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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XI. JAHRGANG 1908
NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE NEUNZEHNTER JAHRGANG
1908
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
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E RECHTE, EINSCHLIESZLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN
Inhalt
des elften Jahrgangs 1908.
Aufsätze. Seite
Fester, Richard, Die Säkularisation der Historie . . . . . . . . . 441
Hampe, K, Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. . 297
Brosch, Moritz, Albizi und Medici. . . . 2:22 2 . . . . . . . 1
Werminghoff, Albert, Neuere Arbeiten über das Verhältnis von
. Staat und Kirche in Deutschland während des späteren Mittelalters 153
Barge, Herm., Die älteste evangelische Armenordnung . . . 193 und 296
Möller, Ernst von, Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat . . . . . 460
Helmolt, H., Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans
nach Modena, Stockholm und Turin . . . . . 2: 2 2 2 2 0 2 0. 314
Herrmann, Alfred, Friedrich Wilhelm III. und sein Anteil an der Š
Heeresreform bis 1813 ... uao . . . . . . .. . . . , . 484
Salzer, E., Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die
deutsche rage M ee de die er d'ail du 40
Erben, Wilhelm, Theodor Sickel. Umrisse seines Lebens und
EEE e E D TEL 233
Kleine Mitteilungen.
Herre, Paul, Bericht über den internationalen Kongreß für historische
Wissenschaften zu Berlin, 6.—12. August 1908 . . . . . . . . . 417
Seeliger, G., Zur Geschichte der fränkischen Kanzlei im 9. Jahr-
hunderte coy 2, ser ua a a e r a he er D UE 75
Hadank, Karl, Zur Kontroverse über Legnano (1176) . . . . . . . 617
Caro, G., Zur Signorie Heinrichs VII. in Genua. . . . . . . . . . 226
Kentenich, Gottfried, Der päpstliche Approbationsanspruch und die
goldene Bulle . . . . . . .. nd is dr de NS UD den ii G 7e 525
Besprechungen.
Acta Borussica. Die Behördenorganisation Bd. 8. Bearb. v. G. haut
ler und O. Hintze (Seidler). . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Andreas, W., Die venezianischen Relazionen und ihr Verhältnis zur
Kultur der Renaissance (P. Herre) . . . . . . . . . . . . . . . 562
Atlas, Historischer, der Alpenländer 1,1 (Curschmanu) . . . . . . . 536
Bauer, Wilh., Die Anfänge Ferdinands I. (Friedensburg). . . . . . . 285
Belgard, M., Parzellierung und innere Kolonisation (Hôtzsch). . . . 409
Beres, A., Der Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt (Sehling) . . . 281
Böckel, O., Psychologie der Volksdichtung (Mogk). . . . . . . . ne 276
Bolkestein, H., De colonatu Romano eiusque origine (Kornemanı) . 235
a*
251159
JV Inhalt.
Bondois, M., La translation des Saints Marcellin et Pierre (Kurze) .
Bossert, G., Sebastian Lotzer und seine Schriften (Stolze) . . . . .
Bothe, F., Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Reichs-
stadt Frankfurt (Eulenburg). . . . 2 2 2 . . . . . . . . . . . .
Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg Bd. 4. Hrsg.
von V. Ernst (Treofftz). > > re Sole ew es ri e d Le pi
Brieger, R., Die Herrschaft Rappoltstein (v. Borries). . . . . . . .
Buchner, M., Die innere weltliche Regierung des Speierer Bischofs
Mattias Ramung (Rörig) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündnern. Hrsg. von
Te SCh1EB-WoD = 22 4 es NE eine
Cartellieri, A., Philipp II. August, König von Frankreich Bd. 2.
(Holtzniann). s = u. side a et ern wert
Cartulaire de Notre-Dame de Prouille publ. p. J. Guiraud
(R.-Holtzmann)- z 10.25 8%, won Gras NN ee ee ee
Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravitatis Neerlandicae.
Hrsg. v. Fredericq (K. Müller) . . . . . 2 . . . . . . . . TE
Curschmann, F., Die Diözese Brandenburg (Beschorner) . . . . . .
Dierauer, J., Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft Bd. 3.
(Ye EIS a N er er er ea ee ee
Döberl, M., Entwicklungsgeschichte Bayerns Bd. 1 (Vancsa)
Dohna, Burggraf Fabian zu, Selbstbiographie. Hrsg. von C. Kroll-
mann (Tre e dc a a Be a a a ee a a a a Se re aa
Dürrwächter, A., Christoph Gewold (Joachimsen) . . . . . . . . .
Duhr, B., Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge
Pd: 21° (Losarth) nos a a er Br are a er
Eitel, A., Der Kirchenstaat unter Klemens V. (R. Scholz). . . . . .
Eiten, G., Das Unterkönigtum im Reiche der Merovinger und Karo-
linger (Werminghoff) - . = 2 #3. % as mean ms ga
Emmerig, O., „The Bataile of Agyncourt“ im Lichte geschichtlicher
Quellenwerke (L. Fränkel) . . 2 . . . . . . . . . . . . . . . .
Engel, M., Wirklichkeit und Dichtung. Aufschlüsse in und zu
1. Mose 2—4; 6, 1—14; 9, 18—27; 11 und 12, 1—6 (Gunkel)
Eusebius, Kirchengeschichte. Hrsg. von E. Schwartz (Grützmacher)
Fehling, Frankreich und Brandenburg in den Jahren 1679 bis 1684
CRUE Ser. ee re re Re ee
Feret, P., La faculté de Théologie de Paris. Tom. 4. 5 (Grütz-
IMACHER)& mot Lo at RMS A a De A ee ER
Fieger, H., P. Don Ferdinand Sterzinger (Bergsträßer) . . . . . . .
Fischel, A. Studien zur österreichischen Keichapeschichte (Bretholz).
Fischer, H., Der heilige Franziskus von Assisi (Goetz) . . . . . , .
Flodoard, Les annales de, publ. par Ph. Lauer (Werminghoff) . . .
Franz, Alex, Die Kolonisation des Mississippitales (Haebler)
Pustell de Conlanges, Der antike Staat. Übers. von P. Weiß (Swoboda)
Gasquet, A., Henry the Eighth and the English Monasteries
(AOL Mercor rs aa a a a a a E ue es
Seite
278
112
Inhalt.
Gentz und Wessenberg. Briefe des Ersten an den Zweiten. Mit-
geteilt von A. Fournier (F. C. Wittichen). . . . . . . . . . . .
Ginzel, F. K., Handbuch der mathematischen und technischen Chro-
ee (Weißbach) RL a ae a 5
Gobineau, Ct de, Deux études sur la Grèce moderne (Stern). . . .
Greving, J., Johann Eck als junger Gelehrter (0. Clemen) . . . . .
Grosch, G., Das spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten
Lande am Mittelrhein (Caro). . . . . . . . En nn
Grotenfeld, Die Wertschätzung in der Geschichte (v. Below). . . .
Grupp, Kulturgeschichte der römischen Kaiserzeit (Schulz) . . . . .
Günther, F., Die Wissenschaft vom Menschen (Hashagen). . . . . .
Gulik, W. van, Johannes Gropper (1503—1559) (Friedensburg) .
Hartmann, M., Geschichte der Handwerkerverbände der Stadt Hil-
desheim im Mittelalter (Sander) Gna eg ee de ee a
Hartung, F., Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach-
Bayreuth (Darmstädter). . . 2 2 2 . . . . . .
Hasenclever, A., Die kurpfälzische Politik in den Zeiten des schmal-
kaldischen Krieges (Ernst) . . 2 2: 2 2: . . . . . . . . . . . . l
Hauck, K., Die Briefe der Kinder des Winterkönigs (Helmolt). . . .
Hennig, B., Die Kirchenpolitik der älteren Hohenzollern in der Mark
Brandenburg (Cursehmann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hermelink, H., Die theologische Fakultät in Tübingen vor der Re-
formation (Ernst) . ia. Hi da us Sin me ee
Heussi, K., Johann Lorenz Mosheim (Hashagen) . . . . . . . . . .
Heussi, K., Kompendium der Kirchengeschichte 1 (Werminghoff). . .
Hitzig, E., D. Ernst Constantin Ranke (Hashagen) . . . . . . . . .
Hoede, K., Die sächsischen Rolande (Werminghoff) . . . . . , . . .
Hofordnungen, Deutsche, des 16. und 17. Jabrhunderts. Hrsg. von
A. Kern. Abt. 2. Bd. 2 (Kretschmayr) . . . . . . . .
Hubert, H. S. A., A history of slavery in Cuba (Hacbler). . . . . .
Jaique Dex, Die Metzer Chronik des, über die Kaiser und Könige
aus dem Luxemburger Hause. Hrsg. von G. Wolfram (R. Holtzmann)
Jansen, M. Die Anfänge der Fugger (Strieder) . . . . 2 . . . . .
Ilgen, Tb., Die Entstehung der Städte des Erzstifts Köln (Rietschel).
Jung, J., Julius Ficker (Ré) sas 2 u: sun a 2 Yan L
Kaeber, E., Die Idee des europäischen Gleichgewichts in der publi-
stiächen: Literatur (Herre). . . . 2 . . . . . . . . . . . . . .
Kaiser, P., Der kirchliche Besitz im Arrondissement Aachen gegen
Ende des 18. Jahrhunderts (0. Redlich) . . . . 2 . : 2 2 2 . . .
Kalkoff, P., Ablaß und Reliquienverehrung an der Schloßkirche zu
Wittenberg (G. Malara s ao a ae RL RS us te
Kemmerich, M., Die frühmittelalterliche Porträtmalerei in Deutsch-
land. (v;:Vitzthum) +. 6.4.8.2 2.00 0808 8 2 we
` Koch, H., Geschichte des Seidengewerbes in Köln (Kuske) . . . . .
Koht, H., Die Stellung Norwegens und Schwedens im deutsch-
danischen Konflikt (Kaufmaun) . . . . . . . . . . . . . . . ..
VI Inhalt.
l Seite
Krabbo, H., die ostdeutschen Bistümer besonders ihre Besetzung
unter Kaiser Friedrich II. (v. Srbik). . . . . 2 . . . . . . . . . 97
Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des GroBherzogtums Baden.
2. Aufl. Bd. 2 (Beschorner). . . . . . . . em . . . . . . . . . 237
Küntzel, G., Thiers und Bismarck, Kardinal Bernis (Kaufmann) . . . 264
Kugler, F. X., Sternkunde und Sterndienst in Babel (Weißbach). . . 360
Landtagsakten von Jülich-Berg. Hrsg. von G. v. Below Bd. 2
10: Ri Redlich); u. LS NE Sas Je en ar RR a 436
Legendre, P., Etudes Tironiennes (lang Se SANS Ses 277
Maring, J. ; Diozesanenoden und Domherren-Generalkapitel des Stifts
| Hildesheim (Konssen): u, 3.0. re ee ee a re 137
Markgraf, B., Das moselländische Volk in seinen Weistümern (Rörig) 104
Martin de Alpartils, Chronica actitatorum temporibus Domini
Benedicti XIII. Hrsg. von F. Ehrle (Scholz) . . . . 2 2.2 . . . 99
Marwitz, Friedrich August Ludwig von der, Ein ärkischer Edel-
mann im Zeitalter der Befreiungskriege. Hrsg. von F. Meusel (Hanke) 577
Matrikeln der Universität Tübingen. Hrsg. von H. Hermelink Bd. 1
(Koussen) = Les Me SUR SAS Ba ee ee A a 138
Meiche, A., Die Burgen und vorgeschichtlichen Wohnstätten der
Sächsischen Schweiz (Größler) . . . . . . . p . . . . 428
Meier, E. v., Franzôsische Einflüsse auf die Staats- und Rechtsent-
sting Pieußens im XIX. Jahrhundert Bd. 1 (0. Mayer) . . . 258
Mennung, A., Jean Francois Sarasins Leben und Werke (L. Fränkel) 147
Merobaudis, FL reliquiae, Blossii Aemilii Dracontii carmina, Eugenii
Toletani Diese: carmina ed. F. Vollmer (F. Marx). . . . . . . 373
Meyer von Knonau, G., Jahrbücher des Deutschen Reiches unter
Heinrich IV. und Heinzich V. Bd. 6 Gi) Ve th la entr 95
Michael, W., Cromwell. 2 Bde. (Mentz) . . . : . . . . . . . .. 607
Millard, E., Une loi historique 3. 4 (Bernheim) . . . . . 2 . . . . 528
Mitteilungen des K. u. K. Heeresmuseums in Wien Hft. 3 (Liebe) . 284
Mitteilungen über römische Funde in Heddernheim. 4 (Nöthe). . . 581
Möller, W., Lehrbuch der Kirchengeschichte Bd. 3. Bearb. von G.
Kawerau (Heussi) 2 2 sue wid D ra ee 436
Molinier, A., Les sources de l'histoire de France. 6. (Werminghoff) . 588
Mommsen, Th., Historische Schriften. 2. (0. Th. Schulz) . . . . , . 694
Monod, B., Essai sur les rapports de Pascal II avec Philipp I.
(Meter von. Knonauy. = an a Be u ee ee 385
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia tom. 2 ed.
J. F. Novák (Werunsky) . 2 . . . . . ren. 432
Notthaft, A. Frhr. v., Die Legende von der Altertums-Syphilis (Iiberg) 234
Pastor, L., Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel-
alters Bd. 4 (Friedensburg) . . 2 a. . . . . . . . . . . . . . . . 565
Philippson, A., Das Mittelmeergebiet. 2. Aufl. (Partsch). . . . . . 276
Piccolomini, P., La vita e l’opera di Sigismondo Tizio (Doren) . . 404
Poupardin, R., Le royaume de Bourgogne (Meyer v. Knonau) . . . 599
Ratschronik, Die Zerbster. Hrsg. und übers. von Wäschke (Grobler) 601
Inhalt. . VIE
Reu, J. M., Quellen zur Geschichte des biblischen Unterrichts (Wolf) 247
Rosenlehner, A., Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz und die jülich-
sche Frage 1725—1729 (Hashagen) . . . . . . . . . . . Hi dE 899
Schäfer, D., Die Hanse (Hashagen) . . . . . 2. 2: 2 2 2 . 2 . . . . 135
Schäfer, D., Weltgeschichte der Neuzeit. Bd. 1. 2. (G. Kaufmann). . 556
Schillmann, F., Beiträge zum Urkundenwesen der älteren Bischöfe
von Cammin (Salis). . . . e s ee Gauss e ue Ge ounl us 403
Schmidt, Charles, Les sources de l’histoire de France depuis 1789
aux Archives Nationales (Wahl). . . . . . . . . . . . . . . . . 291
Schmidt, Erich, Deutsche Volkskunde im Zeitalter des Humanismus
und der Reformation (Joachimsen). . . . . . . 2 . . . . . . . . 141
Schnürer, G., Franz von Assisi (Götz) . . . . . . . . . . . . . . 240
Schulz, O. Th., Das Kaiserhaus der Antonine und der letzte Histo- :
riker Roms (Mau) RE Me en ee te 595
Sell, K., Katholizismus und Protestantismus (Grützmacher) . . . . . . 603
Seraphim, E., Geschichte von Livland Bd. 1 (Hötzsch). . . . . . . 131
Sımonsfeld, H., Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Friedrich I.
Bd. 1 (Schambach). =. 5 & 2.2 Ace 2 a Kerle 548
Skalweit, A., Die ostpreußische Domänenverwaltung unter Friedrich
Wilhelm I. (Hötzsch) . . . . 2 2 . . . . . . . . . . . . + + 1110)
Smith, P., Luther’s Table Talk (Kroker). . . . . . . . . . . . . . 287
Smolka, St. v., Erinnerungen an Leo XII. (Götz) . . . . . . . . . 296
Sponsel, J. L., Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin (Haake) . . 140
Stadtbuch, Das zweite Stralsundische, 1310—1342. Hrsg. von .
R. Ebeling (Keutgen). . . 2. 2 . . . . . . . PERTE ea 282
Stadtbücher, Züricher, des XIV. und XV. Jahrhunderts. Hrsg. von
H. Nabholz. Bd. 3 (Keutgen) . . 2. . . . . . . . . . . . . . . 243
Stadtrechte von Freiburg im Üchtland und Arconciel-Illens. Hrsg.
von R. Zehntbauer (v. Loesch) . . . . . . . 2 . . . . . . . . 278
Stamm, E., Konstantin Frantz’ Schriften und Leben I. (Goctte) . . . 293
Törne, P. O. v., Ptolémée Gallio Cardinal de Côme (Schybergson) . . 145
Triepel, H., Unitarismus und Föderalismus im Deutschen Reiche (Rehm) 2965
Urbare der Abtei Werden an der Ruhr. Hrsg. von R. Kötzschke.
Bd. 1 (Keussen) . LS 0 Se Kl Te ee re 383
Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich _
Wilhelm von Brandenburg Bd. 19. Hrsg. von Ferd. Hirsch (V. Loewe) 608
Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle hrsg. von E. Anemüller.
Hft. 1. 2 (v. Kauffungen) . 2 2 2 a 430
Urkundenbuch, Hamburgisches. Hrsg. von J. M. Lappenberg. |
Bd. 1 Anastatischer Neudruck (Curschmann) . . 2 . . . . . . . . 402
Usener, H., Vorträge und Aufsätze (Mogk) . . . . . . . . . . . . 593
Visitationsberichte der Diôzese Breslau, Archidiakonat Glogau
T1. 1. Hrsg. von J. Jungnitz (G. Müller) . . . . . . . . . . . 288
Voltelini, H. v., Immunität, grund- und leibherrliche Gerichtsbarkeit
in Südtirol (Rörig) nn E E E Be E E E E 379
Weber, W., Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadtiands (Man) 596
VIII Inhalt.
Wilhelm von Baden, Denkwürdigkeiten des Markgrafen, Bd. 1.
Bearb. von K. Obser (Waas) . . 2. . . . . rn 251
Wille, J., Elisabeth Charlotte, Herzogin von Orleans (Helmolt) . . 438
Willers, H., Neue Untersuchungen über die römische Bronzeindustrie |
von Capua und von Niedergermanien (Nöthe) . . . . . . . . . . 426
Wimmer, J., Deutsches Pflanzenleben (Beschorner) . . . . . . . . . 366
Wimmer, J., Geschichte des deutschen Bodens (Beschorner) . . . . . 366
Winckler, H., Religionsgeschichtlicher und nr Orient
KEOIBOLAE hao a. ee ae A en à 129
Wintterlin, Geschichte der Bebosdanorgntiraiidn: in Württemberg.
Bd: 2:(Säiller) a c-e 0% sue Se 2 ED ar aa 260
Wintzingeroda-Knorr, L. Frhr. v., Die Wilstangen des Eichsfeldes
(CAES MODES a ea ar ee ee de et 375
Nachrichten und Notizen.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
Forschungen zur Geschichte der neuhochdeutschen Schriftsprache S. 265. —
Gesellschaft für Fränkische Geschichte 587. — Gesellschaft für Rhei-
nische Geschichtskunde 586. — Kgl. Preußisches Institut in Rom 409. —
Badische Historische Kommission 267. — Historische Kommission der
Stadt Frankfurt 151. — Historische Kommission für Hessen und Waldeck
266. — Historische Kommission zur Herausgabe Lothringischer Geschichts-
quellen 148. — Kommission für neuere Geschichte Österreichs 150. —
Kgl. Sächsische Kommission für Geschichte 119. — Historische Kom-
mission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt 589. —
Historische Landeskommission für Steiermark 268. — Württembergische
Kommission für Landesgeschichte 588. — Konferenz von Vertretern
landesgeschichtlicher Publikationsinstitute 118. — Internationaler Kongreß
für historische Wissenschaften in Berlin 417.
Zeitschriften: Hohenzollernjahrbuch 612.
Neu eingegangene Werke: 271.
Preisaufgaben: 265. 410.
Erwiderungen: Barge gegen Hermelink 120. — Markgraf gegen Rörig
411. — Stamm gegen Goette 616.
Personalien: 120. 152. 270. 296. 410. 440. 591. 614. |
Todesfälle: Adler 296. Asbach 152. Baldamus 615. Buecheler 296.
Credner 296. Ellendt 592. Erhardt 271. Hasse 152. E. H. Meyer 152.
Paulsen 440. v. Raab 271. Wrede 296. j
Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet von Oberbibliothekar
Dr. Oskar MaBlow in Bonn.
Albizzi und Medici.
Ein Kapitel florentinischer Geschichte.
Von
Moritz Brosch.
Als die im Jahre 1378 obenauf gekommene Ochlokratie noch
in demselben Jahre gestürzt worden, fiel die Herrschaft über die
Republik an die niederen Zünfte. Und dies mehr dem Namen als
der Sache nach. Aus Reihen dieser Zünfte, welche so eigentlich
das Kleingewerbe und den Mittelstand repräsentierten, wurden die
Prioren gewählt, die oberste Regierungsbehörde in Stadt und
Staat. Tatsächlich allerdings standen die Prioren jetzt nicht so sehr
unter dem Einfluß der Volksklassen, aus denen sie hervorgegangen
waren, als unter Führung höher gestellter Bürger, wie Benedetto
degli Alberti, Tommaso Strozzi und Giorgio Scali, die es zu
lenken wußten, daß Diktate ihres eigenen Interesses als souveräne
Entschlüsse des Volkes angesehen und in Geltung gesetzt wurden.
Die neue Ordnung läßt sich übrigens dahin charakterisieren, daß
die Machthaber durch Anwendung von Gewalt den ihnen drohen-
den Gefahren zu begegnen suchten, womit sie nur den Samen
ausstreuten, dem größere, den Bestand ihres Schreckensregimentes
unterwühlende Gefahren entsprossen sind. Es war ein System,
das den Keim des Verfalles in sich selber trug und in Stücke
gehen mußte, als die drei Parteihäupter, die seit 1378 neben und
über den Prioren die Macht innegehabt, nicht mehr einig zu-
sammenhielten. Zwei von ihnen, der Scali und der Strozzi, beuteten
die Demokratie aus, von der sie nur Handlangerdienste auf dem
Staatsschiff verrichten ließen, während sie selbst das Steuer führten.
Wer den beiden im Wege stand, wurde verfolgt und von ihren
Spionen umlagert, die auszuspüren hatten, was verdächtig war
oder als verdächtig ausgegeben werden konnte. Benedetto degli
Alberti, der anfänglich gemeinsam mit den zweien gewirkt, aber
binnen kurzem dieser Gemeinschaft entsagt hat, war aus anderem
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 1
2 Moritz Brosch.
Stoffe als sie: er wollte ihre Ränke und Gewaltschritte nicht
weiter mitmachen und den Herrschergelüsten, denen sie insgeheim
fröhnten, nicht Vorschub leisten.
Die Zwietracht brachte eine Krisis zur Reife. Scali und
Strozzi hatten einen ihrer Spione, der wegen böswilliger An-
schwärzung harmloser Bürger in Haft genommen worden, durch
Einbruch ins Haftlokal befreit. Wegen dieser völlig rechtswidrigen
Befreiung des der Menge ohnedies verhaßten Spions brach Ent-
rüstung im Volke aus, und die Prioren, begierig die Vormund-
schaft abzuwerfen, in der sie von den zwei Parteihäuptern ge-
halten wurden, machten sich die höchlichst aufgeregte öffentliche
Stimmung zunutze. Sofort wurde von ihnen die Verhaftung
Scalis wie Strozzis verfügt; der erstere in Haft genommen, während
der letztere entschlüpfte. Dann erfolgte eiligst die Eröffnung des
Prozesses wider Scali als Friedensbrecher — ein Prozeß, der
kurzerhand mit einem Todesurteil schloß, zu dessen Vollstreckung
man schon am nächsten Tage geschritten ist. Das gleiche Los
traf einige Anhänger und Spione des Hingerichteten, welche die
Volkswut als Opfer heischte.
Es ist fraglich, ob diesem summarischen Verfahren Benedetto
degli Alberti zugestimmt hat, außer Frage aber, daß die Regierung
der Prioren sich zu solchem nur aus dem Grunde entschlossen
hat, weil sie sicher war, die höheren Zünfte gegen die niederen
ausspielen zu können. Letzteren hatte die in ihrem Namen durch
drei Jahre anhaltend betriebene Gewaltpolitik geschadet; erstere
waren inzwischen zu Kräften gelangt. Am Tage der Enthauptung
Scalis erschien die mächtige Wollenzunft, der zahlreiche Popo-
lanen der höheren Volksklassen sich angeschlossen hatten, in
Waffen vor dem Signorenpalast und erzwangen von den vielleicht
nur zum Scheine widerstrebenden Prioren die Einsetzung einer
außerordentlichen Kommission (balia), welche den Staat zu refor-
mieren habe. Schon am nächstfolgenden Tage hat diese Kom-
mission ihre Entscheidung getroffen, die von der bewaffneten An-
hängerschaft der’ Wollenzunft unverweilt ins Werk gesetzt wurde.
Die also festgestellte neue Ordnung der Dinge umfaßte nach-
stehende Bestimmungen: das Priorat habe fortan aus vier Mit-
gliedern der sieben oberen Zünfte und vieren der vierzehn unteren
zu bestehen; zum Bannertriger der Justiz sei stets nur ein Mit-
glied der oberen Zünfte wählbar; die zwei im Jahre 1378 neu-
Albizzi und Medici. 3
gebildeten untersten Zünfte werden aufgelôst und der Wollenzunft
eingeordnet; die seit Juni desselben Jahres Eingekerkerten und
Verbannten seien in ihre vollen Rechte eingesetzt, konfiszierte
Güter ihnen herausgegeben und die Rückkehr nach Florenz den
Verbannten gestattet.! — Demzufolge mußte die Macht über die
Republik an die Volksklassen fallen, die in den oberen Zünften
vertreten waren, an den vom Bürgertum absorbierten Rest des
alten Adels und die vornehmen Popolanen. Diese über die Zu-
kunft des Staates und das fernere Schicksal der florentinischen
Demokratie entscheidende Wendung hat sich im Januar 1382
vollzogen.
Kaum daß die neue Regierung eingesetzt worden, verbannte
sie 80 ihr unbequeme Personen. Sie war erst drei Wochen im
Amte und die übermächtige Wollenzunft erwirkte abermals eine
Verfassungsänderung: die Zahl der Mitglieder, welche die oberen
Zünfte ins achtköpfige Priorat zu stellen hatten, ward von vier
auf sechs vermehrt. Anfang März kam es zu neuen Verbannungen,
und einer der Getroffenen war Michele di Lando, der Überwinder
der Ochlokratie, jetzt das Opfer, das die oberen Zünfte auf dem
Altar ihres Parteihasses brachten, zugleich ein Beispiel schreien-
den Undanks.?
Wie ehedem nahm also der Klassenkampf seinen einförmig
trostlosen Verlauf, wie ehedem war von Achtung des Rechtes nie
die Rede und Gewaltherrschaft immerdar das Bleibende im Wandel
der Zeiten. Ein Novellendichter, der in jenen Tagen schrieb, hat
diesem Tatbestand drastischen Ausdruck gegeben; eine der Ge-
schichten, mit denen er Stimmung und Zustände seiner Vaterstadt
genau wiederspiegelt, beginnt wie folgt®: „Ridolfo von Camerino
(Feldhauptmann der Florentiner) frug einen seiner Neffen, der ın
Bologna durch zehn Jahre die Rechte studiert hatte und ein
tüchtiger Jurist geworden war: was hast du in Bologna gemacht?
1 Den vollen Wortlaut dieser Anordnungen gibt nach Urkunden des
Florentiner Staatsarchivs G. Capponi, Storia della Kepubblica di Firenze,
Florenz 1875, Bd. 1, Append. N. IX.
? Von Michele di Lando sagt der zeitgenössische L. Bruni, später
Staatskanzler der Republik: „Wäre nicht die Tüchtigkeit und Beharrlich-
keit des Gonfaloniere Michele gewesen, so würde es zur Vernichtung der
Stadt gekommen sein.‘ Leonardo Aretino (Bruni), Istoria Fiorentina,
Firenze 1861, p. 473.
5 Franco Sacchetti, Nov. 40.
1*
4 Moritz Brosch.
Dieser antwortete: Ich habe, Messer, die Rechte studiert. Ridolfo
sagte darauf: Du hast deine Zeit übel angewendet. Dem jungen
Manne kamen die Worte gar seltsam vor und er frug: weshalb,
mein Herr? Und Messer Ridolfo sagte: Du hättest Gewalt studieren
sollen, die gilt zwei für eins. Der junge Mann lächelte, aber er
und die anderen, die es angehört hatten, dachten reiflich darüber
nach und sahen ein, daß wahr sei, was Messer Ridolfo gesagt
hatte.“
Das Jahr 1333 war ein Pestjahr, das alle mit Schrecken er-
füllend einen Stillstand im Parteienkampf bewirkte, dessen Wieder-
aufleben im nächsten Jahre durch ein frohes Ereignis unterbrochen
ward — wie etwa ein hoher Lotteriegewinn die Zwietracht inner-
halb einer Familie auf einige Zeit verschwinden macht.
‘ Als Rächer der durch Karl von Durazzo entthronten Königin
Johanna von Neapel war ihr Adoptivsohn und Erbe, Ludwig von
Anjou, mit Waffengewalt nach Italien gekommen, wo auch Nach-
schub aus Frankreich zu ihm stieß, eine unter Befehl Enguerrands
von Coucy stehende Truppe, die im August nach Toskana vor-
drang und das bei Florenz naheliegende Arezzo besetzte. Da je-
doch Ludwig von Anjou im September starb, wußte Enguerrand
nichts Klügeres anzufangen, als Arezzo den Florentinem um
40000 Goldgulden zu verkaufen. Heller Jubel brach darüber in
Florenz aus; die oberen Zünfte konnten sich jetzt als Mehrer des
Staates geberden und als solche um so gewalttätiger im Innern
verfahren. Sie beeilten sich übrigens keineswegs, aus der ihnen
also geglückten Erhöhung ihres Ansehens Kapital zu schlagen,
sondern ließen den Dingen Zeit zur Reife.
Erst 1387 holten sie zu einem ihrer schmählichsten Gewalt-
streiche aus, den sie ohne Schwierigkeit durchführten. Den
niederen Zünften wurde ihr Einfluß auf die Regierungsgeschäfte
völlig aufs Minimum eingeschränkt, den oberen bei der Besetzung
aller Staatsämter ein Löwenanteil gesichert. Die Wahlbeutel, aus
denen die Amtskandidaten gelost wurden!, füllte man jetzt nur
! Dies vernunftwidrige Verfahren hatte schon der damals in Ansehen
stehende Aristoteles verurteilt; er lehrte: „Eine obrigkeitliche Person durchs
Los ernennen ist gerade so, als wenn ein Schiffsherr, der eines Steuer-
mannes bedarf, es auf das Los ankommen ließe, welcher von seinen Matrosen
es zu sein habe, statt daß er mit Fleiß den allertauglichsten dazu aussuchte.“
Rhetor. L. 2, c. 20. — In Florenz war die Losziehung aus den Wahlbeuteln
Albizzi und Medici. 5
mit Namen von Personen, auf welche die Regierungspartei sich
unbedingt verlassen durfte. Hiemit nicht genug, es wurde neben
dem allgemeinen ein besonderer Wahlbeutel (borsellino) angeordnet,
aus dem bei jeder Wahl zwei Prioren zu ziehen waren, und in
diesen Beutel wurden bloB die Namen wetterfester Anhänger des
bestehenden Regiments gelegt. Die Losziehung ist also zu einem
Werke der Taschenspielerkunst gemacht worden, das der herrschen-
den Partei ebenso zu Gewinne ausfallen mußte, wie dem Bank-
halter am Tische einer Roulette der Einsatz der Spieler. Alles
spitzte sich auf Befestigung der Oligarchie vornehmer bürger-
licher Geschlechter zu, die selbst die Feindschaft mit anderen
ihresgleichen nicht scheuten und aus Niederhaltung der unteren
Volksklassen ihren Profit zogen. Der Stil, in dem diese Oli-
garchen gearbeitet haben, ist an der Methode ersichtlich, wie von
ihnen eine angesehene, im Volke äußerst beliebte Familie zu-
grunde gerichtet wurde.
Das Geschlecht der Alberti war in der zweiten Hälfte des
12. Jahrhunderts aus der apenninischen Hügellandschaft des Ca-
sentino in Florenz eingewandert, wo es später durch Bank- und
Handelsgeschäfte zu groBem Reichtum gekommen ist. Unter
seinen vielen Sprößlingen war der oben erwähnte Benedetto Alberti,
in welchem die zur Macht gelangten Oligarchen einen Abtrünnling
aus den oberen Klassen sahen und haßten. Insbesondere traf ihn
der Haß des leitenden Geistes der Oligarchie Masos degli Albizzi.
Außerdem lockten seine Reichtümer zur Konfiskation an. Im
Jahre 1387 ward er auf nichtigen Vorwand hin beschuldigt, eine
Schar Bewaffneter in seinem Hause versteckt zu halten und auf
Umsturz der Republik zu sinnen. Nach gewohntem Brauche, oder
eigentlich Mißbrauch, wurde eine außerordentliche balia zusammen-
gesetzt, die das Verbannungsdekret wider ihn schleuderte. Über-
dies wurde allen Mitgliedern der Familie Alberti, ein einziges
ausgenommen, die Fähigkeit, ein Amt zu bekleiden, abgesprochen.
Die Verfolgung hielt damit nicht inne; sie erstreckte sich auf
Anhänger der Partei, die Benedetto im Volke gefunden hatte.
Dreizehn Jahre später lenkte sich der Verdacht selbst auf den
bis dahin verschont gebliebenen Antonio degli Alberti, auch er
seit Ende des dritten Dezenniums des 14. Jahrhunderts obligatorisch ge-
worden und ist es geblieben; s. Salvemini, Magnati e Popolani in Firenze,
Florenz 1899, p. 164.
6 Moritz Brosch.
wurde in Verbannung geschickt. Während der Jahre von 1393
bis 1420 kam es dann wiederholt zur Erneuerung und Verschärfung
der gegen das Haus Alberti erflossenen Dekrete: dus Hab und
Gut der Familie wurde konfisziert, das Leben einzelner Glieder
derselben für verwirkt erklärt, so daß ein Meuchelmord an ihnen,
selbst von verurteilten Verbrechern begangen, straflos bleibe und
dem Täter durch Auszahlung eines Preises gelohnt werde. Erst
nachdem die Medici sich der Republik bemächtigt hatten, durften
die Alberti wieder nach Florenz zurückkehren. Sie haben da
keine politische Rolle mehr gespielt, und ihr Geschlecht erlosch
im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts. Ein Anfang des fünf-
zehnten nach Frankreich geflüchteter Zweig desselben blüht noch
heute und führt den Herzogstitel derer de Albertis de Luynes!.
Doch unter allen Alberti hat ein einziger, Leon Battista, Enkel
des im Jahre 1387 verbannten Benedetto, sich strahlenden Ruhm
erworben — ein Ruhm, den seine Bauwerke in Italien der Welt
verkünden, seine Schriftwerke oft verstärken und nie abschwächen.
Wie mit den Alberti verfuhr die herrschende Gewalt auch
mit anderen, die ihr gefährlich schienen oder Verdacht erregten:
sie wurden ins Exil geschickt, durch Konfiskationen beraubt.
Verarmung war das Los der Überwundenen, Bereicherung das
des Siegers. Wenn der Geist der Auflehnung ein Lebenszeichen
gab, sorgte die Regierung im Vereine mit den von widerhaarigen
Elementen gesäuberten oberen Zünften für eine gründliche Re-
pression, und um vor jeder Überraschung sicher zu sein, hat sie
eine stehende Miliz angeworben. Selbst die kriegerischen Wirren,
in die Florenz zunächst verflochten wurde, haben an dem Gefüge
der Oligarchie nichts gelockert.
Gian Galeazzo Visconti hatte im Mai 1385 durch Gefangen-
nahme, vielleicht auch Ermordung seines Oheims Bernabö den
Gesamtbesitz des Hauses Visconti in seine Hand gebracht. Daß
er aus dem Mailändischen nach Süden und Osten ausgreifen wolle,
—
1 Ein Herzog dieses Namens ermöglichte das Erscheinen des Pracht-
werkes: L. Passerini, Gli Alberti di Firenze, Genealogia Storia e Docu-
menti, Firenze 1869. In dieses Herzogs Auftrag und auf seine Kosten hat
ferner Huillard-Breholles die Historia diplomatica Friderici secundi
unternehmen und vollenden können. Somit ward dem großen Staufer ein
unvergängliches Monument gesetzt von einem französischen Schriftsteller,
unter Mithilfe eines französischen Herzogs.
Albizzi und Medici. 7
ward sofort klar, daß er nach der Königskrone von Italien strebe,
glaubten manche Florentiner. Aus dem Glauben schien insofern
ein Wissen zu werden, als Gian Galeazzo sich Veronas bemächtigte,
in die Streitfragen, die zwischen Siena und Florenz um den Be-
sitz von Montepulciano ausgebrochen waren, sich einmischte, dann
- im Bunde mit Venedig Padua gewann und so der Herr eines
norditalienischen Staates geworden war, dessen Gebiet von den
Uferlandschaften des Mittelländischen Meeres bis nahe an den
Rand der Adria reichte. Florenz und das in erster Linie bedrohte
Bologna gerieten darüber in Schrecken. Sie mußten aber ver-
zweifeln, es mit dem Visconti, der auch über enorme Geldein-
künfte verfügte, aus eigener Kraft aufnehmen zu können. Die
Florentiner schickten ihre Gesandten an den französischen Hof,
dem sie eine Teilung des viskontischen Besitzes vorschlugen.
Allein sie mußten erleben, daß Gian Galeazzo seine Tochter Va-
lentina dem Herzog von Orleans vermählte —- ein Eheschluß,
der das florentinische Teilungsprojekt zunichte machte und die
Häuser Valois und Visconti um einen weiteren Schritt einander
näherte. |
Zur Kriegserklärung Galeazzos an Florenz kam es im April 1390.
Durch zwei Jahre währte der Krieg, mit wechselvollem Glück für
beide Teile. Im Anfang gestaltete er sich günstig für die Floren-
tiner. Ihr Feldhauptmann, der Engländer John Hawkwood, ent-
setzte das bedrohte Bologna und drang über Modena, Parma und
Reggio an die mailändische Grenze vor. Der durch florentinisches
Geld angelockte Herzog Stefan von Bayern war mit einer Streit-
macht über die Alpen gekommen und plante nichts Geringeres,
als die Vertreibung Gian Galeazzos, an dessen Stelle er den Karl
Visconti, Sohn des gestürzten Bernabò, als Herrscher von Mailand
einsetzen wollte! Vor Schluß des ersten Kriegsjahres trug sich
Florenz sogar mit der Hoffnung, daß der französische Graf
von Armagnac mit einer Schar seiner Freibeuter nach Italien auf-
brechen werde, um die zwischen ihn und Hawkwood genommenen
Mailänder Streitkräfte zu zermalmen: große Summen florentinischen
Geldes waren ihm teils versprochen, teils schon ausgezahlt worden.
— Der zweite Feldzug begann mit einer schlimmen Vorbedeutung
-m
! Vgl. H. Simonsfeld, Beiträge zur Bayer. und Münchener Ge-
schichte, in den Sitzungsberichten der Bayer. Akademie, 1896.
8 Moritz Brosch.
für Florenz. Stefan von Bayern hatte, wegen Differenzen über
den Kriegsplan und die Geldausschüttung oder vom Galeazzo be-
stochen, sich nach Deutschland davongemacht. Der Graf von
Armagnac kam wohl über die Alpen bis Alessandria, wo er, den
Gegner unterschätzend, von Jacopo del Verme, Galeazzos erprobtem
General, überrascht und die Seinen zersprengt wurden. Die
Sieger wandten sich dann gegen Hawkwood, der nach Zurück-
weisung eines ihrer Angriffe ins Paduanische entkam. Gian Ga-
leazzo, der den Stier bei den Hörnern gefaßt haben wollte, ordnete
hierauf den Vormarsch Jacopos del Verme gegen Florenz an.
Eilig rückte, um diesem zu begegnen, Hawkwood nach einem
schwierigen Übergang über die Etsch ins Toskanische Durch
Hilfsvölker aus Bologna verstärkt, nötigte der Engländer den vor
Pistoja stehenden Feind mittels geschickter Manöver zum Rück-
zug und brachte der Nachhut del Vermes schwere Verluste bei.
Inzwischen hatte sich der Herbst eingestellt und waren die
Kriegführenden des Kampfes müde geworden. Florenz empfand
bitter die drückenden Geldausgaben, die schon im Laufe der Mo-
nate vor Armagnacs Niederlage auf 1260000 Goldgulden gestiegen
waren.! Auch Gian Galeazzo hatte an schwerer Last der Kriegs-
kosten zu tragen. Beide Teile waren also friedlich gestimmt und
schenkten dem Dogen Adorno von Genua als Friedensvermittler
Gehör. Im Dezember erschienen die Bevollmächtigten der Re-
publik und ihrer Bündner wie auch die Galeazzos in der liguri- .
schen Hafenstadt. Die Feststellung der Friedensbedingungen wurde
einem Schiedsgericht überlassen, dessen Spruclı obligatorische
Wirkung habe: es bestand aus dem Dogen von Genua, dem Groß-
meister von Rhodus und vier genuesischen Bürgern. Aus den
Verhandlungen vor diesem Gerichte? ist ein eigentümlicher Zwischen-
fall hervorzuheben. Die Vertreter Galeazzos machten einmal
geltend: das Recht zur Herrschaft über das Mailändische habe
ihr Gebieter nicht durch Erbschaft erworben, wie etwa den Be-
sitz eines Landguts; es stamme vielmehr aus der feierlichen Über-
! Diese für jene Zeit enorm hohe Summe gibt L. Bruni auf Grund
von Registern der Finanzkammer, s. Leonardo Aretino, l. c. p. 586.
? Die Akten über dieselben gibt beinahe vollständig Rousset, Supplem.
au corps diplomat, I, 2 pp. 229 ff. Eine klare Darstellung des Ganges der
Verhandlung findet sich bei G. Romano, Niccolò Spinelli da Giovinazzo,
Diplomatico del Sec. XIV. Napoli 1902, pp. 401 sq.
Albizzi und Medici. 9
tragung, mittels der die Bürgerschaft von Mailand ihre eigene
Souveränetät dem Neffen des Bischofs Giovanni Visconti abge-
treten habe. Es ist wohl das erstemal in der mittelalterlichen
Geschichte, daß auf einem Friedenskongreß das Dogma der Volks-
souveränetät zur Sprache kam.
Am 20. Januar 1392 fällte das Schiedsgericht seinen Spruch,
der im wesentlichen dahinging, daß der Carrara, der im Kriegs-
lauf sich Paduas bemächtigt hatte, es gegen Tributzalilung an
Galeazzo behalten solle; daß ferner die während des Kriegs beider-
seits eroberten Plätze dem früheren Besitzer herauszugeben seien
und fortan weder Gian Galeazzo in toskanische, noch Florenz in
lombardische oder trevisanische Angelegenheiten sich eine Ein-
mischung erlauben dürfen. Die Florentiner und der Gebieter
von Mailand fügten sich dem Spruch; erstere aber klagten,
schwerlich mit Grund, die Schiedsrichter hätten parteiisch für
Galeazzo des Amtes gewaltet.
Während der Dauer eines Jahres und weiterer sieben Monate
nach dem Frieden ließ sich alles in Florenz ziemlich ruhig an.
Doch im September 1393 hielten ‘die Oligarchen die Zeit für ge-
kommen, gegen jedwede Anfechtung ihres Besitzes der Gewalt
die ausgiebigste Sicherung zu treffen. Bannerträger der Ge-
rechtigkeit war Maso degli Albizzi, ein Mann von außerordent-
licher Tatkraft und gediegen realpolitischem Erkenntnisvermögen,
den aber wilder Haß gegen das Haus Alberti erfüllte. Die Ge-
legenheit, diesem Hasse Genüge zu tun, bot sich nun von selbst
dar, oder sie wurde vielleicht durch Maso heraufbeschworen. Im
Oktober lief die Anzeige ein, daß zu Bologna weilende Verbannte
im Bunde mit Florentiner Bürgern an einer Verschwörung spinnen,
die den Sturz der Oligarchen im Ziele habe und die niederen
Zünfte wieder zu Herren des Staates machen wolle. Eine Unter-
suchung ward eingeleitet, und sie hat ergeben, daß durch Tortur
Anklagen erpreBt wurden, auf deren Grund man die Beschuldigung
erhob: es hätten mehrere Alberti, denen jenes frühere Dekret bloB
die Amtsfähigkeit abgesprochen, an der Verschwörung teilgenommen.
Als diese Alberti hierauf ins Verhör gezogen wurden, verweigerten
sie jedes Geständnis und war ihnen auch nichts zu beweisen.
Allein dabei ließen Maso degli Albizzi und seine Partei es nicht
bewenden. Der Vorgang hatte in Kreisen des Volkes, bei dem
die Alberti sich hoher Beliebtheit erfreuten, grollenden Mißmut
10 Moritz Brosch.
erweckt; jedem heftigen Ausbruch eines solchen zuvorzukommen,
traf die Regierung ihre Vorkehrung. Eine Balia ward zusammen-
gesetzt, und sie ordnete sofort Maßregeln der Abwehr an oder,
besser gesagt, des Angriffs auf das Volk. Die Prioren wurden
ermächtigt, die Zahl ihrer Söldnerschar zu vermehren und nach
freiem Ermessen, ohne Einholung der Genehmigung von seiten
der verfassungsmäßig zuständigen Autoritäten, Zahlungen auszu-
schreiben; das Amt eines Bannerträgers der Justiz ward nur
Bürgern eines Lebensalters von mindestens 45 Jahren für zugäng-
lich erklärt und schließlich die Rache vollzogen, die Maso den
Alberti geschworen hatte.
Es kam zur ersten Verschärfung der Maßregeln, die vor sechs
Jahren über die Alberti verhängt worden. Alle Glieder der Familie,
den einzigen Anton Alberti derzeit noch ausgenommen, wurden
nach Gebieten außerhalb Italiens verbannt, der Verkauf ihrer Güter
oder die Belastung solcher mit Schulden ihnen untersagt, da die
Kommune diese Güter schuldenfrei zu konfiszieren sich vorbehielt.
Der Racheakt war also, man sieht es deutlich, mit dem Vorsatz
eines Raubzuges verknüpft. Neben den Alberti wußte die von
Maso geführte Oligarchie sich bei der Gelegenheit anderer zu
entledigen, die ihr verdächtig waren. Wer immer der herrschen-
den Gewalt nicht treue Anhänglichkeit bewiesen hatte, dem wurde
die Fähigkeit, in ein Amt zu treten, abgesprochen; wem sie ge-
fährlich deuchte, auf den fiel das Los der Verbannung. In Massen
strömten florentinische Exilierte nach der Romagna und Lom-
bardei — für Gian Galeazzo ein lebendiges Symptom der Zwie-
tracht, die in ihrer Heimat herrschte. Es ist begreiflich, daß
er eine Regierung, die zu solchen Mitteln griff, nicht für stark
genug hielt, ihm widerstehen zu können, und gegen sie einen
neuen Krieg im Sinne hatte.
Dem eigenen Volke gegenüber rüstete diese Regierung freilich
aufs kräftigste Nicht nur daß sie neue Söldner angeworben, sie
ordnete im Jahre 1394, um dieselben wider einen Volksauflauf
stets bei der Hand zu haben, den ersten Kasernenbau in Florenz
an, und dies nahe beim Signorenpalast.! Dagegen beschränkte
sie die Zahl der Volksmiliz auf 2000 Mann und verbot dem Rest
der Florentiner das Waffentragen bei Todesstrafe. So wurden
1 J. Gaye, Carteggio ined. d’Artisti. Firenze 1839, I, 537.
Albizzi und Medici. 11
die Gegner mattgesetzt, während man für die eigenen Anhänger
mit Belohnungen herausrückte: zugunsten der Wollenzunft, die
bei dem Anlaß energisch für die Regierung eingetreten war, hat
diese die Einfuhr ausländischen Tuchs auf die Dauer von fünf
Jahren verboten.
So völlig waren Rechtssinn und Tatkraft im florentinischen
Volke nicht erloschen, daß alles solches nicht heftige Aufregung
hervorgerufen hätte. Die niederen Zünfte gerieten in eine Stim-
mung, die sie zum Versuche eines Widerstandes hinriß. Ein
Teil von ihnen zog vor den Signorenpalast, wo er von den Prioren
durch Verheißungen beschwichtigt wurde; ein anderer zog vor
das Haus des Vieri de’ Medici, ihn auffordernd, er möge die Führung
der Bewegung übernehmen, um die Stadt von der Tyrannei, die
unwürdige Bürger ausübten, zu befreien. Die Sache scheint so
günstig für ihn gestanden zu haben, die Erbitterung war so groß,
der Anhaug der Medici im Volke so zahlreich, daß ein gleich-
zeitiger Chronist es offen ausspricht, Messer Vieri hätte bei dem
Anlaß mit leichter Mühe sich zum Herrn der Stadt aufwerfen
können.! Doch dieser Medici war nicht der Mann, solches zu
wollen oder, wenn er es gewollt haben mag, zu wagen. Er
beruhigte die Menge, bis sie auseinanderging und von der
herrschenden Oligarchie Zugeständnisse erhoffte, mit denen nie-
mals Ernst gemacht wurde. Im Gegenteile, die Regierung, die
den ihr drohenden Aufstand im Sande verlaufen gesehen, schritt
jetzt um so rücksichtsloser ein zur Reinigung der niederen Zünfte
von ihr mißliebigen Elementen. Und sie beschränkte sich nicht
allein darauf: auch in Reihen der oberen Volksklassen fiel ihrem
Argwohn zum Opfer, wer immer im Geruche stand, beim Volke
beliebt zu sein und diese Beliebtheit nützen zu können, um den
Ring der oligarchischen Geschlechter zu brechen.
So lange Maso degli Albizzi an der Spitze seiner Genossen den
Staat lenkte, ward eine Politik verfolgt, die nach auswärts nicht
ungeschickt operierte und im Inneren, vor Wahrung des Inter-
esses der niederen Volksklassen nicht immer zurückscheuend, sich
das Maß des Erreichbaren auferlegte. Als jedoch Maso gestorben
war (1417), trieb die Oligarchie, die auch seinem Sohne Rinaldo
ı P. Minerbetti, Cronaca ad a. 1393, bei Muratori, Scp. Append.
al vol. Il.
12 Moritz Brosch.
eine Vorzugsstellung einräumte, Schritt vor Schritt dem Zeitpunkt
entgegen, in welchem ihre Gewaltherrschaft von der des Hauses
Medici abgelöst wurde.
Florenz war, wie gesagt, recht unzufrieden mit dem Friedens-
schluß, dem es ın Genua auf Grund des schiedsrichterlichen Spruches
beigetreten war. Es beeilte sich, dem Frieden entgegenzuhandeln.
Er stand erst im dritten Monat seiner Dauer, und die Florentiner
schlossen zu Bologna einen Bund mit Faenza, Ferrara, Padua,
Ravenna und Imola, vorgeblich zu defensiven Zwecken, aber in
Wahrheit behufs wirksamer Durchkreuzung der Politik Gian
Galeazzos. Dieser müßte der geriebene Staatsmann, der er war,
nicht gewesen sein, wenn er einen Gegenzug nicht versucht haben
würde. Er warb um die französische Allianz — eine Werbung,
bei der Florenz ihm den Rang ablaufen wollte Es begann ein
förmliches Wettrennen um Frankreichs Gunst, die beide Teile ge-
winnen und den Preis dafür mit Unterstützung einer französischen
Invasion Italiens entrichten wollten. Dieser ihr Willen, dem aller-
dings nicht Erfüllung wurde, war vorhanden: das ist unzweifel-
haft, wie es ebenso unzweifelhaft eine hohle Phrase war, wenn
Galeazzo später an florentinische Gesandte die Worte richtete: es
wäre besser, die Italiener behielten Italien für sich, als daß sie
Frankreich auf der Halbinsel Fuß fassen ließen.
So sprach der von König Wenzel zum Herzog erhobene Ge-
bieter von Mailand, nachdem er durch volle drei Jahre Himmel
und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Franzosen nach Italien
zu locken. Nicht anders hatten auch die Florentiner sich um
einen Bund bemüht, mit dem, wenn er zustande gekommen und
von Erfolg gewesen wäre, die Franzosen ein Stück Landes aus
Italiens Leibe sich herausgeschnitten hätten. Allein Gian Gale-
azzo wurde von Frankreich mit einem zu nichts verbindlichen
Freundschaftsvertrag abgefunden!, und die Florentiner fuhren
nicht besser. Italien blieb vorerst, von der Besitznahme Genuas
durch Frankreich abgesehen, von einer französischen Invasion
verschont.
Die Machthaber in Florenz waren mittlerweile rastlos bei
der Arbeit, die Sicherung ihrer Stellung im Innern der Stadt zu
1 Den Text dieses Vertrags gibt Lünig, Codex Italius diplomati-
cus. I, 4.
Albizzi und Medici. 13
erhöhen. Von ihnen entdeckte oder ersonnene Verschwörungen
kamen ihnen dabei zustatten. Hinrichtung der nicht immer über-
wiesenen Verschworenen und Banndekrete in großer Zahl waren
auf der Tagesordnung. Unter den Verbannten begegnet man
Gliedern der hochangesehenen Familien Adimari, Altoviti, Medici,
Scali, Strozzi, und im Jahre 1396 kam Donato Acciajuoli an die
Reihe. Der allgemein geachtete Bürger dieses Namens hatte vor
kurzem nicht wenig dazu beigetragen, daß Arezzo in Besitz der
Kommune gekommen war. Seine Verdienste um Florenz waren
ebenso groß wie die Zahl seiner Anhänger im Volke, gegen dessen
Mißhandlung durch die herrschende Oligarchie man kräftige Äuße-
rungen von ihm erzählte Er hielt die Zeit für gekommen, da
die Zügel milder anzuspannen, die vielen Verbannten und die in
Florenz der Amtsfähigkeit Beraubten in ihr Bürgerrecht wieder
einzusetzen seien. Für diese seine Meinung hat er Propaganda
gemacht oder bei ihm Gleichgesinnten Anklang gefunden. Von
zweien, die er ins Vertrauen gezogen, wurde er angezeigt, und
die Folge war, daß ihn die Regierung auf 20 Jahre nach Barletta
verbannte. Dasselbe Schicksal traf viele andere, von denen die
Oligarchie vermuten konnte, sie wären mit Acciajuolis Plänen
einverstanden gewesen. Es läßt sich nicht verkennen, die Gewalt-
träger in der Republik taten es den anderwärts in Italien auf-
gekommenen Gewaltherrschern völlig gleich in Übergriffen der
Macht.
Der Druck, welchen die Regierung ausübte, mußte Gegen-
druck erzeugen. Es kam die kriegerische Verwickelung hinzu,
die mit Gian Galeazzo, bevor noch eine Kriegserklärung erfolgt
war, sich ergeben und fortgeschleppt hat. Sie erforderte Kriegs-
steuern, bei deren Verteilung die Oligarchen darauf Bedacht
nahmen, daß die Last von ihrer Anhänger Schultern abgewälzt
werde auf die Volkskreise, denen die Regierung übelwollte. An
legalen Mitteln der Abhilfe gegen diese Art der Finanzkunst wie
gegen anderes, was amtlicherseits geschehen ist, fehlte es ganz
und gar. Die Oligarchie war auf gesetzlichem Wege nicht zu
erschüttern — kein Wunder, daB es auf ungesetzlichem versucht
wurde.
In Bologna waren unter den dorthin Ausgewiesenen einige
junge Leute, die den Plan faßten, sich zur Nachtzeit in Florenz
einzuschleichen, wo sie, durch Ermordung Masos degli Albizzi,
14 Moritz Brosch.
einen Tumult hervorzurufen gedachten, der — so meinten sie —
bei der weitverbreiteten Unzufriedenheit zum Umsturz der be-
stehenden Ordnung führen müsse. In die Stadt einzudringen,
sich da zwei Tage lang verborgen zu halten, ist ihnen gelungen;
als sie am dritten Tage gegen Maso auszogen und ihn nicht finden
konnten, suchten sie die Menge zur Waffenerhebung aufzustacheln,
begegneten aber völliger Teilnahmlosigkeit. Sie ermordeten zwei
steife Anhänger der Regierungspartei und flüchteten dann in eine
Kirche, wo sie sich verbarrikadierten und nach kurzem Wider-
stande in Gefangenschaft der Stadtmiliz gerieten. Nachdem
man von ihnen Geständnisse erpreßt hatte, wurden sie hin-
gerichtet.
Hierauf vergingen drei Jahre, und es kam (1400) zu einer
ernsteren Verschwörung. Dieselbe ward gleichfalls in Bologna
eingeleitet, wo die stattliche Zahl dort weilender Verbannten um
Flüchtlinge vor der in Florenz ausgebrochenen Pest erhöht wurde.
So sicher waren diesmal die Verschworenen ihrer Sache, daß sie
schon über die Personen, die an Stelle der zu verjagenden Prioren
zu setzen seien, sich geeinigt hatten. Ihre Verbindungen reichten
bis Florenz, wo mehrere Bürger dem Komplotte beigetreten waren.
Alleın zur Ausführung von Verschwörungen genügen, wie Machia-
velli eben bei diesem Anlaß sagt, die Wenigen nicht, und die
vielen Mitwisser haben ihre Entdeckung zur Folge. Einer der
ins Vertrauen Gezogenen ward zum Verräter, worauf die oligar-
chische Regierung der Gefahr zuvorgekommen ist und mit den
gewöhnlichen Mitteln, Hinrichtung und Verbannungen, nicht ge-
spart hat. Wohl jede andere Regierung würde damals in gleicher
Lage ebenso oder ähnlich vorgegangen sein, aber nicht jede hätte
mit vollen Händen Haß gesäet, um solche periodisch wieder-
kehrende Verschwörungen zu ernten.
Aus dem Guerillakrieg, den Gian Galeazzo seit 1394 wider
Florenz geschürt hatte, war inzwischen ein offener Kampf ge-
worden. Dem zu Bologna geschlossenen Städtebund hatten erst
der Gebieter von Mantua, dann die Städte Rimini und Città di
Castello sich beigesellt; später war auch die Signorie von Venedig
auf Seite dieser Bündner getreten, aber unter ganz absonderlichen
Bedingungen: sie bestand darauf und erzwang es, daß alle Bundes-
genossen sich verpflichteten, den Frieden oder Waffenstillstand,
der einseitig von ihr mit Galeazzo geschlossen würde, gutzuheißen
Albizzi und Medici. 15
und anzunehmen. In der Tat vereinbarte sie (1398) einen zehn-
jährigen Stillstand, der auch dem Vertrage entsprechend von den
Alliierten angenommen, aber faktisch nicht eingehalten wurde:
die Feindseligkeiten nahmen beiderseits, als ob der Stillstand nicht:
existierte, ihren Fortgang. Und sie haben schließlich eine Wen-
dung genommen, die der florentinischen Republik äußerste Gefahr
drohte. Den Venezianern war es nur darum zu tun, daß Galeazzo
ihnen mit seinem Besitze in Oberitalien nicht naherücke; südlich
von Po ließen sie ihm freie Hand. Er bemächtigte sich Pisas,
Sıenas, Perugias, endlich auch Bolognas, und es hieß, er wolle in
Florenz eindringen, um sich dort als König von Italien krönen
zu lassen. Venedig zögerte, Bundeshilfe zu leisten; der Papst
Bonifaz IX. als nomineller Oberherr über Perugia und Bologna
konnte gegen Gian Galeazzo nichts tun, ohne des Beistands von
seiten der Venezianer und Neapels sicher zu sein; der deutsche
König Ruprecht brach zwar über die Alpen auf, nachdem ihn die
Florentiner mit Geld versehen hatten, und richtete an den „mai-
ländischen Ritter Gian Galeazzo“ den Befehl, alle zum Reiche
gehörigen Städte und Gebiete zu räumen, holte sich aber (Okt. 1401)
bei Brescia eine gänzliche Niederlage der Seinigen. Für Florenz
war nirgends Rettung zu erblicken. Das Schicksal der Stadt
schien besiegelt; früher oder später mußte sie, nach allen An-
zeichen zu schließen, als reife Frucht dem Gebieter von Mailand
und Mittelitalien in den Schoß fallen.
Da kam es zu einem Ereignis, das die Lage der Dinge von
Grund aus veränderte. Im September 1402 starb zu Marignano
Gian Galeazzo, erst fünfundfünfzigjährig, an der Pest. Ich darf
wohl bei diesem auBerordentlichen Manne mit ein paar Worten
verweilen. In einer einzigen Beziehung erinnert er an König
Philipp IL von Spanien: er hat wie dieser große Staatsaktionen
von seinem Kabinette aus geleitet und Kriege geführt, ohne je-
mals seine Person einzusetzen. Aber ungleich Philipp war er
frei von religiöser Befangenheit. Nie hat er sich dazu bringen
lassen, in dem durchs Schisma hervorgerufenen Streite Partei zu
nehmen: Papst wie Gegenpapst waren ihm das Objekt politischer
Berechnung, gleichwertig einer wie der andere, gleich verwend-
bar, wenn es seine Pläne und Absichten erheischten. Und es
waren Pläne weitreichender, ja für seine Zeit ausschweifender Art,
mit denen er sich trug. Durch Jahre verfolgte er den Gedanken
16 Moritz Brosch.
einer Säkularisation des Kirchenstaates!, und er hat mit der Weg-
nahme Perugias und Bolognas den Anfang dazu gemacht. Daß
er nach der italienischen Königskrone strebte, ist wahrscheinlich
genug, doch es wäre nicht die Krone eines geeinigten Italien ge-
wesen, vielmehr die eines fest zusammengefügten nord- und mittel-
italienischen Staatengebildes, dessen Herrscher in dem Reste der
Halbinsel nicht als Gleicher über Gleiche, sondern als kräftiger
Machtfaktor über die Schwachen seine Entscheidungen hätte treffen
und verwirklichen können. Er war der Pfadfinder einer Politik,
die nach Jahrhunderten in veränderter Gestalt, größerem Maßstab
und mit besserem Erfolge wieder aufgenommen wurde.
Nach seinem Tode ging der von ihm aufgerichtete Staat in
Trümmer. Der eine der drei Söhne, zwischen die er geteilt wurde,
erhielt Pisa, mit dessen von den Florentinern heißbegehrtem Be-
sitze er gleichsam in der Luft schwebte. Das Papsttum bemächtigte
sich Bolognas und Perugias wieder. Siena warf die viscontische
Herrschaft ab und erklärte sich von neuem zur Republik. Das
Haus Visconti hatte nur im Mailändischen festen Fuß gefaßt, aber
auch da mußte es vorerst mit der Parteien Wut, dem unbändigen
Lokalpatriotismus der Städte, den Herrschaftsgelüsten der Condot-
tieri in den Ringkampf treten.
Der über Pisa gebietende Gabriel Maria Visconti machte seine
ohnedies schwierige Stellung alsbald unhaltbar. Er suchte nur
Geld zu erpressen, was ihm zwar gelungen ist, aber die äußerste
Erbitterung der Pisaner hervorrief. Im Innern von diesen: bedroht,
von außen die Florentiner fürchtend, richtete er an den Marschall
Bouciquaut, französischen Gouverneur in Genua, die Bitte, in
Frankreichs Schutz aufgenommen zu werden. Bouciquaut will-
fahrte ihm, hegte jedoch den Hintergedanken, aus Pisa durch
Verkauf der Stadt Geld herauszuschlagen. Die Pisaner bekamen
Wind davon, erhoben sich im Aufstand, verjagten den Gabriel
Maria, der nach Sarzana flüchtete, während ein Teil seiner Truppen,
um etwa 100 Franzosen verstärkt, das pisanische Kastell behaupten
1 Über diese eine Auflösung des Kirchenstaats verfolgenden Be-
strebungen G. Galeazzos ist zu vergleichen Romano l. c. p. 412 ff. mit
A. Champolion-Figeac Louis et Charles d'Orléans, Paris 1844 und
E. Jarry, La vie polit. de Louis de France duc d’Orleans, Paris 1889, auch
Jarrys Aufs. La voie de fait et l'alliance francomilanaise, in der Bibl. de
l'École des Chartes, Jahrg. 1892.
Albizzi und Medici. 17
konnte. Hierauf wurden Bouciquaut, Gabriel Maria und die Floren-
tiner handelseinig: Pisa, Stadt und Kastell, wurden im August 1405
um 200000 Goldgulden an Florenz verkauft.
Mit diesem Kaufe war ein Vorgang gegeben, der in der
florentinischen Geschichte in gleicher Form und Wesenheit schon
früher dagewesen war, zunächst die gleichen Folgen hatte wie
ehedem, um freilich zuletzt einen anders gearteten Ausgang zu
nehmen. Gleichwie jetzt Pisa von Bouciquaut an Florenz ver-
kauft worden, hatten die Florentiner im Jahre 1342 von Mastino
della Scala um schweres Geld Lucca gekauft, hatten den Besitz
dieses Kaufobjektes erst erkämpfen wollen und nie zu erkämpfen
vermocht. Genau so schien es diesmal zu kommen. Pisa wehrte
sich aus Kräften gegen die Besitzergreifung durch die Florentiner,
so daß diese erst nach beinahe vierjähriger Belagerung es aus-
gehungert und bezwungen haben. Diese auffällige Wiederkehr
eines Stadtverkaufs und der anfänglich identischen Folgen, die er
hatte, bildet abermals einen Beleg für Machiavellis Lehrsatz, daß
in der Geschichte dieselben Ereignisse immer wiederkehren, denn
sie würden von Menschen gemacht, die immerdar dieselben
Leidenschaften haben, aus denen auch dieselben Wirkungen mit
Notwendigkeit entspringen.
Im ersten und zweiten Dezennium des 15. Jahrhunderts war
das Wirrsal, das sich seit 1377 ans große Schisma knüpfte, zum
äußersten gediehen. Es gab jetzt nebst zwei Päpsten bald ihrer
drei, denn ein in Pisa (1409) versammeltes Konzil, das dem Un-
fug steuern sollte, hat ihn durch Aufstellung eines dritten Papstes
gesteigert. In Rom herrschten abwechselnd Jnnocenz VII, sein
Nachfolger Gregor XII. oder die Masse des Volkes oder auch der
unternehmende König Ladislaus von Neapel, welch stetiger Wechsel
im Besitze der obersten Macht Zustände greulicher Art hervor-
rief.! König Ladislaus behandelte die Tiberstadt, wenn er sie be-
setzt hielt, als sein eigen; er bedrohte auch, weit über ihr Weich-
bild hinausgreifend, ganz Mittelitalien. Selbst den Visconti von
Mailand ward bange vor seiner Macht, nicht minder den Floren-
tinern, die bald in offener Feindschaft mit ihm ihr Glück ver-
suchten, bald mittels trügerischer Verträge, die er ihnen gewährte,
1) Ein Schauergemälde dieser röm. Zustände entrollt A. Petri Diar.
rom. ab. a. 1407—1417, bei Muratori, Scp. XXIV, p. 968 ff.
Histor. Vierteljabrschrift. 1903. 1. 2
18 Moritz Brosch.
sich zu sichern wähnten. Auch das Herbeirufen eines neapoli-
tanischen Kronprätendenten führte zu keinem anderen Ergebnis,
als daß dieser bei Roccafecca (Mai 1411) eine Schlacht gewann,
aber den Sieg nicht zu benützen wußte, seinem Gegner Zeit lassend,
sich neuerdings für Angriff und Verteidigung instand zu setzen.
Rom fiel bald wieder in Ladislaus Hand, der unaufhaltsam er-
obernd vordrang, Teile der Marken, der Romagna und Toskanas
seiner Gewalt unterwarf. Die Streitmacht, mit der er nach Be-
zwingung Sienas immer näher an Florenz rückte, wird über
20000 Mann geschätzt, denen die Republik nicht entfernt die
gleiche Zahl und vollends nicht einen tauglichen Truppenführer
entgegenstellen konnte, da der König des Geldes nicht sparend
alle Condottieri von Ruf an seine Fahnen gefesselt hatte.! Florenz
schien verloren, wie ein Jahrzehnt vorher durch Gian Galeazzo;
es ward durch einen gleichen Zufall gerettet, wie er ihm damals
Rettung gebracht: König Ladislaus wurde im Lager bei Narni
von einer Krankheit befallen, ließ sich nach dem nächstgelegenen
Seeplatz und dann zu Schiffe nach Neapel bringen, wo er (August 1414)
gestorben ist.
Sein Tod bedeutete für Florenz den Anbruch friedlicher Zeiten,
die zehn Jahre hindurch anbielten. Die Republik bedurfte solcher,
um die Schuldenlast, die während der letzten Kriege angewachsen
war, sich zu erleichtern. Es ward auch derzeit nicht selten der
Trugschluß gezogen, die Staatsschuld bringe dem Volksreichtum
doch eigentlich keinen Verlust, denn das Geld, welches die Staats-
gläubiger in die öffentlichen Kassen eingezahlt haben, kehre mit-
samt den Zinsen für die Schuld in den Verkehr zurück, weil der
Staat die eingeschlossenen Beträge zur Deckung seiner Bedürf-
nisse verwende und seine Gläubiger ihre Zinsen entweder kapitali-
sieren oder behufs Ankaufs von Hervorbringungen des Ackerbaus
und der Industrie wieder ausgeben. Das ist jedoch, nur auf größerem
Fuße beobachtet, derselbe Fall, der etwa einträte, wenn jemand
aus der Lade eines Kaufmanns Gelder herausnähme und dann
für diese nämlichen Gelder bei ihm Waren kaufte. Der also Be-
! Omnes armorum capitanei et conducterii festinabant ad servitia et
stipendia eiusdem (regis) eo quod esset liberalissimus gentibus et subditis
suis. A. de Tummulillis, Notabilia temporum, ed. Corvisieri. Roma
1890, p. 14.
Albizzi und Medici. 19
handelte oder Besteuerte oder Bestohlene verlöre zwar nichts an
seinem Geldvorrat, aber den vollen Wert der ihm abgenommenen
Ware. Ungleich schlimmer noch stellten sich die Folgen der Be-
steuerung und des Schuldenmachens zu Kriegszwecken in Florenz
und anderen italienischen Städten, weil der weitaus größte Teil
der aufs Volk gelegten Zahlungen den Condottieri zugute kam,
die als Landplage Italiens ıhr Wesen trieben auf Kosten von
Freund und Feind. Wie auf einen Schlag hat dann der Frieden
nicht nur das Gleichgewicht im Staatshaushalt der Florentiner
hergestellt, sondern auch einen Überschuß der Einnahmen über
die Ausgaben bewirkt — ein Überschuß, welcher dem Aufschwung
der Industrie auch diesmal ungemein zustatten kam.
Die herrschende Oligarchie konnte, als mit des Königs Ladis-
laus Tode eine Friedensperiode anhub, auf scheinbar sehr große
Erfolge im Innern wie nach außen zurückblicken. In Florenz
hatte sie jeden Widerstand niedergeworfen und die Formen der
republikanischen Verfassung mit einem Geiste erfüllt, der zum
Nutzen einer beschränkten Zahl an erster Stelle eingesessener
Familien mit eben diesen Formen sein Spiel trieb. Vom Glücke
begünstigt, vor der größten Gefahr durch die Todesfälle ihrer
mächtigsten Gegner gerettet, haben diese Familien das Gebiet der
Republik erweitert, ihr Pisa, Cortona, Livorno unterworfen; alles
dies freilich, nachdem sie bei Anlage der Steuern sich selbst vor-
beigedrückt und die schwerste Last auf Schultern der vom Be-
sitze der Macht ausgeschlossenen Bürger niederen Standes gelegt
hatten. Um ihrer eigenen Sache verstärkte Sicherung zu geben,
haben sie im Jahre 1411 die Niedersetzung eines neuen Rats-
kollegiums beschlossen, das, zweihundert Mitglieder zählend, darüber
wachen sollte, daB ohne seine Zustimmung weder Krieg geführt,
noch Allianz geschlossen, weder Kriegsmacht aufgestellt noch eine
fremde Kommune von der florentinischen unterworfen oder durch
Vertrag in Schutz genommen werde. Das schien nun ganz vor-
züglich geeignet, die Willkür des bestehenden Regiments in
Schranken zu weisen; aber wie es ausgeführt wurde, hatte es nur
die Folge, daß der Instanzenweg für Annahme so tiefgreifender
Beschlüsse verlängert wurde und am Ende des Weges doch immer
wieder die leidige Willkür als maßgebender Faktor eingesprungen
ist. Denn die Wahlbeutel, aus denen jene 200 Ratsmitglieder ge-
lost wurden, enthielten nur die Namen solcher Bürger, denen die
9%
20 Moritz Brosch.
herrschende Partei Zutrauen schenkte. Und in kunstfertiger Manipu-
lation mit Wahlbeuteln hatte die Partei von langer Übung her
eine unanfechtbare Meisterschaft erworben. So hat sie im Laufe
des Friedens um so leichter das Auslangen gefunden, als die
Zünfte ihrer ehedem politischen Bedeutung halb vergessen hatten,
das Geschäft in allen Zweigen der Produktion kräftig emporblühte,
die Meister und Großfabrikanten reichlichen Gewinn zogen und
die auf Handarbeit angewiesenen Volksklassen, jedes gesetzlichen
oder administrativen Schutzwalls entbehrend, ihren Klagen nicht
Gehör verschaffen konnten. Zwar hat Maso degli Albizzi den
Anlauf zu einer Art sozialer Gesetzgebung genommen, kraft welcher
den ärmeren und ärmsten Volkselementen einige Erleichterung
ihrer Lage erwachsen wäre: er hatte in Vorschlag und zur An-
nahme von seiten der Ratskollegien gebracht, daß der mindeste
Steuersatz von einem halben Gulden so gut wie wegfalle, da seine
Entrichtung ganz in den freien Willen der also Besteuerten zu
stellen sei; daß ferner an Tagen, auf welche der Zusammentritt
der Ratskörperschaften falle, niemand von seinen Gläubigern
schuldenhalber verfolgt werden dürfe; daß überdies der Salzpreis
herabgesetzt werde. Allein wir wissen nicht, ob solches pünktlich
in Ausführung kam oder bloß auf dem Papier stehen blieb, und
es ist sicher, daB an der ungerechten Verteilung der Steuern vor
der Hand wenig oder nichts geändert wurde.
Als Maso degli Albizzi gestorben war, erbte seine hervor-
ragende Stellung, aber nicht die große Geschicklichkeit, mit der
Maso im Parteiinteresse gewirkt hatte, sein Sohn Rinaldo. Diesem
fehlte es nicht an reichen politischen Erfahrungen, aber an Takt
und Mäßigung, wie an der Fähigkeit, gegebene Möglichkeiten
richtig abzuschätzen. Neben ihm stand im höchsten Ansehen als
Parteihaupt Niccolò da Uzano, ein echter Staatsmann voller Schärfe
der Auffassung, einer von jenen machtvollen Geistern, welche die
eigene Leidenschaft bezwingen und darum zu Herren werden über
die leidenschaftlich bewegte Menge ihrer Gesinnungsgenossen.
Nach Uzanos im Jahre 1432 erfolgtem Tode fiel eine Art Dik- -
tatur über die Partei unbestritten oder wenigstens unerschütterlich
an Rinaldo, der es denn auch binnen der kurzen Frist von zwei
1 S. G. Cavalcanti, Storia fiorentina ed. Polidori. Firenze 1838,
I, 464. |
Albizzi und Medici. 21
Jahren fertig brachte, die Oligarchie dem völligen und für alle
Zeiten unabwendbaren Verderben zuzuführen.
Die Ausübung der Macht zu einem gesicherten Monopol der
Geschlechter zu gestalten, welche der Ring der Oligarchie um-
faßte, war eine Aufgabe, mit der es in friedlichen Zeiten ganz
nach Wunsche von statten ging. Von Besitz und Führung der
öffentlichen Ämter waren tatsächlich die Volkskreise ausgeschlossen,
in denen Gegner der herrschenden Gewalt vorhanden waren oder
vorhanden sein konnten. Diesem tatsächlichen Verhältnis eine
bleibende, vor jeder Anfechtung gesicherte Grundlage zu geben,
ward im Jahre 1421 angeordnet, daß wer immer um Verleihung
eines Amtes sich bewerbe, den Beweis zu erbringen habe, daß er
oder sein Vater und Großvater durch volle 30 Jahre ihre Steuern
pünktlich gezahlt hätten. Wenn damit nicht beabsichtigt war,
die Oligarchie zu einer reinen Plutokratie umzugestalten, so hat
es jedenfalls bewirkt, daß ärmere Bürger, deren es selbst im
Mittelstande ihrer genug gegeben hat, von jeder Beteiligung an
Ämtern ausgeschlossen waren; denn die Erbringung jenes auf
30 Jahre zurückreichenden Beweises wäre für sie in vielen
Fällen eine Unmöglichkeit, in allen mit den größten Schwierig-
keiten verbunden gewesen. Es schien wahrhaftig, daB die den
Staat lenkende Partei Schritt vor Schritt dahin gelangen wolle
und werde, sich auf die Dauer die Stellung zu erringen, in der
die venezianische Aristokratie als Herrin über das Gemeinwesen
schalten und walten konnte.
Da kam jedoch ein neuer Krieg dazwischen oder vielmehr
den machthabenden Geschlechtern behufs Ablenkung der Unzu-
friedenheit im Innern, nach Wunsche Philipp Maria Visconti
hatte das nach Gian Galeazzos Tode in sich zerfallene Gebiet des
Herzogtums Mailand wieder vereinigt und die Eroberung Genuas
ins Auge gefaßt. Um freie Hand wider Genua zu gewinnen, hatte
er mit Florenz einen Vertrag geschlossen, demzufolge er sich ver-
pflichtete, mit Erweiterung seines Gebietes die Flüsse Panaro und
Magra nicht zu überschreiten. Doch kaum daß er sich Genuas
bemächtigt hatte, hielt er den Vertrag nicht ein, griff nach der
Romagna hinüber, unterwarf sich Forli und drohte den kleinen
romagnolischen Gewultherrschern mit dem gleichen Schicksal. In
Florenz kam es hierüber zu leicht begreiflicher Aufregung; es
entbrannte der Streit zwischen einer Kriegs- und Friedenspartei.
29 Moritz Brosch.
Für den Krieg waren die Regierung und ihr Anhang, welche die
Staatslasten so geschickt verteilt hatten!, daß für die Kriegskosten
in allen Fällen die weniger Bemittelten aufkommen mußten. Die
Friedenspartei setzte sich aus niederen Volkskreisen zusammen,
die in Giovanni de’ Medici, di Bicci genannt, ihren Schutzherrn
sahen und ihren Wortführer fanden. Um diesen außerordentlich
reichen Medici scharte sich die Opposition gegen Vornahme von
Kriegsrüstungen und Eröffnung der Feindseligkeiten. Giovanni,
der übrigens die Vorsicht selber war, sich jedes Schrittes, jeder
Äußerung enthaltend, die als Herausforderung der Oligarchie hätten
gedeutet werden können, machte geltend, daß ein offensives Vor-
gehen gegen den Visconti gewagt sei, daB es besser wäre, seinen
Angriff abzuwarten, weil er sich dadurch vor Italien ins Unrecht
setzen würde und die Abwehr auf eigenem Boden der Republik
eine weniger kostspielige wäre. Allein die kriegerisch Gesinnten
behielten die Oberhand und ließen es auf den Kampf ankommen,
der vorerst, im Jahre 1424, eine Niederlage der Florentiner bei
Zagonara brachte Giovanni hatte als richtiger Prophet sich er-
wiesen, die Menge des Volkes murrte über den leichtsinnig unter-
nommenen Krieg, den Machthabern begann der Mut zu sinken.
Ihnen diesen von neuem einzuflößen, war Rinaldo degli Albizzi
ganz der Mann. Mit zündender Rede, die freilich von den einen
ihm, von anderen dem Rinaldo Gianfigliazzi in den Mund gelegt
wird, ward der Beschluß erwirkt, eine Kommission niederzusetzen,
die ohne Ansehen der Person die Ausschreibung der erforderlichen
Kriegssteuern vorzunehmen habe. In der Tat wurden diesmal
auch den reicheren Bürgern, die der Regierungsgewalt sich be-
mächtigt hatten, hohe, sehr unwillig getragene Zahlungen auf-
erlegt. Die Unzufriedenheit, welche darob gerade in den Kreisen
entstand, an denen die Regierung ihre Stütze hatte, mußte um
jeden Preis beseitigt werden, und wie solches ins Werk zu setzen
sei, war für die an der Herrschaft teilnehmenden Geschlechter
eine aufs dringlichste der Lösung bedürftige Frage.
' Wie weit dies ging, erhellt aus dem Fall des Niccolò da Uzano,
der nur 16 Gulden Steuern zahlte; als im Jahre 1427 die Regelung mittels
des Katasters erfolgte, ward er genötigt, die ihm auferlegte Zahlung um
mehr als das Zehnfache, auf 250 Gulden erhöhen zu lassen. Vgl. P. Villari,
Nuove questioni intorno alla st. di Savonarola, Arch. stor. ital. Ser. V, vol. 1:
p. 187.
Albizzi und Medizi. 23
Rinaldo degli Albizzi hatte die Lösung bereit und zögerte
nicht, sie in Vorschlag zu bringen. Es wird von dem gleich-
zeitigen Historiker Cavalcanti eine Rede mitgeteilt, die vor einer
zahlreich besuchten Versammlung angesehener Bürger Rinaldo
gehalten hätte — eine wahre Brandrede, die offen zum Staats-
streich herausforderte. Die an Spitze der Regierung Stehenden,
sagte er, haben in diesen Kriegszeiten den Befehl über die Waffen-
macht der Republik; sie mögen 2000 bis 3000 Mann, unter dem
Vorwand, eine Revue zu halten, nach Florenz beordern, sie da
die Zugänge zum Signorenplatz besetzen lassen und dann, vor
jedem Volksauflauf gesichert, im Signorenpalast zu Beschlüssen
schreiten, mit denen die Zahl der niederen Zünfte von vierzehn
auf sieben herabgesetzt und dadurch erreicht würde, daB den
oberen Zünften und den vornehmen Geschlechtern eine schlechter-
dings unanfechtbare Mehrheit in den verschiedenen Ratskörper-
schaften auf die Dauer garantiert sei.
Der Gewährsmann, daß Rinaldo also gesprochen, ist der gleich-
zeitige Historiker Giov. Cavalcanti. Ohne diesem Glaubwürdigkeit
zu versagen, muB man doch daran festhalten, daB die in seine
Darstellung eingeflochtenen Reden, wenn sie überhaupt gehalten
worden, keineswegs genau so und Wort für Wort gesprochen
wurden, wie er sie berichtet. Es wird sich mit ihnen, günstigsten-
falls, nicht anders verhalten haben, als mit den berühmten Reden,
die ein weitaus größerer denn Cavalcanti, ja der größte aller
Historiker, Thukydides, in sein unsterbliches Werk eingewoben
hat. Wie nun diese aufzufassen sind, welche Bedeutung als ge-
schichtliche Dokumente ihnen beizulegen ist, lehrt uns Thuky-
dides selbst, indem er sagt, mit den von ihm gegebenen Reden
habe er sich so nahe als nur möglich ans’ Überlieferte gehalten,
aber wo dieses unzureichend war, die Personen sprechen lassen,
was ihrer Lage am angemessendsten ist! Ähnlich mag es mit
den von Cavalcanti gegebenen Reden stehen: die soeben erwähnte
des Rinaldo entspricht ganz dem Charakter des Mannes und der
über seine Partei hereingebrochenen Konjunktur; was er dann
durch Niccolò da Uzano darauf erwidern läßt, entspricht ganz
der Rolle, in der sich dieser Staatsmann sonst gefiel, und was er
bei späterem Anlaß, wie wir sehen werden, ihm ın den Mund
1 Thukyd. I, 22.
24 Moritz Brosch.
legt, bietet Zeugnis für die Stimmungen und die Zerfahrenheit
der Partei, die trotz Uzanos Warnungen ihrem Untergang ent-
gegentrieb.
In der Versammlung, an die Rinaldo seine Aufforderung zum
Staatsstreich richtete oder gerichtet haben soll, ergriff nach ihm
Uzano das Wort und sagte: Messer Rinaldo habe wahr gesprochen
und die von ihm vorgeschlagenen Mittel der Abhilfe würden zum
Ziele führen, wenn bei ihrer Anwendung nicht ein heftiger Aus-
bruch der Zwietracht in der Stadt zu fürchten wäre; einen solchen
zu verhüten, müsse man zuvor mit Giovanni de’ Medici sich ins
Einvernehmen setzen, auf daß die Volksmenge eines Hauptes ent-
behrend den Dingen ihren Lauf lasse; habe man ihn nicht ge-
wonnen, so könne man nur durch offene Gewalt etwas ausrichten
und dabei Gefahr laufen, zu unterliegen oder den Sieg wohl er-
ringen, nicht festhalten zu können.
Wie immer gab die Partei dem alten Uzano recht und ver-
fügte, daß Rinaldo sich um die Zustimmung Giovannis de’ Medici
bewerbe. Es ist kaum anzunehmen, daß Uzano, als er dies für
nötig erklärt und durchgesetzt hat, sich nicht bewußt gewesen:
den Mediceer zur Mithilfe an einem Staatsstreich einladen heiße,
das ganze Projekt zu Wasser werden lassen. So kam es denn
auch; Giovanni setzte den Vorstellungen Rinaldos eine steife Weige-
rung und die Mahnung entgegen, die Sache sei am gewagtesten
für die, welche sie unternehmen wollten und, selbst im Falle des
Gelingens, nur sich wenige zu Freunden von zweifelhafter Dank-
barkeit und gar viele zu geschworenen Feinden voll unersättlicher
Rachgier für erlittenes Unrecht gemacht haben würden.
Es war unvermeidlich, daß die Kunde von diesem Vorgang,
der sich Juli oder August 1426 zutrug, ihn verkleinernd oder ver-
größernd, ins Volk drang. Sie wird da schwerlich eine andere
Gestalt angenommen haben, als Cavalcanti ihr gegeben hat, und
war deshalb geeignet, die weitgehende Unzufriedenheit mit dem
bestehenden Regiment ebenso zu steigern, wie die Volkstümlichkeit
des Giovanni de’ Medici, dem man seine Weigerung, bei der pro-
jektierten Schädigung der unteren Klassen mitzutun, hoch an-
rechnete. Giovanni selbst war diesmal nur genau so weit ge-
gangen, als er gehen konnte, ohne einerseits die Existenz des
Hauses Medici aufs Spiel zu setzen und ohne andererseits die
Gelegenheit zu verpassen, bei der sich für den guten Ruf dieses
_— mm ~
—
Albizzi und Medici. 25
Hauses, als eines dem Volksinteresse schützende Deckung ge-
währenden Kapital schlagen ließ.
Währenddessen nahm der Krieg seinen für die Florentiner
recht ungünstigen Verlauf. Es gelang zwar, in demselben Jahre
1426 einen Bund mit Venedig zu schließen, ihn des weiteren
durch den Beitritt Mantuas und Ferraras zu verstärken; aber den
erhöhten Leistungen, die Florenz laut Bündnisvertrag auf sich ge-
nommen hatte, entsprachen durchaus nicht die Erfolge im Felde.
Die Stellung der viscontischen Heeresmacht südlich vom Po war
nicht zu erschüttern und rückte dem Gebiete der florentinischen
Republik immer näher. Die Bündner verlegten den Schwerpunkt
ihrer Operationen nach der Lombardei, wo Carmagnola, der Feld-
hauptmann der Venezianer, Brescia nach mehrmonatlicher Be-
lagerung eroberte. Bis zum Jahre 1428 schleppten sich die Feind-
seligkeiten hin, und der Friedensschluß, der dann erfolgte, gab
den Venezianern alles, was sie nur wünschen konnten, Brescia,
Bergamo und den Lauf der Adda als Grenzfluß zwischen ihrem
und dem mailändischen Besitz. Die Florentiner dagegen erhielten
zwar die romagnolischen Orte zurück, die Philipp Maria ihnen
entrissen hatte, aber zogen sonst aus dem Kriege, auf den sie
31, Millionen Dukaten gewendet hatten, nicht den kleinsten Ge-
winn — es wäre denn, man wollte es als Gewinn buchen, daß
der schwere Druck der Kriegslast den Oligarchen eine Reform
abgepreßt hatte, die kräftig durchgesetzt und stetig eingehalten
von großem Nutzen gewesen wäre. Allein wenig später durch
Gewaltschritte unterbrochen oder mißbraucht, förderte sie das Ge-
meinwohl nur zeitweilig und darum in völlig ungenügender Weise.
Gleich wie vor dem Kriege war auch im Laufe desselben
die Verteilung der Staatslasten zu einer Waffe geworden, die von
der jeweilig bestehenden Regierung behufs der Niederhaltung ihr
gegnerischer Volksklassen gebraucht wurde. Als nun die Re-
gierung notgedrungen dazu schreiten mußte, auch die ihr an-
hängenden reicheren Volksklassen mit der Waffe zu treffen, griff
die Unzufriedenheit besorgniserregend un sich: ehedem auf die
niedrigen Schichten der Gesellschaft beschränkt, machte sie nun
in den höheren rapide Fortschritte Da mußte ein Mittel der
Abhilfe gesucht werden, und nach Lage der Dinge war es nur
zu finden, wenn man, von Begünstigung der einen wie von Über-
vorteilung der anderen absehend, als Maßstab für die Steuer-
26 Moritz Brosch.
forderungen die Fähigkeit sie zu tragen ins Auge faBte. Dies zu
erreichen und die herrschende Unzufriedenheit bei der Wurzel
anzugreifen, war der Endzweck der Anlage eines Katasters, die
auf die Initiative der zwei Parteihäupter Rinaldo degli Albizzi
und Niccolo da Uzano zurückzuführen ist.
Im Mai 1427 erwuchs der Kataster in Gesetzeskraft.! Mit
demselben ward allen Einwohnern des Staates ein Selbstbekenntnis
ihrer gesamten beweglichen und unbeweglichen Habe wie auch
der Einkünfte, die sie ihnen liefern, auferlegt. Wer etwas ver-
heimliche, über den sei die Konfiskation alles dessen zu verhängen,
was von ihm nicht angegeben worden. Eine aus 60 Bürgern
ausgeloste, zehn Mitglieder zählende Kommission, habe vier nach
den Stadtvierteln abgeteilte Register anzulegen, in denen über
die eingelaufenen Bekenntnisse Buch zu führen sei. Von dem
Rohertrag der Vermögen wurde nach Gewährung gesetzlich fest-
gestellter Abzüge ein der Besteuerung unterliegender Reinertrag
ausgeschieden und der Kapitalswert desselben dadurch ermittelt,
da man auf je 7°, des gesamten, nach den Abzügen verbleiben-
den Einkommens ein Kapital von 100 berechnete. Und dieses
Kapital sei mit einem halben Prozent seiner Summe zu besteuern,
welcher SteuerfuB etwa 5% des Nettoeinkommens ausmachte.
Die also ins Werk gesetzte Operation hatte nur für die drei
Jahre bis 1430 zu gelten; dann sei auf Grund der eingetretenen
Änderungen in der Vermögenslage ein neuer Kataster zu bilden.
Der Zeit vorausgreifend, ist hier zu erwähnen, daß sich aus der
5% Einkommensteuer eine progressive entwickelte, der zufolge
Reinerträge unter 100 Gulden nur 3, die höheren aufsteigend bis
5%, zu steuern hatten; doch ging die Progression über letzteren
Steuersatz, der auf Einkommen von tausend Gulden fiel, nicht
hinaus.” Außerdem wurde der den Florentinern im Blute liegen-
1 Die Hauptquelle für Einrichtung und Modalitäten des Katasters
bleibt Paguini, Della Decima e Mercatura. Lucca 1763, I, p. 10 und
214 ff. Über die Beratungen und Debatten, die zum Beschluß des Katasters
führten, s. Berti, Nuovi documenti intorno al Catasto fior. im Giornale
stor. degli archivi toscani, Bd. IV. Genauen Einblick in den Kataster-
mechanismus gewährt auch das Buch von Canestrini, La scienza e l'arte
di stato desunta dagli atti della republ. Fior. Firenze 1862, P. 1.
? Vgl. desfalls Canestrini, a. a. O. P. 3: La scala e l'imposta pro-
gressiva. Als Florenz im 16. Jahrhundert die mediceische Herrschaft
wieder einmal von sich abgeworfen hatte und momentan eine Republik
Albizzi und Medici. 97
den demokratischen Volksstimmung dadurch Rechnung getragen,
daß man die in Umgebung der Stadt seßhaften Überbleibsel des
alten Adels zu einer Steuerleistung heranzog, welche den kataster-
mäßig ihnen auferlegten Betrag oft verdoppelte und verdreifachte.
Wie jede neue Art der Besteuerung rief die sofort in Szene
gesetzte Ausführung des Katasters mancherlei Unzufriedenheit
und Beschwerden hervor. Die Reichen sahen sich aufs schärfste
hergenommen, da sie jetzt unter das gemeine Recht gebeugt
worden, nachdem die Oligarchie ihnen im Punkte der Besteuerung
durch länger als ein Menschenalter nur lächerlich geringe Zahlungen
abgefordert hatte. Darauf steiften sie sich als auf ein durch Dienste
um den Staat wohlerworbenes Gewohnheitsrecht, dessen sie nun
beraubt worden seien. Die Grundbesitzer erhoben Klage, sie
würden nicht auf gleichem Fuße wie Kaufleute und Industrielle
behandelt; denn der Wert ihres Eigentums liege klar zutage, so
daß nichts davon verschwiegen werden könne, in Handel und
Wandel dagegen lasse sich eine Defraudation der Steuer leicht
bewerkstelligen und schwer nachweisen. Den unteren Volksklassen
kam die neue Einrichtung unfraglich zugute; allein sie war ihnen
eine ungenügende Schadloshaltung für den Druck, der seit vierzig
Jahren auf ihnen gelastet hatte. Sie begehrten, daß dem Kataster
rückwirkende Kraft gegeben werde, daß diejenigen, welche ehedem
zu niedrig besteuert worden und jetzt nach Recht und Billigkeit
höher eingeschätzt waren, die Differenz zwischen dem, was sie an
Steuer gezahlt hatten und dem anderen, was sie hätten zahlen
sollen, zum vollen, durch die Zeit ihrer widerrechtlichen Be-
günstigung aufgelaufenen Betrage ersetzen mögen. Giovanni
de’Medici soll es gewesen sein, der die Menge von solch einem
Verlangen abgebracht und bewogen hat, sich mit dem Erreichten
zufrieden zu geben.
war, der die Truppen Kaiser Karls V. bald ein Ende machten, griff es die
progressive Steuer wieder auf; vgl. Guicciardini, Del regimento di Fi-
renze, in den Op. ined. Florenz 1858, Bd. 2, S. 69, wo nur die Erhebungs-
weise, nicht die Progession selbst getadelt wird. Zum erstenmal im Mittel-
alter hatten die Ciompi während ihres Aufstands die Forderung nach Ein-
führung progressiver Steuer erhoben. Dann folgte England (1485) Um
dieselbe Zeit folgte Cosimo de’ Medici, mit einer Progressivsteuer, die von
willkürlich in mediceischem Interesse angesetzten Einkünften der Höchst-
besteuerten auf volle 50 °/, stieg.
28 Moritz Brosch.
Die Jahreseinnahme, welche nach der praktischen Durch-
führung des Katasters hereingebracht wurde, betrug nahe an
44000 Goldgulden, wenig mehr als den siebenten Teil von dem,
was sich aus den Gabellen, Zöllen und anderen indirekten Steuern
alljährlich ergeben hat. Aus der Abschätzung der Vermögen und
den ihr entsprechenden Steueransätzen ist deutlich zu erkennen,
daß es mit der Besteuerungskunst in Florenz schon derzeit auf
dem Punkte hielt, um den sie sich allenthalben noch heute dreht.
Das ausgewiesene Gesamteinkommen der steuerpflichtigen Bürger
machte 620000 Goldgulden aus, so daß eine durchschnittliche
Jahreseinnahme von beinahe 7 Gulden auf den Kopf der Be-
völkerung zu rechnen wäre. Allein wie trügerisch diese Durch-
schnittsrechnung ist, erhellt daraus, daß nahe an 18000 Gulden
des eingelaufenen Steuernbetrags auf 232 reichere Familien und den
Klerus fallen; der Rest der Gesamtsteuer, der etwa 26000 Gulden
ausmacht, war von den Ärmeren zu decken. Hiernach entfielen
per Kopf dieser ärmeren Bevölkerung kaum mehr als °/, Gulden
an Steuer, und es schien dies keine übermäßige Belastung zu sein,
wenn nicht andererseits das jährliche Staatseinkommen die Auf-
bringung von 260000 Gulden im Wege indirekter Besteuerung
erheischt hätte. Um jedoch von einer Volksmasse, die jedenfalls
nicht über 100000 Köpfe anzuschlagen ist, 260000 Gulden, an
Metallgehalt 2 Millionen, unter Annahme dreifachen Geldwerts,
6 Millionen Mark indirekter Steuern erheben zu können, mußten
schlechterdings notwendige Lebensbedürfnisse in den Kreis der
Besteuerung einbezogen werden. Das mußte ferner die Folge
haben, daß die indirekten Abgaben den Armen einen weitaus
höheren Prozentsatz ihres Einkommens entzogen haben, als den
besser gestellten Klassen. Es traf also der Fall ein, der seither
im modernen Staate kaum zu vermeiden ist — ein Fall, über
den kein geringerer als Adam Smith die Worte äußert!: „Wie
es nur die kräftigsten Körper sind, die bei der ungesundesten
Lebensweise sich im Dasein und selbst bei Gesundheit erhalten
können, so sind es nur die durch natürliche oder erworbene Vor-
teile in jeder Art von Industrie am meisten begünstigten Na-
tionen, die unter dem Druck dieser Arten von Steuern bestehen
oder selbst gedeihen können.“
1 Wealth of Nations (in der französ. Übersetzung von Garnier, Paris
1822), Bd. 3, S. 82.
Albizzi und Medici. 29
Dank der Regsamkeit des florentinischen Geistes, dank der
Produktivität der florentinischen Arbeit konnte die Republik die
Staatskrankheit überstehen, die nach Ad. Smiths Ausspruche in-
folge der allzu bequemen und darum allzu häufigen Anwendung
dieser Art von Steuern entstehen muß. Und Florenz hat un-
gleich Schlimmeres überstehen können und ertragen lernen. Denn
das schwache Korrektiv, das dem bestehenden Steuersystem aus
dem Kataster zugeflossen ist, wirkte nur vorübergehend, weil die
Katasterbestimmungen weder auf die Länge noch mit gehöriger
Pünktlichkeit zur Durchführung kamen. Schon die Oligarchie
nahm es in der kurzen Zeit, da ihr Bestand noch währte, mit
der Sache nicht genau, und als Cosimo de’Medici 7'/, Jahre nach
Inkrafttreten des Katasters der Herr in Florenz ward, brachte er
eine Finanzpolitik in Schwung, mit der es einzig auf Bereicherung
der mediceischen Partei und Ausplünderung der gegnerischen ab-
gesehen war und beides erreicht wurde. |
Zunächst rief die Ausdehnung des Katasters auf die den
Florentinern unterworfenen Städte den Aufstand Volterras her-
vor, der übrigens leicht und schnell unterdrückt wurde. Allein
der bei dem Anlaß verwendete Condottiere Niccold Fortebraccio
versuchte, wie es schon die Art dieser Leute war, ein Unter-
nehmen auf eigene Faust, kaum daß er die Volterraner in floren-
tinischem Auftrag zu Paaren treiben geholfen. Es gelang ihm,
zwei der Stadt Lucca gehörige Schlösser einzunehmen. Da ihm
kein Widerstand begegnet war, erhob sich in Florenz eine Partei,
die zum Kriege mit Lucca schürte, welche Stadt gegen die floren-
tinische Macht ebensowenig, so unwirksam sich verteidigen werde,
wie sie ihre Schlösser gegen Fortebraccio zu verteidigen gewußt.
Rinaldo degli Albizzi war das Haupt dieser Kriegspartei; Cosimo
de'Medici, der mit seinem Bruder Lorenzo ins Erbe der Reich-
tümer und des guten Namens getreten war, die sein kurz vor-
her (Febr. 1429) verstorbener Vater Giovanni hinterlassen hatte,
gesellte sich dem Rinaldo bei, vielleicht weil er die Eroberung
Luccas wirklich herbeiwünschte, vielleicht auch weil er vom
Scheitern derselben die unheilbare Schwächung von Albizzis An-
hang erhoffte. Anders hielt es der alte Niccolò da Uzano: er
warnte vor dem Unternehmen als einem ungerechten und höchst
gefährlichen; aber seine Warnungen verhallten im Winde, und
Florenz unternahm den Krieg, dessen Lauf für einen fröhlichen,
30 Moritz Brosch.
dessen Ausgang für unzweifelhaft gesichert angesehen wurde.
Aber diesen Hoffnungen folgte die herbste Enttäuschung. Genau
so wie da Uzano es vorausgesagt hatte, ist es gekommen. In
den Kampf mischte sich, da Lucca ernstlich bedroht schien, der
Herzog von Mailand ein und sein Condottiere Piccinino brachte
den Florentinern am Flusse Serchio eine Niederlage bei. Dann
ergriffen Genua, Siena und Piombino die Partei der Lucchesen,
Venedig dagegen trat auf florentinische Seite. Der Krieg zog
sich in die Länge und Breite: er währte über drei Jahre, ward
in der Lombardei wie im Toskanischen ausgefochten und schloß
im Mai 1433 mit einem Frieden, der Florenz auch nicht den ge-
ringsten Gewinn brachte Die Stadt hatte nur schweres Geld
ausgegeben und die Verwüstung ihrer eigenen Besitzungen in
Distrikt und Grafschaft ertragen müssen. Zu diesen Passivposten
ist noch die Steigerung des Haders im Innern gekommen. Alles
neigte einer Krisis zu, die dem herrschenden Regimente nach
einem scheinbaren Sieg den endgültigen Untergang gebracht hat.
Während der 40 Jahre, durch welche die Oligarchie als Herrin
von Florenz hatte schalten und walten können, glühte der Klassen-
kampf trotzdem unter der Asche fort. Er zuckte jetzt wieder in
hellen Flammen auf; nur waren sowohl das Objekt, um das der
Streit anging, wie auch die Gesellschaftsschichten, die ihn führten,
andere geworden. Ehedem hatten die Zünfte sich die Aufgabe
gestellt, den Adel niederzuwerfen; jetzt war von einem Adel in
strengem Wortverstand kaum mehr die Spur zu merken, und die
Zünfte hatten ihre maßgebende Bedeutung fürs Gemeinwesen der
Stadt eingebüßt. Ehedem hat es gegolten, eine der Volksklassen
aus der Regierung zu verdrängen, um an Stelle der verdrängten
eine andere Klasse zu setzen; jetzt handelte es sich freilich auch
um Gewinn der Herrschaft, aber den Parteien, von denen eine
ihn behaupten, die andere erringen wollte, war nicht ein Klassen-,
sondern ein Geschlechterinteresse das Entscheidende, wodurch sie
in Bewegung gesetzt und in den Kampf getrieben wurden. Man
täusche sich nur nicht! — Rinaldo degli Albizzi hatte auf seiner
Seite die Reichen, die Optimaten, für Cosimo de’Medici standen
die niederen Volksklassen wie ein Mann; aber jener wollte seine
die Optimaten überragende Stellung sichern, diesem fiel es nicht
im Traume ein, den ihm anhängenden niederen Volksklassen mit
den Vorteilen zu dienen, die er mit ihrer Hilfe einzig für sich
Albizzi und Medici. 31
selbst zu ernten gedachte. Die zwei in Konflikt geratenen Haupt-
personen spielten unbewußt um die Entscheidung, wer von ihnen,
Albizzi oder Medici, Gründer einer Dynastie werden solle.
Es war ein Kampf, in dem Wind und Wetter zwischen den
Gegnern nicht gleicher Weise geteilt waren. Rinaldo degli Al-
bizzi war das Haupt einer Partei, deren Glieder nur lose zusammen-
hielten, deren Reihen durch Überläufer ins gegnerische Lager ge-
lichtet waren. Nebstdem stand er im Rufe eines Geizigen, der
mit Gelde nicht herausrücke, auch wenn die gelichteten Reihen
seiner Anhänger nur dadurch zu füllen waren, daß er sich zu
kräftigen Eingriffen in seine Kasse entschlossen hätte. Ein anderes
war es mit Cosimo de’Medici. Auf ihn blickten alle, die unter
der bestehenden Ordnung der Dinge zu leiden und zu klagen
hatten. Da nun die Regierung immerdar aus dem engen Kreise
einiger bevorzugter Geschlechter sich ergänzte, wurden auch der
Unzufriedenen, die ihre Lage unerträglich fanden, immer mehr:
ihre Zahl wuchs an, und es ist keine Frage, daß sie eine große
Mehrheit der Gesamtbevölkerung umfaßte. Innerhalb dieser Mehr-
heit galt Cosimo für den Mann, der berufen sei, die numerische
Macht der niederen Klassen gegen die Optimaten einzusetzen.
Er tat nichts, die Leute in dieser Meinung zu bestärken oder sie
ihnen aus dem Kopfe zu schlagen. Alle seine Kunst mußte er
darauf richten, sich nach Möglichkeit vor Gewaltstreichen zu
sichern, auf die er von Seite der Regierenden gefaßt sein mußte.
Die scheinbar verschwenderische, aber in der Tat mit berechnen-
der Klugheit abgewogene Gebarung mit seinem großen Reichtum
bewirkte, daB er solch eine Sicherung, so weit sie nach Lage
der Dinge erreichbar war, sich verschaffen konnte. Hilfsbedürftigen
gegenüber hatte er stets eine offene Hand; notleidende Bürger,
denen wegen ihrer Steuerrückstände der ZulaB zu den Ämtern
gesetzlich versperrt war, hatten nur ein Wort zu sagen, und die
Rückstände wurden ihnen von ihm vorgestreckt. Sein Anhang
wuchs demzufolge ins Massenhafte, so daß die Regierung Be-
denken tragen mußte, einem Manne Verderben zu bereiten, für
den die Volksmasse sich erheben und bei der Gelegenheit das
ohnedies wackelig gewordene Gebäude der Oligarchie über den
Haufen rennen könnte.
Andererseits war es ebenso bedenklich, mit verschränkten
Armen zuzusehen, wie Cosimo seine Stellung weiterhin befestigte
32 Moritz Brosch.
und die ihm gegnerische untergrabe. Der Regierungsanhang be-
schloß zu handeln, vorerst aber bei Niccolò da Uzano, dem stärksten
Geiste, über den die Optimaten verfügen konnten, sich Rats zu
erholen. Als man vor diesem das wider Cosimo gerichtete Vor-
haben zur Sprache brachte, soll er mit Einwendungen erwidert
haben, die der Historiker Cavalcanti in einer Rede zusammenfaßt,
welche von Machiavelli bedeutungsvoll umgestaltet, ins vierte
Buch seiner florentinischen Geschichten aufgenommen wurde. Wie
diese Rede nach Machiavellis Fassung vorliegt, mag sie nie ge-
sprochen worden sein, läßt aber die Zeitstimmung, die Gesinnungen
der handelnden Personen, die Motive, durch welche sie zum Handeln
angetrieben wurden, den Grad der Korruption, auf den die floren-
tinische Gesellschaft herabgesunken war, so klar und deutlich er-
kennen, als ob alles dieses vor unseren Augen vorginge und im
einzelnen wie im ganzen sich unweigerlich unserer Anschauung
einprägte. Der Gedankengang der Rede wäre, in knapp gehaltene
Sätze zusammengedrängt, der folgende: Unserer (die herrschende)
Partei ist zersplittert, die seine (Cosimos) ist einig. Wir sind
nur wenige, ihrer sind viele. Ihn aus Florenz verbannen hieße
einen guten und freien Mann fortschicken, um ihn als schlimmen
und gebundenen zurückzurufen — gebunden durch die Verpflich-
tungen gegen die, welche seine Rückkehr durchgesetzt hätten.
Ihn gerichtlich auf den Tod verfolgen ist unmöglich: sein Reich-
tum im Bunde mit der bei uns eingerissenen Korruption würde
ihn retten. Jedes Unternehmen gegen ihn brächte Schaden, und
es wäre eitel zu glauben, man könne, von wenigen unterstützt,
dem Willen vieler sich widersetzen. Alle unsere Bürger stehen
bereit, die einen aus Torheit, die anderen aus Bosheit, die Re-
publik zu verkaufen, und das Glück hat es gefügt, daß sie einen
Käufer finde. Mein Rat wäre, sich ruhig zu verhalten, und was
die Freiheit betrifft, vom Schicksal hinnehmen, daß ihr unsere
Partei wie die gegnerische mit der gleichen Fährlichkeit droht.
Genau in der Linie, die Cavalcanti und Machiavelli den
Uzano verzeichnen lassen, bewegten sich raschen Fluges die Er-
eignisse. Rinaldo degli Albizzi war nicht davon abzuhalten, auf
Cosimos Ruin hinzusteuern. [ın September 1433 ward eine ihm
dienstwillige Signorie ausgelost und das Amt des Bannerträgers
trat Bernardo Guadagni an, der gar nicht wählbar gewesen wäre,
wenn für ihn Albizzi nicht zuvor die rückständigen Steuern ge-
Albizzi und Medici. 33
zahlt hätte. Cosimo wurde von seinem Landgut nach Florenz
vor die Signorie beschieden. Er leistete Folge, trotzdem man
ihn gewarnt hatte. Im Signorenpalast eingetroffen, wurde er
gefangen gesetzt und Anklage des Landesverrats wider ihn er-
hoben. Aus dräuender Lebensgefahr rettete ihn sein Reichtum
und die Käuflichkeit des Bannerträgers Guadagni — desselben
Guadagni, der das Geld Albizzis genommen hatte und jetzt das
mediceische nicht verschmähte. Es gelang dem Cosimo, den Mann
zu bestechen — 1000 Goldgulden genügten, und der Bannerträger
ward milde wie eine um teueres Geld erkaufte und gutherzige
Kurtisane. Cosimo selbst hat später geäußert: die Leute ver-
stehen sich nicht auf ihren Vorteil; wenn man von mir statt
1000 Gulden das Zehnfache gefordert hätte, würde ich es sofort
gezahlt haben.
Das Fazit war, daß sich herausstellte, die Regierung sei zu
schwach, als daß sie Cosimo hätte ans Leben gehen können, aber
noch stark genug, ihn zu verbannen. Am 29. September ward
ihm das Dekret verlesen, mit dem er nach Padua, sein Bruder
Lorenzo nach Venedig in Verbannung geschickt wurden; am
3. Oktober trat er, nachdem der Bannerträger Guadagni ihm vor
der bewaffneten Gefolgschaft der Albizzi schützendes Geleite ge-
geben, die Reise ins Exil an.
Rinaldo degli Albizzi hatte also die zeitweilige Entfernung
seines Gegners aus Florenz bewirkt und damit einen schweren
Fehler begangen; er hat sich über eine der Grundregeln hinaus-
gesetzt, die später von Machiavelli aus der ganz voraussetzung-
losen Beobachtung der in Italien der Renaissance alltäglichen Er-
eignisse gezogen wurden — eine Grundregel, die da lautet!: „Es
ist im Auge zu behalten, daß man die Menschen entweder für
sich gewinnen oder aber vernichten muß; denn für leichte Unbill
rächen sie sich, für schwere können sie es nicht, so daß die Un-
bill, die man einem Menschen antut, so geartet sein muß, daß
die Rache nicht zu fürchten ist.“
Was nun folgte, zeigt klärlich, daß der von Albizzi be-
gangene Fehler nicht gutzumachen war. Cosimo ward im Vene-
zianischen einem Fürsten oder dem Botschafter eines Fürsten
gleich empfangen und gefeiert; er erwiderte die Gastfreundschaft,
1 Principi, c. 3.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 3
34 Moritz Brosch.
welche die Signorie ihm angedeihen lieB, indem er seines Geldes
nicht schonte. Er ließ den Benediktinern von S. Giorgio auf seine
Kosten den Bibliotheksbau durch Michelozzo errichten, und als
die mit Florenz und dem Papste gegen Philipp Maria Visconti
verbündeten Venezianer sich und ihren Bündnern eine schwere
Niederlage zwischen Imola und Castell Bolognese geholt hatten,
bot er ihrer Signorie ein Anlehen von 15000 Dukaten an.!
Florentinischen Dingen gegenüber hat Cosimo in aller Ruhe seine
Zeit abwarten können; er mochte derselben Meinung gewesen
sein, der Poggio Bracciolini, welcher eben damals in Florenz
weilte, treffenden Ausdruck gegeben hat mit den Worten?: „Ich
wundere mich, wie schlecht die Republik verwaltet wird, und wie
schädlichere Maßregeln stets den nützlicheren überwiegen und
wie die Weisheit derer, die jedem einzeln genommen nicht abzu-
sprechen ist, sich in höchste Dummheit verwandelt, wenn die
vielen Einzelnen zu gemeinsamer Beschlußfassung sich vereinigen.“
In der Tat rutschte die Optimatenregierung immer weiter
die abschüssige Bahn hinab, die von ihr mit Cosimos Verbannung
betreten worden. Je länger das Exil der Medici währte, desto
heftiger begehrte die Volksstimmung nach Aufhebung des ver-
haßten Aktes. Man antwortete mit neuen Verbannungen, die den
Massen gegenüber nur die Wirkung hatten, daß sie die Er-
bitterung wider die Regierung steigerten. Rinaldo degli Albizzi
stand allein, auf seiner Scite bloß ein entmutigter, zum Teil nach
den Medici hinüberschielender Anhang; ihm entgegen die große,
festgeschlossene Mehrheit der Bevölkerung. Er trug sich, um
den immer gefährlicher sich auftürmenden Schwierigkeiten abzu-
helfen, mit dem Gedanken eines Staatsstreichs, den er im Bunde
mit den Resten des alten Adels auszuführen hoffte — mit den
Resten einer Partei, die an die 130 Jahre ohnmächtig darnieder-
gelegen hatte und jetzt der Aufrichtung kaum mehr fähig war!
Der Adel verweigerte es, für die Optimaten in die Bresche zu
treten, so daß Rinaldo, auf seine und die zu ihm stehenden
1 Muratori, Scp. XXII, 1036. Des ferneren A. Gelli, L'esilio di
Cosimo: Arch. stor. ital. Ser. 4, vol. 10.
? Poggio, Epistola, ed. Firenze 1832, vol. I. lib. IV, ep. 16. Der Satz
lautet in Poggios köstlichem Latein: Saepe admiratus sum... male rem-
publicam administrari, et sententias deteriores praeponi utilioribus, ut mul-
torum accumulata in unum sapientia in summam stultitiam convertetur.
Albizzi und Medici. 35
Kräfte angewiesen, ein Wagnis unternahm, das mit äußerster
Kühnheit in Angriff genommen und zu Ende gebracht, vielleicht
momentanen Erfolg gehabt hätte, aber in sich zusammenbrach,
weil dem Albizzi im Augenblicke der Entscheidung die Kühn-
heit eben versagte. Es zeigte sich, daß einen Staatsstreich
beginnen leicht, ihn zum erwünschten Ausgang führen unendlich
schwer ist.
Das Jahr seit Cosimos Verbannung neigte dem Ende zu.
Die Florentiner hatten kürzlich (28. August 1434) die oben er-
wähnte Niederlage bei Imola davongetragen; das Ansehen, welches
die in ihren Grundresten erschütterte Oligarchie noch genoß, war
darob neuerdings im Schwinden. Anfang September wurde eine
Signorie ausgelost, deren Parteinahme für die Medici als notorische
Tatsache gelten konnte. Rinaldo degli Albizzi fühlte den Boden
unter seinen Füßen wanken und beschloB zu handeln. Er hatte
ehedem mit Anhängern, auf die er sich verlassen zu dürfen glaubte,
die Vereinbarung getroffen, sie mögen sich bei Sant’Appolinare
mit all ihrer bewaffneten Mannschaft einstellen, von da gegen
den Signorenpalast aufbrechen und die neugewählte Signorie,
wenn sie ihnen ihren Willen nicht tue, auseinanderjagen. Die
Sache schien anfänglich nach Wunsche zu gehen. Albizzi konnte
vor Sant’Appolinare über mehr als ein halbes Tausend energischer
Parteigänger verfügen! und hätte mit ihrer Hilfe die so gut wie
wehrlose Signorie überfallen und bezwingen können. Allein es
schüchterte ihn ein, daß einige Häupter seines Anhangs sich ihm
bewaffnet beizugesellen verweigerten und auf der Weigerung un-
geachtet aller Mahnungen beharrten. Wo die Vergewaltigung
des Gegners einzig durch ungesäumtes und kräftiges Vordringen
zu erreichen war, folgte er der Lockung von seiten des Papstes,
der sich ihm als Friedensvermittler anbot.
Dieser Papst war Eugen IV., ein Venezianer vom Hause der
Condulmer. Die Römer hatten sich als Republik eingerichtet,
ibn gefangensetzen wollen, und er war mit genauer Not in Ver-
kleidung eines Benediktiner Mönchs ihnen entwischt. Von Civita-
vecchis aus war er zur See über Pisa nach Florenz gekommen,
das den Flüchtigen aufs feierlichste empfing und im Dominikaner-
1 Die Angaben über die Stärke seines Anhangs differieren zwischen
600—800 Mann.
3*
36 Moritz Brosch.
kloster S. Maria Novella einquartierte. Das war Ende Juni ge-
schehen, und jetzt, im September, saß Eugen IV., eines Umschwungs
der florentinischen wie der römischen Dinge harrend, noch immer
in Florenz. Beim Papste befanden sich mehrere, gleich ihm aus
Rom entkommene Kurialen und der Legat, später Kardinal
Vitelleschi. Diesen sandte er an Rinaldo degli Albizzi, der an
Spitze seiner Bewaffneten vor S. Appollinare hielt und dahin zu
bringen sei, daB er sich mit der Signorie auf Unterhandlungen
einlasse, bei denen das Amt des Friedensvermittlers Sr. päpstlichen
Heiligkeit zufall. Rinaldo lieh dem geistlichen Verführer Ohr
und begab sich nach S. Maria Novella in die Gemächer des
Papstes, der ihn stundenlang mit Reden hinhielt, bis daB der be-
waffnete Haufen Albizzischer Parteigänger die Geduld verlierend
auseinanderlief. Wie Eugen IV. die von ihm übernommene Ver-
mittlung aufgefaßt, mit welchen Hoffnungen er den Albizzi ver-
tröstet hat, ist unbekannt; einen Wahrscheinlichkeitsschluß darauf
können wir nur aus den Worten ziehen, die von Cavalcanti dem
Albizzi in den Mund gelegt und von beinahe allen späteren
Historikern wiederholt wurden. Rinaldo hütte nämlich, als schon
das Verbannungsdekret über ihn verhängt worden, beim Abschied
vom Papste zu diesem gesagt: „Der geringe Glauben, den ich
bei denen gefunden, die mir hätten glauben sollen, und zu viel
Glauben, den ich euch geschenkt habe, waren Ursache, daß ich
mit meiner Partei zugrunde gerichtet wurde. Aber ich beklage
mich, mehr als über jeden anderen, über mich selbst, der ich
glaubte, daß Ihr, der aus euerer Stadt Verjagte, mich erhalten
könnet in der meinen.“
Nachdem der Papst, man kann nicht sagen ob absichtlich
oder unwillkürlich, auf Albizzis Untergang hingewirkt hatte, wandte
er sich vollends dem in Aufgang begriffenen Sterne der Mediei
zu. Er ließ sich durch zwei Bischöfe und seinen Neffen, den
Kardinal Franz Condulmer, bei dem Gewaltakt vertreten, den die
Signorie am 29. September in Szene setzte. Da wurde das Volk
zu einem Parlamente berufen, das die Niedersetzung einer außer-
ordentlichen, mit Umänderung der Verfassung betrauten Kom-
mission beschlossen hat. Diese schritt sofort ans Werk und er-
klärte alles, was frühere Kommissionen der Art seit dem Jahre
1393 angeordnet hatten, für null und nichtig. Dann gingen der
Bannerträger der Justiz und einer der Prioren als Dankesdepu-
Albizzi und Medici. 37
tation nach S. Maria Novella an den Papst, mit dem die Rück-
berufung Cosimos aus dem Exil vereinbart wurde. Sie ward am
1. Oktober feierlich verkündigt, am nächstfolgenden Tag durch
die Verbannung gekrönt, in die Rinaldo degli Albizzi und 70 Mit-
glieder seiner Partei geschickt wurden. Der mißlungene Staats-
streich gegen die Medici hatte mit einem glanzvoll gelungenen
für die Medici seinen Abschluß gefunden. Was hiermit geschehen
war, haben die Parteigänger dieses Hauses weder verstehen noch
selbst instinktiv fühlen können; Machiavelli hat es von ihnen
gesagt!: „sie haben den Cosimo zum Fürsten der Republik gemacht.“
Am Abend des 6. Oktober traf Cosimo von seinem Exil in
der Heimat ein. Seitdem herrschten die Medici, zweimal ver-
trieben und beidemale durch fremde Gewalt restauriert, bis ins
18. Jahrhundert über Florenz und Toskana: zuerst unter schein-
barer Fortdauer republikanischer Formen, dann als erbliche, nur
an die eigene Willkür gebundene Dynastie. In vier Jahrhunderten
hatte die Republik sich ausgelebt und den Klassenkampf in aller
nur erdenklichen Gestalt ausgefochten oder auszufechten versucht;
jetzt hatten die Medici freie Hand zur Nivellierung der Klassen,
mit der sie es fertig brachten, bald durch brutale Gewalt, bald
durch überfeinerte Künste, alles und jedes öffentliche Interesse in
ihrem dynastischen zu absorbieren.
Von einem doppelten Gesichtspunkt ist das Erbe zu be-
trachten, welches die in sich zusammengebrochene Oligarchie den
Mediceern hinterlassen hat: erst vom politischen, dann vom künstle-
rischen und wissenschaftlichen.
Was die Politik betrifft, hat der welterfahrene Guicciardini
zu dem Tun und Lassen der nach 41 Jahren ihres Bestandes
überwundenen Oligarchie den Epilog geschrieben, sie habe die
weiseste, glorreichste und glücklichste Regierung, welche Florenz
jemals gehabt, über die Stadt heraufgeführt? Dieses Urteil ist
aus der von Guicciardini gehegten Vorliebe für eine Optimaten-
herrschaft leicht erklärlich; aber man darf nicht anstehen, es ein
falsches zu nennen. Es ist ebenso grundfalsch, wie das Urteil
des gleichfalls welterfahrenen Clarendon, der im ersten Buche
seiner Geschichte der Rebellion und des Bürgerkriegs in England
1 Discorsi, L. 1, c. 38.
3? Guicciardini, Storia Fiorentina, im 1. Bd. der Op. ined. Florenz
1853, 8. 4.
38 Moritz Brosch.
den Satz niederschrieb: unter Karls I. parlamentloser Regierung
habe das Königreich das vollste Ausmaß von Glück, mit dem je-
mals ein Volk gesegnet worden, genießen können, so daß viele
weise Männer die Zeit für gekommen erachteten, in der Fürsten-
herrschaft und Freiheit, so weit dies möglich ist, in schönstem
Einklang gestanden hätten. Unbestreitbare Tatsachen setzen Jiese
an platten Unsinn grenzenden Behauptungen des Florentiners
wie des Engländers in ein grelles Licht. Weise und glücklich
kann man unmöglich eine Regierung heißen, die, wie die floren-
tinische der Optimaten, es nicht vermocht hat, sich im Dasein
zu erhalten. Und daß die von Clarendon gepriesene parlament-
lose Zeit dem englischen Volke weder Glück noch Wohlfahrt, dem
englischen Künigtum Verderben gebracht hat, erhellt aus Anfang
und Verlauf des Bürgerkriegs zur Genüge. Wenn also die Medici,
zu faktischen Herren über die Stadt geworden, es besser machten
als ihre überwundenen Gegner, so will dies eben nicht viel sagen.
Des weiteren ist unleugbar, daß sie sich der gleichen und gleich
verwerflichen Mittel bedienten, mit denen die gestürzten Optimaten
gearbeitet hatten; daß sie ihren Anhängern wohl oder übel er-
worbenen Reichtum gönnten, ihren Widersachern mit Exil und
ins Kolossale gehender Vermögensentziehung zusetzten. Der Weg,
auf dem sie das Ziel ihrer Erhöhung zu einem erblichen Fürsten-
geschlecht erreicht haben, war ein steiler; aber an den rechten
Punkten eingesetzte Gewalt und, wo diese versagte, in gehörigem
Maße abgewogene Perfidie halfen die Höhe erklimmen.
Eine andere Bewandtnis hat es mit dem Kapital von Kunst-
wert und Lehren der Wissenschaft, aus dem die zur Macht ge-
langten Medici Genuß und Nutzen ziehen konnten. Die Früh-
renaissance war in voller Blüte, die Hochrenaissance im Anzug.
Da brauchten Cosimo und sein Enkel nur zuzugreifen, um die
herrlichsten Früchte zu pflücken. Es ward ihnen — Goethe hat
dies von Cosimo gesagt — das Glück, als Genossen einer nach
der höchsten Bildung strebenden Zeit, das Würdige zu kennen
und zu nutzen, anstatt daß wohl andere in ähnlichen Lagen das
nur für würdig halten, was sie zu nutzen verstehen.“ Solches
muß den Mediceern, die immer noch um ihre Existenz zu ringen
hatten, um so höher angerechnet werden, je seltener es bei Mäch-
tigen und Großen, auch wenn deren Existenz eine völlig ge-
sicherte ist, vorzukommen pflegt. Allein sie waren, um es mit
Albizzi und Medici. 39
einem trivialem Gleichnis auszudrücken, nicht die Geburtshelfer,
sondern nur die Taufpaten der goldenen Zeit. Und wenn ein
Papst aus diesem Geschlechte, Leo X., auf der Sonnenhöhe der
Renaissance thront, hat Clemens VII. ein anderer Papst derselben
Sippe, Florenz gegenüber sich Dinge erlaubt, die kein geringerer
als Michelangelo für alle Ewigkeit mit dem Ausruf brandmarkt:
sie hätten der Stadt Verderben und Schande gebracht.! Durch
Kapitulationsbruch, Hinrichtungen, Konfiskationen und Verfolgung
jeglicher Art hat Clemens Rache genommen an seiner Vaterstadt?,
deren Besitz ihm von den Kaiserlichen geschenkt worden. Das
Kunstmecänat des Hauses Medici wirkt blendend auf so manches
Auge; doch in den Herzen aller muß oder sollte Abscheu rege
werden über die grauenhafte Art, wie eben dieses Haus unter
päpstlicher Führung sich emporgehoben hat über die letzte Stufe,
die es von der Herzogswürde trennte.
! Es sind die bekannten Verse:
Grato mi è il sonno e più l’esser di sasso
Mentre che il danno e la vergogna dura.
Sie zielen auf Clemens als Urheber des Schadens und der Schmach,
eine andere Deutung ist unmöglich.
? Das 12. Buch von Varchi, Storia fiorentina gibt ein langes Ver-
zeichnis der den Florentinern zugefügten Greuel.
40
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst
und die deutsche Frage.'
Von
Ernst Salzer.
I.
Fürst Chlodwig Hohenlohe gehörte der ersten, unter bayrischer
Herrschaft aufwachsenden Generation eines jener fränkischen Fürsten-
häuser an, die durch den Reichsdeputationshauptschluß ihre Reichs-
unmittelbarkeit verloren hatten. Diese Generation besaß naturgemäß
noch keine starke Anhänglichkeit an den bayrischen Staat oder an
die Dynastie. Es ist dafür bezeichnend, daB Fürst Chlodwig vorüber-
gehend daran dachte, in englischen Militärdienst zu treten, und
daß er sich — wohl mit Rücksicht auf den künftigen Besitz der
Herrschaft Corvey, die er von seinem Oheim, dem Landgrafen von
Hessen-Rotenburgs ererben sollte — einige Jahre dem preußischen
Staatsdienst gewidmet hat. So war er in gewissem Sinne schon
durch seine Herkunft über mittelstaatlichen Partikularismus er-
haben.? Um so stärker wurde er von der kräftigen, nationalen
1 Der vorliegende Aufsatz berührt sich zum Teil mit meinem für einen
weiteren Leserkreis bestimmten Essai „Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-
Schillingsfürst, seine politischen Anschauungen und seine politische Tätig-
keit bis zum Jahre 1870" — Nord und Süd Nr. 362 S. 246 f. Was ich dort
eingehender bebandelt habe — die Zeit bis zum Jahre 1866 —, habe ich
hier kurz zusammengefaßt. Die deutsche Politik des Fürsten als bayrischen
Ministerpräsidenten habe ich dort nur in großen Zügen und erst hier de-
tailliert darzustellen versucht.
? Auch als er nach dem Tode seines Bruders Philipp Ernst die Herr-
schaft Schillingsfürst, mit der ein Sitz in der bayrischen Reichsratskammer
verbunden war, übernommen und damit in Bayern festen Fuß gefaßt hatte,
wünschte er daneben einen Sitz im preußischen Herrenhause (für die Herr-
schaft Treffurt) zu erhalten, allerdings ohne dadurch seine Stellung in
Bayern aufzugeben. Denkwürdigkeiten I, 110, 111, 115, 117, 118; vgl. auch
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 41
und liberalen Strömung erfaßt, die seit dem Jahre 1840 den welt-
bürgerlichen Liberalismus in Deutschland immer mehr in den
Hintergrund drängte. Aber von vornherein hat seine nationale
Gesinnung doch einen spezifisch klein- und mittelstaatlichen Ein-
schlag: Er ersehnt ein mächtiges und einiges Deutschland haupt-
sächlich wegen „der Nullität“ des übrigen, namentlich des süd-
westlichen Deutschlands neben den Großmächten Österreich und
Preußen.!
Im Jahre 1848 hoffte er auf den Sieg der preußisch-deutschen
Idee und übernahm von seiten der provisorischen Regierung des
Erzherzogs-Reichsverwesers die Mission, den Höfen von Athen,
Rom und Florenz dessen Regierungsantritt anzuzeigen.”
Bis in die sechziger Jahre ist er ein — mehr? oder minder?
offener — Anhänger des kleindeutschen Programms, der Bildung
eines Bundesstaates unter preußischer Führung und einer Allianz
mit Österreich gewesen. Aber allmählich tritt jener südwest-
deutsche Einschlag seiner nationalen Gesinnung stärker hervor:
Nach einer Aufzeichnung aus dem Jahre 1862(?)° ist es für Süd-
westdeutschland um so bitterer, daß es von der Bestimmung der
Geschicke Deutschlands durch die beiden Großmächte Österreich
und Preußen ausgeschlossen wird, als gerade dort das Germanen-
tum sich rein erhalten hat, während in Preußen und Österreich
das deutsche Element mit dem slawischen vielfach gemischt ist;
dazu kommt noch, so heißt es weiter, daB die großen Fürsten-
geschlechter und die für die geistige Entwicklung der Nation ein-
flußreichsten Männer, ja selbst die hervorragendsten Staatsmänner
112, 113 (Zustimmung zu Roggenbachs Bemerkung über die allgemein-
deutsche Stellung der Standesherren); 169 (das scharfe Urteil über die
Mittel- und Kleinstaaten).
! Denkwürdigkeiten I, 84—41. 2 Ebenda I, 46 ff. 3 I, 59, 60.
4 I, 92, 98; 123, 124 Aufzeichnung des Tagebuchs 1862, März 9.
5 I, 114, 116 — man vermißt hier nähere Angaben des Herausgebers
über diese Aufzeichnung, die offenbar nicht dem Tagebuch angehört, son-
dern als ein Zeitungsartikel oder Aufsatz erscheint. Es bleibt zweifelbaft,
ob sie im Originalkonzept oder in Abschrift vorliegt, ob sie eigenhändig
geschrieben ist oder nicht, ob H. selbst der Verfasser, ob sie tatsächlich
vom Jahre 1862 datiert ist. Aus inneren Gründen möchte ich die vorletzte
Frage bejahen und die Aufzeichnung zeitlich nach der Tagebuchaufzeich-
nung vom 9. März 1862 — I, 128, 124 — ansetzen. Vgl. übrigens auch
I, 141, 142.
49 . Ernst Salzer.
PreuBens und Osterreichs aus Südwestdeutschland hervorgegangen
sind, und daß die südwestdeutschen Volksstämme sich in steigen-
dem Maße ihrer materiellen und geistigen Überlegenheit bewußt
werden. Man kann diesen Ausführungen eine gewisse Berechti-
gung nicht absprechen, obwohl sie einseitig stammespartikula-
ristisch übertrieben sind. Besonders frappant erscheint es, daß
Österreich und Preußen in ganz gleicher Weise als halb slawische
Staaten bezeichnet werden, daß Hohenlohe gar nicht den Unter-
schied zwischen beiden in dieser Beziehung zu bemerken scheint.!
Die ganze Stimmung, die jener Aufzeichnung zugrunde
liegt, zeigt eine Annäherung der Ansichten Hohenlohes an die
Triasidee — Konstituierung des außer-österreichischen und außer-
preußischen, „reinen“ deutschen Bundesstaates unter bayrischer
Hegemonie, der dann zusammen mit Preußen und Österreich den
eigentlichen deutschen Bund zu bilden hätte.
Denn der Fürst, der sich noch im Jahre 1862 zum klein-
deutschen Programm eines Bundesstaates unter preußischer Hege-
monie bekannt‘, der dann im Jahre 1863 einen Augenblick auf
eine Lösung der deutschen Frage im großdeutschen Sinn gehofft
hatte, verzweifelte vorübergehend an der Möglichkeit eines klein-
deutschen Bundesstaates unter preußischer Führung und hielt das
Triasprogramm unter Benutzung der schleswig-holsteinischen Ver-
wicklung für durchführbar*, wenn er auch keineswegs die Schwierig-
keiten verkannte, die diesem Programm in der Abneigung der
Dynastien gegen eine Beschränkung ihrer Rechte sowie in der
Abneigung der demokratischen Partei und endlich in der Ab-
neigung Preußens und Österreichs entgegenstanden.5 Und bald
wurde ihm klar, daß das Triasprogramm im Gegensatz gegen
Preußen nicht realisierbar sei®, wohl aber schien ihm seine Ver-
1 Das geschieht erst in dem Schreiben an die Königin Viktoria von
England vom 4. Mai 1864 — I, 143.
? S. 0.8.41 Anm. 4.
3 I, 128. Die Schwierigkeiten freilich waren ihm von vornherein klar.
Freiherr v. Völderndorff, Vom Reichskanzler Fürsten Hohenlohe S. 4.
4 1,134; vgl. 141, 142; dem gegenüber sind Völderndorffs Ausführungen
S. 3, 4 über H.s Stellung zur Triasidee offenbar nicht haltbar.
6 I, 144 ff; vgl. 137 (Vorsicht in den Bestrebungen, Bayern an die
Spitze der Mittelstaaten zu bringen).
® Das ist der Kern des Memoires für den Prinzen Karl vom 21. März
1866 — I, 151 ff.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 43
wirklichung bis zu gewissem Grade im Einverständnis mit
Preußen möglich! zu sein: Als Preußen im April 1866 Verhand-
lungen mit Bayern über die Bundesreform angeknüpft hatte,
suchte er den König Ludwig II. zu bestimmen, sich jetzt mit
Preußen zu verständigen, das eben nur die Suprematie in Nord-
deutschland erstrebe und Bayern eine ansehnlichere Stellung in
Süddeutschland? zugestehen könne.”
Die preußische Politik einer Konsolidierung Preußens in
Norddeutschland und die bayrische Triaspolitik hätten sich so auf
der Basis des Ausschlusses Österreichs aus dem engeren Deutsch-
landt und eines preuBisch-bayrischen Dualismus einigen können.
Als dann der Würfel gefallen und das Ausscheiden Österreichs
aus Deutschland durch den Prager Frieden besiegelt war, kam
Hohenlohe wieder auf seine kleindeutschen Anschauungen zurück.
In einer Rede in der bayrischen Reichsratssitzung vom
31. August? empfahl er, der Resolution des Abgeordnetenhauses
beizutreten, die einen engen Anschluß an Preußen zum Ziele der
Einigung Deutschlands unter Mitwirkung eines nationalen Parla-
ments forderte. Hohenlohe lehnte die Gründung eines südwest-
deutschen Bundes — eines „Winkeldeutschlands“ — hier ebenso
energisch ab wie eine völlige Isolierung Bayerns oder eine An-
lehnung an Frankreich und forderte ein Bündnis mit Preußen,
für das man jetzt, solange noch alles im Fluß sei, für die Selb-
ständigkeit Bayerns und seiner Dynastie günstige Bedingungen
erlangen könne. Mit stolzem Pathos, das wohl zur Wirkung auf
Frankreich berechnet war, erklärte er, wenn auch Preußen Rück-
sichten auf Frankreich zu nehmen habe, so sei die deutsche
Nation groß genug, zu sagen, was sie wolle, was sie für gut, für
recht und für zweckmäßig für ihr eigenes Wohl halte, unbe-
1 In diesem Sinne sind meine Ausführungen in Nord und Süd 362
S. 255 zu modifizieren.
? Also den wesentlichsten Punkt des bayrischen Triasprogramms.
3 J, 154 (11. April); vgl. Völderndorff S. 5, 6. Bismarck ließ erst im
April Andeutungen über die Möglichkeit der Teilung des militärischen Ober-
befehls im Norden und Süden zwischen Preußen und Bayern nach München
gelangen — Sybel IV, 826. Es muß dahingestellt bleiben, ob H. davon
schon Kenntnis hatte. |
1 Womit ja immerhin ein Bündnis zwischen diesem und Österreich
vereinbar gewesen wäre.
$ I, 171 f.
44 Ernst Salzer.
kümmert, was jenseits des Rheins gewünscht und gehofft werde,
und mit wohl ebenso berechnetem Optimismus fügte er bei, daß
die feindselige Stimmung Frankreichs eine künstlich gemachte
sei, daß das französische Volk zu großgesinnt, zu selbstbewußt
und zu edel sei, um sich vor der Konstituierung eines geeinigten
Deutschlands zu fürchten.
In einem vom König erbetenen Gutachten über die künftige
Stellung Bayerns zu Norddeutschland bekämpfte Hohenlohe bald
darauf! aufs schärfste die rein negative Politik v. d. Pfordtens,
„die bayrische Selbständigkeit durch negative Bestrebungen zu
erhalten“. Er verlangt vielmehr den baldigsten Abschluß eines
Verfassungsbündnisses mit dem deutschen Norden, da ein
bloßes Freundschaftsbündnis bei der Überlegenheit Preußens nur
so lange von diesem respektiert würde, als es in seinem Interesse
liege, während ein Verfassungsbündnis dauernde Garantien biete.
Aufs nachdrücklichste warnte er vor der Gefahr einer Isolierung
Bayerns, das weder in politischer? noch wirtschaftlicher? Be-
ziehung sich selbst genügen könne, sowie vor der Gefahr, daß
der starke, nationale Einheitstrieb bei einer plötzlichen, europäischen
Katastrophe zur Revolution führen könne. Und er fordert daher, die
jetzt noch genügend starke, partikularistische Stimmung der süd-
deutschen Bevölkerung, ihre Abneigung gegen Preußen und ihre
Anhänglichkeit an die angestammten Fürstenhäuser zu benutzen,
um beim Abschluß eines neuen, deutschen Bundesvertrags die
partikulare Selbständigkeit bis zu gewissem Grade zu erhalten
und günstige Bedingungen zu erlangen.
Dieses Gutachten scheint seinen Eindruck auf König Lud-
wig U. nicht verfehlt und zu dem Entschluß mitgewirkt zu
haben, dem Fürsten das Ministerium des Äußeren und des Könjg-
lichen Hauses sowie den Vorsitz im Ministerrat zu übertragen‘,
1 (Ende Oktober) I, 179 ff.
? Im Falle eines Angriffs Frankreichs auf die Pfalz.
° Im Falle des Abschlusses Norddeutschlands gegen den Süden durch
den Zollverein und gemeinsame Regelung des Verkehrs- und Rechtswesens.
* Allerdings war dieser sachliche Grund nicht der einzige. Hohenlohe
war von Richard Wagner dem König als Minister vorgeschlagen worden,
diesem persönlich sympathisch, und Ludwig IL hoffte, das H. ihm die
Rückkehr Richard Wagners ermöglichen werde. Denkwürdigkeiten I, 178,
211; v. Völderndorff 5, 6.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 45
und in der Antrittsaudienz erinnerte sich der König beifällig des
Rates, den ihm Hohenlohe schon im April erteilt, sich mehr an
Preußen zu halten.!
IL.
Indem Hohenlohe die Leitung der bayrischen Politik über-
nahm, erfuhr sein Programm für diese, wie er es in dem Gut-
achten für den König gezeichnet hatte, doch gewisse Modifikationen.
Drei Momente sind dafür von Bedeutung: Einmal mußte er sich
mit der starken, partikularen Strömung in Bayern und mit der
Persönlichkeit des Königs notwendig abfinden. Ludwig IL war
stets besorgt um die Aufrechterhaltung seiner Kronrechte, nicht
nur dem Auslande, sondern auch seinen eigenen Ministern gegen-
über. Er behielt sich die eingehendste Kontrolle, namentlich
der äußeren Politik vor. Hohenlohe mußte ebenso wie vor ihm
v. d. Pfordten einwilligen, sämtliche Schriftstücke an (esandte
oder auswärtige Regierungen vor ihrem Abgang dem König vor-
zulegen? Und Hohenlohe war nicht der Mann, den König
zu einer Politik in stärkerer, nationaler Richtung fortzureißen, als
jenem selbst mit der Aufrechterhaltung der partikularen, bayrischen
Selbständigkeit vereinbar schien. Er hielt es vielmehr für seine
Ehrenpflicht dem König gegenüber, die bayrische Selbständigkeit
nach Kräften zu wahren.’
Außerdem aber begann auch Hohenlohe selber nach der
Vollendung der Verfassung des Norddeutschen Bundes eine deutsche
Entwicklung in allzu zentralistischer Richtung, nach der Seite
des Einheitsstaates hin zu fürchtent, eine Besorgnis, die doch
wohl erst durch seinen neuen Standpunkt — eines bayrischen
Ministerpräsidenten — wenn nicht ausschließlich, so doch zum
guten Teil bedingt wurde. Im einzelnen ist es freilich schwer
1 I, 193. ? I, 189.
3 Sehr bezeichnende Äußerung in diesem Sinn I, 324.
t Kammerrede vom 19. Jan. 1867 I, 196: vgl. Lorenz, Kaiser Wilhelm
und die Begründung des Reichs S. 593 (Bericht Mohls vom 4. Mai 1868:
H. sagte ihm, seiner Ansicht nach gehe Norddeutschland immer mehr dem
Einheitsstaat entgegen) und Hohenlohe I, 319.
5 Hatte er auch schon vor Übernahme des Ministeriums in Bayern
Wurzel gefaßt, so hat doch jedenfalls seine amtliche Tätigkeit ihn noch
enger an Bayern gebunden — und zwar dauernd. So verteidigt er auch.
noch später die bayrischen Eigentümlichkeiten der Kronprinzessin Viktoria
gegenüber. Denkwürdigkeiten II, 33.
46 Ernst Salzer.
zu entscheiden, inwieweit seine Haltung durch Konzessionen, die
er dem König und der partikularen, bayrischen Strömung machen
zu müssen glaubte, bestimmt wurde, und inwieweit sie seinen
persönlichen Überzeugungen entsprang.
Und als ein drittes, seine deutsche Politik bestimmendes Mo-
ment kommt dann noch die notwendige Rücksicht auf die europäische
Lage hinzu — die Rücksicht auf die Politik vor allem Preußens,
Österreichs und Frankreichs sowie auf den Prager Frieden, der
bekanntlich den süddeutschen Staaten die Bildung eines besonderen
Vereins freistellte, „dessen nationale Verbindung mit dem Nord-
deutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vor-
behalten bleibt, und der eine unabhängige, internationale Existenz
haben wird“. Hohenlohe war nie frei von der — gewiß nicht
unbegründeten Besorgnis — daß Bayern im Verlauf großer, euro-
päischer Verwicklungen seine staatliche Selbständigkeit — even-
tuell durch den Zwang, in den Norddeutschen Bund einzutreten —
verlieren könnte, und suchte daher den Anlaß zu solchen Ver-
wicklungen ängstlich zu vermeiden.!
Schon sofort bei der Aufstellung seines Ministerprogramms
machten das erste und dritte dieser Momente ihren Einfluß geltend.
Hohenlohes ursprüngliches Programm hat vermutlich durch-
aus den Ausführungen seiner Rede vom 31. August und seines
Gutachtens von Ende Oktober entsprochen und den Abschluß
eines Verfassungsbündnisses mit Preußen und dem deutschen
Norden gefordert. Dieses Programm fand indessen nicht die
Billigung des Grafen v. Tauffkirchen, den Hohenlohe als Minister
des Inneren in Aussicht genommen hatte: Tauffkirchen verfaßte
ein neues Programm, dem Hohenlohe, wie er selbst sagt, um so
eher zustimmen konnte, „als er in der Zwischenzeit vom Prinzen
Reuß — dem preußischen Gesandten in München — gehört hatte,
daß man in Berlin aus Rücksicht auf Frankreich wegen der be-
vorstehenden Beratungen des norddeutschen Parlaments auf Unter-
handlungen mit Süddeutschland sich nicht einzulassen geneigt sei“.
Der Hauptunterschied zwischen dem ersten, von Hohenlohe
selbst verfaßten und dem zweiten, vom Grafen Tauffkirchen
1 I, 181, 185, 214, 372, 378: TI, 12; zeitweise fürchtete er auch eine
Verständigung zwischen Preußen und Österreich auf Kosten der Mittel-
staaten I, 392, 397.
? J, 183.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 47
stammenden Programm 'muß also darin bestanden haben, daß in
dem letzteren die Forderung der sofortigen Anbahnung eines Ver-
fassungsbündnisses mit dem Norden fehlte.
In der Tat nun bezeichnet dieses von Hohenlohe akzeptierte
Programm! — das er dann auch am 19. Januar 1867 in einer
Programmrede in der Kammer? entwickelt hat — zwar als „den
wenn auch entfernten, doch unverrückt im Auge zu behaltenden
Zielpunkt der Politik Bayerns die Erhaltung Deutschlands, die Ver-
einigung der Gesamtzahl und, soweit dies unmöglich, der größeren
Zahl der deutschen Stämme zu einem Bundesstaat, geschützt
gegen außen durch eine starke Zentralgewalt und im Innern
durch eine parlamentarische Verfassung unter gleichzeitiger Wah-
rung der Integrität des Staates und der Krone Bayern“.
Dieses Ziel aber, so fährt das Programm fort, ist jetzt nicht
direkt und unmittelbar zu verwirklichen. Die Bildung’ eines süd-
deutschen Bundesstaats unter Führung Österreichs wird als weder
wünschenswert noch ausführbar abgelehnt, ebenso der bedingungs-
lose Eintritt Bayerns in den dem Einheitsstaat sich nähernden Nord-
deutschen Bund°; das Streben nach einem solchen Aufgehen im
preußischen Staate wird für günzlich unvereinbar mit den Pflichten
der Räte der Krone Bayern erklärt. Und nun folgt der Passus,
den Hohenlohe offenbar bei seiner oben angeführten Bemerkung
über die Annahme des Tauffkirchen’schen Programms im Sinne
hatte:
„Ja wir würden es als einen unnützen und deshalb besser
zu unterlassenden Versuch ansehen, mit Preußen in diesem Augen-
blick, und ehe Norddeutschland selbst das Bedürfnis solcher
Einigung fühlt, über eine Vereinigung zu irgendeiner anderen
Form des Bundesstaats in Unterhandlung zu treten.“ Ebenso
wird die Bildung eines südwestdeutschen Bundes abgelehnt, da
der Wunsch nach solcher Einigung in der Bevölkerung der süd-
1 1, 184 ff. Auch hier fehlen nähere Angaben des Herausgebers über
Handschrift usw. Aus den im Text angegebenen inneren Gründen ergibt
sich aber, daß das vorliegende Programm das von Tauffkirchen entworfene
sein muß.
2? I, 195 ff.; vgl. 198, 199 (die entgegenkommenden Erklärungen Bis-
marcks durch Reuß auf diese Rede hin) und 203, 204.
3 In der Programmrede erkennt Hohenlohe außerdem an, daß Preußen
sich durch den Prager Frieden gebunden habe „sich auf die Bildung eines
engeren Bundesverhältnisses nördlich von der Linie des Mains zu beschränken‘.
48 Ernst Salzer.
westdeutschen Staaten nicht lebendig sei. Um indessen die Ge-
fahr der Isolierung Bayerns zu vermeiden, fordert das Programm
die sofortige Anbahnung einer Allianz mit einer europäischen
Großmacht, und zwar — unter ausdrücklicher Verwerfung einer
Allianz mit Österreich oder Frankreich — die Anbahnung einer
Allianz mit Preußen; dabei bringen es — wie das Programm
fortfährt — die gegenwärtigen Machtverhältnisse mit sich, daß
Bayern gegen bestimmte Garantie der Souveränität seines Königs
im Falle eines Krieges sich der Führung Preußens unterstellt!,
weshalb bei der Organisation der bayrischen Wehrkräfte auf diese
Möglichkeit Bedacht zu nehmen sei. Zugleich wird die mög-
lichste Wahrung der freundschaftlichen Beziehungen mit den
übrigen Mächten, besonders mit Österreich und die Herstellung
der gleichen Allianz der südwestdeutschen Mittelstaaten mit Preußen
und Bayern sowie eine gemeinschaftliche und gleichartige Regelung
von Gesetzgebung und Verkehr in allen deutschen Staaten als
Ziel der bayrischen Politik bezeichnet.
Man sieht, Hohenlohe war gegenüber der ablehnenden Hal-
tung Preußens einerseits und der partikularen, bayrischen Strö-
mung andererseits um einen Schritt zurückgewichen. Er fordert
nicht mehr ein Verfassungsbündnis — einen staatsrechtlichen
Bundesvertrag, sondern er begnügt sich mit der geheimen, aller-
dings besonders engen, vôlkerrechtlichen Alianz mit Preußen,
die schon sein Vorgänger, v. d. Pfordten, zugleich mit dem Berliner
Frieden abgeschlossen hatte, und die Hohenlohe in seinem für
die Öffentlichkeit bestimmten Programm nur als Desiderium be-
zeichnen durfte.
Wenn aber nun auch das Hohenlohe’sche Programm sich
scheinbar nicht allzu weit von der bisherigen Politik entfernte
(indem es die Notwendigkeit einer vorerst abwartenden Haltung
in bezug auf die deutsche Frage mit Bedauern anerkannte und
sich zunächst mit einer bloß völkerrechtlichen Allianz mit Preußen
begnügte), so darf man darüber doch nicht den Umschwung über-
sehen, den Hohenlohe trotzdem in der bayrischen Politik herbei-
geführt hat.
Es war doch von sehr großer Bedeutung, wenn der leitende
1 Vgl. den Allianzvertrag vom 22. August 1866 bei Hahn, Fürst Bis-
marck I, 501, 502.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 49
Staatsmann Bayerns öffentlich als Zielpunkt seiner Politik den
deutschen Bundesstaat, und zwar nur sehr wenig verblümt den
kleindeutschen Bundesstaat bezeichnete; denn der Hinweis auf
die Eventualität, daß die Vereinigung der Gesamtzahl der deutschen
Stämme sich als unmöglich erweisen könne, und daß man sich
dann mit der Vereinigung der größeren Zahl derselben zu einem
Bundesstaate begnügen müsse — dieser Hinweis entbehrte doch
nicht der Deutlichkeit; und nicht minder deutlich war es, wenn
Hohenlohe in seinem Programm erklärte, daß „der Organismus
Österreichs eine Gewähr einstigen Erreichens unseres Zielpunktes
nicht bietet“. In der Programmrede in der Kammer fehlt zwar
dieser Passus, aber es wird doch auch hier angedeutet, daß die
österreichische Politik ihren Schwerpunkt nach Ofen verlegen
solle: Der Fürst lehnt nämlich hier ebenso wie in seinem Pro-
gramm ein süddeutsches Verfassungsbündnis unter der Führung
Österreichs ab — jenes Österreichs, das zurzeit seine Stütze in
den außerdeutschen Elementen der Monarchie suche — und fährt
dann fort: „er werde es mit Freuden begrüßen, wenn die öster-
reichische Monarchie aus den inneren Kämpfen, in welchen sie
begriffen sei, gekräftigt und gestärkt hervorgehe, damit sie ihre
zivilisatorische Mission als östliche Grenzmacht er-
füllen könne“.
Vor allem aber: Hohenlohe war fest entschlossen, die Allianz
mit Preußen unverbrüchlich zu halten und legte sich — noch vor
ihrer Publizierung! — öffentlich auf sie fest, während die von
v. d. Pfordten proklamierte ,Rosenpolitik“? doch in dieser Be-
ziehung offenbar nicht ganz zuverlässig war. Hohenlohe be-
zeichnete seinem Vertrauten, dem Baron Völderndorff, als Haupt-
grund für seinen Entschluß, in das bestehende, bayrische Mini-
sterium einzutreten, ohne daß ihm die Neubildung des Ministeriums
übertragen wurde, die Notwendigkeit, daß „im entscheidenden
Moment in Bayern ein Mann der Minister des Auswärtigen sei,
1 Schon im Februar wünschte Hohenlohe ihre Veröffentlichung, I, 203;
vgl. auch Meyer 152, 153. Diese erfolgte bekanntlich am 19. März.
3 Nach dem Rückert'schen Vers: „Wenn die Rose selbst sich schmückt,
schmückt sie auch den Garten“, den v. d. Pfordten zitierte, indem er in der
Reichsratssitzung am 31. August eine Politik der freien Hand für Bayern
proklamierte; v. Völderndorfi, Ann. des Deutschen Reiches 1890 S. 280 u.
Anm. 8. `
Histor. Vierteljahrechrift. 1908. 1. 4
h0 Ernst Salzer.
der die gegen Preußen eingegangenen Verpflichtungen unbedingt
und ohne Zaudern erfülle. 1)“
IH.
Nach Übernahme des Ministeriums suchte Hohenlohe zunächst
die Zusammenfassung der militärischen Kräfte der Südstaaten in
die Wege zu leiten. Auf seine Anregung fanden Anfang Februar
zu Stuttgart unter Varnbülers Vorsitz? Konferenzen der Minister
der auswärtigen Angelegenheiten nnd der Kriegsminister der vier
süddeutschen Staaten statt, auf denen man sich über die Grund-
züge einer der preußischen nachgebildeten Wehrverfassung einigte°.
Unmittelbar darauf hatte Hohenlohe mit dem Großherzog
von Baden eine Besprechung in Mühlacker, in der sich beide „in
dem Streben nach einer engeren Verbindung des Südens mit dem
Norden von Deutschland begegneten“ und erörterten, „in welchen
verschiedenen Stadien der Entwicklung sie sich dieses Einigungs-
werk vollbracht dächten“.*
Die enge Fühlung, die der Großherzog und Hohenlohe bei
dieser Gelegenheit gewannen, suchten beide mit gleichem Eifer
in der Folgezeit aufrecht zu erhalten. Der Großherzog wurde
dabei von dem Wunsche geleitet, Hohenlohes Stellung in München
nach Kräften zu festigen, während Hohenlohe seinerseits bestrebt
war, Baden von einseitigem und übereiltem Vorgehen in der
deutschen Frage abzuhalten.
In diesem Sinne suchte er bald nach der Begegnung zu
Mühlacker eine Verständigung zwischen den süddeutschen Re-
gierungen über die Regelung der Verhältnisse zum Norddeutschen
Bund anzubahnen.
1 Freiherr v. Völderndorff S. 8.
? Um den „Verdacht bajuvarischer Hegemoniegelüste zu vermeiden‘‘,
denn H. war sich von vornherein klar, daß schon ein solcher Verdacht die
anderen Staaten kopfscheu machen würde. Völderndorff S. 13.
3? Denkwürdigkeiten I, 199f. vgl. auch die Aufzeichnungen Freydorfs,
ed. Poschinger in der Konservativen Monatsschrift Dezember 1906 S. 239 ff.
Hohenlohe sandte danach im Januar den Grafen Tauffkirchen nach Karls-
ruhe und ließ Baden darüber beruhigen, daß von der Bildung eines Süd-
bundes nicht die Rede sein, und daß die preußische Wehrverfassung zu-
grunde gelegt werden solle.
4 So der Großherzog in seinem Schreiben vom 4. März. Denkwürdig-
keiten I, 204.
Fürst Chlodwig zu Hohenlobe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 51
Die Vorschläge, die er hierfür in einem vertraulichen Schreiben
an den Großherzog von Baden vom 19. Februar! formulierte, und
für die er zunächst die Zustimmung Ludwigs II. zu erlangen
hoffte, waren freilich von dem in seinem Programm aufgestellten
Zielpunkt noch weit entfernt. Offenbar glaubte er, vorerst mehr
in Bayern nicht durchsetzen zu können,? und von vornherein hat
er sowohl dem Großherzog als auch Ludwig IL gegenüber den
bloßen Übergangscharakter der von ihm vorgeschlagenen Ver-
bindung betont.’
Er ging dabei aus von den vier Grundgedanken, die eigene
Souveränität der süddeutschen Staaten zu erhalten, Deutschland
gegen äußere Gefahren zu sichern, das nationale Streben zu
befriedigen und den Beitritt Deutsch-Österreichs offen zu halten.“
Die wesentlichsten Punkte seiner Vorschläge waren die folgenden:
Ein unauflöslicher Staatenbund zwischen den Südstaaten und
dem Norddeutschen Bunde; preußisches Präsidium und preußischer
Oberbefehl im Krieg; Erweiterung des Bundesrats durch 6 bay-
rische, 4 württembergische, 3 badische und 2 hessische Stimmen;
vertragsmäßige Regelung eines allgemeinen deutschen Indigenats
und Heimatsrechts, des Zollverein, des Maß-, Gewichts- und
Münzwesens, des Bankwesens, gleicher Rechtshilfe (ProzeBord-
nung), gleicher Grundsätze über Post-, Eisenbahn-, Telegraphen-
wesen und Schiffahrt. Bei der Gesetzgebung über die gemein-
samen Angelegenheiten sollen im Norden der Reichstag des Nord-
deutschen Bundes, im Süden die Kammern der vier Staaten mit-
1 Denkwürdigkeiten I, 201; Inhaltsangabe schon bei Meyer, Die Reichs-
gründung und das Großherzogtum Baden, Festgabe zur Feier des 70. Ge-
burtstags des GroBherzogs von Baden, dargebracht von der juristischen
Fakultät der Universität Heidelberg (auch separat erschienen) S. 167.
? Sowohl ein deutsches Parlament als ein bloßes Zollparlament erklärte
Hohenlohe zunächst für unmöglich. Bericht Mohls vom 2. April. — Meyer
S. 159.
® Denkwürdigkeiten I, 209, 216, 217. Für die Beurteilung der Hohen-
lohe’schen Politik ist das ein fundamentaler Punkt.
4 Der Großherzog wollte diese vier Grundgedanken — d. h. doch wohl
nur den ersten und vierten — als „Ausdruck für die ın den süddeutschen
Stasten zu überwindenden Schwierigkeiten und Vorurteile ansehen — für
den Kreis von Rücksichten, welche Hohenlohe zu nehmen genötigt sei, um
einen Übergangszustand für eine innigere Verbindung mit dem Norden
vorzubereiten“ — I, 204 — eine Auffassung, der Hohenlohe in seinem Ant-
wortschreiben nicht widersprochen hat.
4*
52 Ernst Salzer.
wirken; Bedingung des Abschlusses endlich sollte der gleichzeitige
Abschluß einer Allianz mit Österreich sein, in welcher die Inte-
grität des deutschen Gebietes gegenseitig garantiert und von
Österreich unter Modifikation des Prager Friedens der deutsche
Bund anerkannt werden sollte.
Auf diese Allianz mit Österreich! legte Hohenlohe einen so
großen Wert, weil er in ihr das Mittel erblickte, europäische
Verwicklungen fernzuhalten und die friedliche Zustimmung Öster-
reichs zu einer Modifizierung des Prager Friedens, zu einem Ausbau
des deutschen Verfassungswerks mit Zentralgewalt und Parlament
späterhin zu erlangen.?
Der Großherzog von Baden erkannte sofort ebenso wie sein
Ministerium ê den wundesten Punkt des Hohenlohe’schen Projekts —
die Übertragung der Gesetzgebung über die gemeinsamen An-
gelegenheiten an die acht süddeutschen Kammern neben dem
norddeutschen Reichstag. Er beeilte sich daher, dem Fürsten in
seinem Antwortschreiben vom 4. März mitzuteilen, daß man in
Berlin als erste nähere Verbindung zwischen Süden und Norden
1 Der Großherzog hatte die Worte Hohenlohes in dem Schreiben vom
19. Februar (I, 202) in dem Sinn interpretiert, daB Hohenlohe mit diesem
Bündnis lediglich Österreich und den österreichisch gesinnten Kreisen in
München eine Konzession machen wolle (I, 206), worauf denn Hohenlohe
seine Gründe für die Allianz in dem Schreiben vom 14. März (I, 208, 209)
ausführlicher auseinandersetzte.
? Zur Zeit und nach dem Wortlaut des Prager Friedens erklärte
Hohenlohe die Statthaftigkeit einer bundesstaatlichen Vereinigung (mit ge-
meinsamem Parlament) mit dem Norden für zweifelhaft; I, 209 — kaum
mit Recht. Denn die Bildung eines Südbundes war in das Ermessen der
Südstaaten gestellt, und nur einem Südbund war die internationale Unab-
hängigkeit garantiert. Vgl. Sybel VI, 180, 181.
3 Meyer S. 158 gibt einen Bericht desselben vom 28. Mai wieder; da
aber der Großherzog nach dem Schreiben an Gelzer—Lorenz S. 581 — schon
vor Abfassung seines Schreibens an Hohenlohe vom 4. März ein Gutachten
des Ministeriums eingeholt hat, so muß das Datum Mai in Februar zu korri-
gieren sein; oder es handelt sich um zwei verschiedene Gutachten; indessen
scheint gerade der von Meyer wiedergegebene Bericht in der Ministerial-
erklärung vom 6. und 16. Mai schon berücksichtigt zu sein; s. u. S. 56
Anm. 2. Der Schlußantrag Freydorfs ging nach Lorenz — ebd. — dahin, „zum
Zweck der politischen Einigung mit Norddeutschland und nur zu diesem
Zweck vorübergehend einen Bund sonst gleichgültigen Inhalts unter sich
zu schließen“ — um die Bestimmungen des Prager Friedens formell zu
erfüllen.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 53
den Eintritt von Vertretern der süddeutschen Regierungen in den
Bundesrat und von süddeutschen Abgeordneten in den nord-
deutschen Reichstag für Zollangelegenheiten und somit die Ver-
wandlung desselben in ein Zollparlament ins Auge fasse! daß
ein solcher Anfang sich bald weiter ausbilden und über andere
Gebiete verbreiten lasse, und daß es geraten sein werde, die Lösung
der Gesetzgebungsfrage durch einen dahin zielenden Vorschlag vor-
zubereiten. Damit wäre es dann auch möglich, auf dem Wege
der Gesetzgebung statt auf dem des Vertrags, wie Hohenlohe vor-
geschlagen, die gemeinsamen Angelegenheiten zu regeln.
Im übrigen empfahl der Großherzog möglichste Anlehnung
an die alte, deutsche Bundesakte, um deren entwicklungsfähige Keime
zur Reife zu bringen,” und äußerte seine Bedenken dagegen, die
Allianz mit Österreich zur Bedingung des Vertragsschlusses mit
Preußen zu machen.® Er schlug als Kompromiß vor, lieber die
Regelung der Beziehungen des zu gründenden Bundes zu Öster-
reich in dem Bundesvertrag auf ähnliche Weise in Aussicht zu
stellen, wie dies in dem Verfassungsentwurf des Norddeutschen
Bundes in Betreff der süddeutschen Staaten geschehen.
Bei allem Entgegenkommen gegenüber Hohenlohe empfahl
der Großherzog doch zunächst bis zum Abschluß des norddeutschen
Verfassungswerks eine zuwartende Haltung* und betonte noch
einmal, daß das vorläufig anzustrebende Bundesverhältnis mit
Preußen als ein Übergangszustand zu bezeichnen sei, der
1 Vgl. Bismarcks Erlaß vom 15. Februar 1867. Poschinger, Wirtschafts-
politik S. 95, 96.
3 Es bestätigt das die von Lorenz S. 682 bestrittene Richtigkeit der
Angabe Meyers S. 160.
$ 1. Zweifel, ob Preußen damit einverstanden sein werde, den Prager
Frieden in einem so wichtigen Punkte zu modifizieren und eine europäische
Frage damit aufzuwerfen, die der Prager Frieden eben vermeiden wollte,
indem er die nationale Verbindung von Nord- und Süddeutschland als eine
innere Frage vom Ausland anerkennen lasse.
2. Gefahr, daß die Garantie der deutschen Besitzungen Österreichs
Deutschland in seiner eigenen Entwicklung stören und in äußere Verlegen-
heiten verwickeln könne.
3. Zweifel, ob es in Bayerns Interesse liege, Preußen gegenüber als
Vertreter österreichischer Interessen zu erscheinen, bevor Österreich einen
solchen Wunsch geäußert habe.
t Der Großherzog hat also Hohenlohes Anträge nicht geradezu ab-
gelehnt, wie Lorenz S. 581 meint, aber doch dilatorisch behandelt.
54 Ernst Salzer.
damit ende, daB eine Verfassung sämtliche deutsche Gebiete
umfasse.
Am 6. März traf dann in Karlsruhe Graf Tauffkirchen in ge-
heimer Mission Hohenlohes ein, um dem Großherzog die Vor-
schläge des Fürsten näher zu erläutern; das Resultat der Unter-
redung war, daß der Großherzog es übernahm, in Berlin über die
bayrischen Vorschläge — aber ohne ins Detail zu gehen — zu
sondieren, was Hohenlohe micht selbst tun wollte, da er zunächst
weder mit Ludwig II, noch den übrigen Ministern über das ganze
Projekt gesprochen.!
Am 14. März formulierte dann Hohenlohe in einem neuen,
vertraulichen Schreiben an den Großherzog und unter Berück-
sichtigung von dessen Vorschlägen das folgende Programm:?
1. Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen einigen sich,
dem Norddeutschen Bunde gemeinschaftlich die Gründung eines
dem früheren Deutschen Bunde nachgebildeten Staatenbundes ?
mit Ausschluß Österreichs anzutragen.
2. Den Beratungen über diesen gemeinschaftlichen Antrag
ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815 zugrunde zu legen? und
nur so weit zu modifizieren, als es die durch Austritt Österreichs
veränderte Lage, die Übertragung des Präsidiums an Preußen,
und die Sicherung des Zollvereins nötig machen.
3. Diesem neuen Bundesvertrag ist, ähnlich dem Art. 71 der
Verfassung des Norddeutschen Bundes ein Artikel über An-
bahnung einer Allianz mit Österreich beizufügen.’
4. Der Ausbau dieses Verfassungswerks zu einem
Bundesstaate mit parlamentarischer Verfassung wäre
vorzubehalten.
Der Großherzog entsandte darauf seinen Vertrauten, den
Staatsrat Gelzer, zu weiteren Besprechungen nach München, wo
derselbe am 21. März eintraf. Schon vorher war der württem-
bergische Minister v. Varnbüler zu Verhandlungen über die
deutsche Frage dort angekommen.
In einem ausführlichen Bericht an König Ludwig vom 20. März
1867 suchte nun Hohenlohe um die königliche Genehmigung
zu Verhandlungen auf den uns bekannten Grundlagen nach und
! Lorenz 581. ? I, S. 209.
> Wie das der Großherzog vorgeschlagen hatte.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 55
legte die zwiefache Ursache für die Unhaltbarkeit des gegen-
wärtigen Zustandes dar: Einmal gefährdet jede europäische Ver-
wicklung die Selbständigkeit Bayerns; und zum andern wird sich
der nationale Gedanke gegebenenfalls auch im Kampfe gegen die
Regierungen durchzusetzen suchen und damit die Dynastie bedroht.
Nachdrücklich warnt er vor dem Gedanken, abzuwarten, bis Öster-
reich wieder die frühere Stellung in Deutschland einnehmen könne,
und erklärt, daß der Wiedereintritt Österreichs in den Deutschen
Bund voraussichtlich weder wegen des Widerspruchs Preußens
möglich noch auch von Österreich beabsichtigt sei. Er bezeichnet
daher als nächste Ziele die Rekonstituierung des Deutschen Bundes
unter Ausschluß der österreichischen Staaten und als Übergang zu
engerer, bundesstaatlicher Vereinigung, die gegebenenfalls auch den
deutschen Provinzen Österreichs die Möglichkeit späteren Eintritts
offen lasse, sowie die Anbahnung einer Allianz mit Österreich.
Zum Schluß betonte Hohenlohe, daß durch die Einleitung von
Verhandlungen mit Preußen Bayern auch seine Stellung in den
brennenden, materiellen Fragen der Liquidation des Bundeseigen-
tums, der Aufhebung des Salzmonopols und der Erneuerung des
Zollvereins erheblich verbessern werde.!
Der König erteilte dem Fürsten denn auch am 30. März die
erbetene Ermächtigung. Inzwischen hatte sich Hohenlohe mit
Varnbüler über die Skizze zu einer Übereinkunft geeinigt, mit
deren Grundzügen auch Staatsrat Gelzer sich einverstanden er-
klärte, und die Hohenlohe dem König mit einem Bericht vom
31. März zur Genehmigung vorlegte.
Der König erteilte am 11. April diese Genehmigung, mit
einigen sehr bezeichnenden Zusätzen: die Ablehnung des Eintritts
der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund sollte in
noch entschiedenerer Weise ausgesprochen und in der Folge
strengstens festgehalten werden; die Anerkennung der Notwendig-
keit eines Parlaments erscheine ihm nicht unbedenklich, aber auch
entbehrlich, und er möchte dieselbe deshalb vermieden sehen; den
Abschluß der Allianz mit Österreich wünschte er sogleich mit
der Regelung der allgemeinen Beziehungen und vor dem Inkraft-
! Diese Punkte treten aber neben den allgemeinen, politischen Er-
wägungen doch sehr zurück, und es ist nicht richtig, wenn R. Delbrück in
seinen Erinnerungen II, 395 die Verhinderung eines Zollparlaments als ein-
ziges Motiv der bayrischen Pläne bezeichnet.
96 Ernst Salzer.
treten der neuen Bundesverträge. Diese Bemerkungen zeigen, wie
richtig Hohenlohe vorausgesehen hatte, was er beim König zu-
nächst durchsetzen konnte.
Am 31. Mai wurde darauf die Übereinkunft zwischen Hohen-
lohe und Varnbüler vollzogen." Sie beruhte durchaus auf den
von Hohenlohe in der Korrespondenz mit dem Großherzog von
Baden entwickelten und nach dessen Wünschen modifizierten
Vorschlägen und lehnte sich auch an den Entwurf der Verfassung
des Norddeutschen Bundes an, indem sie Artikel III und IV des-
selben als Basis der Verhandlungen über Feststellung der gemein-
samen Bundesangelegenheiten anerkannte,” und indem sie für
Preußen 17 Stimmen im Bundesrat vorsah und für die übrigen
Mitglieder die im Artikel VI der Wiener Bundesakte festgesetzte
Stimmenzahl;% nur für Bayern waren, wie schon in Hohenlohes
Schreiben vom 19. Februar, 6 Stimmen vorgesehen. Festgehalten
war an der Forderung, die gemeinsamen Angelegenheiten, soweit
möglich, auf dem Wege des Vertrags als Bundesgrundgesetz zu
regeln und auf dem Wege der Gesetzgebung unter Mitwirkung
des norddeutschen Parlaments und der süddeutschen Ständekammern
fortzubilden. Die Berechtigung einer nationalen Vertretung am
Bunde wird — trotz der von Ludwig IL. geäußerten Bedenken —
anerkannt.
Der Großherzog von Baden hatte inzwischen nach seiner
Rückkehr von einer Reise nach Berlin Hohenlohe noch einmal
ganz klar seinen Standpunkt entwickelt, wie auch Staatsrat Gelzer
schon damit beauftragt worden war: daß ihm ein einziger Bundes-
staat durch Eintritt der Südstaaten in den Norddeutschen Bund
oder durch Weiterentwicklung des Zollvereins als wünschens-
wertestes Ziel vor Augen stehe, daß er aber, solange dieses Ziel
noch nicht erreichbar sei, sich keinem Versuch entziehen wolle,
1 Inhaltsangabe bei Meyer 161 f.; zuerst mitgeteilt bei Lorenz 135 ff.,
jetzt auch Denkwürdigkeiten I, 232 und 244. (Mit Rücksicht auf Frank-
reich und Österreich — vgl. 236 — wird statt einer „Allianz“ eine „der Ge-
meinsamkeit der Nationalität entsprechende Verbindung“ mit Österreich an-
zustreben sein — eine nicht ganz unbedenkliche Fassung.)
3 Damit war einem badischen Wunsche teilweise Rechnung getragen,
der auf Art. 3, 4 und 32 (Gemeinsamkeit der Zölle und indirekten Steuern)
als Inhalt des Bundes verwiesen hatte. Meyer 158; vgl. o. 52, Anm. 3.
® Analog den bezüglichen Bestimmungen der norddeutschen Bundes-
verfassung.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 57
der dem gewünschten Ziel wenigstens um einige Schritte näher
bringe, daß er deshalb Hohenlohe gern entgegenkomme, daß er
dessen Einfluß und dessen Stellung in Bayern zu unterstützen
als seine Pflicht ansehe, und daß er auch seine Motive für die
Allianz mit Österreich zu würdigen wisse. Zugleich aber machte
er den Fürsten von neuem darauf aufmerksam, daß Preußen nach
dem Abschluß der Verfassung des Norddeutschen Bundes vor
allem über eine Erneuerung des Zollvereins Unterhandlungen ein-
leiten werde.!
IV.
Inzwischen war die Luxemburger Frage brennend geworden
und verflocht sich mit der deutschen Politik Hohenlohes.
Bismarck wünschte durch Vermittlung Bayerns zu erfahren,
welche Haltung er im Falle eines Krieges mit Frankreich von
Österreich zu erwarten habe, und ob dieses eventuell zu einem
Bündnis mit Preußen und Bayern bereit sei.” Denn einen Augen-
blick scheint doch Bismarck wirklich daran gedacht zu haben,
den Krieg zum mindesten nicht zu vermeiden:
Er ließ Hohenlohe am 3. April durch den preußischen Ge-
sandten in München vertraulich mitteilen, Frankreich behaupte,
der luxemburgische Handel sei abgeschlossen, der Kaiser könne
nicht mehr zurück, obwohl Bismarck Benedetti gesagt habe, daß
Preußen nach der Lage der öffentlichen Meinung nicht weichen
könne und werde. Graf Perponcher berichte dagegen aus dem
Haag, daß der Abschluß nicht erfolgt sei, und daß er hoffe, den-
selben zu verhindern. „Nach Stand der Dinge in Deutschland“ —
heißt es dann weiter in der Depesche — „müssen wir meines Er-
achtens eher den Krieg wagen, sowenig auch das Objekt Luxem-
burg an sich des Kriegs wert ist. Die Auffassung der Sache in
der Nation, deren Ehrgefühl ins Spiel gezogen, ist das Entscheidende.
Jedenfalls sollten wir beide den günstigen Einfluß des Inzidenz-
falls auf Konsolidierung der nationalen Sache nach Kräften aus-
beuten und uns daneben vom Kriege, der schnell eintreten kann,
materiell nicht überraschen lassen.“
! Schreiben vom 9. April 1867 I, 226 ff.
? I, 222 und 228, wonach also die Initiative zu einer Allianz mit
Österreich nicht von Bayern, wie man bisher annehmen mußte, sondern
von Bismarck ausgegangen zu sein scheint; vgl. auch I, 276: Verbindung
mit Österreich „couronnement de l'oeuvre.
58 Ernst Salzer.
Es ist eines der groBen, nationalen Verdienste des Fürsten
Hohenlohe, daß er in dieser kritischen Situation mit unerschütter-
licher Vertragstreue an der preußischen Allianz festgehalten und
beim König diese Politik durchgesetzt hat; er hat auch bei diesem
selbst keine Schwierigkeiten gefunden und die antipreußischen
Gegenbestrebungen, die sich geltend zu machen suchten, mühelos
zurückgewiesen.' Freilich verband er doch mit dieser Erklärung
die Versicherung, daß die bayrische Regierung, weit entfernt, zum
Kriege zu drängen, an allen zur Erhaltung eines ehrenvollen
Friedens geeigneten Schritten teilzunehmen, überhaupt alle hierzu
geeigneten Mittel zu erschöpfen bereit sei.?
Zugleich benutzte er in geschickter Weise die internationalen
Verhältnisse, um in der deutschen Frage in einer für Bayern
günstigen Art einen Schritt vorwärts zu kommen. Indem er
eine Allianz zwischen Preußen, Österreich und Bayern zu ver-
mitteln suchte und zu diesem Zweck den Grafen Tauffkirchen
an die Höfe von Berlin und Wien entsandte, erteilte er demselben
zugleich den Auftrag, als Preis für diese Allianz „von Preußen
günstige Bedingungen bei den über die Stellung Bayerns und der
übrigen südwestdeutschen Staaten zum Norddeutschen Bunde zu
eröffnenden Unterhandlungen zu erzielen und ein Übereinkommen
hierüber vorbehaltlich der Genehmigung Sr. Majestät des Königs
abzuschließen.“ ®?
Indem sich dann bekanntlich Graf Beust den preußisch-
bayrischen Anträgen versagte, scheiterte diese ganze Unterhandlung.
! Völderndorff, a. a. 0. S. 15 zitiert eine Stelle aus einem Brief Hohen-
lohes, den er Ende März erhalten haben will; (hier aber scheint ein Irrtum
vorzuliegen, denn die eigentliche Krisis fällt erst in die ersten Apriltage —
I, 221 ff). „Es war doch gut, daß ich zugegriffen habe, es ist mir ohne
Schwierigkeit gelungen, Bayern in der deutschen Politik zu erhalten und
alle Versuche, den casus foederis des Schutz- und Trutzbündnisses als nicht
gegeben zu erachten, „weil es sich nur um ein Garnisonrecht im Auslande,
also nicht um einen Angriff auf das preußische Gebiet handle,“ abzuweisen.“
2 I, 226, 231.
3 I, 229, Entwurf der Instruktion als Beilage zu einem Bericht an den
König vom 10. April. Vgl. Sybel VI, 124 ff., wo von dieser Verquickung
des Allianzprojekts mit der deutschen Frage nichts erwähnt wird. Bismarck
hat vermutlich diesen Punkt dilatorisch behandelt. Vgl. auch Beust II, 120;
Staatsarchiv XXX No. 5593 und danach Poschinger, Bismarck und die Diplo-
maten 245, 246.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 59
V.
Die Grundgedanken des bayrisch-württembergischen Überein-
kommens vom 31. Mai bezeichnete Bismarck Baden! gegenüber
als unannehmbar?, besonders mit Rücksicht auf den Vorschlag,
für gemeinsame Angelegenheiten neben der Zustimmung des
Reichstags die der acht süddeutschen Kammern einzuholen.
Namentlich in betreff der Zollangelegenheiten erklärte das
Bismarck für unmöglich und bezeichnete als einzigen, annehmbaren
Modus gemeinsamer Zollgesetzgebung eine zum Behuf derselben
eintretende Erweiterung des Bundesrats und Reichstags durch die
Teilnahme von Vertretern Süddeutschlands. Dennoch wünschte Bis-
marck, daß Baden die Verhandlungen mit Bayern und Württemberg
fortsetze, „um den Faden nicht abreißen zu lassen.®“ Die badische
Regierung teilte denn alsbald ihre Bedenken nach München mit.*
Hohenlohe hat darauf in einer Note vom 22. Mai? gewisse
Modifikationen vorgeschlagen. Doch blieb er dabei, daß ein ge-
meinsames, deutsches Parlament zurzeit für Bayern noch un-
möglich sei — weder die Dynastie noch die Bevölkerung wollten
es; bezüglich des Vertragswegs betonte er, daß derselbe nur „so-
weit als möglich“ in Aussicht genommen sei.
Der Großherzog von Baden ermächtigte darauf am 27. Mai
sein Ministerium zu weiteren Verhandlungen unter Zugrundelegung
der bayrisch-württembergischen Ministerialerklärung mit den vom
Fürsten Hohenlohe vorgeschlagenen Modifikationen. ê
Das bayrisch-württembergische Programm, das Bismarck so
gar nicht genügte und genügen konnte, hat diesen nun offenbar
mitveranlaßt, die geplante? Reorganisation des Zollvereins in An-
griff zu nehmen.
ı Nach Meyer 162 hätte auch Bayern das Übereinkommen Preußen
mitgeteilt.
? Auch Freydorf war so wenig befriedigt, daB er den Wunsch der
Aufnahme Badens in den Norddeutschen Bund Bismarck aussprechen ließ,
der das aber ablehnte. Meyer 182, 183; vgl. Lorenz 138, 139.
3 Meyer 168, 164; Lorenz 132 ff. nach badischen Akten.
4 Meyer 164; Hohenlohe I, 234.
5 Erwähnt bei Lorenz 140, leider ohne nähere Angaben; vgl. auch
Meyer 164, 166.
6 I, 235. Förmlich beigetreten ist aber Baden dem Abkommen nicht,
wie das Meyer 165 irrig behauptet: Denkwürdigkeiten I, 280.
7 Schon im Februar hatte Bismarck die Gesandten an den süddeutschen
60 Ernst Salzer.
Hohenlohe konnte es Bismarck nicht verzeihen, daß jener
damit seine Bundespläne durchkreuzte und hat das noch im De-
zember des Jahres 1868 als einen Fehler Bismarcks bezeichnet.!
In Wirklichkeit war es einer seiner genialsten Schachzüge.
Die Haltung der süddeutschen Staaten — ihre Bundesvor-
schläge bewiesen es aufs deutlichste — und auch die inter-
nationale Lage gestatteten es zurzeit nicht, die staatliche Eini-
gung Deutschlands durchzusetzen. So beschränkte sich denn
Bismarck vorerst auf eine Umgestaltung der Zollvereinsverfassung
In dieser zunächst mehr wirtschaftspolitischen Frage konnte er mit
ganz brutaler Gewalt die Übermacht Preußens und des Nord-
deutschen Bundes in die Wagschale werfen, während er in der
Frage der politischen, staatsrechtlichen Einigung den Süddeutschen
gegenüber keinen Zwang anwenden wollte.
Als Bismarck den Zollverein kündigte und zu Minister-
konferenzen über dessen Neuorganisation auf den 3. Juni nach
Berlin einlud, wünschte Hohenlohe diese Konferenzen noch hin-
auszuschieben, da er glaubte, es solle dort auch über den An-
schluß an den Norddeutschen Bund verhandelt werden, und er
darüber erst eine Einigung zwischen den süddeutschen Staaten
erzielen wollte ?
Bismarck aber erneuerte unter Vermittlung des württem-
bergischen Ministers Varnbüler seine Einladung, und dieser machte
in einer Zusammenkunft in Nördlingen am 30. Mai Hohenlohe
Mitteilungen darüber, daß Frankreich und Österreich sich un-
günstig über die bayrisch-württembergischen Pläne ausgesprochen,®
und daß man auch in Berlin aus Rücksicht auf Frankxeich sich
vorerst auf die Regelung der Zollvereinsangelegenheiten beschränken
wolle. Daraufhin bat Hohenlohe den König um die Ermächtigung
zur Teilnahme an den Berliner Konferenzen“ Das Programm,
das Bismarck hier vorlegte, Bildung eines Zollbundesrats und
Zollparlaments, entsprach freilich ganz und gar nicht dem, was
Höfen beauftragt, darüber zu sondieren. S.0.S.53, Anm. 1. Die bayrischen
Vorschläge für die Erneuerung des Zollvereins in der Weber’schen Denk-
schrift, die während des Aufenthalts des Großherzogs von Baden in Berlin
eingetroffen war, waren für Bismarck unannehmbar. Hohenlohe I. 228.
! Hohenlohe I, 841. 3 I, 235.
® Vgl. Hohenlohes Erlaß an die Gesandtschaft in Wien — I, 240 ff.
* Ebd. 235 ff.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 61
Hohenlohe durchsetzen zu kônnen glaubte und selbst wünschte.
Er war gegen den Eintritt süddeutscher Abgeordneter in das
norddeutsche Parlament und meinte, das werde Bayern nach und
nach in den Norddeutschen Bund führen. Es widerstrebte aber
Bayern, sich indirekt und nach und nach in den Bund hinein-
ziehen zu lassen. Wenn es eintreten wollte, würde es schon von
selbst kommen. Er beantragte daher die Bildung einer besonderen
Versammlung, der das norddeutsche Parlament und die süddeutschen
Kammern gewisse auf den Zollverein bezügliche Befugnisse abzu-
treten hätten.
Aber hier blieb Bismarck unerschütterlich. Württemberg,
Baden und Hessen schlossen schon am 4. und T. Juni auf Bismarcks
Bedingungen einen Präliminarvertrag ab.
Auch Hohenlohe wollte es doch nicht auf die Auflösung des
Zollvereins ankommen lassen — er war entschlossen, das dem
König gegenüber zur Kabinettsfrage zu machen.! Auch glaubte er,
daß „von weiteren Bundesverfassungsberatungen“ nach Abschluß
des neuen Zollvereinsvertrags abgesehen werden könne. Und das
erschien ihm im Augenblick offenbar als ein Vorteil für die Er-
haltung der bayrischen Selbständigkeit. Das energische Vorgehen
Bismarcks in der Zollvereinsfrage hatte ihm doch in dieser Be-
ziehung Besorgnisse eingeflößt, und nur allmählich kam er von
dem Verdacht zurück, daß Bayern in der nationalen Frage ver-
gewaltigt werden solle? Dazu kam die Besorgnis vor dem Wider-
spruch Österreichs und Frankreichs gegen weitere Vereinbarungen
mit dem Norden.’
Zur Vertretung der bayrischen Wünsche in der Zollvereins-
frage wurde noch einmal Graf Tauffkirchen nach Berlin entsandt,
der aber nur in zwei Punkten etwas erreichte:
Bei Verhandlungen mit Österreich und der Schweiz sollten
Vertreter der angrenzenden Staaten zugezogen werden, und Bayern
sollte im Bundesrat 6 statt 4 Stimmen erhalten — ein Sonder-
recht, das Hohenlohe schon in dem Schreiben an den Großherzog
von Baden vom 19. Februar gefordert hatte (ebenso in der Mini-
sterialabkunft vom 31, Mai), und das später aus der Zollvereins-
in die Reichsverfassung übergegangen ist. Bayern trat dann am
! Vgl. v. Völderndorff S. 17.
? I, 819. 3 s. o. S. 60.
62 Ernst Salzer.
18. Juni dem Präliminarvertrag bei, und am 8. Juli wurde der
definitive Vertrag unterzeichnet. |
Bei der Einbringung des neuen Zollvereinsvertrags in der
zweiten Kammer legte Hohenlohe Rechenschaft über seine bisherige
deutsche Politik ab.!
Nachdrücklich lehnte er nochmals den bedingungslosen Eintritt?
der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund ab, ebenso
die Bildung eines süddeutschen Bundesstaats oder eines inter-
nationalen Bundes der einzelnen deutschen Staaten und berichtete
über seine Bemühungen um den Abschluß eines deutschen Staaten-
bundes und einer Allianz desselben mit Österreich, die dann durch
die preußische Initiative in der Zollvereinsfrage unterbrochen
worden. Er betonte darauf, daß die Bedingungen, die Preußen
an die Aufrechterhaltung des Zollvereins knüpfte, nicht ohne Ein-
fluß auf das begonnene Werk bleiben konnten, daß aber die Re-
gierung an ihrem Programm einer nationalen Verbindung der
süddeutschen Staaten mit dem Norden in Form eines Staaten-
bundes festhalte, wohl bewußt der Verantwortlichkeit, die ihr die
Pflicht der staatlichen Selbsterhaltung Bayerns und die gefahrvolle
Lage Europas auferlege. Zugleich suchte er, einem Anschluß
Badens allein an den Norddeutschen Bund entgegenzuarbeiten,
indem er es als weder politisch korrekt noch zweckmäßig, noch
auch in friedlicher Weise durchführbar bezeichnete, daß einzelne
Staaten südlich des Mains mit Norddeutschland in nähere Ver-
bindung träten.® Die zweite Kammer stimmte denn auch mit
großer Majorität dem Zollvereinsvertrag zu. Den anfänglichen
——
! Bismarcks Urteil über die Rede: Lorenz 154, 155 — übrigens nicht
ganz gerechtfertigt. Die Unmöglichkeit, daB Bayern mit fremden Mächten
Bündnisse eingehe, erkennt Hohenlohe im Bericht an den König I, 327
(22. VII. 68) ausdrücklich an.
? Ohne Abänderung der Verfassung.
5 Demgegenüber vertrat v. Freydorf seinen Standpunkt in einer Kammer-
rede am 14. Oktober 1867 — Meyer 181 —, daB der Nikolsburger und
Prager Frieden den Eintritt der süddeutschen Staaten oder eines derselben
in den Norddeutschen Bund nicht ausschlössen. Denselben Standpunkt ver-
trat theoretisch auch Preußen. — Denkwürdigkeiten I, 274, vgl. Meyer 183,
Lorenz 154—156, wonach jedoch Bismarck aus Opportunitätsrücksichten
nicht bloß mit einem oder zwei der süddeutschen Staaten abschließen
wollte. In diesem Sinne sind die Ausführungen Sybels VI, 182 zu modi-
fizieren.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 63
Ci
Widerstand der Kammer der Reichsräte überwand Hohenlohe durch
ein sehr geschicktes Manöver, indem er einem Vermittlungsantrag des
Fürsten Löwenstein-Wertheim beistimmte und mit dem Freiherrn
von Thüngen, dem Berichterstatter der ersten Kammer in dieser
Frage, nach Berlin reiste, um nochmals zu versuchen, das bayrische
liberum veto durchzusetzen — natürlich vergebens. Die Kammer
der Reichsräte nahm aber nun — auf den Bericht Thüngens hin,
der durch seine Reise überzeugt worden war — den Zollvereins-
vertrag ebenfalls an.!
* *
*
Die neue Zollvereinsverfassung, die so von Bismarck mit
Hohenlohes Unterstützung schließlich durchgesetzt worden war,
hat in ganz anderem Maße als der bisherige Zollverein zu der
schließlichen, politischen Einigung den Übergang gebildet. Hohen-
lohe selbst wurde Mitglied und erster Vizepräsident des Zoll-
parlaments. Indem er für die Wahl dankte, in der er eine Rück-
sicht auf die süddeutschen Mitglieder erblickte, erklärte er, die
damit freundschaftlich gereichte Hand in dem Vertrauen zu er-
greifen, daß süddeutsche Eigenart und süddeutsche Anschauungen
in dieser Versammlung Achtung und Anerkennung finden würden,
und daß es gelingen werde, die durch den Vertrag vom 8. Juli
1867 zugewiesene Aufgabe in patriotischer Eintracht und Hin-
gebung zu lösen.” Und bei seiner Wiederwahl am 4. Juni 1869
erklärte er, „das Votum dieser Versammlung gebe ihm den Mut,
auszuharren in dem Bestreben, die Versöhnung, Verständigung und
Eintracht der deutschen Stämme nach Kräften zu fördern.“ ®
x
*
Im Spätsommer 1867 suchte Hohenlohe dann den König zu
veranlassen, König Wilhelm auf der Insel Mainau einen Besuch
abzustatten. Die Anregung dazu war von dem stets zur Ver-
. mittlung bereiten Großherzog von Baden ausgegangen. Trotz
seiner eindringlichen Vorstellungen indessen konnte Hohenlohe den
Besuch nicht durchsetzen und erreichte nur, daß König Ludwig
1 81. Oktober. Vgl. Völderndorff S. 19 ff. 3 I, 307.
> I, 869, 370. Vgl. auch die Rede vom 26. April 1870 — II, 6,
Anm. 1, wonach „die gemeinsame Arbeit deutscher Abgeordneter im
Zollparlament der feste Grund ist, worauf der Anker der nationalen
Hoffnung beruht‘.
64 Ernst Salzer.
wenigstens den König von Preußen auf der Rückreise in Augsburg
auf bayrischem Gebiet begrüBte.!
VI.
Noch im Sommer 1867 hatte Hohenlohe geglaubt, durch
den neuen Zollvereinsvertrag würden weitere Bundesverhandlungen
vermeidbar, ja sie könnten leicht zu ernsten Verwicklungen führen,
und er hatte daher Baden mitgeteilt, solche Verhandlungen hätten
vorläufig besser zu unterbleiben.? Und noch in seiner Rede vom
8. Oktober hatte er den Gedanken eines Südbundes verworfen.’
Aber schon im November bestimmte ihn einerseits die Sorge,
daß im Falle eines rein negativen Verhaltens der Regierung der
Gedanke des unbedingten Eintritts in den Norddeutschen Bund
immer mehr Anhänger gewinnen möchte, und andererseits die
Pression Frankreichs und Österreichs*, der Frage einer Verbindung
der Südstaaten näher zu treten.’
Am 6. November hatte Hohenlohe eine Unterredung mit
Beust, in der jener die Notwendigkeit der Bildung einer süd-
1) I, 260 ff. Vgl. auch Lorenz 150, 151, wonach zunächst Ludwig II.
König Wilhelm die Burg zu Nürnberg als Absteigequartier anbieten ließ,
mit der Bemerkung, daß er selbst wegen des Oktoberfestes verhindert sei,
ihn dort zu begrüßen!
? Note vom 5. August an den Gesandten in Karlsruhe. Lorenz 144, 145.
° Auch als ihm Napoleon im August 1867 bei seiner Durchreise durch
München in einer Unterredung sein Bedauern über das Nichtzustandekommen
eines Südbundes aussprach, ging Hohenlohe nicht näher auf die Frage ein
und verwies auf die materiellen Interessen, die den Süden mit dem Norden
verbänden, und deren Schädigung durch einen Südbund man befürchte.
Hohenlohe I, 259.
* Er glaubte, die französisch-österreichische Auslegung des Artikels IV
des Prager Friedens, die er in der Note vom 30. Mai 1867 — I, 240 ff. — :
zurückgewiesen hatte, doch nicht ignorieren zu können — die Auslegung,
nach der die Bildung eines süddeutschen Staatenvereins die notwendige
Voraussetzung jeder nationalen Annäherung der süddeutschen Staaten oder
eines derselben an den Norddeutschen Bund wäre. Mindestens zweifelhaft
ist übrigens auch Hohenlohes Auslegung — I, 242; denn nur dem event.
süddeutschen Bund war eine international unabhängige Existenz gewähr-
leistet: vgl. Sybel VI, 180, 181.
5 Diese Gründe, die er in dem Bericht an den König vom 23. November
1867 sowie in dem Schreiben an Varnbüler vom 30. November — I, 279 ff.
bzw. 282 ff. — angibt, waren doch wohl tatsächlich die bestimmenden.
$ I, 277—279, wodurch die Angaben Beusts, Aus drei Vierteljahr-
hunderten U, 138, berichtigt werden.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 65
deutschen Vereinigung betonte und behauptete, nur auf diese
Weise sei der Friede zu erhalten.
Hohenlohe hatte selbst offenbar wenig Hoffnung, daß eine
solche Union möglich sei — aber er glaubte doch dem österreichisch-
französischen Drängen nachgeben zu müssen und meinte, „schon
ein Versuch in dieser Richtung werde in Wien und Paris sehr
angenehm berühren“. Sodann aber hätte der Abschluß des Süd-
bundes nach dem Wortlaut des Prager Friedens einen unanfecht-
baren Rechtsgrund für den Abschluß einer nationalen Verbindung
mit dem Norden geboten!, und nicht zum mindesten diese Aus-
sicht wird Hohenlohe bestimmt haben, auf die Anregung Beusts
einzugehen. Zunächst teilte er rein vertraulich Varnbüler den Ent-
wurf für einen Staatenverein „der Vereinigten Süddeutschen
Staaten“ mit?, den Baron Völderndorff nach seinen Direktiven
ausgearbeitet hatte.’
Dieser Entwurf sieht eine gemeinsame Vereinsbehörde vor,
in der Bayern 6, Württemberg 4, Baden 3, Hessen 2 Stimmen hat;
ferner gemeinschaftliche, militärische Einrichtungen und eine
Militärkommission, in der Bayern, Württemberg und Baden durch
je ein Mitglied vertreten sein sollten; die Vertretung Preußens in
dieser Kommission durch einen Bevollmächtigten mit beratender
Stimme sollte weiterer Vereinbarung vorbehalten werden. Auch
gemeinsame Konsulate, Indigenat, Zivil- und Kriminalrecht mit
Prozeß in möglichster Gemeinsamkeit mit der Gesetzgebung des
Norddeutschen Bundes, gemeinsame Obergerichte — zunächst eines
für Handelssachen in Nürnberg — waren vorgesehen. Außerdem
sollten Vereinsangelegenheiten sein: MaB-, Gewichts-, Münzwesen,
Bankwesen, Erfindungspatente, Schutz des geistigen Eigentums,
FlôBerei, Schiffahrt und Wasserzülle auf mehreren Staaten ge-
meinsamen Wasserstraßen, Bestimmungen über wechselseitige Voll-
streckung von Erkenntnissen in Zivilsachen, Medizinal- und Veteri-
närpolizei. Diese Angelegenheiten sollten durch Verträge ve-
meinsam zwischen dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen
1 Während Beust das bayrisch-württembergische Programm vom 31. Mai
und nachher die Schutz- und Trutzbündnisse und die neuen Zollvereins-
verträge für unvereinbar mit dem Prager Frieden erklärt hatte, falls nicht
ein Südbund abgeschlossen würde. |
3 Denkwürdigkeiten I, 282—287.
3? Völderndorff, S. 61 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 5
66 Ernst Salzer.
Staaten geregelt' und dadurch zwischen beiden neben den Allianz-
und Zollvereinsverträgen ein internationales Band erzielt werden.’
Die Frage des Anteils der legislativen Faktoren an der gemein-
samen Gesetzgebung ließ Hohenlohe einstweilen noch unberührt.?.
Er wollte kein gemeinschaftliches, süddeutsches Parlament vor-
schlagen, einmal wohl, weil er dasselbe beim König nicht durch-
setzen zu können glaubte, sodann aber, und das war vielleicht
doch das Entscheidende, weil er fürchtete, daß „ein mit Kraft
ausgerüsteter Südbund die Dinge in eine Richtung treiben könnte,
welche den Riß mit dem Norden vergrößere‘, und die zu ver-
treten er nicht geneigt sei“. Er hat daher bei einer späteren For-
mulierung des Projekts® die Mitwirkung an der gemeinsamen Ge-
setzgebung den verschiedenen süddeutschen Kammern vorbehalten
und nur einen gemeinsamen Ausschuß zur Vorberatung vorsehen
lassen.
Dagegen wurde in dem zweiten Teil desselben Entwurfs betr.
die Verbindung des Norddeutschen und des Süddeutschen Bundes’
eine Ausdehnung der Befugnisse des Zollbundesrats und des Zoll-
parlaments vorgesehen — allerdings — Hohenlohes altem Lieblings-
gedanken gemäß — die ursprüngliche Regelung der gemeinsamen
Angelegenheiten® durch Vertrag und nur ihre Fortbildung durch
1 Man sieht, wie diese Bestimmungen vielfach mit den Vorschlägen in
dem Schreiben vom 19. Februar 1867 an den Großherzog von Baden und
mit der Ministerialerklärung vom 6.—16. Mai übereinstimmen.
? Vgl. auch Meyer 168 f. und Lorenz 159 f. (Berichte Mohls vom 20. No-
vember 1867 und Wertherns vom 3. Januar 1868 aus München).
3 Ursprünglich hatte Völderndorffs Entwurf die Abgeordneten zum
Zollparlament mit Ausschluß der einzelnen Landesvertretungen als ständische
Mitwirkung bei der Gesetzgebung vorgesehen. So Meyer 168, 169 nach Be-
richt Mohls.
* Namentlich auch infolge des voraussichtlichen Ausfalls der Wahlen
für ein Parlament; vgl. unten S. 67.
5 Meyer 170 nach einem Bericht Mohls.
® Fassung, die Völderndorff in den Annalen des Deutschen Reichs
1890, S. 282 ff. mitteilt und die von der in den Denkwürdigkeiten etwas ab-
weicht und etwas ausführlicher ist; es ist das vielleicht das im Februar
1868 neu entworfene Projekt, von dem Mohl berichtet. Lorenz 596.
7 Dieser ist in den Denkwürdigkeiten nicht abgedruckt, es liegt da-
von nur die Fassung vor, die Völderndorff a. a. O. S. 285 ff. publiziert hat;
vgl. auch Ders., Vom Reichskanzler Hohenlohe S. 53, 64 Anm.
® Zu diesen sollten neben den Zoll- und Handelsangelegenheiten ge-
hören: MaB-, Münz-, Gewichtswesen, Bankwesen, Erfindungspatente, Schutz
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 67
gemeinsame Gesetzgebung vorgeschlagen. Um aber hierbei doch
dem süddeutschen Element wieder mehr Einfluß zu verschaffen,
bestimmte Artikel VII dieses Entwurfs unter Abänderung von
Artikel 9 $ 10 des Zollvereinsvertrags vom 8. Juli 1867, daß zur
Gültigkeit der Beschlußfassung mindestens die Hälfte der nord-
deutschen Reichstags- und der süddeutschen Abgeordneten an-
wesend sein müsse, daß die Abstimmung für die ersteren und die
letzteren gesondert geschehen und ein Vertrag als abgelehnt gelten
solle, wenn er nicht in beiden Abteilungen die absolute
Stimmenmehrheit erhalte.
Das war also ein Zugeständnis an den süddeutschen Sonder-
geist, dem damit ein gemeinsames, süddeutsches Vetorecht für die
süddeutsche Minderheit zugestanden wurde.
Bald aber gab Hohenlohe den Versuch zur Gründung eines
süddeutschen Bundes auf! Die Gründe für das Scheitern des
Projekts legte er dem König in einem Bericht vom 10. April
1868? dar. Der König selbst hatte gewisse Bedenken erhoben,
auch im Ministerrat hatten die Entwürfe Widerstand gefunden’;
vor allem aber, nachdem der Bund der klerikalen und demokra-
tischen Elemente in Bayern und Württemberg? in den Wahlen
zum Zollparlament hervorgetreten, würde ein süddeutscher Staaten-
bund ohne Parlament in Süddeutschland keinen Boden gewinnen,
ein süddeutsches Parlament aber die Autorität der süddeutschen
Regierungen infolge der Verbindung der Ultramontanen und
Republikaner untergraben und Pläne fördern, deren Ziel die repu-
blikanische Föderativverfassung Süddeutschlands mit dem An-
schluß an die Schweiz sei. Endlich aber erklärte Hohenlohe, daß
die äußeren Verhältnisse die Durchführung des Projekts nicht
mehr möglich machten — die Vorbedingungen dafür nicht mehr
vorhanden seien; die Entente zwischen Frankreich und Österreich
des geistigen Eigentums, Eisenbahn- und Verkehrswesen, Flößerei- Schiff-
fahrtsbetrieb, Post- und Telegraphenwesen — teilweise also Angelegenheiten,
deren Regelung nach der späteren Reichsverfassung unter die bayrischen
Sonderrechte fiel; vgl. auch Artikel 4 der Verfassung des Norddeutschen
Bundes.
1 Zu offiziellen, schriftlichen Verhandlungen mit Baden kam es nicht;
Meyer 171, 172.
3? Hohenlohe I, 299 ff. $ Völderndorff S. 52.
* Vgl. Lorenz 697, Bericht Mohls vom 19. April 1868.
5t
68 Ernst Salzer.
sei erkaltet und Preußen, das sich anfangs wenigstens nicht ab-
lehnend verhalten!, zeige keine Neigung mehr, zur Erhaltung des
Friedens dadurch beizutragen, daß es seinen Einfluß auf Baden
und Hessen anwende und zugleich einen gelinden Druck auf
Württemberg ausübe, um diese Staaten zu einer Erfüllung der
Prager Stipulationen zu veranlassen.?
Der Gedanke liegt nahe, daß dieses ganze Südbundprojekt
von Hohenlohe nicht ganz ernst gemeint war® und nur mehr zum
Schein und um der Pression Frankreichs und Österreichs nach-
zugeben, von ihm aufgestellt wurde‘ Aber andererseits wider-
spricht dem doch der Umstand, daß Hohenlohe an dem Ge-
danken eines weiteren Bundes zwischen dem Norddeutschen Bund
und einem süddeutschen Staatenverein® festgehalten hat. Auch
den Gedanken einer Verbindung des weiteren Bundes mit Öster-
reich hat er später noch vertreten — dabei aber den Abschluß
nicht einer bloßen Allianz, sondern eines staatsrechtlichen Ver-
fassungsbündnisses als wünschenswert bezeichnet‘ und ist damit
1 Völderndorff S. 52. Noch im Mai 1868 sprach sich Bismarck Hohen-
lohe gegenüber für einen Südbund aus. — Denkwürdigkeiten I, 312. Und
auch der badischen Regierung ließ er raten, die Vorschläge zu prüfen,
jedenfalls aber ein süddeutsches Parlament zu fordern. Meyer 170, 171; vgl.
auch Lorenz S. 157, wonach es doch in der Tat nicht ausgeschlossen er-
scheint, daß Bismarck den Südbund ale Durchgangspunkt akzeptiert hätte,
und daß er doch nicht bloß als taktische Maßregel, wie Meyer 170, 171
meint, ein süddeutsches Parlament gewünscht hat (um damit den Südbund
zum Scheitern zu bringen), sondern daß er wirklich den Südbund mit Parla-
ment für eine weitere Brücke zur Einheit gehalten hat.
? Damit erkennt Hohenlohe die französisch - österreichische Auslegung
des Art. IV an.
3 Ich selbst habe das doch zu bestimmt ausgesprochen in „Nord und
Süd“ S. 263.
* Nach Mohls Bericht vom 21. Februar 1868 war ernst gemeint nur
der Vorschlag einer Militärkommission und einer ständigen Gesandten-
konferenz. Lorenz 596.
5 Die Schwierigkeiten, die der Begründung einer Vereinigung der süd-
deutschen Staaten entgegenstanden, hat Hohenlohe selbst in seinen Reden
sehr nachdrücklich betont, zugleich aber hervorgehoben, daß Bayern als die
erste Macht innerhalb derselben am ehesten zugunsten einer solchen Ver-
bindung auf einen Teil seines Selbstbestimmungsrechts verzichten könne.
I, 426, 427, 433, 421; vgl. 314. |
€ I, 346 — 347; 372; 378 (Einverständnis Bismarcks); 880: 381 (ohne
Parlament); aber 392 Eifersucht Württembergs; 421, 422. Nach Beust II, 120
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 69
im Grunde noch einmal auf das Triasprogramm zurückge-
kommen.
Nur ein Verfassungsbündnis schien ihm eine sichere Garantie
zu bieten, denn bloße „Allianzen — so meint er — sind leicht
lösbar und bieten niemand eine Garantie, wenn der Zweck er-
reicht ist, zu welchem sie geschlossen wurden“.!
Dagegen hat er nach wie vor den Eintritt Bayerns in den
Norddeutschen Bund als unmöglich bezeichnet. Als der badische
Nationalliberale Bluntschli im Frühjahr 1868 ihn fragte, ob man
nicht durch eine Ausnahmestellung Bayern zu einer Verbindung
bestimmen könne, indem man ihm die Diplomatie und das Heer
lasse und dem Könige ein Ehrenamt, etwa ein Reichsvikariat
einräume, da verhielt sich Hohenlohe doch ablehnend und meinte,
diese Konzessionen genügten nicht.?
VII.
Als die dringendste Aufgabe hatte Hohenlohe von vorn-
herein die Zusammenfassung der militärischen Kräfte des Südens
betrachtet. Die Verhandlungen darüber rückten aber nur sehr
langsam von der Stelle, und die Resultate, die schließlich erzielt
wurden, waren doch recht bescheiden. Baden zog es vor, sich in
seinen militärischen Einrichtungen direkt an das preußische Vor-
bild anzulehnen, nahm das preußische Zündnadelgewehr an, führte
das preußische Exerzier-Reglement ein und erbat preußische In-
struktoren dafür. Diesem Beispiel folgte bald auch Württemberg.?
Schon im Winter 1866/67 hatte Baden mit Preußen über
eine Militärkonvention verhandelt, auch zu Stuttgart den Vor-
behalt gemacht, daB die Vereinbarungen nicht direkten, militä-
rischen Abmachungen mit Preußen und dem Norddeutschen Bund
wäre schon 1867 von Tauffkirchen und ebenso früher schon von München
aus darauf hingewiesen worden, daß eine Allianz doch zuletzt den Über-
gang bilden könnte zu einem bleibenden, engeren Vertragsverhältnis, wel-
ches den früheren deutschen Staatenbund ersetzen könnte. Auch Bismarck
hat bekanntlich später — 1879 beim Abschluß des Zweibundes zwischen
dem neuen Reich und Österreich — vorübergehend an die Aufnahme dieses
Bundes in die Gesetzgebung der beiden Staaten gedacht. Vgl. Nord und
Süd, Mai 1906 S. 262. Hohenlohe hat sich nicht näher darüber ausge-‘
sprochen, ob auch er nur daran oder an ein noch näheres, staatsrechtliches
Verhältnis gedacht hat.
1 E, 387f.; vgl. 180 (s. o. 44). 3 I, 811. 3 Sybel VI, 211 fi.
70 Ernst Salzer.
im Wege stehen sollten.“ Aber Preußen war aus Rücksicht auf
den Prager Frieden gegen eine Militärkonvention mit Baden, und
auch Freydorf selbst scheint schließlich mehr für ein gemeinsames
Vorgehen der süddeutschen Staaten in der Militärfrage als für
den Abschluß einer Militärkonvention bloß zwischen Baden und
Preußen gewesen zu sein.” Als dann im Mai Bismarck eine provi-
sorische Konvention für den Fall eines Krieges, eventuell auf ein
Jahr anbot, die durch einen geheimen Vertrag definitiv werden
könnte, lehnte Baden diesen Vorschlag ab, weil man einen Ver-
trag auf ein Jahr gegenüber den Ständen nicht verwerten könne,
nicht nochmals einen geheimen Vertrag schließen wolle, den man
eventuell in Abrede stellen müsse, außerdem aber, weil man dann
unbefangener Verhandlungen mit Bayern und Württemberg be-
ginnen könne, und weil man fürchtete, durch eine Konvention
die Stellung Hohenlohes zu gefährden.” Hessen dagegen, dessen
nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen zum Nordbunde
gehörte, bequemte sich zum Abschluß einer Militärkonvention mit
Preußen (7. April 1867), da es sein Kontingent unmöglich in
eine bündische und außerbündische Brigade trennen konnte. Erst
im Dezember 1867 fanden weitere Verhandlungen zwischen den
Kriegsministern der drei übrigen süddeutschen Staaten statt, und
man einigte sich in zwei Protokollen über verschiedene Er-
gänzungen zu den Stuttgarter Vereinbarungen, in welchen unter
anderem die dreijährige Präsenz und die Einsetzung einer Festungs-
kommission als wünschenswert bezeichnet und gemeinschaftliche
Manöver vorgesehen wurden.* Sodann regelten Bayern und
Württemberg die Verhältnisse der Festung Ulm, die beiden Terri-
torien angehörte; Württemberg gestand hier Bayern die Ernennung
des Vizegouverneurs und des Geniedirektors zu.’ Im Juli 1868
legte dann Bayern Baden und Württemberg einen Entwurf für
eine Militärkommission vor, wonach diese ziemlich weitgehende
Befugnisse betreffend das Festungs- und Eisenbahnwesen er-
halten sollte.’
Baden stimmte Verhandlungen darüber erst zu, nachdem es
1 Hohenlohe I, 200.
? Konservative Monatsschrift, Dezember 1906, S. 246 ff.
® Meyer 153, 154; vgl. Konservative Monatsschrift S. 248, 249.
* Hohenlohe I, 287, 288. 5 L 310, 321; vgl. Völderndorff 44 ff.
6 I, 320, 822. -
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 71
sich des Einverständnisses Preußens versichert, und nachdem
Hohenlohe in persönlichen Besprechungen die Besorgnisse des
Großherzogs und des Ministers v. Freydorf zerstreut hatte, daß
man mit der Militärkommission eine Lösung der Allianzverträge
mit Preußen bezwecke.!
Die Verhandlungen waren sehr schwierig; Württemberg wollte
ängstlich jeden Schein vermeiden, als ob es sich einer bayrischen
Hegemonie unterzuordnen bereit sei; Varnbüler erklärte daher,
wenn München der Sitz der Kommission sei, so könne man nicht
außerdem Bayern auch den Vorsitz einräumen — das sei zu viel!?
Baden wünschte die Teilnahme Preußens an der Kommission —
Bayern und Württemberg aber wollten das nicht zugestehen, und
Hohenlohe? hat in dieser Beziehung den bayrischen Standpunkt
sehr energisch vertreten‘, schließlich aber doch ein Kompromiß
vorgeschlagen, wonach dem preußischen Militärbevollmächtigten
an dem Sitz der Militärkommission ein gewisser Anteil an der-
selben eingeräumt wurde. Auf den Wunsch Württembergs wur-
den indessen diese Bestimmungen wieder gestrichen und die Ver-
ständigung über die Teilnahme Preußens den späteren Verhand-
lungen über die Liquidation des gemeinsamen Bundesfestungs-
eigentums vorbehalten.®
So einigte man sich denn endlich am 10. Oktober über einen
Vertrag, durch den eine süddeutsche Festungskommission ein-
gesetzt wurde.” Jeder der drei Staaten sollte eine Stimme in
derselben erhalten, der Vorort jährlich zwischen München, Stutt-
gart und Karlsruhe wechseln, vorläufig Bayern für drei Jahre den
Vorsitz führen. Die Kommission sollte nur eine beratende und vor-
schlagende Behörde sein und die Festungen in bezug auf ihre Ver-
waltung bloß überwachen und inspizieren. Die Allianzverträge
mit Norddeutschland sollten durch die Einsetzung der Kommission
nicht berührt — im Kriegsfall deren Tätigkeit suspendiert werden.
1 I, 323 ff.: vgl. Lorenz 173. Meyer 174, 175, wonach Baden bei seiner
Zustimmung zu weiteren Verhandlungen zugleich von dem Bestreben ge-
leitet war, Hohenlohes Stellung in München möglichst zu stärken,
2 J, 322.
8 Obwohl er früher Preußen eine beratende Stimme hatte zugestehen
wollen, I, 286.
4 I, 326.
5 Womit PreuBen sich zufrieden erklärt hatte; Meyer 174, 176.
6 I, 332, 833. 1 I, 834 ff.
79 Ernst Salzer.
Bezüglich des gemeinsamen Bundesfestungseigentums ver-
ständigten sich die süddeutschen Regierungen dahin, bei den be-
vorstehenden Liquidationsverhandlungen mit Norddeutschland we-
der das Material abzulösen noch zu teilen, sondern das gemeinsame
Eigentum aufrechtzuerhalten, die Verwaltung aber den Territorial-
regierungen zuzugestehen und durch die Festungskommission nur
zu überwachen. Es war das ein Kompromiß zwischen der ba-
dischen Forderung, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigen-
tums einer gesamtdeutschen Kommission unter dem Vorsitz
Preußens zu übertragen!, und zwischen dem bayrischen und württem-
:bergischen Wunsch, der süddeutschen Festungskommission diese
Befugnis zu verleihen.
So hatte denn Hohenlohe doch trotz aller Schwierigkeiten
endlich etwas erreicht und mit berechtigtem Selbstgefühl konnte
er bei einer Kneiperei mit den württembergischen Bevollmächtigten
nach dem Abschluß der Verhandlungen die Wahrheit des ihm
sonst gegebenen Lobes eines versöhnlichen Charakters anerkennen,
da es ihm gelungen sei, „die schwäbischen Querköpfe zu Freunden
zu haben“?
Am 4. April 1869 trat dann die Liquidationskommission zu-
sammen und am 6. Juli einigte man sich endlich im Sinne des
Protokolls vom 10. Oktober 1868 dahin, die Verwaltung des
Bundesfestungseigentums den Territorialregierungen zu übertragen.
Außerdem wurden jährliche Inspizierungen der einzelnen Festungen
durch gemischte Kommissionen von Vertretern der süddeutschen
Festungskommission, des Norddeutschen Bundes und der betr.
Territorialregierung festgesetzt — also Preußen doch ein Anteil
an der Kontrolle zugestanden. Ebenso wurde bestimmt, daß der
preußische Militärbevollmächtigte am Sitz der süddeutschen
Festungskommission von deren Verhandlungen betr. das beweg-
liche Eigentum unterrichtet und bei Beratungen über wesentliche
Änderungen des Festungsmaterials zugezogen werden solle.
Ein letzter Artikel endlich bestimmte, daB in Fragen, die
sich auf die Wahrung des Zusammenhangs des nord- und süd-
deutschen Verteidigungssystems beziehen, und in Angelegenheiten,
1 Nach Völderndorff S. 46 hätten auch das bayrische Kriegsministerium
und Hohenlohe das für das Richtigste gehalten, doch sei es klar gewesen,
daß das in Bayern nicht durchzusetzen gewesen wäre.
2 I, 336.
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 73
die auf das gesamtdeutsche Verteidigungssystem von wesentlichem
EinfluB sind, die Kommission die Ansicht des Norddeutschen
Bundes, in der Regel durch Vermittlung des Militärbevollmäch-
tigten hôren, und wenn sie den Vorschlägen des Norddeutschen
Bundes nicht Folge gebe, die Gründe mitteilen solle.!
Leichter hatten sich die Militärs geeinigt: Schon im Mai
und Juni 1868 hatte Moltke mit dem württembergischen General-
stabschef v. Suckow und einem bayrischen Unterhändler mündliche
Verabredungen über eine militärische Kooperation für den Fall
eines französischen Angriffs auf Süddeutschland getroffen.?
VIT.
Die deutsche Politik des Fürsten Hohenlohe konnte nach
der ganzen Lage der Sache in positiver Richtung nur halbe Er-
folge erzielen. Die Lösung der deutschen Frage war eben doch
nicht möglich ohne eine Beschränkung der bayrischen Selbständig-
_ keit, wie sie ohne die Zentripetalkraft eines Nationalkriegs weder
beim König noch beim Volk in Bayern jemals durchzusetzen ge-
wesen wäre. Hohenlohe selbst war sich vollkommen klar darüber,
daß im Grunde die deutsche Einheit Graf Bismarck und der
Norden machen würden.
Immerhin bedeutete die Durchsetzung des neuen Zollvereins-
vertrags, der süddeutschen Festungskommission und der gemein-
samen Inspizierungskommissionen Fortschritte auf dem Wege der
nationalen Einigung. Die Hauptsache aber war im Grunde, daß
sowohl die inneren als äußeren Feinde der deutschen Einheit —
die bayrischen Partikularisten und Ultramontanen und Frankreich*
und Österreich — die Überzeugung hatten, daß Bayern, solange
Hohenlohe Minister sei, niemals für eine preußenfeindliche Politik
zu haben sein, daß es an dem Allianzvertrag ohne Vorbehalt fest-
halten werde. Das haben ihm die bayrischen „Patrioten“ nicht
verziehen®, und diese seine nationale Haltung ist neben seiner
1 I, 382; vgl. Völderndorff 49 ff. 2 Sybel VI, 862 fi.
3 Völderndorff S. 86, 86.
* Bericht des französischen Gesandten Cadore, den Hohenlohe mit be-
rechtigtem Stolz als das „ehrenvollste Zeugnis seiner politischen Laufbahn“
bezeichnet. II, 88; vgl. Sybel VI, 278.
5 Vgl. darüber die vortrefflichen Reden Hohenlohes in der I. und
IT. Kammer im Januar und Februar 1870: I, 422, 428, 433, 434.
74 Ernst Salzer. Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst etc.
anti-ultramontanen Richtung, neben seinem Versuch gegen Über-
griffe des vatikanischen Konzils ein gemeinsames Vorgehen der
Großstaaten zustande zu bringen, schließlich die Ursache seines
Sturzes gewesen.
+ +
k
Die spätere Reichsverfassung! hat Hohenlohes eigenen Wün-
schen keineswegs ganz entsprochen.” Er hätte weniger Sonder-
rechte Bayerns, dafür aber eine stärkere Teilnahme Bayerns an
der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten gewünscht.?
Er war aber doch zu sehr Realpolitiker, um diese Wünsche jetzt
nicht ganz zurücktreten zu lassen und sich für die unbedingte
Annahme der neuen Verträge einzusetzen. Dadurch hat er sich
noch ein neues Verdienst um die definitive Lösung der deutschen
Frage erworben.‘
! Befremdlich ist das Urteil über die Anbietung der deutschen Kaiser-
krone. Denkwürdigkeiten II, 26.
? Er hatte übrigens nicht geglaubt, den sogenannten Deutschen Staat
noch zu erleben — II, 9 (Mai 1870).
3 II, 39. Rede vom 30. Dezember 1870 im bayrischen Reichsrat. Näher
ausgesprochen hat er sich darüber aber nicht. An den Verhandlungen mit
Bennigsen und Lasker hat er übrigens — damals von München abwesend —
nicht teilgenommen — II, 26 —, also auch keinen Anteil an den Verfassungs-
entwürfen gehabt, die Meyer 200, 201 erwähnt.
* Denkwürdigkeiten II, 29; 31, Teilnahme Hohenlohes an einer Frak-
tionssitzung der freikonservativen Partei des norddeutschen Reichstags —
II, 36 f.: Rede in der bayrischen Reichsratskammer.
15
Kleine Mitteilungen.
Zur Geschichte der fränkischen Kanzlei im 9. Jahrhundert.
Archiv für Urkundenforschung, herausgegeben von Karl Brandi,
Harry Breßlau, Michael Tangl. Leipzig, Veit & Co., 184 S., 31 Abb.
im Text und 4 Tafeln. Preis 8 M. (1. K. Brandi, Der byzantinische
Kaiserbrief aus St. Denis und die Schrift der frühmittelalterlichen
Kanzleien. Diplomatisch-palaeographische Untersuchungen zur Geschichte
der Beziehungen zwischen Byzanz und dem Abendlande, vornehmlich
in fränkischer Zeit. S. 1—86; 2. M. Tangl, Die Tironischen Noten
in den Urkunden der Karolinger. S. 87—166; 3. H. BreBlau, Der
Ambasciatorenvermerk in den Urkunden der Karolinger. S. 167—184).
Das neue Unternehmen begrüßen wir auf das freudigste. Es
will eine Vereinigungsstelle bilden für gelehrte Untersuchungen, die
den Umfang von Zeitschriftenaufsätzen überschreiten, für allgemeine
und systematische Arbeiten auf dem Gebiet der Urkundenwissenschaft
in weiterem Sinne. Das erste Heft des ersten Bandes, von der Ver-
lagsbuchhandlung trefflich ausgestattet, bringt bedeutende Arbeiten
der drei Herausgeber, wichtige Beiträge vornehmlich zur Geschichte
der fränkischen Kanzlei des 9. Jahrhunderts.
Brandis weitgreifende Studie geht von einer eingehenden Be-
trachtung des griechischen Papyrus aus, der sich jetzt im Pariser
Nationalarchiv befindet und den Brandi ins 9. Jahrhundert versetzt.
Es wird das zusammengestellt, was über die byzantinischen Kaiser-
urkunden bis zum 10. Jahrhundert zu eruieren ist, es werden die
politischen Beziehungen von Byzanz zum Abendland erörtert und das
Maß des aus dem Osten kommenden Einflusses erwogen, es wird die
Schrift in den älteren Urkunden der Päpste und der Erzbischöfe von
Ravenna betrachtet und schließlich eine kurze Entwicklungsgeschichte
der Kanzleischrift gegeben: vom 6. zum 8. Jahrhundert galt doch im
alten Reich kein Muster höher, als die Divales, die sacrae jussiones
und Privilegien der geheiligten Majestät von Byzanz; von einer latei-
nischen Behördenschrift einheitlichen Charakters, die in der späteren
Kaiserzeit auch durch die Provinzen verbreitet war, gehe die weitere
Schriftentwicklung des Abendlandes aus, sie sei von den fränkischen
Königen übernommen und der deutschen Reichskanzlei überliefert
16. Gerhard Seeliger.
worden, während sie im Italien des 6., 7. und 8. Jahrhunderts von
einem anderen Geschmack beeinflußt, umgestaltet und für sich fort-
gebildet wurde, um vom 11. Jahrhundert ab von der fränkischen
Minuskel wieder depossediert zu werden.
Der wertvollen Abhandlung Brandis folgt die Untersuchung
M. Tangls, eine grundlegende Arbeit, in der die Ergebnisse jahre-
langer Forschungen niedergelegt sind, welche eine Auflösung und
kritische Betrachtung aller Tironischen Noten in den Urkunden Pipins
und Karlmanns, Karls d. Gr., Ludwigs d. Fr., der italienischen und
der ostfränkischen Karolinger bietet. Tangl hat neues, verwaltungs-
geschichtlich und diplomatisch wichtiges Material erschlossen und ge-
sichtet, er geht am Schlusse seiner Abhandlung daran, einige Fol-
gerungen zu ziehen. Zu ihnen möchte ich einige Bemerkungen machen,
teils im zustimmenden, teils im modifizierenden Sinne, stets unter
dankbarer Benutzung dessen, was uns das erste Heft des „Archivs“
geboten hat." Ich möchte zugleich die bisher verschieden beantwortete
Frage nach dem Verhältnis der Kanzler Baldrich und Witgar (855
und 858—860) zum Erzkapellan und die Entstehung des Kanzler-
amtes berühren.
Man hat bisher mit Sickel allgemein angenommen, daß in der
ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts besondere Vorsteher der Kanzlei
(Kanzleivorstände oder Oberkanzler) und der Kapelle (Erzkapellane)
nebeneinander bestanden, daß erst in den fünfziger Jahren des 9. Jahr-
hunderts der Erzkapellan Chef der Kanzlei und daß dadurch eine Ver-
schiebung der bisherigen Verhältnisse bewirkt und die Grundlage einer
neuen Organisation für Jahrhunderte hinaus gelegt wurde. Tangl ge-
langt zu einer anderen Ansicht. Er meint, daß schon unter Karl d. Gr.
der Erzkapellan „die Funktionen des Kanzleichefs“ ausgeübt und unter
ihm „als eigentlicher Kanzleivorstand und unmittelbarer Leiter der
Amtsgeschäfte ein Mann von relativ noch wenig bedeutender Stellung“
gewirkt habe, daß dann unter Ludwig d. Fr. die Stellung der Kanzlei-
vorstände gehoben, infolgedessen die Oberaufsicht der Erzkapellane
geschwunden und der Kanzleivorstand zu ebenbürtiger Geltung neben
dem Erzkapellan gelangt, daß unter Ludwig d. D. „nur ein Zurück-
greifen auf das unter Ludwig d. Fr. verlassene Vorbild aus der Zeit
Karls d. Gr.“ zu bemerken sei. „An der Spitze der Entwicklung des
deutschen Erzkanzleramtes stehen demnach nicht“, so schließt Tangl
seine Abhandlung, „Grimoald von St. Gallen und Liutbert von Mainz,
1 Die tachygraphischen Notizen zitiere ich im folgenden nach den
Diplomata Karolinorum I oder nach Mühlbachers Regesten. Die vollstän-
digen Texte sind in Tangls Abhandlung zu finden.
Kleine Mitteilungen. 77
[die nach den bisherigen Annahmen seit 854 beziehungsweise seit 870
als Kanzleichefs fungierten], sondern Fulrad von St. Denis, Angilram
von Metz und Hildebald von Köln“, [die Erzkapellane unter Pipin
und Karl d. Gr.].
Fragen wir nach der Begründung der verwaltungsgeschichtlich
interessanten neuen Ansicht, so begegnet in erster Linie der Hinweis
darauf, daß der Erzkapellan Abt Fulrad von St. Denis an mehreren
Stellen als derjenige bezeichnet wird, welcher die betreffenden Ur-
kunden „ordinavit“ oder „ambasciavit“!, daß ferner in der Nach-
zeichnung einer echten Urkunde der Nachfolger Fulrads im Erz-
kapellanat unter Karl d. Gr., Angilram von Metz, als Vermittler des
königlichen Befehles angeführt?, und daß schließlich auch des letzten
Erzkapellans Karls, Hildebalds von Köln, Mitwirkung an der Beur-
kundung mit „ita firmavit“ gedacht wird.’
Genügen diese Nachrichten, um die bisherigen Ansichten umzu-
stoßen und die Stellung des Erzkapellans als Kanzleichef unter
Karl d. Gr. — im Gegensatz zur Zeit Ludwigs d. Fr. — zu bezeugen?
Es sei vor Erörterung dieses Punktes zuerst auf die dritte aus-
gezeichnete Abhandlung des „Archivs“ hingewiesen, auf die Unter-
suchung BreBlaus. Sie weist überzeugend nach, daß das Wort
„ambasciavit‘“ sprachlich gleichbedeutend mit „nunciavit“ oder „retulit“
sei, daß das in Karolingerurkunden häufige „ambasciare‘ nicht „aus-
wirken“ heißen könne, sondern „melden, verkündigen, einen Auftrag
ausrichten“, daß der Ambasciator der Urkunde der Überbringer des
Beurkundungsbefehles sei. BreBlau stellt alle Nachrichten zusammen
und kommt zum Schluß: in älterer Zeit war „ordinare“ das bevor-
zugte Wort für den Beurkundungsbefehl, es kommt aber nach 783
nur noch einmal vor und wurde von „ambasciare“ abgelöst. BreBlau
vermutet ferner, daß auch die in mehreren Urkunden Ludwigs d. Fr.
1 Dipl. Karol. 6 (für St. Denis): „rogante Fulrado“; 104 (für Hers-
feld): „ordinante domno meo Karolo rege Francorum et Fulrado abbate“
— Sickel las das letzte Wort „ambasciante‘“; 131 (für Nonantula): Folradus
abba et Rado“ nach Tangl S. 99, in den Dipl. Karol. ward noch „regi optulit
Rado abbas“ gelesen; 136 (für St. Denis): „Folrados ambasciavit‘‘, Tangl
S. 98, während Tangl noch in den Dipl. Karol. „Folradus abbas“, Sickel
aber „obtulit Rado regi“ gelesen hatte; 139 und 140 (für Fulda): „Folradus
ordinavit“, während Sickel auch hier „obtulit Rado regi“ gelesen hatte;
150 (für Arezzo): „Fulradus abbas“ oder „F. ambasciavit, Tangl S. 101.
? D. K. 154: „ordinante domno rege per Angil{ram num“, Tangl S. 106,
während Kopp und Sickel lasen: „o. d. r. per... virdum“ bzw. „virtum“.
3 D. K. 206: „Hildebaldus episcopus ita firmavit“; Sickel hatte ent-
ziffert: „Hildeboldus sigillavit.
78 Gerhard Seeliger.
genannten „Impetranten‘“ insofern mit den ,,Ambasciatoren“ auf eine
Linie zu stellen seien, als die Noten, welche ihrer gedenken, dem
einen wie dem andern die Verantwortlichkeit für den Beurkundungs-
befehl zuschreiben wollten.
Beachtet man die Ergebnisse dieser Untersuchung, so ist es
meines Erachtens zunächst unmöglich, aus der Erwähnung des Erz-
kapellans als „Ordinator“ oder „Ambasciator“ auf dessen Stellung als
obersten Kanzleichef zu schließen. Gerade Tangls Forschungen und
Breßlaus Zusammenstellungen (vgl. S. 174, 178) zeigen, daß ver-
schiedenste Persönlichkeiten als Ambasciatoren fungierten. Auch das
Wort „ordinare“ vermag hier nicht besondere Beziehungen anzudeuten,
etwa eine ständige „amtliche Befellgewalt“. BreBlaus Ausführungen
lehren, daß „ordinare“ und „ambasciare“ in gleicher Bedeutung ver-
wendet wurden und daß die Ersetzung des „ordinare“ durch das
„ambasciare“ keinen Hinweis auf einen Wechsel der Funktion selbst
enthielt! Dazu kommt, daß „ambasciare“ schon seit 783 an Stelle
des älteren „ordinare“ getreten ist, während nach Tangls Meinung
der Erzkapellan die Stellung des obersten Kanzleichefs erst unter
Ludwig d. Fr. an einen anderen abgetreten haben soll. Sicher: das
Überbringen des Beurkundungsbefehles ist nicht der Stellung des
Kanzleichefs charakteristisch, es treten verschiedene Personen in dieser
Art mit der Kanzlei in Verbindung, ohne Mitglieder der Kanzlei
zu Sein.
Nur eine Stelle bedarf noch besonderer Erklärung: die Tironischen:
Noten in DK. 206 vom Jahre 807 sagen vom Erzkapellan Hildibald:
„ita firmavit“. Hier handelt es sich nicht um den Beurkundungs-
befehl, sondern um Teilnahme an der Beurkundung selbst, an der
Vollziehung. Sickel, welcher „sigillavit“ gelesen hatte, wollte in
dieser Teilnahme lediglich eine „durch zufällige Umstände veranlaßte
Ausnahme“, eine „zufällige Ausübung dieser Funktion“ sehen?, Tangl
hält die Nachricht für eine entscheidende Aussage über die leitende
Stellung des Erzkapellans in der Kanzlei.
Die tachygraphischen Noten sprechen von einer verschieden-
artigen Teilnahme am Beurkundungsakt, sie kennen insbesondere ver-
schiedene Befehle, auf welche die ausführenden Kanzleibeamten sich
berufen: den Beurkundungsbefehl, der das ganze geschäftliche Ver-
fahren einleitet, den Fertigungsbefehl, welcher zur Herstellung der
Reinschrift führt, den Vollziehungsbefehl, der die zur Beglaubigung
! Es heißt übrigens auch vom Seneschall Adelhard „ambasciavit et
fieri iussit“ und „ita fieri rogavit“, Mühlb. 963 (932), 967 (936).
2 Sickel, Acta Karolinorum (1867) 1, 101 N. 5, 344.
Kleine Mitteilungen. 79
dienende Unterzeichnung veranlaßt und schließlich zur Besiegelung
der Urkunde leitet. Sicherlich bedurfte es nicht immer der Einzel-
befehle für jeden Einzelakt, sicherlich wurden öfter Befehle an die
Notare gegeben, welche sich auf mehrere oder auf alle Einzelakte
der gesamten Beurkundung bezogen. Und deshalb ist in den Tiro-
nischen Noten nicht immer deutlich ausgedrückt — und sollte gar
nicht deutlich ausgedrückt sein —, auf welchen Akt der Beurkundung
sich der Befehl beziehe. Das ist der Fall bei den Worten „fieri
iussit“. Wird man sie auch in erster Linie mit dem Beurkundungs-
befehl in Verbindung zu bringen haben, so können sie sich offenbar
auch auf andere Akte beziehen.! Das ist wohl auch der Fall beim Wort
„ordinare“. Die Worte „domno rege ordinante Vuihbaldus recognovi“ in
DK. 116 und „Optatus advicem ipsius Radoni ordinantis recognovi
et subscripsi“ in DK. 122 gebrauchen vermutlich „ordinare“ vom
Vollziehungsbefehl. Es mag daher manchmal zweifelhaft sein, ob
„ordinare“ gerade bestimmt auf den Beurkundungsbefehl geht. Die
Schreiber der Tironischen Noten hatten eben nicht immer einen be-
stimmten Einzelakt, der befohlen war, im Auge, es kam ihnen ja nur
darauf an, den Mann oder die Personen zu nennen, auf welche die
Verantwortung für die Beurkundung abzuwälzen war. Aber ander-
seits wurden nicht selten die verschiedenen Befehle, die sich auf ver-
schiedene Stadien der Beurkundung bezogen, klar und scharf gesondert,
und naturgemäß besonders dann, wenn die einzelnen Aufträge von
verschiedenen Personen den Notaren überbracht wurden.?
Den Befehl, das „firmare“ oder das „sigillare‘‘ vorzunehmen, hat
nach den Aussagen der tachygraphischen Notizen gewöhnlich der
Kanzleivorstand erteilt®, die Ausführung war einem untergebenen Be-
1 M. 963 (982): „Adalaardus seniscalcus ambasciavit et fieri iussit,
magister Hugo fieri et firmare iussit“, wo das zweite „fieri“, wie BreBlau
S. 180 N. 1 hervorhob, doch wohl auf die Fertigung hinweisen sollte.
3 Einige Beispiele. DK. 176: ipso iubentae (der Kanzleivorstand) et
Angilberto abbate ambassiante; M. 735 (711): H. et M. ambasciaverunt et
magister sigillari iussit; 746 (721): H. ambasciavit et F. magister scribere
et firmare rogavit; 773 (748): magister scribere iussit et dictavit. M. am-
basciavit. Vgl. M. 796 (772), 883 (807), 844 (818), 872 (843), 928 (894),
963 (932), 986 (965), 997 (966), 1346 (1307), 1374 (1335), 1876 (1337),
1382 (1343), 1383 (1344), 1397 (1356), 1899 (13658), 1404 (1863), 1409 (1368).
3 Mühlb. 735 (711): magister sigillari iussit; 746 (721): Fridugisus
magister scribere et firmare rogavit; 872 (843): Bernardus impetravit. magister
ita fjieri] et firmare iussit et dictavit sermone eius; 920 (891): sed m[agister]
scribere et sigillare iussit; 931 (902): magister impetr[avit et] firmare iussit;
963 (932): magister Hugo fieri et firmare iussit.
80 Gerhard Seeliger.
amten überlassen. Als Unterfertiger fungierten die verschiedenen
Schreiber, als Siegler nur wenige: unter Ludwig d. Fr. werden die
Notare Hirminmar! und Meginar?, unter Lothar I. der Notar Re-
migius erwähnt.® Aber der Vollziehungsbefebl kann auch von anderen
als vom Kanzleichef ausgehen, er wird unmittelbar auf den Monarchen
zurückgeführt, er geht von Notaren aus: unter Ludwig d. Fr. von
Hirminmar und Durandus’, unter Lothar I. von Remigius®, ja einmal
werden zwei Personen in dieser Funktion genannt, die sicherlich nicht
dem Beamtenstand der Kanzlei angehörten: „Gerungus et Rotfridus
preceperunt scribere et firmare“ heißt es in einer Urkunde Ludwigs
d. Fr. und Lothars.” Wie der Beurkundungsbefehl häufig übermittelt
wurde von Vertrauenspersonen des Monarchen, die nicht Mitglieder der
Kanzlei waren, wie die ausführenden Kanzleibeamten es liebten, diese
Personen als verantwortlich zu nennen, so war auch ein Eingreifen
von Nichtbeamten der Kanzlei in einem späteren Stadium des Be-
urkundungsgeschäftes im kgl. Auftrag gewiß nicht häufig, aber mög-
lich und die Erwähnung dieser Leute durch die ausführenden Organe
der Kanzlei begreiflich.
Nach diesen Erwägungen werden die Tironischen Noten in
DK. 206 als Aussagen über einen ungewöhnlichen, aber im Zusammen-
hang mit andern Meldungen verständlichen Vorgang zu beurteilen
sein. Worin das „firmare“ Hildibalds bestand — von einer graphischen
Mitwirkung ist nichts zu bemerken, ob er im Auftrag des Kaisers
den Vollziehungsbefehl nur übermittelt hatte, ob vielleicht der Mit-
wirkung bzw. Mitverantwortung dieser autoritativen Persönlichkeit
gerade deshalb gedacht wurde, weil das Diplom der kaiserlichen
1 M. 994 (963): Hir[minma]ris magister fieri iussit, qui et sigillavit;
986 (955): iussus ab Hirmiinmaro vel ipse sigillavit; 997 (966): iussus ab
H. qui ipse sigillavit.
2 M. 1006 (975): et ego sigillavi.
8 M. 1096 (1062), 1114 (1080).
4 M.1188 (1158): ipse rege iubente subscripsit. Öfter wird der Fertigungs-
befehl auf den König zurückgeführt, M. 1346 (1307), 1347 (1308), 1852 (1813).
5 M. 923 (894): magister Hirmaris dictavit et mihi firmare iussit;
987 (956): „Hirminmaris dictavit et scribere iussit et firmare rogavit —
im Rekognitionszeichen allerdings noch die Bemerkung: magister Hugo
scribere et firmare precepit. 993 (962) sagt derselbe H. „et presens fui
dum firmaretur“. — M. 844 (818): magister Dur[andus] firmare iussit.
| ° M. 1104 (1070), 1114 (1080), 1143 (1109).
7 M. 816 (792). — Daß gelegentlich an der Beurkundung Leute beteiligt
waren, die nicht Mitglieder der Kanzlei waren, zeigen die Tironischen Noten
in M. 656 (642): „[Einh]ardus ambasciavit atque dictavit“. Vgl. Tangl im
N. Archiv 27, 25.
Kleine Mitteilungen. 81
Signumzeile darbte —, darüber soll keine Vermutung ausgesprochen
werden. Jedenfalls aber dürfen wir, wenn wir unsere Erörterung im
Zusammenhang überblicken, DK. 206 nicht entnehmen, daß Hildibald
Kanzleichef gewesen sei, ja es fehlt überhaupt meines Erachtens an
jeder überzeugenden Nachricht, daß die drei Erzkapellane Karls d. Gr.
als oberste Chefs der Kanzlei fungiert hätten, es fehlt, wie ich glaube,
jeder Anhaltspunkt dafür, ihr Verhältnis zur Kanzlei anders aufzu-
fassen als das ihrer Amtsnachfolger unter Ludwig d. Fr. Denn auch
diese haben, und zwar keineswegs selten, den Beurkundungsbefehl
an die Kanzleibeamten gebracht.! Beziehungen zwischen Kanzlei und
Kapelle waren sicherlich längst vorhanden, Sickels Behauptung des
Gegenteils ist nicht aufrecht zu erhalten und Tangls Widerspruch
wohl berechtigt. Aber erst Mitte des 9. Jahrhunderts ist der Erz-
kapellan Chef der Kanzlei geworden. Daß wir in dieser Hinsicht bei
der alten Ansicht zu verbleiben haben, dafür legen meines Erachtens
die Rekognitionen der Urkunden unwiderlegbares Zeugnis ab.
Die Tironischen Noten bringen wichtige Meldungen über die
verschiedenen beim Beurkundungsakt beschäftigten Personen, sie
bieten — abgesehen von der Wiederholung der Rekognition — häufig
Nachrichten über den Beurkundungs-, über den Fertigungs- und über
den Vollziehungsbefehl, die Rekognition dagegen ist die offizielle nach
außen hin sichtbare Beglaubigung der Urkunde durch die Kanzlei.
Die Tironischen Noten nennen diejenigen, auf die sich die ausführenden
Kanzleibeamten berufen, auf die sie die Verantwortung abwälzen
konnten, in der Rekognition dagegen unterzeichnet eigenhändig der
Kanzleibeamte, welcher die Kanzleimäßigkeit der Urkunde nach außen
hin bezeugen soll. In den geschäftlichen Notizen der Tironischen
Noten werden deshalb naturgemäß auch Leute erwähnt, die nicht der
Beamtenschaft der Kanzlei angehören, in den Rekognitionen nicht.
Bekanntlich wird in der älteren karolingischen Königsurkunde die
Forderung gestellt, daß nur einer als Rekognoszent fungieren dürfe oder
daß, falls dieser zu unterzeichnen verhindert sei, ein anderer Kanzlei-
beamter als sein ausdrücklich genannter Stellvertreter signiere.? Man
hat mit vollem Recht diese Beobachtung mit einer strafferen Organi-
sation der Kanzlei unter den Karolingern, mit einer strengeren Unter-
ordnung der Beamten unter einen Leiter in Verbindung gebracht,
man hat diese Tatsache aus dem Bedürfnis der älteren unliterarischen
1 M. 727 (703), 729 (706), 735 (711), 746 (721), 796 (772), 803 (779),
833 (807), 844 (818), 846 (820), 847 (821), 921 (892), 925 (896), 929 (900),
952 (921), 954 (928), 971 (940), 1343 (1304), 1353 (1314), 1376 (1337).
? Sickel, Beitr. VII (SB. Wien. Ak. 93), S. 653 f.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 6
82 Gerhard Seeliger.
Karolinger, einer Person die Verantwortung übertragen zu können,
abgeleitet.
Diejenigen, in deren Namen rekognosziert werden muß, falls sie
nicht selbst rekognoszieren, sind die Chefs der Kanzlei.! Sie sind nicht
identisch mit den in den tachygraphischen Notizen Genannten, die den
Beurkundungs-, Fertigungs- oder Vollziehungsbefehl übermittelten. Der
Notar, welcher den Vollziehungsbefehl erhält, ist in diesen Jahrzehnten
der Rekognoszent, aber es ist bezeichnend für die Bedeutung der
Rekognition, daß er nicht im Namen dessen unterzeichnet, der ihm
dazu den Auftrag gegeben hat, sondern stets im Namen seines stän-
digen Kanzleichefs? Das ist wohl zu beachten. Und deshalb müssen
wir schließen: da zum ersten Male in zwei Urkunden vom 22. Juli 854
der Erzkapellan in der Rekognition auftritt®, so hat er damals, und
erst damals, das Amt eines Kanzleichefs übernommen. Die Be-
obachtung, daß einmal in einer Urkunde Karls vom Jahre 807 die
Tironischen Noten „Hildibaldus episcopus ita firmavit“ lauten, während
Adricus im Namen Ercanbalds die Rekognition vorgenommen hatte,
vermag die gesicherte Erkenntnis nicht zu erschüttern. Vor 854 ist
kein Anzeichen vorhanden, daß der Erzkapellan größere Einwirkungen
auf die Kanzleigeschäfte ausübte, als sie einem hochstehenden einfluB-
reichen Hofbeamten an sich, als sie besonders dem Haupte der Hof-
geistlichkeit ohnehin zukamen. Die Rekognition aber bleibt in dieser
Zeit die Beglaubigung, welche vom Kanzleichef selbst oder in seinem
Namen vorzunehmen war. Halten wir an dieser Grundbedeutung fest,
dann vermögen wir die Entwicklung der Kanzleiorganisation des
9. Jahrhunderts in bestimmter Richtung zu erkennen.
Als Leiter der Beurkundung, als Vorgesetzter der Kanzleibeamten
fungiert in der späteren Regierungszeit Pipins, dann unter Karl ein
Geistlicher, dem ein bestimmter Amtsname anfangs gefehlt zu haben
scheint, den wir am zweckmäßigsten mit dem neutralen Wort „Kanzlei-
vorstand“ bezeichnen* Schon unter Karl von hohem Ansehen, stieg
1 Sıckel, Beitr. VII, S. 655.
? Das von Tangl gesichtete Material bietet zahlreiche Belege. DK. 116
erfahren wir, daß der Notar auf Befehl des Königs rekognoszierte, aber die
Rekognition schreibt er im Namen des Kanzleivorstandes; M. 844 (818):
Beurkundungsbefehl vom Erzkapellan Hilduin, Vollziehungsbefehl vom Notar
Durandus (magister Dur... firmare iussit), Rekognition Meginarius adv.
Fridugisi. Vgl. M. 923 (894), 986 (955), 994 (968), 997 (966), 1104 (1070),
1114 (1080), 1143 (1109).
8 Die tachygraphischen Notizen in M. 1409 (1368) sagen: domnus
Ludovicus rex fieri iussit et Grimaldus abba scribere precepit.
* Nuch Mühlbachers Vorgang. Vgl. auch Erben, Urkundenlehre (1907)
Kleine Mitteilungen. 83
er unter Ludwig d. Fr. mächtig empor, beteiligte sich persönlich nicht
mehr am Schreibgeschäft und überlieB wohl auch zeitweilig einem
der Notare eine überragende Wirksamkeit. So sind unter Ludwig d. Fr.
und Lothar I. die Notare Durand, Hirminmar und Remigius nicht
allein als vielbeschäftigte, sondern als leitende Männer hervorge-
treten!, ohne daß man eine fest organisierte Dreistufung der Kanzlei-
beamtenschaft: Vorstand, Obernotar, Notare, anzunehmen braucht.
Angesehene Äbte begegnen damals als Kanzleivorstände, wie
unter Ludwig d. Fr., so auch unter Ludwig d. D.: Abt Gauzbald von
Niederaltaich (830—833), Abt Grimald von Weißenburg, später von
St. Gallen (833—837), Abt Radleic von Seligenstadt (840—854).
In zwei Urkunden vom 22. Juli 854 wird Erzkapellan Grimald als
Kanzleichef erwähnt, aber schon am 20. März 855 und nochmals am
20. Januar 856 begegnet ein anderer Kanzleivorstand: Abt Baldrich,
dann wieder vom 16. Juni 856 bis 18. März 858 Erzkapellan Grimald,
während eine Urkunde vom 2. Februar 858 und dann Urkunden vom
12. April 858 bis 8. Juli 861 Witgar, dem Abt von Ottobeuern und
späteren Bischof von Augsburg, die Stelle des Kanzleichefs in den
Rekognitionen anweisen. Im Namen des Erzkapellans Grimald aber
werden schon zwei Diplome am 20. November 860 und am
1. April 861, dann regelmäßig die Urkunden vom 7. Oktober 861.
an rekognosziert.
Auffallend ist an diesen Nachrichten, daB Grimald wiederholt
als Kanzleichef erscheint, um alsbald wieder einem anderen in der
Rekognition Platz zu machen. Zum Teil beruht allerdings das schein-
bare Ineinandergreifen der Amtszeiten darauf, daß die Vollziehung der
Urkunden mitunter nicht zur Zeit des Datums, sondern zu einem
weit späteren Zeitpunkt stattfand — sei es, daß das Datum sich auf
die Zeit der Handlung oder auf die des Beurkundungsbefehles bezog.
So dürfte, meine ich, die Urkunde vom 2. Februar 858, welche schon
Witgar als Kanzleivorstand nennt, später als die vom 18. März 858
vollzogen worden sein, welche noch den Erzkapellan Grimald er-
wähnt?, so kann man die Vollziehung der Urkunden vom 20. No-
S. 46. Ich hatte in meiner Schrift „Erzkanzler und Reichskanzleien‘ (1889)
die Bezeichnung „Oberkanzler‘‘ gewählt, weil im 9. Jahrh. wechselnd hoch-
stehende Titel gebraucht zu werden begannen: archinotarius, summus no-
tarius, archicancellarius etc. Vgl. Erben S. 50 und die Tir. Noten in
Mühlb. 1866 (1827).
1 Vgl. Tangl S. 141f. Die Beweisstellen finden sich in den schon ge-
botenen Zitaten der Tironischen Noten, s. bes. oben S. 80. Vgl. auch
Erben S. 66f.; Breßlau, Urkundl. S. 290.
2 M. 1480 (1389), 1431 (1390).
6*
84 Gerhard Seeliger.
vember 860 und 1. April 861 später ansetzen als die der Urkunde
vom 8. Juli 861, falls man nicht vorzieht, die letztere, wie das schon
Böhmer getan und wie ich es für zutreffend halte, in das Jahr 860
zu verlegen.! Aber immerhin bleibt die merkwürdige Reihenfolge:
als Chef erscheint Juli 854 der Erzkapellan Grimald, 855 Abt Bal-
drich, 856—858 Grimald, 858—860 Abt Witgar, 861 wieder
Grimald.
Sickel hatte die Schwierigkeit dadurch gelöst, daß er das Kanzlei-
regiment Grimalds 854 beginnen und ununterbrochen fortdauern ließ,
wobei er die Äbte Baldrich und Witgar als Untergebene des Erz-
kapellans ansah.? Dieser Auffassung hatte sich Breßlau angeschlossen.’
Aber diese Erklärung ist, meine ich, unmöglich, ihr steht die damalige
Grundbedeutung der Rekognition und der Stellung des Kanzleichefs
in dieser entgegen. Baldrich und Witgar sind nicht Untergebene des
Erzkapellans, sie sind Kanzleichefs im Sinne der Kanzleivorstände
vor 854, sie sind diejenigen, in deren Namen rekognosziert ward.
Wie ich der Ansicht Sickels 1889 widersprochen habe*, so Mühl-
bacher in seinen Regesten® und Erben in seiner Urkundenlehre.®
Ob 854 dem Erzkapellan nur provisorisch die Leitung der Kanz-
lei anvertraut, warum schon nach kurzer Zeit ein neuer Kanzleichef
bestellt wurde, warum der Wechsel in den Jahren 858 und 860 er-
folgte — das vermögen wir nicht zu erkennen. Dem Jahre 856
kam eine entscheidende Bedeutung nicht zu.” Entscheidend sind viel-
mehr die Jahre 854 und 860: 854, da zum erstenmal die Kanzlei-
leitung dem Erzkapellan übertragen und eine, wenn auch nur vorüber-
gehende, Vereinigung in der Leitung von Kapelle und Kanzlei
hergestellt wurde; 860, da diese Vereinigung dauernd ward.
Wie aber schon unter Ludwig d. Fr. die erhöhte Bedeutung des
Kanzleichefs einem der Notare eine dominierende Wirksamkeit ver-
ı M. 1444 (1403), 1445 (1404), 1446 (1406). Vgl. Seeliger, Erzkanzler,
S. 226, wo ein Zitatfehler zu berichtigen ist: Zeile 9 und 10 ist zu lesen
Mühlb. Nr. 1405 vom 8. Juli 861. Vgl. auch Waitz, ?VG. 6, 847, N. 2.
2 Sickel, Beitr. VII (SB. Wien. Ak. 93), 663 f.
3 Breßlau, Urkundenl., S. 297. So auch Thommen in Meisters Grund-
ri der Geschichtswissenschaft (1906) I S. 167, dessen Darstellung im
übrigen irrig ist.
* Erzkanzler und Reichskanzlei, S. 7ff., 225f. Nochmals behandelte
ich den Gegenstand in der 2. Auflage von Waitz’ VG. 6 (1596), S. 346 ff.
5 Mühlbacher, Regesten unter den Karolingern, 2. Aufl. (1908)
p. XCIX.
6 Erben, Urkundenlehre S. 49 ff.
T Wie Mühlbacher p. XCIX u. CXI annimmt. Dagegen Erben, S. 52.
Kleine Mitteilungen. 89
schaffte und die Ansütze zur Bildung eines Zwischenamts zwischen
Kanzleichef und Notaren brachte, so hat naturgemäß die dauernde
Verbindung von Erzkapellanat und Kanzleileitung diese Bedürfnisse,
einen der Notare zum ständigen Leiter des Schreib- und Beurkundungs-
geschäfts zu bestellen, erst recht hervortreten lassen. Im Jahre 868
hat der Notar Hebarhard, der schon vorher als ständiger Rekognoszent
und als Leiter des geschäftlichen Betriebes der Kanzlei fungierte, den
Titel Kanzler angenommen. Das war ein neues Amt, das sich von dem
der Kanzleivorstände vor der Zeit der Verbindung des Erzkapellanats
mit der Kanzleileitung unterschied. Gauzbald, Grimald und Ratleic,
die bis 854, Baldrich und Witgar, die 855/56 und 858/60 unter
Ludwig d. D. als Vorstände fungierten, waren selbständige Kanzlei-
chefs und ließen in ihrem Namen rekognoszieren, Eberhard dagegen
war Untergebener des Erzkapellans und rekognoszierte für ihn. Das
ist das Wesentliche. Damit ist die Grundlage einer neuen Organisa-
tion gefunden worden, die Jahrhunderte lang bestand: Erzkanzler,
Kanzler, Notare. Wohl begegnete der Name Kanzler schon vor 8681,
wohl sind Notare in leitender Zwischenstellung zwischen Kanzleichef
und Notaren schon unter Ludwig d. Fr. und Lothar bezeugt?, aber
erst seit 868 führte der Mann, der allein im Namen des Kanzlei-
chefs (Erzkapellans) zu rekognoszieren befugt und mit der Geschäfts-
leitung unter diesem betraut war, den feststehenden Amtstitel Kanzler.?
In der letzten Regierungsperiode Ludwigs d. D. ist zuerst fest und
bestimmt jene Ordnung eingeführt und Jahre lang bewahrt worden,
die in den späteren Jahrhunderten charakteristisch war. Auch sie
wurde allerdings unter Ludwigs Söhnen erschüttert, sie ward auch
1 Baldrich und Witgar führten den Titel Kanzler, aber sie waren
nicht Leiter unter dem Erzkapellan, sondern Kanzleichefs.
3 Vgl. oben S. 83.
® Eberhard als Kanzler von M. 1467 (1425) an. Er allein rekognoszierte
an Stelle des Erzkapellans, nur M. 1513 (1471)— 1517 (1475) (3. Oktober bis
25. November 875) rekognoszierte der Diakon Liutbrand im Namen des Erz-
kapellans, offenbar weil der Kanzler längere Zeit verhindert oder beurlaubt
war, Mühlbacher S. CIII. — Häufig hieß bereits in Urkunden Kaiser Ludwigs II.
der Rekognoszent „Kanzler“, demnach begegnet in der Kanzlei des ita-
lienischen Karolingers schon in den fünfziger Jahren etwas, was am Hofe
Ludwigs d. D. erst später nachzuweisen ist (Erben S. 65f). Aber es
wirkten doch mehrere Rekognoszenten neben einander (vgl. die Listen
Mühlbacher S. CXf.) und das, was wir den Rekognitionen über die
Kanzleiverfassung unter Ludwig II. entnehmen, zeigt, daß die feste Ord-
nung, die 868—876 in der Kanzlei Ludwigs d. D. bestand: Erzkapellan
(Kanzleichef), Kanzler (Kanzleileiter), Notare, in Italien nicht ausge-
bildet war,
86 Gerhard Seeliger. Kleine Mitteilungen.
sonst mißachtet, aber zu ihr kehrte man immer wieder zurück, dauernd
Mitte des 10. Jahrhunderts. !
So kommt den hier berührten Fragen ein allgemeines ver-
waltungsgeschichtliches Interesse zu: es handelt sich um die Heraus-
bildung jener Ordnungen, die der wichtigsten Zentralbehörde des
. Kaiserhofes eigentümlich blieben. Wir müssen daran festhalten: unter
Ludwig d. D. ist diese Grundlage geschaffen worden, unter ihm, und
zuerst unter ihm, hat der Erzkapellan die Stellung eines Kanzleichefs
gewonnen, unter ihm ist sodann später ein Zwischenamt zwischen
Erzbeamten und Kanzleinotaren erstanden, das Kanzleramt. An der
Spitze der langen Reihe von Erzkapellanen und späteren Erzkanzlern
des fränkischen und deutschen Reichs steht Abt Grimald von St. Gallen,
an der Spitze der Kanzler aber der einstige Schreiber Eberhard.
Wollen wir bestimmte Zeitpunkte festhalten, dann kommen für die
Geschichte des Erzamts als Gründungsjahre 854 und 860, für die
Geschichte des Kanzleramts 868 in Betracht.
Gerhard Seeliger.
1 Erben S. 67f.; Waitz ?6, 348 ff.
81
Kritiken.
Georg Grupp, Kulturgeschichte der rômischen Kaiserzeit
2 Bände. München 1903 u. 1904.
Eine Kulturgeschichte der römischen Kaiserzeit vollendet, ... welch
Übermaß von Empfindungen, Gedanken, Erwartungen und Wünschen
löst dieses Wort bei einem jeden aus, der geschichtlichen Denkens
fähig ist! Freilich, die weltgeschichtliche Bedeutung der Kaiserzeit
ist nicht so allgemein bekannt, wie sie es sein sollte, und nichts ist
bezeichnender für die Klage um diese terra cognoscenda, aber leider
nur zu häufig incognita, als die treffenden und tief empfundenen Worte
von Harnack, die sich in den Verhandlungen über Fragen des höheren
Unterrichts, Berlin 6.—8. Juni 1900, S. 145ff. finden. Mit Recht
knüpft der Redner an die bedeutsamen Anregungen an, die das leb-
hafte Interesse Kaiser Wilhelms II. für die Cäsaren des 2. Jahrhunderts,
den Limes und ganz im speziellen die Saalburg in weiten Kreisen
wachgerufen hat.
„or. Majestät müssen wir dankbar sein, daß er unsere Auf-
merksamkeit auf die Frage der römischen Kaiserzeit und ihrer stär-
keren Berücksichtigung bei dem Unterricht in der allgemeinen Ge-
schichte gelenkt hat, ... weil das, was an Gemeinsamkeit der Kultur
der Völker heute existiert, abgesehen von dem, was die Naturwissen-
schaft der letzten 200 Jahre hinzugefügt hat, vollständig wurzelt in
der Geschichte der römischen Kaiserzeit. Mögen sie auf die äußere
Kultur blicken oder auf die innere oder auf die Verbindung der
äußeren mit der inneren, ich gehe so weit, selbst auf den Straßenbau
und auf das Verhältnis, in welchem die Ausbildung der Kommuni-
kationsmittel zu dem allgemeinen geistigen Zustand steht, überall
finden sie in der Kaiserzeit dafür die Vorlagen und die Wurzel.
Ferner: das gesamte Gebiet, auf welchem unsere Ideale liegen, sowohl
sachlich als der Sprache nach, und der ganze Ausgleich des griechisch-
römischen Geistes mit dem christlichen und alttestamentlichen ... all
das, was uns heute in Europa einigt, ist in den vier ersten Jahr-
hunderten unserer Zeitrechnung entstanden, in der römischen Kaiser-
zeit. ... Studieren wir jene Zeit, so lernen wir einen geschichtlichen
Zustand kennen, der einen Höhepunkt bezeichnet, der im folgenden
88 Kritiken.
Jahrtausend nicht wieder erreicht ist und der uns bescheiden macht
in bezug auf das Urteil über unsere eigenen Fortschritte; denn er -
zeigt uns, daß unsere Fragestellungen nicht neu sind und daß ein
groBer Teil unserer angeblich modernen Errungenschaften auf dem
geistigen und technischen Gebiet schon jener Zeit bekannt war .. .“
Es tut diesen Worten nicht Abbruch, daß das Verständnis des
Nachredners bei jenen Verhandlungen Harnacks Intuitionen nicht
kongenial war und auch uns wird es, so hoffen wir zuversichtlich,
nicht schaden, wenn wir vom Standpunkte des Historikers aus, dem
der Sammeleifer des Antiquars nur Mittel zum Zweck, nie Selbst-
zweck sein kann, die überraschende Unfähigkeit, historisch zu denken,
ohne Beschönigung klar legen, die in Grupps angeblicher Geschichte der
Kultur der römischen Kaiserzeit besonders auffällig im zweiten Bande
zu Tage tritt. Es gibt niemand, der das Ziel einer allgemeinen Ge-
schichte der Kultur jener Jahrhunderte, die wie keine zweiten uns
selbst die eigene Existenz verbürgt haben, heißer ersehnte als mich.
Eben darum mag es gestattet sein, daß starke persönliche Anteilnahme
an diesen Dingen aus den vorliegenden Zeilen spricht. Es wäre
mir wahrlich eine Freude gewesen, wenn ich vermocht hätte
etwas Weizen unter der Spreu zu entdecken; denn bisweilen ist auch
wenig viel.
Die Grundidee des zweibändigen, über 1200 Seiten umfassenden
Werkes ist der von Harnack diametral entgegengesetzt. Sie läuft
darauf hinaus, daß römische Kaiserzeit mit verwerflichem Heidentum
und grenzenloser Unsittlichkeit in fast jeder Hinsicht identisch sei.
Mit einem Eifer, der einer besseren Sache würdig gewesen wäre, hat
der Verfasser nach Quellenbelegen in dieser Richtung gesucht. Das
könnte den Anschein erwecken, als ob diese Kulturgeschichte religiös
abgestimmt sei. Das ist sie nicht: offiziell-katholisch ist die
Grundstimmung der Arbeit, die allerdings eine Arbeit, wie bereits
angedeutet, insofern darstellt, als Grupp sich große und, wie durchaus
anerkannt werden soll, aufrichtige Mühe gegeben hat, meist auf Grund
langjähriger Quellenstudien eine Unmenge von Zeugnissen zu sammeln
und, so weit das ihm möglich war, unter die von ihm aufgestellten
kirchlich präokkupierten Gesichtspunkte einzureihen. Es soll dabei
nicht verschwiegen werden, daß dem Autor eine eminente Belesenheit
zur Verfügung gestanden hat. Wenn nur an einer Stelle der Ver-
such gemacht worden wäre, eine wirklich geschichtliche Auffassung
zu gewinnen! So aber stehen wir von vornherein in der nur zu be-
kannten Perspektive, daB in der Kaiserzeit alles verrottet und ver-
worfen war und das Christentum — ohne jegliche organische Ver-
bindung mit allem übrigen — allein gut, gerecht und das Heil der
Kritiken. 89
Welt. Das ist vermutlich „der gläubige Standpunkt und die strenge
Objektivität des Verfassers“, von denen die Kölner Akademischen
Monatsblätter reden. Es ist hier nicht der Ort, darüber zu rechten,
wie immens hoch der ideale Wert des ersten Christentums gewesen
ist; wer wollte versuchen sich diesem gegenüber zu verschließen?
Aber ein anderes ist es, von diesem Ideale, mag es von jedem nach
seinem eigenen Glauben und Fühlen gefaßt werden, zu sprechen, ein
anderes, tatsächlich erkennbare und nachweisbare geschichtliche Ent-
wicklungsreihen und -tendenzen klarzulegen, die unter den verschieden-
artigsten Auspizien erstanden und erwachsen sind. Das eigentlich
Große, daß jene — christlichen — dank ihrer inneren Kraft diese
— heidnischen — überwunden und, siegreich, sich mit ihnen zu neuer,
lebensfähiger Einheit verbunden haben, diesen überwältigend groß-
artigen Prozeß, der die Kaiserzeit erfüllt und den imposanten Orga-
nismus der einen Kirche geschaffen hat, genetisch zu erklären, ist
von Grupp nicht versucht worden. Dafür sind ca. 30 Seiten der
„Kulturgeschichte“ der Persönlichkeit, den Lehren und der Gottheit
von Jesus Christus gewidmet und ein paar hundert Seiten füllen
Betrachtungen und Schilderungen der Entwicklung des Christentums
in den ersten zwei Jahrhunderten, die dem Historiker und ebenso dem
Kulturhistoriker zurzeit noch zum größten Teile versagt sind, ge-
schichtlich zu erkennen u. s. f. Dagegen treten die hochinteressanten
wirtschaftsgeschichtlichen Probleme der Kaiserzeit weit in den Hinter-
grund, während die Darstellung der sozialen Verhältnisse, die einen
sehr breiten Raum einnimmt, ständig von religiös-moralisierenden Be-
trachtungen durchsetzt ist. Die so überaus wichtige moderne Papyrus-
forschung findet ungenügend Berücksichtigung. Auf diese Weise wird
jedenfalls keine „große Soziologie, die die Völker und Zeiten in ihrer
Eigenart zu erfassen strebt“ (Vorwort S. V) geschrieben. So ist
Grupps Buch selbst als Materialiensammlung nur schwer zu ver-
wenden. Hinzu kommt eine Tendenz, die in den Münchener Hoch-
schulnachrichten seinerzeit lobend hervorgehoben wurde: „Da sich dem
Verfasser eine öftere fatale Ähnlichkeit der Strömungen unserer
eigenen Zeit mit solchen aus den Jahrhunderten des dekadenten Rom
aufdrängt, so fehlt es an den entsprechend eingefügten Schluß-
folgerungen und Warnungen nicht.“ Als letzter Zug in diesem un-
erfreulichen Gesamtbilde ist die stilistische Sonderart der Autors zu
erwähnen, die vielleicht Volkstümlichkeit der Sprache durch Banalität
des Ausdrucks zu erreichen sucht und dabei bisweilen direkt zu Un-
verständlichkeiten, ja Fehlern führt. Wir finden gleich im 1. Bande
S. 13: „Mit dem Priestertum konnte einer auch andere Berufe ver-
binden. Wie den Beamten stand ihnen eine große Dienerschaft zu
90 Kritiken.
Gebot“, vgl. vorher S. 11: „Diese (Religions-)Politik war mehr als
tolerant, heute versteht man sich höchstens zur Duldung, früher war
man sogar sehr ausschließlich; daß man aber die Götter Besiegter
verehrte, war natürlich unerhört.“ (?) Oder S. 19: „Manchmal mußte
ein Opfer dreiBigmal wiederholt werden, weil immer etwas fehlte....
Das vornehmste waren Menschenopfer, die zu der alten Religion
wesentlich gehörten und ursprünglich auch bei den Römern bestanden.
Wie bei anderen Völkern hat man nicht nur Kinder ausgesetzt, sondern
auch Alte (!) getötet. Aber bald wurden die Menschenopfer abgeschafft,
ja strenge bestraft. Die Römer rechneten es sich sogar zur
Ehre an, daß sie die Menschenopfer abschafften.“ S. 20: „Wenn die
Provinzheere Saturnalien feierten, kam es vor, daß sie einen König
erwählten, der nach Schluß der dreißigtägigen Feier geopfert wurde.
Manche meinen, Christus sei so von den römischen Soldaten behandelt
worden. Mit Vorliebe wurden Kinder geopfert wie ausgesetzt.“ (!!)
S. 25: „Diese Dinge muß man kennen, um die Nacht des Aber-
glaubens und des Heidentums zu verstehen.“ S. 96: „Wenn
einer spät vom Mahle heimkam, war er um die für die Verdauung
erforderliche Nachtruhe betrogen. Den Christen dagegen wurde Früh-
aufstehen zur Pflicht gemacht.“ Und so fort. Es ist nach all dem
Angeführten beinahe selbstverständlich, daß auch die Begründung und
Stellung des Prinzipates und das Prinzip der Dyarchie nicht einwand-
frei dargestellt sind. Die Behauptung im Anfange des 14. Kapitels
des 1. Bandes (Die Kaiser und ihr Regiment) S. 219 „Monarchisch,
kaiserlich war der ganze Geist der Gesellschaft“ ist auf alle Fälle
für die Zeit des 1. und 2., ja auch des 3. nachchristlichen Jahr-
hunderts ein starkes Stück. Endlich S. 224: „Die Staatstätigkeit war
nicht sehr groß (!) und seine Aufgabe eng bemessen, aber er aner-
kannte keine Schranken. ... Der Staat konnte über Gut und Blut
der Untertanen verfügen, und das Recht schützte den Einzelnen nicht
gegen den Staat, sondern nur gegen den Nebenmenschen. Jedes
Gegengewicht ... fiel weg.“ Nein, es hat in der Kaiserzeit kein
Staatsrecht, diese subtilste Ausgestaltung, diese feinste Blüte des
römischen Rechtsgeistes, gegeben! —
So vermag ich nicht anders zu schließen: Es ist bedauernswert,
daß dies Buch von einem Manne, der Jahrzehnte auf die Ansammlung
einer außergewöhnlichen Gelehrsamkeit und Belesenheit verwandt hat,
so geschrieben wurde, bedauernswerter, daß man vorgeschlagen hat,
es zugrunde zu legen für die Lehrer an mittleren Schulen und die
Studenten der Kulturgeschichte und der Archäologie; denn das wären
die bedauernswertesten.
Leipzig. Otto Th. Schulz.
Kritiken. 91
Michael Dôberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns. I. Band.
Von den ältesten Zeiten bis zum Westfälischen Frieden. München,
R. Oldenbourg, 1906. IX + 593 S., gr. 8°.
In den letzten Jahrzehnten hat die Territorialgeschichte eine ge-
steigerte wissenschaftliche Pflege erfahren, jetzt folgt sich erfreulicher-
weise eine Reihe im modernen Geiste gehaltener zusammenfassender
Darstellungen. Das entwicklungsgeschichtliche Moment steht in ihnen
im Vordergrunde; die Regenten- und Kriegsgeschichte, die politische
Geschichte, einst das Um und Auf derartiger Darstellungen tritt zu-
rück, der Kulturgeschichte im weitesten Sinne des Wortes wird ein
entsprechend breiter Raum gegönnt und jene nur in ihren bedeutsamen
Wechselbeziehungen mit dieser gezeigt. Das vorliegende Werk trägt
diesen methodischen Gedanken schon im Titel an der Stirne. Es soll
damit nichts gegen das standard work der Bayerischen Geschichte,
Riezlers grundlegendes und umfassendes Werk, gesagt sein, dem ja
auch Döberl das meiste verdankt und auf dem er zum großen Teile
fußt. Aber was dort in gründlicher Untersuchung des gesamten Ma-
terials über die gleiche Periode in den bisher erschienenen 6 Bänden
sich ausdehnt, ist hier knapp und übersichtlich zusammengefaßt.
Denn Döberls Buch will ein Handbuch für die Lehrer der Ge-
schichte an Mittelschulen und für Studierende sein, ja es ist sogar
in diesem Sinne eigens über Staatsauftrag verfaßt worden. Und das
ist das zweite Erfreuliche, daß hier an Stelle ähnlicher nichts weniger
als gediegener, zum mindesten meist äußerst trockener Hilfsmittel ein
solches Handbuch geboten wird, das streng wissenschaftlich und doch
anziehend und geistreich geschrieben ist. Der Verf. besitzt die seltene
Gabe, eine Persönlichkeit, eine Periode mit kurzen Strichen treffend
zu Charakterisieren und aus dem Riesenmaterial einige bezeichnende
Stellen herauszugreifen. Nur inbezug auf die Form hat der Zweck
so manches bedingt, dem man vielleicht nicht ohne weiteres zustimmen
wird. Die vielen klein gedruckten Abschnitte, welche die Darstellung
unterbrechen, könnten entweder ebenso gut groß gedruckt sein oder als An-
merkungen gegeben werden. Die Hauptliteratur ist regelmäßig an der
Spitze der Kapitel angeführt, Spezialliteratur noch am betreffenden
Ort, aber hier ist doch nicht immer konsequent vorgegangen. Wo
individuelle Ansichten vorliegen, sollte dies besonders vermerkt sein.
Um nur einen mich betreffenden Fall zu erwähnen: S. 113 ist von
der Identifizierung des Markgrafen Rüdiger von Bechelaren des Nibe-
lungenliedes mit dem ersten Markgrafen der ottonischen Ostmark
Burkhard die Rede. Das ist eine Hypothese, die nur ich zum ersten
Male ausgesprochen habe, und hätte als solche gekennzeichnet werden
sollen. Der Begriff des Handbuches hat es auch mit sich gebracht,
92 Kritiken.
daß der umfangreiche Stoff in nur zwei Bänden zusammengepreßt
wurde, von denen mindestens der erschienene erste durch Format und
Stärke (37 Bogen) etwas unhandlich ausgefallen ist. Aber von diesen
formalen Mängeln abgesehen, verrät das Werk in nichts seine Schul-
zwecke, sondern kann auch vollauf die Ansprüche eines jeden gebil-
deten Laien befriedigen.
Der vorliegende I. Band ist in zwei recht ungleich große „Bücher“
geteilt: „Bayern in der Zeit des Stammesherzogtums“ in 7 Kapiteln
und „Bayern in der Zeit der Entstehung und Entwicklung des dynasti-
schen Territorialstaates“ in 14 Kapiteln. Mit der Einwanderung der
Bayern und der Abstammungsfrage setzt das Werk naturgemäß ein
und behandelt dann rückläufig die prähistorische und römische Peri-
ode des Landes. Mit sichtlicher Wärme schildert er die Zeit Tassilos,
unter dem sich „der erste Anlauf zum Stammesstaat‘“ vollzieht und
den er gegen das landläufige strenge Urteil vieler Historiker in Schutz
nimmt. Hier tritt uns zum ersten Male ein Zug entgegen, der, wenn
auch an sich keineswegs unsympathisch, doch eine gewisse Vorein-
genommenheit des Verf. verrät, und den wir durch das ganze Buch
verfolgen können. Wie Biographen leicht zu Panegyrikern ihres Helden
werden, so hat der Verf. die stete Neigung, aus Liebe zu seinem
Volksstamme die Tatsachen zu dessen Gunsten sozusagen bayerisch zu
färben.
Ganz besonders prägt sich diese Tendenz bei der Darstellung
der kolonisatorischen Tätigkeit des bayerischen Stammes aus, und es
ist daher selbstverständlich, daß er sich heftig gegen jeden Versuch,
das Ausbreitungsgebiet dieser Tätigkeit einzuengen, wehrt. Er kommt
dadurch in Zwiespalt mit der neueren Forschung in Niederösterreich
und im besonderen auch mit der Darstellung in meiner „Geschichte
Nieder- und Oberösterreichs“ (I. Bd. 1905), weshalb es mir wohl
gestattet ist, mit einigen Worten bei diesem Punkte zu verweilen.
Zunächst möchte ich einen Irrtum berichtigen. Döberl erhebt
Alexander von Peez mit dessen Büchlein „Erlebt — erwandert“
(1902) zu der unverdienten und von diesem selbst kaum an-
gestrebten Ehre, der Bahnbrecher der sogenannten Frankenhypothese
zu sein. Peez ist kein Geschichtsforscher, sondern nur gebildeter Di-
lettant, Politiker und Publizist, der in temperamentvoller Weise und
mit mehr Phantasie als wissenschaftlicher Methode die Forschungser-
gebnisse anderer weiter verfolgt hat. Nein, sein Verdienst wäre, wie
es von mir geschehen, anmerkungsweise genügend gewürdigt gewesen;
dafür hätte müssen ein anderer Name aus der Anmerkung in den
Text heraufgeholt werden: Anton Dachler. Er ist bereits im
Jahre 1897 auf Grund eingehender Haus- und Siedlungsforschung
Kritiken. 93
in seiner Arbeit „Das Bauernhaus in Niederösterreich und sein Ur-
sprung“ zu dem Ergebnis gekommen, daß ein großer Teil des Landes
im Norden der Donau, namentlich das Viertel unter dem Manharts-
berg und auch ein Teil des Viertels unter dem Wiener Wald, nicht-
bayerische Siedlungsformen zeige und aller Wahrscheinlichkeit nach
von einer fränkischen Bevölkerung besiedelt worden ist. Damit
lassen sich ja auch geschichtliche Tatsachen in Übereinstimmung bringen,
und er selbst hat dann (Zeitschrift für österr. Volkskunde VIIL 1902,
81f.) auch in der Mundart dieser Gebiete spezifisch fränkische Ele-
mente nachgewiesen. Seine Forschungsergebnisse sind auch von den
ernst zu nehmenden neueren Forschern z. B. von Alfred Grund („Die
Veränderungen der Topographie im Wiener Wald und Wiener Becken“
1902) angenommen worden und selbst der jüngste unter ihnen, Oskar
Firbas, der in seinen „Anthropogeographischen Problemen aus dem
Viertel unter dem Manhartsberge“ (Forschungen zur deutschen Länder-
und Völkerkunde XVI. Bd., 5. H., 1907), die nach meiner Ansicht
allerdings an Voreiligkeit der Schlüsse leiden, im übrigen die Franken-
hypothese bekämpft, muß doch gleichfalls zugeben, daß in dem ge-
nannten Gebiete vom Bayerischen stark abweichende Einschläge zu er-
kennen sind, die er freilich auf — quadische Nachwirkungen zurück-
führen will!
Döberl bleibt übrigens die Widerlegung unserer Annahmen schuldig
und selbst der Vorwurf, daß wir auch die oberpfälzischen Elemente
für das Fränkische in Anspruch nehmen, trifft nicht so schwer, weil
wir tatsächlich der Ansicht sind, daß das Oberpfälzische dem Fränki-
schen näher steht als dem Bayerischen.
Gerne folgt mir natürlich der Verf. in der Betonung des ur-
sprünglichen Abhängigkeitsverhältnisses der Ostmark von Bayern. Bei
der Erörterung der Privilegienfrage von 1156 (S. 185f.) fehlt der
Punkt der „tres comitatus“, für den doch bereits, abgesehen von frü-
heren Besprechungen, Lampels umfassende Arbeit (Jahrbuch für
Landeskunde von Niederösterreich II—V, 1903—1906) vorlag. Ob
es richtig ist, die Schuld an den verschiedenen schlimmen Schick-
salen Bayerns bis Ende des 12. Jahrhunderts allein den Welfen in
die Schuhe zu schieben, und ob dabei nicht auch andere Momente in
die Wagschale fallen, bleibe dahin gestellt. Freilich erscheinen da-
durch die Wittelsbacher im Lichte der Erretter. Und damit berühre
ich noch einen sympathischen Fehler des Werkes: es nimmt energisch
Partei für das bayerische Herrscherhaus. So ist doch nach alter Manier
das Tun und Lassen der Herrscher in den Mittelpunkt der Entwick-
lungsgeschichte gerückt. |
Den Wittelsbachern des 13. Jahrhunderts schreibt Verf. im Hin-
94 Kritiken.
blick auf die Pfleger und Landrichter auch als den ersten die An-
sätze zum Beamtenstaate zu; aber gleichzeitig hat doch wohl auch
Ottokar von Böhmen in Oesterreich ganz ähnliche Einrichtungen ge-
schaffen. In neue und merkwürdige Wechselbeziehungen, die bald in
einen ausgesprochenen Wettstreit übergehen, treten Bayern und Oester-
reich erst, seitdem hier die Habsburger Landesfürsten werden. Dieses
treibende Moment ist vom Verf. gut herausgearbeitet. In der Kultur-
entwicklung würde man vielleicht bei genauerer Betrachtung noch
mehr Parallelen und Berührungspunkte finden; ich weise etwa auf die
Baukunst hin. Doch sind auch die Abweichungen wie in bezug auf
das Ständewesen charakteristisch. Ein besonders gelungener Abschnitt
ist der über das Städtewesen. In durchaus unparteiischer Weise sucht
Verf. bei der Darlegung der Ursachen der Reformation Licht und
Schatten zu verteilen, indem er entgegen der üblichen Beurteilung
auch die guten Seiten der kirchlichen Entwicklung hervorhebt.
Und nun kommt die große Wendung in der Nebenbuhlerschaft
der Wittelsbacher und Habsburger. Nach dem Königtume Ludwig des
Bayern waren jene von diesen langsam überflügelt worden; ein Jahr-
hundert später haben die Habsburger wieder die deutsche Königskrone
im Besitz, die Wittelsbacher müssen ihnen vielfach weichen, vielfach
zu Diensten sein. Aber schon bereiten sich günstigere Bedingungen
vor; die Stände gewinnen in Bayern niemals jene Vorherrschaft wie
in Österreich und, was besonders ausschlaggebend wird, in Bayern ist
schon mit dem Jahre 1530 die protestantische Bewegung, die Öster-
reich noch ein Jahrhundert hindurch schwer erschüttert, zurückgedrängt;
kraftvolle Herrscher tun das übrige. So finden die katholischen Habs-
burger in Herzog Albrecht V. von Bayern einen Rückhalt und Berater,
ja Verf. könnte auf Grund von Bibls Forschungen den EinfluB Georg
Eders am Wiener Hofe sogar noch schärfer betonen. Mit Maximilian I.
von Bayern, dem eine ganz ungewöhnlich lange Regierungszeit
(1598—1651) gegönnt war, steigt dann Bayern als Haupt der Liga
zu einer hervorragenden selbständigen Bedeutung empor und vermag
seinen Willen selbst gegen die Habsburgischen Kaiser durchzusetzen.
Daher kann auch schon damals hier eine umfassende Verwaltungs-
organisation Platz greifen. Maximilian glückt es auch, ein großes
Gebiet, die Pfalz, deren Vorgeschichte hier in Kürze nachgeholt wird,
— über die oberösterreichische Episode und Bayerns Verhältnis zum
Bauernkriege wird rasch hinweggehuscht —, und mit ihm die Kur-
würde zu erlangen. Daß er schließlich offen zu Frankreich übertrat,
1 S. 251 steht Schlacht bei Dürnkrutt, 25. August 1278; richtig zu
stellen in: Dürnkrutt, 26. August.
Kritiken. 95
vermag freilich auch die loyalste Darstellung nicht sympatischer zu
machen, aber Verf. weiB es doch wenigstens vorzubereiten, daB diese
wiederholten Schwenkungen zu Frankreich als Widerhalt gegen die
Übergriffe des Hauses Habsburg einigermaßen begreiflich erscheinen.
Mit dem westfälischen Frieden, durch den Maximilians Erwerbungen
staatsrechtlich gesichert wurden, schließt der vorliegende erste Band
des Werkes.
Das baldige Erscheinen des zweiten Bandes ist lebhaft zu wünschen,
schon aus dem Grunde, weil diesem das Register beigegeben werden
soll, das den umfangreichen Band praktisch erst recht benutzbar
machen wird. Jedenfalls werden wir nach dem Abschlusse des Werkes
ein gediegenes historisches Handbuch mehr besitzen.
Wien. M. Vancsa.
Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches
unter Heinrich IV. und Heinrich V. Sechster Band: 1106 bis 1116.
Auf Veranlassung Seiner Majestät des Königs von Bayern heraus-
gegeben durch die historische Kommission bei der königl. Akademie
der Wissenschaften. Leipzig, Duncker und Humblot. 1907.
Daß die Jahrbücher der Deutschen Geschichte trotz der in der
ganzen Serie gleichmäßig gestellten Aufgabe in der Ausführung im
einzelnen je nach der Individualität der Bearbeiter große Unterschiede
aufweisen, ist eine oft gemachte und ohne weiteres einleuchtende Be-
merkung. Die Eigenart der Meyer von Knonauschen Jahrbücher ist
bekannt und von zustimmendem oder auch abweichendem Standpunkt
aus hinreichend beleuchtet worden, so daß ich mich hier, beim
sechsten Bande, füglich enthalten kann, nochmals darauf einzugehen.
Ich beschränke mich auf den Punkt, in dem ihre Stärke liegt, und
will im folgenden einige Nachträge zur Sammlung des Materials und
der Tatsachen geben, soweit sie sich mir aus einer genaueren Durch-
arbeitung hauptsächlich der ersten Jahre in Vergleichung der Meyer
von Knonauschen Darstellung mit den bisherigen Darstellungen und
den Quellen ergeben haben.
Zu S. 1 des vorliegenden Bandes und Band 3, S. 427 wäre zu
dem oder den Namen Heinrichs V. folgende Notiz des Chronicon
Sancti Maxentii Pictavensis (Chroniques des églises d’Anjou, ed.
Marchegay et Mabille. 1869. p. 423) heranzuziehen: MCVI ... Ain-
ricus imperator Alemannorum obiit, et successit Ainricus filius suus,
cognomento Carolus. Ob es sich dabei um einen zweiten Taufnamen
oder um einen dem König später nach Ansicht des Chronisten ver-
liehenen Beinamen handelt, ist aus der Fassung der Notiz nicht zu
ersehen und bei dem Mangel weiterer Nachrichten nicht zu entscheiden.
96 Kritiken.
Auf! S. 17 spricht Meyer von Knonau die Ansicht aus, daß der
Reichstag von Weihnachten 1106 “ohne Zweifel insbesondere aus
Bayern besucht war’, auf Grund der in Anmerkung 25 (auf S. 18)
vorgetragenen Tatsache, daß der Chronist Konrad von Scheiern der
von ihm aufgenommenen Urkunde Heinrichs V. für Kloster Usenhoven
(St. 3012) eine Zeugenreihe beifügt (SS. XVII, 619), die Meyer von
Knonau vermutungsweise auf die Königsurkunde und den Hoftag
bezieht. Dahin gehört sie aber meines Erachtens ganz gewiß nicht,
die Sache liegt vielmehr so, daß die Königsurkunde mehrere Privat-
urkunden der Stifter aufgenommen hat, daß der Chronist sowohl die
Königsurkunde als die privaten Stiftungsurkunden vor sich hatte und
aus einer der letzteren diese — nach Lage der Dinge natürlich rein
bayrische — Zeugenreihe aufgenommen hat. Dies folgt, wie mir
scheint, aus einer Reihe von Zusätzen und Veränderungen, die der
Chronist der Königsurkunde hat zuteil werden lassen. Für den Besuch
des Reichstags zu Regensburg kann man demgemäß aus der Zeugen-
reihe in SS. XVII, 619 nichts schließen, es ist nichts darüber über-
liefert, wenn auch ein Besuch aus Bayern an sich wahrscheinlich bleibt.
Für die Synode zu Troyes von 1107 hat Meyer von Knonau ein
Zeugnis gänzlich außer acht gelassen, auf welches einst Giesebrecht sich
fast allein bei Schilderung dieser Synode gestützt hatte. Die Chronik
des Clarius von Sens (M. G. SS. XXVI, 33) sagt: „Anno MCVII.
Hoc anno tenuit concilium apud urbem Trecas papa venerabilis
Paschalis secundus. In quo intentio eius maxima fuit de Hiero-
solymitano itinere et tregwa Dei.’ Wenn auch dieser Bericht an-
gesichts des gänzlich abweichenden Inhalts der Konzilsakten und
sonstigen Berichte nicht so vorgeschoben werden darf, wie einst Giese-
brecht tat — der übrigens in den Anmerkungen diese seine Quelle
nicht nannte — so hätte er doch, zumal Clarius noch im ersten
Viertel des 12. Jahrhunderts schrieb, immerhin bei Meyer von Knonau
in der Anmerkung 30 neben den Annales Besuenses und ähnlichen
französischen Quellen seinen Platz finden sollen. Ebenda zu erwähnen
wäre die Nachricht des oben schon genannten Chronicon Sancti
Maxentii Pictavensis. MCVIL Apud Trecas, in Francia, fuit concilium,
quod tenuit Paschalis papa; in quo decrevit, ut per nullam guerram
incendia domorum fierent, nec oves aut agni raperentur. Auch
Alberich von Trois Fontaines (M. G. SS. XXII, 817) hat eine eigene
Nachricht über das Konzil zu Troyes.
Schließlich möchte ich noch auf eine Notiz hinweisen, die in
Band 5 zum Jahre 1104 hätte erwähnt werden können. In der
1 Auf S. 13 Zeile 1 ist wohl hinter ‘zunächst’ ein ‘nicht’ einzufügen.
Kritiken. 97
Historia Compostellana (Florez, España sagrada ed. 2, tom. XX.
Madrid 1791, p. 47) heißt es zu diesem Jahre bei der Erzählung
einer Reise, die der damalige Bischof Diego von Compostella durch
Südfrankreich nach Italien und Rom machte: Ibi (ad valles Maurianenses)
etiam venerabilis comes Umbertus eum honorifice suscipiens usque ad
urbem Seuriam summa cum veneratione perduxit; ubi prae timore
Teutonici imperatoris, qui tunc temporis euntibus ad dominum papam
insidias tetenderat, militari habitu indutus variis laboribus Romam
profectus est. Ich ziehe die Nachricht aus dieser im allgemeinen
wenig beachteten Quelle deshalb hier heran, weil aus der Historia
auch für den folgenden siebenten Band der Jahrbücher beispielsweise
über die Wahl Calixts II. nicht nur die bei Watterich II, 124ff. ab-
gedruckte Stelle, sondern auch die bei Florez XX, 284 mit Nutzen
herangezogen werden könnte.
Da die Jahrbücher einmal auf dem Prinzip beruhen und not-
wendig beruhen müssen, alles überlieferte Material, wichtig oder un-
wichtig, zusammenzutragen und in chronologischer Anordnung zu ver-
arbeiten, wird man es hoffentlich nicht als kleinliche Nörgelei an-
sehen, wenn ich solche übersehene Notizen, die ja sachlich bisweilen
recht unerheblich sein mögen, hier zusammenstelle. Es kommt für
den Benutzer der Jahrbücher doch hauptsächlich darauf an, das
Material, in extenso oder in kurzen Hinweisen, vollständig beisammen
zu haben, und von der Annäherung, die in dieser Beziehung an das
Ideal erreicht wird, hängt zu einem guten Teil das Urteil über die
Jahrbücher ab. Man wird wohl trotz der obigen Zusammenstellung
oder vielmehr gerade aus ihr den Eindruck gewinnen, daß bei Meyer
von Knonau nur wenige Lücken zu füllen oder Irrtümer zu berich-
tigen geblieben sind.
Berlin. Bernhard Schmeidler.
Hermann Krabbo, Die ostdeutschen Bistümer, besonders
ihre Besetzung, unter Kaiser Friedrich II. (Histor. Studien,
veröffentlicht von E. Ebering, Heft LIII.) Berlin 1906. X und
148 S.
K., der im 25. Hefte derselben Sammlung die Besetzung der
deutschen Bistümer unter Friedrich II. bis zum Jahre 1227 unter-
sucht hat, verzichtete mit Rücksicht auf P. Aldingers tüchtiges Buch
„Die Neubesetzung der deutschen Bistümer unter Papst Innozenz IV.“
auf die Fortführung der ersten Arbeit und wählte diesmal nur noch
die ostdeutschen Bistümer zum Objekte seiner Darstellung. Beson-
deres Interesse verdienen diese Untersuchungen darum, weil gerade in
den Grenzmarken und den Missionsgebieten die aufstrebenden Terri-
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 7
98 Kritiken.
torialmächte als besonders einfluBreicher Faktor sich der für die
Festigung der Landeshoheit so wesentlichen Frage der Bistum-
besetzungen annahmen und, weil sich durch das Ineinander- und Gegen-
einanderwirken des Papsttums, der Kirchenfürsten selbst, der Reichs-
gewalt und der Landesherren die mannigfaltigsten Gestaltungen er-
gaben, die für die spätere Entwicklung der kirchen-, reichs- und
landesrechtlichen Verhältnisse vielfach maßgebend wurden. Die Er-
gebnisse der Arbeit K.s, die von reicher Literatur- und Quellen-
kenntnis zeugt, sind sehr beachtenswert; von den Bistümern im wen-
dischen Kolonisations- und Christianisierungsgebiete Heinrich des
Löwen blieben nur Lübeck und Ratzeburg nach der Niederlage der
Dänen bei Bornhöved während der Regierung des letzten staufischen
Kaisers landesherrlichem Einflusse nicht ausgesetzt; nach Schwerin
streben die Grafen von Schwerin und die Herren von Mecklenburg,
dann auch die Brandenburger, Kammin fällt, da es sich der Metro-
politanansprüche Magdeburgs auf Pommern erwehren will, gänzlich dem
Landesfürstentume und Papsttume anheim. Ebensowenig vermögen
die Bistümer des askanischen Kolonisationslandes, Brandenburg und
Havelberg, die an Magdeburg eine Stütze gegen die Markgrafen von
Brandenburg suchen, ihre Position ungeschmälert zu erhalten, Lebus
verfällt den Askaniern völlig und nach den drei letzten Suffraganbis-
tümern Magdeburgs, Merseburg, Meißen und Naumburg, beginnen schon
die Markgrafen von Meißen die Hand auszustrecken. War schon in
diesen östlichen Kolonisationsländern das Vordringen der Landeshoheit
ein verhältnismäßig rasches und von Erfolg begleitetes, wie viel mehr
in einem Territorium, das im Innern ganz selbständig, im Äußern
nur lose mit dem Reiche verbunden war; für die Beseitigung der
Reichsunmittelbarkeit der Bistümer Böhmens und Mährens, Prag und
Olmütz, und ihre Minderung zu Landesbistümern waren schon alle
Vorbedingungen gegeben und das Resultat demgemäß ein vollständiges.
Diese letzteren Verhältnisse waren bereits genau bekannt und K., der
noch die Arbeit von M. Eisler, Geschichte Brunos von Schauenburg
(Zeitschr. d. deutschen Vereines f. d. Gesch. Mährens und Schlesiens
8.) hätte benutzen können, vermag unsere Kenntnis in diesem Falle
ebensowenig um wesentliches zu vermehren, als in der Frage nach der
Bistumpolitik der letzten Babenberger und der Stellung Salzburgs und
Passaus zu deren Bestrebungen. Die Besonderheiten der Markver-
fassung und die mangelhafte kirchliche Organisation machen gerade
die österreichischen Verhältnisse, namentlich die Versuche zu Gründung
eines Bistums in Wien, besonders instruktiv und haben sie wieder-
holter Behandlung teilhaft werden lassen. K. hält an seiner, nach
meinem Vorgange auch von M. Vancsa (Gesch. Nieder- und Ober-
Kritiken. 99
österreichs 1., S.456 A. 4) und von R. F. Kaindl (Jahresberichte der
Geschichtswiss. 1904, II. 125) abgewiesenen Ansicht fest, Herzog
Friedrich IL habe mehrere Bistümer gründen wollen, gibt aber
wenigstens ausdrücklich zu, daß sein Versuch, die Diözesaneinteilung
zu rekonstruieren, eine unbeweisbare Hypothese sei. Ebenso halte
ich die Behauptung S. 114 für unrichtig, daß in dem Streite um das
babenbergische Erbe Friedrichs kirchliche Entwürfe spurlos unterge-
gangen seien, und daß wir bis zur Errichtung des Wiener Bistums
1468 nichts mehr davon hören; ich glaube doch, in meinen „Bezie-
hungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters“
S. 24ff. nachgewiesen zu haben, daß zum mindestens der Gedanke, in
Wien ein Zentrum kirchlichen Lebens zu schaffen, schon unter Otto-
kar wieder auftaucht, und daß dann, von den Tendenzen der Zwischen-
zeit ganz zu schweigen, Rudolf IV. unbezweifelbar den Plan faßt, die
Passauer Diözesangewalt zu beseitigen. K. scheint mir auch den
„Parallelismus zwischen Österreich und Böhmen“ etwas zu hoch ein-
zuschätzen. Wie immer dem sei, jedenfalls geht aus der Gesamtheit
der Untersuchungen K.s hervor, daß gerade in dieser Zeit des Kampfes
zwischen Kaisertum und Papsttum das erstere der wichtigen Frage
der Bistumbesetzungen kraft- und verständnislos gegenüberstand, daß
das Papsttum klug die Politik der Teilung und der Ausspielung der
Gegensätze im Interesse der eigenen Herrschaft verfolgte — an der Ge-
schichte des Erzbistums Riga, dem letzten Kapitel K.s, wird dies be-
sonders deutlich, -— daß aber schließlich aus dem Kampfe als tertius
gaudens das Landesfürstentum den eigentlichen Gewinn zog. Eine
etwas tiefere Fundierung hätten diese Ergebnisse, die eine Fortsetzung
der Untersuchung für die Zeit des Interregnums erwünscht machen,
noch erfahren, wenn K. weniger ausschließlich das politische Moment
der erstarkenden Landeshoheit und die engere Besetzungsfrage betont,
sondern auch darauf hingewiesen hätte, welche Bedeutung diese im
13. Jahrhundert so kräftig einsetzende Territorialisierung der Kirche für
die spätere Ausbildung des landesfürstlichen Kirchenregimentes und
Staatskirchentums gehabt hat; in der Förderung dieser Erkenntnis
liegt ja glaube ich, der hauptsächliche Wert von K.s Arbeit.
Wien. Heinrich R. v. Srbik.
Martin de Alpartils Chronica actitatorum temporibus domini
Benedicti XIII. Zum erstenmal veröffentlicht von Franz Ehrle,S.J.
Bd. 1: Einleitung, Text der Chronik, Anhang ungedruckter Akten-
stücke (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte
in Verbindung mit ihrem histor. Institut in Rom hrsg. von der Görres-
Gesellschaft, XII. Bd.) Paderborn 1906. XLII u. 616 S. Lex. 8°.
q*
100 Kritiken.
Unter den sich mehrenden neuen Veröffentlichungen zur Ge-
schichte des großen Schismas nimmt die vorliegende Quellenpublikation
einen hervorragenden Platz ein. Ehrle hatte das vorher überhaupt
nur von dem bekannten aragonesischen Historiographen des 17. Jahr-
hunderts Antonio Zurita benutzte, seitdem aber verschollene Werk,
im Jahre 1893 wiedergefunden in der Bibliothek des Escurial, und
zwar in der Originalhandschrift des Verfassers, wahrscheinlich der
einzigen überhaupt erhaltenen. Der Inhalt ist seitdem zwar schon,
durch Ehrles Vermittlung, von N. Valois in seinem großen Werke
über das Schisma benutzt worden, aber erst jetzt ist es doch möglich,
ein Gesamturteil über diese neue Quelle und ihren Wert zu fällen.
Die schönen Materialien und Forschungen über die Zeit und Person
Peters de Luna (Benedikts XIIL), die Ehrle im Archiv für Literatur-
und Kirchengeschichte des Mittelalters Bd. 5 und besonders 6 und 7
bereits veröffentlicht hat, erhalten hierdurch ihren Abschluß; ein
zweiter Band soll in einer Darstellung den gesamten Stoff künftig
vereinigen.
Es versteht sich von selbst, da die Ausgabe ein Muster von
Akribie und Gelehrsamkeit ist. Philologische und historische Anmer-
kungen begleiten den Text Die Einleitung (p. XI—XLII) berichtet
eingehend über die handschriftliche Überlieferung, den Verfasser, den
literarischen Charakter, Abfassungszeit und Tendenz der Chronik.
Martin von Alpartil (aus dem kleinen Orte Alpartil bei Saragossa),
später Dombherr und operarius der Kathedrale von Saragossa, hat
dauernd, schon vor 1398 an der Kurie in Avignon gelebt, in steter
persönlicher Berührung mit Peter von Luna und seinen Kardinälen,
nicht in führender Stellung, aber ein treuer, in vieles eingeweihter
Beamter, zweimal auch zu wichtigeren diplomatischen Missionen ver-
wendet. Die Grundlage seiner Aufzeichnungen bildet ein sehr genau
geführtes Tagebuch aus den Jahren 1394—1408, das er dann ohne
wesentliche stilistische Veränderungen einfach mit Urkunden und
Akten, die er aufs eifrigste für seinen Zweck sammelte, verband.
Ein literarisches Kunstwerk kam bei dieser Arbeitsmethode nicht her-
aus: aber der Quellenwert der Chronik steigert sich gerade dadurch
fast zu dem eines Urkundenbuchs. Von literarischen Quellen ist nur
noch die Zeitgeschichte des Beichtvaters und Kammerherrn Bene-
dikts XIIL, Hieronymus de Ochon benutzt, ein anscheinend an Detail-
kenntnis und Reichhaltigkeit noch viel bedeutenderes Werk, als das
Alpartils: leider muß nach Ehrle diese Chronik als völlig verschollen
gelten.
Alpartils Darstellung umfaßt die Jahre 1394—1430, geht also
noch 7 Jahre über die Regierungszeit Peters von Luna hinaus, aber
Kritiken. 101
ihr Thema ist einzig das Leben und die Kämpfe Peters in den Jahren
1398—1403; alles andre wird auf wenigen Blättern abgemacht. Die
Anhänglichkeit läßt Alpartil seinen Helden im Lichte eines Märtyrers
und Heiligen erscheinen: in der Aufzählung von allerhand Vorzeichen
und Wundern, die Benedikts XIII. Geschick andeuteten, in der Er-
wähnung des balsamischen Duftes, den sein Leichnam verbreitete
u.a.m., verfällt er ganz in den üblichen Legendenton. Andrerseits
kommt auch der Haß gegen Peters Feinde, vor allen den pestifer
patriarcha Pierre Cramaud, den berühmten Führer der Pariser Reform-
partei, offen zum Ausdruck. Aber in Liebe und Haß erscheint
Alpartil so naiv und aufrichtig, daß beides seinem Berichte wenig
Eintrag tut. Die Politik der verschiedenen Parteien tritt aus seinen
bis auf Tag und Stunde genauen Angaben aufs klarste hervor. Auch
neue Tatsachen allgemeiner Art erfahren wir gelegentlich (z. B. p. 3
über die Verschwörung in Rom 1378, p. 17 über die Vorgeschichte
der englisch-französischen Heirat u.a. m.). Für das Verhalten Bene-
dikts XIII. zur Frage des Schismas ist die Chronik eine der Haupt-
quellen. Die interessante Persönlichkeit dieses eigensinnigsten, zähsten
der schismatischen Päpste gewinnt dabei meines Erachtens trotz aller
Liebe seines Biographen nicht an Sympathien; das von der herkömm-
lichen, freilich einseitig verurteilenden Auffassung ganz abweichende
Bild, das kürzlich Haller, Papsttum und Kirchenreform I, p. 214 fl.
entwarf, wird sich doch einige dunklere Schattierungen gefallen lassen
müssen. Mehr Charakterfestigkeit, als seine Gegenpäpste, mag Bene-
dikt XIII. besessen haben, von egoistischen Motiven, von Versuchen
gewaltsam, ohne Rücksicht auf gegebene Versprechen, sich den Allein-
besitz der päpstlichen Gewalt zu verschaffen, war er keineswegs frei.
Seine Anschläge auf Rom (p. 24ff., 149, 252ff., 340ff.), sein Ver-
halten in der Cessionsfrage (p. 9f., 361, 403ff., 410ff., 453ff.) er-
halten hier eine neue und nicht günstigere Beleuchtung. Freilich die
Schuld lag ebensosehr an den in sich widerspruchsvollen Bedingungen
seiner Erhebung, an der Politik der Kardinäle und den sich kreu-
zenden Interessen der großen politischen Mächte, Frankreich, Ara-
gonien, Anjou-Neapel, die schließlich den Ausschlag gaben. In dieses
politische Getriebe läßt die Chronik gut hineinsehen. Wenn auch
die ungeheure Masse des Quellenstoffs für die Geschichte des Schismas
bereits in Valois’ Darstellung gründlich gesammelt und verwertet
worden ist, so bleibt doch in der Auffassung der Vorgänge, der
Stellung der politischen Parteien noch vieles der Korrektur oder Er-
gänzung bedürftig, wie das schon Hallers und nun Ehrles Publikation
lehren. Einen besonderen Wert beanspruchen die teils in den Text
der Chronik aufgenommenen, teils in einem besonderen Anhang von
102 Kritiken.
Alpartil selbst gesammelten Aktenstücke. Vieles davon ist freilich
längst durch Martene et Durand, Mansi, Bulaeus, das Chartularium
universitatis Parisiensis III, und Ehrle selbst (Archiv f. Lit. u. Kir-
cheng. 7, 533ff.) bekannt; das übrige teilt Ehrle p. 213—246 mit.
Aber er hat sich damit nicht begnügt, sondern in einem eigenen
Urkundenanhang, der an Umfang den Text der Chronik um das
Doppelte übertrifft, p. 246—613, aus verschiedenen Quellen eine
Fülle ungedruckten Materials zur Geschichte des Schismas, und be-
sonders der avignonesischen Obedienz unter Benedikt XIII, mitgeteilt.
Die einzelnen Aktenstücke sind mit sehr wertvollen Einleitungen ver-
sehen, die als Vorarbeiten für die künftige Darstellung gelten können,
und zum Teil wichtige neue Resultate ergeben. Nur auf das Wich-
tigste sei kurz hingewiesen.
Außer dem Vatikanischen Archiv, der Vatikanischen Bibliothek
und der Pariser Nationalbibliothek lieferte wieder reiches Material
das anscheinend unerschöpfliche Archiv der Krone von Aragon in
Barcelona, wo allein 248 Registerbände für die Zeit von 1396—1410
zur Verfügung standen. Gesandtschaftsberichte und -instruktionen
und eigenhändige Briefe König Martins werden p. 246—356 mit-
geteilt zur Charakteristik der Unionsverhandlungen von 1396—1405.
Auch die deutschen Reichstagsakten (Bd. 5, p. 391ff.) erhalten p. 337 ff.
eine interessante Ergänzung zu den Verhandlungen K. Ruprechts im
Jahre 1403 in der Frage des Schismas und des Romzugs. — Ein
weiterer sehr interessanter Abschnitt bringt Mitteilungen aus den
Konzilsakten des Pisaner Konzils, die nun hoffentlich bald eine voll-
ständige Veröffentlichung und Bearbeitung finden. Ehrle publiziert
nur die bemerkenswerten Aussagen des Kardinals Nicol. Brancacci
p. 357ff., und einen Bericht des Jean Guiart p. 375ff. über das Ver-
halten Peters von Luna. — Weitere wichtige Materialien „aus ver-
schiedenen Fundorten“ (Spanien, Rom, Paris, Avignon) folgen im
letzten Abschnitt p. 413—613. In einem „die nationalen Gegen-
sätze und ihr Einfluß auf das große Schisma“ betitelten Paragraphen
p. 413—429 wird die Bedeutung der nationalen Antipathie zwischen
Franzosen und Italienern (bezw. Römern) für den Ausbruch des
Schismas beleuchtet durch einen anonymen französischen Traktat vom
Jahre 1378. Hier finden sich auch wertvolle Angaben über einige
andre kirchenpolitische Traktate der Zeit. Man ersieht daraus wieder,
wie wichtig, sowohl für die genauere Erkenntnis politischer Vorgänge,
wie für die der allgemeinen Stimmung und der Parteiansichten .der
Zeit eine systematische Bearbeitung dieses noch fast ganz brach-
liegenden Gebietes wäre. Der einzelne kann bei der Massenhaftigkeit
des Stoffs freilich hier nicht viel leisten. Der Unterzeichnete hofft
Kritiken. 103
aber demnächst mit Hilfe einer größeren Arbeitsorganisation für das
14. und 15. Jahrh. diese Aufgabe in Angriff nehmen zu können: als
Ergänzung der Aktenpublikationen und der chronikalischen Dar-
stellungen scheint eine umfassende derartige Publikation für die
Zeiten des Schismas und der konziliaren Bewegung sehr wünschens-
wert. Ehrle liefert p. 430—439 Beiträge zu einer Untersuchung der
politischen Schriften Johanns von Legnano. Daran schließen sich
p. 439—461 Quellen zur Geschichte der Unionsvorschläge 1394—98,
die von Avignon ausgingen, parallel den bekannten Vorschlägen der
Pariser Universität 1390—1397. Ferner erfahren wir neues über
die Vermittelungspolitik Peters von Ailli, aus einer Anzahl unge-
druckter Gutachten desselben aus den Jahren 1395—1403 (p. 462—
506). Die umfassendste Kritik, die seit Heinrichs von Langenstein
Epistola pacis an den Unionsversuchen geübt wurde, hat 1403 Ailli
geleistet in einer p. 494ff. abgedruckten Schrift, die nicht weniger
als 20 Unionswege aufzählt. — Die letzten Nummern, p. 506—613,
bringen kleinere Beiträge, die zum Teil aber nicht ohne ganz allge-
meinhistorisches Interesse sind, wie z. B. Nr. 7, p. 506—9 der Ab-
laßbrief Benedikts XIII. von 1397 mit einer interessanten Zusammen-
fassung der damaligen Ablaßlehre; zur Charakteristik der beiden lei-
tenden Staatsmänner Kastiliens in jener Zeit dienen Nr. 8 und 10;
Nr. 9, 13, 14 und 15 sind Aktenstücke über die zwei Belagerungen
des päpstlichen Palastes in Avignon 1398 und 1410, die Alpartil
mit durchmachte und deren erste er ganz ausführlich beschreibt. Die
Geschichte des Kriegswesens erhält hier manche Bereicherung; auch
über die Marine, dann weiter über Verwaltungseinrichtungen in
Avignon und anderen französischen Städten, über Sitten und Ge-
bräuche an der Kurie, wie an den Höfen, endlich über die diplomati-
schen Formen und das Gesandtschaftswesen, bieten die Chronik, wie die
Akten reichlich die detailliertesten Aufschlüsse. Auf diesen Wert für
die Rechts- und Kulturgeschichte, den diese Publikation hat, und den
man zunächst hier vielleicht nicht vermuten möchte, sei besonders
hingewiesen. Den Schluß des Anhangs, Nr. 16 bilden kulturhistorisch
sehr interessante Mitteilungen aus den Akten der großen Juden-
disputation in Tertosa 1413—1414, der merkwürdigsten und größten
derartigen Veranstaltung, die unter den Auspizien Benedikts XIIL
stattfand. Nr. 17 endlich enthält neue Berichte über die Versuche
Peter von Luna durch Gift zu beseitigen: der Kardinal Amidani, der
im Auftrage Alexanders V. von Konstanz aus nach Spanien ging,
scheint an diesen Plänen nicht unbeteiligt.
Nur mit dem lebhaftesten Danke können wir dieser großen, so
mühevollen, aber auch so überaus ertragreichen Publikation scheiden.
104 Kritiken.
Möchte im zweiten Bande recht bald aus diesem reichen, schönen
Stoff ein ebenso reiches Gesamtbild der Person Benedikts XIII. und
seiner Politik erstehen.
Leipzig. Richard Scholz.
Bruno Markgraf, Das moselländische Volk in seinen Weistümern
(Geschichtliche Untersuchungen, herausgegeben von Karl Lamp-
recht, vierter Band). Gotha 1907, XVI und 538 Seiten.
In denselben „geschichtlichen Untersuchungen“, in denen jetzt
die vorliegende Arbeit erschienen ist, brachte im Jahre 1904 Franz
Arens eine umfassende Arbeit: „Das Tiroler Volk in seinen Weis-
tümern“. Bausteine zu einer Geschichte der deutschen Volksseele
wollte Arens liefern, und Markgraf will das begonnene Werk fort-
setzen. Um eine Vergleichung mit Arens Ergebnissen zu erleichtern,
— so führt Markgraf im Vorwort etwa aus — und um denen, die
in der begonnenen Richtung weiter arbeiten wollen, die Wege zu
ebnen, habe er sich, mit Ausnahme der Behandlung des Rechts, an
die Disposition des Arens’schen Werkes gehalten.
Diese Anlehnung an die Arens’sche Disposition hat nun zu ihrer
ziemlich vollständigen Herübernahme geführt. Und zwar nicht nur
in ihrer Hauptgliederung — dagegen wäre wenig einzuwenden. Be-
fremden aber muß es, wenn auch die kleinsten Unterabschnitte, die
sich für Arens auf Grund seines Tiroler Materials ergeben haben —
und seine Disposition ist sehr eingehend bis in die kleinsten Einzel-
heiten — bei Markgraf wiederkehren. Unwillkürlich fragt man sich:
sollte bei neuer Behandlung eines auch noch so ähnlichen Stoffes die
Stellung eines selbständigen Bearbeiters seinem Stoff gegenüber nicht
irgendwie in neuen Gesichtspunkten sich geltend machen, und folg-
lich auch in der Disposition zum Ausdruck gelangen?- Und weiter.
Ist es, rein methodisch genommen, überhaupt denkbar, daß es zur
Lösung irgendeines Komplexes historischer Probleme zwei aus ganz
verschiedenen Gegenden des deutschen Sprachgebietes herrührende
Quellengruppen gibt, die auf alle, auch die kleinsten Einzelfragen,
befriedigende Antwort geben könnten? Diese Frage muß rundweg
verneint werden. So ergibt sich schon aus dieser Erwägung die
Vermutung, daß Markgraf sich einmal hat verleiten lassen, auf Fragen
zu antworten, für die ihm sein Material eigentlich nichts bietet, und
sich andererseits die Gelegenheit hat entgehen lassen, manchen inter-
essanten Gesichtspunkt aus dem mosselländischen Material heraus-
zuholen, zu dem die Tiroler Quellen Arens keinen Anhaltspunkt boten.
Mit einer gewissen Skepsis tritt man so an die Lektüre des Buches
selbst heran, und der Verfasser muß es sich gefallen lassen, wenn
Kritiken. 105
man hier eingehender nachprüft, wie weit hier wirklich Ergebnisse
selbständiger wissenschaftlicher Arbeit vorliegen, oder ob nicht auch
in der Darstellung eine über die statthaften Grenzen hinausgehende
Anlehnung an andere, in erster Linie an Arens, sich bemerkbar macht.
Die Einleitung scheint allerdings alle Befürchtungen zu zer-
streuen. Hier kommt der Verfasser auf sein Verhältnis zu Arens zu
sprechen. Dieser habe ihn angeregt; aber: „Grundverschieden ist der
Gegenstand der Untersuchung besonders dadurch, daß der Tiroler
Bauernstand frei, der moselländische unfrei war“ (5). Also nur eine
„Anregung“ liegt vor, im übrigen darf man bei der Grundverschieden-
heit der Gegenstände wohl auch grundverschiedene Ergebnisse er-
warten. Nur ist eins hierbei überaus bedenklich: die Behauptung,
der Tiroler Bauernstand sei generell frei, der moselländische unfrei
gewesen, ist eine so ungeheuerliche, daß sie eigentlich nur grenzen-
loses Staunen über die Kühnheit, mit der sie vorgebracht wird, er-
wecken kann. Für die zahlreichen unfreien Verhältnisse im Tiroler
Bauernstand braucht nur auf die Arbeiten Wopfners verwiesen zu
werden; andererseits darf daran erinnert werden, daß für einen Teil
des Mossellandes in jüngster Zeit völlige Freiheit des Bauernstandes
im 14. und 15. Jahrhundert proklamiert worden ist! In Wirklich-
keit dürften die Verhältnisse so liegen, daß sich in Tirol wie im
Mosellande die verschiedenartigsten Schattierungen von freien bis zu
wirklich unfreien Verhältnissen feststellen lassen. Dieser angeblich
prinzipielle Unterschied zerfließt also bei näherer Betrachtung in
nichts; zu den alten Befürchtungen tritt so nur eine weitere hinzu:
Geht wirklich die Feststellung dieses vermeintlichen Gegensatzes durch
die weitere Darstellung des Verfassers als leitendes Motiv — oder
handelt es sich nur um eine kurz hingeworfene Behauptung. Dann
aber erweckt sie an dieser Stelle beim Lesen nur die Erwartung auf
neue, von Arens abweichende Ergebnisse, ohne sie in der Ausarbeitung
erfüllen zu können.
Nun aber zur Darstellung selbst.
Der erste Abschnitt der Arbeit: „Äußere Bedingungen des Volks-
lebens“ hat allerdings nur die Überschrift mit Arens gemein. Statt
dessen fällt dem Kenner von Lamprechts Wirtschaftsleben die inner-
liche, oft auch formelle Verwandtschaft mit diesem Werke auf. Das
meiste ist diesem nacherzählt, manches direkt excerpiert. Auch der
1 Grosch, Das spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten Lande
am Mittelrhein; Gierkes Untersuchungen, H. 84, S. 81f. Den einschränken-
den Bemerkungen Wopfners (Zs. d. Sav.-Stift. G. A. 28, 482) kann ich nur
zustimmen, wenn auch der Ursprung unfreier Verhältnisse in anderer Rich-
tung gesucht werden dürfte.
106 Kritiken.
Stil des Verfassers ist hier stark von seinem Vorbilde beeinflußt, und
wo er einmal selbständige Sätze formuliert, fallen sie nicht gerade
sehr glücklich aus. So auf Seite 19: „Die Grundherren waren also
keineswegs ohnmächtig, sondern sehr mächtig.“ Gelegentlich kommt
es vor, daß Excerpte aus Lamprechts Arbeiten gebracht werden, die
in der Anordnung, die ihnen der Verfasser anweist, sich wider-
sprechen. So, wenn er im Anschluß an den Artikel „Bauer“ im
Handwörterbuch der Staatswissenschaften auf S. 14 feststellt, daß die
soziale Lage der Bauern seit dem 13. Jahrhundert eine gedrückte
war, während er gleich auf der folgenden Seite die für die Bauern
günstige Lage noch im 14. Jahrhundert andauern läßt.!
Mit dem ersten Kapitel des zweiten Abschnittes, welches die
Kräfte des Verstandes behandelt, kommen wir zu dem Teile der Ar-
beit, der bis in die einzelnen Unterabteilungen schon in der Dispo-
- sition seine nahe Verwandtschaft mit dem Buche Arens verrät. Aller-
dings bringt Arens die Darstellung der Schul- und Bildungsverhältnisse
auf dem platten Lande, mit dem Markgraf beginnt, an anderer Stelle;
im übrigen ist aber der Gedankengang bei Markgraf ganz der gleiche,
wie bei Arens. Wirklich nur der Gedankengang? Von der Be-
sprechung der „symbolischen Handlungen“ an spinnt Markgraf den
gleichen Gedankenfaden, wie sein Vorgänger, und gar bald fallen
schon im äußeren sonderbare Anklänge auf Der „Vorliebe für sinn-
liche, anschauliche Handlungen“ (A 46 M 65) folgt unmittelbar die
Behandlung des „dramatischen Moments“; als nächster Markstein an
der gemeinsamen Straße fällt die „episch-behagliche Breite‘ (A 47/48
M 67) auf. Das mag alles mehr zufällig, äußerlich sein. Einen
ganz anderen Charakter zeigt dagegen folgende Quelleninterpretation
Markgrafs, die sich unmittelbar anschließt: „So bestimmt das Weis-
tum Wetteldorf, der Kläger soll den Hofschultheißen zur Anbringung
der Klage suchen ‚einmahl, 2mahl, 3mahl für recht und zum 4ten
mahl uber recht‘ statt zu sagen: Dreimal für recht, das viertemal
über recht. Hier schwebt die Bewegung vor, das Nacheinander der
Handlungen, die Anschauung herrscht vor“ (M 67). Dem Referenten
war es erst ganz unerklärlich, wie aus dieser simplen Weistumstelle
solche Schlüsse gefolgert werden konnten. Das Rätsel löste sich
durch einen Vergleich mit Arens. Dort ist nämlich an der ent-
sprechenden Stelle (A 48) von „kontinuierlicher Bewegtheit“, „Vor-
1 Hdw. d. Staatsw. 2. Aufl. 2, 341 Sp. 1. — Lamprecht, Dt. Wirtschafts-
leben I, 1239.
? Z. B. der Anfang des Absatzes 2 von S. 44 bei Arens und der An-
fang von Absatz ı auf S. 64 bei Markgraf. A bedeutet weiterhin Arens,
M Markgraf.
Kritiken. 107
gängen im Nacheinander“ und bald auch von der „Freude am Aus-
malen des Falles“ die Rede. Hier liegt also der Fall so, daß eine
Behauptung des Verfassers, die eine Quelleninterpretation zu sein
vorgibt, aus fremden Gedankenmaterial entlehnt ist. Bei weiterem
Lesen mehren sich die fatalen Beobachtungen. Man vergleiche nur:
A 51/52. Wir handeln jetzt M. 68. Wir sehen nun weiter
von der Bedeutung der Anschau- : auf die Bedeutung der Anschauung
ung schlechthin. | im allgemeinen.
Und dann beobachte man, wie M. in der weiteren Ausführung
dieses Punktes den ganzen Wort- und Gedankenschatz seines Vor-
bildes übernimmt (Verlangen nach dem Auffälligen, Bunten; humo-
ristisch einwirken; Phantasie macht sich im Natur- und Menschen-
leben geltend). Schrieb M. im ersten Kapitel oft den Stil von Lamp-
rechts Wirtschaftsleben, so redet seine Feder hier in Arens’schen
Zungen.
Das Hinübernehmen ganzer Sätze wird immer ungenierter. Nur
ein paar besonders hervorstechende Fälle seien in Reihenfolge des
weiteren Vergleiches beider Autoren wiedergegeben.
A 54/55. Diesen Erscheinungen M72. Eine verwandte Erschei-
verwandt ist es, wenn zwei Vor- | nung ist es, wenn Gegenstände die
gänge, dieihrer Natur entsprechend | einen nicht sichtbaren Zusammen-
nacheinander erfolgen müßten, in | hang haben, in concreto einander
simultaner Beiordnung gefordert nahegebracht werden. .... wenn
werden. ..... zur Erklärung der talionsartig gestraft wird.
Talion.... |
A 55. Am radikalsten äußert | M 72/73. Am deutlichsten und
sich das Verlangen nach äußer- | konsequentesten zeigt sich das Be-
licher Betonung der Zusammen- | dürfnis nach äußerlicher Darstel-
hänge in der Abart der Reziprozi- | lung innerer Zusammenhänge in
tät, die Wesensgleichheit zwischen | dem Verlangen nach Reziprozi-
Aktion und Reaktion fordert. tät. .... Wo Aktion, da Reaktion.
A 56. Unter den ... zur Ab- M 73. Aus dem Mangel an
straktion wenig geneigten Geistes- Abstraktionsvermögen entspringt
zuständen konnte der Begriff... | weiter die wenig entwickelte Fähig-
einer Institution nicht hoch ent- | keit, den Begriff einer Institution
wickelt sein. zu fassen.
A 59. negative Abgrenzung M 75. negative Abgrenzung
(des „mittelmäßigen“) (des „mittelmäßigen“)
A 63. Entfernungen werden M 79. Entfernungen werden
gern durch Andeutung einer Be- | gern durch eine Bewegung und
wegung ausgedrückt. deren Erfolg ... beschrieben.
108 Kritiken.
À 64. Auch die Zeit ist nicht | M 82. Auch die Zeit ist nicht
völlig systematisch bezwungen. , völlig systematisch bezwungen.
A 66. An dieser Stelle scheint M 85. Wir betreten ein anderes
` mir ein Einschnitt geboten. ...
Das Gedankenmaterial aber, selbst
in subtilster Gestalt, hat für sich
keinen Daseinswert. Es muß über-
blickt und in innere Verbindung
Gebiet. Wir beschäftigen uns in den
letzten Abschnitten mit der geisti-
gen Verarbeitung und Beherrschung
des Anschauungsmaterials..... Im
folgenden wollen wir untersuchen
gebracht werden. In dieser Rich- | sein Operieren mit Gedanken
tung: Operieren mitGedanken | „in die Breite“ und „in die
„in die Breite“ und „in die ! Tiefe.“
Tiefe“, soll sich unsere Unter- | Der geistige Gesichts-
suchung jetzt bewegen. kreis....
Einen weiteren geistigen Ge-
sichtskreis... |
An dieser Stelle schiebt Markgraf ein paar Seiten ein, die —
wenigstens in diesem Zusammenhang — keine Analogien bei Arens
finden. Bei der Schilderung des engen Horizontes der Bauern findet
er Gelegenheit, ein paar persönliche Anekdoten zum besten zu geben
(86, 87) — dann stoßen wir wieder auf Excerpte aus Lamprechts Wirt-
schaftsleben, nämlich bei der Darstellung der Geschichte der „hundert-
schaftlichen Markgenossenschaft“ (87). Es folgen ein paar Streiflichter
auf Kriegswesen und Gerichtswesen, die sich auch zum guten Teil als
aufgefangene Strahlen aus der Sonne des Lamprechtschen Vorbildes
erweisen — dann aber findet er mit den Worten: „Soviel über das
Operieren mit Gedanken in die Breite“ (95) den Weg zu Arens
zurück. Die Marschroute wird wieder ganz die gleiche. Zunächst
wird der „Formalismus“ (A68f, M96f) erledigt. Dann wird die
„sachliche Gebundenheit“ (A 71, M 98) behandelt. Und hier stoßen
wir zum ersten Male in Markgrafs Darstellung auf einen Hinweis
auf Arens. Er will nämlich „die geringe Tiefe des Denkens“ „mit
Arens“ als „sachliche Gebundenheit“ bezeichnen. Dies ist m. W.
das einzige Mal, wo M. bei einer seiner zahllosen Übernahmen
ganzer Gedankenreihen in diesem Kapitel seine Quelle bezeichnet.! In
dieser Isoliertheit verschleiert der einzelne Hinweis auf Arens mehr
das wirkliche Verhältnis, als daß er es klar zugebe; unmittelbar dar-
auf werden dann auch Arens’ Worte und Gedanken wieder ohne Ver-
weise gebracht: „reziproke Denkweise“, „für jede Handlung eine
1 An einer anderen Stelle, S. 105, hält es M. doch für nötig, einen
ganzen Satz, den er aus Arens übernimmt, in Anführungsstriche zu setzen
— doch ohne Angabe der Quelle.
Kritiken. 109
Gegenhandlung“ (A 71/72, M 98); die Stichworte „Konservativismus“
und „Fähigkeit des kausalen Denkens“ (A 72, 73, M99) bezeichnen
die nächsten gemeinsamen Leitmotive. Für die Darstellung der „po-
litischen Klugheit“ (M 76) hat Markgraf zwar nur nichtssagendes
Material; da sich aber Arens an dieser Stelle (A 76) eingehender
über die „politische Kunst“ seiner Tiroler Bauern äußert, darf das
Stichwort bei Markgraf nicht fehlen. Der nun folgende Abschnitt
über das „prophylaktische Denken“ (A 77—80, M 102—105) ist
nach Gedankeninhalt und Wortschatz ausschließlich geistiges Eigen-
tum Arens’; doch die Feststellung dieser und weiterer Übereinstim-
mungen darf wohl unterbleiben; nur aus dem Ende des Kapitels, in
dem die Sprache behandelt wird, sei noch eine Stilprobe gegeben:
A 88/89. Der entscheidende
Umschlag fällt in die Mitte des
M 112. Einen Wendepunkt be-
deutet im allgemeinen etwa die
16. Jahrhunderts. Die Quellen des | Mitte des 16. Jahrhunderts; vorher
14. und 15. Jahrhunderts drücken | lieben es die Weistümer meist, sich
sich kurz und herb aus, sie scheuen | kurz und straff, zuweilen schroff
keine Derbheit, bewahren in ihrer | auszudrücken, wortkarg und dra-
Schweigsamkeit immer einen Ton | stisch; dazu spricht Selbstbewust-
schlichten Stolzes ........ Das | sein, zuweilen Trotz aus schlichtem
wird im 16. Jahrhundert anders. | Wort. Seit der zweiten Hälfte des
Die Höflichkeitsformeln gegen die | 16. Jahrhunderts wird die Sprache
wohledlen und gestrengen Amts- : breit, bombastisch; man ist devot
personen beginnen sich zu häufen; , vor der „hohen Obrigkeit.“ ...
die Sprache wird bedächtig und | Die Höflichkeitsfloskeln gegen die
überlegt, sie argumentiert und mo- | ehrenfesten usw. Amtspersonen
ralisiert. .... Fremde Begriffe | kommen auf; man argumentiert und
dringen ein, die Sprache wird ein | moralisiert..... Fremdworte schlei-
anderes Material, als sie einst | chen sich in größerer Zahl... ein;
war, schärfer und biegsamer wohl, : ... die Sprache wird flüssiger, ge-
aber geschwätzig und überladen. schmeidiger, aber auch geschwätzig
Doch hat ihre behagliche, selbst- | und überladen. War früher die
gefüllige Art einen eigenen Reiz. | Sprache insofern breit, als man die
Materie nicht begrifflich be-
| herrschte, so ist sie es nun aus
` Selbstgefälligkeit.
Nach solchen Feststellungen darf man wohl füglich auf die Lek-
türe der weiteren Kapitel des Markgrafschen Buches, wenigstens so-
weit sie in der Disposition bereits ihr Abhängigkeitsverhältnis ver-
raten, verzichten. Man sieht — alle Befürchtungen, die sich bereits
bei Besprechung der Disposition und der Einleitung ergaben, haben
110 Kritiken.
sich erfüllt, und zwar aufs bedenklichste erfüllt. Konnte man sich
bei Besprechung des ersten Kapitels mit der Feststellung einer, aller-
dings reichlich weitgehenden, Abhängigkeit von Lamprechts Wirt-
schaftsleben begnügen, so ist hier ein weit schärferes Urteil unbedingt
geboten. Die Arbeit erhebt durch das Gewand, in dem sie erscheint,
Anspruch auf einen wissenschaftlichen Charakter; und da muß
festgestellt werden: ein solches Verfahren, wie es sich Markgraf
der Arens’schen Arbeit gegenüber gestattet, das eine so absolute
Abhängigkeit von seinem Vorbilde verrät, ist wissenschaftlich durch-
aus unerlaubt, und der Arbeit muß somit der wissenschaftliche Cha-
rakter abgesprochen werden. Denn Selbständigkeit ist erste Grund-
voraussetzung jeder wissenschaftlichen Tätigkeit. Unwillkürlich drängt
sich der Vergleich mit der Schaumkellschen Arbeit über die Ge-
schichte der deutschen Kulturgeschichtschreibung etc. auf, die 1905
als Preisschrift der Jablonowskischen Gesellschaft zu Leipzig erschien.!
Es bliebe jetzt noch übrig, den Teil der Arbeit zu besprechen,
der nach des Verfassers eigener Angabe schon in der Disposition von
Arens abweicht: den letzten Abschnitt über das Recht. Und doch
glaubt der Referent, auch hiervon absehen zu können. Denn einmal
hat eine ganz fiüchtige Durchsicht ergeben, daß auch hier das Arens-
sche Vorbild eine höchst gewichtige Rolle spielt; also müßte man
auch hier wieder erst im einzelnen das Verhältnis zu Arens und
etwaigen anderen Vorbildern feststellen. Neues dürfte dabei kaum
mehr zutage kommen. Dann aber hat die Art, wie der Verfasser
zu zwei wissenschaftlichen Problemen Stellung genommen hat, dem
Referenten die Überzeugung gegeben, daß man von selbständigen Ur-
teilen des Verfassers, die man erst mühsam aus dem Trümmerhaufen
fremder Urteile herausholen müßte, nicht viel zu erwarten hat. Ganz
richtig gibt zwar der Verfasser die beiden verschiedenen Ansichten
über die Entstehung der herrschaftlichen Allmendehoheit wieder (218,
219). Aber anstatt den Gegensatz der beiden Auffassungen, die
einen grundverschiedenen EntwicklungsprozeB voraussetzen, zu er-
fassen und sich nach der einen oder andern Seite hin zu entscheiden,
1 Herman Nohl in den Forsch. z. Brandenburg u. Preuß. Gesch. 19,
288 ff.
? Man beachte nur, wie sich die Ausführungen über „Zweck und
Natur der Strafe“ (A 386ff; M 411ff.) in beiden Arbeiten an folgenden
Stichworten aufreihen: Vergeltung, Prinzip der Vernichtung, Abschreckungs-
zweck, Besserungstheorie, Schadenersatz, Zweck im Rechte, Erhaltung des
Bestehenden, Schutz der Schwachen. Tendenz der Prophylaxe (von M. ver-
wässert in: „Entfernung des Übels“), Mittel zur Macht, Bittere Not-
wendigkeit.
Kritiken. - 111
formuliert er sein Urteil in dem ganz verschwommenen und nichts-
sagenden Satze: „Mir scheint, daß meist beide Faktoren, Allmende-
obereigentum und grundherrliche Gerichtsbarkeit, zusammengewirkt
haben zur Erreichung der grundherrlichen Markherrlichkeit.“ Eben-
sowenig zeigt sich der Verfasser bei der Beurteilung der Gehöfer-
schaften fähig, die Unterschiede zweier Anschauungen herauszufühlen.
Zwar bekennt er sich zu Lamprechts Auffassung und schildert die
Gehöferschaften als Betriebsgenossenschaften auf grundherrlichem Rott- `
land dessen gemeinsamer Besitz im 14. Jahrhundert entschieden sei.
Das hindert ihn aber nicht, ein paar Zeilen weiter aus den an anderer
Stelle dargelegten Ausführungen des Referenten, die von ganz an-
deren Voraussetzungen ausgehen, einen Satz herauszureißen: „Und
noch (!) im 17. und 18. Jahrhundert konnten verschiedene Gemeinden
des westlichen Hunsrücks, um den aus der zunehmenden Parzellierung !
erwachsenden wirtschaftlichen Gefahren entgegenzuwirken, zu vollem
Agrarkommunismus ... übergehen.“ Ein dazwischen geschobener Satz,
der mit dem inhaltsreichen Wort „Entwicklungsgeschichtlich“ beginnt,
soll hier die Aufgabe lösen, ganz heterogene Dinge in friedlicher
Harmonie zu vereinen. (24f.)
Von solcher Urteilslosigkeit wird man kaum fördernde Belehrung
über „das Recht“ erwarten dürfen.
Irgendwie sachlich zu den hier behandelten Problemen Stellung
zu nehmen, bot sich bei dem ganzen Charakter des Buches keine
Gelegenheit. Die rein prinzipiellen Bedenken, die Wopfner über die
Verwendung der Weistümer zum Studium der Geschichte der Volks-
seele bei Besprechung der Arens’schen Arbeit? vorgebracht hat, würden
bei Markgraf um so gewichtiger zu erheben sein, als die ihm vorwiegend
zu Gebote stehenden Drucke bei Grimm gerade in ihrer chrono-
logischen Fixierung weit unzuverlässiger sind, als die Tiroler Weis-
tümer, die in unvergleichlich gesicherterer Ausgabe vorliegen —
und weil die eigene Kritik des Bearbeiters schweigt. In Ergänzung
von Wopfners Ausführungen möchte der Referent abschließend an
ein Wort Gotheins® erinnern: „Es ist unwissenschaftlich, durch Weis-
tümer zu wandeln wie durch eine Wiese, um die Blumen der Rechts-
altertümer zum Strauß zu pflücken, es ist willkürlich, jede Einrich-
tung, die ein altertümliches Ansehen hat, wie die Strenge des
Familienrechts, Gebundenheit des Erbganges und des Verkehrs auch
ins graue Altertum zurückzudatieren. Die allgemeinen Gesetze des
Fortschreitens gelten auch für den Bauernstand.“
1 Natürlich des Hufen-(Flur-)landes, nicht des Beunde-(Rott-)landes.
? Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 28, 166 ff.
® Zs. f. Gesch. d. Oberrh. NF 1, 816 (1886).
112 Kritiken.
Eine Rezension der vorliegenden Arbeit im „Literarischen Zentral-
blatt“ (Jg. 1907 Sp. 1529f.), mit dem Zeichen „O...“, versichert, der
Verfasser habe seine Aufgabe „in vollkommener Weise gelöst“; seine
„fleißige und zuverlässige Arbeit“ werde „überall die ihr gebührende
Anerkennung finden“. Es ist bedauerlich, daß solche Werturteile
ohne jede Sachkenntnis niedergeschrieben werden.
Leipzig. Fritz Rörig.
D. Dr. G. Bossert, Sebastian Lotzer und seine Schriften.
Memmingen 1906. 64 S. 1 M.
Das vorliegende kleine Schriftchen ist der Abdruck eines Auf-
satzes aus den „Blättern für Württemb. Kirchengeschichte. 2. Jahr-
gang. 1887. Nr. 4ff“, mit dem der bekannte Reformations- und
Kirchenhistoriker seiner Zeit auf die Persönlichkeit eines Mannes aus
dem Württemberger Lande aufmerksam machen wollte, der bis dahin
so gut wie unbekannt für die Frühzeit der evangelischen Bewegung
in Horb, dann aber vornehmlich für die Geschichte Memmingens und
die des Bauernkrieges eine gewisse Bedeutung zu haben schien. Von
den verschiedenen Schriften, von Baumann, Wilhelm Vogt, Radlkofer,
die damals mehr oder minder eingehend sich mit dem Kürschner
Sebastian Lotzer beschäftigten, war diese Abhandlung sicher die tief-
greifendste. Bossert, dessen Feder wir ja eine Fülle von Mitteilungen
verdanken, die sich durch seltene Kenntnis der zeitgenössischen wie
der späteren Literatur auszeichnen und zumeist zudem auf archiva-
lische Studien zurückgehen, wußte Lotzer noch in anderer Weise wie
jene Forscher die Stellung in der Zeit anzuweisen, seiner Individualität
neben den andern gerecht zu werden. Wenn er dabei zu dem gleichen
Resultat mit jenen kam, daß nämlich in diesem Manne der Verfasser
der 12 Artikel des Bauernprogramms zu sehen sei — obwohl er be-
tonte, daß Lotzer alles andere eher als ein originaler Kopf gewesen
wäre —, so ging er wie jene von der so gut wie allgemein geteilten
Ansicht aus, daß nur in Memmingen das Bauernprogramm entstanden
sein könne: da Schappeler, den man bislang für den Verfasser hielt,
aus guten Gründen dafür nicht mehr gelten konnte, so blieb aus dem
Memminger evangelisch gesinnten Kreise nur dieser Kürschner übrig,
dessen Schriften und dessen Anschauungen die These zudem zu stützen
schienen.
Der Aufsatz blieb weiteren Kreisen so gut wie unbekannt.
Soweit ich mich entsinne, ist er von Alfred Götze für die bio-
graphische Einleitung zu seiner Ausgabe von „Sebastian Lotzers
Schriften“ (Leipzig 1902) nicht verwertet worden. Auch mir war er,
als ich mich mit der Frage nach dem Verfasser der 12 Artikel be-
Kritiken. 113
schäftigte, nicht zugänglich. So sollte man also meinen, daß ein
neuer Abdruck desselben von der Wissenschaft mit Dank begrüßt
werden müsse? Einesteils gewiß, insofern noch jeder Forscher dieses
Schriftchen neben Götzes Einleitung wird benutzen müssen. Andernteils
aber heißt es doch gar zu lokalpatriotisch handeln (der Herausgeber,
ein Dr. J. M. (Julius Miedel?) ist wohl — vgl. S. 13 Anm. — der
Memminger Stadtbibliothekar), nun ohne jede kritische Auseinander-
setzung mit den Arbeiten von Götze und mir eine in allem Wesentlichen
veraltete Anschauung über die Entstehungsgeschichte der 12 Artikel
wortgetreu wieder abzudrucken, um damit die maior glona der Reichs-
stadt Memmingen ganz sicher zu stellen. Ich meine, der verehrte
Herr Verfasser wäre nur berechtigten Wünschen entgegengekommen,
wenn er, bevor Herr Dr. J. M. von ihm die Erlaubnis zum Wieder-
abdruck erhielt, den Zweifel beseitigt hätte, ob man wirklich immer
noch die Memminger Eingabe zeitlich vor den 12 Artikeln ansetzen
muß, nachdem wir beide uns dagegen ausgesprochen haben, ob man
weiter nach all den Argumenten, die ich gegen die oberschwäbische
Heimat der 12 Artikel vorgebracht hatte, nicht doch wo anders als
hier wird suchen müssen. Ich will mich hier um so weniger auf
alle diese Fragen von neuem einlassen, als ich in einem größeren
Werke: „Der deutsche Bauernkrieg. Untersuchungen über seine Ent-
stehung und seinen Verlauf“, das im Oktober des Jahres 1907
im Verlage von Niemeyer in Halle erschien, im größeren Zusammen-
hange nochmals auf sie eingegangen bin (S. 883—118) und sich aus
meinen Ausführungen dort ergeben dürfte, daß es sich bei den be-
rührten Fragen nicht um Doktorfragen oder Fragen des Eigensinns
handelt, die man souverän erledigt. Wenn ich mit diesem Hinweise
nicht abbreche, so geschieht es nur, um wenigstens noch eine sach-
liche Bemerkung zu Bosserts psychologischer Analyse zu machen, die
diese vielleicht noch zu verschärfen in der Lage ist. Wer Lotzers
Schriften unbefangen liest, wird sich des Eindrucks nicht erwehren
können, daß aus ihnen ein Agitator spricht, ein Agitator zwar im
edleren Sinne des Worts, dem es wesentlich nur darauf ankam, für
das Evangelium Propaganda zu machen, aber doch eben ein Agitator,
der an die niedrigsten Leidenschaften und Triebe andauernd erinnert,
für den auf der einen Seite nur Licht, auf der andern nur Schatten ist.
Hier das reine Evangelium und seine Vertreter, die für ihrer Seelen
Sceligkeit weltliche Dinge nicht brauchen, dort das reiche Priestertum,
die reiche katholische Kirche, die immer noch nicht genug an welt-
lichem Besitze hat! Es ist die Logik des einfachen, ungelehrten
Mannes, hinter dem Widerstande gegen das, was ihm wert und teuer
ward, immer nur Interessen dieser Art zu wittern; die Anregung dazu
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 8
114 Kritiken.
gab ihm neben der Lektüre vor allem von Luthers Schriften (so
neben Bossert auch Kolde in den Beiträgen zur Bayrischen Kirchen-
geschichte 1903 S. 96) die in den Städten schon lange genührte Ab-
neigung gegen die Klöster. Zwei Seelen sind es, die in seiner Brust.
wohnen. Das muß man sich vergegenwärtigen, um diesen Laien-
prediger, um seine Stellung zur Reformation und Revolution ganz zu
begreifen. Ich will nicht sagen, daß Lotzer wußte, daß seine Schrif-
ten neben den höchsten auch die niedrigsten Leidenschaften weckten.
Aber ein Zweifel an dieser Wirkung kann nicht bestehen. Bossert
ist sich augenscheinlich dieser Tatsache nicht bewußt geworden; ich
erkläre mir daraus, daß er Lotzers Schriften mit der Einleitung zu
den 12 Artikeln in Zusammenhang bringen konnte. Gewiß läßt sich
die Tendenz der 12 Artikel in Lotzers Entschuldigung der Stadt
Memmingen ebenfalls entdecken: hier wie dort die Wendung gegen
die Lästerer des Evangeliums und gegen die Anklage auf Ungehorsam
wider die Obrigkeit! Doch, abgesehen davon, daß sich, naturgemäß,
derlei Tendenz auch in anderen Schriftstücken der Zeit nachweisen
läßt (vgl. Hubmaiers Entschuldigung und Klag der Stadt Waldshut
aus dem Januar 1525 [Histor. Zeitschrift 91 S. 22] und die ganz
ähnlichen Worte der Abwehr gegen die Verleumdung des Evangeliums
von seiten Hans von Schwarzenbergs 1524 [E. Herrmann, Schw. S. 84
und jetzt auch Willy Scheel, Schw. S. 156 |), — Lotzers Schriften ent-
halten daneben eben noch ein Moment der Aggressive gegen alle
Widersacher des Evangeliums, gegen die Bauchprediger, als welche
sie dem Memminger Kürschner allein erscheinen, das den 12 Artikeln
fehlt, obwohl in dem Bauernprogramm dafür gewiß Platz gewesen
wäre. Die Sprache der 12 Artikel ist nicht nur „abgerundeter, ein-
facher und allgemein verständlicher“, als die Lotzersche zu sein pflegt
(so Bossert S. 57), sie ist vor allem maßvoller und edler — und das
sollte man hinfort nicht mehr übersehen.
Nachschrift.
In der „Allgemeinen deutschen Biographie“ LII. Band S. 97—102
(Nachträge — 1899) ist Bossert neuerdings auf Lotzers Leben ein-
gegangen. Er bringt hier einige Ergänzungen zu seinen Angaben,
berichtigt an einzelnen Stellen die von Götze, und geht schließlich
auch naturgemäß auf Lotzers Anteil an den 12 Artikeln ein, der ihm
nach Götzes Feststellung, daß der Urdruck der 12 Artikel von dem-
selben Drucker wie die meisten Schriften Lotzers stammt, der größt-
mögliche zu sein scheint. „Es ist nur noch die Frage, ob sie nur
Privatarbeit Lotzers sind (Götze) oder ein mit den Bauern verab-
redetes offizielles Programm (Baumann). Eine Auseinandersetzung
Kritiken. 115
mit meinen, übrigens in der Bibliographie notierten Arbeiten findet
sich nicht, so daB ich dem, was ich kritisch bereits zu Bosserts Schrift
bemerkte, nichts hinzuzufügen habe.
Königsberg i. Pr. Wilhelm Stolze.
Gentz und Wessenberg. Briefe des Ersten an den Zweiten,
Mitgeteilt von August Fournier. Wien und Leipzig bei W.
Braumüller 1907. 162 S.
August Fournier teilt in diesem Bändchen wertvolle Briefe Gentz’
an den österreichischen Staatsmann Johann von Wessenberg mit, die
kürzlich in dem Wiener H. H. und St.-Archiv aufgefunden worden
sind. Sie zerfallen nach der Zeit ihrer Absendung in drei Abschnitte,
(Aus Österreichs Notjahren 1809—1810, Zu Gentzens politischen
Wandlungen 1813—1819, Gentz wider Metternich 1831 — 1832), deren
jedem der Herausgeber eine erläuternde Einleitung vorausgeschickt
hat. Die Briefe des Jahres 1809 sind Stimmungsbilder aus den
Wochen des Krieges; sie zeigen, nachdem einmal die Offensive ge-
scheitert war, die Stellungnahme Gentz’ für den Frieden, wie sie uns
schon früher A. Fournier (Deutsche Rundschau XIII) geschildert hat.
Bemerkenswert sind die Klagen über die schlechte öffentliche Meinung
in Wien, mit der Stadion wie später während der Befreiungskriege
Metternich zu kämpfen hatte. Die Briefe des Jahres 1810 geben
ausführliche Aufschlüsse über die Finanzschwierigkeiten der Zeit nach
dem Kriege und die vergeblichen Versuche, ihnen zu entgehen. Be-
merkenswert ist Gentz’ Haltung gegenüber der österreichischen Heirat
Napoleons, die ihm als Mensch höchst unsympathisch ist, die er aber
„als Staatskundiger“ billigen muß, ebenso wie Metternichs Bemühungen
um den Frieden zwischen England und Frankreich, die Gentz als den
Hauptzweck der Reise des Ministers nach Paris im Jahre 1810 bezeichnet.
Der zweite Abschnitt (1813—1819) zeigt uns Gentz in enger Verbindung
mit Metternich. Er unterstützt dessen Versuch, durch österreichische
Vermittlung im Jahre 1813 den Frieden herzustellen und dafür auch
England zu gewinnen durch Briefe nach England, die J. von Wessen-
berg dorthin mitnimmt. Besonders bemerkenswert ist der lange Brief
an Makintosh (5. Februar), den F. im Anhang abdruckt, durch seine
übertrieben pessimistische Schilderung der Lage des Kontinents. Man
wird sich hüten müssen, aus diesem Briefe wieder allerhand Schlüsse
auf die mangelnde Voraussicht Gentz’, auf sein Nichtverstehen popu-
lärer Bewegungen zu ziehen. Der Brief ist nichts weiter als ein
diplomatisches Aktenstück, das den bestimmten Zweck verfolgt, Eng-
land für den Frieden zu gewinnen. Freilich wurde der Brief nicht
bestellt, da Wessenbergs Sendung schon vor seinem Eintreffen in
8*
116 Kritiken.
London als gescheitert betrachtet werden konnte. Nicht ganz kann
man dem Herausgeber zustimmen, wenn er die österreichische Politik
im Jahre 1813 bis zum Ausbruch des Krieges mit Frankreich eine
„schwankende“ nennt. Klar geht aus allen Äußerungen Gentz’ vor
und nach der Schlacht bei Lützen bis zum Kongreß von Prag die
Absicht Metternichs hervor, Napoleons Vorherrschaft ın Deutschland
durch eine bewaffnete Vermittlung zu beseitigen und eine übertriebene
Machtstellung Rußlands dadurch hintenanzuhalten. Wie sehr die
finanzielle Not bei dieser Politik mitgesprochen hat, und ebenso der
Mangel an ausreichender Rüstung, ist bekannt. Daß der Erfolg Napo-
leons bei Lützen diese Politik geführdete und Gentz ihn deshalb beklagt, ist
nur natürlich. Die Hartnäckigkeit des Korsen und Englands zwang
Österreich, sich der Koalition anzuschließen; inzwischen war es Metter-
nich gelungen, die diplomatische und militärische Oberleitung der
Koalition Österreich zuzuschieben. — Die Briefe der folgenden Jahre
zeigen Gentz als Frondeur gegen die Reaktionsstimmung der Wiener
Gesellschaft, sie zeichnen sich durch die unbefangene Würdigung der
französischen konstitutionellen Verhältnisse aus und enthalten vieles
Wertvolle über die Finanzfragen in Frankreich und Österreich. Falsch
wäre es aber auch hier, anzunehmen, weil Gentz gegen die Reaktion
in Frankreich auftrat, die das Friedenswerk des Jahres 1815 nur ge-
fährden konnte, habe er logischerweise auch für konstitutionelle
Ideale in Deutschland oder gar in Österreich eintreten müssen. Ein
solcher Doktrinarismus lag Gentz ganz fern, er war ebensowenig ein
Reaktionär wie ein Liberaler trotz seiner stark „liberalen“ Äußerungen
in diesen Briefen und denen des letzten Abschnitts. Was ihm für
Frankreich im Interesse Österreichs und des Bundes gut schien, das
übertrug er nicht einfach auf deutsche und österreichische Verhältnisse
und was in Deutschland möglich war, paßte deshalb noch nicht auf
die Donaumonarchie. Die Politik, die Metternich und Gentz in der
Reaktionsepoche trieben, war nüchterne österreichische Machtpolitik, die
auch die innere Einrichtung der andern europäischen Staaten möglichst im
Interesse der äußeren und inneren Politik Österreichs zu bestimmen
suchte. Aber auch hier hat Gentz, wie die Briefe des letzten Ab-
schnittes zeigen, jeden Doktrinarismus der Reaktion von sich fernge-
halten; er unterstützte im Gegensatz zu Metternich und Kaiser Franz
die Bemühungen Wessenbergs in London, dem revolutionären belgischen
Staat zu einer selbständigen Gestaltung zu verhelfen. In Hinsicht der
deutschen und österreichischen Verhältnisse blieben seine Anschauungen
dann völlig unberührt, ohne daß er sich für alle Ewigkeit auf anti-
konstitutionelle Doktrinen festgelegt hätte. Man wird sich, besonders
nach der Lektüre dieser Briefe, daran gewöhnen müssen, die Legende
Kritiken. 117
von dem reaktionären Obskurantismus Gentz’ ebenso wie das junker-
liche Wort Steins von dem „verfaulten Herzen“ und dem „vertrock-
neten Gehirn“ definitiv ad acta zu legen. Daß Gentz nicht etwa
nur um der liberalen Gesinnung Wessenbergs willen selbst in
liberaler Tonart dem Freunde schreibt, diesen Gedanken hat der ver-
dienstvolle Herausgeber schon zurückgewiesen. Der Grund wäre
auch nicht ersichtlich, denn Gentz besaß mehr Einfluß als Wessenberg.
Als kleine Korrekturen mögen hier noch stehen: Zu S. 3 es be-
stand schon seit 1803 ein reger Briefwechsel der beiden Männer.
S. 52 Z. 1. v. o. 14. April statt 11. April. S. 99 die Bemerkung über
den Verzicht auf „la rive gauche du Rhin“ kann sich nicht auf den
Breisgau beziehen. Anm. 2.
Freiburg i. Br. F. C. Wittichen.
118
Nachrichten und Notizen I.
Gleichzeitig mit dem Historikertage zu Dresden fand am 3. bis 7. Sep-
temper 1907 die VIII. Konferenz von Vertretern landesgeschicht-
licher Publikationsinstitute unter dem Vorsitze von Oberregierungsrat
Dr. Ermisch und Regierungsrat Dr. Lippert statt. Zunächst berichtete gemäß
einem auf der Stuttgarter Tagung der Konferenz getaBten Beschlusse Pro-
fessor Kötzschke-Leipzig über interne Fragen der Organisation der
Konferenz. Dr. Armin Tille sprach über die Veröffentlichung von
Quellen zur städtischen Wirtschaftsgeschichte und trat dafür ein,
die Erschließung dieser Quellen grundsätzlich bis in die neuere Zeit
(17.—19. Jahrh.) auszudehnen, dabei tunlichst das gesamte Wirtschaftsleben
ins Auge zu fassen, außer der Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftspolitik
auch die Einzelwirtschaft des Bürgers zu erforschen und demgemäß die
aus dem privatwirtschaftlichen Betriebe erwachsenen Schriftstücke zu be-
rücksichtigen. Dr. Overmann-Erfurt behandelte die Grundsätze für
Publikation von Quellen zur städtischen Rechtsgeschichte:
außer den Stadtrechten i. a. S. solle auch das Material zur Geschichte der
Stadtverfassung und Stadtverwaltung aufgenommen, bei kleineren Städten
auch das die Zünfte und das Gewerbewesen betreffende angegliedert
werden; die Publikation sei bis zum Untergang der alten Stadtverfassung
im 18/19. Jahrh. auszudehnen, ein Stadtplan nebst Karte der Gemarkung
sei beizugeben. Diese Grundsätze fanden die Billigung der Versammlung.
Zahlreichen Besuches erfreute sich die auf Anregung des Sekretariates der
Konferenz veranstaltete Ausstellung von Karten zur Geschichte der
sächsischen Kartographie von Humelius und M. Oeder im 16. Jahrh.
bis in die neueste Zeit und zur Erläuterung der historisch-geogra-
phischen Arbeiten im Königreich Sachsen, die von Archivrat Dr.
Beschorner-Dresden aufs sorgsamste vorbereitet worden war und in aus-
führlichem Vortrag erläutert wurde; zum Verständnis des hier gebotenen
diente auch eine von der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte
überreichte Broschüre über die historisch -geographischen Arbeiten im
Königreich Sachsen, Leipzig 1907. Den Schluß der Konferenzverhandlungen
bildete die Beratung über Anlage und Aufgaben mittelalterlicher
Regestenwerke. Sie war durch eine Umfrage bei den größeren Archiven
des deutschen Sprachgebietes, über ihre Urkundenbestände sowie durch die
Tätigkeit des in Stuttgart eingesetzten Ausschusses vorbereitet worden.
Gutachten von Professor Rietschel-Tübingen und Privatdozent Dr. Stein-
acker-Wien nebst Zusatzbemerkungen von Professor Redlich-Wien, Professor
Schulte-Bonn und Professor Kötzschke-Leipzig waren erstattet und auf
Grund derselben von dem Ausschusse Leitsätze aufgestellt worden. In der
Diskussion regte Professor Lamprecht an, die Erschließung und wissen-
schaftliche Ausnutzung des Urkundenschatzes durch photographische Re-
produktion sämtlicher Urkunden bis etwa 1250, bezw. 1270 zu fördern und
dazu finanzielle Mittel vom Deutschen Reiche und der österreichischen
Nachrichten und Notizen I. 119
Regierung zu erbitten. Zur Vorberatung dieser Angelegenheit wurde ein
Ausschuß eingesetzt (Professor BreBlau, Professor Chroust, Archivdirektor
Hansen, Regierungsrat Lippert und Privatdozent Steinacker). Danach
wurden die aufgestellten Leitsätze durchberaten. Darin wird in bezug auf
Herausgabe des Urkundenstoffes zwischen dem früheren und späteren
Mittelalter geschieden (Abgrenzung etwa um 1250, bez. 1273, im Osten
auch noch später); für den ersten Zeitraum sei Druck des gesamten Ur-
kundenvorrats erwünscht, für den zweiten Zeitraum aber in der Regel nicht
erreichbar; ein gewisser Ersatz werde durch die üblichen Bischofs- und
Fürstenregesten geboten; der Privatrechts- und Wirtschaftsgeschichte könne
und solle mit relativer Vollständigkeit gedient werden; mehr als bisher sei
der Urkundenauszug eventuell unter schematischer Wiedergabe einzelner
Formeln zu verwenden; für das Regest sei eine besondere von Dr. Stein-
acker beschriebene Form zu empfehlen, die besondere Ortskolumne könne
bei spätmittelalterlichen Regestenwerken wegfallen, für die Namens- und
Sachregister der Regestensammlungen sei besondere Ausführlichkeit zu ver-
langen; Erleichterung der vollständigen archivalischen Benutzung sei zum
Ersatze vollständiger Publikation anzustreben. R. K.
Am 14. Dezember hielt in Leipzig die Kgl. Sächsische Kommission
für Geschichte ihre XII. Jahresversammlung unter dem Vorsitz
Sr. Exzellenz des Herrn Wirklichen Geheimen Rats Dr. Waentig ab. Der
Vorsitzende machte zunächst Mitteilung von der Errichtung der Dr. v. Frege-
Weltzienstiftung, welche dazu bestimmt ist, durch Ausschreiben von Preisen,
besonders für darstellende wissenschaftliche Arbeiten müßigeren Umfangs,
die sächsische Geschichtsforschung und Geschichtschreibung fördern zu
helfen. Ausgegeben wurde seit der letzten Jahresversammlung im Februar
1907 die XIII. Veröffentlichung der Kommission: Wilhelm Dilichs Feder-
zeichnungen kurfürstlicher und Meißnischer Ortschaften aus den Jahren
1626—1629, herausgegeben von P. E. Richter und Chr. Krollmann. Fast
vollendet liegt im Drucke der von Archivrat Dr. Lippert in Dresden be-
arbeitete „Briefwechsel der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin
Maria Theresia“ vor. Im Manuskript abgeschlossen ist die von Professor
Dr. Wuttke und Direktor Dr. Ermisch in Dresden vorbereitete Ausgabe der
„Instruktion eines Vorwerksverwalters vom Jahre 1570, welche das erste
Lehrbuch der Landwirtschaft in deutscher Sprache auf Grund heimischer
Erfahrungen darstellt. Weit fortgeschritten ist die Bearbeitung folgender
Veröffentlichungen: Akten und Briefe Herzog Georgs, Bd. II (Professor Dr.
GeB-Dresden), Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland
(Archivrat Dr. Merx-Münster i. W.), Briefe König Augusts d. St. (Privat-
dozent Dr. Haake-Berlin), Acta Nicolaitana und Thomana (Professor Dr.
Sachse-Leipzig) sowie einer Geschichte der amtlichen Statistik in Sachsen
(Professor Dr. Wuttke-Dresden). Die übrigen Arbeiten der Kommission sind
in gutem Fortgange begriffen. Endgültig aufgenommen wurden unter die
geplanten Veröffentlichungen der Kommission zwei schon früher ins Auge
gefaßte Publikationen: die Herausgabe des für die historische Landeskunde,
für Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte sowie die Adels-
120 Nachrichten und Notizen I.
geschichte überaus wichtigen Registers der Markgrafen von Meißen vom
Jahre 1378, dessen Bearbeitung Archivrat Dr. Beschorner in Dresden über-
nommen hat, ferner die Herrn Schulrat Professor Dr. G. Müller in Leipzig
übertragene Bearbeitung der Visitationsakten aus der Reformationszeit.
Auch wurde der Plan einer Sammlung der sächsischen Dorfordnungen ins
Auge gefaßt, sowie die Herausgabe von Neujahrsblättern mit kurzen, für
weitere Kreise bestimmten Darstellungen aus der süchsischen Geschichte.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Der
o. Prof. der klassischen Archäologie Dr. P. Wolters in Würzburg wurde
nach München und o. Prof. der Prakt. Theol. D. Paul Drews in Gießen
nach Halle berufen.
Der ao. Prof. der alten Geschichte Dr. Elimar Klebs in Marburg
wurde zum o. Professor ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. A. Spiethoff (Volkswirtschaftslehre) in
Berlin, Dr. W. Gerloff (Volkswirtschaftslehre) in Tübingen, Dr. Th. Brink-
mann (Volkswirtschaftslehre) in Halle und Dr. Vigener (Geschichte des
Mittelalters) in Freiburg in B.
Erwiderung.
Die Besprechung, die H. Hermelink über mein Werk Andreas
Bodenstein von Karlstadt (Leipzig 1905, 2 Bde.) in dieser Zeitschrift
(10. Jahrg. 1907 S. 442 ff.) veröffentlicht hat, zwingt mich dazu, meinerseits
das Wort zu einer Erwiderung zu ergreifen. Denn H.s Kritik ist — auch
ganz abgesehen von dem Ton, in dem sie geschrieben ist — geeignet, in
wichtigen sachlichen Problemen der geschichtlichen Forschung schwere
Verwirrung anzurichten. Seine Kritik ist ein Attentat auf geschichtliche
Methode und Betrachtungsweise als solche. Mit aller Entschiedenheit weise
ich als eine völlige Umkehr des wahren Sachverhalts H.s Behauptung zu-
rück: bei meinen Forschungen sei mein Blick durch Voreingenommenheit
getrübt gewesen. Das Gegenteil ist richtig. Der Historiker soll einer
theologischen Zensur unterstellt werden. Ganz den Spuren seines.
Lehrers Karl Müller folgend! sucht H. — nur in seiner Art gröber und
massiver — die von mir ans Licht gezogenen Tatsachen, die in das bisher
gültige Schema der theologischen Beurteilung nicht passen, abzustreiten.
Meine Beschäftigung mit den Lebensumständen Karlstadts, seinem
Lebenswerke und der von ihm vertretenen religiösen Gedankenrichtung er-
gab, daß seit Jahrhunderten ein beispielloser Schlendrian eingerissen war
in der Behandlung des rein Tatsächlichen all der Vorgänge, bei denen
Karlstadt als Führer oder Mithandelnder in Betracht kam. Die Aufhellung
des geschichtlichen Tatbestandes vermittelte eine ganze Fülle neuer, ein-
schneidender Resultate auf Grund wichtigen, bislang ungedruckten Mate-
rials. Kawerau weist darum trotz mancher Ausstellungen im einzelnen
1 Vgl. meinen gegen K. Müllers Ausstellungen (Historische Zeit-
schrift Bd. 96 S. 471—481) gerichteten Aufsatz: Luther und Karlstadt in
Wittenberg. Historische Zeitschrift Bd. 99 (1907) S, 256—324.
Nachrichten und Notizen I. 121
meinem Werke (Deutsche Literaturzeitung 1906 Sp. 73) „einen ganz hervor-
ragenden Platz“ unter den neueren Arbeiten zur Reformationsgeschichte zu.
Egli nennt meine Biographie „eine ganze Reformationsgeschichte in neuer
Beleuchtung“ (Zwingliana Il, 94).
Auf die wichtigen Ergebnisse meiner Forschungen, die — soweit sie
unumstößlich sind — Hermelink mehr verhüllt als aufzählt, im einzelnen
hinzuweisen, fehlt es an Raum. Nur so viel sei gesagt: daß ich zu ihnen
gelangt bin, indem ich mich — den Grundsätzen historischer Forschung
getreu — von theologisch-metaphysischer Generalisation freigehalten habe
und die ursprünglichen Motive, die den geschichtlichen Ereignissen zu-
grunde lagen, und von denen die handelnden Persönlichkeiten, insbesondere
Karlstadt, geleitet wurden, zu würdigen suchte. Erschien mir die land-
läufige Verketzerung gar zu arg, so habe ich gelegentlich auch den herkömm-
lichen eigne Werturteile gegenübergestellt, die — soweit sie subjektive
Färbung tragen — als persönliche ohne weiteres erkenntlich sind. Worauf
es mir indessen als Forscher wesentlich ankam, war dies: einmal die
selbständige religiöse Eigenart Karlstadts zur Darstellung zu bringen; so-
dann nachzuweisen, daß die reformatorische Gedankenwelt in den Massen der
Bevölkerung ein von dem werdenden lutherischen Kirchentum unabhängiges
kräftiges Eigenleben auslöste, das als „laienchristlicher Puritanismus“ zu
bezeichnen, und als dessen hervorragendster Führer Karlstadt anzusehen ist.
Ich war von vornherein nicht nur auf Widerspruch gefaßt!, sondern
auch auf die ganz bestimmte Form, in der er erfolgen würde. Ich-
wußte, man würde gegen meine Resultate polemisieren getreu dem üblichen
Beurteilungsmodus: die religiösen Strömungen und Bewegungen der Re-
formationszeit, die unabhängig von Luther zur Entfaltung gelangen, sind
ihrem Ursprunge nach mittelalterlich und darum katholisch — und
darum als geringwertig einzuschätzen. Dieser Grundsatz ist für Hermelink
so sehr Universalrezept geworden, daß er sich neuerdings: zu der Be-
hauptung, der ganze Humanismus sei aus der Scholastik abzuleiten, und
zu einer argen Verketzerung des Erasmus als Schreibers von ,Leitartikeln“
verstiegen hat (vgl. seine Abhandlung „Die religiösen Reformbestrebungen
des deutschen Humanismus“ 1907). Eben mit dieser vorgefaßten Meinung
operiert er auch fortgesetzt in der Kritik meines Buches.
Hermelinks allgemeine Argumente sind durchaus unhistorischer, de-
duktiver Natur und entspringen einer ganz bestimmten persönlichen
Bewußtseinsstellung, die ihn unfähig macht, in religiöse Erscheinungen,
die zu den eignen Überzeugungen nicht stimmen, psychologisch ein-
zudringen. Gerade von historischer Seite muB gegen die Verkümmerung,
die der geschichtlichen Analyse des Reformationszeitalters aus solcher dog-
matischen Beschränktheit droht, aufs schärfste Protest erhoben werden.
Prüfen wir Hs Einwände im einzelnen!
1. Karlstadts Mystik soll von mir, weil ich den Einfluß der mittel-
! Auch Egli schrieb kurz nach Erscheinen meines Buches: mein Werk
würde „besonders in lutherischen Kreisen viel zu reden geben“ (Zwingliana
II, 32).
122 Nachrichten und Notizen I
alterlichen Mystik auf Karlstadt verkannt hätte, eine „ganz falsche Ein-
‚schätzung“ erfahren haben, und damit hinge zusammen „eine ganz falsche
Vorstellung von der religiösen Eigenart dieses ‘Reformators’“. Diese Eigen-
art Karlstadts soll nach meiner Darstellung bestehen „in dem puritanischen
Dringen auf Werkheiligkeit (!)“. Hätte ich nur 12 Zeilen in Karl
Müllers Kirchengeschichte gelesen, so würde mir der wahre Begriff der
Mystik Karlstadts aufgegangen, und ich nicht „in immer neue Bewunde-
rung über die tiefsinnige Originalität der Gedankenentwickelung“ bei mei-
nem Reformator verfallen sein.
Darauf ist folgendes zu erwidern. Ich bin absolut nicht „in immer
neue Bewunderung über die tiefsinnige Originalität der Gedankenentwicke-
lung“ Karlstadts verfallen, sondern habe lediglich, wie es meine Aufgabe
als Biograph war, Karlstadts religiöses Gefühlsleben auf Grund seiner
Schriften ausführlich geschildert (Bd. II, S. 21—94) — geschildert freilich
mit jener Wärme und Teilnahme des Nachempfindens, die dem Historiker
gegenüber dem von ihın dargestellten Objekte Pflicht ist. Ich habe damit
dasselbe für Karlstadt getan, was vorher Hegler in ganz analoger Weise
für Sebastian Franck in seiner Schrift „Geist und Schrift bei Sebastian
Franck“ geleistet hatte. Ausdrücklich habe ich hervorgehoben (S. 21),
Karlstadts Theologie sei „an der spät-mittelalterlichen Mystik
orientiert“. Auch die bedenklichen Seiten seiner Mystik sind nirgends
verschwiegen worden. Vgl. S. 37: „In bedenklicher Konsequenz schlägt
er (Karlstadt) die Brücke von der Negation des Kreatürlichen zur Position
des Gôttlichen.“ S. 48: „Darüber kann kein Zweifel sein, daß, was Karl-
stadt als Vorbereitung für die Versöhnung mit Gott fordert, das Sich-
selbst-gelassen, in Wahrheit die Summe all dessen umschließt, was als
Frucht aus der inneren Erneuerung hervorsprießt. Voraussetzung und Er-
gebnis des Heilsprozesses fließen ineinander.“ usf.
Auf der andern Seite mußte ich freilich jene Auffassungsweise ab-
lehnen, die — wie ich mich ausdrückte (II, 74) — „aus einer Wiederkehr
gewisser, der spätmittelalterlichen Mystik geläufiger Begriffe und Gedanken-
gänge* bei Karlstadt „ohne weiteres auf eine Gemeinsamkeit des inneren
Typus“ schließt. Karlstadt hatte zu der Zeit, als er sich mystischen Ge-
dankengüngen zuwandte, bereits eine große Vergangenheit hinter sich.
Noch ehe er von mystischen Anschauungen tiefer beeinflußt war, hatte er
sich von der katholischen Kirchenlehre losgerungen, hatte den katholischen
Kultus bekämpft und während Luthers Abwesenheit auf der Wartburg das
gesamte Wittenberger Kirchenwesen im evangelischen Sinne reformiert.
Wenn er darnach — auf „reformatorischer BewuBtseinshôhe* stehend
(vgl. meinen Karlstadt II, 74) — sich gelegentlich in mystischen Gefühls-
reihen bewegt, geschah dies, wie sich psychologisch von selbst versteht,
nicht in blinder Übernahme katholisch-mystischer Anschauungselemente.
In diesem Sinne konstatiere ich „das Fehlen des kontinuierlichen Zusammen-
hanges seiner Anschauungen mit der Mystik des Mittelalters“.
Und das Fazit, das sich aus seiner religiösen Anschauung ergab, war
naturgemäß angesichts seiner inneren und äußeren Erlebnisse völlig ver-
schieden von dem der katholischen Mystiker. Mit nichten ist seine Mystik,
Nachrichten und Notizen II. 123
wie H. verkehrterweise behauptet, identisch mit der sog. voluntaristischen
Mystik des Mittelalters. Diese mündet — nach K. Müller, auf den H. mich
aufmerksam macht — in Quietismus aus. Dagegen habe ich bereits in
meinem Buche für Karlstadt konstatiert (II, 75): „Ziel des in mystischen
Kategorien sich abspielenden religiösen Prozesses ist ihm nicht die meta-
physische Verflüchtigung des Individuums, sondern die fundamentale Willens-
erneuerung“ — und zwar eine Willenserneuerung, die sich in kraftvoller
sittlicher Betätigung in der Welt durchsetzt. Daraus ergibt sich auch,
worauf meine Warnung vor der seit Ritschl üblichen Uniformierung
der mystischen Frömmigkeitserscheinungen zielt. Hermelink hat sie — wie
alles, was ich über die Karlstadtsche Mystik sage — mißverstanden oder
überhaupt nicht verstanden. Ich warne davor, die Mystik in dem Sinne
uniform zu beurteilen, daß man sie lediglich als katholischen Frömmig-
keitstypus gelten lassen will.
Grundverkehrt und schief ist auch H.s Wiedergabe meiner Ausführungen
über Karlstadts Stellung zu den sittlichen Werken. Hätte er sorgfältig in
meinem Buche nachgelesen, so würde er gefunden haben, daß Karlstadt
die Werkheiligkeit nicht minder scharf bekämpft hat als Luther. (Vgl.
z. B. II, 295.)
Vollends die religiöse Belehrung, die H. den Lesern der Historischen
Vierteljahrschrift als „Nichttheologen“ zuteil werden läßt, ist denkbar irre-
führend. Bei Luther soll „das religiöse Erlebnis“ das Primäre gewesen
sein; Karlstadt und die übrigen hätten ursprünglich keine religiösen Er-
lebnisse gehabt, sondern sich durch die äußeren Gebote der Schrift be-
lehren lassen; autonom — heteronom: für jeden Kenner des Reformations-
zeitalters ein den Tatsachen widersprechender, haarsträubender Schematismus.
2. Das puritanisch gefärbte Laienchristentum, als welches die religiöse
Stimmung zunächst der Wittenberger und dann weiter Kreise namentlich
der süddeutschen Bevölkerung sich kund tut, soll überhaupt nicht evan-
gelischen Ursprungs, sondern, getreu dem Rezept, alles, was sich nicht ge-
nau mit Luthers Anschauungen decke, sei mittelalterlich und katholisch —
auf die Propaganda der Franziskaner am Ausgange des Mittelalters zurück-
zuführen sein! Eine Behauptung, die sich höchst sonderbar ausnimmt an-
gesichts der präzisen Charakteristik, die ich von dem laienchristlichen Pu-
ritanismus der Wittenberger (1521/22) gegeben habe. Seine Symptome
sind: Kampf gegen Messe, Abendmahl sub una specie, Zölibat und
Mönchtum (die Bekämpfung des Zölibats und Mönchtums franziskanischen
Ursprungs!), Bilderverehrung, kirchliche Kultgebräuche, lateinische Sprache
im Gottesdienst, fromme Bettelei (auch ihre Beseitigung von den Fran-
ziskanern befürwortet!!), Trunksucht, Unsittlichkeit — kurz, alles quellen-
mäßig belegte Züge, die dem späteren kalvinischen Puritanismus aufs in-
nigste wesensverwandt sind. Die Behauptung H.s bedarf im einzelnen
nicht der Widerlegung, obgleich ich nicht zweifle, daß er bei allen Städten,
für die ich das Vorhandensein des laienchristlichen Puritanismus konsta-
tiert habe, in den Quellen nach Franziskanerklöstern fahnden wird.
Gleich darauf führt übrigens H. „die erste und wichtigste Tat des auto-
nomen Laienchristentums“, die Aufrichtung eines gemeinen Kastens, auf
124 Nachrichten und Notizen I.
die Anregung der Schrift Luthers „An den christlichen Adel deutscher
Nation“ zurück. Somit liegen wohl auch ihrer Entstehung „franziskanische“
Einflüsse zugrunde? — Wenn ich die Briefstelle des Ulscenius an Capito
(30. Nov. 1521: videas fiscum consilio D. Martini per magistratum erectum
opibus in dies augeri, de quibus pauperes iuvarı solent) auf einen ge-
legentlichen Rat Luthers beziehe, so hatte ich für diese Annahme Gründe:
Luther befand sich damals seit Monaten auf der Wartburg, konnte also die
Neuordnung der Armenpflege in Wittenberg nicht selbst in die Hand nehmen.
H. führt weiterhin an, daB manche Bestimmungen in der von mir auf-
gefundenen Wittenberger Beutelordnung, der ältesten evangelischen
Armenordnung, sich schon in katholischen Armenordnungen früherer Zeit
nachweisen ließen. Diese Übereinstimmungen waren auch mir aufgefallen.
Die schwierige Frage nach der Abhängigkeit der einzelnen Armenordnungen
voneinander erschien mir indessen noch nicht spruchreif, und ich begnügte
mich deshalb (I, 883 f.) mit einer Wiedergabe des Inhalts der Wittenberger
Beutelordnung. Ich habe nirgends die technischen Einzelbestimmungen
der Beutelordnung als besondere Merkmale des laienchristlichen Puritanis-
mus der Wittenberger hervorgehoben.
Endlich der Vorwurf H.s, meine Betrachtung, die sich an die — von
der Beutelordnung wohl zu unterscheidende — „Ordnung der Stadt Witten-
berg“ vom 24. Januar 1522 anschließt (I, 381, fälschlich behauptet H., sie
stünde hinter der Beutelordnung), „erinnere an eine bedenkliche Sorte von
Klassengeschichtschreibung“. An dieser Stelle hat H. meinen Worten einen
ganz andern Sinn als den von mir gemeinten untergelegt und sich bei dem
Zitat meiner Ausführungen der Weglassung der entscheidenden Worte
schuldig gemacht, die ihm das rechte Verständnis der Stelle hätten eröffnen
können. Es ist mir nicht eingefallen, die Besoldung der lutherischen Pa-
storen und die Förderung des Schulwesens, namentlich des höheren, als
„häßliche Züge“ landesherrlicher Konfiskationen hinzustellen. H. übersieht,
daß, wo ich davon handle, von den Auswüchsen der landesherrlichen
Konfiskationen gar nicht mehr die Rede ist, sondern von einem objektiven
Vergleich der Zwecke, denen die erste Wittenberger Säkularisation und die
späteren lutherischen dienen. Dieser neue Passus beginnt mit den von H.
weggelassenen Worten (Karlstadt I, 381): „Und wie weit ward ihr Umkreis
(nämlich der der gemeinnützigen Zwecke) ausgemessen!* Ich konstatiere le-
diglich, daß die verfügbaren Mittel in Wittenberg 1522 mehr als später
bei den lutherischen Säkularisationen den niederen Klassen zugute kamen
und halte an dieser Auffassung fest, trotz H.s Bemängelungen (vgl. die
Bestimmung der Wittenberger Ordnung, daß armen Handwerkern zinslose
Darlehn gegeben werden sollen). !
! In früheren Kollektaneen von mir (etwa aus der Zeit der Abfassung
meines Buches) finde ich über Säkularisationen folgende Notiz: „Mancher
Mißbrauch, aber in vielen Füllen das durch die Säkularisation gewonnene
Geld ausschließlich zu Kulturzwecken (Besoldung der Geistlichen,
Schulen usw.) verwandt“. H. darf sich also über meine Auffassung und
Beurteilung der Besoldung der Geistlichen usw. beruhigen.
Nachrichten und Notizen I. 125
3. An den Schluß seiner Besprechung setzt H. eine Reihe von Einzel-
ausstellungen, durch die er die Glaubwürdigkeit meiner Forschungsergeb-
nisse zu erschüttern sucht. In einem Werke wie dem meinigen von mehr
als 1100 Seiten, das fast ausschließlich neuen Boden bearbeitet, versteht
es sich von selbst, daß Korrekturen und Ergänzungen im einzelnen ange-
führt werden können, ohne daß dadurch im mindesten ein Maßstab für
Wert oder Unwert der ganzen Arbeit gewonnen würde. Worüber ich mich
gewundert habe, ist, daß man in den bisherigen ca. 30 Besprechungen so
wenig tatsächliche Berichtigungen meiner Angaben hat beibringen können.
Das Schlimmste aber ist, daß selbst diese nebensächlichen Ausstellungen
H.s vollkommen unberechtigt sind.
Angesichts ihrer Geringfügigkeit gehe ich auf diese Einwände H.s nur
kurz ein. Ich bestreite mit aller Entschiedenheit, daß meine Darstellung
der Orlamünder Angelegenheiten — wie H. ohne Angabe von Gründen be-
hauptet — „völlig unzutreffend“ sei. Weiterhin soll bei mir ein „Mißver-
ständnis“ des Wortes „Predigtamt“ vorliegen, das „der Unkenntnis der
kanonistischen Terminologie“ — bei mir „eine Fehlerquelle besonderer Art“
— entspringe Das Mißverständnis ist Hermelink passiert, weil er die
Quellenstellen nicht eingesehen hat. Dort findet sich sein „kanonistischer“
Begriff „Predigtamt“ gar nicht. Ich gebrauche das Wort — wie jedermann
ersichtlich — in dem jetzt üblichen Sinne für „öffentliche Predigttätigkeit“
(Karlstadt I, 406. 412).
„Schief“ sollen meine Angaben „über die akademische Laufbahn Karl-
stadts“ sein. Sie sind absolut einwandfrei und stimmen genau mit der
allgemein anerkannten herkömmlichen Annahme (vgl. z. B. Köstlin-Kawerau,
Luther I, 87) überein. H.s Deutung des Wortes galli könnte sich, wenn
sie richtig sein sollte, nicht gegen mich, sondern nur gegen Kaufmann,
Geschichte der Universitäten II, 284 richten, auf den ich, auf eine eigene
Erklärung verzichtend, verwiesen habe. Der Einwand, der Sententiar habe
die Pflicht, nicht das Recht gehabt, über die beiden ersten Bücher der
Sentenzen des Lombardus zu lesen, muß als Wortklauberei zurückgewiesen
werden. Weiß H. nicht, daß -- wenn sein Vorwurf gegen mich zuträfe —
schlechterdings sämtliche bisherigen Angaben über die akademischen Kar-
rieren aller Männer der Reformationszeit „schief“ wären?
Von zwei Lappalien abgesehen, in denen ich Hermelink gleichfalls
nicht recht zu geben vermag, bin ich in meiner Antikritik auf alle Aus-
stellungen eingegangen, die er in seiner Besprechung an meinem Werke
gemacht hat. Die Hinfälligkeit seiner Einwendungen ist erwiesen worden.
Und gleichwohl wagt H. zu behaupten: durch das ganze Buch ließe sich
1! In diesem Urteil hat mich eher noch bestärkt das inzwischen heraus-
gekommene, 240 S. starke Buch K. Müllers, „Luther und Karlstadt.
Stücke aus ihrem gegenseitigen Verhältnis untersucht“, obgleich er sich
von Anfang bis zu Ende die Bekämpfung meines „Karlstadt“ zur Aufgabe
macht. Die Hinfälligkeit fast aller Einwendungen K. Müllers, der aus-
schließlich mit meinem Quellenmaterial arbeitet, werde ich demnächst in
einer eignen Erwiderungsschrift erweisen.
126 Nachrichten und Notizen I.
„eine Unzahl(!) von Ungenauigkeiten, halbwahren Behauptungen und
schiefen Schlüssen neben einigen bösen Schnitzern nachweisen“. Und
am Schluß rekapituliert er nochmals: „Und so ließe sich noch an einer
ganzen Reihe von Beispielen, abgesehen von jeder theologischen Kontro-
verse, nachweisen, daß der Verfasser sein Werk zu breit angelegt und zu
rasch abgeschlossen hat. Die zahlreichen Fehler (!, erfordern gründ-
liche und umfangreiche Berichtigungen“.
Ich überlasse die sittliche Beurteilung des Vorgehens H.s dem Leser
und bedaure meinerseits nur, daB sich dieser Ausbruch der rabies theolo-
gica in die Historische Vierteljahrschrift verirrt hat, deren Charakter in
so ausgeprägtem Maße der der wissenschaftlichen Sachlichkeit ist.
Leipzig. Hermann Barge.
Antwort des Referenten.
Ich habe folgende tatsächliche Berichtigungen beizufügen:
1) K. Müller kam erst 2 Jahre nach Beendigung meines Studiums nach
Tübingen; ich hatte leider nie Gelegenheit bei ihm zu hören oder seinen
Übungen anzuwohnen, so daß ich als sein Schüler nicht gelten kann. Da-
gegen hat A. Hegler während meines ganzen Studiums tief auf mich ein-
gewirkt und unter seinem Einfluß hat sich meine Auffassung des Spiri-
tualismus in der Zeit vor und während der Reformation gebildet.
2) Der von B. beanstandete Ausdruck „Werkheiligkeit“ wäre von mir
besser im Anschluß an Bd. I, 351 mit „Heiligung des Wandels“ er-
setzt worden.
3) Gegen die Verwahrung, daß B. absolut nicht immer in neue Be-
wunderung über die Originalität K.s verfallen sei, bitte ich II, 21—94 selbst
nachzulesen. Z. B. S. 25: „Wer denkt bei diesen Worten nicht an Kants
. kategorischen Imperativ?‘ (nach einem Gedanken, der bei jedem mittel-
alterlichen Mystiker, wenn nicht bei jedem mittelalterlichen Menschen sich
findet: Das ist ein Zeichen des göttlichen Willens, daß er unserer Natur
sauer und herb ist. „Welcher sich selber nicht also zu einem Kreuz hat,
der ist nit in Erfahrung göttlichen Willens“). S. 41: „Vor Franck empfand
K., daß dieser Einwurf gegen die Prädestinationslehre nahe läge" (der
Einwurf der Unbarmherzigkeit Gottes wird von Augustin ab in der ge-
samten Scholastik besprochen). S. 73: K. ist der Reihe der religiösen
Denker zuzuzählen, die schon im Reformationszeitalter die „Gottförmigkeit“
zur obersten religiösen Instanz erhoben haben; ein Gedanke, welchem nach
Dilthey die Zukunft gehörte und welchen Kant und Schleiermacher zum
Siege geführt hätten. (Der Gedanke der forma dei ist ein Gemeingut der
mittelalterlichen Mystik.) U. s. f.
4) Daß K. nicht erst „auf reformatorischer Bewußtseinshöhe" der Mystik
sich zuwandte, als er „eine große Vergangenheit hinter sich hatte“, sondern
mindestens schon im Jahre 1519, das spricht B. selbst in seinem Buche
aus I 147 und 148.
5) Bei Vertretern der voluntaristischen Mystik ist der Quietismus ebenso
wie bei K. in der Regel nur ein Durchgangspunkt (vgl. II, 58 und 66f.);
und es gehen entsprechend dem unausrottbaren Tätigkeitsdrang der mensch-
Nachrichten und Notizen I. 127
lichen Natur stets positive aus den Geboten der Schrift entnommene Willens-
forderungen zur Seite (II 58 vgl. 60). Die Abhängigkeit K.s von seinen
mystischen Vorgängern in extenso zu zeigen ist hier nicht möglich, soll
aber noch geschehen.
6) Die Begriffe „autonom“ und „heteronom“ sind selbstverständlich in
der Reformationszeit nicht bekannt. Ich war genötigt, sie im Verhältnis.
zu reformatorischen Formen der Religiosität zu erörtern, da B. an ver-
schiedenen Stellen seines Buchs das von ihm entdeckte „puritanische Laien-
christentum“ im Gegensatz zu Luther als „autonom‘‘ gewachsenes rühmt
íz. B. 1, 385; II, 186).
7) Die 4 Zwischensätze mit den Franziskanern sind bloße Spiegel-
fechterei. Kam es mir doch darauf an, neben den bekannten Ein-
flüssen humanistischer und lutherischer Schriften (insbes. An den Adel)
gewisse Eigentümlichkeiten der „autonomen“ „puritanischen Laienbewegung‘*
durch die spätmittelalterliche Verbreitung gewisser Gedanken des franzis-
kanischen Spiritualismus und Kommunismus unter dem Bürgertum zu
erklären.
8) Als Grund, warum Luther bei der Neuordnung der Armenpflege in
Wittenberg nur einen „gelegentlichen Rat“ gegeben habe, wird jetzt seine
Abwesenheit auf der Wartburg angeführt. Früher hieß es, daß der gut
demokratische Geist dieser kommunalpolitischen Reformen mit Luthers.
Geringschätzung des Herrn Omnes nicht zusammenstimmen könne (I, 885).
Ich habe in meiner Kritik nachzuweisen versucht, daB die „technischen
Einzelbestimmungen“ aus mittelalterlichen Ordnungen (vgl. dazu die erste
Erwähnung der Opferkästen, wobei schon ein Laie als Verwalter des Geldes
mitwirkt in der Bulle vom 27/80. Dez. 1199. Potthast 1045), und die lei-
tenden Gesichtspunkte von Luther (bes. Schrift an den Adel) stammen. Daß.
die Einwirkung Luthers von der Wartburg her eine mehr als „gelegentliche“
war, beweist die Entdeckung von Nik. Müller in Berlin, welcher schon vor
Barge zwei Exemplare der Beutelordnung aufgefunden hat: In dem von
B. neuentdeckten und publizierten Exemplar (lI, 559—61) sind die Rand-
bemerkungen (S. 561 Z. 22—27) von Luther selbst einkorrigiert. Das zweite
Exemplar, das B. nicht vorlag, ist fast ganz von Luther geschrieben.
Die kommunale Ordnung des Armenwesens wird also nicht mehr ale
»Symptomatische Kundgebung“ für „die religiöse Eigenart des frühpro--
testantischen Gemeindechristentums“ im Gegensatz zu Luther in Anspruch
genommen werden können.
9) Ich besprach in meiner Kritik die Wittenberger Ordnung vom.
22. Jan. 1522 und die ungefähr gleichzeitige Beutelordnung in einem Atem
(vgl. diese Vierteljahrschr. 1907 S. 446) und kam dann (S. 447) auf eine
„daran anschließende Betrachtung‘ zu sprechen, die sich aber nur an die
erstere Ordnung anschließt. Das rechtfertigt die beiden Parenthesen, wo
mir mangelnde Unterscheidungsfähigkeit und fälschliche Behauptung nach-
gesagt wird.
10) Ich bitte den in Frage stehenden Abschnitt (I, 381) der durch B.s
Exegese etwas erträglicher wird, selbst zu lesen. Sachlich ist zu bemerken,
daß auch später fast in allen Gebieten des Luthertums den Sükularisationen
128 Nachrichten und Notizen I.
der großen Klöster die Bildung von „gemeinen Kästen“ für „Wohlfahrte-
zwecke der ganzen Gemeinde“ zur Seite geht und daß ferner die Be-
stimmung, armen Handwerkern zinslose Darlehen zu geben aus Luthers
Sermon vom Wucher 1519 (W. A. VI, 47) stammt. Der Unterschied zwischen
den späteren „lutherischen Sükularisationen“ und jener des frühprotestan-
tischen Gemeindechristentums dürfte also kein solch prinzipieller und mar-
kanter sein. Daß einzelne Landesherren in’der Praxis zu weit gingen, ist
bekannt und von den lutherischen Theologen am meisten beklagt worden.
11) Zur Orlamünder Angelegenheit bitte ich nun K. Müller, Luther
und Karlstadt S. 137 ff. zu lesen und dann zu entscheiden, ob ich in meiner
Kritik auch ein Wort zu schroff geurteilt habe.
12) Bei dem Mißverständnis bezüglich des „Predigtamts‘“ handelt es
sich nicht um den Gebrauch des Wortes, sondern um die Sache, daß K.
nicht Prädikant an der Pfarrkirche war und deshalb auch nicht das kano-
nische Recht hatte, dort zu predigen, daß er aus diesem Grunde die
„Öffentliche Predigttätigkeit‘‘ „ohne Berufung“ (I, 407) ausübte.
13) Neben Köstlin-Kawerau I, 87 sollten die von Muther edierten Sta-
tuten von Wittenberg nicht allzufern liegen. Kaufmann II, 284 beschreibt
den „Hahnenkampf“, den zweiten Gang der Doktordisputation, ganz richtig
als Tournier der älteren Magister oder Doktoren, an welchem der Neu-
promovierte nicht teilnimmt. Auf ihn kann sich B. nicht berufen, wenn er
in widersprechender Weise in der Anmerkung galli mit „Respondenten“
(d. h. Sekundanten des Disputierenden) erklärt und im Text schreibt: „Als
Kampfhähne traten K. entgegen“ usw.
Ich habe in meiner Besprechung den riesenhaften Fleiß B.s bei Be-
schaffung des Materials und die Energie der Darstellung betont, ich habe
am Schluß gesagt, daß sein Buch die Karlstadtforschung in ungeahnter
Weise angeregt habe und daß es für alle Zeit dem Forscher unentbehrlich
sei. Ich habe aber auch zahlreiche Fehler darin gefunden, und zwar nicht
nur mit der theologischen Brille. Wer glaubt nicht ohne weiteres, daß
ein Theologe einseitig und ungerecht ist? Ich bitte davon abzusehen und
unbefangen zu prüfen. Nachdem ich durch deutliche Warnung zur Vor-
sicht meiner Pflicht genügt, muß das Buch von B. der Nachprüfung
seitens der Fachgenossen überlassen werden. Als ich meine Rezension
schrieb, wußte ich von K. Müller nur, daß er an der Kritik des 2. Bandes
für die Hist. Zeitschr. arbeite. Inzwischen ist aus der Arbeit ein Buch
entstanden, das nur mit einzelnen Teilen der Schrift von Barge sich aus-
einandersetzt. Ich habe die Redaktion dieser Vierteljahrschrift gebeten,
die Besprechung von K. Müller nicht mir zu übergeben, damit eine tertia
pars zu Worte komme.
Leipzig. -= H. Hermelink.
129
Nachrichten und Notizen II.
Winckler, Hugo, Religionsgeschichtler und geschichtlicher Orient. Eine
Prüfung der Voraussetzungen der ‚„religionsgeschichtlichen“ Betrachtung
des Alten Testaments und der Wellhausenschen Schule. Leipzig, Hin-
richs, 1906. 68 S.
Wincklers Schrift ist veranlaßt durch das Buch K. Martis über die
Religion des Alten Testaments unter den Religionen des Vorderen Orients.
Marti ging im wesentlichen von den Voraussetzungen der sog. Wellhausen-
schen Schule aus. Zu den Ergebnissen der neuesten Forschungen auf dem
Gebiete der altorientalischen Geschichte, wie wir sie vor allem Assyriologen
verdanken, nahm er eine gebrochene Stellung ein. Dieses Verhalten kriti-
siert Winckler (er betrachtet es, wohl nicht ganz mit Recht, als typisch
für die alttestamentliche Wissenschaft der Gegenwart). Es kann keinem
Zweifel unterliegen, daß Winckler oft ins Schwarze trifft. Daß die israeli-
tische Religion nicht aus einer Nomadenreligion herauswuchs, daß nicht
erst Amos den Monotheismus schuf, daß überhaupt der Unterschied zwischen
den älteren und den jüngeren Propheten (Elias, Elisa — Amos, Hosea usw.)
nicht allzu stark betont werden darf, scheint mir aus den jüngsten alt-
orientalischen Forschungen mit Sicherheit hervorzugehen. Winckler würde
seiner Sache einen guten Dienst leisten, wenn er diese festen Ergebnisse
von den Hypothesen und Vermutungen schärfer trennen würde, als bisher.
Ich möchte zu dem Unsicheren vor allem die Annahme rechnen, daß das
Astrale eine über Mesopotamien hinausgreifende Bedeutung gehabt hat.
Auch dadurch verscherzt sich Winckler einen Teil seiner Wirkung, daß er
durch seine große Belesenheit sich verführen läßt, auch über Dinge zu
reden, die seinem eigentlichen Arbeitsgebiete ferner liegen. Ägyptische
Verhältnisse zu beurteilen, sollte billig Ägyptologen überlassen bleiben.
Zu S. 36 muß der Kirchenhistoriker anmerken, daß nicht das Christentum
die Sklaverei aus der Welt geschafft hat usw. Aber das kann uns nicht
hindern, Wincklers Verdienste um die Erforschung des alten Orients voll
anzuerkennen.
Eine Bemerkung kann ich bei der Anzeige von Wincklers Schrift
nicht unterdrücken. Man redet so gern von den Einflüssen des alten
Orients auf die europäische Kultur. Aber ebenso stark stand das Abend-
land im Mittelalter unter morgenländischen Einwirkungen. Augustin
sprach punisch: er hatte eine Punierin zur Mutter. Punische Elemente
treten in seiner Weltanschauung des öfteren zutage (z. B. de civ. dei 1, 30).
Und was bedeutet Augustin für das Mittelalter! Noch Bedeutsameres lernen
wir aus der literarischen Geschichte des Aristoteles. Das Mittelalter erhielt
Aristoteles von den Arabern, natürlich nicht den reinen Aristoteles, sondern
einen arabisierten. Von dem arabischen Aristoteles führt allem Anscheine
nach eine direkte Linie zu Spinoza. Das sind sehr wichtige Zusammen-
hänge, die dringend erheischen, einmal von Orientalisten untersucht zu werden.
Halle a. S. J. Leipoldt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 9
130 Nachrichten und Notizen Il.
Les annales de Flodoard publiées d'après les manuscrits, avec une
introduction et des notes par Ph. Lauer. Paris, A. Picard et fils 1906.
LXVII, 307 S. 8°. (als Bestandteil der Collection de textes pour servir
à l'étude et à l’enseignement de l'histoire).
Man kennt Wattenbachs uneingeschränktes Lob der Annalen Flodoards
von Reims, deren Nachrichtenfülle, Wahrheitsliebe und Zuverlässigkeit sie
in die vorderste Reihe der historiographischen Aufzeichnungen aus dem
10. Jahrhundert stellen. Um so erfreulicher ist es daher, von einer neuen
handlichen Ausgabe Bericht erstatten zu können, die wir dem Fleiße
von Ph. Lauer als dem zu ihr Berufensten verdanken. Voraufgeschickt
werden dem Texte eine Biographie des Autors, eine Übersicht über die
früheren Editionen und über die Handschriften seines Werks, von denen
vier durch kleine Faksimiles veranschaulicht sind. Besondere Hervorhebung
verdienen außer dem Versuch einer Filiation der Codices die Ausführungen
über die Überreste griechischer Zählung, die sich am vollständigsten in der
Handschrift von Montpellier finden. In früheren Arbeiten, die L. Traube
bereits verwerten konnte (vgl. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen
17, S. 459), hatte Lauer aus der eigentümlichen Erscheinung, daß der
Jahresabschnitt 925 mit den griechischen Buchstaben für die Zahl 33 ver-
sehen ist, die Folgerung gezogen, die Annalen seien unvollständig erhalten,
ihr erster Teil von 893 bis 918 verloren gegangen. Lauer ist geneigt, in
diesen Zahlen den Hinweis auf einen Synchronismus der Jahre 925 ff. mit
den Jahren 6433 ff. nach der Ära der byzantinischen Kirche zu erblicken,
während Traube in ihnen nur eine Art von Paragraphierung erblickte.
Ihm gegenüber erinnert Lauer daran, daß die griechischen Buchstaben z. B.
für 33 deshalb zwischen die Berichte für 925 und 926 der christlichen Ära
gesetzt worden sein mögen, weil das Jahr 6433 byzantinischer Ära, be-
ginnend mit dem 21. März oder 1. April, sich noch ins Jalır 926 hinein
erstreckte, während die christliche Zählung das Jahr 925 mit dem Weih-
nachtsfest 924 heutiger Rechnung anfangen und zum gleichen Feste 925
sich erstrecken ließ. — Der Herrichtung des Textes, seiner Ausstattung mit
Varianten und sachlichen Anmerkungen hat Lauer besondere Sorgfalt an-
gedeihen lassen; ich vermisse aber den ständig wiederkehrenden Hinweis
am Rande der einzelnen Seiten auf die entsprechende Seitenzahl in der
bisher gebräuchlichsten Ausgabe (MG. SS. III, 368ff.): ältere, nach ihr ge-
stellte Zitate würden sich dann mit noch weniger Mühe in Lauers Edition
auffinden lassen. Beigefügt ist außer einem zuverlässigen Register mit
teilweise recht ausführlichen Artikeln eine Reihe von Anhängen, unter
ihnen S. 170ff. die Visionen der Flothilde von angeblich 940, S. 177 ff.
Flodoards Epitaphien der römischen Päpste von 898 bis 939, S. 181 ff.
Auszüge aus seiner Historia ecclesiae Remensis und S. 193ff. solche aus
der Chronik Hugos von Flavigny. Vielleicht hätte es sich gelohnt, die
Akten des Ingelheimer Konzils von 948 in ihrer ganzen Ausdehnung zu
wiederholen, um durch sie die Berichte Flodoards und Hugos von Flavigny
über diese Versammlung (S. 107 ff. und S. 206ff.) zu ergänzen und zu er-
läutern, aber auch ibre Prüfung an der Hand der offiziellen Aufzeichnung
herbeizuführen; in den Auszügen aus Flodoards Geschichte der Reimser
Nachrichten und Notizen Il. 131
Kirche ist gerade die Denkschrift des Erzbischofs Artald von Reims über-
gangen (IV c. 35, MG. SS. XIII, 585 = MG. Const. I, 8) und wie sie wäre
die Zusammenstellung der Canones (MG. Const. I, 13) nicht weniger will-
kommen gewesen. Das Verdienst der Ausgabe wird damit nicht gemindert,
erschließt sie doch ein Werk der leichteren Benutzung, das längst wert
gewesen wäre, von der schweren Umhüllung im Foliobande der Mon. Germ.
befreit zu werden; der Einwurf, Flodoard gehöre als Franzose nicht zu den
Scriptores rerum Germanicarum, wird durch den Inhalt seiner Annalen ent-
kräftet und auch dadurch, daß in dieser Sammlung, zu schweigen von italie-
nischen, dänischen und selbst polnischen Stücken, Abbos drei Bücher de bello
Parisiaco und Richers Historiarum libri quattuor aufgenommen worden sind.
Berlin. A. Werminghoff.
Ernst Seraphim, Geschichte von Livland. I.: Das livländische Mittelalter
und die Zeit der Reformation (bis 1582). Aus: Allgemeine Staaten-
geschichte 3. Abt. Deutsche Landesgeschichten hrsg. v. A. Tille. VII. Band.
Gotha 1906. F. A. Perthes. 293 S.
Zu Schiemanns bekanntem großen Werk (in der Onckenschen Samm-
lung) und seiner eigenen, mit Aug. Seraphim zusammen bearbeiteten „Liv-
ländischen Geschichte‘ (3 Bde. Reval.) fügt S. hier eine neue Darstellung,
die 2 Bände umfassen soll. Der 1., vorliegende, behandelt die Zeit der
Selbständigkeit Livlands — der Name immer im alten Sinne für die drei
Landschaften Estland, Livland und Kurland zusammen gebraucht —, der
2. soll die polnische, schwedische und russische Zeit bringen. Der Versuch,
in diesem nicht zu großen Umfange die livländische Geschichte zu behan-
deln, ist gewiß dankenswert, und der Rechtfertigung des Herausgebers im
Vorwort, diesen Band in die Sammlung der deutschen Landesgeschichten
aufgenommen zu haben, bedurfte es nicht. Eine Geschichte der Ostsee-
provinzen ist von vornherein des Interesses sicher, stehen diese Landschaften
doch so mitten inne in der Geschichte des Ostens überhaupt, daß ihre Ge-
schichte sehr wenig von Partikular- oder Lokalgeschichte an sich trägt.
S. hat sein Buch auch geschickt disponiert und stellt nach einer dankens-
werten Übersicht über Quellen und bisherige Darstellungen die einzelnen
Phasen klar dar: die großen gegeneinandergehenden Tendenzen (Konföde-
ration zwischen Orden, Erzbistum und Städten oder zentralistische Ordens-
herrschaft?) werden gut deutlich, wie die Verwicklung in die Gesamtpolitik
des Ordens und der Hanse, in die litauisch-polnische, schwedische und
moskowitische Politik. Die eigenartig landsmannschaftliche Begründung
der Faktionen im Orden (Westfalen im livländischen, Rheinländer im preußi-
schen Zweige) tritt treftlich heraus, wie der Mangel an wirklich großen
Führern im livländischen Ordenszweige. Freilich bleibt eine Reihe Wünsche
offen: die Darstellung könnte ein gut Teil belebter und lebensvoller sein.
Ferner ist die innere Entwicklung zu stiefmütterlich behandelt: die kurzen
Bemerkungen zur Agrargeschichte genügen nicht, über die städtischen Ver-
fassungen hörte man auch gern mehr, und die Frage nach der inneren
Organisation und Tätigkeit des Ordens ist, wie allerdings meist bei Be-
handlung dieser Dinge, ganz unberücksichtigt geblieben. Auch über die
9*
132 Nachrichten und Notizen II.
Stellung des livländischen Zweiges zum preußischen Orden und über die
Entwicklung der Stände, namentlich im Erzstift Riga, kann wohl noch
mehr gesagt werden. (Den großen Estenaufstand von 1343 als Glied der
Volksbewegungen des 14. Jahrhunderts zu betrachten und neben Morgarten,
die Bewegungen der Handwerker gegen den Rat, die Ditmarscben und die
Jacquerie zu stellen, wie S. 99f. geschieht, geht wohl nicht an; S. 100 nennt
ja in dem Zitat aus den Verhandlungen von Weißenstein das alleinige
Motiv: „und wäre noch ein Deutscher vorhanden, auch nur eine Elle
hoch, er sollte auch sterben.“) Die Druckkorrektur hätte sorgfältiger sein
können, besonders in den Zahlen. Daß das Buch übrigens außerordentlich
schlecht gehettet war, sei für den Verlag nur nebenbei bemerkt.
Posen. Otto Hötzsch.
Alfred Fischel, Studien zur österreichischen Reichsgeschichte. Wien
1906. VIII und 342 S. 8°.
Drei ihrem Wesen und ihrer Bedeutung nach grundverschiedene Themen
werden unter dem obigen Titel in einem Buche aneinandergefügt, und das
einigende Band ist der wissenschaftliche Interessenkreis des Autors, dem
wir schon so manche wichtige und zeitgemäße Untersuchung und Publi-
kation zur „Geschichte des öffentlichen Rechts in Österreich“ danken. Die
erste der drei Abhandlungen betrifft „Mährens staatsrechtliches Verhältnis
zum Deutschen Reiche und zu Böhmen im Mittelalter" (S. 1—136) und ist
durchaus kritisch-polemischer Natur. Mit voller Kenntnis der älteren und
neueren historischen und rechtshistorischen Literatur wird diese schwierige
Frage untersucht und zwar für die ganze mittelalterliche Periode von 822
bis 1490. Wie das viel erörterte Hausgesetz Herzog Bretislaws (Seniorats-
erbfolge) vom Jahre 1055, so erfährt der wichtige böhmisch-mährische Ver-
trag vom 6. Dezember 1197, der bislang mehr oder weniger bestimmt als
das Grab der 1182 erlangten Reichsunmittelbarkeit Mährens angesehen
wurde, eine andere Deutung im Sinne der fortdauernden Reichsunmittel-
barkeit; und diese Auffassung wird dann teils aus den faktischen Verbält-
nissen, teils aus den wichtigen Urkunden Kaiser Karls 1V. über Mährens
Verhältnis zum Reich und zu Böhmen aus den Jahren 1848/9 erhärtet.
Fast ebenso wichtig wie für Mähren erscheinen die Ausführungen für die
Klärung des Verhältnisses Böhmens zum Reiche.
Im Gegensatz zu dieser Studie, die aus viel durchfurchtem Boden ganz
neue kräftige Halme zu ziehen versteht, ist der zweite Aufsatz „Christian
Julius von Schierendorff, ein Vorläufer des liberalen Zentralismus unter
Josef I. und Karl VI.“ (S. 137—306) in gewissem Sinne fruchtbares Neuland.
Der Name Christian Julius von Schierendorff war bisher in der österreichi-
schen Rechts- und Staatsgeschichte so gut wie unbekannt. Das große In-
teresse, das diese Persönlichkeit beanspruchen darf, erkannte zwar schon
Bidermann (Geschichte der österreichischen Gesamtstaatsidee, II, 38 ff.), aber
da ihm Name, Stellung und Geschichte derselben unbekannt blieb, konnte
er sie nicht recht fassen und deutete vieles irrig.
Fischel schildert zuerst den Lebensgang von Christians älterem
Bruder Georg Friedrich; beide sind im deutschböhmischen Städtchen Dup-
Nachrichten und Notizen II. 133
pau, der eine 1644, der andere 1661 geboren. Der ältere war seit 1679
königlicher Prokurator (Fiskal) im Markgraftum Mähren, verlor aber seine
Stellung zufolge der Feindschaft des Jesuitenordens, die er sich im Amte
zugezogen hatte, im Jahre 1692. Mit Christian, der schon in Brünn bei
ihm lebte, begab er sich nach Polen, und nun tritt der jüngere Bruder in
den Vordergrund, indem er bei König Friedrich August I. Dienste nimmt
und dessen polnischer Resident am Wiener Hofe wird. Unter Kaiser Josef I.
ward er dann aber Sekretär der Wiener Hofkammer, avancierte 1720 zum
wirklichen Hofkammerrat und starb 21. September 1726. Trotz seiner nicht
allzu bedeutsamen Stellung hat er Gelegenheit gefunden, die mannigfachsten
Denkschriften auszuarbeiten, die ihn nicht nur als einen hervorragenden
Kenner aller staatspolitischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des da-
maligen Österreichs erkennen lassen, sondern als begeisterten Vertreter
einer politischen Richtung, die ihn — nach Fischel — gleichsam zu einem
Schmerling des 18. Jahrh. stempelt. Seine offiziellen politischen Gutachten
und Denkschriften liegen vor in einer von ihm hergestellten Sammlung,
die den Titel führt: „Parerga sive otia Schierendorffiana“ (Hs. im n. 6.
Landesarchiv); eine mehr planmäßig angelegte Arbeit, ein „einheitlich
nationalökonomisches Werk“ ist sein „Syntagma politico-camerale de qua-
druplici genere oeconomiae, scilicet rurali, camerali, militari et universali
ad statum regiminis domus augustae directum“ (Hs. in der Hofbibliothek);
neun starke Aktenfaszikel „Hofrat Schierendorffscher Reichsakten‘ erliegen
im gemeinsamen k. u. k. Finanzarchiv; und viele staatswirtschaftliche Auf-
sätze scheinen verloren gegangen zu sein. Auf allen Gebieten des Staats-
wesens, auf dem der Finanzen, der Volkswirtschaft, der Justiz, des Kommerz-
wesens hat er reformatorische Ideen entwickelt, in der Frage der Verbesse-
rung der Lage des Bauernstandes oder aber der Errichtung eines Staats-
archive hat er Vorschläge und Pläne gemacht, die später von glücklicheren
Nachfolgern auch mit Erfolg durchgeführt wurden. Der Grundgedanke
seiner Staatsreform betrifft die Schatfung einer ,,Generalconvention deren
Herren von Bohaimb, Mähren und gesammten österreichischen Erblande“,
einer Art konstituierenden gesamtösterreichischen Reichstags, durch den die
damals brennende Frage der habsburgischen Sukzession nebst verschiedenen
liberalen Reformen auf allen Gebieten des Staatswesens einer Lösung hätte
zugeführt werden sollen. Das darauf bezügliche Gutachten aus den „Parerga‘*,
dann den Vorschlag behufs Beseitigung der Bauernaufstände und noch drei an-
dere Denkschriften gibt F. im vollen Wortlaut im Anhang und regt mit Recht
die vollständige Herausgabe der Werke dieses österreichischen Staatsmannes an.
Der dritte und letzte Aufsatz in Fischels Buch betrifft: „Die Kodifi-
kationsgeschichte des $ 18 der a. G. O. und die Gerichtssprache in Böhmen
und Mähren‘ (S. 307—342), dessen Besprechung nicht in den Rahmen
unserer Zs. gehört.
Brünn. B. Bretholz.
Dr. Max Kemmerich, Die frübmittelalterliche Porträtmalerei in Deutsch-
land bis zur Mitte des XUI.. Jahrhunderts. in-4°., 167 S. mit 38 Text-
abbildungen. München 1907, Georg D. W. Callwey.
134 Nachrichten und Notizen II.
Gestützt auf ein umfangreiches, im Anhang übersichtlich geordnetes
Material, tut der Verfasser einen guten Schritt über ähnliche Arbeiten von
Marquet de Vasselot, A. Lehmann, C. Cornelius u. a. hinaus. Die Be-
schränkung der eigentlichen Untersuchung auf die wichtigsten Porträt-
gruppen (Karl d. K., Otto IM., Heinrich II. usw.), ihre Basierung auf feste
Prinzipien beweist, daB der Verfasser ernstlich bemüht ist, zu unzweideu-
tigen, dauernd wertvollen Resultaten zu gelangen. Aber jene Prinzipien
sind nicht einwandfrei. Im allgemeinen richtig ist die Kritik der Porträt-
absicht (Unterschied zwischen Bildnis und Porträt; dispensierende Wirkung
der räumlichen Entfernung vom Darzustellenden); der Maßstab für die
Porträtfähigkeit ist anfechtbar. Als die einzig sichere Methode wird
proklamiert: die Vergleichung des gesamten zeitgenössischen Porträt-
materials. Dagegen wird die Vergleichung mit dem herrschenden Figuren-
typus als „das unsicherste Verfahren“ grundsätzlich abgelehnt — dabei
aber für Otto II. (S. 74), Heinrich IL (S. 77; S. 84 für die Nase; S. 88)
und die Porträts in Pürgg (S. 123) doch, als ausschlaggebend für das Maß
der Individualisierung, angestellt. Hätte der Verfasser sie öfter durch-
geführt (vor allem bei Karl d. K. und den Heinrichsbildern in Cimel. 60),
so würde er vieles als typische Form erkannt haben, was ihm nun als
individuelles Porträtmerkmal gilt. Ja, er wäre vielleicht ganz vor dem
Bedenklichsten bewahrt geblieben: dem Zählen der „Merkmale“. „Die
größere oder geringere Ähnlichkeit ist abhängig von der Zahl — und der
Wichtigkeit — der übereinstimmenden Merkmale‘; „die Zahl der indivi-
duellen Porträtmerkmale muß in steter Zunahme begriffen sein" — wie
schwankend dieser ästhetisch und historisch gleich fragwürdige Maßstab
ist, muB der Verfasser selbst allerorten zugeben und die naturgemäß ge-
ringe Zahl der „Merkmale“ bei dem jugendlich-bartlosen Gesicht Ottos III.
wirft ihn über den Haufen. Ein Porträt ist eben nicht eine Summation
einzelner Teilformen — und neben Gleichheit und Ähnlichkeit (vgl. S. 1)
gibt es noch ein Drittes: die Analogie. — Wie hat der Künstler bei der
Darstellung einer bestimmten Person seine Darstellungsformel gemodelt
und auf welchen objektiven Bestand der Vorbilder deutet diese Abwandlung?
Das ist die Frage, nach der einzig das Maß der mittelalterlichen Porträt-
absicht und -fähigkeit bestimmt werden kann; und der Vergleich mehrerer
Darstellungen kann nur nutzbringend sein, wenn er geschieht zwischen den
in jedem Fall herausdestillierten individuellen Zeichen — also an zweiter
Stelle.
Es ist noch nötig, ein MiBverständnis des Verfassers aufzuklären. Er
verwirft die Hypothese eines „Herrschertypus“ unter Hinweis darauf, daß
das Ma. überhaupt keinen „Typus“ ausgebildet habe. Gewiß, einen ein-
deutigen Typus finden wir schwerlich, aber umso mehr mehrdeutige Typen.
Also: Otto II. ist sicherlich kaum ein Herschertypus — aber er muß des-
halb noch nicht Porträt, er kann ein Christustypus sein: vgl. die Christus-
köpfe der „Vögeschule“, z. B. den auf Abb. 17.
Ehe die dankenswerten Untersuchungen des Verfassers für den Historiker
nutzbar werden können, muß eingehendste stilgeschichtliche Kritik helfend
eintreten. Zudem ist eine grundsätzliche Beschränkung auf die Denkmäler
Nachrichten und Notizen II. 135
einer Kunstart unzweckmäßig und durch die umfassendere Methode
Brunners schon überholt.
Die Abbildungen sind nach Auswahl und Ausführung gleich gut — aber
warum im Text? Hier, wo alles auf die Vergleichung ankommt!
Leipzig. Vitzthum.
Dietrich Schäfer, Die Hanse. Monographien zur Weltgeschichte. Bd. 19.
Mit 99 Abbildungen. Bielefeld und Leipzig, Velhagen und Klasing,
1903. 139 S.
Die reichen und wertvollen Ergebnisse hansischer Geschichtsforschung
einem weiteren Kreise zugänglich zu machen, ist bisher noch wenig ge-
schehen. Man darf sagen, daß schon lange ein dringendes Bedürfnis nach
einer allgemeinen, das Wesentliche aus dem nachgerade unübersehbaren
Quellen- und Einzelstudienmateriale heraushebenden Darstellung besteht.
Jetzt ist es von einem der ältesten und bewährtesten Hanseforscher in
dankenswertester Weise befriedigt worden. Wie man es bei Schäfer ge-
wohnt ist, wird auf die Form, d. h. sowohl auf eine anschauliche Gruppie-
rung des Materials, wie auf eine lebhafte und anregende Darstellung be-
sonderes Gewicht gelegt. Der Verfasser ist dabei nicht nur Referent,
sondern indem er längst Bekanntes wiederum vorträgt, erfreut er den
Leser durch die Aufstellung neuer Zusammenhänge. Innere und äußere
Geschichte des niederdeutschen Städtebundes werden dabei in gleicher
Weise berücksichtigt. Abschnitte, wie “das mittelalterliche deutsche Reich
seefremd’, “der „deutsche“ Kaufmann’, die Schilderung des inneren han-
sischen Handelsbetriebes, der Kriegführung und Diplomatie der Städte, der
‘hansischen Überlegenheit” überhaupt, die Beurteilung der Episode Wullen-
wever und namentlich die Würdigung der allgemeinen Ursachen des
Niedergangs verdienen besondere Beachtung. Das beigegebene Abbildungs-
material unterscheidet sich vorteilhaft von den oft willkürlich ausgewählten
und schlecht reproduzierten Bildern in parallelen Werken. Den deutschen
Benutzern werden die Darstellungen aus Wisby, Falsterbo, Bergen u. a.
besonders willkommen sein.
Bonn. Hashagen.
Dr. Moritz Hartmann, Geschichte der Handwerkerverbände der Stadt
Hildesheim im Mittelalter [Beiträge für die Geschichte Niedersachsens
und Westfalens. 1. Jahrg. 1. Heft]. Hildesheim 1905. 1,80 M.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Altstadt Hildesheim und bricht
dementsprechend mit dem Jahr 1583, dem Zeitpunkt der Vereinigung von
Altstadt und Neustadt ab. Sie unterrichtet kurz über die Entstehung und
Entwicklung des alten Hildesheims, vornehmlich in gewerblicher Hinsicht,
und zeigt dann, wie die einzelnen Gewerbeverbände der Reihe nach zuerst
urkundlich erscheinen, seit wann geschriebene Satzungen für sie nachweisbar
sind, und welche äußere Wandlungen sie im Laufe der Zeit erfuhren. Die
Frage nach dem Ursprung der ältesten Verbände, worüber die Quellen
keine Auskunft geben, führt zu einer Erörterung der Handwerksverfassung
des bischöflichen Fronhofes. Mit ihm haben die städtischen Handwerker-
verbände nichts zu tun. Ihre Entstehung möchte H. vielmehr im Anschluß
136 Nachrichten und Notizen JI.
an Philippi und Keutgen auf die obrigkeitliche Austeilung der Markt-
verkaufsstände zurückführen, womit auch die Tatsache zusammenhängen
soll, daß gewisse Handwerksämter dem Bischof und nicht, wie die andern,
dem Rat unterstehen. Doch ist nicht recht einzusehen, weshalb dus allge-
meine Recht obrigkeitlicher Gewerbepolizei gerade aus einer ganz speziellen
Äußerung der Polizeigewalt, nämlich der Regelung der Verkaufstände ab-
geleitet werden müßte. Die Ratsfühigkeit der Handwerker steht in Hildes-
heim schon vom Beginn der städtischen Selbstherrschaft außer Zweifel.
Die Verfassungskämpfe im 14. und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
drehen sich daher hier nicht darum, die Handwerker in den Rat ein-
zuführen, sondern wollen nur das Zusammenwirken von Ämtern, Gilden,
Gemeinde und Rat in allgemein befriedigender Weise ordnen. — Soweit der
erste, die äußere Geschichte behandelnde Teil. Der zweite schildert
das innere Leben, und zwar 1) die Verfassung, 2) die wirtschaftliche
Bedeutung, 8) die kirchlich-religiöse Seite der Handwerkerverbände. Diese
Schilderung baut sich auf Nachrichten vom 14. bis Ende des 16. Jahrhunderts
auf. Die große Frage, ob und inwiefern das Zunftwesen in dieser Zeit
seinen Charakter verändert habe, bleibt unerörtert. Als Zustandsschilderung
wird daher jetzt wohl die Dissertation von Tuckermann über „Das Gewerbe
der Stadt Hildesheim" vorzuziehen sein, die in der Hauptsache nur Nach-
richten vom Ende des 14. bis Mitte des 15. Jahrhunderts verwertet. Doch
behalten die z. T. recht interessanten Mitteilungen H.s aus dem 16. Jahr-
hundert daneben ihren Wert. Über einige Versehen und Zusätze vgl.
Techen, Hansische Geschichtsbll. 1906, 377 ff.
Berlin. Paul Sander.
Die Metzer Chronik des Jaique Dex (Jacques D’Esch) über die Kaiser
und Könige aus dem Luxemburger Hause. Herausgegeben von Dr. Georg
Wolfram. [Quellen zur lothringischen Geschichte. Herausgegeben von der
Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. Band IV.]
Metz, Verlag von G. Scriba. 1906. XCV und 534 8. 4°.
Die Chronik, welche uns Wolfram hier in trefflicher Ausgabe mit er-
schöpfender Einleitung zum ersten Male vorlegt, ist eine eigenartige, aus
drei recht verschiedenen Teilen bestehende Kompilation des 15. Jahrhunderts
zur Geschichte der Luxemburger Kaiser von Heinrich VII. bis Siegmund.
Alle drei Teile stammen aus Metz, und Metzer Ereignisse stehen daher
auch im allgemeinen im Vordergrund des Interesses; aber doch nie so,
daß nicht daneben immer wieder auch für die allgemeine Geschichte etwas
abfiele. Am meisten Anteilnahme wird in dieser Hinsicht gewiß der erste
Teil finden, ein Heldenepos auf den Römerzug Heinrichs VII., das
Wolfram bereits im Lothringischen Jahrbuch VI unter dem Titel „Les
vœux de l'épervier“ herausgegeben hat. Der Verfasser dieses, auch lite-
rarisch recht wertvollen französischen Gedichtes war ein Zeitgenosse, der
auf Grund mündlicher Mitteilungen arbeitete, vielleicht Simon von Marville,
Schatzmeister der Metzer Kathedrale, den Wolfram als den Dichter wahr-
scheinlich machen will. Das Epos gibt eine hübsche Schilderung von den
Hauptteilnehmern am Zug, die es bei einer Rundtafel vereinigt sein läßt,
Nachrichten und Notizen I. 137
und greift außerdem besonders ausführlich drei Szenen heraus: die Ereig-
nisse vor Brescia, die Vorgänge in Rom und den Tod des Kaisers. Eine
Prüfung des mancherlei Neues bietenden Inhalts hat ihn im allgemeinen
als recht verläßlich erwiesen. — Den zweiten Teil bildet eine Reihe von
Gedichten über den sogenannten Vierherrenkrieg, d. h. über den Krieg
Johanns von Böhmen, Balduins von Trier, Friedrichs IV. von Lothringen
und Eduards I. von Bar gegen die Stadt Metz 1324—26. Auch sie sind in
französischer (nur eines in lateinischer) Sprache gleichzeitig verfaßt, lite-
rarisch allerdings erheblich weniger wert. Wolfram glaubt, daß sie schon
damals gesammelt wurden, und zwar vielleicht von Jean de la Cour, dem
Mitglied einer angesehenen Metzer Familie, der im Krieg selbst eine her-
vorragende Rolle gespielt hat. Größere historische Bedeutung hat nur das
erste, längste von ihnen. während die zwölf kleineren mehr in die poli-
tische Stimmung einführen als positive Nachrichten bieten. Übrigens sind
sie fast alle schon 1875 von E. de Bouteiller, La guerre de Metz en 1324,
gedruckt worden. — Den jüngsten Teil schließlich bildet die französische
Prosachronik, in welche die beiden ersten Teile eingestreut sind. Sie be-
ginnt mit der Thronbesteigung Heinrichs VII. und bringt, keineswegs in
` streng chronologischer Folge, Nachrichten bis 1435 (darüber hinaus fand
ich nur S. 346 f. und 446 kurze Notizen zu 1437—38); die Form ist mehr
die einer Materialsammlung als die einer ausgearbeiteten Darstellung. Den
Verfasser der Prosachronik und Kompilator des ganzen Werkes weist Wolfram
in dem Metzer Bürger Jaique Dex nach, der von 1871—1455 lebte und im
städtischen Dienst bei verschiedenen Gelegenheiten (namentlich 1433—34
in Basel) ein bemerkenswertes diplomatisches Geschick entfaltet hat. Über
die späteren Luxemburger standen ihm recht gute Nachrichten zu Gebote;
seine hübschen Angaben über die Hussitenkriege, das Basler Konzil und
Siegmunds Kaiserkrönung seien hier besonders hervorgehoben. Das Werk
scheint später von seinem Verfasser nochmals überarbeitet worden zu sein
und in dieser Gestalt um 1550 dem Historiker Praillon bei der Abfassung
seiner Metzer Chronik vorgelegen zu haben.
Den französischen Gedichten ist eine neufranzösische Übersetzung von
Bonnardot beigegeben, der auch das dankenswerte Glossar angefertigt
hat. Das Register ist von Müsebeck im allgemeinen sorgfältig ausge-
arbeitet worden. Warum aber wurde aus S. 29 Anm. 2 gerade Papst
Bonifaz VIII., nicht auch die Könige Adolf, Eduard I., Philipp IV. aufge-
nommen? Philipp von Frankreich S. 8 ist Philipp VI., nicht IV. — S. 253
steht eine Anmerkung, von der nicht ersichtlich ist, zu welcher Stelle im
Text sie gehört. R. Holtzmann.
Maring, Joh., Diözesansynoden und Domherren-(Generalkapitel des Stifts
Hildesheim bis zum Anfang des XVII. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur
geistlichen Verfassungsgeschichte des Bistums Hildesheim. (Quellen und
Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens. Band XX.) Hannover und
Leipzig, Hahnsche Buchhandlung, 1905. 2,80 Mk.
Eine sorgfältige, systematische, vielleicht etwas zu weitschweifige
kirchenrechtliche Untersuchung über die beiden im Titel genannten Themen,
138 Nachrichten und Notizen II.
welche unter sich nur einen lockeren Zusammenhang haben. In der Er-
ledigung der Rechtsgeschäfte haben die Generalkapitel die bischöflichen
Synoden abgelöst. Von Interesse ist der Nachweis, wie die Macht der
Generalkapitel sich infolge der bischöflichen Wahlkapitulationen vom Jahre
1331 ab ungemein gekräftigt hat. Gegenüber Doebner (und ihm folgend
Bertram), welcher die ältere Sammlung der Hildesheimer Synodalstatuten
ins Jahr 1478 setzt, dürfte der Verf., der sie dem 14. Jahrh. zuschreibt,
Recht behalten, obwohl manche Einzelheiten der Beweisführung wegen der
Formelhaftigkeit des Materials nicht gerade stringent sind.
Keussen
Die Matrikeln der Universität Tübingen, im Auftrage der Württem-
bergischen Kommission für Landesgeschichte herausgegeben von Heinr.
Hermelink. Erster Band: Die Matrikeln von 1477—1600. Stuttgart,
W. Kohlhammer, 1906. 760 SS. gr. 8°.
Im Jahre 1877 hat Rud. Roth im Anhang zu den von ihm heraus-
gegebenen Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den
Jahren 1476—1550 die beiden ersten bis 1545 reichenden Matrikeln der
Universität beigefügt, durch Anmerkungen erläutert und durch ein Register
erschlossen. Nunmehr hat Heinr. Hermelink die vollständige Herausgabe
der Matrikel in Angriff genommen. Der I. Band dieser Edition, die Ma-
trikel 1477—1600, liegt vor. Daß das von Roth veröffentlichte Bruchstück
an dieser Stelle wieder zum Abdruck gelangte, ist selbstverständlich, zumal
H. die Erläuterungen nicht nur aus den Fakultätsbüchern, sondern auch
aus zahlreichen anderen Quellen um ein vielfaches vermehrt hat, nament-
lich durch Nachrichten über den späteren Lebensgang der Immatrikulierten.
Vom Jahre 1545 an tritt eine Einschränkung der Anmerkungen ein, indem
nur bei den Theologen behufs Erleichterung der Frequenzstatistik die Zeit
der ersten Anstellung angegeben wird. Der ausstehende II. Band wird den
Abschluß der Ausgabe, Einleitung und Register bringen, hoffentlich auch
statistische Beigaben, zu denen das beigebrachte Erläuterungsmaterial förm-
lich auffordert. Die Edition der Tübinger Matrikeln ist als ein wertvoller
Beitrag zur schwäbischen Gelehrtengeschichte freudig zu begrüßen, zumal
im Vorwort ein biographischer Appendix in Aussicht gestellt wird.
Köln. Herm. Keussen.
G. Grosch, Das spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten
Lande am Mittelrhein (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts-
geschichte, herausgegeben von O. Gierke, Heft 84, Breslau, Marcus, 1906,
98 S. 8°. 3 Mk.) will „eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Unter-
suchung auf Grund der Weistümer“ geben. Der Stoff, den die Sammlungen
von Grimm und Loersch (die Weistümer der Rheinprovinz) bieten, ist in
vier Abschnitten recht geschickt zur Darstellung gebracht. An einen Über-
blick über die speziell in den Bereich der Untersuchung gezogenen Nieder-
gerichtsherrschaften (Abschn. I) schließen sich (Abschn. II) Auseinander-
setzungen über das Verhältnis der Niedergerichte zu den Hochgerichten,
zur Grundherrschaft und zur niederen Vogtei. Von den Bezügen aus der
Niedervogtei und dem Verhältnis der „Herrschaft“ zu den „Untertanen“
Nachrichten und Notizen Il. 139
handelt Abschnitt II; auf die Gerichtsorganisation (Dingvogt, Schöffen,
Umstand usw.) geht Abschn. IV des näheren ein. Als wesentliches, wenn
auch nicht gerade neues Ergebnis der jedenfalls nützlichen Arbeit ist die
Feststellung zu betrachten (S. 63, vgl. die Übersicht S. 95 f.), „daB Nieder-
gerichts- und Grundherrschaft sich im Mittelrheingebiet während des spä-
teren Mittelalters durchkreuzen, daß Niedergerichtsherrschaft, Niedervogtei
und Grundbherrschaft auf dem platten Lande als besondere Gewalten neben-
einander bestehen“, und ferner (S. 81, vgl. S. 79 n. 2), daß Niedergerichts-
herrschaft „nicht identisch mit Leibherrschaft“ ist und „nicht Unfreiheit
oder Halbfreiheit der Bauern“ begründet. Den Entwicklungsgang in größe-
rem Rahmen darzulegen, hinderte den Verfasser die selbstgewählte Be-
schränkung nach Zeit und Quellen; der Überblick in der Einführung ist
lückenhaft und nicht durchweg zutreffend. Jede Untersuchung, die irgend-
wie mit Grundherrschaft zu tun hat, sollte von den alten Villikationen
ausgehen, deren lokal verschiedene Umgestaltung oder Auflösung maß-
gebend auf die späteren agrarischen Zustände eingewirkt hat. Für die
Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Gerichtsorganisation kommen
so viele einander durchkreuzende Verhältnisse in Betracht, immuner und
nichtimmuner Besitz, weltlicher oder geistlicher Stand des Eigentümers,
Rechte der Grafen, Vögte und Meier, daß zur Lösung der Frage nach Ent-
stehung der Gerichtsbarkeit, die Grundherrn über Leute übten, welche
nicht ihre Hintersassen waren, die aus Weistümern des späten Mittelalters
zu schöpfende Kunde nicht ausreichen kann.
Zürich. G. Caro.
Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravitatis Neer-
landicae. 3. Band. 1906.
Von Fredericqs Corpus documentorum inquisitionis h. pr. Neer-
landicae ist für das Mittelalter ein dritter Band erschienen, der zweite, der
Nachträge enthält. Der größere Teil der Stücke war schon bekannt, teils
in älteren Chroniken oder Sammelwerken, teils in Ausgaben gedruckt,
die zwischen Bd. 2 und 3 erschienen sind. Die neuen Stücke geben Nach-
richten über Ketzer und Ketzereien, über einzelne Inquisitoren, über Exe-
kutionen usw. Hierbei haben namentlich die Stadtrechnungen vieles ge-
liefert. Von den einzelnen Ketzereien sind namentlich über die Geißler,
die Anhänger hussitischer Sätze und die Vauderie einige neue Quellen
mitgeteilt. Von der „verlorenen“ Bulle Johanns XXII. In agro dominico
gegen die ketzerischen Begharden und Beghinen hätte nicht gesprochen
werden dürfen. Fredericq ist dabei dem alten trefflichen Mosheim gefolgt.
Aber Preger hat längst nachgewiesen, daß es die Bulle gegen Meister
Eckard ist (Geschichte der Mystik 1, 478ff. Vgl. auch Denifle im Archiv
für Kirchen- und Literaturgeschichte des Mittelalters 2, 636 ff.) Der Band
hat außer den Quellen noch eine Anzahl wertvoller Listen und Register,
1) eine Liste aller Ketzer und Ketzereien, die in den 3 Bänden vorkommen,
2) ein Verzeichnis aller Inquisitoren, 3) ein chronologisches Verzeichnis
aller Quellenstücke und 4) ein allgemeines Register von über 200 Seiten.
Tübingen. Karl Müller.
140 Nachrichten und Notizen I.
Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin. Herausgegeben vom Kgl.
Sächsischen Altertumsverein, bearbeitet von Jean Louis Sponsel.
Mit 100 Tafeln in Lichtdruck und 74 Abbildungen im Texte. Dresden,
Verlag und Druck von Wilhelm Baensch 1906. Fol. In Leinwandmappe
35 M., in eleg. Liebhaber-Ledermappe 50 M.
Diese schon im Frühjahr 1901 in Angriff genommene Publikation ent-
hält zwar weder eine vollständige Sammlung von Reproduktionen noch ein
bloßes Verzeichnis aller vorhandenen Bildnisse der Wettiner; das hinderte
nicht nur die Menge und Übersichtlichkeit des wohl über ganz Europa
verstreuten Materials, sondern leider auch wenigstens bei der Frage, ob die
durch vortreffliche Porträts verewigten unehelichen Söhne Augusts des
Starken aufzunehmen seien oder nicht, die Rücksicht, die der Auftraggeber,
der Kgl. Sächsische Altertumsverein, auf seinen Protektor, den inzwischen
verstorbenen König Georg, nehmen zu müssen glaubte; gleichwohl ist man
ihm, dem Bearbeiter, dem Verleger und der Firma Emil Stengel & Co.,
welche die Lichtdrucktafeln herstellte, für die aufgewandte Mühe zu großem
Dank verpflichtet und das trotz glänzender Ausstattung doch preiswerte
Werk eine wichtige Quelle für weitere Studien.
Zunüchst selbstverständlich für die Erforschung der äußeren und inneren
Familieneigentümlichkeiten der Wettiner; freilich ist das bei der geringen
Ähnlichkeit der mittelalterlichen Porträts erst für die neueren Jahrhunderte
möglich, und eine tiefere Erkenntnis, wenn man sich auf einen Vergleich
der Bildnisse beschränkt, einfach ausgeschlossen; die Frage, inwiefern be-
sonders der Charakter des Vaters im Sohne wiederkehrt, kann nur mit
Zuhilfenahme der Urkunden und Akten gelöst werden. Auch in der äußeren
Erscheinung der Wettiner tritt m. E. mehr ein Wandel als Gleichförmigkeit
zutage; selbst die unschöne Nase, welche die Gemahlin Johann Georgs II.
ihren Söhnen vererbte, hat sich nur bis zur dritten Generation erhalten;
wie sollten auch die Frauen, die dem Geschlecht immer aufs neue fremdes
Blut zuführten, Gestalt und Wesen der Kinder unbeeinflußt gelassen haben ?
Wie in allen Familien, so sind auch bei den Wettinern die Züge des Groß-
vaters in denen des Enkels noch leicht zu erkennen; mit jeder weiteren
Nachkommenschaft aber verflüchtigt sich die Ähnlichkeit mehr und mehr,
und gerade diese äußere wie innere Umbildung ist für den Historiker m. E.
das Interessanteste und das zu lösende Problem.
Weit größeren Gewinn als die Genealogie wird die Kunstgeschichte
aus dem vorliegenden Werke ziehen; es ist eine vortreffliche Vorarbeit.
nicht nur für die Darstellung der Entwicklung der Plastik, der Malerei,
des Kunsthandwerks und des Kostüms in Sachsen vom Ausgang des 12. bis
zum 19. Jahrhundert, sondern auch der Porträtkunst im allgemeinen.
Sponsel selbst hat sich darauf beschränkt, die 216 reproduzierten Bildnisse
in einem gesonderten Texte ausführlich zu beschreiben, über ihren Standort
und die Zeit ihrer Entstehung, ihren Schöpfer und die dargestellten Per-
sonen Auskunft zu erteilen und auf andere nicht mitaufgenommene Kunst-
werke hinzuweisen; der geringe ihm vom Verleger zur Verfügung gestellte
Raum gestattete ihm nicht, das ganze Ergebnis seiner Studien hier vorzu-
legen; hoffentlich tut er es in einem besonderen Aufsatz oder andere
Nachrichten und Notizen II. 141
Forscher auf den einzelnen genannten Gebieten. Es selbst zu versuchen
ist nicht meines Amtes und ein ausführliches Referat über die Bedeutung
der Sponselschen Publikation für die Kunstgeschichte in dieser Zeitschrift
wohl auch nicht am Platze: wer sich darüber unterrichten will, den ver-
weise ich auf Ernst Devrients Besprechung des Werkes im 27. Bande des
Neuen Archivs für sächsische Geschichte und Altertumskunde S. 152—155.
Nur das sei hier noch bemerkt, daß die älteren Wettiner bis 1485 durch
Grabfiguren fast vollständig vertreten sind, die Ernestiner bloß bis 1547
und von den Albertinern nur die Kurfürsten und Könige mit ihren nächsten
Verwandten; Ölbilder, Miniaturen, Pastelle, Kupferstiche, Kreidezeich-
nungen, Lithographien, Bronze- und Marmorbüsten, Grabplatten und Grab-
statuen, die ihre Züge festhalten, sind teils auf besonderen Tafeln, teils im
Text wiedergegeben; unberücksichtigt blieben Münzen und Medaillen.
Wie Hubert Ermisch, der zu dem vorliegenden Werke die Anregung
gegeben hat, in der Wissenschaftlichen Beilage (Nr. 4) der Leipziger Zeitung
(1906) mitteilt, soll es in absehbarer Zeit durch eine Fortsetzung ergänzt
und ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller vorhandenen Bildnisse der
Wettiner beigefügt werden; hoffentlich fehlen in jener dann nicht die Porträts
des Marschalls Moritz von Sachsen, des Chevalier de Saxe und des Grafen
Rutowski, in diesem diejenigen Bilder, welche die Wettiner fremden
Fürsten oder Privatpersonen zum Geschenk gemacht haben; auch unter
ihnen befinden sich wahrscheinlich Kunstwerke ersten Ranges, was ich auf
Grund meiner Studien über August den Starken wenigstens für diesen
Wettiner annehmen zu dürfen glaube.
Berlin. Paul Haake.
Erich Schmidt, Deutsche Volkskunde im Zeitalter des Humanismus und
der Reformation (Historische Studien Heft XLVII), Berlin, Ebering 1904.
163 S. 8 Mk. |
Die Arbeit, eine Berliner Dissertation, ist Hermann Oncken zugeeignet.
Dieser hat wohl den Verfasser auf den volkskundlichen Stoff bei Sebastian
Franck und weiterhin auf dessen sonst fast unbekannten humanistischen
Vorgänger Johannes Bohemus Aubanus (d. i. aus Aub in Franken) hinge-
wiesen. Aus monographischen Studien über diesen, die denn auch sauber
durchgeführt sind, scheint die Arbeit erwachsen zu sein. Doch steckt sich
der Verf. höhere Ziele, indem er den beiden Kapiteln über Bohemus und
Frank eine Vor- und Nachgeschichte volkskundlicher Interessen im früheren
und späteren Humanismus beifügt. Naturgemäß wird hier noch mancherlei
vermißt, so z. B. eine Erwähnung der Limburger Chronik aus dem spä-
teren Mittelalter, aus dem Frühhumanismus die Schilderung des Fichtel-
gebirges und seiner Bewohner bei Matthias von Kemnat, die Beschreibung
der Schweiz von Bonstetten, die durch ihre selbständigen Zusätze so merk-
würdige Übersetzung des Spiegels menschlichen Lebens des Rodericus von
Zomora durch Steinhöwel, dann Aventins berühmte Charakteristik der
Bayern u.a.m. Anderes ist zwar gestreift, aber nicht in rechtes Licht ge-
setzt, so (S. 181) der Einfluß der Predigtliteratur, dann der der Auffindung
des Tacitus, der erst im Schlußwort zu seinem Rechte kommt. — Als Er-
142 Nachrichten und Notizen Il.
gebnis der Arbeit dürfen wir mit dem Verf. ansehen, daß auch Bohemus
die Volkskunde nicht als ein selbständiges Wissenschaftsgebiet bearbeitet
und daß sie auch bei Franck nur Mittel zum Zweck ist. — Das S. 89 ge-
nannte Öttingen ist Alt-Ötting am Inn, das S. 108 genannte Kissingen ist
Kissing bei Augsburg. Die S. 54 genannten Inschriftensammlungen Chri-
stoph Scheurls und Hartmann Schedels haben keinen Zusammenhang mit
der Volkskunde; das S. 123 mit Fragezeichen versehene, „zerhaftig“ dürfte
sich durch Z. 11 v.u. [legen Kosten an Wohlleben und Essen] erklären.
Ob man in dem S. 136 aus Münsters Cosmographei genannten Egidius
Schudus sogleich den berühmten Schweizer Chronisten erkennt, ist mir
fraglich (s. a. d. Register s. v.). Ihm und schwerlich Münster gehören doch
wohl auch die 8. 138 erwähnten Notizen über den Wirtschaftsbetrieb der
Alpenbewohner.
München. Dr. Paul Joachimsen.
W. van Guliks Schrift „Johannes Gropper (1503—1559). Ein Bei-
trag zur Kirchengeschichte Deutschlands, besonders der Rheinlande, im
16. Jahrhundert“ (Pastor, Erll. u. Ergzz. zu Janssens Gesch. d. d. Volkes V,
1. 2) — Freiburg, Herder 1906. 278 S. — macht sich ihre Aufgabe allzu
leicht. Sie gibt im wesentlichen nur die äußeren Lebensumstände ihres
Helden nebst oberflächlicher Besprechung seiner Schriften, schildert aber
weder seinen inneren Entwicklungsgang noch würdigt sie Groppers Wirk-
samkeit auf dem Grunde seiner Zeit. Überhaupt ist die Abhandlung un-
fertig und läßt die erforderliche Durcharbeitung nur allzusehr vermissen,
wie das äußerlich schon in dem unbehilflichen, holperigen Stil zu-
tage tritt; sehr viel läßt auch das Register zu wünschen übrig. Für den
Standpunkt des Verf. ist S. 66 bezeichnend, wo die zunehmende Hin-
neigung des Erzbischofs Hermann von Köln und seiner Umgebung zum
Protestantismus schlechtweg als „fortschreitende Korruption“ bezeichnet
wird. Unter diesen Umständen liegt der wissenschaftliche Wert der Schrift
im Grunde nur in den reichhaltigen „archivalischen Beilagen“ aus deutschen
und italienischen Archiven. W. F.
Joseph Greving, Johann Eck als junger Gelehrter. Eine literar- und
dogmengeschichtliche Untersuchung über seinen Chrysopassus praedesti-
nationis aus dem Jahre 1514. (= Reformationsgeschichtliche Studien u.
Texte. Herausgegeben von Dr. Joseph Greving, Privatdozent in Bonn.
Heft 1.) Münster i. W., Aschendorff, 1906. XIV, 173 S. M. 4,25.
Nachdem Emser in Kawerau, Cochlaeus in Spahn ihre Biographen ge-
funden haben, darf eine neue Biographie des dritten im Bunde, Johann
Ecks, nicht mehr lange ausbleiben. Die Eckbiographie, die Wiedemann
1865 hat erscheinen lassen, befriedigt schon längst nicht mehr. Das beste
daran ist die Bibliographie, obwohl auch sie jetzt nicht mehr genügt. Und
ferner hat W. das Verdienst, die äuBeren Lebensschicksale Ecks im großen
und ganzen richtig und mit einer gewissen Vollständigkeit dargestellt zu
haben. Schlechterdings ungenügend aber sind die wenigen Seiten (391 bis
400), auf denen W. Ecks „theologisches System“ darstellt; er hat gar nicht
den Versuch gemacht, Eck in die dogmengeschichtliche Entwicklung ein-
Nachrichten und Notizen II. 143
zugliedern. Seit Jahren arbeitet nun schon Dr. Joseph Greving in Bonn
an einer neuen Eckbiographie. Mit welcher Gründlichkeit und Gewissenhaftig-
keit er sie vorbereitet, bezeugt das vorliegende Buch. Wir fürchten nur, daß,
wenn er auch anderen Einzelschriften Ecks solche eingehende Monographien
widmen will, er eine zusammenfassende Biographie und Charakteristik dieses
gelehrten, gewandten und unermüdlichen Polemikers immer weiter wird
hinausschieben müssen. — Sehr richtig ist es, daß er in Ecks Theologie
zwei Perioden unterscheidet, die durch die Leipziger Disputation von 1519
gegeneinander abgegrenzt werden, und nun erst einmal seine Theologie,
soweit sie noch nicht durch die Polemik gegen die Reformatoren beeinflußt
ist, darstellt. Dazu bot sich ihm Ecks erstes selbständiges theologisches
Werk dar, das den wunderlichen Titel „Chrysopassus“ führt. Es ist im
November 1514 in Augsburg erschienen — der Verfasser war damals 28
Jahre alt — und geht auf Vorlesungen über die Prädestination zurück, die
Eck 1512 in Ingolstadt gehalten hat. Gr. beschreibt zuerst das Äußere des
kleinen Folianten, gibt dann eine gedrängte Inhaltsübersicht, schildert so-
dann die Entstehungsgeschichte des Buches, Ecks erstaunliche Literatur-
kenntnis, seine wissenschaftliche Arbeitsweise und geistige Richtung und
stellt endlich klar und übersichtlich zusammen, was Eck im Chrysopassus
von der Vorherbestimmung, dem Verhältnis der göttlichen Gnade zur
menschlichen Freiheit und von der Verdienstlichkèit der guten Werke
lehrte — alles Punkte, über die später erregte Debatten mit den Reforma-
toren stattfanden.
Das Buch eröffnet eine Sammlung von Arbeiten, die Gr. unter dem
Titel „Reformationsgeschichtliche Studien und Texte“ herausgeben will.
Viele tüchtige katholische Gelehrte haben ihre Unterstützung zugesagt.
Wir begrüßen dieses Unternehmen, das dem Prospekt zufolge „in ehrlichem
Streben nach der vollen Wahrheit und unter aufrichtiger Achtung der
fremden Überzeugung nach besten Kräften an der Klärung des Bildes jener
Zeit“ arbeiten will, mit aufrichtiger Freude und lebhaftem Interesse.
O. Clemen (Zwickau i. S.).
Abbot Gasquet O. S. B.: Henry VII. and the English Monasteries. London
1906. XL u. 495 S.
Wie starke Nachtrage auch in der englisch sprechenden Welt nach ka-
tholischer Geschichtsliteratur vorhanden ist, wird in überraschender Weise
durch die Tatsache beleuchtet, daB ein Spezialwerk wie das vorliegende
nach sieben Jahren in zweiter billiger Volksausgabe erscheint und im
ganzen sechs Auflagen binnen achtzehn Jahren erlebt hat. Da die aus
zwei in einen Band zusammengezogene Volksausgabe doch nur unwesent-
liche Kürzungen aufweist und den Charakter des Buches unverändert läßt,
genügt hier eine kurze erinnernde Charakteristik des so erfolgreich aufge-
tretenen Werkes. G.s Buch hat in der Geschichtschreibung der englischen
Reformation im kleinen eine ähnliche Rolle gespielt wie Janssens Geschichts-
werk in der der deutschen: beide haben die bis dahin zu leicht genommene
Pflicht des „Audiatur et altera pars“ zum Leitmotiv genommen und so
durch den Widerspruch zur herkömmlichen Auffassung revidierend auf die
144 Nachrichten und Notizen Il.
Forschung gewirkt.! Janssen, das ungleich größere Talent, hat sich die
größere Aufgabe gestellt; G. hat seine bescheidenere mit gewissenhafterem
Streben nach Gerechtigkeit erfüllt. Als englischem Ordensmanne kam es
ihm vor allem darauf an, die einseitigen Angaben der bezahlten Agenten
Cromwells zu prüfen, ihnen gegenüberzustellen, was sich in sittlicher und
namentlich in sozialer Hinsicht Gutes über das klösterliche England sagen
ließ, was also das Volk, besonders das arme, an den Klöstern verlor,
andrerseits die Habgier und rohe Willkür des Sükularisationswerkes durch
‘eine Fülle sorgfältig gesammelten Beweismaterials im einzelnen zu belegen.
‚Hat deshalb die Forschung G. zu danken für Erschließung eines reichen
Materials, das mit ehrlichem Streben nach Unparteilichkeit verarbeitet
wird, so muß sie doch das von ihm gezeichnete Bild der englischen Klöster
aus den vorreformatorischen Visitationsberichten, aus der satirischen Lite-
ratur und andern Quellen der Zeit ergänzen, um die von G. zu eifrig ge-
tilgten Schatten aufs neue, freilich nicht im Stil der „comperta monastica“,
in das Bild wieder einzutragen. Nicht diese als Reaktion begreifliche und
sogar nützliche Einseitigkeit des Verf. ist die Hauptschwäche des Buches,
sondern das zu starke Haften am Einzelnen und Gleichartigen und der
Mangel an geschichtlichem Weitblick, der die Dinge in größerem Zu-
sammenhang erfaßt.
Rom. ü A. O. Meyer.
Adolf Hasenclever, Die kurpfülzische Politik in den Zeiten des schmal-
kaldischen Krieges (Januar 1546 bis Januar 1547). Heidelberger Abhand-
lungen zur mittleren und neueren Geschichte. 10. Heft. XVI, 179 S.
Auf dem lange vernachlässigten Gebiet der pfälzischen Geschichte
-des 16. Jahrhunderts herrscht seit einigen Jahren wieder regeres Leben,
welches freilich zum Teil durch den heißen Kampf um die Heidelberger
Schloßruine wachgerufen ist. In der Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins hat Bossert über die ersten Jahrzehnte der pfälzischen Reforma-
tionsgeschichte viel neues Licht verbreitet, für die letzten Jahre Friedrichs II.
und für die kurze Regierungszeit Ottheinrichs hat H. Rott wertvolle Bei-
träge geliefert. Während aber diese und ähnliche Arbeiten die Kirchen-
geschichte einerseits, die pfälzischen Kunstbestrebungen andererseits in den
Vordergrund stellen, hat H. in der kurpfälzischen Politik während des
schmalkaldischen Krieges ein weniger dankbares Thema gewählt; denn erst
seit sich die Pfälzer mit Kurfürst Ottheinrich und Friedrich III. entschieden
auf die Seite der Protestanten stellten, hatte ihre Politik den nötigen Rück-
halt, um einigen Einfluß ausüben zu können; vorher war ihre Macht zu
gering, der Kurfürst zu willenlos und zu unentschieden, um in einer so
kritischen Zeit wie 1546 etwas anderes als eine sehr traurige Rolle spielen
zu können. H. schildert ausführlich und anschaulich das unsichere Hin-
und Herschwanken Friedrichs II. von einer Partei zur anderen, bis zum
„gänzlichen Fiasko der kurpfälzischen Politik“, der Begegnung mit dem
! In der Einleitung zu seinem neueren Werk „The Eve of the Refor-
mation‘ (London 1900) stellt G. sich selbst mit Janssen in Parallele.
Nachrichten und Notizen I. 145
Kaiser in Schwäbisch-Hall. Bei den mannigfachen Wandlungen bleibt frei-
lich trotz des umfassenden neuen Materials, das H. aus zahlreichen Archiven
beibringt, manche Einzelheit im Dunkeln, und wir kennen nicht einmal die
Unterwerfungsbedingungen, welche vom Kaiser der Heidelberger Regierung
auferlegt wurden. Einige Aktenstücke, hauptsächlich über die Beratung
des Kurfürsten mit Grafen, Herren und Ritterschaft im April 1546, sind
beigegeben, ebenso ein Namensregister, das aber besser an den Schluß
als an den Anfang der Schrift gestellt worden wäre. V. Ernst.
P. O. v. Törne. Ptolémée Gallio Cardinal de Côme. Étude sur la cour de
Rome, sur la secretairerie pontificale et sur la politique des papes au
XVIe. siècle. XXXVII. 288 S. 8°. Helsingfors 1907. Diss. Univ. Helsingfors;
auch Picard & fils Paris. Mit Portr. Gallios.
Nach einer gemeinfaßlichen Einleitung gibt Verf. in eingehender Dar-
stellung Aufschlüsse über die Entwickelung der päpstlichen kurialen Ord-
nung um die Mitte des 16. Jahrh. Neben den Kardinalnepoten wurde ein
Secretarius Domesticus als unmittelbares Organ des päpstlichen Willens
angestellt. Th. v. Sickel (Römische Berichte I) und Susta (Die rö-
mische Curie und das Concil von Trient) gaben früher über jenes
Amt einige Notizen, welche Verf. auf genaue Untersuchungen im Vatika-
nischen Archiv gestützt vervollständigt und ausführt. Gallio, seit 1565
Kardinal von Como, gab erstens dem Amte eine hohe Bedeutung.
Verf. zeichnet seine Karriere als secretarius domesticus Pius IV., als
zurückgeschobener Kardinal Pius V. und als Kardinalsekretär und mäch-
tiger Minister Gregorius XIII. Im Jahre 1564 beförderte er die Absichten
des französischen Hofes. 1569 wirkte er für die Anerkennung des Herzogs
Cosmo I. von Toskana als Großherzog; von 1572 an betrachtete man ihn
als Stütze der spanischen Partei. Übrigens wird’ die Persönlichkeit Gallios
verhältnismäßig wenig besprochen; die Entwickelung der päpstlichen Orga-
nisation steht immer im Vordergrunde.
Im Kap. V gibt Verf. eine vielleicht etwas episodisch gruppierte Zu-
sammenfassung der päpstlichen Politik in der Zeit Gregorius XII. Er be-
handelt u. a. die Unterhandlungen, welche 1578—80 bezüglich der portu-
giesischen Thronfolge geführt wurden. M. Philippson meint (Ein Mini-
sterium unter Philipp Il), der Papst habe dem König Heinrich von
Portugal Vollmacht über die Legitimität des Priors von Crato zu urteilen
gegeben, nachmals aber dem König die Entscheidung entzogen und jede
solche Tendenz Heinrichs von vornherein für ungültig erklärt. Verf., der
Neues zur Beleuchtung des Konfliktes aus der Korrespondenz Gallios und
anderen Akten des Vatikanischen Archivs holte, glaubt daß die Hand-
lungsweise des Papstes mehr folgerichtig gewesen ist und betont die in
Rom verbreitete Meinung (Appendice no. 22), daß der erste Brief des
Papstes durch den portugiesischen Botschafter, der mit der Expedition be-
auftragt wurde, verfälscht worden wäre. Die Sache ist nicht ganz klar,
aber die Darstellung des Verf. ist sehr beachtenswert.
Unter den im „Appendice“ gegebenen Aktenstücken berühren Nr. 16—18
den Friedensschluß Venedigs mit den Türken von 1578. Verf. berichtigt
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 10
146 Nachrichten und Notizen Il.
frühere Mitteilungen über das Benehmen des Papstes gegen den venetia-
nischen Botschafter, der ihm den Friedensschluß ankündigte.
M. G. Schybergson.
Burggraf Fabian zu Dohna, Selbstbiographie nebst Aktenstücken zur
Geschichte der Sukzession der Kurfürsten von Brandenburg in Preußen.
Hrsg. von C. Krollmann. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1905. LXVII,
204 S. 6 M.
Die Selbstbiographie des Burggrafen Fabian zu Dohna, deren Original-
manuskript sich im fürstlich Dohnaschen Hausarchiv in Schlobitten be-
findet, war den Historikern nicht ganz unbekannt; denn neben H. G. Schmidt,
der sie für seine Lebensbeschreibung Fabians (1897) benutzt hat, ist sie
neuerdings von Friedrich von Bezold für den dritten Band seiner monu-
mentalen Briefe und Akten des Pfalzgrafen Johann Casimir herangezogen
worden. Die hier gegebenen Bruchstücke ließen den Wunsch als gerecht-
fertigt erscheinen, diese ebensowohl für die Geschichte des Zeitalters der
Gegenreformation wie für die Geschichte Brandenburg-Preußens wichtige
Quelle in vollem Umfange abgedruckt zu sehen. Diese Aufgabe zu lösen,
war niemand besser berufen als der Hüter des Schatzes selbst, der Haus-
archivar zu Schlobitten. Krollmann hat sich als der Sache völlig ge-
wachsen gezeigt, die vorliegende Ausgabe, eine Publikation des Vereins
für Geschichte von Ost- und Westpreußen, entspricht durchaus den An-
forderungen der Wissenschaft; sie ist mit großer Sorgfalt gemacht, Lücken
im Manuskripte sind besonnen und vorsichtig ergänzt, Archivalien aus
Königsberg und Schlobitten wurden für die Anmerkungen verwertet, die
Literatur ist umfassend berücksichtigt worden. So ist eine tüchtige Lei-
stung zustande gekommen, die mit Dank anerkannt werden muß. An der
Hand dieser Selbstbiographie läßt sich erst richtig übersehen, welch ge-
wichtige und einflußreiche Stellung Dohna in den politischen und kriege-
rischen Wirren jener Zeit eingenommen hat, er, dem Männer, wie Johann
Casimir von der Pfalz und Heinrich IV. von Frankreich, rückhaltloses Ver-
trauen geschenkt haben, auf dem Schlachtfelde wie im diplomatischen Ge-
triebe hat er in gleicher Weise Gelegenheit gefunden, seine hervorragende
Tüchtigkeit zu bewähren. — Der Ausgabe selbst schließt sich ein Anhang
von 3 Nummern an: Nr. 1 enthält eine gedrängte, aber gute Darstellung des
Feldzuges der deutschen Protestanten im Jahre 1587, an dem Dohna so
wesentlich beteiligt war, dadurch wird eine größere Lücke der Handschrift in
passender Weise ergänzt. Nr. 2 bietet Quellen und zeitgenössische Literatur
über denselben Feldzug aus dem Hausarchive und der Bibliothek zu Schlobitten,
worunter besonders das Memorial des Burggrafen für den französischen
Historiker de Thou zu erwähnen ist. Nr. 3 endlich bringt den Schreib-
kalender Dohnas auf das Jahr 1589; dadurch wird nicht nur die Biographie
für dieses Jahr ergänzt, sondern dieser Kalender gewährt auch, wie Kroll-
mann sehr richtig bemerkt, einen Einblick in die Entstehung des ge-
samten Textes: offenbar hat Dohna solche Kalenderaufzeichnungen beim
Diktat seiner Erinnerungen zugrunde gelegt. Die Nachrichten der Bio-
graphie über die letzten Jahre Dohnas, sowie über seine Beteiligung an
—r on te Eee, Se mp ee mt
ei re ou EEE are, UNS ra Da a
Nachrichten und Notizen I. 147
den preußischen Angelegenheiten überhaupt sind verhältnismäßig dürftig.
Krollmann hat dem durch eine längere Einleitung abzuhelfen gesucht,
welche mit dem Jahre 1589 einsetzt und augenscheinlich aus voller Be-
herrschung des Stoffes heraus geschrieben ist, und durch die Beigabe einer
Anzahl von Aktenstücken zur Geschichte der kurbrandenburgischen Suk-
zession in Preußen. Vom politischen wie kulturhistorischen Standpunkte
aus am interessantesten ist darunter wohl die an letzter Stelle abgedruckte
Denkschrift Dohnas über seine Amtsniederlegung. Der Burggraf entwirft
darin eine höchst anschauliche Schilderung der greulichen Mißwirtschaft,
welche damals in ökonomischer und sonstiger Hinsicht am Königsberger
Hofe geherrscht hat, bemerkenswerterweise bestätigen die Akten das von
Dohna gezeichnete Bild in wesentlichen Punkten. Das Personenverzeichnis
zum Schluß ist erwünscht und nach Stichproben zu urteilen zuverlässig.
Weimar. J. Trefftz.
Jean-François Sarasin's Leben und Werke, seine Zeit und Gesellschaft.
Kritischer Beitrag zur französischen Literatur- und Kulturgeschichte des
XVII Jahrhunderts. Unter Benutzung ungedruckter Quellen von Dr.
Albert Mennung. I. Band. Mit einer Heliogravüre Sarasins. XXXI
und 436 Seiten. II. Band. XIX und 606 Seiten. Halle a. S., Max
Niemeyer. 1902—5. Preis: 26 Mark.
In der Vorrede zum I. Bande, in den ganz vortrefflichen und insbeson-
dere für den Historiker höchst wertvollen allgemeinen Abschnitten über das
französische Geistesleben des 17. Jahrhunderts, welche Mennung einfügt,
um für die Wirksamkeit seines Helden den richtigen Hintergrund zu finden,
ferner aber da und dort in Text und Anmerkungen, läßt er durchblicken,
daß und wie er eifrigst bemüht war, auf Grund eigenster, beinahe durch-
weg durch Autopsie gewonnener Einsicht unser Wissen und Urteil vom
‘siècle de Louis quatorze’ sozusagen auf dessen engerem Boden zu be-
reichern, zu korrigieren, teilweise, und zwar überall genau motiviert, neu
und selbständig zu begründen. Sogar der kritischste Vertreter objektiv-
historischer Richtung dürfte, Einzelheiten nachprüfend, einräumen, daß
Mennung nirgends blind zerstört, keine gültige Ansicht über kulturelle
Verhältnisse jener so vielfach und verschiedenartig behandelten Periode
voreilig über den Haufen wirft, vielmehr, gemäß einem bei ihm vorwal-
tenden gesund konservativen Zuge, mit Vorsicht aufzubauen und bisherige
Anschauungen zu ersetzen sucht.
Der Stoff der Mennungschen Forschung und Darstellung bringt es mit
sich, daß wir an diesem Orte die so sorgaame Methode der ersteren einer-,
die allgemeine Bedeutung der zweiten andererseits betonen, aber es den
neuphilologischen und literarhistorischen Fachorganen überlassen, auf die
erstaunliche Fülle der Funde in biographischer und den erheblichen Wert
der Neuaufstellungen in literaturgeschichtlicher Hinsicht einzugehen, so
wie es sofort z. B. ausführlich Ph. Aug. Becker in der Zeitschr. f. franz.
Spr. u. Lit. XXIV, 2, S. 165—77, für Band I besorgt hat -— in demselben
Journal also, wo (XXIV, 1, 275—356) Mennungs nebenher entstandene nah
verwandte, übrigens (vgl. z. B. S. 287, 303, 313, 317) dem Historiker für
10*
148 Nachrichten und Notizen II.
die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts, besonders die Fronde-Bewegung,
wichtige Abhandlung „Der Sonettenstreit und seine Quellen. Eine litera-
rische Episode aus den Tagen des Preziösentums“ steht. Leider hat nun
auch die A. Mennungs Fleiß und Ergebnissen im „Literarischen Zentralblatt‘
(Bd. 54, 1374), durch eine feine Kennerin neufranzösischer Literatur und Kultur,
M. J. M(inckwitz), gezollte Anerkennung die Aufmerksamkeit der Historiker
ersichtlich nur wenig erregt. Kristallisiert sich nun freilich auch die
Entwicklung der vorgetragenen Tatsachen um die wesentlichen Lebens-
momente aus dem staatsbürgerlichen wie schriftstellerischen Dasein des
Dichters Jean-François Sarasin (1611—54), dieses bislang arg zu kurz ge-
kommenen und bis zu einem gewissen Grade verkannten Mitgliedes des
damaligen Pariser Literaten- und Schöngeisterkreises, so erwächst doch aus
der sauber herausgearbeiteten pragmatischen Gestaltung dieses Lebens- und
Charakterporträts ein großzügiges Gemälde romanischer Bildung, vornehm-
lich poetischer Kunst, französischer Literatur akademischen Anstrichs und
französischer Politik, wie solche dazumal mit den Schwingungen der
geistigen Evolution aufs engste verknüpft war. Nicht zuletzt aber ver-
dient Sarasin einen Platz in den Reihen der Geschichtschreiber selbst, und
zwar mit seinem „kleinen Meisterwerk“ — wie es Mennungs ausführliche
Behandlung und Quellenuntersuchung (II 208) nennt — „La Conspiration
de Valstein“, der leider Bruchstück verbliebenen, aber bis in die neueste
Zeit 1654 oft neugedruckten Darstellung Albrecht von Wallensteins, die
vielfach, auch von Ranke (3. Ausg. S. 295) glänzende Lobsprüche geerntet
hat. Indem wir diese vielfältigen Beziehungen zu den Kriegs- und
sonstigen, innerstaatlichen Konflikten des offiziellen Frankreich unter Lud-
wig XII. und XIV. sowie zu den gesellschaftlichen und anderweitigen
Kulturzuständen jener umwälzerischen Epoche (besonders im 2. Bande) bei
dieser Gelegenheit nachdrücklichst hervorheben, sprechen wir ungescheut
den Eindruck aus, daß wir in deutscher Sprache zu Albert Mennungs
musterhaftem Buche über „Le célèbre Sarrasin (so der kundige Bussy-
Rabutin) und sein Zeitalter kein einziges gleichwertiges Seitenstück über
eine vergleichbare französiche Persönlichkeit besitzen.
München. Ludwig Fränkel.
Am 12. Oktober 1907 fand in Metz die Sitzung der historischen
Kommission zur Herausgabe Lothringischer Geschichtsquellen statt.
I. Der ständige Sekretär, Dr. Wolfram, berichtet über die Herausgabe der
Lothringer Chroniken. Im Druck erschienen ist die Chronik des Jacques
d'Esch (Jaique Dex) über die Kaiser und Könige aus dem Luxemburger
Hause, herausgegeben als Band IV der „Quellen zur lothringischen Ge-
schichte von Archivdirektor Dr. Wolfram (Metz, Verlag von G. Scriba 1906)
5% XXXIV, 533. — Ferner wurde die Bearbeitung der Chroniken von
St. Eucaire und der Schöffenmeister in Angriff genommen und die Abschrift
der Chronik des Philipp von Vigneulles fortgesetzt. Der Publikation der
letzteren muß indessen die der Chronik des Praillon vorausgehen, deren
Manuskript sich in der Stadtbibliothek in Epinal befindet. II. Prof. Dr.
Wichmann berichtet über den Stand seiner Veröffentlichung der Metzer
. Nachrichten und Notizen II. 149
Schreinsrollen. Der Druck kann sofort beginnen. Außer der Textabschrift
sind die sechs Register im Manuskript fertig, welche umfassen: Metz-Stadt
und -Land, Flurnamen, Personennamen, Stand und Gewerbe und Glossar.
Einleitung und Kartenwerk werden während des Druckes fertiggestellt.
Als Probe der beizugebenden Karten legt Referent eine Karte vor, welche
auf Grund der Rollen graphisch den Besitzstand der Metzer Bürgerschaft
in Metz und weiterer Umgebung (in roter Farbe) und die Herkunft der
Metzer Bürger (durch Bezeichnung der betr. Geburtsorte mit schwarzer
Farbe) darstellt. Ferner soll eine Karte von Metz und Umgebung unter
Zugrundelegung des heutigen Bebauungszustandes mit Eintragungen der alten
Orts- und Straßenbezeichnungen der Rollen versehen werden. Referent
schlägt vor, die Rollen nicht als Schreins-, sondern richtiger und treffender
als Bannrollen zu bezeichnen, da sie von den Kölner Schreinsrollen inhalt-
lich wesentlich abweichen. Die sofortige Drucklegung des Werkes, das
drei Bände umfassen dürfte, wird beschlossen. IJI. Eine ergänzende Publi-
kation zu der vorigen dürfte die der Metzer Amansurkunden aus dem
13. Jahrh. bilden. Bibliothekar Bonnardot in Verdun hat vor 30 Jahren
schon deren Sammlung begonnen, und Proben davon werden in der Sitzung
vorgelegt. Darnach hat Bonnardot bisber in erster Linie als Linguist ge-
sammelt, und zwar nur die altfranzösischen Urkunden. Da sich der Gelehrte
grundsätzlich mit der Herausgabe der Urkunden einverstanden erklärt hat,
soll er nunmehr das Werk nach der historischen Seite durch Hinzufügung
der bisher übergangenen lateinischen Urkunden vervollständigen. IV. Mit
dem Druck des im Manuskript vollendeten Wörterbuchs der deutsch-
lothringischen Mundarten von Prof. Follmann-Metz kann begonnen werden.
Ebenso wird die ergänzende Herausgabe eines Wörterbuchs des Patois
messin durch Prof. Zeligzon-Metz unter die Publikation der Kommission
aufgenommen. V. Der 3. Band der „Vatikanischen Urkunden und Regesten
zur Geschichte Lothringens“, gesammelt von Dr. Sauerland, kann voraus-
sichtlich, da bis jetzt 600 Nummern vorliegen, und der Gelehrte etwa 200
weitere Urkunden bis Juni nächsten Jahres in Aussicht gestellt hat, im
nächsten Jahre veröffentlicht werden. Dieser Band würde bis 1410 reichen.
VI. Als neue Publikation werden folgende in Aussicht genommen. 1) Die
Cahiers de doléances, d. h. die Beschwerdeschriften, welche 1789 von jeder
‚einzelnen Ortschaft, jedem Baillage und jedem Stande an die National-
versammlung eingereicht wurden. Die Bearbeitung dieser Cahiers von
Lothringen nach dem Muster der gleichen französischen Publikation ist von
den Herren Abbe Lesprand und Abbé Dorveaux im Manuskript bis zur
Vollendung des 8. Bandes gefördert worden. Da vom Bezirkstag von
Lothringen eine Subvention zur Verfügung gestellt wurde, ist der Druck
bereits in Angriff genommen. 2) Die Chronik des Jean de Bayon, wichtig
sowohl für die Reichsgeschichte, als auch für die der Klöster Etival,
Senones und Moyen-Moutiers und das Haus Dagsburg. Die Publikation
wird zunächst zurückgestellt, da erst das Handschriftenverhältnis untersucht
werden muß. Eine Handschrift ist neuerdings aus der Bibliothek in Nancy
bekannt geworden. Abschriften befinden sich auf der Nationalbibliothek
in Paris. 3) Herausgabe der Protokolle des Metzer Domkapitels. Durch
150 Nachrichten und Notizen IL.
Vereinbarung mit dem Metzer Dombauverein soll die Veröffentlichung auf
gemeinsame Kosten erfolgen. Die Protokolle, z. T. im Bezirksarchiv, zum
kleineren Teil im Archiv des Domkapitels, sind äußerst wichtig einmal für
- die Baugeschichte der Kathedrale, sowie für die der inneren Ausstattung
(Kanzel, Orgel, Fenster, Kirchengeräte etc.), aber anderseits auch für die
politische Geschichte des Domkapitels und der Stadt Metz. Z. B. finden
sich darin ausführliche Berichte von der Ankunft und dem Empfang des
Kaisers Karl V. in Metz, die Vorbereitung dazu etc. Die Publikation wird
Professor Dr. Grimme-Metz übernehmen. VI. Für die Herausgabe der
wichtigen „Regesten der Metzer Bischöfe“, mit welcher der ehemalige
Stadtbibliothekar Abbe Paulus betraut war, die seit dem Weggange des-
selben aber liegen geblieben ist, glaubt Professor Breßlau einen geeigneten
Ersatz in absehbarer Zeit in Aussicht stellen zu können. VII. An Stelle
des ausgeschiedenen Abbe Paulus wird Professor Dr. Bour-Metz als Mit-
glied gewählt.
Die Vollversammlung der Kommission für neuere Geschichte Öster-
reichs fand am 31. Oktober 1907 im Institut für österreichische Geschichts-
forschung in Wien unter dem Vorsitze Se. Durchlaucht des Fürsten Franz
von und zu Liechtenstein statt. Publikationen: Im Berichtsjahre 19067
wurde das von Thomas Fellner hinterlassene Werk „Die österreichische
Zentralverwaltung. 1. Abteilung: Von Maximilian I. bis zur Vereinigung
der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei (1749)", bearbeitet und
vollendet von Heinrich Kretschmayr, ausgegeben; die Abteilung umfaßt
einen Band historischer Darstellung und zwei Aktenbände (Wien, Holz-
hausen 1907). In der Abteilung „Staatsverträge‘“ hat A. F. Pribram die
Arbeiten für den zweiten Band der österreichisch-englischen Verträge, deren
erster Band, bis 1748 reichend, im Vorjahre erschienen ist (Innsbruck,
Wagner) bereits weit gefördert. Dr. Heinrich R. v. Srbik hat für die mit
den vereinigten Niederlanden geschlossenen Verträge das Wiener Material
bis 1725 größtenteils gesammelt und die Einzeleinleitungen bis 1690 vollendet.
Dr. Roderich Gooß hat die Bearbeitung der Konventionen mit Siebenbürgen
bis 1690 vollendet; es wurde beschlossen, in einem Anhange die bis 1711 mit
Apaffy I., Tököly und Rakoczy vereinbarten Verträge zu veröffentlichen
und zu erläutern, eine Arbeit, die längstens in einem Jahre abgeschlossen
sein wird. Leider sah sich Sektionsrat Dr. Schlitter genötigt, die Be-
arbeitung der österreichisch-französischen Verträge wegen dringender ander-
weitiger Arbeiten zu unterbrechen. Dr. Ludwig Bittner hat einen zweiten
bis 1847 reichenden Band des „Chronolog. Verzeichnisses der österr. Staats-
vertrüge‘‘ fertiggestellt, der demnächst zum Drucke gelangen wird. Für
die Ausgabe der Korrespondenz Ferdinands I. hat Mitarbeiter Dr. Wilhelm
Bauer die Forschungen im Wiener Staatsarchive fortgesetzt, und die Texte
fast aller Briefe bis 1526, mit welchem Jahre der erste Band voraussicht-
lich abschließen wird, druckfertig hergestellt; er hofft, bis zum Herbst
1908 auch die erklärende Bearbeitung zu vollenden; Dr. Karl Goll ist für
diese Ausgabe mit der Abschrift der noch ausständigen Briefe Marias an.
Ferdinand beschäftigt. Dr. Viktor Bibl hat für die Korrespondenz Maxi-
Nachrichten und Notizen I. | 151
milians II. in der Zeit vom 6. Oktober bis 14. Dezember 1906 die Staats-
erchive zu Florenz, Modena, Turin und Genua und das Gonzagaarchiv in
Mantua durchforscht und hierauf die Arbeiten im Haus-, Hof- und Staats-
archive wieder aufgenommen; er hofft bis zum nächsten Frühjahre das
Wiener Material erledigen und sich dann der Durchsicht der auswärtigen
Archive zuwenden zu können. Nach Vollendung der ersten Abteilung der
„Österr. Zentralverwaltung“ hat Prof. Heinrich Kretschmayr die Vorarbeiten
für die zweite bis 1848 reichende Abteilung begonnen; die Arbeiten für
diese Bände werden etwa vier Jahre in Anspruch nehmen. Ein zweites
Heft der „Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs“ ist in Vor-
bereitung; für die beiden demnächst folgenden Hefte (2. und 8.) ist die
Veröffentlichung weiterer Berichte über böhmische und mährische Privat-
archive in Aussicht genommen; hiermit dürfte der erste Band abgeschlossen
und dann an die Publikation der nieder- und oberösterreichischen Archiv-
berichte geschritten werden.
Die von der Stadt Frankfurt a. M. im Jahre 1906 ins Leben gerufene
und lediglich aus städtischen Mitteln dotierte Historische Kommission,
bestehend aus den Herren Stadtrat Dr. Julius Ziehen, Archivdirektor Pro-
fessor Dr. Rudolf Jung und Akademie-Professor Dr. Georg Küntzel, hat für
die nächsten Jahre folgende Veröffentlichungen in ihren Arbeitsplan auf-
genommen: Die Neubearbeitung des 1906 erschienenen Werkes von Jung
über das Stadtarchiv (Übersicht über seine Bestände und Geschichte seiner
Entstehung) durch den Verfasser, eine Bibliographie zur Geschichte der
Stadt Frankfurt a. M. von Bibliothekar H. Lafrenz — in beiden Arbeiten
soll das geschriebene und gedruckte Material zur städtischen Geschichte
zusammengestellt werden; die Herausgabe der von Dr. Gottlieb Schnapper-
Arndt unvollendet hinterlassenen Beiträge zur Geschichte des Geldverkehrs,
der Preise und der Lebenshaltung in Frankfurt a. M. vom Ausgang des
Mittelalters bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts durch Dr. K. Bräuer;
eine Darstellung des lokalen Fettmilchaufstandes 1612—1616 im Zusammen-
hange mit den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bewegungen der
Zeit durch Dr. F. Bothe; die Änderung der Verfassung und Reorganisation
der Verwaltung im 18. Jahrhundert, welche die Grundlage des kommunalen
Lebens für die letzte reichsstädtische und die ganze freistädtische Zeit ge-
schaffen hat, durch Bibliothekar Dr. P. Hohenemser; die Geschichte der
freistädtischen Zeit 1814—1866 bezw. 1868 durch Professor Dr. Schwemer.
Diese Arbeiten größeren Umfanges sollen einzelne besonders wichtige
Epochen der städtischen Geschichte, die bisher noch gar nicht oder nur
ungenügend behandelt worden sind, in zusammenhängender Darstellung
unter Veröffentlichung des wichtigsten Aktenmaterials darstellen; ihre
gründliche Erforschung ist insbesondere darum ein dringendes Bedürfnis,
weil eine Gesamtgeschichte der Stadt ohne diese sehr ausgedehnten Einzel-
forschungen nicht geschrieben werden kann. Diese noch fehlende wissen-
schaftliche Darstellung der gesamten Geschichte der Stadt wird die Haupt-
arbeit für das fernere Programm der Veröffentlichungen der Kommission
bilden, für welche unter anderm auch die Neubearbeitung der Gwinner-
152 Nachrichten und Notizen II.
schen Kunstgeschichte, eine Geschichte des Frankfurter Rechtes, eine
Frankfurter Biographie in Aussicht genommen sind. — Die Fortsetzung
der Neubearbeitung des Böhmerschen Urkundenbuches von 1341 ab bleibt
der Dr. Böhmerschen Nachlaßadministration vorbehalten. Von Veröffent-
lichungen von Urkunden und Akten aus dem Archiv der Stadt wird die
Kommission zunächst die Handwerkerordnungen und Akten des Mittelalters
und 16. Jahrhunderts bis zum Fettmilchaufstande unter Leitung von Pro-
fessor Dr. Bücher bearbeiten lassen und herausgeben; über die Herausgabe
der Verfassungs- und Verwaltungsakten des Mittelalters steht die Beschluß-
fassung noch aus.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der deutschen Rechts- und österreichi-
schen Reichsgeschichte Dr. J. v. Voltelini in Innsbruck wurde als Nach-
folger O. v. Zallingers nach Wien, der o. Prof. der Archäologie Dr. Hein-
rich Bulle in Erlangen nach Würzburg und der ao. Prof. der Volkswirt-
schaftslehre Dr. Bernhard Harms in Jena als Ordinarius nach Tübingen
berufen.
Der Honorarprofessor für Geschichte Dr. Jakob Wille und der ao.
Prof. der deutschen Literaturgeschichte Dr. Max Freiherr v. Waldberg,
beide in Heidelberg, wurden zu o. Honorarprofessoren ernannt.
Der Privatdozent der Geschichte Dr. Richard Scholz in Leipzig
wurde zum ao. Professor ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. Friedrich Michael Schiele (Kirchen-
geschichte) in Tübingen und Dr. Bernhard Patzak (Kunstgeschichte)
in Breslau.
Museen: Der Direktor des Historischen Museums in Frankfurt a. M.
Dr. Otto Lauffer wurde zum Direktor des Museums für Hamburgische
Geschichte nach Hamburg berufen.
Todesfälle. Am 12. Januar starb in Leipzig der ao. Professor der
Statistik und Direktor des Statistischen Amtes Dr. Ernst Hasse im
Alter von 62 Jahren. Er war der Verfasser der Geschichte der Leipziger
Messen (1885) und eines unvollendet gebliebenen Werkes Deutsche
Politik, von dem in den Jahren 1905 bis 1907 der 1. Band und das
1. Heft des 2. Bandes erschienen.
Am 6. Febr. starb in Düsseldorf im Alter von 54 Jahren der rheinische
Geschichtsforscher Gymnasialdirektor Dr. Julius Asbach.
Am 12. Febr. starb im Alter von 71 Jahren der o. Honorarprofessor
Dr. Elard Hugo Meyer in Heidelberg, bekannt durch seine Arbeiten auf
dem Gebiete der Volkskunde und der Mythologie. Von seinen Werken
heben wir hervor: Indogermanische Mythen, 2 Bde. (1887), Deutsche Volks-
kunde (1898), Germanische Mythologie (in den Lehrbüchern der germa-
nistischen Philologie Bd. 1) und Mythologie der Germanen (1903). Auch
war er der Bearbeiter der 3. Auflage von Adolf Wuttkes Buch Der deutsche
Volksaberglaube.
153
Neuere Arbeiten über das Verhältnis
von Staat und Kirche in Deutschland während des
späteren Mittelalters.
Von
Albert Werminghoff.
Als im Jahre 1443 König Karl VII. von Frankreich den
Vorschlag machte, durch einen Kongreß allein der weltlichen
Staatsgewalten das Schisma zwischen Eugen IV. (1431—1447)
und Felix V. (1439—1449) zu beseitigen, begrüßte ihn Enea
Silvio mit den Worten: „Ich sehe keinen Geistlichen, der für
diese oder jene Partei das Märtyrertum auf sich nehmen wollte.
Wir alle haben den Glauben, den unsere Fürsten haben; wenn
sie Götzenbilder anbeten, würden auch wir sie anbeten und nicht
nur den Papst, sondern auch Christus verleugnen, wenn die welt-
liche Gewalt dazu drängte“! Vorweggenommen erscheint hier
das Ergebnis einer wirrenreichen Entwicklung, die der Formel:
Cuius regio eius religio schließlich zu ihrem Recht verhelfen sollte,
angedeutet zugleich jene Gestaltung der Beziehungen zwischen
Staat und Kirche auf deutschem Boden, die der — in Wahrheit
unzutreffende? — Satz: Dux Cliviae papa est in terris suis um-
schreiben will. |
Nur in der fränkischen Periode der deutschen Geschichte
waren die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in der Weise
geregelt gewesen, daB man von einer Staats- oder Landeskirche
sprechen darf. Anders in den Zeiten der Ottonen und Salier.
Es gab Reichskirchen in stattlicher Zahl, einander in ihrem Ver-
hältnis zum Königtum als ihrem kirchlichen und weltlichen Gebieter
gleichgeordnete Anstalten, — aber kein anderes Band als eben
diese halb ôffentlich-, halb privatrechtliche Herrschaft des Reichs-
1 G. Voigt, Enea Silvio de’ Piccolomini I (Berlin 1856), S. 329.
? Vgl. Rothert: Jahrbuch des Vereins für die evangelische Kirchen-
geschichte Westfalens VIII (1906), S. 170 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 11
154 Albert Werminghoff.
oberhaupts einigte sie zu einem in sich selbst konsolidierten
kirchlichen Gefüge innerhalb der allgemeinen Kirche! Unter
schweren Kämpfen wurde dem Königtum die kirchliche Herr-
schaft über seine Reichskirchen entrissen. An seine Stelle trat
das erstarkende Papsttum, dessen hierokratisches System irgend-
welche nationale Ausgestaltung des kirchlichen Wesens in Deutsch-
land nicht dulden durfte, da es sonst dem Grundsatz der Univer-
salität und Einheit untreu geworden wäre. Wohl schien in der
Zeit der Reformkonzilien auch für Deutschland ein Weg sich zu
zeigen, auf dem seine Kirchenverfassung zu nationaler Verselb-
ständigung hätte geführt werden können; während aber Frank-
reich, in Anlehnung an die von England gegenüber dem Papst-
tum beobachtete selbständige Haltung, die Basler Dekrete sich
aneignete, die der Autonomie der gallikanischen Kirche förder-
lich waren, gebrach es in Deutschland an einer alle Reichsglieder
umspannenden Gewalt, die solches auf sich genommen hätte. In
territorialer Zersplitterung suchte das Landesfürstentum, seiner
bisherigen Stellung gegenüber der kirchlichen Ordnung getreu,
den Ertrag langwierigen Strebens für sich einzuheimsen. Um
die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts bereits lagen jene An-
sätze von Landeskirchen vor, deren dogmatische und reichsrecht-
liche Begründung wie Anerkennung erst das Zeitalter der Re-
formation gebracht hat.
I
Drei verschiedene und doch gleichzeitig wirkende Triebkräfte
dieser Entwicklung lassen sich aufdecken: das Wachstum der
papalen Allgewalt zum Schaden der ihr untergeordneten Instanzen,
die Zurückdrängung des Königtums von der advocatia ecclesiae,
die Erstarkung der territorialen Fürstenmacht. Es gilt sie zu
würdigen, so wenig Neues im Einzelnen zunächst angemerkt
werden kann.
Man weiß, wie lebhaft seit der Eröffnung des vatikanischen
Archivs die Durchforschung seiner Bestände eingesetzt hat. Voll
Staunens und, sagen wirs ruhig, voll geheimen Grauens stehen
wir vor jener Unzahl von Veröffentlichungen aus päpstlichen
Registerbänden und kurialen Aktenmassen, die den Einfluß Roms
1 Vgl. meinen Aufsatz in der Deutschen Monatsschrift hrg. von
O. Hoetzsch VI (1907), S. 339 ff.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 155
auf die kirchliche Verfassung und Verwaltung in Deutschland zu
veranschaulichen bestimmt sind.! Noch fehlt eine Gesamtwürdigung
der Stärke und der Grenzen der päpstlichen Herrschaft — J. Hallers
groß angelegtes Werk harrt der Vollendung? —, immerhin wird
schon heute zu sagen sein: die päpstliche Herrschaft über Deutsch-
land, auf das allein unser Blick sich richtet, war unvermeidlich,
sobald sie dank einer folgerechten theoretischen Begründung dem
Statthalter Christi auf Erden allein anvertraut worden war. Jed-
weder Absolutismus hat die Neigung zur Zentralisation. Im
Papste vereinigte sich das Recht der Gesetzgebung mit der obersten
kirchlichen Gerichtsbarkeit, mit der Befugnis zur Besetzung aller
kirchlichen Ämter und zu ihrer Überwachung —, genau wie
Napoleon I. seinem Rechtsbuch Geltung zu verschaffen wußte,
wie er die aus den alten Provinzen in die neuen versetzten Be-
amten gerade durch die Einfügung in eine ihnen ursprünglich
fremde Umgebung in doppelter Abhängigkeit von sich erhielt.
Diesem Absolutismus entsprach ein Fiskalismus, der die Steuer-
kraft des kirchlichen Gesamtkôrpers an um so mehr Stellen
packen mußte, je unregelmäßiger die Gefälle an die päpstliche
Kammer abgeführt wurden. Allenthalben hatte er die Mittel zur
Aufrechterhaltung des papalen Regiments aufzubringen? —, und
wieder werden zum Vergleich und zum Beweis seiner Natur-
notwendigkeit die Maßnahmen Napoleons I. herangezogen werden
dürfen, vornehmlich die Kontributionen und vielleicht auch die
von ihm angeordnete Kontinentalsperre, die durch die Erschwerung
des festländischen Verkehrs und damit durch die Belastung der
Nationalvermögen ein Mittel war des Kampfes gegen England
um die Weltherrschaft. Der Organismus der Papstkirche konnte
nur bestehen, erhob er ihren Lenker über alle Repräsentanten
1 Vgl. G. Bourgin: Le bibliographe moderne IX (1907), S. 251 f.
M. Wehrmann: Tilles Deutsche Geschichtsblätter VIO (1907), S. 93 ff. (s. auch
H. Kaiser: Historische Zeitschrift 99, 1907, 8. 224 f.).
? J. Haller, Papsttum und Kirchenreform I. Berlin 1903.
3 H. K. Schäfer hat in einem mir unzugänglichen Vortrag (Wissen-
schaftliche Beilage der Germania 1907 n. 43) nach dem Bericht in der
Historischen Zeitschrift 100 (1908), S. 435 ausgeführt, „daß die Ansprüche
der Kardinäle und des Dominium temporale im 14. Jahrhundert zwar den
Haushalt des Papsttums zu sehr belastet hätten, daß er im übrigen aber,
auch in der avignonesischen Zeit, eine musterhaft geführte fürstliche Groß-
verwaltung gewesen sei.“
11*
156 Albert Werminghoff.
kirchlichen Wesens. Ihm gebührte die plenitudo potestatis, die
Bewahrung der kirchlichen Gerechtsamen in scrinio pectoris, das
Eigentum an dem weithin zerstreuten kirchlichen Vermögen, um
darüber nach Belieben und Bedarf zu verfügen.! Sein Reich galt
zwar als nicht von dieser Welt, aber es war auf dieser Welt,
und seiner Bedeutung entsprachen der Glanz der Kurie mit ihrem
vielgeschäftigen Treiben, die Gewalt der Legaten und der delegierten
Richter, das Heer von Mönchen mancherlei Ordens. Noch war
dies Imperium der Päpste trotz aller heimlichen und offenen
Opposition getragen von einer Art Patriotismus religiöser Natur —,
auch das Reich Napoleons konnte jener legendenreichen Gloire
nicht entraten. Die Kirche war noch immer die Vermittlerin
des Seelenheils selbst für solche, die ihre Diener schmähten; be-
gierig suchte man ihrer Heilsmittel sich zu bemächtigen, obwohl
bemerkt wurde, daß die Besucher Roms im „goldenen“ Jahre 1350
nach ihrer Rückkehr „ein gut teil böser‘ geworden waren, als sie
vordem sich erwiesen hatten.” Mochte der Aufenthalt der Kurie
in Avignon zahlreiche Traditionen zerstören, die an Rom allein
sich knüpften, mochte die Gewalt des Papsttums über die Geister
zu ermatten anfangen, immer noch erfüllte das Verlangen nach
Einheit der Kirche weite Kreise; „die heilige Kirche selbst ist
Gott teurer als der Himmel, denn die Kirche ist nicht da um
des Himmels willen, sondern um der Kirche willen der Himmel.“?
1 Vgl. H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens I
(Münster i. W. 1907), S. 48: „Sancta sanctio utiliora prospiciens res ecclesie
fieri concessit obnoxias in operibus pietatis, kündigt Bonifaz VIII. als seinen.
und der Kirche Grundsatz an“; s. ebd. I, S. 102.
? Limburger Chronik des Tilemann Elhen von Wolfhagen z. J. 1350,
MG. D. Chroniken IV, 34; über den Chronisten selbst vgl. E. Schaus:
Neues Archiv XXXII (1907), S. 722 ff. Vgl. Burkard Zinks Chronik z. J. 1393
über den auf Betreiben des Herzogs von Bayern in München verkündeten
Ablaß: (Man soll wissen), daß die benedicier groß und viel gelts auflegten,
darnach und der man reich oder arm was, und darnach sie statt funden an
den leuten. es war alles nur umb das geld zu tuen. man sagt fürwar, daß
von pfingsten biß auf Jacobi kain tag nie kam, es wurd ain Augspurger metz
voller Regenspurger da gelassen und gegeben, dann iedermann wolt gen himl
(Deutsche Städtechroniken V, 45).
s Nach J. Bryce, Das heilige römische Reich, übers. von A. Winckler
(Leipzig 1873), S. 397 Anm. 4 heißt es im sog. Briefe der vier Universitäten
an Wenzel und Urban VI.: Ipsa enim ecclesia sancta Deo charior est quam
coelum. Nam non ecclesia propter coelum, sed propter ecclesiam coelum.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 157
Eben darum war auch ein einziger Papst unentbehrlich als Inkar-
nation gleichsam der sichtbaren Kirche. Kein Zweifel jedoch,
die Überspannung seines absolutistischen Prinzips mußte das
hierokratische System einer inneren Krisis zuführen. Wie, wenn
ein Schisma die Einheit des Kardinalkollegiums und der Kurie
zerriß, wenn keiner der Päpste geneigt war, grundsätzlich jene
Gewalt wie räumlich so sachlich einzuschränken, die größere und
glücklichere Vorgänger, ein Innocenz III., Gregor IX. oder
Johann XXII., ausgeübt hatten? Schlimmer noch mußte sich
während eines Schisma die Lage der Kirche gestalten, wenn anders
es statthaft ist, diese als eine vom Papsttum trennbare Organi-
sation zu ihm in eine Art von Gegensatz zu bringen. Die lokal
umgrenzten kirchlichen Verbände der Provinzen und Diözesen
waren durch stets weitergehende Exemtionen durchbrochen worden.!
Erzbischöfe und Bischöfe sahen sich dauernd in der regelmäßigen
Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben behindert. Dom-
kapitel und Klosterkonvente erfuhren durch Provisionen und
Reservationen, Exspectanzen und Kommenden, daß ihr Wahlrecht
doch sehr fadenscheinig geworden war.” Die niedere Säkular-
geistlichkeit litt unter dem Wettbewerb ausländischer Kurtisanen,
unter den Privilegien der verwöhnten Bettelmönche Das Ein-
kommen des hohen und niederen Klerus wurde geschmälert durch
Abgaben und Gebühren aller Art, durch Zehnten und Steuern,
deren Erhebungsdauer und Höhe der Papst bestimmte. Die
Widerstandskraft der Geistlichkeit, die keine nationalkirchliche
Organisation umschloß, konnte nur gering sein, sobald der welt-
liche Staat Anteilnahme forderte an ihrer Betätigung, die seit
langem sich gewöhnt hatte auch rein irdischen Dingen sich zu-
zukehren. Nur ein einseitig moralisches Werturteil wird den
Staat verdammen, wenn er die Befugnisse und das Gebahren der
Kirche und ihrer Diener einzuschränken, abzugrenzen sich an-
schickte. Wer hätte ihm die Rolle des bescheidenen Zuschauers
zuweisen dürfen, in einer Zeit, da die kirchlichen Kreise selbst
unhaltbare Zustände, die Notwendigkeit einer Reform an Haupt
und Gliedern aufdeckten? Sein Interesse selbst hieß ihn die
Notlage eines Papsttums ausbeuten, das mühsam genug des Basler
1 Vgl. A. Hüfner: Archiv für katholisches Kirchenrecht LXXX VI (1908),
S. 302 ff. 629 ff. LXXXVII (1907), S. 71 ff. 270 f. 462 ff. 599 ff.
3 Vgl. z. B. J. P. Kirsch: Römische Quartalschrift XXII (1907), S. 67 ff.
158 Albert Werminghoff.
Rumpfkonzils sich entledigte und überdies bereit war, gegen die
Leistung der Oboedienz von seiten der Fürsten diesen die episko-
pale Opposition auszuliefern, die auf die verwundbarste Stelle des
kirchlichen Gesamtkörpers, die ständige Geldnot der Kurie, ihre An-
griffe gerichtet hatte. Im elften Jahrhundert hatte das Papsttum
mit den deutschen Fürsten sich verbündet, um die Herrschaft des
Kaisers zu schmälern. Jetzt war der Gegner, wider den es zu
rüsten galt, ein anderer geworden, zumal er auch weltlich das
Laienfürstentum einzuengen oder doch zu belästigen imstande war.
Das deutsche Königtum war nicht mehr zu fürchten.
Seit dem zwölften Jahrhundert war es auf die weltliche Herr-
schaft über das Reichskirchengut, also über die weltlichen Be-
sitzungen der erzbischöflichen und bischöflichen Kirchen sowie
der Reichsabteien, beschränkt worden!, auf die Rechte des Patronats
weiterhin gegenüber den niederen Reichskirchen, deren räumliche
Zerstreuung ihr Ausscheiden aus der Verbindung mit dem Reichs-
oberhaupt beförderte.®? Nur das Recht zur Erteilung der sog.
ersten Bitten nach der Krönung, ferner zur Erteilung der sog.
Panisbriefe® war ihm seitdem zugewachsen, und selbst bei Geltend-
machung dieser Befugnisse stieß es auf Widerspruch, auf Nicht-
achtung seiner Befehle, ganz abgesehen davon, daß es auch sie
nach altem Brauche patrimonial verwendete und damit zersplitterte.
Zufrieden mit einer dürftigen Anteilnahme an der Besetzung der
Reichskirchen ließ es zu, daß Männer, die nicht einmal der
deutschen Sprache mächtig waren, deutsche Reichsfürsten wurden;
Bischof Gerhard IV. von Konstanz (f 1318) war „ein Welscher
aus Avignon, der schwäbische Sitte nicht kannte“, Poto von
Münster (f 1381) „ein Böhme von Geburt, unkundig des Brauchs
1 Außer dem Wormser Konkordat von 1122 stellen die Urkunden
Philipps von Schwaben von 1203, Ottos IV. von 1209 und Friedrichs I.
von 1213 (MG. Const. II, 9. 37. 58. 60) Epochen der Zurückdrängung von
der kirchlichen Herrschaft dar.
2 Vgl. H. Niese, Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert
(Innsbruck 1905), S.67 ff. G. Kallen, Die oberschwäbischen Pfründen des
Bistums Konstanz und ihre Besetzung (Stuttgart 1907), S. 149 ff. Weitere
Untersuchungen wären als Fortsetzungen der Arbeit von H. Geffeken (Die
Krone und das niedere Reichskirchengut unter Kaiser Friedrich II. Jena 1890)
willkommen.
3 G. Müller (Cistercienserchronik XVIII, 1906, S. 355 ff.) hat das Thema
in keiner Weise erschöpft.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 159
der Einheimischen und ihrer Sprache“! Weit entfernt, der
finanziellen Ausbeutung des deutschen Klerus durch Reichsgesetz
Schranken zu ziehen, war das Königtum gelegentlich geneigt, den
Ertrag von Steuern, die der Papst ausschrieb, in die eigene Kasse
zu leiten?; nur von Zeit zu Zeit konnte es die allgemeine und
unmittelbare Besteuerung der Reichsangehörigen insgesamt, also
auch der Geistlichen, durch die Ordnungen des „gemeinen Pfennigs“
(seit 1427) durchsetzen.” Dem Königtum fehlte der Rückhalt
1 Vgl. A. Cartellieri, Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Kon-
stanz Il (Innsbruck 1906), S. 68 n. 3452. Gobelinus Person, Cosmidromius Vlc. 72
herausg. von M. Jansen (Münster i. W. 1900), S. 73f.; 8. auch Annalen des
historischen Vereins für den Niederrhein XLVII (1888), S. 134.
3 Vgl. z.B. für Rudolf von Habsburg 1275 die Jahrbücher von Basel
(MG. SS. XVII, 198), 1285 ff. die Chronik Ellenhards (ebd. XVII, 129 f.) und
MG. Const. III, 353. 359. 597 ff. (s. auch ebd. S.438 und K. Wenck, Philipp
der Schöne usw., Marburg 1905, S. 65 Anm. 5), für Albrecht I. 1303 die
Fortsetzung der Cronica minor (Monumenta Erphesfurtensia ed. O. Holder-
Egger, Hannover und Leipzig 1899, S. 695), für Heinrich VII. 1310 MG.
Const. IV, 339, für Karl IV. 1346 Bôhmer-Huber, Regesta imperii VII
S. 603 n. 7, 1355 ff. ebd. S. 510 n. 65 und J. P. Kirsch, Die päpstlichen
Kollektorien in Deutschland während des 14. Jahrhunderts (Paderborn 1894),
S. XX f., 1366 ff. ebd. S. XXI und das Chronicon Moguntinum ed. C. Hegel
(Hannover 1886), S. 17. 20, für Wenzel 1391 Deutsche Reichstagsakten II,
S. 872 n. 218, für Ruprecht 1402f. M. Jansen, Papst Bonifaz IX. und seine
Beziehungen zur deutschen Kirche (Freiburg i. Br. 1904), S. 188 ff., für
Sigmund 1418f. H. Kaiser: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins
N.F. XVI (1901), m. 83 ff. XVII (1902), m. 69 ff. und A. Nuglisch: Jahrbücher
für Nationalökonomie und Statistik 3. Folge XXI (1901), S. 165. f. Es ist also
unrichtig, wenn V. von Kraus (Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittel-
alters I, Stuttgart 1906, S. 295) es als „fast unerhört‘‘ bezeichnet, daß
Friedrich II. 1152 vom Papst die Erlaubnis erhielt, vom Klerus und den
geistlichen Stiftungen des deutschen Reiches einen Zehnten zu erheben;
über Besteuerungen des Klerus durch die Landesherren vgl. die weiter unten
verzeichneten Werke von R. von Srbik S 181 ff., bes. S. 144 Anm. 3 und
R. Lossen S. 118 ff. — Jedenfalls wäre eine zusammenhängende Untersuchung
über die von den Päpsten ausgeschriebenen und den Königen überwiesenen
Zehnten erwünscht; die Zusammenstellung bei J. Horix, Concordata nationis
Germanicae integra I (Frankfurt und Leipzig 1771), S. 185 ff. ist nicht mehr
ausreichend, ebensowenig die Notizen bei Ph. Woker, Das kirchliche Finanz-
wesen der Päpste (Nördlingen 1878), S. 46ff. und das Werk von A. Gottlob
(Die Kreuzzugssteuern des 13. Jahrhunderts. Heiligenstadt 1892) verdiente
eine Fortsetzung. G. Phillips, Kirchenrecht I (Regensburg 1854), 8. 540 ff.
bietet nichte zur Frage. |
` s Ich möchte mir vorbehalten, auf diese Ordnungen später einzugehen;
160 Albert Werminghoff
am Klerus, wie er einst Friedrich Barbarossa im Kampfe mit
Alexander III. gestärkt hatte. Die Wahl durch geistliche und
weltliche Kurfürsten begründete nur ein Anrecht auf die könig-
liche Würde, und diese, behaftet mit den traditionellen, zeitweilig
freilich aussetzenden Tendenzen auf den Besitz des Imperium,
mußte die Forderung des Papstes dulden, daß er zur Prüfung
des Wahlhergangs, zur Approbation des Gewählten und folge-
‚ richtig selbst seiner Verwerfung befugt sei; die Doktrin der Kurie
stellte ja selbst das Wahlrecht der Kurfürsten als ein Gnaden-
geschenk des Papstes hin. Gleich den Gegenkönigen wider
Friedrich II. war auch Karl IV. ein Pfaffenkönig; die Goldene
Bulle von 1356 schob, wie K. Zeumer dargetan hat, den An-
spruch des Papstes auf Verwesung des Reiches während der
Thronerledigung, wenigstens soweit Deutschland in Betracht kam,
bei Seite, sie enthielt andererseits keine Bestimmung, mit welcher
das Bestehen eines päpstlichen Approbationsrechts geradezu un-
vereinbar gewesen wäre, lieB also völlig freien Raum für die
Betätigung kurialer Ansprüche.! Die oft angeführte Erklärung
des Rhenser Kurvereins vom Jahre 1338 war von vorübergehen-
der Wirkung in einem Kampfe, der wie kein anderer das Amt
des deutschen Königs auf gleiche Stufe mit den kirchlichen Be-
amtungen gestellt hatte?, gleich als ob durch den Weihegrad des
Diakons, der dem König rein äußerlich beigelegt wurde, auch er zu
kanonischem Gehorsam gegenüber dem obersten Bischof der Kirche
verpflichtet worden wäre. Kein König von Frankreich hätte solche
grundsätzliche Schmälerung seines Ansehens, seiner auf sich selbst
beruhenden Gewalt auch nur von ferne geduldet.” Dieser Gegen-
die Schrift von E. Gothein (Der gemeine Pfennig auf dem Reichstage von
Worms. Breslau 1877) greift auf ältere Reichsgesetze nicht zurück.
1 K. Zeumer, Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Weimar 1908), I,
S. 192 ff.
3 Vgl. J. Schwalm, Die Appellation König Ludwigs des Baiern von 1324.
Weimar 1906.
3 Vgl. Philipps des Schönen Fluch über seine Söhne vom Jahre 1802,
wenn sie zugäben, die Herrschaft Frankreichs von einem Anderen zu
haben als von Gott, dazu seine Verwahrung gegen Heinrichs VII. Ansprüche
auf Oberhoheït 1312: Notorie ... et generaliter predicatur ab omnibus et
ubique, quod a tempore Christi citra regnum Francie solum regem suum
sub ipso Jhesu Christo ... habuit, nullum temporalem superiorem cognoscens
aut habens quocunque imperatore regnante. Sic tenuerunt progenitores nostri,
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 161
satz allein aber ruft noch andere Erinnerungen wach. Der
französische König war das Haupt einer Nation, die in schweren
Kämpfen um ihre Selbständigkeit sich zu behaupten gewußt hatte.
Es war ihm geglückt, das Papsttum von seinem Mutterboden, von
Rom, in die „babylonische Gefangenschaft“ nach Avignon zu führen.
Er hatte das Oberhaupt der Kirche seinen Praktiken dienstbar
gemacht, die alle auf Stabilierung des französischen Übergewichts
in Westeuropa hinzielten. Noch nannte sich der deutsche König
„alleiniger und rechter Vogt, Beschirmer und Handhaber der `
römischen Kirche, des Papstes und des christlichen Glaubens“,
aber seine Schirmvogtei war ein Ehrenamt ohne Verdienst und
Lohn, keine Basis für eine zielbewußte kirchliche Politik. So
konnte in dieser nur die Persönlichkeit des Herrschers den Aus-
schlag geben. Als ım Jahre 1378 das Schisma ausgebrochen
war, trug ein Wenzel die Krone. Nach des schwachen Ruprecht
Tod trat der päpstlichen „Dreiheit“ im deutschen Reiche die
Dreizahl von Königen ebenbürtig zur Seite. Erst die Not der
Zeit ließ das Andenken an das ehemalige Recht der Kaiser, ein
nos eciam et universi regnicole tenemus et nostri successores tenebunt imper-
petuum Domino concedente, nec vestra propter hoc in admiracionem ex-
cellencia prorocetur (K. Wenck, Philipp der Schöne von Frankreich, seine
Persönlichkeit und das Urteil der Zeitgenossen, Marburg 1905, 8. 49 u. 72).
H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens I, S. 94. 97. 110,
an letzter Stelle der Hinweis auf einen Brief von 1308 (a. a. O. II, S. 123),
daß Philipp „König, Papst und Kaiser“ sei (s. auch meine Geschichte der
Kirchenverfassung Deutschlands I, S. 250 Anm. 1). P. Scheffer-Boichorst,
Gesammelte Schriften I (Berlin 1903), S. 294f. P. Fournier (Le royaume d’Arles
et de Vienne 1138—1878, Paris 1891, S. 502) vermutet, an dem unfreund-
lichen Verhalten Karls V. von Frankreich gegenüber Karl IV. i. J. 1877—78
sei der Wunsch schuld gewesen, daß der Kaiser auf französischem Boden
nicht gewisse Zeremonien ausführe wie z. B. die Lesung der Weihnachts-
messe: Exiit edictum usw., bei der das Tragen des Schwertes an universale
Machtansprüche hätte erinnern können. (Freundlicher Hinweis von Herrn
Dr. A. Hofmeister in Berlin). — Für England vgl. M. Lenz, König Sigis-
mund und Heinrich V. von England (Berlin 1874), S. 89 Anm. 3. Ranke,
Sämtliche Werke I, S. 86 Anm. 1. A. O. Meyer: Quellen und Forschungen
aus italienischen Archiven und Bibliotheken X (1907), S. 231f. — Um so
stärker ist der Gegensatz der imperialen Doktrin noch des 15. und 16. Jahr-
hunderte mit ihrer Aufrechterhaltung der universalen Postulate; vgl. außer
Ranke (a. a. O. I, S.35 ff) H. Haupt, Ein oberrheinischer Revolutionär aus
dem Zeitalter Kaiser Maximilians I. (Westdeutsche Zeitschrift, Ergänzungs-
heft VIII. 1893), S. 147. 156f. |
162 | Albert Werminghoff.
allgemeines Konzil einzuberufen, wieder wach werden. Noch ein-
mal schien eine Umkehr zum Besseren möglich, als Sigmund
Konstanz als Versammlungsort durchsetzte und „kraft seiner
kaiserlichen Rechte“ die Einladungsschreiben ergehen ließ. Viel-
fach bewährte er sich in der Folge als kluger Vermittler im
Streite der Parteien; zerfallen aber mit der französischen Nation,
mußte er die Wahl des neuen Papstes zulassen, ehe die Frage
der Kirchenreform erledigt war. Das Konkordat Martins V.
(1417—1431) mit der deutschen Nation vom 15. April (2. Mai) 1418
war ein rein innerkirchliches Abkommen, das den Namen des
Königs nicht einmal nannte! Nicht ungünstig auch war Sig-
munds Position zu Beginn des dritten Reformkonzils und während
der ersten Jahre seiner Verhandlungen, aber er ließ sich schrecken
durch den steigenden Radikalismus der Basler Beschlüsse. Seine
rastlosen Versuche der Vermittlung zwischen Papst und Synode
scheiterten. Während die pragmatische Sanktion von Bourges
durch ein Edikt Karls VII. vom 7. Juli 1438 verkündigt wurde*,
verlief die Neutralitätspolitik der deutschen Kurfürsten im Sande.’
Sie verfiel dem Fluche der Halbheit und Unfruchtbarkeit, weil
trotz der Mainzer Acceptation‘ vom 26. März 1439 die Haltung
ı Über das Datum der Eintragung des Konkordats in das Register
der päpstlichen Kanzlei (15. April) und seiner Publikation in audientia
contradictarum (2. Mai) vgl. B. Hübler, die Konstanzer Reformation und die
Konkordate von 1418 (Leipzig 1867), S. 59. — Über den Begriff „Deutsche
Nation" vgl. den Exkurs S. 184 ff.
2 Vgl. N. Valois, Histoire de la pragmatique sanction de Bourges sous
Charles VII. Paris 1906.
s Die neueste Darstellung der Neutralitätsperiode bei V. von Kraus,
Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittelalters I (Stuttgart und Berlin 1906),
S. 38 ff. 82 ff. 177 ff. befriedigt nicht. Besser gelungen ist die von J. Loserth,
Geschichte des späteren Mittelalters (München und Berlin 1903), S. 515 ff.
Am klarsten und ausgezeichnet durch die Angabe der sehr zerstreuten Drucke
der einschlägigen Dokumente ist die Übersicht von C. Mirbt: Herzog-Haucks
Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche X (3. Aufl.
Leipzig 1901), S. 707 ff. — Der Fortsetzung der Deutschen Reichstagsakten
für die Jahre 1438 bis 1448 werden zahlreiche neue Aufschlüsse zu ent-
nehmen sein.
4 Wichtig im Sinne unserer späteren Ausführungen ist aus dem In-
strument das Bekenntnis, man nähme die Basler Dekrete an, salvis tamen
in quibusdam ex eis declarationibus, modificationibus et limitationibus nostre
Germanice nationi ac cuilibet nostrum singulariter in suis provinciis, dyoce-
sibus seu territoriis congruentibus et accommodis, factis et fiendis, suis loco
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 163
der Kurfürsten den Forderungen der feierlich bekannt gegebenen
Unparteilichkeit im Streite zwischen Rom und Basel nicht ent-
sprach. Dazu kam die kurze Dauer von Albrechts II. Regierung,
der niemals auf deutschem Reichsboden erschien, vor allem die
Politik Friedrichs III., dem vor der Wahl in der alles beherrschen-
den Frage der Neutralität keinerlei bindende Verpflichtungen auf-
erlegt worden waren. Umworben von beiden Päpsten schlug er
sich endlich auf die Seite Eugens IV., des Papstes, der — ähn-
lich wie einst Johann XXII. — es gewagt hatte die Erzbischöfe
und Kurfürsten von Trier und Köln als ketzerische Anhänger des
Basler Konzils ihres Amtes zu entheben. Welche Gestalt wohl hätte
die pragmatische Sanktion, die man nach dem Vorbild Frankreichs
für Deutschland forderte, angenommen? Was hatte der immer
neu auftauchende Plan eines Konzils an einem dritten Orte ge-
nutzt, das die kirchlichen Streitigkeiten aus der Welt schaffen
sollte? Oder war es aussichtsreicher gewesen, daß ein Reichstag
zu Frankfurt im Sommer 1445 den König anging, ein deutsches
Nationalkonzil zu berufen? Wie wenig klar doch war man über
die Vorfrage, wer zu einem solchen geladen werden sollte! Eine
Einschränkung auf die deutsche Nation allein trat jedenfalls in
dem Beschlusse der Kurfürsten nicht zutage.! Kurz, bereits im
Februar 1446 war Friedrich Ill. für seine Oboedienz von Eugen IV.
mit weitgehenden Zugeständnissen belohnt worden, eine Oboedienz,
et tempore oportunis exprimendis ac per sacrum concilium decretandis
(C. Gärtner, Corpus iuris ecclesiastici catholicorum novioris I, Salisburgi
1797, S. 7 in § 2 des Prooemium); vgl. S. 186f. und H. Werner: Neues Archiv
XXXII (1907), 5. 728 ff. und in der noch zu zitierenden Ausgabe der Re-
formation des Kaisers Sigmund (Berlin 1908), S. XXIII ff.
1 Die Kurfürsten beschlossen 1445 zum ersten, das unser herr der
Romisch konig zu wege bringe eyn gemeyn versamlung der Germanischen
kirchen oder ein concilium nationale. Item... das u. gn. hr. der Romische
konig.... die zyt und stad der angemelten versamelung vßschribe vnd ver-
kondige vnsern hrn den kurfursten, item den konigreichen zu Ungarn, zu
Beheim, zu Denemarken etc., item England, Schottland vnd Irland, item denen
metropolitan fursten geistlichen vnd weltlichen bischeffen vnd suffraganen
zu der Germanischen nacion gehoren, item andern fursten, geistlich vnd
weltlich Tutscher land vnd deme hofmaister Tutsches ordens zu Prussen, item
denen epten sie sind exempt oder nicht exempt zu deme riche gehorig die
namehaftig vnd dartzu beqweme sind, item denen vniversitaten (Ranke,
Sämtliche Werke VI, S. 7). Vgl. dazu A. Bachmann: Archiv für öster-
reichische Geschichte LXXV (1889), S. 156 f.
164 Albert Werminghoff.
die er als österreichischer Landesfürst leistete und die ihn letzthin
auch als König verpflichtete! Der Bund der Kurfürsten war ge-
sprengt. Die sog. Fürstenkonkordate vom 5. und 7. Februar 1447
drängten die noch im Vorjahre erhobenen Forderungen zurück. Sie
wurden die Vorläufer für Friedrichs III. Befehl vom 21. August 1447,
den am 6. Mai 1447 gewählten neuen Papst Nicolaus V. (1447 —
1455) allgemein anzuerkennen, endlich des Wiener Konkordats
vom 17. Februar (19. März) 1448, der endgültigen Vereinbarung
zwischen dem apostolischen Stuhl und der deutschen Nation.?
Entkleidet wurde hier das Konstanzer Konkordat von 1418 seines
Charakters eines Vertrags von nur befristeter Dauer zwischen
Papst und konziliarer Partei. Gegen einzelne Einräumungen von
seiten Nicolaus V. ward preisgegeben, was zu Basel erreicht worden
war. Eine umfassende Regelung des Verhältnisses zwischen Reich
und Kurie, eine Verfassungsurkunde für eine deutsche Kirche
war das Konkordat nicht, und niemals wurde es als Reichsgesetz
verkündet. Heftigen Tadel hat das Dokument auf Friedrichs III.
Andenken gehäuft —, sicherlich allzuheftigen; denn man ver-
gesse nicht: seine Persönlichkeit, seine Stellung im Reiche und
dessen Wirrnisse waren nicht dazu angetan, ihn eine deutsche Kirche
mit weitgehender Selbständigkeit gegenüber Rom selbst nur ins
1 Vgl. A. Bachmann, a. a. O. S. 161 ff. R. von Srbik, Die Beziehungen
von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters (Innsbruck 1904),
bes. S. 34 f.
* Ich verzeichne in Kürze je einen Druck der wichtigsten Dokumente
von 1438 bis 1448, um damit den Hinweis auf andere im Text nicht ge-
nannte zu verbinden. 1. Neutralitätserklärung der deutschen Kurfürsten 1438
März 17; W. Altmann, Die Wahl Albrechts II. zum römischen Könige
(Berlin 1886), S. 90. — 2. Das Mainzer Acceptationsinstrument 1489 März 26;
C. Gärtner, Corpus iuris ecclesiastici catholicorum novioris I (Salisburgi 1797),
S. 5. — 3. Absetzung der beiden Kurfürsten 1446 Januar 24; J. Hansen,
Westfalen und Rheinland im 15. Jahrhundert I (Leipzig 1888), S. 177. —
4. Die sog. Concordata principum Francofurtensia 1446 Oct.; Gärtner, a. a.
O. I, S. 89. — 6. Die sog. Concordata principum 1447 Februar 5 und 7;
Gärtner, a. a. O. I, S. 107 ff. (in anderer Reihenfolge bei F. Walter, Fontes
juris ecclesiastici antiqui et hodierni, Bonn 1862, 8. 100 ff.). — 6. Friedrichs III.
Befehl 1447 August 21; J. J. Müller, Reichstagstheatrum I (Jena 1713),
S. 356. — 7. Das Wiener Konkordat 1448 Februar 17; K. Zeumer, Quellen-
sammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und
Neuzeit (Leipzig 1904), S. 221. — 8. Ratifikation durch Nicolaus V. 1448
März 19; Neue und vollständigere Sammlung der Reichsabschiede I (Frank-
furt 1747), S. 181.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 165
Auge fassen zu lassen. Auch Friedrich stand im Bannkreis jenes
territorialen Partikularismus, der seit langem, des Reiches un-
geachtet, von sich aus die Erbschaft der Zentralgewalt hinsicht-
lich der kirchlichen Verfassung und Verwaltung auf deutschem
Boden unter sich verteilt, seine Anteile klug gemehrt und ge-
festigt hatte.
Die deutsche Geschichte des späteren Mittelalters entbehrt
der nationalen Erinnerungen, wie sie sich für den Franzosen an
die Schlacht bei Bouvines und das Auftreten der Jungfrau von
Orleans, für den Engländer an die Verbriefung der Magna charta
knüpfen. Wer nur auf die Politik der Könige aus verschiedenen
Häusern blickt, wird leicht über den Werkeltag im Leben unseres
Volks den Stab brechen und der Kaiserzeit seine romantische Be-
wunderung nicht vorenthalten. In Wahrheit verdienen das drei-
zehnte, vierzehnte und fünfzehnte Jahrhundert ein günstigeres Ur-
teil als das landläufige. In ihnen wandte sich das deutsche Volk,
ermüdet vielleicht von den Anstrengungen um den Besitz des
Imperium, der eigenen Heimat zu. Seine Fürsten — und neben
ihnen die Städte — begannen sich einzurichten in ihren Terri-
torien, den Zufluchtsstätten gleichsam für die staatenbildende Kraft,
die im Ringen der Könige um die Kaiserkrone Allzugroßes ver-
geblich gewagt hatte. Nicht in friedlicher Arbeit vollzog sich
die Einkehr, aber in zähem Ringen, in Kämpfen und Waffenstill-
ständen, auf dem Wege des Rechts und der gewaltsamen Usur-
pation ward sie bewerkstelligt, — und dieser Gesichtspunkt allein
vermag alle jene Erscheinungen des öffentlichen Lebens zu er-
klären, die dem oberflächlichen Beschauer so zwecklos, so un-
vermittelt und sprunghaft erscheinen. Man mag sie nüchtern
schelten, diese Zeit der Einkehr, aber sie war unermüdlich im
Vorwärtsschreiten trotz aller Rückschläge; sie war natürlich als
eine Reaktion gegen den hochgespannten Idealismus des hohen-
staufischen Zeitalters, der um seiner universalen Ziele willen von
der Heimat sich abgekehrt hatte. Darin beruht ja die Bedeutung
Friedrichs II. für Deutschland, daß er das Königtum den Platz
räumen ließ vor dem aufstrebenden territorialen Fürstentum geist-
licher und weltlicher Art, vor jenen domini terrae, die seitdem
nur noch als einziges rechtliches Band das der Belehnung ver-
mittels des Szepters oder der Fahne, schließlich der Fahne allein
an das Reichsoberhaupt fesselte. Ihre Stellung an sich ermutigte
166 Albert Werminghoff.
sie, ihre Macht nach oben und nach unten zu erweitern. Sie
waren zu stark an Zahl, als daß sie leicht für die Zwecke der
Reichspolitik hätten vereinigt und gemeinsam in Tätigkeit ge-
setzt werden können. Das einzelne Mitglied aber des Fürsten-
standes richtete, in begreiflicher Selbstsucht und Selbstbeschrän-
kung, sein Augenmerk auf die Vermehrung seiner Hausmacht.
Für sie mühte der Fürst sich ab, oft getragen von den Sym-
pathien seiner Unterthanen, die ihn mit ehrendem Beinamen
schmückten, während ihn das deutsche Volk seinen Königen seit
Friedrich I. versagte. Das landesherrliche Gebiet bedurfte der
Abrundung, der engen Verknüpfung an seinen Inhaber und dessen
Geschlecht; es sollte sich abschließen wie gegenüber der könig-
lichen Gewalt so gegenüber dem Besitz des Nachbars. Seine
Verfassung und Verwaltung wollte der Fürst von sich aus be-
stimmen, wie oft er gleich den Ständen seines Territoriums sich
zu fügen hatte. Er bedurfte zu solchem Zwecke vielgestaltiger
Befugnisse, weltlicher und kirchlicher, die beide dem Streben nach
Machterweiterung dienstbar wären. Nur weltliche und kirchliche
Gewalt, unlösbar mit dem Besitz der Landesherrlichkeit verbunden,
war geeignet, jene Renaissance des Staatsgedankens auf deutschem
Boden zu wecken, die sich ihre Stellung eroberte im Ringen aller
Gegensätze im Leben des Volkes.
Dem Laienfürsten fehlte von Haus aus das Recht, auch in
kirchliche Dinge sich einzumischen; die Betonung des Gottes-
gnadentums gewährte es an sich nicht. Die Gerechtsame jedoch
des Patronats an seinen ehemaligen Eigenkirchen innerhalb des
Territoriums, die in seinen Händen nutzbringender als von seiten
des Königtums verwaltete Vogtei über die im Landgebiet be-
legenen kirchlichen Anstalten, ihr Gut und ihre Diener, — sie
waren Vorbedingungen für eine immer weitergreifende Anteil-
nahme am kirchlichen Wesen des Landes. Nicht als sei je ge-
plant worden, den weltlichen Charakter des Regiments abzustreifen:
ein Besitz an kirchlichen Machtelementen mußte schon deshalb
locken, weil er manchen lästigen Zwist mit dem benachbarten
Erzbischof oder Bischof unmöglich machte oder doch ihm ent-
gegenzutreten gestattete. Die geistlichen Reichsfürsten standen
nach Reichsrecht in ihren Beziehungen zum König den weltlichen
gleich, dank ihrer kirchlichen Gewalt aber geboten sie auch über
den Klerus derjenigen Teile ihrer Provinzen und Diözesen, deren
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 167
weltliche Herrschaft einem weltlichen Reichsfürsten zustand, über
die laikalen Hintersassen ihrer weltlichen Fürstengenossen, sobald
Fragen der kirchlichen Gerichtsbarkeit und des Kultus innerhalb
ihrer kirchlichen Verwaltungsbezirke in Betracht kamen. Wenn
ein Bischof die Geistlichen seines Sprengels ohne Rücksicht auf
die weltlichen Abgrenzungen und Herrschaftsverhältnisse be-
steuerte, wenn er die Laien in seinem Sprengel vor sein, seiner
Archidiakone oder Officiale geistliches Gericht forderte, einerlei
welchem weltlichen Herrn sie unterstellt waren, wenn er seine kirch-
liche Steuerhoheit und Gerichtsbarkeit handhabte mit irdischen
Mitteln, zu irdischen Zwecken!, — immer weckte er die Begehrlich-
keit des weltlichen Fürsten, der die Geistlichkeit seines Gebiets an-
sehen sollte als unerreichbar für seine Forderungen und kein Recht
haben gegenüber den laikalen Untertanen des Bischofs, der seine
Gerichte lahmgelegt sah durch die große Zahl der dem geistlichen
Richterspruch vorbehaltenen Fälle. Laien- und Pfaffenfürsten
gingen aus denselben adligen Familien hervor. Mancher Bischof
verdankte seine Stellung nur der Fürsprache, dem politischen Inter-
esse seines Verwandten im weltlichen Stande. Das Bestreben des
Laienfürsten, dem Geistlichen nahe-, wenn nicht gleichzukommen
an Mitteln des Einflusses, die ihn ausrüsteten mit weiteren Attri-
buten der Unabhängigkeit von ausländischen Gewalten kirchlicher
Natur, war begreiflich genug. „Ich selbst will Papst, Erzbischof,
Bischof, Archidiakon und Dekan in meinem Lande sein“, dieser
Ausspruch des Herzogs Rudolfs IV. von Österreich (+ 1365), des
Urhebers des Privilegium maius und des Begründers der Wiener
Universität, kennzeichnet die Lage gleich jenem stolzen Worte der
Herzöge von Bayern aus dem Jahre 1367: „Unsere Lande sind frei;
Papst, Kaiser und König haben in ihnen nichts zu gebieten“. Nur
in Deutschland, nicht auch in Frankreich eignete dem geistlichen
Fürstentum eine so große Bedeutung im Leben des Reichs, eine
! Vgl. z. B. die Eintragung im Ausgabenverzeichnis des Frauenklosters
St. Stephan zu Straßburg (1276—1297) z. J. 1284: (Die Äbtissin) dedit domino
episcopo X libras ad communem collectam, quam ipse episcopus habuit contra
totum clerum, quando debellavit advocatos dictos de Wassilicheim; z. J. 1292:
dedit .. . episcopo XII libras denariorum Argent. ad communem collectam,
quam imposuit omnibus claustris et clericis per totam dyecesin Argentinensem
pro eo, quod destruxit castrum et oppidum Serimirsheim domino de Bircheim
(P. Wentzcke: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF. XXI, 1908,
S. 121. 123 f.).
168 Albert Werminghoff.
solche Anteilnahme an seiner Verwaltung und Politik, und auf
der anderen Seite vielleicht auch reizte es das weltliche Fürsten-
tum, eine Stellung zu erringen ähnlich derjenigen, die seit den -
Zeiten der Reform das französische Königtum gegenüber der Kirche
seines Landes sich geschaffen hatte.
In die Wagschale fällt schließlich die weite Ausdehnung der
Betätigungen, deren sich die kirchlichen Oberen annahmen, mit
anderen Worten ihre Verweltlichung, die auch ihrer Untergebenen
sich bemächtigt hatte. Der hohe wie der niedere Klerus war über-
bürdet mit Geschäften, die keineswegs insgesamt sich ungezwungen
mit dem Zwecke der Kirche vereinigen ließen. Die moralische
Qualität sodann des Klerus mußte um so tiefer sinken, als das
Beispiel der Kurie und ihrer Schützlinge, die sie auf deutsche
Pfründen anwies, in immer weitere Kreise wirkte. Gering genug
war der Eifer in der Erfüllung der geistlichen Pflichten, in
der Beobachtung der kirchenrechtlichen Normen für die Zu-
lassung zu den einzelnen Ämtern. Ein Mann wie jener Abt
Mangold der Reichenau — er ließ im Jahre 1366 fünf Fischer
fangen, die in seine Gewässer gefahren waren, und denselben
vischern druckt der gaistlich vater mit sinen aigenen fingern ire
augen uß und schickt sie also blind gen Costentz! — starb als
Bischof von Konstanz (1385). Erzbischof Johann von Mainz
(t 1419) trat selbst da, wo er als Geistlicher zu erscheinen hatte,
mit bewaffnetem Gefolge auf. Bischof Simon von Paderborn (+
1389) celebrierte während seines neunjährigen Regiments kaum
zweimal die Messe? Dombherren, die sich sträubten, die Tonsur anzu-
nehmen oder die höheren Weihen nachzusuchen, waren in den oft
allein aus Adeligen bestehenden Kapiteln keine Seltenheit, —
der Zustände im verarmenden Pfarrklerus wie in der Regular-
geistlichkeit gar nicht zu gedenken.” Auch der kirchliche Obere
war dank seiner Einordnung in den Reichslehnsverband der
1 Ph. Ruppert, Die Chroniken der Stadt Konstanz (Konstanz 1891),
S. 69 f. im Abdruck der Chronik Dachers.
? Gobelinus Person, Cosmidromius VIc. 82 ed. Jansen S. 127 (s. ebd.
S. 57 und 72).
3 Vgl. von neueren Arbeiten die von J. Hashagen: Westdeutsche Zeit-
schrift XXIII (1904), S. 102 ff. (s. auch ebd. XXVI, 1907, S. 250 ff.), L. Pfleger:
Historisches Jahrbuch XXIX (1908), S.96ff., H. K. Schäfer: Römische
Quartalschrift XX (1906), S. 123 f., H. Werner: Tilles Deutsche Geschichts-
blätter VIII (1907), S. 201 ff.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 169
Träger ursprünglich nur von Laien geübter Rechte geworden.
Seit dem dreizehnten Jahrhundert handhabte eine immer größere
Zahl von Erzbischöfen, Bischöfen und Reichsäbten den Blutbann,
ohne zu befürchten hierdurch an ihrem geistlichen Charakter
Schaden zu erleiden; die alte Anschauung, die das — freilich viel
später geprägte — Rechtssprichwort in die Formel kleidete:
Ecclesia non sitit sanguinem, war aufgegeben. Sie alle waren verstrickt
in die irdischen Sorgen und Nöte ihrer Familien, ihrer Gebiete, des
Reichs und auch ihrer kirchlichen Hantierung; bezeichnend genug
gleicht der Fürstenspiegel für einen Bischof von Münster, den in der
zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts Levold von Northof
seiner Chronik einfügte, auf weite Strecken dem für den Grafen von
der Mark. Des Reichs geschieht hier keine Erwähnung, wohl aber
der römischen Kurie, deren Wohlgefallen sich der Bischof erringen
soll, da er ihr Stellung und Würde verdankt. Sein Land und seine
Rechte soll er mit Hilfe seiner Verwandten und Untertanen,
mit weltlichem und geistlichem Schwert verteidigen! Mit bewaff-
neter Hand, aber auch mit Bann und Interdikt wußte der deutsche
Kirchenfürst zu kämpfen, Friedensschlüsse zu erzwingen und end-
lich das Gebiet seiner Kirche zu verteidigen oder zu erweitern.?
Wer immer der Verfasser der sog. Reformation Kaiser Sigmunds
sein mag”, jedenfalls hat er die Bischöfe seiner Zeit richtig ge-
schildert: „Die Bischöfe stiften jetzt Krieg, machen Mißhellung
und schatzen die Kirchen wider Gott und Recht?; sie führen
1 Levold von Northof, Chronik der Grafen von der Mark, herausg. von
L. Troß (Hamm 1859), S. 228 ff. vgl. mit S. 8ff.; über die Chronik vgl.
W. Levison: Neues Archiv XXXI (1907), S. 385 ff. — Den streitbaren Nach-
folger des Bischofs von Münster, Christoph Bernhard von Galen (+ 1678),
stellt ein Spottbild seiner Zeit dar als zur einen Hälfte gerüstet wie ein
Krieger, zur anderen gekleidet wie ein Geistlicher; vgl. B. Erdmannsdörffer,
Deutsche Geschichte vom westfälischen Frieden I (Berlin 1892), S. 849.
* Der Verfasser des Soester Kriegstagebuches urteilt z. J. 1441, Erz-
bischof Dietrich von Köln (+ 1468) habe nicht gehandelt als ein geistlich
bischop, dan ein heiden, ketter und Turk (Deutsche Städtechroniken XXI, 16f.).
3 Vgl. zuletzt H. Werner: Tilles Deutsche Geschichtsblätter VII (1908),
S. 281 ff., Neues Archiv XXXI (1907), S. 728 ff. und die Einleitung seiner
Ausgabe (Berlin 1908) S. LI ff., die zu Unrecht den Augsburger Stadt-
schreiber Valentin Eber namhaft macht; s. C. Koehne: Neues Archiv XXXI
(1906), S. 214 ff.
4 Vgl. z. B. über die Schicksale der Geistlichen während einer Fehde
ihres Oberen die Schilderung des Chronicon Moguntinum z. J. 1401 (ed. Hegel
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 12
170 Albert Werminghoff.
auch weltliche Gewalt und wissen, daB es wider Gott ist“; und
wenn er fordert, daß die Bischöfe kein Schloß, keine Veste, keine
Stadt haben sollen, sondern „auf der Hauptkirche des Bistums
sitzen und ein recht geistlich Leben führen sollen, damit alle
Pfaffen auf sie zu sehen hätten“, so begründet er diese Ein-
schärfung der Residenzpflicht, diesen Vorschlag einer Säkulari-
sation der geistlichen Fürstentümer damit, daß die Priester von
den Bischöfen hart gehalten und oft besteuert werden um solcher
Dinge willen, an denen die Bischöfe schuldiger sind als sie; „wie
Laien unpriesterlich streiten sie und wollen alle Sachen aus-
richten mit Kriegen wie weltliche Herren, obwohl sie doch Frieden
stiften sollten, würden weltliche Herren es tun“!. Auch sie
fesselte und beschäftigte das Ringen nach Einfluß, Macht und Be-
sitz; es war die Kehrseite ihrer Abdrängung von den kirchlichen
Aufgaben ihres Amts durch die papale Allgewalt, durch ihre
Stellung im Reiche. Man ist nicht verwundert, immer wieder von
Verschuldung der kirchlichen Gebiete zu hören; um die Mitte des
fünfzehnten Jahrhunderts mußte der Bischof Gottfried IV. von
Würzburg (f 1455) einem nach Nürnberg einberufenen Reichstag
(1444) fernbleiben, weil es ihm au Mitteln gebrach, um die
S. 81): Æodem tempore ... Johannes de Nassaw archiepiscopus Moguntinensis
langgravium (de Hassia) diffidavit propter multa dampna, que ecclesie Ma-
guntine contra iusticiam intulit. Que diffidacio per multa tempora et longa
duravit, et uterque clericos sibi inobedientes cepit, exactionavit et depredavit
et carceribus mancipavit. Et sic quod antiquitus dictum est iam verificatur
et verificalum est quod vulgariter sonat: ‘man sol die pfaffen slahen’; non
tamen manualiter et realiter occisi sunt, sed in rebus suis; cuius causa ex
parte domini Maguntini fuit, quod clerus in Hassia et Thuringia mandatis
suis noluit obtemperare, sed magis voluit dissentire; nam contra ipsum appel-
lationem interposuerunt, quam eciam prosequebantur, et peticioni sue annuere
noluerunt, videlicet dare procurationes ab ipso petitas. Vgl. auch H. Finke,
Acta Aragonensia II (Berlin und Leipzig 1908), S. 856 n. 536 und die Be-
merkung des Enea Silvio in seiner Geschichte Kaiser Friedrichs Il. übers.
von Th. Ilgen II (Leipzig 1890), S. 245. — Jedenfalls hatte jener Bischof
Wedigo von Havelberg (+ 1487) seine Vorläufer, der auf Vorhaltungen, daß
seine Fehden Kirchen und Kapellen zerstörten, geantwortet haben soll: Ik
kann se wedder consecreren, wenn se violeret sind (A. F. Riedel, Codex diplo-
maticus Brandenburgensis A I, Berlin 1838, S. 290). Den Hinweis auf diesen
Gemütsmenschen verdanke ich Herrn Dr. Fr. Curschmann in Greifswald.
ı H. Werner, Die Reformation des Kaisers Sigmund (III. Ergänzungsheft
des Archivs für Kulturgeschichte herausg. von G. Steinhausen. Berlin 1908),
S. 29 (vgl. S. 63. 83).
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 171
Kosten des Wartens auf den König auf sich zu nehmen, den
Papst um ErlaB der geforderten Bestätigungssumme von 23000
Gulden ersuchen, endlich bekennen, daß seine jährlichen Einkünfte
die Summe von zehn rheinischen Gulden nicht überstiegen.!
Fassen wir die bisherigen Erörterungen zusammen: das Er-
starken des Papsttums und seine Bedrängnis im Zeitalter des
Schisma, die Stellung und Betätigung des deutschen Königtums
im Reiche, die Voraussetzungen für die Steigerung und Befestigung
der Macht weltlicher Landesherren —, alles schuf und förderte
jenes Eindringen der Landesherrlichkeit in das Gebiet des kirch-
lichen Rechts, das ein notwendiges Ferment der Landeshoheit zu
werden bestimmt war. Es trat in Erscheinung in den Ansätzen
des Landeskirchentums auf deutschem Boden, ohne deren Stärkung
im sechzehnten Jahrhundert die Fortschritte und Niederlagen der
Reformation undenkbar sind. Das Laienfürstentum des ausgehen-
den Mittelalters hat den Grund gelegt für die Abschließung seiner
Gebiete auch in kirchlicher Hinsicht; ein sehr kühner Vergleich
mag an das Merkantilsystem des sechzehnten bis achtzehnten
Jahrhunderts erinnern, das sein Ziel erblickte in der Schaffung
einer „geschlossenen Staatswirtschaft“.
IL.
Die Übersicht über die Voraussetzungen einer mannigfaltigen,
bald langsamen, bald raschen Entwicklung sollte bereits die Schwie-
rigkeiten andeuten, die einer jeden zusammenfassenden Würdigung
ihrer Ergebnisse sich entgegenstellen. Diese Schwierigkeiten wer-
den nicht hervorgerufen durch die Unterschiede der landesherrlichen
1 Vgl. H. Knapp, Die Würzburger Zentgerichts- Reformation 1447
(Mannheim [1908]), S. 5 Anm. 7: Media sua exposuit querulanter, qualiter
omnia et singula oppida, castra, possessiones caeterique fructus, redditus, in-
troitus et proventus ac cum ratione dicta(?) suae ecclesiae Herbipolensis spec-
tantia et pertinentia per praedecessores suos impignorata et alienata existunt,
adeo quod vix annuatim de omnibus et singulis oppidis, castris et fructibus
praedictis decem florenos Rhenenses percipere possit seu valeat. Vgl. ebd.
S. 45 ff. den sogen. Rundvertrag zwischen Bischof Johann II. (1411—1440),
Domkapitel und Ritterschaft von 1435, dessen Namen davon herrührt, daß
das pergamen gar rund gewest, domit man viler grafen, hern, ritter und
knecht insigel hat herumb anhenken mogen (ebd. S. 74 Anm. 21). H. Knapp,
Die Zenten des Hochstifts Würzburg II (Berlin 1907), S. 35 ff.
12°
172 Albert Werminghoff.
Territorien nach Lage und Umfang, durch ihre größere oder ge-
ringere Zersplitterung, durch die Zahl und den Charakter der
kirchlichen Verwaltungsinstanzen und Anstalten, mit denen eine
Auseinandersetzung erfolgte, endlich nicht durch die Abschätzung
der Rechte, die der Staat dem kirchlichen Wesen gegenüber errang,
der Stellung, in der die Kirche sich behauptete Die Schwierig-
keiten werden in Wirklichkeit auf folgende Momente zurück-
geführt werden müssen. In die Beeinflussung des kirchlichen
Organismus durch die landesherrliche Gewalt spielt die wechsel-
volle Geschichte der Territorien selbst hinein; die Anspannung
der staatlichen Kräfte erzeugte naturgemäß Versuche der kirch-
lichen, die alte Position zu wahren oder zum mindesten dem An-
griff mit Widerstand oder gar mit Vorstößen zu begegnen. Nicht
zu vergessen auch ist die Frage nach dem Rechtsgrund des staat-
lichen Eingreifens in kirchliche Angelegenheiten. Nicht immer
vermag sie restlos beantwortet zu werden. An Benutzung gün-
stiger Gelegenheiten, an offensichtlichen Usurpationen hat es
ebenso wenig gefehlt wie an rechtsförmlichen Anerkennungen
staatlicher Maßnahmen und schließlich staatlicher Befugnisse durch
die Organe der Kirche, vor allem das Papsttum selbst. Zu allem
die Gefahr einer nicht genügend allseitigen Wertung der neuen
Bildungen nach ihrem Einfluß auf die innere Umgestaltung der
Kirche überhaupt. Auf vielen Gebieten, die sie bisher als ihre
eigensten Domänen angesehen hatte, mußte sie jetzt eine Neben-
buhlerschaft des Staates hier dulden, dort anerkennen. Noch be-
wahrte sie am Schluß des Mittelalters die Entscheidung über den
Glauben, der ihr Wesen ausmachte —, aber schon hatten die
popularen Strömungen im Königreich Böhmen, die Erfolge des
Hussitismus und die Kämpfe der gemäßigteren Calixtiner Bresche
gelegt in die Alleinherrschaft der katholischen Lehre; im Jahre
1485 sicherte der Landtag zu Kuttenberg wie die katholische so
die calixtinische Kirche in ihrem Besitzstande.
Um allen Schwierigkeiten zu entgehen, möchte man geneigt
sein, die Geschichte eines einzigen Gebiets in den Mittelpunkt
der Schilderung zu stellen und je nach Gelegenheit die Geschichte
anderer nachzuholen. Ein solches Bemühen aber schüfe neue Un-
gelegenheiten. Welches deutsche Territorium des späteren Mittel-
alters war ein derartiger Mikrokosmus deutschen Lebens, daß es
angesehen werden dürfte als eine Vereinigungsstätte aller jener
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 173
Bestrebungen? Wenngleich noch immer ein frommer Wunsch,
aber doch möglich ist eine allgemeine Verfassungsgeschichte des
Reichs, obwohl die Kraft seiner Einrichtungen vielfach geschwächt
erscheint. Eine allgemeine Verfassungsgeschichte der deutschen
Territorien insgesamt dagegen ist unmöglich; jedweder Versuch
einer solchen würde sich auflösen in eine Sammlung von Einzel-
notizen, die keiner von ihnen den ihr nach Zeit, Art und Eigen-
art gebührenden Platz einzuräumen imstande wäre. Das Problem
alsdann der Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche
ist bedingt durch die Beurteilung der handelnden Persönlichkeiten.
Diese gilt es zu würdigen nach ihrem individuellen Charakter,
ihren wandelbaren Interessen, ihrer Folgewirkung wie auf ihre
Umgebung so auf die Zukunft, nach ihrer Abhängigkeit von einer
stärkeren oder schwächeren Tradition. Staat und Kirche endlich
sind Organisationen des Rechts. Ihr gegenseitiges Verhältnis ist
im letzten Grunde, um der Verschiedenheiten der sie aufbauenden
Prinzipien willen, inkommensurabel. Sie schließen Kompromisse
miteinander, weil ihre Wirksamkeit den nämlichen Objekten
— hier den Untertanen des Staates, dort den Angehörigen der
Kirche — dienen soll, und trotzdem ist dauernder Friede un-
denkbar: sie bedürfen der Reibungen, der Kämpfe, um in diesen
je nach ihrem Wesen sich zu entfalten. Siege und Niederlagen
bezeichnen den Weg ihrer Geschichte, ihrer gegenseitigen Be-
ziehungen. Staatliche und kirchliche, irdische und geistliche
Interessen ringen miteinander, und die Anziehungskraft des Pro-
blems ruht nicht zuletzt darin, daß die Auseinandersetzungen
zwischen Staat und Kirche auf deutschem Boden während des
späteren Mittelalters beeinflußt erscheinen vom Prozesse lang-
samer, allmählicher Sonderung der germanischen Nationalität von
dem Kosmopolitismus der römischen Kirche.
Die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche
in fränkischer Zeit und in der Periode der Ottonen und Salier
bietet, im großen und ganzen betrachtet, der Erkenntnis keinerlei
Hindernisse mehr; wir vermögen sie bestimmt zu umschreiben,
kaum aber mehr sie zu ergänzen oder auf neue Grundlagen zu
stellen. Anders in der Folgezeit, deren Aufhellung recht eigent-
lich erst in Angriff genommen ist, nachdem vor Jahren bereits
E. Friedberg auf den reichen Ertrag hier einsetzender histo-
rischer und rechtshistorischer Untersuchungen aufmerksam ge-
174 Albert Werminghoff.
macht hatte! Seine Mahnung hat gerade in den letzten Jahren
reife Frucht gezeitigt. Nicht alle einschlägigen Arbeiten sollen
hier aufgezählt werden’; heute genüge der Hinweis, daß der
Aufgabe, die R. von Srbik und ihn teilweise berichtigend
H. Krabbo für Österreich zu lösen unternahmen’, B. Hennig
sich für Brandenburg unterzog‘, H. von Schubert für
Schleswig-Holstein® und R. Lossen für das Gebiet der
rheinischen Pfalz; es genüge ferner der Hinweis auf die Ver-
öffentlichungen von F. Geß und O. Redlich, von denen die eine der
Entwicklung in Sachsen’, die andere der in Jülich und Berg?
sich zuwandte. Nicht als ob alle diese Schriften ihren Stoff in
1 E. Friedberg, Die Grenzen zwischen Staat und Kirche I. Tü-
bingen 1872.
3 Vgl. meine Geschichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittel-
alter I (Hannover und Leipzig 1905), S. 247; Meisters Grundriß der Ge-
schichtswissenschaft II (Leipzig 1907), Abt. 6, S. 40 f.
3 H. R. von Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Öster-
reich während des Mittelalters. Innsbruck 1904 (vgl. dazu J. Loserth: Göt-
tingische Gelehrte Anzeigen 1904, S. 770 #.). — H. Krabbo: Archiv für
österreichische Geschichte XCIII (1903), S. 1 ff.
‘t B. Hennig, Die Kirchenpolitik der älteren Hohenzollern in der
Mark Brandenburg und die päpstlichen Privilegien des Jahres 1447. Leipzig
1906 (vgl. dazu U. Stutz: Deutsche Literaturzeitung 1907, Sp. 1221ff. G. von
Below: Zeitschrift für Sozialwissenschaft 1907, S. 516f.). B. Hennig:
Forschungen zur Brandenburgisch-Preußischen Geschichte XIX (1906), S. 391 ff.
— Vgl. auch 0. Hintze: Historische Zeitschrift 97 (1906), S. 67 ff. H.Krabbo,
Die ostdeutschen Bistümer, besonders ihre Besetzung unter Kaiser Friedrich II.
Berlin 1906. H. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark
Brandenburg im Mittelalter (Leipzig 1908), S. 41f. 374 ff.
5 H. von Schubert, Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins I (Kiel
1907), S. 217 ff.
e R. Lossen, Staat und Kirche in der Pfalz im Ausgang des Mittel-
alters. Münster i. W. 1907 (vgl. dazu U. Stutz: Zeitschrift der Savigny-
Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. XXVIII, 1907, S. 578 ff.).
T F, Geß, Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von
Sachsen I. Leipzig 1905 (vgl. dazu G. Wolf: Neue Jahrbücher für das
klassische Altertum usw. XVII. XVIII, 1906, S. 413 ff.).
8 O. R. Redlich, Jülich-Bergische Kirchenpolitik am Ausgange des
Mittelalters und in der Reformationszeit I. Bonn 1907 (vgl. dazu J. Hashagen:
Westdeutsche Zeitschrift XXVI, 1907, S. 250 ff. E. Pauls: Zeitschrift des
Aachener Geschichtsvereins XXIX, 1907, S. 344 ff... Unzugünglich war mir
Schiele, Die Reformation des Klosters Schlüchten. Tübingen 1907 (vgl.
dazu E. Friedberg: Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht XVIII, 1908, S. 84 f.).
— Nicht verzeichnet sind zerstreute kleinere Publikationen.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u Kirche in Deutschland. 175
einförmig gleichbleibender Anordnung zu bewältigen suchten. Im
Gegenteil, gerade die Vielseitigkeit ihrer Darlegungen entspricht
der Vielseitigkeit des Themas, und dieses dem Leser zu klarer
Anschauung vermitteln macht mannigfaltige Wege zur Pflicht,
die der Veröffentlichung von Quellen, der Untersuchung, der
Schilderung! Während F. GeB und O. Redlich bemüht sind, in
gedrängten Einleitungen zum Inhalt weitschichtiger Akten des
sechzehnten Jahrhunderts hinzuführen, haben R. von Srbik,
B. Hennig und R. Lossen Untersuchungen dargeboten, für die
B. Hennig überdies erst durch diplomatische Forschung festen
Boden bereiten mußte, während R. Lossen sie durch Mitteilung
bisher unbekannter Materialien stützte und belebte; im Rahmen
einer territorialen Kirchengeschichte hat H. von Schubert den Stoff
zu meistern gewußt. Ein Werturteil im Einzelnen sei unterlassen;
nur einige Punkte sollen zur Sprache kommen, da sie Gelegen-
heit bieten, die Anfänge des Landeskirchentums auf deutschem
Boden richtiger zu erkennen, als es vordem möglich war.
Gerade in der scharfen Betonung der Tatsache, daB während
des späteren Mittelalters das Landeskirchentum sich erst vor-
bereitet hat, noch nicht aber jene Bildungen sich aufdecken
lassen, „die zwar auf einem Bekenntnis beruhen, welches all-
gemeine Gültigkeit in Anspruch nimmt, aber ihre Autorität doch
nicht über ihre provinziellen Gebiete ausdehnen können“? —,
hierin möchte das grundsätzlich wichtigste Ergebnis der auf-
gezählten Schriften zu erblicken sein; das oft gehörte Schlagwort
von Landeskirchen vor der Reformation ist endgültig als unstatt-
haft erwiesen. In immer deutlicheren Umrissen ferner erscheint
das Bestreben einer Reihe von Landesherren, wohlgemerkt also
nicht aller, nach kirchlicher Abschließung ihrer Territorien durch
Landesbistümer, deren Besetzung oder gar deren Errichtung sie
sich angelegen sein ließen. Es ging in Brandenburg Hand in
Hand mit der Mediatisierung ursprünglich reichsunmittelbarer Bis-
tümer, während die Pfalzgrafen bei Rhein sich begnügten, die
Domkapitel von Speyer und Worms durch Angehörige des pfäl-
zischen Adels gebildet zu sehen, auf diesem Wege aber auch die
1 Vgl. auch A. Beres, Der Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt I
(München 1906), S. 30 ff. und dazu E. Eichmann: Historisches Jahrbuch XXIX
(1908), S. 100 ff.
? Ranke, Englische Geschichte III (Sämtliche Werke XVN, S. 233.
176 Albert Werminghoff.
Bischofswahlen zu beeinflussen. Bischöfe und Domherren wurden
als Kanzler oder Räte in den Dienst der weltlichen Machthaber
gezogen, und die Einfügung des Klerus in den Kreis der Land-
stände verkettete ihn mit den Interessen der Territorien. Hohe
und niedere Geistliche begannen überall das Walten des welt-
lichen Regiments zu verspüren. Viele von ihnen verdankten den
ersten Bitten oder dem Patronat der Fürsten ihre Pfründen in
einem Domkapitel, in einem Stift oder Kloster, an einer Pfarrkirche
oder an einem Altar. Das Vermögen der kirchlichen Anstalten
wurde immer mehr vom Landesherrn bevogtet, aber auch zu außer-
ordentlichen Leistungen herangezogen, sobald die Not des Landes
sie heischte. Frühzeitig genug bannten landesherrliche Amortisations-
gesetze den übermäßigen Neuerwerb an Gütern seitens des Klerus
in enge Grenzen. Landesherrliche Verordnungen traten seiner Be-
teiligung an oft wucherischen Geldgeschäften, am Handel überhaupt
entgegen. Die Lebensführung der Geistlichen wurde durch den Staat
und durch staatliche Vorschriften überwacht und reformiert; vor
allem in Sachsen wurde die Regulargeistlichkeit darüber belehrt,
‚daß der Kampf wider ihre Zuchtlosigkeit nicht mehr eine nur
innerkirchliche Angelegenheit sei, sondern daß auch der weltliche
Arm ihn zu führen sich anschicke. Genossenschaften wie die Kalande
in Brandenburg verspürten den Druck und die Ansprüche des
Landesherrn auf ihr Vermögen. Die Berufstätigkeit der Geist-
lichen wurde beaufsichtigt, an ihre rein kirchlichen Aufgaben er-
innert. Kirchliche Einrichtungen wie AblaB und Jubiläum wurden
benutzt zur Füllung der landesherrlichen Kassen; der Wunder-
glaube der Massen an das heilige Blut zu Wilsnack war dem
Brandenburger Kurfürsten willkommen, um den Anordnungen des
Magdeburger Erzbischofs entgegenzutreten. Weidliche Mühe be-
reitete vornehmlich die geistliche Gerichtsbarkeit, der Umfang
ihrer Berechtigungen, die Verweltlichung ihres Verfahrens, ihrer
Strafzumessungen und Urteilsvollstreckungen, unter denen die
laikale Bevölkerung im Übermaß gelitten hatte. Gerade in der
Abschätzung aber ihrer sei es usurpatorischen, sei es rechtsförm-
lich begründeten Beeinflussung durch die Stagtsgewalt tritt die
Verschiedenheit der territorialen Neuerungen deutlich entgegen.
Mit gutem Grunde betont U. Stutz, daß die geistliche Gerichts-
barkeit zumeist dort bekämpft wurde, wo auswärtige, d. h. dem
Territorium nicht völlig eingegliederte kirchliche Instanzen sie
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 177
handhabten, daß sie in letzter Linie als eine politische Gefahr
angesehen, befehdet und abzuwehren versucht wurde. Alle oben-
erwähnten Arbeiten haben der geistlichen Gerichtsbarkeit ihr
Augenmerk zugekehrt. Die Tendenz ihrer Einschränkung liegt
allenthalben zutage, ihre Mittel jedoch und ihre Ergebnisse sind
so mannigfaltig, daß es nur möglich ist, auf die Schriften selbst
zu verweisen, um nicht durch die Heraushebung nur eines Terri-
toriums dieses als typisch für alle übrigen erscheinen zu lassen.
Die Vielgestaltigkeit auch der kirchlichen Organisationen auf
deutschem Boden — sie ist weit größer, als man gemeinhin an-
nimmt — warnt nicht zum mindesten, die Abgrenzungen zwischen
Staat und Kirche auf dem Gebiet der Jurisdiktion im engeren
Sinne alg gleichartig in allen Gebieten sich vorzustellen. Ihre
Resultate waren andere in Brandenburg, andere in Österreich,
andere in Jülich und Berg, andere in der Pfalz.
Immerhin hieße es die Aufgabe eines Berichts überschreiten,
würde das Thema nach allen Seiten hin durch Beispiele erläutert;
es mag damit sein Bewenden haben, daß wir die neuen Ordnungen
in ihren allgemeinsten Umrissen zu verdeutlichen trachteten.
Ein Moment bedarf gleichwohl noch der Hervorhebung, die Diver-
genz der Begründung für das Vorgehen der staatlichen Autorität.
Mancherlei Hebel waren dafür am Werke. Hier wurde es gerecht-
fertigt durch Übelstände und Mißbräuche, durch den Glauben an
die Erfüllung einer landesherrlichen Pflicht, durch die augenblick-
liche Situation —, also durch rein tatsächliche Umstände. Ander-
wärts stützte es sich auf Befugnisse der Landesgewalt als solcher
— man denke an Patronat und Vogtei —, auf Abmachungen mit
den kirchlichen Instanzen, auf mehr oder minder mühsam erwor-
bene Privilegierung von seiten des päpstlichen Stuhls —, also
auf rechtsförmliche Sicherheiten. Während Jülich-Berg und die
Pfalz sich mit der Kirche auseinandersetzten mehr vermittels Aus-
nutzung der gegebenen Lage der Dinge, waren es namentlich
Brandenburg und Österreich, die durch umfassende Verbriefungen
des Papstes für ihre Kirchenpolitik einen unanfechtbaren Rechts-
boden errangen und behaupteten; die päpstlichen Kanzleibeamten
hatten sicherlich keine nur achtstündigen Arbeitstage hinter sich,
als für den Kurfürsten von Brandenburg am 5. Februar 1447 im
ganzen siebzehn, am 10. September 1447 fünfzehn Urkunden
fertiggestellt waren, und zu jenen kamen noch zwei vom 2. Januar,
178 Albert Werminghoff.
eine vom 7. Februar, zu diesen noch zwei vom 23. November 1447
hinzu.
Die Betonung dieses Unterschieds ist alles andere eher denn
müßig. Auf ihm beruhte die Ausdehnung des landesherrlichen
Kirchenregiments nach oben und nach unten, die Steigerung der
landesherrlichen Gewalt selbst. Er erklärt historisch die Ver-
schiedenheit im Maße der Betätigungen der Landesfürsten gegen-
über den Kirchen und ihren Oberen wie Dienern. Diese erscheinen
wirksamer, vom Zufall der Macht oder der Persönlichkeit unab-
hängiger in Brandenburg und Österreich; sie sind mannigfachen
Schwankungen hinsichtlich ihrer Ziele wie ihrer Nachhaltigkeit
unterworfen in Jülich-Berg und in der Pfalz. Dort verwächst
das landesherrliche Kirchenregiment weit inniger mit der Landes-
hoheit selbst als hier, wo es mehr dem freien Spiel der Kräfte
anheimgegeben ist. Der tatsächliche Erfolg war überall der gleiche.
Mochte das Papsttum noch immer als das einigende und einzige
Oberhaupt der Kirche, als letzter Quell kirchlicher Berechtigungen
angesehen werden, mochte man es vorziehen, den Umfang kirch-
licher Befugnisse durch Brief und Siegel festlegen zu lassen, mochte
man in die politische Gefolgschaft des Papstes eintreten oder nicht
— jedenfalls hatte der Staat sich Platz erobert inmitten des
Verfassungs- und Verwaltungssystems der Kirche auf deutschem
Boden, dem Hypothekengläubiger vergleichbar, der den Schuldner
durch immer neue Darlehen zu guter Letzt aus seinem Eigentum
verdrängt. Dieses System konnte nicht mehr nach allen Seiten
hin mit gleicher Kraft, mit den Tendenzen der Vereinheitlichung
sich auswirken. Der Staat selbst hatte kirchliche Befugnisse ge-
wonnen, die eine Vereinheitlichung der kirchlichen Verwaltung
innerhalb der Territorien zum mindesten anbahnten, und auf sie
zu verzichten konnte ihm nicht zugemutet werden, als die römisch-
katholische Kirche im Kampf mit dem Protestantismus sich an-
schickte, die Summe ihrer Lehre, ihrer Ansprüche, ihrer mittel-
alterlichen Gerechtsamen in eine veränderte Welt hinüberzuretten.
Weittragend sind die Ergebnisse aller jener Arbeiten, und
doch, wir bedürfen noch mehrerer von ihrer Art, freilich nicht
so sehr für die weltlichen Territorien, obwohl eine Untersuchung
über Böhmen! oder ein innerdeutsches Territorium wie etwa
1 Die Ausführungen von A. Bachmann (Geschichte Böhmens II, Gotha
1905, S. 60tf. 373. 673 ft.) geben nützliche Fingerzeige.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 179
Braunschweig willkommen wäre, sondern für die geistlichen
Territorien. Unsere Forderung wird auf den ersten Blick er-
staunen. Wie darf man von Beziehungen zwischen Staat und
Kirche reden in Gebieten, in denen beide Lebensordnungen in
einem und demselben Geistlichen ihre Spitze finden, die einen
Gegensatz zwischen beiden gar nicht kennen? Gewiß, in den
Erzbischöfen und Bischöfen des alten Reiches vereinigten sich
kirchliche und weltliche Befugnisse. Jene eigneten ihnen als den
Leitern der Provinzen und der Diözesen, diese handhabten sie als
Vertreter ihrer Anstalten gegenüber deren Land und ihren Hinter-
sassen. Sie waren — gleich den Reichsäbten, denen es aber an
kirchlicher Leitungsgewalt über einen Bezirk gebrach — Reichs-
fürsten und deshalb Inhaber der Landesherrlichkeit über das Gut
ihrer Kirchen. Sie waren — im Gegensatz zu den Reichsäbten —
Träger einer kirchlichen Würde innerhalb der hierarchischen
Gliederung der Gesamtkirche, Inhaber einer Leitungsgewalt kirch-
licher Natur gegenüber einem ihrem Rang entsprechenden Ver-
waltungssprengel. Deshalb kann man sehr wohl fragen, ob und
wieweit die Landesherrlichkeit der Erzbischöfe und Bischöfe Ein-
fluß hatte auf die Geistlichkeit, auf das kirchliche Wesen ihrer
Gebiete, ihrer Territorien. Wohlverstanden nur dieser allein; denn
es ist an der Zeit, einmal mit allem Nachdruck auf die verschie-
dene Bedeutung einerseits von Kirchenprovinz und Diözese, anderer-
seits von erzbischöflichem und bischöflichem Gebiet oder Land
aufmerksam zu machen! Um so berechtigter ist unsere Forderung,
1 Wie häufig begegnet man doch der Bezeichnung „Erzdiözese“, wo
die Kirchenprovinz oder, damit gleichbedeutend, der Metropolitansprengel
gemeint ist. Erzdiözese ist eben die Diözese, die verwaltet wird von einem
Erzbischof als ihrem Bischof; gemeinschaftlich mit anderen Diözesen bildet
sie die Kirchenprovinz des Erzbischofs. — J. U. G. J. Ebers, Das Devolutions-
recht (Stuttgart 1906), S. 87 nennt die Diözese „das der bischöflichen
Jurisdiktion unterworfene Territorium, welches aus einer Reihe lokaler,
selbständiger Bezirke mit eigenen Kirchen und Klerus besteht", das Bistum
dagegen den größten dieser lokalen Organismen, „bestehend aus bischöf-
lichen Eigenkirchen, Klöstern, Oratorien, später auch aus den vom König
verliehenen öffentlichen Rechten: Zöllen, Münzrecht usw., auf dessen Lände-
reien sich Nießbraucher, Prekaristen, Benefiziare, Zinsleute, Kolonen und
Sklaven befinden; außerdem sind noch viele dem Inhaber des Bistums, dem
Bischof, durch Kommendation und Vassallität verbunden“. Ich möchte mir
diese Distinktion nicht zu eigen machen, sondern stelle gegenüber: Diözese
(bischöflicher Sprengel oder Bezirk, Bistum) und Territorium (Gebiet, Land)
180 Albert Werminghoff.
als nirgends die kirchlichen Verwaltungsbezirke der Provinzen
und Diözesen mit den Gebieten der erzbischöflichen oder bischöf-
lichen Kirchen sich deckten; jeder Blick auf eine historische
Karte etwa der Kölner Kirchenprovinz und des Gebietes der
Kölner Kirche!, der Straßburger Diözese und des Gebietes der
Straßburger Kirche gewährt darüber Aufschluß. Wenn das lai-
kale Fürstentum die Gewalt interterritorialer wie exterritorialer
kirchlicher Leitungsinstanzen einengte, sollten diese ihrerseits, so-
weit sie Reichsfürsten waren, nicht auch bestrebt gewesen sein,
den Klerus ihrer Gebiete sicherzustellen vor der Gewalt auswär-
tiger Erzbischöfe und Bischöfe, jenen Klerus, der an sie als seine
weltliche, nicht aber zugleich seine kirchliche Obrigkeit gebunden
war? Das Gebiet des Bischofs von Straßburg unterstand weltlich
seinem Regiment allein, kirchlich aber seiner eigenen Leitung,
daneben der des Bischofs von Konstanz und des Bischofs von
Basel; für ihn lag es nahe, das kirchliche Wesen auch derjenigen
Gebietsteile zu beeinflussen, die für ihn als Inhaber kirchlicher
Jurisdiktionsbefugnisse unerreichbar waren. Man wende nicht ein,
diese Verhältnisse seien nicht als innerlich verschiedenen Ursprungs
und Wesens empfunden worden. Wer zugibt, daB mit gutem
der bischöflichen Kirche (des Bischofs), Erzdiözese (erzbischöflicher Sprengel
oder Bezirk) und Territorium usw. der erzbischöflichen Kirche (des Erz-
bischofs; s. oben), endlich Kirchenprovinz (Metropolitansprengel, Erzbistum)
des Erzbischofs, der als ihr kirchlicher Leiter kein der Kirchenprovinz als
solcher gehöriges Territorium verwaltet. Die Bezeichnungen Stift und Erzstift
möchte ich lieber vermeiden, da sie Anlaß geben könnten zur Verwechslung
mit den Kollegiatstiftern. Vergleichbar dieser häufigen Verwirrung ist die
andere, daß man von Domstiftern spricht, wo es sich nur um Stifter handelt,
von Stiftern, wo Klöster gemeint sind. Immerhin ist sie, weil schon im
Mittelalter vorkommend, entschuldbarer als die gerügte.
1 Der Wahlort Rhense am Rhein z. B. gehörte zum Gebiet des Kölner
Erzbischofs, unterstand aber kirchlich dem Trierer als dem Ordinarius seiner
Erzdiözese; ebenso die Städte Andernach und Linz; vgl. C. Varrentrapp,
Hermann von Wied und sein Reformationsversuch in Köln (Leipzig 1878),
S. 156. — Nur im Staate des Deutschen Ordens war jedem der Bistümer
(im heutigen Ostpreußen also jedem der Bistümer Culm, Ermeland, Pome-
sanien und Samland) ein Drittel des Bodens, über den sich ihre kirchliche
Verwaltung erstreckte, zu Eigentum als Gebiet oder Land zugeteilt worden ;
jedes dieser Gebiete bildete, im Großen und Ganzen betrachtet, einen in
sich geschlossenen, zusammenhängenden Distrikt. Die Vorliebe für schema-
tische Gliederung, wie Kolonisationsgebiete im Gegensatz zum Mutterlande
sie regelmäßig aufweisen (vgl. die Stadtpläne!), tritt auch hier entgegen.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 181
Grunde von einer Kirchenpolitik der deutschen geistlichen Reichs-
fürsten gesprochen werden darf’, wer ferner damit einverstanden
ist, daß der Zuwachs an kirchlichen Rechten zu Händen der lai-
kalen Reichsfürsten sich untersuchen und werten läßt, räumt zu-
gleich ein, daß Gleiches zu gelten habe von der Machtsteigerung
der Erzbischöfe und Bischöfe als der Inhaber weltlicher Gebiete.
Keine Schilderung der geistlichen Gebiete im alten deutschen
Reich vergißt zu betonen, daß sie die löblichen Eigenschaften der
Unteilbarkeit und grundsätzlich auch der Unveräußerlichkeit be-
saßen. Wie aber ihr Umfang tatsächlich sich mehrte oder min-
derte, ebenso auch der Komplex der landesherrlichen Befugnisse
ihrer Besitzer. Oft genug wird der Stände in geistlichen Terri-
torien gedacht. Gehörten zu ihnen solche, die allein der kirchlichen
Leitungsgewalt des Erzbischofs oder Bischofs unterworfen waren,
oder nicht vielmehr nur solche, die in ihnen die Landesfürsten
erblickten? Über die Zulassung zu den Ständetagen entschied nicht
die Zugehörigkeit zur Diözese, sondern die Zugehörigkeit zum
Gebiet der Diözese, und dieser Satz gilt von den weltlichen wie
1 Vgl. z.B. die Einleitungen von J. Hansen zu „Westfalen und Rhein-
land im 15. Jahrhundert“ I und II (Publikationen aus den Preußischen Staats-
archiven XXXIV. XLI). Leipzig 1888 und 1890, die Einleitung Redlichs
zum oben verzeichneten Werke und F. Stentrup, Erzbischof Dietrich II. von
Köln (+ 1463) und sein Versuch der Inkorporation Paderborns. Münster i. W.
1904. — Soviel ich sehen kann, beginnt erst mit der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts die Häufung von mehreren Bistümern in der Hand eines
einzigen Mannes — man denke z. B. an Albrecht. von Magdeburg und Mainz
(t 1545) —, auch sie bei der Herkunft der Bischöfe ein Zeichen des vor-
dringenden weltlichen Reichsfürstentums, das dadurch seine Einflußsphären
vergrößerte, wohl kaum ein Mittel der Kirche, um der Laienmacht ent-
gegenzutreten durch Schaffung kirchlicher Personalunionen, eher ein solches
der Kirchenzucht gegen die adligen Domkapitel (vgl. bei Ranke, Sämtliche
Werke I, S.43 Anm. 1 den Ausspruch des Enea Silvio: St episcopum potentem
sortiuntur, virgam correctionis timent). Eine Statistik allez dieser Fälle, die
zugleich die beinahe dauernde Verbindung der Bistümer mit bestimmten
reichsfürstlichen Familien, die Gleichzeitigkeit von Bischöfen aus derselben
Familie auf verschiedenen Bischofsstühlen ins Auge faßte, wäre sehr will-
kommen. Aus dem 13. Jahrhundert ist mir nur Konrad von Hildesheim
und Würzburg (+ 1202) bekannt (vgl. A. Hauck, Kirchengeschichte Deutsch-
lands IV, Leipzig 1903, S. 705 Anm. 4); über Balduins von Trier (+ 1354)
Stellung in Mainz und Speier vgl. K. Löhnert, Personal- und Amtsdaten der
Trierer Erzbischöfe des 10.—15. Jahrhunderts (Greifswald 1908), S. 46 ff.
182 Albert Werminghoff.
den geistlichen Ständen in den geistlichen Reichfürstentümern !
Ist alles dies begründet, so erscheint die oben aufgestellte Forde-
rung zum mindesten als der Erwägung wert —, ihre Erfüllung
freilich setzt ein dreifaches voraus: einmal ausgiebige Urkunden-
und Regestenwerke mit möglichst weiter zeitlicher Erstreckung,
sodann genaue Abgrenzungen der Territorien und der Sprengel
der geistlichen Reichs- und Kirchenfürsten, wenn möglich mit
Hülfe von Karten gleichen Maßstabs?, endlich sorgfältige Er-
forschung und Vergleichung des kirchlichen und territorialen
Abgaben- und Steuerwesens. Hinsichtlich der ersten und zweiten
dieser Voraussetzungen sind, namentlich im Rheinland, nützliche
Vorarbeiten bereits gemacht; hinsichtlich der letzterwähnten kann
nur gesagt werden, daß auf diesem Gebiete noch so gut wie alles
zu tun ist, sieht man ab von den bisher für die Diözesen Kon-
stanz und Brandenburg vorliegenden Forschungen” Der Lohn
solcher Untersuchungen dürfte nicht gering zu schätzen sein. Sie
würden die Eigenart der geistlichen Territorien in ein helleres
Licht rücken und vielleicht auch erklären, wie es möglich war
durch den geistlichen Vorbehalt vom Jahre 1555 den katholischen
Kirchenfürsten im Reiche ihre weltlichen Herrschaften, ihre Reichs-
lehen, d. h. eben ihre Gebiete, zu erhalten“ Dies aber ist der
Punkt, an dem die hier erhofften Arbeiten mit denen über die
weltlichen Territorien zusammentreffen. Die protestantischen
Reichsfürsten des sechzehnten Jahrhunderts konnten dort vor-
nehmlich zu Säkularisationen schreiten, wo sie die kirchliche Ge-
ı Vgl. H. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark Branden-
burg S. 106 ff.
2 In dieser Hinsicht lassen es die Karten bei G. Droysen (Allgemeiner
historischer Handatlas. Bielefeld und Leipzig 1886) an sich fehlen; 8. 30/31
und S. 34/35 ist Deutschland im 14. bzw. im 15. Jahrhundert dargestellt im
Maßstab von 1 : 3400000, S. 33 die kirchliche Einteilung um 1600 im Maß-
stab von 1 : 9000000. Das Gleiche gilt von anderen historischen Atlanten,
such dem von K Heussi und H. Mulert, Atlas zur Kirchengeschichte (Tü-
bingen 1905), Nr. VIIa (Kirchliche Einteilung Mitteleuropas vom Ende des
12. Jahrhunderts bis zur Reformation, 1:5500000) und Nr. Xa (Deutschland
1555, 1: 5000000).
5 A. Ott, Die Abgaben an den Bischof bzw. Archidiakon in der Diö-
zese Konstanz bis zum 14. Jahrhundert. Freiburg i. Br. 1907. F. Cursch-
mann, Die Diözese Brandenburg (Leipzig 1906), S. 300 f.
* Vgl. die Bemerkungen von St. Pütter, Historische Entwickelung der
heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs I (Göttingen 1786), S. 425 ff.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 183
walt der Bischöfe bereits starken Einschränkungen unterworfen
hatten; sie mußten Halt machen vor den reichsunmittelbar ge-
bliebenen Gebieten der Erzbischöfe und Bischöfe, deren Landes-
hoheit in ihrem ganzen Umfang als ein Komplex weltlicher und
kirchlicher Gerechtsame der laikalen ähnlich geworden war.!
Wir halten inne, um nicht des Einbruchs in das Gebiet der
neueren Geschichte beschuldigt zu werden; in erster Linie gelten
unsere Gedanken und Anregungen dem deutschen Mittelalter.
Noch wahrte an seinem Ende die universale Kirche gegenüber
den Territorien des römischen Reichs und der deutschen Nation
ihre Einheit auf dem Gebiete der Lehre und des Glaubens, ihre
rechtliche Ordnung aber in Verfassung und Verwaltung hatte
nicht mehr die Kraft zur Alleinherrschaft, zur Behauptung aller
ihrer Befugnisse kirchlicher Natur durch ihre Organe. Oftmals
ist ihr Reich verglichen worden mit dem der altrömischen Kaiser,
deren Erben die Päpste wurden. Diesem gleicht es auch darin,
daß, wie die Wanderzüge der Germanenstämme die Kaiser zu
Landabtretungen nötigten, das Erstarken der Nationen und ihre
auf die Befreiung, Verselbständigung und Vormachtstellung des
weltlichen Staates gerichteten Tendenzen die Kirche zwangen,
Sondergebiete von sich abzutrennen, über die nicht sie allein
mehr schalten und walten konnte. Noch schien der Bau der Kirche,
1 Ich sehe hier ab vom Gebiete des Deutschen Ordens, weil es nicht
eigentlich zum Deutschen Reich gehörte. — Eine Andeutung des im Texte
erwäbnten Gegensatzes findet sich bereits bei S. Pufendorf in seiner Schrift
De statu imperii Germanici c. 2 $ 10 (ich benutze die Ausgabe: Lipsiae
1708, S. 123 1f.): Caeterum cum quondam ipsorum (ecclesiasticorum) opes secu-
larium principum ditiones superarent aut saltem aequarent, non exiguum
eaedem detrimentum passae sunt occasione reformatae per magnam Germaniae
partem religionis, abreptis Lonis sacris, quorum possessio conventione Passa-
viensi et pace Augustana ac post per pacem Westphalicam confirmata. Nam
per circulum utrumque Saxonicum paucissima sacerdotibus remansere. Princi-
pibus superioris Germaniae, si ducem Wurtenbergicum excipias, parcior praeda.
Causam adsignaveris, quod Saxonibus minor e Carolo V. Caesare metus quam
istis, quos vicinia suarum ditionum aut praesentia praemebat. Quin et di-
spersae magis isto tractu sacerdotum ditiones et validiorum intercursu prin-
cipum debilitatae. Per superiorem Germaniam et Westphaliam contiguas
magis et ad auxilia invicem ferenda magis accommodas posuere sedes ct
inprimis totum Rhenum, qua parte laetissima est Germania, obsederant, nisi
tam decoram seriem electoris Palatini terrae interrumperent. Vgl. auch
K. Müller, Kirchengeschichte II, 1 (Tübingen und Leipzig 1902), S. 423.
184 Albert Werminghoff.
dem gotischen Dome mit seiner Lockerung und Verbindung der
einzelnen Glieder ähnlich, auf festen Fels gegründet, — er zer-
barst, als nach dem mühsam beigelegten Zwiespalt in der obersten
Leitung der im Glauben des deutschen Volkes entfacht wurde.
Exkurs: Der Begriff „Deutsche Nation“ in Urkunden des
15. Jahrhunderts.
Das Konstanzer Konkordat (capitula concordata) vom Jahre
1418 bezeichnet sich als vereinbart inter sanctissimum in Christo
patrem et dominum nostrum dominum Martinum divina providentia
papam V. et reverendos patres praelatos necnon egregios et circum-
spectos viros ambasiatores, procuratores, doctores ceterosque venerabilem
nationem Germanicam in generali Constantiensi concilio repraesentantes
et facientes! Wir fragen nach der Bedeutung und der Geschichte
des Begriffs „Deutsche Nation“.
Zum ersten Male bezeugt ist die Gliederung eines Konzils
nach den Nationen seiner Mitglieder auf dem zu Lyon, das
Gregor X. (1271—1276) im Jahre 1274 veranstaltete.? Daß auch
das Konstanzer Konzil (1414—1418) sie aufwies, ist bekannt
wie zugleich die Tatsache, daß diese Gliederung ihr Vorbild hatte
in derjenigen der Studenten und Lehrer auf den italienischen
1 B. Hübler, Die Constanzer Reformation und die Concordate von 1418
(Leipzig 1867), S. 164. In den Konkordaten der französischen und der eng-
lischen Nation kehren die Worte: inter-nationem, in generali-facientes wieder,
das Wort Germanicam ist ersetzt durch Gallicanam bezw. Anglicanam ;
a. a. O. S. 194. 207. — Es mag daran erinnert werden, daß, wie B. Hübler
(a. a. O. S. 164 Anm. 2) bemerkt, der Name Concordatum (Concordata) im
14. Jahrhundert für alle Arten von Verträgen gebraucht wurde, im Anfang
des 15. Jahrhunderts er üblich war speziell für Vereinbarungen zwischen
kirchlichen Machtfaktoren (wie eben in der Konstanzer capitula concordata
von 1418 zwischen Papst Martin V. und den nationalen Konzilsfraktionen),
daß erst seit Mitte des 15. Jahrhunderts der Ausdruck Konkordat technisch
für Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche vorkommt (in den Wiener,
früher Aschaffenburger genannten concordata von 1448 zwischen König
Friedrich III. und Papst Nicolaus V.); die Konkordate des 19. Jahrhunderts
bezeichnen sich regelmäßig als conventiones, ohne daß hierdurch eine
Wesensverschiedenheit zum Ausdruck gelangte.
? Vgl. A. Hauck: Historische Vierteljahrschrift 1907, S. 473.
3 Vgl. P. Hinschius, Kirchenrecht III (Berlin 1883), S. 373ff. F. Stuhr,
Die Organisation und Geschäftsordnung des Pisaner und Konstanzer Konzils
(Schwerin 1891), S. 52 ff.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 185
Universitäten, bei der Pariser Artistenfakultät, späterhin auch in
Prag und Leipzig. Die Deutsche Nation auf dem Konstanzer
Konzil war, wie B. Hübler nachgewiesen hat?, eine freie Ver-
einigung, zu der sich der deutsche Klerus auf der Grundlage ge-
meinsamer Interessen mit den ungarischen, polnischen, dänischen,
schwedischen und norwegischen Prälaten zusammenschloß. Sie
war von Haus aus eine parlamentarische Fraktion, aber sie wurde
anerkannt offiziell als Vertreterin der kirchlichen und staatlichen
Interessen jener Völker, deren Gesandte oder Angehörige sie
bildeten.” Im Gegensatz zu den übrigen Nationen des Konzils,
der englischen, französischen, spanischen und italienischen, war
die deutsche nicht landsmannschaftlich einheitlich. Sie umspannte
nicht nur die Vertreter der auf dem Boden des Deutschen Reichs
bestehenden kirchlichen Verbände und Anstalten. Die Verwen-
dung aber der Bezeichnung war bequem, weil sie in Kürze Deutsch-
land und seine Nachbarländer, in erster Linie die kirchlichen
Organisationen hier wie dort zu umschreiben gestattete.* Jeden-
falls war die „Deutsche Nation“ ein zufälliges Gebilde der Kon-
stanzer Konzilsverfassung und Geschäftsordnung. Sie entbehrte
der Dauer über das Konzil hinaus; sie löste sich auf mit diesem.
Man weiß, jenes Konkordat war vereinbart auf fünf Jahre; lapso ...
quinquennio quaelibet ecclesia et persona ... liberam facultatem
1 Vgl. G. Kaufmann, Die Geschichte der deutschen Universitäten II
(Stuttgart 1896), S. 60f.
? B. Hübler, a. a. O. S. 316ff.; vgl. auch C. Mirbt: Realencyklopädie
für protestantische Theologie und Kirche X (3. Aufl. Leipzig 1901), S. 705.
8 Vgl. die Protestatio nationis Germanicae von 1417 September: Ve-
strae paternitates (d. h. die Mitglieder des Konzils)... requisiverunt inter
ceteras orbis nationes in religione Christiana et divini cultus, ut sperat, Deo
devotam, patientem et humilem nationem Germanicam per Dei gratiam non
magis impotentem, sed praeter imperialem monarchiam octo regna inclyta,
ducatus, marchionatus et alios principatus, potentatus et comitatus latissimos
et potentissimos dominiaque et communia proxima inconfracta viribus parante
Domino continentem (H. von der Hardt, Magnum Constantiense concilium IV,
Frankfurt und Leipzig 1699, S. 1419; vgl. auch unten S. 187 f. Anm. 3e). Immer-
bin ist zu betonen, daß hier bereits durchschimmert jene Bedeutung der
„Deutschen Nation“ als eines rechtlich geordneten Gesamtkörpers, die später
die als einer konziliaren Fraktion verdrängt hat.
4 Vgl. Hübler, a.a.0. S.177:... Martinus V... ad spiritualem profectum
populi Christiani de consensu ac beneplacito nationis Germanice statuit ...,
S. 179: in aliis collegiatis ecclesiis eiusdem nationis.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 13
186 Albert Werminghoff.
habeat utendi quolibet iure suo.! Kein Wort verlautet darüber,
daß nach Ablauf jener Frist die „Deutsche Nation“ noch bestehen
werde, daß sie dann Gelegenheit haben sollte, entweder auf einer
Erneuerung des Konkordats oder seiner Abänderung zu bestehen.
Fester erscheint der Begriff der natio Germanica im Mainzer
Acceptationsinstrument vom Jahre 1439. Nos oratores Romani
regii, so heißt es hier?, principes electores hic presentes aliorum-
que electorum sacri imperii et Almanie metropolitanorum absentium
oratores decreta sacri Basiliensis concilii acceptamus . .. salvis tamen
in quibusdam ex eis declarationibus, modificationibus et limitationi-
bus nostre Germanice nationi ac cuilibet nostrum singulariter in
suis provinciis, dyocesibus seu territoriis congruentibus et accommodis,
factis et fiendis, suis loco et tempore oportunis exprimendis ac per
sacrum concilium decretandis; ... stare volumus in prioribus nostris
et nationis nostre Germanicae protestationibus pridem factis. In
den letzten Worten ist eine Anspielung auf die Neutralitäts-
erklärung vom 17. März 1438 offensichtlich; sechs Monate sollte
diese in Kraft bleiben; würde aber dann eine Einigung zwischen
Papst und Konzil nicht erreicht sein, so wollen die sechs Kur-
fürsten cum ipso principe nostro (d. h. dem zu wählenden König)
ac pontificibus, prelatis ac divini et humani iuris peritis za Rate
sehen et, quod ratio dictaverit, cui parti favendum et obtemperandum
sit, id ipsum omnes unanimi consensu el sincero corde cum omnibus
pontificibus et prelatis ac religiosis principibus, comitibus, baronibus,
satrapibus et optimatibus sacri Romani imperii constantius amplec-
temur.” Man sieht, die Wendung „Deutsche Nation“ ist im
Jahre 1438 vermieden und hat einer recht umständlichen Um-
schreibung Platz machen müssen. Alle jene hier genannten geist-
lichen und weltlichen Gewalten bilden, in den Augen der 1439
zu Mainz Versammelten, die „Deutsche Nation“. Denn nicht
kann 1439 gemeint sein die „Deutsche Nation“ auf dem Basler
1 Hübler, a. a. O. S. 193; vgl. ebd. S. 205f. 324f.
3 C. Gärtner, Corpus iuris ecclesiastici catholicorum novioris I (Salis-
burgi 1797), S. 7 $ 2 des Prooemium; s. oben S. 162 Anm. 4.
® W. Altmann, Die Wahl Albrechts IT. zum römischen Könige (Berlin
1886), 5. 90. Im Neutralitätsvertrag vom 20. März 1438 findet sich der Satz:
so getruwen wir, das alle anderen fursten, geistliche und weltliche, ganz
Deutsch landes sich von uns in solicher eynunge nicht scheiden sollen noch
wollen (ebd. S. 92).
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 187
Konzil, die — ähnlich wie früher in Konstanz — eine freie lands-
mannschaftliche Vereinigung war behufs Vorbereitung der auf
dem Konzil zu behandelnden Gegenstände, die als solche keinerlei
Entscheidung hatte für die Abstimmungen des Konzils! Für
das Mainzer Acceptationsinstrument wird die natio Germanica
gebildet vom König, den Kurfürsten und Erzbischöfen, soweit die
letzteren zugleich deutsche Reichsfürsten sind und sofern sie ihre
Provinzen wie auch die in diesen vereinigten Diözesen vertreten.?
Der Begriff „Deutsche Nation“ also hat sich in seiner Erstreckung
auf das Deutsche Reich als auf einen Verband weltlicher Gebiete
und kirchlicher Verwaltungsbezirke verengert. Er hat sich zu-
gleich durch die Einbeziehung der berufenen Organe der welt-
lichen und kirchlichen Organisation ausgedehnt. Er ist eben des-
halb unabhängig geworden von zeitlicher Befristung. König,
Kurfürsten und Erzbischöfe handeln für das Reich, für ihre
Territorien, Provinzen und die Diözesen. Die natio Germanica
besteht nach ihrer Auffassung für alle Zeiten.
Die Erörterungen und Verhandlungen der folgenden Jahre
haben sich der Wendung „Deutsche Nation“ immer wieder be-
dient.” Ihr Begriff wird niemals genau umschrieben, aber er
1 Vgl. Hinschius, a. a. O. III, S. 392 Anm. 7. — Zahlreiche Belege
sind verzeichnet z. B. Deutsche Reichstagsakten XI (Gotha 1938); S. 616.
XII (1901), S. LXII f. und 336.
2 Vgl. $ 1 des Epilogus der Mainzer Acceptation (Gärtner I, S. 59f.):
. domini Romanorum regis oratores ... nomine regis ac pro eo et tota Ala-
mannia cunctisque suis principibus et subditis ecclesiasticis et secularibus
cuiuscunque status, gradus, conditionis seu preeminentie fuerint, deinde archi-
episcopus Maguntinus pro se, ecclesia et cunctis conprovincialibus et clero suis
ac ... marchione Brandenburgensi ..., cuius ad hoc se speciale habere man-
datum asseruit, dominus archiepiscopus Coloniensis pro se ac ecclesia sua, domini
vero archiepiscopi Treverensis pro ipso ac ecclesia Treverensi et clero suis,
dehinc dominorum Saltzburgensis et Magdeburgensis archiepiscoporum oratores,
ambasiatores et procuratores ... pro eisdem dominis ac ecclesiis, provinciis et
clero suis ... prefati sacri Basiliensis concilii decreta sollempniter acceptarunt,
... salvis tamen in quibusdam ex eis modificationibus, declarationibus et limi-
tationibus ipsis et Germanice nationi et cuilibet eorum singulariter in suis
provinciis, diocesibus seu territoriis congruentibus et accommodis, factis et
fiendis ... per sacrum Basiliense concilium ... decretandis (vgl. oben S. 162
Anm. 4, S. 186 Anm. 2). Nach § 2 des Epilogus (a. a. O. S. 60) erklären
genannte Gesandte den Beitritt des Erzbischofs von Bremen nomine eiusdem
domini archiepiscopi et suffraganeorum suorum.
® Im Folgenden sind nur einige Beispiele angemerkt. a) Eugen IV.
13°
188 Albert Werminghoff.
wird je länger je mehr gebraucht im Sinne des Mainzer In-
struments vom Jahre 1439, in einer deutschen Übersetzung frei-
1446 Juli 22 (Gärtner, a. a. O. I, S. 89): Nuncios nostros cum plena potestate
legatorum de latere per totam nationem Germanicam duximus destinandos. —
b) Eugen IV. 1447 Februar 6 (a. a. O. I, S. 197): Konstanz, Straßburg, Mainz,
Worms und Trier sind loca nationis Germanicae. — c) Eugen IV. 1447
Februar 5 (a.a.O. I, 5. 108 f.): Spricht von der tranquillitas et commoditas...
nationis Germanicae, quam apostolica sedes singulari affectione prosequitur ;
er will einen Legaten schicken ad partes Germaniae, qui mediantibus rege,
archiepiscopo (Maguntinensi) et marchione (Brandenburgensi) praefatis ac
aliis eiusdem nationis principibus et praelatis, cum quibus fuerit opus, super
observantia et modificatione decretorum huiusmodi .. . tractare valeat et finaliter
concordare. — d) Eugen IV. 1447 Februar 5 (a. a. O. I, S. 105f.): Spricht
davon, daß Friedrich HI., die Kurfürsten von Mainz und Brandenburg, sacri
imperii electores, aliique nonnulli praelati et principes nationis Germanicae
pro bono pacis et concordiae et ad tollenda scandala nationis praefatae sich
an ihn gewandt haben wegen Zurücknahme der Sentenzen gegen die Erz-
bischöfe und Kurfürsten von Köln und Trier. — e) Eugen IV. 1447 Februar 7
(a. a. O. I, S. 112f. 116f.): Spricht von nonnulli principes tam ecclesiastici
quam saeculares nationis Germanicae; teilt mit, daß der König, der Mark-
graf von Brandenburg, die Erzbischöfe von Mainz, Magdeburg, Salzburg,
Bremen ac quidam alii praelati et principes dictae nationis ... debitam
oboedientiam ... praestiterint; erwähnt omnes et singulas praefatae nationis
aut alterius in ea beneficia vel officia obtinentes personas ecclesiasticas et
saeculares, etiamsi regalis, archiepiscopalis, episcopalis vel alterius dignitatis
fuerint; spricht von den singuli metropolitani eiusdem nationis. — Die Be-
lege b—e sind den sog. Fürstenkonkordaten entnommen und hier mit C. Mirbt
(Realencyklopädie usw. X®, S. 709) aufgezählt in der Reihenfolge ihres Ab-
drucks bei F. Walter, Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni (Bonn
1862), S. 100ff. In a und b wird der Begriff natio Germanica in geo-
graphischem Sinne angewandt wie z. T. auch unter c (s. auch die nächste
Anm.). Geographisch-ethnographisch ist auch die Umschreibung in der Rede
Enea Silvios zu Rom, 1447 Februar (Gärtner I, S. 99). Er spricht von der
nobilissima et latissima natio Germanica, quae ab Alpibus Italiae usque
in Oceanum et a Rheni fluente usque in Tartarorum barbariem protensa tot
splendidas urbes in se continet, tot latissimas provincias, tot amplissima
regna, tot venerandas ecclesias, tot potentes principes, tot populos, tot linguas
diversas (s. auch oben S. 185 Anm. 3). Dann aber heißt es maximi principis
(Friedrichs IL)... suorumque principum ac nationis Germanicae debitam ...
recipies (der Papst) oboedientiam. Hier also dieselbe Bedeutung wie oben
unter c—e. — f) Nicolaus V. 1447 März 28 (a. a. O. I, S. 119): Sein Vor-
gänger hat Einiges festgesetzt auf Bitten des Königs, des Erzbischofs von
Mainz, des Markgrafen von Brandenburg nonnullorumque aliorum nationis
eiusdem ...pro commodo, statu et utilitate nationis Germanicae eiusque prae-
latorum, ecclesiarum ac ecclesiasticarum personarum, Anderes gewährt den
praelatis, baronibus et singularibus personis dictae nationis.
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 189
lich auch in einem zunächst geographischen Sinne!, in einer
anderen mit nachdrücklicher Betonung der durch die Sprache be-
dingten deutschen Nationalität.” Immerhin entzieht eben dieser
häufige Gebrauch den Begriff allen Zufällen der kirchenpolitischen
oder allgemein politischen Konstellation. Er fügt ihn ein in den Wort-
schatz des deutschen Reichsrechts. Zeugnis hierfür ist das Wiener
Konkordat (concordata) vom Jahre 1448, vereinbart inter sanctissimum
in Christo patrem ac dominum nostrum dominum Nicolaum divina
providentia papam quintum apostolicamque sedem ac nationem Ala-
manicam sanctissimi domini nostri et sedis eorundem nominibus
per reverendissimum in Christo patrem ac dominum dominum Johannem
sacrosancte Romane ecclesie cardinalem legatum ad nationem Ger-
manicam de latere missum, plena in ea parte auctoritate et potestate
1 Die Kurfürsten sprechen in ihrem Briefe von 1446 März 21 (Gärtner
J, S. 81) von den metropoliten und andern fürsten, geistlichen und weltlichen,
Dutzscher Lande. Vgl. außer der voraufgehenden Anmerkung (a, b, c und e)
auch J. Horix, Ad concordata nationis Germanicae integra documentorum
fasciculus I (Frankfurt und Leipzig 1775), S. 195: concilium ... hoc tempore
congregatum est in urbe Basiliensi nacionis Germanice, S. 449: in concilio Con-
stanciensi nacionis Germanice.
? Die Kurfürsten schreiben 1446 October 5, in den sog. Concordata
principum Francofurtensia (Gärtner I, S. 90), sie hätten den Papst aufge-
fordert, daß sein heiligkeit die alte beschwerung abstellen und Germanischen
getzunge nach der form der ufgenommen decret, nach nothdurft, unterscheid
und gelegenheit Deutschen getzunges versehen wolle, daruf nun seine heiligkeit
hat lassen antworten, daß er keine beschwerung in Germanische nation ein-
geführt habe. — Der Ausdruck Gravamına nationis Germanicae ist älter,
als Th. Kolde (Realencyklopädie VII’, Leipzig 1899, S. 74) annimmt. Er
begegnet bereits im Abschied des zweiten Nürnberger Reichstags von 1438:
... conferre super gravaminibus irrogatis per curiam Romanam Germanice
nacioni (A. Bachmann: Archiv für österreichische Geschichte LXXV, Wien
1889, S. 209), im Bericht der kursächsischen Räte über den Mainzer Reichs-
tag 1489: ...tractabatur materia gravaminum, quibus per Italicam nacionem
Germanica nacio hucusque miserabiliter gravata est (ebd. S. 213), in den
Avisamenta für den Mainzer Reichstag 1441: in materia declarationis ani-
morum super facto dissensionis in ecclesia Des exortae per dominos electores
facienda et de cautione facienda nationi Germanicae de sublevatione grava-
minum eiusdem nationis (Gärtner I, S.64). Vgl. auch Eugen IV. 1447 Februar 5:
Spricht von den durch Albrecht II. acceptierten Basler Decreten, ex quorum
observantia natio ipsa Alamanica ex pluribus gravaminibus dicitur relevari
(a. a. O. I, S. 108f.). Enea Silvio fordert 1447 Februar, ut nationi Germanicae
super gravaminibus opportune provideatur, ut posthac sine gravamine natio sit
(a. a. O. I, S. 101. 103) und zählt dann die Gravamina im Einzelnen auf.
190 Albert Werminghoff.
munitum, et pro ipsa natione Alamanica per gloriosissimum princi-
pem ac dominum nostrum Fridericum Romanorum regem semper
augustum etc. plurimorum sacri Romani imperii electorum aliorum-
que eiusdem nationis tam ecclesiasticorum quam secularium princi-
pum consensibus accedentibus.) Das Konkordat gebraucht die
Wendungen natio Alamanica und natio Germanica ohne Unter-
schied; Per hoc autem, heißt es am Schluß?, quod in concordatis
huiusmodi sive quibusvis aliis eorum occasione conficiendis litteris
propter competentiorem descriptionem Alamania specialis appellatur
natio, ipsa censeri non debet a Germanica natione distincta seu
quomodolibet separata. Das Konkordat ist abgeschlossen zwischen
dem apostolischen Stuhle und der deutschen Nation; für jenen
handelt der Papst, für diese der König, der als Beauftragter der
meisten Kurfürsten und anderer Reichsfürsten, weltlicher und
geistlicher, erscheint. Diese nur hatten zu Aschaffenburg im
Juli 1447 der urkundlichen Festlegung des Konkordats zugestimmt,
aber noch nicht haben alle Reichsfürsten es getan; es weist hin
auf die Desorganisation des Reichsverbands, daß kein allgemein
verbindlicher Reichstagsbeschluß voraufgegangen war, kein solcher
das Konkordat als Reichsgesetz verkündete, sondern spätere Ver-
handlungen die noch ferngebliebenen Fürsten zum Beitritt be-
stimmten.“ Fest steht aber der Begriff der „Deutschen Nation.“®
1 K. Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichs-
verfassung in Mittelalter und Neuzeit (Leipzig 1904), S. 221.
? Ebd. S. 224. Dieselbe Schlußformel findet sich auch in der Be-
stätigungsurkunde Nicolaus’ V. von 1448 März 19, doch heißt es hier: propter
compendiosiorem descriptionem Alamannia specialiter appellatur, natio ipsa ...
(Koch-Senckenberg, Neue und vollständigere Sammlung der Reichsabschiede I,
Frankfurt 1747, S. 184).
® Vgl. C. J. Hefele, Conciliengeschichte VII (Freiburg i. Br. 1874), S. 529.
‘ Vgl. P. Hinschius, a. a. O. III, S. 139f. J. Loserth, Geschichte des
späteren Mittelalters (München und Berlin 1903), S. 529.
5 Man könnte geneigt sein, in der Wendung des Wiener Konkordats :
sacri Romani imperii electorum aliorumque eiusdem nationis tam ecclesia-
sticorum quam secularium principum die Worte: sacri Romani imperii mit
eiusdem nationis zu verbinden, also vom hl. Römischen Reich deutscher
Nation zu sprechen. Richtig ist allein, daß die Kurfürsten und Fürsten als
zur deutschen Nation gehörig bezeichnet werden, nicht aber das Reich
als solches, da es auch andere als deutschsprachliche Gebiete umspannt.
Die Bezeichnung: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation kann ich
aus dem 15. Jahrhundert nicht belegen; auch J. Bryce (Das heilige römische
Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 191
Er umfaßt die Gesamtheit der weltlichen Gebiete, mögen sie von
weltlichen oder geistlichen Reichsfürsten — und den Reichsstädten
— verwaltet werden, und dazu die Gesamtheit der kirchlichen
Verwaltungsbezirke, einerlei ob Provinzen oder Diözesen, die sich
auf deutschem Boden finden. Weltliche Gebiete und kirchliche
Verwaltungsbezirke haben sich beide vereint zum Begriff der
deutschen Nation. In ihm und durch ihn treten sie auf als eine
zu dauernder Zusammengehörigkeit bestimmte Einheit, die sich
zugleich des Gegensatzes gegenüber anderen Nationen bewußt ist.!
Eine intensivere Ausgestaltung des Begriffs war fortan nicht mehr
möglich. Er war ein solcher des Staats- und des Kirchenrechts
geworden, des letzteren deshalb, weil die der deutschen Nation
vom apostolischen Stuhle gewährten Zugeständnisse für die Ord-
nung des kirchlichen Wesens auf deutschem Boden ein Sonder-
Reich, übers. von A. Winckler, Leipzig 1873, S. 231) hat den Satz, „in
dieser Epoche“, d. h. um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts, sei
nationis Teutonicae dem einfachen sacrum imperium Romanum hinzugefügt
worden, nicht durch eine Quellenstelle begründet. Der Ewige Landfrieden
von 1495 spricht von einem Frieden durch das Heilig Reich und Teutsch
Nation (K. Zeumer, a. a. O. S. 226), die Reichskammergerichtsordnung von
1495 vom Landtfrieden durch das Römische Reych und Teutsche Nacion, auss
dem Reich Teutscher Nacion (ebd. S. 228); die Wahlkapitulation Karls V.
von 1519 (ebd. S. 251 ff.) enthält folgende Wendungen: $ 1 dem Heiligen
Reich zu Ern und umb der Cristenheit und Deutscher Nacion, auch gemains
Nutz willen, $ 4 die Teutsch Nation, das Heilig Römisch Reiche und die
Churfürsten, $ 12 ausserhalb des Reiches Deutscher Nation, $ 15 ausserhalb
Teutscher Nation, $ 18 Teutsch Nation und das heilig Reich, und endlich
begegnet, soweit ich sehen kann, zum ersten Male überhaupt, in § 33 in
dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
1 Vgl. den Abschied zwischen geistlichen Kurfürsten, „mit waß mittel
das Rom. Reich wieder auffzubringen wäre‘ etc. von 1458: ...dauon kumpt
auch, daß das Romische rych, der keyser, die fürsten und alle Dutsche nacio
nu zur zyt by allen andern nacion vor die mynste geacht werden; da die
Dutschen anderer nacion lande vnd gut zu gebruichen plagen, da wird vnssere
nacio nu von den andern vndergangen, gesmehet vnd angefertiget vnd an allen
enden verdruckt,... und desta mynner nit vur allen andern nacion wirt unsere
nacio mee dan eyniche andere mit sweren tegelichen lesten beswert und geslagen
vnd darumb dunckt mich noit sin, eynen weg zugedenken das rych vffzu-
bringen vnd zu ordineren die sachen des rychs, ... zum ersten in unser
nacion, dan keyn bequemelicher weg ist dan das rych zu erwecken, dadurch
diese nacio billich vber andere nacion ist (Ranke, Sämtliche Werke VI,
S. 11); s. auch R. Smend: Neues Archiv XXXII (1907), S. 748 ff.
192 Albert Werminghoff. Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis v. Staat u. Kirche.
recht schufen, das es schied von dem in anderen Ländern, das es
gleichwohl nicht trennte von der Zugehörigkeit zur allgemeinen
römischen Kirche. Damit ist keine Reichs- oder Nationalkirche
geschaffen, jedoch eine Privilegierung der kirchlichen Verbände
in Deutschland gegeben, die dem Auseinanderfallen des kirch-
lichen Weltreichs der Päpste einigermaßen Rechnung trägt. Diese
Privilegierung ging nicht allzuweit, aber den Begriff „Deutsche
Nation“ hat sie der Zukunft als Erbe hinterlassen und mit ihm
die Anklage ihrer Beschwerden über den Druck durch die römische
Kurie.
193
Die älteste evangelische Armenordnung.
Von
Hermann Barge.
Vorbemerkung. Karl Müller hat in seiner Schrift „Luther
und Karlstadt, Stücke aus ihrem gegenseitigen Verhältnis“ (1907)!
über die älteste evangelische Armenordnung, die sogenannte
„Wittenberger Beutelordnung“ vom Jahre 1522, Hypothesen und
Behauptungen aufgestellt, gegen die ich entschieden Widerspruch
zu erheben habe. Ich habe dazu im besonderen Anlaß, weil ich die
Wittenberger Beutelordnung aufgefunden, zuerst publiziert (Andreas
Bodenstein von Karlstadt, 1905, Band 2, 559 ff.) und in meinem
Karlstadt (Band 1, 382 ff.) eingeordnet hatte. Zu Unrecht bean-
sprucht sie Karl Müller für Luther und ordnet sie als dessen
Eigentum den Vorgängen im November 1521 ein (Luther und
Karlstadt S. 33 ff.). Wird nicht gegen diese Annahme Widerspruch
erhoben, so ist zu besorgen, daß Karl Müllers Darstellung des
Sachverhalts alsbald in die Lutherbiographieen und reformations-
geschichtlichen Darstellungen übernommen wird.
Der folgende Aufsatz stellt ungeachtet seiner Kürze sachlich
ein Abgerundetes dar. Indessen leugne ich nicht, daß ich ihm
noch in einem weiteren Sinne Bedeutung beigelegt zu sehen
wünsche. Karl Müller hat in seinem „Luther und Karlstadt“ die
Ergebnisse meines Karlstadt zu bestreiten und meine Arbeits-
weise als unwissenschaftlich hinzustellen gesucht. Eine noch-
malige eingehende Prüfung des Quellenmaterials ergab, daB —
von einer nebensächlichen Partie am Schluß seines Werkes ab-
gesehen (Exkurs 9) — schlechterdings alle seine gegen mich
1 Eine Besprechung der Schrift Müllers wird demnächst ein an der
Polemik unbeteiligter Gelehrter in dieser Zeitschrift veröffentlichen.
Die Redaktion.
194 Hermann Barge.
gerichteten Aufstellungen hinfällig sind. Die vorliegende Ab-
handlung bildet ein Teilstück der Gesamtauseinandersetzung, die
ich demnächst mit Karl Müller zu führen beabsichtige.
a,
Die kirchliche Reformbewegung, die in Wittenberg während
Luthers Abwesenheit auf der Wartburg einsetzte, gipfelte und kam
in gewissem Sinne zum Abschluß in der „Ordnung der Stadt
Wittenberg“ vom 24. Januar 15221) Der Rat der Stadt erließ sie
auf Grund der Beratungen, die er mit einem aus Universitätsprofessoren
und Mitgliedern des Kapitels des Allerheiligenstifts zusammen-
gesetzten Ausschuß gepflogen hatte. Die „Ordnung“ regelt das ge-
samte katholische Kirchenwesen in Wittenberg neu nach Maßgabe
der die Gemeinde und ihre Führer beseelenden evangelischen Über-
zeugungen. Mit bemerkenswerter Entschiedenheit wird einmal
aus den gottesdienstlichen Handlungen ausgeschieden, was zu
dem evangelischen Bewußtsein in unversöhnlichem Widerspruch
steht, und werden andrerseits aus der Neugestaltung des Gottes-
dienstes und kirchlichen Lebens die praktischen Konsequenzen
gezogen, die sich für die kirchlichen Besitzverhältnisse mit Not-
wendigkeit ergeben. So sind in der Ordnung neben den rein
kirchlichen Bestimmungen eine Fülle von tief einschneidenden
Reformen vorgesehen, die direkt oder indirekt mit der Umgestaltung
des katholischen Gottesdienstes und der Beseitigung der werk-
heiligen Institutionen in Zusammenhang stehen.
Die Messe wird nach dem Vorbild reformiert, das Karlstadt
in seiner ersten evangelischen Weihnachtsmesse (1521) gegeben
hatte (Lietzmann Nr. 14). Die Bilder und Altäre (bis auf drei)
sollen aus der Pfarrkirche beseitigt werden (13). Die Zinse der
Bruderschaften und Gewerke kommen in Wegfall, desgleichen
die Einnahmen aus Vigilien und gestifteten Messen (1; 12):
sie werden einem zu errichtenden gemeinen Kasten zuge-
schlagen. Als Pauschalentschädigung für die ausfallenden Ein-
1 Über die alten und neuen Drucke der Ordnung vgl. Barge, Karl-
stadt 1, 378 Anm. und K. Müller, Luther und Karlstadt S. 49 Anm. 1. —
Ich zitiere im folgenden nach H. Lietzmann, die Wittenberger und
Leisniger Kastenordnung. Kleine Texte für theologische Vorlesungen und
Übungen Nr. 21 (1907), S. 4 bis 6.
Die älteste evangelische Armenordnung. 195
nahmen wird jedem einzelnen Priester die Summe von sechs Gulden
jährlich gewährt (12). Dagegen fallen die geistlichen Lehen
erst nach dem Tode ihrer Inhaber dem gemeinen Kasten zu (2).
Unzüchtige Personen werden aus der Stadt vertrieben (15).
Allen Bettlern wird der Aufenthalt in der Stadt verboten (3).
Auch den Mönchen ist das Betteln fortan untersagt; die Kloster-
insassen sollen ein Inventar ihres Besitzes aufnehmen (5, 6). Aus
den Mitteln des gemeinen Kastens sollen Arme unterstützt werden
(11), insbesondere sollen davon arme Handwerker Kapitalien aus-
geliehen bekommen (9), Waisen Aussteuern (10), begabte Söhne
armer Eltern Beiträge für ihr Studium erhalten (17).
Bezüglich der angeführten Bestimmungen über die Ein-
ziehung der kirchlichen Einnahmen der Priester konstruiert nun
Karl Müller (S. 52f) einen — schon an sich bei der Kürze
des Textes der „Ordnung“ wenig wabrscheinlichen — Wider-
spruch. Die eine Stelle setze die sofortige Einziehung der
Zinse voraus (Lietzmann 12: „Item die Priester, die wir
yetzund haben, dieweyl ir zin auch in den gemainen kasten
gezogen seint“ usw.), die andre besage, daß die geistlichen
Lehen erst nach dem Ableben ihrer Inhaber eingezogen
werden sollen (Lietzmann 2). Müller entscheidet sich dafür,
daß nur die letztere Bestimmung als maßgebend anzusehen sei.
Die sechs Gulden (vgl. oben; Lietzmann 12) könnten somit nur
Entschädigung für ausfallende Oblationen bedeuten. K. Müller
bemerkt dazu (S. 53, Anm. 1): „An allen diesen Fragen geht
Barge vorüber.... Die Unklarheit in der städtischen Ordnung
hat er nicht beachtet, und seine Darstellung S. 379 zeigt, daß
er die Verhältnisse nicht versteht.“ Indessen die Unklar-
heit besteht bei K. Müller, nicht bei mir oder in der Ordnung.
Diese unterscheidet deutlich zwischen den Zinsen der Priester
und den Zinsen der geistlichen Lehen, zwei verschiedenen
Dingen, die in der Ordnung verschieden behandelt werden. Es
ist nicht richtig, wenn K. Müller gegen meine auf dem Texte
der Stadtordnung fußende Darstellung S. 54, Anm. einwenden zu
können glaubt: „Die Priester haben doch alle und vor allem
ein geistliches Lehen.“ Nachforschungen im Wittenberger Rats-
archiv bestätigten die Unmöglichkeit dieser Annahme. Zu den
sofort einzuziehenden Zinsen der Priester gehören vor allem
die Einkünfte der Bruderschafts- und Gewerkspfaffen, von denen
196 Hermann Barge.
schon der Eingang der Stadtordnung mit besagt, daB sie so-
gleich „sollen zuhauffen geschlagen und in ain gemainen kasten
gepracht werden.“ Diese Einkünfte waren nicht auf geistliche
Lehen begründet, vielmehr besoldeten die Bruderschaften und
Gewerke ihre Pfaffen von sich aus, teils von den Zinsen ihrer
Vermögen, teils von jährlichen Umlagen. Dies bestätigt z. B.
die „Stiftung der Steinmetzen und Maurer“ zu Wittenberg vom
Jahre 1497, im Wittenberger Ratsarchiv Band B 6. Vgl.
ferner die Bestimmung dieser Stiftung: „Item wen eyn Brwder
stirbet, so sall der Cüster vff dem Thwme (= dem Dome, der
SchloBkirche) eyn Vigilien bethen vnnd eyn SzelemeBe halden,
davon sollen ym die Zechmeister 1 gulden geben.“ Auch bei
solchen einmaligen, durch Todesfall hervorgerufenen Vigilien und
Seelmessen handelt es sich doch nicht um Einnahmen aus
„geistlichen Lehn“! Vielmehr kommen diese Einkünfte natürlich
sofort in Wegfall, weil solche Totenmessen nicht mehr ab-
gehalten werden sollen. Zu den sofort einzuziehenden Zinsen
sind ferner zu rechnen die Präsentzen oder Anwesenheitsgelder.
Wir entnehmen einem späteren Schriftstück aus dem Jahre 1533
(Wittenberger Ratsarchiv Bd. B. 4, Blatt 193,), daß der Rat
der Priester-Brüderschaft jährlich „20 silberne Schock“ gezahlt
hat, „davon denen Lectoribus Evangelii, Pfarrer, Caplan etc. ihre
Präsentz . .. gegeben worden“ Auch hier Einnahmen, die
nicht aus geistlichen Lehen fließen. Ferner verloren sofort mit
dem Wegfall der spezifisch frommen Handlungen diejenigen
Geistlichen ihre Einkünfte, die in Stellvertretung der Inhaber von
geistlichen Lehen diese Handlungen ausgeübt hatten und dafür
von den Lehnsinhabern besoldet worden waren. Vgl. über solche
Verhältnisse z: B. die Schenkungsurkunde der Herzogin Siliola
vom Jahre 1423 im Wittenberger Ratsarchiv Bd. B, 6 u. s. f.
— Die Zinse der geistlichen Lehen, die als solche in den
Akten auch meist aufgeführt werden, sind Einkünfte aus privaten
Stiftungen, mit denen die Verpflichtung regelmäßiger Abhaltung
von Messen verbunden ist und die vom Rate der Stadt Witten-
berg bestimmten Priestern zugewiesen werden. Die Ordnung vom
Jahre 1533 (Wittenberger Ratsarchiv B.4, Bl. 188,) unter-
scheidet ausdrücklich zwischen den Einkommen der „Lehen,
Commenden, Stiftung, auch der Hospital.“ Nur bezüglich
der geistlichen Lehen wird also in unserer Ordnung be-
Die älteste evangelische Armenordnung. 197
stimmt, daB sie erst nach dem Tode ihrer Inhaber eingezogen
werden.!
Natürlich war zur Durchführung der einzelnen Bestimmungen
der „Ordnung“ ein gewisser Zeitraum erforderlich. Einiges ließ
sich rasch und ohne umfassende Vorbereitungen erledigen, so
die Abnahme der Bilder aus den Kirchen. Sie erfolgte — unter
Exzessen der aufgeregten Volksmenge — sehr bald. Auch die
in der Ordnung gegen die unsittlichen Personen getroffenen
Maßnahmen (Lietzmann Nr. 15) wurden schnell durchgeführt. ?
Größere Umstände wird es schon verursacht haben, die Zinse,
die dem gemeinen Kasten zufielen, einzuziehen und das Verbot
des Bettelns praktisch durchzuführen. Das letztere erstreckte
sich — wie wir sahen — auch auf die Bettelorden. Denn die
„Ordnung der Stadt Wittenberg“ bestimmte, es solle keinem
Mönch in der Stadt zu betteln gestattet werden, sondern sie
möchten sich von den Zinsen, die sie besäßen, und dazu mit
ihrer Hände Arbeit ernähren (Lietzmann 5). Der Rat setzte Mitt-
fasten, d.i. den 30. März des Jahres 1522, als Endtermin fest,
bis zu welchem die Insassen des Franziskaner- und Augustiner-
klosters die Inventarisation ihres Besitzes vollendet und die
Klöster verlassen haben sollten.’
Vollends die Neuregelung des Armenwesens auf evangelischer
Grundlage bedingte eine Menge spezieller Vorschriften und Maß-
nahmen. Wenn es in der Ordnung der Stadt Wittenberg heißt,
diejenigen, welche wegen Krankheit oder anderer Ursachen arbeits-
unfähig wären, sollten aus dem gemeinen Kasten unterstützt
werden (Lietzmann 3), so war damit doch nur ganz im all-
gemeinen ein Grundsatz für die neue Form der Armenpflege
aufgestellt worden. Die Organisation der Armenunterstützung
im einzelnen blieb besonderer Regelung vorbehalten.
1 Nach O. Oppermann, das kursächsische Amt Wittenberg (1897)
S. 105f. gab es an der Pfarrkirche 5 Altarlehen und 28 kleinere Pfründen.
In aller Kürze hatte ich den Sachverhalt bereits richtig dargestellt in
meinem Karlstadt 1, 879.
? Vgl. den Bericht in Zeitschrift für Kirchengeschichte Bd. 22, S. 122:
„All gemein frauwen sin vertriben.‘
3 Zeitschrift f. Kirchengesch. 22, 122. — Die Bestimmung wurde nicht
ausgeführt, weil inzwischen Luther von der Wartburg nach Wittenberg
zurückkehrte.
198 Hermann Barge.
In welcher Weise sie erfolgte, darüber belehrt uns die —
mit der „Ordnung der Stadt Wittenberg“ nicht zu verwechselnde
— „Ordnung des gemeinen Beutels zu Wittenberg.“!
Es gelang mir diese älteste evangelische Armenordnung im Rats-
archiv zu Wittenberg aufzuspüren. In meinem Karlstadt 2, 559 ff.
ist sie — wie schon oben erwähnt — zum Abdruck gebracht
worden. ?
Die Hauptbestimmungen der Beutelordnung sind folgende.
Die Gelder für die Armenpflege, „so eingenommen, testiert und
sonst erbettelt sind“, werden in einen Kasten getan, der dreifach
verschlossen ist. Eine regelmäßige Einnahmequelle für Armen-
gelder bilden die Erträgnisse der während des Gottesdienstes
vorgenommenen Sammlungen, die später „Säckelgeld“ oder „Beutel-
geld“ genannt wurden.” Die Tafel, die bislang nur an hohen
Festen zugunsten des Spitals herumgetragen wurde, soll jetzt
in jedem Gottesdienste herumgehen, und ihr Ertrag für alle
gebrechlichen und notdürftigen Personen in der Gemeinde be-
stimmt sein.
Vier Vorsteher aus den vier Stadtvierteln haben die Unter-
stützungsbedürftigen zu ermitteln. Zusammen mit dem Bürger-
meister, drei Räten und dem Pfarrer verwalten sie den gemeinen
Kasten oder Beutel. Reicht die Zahl der Vorsteher nicht aus,
so können die drei Räte und der Pfarrer neue Pfleger hinzu
wählen. Über die Verwendung der Gelder wird am Sonntag
nach der Predigt im Hause des Bürgermeisters beraten. Sind
Mittel genug vorhanden‘, so soll man, falls die Preise für
Getreide billig sind, für Zeiten der Teurung einen Vorrat von
1 Im folgenden bezeichne ich sie kurz als Beutelordnung, die
Ordnung der Stadt Wittenberg als Stadtordnung.
? Soeben ersehe ich aus Hermelinks Ausführungen (diese Zeitschrift
Jahrg. 1908, S. 127), daß schon vor meiner Veröffentlichung Nikolaus
Müller diese Beutelordnung aufgefunden habe. Indessen hatte er von
diesem Funde in der Öffentlichkeit keinerlei Mitteilung gemacht. Übrigens
hatte ich die Beutelordnung schon im Jahre 1900 in Händen.
s Vgl. darüber W. Schmidt, die Kirchen- und Schulvisitation im
sächsischen Kurkreise vom Jahre 1555 II (Halle 1906), S. 80 ff.
* Daraus, daß ich bei meiner Inhaltsangabe (Karlstadt 1, 384) diesen
Bedingungssatz weglieB, macht K. Müller S. 85, Anm. 1 mir einen Vor-
wurf! Aber es versteht sich doch von selbst, daß man Korn nur kaufen
kann, wenn man Geld hat.
Die älteste evangelische Armenordnung. 199
Korn, desgleichen im Sommer einen solchen von Holz für den
Winter anschaffen. In „sterblichen Zeiten“ sind die erkrankten
Armen „an einem sonderlichen Ort“, getrennt von anderen Leuten
unterzubringen. —
Dieser — schon in meinem Karlstadt 1, 382 ff. und 498 ff.
ganz ähnlich dargelegte — Sachverhalt ist nun von Karl
Müller, S. 202 bis 208 aufs entschiedenste bestritten worden.
Darum ist eine genaue kritische Auseinandersetzung über das
Verhältnis, in dem Stadtordnung und Beutelordnung zueinander
stehen, unerläBlich. K. Müller behauptet nämlich: nicht sei
die Beutelordnung später als die Stadtordnung erlassen, sondern
jene sei dieser vorhergegangen. Bereits vor Ende November
1521 habe auf unmittelbare Veranlassung Luthers der Rat die
Beutelordnung beschlossen; die Ordnung der Stadt Wittenberg
(24. Jan. 1522) hätte, soweit sie vom Armenwesen handle, die
schon seit Monaten durchgeführten Bestimmungen der Beutel-
ordnung nur ergänzt und weiter ausgebaut.
Die Kontroverse ist insofern von allgemeinerem Interesse,
als ibr die Frage zugrunde liegt: ob Luther oder Karlstadt
das Verdienst gebühre, die Beutelordnung veranlaßt und damit
die Armenpflege in Wittenberg den evangelischen Überzeugungen
angepaßt zu haben. Freilich wird man gut tun, bei Untersuchung
der Streitfrage rivalisierende Ansprüche der beiden vorerst völlig
auszuscheiden und lediglich auf der Grundlage sachlicher Quellen-
kritik sich das Urteil zu bilden.
Als mir die Beutelordnung zu Gesicht kam, leuchtete mir
alsbald ein, daß aus ihrem Text, angesichts der zeitlichen Farb-
losigkeit der Bestimmungen, ein einigermaßen sicherer chrono-
logischer Anhalt nicht zu gewinnen sei. Wohl ergab sich aus
dem gegen die Jakobsbrüder gerichteten Verbot, in der Stadt zu
betteln, daß die Beutelordnung in eine ziemlich frühe Zeit fallen
müsse. Aber auch damit war ein Hinweis auf bestimmte Vor-
1 Es scheint mir sehr wohl möglich, daß für diesen Zweck der Neu-
bau von besonderen Gebäuden ins Auge gefaßt wird, da man bei Durch-
führung so weitgehender hygienischer Maßnahmen mit den bisher verfüg-
baren Räumen (im Spital usw.) kaum ausgekommen sein würde (gegen
K. Müller S. 86, Anm. 1). — Zum Inhalt der Beutelordnung vgl. übrigens
schon Barge, Karlstadt 1, 382 f. Karl Müller, Luther und Karlstadt,
S. 83 ff. (an falscher Stelle eingeordnet).
200 Hermann Barge.
gänge, denen sie sich einordnen lieBe, nicht gegeben. Darum
mußte im vorliegenden Falle davon abgesehen werden, durch
Interpretation des Inhalts der Beutelordnung ihre Entstehungszeit
festzustellen.
Leider hat sich Karl Müller doch dazu verleiten lassen,
ganz vornehmlich aus inneren Indizien heraus — durch Ver-
gleich der Beutelordnung mit der Ordnung der Stadt Witten-
berg — seine Aufstellungen begründen zu wollen. Es läßt sich
leicht erweisen, daß man auf diesem Wege zu einleuchtenden Er-
gebnissen überhaupt nicht gelangt. K. Müller glaubt zwar, indem
er die Bestimmungen beider Ordnungen zusammenhält, darlegen
zu können: der einfachere Zuschnitt der Beutelordnung mache die
Annahme notwendig, sie als eine Vorläuferin der Stadtordnung
anzusehen; aber in Wahrheit läßt sich jedem einzelnen seiner
Argumente ein andres entgegenstellen, durch das auch der um-
gekehrte Sachverhalt plausibel gemacht werden kann.
Karl Müller betont (S. 203): in der Stadtordnung seien
fünf Einnahmequellen dem gemeinen Kasten zugeführt (Zinse
der Gotteshäuser, der Bruderschaften, der Gewerke, der Priester-
lehen, jährliche Beiträge der Bürger) und sechs Verwendungs-
zwecke der neu gewonnenen Gelder genannt (Armenpflege, Dar-
lehen an Handwerker, Aussteuer für Waisen, Pensionen für
Priester, Darlehen an Bürger und Einwohner, Stipendien für
Schüler und Lehrlinge). In der Beutelordnung dagegen sei
nur von dem „Gelde, das eingenommen, testiert oder sonst er-
bettelt“ die Rede, und als Zweck, für den es verwendet werden
solle, werde nur genannt die Unterstützung würdiger und beson-
ders bedürftiger Armer, der armen Hausleute, sowie Fürsorge-
maßregeln in Fällen allgemeiner Not und Teurung. Die Beutel-
ordnung stelle also inhaltlich und damit auch zeitlich eine Vor-
stufe zur Stadtordnung dar. — Indessen ebenso gut kann man
auch umgekehrt argumentieren: die Stadtordnung mit ihrer
Fülle von aufgestellten Gesichtspunkten bedeutet einen vor-
läufigen, gleichsam programmatischen Erlaß. Die Beutel-
ordnung regelt im Anschluß an die grundsätzlichen Be-
stimmungen der Stadtordnung eine einzelne Materie: die Ver-
wendungsart der für Zwecke der regelmäßigen Armenpflege
bestimmten Gelder, weshalb in ihr beispielsweise von den Dar-
lehen an Handwerker, Aussteuer für Waisen usw. nicht die Rede
Die älteste evangelische Armenordnung. 201
zu sein braucht. Ebenso war es überflüssig, nachdem durch die
Stadtordnung die Einziehung der Zinse der Gotteshäuser, Bruder-
schaften und Gewerke, sowie der geistlichen Lehen nach dem
Ableben ihrer Inhaber einmal beschlossen war, sie nochmals in
der Beutelordnung aufzuzählen.! Somit ist die Beutelordnung als
eine Ausführungsbestimmung der Stadtordnung später als diese
anzusetzen.
Karl Müller führt aus (S. 204): Die Beutelordnung ver-
biete nur den Jakobsbrüdern, Terminierern und andern Land-
streichern das Betteln, den einheimischen Bettel dagegen suche sie
von innen heraus zu bekämpfen, verbiete ihn nicht schlechthin.
Die Stadtordnung tue dies und schließe insonderheit alle
bettelnden Mönche? aus, sie sei viel eingehender und radikaler
als die Beutelordnung. „Wäre die Beutelordnung eine spezielle
Bestimmung zur Ausführung der Stadtordnung, so wäre nicht
einzusehen, warum in der Beutelordnung diese Verordnung un-
vollständiger wiederholt wurde.“ — Indessen ebenso gut kann der
Umstand, daß die Bettelmönche in der Beutelordnung nicht er-
wähnt werden, als Argument dafür angeführt werden, daß sie
später als die Stadtordnung erlassen ist. Auf Grund der Stadt-
ordnung war, wie wir sahen, vom Rate die Räumung des Witten-
berger Franziskaner- und Augustinerklosters bis spätestens zum
30. März angeordnet worden.” Die Aufhebung der Niederlassungen
von Bettelmönchen in Wittenberg schien unmittelbar bevor-
zustehen. Deshalb hatte es keinen Zweck, in der Beutelordnung
nochmals die bettelnden Mönche besonders namhaft zu machen.
Karl Müller macht geltend (S. 204): wenn die Stadtord-
nung über die technische Verwaltung der Gelder sehr viel kürzer
! Dies alles fällt mit unter das „Geld, so eingenommen, testiert oder
sonst erbettelt ist. Zudem werden die in der Stadtordnung erwähnten
Beiträge der Bürger zur Armenpflege (Lietzmann 11) in der Beutelordnung
schon als vorhanden vorausgesetzt. Barge 2, 561, Zeile 5.
? Belanglos ist, daß die in der Stadtordnung genannten fahrenden
Schüler, Stationierer und Kirchenbitter in der Beutelordnung nicht noch
einmal ausdrücklich namhaft gemacht sind. Sie sind daselbst (Karlstadt
2, 560 Zeile 38) in der zusammenfassenden Aufzählung „Jacobs Bruder, Ter-
nisten (?) vnd andere streicher“ mit eingeschlossen.
° Zeitschrift f. Kirchengeschichte 22, 121f.: „Der Rott zu Wittemburg
hat den barfussern vnd augustinern gsagt, Sy sollen die closter vor mit
fasten (= 30. März) rumen.“
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 14
202 Hermann Barge.
sei, so habe das eben den Grund, daß die Organisation des ge-
meinen Beutels schon durch die Beutelordnung geschaffen ge-
wesen sei und von der Stadtordnung im wesentlichen voraus-
gesetzt werde. — Indessen umgekehrt läßt sich ebenso gut sagen:
da in der Stadtordnung die Neuregelung des Armenwesens zu-
nächst nur in Aussicht genommen ist, konnten darin auch keine
Einzelbestimmungen ihren Platz finden. Erst als man daran ging,
die Grundsätze der Stadtordnung durchzuführen, machten sich
technische Sondervorkehrungen, wie sie in der Beutelordnung
namentlich über die Verwendung der im Gottesdienst gesammelten
Gelder niedergelegt sind, nötig — weshalb die Beutelordnung
später als die Stadtordnung anzusetzen ist.
Endlich ist Karl Müller ein Versehen untergelaufen. Die
Beutelordnung beginnt mit den Worten: „Erstlich soll ein kast
mit dreyen Schlosseln wol bewarth in die pfarnkirchen .... ge-
satzt“ werden. Darauf heißt es weiter: „Zum Andern sol die
ander Taffell, welche zuuor allein dem hospital zugut in der
pfarrkirchen vmbgetragen, hinfürder für alle gebrechlich notturf-
tige perßon in der gemein gebraucht werden.“ Die Worte „die
ander Taffell“ veranlassen Karl Müller zu den gewagtesten Kon-
struktionen (S. 205ff.). Sie offenbarten, meint er, daß im Gottes-
dienste zwei „Iafeln“ herumgetragen wurden. „Von der einen
ist nicht weiter die Rede: jedermann weiß offenbar, was ihre Be-
stimmung ist“ Hier glaubt nun K. Müller einsetzen and den
Beweis führen zu können, daB die Beutelordnung zeitlich früher
als die durch die Stadtordnung herbeigeführte allgemeine Kirchen-
reform in Wittenberg liegen müsse S. 205 heißt es bei ihm:
„Vor allem aber kommt nun in Betracht, daß, wie ich glaube
zeigen zu können, die Beutelordnung die bisherigen mittel-
alterlichen Einrichtungen! an einem bedeutsamen Punkt
noch als unversehrt voraussetzt, nämlich in der Art, wie die
Gaben in der Kirche eingesammelt, und bei den Zwecken, für
die sie bisher verwendet worden sind“ Das argumentum
ex silentio Karl Müllers besteht nämlich darin, daß die erste
Tafel, von der in der Beutelordnung nicht die Rede ist, weil
jedermann ihre Bestimmung kenne, dazu gedient haben soll, die
für die Priester — bei Messen, Predigten, Vigilien, Leichen-
1 Dies und das Folgende von mir gesperrt.
Die älteste evangelische Kirchenordnung. i 203
begängnissen —- bestimmten Oblationen aufzunehmen. Der Wort-
laut der Beutelordnung mache den Schluß notwendig, daß bei
ihrem Erlaß beide Tafeln noch herumgetragen wurden — was
nach Erlaß der Stadtordnung sachlich undenkbar wäre. — In-
dessen muß diese Illusion zerstört werden. Karl Müller kennt
nicht den pleonastischen Gebrauch des Wortes „ander“. Vgl.
H. Paul, Deutsches Wörterbuch (1897) S. 17: „Wohl unter
französischem Einfluß erscheint ‘ander’ bei der Gegenüberstellung
verschiedener Klassen von Gegenständen, die schon durch ver-
schiedene Bezeichnungen in Gegensatz gestellt sind.“ So bei
Goethe: „wir Gelehrten achten euch andern Mädchen so —
so wie Monaden.“ Ganz entsprechend hier: „Erstlich soll ein
kast usw. ... zum andern sol die ander Taffell“ usw. Somit
wird nur eine Tafel im Gottesdienste herumgetragen.'
Natürlich soll damit nicht bezweifelt werden, daß vor Er-
laß der Beutelordnung neben der hier erwähnten Tafel auf
andern Tafeln wohl auch die Spenden für die Priester ein-
gesammelt wurden. Eine spätere Stelle der Beutelordnung scheint
auf diesen Brauch hinzudeuten. Vgl. die Worte (unter Berück-
sichtigung der von Karl Müller S. 206 Anm. 1 gemachten Kon-
jektur): „Zum dritten mag dieselbig Taffel wochlich in der pfarn-
kirchen, Bo vfft das Volck in irer andacht versamlet, vmbgetragen
werden, vngeachtet das zuvern der selben das bitten vnnd fordern
allein an hochzceitlichen festen neben andern Taffeln ge-
statteth“ [scil. war]. Indessen für seine These kann K. Müller
auch aus dieser Stelle kein Kapital schlagen. Sie besagt nichts
als folgendes: während bislang die Tafel für die Armen nur an
hohen Festen (wie der Eingang der Beutelordnung ergibt, bis zu
deren Erlaß „allein dem Hospital zugute“) neben den andern
Tafeln, die für die den Priestern dargebrachten Spenden bestimmt
gewesen sein mögen, umhergetragen wurde, soll dies jetzt allsonn-
1 Selbst wenn übrigens „die ander Taffell“ — was mir bei Nicht-
erwähnung der ersten wie gesagt als sprachliche Unmöglichkeit erscheint
(vgl. auch die folgende Anmerkung) — die „zweite Tafel“ bedeuten sollte,
würde damit gar nichts dafür bewiesen sein, daß die erste Tafel (für die
Oblationen) bei Erlaß der Beutelordnung noch herumgetragen worden wäre.
Es würde damit dann nur gesagt sein, daß die Armengelder auf jener Tafel,
deren Erträgnisse bislang für das Hospital bestimmt waren, gesammelt
werden sollten, nicht auf der (inzwischen durch die Stadtordnung außer
Kraft gesetzten) Tafel für die Oblationen.
14°
204 | Hermann Barge.
täglich geschehen. Aus dieser Stelle ergibt sich aber mit nichten,
daß auch nach Erlaß der Beutelordnung noch die Tafeln für die
Priester herumgegangen sind. Die eben angeführte Quellenstelle
läßt vielmehr durchaus die Interpretation als naturgemäß er-
scheinen: die Tafel herumgetragen früher neben andern Tafeln
nur an hohen Festen — jetzt allein (ohne die andern Tafeln) bei
jedem Gottesdienste.!
Ja, man kann gerade in der durch die Stadtordnung er-
folgten Beseitigung der Oblationen den Anlaß zu der Be-
stimmung der Beutelordnung sehen, daß nun, wo die Gläubigen
nicht mehr den Priestern Gaben zu spenden brauchten, die Tafel
allwöchentlich, bei jedem Gottesdienste herumgehen konnte.
Somit kann die Stelle auch als Argument dafür verwandt werden,
daß die Beutelordnung erst nach der Stadtordnung erlassen ist.
So vermag Karl Müller aus inneren Indizien heraus nicht
zwingend die Richtigkeit einer Ansicht zu erweisen, die er
dahin ausspricht: „Liegen also die beiden Ordnungen überhaupt
zeitlich einander nahe, so muß die Beutelordnung älter
sein als die Stadtordnung.“ (S. 204.)
Ich möchte nicht mißverstanden werden. Nicht das war in
meiner bisherigen Argumentation die Absicht, bezüglich der
gegen Karl Müller ins Feld geführten Gründe zu behaupten, sie
besäßen absolute Beweiskraft für die Annahme, daß die Beutel-
ordnung zeitlich später liegen müsse als die Stadtordnung.
Ich wollte nur dartun, daß — sofern die Texte der Ordnungen
allein zum Vergleich herangezogen werden — die Kontroverse
notwendig in ein non liquet ausmünden müßte.
Worauf alles ankommt, ist, daß zunächst auf Grund äußerer
Quellenzeugnisse und einwandfreier Schlüsse die zeitlichen Grenzen
festgestellt werden, innerhalb deren der Erlaß der Beutelordnung
fallen muß. Bereits in meinem Karlstadt (1, 498 ff.) gelang es
mir, den terminus ante quem sicher zu bestimmen. Ich wies
1 „dieselbig Tafel“ — „neben andern Tafeln“ — diese Worte er-
geben, daß mindestens drei Tafeln während des Gottesdienstes herum-
getragen worden sein müßten. Damit wird aufs neue klar, daß an der
vorher angeführten Stelle nicht, wie Karl Müller annimmt, von „zwei
Tafeln“ die Rede ist, und daß „die ander Tafel‘ nicht „die zweite Tafel“
heißen kann. Bei drei bzw. mehr Tafeln wäre der Ausdruck „die ander
Tafel“ überhaupt unmöglich.
Die älteste evangelische Armenordnung. 205
dort nach, daB eine gedruckte Kitzinger Ordnung vom Jahre
1523 — abgesehen von der Gleichartigkeit der sachlichen An-
ordnung — eine Reihe höchst charakteristischer wörtlicher
Übereinstimmungen mit der Wittenberger habe. Weiterhin wurden
nahe Beziehungen zwischen Karlstadt und maßgebenden Persönlich-
keiten der Stadt Kitzingen nachgewiesen. Dem Kastner in
Kitzingen, Konrad Gutmann, widmete Karlstadt im Jahre 1521
eine seiner Schriften (Vorrede vom 24. Juni, erschienen November
1521). Der evangelische Prediger in Kitzingen, Christof Hof-
mann, war 1521 Karlstadts Schüler und blieb mit ihm in
brieflichem Verkehr, zum Verdruß Luthers, der ihn davor in
einem erhaltenen Briefe warnt (Enders 4, 50f). Es ergibt
sich, daß Hofmann oder Gutmann von Karlstadt die Witten-
berger Beutelordnung übersandt worden ist, und daß diese nicht
später angesetzt werden darf, als in den Anfang 1522, da wir in
der Zeit nach Luthers Rückkehr von der Wartburg zunächst nichts
mehr von einer Reform des Armenwesens in Wittenberg hören.
Es muß befremden, daß Karl Müller diese ganze in meinem
Karlstadt dargelegte Beweisführung in seinem Buche mit keinem
Worte erwähnt, trotzdem daß er ihr Resultat — den Nach-
weis, daß unsre Beutelordnung nicht später als in das Jahr 1522
fällt — zum Ausgangspunkt seiner eignen Untersuchungen nimmt.
Erst nach dieser Voruntersuchung sind wir überhaupt berechtigt,
zeitgenössische Quellenzeugnisse, in denen vom gemeinen Beutel
in Wittenberg die Rede ist, zu unsrer „Ordnung des gemeinen
Beutels“ in Beziehung zu setzen.
Prüfen wir nun diese direkten Quellenzeugnisse in ihrer zeit-
lichen Aufeinanderfolge.
Zunächst kommt in Betracht die Äußerung des Wittenberger
Studenten Ulscenius im Schreiben an Capito vom 30. November
1521 (bei Hartfelder, Melanchthoniana paedagogica S. 120):
Videas fiscum consilio d. Martini per magistratum erectum opibus
in dies augeri, de quibus pauperes iuvari solent. Nam quae
olim pro aris vigiliis instituendis profuderant, hodie illi immittunt.
Auf Grund dieser Äußerung erklärt Karl Müller kategorisch:
sie bewiese deutlich, daß bereits vor Ende November 1521 der
Rat auf direkte Veranlassung Luthers die Beutelordnung erlassen
habe oder, wie er sich ausdrückt (S. 207), ,daB der gemeine
Beutel von Luther stammt.“
206 Hermann Barge.
Indessen ist diese Deutung, wie wir sogleich sehen werden,
unhaltbar, weil zu späteren klaren Zeugnissen in Widerspruch
stehend. Suchen wir dem Sinne der Stelle, ohne im mindesten
die ihr zukommende Bedeutung abschwächen zu wollen, näher
zu kommen.
Was hat es zunächst mit dem consilium Lutheri für
eine Bewandtnis? Befremden muß es, daß wir von ihm in den
gleichzeitigen Briefäußerungen Luthers nichts hören. Während
uns für die Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 1522 alle
Briefe Luthers verloren gegangen sind, scheint seine Korrespondenz
mit den Wittenbergern von der Wartburg aus in den Monaten
September 1521 bis Januar 1522 ziemlich vollständig erhalten
zu sein. Ihr entnehmen wir zugleich, daB Luther, als er einmal
etwas vom Rate zu Wittenberg wünschte, sein Anliegen bei
Spalatin vortrug.! Von einem die Armenpflege betreffenden Rate
Luthers hören wir, wie gesagt, nichts. Auch Karl Müller
kann „bisher nicht genau feststellen“, wann Luther „bei dem
Rat von Wittenberg Maßregeln hat anregen lassen“, die eine
geordnete Armenpflege ermöglichten (S. 33).
Indessen bin ich in der Lage, den Rat Luthers, an den
Ulscenius bei jener Briefstelle denkt, verbo tenus mitzuteilen,
und er steht noch dazu in einer keineswegs unbekannten Schrift
Luthers. Er hat folgenden Wortlaut: „Es ist wol der grossen
not eyne, das alle betteley abthan wurden in aller Christenheit,
Es solt yhe niemand unter den Christen betteln gahn, es were
auch eine leychte ordnung drob zu machen, wen wir
den mut und ernst datzu theten, nemlich das ein yglich stad
yhr arm leut vorsorgt und keynen frembden betler zu-
liesse, sie hiessen wie sie wolten, es weren walbruder- oder
bettel orden ... Szo muste da sein ein vorweszer odder vor-
mund, der alle die armen kennet, und was yhn not were dem
Rad odder pfarrer ansagt, odder wie das auffs beste mocht
verordnet werden.“? Diese Stelle steht — in der Schrift „an den
1 Vgl. den Wunsch, der Rat möge Melanchthon als Prediger ver-
wenden, im Brief vom 9. September bei Enders 3, 230 f. Insbesondere
S. 231: Poteris haec per Lucam (Kranach) et Christianum (Beyer) in senatu
pulchre agere. Karl Müller, S. 37.
2 W. A. 6, 450. — G. Kawerau weist W. A. 12,2 Anm. 2 darauf
hin, daß ähnliche Forderungen schon Geiler von Kaisersberg aufgestellt hatte.
Die älteste evangelische Armenordnung. 207
Christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes
Besserung“, August 1520. Und Karl Müller tut ihrer eingehend
Erwähnung auf derselben Seite (33), wo er erklärt, den „Rat
Luthers“ nicht nachweisen zu können! Man wird gut tun, sich
bei Erläuterung des consilium Lutheri an die angeführte Äußerung
in der Schrift an den Adel zu halten, statt an eine verloren ge-
gangene Ermahnung Luthers zu denken, zumal da die Annahme,
daß der Reformator gesetzgeberische Maßnahmen des Rates in
Wittenberg von der Wartburg her veranlaßt und dirigiert haben
sollte, in sich durchaus unwahrscheinlich ist.
Außerdem fügt sich diese meine Ansicht vortreff-
lich der von Karl Müller vorgetragenenen Gesamtauf-
fassung ein. Aller Orten spuken in seiner Darstellung der
Wittenberger Vorgänge von 1521/22 Einflüsse früherer Schriften
Luthers, namentlich der an den Adel. Die These Karl Müllers,
als ob die Reformen in Wittenberg nur eine planmäßige Ver-
wirklichung früherer Lutherscher Programmpunkte darstellten,
muß zurückgewiesen werden, weil sie der besonderen Eigenart
der handelnden Personen und der Vorgänge in Wittenberg nicht
Rechnung trägt, und weil überhaupt eine ein ganzes Gemein-
wesen ergreifende Bewegung sich nicht auf literarische Remi-
niszenzen zurückführen läßt. Aber allerdings gebe ich zu, daß
bei unserer Quellenstelle eine solche Reminiszenz vorliegt.
Der Student Ulscenius hat Luthers Ausspruch über die Armen-
pflege in der Schrift an den Adel noch im Gedächtnis und
bringt die Nachricht, daß der Rat die Armenpflege auf neue
Grundlagen stellt, damit in Verbindung.
So scheidet freilich Luther als persönlicher Be-
rater des Wittenberger Rates in der Zeit, da die Beutel-
ordnung erlassen worden ist, aus. Denn die Schrift an
den Adel liegt 1‘, Jahr zurück. Immerhin bleibt bestehen,
daß vor Ende 1521 ein „Fiskus“ errichtet worden ist, aus dem
die Armen unterstützt werden. An sich könnten die Worte
fiscus per magistratum erectus (wörtlich: „eine vom Rate er-
richtete Kasse“) gewiß die Annahme ermöglichen, daß der
gemeine Beutel damit gemeint und somit schon vor Ende No-
vember 1521 die Beutelordnung erlassen worden sei. Aber da
wir bei dieser Annahme — wie sogleich erwiesen werden wird
— in die schwersten sachlichen Widersprüche verwickelt würden,
208 Hermann Barge.
fragt sich, ob eine zwanglose andre Erklärung môglich sei. Da
muB zunächst gesagt sein, daB ein fiscus, eine Kasse, noch nicht
ein „gemeiner Beutel oder Kasten“! ist, und daß vollends eine
Beutelordnung in der ganzen Stelle nicht erwähnt ist. Selbst
wenn schon damals der Rat praktisch Neuerungen in der Armen-
pflege vorgenommen hätte, die den Bestimmungen der Beutel-
ordnung homogen waren, wäre damit für deren Entstehungszeit
noch nichts erwiesen. Das zeigt der Schluß der Briefstelle des
Ulscenius. Ihm entnehmen wir (vgl. die Worte nam quae olim
pro aris vigiliis instituendis profuderant, hodie illi (scil. fisco)
immittunt), daß in der Praxis schon seit Ende November 1521
die für Priester bei Vigilien dargebrachten Oblationen Zwecken
der Armenpflege zugeführt wurden. Und doch wird diese Materie
erst in der „Ordnung der Stadt Wittenberg“ vom 24. Januar 1522
endgültig geregelt.? —
Daß schon geraume Zeit vor Erlaß der Stadt- und Beutel-
ordnung der Rat seine Aufmerksamkeit der Armenpflege gewidmet
hat, ist an sich natürlich nicht zu bestreiten. Auch sonst wurde
bereits November 1521 in Erwägung gezogen, ob man Stiftungen,
_ denen werkheilige Intentionen zugrunde lagen, nicht Zwecken
der allgemeinen Armenpflege zuführen könnte. So schreiben
die katholischen Stiftsherrn am 4. November 1521 an Kurfürst
Friedrich’: „Es ist auch am nechstvergangenem tag in vnBerm
Kapitel vorgeschlagen, das es villeicht gut were vnd e. kf. g.
nicht zu widder, das die Zcinfe ethwan ern Vrbans felligen
Vicarei armen leuthen zugewendt wurden.“ Aber dasselbe
Schreiben offenbart, daß am 4. November 1521 — also etwa
zu der Zeit, für die sie K. Müller ansetzt — die Beutelordnung
noch nicht in Kraft getreten war. Denn bezüglich von Bruder-
schaftsgeldern, deren Einziehung der Rat vom Allerheiligenstift
gefordert hatte, äußern die Stiftsherrn die Besorgnis (ebenda):
„Meynen villeicht, solcher bruderschafft einkummen in das
! Der lateinische Ausdruck dafür ist cista.
? Folgte man Karl Müllers Spuren, so müßte aus der Stelle — um ihres
Schlußsatzes willen — auch gefolgert werden, daß die „Ordnung der Stadt
Wittenberg“ vom 24. Januar 1522 bereits vor Ende November 1521 in Kraft
gewesen sei! — Wie die Briefüäußerung des Ulscenius zu deuten ist, wird
unten erklärt werden.
® Barge, Karlstadt 2, 549, Z. 10 f.
Die älteste evangelische Armenordnung. 209
hofpital zu ordnen, welchs von gnaden gote, wo ihm recht
uorgestanden, funft nicht arm ist“ In das Hospital — und
nicht in den gemeinen Beutel, weil es ihn noch nicht gibt.!
Unter den Quellenzeugnissen, die Aufschluß geben können
über das zeitliche Verhältnis der Beutelordnung zur Stadt-
ordnung, nehmen natürlich diejenigen einen hervorragenden
Platz ein, die in die Zeit unmittelbar nach dem Erlaß der letz-
teren, d. h. nach dem 24. Januar 1522, fallen.
Am Tage nach Erlaß der Stadtordnung, am 25. Januar
1522, berichtet über die Beschlüsse des vorhergehenden Tages
der Wittenberger Bürgermeister Christian Beyer an den kurfürst-
lichen Rat von Einsiedel. Sein Schreiben (C. R. I. 540) gibt
in gedrängten Worten eine Übersicht über den Inhalt der Stadt-
ordnung. Die neuen Bestimmungen über die Armenpflege faBt
er in die Worte zusammen: „Die Armen soll man ver-
sorgen aus dem gemeinen Beutel.“ Das Gewicht dieser
Worte ist so groß, daß sie einer besonderen Erläuterung kaum
bedürfen. Sie offenbaren, daß erst durch die Stadtordnung
die Errichtung eines gemeinen Beutels in Aussicht
genommen worden ist. „Die Armen soll man versorgen aus
dem gemeinen Beutel“ — wie hätte Beyer sich dieser Worte
bedienen können, wenn schon seit Monaten auf Grund einer bis
ins einzelne ausgearbeiteten Beutelordnung die Unterstützung der
Armen aus dem gemeinen Beutel gesetzliche Praxis gewesen
wäre? Vielmehr besagen die Worte deutlich, daß das bislang
nur für das Hospital gesammelte Geld künftig der Gesamtheit
der Armen zugute kommen soll — wie es alsbald in der Beutel-
ordnung fixiert worden ist. Zugleich ersehen wir aus Beyers
Bericht, daß man im Rat bereits besprochen hat, wie die Be-
stimmungen über das Armenwesen im einzelnen durchgeführt
werden sollen. „In einer jeglichen Gafle, schreibt Beyer an Ein-
siedel, soll seyn ein frommer Mann, der auf die Armen Aufsehen
soll haben“ Wiederum muß man fragen: was für einen Sinn
hätten diese Worte in einem Bericht über die Beschlüsse des
! Gerade der „gemeine Beutel“ suchte ja die bisher dem Hospital zu-
fließenden Einnahmen diesem zu entziehen! Barge, Karlstadt 2, 560, Z. 3:
„zwm Andern sol die ander Taffell, welche zuuor allein den hofpital
zugut in der pfarrkirchen vmbgetragen, hinfurder fur alle gebrechlich
notturftige perßon in der gemein gebraucht werden.“
210 Hermann Barge.
24. Januar, wenn wirklich — wie Karl Müller behauptet — das,
wovon sie melden, schon seit Monaten Brauch und Übung in
Wittenberg gewesen wäre? Vielmehr weisen sie in ihrer all-
gemeinen Fassung auf das hin, was nachher bei der Regelung
des Armenpflegerwesens durch die Beutelordnung in einzelnen,
konkreten Bestimmungen angeordnet worden ist.
Über die Worte: „In einer jeglichen Gaffe soll seyn ein
frommer Mann, der auf die Armen Aufsehen soll haben“ urteilt
Karl Müller (S. 56 Anm.): „Ganz klar ist dieser kurze Bericht
freilich nicht“ Er ist — wie der Wortlaut ergibt — so klar
wie nur denkbar. Karl Müller vermag dies freilich deshalb nicht
zuzugestehen, weil er sonst gleichzeitig zugeben müßte, daß hier
eine Regelung des Armenvorsteherwesens erst angekündigt
wird, somit die Beutelordnung noch nicht in Kraft gewesen
sein kann.
Auch die folgenden Worte in Beyers Bericht sind „ganz
klar“: „keinen offenbaren Sünder zu dulden, sondern dieselben
von der Universität und Rath zu strafen.“ Damit ist stichwort-
artig der Inhalt der sittenpolizeilichen Bestimmung der Stadt-
ordnung wiedergegeben. (Vorgehen gegen Dirnen und ihre Mit-
schuldigen. Lietzmann Nr. 15).
K. Müller verfällt nun, um den klaren Wortsinn mit seinen
sachlichen Konsequenzen nicht einräumen zu müssen, auf einen
eigenartigen Ausweg. Er macht nämlich den die sittenpolizei-
lichen Maßregeln betreffenden Satz („keinen offenbaren Sünder
zu dulden, sondern dieselben zu strafen“) von dem vorhergehenden,
auf die Regelung der Armenpflege hinweisenden abhängig,
insbesondere von den Worten „Aufsehen haben.“ Da muß denn
der merkwürdige Satz — formell ein mixtum compositum —
herauskommen: „In einer jeglichen Galle soll seyn ein frommer
Mann, der auf die Armen Aufsehen soll haben, keinen offen-
baren Sünder zu dulden, sondern dieselben von der Universität
und Rath zu strafen.“ Somit müßte sich sachlich ergeben, daß
in Wittenberg nur die armen Leute der Unzucht ergeben waren
— eine Ansicht, die wohl auch bei größter grundsätzlicher Ab-
neigung gegen das autonome Laienchristentum der Masse un-
haltbar ist. Und man denke an die groteske Konstruktion, die
bei dem Versuch K. Müllers die beiden voneinander unabhängigen
Sätze zusamınenzuschweißen, herauskommt: „ein frommer Mann
Die älteste evangelische Armenordnung. 211
soll auf die Armen Aufsehen haben, die Sünder von der Uni- _
versität und Rath zu strafen“! Das alles hält K. Müller nicht
ab, den Versuch zu wagen und der Meinung S. 56, Anm. 1 Aus-
druck zu geben, daß „der Infinitiv ‘zu strafen’ abhängig sei von
‘aufsehen haben?“ — In Wahrheit handelt es sich bei der Auf
sicht über die Armen und der Handhabung der Sittenpolizei um
zwei getrennte Dinge. Allerdings bin auch ich mit Karl Müller
der Meinung, daß die letztere gleichzeitig von den Armenpflegern
mit ausgeübt worden ist. Wenigstens bestimmt die spätere Ver-
ordnung vom Jahre 1533 betreffs der Pflichten der Kasten-
vorsteher folgendes (handschriftlich im Wittenberger Rats-
archiv Band B.,, Bl. 18%): „Auf Ärgernüß und Untugend
heimlich und offenlich achtung geben und die zu weiterer Straff
dem Pfarrer oder Predigern angeben.“ Aber darum bleibt doch
bestehen, daß sowohl die Neuordnung der Armenpflege — wie
sie dann bald darauf in der Beutelordnung spezialisiert worden
ist — als auch die der Sittenpolizei durch die Stadtordnung
erstmalig in Angriff genommen worden ist.
Ist schon nach Beyers Worten ein Zweifel darüber kaunı
möglich, daß die Beutelordnung zeitlich später fällt als die Stadt-
ordnung, so schafft vollends darüber Klarheit Karlstadts Schrift:
„Von Abtuhung der Bilder“, deren Vorrede vom 27. Januar 1522,
also drei Tage nach Erlaß der Stadtordnung, datiert ist. Zunächst
muß man überhaupt fragen, welchen Zweck es gehabt hätte, daß
Karlstadt im ganzen zweiten Teile der Schrift ausführlich gegen
das Bettelwesen angekämpft hätte, wenn dieses bereits im No-
vember 1521 — wie K. Müller meint — durch so nachdrück-
liche Bestimmungen, wie sie die Beutelordnung enthält, beseitigt
gewesen wäre! Daß den Zeugnissen dieser Schrift um der Zeit
ihres Erscheinens willen großes Gewicht beizumessen ist, gibt
Karl Müller selbst zu (8. 202). Gegen Ende kommt Karlstadt
auf die über Beseitigung des Bettels im Rate gepflogenen Ver-
handlungen zu sprechen. Bl. Es heißt es: „Allbie hett man
eynen loblichen weeg vnd mittel furgeschlagen, wan got sein
gnad geben hett, soliche weeg vnd mittel tzu volbrengen. Vnd
seind disse mittel furgenomen, das man eynen gemeinen
Beutel oder Kasten solt aufrichten vnd dar eyn das eynkomen
aller bruderschafften brengen.“ Der Sinn der Worte ist deutlich:
man hat Mittel und Wege zur Neuregelung des Unterstützungs-
912 Hermann Barge.
wesens vorgeschlagen und hat sich die Mittel vorgenommen,
daß man einen gemeinen Beutel aufrichten soll. Die Einrichtung
- eines gemeinen Kastens ist — wie die Stadtordnung ergibt —
geplant bzw. beschlossen, aber noch nicht durchgeführt. Das
Wort „solt“ verbietet die Annahme, daß schon seit Monaten ein
gemeiner Beutel oder Kasten nebst einer die Einzelheiten der
Armenpflege regelnden Beutelordnung besteht.
Hier liegt ein MiBverständnis Müllers vor. Auf Grund der Stelle
hatte ich schon in meinem Karlstadt 1, 498 den Zusammenhang
richtig erkannt und daselbst geschrieben: „Am Schluß seiner Schrift
fordert Karlstadt die Errichtung eines ‘gemeinen Beutell oder
Kasten’ (Bl. €r). Es ist klar: die ... Beutelordnung stellt die
Ausführung des letzteren Karlstadtschen Vorschlags! dar.“ Karl
Müller bemerkt dazu: „Gerade das Gegenteil ist 'klar’.?
Zunächst: in der Stadtordnung besteht ja schon ein gemeiner
Kasten. Und vor allem: Karlstadt selbst in seiner Schrift
‘fordert’ nicht die Errichtung, sondern setzt sie unzweideutig
als beschlossen voraus“ Zum Beleg dafür führt er die
obigen Worte an: „und seint diese mittel furgenommen°, das man
einen gemeinen beutel oder kasten solt aufrichten und darein das
einkomen aller bruderschaften brengen.“
Abgesehen von meinen obigen Ausführungen weise ich dem
gegenüber auf die Besorgnis Karlstadts hin, daß infolge der
Ängstlichkeit des Magistrats die Aufrichtung eines gemeinen
Beutels unterbleiben werde. Wie Karlstadt mit Bedauern in
seiner Schrift feststellt, daß der Beschluß der Stadtordnung über
die Wegnahme der Bilder in den Kirchen noch nicht ausgeführt
ist (Bl. ©: „Aber es ist noch kein execution geschehen“), so be-
sorgt er ähnliches betreffs der Reform des Armenwesens. Vgl.
seine Worte EımJb: „Dan ich forcht, das auch in diesem not-
durfftigen vnd Christlichem artickel nit werd gescheen, das
1 „Karlstadtscher Vorschlag“ bedeutet natürlich nichts anderes als
den Vorschlag Karlstadts, den Beschluß der Stadtordnung betr. des gemeinen
Kastens auch wirklich rasch durchzuführen.
? Dies und das Folgende von Karl Müller gesperrt.
3 „Seint dise mittel furgenommen“ kann nicht bedeuten (wegen des
folgenden „das man... solt aufrichten“), daß die Mittel durchgeführt sind.
Vielmehr muß der Ausdruck mit der vorhergehenden Wendung zusammen-
genommen werden: ,Allhie hat man eynen loblichen weeg vnd mittel fur-
geschlagen“. „seint furgenommen“ = man hat sich vorgenommen.
Die älteste evangelische Armenordnung. 213
beschlossen ist vnd solt gescheen, so wir anders Christen ge-
nant vnd seyn wollen. Ich hab das in meyn gethan.“
Es geht natürlich nicht an, diese Worte nur auf die Ein-
ziehung der Bruderschaftsgelder und geistlichen Lehen oder etwa
nur auf das Einkommen der steinernen Kirchen zu beziehen,
dessen Einziehung für den gemeinen Kasten Karlstadt unmittel-
bar vorher wünscht. Die Worte sind vielmehr nicht zu lösen
von dem obigen Satze: „Und seind disse mittel furgenommen, das
man eynen gemeinen Beutel oder Kasten solt aufrichten.“ Jeder
Zweifel darüber wird genommen durch die Worte, die Karlstadt
seiner Besorgnis hinzufügt: „Sie werden ire belonung sonder
tzweyffel bitterlich empffahen vnd fülen, Bo diesen beyden ar-
tickeln endkegen seyn.“!
Man wird nach diesen Worten ermessen können, was es mit
Karl Müllers von ihm selbst unterstrichenem Ausspruch für eine
Bewandtnis hat, Karlstadt fordere nicht die Errichtung eines
gemeinen Kasten, sondern setze sie unzweideutig als beschlossen’
voraus. Die Errichtung eines gemeinen Kastens ist wohl be-
schlossen worden — aber erst durch die Stadtordnung vom
24. Januar 1522, nicht schon vor Ende 1521. Und vor allem
ergibt unsere Stelle, daB ungeachtet des Beschlusses der Stadt-
ordnung die Einrichtung des gemeinen Kastens noch nicht in
ihren Einzelheiten geregelt und durchgeführt ist (Karlstadt: „ich
forcht, das nit werd gescheen, das beschlossen ist“).
Auf Grund des festgestellten Sachverhalts sind wir nun im-
stande, die Äußerung des Ulscenius vom 30. November 1521
richtig zu interpretieren: Videas fiscum consilio d. Martini per
magistratum erectum opibus in dies augeri, de quibus pauperes
iuvari solent. Schon damals hat der Rat eine Kasse angelegt,
Mittel bereitgestellt für Zwecke der Armenunterstützung. Aber
vom Erlaß einer Beutelordnung vor Ende November 1521 kann
nicht die Rede sein. Das „solent“ zeigt, daß es sich um einen
gewohnheitsmäßigen Brauch handelt, in der Weise, wie ich be-
reits die Stelle Karlstadt 1, 332 Anm. 161 richtig gedeutet hatte:
„In dringenden Fällen hatte der Rat schon früher Armenunter-
1 Die beiden Artikel sind natürlich die Beseitigung der Bilder aus
den Kirchen und die Aufrichtung eines gemeinen Kastens, bzw. Beseitigung
des Bettelns. Vgl. den Titel der Schrift Karlstadts: „Von Abtuhung der
Bilder und daß kein Bettler unter den Christen sein soll.“
214 Hermann Barge.
stützung gewährt.“ Planmäßig und in den Einzelheiten wurde
erst durch die Beutelordnung nach ErlaB der Stadtordnung das
Armenwesen neu geregelt.
Da jetzt feststeht, daß die Beutelordnung später fällt als die
Stadtordnung, gewinnen natürlich auch die eingangs der Ausein-
andersetzung angeführten Argumente, die zunächst nur Karl
Müllers Aufstellungen als nicht zwingend erweisen sollten, sach-
liche Bedeutung und dienen dazu, eine Reihe von Einzelheiten
der Beutelordnung aufzuklären.
Die Beutelordnung ist in Kraft getreten. Karlstadts
Befürchtung hat sich also als irrig erwiesen. Dies beweist der
Umstand, daß in einem in die Zeit zwischen 16. Februar und
6. März fallenden Bericht über Vorgänge in Wittenberg! die
Durchführung der Beutelordnung vorausgesetzt wird. Daselbst
heißt es: „Der ratt hat XIII? menner gesetzt oder geordnet, die
sollen alle arme leut“ usw. Die folgenden Worte sind verderbt,
1 Der schon obenerwüähnte, von mir Z. f. Kirchengesch. Bd. 22, 121 ff.
abgedruckte Bericht. Dazu die verbessernden Lesarten Karlstadt 1, 376 f.
Anm. 146.
? Bei dieser Gelegenheit sei auf folgendes hingewiesen. Eine irrige
Lesung der Zahl (VIIJ statt XIII) in Z. f. Kirchengesch. 22, 122 war von
mir in meinem Karlstadt 1, 375 berichtigt worden. Karlstadt 1, 500 druckte
der Drucker für das dem Original genau entsprechende rIllJ (= 14) CHI (= 104)
(C für gr], und es blieb dies stehen, trotzdem ich es noch in der letzten Kor-
rektur verbesserte, weshalb ich übrigens nachträglich beim Verleger vorstellig
wurde. Dieser Druckfehler wurde verbessert in den Berichtigungen am
Schluß des zweiten Bandes. Karlstadt 2, 617: „1, 500 Zeile 5 von unten
ist zu lesen XIIIJ menner statt CIIIJ menner.‘ Somit ist in meinem Buche
alles in Ordnung: allenthalben rede ich von 14 Männern. — Auf Grund
dieses Sachverhalte baut Karl Müller S. 204 Anm. 2 folgende Notiz zusammen:
„2. K. G. stand VIIJ; 1, 375 korrigiert Barge nach dem Original XUL,;
1, 500 aber steht CIIIJ, was 2,617 wieder in XIIIJ hergestellt wird.“ Wohin
soll es kommen, wenn Autoren ihren literarischen Gegnern nicht nur aus
Druckfehlern — für diese habe ich ohnedies schwer genug büßen müssen —,
sondern gar aus Druckfehlerberichtigungen schwere Vorwürfe machen ?
Druckfehlerberichtigungen sollten unter allen Umständen respektiert werden.
Was würde Karl Müller dazu sagen, wenn ich ihm vorwürfe: das eine Mal
(S. 25 Anm. 4) ließe er den Studenten das Abendmahl ohne Kelch gereicht
werden, und an anderer Stelle (S. XI, Anm. 1) sage er von demselben Vor-
gang, es sei „mit dem Kelch“ geschehen — wo in Wahrheit die eine
Stelle die Berichtigung der andern gibt? Und dabei handelt es sich bei
Karl Müller nicht einmal bloß um die Berichtigung eines Druckfehlers,
sondern um Richtigstellung eines lapsus calami.
Die älteste evangelische Armenordnung. 215
doch geht aus ihnen hervor, daß an die Bestimmung der Stadt-
ordnung gedacht ist, den Geistlichen solle für den Ausfall ihrer
Einnahmen 6 Gulden Entschädigung gewährt werden. Um dieses
letzten Zusatzes willen meint Karl Müller (S. 204), es sei „vor
allem“, „verfehlt, wenn Barge 1, 500“ in dem Bericht eine Be-
ziehung auf die Beutelordnung findet. Nachdem Müller von der
Entschädigung für die Priester gehandelt hat, schließt er: „Nun
aber ist ja unter allen Umständen klar, daß hier nicht auf die
Beutelordnung, sondern auf die Stadtordnuug hingewiesen ist.
Denn die Entschädigung der Priester mit 6 fl. ist nicht in der
Beutelordnung, sondern in der Stadtordnung vorgesehen.“
Diese Sätze sind nur geeignet, Verwirrung zu stiften. Als
ob je die Beziehung auf die Stadtordnung hinsichtlich der
Angabe über die 6 Gulden Entschädigung von mir bestritten
worden wäre. In den ersten Worten der Notiz aber: „Der
ratt hat 14 menner gesetzt oder geordnet, die sollen alle arme
leut“... kann eine Beziehung auf die Stadtordnung nicht an-
genommen werden, da sie eine derartige Bestimmung gar nicht
enthält. Wohl aber ist die Einsetzung von Armenpflegern in
der Beutelordnung ausdrücklich vorgesehen und beschrieben.!
Unsere Stelle zeigt somit — obschon der Schluß des Satzes
fehlt, bzw. verderbt ist —, daß die Beutelordnung durchgeführt
worden ist.
Interessant ist auch der Zusammenhang, in dem diese Stelle
steht (Z. f. Kirchengesch. 22, 122). Der Verfasser erzählt nach-
einander davon: daß der Rat den Mönchen Mittfasten als Termin
für die Räumung der Klöster bestimmt, daß er die gemeinen
Frauen vertrieben, daß er 14 Männer als Armenpfleger eingesetzt,
daß er die finanzielle Entschädigung der Priester geregelt hat —
lauter Maßnahmen, durch die die Beschlüsse der Stadtordnung
praktisch durchgeführt werden. Daß die Beutelordnung eine
Ausführungsbestimmung der in der Stadtordnung betreffs
Neuregelung des Armenwesens aufgestellten allgemeinen Grund-
sätze ist, hatte ich bereits Karlstadt 1, 382 behauptet: „Das Ganze
(scil. der Stadtordnung) trägt mehr den Charakter einer program-
1 Auch wenn übrigens die Stelle auf die Stadtordnung, nicht auf die
Beutelordnung ginge, würde damit doch nur wieder aufs neue der Beweis
erbracht worden sein, daß die Armenpflege nicht schon Nov. 1521 geregelt
worden sein kann.
216 Hermann Barge.
matischen Kundgebung. Jeder einzelne Punkt erforderte, daß
zahlreiche, den tatsächlichen Verhältnissen angepaßte Sondermaß-
nahmen ausgearbeitet wurden. Und der Rat war gewillt, die
Regelung der Verhältnisse im einzelnen nach Maßgabe der in der
“Ordnung” aufgestellten Gesichtspunkte in die Hand zu nehmen.
Hierfür bietet eine auf uns gekommene ‘Ordnung des gemeinen
Beutels’ einen wertvollen Beleg.“ Diese Auffassung erhält somit
eine neue Bestätigung.
Auch daß 14 Armenpfleger eingesetzt wurden, ist, obschon
die Zahl Schwierigkeiten bereitet, mit den Bestimmungen der
Beutelordnung in Einklang zu bringen. Karl Müller vermag für
die Zahl 14 keine Erklärung zu geben und bemerkt dazu (S. 204
Anm. 2): „In Beutelordnung wie Stadtordnung sind nur 4 Männer
über den gemeinen Kasten gesetzt“ Diese Angabe ist un-
richtig. Die Stadtordnung bestimmt, daß zwei vom Rate und
zwei von der Gemeinde zur Einziehung der bislang kirchlichen
Zinse eingesetzt werden und erwähnt dann noch einmal: es sollten
die Armen und Kranken „durch die Verordneten zimlicher Weise
versehen werden“ (Lietzmann Nr. 1, 3).
Dagegen ist in der Beutelordnung vorgesehen, daß „alzeit der
regierende Bürgermeister vier redliche wohlhabende und getreue
Bürger von der Gemeinde, die man aus den vier Vierteln der
Stadt erwählen soll“, bestimme Und unmittelbar darauf ist
noch von drei Räten die Rede, denen das Armenwesen mit unter-
steht. Die vier aus der Gemeinde haben dem Bürgermeister, den
drei Räten und dem Pfarrer Rechenschaft abzulegen über Ein-
nahmen und Ausgaben. Somit handelt es sich zunächst in der
Beutelordnung um neun Männer, die an der Verwaltung des ge-
meinen Beutels beteiligt sind, nicht, wie Karl Müller behauptet,
um vier.!
t! Karl Müller schreibt S. 54 (über die Bestimmungen der Stadt-
ordnung): „Die Einnahmen des gemeinen Kastens stehen unter der Ver-
waltung von vier Männern, von denen der Rat die eine, die Bürgerschaft
die andere Hälfte bestimmt.“ Er erkennt nicht, daß er mit diesem Satze
seine eigene Behauptung untergräbt, die Beutelordnung sei schon vor Ende
November 1521 erlassen worden. Gewiß ist es richtig, daß die Stadt-
ordnung nur vier Verwalter des gemeinen Kastens vorsieht (die vom Rate
und von der Gemeinde zusammengerechnet). Die Beutelordnung aber hat
— bei der gleichen Berechnung — deren neun oder wenigstens, wenn wir
den Bürgermeister und den Pfarrer nicht dazu rechnen, sieben. Diese
Die älteste evangelische Armenordnung. 217
Mit den „14 Männern“ obiger Stelle sind nun offenbar, wie
der Zusatz „die sollen alle arme leut“ beweist, nur Pfleger ge-
meint, die sich der Armen im einzelnen annehmen — während
dem Bürgermeister und den drei Räten offenbar in erster Linie
die Verrechnung bzw. Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben
oblag. Wie nun die Zahl 14 herauskommen könnte, dafür bietet
ein Satz in der Beutelordnung einen Hinweis. Es heißt darin
(Karlstadt 2, 560 Zeile 35f.): „Wo es auch in der drei Räte und
des Pfarrers Erdenken sein wird, andere Vorsteher zu setzen,
dazu sollen sie auch Macht haben.“ Die Räte und der Pfarrer
erhalten also das Recht, im Bedarfsfalle noch andere Armenpfleger
hinzuzuwählen. Und da sich die vier Pfleger aus den vier Vierteln
nicht als ausreichend erwiesen für eine differenzierte Armenpflege,
ist ihre Zahl sehr bald nach Erlaß der Beutelordnung auf 14 er-
höht worden. An der Höhe der Zahl 14 darf man keinen An-
stoß nehmen. Sieht doch die Leisniger Kastenordnung vom J. 1523
für die kleine Stadt Leisnig auch nicht weniger als „zehen fur-
munden oder fursteher“ vor (Lietzmann a. a. O. S. 15).
Es erübrigt noch auf eine Quellenstelle einzugehen, die
Karl Müller S. 207 zugunsten seiner Behauptung ins Feld führt.:
Emser schreibt in seiner Schrift: „Wider den falsch genannten
Ecclesiasten und wahrhaftigen Erzketzer Martinum Luther“ (1523)
Bl. [$,] von Luther: „Dann wiewol er der sach einen guten
scheyn gemacht vnd beuolhen ein kasten aufftzurichten, dareyn
yederman legen solt, was er armen lewten geben wolt, das man
sie da von erhalten mocht, So ist doch die lusantz heimlich vber
Differenz ist sehr gut erklärbar bei der Annahme, daß die Beutelordnung
später fällt als die Stadtordnung. Es hat sich dann eben herausgestellt,
daß die ursprünglich vorgesehenen vier Verwalter des gemeinen Kastens
nicht ausreichten, und ihre Zahl erhöht werden mußte. Umgekehrt aber
bleibt es absolut unverständlich, daB — wie es die Konsequenz der Karl
Müllerschen Ansicht sein würde — ursprünglich, bei Erlaß der Beutel-
ordnung (vor Ende November 1521) neun bzw. sieben Leute den gemeinen
Beutel verwalten sollten, dann aber — als, wie es nach Karl Müllers Ansicht
der Fall ist, eine so wesentliche Erweiterung der Einnahmen und Ver-
wendungszwecke des gemeinen Beutels durch die Stadtordnung vom 24. Ja-
nuar 1522 eintrat — gleichzeitig die Zahl der Verwalter von 9 auf 4 zu-
sammengeschrumpft sein soll.
1 Mit dem Folgenden wird zugleich berichtigt, was ich Karlstadt 1,396 f
ausgeführt habe.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 9. 15
218 Hermann Barge.
die Priester gegangenn, das man ein vrsach het, denselben ire
zins zu nhemen, das man destobesser vrsach het, inen ire zins
zu wegern“ Karl Müller bemerkt dazu: „Hier ist ganz klar:
Luther hat zunächst einen gemeinen Kasten für die Armenpflege
errichten lassen, in den freiwillige Gaben eingelegt wurden. Her-
nach aber hat man in diesen Kasten auch die Zinsen der Priester-
lehen gezogen. Es leuchtet ein...: erst die Beutelordnung, dann
die städtische Ordnung vom Januar.“
Indessen ist es Karl Müller entgangen, daß Emser an
dieser Stelle gar nicht die Wittenberger Verhältnisse im Auge
hat, sondern — von der Leisniger Kastenordnung des
Jahres 1523 spricht. Die Stelle ist geradezu ein, bisher über-
sehener, Beleg dafür, daß die von Luther mit einem Vorworte
versehene Leisniger Kastenordnung vor Emsers Schrift er-
schienen ist.
Bekanntlich begaben sich am 25. Januar 1523 Deputierte
der Stadt Leisnig mit dem Entwurfe der Ordnung zu Luther
(Enders 4, 69), der ihn am 29. Januar guthieß (Enders 4, 70).
Bald darauf ist die Ordnung mit dem Vorworte Luthers von diesem
selbst im Druck herausgegeben worden.
Die Vorrede zu Emsers Schrift ist datiert vom 3. Januar 1523.
Man weiß, daß in jener Zeit die Vorreden zuerst von den Autoren
niedergeschrieben zu werden pflegten. So ist die Vorrede zu
Karlstadts Erläuterungen über Augustins de spiritu et litera datiert
vom 18. November 1517, erschienen ist die Schrift erst 1519.
Freys und Barge, Die gedruckten Schriften des Andreas Boden-
stein von Karlstadt, Zentralblatt für Bibliothekswesen 1904, S. 320.
Vgl. ebenda Nr. 10. 15. 50 (Vorrede vom 24. Juni, im Druck
vollendet erst Oktober oder November) usw. Ehe Emser bis
zum 15. Bogen seiner umfangreichen Schrift, auf welchem die
von Karl Müller angezogene Stelle steht, vorgedrungen war, war
inzwischen die kurze Leisniger Kastenordnung mit Luthers Vor-
rede im Druck erschienen.
Die Beziehung auf Luthers Vorrede ist ganz unver-
kennbar. Denn Emser folgt in seinen Worten durchaus der
Anordnung Luthers. Dieser sagt zuerst, es sei das Beste, „das
man alles ander lasse zum gemeynen gutt eyns gemeynen kastens
gelangen, daraus man nach Christlicher liebe gebe und leyhe
allen, die ym lande durfftig sind“ Darnach fährt er fort:
Die älteste evangelische Armenordnung. 219
»Sôlche weyBe gehöret auch auff die Bisthum, stiffte und capitel,
die land und stedte und ander gutter unter sich haben, denn
sölche bischoffe und stiffte sind widder Bischoffe noch stiffte. Es
sind ym grund der warheyt welltliche herrn mit eym geystlichen
namen, darumb sollt man sie welltliche herrn machen, odder die
gütter den armen erben und freunden und dem gemeynen
kasten austeylen“ (W. A. 12, 13f). — Somit zerfällt auch
dies letzte „Beweisstück“ Müllers in nichts.
Übrigens weist auf die Leisniger Kastenordnung auch der
Anfang der Ausführungen Emsers über den Bettel hin: „Luter
hat etzlich vberredt, das sie die armen betler abgethan vnd
sie irer alten freyheit beraubt haben.“ Vgl. damit Leisniger
Kastenordnung (W. A. 12, 23): „Keine betteler unnd bettleryn
sollen ynn unnserm kirchspiell ynn der stadt noch dorffern, ge-
lidden werden.“!
Wie hätte auch Emser von der Wittenberger Beutelordnung,
die vor der von mir vorgenommenen Publikation nie im Druck
erschienen ist und in den Akten des Wittenberger Ratsarchivs
schlummerte, so genaue Kenntnis erhalten sollen?
Es bleibt also dabei: erst die „Ordnung der Stadt Witten-
berg“ vom 24. Januar 1522 und dann als eine ihrer Ausführungs-
bestimmungen die „Beutelordnung“, die zugleich die älteste evan-
gelische Armenordnung darstellt.
Wir wenden uns endlich noch der Frage zu, inwieweit Karl-
stadt persönlich ein Anteil am Zustandekommen der Wittenberger
Beutelordnung beizumessen ist. Einmal deuten die Beziehungen
zwischen ihm und führenden Persönlichkeiten in Kitzingen darauf
hin, daß er den Kitzingern die Wittenberger Beutelordnung über-
sandt hat. Ferner ist festzuhalten: die Stadtordnung war das Er-
gebnis gemeinsamer Beratungen des Rates und Ausschusses.” Im
Ausschuß aber spielte Karlstadt eine führende Rolle. Daß er
den größten Eifer entfaltet hat, gerade die Neuordnung des
1 Auf die hier erwähnten Bettlerinnen, von denen in den Witten-
berger Ordnungen überhaupt nicht die Rede ist, weist Emser Bl. © hin an
der Stelle, wo er sich damit einverstanden erklärt, daß man „etzliche halb
alte Weyber, die den leuten noch wol dinen oder sich mit spynnen erneren
konnen, das beteln vorbiette‘.
3 Vgl. Beyer an Einsiedel 26. Jan. 1522 (C. R. I. 540): „Ich laß euch
wissen, daß sich die Universität mit dem Rat vereinigt bat‘ usw.
15*
290 Hermann Barge.
Armenwesens durchzusetzen, hat er selbst an der bereits in an-
derem Zusammenhange angeführten Stelle seiner Schrift: „Von
Abtuhung der Bilder“ gesagt (Bl. Œs»): „Ich forcht, das ouch
in disem notdurfftigem und Christlichem artickell nit werd ge-
scheen, Bo wir anders Christen genent und seyn wollen. Ich
hab das meyn gethan.“ Somit ist die Beutelordnung zum
guten Teil die Frucht des persönlichen Wirkens Karlstadts.
$ *
*
Über die Schicksale der ältesten Wittenberger Armenordnung
fließen die Quellen verhältnismäßig dürftig. Aber als zweifellos
darf gelten, daß sie in Kraft geblieben ist auch nach Luthers
Rückkehr von der Wartburg. Dafür bietet folgender Umstand
einen Beleg: Luther selbst hat in das im Wittenberger Ratsarchiv
befindliche Exemplar der Beutelordnung einige — übrigens sach-
lich unwesentliche — kritische Randbemerkungen eingetragen:
der Kasten solle außerhalb der Kirche stehen um des heiligen
geistlichen Rechts willen; der Prediger solle das Volk oft dazu
ermahnen, Almosen zu spenden, daran werde alles liegen.” Für
Karl Müllers Annahme, die Ordnung stamme als ganzes von
Luther und sei im November 1521 entstanden, läßt sich aus
diesen Randglossen Luthers natürlich nichts gewinnen. Vielmehr
leuchtet ein, daß Luther zu einer von ihm selbst verfaßten Ord-
nung keine Randglossen hätte zu machen brauchen. Und wie
sollte es sich bei der Annahme Karl Müllers erklären, daß der
Text der Ordnung selbst, zu dem diese Bemerkungen gemacht
sind, von einer andern Hand geschrieben ist als von der Luthers?
Wollte man konjizieren, Luther habe den ersten Entwurf der
Beutelordnung auf Grund seiner persönlichen Angaben einen
andern machen lassen, um dann sein Gutachten dazu zu geben,
so entsteht die Frage: wer hätte auf der Wartburg, wo Luther
während der Zeit, da nach Karl Müller die Beutelordnung ent-
standen sein soll, weilte, die so verantwortungsvolle Ausarbeitung
dieses Schriftstücks für Luther übernehmen sollen? Etwa der
1 Daß diese Notizen von einer andern Hand als der Text der Beutel-
ordnung herrührten, hatte ich bereits bei ihrem Abdruck bemerkt. Vgl.
Karlstadt 2, 661 Z. 22ff. Nikolaus Müller erkannte — wie Hermelink
in dieser Zeitschrift Jg. 1908 S. 127 mitteilt —, daß Luther die Bemerkungen
geschrieben habe.
Die älteste evangelische Armenordnung. 221
Amtmann Oswald in Eisenach, den Luther zu diesem Zwecke
auch erst auf die Wartburg hätte zitieren müssen? Dagegen er-
gibt sich eine naturgemäße Erklärung für die von Luther hinzu-
gesetzten Randbemerkungen durch die Annahme: daß Luther nach
seiner Rückkehr nach Wittenberg die Beutelordnung zur Begut-
achtung vorgelegt erhielt und sie — von den geringfügigen Be-
merkungen abgesehen, die er dazu machte — für gut be-
funden hat.
Aus Hermelinks Mitteilungen (a. a. O.), die mir erst nach
Vollendung meiner Abhandlung zugingen, ergibt sich übrigens
weiter, daß Nikolaus Müller noch ein zweites Exemplar der
Beutelordnung, das mir nicht vorlag, gefunden hat, und daß
dieses „fast ganz von Luther geschrieben“ ist. Solange als über
den genauen Wortlaut und vor allem den Fundort dieses Exem-
plars nichts bekannt ist, läßt sich darüber Bestimmtes nicht sagen.
Die Tatsache als solche, daß Luther ein Exemplar der Beutel-
ordnung selbst geschrieben hat, vermag natürlich nicht meine
kritischen Aufstellungen zu erschüttern. Er kann sehr gut zur
eignen Information Abschrift von der Beutelordnung genommen
haben. Noch wahrscheinlicher ist, daß er sie auf Anfragen einem
auswärtigen Freunde abgeschrieben und zugeschickt hat, der im
Anschluß an die in Wittenberg vorgenommene Regelung der
Armenpflege das Armenwesen seiner Stadt analog neu zu ordnen
wünschte — so wie Karlstadt dem Kitzinger Freunde offenbar
den Text der Ordnung zugesandt hatte (vgl. oben). So fielen
mir bereits früher die Übereinstimmungen der Magdeburger
Kastenordnung mit der Wittenberger auf, und ich schrieb darüber
Karlstadt 2, 189f: „Die im Sommer des Jahres 1524 von der
Magdeburger Bürgerschaft beschlossene “Ordnung des gemeinen
Kastens’ weist mit der Wittenberger Beutelordnung vom Jahre
1522 in allen wichtigen Punkten Übereinstimmungen auf. Dieser
scheinen einzelne Abschnitte der Magdeburger unmittelbar ent-
nommen zu sein: das Gebot, Kästen in den Kirchen aufzustellen,
verschämte Arme aufzuspüren, desgleichen die regelmäßigen Zu-
sammenkünfte der Pfleger.“ Hier z. B. liegt die Vermutung nahe,
daß Amsdorf, der seit Juni 1524 zunächst vorübergehend, dann
dauernd in Magdeburg weilte, den Text der Wittenberger Beutel-
ordnung sich durch die Vermittlung des ihm eng befreundeten
Luther verschafft hat.
222 | Hermann Barge.
Eine Bestimmung der Beutelordnung lautet, es solle, wenn
die Mittel dazu vorhanden seien, von den Einkünften des ge-
meinen Kastens Korn für die Armen gekauft werden. Ein Schreiben
Kurfürst Friedrichs an den Rat von Wittenberg aus Lochau vom
18. März (Sonnabend nach Reminiscere) 1525! offenbart, daß dieser
Bestimmung gemäß vom Rate gehandelt worden ist. Die „arme
Gemeine“ von Wittenberg hatte darum gebeten, daß „sye mit
korn irer Notturft nach“ vom Kurfürsten versehen werde. End-
lich entschloß sich der Rat dazu, ihm diese Bitte vorzutragen, da
auch die Bauern keinen Überfluß an Korn hätten und in Not
wären, weshalb der Rat um den „gewonlichen kauf dem Armut
zu gut auf Darleihen eines gemeinen Beutels“ Korn nicht
zu sich zu bringen vermöchte.?
In der Folgezeit wurde die Zahl der Armenpfleger beträchtlich
vermindert. Bei dem ersten Aufwallen des Eifers für die neue
öffentliche Regelung der Armenpflege glaubte man, ohne eine
stattliche Zahl von Vorstehern des gemeinen Kastens nicht aus-
kommen zu können. 14 Pfleger gab es — wie wir sahen —
kurz nach Erlaß der Beutelordnung in Wittenberg, 10 wurden
in der Kastenordnung Luthers für Leisnig vorgesehen! Aus einer
genauen Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des gemeinen
Kastens, die im Jahre 1528 durch die vom Kurfürsten Johann
verordneten Visitatoren Martin Luther, den Rentmeister Hans
von Taubenheim, den Hauptmann Hans Metsch und den Licen-
tiaten der Rechte Benedikt Pauli für das folgende Jahr veranlaßt
wurde, ersehen wir indessen, daß man damals nur noch sechs
Vorsteher des gemeinen Kastens hatte? Und die Ausgaben für
die Armen machen einen verhältnismäßig sehr geringen Bruchteil
der Gesamteinnahmen des gemeinen Kastens aus. Letztere be-
1 Das (nicht eigenhändige) Original dieses Schreibens fand ich im
Wittenberger Ratsarchiv Bd. Be 57 Bl. 9 u. 10.
? Der Kurfürst sagte in seinem Schreiben zu, wöchentlich ein Fuder
Korn auf den Markt bringen und dies den Scheffel mindestens um einen
Groschen billiger verkaufen zu lassen, als der übliche Marktpreis betrage.
3 Diese erste genaue Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben des
gemeinen Kastens findet sich im Wittenberger Ratsarchiv Bd. B,,
Bl. 159 bis 172. Die Namen der sechs Kastenvorsteher sind: Blasius
Mattheus, Cunrad Weyße, Thies Richter, Andres Lehmann, Kunz Krugk
und Merten Hansendorff.
Die älteste evangelische Armenordnung. 223
liefen sich auf 693 Schock Groschen, 13 Groschen und 11 Pfennige.
Davon wurden nur 21 Schock 5 Groschen 5 Pfennige 1 Heller
ausgegeben an Geldern für die regelmäßige Armenpflege, die all-
sonntäglich den Bedürftigen ausgezahlt wurden. Hinzu kommen
7 Schock 2 Groschen 7 Pfennige für Speisung der Armen und
Kranken im Spital zum heiligen Kreuz. Weit größere Summen
erforderte die aus dem gemeinen Kasten erfolgte Besoldung der
städtischen Kirchen- und Schuldiener. Es erhalten (Blatt 169)
als jährliches Gehalt der Stadtpfarrer Bugenhagen 70 Schock
Groschen, jeder der drei Kapläne Johann Mantel, Georg Rörer
und Sebastian Fröschel 24 Schock 30 Groschen, der Schulmeister
Johann Kalckoffer 11 Schock 30 Groschen, dessen Geselle 8 Schock
45 Groschen, Michel der Küster 7 Schock 15 Groschen, der
Mädchenschullehrer Jakob Eysen 3 Schock 30 Groschen, der
Stadtschreiber Urban Balduin 5 Schock 15 Groschen und dessen
Knecht 1 Schock 44 Groschen.
Zu einem Abschluß — wie es scheint für längere Zeit —
gelangten die den gemeinen Kasten zu Wittenberg betreffenden
Bestimmungen durch eine Verordnung aus dem Jahre 1533.!
In ihr wird bestimmt, „es solle auch zu Wittenberg alleweg ein
gemeiner Kasten sein für kranke, arme Leute und daraus die
Kirchen- und Schuldiener, desgleichen die Gebäude erhalten
werden.“? Zu seinen Vorstehern sollen verordnet werden sechs
„fromme, gottesfürchtige, wohl besessene Bürger“, zwei des Rats
(statt der drei in der Beutelordnung vom Jahre 1522 vor-
gesehenen) und vier von der Gemeinde (die gleiche Zahl wie in
der Beutelordnung).
Von diesen Vorstehern sollen die Gelder des gemeinen
Kastens in einem Inventarium verrechnet werden; einmal im
1 Visitations-Matricul 1528—1533, aufgerichtet 1533, im Witten-
berger Ratsarchiv Bd.B,,, Bl. 173 bis 198. Dies Schriftstück ist von
mir selbständig aufgefunden worden, aber nachträglich erfuhr ich, daß es
bereits früher Nikolaus Müller in Händen gehabt habe. Im Jahre 1900
unterlieB ich die Veröffentlichung dieser wichtigen Archivfunde darum,
weil Nik. Müller in einem Briefe an mich ihre Publikation als unmittelbar
bevorstehend in Aussicht stellte. Seitdem sind acht Jahre verflossen, und
die Publikation ist noch nicht erschienen. Nunmehr glaubte ich diese
Mitteilungen der Wissenschaft nicht länger vorenthalten zu dürfen.
? Diese Ausführungen über den gemeinen Kasten stehen Bl. 188
und 189.
224 Hermann Barge. .
Jahre erfolgt die Generalabrechnung vor dem Rate, in Gegen-
wart des Pfarrers. Die Amtsdauer der Vorsteher beträgt zwei
Jahre. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, „sich derjenigen, die
des Kastens Hülfe begehren, Lebenswandels und Unvermögens
zu versehen oder sich fleißig zu erkundigen, damit der Kirchen
Güter nicht Müßiggängern und willig Armen, sondern denjenigen
ausgeteilt werden, die recht arm sind.“ Ihnen sollen von dem
Bettelgeld, das in der Kirche eingenommen und an Schulden ein-
gemahnt wird, jede Woche zu ihrem Unterhalt ein oder zwei
Groschen gegeben werden. Solche, die sich gern mit einem
Handwerk ernähren möchten, können leihweise 2, 3 bis 4 Schock
Groschen erhalten. Von den sittenpolizeilichen Befugnissen, die
den Armenpflegern mit übertragen werden, war schon oben die
Rede. — Übrigens ist der Betrag des allsonntäglich in der Kirche
gesammelten Beutelgeldes in dem Zeitraum von 1528 bis 1533
auffällig gering. Er beläuft sich pro Jahr auf im Durchschnitt
30 Gulden — ein Beweis dafür, daß aus dem Kampfe gegen die
Werkheiligkeit eine Abnahme der karitativen Gesinnung als nicht
eben erfreuliche Begleiterscheinung resultierte.
* *
*
Wir fassen zum Schluß die Ergebnisse unserer Untersuchung
zusammen! Die Legende von der auf direkte Veranlassung Luthers
vor Ende November 1521 in Wittenberg erlassenen Beutelordnung
ist nunmehr hoffentlich endgültig abgetan. Luther hat in der
großen Zeit seines Wirkens zuerst die Bekämpfung des Bettel-
wesens und die Neuordnung der Armenpflege programmatisch
gefordert. Er hat damit mächtige Impulse für die Erstarkung
einer christlich-sozialen Gesinnung gegeben. Daß aber die
Programmforderungen Luthers, insbesondere auch die bezüglich
des Armenwesens, zuerst in die Tat umgesetzt und im einzelnen
durchgeführt wurden, ist das Ergebnis jener frühprotestantischen
laienchristlichen Bewegung in Wittenberg, die — von Lutherischen
Gedanken ausgehend — alsbald sich selbständig in einer dem
späteren kalvinistischen Puritanismus analogen Weise entfaltete.
Wer freilich für den Unterschied zwischen programmatischen
Forderungen und gesetzgeberischen Maßnahmen kein Verständnis
besitzt, wird nicht begreifen können, daß in den kirchlichen
Die älteste evangelische Armenordnung. 225
Reformen, die in Wittenberg durchgeführt wurden, sich histo-
rische Vorgänge von großer Bedeutung und Eigenart abspielten.
Für den Forscher werden die Wittenberger Vorgänge der Jahre
1521/22 als allererste Versuche, die seit vielen Jahrhunderten
eingewurzelten katholisch kirchlichen Institutionen dem evange-
lischen Empfinden gemäß, auf der Grundlage eines autonomen
Gemeindechristentums, umzugestalten oder zu beseitigen, fortan
immer ein wichtiger Gegenstand der historischen Betrachtung
bleiben.
226
Kleine Mitteilungen.
Zur Signorie Heinrichs VII. in Genua.
Im Turiner Staatsarchiv sind bisher unbekannte Stücke der
Registratur Heinrichs VII. aufgefunden worden, welche das ohnehin
schon recht reichhaltige Quellenmaterial für seine Beziehungen zu
Genua neuerdings vermehren. V. Samanek hat in den Mitteilungen
des Instituts für österreichische Geschichtsforschung B. 27 (1906)
S. 237 ff. und S. 560 ff. die Stücke, die jetzt auch in M. G. Constitu-
tiones B. 4 T. 1 S. 679 f., nro. 703 f., Aufnahme gefunden haben,
teilweise ediert und unter einem meines Erachtens nicht ganz glück-
lich gewählten Gesichtspunkte zu verwerten gesucht. „Die verfassungs-
rechtliche Stellung Genuas 1311—1313“, die er sehr umständlich
behandelt, trat schon aus den bisher bekannten Quellen mit ge-
nügender Deutlichkeit zutage so daß sich zwar Ergänzungen bei-
fügen lassen, aber nicht eine völlig neue Auffassung der Verhältnisse
begründet werden kann.
Nach der Krönung Heinrichs VII. in Mailand (1311, 6. Jan.)
lieB die Kommune Genua durch bevollmächtigte Gesandte dem rö-
mischen König, gleichwie früher seinen Vorgängern, den Treueid
leisten; sie hat jedoch nicht auf die ihr nach den älteren Privilegien
(und dem Konstanzer Frieden) zuständigen Regalien verzichtet, wie
das die meisten der lombardischen Städte taten. Die bisherige Ver-
fassung in ihrer letzten, erst kurz zuvor geschaffenen Form blieb
bestehen, bis Heinrich VII. persönlich in der Stadt eingetroffen war
(1311, 21. Okt... Nun hatte sich aber die Unmöglichkeit heraus-
gestellt, unter der bestehenden Staatsform den Parteizwist hintanzu-
halten, wie denn tatsächlich nach dem Tode Heinrichs VII. ein lang-
jähriger, wilder Bürgerkrieg entbrannte. So kreierte die Kommune
kraft ihres oft genug geübten Rechts eine neue Staatsform, dadurch
daß sie dem König die Herrschaft in Stadt und Gebiet übertrug,
allerdings weder unumschränkt noch für immer; auch das Kapitaneat
Buccanigras und die Doppelkapitaneate waren zeitlich begrenzt ge-
wesen. Der König lie naturgemäß die ihm übertragene Gewalt,
durch einen Stellvertreter (Vikar) üben, schon weil er nicht dauernd
anwesend sein konnte. Die Regalien in Stadt und Gebiet sind von
der Kommune damals so wenig wie früher resigniert worden. Hein-
rich VII. verweigerte die Bestätigung der betreffenden Privilegien,
Kleine Mitteilungen. 227
was zu mancherlei Erörterungen Anlaß gab, indessen überwog gegen-
über den Differenzen das dringende Bedürfnis, Ruhe und Ordnung
zu sichern.
Diese Auffassung der Vorgünge lag meiner Darstellung in „Genua
und die Mächte am Mittelmeer“ B. 2 S. 396 ff. zugrunde; sie be-
ruhte hauptsächlich auf folgenden Aktenstücken in urkundlicher Form:
1. Ablegung des Treueids in Mailand, 1311, 28. Jan., Dönniges 1, 37
nro. 70. 2. Bevollmächtigung eines Vertreters der Kommune zur
Ablegung des Treueids in Genua, 1311, 13. Nov., Dönniges 2, 166,
nro. 33b. 3. Annahme der Signorie durch Heinrich VII. vor ver-
sammeltem Parlament auf dem S. Lorenzoplatz, 1311, 22. Nov., mit
inserierter Vollmacht des Vertreters der Kommune, der die Übergabe
vollzog, vom gleichen Datum, Liber iurium reip. Gen. 2, 453 ff.
nro. 166. 4. Kassierung des (1309) zwischen Genua und dem König
von Neapel geschlossenen Bündnisses, Lib. iur. 2, 450, nro. 165.
Es treten nach der Veröffentlichung von Samanek |. c. S. 608ff. hinzu:
2a) Das Protokoll über Ablegung des Treueids in Genua durch den
in 2. bevollmächtigten Vertreter vor versammeltem Parlament auf der
Piazza Sarzano, 1311, 14. Nov. Das Eidesformular ist weitläufiger
gefaßt als das in 1., enthält jedoch keine „verfassungsrechtlich“ be-
deutsame Zufügung und entspricht fast wörtlich z. B. dem am 26. Dez.
1310 durch einen Vertreter von Bergamo beschworenen, Arch. stor.
Lomb. S. 3 B. 19, 1903, S. 195f. 2b) Protokoll über die im Par-
lament an den König ergangenen Aufforderungen, die Signorie zu über-
nehmen, 1311, 14. Nov. Der Vorgang wird in 3. kurz, aber zu-
treffend erwähnt. 2c) „receptio dominii Janue“, 1311, 21. Nov.
Dieses Protokoll betreffs Übernahme der Signorie durch Heinrich VII.
vor dem Volksabt, den Gubernatoren und vielen Bürgern im erz-
bischöflichen Palast zu Genua stimmt mutatis mutandis wörtlich
überein mit der Beurkundung der endgültigen Handlung in 3., der
„secunda receptio dominii Janue“. Demnach ist das neue Material
nicht imstande, tiefere Einblicke in den Zusammenhang der Gescheh-
nisse zu gewähren, als das längst bekannte. Es liefert das bisher
nicht genau zu ermittelnde Datum für die Ablegung des Treueides
in Genua und spezielle Nachrichten über die Vorgänge, die der Hand-
lung folgten; es zeigt auch, daß die Übernahme der Herrschaft in
zwei Akten stattfand; aber die neuen Urkunden tragen gleich den
alten rein offiziellen Charakter; sie geben weder über Motive der
handelnden Persönlichkeiten, noch über die juristischen Erörterungen
bei den Vorberatungen irgendwelche unerwarteten Aufschlüsse.
Sonach hatte Samanek kein Recht zu der Behauptung (S. 262 n. 3),
daß meine Darstellung ihre Unterlage verliere.
228 G. Caro.
Zum Ausgangspunkt seiner Erörterungen nimmt Samanek (S.252f.)
die Ansichten von Publizisten des 18. Jahrhunderts, „da in neuerer
Zeit niemand mehr diese Materie behandelt hat“. Die umfangreiche
Literatur über den Römerzug Heinrichs VII. existiert also für ihn
nicht; auch verabsäumt er es, die Untersuchungen von Salzer, Über
die Anfänge der Signorie in Oberitalien (Hist. Studien, hrsg. v. Ebering
H. 14, 1900), zum Vergleich heranzuziehen, und doch lassen seine
Ausführungen an Einsicht in das Wesen italienischer Institutionen zu
wünschen übrig. Er begnügt sich nicht mit dem Nachweis, daß
Anzianen, die in Genua zuerst 1257 als Beirat für den Volkshaupt-
mann Buccanigra eingesetzt wurden, nach dem Sturz Buccanigras von
1262 bis 1270 nicht vorkommen, sondern verlangt noch (S. 273 n. 2)
den Nachweis, daß sie abgeschafft wurden, wobei er außer acht läßt,
daß eine förmliche Abschaffung überflüssig war, weil mit Aufhebung
der Volksgesellschaft und Beseitigung ihres Hauptmanns dessen Rat
ohne weiteres von selbst wegfiel Das argumentum ex silentio ist
hier schlechthin durchschlagend. Beim Eintreffen Heinrichs VII. in
Genua gab es ebenfalls keine Anzianen, jedoch wurde seinem Vikar
wieder eine Ratsbehörde dieses Namens zur Seite gesetzt, während das
Regierungskolleg der Gubernatoren wegfiel. Die Befugnisse dieses
Anzianenrats gehen aus der von Samanek edierten „Verfassungs-
instruktion für den königlichen Vikar“ (S. 618#f.) hervor, in der sich
auch nähere Angaben über die Prüfung der dem Rat vorzulegenden
Propositionen finden. Alle Petitionen sollen von einer wöchentlich
wechselnden Kommission begutachtet und nur mit deren Zustimmung
dem Rat vorgelegt werden. Ähnliche Einrichtungen haben bereits
früher bestanden und sind wohl zu unterscheiden von einer Prüfung
der auf Beschluß des (großen) Konsils hin ausgestellten oder auszu-
stellenden Urkunden. In seinem Bestreben, Übergänge nachzuweisen,
hat Samanek S. 291ff. die Geschäftsordnung nicht ausreichend klar
gestellt.
Was den ursächlichen Zusammenhang der Geschehnisse anbetrifft,
so erhält meine auf Albertinus Mussatus gestützte Ansicht, daß
Heinrich VO. bei seinem Einzug in Genua nicht entschlossen war die
Signorie an sich zu ziehen, durch die von Samanek beigebrachten
Urkunden eine vortreffliche Bestätigung, wenn sie deren überhaupt
noch bedurft hätte. Durch die Verhandlungen zu Mailand war die
Stellung Genuas in dem neueingerichteten lombardischen Staatswesen
geregelt worden. Das Abkommen umzustoßen, lag für Heinrich VII.
um so weniger Anlaß vor, als eine Beschleunigung des Zuges nach
Rom zur Kaiserkrönung wohl ratsam erschien. Nun bestürmten ihn
jedoch in Genua die untereinander verfeindeten Häupter der Ghi-
Kleine Mitteilungen. 229
bellinen, Bernabos Doria und Opicinus Spinula, mit ihren gegenseitigen
Anklagen. Es ist keine leere Redensart, wenn in der receptio do-
minii gesagt wird, daß Nobiles und Popularen den König baten, er
möge Frieden stiften, sonst würden nach seinem Weggange so heftige
Kämpfe ausbrechen, daß der Untergang der Stadt zu befürchten stände.
Tatsächlich hat das Eingreifen Heinrichs VII. einen Bürgerkrieg ver-
hindert, wie die Ereignisse nach seinem Tode zeigen, und es ergibt
sich daraus allein schon die Berechtigung seines Vorgehens. Den
Zankapfel bildeten das Stadtregiment und die Hut der Kastelle; der
Friedenstifter mußte beides in die Hand nehmen. Nichts anderes pro-
ponierten der Guelfe Wilhelm Fiesco und der Ghibelline ÖOpicinus
Spinula im Parlament am 14. November, und die Differenz in ihren
Voten beweist, daß es kein abgekartetes Spiel war. Über die Not-
wendigkeit der Friedenstiftung waren die Genuesen aller Parteien
einig, nicht so über ihre Form. Daher fanden noch weitere Verhand-
lungen statt, deren Ergebnis in der receptio dominii vorliegt. Dem
König wäre es wohl angenehmer gewesen, wenn er sich in die schwie-
rige Angelegenheit nicht hätte einzulassen brauchen; aber er wollte
seinen Herrscherpflichten genüge tun, und nur auf die Sache kam es
ihm an, in Formfragen zeigte er sich nachgiebig. Der innere Wider-
spruch, den Samanek (S. 560 n. 1) meiner Darstellung (2, 396—406)
zum Vorwurf macht, ist nicht vorhanden. Weder hat es der König
mit hartnäckiger Bosheit darauf angelegt, die Stadt ihrer „Freiheit“
zu berauben, noch haben die Genuesen ihm gegeben, was sie früher
verweigerten. Nur die Regierungsform wurde geändert. Der fremde
Signore sollte erreichen, was Podesta’s, Kapitane und Gubernatoren
nicht zustande brachten, die Herstellung von Ruhe und Ordnung.
Wenn der Angabe im Memoriale des Ventura (vgl. 2, 403 n. 1)
Glauben zu schenken wäre, ist die Übergabe der Signorie infolge eines
zwischen dem König und den genuesischen Gesandten zu Mailand ge-
schlossenen Vertrages erfolgt. Indessen haben sich mir beim Vergleich
mit anderen piemontesischen Chroniken Bedenken gegen die formale
Echtheit dieses Denkbuchs eines angeblichen Bürgers von Asti auf-
gedrängt, und die Nachricht stimmt nicht zu den besser bezeugten
Tatsachen. Nirgends findet sich eine Berufung auf den Vertrag, der
doch nach dem Einzuge des Königs in Genua sofort hätte in Wirk-
samkeit treten müssen. Diese Frage hat Samanek (S. 258) kaum
gestreift.
Eine Untersuchung der Beziehungen Genuas zu Heinrich VII.
während der Zeit seiner Signorie würde wohl noch mancherlei zutage
fördern. Für den Krieg gegen König Robert bewilligten die Genuesen
dem Kaiser die von ihm gewünschten 25 Galeren (Dönniges 1, 99ff.);
230 G. Caro.
nach Villani 1. 9 c. 51 erschienen jedoch viel mehr, nämlich 70 ge-
nuesische Galeren bei Portopisano. Die Nachricht ist durchaus nicht
zu verwerfen; Lamba Doria, den Villani l. c. als Admiral nennt, ist
wirklich am 14. Mai 1313 zum Admiral gewählt worden (Dönniges
1,103). Demnach wäre anzunehmen, daß außer den 25, auf Kosten
der Kommune gerüsteten Galeren noch andere am Zuge sich betei-
ligten, die vom Kaiser bezahlt wurden. Für deren Armierung hätte
der Reichsviceadmiral Bernabos Doria (Dönniges 1, 113f) zu sorgen
gehabt. Zu den erforderlichen Geldsummen wird eine Ausmünzung
von Goldflorenen mit Florentiner Gepräge beigetragen haben, die
Heinrich VII. dem Opicinus Spinula und dessen Schwiegersohn, dem
Markgrafen Theodor von Montferrat, zugestand (Villani L 9 c. 49,
vgl. Olivieri, Monete e medaglie degli Spinola, Genua 1860, S. 61f.).
Da Villani ausdrücklich von Falschmünzerei spricht, wurden aller
Wahrscheinlichkeit nach die Florenen an Gewicht oder Feingehalt
minderwertig ausgebracht; in den daraus flieBenden Gewinn mochten
sich Verleiher und Empfänger des Privilegs teilen. Sollte diese Ver-
mutung zutreffen, so hätte der Kaiser ein finanzpolitisches Meisterstück
geleistet. Die rebellischen Florentiner mußten mit Geld, dessen Wert
durch das dem ihrigen nachgebildete Gepräge bestimmt wurde, bei der
Bekriegung des eigenen Verbündeten helfen.
Unbedingte Überlegenheit zur See war wie nichts anderes ge-
eignet, den schnellen und durchschlagenden Erfolg des Zuges nach
Neapel herbeizuführen, den Heinrich VII. brauchte, um sich mit dem
Papst abfinden zu können; denn Ansichten über die wahre Gesinnung
Clemens V., wie er sie in seinen letzten Gesprächen mit Nicolaus von
Butrinto (ed. Heyck S. 85f.) äußerte, beruhten nicht auf Selbst-
täuschung. Die Aktion der Kurie war auffällig lahm: Der Papst
untersagte, das Königreich Neapel anzugreifen, obgleich er kaum
glauben mochte, daß für den Zweck eine Flotte gerüstet werde (Reg.
Clemens V. B. 8 nro. 10021). Die verpönte Absicht bestand in der
Tat nicht; der Kaiser wollte vielmehr das rechtmäßig gefällte Todes-
urteil an dem Hochverräter, König Robert, vollstrecken. Dies hat der
Papst nicht verboten; die genuesischen Galeren konnten ruhig aus-
laufen. Weil das Verbot bei seiner mangelhaften Fassung nicht ge-
nügte, fühlte sich der Papst veranlaBt, es durch eine Deklaration zu
erläutern (6. Sept. Reg. nro. 10051), die wiederum nicht einwandfrei, zu
spät kam. Die genuesische Flotte war bereits in See gegangen. Ehe ihr
der Wille des Papstes bekannt werden konnte, hätte sie den König
Robert abgefangen, wenn er wirklich, wie das Gerücht ging (Villani
l. 9 c. 53), vor den herannahenden deutschen Landheeren sein Heil in
der Flucht übers Meer suchen wollte Es wäre dann nicht einmal das
Kleine Mitteilungen. 231
päpstliche Verbot, das der Kirche gehörige Reich zu betreten, verletzt
worden, ebensowenig wie durch eine Blockade der Küsten zur Unter-
stützung von Aufständen, und, was die Hauptsache ist, die Exekution
des Urteils blieb erlaubt. Übrigens nahm die Deklaration bereits auf
die schwere Erkrankung des Kaisers Rücksicht, gewährte ihm mit ver-
hüllten Worten Absolution und verlangte, er solle nach seiner Ge-
nesung so bald wie möglich an den Hof des Papstes kommen. Als
friedlicher Pilger hätte der Kaiser die Provence nicht durchziehen
können; er mußte Heer und Flotte mitbringen. Sollte etwa der An-
griff auf ein Gebiet Roberts abgelenkt werden, gegen dessen Betreten
der Papst keinen Einspruch erheben durfte?
Man wird in den Vermutungen über die Absichten Clemens V.
nicht zu weit gehen dürfen. Stets schwankend, hatte er schwerlich
bereits einen festen Entschluß gefaßt. Nur so viel steht fest, daß
von einer entschiedenen Feindseligkeit gegen den Kaiser nicht die
Rede sein kann. Verbote wie das vom 12. Juni zu erlassen, als
Grundlage für weiteres Vorgehen, gehörte zum diplomatischen Apparat
der Kurie. Es ist kaum denkbar, daß der Papst über die juristischen
Mängel des Prozesses sich einer Täuschung hingab. Von der fran-
zösischen Partei an der Kurie gedrängt, verfügte er eine halbe Maß-
regel, die wirkungslos war und es auch sein sollte. Der Kaiser be-
hielt tatsächlich freie Hand. Ohne Zweifel trieb Heinrich VII. ein
gewagtes Spiel; wenn er verlor, traf ihn der Bann; aber die Chancen
des Gewinnens waren erhebliche. Seine großzügige Politik entbehrte
nicht der realen Unterlagen. Der Zug gegen Neapel, mit größter
Umsicht vorbereitet, bot die besten Aussichten auf Erfolg, und nicht
zum wenigsten deswegen, weil der Kaiser an den Genuesen Verbündete
hatte, die ihm Kriegsschiffe in beliebiger Anzahl zur Verfügung
stellten. Die maritime Politik Heinrichs VII. verdient wohl mehr
Beachtung, als sie bisher gefunden hat.
Zürich. G. Caro.
232
Kritiken.
Moritz Engel, Wirklichkeit und Dichtung. Aufschlüsse in
und zu 1. Mose 2—4; 6, 1—14; 9, 18—27; 11 und 12, 1—6.
Ein Lebenswerk. Mit zwei Karten. Dresden 1907. Verlag
und Druck von Wilhelm Baensch.
Der verstorbene Verfasser, nach dem Vorwort des Herausgebers
Rechtsanwalt, ein begeisterter Verehrer der Bibel, ein redlicher Sucher
der Wahrheit, offenbar ein vielseitig gebildeter Mann, schriftstellerisch
gewandt, wenn ihm auch die Gabe des schlagenden, knappen Aus-
drucks nicht gegeben war, hat wie so mancher andere unter unseren
Gebildeten zeit seines Lebens über die biblische Urgeschichte nach-
gedacht. Speziell die Paradiesessage hatte es ihm angetan; be-
greiflich genug, birgt doch diese Erzählung unter durchsichtig er-
scheinenden Bildern einen Tiefsinn, der immer wieder die Erklärer,
Fachleute und Laien, angelockt hat. Unbefriedigt von den Erklärungs-
versuchen, die er kannte, — und er war in der theologischen Literatur
für einen Laien gut belesen — hat er schließlich einen eigenen ge-
wagt, der ihm als des Rätsels Lösung erschien, und der nun, von
pietätvoller Freundeshand veröffentlicht, vorliegt. De mortuis nil nisi
bene. Wir freuen uns des schönen Eifers für die Wissenschaft, der
den Verstorbenen erfüllt hat, und wir könnten ihn beneiden um die
Sicherheit, mit der er seine Thesen vorträgt. Auch findet sich in
seinem Werke die eine oder die andere feine Bemerkung, die freilich
nicht immer so neu ist, wie der Verfasser, dem doch eben nicht
die ganze Literatur zur Verfügung stand, geglaubt hat. So hat
er z. B. die eigentümliche Spannung, die zwischen der Schöpfungs-
erzählung, 1. Mose 2 und der darauf folgenden Paradiesesgeschichte
besteht, gut auseinandergesetzt, ohne freilich die einfache Lösung
dieser Schwierigkeit zu finden, daß es sich nämlich um zwei verschiedene
Stoffe handelt, welche in unserem jahvistischen Sagenbuche zusammen-
gestellt worden sind. Trotzdem würde der Unterzeichnete die Veröffent-
lichung dieses Werkes nicht angeraten haben, und er fühlt sich ver-
pflichtet, bei aller Ehrerbietung gegen einen Verstorbenen, diese seine
Stellung kurz zu begründen. Zunächst hat sich der Verfasser getäuscht
über die Tragweite seiner hebräischen Sprachkenntnis, die gewiß für einen
Laien recht anerkennenswert, für einen Forscher aber nicht zulänglich
war. In den in Transskription mitgeteilten hebräischen Worten finden
Kritiken. 233
sich sehr viele Versehen, besonders die Vokalisation betreffend; der
Kenner ersieht an einigen Beispielen, daß es sich nicht in allen diesen
Fällen um Druckfehler handeln kann, z. B. wenn der Verfasser
nächäsh und nächäsh für dasselbe Wort hält S. 125f. usw. usw. War
der Verfasser im Hebräischen Autodidakt oder hat er darin seiner Zeit
einen schlechten Unterricht genossen? An nicht wenigen Stellen rächt
sich diese mangelhafte Sprachkenntnis dadurch, daß der Verfasser den
Sinn verfehlt S. 17, vor allem aber hätte er keine Konjekturen
wagen sollen S. 41 usw. Ferner ist ihm die moderne Forschung doch
eben nur zum Teil bekannt; sonst würde er eine solche Behauptung
nicht aufgestellt haben wie diese, daß der biblische Kanon um das
Jahr 494 (!) unter Esra festgelegt worden sei S. 86. Besonders aber
hat der offenbar geistvolle und phantasiebegabte Verfasser sich in die
Aufgabe eines streng historischen Verständnisses einer so alten Ur-
kunde nicht recht finden können; er hat es nicht gelernt, daß hier
alle modernen Gedanken, so einleuchtend sie auch der Gegenwart zu
sein scheinen, zu schweigen haben, daß es nur darauf ankommt, die
Urkunde selbst in ihrer Schlichtheit, in ihrer tiefsinnigen Kindlichkeit
zum Reden zu bringen. Es ist das der Fehler, der fast aller dilettantischen
Tätigkeit auf dem Gebiete der Bibelforschung wie eine Erbsünde anhaftet.
So ist auch der Verfasser trotz seines reichen Wissens in der Bibel-
wissenschaft ein Dilettant geblieben, reich an Modernisierungen und an
phantastischen Kombinationen. Einige wenige Beispiele mögen das ver-
anschaulichen. In die Anschauung des Erzählers, wonach die Paradieses-
schlange ein Tier und doch klug und gottfeindlich ist, hat er sich
nicht zu finden gewußt, und sieht darin einen Heilgott, der durch
Gottes Fluch in einen Gott des Todes verwandelt werde S. 110. In
der Parabel des Jesaias vom Weinberg (Jes. 5) oder in dem Worte
von den Vätern, die Herlinge essen (Jer. 31, 29 Ez. 18, 2), findet er
Beziehungen auf die Paradiesesgeschichte S. 89. 151. Die Säule
Jachin im salomonischen Tempel soll den Namen „Jahve“ getragen
haben S. 177. Er versucht, durch mancherlei Versversetzungen die
Geschichten in Ordnung zu bringen, wobei er sich nicht klar ge-
macht hat, daß durch solche Mittel die Geschichten beliebig umge-
dichtet werden können. Er scheut nicht davor zurück, neben einem
exoterischen noch einen esoterischen Sinn der Paradiesessage zu suchen
usw. usw. Der Kenner wird es darum verstehen, wenn ich im
Interesse dieser Zeitschrift darauf verzichte, die Thesen, auf die der
Verfasser besonderen Wert gelegt hat, auszuführen und zu wider-
legen. Erwähnt sei nur, daß die Behauptung des Verfassers, das
Paradies sei ursprünglich die Oase Ruchebe bei Damaskus, schon ein-
fach daran scheitert, daß von den vier ausdrücklich im 1. Mose 2 ge-
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 16
234 Kritiken.
nannten Flußnamen zwei uns völlig deutlich sind, P*rath == Euphrat
und Chiddegel = Tigris. Doch genug! Dem Verfasser ist dies Werk
Freude und Hoffnung gewesen; ein freundliches Geschick hat es
verhindert, daB er die Enttäuschung erlebte, die ihm eine streng
wissenschaftliche Kritik notwendig hätte bereiten müssen.
Hermann Gunkel.
Albrecht Frhr. von Notthaîfft, Die Legende von der Altertums-
Syphilis. Medizinische und textkritische Untersuchungen. Leipzig,
W. Engelmann 1907. VII, 230 S. gr. 8°.
Die von dem Verfasser mit großer Literatur- und Sachkenntnis
behandelte Frage ist kulturgeschichtlich von unverkennbarer Bedeutung
und genießt neuerdings wieder besonderes Interesse. Ich möchte dafür
freilich nicht gerade die Tatsache geltend machen, daß Rosenbaums
jetzt günzlich veraltetes Werk „Geschichte der Lustseuche im Alter-
tume“ immer noch unverändert zu erscheinen fortfährt (1. Aufl. 1839;
7. Aufl. 1904) und sein Lesepublikum findet, denn aus Fachleuten
setzt sich das wahrscheinlich nur zum kleinsten Teile zusammen.
Aber je mehr z. B. der biographische Forschungszweig der Patho-
graphie darauf geführt hat, den schweren Folgen der Syphiliserkrankung,
wie der Paralyse, nachzugehen und je genauer anderseits die Grund-
lagen der medizinischen Wissenschaft bis ins Altertum hinauf verfolgt
werden, desto näher scheint das Problem der Geschichte dieser Krank-
heit seiner Lösung zu kommen. In den letzten Jahren sind nament-
lich durch I. Bloch wesentliche Fortschritte auf diesem Wege gemacht
worden, nun tritt das vorliegende Buch ergänzend ein und beleuchtet
die Sache mit solcher Umsicht, daß dem Ref. über die Richtigkeit
der Hauptthese kein Zweifel geblieben ist. Die Syphilis hat in der
Alten Welt während des Altertums und Mittelalters nicht existiert;
ihre neuerdings von Schaudinn und F. Hoffmann gefundene Erregerin,
die Spirochaeta pallida, stammt aus Amerika und ist im Frühjahr 1493
zuerst durch die Schiffe des Columbus herübergebracht worden. Wie
sich die Seuche während der folgenden Jahre in weit furchtbarerer
Form als in ihrem Mutterlande über Spanien, Frankreich und, gefördert
durch Karls VIII. Kriegszug, über ganz Italien ausbreitete, sodann
auch die übrigen Länder Europas ergriff und durch die Handels-
beziehungen nach Indien, China, Japan usw. verschleppt wurde, das
ist ein sehr trauriges Kapitel in der Geschichte des Zeitalters der
Entdeckungen. Welche Vorstellung, daB die Verbindung der beiden
Hemisphären in schicksalsschwerer Stunde mit so schrecklichem Opfer
an Volksgesundheit erkauft werden mußte, mit jenem Elend, das noch
jetzt die schwere Sorge jedes Sozialhygienikers bildet!
Kritiken. 235
Es ist unglaublich, welche Krankheitserscheinungen man früher
alle für syphilitisch ausgegeben hat, indem man die Seuche schon im
alten Babylon, bei den Ägyptern, Syrern, Skythen und besonders bei
den Israeliten, Griechen und Römern nachweisen wollte. Nichts davon
erweist sich als stichhaltig. Krankheiten der Geschlechtsorgane gab
es natürlich von mancherlei Art, in den Zeiten tiefsten sittlichen Ver-
falls namentlich daneben auch solche, die durch unnatürliche Aus-
schweifungen verursacht waren. Der Verf. hat vielleicht mit allzu-
großer Ausführlichkeit aus der fachwissenschaftlichen und sonstigen
Literatur des Altertums massenhafte Belegstellen dafür beigebracht;
ein philologischer Bearbeiter würde geglaubt haben, manches davon
ohne weiteres beiseite lassen zu dürfen, weil an einen Zusammenhang
mit dem Thema ernstlich gar nicht zu denken ist. Aber worauf es
ankommt, der Komplex der bezeichnenden Symptome der Syphilis in
ihren verschiedenen Stadien, fehlt im Altertum und überhaupt in
allen Berichten vor 1493. Fr. Marx in Bonn hat soeben in einem
Artikel von C. Binz „Über venerische Krankheiten im Altertum“
(Zentralbl. f. innere Medizin 1907 Nr. 46) die Ansicht vertreten, daß
die Römer überhaupt keine durch den natürlichen Geschlechtsverkehr
entstandene Ansteckungskrankheit gekannt und gehabt hätten (scharf
angefochten von K. Sudhoff, Archiv f. Gesch. d. Medizin 1908 S. 380f.),
und ich stehe nicht an, wenigstens was die Syphilis betrifft, dasselbe
nach meiner Kenntnis auch von den Griechen zu behaupten. Schon
im 17. Jahrhundert war die Lehre vom amerikanischen Ursprung der
Syphilis ziemlich allgemein angenommen. Nach einem großen Rück-
schlag der Folgezeit wird man heutzutage auf Grund vertiefter medi-
zinischer und historischer Einsicht auf jenen Standpunkt zurückkehren
müssen.
Leipzig. J. Ilberg.
H. Bolkestein, De colonatu Romano eiusque origine. Amster-
dam 1906. 8°. 192 S.
Diese tüchtige Dissertation zerfällt in drei Abschnitte: im ersten
(S. 1—81) wird die Rechtsstellung der Kolonen in der nachdiokleti-
anischen Zeit behandelt, im zweiten (S. 82—118) die Existenz freier
Kleinbauern und die Ausdehnung der Kleinpächterwirtschaft im rö-
mischen Gutsbetrieb gegenüber dem Sklaventum in den früheren Jahr-
hunderten erörtert, während der dritte Abschnitt (S. 119—178) dem
Ursprung des Kolonats gewidmet ist. Der Verf. hat sich bemüht
sämtliche Quellen, literarische wie inschriftliche, die für die Materie
in Betracht kommen, heranzuziehen und möglichst selbst reden zu
lassen. Auch die neuere Literatur über den Kolonat ist in großem
16*
236 Kritiken.
Umfang berücksichtigt (s. das Literaturverzeichnis im Appendix II
S. 188—192); nur weniges ist ihm entgangen, darunter leider
Mitteis’ Untersuchung zur Geschichte der Erbpacht im Altertum
(XX. Bd. der Abh. der Sächs. Ges. d. Wiss. 1901), wo die Polemik
gegen Schultens Herleitung der domanialen Emphyteuse aus dem
Okkupationsrecht oder, wie Mitteis unter Anwendung des germa-
nistischen Namens sagt, aus dem Bifanksrecht der Kolonen (S. 126 ff.)
schon vorweggenommen ist (vgl. Mitteis S. 6 und S. 30 A. 3). Über-
haupt bringt die Arbeit nichts wesentlich Neues, aber der Verf. erweist
sich den Quellen gegenüber methodisch, und zwar nach der juristischen
wie der historischen Seite, geschult und zeigt ein gesundes Urteil
gegenüber den Hypothesen der Neueren. Aus dem ersten Abschnitt
hebe ich als wertvoll die Erörterungen über die verschiedenen Be-
zeichnungen und Arten von Kolonen hervor (die Resultate sind zu-
sammengefaßt S. 62f.) samt der Bekämpfung der zuletzt von Seeck
am eingehendsten vertretenen Ansicht von der Entstehung des Kolo-
nates aus dem Inquilinat und des letzteren Herübernahme aus dem
Ausland, S. 40ff., dazu im 3. Abschn. S. 140, doch vgl. auch S. 148/9
Anm. 5, wo bezüglich Dig. XXX 112 eine befriedigende Lösung nicht
gefunden wird. Im zweiten Abschnitt, in welchem zunächst die Über-
schätzung des Sklavenelementes in der Landwirtschaft seitens der
Nationalökonomen (Rodbertus-Bücher) im Anschluß an Mommsen, Ed.
Meyer und Schulten bekämpft wird, berührt sich B. mehrfach mit
der gleichzeitig (1906) als fünftes Beiheft unserer Zeitschrift „Klio“
erschienenen Arbeit von H. Gummerus, Der römische Gutsbetrieb
als wirtschaftlicher Organismus nach den Werken des Cato, Varro
und Columella. Auch zu dem, was der dritte Abschnitt bringt, ist
Gummerus noch manchmal heranzuziehen, so G. S. 62f. zu B.’s Be-
merkung auf S. 122 über die obaerati Varros oder G. S. 11f und 96f.
zu S. 142 mit Anm. 5. Die schiefe Interpretation von Columella I 7. 1
und II 9.17 auf S. 144 bzw. 145 ist auch nach Gummerus S. 85f.
und 83f. (vgl. schon A. Pernice, Parerga, Zeitschrift der Sav. Stiftg.,
Rom. Abt. 1898 S.91 A. 1 u. 4) zu berichtigen.
Was des Verf’s Ansicht über den Ursprung des Kolonats angeht,
so gelten ihm richtig als erste Ursachen für die Herabdrückung der
Kolonen und ihre zunächst faktische Gebundenheit an die Scholle die
immer stärkere Anwendung der Teilpacht an Stelle eines festen Pacht-
zinses in Geld, die damit verbundenen Frohnden der Kolonen, endlich
und vor allem die Regelung dieses Verhältnisses nicht mehr durch
einen Pachtkontrakt, sondern durch das Domanialstatut (lex saltus).
‘ Diese Entwicklung aber erklärt sich in letzter Linie aus der Leutenot
(penuria colonorum) in der römischen Landwirtschaft, wie sie aus der
Kritiken. 231
Abnahme der Geburten und der Abwanderung in die Städte, nament-
lich in die GroBstädte mit ihrer Armenversorgung, sich ergab. Dieser
Mangel an Arbeitskräften auf dem Land ist es schlieBlich auch ge-
wesen, der den Übergang von der faktischen zu der rechtlichen Ge-
bundenheit der Kolonen herbeigeführt hat, und zwar nach dem Jahre
247 (Cod. Iust. IV 65. 11) und vor 332 (Cod. Theod. V. 9. 1). Die
Bindung lag einerseits im Interesse der Possessoren, deren größter der
Kaiser selbst war, weil dadurch das zur Bewirtschaftung nötige
Menschenmaterial den Gütern erhalten blieb, andererseits im Interesse
des Fiskus mit Rücksicht auf die Steuer- und Rekrutengewinnung.
Die von Fustel de Coulanges aufgestellte und von Schulten über-
nommene Ansicht, daB von den kaiserlichen Domänen der Kolonat
seinen Ausgangspunkt genommen habe, insofern hier das privatrecht-
liche Kontraktverhältnis am frühesten ôffentlichrechtlich aufgefaßt
worden sei, findet in den Quellen keinen Anhalt. Dagegen hat die
auch von Schulten geäußerte Vermutung viel für sich, daß die Tat-
sache der Exemtion der Latifundien aus dem Munizipalverbande und
die quasimunizipale Entwicklung der eximierten Territorien von
großer Bedeutung sind. Wie die lex saltus immer mehr ein Abbild
der lex municipalis und der Possessor ein Quasimagistrat wurde, fand
schließlich eine Fesselung der Kolonen an ihre origo statt, d. h. sie
wurden wie die Kurialen und Corporati der Städte „originarii“. In
dem Schlußkapitel steckt manche feine Beobachtung, die zudem
durch Analogien aus anderen Zeiten trefflich illustriert wird, schade
nur, daß die ganze Arbeit in einem schauderhaften Latein abgefaßt
ist, wofür allerdings der Verf. schon im Vorwort um Verzeihung
bittet.
Tübingen. E. Kornemann.
Albert Krieger, Topographisches Wörterbuch des Grob-
herzogtums Baden. Herausgegeben von der Badischen Historischen
Kommission. Zweite durchgesehene und stark vermehrte Auflage.
IL Band. Heidelberg, Carl Winter. 1905. 1590 Spalten. 8°.
Seit einigen Jahren wird, wie in Hessen (wo allerdings eine
Unterbrechung eingetreten ist), Posen und Westpreußen, auch im
Königreich Sachsen eifrig an einem Historischen Ortsverzeichnisse ge-
arbeitet. Drei Herren sind damit beschäftigt, den Stoff aus den
Archivalien des Dresdner Hauptstaatsarchivs und der vorhandenen
Literatur, sowie gelegentlich auch aus auswärtigen Archiven zusammen-
zutragen. Obwohl diese drei im Akten- und Urkundenlesen geübten
Herren fast jeden Tag einige Stunden dem Unternehmen widmen, ist
doch nur erst für einen kleinen Teil des Landes das Material leidlich
238 Kritiken.
vollständig gesammelt.! Hat man, wie Ref., Gelegenheit, diese mühsame
Arbeit täglich zu beobachten, so staunt man immer wieder von neuem,
wenn man Kriegers nunmehr bereits in zweiter Auflage fertiges
Topographisches Wörterbuch von Baden zur Hand nimmt. Die größten
Opfer an Zeit, Kraft und Geduld forderte ja natürlich die erste Be-
arbeitung; aber auch die zweite Auflage hat offensichtlich viel Mühe
gemacht, da überall nicht nur die verbessernde, sondern auch reichlich
ergänzende Hand des Herausgebers zu spüren ist, wie schon bei der
Besprechung des I. Bandes der zweiten Auflage in dieser Zeitschrift
VII (1904) S. 530—532 rühmend anerkannt wurde. Um nicht
weniger als 183 Seiten ist dieser zweite Band, der in 1560 Spalten
oder 780 Seiten (gegen 597 in der ersten Auflage) die Orte Laber-
berg bis Zwingenburg (bz. Zwirnfabrik) behandelt, gewachsen, wobei
die Spalten 1569—1568 mit den „Nachträgen und Berichtigungen“
und das „Verzeichnis der nichtbadischen Orte, die in dem Buche vor-
kommen“, in Spalte 1569—1590 nicht mitgerechnet sind!
Natürlich bedeutet auch diese zweite Auflage, der eine dritte
kaum so bald folgen dürfte, noch keinen endgültigen Abschluß. Ein
Werk von dem Charakter des vorliegenden wird überhaupt niemals
fertig. Namentlich aus den Urkunden- und Aktenschätzen der ver-
schiedenen badischen Archive, die, wie der Verfasser betont, nur in be-
grenztem Maße verwertet werden konnten, werden sich im Laufe der
Zeit noch viele schätzbare Ergänzungen ergeben, neben älteren Namens-
formen auch wichtige Notizen zur Geschichte der einzelnen Orte.
Immerhin ist doch der Stoff im großen und ganzen beisammen, 80
daß eine Fülle wissenschaftlicher Fragen verhältnismäßig leicht und
viel sicherer, als irgend anderswo, gelöst werden kann. Mehrere
solche Fragen hat bereits Julius Miedel in seiner ausführlichen Be-
sprechung der „Neuauflage von Kriegers Topographischem Wörterbuch
des Großherzogtums Baden“ (Alemannia, N. F. VII S. 299—309 und
VII S. 129—152; vgl. dazu auch Münchener Allgem. Zeitung vom
28. März 1906) aufgeworfen und teilweise sogar selbst zu beantworten
versucht. Er weist z. B. auf die Gewässernamen hin, die bisher
fast ausschließlich für vorgermanisch galten, dies aber doch wohl
nur insoweit sind, als größere Flüsse in Betracht kommen, während
wir es bei „den vielen kleinen Bächen und Bächlein, oft in einem
Gelände, bis zu dem bis gegen das Jahr 1000 vielleicht noch kaum
1 Vgl. über den Stand der Arbeiten Sommer 1907 A. Meiche, Das
Historische Ortsverzeichnis für das Königreich Sachsen, S. 68ff. der der
X. Versammlung deutscher Historiker zu Dresden von der Kgl. Sächsischen
Kommission f. Gesch. überreichten Schrift: „Die historisch-geographischen
Arbeiten im Königreich Sachsen.“ Leipzig, B. G. Teubner, 1907.
Kritiken. 239
jemand vorgedrungen war, die zu benennen überhaupt kein Be-
dürfnis bestand“, offenbar mit deutschen Benennungen zu tun haben.
„Man stelle sie“, meint Miedel, „alle zusammen, trage sie in
eine Kartenskizze ein, prüfe, nach welchen Gesichtspunkten die er-
klärbaren benannt sind und welche und bis zu welcher Größe sie
etwa deutsch erscheinen; so müßte doch für ein Land einmal ein ver-
lässigeres Ergebnis zutage kommen über diese Namengattung“. Miedel
weist ferner unter Anführung zahlreicher Beispiele auf die örtlichen Be-
nennungen hin, die einzelnen Bäumen und Baumgruppen ihre Ent-
stehung verdanken und gleichzeitig über den Pflanzenwuchs in ältesten
Zeiten AufschluB geben!, weiter auf die Slawensiedlungen, die,
wie das in dem badischen Ortsverzeichnisse niedergelegte Material
beweißt, noch tiefer westlich in das Badische hineinreichten, als bisher
angenommen worden war, und auf die etwa 60 namentlich aufge-
führten Walchen — d.h. welschen Orte, die, auch in Baden, wie
anderwärts, z. B. in dem bayrischen Alpenvorlande, erkennen lassen,
„daß die keltoromanische Bevölkerung sich nach Besetzung des Gebiets
durch die germanischen Eroberer in die abgelegeneren und weniger
zugänglichen Bergdistrikte zurückzog, wo sie sich eine Zeitlang noch
erhielt, bis sie völlig in jenen aufging“ Eine zusammenhängende
Betrachtung dagegen der auf römische Siedlungen hinweisenden
Weilerorte und der Ortsnamen mit den Endungen -ingen und
-heim spart sich Miedel für eine andere Gelegenheit auf; dafür bietet
er noch, außer einer Anzahl von Namenserklärungen, die Krieger
selbst nicht hat und auch O. Heilig in seinem auf Krieger beruhen-
den Buche „Ortsnamen des Großherzogtums Baden“ (Karlsruhe, Fr.
Gutsch, 1906) vermissen läßt, eine sehr beachtenswerte Zusammen-
stellung der badischen „Flurnamen, die auf das einstige Vorhanden-
sein von Wohnplätzen hinweisen und eine Erinnerung an frühere An-
siedlungen enthalten“.
Diesen von Miedel genannten Aufgaben ließe sich noch eine
ganze Reihe ähnlicher an die Seite stellen. Hier sei nur darauf
hingewiesen, daß es auch sehr verdienstvoll wäre, wenn jemand die
badischen Wüstungen (Ödungen, ausgegangenen Ortschaften) in der
Weise untersuchte, wie es der Aufsatz „Wüstungsverzeichnisse“ in
den „Deutschen Geschichtsblättern VI (1905) S. 1—15 fordert. Man
schreibe alle wüst gewordenen Ortschaften heraus, sowohl diejenigen,
die vollkommen und dauernd vom Erdboden verschwunden sind, als
1 Mit schönem Erfolge verwertete neuerdings in dieser Beziehung das
Topographische Wörterbuch von Baden J. Hoops in seinem 1905 erschie-
nenen Werke „Waldbäume und Kulturpflanzen im germanischen Altertum.“
240 Kritiken.
auch diejenigen, die bis auf einzelne Gebäude (Vorwerke, Mühlen usw.)
eingegangen oder später wieder, sei es in der Gestalt von ganzen
Dörfern oder auch nur von einzelnen Gehöften aufgebaut worden sind,
gruppiere sie nach Jahrhunderten und vermerke, ob und in welchen
Kriegen sie zerstört, ob sie in friedlichen Zeiten wegen ungünstiger
Lageverhältnisse von den Bewohnern verlassen, von benachbarten Städten,
oder größeren Dörfern aufgesaugt, von Großgrundbesitzern ausgekauft
worden sind u. dgl. mehr? Vergleichsweise ziehe man immer die Zahl
der jeweils bestehenden Ortschaften heran! Eine solche kritische Be-
trachtung der Wüstungen, die Lage, Entstehungszeit, Verhältnis zu
den überhaupt vorhandenen Siedlungen und ähnliche beachtenswerte
Umstände berücksichtigt, würde nicht nur wichtige Ergebnisse für die
Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte des badischen Landes liefern,
sondern überhaupt von allgemeiner Bedeutung sein: Es würde sich
zeigen, ob die Beobachtungen über Ortschaftsverlust, negative Sied-
lungsperioden usw., wie sie Schlüter und Grund für andere Gebiete
gemacht haben, auch für Baden zutreffen, also allgemeineren Wert
besitzen. So benützt, wird das treffliche Kriegersche Wörterbuch erst
seine ganze Nützlichkeit erweisen. Mehr und mehr wird man er-
kennen, daß Historische Ortslexika nicht bloß dazu da sind, die rein
lokale Ortsforschung zu fördern und auf sichere Grundlage zu stellen,
sondern daß sie auch noch weit höheren Zwecken dienen, nämlich die
zuverlässigen Mittel darzubieten für die Behandlung allgemeiner
siedlungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Probleme.
Dresden. H. Beschorner.
Gustav Schnürer, Franz von Assisi. Die Vertiefung des
religiösen Lebens im Abendlande zur Zeit der Kreuzzüge.
München, Kirchheim 1905. 136 S. mit 73 Abb. (Weltgeschichte
in Charakterbildern, herausg. von Kampers, Merkle und Spahn.)
Das Buch Schnürers hat eine grundsätzliche Bedeutung innerhalb
der von katholischer Seite geschriebenen Franziskus-Biographien: es
bricht mit der noch immer stark verbreiteten legendenhaften Auf-
fassung. Nicht in den neueren Einzelforschungen katholischer Ge-
lehrten, wohl aber in allen zusammenfassenden Biographien herrschte
das Bestreben noch vor, Kompromisse mit der Legende und der aus
ihr sich ableitenden kirchlichen Überlieferung zu schließen. Schnürer
läßt uns von seinem Bekenntnis nur selten etwas spüren; sein Buch
ist für die gesamte Franziskus-Forschung eine förderliche Leistung.
Schnürer verstärkt mit seiner Auffassung die Stellung derjenigen, die
sich in Deutschland gegen Sabatier gewandt haben — auch für ihn
ist Franz weder ein moderner Subjektivist noch ein von der Kurie
Kritiken. 241
Unterdrückter, sondern das Wesen des Heiligen wird als mittelalter-
lich religiös und als aller organisatorischen Fähigkeiten ermangelnd
gewiß richtig erfaßt; die Tragik seines Ausgangs wird aus ihm selber
zu begründen versucht. Vielleicht geht Schnürer zu weit, wenn er
der Kurie beim Konflikte Franzens mit den Ordensministern nur eine
Vermittlungstätigkeit zuschreibt. Die Kurie und vor allem Kardinal
Hugolin stimmte doch wohl mit den Ministern überein, und Hugolins
Persönlichkeit war doch zu viel Wille, um nur vermitteln zu können.
Davidsohn hat jetzt im 4. Bande seiner Forschungen zur Geschichte
von Florenz auch positive Anhaltspunkte gebracht, daß Franz und
Hugolin zusammen gewirkt haben. Das wird nicht nur bei der
Gründung der Tertiariergemeinschaft (wie Davidsohn zeigt) der Fall
gewesen sein, sondern ebenso bei der ganzen Neuorganisation des
Ordens. Karl Wenck hat ebenfalls jetzt („Franz v. Assisi“ in den
„Religiösen Erziehern“ Bd. I) unsre Kenntnis Hugolins und ebenso die
Wandlungen der Franziskanischen Gemeinschaft derart vertieft, daß
man das Eingreifen der Kurie sine ira et studio abschätzen kann.
Wie weit sich in alle freundschaftliche Hilfe Hugolins die in ihm
liegende überlegene Diplomatie mit einmischte, ist eine elastisch zu
beantwortende Frage, bei deren Entscheidung ich, wie die von Sabatier
angenommene Unterdrückung Franzens, so doch auch die von Schnürer
allzu sehr betonte Zurückhaltung ausschließen möchte. — Franzens
innere Wandlung vom Weltleben zur religiösen Persönlichkeit ist von
Schnürer, wie mir scheint, nicht genugsam überzeugend dargestellt; man
kann die allgemeine und die besondere Reaktion seines Gemütes gegen
den Materialismus der Zeit wie gegen die Unausgefülltheit seines
eigenen Innern wohl: noch eindringlicher erfassen. Dagegen hat
Schnürer Franzens Verhältnis zur Natur und zur italienischen Kultur
der Folgezeit, wenn auch nur kurz, so doch mit der Kritik bestimmt,
die gegenüber viel zu weit gehenden Anschauungen notwendig ist.
Die Renaissance selber freilich charakterisiert Schnürer (S. 132) nach
ungenügend zusammengestellten Merkmalen — so kann man diese
Kulturbewegung und die von ihr ausgehenden — tatsächlich doch
außerordentlichen — geschichtlichen Wirkungen nicht verständlich
machen, indem man ihre negativen Seiten hervorkehrt. Die Gegen-
überstellung des Mittelalters („hier größte Selbständigkeit im Denken
und Fühlen“) und der Renaissance („dort gesuchte Abhängigkeit,
nicht nur in der Form, sondern auch im Denken und Fühlen“) könnte
ohne größere Versündigung am geschichtlichen Tatbestand, als
Schnürer sie mit seiner Charakteristik begeht, auch umgekehrt ge-
geben werden. Man konnte annehmen, daß seit Friedrich Schneider,
Fr. X. Kraus und L. Pastor (wenn man seine Zweiteilung in christ-
249 Kritiken.
liche und heidnische Renaissance, diesen letzten Tribut an eine ver-
fahrene Auffassung, abzieht!) jenes Nichtverstehen der Renaissance
endgültig beseitigt wäre. Schnürer unterschätzt jedoch von neuem die
positiven Seiten der Renaissance-Kultur, und so weiß man nicht, wie
er ihre geschichtlichen Wirkungen erklären will Man darf eben nicht
von Filelfo und Valla ausgehen, sondern man muß an Leon Battista
Alberti, an Pico, an Leonardo und Michelangelo denken. Da ist
Heidentum und Christentum eng verschränkt und mehr, als die
mittelalterliche Kultur hatte bieten können.
An zwei Stellen hat Schnürer der Legende noch Zugeständnisse
gemacht. Bei Erzählung des Vorgangs in S. Damiano läßt er den
Leser im Zweifel, ob er oder nur die Legende den Gekreuzigten des
Altarbildes zu Franz sprechen läßt. Gerade dieses Legenden wunder
ist eines der am leichtesten in seinem Werden zu erkennenden, so
daB man die klare Auflösung der Legende an diesem Punkte von
Schnürer erwarten durfte. Und dann die Stigmatisation! Schnürer
hat sich mit erfreulicher Vorsicht ausgedrückt, aber dennoch dem
Leser die Möglichkeit des Wunders nahe gelegt. Der geschichtliche
Tatbestand liegt heute wohl völlig klar: Franz hat bei seinem Tode
die Wundmale an seinem Körper getragen. Über die Entstehung
der Wundmale aber gibt es — und darin ist Sch. nicht ganz genau —
keinen gesicherten Tatbestand; vor allem wissen wir nichts Einwand-
freies von Franzens eigener Meinung über den Vorfall. Von der Tatsache
der Stigmen am Körper des Sterbenden gibt er zu ihrer Entstehung
bin nur Vermutungen, zu denen die Angaben Bruder Leos den Weg
weisen; aber diese Angaben sind nicht Tatsachen, sondern Gegen-
stände der historischen Kritik. Man kann, sie kritisierend, wie es
jüngst Hampe getan hat, zu dem Schlusse kommen, daß der Alverno
als Ort und der Herbst 1224 als Zeitpunkt der Stigmatisation ganz
aufzugeben ist; man kann aber auch, wie ich gegen Hampe doch
meine, das Zeugnis Leos höher einschätzen. Für das „Wunder“ ist
damit nichts gewonnen; selbst die Annahme, daß die Stigmen seit
jenem Alvernoaufenthalt bei Franz vorhanden waren, läßt die Frage
nach der Entstehung noch offen. Eine wissenschaftliche Antwort
kann dann nur auf Autosuggestion oder auf Selbstbeibringung —
natürlich nicht um die Außenwelt zu täuschen (woran Franz ebenso
wenig gedacht hat wie an die künftige Verwertung des „Wunders‘‘)
sondern um das Leiden ‘des Herrn ganz nachzuempfinden — hin-
zielen. Jedenfalls ist die medizinische Seite der Frage heute noch
nicht erledigt. Schnürer hat aber, was mit Dank festgestellt sei, dem
hergebrachten Wunderglauben in Sachen der Stigmen durch seine
Zurückhaltung entgegengearbeitet.
— ——
-+ ~ =-
Kritiken. 243
Dem Buche Schnürers seien viele Leser gewünscht! Je eher,
vor allem in katholischen Kreisen, völlig veraltete Biographien durch
so ernsthafte Schriften verdrängt werden, um so eher wird Franz
von Assisi seinen allgemein anerkannten historischen Ehrenplatz er-
halten. Vielleicht darf man noch den Wunsch äußern, daß Schnürer
einzelne Ausdrücke sündhaften Theologendeutsches ausmerze: der Ge-
brauch von Worten wie ,,Verdemütigung“, „Selbstverdemütigung“,
„Exhorte“ sollte mit strengen Kirchenstrafen belegt werden.
Tübingen. Walter Goetz.
Die Zürcher Stadtbücher des XIV. und XV. Jahrhunderts. Auf
Veranlassung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich heraus-
gegeben mit geschichtlichen Anmerkungen von Hans Nabholz. II.
Leipzig, S. Hirzel 1906. XV und 340 S.
Mit diesem Bande gelangt die wertvolle Ausgabe der Zürcher
Stadtbücher zum versprochenen Abschluß. Der Text wurde auch
diesmal mit textkritischen Anmerkungen von E. Baer geliefert, der
Herausgeber der früheren Bände (vgl. diese Zeitschrift Bd. IV S. 268f.
und V S. 272) H. Zeller-Werdmüller ist jedoch leider inzwischen
gestorben; doch hat er noch die Titel der einzelnen Ratsbeschlüsse
und einen Teil der historischen Anmerkungen, dankenswerte Beigaben,
wie früher beisteuern können. Fertiggestellt ist das Ganze durch den
im Titel genannten jetzigen Züricher Staatsarchivar, eine Arbeit, zu
der auch die Herrichtung der ausführlichen Register gehört. Diese,
ein Personen- und Ortsregister von 41, ein Sachregister von 32,
und ein Glossar von 6 Seiten, seien allen Forschern besonders
empfohlen.
Was den Inhalt betrifft, so handelt es sich wie im vorigen Bande
um zwei zeitlich nebeneinander laufende Beschlußbücher des großen
und des kleinen Rats (Buch IV und Vb des Originals). Mit einiger
Regelmäßigkeit geführt sind sie jedoch (von 1429) nur bis zum
Jahre 1436, d.h. bis zum Ausbruch des „alten Zürichkrieges“. Von
da schließen sich noch unregelmäßige Einträge bis 1549 an, die in
der vorliegenden Ausgabe beim großen Rate etwa ein Drittel, beim
kleinen etwa die Hälfte seines Buches füllen. Aber auch während
der ersten achteinhalb Jahre sind die Geschäfte keineswegs vollständig
verzeichnet worden; sondern einmal wurden, wie früher, Ratsbeschlüsse,
auf die nicht zurückzukommen war, nicht aufgenommen, sodann aber
hat der Stadtschreiber Graf alle einer reichsfreundlichen Politik nicht
günstigen Erkenntnisse unterdrückt. Übrigens ist später ein anderes
System eingeführt worden: in Ratsmanualen, für den Gebrauch
des Stadtschreibers, und in Ratsbüchern, zu ôffentlichem Zeugnis,
244 Kritiken.
zeichnete man die Ratsbeschlüsse in laufenden Geschäften auf, während
für Satzungen und Verordnungen, die für die Dauer bestimmt waren,
Satzungs- und Rechtsbücher angelegt wurden.
Reich an Ergebnissen für die politische Geschichte ist der Ertrag
trotz der bewegten Zeitläufte nicht; eher noch für die Verwaltung der
Herrschaftsgebiete. Überhaupt steht der Inhalt dieses Bandes an
Interesse oder Mannigfaltigkeit wohl hinter dem der früheren ein
wenig zurück. Interessant sind indes unter anderem umfangreiche
Ordnungen über die Abgrenzung der Befugnisse der verschiedenen
Zünfte Auch für die Handelsgeschichte fällt mancherlei ab, z. B.
Sustordnungen; insbesondere gibt der jährliche amtliche Ansatz des
Weinpreises bis weit in das 16. Jahrhundert hinein ein Bild von den
gewaltigen Schwankungen, denen der Markt in einem Mittel täglichen
Bedarfs damals unterworfen war. Einen großen Raum nahmen ferner
ein die Eide der Räte, der Gemeinde, des Bürgermeisters, der Zunft-
meister gegen die Stadt und gegen ihre Zunft, der Zünfte, der neuen
Bürger, der Landsassen und Eigenleute und einer großen Zahl von
Beamten aller Art. Dann gibt es mancherlei Gebührenordnungen.
Und um schließlich noch ein paar Einzelheiten hervorzuheben: eine
Angabe der zur Blutrache berechtigten Verwandtschaftsgrade (noch
1448!); Abkunft mit Schaffhausen über das auf der Rheinbrücke
durch Zürich abgehaltene Landgericht; Erlaubnis an die Abtei Sel-
denau, ihren Wein mit altem, also falschem Maß zu schenken; An-
lage von Kriegsmagazinen und Kassen in den Zürcher Herrschafts-
gebieten; Ablösung von der Geistlichkeit schuldigen Zinsen zu 5%;
eine Verfügung über die Hinterlassenschaft einer grundbesitzenden
Diebin. Mancherlei Mühe machten der Stadt die Juden; mehr noch
auswärtige Judenhetzer. — Unrichtig ist das Regest Nr. 25 S. 142:
das Kloster Einsiedeln erklärt sich vielmehr trotz der Intrigen von
Schwyz bereit, die verlangten reisigen Pferde und Saumrosse zu stellen.
Erwünscht wäre bei dieser wie bei allen stadtrechtlichen Veröffent-
lichungen ein Stadt- und Gebietsplan: doch wollen wir angesichts der
schönen Gabe, die uns geboten ist, nicht undankbar sein.
° Zum Schluß aber noch eins! Es wird nachgerade zur Plage,
das schlechte Papier, auf dem wissenschaftliche Bücher neuerdings
gedruckt werden. Der Autor ist natürlich schuldlos, um so mehr, als
das Papier der Korrekturbogen häufig besser ist. Der Verleger ist
wohl auch zu entschuldigen, da das Papier meist gut aussieht. Aber
die Druckerei muß wissen, daß bei wissenschaftlichen Werken für
das Papier erstes Erfordernis ist, daß man mit Tinte darauf schrei-
ben kann.
Jena. F. Keutgen.
Kritiken. 245
Bruno Hennig, Die Kirchenpolitik der älteren Hohenzollern
in der Mark Brandenburg und die päpstlichen Privilege
des Jahres 1447. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte
der Mark Brandenburg.) Leipzig. 1906. 258 S.
Wer die Literatur über die Geschichte der Mark Brandenburg
im Mittelalter kennt, wird jeden Versuch, durch eindringliche Unter-
suchung des Quellenstoffes, der Forschung hier einen festen Grund
zu bereiten, mit Freuden begrüßen. Der Verfasser des vorliegenden
Buches nennt als Untertitel seiner Arbeit „die päpstlichen Privilege
des Jahres 1447“. Es handelt sich um eine Gruppe von 35 Ur-
kunden — 18 von Eugen IV., 17 von Nicolaus V. ausgestellt —,
durch die Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg für sich, seine
Familie, seine Räte und sein Land weitgehende päpstliche Gnaden-
beweise erwarb. Zum großen Teile waren die Privilege bereits seit
langem bekannt und auch in Riedels Codex diplomaticus Branden-
burgensis gedruckt. Aber gerade infolge der unbeschreiblich leicht-
fertigen Editionsweise dieses Herausgebers — ich kann mich H.s bedingt
günstigem Urteil über Riedel (S. 2 Anm. 2) keineswegs anschließen —
war es bisher nicht möglich die Bedeutung dieses Urkundenkomplexes
in seinem vollen Umfange zu erfassen. Um die, in den beiden hohen-
zollernschen Familienarchiven erhaltenen, Originale hat er sich über-
haupt nicht gekümmert. Es genügte ihm einiges, was er in älteren
Drucken fand und ein Manuskript unbekannter Herkunft, das Auszüge
aus den päpstlichen Registern enthielt. So kam die größte Ver-
wirrung in die Veröffentlichung; denn die gedruckten Vorlagen hatten
die Daten z. T. falsch aufgelöst, in den Abschriften aus dem vatika-
nischen Archive waren die im Register fehlenden Daten willkürlich
ergänzt. Das Ergebnis war, daß die, alle ins Jahr 1447 gehörigen
Urkunden bei Riedel, soweit sie nicht überhaupt fehlen, teils unter
richtigen, teils unter falschen Tagesdaten, über drei Jahre — 1446,
1447, 1448 — verteilt, erscheinen.
Ordnung in die verwirrte Überlieferung hat zuerst Robert Arnold
gebracht, als er, im Verlaufe seiner Vorarbeiten für das Repertorium
Germanicum, eine Sammlung der Urkunden Eugens IV. für die branden-
burgischen Fürsten und ihr Haus veröffentlichte (Quellen u. Forsch.
aus ital. Arch. u. Bibl. I 1898). Seine Arbeit hat Hennig für die
Privilege Nicolaus V. fortgesetzt und für seine Untersuchungen auch
die Originalurkunden beider Päpste, die Arnold in Rom naturgemäß
nicht zur Verfügung standen, verwertet. Die Ergebnisse dieser
Forschungen sind in dem diplomatischen Teile des Buches nieder-
gelegt, den der Verf. seiner Arbeit als eine Art Anhang beigegeben
hat; sachlich bildet er eher eine Einleitung.
246 Kritiken.
Auf der so gewonnenen Grundlage hat der Verfasser eine um-
fangreiche Darstellung aufgebaut, die zu zeigen bezweckt, wie die
Privilege von 1447 auf die brandenburgische Kirche in allen ibren
Teilen eingewirkt haben. In fünf Kapiteln handelt er von den
Kollegiat- und Domstiften, der Besetzung der Bistümer Brandenburg,
Havelberg und Lebus, den Kalanden, den Klöstern und schließlich
der geistlichen Gerichtsbarkeit. Überall werden eingehend die Ver-
hältnisse vor 1447 dargestellt und die Entwicklung unter dem Ein-
flusse der Privilege bis zum Ende des Jahrhunderts und weiter ver-
folgt. Mit ersichtlicher Vorliebe hat der Verfasser das letzte Kapitel
bearbeitet, und es ist ihm auch vortrefflich gelungen aus dem kargen
Material heraus die Verhandlungen und Konflikte zu schildern, die
sich aus dem Bestreben, die Grenzen zwischen geistlicher und welt-
licher Gerichtsbarkeit festzusetzen, ergaben. Deutlich tritt hier der
Unterschied zutage zwischen den inneren Gebieten der Mark, für
die ein Ausgleich mit den einheimischen Bischöfen schnell und leicht
gelang, und den Grenzländern, deren außerhalb der Landesgrenzen
sitzende Diözesanherren, sich alle Zugeständnisse erst nach langem
Kampfe abringen ließen. Mancherlei Einzelzüge zur Bereicherung des
Bildes hätten sich für diesen Abschnitt wohl noch aus den Hand-
schriften der Königlichen Bibliothek in Berlin gewinnen lassen, aus
denen Wattenbach bereits s. Z. Verschiedenes mitgeteilt hat (Sitzungs-
berichte der Berliner Akademie, Jahrg. 1882 und 1883). Wenn ich
mich nicht irre, so stammen die Bände, die ich vor Jahren in den
Händen hatte, mindestens zum Teil aus dem bischöflich branden-
burgischen Offizialate. Sie enthalten wenigstens Bruchstücke von
Akten des geistlichen Gerichtes, die der Verfasser bisher in der Mark
vermißt hat (vgl. S. 168 Anm. 1).
Die Privilege von 1447 sind der Preis, den die Kurie dem Kur-
fürsten von Brandenburg für seinen Übertritt aus der bisherigen
Neutralität zur römischen Observanz zahlte und sie gab reichlich.
Kurfürst Friedrich II. erhielt das Präsentationsrecht oder Verleihungs-
recht für die Bischofsstühle von Brandenburg, Havelberg und Lebus
und eine Reihe von bedeutenden Pfründen, darunter sämtliche Dom-
herrnstellen in Brandenburg und Havelberg, einen erheblichen Teil der
Kalandseinkünfte in seinen Ländern, maßgebenden Einfluß auf die
Verwaltung des Vermögens der Nonnenklöster. Als Landesherr besaß
er damit das Verfügungsrecht über einen beträchtlichen Teil des
Kirchenvermögens in seinem Territorium. Er bedurfte dieser Ein-
künfte um seine Räte, die Mitglieder der in der Bildung begriffenen
neuen Beamtenschaft, zu versorgen. Nimmt man hinzu, daß die
päpstlichen Privilege gleichzeitig die geistliche Gerichtsbarkeit erheb-
Kritiken. 247
lich zugunsten der landesherrlichen beschränkten, so kann kein Zweifel
sein, daß, wurden auch nicht alle Bestimmungen der Verträge sofort
ausgeführt, um die Mitte des 15. Jahrhunderts der Wille des Mark-
grafen ausschlaggebend in der brandenburgischen Kirche war.
Von der Höhe des Erfolges der landesherrlichen Kirchenpolitik,
die das Jahr 1447 bezeichnet, lohnt es sich wohl zwei Jahrhunderte
rückwärts zu blicken. Es zeigt sich dann, daß Friedrich II. fast
überall der Vollender dessen war, was die askanischen Markgrafen des
13. Jahrhunderts vorbereitet hatten. Sie haben bereits die Bischofs-
stühle in ihren Ländern mit ergebenen Dienern zu besetzen verstanden,
sie erwarben das Präsentationsrecht für die Propsteien (= Archi-
diakonate) der Neuen Lande des Bistums Brandenburg, um durch
diese Stellen ihre geistlichen Hof- und Kanzleibeamten zu besolden.
Sie kannten auch die Schwierigkeiten, die den Landesherren daraus
erwuchsen, wenn Bischöfe, die außerhalb ihres Territoriums saßen,
über Teile der Mark als Diözesanherren geboten. Rechts der Elbe
suchten sie daher immer Landes- und Bistumsgrenzen in Überein-
stimmung zu bringen, für die Altmark ist der Plan eines eigenen
Bistums Stendal erwogen worden.
Den klaren Willen die Kirche ihrer Länder der Gewalt des
Staates zu unterwerfen, haben also die Askanier bereits gehabt. Aber
sie konnten ihre Pläne nicht zur Vollendung bringen, zum guten Teil
deshalb, weil das Papstum den märkischen Bischöfen zur Seite trat.
Erst mit Hilfe des Papstes hat Friedrich II. seine staatskirchlichen
Pläne durchgeführt. Von dem Zustande, der damals geschaffen wurde,
war es — was die Organisation angeht — zur Landeskirche der
Reformationszeit nur noch ein Schritt.
Greifswald. F. Curschmann.
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der
evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600.
Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt von
Joh. Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen
Wartburgseminar zu Dubuque Ia. Zweiter Teil: Quellen zur Ge-
schichte des biblischen Unterrichts. Mit einer Anzahl Reproduk-
tionen alter Holzschnitte. Druck und Verlag von C. Bertelsmann
in Gütersloh. CXXII und 804 S. gr. 8°.
Dem ersten Bande (von mir in dieser Zeitschr. 9. Jahrg. S. 550 ff.
angezeigt) hat Reu nicht die unmittelbare Fortsetzung, welche die
mittel- und norddeutschen Katechismen enthalten soll, folgen lassen,
sondern wie er das schon damals in der Vorrede angekündigt hatte,
zunächst die Quellen des biblischen Religionsunterrichts vorweg-
248 Kritiken.
genommen. Obgleich im 16. Jahrhundert dieser hinter dem Katechismus-
unterricht an Wichtigkeit zurücksteht, so wird doch den praktischen
Theologen der vorliegende Band nicht weniger willkommen sein als
sein Vorgänger. Denn ein großer Teil der von Reu durchmessenen
Gebiete ist unangebautes Land. Ferner ist der Inhalt des jetzigen
Bandes ein weit vielseitigerer. Wie ich bei meiner Anzeige des ersten
und zweiten Bandes von Cohrs evangelischen Katechismusversuchen
(in dieser Zeitschrift IV, 536ff.) hervorgehoben habe, gingen aller-
dings auch im Katechismusunterricht anfangs die Wege weit ausein-
ander. Indessen bildeten sich hier verhältnismäßig rasch, teils durch
Luthers Beispiel, teils durch die übereinstimmenden Bedürfnisse eine
Reihe gleichmäßiger oder ähnlicher Züge aus. Die Art und Weise,
wie dagegen der heranwachsenden Jugend die Bibelkenntnis vermittelt
wurde, war eine sehr verschiedene. Man konnte da an die sonntäg-
lichen Evangelien und Episteln anknüpfen, man konnte zu den einzelnen
Hauptstücken und deren Bestandteilen die geeigneten Bibelsprüche
zusammenstellen oder man konnte auch den historischen Verlauf des
alten und neuen Testaments in Geschichtserzählungen zergliedern;
endlich ist auch der Versuch gemacht worden, offenbar nach dem
Beispiele der Humanisten Lebensbeschreibungen einzelner Männer und
Frauen zu geben.
Bei dieser bunten Mannigfaltigkeit mußte Reu seinen Stoff anders
anordnen als im ersten Bande. An eine geographische Scheidung, wie
sie sich bei den Katechismen als naturgemäße Folge verwandter ört-
licher und territorialer Bedürfnisse ergab, war jetzt nicht mehr zu denken.
Reu sah sich statt dessen veranlaßt, nach der stofflichen und metho-
dischen Behandlungsweise einzelne Kategorien zu bilden und die zu
denselben gehörigen literarischen Erscheinungen chronologisch anein-
anderzureihen. Auf solche Art behandelt er zunächst die Quellen des
biblischen Geschichtsunterrichts, dann die Sammlungen der Bibel-
sprüche, die Erläuterungen der sonntäglichen Perikopen und endlich
die Einführungen in das Bibelstudium. Hierbei korrespondiert stets
ein Abschnitt der historischbibliographischen Einleitung und der Aus-
züge aus dem Quellenmaterial.
Für den Profanhistoriker, dem das von Reu durchforschte Gebiet
immer ein Nachbarland bleibt, ergibt sich freilich aus dieser Dispo-
sition ein empfindlicher Nachteil. In den seltensten Fällen haben die
Theologen des 16. Jahrhunderts sich auf eine der vier gemachten
Kategorien beschränkt. Alsdann muß aber der Leser sich das Mate-
rial, nach welohem er die Autoren beurteilen will, an verschiedenen
Orten zusammensuchen. Und wer nicht praktischer Theolog ist, dem
wird es doch vor allem auf die persönliche Würdigung der einzelnen
Kritiken. 249
Schriftsteller und ihrer Betätigung ankommen, zumal einige dieser
Männer nach ihrer individuellen Eigenart sonst wenig bekannt sind.
Auch aus der chronologischen Anordnung ergeben sich manche Un-
bequemlichkeiten. Jene ist nämlich nicht streng durchführbar. Manche
Schrift ist erst allmählich entstanden oder sie hat eine größere Anzahl
Auflagen erlebt. Natürlich mußte aber Reu das Werk zusammen-
hängend besprechen. — Da befolgt er denn den Grundsatz, daß er
für die Einreihung die Zeit des ersten Erscheinens oder der ersten
Spur maßgebend sein läßt. So kann es geschehen, daß z. B. die noch
im 17. Jahrhundert viel benutzte biblische Geschichte Castellios beim
Jahre 1543 eingereiht wird. Hier wird zunächst ihre Bedeutung bis
zum Ende des 16. Jahrhunderts gewürdigt und dann greift Reu wieder
auf das Jahr 1544 zurück, wo die biblische Geschichte Gaspare
Bruschios erschienen ist.
Ich möchte durch diese Bemerkungen nicht die Wertschätzung
der außerordentlich mühsamen und verdienstvollen Arbeit Reus be-
einträchtigen. Denn ich glaube, daß jede andere Disposition gleich-
falls ihre Mängel gehabt hätte, und daß vielleicht die Ansprüche des
praktischen Theologen und Bibliographen, an den sich die Veröffent-
lichung zunächst richtet, von denjenigen der Historiker einigermaßen
abweichen. Da aber ein Schlußband aussteht, welcher ähnlich wie
die zweite Hälfte des vierten Bandes von Cohrs Unternehmen noch-
mals eine Verarbeitung des gesamten Stoffes bringen soll, so wäre
hier vielleicht Gelegenheit zum Ausgleich geboten.
Zum Schlusse darf die Zuversicht ausgesprochen werden, daß
trotz der Schwierigkeiten, mit welchen der Herausgeber infolge der
räumlichen Entfernung seines Wohnortes zu kämpfen hat, das ver-
dienstvolle Werk in seinem bisherigen raschen Tempo fortschreitet.
Freiberg i. B. Gustav Wolf.
Acta Borussica. Die Behördenorganisation und die allge-
meine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert.
Achter Band. Akten vom 21. Mai 1748 bis 1. August 1750,
bearbeitet von G. Schmoller und O. Hintze. Berlin 1906.
Der von Prof. Hintze redigierte Band enthält aus einem Zeit-
raum von etwas mehr als zwei Jahren und zwei Monaten Akten in
422 Nummern, welche gleich den der vorhergehenden Bände! ein
überaus reichhaltiges Material zur Verwaltungsgeschichte des preußi-
schen Staates darbieten, das nicht nur vermöge des allgemeinen Zu-
sammenhanges, sondern durch die zahlreichen, charakteristischen Beiträge
zur Kenntnis Friedrichs des Großen insbesondere für jeden Historiker
! Siehe die Besprechungen im 7. Bde. dieser Zeitschrift.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908 2. 17
250 Kritiken.
von unschätzbarem Werte sind. Unter den mitgeteilten Akten sind
an erster Stelle diejenigen über die Justizreform geeignet, unsere
Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen. Besonders hervorzuheben
sind die Verhandlungen über die Abgrenzung von Justiz und Ver-
waltung, welche das Prinzip der Gewaltenteilung vom Standpunkte
des praktischen Bedürfnisses beleuchten. Die Bemerkungen Coccejis’
über den Bericht der Magdeburgschen Kammer (Nr. 57) sind auch für
die Gegenwart von aktueller Bedeutung. Und den Klagen der Ver-
waltungsbehörden, daß die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ihre
Autorität untergrabe, könnte man auch heute noch die Worte Coccejis’
entgegensetzen: „so wenig die Regierung ihre Autorität deswegen ver-
liert, weil sie mit Ökonomischem und Polizeisachen nichts zu tun hat,
so wenig verliert sie die Kammer, wenn sie keine Justizsachen zu
entscheiden hat. Jedes Kollegium hat seine Schranken“. Über die
individuellen Schwierigkeiten der Durchführung der Reform in den
verschiedenen Provinzen geben zahlreiche Akten Aufschluß. Aber
wenigstens hat es dem Werke an Anerkennung nicht gefehlt. Wie die
Prägung einer goldenen Medaille zum Andenken an die Justizreform
(Nr. 21) ihre Wertschätzung im Inlande, so erweist die Berück-
sichtigung derselben bei den Maria-Theresianischen Reformen in
Österreich und bei der Justizreform in Gotha (Brief Coccejis’ an
Eichel S. 135 Anmkg. 3) ihre Würdigung im Auslande Daß die
Akten dieses Bandes für die Charakteristik der Persönlichkeit Coccejis’
geradezu grundlegend sind, leuchtet von selbst ein. Die Notwendig-
keit, im Kampfe mit den mannigfachen Widersachern sein Werk zu
verteidigen, bietet dem ausgezeichneten Manne wiederholt Gelegenheit
zu bemerkenswerten Äußerungen.
Für die Geschichte des preußischen Staatsdienstes auch außer-
halb der Behördenorganisation und des Beamtentums von seiner per-
sönlichen Seite bringen eine große Reihe von Akten auch dieses Bandes
belangreiche Beiträge. Nr. 89 enthält die Beamtentabellen von vielen
Kammerbezirken nach den Kassenetats der Kammern, aus denen man
entnehmen kann, wie entsprechend dem umfassenden Wirkungskreise
dieser Behörden ein zahlreiches und reich differenziertes Beamten-
personal vonnöten ist. Für eine Reihe von Behörden werden auch
die Besoldungsetats publiziert. Schließlich sei hervorgehoben, daß
die Akten zur inneren Entwicklung der Provinzen, der Stände, des
Städtewesens mannigfache Beziehungen aufweisen, und daß auch auf
die materielle Verwaltung des Staates helle Streiflichter fallen.
Ein 138 Seiten umfassendes trefflich gearbeitetes alphabetisches
Register sichert dem Werke eine erhöhte praktische Brauchbarkeit.
Wien. Gustav Seidler.
Kritiken. 251
Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden.
Herausgegeben von der badischen historischen Kommission. Be-
arbeitet von Karl Obser. Erster Band 1792—1818. Mit einem
Porträt und 2 Karten. Heidelberg 1906 (Carl Winters Univer-
sitätsbuchhandlung). XXIII und 560 Seiten.
Während in Frankreich die Memoirenpublikation, besonders seit
etwa einem Jahrzehnt, geradezu sportmäßig betrieben wird, ist man
bei uns zulande viel zurückhaltender. Was ist in Paris nicht alles
schon an sogenannten Denkwürdigkeiten berühmter und auch ganz
dunkler Männer und Frauen aus der Revolutionszeit und dem Empire
veröffentlicht worden! Wo nur sich irgend Tagebücher, Briefe und
ähnliches vorfand, haben betriebsame Leute Memoiren daraus fabriziert,
die noch immer ihr Publikum zu finden scheinen. Und noch ist
kein Ende abzusehen! Die Franzosen haben nun einmal eine ganz
eigene Vorliebe für persönliche Bekenntnisse und fragen gar nicht
viel nach Bedeutung und geschichtlichem Werte, wenn sich die Sache
nur gut liest.
Bei uns ist das wesentlich anders oder war bisher wenigstens 80.
Wir haben oft keine Ahnung, was noch alles von wichtigen Lebens-
berichten in den geheimen Schreinen unserer Familien- und Staats-
archive steckt, und sind immer erstaunt, wenn derlei Aufzeichnungen
an den Tag kommen. Geschieht es gar in so vornehmer und wissen-
schaftlicher Form wie bei dem Buche, von dem wir hier reden wollen,
dann freut sich nicht nur der Liebhaber solcher Lektüre, sondern auch
der Forscher, der über seinen Urkunden und Akten auch die privaten
Aufzeichnungen führender Männer gern und mit Vorteil liest, ja
ihrer gar nicht entraten kann.
Mit Dank begrüßen wir jetzt die Herausgabe der Denkwürdig-
keiten eines jungen fürstlichen Generals und Diplomaten aus der Zeit
des Rheinbunds und des Wiener Kongresses, des Markgrafen Wilhelm
von Baden, mit denen uns im Auftrage der badischen historischen
Kommission Geh. Archivrat Karl Obser in Karlsruhe, der Direktor des
badischen General-Landesarchivs, beschenkt hat. |
Das Buch ist der Forschung zunächst um deswillen willkommen,
weil es da einsetzt (wenigstens in der Hauptsache), wo die „Politische
Korrespondenz“ von Badens großem Markgrafen und erstem Großherzog
Karl Friedrich endet. In gewisser Hinsicht können also diese Denk-
würdigkeiten jene Aktenpublikation fortsetzend ergänzen.
Markgraf Wilhelm ist der zweiten Ehe Karl Friedrichs mit
Luise Karoline Freiin Geyer von Geyersberg, Reichsgräfin von Hoch-
berg, als zweiter Sohn entsprossen. Der Umstand, daß diese Ehe
zunächst nicht als voll ebenbürtig angesehen wurde, war der Anlaß
17*
259 Kritiken.
mancher Unannehmlichkeiten und Zurücksetzungen für Wilhelm und
seine Geschwister, die sich vorläufig mit dem Titel Grafen von Hoch-
berg begnügen mußten. Das Schicksal hat es indessen gewollt, daB
die gesamte männliche Nachkommenschaft Karl Friedrichs aus erster
Ehe mit Karoline Luise von Hessen-Darmstadt ausstarb und doch
schließlich die Hochberger zur Nachfolge berufen wurden (der 1907
verstorbene Großherzog Friedrich ist der Sohn von Wilhelms älterem
Bruder Leopold). Das sollte aber nicht ohne langwierige diplomatische
Kämpfe abgehen, wobei das Dasein des badischen Staates überhaupt,
wie er in der Rheinbundszeit geschaffen worden war, geraume Zeit
stark bedroht war.
Markgraf Wilhelm ist nicht nur ein tüchtiger Soldat und Heer-
führer gewesen, sondern er hat auch — was erst durch seine Me-
moiren recht bekannt wird — im wesentlichen den Kampf für die
Anerkennung des Erbrechts seiner Geschwister und die Zukunft seines
Staates durchgeführt. So bieten uns denn seine Denkwürdigkeiten
nicht nur die Erzählung seiner Feldzüge, sondern auch eine Geschichte
der diplomatischen Verhandlungen über die badische Frage.
Der Verfasser ist geboren am 8. April 1792. Seine ersten
Erinnerungen sind die mancherlei Wechselfälle der französischen Re-
volutionskriege, durch die das badische Land stets in Mitleidenschaft
gezogen war. Mehr als einmal mußte der Hof flüchten. Im übrigen
ging es recht einfach und schlicht im Schlosse des frommen Karl
Friedrich zu, wo Lavater und Jung-Stilling gern gehörte geistliche
Berater waren und gelegentlich Dr. Gall Vorlesungen über seine
Schädellehre hielt. Da waltete auch der Leibarzt des Fürsten Dr.
Schrickel, im Nebenamt Goldmacher, der für 10 000 fl. Silberbarren
aus der Kasse seines Herrn verpulverte und die fürchterlichsten
Geistergeschichten zum Besten gab, was aber seinem Ansehen nicht
geschadet zu haben scheint.
Als er noch nicht 14 Jahre alt war, lernte der Knabe den Mann
kennen, der für fast ein Jahrzehnt seine Geschicke bestimmen sollte.
Im Januar 1806, nach dem Feldzug von Austerlitz, wo die Badener
zum ersten Male für den fremden Imperator hatten zu Felde ziehen
müssen, erschien Napoleon in Karlsruhe. Er hatte soeben in München
seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais mit der bayrischen Prinzessin
Auguste verheiratet, die mit dem badischen Kurprinzen Karl, dem
Enkel Karl Friedrichs, verlobt gewesen war. Ihm hatte er zum Er-
satze Stephanie Beauharnais bestimmt. Diesen neuen Bund zu stiften,
war der Allgewaltige gekommen. Ein Machtwort von ihm genügte
zu lösen und zu binden. Wie da alles schon vorher vor ihm zitterte
und bebte, mancher sich schon Mut angetrunken hatte, und schlieBlich
Kritiken. | 293
jeder eine der bekannten recht witzlosen Bosheiten aus kaiserlichem
Munde zu hören bekam, das muß man in diesen Memoiren selbst
nachlesen (S. 34ff). Unauslöschlich hat sich dem jungen scharfen
Beobachter das Bild des Kaisers in die Seele geprägt, wie er „mit
seinem blassen Antlitz und seinem schönen Profil“ bei Tisch ihm
gegenüber saß. |
Schonungslos griff der harte Mann auch weiterhin in das Innere
des fürstlichen Familienlebens ein. Ein Befehl von ihm stürzte im
Jabre 1808 den Markgrafen Ludwig, den jüngsten Sohn Karl Friedrichs
aus erster Ehe, den späteren dritten Großherzog, den er preußischer
Gesinnung zieh. Selbst in der Einsamkeit seiner Güter fühlte dieser
sich nicht sicher; immer schwebte dem Geängstigten das Schicksal
des Herzogs von Enghien vor Augen.
Kaum 17 Jahre alt, geht der junge Hochberg mit in den Feld-
zug von 1809, und zwar als Adjutant Massenas, in dessen Korps die
Badener eingereiht waren. Er bat dabei die inneren Zustände der
französischen Armee, die Habsucht und Geldmacherei der Marschälle,
worin gerade Massena Großes leistete (S. 65 und 74), aber auch
dessen Unerschrockenheit aus nächster Nähe kennen gelernt. Auch.
wie Bulletins gemacht werden, ersah er an einem praktischen Beispiele
(S. 67). Von Pfaffenhofen, wo der erste Schuß fiel, überbrachte er
dem Kaiser die Meldung von der Eröffnung der Feindseligkeiten. In
allen Gefechten des Feldzugs von Regensburg war er mit dabei, nach
dem Treffen von Ebersberg stand er zum ersten Male vor Napoleon
in der Musterung.
„Der Marschall hatte mir befohlen, mich auf den rechten Flügel
der badischen Truppen zu stellen. Als der Kaiser erschien, nannte
er ihm meinen Namen und lobte mein Benehmen. Der Kaiser sagte,
ich sei sehr gewachsen, und erinnerte sich, daß er mich vor einigen
Tagen in der Schlacht bei Eckmühl mehrmals verschickt habe. Er
fügte hinzu, er kenne mich gut.... Es war ein interessanter Augen-
blick, den Kaiser bei der Musterung zu beobachten. Er erkundigte
sich nach allem, sah gleich, wo es fehlte; kurz, es entging ihm nichts.
Bei einem leichten Infanterieregiment frug er den Oberst: “Qui est
le plus brave?” Dieser stellte ihm einen kleinen Voltigeur vor,
worauf der Kaiser zu letzterem sagte: ‘Je le fais baron avec 5000
livres de rente” Außerdem nahm er eine Menge Beförderungen vor.
Daß dies alles den Enthusiasmus steigerte, braucht nicht erwähnt zu
werden.“ (S. 81.)
Besonders anschaulich ist die Schilderung der Schlachten von
Aspern, nach der er das Kreuz der Ehrenlegion erhielt, und Wagram.
Unter den schmeichelhaftesten Ausdrücken der Anerkennung, die ihm
254 Kritiken.
der Marschall auch schriftlich mitgab, wurde der junge Adjutant
nach dem Frieden in die Heimat entlassen.
Das Jahr 1811 führte Hochberg wieder vor die Augen des Herrn
der Welt. Kaum war die Nachricht von der Geburt des Königs von
Rom eingetroffen, da mußte er sich schleunigst nach Paris aufmachen,
um die Glückwünsche des badischen Hofes zu überbringen, „damit
nicht etwa ein württembergischer Abgesandter ihm zuvorkäme“.
Dieser Eifer blieb nicht unbelohnt. Der Kaiser hatte die Gnade, dem
Badener die ‘grandes entrées” zu erteilen, „die darin bestanden, daB
man morgens beim lever und abends beim coucher des Kaisers zu
Hof gehen durfte.... Wenn sich die zu den grandes entrées berech-
tigten Personen in den großen Appartements versammelt hatten, schrie
plötzlich ein huissier: !’Empereur!, hierauf stürzte alles durcheinander,
ohne die anwesenden Könige besonders zu beachten, gegen die Türe
des Kabinetts, in welchem der Kaiser sich aufhielt. Es galt so
schnell wie möglich in dasselbe zu gelangen, um in die vorderste
Reihe zu kommen und vom Kaiser bemerkt zu werden. Da ich mich
nicht so aufdrängen wollte und konnte, wie dies andere taten, so
streckte mir der Gouverneur von Paris, General Hulin, ein überaus
großer und stattlicher Mann, der dies bemerkt hatte, rückwärts eine
Hand hin und zog mich so in das Kabinett des Kaisers.“ (S. 116.)
Das größte Erlebnis, zugleich auch das anziehendste Kapitel des
Verfassers, ist der Feldzug von 1812, ein ganz meisterliches Stück voll
packender Szenen. Ich hebe nur hervor: den Einmarsch in Rußland
(S. 150), das Leben in Smolensk (S. 152), den Eindruck der Nach-
richt vom Brande von Moskau (S. 154), die Ankunft der flüchtenden
Großen Armee (S. 169), die erschütternde Darstellung der Kämpfe
an der Beresina (S. 172ff.), den Übergang (S. 187), den Dienst bei
der Arriere-Garde (S. 188ff.), das Todesbiwak (S. 200), der Zug
tiber die Schneefelder Littauens (S. 206). Wer das gelesen hat,
vergißt es sein Leben nicht wieder.
Als Brigadegeneral führte Graf Hochberg seine Badener nach
Rußland, etwa 7000 Mann, das gewöhnliche Kontingent Badens für
Napoleon. (Weitere 2000 kämpften in Spanien.) Sie gehörten zu der
Reservearmee, die nur bis Smolensk kam, und zwar zum IX. Korps
Vietor. Bis zur Beresina waren sie noch kaum ernstlich ins Feuer
gekommen. Mit einer Heldentat verschwanden die tapferen Badener
vom Felde der Ehre. Sie wurden buchstäblich geopfert, indem sie
zuerst auf dem westlichen Ufer des Jammerflusses und dann wieder
auf dem östlichen den Übergang und Rückzug der Trümmer der
Großen Armee decken mußten. Was dann vom Korps Victor noch
übrig war — es waren fast ausschließlich nur noch Rheinbündler —,
Kritiken. 255
fand seinen Untergang bei der Arriere-Garde, bis Hochberg am
7. Dezember seinem Marschall melden mußte, daß er nichts mehr zu
kommandieren habe. Es war in Oschmjana, wo der Kaiser vor
zwei Tagen die Armee verlassen hatte. Am Tage zuvor war der
20jährige junge Mann selber dem Tode nahe gewesen. Glücklich
erreichte er am 13. Dezember nachts 12 Uhr im Schlitten die preußi-
sche Grenze. In einem Dorfe bei Marienwerder hat er zum letzten
Male seine “Brigade’ gemustert “in einer Scheuer’! „Feldwebel Becker
stand dabei auf dem rechten Flügel, mit seinem lahmen Kapitän
von Beck auf dem Rücken.“ Das Schlußbild vom russischen Feldzug
anno 12!
Das Aufgebot von 1812 war also vernichtet. Für den Feldzug
von 1813 forderte der Imperator ein neues von der gleichen Zahl.
Mit der zweiten Brigade, die ganz neu errichtet werden mußte und
zunächst noch wenig kriegsfertig war, marschierte Hochberg am
8. August ab. Er sollte wiederum das Kommando über das ganze
Kontingent führen. Schon unterwegs erkannte er, mit welchem Wider-
= willen diesmal die jungen französischen Rekruten zu Felde zogen.
Viele brachten sich auf dem Marsche selber Verwundungen an den
Händen bei, um sich so dem Dienste zu entziehen. „Überall mangelte
sichtlich jene Zuversicht, die sonst in der französischen Armee so vor-
herrschend war“ (S. 235). Und überall der Schrecken vor den Kosaken!
Hochberg hat also nur an dem Herbstfeldzug von 1813 teil-
genommen. Er erhielt Leipzig zum Standquartier unter dem Ober-
befehl des Marschalls Arrighi, Herzogs von Padua, und als Aufgabe,
die rückwärtigen Verbindungen bis Weißenfels, die von der über-
legenen Kavallerie der Verbündeten dauernd bedroht waren, zu decken.
Das französische Heer war schon wieder fast in einem Zustande wie
in Rußland. „Täglich kamen nun Transporte Verwundeter und
Kranker, die von der Armee zurückgeschickt wurden. Unbarmherzig
wurde mit ihnen verfahren; man warf sie auf die Straße, ohne für
ihre Verpflegung zu sorgen. Der Abgang bei der Armee war unge-
heuer. Alles, was fort konnte, lief davon. General Margaron schrieb
mir öfters, ‘qu’il avait fait une bonne évacuation’, was so viel hieß
als, er habe einige hundert Mann Nervenfieberkranke aus dem Spital
entlassen, welche dann sehen mußten, wie sie weiterkamen. Die Land-
straße von Leipzig bis Weißenfels war mit solchen Unglücklichen be-
deckt, welchen die Kraft fehlte, sich weiterzuschleppen, und die in den
Straßengräben zum Teil ihr elendiges Dasein endeten“ (S. 243).!
Und wie in Rußland schienen auch die Badener wieder bestimmt,
1 Vgl. auch Beiheft z. Mil. Wochenblatt 1906 Nr. 402. Anm. 24.
296 Kritiken.
für die letzten Entscheidungskämpfe aufgespart zu werden. Wie an
der Beresina sollten sie auch bei Leipzig am 19. Oktober den Rück-
zug des geschlagenen Heeres decken. Durch das Verhalten seiner
französischen Vorgesetzten wurde Hochberg indessen rechtzeitig diese
ihre Absicht klar, die Badener „zugunsten ihrer eigenen Armee auf-
zuopfern und für den Fall, daß ein Wechsel der Verhältnisse eintrete,
unschädlich zu machen“ (S. 252). Was sollte er aber tun? Sollte
er, wie die Sachsen und ein Teil der Württemberger in offener Feld-
schlacht zu den bisherigen Gegnern übergehen, oder, wie Prinz Emil
mit seinen Hessen und Poniatowski mit den Polen, seine Leute wiederum
für die Franzosen aufopfern? Da faßt der 21jährige Jüngling allein
und mitten im Kampfgetümmel eine außerordentlich kluge Entscheidung.
Er beschließt, den noch vorhandenen Rest der beiden badischen
Brigaden zu retten und sie dem Lande für die ungewisse Zukunft zu
erhalten, ohne zu dem Feinde überzugehen. Er versammelt, als die
Stadt nicht länger behauptet werden kann, seine Truppen auf dem
Marktplatze um sich, läBt sie Gewehr bei Fuß nehmen und ergibt
sich den einrückenden Verbündeten. Er hat damit allerdings nicht
verhindern können, daß das Verhalten der Badener als Übertritt zum
Feinde gedeutet wurde.
Die Badener blieben zunächst in preußischer Gefangenschaft, bis
endlich am 20. November der Großherzog, der ausdrücklich das Be-
nehmen des Grafen in Leipzig billigte, zur Koalition überging.
Interessant sind die Andeutungen des fürstlichen Verfassers über
die Stimmung, die er nun zu Hause vorfand: „Dem französichen
Wesen war man im ganzen abhold, allein die Leute getrauten sich
nicht recht, ihre Gesinnungen laut werden zu lassen, teils aus Furcht
vor einem Umschwung des Waffenglücks, teils aus Scheu vor der
Großherzogin.! So geschah denn, was nicht unterlassen werden konnte,
aber ohne Enthusiasmus für die sogenannte deutsche Sache“ (S. 273).
Auch Max von Schenkendorf, der damals in Karlsruhe weilte, beklagte
„die völlige Armut an irgendeiner begeisternden vaterländischen oder
auch nur politischen Idee“. Übrigens ist es in allen süd- und mittel-
deutschen Staaten nicht viel anders gewesen, wenigstens was die lei-
tenden Kreise betrifft. Die Jugend dagegen, besonders die studentische,
war allenthalben Feuer und Flamme für den Kampf gegen Napoleon.
Über die Feldzüge von 1814 und 15 genügen einige Bemerkungen.
Graf Hochberg war in ihnen nur auf einem Nebenkriegsschauplatz
tätig, was sich aber aus der Lage seines Landes erklärt. Er leitete
die Belagerung der französischen Festungen im Elsaß, die, wie be-
! Stephanie Beauharnais.
Kritiken. 257
sonders StraBburg, eine drohende Gefahr für das badener Land waren.
Während er aber 1814 die Badener wie 1812 und 13 anführte, be-
fehligte er 1815 im österreichischen Heeresverband, da ihm der Groß-
herzog Karl diesmal den Oberbefehl vorenthalten hatte.
Dazwischen fällt dann seine Tätigkeit auf dem Wiener Kongreß,
es folgt eine Sendung nach Berlin und Petersburg und der Kongreß
von Aachen. Das Ergebnis dieser Unterhandlungen ist oben schon
bezeichnet worden. Bayern machte die größten Anstrengungen, auch
die rechtsrheinische Pfalz wiederzugewinnen und veranlaßte deshalb
auch Österreich, den Breisgau mit dem vormals österreichischen Frei-
burg zurückzuverlangen. Der schwache und unentschlossene Groß-
herzog ließ sich zunächst alles gefallen, und da das Erbrecht der
Hochberger nicht anerkannt war, wäre Baden zweifellos wieder zer-
stückelt worden. Allein es gelang Wilhelm von Hochberg in letzter
Stunde, die Pläne Bayerns zu vereiteln. Der Großherzog entschloB
sich endlich, Einsprache zu erheben, die Hochberger zu Markgrafen
von Baden zu ernennen, die Anerkennung ihrer Erbfolge zu verlangen
und den badischen Staat als untrennbare Einheit zu erklären. Das
geschah durch das Hausgesetz vom 4. Oktober 1817 und die Ver-
fassung vom 22. August 1818. Dahinter aber stand als treibende
Kraft Markgraf Wilhelm, der es auch auf sich genommen hatte, die
Zustimmung der Mächte zu holen. Schon in Wien hatte er durch
sein freimütiges und mannhaftes Auftreten den Freiherrn von Stein
aus einem Gegner zu einem treuhelfenden Freunde gemacht und, was
noch wichtiger war, in Petersburg den Kaiser Alexander zu einem
Vorkämpfer der badischen Sache gewonnen.
Mit dem wenige Monate später (8. Dezember 1818) eingetretenen
Tode Großherzog Karls schließt der bisher allein vorliegende erste Band
der Denkwürdigkeiten. Zwei weitere Bände stehen noch aus. Der
zweite wird bis zum Tode des Großherzogs Ludwig (1830) führen. Der
dritte, der die Regierung Leopolds umfassen sollte, ist aber mit dem
Jahre 1847 abgebrochen. Der Tod hat dem Verfasser, der erst 1851
mit der Niederschrift des Werkes begonnen hatte, im Jahre 1859 die
fleißige Feder aus der Hand genommen. Besonders haben wir also
zu bedauern, daß er nicht bis zur Darstellung der badischen Revo-
lution gekommen ist.
Was den Wert dieser Memoiren außerordentlich erhöht, ist ihre
große Zuverlässigkeit. Sie beruhen nämlich auf Tagebüchern, die in
52 Oktavheften vom 16. Lebensjahre an fast lückenlos vorliegen; nur
ein Heft ist 1812 in Rußland verloren gegangen. Sie sind nach der
Angabe des Herausgebers mit peinlicher Gewissenhaftigkeit geführt.
Daneben hat es der Verfasser nicht versäumt, auch andere hand-
258 Kritiken.
schriftliche Quellen, wie Regimentsjournale, Feldzugsakten, auch Druck-
werke zu benutzen.
Daß wir es hiernach mit einem historisch hochbedeutsamen Werke
zu tun haben, bedarf keiner Hervorhebung mehr. Man hat durchaus
den Eindruck einer männlich wahrhaften und ehrlichen Persönlichkeit,
die nichts zu verschleiern und zu verhehlen hat.
Der Herausgeber hat die Einzelheiten, soweit irgend möglich,
nachgeprüft und, wo nötig, in Anmerkungen berichtigt. Ein durchweg
vertrauenerweckendes Personenverzeichnis, von Karl Sopp angelegt,
und zwei Übersichtskarten der Feldzüge von 1809 und 1812 erhöhen
noch die Brauchbarkeit der trefflichen Ausgabe.
Mainz. Chr. Waas.
Ernst von Meier, Französische Einflüsse auf die Staats-
und Rechtsentwicklung Preußens im XIX. Jahrhundert.
Erster Band. Prolegomena. Leipzig, Duncker & Humblot 1907.
VIII und 242 S.
Wenn man lediglich auf den Austausch von Rechtsideen und
Rechtsformen sehen will, so ist Frankreich gegenüber unsere Handels-
bilanz sehr entschieden passiv. Am Anfang freilich steht in unserem
Haben ein großer Posten von dem Eroberungszug des fränkischen
Rechtes her. Aber von da an sind wir die Empfangenden. Das trat
im letzten Jahrhundert besonders stark hervor. Süddeutschland lebte
fast ganz von französischen Vorbildern. Aber auch Preußen ist nicht
unzugänglich gewesen. Der Nachweis wird allerdings sehr in die
Einzelheiten führen und nicht leicht in ein systematisches Gesamtbild
zu bringen sein. Doch sind gerade für das Staatsrecht auch gewisse
allgemeinere Prinzipien und Grundanschauungen auf solche Weise von
den westlichen Nachbarn übernommen worden. Ihnen gilt dieser erste
Band: Prolegomena. Sie behandeln wesentlich nur die naturrechtliche
Lehre von der Volkssouveränität und die Trennung der Gewalten.
Wir wären geneigt, hier sofort noch einiges andere anzuschließen.
Aber der Verfasser hat gewiß gute Gründe, solches alles der beson-
deren Darstellung vorzubehalten, die er uns in zwei weiteren Bänden
in Aussicht stellt.
So sind denn die Prolegomena, die hier vorliegen, nichts anderes
als ein Stück Allgemeines Staatsrecht. Ein sehr anziehendes und
lesenswertes Stück, das versteht sich bei diesem Verfasser von selbst.
Der erste Abschnitt gibt „Die politischen Ideen vornehmlich des
17. und 18. Jahrhunderts“. Da kommt denn eben das Naturrecht
zur Darstellung mit seiner unvermeidlichen Volkssouveränität, dazu
die Gewaltentrennung. Rousseau spielt selbstverständlich eine große
Kritiken. 259
Rolle. Ich darf vielleicht bemerken, daB seine merkwürdige Lehre
vom Gesetz S. 54 nicht ganz klar wiedergegeben ist. Dort ist gesagt,
daß die Gesetzgebung nach ihm „nicht nur Gesetze im materiellen,
sondern auch im formellen Sinne in sich begreift“. In Wirklichkeit
ist das Gesetz bei Rousseau notwendig Gesetz im formellen und im
materiellen Sinn zugleich: eine bindende allgemeine Regel, aufgestellt
von der höchsten Gewalt. „Alors la matière sur laquelle on statue
est générale, comme la volonté qui statue. C’est cet acte que
j'appelle une loi“ (L. II ch. VI). Man versteht ja leicht, daß das
etwas anderes ist, als der Verfasser zu sagen scheint.
Der zweite Abschnitt bringt dann „die Verwirklichung dieser
Ideen“, und zwar nacheinander in vier Kapiteln: Die beiden eng-
lischen Revolutionen, die Verfassungen der Vereinigten Staaten von
Amerika, die französische Revolution, der Napoleonismus. Die Schil-
derung der Konsulatsverfassung (S. 173ff.) hat wegen der großen
Wichtigkeit dieser Verfassung für Frankreich ihre Bedeutung; inwie-
weit daraus für Preußen sich Anknüpfungen ergeben, müssen wir erst
sehen; so ganz auf der Hand liegend ist die Sache nicht. Zu dieser
Schilderung möchte ich aber bemerken, daß das Verhältnis zwischen
Tribunat und gesetzgebendem Körper wohl nicht richtig bezeichnet
ist, wenn dem ersteren „gewissermaßen die Funktion einer ersten
Kammer“ zugeschrieben wird (S. 190). Das Verhältnis ist vielmehr
das zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht: das Tribunat plädiert
über die Gesetzesvorlage gegen die Leute des Ersten Konsuls, der
gesetzgebende Körper hört stumm zu und entscheidet ja oder nein.
Die Bedeutung des Staatsrates scheint mir S. 190 keineswegs aus-
reichend gewürdigt zu sein. Das geflügelte Wort: agir est le fait
d’un seul, deliberer le fait de plusieurs, bezieht sich weniger auf die
Vertretungskörper: conseil general, d'arrondissement, municipal, als auf
das conseil de prefecture, das als Beschlußbehörde und Verwaltungs-
gericht neben den Präfekten gestellt ist und das der Verfasser hier
nicht erwähnt (S. 194). „Indirekte Steuern“ S. 194 Zeile 5 ist nur ein
Druckfehler für „direkte Steuern“. Der Maire ist kein Staatsbeamter
(S. 194). Er ist immer in erster Linie chef de l’association communale,
wenn auch mit staatlichen Geschäften dazu betraut, auf alle Fälle hat er
ein unbesoldetes freiwilliges Ehrenamt. Das ist doch nicht zu übersehen.
Rechtswissenschaftlich vielleicht weniger bedeutsam, aber für die
allgemeine politische Beurteilung voll von lehrreichen Tatsachen ist,
was das fünfte Kapitel über das Musterkönigreich Westfalen bringt
und das sechste über die Aufnahme der französischen Revolution in
der deutschen Literatur. |
Leipzig. Otto Mayer.
260 Kritiken.
Wintterlin Friedr., Geschichte der Behördenorganisation in Württem-
berg. Zweiter Band. Die Organisationen König Wilhelms’ L
bis zum Verwaltungsedikt vom 1. März 1822. Stuttgart 1906.!
Der erste Abschnitt behandelt den äußeren Hergang, der zum
Zustandekommen der Behördenorganisation in der in Frage stehenden
Zeit führte, sowie die politischen Gegensätze, die sich hierbei geltend
machten. Die letzteren waren dieselben Gegensätze, welche zwischen
den Anhängern der altständischen Ideen und den des konstitutionellen
Systems der Trennung der Gewalten nach französischem Vorbild in
bezug auf die zu vereinbarende Staatsverfassung im allgemeineu be-
standen. Und so wie die Verfassungsurkunde vom 25. September 1819
den Sieg des konstitutionellen Staatsgedankens für die Dauer be-
siegelte, so konnten folgerichtig auch bei der Organisation der Be-
hörden die Bedenken der Partei des alten Rechtes nicht berücksichtigt
werden. Die Regierung hatte in den künftigen Verfassungsstaat nicht
mit einer nach den Ideen des alten Patrimonialstaates eingerichteten
Behördenorganisation eintreten können und wollen.
Der zweite Abschnitt hat die Ministerien, den Geheimen Rat,
die Zentral- und Kreisstellen zum Gegenstande. Was zunächst die
Organisation der Ministerien und des Geheimen Rates betrifft, so
handelte es sich hierbei um die prinzipielle Frage, ob ein bureau-
kratisch organisiertes Ministerialsystem nach französischem Vorbild
oder eine Kollegialbehörde nach den überkommenen Traditionen des
alten Rechtes an der Spitze der Verwaltung des Staates stehen sollte.
Die vom König Friedrich verfügte Beseitigung des Kollegialsystems
war auf so heftigen Widerstand gestoßen, daß dieser sich noch
wenige Monate vor seinem Tode veranlaßt sah, in der Königl. Ver-
ordnung vom 15. Juli 1816, welche die Grundlage für alle späteren
organisatorischen Bestimmungen einschließlich der Verfassungsurkunde
von 1819 bildete, den Bedenken der Gegner Rücksicht zu tragen.
König Wilhelm kam einige Tage nach seiner Thronbesteigung den
Wünschen der Partei des alten Rechtes noch weiter entgegen, indem
er durch Verordnung vom 8. Nov. 1816 das Staatsministerium in
einen Geheimen Rat umwandelte. Allein schon das V. Edikt vom
18. Nov. 1817, welches ganz nach v. Malchus’ Entwurf erlassen
wurde, beseitigt die Wirkungen dieser MaBregel, indem der Geheime
Rat in zwei Abteilungen gegliedert wurde, von denen die erste ihrem
Wesen nach einen Ministerkonseil bildete, dessen Mitglieder aus-
schließlich die für ihre Ressorts verantwortlichen Minister sein sollten,
1 Vgl. die Besprechung des ersten Bandes im Bd. 10 dieser Zeit-
schrift Seite 121.
»
+
Kritiken. 261
während dessen zweite Abteilung ihrer vorzüglichen Bestimmung nach
als ein Staatsrat gedacht war, dem allerdings in verwaltungsgericht-
lichen, sowie in manchen anderen Angelegenheiten auch ein Dezernat
zukam. Die Verfassung vom 25. Sept. 1819 hob die Trennung des
Geheimen Rates in die zwei Sektionen wohl wieder auf, wies jedoch
demselben im wesentlichen die Stellung einer bloß beratenden
Staatsbehörde zu, während die Minister allein für die vollziehende
Gewalt verantwortlich gemacht wurden. Nur wurde für diese be-
ratende Behörde eine größere Anzahl von Mitgliedern gewünscht, die
nicht Departementschefs waren, eine Einrichtung, die in der Folge
namentlich durch v. Mohl angegriffen wurde.
Noch viel dringender als die Wiederherstellung des Geheimen
Ratskollegiums verlangte die Partei des alten Rechtes unter den Ständen
und namentlich unter dem höheren Beamtentum die Errichtung von
Zentralkollegien in den Ministerien nach dem Vorbild der altwürttem-
bergischen Kollegien auf Grund des Erbvergleiches von 1750. Nach
mehrfachen Vorschlägen und Gutachten, unter denen wieder die Aus-
führungen von v. Malchus sehr bemerkenswert sind, normiert das
bereits im vorhergehenden zitierte, masgebende V. Edikt vom 18. Nov.
1817 den Bestand eines Oberregierungs-, bzw. eines Oberfinanz-
kollegiums im Ministerium des Innern, bzw. der Finanzen, sowie eine
Reihe von diesen Ministerien untergeordneten Zentralstellen. Eine
selbständige Entscheidungsgewalt, auch gegen den Minister, sollte
jedoch den Ministerialkollegien nicht zustehen, der Minister vielmehr
nur gehalten sein, über die Gründe seiner abweisenden Verfügungen
in der ersten Abteilung des Geheimen Rates Vortrag zu machen. Die
Verfassungsurkunde von 1819 enthielt hierüber keine Bestimmung,
und auch die Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten in den
Jahren 1820 und 1821 bewirkten keine namentliche Änderung dieses
Zustandes.
Hinsichtlich der Organisation der einzelnen Ministerien ergaben
sich die größten Schwierigkeiten bei der Finanzverwaltung, da hier
überall anstatt der Einführung moderner parlamentarischer Kontrolle
Beteiligung der Stände an der Verwaltung nach der Weise des Patri-
monialstaates zu setzen versucht wurde. Nur mit Mühe und nicht
vollständig, so insbesondere nicht bei der Verwaltung der Staats-
schuld, konnte sich eine den neuen Grundsätzen entsprechende Or-
ganisation durchsetzen. Die an sich sehr lehrreiche Entwicklung der
Administrativjustiz gewinnt dadurch ein erhöhtes Interesse, daß
Württemberg von allen deutschen Staaten am frühesten den um-
fassendsten Rechtsschutz auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes
erhielt. Auch für die Verwaltungsstrafjustiz wurden hier in Erinnerung
262 Kntiken.
an die alte Landesordnung schon anläßlich der ersten Verfassungskämpfe .
gesetzliche Grundlagen gefordert, welche in dem Gesetze betreffend
die Strafrekurse vom 26. Juni 1821 ihre Verwirklichung fanden.
Der dritte Abschnitt ist den Bezirksbehörden und der Gemeinde-
vertreterschaft gewidmet und zeigt uns den Geschäftskreis des Ober-
amtmannes und seines Oberamtsaktuars auf Grund der neuen Organi-
sation nach Trennung der Justiz und Verwaltung, sowie das Recht
der Gemeinde als Selbstverwaltungskörper. Die Gemeindeverfassung
ist auf die Existenz einer weiteren Gemeindevertretung, des Bürger-
ausschusses und eines aus lebenslänglichen Mitgliedern bestehenden
Magistrats (Gemeinderats) begründet. Dem letzteren blieb viel von
dem Charakter der altwürttembergischen Ortsobrigkeit erhalten, er
ist keineswegs das Vollzugsorgan der Beschlüsse der Gemeindedepu-
tierten, wie der Magistrat nach der preußischen Städteordnung von
1808. Die Hauptaufgabe des Bürgerausschusses liegt in der Kon-
trolle; Gemeinderat und Bürgerauschuß stehen sich gegenüber, wie
Regierung und Stände. Die staatliche Oberaufsichtsgewalt über die
Gemeindevermögensverwaltung blieb in relativ ausgedehntem Maße
aufrecht, und die altwürttembergische Einrichtung der Vogt- und
Rüggerichte wurde zu diesem Ende zu neuem Leben erweckt. Mit
Rücksicht auf dieses Aufsichtsrecht des Staates wurde auch bei der
Orts- und Landespolizei anfangs kein erheblicher Wert auf die Unter-
scheidung zwischen dem eigenen und dem übertragenen Wirkungskreis
gelegt. In den letzteren wurde aus den Einrichtungen der Patri-
monialzeit auch die Umlage und der Einzug der direkten Staats-
steuern übernommen.
Zum Ersatze dafür, daß die Stadt- und Dorfgerichte des alten
Rechtes nicht wiederhergestellt wurden, wurde auf Ortsvorsteher und
Gemeinderat die Aufgaben eines Friedensgerichtes nach französischem
Vorbild übertragen. Auch die Geschäfte der freiwilligen Gerichts-
barkeit wurden den Gemeinden überlassen, wobei der Gerichtsnotar
als gesetzeskundiges Mitglied des Gemeinderates fungierte. Die Ver-
waltung der Stiftungen wurden einem Stiftungsrat, der aus dem
Gemeinderat und den Ortsgeistlichen bestand, mit einem Kirchen-
konvent als engerem Ausschuß und einem bestellten Stiftungs-
pfleger unter der Oberaufsicht der Regierung übertragen.
Die zu einem Oberamtsbezirk vereinigten Gemeinden bilden eine
geschlossene Amtskörperschaft mit einer aus Vertretern der ein-
zelnen Gemeinden zusammengesetzten Amtsversammlung als Re-
präsentativorgan. Für die Rechtspflege des ganzen Oberamtsbezirkes
ist das Oberamtsgericht bestellt, welches gegenüber der Ortsobrig-
keit die zweite Instanz bildet.
Kritiken. 263
In den Verhandlungen der konstituierenden Versammlung von
1819 wurde das Selbstverwaltungsrecht der Korporationen in dem
besprochenen Umfange anerkannt und fand seinen Ausdruck in den
SS 65 und 66 der Verfassungsurkunde. Und auch in den Verhand-
lungen der Kammer der Abgeordneten in den Jahren 1820 und 1821
zeigte sich immer mehr eine weitgehende Übereinstimmung der Re-
gierung und Volksvertretung in der Organisation von Bezirksbehörden
und Gemeinden. Ein Rückblick auf die schließliche Gestaltung und
Vergleiche mit der badischen und bayrischen Organisation jener Zeit
lassen das ganze Organisationswerk plastisch hervortreten. Mit einer
kurzen Darstellung der Bezirksbehörden der Finanzverwaltung schließt
der inhaltsreiche Abschnitt.
Der vierte und letzte Abschnitt gibt eine Übersicht über die
Entwicklung des Staatsdienerrechtes, woran sich eine Betrachtung
über das gegenseitige Verhältnis der Organisationen König Friedrichs
und König Wilhelms schließt, die zu dem Ergebnis kommt, daß
Württemberg seinen beiden ersten Königen eine Behördenorganisation
verdankt, die den Bedürfnissen einer konstitutionellen Monarchie mehr,
als irgendeine andere ihrer Zeit entsprach.
Wien. Gustav Seidler.
Georg Küntzel, Thiers und Bismarck, Kardinal Bernis. Zwei
Beiträge zur Kritik französischer Memoiren. 153 S. 8° Bonn,
F. Cohen 1905.
Küntzel stellt zunächst fest, daß Thiers seine Lebenserinnerungen erst
niedergeschrieben hat, nachdem er seine Demission gegeben und sich damit
von der ungeheueren Last der Präsidentschaft befreit hatte, 24. Mai
1872. Auch die Abschnitte über die Rundreise, die Waffenstillstands-
verhandlung und die Friedenspräliminarien sind zwar auf Grund
gleichzeitiger tagebuchartiger Aufzeichnungen hergestellt, aber sie sind
doch nicht in der ursprünglichen Form erhalten, sondern in einer
späteren Überarbeitung. Thiers hat über manche Vorgänge wiederholt
berichtet und dabei sind nicht unerhebliche Änderungen zu beob-
achten. Küntzel stellt S. 33ff. interessante Beispiele zusammen,
namentlich solche, in denen Thiers Verhandlungen von Diplomaten in
direkter Rede wiedergibt.
„Diese Wiedergabe in direkter Rede ist seine bevorzugte literarische
Kunstform, um die Vorgänge lebhaft und anschaulich zu gestalten.
Diese Reden treffen in ihrem hauptsächlichen Inhalt auch die Sache,
nur siud sie eben spätere und willkürliche Paraphrasierungen eines
dem Verfasser vorschwebenden Gedankens und dürfen auf wörtliche
historische Richtigkeit keinen Anspruch erheben.“ In Schilderungen,
264 Kritiken.
die nur wenige Wochen nacheinander entworfen sind, läßt Thiers
dieselben Personen über dieselben Dinge ganz verschiedene Reden
halten. Küntzel glaubt hier diese Naivität entschuldigen zu können,
aber er zeigt denn doch auf den folgenden Seiten, daB diese freie
Behandlung des Stoffes auch zu nicht unerheblichen sachlichen Un-
genauigkeiten Anlaß gegeben hat. Seine Kritik ist gründlich und
überzeugend. Thiers verliert im ganzen doch recht, und nicht bloß
unter dem Gesichtspunkte der Zuverlässigkeit, sondern auch als Be-
obachter und als Diplomat. Von seiner Schilderung der Verhandlung
mit Bismarck sagt Küntzel S. 101ff. „So kommt es denn dahin, daß
uns in den Souvenirs Bismarck wieder und wieder eigentlich als der
Unterliegende geschildert wird... Und diesem oft erschütterten, ver-
legenen, außer Fassung gebrachten, erschöpften, besiegten Bismarck
gegenüber bewundert man Thiers als den Staatsmann ... vor dessen ,,ton
calme mais décidé“ Bismarck neue Instruktionen einholend einlenkt....
Den Eindruck einer imponierenden historischen Figur, den Favre mit
ergreifender unparteiischer Öffenheit und literarischer Meisterhand
wiedergegeben. hat, hat Thiers bei seiner übertriebenen Selbstschätzung
in seinen Denkwürdigkeiten doch nicht hervorzurufen vermocht oder
sich bemüht.“
Der zweite Teil des Buchs bietet eine mit leichten Zusätzen ver-
sehene Abhandlung, die 1902 in den „Forschungen zur Branden-
burgischen und Preußischen Geschichte“ erschienen war, über die
Memoires et lettres du cardinal de Bernis. Der Kardinal Bernis war
ein Günstling der Pompadour und in den Monaten vom September
1755 an hatte er entscheidenden Einfluß auf die äußere Politik
Frankreichs. Seiner Darstellung ist meist übergroßes Vertrauen ent-
gegengebracht, wenn auch einzelne Abschnitte als irreführend und
falsch nachgewiesen sind. Küntzel hat — wie mir scheint — un-
widerleglich nachgewiesen, daß Bernis ganz unzuverlässig ist, daß die
Memoiren nur seiner eigenen Rechtfertigung und Verherrlichung
dienen. Vor allem gilt es ihm, sein Werk, die Allianz Frankreichs
mit Österreichs vor der Nachwelt zu rechtfertigen und die Verant-
wortung für das Unheil, „das Frankreich in der österreichischen
Gefolgschaft erlitt, von sich auf andere Schultern abzuwälzen“.
Breslau. G. Kaufmann.
265
Nachrichten und Notizen I.
Preisausschreiben. Der Deutsche Verein für Versicherungswissen-
schaft beabsichtigt, die Bearbeitung der Geschichte der privaten wie der
sozialen Versicherung in Deutschland in die Wege zu leiten und hat daher
den Beschluß gefaßt, zum Zwecke der Erlangung einschlägiger Mono-
graphien mehrere Preisausschreiben zu erlassen. Zunächst werden hiermit
zwei Preise in Höhe von je 2500 Mark ausgesetzt für die Abfassung
1. einer Geschichte der Lebensversicherung in Deutschland,
2. einer Geschichte der Feuerversicherung in Deutschland.
Die Arbeiten müssen streng wissenschaftlich unter Zuhilfenahme archi-
valischer Studien ausgeführt sein. Die Manuskripte sind in Schreibmaschinen-
schrift auf einseitig beschriebenen Blättern zu liefern und, ohne sonstige
Kennzeichnung des Verfassers, lediglich mit einem Kennwort versehen an das
Generalsekretariat des Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft,
Berlin W. 50, Pragerstraße 26 bis spätestens zum 30. Juni 1910 einzureichen.
Ein mit demselben Kennwort versehener Briefumschlag, in dem sich der
Name des Verfassers befindet, ist beizufügen. Das Ergebnis des Preis-
ausschreibens soll möglichst noch im Jahre 1910 verkündet werden. Die
preisgekrönten Schriften gehen in das Eigentum des Vereins über, der für
ihre Veröffentlichung Sorge trägt. Für den Fall, daß mehrere Arbeiten
eingehen, behält der Verein sich vor, auch die nicht preisgekrönten zu er-
werben und zu veröffentlichen.
Über die Forschungen zur Geschichte der neuhochdeutschen Schrift-
sprache berichtete Prof. Dr. Burdach in der öffentlichen Sitzung der
Berliner Akademie vom 28. Jan. 1908 über den gegenwärtigen Stand seiner
Arbeiten folgendes: Abteilung U. Texte und Untersuchungen zur Vor-
geschichte des deutschen Humanismus. Band I. Der Briefwechsel des Cola
di Rienzo: der Text dieser neucn kritischen, mit Hilfe des Hrn. Dr. Piur
besorgten Ausgabe befindet sich im Druck; der als besonderer, zweiter Teil
erscheinende Kommentar ist im wesentlichen abgeschlossen und kann so-
gleich nach der Drucklegung des Textes in den Druck gehen. Band 2.
Aus Petrarcas ältestem deutschen Schülerkreis: eine Publikation früh-
humanistischer lateinischer Denkmäler aus der Handschrift 509 der Olmützer
Metropolitankapitel-Bibliothek wird noch im Laufe dieses Jahres in den
Druck gegeben werden. Band 3. Briefwechsel Petrarcas und anderer ita-
lienischer Humanisten des XIV. Jahrhunderts mit deutschen Zeitgenossen:
hierfür sind die Vorarbeiten zum größeren Teil beendet. Das Erscheinen
des Bandes ist nach dem Rienzobande geplant. Band 4. Privatbriefe Kaiser
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 18
266 Nachrichten und Notizen I.
Karls IV. und seines Kanzlers Johann von Neumarkt: die Arbeit an diesem
Bande, in dem alle rhetorisch bedeutenden Briefe der berühmten Summa
Cancellariae Karoli IV. zum ersten Male in kritischer Gestalt und viele
Briefe Johanns von Neumarkt aus anderen Sammlungen ans Licht treten,
befindet sich in einem weit vorgerückten Stadium. — Abteilung III. Die
deutsche Prosaliteratur im Zeitalter der Luxemburger. Band 1. Der Ackermann
aus Böhmen: der Text dieses vom Referenten im Verein mit Hrn. Dr. Alois
Bernt (Leitmeritz) herausgegebenen Werkes (s. Sitzungsberichte 1907, S. 81f.)
ist druckfertig. — Abteilung IV. Texte und Untersuchungen zur Geschichte
der ostmitteldeutschen Kanzleisprache. Band 1. (Ein schlesisch-böhmisches
Formelbuch in lateinischer und deutscher Sprache aus der Wende des
XIV. Jahrhunderts) ist im wesentlichen druckfertig. Band 2. (Aus den An-
tängen der schlesischen Kanzleisprache) ist der Text im wesentlichen
druckfertig.
Am 8. Juni 1907 fand in Marburg die zehnte Jahresversammlung
der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck statt. Dem bei
dieser Gelegenheit erstatteten Jahresbericht ist über den Stand der wissen-
schaftlichen Publikationen folgendes zu entnehmen: Die Bearbeitung des
Fuldaer Urkundenbuchs ist aus den Händen des Prof. Dr. Tangl in Berlin
in die Hände des Privatdozenten Dr. E. Stengel in Marburg übergegangen.
Prof. Dr. Glagau hat leider auf die Fortführung der Landtagsakten ver-
zichten müssen, sodaß ein anderweitiger Bearbeiter dafür zu gewinnen ist.
Prof. Dr. Diemar hat den Druck des Textes der Chroniken von Gerstenberg
abgeschlossen, sodaß nur noch Einleitung und Register fehlen; Dr. Jörges
wird das Manuskript der Klüppelschen Chronik demnächst vorlegen.
Dr. Grotefend hat mit dem Druck der ersten Abteilung der Landgrafen-
regesten begonnen, die bis zum Tode des Landgrafen Heinrichs I. (1308)
hinabreichen und im nächsten Betriebsjahr erscheinen soll. In demselben
Jahre soll mit der Drucklegung des Urkundenbuches der Wetterauer Reichs-
städte durch Dr. Wiese begonnen werden. Die Fortsetzung des Friedberger
Urkundenbuches wird von Oberlehrer Dr. Dreher in Angriff genommen.
Das Münzwerk wurde von Dr. Buchenau weiter gefördert; ebenso die
Quellen zur Geschichte des geistigen und kirchlichen Lebens in Hessen und
Waldeck von Prof. Köhler. Dr. Huyskens wird mit dem Druck der Quellen
zur Geschichte der Landschaft an der Werra schon im Herbst beginnen.
Oberlehrer Becker ist noch mit der Bearbeitung von Sturios Jahrbüchern
der Grafschaft Hanau von 1600—1620 beschäftigt Stadtarchivar Dr. Gund-
lach in Kiel hat die Bearbeitung des Dienerbuches bis auf die Einleitung
fast fertig gestellt. Dr. Dersch hofft das Manuskript der Beiträge zur
Vorgeschichte der Reformation in Hessen bis zur nächsten Jahresversamm-
lung vorzulegen. Auf Antrag von Archivrat Dr. Küch wurde Archivassistent
Dr. Knetsch mit der Herausgabe eines Werkes betraut, welches die hessi-
schen, fuldischen, hanauischen und waldeckischen Lehen und ihre Inhaber
verzeichnen soll. Von den Grundkarten wird demnächst das sechste und
letzte Blatt erscheinen. In Erwägung gezogen soll die Inventarisation der
in Hessen und Waldeck vorhandenen kleinen Archive werden.
Nachrichten und Notizen I. 267
Am 8. und 9. November 1907 fand in Karlsruhe die 26. Plenar-
sitzung der Badischen Historischen Kommission statt. Nachstehende
Übersicht zeigt den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission.
Die von Dr. K. Rieder bearbeiteten Römischen Quellen zur Konstanzer
Bistumsgeschichte sind, mit Ausnahme der Einleitung, im Druck fertig-
gestellt und werden zu Beginn des Jahres 1908 ausgegeben werden. Die
Fortführung der Regesten der Bischöfe von Konstanz durch Dr. Rieder ist
in Aussicht genommen. Das von Archivassessor Frankhauser bearbeitete
Register zum III. Bande der Regesten der Markgrafen von Baden ist er-
schienen. Für den V. Band, der die Regesten des Markgrafen Christof I.
bringen soll, hat Geh. Archivrat Dr. Krieger weiteres Material gesammelt.
Der Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein widmete sich
Dr. jur. Graf von Oberndorff, unter Leitung von Professor Dr. Wille; für
seine Geschichte der rheinischen Pfalz stattete letzterer dem Münchener
Reichsarchiv einen Besuch ab und fand daselbst wertvolle Korrespondenzen.
Die Bearbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl
Friedrichs von Baden wurde vom Archivdirektor Dr. Obser unter Heran-
ziehung eines Hilfsarbeiters so weit gefördert, daß im Laufe des nächsten
Jahres der Rest der noch zu erledigenden Abschriften gefertigt werden
kann. Für die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin
Gerbert von St. Blasien war Professor Dr. Pfeilschifter tätig. Von den
Grundkarten des Großherzogtums Baden werden nach Mitteilung des Ober-
regierungsrats Lange noch in diesem Jahre zwei Sektionen zur Ausgabe
gelangen; drei weitere sollen im Laufe des nächsten Jahres folgen. Vom
Oberbadischen Geschlechterbuch, bearbeitet von Oberstleutnant a. D.
J. Kindler von Knobloch, ist die zweite Lieferung des dritten Bandes er-
schienen; die dritte Lieferung dieses Bandes ist im nächsten Jahre zu er-
warten. Den Abschluß des Manuskripts für den zweiten Band seiner
Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes vermag Geh. Hofrat Professor Dr.
Gothein für 1908 noch nicht in Aussicht zu stellen. Von den Oberrhei-
nischen Stadtrechten befindet sich in der unter Leitung von Geh. Rat
Professor Dr. Schröder stehenden fränkischen Abteilung das 8. Heft mit
den Stadtrechten von Grünsfeld, Neidenau, Osterburken, Unteröwisheim und
Besigheim in Vorbereitung. In der unter Leitung von Geh. Hofrat Pro-
fessor Dr. von Below stehenden schwäbischen Abteilung ist die Ausgabe
des Überlinger Stadtrechts, bearbeitet von Dr. Geier, noch vor Ablauf des
Jahres zu erwarten. Das Neuenburger Stadtrecht bereitet Rechtspraktikant
Merk vor. Das Konstanzer Stadtrecht soll 1908 durch Professor Dr. Beyerle
in Göttingen in Angriff genommen werden. Für die Sammlung der Siegel
und Wappen der badischen Gemeinden war Zeichner Held tätig. Es wurden
die Siegel für insgesamt 94 Orte angefertigt. Das dritte Heft der badischen
Städtesiegel befindet sich in Vorbereitung. Der Bearbeiter der Münz- und
Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten Territorien,
Dr. Cahn in Frankfurt a. M. legte einen Teil des Manuskripte für das erste
Heft vor. Mit der Bearbeitung des zweiten Bandes der Denkwürdigkeiten
des Markgrafen Wilhelm von Baden hat Archivdirektor Dr. Obser begonnen.
Vom Briefwechsel der Gebrüder Blarer, mit dessen Herausgabe Archivar
18°
068 Nachrichten und Notizen 1.
Dr. Schieß in St. Gallen beauftragt ist, befindet sich der erste Band unter
der Presse. Die Pfleger der Kommission waren unter Leitung der Ober-
pfleger Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr. Albert, Universitäts-
bibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Dr. Obser und Professor
Dr. Walter für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien von Ge-
meinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. tätig. Die Gemeindearchive
des Landes sind sämtlich verzeichnet. Von den Pfarrarchiven fehlen noch
zwei. Die Verzeichnung der grundherrlichen Archive nähert sich dem Ab-
schluß. Die Ordnung der Gemeindearchive wurde in sechs Amtsbezirken
weiter- bezw. durchgeführt. Von der Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins ist der 22. Band, unter Redaktion von Archivdirektor Dr. Obser
und Professor Dr. Wiegand, erschienen. In Verbindung damit wurde
Heft 29 der Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission ausge-
geben. Das Neujahrsblatt für 1907 „Der Breisgau unter Maria Theresia
und Josef IL‘, bearbeitet von Professor Dr. Gothein, ist im Januar erschienen.
Als Neujahrsblatt für 1908 hat Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff
in Freiburg eine Darstellung des Minnesangs in Baden übernommen.
Dem neunten Bericht der Historischen Landeskommission für
Steierinark über die dritte Geschäftsperiode 1903—1907 entnehmen wir
über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten folgendes. Es wurden
veröffentlicht I. Forschungen: V/2. Joh. Loserth, Salzburg und Steier-
mark im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts. VI/1. Joh. Loserth, Genea-
logische Studien zur Geschichte des steirischen Uradels I VI/2. Ant. v. Pantz,
Die Innerberger Hauptgewerkschaft 1625—1783. VI/3. Fritz Byloff, Die
Land- und peinliche Gerichtsordnung Erzherzog Karls II. für Steiermark
vom 24. Dezember 1574; ihre Geschichte und Quellen. II. Veröffent-
lichungen: XVII. Albert Starzer, Die landesfürstlichen Lehen in Steier-
mark von 1421—1546. XVII. Alois Lang, Beitrüge zur Kirchengeschichte
der Steiermark und ihrer Nachbarländer aus römischen Archiven. XIX. Ant.
v. Pantz, Beiträge zur Geschichte der Innerberger Hauptgewerkschaft.
XX. Ant. Mell, Regesten zur Geschichte der Familien Teufenbach. XXI.
Ant. Mell, Das Archiv der steirischen Stände. XXII. Joh. Loserth, Das
Archiv des Hauses Stubenberg. XXIII. Ant. Mell, Archive und Archiv-
schutz in Steiermark. XXIV. Joh. Loserth, Bericht über die Ergebnisse
einer Studienreise in die Archive von Linz und Steyregg.
In Vorbereitung befindliche Arbeiten sind die der Herren Dr. Bittner
(Geschichte des Bergbaues und Hüttenwesens in Steiermark), A. v. Jaksch
(Geschichte der Landstände der drei Lande Steiermark, Kärnten und Krain),
F. Ilwof (Landtagswesen unter Maria Theresia und Josef I.), A. Mell (Die
steirischen Landgerichts- und Burgfriedsbeschreibungen), J. Peisker (Ge-
schichte der Siedelungen in Steiermark) und A. Weiss (Mittelalterliche
Geschichte der Diözese Seckau). Die Studien des Herrn Dr. Franz Freiherrn
v. Mensi „Über die Geschichte der direkten Steuern in Steiermark“ sowie
jene A. v. Wretschkos (Innsbruck) über die „Steirischen Landeshauptleute“
befinden sich in stetem Fortgange. Hofrat v. Luschin erklärte sich bereit,
die Bearbeitung einer „Geschichte des steirischen Münz- und Geldwesens
Nachrichten und Notizen I. 269
im Mittelalter“ zu übernehmen. Professor Otto von Zwiedineck-Südenhorst
(Karlsruhe) wurde mit der Untersuchung über „Die Wirtschaftspolitik der
Steiermark vom 15. bis 17. Jahrhundert“ betraut. Soweit der Einblick in
die in Betracht kommenden publizierten Materialien ein Urteil gestattet,
würden behufs einer solchen Darstellung der inneren Wirtschaftspolitik
Steiermarks vom 15. bis zum 17. Jahrhundert vor allem die Landtags-
handlungen und die landesherrlichen Verordnungen mit den einschlägigen,
die Vorbereitung und Durchführung betreffenden Aktenbeständen, für die
Untersuchung der äußeren Wirtschaftspolitik aber außer diesen Materialien
auch die Verhandlungsakten über Zoll- und Mautwesen im Verkehr mit
anderen Territorien, insbesondere auch mit Venedig, heranzuziehen sein.
Der Kustos des Münzen- und Antikenkabinetts am Joanneum, Dr. Richard
Mell, gedenkt das Urkundenwesen in Steiermark zu untersuchen und die
Ergebnisse in einer Anzahl kleinerer Aufsätze unter dem Titel „Studien
zur Geschichte des Urkundenwesens in Steiermark“ niederzulegen. Er be-
absichtigt von den Begriffen der „öffentlichen“ und der ,Privat“-Urkunde
auszugehen und dieselben nach Erwägung der vorhandenen Begriffs-
bestimmungen in diplomatischem und juristischem Sinne festzulegen. Daran
soll sich zunächst eine Untersuchung über das Aufkommen der Siegel-
urkunde und die Übergangsformen von der traditio zu letzteren anschließen.
Dr. Viktor Thiel, Leiter des k. k. Statthalterei-Archives in Graz, legte ein
ausführliches Programm über die Durchführung der Veröffentlichung von
„Regesten zur Geschichte des landesfürstlichen Behördenwesens in Steier-
mark, I, 1564—1625“ vor. (I. Organisation der landesfürstlichen Hofhaltung
und Verwaltung. 1564—1625. — II. Organisation der landesfürstlichen Ver-
waltung. 1625—1709 [1749].) Die Wiedergabe der Quellen soll prinzipiell
in Form von Regesten erfolgen; doch wird in allen Fällen, in welchen der
Wortlaut der Überlieferung von Bedeutung erscheint, eine teilweise oder
vollständige Wiedergabe der Stücke nicht zu vermeiden sein. Das von
A. Mell und V. Thiel vorbereitete Inventar der „Urbare und urbarialen
Aufzeichnungen des landesfürstlichen Kammergutes in Steiermark. Nach
den Beständen des steiermärkischen Landesarchives und des k. k. Statt-
halterei-Archives in Graz“ wird im Laufe der ersten Monate des nächsten
Jahres als XXV. Heft der „Veröffentlichungen* herausgegeben werden.
Als neues Unternehmen wird geplant eine Herausgabe von Quellen zur
steirischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte und zwar zunächst die
Herausgabe der steirischen Landtagsakten.
Archiv-Inventarisierungen. Auf dem Gebiete der archivalischen Vor-
arbeiten wurde während der dritten Geschäftsperiode der Landeskommission
das Hauptaugenmerk auf die Ordnung und die Inventarisierung von Privat-
archiven gerichtet, während jene der Bestände des steiermärkischen Landes-
archivs, welche für Einzelforschungen herangezogen werden mußten, vom
Landesarchiv in eigenem Wirkungskreis besorgt wurden. Darüber geben
die Jahresberichte des Landesarchivs (in den Gesamtberichten des steier-
märkischen Landesmuseums am Joanneum) für die Jahre 1903—1907 genaue
Aufschlüsse. Die Regesten zur Geschichte der Familien von Teutenbach
gab A. Mell im XXI. Heft der „Veröffentlichungen“ heraus. Die Sammlung
970 Nachrichten und Notizen I.
von Urkunden- und Aktenauszügen zur Geschichte der Herren und Frei-
herren von Pranckh (zusammengestellt von Oberst von Fackenhuber)
wurde durchgesehen und teilweise redigiert. Abgeschlossen ist die
Durchsicht des fürstlich Schwarzenbergschen Archivs auf SchloB Murau
bezüglich der auf das Haus der steirischen Familie Liechtenstein sich
beziehenden Urkunden. Es liegt eine Sammlung von über 500 Urkunden-
regesten vor, welche unter der Leitung J. Loserths der Hilfsarbeiter J. Stoiser
abgefaßt hat. Gleichfalls abgeschlossen ist die Inventarisierung der Be-
stände des gräflich Herbersteinschen Archivs zu Graz (die Familien Eggen-
berg und Herberstein betreffend). Ebenso durch J. Loserth die Inven-
tarısierung des Archive des Hauses Stubenberg, deren Ergebnis im
XXI. Heft der „Veröffentlichungen“ niedergelegt ist. Desgleichen wurde
die Inventarisierung der restlichen Bestände des alten Familien- und
Herrschaftsarchivs der Herren, Freiherren und Grafen von Saurau in An-
griff genommen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der
o. Prof. der Rechtswissenschaft in Berlin Dr. Heinrich Brunner wurde
zum auswärtigen Mitglied der Kgl. Akademie der Wissenschaften in Stock-
holm ernannt.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der deutschen
Rechtsgeschichte Dr. H. Schreuer in Münster wurde nach Bonn und an
seine Stelle der o. Prof. Dr. Rudolf His in Königsberg berufen. Der
o. Prof. der Volkswirtschaftslehre Dr. Karl Diehl in Königsberg wurde
nach Freiburg i. B. berufen. Der ao. Prof. des Kirchenrechts Dr. Karl
Böckenhoff an der katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg wurde
zum Ordinarius befördert. Der Professor der Staatswissenschaften an der
Posener Akademie Dr. Leopold von Wiese und Kaiserswaldau wurde
an die Technische Hochschule in Hannover berufen.
Der geistliche Rat Dr. J. Jungnitz in Breslau wurde zum o. Honorar-
professor der katholisch-theologischen Fakultät daselbst ernannt.
Die Privatdozenten Dr. W. Kaufmann (Völkerrecht) in Berlin und
Dr. Albert Hesse (Statistik und Finanzwissenschaft) in Halle wurden zu
ao. Professoren ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. Kurt Jahn (Neuere Literatur- und Kultur-
geschichte) in Halle, Dr. K. Haff (Deutsche Rechtsgeschichte) in Würz-
burg, Dr. C. Enders (Neuere deutsche Literaturgeschichte) in Bonn, Dr.
Arnold Oskar Meyer (Mittlere und neuere Geschichte) und Dr. Manfred
Laubert (Mittlere und neuere Geschichte), beide in Breslau.
Archive, Bibliotheken und Museen: Der Direktor des Kgl. Kupferstich-
kabinetts Prof. Dr. J. Sponsel in Dresden wurde zum Direktor des Grünen
Gewölbes, des Münzkabinettes und des Historischen Museums ernannt.
Der Universitätsbibliothekar Dr. Oskar Maßlow in Bonn wurde zum
Oberbibliothekar befördert.
Die Archivare Dr. H. v. Petersdorff am Staatsarchiv in Stettin,
Dr. J. Kaufmann am Staatsarchiv in Danzig und Dr. G. Kupke am
Staatsarchiv zu Posen wurden zu Archivrüten, die Archivassistenten Dr.
Nachrichten und Notizen I. 271
O. Grotefend und K. Knetsch in Marburg, A. Eggers in Wiesbaden
und M. Foltz in Danzig zu Archivaren ernannt. Der Archivassistent Dr.
E. Reibstein in Düsseldorf wurde an das Staatsarchiv in Osnabrück
versetzt.
Todesfälle. Kürzlich starb in Dresden im 74. Lebensjahr der Ehren-
doktor der Leipziger Philosophischen Fakultät General d. Inf. z. D. Exzellenz
Curt v. Raab, erster Vorsitzender des Kgl. Sächsischen Altertumsvereins
in Dresden. Wir verdanken ihm eine Reihe von Studien und Arbeiten
namentlich zur vogtländischen Geschichte, so vor allem die Regesten zur
Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes 2 Bde.; das Amt Pausa bis
zur Erwerbung durch Kurfürst August von Sachsen 1569; das Amt Plauen
im Anfang des 16. Jahrhunderts und Schloß und Amt Vogtsberg bis Mitte
des 16. Jahrhunderts.
Am 21. Januar starb der Präfekt der Vatikanischen Bibliothek Dr.
Franz Ehrle, Ehrendoktor der Universitäten von Oxford, Münster und
Cambridge. Er war der langjährige Herausgeber des Archivs für Literatur-
und Kirchengeschichte. Von seinen größeren Arbeiten seien hier nur er-
wähnt: Beiträge zur Geschichte und Reform der Armenpflege (1881);
Historia bibliothecae Romanorum Pontificum tum Bonifatianae tum Avenio-
nensis tom. I. (1890); Gli Affreschi del Pinturicchio nell Appartamento
Borgia del Palazzo Apostolico Vaticano riprodotti (1897 mit E. Stevenson
hrsg.); und die Ausgabe der Chronica Actitatorum des Martin de Alpartil
Bd. 1. (1906).
Am 21. Januar starb Archivrat Dr. Louis Erhardt in Berlin, das
langjährige Mitglied des Redaktionsausschusses der Historischen Zeitschrift.
Sein Forschungsgebiet war die Frühgeschichte der europäischen Völker.
Von seinen Schriften nennen wir: Kelten, Belger und Germanen (1878);
Älteste Germanische Staatenbildung (1879) und Entstehung der homerischen
Gedichte (1894). Auch wir brachten im Jahrgang 1905 unserer Zeitschrift
einen Aufsatz aus seiner Feder: Die Einwanderung der Germanen in
Deutschland und die Ursitze der Indogermanen.
Neu eingegangene Bücher, soweit sie nicht in der Bibliographie zur
deutschen Geschichte verzeichnet werden. Besprechung bleibt vorbehalten.
Henderson, B. W., Civil War and Rebellion in the Roman Empire
A. D. 69—70. London, Macmillan and Co., 1908. 8 s. 6 d.
Reich, E., General history of western nations from 5000 B.C. to 1900 A. D.
I Antiquity Vol. I—II. London, Macmillan and Co., 1908. 15 s.
Babelon, E., La théorie féodale de la monnaie. (Extr. des Mém. de l’Ac.
des Inscr. et Belles-Lettres tom. 38, 1). Paris, Klincksieck, 1908. 8 fr.
Delisle, L., Le livre de Jean de Stavelot sur Saint Benoît. (Tiré des Not.
et Extr. des mss. de la Bibl. Nat. tom. 39). Paris, Klincksieck, 1908. 2 fr.
Prou, M, Recueil des actes de Philippe I” roi de France (1059—1108)
Paris, Klincksieck, 1908. 30 fr.
Daggett, Stuart, Railroad Reorganization. Boston and New York,
Houghton Mifflin and Co., 1908. 2 $.
272 Nachrichten und Notizen 1.
Schybergson, M. G., Henrik Gabriel Porthan D. I. Helsingfo
Dittberner, W., Issos. Ein Beitrag zur Geschichte Alexanders
Berlin, G. Nauck, 1908. 3,60 M.
Henning, W., Die Erinnerungen des Grafen Chaptal an ]
Berlin, G. Nauck, 1908. 2,40 M.
Grisar, H., Die römische Kapelle Sancta Sanctorum und
Freiburg i. B., Herder, 1908. 10 M.
Bastide, Ch., Bayle est-il l'auteur de l'avis aux réfugiés. Fo
roses, 1908.
Muckle, F., Henri de Saint-Simon. Jena, Fischer, 1908. 8 M
Dahlgren, E. W., Voyages français à destination de la Mer dı
Bougainville (1695—1749). (Extr. des Nouvelles Archives d
Scientifiques 1. 14). Paris 1907.
Macchioro, V., L'Impero Romano nell’ età dei Severi. (Estr
di Stor. Ant.) Padova 1908.
Moeller, E. v., Aymar du Rivail. Der erste Rechtshistoriker.
dien H. 56). Berlin, Ebering, 1907.
Senn, F., L'Institution des Vidamies en France. Paris, Rousse
Sägmüller, J. B., Die Bischofswahl bei Gratian. Köln 1908.
Cagnat, Les deux camps de la Légion III® Auguste à Laml
les fouilles récentes. (Extr. des Mém. de l’Ac. des Inscr.
Paris, Klincksieck, 1908. 4 fr.
Langlois, Ch. V., Les papiers de Guillaume de Nogaret et de
de Plaisians au trésor des chartes. (Extr. des Not. et Extr. :
la Bibl. Nat. tom. 39). Paris, Klincksieck, 1908. 2 fr.
Halpben, L., et F. Lot, Recueil des actes de Lothaire et «
rois de France (954—987). Paris, Klincksieck, 1908. 15 fr.
Helmolt, H. F., Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte v
Bd. 1—2. Leipzig, Inselverlag, 1908. 12 M.
Courteault, P., Blaise de Monluc historien. Paris, Picard, 1
S
213
Nachrichten und Notizen II.
Arvid Grotenfelt, Die Wertschätzung in der Geschichte. Eine kritische
Untersuchung. Leipzig 1903, Veit & Co. VII und 227 S.
Durch die Schuld des Ref. gelangt dies Buch hier verspätet zur An-
zeige. Da inzwischen Grotenfelt in neuer Form das gleiche Thema be-
handelt hat (in seiner Schrift: „Geschichtliche Wertmaßstäbe in der Ge-
schichtsphilosophie bei Historikern und im Volksbewußtsein“, Lpz. 1906,
B. G. Teubner) und zu diesen seinen neuen Äußerungen bereits namhafte
Autoren (vgl. Eucken, Deutsche Literaturzeitung 1905, Nr. 45, Sp. 2762f.;
Xénopol, La notion de ‘valeur’ en histoire, im Oktoberheft des Jahrgangs 1905
der Revue de synthèse historique; Ritschl, Theologische Literaturzeitung 1905,
Nr. 19, Sp. 525f.) das Wort ergriffen haben, so hat es keinen Zweck, jetzt
noch ausführlich bei dem ersten Buch zu verweilen. Das Verhältnis zwischen
den beiden Schriften will G. so aufgefaßt wissen, daß die zweite den Ge-
dankengang der ersten weiter führt: während diese aus methodologischen
Gesichtspunkten die Frage erörtert, inwiefern eine Wertschätzung in der
Geschichte unvermeidlich sei, behandelt die andere das Problem der ge-
schichtlichen Wertschätzung sachlich und inhaltlich. In der allgemeinen
These, daß die Geschichte durch Wertgesichtspunkte abgegrenzt wird,
werden heute weitaus die meisten Philosophen und Historiker G. beistimmen.
Aber in der Auffassung im einzelnen gehen die Ansichten dann vielfach
auseinander. Dies zeigen z. B. neuerdings die Erörterungen von Rickerts
Abhandlung ,Geschichtsphilosophie“ in der Festschrift für Kuno Fischer
(„Die Philosophie im Beginn des 20. Jahrhunderts“, 2. Bd., S. 51ff.), von
Max Webers ,Kritischen Studien auf dem Gebiet der kulturwissenschaft-
lichen Logik“ (Archiv für Sozialwissenschaft, Bd. 22, S. 143 f.) und von
M. Frischeisen-Köhlers Untersuchungen „über die Grenzen der naturwissen-
schaítlichen Begriffsbildung“ (in Jahrgang 1906 und 1907 des Archivs für
systematische Philosophie). Rickerts Abhandlung ist soeben in neuer Auf-
lage erschienen und hat auf die jüngsten Erörterungen über unser Problem
Bezug genommen, welcher Umstand uns auch bestimmt, jetzt nicht näher
auf den Inhalt von G.s Buch einzugehen.
In den Artikeln, die Xénopol in der Deutschen Literaturzeitung 1906,
Nr. 33—35 über den „Wertbegriff in der Geschichte“ veröffentlicht hat,
findet sich ein kleiner, aber verhängnisvoller Druckfehler, den aufzudecken
nicht überflüssig ist, weil sonst die Stellung Rickerts in der Literatur-
geschichte unserer Frage ganz unrichtig bestimmt wird. Sp. 2188 (Nr. 86)
1 Vgl. auch Deutsche Literaturzeitung 1907, Nr. 26, Sp. 1619 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 19
274 Nachrichten und Notizen II.
liest man: „Was von Rickert nicht bemerkt wurde, ist, daß die Sache sich
ganz anders in den Wissenschaften des Individuellen verhält, da bei ihnen
der inhaltliche Teil desto mehr zunimmt, je allgemeiner der Begriff wird.“
Statt „von Rickert“ muß es heißen: „vor Rickert“. — Bei dieser Gelegen-
heit sei auf den prächtigen Kommentar hingewiesen, den Rickert, die
Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung S. 469 ff. zu Rankes
Ausführungen über die Frage des Fortschritts in der Geschichte liefert. !
Nachschrift. Während des Druckes der vorstehenden Anzeige ist die
2. Auflage von Xénopol's „Principes fondamentaux de l’histoire‘ unter dem
Titel „La théorie de l'histoire“ (Paris 1908) veröffentlicht worden.
Freiburg i. B. G. v. Below.
O. Böckel, Psychologie der Volksdichtung. 432 S. 8°. Leipzig,
B. G. Teubner 1906. Pr. 8 M.
Daß das vorliegende Buch eine der bedeutenderen Leistungen auf dem
Gebiete der Volksdichtung ist, unterliegt keinem Zweifel. Gewiß läßt sich
an dem Werke mancherlei aussetzen: es ist eigentlich keine Psychologie
der Volksdichtung, sondern handelt nur vom Wesen und Wandel des Volks-
liedes, sein Verf. steht noch vielfach auf Herderschem Standpunkt, die wich-
tigen Probleme über den Stil des Volksliedes werden kaum gestreift, Grenzen
zwischen der lyrischen und epischen Volksdichtung und ihrer Vortragsweise
werden nicht gezogen, verschiedene Auffassungen lassen sich schwerlich
halten. Trotz alledem muß man anerkennen, daß das Volkslied noch nir-
gends von so vielen Seiten und auf Grund eines gleich umfangreichen Ma-
terials von der Volkspoesie aller Völker beleuchtet worden ist. Über die
Bedeutung des Buches für die Volkskunde habe ich mich andernorts aus-
gesprochen; in einer historischen Zeitschrift ziemt es sich, einen Teil
herauszugreifen, der die Bedeutung des Volksliedes für die Geschichte klar
legen soll.
Der 18. Abschnitt handelt über das Verhältnis der Geschichte zur
Volksdichtung. Hier ist B. neue, selbständige Bahnen gewandelt, die wie
ich vielleicht mancher andere nicht mit gehen mag. Er verhält sich dem
Volksliede gegenüber als historische Quelle durchaus skeptisch, er spricht
dem Volke überhaupt allen geschichtlichen Sinn ab und meint, daß das
Volkslied für die Geschichte gar keine Bedeutung habe, da der Volkstradi-
tion der Begriff der Kontinuität fehle, da die Ereignisse und Personen von
Mythe, Sage und Legende erstickt und nicht selten Taten auf andere Per-
sonen übertragen würden. Wenn auch in diesen Behauptungen ein Schein
von Wahrheit liegt, so enthalten sie doch auch viel Unrichtiges. Zunächst:
was versteht B. unter „geschichtlichem Sinn?“ Mag man die Worte als Sinn
für geschichtliche Ereignisse oder als Sinn für geschichtliche Überlieferung
auffassen, weder in dem einen noch in dem andern Falle kann ich B. recht
geben. Für chronologische Zusammenhänge fehlt dem Volke der Sinn, aber
nicht für geschichtliche Ereignisse, für geschichtliche Überlieferung. Die
1 Zu Grotenfelt S. 170 vgl. Histor. Ztschr. 99, S. 143 f. und Gött. Gel. Anz.
1907, S. 408 f., zu S. 209 Anm. 1 vgl. Ztschr. f. Sozialwissenschaft 1904, S. 305 ff.
Nachrichten und Notizen II. 275
ganze Auffassung des Verhältnisses von der Volksdichtung zur Geschichte
wurzelt m. E. in der nicht ganz richtigen Auffassung, die B. vom Volkslied
im allgemeinen hat. Dieses ist seinem Ursprung nach der Reflex eines na-
türlichen Gemüts, der durch die umgebende Natur oder Ereignisse, die das
Gemüt bewegen, hervorgerufen worden ist. Denn jedes Volkslied kann nur
einer Seele entquollen sein, nicht einer Gruppe von Individuen; darüber
sind sich heute alle Forscher einig. Verfolgen wir von diesem Standpunkte
aus das geschichtliche Volkslied, so werden alle Angriffspunkte B.’s auf seinen
geschichtlichen Wert verständlich. Ein historisches Volkslied entsteht fast
durchweg unter dem direkten Eindrucke des geschichtlichen Ereignisses.
Der Verf. hat an diesem teilgenommen, wie wir es oft aus den Schluß-
strophen dieser Lieder hören. Er hat das Lied gesungen, die Genossen der
gemeinsamen Tat haben es ihm nachgesungen, und so ist sein Lied zum
Volkslied geworden. Nicht der Drang, historische Ereignisse zu besingen,
sondern die Stimmung, die sein Inneres beherrscht, hat ihn zum Liede ge-
trieben, die Stimmung, die ihm mit seinen Genossen gemeinsam gewesen
ist, und durch die allein seine Worte auf aufnahmefähigen Boden fallen
konnten. Aus dieser Stimmung heraus, aber nicht aus Parteigetriebe, er-
klärt sich die Auffassung und Schilderung der Ereignisse Besitzen wir
also geschichtliche Volkslieder von Teilnehmern an den besungenen Ereig-
nissen — und deren haben wir eine stattliche Anzahl —, so sind diese eine
ganz vorzügliche geschichtliche Quelle, die uns ein lebendigeres Bild gibt
als der oft sehr retouchierte Bericht der Chronisten. — Die Teilnehmer der
Ereignisse sterben dahin, das Lied erhält sich. Ein folgendes Geschlecht
ererbt das Lied, Leute, die keinen Anteil an den Ereignissen und deshalb
auch kein seelisches Interesse an diesen und an dem Liede gehabt haben.
Erst unter diesen tritt der Wandel ein, dem auch lyrische Volkslieder unter-
worfen sind: jetzt erst ranken sich oft, aber nicht immer, Mythen, Sagen
und Legenden an den geschichtlichen Kern, und zuweilen werden die Taten
eines verstorbenen Helden auf einen lebenden übertragen, von dessen Ruhm
man gehört hat. Also nur durch die Überlieferung kann das historische
Lied seinen geschichtlichen Wert verlieren, nicht aber darf man ihm diesen,
wie es B. tut, von Haus aus absprechen.
Leipzig. E. Mogk.
Alfred Philippson, Das Mittelmeergebiet, seine geographische und kul-
turelle Eigenart. Zweite Auflage. Mit 6 Figuren im Text, 18 Ansichten
und 10 Karten auf 15 Tafeln. Leipzig, B. G. Teubner 1907. X, 261 SS.
Es ist kennzeichnend für einen pflichttreuen und mit voller Seele seinem
Berufe ergebenen akademischen Lehrer, wenn die Gelegenheit eines Ferien-
kursus für Lehrerinnen (1900) ihm zum Anlaß wird für die Ausgestaltung
eines dem besonderen Zwecke angepaßten und doch allgemeiner wichtigen
Kabinettstücks der Lünderkunde, das — gemeinverständlich und doch auf
hohem geistigen Niveau gehalten — mit durchschlagendem Erfolge an die
Öffentlichkeit treten kann und nach drei Jahren bereits eine zweite Auf-
lage erlebt. Verlockend war die Aufgabe, ein in vollem Gleichmaß ab-
gestimmtes Gesamtbild des Mittelmeergebietes, seiner Lage, des Baues,
19*
276 Nachrichten und Notizen Il.
seiner Meeresräume (physikalisch und biologisch), seiner Küsten, des Klimas,
der Oberflächengestalt und Bevölkerung der Länder, der Pflanzenwelt, Fauna
und namentlich des Menschenlebens in vielseitiger Gestalt und Betätigung
zu entwerfen. Aber sie gewinnt in der Hand dieses Schülers Ferdinands
v. Richthofen, der seinen Meister mit der Widmung dieses Werkes seiner
dankbaren Verehrung versicherte, einen eigenen Reiz durch die vom erd-
geschichtlichen Standpunkt beherrschte Fassung. Die Entstehung der
Formen der Landoberfläche tritt in den Vordergrund; ihre Gliederung durch
Faltungen und Brüche wird in so planvollem Zusammenhange verfolgt, daB
für den Lernenden das Mittelmeergebiet zu einer Beispielsammlung der
wichtigsten Erscheinungen der Geomorphologie wird. Aber unmittelbar
gepaart mit der Oberflächengestalt gelangt ihre kulturgeographische Wirkung
zur Würdigung, und hier liegt für den Historiker der besondere Wert dieses
Buches. Nicht der alte abgegriffene Hausrat halbwahrer Gemeinplätze über
dies weltgeschichtlich fesselndste Gebiet, auch nicht die in manchen be-
rühmten Werken gegen diese Gemeinplätze sich kehrende negative und
schließlich unproduktive Kritik kommt hier zum Vorschein, sondern die
aus lebensvoller eigener Anschauung erwachsene, von den frischen Augen
einer in aufmerksamer Beobachtung der Gegenwart erfahrenen und doch
wirklich historisch gebildeten Forschers selbständig geübte Würdigung der
Wirkungen der Landesnatur.
Es liegt in dem wohlerwogenen Plane des Ganzen, wenn auf Quellen-
und Litteraturnachweise im Allgemeinen grundsätzlich verzichtet wird. Nur
an einer Stelle mehren sich die Verweisungen etwas, bei der Berührung
der Frage einer Klimaänderung der Mittelmeerländer in historischer Zeit.
Philippson neigt für den größten Teil des Mittelmeeres — nur seinen Süd-
osten, die Nachbarschaft der syrischen und arabischen Wüste nimmt er
aus — zum Glauben an die Beständigkeit des Klimas seit dem Altertum.
Ihn beunruhigt dabei nur Nissens Nachweis einer Verfrühung der Erntezeit
Italiens seit dem Altertum um einen Monat; das wäre allerdings ein schwer-
wiegender Einwurf, wenn er sicher begründet wäre. Wie zweifelhaft das
aber ist, haben doch Olcks Nachprüfungen (N. Jhb. f. Phil. 135, 465—475)
gezeigt. Vgl. auch Tommasi-Crudeli, Riflessioni sul clima di Roma antica
(Bull. Ist. Arch. II, 2, 1887). Die vortreffliche Ausstattung des Werkes mit
wohlerwogenen Kartenskizzen und lehrreichen Abbildungen wird Verbreitung
und Wirkung des vortrefflichen Buches erhöhen.
Leipzig. J. Partsch.
Fustel de Coulanges, Der antike Staat. Übers. von Paul Weiß; mit
einem Begleitwort von Heinrich Schenkl. Berlin u. Leipzig 1907.
Fustel de Coulanges war einer der bedeutendsten und geistvollsten
historischen Denker Frankreichs, dessen Verdienst, soviel ich sehe, in
Deutschland nicht immer nach Gebühr eingeschätzt ist; dies gilt besonders
für seine in den ‘Nouvelles Recherches sur quelques problèmes d'histoire’
herausgegebenen Untersuchungen über das Eigentumsrecht bei den Griechen.
Sein bekanntestes Werk ist die “Cité antique’, welches seit 1864 in nicht
weniger als 18 Auflagen erschien. Jetzt, recht verspätet, hat es eine
Nachrichten und Notizen IL 2717
deutsche Übersetzung erlebt, die sich ganz angenehm liest; wer den eigen-
tümlichen Reiz, welchen Fustels Stil ausübt, auf sich wirken lassen will,
wird freilich lieber zum Original greifen. Die Bedeutung von Fustels ge-
dankenreichem Buch besteht darin, daß er sich bemüht, die religiöse Grund-
lage des antiken, griechischen und römischen, Staats aufzudecken; die
Religion ist nach ihm das bildende Prinzip, sowohl für die Entstehung der
Familie wie des Staats, und er sucht die Grundsätze des antiken Rechts
und die Entwickelung der Gemeinde vorzüglich unter diesem Gesichts-
punkte zu begreifen. Gegenüber der früheren rein politischen Auffassung
ergibt dies einen entschiedenen Fortschritt; Fustel ist auch der Erste ge-
wesen, welcher die Bedeutung des Toten- und Ahnenkultus erkannte —
wie fruchtbar diese Einsicht wurde, ersieht man aus Erwin Rohdes klas-
sischem Werk ‘Psyche’. Es ist aber nicht zu leugnen, daß Fustel seine
Ideen mit einer sozusagen grandiosen Einseitigkeit durchgeführt und ein
einziges Prinzip der Erklärung für Erscheinungen bevorzugt hat, für welche
noch viele andere Momente in Betracht kommen; so sehr es zu wünschen
ist, daß alle kritisch urteilenden Freunde des Altertums sein Buch nicht
unbeachtet lassen, so ist es mir doch zweifelhaft, ob es sich bei seiner
ausgeprägten Eigenart als Lektüre für ein größeres Publikum eignet. Wie
verschieden von ihm man jetzt über die Entstehung des Staates denkt,
dafür sind die jüngsten Ausführungen Eduard Meyers in den Sitzungs-
Berichten der Berliner Akademie von 1907 der beste Beweis. Trotzdem
ist zu betonen, daß Fustel de Coulanges mit seinem Werk Bedeutendes für
ein vertieftes Verständnis des antiken öffentlichen Lebens geleistet hat.
Prag. Heinrich Swoboda.
Paul Legendre, Etudes Tironiennes, Paris 1907 (Bibliotheque des
Hautes-Etudes, Heft 165) bespricht und ediert einen sehr stark mit Tironischen
Noten durchsetzten Kommentar zur VI. Ekloge Virgils aus dem Cod. 13 der
Bibliothek zu Chartres, dessen eine Seite in einem schönen Lichtdruck-
Faksimile wiedergegeben wird. Von allgemeinerem Interesse und bedeu-
tendem Nutzen ist die Zusammenstellung von Handschriften mit Tironischen
Noten (S.51—67), die er in Lexica, Psalterhandschriften, Fragmente, Glossen
und silbentachygraphische Aufzeichnungen scheidet. Relative Vollständig-
keit ist hier mit anerkennenswertem SammelfleiB erstrebt, aber so wenig
erreicht, wie bei der daran sich schließenden Aufzählung der den Tiro-
nischen Noten gewidmeten Spezialliteratur.
In diesem Zusammenhang sei auf die kurze Mitteilung von Ferd. Rueß,
Ludwig Traubes Exzerpte über Tironische Noten, Arch. f. Stenographie 58,
1907, 289—292 verwiesen, die bei dem regen und in den letzten Jahren
sich noch steigernden Interesse, das Traube diesem Sondergebiete entgegen-
brachte, durch die Dürftigkeit der Nachlese enttäuscht, durch den Hinweis
auf ein „Verzeichnis von Tironischen Handschriften“, das Traube binterließ
(S. 291), aber hochgespannte Erwartungen erregt, die so lange unerfüllt bleiben
müssen, als sich Rueß nicht auch zur Veröffentlichung dieses Verzeichnisses
entschließt, um die er hierdurch im Interesse der Sache freundlich gebeten sei.
Berlin. M. Tangl.
2718 Nachrichten und Notizen II.
Marguerite Bondois, La translation des Saints Marcellin et Pierre.
Paris, Champion 1907. (XVI und 116 S.)
Das Büchlein ist als 160. Heft der Bibliothèque de l'école des hautes
études erschienen und bezeichnet sich als eine Studie über Einhard und
sein politisches Leben von 827 bis 834. Die Verfasserin hat sich mit großer
Gründlichkeit in die Quellen vertieft, hat es sich aber auch nicht versagen
können, mit ihrer Gelehrsamkeit ein wenig überflüssigen Prunk zu treiben.
Davon zeugt nicht nur das 6 Seiten lange Verzeichnis der benutzten Quellen
und Hilfsmittel, sondern auch die Breite der Darstellung und die Menge
der Anmerkungen, welche da, wo sie Bekanntes vorträgt, unnötig erscheint,
während man zuweilen gerade da, wo sie eine eigene Meinung aufstellt,
eine genauere Begründung oder den Wortlaut der entsprechenden Quelle
vermißt. Da sie, wie zahlreiche falsch angegebene Seitenzahlen beweisen,
mein Schriftchen über Einhard nicht dauernd zur Hand gehabt hat, ist es
ihr mitunter auch begegnet, daß sie eine Ansicht als die meinige bekämpft,
die ich nicht vertreten habe, oder etwas als eigene Beobachtung gibt, was
ich auch schon gesagt habe. In Betreff der Kirchen von Seligenstadt hat
sie Hampe und mich völlig mißverstanden.
Mit Dank anzuerkennen ist der Nachweis, daß die Passio martyrum
Marcellini et Petri in Versen nicht von Einhard verfaßt sein kann, weil die
römische Tradition, auf der sie beruht, erst nach der Mitte des 9. Jahrh.
entstanden ist. Dankenswert ist auch der Hinweis, daß die beiden ersten
Bücher der Translatio, für sich betrachtet, schon im Jahre 828 verfaßt zu
sein scheinen, und daß das dritte und vierte 830/31 geschrieben, die vier
letzten Kapitel aber erst 834 hinzugefügt sind; doch wird die dieser Auf-
fassung entgegenstehende Stelle des 1. Kapitels dadurch, daß man sie
ignoriert, nicht aus der Welt geschafft. Richtig ist auch, daß die Zuge-
hörigkeit des Briefes 71, in welchem Einhard um seine Entlassung aus dem
Hofdienste bittet, zum Jahre 830 nicht sicher erweislich ist; daß er aber
durchaus später geschrieben sein müsse, und daß Einhard die Briefe 19—21
im Jahre 832 im Namen des Kaisers geschrieben habe, darf man nicht
einfach als selbstverständlich annehmen.
Berlin. F. Kurze.
Die Stadtrechte von Freiburg im Uechtland und Arconciel-
Illens, herausgegeben von Richard Zehntbauer. Innsbruck,
Wagnersche Universitätsbuchhandlung 1906. XXXV und 159 S.
Der Inhalt der kürzlich aufgefundenen Handfeste von Arconciel-Illens
vom 1. Juni 1271 stammt wie derjenige mehrerer um dieselbe Zeit entstan-
dener Stadtrechte fast vollständig aus Freiburg im Uechtland. Die Ab-
weichungen von der dortigen Handfeste von 1249 sind vorwiegend redak-
tioneller Art. Zehntbauers Edition des Freiburger Stadtrechts tritt den
Vorgängern gegenüber sehr anspruchsvoll auf; trotzdem ist festgestellt
worden, daß seine Texte sehr mangelhaft sind, siehe Stutz, Zeitschrift für
Rechtsgeschichte, Germ. Abt. XXVIII S. 568. Durch größere Über-
sichtlichkeit und bessere Interpunktion zeichnet sich die neue Edition
des Freiburger Rechts immerhin auch vor Lehrs „La Handfeste de Fri-
EEE ee i a Sn
Nachrichten und Notizen II. 279
bourg dans l’Uechtland“ aus. Verweisungen auf Lehrs Artikeleinteilung
wären mit Rücksicht auf die von diesem gebotenen Übersetzungen und Er-
läuterungen erwünscht gewesen. In art. 153 des Rechts von Arconciel-
Illens, dem einzigen, der in der Freiburger Handfeste fehlt, ist, wie schon
von anderer Seite bemerkt worden ist, das Wort emmigos aus einungos
entstellt. Diese uniones (einungi) sind Statuten, nicht „Bündnisse“. Offen-
bar stammt auch dieser Artikel, den die Aarberger Handfeste in anderer
Fassung enthält, aus Freiburg. Der Herausgeber fügt noch andere die
Herrschaft Arconciel-Illens betreffende Urkunden bei. Mit dem Orts-, Per-
sonen- und Sachregister (S. 147—154) wären die in den Fußnoten gegebenen
Worterklärungen besser verschmolzen worden.
Die Einleitung unterrichtet uns eingehend über die Handschriften, die
Voreditionen und über die Ortsgeschichte von Arconciel und Illens. Diese
beiden Burgen und kleinen Ortschaften liegen oberhalb Freiburgs an der
Saane einander gegenüber. Bei ersterer Burg ist ein noch 1386 be-
stehendes Städtchen entstanden, welches aber schon vor 1441 von den
Bewohnern verlassen wurde.
Die Einleitung hätte starke Kürzungen vertragen; z. B. sind die meisten
wörtlichen Zitate überflüssig. Dagegen hat Zehntbauer die Verschieden-
heiten der beiden Stadtrechtstexte nicht hinreichend erklärt. Es ist ihm
entgangen, daß derjenige von Arconciel-Illens vielfach mit Freiburger
Tochterrechten, besonders dem von Büren, mehr als mit der Freiburger
Handfeste übereinstimmt.
Die Stadtrechte von Arconciel-Illens, Büren, Burgdorf, Erlach und Thun,
wahrscheinlich auch dasjenige Aarbergs, gehen nicht oder wenigstens nicht
ausschließlich auf den Text der Freiburger Handfeste zurück, obwohl sie
sämtlich nach 1249 gegeben sind und eine dieser Handfeste sehr ähnliche
Textgestaltung aufweisen. Ich führe nur das wichtigste Argument an.
Das Recht von Arconciel-Illens wiederholt art. 68 und 102 der Freiburger
Handfeste nach art. 151 bzw. 146, ebenso an gleicher Stelle das Recht von
Büren. Dagegen enthalten die Handfesten von Thun, Burgdorf und Erlach
diese Artikel nur einmal und zwar an den zuletzt genannten Stellen. In
der Handfeste von Thun, der diejenige Burgdorfs an den betreffenden Stellen
teilweise entspricht, weicht noch die Reihenfolge einer größeren Zahl an-
derer Artikel, die meist das Gewerberecht betreffen, von der Freiburger
Handfeste ab; vergleiche auch die Tabelle bei Lehr a. a. O. S. 11 ff. Durch-
weg ist die Thuner Anordnung als die ursprüngliche zu erkennen, die Frei-
burger aber durch das Bestreben hervorgerufen, inhaltlich zusammengehörige
Artikel zusammenzustellen. Wahrscheinlich ist das Rätsel so zu lösen, daß
eine ältere Handschrift des Stadtrechts neben der sachlich wenig ab-
weichenden Handfeste in Freiburg weiter benutzt wurde und, später nach
der Handfeste korrigiert, als Vorlage für die Tochterrechte diente. Aus der
Vorlage scheint der unzutreffende Ausdruck volumen im Eingang der Frei-
burger Handfeste zu stammen.
Ober-Stephansdorf. Heinrich von Loesch.
280 Nachrichten und Notizen Il.
Rudolf Brieger, Die Herrschaft Rappoltstein, ihre Entstehung und
Entwicklung. (Beiträge zur Landes- und Volkeskunde von Elsaß-
Lothringen, Heft XXXI.) Straßburg, J. H. Ed. Heitz 1907.
78 Seiten.
In der Erörterung über die Bestimmungen des Westfälischen Friedens,
die die Abtretungen des Reiches an Frankreich betreffen, spielt die Frage
nach der staatsrechtlichen Stellung der Herrschaft Rappoltstein eine er-
hebliche Rolle; denn davon, ob Rappoltstein als Reichsstand oder aber als
österreichischer Landstand angesehen wird, hängt die Beantwortung der
Frage ab, ob die Herrschaft 1648 abgetreten worden ist oder nicht. Die
Ansichten der Forscher gehen auseinander; es lohnte sich also der Mühe,
das Verhältnis der Herrschaft zum Reiche und zu Österreich einmal gründ-
lich zu prüfen, und das hat Brieger unternommen. Zu diesem Zwecke
hat er auf Grund der Quellen, besonders auf Grund des von dem leider zu
früh verstorbenen Karl Albrecht herausgegebenen Rappoltsteinischen
Urkundenbuchs, und gestützt auf die, wenn auch ungleich gearbeitete, so
doch im ganzen sehr brauchbare im elsaß-lothringischen Ministerium be-
arbeitete Ortsbeschreibung des Reichslandes Elsaß-Lothringen, die sämt-
lichen Rappoltsteinischen Güter auf die Art ihrer Erwerbung und die Be-
schaffenheit des Herrschaftsverhältnisses hin untersucht, eine recht mühe-
volle Arbeit, die, wenn auch manche Ausstellungen zu machen sind, im
ganzen mit Erfolg durchgeführt worden ist. Das Ergebnis ist, daß such
die Rappoltsteinischen Herrschaftsrechte, die teilweise sogar die hohe
Gerichtsbarkeit umfaßten, verschiedenartigster Entstehung und Qualität
gewesen sind, und daß die territoriale Gewalt, wo sie sich ausbildete, sich
auf Grund hoheitlicher, nicht grundherrlicher Rechte entwickelt hat. Der
größte Teil Rappoltsteins ist zweifellos stets im Verbande der den Habs-
burgern zustehenden Landgrafschaft gewesen und deshalb 1648 mit dieser
an Frankreich abgetreten worden. Trotzdem waren die Rappoltsteiner im
15. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, wie Albrecht
und ähnlich auch Reuß behauptet haben, „reichsfrei, reichsunmittelbar
und reichsständisch“, weil in dieser Zeit das persönliche Standesverhältnis
für die Teilnahme am Reichstage noch maßgebend war. Erst um die Mitte
des 16. Jahrh. gelang es dem Hause Habsburg auf Grund seiner landgräf-
lichen Rechte, die Rappoltsteiner endgiltig zu einem Österreichischen Land-
stande herabzudrücken. Diese Tatsache von neuem, und zwar unumstößlich
festgestellt zu haben, ist das Verdienst der Arbeit, dem gegenüber die
kleineren Müngel nicht allzuschwer ins Gewicht fallen. Es sind nämlich
nicht nur einige nicht ganz unwesentliche Druckfehler stehen geblieben,
sondern der Verfasser hat auch bei der Feststellung der Örtlichkeiten, die
doch in lokalgeschichtlichen Untersuchungen von erheblicher Wichtigkeit
ist, nicht immer das Richtige getroffen. Eine Stelle bei Reuß, L'Alsace au
17° siècle, I, S. 499 (ils se résignèrent à échanger) und der mittelhoch-
deutsche Text der Teilungsurkunde von 1298 (,ane“ ist hier mehrfach —
„ohne“, „ginhalp waldes“ bedeutet „jenseits der Vogesen“) ist von ihm
mißverstanden worden.
E. v. Borries.
en —+
Nachrichten und Notizen II. 281
Beres, AL, Der Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt. Eine historisch-
dogmatische Untersuchung über die durch das Wesen des Staats be-
dingten Grenzen der kirchlichen Gewalt. München 1907.
Von diesem in fünf Bücher eingeteilten Werke liegt hier das erste
Buch vor (85 Druckseiten). Der Verfasser will vor allen Dingen das unter
den Bezeichnungen recursus ad principem oder appellatio ab abusu be-
kannte Institut historisch und dogmatisch ergründen. Das vorliegende erste
Buch bietet „Die Grundlagen der Beschwerde wegen kirchlichen Amtsmiß-
brauches im mittelalterlichen Deutschland“. — Wir besaßen bisher über
diesen Gegenstand vor allem die grundlegenden Arbeiten von Friedberg,
dem es allerdings darin hauptsächlich darauf angekommen war, das Insti-
tut im Rahmen der allgemeinen kirchenpolitischen Entwicklung zu werten.
Schon aus diesem Grunde und wegen der Fülle des inzwischen zutage ge-
tretenen Quellenmaterials und der rechtshistorischen Einzeluntersnchungen
(zur Literaturangabe S. 11, Anm. 2 ist nachzutragen: Cagnac, De l'appel
comme d’abus dans l’ancien droit français. Paris 1906) ergibt sich die Dank-
barkeit erneuter Behandlung. Anerkennenswert ist, daß der Verf. im Gegen-
satze zu der Schrift von Eichmann das positive Rechtsmaterial nicht bloß
für sich isoliert vortragen, sondern „durch eine systematisch-kritische Dar-
stellung des Zusammenhanges mit dem jeweiligen geltenden Gesamtrecht
und durch Herausschälung der geschichtlichen Entwicklungstendenz“ dem
historischen und legislativen Stoff gerecht werden will. Das ist sehr
dankenswert, stellt aber auch eine so große Aufgabe an den Verfasser, daß
es abzuwarten bleibt, in welchem Umfange sie von ihm gelöst werden
wird. Wenn der Verf. den Ausdruck recursus oder appellatio ab abusu bloß
bei Verletzung kirchlicher Normen, den Ausdruck recursus ad principem
dagegen allgemein für beide Fälle des Rekurses angewendet sehen will, so
ist damit, zumal gegenüber der geltenden Praxis, nicht viel gewonnen. Auf
Einzelheiten, die zu Beanstandungen Anlaß gäben, soll hier nicht einge-
gangen werden. Der Verf. hat seine Aufgabe mit wissenschaftlichem Ernst
angepackt und nach der ersten Probe seines Fleißes und seiner Gelehrsam-
keit kann den folgenden Lieferungen, auf welche eine Gesamt-Übersicht be-
= reits verweist, mit Interesse entgegengesehen werden. l
E. Sehling.
K. Hoede, Die sächsischen Rolande. Beiträge aus Zerbster Quellen zur
Erkenntnis der Gerichtswahrzeichen. Mit Abb. im Text und einer
Heliogravüre. Zerbst, E. Luppe (E. Boremski) 1906. 105 S. '
So eifrig in den letzten Jahren die Frage nach der ursprünglichen Be-
deutung der Rolandssäulen behandelt worden ist — man denke an Sello,
an Platen, an Rietschel, Heck und Stein, an Heldmann und Jostes —, daß
die vorliegende Schrift sich ihren Vorgängerinnen in jeder Hinsicht eben-
bürtig anschlösse, wird man nicht behaupten dürfen. Bedenken erweckt
ihre Anordnung, die es dem Verfasser erlaubt vom Roland und manch’
anderen Dingen zu reden, des weiteren die Methode der Darlegungen, die
vielfach Behauptungen aufstellen anstatt Beweise zu erbringen. Wir wollen
deshalb den etwas krausen Inhalt des Büchleins nicht vor dem Leser aus-
289 Nachrichten und Notizen II.
breiten; es genüge der Hinweis auf einige der Hauptsätze, die H. einfügt
zwischen einer ausführlichen Geschichte des Zerbster Rolands und nament-
lich seiner Wiederherstellung in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts
und andererseits mehreren Kapiteln über die Beziehungen der Rolande zur
Gerichtsbarkeit, ihren Formenreichtum, ibre Heimat und Herkunft. „Die
Rolande sind“, so heißt es S. 73f., „Malzeichen der echten Dingstatt der
Sachsen gewesen.“ „Roland ist ein Deckname des alten sächsischen Ge-
richtsbildes.“ „In der Bremer Schildumschrift heißt stede nicht ‘Stadt’,
sondern ‘Stätte’ (Dingstatt).“ „In ihrer Gestaltung sind die Rolande den
Siegelbildern der Fehmgrafen ähnlich.“ „Sinnbilder, Inschriften und Be-
ziehungen zur Stadtgeschichte offenbaren die Rolande als Wahrzeichen der
Gerichtsbarkeit.* „Mit den Steinrolanden ist die Entwicklung der säch-
sischen Malzeichen abgeschlossen. Sie waren fast überall Wahrzeichen
städtischer Freiheiten geworden.“ „Das letzte Ziel der Rolandforschung
liegt auf mythologischem Gebiet.“ Man sieht, H. sucht die Anschauungen
Rietschels zu verbinden mit denen Platens, als sei nicht des letzteren my-
thologische Erklärung ebenso einstimmig abgelehnt worden wie die Königs-
bildertheorie Sellos; die Hypothesen von Heldmann und Jostes werden
kurzerhand bei Seite geschoben, ohne daß sich der Verfasser sonderliche
Mühe gegeben hätte, ihnen gerecht zu werden. Die Rolandforschung bedarf
der Unterstützung durch die lokale Geschichtschreibung, aber diese würde
ihre Beiträge ergebnisreicher gestalten, breitete sie nur Material aus, sobald
sie nicht gleichzeitig versteht, es zu sichten und zu gruppieren. Kein
Zweifel, H.s Schrift ist eingegeben von warmer Begeisterung für den Gegen-
stand, und nur deshalb urteilen wir so hart über sie, weil auch und gerade
in der Beschränkung sich der Meister hätte offenbaren können. Am besten
freilich wäre es nachgerade, käme das Rolandproblem einmal für längere
Zeit zur Ruhe —, nur dürfte wenig Aussicht dafür vorhanden sein, da seit-
her wieder die absonderliche Hypothese von F. E. Mann auf dem Plan
erschienen ist, nach welcher die Rolandsbilder den Helden in durchaus
epischer Auffassung darstellen, als Knappen bei der Ritterweihe; sie seien
errichtet worden, um als Vorbilder (warum nicht als Reklamebilder?) für
junge Fürsten und Herren zu dienen, die der Deutsche Orden zu Kreuz-
fahrten nach Preußen gewinnen wollte (Beilage zum Jahresbericht des
Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums zu Posen 1906). Sollte der Kreis der
möglichen Deutungen noch nicht erschöpft sein, nachdem man jüngst im
aufgeklärten Berlin den Roland als die Figur des Donnergottes bezeichnet
hat? Wir fürchten, leider nicht. |
Königsberg i. Pr. A. Werminghoff.
Das zweite Stralsundische Stadtbuch (1310—1342). Herausgegeben
vom Rügisch-Pommerschen Geschichtsverein zu Greifswald und Stralsund.
Im Anschluß an den von Chr. Reuter, P. Lietz und O. Wehner veröffent-
lichten ersten Teil bearbeitet von Robert Ebeling, Stadtarchivar zu
Stralsund. Stralsund, Kgl. Regierungsbuchdruckerei, 1903. VII, 891 S.
Das älteste Stralsunder Stadtbuch, herausgegeben 1870 von F. Fabricius,
war 1270—1310 für städtische Geschäfte aller Art geführt worden. Dann,
En a E E u rg ui om —
Nachrichten und Notizen Il. 283
unter dem Stadtschreiber Joh. Kusselin legte man besondere Bücher an für
das Rechnungswesen, für die Verfestungen (herausg. von O. Francke 1875:
Hans. Geschichtsquellen I.) und eins für das Übrige. Dieses zweite allge-
meine Stadtbuch zerfällt wieder in einen Liber de hereditatum obligacione
(Nr. 1—1644: herausg. 1896 wie oben, jedoch jetzt wiederholt), den Liber
de hereditatum resignacione (Nr. 1645—3614) und den Liber de arbitrio
consulum et eorum specialibus negociis (Nr. 3615—3721). Der Inhalt dieses
letzten Teiles ist zu mannigfaltig, als daß hier näher darauf eingegangen
werden könnte. Durchsieht man dagegen die häufig durch viele Nummern
hintereinander gleichtörmigen Eintragungen der ersten beiden Abteilungen,
so kann man die Frage nicht unterdrücken, ob nicht der Versuch gemacht
werden könnte, dergleichen sofort in tabellarischer Form zu veröffentlichen,
nur die von der Durchschnittsform abweichenden Eintragungen aber im
Wortlaut. Doch mögen die Schwierigkeiten wohl recht große sein. Jeden-
falls hat der Herausgeber alles getan, den Stoff durch ein Personen- und
Ortsregister, ein topographisches Register, eins der Stände und Gewerbe
und ein Sach- und Wortregister der Benutzung möglichst zugänglich zu
machen. Übrigens sind auch die beiden ersten Abteilungen nicht nur für
die Rechtsgeschichte von Belang, sondern auch für die Geschichte des
Städtebaus und mancher anderen Verhältnisse. Die Sprache ist mit ver-
schwindenden Ausnahmen Latein. "Dem Herausgeber, den Stralsunder Be-
hörden und dem Rügisch-Pommerschen Geschichtsverein ist die Geschichts-
wissenschaft für das Werk zu aufrichtigem Dank verpflichtet. Eine
ausführliche Besprechung hat mit gewohnter Gründlichkeit und Sach-
kenntnis der leider inzwischen verstorbene Karl Koppmann geliefert:
Hans. Geschichtsblätter 1904 8. 155—168, die auch einige Verbesserungen
liefert.
Jena. F. Keutgen.
Liz. Dr. Heinrich Hermelink, Privatdozent in Leipzig, Die theologische
Fakultät in Tübingen vor der Reformation, 1477—1534. Tübingen 1906
(J. C. B. Mohr).
Die gehaltvolle Schrift Hermelinks, die aus des Verfassers Arbeiten zur
Edition der Tübinger Universitätsmatrikeln erwachsen ist, verbindet infolge-
dessen mit der Beherrschung der allgemeinen Fragen ein gründliches Stu-
dium der lokalen Verhältnisse und ihrer Quellen. Der erste Abschnitt, der
die äußere Geschichte der Fakultät bis zur Reformation behandelt, gibt zu-
nächst eine kurze Skizze der nicht ganz einfachen Gründungsgeschichte
der Universität, um dadurch die Beziehungen der Theologen zum Georgenstift
und zur Pfarrei verständlich zu machen, und geht dann weiter zur Schil-
derung der inneren Organisation der Fakultät, des Studiengangs und ihres
Verhältnisses zu den übrigen Fakultäten. Von der Erwägung aus, daß die
theologischen Fakultäten mit ihrem ausgesprochen kirchlichen Charakter
im Rahmen der mittelalterlichen Universitäten keine Sonderstellung ein-
nahmen, gelangt dann H. dazu, die Stellung der Universitäten zu Staat und
Kirche gründlich zu untersuchen, mit dem Ergebnis, daß im. Gegensatz zu
Georg Kaufmann, aber wie mir scheint mit zureichenden Gründen, die
284 Nachrichten und Notizen Il.
Universitäten wieder mehr als kirchliche Anstalten in Anspruch genommen
werden.! l
Der zweite Abschnitt, „die in Tübingen gelehrte Theologie“, handelt
auf grund der über die einzelnen Lehrer noch festzustellenden Personalien,
ihrer Schriften und sonstiger Zeugnisse von den am Ende des Mittelalters
ringenden Richtungen, via moderna, via antiqua, Humanismus. An der
Hand des von einer einzelnen Universität gebotenen Materials erfahren
unsere bisherigen Kenntnisse von diesen Dingen mannigfache Berichtigung
und Vertiefung; der Hinweis auf die Wege, die von da zu den Reforma-
toren weiterführen; macht diese Untersuchungen noch ganz besonders wert-
voll. Mag es dabei auch auf dem noch wenig geebneten Wege nach Ma8-
gabe der vorhandenen Quellen nicht immer zu völlig abschlieBenden Er-
gebnissen kommen, so ist die Schrift doch schon infolge der Schärfe, mit
der die Fragestellungen erfaßt sind, und infolge der Kraft, mit der an ihrer
Lösung gearbeitet wird, ein sehr verdienstlicher Beitrag zur Kenntnis der
vorreformatorischen Theologie, die, wie der Streit um Denifle gezeigt hat,
eine derartige Förderung durch einzelne Monographien sehr wohl brauchen
kann.
Stuttgart. Viktor Ernst.
Das dritte Heft der Mitteilungen des K. u. K. Heeresmuseums
in Wien (C. Konegen, 1907) bringt Beiträge zur Geschichte der Lands-
knechte von W. Erben. Unter Hinweis auf den bekannten unkritischen
Charakter der Hauptquellen, der Werke des Feldgerichtsschultheißen
Fronsperger, die zudem erst der Mitte des 16. Jahrhunderts angehören,
betont er mit Recht die Notwendigkeit, die Quellen der Entstehungszeit
der Truppe zu sammeln, über welche er bereits lehrreiche Untersuchungen
angestellt hat.? An solchen Quellen bietet er fünf Kriegsordnungen von
1499 bis 1522 in sorgfältiger Edition aus dem Münchener Reichsarchiv
und den Bibliotheken zu Karlsruhe und Gotha. Taktische Ausbildung und
gewisse disciplinarische und ethische Forderungen treten uns bereits als
etwas Festgewordenes in starker Übereinstimmung entgegen. — Einen in-
direkten Beitrag zur Geschichte des Söldnertums gibt F. Berger in einer
Episode der Tiroler Landesverteidigung 1510. Das Landesaufgebot für den
Venedigerkrieg hatte nach dem abgedruckten Bericht der Musterungs-
kommission ein so wenig befriedigendes Resultat ergeben, daß Maximilian
die Geldablösung vorzog. — Die Erinnerungen eines österreichischen Of-
fiziers aus dem mexikanischen Feldzuge 1864—67 werden als unmittel-
barstes Zeugnis über wenig bekannte Ereignisse manchem von Interesse
sein, besonders durch die unterrichtende Einleitung von Ottokar Weber.
G. Liebe.
! Vgl. dazu wieder Kaufmanns Äußerung, Deutsche Literaturzeitung
1906 Sp. 2818.
2 Mitteilungen des Instituts f. österr. Geschichtsforschung, Ergänzungs-
band VI, vgl. auch Laux, Ursprung der Landsknechte in Zeitschr. für
Kulturgesch. 1901.
Nachrichten und Notizen II. 285
Paul Kalkoff, Ablaß und Reliquienverehrung an der Schloßkirche zu
Wittenberg unter Friedrich dem Weisen. Gotha 1907. Friedrich An-
dreas Perthes Aktiengesellschaft. 8°. V und 116 S.
Seitdem J. Köstlin vor anderthalb Jahrzehnten seine Festschrift „Fried-
rich der Weise und die SchloBkirche zu Wittenberg“ herausgab, ist eine
Fülle neuen einschlagenden Stoffs veröffentlicht worden. Erinnert sei nur
an A. Schultes Fugger in Rom (Leipzig 1904). Auch der bewährte Ver-
fasser des vorliegenden prächtigen Heftchens hat aus dem Ergebnisse seiner
Forschungen über Luthers römischen Prozeß manches beigesteuert. Hier
überrascht er durch eine Reihe wertvoller Aktenstücke, die aus dem immer
wieder ergiebigen Weimar und aus Rom stammen. Von ersteren sei die
Eingabe erwähnt, die Propst Henning Goede, Dechant Lorenz Schlamau und
das Kapitel zu Wittenberg an den Kurfürsten richteten, als er sie auf-
forderte, an einen seiner Räte eine beträchtliche Auslese von Reliquien ab-
zugeben; von den römischen Urkunden u. a. das Begleitschreiben zu dem
päpstlichen Licentiatorium für den kaiserlichen Hoftheologen und GroBalmo-
senier Pedro Ruiz de la Mota, als dieser bei Gelegenheit des zweimaligen
Aufenthalts Karls V. in Köln für spanische Kirchen etwas von den über-
reichen Reliquienschätzen der rheinischen Metropole zu erlangen suchte.
Von besonderer Wichtigkeit aber ist die gründliche und methodisch fes-
selnde Behandlung, die der Verfasser der neuerdings verschieden beurteilten
Stellung des Kurfürsten zur Reliquienverehrung, wie zur alten Kirche einer-
seits und der von Luther veranlaßten Reformbewegung andererseits zuteil
werden läßt. Nachdem in der Einleitung ein Überblick über die oft sehr
abweichende Erörterung der Frage geboten worden ist, werden die einzelnen
Episoden und Wendepunkte sorgfältig besprochen. Herausgehoben seien
als Beispiele die Ausführungen über den „Gegensatz zwischen der erstarken-
den Territorialhoheit und der kirchlichen Gerichtsbarkeit", die fromme Ge-
wissensangst und das Pflichtbewußtsein des Landesherrn (S. 45 ff.) und seine
veränderte Anschauung von der Bedeutung der Reliquien (S. 50). Verfasser
kommt zu dem Schlusse (S. 92f.): „Sein (des Kurfürsten) Eintreten für
Luthers Sache, das seinen weltgeschichtlichen Folgen nach nie unterschätzt
werden konnte, war also nicht nur weit planmäßiger, entschiedener, um-
fassender und mutiger, als neuerdings angenommen wurde, sondern auch
religiös tiefer begründet und sein Verhältnis zu Luther trotz aller äußeren Zu-
rückhaltung persönlicher, als es selbst scharfblickenden Gegnern erscheinen
konnte. Und so sollte man ferner nicht zögern, ihn allgemein anzuerkennen
als den ersten überzeugten Lutheraner, den Erstling der Laienwelt, den
Senior der evangelischen Gemeinde“. Von Interesse ist hier die Bestätigung
der Anschauungen, wie sie G. Kawerau 1881 in der Theologischen Literatur-
zeitung (Sp. 617 ff.) ausgesprochen hatte. Bemerkt sei, daß auf die kur-
sächsischen Theologen und Räte, auch auf das herzogliche Sachsen, manches
neue Licht fällt.
Leipzig. Georg Müller.
Wilhelm Bauer. Die Anfänge Ferdinands I. Wien und Leipzig, Brau-
müller 1907. XII, 264 S. (M 6 = Kr. 7,20.)
286 | Nachrichten und Notizen II.
Der Bedeutung Ferdinands I. als des Stammvaters der deutschen Linie
des Hauses Habsburg und des Begründers der österreichischen Monarchie
ist die Geschichtsforschung bisher noch bei weitem nicht gerecht geworden.
Augenscheinlich hat die ‘rudes indigestaque moles’? des Buchholtzschen Ge-
schichtswerkes lange Zeit abschreckend gewirkt. Doch verheißt uns nun
die kürzlich gebildete „Kommission für die Neuere Geschichte Österreichs“
als Grundlage für die dokumentarische Geschichte Ferdinands dessen Brief-
wechsel vorzulegen. Noch ehe aber von diesem etwas erschienen ist, ver-
öffentlicht der Gelehrte, der die Herausgabe besorgt, Wilhelm Bauer in
Wien, eine Nebenfrucht seiner Arbeit in einer kritischen Darstellung der
Jugendgeschichte Ferdinands, die zugleich als Einleitung zur Herausgabe
des Briefwechsels dient, indem sie die Periode behandelt, in der der junge
Fürst noch wesentlich passiv erscheint und einen selbständigen politischen
Briefwechsel kaum unterhält. Es handelt sich um die eigentlichen Kinder-
jahre, die Ferdinand in der treuen Hut seines mütterlichen Großvaters ver-
lebte, wie um die nächstfolgende Zeit, wo der ältere Bruder Karl es ist,
der, die von der Umgebung Ferdinands wider ihn gesponnenen Ränke
schnell zerreißend, das Geschick des jüngeren bestimmt, ihn zunächst aus
Spanien entfernt, dann aber, nachdem Ferdinand es abgelehnt hat, sich bei
der Kaiserwahl im deutschen Reiche gegen Karl brauchen zu lassen, dem
Bruder die Vertretung der dynastischen Interessen im Osten, zugleich mit
der Stellvertretung im Reiche, überweist. Damit endet die wesentlich pas-
sive Zeit Ferdinands, dessen Geschichte Verf. aber „in Umrissen“ noch bis
in das Jahr 1525 verfolgt, d. h. bis zur schließlichen Auseinandersetzung mit
dem Kaiser und bis an die Schwelle der Ereignisse, die den jungen Fürsten
endgiltig vom Westen abziehen und ihm im Osten die bedeutsamste Lebens-
aufgabe stellen sollten.
Es ergeben sich hier bereits die springenden Punkte der Darstellung:
die an die Person des jungen Prinzen fast von seiner Geburt an geknüpften
europüischen Kombinationen, sodann die Auseinandersetzung mit Karl V.
und endlich die Anfünge selbständiger Staatsverwaltung. Bauer ist bemüht
gewesen, aus den habsburgischen Akten der Archive von Wien, Brüssel und
Lille sowie mit sorgfältiger Heranziehung der gedruckten Literatur die Ge-
schichte des Erzherzogs nach diesen drei Richtungen hin aufzuklären. Mit
besonderer Ausführlichkeit ist er den durch die Verhandlungen und Ver-
träge von Köln, Worms und Brüssel bezeichneten einzelnen Stadien der Aus-
einandersetzung zwischen den beiden habsburgischen Brüdern nachgegangen,
hat auch eine Anzahl wichtiger Dokumente über diesen Gegenstand als
Anhang der Darstellung beigegeben. In dem Abschnitt über Ferdinands
Regierungsanfänge in Österreich ist besonders der Charakter und das Trei-
ben seines vornehmsten Beraters, des habsüchtigen Spaniers Gabriel Sala-
manca, dem indeß bis zu einem gewissen Grade der einsichtige Bernard
Cleß, Bischof von Trient, das Gegengewicht hält, anschaulich geschildert.
Ein einheitliches Bild des Erzherzogs selbst wird uns noch nicht gezeichnet;
Verf. gibt einzelne Züge, die noch kein ganz harmonisches Gesamtbild dar-
stellen: in der Tat ist der Charakter Ferdinands an dem Punkt, wo ihn die
Darstellung verläßt, noch kein fertiger, wenn auch die Grundzüge, die uns
Nachrichten und Notizen II. 287
in dem jüngeren Habsburger einen zwar nicht bedeutenden oder gar ge-
nislen, wohl aber gewissenhaften, einsichtsvollen und nicht unbegabten
Fürsten zeigen, schon feststehen. Friedensburg.
Preserved Smith, Luther's Table Talk. A Critical Study. (Studies in
History, Economics and Public Law, edited by the Faculty of Political
Science of Columbia University. Vol. XXVI., Nr. 2) New-York 1907.
Eine ausführliche, anschauliche und klare Darstellung, die uns über
die äußerst verwickelte Überlieferung der Tischreden Luthers eine vortreff-
liche Übersicht gibt, bei den Handschriften im wesentlichen auf der Grund-
lage, die ich in der Einleitung zu meiner Veröffentlichung von Luthers
Tischreden in der Mathesischen Sammlung (1903) gelegt habe. Nachdem
Smith dann noch die gedruckten Tischredensammlungen und ihre Über-
setzungen, englische und französische, besprochen hat, gibt er eine Anzahl
guter Urteile über die Stellung der Tischreden in der Literatur und ihren
geschichtlichen Wert, besonders für die Beurteilung Luthers. Verdienstlich
ist auch der Appendix, der die ganze Literatur der Tischredenforschung
ziemlich vollständig verzeichnet. Für jeden, der sich über diese Fragen
orientieren oder auf diesem Gebiete mitarbeiten will, wird Smiths Buch
ein guter Führer sein. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier nicht der
Platz. Nur zwei Punkte möchte ich hervorheben, in denen ich mitschuldig
bin. Der von Schlaginhaufen als Luthers Tischgenosse genannte Corvinus
ist nicht — wie Preger und mit ihm ich und Smith angenommen haben —
der hessische Theologe Antonius Corvinus, sondern der aus Halle nach
Wittenberg geflüchtete Ratsherr Ludwig Rabe. Und die Lobsprüche, die
wir alle der von Preger veröffentlichten Handschrift mit Schlaginhaufens
Nachschriften erteilt haben, müssen sehr eingeschränkt werden. Ich habe
unterdessen die von der Tischredenforschung bisher ganz vernachlässigten
Handschriftenbände Georg Rörers in Jena durchgesehen. Für Dietrich und
Mathesius ergeben sie nicht viel neues, für Schlaginhaufen aber bietet Rörer
an vielen Stellen einen ganz anderen und zwar zweifellos besseren Text, als
wie ihn Pregers Veröffentlichung hat. Ich werde gelegentlich an einer
anderen Stelle hierauf zurückkommen, da ich Rörers Abschriften auch bei
meiner Biographie von Luthers Frau Katharina von Bora (1906) noch nicht
selbst geprüft hatte. Ernst Kroker.
Kern, Arthur, Deutsche Hofordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts.
Zweiter Band. Braunschweig, Anhalt, Sachsen, Hessen, Hanau, Baden,
Württemberg, Pfalz (Bayern), Brandenburg-Ansbach. (Denkmäler der
deutschen Kulturgeschichte, herausg. von G. Steinhausen. 2. Abt. Ord-
nungen. 2. Bd.) Berlin, Weidmann 1907. XVI und 264 S. 8°.1
Dem Abdrucke dieser Ordnungen ist ein allgemein orientierendes Vor-
wort vorangestellt. Wer etwa glauben würde, aus ihnen Nennenswertes
für die territoriale Behördenorganisation zu erfahren, wird sich enttäuscht
1 Der 1. Band der Hofordnungen umfaßte lediglich solche norddeutscher
Territorien.
288 Nachrichten und Notizen JI.
finden. Man denkt unwillkürlich, daß die zwei großen Hofordnungen
König Ferdinands I. von 1527 und 1537 Vorlagen gewesen sein müßten;
dies ist aber keineswegs der Fall. Die österreichischen Ordnungen regeln
Hof- und Behördenagenden, die Stücke dieser Sammlung beziehen sich
nahezu ausschließlich auf jene. Über die Organisation der »Hofstaaten“
hinaus ergeben sich dabei kulturhistorisch bemerkenswerte Beiträge ver-
schiedener Art, vornehmlich zur Geschichte von Küche und Keller; die
Tischordnungen enthalten Bestimmungen, die auf ein sehr ungezwungenes
Gebaren der Tischgäste schließen lassen. In den Ordnungen König Fer-
dinands fehlen solche Anweisungen; bei der königlichen Tafel in Wien
herrschte wohl ein besserer Ton als an den Fürstenhöfen.
In den Abdrucken ist die alte Orthographie ziemlich treu beibehalten;
man hätte sie vielleicht mehr der heutigen annähern können. Warum
tragen die Stücke keine Nummern? Im Register wären zwischen gleich-
bedeutenden Ausdrücken Verweisungen herzustellen gewesen (Futtermarschall
und Marstaller, Hofmarschall und Marschall. Im übrigen kann der sorg-
fältigen Edition nur aufrichtige Anerkennung gezollt werden.
H. Kretschmayr.
Visitationsberichte der Diözese Breslau. Archidiakonat Glogau.
Erster Teil. Herausgegeben von J. Jungnitz. Breslau, G. P. Aderholz'
Buchhandlung 1907. 4°. XIII und 768 S. Auch unter dem Titel: Ver-
öffentlichungen aus dem fürstbischöflichen Diözesan-Archive zu Breslau.
Dritter Band.
Rüstig schreitet das höchst beachtenswerte Werk vorwärts. Der vor-
liegende Band ist dem Kardinal Kopp, durch dessen Munifizenz das Breslauer
Diözesanarchiv gegründet ist und erhalten wird, auch die vorliegende Ver-
öffentlichung ermöglicht wurde, zum fünfundzwanzigjährigen Bischofs-
Jubiläum gewidmet. Das älteste Stück des Bandes stammt aus dem Jahre
1540 und ist ein „Verzeichnuß aller Pfarreten Einkommen im Fürstenthumb
Sagan dem Herrn Verweser eingestellet von der Sächsischen Regierung“,
das zur Geschichte des Kirchenvermögens wertvolles Material enthält. Da
der Herausgeber eine Erklärung, wie Sachsen zur Veranstaltung der Visi-
tation kommt, nicht gibt, sei folgendes bemerkt: Sagan war 1472 durch
Kauf an die Wettiner gekommen. Vgl. Böttiger-Flathe, Geschichte von
Sachsen. °I. Band. 9. 401. Über das weitere Schicksal vgl. ebenda S. 436.
561. 623. II, 426. Über diese Visitation und Einführung der Reformation
durch Herzog Heinrich vgl. G. Müller, Verfassungs- und Verwaltungs-
geschichte der sächsischen Landeskirche in den Beiträgen zur sächsischen
Kirchengeschichte. 9. Heft. S. 16. Über den Schutz, den Herzog Georg
dem Kloster zu Sagan und dessen Besitzern zu teil werden ließ, vgl. ebenda
S. 42. Nachdem das Gebiet 1548 gegen das ursprünglich böhmische Lehen
Eilenburg eingetauscht worden war, wurde erst 1580 wieder eine Visitation
in Sagan gehalten, über die also nur eine Übersicht von wenigen Zeilen
im vorliegenden Bande zum Abdrucke gelangt, wie der ganze Bericht —
vielleicht Extrakt für den Bischof oder Synodus? — über das Archidiakonat
Glogau nur 22 Seiten umfaßt. Beinahe ein Jahrhundert vergeht, ehe wieder
Nachrichten und Notizen II. 289
Visitatoren ausziehen. Dreimal hintereinander walten sie ihres Amtes:
1670, 1679, 1687/88. Von sämtlichen drei Visitationen gelangen eingehende
Berichte zum Abdruck. Sie sind durchaus lateinisch abgefaßt, deutsch
sind nur Stiftungsurkunden, z. B. einer Kapelle S. 128, einer interessanten
Schulstiftung, deren Kapital bei der Stadt Görlitz steht S. 148, Inventarien-
verzeichnisse S. 132, Einkommensübersichten S.133 u. a. m. Der Inhalt des
Bandes steht den früheren an Vielseitigkeit nicht nach. Hervorgehoben
seien die Angaben über die nationalen Verhältnisse in den einzelnen Ge-
meinden, über die konfessionellen Gegensätze sonst und jetzt, über Armen-
und Krankenpflege u.a.m. Nach der kirchlichen Seite interessieren die
Mitteilungen über Vorbildung der Geistlichen, über ihre Leistungen und
über ihre gottesdienstlichen Handlungen. So heißt es S. 336: Baptizat
Germanico idiomate ex antiquo rituali cum admissione trium patrinorum,
mandavi, ut deinceps novum ritum a superioribus praescriptum servet. Von
besonderer Ausgiebigkeit sind die Notizen über die Schulen; Lehrer, Unter-
richt, Schülerzahl, Schulzucht und Einkommen werden genau geschildert.
Zur Dorfgeschichte Schlesiens werden charakteristische Beiträge geliefert:
Adel, Bauern, Gärtner, Häusler erscheinen in ihrer Zahl, Steuerpflicht,
Opterwilligkeit; Vergleiche dazu bieten die Angaben über die landwirt-
schaftliche Tätigkeit der Geistlichen, z. B. S. 368. So ist auch dieser Band
eine wichtige Fundstätte für Kirchen-, Schul-, Wirtschafts- und Kultur-
geschichte. Der Herausgeber hat eine sachliche Zusammenstellung des
Stoffes am Schlusse seiner Veröffentlichung in Aussicht gestellt.
Leipzig. Georg Müller.
Fehling, Frankreich und Brandenburg in den Jahren 1679 bis 1684.
Leipzig, Duncker u. Humblot 1907. XLV und 330 S. 7,20 M.
Das Urteil der historischen Forschung über die äußere Politik des
Großen Kurfürsten nach dem Frieden von St. Germain hat verschieden ge-
lautet. Während beispielsweise von den älteren Forschern Droysen ihre
Fehlerhaftigkeit verneint, Ranke die Beantwortung dieser Frage vorsichtig
offengelassen hat, ist sie von Fester neuerdings entschieden bejaht worden,
er hat diese Politik des Anschlusses an Frankreich für den größten Rechen-
fehler im politischen Leben des Großen Kurfürsten erklärt. Obwohl er in
anderen Punkten ihm beipflichtet, hat Fehling sich durch Festers Verdikt
über die brandenburgische Politik in der Periode der Reunionen nicht
überzeugen lassen, er vermag das Festersche Grundprinzip, die Notwendig-
keit des Gegensatzes zwischen Frankreich und Brandenburg-Preußen, nicht
anzuerkennen, ihm steht nicht der Gegensatz zwischen Berlin und Paris,
sondern der zwischen Berlin und Wien voran, durch ihren gemeinsamen
Gegensatz gegen Österreich seien Frankreich und Brandenburg aufeinander
angewiesen gewesen. Aus dieser Ansicht heraus gereicht s. E. der Versuch,
im Bunde mit Frankreich sein Lebenswerk zu krönen, der politischen Ein-
sicht des Kurfürsten nicht zur Unehre. Nach seinem Urteil (S. 34) stellt
sich die brandenburgische Politik nach St. Germain dar als eine Politik
der Hoffnungen und Entwürfe, großgedacht im Sinne der Zukunft Branden-
burg-Preußens, getragen von dem phantasievollen Ehrgeiz eines herrischen
Histor. Vierteljahrschrift. 1908 2. 20
290 Nachrichten und Notizen II.
und zugleich menschlich sympathischen Fürsten; eine Politik in Absicht
und Anlage ebenso ausgreifend und kühn, wie gehemmt, verkümmert und
verfälscht in der Ausführung; vielversprechend und doch ohne den gehofften
Ertrag; endlich Enttäuschung und Ernüchterung. Fehling unterscheidet
dabei drei verschiedene Perioden, die eingehend charakterisiert werden
(S. 303/304). Um seine Meinung zu begründen, gibt er eine bis in die
kleinsten Details gehende Schilderung der Politik des Kurfürsten, ausgehend
von den Verträgen vom 25. Oktober 167% und 11. Januar 1681 bis zum
20jährigen Stillstand vom 15. August 1684. Die Arbeit beruht auf den
Materialien des Archivs des Pariser auswärtigen Amtes, welche der Ver-
fasser im Auftrage der Kommission für Herausgabe der Urkunden und
Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Branden-
burg zu bearbeiten hatte. Er stützt sich in allererster Linie auf die Be-
richte des französischen Gesandten am Berliner Hofe, des Grafen Rebenac,
die er für außerordentlich wertvoll und zum Verständnis der Politik des
Kurfürsten in der Periode der Reunionen ganz unentbehrlich erklärt.
Darin wird dem Verfasser beizupflichten sein, andere Forscher beurteilen
freilich die Rebenacschen Berichte wesentlich weniger günstig, mit der
neusten Schrift in dieser Richtung, der Arbeit von Pagès, will sich der
Verfasser noch kritisch auseinandersetzen.
Anerkannt muß werden, mit welcher Sorgfalt Fehling bemüht gewesen
ist, an der Hand jener Berichte auch den kleinsten Schwankungen der
daran so überreichen Politik des Kurfürsten nachzugehen, andererseits kann
nicht geleugnet werden, daß dadurch die Darstellung etwas Ermüdendes
bekommt, wozu die reichliche Wiedergabe von Aktenexzerpten einiges bei-
trägt. Das Bild, das vor unseren Blicken entrollt wird, ist nach Ansicht
des Ref. doch ein recht trübes, diese leidenschaftlich ungestüme, wechselnde
Politik, die skrupellos in der Wahl ihrer Mittel bald diesem, bald jenem
Ziele nachjagt, um am Ende nichts zu erreichen, schneidet kläglich ab
gegenüber der energischen, großzügigen Staatskunst eines Ludwig XIV., die
von Erfolg zu Erfolg schreitet. Freilich darf dabei nicht vergessen werden,
daß dahinter die imposanten Mittel des französischen Staates standen,
denen Friedrich Wilhelm nichts entfernt Ähnliches entgegenzusetzen hatte.
Einige der wichtigsten Materialien werden im Anhange abgedruckt, darunter
der interessante Bericht Rebénacs über den ersten Eindruck vom Falle
StraBburgs auf den Kurfürsten vom 15. Oktober 1681 und ein Gutachten
von Paul Fuchs aus dem Ende 1682.
Weimar. J. Trefftz.
A. Skalweit, Die ostpreußische Domänenverwaltung unter Friedrich Wil-
helm I. und das Retablissement Litauens. Leipzig 1906, Duncker u.
Humblot. (Schmollers Forschungen XXV, 3). 357 S. 8,20 M.
Diese vortreffliche Arbeit, aus der Schule O. Hintzes hervorgegangen,
ruht fast ausschließlich auf archivalischem Material und vermag so ihr
Thema wirklich grundlegend zu behandeln. Auch die Disposition ist ge-
schickt getroffen: erst werden die Pläne und Werkzeuge der Verwaltung,
Nachrichten und Notizen II. 291
und dann ihre Gegenstände, die domaniale Großgutswirtschaft, die Amts-
untertanen, das Retablissement besprochen. 24 wichtigere Aktenstücke sind
beigefügt. Allgemein wird am meisten II, 3: Das Retablissement interes-
sieren, mit dem sich ja die bekannte große Salzburger Einwanderung von
1732 verbindet. Aber der preußische Verwaltungshistoriker wird bes. Teil I
mit Dank entgegennehmen, der die Kenntnis vom Beamtenstaat Friedrich
Wilhelms I. wieder um ein Stück erweitert und wertvolle Beiträge zur
Charakteristik des Königs selbst bringt. Ich glaube auch, daß der
Verf. in der Beurteilung des ganzen Retablissementswerkes das richtige
trifft. Zu der Bemerkung S. 30, Anm. 1 über das Edikt vom 13. August
1713 ist aber heranzuziehen, was Hintze dazu sagt (Hist. Zeitschrift 86,
405); danach wäre das Urteil Sk.s doch zu modifizieren. S. 6 muß es statt
Bodo, Dodo heißen. Im ganzen ein ausgezeichneter neuer Beitrag zur
preußischen Geschichte im 18. Jahrh., der für die weitere Mitarbeit des
Verf. an den ‘Acta Borussica’ das Beste erwarten läßt.
Posen. O. Hötzsch.
Alexander Franz, Die Kolonisation des Mississippitales bis zum Aus-
gange der französischen Herrschaft. Leipzig, Georg Wigand 1906. 8°.
Man kann nicht behaupten, daß der Gegenstand des vorliegenden Buches
ein unbebautes Gelände sei; englische, französische und amerikanische
Forscher haben ihn bis in die neueste Zeit vielfach unter verschiedenen
Gesichtspunkten behandelt, und tatsächlich Neues vermag der Verf. kaum
beizubringen. Vielleicht hat er geglaubt, deutschen Lesern den Stoff in
deutscher Sprache näher bringen zu sollen. Dazu aber ist sein Buch zu
schwer ausgefallen. Eine Abhandlung von solchem Umfange, die weder
durch den bebandelten Gegenstand das Interesse weiter Kreise beanspruchen,
noch durch eine glänzende Darstellung den Leser mit sich fortreißen kann,
wird in der Hauptsache auch in Deutschland nur von denen gelesen, denen
der Stoff aus fremdsprachlichen Darstellungen nicht unbekannt ist. In
Bezug auf das, was unmittelbar mit seinem Thema zusammenhängt, be-
kundet der Verf. ein sorgfültiges Verarbeiten der Quellen, die ihm in
beträchtlichem Umfange bekannt und zugänglich gewesen sind. Dagegen
sind seine allgemeinen historischen Kenntnisse offenbar nicht 'tiefgründig
genug, um ihn bei der Beurteilung des Zusammenhanges zwischen seinem
Gegenstand und der jeweiligen politischen Gesamtlage immer vor falschen
Urteilen zu schützen. Auch die dem Buche beigegebenen Anmerkungen
bekunden nur, daß der Verf. die historische Methode nicht beherrscht.
K. Haebler.
Die aus einigen Aufsätzen erwaehsene Arbeit von Ch. Schmidt, Les
sources de l'histoire de France depuis 1789 aux Archives Nationales, Paris
1907, 288 S. 8°., stellt einen jedem auswärtigen Benutzer des Nationalarchivs,
der dort über die Zeiten nach 1789 Studien vornehmen will, gewiß hoch-
willkommenen Leitfaden durch ein Labyrinth dar. Sie wendet sich vor-
nehmlich an Verfasser von Monographien über einzelne Departements und
20*
292 Nachrichten und Notizen II.
Städte von 1789—1856, die ihre Lokalstudien in Paris ergänzen wollen —
und nach Schmidt müssen, wenn anders sie Brauchbares leisten wollen.
Akten, die jünger sind als 50 Jahre, bleiben unter allen Umständen unzu-
gänglich und daher auch in dem vorliegenden Werke unbesprochen. Da-
gegen macht der Verf. einige, übrigens unvollständige, Bemerkungen über
den einschlügigen Bestand des Archivs aus den Zeiten unmittelbar vor
1789, die wiederum zeigen, wie dürftig dieser ist. Schmidt will übrigens
die dem Benützer zugünglichen Inventarien keineswegs überflüssig machen,
sondern sie lediglich ergänzen, bekanntlich eine sehr notwendige Arbeit,
die hier nach den nicht zugänglichen Verzeichnissen in, wie es scheint,
sehr befriedigender Weise geleistet wird. Auf manchen Gebieten der inneren
Geschichte Frankreichs erfährt der Historiker von dem kundigen Beamten
des Archivs mühelos, ob in diesem etwas ihn interessierendes vorhanden ist,
wie viele Fascikel in Frage kommen, und wie sie bezeichnet sind. Dabei ist
freilich zu wünschen, daß der Abdruck der bisher unzugänglichen Verzeichnisse
das eigene Suchen des Benützers nur erleichtere, nicht aber als überflüssig
erscheinen lasse. Diesem Abdruck hat der Verf. ebenfalls wichtige Seiten
vorausgeschickt, in denen er in behaglicher Breite Winke für die Benutzung
des Archivs gibt, den Arbeitssaal beschreibt, die bescheidene Bibliothek
(auch einige ihrer Lücken) schildert usw. Dabei vermissen wir etwas, wie
uns scheint, besonders erwähnenswertes: daß nämlich nicht nur jeder fran-
zösische Bürger, sondern auch jeder Ausländer ohne weitere Legitimation
das Nationalarchiv benutzen darf, eine in Deutschland zu wenig bekannte
Weitherzigkeit, die diese Anstalt auszeichnet. Tadelnswert erscheint dem
Ref. eine Bemerkung über einen ihm besonders am Herzen liegenden Ge-
genstand. Schmidt sagt (S. 28) von den 1787 geschaffenen Provinzialver-
sammlungen: „Man weiß in Wirklichkeit noch nicht genau, was diese Ver-
sammlungen gewesen sind, noch was sie getan haben.“ Dabei zitiert er
nur das Werk von Lavergne über sie. Das verrät einerseits Unkenntnis
der Literatur; denn es kommen, außer den umfangreichen, gedruckten
Sitzungsprotokollen dieser Versammlungen, noch mindestens vier weitere
äußerst wichtige moderne Bücher über sie in Betracht. Den Titel des einen
kann Schmidt auf dem Umschlag zu seinem eigenen Büchlein finden! Wir
wissen in Wirklichkeit (übrigens auch gerade aus Lavergne!) sehr viel von
diesen Versammlungen und ihren Leistungen. Anderseits macht Schmidt
mit dieser Bemerkung eine Unart seiner (der Aulardschen) Schule mit, der
einmal energisch entgegengetreten werden sollte. Von Erscheinungen, die
dieser Richtung nicht genehm sind — in diesem Falle von den Leistungen
der Provinzialversammlungen — wird einfach behauptet, man wisse noch
nicht genug über sie, um irgend ein Urteil abzugeben. Vor allem wird auf
diese Weise in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse während der
Revolutionszeit operiert. In Wirklichkeit wissen wir aus tausend Quellen
ganz genau die Hauptsache hierüber, daß nämlich die Revolution eine Un-
summe von Zerstörungen auf diesem Gebiet und von wirtschaftlichem Elend
im Gefolge gehabt hat. Wie die Dinge im einzelnen lagen, das freilich
bleibt aufzuklären.
Hamburg. A. Wahl.
Nachrichten und Notizen Il. 293
Eugen Stamm, Konstantin Frantz’ Schritten und Leben. I. 1817—1856.
291 S. Heidelberger Abhandlungen. 19. Heft. Heidelberg, Karl Winter.
Das Buch stellt den Lebensgang von Konstantin Frantz dar, der, 1814
als Sohn eines Pfarrers im ehemaligen Fürstentum Halberstadt geboren,
als „referierender Literat“ im Dienste des Ministeriums Eichhorn stand,
von Manteuffel beschäftigt wurde, 1853 als Kanzler des Preußischen General-
konsulates nach Spanien entsendet ward, aber bald nach seiner Heimkehr
(1856) aus dem preußischen Staatsdienste schied, um sich als erbitterter
Gegner Bismarcks ganz publizistischer Tätigkeit zu widmen. Er ist 1891
in Blasewitz bei Dresden gestorben. Es muß gesagt werden, daß Stamm
mit seinem fleißigen Buche der Geschichte des politischen Werdens des
deutschen Volkes im vorigen Jahrhundert einen sehr nützlichen Dienst
leistet, wenn er mir auch die Eigenart seines Helden zu überschätzen
scheint. Frantz ist durchaus ein Typ der politischen Romantik, die auch
bei ihm mit dem Legitimismus verschwistert erscheint. Hauptsächlich
durch Schelling angeregt, fordert er geniales Philosophieren. Die Philosophie
ist ihm ihrem Inhalte nach mit der Religion identisch. Die geniale An-
schauung sagt ihm, daß die Erde ursprünglich der absolute Mittelpunkt
des Universums gewesen ist. In der Politik ist F. ein Gegner der liberalen
Anschauungen; als würdigste Vertretung des Volkes schwebt ihm unter
dem Einfluß des platonischen Ideals eine vom Könige vollzogene Auslese
der Trefflichsten vor. Die Polen soll Preußen in ihrem Befreiungskampfe
unterstützen, um mit ihrer Hilfe dem russischen Panslawismus einen Damm
entgegenzusetzen. Das Gefühl für preußische Ehre muß wie bei manchen
andern legitimistischen Politikern vor der Doktrin schweigen. Zeitweilig
machen sich auch realpolitische Anwandlungen bemerklich. Sehr gegen
Frantz’ Ehrlichkeit spricht ein Pasquill: „Bismarckianismus und Friedericia-
nismus“ (München 1873, Druck und Verlag d. Lit. Instituts von Dr. M. Huttler),
in dem Bismarck dem großen Hohenzollernkönig als ein Dämon des Verderbens
gegenübergestellt wird. Den Thymos, den blinden Willen, der in Bismarck wie
ein Geist des Unheils waltet, hatte aber F. zwei Jahrzehnte zuvor unter der
Gestalt Napoleons III. als den Erretter der Welt begrüßt! Auf die erwähnte
Broschüre möchte ich den Verfasser für die Fortsetzung seiner Arbeit hinweisen.
Spremberg (Niederlausitz). Rudolf Goette.
J. Jung, Julius Ficker (1826—1902). Ein Beitrag zur deutschen Gelehrten-
geschichte. Innsbruck, Wagner 1907. XIV und 572 S.
Die gelehrte Welt kennt Julius Ficker, den großen Forscher. Die
Geschichts- und Rechtswissenschaft hat seine bahnbrechenden Werke zu
würdigen gelernt und wird es noch weiter lernen; denn der zweite Band
des Reichsfürstenstandes, den Paul Puntschart zur Herausgabe vorbereitet,
wird neue Anregungen bringen und die Bedeutung der „Untersuchungen
zur Erbenfolge der ostgermanischen Rechte“ wird erst die Zukunft lehren.
Nun hat uns aber J. Jung ein Buch geschenkt, das uns auch Fickers Leben
und Werden, seine Persönlichkeit und seine Stellung zu den Fragen der
Zeit, sein Wirken als Lehrer, die Entstehung seiner Werke schildert. Jung
nennt dies Buch einen Beitrag zur deutschen Gelehrtengeschichte, aber es
294 Nachrichten und Notizen Il.
ist noch mehr, es ist auch ein Beitrag zur Zeitgeschichte. Den Westfalen,
der seit dem Jahre 1852 in Österreich seine zweite Heimat fand, hier an der
Universitätsreform in seiner Wissenschaft wirksamsten Anteil nahm und
eine historische Schule begründete, der als Großdeutscher den Streit mit
Sybel ausfocht, aber keineswegs die Ziele der klerikalen Partei in Öster-
reich teilte, der im Krieg von 1866 gegen die Garibaldiner zog, lernen wir
in ausführlicher und anschaulicher Darstellung kennen. Die Bilder aus der
Jugendzeit in Münster, aus dem Studentenleben in Bonn, aus Fickers po-
litischen Lehrjahren in Berlin und in Frankfurt (1848 und 1849), wo er die
folgenreiche Freundschaft Böhmers gewann, seine Privatdozentur in Bonn,
das sind wertvolle Kapitel von allgemeinerem Interesse, da Jung außer der
reichen Korrespondenz und den Tagebüchern Fickers auch zahlreiches an-
dere, oft entlegene biographische und zeitgeschichtliche Material heran-
zog und mit feinem Spürsinn den verschiedensten Beziehungen nachging.
Die Abschnitte aber, in denen Fickers Lehrtätigkeit in Innsbruck seit 1852,
die Einrichtung des historischen Unterrichts, die Ausbildung der ersten
Schülergenerationen, endlich die Beziehungen zum Unterrichtsminister Grafen
Leo Thun geschildert werden, Zeiten, die Ficker selbst als schönste seines
Lebens wert hielt, bilden auch einen Mittelpunkt der Biographie In
dankenswerter Weise teilt Jung viele Stellen aus Berichten und Briefen
Fickers wörtlich mit.! So wird erst recht deutlich, mit welcher Sicherheit
und Klarheit der junge Professor seine Aufgabe erfaßte und löste. Hier
mag jeder Geschichtslehrer noch heute lernen. Die Dokumente aber, welche
die Beziehungen Fickers zum Grafen Thun beleuchten, geben ein zum Neid
herausforderndes Bild eines idealen Verhältnisses zwischen Professor und
Minister gleich ehrenvoll für beide.
Wie für die früheren Werke Fickers so bringt Jung auch für die
großen Arbeiten seit der Mitte der sechziger Jahre, die Forschungen zur
Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens, die Stauferregesten, die Beiträge zur
Urkundenlehre eine Menge von Detailbeiträgen zur Genesis dieser Werke
und hebt mit Nachdruck die hohe wissenschaftliche und methodische Be-
deutung von Fickers Charakteristik Friedrichs I. in der Einleitung der
Stauferregesten hervor. Ein ungemein wertvolles Kapitel (S. 511—541)
hat dann H. v. Voltelini beigesteuert, der es übernahm, die Untersuchungen
Fickers zum germanischen Eherecht und zur Erbenfolge der ostgermanischen
Rechte zu analysieren und zu würdigen. Die zwei letzten Jahrzehnte seines
Lebens haben Ficker diese Probleme beschäftigt, hier erhalten wir zum
ersten Male einen klaren Überblick über diese ganze riesige Arbeitsleistung.
Es sollte und konnte an dieser Stelle die Fülle reichen und neuen
Stoffes nur angedeutet werden, die in dem Buche steckt. Ein eigenartiger
Wert scheint mir darin gelegen zu sein, daß hier einmal einer jener ehe-
maligen Großdeutschen gewürdigt wird, die „für die Regeneration der
(österreichischen) Monarchie nicht nur in politischer, sondern auch in kul-
tureller Beziehung Hervorragendes geleistet haben“ (Vorrede S. IX).
— Oswald Redlich.
1 Nicht hier, aber an einzelnen anderen Stellen wäre vielleicht mehr
Zurückhaltung in Anführung von Briefstellen erwünscht gewesen.
Nachrichten und Notizen 1l. 295
Triepel, Heinrich, Prof. in Tübingen, Unitarismus und Föderalismus im
Deutschen Reiche. Eine staatsrechtliche und politische Studie. Tübingen,
J. C. B. Mohr 1907. 125 S. M. 3,60. |
Eine umsichtig und anregend gehaltene Schrift. Ihr Grundgedanke
ist: Das Reich als Bundesstaat steht und fällt mit dem Monarchismus.
Straßburg i. E. Rehm.
St. v. Smolka, Erinnerungen an Leo XII. Gedanken über die welt-
geschichtliche Bedeutung seines Pontifikats. Freiburg i. B., Herderscher
Verlag 1906.
Die Herdersche Verlagshandlung hat der Übersetzung dieses ursprüng-
lich polnisch geschriebenen Büchleins ein Vorwort vorausgeschickt, worin
uns der Krakauer Geschichtsprofessor Smolka als einer der bedeutendsten
Historiker der Gegenwart vorgestellt wird. Wenn sich Zweifel an der
Richtigkeit dieser Empfehlung erheben sollten, so ist in erster Linie das
vorliegende Büchlein selber daran Schuld. Smolka hat seit 1886 im Auf-
trag der Krakauer Akademie im vatikanischen Archiv gearbeitet; er ist
dadurch wiederholt in Beziehungen zu Leo XIII gekommen. Aber was
in dieser Schrift an solchen direkten Erinnerungen gegeben wird, ist doch
nur eine einzige Audienz bei Leo XIII., in der sich dieser über die Eröff-
nung des vatikanischen Archivs in der längst bekannten Weise aussprach.
Der gesamte übrige Inhalt der Schrift ist ein abstoßend kritikloser Pane-
gyricus auf Leo XIII. und auf Pius IX. und zugleich eine Streitschrift
wider allen Modernismus. Man höre die Urteile Smolkas: die Encyklika
von 1864 hat dem „Kern der liberalen Doktrinen tödliche Streiche“ versetzt;
der Syllabus von 1864 mußte gegeben werden, wenn der Papst seiner
Aufgabe als Statthalter Christi gerecht werden wollte; die Definition der
päpstlichen Unfehlbarkeit setzte mit Klarheit fest, was in der Kirche „von
jeher“ vorhanden war; nur wer sich der dogmatischen Konstitution des
vatikanischen Konzils vom 20. April 1870 (Dei filius) „vorbehaltlos“ unter-
wirft, ist katholisch; die Wiedererweckung des Thomismus ist die große
Reinigung der Philosophie von allen Irrtümern; die Ungläubigen haben
sich in staunender Bewunderung vor den Encykliken Leos XIII. geneigt;
Inhalt der Weltgeschichte ist die Erfüllung des der Kirche geltenden Spruchs:
die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen; die letzten beiden
Päpste waren Größen ersten Ranges, und der jetzige Papst hat ebenfalls
bereits gezeigt, daß er ein „sacerdos magnus“ ist. Man sieht, in dem einen
ist Smolka ganz modern: das Neueste kritiklos zu bewundern. Das war
jederzeit die Eigenschaft der ohne geschichtlichen und überhaupt ohne
Maßstab denkenden und schreibenden Leute. Man kann das alles einem
naiv gläubigen Manne und Polen verzeihen. Daß aber eine deutsche
Verlagsbuchhandlung einen solchen Geist zu den bedeutendsten Historikern
der Gegenwart rechnet, zeugt entweder von unverzeihlicher Urteilslosigkeit
oder von schonungsloser Reklame.
Tübingen. Walter Goetz.
296 Nachrichten und Notizen II.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Geh.
Regierungsrat Prof. Dr. Heinrich Brunner in Berlin wurde zum korrespon-
dierenden Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Bologna und Hofrat
Prof. Dr. L. Pastor, Direktor des österreichischen historischen Institutes in
Rom, zum Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften in Krakau gewählt.
Der ao. Prof. der alten Geschichte Dr. Adolf Schulten in Erlangen
wurde zum o. Mitglied des deutschen archäologischen Institutes ernannt.
Universitüten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Archäologie
Dr. Heinrich Bulle in Erlangen wurde nach Würzburg und der o. Prof.
der Geschichte Dr. Richard Fester in Kiel als Nachfolger Droysens nach
Halle berufen.
Der ao. Prof. der Kirchengeschichte in Jena Dr. Hans Lietzmann
wurde zum Ordinarius befördert.
Todesfälle. Am 5. April starb in Göttingen Dr. Adolf Wrede.
Sein Forschungsgebiet war die deutsche Reformationsgeschichte; von
größeren Arbeiten, die er veröffentlichte, sei hier nur die „Einführung
der Reformation im Lüneburgischen durch Herzog Ernst den Bekenner“*
genannt, die 1887 als Göttinger Preisschrift erschien. Seine Haupttätig-
keit gehörte der Herausgabe der Reichstagsakten Jüngerer Reihe, für die er
Bd. 2 (1896) bis 4 (1905) bearbeitet hat.
Am 3. Mai starb in Bonn im Alter von 71 Jahren der o. Prof. der
klassischen Philologie Geheimrat Dr. Franz Buecheler.
Am 6. Juni starb in Greifswald der o. Prof. der Geographie Geh. Re-
gierungsrat Dr. Rudolf Credner im 57. Lebensjahre.
Am 11. Juni starb im Alter von 45 Jahren der ao. Prof. der Staats-
wissenschaften an der Universität Kiel Dr. Georg Adler.
Berichtigung.
In der Abhandlung „Die älteste evangelische Armenordnung im vorigen
Hefte der Hist. Vierteljahrschr. sind folgende Druckfehler stehen geblieben:
S. 213 Z. 2 ‘Ich ‘hab das in meyn gethan?’ für ‘Ich hab das meyn
gethan’. S. 220 Z. 5 sind hinter “gescheen’ versehentlich die Worte ausge-
fallen ‘das beschlossen ist vnd solt gescheen’.
Außerdem bin ich von befreundeter germanistischer Seite darauf auf-
merksam gemacht worden, daß S. 203 bei Erklärung der Worte “die ander
Taffel? an einen pleonastischen Gebrauch des Wortes ‘ander’ um des-
willen nicht zu denken ist, weil diese Deutung auf einem Gallizismus be-
ruht, der erst seit dem 18. Jahrhundert nachweisbar ist. Darum ist zu
streichen, was von mir S. 203 Z. 5—14 gesagt ist, desgl. S. 204 Anm. 1. —
An den sachlichen Schlußfolgerungen wird dadurch nichts geändert, viel-
mehr tritt in Kraft, was hypothetisch bereits S. 203 Anm. 1 ausgeführt ist.
| Hermann Barge.
Re
297
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245.
Von
K. Hampe.
Die erste große Epoche mittelalterlicher Publizistik, die Zeit
des Investiturstreites mit seinen Ausläufern bis in die Regierung
Friedrich Barbarossas hinein, darf jetzt als nahezu abschließend
durchforscht gelten. Es wird noch Jahrzehnte dauern, ehe man
das Gleiche von den Epochen spätmittelalterlicher Publizistik,
den Zeiten Philipps des Schönen, Ludwigs des Baiern und der
großen Konzilien wird behaupten können. Indes ist die Forschung
da doch auf allen Gebieten ernstlich in Angriff genommen, und
durch den Editionsbeschluß der Monumenta Germaniae wird sie
neuen kräftigen Antrieb erhalten. An dem Jahrhundert, das auf
den Frieden von Venedig folgt, ist man in dieser Hinsicht bisher
vorbeigegangen. In der Tat ist es ja an privater Publizistik
merkwürdig arm. Man wird sich die Frage vorzulegen haben,
woran das lag. An kirchenpolitischen Kämpfen fehlte es ebenso-
wenig, wie an publizistischen Talenten, wohl aber an theore-
tischen Streitfragen, welche die europäische Geistlichkeit, noch
immer den einzigen wissenschaftlich interessierten Stand, zu leiden-
schaftlicher Parteinahme für oder wider gespalten hätten. Die
großen politischen Machtfragen beschäftigten mehr die Kanzleien,
als die privaten Federn. Es ist mir nicht ganz unwahrscheinlich,
daß umfassende handschriftliche Forschungen noch diese oder jene
Flugschrift des 13. Jahrhunderts zu Tage fördern würden, reich
aber ist die Produktion auf diesem Gebiete gewiß nicht gewesen.
Trotzdem bedarf es unbedingt einer zusammenfassenden Wür-
digung dessen, was die ausgehende Stauferzeit in offizieller und
privater Publizistik geleistet hat, der Fortschritte, die hier in
ideeller wie formeller Hinsicht gemacht sind, und die uns von
den Traktaten des Investiturstreites hinleiten zu den Flugschriften
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. ‘8. 21
298 K. Hampe.
des späteren Mittelalters. Ich hoffe, die Lösung dieser Aufgabe
in der nächsten Zeit durch Einzelarbeiten von Schülern vor-
bereiten zu helfen, und möchte hier selbst einen kleinen Beitrag
dazu geben, der mir aus einer kritischen Beschäftigung mit dem
Buche von Aug. Folz (Kaiser Friedrich II. und Papst Innozenz IV.
Ihr Kampf in den Jahren 1244 und 1245, Straßburg i/E. 1905)
erwachsen ist.!
Folz behandelt da natürlich auch die wichtigen kaiserfeind-
lichen Flugschriften, die, wie man bisher allgemein angenommen
hat, auf dem Konzil von Lyon selbst entstanden sind. Sie sind
in Winkelmanns Acta imperii inedita gedruckt, und zwar Bd. II,
T17 f. (= A), Bd. I, 568 (= B) und Bd. II, 709 f. (= ©).
Ich will hier die Ausführungen von Folz, soweit ich mit ihnen
übereinstimme, nicht wiederholen. Er weist überzeugend nach,
daB A den stärksten Einfluß auf die Gestaltung der gegen
Friedrich II. in Lyon ausgesprochenen Absetzungssentenz geübt
hat. Ebenso richtig ist seine Annahme, daß C nur eine Beilage
von B ist. Neben den sachlichen Belegen dafür, die sich häufen
ließen, kommt da auch die unmittelbare Aufeinanderfolge der
beiden Stücke ın der Handschrift des Codex Palatinus 953 in
Betracht. In deu Fragen der Verfasserschaft und Datierung, in
der Auslegung und Verwertung im Einzelnen aber läßt sich doch
viel weiter und mehrfach zu ganz andern Ergebnissen kommen.
Was die Verfasserschaft betrifft, so ist Folz’ Vermutung, der
in Lyon als Redner hervortretende Bischof von Carinola sei der
Autor dieser Schriften, gewiß ebenso unbegründet, wie der Hin-
weis Schwalms? auf einen der spanischen Erzbischöfe. Meines
Erachtens ist man bisher zu ausschließlich von der Voraussetzung
ausgegangen, daß der Autor in Lyon selbst geweilt haben müsse.
Das ist mir bei der Umständlichkeit der schriftlichen Aus-
führungen an Stelle der bequemeren und wirksameren mündlichen
Agitation an sich schon gar nicht sehr wahrscheinlich, es wird
aber auch durch den bisher nicht genügend beachteten Wortlaut
des Eingangs von B unmittelbar widerlegt: „Die Mutter Kirche
ist bedrängt und gedemütigt, sowohl dort, wo sie im Augenblick
1 Für die sonstige Würdigung dieses Buches verweise ich auf meine
etwa gleichzeitig mit dieser Abhandlung erscheinende Besprechung in
der Historischen Zeitschrift.
3? Mon. Germ. Constit. II, 515 N. 1.
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1246. 299
weilt, als auch an ihrem eigentlichen Sitze (Rom). Denn von
solcher Schmach der Begierde, Habsucht und von andern Schänd-
lichkeiten wird sie besudelt in jener Gegend, wo sie in der
Fremde dem Herrn dahinwallt!, wie alle Ankömmlinge verkünden,
daß die Seele im Herzen der Gläubigen zermartert wird.“ Der
Autor ist danach nicht in Lyon zu suchen, sondern erhält seine
Berichte durch Ankömmlinge von dort.
Indem er aber fortfährt: „Um die Stadt aber hat der Herr
die Söhne der Kirche in der Gottlosen Hände geschlossen‘,
indem er sich in der beigefügten Schrift C über die Verhältnisse
im Patrimonium bis in die allerjüngste Vergangenheit hinein auf
das eingehendste unterrichtet zeigt, ohne hier seine Kenntnis auf
den Bericht von Ankömmlingen zurückzuführen, verrät er deut-
lich, wo wir ihn zu suchen haben: im Patrimonium selber!
Wer aber wäre über die Ereignisse im Kirchenstaat genauer
orientiert gewesen, als Kardinaldiakon Rainer von S. Maria in
Cosmedin, der dort zum päpstlichen Legaten bestellt war? Auf
wen würde der leidenschaftlich feindselige Ton dieser Schriften
besser passen, als auf ihn, das Haupt der Kriegspartei unter den
Kardinälen, den erbittertsten persönlichen Gegner des Kaisers?
Nun hat ja schon Winkelmann aus stilistischen Gründen ange-
nommen, daß alle drei Stücke A, B und C mit der Relation über
Viterbo (Acta imp. I, 546 ff. = D) ein und denselben Autor haben.
Folz schließt sich dieser Annahme mit weiteren Gründen an.
D ist nun aber unzweifelhaft von einem Manne geschrieben, der
im Dienste Rainers stand (,noster dominus Raynerius“)*, und ich
möchte hinzufügen: der ganz nach seinen Anweisungen und in
seinem Geiste schrieb, offenbar ein hochbegabter Kanzlist, dessen
sich der Kardinal für die Zwecke der Publizistik bediente. Es
ist weiter zu beachten, daß B, C und D in der bekannten Samm-
lung des Cod. Vatic. Palat. 953 aufeinander folgen und mit andern
Stücken der Korrespondenz Rainers vereinigt sind.
1 „Circa partes, ubi peregrinatur a domino“, vgl. 2. Cor. 5, 6; das
Komma nach „peregrinatur“ ist also zu tilgen.
? „Prout omnes predicant adventantes.‘“ Vgl. auch, daß die erneuten
Friedensneigungen an der Kurie bezeichnet werden als „rumor ille, qui
spargitur.“ 3 Hiob 16, 12.
t Vgl. ähnlich in A 718 Z. 40: „assumpto domino Reinerio diacono
cardinale“.
21”
300 K. Hampe.
Nach allem kann man daher nur noch zwischen den beiden
Möglichkeiten schwanken, ob jener Kanzlist die Flugschriften A
und B+ C auf eigene Faust oder nach Anweisung Rainers ver-
faBt habe. Ich entscheide mich für das letztere, denn das Begleit-
schreiben B kann wohl nur von einem im Range sehr hoch-
stehenden päpstlichen Parteigänger abgesandt sein. Die Frage
hängt wesentlich mit von dem Adressat ab.
Mit dem Herausgeber Winkelmann haben bisher alle For-
scher, die sich damit beschäftigten, es als selbstverständlich be-
trachtet, daß das Schreiben allgemein an die Mitglieder des Lyoner
Konzils gerichtet sei. Diese Annahme setzt aber eine recht ober-
flächliche Lektüre voraus.” Denn es begegnet der Satz: „Quis
1 Winkelmanns Ausgabe darf ja überhaupt nur als eine eilige und
provisorische angesehen werden. Ich notiere einige Fehler. Acta imp.
I, 569 Z. 7 ist die Emendation „unus“ statt „unum“ zu verwerfen; ebenso
Z. 15 „oves“ st. „aves“, das sich durch Jesaias 46, 11 erklärt. Auch mehrere
orthographische Änderungen wären nicht nötig gewesen. Z. 14 ist das ein-
geschobene „quas“ zu tilgen, und statt dessen in dem sinnlosen „aput“ eine
Verderbnis zu suchen, die dem Sinne nach aufzulösen ist in „que contra“
oder „que in“. Z. 22 möchte ich statt ,,vero“ lesen „ne“, da eine Negation
an dieser Stelle unentbehrlich ist; Z. 24 ist das schlecht passende „norat“
im Anschluß an Esther 4, 14 (auf welche Stelle mich einer meiner Hörer
hinwies) wohl zu ändern in „novit“, und Z. 25 wegen der gleichen Be-
ziehung „pareretur“ sicher in „pararetur“. Z.26 ist vor propositum ein-
zuschieben „ad“ (vgl. Hebr. 12, 1. Z. 29 ist statt „iram“ zu lesen
„terram“ (vgl. Sap. 18, 15) Zu Z. 86. 37 möchte ich annehmen, daß
in der Hs. die Endungen fehlen, und dann lieber auflösen: „Antiocheno
et Aquilegensi patriarchis non creditur“ (oder „eredatur"?). Endlich ist
gerade bei solchen Stücken wie diesen Flugschriften das Verzeichnen der
zu Grunde liegenden Bibelstellen zum Verständnis geradezu unerläßlich.
Das gilt in noch höherem Maße von der Flugschrift C, zu deren Text ich
hier ebenfalls einige Verbesserungen anmerken möchte: Acta Impeni II,
S. 709 Z. 27 ist die Lesart „tunsionibus“ der Hs. b in den Text zu setzen
statt „visionibus“ a; ebenso S. 710 Z. 4 „abrogare“ b st. „abnegare‘“ a (im
Vergleich mit der Stelle in A 720, 16); Z. 20: „lutum“ st. „luctum“, „ex-
tento" st. „extenso“, „collo“ st. ,,colle‘* (im Anschluß an Jes. 3, 16); Z. 37
„satiatus‘‘ st. „saliatus*; S. 711 Z. 5 „pravis“ b vorzuziehen st. „pronis“ a;
Z. 12: wohl „contendentes“ st. „contendens“ und ,,concellanei‘ st. „concan-
cellanei‘; Z. 13 „decurionum“ ist richtig; das „ob decretorum?“ der Anm.
ist zu tilgen; Z. 80 „inventorem“; S. 712 Z. 33 „mendaciis"; 2. 38 An-
merkung 44 ist zu tilgen; S. 713 Z. 22 das Komma ist zu setzen nach
„Libanum“ st. nach „candidum“; S. 715 Z. 18 „dolorem“ st. „dolores“ (im
Anschluß an Hes. 28, 24); S. 716 Z. 6 statt „et pēco“ a, „et potio" b nicht
mit Winkelm. „et peticio“ zu lesen, sondern wohl sicher „expositio“. Aus
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 301
enim novit, utrum uterque vestrum idcirco ad regnum ecclesie
venerit, ut hoc tempore pararetur“ = „Denn wer weiß, ob ein
jeder von Euch Beiden nicht vielleicht deshalb in das Reich der
Kirche gekommen ist, um zu dieser Zeit bereitet zu werden.“
Zunächst eine sehr dunkle Stelle, die aber ihre Erklärung findet
in den fast gleichlautenden Worten Esther 4, 14: „Quis novit,
utrum idcirco ad regnum veneris, ut in tali tempore parareris“;
bei Luther: „Und wer weiß, ob du um dieser Zeit willen zur
königlichen Würde gekommen bist?“ Mardochai ruft die Worte
Esther prophetisch zu, um sie anzuspornen, daß sie durch ihr
Wort beim Könige die bedrohten Juden vor der Ausführung des
Mordbefehls errette. So werden auch die Angeredeten zum mann-
haften Redekampfe angestachelt, denn vielleicht sind eben sie die
erwählten Rüstzeuge, um die Kirche vor ihrem Bedränger zu
schützen. Gerade aber die Abwandelung der Bibelstelle macht
es noch deutlicher, was bisher von niemand beachtet wurde, daß
unser Schreiben samt der beiliegenden Flugschrift C eben nur an
zwei Empfänger gerichtet ist. |
Wer waren diese Empfänger? Offenbar sehr hochstehende
Persönlichkeiten, die sich anschickten, am Konzil teilzunehmen
und nun gegen Kaiser Friedrich scharf gemacht werden sollten.
„Die Schleuderer der Kirche sollen die Steine bereit finden, und
wenigstens Unkenntnis der kaiserlichen Schandtaten soll ihnen
nicht zur Entschuldigung dienen für Kampfeslauheit. Zusammen
mit den andern auserwählten Obersten Israels, welche sich frei-
willig zu diesem Wortkampf erbieten, sollen sie die geistlichen
Schlachten des Herrn durchfechten als Erwählte des Herrn und
Eiferer für Glauben und Freiheit der Kirche.“
Zur näheren Bestimmung dieser hochgestellten Persönlich-
keiten muß ein einziges Sätzchen ausreichen, das an sich wieder
dunkel genug ist, nämlich die Anrede: „Ihr aber, auserwählte
Vögel, die vom Aufgang der heiligen Lehre her zum Schutze
seiner Kirche der Glanz des Vaters gerufen hat.“! Die Stelle
erklärt sich durch Hinweis auf Jes. 46, 11: „Ich rufe einen Vogel
vom Aufgang.“ Wenn sie einen vernünftigen Sinn haben soll —
der Flugschrift A hebe ich nur hervor S. 719 Z. 1 das sinnstörende „auctori-
tate“, statt dessen „a veritate‘ zu lesen ist (vgl. Jes. 48, 8).
1 Vos autem, aves electe, quas vocavit ab oriente doctrine sacre ad
sue munimen ecclesie splendor patris."
302 K. Hampe.
und die Bibelzitate sind hier alle mit großer Überlegung aus-
gewählt —, so kann sie nur bedeuten, daß der Papst die beiden
Angeredeten vom fernen Osten her gerufen hat.
An den Verhandlungen des ersten Konzils von Lyon nahmen
nun nur ganz wenige Vertreter des Orients teil; nur ganz zu-
fällig, also schwerlich auf einen Ruf hin, der Bischof von Beirut!,
dagegen in hervorragender Stellung und durch die Gemeinsamkeit
ihrer Interessen eng aneinander gekettet: der lateinische Kaiser
Balduin IL und der Patriarch Nikolaus von Konstantinopel.
Diese Beiden möchte ich denn auch in der Tat für die An-
geredeten halten, und meine bis soweit noch unsichere Vermutung
wird dadurch erheblich befestigt, daß eben auf jene Beiden einige
weitere Stellen passend bezogen werden können.
Einmal ist für sie die Bezeichnung „aves electe“ insofern
geschickt gewählt, als sonst eine Beide umfassende Benennung
nicht leicht zu finden gewesen wäre. Sodann darf man wohl den
schon angeführten Worten: „Denn wer weiß, ob ein jeder von
Euch Beiden nicht vielleicht deshalb in das Reich der Kirche
gekommen ist, um zu dieser Zeit bereitet zu werden“ noch einen
besonderen Sinn geben. „Ad regnum“ bedeutet für Esther aller-
dings: „an den Königshof und zur königlichen Würde“; in Ver-
bindung mit „ecclesie“ kann man es nur räumlich fassen, und mag
man es übersetzen: „an den Königssitz der Kirche“ oder, wie ich
es oben getan habe, allgemeiner: „in das Reich der Kirche“, —
auf jeden Fall sind die Angeredeten von auswärts her in das
Gebiet der Kirche gekommen, und zwar nicht aus Anlaß des
Konzils von Lyon, sondern schon vorher zu einem anderen Zwecke.
. Vielleicht aber hat ein höherer Ratschluß ihre Herkunft verfügt,
damit sie nun die Gelegenheit ergreifen, zum Heil der Kirche
aufzutreten. Alles das paßt vortrefflich für das weltliche und
geistliche Haupt des lateinischen Kaisertums. Von einem rings
von Feindesland umgebenen Außenposten sind sie in das eigent-
liche Reich der Kirche gekommen, nicht erst des Konzils wegen,
sondern schon 1243, um die Hilfe des Abendlandes für das latei-
nische Kaisertum und die lateinische Kirche zu erflehen.?
1 Daß der Patriarch von Antiochia nicht gemeint sein kann, ergibt
sich aus dem Folgenden von selbst.
* Auf dem Konzil zu Lyon wurde ihnen denn auch eine reiche Unter-
stützung von Seiten der Kirche zugestanden, zum Teil vielleicht als Lohn
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1246. 303
Weiter kommen folgende Worte in Betracht: „Wahrlich, da Ihr
ja schon früher der Mund des Herrn gewesen seid, der Wert
von Unwert und Licht von Finsternis scheidet, so seid jetzt nicht
Söhne des Zurückweichens.“! Man darf hier wohl darauf hinweisen,
daß Kaiser Balduin vor einigen Jahren hatte wählen müssen, ob
er Friedrich II. oder Gregor IX. als seinen Oberherrn ansehen
wolle, und sich zu Gunsten des Papstes entschieden hatte‘,
während der Patriarch sich gleichzeitig in die engste Abhängigkeit
vom abendländischen Papsttum begab.” War das nicht jene
Scheidung von Wert und Unwert, Licht und Finsternis nach dem
Vorbilde Gottes gewesen? Seitdem hatte freilich Friedrich II.
aus Rücksicht auf den neuen Papst dem lateinischen Kaiser
einiges Entgegenkommen gezeigt‘, so daB es vielleicht für kirch-
liche Parteigänger nicht über allen Zweifel erhaben erschien, ob
Balduin auch jetzt bei der Stange bleiben würde, zumal ein
Friedensschluß zwischen den beiden Häuptern der Christenheit,
der die Kräfte der Kirche frei machte, in seinem eigensten In-
teresse lag. Hatte der lateinische Kaiser doch auch an den
Friedensverhandlungen von 1243 und 1244 hervorragenden Anteil
gehabt’, und es scheint kein Zufall zu sein, daß gerade diese
Verhandlungen in der dem Schreiben beigefügten Flugschrift C
verhältnismäßig wohlwollend beurteilt werden. Denn während
andre Friedensvermittler, wie etwa der Patriarch von Antiochia
als Betrogene oder gar Betrüger mehrfach heftig gescholten
werden, sind jene Unterhändler „Eiferer für den kirchlichen
Frieden“, die noch einen letzten Versuch machen, den ver-
brecherischen Kaiser mit der Kirche auszusöhnen.® Mit ähnlichen
Ausgleichsabsichten Balduins mußte man auch jetzt wieder
rechnen.
Gerade aber um sie zu durchkreuzen, scheint mir unser
Autor zu bemerken: Werde jetzt nicht die Gelegenheit zur Ab-
für ihre dem Papste ergebene Haltung in dem Streite mit Friedrich II.
Vgl. die dankenswerten Zusammenstellungen in dem von J. Haller in ge-
sunder Reaktion gegen zu lobpreisende Besprechungen doch wohl allzu
arg zerzausten Buche von W. Norden, Das Papsttum und Byzanz, insbes.
S. 282, 285, 314.
1 „Sane cum iam pridem fueritis os domini separantis pretiosum a
vili et lucem a tenebris, ne (Druck: vero) sitis nunc subtractionis filii.“
2 Norden S. 324. 326. 3 Norden S. 276. * Norden S. 326.
5 Vgl. Reg. Imp. V, 3398. 3423a. 3432a. 6 Vgl. C 712, 18.
304 K. Hampe.
setzung Friedrichs ergriffen, so werde jener mit seinen gewaltigen
Machtmitteln die Kirche derart zerschmettern, daB sie weder zu
ihrem Sitze (Rom) zurückkehren, noch weiter vorschreiten („ultra
progredi“) könne. Dies Weitervorschreiten in der Richtung
Lyon-Rom, West-Ost, bedeutet in diesem Zusammenhange doch
wohl ein Unternehmen zu Gunsten des lateinischen Reiches, für
das die Vernichtung Friedrichs die Voraussetzung bilden soll.
Endlich ist auch die Warnung vor den im Interesse des
Friedens eifrig tätigen beiden Patriarchen von Antiochia und
Aquileja! besonders gut verständlich, wenn sie an den dritten der
in Lyon anwesenden Patriarchen, den von Konstantinopel, ge-
richtet ist, der auf dem Konzil seinen Platz mit jenen gemeinsam
hatte und leicht von ihnen beeinflußt werden konnte. Andrerseits
wissen wir ja aus der Korrespondenz des Kardinals Rainer, wie
mißtrauisch dieser jene Friedensbestrebungen verfolgte.
Ich meine, das Zusammenstimmen aller dieser Beziehungen
erlaubt die Annahme, daß Kaiser Balduin IL und Patriarch
Nikolaus von Konstantinopel in der Tat die Empfänger des
Schreibens waren. Dann aber muß auch Kardinal Rainer selbst,
nicht blos sein Kanzlist, der Absender sein, wenn er sich auch
zur Abfassung jenes Kanzlisten bediente; denn wie sollte eine
untergeordnetere Persönlichkeit in diesem Tone mit so hohen
Herren reden!
Mit dieser Annahme ist ganz gut verträglich, daß die dem
Schreiben beigefügte Flugschrift C sich in der Form allgemeiner
! Bei dieser Gelegenheit sei auf einen Irrtum Fickers aufmerksam
gemacht. In Reg. Imp. V, 3470a bezieht er den letzten Satz des Begleit-
schreibens B, in dem von Segnungen Gebannter im Gebiete von Foligno
‘ und Gubbio und von MeBfeier und andern kirchlichen Kulthandlungen dort
und in andern interdizierten Gebieten die Rede ist, auf den Patriarchen
von Aquileja und folgert daraus Schlüsse auf die Reiseroute desselben, der
sich von dem Kaiser getrennt habe. Folz schließt sich ihm durch die Art
seiner Übersetzung S. 89 an. Die Worte „ipse autem“ und ,prenuntius
Antichristi“ weisen aber ganz sicher auf Friedrich selbst hin. Die Stelle
gewinnt dadurch an Bedeutung. Es sind Vergehen Friedrichs, die in der
beiliegenden Flugschrift übergangen sind, und die hier noch nachgeholt
werden, um zugleich dem Begleitschreiben einen wirkungsvollen Abschluß
zu geben. Nur gehören sie nicht zum Jahre 1245, wo sie in das kaiser-
liche Itinerar nicht passen würden, sondern in eine frühere Zeit, vermutlich
zum Jahre 1240, wo Friedrich sich länger eben im Gebiete von Gubbio und
Foligno aufhielt, vgl. Reg. Imp. V, 2741 ff.
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 305
an die versammelten Konzilsväter wendet, wie etwa aus der An-
rede „patres conscripti“ (713, 30) allein schon deutlich hervor-
geht.! Sie mochte absichtlich in eine Gestalt gebracht sein, um
gegebenenfalls direkt als Rede auf dem Konzil verwendet werden
zu können, sie sollte natürlich auch andern Konzilsvätern, nicht
nur den beiden Konstantinopolitanern bekannt werden, und es
wäre immerhin möglich, daß sie, wie diesen, so auch andern zu-
gesandt worden ist.?
Wann ist nun das Schreiben B mit der Flugschrift C als
Beilage verfaßt und abgesandt worden? Schon Winkelmann ver-
legt es in den Juli 1245, Folz S. 97 noch genauer zwischen den
zweiten und dritten Verhandlungstag des Konzils (5. und 17. Juli);
denn die „eindringlichen, gegen Schluß immer heftiger werdenden
Aufforderungen, kein Mitleid zu haben mit dem Kaiser, sondern
ihn zu vernichten“, scheinen ihm in die Tage unmittelbar vor
seiner Absetzung zu weisen, und eine Stelle, die von den Ver-
läumdungen eines Falschredners spricht, erscheint ihm als eine
unverkennbare Anspielung auf das Auftreten des Thaddäus von
Suessa am zweiten Verhandlungstage. Auf den ersten Blick mag
diese Behauptung bestechen, einer gründlicheren Prüfung hält sie
nicht Stand. Schon mit der räumlichen Verlegung der Abfassung
von Lyon ins Patrimonium wird sie ja überaus unwahrscheinlich.
Es ist aber auch in beiden Stücken B und C schlechterdings kein
Moment, das über die erste Woche des Juni hinauswiese Bis zu
diesem Zeitpunkt hin sind die einzelnen Phasen der Verhand-
lungen mit Friedrich, seine Unternehmungen in Mittelitalien in C
mit großer Vollständigkeit geschildert. Dann, mit dem Momente, wo
der Kaiser zusammen mit den friedensfreundlichen Patriarchen von
Antiochia und Aquileja auf Verona, „wie er angab“ („ut dicebat“)
sich bewegt, auf dem Wege dahin noch einige Schandtaten begeht,
und seine zurückbleibenden Mannschaften im Kirchenstaat selbst
noch bis in den Juni hinein („adhuc in iunio“) mit den Greueln
1 Auch die Anrede „animalia oculata“ 718, 35 deutet darauf; ein Schüler
wies mich auf die Parallelstelle Winkelm. Acta II, 701, 7.
? Daß die beiden Schriften A und C so oder so auch andern Konzils-
besuchern bekannt geworden sind, ist begreiflich genug. Eine Überein-
stimmung mit ihnen in einzelnen Punkten, wie etwa in der Rede des
Bischofs von Carinola (vgl. Folz S. 96), kann daher gar nichts Auffälliges
haben.
306 K. Hampe.
fortfahren, bricht alles ab. Denn was nun folgt („Ecce quomodo
aquila“ etc. 713, 20 ff.) ist nichts als eine Angleichung der letzt-
geschilderten Ereignisse an biblische Bilder: So ist der Flug des
Adlers zum Libanon, dem Wohnsitz der Kirche, eben der Einfall
Friedrichs ins Patrimonium, die beiden Grausamkeit und Untreue
darstellenden Falkenflügel (vgl. Hosea 13, 14. 15) sind seine aus-
führenden Organe Peter von Vinea und Vitalis von Aversa, und
die Absicht Friedrichs, in Verona seinen Sitz aufzuschlagen („apud
Veronam vult ponere sedem suam“) wird als ein Zeichen dafür
gedeutet, daß er der Vorläufer des Antichrist ist, denn Verona
liegt im Norden, um Mitternacht! Und dieser Vergleich wird
dann ja weiter in grandioser Weise bis ins Einzelne hinein durch-
geführt; selbst die strenge AbschlieBung seines sizilischen Reiches
nach außen und die mit Kostbarkeiten beladenen Wagen seines
Gefolges müssen dazu herhalten.
Ich will hier auf diese Einzelheiten des Inhalts nicht näher
eingehen, obwohl es sich wahrlich lohnen würde, denn einer
meiner Schüler wird das Thema demnächst ausführlicher be-
handeln. Hier kommt es nur auf die kritischen Momente zur
Datierung an, und da vermag ich den Worten „apud Veronam
vult ponere sedem suam“ nicht die Auslegung zu geben, die Folz
S. 97 ihnen geben möchte. Nicht auf eine bevorstehende Ankunft
in Verona sollen sie sich beziehen, sondern auf den Beginn der
Verhandlungen des dortigen Fürstentages. Das ist eine künst-
liche, gepreßte Deutung. Nein, von der Ankunft Friedrichs in
Verona (2. Juni!) hat unser Autor zur Zeit der Abfassung der
Flugschrift offenbar noch nichts erfahren. Diese Nachricht, die
ja aus feindlichem Gebiet keineswegs mit Eilboten bestellt wurde,
brauchte aber sicher länger als eine Woche, um in die Umgegend
von Rom zu dringen. Bis mindestens zum 10. Juni etwa konnte
also die Schrift geschrieben werden.
Und für diesen Zeitpunkt, die erste Hälfte des Juni, bis
wohin die Erzählung der letzten Ereignisse reicht, sprechen nun
auch andre Momente. Zunächst ist jetzt der im Konzeptbuche
Alberts von Passau der Flugschrift C hinzugefügte Vermerk
„Dat. circa principium iunii“ doch keineswegs mit Winkelmann
einfach mehr abzutun durch den Hinweis darauf, daß noch
1 Bei Folz S. 83 Anm. 3 durch Druckfehler: 2. Juli.
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 307
Ereignisse im Kirchenstaate aus dem Juni erwähnt, und die
„natürlich in Lyon“ vorgenommene Veröffentlichung der Schrift
also nicht vor Ende Juni, vielleicht erst Anfang Juli erfolgt sein
könne.! Vielmehr, liegt hier wirklich nur eine Vermutung Alberts
von Passau vor, was ich nicht bestreiten will, so hat er in diesem
Falle durchaus das Richtige getroffen.
Ausschlaggebend sind aber erst die beiden, von Folz an-
scheinend ganz übersehenen Stellen, in denen es von dem kaiser-
lichen Gegner heißt: „Er befiehlt (Präsens!), die Straßen scharf
abzusperren, damit die Kardinäle, Prälaten oder ihre Boten nicht
zum Konzil kommen können“ (C 714, 11) und die Wiederholung
(C 716, 20): „wie darf mit ihm eine Versöhnung eingeleitet werden,
da er das Konzil der Kirche zu verhindern sucht?“ Es ist klar,
daß das nicht zwischen der zweiten und dritten Sitzung des
Konzils geschrieben sein kann, wohl aber in der ersten Hälfte
des Juni, da das Konzil auf den 24. Juni nach Lyon berufen war.
Da nun die Gleichzeitigkeit von B und C wegen ihrer ge-
meinschaftlichen Absendung und aus inneren Gründen voraus-
zusetzen ist, so dürfen auch die oben angeführten Worte von dem
„Falschredner“ (B 569, 3), die dem Bibeltexte Hiob 16, 9 angepaßt
sind?, nicht auf die Konzilsreden des Thaddäus von Suessa bezogen
werden. Vielmehr können nur die letzten Friedensunterhandlungen
vor dem Konzil von März bis Mai 1245 gemeint sein, die vor
allem von dem Patriarchen Albert von Antiochia vermittelt wurden.
Folz selbst (S. 30) hat betont, wie bei diesen Verhandlungen
plötzlich Anfang Mai ein Moment eintrat, in dem Innozenz IV.
selbst wankend wurde, die Friedenspartei an der Kurie obzusiegen
und der Ausgleich, allerdings auf Grund enormer Zugeständnisse
Friedrichs®, vollzogen zu werden schien. Hier liegt die Krisis,
nicht zwischen der zweiten und dritten Sitzung des Konzils.
1 Winkelm. Acta II, 717.
2 Die ähnliche Stelle in C 711, 26ff. bezieht sich auf die Verhand-
lungen vom Sommer 1243, bei denen die Entscheidung durch ein Konzil
von Friedrich abgelehnt wurde, vgl. Reg. Imp. V, 3378a.
5 Die Stelle in C 716, 6ff. ist sicher auf diese Anerbietungen zu be-
ziehen, wie auch Folz S. 32 nach dem Vorgange Fickers tut. Ist meine
schon oben erwähnte Emendation „expositio“ richtig, so handelte es sich
um eine schriftliche Erklärung jenes Inhalts, die Friedricb abzugeben
bereit war.
308 l K. Hampe.
Sobald die Verhandlungen dort einmal begonnen hatten, stand
der EntschluB der Kurie zur Vernichtung des Kaisers fest, und
es galt nur noch, das Konzil mitzureißen. Aber kurz vorher
noch schwebte die große Entscheidung auf des Messers Schneide.
Und damals ist nun Rainer, das Haupt der Kriegspartei
unter den Kardinälen, dessen Fernsein von der Kurie man eben
in dieser Schwankung verspürt, von ernstester Sorge darüber er-
füllt worden, daß selbst die „Brautführer“ der Kirche der Stimme
des Herodes mehr Gehör schenkten, als den Worten Jesu Christi
(B 568, 37), daß sogar „die, welche das Lager Salomos um-
stehen“ (B 568, 44), taub seien gegen die Klagen der Mutter
Kirche und sich von den heuchlerischen Schmeichelworten des
Gegners umstricken ließen. Da hat er mit Hülfe der Feder eines
begabten Kanzleibeamten noch einmal ein gewaltiges publizisti-
sches Geschützfeuer losgelassen. Es galt, Zweifel an der Ehr-
lichkeit des Friedensangebotes, an der Möglichkeit irgendwelcher
Garantien für die Vertragstreue des Kaisers zu erregen durch die
Schilderung seiner ganzen Vergangenheit und insbesondere der
jüngsten, noch während der Friedensverhandlungen begangenen
Übergriffe in Mittelitalien. Erwägt man diese ganze Tendenz
Rainers, koste es, was es wolle, die schwebenden Friedensverhand-
lungen zu stören, so wird man kaum daran zweifeln können, daß
hier geringfügige Vorkommnisse beim Truppendurchmarsch, die
bei der allgemeinen Gespanntheit der Lage und einem feindlichen
Vorstoß gegen das von der Friedenssicherung ausdrücklich aus-
genommene Viterbo kaum zu vermeiden waren, von Rainer mit
bewußter Absicht maBlos aufgebauscht worden sind.! Weniger
die Aufwallungen von Friedrichs leidenschaftlichem Temperament
haben den Abschluß des Friedens auch jetzt verhindert, als die
scharfmachenden, verhetzenden Berichte des Kardinals Rainer.
Vor allem aber haben er und sein publizistischer Gehilfe mit
glühendem Hasse, wilder Phantasie und doch zugleich auch meister-
hafter Berechnung ein relisiöses Grauen vor Friedrich zu wecken
und zu steigern versucht, indem sie ihn, anknüpfend an Äuße-
rungen päpstlicher Manifeste, mit dem ganzen Aufwand apo-
kalyptischer Bilder und eschatologischer Vorstellungen schilderten
1 Mit dieser Auffassung scheint auch die Ansicht des Patriarchen von
Antiochia übereinzustimmen, vgl. Winkelmann, Acta imp. I, 565.
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 309
als den Vorläufer des Antichrist, mit dem kein Friede und Ver-
gleich möglich sei. Das hat vielleicht mehr als alles andre auf
die Gemüter der Zeitgenossen gewirkt und noch bis in ferne
Jahrhunderte seinen Niederschlag gefunden in der Kaisersage.
Mit solchen Mitteln galt es nun zu wirken auf die Lauen,
Schwankenden, zum Frieden Geneigten. Bei Kaiser Balduin 11.
war die Gefahr einer solchen Neigung um so größer, als er eben
auf der Reise nach Lyon im Begriffe stand, eine persönliche
Unterredung mit Friedrich II. zu suchen; wie leicht konnte er
sich von ihm fangen lassen! Am 17. Juni 1245 ist Balduin in
der Tat von Modena aus auf ganz kurzen Besuch zu Friedrich
nach Verona gekommen.! Daß der Patriarch von Konstantinopel
in seiner Umgebung war, ist zum mindesten nicht unwahrschein-
lich. Vielleicht hatten die Beiden schon damals die Mahnschrift
des Kardinal Rainer erhalten, vielleicht auch ging sie ihnen kurz
darauf bei ihrer Weiterreise nach Lyon oder ihrer dortigen An-
kunft zu. Von ihrer Beteiligung an den Konzilsverhandlungen
ist nur bekannt, daß der Patriarch auf der Vorversammlung des
26. Juni die traurige Lage seiner Kirche schilderte, und daß
Kaiser Balduin am dritten Sitzungstage, wie es scheint, unter
denjenigen war, welche für eine Verschiebung der Absetzungs-
sentenz eintraten.” Danach hätten Rainers Bemühungen bei ihm
zwar nicht ihre volle Wirkung ausgeübt, indes ein nachhaltiger
Widerstand gegen die Absetzung Friedrichs wurde von dieser
Seite doch auch nicht geübt. Vermutlich aber waren wie schon
bemerkt, die beiden Konstantinopolitaner auch nicht die einzigen
unter den Konzilsteilnehmern, denen die Flugschrift C zugestellt
wurde, zumal sie ohne jenes Begleitschreiben B auch in das
Konzeptbuch des Dekans Albert von Passau gekommen ist, der
ebenfalls zu den Teilnehmern des Konzils gehörte (vgl. Folz S. 60).
Dort allein ist nun die andre Flugschrift A überliefert, über
die ich einige Bemerkungen hinzufüge DaB sie von demselben
Autor, und zwar zu einem früheren Zeitpunkte verfaßt ist, be-
weist neben vielen andern allein schon eine einzige Stelle. In C
wird dem Kaiser nämlich (710, 41) ein vierfaches Majestäts-
verbrechen zur Last gelegt und auf eine weiter unten folgende
Erklärung hingewiesen. S. 715, 22 indes wird der Vorwurf
1 Vgl. Reg. Imp. V, 3476c. * Ebenda 77508.
310 K. Hampe.
einfach ohne Erläuterung wiederholt. Der Leser kann also un-
möglich alınen, worin gerade das Vierfache des Majestätsverbrechens
besteht. Dem Verfasser schwebte offenbar seine frühere Flug-
schrift A vor, in der er (720, 3ff.) ausführlich auseinandergesetzt
hatte, wie Friedrich einmal durch die Todesandrohung gegen Papst
und Kardinäle, dann durch die Gefangennahme der Konzils-
besucher von 1241, weiter durch die Verursachung des Todes
Gregors IX. und endlich durch die Schändung der Eucharistie
ein vierfaches Majestätsverbrechen begangen habe. Er vergaß,
das in C zu wiederholen; die Zusammensetzung dieser Vierzahl
ist aber so künstlich und willkürlich, daß er, ohne daß A vorauf-
gegangen wäre, davon in © gar nicht geredet haben könnte.
A ist also wohl schon vor Anfang Juni 1245 entstanden.” Gewiß
ist auch diese Flugschrift nach Lyon nicht ohne Begleitschreiben
geschickt worden, da sie eines Briefanfangs und auch eines rechten
Schlusses entbehrt. Dies Begleitschreiben ist aber von Albert
von Passau, der bei C ebenso verfuhr, nicht überliefert und daher
verloren.
Inhaltlich zeigt A die Eigentümlichkeit, daß die Aufzählung
von Friedrichs Vergehungen eigentlich nur bis in das Jahr 1242
reicht. Die Erzählung scheint noch während der Sedisvakanz
abzubrechen; von den Ereignissen seit der Wahl Innozenz IV. ist
keine Rede mehr, obwohl sie gerade Kardinal Rainer nahe genug
berührten. Man könnte daher fast in Versuchung kommen, die
Schrift noch den Jahren 1242 oder 1243 zuzuweisen, wenn nicht
am Schlusse doch ganz unverkennbar und zum Teil mit denselben
Worten, die in C wiederholt sind, auf die palästinensischen Nieder-
lagen des Jahres 1244 angespielt wäre.” Und die Ausplünderung
der Schrift für die offizielle Absetzungssentenz in Lyon spricht
andererseits auch dafür, daß sie unmittelbar im Hinblick auf das
Konzil ausgearbeitet und wohl auch an die maßgebende Stelle
selbst gesandt worden ist, — vermutlich doch, ehe Anfang Mai
die Schwankung an der Kurie die Möglichkeit — oder im Sinne
Rainers die Gefahr — einer friedlichen Verständigung zeigte. Denn
sonst würde darauf wohl nach Art der Flugschrift C reagiert sein.
1 Hier dürfte die in Alberts Konzeptbuch zugefügte Datierung ‚Dat.
circa principium iunii“ in der Tat nicht ganz genau sein.
? Vielleicht betrachtete man die Relation über Viterbo (D) als Er-
gänzung und wollte hier das dort Gesagte nicht wiederholen.
I b
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 311
Wird À danach etwa in den April 1245 zu setzen sein, s0
wird nun auch jene bisher von allen Forschern, selbst von Winkel-
mann, und so auch von Folz (S. 54) unverstandene Stelle über
eine vierte lebende Gemahlin Friedrichs I. in ihrer Bedeutung
klar. Man hat bisher übersehen, daß sich die Worte über sie
zum Teil im Futurum bewegen. Sie knüpfen an eine Schilderung
des Kaisers als eines Ritter Blaubart an, der seine drei Frauen
im engen Kerker eingesperrt gehalten und nach der Volksmeinung
sogar durch Gift aus dem Leben zum Tode befördert habe. Die
folgenden Worte (720, 45) möchte ich so übersetzen: „Eine vierte
ist, obwohl sie nicht in einen ähnlichen Kerker hat gestoßen
werden wollen, doch durch die Sucht nach dem hohen Titel und
durch den glänzenden Schein der Volksgunst verlockt worden;
nur allzubald wird sie von Trauer und Schrecken erfüllt werden,
die nicht die Benetzung himmlischen Taues, noch der Trost des
Lebens (vgl. Hiob 10, 4) oder lange Jahre einer zur Schau ge-
tragenen Frömmigkeit („policronium pompatice pietatis“) tilgen
werden. Denn wenn einmal der Geist der Eifersucht jenen Mann
ergreift, der für sich das fürchtet, was er selbst andern angetan
hat, so erregt er ihn durch so mannigfachen Verdacht gegen
seine Gattin, martert ihn mit so beständiger Qual, daß er nicht
zu einer wenn auch ganz unschuldigen Frau ein freundliches Wort
zu reden oder sich sanft und heiter zu zeigen vermag, sondern
er quält sie durch Kerkerhaft, peinigt sie durch Schläge, martert
sie durch Schreckensworte. So soll nicht einmal die Schlange
handeln, die, wenn sie aus dem Meere die Murene zur Begattung
heranlockt, ihr Gift ablegt, wie die Naturforscher berichten.“
Ich glaube, die Beziehung dieser Worte auf Gertrud, die
Nichte Friedrichs II. von Österreich, ist möglich und notwendig.
Beachtenswert ist von vornherein, daß zu „quarta“ nicht das
Substantiv „uxor“ wiederholt ist. Wirkliche Gemahlin war sie
ja noch nicht, aber da die Heirat so gut wie sicher war, mochte
die Verlobte immerhin als zukünftige „vierte“ den übrigen an-
gereiht werden. Die folgenden Futura deuten an, daß sie das
Eheleben an der Seite Friedrichs noch nicht kennen gelernt hat.
An der Kurie arbeitete man diesem Heiratsplane übrigens schon
seit mindestens dem 8. Dez. 1244 entgegen.! Wenn damals vom
1 Reg. Imp. V, 7487.
312 K. Hampe.
Papste dem Prinzen Wladislaus von Böhmen ein Dispens zur Ehe
mit Gertrud erteilt, und trotzdem das Projekt ihrer Heirat mit
dem Kaiser weiter verfolgt wurde, so konnte man wohl annehmen,
Gertrud sei durch die Aussicht auf höheren Rang und Einfluß
verlockt worden. Etwa im März 1245 scheint der Heiratsvertrag
durch Vermittlung des Patriarchen von Aquileja zum Abschluß
geführt worden zu sein; schon brachte der Bischof von Bamberg
dem Herzoge den Königsreif als den ersehnten Preis seiner Zu-
stimmung, in Verona sollte die Überlieferung der „futura consors
nostra“, wie der Kaiser sie selbst in einem Briefe an den Herzog
nennt!, stattfinden. ?
Da ist bekanntlich noch in allerletzter Stunde an Gertruds
Weigerung der ganze Plan gescheitert. Einwirkungen der Kirche
waren daran gewiß nicht unbeteiligt, und vermutlich war unsre
Flugschrift selbst ein Glied in der Kette dieser Einwirkungen;
erinnern wir uns nur, daß sie uns gerade in dem Konzeptbuche
des Dekans Albert von Passau überliefert ist! Über Passau, zu
dessen Diözese Wien gehörte, pflegte die Kurie damals mit dem
österreichischen Herzogshofe zu verhandeln? Noch viel stärker
als ein Hinweis auf den Verlust des ewigen Heils durch den
Verkehr mit einem gebannten Gatten‘ wird es auf das Gemüt
der Babenbergerin gewirkt haben, wenn sie erfuhr, daß ihr künf-
tiger Gemahl schon drei Frauen in Kerkerhaft zermürbt und
schließlich durch Gift beseitigt habe, daß sie selbst mit Sicherkeit
ähnlichen Qualen entgegengehe. Dasselbe Rezept, wie in der
Flugschrift C, Grauen vor Friedrich zu erwecken, ward hier in
etwas anderer, aber ebenso raffinierter und gewissenloser Weise
angewandt.
1 Reg. Imp. V, 3476. Für die Unsicherheit darüber, wie weit die
Aktion schon gediehen war, ist beachtenswert Matthäus Paris. M. G. SS.
XXVIII, 261: „filia (!) ducis Austrie vel ipsi imperatori copulata vel in
proximo copulanda matrimonio.“
: Vgl. Reg. Imp. V, 3463a, 3475, 3478b, 11448b; A. Ficker, Herzog
Friedrich II. S. 120 Anm. 3.
s A. Ficker S. 117. ,
* Das sagt übrigens Matth. Paris. doch nicht eigentlich, wie Folz S. 85
angibt, sondern Gertrud habe gefürchtet, daß den Kaiser infolge der Ex-
kommunikation die Absetzung treffen würde, was mit unserer Flugschrift-
stelle, nach der das Streben nach dem kaiserlichen Titel ihr Hauptmotiv
für das Eingehen auf den Plan war, gut zusammenstimmt.
Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1246. 313
Wurde doch auch ein andres tragisches Ereignis aus dem
Familienleben Friedrichs hier mit roher Hand hervorgezerrt und
ihm selbst Schuld gegeben: der Tod seines Erstgeborenen Heinrich
im Februar 1242. Nach der besten uns vorliegenden Nachricht
des Chronicon de rebus Siculis! hat er sich auf einer Über-
siedlung von einem Haftorte zum andern im Gebirge vom Pferd
gestürzt und ist an den Verletzungen bald darauf gestorben. Ob
wirklich Selbstmordabsichten vorlagen, wie hier behauptet wird,
möchte ich danach noch nicht einmal für ausgemacht halten.
Denn da der König nach dem Sturze „quasi mortuus“ war und
kurz darauf starb, so ist doch sehr fraglich, ob er selbst das
noch gestanden hat, oder ob etwa jener vielleicht unfreiwillige
Sturz vom Pferde von den Begleitern oder auch Fernerstehenden
nur als Selbstmord ausgelegt worden ist. Richard von S. Ger-
mano bezeugt demgegenüber, Heinrich sei natürlichen Todes ge-
storben. — Es ist nun bekannt, dab von Späteren daraus ein
Sturz in den Abgrund gemacht wurde, und eine Legende daran
anknüpfte, die in Conrad Ferdinand Meyers schönem Gedicht
ihre letzte poetische Ausgestaltung gefunden hat. Unsre Flug-
schrift aber darf dafür nicht, wie es von Böhmer in den Regesten
geschehen ist, als ein zeitgenössischer Beleg angeführt werden,
und die von Folz S. 54 gegebene Übersetzung ist nicht richtig.
Denn „desperationis precipitium advocavit“ ist zunächst nur
bildlich gemeint, wie wir sagen würden: „Er wurde an den Rand
der Verzweiflung gebracht“?, hier nur aktiver mit dem Hinter-
gedanken, daß Selbstmord in der Tat vorliege, zu verstehen.
Vielleicht hat aber gerade dieser bildliche Ausdruck, indem er miß-
verstanden wurde, zur Ausgestaltung dieser Legende beigetragen. —
Doch ich breche hier ab, denn es lag nicht in meiner Ab-
sicht, den vollen Inhalt dieser bedeutsamen Flugschriften auszu-
schöpfen oder sie nach ihrem publizistischen Gehalt zu würdigen.
Vielmehr kam es mir einzig darauf an, für eine solche Verwertung
und Würdigung eine sichere kritische Grundlage zu schaffen.
1 Vgl. Reg. Imp. V, 4383n, wo auch die sonstigen Quellenstellen ver-
zeichnet sind. Dazu Holder-Egger M. G. SS. XXXII, 87.
3 Vgl. ganz ähnlich in der Flugschrift B 709, 28 ‚in abissum
desperationis“,
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 22
314
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans
nach Modena, Stockholm und Turin.
Mitgeteilt von
Hans F. Helmolt.
„Ich bekomme oft brieffe von Modene von unßer Hertzogin
von Hanover [Benedicta Henriette]“, so schreibt Liselotte am
8. April 1696 an ihre alte Erzieherin, Frau A. K. von Harling
in Hannover; „ainsi je vous advoue, que le peu de temps, qui
me reste, je l’occupe a escrire ... une [fois la semaine] a la
duchesse de Hannover, a Modene“, so lautet dasselbe Bekenntnis
in einem Brief an ihren Halbbruder, den Raugrafen Karl Moritz,
vom 7. Nov. 1700. Nahe genug lag somit der Gedanke, einmal
in Modena anzufragen, ob sich nicht dort noch Briefe der Herzogin
von Orleans befänden. Und richtig! Mit der an ihm bereits
andern Forschern gegenüber bewährten Liebenswürdigkeit (vgl.
z. B. Karl Haucks badisches Neujahrsblatt „Rupprecht der Kavalier“,
Heidelb. 1906, S. 115 Anm. 60) ging Giovanni Ognibene, Direktor
des R. Archivio di Stato, auf meine Wünsche ein und sandte mir
erst 4, dann weitere 23 Kopien zu. Die Originale davon liegen
in der Cancelleria Estense, Principi esteri, Francia, Busta 14;
zeitlich reichen sie vom Jahre 1672 bis Ende 1720, umfassen
also fast den gesamten Zeitraum, den Liselotte als Gattin Monsieurs
in Frankreich zugebracht hat (1671—1722). Leider befinden sich
Briefe an die oben erwähnte, gleichalterige Herzogin Benedicta
Henriette von Hannover, die als Schwiegermutter des Herzogs
Rinaldo 1696—1710 meist zu Modena weilte, gar nicht darunter.
Das ist sicherlich ein bedauerlicher Verlust, da diese Korrespon-
eee eurer _— en nn! ræ mh
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 315
denz höchst wahrscheinlich in deutscher Sprache geführt worden
ist. Die erhaltenen Stücke können uns dafür keineswegs ent-
schädigen; inhaltlich reicht ihr Wert an die von Paul Haake
in dieser Zeitschrift II, 3 (vom 1. Sept. 1898, S. 418—428)
veröffentlichten Briefe an Wilhelmine Ernestine von der Pfalz
bei weitem nicht heran. Trotzdem erschien es notwendig, le-
diglich um der Briefschreiberin willen notwendig, sie einmal
geschlossen an einer Stelle zu publizieren, wo sie allen Fach-
genossen zugänglich sind und nicht so bald der Vergessenheit
anheimfallen können. Dasselbe gilt in jeder Beziehung auch
von den gleich zu besprechenden Briefen nach Schweden und
Savoyen.
Für das freundliche Entgegenkommen, womit mir der Herr
Herausgeber dieser Zeitschrift ohne weiteres ihre Spalten zur Ver-
fügung gestellt hat, danke ich aufrichtig.
A. Sachlich ist den Briefen Liselottens nach Modena wenig
hinzuzufügen. Es sind recht gleichgültige Dinge, die hier zur
Sprache kommen: Todesfälle, Geburten, Vermählungen; nur im
allerletzten Brief ist ein politisches Ereignis, der Kongreß von
Cambrai, berührt. Also Äußerungen rein konventioneller Natur,
teilweise (was namentlich die unwahren Gefühlsergüsse anläßlich
der Verbindung der total verzogenen Charlotte-Aglaé d’Orleans
mit dem Erbprinzen von Modena betrifft) sogar „konventionelle
Lügen der Kulturmenschheit“. Selbst eine Liselotte hat, wie wir
das ja auch aus andern Zeugnissen von ihr wissen, diesem häß-
lichen Zwang ihren Tribut gezollt; zwar mit Unmut, aber eben
doch gezollt. Wir sehen sie förmlich ächzen unter dieser höfi-
schen Nötigung. Und so mag sie gar nicht so böse gewesen
sein, als während des Spanischen Erbfolgekriegs — vielleicht mit
infolge der Verheiratung der jüngsten Tochter Benedictens an den
Erzherzog, seit 1705 Kaiser Joseph I. — der Draht zwischen
Versailles und dem vorher so französisch gesinnten Modena derb
gelockert, wenn nicht eine Weile ganz zerrissen war: da hatte
sie, obwohl dort 1702 Prinzessin Henriette und 1708 Prinz
Clemens geboren wurden, doch eine lange Reihe von Jahren
(1701, zweite Hälfte, bis Jan. 1717) Ruhe, mit einziger Ausnahme
der Kondolation anläßlich des frühen Todes der Herzogin Char-
lotte Felicitas, ihrer Nichte, im Herbst 1710. Auch vorher schon
ist einmal eine größere Lücke in der Korrespondenz (zwischen
22*
316 Hans F. Helmolt.
Nov. 1686 und Sept. 1697) zu verzeichnen. Ich vermute den
Grund davon in der Tatsache, daß Ludwig XIV. nach der Ver-
mählung des taubstummen Emanuel-Philibert von Savoyen-
Carignan (Nov. 1684), eines Oheims des Prinzen Eugen, mit
Angela Catharina, einer Tochter des mailändischen Generals Borso
von Este Marchese von Scandiano (1605—57), den Herzog
Francesco IL von Modena (1662—94) genötigt hatte, einen Ver-
wandten seines Hauses, der jene dem französischen König uner-
wünschte Verbindung vermittelt oder befördert hatte, von seinem
Hofe zu entfernen (vgl. Saint-Simon, Ausg. von 1873, VI 394f.;
E. Bourgeois: Ez. Spanheim, Relation de la cour de France en
1690, Paris u. Lyon 1900, S. 222).
Alles übrige an Beziehungen usw. ergibt sich aus den An-
merkungen zu den einzelnen Briefen selbst. |
B. Auch die 4 Briefe nach Stockholm sprechen in der Haupt-
sache für sich selbst. In einer Hinsicht sind sie die ,Perle“ der
vorliegenden Publikation, insofern nämlich, als sie wenigstens zur
Hälfte deutsch abgefaBt sind und doch etwas Politisch-historisches
enthalten. Während der einzige Brief an Karl XII. nichts von
Belang bietet, gewinnt das Verhältnis der Herzogin von Orleans
zum Stockholmer Hof an Interesse und Lebhaftigkeit von dem
Augenblick an, wo in Friedrich, dem Gatten der Königin Ulrike
Eleonore, ein naher Verwandter! den schwedischen Thron teilt
und dann wirklich besteigt. Fortan spielt auch die seit langem
strittige Frage der Auszahlung von französischen Subsidien, auf
die schon Landgraf Karl von Hessen und sein Sohn Friedrich als
Erbprinz Anspruch gehabt hatten (vgl. meine „Briefe der Her-
zogin Elisabeth Charlotte von Orleans“, Leipzig 1908, II, S 159f.),
eine beträchtliche Rolle. Ich habe schon in meinen Erläuterungen
zu Liselottens Korrespondenz an den lothringischen Hof (,Jahr-
buch der Gesellschaft f. lothr. Geschichte u. Altertumskunde“ 1908)
= Wilhelm V. von Hessen-Kassel (1602—37)
ro,
Charlotte (1627—86) Wilhelm VI. (1629—63)
1650 G. Karl Ludwig v. d. Pfalz, + 1680 |
|
Elisabeth Charlotte (1652—1722) Karl (1654—1730)
Friedrich (1676—1751),
1700: 1. G. Luise Dorothee v. Preußen, + 1705
1715: 2. G. Ulrike Eleonore v. Schweden, + 1741.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 317
ausgeführt, daB aktive Politik zu treiben der Herzogin von Or-
léans selbst während der Regentschaft ihres Sohnes durchaus
ferngelegen hat; nur so viel läßt sich behaupten, daß sie sich
gern als Vermittlerin zwischen berechtigten Interessen naher
Verwandten und der französischen Regierung hat gebrauchen lassen.
Das gilt auch hier. — Zu danken habe ich für die Herstellung
und Vergleichung der Abschriften (nach den Originalen der Samm-
lungen „Gallica“ und „Kongl. arkiv. Bref till Ulrika Eleonora“)
dem allezeit hilfsbereiten Herrn Archivrate Dr. Th. Westrin am
k. schwed. Reichsarchive.
C. Daß von dem ziemlich lebhaften Briefwechsel Liselottens
mit dem Hause Savoyen (ihre 1669 geborene Stieftochter Anne-
Marie, die, von der Stiefmutter erzogen, mit herzlicher Liebe an
dieser hing, hatte 1684 Vittorio Amedeo II. von Savoyen ge-
heiratet) leider nur ganze zwei Briefe erhalten sind, hatte schon
A. Gagnière in der Biographie ‘Marie-Adélaïde de Savoie’ (Paris
1897, S. 12) kundgegeben. Meinerseits bedurfte es daher nur der
bestimmten Bitte an das R. Archivio di Stato zu Turin (Kategorie:
Lettere Principi Forestieri, Francia m”° 10, 1669 in 1789, fasc.
1722), mir davon Kopien anfertigen zu lassen. Inhaltlich ziem-
lich bedeutungslos, werden diese beiden letzten Stücke bloß der
Vollständigkeit wegen mitgeteilt.
Da die Briefe der Herzogin von Orléans an die Königin
Sophie Dorothee von Preußen aus den Jahren 1716—22, die,
bisher der Forschung über Liselotte gänzlich unbekannt und ent-
zogen, im K. Hausarchive zu Charlottenburg ruhten, von mir im
Histor. Jahrbuche veröffentlicht werden und alle übrigen Nach-
fragen bei andern Archiven ergebnislos waren, so dürfte es mir
gelungen sein, das Suchen nach verschollenen Briefen der tüch-
tigen und liebenswerten Pfälzerin zu einem vorläufigen Abschlusse
gebracht zu haben. Nun kann es sich meines Erachtens nur
noch um einzelne Stücke handeln, die gelegentlich der Auto-
graphenhandel zutage fördern wird. Es sollte mich freuen,
wenn ich meiner kritischen Liste aller erreichbaren Briefe
Liselottens (Konr. Haeblers „Sammlung bibliothekswissenschaft-
licher Arbeiten“, 1908) einst recht viele Nachträge anzugliedern
hätte.
318 Hans F. Helmolt.
A. Siebenundzwanzig Briefe nach Modena.
1. An Herzoginwitwe Laura Martinozzi von Modena.!
A Paris ce dix”®. octobre 1672.
Ma Cousine la perte que vous avez faitte de M". le Cardinal D Est?
vous ayant esté tres sensible vous debuez estre persuadée que Jen ay esté
extremement touchée prenant part comme ie fais a tout ce qui peut estre
de vos Interests. cest un coup du ciel que lon ne peut eviter; il fault s'armer
de fermete et de constance pour soustenir une affliction de cette qualité. ie
souhetterois fort vous y pouvoir donner quelque soulagement; ie vous asseure
que ie le ferois de bon coeur et avec le mesme plaisir que celluy que Jay
de me dire Ma Cousine Vostre tres affectionnée
Cousine
Elisabeth Charlotte.
2. An den Herzog Francesco I. von Modena.
A Fontainebleau ce 15° Novembre 1682.
Mon Cousin La lettre que vous m’avez escritte au sujet de la nais-
sance de Monsieur le Duc de Bourgogne’ me faisant veoir la Joye que
vous en avez eü, me fait comprendre que vous estes non seullement autant
attaché aux Interestz de ce Royaume‘ que l’on le peu estre, mais que
vous avez aussy pour ma personne des sentimens si favorables que je ne
puis ne vous en estre pas fort redevable: obligez moy d'en estre persuadé,
et de vouloir croire que je suis
Mon Cousin Vostre bien bonne Cousine
Elisabeth Charlotte.
1 Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 7, S. 6. Laura, 1655 ver-
mählt, war 16. Juli 1662 Witwe geworden und ist am 19. Juli 1687 ge-
storben. Die Mutter der Adressatin war Margareta Mazarini, eine Kusine
des Kardinals Mazarin. Lauras Tochter Maria Beatrice Eleonora wurde
21. Nov. 1678 die 2. Gemahlin des Herzogs von York, spätern Königs
Jakob II. von Großbritannien, der seinerseits ein Vetter Karl Ludwigs von
der Pfalz und ein Schwager Philipps I. von Orleans war. Ein gutes Ver-
hältnis zu Modena gehörte zum italienischen Programm Ludwigs XIV.;
und jener suchte mit französischer Hilfe in den Wiederbesitz von Comacchio
zu gelangen (vgl. M. Immich, Geschichte des europäischen Staatensystems
von 1660 bis 1789, Münch. 1906, S. 48).
? Rinaldo, geb. 1618, seit 1641 Kardinal, war ein Bruder von Lauras
Schwiegervater Francesco I. von Modena.
3 Louis, geb. 6. Aug. 1682, ältester Sohn des „grand dauphin“ Louis
und der Maria Anna von Bayern und 1711/12 selbst Dauphin. Bei der
Taufe am 6. Jan. 1687 hielt Liselotte den Prinzen zusammen mit dem
Könige; vgl. ihren Brief an Sophie von Hannover vom 3. Jan. 1687.
* Vgl. den Schluß von Anm. 1.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 319
3. An den Herzog Francesco II. von Modena.
A Paris ce 25° Janvier 1684.
Mon Cousin Quand le Sr. Nigrelly vostre Gentilhomme ne m’auroit
pas apprise combien vous avez esté sensible à la mort de la Reyne!, la
lettre qu'il m'a rendüe de vostre part marque assez la douleur que vous
avez eüe d’une perte dont toutte l'Europe a esté touchée. Elle m’honoroit
d'une si tendre amitié? que ce fut pour moy un coup extremement rude;
Et Je vous advoüe que la consolation des personnes de vostre merite m'a
esté d'un grand secours dans cette funeste conjoncture. Les sentimens
respectueux que vous conservez pour sa memoire augmentent l'Estime que
j'ay toujours eüe pour vous, et m’obligent à estre avec plus d'affection
Mon Cousin Vostre tres affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
4. An den Kardinal Rinaldo d'Este.’
A Versailles ce 25° Novembre 1686.
Mon Cousin Vous me ferez plaisir de croire que j'ay pris toutte la
part que j'ay deue* au contentement que vous avez eü de vostre promotion
au Cardinalat; Je vous asleure que les honnestetez que vous me faicte en
cette occasion m'engageront toujours à avoir de pareils sentiments pour
vous Interestz, Et que j’accepteray volontiers les rencontres qui se pre-
senteront de vous faire connoistre que je suis
Mon Cousin Vostre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
6. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A S! Cloud ce 18° Septembre 1697.
Mon Cousin Je vous asseure, que je prens toutte la part que je
dois, à la nouvelle, que vous m’aprenez, de l'heureux acouchement de ma
1 Am 30. Juli 1683 war Maria Theresia gestorben.
? „die gutte Königin hatt mir in allen mein chagrin die gröste
freundtschafft von der welt erwießen“: Liselotte an Sophie von Hannover,
1. Aug. 1683.
3 Rinaldo, der 1655 geborene jüngste Bruder Alfonsos IV. (IL) von
Modena, war 2. Sept. Kardinal geworden und bestieg 1694 den durch den
Tod seines Neffen Francesco IL verwaisten Thron (+ 1787); seit 28. Nov
1695/11. Febr. 1696 vermählt mit Charlotte Felicitas von Braunschweig.
Friedrich V. von der Pfalz (1596—1632)
AS ER,
Karl Ludwig (1617—80) Eduard (1625—63)
G. Anna Gonzaga, + 1684
Elisabeth Charlotte (1652—1722) Benedicta Henriette (1652—1730)
1667 G. Johann Friedrich v. Hannover (1625— 79)
ete,
Charlotte Felicitas, Wilhelmine Amalie (1673—1742)
* 8. III. 1671, + 29. IX. 1710. 1699 G. Joseph (L; 1678—1711)
4 — düe.
320 Hans F. Helmolt.
Cousine!; quoy que vous n'ayez pas eü tout a fait vôtre Desir acomply;
Il faut esperer, que ce sera pour quelque autre fois’; Je le souhaitte pour
vôtre satisfaction, et que vous soyez persuadé que je suis
Mon Cousin
Vôtre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
6. An den Herzog Rinaldo von Modena.
À Versailles ce 29 de Janvier 1698
Mon Cousin. Vous ne vous trompes pas en Croyant que je prend part
a ce qui vous reguarde et Madame la Duchesse de modene vostre Espousse,
je souhaitte que la grosesse* finise heureussement et par un beau prince
dont vous ayes tout deux toutte sorte de satisfaction. je vous suis tres
obligée du compliment que vous me faittes sur le mariage de madame la
Duchesse de bourgogne ‘ et je vous prie destre persuades que je suis
Mon Cousin
Vostre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
7. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.’
A St Clou ce mercredy 16 de Juilleet 1698
madame la duchesse de Savoye® ma mandes ma chere niepce que
vous esties accouchee d'un Garçon”, je ne croi pas la reine d’engleterre®
puisse estre plus aisse que je la suis, de cette nouvelle, car j'espere que
1 Charlotte Felicitas von Hannover, seit 11. Febr. 1696 Gemahlin Ri-
naldos, hatte am 18. Aug. 1697 die Prinzessin Benedicta Ernesta Maria
(gest. 19. Sept. 1777) geboren. DaB man schon ein Jahr vorher ungeduldig
darauf gewartet hatte, beweist folgende Stelle aus dem Briefe Liselottens
an Sophie von Hannover vom 16. Juli 1696: „vielleicht weiß der hertzog
von Modene, so immer cardinal geweßen, die kunst nicht recht, kinder zu
machen met verlöff met verlöff; unßere hertzogin [Benedicta Henriette, die
Schwiegermutter!] solte die sach genawer examiniren“.
3 Der Wunsch ist in Erfüllung gegangen: am 2. Juli 1698 kam der
Erbprinz Francesco (III.) Maria zur Welt, der 1720 einer Enkelin Liselottens
vermählt worden und am 22. Febr. 1780 gestorben ist (vgl. den Brief vom
1. Dez. 1719).
® Vgl. Anm. 2.
* Marie-Adelaide von Savoyen war am 7. Dez. 1697 mit dem Duc de
Bourgogne vermählt (der Heiratsvertrag bereits am 15. Sept. 1696 voll-
zogen) worden.
5 Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 122, S. 182.
6 Anne-Marie d'Orléans, seit 1684 Gemahlin Vittorio Amedeos II.
von Savoien.
1 Francesco (II) Maria, geb. 2. Juli 1698 (gest. 22. Febr. 1780).
8 Maria Beatrice von Modena, Gem. Exkönig Jakobs II. von England
und Nichte des Herzogs Rinaldo; lebte zu Saint-Germain-en-Laye.
WERE,
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 321
cela affermera vostre bonheur qui ne sera jamais si grand et si parfait,
que je le desire. je souhaitte que vous voyes les petits enfants du prince
qui vous vient de naistre et que toutte vostre vie ne soit remplie que de
mille benediction. je vous prie de tesmoigner bien ma Joye a monsieur le
duc vostre expoux! et de croire que vous n'aves point de Tante qui vous
aime plus tendrement que moy.
8. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a St cloud ce 23° julliet 1698.
Mon Cousin Jespere que vous serez bien persuadé, que je prens toutte
la part que je dois, à la nouvelle que vous me donnez, de l'heureuse
naissance du prince?, qu'il a plu a Dieu vous donner; Je souhaitte que
vous ayez de plus en plus toutte la satisfaction, que vous en esperez;
Et que vous soyez persuadé, que je suis Mon Cousin
Vôtre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
[Eigenhändige Nachschrift:]
mon ignorance est Causse que je nay pü lire vostre lettre mon Cousin, Car
je ne say pas un mot d'ittallien, c'est pour quoy je nay pust y respondre
de ma main. mais j'ay tant de Joye de ce que le bon dieu vous a donne
un prince que je ne puis m'empecher de vous en temoigner ma joye moy
meme et de souhaitter que ce prince vous donne toutte sorte de Joye et
de contentement et de sattisfaction.
9. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a St Clou ce mer[crjedy 26 d'aoust 1699.
mon Cousin. Jespere que madame la Duchesse de hannover? vous orat
fait mes excusses de ce que je ne vous ay pas fait Responce aux deux
lettres que vous m'aves fait l'honneur de m’escrire dont j'ay receüe l’une
par labé Resignie et lauttre par mons" le marquis Rangoni. par la premiere
je vois que madame la Duchesse de modene est accouchée heureussement
d’une princesse“, je m'en rejouis et je souhaitte qu'elle vous Donne toutte
sorte de Contentement, vous ne vous trompes pas en Croyant que je
m'interesse a tout ce qui vous reguarde, bien des raisons m’y obligent: la
proximite qui est entre madame la duchesse de modene et moy et lestime
que jay pour sa personne et la vostre me feront toujours vous assurer
avec verité que je suis
mon Cousin
Vostre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
1 Rinaldo, 2. Sept. 1686—21. März 1695 Kardinal, seit 1694 Herzog;
vgl. die Anm. zum Briefe vom 25. Nov. 1686.
? Vgl. Anm. 2 zu Seite 320.
3 Benedicta Henriette, die Schwiegermutter Rinaldos.
1t — aura.
5 Amalia Josepha, geb. 28. Juli 1699 (gest. 5. Juli 1778).
322 Hans F. Helmolt.
10. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a fontainebleau ce 2"° octobre 1699.
Mon Cousin je vous prie D’Estre persuadé que jay pris beaucoup De
part a la perte que vous avec faict De Madame la Duchesse De Modene
vostre mere!, je vous asseure, que je vous suis fort obligée Des offres de
service que vous me faitte; je souhaitterois avoir occasion De vous faire
connoistre l'Estime que jen fais Et combien je suis
Mon Cousin
Vestre [!] affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
11. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.?
a fontainebleau ce 13 doctobre 1699.
je vous suis infiniement obligée ma chere niepce de la joye, que nous me
tesmoignes de lheureux accouchement de ma fille*, et les marques de
vostre souvenir ne peuvent jamais que m’estre tres sensible; vous aimant
auttant que je faits, et ayant pour vous tout les sentiments que vous
pouves desirer.
12. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a fontainebleau ce 13 d'octobre 1699
Mon Cousin. je vous suis tres obliges de me marquer en toutte oc-
casion de prendre tant de part a ce qui me touche et sur tout pressente-
ment pour l’heureux accouchement de ma fille”, je vous prie d’estre per-
suadée [!] que je ne prend pas moins de part a ce qui vous reguarde et
que je seres toujours
mon Cousin
vostre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
13. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.
a St Clou ce mercredy 19 de may 1700.
je vous suis infiniement obligee ma chere niepce de la part que vous me
tesmoignes prendre a la peine que jay eüe de la perte de mon petit fils
le prince de Loraine?, je souhaitte de tout mon Coeur que vous n’esproui-
res® jamais ce que c’est que la perte des enfants, et que les vostre vous
donne mille et mille Joye et satisfaction. ma fille me mande quelle croit
1 Lucrezia Barberina (24. Okt. 1630 geboren), seit 14. Okt. 1654
3. Gemahlin Francescos I. von Modena, war am 24. Aug. 1699 gestorben.
2? Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 133, S. 194f.
8 Der am 26. Aug. 1699 geborene Prinz Leopold ist schon am 4. April
1700 gestorben; vgl. den Brief vom 19. Mai 1700.
* Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 138, S. 202f.
5 Am 4. April; vgl. Anm. 3.
€ — éprouvirez.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 323
ne pouvoir jamais ce! Consoler de son malheur, cepandant le temps est
un grand maistre. je Luy feres savoir ma chere niepce comme vous la
plaignes dont Elle vous sera tres obligée. vers le mois doctobre nous verons
si nostre perte sera bien reparée; car ce sera vers ce temps la que ma fille
accouchera.* ne douttes pas ma chere niépce que je ne conserve pour vous
toutte ma vie une estime tres parfaitte et une amitié aussi tendre que vous
le poures desirer.
14. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a Paris ce mercredy 22 de Septembre 1700.
Mon Cousin jay eiie beaucoup de Joye d'aprendre par vostre lettre
du 1 de ce mois que Madame la Duchesse de modene est heureussement
accouchée d'un second fils’; Car personne ne prend plus de part que moy
a tout ce qui vous regard n'y vous souhaitte plus de satisfaction et de
prosperité. ce’ de quoy je vous prie d'estre bien persuades et de me croire
mon Cousin
vostre affectionee Cousine
Elisabeth Charlotte.
15. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.‘
A marly ce mercredy 10 d’aoust 1701.
Mons" Rangoni m'a donnes vos deux aimables lettres ma chere niepce
et je suis tres touchée de la part que vous aves pris dans mon malheur’,
et de touttes l'amitie que vous me tesmoignes je vous prie d’estre persuadée
que j'en ay toutte la reconoissance que je dois et qu'on ne peust vous
aimer n’y honorer plus que je fais.
Elisabeth Charlotte.
16. An den Herzog Rinaldo von Modena.
| Versailles,] ce 20. aoust 1701
Mon Cousin, comme je suis persuadée que vous avez pris beaucoup de
part a la perte que jay faitte de Monsieur®, Et a la sensible douleur que
j'en resens, vous m'obligerez extremement de croire que je vous en suis
fort obligée, et que je m'jnteresseray autant quil me sera possible, aux
choses qui pouront regarder nos Interests, vous assurant que je suis,
Mon Cousin,
Vostre tres affectionnée Cousine,
Elisabeth Charlotte.
1 — se; im nächsten Briefe = c'est.
2 Damals wurde PrinzeB Elisabeth Charlotte geboren; gest. 4. Mai
1711 (vgl. den Brief an Raugräfin Luise vom 14. Mai 1711).
5 Giovanni Federigo, 1. Sept. 1700 (gest. 13. oder 14. April 1727
in Wien).
* Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 153, S. 220.
5 Tod des Gatten am 9. Juni 1701.
° Am 9. Juni 1701 war Philipp I. von Orléans gestorben.
324 Hans F. Helmolt.
17. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a marly ce mercredy 15 octobre 1710
Mon Cousin je suis trop vivement touchée de vostre perte!, pour ne
vous pas Marquer la part que j'y prend. Dieu seul peust donner de la Con-
solation dans ces sortes de malheurs, je le prie de vous assister et vous
prie de croire que je suis
Mon Cousin
vostre affectionee Cousine
Elisabeth Charlotte.
18. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a versailles ce 1°" 9" 1710.
Mon cousin j'ay appris avec beaucoup de douleur par la lettre que
vous m'avés escritte le neuf d'octobre la triste nouvelle dont vous me faites
part, ie comprens aisement que la perte d’une princesse aussy accomplie
que léstoit Madame la Duchesse de Modene ? iointe a toutes les circonstances
dont vous me marqués que la mort a este accompagnée, doit avoir esté
pour vous un coup tres sensible. i`y prens d'autant plus de part que iavois
moy mesme pour ma niepce une estime tres particuliere, ie vous prie d’estre
bien persuadée de celle que iay aussy pour vous et que ie suis
Mon Cousin
Vostre tres affectionnée cousine
Elisabeth Charlotte.
\
19. An den Herzog Rinaldo von Modena.
a Paris ce 8 Jan’. 1717.
Mon Cousin, Mons" Le Comte Guichardy ° m'a remis la lettre que vous
m'avés fait l'honneur de mescrire, je ne scaurois assez vous remercier, des
termes obligeants dans lesquels elle est conçue. Il m'a dailleurs assuré de
vostre part des sentiments favorables que vous avés pour moy, et je me
fais aussy un fort grand plaisir de vous tesmoigner la veritable estime
avec laquelle je suis
Mon Cousin
Vostre bien affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
1 Am 29. Sept. 1710 war Rinaldos Gattin Charlotte Felicitas gestorben.
2 Vgl. den vorhergehenden Brief. Inzwischen war ein ausführlicher
Bericht über die letzten Tage der Herzogin Charlotte Felicitas eingetroffen.
Vgl. Liselotte an Et. Polier, 13. Okt. 1710: „on l'a accouchée de force, et
apres avoir esté bien accouchée, elle est tombée en lestargiee [léthargie]
et est morte.“
3 Vermutlich hat der durch den Grafen Guicciardi[ni] überbrachte
Brief die ersten Fühler hinsichtlich einer Verbindung des Erbprinzen von
Modena mit einer Enkelin Liselottens enthalten; vgl. den Eingang des
Briefes vom 1. Dez. 1719.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 329
20. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A St Cloud ce 10 8bre 1719.
Mon Cousin, je recois avec beaucoup de reconnoissance les Nouvelles
marques que vous me donnés de vostre Souvenir et dont le Comte de
selvatico m’a assuré de vostre part, je suis aussy fort sensible au compli-
ment que vous me faitte sur la mort de Madame La Duchesse de Berry!
ma petitte fille et vous prie d’estre bien persuadé de la Sincerité avec la
quelle je suis
Mon Cousin,
Vostre tres affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
21. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A St Cloud ce 1. x.*™® 1719.
Mon Cousin, Ayant donné mon agrément au mariage de ma petitte
fille Mad." de Valois avec Mons. Le Prince de Modene Vostre fils, il y-a
deux ans, Et en ayant eu la premiere pensée que j’escrivis a Madame
La Duchesse de hannover vostre belle mere, Vous ne scauriés douter de la
joye que j'ay eüe par la lettre qui m’en apprend la conclusion.? j’espere
que cela sera suivi de tout ce qui peut les rendre heureux. J’ay esté tres
sensible a toutes les honnestetés que vous avés bien voulu me faire dans
cette occasion. je me suis flattée de vostre estime et amitié, et je souhaitte
que celle alliance en resserre et fortifie les noeuds de plus en plus, je
feray de mon costé tout ce qui poura despendre de moy pour les entretenir,
et pour vous donner des marques de la sincerité avec la quelle je suis
Mon Cousin
Vostre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
22. An den Prinzen Francesco (IL) von Modena.
A St Cloud ce 1% x." 1719.
Mon Cousin, j'ay reçu avec des dispositions tres favorables, les pro-
positions qui m'ont esté faittes de vostre mariage avec ma petitte fille
Mad.e!!e de Valois’, Et iy ay donné mon consentement avec beaucoup de
1 Am 21. Juli 1719 war Marie-Louise-Élisabeth d'Orléans, die älteste
Enkelin Liselottens, seit 4. Mai 1714 Witwe des Duc Charles-Emanuel
de Berry, gestorben. — Über Salviatico vgl. die Briefe an Sophie Dorothee!
3? des unterschriebnen Heiratsvertrags, den der vom Herzog von Orléans
nach Modena gesandte Kurier am 26. November überbracht hatte. Die Ver-
mählung der Prinzessin Charlotte-Aglaé d'Orléans mit Francesco (IlI.) Maria
d’Este fand per procurationem (wobei den Bräutigam der Duc de Chartres,
der einzige Bruder der Braut, vertrat) am 12. Febr. 1720, de facto erst am
21. Juni statt. Der Einzug in Modena erfolgte am 20. Juni 1720; seit
11. März war die Prinzessin, die ihre Reise absichtlich in die Länge zog.
unterwegs gewesen.
3 Vgl. den vorhergehenden Brief. Die Ehe verlief äußerst unglücklich,
326 Hans F. Helmolt.
joye. Je n'en ay pas moins de voir que vous y attachés vostre bonheur,
parceque je ne souhaitte rien tant que de contribuer a vous rendre heureux.
j'éspere que me petitte fille respondra comme vous le merités aux sentiments
avantageux que vous avés. et je vous assure que je n'oubliray rien de ce
qui poura vous faire connoistre la sincere amitié avec la quelle je suis
Mon Cousin .
Vostre affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
23. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A St Cloud le 27 may 1720.
Mon Cousin quoique vous mayez disja [!] temoigné vos sentiments d'une
maniere qui m'a fait un sensible plaisir, touchant le mariage de ma Petite
fille avec le Prince vostre fils: J’ay reçu cependant avec une nouvelle joye
tout ce que vous voulez bien encore me marquer sur ce sujet dans la
lettre qui m'a esté rendüe par le Marquis de Rangone!, et tout ce qu'il
m'a dit de vostre part. L'alliance qui estoit desja entre vous et moy.
devient en effet encore plus etroite par ce mariage, et je souhaite que nous
ayons bientost la consolation d'en voir les fruits que vous pouvez desirer.
Le Marquis de Rangone s’attire de la consideration par luy mesme, et
venant de vostre parte, il ne pouvoit manquer d'estre reçu agreablement et
du Roy? et de mon fils.* Si neantmoins je pouvois luy rendre quelques
bons offices en cette Cour, vous devez estre persuadé que je le ferois avec
tout le zele et toute l'affection que vous pouvez attendre de la personne
qui est le plus parfaitement
Mon Cousin
Vostre tres affectionée Cousine
Elisabeth Charlotte.
24. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A 5t Cloud ce 6 juill. 1720.
Mon Cousin Vous m’aves fait un Sensible plaisir De m'apprendre
was hauptsächlich der völligen Verzogenheit der Prinzessin (vgl. Liselotte
an Raugräfin Luise, 26. Mai, 18. Juli und 14. Dez. 1720) zuzuschreiben
war. „Zu Modena soll es doll zugehen, sollen wie hundt und katzen sein
undt sich offt zancken, welches mir kein wunder gibt“: Liselotte an Rau-
gräfin Luise, 28. Aug. 1720. Auch das Verhältnis des jungen Paares zum
Vater und Schwiegervater, der, „hoffartig undt quintisch“, das Regiment
nicht mit dem unterm 26. Okt. 1720 zum Herzog ernannten Sohne teilen
wollte (Brief vom 12. Juni 1721), ließ gleich anfangs sehr viel zu wünschen
übrig; erst am 27. Nov. 1721 hören wir von Liselotte, daß in Modena „gott
lob der frieden gemacht“ sei. Die erbprinzliche Residenz war seitdem
Reggio d'Emilia. Vgl. auch die Briefe an Sophie Dorothee von Preußen.
1 „Gestern kam ein Marqui de de Rangoni her, so sich hir alg
envoyes auffhalten wirdt“: Liselotte an Raugräfin Luise, 7. April 1720.
? Ludwig XV.
® Philipp II. von Orléans, 1715—23 Regent von Frankreich.
ie "7
RU ue mn mp
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 327
l'heureuse arrivée de la princesse ma petitte fille!, et de m’assurer comme
vous le faittes par la lettre qui vient de m’estre rendue que vous avés esté
parfaittement content d’elle, En sorte quil paroist par la maniere dont vous
vous exprimés, que vous ne pouviés rien Souhaitter de mieux pour le Prince
vostre fils, ce qui me donne une double satisfaction, cest que je vois par
les lettres que la princesse a escritte elle mesme*, que de Son coste elle
est aussy parfaittement contente. Il ne reste plus qu'as desirer que ce con-
tentement mutuel dure une longue Suitte d'années et que vous ayés la
consolation d'en voir les fruits par la benediction que Dieu voudra bien
donner a cet heureux mariage. je receuray toujours avec joye et avec re-
connoissance ce que vous aurés la bonté de me mander; car vous ne devés
pas douter de Ljnterest que Jay toujours pris et que je dois prendre main-
tenant plus que jamais a tout ce qui regarde Vostre maison; cest dans
ces Sentiments que je suis
Mon Cousin
Vostre tres affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
26. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A St Cloud ce 15 7.”"° 1720.
Mon Cousin, je vous remercie dela peine que vous avés prise de me
mander la maladie de Vostre belle fille. Je fais bien des voeux pour la
guerison et jespere qu’elle sera dautant plus prompte que la rougeolle
qu'elle a eue avant De partir djey, doit l'avoir asfez purgée pour que la
petitte verolle ne soit pas maligne. Je le souhaitte de tout mon coeur et
que pour vostre consolation elle ne soit pas marquée. je vous prie aussy
d’estre bien persuadé que je suis veritablement
Mon Cousin
Vostre tres affectionnee Cousine
Elisabeth Charlotte.
! In Modena, 20. Juni; vgl. die Anm. 2 zu Seite 325.
3 Von Charlotte-Aglaé hatte Liselotte Briefe am 16. März und am
19. Juni erhalten.
5 „Da bekomme ich eine böße zeittung, einen brieff von hertzog von
Modene, so mir bericht, dass seine schwiger fraw dochter [Charlotte-Aglaé
de Valois] die kinderblattern hatt. Dass nimbt mich nicht groß wundter;
seyder sie von hir weg ist biß auff die stundt von ihrer kranckheit, ist sie
nie vor 6 uhr zu bett gangen, gantze nächte in der nachtlufft geblieben, so gar
ungesundt in Ittallien sein solle, undt hatt auff die jetzige frantzosche mode
tag undt nach[t] undt in allen stundten gefressen, daß kan ja auff die
länge kein gutt [tun]. Die kinderblattern seindt drauff nach Modene
kommen undt sie hatt sie auffgefischt, daß ist gar nicht zu verwundern.
Der hertzog schreibt, daß sie gar kranck gewessen, ehe die kinderblatter
herraußkommen; aber nun ist sie so woll, als man in so einen betrübten
standt sein kann“: Liselotte an Raugräfin Luise, 14. Sept. 1720.
328 Hans F. Helmolt.
26. An den Herzog [Francesco II.] von Modena.
A St Cloud Le 25 Septembre 1720.
Mon Cousin on ne peut estre plus consolée que je le suis des bonnes
nouvelles ! que vous avez bien voulu me Donner de la Princesse ma petite
fille. Je rends graces au Seigneur aussi bien que vous de ce qu'il a eu la
bonté d’exaucer nos prieres et De la tirer du danger ou elle a este. Je
souhaite de tout mon coeur qu'elle profite de cet avertissement en prenant
dans la suite toutes les précautions necessaires pour la santé, afin de ne
vous plus donner ni a moy les allarmes qu'elle nous a causée. Je souhaite
pareillement que la vostre soit toujours tres parfaite et que vous soyez
bien convaincu de l’interest particulier que je prend a tout ce qui vous
regarde et de tous les sentiments avec les quels je suis
Mon Cousin
Vostre tres affectionée Cousine
Elisabeth Charlotte.
27. An den Herzog Rinaldo von Modena.
A Paris ce 24 x°'° 1720.
Mon Cousin, Le Marquis de Rangone? Vostre envoyé extraordinaire,
avant de partir pour Cambray”, m'a donné de vostre part des nouvelles
marques de vostre souvenir auxquelles je suis fort sensible. je vous prie
destre bien persuadé de ma reconnoissance, de la part que je prens en
tout ce qui vous regarde et de la sincerité Avec la quelle je suis
Mon Cousin
Vostre tres affectionnée Cousine
Elisabeth Charlotte.
B. Vier Briefe nach Stockholm.
1. An den König Karl XI. von Schweden.
A S Cloud le 25 Juin 1716.
Monsieur.
C'est avec baucoup de douleur, que je me vois obligée de tesmoigner
a V. Mt la part que je prens dans la perte qu’elle vient de faire par la
1 „Ich habe gestern auch 2 brieff von Modene bekommen, eines vom
hertzog, daß ander vom printzen. Deßen gemahlin ist, gott lob, außer
gefahr, habe also dem printzen mein compliment drüber machen müssen“:
Liselotte an Raugräfin Luise, 25. Sept. 1720. Und am 3. Oktober heißt es:
„Unßere printzessin von Modene ist gantz außer gefahr. Kindarblattern
mögen zeichenen oder nicht zeichenen, so endern sie [einen] doch allezeit.
Sie [Charlotte-Agla&] hatt gar eine groß aquiline, habichsnaß; wirdt die
marquirt, kan es nicht schön stehen.“
3 Vgl. die Briefe vom 10. Aug. 1701 und vom 27. Mai 1720.
3 Zum Friedenskongresse nach dem Siege der Quadrupelallianz über
Alberonis spanische Politik; vgl. Immichs Europ. Staatensystem, S. 250.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 329
mort de la Reyne douairiere de Suede '; je la supplie de croire que je suis
trop attachée a ce qui la regarde pour n'avoir pas ressenti dans cette
occasion tout ce que la proximité peut inspirer, et que de toutes les
personnes qui s’interessent en ce qui touche V. Mt il n'y en a point qui
soit plus sincerement
De V. Mte
Vostre tres affectionnee Soeur et Servante
Elisabeth Charlotte.
2. An Königin Ulrike Eleonore von Schweden.
S.t Clou ce 30 d’avril 1719.
Madame
On ne peut estre plus agreablement surprise que je la fust la veille de
mon depart de paris, en recevant des mains de Mons. le Comte de la Marck
la precieusse lettre que V. M. ma fait l'honneur de m’escrire de Stockholm
du 28 de decembre 1718.? j’ay extremement plaint Madame la perte que
V. M. a faitte du Roy son frere, a quoy j'ay pris d’auttant plus de part,
que ce prince estait le plus grand ornement de toutte nostre maison Pala-
tine, estant un heros aussi grand qu’allexandre, de l’adveu de tout le monde.
ainsi je n’ay point de peine a comprendre les Regrets de V. M. d’avoir
perdu un tel frere, qu’elle pouvoit auttant estimer qu’aimer. pour moy
Madame j'ay eue une grande consolation quand j'ay apris que V. M. avoit
montés sur le trosne de ces ancestre, et je souhaitte que Vostre Reigne soit
heureux et paisible Madame et que V. M. y ait de longues années un con-
tentement parfait, et tout ce que son coeur désire. Pour moy qui ne suis
pas née pour des grands evenements, je ne me mesle de rien, et en laisse
tous les soins a mon fils; mais puis que V. M. me l'ordonne, je ne manqueres
pas, de Luy respressenter c'est que V. M. m'a fait l'honneur de mander et
tienderes tousjours pour gloire de marquer que je seres tousjours toutte
ma vie de
V. M.
La tres affectionnée soeur tante et servante
Elisabeth Charlotte.
8. An Königin Ulrike Eleonore von Schweden.
S.t Clou den 16 maj 1720.
Madame
Vor wenig tagen ‘bin ich durch Baron Bielcke, mitt E. M. aller
gnädiges schreiben vom 24 mertz Legnadiget undt gewürdiget
! Hedwig Eleonore von Holstein-Gottorp, Witwe Karls X. Gustav seit
23. Febr. 1660, gest. 24. Nov. 1715.
3 ,,... nur noch vorher sagen, daß ich schon eine schwehre arbeydt
gethan, nehmblich einen brieff von der jetzigen königin in Schweden zu
beantwortten, so mir der comte de la Marck gebracht undt vergangenen
mitwog geben, alB ich auß der commedie kam. Solche brieff seindt ver-
drießliche sach undt ein gezwungen werk, welches natürlichen leutten, wie
ich bin, sehr schwer ahnkompt“ (Liselotte an Raugräfin Luise, 30. April 1719).
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 23
330 Hans F. Helmolt.
worden!, sage E. M. gehorsambsten danck mir part zu geben wollen, wie
E. M. meinen hertzlieben neveu? zum König erhoben haben. hirin er-
weissen E. M. woll dero trewes guttes undt lobwürdiges hertz undt gemühite,
so von der gantzen welt muss admiriret werden. Ich hatte diesse gutte
zeittung schon durch meinem herrn vettern, dem Landtgraffen von Hessen Cassel
deß Königs zu Schweden herr vatter erfahren, nicht ohne große freude undt
vergnügen. I. M. der König zu Schweden haben mir zu allen occasionen so
viel zeichen dero vetterlichen affection geben daß Ich ihnen, vor allezeit
sehr verbunden undt verobligirt bin, undt werde all mein leben zu alles
part nehmen waß E. M. beyderseidts betreffen wirdt, undt bitte gott den
allmächtigen, dass Er sie beyde segnen undt benedeyen wolle undt mitt
allem ersinlichen glück undt hohen wohlergehen erfüllen undt ich werde
all mein leben sein undt bleiben
E. M.
La tres affectionée soeur Tante et Servante
Elisabeth Charlotte.
P. S. Vor I. M. deß Königs zu Schweden so gar gnädiges ahndencken,
sage Ich demütigsten danck. I. M. werden all mein leben eine trewe Tante
undt dienerin ahn mir haben. E. M. werden vielleicht verwundert sein daß
ich dießes schreiben auff frantzosch ahnfange undt ende allein ich habe
keinen teutschen protocol; Ich schreibe eben so ahn die Königin von Spanien.
4. An Königin Ulrike Eleonore von Schweden.’
St Clou den 6 Juni 1720.
Madame
E. M. allergnädiges schreiben vom 15 Januari ist mir erst vor 3 tagen
durch Mons. de Martine überlieffert worden; weillens aber die teutsche post
nur 2 mahl die woch hir geht habe ich nicht eher alß heutte andtwortten
konnen, den sie gehet nur freytags undt montags frühe, also weill ich hie
zu S.t Clou bin, kan ich nur donnersta[g]s undt sontags zu Teutschlandt
schreiben. ŒE. M. seindt mir alzu gnüdig sich meiner, alten (undt E. M. so
gar unützen leyder) gesundtheit zu erkundigen, die gehet wie die von
allen alten weibern wie ich bin, baldt woll baldt übel, aber allezeit voller
! „Nun kommen hundert leütte herein, unter ander baron Bielcke,
envoyes von Schweden, so mir ein schreiben von der königin in Schweden
gebracht. Da muß ich auff andtwortten; daß ist eben nicht so possirlich‘*
(Liselotte an Raugräfin Luise, 12. Mai 1720, Nachschrift.)
=? Friedrich von Hessen-Kassel, dessen Großvater Wilhelm VI. (1637—63)
ein Bruder von Liselottens Mutter Charlotte war; am 4. April 1720 zum
König erhoben.
® Von mir bereits nach der Kopie im K. preuß. Archive zu Marburg
gedruckt: Briefe II, 259—261, nr. 550. Dort ist S. 260, Zeile 2 von unten
das Wörtchen „nicht“ nunmehr zu streichen; es war bereits gedruckt, als
die hier vorliegende Kopie aus Stockholm eintraf. Ursprünglich hatte man
vergeblich nach dem Originale gesucht.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 331
gutten willen E. M. meines respects undt ergebenheit zu versichern wie
ich dan hiemitt thue.
Mons. de Martine! ist mein Zeuge daß ich so baldt I. L. mein herr
vetter der Landtgratf von Hessen Cassel Liebdten, mich ersucht, vor ihm
bey meinem sohn Liebdten zu solicittiren daB ich nicht manquirt habe
ob ich mich zwar sonsten in gar nichts mische, auch kein wordt weiß,
von alles waB in der regierung vor geht, den ich thue mir selber die
justitz zu gedencken daß dieße sachen alle meinem geringen verstandt zu
hoch sein, ich weiß also nichts von subsidien noch wie oder wem man
schuldig. waB ich begreiffe ist daß die Cron Franckreich dem letzverstor-
benen Konig von Schweden S[elige]r schuldig geweBen undt I. M. S:e dieBe
schuldt I. L. meinem herrn vettern dem Landtgraff erlassen haben, undt ich
habe stark solicittirt daß selbe mögte bezahlen werden, undt daß schon
eher der H. generalleutnamt von Leuttern? herkommen, weillen Mons de
Martine mich drumb ersuchet hatte. ich weiß daß mein sohn einen gutten
willen hatt E. M. befehl zu volzien; ob aber die gelegenheiten seiner regence
undt dess Königreichs es zu geben haben, kan ich E. M. nicht sagen den
wie schon gemelt, so weiß ich von nichts von der regirung, ein alt weib
wie ich bin hatt nichts mehr zu thun, alß gott fleißig ahnzuruffen umb
ruhig zu sterben. so lang ich aber leben werde, werde ich sein undt
bleiben
E.M.
La tres affectionnee soeur cousine et servante
Elisabeth Charlotte.
C. Zwei Briefe nach Turin.
1. An den König Vittorio Amedeo I. von Sardinien.
A Paris ce 10 feu" 1722.
Monsieur
Je suis tres sensible a l’honneur que Vostre Majesté me fait de nte
donner part de la conclusion du mariage du Prince de Piedmont? auec
la Princesse de Sulzbach *, je m'interesse si ueritablement en tout ce qui
regarde V. Mté que non seulement je partage auec elle la satisfaction
qu’elle a de ce mariage, mais encorre [!] que je souhaitte de tout mon
coeur quil soit suiui de tous les auantages que V. M.t peut desirer
1 Landgräfl. hessischer Geschäftsträger am französischen Hofe.
3 Leutrum, General in hessischen Diensten, einäugig.
5 Carlo Emmanuele (III.), geb. 1701, gest. 1773.
4 Anna Christine Luise, geb. 1704, gest. 1723. Vgl. Liselottens Brief
an Raugräfin Luise vom 15. Jan. 1721 (Holl. VI, S. 7): „gestern . .. entpfing
ich einen brieff von der königin von Sardinien; die bericht mich, dass der
heuraht mitt ihrem herrn sohn undt der printzes von Sultzbach gantz ge-
schlossen ist."
23*
332 Hans F. Helmolt. Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans.
je la supplie d’en estre bien persuadée et de la sincerité auec la quelle
je suis
De V. Mté
La tres affectionée soeur bellemere et seruante
Elisabeth Charlotte.
2. An den König Vittorio Amedeo II. von Sardinien.
A Paris ce 2 Auril 1722.
Monsieur
Vostre Majesté me rend iustice lors qu'elle est persuadée de la part
sincere que je prens en tout ce qui l'interesse, jay bien de la joye d'ap-
prendre que le mariage du prince de Piedmont! est accompli? a la satis-
faction de V. M.t. je souhaitte quil soit suiui de tout ce qui peut le rendre
heureux et supplie V. M.te d'estre bien persuadée de la sincerité auec la
quelle je suis
Vostre tres affectionnée soeur bellemere et seruante
Elisabeth Charlotte.
! Carlo Emmanuele (III); vgl. Anm. 3 zu Seite 331.
? Die Hochzeit hatte am 15. März stattgefunden.
333
Theodor Sickel.
Umrisse seines Lebens und Schaffens
von
Wilhelm Erben.
Am 21. April 1908 hat in Meran Theodor Sickel seine
Augen für immer geschlossen, drei Tage danach standen Schüler
und Verehrer auf dem neuen evangelischen Friedhof um das
. offene Grab, das man dem Sohne sächsischer Erde im deutschen
Süden zur ewigen Ruhe gegraben. Sickel hatte, seit er im Jahre
1901 von der Leitung des österreichischen Institutes in Rom zu-
rückgetreten war, den größten Teil seiner Ruhezeit in dem freund-
lichen Meran verlebt, fern von dem Getriebe der Großstadt, in
anregendem Verkehr mit ansäßigen Freunden und vorübergehen-
den Gästen, voll von warmem Anteil an der Entwicklung seiner
Wissenschaft und doch gerne versenkt in die Erinnerungen des
eigenen reichen Lebens. Wer in diesen Jahren das Glück hatte,
mit ihm zu verkehren, dem gewandten Erzähler zu lauschen, an
seinem gewiegten Urteil und seinem allezeit noch arbeits- und
kampfesfrohen Wesen die Bedürfnisse und Fragen der Gegenwart
zu messen, der empfindet den Hingang dieses Mannes als ernsten
und schmerzlichen Verlust; sein kraftvolles Leben hat trotz der
81 Jahre, die ihm beschieden waren, für Freunde und Schüler
zu früh geendet. Weitere Kreise der Fachgenossen mögen von
dem Tode des Forschers, der in den letzten vier Jahren nicht
mehr produktiv hervorgetreten war, nicht in gleichem Maße be-
troffen worden sein; aber alle die an geschichtlichem Studium
tieferen Anteil nehmen, werden jetzt und für immer das Bild
seiner Persönlichkeit sich gerne vor Augen stellen.
Eine würdige, der wahren Bedeutung gerecht werdende
Schilderung von Sickels Wesen kann freilich hier nicht ge-
boten werden. Dazu gehörte die Kenntnis seiner ausgebreiteten
334 Wilhelm Erben.
Korrespondenz und auch Einsichtnahme in zahlreiche amtliche
Schriftstücke seiner Hand, die für Organisation des Lehrbetriebs
und der geschichtlichen Publikationen von Einfluß geworden sind.
Eine Quelle der einst zu schreibenden Biographie, die Reihe seiner
Verüffentlichungen!, liegt freilich ziemlich klar vor uns; aber sie
läßt ihrer Natur nach nur einen Teil des geistigen Lebens er-
kennen und sie reicht hier noch weniger als bei anderen Ge-
lehrtenleben dazu aus, die Persönlichkeit des Schaffenden zu cha-
rakterisieren. Von erzählenden Darstellungen, in denen die Eigen-
art des Historikers oft so deutlich zum Ausdruck kommt, hat Ja
Sickel im Laufe seiner langen und fruchtbaren Tätigkeit doch
nur wenig veröffentlicht. Nicht daß ihm Kraft und Freude zu
dieser Seite der Produktion gefehlt hätte. Wiederholt zeigte er
sich in den Anfängen seiner Wirksamkeit als geschickter Dar-
steller geschichtlicher Vorgänge vor weiteren Hörerkreis; sein
Aufsatz über „Jeanne d’Arc“ (Hist. Ztschr. 4) und jener über
„Frankreich und Burgund um die Mitte des 15. Jahrhunderts“
(Wien 1858) sind aus Vorträgen dieser Art hervorgegangen. Auch
auf dem akademischen Lehrstuhl behandelte er bis 1881 neben
den historischen Hilfswissenschaften in erzühlender Form einzelne
Abschnitte der mittelalterlichen und der neueren Geschichte. Die
Erinnerung an jene Vorlesungen lebt in der älteren Generation
seiner Schüler noch heute fort, aber von allen diesen sorgfältig
gearbeiteten Kollegienheften ist bisher nichts zur Veröffent-
lichung gelangt; in seinen Schriften erscheint Sickel nicht so
sehr als Darsteller, denn als Quellenforscher. Fehlt es also an
jenen Handhaben für die Erfassung seiner Persönlichkeit, welche
in der Auffassungsweise des darstellenden Historikers zu liegen
pflegen, so wirkt hemmend auch die andere Tatsache, daß seine
Arbeiten sich nicht um einen einheitlichen Mittelpunkt scharen.
Man vermag wohl einige Arbeitsgruppen zu erkennen, die inhalt-
lich verbunden sind, aber von der einen zur andern führt keine
stoffliche Brücke, ja sie berühren sich so wenig, daß manchem
Fachgenossen nur eine jener Gruppen zum Bewußtsein kommen
mag, wenn Sickels Name genannt wird. In dieser eigentümlichen,
1 Die beste Übersicht gibt Steinacker in dem Bericht des akademischen
Vereins deutscher Historiker in Wien, 17. und 18. Vereinsjahr (auch als
Sonderabdruck: Theodor v. Sickel, Festworte gesprochen 11. Dezember 1906
bei der Sickelfeier des Vereines, Wien, Beyer, 1907).
Theodor Sickel. 339
die forschende Kraft auf mehrere von einander entfernte Gebiete
verteilenden Ökonomie seiner wissenschaftlichen Arbeit liegt ein
charakteristisches Merkmal von Sickels Persönlichkeit; gerade
dieser Sachverhalt aber erschwert, Sickels Leben an der Hand
seiner Veröffentlichungen zu schildern und zu verstehen. Ihm
hat nicht ein bestimmtes wissenschaftliches Ziel das Leben ge-
formt, sondern das Leben selbst mit allen seinen Zufälligkeiten
hat den wissenschaftlich veranlagten Geist von Arbeit zu Arbeit
geführt.
a. *
Theodor Sickel stammte, gleichwie Ranke, Mommsen und
Wattenbach, aus einer evangelischen Pastorenfamilie, und noch
stärker als bei anderen haben bei ihm Traditionen dieser Her-
kunft die wissenschaftliche Richtung beeinflußt. Sein Vater Hein-
rich Friedrich Franz Sickel war zur Zeit, als ihm sein ältester
Sohn geboren wurde, Oberprediger in Aken an der Elbe, wirkte
dann zehn Jahre als Direktor des Lehrerseminars zu Erfurt und
starb, zum Predigeramt zurückgekehrt, im Jahre 1342, als Theodor
eben sein fünfzehntes Jahr vollendet hatte, in Hornburg am Harz.
Es mag sein, daß von der pädagogischen Tätigkeit des Vaters, der
vor Erlangung der Akener Stellung in Magdeburg als Lehrer ge-
wirkt hatte, der sich in Aken selbst des Schulwesens ernst-
lich annahm, und dem wir neben anderen Schriften auch ein
Büchlein über Schulmeisterklugheit verdanken, manches auf die
lehrhafte Art des Sohnes übergegangen ist; sicher haben die Be-
ziehungen und Neigungen des Oberpredigers auf den Knaben und
Jüngling Einfluß geübt und ihn auch nach dem Tode des Vaters
geleitet. Seine Jugend fiel in eine Zeit lebhafter Bewegungen
auf religiösem Gebiete und gerade in dem kleinen Herzogtum
Anhalt-Cöthen, dessen Grenzen von dem preußischen Aken in halb-
stündiger Wanderung zu erreichen sind, gingen die Wogen da-
mals hoch. Herzog Friedrich Ferdinand war samt seiner Ge-
mahlin Julie zum katholischen Bekenntnis übergetreten, und von
Ostern 1826 bis zum Tode des Herzogs lebte an seinem Hof zu
Cöthen jener aus Hildesheim herbeigeholte Jesuitenpater Peter
Beckx, der nachmals in Österreich und von 1853 bis 1884 als
General des Jesuitenordens für die Ausbreitung und Macht des
römischen Systems zu wirken Gelegenheit hatte. Die Vorgänge
336 Wilhelm Erben.
am Cöthenschen Hofe erregten in dem protestantischen Lande
großen Unwillen, Lebrecht Uhlich, der die Pfarre Diebzig versah,
trat so lebhaft gegen seinen Landesherrn auf, daß er sich ım
Herzogtum unmöglich machte und auf preußischem Gebiet Schutz
suchen mußte. In jener aufgeregten Zeit sind sowohl Uhlich
als Beckx in das Haus des Oberpredigers von Aken gekommen;
noch in seinen alten Tagen hat sich Theodor Sickel in Rom
scherzend seiner alten Beziehungen zum einstigen Jesuitengeneral
gerühmt. Verständnis und Rücksicht für Andersdenkende hatte
auch sein Vater ihm stets empfohlen und wohl auch bei jenem
Zusammentreffen mit Beckx bewiesen, im Herzen aber stand
Franz Sickel auf Uhlichs Seite, und er ist mit ihm auch weiter
in Beziehung geblieben. Uhlich wurde der Begründer der freien
protestantischen Gemeinden, und Franz Sickel war unter den ersten
Vertretern der Richtung, die sich die „Lichtfreunde“ nannten;
nur der frühe Tod hat ihn daran gehindert eine größere Rolle
in diesen und den später in den Vordergrund tretenden politischen
Bewegungen zu spielen.
Auf den Sohn aber wirkten die Beziehungen des Vaters
weiter: einer der Oheime, der sich auf einen Wunsch des ster-
benden Vaters berief, bestand darauf, daß Theodor sich dem
geistlichen Stande widme: so bezog dieser 1845 die Universität
Halle und hörte dort durch drei Semester Vorlesungen an der
theologischen Fakultät, an welcher seit 1826 August Tholuck am
meisten hervorragte. Tholuck war im Widerspruch zur Fakultät
nach Halle berufen worden und vertrat dort mit Entschiedenheit
die antirationalistische Schule, bekämpfte auch gerade im Jahre
1846 durch gemeinfußlich geschriebene Gespräche die Ansichten
der Lichtfreunde. Der junge Sickel ließ es sich aber nicht neh-
men, mit den Freunden seines Vaters zu verkehren; zum großen
Ärgernis maßgebender Hallenser Kreise nahm er an den Ver-
sammlungen der Lichtfreunde zu Cöthen teil. Äußerlich noch
Theologe, aber der herrschenden Richtung entfremdet, ging er,
um Neander zu hören, nach Berlin; dort ist sein Entschluß sich
von der Theologie loszusagen, zur Reife gelangt und wieder durch
einen Freund seines Vaters verwirklicht worden, nämlich durch
Karl Lachmann, der 1815 mit Franz Sickel und so viel anderen
Göttinger Studenten in der Duderstädtischen Legion nach Frank-
reich gezogen und mit dem älteren Sickel bis zu dessen Tod in
ed D =
— -
PN mr tu
Theodor Sickel. 331
guten Beziehungen geblieben war! Als der junge Sickel sich
ihm vorstellte, begrüßte Lachmann herzlich den Sohn des Freundes
und war gern bereit bei der Familie seine Lossagung von der
Theologie zu vermitteln.
So rasch und entschieden die Trennung erfolgte, ganz er-
gebnislos waren Sickels theologische Semester doch nicht. Er
hat von ihnen und gewiß auch vom Vaterhaus her sich jenes
Verständnis für theologische Fragen und für die Theologen selbst
bewahrt, das ihm bei geschichtlichen Untersuchungen und sogar
im Umgang mit dem römischen Klerus zugute kam. Und der
Anteil, den er selbst an dem Streit um dogmatische und um
freie Behandlung der Religion genommen hatte, spielt wohl auch
in seine Arbeiten zur Reformationsgeschichte hinein. Mitten in
den Anfängen seiner Wiener Lehrtätigkeit, die ihn so stark für
das Mittelalter in Anspruch nahm, fand er im Februar und
März 1860 Zeit, die Geschichte der Reformation in einer Reihe
öffentlicher Vorträge zu behandeln. Mächtig mögen in dem Vor-
tragssaal zu Döbling die Worte des jungen Professors erklungen
sein, der aus dem Protestantenpatent vom 1. September 1859 und
aus der ganzen jüngsten Wendung der österreichischen Politik die
Hoffnung auf dauernden konfessionellen Frieden und zunehmende
Kraft des deutschen Einheitsgedankens schöpfte. „Indem der Hi-
storiker,“ so ungefähr schloß er seine Betrachtung, „vorurteilsfrei
prüfend herantritt an die Zeugnisse der Vergangenheit, indem er
die historische Betrachtung der vom Parteistandpunkt entgegen-
setzt, so lehrt er anerkennende Achtung auch vor dem Glauben
oder politischen Programm des andern, so macht er in den Herzen
Raum der Versöhnlichkeit der Gesinnung, deren wir Deutsche
alle bedürfen um mit freudiger Lust nach dem gemeinsamen Ziel
nationaler Einigung zu streben.“” Nicht alles was Sickel und
seine Hörer damals hofften, hat sich erfüllt, aber dem Interesse
an der Reformationszeit blieb der ehemalige Theologe, der sich
auch als Presbyter in den Dienst der Wiener evangelischen Ge-
meinde stellte, trotz seiner ganz anderen Fragen zugewandten
Arbeit treu. So kam es, daß er acht Jahre später, als von neuem
eine bessere Zeit für Österreich anbrach, mit seinen reformations-
1 Vgl. M. Hertz, Karl Lachmann (Berlin 1861), S. 22ff.
3 Nach dem Manuskripte Sickels mit freundlicher Erlaubnis des gegen-
wärtigen Besitzers, Professor A. Köcher in Hannover.
338 Wilhelm Erben.
geschichtlichen Kenntnissen der freiheitlichen Politik des Bürger-
ministeriums in den Verhandlungen über das Ehegesetz dienen
konnte. Bei dem harten Kampf, der im März 1868 im öster-
reichischen Herrenhaus um dessentwillen geführt wurde, war von
Gegnern und Freunden der Reform auf die Beschlüsse des Tri-
dentinums und auf die kirchenpolitische Haltung Ferdinands LI.
bezug genommen worden. Damit hing es zusammen, daß Sickel
beauftragt und bald auch in weitestem Maß ermächtigt wurde,
die im Wiener Staatsarchiv befindlichen Akten, die jenes Konzil
berühren, einzusehen. So entstanden in den Jahren 1869 bis
1871 seine „Beiträge zur Geschichte des Naumburger Fürsten-
tages“, sein Buch „Zur Geschichte des Konzils von Trient“ und
seine Untersuchung über „Das Reformationslibell des Kaisers
Ferdinand I.“ Es waren äußere Umstände, die Eröffnung des
vatikanischen Archivs, Erfahrungen die man dort machte, und die
Notwendigkeit eigene Arbeitspläne mit denen des preußischen
historischen Instituts in guten Einklang zu bringen, welche be-
wirkten, daß Sickel zwanzig Jahre darnach als Leiter des Isti-
tuto Austriaco in Rom nochmals auf das Thema des Trienter
Konzils zurückgriff. Aber auch sein altes Interesse an diesem
wichtigen Ereignis war dabei im Spiel, und mit erstaunlicher
Kraft arbeitete sich der greise Forscher nochmals in die Quellen
der Konzilgeschichte ein, veröffentlichte in den „Römischen Be-
richten“ (1595 bis 1901) seine Ergebnisse in lehrreichster Form
und erlebte 1904 die Freude, eine neue Reihe bedeutsamer Quellen,
welche das Verhältnis der römischen Kurie zum Konzil unter
Pius IV. beleuchten, eröffnen zu können. Es ist Sickels eigenstes
Verdienst, daß er unter den mannigfachen, zum Teil von anderer
Seite in Bearbeitung genommenen Quellen zur Geschichte des
Tridentinums gerade die Korrespondenz der Konzilslegaten mit
dem Papst und seinem Nepoten, Carlo Borromeo, auswählte und ihre
Herausgabe ermöglichte. Sickel wußte, daß nirgends so gut wie hier
die Frage nach der Freiheit des Konzils zu lösen sei, jene Kardinal-
frage, die schon die Zeitgenossen beschäftigt hatte und die auch von
den Geschichtsforschern immer wieder berührt worden war. Die
klassische Vorrede, in welcher er diese Gedanken darlegt, ist seine
letzte wissenschaftliche Tat geblieben, in mehr als einer Hinsicht
ein großes Vermächtnis und Denkmal seines Lebens. Dem Trienter
Konzil galt seine letzte wissenschaftliche Liebe; hier befähigten
u
Theodor Sickel. 339
ihn die eigenen Erfahrungen seiner Jugendzeit, die Traditionen
des Vaterhauses und die Aufmerksamkeit, mit der er aus diesen
Ursachen religiöse Entwicklungen verfolgt hatte, zu klarer Wert-
schätzung der Ereignisse. Ranke meinte, als er 1836 zum ersten-
mal seine Geschichte der Päpste abschloß, der Katholizismus könne
im Ernste nicht mehr an die Eroberung der Welt denken und
das Konzil von Trient, das diesem Ziel dienen sollte, habe so
sehr an Interesse eingebüßt, daß sich kaum mehr ein Historiker
finden würde, der es der Mühe wert hielte, die wahre Geschichte
jener Versammlung zu schreiben. Die Ereignisse scheinen ihm
in jener Hinsicht Unrecht zu geben, und so ist es ein Glück, daß
an der Erforschung des auch für unsere Tage noch nicht bedeu-
tungslosen Ereignisses nicht bloß strengkatholische Forscher teil-
nehmen; es müssen hieran auch solche mitwirken, welche, wie es
Sickel in jener Vorrede sagt, „jede Zumutung, daß die uns jetzt
ermöglichte archivalische Forschung zu einem bestimmten Ziele
führen solle, im vorhinein mit der Erklärung zu beantworten
haben, daß es für uns nur ein Gesetz und nur eine Verpflichtung
gibt, nämlich die mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln der
Forschung zu ergründen, wie es in der Vergangenheit eigentlich
gewesen ist, und dies zu verkünden, unbekümmert darum, ob es
uns oder anderen fromme oder schade, gefalle oder mißfalle.“
$ x
*
Zu persönlicher Berührung mit Ranke, an dessen berühmte
Worte sich Sickel an dieser Stelle, am Ende seines wissenschaft-
lichen Wirkens so deutlich anschließt, würde sich ihm gleich zu
Beginn, als er sich von Lachmann geführt von der Theologie
lossagte, Gelegenheit geboten haben. Aber der neu zur philoso-
phischen Fakultät übertretende Student versäumte den Anschluß
an die bedeutenden Lehrer der Geschichte, die damals in Berlin
tätig waren. Weder Ranke noch Raumer vermochten ihn anzu-
ziehen; von den Berliner Professoren scheint der Kirchenhistoriker
Neander auf ihn doch den stärksten Eindruck gemacht zu haben.
Zum Abschluß seiner Studien nach Halle zurückkehrend, fand
er an Heinrich Leo einen Führer, der ihm zunächst die Richtung
auf das spätere Mittelalter gab und ihm sogar ein kleines Sti-
pendium zur Fortsetzung seiner Studien zu verschaffen wußte.
Ob sich im übrigen hier das Verhältnis von Lehrer und Schüler
340 Wilhelm Erben.
so gestaltete, dab von stärkerem Einfluß gesprochen werden könnte,
muß dahingestellt bleiben. Leos politische, freiheitlichen Bestre-
bungen auf staatlichem und kirchlichem Gebiet ziemlich abgeneigte
Stellung war kaum geeignet, den Jüngling zu fesseln; in dieser
Hinsicht würde ihm Max Duncker wohl nüher gestanden haben,
diesen aber ließ seine politische Tütigkeit in jenen Jahren kaum
zu engerer Fühlungnahme mit einem nur kurze Zeit in Halle
weilenden Hörer kommen. Daß Leos ungestüme Art die Wahr-
heit zu suchen und zu vertreten auf gleiche Eigenschaften in
Sickels Wesen gewirkt habe, bleibt immerhin möglich, und so
sollte, wenn von Leos lehrender Tätigkeit gesprochen wird, dieses
einen Schülers nicht ganz vergessen werden. Spricht man aber
von Sickels Lehrern, so darf auch Leos Einwirkung nicht über-
schätzt werden; was er wurde, verdankt er keinem der deutschen
Historiker jener Tage, sondern der Schule des Lebens. Gerade
die entscheidenden Jahre seiner wissenschaftlichen Entwicklung
hat er nicht auf deutschem Boden durchgemacht.!
Daß es so kam, daran haben die Ereignisse von 1848 und
ihre Folgen einen unzweifelhaften, wenn auch noch nicht genau
zu ermessenden Anteil. Sickel, der schon als Theologe das stu-
dentische Leben tüchtig mitgemacht und die Berliner Märzereig-
nisse von 1848 aus nächster Nähe mitangesehen hatte, nahm auch
1849 an den politischen Bewegungen teil: dafür traf ihn die
Strafe der Ausweisung aus Berlin, die ihm zugleich für die nächste
Zeit jede Aussicht, im preußischen Staatsdienst verwendet zu
werden, raubte. Sickel hat im Sommer 1852 einen Versuch
gemacht die Aufhebung der Strafe zu erwirken, sein Ansuchen
wurde abgelehnt. Noch im Herbst 1855, als er sich um die Er-
laubnis bewarb, im Wiener Staatsarchiv zu arbeiten, mußte er in
peinlichster Weise die Folgen seiner einstigen Teilnahme an po-
litischen Vereinen fühlen: es war in Wien aufgefallen, daß der
junge Forscher preußischer Untertan, aber von Frankreich mit
wissenschaftlichen Aufträgen versehen war; deshalb richtete die
österreichische Regierung, ehe Sickel die erbetene Erlaubnis er-
teilt wurde, eine Anfrage über den Gesuchsteller nach Berlin,
1 Über die Lehr- und Wanderjahre Sickels vgl. Bretholz in der Österr.
Rundschau 9, 282ff.; ich benutze mit freundlicher Erlaubnis von Bretholz
außerdem auch einige Stücke aus Sickels Nachlaß, welche über diese Zeit
Aufschluß geben.
—
Theodor Sickel. 341
und von dort langte ein Bescheid an, der ihn, auf Grund der
Vorgänge von 1849, als eine in politischer Hinsicht gefährliche
und verdächtige Persönlichkeit erscheinen ließ. Die Folge war,
daß nicht nur die Pforten des Staatsarchivs ihm zunächst ver-
schlossen blieben, sondern auch die französische Regierung für
den Augenblick ihre Aufträge zurückzog. Sickel ist mit größter
Energie dieser Gefährdung seiner Existenz entgegengetreten; indem
er darlegte, wie er um jener Ausweisung willen ins Ausland ge-
gangen und seither wissenschaftlich tätig gewesen sei, gelang es
ihm noch vor Ablauf des Jahres 1855 eine Entscheidung des
preußischen Ministeriums zu erwirken, welche die früheren un-
günstigen Auskünfte widerrufend, ihm die Fortsetzung seiner
Forschungen im Wiener Archiv und damit auch die Weiter-
führung der französischen Aufträge ermöglichte.
Waren damit die ungünstigen Folgen jener Ausweisung be-
hoben, so blieben doch andere Nachwirkungen bestehen. Sickel
hatte wegen politischer Ursachen die Heimat verlassen, die Jahre
1851 bis 1855, die er zumeist in Frankreich, zum Teil in Ober-
italien und Österreich verbrachte, waren ihm nicht bloß Lern-
und Wanderjahre, sie waren eine Art von Exil, wie es um die
Mitte des 19. Jahrhunderts so viele der tüchtigsten deutschen
Männer zu ertragen hatten. Mancher ist an solcher Unterbrechung
seines Lebenswegs zugrunde gegangen, anderen, wie Karl Mathy
oder Karl Schurz, hat sie den politischen Gesichtskreis erweitert
und den Weg zu neuer Wirksamkeit im staatlichen Leben ge-
bahnt. Auch von den Vertretern der geschichtlichen Wissen-
schaften haben damals nicht wenige ähnliches Schicksal erlitten,
es ist kaum nötig an Gottfried Kinkel, an Hoffmann von Fallers-
leben, an Theodor Mommsen und Moritz Haupt zu erinnern; aber
schwerlich ist einer von den Folgen politischer Bestrafung so
sehr in seiner wissenschaftlichen Richtung beeinflußt worden, wie
Theodor Sickel. Die Berührung mit der Ecole des chartes in
Paris, wie mühsam und langsam sie auch gewonnen wurde, dann
jene mit der paläographischen Schule in Mailand, die Arbeit in
französischen und italienischen Archiven, das sind die wichtigsten
Grundlagen der besonderen Richtung in Sickels wissenschaftlichem
Wesen, und darin liegt, gerade weil.ihm Deutschland diese Seiten
nicht vermitteln konnte, Sickels Bedeutung für die Geschichte der
deutschen Wissenschaft.
342 Wilhelm Erben.
Sickels ganze Persönlichkeit mag von jener Zeit unfreiwilliger
Wanderung in der Fremde mächtig gefördert und geformt worden
sein. Auf die rastlose Rührigkeit seines Wesens, die rasche Ent-
schlossenheit, mit der er jede neu sich bietende Arbeit angrıf,
waren die Jahre nicht ohne Einfluß, in denen er mit der Feder
in der Hand, als politischer Korrespondent oder als Feuilletonist,
als Berichterstatter für Kunst und Literatur oder als Übersetzer,
bald in deutscher, bald in französischer Sprache, sein Brot ver-
diente. Die sichere Beherrschung der romanischen Sprachen in
Wort und Schrift, die unübertreffliche Erzählerkunst, die ibm
eigen war, das gesellige Talent und die Freude zu feinem Ver-
kehr, die sein Haus in Rom zu einem Mittelpunkte geistigen
Lebens machten, alles dies würde sich kaum in solcher Weise an
Sickel entwickelt haben, wenn ihm nicht jener langdauernde Auf-
enthalt in Frankreich auferlegt gewesen wäre. Wichtiger als
diese Eigentümlichkeiten sind doch die französischen Wirkungen
auf Sickels wissenschaftliche Richtung. Die bedeutendsten
deutschen Geschichtsforscher hatten bisher ihre Mühe den er-
zählenden Quellen des Mittelalters zugewandt; in der Bewältigung
der übrigen Quellenmasse war Frankreich dank der zentralistischen
Organisierung seines Archivs und der daraus erwachsenen Ver-
bindung von Schule und Archiv den deutschen Nachbarn voran-
geeilt. Sickel war es, der zuerst von dieser französischen Über-
legenheit lernte, der die Methode sorgfältiger Benutzung nicht-
literarischer Quellen von Frankreich übernahm, der sie in deut-
schen Landen heimisch machte und fortbildete.
Im Grunde handelt es sich dabei ja um ein ganz ähnliches
Problem, wie bei den erzählenden Quellen: so wie der Verwertung
annalistischer und chronikalischer Nachrichten Untersuchungen
über die Entstehungsweise dieser Quellen vorausgehen müssen,
weil von der Zeit, dem Ort und den Umständen der Entstehung
Wert und Glaubwürdigkeit der Quelle abhängen, so gilt es auch
die nichterzählenden Quellen, ehe wir sie zum Beleg der Dar-
stellung verwerten, als geschichtliche Gegenstände zu behandeln.
Aber nicht bloß die Entstehungsweise der einzelnen Urkunden,
Briefe und sonstigen Geschäftsaufzeichnungen muß untersucht
werden, auch die Umstände, denen wir ihre Erhaltung verdanken,
erfordern bei diesen Quellengattungen weit mehr als bei den er-
zählenden Quellen unsere Beachtung; nur die Geschichte der Über-
Theodor Sickel. 343 °
lieferung gibt ja eine Vorstellung von dem Grade der Vollständig-
keit, in welchem eine bestimmte Masse von derlei Quellen auf
uns gekommen ist, und dieser Grad der Vollständigkeit ist für
den Benutzer gleich wichtig, wie die Entstehungsweise selbst.
So führt die Untersuchung der nichtliterarischen Quellen zur
Archivgeschichte; der methodisch vorgehende Forscher soll sich
nicht mit herausgerissenen Stücken, die ihm der Archivar vor-
legt, begnügen, sondern die Bestände der Anstalt zu überblicken
und auch diese, so gut er vermag, auf ihren Ursprung zurück-
zuführen trachten. Es liegt aber auf der Hand, daß diese Me-
thode sich am ersten in einem Lande mit guter Archivverwaltung
entwickeln konnte; der lange Aufenthalt in Frankreich, also in
einem Lande, dessen Archivpflege den einschlägigen Bestrebungen
in Deutschland damals weit vorausgeeilt war, ist auch darin die
wichtige Schule für Sickel geworden, und was er in dieser Hin-
sicht dort gelernt, das bildet ein bezeichnendes Kennzeichen an
seinen damaligen und späteren Arbeiten.
Sickel war 1854 von dem französischen Unterrichtsminister
Fortoul beauftragt, für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts
Forschungen über französisch-italienische Beziehungen anzustellen.
Im Zusammenhang damit stehen jene Arbeiten zur mailändischen
Geschichte, die er während der nächstfolgenden Jahre in den
Schriften der Wiener Akademie (Archiv f. Kunde österr. Geschichts-
quellen 14; Sitzungsberichte, phil.-hist. Kl. 20 und 30) veröffent-
lichte: darstellende Arbeiten, in welchen das Vikariat der Visconti
von seinen Anfängen bis zur Verleihung des herzoglichen Titels
verfolgt und rechtsgeschichtlich erläutert, sodann aber eine ein-
gehende. Schilderung der Ereignisse geboten wird, die auf das
Aussterben des Geschlechtes folgten. Nimmt hier die Verwertung
von Chroniken und Urkunden den breitesten Raum ein, so hat
Sickel doch schon durch Erforschung eines einzelnen Archivs,
jenes von S. Fedele zu Mailand, seine Grundlage wesentlich er-
weitert und bezeichnender Weise den Zuständen, der Einteilung
und der Geschichte dieses Archivs besondere Berichte gewidmet,
die gleichsam als Einleitung zu jenen Studien durch Chmels Ver-
mittlung (im Notizenblatt der Wiener Akademie 1855) gedruckt
wurden. Ein ähnlicher Quellenbericht, welchen Sickel dem Ab-
druck seines Vortrags über Jeanne d’Arc (Hist. Zeitschr. 4) voran-
stellt, handelt im Anschluß an Quicherat eingehend über die
344 Wilhelm Erben.
Prozeßakten und macht nicht nur auf die eigentümliche Natur
dieser Quelle, sondern auch auf die ungleichmäßige Erhaltung
aufmerksam, in der uns die Akten des Rehabilitationsprozesses
vorliegen. Noch stärker tritt der archivgeschichtliche Gesichts-
punkt in Sickels diplomatischen Arbeiten hervor; in den Acta
Karolinorum befassen sich die Anmerkungen des 2. Bandes vor-
wiegend mit der Archivgeschichte der einzelnen Empfängergruppen,
in dem Programm und den Instruktionen der Diplomata-Abteilung
(Neues Archiv 1) wird die Notwendigkeit und die Methode über-
lieferungsgeschichtlicher Forschungen ausführlich dargelegt, und
in den beiden unter Sickels Leitung erschienenen Bänden der
Kaiserurkunden des 10. Jahrhunderts (Mon. Germ. Diplomata 1,2)
sind die einschlägigen Ergebnisse für eine lange Reihe von
deutschen und italienischen Urkundenempfängern im Register über-
sichtlich zusammengefaßt. Die bedeutendste Rolle spielt endlich
die archivgeschichtliche Forschung in allen den Arbeiten, welche
Sickel dem Konzil von Trient und seiner Zeit widmete. Wie ist
er der Überlieferung des Ferdinandeischen Reformationslibells und
der ihm vorausgegangenen Entwürfe und Ratschläge, dann den
Papieren des kaiserlichen Gesandten Prospero d’Arco nachgegangen;
welche weitgreifenden Forschungen hat er und haben unter seiner
Leitung jüngere Mitglieder des österreichischen Instituts angestellt,
um die Lücken auszufüllen, die das römische Material an Nun-
tiaturberichten aus der Zeit Pius IV. aufweist; welch reichen
Ertrag für die Geschichte des vatikanischen Archivs enthalten
endlich seine „Römischen Berichte“. Um festzustellen, ein wie
großer Teil der einst vorhandenen konziliaren Korrespondenz im
vatikanischen Archiv erhalten sei, also um (wie er selbst sich
ausdrückt) das „Soll“ mit dem „Haben“ zu vergleichen, und auf
diese Art zu einem Urteil über gute oder minder gute Über-
lieferung zu kommen, hat Sickel nicht nur die Register der kon-
ziliaren Korrespondenz mit aller jener Sorgfalt untersucht, die von
andern Forschern auf das päpstliche Registerwesen des Mittel-
alters verwandt worden war, er hat auch den Zustand des päpst-
lichen Archivwesens im 16. Jahrhundert, die Begründung der Ab-
teilung für Konzilsakten und ihre allmähliche Erweiterung, sowie
die Schicksale der nach Mailand und an andere Orte versprengten
Teile erforscht und klargelegt.
War der Erfolg derartiger Studien in besonderem Maße von
Theodor Sickel. 345
dem Entgegenkommen der Archive abhängig und wurde Sickel
von ihnen in reichem Maße gefördert, so ist das nicht bloß seiner
äußern Stellung, sondern mebr noch dem Verständnis zuzuschreiben,
das er dank seiner französischen Lehrzeit dem Beruf und den
Pflichten des Archivars entgegenbrachte. Wenn er in Rom danach
strebte, die durch Herkommen und Reglement dem Benutzer ge-
zogenen Schranken zurückzudrängen, so tat er dies nach seinen
eigenen Worten (Die römische Kurie 1, XVIII) doch nur so weit,
als es „verträglich schien mit den allgemeinen Normen guter
Archivverwaltung und mit den besonderen hier gebotenen Rück-
sichten“ und als er es selbst verantwortet hätte, wenn er „zum
Hüter dieser Schätze bestellt worden wäre“. Und wie er die
Arbeiten der römischen Archivare mit Verständnis verfolgte, so
strebte er auch in Deutschland und in Österreich nach Verstär-
kung der wissenschaftlichen Tätigkeit der Archivare; er war be-
teiligt an den zu Ende der sechziger Jahre in Wien geführten,
an politischen Umständen damals gescheiterten Beratungen über
Reform der Archive (Mitt. des Inst. 1, 13f.); er trachtete, als ihm
1875 von der Zentraldirektion der Monumenta die Herausgabe
der Kaiserurkunden übertragen wurde, die Archivare in Deutsch-
land und jene in der Schweiz zur Mitwirkung heranzuziehen (vgl.
sein Programm im N. Archiv 1,433 und sein Buch Kaiserurkunden
in der Schweiz S. 3); und gegenüber dem verunglückten Angriff,
welcher zu Anfang des Jahres 1880 im preußischen Abgeordneten-
haus auf das Faksimilewerk der Kaiserurkunden in Abbildungen
unternommen und im Korrespondenzblatt der deutschen Archive
wiederholt wurde, vertrat er mit großer Wärme die Überzeugung,
daß die Archivare zu regster Mitarbeit auf dem Gebiete der
Diplomatik berufen seien, ja er wünschte recht oft die Rolle des
Besuchers mit jener des Archivars zu vertauschen, dem die an-
vertrauten Schätze zu jeder Stunde zu Gebote stehen (Mitt. des
Inst. 2,328). Das Deutsche Reich und Österreich zählen heute
in der Reihe ihrer Geschichtsforscher und Geschichtsschreiber eine
stattliche Zahl hochverdienter Archivare; unter den deutschen
Historikern aber, die niemals selbst im Archivdienst gestanden
sind, hat kaum einer soviel archivalische und archivgeschichtliche
Arbeit geleistet, war keiner so sehr durchdrungen von der
Überzeugung, daß tätige Mitwirkung der Archivare zum Gedeihen
der Forschung uötig sei, als Theodor Sickel. Das war die eine
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 24
346 Wilhelm Erben.
wissenschaftliche Frucht seiner französischen Lehrzeit, aber nicht
die einzige.
* +
*
Äußere Umstände hatten dem jungen Hallenser Doktor die
Bahn nach Frankreich gewiesen, äußere Umstände und Zufällig-
keiten spielen auch dort in sein Leben hinein, wo sich die fran-
zösischen Beziehungen wieder lösten und an ihre Stelle andere
viel dauerhaftere Bande traten. Gerade in der Zeit, als Sickel in
Wien eintraf, um im Auftrag Fortouls die dortigen Sammlungen
für französische Pläne auszubeuten, hatte die Einrichtung des ge-
schichtlichen Unterrichts an der Wiener Universität einen wesent-
lichen Schritt nach vorwärts getan.” Vom 20. Oktober 1854 datiert
die kaiserliche EntschlieBung betreffend Gründung einer Schule
für österreichische Geschichtsforschung, welche über das Bedürfnis
der Mittelschullehrer hinaus zum Dienst in Archiven und Biblio-
theken, wie auch zu forschender und geschichtschreibender Tätig-
keit anleiten sollte. Nachdem die geeigneten Räume ausfindig
gemacht waren, hatte Albert Jäger, vormals Ordenspriester des
tirolischen Benediktinerstifts Marienberg, seit 1851 von dem
Grafen Leo Thun für die Wiener Universität gewonnen, im
Sommersemester 1855 die Vorlesungen daselbst eröffnet und im
Herbst 1855 wurde mit Ottokar Lorenz, Franz Krones, Eduard
Rösler und Ferdinand Zieglauer der erste zweijährige Kursus des
Instituts begonnen.
Nach dem Lehrplan der neuen Schule, auf welchen das
Muster der Ecole des chartes nicht ohne Einfluß war, sollten die
historischen Hilfswissenschaften besondere Pflege erfahren. Paläo-
graphie zu lehren, hatte Jäger schon früher versucht, aber er war
in der Beschaffung der Lehrmittel auf Schwierigkeiten gestoßen
und vollends nicht in der Lage, für Diplomatik oder Chronologie
aufzukommen. Da ergab sich, daß Lorenz mit dem im Sep-
tember 1855 in Wien eingetroffenen Sickel bekannt wurde und
daß sich bald zwischen dem weitgereisten Fremdling und der
lernbegierigen Institutsjugend Beziehungen anspannen. Erst in
der eigenen Wohnung, dann auch am Institut und in Gegenwart
1 Über die Anfänge des Instituts f. österr. Geschichtsforschung be-
richtete Sickel selbst in den Mitt. des Inst. 1, 1ff.; dann Jäger in der
Österr.-ungar. Revue 8, 1 ff.
Theodor Sickel. 347
Jägers begann Sickel paläographischen Unterricht zu erteilen.
Ein Jahr nach seiner Ankunft in Wien, als die französischen
Aufträge durch den Tod des Unterrichtsministers Fortoul eine
Unterbrechung erfuhren, ward Sickel auf Jägers Antrag zum Do-
zenten am Institut für österr. Geschichtsforschung und ein Jahr
darauf zum außerordentlichen Professor an der Wiener Universität
ernannt.
Sickel hatte entschlossen zugegriffen, und er wandte sich mit
solchem Eifer der besonderen Lehrtätigkeit, die ihm am Institut
übertragen wurde, den historischen Hilfswissenschaften zu, daß
ihm aus dem Lehramt ein neues wissenschaftliches Schaffen er-
wuchs, welches für Paläographie und Chronologie, besonders aber
für Diplomatik reiche Früchte brachte. Durch das Bedürfnis nach
geeigneten Lehrmitteln, das schon Jäger lebhaft empfunden hatte,
wurde Sickel zur Herausgabe der Monumenta graphica geführt,
jenes bis zu 200 Tafeln gediehenen Faksimilewerkes, das den
Ruhm hat, die erste auf photographischem Wege hergestellte
Sammlung zu sein. Da die Vorstände der großen Wiener Biblio-
theken und Archive dem Unternehmen anfangs mit Bedenken
entgegentraten, verwertete Sickel zunächst die Schätze jener ober-
italischen Archive, die damals noch unter österreichischer Herr-
schaft standen, und die er von seinen früheren Reisen genügend
kannte. Aber auch die österreichischen Klöster suchte er auf,
um von ihren Handschriften und Urkunden auszusuchen, was für
die Wiedergabe in den Monumenta graphica geeignet wäre. Zwei
auf diese Weise gemachte Funde sind der Ausgangspunkt weiterer
Publikationen geworden; ein Göttweiher Kodex gab Sickel Ge-
legenheit, sich eingehend mit dem Lexicon Tironianum zu be-
fassen (Wiener Sitzungsberichte 38, 3ff.), eine Melker Handschrift,
deren Herkunft aus S. Germain d’Auxerres er in einer französischen
Fachzeitschrift nachwies (Bibl. de l’école des chartes 5° serie tome 2),
ist der AnlaB zu seiner Studie über die Lunarbuchstaben (Wiener
Sitzungsberichte 38, 153 ff.) geworden; grundlegende Arbeiten, zu
denen der Paläograph und der Chronologe immer wieder greifen
muß, und die kaum einer ohne reiche Belehrung aus der Hand
legt. Viel weiter verzweigt sind die diplomatischen Arbeiten, die
aus Sickels Lehrtätigkeit am Institut emporwuchsen, aber auch
sie verdanken ihren Ursprung einem äußeren Umstand, der als
ein Zeugnis von der segensreichen Wirkung pietätvollen Familien-
24*
348 Wilhelm Erben.
sinns und reger Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten
festgehalten werden muß. Der große Paläograph Ulrich Friedrich
Kopp, der nach vorübergehender Leitung des Kasseler Archivs
nach Baden übersiedelt war und in Heidelberg diplomatische Vor-
lesungen hielt, hatte nebst dem reichen Material von Schrift-
proben, das er in seiner Paläographia critica und in anderen
Werken veröffentlichte, noch einen sehr bedeutenden Schatz von
Faksimile und Faksimileplatten zustande gebracht, deren geplante
Verwertung durch seinen 1834 eingetretenen Tod verhindert wurde.
Nachkommen Kopps, welche über den Nachlaß zu verfügen hatten,
lebten in Österreich, als die Errichtung des Wiener Instituts und
die Pflege, welche hilfswissenschaftliche Studien dort fanden, durch
die Tageszeitungen bekannt wurde. Da entschloß sich im Jahre
1858 Julius v. Dahmen, einer von Kopps Enkeln, damals Ober-
leutnant im 11. Husarenregiment, den ganzen noch in Heidelberg
verwahrten Nachlaß seines Großvaters der österreichischen Unter-
richtsbehörde als Geschenk anzubieten, damit das Wiener Institut
ihn nutzbringend verwende.
Kopps Nachlaß hätte nicht leicht in bessere Hände kommen
können, als in jene Sickels. Dieser hat selbst, als er im Jahre 1870
den wertvollsten Teil jenes Geschenkes in einer besonderen Fak-
similereihe veröffentlichte (Schrifttafeln aus dem Nachlaß von
U. F. Kopp) über die Art der Verwendung Rechenschaft abgelegt,
und er hat dort auch gesagt, von welchem Einfluß der Besitz
dieses Apparates für seine eigene wissenschaftliche Betätigung
geworden ist. Sowie jene Handschriften von Melk und Göttweih
ıhn auf das paläographische und chronologische Gebiet führten,
so hat der Nachlaß Kopps ihm die Anregung zu seinen Arbeiten
über das Urkundenwesen der Karolinger gegeben. Sickel begann
damit, die Kanzlerreihen der ostfränkischen Könige festzustellen,
und sah sich bei diesem Bestreben bald genötigt, die Urkunden
Ludwigs des Deutschen diplomatisch zu untersuchen; aber er
lehnte, als er im Jahre 1861 den ersten Teil der so entstandenen
Beiträge zur Diplomatik veröffentlichte (Wiener Sitzungsberichte 36),
entschieden ab, eine neue Urkundenlehre der karolingischen Zeit
zusammenzustellen. Erst allmäblich ist er dann doch diesem
Plane näher getreten. Von Problem zu Problem gelockt, hat er
im Laufe der nächsten Jahre die Mehrzahl der in Deutschland
und Frankreich noch erhaltenen Karolingeroriginale in ihren
Theodor Sickel. 349
Archiven aufgesucht, seine Beiträge auf die rechtsgeschichtlichen
Fragen nach Immunität, Kônigsschutz und den sonstigen Privi-
legien ausgedehnt und endlich im Jahre 1867 doch dasjenige ge-
schaffen, was er sechs Jahre vorher von sich gewiesen hatte:
eine neue Urkundenlehre der Karolinger. Es ist kaum nötig, an
dieser Stelle abermals auszuführen, welche Bedeutung diesem
Werke zukommt; die Acta Karolinorum sind die Grundlage der
neueren Diplomatik, sowie Mabillons Werk die Grundlage der
älteren gewesen ist. Sie zeigen deutlich die französische Schule
Sickels; äußerlich an Böhmers Regesten anknüpfend, sind sie
nach ihrem Wesen doch viel enger mit jenen Werken franzö-
sischer Forscher zu vergleichen, die Sickel im Vorwort zu seinen
Beiträgen als damals noch unerreichbare Vorbilder anführte: mit
der diplomatischen Geschichte Friedrichs II. von Huillard-Breholles
und dem Katalog der Urkunden Philipp Augusts von Delisle.
Ohne dem hohen Verdienst dieser beiden Werke nahezutreten, die
in so vieler Richtung anregend gewirkt haben, muß aber doch
den Acta Karolinorum ein höherer Rang in der Geschichte der
Wissenschaft zugeteilt werden. Nicht bloß deshalb, weil sie in
Deutschland, wo diplomatische Studien so lange brach gelegen
waren, diesem Zweig der Forschung die Bahn brachen und die
Richtung gaben, sondern auch wegen des originellen Gedankens,
die Echtheit der Urkunden durch Feststellung der in der Kanzlei
tätigen Hände, durch Zurückführung auf die einzelnen Individuen
der Schreiber festzustellen. Damit war die Wissenschaft auf
sicheren Boden gestellt, zugleich aber das Ziel einer methodischen
Durcharbeitung des mittelalterlichen Urkundenvorrates in seiner
ganzen Größe enthüllt. Sickel selbst und seine Schüler haben
ihm seither mit Eifer nachgestrebt, und dennoch wird es noch
kommenden Geschlechtern neue lohnende Forscherarbeit bieten.
F *
*
Es war Sickels Plan, die Regesten der Karolinger, die er im
zweiten Band seiner Acta Karolinorum bis zum J. 840 geführt
hatte, in gleicher Weise fortzusetzen; er ist dieser Arbeit über-
hoben worden, indem mit den Mitteln der Böhmerstiftung im
Rahmen des Gesamtunternehmens der Regesta imperii eine Neu-
bearbeitung auch der Karolingerregesten in Angriff genommen
wurde. Der Verzicht auf diesen Plan mag ihm um so leichter
350 Wilhelm Erben.
geworden sein, als sich inzwischen die Aussicht eröffnete, an der
Herausgabe der deutschen Kaiser- und Königsurkunden in den
Monumenta Germaniae mitzuwirken, also an jener großen Editions-
arbeit zu deren Vorbereitung einst Böhmer seine Regesten ge-
schaffen. Die mißglückte Ausgabe der Merowingerdiplome durch
Karl Pertz, die sachkundige Kritik, welche neben Longnon und
Stumpf auch Sickel in besonderer Schrift hierüber aussprach,
endlich die Neugestaltung der Monumenta im Jahre 1875 stellten
den Forscher, der durch zwei Jahrzehnte etwas abseits von der
HeerstraBe der deutschen Forschung gewirkt hatte, plötzlich in
die Mitte der wissenschaftlichen Ereignisse und brachten ihn in
engste Beziehungen zu dem großen nationalen Quellenwerk. Er
wurde ausersehen für eine Aufgabe, die viel höhere organisatorische
und sachliche Schwierigkeiten in sich schloß, als die Bewältigung
jener Scriptores und Leges, welche bisher an dieser Stelle mit
Erfolg herausgegeben waren. Sickel schuf in den Jahren 1875 bis
1893, unterstützt von einer Reihe seiner Schüler, die beiden Bände
Diplomata, welche die Urkunden der deutschen Herrscher von
911 bis 1002 in sich schließen; damit war das Muster für die
Bearbeitung der älteren wie der jüngeren Diplome gegeben,
welche jetzt im Zuge ist, und dieses Muster behauptet auch
gegenüber manchen Änderungsvorschlägen und tatsächlichen Ab-
weichungen der Fortsetzer bis heute seinen Wert. Alle Vorzüge
von Sickels Wesen, seine praktische, tatkräftige Art, seine Ge-
wöhnung, den Quellen bis auf den letzten Grund nachzugehen,
seine archivalische und diplomatische Befähigung und nicht zuletzt
seine vorzügliche sprachliche Schulung wirkten in der Edition
zusammen. Er wußte zu ermessen, inwiefern typographische
Mittel dazu ausreichen, ein anschauliches Bild der Quelle zu bieten,
er fand energisch die Wege, um, auch wenn Aufsuchung des Auf-
bewahrungsortes nicht mehr möglich war, zuverlässige Auskunft
über einzelne Überlieferungsformen zu gewinnen, er ist seinen
Mitarbeitern, auch als er nicht mehr regelmäßig ihre Arbeit teilte,
der große Lehrmeister geblieben, der eine ihm vorgelegte Frage
mit rascher Erfassung zu beurteilen und zu entscheiden vermochte.
So steht mit Recht sein Name und nur sein Name auf dem Titel
jener Bände, so viel auch andere zu der Arbeit beigesteuert haben.
Absichtlich hat er, wo es sich um Echtheitsfragen handelte, den
konservativen Standpunkt vertreten; er wollte sich lieber dem
Theodor Sickel. 351
Vorwurf aussetzen, ein gefälschtes oder verunechtetes Stück irr-
tümlich gerettet zu haben, als dem andern, daß durch übertriebene
Verdächtigung echtes Material der Verwertung entzogen sei. Auf
systematische Verfolgung der Schliche einzelner Fälscher ist er
niemals ausgegangen, ihn lockten die echten Urkunden, welche
für die Geschichte des Rechtes und der Kanzlei, des höfischen und
geistigen Lebens ihrer Zeit so reichen Aufschluß bergen, weit
mehr als die Erfindungs- oder Entstellungskünste eines dunkeln
Klosterbruders, in denen sich die Strömungen seiner Umgebung,
wenn überhaupt, so doch nur im trüben Lichte spiegeln. Die
kritischen Aufgaben der Edition hat er aber darum nicht ver-
nachlässigt, sondern mit Sorgfalt, hier jene Methode der Kritik,
die er in den Acta Karolinorum gefunden hatte, angewandt und
fortgebildet. Indem Schriftvergleichung und Diktatbestimmung
die Grundlagen für die mannigfach abgestufte kritische Bewer-
tung der einzelnen Diplome bilden, ist zwar kein unfehlbarer
Maßstab geschaffen, aber allen jenen, die sich dem Urteil der
Edition über Echtheit oder Unechtheit eines einzelnen Stückes
nicht anschließen zu können glauben, die Pflicht auferlegt, auch
ihrerseits auf Untersuchung der Schrift oder des Diktates ein-
zugeben.
Diese Methode diplomatischer Forschung auf noch weiteren
Gebiete zu erproben und anzuwenden, bot sich Sickel, als er in
den Vorbereitungen für den ersten Band Diplomata begriffen war,
eine neue willkommene Gelegenheit. Es war zu Ende Mai 1878
als Heinrich v. Sybel an Sickel die Anfrage richtete, ob es sich
verlohnen würde, aus den reichen Geldmitteln, die der Direktion
der preußischen Staatsarchive für wissenschaftliche Publikationen
zur Verfügung ständen, ein den Kaiserurkunden des Mittelalters
gewidmetes Faksimilewerk zu schaffen. Sickel ging mit Begei-
sterung auf den Plan ein, unter seiner und Sybels Leitung sind
von 1880 bis 1891 die elf Lieferungen der „Kaiserurkunden in
Abbildungen“ erschienen, in welchen die Originale von mehr als
350 Urkunden und Briefen deutscher Kaiser und Könige, in vor-
züglicher Reproduktion wiedergegeben und mit eingehenden Er-
örterungen begleitet sind. Nur die karolingischen und ottonischen
Urkunden hat Sickel selbst ausgewählt und bearbeitet, sein Anteil
geht aber darüber hinaus, er erstreckte sich auch auf die allgemeine
Einrichtung des Werkes und die Gewinnung der Mitarbeiter für
392 Wilhelm Erben.
die späteren Zeitabschnitte, und er erforderte ausgedehnte Korre-
spondenz mit diesen und mit Sybel selbst. Wurde der Abschluß
des Ganzen weit später als Sybel es wünschte, erreicht, so dürfen
wir heute dem zweiten Herausgeber für das langsamere Tempo
des Erscheinens nur dankbar sein; gerade dadurch ist er-
möglicht worden, jene Faksimilesammlung zu einem diplomatischen
Werke ersten Ranges zu erheben. Weder Italien, wo bald darauf
unter Sickels eigener Mitwirkung in den Diplomi imperiali e reali
ähnliches versucht, aber nicht vollendet wurde, noch auch Frank-
reich besitzt für die gesamte Reihe der Diplome des Mittelalters
eine so vorzügliche, gleichmäßig verteilte Grundlage diplomatischer
Studien, wie es die Kaiserurkunden in Abbildungen für Deutsch-
land sind. Das große Werk hat eine Reihe von speziellen Arbeiten,
insbesondere auf dem Gebiet des späteren Mittelalters ermöglicht,
und es kommt dem Fortgang der Diplomata-Ausgabe in so hervor-
ragendem Maße zustatten, daß der unbedachte Vorwurf, den ein
sehr verdienter Forscher noch vor dem Erscheinen der ersten
Lieferung gegen das seiner Meinung nach wohl entbehrliche und
allzu kostspielige Unternehmen erhob, von keinem Sachkundigen
mehr erhoben werden kann. In der Auswahl des Stoffes und in
der Gestaltung des Textes mag mancher Mißgriff geschehen sein,
der sich heute vermeiden ließe. Aber das gereicht den Heraus-
gebern nicht zum Vorwurf, gerade ihrem Werke verdanken wir
ja am meisten den besseren Überblick und die leichtere Zugäng-
lichkeit der Originale, sowie den gegenwärtigen Stand unseres
diplomatischen Wissens.
ko a *
Während Sickel mit den beiden großen Aufgaben der Diplo-
mata-Ausgabe und des Faksimilewerkes beschäftigt war, traten
neue wissenschaftliche Pflichten an ihn heran. Es galt der öster-
reichischen Schule ihren Platz an der Sonne zu wahren, als durch
die Eröffnung des vatikanischen Archives in Rom ein Wetteifer
der Historiker aller Nationen entstand. Bei der langsam arbeiten-
den, von den Sorgen des Tages in Anspruch genommenen Ver-
waltung des österreichischen Staates die Mittel für dauernde Be-
gründung des römischen Institutes zu erlangen, war keine leichte
Mühe, und auch als die Mittel gefunden waren, haben Verwaltung
und äußere Einrichtung der jungen Pflanzung die Kraft Sickels
Theodor Sickel. 353
stark in Anspruch genommen. Daß er dabei doch die Zeit fand,
den Österreichern neben wichtigen Aufgaben aus der Geschichte
des mittelalterlichen Registerwesens ein eigenes, lohnendes Arbeits-
feld auf neuzeitlichem Gebiet sicherzustellen, ist schon oben er-
zählt worden. Aber das war nicht das einzige, was er dort
leistete. In enger Verbindung mit der für die Monumenta Ger-
maniae übernommenen Edition entstand sein Buch über das otto-
nische Privileg für die römische Kirche, das in weitausgreifender
Untersuchung die Überlieferungsverhältnisse der von Karolingern
und Ottonen der Kurie erteilten Schenkungsurkunden klarlegt.
Viel weiter entfernt von Sickels früheren Leistungen liegt jene
Gruppe von Arbeiten, die dem Liber diurnus, dem ältesten
päpstlichen Formelbuch gewidmet ist. Ein Zufall hatte dabei
die Hand im Spiele; einer der päpstlichen Archivare legte die
alte vatikanische Handschrift des Diurnus ungebeten und wohl
ohne selbst ihre Bedeutung zu kennen, dem Kenner vor. Sickel be-
richtete zunächst (Mitt. des Inst. 4, 92) kurz über ihre Beschaffen-
heit, indem er es einem jüngeren Forscher, Wilhelm Diekamp,
überließ, sich genauer mit ihr zu befassen. Erst als dieser zu
Weihnachten 1885 durch den Tod von der begonnenen Arbeit ab-
berufen war, griff Sickel selbst das Thema an. In den Prole-
gomena zum Liber diurnus (Wiener Sitzungsberichte 117) ver-
öffentlichte er die Ergebnisse seiner Quellenuntersuchung, die
den Wert des codex Vaticanus und die geschichtliche Bedeutung
der ganzen Formelsammlung in neues Licht gerückt haben. Im
Widerspruch zu der von französischen Gelehrten des 17. Jahr-
hunderts vertretenen Ansicht führte Sickel aus, daß die vatikanische
Handschrift älter sei, als die jetzt verschollene Pariser Diurnus-
handschrift, die man als codex Claromontanus zu bezeichnen
pflegt; aus der Reihenfolge der Formeln in diesen beiden Über-
lieferungen erwies er ferner, daß der Vaticanus die ursprüngliche
Ordnung bewahrt habe, und, ganz im Gegensatz zu den An-
sichten, die noch Roziere vertreten hatte, verhalf er der Über-
zeugung zum Siege, daB wir in diesem Formelbuch nicht das
Werk eines Einzelnen, sondern die Summe verschiedener vom An-
fang des 7. bis in den Anfang des 9. Jahrhunderts aneinander-
gefügter Einzelsammlungen besitzen, also nicht ein literarisches
Werk, sondern den Niederschlag jahrhundertelanger Kanzleitätig-
keit. So verstanden wird der Diurnus die bedeutendste Quelle
354 Wilhelm Erben.
zur Geschichte der römischen Bischöfe in jener Zeit, da sie sich
von byzantinischer Herrschaft freimachten und den Anschluß an
die fränkische Herrschaft erreichten. Die von Sickel dieser Quelle
zugewandte Arbeit gewinnt noch mehr an Bedeutung, wenn man
sich des merkwürdigen Schicksals erinnert, das bis auf seine Zeit
über dem Diurnus lastete: die an dem Verbot der Indexkon-
gregation gescheiterte Edition Holstens (gest. 1661), das Auf-
sehen, welches dieses Ereignis bei französischen Jansenisten
und deutschen Protestanten erweckte, die Verunstaltung des
letzten Bogens, die sich bei der unter Papst Benedikt XIII.
erfolgten Freigabe einiger Exemplare des Buches zutrug, die
Flüchtigkeit der Bemerkungen Mabillons, das rätselhafte Ver-
schwinden des Claromontanus und die gescheiterten Bemühungen
Rozieres genaueren Aufschluß über die römische Handschrift zu
erlangen, sie bilden zusammengenommen eine Leidensgeschichte,
wie sie historische Denkmäler solchen Ranges selten aufzuweisen
haben. Erst Sickels Edition hat der tendenziösen und kleinlichen
Geheimniskrämerei ein Ende bereitet. Über das im 17. Jahr-
hundert in Rom maßgebende Bedenken, daß durch die in einer
der Formeln erwähnten ketzerischen Neigungen des Papstes Hono-
rius der Glaube an päpstliche Unfehlbarkeit beeinträchtigt werden
könnte, hat man sich endlich hinweggesetzt, als man Sickel die
Herausgabe des Liber diurnus gestattete. Gänzlich verschont von
dem alten Verhängnis blieb freilich auch der neue Editor nicht;
unmittelbar nach dem Erscheinen der Ausgabe Sickels kam aus
Mailand die Nachricht, daß sich in der Ambrosiana eine weitere
alte Handschrift der Formelsammlung gefunden habe. Es ist
sehr zu bedauern, daß auf sie bei der Edition nicht Rücksicht
genommen werden konnte. Sickels Ansichten über die Entstehungs-
weise des Diurnus scheinen freilich, nach dem, was von der neu-
gefundenen Handschrift bisher bekannt wurde, die Probe zu
bestehen, aber die geplante Fortsetzung seiner Prolegomena, in
welcher er die Verwendung der Diurnusformeln durch die späteren
Jahrhunderte zu verfolgen gedachte, wurde wegen des Mailänder
Fundes, den ein italienischer Forscher zu bearbeiten übernahm,
vertagt, und Sickel ist, wenn man von seinem lehrreichen Nach-
trag zur Geschichte der editio Holsteniana (Melanges Julien
Havet, 1895) absieht, nicht mehr auf den Gegenstand zurück-
gekommen, den er durch mehrere Jahre mit seiner ganzen Kraft
>
Theodor Sickel. 395
verfolgt hatte. So ist die Ausgabe, die er so sorgfältig aus-
geführt hatte, in der er, die besten philologischen Muster nach-
ahmend, das ihm anvertraute Denkmal sprachlich und geschichtlich
aufs getreueste wiederzugeben, nach seinem ganzen Werte zu er-
fassen und darzustellen strebte, so ist gerade dieses Werk, in dem
er Abschließendes zu geben meinte, doch nicht zum vollen Ab-
schluß gekommen. Mehr als je in seinem arbeitsreichen Leben
mag er dabei die Tragik wissenschaftlichen Wirkens empfunden,
die schmerzliche Überzeugung gefühlt haben, daß auch der Beste
nur Stückwerk schaffen, in den großen Bau der Wissenschaft
nur Stufen fügen kann, auf denen andere weiter und höher
schreiten. Uns aber ist Sickels Diurnusausgabe doch ein köst-
liches Denkmal geblieben, nicht nur zur Geschichte des Papst-
tums, sondern auch zu Sickels eigener Geschichte. Vielleicht hat
keines von allen seinen vielgestaltigen Werken alle Seiten seines
Wesens in so vollkommener Weise verkörpert wie dieses: Kirchen-
geschichtliches und archivalisches Interesse, diplomatisches und
philologisches Verständnis haben seine erfahrene und sichere
Hand geleitet; indem sie die trüben Flächen des lange verborgenen
Glases schliff, ist das prächtige Instrument entstanden, das nicht
nur die Vergangenheit durchleuchtet, sondern auch durch seine
kunstvolle Gestalt die Augen des Kenners erfreut.
+ *
*
So hat jede Epoche in dem Leben dieses Mannes ihre beson-
deren Früchte gezeitigt. Seine Bahn war zu bewegt und sein
Geist von früher Jugend her den verschiedensten Eindrücken zu
sehr geöffnet, als daß er sein Schaffen einem bestimmten Stoff
ausschließlich zuwenden oder durch den Stoff selbst, wie es so
vielen Forschern geschah, von einer Frage zur andern geleitet
werden konnte. Die Geschichten der großen Fürstentümer, die
sich zu Ende des Mittelalters im Westen und Süden des alten
Reiches bildeten, zogen ihn ebenso an, wie der Staat der Karo-
linger oder die Politik der Ottonen, die Anfänge des päpstlichen
Primates lockten in gleicher Weise wie der deutsche Protestantis-
mus und seine Gefährdung durch das wiedererstarkende Rom.
Und auch der Geschichte der eigenen Zeit stand er teilnahmsvoll
gegenüber, als echter Historiker, nicht eigentlich mitwirkend an
den Ereignissen des Tages, aber mit aufmerksamem, tiefein-
356 Wilhelm Erben.
dringenden Blick sie verfolgend. In dem Gefühl, im österreichischen
Staate nicht ganz heimisch zu sein, hielt er sich von stärkerem
Hervortreten in politischer Richtung taktvoll zurück, auch als
Mitglied des Herrenhauses hat er keine besondere Rolle gespielt.
Aber mit vollem Bewußtsein, mit schmerzlichem und mit freu-
digem Gefühl, hat er die Großen Wandlungen miterlebt, welche
zur Zeit seines Schaffens die Glieder des alten deutschen Reichs
betrafen, ein scharfer Beobachter der leitenden Männer, mit denen
er zusammentraf, ein entschiedener Kritiker und Gegner, wo er
Schwäche oder Falschheit zu erkennen glaubte. Wäre es ihm ver-
gönnt gewesen, die Niederschrift seiner Erinnerungen zu vollenden,
der er am Abend seines Lebens die letzte Kraft zuwandte, wir
würden Theodor Sickel dann auch zu den vorzüglichsten Erforschern
und Darstellern des 19. Jahrhunderts und seiner wissenschaftlichen
Bestrebungen zu zühlen haben. Vor ihm stand, was wir Mittel-
alter und Neuzeit nennen, als ein einziges großes Problem; wo
immer sich ihm Gelegenheit bot, es an wesentlichen Punkten
aufzuhellen, da griff er zu mit seiner ganzen Forscherkunst und
mit seiner ganzen leidenschaftlichen Arbeitsfreude.
In dieser Freude und dieser Kunst, nicht in den Stoffen, die
er ergriff, liegt sein Wesen. Fast möchte man sagen die Me-
thode, das absichtliche Verweilen bei den Quellen, ihrer Ent-
stehung und ihrer Geschichte, sei das bezeichnende Merkmal,
durch das sich Sickel von seinen mitlebenden Fach- und Arbeits-
genossen unterscheide und über sie hervorrage. Vielleicht trifft
man aber den Kern der Sache noch genauer, wenn man die
Quellengattungen betrachtet, mit denen er sich besonders befaßte.
Ein Vergleich mit Vorgängen auf dem Gebiet der alten Geschichte
mag dazu beitragen, Sickels wissenschaftliches Wirken zu be-
leuchten. Bei seinem 50 jährigen Doktorjubiläum hat Theodor
Mommsen auf sein eigenes Leben zurückblickend, bescheiden aus-
gesprochen, daß es vielleicht sein Verdienst, vor allen Dingen
aber sein Glück gewesen sei, mitzutun an der Befreiung von
jenen altertümlichen Schranken, welche Geschichtsforschung von
Rechtswissenschaft trennten, Numismatik und Epigraphik aber zu
einer Art von Sonderwissenschaften machten, von denen andere
nicht viel Notiz nahmen. Sickel darf für das Mittelalter und in
gewissem Sinn auch für die neuere Zeit einen ähnlichen Ruhm
in Anspruch nehmen: er hat die Scheidewand niedergerissen,
ak-
Theodor Sickel. 357
welche die Erforschung der Urkunden bishin in Deutschland von
jener der erzählenden Quellen geschieden und sie zur Domäne
der Lokalforscher und Sammler gemacht hatte, er hat für die
kritische Behandlung von Briefen und Urkunden den Weg ge-
wiesen und auch für die Methode der auf solche Quellengattungen
noch stärker angewiesenen neuzeitlichen Forschung ein leuchtendes
Muster aufgestellt. Hatte er dabei noch mehr als Mommsen auf
seinem Gebiet von Grund aufzubauen, so mag wohl die Mei-
nung entstanden sein, Sickels Streben führe zur Entstehung neuer
Sonderwissenschaften, zur Isolierung anstatt zur vereinten An-
spannung der Geister. Sickels Absicht war das nicht, er wid-
mete selbst seine Kraft durch eine Reihe von Jahren den von
ihm erschlossenen Spezialstudien und gewann ihnen junge Kräfte,
um vorhandene Lücken der Erkenntnis auszufüllen, aber er verlor
den Gesichtspunkt der gesamten Geschichtserkenntnis nie aus dem
Auge; als Editor der Diplome in den Monumenta Germaniae ver
langte er, daß diese Aufgabe wohl von den Diplomatikern besorgt
werden müsse, daß sie aber nicht für diese, sondern für die weit
zahlreicheren Historiker einzurichten sei, „denen der diploma-
tische Gesichtspunkt mit Recht als ein untergeordneter erscheint“
(N. Archiv 1, 431); und er ließ sich niemals von der Freude an
seiner diplomatischen Methode in einen Kreis bannen, der ihm
nicht auch geschichtlich bedeutend erschienen wäre. Haben von
den Schülern, die er selbst als Lehrer am Institut für öster-
reichische Geschichtsforschung in die historischen Hilfswissen-
schaften mit lebendigem Worte einführte, oder von jenen, auf die
er auch nach seinem Rücktritt durch die Richtung seiner Schule
Einfluß übt, nicht alle diesen Weg eingehalten, mag dieser oder
jener in dem stolzen Bewußtsein auf sicherer Bahn zu schreiten
über der Erforschung der Quellen den großen Maßstab geschicht-
lichen Wertes ab und zu aus dem Auge verloren haben: den
Meister kann darum kein Vorwurf treffen. Er wußte gut, wie
viele Aufgaben auf palüographischem, chronologischem und diplo-
matischem Gebiet der Lösung harren, ihm konnte nur willkommen
sein, wenn jüngere Männer, die er zu bilden berufen war, ihre
Kraft auf diese Aufgaben verwandten und vereinigten. Aber auch
als er von der früher viel ausgebreiteteren Lehrtätigkeit sich nur
mehr Chronologie und Diplomatik vorbehalten hatte, versäumte er
keine Gelegenheit, die allgemeingeschichtlichen Ergebnisse dieser
358 Wilhelm Erben.
Disziplinen hervorzuheben, und die Notwendigkeit ernster Vertie-
fung in ihr Detail hat er nicht besser zu begründen gewußt, als
mit dem Nutzen, den sie für die Aufhellung großer Fragen mensch-
licher Entwicklung besitzen. Mit der unübertrefflichen Kraft des
geborenen Lehrers hat er die Überzeugung von der Unentbehr-
lichkeit hilfswissenschaftlicher Bildung und zugleich auch jene
von ihrem unlöslichen Zusammenhang mit dem ganzen Betrieb
geschichtlicher Forschung einer langen Reihe von Schülern ein-
geprägt; zeitlebens empfinden sie es als besonderes Glück, diese
Gabe aus berufenster Hand erhalten zu haben.
Aber noch in anderem Sinn und für viel weitere Kreise ist
seine Lehrtätigkeit dankenswert und denkwürdig. Als es galt,
das vormärzliche Österreich nach dem Zusammenbruch von 1848
wieder aufzurichten, da wurde auch die stärkende Kraft geschicht-
lichen Bewußtseins in Rechnung gestellt und für Reform des
bistorischen Unterrichtes an den Hochschulen vorgesorgt. Rasch
nacheinander erfolgten Berufungen namhafter Forscher aus West-
deutschland; 1849 wurde Hermann Grauert, der Geschichtsschreiber
der Christine von Schweden, zum Professor an der Wiener Uni-
versität ernannt; 1852 folgte der junge Ficker dem Rufe nach
Innsbruck; 1853 ging Josef Aschbach, der sich um die Geschichte
Spaniens und um Kaiser Sigmund verdient gemacht hatte, von
Bonn, wo er Fickers Lehrer gewesen, nach Wien, um den in-
zwischen verstorbenen Grauert zu ersetzen. Es waren durchwegs
Katholiken, die man berief. Als Joh. Friedr. Böhmer, dessen Rat
bei diesen Berufungen von dem österreichischen Unterrichts-
minister gehört worden war, Aschbach zu seiner Ernennung beglück-
wünschte, nannte er es einen erhabenen Beruf „dem österreichi-
schen Kaiserstaat vom Standpunkt deutscher Bildung aus zu
historisch-politischem Betrachten Sinn und Mund öffnen zu helfen
und so in der vaterländischen Literatur zu einer Widerherstellung
des durch den Nordosten bedrohten Gleichgewichts mitzuwirken.“
So haben engherzige konfessionelle Rücksichten und politische
Gedanken bei der Wahl jener Männer mitgesprochen, nur wer
sich ihnen anschloß, wurde für befähigt gehalten an der Neu-
belebung der österreichischen Geschichtsforschung hervorragend
mitzuwirken. Aber so verdienstliches die genannten Historiker
schufen, es hätte ihnen kaum in vollem Maß gelingen können,
eine lebenskräftige historische Schule in Österreich zu gründen,
Theodor Sickel. 359
und noch weniger, sie in den gemeinsamen Betrieb deutscher
Wissenschaft einzufügen. Dieses Ziel zu erreichen war einem
andern beschieden, der nach Herkunft und Bildung die Voraus-
setzungen, die man in den Zeiten der Reaktion an den öster-
reichischen Historiker stellte, durchaus nicht erfüllte, der nur
seiner wissenschaftlichen Befähigung wegen für die Wiener Schule
gewonnen wurde, der nur um der Wissenschaft willen dem Kaiser-
staat seine Dienste widmete. Mitten in den Zeiten schwerer po-
litischer Not ist es Sickel gelungen, in Österreich eine eigenartige
historische Schule zu gründen und sie in enge Beziehung mit
dem gesamten Geistesleben des deutschen Volkes zu bringen.
Möchte auch diese praktische Wirkung seines Lebens sich dauernd
bewähren, gleichwie von seiner wissenschaftlichen Arbeit unaus-
löschliches Licht in die fernsten Zeiten leuchten wird.
360
Kritiken.
1. Ginzel, F. K., Handbuch der mathematischen und tech-
nischen Chronologie. Das Zeitrechnungswesen der Völker.
I. Band. Zeitrechnung der Babylonier, Ägypter, Mohammedaner,
Perser, Inder, Südostasiaten, Japaner und Zentral- Amerikaner.
Mit 6 Figuren im Text, chronologischen Tafeln und einer Karte.
Leipzig, J. C. Hinrichssche Buchhandlung, 1906. XII, 584 S.,
1 Karte. gr. 8. Preis 19 M.
2. Kugler, Franz Xaver, S. J., Sternkunde und Sterndienst
in Babel. Assyriologische, astronomische und astralmythologische
Untersuchungen. I. Buch: Entwicklung der babylonischen Planeten-
kunde von ihren Anfängen bis auf Christus. Nach zumeist un-
gedruckten Quellen des Britischen Museums. Mit 24 keilinschrift-
lichen Beilagen. Münster i. W., Aschendorfische Buchhandlung,
1907. XV, 292 S., 24 Tafeln. Lex. 8. Preis 32 M.
Diese beiden Bücher haben vielerlei gemeinsam, unter anderem
das, daß sie beide einem tief empfundenen Bedürfnis entgegenkommen,
daß sie dem Referenten große Schwierigkeiten bereiten, und daß sie
— trotz unleugbarer einzelner Mängel — einen großen Fortschritt in
der Wissenschaft darstellen. Ginzels Buch gibt sich als ersten Band
eines Werkes, das bestimmt ist, das klassische, aber in vieler Hinsicht
veraltete gleichnamige Werk von L. Ideler zu ersetzen. Ob dies dem
Verfasser gelingen wird, darüber wird sich endgültig erst dann ur-
teilen lassen, wenn sein Werk, das auf drei Bände berechnet ist,
vollständig vorliegt. Von vornherein durfte man jedoch annehmen,
daß ein Gelehrter, dem wir u. a. den „Speziellen Kanon der Sonnen-
und Mondfinsternisse“ verdanken, zur Lösung dieser neuen Aufgabe
in hervorragender Weise befühigt sein würde. Die Schwierigkeiten,
die der Bearbeiter eines derartigen Handbuches zu überwinden hat,
sind außerordentlich groß. Der Stoff ist aus den verschiedensten
Gebieten, die ein Einzelner niemals gleichzeitig beherrschen kann, zu-
sammenzuholen, zu sichten und kritisch zu verarbeiten. Letztere
Tätigkeit ist natürlich die schwierigste. Hier gilt es, unter den oft
recht verschiedenen Ansichten der verschiedenen Fachgelehrten, von
denen jeder einzelne gleiche Kompetenz beansprucht, die richtige
Ma ee a
Kritiken. 361
herauszufinden — für einen, der nicht im Stande ist, die Gründe
nachzuprüfen, meist ein Ding der Unmöglichkeit. Ginzel hat aller-
dings bei einzelnen Abschnitten den Rat von Fachgelehrten eingeholt;
im Vorwort nennt er eine Reihe Namen von gutem Klang, deren
Trägern er für Beihilfe und Mitteilungen dankt. Als Referent des
Werkes stehe ich ähnlichen Schwierigkeiten gegenüber, wie der Ver-
fasser; da ich aber nicht in der glücklichen Lage bin, fremden Rat
einzuholen, halte ich es für das beste, die Beurteilung derjenigen
Kapitel des Buches, die ich nur als Lernender genossen habe, solchen
zu überlassen, denen ein eigenes Urteil für die betreffenden Fächer
zusteht; die süd- und ostasiatische, afrikanische und amerikanische
Zeitrechnung schließe ich demgemäß von meiner Betrachtung aus.
Die Einleitung (SS. 1—103) handelt von den astronomischen Begriffen
der technischen Chronologie und den Zeitelementen. Obwohl das Buch
im Allgemeinen klar und faBlich geschrieben ist, hätten wir doch
gerade in dieser Einleitung an mehreren Stellen (z.B. S. 6 und 8)
eine schärfere Fassung des Ausdrucks gern gesehen. Große Schwierig-
keiten hat dem Verfasser die Transkription der orientalischen Alpha-
bete bereitet. Freilich ist die Transkriptionsmisere unter den Orien-
talisten selbst noch nicht gehoben trotz mancher Anstrengungen, die
gerade in den letzten Jahren dazu gemacht worden sind. Die Semi-
tisten bezeichnen z. B. mit f einen ganz anderen Laut als die India-
nisten. Aber innerhalb einer und derselben Sprache sollte unter allen
Umständen einheitlich transkribiert werden. Ginzel schreibt jedoch
z. B. S. 72 den Namen der 10. arabischen Mondstation al-gabha, S. 78
den Namen der „Zwillinge“ aljauzd, in der gleichen Kolumne den
Namen des „Steinbocks“ el-dschädy, gibt also einen und denselben
arabischen Buchstaben einmal durch g, dann durch j und schließlich
durch dsch wieder. Wie soll sich ein Anfänger durch solche Wirrnis,
für die sich Dutzende von Belegen beibringen ließen, hindurchfinden!
Hier wäre allerdings die Beihilfe eines Orientalisten von großem Nutzen
gewesen. Auch bei anderen Kapiteln seines Buches hätte der Ver-
fasser wohlgetan, sich der Mitarbeit vorurteilsfreier Fachmänner in
ausgiebigerer Weise zu versichern. Die Darstellung z. B. der baby-
lonischen und der persischen Zeitrechnung hätte auf diese Weise durch
Ausmerzung falscher Anschauungen, die bestenfalls in Anmerkungen
kurz zu erwähnen waren, ungemein gewinnen können. Dahin gehören
z. B. S. 82f. Hommels Deutungen der Embleme auf den babylonischen
Kudurru-Steinen, deren Erklärung erst 1906 durch Frank und
Zimmern eine sichere Grundlage erhalten hat. Weiter wären Fehler
wie Dhabitu (S. 113—117, wofür S. 118 richtiger, aber noch nicht
ganz richtig, Tebitum steht), arku mahru ša Addari „Schalt-Adar“
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 25
362 Kritiken.
(S. 118; vgl. jedoch S. 133 Anm. 6), das 5-tägige Zagmuk-Fest am
Jahresanfang (S. 128 Anm. 1), der „dunkle, blaue, finstere“ Schalt-
monat (S. 130 Anm. 3), die (nicht existierende) Eponymenliste aus
neubabylonischer und achämenidischer Zeit (S. 142) u. a. gewiß ver-
mieden worden. Auf einem bloßen Versehen (Verwechselung des I.
mit dem II. Artaxerxes) beruht die Angabe der drei Schaltjahre
(S. 133c): 395, 373 und 365 statt 455, 433 und 425; indessen
waren die drei erstgenannten Jahre wahrscheinlich auch Schaltjahre.
Über den „Versuch E. Mahlers, die Schaltregel der Babylonier zu
finden“, urteilt Ginzel (S. 132), daß er mit Interesse verfolgt worden
sei. Er hätte aber mindestens erwähnen sollen, daB auch Epping
und Straßmaier eine ähnliche Schaltregel aufgestellt haben, um so
mehr, da diese, wie wir nachher sehen werden, sich jetzt als richtig
erwiesen hat. Zu S. 143 (vgl. auch S. 163) möchte ich die Frage
aufwerfen, ob wirklich Ptolemäus den Beginn des bürgerlichen Tages
auch von Mittag an gerechnet habe neben dem bei ihm zweifellos
festgestellten Datumwechsel am Morgen. Die Sache wäre wohl einer
erneuten Untersuchung wert. Der Abschnitt über die altpersische
Zeitrechnung ($ 63, S. 275ff.) ist noch mit vielem unnützen Ballast
beladen. Welchen Zweck hat es, die Fehler, die Unger und Justi
aus Unkenntnis des Babylonischen begangen haben, in einem Hand-
buch weiterzuschleppen! Meines Erachtens wäre es für den Verfasser
ein leichtes gewesen, sich durch Erkundigung an maßgebender Stelle,
z.B. bei Marquart, dessen Untersuchungen hier mit Unrecht über-
gangen sind, über den wahren Sachverhalt zu unterrichten. Er würde
dann erfahren haben, daß die Stellung der altpersischen Monate
..— . e
Bedeutung des Garmapada als I. Monat ein Zweifel nicht zugelassen
werden darf. Für den Bayaiadi$ bat man nur die Wahl zwischen
dem VII. und dem VIII. Monat, ebenso aber, wie sich jetzt erweisen
läßt, für den Markazanaš; wahrscheinlich ist Bāgaiadiš der VII, und
Markazanaë der VIII. Monat. So bleibt nur noch Adukan(a)isa übrig,
wahrscheinlich der IV. oder V., schwerlich aber der VI. oder gar der
XI. Monat. Abgesehen von den Monatsnamen stimmte der altpersische
Kalender des Darius genau mit dem babylonischen überein. Auch
bezeichnet sich Darius weder in der Büsutün-Inschrift noch sonstwo
als Anhänger Zarathustra’s (S. 296). — Zu der interessanten Stelle
aus dem Bundehes, die S. 288 angeführt wird: „Der Sommertag ist
12 häsar, die Nacht 6 häsar“, ist zu bemerken, daß kasar, wie schon
Justi richtig erklärte, gar nichts anderes bedeuten kann als ein Zeit-
maß von $ Tag = 80 Minuten. Die Berechnung des längsten Tages
Kritiken. 363
auf 16 Stunden bezieht sich auf eine geographische Breite, die schwer-
lich jemals in den Gesichtskreis der Iranier, geschweige denn der
Babylonier gefallen sein kann. Und doch findet sich die gleiche Be-
rechnung schon auf einer babylonischen Tontafel (s. meine Babylon.
Miscellen S. 50f. Leipzig 1903). In dem gleichen Keilschrifttexte
ist ein Zeitmaß von À Tag (= 24 Minuten) angewendet, das in an-
deren Texten noch in Sechzigstel zerlegt wird (vgl. Kugler, Ztschr.
f. Ass. 15, 384. 1900). Dieses System entspricht der indischen Ein-
teilung des Tages in 60 und 3600 Teile, ein Umstand, den Ginzel
S. 340 hätte erwähnen können. Damit sind zwei neue und völlig
zweifellose Analogien zwischen der babylonischen und indo-iranischen
Astronomie gegeben, die schwerlich dem bloßen Zufall entsprungen
sind. Anhangweise (im $ 136) behandelt Ginzel die Zeitrechnung
der alttürkischen Inschriften, dann folgen gut autographierte Ver-
zeichnisse der chinesischen Kaiser, der japanischen Jahresnamen und
ähnliche Zusammenstellungen zur ostasiatischen Chronologie, endlich
IV astronomische Tafeln (l. Positionen der nördlichen Hauptsterne
von 400 zu 400 Jahren, IL Halbe Tagbogen, II. Neumonde, IV.
Jacobis Tafeln zur indischen Chronologie). Für den Assyriologen
besonders wertvoll ist — neben dem neuen verbesserten Abdruck des
Ptolemäischen Kanons im Text S. 139 — Tafel UI, ein Verzeichnis
der astronomischen Neumonde von 605—100 v. Chr., also eine direkte
Fortsetzung der Arbeit des Frhm. E. v. Haerdtl (Denkschriften der
Wiener Akademie, Math.-nat. Kl. Bd. 49. Wien 1884). Damit ist die
astronomische Grundlage für die künftire Rekonstruktion des baby-
lonischen Kalenders geschaffen, die bestimmt sein wird, an die Stelle
der verfrühten Arbeit Mahlers zu treten. Ich zweifle nicht, daß
Ginzels Buch trotz der ihm anhaftenden Schwächen schon wegen
seiner Bequemlichkeit und Übersichtlichkeit ein vielbenutztes Hilfs-
mittel des Historikers werden wird; seiner weiteren Arbeit. wünsche
ich einen raschen und glücklichen Fortgang.
Nun zu dem Werke von Kugler! Wer nach dem Untertitel in
dem vorliegenden Bande eine „Entwicklung der babylonischen Planeten-
kunde von ihren Anfängen bis auf Christus“ zu finden hofft, wird sich
wahrscheinlich etwas enttäuscht sehen. Die Zeit zu einer solchen fort-
laufenden Darstellung ist meiner Überzeugung nach noch gar nicht
gekommen. Dazu bedarf es zahlreicher weiterer Vorarbeiten und
Einzeluntersuchungen der gleichen Art, wie sie in diesem Buche an-
gestellt sind. Schon in seiner „Babylonischen Mondrechnung“ (von
mir in dieser Zeitschrift Bd. 4 S. 373ff. 1901 besprochen) hatte der
Verfasser auf keilschriftliche Planetentafeln hingewiesen, von denen er
jetzt eine größere Anzahl im Originaltext mit Übersetzung und Er-
25%
364 Kritiken.
klärung vorlegt. Wiederum ist es ihm gelungen, durch eindringende
höchst mühsame Forschungen in Texten und Textfragmenten, in denen
der Uneingeweihte nichts als Zahlen, untermischt mit Monats- und
Sternnamen und sonstigen Ideogrammen, erblickt, die Beziehungen, die
zwischen diesen Angaben bestehen, zu erkennen und so den Nachweis
zu liefern, daß es sich in der Hauptsache um Beobachtungen der
Planeten im allgemeinen oder des Jupiter, Saturn, Merkur und der
Venus im besonderen (Tafeln für den Mars allein fehlen noch) handelt.
Besonders lehrreich sind die Jupitertafeln, von denen er 3 Gattungen
unterscheidet, die wohl ebenso vielen Astronomenschulen zuzuschreiben
sind. Sie führen uns in die Zeit, da die babylonische Astronomie auf
der höchsten Höhe stand, ın das 2. und 1. vorchristliche Jahrhundert.
Nachdem man während der vorangegangenen Jahrhunderte die Be-
wegungen der Planeten mit Aufmerksamkeit verfolgt und die Beob-
achtungen aufgezeichnet hatte, konnte man beginnen, nach den Gesetzen
dieser Bewegungen zu forschen, sie in Formeln auszudrücken und diese
wieder zur Vorausberechnung der Planetenörter zu verwenden. Mit
welchem Erfolg das geschah, läßt sich daraus erkennen, daß die von
den Babyloniern angenommenen Werte der Planetenumläufe denen
Hipparchs teils gleich teils an Genauigkeit überlegen sind. Von dem
sonstigen reichen Inhalt des Buches möchte ich noch hervorheben das Ka-
pitel über die babylonischen Normalsterne und über die Monatsfixsterne.
Ob freilich hier der Verfasser überall das Richtige getroffen hat, ist
mir zweifelhaft. Vor allem hätten zur Bestimmung der Fixsterne auch
die Fragmente babylonischer Astrolabien im Britischen Museum heran-
gezogen werden müssen. Es wäre sehr zu wünschen, daß der Ver-
fasser noch Gelegenheit fände, dies in einem der folgenden Bände
nachzuholen. Aus philologischen Gründen möchte ich z. B. an seiner
Bestimmung des Gestirnes KAK-SI-DI als Beteigeuze (« Orionis) und
entweder Bellatrix (y Orionis) oder A Orionis zweifeln, da ich bis zum
strikten Beweise des Gegenteils es für undenkbar halte, daß ein und
derselbe babylonische Ausdruck zwei so verschiedene Erscheinungen
bezeichnen soll wie heliakischen Aufgang und scheinbaren akronychischen
Aufgang. Übrigens war ihm in der Bestimmung dieses wichtigen Sternes
als Beteigeuze Jensen vorangegangen, aber aus Gründen, die Kugler
ablehnen zu müssen glaubt. Dagegen stimme ich letzterem durchaus
zu, wenn er (SS. 214 ff.) die bisher fast allgemein angenommene Ver-
tauschung der babylonischen Planetennamen, an die ich ohnedies nie-
mals glauben konnte, zurückweist. Freilich seine Gründe kann ich
mir nicht durchaus zu eigen machen. Seine Deutung des Sternnamen
mus-ta-ri-lu als „Händlergott, Merkur“ ist um nichts besser als Hom-
mels Vergleich mit mustari, einem arabischen Beinamen des Ju-
Kritiken. 369
piter, der, beiläufig gesagt, natürlich „glänzend“ bedeutet. Das baby-
lonische Wort ist gewiß mus-ta-dal-lu (oder ‘tal-lu) zu lesen; wenn
auch seine Bedeutung noch nicht feststeht, ist doch seine Bildung
klar (Part. III/II 2 von dalü oder talu, wie mustabarru von barü).
Überhaupt sollte Kugler bei seinen Untersuchungen möglichst von
Etymologien absehen und lieber die Bedeutung der Wörter aus dem
Zusammenhang zu ermitteln suchen. In der Assyriologie hat kaum
etwas so viel Unsegen gestiftet, als trügerische unzeitige Etymologien.
Ebenso möchte ich davor warnen, auf die Ergänzung, Übersetzung und
Deutung lückenhafter Texte allzu fest zu trauen, z. B. III R 54, 36 b,
von dem Kugler (S. 215f.) eine vermeintlich unanfechtbare Über-
setzung gibt. Nach der Ausgabe von Thompson (Reports of the
Magicians Nr. 94) ist die Ergänzung „[Stern]Marduks“ am Anfang
von Z. 7 kaum möglich. Es ist besser, auch in solchen Fällen auf
Texte zu warten, die uns mehr sagen (Kugler S. 36). Der Verfasser
hat selbst noch eine Anzahl Berichtigungen gegeben; seine Liste (S. 287)
ließe sich freilich vermehren. So ist z. B. S. 50 Z. 15 v. u. Venus
statt Saturn, S. 83 Z. 1 oben 383/2 st. 183/2, S. 259 Z. 12 ina
harran šú-ut Ea (nicht Bel) zu lesen. Wieder auf S. 83 ist Z. 4
der Tafelunterschrift (warum als „Titel“ bezeichnet?) „bis zum Tammüz
des Jahres 13* (adi SU Satti 13 KAN ) Z. 11 Marduk-sapik-zeri zu
verbessern. S. 92 Vord. Z. 7 transkribiert Kugler 3 manzaz Šamši
und bemerkt S. 95 „Im Text irrtümlich 23“. Aber sein Keilschrift-
text (Tafel VII) bietet ganz klar IIIT MAN DU d. i. „am 3. ist Sol-
stitium“, genau wie man erwarten sollte. Ähnlich verhält es sich
mit seiner Bemerkung S. 135 Z. 3 v. u. „Sowohl D, 8 als D, 30 ist
für Simannu Dúzu einzusetzen". Sein Keilschrifttext (Tafel XV) bietet
beide Male Düzu. Beruht dies auf einer stillschweigenden Korrektur
des Originaltextes? Dann würde es sich jedoch empfohlen haben, die
betreffenden Zeichen in der Schrift hervorzuheben, wie Kugler Taf. XIX
am Schluß von Sp. II 60 verfahren hat. Ich würde freilich vorziehen,
den Keilschrifttext genau so wiederzugeben, wie ihn der babylonische
Schreiber gebracht hat, mit allen Eigentümlichkeiten und Fehlern, für
deren Verbesserung in den Anmerkungen zur Transkription der ge-
eignete Platz ist.
Von den zahlreichen Ergebnissen, zu denen Kugler durch seine
Untersuchungen gelangt ist, haben wir noch das für den Historiker
wichtigste zu besprechen: Die Bestätigung der von Epping und Straß-
maier vermuteten Schaltregel. Aus dem reichen Material an Ephe-
meriden, Mond- und Planetentafeln usw. konnte Kugler (S. 212) für
die ersten 265 Jahre der Seleukiden-Ära eine Liste von 98 Schalt-
jahren zusammenstellen, von denen nicht weniger als 80, zum Teil
366 Kritiken.
mehrfach, gesichert sind. Hieraus ergibt sich, daß in einem Zyklus
von 19 Jahren allemal das 1., 4., 7., 9., 12., 15., 18. Schaltjahre sind,
und zwar das 18. mit einem II. Ululu, die übrigen mit einem II. Ad-
daru. Im nächsten Bande verspricht dann Kugler, zu zeigen, daß
dieselbe Schaltregel auch in vorseleukidischer Zeit viele Jahre bin-
durch in Geltung war. Möge er es mir nicht als Fürwitz auslegen,
wenn ich schon jetzt, und zwar auf Grund seiner eigenen und seiner
Ordensbrüder Straßmaier und Epping Forschungen, den Versuch
mache, den Termin der Einführung dieser Regel genauer zu bestimmen.
Er liegt nicht vor 383 v. Chr. Aus Ztschr. f. Assyriologie 8, 170
und Kugler S. 80/1 Kol. I Z. 26 ergibt sich nämlich das 20. Jahr
des Artaxerxes II. (385/4) als Schaltjahr; dieses fügt sich noch nicht
in die Regel. Vom nächsten Schaltjahre 381/0 an aber funktioniert
sie, mit der alleinigen Ausnahme, daß 368/7 einen II. Addaru statt
eines II. Ululu enthält, ununterbrochen bis 50 v. Chr. Ihre endgültige
Fassung, nämlich die Bestimmung, daß das letzte Schaltjahr des Zyklus
ein solches mit II. Ululu sein sollte, erhielt die Regel spätestens 351.
Damit ist die andere Grundlage gewonnen worden, die uns er-
möglicht, für etwa 350 Jahre den babylonischen Kalender — z. T. mit
absoluter Genauigkeit, z. T. mit einer Fehlergrenze von 1 Tag — zu
rekonstruieren. Für die frühere Zeit liegt die Sache noch nicht so
günstig. Aus dem 5. Jahrhundert sind mir mit Sicherheit nur 9 Schalt-
Jahre bekannt, aus dem 6. Jahrhundert dagegen 29, darunter diejenigen
von 564—506 in ununterbrochener Reihenfolge, so daß auch für diesen
Zeitraum der babylonische Kalender rekonstruiert werden kann. Kug-
ler will später den Nachweis liefern, daß seit 533 v. Chr. eine Zeit
lang ein wohlgeordneter 8 jähriger Schaltjahrzyklus bestand (S. 62).
Diesem Nachweis sehen wir mit Spannung entgegen.
Wir schließen mit dem Wunsche, daß es dem hochverdienten
Verfasser beschieden sein möge, seine schönen und fruchtbaren Unter-
suchungen auf immer breiterer und festerer Grundlage aufzubauen.
Seinem Ziele, die Entwicklung der babylonischen Sternkunde von ihren
Anfängen an klarzulegen, ist er mit dem vorliegenden Bande ein gutes
Stück nähergekommen. F. H. Weißbach.
J. Wimmer, Geschichte des deutschen Bodens mit seinem
Pflanzen- und Tierleben von der keltisch-römischen Urzeit bis zur
Gegenwart. Historisch -geographische Darstellungen. Halle a/S.,
Waisenhaus, 1905.
Derselbe, Deutsches Pflanzenleben nach Albertus Magnus
(1193—1280). Ein Nachtrag zur „Geschichte des deutschen
Bodens“. Ebd., 1908.
Kritiken. 367
Der verdiente Passauer Lyzealrektor Wimmer, dem wir schon
mehrere tüchtige Arbeiten und manche Anregungen auf dem Gebiete
der historischen Geographie verdanken, bietet in seiner „Geschichte
des deutschen Bodens“ ein höchst beachtenswertes Ergänzungswerk zu
den drei historischen Geographien von Knüll, Kretschmer und
Götz, die in dieser Zeitschrift bereits ausführlich besprochen wurden.!
Anschaulich schildert er im ersten Teile zunächst, „wie die deutsche
Landschaft in jener chronologisch unbestimmbaren Zeit aussah, wo
Menschen sie zu bevölkern begannen“, und wie sich diese Urlandschaft
dann wandelte in der germanisch-keltischen Zeit, in der römischen
Epoche, während der Völkerwanderung und in den beiden besonders
wichtigen Zeitaltern „der großen Rodungen“ (600—1300) und „der
neuen Ausbauperiode seit dem 18. Jahrhundert“, zwischen die eine
Zeit des Stillstandes, ja Rückganges (Dreißigjähriger Krieg und seine
Folgen) fiel. Es ist im höchsten Grade anziehend, mit W. zu ver-
folgen, wie sich die Streifen Aulandschaft, die von jeher die germa-
nische Waldwildnis, namentlich längs der FluBufer, durchzogen, all-
mählich mit Einzelsiedlungen, Dörfern und Dorffluren bedeckten, wie
dann die Aulandschaftinseln immer mehr an Größe zunahmen und
ganze große Waldgebiete gerodet oder Sumpfgegenden trocken gelegt
wurden, um sich mit blühenden Siedlungen, Feldern, Wiesen, Obst-
anlagen usw. zu bedecken, bis das Land schließlich unter den mannig-
faltigsten Wandlungen das heutige Aussehen erlangte. — Nicht minder
fesselnd sind die Ausführungen des zweiten Teils über die Geschichte
der einzelnen in Deutschland vorkommenden oder früher nachweis-
baren Pflanzen und Tiere, wenn auch hier wohl manchmal der Natur-
geschichtsfreund zu sehr mit dem Historiker durchgegangen ist, wie
der Verfasser selbst gefühlt zu haben scheint (vgl. Vorrede S. V).
Das Meiste gehört ja unbedingt in eine Geschichte des deutschen
Bodens hinein. Vieles aber wird man doch kaum darin suchen, z. B.
1 IX. Jahrgang 1906 S. 1ff. „Wesen und Aufgaben der historischen
Geographie.“ Absichtlich äußerte ich in diesem Aufsatze nur grundsätz-
liche Bedenken gegen die drei Werke, insbesondere auch gegen das
Kretschmers, und vermied auf Einzelheiten einzugehen, die ich bei
Kretschmer in großer Zahl hätte richtig stellen können. Gleichwohl hat sich
aber dieser nicht versagen können, mir in einer „Bemerkungen über Wesen
und Aufgaben der historischen Geographie“ betitelten Entgegnung (ebd.
S. 457—469) mehrere Irrtümer in Einzelheiten vorzuhalten. Die ganze Art
und der Ton, in dem dies geschah, vor allem aber auch die Überzeugung,
daß die von mir behandelten Fragen auf diese Weise keine wesentliche
Förderung erführen, ließen mich von einer Erwiderung absehen. Wer vor-
urteilsfrei unsere beiden Aufsätze miteinander vergleicht, wird, denk’ ich,
meine Handlungsweise verstehen und billigen.
368 Kritiken.
die Angaben über seltene Pflanzen, Vögel, Fische und sonstige Tiere ıs. u. ).
Hier hätte sich W. doch wohl strenger an die Normen halten sollen,
die er im Beginne des zweiten Teiles selbst aufgestellt hat: daß nämlich
nach seiner Ansicht in eine Geschichte des deutschen Bodens nur
solche Pflanzen und Tiere gehörten, die 1) durch das Massenhafte und
Auffallende ihrer Erscheinung die landschaftliche Physiognomie beein-
flußten, 2) den Bewohnern schadeten oder nützten und 3) durch den
Einfluß des Menschen an Zahl merklich zu- oder abgenommen haben.
Es fragt sich sogar, ob er nicht gut daran getan hätte, die Grenzen
enger zu ziehen und vielleicht nur diejenige Flora und Fauna zu
berücksichtigen, die wirklich durch ihr massenhaftes Auftreten der
deutschen Landschaft oder Teilen davon ihren Charakter gibt oder
gegeben hat. Dafür hätte mancher andere Abschnitt, vielen Lesern
gewiB zu Danke, ausführlicher gehalten werden können, wie, um
nur einige wenige Beispiele anzuführen, der über die Kartoffel
(S. 245), die doch bei ihrer heutigen Verbreitung so unendlich wichtig
im Rahmen des Landschaftsbildes ist, über den Tabak (S. 257 f.)
und über die Eibe (S. 224 ff.), die allein eine ganze kleine Literatur
hervorgerufen hat.
Mag aber auch vielleicht mancher Abschnitt dieses zweiten Teiles
für den Historiker etwas breit ausgefallen sein: immer weiß W. seine
Leser zu fesseln. Er wirkt nie langweilig, weil er angenehm zu er-
zählen weiB und einen leichtflüssigen Stil schreibt, der nur hin und
wieder etwas schwerfüllige, an das Schulkatheder erinnernde Über-
gänge aufweist oder nicht allgemein geläufige Ausdrücke verwendet
(wie Sparte, Laurensiedlung, Odel, Wiede, Betten = Beete) und bedauer-
licherweise auch an einer Überfülle ganz unnötiger Fremdwörter leidet.
Einige, wie „Autor“ oder „figurieren“, haben es dem Verfasser derart
angetan, daß er sie in gewissen Abschnitten seines Werkes fast auf jeder
Seite, ja manchmal sogar mehrmals auf ein und derselben bringt. Diese
Fremdwörter stören viel mehr, als die oft recht fühlbaren Mängel der
Interpunktion, kleine Stilunebenheiten und die nicht gerade seltenen
Druckfehler, die, wie in der Vorrede entschuldigend bemerkt ist, auf
Rechnung einer schweren Erkrankung des Verfassers und dadurch be-
einträchtigten Korrekturlesens zu setzen sind. Nur einige von sachlichem
Belang seien hier berichtigt! S. 98 erweckt die Zusammennennung
Sachsens und Thüringens die Vorstellung, als handle es sich im Fol-
genden um das Königreich Sachsen. In Wahrheit kommt aber
nicht dieses, sondern Niedersachsen (das Weser- und linke Elbe-
gebiet) in Frage. S. 104 muß es natürlich „Deus (statt Dens) mare,
Batavus litora fecit“ heißen. S. 110 ist zweimal Miriquidi statt
Miriquida zu lesen, S. 129 Anm. 1 Inama II 30 statt 80, S. 155
Kritiken. 369
Worpswede statt Worpwede, S. 203 Anm. Kohut statt Kohnt, S. 208
Nymphenburg „westlich“ statt „südlich“ von München, S. 210 als
Todesjahr des Gartenkünstlers v. Sckell 1823 statt 1825, S. 438
Hoyerswerda statt Höperswerda. Die unmittelbar vor dem berühmten
Hoyerswerdaer Zeidelbezirke genannte „Lochauer Heide“ trägt ihren
Namen nicht von der „benachbarten Gemeinde Lochau“, sondern von
dem mitten darin gelegenen Jagdschlosse Lochau, das wohl an Stelle
einer früheren Siedlung errichtet und, nachdem es Kurfürst August
auf Anregung seiner Gemahlin Anna vollkommen umgebaut hatte, in
Annaburg umgetauft wurde. Auch steht hier der Ausdruck „Heide“
nicht im Sinne von „Weide“, wie W. meint, sondern von „Wald mit
sandigem Heide-, nicht Moßboden“. Das Wort Heide, merica, wird
so in Mittel- und Norddeutschland allgemein gebraucht; vgl. Beispiele,
wie Dresdner, Lausnitzer, Mutzschner, Liebenwerdaer Heide, dazu Grimm,
Deutsches Wörterbuch 4% Sp. 798. Mehrere Irrtümer sind bei der
Erwähnung der „Oeconomica“ des Kurfürsten August von Sachsen
S. 201 untergelaufen. „Vater August“, dessen Verdienste um die
Bodenkultur und Viehzucht in Sachsen entschieden mehr Beachtung
in Wiminers Buch verdient hätten, trug nie den Beinamen „der Weise“;
diesen führte vielmehr sein als Beschützer Luthers bekannter Vor-
fahr Friedrich. Auch lebte August nicht im 17., sondern im
16. Jahrhundert (+ 1586). Wann er seine berühmte „Oeconomica“,
ein Seitenstück zu dem nicht minder berühmten, wohl 1571 gedruckten,
aber bisher in keinem alten Druckexemplar bekannten „Künstlichen
Obst- und Gartenbüchlein“!, durch den Kammerpräsidenten von Thums-
hirn abfassen ließ, ist zunächst noch nicht ermittelt. Wahrscheinlich
geschah es erst nach 1580, da die Schrift in dem Kataloge der kur-
fürstlichen Bibliothek von 1580 noch nicht mit aufgeführt wird.
Ebensowenig ist das Erscheinungsjahr des ersten Druckes bekannt.
Eine zweite Ausgabe besorgte 1617 Kaspar Iugel (Leipzig, 4°), eine
dritte derselbe Iugel 1675 (Frankfurt a/M. und Leipzig); endlich lüßt
sich auch noch eine vierte (Quart-)Ausgabe 1705 (Frankfurt und
Leipzig) nachweisen. ? |
Hinsichtlich des wissenschaftlichen Wertes ist das Wimmersche
Buch nicht auf eine Stufe mit dem fast gleichzeitig erschienenen Werke
von Hoops, Waldbäume und Kulturpflanzen im germanischen Alter-
tume, zu stellen, das sich mit den ersten Kapiteln des Wimmerschen
1 Später von J. V. Sickler in der Zeitschrift „Der teutsche Obst-
gärtner XVII (1802) S. 246—266, 317—336 und 351—402 gedruckt.
2 Vgl. u.a. Falke, Die Geschichte des Kurfürsten August von Sachsen,
S. 98; Fraas, Geschichte der Landbau- und Forstwissenschaft, S. 75f.;
Gretschel, Geschichte des sächsischen Volkes, IL S. 88.
370 Kritiken
Werkes eng berührt, freilich auch manche Dinge in anderem Lichte
erscheinen läßt. Wimmer kam es nicht, wie Hoops, darauf an, mit
allen Mitteln der wissenschaftlichen Forschung die Lösung der großen
Probleme, die der Gegenstand mit sich bringt, zu fördern. Ihm lag
vielmehr am Herzen, die bisherigen Forschungen für den ganzen Zeit-
raum von der Urzeit bis zur Gegenwart und für alle zum heutigen
Deutschen Reiche gehörigen Gebiete zusammenzufassen zu einem gut
lesbaren Überblick über die Gesamtentwicklung des deutschen Bodens,
der auf ihm wachsenden Pflanzen und darauf lebenden Tiere. Ja,
man darf wohl sogar, ohne W. zu nahe zu treten, behaupten, daß
sein Ehrgeiz nicht einmal so weit ging, sondern daß es ihm genügte,
mit Hilfe einiger grundlegender Werke! und unter Hinzunahme einiger
Sonderliteratur die Grundlinien der Entwicklung zu zeichnen; denn
von einer Verwertung der schier unübersehbaren Fachliteratur über
den Gang der Kolonisation usw. und von einem Zurückgehen auf die
Quellen ist im allgemeinen abgesehen. Eine Ausnahme machen nur
diejenigen Kapitel des ersten Teiles, die sich mit Bayern oder gar
der Passauer Gegend beschäftigen, und viele Kapitel des zweiten
Teiles, für die W. auf gedruckte Quellen des Mittelalters zurück-
gegriffen hat, z. B. das Capitulare de villis, Walafried Strabos „Poe-
tisches Gartenbüchlein“, der Äbtissin Hildegard von Bingen „Physica“,
Konrad v. Megenbergs „Buch der Natur“, das Waltharilied, die Ecbasis
captivi, den Ruodlieb und viele andere Werke aus dem 14. bis
17. Jahrhundert. Den Fehler, die wichtige Schrift des Albertus
Magnus „De vegetabilibus“ aus dem 13. Jahrhundert nicht genügend
berücksichtigt zu haben, hat W. durch die Veröffentlichung des Schrift-
chens „Deutsches Pflanzenleben nach Albertus Magnus“ gut gemacht.
Daß eine stärkere Heranziehung der Sonderliteratur dem Buche viel-
fach zum Nutzen gereicht hätte, liegt auf der Hand und könnte leicht
an dem Beispiele Sachsens dargetan werden, bei dem nicht nur, wie
bereits oben erwähnt wurde, die Wirksamkeit des Kurfürsten August,
1 U.a. sind namentlich stark benutzt Meitzens „Siedlung und Agrar-
wesen der West- und Ostgermanen“, Lamprechts „Deutsches Wirtschafts-
leben“, v. Inama-Sterneggs „Deutsche Wirtschaftsgeschichte“, Winters
„Zisterzienser in Norddeutschland“, Stadelmanns „Preußens Könige in
ihrer Tätigkeit für die Landeskultur“, Blondels „Landwirtschaftliche Zu-
stände im Deutschen Reich“, die üblichsten Geschichten der Land- und der
Forstwirtschaft von Fraas, Schwappach, v. d. Goltz und Langethal,
Heynes „Deutschlands Nahrungswesen“, v. Hehns „Kulturpflanzen und
Haustiere“, Drudes „Deutschlands Pflanzengeographie“, Fischer-Benzons
„Altdeutsche Gartenflora“, Pritzel-Jessens „Die deutschen Volksnamen
der Pflanzen“.
Kritiken. 311
sondern auch manche Zweige der Land- und Volkswirtschaft, wie das
Forstwesen, die Weinkultur, die Perlenfischerei, Seidenraupen-, Schaf-
und Pferdezucht, mehr hätten berücksichtigt werden können; doch soll
dies hier nicht nähereausgeführt, sondern für eine andere Gelegenheit
aufgespart werden.!
Dafür mögen noch einige allgemeinere Wünsche für eine zweite
Auflage ausgesprochen werden, die sich bei dem anziehenden Gegen-
stande und der geschickten Behandlung wahrscheinlich bald nötig
machen wird. Verschiedentlich möchten irrige Anschauungen berichtigt
oder Übertreibungen gemildert werden z. B. daß die Kreuzotter feucht-
kühles Klima liebe, daß man den Kuckuck nie zu Gesichte bekomme,
daß die Gerste (die in sächsischen Quellen des Mittelalters viel auf-
tritt) früher keine bedeutende Rolle gespielt habe, daß die Reblaus
(die in Sachsen den ganzen Lößnitzer Weinbau für lange Zeit vernichtet
hat) nur ganz sporadisch aufgetreten sei und „daß auf jedem Ritter-
helm eine Pfaufeder genickt und um den Hals jedes Edelfräuleins
ein Kranz aus Pfauenaugen geleuchtet habe“ (S. 460)! — Ferner
bedürfen die Folgerungen, die aus den Ortsnamen für die ehemalige
Verbreitung des Waldes gezogen sind, erneuter Prüfung, da seit dem
Erscheinen der v. Bergschen „Geschichte der deutschen Wälder“ die
1 Nur beiläufig sei u. a. hingewiesen auf A. Johne, Geschichte der
sächsischen Pferdezucht (Leipzig, 1888), J. G. Jahn, Die Perlenfischerei im
Voigtlande (Ölsnitz, 1854), und die beiden Arbeiten von C. v. Raab und
S. Ruge zur Geschichte der sächsischen Wälder, erstere in den Mitteilungen
des Altertumsver. zu Plauen i. V., XU. Jahresschrift (1895—96) S. 1—147,
letztere im Jahrbuch I des Gebirgsver. für die sächs.-böhm. Schweiz (1882)
S. 1—23. Die hauptsächlichste Literatur zur Geschichte des sächsischen
Weinbaus findet man jetzt bequem zusammengestellt bei F. Bassermann-
Jordan, Geschichte des Weinbaus, III. Band (1907), 8. 877—917 („Literatur“),
doch fehlen darin, abgesehen von unbedeutenderen Zeitschriften- und
Zeitungsaufsätzen, auch wichtigere Arbeiten, z. B. P. Kirbach, Der meißner
Weinbau (Mitt. d. Ver. f. Gesch. der Stadt Meißen V, 1900, S. 14—87).
Für das Kapitel „Kulturpflanzen“ (S. 235 ff.) ist hinsichtlich Sachsens und
Thüringens im 14. Jahrhundert von größter Wichtigkeit das ,, Register der
Einkünfte der Markgrafen von Meißen 1378‘, das die Kgl. Sächs. Kommission
für Geschichte unter ihre Veröffentlichungen aufgenommen hat. Es enthält
beispielsweise sehr genaue Angaben über den Waidbau in .der Gothaer,
Erfurter, Weimarer, Buttelstedter, Weißenseer, Tennstädter und Langen-
salzaer Gegend. Übrigens ging kürzlich die Nachricht durch die Zeitungen,
daß die letzte Waidmühle Deutschlands zu Pferdingsleben in Thüringen
den Betrieb eingestellt hat. Damit ist „der Kampf des Waides mit dem
Indigo“, über den F. Lauterbach 1905 eine Monographie veröffentlicht
hat, für immer zu Ende.
372 Kritiken.
Ortsnamenforschung große Fortschritte gemacht hat. Es ist z. B.
eine durchaus unhaltbare Behauptung, daß Ahorn und Ulme nur eine
unbedeutende Rolle bei der Ortsnamengebung gespielt hätten und
deshalb selten gewesen sein müßten. Man suche nur in einem Orts-
verzeichnisse die Ortsnamen zusammen, in denen sich die Worte Ahorn
(alter Name: Orle) in irgendeiner Form (als Ahorn, Ohorn, Mohorn ==
Zum Ahorn, Ohrn, Ohr, Orl, Orla usw.) oder Ulme (alter Name:
Ruster, Rustbaum, Ruß, slav. vaz) verbergen! — Auch wäre für eine
zweite Auflage wohl zu überlegen, ob nicht die geologischen Ver-
hältnisse des deutschen Bodens und ihre Beziehungen zu seinem Aus-
sehen oder dem Zustande der Menschen!, ferner die Veränderungen,
die der Bergbau in vielen Gegenden hervorgerufen hat, und die Ein-
wirkungen der Industrie, sowie auch das Straßenwesen einschließlich
der Eisenbahnen, das doch für das Antlitz der Erde sehr wesentlich
geworden ist, eine wenigstens ganz allgemeine Schilderung finden
möchten. Alle diese Dinge sind für die Geschichte des deutschen
Bodens mindestens ebenso wichtig, wie das Auftreten einzelner Tier-
arten, viel wichtiger aber jedenfalls, als das vereinzelte Vorkommen
des Avosettsäblers (S. 352), des Flamingos (S. 355), der Ringelgans
(S. 357), der Weißwangengans (S. 358), der Säger (S. 361), des
Pelikans (S. 363), der Gottesanbeterin (S. 429) und des Walfischs
(S. 410—412), von dem nur ab und zu einmal ein Exemplar an die
Gestade der Nordsee gespült worden ist. — Vor allem aber sollte in
einer neuen Auflage das Register ausführlicher gehalten werden. Die
vielen technischen Ausdrücke des Landbaus, der Forstwirtschaft, Moor-
kultur usw. müssen unbedingt darin vertreten sein. Sie fehlen jetzt
so gut wie ganz. Aber auch sonst läßt das Register den Benutzer
vielfach im Stich. Wo ist z. B. der Hinweis auf die Abschnitte des
Buches, die vom Weinbau handeln? Wo ferner ein Fingerzeig für
den, der nachlesen will, welche Rolle das Kloster Kolbaz oder
Friedrich Wilhelm I. von Preußen, Friedrich der Große, Kurfürst
August von Sachsen in der Geschichte des deutschen Bodens gespielt
haben?
Wenn diese und ähnliche Wünsche bei einer zweiten Auflage
berücksichtigt werden könnten, würde dies zweifellos dem Buche zum
! Vgl. im allgemeinen B. Cotta, Deutschlands Boden, sein geologischer
Bau und dessen Einwirkung auf den Menschen (Leipzig, 1858), von beson-
deren Arbeiten z. B. H. Heimbach, Die erdgeschichtliche Entwicklung des
meißner Landschaftsbildes (in den Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Meißen
VII, 1906, S. 18—34), und J. Zemmrich, Die vogtländische Landschaft einst
und jetzt (in „Unsere Heimat“ II, 1903, S. 105—110 und 129—83, auch
Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen XVI, 1903/4, S. 170—187).
Kritiken. 313
Vorteil gereichen, dem wir recht viele aufmerksame Leser wünschen.
Möge das Werk, das entschieden die Hoffnungen des Verfassers erfüllen
wird, „als ein Beitrag zu einer Physiologie der deutschen Geschichte
manchem Historiker und Geographen nicht unwillkommene Dienste zu
leisten“, Berufene anregen, den von W. vielfach nur obenhin bearbei-
teten Boden tiefer zu beackern, sei es, daß sie einzelnen Fragen oder
Zeiten weiter nachgehen, sei es, daß sie, ausgerüstet mit Lokalkennt-
nissen, die Geschichte des Landschaftsbildes einzelner Gegenden ein-
gehend verfolgen, wie das bereits 1893 A. Köberlin für Bamberg
und Umgebung, 1903 J. Zemmrich für das Vogtland, 1904
R. Mielke für die Niederlausitz! und 1907 G. Ohlhaut für das
Land um Würzburg mit gutem Erfolge getan haben. Es wäre das
der beste Dank, der dem Verfasser für sein schönes und gewiß mit
vielen Mühen verbunden gewesenes Buch abgestattet werden könnte.
Dresden. Beschorner.
Fl. Merobaudis reliquiae Blossii Aemilii Dracontii carmina
Eugenii Toletani episcopi carmina et epistulae cum
appendice carminum spuriorum edidit Fridericus Vollmer.
(MGH auct. antiqu. tom. XIV) Berolini 1905. 455 pp. Preis 16 M.
Es sınd drei Schriftsteller von großer Bedeutung für Historiker
und Philologen, die dieser Band umfaßt. Der erste ist der von Nie-
buhr in St. Gallen entdeckte Spanier Merobaudes, von dessen Gedichten
und Lobreden in Prosa in einem Palimpsest, dessen Schrift der Zeit
des Dichters sehr nahe steht, die p. 3—18 abgedruckten Reste erhalten
sind, p. 19. 20 folgt ein carmen de Christo, für das die handschrift-
liche Überlieferung verloren ist. Die Ausgabe gibt dem Leser ein
klares Bild der 4 erhaltenen Blätter, von denen je zwei zu einem
Quaternio gehören. Die Reihenfolge der beiden Quaternionen ist nicht
mehr mit Sicherheit zu bestimmen. Für die Geschichte des 5. Jahr-
hunderts sind diese Bruchstücke von großer Bedeutung. Das Grab
der Galla Placidia in Ravenna ist das wichtigste Denkmal der Bau-
kunst, das diesen literarischen Resten zur Seite zu stellen ist. In
dankenswerter Weise hat der Herausgeber in knappen Anmerkungen
eine Art von historischem Kommentar beizugeben gesucht. Vieles ist
noch unsicher in der Deutung: gleich beim ersten Gedicht erscheint mir
seine Auffassung des ganzen Gedichts sowohl wie von V. 2 unwahr-
scheinlich. “(Du glaubst, Juppiter und Juno träten ein in die Hallen
des Olymps, wenn begleitet von der Schar des Gefolges das kaiserliche)
1 Niederlausitzer Mitt. VIII S. 229—252. Wegen der Arbeit von
Zemmerich vgl. oben S. 372 Anm. 1.
314 Kritiken.
Paar und des hohen Hauses Majestät beiderlei Geschlechtes die Vor-
hänge des mosaikgeschmückten Speisesaals zurückschlägt, in dem fest-
liche Tische das fürstliche Mal tragen’, so ist vielleicht der Anfang
zu ergänzen. Für den Historiker der Zeit Valentinians III und des
Aetius bietet dieser Teil des Bandes trotz der großen Zerstörung der
Überreste reichen Ertrag.
In die zweite Hälfte desselben 5. Jahrhunderts führen uns die
Schriften des auf Merobaudes folgenden Dracontius. Während wir im
Panegyricus auf Aetius (p. 16) lesen, wie der im kalten Norden auf-
wachsende Knabe im Schneeballwerfen seine kriegerische Begabung
frühzeitig erkennen läßt, befinden wir uns jetzt im heißen Afrika, im
Reich der Vandalenkönige Gunthamundus und Thrasamundus, inmitten
der religiösen Kümpfe der Arianer und der Katholischen. Der Rhetor
Felicianus ist der Erneuerer der römischen Kultur, in seinem Audi-
torıum sitzen Vandalenknaben mit den Söhnen der Römer zusammen,
wir hören seinen Schüler Dracontius (p. 148) in den thermae Gar-
gilianae zu Carthago deklamieren. Der Schüler Dracontius wird ein
Schicksalsgenosse des alten Dichters Naevius: wie dieser zwei Komö-
dien, den Ariolus und Leon, im Kerker geschrieben hat, so Dracontius
die drei Bücher de laudibus dei, in denen er die Gnade des Barbaren
anfleht. Die einzelnen Epyllien der Romulea betitelten Sammlung er-
regen mehr das Interesse des Mythographen und Literarhistorikers als
des Historikers. Das Werk teilte die Schicksale so vieler römischer
Dichterwerke: zerfetzt an den Rändern waren die Blätter des ver-
wahrlosten Archetypus wie im ebenso verwahrlosten Archetypus der
Palatini des Plautus (p. 145. 148. 155. 188), als es in der Zeit der
ersten Wiedergeburt klassischer Studien abgeschrieben wurde. Wer
die gelehrte Vorrede des Herausgebers nicht gelesen hat, kann den
Text nicht benützen: unbehaglich wirkt seine Klage über die Un-
zuverlässigkeit einzelner Kollationen. In der Einzelerklärung hat der
Herausgeber wesentlich gefördert. P. 124 wird doch wohl durch die
Schreibung alter ait princeps, modico sermone poeta commodus, Au-
gustus, uir pietate bonus, der Kaiser Commodus durch Antoninus Pius
zu ersetzen sein. P. 139, 40 verstehe ich: sed quaeso uenias soboles
ut nulla nouercae, quamuis sis. Pater, (et) iam tu succurre Minerua.
P. 159 me fortuna potens et Pyrrhus (me manet ingens. P. 184,
170 pharetris compludit dorsa uolantum. Hat Dracontius wirklich den
Properz gelesen, dann ist p. 218, 691 Eriphylaei percussam uulneris
ictu ein Nachklang von Properz I 1, 13 Hylaei percussus uulnere rami.
Es folgen die Trümmer der schriftstellerischen Tätigkeit des
Eugenius von Toledo, des Primas von Spanien. Sie bieten vielerlei
Interesse, versetzen uns in die Zeit des Westgotenreichs im 7. Jahr-
Kritiken. 319
hundert. Die Namen der Könige Chindasuinthus Reccesvinthus
Uuamba erscheinen und erinnern uns an die alte Basilica von Baños
und die goldenen Kronen des Museums von Cluny in Paris. Die
Korrespondenz des Primas mit den Bischöfen von Caesaraugusta, Tar-
raco u. a. in einem Stil, der oft an Apuleius erinnert, enthält bedeut-
same Materialien für Geschichte und Kirchengeschichte. Den Philologen
werden insbesondere die Gedichte intessieren, die von der vielseitigen
Belesenheit des Dichters Zeugnis ablegen: p. 268, 5 cara mihi uestros
aduexit epistola questus zeigt, daß der Dichter den berühmten Brief-
wechsel des Ausonius mit Paulin (p. 284, 1 Peiper), wie zu erwarten,
gelesen hat, p. 277 XXV 2 semper ubique tuum ist demselben Dichter
entlehnt, dem das pompejanische Reklamegedicht (927 Buecheler)
semper ubique pares nachgebildet hat, p. 261 LXII wohl suspicit zu
schreiben statt suscipit. Für die Überlieferungsgeschichte ist des Eu-
genius Ausgabe der Bücher des Dracontius de laudibus dei, die Ein-
setzung des Namens vom König Uuamba (p. 262 LXIX 5) außer-
ordentlich lehrreich.
Der Herausgeber hat mit großem Fleiß und großer Umsicht die
beigegebenen Indices ausgearbeitet: sie ersetzen oft einen Kommentar.
Im Namenverzeichnis wäre Thrasamundus nachzutragen. Das Wörter-
verzeichnis wird für Historiker weniger Gegenstand des Studiums sein,
als für Philologen. Ein Wort wie adulescens scheinen diese Dichter
ebensosehr zu meiden wie Claudian, Ausonius und die Dichter der
klassischen Zeit. Auf metrische und grammatische Fragen gehe ich
nicht ein: Messungen wie mulierem beschäftigen die Forschungen auf
dem Gebiet der romanischen Sprachen u. a. m. Mit dem Gefühl der
Dankbarkeit wird jeder die Ausgabe aus der Hand legen.
Bonn. Friedrich Marx.
Levin Freiherr von Wintzingeroda-Knorr, Die Wüstungen
des Eichsfeldes. Verzeichnis der Wüstungen, vorgeschichtlichen
Wallburgen, Bergwerke, Gerichtsstätten und Warten innerhalb der
landrätlichen Kreise Duderstadt (Provinz Hannover), Heiligenstadt,
Mühlhausen (Land und Stadt) und Worbis (Provinz Sachsen).
Halle, Otto Hendel, 1903. (== Geschichtsquellen der Provinz
Sachsen, herausgegeben von der historischen Kommission für die
Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt. 40. Band.) LXXXVII,
und 1280 S. 36 M.
Um eine feste Grundlage für historisch-topographische und agrar-
geschichtliche Arbeiten ihres Wirkungsbereiches ‚zu schaffen, hat die
historische Kommission der Provinz Sachsen bereits seit den 80iger
Jahren die Katasterkarten ihres Arbeitsgebietes systematisch durch-
376 Kritiken.
forschen und alles, was historisch bemerkenswert schien (Flurnamen,
Wüstungen, Gemeindegrenzen, alte Wege, Ringwälle u. a. m.), auf
Meßtischblätter (1:25000) handschriftlich eintragen lassen. Als
Ergänzungen dieser bearbeiteten Meßtischblätter sollen die Wüstungs-
verzeichnisse dienen, deren Material aus Urkunden und Akten ge-
sammelt ist. Zwei solche Werke sind bis jetzt erschienen: Hertels
Wüstungen im Nordthüringgau (1899) und der vorliegende starke
Band über die Wüstungen des Eichsfeldes. Beide Arbeiten sind, ob-
wohl sie in ihrem Erscheinen vier Jahre auseinander liegen, doch
etwa gleichzeitig und ganz unabhängig nebeneinander entstanden.
So kommt es, daß die Verfasser unter Wahrung des von der histo-
rischen Kommission vorgeschriebenen Gesamtplanes in Einzelheiten,
was Auffassung und Ausführung angeht, nicht unwesentlich von
einander abweichen.
Hertel gegenüber, dessen Nordthüringgau sich nicht einwandsfrei
begrenzen ließ!, ist von Wintzingeroda-Knorr entschieden glücklicher
in der geographischen Abgrenzung seines Arbeitsfeldes gewesen. Auch
er bestimmt das Gebiet seiner Forschung zunächst durch den Namen
eines mittelalterlichen Gaues, des Eichsfeldes. Aber er ist Hertel
gegenüber im Vorteil, weil „Eichsfeld“ ein noch heute gebräuchlicher
Landschaftsname ist und zweitens, weil er dem Begriffe „Eichsfeld“
eine ganz bestimmte, zweifelsfreie Interpretation zu geben vermag.
Er versteht darunter nicht den alten Gau, sondern das Gebiet der
vier landrätlichen Kreise Duderstadt, Heiligenstadt, Mühlhausen,
Worbis und des Stadtkreises Mühlhausen, d. h., abgesehen von einigen
unbedeutenden alten Herrschaften, das ehemals kurmainzische Fürsten-
tum Eichsfeld, das 1802 an Preußen kam.
Dem Begriff der Wüstung gibt der Verf. den denkbar größten
Umfang. Außer den „gänzlich eingegangenen vormals als Wohnsitze
dienenden Einzel- und Gesamtansiedelungen und den einzeln belegen
gewesenen Burgen“, deren Aufsuchungen in den Grundsätzen der
historischen Kommission zur Bearbeitungen von Wüstungsverzeichnissen
verlangt wird?, nimmt er noch auf: „die vorgeschichtlichen Wohn-,
Kultus- und Gerichtsstätten, die früher bestandenen Warten und Berg-
werke“ (S. VII). Ich muß gestehen, daß ich in dieser außerordent-
lichen Erweiterung des bearbeiteten Stoffes keinen Vorzug des Buches
sehen kann. Was hier als Wüstungsverzeichnis geboten wird, ist eine
Sammlung von Altertümern der verschiedensten Art, deren Wert im
allgemeinen antiquarischen Interesse zwar sicher nicht gering ist, die
1 Vgl. meine Besprechung in Jahrgang 1903 S. 250f. dieser Zeitschrift.
? Vgl. Hertel, Wüstungen im Nordthüringgau S. VI.
Kritiken. 377
aber die eigentlichen Fragen der Wüstungsforschung nicht klar genug
hervortreten läßt.
Der Hauptwert systematisch bearbeiteter Wüstungsverzeichnisse
liegt m. E. doch darin, daß sie unserer Kenntnis der Siedelungs-
verhältnisse einer gewissen Gegend im Mittelalter überhaupt erst eine
rechte Grundlage schaffen. Sie geben uns ein Bild davon wie in der
älteren Zeit der Boden Deutschlands überall bedeutend dichter als
heute mit, natürlich entsprechend kleineren, Dörfern besetzt war. Sie
vermehren die Ortsnamen einer Landschaft (mindestens eine Ver-
doppelung darf man im allgemeinen annehmen) und stellen dadurch
die, für die Siedelungsgeschichte so außerordentlich wichtige, Orts-
namenkunde auf eine breitere Grundlage. Mit Hilfe dieses reicheren
Materials wird es dann in der Regel auch genauer als zuvor möglich
sein, die Gebiete der ältesten Siedelung von den erst in späteren
Perioden dem Anbau erschlossenen Strecken zu scheiden und schließ-
lich auch die Flächen zu bestimmen wo der Wald wieder die Fluren
ehemaliger Dörfer überwachsen hat. Ein großer Teil dessen, was der
Verf. aufgenommen hat, trägt zur Klärung der angedeuteten Fragen
nichts bei und wären daher wohl besser fortgeblieben. Ich rechne
hierzu besonders die Aufzählung von 73 Gerichtsstätten, die 137 Seiten
(S. 340—477) einnehmen und der vorgeschichtlichen Wallburgen, die
eine gesonderte Behandlung verdienen und zum großen Teile auch
schon erfahren haben. Die Einzelgehöfte sollten nach dem Plane der
historischen Kommission aufgenommen werden, und man muß an dieser
Forderung auch grundsätzlich festhalten, weil es sich bei Wüstungen
oft nicht ganz sicher entscheiden lassen wird, ob ein ganzes Dorf
oder nur ein Hof eingegangen ist. Dennoch ist auch hier eine Be-
schränkung wohl möglich: die Warttürme (unter diesem Stichwort
allein 23 Seiten, S. 952—975), Kapellen, bei denen keine dauernde
Ansiedelung bestand, die Siechen- und Leprosenhäuser konnten be-
stimmt fortfallen. Das sind alles Stätten, die in agrarischer Be-
ziehung keine Sonderexistenz geführt haben, und die nur als Abbauten
des Ortes, in dessen Flur sie liegen, zu betrachten sind.
Der Hauptteil des Buches, das Wüstungsverzeichnis, ist nach den
Vorschriften der historischen Kommission, im wesentlichen überein-
stimmend mit Hertels Arbeit, angelegt worden: die einzelnen Artikel
sind alphabetisch geordnet, nach dem Namen folgt ein Abschnitt, in
dem die Lage der Wüstung näher bezeichnet wird, daran schließen
sich in chronologischer Reihenfolge die Regesten. Die Arbeit, die
hier geboten wird, zeugt von unermüdlichem Fleiße und einer staunens-
werten Lokalkenntnis des Verf., die nur erklärlich wird, wenn man
weiß, daß er sich auf dem Boden seiner engeren Heimat bewegt, in
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 26
318 2 Kritiken.
einer Landschaft, in der er den größten Teil eines langen Lebens
zugebracht hat. So dankenswert es nun auch sicher ist, daß der Verf.
ausführlich aus seiner reichen Kenntnis mitteilt, so läßt sich doch
nicht verhehlen, daß er nicht selten zu weitschweifig wird. Die sehr
eingehende Art der Ortsbeschreibung bei jeder Wüstung (oft durch
Angabe der Schrittzahl von bekannten Punkten aus) ist gewiß aner-
kennenswert. In der Verknüpfung dieser Angaben aber mit histo-
rischen Nachrichten geht der Verf. viel zu weit (z. B. wird unter
Nr. 231 Hanstein und Nr. 421 Rusteberg, 7 und 19 Seiten lang über die
Geschichte der beiden Burgen gehandelt) und bietet auch oft Dinge, die
in ein Wüstungsverzeichnis sicher nicht hinein gehören (vgl. z.B. bei
Nr. 39 Beisenburg, Mitteilungen über Versammlungen von Freimaurern).
Derselbe Fehler ist auch bei den Regesten zu bemerken. Die Aus-
züge sind erstens meist zu lang und berühren vielerlei, was mit der
Eigenschaft eines Ortes als Wüstung nichts zu tun hat (vgl. z. B.
Nr. 19715 Bodenstein, Mitteilung einer Gerichtsordnung, 6 Seiten und
Nr. 422 Rusteberg S. 865—874, ein Hebungsregister) und zweitens
hätte wohl besonders seit dem späteren Mittelalter eine Beschränkung
in der Zahl der Regesten eintreten können.
Die Mängel des vorliegenden Werkes bestehen darin, daß es dem
Verf. nicht gelungen ist, eine scharfe Scheidung zwischen Wüstungs-
und Ortsverzeichnis zu machen. Er nimmt allzuviel auf, was nur in
ein Ortsverzeichnis gehört, ohne doch ein solches ersetzen zu können,
weil eben die heute bestehenden Orte vollkommen fehlen. Hätte der
Verf. in der angedeuteten Weise gekürzt, so hätte sich der Umfang
seines Werkes wohl um ein Drittel bis die Hülfte mindern lassen.
In der vorliegenden Form macht es den Eindruck einer ungeheuren
Materialsammlung, der die letzte Durcharbeitung fehlt. Hier offenbar
hat die Kraft des dahinsiechenden Verf. versagt; wir müssen uns daher
bescheiden mit dem, was er geboten hat. Hätte er nicht noch bis
an sein Lebensende den Druck gefördert, schwerlich hätte ein Werk,
wie das vorliegende, von einem Nachfolger herausgegeben werden
können.
Die beigegebene Wüstungskarte ist von demselben Zeichner —
G. Reichel — entworfen, von dem die Karte in Hertels Werk über
den Nordthüringgau herrührt. Sie teilt daher mit dieser Karte auch
einen erheblichen Mangel, der, bei aller sonstigen Anerkennung der
mühsamen und sorgfältigen Arbeit, nicht übersehen werden darf: das
Fehlen jeder Waldeintragung. War dieser Mangel bei dem außer-
ordentlich waldarmen Nordthüringgau nun vielleicht auch praktisch
von keiner großen Bedeutung, so tritt er bei dem Eichsfelde, das
zahlreiche Wälder mittlerer Größe, die Reste einst viel bedeutenderer
Kritiken. 319
Waldgebiete, aufweist, sehr bemerkbar hervor. Die Lage der Wüstungen
und die heutige Bedeckung des Bodens mit Wald stehen sehr häufig
in einem deutlichen Zusammenhange. Die frei vor dem Walde ge-
legenen Wüstungen geben durch ihre Namen oft einen Anhalt für
die einst größere Ausdehnung alter Forsten (vgl. z.B. am flachen
Westabhange des Unstrutthales: Gräverode, Alterode, Harterode,
Bacherode, Germerode, Wetzelrode usw.). Wüstungen mitten im Walde
(z. B. Segel im Ohmgebirge) und hart an seinem Rande (z. B.
Fischbach, Benekendorf, Hoscherode, Ritterbach am Rande des Ohm-
gebirges), deren Fluren heute ganz oder zum großen Teil wieder
vom Walde bedeckt sind (vgl. Karte des Deutschen Reiches 1: 100 000
Sekt. 386 Bleicherode), sind Zeugen übereilter Rodung, die auch
Strecken aufsuchte, die zum dauernden Feldbau nicht geeignet waren.
Kurz und gut, die Einzeichnung der Wälder hätte das Verständnis der
Wüstungskarte sehr gefördert, und es wäre sehr zu wünschen, daß sie
auf den Karten der noch zu erwartenden Wüstungsverzeichnisse der
Provinz Sachsen nicht fehlen. Wer sehen will, wie nützlich die
Beobachtung von Wald und Wüstung in ihrer Lage zu einander für
die Siedlungsgeschichte ist, der betrachte die Karte in O. Schlüters
Werk über die Siedlungen im nordöstlichen Thüringen (Berlin 1903).
Greifswald. F. Curschmann.
Hans von Voltelini, Immunität, grund- und leibherrliche
Gerichtsbarkeit in Südtirol. (Sonderabdruck aus dem „Archiv
für österr. Gesch.“ Bd. 94.) Wien 1907. 153 S.
Den mühsamen, bescheidenen Weg der Einzeluntersuchung schlägt
der Verfasser ein, um in den umstrittenen Fragen, die sich um die
Immunität gruppieren, weiter zu kommen. Das Ergebnis sind vier
auf Archivalien Südtirols beruhende Abhandlungen, die unter dem
angeführten Titel vereinigt werden.
1. Klar und prägnant sind in der ersten der Untersuchungen die
Stufen herausgearbeitet, welche die Entwickelung der Immunität des
Domkapitels von Verona genommen hat. Negativ ist der Ausgangs-
punkt: dem öffentlichen Beamten werden Amtshandlungen auf den
Gütern des Kapitels verboten (10). Um 1000 ist aber eine weitere
Stufe längst erreicht: die Gerichts- und Banngewalt über persönlich
oder dinglich abhängige Leute ist dem Domkapitel übertragen. Ihren
Abschluß erreicht diese Entwicklung im 12. Jahrhundert. Auf drei
nebeneinander liegende Dörfer sind die Immunitätsrechte, von denen
die Urkunden der späteren Zeit reden, beschränkt: die Immunität hat
sich territorialisiert, mit einem bestimmten Bezirk verbunden; aber
innerhalb dieses Bezirkes zieht sie alle Einwohner in ihren Bann-
26*
380 Kritiken.
kreis, auch solche, die bisher weder persônlich noch dinglich von den
Domherren abhängig waren (19).
Diese letzte Phase der Immunitätsentwicklung, die Bildung des
Bannbezirks, erweist ihren territorialen Charakter besonders durch
Ausbildung der Almendehoheit und eines Eigentumsrechtes des Dom-
kapitels über alles in dem Bezirke liegende Land. Diese „proprietas“
des Domkapitels macht sich aber nur „nach außen“ geltend. Innerhalb
des Immunitätsbezirkes ändert sich das Bild: hier finden wir zahl-
reiches Eigen der Immunitätsleute, das in keinem Leiheverhältnisse steht.
Alle Einwohner des Immunitätsbezirkes haben gewisse Leistungen
an den Immunitätsherrn, also das Domkapitel, zu entrichten. Sie
müssen den Treueid leisten, (einmal als „fidelitas terraria“ bezeichnet);
sie müssen eine Steuer tragen und sind zur Gastung verpflichtet
(19—23).
Beachtenswert ist endlich noch das Verhältnis der Immunität des
Domkapitels zur Grafschaft, die dem Bischof von Trient bzw. seinen
Lehnsleuten zustand. Am Ende des 12. Jahrhunderts ist das Dom-
kapitel mit den Inhabern der Grafschaft in Streit; das Domkapitel
siegt, und um 1200 ist ein Höhepunkt erreicht: die Anerkennung
der ganzen, vollen Gerichtsbarkeit gegen die Bischöfe von Trient.
Ende des 13. Jahrhunderts erliegt aber bereits die eben gewonnene
Selbständigkeit den usurpatorischen Übergriffen der sich bildenden
Hauptmannschaft Stenizo (33—35).
2. Die Immunitätsprivilege des Hochstitts Trient sind alle ver-
loren; daß aber auch Trient mit Immunität begabt war, ist an sich
wahrscheinlich, und Voltelini glaubt es auch daraus folgern zu dürfen,
daß sich auch außerhalb des Gebietes, in dem der Bischof die Grafen-
rechte erhalten hatte, in Anlehnung an grundherrschaftliche Besitze
eine geschlossene Hochgerichtsherrschaft des Bischofs über mehrere
Dörfer entwickelt hat. Es sind aber auch andere Fragen, die den Ver-
fasser bestimmt haben, auf dieses Material näher einzugehen. Bietet es
ihm doch Gelegenheit, zunächst dem Ursprung der Gastaldenverfassung
nachzugehen. Diese ist rein wirtschaftlichen, grundherrschaftlichen
Ursprungs: der Gastalde hat seinen Sitz in einer herrschaftlichen curia
und ist mit der Einziehung und Verwaltung der grundherrlichen Ein-
nahmen betraut. Als dann im Laufe des Mittelalters der Bischof,
teils durch Übertragung von Grafschaften, teils auch durch die oben
geschilderte Territoriulisierung der Immunitätsrechte Gerichtsgewalt in
geschlossenen Bezirken, unabhängig von persönlichen oder dinglichen
Abhöngigkeitsverhältnissen, erhält, bekommt in der Regel der Gastalde
die Ausübung dieser neuen Rechte übertragen. Es findet also eine
„Ämtercumulation“ statt.
Kritiken. 381
Von besonderem Interesse sind die Aufschlüsse, die das Trienter
Material über das Amt des Vogtes gibt. Für Gerichtsbarkeit des
Vogtes ist, wenigstens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts, kein
Platz.! Denn einma) ist die Kriminalgerichtsbarkeit in der Grafschaft
Trient als bischöfliches Lehen, getrennt von der Vogtei, an die Familie
der della Bella gegeben, und die Adeligen, die eximiert waren, unter-
standen direkt dem Bischof. Daß aber dennoch die Vogtei eine so
bedeutende Rolle in dem späteren Mittelalter spielte, erklärt Voltelini
aus dem den Vögten zustehenden Regalienrecht, während der Sedis-
vakanz die Verwaltung sämtlicher weltlicher Geschäfte des Bistums
zu führen. Indem die Vögte, nunmehr die Grafen von Tirol, dieses
Recht benutzten, um von jedem neu ernannten Bischof Zugeständnisse
bei der Übergabe des Landes zu erzwingen, werden sie allerdings
kraft ihrer Vogtei fast zu Herren des Bischofs — „wenn auch der
Ausgangspunkt der Macht des Vogtes nicht die Gerichtsbarkeit ge-
wesen ist.“
3. In diesem kürzesten der vier Abschnitte verfolgt Voltelini
einige Spezialfälle aus dem späteren BildungsprozeB der Immunitäts-
herrschaften. Diese konnten ihre Rechte nur dort behaupten und mit
Erfolg weiter entwickeln, wo es ihnen gelang, sie auf geschlossene
Herrschaftsbezirke auszudehnen. Wo Immunitätsrechte auf den Streu-
besitz der frühmittelalterlichen Grundherrschaft als Stützpunkt an-
gewiesen waren, vermochten sie sich nicht zu behaupten und gingen
verloren.
4. In ein besonders schwieriges Gebiet führt die letzte der Ab-
handlungen, welche die grund- und leibherrliche Gerichtsbarkeit be-
handelt, und auf die Standesverhältnisse und den Ursprung der
„Twing und Bannrechte“ eingeht. Auch hier erhalten wir neue und
gesicherte Aufschlüsse, wenn auch im einzelnen gewisse Widersprüche
sich bemerkbar zu machen scheinen. Bei Untersuchung der Standes-
verhältnisse weist Voltelini im Anschluß an Zallingers Forschungen
überzeugend nach, daß die Mehrzahl der edlen Familien ‘Südtirols, die
homines de nobili oder gentili macinata, „unfreien Ursprungs, bischöf-
liche Ministerialen gewesen, oder wenigstens durch die Unfreiheit
geschritten sind“, aber bald die freie bäuerliche Bevölkerung, die
rimanni oder arimanni, in ihrer sozialen Stellung überholten.
Nicht so unbedingt kann Referent den Ausführungen Voltelinis
über die Leiheverhältnisse zustimmen. Wenn auf S. 106 Leihever-
! Zu dem gleichen Ergebnis kommt für Niederösterreich unabhängig
von Voltelini OBwald: Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Gewalten
in Niederösterreich. Leipzig 1907. S. 91.
382 Kritiken.
hältnisse aus dem Ende des 12. Jahrhunderts erwähnt werden, die
dem DBeliehenen unter die Gerichtsbarkeit, den Twing und Bann
des Leiheherrn führten — Voltelini nennt solche Leihen „unfreie
Leihen“ —, so ist an dieser Tatsache gewiß nicht zu zweifeln;
ebensowenig auch daran, daß diese Leihen im späteren Mittelalter immer
seltener werden.’ Aber die Motivierung, die Voltelini diesem sicher
zu beobachtenden Vorgange gibt — daß nämlich „die freie Erbleihe
in raschem und siegreichem Vordringen begriffen ist“, muß umsomehr
befremden, als er selbst den eigentlichen Grund in diesen Abhand-
lungen verschiedentlich aufs klarste herausgearbeitet hat: die Umbildung
der Gerichtsverhältnisse, dem Aufkommen geschlossener Gerichts-
bezirke, das eine Verteilung der Gerichtsrechte, die sich an den
Streubesitz anlehnte, allmählich ausschloß.? So erklärt denn Voltelini
einige Seiten weiter (S. 114) auch ausdrücklich: „Dort, wo die
Gastalden die öffentliche Gerichtsbarkeit erlangten, verschwand eine
gesonderte Gerichtsbarkeit für die Gotteshausleute“. Der unmittelbar
anschließende Satz: „Der Sieg der freien Leihe bedeutete auch hier
wie in Deutschtirol ein Zurückdrängen des Hofrechtes‘‘ bleibt mir in
seiner Motivierung allerdings unverständlich.
Die gewiß interessanten Zusammenhänge, auf die Voltelini zwischen
„Iwing und Bann“ und dem Bann des Prozesses hinweist (S. 110—
112), bedürfen nach des Verfassers eigener Ansicht noch weiterer
Untersuchung; rückhaltlos zuzustimmen ist aber der Darstellung des
Ursprungs und Wesens der Bannbezirke (S. 112): sie sind nicht wirt-
schaftlichen, sondern öffentlich rechtlichen Ursprungs; sie gehören dem
Gebiete der Niedergerichtsbarkeit an und beruhen teilweise auf aus-
drücklicher Verleihung seitens der öffentlichen Gewalt.?
Eine Fülle von Fragen allgemeineren Interesses hat
Voltelini auf Grund eines lokal engbegrenzten Materials zu stellen
und in gesicherter Weise zu lösen vermocht; und es ist gewiß ein
gutes Zeichen für den Gang der Forschung, daß diese Einzelunter-
suchung mit der letzten allgemeineren, die diesen Fragen gegolten
1 Es ist ein Irrtum, wenn Voltelini S. 106 Anm. 2 bemerkt, Seeliger
verwerfe die Scheidung von freien und unfreien Leihen. Vgl. Hist. Viertel-
jahrschr. Jahrg. 1906, S. 241 Anm. 1.
? Vgl. Hist. Vierteljahrsch. Jahrg. 1906, S. 236ff, 289. — Auf die
Stellung, die Wopfner zu diesen Fragen in seinem jüngst erschienenen
Buche: „Die Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters“ einnimmt, werde ich
in dieser Zeitschrift noch zurückkommen.
3 Vgl. meine Ausführungen, Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergänzungs-
heft XIII, 32, die Voltelini zur Zeit der Entstehung vorliegender Arbeit
wohl noch unbekannt waren.
Kritiken. 333
hat, Seeligers „Bedeutung der Grundherrschaft“ in den Hauptlinien
durchaus übereinstimmt — eine Übereinstimmung, welche die überaus
geringe Zahl zustimmender Zitate in Voltelinis Arbeit zunächst nicht
vermuten läßt.
Metz. Fritz Rörig.
Rheinische Urbare. Sammlung von Urbaren und anderen Quellen
zur rheinischen Wirtschaftsgeschichte. Zweiter Band. Die Urbare
der Abtei Werden an der Ruhr. A. Die Urbare vom 9. bis
13. Jahrhundert, herausgegeben von Rudolph Kötzschke. (Publi-
kationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XX.)
Bonn, Behrendt 1906. 8°. CCIO und 555 SS.
Nach langen Vorarbeiten, unter ihnen auch die vortrefflichen
„Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden
an der Ruhr“ (1901) legt Kötzschke endlich den 1. Band der Wer-
dener Urbare der Forschung vor. Wie schon Hilliger bei der Heraus-
gabe der Urbare des Kölner Klosters St. Pantaleon von der Beschränkung
auf die eigentlichen Urbare hatte Abstand nehmen müssen, vielmehr
zahlreiche verwandte Quellen, namentlich auch Urkunden, aufgenommen
hatte, so ist diese Notwendigkeit für den Herausgeber der Werdener
Urbare ebenso zwingend gewesen. Die Einförmigkeit des Inhalts der
im übrigen reichen urbarialen Überlieferung nötigt dazu, ihr Ver-
ständnis durch andere deutlicher redende Quellen zu erschließen. So
wird im vorliegenden Bande neben den verschiedenen größeren Ur-
baren A—G und verschiedenen kleineren Sonder-Heberollen sowie dem
leider nur in Abschrift aus später Zeit erhaltenen Memorienkalender
mit wirtschaftlich wertvollen Angaben ein sebr umfangreicher Anhang
geboten: 83 fast nur ungedruckte Urkunden 1126—1549, eine Anzahl
Bestallungen (sogar der Kuhmagd), wenig zahlreiche Hofrechte und
Hofgerichtsweisungen, sowie eine Aufzeichnung über das Werdener
Lehnrecht. Dazu hat der Herausgeber ein dankenswertes kritisches
Verzeichnis der Äbte und der Inhaber der wichtigsten Klosterämter,
sowie der Vögte gefügt, von denen das letztere mit dem König
Friedrich I. in Preußen (wegen der Herrlichkeit Friemersheim)
schließt.
Die Abtei Werden war mit Gütern nicht nur in ihrer Nachbar-
schaft, sondern namentlich auch durch die enge Verbindung mit dem
weit entlegenen Helmstedt, dessen ältere Urbar-Überlieferung mit-
berücksichtigt ist, in Ostsachsen reich bedacht. Jenseits des Rheins
lag die Herrlichkeit Friemersheim; weitere Besitzungen lagen in
Holland, in Westfalen und in Friesland, sodaß die Güterverwaltung
recht umfangreich und schwierig war. Da Register sowohl wie
384 Kritiken.
Orientierungskarte dem II. Bande vorbehalten sind, so ist dessen
baldiges Erscheinen sehr erwünscht, da ohne diese Beigaben die in-
tensive Benutzung des I. Bandes sehr erschwert ist.
Die treffliche Einleitung gibt einen Überblick über die Geschichte
der Abtei und ihrer Großgrundherrschaft, die sich deutlich in 5 Ab-
schnitte gliedert; der Hauptnachdruck liegt auf der Einführung der
Bursfelder Reform. Wenn S. XL festgestellt wird, daß infolge des
Schwindens der Einkünfte das Kapitel i. J. 1474 nur mehr aus
drei Personen bestand, so ist der Hauptgrund für diese „Schwindsucht“
des Klosters, wie Al. Schulte neuerdings in der Westdeutschen Zeit-
schrift für Geschichte und Kunst (XXV, 178ff.) ausgeführt hat, in
dem Charakter Werdens als eines freiherrlichen Klosters zu suchen
und in dem dadurch bedingten Festhalten des Konvents an der frei-
herrlichen Qualität der Mönche, der gegen Ende des Mittelalters nicht
mehr viele Genüge leisten konnten. Diesem MiBverhältnis machte die
durch die Bursfelder Kongregation durchgesetzte Reform ein Ende.
Sehr ausführlich ist das den Quellen gewidmete Kapitel der Einleitung
gehalten. Lehrreich sind die Ausführungen über das Kanzleiwesen
und über die verschiedenen Formen der wirtschaftlichen Überlieferung;
in über 100 Nummern wird die gesamte Urbar- und Rechnungs-
überlieferung des Klosters beschrieben. Mit Recht wird dem altehr-
würdigen Cartularium der Abtei, einer der wichtigsten Quellen für
die älteste Geschichte des Niederrheins, und den wenig jüngeren
alten Urbarhandschriften eine eingehende Untersuchung gewidmet.
Ein wirtschafts- und verfassungsgeschichtliches Kapitel ist dem
II. Bande vorbehalten, auf den im I. Bande gelegentlich schon ver-
wiesen wird.
Die Texte zeugen von der peinlichsten Akribie des Herausgebers.
Es ist nur zu billigen, daß den ältesten Quellen, die zum ersten Male
in einer guten Gesamtausgabe vorliegen, eine ganz philologische Be-
handlung zu teil geworden ist, da ihnen auch eine hervorragende
sprachliche Wichtigkeit innewohnt. Die sachlichen Erläuterungen zum
Texte beschränken sich naturgemäß zumeist auf die Erklärung der
Personen- und Ortsnamen. S. 164 Anm. 7 ist Tomburg statt Tona-
burg zu lesen. S. 407 Anm. 1 scheint K. ein begrenztes Siegelrecht
anzunehmen; tatsächlich war dasselbe unbeschränkt. Wie Ilgen (Sphra-
gistik in Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft I 326) betont,
hat der Begriff der Siegelmäßigkeit als des Vorrechtes bestimmter
Bevölkerungsschichten oder -Gruppen, sich eines Siegelstempels be-
dienen zu dürfen, nicht existiert.
Köln. Herm. Keussen.
en
Kritiken. 385
Bernard Monod, Essai sur les rapports de Pascal II. avec
Philippe I. (1099—1108). Paris, Libr. Honore Champion,
éditeur. 1907.
Nach der hier — Jahrgang X, S. 406—408 — zur Anzeige
gebrachten Monographie Bernhard Monods: Le moine Guibert et son
temps ist noch eine zweite Schrift des früh verstorbenen Historikers
aus seinem NachlaB veröffentlicht worden und als 164. Heft der
Bibliothèque de l’École des Hautes-Études erschienen. Wie die vom
Vater des Verfassers, Gabriel Monod, vorangestellte Einleitung aus-
sagt, hatte jener sterbend den Wunsch ausgesprochen, es möchten die
hinterlassenen Arbeiten vernichtet werden; doch glaubten der Vater
und die an dieser posthumen Publikation sich hingebend beteiligenden
Freunde des Verstorbenen das nicht tun zu sollen, wenn sie auch,
gegenüber seiner früheren Arbeit, stärkere Änderungen an dem vor-
gefundenen Manuskripte eintreten ließen.
In einem ersten Buche wird die Geschichte der Beziehungen zu
Frankreich seit der Erwählung des Papstes Paschalis II., 1099, ver-
folgt, ganz besonders in den dreimaligen Legationen, die mit Auf-
trägen der Kurie auftraten. Die Beziehungen zwischen Papst Urban II.
und König Philipp I. waren sehr gespannt, als Paschalis II. zur Leitung
der Kirche erhoben wurde. Durch ein geschicktes Entgegenkommen,
durch die dem König gegenüber bewiesene Versöhnlichkeit in der
Anerkennung bischöflicher Wahlen verstand es der Papst, in der
französischen Monarchie eine Stütze gegenüber der in Heinrich V. sich
darstellenden Gewalt des auf den Machtgedanken des Kaisertums sich
stützenden deutschen Reiches zu gewinnen, wie sich das schon 1107
darin erwies, daß Paschalis nach Frankreich kam und da die Synode
von Troyes abhielt. Der Verfasser glaubt dem Papste in dessen
Behandlung der französischen Angelegenheiten eine infolge der rich-
tigen Erwägungen für die Endziele der päpstlichen Politik nützliche
und zugleich zukunftsreiche Handlungsweise zuschreiben zu können.
Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, daB nach dem Tode
Philipps I gegenüber Heinrich V. jene schweren Irrtümer und In-
konsequenzen, von 1111 an, in Paschalis II. Haltung zu Tage ge-
treten sind, die ihm aus dem SchooB der Kirche selbst die aller-
schwersten Vorwürfe und Angriffe zuzogen.
Das zweite Buch behandelt die innere Ordnung der französischen
Kirche in der Zeit des Papstes. Da glaubt der Verfasser annehmen
zu dürfen, daß in der Frage der bischöflichen Wahlen und der In-
vestitur zwischen Philipp I. und Paschalis II. in der Zeit von 1106
oder 1107 ein Kompromiß aufgestellt worden sei, in Konzessionen von
beiden Seiten, im Sinne der Auffassung des Bischofs Ivo von Chartres,
386 Kritiken.
so daß, im Interesse des Papsttums selbst, zugleich auch der franzö-
sischen Kirche und ihrer Reform, Paschalis IL sich dazu herbeiließ,
in eine Behandlung dieser Fragen einzutreten, die die Grundgedanken
der Reform festhielt, ohne den König in den von ihm behaupteten
monarchischen Vorrechten zu verletzen. Diese geschickte Politik der
friedlichen Ausgleichung wird ferner auch in den weiteren Kapiteln
dieses zweiten Teiles — Le clergé régulier, Les chanoines réguliers —
gefunden. Danach hat Paschalis II., obschon selbst aus dem Mönchstum
hervorgegangen, es vermieden, den Episkopat zum Vorteil des Kloster-
wesens abzuschwächen, und sich begnügt, ihn durch sittliche Reinigung
zur großen Reformarbeit heranzuziehen. Und indem er neben Cluny
auch die anderen neu entstehenden mönchischen Ordnungen begünstigte,
setzte er zugleich seinen Einfluß dafür ein, mit dem Episkopat, in
Fortsetzung der früheren Anstrengungen Chrodegangs, das Leben der
Kanoniker im Sinne dieser Reform zu regeln und so dieser Entwick-
lung, obschon sie mit dem klösterlichen Wesen rivalisierte, stärkere
Entfaltung zu verleihen.
Wie Bernhard Monod in seiner früher besprochenen Schrift die
Bedeutung Guiberts und seiner Gesta Dei per Francos mit liebevoller
Hingebung an den behandelten Stoff hervorhob, so hat er hier in
einer allerdings wohl mehrfach zu nachdrücklichen Weise die Persön-
lichkeit des Papstes, die er sich als Gegenstand erlas, ganz besonders
im Gegensatz zur Politik des Vorgängers Urban II., in den Vorder-
grund gestellt. Aber ohne Frage ist: auch hier die geleistete Arbeit,
die eindringliche Hingebung an die zur Erforschung ausgewählten
historischen Fragen, einer solchen Anerkennung wert, daß mit den
Herausgebern der frühe Tod des Verfassers schmerzlich beklagt
werden muß. |
Zürich. G. Meyer von Knonau.
E. Kaeber, Die Idee des europäischen Gleichgewichts in der
publizistischen Literatur vom 16. bis zur Mitte des
18. Jahrhunderts. Berlin, Alexander Dunker 1907.
Die Darstellung will keine Geschichte des europäischen Gleich-
gewichts sein, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht, „die verschie-
denen Gestaltungen des Gleichgewichtsgedankens“ darzulegen (S. 1).
Der Verf. urteilt, daB das am ehesten auf Grund der politischen
Literatur möglich sei; deshalb hat er seine Untersuchung der Ent-
wicklung der Idee auf die Betrachtung der Publizistik beschränkt.
Demgegenüber möchte Ref. glauben, daß der Verf. zu allgemeinen
gültigen und objektiv richtigeren Ergebnissen gelangt wäre, wenn er
nicht unter der angegebenen Voraussetzung sein Thema zu eng gefaßt
Kritiken. 387
hätte. Denn nicht so sehr die Publizistik bietet den besonders sicht-
baren Ausdruck des jeweiligen Standes der Frage als vielmehr der
in den diplomatischen Korrespondenzen und Akten niedergelegte Ge-
dankenaustausch und die dort geäußerten Pline und Wünsche der
führenden Staatsmänner und Politiker. Ref. hofft recht verstanden
zu werden: indem dieses Material neben dem rein publizistischen in
den Bereich der Untersuchung gezogen worden wäre, hätte der Verf.
durchaus keine Geschichte des europäischen Gleichgewichts geschrieben,
die ja vor allem auf den Tatsachen zu fußen hätte. Wohl aber wäre
dann die Darstellung zustande gekommen, die der Verf. der ausdrück-
lichen Erörterung gemäß hat geben wollen; tatsächlich hätte sich so
erst das Bild der Entwicklung des Gleichgewichtsgedankens ver-
vollständigt.
Für die spätere Zeit, da das Prinzip des europäischen Gleich-
gewichts beinahe zu einer mechanischen Auffassung gelangt ist, macht
sich nun allerdings diese Beschränkung nicht sehr nachteilig geltend;
im 17. und 18. Jahrhundert unterscheidet sich für unsere Frage der
Gedankeninhalt der Publizistik kaum noch von dem der diplomatischen
Korrespondenzen. Ganz anders dagegen im 16. Jahrhundert, wo sich
das Prinzip erst langsam zur Herrschaft ringt. Für diese Zeit des
Emporwachsens der Idee hat die Beschränkung der Untersuchung auf
die publizistische Literatur ein einigermaßen unvollständiges und un-
richtiges Bild der Entwicklung erzeugt. Die Benutzung der vene-
zianischen Relazionen, die der Verf. bezeichnenderweise stark und für
manche Jahrzehnte ausschließlich heranzieht, obschon er bei seiner
Materialauswahl das selbst als im Grunde ungerechtfertigt anerkennt,
hat nicht hingereicht den Schaden zu heilen. Es hätte der Berück-
sichtigung der umfangreichen diplomatischen Korrespondenzen nament-
lich der romanischen Völker bedurft, um diese Dinge in das richtige
Licht zu rücken; jedenfalls wären dann die Sätze auf S. 77 unge-
schrieben geblieben, die bis in den Beginn des 18. Jahrhunderts die
Geltung des Gleichgewichtssystems nur für Mittel- und Westeuropa
anerkennen wollen. So kommt es, daß in K.s Darstellung als erste
östliche Großmacht, die an den Gleichgewichtsberechnungen Anteil hat,
Rußland auftaucht, während in ganz gleichem Umfang Polen und
mehr noch die Türkei während des 16. und 17. Jahrhunderts diese
Rolle gespielt haben. Bei Kenntnis jener Quellen und der auf ihnen
beruhenden Literatur wäre der Verf. wohl auch zu der alten An-
schauung zurückgekehrt, daß nicht erst Venedig in den Kriegen der
Jahre 1551—59 durch seine Balancepolitik den Anstoß zu bewußten
Bestrebungen für ein Gleichgewicht gegeben hat (S. 21), sondern be-
reits Franz I. von Frankreich, dessen verrufene gottlose Allianz
388 Kritiken.
mit dem Sultan eine volle Herrschaft der Gleichgewichtspolitik
bedeutet.
Sehr richtig erklärt K., daß das Gleichgewichtsprinzip den Gegen-
schlag gegen universalpolitische Bestrebungen darstelle. Es wäre dann
jedoch höchst merkwürdig, wenn das gegenreformatorische Zeitalter
Philipps II. von Spanien durch die drei S. 22ff. erürterten Flug-
schriften erschöpfend behandelt wäre. Tatsächlich ist das aber nicht
der Fall. Eben die Universalmonarchie Philipps II. ward besonders
fördernd für den Gleichgewichtsgedanken, so daß der Sekretär des
Königs Antonio Perez das Ziel der Gegner Spaniens mit den Worten
schildern konnte: que se conserven en ygual peso para balancas en
que los demas se ygualen y contrapesen para su conservacion.!
Hier hätte es auch eines Hinweises auf den interessanten Diskurs des
hugenottischen Feldherrn François de la Noue bedurft, der mit höchst
bedeutsamen Motiven der Herstellung eines europäischen Gleich-
gewichtes das Wort redet.? Ganz verloren geht in der Darstellung
dieser Jahrzehnte jedoch vor allem die wichtige Rolle des Papsttums,
dessen Anteil an den Gleichgewichtsbestrebungen erst in einer Flug-
schrift des Jahres 1617 nachgewiesen wird, während aus dem Munde
Sixtus’ V., der zweifellos einer der Hauptträger des Gleichgewichts-
gedankens im 16. Jahrhundert war, eine große Zahl bezeichnender
Aussprüche im Sinne dieses Prinzipes bekannt ist.’ Auch K.s Auf-
fassung vom Zeitalter Heinrichs IV. von Frankreich wäre vermutlich
eine andere, wenn die politische Literatur nicht von andern Äußerungen
politischer Bestrebungen und Wünsche so völlig losgelöst worden wäre.
Mußte Ref. wegen der Beschränkung des Themas gegen die ge-
wonnenen Ergebnisse der Untersuchung allerhand Bedenken äußern,
so ist dieser selbst in der ihr nun einmal gegebenen Grenze ein un-
eingeschränktes Lob zuzuerkennen. Der spröde Stoff ist übersichtlich
und geschickt gruppiert, die Darstellung ist gewandt; daß S. 53 vier
aufeinanderfolgende Sätze mit „aber“ beginnen, ist ein störender
Schônheitsfehler an einem tadellosen Körper. Das Urteil weist überall
eine sympathische Besonnenheit auf und die Formulierung der Schlüsse
wirkt fast ausnahmslos überzeugend. Die Ergebnisse der Untersuchung
sind in Einzelheiten wie in Zusammenfassungen reich genug und
werden unter den angedeuteten Einschränkungen dauernden Wert
behalten. Es ist auch der weitgehende Eifer anzuerkennen, mit dem
das in Betracht kommende Material zusammengestellt ist. Daß eine
! Ranke, Ges. Werke. Band 35—36. S. 157.
? Hauser, François de la Noue. S. 146 u. 172—177.
3s Hübner, Sixte-Quint, z. B. I, S. 403.
Kritiken. 389
wirkliche Vollständigkeit nie oder jedenfalls erst nach langer, kaum
das Ergebnis mehr lohnender Sammlertätigkeit zu erreichen ist, lehrt
der mir vorliegende Lagerkatalog N. F. 123 des Oswald Weigelschen
Antiquariums, der unter dem Stichwort „Universalmonarchie“ mehrere
Flugschriften aufzählt, die den Verf. wohl interessiert hätten.
Dagegen möchte Ref. ihm nicht in dem Urteil (S. 3) recht geben,
daß Einzeluntersuchungen über die Verfasser der publizistischen Literatur
nur geringen Nutzen gebracht hätten. Das Beispiel der wichtigen
S. 25—27 besprochenen Schrift des Jahres 1585 beweist das klar.
Schon die Ausführungen Janssens (Deutsche Gesch. 15. Aufl. V.
70—71), Stieves (Politik Bayerns I. 49 Anm. 5 und 143 Anm. 2),
Krebs (Polit. Publizistik der Jesuiten 6) machen K.s Ansicht un-
haltbar. Wenn man dann aus Lossen (Kölnischer Krieg II 489
Anm. 1) erfährt, daß nicht ein pfülzischer Edelmann, sondern der
niederländische Kalvinist und Freund Wilhelms von Oranien Philipp
Marnix von Sainte-Aldegonde Verfasser der Flugschrift ist!, so ge-
winnt man von ihrem Zweck ein ganz anderes Bild, als es K. zu
geben vermag. Indessen ist zuzugeben, daß die Ausdehnung der
Untersuchung nach dieser Seite die Arbeit auf eine stark veränderte
Grundlage gestellt hätte.
Leipzig. Paul Herre.
Bernhard Duhr, Geschichte der Jesuiten in den Ländern
deutscher Zunge. 1. Band: Geschichte der Jesuiten in den
Ländern deutscher Zunge im 16. Jahrhundert. Freiburg im Breis-
gau 1907, Herdersche Verlagshandlung.
Das vorliegende Buch will die Tätigkeit der Jesuiten in den
Ländern deutscher Zunge darstellen; es wird sonach die Geschichte
der deutschen und österreichischen Ordensprovinzen, letztere jedoch mit
Ausschluß von Böhmen und Ungarn umfassen, denen eine besondere
Behandlunz zugedacht ist. Dagegen wird das staatsrechtlich dazumal
noch zu Böhmen gehörige Schlesien als deutsches Land in den Rahmen
der vorliegenden Geschichte aufgenommen, desgleichen Ermeland, wie-
wohl es zur polnischen Ordensprovinz gehörte. Die Tendenzen, von
denen das Buch getragen ist, sollen keine anderen sein als streng
wissenschaftliche. Solchen gegenüber, sagt der Verf., die es für ge-
1 Es handelt sich, worauf mich der Biograph Marnix’, Herr Dr. Albert
Elkau, aufmerksam macht, um die 1583 erschienene in den Ocuvres, cor-
respondances et mélanges 365 ff. abgedruckte Schrift: ad potentissimos ac
serenissimos reges, principes reliquosque amplissimos christiani orbis
ordines seria de reipublicae christianae statu etc.
390 Kritiken.
ratener halten, vorgekommene Fehler zu verschweigen, kann nicht
nachdrücklich genug betont werden, daB sie dadurch der eigenen
Sache einen schlechten Dienst erweisen ... Nur Offenheit erzwingt
Glaubwürdigkeit; nur darf sie nicht in herzlose Kritisiersucht aus-
arten: Pietätlose Kritik ist vom Geschichtschreiber nicht weniger zu
meiden, wie kritiklose Pietät. Man darf diesen Worten rückhaltlos
zustimmen: es fragt sich nur, ob der Verf. dieses Ziel in seinem
Buche erreicht hat. Man wird es im Ganzen und Großen zugestehen
dürfen, wenngleich im Einzelnen Einschränkungen gemacht werden
müssen. Schon in seinem Buche: Die Jesuiten an den deutschen
Fürstenhöfen des 16. Jahrhunderts hat der Verfasser auch die Schatten-
seiten der Tätigkeit einzelner Jesuiten in kräftiger Weise hervor-
gehoben, derart, daß seine Darstellung in jenen Partien, die sich mit
meinem Buche berühren, mitunter zu den gleichen Resultaten kommt,
wie das meinige: und doch hat man in seltsamer Verkennung des
Sachverhalts letzterem Voreingenommenheit zu Gunsten des Pro-
testantismus vorgeworfen. In gleicher Offenheit wie damals, nur noch
viel drastischer, werden hier die ärgsten Auswüchse in der Kirche des
15. und zum Teile auch noch des 16. Jahrhunderts zugegeben: die
Ergebnislosigkeit der Reformdekrete gegen den Konkubinat der Geist-
lichen, bezüglich der Annaten, Reservationen, Appellationen und Inter-
dikte, die Verweltlichung der einzelnen Kirchen infolge des Ansammelns
von Reichtümern, die falsche Art der Besetzung der obersten Kirchen-
stellen, die Sittenlosigkeit, Ausgelassenheit, Prunksucht und Habgier
in der höheren, die traurige Lage in der niederen Geistlichkeit, die
Auswüchse des Treibens am päpstlichen Hofe usw., als deren Folgen
sich „Abneigung des Volkes gegen Klerus und Klöster, Spannung
zwischen den ungeistlichen Bischöfen und ihren Untertanen, Gährung
und Unzufriedenheit der erniedrigten Geistlichkeit und schließlich eine
allgemeine Opposition gegen Rom“ kundgeben. „Das PulverfaB war
gefüllt bis zum Rande“ ... Und daß es auch in den dreißiger
und vierziger Jahren des 16. Jahrh. mit den kirchlichen Verhältnissen
nicht besser, eher noch schlechter bestellt war, wird stark betont.
Nach dem Berichte des Nuntius Aleander sind die deutschen Fürsten
mit Ausnahme Ferdinands I. entweder ganz lutherisch, oder was
Priesterschaft und Jagd nach Kirchengut anbelangt, schlimmer als
diese. Die Prälaten hätten sich in nichts gebessert von ihrem aus-
schweifenden Leben ... kurz eine ungeheure Verwilderung, die mir
beim Schreiben die Tränen in die Augen treibt.“ Dem Kundigen
sind ja alle diese Dinge nicht neu, aber angesichts der Tatsachen,
daB die ältere deutsche Historiographie für diese Zustände just den
Protestantismus verantwortlich gemacht hat, ist es gut, daß nun auch
Kritiken. ` 391
einmal von katholischer Seite die Sache tiefer erfaßt wird. Ganz so,
vielleicht noch etwas schlimmer, lagen die kirchlichen Dinge in den
österreichischen Ländern, wozu ja außer den allgemein bekannten Ur-
sachen noch solche hinzukommen, die von der Regierungsseite aus-
gegangen sind, über die ich mich an anderer Stelle zu verbreiten
hoffe. Hier sei nur bemerkt, daß die Schilderung dieser Zustände, wie
sie der Verf. gibt, noch nicht einmal vollständig ist, es auch nicht
sein kann, vielleicht auch nicht sein will Nachdem so der Boden
gezeichnet ist, auf welchem sich die Ausführungen des Verf. bewegen,
schildert er in 25 nicht immer ganz glücklich aneinander gereihten
Kapiteln das Auftreten der ersten Jesuiten in Deutschland: eines Peter
Faber, Claudius Jajus und Nicolaus Bobadilla, die Anfänge der Kollegien
in Köln, Wien und Ingolstadt, das Wirken des Petrus Canisius, die
Entstehung der deutschen Ordensprovinzen und neuer Kollegien, die
Schulen und Studien und was damit zusammenhängt, dann die kleineren
Niederlassungen, die Seelsorge, Klosterreform, geistliche und wissen-
schaftliche Ausbildung der Mitglieder, ihre Bauten, Schriftstellerei,
ihre Wirksamkeit an den Fürstenhöfen, Teufelsmystik und Hexen-
prozesse und gibt am Schlusse endlich einige Charakterbilder und
Urteile von zeitgenössischen Freunden und Gegnern. Die einzelnen
Kapitel bieten entsprechend dem reichen Quellenmaterial, das hier aus-
genutzt wird und zu dem in erster Linie zahlreiche bisher ungedruckte
und unbekannte Briefe und Aktenstücke aus den Archiven in Wien,
München, Rom, Neapel, Simancas usw. gehören, sehr viel Neues; das
gilt schon von dem, was über Faber, Jajus (s. namentlich auf S. 46/47)
und Bobadilla oder über die Anfänge der Jesuitenkollegien gesagt
wird; man vgl. z. B. die Darstellung bei Huber IV, 144 mit Duhr’s
S. 46. Von Interesse ist die Schilderung der Lage der katholischen
Kirche in Österreich beim Tode Ferdinands I. (S. 52); sie deckt sich
vollständig mit dem, was auch aus Innerösterreich bekannt ist. Man
begreift, daß die Persönlichkeit des Petrus Canisius eine ausführlichere
Würdigung gefunden hat. An manchen Stellen bedürfen die Aus-
führungen des Verf. einer Korrektur, so z. B. da, wo von der Gründung
des Grazer Kollegiums gesprochen wird; was da auf Grund der heute
schon großenteils veralteten Darstellungen Peinlichs gesagt wird, ist
zum großen Teil unrichtig, und die Äußerungen Blyssems (S 164)
mindestens stark übertrieben. Zu S. 167 wäre ergänzend anzufügen,
daß auch die reichen Millstädter Bücherschätze an das Grazer Kollegium
abgegeben wurden. Die reichen Schenkungen der erzherzoglichen
Familie an das Kollegium sind aus der im Staatsarchiv in Wien be-
findlichen Registratur Karls II. und Ferdinands II. auszuheben. Die
Darstellung auf S. 168 entspricht der Aktenlage nicht. Das ius
392 | Kritiken.
reformandi in Ehren — aber die Landschaft hat stets behauptet, daß
zwischen ihr und der Regierung ein bilateraler Vertrag vorlag, der
einseitig nicht geändert werden durfte. Über die Ausweisung, bei
der sich übrigens die Jesuiten in einer Weise benommen haben, an
der des Ordens Stifter kaum ein Wohlgefallen geäußert hätte, liegen
jetzt die umfassenden Aktenpublikationen vor, die manches klarer
stellen. Auch wären die geradezu beispiellosen Provokationen der
protestantischen Geistlichen in der letzten Zeit Karls II. und den
Tagen ihrer Ausweisung nicht zu übersehen gewesen; für alle Fälle
ist Duhrs Buch über diese Episode zu kurz hinweggegangen. Man
mag sich wundern, daß keiner von den bedeutenden Bischöfen, die
Innerôsterreich damals hatte, auch nur genannt ist, oder die Frage
auch nur berührt wurde, wie es gekommen ist, daB diese große Um-
wälzung in den Jahren 1598—1602 ohne Blutvergießen und Bürger-
krieg ablaufen konnte. An den in Graz wirkenden Jesuiten lag es
nicht: wohl aber, wie sich aktenmäßig erweisen läßt, an der Be-
sonnenheit der protestantischen Landstände Seit 1580 stehen die
Jesuiten keineswegs mehr in Verteidigungslinie, sondern greifen ihre
Gegner in einer Weise an, die oft geradezu groteske Formen annimmt.
Davon ist in dem Buche Duhrs allerdings nichts zu lesen, und doch
muß gefragt werden, mit welchem Recht der Jesuit die Schulstube
der Protestanten betritt und dort Visitationen und ähnliches vornimmt
oder bei einem Leichenbegängnis eines Protestanten einen evangelischen
Geistlichen abkanzelt, weil er eine Stelle schlecht zitiert habe. Wenn
sich dann die protestantische Menge dagegen erhebt, spricht man von
Rebellion und verfügt, wenn man die Macht hat, barbarische Strafen.
Derartige Züge dürfen in einer so umfassenden Geschichte der Je-
suiten, wie es die vorliegende ist, nicht verschwiegen werden. Melır
über diesen und einige ähnliche Punkte wird sich zweifellos sagen
lassen, wenn die Fortsetzung vorliegt.
Mehr Lob verdienen die Ausführungen über das Schulwesen der
Jesuiten und die Konvikte, vornehmlich auch das Kapitel über die
Klosterreform, nur wird zu dem, was S. 499 über die Ursachen der
Entvölkerung der Klöster gesagt wird, noch einiges anzufügen sein,
wie z. B. ihre Verarmung infolge der beispiellosen Steuerlasten, die in
allen österreichischen Ländern ins Unerschwingliche gingen und Kirchen
und Klöster zwangen, Teile ihres Besitzes zu verkaufen. Wie verfallen
die Klosterzucht in Österreich war, ist aus verschiedenen Berichten
der Nuntien bekannt; von der Verworfenheit einzelner Prälaten in
steirischen Klöstern zeugt das Schreiben des Nuntius am Grazer Hofe
Andreas von Bertinoro an Erzherzog Karl vom 21. Juli 1586; noch
viel schlimmer lauten die Visitationsprotokolle aus kärntnischen
Kritiken. i 393
Klöstern: Zeugnisse, die nicht zu übersehen sind; diese Dinge müssen
schon deswegen hervorgehoben werden, weil sich daraus das Bestreben
des Grazer Fürstenhofes erklärt, den Jesuitenorden mit den Gütern
jener Orden auszustatten, die entweder nicht den genügenden Nach-
wuchs hatten oder ihre Pflicht nicht erfüllten. Was der Jesuitenorden
für die Armen und Kranken leistet, ist bekannt und wird in dem
Buche Duhrs gebührend hervorgehoben, desgleichen das, was für die
geistliche und wissenschaftliche Ausbildung der Jesuiten geleistet.
wurde. Sehr gut und zutreffend sind die Ausführungen des Verf.
über die Ausschreitungen der literarischen Polemik, desgleichen in dem
Kapitel „An den Fürstenhöfen“. Freilich müssen auch da mitunter
Einschränkungen gemacht werden. Wenn es z. B. S. 702 heißt: der
Grundsatz: unbeschränkte Religionsfreiheit für die Protestanten und
harte Beschränkung für die Katholiken wurde praktisch nach wie vor
von den Protestanten ausgeübt, wo sie nur immer die Macht dazu
hatten, trifft das nicht für alle Fälle zu. In dem interessanten Be-
richte, den der Freiherr Wolfgang von Hofkirchen über seine Legation
an die der A. C. verwandten deutschen Fürstenhöfe den niederöster-
reichischen Ständen erstattete, lesen wir: „Pfalz leide (1603) an
Orten, wo er es hindern könnte, die kath. Religion und ebenso die
A. K“. Die Tugenden der Erzherzogin Maria von Innerösterreich in
allen Ehren, aber eine unbefangene Geschichtsforschung wird über sie
doch ganz anderes zu sagen haben, als hier unter dem Schlagwort
„Sittliche Erneuerung der Fürstenhöfe“ gesagt wird (s. die Einleitungen
zu meinen Akten und Korrespondenzen zur Geschichte der Gegen-
reformation in Innerösterreich unter Ferdinand II. Fontes rer. Austriac.
2. Bd. LVIII und LX). Von den Charakterbildern ist das Georg
Scherers herauszuheben. Zum Schluß werden einzelne Urteile von
Zeitgenossen über die Jesuiten zusammengestellt, unter denen die
Klagen, die katholischerseits wider sie vernommen wurden, wohl die
interessantesten sind. Daß viele davon nicht unberechtigt waren, ist
aus zahlreichen Aktenstücken, die mir vorliegen, ersichtlich: schließlich
räumt auch Duhr (S. 842) ein, daß ‘die Jesuiten keine Engel sondern
Menschen waren und in einzelnen Fällen — es sind ihrer recht viele —
Anlaß zu berechtigten Klagen gaben. Daß die ältere und neuere
Literatur reichlich zitiert. wird, braucht nicht besonders gesagt zu
werden, gleichwohl nimmt uns Wunder, daß ein Buch wie das von
Eberhard Gothein nicht genannt wird, ein Buch, aus dem man sicher
viel lernen kann. Aus demselben Grunde, wie das seinerzeit in meiner
Geschichte der Reformation und Gegenreformation der Fall war, läßt
der Verf. „nach Möglichkeit die Quellen selbst sprechen“ und bemerkt
hierzu: Eine aus dem Vollen schöpfende kunstvolle Darstellung wäre
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 27
394 Kritiken.
ja gewiß für den Leser leichter und fesselnder, aber ihre Zuverlässig-
keit und Kontrolle der subjektiven Auffassungen und Zutaten wegen
auch mehr erschwert. Nach dem Stande der heutigen Kritik muß
der Geschichtschreiber, besonders in viel umstrittenen Fragen sich
bescheiden, die Resultate dieser Forschungen an der Hand der Quellen
in einer lesbaren Weise vorzulegen.“ Das ist richtig, vorausgesetzt,
daß bei der Auswahl aus den Quellen keine andere Tendenz obwaltet
als die rein wissenschaftliche. Schließlich hat die Wissenschaft nicht
in erster Linie Kunstwerke zu schaffen, sondern die Wahrheit zu suchen
und zu sagen.
Graz. J. Loserth.
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündenern, heraus-
gegeben von Traugott Schieß. II. Teil. April 1557— August
1566. III. Teil. Oktober 1566—Juni 1575. (A. u.d. T.: Quellen
zur Schweizer Geschichte, herausgegeben von der allgemeinen ge-
schichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Band XXIV und XXV.
LXXIV und 740 SS. CXX und 641 SS. gr. 8°. Basel 1905. 1906,
Baseler Buch- u. Antiquariatsbuchhandlung (vormals Adolf Geering.)
Über die allgemeine Bedeutung der vorliegenden Publikation habe
ich schon beim Erscheinen des ersten Bandes gesprochen. Die vor-
liegenden zwei Bände, welche das Unternehmen abschließen, gehen
über ihren Vorgänger an Ertragswert eher noch hinaus. Im Mittel-
punkte stehen die zwei Churer Hauptpfarrer Johannes Fabricius und
Tobias Egli, welche beide auf ihre Stelle nach einander aus Zürich
geholt worden sind, schon vorher in enger Beziehung zu Bullinger
standen und in ihrem neuen Wirkungskreis die alte lebhafte Verbindung
fortsetzten. Fabricius und Egli tauschten nicht nur mit Bullinger
ihre persönlichen Meinungen aus, sondern waren auch die Vermittler
zwischen den Zürichern und den anderen evangelischen Geistlichen
Graubündens. Dadurch genossen sie vor letzteren zwar nicht offiziell,
aber tatsächlich eine bedeutende Vorzugsstellung, die ihnen freilich
nicht unbestritten blieb. Jedenfalls hat sie aber die Folge gehabt,
daß der zweite Band größtenteils durch den Briefwechsel zwischen
Fabricius und Bullinger, der dritte durch den zwischen Egli und
Bullinger angefüllt ist. Dabei häufte sich der Stoff derart, daß SchieB
nicht nur das ursprünglich auf zwei Bände veranlagte Unternehmen
zu einem dreibändigen erweiterte, sondern daß er auch so noch ge-
genötigt war, abweichend vom Gebrauche des ersten Bandes häufig
die Regestform anzuwenden. Waren doch in beiden Bänden annähernd
1400 Briefe zu verarbeiten! Wenn man noch dazu berücksichtigt, daß
ein großer Teil der einschlägigen Korrespondenz verloren gegangen
Kritiken. 395
ist oder noch an verborgenem Orte ruht, und daB weiter der Brief-
verkehr des Reformators mit den Graubündenern nur einen Teil seiner
gesamten Korrespondenz ausmacht, so gewinnt man einen Begriff von
dem Umfange und dem Einflusse der persönlichen Beziehungen
Bullingers.
Sehr dankenswert ist, daß SchieB nicht nur fortgefahren ist,
kurze Lebensbeschreibungen der einzelnen mit Bullinger im Brief-
verkehr stehenden Männer jedem Bande vorauszuschicken, sondern daß
er auch im dritten Bande eine kurze Übersicht über die Reformations-
geschichte Graubündens angeschlossen hat. Tritt auch in dieser Über-
sicht stellenweise die Vorliebe des Herausgebers für die evangelische
Seite etwas zu stark hervor, so ist doch gerade diese Übersicht trotz
ihres naturgemäß skizzenhaften Charakters geeignet, der ganzen Publi-
kation Freunde zu erwerben, welche sich an sich für den Inhalt der
einzelnen Aktenstücke weniger interessieren. Denn die Graubündener
Reformationsgeschichte weist viele eigenartige Züge auf, welche eine
allgemeinere Beachtung verdienen, ist aber bisher noch wenig in dieser
Hinsicht gewürdigt worden.
Übrigens wäre es ein Irrtum anzunehmen, daß die Korrespondenz
wesentlich nur den Kirchenhistoriker fesselt. Eine große Rolle spielt
in derselben z. B. auch die politische Frage, ob sich die schweizer
Soldaten an die Spanier oder Franzosen verdingen sollten; allerdings
hätten Bullinger und Fabricius es lieber gesehen, wenn das Dienst-
verhältnis überhaupt aufgehört hätte, aber damit wären sie in eine
ganz isolierte Stellung geraten, weil sie sowohl die spanischen wie
die französischen Agenten gegen sich gehabt hätten. Sie mußten also
das kleinere Übel wählen. Auch der Wettbewerb um die Graubündener
Alpenpässe, der dann im Dreißigjährigen Kriege so wichtig wurde,
wirft seine Schatten voraus.
Sehr interessant ist ein Vergleich der jetzigen Publikation von
Schieß mit den von Steffens und Reinhardt veröffentlichten Nuntiatur-
berichten, in welchen vielfach die nämlichen Gegenstände von katho-
lischer Seite beleuchtet werden.
Freiburg i. B. ` Gustav Wolf.
Friedrich Bothe, Beiträge zur Wirtschafts- und Sozial-
geschichte der Reichsstadt Frankfurt. Leipzig, Duncker &
Humblot 1906. IX u. 172 SS.
Die Schrift bringt Paralipomena zu dem größeren Werke des
Verf. über die Besteuerung Frankfurts und zugleich Vorstudien zu einer
Schilderung des großen Fettmilchaufstandes der Jahre 1612—14.
Das Frankfurter Archiv enthält reiches Material, und es war zu er-
27°
396 Kritiken.
warten, daß manch Interessantes zu Tage treten würde. Trotzdem
möchte man bedauern, daß die Veröffentlichung in dieser Weise er-
folgte und der Verf. seinen Stoff nicht mehr ausschöpfte und im
Zusammenhang behandelte. Es erscheint auch wenig zweckmäßig,
daß die statistischen Grundlagen im Anhange stehen und erst mit den
Ausführungen im Text verglichen und kontroliert werden müssen.
Der erste Teil enthält auf Grund der Rechenbücher, deren Zuverlässig-
keit eingehend geprüft wird, eine Darstellung des Stadthaushaltes im
16. Jahrhundert, indem die einzelnen Einnahmeposten weiter verfolgt
werden; aus den wechselnden Erträgnissen und der Bilanzierung von
Einnahmen und Ausgaben lassen sich bestimmte Schlüsse auf die
wirtschaftliche Lage der Stadt machen. Bei dem Fehlen einer fiska-
lischen Kasseneinheit und dem Vorhandensein von Sonderhaushaltungen
macht es Mühe die Gesamteinnahmen und -ausgaben festzustellen.
Der zweite Teil gibt für denselben Zeitraum des 16. Jahrhunderts
Aufschluß über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung:
die Größe der Einwohnerschaft, vor allem auch die Entwicklung der
Judengemeinde, das Einströmen der Niederländer, die wechselnde Lage
der Handwerker und der Gewerbe, die Verteuerung der Waren und
die Verschlechterung in der Lage der arbeitenden Klasse werden auf
Grund der Bedebücher und zahlreicher sonstigen Quellen beleuchtet.
Der Fettmilchaufstand zeigt sich so als Selbsthilfe infolge wirtschaft-
licher Not weiter Kreise der Bürgerschaft. Die Beilagen enthalten
das wichtige, meist statistische Beweismaterial und einige andere
Quellen — so das umfangreiche Pfortenbuch. Der wesentliche Inhalt
der Schrift besteht darin zu zeigen, daß die Stadt im Laufe des
16. Jahrh. eine Verdoppelung ihrer Bevölkerung erhielt, die allerdings
ganz auf die fremde Einwanderung zurückzuführen ist, daß durch
das Einströmen von Fremden, vornehmlich von Niederländern, eine In-
dustrie entstand, die aber am Ende des Zeitraumes in Hypertrophie
ausartete und zu einer wirtschaftlichen Krise führte.
Die Art der Behandlung bringt es mit sich, daß die ganze Ent-
wicklung mehr aus Anzeichen bestimmter Art erschlossen als wirklich
aufgezeigt wird. Es bleiben daher wesentliche Lücken in der Beweis-
führung, von denen ich hier einige kurz hervorheben möchte. Zunächst
wird es in der ganzen Schrift nicht deutlich, welchen Gesamtcharakter
Bothe der Stadt eigentlich zuweisen will; das ist wichtig, weil erst
von diesem aus das Einzelne die richtige Beleuchtung erhält. Schon
Bücher hatte für das mittelalterliche Frankfurt die geringe Zahl der
Händler festgestellt und ihr damit den Charakter der Handelsstadt
abgesprochen. Um so überraschender ist es, daß B. gerade das Typische
in der Wirtschaftslage für die Städte des westlichen Deutschlands aus
Kritiken. 397
ihrem Charakter als Handelsstadt (S. 20) folgert, daß er von an-
sässigen Großkaufleuten (S. 60) spricht, die sich später von der kauf-
männischen Tätigkeit zurückgezogen, weil sie nicht mehr als standes-
gemäß gegolten habe (S. 78). Allerdings bemerkt er an anderer
Stelle wieder im Gegenteil (S. 38), daß Frankfurt bis gegen Ende
des 16. Jahrh. eine eigentliche Handelsstadt nicht gewesen sei, indem
es „khein sonders grose Handtierung, gewerb oder khaufmannshandel
bey den Bürgern Inn der Statt“ gab. Ja, wie stand es denn nun
eigentlich damit? Sehen wir uns darauf die eigenen Nachweise Bothes
an, wodurch zugleich ein Licht auf die Art der Behandlung fällt. In
dem Verzeichnis des gemeinen Pfennigs von 1542 (Beilage nr. 17)
fehlen die Kaufleute überhaupt: es werden nur 9 Krämer und 9 Tuch-
leute genannt! Das kann aber unmöglich die gesamte Händlerschaft
der Stadt umfassen, wie sich direkt nachweisen läßt. Es ist doch
seltsam, daß diese Eigentümlichkeit seiner Quelle Bothe ganz ent-
gangen ist, er dies nirgends erwähnt, sondern aus jenem offenbar
unvollständigen Verzeichnis die Gesamteinwohnerschaft (S. 56) rekon-
struieren will. Ja, das Verzeichnis wird für B. sogar eine Quelle,
um das wirtschaftliche Darniederliegen der Stadt zu schlußfolgern
(S. 78)! Im Verzeichnis von 1589 ist die Zahl der Handeltreibenden
weit größer — nämlich 152, darunter 66 Krämer und 45 Kaufleute
wozu noch eine größere Anzahl von Spezialhändlern trat. Die Bürger-
aufnahmen 1601—10 enthalten ebenfalls eine größere Zahl neuauf-
genommene Handelspersonen, etwa 10 Prozent. Nach dem Verzeichnis
von 1618 (S. 62) sind nur die Fettkrämer sehr zahlreich gewesen,
die anderen Händler treten dahinter zurück. Der Verf. macht nun
keinen Versuch diese z. T. sich widersprechenden Nachrichten auszu-
gleichen oder aufzuklären. Er hat sich deutliche Vorstellungen über
die Bedeutung des Handels in der Stadt nicht gemacht, ja er scheint
sich nicht einmal über die Verwendbarkeit seiner Quellen nach dieser
Richtung Klarheit verschafft zu haben. Aber bestimmte Vorstellungen
über den Handel wird man unter allen Umständen gewinnen müssen,
wenn man die Stadt als Handelsstadt charakterisiert und wiederholt
vom Aufblühen des Waren- und Geldhandels spricht. Ich denke also
im Gegenteil (S. IV), daß die Beweiskraft der Tabellen durch solche
Unstimmigkeiten sehr wesentlich beeinträchtigt wird. Wir werden
jedenfalls, was der Verf. nicht tat, scharf zu unterscheiden haben
zwischen dem Meßplatz Frankfurt, der ebenso wie Brügge, Antwerpen,
Leipzig nur der Platz für fremde Kaufleute war, und dem Eigen-
handel der Stadt. Bei den italien. Kommunen ist deutlich zu er-
kennen, daß die Städte mit Aktivhandel keine Messe hatten, und daß
umgekehrt die Meßplätze wenig Aktivhandel und einen geringen an-
398 Kritiken.
sässigen Kaufmannstand aufzeigen. Dasselbe gilt für die deutschen
Städte: Meßstädte wie Frankfurt sind eben Plätze für fremde Kauf-
leute und die eigene Einwohnerschaft kommt wesentlich nur als Ver-
kehrsgewerbe, Verfrachter u. & in Betracht: die großen Geschäfte
wurden in Frankfurt ähnlich wie in Leipzig „durch frembde aus-
ländische schier durchaus verrichtet“. Aber deutliche Vorstellungen
über diesen Grundcharakter vermissen wir eben bei Bothe und dadurch
schweben auch die weiteren Ausführungen in der Luft.
Nicht minder Bedenken habe ich gegen die Behauptung von dem
Einströmen großer Fremdenmassen d. h. Ausländer, der „Welschen“,
die vor allem Niederländer sein sollen, und durch deren Tätigkeit in
der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Aufschwung datiert.
Wenn aber B. alle Fremden, die aus Straßburg, Aachen, Köln, Wesel
(S. 147) kamen, schon als „Welsche“ bezeichnet und den Deutschen
gegenüberstellt, so ist das irreführend. Aus der Bürgeraufnahme,
die er für 1601—10 mitteilt, sind nur etwa 10 Prozent der neuen
Bürger solche „Fremde“: wie viel mögen also davon wirklich Nieder-
länder gewesen sein? Die wiederholten Klagen über sie beweisen noch
nicht sehr viel für ihre große Anzahl. Dieser wichtige Punkt, durch
den das ganze Wirtschaftsleben einen neuen Impuls und eine ganz
veränderte Richtung erhalten haben soll, verdiente also jedenfalls noch
besonderer Aufhellung, um verständlich zu werden.
Ebensowenig wird in der ganzen Darstellung die ho der
großen Industrie verständlich, die der Verf. eben mit dem „Hereinfluten
der Nationen“ (S. 79) entstehen läßt. Er bringt zwar interessante
Notizen über das Verlagsystem, aber man sieht weder klar, welches
das herrschende Betriebsystem für die Exportwaren war, und wie mit
einem Male ein Absatzmarkt für wertvolle Industrieprodukte geschaffen
werden konnte, noch wo diese Hausindustrien herkamen. Die Zahl
der Passamentierer und der übrigen Seidenarbeiter ist sowohl 1589
wie 1616 sehr beträchtlich. Aber es fragt sich, ob man daraus
schon weittragende Schlüsse machen darf, wenn man die Tabellen
kritisch betrachtet, was der Verf. leider unterläßt. Denn 1616 ist
die Zahl der Passamentierer, der Rubin- und Diamantschneider, sowie
der gewöhnlichen Schneider etwa gleichgroß (rund je 120); 1589 sind
die ersteren fast um die Hälfte stärker, die letzteren wesentlich ge-
ringer, während die Rubin- und Diamantschleifer überhaupt fast fehlen!
Also müßte in der Zwischenzeit der 27 Jahre gerade diese Luxus-
industrie entstanden sein: da nun aber diese in den Bürgeraufnahmen
1601—10 ebenfalls stark hinter jenen beiden anderen Gewerbegruppen
zurückbleiben, so ist durchaus nicht zu verstehen, woher sie denn nun
1616 ebenso stark wie jene beiden Gruppen gewesen sein können?
Kritiken. 399
Mithin, so muß man schließen, verlangen die Tabellen erst noch eine
besondere Erklärung, um an sich schon beweiskräftig zu sein, da sie
so viel Unaufgeklärtes, ja direkt Widerspruchvolles enthalten. Zu
noch schwereren Bedenken muß es aber Anlaß geben, daß es 1589
nur 1 Woll- und 9 Leineweber in der Stadt gegeben haben soll —
gegen 96 Schneider und 188 Passamentierer. Wenn man damit
wiederum vergleicht, daß es 1616 (S. 62) 49 Wollweber und 31 Leinen-
weber gegeben hat, während die Bürgeraufnahmen 1601—10 von jenen
nur 9, von diesen aber 22 enthalten, so steht man vor lauter Rätseln:
die Zahl der Rubin- und Diamantschleifer muß ja ganz abnorm hoch
erscheinen, das zeitweise völlige Verschwinden des Tuchgewerbes bei
gleichzeitigem Vorhandensein von Färbern ist kaum zu verstehen
u.a. m. Auch läßt sich ein Exportgewerbe doch nicht in wenig
Jahren aus dem Boden stampfen, wie B. das annimmt, wenn nicht
die Voraussetzungen vorhanden sind. Und so ergeben sich bei näherer
Betrachtung allenthalben die allerstärksten Zweifel und Bedenken.
Ich halte das Bild der wirtschaftlichen Entwickelung in der Haupt-
sache für verzeichnet, zum mindesten für nicht erwiesen. Schon durch
ein bloBes Nebeneinanderstellen der einzelnen Berufsgruppen hätte sich
die Bedenklichkeit ja Unmöglichkeit der Resultate ergeben — anstatt
daß jetzt mit einer gewissen Eleganz darüber hinweggegangen wird.
Es hätte mir unter allen Umständen zweckmässiger geschienen, daß
der Verf. gewartet hätte, bis er sein reiches Material innerlich ver-
arbeitet hatte und auf die Fragen ausführlicher eingehen konnte.
F. Eulenburg.
À. Rosenlehner, Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz und
die jülichsche Frage, 1725—1729. München, Beck, 1906.
XV, 488 S. 13 Mark.
Da der Kurfürst Karl Philipp von Pfalz-Neuburg (1716—1742)
keine männlichen Nachkommen besitzt, so wird unter ihm die schon
so oft und heiß umstrittene Erbfolge in den Herzogtümern Jülich und
Berg von neuem der Gegenstand eines langwierigen und erbitterten
diplomatischen Kampfes. Denn der bekannte mit der preußischen
Gegenpartei am 9. Sept. 1666 abgeschlossene Erbvergleich verweist
zwar den Besitz der Herzogtümer an das Haus Pfalz-Neuburg und
an seine Deszendenten. Aber er sagt nicht, was er unter Deszendenten
versteht, ob nur die männlichen — so natürlich der preußische Stand-
punkt — oder ob männliche und weibliche, wie Kurpfalz in seinem
Interesse behauptet. Für Preußen ist der Stamm des Pfälzischen
Kontrahenten schon erloschen, wenn nur weibliche Nachkommen vor-
handen sind. Dann erhält Preußen den ungetrennten Besitz der
400 Kritiken.
ganzen ‘fünf Lande’; denn der Kondominatsgedanke ist ja 1666 aus-
drücklich aufrecht erhalten worden. Kurpfalz aber protestiert dagegen.
Es behandelt die beiden Herzogtümer als feuda promiscua, verlangt
Anerkennung des Erbrechts auch für die weibliche Deszendenz, will
sagen für das Haus Pfalz-Sulzbach, das übrigens auch seinerseits als
männliche Descendenz des Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg
(F 1614) Ansprüche erhebt.
Ähnlich, wie später Karl VI. bei seinen Bemühungen um An-
erkennung der Pragmatischen Sanktion nicht sowohl die inneren und
äußeren Machtmittel des eigenen Staates verstärkt, sondern das zeit-
gemäßere Mittel der Allianz und des Garantievertrages anwendet, hat
auch die kurpfülzische Politik gearbeitet. Nur gelegentlich hören wir
von Reformen des eigenen ‘Militärstaates’. Viel häufiger wird der
diplomatische Apparat zur Gewinnung von Bundesgenossen und Bürgen
im Interesse der Jülich-Bergischen Rechte in Bewegung gesetzt. Die
genaue Beschreibung dieser Politik bildet den Inhalt des Rosenlehner-
schen Buches. Es werden alle ihre einzelnen Phasen, bisweilen von
einem Tag zum andern, ausführlich dargestellt. Diese Politik, das
ist das Ergebnis, führt allmählich vom Kaiser zu Frankreich hinüber.
An die Stelle des Wiener Allianzvertrages vom 16. Aug. 1726 tritt
der mit Frankreich am 13. Okt. 1729 zu Marly abgeschlossene Neu-
tralitäts- und Garantievertrag. Der Zweck. ist bei beiden derselbe:
Sicherung der niederrheinischen Besitzungen für das Haus Wittelsbach.
Der Hauptgrund aber für den im Verlaufe der drei Jahre langsam,
aber stetig und sicher sich anbahnenden Umschwung der kurpfälzi-
schen Politik ist die vom Kaiser vermittelst des Wusterhausener Ver-
trages (12. Okt. 1726) vollzogene Annäherung an Preußen — um nur
das Wichtigste zu nennen. Die Fäden zwischen Wien und Mannheim
werden natürlich nicht sofort zerschnitten. Aber sie lockern sich bald
immer mehr, und es hat immerhin Interesse, zu beobachten, in welchem
Tempo und unter welchen Scheinmanövern das geschieht. Der Haupt-
aktion laufen noch einige Episoden zur Seite. Die kurpfälzische
Diplomatie verhandelt, von demselben Interesse geleitet, auch mit Holland
und England, gelegentlich sogar, wenn auch immer resultatlos, mit dem
preußischen Gegner. Ingleichen sucht sie, wobei wieder mancherlei
Schwierigkeiten zu überwinden sind, mit den übrigen Gliedern des Wittels-
bachischen Hauses, das damals ja auch auf den rheinischen Erzstühlen
von Köln und Trier vertreten ist, in gutem Einvernehmen zu bleiben.
Rosenlehners Arbeit hat einen unleugbaren Vorzug, der ihr einen
bleibenden Wert sichert. Das ist der entsagungsvolle Fleiß, mit dem
sie für die Darstellung eine umfangreiche neue archivalische Grund-
lage schafft. Abgesehen von den bekannten für die Wittelsbachische
Kritiken. 401
Geschichte schon oft mit Erfolg ausgebeuteten Sammlungen haben
natürlich auch Wien, Berlin, Düsseldorf, Koblenz usw. manche wert-
volle Ausbeute geliefert. Dagegen ist zur weiteren Beleuchtung der
lehrreichen Vorgeschichte des Vertrages von Marly Pariser Material
nicht herangezogen worden. Sollte die Untersuchung sich in dieser
Richtung nicht noch weiterführen lassen? Jedenfalls hätte diese Lücke
als solche bezeichnet werden müssen.
So großes der Verfasser mit seiner eifrigen Archivforschung ge-
leistet hat, so wenig befriedigt die Verwertung und Darstellung des
Gefundenen. Wichtiges und Unwichtiges steht da nur zu oft un-
gesichtet neben einander. Es fehlt eine straffe Zusammenfassung der
wesentlichen Wendungen dieser vielverschlungenen Verhandlungs-
geschichte. Auch die einzelnen darin tätigen Persönlichkeiten — es
ist neben den Hauptinteressenten besonders der energische und selb-
ständige Kurfürst Franz Ludwig von Trier — treten nicht plastisch
hervor. Mitteilungen werden aus den Akten geboten, die weder auf
allgemeines, noch auf lokalgeschichtliches, noch auf technisch-diplo-
matisches, noch auf kulturgeschichtliches Interesse rechnen können.
Das gilt besonders von der mit ermüdender Breite dargestellten äußeren
Entstehungsgeschichte mancher Instrumente, der allzugenauen Berück-
sichtigung ephemerer Seitensprünge der Verhandelnden, den übergenauen
Berichten über Instruktionen, persönliche Maßnahmen, Stimmungen
der einzelnen Agenten u. 4 In manchen Fällen hätte ferner eine kurze
Inhaltsangabe an die Stelle des wörtlich abgeschriebenen Textes treten
sollen. Diese wörtlichen Herübernahmen selbst aber haben obendrein z. T.
noch dadurch an Lesbarkeit verloren, daß der Verfasser die bekannten,
oft völlig willkürlichen Abkürzungen der Schriftsätze pedantisch bei-
behält, anstatt sie aufzulösen, was man doch selbst bei mittelalter-
lichen Vorlagen stillschweigend zu tun das Recht hat. Auch ist es
zwecklos, den willkürlichen Wechsel zwischen großen und kleinen
Anfangsbuchstaben, wenn ihn die Quellen bieten, mitzumachen. Ent-
weder alles groß oder alles klein — darüber läßt sich für das acht-
zehnte Jahrhundert natürlich streiten — nicht aber die deutschen
Substantiva groß und die fremden klein, wie die benutzten Texte es
bieten. In den Anmerkungen durften die Bezeichnungen Original,
Konzept immer dann fehlen, wenn sie sich aus der Angabe über die
archivalische Provenienz von selbst ergeben. Nur ungerne vermißt
man dagegen eine Stammtafel, ohne welche die ganze Frage nicht
wohl zu verstehen ist. Ein Teil der Darstellungsmängel hätte durch
Anfügung von Beilagen zweifellos vermieden werden können. Der schwer-
fällige Text wäre dadurch in der erwünschtesten Weise entlastet worden.
Bonn. Hashagen.
402
Nachrichten und Notizen 1.
Hamburgisches Urkundenbuch, herausgegeben von Johann Martin
Lappenberg B. R. Dr. weiland Archivar in der Freien und Hansestadt
Hamburg. I. Band. Anastatische Reproduktion der Ausgabe vom Jahre
1842. Hamburg (Leopold Voß) 1907.
Ein Neudruck des 1. Bandes des Hamburgischen Urkandenbadhes füllt
eine oft empfundene Lücke in der Literatur unserer mittelalterlichen Quellen-
publikationen aus. Derselbe Band, der jetzt zum zweiten Male erscheint,
lag bereits Anfang 1842 fertig vor, bearbeitet von einem der besten Männer,
dem man damals ein Werk dieser Art anvertrauen konnte. Ehe sie aber
der Öffentlichkeit übergeben werden konnte, hatte der Hamburger Brand
vom 5. Mai 1842 den größten Teil der Auflage wieder zerstört und das
Hamburgische Urkundenbuch galt damit von Anfang an den Bibliotheken als
ein liber rarissimus. Was eine erneute Herausgabe des Bandes, die also
sofort nötig gewesen wäre, schließlich durch über sechs Jahrzehnte ver-
zögert hat, ist mir nicht näher bekannt. ‘Sicher aber wirkte der Umstand
mit, daß man bei zunehmender Vertiefung des diplomatischen Wissens
immer mehr die Schwierigkeiten erkennen mußte, die einer Neubearbeitung
des Werkes entgegenstanden. Jeder neue Herausgeber wäre gleich bei
Beginn seiner Arbeit auf eine der umfangreichsten Fälschungsgruppen des
deutschen Mittelalters — die unechten Kaiser- und Papsturkunden des
Erzbistums Hamburg — gestoßen. Er hätte viel Zeit und Mühe auf die
Lösung der Schwierigkeiten, die sich ihm hier entgegenstellten verwenden
müssen, um schließlich doch einzusehen, daß sich die ganze Frage im
Rahmen eines Urkundenbuches nicht lösen läßt. Um längeren Aufschub
zu vermeiden und einerseits endlich zur Veröffentlichung des noch in den
Archiven ruhenden, unbekannten Materials aus dem 14. Jahrh. zu kommen,
andererseits aber Lappenbergs oft vermißtes Werk besser zugänglich zu
machen, hat man zur Herstellung des vorliegenden — übrigens ganz vor-
trefflich gelungenen — anastatischen Neudrucks gegriffen. Hat es sich so
allerdings nicht vermeiden lassen, daß eine kleine Anzahl der älteren
Privilege — etwa 30 Urkunden von fast 1000 — zum zweiten Male in un-
genügender Form herausgegeben wurden, so kann ich den Schaden
nicht für allzugroß halten. Die Untersuchung über die Karolingerurkunden
für das Erzbistum Hamburg zu Ende zu führen, wird Aufgabe der Mit-
arbeiter an der Diplomataausgabe der Mon. Germ. sein; in ihr, nicht im
Hamburg. UB. wird man später diese Urkunden suchen. Über die älteren
Hamburger Papsturkunden werde ich selbst bald eine Untersuchung ‘ vor-
legen können, die, wie ich hoffe, die Entstehung dieser großen Fälschungs-
Nachrichten und Notizen I. 403
gruppe im wesentlichen — soweit es das erhaltene Material zuläßt —
klarstellen wird. Für die ganz überwiegende Mehrzahl der Urkunden
unseres Bandes werden sich aber sicher auch noch weiterhin Lappenbergs
Drucke als vollauf genügend erweisen, besonders, wenn sie erst durch den
in Aussicht gestellten Anhang ergänzt und kontrolliert sind.
Greifswald. F. Curschmann.
Fritz Schillmann, Beiträge zum Urkundenwesen der älteren Bischöfe
von Cammin (1158—1343). VI, 116 S. mit 2 Taf. Leipzig, Klink-
hardt 1908.
Schillmann untersucht die von den Bischöfen erlassenen rund 500 Ur-
kunden, die bis auf 10 jüngere Stücke gedruckt vorliegen, nach ihren
äußeren und inneren Merkmalen. Bezüglich der Entwicklung der Schrift
glaubt er mit Wattenbach, daß sie 30 bis 50 Jahre hinter der in Mittel-
deutschland üblichen zurückbleibt. Im übrigen kommt er zu ähnlichen
Ergebnissen, wie sie Kehr, Heinemann, Wecken u. a. für Merseburg, Hildes-
heim, Minden usw. gefunden haben. Bis zur Mitte des 18. Jahrh. beobachtet
er fast nur Empfängerausstellung. Unter Bischof Hermann von Gleichen
(1251—89) entsteht eine geordnete Kanzlei, die mehr und mehr die Stücke
selbst mundiert. Der Eigenwert der Studie liegt in der Feststellung der
Schreiberhände bezw. gewisser Schreibschulen. Leider habe ich dort, wo
ich die Schlüsse des Verf. zurzeit nachprüfen kann, erhebliche Bedenken.
Um nur einen wichtigeren Fall herauszugreifen, so gehört der Duktus der
Fälschung (? Ref.) Pomm. UB 88 keineswegs zu der ein. Menschenalter
jüngeren Urkunde PUB 161 (S. 10), sondern er gehört zu dem gleichzeitigen
unbestrittenen Original PUB 71! Posse folgend möchte Verf. eine Ver-
wandtschaft der Schreibschulen in den Cistercienserklöstern feststellen.
Ich fürchte nur, daß bei ihm allzu oft der Wunsch der Vater des Gedankens
gewesen ist. Es klingt etwas wunderbar, wenn etwa ein Eldenaer Schreiber
(S. 18) im Jahre 1249 beeinflußt sein soll durch einen Darguner Kollegen,
der überhaupt erst 1272 auftritt (S. 16). Die Resultate sind auch dem
entsprechend. Daß beispielsweise PUB 495 mit PUB 952 nicht eine Spur
von Schulähnlichkeit zeigt, das fühlt, wie hier der Volksmund treffend
sagen würde, ein Blinder mit dem Stock. Hoffentlich ist die Bestimmung
der Schreiber, so weit ich sie nicht kontrollieren konnte, stichhaltig. Denn
der Rest ist leider böse, sehr böse. Die zahlreichen groben Irrtümer und
Lesefehler (!) und die daran geknüpften diplomatischen Entdeckungen sollte
man nicht für möglich halten. An eine Diktatuntersuchung verschwendet
Verf. keine Zeile, obgleich die größere Hälfte der Urkunden nur abschrift-
lich erhalten ist. Von den früheren Untersuchungen über einzelne Urkunden
oder gar von der Kamminer Bistumsgeschichte, deren Kenntnis bei der
eigentümlichen Lage der Verhältnisse die unbedingte Voraussetzung für
eine solche Studie ist, hat er keine Ahnung. Recht betrüblich ist auch,
wie viel des diplomatisch Interessanten Verf. nicht beobachtet hat. Unter
diesen Umständen auf Einzelheiten einzugehen, ist zwecklos. Schillmann
ist dem aus gewissen Gründen besonders dankbaren Thema in keinerlei
Beziehung gerecht geworden. Die dringend erforderliche Neubearbeitung
404 Nachrichten und Notizen L
des I. Bandes des Pommerschen Urkundenbuchs wäre die gegebene Ge-
legenheit für eine kritische Darstellung des Kamminer Urkundenwesens, um
die die vorliegende Untersuchung sich ohne Erfolg bemüht hat. |
Leipzig. | Salis.
In den Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein LXXIV,
S. 1 ff., handelt Th. Ilgen über „Die Entstehung der Städte des Erzstifts
Köln am Niederrhein‘ in gewohnter sorgfältiger und kundiger Weise ohne
Abschließendes bieten zu wollen. Bei der stiefmütterlichen Behandlung,
die bisher diesen Stüdten in der stadtgeschichtlichen Literatur zu teil ge-
worden ist, ist die Arbeit besonders dankenswert. Einen Satz allerdings
möchte ich nicht ganz unbeanstandet lassen, weil er leicht zu Mißverständ-
nissen Anlaß geben kann. Nachdem Ilgen nachgewiesen hat, daß sämtliche
von ihm untersuchten Städte vor ihrer Befestigung als offene Ansiedlungen
(und zwar regelmäßig mit Markt) bestanden haben, schließt er auf S. 20:
„Die Stadtgemeinden im Gebiete des Erzstiftes Köln sind ausnahmslos aus
Landgemeinden erwachsen.“ Gewiß! Aber was waren diese Landgemeinden?
Waren es von vornherein geschlossene Bauerndörfer (am Niederrhein jeden-
falls eine eigentümliche Erscheinung) oder waren es Einzelhöfe, die all-
mählich durch dichtere Ansiedelung zu zusammenhängenden Ansiedlungen
verbunden und dann mit Marktrecht begabt waren, oder waren es systema-
tisch gegründete oder allmählich um einen Marktplatz als Mittelpunkt ent-
standene Marktansiedlungen? Das ist doch wohl die wichtigste Frage, und
ich muß es als einen gewissen Mangel ansehen, daß diese Frage nicht
einmal gestellt, geschweige denn beantwortet wird. Gerade das Düssel-
dorfer Archiv muß doch wohl Stadtpläne und ähnliches topographisches
Material genug bieten, das zur Lösung dieser Frage beitragen könnte.
Warum können sich einige unter unseren Stadthistorikern immer noch nicht
entschließen, derartiges Material zu verwerten ?
Tübingen. Siegfried Rietschel.
Paolo Piccolomini, La vita e l’opera di Sigismondo Tizio (1458—1528),
Siena 1903, XXX und 210 S.
' Wer je Gelegenheit hatte, in italienischen Archiven und Bibliotheken
längere Zeit zu arbeiten, der wird mit Erstaunen und Bedauern gewahr
geworden sein, welch ungeheure Schätze noch immer vergraben in deren
Tiefen liegen, und wie wenig es noch heute möglich ist, irgend eine Periode
der italienischen Geschichte, ja nur irgend eine Episode daraus einiger-
maßen erschöpfend zu behandeln, ohne das handschriftliche Material mit
heranzuziehen. — Für das gedruckte Material aber ist man noch immer
meist auf Muratori! oder andere ältere unkritische Ausgaben angewiesen;
weder Villani noch Macchiavell ist bis heute eine den modernen kritischen
Forderungen Rechnung tragende Edition zu teil geworden. Auf die Not-
wendigkeit, den hochinteressanten Florentiner Lärmpatrioten Benedetto Dei
der unverdienten Vergessenheit zu entreißen, habe ich gelegentlich einmal
1 Der Druck dieser Besprechung erscheint verspätet; unterdessen ist
die Neuausgabe des Muratori begonnen worden.
Nachrichten und Notizen I. 405
hingewiesen. — Sigismondo Tizio, dem die dankenswerte kleine Schrift
eines Enkels des größten Sieneser Geschlechts gewidmet ist, hat allerdings
fast ausschließlich lokalgeschichtliche Bedeutung und eine Ausgabe seiner
ungemein umfangreichen sienesischen Geschichte dürfte weder ein dringen-
des Bedürfnis noch auch in absehbarer Zeit zu erwarten sein; so viel aus
ihm für Geschichte und Kulturgeschichte Sienas vor allem in der Renaissance-
zeit zu lernen sein dürfte, so wenig würden daraus neue Aufschlüsse über
die Geschichte Italiens im allgemeinen oder gar anderer Länder zu ge-
winnen sein. Als historiographischer Typus ist Tizio jedenfalls interessant,
genug und verdient deshalb die eingehende Würdigung seines Lebenslaufs,
die ihm der Verfasser zu teil werden läßt und die ein anmutiges
Bild der Sieneser Kultur jener Zeiten vermittelt: eine kleinbürgerlich-phili-
ströse Natur, deren Grundlinie strengste Gläubigkeit ist, die wohl an den
momentanen Trägern der kirchlichen Idee irre werden konnte, um so züher
aber an der Idee der Kirche selbst und an der kirchlichen Überlieferung
festhielt; die in Savonarola nichts anderes als einen verblendeten Ketzer
zu sehen vermochte; von den neuen Strömungen der Renaissance nur in-
sofern berührt und mitgerissen, als ein gewisser Sinn für Form und
Formenschönheit ihm eignet, ist er in seinen historischen Anschauungen
durchaus noch mittelalterlich gebunden, in der Zeit eines Macchiavell und
Guicciardini noch ganz am Stoffe klebend, den er für die Vergangenheit aus
Bibliotheken und Archiven stückweise zusammenträgt, für die Gegenwart
aus persönlichen Erinnerungen, Tagebuchblättern, Enqueten und einer Un-
zahl von Korrespondenzen mühsam und emsig sich erarbeitet. — Diese Eigen-
art Tizios und die daraus resultierende Entstehungsweise seiner Sieneser
Geschichte wird von P. mit Fleiß und Geschick dargelegt; wenn er auch
nicht jene Akribie erreicht, wie sie etwa neuerdings von Hesse bei der
Analysis der Quellen des Sigonius an den Tag gelegt worden ist; allzu
mechanisch reiht er auch — darin einigermaßen Tizio selbst gleichend —
die Einzeltatsachen aneinander, und es gelingt ihm nicht den Histo-
riker Tizio und seine Methode ebenso als ein Ganzes zu erfassen, wie er
es bei dem Menschen Tizio mit anerkennenswertem Geschick getan hat:
der geistige Zusammenhang zwischen seinem Lebenswerk und den anderen
großen historiographischen Erscheinungen der Renaissancezeit bleibt ziemlich
im Dunkeln, und so wird es der Zukanft überlassen werden müssen, Tizio
in die Entwickelung der italienischen Geschichtschreibung jener Epoche als
eigentümlich geartetes Glied organisch einzufügen. Alfred Doren.
Hubert, H. S. Aimes, Ph. D. (Yale), A history of slavery in Cuba 1511 to
1868. New York & London, G. P. Putnam’s sons, 1907. 8°. XI, 298 8.
Jede Geschichte der Sklaverei, die sich auf ein bestimmtes Gebiet be-
schränken will, ist genötigt, einen großen Ballast von allgemeinerem
Wissensstoffe mitzuschleppen, denn Einführung wie Abschaffung der Sklaverei
sind Vorgänge von so umfassender Bedeutung, von so weitgreifenden Folgen
gewesen, daß man ihnen in der örtlichen Beschränkung nicht gerecht
werden kann. Auf dem Gebiete der größeren Zusammenhänge sind die
Unterlagen, die der Verf. benutzt hat, nicht ausreichend gewesen, so ist
406 Nachrichten und Notizen I.
ihm selbst die Notiz über den Anteil Kubas an den ältesten Verteilungen
der Sklaven in den spanischen Kolonien unbekannt geblieben, ebenso die
Vorschriften über die Verkaufspreise usw. Im allgemeinen ist hier Saco
sein hauptsächlicher Führer. Für die Zeiten der kubanischen Sklaven-
wirtschaft bringt er aber doch eine große Menge von statistischen Angaben
bei, die für die Wirtschaftsgeschichte der Insel einerseits und für die Ge-
schichte der Sklaverei anderseits von außerordentlichem Werte sind. Das
erscheint mir bei weitem wertvoller und interessanter, als die Darstellung
des besonderen Verhaltens der kubanischen Behörden zu den Bestrebungen
um Unterdrückung des Sklavenhandels. Diese sind nur Episoden in einem
großen allgemeingeschichtlichen Vorgang, jenes aber Tatsachen von einer
entscheidenden individuellen Bedeutung. Für die Geschichte Kubas unter
spanischer Herrschaft ist das Buch von entschiedenem Werte.
K. Haebler.
Karl Heussi, Johann Lorenz Mosheim. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte
des achtzehnten Jahrhunderte. Tübingen, Mohr, 1906. IV, 237 S.
Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Geschichtsschreibung der
Aufklärung, nachdem wertvolle Arbeiten des Leipziger Historischen Semi-
nars die erste Anregung gegeben haben, jetzt auch von kirchenhistorischer
Seite eingehender charakterisiert wird. Auf Mosheim, den typischen Ver-
treter aus theologischen Kreisen, hatte Heussi schon 1904 in seiner Disser-
tation über die Kirchengeschichtsschreibung des Mannes und 1905 in kri-
tischen Beiträgen zu seiner Biographie! die Aufmerksamkeit gelenkt. Was
er jetzt vorlegt, ist eine lebensvolle auf tief eindringenden archivalischen
Studien beruhende Schilderung des äußeren Lebens und des inneren wissen-
schaftlichen Werdeganges, mit deren Anlage man sich durchaus einver-
standen erklären darf. Nur die Ausscheidung des rein territorial-geschicht-
lichen Materials ist wohl unberechtigt. Eine Darstellung der Tätigkeit
Mosheims als Generalschulinspektors in Braunschweig-Wolfenbüttel z. B. ist
in einer Biographie, die sonst im allgemeinen als abschließend bezeichnet
werden darf, nicht gut zu entbehren.
Obwohl wir nur wenig über seine Anfänge wissen, so dürfen wir doch
auch von Mosheim, wie von manchem der Großen im achtzehnten Jahr-
hundert, sagen, daß er das Joch in der Jugend getragen hat: als Sohn
eines heruntergekommenen Adligen hat er schon früh mit der Not des
Lebens gerungen und sich erst allmählich durch eigene Kraft und unter-
stützt von edlen Mitgliedern der helsteinischen Ritterschaft den Weg zu
den höchsten akademischen Lehrämtern in Helmstedt und Göttingen, den
beiden Bildungszentralen der Zeit, gebahnt. Der Verfasser schildert die
Kunst seines akademischen Vortrags höchst anschaulich: M. will nicht nur
künftige Prediger bilden, sondern auch „Gelehrte unterrichten“. Die Schü-
ler stehen sofort auf der Seite dieses geborenen Redners und Lehrers,
wihrend mißgünstige Kollegen noch auf lange hin alles tun, um die freie
Bahn dem rastlos vorwärts Strebenden mit Mitteln der kleinlichsten Art
1 Ztschr. der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte X.
Nachrichten und Notizen I. 407
zu hemmen. Als Herausgeber der Heiligen Reden (1725) tritt er zugleich
an die Spitze der modernen Periode in der Geschichte der protestantischen
Predigt. Aber Heussi charakterisiert die Reden nur im allgemeinen, unter
Hervorhebung der beiden Haupttendenzen der „Aufklärung“ und ,Er-
weckung“. Auch hier hat er den Grundsatz der Beschränkung zu weit
getrieben, indem er auf eine auch nur beispielsweise gegebene Analyse
einzelner Predigten leider verzichtet. — Das Hauptinteresse des Verfassers
bleibt der historiographischen Tätigkeit Mosheims, die einen lehrreichen
Übergang vom polyhistorischen zum eigentlichen Aufklärungszeitalter be-
deutet, und seiner vielfach vermittelnden Haltung zugewandt. Auf die
überaus wertvollen Einzelheiten, die uns hier geboten werden, kann nur
im allgemeinen hingewiesen werden. Ein beachtenswerter Vorzug der ver-
ständnisvollen Arbeit liegt schließlich noch darin, daß sie die Kultur-
geschichte der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts durch manchen
sonst wenig berücksichtigten Zug bereichert.
Bonn. Justus Hashagen.
Paul Kaiser, Der kirchliche Besitz im Arrondissement Aachen gegen Ende
des 18. Jahrhunderts und seine Schicksale in der Säkularisation durch
die französische Herrschaft. Ein Beitrag zur Kirchen- und Wirtschafts-
geschichte der Rheinlande. Aachen, A. Jacobi 1906. VI u. 211 SS. 8°.
Die reichen statistischen Übersichten über den kirchlichen Besitz in
den von der französischen Republik okkupierten rheinischen Gebieten, her-
vorgerufen durch die Säkularisation dieses Besitzes, sind bisher in aus-
giebigem Maße noch nicht verwertet worden. Ihre Bedeutung für die
Wirtschaftsgeschichte der einzelnen kirchlichen Institute ist gewiß nicht
gering, steht aber doch zurück im Vergleich mit derjenigen, die sie für
eine allgemeine wirtschaftliche Untersuchung der Periode der Säkularisa-
tion darbieten. Sie hierfür in dankenswertester Weise ausgenutzt und der
wissenschaftlichen Welt zugänglich gemacht zu haben, ist das unbestreit-
bare Verdienst der vorliegenden Untersuchung. Mit ihr bietet der Verf.
die reife Frucht seiner archivalischen Studien vorerst in der Beschränkung
auf das Arrondissement Aachen dar. Ihr sollen später gleiche Arbeiten
über die Arrondissements Köln, Kleve und Krefeld folgen, so daß damit
dann diese Verhältnisse im ganzen Departement de la Roer klargelegt sein
würden.
Für das Arrondissement Aachen boten dem Verf. die von Mooren und
Dumont veröffentlichten Übersichten eine gute Grundlage, um die franzö-
sischen Zusammenstellungen zu vervollständigen. So konnte er bis auf
wenige Ausnahmen davon absehen, die Überlieferung in den Archiven der
einzelnen Korporationen heranzuziehen. Wir erhalten durch die vom Verf.
zusammengestellte und durch mehrere umfangreiche Tabellen erläuterte
Übersicht über den kirchlichen Besitz ein volles Bild von der Größe und
dem Wert des Einkommens nicht nur der kirchlichen Korporationen, son-
dern auch der Pfarreien, Benefizien und Kirchenfabriken.
Unser besonderes Interesse beansprucht die Übersicht über die Ver-
teilung jenes Besitzes auf die einzelnen Kantone, denn hiermit widerlegt
408 Nachrichten und Notizen I.
K. die bisher herrschende Anschauung von einer fabelhaften Ausdehnung
des kirchlichen Besitzes, wie sie freilich Mooren für das Erzstift Köln auf
Grund eines bisher noch nicht widerlegten Zahlenmaterials nachweisen
konnte. Im Arrondissement Aachen hatten die Pfarreien und Kirchen-
fabriken reichlich 1°/, des gesamten Landes inne, die Korporationen knapp
5°. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Land zum 3. Teil un-
kultiviert war, hätte der kirchliche Besitz doch nur ein Anne! des kulti-
vierten Landes ausgemacht.
Wichtig sind auch die Feststellungen des Verf. über die Bedeutung
der Dotation. Sie war durchaus keine überreiche; nur der 5. Teil diente
dem geistlichen praktischen Leben. Sie würde aber ausreichend gewesen
sein, um das neue Bistum Aachen und die neuen Pfarreien finanziell icher
zu stellen.
Die wirtschaftliche Bedeutung dieses kirchlichen Besitzes sowohl wie
seiner Veräußerung hat der Verf. eingehend zu ‘würdigen gesucht. Es ist
hier besonders hervorzuheben, wieviel die Industrie dadurch gewann. Und
was die Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Lage betrifft, so ist wohl
der Einspruch, den K. hier gegen Thuns Auffassung erhebt, voll berechtigt.
Daß durch die Säkularisation mit der Naturalwirtschaft gründlich auf-
geräumt wurde, hat K. zum Schluß nachdrücklich hervorgehoben.
Soweit ich die Zahlenangaben K.s an den Vorlagen nachgeprüft habe,
konnte ich die volle Zuverlässigkeit jener feststellen. Ich betone das aus
dem Grunde, da die zahlreichen den Text verunstaltenden Druckfehler
leicht ein Mißtrauen in die Genauigkeat der Zahlen hervorrufen könnten.
Düsseldorf. Otto Redlich.
Fritz Hartung, Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach-
Bayreuth von 1792 bis 1806. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr
(Paul Siebeck) 1906. VI und 295 S.
Wie der Titel besagt, verfolgt diese tüchtige, auf sorgfältigen archi-
valischen Studien beruhende Arbeit, eine Berliner Inauguraldissertation,
einen doppelten Zweck: sie will einerseits zeigen, wie die preußische Ver-
waltung in den fränkischen Markgrafschaften eingeführt wurde, und was
sie dort geleistet hat, andererseits einen wichtigen Abschnitt aus dem
Leben Hardenbergs darstellen.
Die Aufgabe, vor die sich Preußen in Ansbach-Bayreuth gestellt sah,
war im wesentlichen die gleiche, welche die Rheinbundstaaten wenige Jahre
später zu lösen hatten: die Einbeziebung kleiner verrotteter Territorien in
ein größeres Staatswesen, die Hinwegräumung veralteter Einrichtungen.
und die Anwendung der Tdesn der Aufklärung auf das Staatsleben. Ein
Vergleich würde freilich ergeben, daß Hardenbergs „Revolution im guten
Sinne“ weit weniger durchgreifend war als die Reformen in den Rhein-
bundstaaten. Es wäre auch nicht ohne Interesse gewesen zu zeigen, wie
die Tätigkeit der preußischen Bureaukratie damals auf die Süddeutschen
gewirkt hat, ob Preußen es verstanden hat, moralische Eroberungen im
deutschen Süden zu machen. Dem Verfasser steht indes eine andere wich-
tigere Beziehung durchaus im Vordergrund: Er gibt uns zwar eine sehr
Nachrichten und Notizen I. 409
anschauliche Schilderung der wirtschaftlichen Zustände der beiden Mark-
grafschaften, aber es sind doch weniger die Regierten als der leitende
Mann der Regierung, der sein Interesse in erster Linie in Anspruch nimmt.
Wir erhalten durch seine Arbeit einen höchst interessanten Einblick in die
Gedanken des späteren preußischen Staatskanzlers, und seine Wirksamkeit
in Ansbach-Bayreuth erscheint gleichsam als ein Vorspiel zu seiner nach-
- maligen größeren Wirksamkeit im Dienste des preußischen Staates.
Paul Darmstädter.
M. Belgard, Parzellierung und innere Kolonisation in den 6 östlichen
Provinzen Preußens 1875—1906. Leipzig, Duncker u. Humblot 1907.
541 S. 10 M.
Das sehr umfangreiche Buch schildert die Parzellierungs- und Koloni-
sationstätigkeit, die in dem genannten Zeitraum von privater und ôffent-
licher Seite ausgeübt wurde. Es wird also die Arbeit der Landbank, der
Generalkommissionen und der Ansiedlungskommission sehr ausführlich und
mit reichem Zahlenmaterial begleitet dargestellt. Wenn auch das Material
naturgemäß nicht ganz vollständig sein konnte, so gibt das Buch, zu dem
bez. des Kapitels über die Ansiedlungskommission die Denkschrift dieser
Behörde „Zwanzig Jahre deutscher Kulturarbeit“ heranzuziehen ist, doch
einen Einblick in die schwierigen Fragen der inneren Kolonisation, der
auch dem Historiker von Wert ist. Freilich empfindet dieser es dann als
besondere Lücke, daß über die polnische Parzellierungstätigkeit so gut wie
nichts neues geboten werden kann. Hier tritt jetzt das in demselben Verlag
erschienene sehr wertvolle Werk Bernhards „Das polnische Gemeinwesen
im preußischen Staat“ ergünzend ein, an dem auch der Historiker, speziell
der des preußischen Ostens nicht vorübergehen darf, da es sowohl für die
Emigration wie für die innere Geschichte des preußischen Polentums neues
Material bringt.
Posen. O. Hötzsch.
Dem Jahresberichte des Königlich Preußischen Historischen Instituts
in Rom für das Jahr 1907/08 entnehmen wir Folgendes. Es wurden an
Publikationen ausgegeben: 1. Quellen und Forschungen aus italienischen
Archiven und Bibliotheken Bd. 10. 2. Bibliothek des historischen Instituts
Bd. 3. 4 (E. Göller, Die päpstliche Pönitentiarie von ihrem Ursprung bis
zu ihrer Umgestaltung unter Pius V. Bd. 1. 2). 3. Nunziaturberichte aus
Deutschland. Abt. 1. Bd. 10 (Legation des Kardinals Sfondrato 1547—48
bearb. von W. Friedensburg). 4. Regesta chartarum Italiae: Regestum
Volatterranum (778—1303) bearb. v. F. Schneider. Über den Stand der
Arbeiten wird berichtet: Von den Nunziaturberichten sind Abt. 1. Bd. 6, 1
(Morone, Farnese, Cerini, bearb. v. Cardanus) und Abt. 3. Bd. 5 (Portia,
bearb. v. Schellhaß) im Druck fast vollendet. Die Prager Nunziaturberichte
von 1603—06, bearb. von A. O. Meyer, werden demnächst druckfertig. Für
das Repertorium Germanicum, bearb. v. Göller, sind die Materialien für den
Gegenpapst Clemens VII. durchgesehen, der Beginn des Druckes steht für
1909 zu erwarten. Die systematische Durchforschung der italienischen
Histor. Vierteljabrschrift. 1908. 3. 28
410 Nachrichten und Notizen 1.
Archive und Bibliotheken ist von F. Schneider in der Hauptsache zum
Abschluß gebracht worden. Das Regestum Senense (bearb. v. Schneider)
wird bald druckfertig, das Regestum Pisanum (Schneider) und das Regestum
Massanum (H. Niese) sind noch in Bearbeitung. Die Erforschung der
Denkmäler der hohenstaufischen Kunst in Süditalien wurde von Haseloff in
Verbindung mit Wackernagel und Regierungsbauführer Erich H. Schulz
weitergeführt. Die Überlieferung und der Bestand der voreusebianischen
altchristlichen Literatur soll durch Frh. v. Soden aus den italienischen
Bibliotheken ergünzt werden. Die Sammlung der Visitationsakten des
Felician Ninguardas aus den Jahren 1578—83 hat Schellhaß in Angriff ge-
nommen. Göller arbeitet am 2. Bd. der Pönitentiarie, welcher von Eugen IV.
bis Pius IV. reichen soll, und an einer Ausgabe des Liber taxarum.
Schneider bereitet eine Geschichte Volterras und A. O. Meyer ein Werk
über England und die katholische Kirche unter Elisabeth vor. Hiltebrandt
arbeitet an einer Ausgabe römisch-preußischer Akten vorzüglich des 18. Jahrh.,
Köhler sammelt Material zu einer Geschichte der Cisterzienserklöster Unter-
italiens und Schmidt zu einer Monographie über den Kardinal Vitelleschi,
den Leiter der Politik Eugens IV. Auch sonst sind noch eine Reihe klei-
nerer Arbeiten in Vorbereitung.
Preisausschreiben. Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissen-
schaften wünscht eine wissenschaftliche Bearbeitung des Themas
„Geschichte des siebenjährigen Krieges in der Oberlausitz.“
Bei allzu großer Fülle des Stoffes will sich die Gesellschaft mit einer zeit-
lichen oder räumlicheu Beschränkung des Themas z. B. auf einige Jahre
oder auf eine Sechsstadt genügen lassen.
Der Preis beträgt 500 Mark, dazu werden noch 32 Mark für jeden
Druckbogen (16 Seiten 8°) Autorengeld bezahlt. Die Arbeiten sind in der
bekannten üblichen Weise (Namen in verschlossenem Briefumschlag, Kenn-
wort) bis zum 1. Januar 1911 an den Gesellschaftssekretür Professor Dr.
Jecht in Görlitz einzuliefern.
Urkundliche Quellen zu der Arbeit sind reichlich in den Archiven der
oberlausitzer Städte, sowie im Hauptstaatsarchive zu Dresden, auch sonst
in SchloB- und Kirchenarchiven vorhanden. Es kommt hauptsächlich darauf
an, die Sonderforschungen an die gesicherte Grundlage des Generalstabs-
werkes anzuschließen und eine streng wissenschaftliche Arbeit bleibenden
Wertes zu liefern.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Volkswirtschaftslebre Dr. Karl
Diehl in Königsberg wurde iu gleicher Stellung nach Freiburg i. B. be-
rufen. Der ao. Prof. der deutschen Rechtsgeschichte Dr. Julius Gierke
in Königsberg wurde zum Ordinarius befördert. Der Privatdozent der
Archäologie in München Dr. Ludwig Curtius wurde als ao. Prof. nach
Erlangen berufen.
Museen: Der Direktor des Kupferstichkabinetts in Berlin Prof. Dr.
M. Lehrs wurde in gleicher Stellung nach Dresden berufen.
Nachrichten und Notizen I. 411
Berichtigung.
Auf Grund des PreBgesetzes ersuche ich die verehrte Redaktion
um Aufnahme folgender Berichtigungen:
[1.] Rörig sagt S. 104 Ihrer Zeitschrift: „Befremden muß es, wenn auch
die kleinsten Unterabschnitte, die sich für Arens auf Grund seines Tiroler
Materials ergeben ... bei Markgraf wiederkehren.“ Ich konstatiere, daß
sich z. B. der ganze fünfte Hauptabschnitt „über Wertungen“ (Arens
S. 217—232) bei mir nicht findet. Die Abschnitte über die Abgrenzung des
sozialen Lebens gegen das sittliche (Arens S. 135—137), über das Verhältnis
des sittlichen Lebens zum sozialen Leben (Arens S. 233—235) kehren bei
mir gleichfalls nicht wieder; außerdem noch mancher andere.
[2.] Rörig sagt S. 107: „Hier liegt also der Fall so, daß eine Behauptung
des Verfassers, die eine Quelleninterpretation zu sein vorgibt, aus fremden (!)
Gedankenmaterial entlehnt ist.“ Ich konstatiere, daß meine Behauptung
eine Quelleninterpretation ist. Nur hat Rörig sie nicht verstanden.
[3.] Rörig sagt S. 106: „Dem Referenten war es erst ganz unerklärlich,
wie aus dieser simplen Weistumstelle solche Schlüsse gefolgert werden
konnten.* Ich habe aber in Wirklichkeit (S. 67 Note 2) drei Belegstellen
angeführt, nicht blos eine.
[4.] Rörig sagt S. 107: „Und dann beobachte man, wie M. in der wei-
teren Ausführung dieses Punktes den ganzen Wort- und Gedankenschatz
seines Vorbildes übernimmt...“ In Wirklichkeit gehe ich mit Arens auf
die ältere Forschung (Grimm, Gierke) zurück. Im übrigen bringt Arens das
Ergebnis seiner Forschungen an der Hand des Tiroler Materials, ich das
Ergebnis meiner Forschungen an der Hand der Moselweistümer. Die Einzel-
ausführungen sind also bei mir ganz selbständig, von Arens unabhängig.
Hie und da findet sich selbstverständlich Übereinstimmung, weil die Quellen
Tirols und des Moselgebietes übereinstimmende Resultate ergeben.
[5.] Rörig sagt S. 107: „Das Hinübernehmen ganzer Sätze wird immer
ungenierter.“ In Wirklichkeit hat das Verfolgen gemeinsamer Gesichts-
punkte zu übereinstimmenden Ergebnissen geführt. Zum Teil sind wir,
Arens und ich, auf dieselbe Tradition zurückgegangen (Lamprecht und
Jakob Grimm).
[6.] Rörig sagt S. 108: „Hier stoßen wir (S. 98) zum ersten Male in
Markgrafs Darstellung auf einen Hinweis auf Arens. .. Dies ist m. W. das
einzige Mal, wo M. bei einer seiner zahllosen Übernahmen ganzer Gedanken-
reihen in diesem Kapitel seine Quelle bezeichnet. In dieser Isoliertheit
verschleiert der einzelne Hinweis auf Arens mehr das wirkliche Verhältnis
als daß er es klar zugebe.“ Ich konstatiere, daß ich bereits Seite 70, 84
und 85 auf Arens verwiesen habe, nicht erst auf Seite 98; ferner „laß ich
nicht einmal, sondern viermal auf Arens in dem betreffenden Kapitel hin-
gewiesen habe. Von Verschleierung kann also keine Rede sein.
[7.] Rörig sagt S. 110: „ein solches Verfahren, wie es sich Markgraf der
Arens’schen Arbeit gegenüber gestattet, das eine so absolute Abhängigkeit
von seinem Vorbilde verrät, ist wissenschaftlich durchaus unerlaubt und
der Arbeit muß somit der wissenschaftliche Charakter abgesprochen
werden.“ — Von vielen anderen ganz selbständigen Ausführungen ganz zu
28*
412 Nachrichten und Notizen I.
schweigen, hat der große Hauptabschnitt meines Werkes über spezielle
Rechtsgebiete mit den großen Kapiteln über das Privatrecht, Dinghaltung
und Gerichtsverfahren und das Strafrecht (S. 433— 520) bei Arens überhaupt
keine Parallele. Der Vorwurf absoluter Abhängigkeit behauptet also
eine klar zu Tage liegende Unwahrheit.
[8.] Rörig sagt S. 110: „Anstatt den Gegensatz der beiden Auffassungen,
die einen grundverschiedenen EntwicklungsprozeB voraussetzen, zu erfassen
und sich nach der einen oder andern Seite hin zu entscheiden...“ Ich
bemerke, daß ich allerdings den Gegensatz der beiden Auffassungen er-
faßt habe. Trotzdem habe ich mich nicht für ein aut-aut entschieden, weil
in der Geschichte grundverschiedene Entwicklungsprozesse tatsächlich zur
Herbeiführung derselben Ergebnisse zusammenwirken können und zusammen-
gewirkt haben.
Hieraus ergibt sich weiter, daß der Satz, in dem ich mein Urteil
(richtiger: meinen Eindruck) formuliert habe, nicht „ganz verschwommen
und nichtssagend“, sondern ganz klar und wohlüberlegt ist.
[9.] Rörig sagt S. 110: „Man beachte nur, wie sich die Ausführungen
über Zweck und Natur der Strafe... in beiden Arbeiten an folgenden
Stichworten aufreihen: Vergeltung, Prinzip der Vernichtung usw., Zweck
im Rechte, Erhaltung des Bestehenden usw.“ Rörig verschweigt hier
eine sehr wesentliche Abweichung: Ich habe das Prinzip der Gerechtigkeit,
konstatiert, welches Arens nicht erwähnt. Sodann beginnt selbstverständ-
lich mit dem Abschnitte über den Zweck im Rechte ein neues Kapitel,
welches inhaltlich dem über Zweck und Natur der Strafe doppelt über-
geordnet ist. Der Abschnitt über Zweck und Natur der Strafe ist höchstens
ein Unterteil des umfassenderen Kapitels über den Zweck im Rechte.
[10.| Rörig sagt S. 110: „Der Ausdruck “Tendenz der Prophylaxe’ (bei
Arens) sei von Markgraf verwässert in Entfernung des Übels.“ Ich kon-
statiere: der letztere Ausdruck findet sich in Wahrheit bei Arens
(S. 397), der erstere bei mir (S. 421)!
[11.] Rörig sagt S. 112: „Es ist bedauerlich, daß solche Werturteile
ohne jede Sachkenntnis niedergeschrieben werden.“ In Wirklichkeit zeugt
das Werturteil im Literarischen Zentralblatt von gründlicher Sach kenntnis.
Bruno Markgraf.
Antwort des Referenten.
Zu 1. Ich hatte festgestellt, daß Markgraf die Arens’sche Disposition,
zunächst in ihrer Hauptgliederung, ziemlich vollständig übernommen habe.
Das schließt natürlich nicht aus, daß einige Abschnitte der Arensschen
Disposition bei M. fehlen. Weiter hatte ich dann festgestellt, daß sich auch
die kleinsten Unterabschnitte der Arens’schen Disposition bei M. wiederfinden.
Zum Gegenbeweis „konstatiert“ M., daß einige Hauptabschnitte der Arens-
schen Disposition von ihm nicht übernommen sind. Daß M. jeden Punkt
der fünf enggedruckte Seiten umfassenden Arens’schen Disposition über-
nommen habe, habe ich nicht behauptet. Ich überlasse es aber dem Ur-
teile des Lesers, ob nicht z. B. das Verhältnis folgender Unterdispositionen
eines Hauptabschnittes bei Arens und M. Befremden erregen muß:
Nachrichten und Notizen I. 113
Arens XII Das Individuum. Markgraf X Das Individuum.
Einschränkung seiner Freiheit: Einschränkung seiner Freiheit:
durch die Sitte, durch den Alters- | Durch die Sitte, durch den Alters-
unterschied, durch das Übergewicht | unterschied, durch das Übergewicht
des Dinglichen. — Die Auffassung | des dinglichen Momentes. Die Auf-
vom Individuum: grammatische Kon- | fassung vom Individuum: Talion,
struktion, unorganische Auffassung | Gliedbuße, Beurteilung der Straftat
vom Individuum (Talion, Gliedbuße, | nach dem Effekt. — Die Verantwort-
Wundenabschätzung) — Die Ver- | lichkeit. — Wertschätzung des In-
antwortlichkeit — Ihre Überwälzung. | dividuums (Recht des Waffen-
— Die Wertschätzung des Indi- | tragens). — Freundschaft. — Rechte
viduums: Der persönliche Mut (da- | des Individuums.
runter das Waffentragen) — Persön-
liche Freundschaft. — Die Rechte
des Individuums: [folgt weitere Aus-
führung. ] |
Die Markgrafsche Disposition erweist sich hier somit als ein mecha-
nisch verkürzter Abdruck ihres Vorbildes. Von einem Versuche, dem gewiß
anziehenden Kapitel „Das Individuum“ eine neue Seite abzugewinnen, ist
nichts zu spüren. — Wie es im übrigen mit dem Verhältnis der beiden
Dispositionen steht, kann der Leser leicht selbst feststellen — er braucht
nur die beiden Drucke nebeneinander zu halten.
Zu 2. Meinen Vorwurf gegen Ms Arbeitsweise habe ich eingehend
begründet. M. führt keine Gegengründe an, sondern bedient sich einer un-
parlamentarischen Redensart. Demgegenüber verweise ich auf die Begrün-
dung meines Urteils, das ich durchaus aufrecht erhalte.
Zu 3. Die beanstandete Schlußfolgerung zieht M. aus der im Text ab-
gedruckten Stelle des Weistums Wetteldorf. In einer Anmerkung verweist
er auf zwei andere Weistümer — offenbar weil sich in ihnen dieselbe oder
eine ähnliche Redewendung vorfindet. Nachprüfen kann ich die beiden
Zitate z. Z. nicht. Wenn aber, wie anzunehmen ist, die beiden anderen
Weistumstellen mit der des im Texte wiedergegebenen Weistums sachlich
übereinstimmen, bleibt diese Art, Quellen zu interpretieren, nicht minder
bedenklich.
Zu 4 und 5. Der Beweis, den M. für die Unabhängigkeit der Ergeb-
nisse seiner Forschung von denen Arens’ bringt, beruht auf einem Trug-
schluß. Allerdings bringt M. seine Ergebnisse „an der Hand der Mosel-
weistümer“. Aber nicht so, daß er unbefangen die Moselweistümer durch-
gearbeitet hätte und nun alles herausholte, was für seine Zwecke sich
herausholen ließe. Nur das könnte als selbstständiges Arbeiten gelten.
Vielmehr marschiert er von vornherein mit gebundener Marschrute. Von
Arens übernimmt er eine Menge von Stichworten als Leitmotive. Und an
der Hand dieser Stichworte geht er dann die Moselweistümer durch, und
sammelt Stellen, die eine ähnliche Deutung zulassen. Nur dadurch erklärt
sich die verblüffende Tatsache, daß die Verhältnisse in Tirol und im Mosel-
lande so ähnlich gewesen sein sollen, daß man sich zu ihrer Darstellung
414 Nachrichten und Notizen I.
desselben Wortschatzes und derselben Disposition bedienen muß. Die
„ältere Forschung“ ist daran durchaus unschuldig.
Zu 6. Hier weist mir Markgraf einen Irrtum nach. Nicht auf S. 98,
sondern schon vorher auf S. 80, Anm. 3 erklärt M., daß er „die Termino-
logie nach Arens“ gewählt habe. Das habe ich übersehen. Dagegen ge-
hören die beiden anderen Zitate, in denen M. Arens anführt, nicht hierher.
Denn aus den bescheidenen Anmerkungen: „Vgl. auch Arens S. 54, 55
bzw. 65“ wird niemand schließen, daß es sich hier um eine Übernahme des
Arensschen Wort- und Gedankenschatzes handelt. Auf jeden Fall muß ich
mein Urteil ändern, und feststellen, daß M. nicht einmal, sondern zweimal
bei einer seiner zahllosen Übernahmen ganzer Gedankenreihen in diesem
Kapitel seine Quelle bezeichnet.
Zu 7. „Eine klar zu Tage liegende Unwahrheit“ habe ich mir nach
M. zu Schulden kommen lassen. Denn von „absoluter Abhängigkeit“ könne
deshalb keine Rede sein, weil „der große Hauptabschnitt über spezielle
Rechtsgebiete bei Arens überhaupt keine Parallele habe“. Ein nicht unter-
richteter Leser der Markgrafschen „Berichtigungen“ muß nach ihnen an-
nehmen, ich habe das Vorhandensein „selbstständiger“ Abschnitte in Mark-
grafs Buch bewußt verschwiegen, und über das gesamte Buch das Urteil
der „absoluten Abhängigkeit‘ von Arens gefällt. Demgegenüber verweise
ich einfach ‘auf die Disposition meiner Kritik. Zunächst habe ich Dis-
position, Einleitung und den ersten Abschnitt der Markgrafschen Arbeit
besprochen. Dann habe ich eingehend das Verhältnis des ersten Kapitels
des zweiten Abschnittes zu dem analogen Kapitel der Arensschen Arbeit
festgestellt. Das Ergebnis war so, daß ich auf die Lektüre der weiteren
Kapitel des Markgrafschen Buches, „wenigstens soweit sie in der
Disposition bereits ihr Abhängigkeitsverhältnis verraten“ ver-
zichten zu können glaubte. Über diesen Teil der Arbeit habe ich dann
das Urteil der „absoluten Abhängigkeit“ gefällt und halte es nach wie
vor aufs nachdrücklichste aufrecht. Manch’ anderer hütte vielleicht noch
ein härteres Wort gesprochen. — Nach Erledigung dieses Teiles der
Markgrafschen Arbeit ging ich dann weiter zu dem Teil der Arbeit, „der
nach des Verfassers eigener Angabe schon in der Disposition
von Arens abweicht: dem letzten Abschnitt über das Recht“.
Durch diese Feststellung dürfte ohne weiteres klar sein, welche Bewandtnis
es mit der von Markgraf oben behaupteten „klar zu Tage liegenden Un-
wahrheit“ hat.
Zu 8. Zur Rechtfertigung meines Urteils über die Art, wie M. die
Almendehoheit darstellt, verweise ich auf die Ausführungen v. Belows in
der Hist. Zs. Bd. 100 S. 629.
Zu 9. In dem von M. gerügten Satze habe ich festgestellt, daß sich
auch in dem nach M. von Arens unabhängigen Teile der Arbeit zuweilen
ein recht intimes Verhältnis beider Arbeiten beobachten läßt. Nun hebt
M. hervor, daß sich in der langen Reihe der von Areus übernommenen
Stichworte auch eins findet, das er selbst hineingebracht hat. Immerhin
etwas für angeblich ganz selbständige Arbeit.
Zu 10. M. hat Recht; das Wort „Prophylaxe“ steht bier bei ihm, nicht
Nachrichten und Notizen 1. 415
bei Arens, Doch ist mein Irrtum nicht so ganz zufällig. Das schöne Wort
„Prophylaxe“ und die entsprechenden Gedankengänge hatte M. schon vorher
aus Arens übernommen. (Vgl. Hist. Vtjsch. 1908 S. 109.) Diese Erinnerung
ließ mich irrtümlicherweise an dieser Stelle die „Prophylaxe“ auf das
Arenssche Konto setzen.
Zu 11. Im Lit. Zentralbl. war eine überaus günstige Besprechung des
Markgrafschen Buches erschienen, eine Besprechung, die auf die Sache über-
haupt nicht einging, sondern sich in mehr allgemein preisenden Rede-
wendungen bewegt. Ich drückte darüber mein Bedauern aus. Das berich-
tigt M. auf Grund des Preßgesetzes. Er sieht in meiner Bemerkung eine
gesetzlich unzulässige Verbreitung falscher Tatsachen und berichtigt diese
Tatsachen, nämlich: das lobende Werturteil zeuge von gründlicher Sach-
kenntnis. Wenn ich nun auf die inzwischen erschienenen eingehenden Be-
sprechungen hinweise (v. Below in der Hist. Zs. B. 100 S. 627 ff.; v. Loesch,
Vtjschr. f. Sozial. u. Wirtschaftsg. 1908 S. 145 ff.; Richter, Westd. Zs. f. Gesch.
u. Kunst XXVI S, 405 ff.) wird vielleicht M. nochmals auf Grund des Preß-
gesetzes berichtigen: diesen Autoren mangelt Sachkenntnis!?
e e
e
Zusammenfassend möchte ich zum Schluß folgendes feststellen:
1. Auf eine Reihe schwerer Bedenken, die ich gegen die Markgrafsche Arbeit
vorzubringen hatte, ist M. überbaupt nicht eingegangen. 2. In den 11 Punkten
der „Berichtigung“ hat M. mir zwei, ich darf wohl ruhig sagen, ganz be-
langlose Versehen nachgewiesen. In Punkt 6 und 10. 3. Alles übrige
weise ich zurück und halte mein Urteil nach wie vor aufrecht.
Das gilt namentlich von dem Verhältnis der nach Arens gearbeiteten
Teile des Buches zu diesen. An einem der hierher gehörigen Kapitel habe
ich in meiner Kritik dieses Abhängigkeitsverhältnis nachgewiesen — weil
es zu ermüdend gewesen wäre, für alle hierher gehörigen Kapitel die
Parallelstellen abzudrucken. Das wäre eine schier endlose Reihe geworden.
Aber einen Abschnitt greife ich noch heraus, der sich in beiden Arbeiten
vorfindet, den Abschnitt über „das Individuum“, und glaube es dann dem
Urteil des Lesers überlassen zu können, ob ich zu meinem Urteil berech-
tigt war. Nur die markantesten Stellen seien, wieder in der Reihenfolge
beider Autoren, angeführt:
A 238. Einen viel größeren Raum
beansprucht in den Weistümern ...
die Beschränkung des Individuums
durch das dingliche Moment.
A 245. Deutlicher noch repräsen-
tiert sich die mangelnde Anschauung
vom Individuum in einer anderen
Reihe von Beispielen die ... prak-
tisch die Einheit des Bewußtseins
verneinen. Sie illustrieren eigentlich
zweierlei Erscheinungen, ... die
Talion und die Buße des schuldigen
Gliedes.
M 289. Am meisten tritt die ge-
ringe Wertung des Individuums
unter dem Momente der Verding-
lichung ... hervor.
M 295. Deutlicher zeigt sich die
mangelhafte Auffassung des Indi-
viduums in anderen Fällen, welche
die Einheit des Bewußtseins, die
organische Anschauung vom Indi-
viduum in praxi vermissen lassen.
Dies sind zwei Kategorien von Fül-
len ... die Talion und die Bube
des schuldigen Gliedes.
416
A 254. Wenn eine Ehrenbeleidigung
vorkam, war es für die Beurteilung
des Falles ... von Bedeutung, ob
die Beleidigung in zornigem Mut und
gereizter Stimmung oder mit der
kühlen Bosheit des Ehrabschneiders
ausgesprochen wurde.
À 254. Eigentümlich ist die Ent-
wickelung des Begriffes der Notwehr.
. auch das germanische Recht der
Selbsthilfe mußte schon zu ihm führen.
À 263. Versuchen wir ... zu über-
blicken, was dem einzelnen Menschen,
wenn nicht als Individuum, so doch
als Gattungsexemplar für Rechte
zugebilligt werden. Diesen letzten
„Menschenrechten® .
A 265. Das ursprüngliche Recht
zu leben, kann praktisch nur dann
zur Durchführung gelangen, wenn
für das unbedingt Nötige an Nahrung,
Wohnung, Kleidung gesorgt ist.
A 267. Fassen wir nun noch kurz
zusammen, was über die Fristung
der Lebensnotdurft und die Wah-
rung des Eigentum hinaus dem In-
dividuum zukam!
A 268f. In diesen Schranken der
Bewegung, der Auffassung und Be-
wertung trat das Individuum in das
sittliche Leben ein. Wir verfolgen
Nachrichten und Notizen I.
M 303. Die Strafbestimmungen für
Ehrverletzungen berücksichtigen den
Unterschied, ob sie in gereizter
Stimmung, unüberlegterweise oder
aus Bosheit geschah.
M 304. Der Begriff der Notwehr
ist nicht entwickelt; aber einzelne
Bestimmungen über Selbsthilfe...
kommen ihm nahe.
M 306. Es bleibt nun noch übrig
zu sehen, welche Rechte „dem ein-
zelnen Menschen, wenn nicht als
Individuum, so doch als Gattungs-
exemplar“ zustanden, das sind also
die Menschenrechte.
M 307. Das ursprüngliche Recht
zu leben konnte nur dann praktisch
zur Geltung gelangen, wenn für das
unbedingt Nötige an Nahrung, Klei-
dung, Wohnung gesorgt war.
M 809. Fragen wir weiter, was
sonst noch über die Lebensnotdurft
hinaus dem Individuum zukam.
M 311. So war das Individuum
eingeschränkt in seiner Bewegung,
in der Auffassung und Bewertung.
— Im folgenden soll uns sein Kampf
nun seinen Kampf mit den eigenen | mit den eigenen Begierden beschäf-
Begierden.
: tigen.
Bringt Markgraf diese „Ergebnisse seiner Forschung“ wirklich nur „an
Hand der Moselweistümer?“
wirklich ganz selbständig, von Arens unabhängig?“
Sind diese „Einzelausführungen bei ibm
Wirklich nur eine
„selbstverständliche Übereinstimmung, weil die Quellen Tirols und des
Moselgebiets übereinstimmende Resultate ergeben?“
Fritz Rörig.
417
Nachrichten und Notizen Il.
Bericht über den internationalen Kongreß für historische Wissen-
schaften zu Berlin, 6.—12. August 1908.
Wie es in Rom im April 1903 beschlossen worden war, fand sich die
historische Welt am Beginn der akademischen Herbstferien 1908 in der
deutschen Metropole zu erneuten Beratungen zusammen. Es waren indessen
fast nur Vertreter der alten Welt, die sich am 5. August in den Mauern
Berlins vereinigten; die neue Welt fehlte beinahe ganz, und auch von den
Angehörigen der gelben Rasse, deren Anblick auf Europas Hochschulen so
geläufig geworden ist, sah man nur einige wenige. Wer gehofft hat, im
Zeichen eines universalgeschichtlichen Morgenrots die Völker unseres Erd-
balls an den Ufern der Spree in ihren berufenen Vertretern zu frucht-
bringendem wissenschaftlichem Austausch zusammenwirken zu schen, ist
nicht auf seine Kosten gekommen.
Überhaupt blieb der Besuch des Tages weit hinter den Erwartungen
zurück. Wenig mehr als 1000 Teilnehmer folgten dem Rufe des Organisations-
Komitees, und auch sie gehörten in überwältigender Mehrheit den Gebieten
deutscher Zunge, ja dem politischen Raume des deutschen Reiches an. Aus
dem Ausland stellten größere Zahlen nur die Skandinavier, zu denen wir
erfreulicherweise auf wissenschaftlichem Gebiet so enge Beziehungen unter-
halten, und die Italiener, die das letztemal die Gastgeber gewesen waren.
Zwar wollten pessimistische Gemüter, die selbst bei einer Gegensätze aus-
zugleichen suchenden internationalen Veranstaltung nicht zu fehlen pflegen,
die Gründe dieser Erscheinung in der politischen Lage vermuten; zwar er-
leichterte die dem deutschen Wesen entsprechende, lediglich auf das Sach-
liche der wissenschaftlichen Arbeit gerichtete Behandlung der Kongreß-
mitglieder manchem Angehörigen einer fremden Nation, der gern gekommen
wäre, jedoch die lange und weite Reise scheute, nicht gerade den Besuch.
Jedoch ist die eigentliche Ursache für die geringe Beteiligung in dem wenig
günstigen Termin zu erblicken, der von der Leitung für den Kongreß ge-
wählt wurde. Er hat auch manchen Deutschen abgehalten, den Berliner
Verhandlungen in der Zeit der Augusthitze beizuwohnen, von der ein —
ich weiß nicht, ob im historischen Sinne zuverlässiger — Chronist berichtet,
sie bewirke bei dem Asphaltboden der Reichshauptstadt Terrainschwierig-
keiten, wie sie anno 1815 die Preußen zu überwinden hatten, als sie dem
bedrängten Wellington bei Belle-Alliance die ersehnte Hilfe brachten. Zu-
dem hatte man die erprobte Neigung unserer deutschen Lehrerschaft zu
wissenschaftlichen Veranstaltungen insofern zu wenig berücksichtigt, als die
Tagung mitten in die Ferien der höheren Schulen gelegt wurde. Aber
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 29
418 Nachrichten und Notizen II.
man hatte, wie ich höre, den Augusttermin namentlich in Rücksicht auf die
zahlreich erwarteten Amerikaner gewählt; man konnte nicht voraussehen,
daß der neue Kontinent nur 5 oder 6 Teilnehmer entsenden würde. Selbst-
verständlich ist es müßig und ungerechtfertigt, dieserbalb nachträglich
Kritik zu üben; sie liegt mir gänzlich fern. Indessen werden mir jetzt auch
die Veranstalter des Kongresses zugeben, daß der Oktober für die Tagung
geeigneter gewesen wäre, jedenfalls quantitativ wesentlich größere Erfolge
gebracht hätte.
Allerdings nur quantitativ. In qualitativer Hinsicht ließen Vorbereitungen
und Verlauf des Kongresses nichts zu wünschen übrig, und wenn der Leitung
an dem Urteil eines schlichten Teilnehmers gelegen ist, so könnte ich mich
nur rübmend und lobend aussprechen; übrigens weiß ich mich in dieser
Beurteilung mit allen einig, die ich um ihr Urteil zu fragen Gelegenheit
hatte. Die Organisation war ausgezeichnet und bewährte sich durch die
gesamte Tagung hindurch. Den Vorsitz führten in rühmenswertem Takt und
einwandfreier Umsicht der Generaldirektor der Königl. Staatsarchive Dr.
Reinhold Koser, Universitätsprofessor Dr. Eduard Meyer und Universi-
tätsprofessor Dr. Ulrich von Wilamowitz-Möllendorf. Das Schrift-
führeramt versah Privatdozent Dr. Erich Caspar mit unermüdlicher Arbeit-
samkeit; als Vorsitzender des rührigen und besonders verdienstvollen Orts-
ausschusses zeichnete sich der Sekretär der archäologischen Gesellschaft Dr.
Alfred Schiff aus, dem während der Kongreßtagung die wohlverdiente
Verleihung des Professortitels zuteil wurde. Nicht einmal hat die an
Schwierigkeiten so reiche Zusammenarbeit des Kongresses versagt, und die
Kongreßmaschine arbeitete nicht stampfend und stoBend, so daß man auch
die störenden Nebenerscheinungen der Kraftentstehung hätte in Kauf nehmen
müssen, sondern sicher, lautlos und wie selbstverständlich.
Es war ein glänzendes Heim, das der Kongreß zu beziehen in der Lage
war. Den Mittelpunkt bildete das Häuserviereck des preußischen Herren-
und Abgeordnetenhauses, daneben gab das Museum für Völkerkunde, das
Kunstgewerbemuseum sowie das Architektenhaus den Schauplatz der Ver-
handlungen; die allgemeinen Versammlungen schließlich tagten im großen
Saal der Philharmonie, deren Beethovensaal übrigens teilweise auch noch
benutzt wurde. Eben die Weite der dem Kongreß gewährten Räume er-
leichterte in hohem Maße den ungestörten Verlauf, und die imponierende
Würde und vornehme Eleganz zumal der Parlamentsgebäude wird ihre
Wirkung auf die Gesamtheit der Besucher nicht verfehlt haben.
Die Kongreßverhandlungen spielten sich in 8 Sektionen ab: Sektion I
Geschichte des Orients (Leiter Prof. Eduard Sachau); Sektion II Geschichte
von Hellas und Rom (Prof. Eduard Meyer); Sektion II Politische Ge-
schichte des Mittelalters und der Neuzeit (Prof. Dietrich Schäfer); Sek-
tion IV Kultur- und Geistesgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (Prof.
Gustav Roethe) mit Untersektion für Geschichte der Naturwissenschaften
(Prof. Karl von Buchka); Sektion V Rechts- und Wirtschaftsgeschichte
(Prof. Otto Gierke); Sektion VI Kirchengeschichte (Prof. Adolf Harnack);
Sektion VII Archäologie und Kunstgeschichte, a) Archäologie (Prof. Rein-
hard Kekule von Stradonitz), b) Mittlere und neuere Kunstgeschichte
Nachrichten und Notizen II. 419
(Prof. Heinrich Wölfflin); Sektion VII Historische Hilfswissenschaften
(Prof. Michael Tangl). In jeder Sektion, teilweise unter Kombination
zweier, wurden täglich etwa 8 Vorträge gehalten, die meist die Stunden
9—12 ausfüllten und auch eine Diskussion umfaßten, während die Stunden
1,1—3 Vorträgen in gemeinsamen Sitzungen ohne Diskussion eingeräumt
waren. Es wurden täglich etwa 25 Vorträge gehalten; während der 6tägigen
Dauer des Kongresses konnten 158 Vorträge gehört werden.
Daneben war den Besuchern reiche Gelegenheit zum Studium der
Museen und wissenschaftlichen Sammlungen Berlins geboten, vor allem noch
dadurch, daß Sonderausstellungen, sowie mehrfach wiederholte Führungen
veranstaltet wurden. Auch dem Freunde der Natur war durch einen ge-
meinsamen Ausflug an den Wannsee, sowie durch mehrere, von dem rührigen
Damenkomitee veranstaltete Ausflüge die Möglichkeit gegeben, in Gesell-
schaft die landschaftlichen Schönheiten der Umgebung der Reichshauptstadt
kennen zu lernen oder sich in Erinnerung zu rufen. Schließlich gestatteten
sogen. Sektionslokale noch in später Abendstunde bei einem Glase Bier
allgemeine und wissenschaftliche Aussprache. Auch nach dieser Seite war
von dem Organisationskomitee alles geschehen, was das Zusammensein der
Teilnehmer genußreich und ersprießlich machen konnte.
Über die Veranstaltungen und Einzelheiten des Kongresses unterrichtete
ein täglich, regelmäßig um 12 Uhr mittags erscheinendes ausgezeichnet ge-
leitetes Tageblatt. Es gab auch all die Ereignisse und Vorgänge bekannt,
an denen die Besucher Interesse nehmen konnten, wie die zahlreichen
Schenkungen an den Kongreß oder die Sektionen, bei denen sich nament-
lich die Italiener hervortaten, sowie vor allem den Verlauf der einzelnen
Sitzungen, über die in knappen Worten berichtet wurde. Bei diesen Mit-
teilungen soll es sein Bewenden haben. Wie die Kongreßordnung besagt,
hat man von einer Veröffentlichung der Akten abgesehen: ein Entschluß,
der nur zu billigen ist, da man über den Wert derartiger Veröffentlichungen
für die historische Wissenschaft ziemlich skeptisch urteilen darf, jedenfalls
die erheblichen Kosten an Zeit und Geld in keinem Verhältnis stehend
finden kann zu dem erreichbaren Ergebnis.
Was nun die Verhandlungen selbst angeht, so sei rein äußerlich bemerkt,
daß die Beteiligung an den Sitzungen im Verhältnis zur allgemeinen Be-
sucherzahl eine gute war. Auf dem römischen Kongreß 1903, der aus be-
greiflichen Gründen die drei- oder vierfache Besuchsziffer aufzuweisen hatte,
war bezeichnenderweise die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Sitzungen
eher geringer als in Berlin. Der deutsche Kongreß stand eben, wie es das
Ziel des Organisationskomitees gewesen war, mehr unter dem Zeichen der
ernsten wissenschaftlichen Zusammenarbeit als unter dem der vorwiegend
nach allgemeinen Eindrücken strebenden Geselligkeit. Berlin mit seiner
geschichtlichen Jugend ist nicht das mit seiner tausendjährigen Geschichte
überwältigend wirkende ewige Rom. Der Berliner Kongreß mußte von
deutschem Wesen getragen sein, wie in hervorragendem Maße der römische
von italienisch-romanischem Charakter erfüllt war, und es ist der Kongreß-
leitung als ein großes Verdienst anzurechnen, daß sie auf eine den deutschen
Verhältnissen nicht entsprechende Anlehnung an das römische Vorbild ver-
29*
420 Nachrichten und Notizen II.
zichtet hat und mit feinsinnigem Verstehen auf die deutsch-germanische
Eigenart eingegangen ist. Dabei darf ausdrücklich betont werden, daß die
Berliner Staats- wie Stadtbehörden auch in reichem Maße den Kongreß-
besuchern ihre Gastfreundschaft erwiesen haben; zum Beweise dessen braucht
nur auf die Reihe von Empfängen, auf die Festvorstellung im Krollschen
Theater usw. hingewiesen zu werden. Trotzdem war vorauszusehen, daß
es nicht an unzufriedenen Stimmen im Ausland fehlen würde über das, was
im ungastlichen Deutschland geboten oder besser nicht geboten worden sei.
Dem gegenüber sei auf die Kardinalpflicht des Historikers hingewiesen,
nicht nur wahr zu sein, sondern auch Menschen und Dinge unter ihren ge-
schichtlichen Voraussetzungen einzuschätzen; diejenigen unserer fremden
Gäste, die — was wirklich hätte erwartet werden können — mit diesen
historischen Augen auf dem Kongreß erschienen sind, werden einen einheit-
lichen und unter diesem Gesichtspunkte auch befriedigenden Eindruck da-
von getragen haben.
Dagegen kann die von den Sektionsleitern getroffene Auswahl der auf
dem Kongreß gebotenen Vorträge nicht als eine uneingeschränkt glückliche
bezeichnet werden. Eine Reihe von Themen entsprach durchaus nicht dem
allgemeinen Charakter, den eine internationale Tagung stets im Auge be-
halten muß, und gehörte mehr — und teilweise nicht einmal das — vor
die historische Gesellschaft einer kleinen deutschen Universität, die um
Redner stets verlegen ist. Freilich mag es schwer sein, bei der Notwendig-
keit all die bei einer solchen Veranstaltung so wichtigen zeremoniellen
Fragen zu beachten, sich die Freiheit der EntschlieBung zu bewahren, und
mancher Vortrag wird nur unter Herz- und Gewissensbeklemmungen des
Sektionsleiters auf das Programm gesetzt worden sein. Dem gegenüber muß
die Mannigfaltigkeit der Darbietungen rühmend hervorgehoben werden; auch
der härtest gesottene Spezialist dürfte die Freude gehabt haben, sein Fach-
gebiet zu Worte gekommen zu sehen, und beinahe jeder hätte, wenn er ge-
wollt hätte, als „Fachmann“ in der Diskussion das Wort ergreifen können.
Über die Vorträge selbst zu referieren ist nicht leicht, da es bei der
Gleichzeitigkeit derselben tast immer nur möglich war, einen Redner zu
hören und auf 6—7 andere zu verzichten. Ref. gehörte seinem Arbeits- und
vorwiegenden Interessengebiet entsprechend der Sektion III (politische Ge-
schichte des Mittelalters und der Neuzeit) an; damit erklärt es sich, wenn
ihren Verhandlungen in diesem Bericht eine bevorzugende Berücksichtigung
geschenkt wird. Übrigens gestattet es der Charakter dieser Zeitschrift, von
einem Referat über die nicht geschichtlichen Vorträge im engern Sinn, also
die archäologischen, kunstgeschichtlichen, literaturgeschichtlichen, natur-
wissenschaftsgeschichtlichen usw. abzusehen. Jedoch muß ich mich bei der
fast erdrückenden Fülle des Gebotenen auch dann noch begnügen in Aus-
wahlbildern zu schildern; wir dürfen wohl hoffen, daß die Mehrzahl der
Vorträge im Druck allgemein zugänglich gemacht wird.
Den Verhandlungen voraus ging am Mittwoch, den 5. August ein Be-
grüßungsabend in den Räumen des Reichstags, zu dem sich eine zahlreiche
Gesellschaft einfand. Die feierliche Eröffnung des Kongresses fand am
Donnerstag, den 6. August vormittags 10 Uhr in dem großen Festsaal der
Nachrichten und Notizen I. 421
Philharmonie unter dem der Reichshauptstadt entsprechenden Zeremoniell
in Anwesenheit eines Prinzen des königlichen Hauses statt. Nach Dar-
bietung der Willkommengrüße der obersten Reichs- und Staatsbehörden,
der Stadt Berlin, der königl. preuß. Akademie der Wissenschaften, der
königl. Friedrich-Wilhelms-Universität, sowie nach den Begrüßungen durch
den voraufgegangenen internationalen Kongreß für historische Wissenschaften
zu Rom 1903, durch die auf dem Kongreß vertretenen Akademien, Gelehrten
Gesellschaften und Universitäten erfolgte die Konstituierung des Kongresses.
Der Obmann des Organisationskomitees Generaldirektor der königl. Staats-
archive Dr. Reinhold Koser wurde zum Präsidenten, die beiden Mitvor-
sitzenden Professoren Eduard Meyer und Ulrich von Wilamowitz-
Möllendorf wurden zu Vizepräsidenten gewählt; an ihre Seite traten
17 Ehrenpräsidenten. Weiter ward sich die Versammlung über die Zu-
sammensetzung des Bureaus sowie die Huldigungsdepesche an den Deutschen
Kaiser und die Dankesdepeschen an die obersten Reichs- und Staatsbehörden
schlüßig. Sodann leitete der allgemeine Vortrag des amerikanischen Bot-
schafters David Jayne Hill über „die ethische Aufgabe des Historikers“
zur eigentlichen Tätigkeit über. Indem der hochgeschätzte Gelehrte einem
mathematischen Grundprinzip das ethische im weitesten Sinne gegenüber-
stellte, vermochte er nahe Beziehungen zwischen Geschichte und Ethik
nachzuweisen.
Die Mittagsstunden gehörten den einzelnen Sektionen, die sich unter
den üblichen Formalitäten konstituierten. In der Sektion III konzentrierte
sich das Interesse auf die Vorträge von Georg Kaufmann (Breslau) „Die
Selbstverwaltung der deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert“ und von
Kurt Kaser (Wien) „Die Bildung des modernen Staatslebens in den deut-
schen Territorien am Ausgang des Mittelalters“. Kaufmanns Darlegungen
erstreckten sich zwar auf die Entwicklung der Universitäten seit dem
18. Jahrh., hatten doch aber vor allem die gegenwärtigen Zustände im Auge.
Er sprach sich für Wahrung des alten freiheitlichen Charakters der Uni-
versitäten aus, wie ihn vor allem die Berliner Universität von 1810 und
die Breslauer von 1811 verkörperten. Nicht nur als Lehranstalten zur Aus-
bildung der Beamten, sondern als Korporationen von Männern der Wissen-
schaft, die diese zu ihrem Lebensberuf gemacht hätten, sollten sie behandelt
werden. Kaser brachte einen zwar in seinen Ergebnissen nicht neuen aber
in der Geschlossenheit des Bildes wertvollen Überblick über die Ausbildung
des deutschen Territorialfürstentums vom 14.—16. Jahrhundert, indem er
namentlich dessen Entwicklung in seinem Verhältnis zur Reichsgewalt und
zu den Ständen einer Betrachtung unterzog. In der kirchengeschichtlichen
Sektion nahm der Vortrag von Karl Müller (Tübingen) „Die Entstebung
der evangelischen Kirchenverfassung‘‘ ein weiteres Interesse in Anspruch;
Redner bot ähnlich wie Kaser eine geschickte Zusammenfassung dessen,
was sich auf Grund der neuen Quellen und Forschungen zur Zeit über den
Gegenstand sagen läßt. Den, wie ich hörte, vortrefflichen Vortrag von
Harry Bresslau (Straßburg) „Internationale Beziehungen im Urkunden- |
wesen des Mittelalters“ in der Sektion VIII konnte ich leider nicht besuchen.
Auch auf den Vortrag Haskins’ (Cambridge-Mass.) „Normandy under
422 Nachrichten und Notizen 1.
William the Conqueror“ und auf die beiden Vorträge in der Sektion V von
R. Altamira y Ureva (Oviedo) „L'état actuel des études de l'histoire du
droit et de l’enseignement de cette science en Espagne“ und Otto Fischer
(Breslau) „Ziel und Methode des rechtsgeschichtlichen Unterrichts‘ mußte
ich verzichten.
Am folgenden Tage (Freitag, 7. August) zog an erster Stelle der Vor-
trag von Erich Marcks (Hamburg) „Aus Bismarcks Jugend“ ein zahlreiches
Zuhörerpublikum an. Redner sprach über Bismarcks Studentenjahre in
Göttingen und Berlin 1832—35. Ohne ganz wichtige neue Materialien be-
nutzen zu können, vermochte er in der feinen Auffassung, die wir von dem
_ Biographen Colignys und Kaiser Wilhelms I. kennen, ein beinahe neu an-
mutendes Bild von dem wichtigen Lebensabschnitt Bismarcks zu geben: wie
der junge Corpsstudent in dem Göttingen Dahlmanns eine durchaus selbst-
ständige Stellung sich bewahrte; wie er auch im Corps Haunovera, dem er
ganz angehörte, uneingeschränkt er selbst blieb, voll wilder Lebenslust und
strotzend von Lebenskraft, nicht in seinen Leistungen aber in seinem
Wesen eine Ahnung gebend von seinem späteren national- und welt-
geschichtlichen Wirken. Eine ähnliche Anziehungskraft übte der in der-
selben III. Sektion sich anschließende Vortrag von Gerhard Seeliger(Leipzig)
„Staat und Grundherrschaft in der deutschen Geschichte“ aus. Es war so-
zusagen die programmatische Erklärung über des Redners Auffassung von
der allgemeinen historischen Bedeutung der Grundherrschaft, ein Hinaus-
heben des Problems über den Tagesstreit; der Vortrag wird im Druck dem-
nächst weiter zugänglich gemacht werden.
In der hilfsgeschichtlichen Sektion gewährte um die gleiche Zeit Paul
Maria Baumgarten (Rom) einen interessanten Einblick in seine „paläo-
graphisch-diplomatische Sammlung von Papsturkunden“.
Am nächsten Tage (Sonnabend, 8. August) gehörte das Hauptinteresse
dem allgemeinen Vortrag von Harald Hjärne (Upsala) „Gustav Adolf“.
Der hochgeschätzte Kenner der osteuropäischen und schwedischen Geschichte
der ersten Hälfte des 17. Jahrh. gab eine, hier und da mit Einzelheiten
vielleicht zu sehr belastete, Schilderung der weltgeschichtlichen Persönlichkeit,
die dem schwedischen Herrscher wie dem Vorkämpfer des Protestantismus
gleichermaßen gerecht wurde und namentlich über des Königs Rolle auf
deutschem Boden ein besonnenes Urteil aussprach. In der II. Sektion folgte
einem Vortrag Yngvar Nielsens (Christiania) „Skandinavische Politik im
August 1814“, der namentlich über die französischen Hoffnungen Bernadottes
neues Licht verbreitete, ein Vortrag von Wilhelm Busch (Tübingen) „Bis-
marck und die Entstehung des norddeutschen Bundes“, der in scharfsinniger
Interpretation die Begründung des norddeutschen Bundes als Vorbereitung
für das geeinte deutsche Reich als Bismarcks Leitziel nachwies, dem sich
alle anderen Pläne und Bestrebungen unterzuordnen hatten. Als dritter
Vortrag dieser Sektion schloß sich der von P. Joh. Blok (Leiden) „Holland
und das Reich vor der burgundischen Zeit“ an. Redner suchte darzulegen, daß
nicht erst in der Zeit der burgundischen Herzöge die Lösung Hollands vom
Reich erfolgt, sei sondern bereits seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts, und
hielt seine Ansicht auch gegenüber den Einwänden Gerhard Seeligers
Nachrichten und Notizen II 423
gegen die Auslegung der Urkunde Ludwigs des Bayern von 1314 und
Dietrich Schäfers gegen die Auffassung von den Einflüssen der franzö-
sischen Kultur aufrecht. Die Sitzung der VII. Sektion (Historische Hilfs-
wissenschaften) brachte eine Art „Zwischenfall“, indem der päpstliche Prälat
Paul Maria Baumgarten im Anschluß an den Vortrag des Geheimen
Archivrats Bailleu „Das Geheime Staatsarchiv in Berlin“ die Liberalität
der preußischen Archivverwaltung in Zweifel stellte. Die Vortrüge von Max
Pappenheim (Kiel) „Die künstliche Verwandtschaft im germanischen Recht
und Siegfried Rietschel (Tübingen) „Die Stadtgründungspolitik Heinrichs
des Löwen‘ in der Sektion V konnte ich zu meinem Bedauern nicht hören.
Nach dem sonntäglichen Ruhetag wurde die Arbeit am Montag, 10. August
wieder aufgenommen. In der allgemeinen Sitzung gab Michael Rostowzew
(St. Petersburg) in einem Vortrage „Zur Geschichte des römischen Kolonats‘“
einen höchst wertvollen Einblick in die reichen Ergebnisse seiner Forschungen.
Ähnlich tat es Leon Pélissier (Montpellier) mit seinem Vortrage „Origines
et caractères généraux de la tyrannie (signoria) en Italie au 14. siècle“,
während Leone Caetani, Principe di Teano in einem Vortrag „Lo stu-
dio storico dell’ Islam“ eine bemerkenswerte Übersicht über die Entwicklung
der islamitialen Forschung bot, die er dem Kongreß gleichzeitig in einer
deutschen Übersetzung gedruckt überreichte.
Aus den Sektionsvorträgen verdient vor allem der von Arthur Mac
Giffert (New-York) „Prolegomena to the history of Protestant thought“
(Sektion VI Kirchengeschichte) Hervorhebung. Redner vertrat in diesen
Vorstudien die Ansicht, daß nicht schon die Reformation den Bruch mit
dem nachchristlichen Scholastizismus herbeigeführt habe, sondern daß dieser
wirklich tiefgehende Bruch erst die Folge der Kritik des Rationalismus um
die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts sei; er fand damit die Zustimmung
Adolf Harnacks. Der später sich anschließende Vortrag von Jean
Vienot (Paris) „La correspondance de Coligny“ brachte die erfreuliche
Kunde von der Vorbereitung einer Publikation des Briefwechsels Colignys.
Die gemeinschaftlichen Mitteilungen von Ferdinand Eichler (Graz),
Hermann Escher (Zürich) und Richard Fick (Berlin) über „zentrale
Katalogisierung, Auskunfterteilung und Leihverkehr zwischen den Biblio-
theken in der Schweiz, Österreich und Deutschland‘ sowie der Vortrag von
Aksel Andersson (Upsala) „Der internationale Verkehr in Bezug auf
Darleihung gewöhnlicher (nicht seltener) Druckschriften“ (in der Sektion VIII)
dienten der Aussprache über die Einrichtungen bezw. Erweiterungen des
Leihverkehrs zwischen den in- und ausländischen Bibliotheken. Die Reso-
Jution, über die sich die Sektion schlüssig wurde, soll der Bibliotheks-
kommission der Assoziation der Akademien und dem preußischen Beirat
für Bibliotheksangelegenheiten überreicht werden. Im übrigen dürfen in
dieser Zeitschrift noch genannt werden: aus der Sektion III der Vortrag von
M. G. Schybergson (Helsingfors) „Die Beziehungen der Göttinger Histo-
riker zu den schwedischen und finländischen Historikern in der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts“ sowie aus der Sektion V die Vorträge von Ulrich
Stutz (Bonn) „Das karolingische Zehntgebot‘ und von A. Pirenne (Gent) „La
formation et le développement des institutions centrales de l'Etat bourguignon “
494 Nachrichten und Notizen I.
Am Dienstag, 11. August, erfuhren die Verhandlungen leider eine un-
programmüßige Unterbrechung, indem sich eine größere Zahl der Teilnehmer
veranlaßt sah, einer Einladung nach dem königlichen Schlosse zu Potsdam
zu folgen, wo sie als Gäste des Kaisers bewirtet wurden. In der Sektion III
hatte das einige Verlegenheit im Gefolge. Dort hielt Richard Fester
(Kiel) einen Vortrag über „Die Säkularisation der Geschichte“, eine geist-
volle Betrachtung über die Entwickelung des Einwirkens kirchlichen und
weltlichen Geistes auf die Geschichtsbetrachtung. Redner führte, vielleicht
teilweise etwas allzu bilderreich, aus, wie dem unbegrenzten historischen
Wissenstrieb der Antike die Herrschaft des mittelalterlichen Supra-
naturalismus folgte, die dann durch die Emanzipation des Laienstandes
seit den Kreuzzügen überwunden, jedoch noch einmal durch Reformation
und Gegenreformation wiederhergestellt wurde, bis im Anschluß an den
Sieg der Naturwissenschaften die Polyhistorie des 17. Jahrhunderts und der
Voltairesche Rationalismus des 18. Jahrhunderts die letzten Fesseln ab-
streiften, so daß für die historische Weltanschauung Rankes Platz geschaffen
wurde und die ungeheure Horizonterweiterung im 19. und 20. Jahrhundert
auf keine Schranke mehr stieß. Die gegen die modernismusfeindliche
Kurie gerichteten Schlußbemerkungen zumal veranlaßten eine Reihe katho-
lischer Zuhörer sich zum Worte zu melden, doch konnte aus dem ange-
gebenen Grunde eine Diskussion nicht stattfinden, und es ist bedauerlich,
daß der Sektionsleiter am folgenden Tage nochmals ausdrücklich darauf
hinweisen mußte, daß die Einladung zum Hof allein die Ursache für Nicht-
zulassung der Diskussion gewesen sei. Der Vortrag von Heinrich Finke
(Freiburg i. Br.) „Der gegenwärtige Stand der vorreformationsgeschichtlichen
Forschung“ erfuhr aus dem gleichen Grunde keine Diskussion und litt selbst
unter der Notwendigkeit, den Gegenstand in 35 Minuten zu erschöpfen, was
bei der Bedeutung der Frage und der Autorität des Sprechenden um so
bedauerlicher war. Indessen genügten die knappen Mitteilungen des Red-
ners um von der reichen Fülle der jüngst geleisteten und der demnächst
zu erwartenden Arbeiten auf diesem Gebiete sowie von den im Vorder-
grunde stehenden Problemen und Aufgaben einen Eindruck zu geben.
Leider erhielt ich zu spät davon Kenntnis, daß der Vortrag von Erich
Haenel (Dresden) „Die historische Waffenkunde im Rahmen der Kultur-
geschichte“ (in Sektion VIII) abgehalten wurde, als daß ich ihn noch be-
suchen konnte. Der Kollision wegen konnte ich nicht hören: den Vortrag
von Karl Lamprecht „Die kultur- und universalgeschichtlichen Bestre-
bungen an der Universität Leipzig‘ in der Sektion IV sowie die Vorträge
von À. Dopsch (Wien) „Die ältere Sozial- und Wirtschaftsverfassung der
+ Alpenslawen und H. Sieveking (Zürich) „Die kapitalistische Entwicklung
in den italienischen Städten des Mittelalters“ in der Sektion V.
Der Schlußtag, Mittwoch 12. August, wies ein besonders reiches
Programm auf, zumal von dem Vortage in einigen Sektionen noch Rück-
stände zu verzeichnen waren. Von zwei großen Publikationsunternehmungen
konnte zunächst der Kongreß unter großem Beifall Kenntnis nehmen. In
der kombinierten Sitzung der Sektionen III und VI entwickelte Paul Kehr
(Rom) den Plan einer Germania sacra. Redner begründete nach einem
Nachrichten und Notizen II. 425
Rückblick auf frühere Bestrebungen ähnlichen wenn auch nicht derart
umfassenden Charakters ausführlich sein Projekt, das die Materialien zur
Geschichte der alten deutschen Bistümer, der Kathedral-, Kollegial- und
Pfarrkirchen, der Abteien und Klöster bis herab zu den Oratorien und
Kapellen umfassen soll, aufgebaut auf den archivalischen und literarischen
Quellen selbst in möglichst knapper, präziser, statistischer Form unter
Heranziehung der gesamten Literatur, und er empfahl den Plan dem Kartell
der deutschen Akademien. Albert Brackmann (Marburg) gab an-
schließend an diesen Bericht noch Einzelheiten an der Hand eines dem
Kongreß in Probedruck vorgelegten Entwurfs für das Bistum Freising.
Die andere Publikationsmitteilung, die Georg Loesche (Wien) (in der
Sektion VI) machte, betraf die seit einigen Jahren in Vorbereitung be-
griffenen „Monumenta Austriae evangelica“, die der Geschichte des Pro-
testantismus in Österreich vom Beginn bis auf die Gegenwart gewidmet
sind und beginnend mit einer umfassenden Bibliographie und in Veröffent-
lichungen der Kirchen- und Schulordnungen sowie Regesten aus in- und
ausländischen Archiven sich ausbauend in einer Gesamtdarstellung im
Rahmen der allgemeinen Kirchen- und Geistesgeschichte ihren Abschluß
finden sollen.
Von den übrigen Vorträgen nahm ein besonderes Interesse der von
Sebastian Merkle (Würzburg) „Die katholische Beurteilung des Auf-
klärungszeitalters“ in Anspruch (kombinierte Sitzung der Sektionen III
und VI). Ausgehend von der Notwendigkeit der Scheidung zwischen
katholischer und protestantischer Aufklärung erörterte Redner die Ver-
dienste, die sich die Aufklärung um die Theologie, die Universitäten und
die Volksschule, insonderheit um die Katechese erworben habe, und wies
in Einzelausführungen auf die verkehrten Urteile hin, die diese Leistungen
namentlich auf katholischer Seite gefunden hätten. Er hob die Bedeutung
der Forderung einer Reduktion der Feiertage und der Kirchweihen hervor,
die Bemühungen an Stelle der sterilen konfessionellen Polemik die Toleranz
zu pflegen sowie den Kampf gegen den Aberglauben und die Beseitigung
der Hexenprozesse. Auch die Sittlichkeit habe keineswegs tiefer gestanden
als zu andern Zeiten, wenn auch Einseitigkeiten und Fehler der Bewegung
nicht geleugnet werden sollten.
Die drei bemerkenswerten Vorträge der Sektion V konnte ich leider
nicht hören: G. des Marez (Brüssel) „Considerations sur l’origine des
associations professionelles en Belgique au moyen âge“; F. Rachfahl
(Gießen) „Über einige Grundfragen der landständischen Verfassung“;
E. de Hinojosa y Naveros (Madrid) „L’element germanique dans le
droit espagnol.
Die kirchengeschichtlichen Sitzungen beschloB ein Vortrag von Jean
Lulvès (Hannover) „Päpstliche Wahlkapitulationen“, der in klaren Um-
rissen die Entwicklung der Wahlkapitulationen von 1352 bis ins 18. Jahr-
hundert zeichnete, im Zusammenhang mit den Wandlungen, die das zum
Absolutismus aufsteigende Papsttum und das zum sozialen Beamtentum
absteigende Kardinalat in diesen Jahrhunderten durchmachte. Den Ausklang
der Verhandlungen in der III. Sektion bildete nach einem Vortrag Alfred
426 Nachrichten und Notizen Il.
Sterns (Zürich) „Friedrich Wilhelm IV. und Metternich im Jahre 1842“
derjenige von Martin Spahn (Straßburg) „Die Presse als Quelle der neuesten
Geschichte und ihre gegenwärtigen Benutzungsmöglichkeiten“, der das Ver-
dienst in sich schließt, eine Frage, die jeden Historiker der jüngsten Ver-
gangenheit bereits beschäftigt hat, zusammenhängend erörtert und weiteren
Beratungen und hoffentlich auch Entscheidungen näher gebracht zu haben.
In der Sitzung VIII entwickelte nach einem Referat A. Wredes (Marburg)
„Der Sprachatlas des Deutschen Reichs“ Fritz Curschmann (Greifswald)
den „Plan zu einem historischen Atlas der alten Provinzen des preußischen
Staates“ und erfreute noch Hermann Krabbo (Berlin) mit dem höchst ge-
langenen Versuch an Hand von zwei von ihm angefertigten Kartenskizzen
„Nordeuropa in der Vorstellung Adams von Bremen“ vorzuführen. Dann eilte
alles in die letzte allgemeine Sitzung, die Vorträge aus dem literar-
geschichtlichen, germanistischen und kirchengeschichtlichen Gebiete und am
Ende die feierliche Schließung des Kongresses brachte. Eine Einladung
der griechischen Regierung, den nächsten internationalen Kongreß der
historischen Wissenschaften 1918 in Athen abzuhalten, war unter Wahrung
des Vorrechtes für den übernächsten Kongreß zu Gunsten der von der
englischen Regierung ergangenen zurückgezogen worden; so wurden unter
lebhaftem Beifall London, Cambridge und Oxford als die Stätten des
Kongresses von 1913 gewählt.
Leipzig. Paul Herre.
Heinrich Willers, Neue Untersuchungen über die römische Bronze-
industrie von Capus und von Niedergermanien besonders auf die Funde
aus Deutschland und dem Norden hin. Mit 56 Abbildungen im Text
und 8 Lichtdrucktafeln. 111 8. gr. 4°. Hannover und Leipzig, Hahn-
sche Buchhandlung 1907. 8 Mark.
Wie schon die Fassung des Titels dieses so verdienstvollen Buches
verrät, ist es eine schwierige Aufgabe, die verschiedensten Funde in einem
größeren Zusammenhange wissenschaftlich zu bearbeiten. Der Verfasser
betont selbst wiederholt das Problematische seines Beginnens. Aber der
Anfang muß doch einmal gemacht werden.
In dem ersten Abschnitt (Campanisches Bronzegeschirr der La Tènezeit),
wo die 14 bisher in Hannover gefundenen Bronzeeimer mit andern 83 Eimern
verschiedener Herkunft sorgfältig verglichen werden, kommt W., abweichend
von seiner Aufstellung in seinen „Römischen Bronzeeimern von Hemmoor“
(1901, S. 113) zu folgendem Resultat: Diese Eimer, alle gegossen bezw.
gelötet, stammen wohl aus Capua, wo noch lange der Bronzeguß geblüht
hat. Von Händlern Aquileias, z. B. den Barbiern, den Statiern, sind sie
nach Pannonien, Böhmen und dem deutschen Norden vertrieben worden.
Die Fabrikation fällt für die Mehrzahl in die Zeit von 125—25 vor Chr.
andere weisen sogar auf das 1. Jahrh. nach Chr. Die wenigen Bronze-
Nachrichten und Notizen II. 427
kasserollen der La Tènezeit gehören nach ihrem Typus in die Jahre 150—100
vor Chr.
Im Laufe des 2. Jahrh. nach Chr. erwuchs Aquileia für das nordische
Absatzgebiet am Rhein und zwar in Gressenich (5 km östlich von Stolberg)
eine Konkurrenz, die eine in Material (Messing) und Form (Eierbecherform)
ganz andere, technisch und künstlerisch vollendete Eimerklasse schuf. Sie
dauerte bis 300 nach Chr. Der Ausfuhrhafen nach dem germanischen
Norden scheint Vechten (Fectio) am Krummen Rhein etwas oberhalb Utrecht
gewesen zu sein. Vgl. Abschnitt 2: Die Heimat der Bronzeeimer vom
Hemmoorer Typus.
Im 3. Kapitel behandelt W. wieder 37 andere Bronzeeimer verschiedener
Herkunft, alle breit und niedrig und mit gewundenen Kannelüren. Auch
diese sind ihm jetzt nicht mehr gallisch, sondern kapuanisch, wie auch die
beigefügten Kasserollen, Kellen und Siebe. Alle sind sie auch gegossen und
zwar in einem Guß hergestellt. Die Form ist „völlig neu und durch keinerlei
Übergänge angebahnt‘. Verfertigt wurden sie vom Jahre 85 nach Chr. an
Jahrzehnte hindurch.
Auffälligerweise zeigen gerade die Kasserollen, Schalen, Kellen und
Siebe oft einen Fabrikstempel. Darüber handelt der 5. Abschnitt. Gerade
diese Stempelinschriften (die Cipier und Ansier in Capua) liefern W. den
. Hauptbeweis für den capuanischen Ursprung dieses im Norden gefundenen:
Bronzegeschirrs aus der frühen Kaiserzeit. Um die Wende des ersten Jahr-
hunderts begegnen uns dann Sklaven-, Geschäftsführerstempel, die darauf
schließen lassen, daß die jetzt hergestellten Bronzeerzeugnisse wohl aus
Gallien stammen. Eine genaue Aufzählung der Stempel schließt das Kapitel
(S. 85—98). |
Die Abschnitte 6 und 7 (Weihgeschenke als Ausfuhrartikel; ein Fund
von römischen Denaren aus der Feldmark des Rittergutes Franzburg bei
Hannover) fallen zwar außerhalb des Rahmens unseres Buches, sind aber
nicht minder beachtenswert. Der Franzburger Münzenschatz, umfassend
80 Denare, 19 darunter aus Cäsars, 5 aus Augustus’ Zeit, ist mit den bisher
auf dem Boden des freien Germaniens gefundenen römischen Münzen für
W. ein Beweis für einen direkten römischen Handel, der vom Niederrhein
ausging und bis in das 2. Jahrhundert sich auf das Küstengebiet der Nord-
see beschränkte, dann aber auch in die Ostsee hinübergriff. Sind doch
„allein auf der kleinen Insel Gotland 4200 römische Münzen gefunden
worden. Einen lebhaften Gegensatz bildet die Provinz Westfalen, die kaum
500 Römermünzen aufzuweisen hat, also für den römischen Handel kaum
in Betracht gekommen ist.“
Hierzu fügen wir hinzu, daß in Dortmund sowohl im Vorjahre wie im
heurigen Januar zwei größere Münzfunde geglückt sind und auch Werler
Privatleute einige Münzen besitzen, die unserm Verfasser wohl unbekannt
geblieben sind. Er scheint überhaupt auch an andern Stellen seiner um-
fassenden Arbeit die neuere und neueste Literatur nicht allzusehr berück-
sichtigt zu haben. Sonst hätte er nicht trotz Dragendorff „von der um
150 nach Chr. aufblühenden Terrasigillatafabrikation des römischen Rhein-
zabern‘" gesprochen (S. 84) und (S. 76) Aliso in Haltern festgelegt. Im
428 Nachrichten und Notizen II.
übrigen aber glauben wir, daß mit diesen „neuen Untersuchungen‘
ein beschtenswerter Grund auf diesem Gebiete gelegt ist, und „es steht
zu hoffen, daß in absehbarer Zeit eine Gesamtgeschichte der capuanischen
Bronzeindustrie geschrieben werden kann“ (S. 25).
Magdeburg. ` H. Nöthe.
Eusebius Kirchengeschichte herausgegeben von Eduard Schwartz.
Kleine Ausgabe. Leipzig, Hinrichs 1908. 442 S. 4 M.
Der Text der kleinen Ausgabe der Eusebianischen Kirchengeschichte
ist ein getreuer Abdruck der großen, deren zweiter Band gleichzeitig er-
scheint. Es wird dadurch das wichtigste Werk der alten Kirchengeschichte
einem weiteren Kreise, der sich die große Ausgabe nicht anzuschaffen
vermag, für einen überaus billigen Preis zugänglich gemacht. Über die
Ausgabe von Schwartz brauche ich nichts zu bemerken, hat doch bereits
Jülicher den ersten Band in der Theologischen Literaturzeitung 1904 S. 289
als das Muster einer Edition bezeichnet, wie wir sie allen Kirchenschrift-
stellern wünschen. Die kleine Schwartzsche Ausgabe wird die bisher für
Unterrichtszwecke gebrauchte Dindorfsche Ausgabe verdrängen. Während
in der großen Ausgabe der von Mommsen revidierte Text der Rufinschen
Übersetzung der Eusebianischen Kirchengeschichte beigegeben ist, ist dieser
in der kleinen Ausgabe fortgelassen. Der Apparat enthält eine Auswahl
von Varianten der Handschriften und der Übersetzungen der Kirchen-
geschichte. Schwartz bemerkt in der Vorrede, daß er die Varianten auf-
genommen habe, die für die recensio Bedeutung haben oder sonst irgendwie
Interesse boten. So gibt er z. B. auch die bedeutsamen Varianten des
Hieronymus, de viris illustribus, und des Lactantius zu dem Mailänder
Toleranzedikte des Konstantin und Licinius. Auch die Hinweise der
größeren Ausgabe auf wichtige Literatur wie z. B. auf die Forschungen
Zahns und die Beurteilung, die das Edikt des Kaiser Hadrian an den
Landtag Asiens durch Harnack gefunden hat, sind in die kleinere Ausgabe
aufgenommen. Da die Zeilen- und Seitenzahlen der großen Ausgabe am
Rand der kleinen Ausgabe beigefügt sind, sind die Prolegomena und
Indices, die auch die Kaiserliste, die Bischofslisten und die Ökonomie der
Kirchengeschichte Eusebs enthalten werden, auch für die Besitzer der
kleinen Ausgabe brauchbar. Die Prolegomena und Indices — letztere sind
schon gedruckt — sollen noch im Laufe dieses Jahres erscheinen. Durch
die kleine Ausgabe von Schwartz wird die Kirchengeschichte des Eusebius
mithin nicht nur in einer vortrefflichen, sondern auch in einer außerordent-
lich preiswerten und vorzüglich ausgestatteten Ausgabe allen Interessenten
dargeboten.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Meiche, Alfred, Die Burgen und vorgeschichtlichen Wohnstätten der
Sächsischen Schweiz. Im Auftrage des Gebirgsvereins für die Sächsische
Schweiz (unter Mitwirkung zahlreicher Forscher) herausgegeben. Mit
79 originalen oder seltenen Bildern, Grundrißzeichnungen und Karten.
Dresden, Wilhelm Baensch, 1907. X und 360 Seiten. Gr. 8°.
Nachrichten und Notizen I. 429
Das Seiner Majestät König Friedrich August von Sachsen gewidmete
und würdig ausgestattete Werk ist, wie das Vorwort hervorhebt, in Ver-
folgung früher beschrittener Pfade der wissenschaftlichen Erschließung der
Geschichte der Sächsischen Schweiz gewidmet, deren Vergangenheit noch
immer hier und da ein tiefes Dunkel umhüllte.e Darum schien es dem
Vorstande des Gebirgsvereins geboten zu sein, nicht nur die geringen
Spuren vorgeschichtlicher Siedelungen festzustellen, sondern auch die von
der Vernichtung stark bedrohten Burgenreste zu vermessen, zu beschreiben
und die Geschicke ihrer ehemaligen Bewohner zu erkunden. Von den ver-
schiedensten Seiten her erfreuten sich die Bearbeiter wohlwollender Unter-
stützung. Ihre Ausführungen stützen sich durchweg teils auf Untersuchungen
an Ort und Stelle, teils auf Urkunden (Akten eingeschlossen), teils auf eine
oft recht reichhaltige gedruckte Literatur, die, wenn eine solche überhaupt
vorhanden war, am Ende eines jeden Abschnitts sorgsam verzeichnet ist.
Die Verfasser sind bei ihren Arbeiten dem Grundsatze gefolgt, im
Gegensatze zu den mannigfachen Irrtiimern und Fabeleien ihrer Vorgänger
die Ergebnisse ihrer eigenen Forschung durchweg quellenmäßig zu be-
gründen, gewagter Vermutungen sich zu enthalten und etwaige Schlüsse
aus vorgefundenen Bauresten sachkundigen Fachmännern zu überlassen.
Das so zustande gekommene Werk berichtet trotz seinem Titel gar
wenig von vorgeschichtlichen Wohnstätten in dem bezeichneten Gebiete,
aus dem einfachen Grunde, weil das Elbsandsteingebirge viel länger, als
andere Gegenden Deutschlands, genauer etwa bis zum Jahre 1000 n. Chr.
eine öde Wildnis geblieben ist, obwohl sehr alte vorgeschichtliche Sie-
delungen elbaufwärts bis Pirna nachgewiesen sind. Nur auf dem in der
Nähe des Königsteins gelegenen, wild zerklüfteten Pfaffensteine ist bisher
eine wohl nur vorübergehend in gefahrvoller Zeit besetzt gewesene Sie-
delung der älteren Lausitzer oder ostdeutschen Bronzekultur aus dem Ende
des zweiten vorchristlichen Jahrtausends aufgefunden und von sachkundiger
Seite beschrieben worden. Der bei weitem größte Teil des Werkes gilt
der Beschreibung sowohl der noch bestehenden, wie auch der eingegangenen
Burgen und Burgstätten des Elbgeländes, wie es durch die Flüsse Wesenitz
und Müglitz begrenzt ist. Dabei sind für die Gliederung des Stoffes sowohl
geographische wie geschichtliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Die
Orte, deren Geschichte mehr oder minder ausführlich in dem Buche be-
handelt ist, sind Stolpen, Liebetal, Dohna, Weesenstein, Sonnenstein, König-
stein, Lilienstein, Wehlen, Lohmen, Rathen, Hohnstein und Wildenstein
und zahlreiche, in der Nähe der letztgenannten beiden gelegene Raub-
schlösser, die an dieser Stelle ungenannt bleiben, zumal unter ihnen auch
solche sind, über deren Lage sogar noch bis vor kurzer Zeit ein dichtes
Dunkel gelagert hat.
Das Werk ist, wie schon der Titel andeutet, mit Grundrissen, Bildern
und Karten, von denen viele bisher nur schwer zugänglich waren, reich
ausgestattet, wofür jeder Leser dem Verfasser und dem Verleger dankbar
sein wird. Die Beigabe eines Personen-, Orts- und Sachregisters ist , für
diesmal“ der Kosten und sonstiger Umstände halber unterblieben. Für den,
der das Buch zu bestimmten Forschungszwecken befragen will, ist das
430 Nachrichten und Notizen II.
natürlich nicht erwünscht. Noch mehr aber habe ich eine allgemeine
Übersichtskarte über dar ganze in dem Buche behandelte Gebiet, die doch
wohl ohne große Kosten herzustellen war, vermißt.
Nur wenige Flüchtigkeiten oder unbemerkt gebliebene Satzfehler sind
mir aufgestoBen. S. 23 z. B. sollte es natürlich heißen: „Die vasa sacra,
welche beim Gottesdienste gebraucht wurden, sind in die Garnisonkirche
nach Dresden abgegeben worden.“ Auf S.181 wird statt Zeyrenstein rich-
tiger Zcyrenstein (jetzt Zschirnstein) zu lesen sein. Daß (S. 151) der Name
Wehlen in manchen Urkunden wirklich auf Wöllmen bei Eilenburg zu be-
ziehen sei, bezweifle ich, da die älteste urkundliche Form dieses Orts-
namens Wiltuwum lautet.
Wenn sonach noch manche Wünsche, deren Berechtigung ja auch der
Herausgeber anerkannt hat, der Erfüllung in einer zweiten Auflage harren,
so läßt sich doch nicht verkennen, daß das Werk schon jetzt im ganzen
eine hochverdienstliche Leistung ist, die eine Fülle bisher völlig unbekannter
oder unzulänglich überlieferter Tatsachen und Verhältnisse zur allgemeinen
Kenntnis bringt und nicht nur von dem Historiker, sondern auch von dem
wanderlustigen Naturfreunde, der die von ihm besuchte großartige Land-
schaft auch geschichtlich belebt sehen möchte, mit Vorteil und Genuß
benutzt werden wird.
Eisleben. H. Größler.
Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle. Namens des Vereins für
thüringische Geschichte und Altertumskunde herausgegeben vom Gym-
nasialprofessor Dr. Ernst Anemüller in Detmold. 1. und 2. Heft.
(1068—1543.) „Thüringische Geschichtsquellen‘“‘, Neue Folge. IV. Band.
Der ganzen Folge VII. Band, gr. 8°. XII u. 581 Seiten. Jena, Gustav
Fischer, 1889 und 1905. Preis: Geh. 4 M. bezw. 11 M.
Dem kleineren 1. Hefte des Paulinzeller Urkundenbuches ist nach
16jähriger Pause das weit umfangreichere und seit langem sehnlichst er-
wartete 2. Heft gefolgt. Den erwünschten raschen Fortgang der Arbeit
hemmten mannigfache Hinderungsgründe in des Herausgebers dienstlichen
Verhältnissen, sowie die Menge des zu verarbeitenden Stoffes und vielfache
dazu nötige Reisen. Andrerseits ist aber für die Sorgfalt und Gründlich-
keit in der Behandlung der Urkunden diese Verzögerung vielleicht sogar
von großem Vorteil gewesen. Die nun abgeschlossen uns vorliegende Ver-
_ öffentlichung enthält 595 Urkunden, welche in kritischer Weise und nach den
von O. Posse für den „Codex diplomaticus Saxoniae regiae“ aufgestellten,
vom Verein für thüringische Geschichte und Altertumskunde angenommenen
Editionsprinzipien teils in extenso, teils in der Form von Regesten ab-
gedruckt worden sind. Die Hauptausbeute für E. Anemüllers Paulinzeller
Urkundenbuch, für das schon früher sein verstorbener Vater, der fürstliche
Archivrat Prof. Dr. Anemüller in Rudolstadt, Material zu sammeln be-
gonnen hatte, boten vor allem das Fürstl. Schwarzburg-Sondershäus. Landes-
archiv zu Sondershausen und das Fürstl. Geheime Archiv zu Rudolstadt.
Vom Stiftssyndikus in Zeitz war dagegen, wie sich Herausgeber im Vorwort
bitter beklagt, trotz mehrfacher Anfragen keine Nachricht über die im
Nachrichten und Notizen II. 431
Zeitzer Stiftsarchiv befindlichen Paulinzeller Urkunden zu erhalten; ihm
erging es ebenso wie Dr. Albert Brackmann (vgl. Nachrichten von der Kgl.
Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philolog.-histor. Klasse, 1902.
S. 194 und 202), der ebenfalls ein Lied von der Liebenswürdigkeit des
Zeitzer Stiftssyndikus bei archivalischen Auskünften zu singen weiß. Jeder
von den 595 mitgeteilten Urkunden (S. 1—482), welche die Zeit von Mai
1068 bis 9. Dezember 1543 (auf den Titelblättern ist versehentlich immer
das Jahr 1534 angegeben) umfassen, sind nähere Angaben über Handschrift,
Fundort, Abschrift, Druck u. dergl. beigefügt. Der mit Dank willkommen
zu heißenden Publikation, die als wertvolle Bereicherung der Quellenwerke
zur thüringischen Geschichte begrüßt werden muß, sind auf S. 483—578
ein ausführliches, die Benutzung sehr erleichterndes Register und auf
S. 579—581 noch einige Nachträge und Berichtigungen angegliedert. Mit
lebhaftem Bedauern müssen wir es jedoch leider konstatieren, daß dem
willkommenen Werke, keine dem Benutzer die Paulinzeller Klostersiegel
im Bilde vorführende Tafeln beigegeben worden sind.
Metz. K. v. Kauffungen.
H. Fischer, Der heilige Franziskus von Assisi während der Jahre 1219—1221.
Freiburg i. Schw. 1907. (Freiburger hist. Studien, herausgeg. von Büchi,
Kirsch, Mandonnet, Schnürer, Steffens, Zeiller. Heft IV, 144 S.)
Fischers Schrift zeigt zweierlei: daß die deutsche Forschung über
Franz von Assisi sich immer mehr im Gegensatz zu Sabatier konsolidiert,
und daß eine sorgfältige kritische Einzeluntersuchung in dunkle Perioden
dieses Heiligenlebens Licht zu tragen vermag. Fischers Arbeit ist scharf-
sinnig und unabhängig geschrieben — seine Freiburger Landsleute Mandonnet,
Schnürer und vor allem Felder entgehen seinen zumeist einleuchtenden
Richtigstellungen so wenig wie Sabatier, Karl Müller und Böhmer. Seine
Ergebnisse für die Jahre 1219— 1221 sind folgende. Er läßt Franz im Juni
oder Juli 1219 nach Ägypten gehen, schon im November nach Syrien und
Ende des Jahres wieder nach Italien, wo er Anfangs Januar 1220 ein-
getroffen sein soll. Zu den inzwischen entstandenen inneren Veränderungen
und Konflikten des Ordens — F. läßt die verschärften Fastenvorschriften
auf einem Herbstkapitel 1219 entstehen — nimmt Franz zuerst in Bologna
Stellung, wo er durch die (‘ründung einer Gelehrtenschule das Armutsideal
schwer verletzt sieht. Er geht nach Viterbo zur Kurie und bittet sich Kar-
dinal Hugolin als Protektor aus; er trifft bei dieser Gelegenheit — also in
den ersten Monaten des Jahres 1220 — in Viterbo mit Dominikus zusammen.
Auf dem Pfingstkapitel 1220 wird die ordensmäßige Organisation der
Minoriten auf Betreiben der Kustoden und Kardinal Hugolins geschaffen;
Franz legt das Amt eines Generalministers nieder und Petrus Cataneus
tritt an seine Stelle. Vorarbeiten für eine neue Regel werden begonnen
und auf dem Mattenkapitel von 1221 erfolgt die Einführung dieser ersten
Ordensregel an Stelle der älteren primitiven Vorschriften.
Diese neue Chronologie Fischers hat viel Gewinnendes — der innere
Zusammenhang der Ereignisse wird besser als zuvor. Daß es sich in Bologna
um eine ,Gelehrtenschule“ der Minoriten handelte, will mir nicht recht
432 Nachrichten und Notizen Il.
eingehen; die dafür verwendeten Quellen sind spät und unzuverlässig.
Schon an einer festen Niederlassung konnte sich der Zorn des Heiligen
genugsam entwickeln. Wesentlich aber ist, daß Fischer bei dieser Gelegen-
heit Franzens Verhältnis zur Wissenschaft im Gegensatz zu Felder so ab-
lehnend schildert, wie es wirklich war. Die Stellung der Kurie (die Franz
selber zu Hilfe rief, um die Konflikte im Orden zu lôsen) ist vorurteilsfrei
geschildert: man sieht, wie die Kurie, einmal gerufen, ihre eigenen Wünsche
bei der Neugestaltung des Ordens mit wirksam werden läßt. Daß Franz
seitdem die Entwicklung seines Werkes mit Schmerz betrachtet hat, ist
auch für Fischer eine selbstverständliche Tatsache. — Diese erfreuliche
Arbeit zeigt, daß Schnürers Thätigkeit auf diesem Gebiete zu neuen frucht-
baren Forschungen Anregung geboten hat.
Tübingen. Walter Goetz.
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia sumptibua
comitiorum regni Bohemiae ediderunt ad recensendos historiae Bohemicae
fontes delegati. Tomus II. Acta Innocentii VI. 1352—1362 opera
Joannis Friderici Novák. Pragae 1907, typis Gregerianis.
Vorliegender Band enthält 1323 ganz oder auszüglich wiedergegebene
Stücke, die größtenteils den Registern Papst Innocenz VI. im vatikanischen
Archiv entnommen sind. Die Hauptmasse derselben bezieht sich wieder
wie im I. Bande auf Verleihung von Benefizien und Exspektanzen. Anzu-
erkennen ist, daß der Herausgeber die formelhaften Bestandteile der Ur-
kunden so weit als möglich zu kürzen bestrebt war. Unerfindlich ist mir
aber, weshalb die das Bistum Lebus im Lande über der Oder, der späteren
Neumark, betreffenden Urkunden aufgenommen worden sind. Nicht zu
billigen ist es ferner, daß auch in diesem Bande die Taxvermerke der
päpstlichen Register rein mechanisch wiedergegeben wurden; der Heraus-
geber hätte sich an die von Lang, Acta Salzburgo-Aquilesensia, befolgte,
vereinfachte und raumsparende Auflösung in arabischen Ziffern halten sollen.
Mit Recht sind alle politischen Briefe Innocenz VI. an Karl IV., weil sie
sich auf dessen kaiserliche Politik beziehen und jetzt von den Franzosen
bei Herausgabe der avignonesischen Register einbezogen werden, weg-
gelassen worden. Nur zwei Briefe (n. 995 und 1186) sind aufgenommen
worden, in denen sich Innocenz entschuldigt, weshalb er der Bitte Karls
um Aufhebung der beiden gegen Kaiser Heinrich VII. erlassenen Dekretalen
Clemens V. nicht willfahrt habe. Als für die kirchliche Verfassungs-
geschichte Böhmens wichtiges Stück ist ferner n. 752 hervorzuheben, in
welchem der Prager Erzbischof Ernst den Papst um Ermächtigung zur
Provision der neun Archidiakonate seiner Diözese mit tauglichen Personen
bittet und die Erlaubnis nur für zwei derselben erhält. Bisher nahm man
für die 2. Hälfte des 14. Jahrh. zehn Archidiakonate in der Prager Diözese
an (Kalousek, Výklad k historické mapě Čech, 13). Interessant ist ferner
n. 164, woraus hervorgeht, daß Karl IV. in zwei Fällen, wo für zwei Kleriker
Exspektanzen auf Kanonikate am selben Kapitel vom selben Tage datiert
waren, das Ersuchen stellte, das Datum in dem Briefe des einen der beiden
Kleriker um einen Tag später anzusetzen, weil die Briefe für beide zugleich
Nachrichten und Notizen II. 433
propter concurrenciam date litterae per cancellariam S. V. transire non
possunt. In n. 1004 weiß der Herausgeber nicht, wo er Tuderstat zu suchen
habe; es ist offenbar Duderstadt im sog. Eichsfelde (östlich von Göttingen).
In n. 1260 und 1263 soll es Ceue (d. i. Cevae) statt Cene heißen. Der
fleißig gearbeitete Index ist leider nicht nach einheitlichen Grundsätzen
angelegt. Während in vielen Fällen als Schlagwort für die urkundlichen
Belege mit Recht die daselbst gegebene Namensform gewählt ist, wurde in
andern Fällen hievon abgegangen und als Schlagwort der moderne tschechi-
sche Ortsname gewählt. So begegnet p. 539 als Schlagwort Bystes Velkä,
während der Ort in der Urkunde selbst den Namen Heynreichs führt.
Ebenso weist keiner der unter dem Schlagwort Crnovia p. 557 angeführten
Belege die Namensform Krnov auf, alle dagegen die alleinige Bezeichnung
Jegerdorph. p. 566 findet sich zum Schlagwort Fulstejn im urkundlichen
Beleg der Name Fullenstein. p. 575 bringt das Schlagwort Hukvaldy
Belege, in denen der Ort nur Hokenwalde oder verderbt Hokenwilde (d. i.
Hochwald) heißt. Vgl. ferner p. 577 unter Jevíčko den Beleg, wo der Ort
Gews genannt wird; auch unter Jilovy (ebenda) finden sich nur die Namen
Uglauia, Elaw, Euleu. Unter Litrbachy (p. 585) gibt es nur Belege mit
der verderbten Namensform Luchirbach (Lauterbach), unter Manětín (p. 589)
nur solche mit Meneting, unter Mikulov (p. 591) nur einen mit der ver-
derbten Form Nichilsburl (Nikolsburg), unter Mizholez (p. 593) nur die Form
Myesholz. Endlich findet sich in der Inhaltsangabe am Kopfe der n. 292
und 359 zuerst der Name Říše genannt und nur daneben eingeklammert
Reusch, obwohl in den Belegen nur die Form Reuz vorkommt. In allen
diesen Fällen, die sich noch vermehren ließen, bringen die unter tschechi-
schen Schlagworten gebrachten Belege nur deutsche, nicht tschechische
Namensformen; selbst die verderbten Formen gehen auf die deutschen Be-
zeichnungen zurück. Eine Zurücksetzung der deutschen Ortsnamen für
damals und heute noch deutsche Orte findet überdies in vielen Fällen auch
dort statt, wo als Schlagwort zwar die urkundliche Namensform gewählt
ist, aber neben ihr die modernen Bezeichnungen beigesetzt sind. Für
deutsche Orte Böhmens und Mährens wird an erster Stelle der tschechische,
dann erst der deutsche, für die Schlesiens meist zuerst der polnische, dann
der tschechische und zuletzt der deutsche Name genannt (z. B. Vratislavia,
b. Vratislav, pol. Wrocław, g. Breslau). Endlich sei noch bemerkt, daß der
Ort Lacus (p. 581) weder Rybník noch Rybníček bedeuten wird, sondern
Seestadl, wie schon aus dem Umstande hervorgeht, daB das betreffende
Stück (n. 693) eine Supplik des nahen Abtes von Postelberg ist. p. 611
sind unter Praga in der Klammer drei bis zur Unkenntlichkeit verderbte
Namen verzeichnet, aber die betreffenden Urkundennummern oder Seiten-
zahlen finden sich nicht angemerkt.
Prag. Emil Werunsky.
Dr. Oskar Emmerig (München, Kgl. Maria-Theresia-Realschule): “The
Bataile of Agyncourt’ im Lichte geschichtlicher Quellenwerke. I.
Münchener Inauguraldissertation. Nürnberg, Buchdruckerei von Robert
Wieser. 1906. 67 Seiten.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 8. 80
434 Nachrichten und Notizen II.
Diese Promotionsschrift bezeichnet sich zwar nicht nur auf dem Titel
als Nr. I der Untersuchungen über die Dichtung ‚The Bataile of Agyncourt“
im Lichte geschichtlicher Quellenwerke, sondern auch das Vorwort kündigt
nach dieser „Art Einleitung" zu einer größeren, als Dissertation vorgelegten
Arbeit, nämlich der kritischen Neuausgabe dieses Lydgate zugeschriebenen
mittelenglischen Gedichtes (dessen Aufschrift stammt vom Verfasser dieser
Studien) drei weitere Teile an: eine Kritik der (Text-JÜberlieferung, eine
Prüfung der Autorschaft, eine genaue Wiedergabe des in drei Versionen
überlieferten Textes: letztere drei seien vorläufig bei Sir Harris Nicholas,
History of the Battle of Agincourt, London 1832*, p. 301 ff., 303ff., Ap-
pendix 69 ff. zugänglich. Aber gerade diese vorliegende Abhandlung bietet,
überdies völlig in sich abgeschlossen, eine solche Menge bedeutsamer und
anziehender geschichtlicher Momente dar und beschäftigt sich überhaupt
mit den Beziehungen der zwischen 1415 und 1422 entstandenen historischen
Ballade vom glänzenden Siege Heinrichs V. von England über die Fran-
zosen bei Ag(z)incourt am 26. Oktober 1415 zu den mit dieser politisch wie
literarisch (Shakespeares „King Henry V.“) einschneidenden nationalen Tat
zusammenhängenden Ereignissen. Diese für mittelalterliche Chronistenart und
Poesie eigentümliche Verschlingung historisch gesicherter mit frei erfundenen
oder dichterisch geformten stofflichen Elementen verdeutlicht nun Oskar
Emmerig wesentlich an der Entwicklung des kuriosen Eingangsmotivs der
Tennisbälle-Sendung seitens des Dauphins an den jungen König Heinrich V.,
wobei er — in Übereinstimmung mit älteren englischen Geschichtschreibern,
wie D. Hume, und im Gegensatze zu neueren, besonders der jüngsten ein-
schlägigen Monographie, Ch. L. Kingsford, „Henry V.“ (1901; s. dens. auch
Dict. of National Biography 26 [1891], 43) — überzeugend dafür den Mangel
glaublich bezeugter geschichtlicher Grundlage, andernteils dessen Ursprung
in der mittelalterlichen Tradition der Alexandersage feststellt. Emmerigs
dazu nötigen sorgfältigen Vergleichen der verschiedenen Fassungen geht eine
ständige Rücksicht auf die unzweifelhaften Begebenheiten jener GroBzeit
des aufsteigenden England zuvor, wo der Verfasser nicht nur einen höchst
gründlichen Einblick in die äußere und innere Folge der Geschehnisse
verrät, sondern auch deren quellenmäßige Überlieferung und fernere halb-
historische Wiedergabe peinlich und klar unter die Sonde nimmt. So kann
man denn auch unter dem historischen Gesichtspunkte diese, namentlich
der vergleichenden Literaturgeschichte, voran der hier umfünglich heran-
gezogenen Alexandersage, trefflich dienstbaren Forschungen mit vollem
Beifalle würdigen, den ihnen ein sachkundiger, auch in den historischen
Punkten tüchtig beschlagener Beurteiler, Friedrich Brie (Verfasser von:
„Quellen und Geschichte der mittelenglischen Prosachronik The Brut of
England oder The Chronicles of England“, Marburg 1905), vor dem angli-
stischen Publikum i. d. „Englischen Studien“ XXXVII, S. 82—84, unlängst
gespendet hat. Gleich ihm harren wir gespannt der weiteren Veröffent-
lichung des vortrefflich eingeführten Emmerigschen Materials, die, durch Auf-
zeichnung wahrscheinlicher Beziehungen zwischen dem Gedichte und Elmham’s
Gesta Henrici V. auch historisch anziehend, für die „Engl. Stud.“ in Druck ist.
München. Ludwig Fränkel.
Nachrichten und Notizen II. 435
Max Jansen, Die Anfänge der Fugger (bis 1494). Studien zur Fugger-
geschichte. Herausgegeben von Dr. Max Jansen, Privatdozent an der
Universität München. I. Heft. Leipzig, Duncker u. Humblot 1907.
X u. 200 S.
Die Familie Fugger hat den dankenswerten Entschluß gefaßt, eine
auf breitester wissenschaftlicher Grundlage beruhende Geschichte ihres
Hauses schreiben zu lassen. Dr. Max Jansen ist mit der schönen Aufgabe
betraut worden. Er gedenkt, ehe er an die Gesamtdarstellung geht, durch‘
vorausgeschickte Einzeluntersuchungen einen gesicherten Boden und zu-
gleich die Möglichkeit einer fortlaufenden, von Einzelerörterungen freien
Erzählung zu gewinnen. Die vorliegende Untersuchung ist ein erster,
gelungener Versuch in dieser Richtung. Sie behandelt, nach einer kritischen
Übersicht über die bisher erschienene Fuggerliteratur und nach einer
Übersicht über die Materialien des Fuggerarchivs, die älteste Geschichte
des großen Kaufmannsgeschlechts bis zum Jahre 1494, der Zeit des ersten
Gesellschaftsvertrages. Dabei kommt manches neue, wenn auch nichts von
grundlegender Bedeutung heraus. Manches Bekannte ist in neue Beleuchtung
gerückt. Manches früher nur Vermutete konnte mit quellenmäßigen Nach-
weisen belegt werden. Viel deutlicher als aus der bisherigen Literatur
erkennen wir jetzt beispielsweise die Bedeutung der Handelsgesellschaft der
Fugger vom Reh unter der Führung des Lucas Fugger. Aber auch die
älteste Handelsgeschichte der Fugger von der Lilie ist um manchen Zug
bereichert worden. Für die älteste Geschichte der Fugger, für die Jansen
eine Vollständigkeit der Literaturverwertung angestrebt zu haben scheint,
ist ihm die Erwähnung des Andreas und Jacob Fugger im Ott Ruland-
schen Handlungsbuch zum Jahre 1448 entgangen. !
Für die Anfünge der Fuggerschen Geschäftstätigkeit in Rom hat Jansen,
die betreffende Partie in Schultes „Fugger in Rom“ ergänzend, einen in-
teressanten Beleg beigebracht. Sehr interessant sind auch die Exzerpte aus
den Kopialbüchern und den Tiroler Raitbüchern des Innsbrucker Archivs
. (S. 113— 146). Sie geben einen Begriff von den Finanzgeschäften der Fugger
mit den Erzherzögen von Tirol und lassen die gewaltigen Gewinne ahnen,
die die Fugger aus den Verpfändungen der Bergwerksgerechtigkeiten der
Erzherzöge zu machen verstanden.
In seinen Schlußbetrachtungen meint Jansen (S. 68) „der Leinenhandel
als Fernhandel war ja nicht gewinnbringend.“ Das ist ein Irrtum. Im
15. Jahrh. hat die große Ravensburger (Gesellschaft einen sehr gewinn-
bringenden Leinenhandel nach Südeuropa auf neuer, wesentlich kommer-
zieller Grundlage mit Glück organisiert. *
Auch in einer andern Frage vermag ich Jansen nicht zu folgen. J. be-
nutzt wie seine Vorgänger in der Vermögensgeschichtschreibung Augsburger
1 Ott Rulands Handlungsbuch, herausgegeben vom literarischen Verein
zu Stuttgart. 1843. S. 24.
? K. Th. v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte IN. 2.
Leipzig 1901. S. 129 und Wilh. Heyd, Die große Ravensburger Gesell-
schaft. Stuttgart .1890. S. 42.
30”
436 Nachrichten und Notizen II.
Familien die Steuerbücher. Seine neue Ansetzung des Steuermodus dabei
hat mich nicht zu überzeugen vermocht. Die Eingangs der Steuerbücher
stehenden Bemerkungen scheinen mir zu deutlich gegen seine Ansicht
zu sprechen.
Leipzig. Strieder.
Wilhelm Möller, Lehrbuch der Kirchengeschichte. Band IlI: Reformation
und Gegenreformation, bearbeitet von Gustav Kawerau. 3. über-
arbeitete und vermehrte Auflage. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
1907. 496 S. M. 11, geb. M. 13,50.
Kaweraus Geschichte der Reformation und Gegenreformation darf als
das maßgebende Hauptwerk über diese Periode aus den Kreisen der freieren,
mit wissenschaftlichen Methoden arbeitenden protestantischen Theologie
betrachtet werden. Die neue Auflage weist zunächst den äußeren Vorzug
auf, daß die zahlreichen klein gedruckten Abschnitte in einer klareren, les-
bareren Typengattung gesetzt sind; ferner hat der Verf. jeden Abschnitt
durch fortlaufende Numerierung übersichtlich disponiert und den Über-
schriften Jahreszahlen beigefügt, was ebenfalls die Übersichtlichkeit erhöht.
Dazu zeigt der Text allenthalben die sorgfältig nachbessernde Hand des
Verfassers. Irgendwelche durchgreifende Änderungen weist die neue Auf-
lage dagegen nicht auf, weder in der Anlage noch in der Auffassung.
Die Stärke des Buchs liegt in der eingehenden und exakten Detailerzählung,
die überall verrät, daß hier ein wirklicher Kenner der Sache das Wort führt.
Zusammenfassende Überblicke über den geschichtlichen Entwicklungsgang,
durch die dem Leser die Bewältigung des umfangreichen Stoffs und die
Bildung des geschichtlichen Urteils erleichtert wird, sind an geeigneten
Stellen eingestreut (S. 1ff., 164, 218f., 276f.. Wenn ich hier einen Wunsch
aussprechen darf, so ist es der, der verehrte Verfasser möge in einer neuen
Auflage diese Abschnitte etwas ausführlicher gestalten; dadurch gewänne
er Gelegenheit, z. B. den neuerdings von Troeltsch angeregten Fragen nach
dem Verhältnis des alten Protestantismus einerseits zum Mittelalter, ander-
seits zur modernen Kultur etwas mehr Raum zu geben als jetzt, wo er mit
einem einzigen Nebensatze (S. 1) gegen Troeltsch Stellung nimmt. Freilich
darf man sich nicht verhehlen, daß durch den bisher von K. beobachteten
Verzicht auf die Behandlung solcher prinzipieller Fragen das Werk
wenigstens scheinbar an ,objektiver“ Haltung gewinnt und so einem
größeren Benutzerkreise zu dienen vermag.
Leipzig. Karl Heussi.
Landtagsakten von Jülich-Berg 1400—1610. Herausgeg. von Georg
v. Below. 2. Band 1563—1589. Mit einem Sachregister zu Band 1
und 2. (Publikationen d. Gesellschaft f. Rhein. Geschichtskunde. XI.)
Düsseldorf, L. Voß & Cie. 1907. XVI u. 1018 SS. 8° 24 M.
Der im Jahre 1895 herausgegebene erste Band der vorliegenden Publi-
kation war nicht nur der Edition der Landtagsakten von 1538 bis 1562
gewidmet, sondern enthielt als umfangreiche Einleitung eine Darstellung
der Landtagsverfassung in Jülich und Berg von 1400 ab. Wenn somit der
soeben erschienene 2. Band, der nur wenige Jahrzehnte umfaßt, an allge-
Nachrichten und Notizen II. 437
meinem Interesse hinter jenem zurückstehen muß, so stellt er doch durch
den ungeheuren Umfang des zu bewältigenden Stoffs an die Editions-
kunst des Herausgebers so eminente Ansprüche, daß die glückliche
Lösung dieser Aufgabe auch dem vorliegenden Bande die allgemeine Be-
achtung sichern wird. v. B. hat auch hier wieder seinem Material gegen-
über im wesentlichen dieselben Grundsätze beobachtet, wie im 1. Band
Zur Erläuterung der allgemeinen politischen Lage des Territoriums zieht
er die Instruktionen des Herzogs für die Reichstagsgesandten mit heran
und zur Beleuchtung der gespannten inneren Lage in Jülich-Cleve am Ende
der 80er Jahre auch eine Reihe Korrespondenzen des Jungherzogs Johann
Wilhelm mit Bayern. Von einer weitern Verwertung rein politischen
Materials hat v. B. in diesem Band absehen zu müssen geglaubt, da es
zum Verständnis nicht unbedingt erforderlich schien, und da der Umfang
des zu edierenden Stoffs ihm die Verpflichtung auferlegte, alles nicht streng
zur Sache gehörige auszuscheiden. Aus diesem Grunde sind auch die edier-
ten Aktenstücke selbst stark gekürzt worden. Ob hierbei vielfach ein noch
radikaleres Verfahren am Platz gewesen wäre, ist immer eine Sache der
persönlichen Auffassung. Jedenfalls konnte es dem Herausgeber bedenklich
erscheinen, in der Kürzung noch weiter zu gehen, da er hierdurch Unklar-
heiten befürchten mußte. Soweit rein lokales Material in Frage kam, hat
er sich ohnedies mit einer kurzen Erwähnung begnügt.
Mit Rücksicht auf seine frühere Darstellung der landständischen Ver-
fassung hat v. B. hier mit Recht darauf verzichtet, eine Einleitung dem
Bande beizugeben. Doch ermöglicht er es dem Leser, das Material schnell
zu überblicken, indem er (wie im ersten Bande) trotz strengen Festhaltens
an der chronologischen Folge eine gewisse sachliche Gruppierung vornimmt.
Er zerlegt die Landtagsakten von 1563 bis 1589 in zehn Abschnitte, denen
er jedesmal Vorbemerkungen im Umfang von 1 bis 2 Seiten vorausschickt.
Sie genügen völlig, um den wesentlichsten Inhalt der Verhandlungen
erkennen zu lassen. Diesen bilden in der Hauptsache die finanziellen
Fragen: Steuern für Reichszwecke (Türkensteuer), für Kreis- und Landes-
zwecke (Landesverteidigung, besonders unter dem Druck der niederländischen
Unruhen und des kölnischen Kriegs) und zur Entlastung des Aufwandes
des Landesherrn (Vermählung der Prinzessinnen). Daneben bieten die
Revision der Rechtsordnung, die zahlreichen ständischen Beschwerden, die
nicht nur eine Fülle lokalhistorischen Materials enthalten, sondern auch
für die allgemeine Landesverwaltung wesentliche und erhebliche Dinge
berühren, und schließlich die konfessionellen Verhältnisse die Veranlassung
zu Verhandlungen der Regierung mit den Ständen. Die schwere Heim-
suchung der niederrheinischen Territorien durch Einlagerungen und Truppen-
durchzüge veranlaßt im Jahre 1587 gemeinsame Verhandlungen der Stände
der vier Länder Jülich, Berg, Cleve und Mark über Aufstellung von Sold-
truppen zur Abwehr der ausländischen Soldateska. Freilich sollte auch
diese Maßregel den schwer bedrückten Untertanen nicht zum Heile geraten,
denn die angeworbenen Söldner richteten selbst den größten Schaden an.
So schließt der Band mit einem wenig hoffnungsvollen Ausblick in die
nächste Zukunft.
438 Nachrichten und Notizen II.
Die der umfangreichen Publikation beigegebenen Register, ein Urts-
und Personenregister zum vorliegenden Band und ein nicht minder daukens-
wertes Sachregister zu beiden Bänden hat Dr. G. Croon mit großer
Sorgfalt ausgearbeitet. O. R. Redlich.
J. Wille, Elisabeth Charlotte, Herzogin von Orleans. Eine Auswahl aus
ihren Briefen, herausgegeben und eingeleitet. Mit 13 Abbildungen auf
Tafeln. (Deutsche Charakterköpfe. Denkmäler deutscher Persönlichkeiten
aus ihren Schriften. Herausgegeben von Wilhelm Capelle. Band I.) Leipzig
und Berlin, B. G. Teubner, 1907. VI, 160 S.; 8°. Preis: geb. 2 M. —.
Es ist nicht das erste Mal, daß sich Jakob Wille mit der Pfälzerin,
mit der, wie einige sagen, er als Urpfälzer eine gewisse innere Verwandt-
schaft haben soll (so W. an mich, 30. Juli 1906; dieselbe Wendung im
vorliegenden Buche, S. V), abgegeben hat: zuerst der Vortrag vom 19. März
1895 (gedruckt Neue Heidelberger Jahrbücher V, 2), dann das Buch, das
Bd. VIII von Hanns v. Zobeltitzens “Frauenleben’ (Bielefeld u. Leipzig, 1905)
bildet, und nun diese Briefauswabl. Um so berechtigter dürfte der Wunsch
sein, daß sich W. im Laufe der Jahre nicht mit seinem an sich ohne Zweifel
respektabeln Wissen über Liselotte begnügt, sondern danach getrachtet
hätte, unbekannten oder verschollenen Stoff heranzuziehen. Nun, man muß
sich damit abfinden. Jedenfalls stimmt mit dieser Beschränkung auf Alt-
bekanntes auch die hier angewandte Methode überein. Die Auszüge aus
den einst von W. L. Holland und von Ed. Bodemann herausgegebenen
Briefen, die sich W. für seine Darstellung von 1905 angelegt und nach
ihrem Hauptinhalte (Jugend, Familie, Religion, Maintenon usw.) geordnet:
hatte, hat er auch dies Mal wieder primär verwandt; d. h. das Bild von
seiner Heldin stand ihm fest, und danach wurde die vorliegende Auswahl
getroffen. Unter dem besonderen Gesichtspunkte der Absichten der Capelle-
schen Sammlung erfüllt Willes Charakterbild seinen Zweck ohne Zweifel.
Das Urteil auf Seite 7 („Kaum Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder“)
ist unhaltbar; W. hat einerseits die wichtigen Briefe an Abbe Dubois (1862
vom Grafen Seilhac publiziert) gänzlich außer Acht gelassen, anderseits
übersehen, daß Elisabeth-Charlotte von Lothringen noch als Frau wegen
ihrer Sittenreinheit von ihrer Mutter gelobt wird. Auf S. 15 fehlt unter
den Liebhabereien Liselottens ihr Eifer, Medaillen, Münzen und geschnittne
Steine zu sammeln. Daß Liselotte „nur deutsch nach Deutschland“ ge-
schrieben habe (S. 17), ist nicht ganz richtig; abgesehen von den franzö-
sischen Briefen an Sophie von Hannover im Sept./Okt. 1702, denen an ihren
Vetter Karl von Hessen-Kassel und seine Söhne, einzelnen an den Ober-
stallmeister Fr. v. Harling in Hannover, den Raugrafen Karl Moritz usw.
ist der gesamte Briefwechsel mit Sophie Dorothee von Preußen (91 Briefe
im K. Hausarchiv in Charlottenburg; werden von mir im Histor. Jahrb.
1908, S. 337 ff. veröffentlicht) in französicher Sprache gehalten. Aufgefallen
ist mir, wie schon 1905, die Schreibung Amelie (st. Amalie) Elisabeth; denn
der übliche Kosename Amelise ist doch wohl nicht aus Ame-lise, sondern
aus Am-elise zusammengesetzt zu denken, und Bibl. des Lit. Vereins
CLXVTII, 349 findet sich deutlich „Gräfin Amalie“.
Nachrichten und Notizen Il. 439
Die von Wille dargebotene Auswahl hat um deswillen ihr großes Ver-
dienst, weil wir darin, wenn ich richtig gezählt habe, 16 Briefe an Sophie
von Hannover und 11 an die beiden Harlings neu kollationiert vorfinden.
Damit ist zu Bodemanns leider nicht überall zuverlässigen Editionen eine
ganze Reihe von Verbesserungen, Ergänzungen und Ausmerzungen geliefert,
die niemand umgehen kann, der sich künftig mit Liselotte beschäftigen
wird. Ja, ich möchte fast behaupten, es sei nunmehr nötig, alle Briefe an
Sophie endlich mal vollständig getreu wiederzugeben; ich unterschätze die
Größe dieser Auf- und Ausgabe durchaus nicht, betone aber trotzdem ihre
Notwendigkeit. Denn erstens, wie gesagt, beschränkt sich Willes Kolla-
tionierung auf wenige Stücke; zweitens ist auch sie leider nicht fehlerlos.
Gleich beim zweiten Briefe begegnet einem (auf S. 20) die falsche Jahres-
zahl 1672 (statt 1670), was wesentlich ist, da in das Jahr 1671 die Ver-
mählung und der Abschied von Heidelberg fallen. Dann wiederholt W. auf
S. 141 ein im Originale nicht stehendes Stück, das also zum Briefe vom
14. Juli 1701 gar nicht gehört, dennoch unter diesem Datum nach Bode-
mann und läßt die 9 restierenden Blätter des Originals unveröffentlicht,
obwohl sie ihm vorgelegen haben.
Da Willes Buch vermöge seines klaren Drucks, seiner Ausstattung mit
interessanten Bildern und seines erstaunlich billigen Preises sicherlich bald
eine 2. Auflage erleben wird, habe ich es für meine Pflicht gehalten, alles
sonst Verbesserungsbedürftige dem Autor direkt mitzuteilen.
München. Hans F. Helmolt.
Le Comte de Gobineau, Deux Etudes sur la Grèce moderne. Capodistrias.
Le Royaume des Hellènes. Paris, Librairie Plon 1906. IV und 325 S.
kl. 8°.
Es war ein guter Gedanke, die beiden Studien über das moderne
Griechenland, die der Graf Gobineau in der „Revue des deux Mondes“
hatte erscheinen lassen, vereint neu herauszugeben. Denn Gobineau, der
als Diplomat 1864—1868 in Athen weilte und durch seine umfassenden
Studien mit den hier behandelten Gegenständen wie wenig andere vertraut
war, hat noch heute ein Recht über sie gehört zu werden. Dazu kommt
der Reiz der Darstellung, der sich in beiden Arbeiten, obwohl sie durch
einen sehr langen Zeitraum getrennt sind, ganz gleich bleibt. Die erste
im Jahre 1841 erschienene enthält eine vorzügliche Würdigung des Grafen
Capodistrias. Sie ist nicht allzu schmeichelhaft, deckt sich aber wesentlich
mit der in den Grundzügen schwerlich anfechtbaren späteren Biographie
des Präsidenten der griechischen Regierung, die man Karl Mendelssohn-
Bartholdy verdankt. Um so auffälliger ist es, daß dieser, so viel ich
sehe, seines Vorgängers nicht gedacht hat. Gobineaus Schlußurteil über
die Rolle, die Capodistrias in Griechenland gespielt hat, ist von dem da-
mals sehr berechtigten Mißtrauen gegen RuBlands Absichten nicht frei.
Lückenhaft erscheint das S. 33 über Capodistrias’ Verhältnis zu Alexander
Ypsilanti Gesagte. Doch muß man bedenken, daß Gobineau archivalische
Aufschlüsse, über die wir heute gebieten, noch mangelten.
Seine zweite Studie, 1878 erschienen, durch den Berliner Kongreß ver-
440 Nachrichten und Notizen IL
anlaßt, zeigt uns noch besser als die erste den nachgeborenen Philhellenen,
der die Überzeugung verficht, daß Griechenland wachsen müsse, und daß
dem griechischen Volk eine schöne Zukunft vorbehalten sei. Man hört
den genauen Kenner von Land und Leuten sprechen, der sich durch eigene
Anschauung sein Urteil gebildet hat. Feine Bemerkungen über die Be-
völkerungsstatistik, Landwirtschaft, Weinbau, Unterrichtswesen usw. zeugen
von eindringendem Studium. Seine Skizze der Geschichte des Aufstandes
der Griechen, ihrer Schätzung in den Augen europäischer Gönner und
Gegner, der Entstehung und Ausbildung ihres Staatswesens kann sich neben
so vielem, was darüber geschrieben worden ist, immer noch blicken lassen.
Merkwürdig ist, daB er das Eingreifen Cannings, ohne das doch der Lon-
doner Vertrag von 1827 nicht zustande gekommen wäre, ganz mit Still-
schweigen übergeht, und daß er den Beginn des Königreiches Griechen-
land 8. 198 schon von 1831 statt von 1832 datiert. — Alles in allem aber
bietet dies Büchlein dem Leser ebenso viel Belehrung wie Genuß.
Zürich. Alfred Stern.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akadenien: Zum
Vorsitzenden der Historischen Kommission an der Münchener Akademie der
Wissenschaften wurde Moritz Ritter in Bonn, zum Sekretär Sigmund
Riegler in München gewählt.
Universitäten: Der o. Prof. des Staats- und Kirchenrechts in Greifswald
Dr. Karl Sartorius wurde nach Tübingen berufen.
Zum Ordinarius wurde ernannt der ao. Prof. der Geschichte Dr. Georg
Preuß in Breslau.
Der Privatdozent der Volkswirtschaftslehre in Berlin Dr. Robert Wil-
brandt wurde als ao. Prof. nach Tübingen, der Privatdozent des deutschen
Rechts Dr. K. Rauch in Breslau als ao. Prof. nach Königsberg und der
a0. Prof. der Statistik und Finanzwissenschaft Dr. Albert Hesse in Halle
als ao. Prof. ebenfalls nach Königsberg berufen.
Es habilitierte sich: Dr. Edmund Hildebrandt (Kunstgeschichte)
in Berlin.
Todesfälle. Am 15. Aug. starb im Alter von 62 Jahren der o. Prof.
der Philosophie und Pädagogik in Berlin Friedrich Paulsen. Wir ge-
denken seiner als des Verfassers der „Geschichte des gelehrten Unterrichts
auf den deutschen Schulen und Universitäten des Mittelalters bis zur
Gegenwart“, welches zuerst 1886 und später in 2. Auflage in 2 Bänden
1896 erschien.
Berichtigend ist zu bemerken, daß die Angabe auf Seite 271 dieser
Zeitschrift von dem Ableben des Präfekten der Vatikanischen Bibliothek
Dr. Franz Ehrle auf Irrtum beruht.
441
Die Säkularisation der Historie.‘
Von
Richard Fester.
Das Thema, auf das ich Ihre Aufmerksamkeit hinlenken
möchte, ist scheinbar nur ein Ausschnitt aus der Vergangenheit
unserer Wissenschaft. Ein Blick auf das Arbeitsprogramm des
Kongresses genügt, um erkennen zu lassen, daß wir den Dingen
dieser Welt als Historiker weltlich gegenüberstehen. Auch der
Kirchenhistoriker ist längst zum Profanhistoriker geworden und
hat sich daran gewöhnt, auch das Christentum im Rahmen der
allgemeinen Religionsgeschichte zu betrachten. Wenn Wellhausen
dieser vergleichenden Betrachtungsweise die Warnung vor der
Gefahr allgemeiner Nivellierung der Wertunterschiede hinzufügt,
meint er damit im Grunde genommen nichts anderes als Jakob
Burckhardt mit seiner Mahnung, durch kulturgeschichtliche Quer-
schnitte dafür zu sorgen, daß uns das Gefühl für die Proportionen
nicht verloren gehe. Weder dem einen noch dem andern wird
es einfallen, den archimedischen Standpunkt außerhalb des saecu-
lum und seiner natürlichen Kausalität zu suchen. So oft wir
auch auf die restlose Analyse menschlicher wie Offenbarung
wirkender Schöpferkraft verzichten müssen, ist doch der Histo-
riker unserer Tage weit davon entfernt, auf der Jakobsleiter von
dem Schöpfer zu seinen Geschöpfen herunterzusteigen.
Zu ganz anderen Beobachtungen führt ein Blick auf das
Publikum der Historiker. Von den Studenten darf ich wohl ab-
sehen. Soweit sie von unserem Treiben Notiz nehmen, lassen sie
sich eher als Mitarbeiter bezeichnen. Unser Stammpublikum haben
wir nach wie vor in der Schule zu suchen. Wenn auch die
EHER bedeutende pädagogische Abstriche verlangt, so soll
: Vortrag, am 11. August auf dem internationalen Kongreß für histo-
rische Wissenschaften in Berlin gehalten.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 81
449 Richard Fester.
doch die historische Mitgift in den meisten Fällen für das ganze
Leben ausreichen. Die Angelpunkte der Weltgeschichte, die erste
Ausbreitung der Kultur im alten Orient, Entstehung und Aus-
breitung des Christentums und der Übergang von mittelalterlicher
zu moderner Weltanschauung sollten auch die Angelpunkte des
historischen Jugendunterrichtes sein. Die Praxis zeigt ein ganz
anderes Gesicht. Vom Orient ist gar nicht oder nur sehr flüchtig
die Rede, das Christentum tritt erst gelegentlich seiner Ver-
folgungen in den historischen Gesichtskreis des Schülers. Wenn
ein Leitfaden sich einmal erkühnt, eine annähernd wissenschaft-
liche Übersicht der Geschichte Israels und der Genesis des Juden-
tums einer ausführlicher gehaltenen Geschichte des Orients ein-
zuordnen, wird in der Vorrede ausdrücklich bemerkt, daß dieser
Abschnitt in den Religionsunterricht gehöre.
Vergleichen wir mit dieser Praxis etwa den für den Dauphin
bestimmten Leitfaden der Universalgeschichte Bossuets von 1681,
so fällt der Unterschied in die Augen. Für den Bischof von
Meaux gehört die ganze Universalhistorie in den Religionsunter-
richt, insofern er alles auf die vom Judentum zum Christentum
führende Entwicklung bezieht. Auch Goethe hat gelegentlich
gemeint, daß dem Inhalt der Bibel nur wenig hinzuzufügen sei,
„um ihn bis auf den heutigen Tag durchaus vollständig zu
machen“. Für die alte Praxis war das Buch der Bücher der
Ausgangspunkt der Betrachtung, während die heutige Praxis des
historischen Unterrichts ihm scheu aus dem Wege geht. Zwischen
Einst und Heute liegt der Sieg der Säkularisation, aber die
Praxis der Schule beweist, daß er kein vollkommener ist Wenn
die staatliche Schule heute das ausscheidet, was sie früher in den
Mittelpunkt gestellt hat, so liegt darin zwar ein Zurückweichen
vor den Errungenschaften der modernen Wissenschaft, aber keine
unbedingte staatliche Anerkennung der Säkularisation.
Ich möchte hier einschalten, daß diese Feststellungen sich
nur auf Deutschland beziehen. Vielleicht gibt der Kongreß die
Anregung dazu, auch der Schulpraxis der andern Nationen, die
sich aus Lehrplänen und Leitfäden allein nicht feststellen läßt,
näher zu treten. Vor allem wäre es erwünscht, Näheres darüber
zu erfahren, wie sich in Frankreich nach der Trennung von
Kirche und Staat die Praxis der Schule gestaltet hat. In Deutsch-
land bestimmt sie bis zu einem gewissen Grade auch die Haltung
Die Säkularisation der Historie. 443
der bürgerlichen Gesellschaft. Die Aufregung über die Vorträge
von Delitzsch über Bibel und Babel wäre ganz unverständlich
gewesen, wenn die Schule die jüdische Geschichte im Rahmen
der Universalhistorie behandelte. Nicht allein die SchluBfolgerungen
des Theologen, die über die Grenzlinie der Historie hinausführten,
auch die den Fachleuten längst bekannten Tatsachen haben An-
stoB erregt. Ein großer Teil der Gebildeten wehrt sich gegen
die kritische Einbeziehung der in der Bibel erzählten historischen
Vorgänge in die allgemeine Geschichte. Er sieht darin eine Pro-
fanierung und stempelt in ungewolltem Bündnis mit der anti-
modernistischen Kurie den Profanhistoriker zu einem Bundes-
genossen religiöser Skeptiker und Atheisten.
Die Antwort auf die Frage nach dem Ursprung der Säku-
larisation der Historie und ihrem weiteren Verlaufe klärt uns also
nicht nur über die Entstehung der neueren Historiographie auf;
sie orientiert uns auch über die gegenwärtige Lage.
Die Voraussetzung der Säkularisation ist der Supranaturalis-
mus des christlichen Mittelalters. Seit Jakob Burckhardt als
letzter Renaissancemensch den längst vorgebildeten Begriff der
Renaissance geprägt hat, ist unsere Einsicht in das Wesen der
Wandlung so erweitert worden, daß sich jener Begriff als zu eng
erweist, um die Fülle der konstitutiven Faktoren der Neuzeit zu
umfassen. Mehr als je zuvor sind wir heute von der Überzeugung
Herders durchdrungen, daß auf unserm Planeten „noch alle Zeit-
alter der Menschheit leben“. Das Auffinden neuer Faktoren wird
uns nicht zu der Annahme verleiten, daß sie das Alte ganz über-
wunden hätten. Die. alten Periodisierungen sind Übungen der
Kindervernunft. Der welthistorische Prozeß kennt nur Entstehen,
Nebeneinander, Überwiegen, Verschmelzen. Das erste Samenkorn
zu der Säkularisierung des Mittelalters wird nicht durch die so-
genannte Renaissance, sondern durch die niemals völlig unter-
drückte Weltlichkeit des heidnischen Altertums gelegt. An die
Frage nach dem Ursprung der Säkularisation schließt sich nach
rückwärts die Frage, wie der Supranaturalismus das Übergewicht
über die Weltlichkeit der alten Welt erlangt hat. |
Da wird man denn zunächst nicht übersehen dürfen, daß die
Historiographie des Altertums selbst einem Akte der Säkularisa-
tion ihre Entstehung verdankt. Es gehört zu den denkwürdigsten
Phänomenen menschlicher Entwicklungsgeschichte, wie neben und
81*
444 Richard Fester.
aus der mythenbildenden Kraft die Fähigkeit erwächst, sich von
dem Gesehenen, von der Realität der Dinge Rechenschaft zu
geben, wie dem Poeten von der Phantasie noch ein Bruder, der
Historiker, geboren wird. Der große Reiz der Väter der Ge-
schichtschreibung beruht darauf, daB wir bei ihnen jene Jakobs-
leiter noch aufgerichtet sehen, auf der Götter, Heroen, Engel auf
und niedersteigen. Ihr eigener Standpunkt aber ist die Erde, und
ihr Horizont reicht so weit wie die Schärfe ihres Auges. Zwischen
Herodot und den ältesten israelitischen Erzählern ist in dieser
Hinsicht kein Unterschied. Dem historischen Wissenstrieb geschieht
durch den Gegensatz zu Barbaren und Baalsanbetern kein Abbruch.
Nur über die Vorzeit zieht der Mythus seinen Schleier. Die Gegen-
wart liegt vor dem Historiker im vollen Lichte des Tages. So oft
auch der Glaube an Prodigien und Wunder den natürlichen Kausal-
zusammenhang der Dinge unterbricht, führt er doch nie zu einer
Verengerung des Bildes der sichtbaren Welt. An jedem Wende-
punkt der alten Geschichte bewährt sich die universelle Weltlich-
keit, die uns bei dem historischen Prologsprecher der Kämpfe
zwischen Griechen und Persern, Herodot, zum ersten Male so
plastisch gegenübertritt. Den ersten Schritt der Römer zur Welt-
herrschaft begleitet Polybius, indem er Asien, Europa und Afrika
in seinem Geschichtsbilde vereinigt und der Universalhistorie eine
größere geographische Breite als alle seine Vorgänger gibt. Auf
den soldatischen Bericht über das Feindesland bei Cäsar folgt bei
Tacitus die wissenschaftliche Eroberung der unbezwungenen Ger-
manenstämme. Es ist nur die letzte großartige Manifestation
dieses ebenso produktiven wie rezeptiven Vermögens, wenn Eusebius
in seiner Kirchengeschichte den Beobachtungsgebieten der Alten
noch ein Neuland hinzufügt.
Mit diesem Neuland aber halten die Exklusivität des Juden-
tums und die Jenseitigkeit des Christentums ihren Einzug in die
abendländische Historiographie. Die Erhebung des Christentums
zur Staatsreligion rettet die Diesseitigkeit des römischen Welt-
reiches vor der völligen Verdrängung durch das himmlische Jeru-
salem. Den Übersetzer und Bearbeiter des Eusebius und der
Bibel Hieronymus bleibt die Entdeckung vorbehalten, daß unter
dem eisernen Zeitalter in dem von Daniel gedeuteten Traume
Nebukadnezars die Herrschaft des imperium zu verstehen sei. Der
auf David und Adam zurückgeführten Ahnenreihe des Welthei-
Die Säkularisation der Historie. 449
landes läuft eine Ahnenreihe der Imperatoren parallel, in der auch
die Großkönige des Orients ihren Platz finden. Die Beziehung
zum alten und neuen Bund wird für den Christen die Vor-
bedingung historischen Gedächtnisses. Das Reich, für das er er-
obern will, ist nicht von dieser Welt. Nur die Hinzufügung des
römischen Kanon zum biblischen verhütet, daß das Diesseits so
eng wird wie die Welt des Judentums nach der Rückkehr aus
dem Exil.
Wer die dürftigen Tabellen des Hieronymus durchblättert,
macht sich in der Regel kaum eine richtige Vorstellung, wie
durch und nach Eusebius ein Bruch in das historische Denken
der christlichen Welt gekommen ist. Erinnern wir uns aber der
Nachwirkung moderner Leitfäden und Lehrpläne auf das gebildete
Publikum, so wird man leichter verstehen, daß bei der Erschöpfung
der antiken Kultur und in dem Kindesalter der romanisch - ger-
manischen Welt ein Schema wirken konnte, wie zwei Bretter auf
die Form eines jugendlichen Kirgisenschädels. Wenn Eduard
Meyer neuerdings von dem früheren christlichen Mittelalter ge-
sagt hat, daß es „aus eigener Kraft niemals eine Geschichtsüber-
lieferung geschaffen haben würde“, so möchte ich das sehr be-
zweifeln. Gerade eins seiner Beispiele spricht gegen ihn. So
schwer es auch ist, die großen und kleinen Muster des Alter-
tums aus der allgemeinen Kulturentwicklung hinwegzudenken, so
wird man doch von einem Nithard nicht sagen dürfen, daß seine
geschichtliche Auffassung „unter dem direkten Einfluß der durch
Rom übermittelten Geschichtschreibung Griechenlands“ stehe. Wie
aus Cäsars sachlichen Kommentarien mehr die natürliche Be-
gabung als die griechische Bildung des Autors zu uns spricht,
wird man durch den Geschichtschreiber und Mitkämpfer des karo-
lingischen Bruderkrieges daran erinnert, daß erst jüngst die süd-
westafrikanischen Kämpfe Offiziere mit einer kaum vom Huma-
nismus angekränkelten Kadettenbildung auch zu Helden der Er-
zählerkunst gemacht haben. Gerade das antike Muster in der
Gestalt, die es zuletzt durch Eusebius, Hieronymus und Augustin
erhielt, hat jene Verkümmerung des Sehvermögens und der In-
teressen bewirkt, vor der einen Nithard seine frische Laiennaivetät
bewahrt.
Weniger die Geister als die Richtung der Geister ist dafür
verantwortlich zu machen, daß die Epoche Karls des Großen
446 Richard Fester.
keinen Herodot und das Zeitalter der Kreuzzüge keinen Polybius
hervorgebracht hat. Aus Herodot und Polybius gewinnen wir
kein vollständiges, aber immerhin ein deutliches Bild der asia-
tischen und afrikanischen Welt, während die im Dienst des
Missionsgedankens stehende abendländische Historiographie den
islamitischen Kulturkreis nur an der Peripherie berührt. Blindes
Christentum steht in der Geschichtschreibung blindem Heidentum
auch dann noch gegenüber, als sich die Schwerter der Streiter
Christi und des Propheten längst gekreuzt und der Handel längst
neue Bande um die Mittelmeervölker geschlungen hat.
Wie aber die Voraussetzung des Supranaturalismus die Natur,
die Voraussetzung der Weltflucht die Weltkenntnis, die Voraus-
setzung des Gottesstaates die Bekenntnisse Augustins sind, ist
auch aus der klerikalisierten historischen Bildung des Mittelalters
die Weltlichkeit nicht verschwunden. Zwei Elemente haben dafür
gesorgt: das griechisch-römische Altertum und das germanisch- -
keltische Barbarentum.
Von der fortgesetzten Renaissance des Mittelalters wird man
schon dasselbe sagen können, was sich von der weit eingehender
untersuchten Renaissance Jakob Burckhardts sagen läßt, daß sie
gefesselt und befreit hat. Neben einem Nicolò Pisano, der um
die Mitte des 13. Jahrhunderts in seinen Pisaner Kanzelreliefs
eine antike Phädra oder eine etruskische Matrone in fast skla-
vischer Kopie in die Gottesmutter verwandelt, stellt sich der Abt
Regino des Eifelklosters Prüm, der um das Jahr 900 in der
ersten auf deutschem Boden entstandenen Weltgeschichte seine
Charakteristik der Ungarn aus Justins Charakteristik der Skythen
und der Parther zusammensetzt. Die schwerste Fessel aber ist
der Glaube an die Fortdauer des römischen Weltreichs. Die
Historiographie hat ihn nicht hervorgebracht, aber sie hütet und
belebt ihn bis in die Zeiten der letzten Erneuerung durch Petrarca.
Die Kontinuität von Augustus bis zu dem Erneuerer des Im-
periums Kaiser Heinrich VII. leugnet Niemand. Wer sie unter-
brechen und aufheben möchte, wie Heinrichs Gegner Robert von
Neapel, hat zugleich das volle Gefühl, damit zwölf Jahrhunderten
den Krieg zu erklären.
Wollen Sie sich aber vergegenwärtigen, wie bereits die mittel-
alterliche Renaissance befreit hat, so schlagen Sie die Antapodosis
des Liutprand von Cremona auf. Auch er schleppt sich nament-
Die Säkularisation der Historie. 447
lich mit den Schulfesseln der Antike. Kaiser Arnulf hält an seine
Krieger eine der Äneis entlehnte Rede in Hexametern. Die Ein-
leitung zum ersten Buche könnte auch ein Humanist geschrieben
haben, aber nur ein Humanist, der seine Individualität und sein
Volkstum bereits entdeckt hat. Selbst seine Rhetorik hat lange
vor der Konstituierung einer italienischen Nationalität schon eine
ganz italienische Färbung.
Für Italien hat daher die Renaissance die Bedeutung des
Sichwiederfindens. Für die Länder nördlich der Alpen ist das
Sichbehaupten bedeutungsvoller geworden. Es wirkt, wo es sich
zum ersten Male künstlerisch manifestiert, in seiner Ursprüng-
lichkeit so überraschend, daß man Erscheinungen, die sich un-
möglich unter die Renaissance einreihen lassen, jetzt als Blüte
des Mittelalters zu begreifen sucht. Wenn aber Carl Neumann
noch weiter geht und gegen die falsche Freiheit der irregeleiteten
Renaissance die befreiende Barbarenkraft ausspielt, so berück-
sichtigt er, wie mir dünkt, zu wenig die ideelle Bundesgenossen-
schaft der beiden Elemente, die zuerst in den Kampf um die
Säkularisation eingetreten sind. Denn die Frage, wo schließlich
der größere Einsatz von Kraft stattgefunden hat, da, wo es sich
nur um das Lernen, oder da, wo es sich zugleich um ein Ver-
lernen, um ein Wegwerfen der Krücken handelte, wird sich nie
befriedigend lösen lassen.
Das historiographische Lernen des germanisch-keltischen Bar-
barentums aber verdiente eine größere Aufmerksamkeit, als es sie
bisher gefunden hat. Als ob er Voltaires Einwände gegen Bossuet
voraussähe, erklärt Gregor von Tours, auch die anderen Reiche des
Orients berücksichtigen zu wollen, damit es nicht den Anschein
gewinne, daB er nur von dem Volke der Hebräer Notiz nehme.
Wenn auch der Missionsgedanke dem Pfarrer Helmold vom Plöner
See die Feder in die Hand drückt, steht doch die Erzählung des
Gottesstreiters an Frische hinter dem Kampfbericht eines Nithard
kaum zurück. Wie sogar innerhalb der Klausur das Beobachtungs-
vermögen für die Realität der Dinge geweckt und gesteigert
werden kann, hat Ekkehard IV. von St. Gallen in seiner höchst
irdischen Mönchsliteraturgeschichte mit einer so eminenten sug-
gestiven Kraft bewiesen, daB sein Bild des Klosterlebens durch das
Medium Scheffels auch den historischen Analphabeten unserer Zeit
so vertraut geworden ist wie unser Soldaten- oder Studentenleben.
448 | Richard Fester. .
Die Elemente der Weltlichkeit sind also stets vorhanden
gewesen. Was ihnen fehlte, war die Legierung. Gerade das, was
man als die großartigste Kundgebung des mittelalterlichen Geistes
der romanisch-germanischen Völker anzusehen pflegt, hat sie end-
lich herbeigeführt. In den Kreuzzügen spielt die Laienwelt eine
solche Rolle, daß sie sich ihrer vereinten Macht bewußt wird.
Mit dem Eindringen des Rittertums in die geistlichen Orden setzt
noch echt mittelalterlich eine Bewegung ein, die in dem Ein-
dringen des Laienstandes in die Verwaltung fortgesetzt wird und
mit der Säkularisation des Staates, der Politik, der Rechtsprechung,
der Gesellschaft endigt. Graf Nithard findet nach jahrhunderte-
langem Brachliegen der schriftstellerischen Kraft des Laienstandes
seine ersten Nachfolger in Villehardouin und Joinville. Das Ritter-
tum, vornehmlich französischer und deutscher Zunge, macht den
Anfang. Das Bürgertum, zuerst in Italien, dann auch nördlich
der Alpen, verstärkt seine Reihen, um es teilweise abzulösen.
Dem Bewußtwerden der Weltlichkeit entspricht auf der andern
Seite die zunehmende Verweltlichung und Profanierung der Kirche.
Auf der Entfesselung so vieler bisher gebundener oder la-
tenter Kräfte beruht der Reichtum und die Buntheit des 14. und
15. Jahrhunderts. Jede Schematisierung wird daran, sobald sie
den ganzen Komplex zu umfassen sucht, zu Schanden. Die Be-
griffe des Alten und Neuen verwirren sich. Dante baut die
Mysterienbühne der mittelalterlichen Welt auf, um den Römer
Vergil als Herold der im eignen Busen schlummernden neuen
Welt auf ihr auftreten zu lassen. Das sibyllinische Profil des
Dichters in Giottos Bargellofresco und die runzligen Züge Rudolfs
von Habsburg auf seinem Grabdenkmale in Speier sind weder
antik, noch mittelalterlich oder modern, aber sie deuten vorwärts
auf eine Porträtkunst, die in Holbein, Tizian, Velasquez und
Rembrandt, in den Finalrelationen der Venetianer, Ranke, Taine
und Carlyle ihre Höhepunkte erreicht. Das Zeitalter der Ent-
deckungen beginnt lange vor Kolumbus, und die historiographischen
Novatoren eröffnen den Reigen. Geistliche und Laien reichen sich
zu der wieder ganz weltlich gewordenen Hantierung historischer
Forschung die Hand. Enea Silvio, Flavio Biondo, Machiavelli,
Guicciardini und Giovio stehen, wenn auch nicht ohne geistige
Abstände und Höhenunterschiede, in einer Reihe. Geographischer
und anthropologischer Wissenstrieb halten sich die Wage. Der
Die Säkularisation der Historie. 449
Heide Machiavelli und der Kuriale Giovio setzen Christliches und
Heidnisches mit gleicher wissenschaftlicher Unbefangenheit in
historische Parallele, während die keimende historische Kritik
sich an den Fälschungen des Mittelalters zu üben beginnt.
Wer möchte sagen, wie sich diese Anfänge weiter entwickelt
hätten, wenn nicht die Reformation dazwischengetreten wäre.
Auch die Reformation ist zugleich mittelalterlich und zukunfts-
schwanger, aber sie schiebt in die historiographische Entwick-
lung einen Keil, der die ersten Novatoren von ihren Nachfolgern
vielleicht noch weiter abrückt, als es die Verschiedenheit ihres
Wesens bedingte. Indem sie alle Tradition mit Ausnahme der
in der Bibel enthaltenen verwirft, tötet sie das Mittelalter und
verstärkt das kaum ins Schwanken geratene Übergewicht des alt-
testamentlichen Kanon. Indem sie noch stärker als der Huma-
nismus den erzieherischen Wert der Geschichte betont, sucht sie
auch in der Profangeschichte weniger die irdische Wahrheit, als
Muster der ewigen Wahrheit. So schützt sie den römischen Kanon
vor der Kritik, die Flavius Illyricus gegen die mittelalterliche
kirchliche Tradition richtet, und man darf es auf ihre Rechnung
setzen, daß neben Gideon und Josua Romulus und Numa Pom-
pilius nie lebendiger gewesen sind als in den ersten Jahrhunderten
der sogenannten Neuzeit. |
Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, daß der Bruch
mit der mittelalterlichen Tradition zugleich einen kleinen Schritt
weiterführt. Durch die Magdeburger Zenturien sehen sich Baro-
nius und seine Nachfolger gezwungen, die Vergangenheit der
katholischen Kirche zu retten und zu verteidigen. Durch die
Nöte des Tages erhalten Sleidan, Sarpi, Pallavicini, de Thou die
Richtung auf die Gegenwart. Das gegenseitige Messen und Ab-
wägen der feindlichen kirchenpolitischen Kräfte führt zu einer
Betrachtungsweise, die, wenn auch nicht in gerader Linie, dennoch
fortsetzt, was Francesco Guicciardini, in soweit dem Thukydides
vergleichbar, begonnen hatte. Bis zu Burnet, der seine englische
Kirchengeschichte mit Heinrich VII. einsetzen läßt, bis zu Boling-
broke, der nur die neuere Geschichte als Schule der Staatsmänner
schätzt, und bis zu Pufendorf, der zwischen seinen beiden Arbeits-
gebieten, dem Naturrecht und dem Verhältnis der großen Mächte
keine Brücke findet, lassen sich die Wellenlinien dieser erd-
erschütternden Bewegung verfolgen.
450 Richard Fester.
Größer als diese indirekte Förderung aber sind die Hem-
mungen. Der Berufung auf die Bibel und auf Augustin ent-
spricht die Berufung auf Thomas von Aquino und Hieronymus.
In die Nähe sieht man jetzt schärfer als früher. Für einen Blick
in die Ferne oder gar für einen Rundblick ist der Standpunkt zu
tief und der Himmel zu drückend. Was die freieren Geister
denken, errät man mehr aus der Vorsicht eines Bodinus und
Montaigne als aus dem, was sie wirklich sagen. Das Maximum
des Erreichbaren ist die Toleranz eines de Thou, der den Götzen-
dienst der Indianer einer Christianisierung auf spanische Kon-
quistadorenart vorzieht. Aber auch dieses Maximum kommt
mehr der Idee der Zivilisation als der Historiographie zugute.
Ein historisches Interesse für den Götzendienst der noch nicht
im Missionsbereiche befindlichen Indianer darf man von de Thou
nicht erwarten. Der Geist der reinen Historie flüchtet aus der
-Geschichtschreibung in die Poesie, wo ihn Shakespeare nur durch
eine an Nichtachtung grenzende Neutralität, besser gesagt durch
eine kirchlichen Motiven unzugängliche politische Weltlichkeit
vor der Konfessionalität seines Zeitalters zu bewahren versteht.
Da kommt unserer Wissenschaft ein Befreier und Bundes-
genosse in den Naturwissenschaften. Es ist nicht meine Aufgabe,
auch ihre Befreiung zu schildern. Wenn sie auch durch das
Altertum und das Mittelalter zunächst stärker belastet waren
als die Historie, wenn sie auch eine schwere Kette astrologischen
und sonstigen Wunderglaubens noch lange nachschleppen, bringt
es doch ihre Eigenart mit sich, daß ihr Gepäck mit jeder neuen
Entdeckung nicht schwerer, sondern leichter wird. Sobald Wissen
und Methode es gestatten, sämtliche Sonnen- und Mondfinsternisse
mit mathematischer Sicherheit zu berechnen, haben veraltete Me-
thoden für sie jede Bedeutung verloren und werden neidlos als
Material an den Historiker abgetreten, den die Irrgänge des
menschlichen Geistes ebenso interessieren wie die jenen Berech-
nungen verdankte endgültige Berichtigung der historischen Chrono-
logie. So erklärt es sich, daß die Tradition mit jedem Fort-
schritte der Naturwissenschaften eine Einbuße an Macht erleidet
und es nicht verhindern kann, daß die Erde mit ihren Angelegen-
heiten ihre zentrale Stellung im Weltall verliert.
Verfolgen wir den Triumphzug von Leonardo da Vinci zu
Kopernikus, Galilei, Kepler und Newton, so werden wir finden,
Die Säkularisation der Historie. 451
daß jeder naturwissenschaftlichen Etappe eine historiographische
entspricht. Nicht aus eigener Kraft — denn die war durch Re-
formation und Gegenreformation gebrochen —, sondern unter der
Führung jener Geister haben die Historiker den Mut wiedergefunden,
im Unermeßlichen unterzutauchen und es annähernd zu messen.
Die erste Wirkung ist ein lawinenartig anschwellender histo-
rischer Heißhunger. Wahllos und kritiklos stürzt er sich auf
Alles. Die Geschichte droht in der Polyhistorie des 17. Jahr-
hunderts über ihre Ufer zu treten. Erst allmählich kommt Maß
und Ziel in diese Bewegung. Wenn man den Entwurf von
Leibniz zu einer Geschichte der Braunschweigischen Lande liest,
hat man den Eindruck eines ungeheuren über die Lüneburger
Heide brausenden Sturmwindes, der die ganze Welt in seine
Wirbel reißen möchte. Nichts Menschliches kann diesem Feuer-
eifer fremd bleiben. Auch die Prähistorie und die Anthropologie
werden bereits herbeigezogen. Der Wille zu Sehen und zu
Sammeln ist niemals stärker, leidenschaftlicher gewesen. Nur das
Sichten fehlt bei Leibniz und seinen Zeitgenossen im Entwurf
wie in der Ausführung.
Der stärkste Beweis für die Kraft der neuen Richtung ist
wohl ihr Eindringen in die protestantische Theologie in einer
Epoche scheinbarer Erstarrung. Denn nicht aus religiöser Skepsis
hat Arnold in seiner unparteiischen Kirchen- und Ketzerhistorie
die gesamte kirchengeschichtliche Tradition angefochten. Zum
erstenmal dämmert einem offenbarungsgläubigen Theologen der
Gedanke auf, daß Religion als wirkende Potenz, wo und wie sie
sich zeige, unsere Achtung und Beachtung verdiene, während der
rationalistische Lutheraner Pufendorf gleichzeitig noch an der
alten verächtlichen Gegenüberstellung der jüdisch-christlichen
Religion und des Heidentumes festhält. Nicht nur für die
christlichen Ketzer, auch für Muhammed hat Arnold religiöse
Sympathien und wird durch diese die Toleranz de Thous über-
flügelnde theologische Kühnheit zum Wegbereiter wissenschaftlicher
kirchengeschichtlicher Interessen. So zeigt er, der noch aus der
Drachensaat der Religionskämpfe stammt, gerade weil er ein ganz
unwissenschaftlicher Kopf ist, die Wendung der Zeit zur Säku-
larisation, aber er läßt uns zugleich in der hilflosen Abhängigkeit
von seinen gelehrten orthodoxen Vorgängern erkennen, welche
Hindernisse ihr noch im Wege stehen.
452 = Richard Fester.
Es ist noch nicht lange her, daB man das 18. Jahrhundert
an der historischen Weltanschauung des 19. gemessen hat, bis
Dilthey von der Renaissance herkommend die geschichtliche
Welt des Zeitalters Voltaires wiederentdeckte. Wer Voltaire und
die Voltairianer verstehen will, muß auch ihre Umwelt besser
kennen, als es meistens der Fall ist. Ich schlage aufs geradewohl
eines der Sammelwerke auf, bei denen der polyhistorische Auf-
klärungstrieb Gevatter gestanden hat. Wie Bossuet die katho-
lische des 17., repräsentiert die englische Weltgeschichte die pro-
testantische Welt des 18. Jahrhundert. Sowohl der größeren
ungefügen „universal history“ als ihres immer noch stattlichen
englischen Auszuges hat sich die gelehrte Welt in Frankreich
und Deutschland durch bearbeitete Übersetzungen bemächtigt.
Zwei Geisteswerkstätten der deutschen Aufklärung, Göttingen: und
Halle, finden wir dabei beteiligt, die kritische Philologie eines
Heyne und den zur Kritik geneigten theologischen Rationalismus
eines Baumgarten und Semler. Wer Semler als den Vater der
neutestamentlichen Bibelkritik seinem Gedächtnis einverleibt hat,
möge doch nicht versäumen, im ersten von Baumgarten redi-
gierten Bande der Hallenser Weltgeschichte das Kapitel über die
Engel oder die von Abbildungen begleiteten Untersuchungen über
die Arche Noahs sich anzusehen. So veraltet heute die ersten
Bände der Weltgeschichte Rankes sein mögen, so wird man von
diesen Göttinger und Hallenser Beiträgen zur Aufklärung sagen
müssen, daß sie Eusebius und Hieronymus erheblich näher stehen
als dem Verkünder der historischen Weltanschauung. Hier lernt
man es begreifen, daß noch Schlosser, als er 1815 den ersten
Band seiner Weltgeschichte veröffentlichte, den Abschnitt über
die jüdische Geschichte, bei dem „Alles auf den Gesichtspunkt
und wenig auf die Facta ankomme“, durch einen Freund be-
arbeiten ließ, weil er sich nicht den erforderlichen „frommen
Sinn“ zutraute Hier lernt man es auch verstehen, daß ein Welt-
mann wie Bolingbroke einen großen Teil der alten Geschichte
leichtherzig ganz über Bord warf und damit noch 1836 den Beifall
des alten der neuen Altertumswissenschaft ebenso skeptisch gegen-
überstehenden Schlosser fand.
Die Bedeutung Voltaires aber sehe ich in erster Linie darin,
daß er es sich nicht verdrießen ließ, unermüdlich und rastlos bis
zum letzten Atemzuge mit dem ungeheuren durch die Polyhistorie
Die Säkularisation der Historie. 453
noch vermehrten Schutt der Überlieferung aufzuräumen. Hinter
ıhm steht Newton, wie Kopernikus und Galilei hinter den Poly-
historikern des 17. Jahrhunderts. Die „éléments de la philosophie
de Newton“ kann man geradezu als die Einleitung zu dem „Ver-
such über die Sitten und den Geist der Nationen“ ansehen.
Nicht mit dem Sündenfall, sondern mit den physischen Ver-
änderungen des Schauplatzes der Universalhistorie beginnt er
seine Streitschrift gegen jene „histoires pretendues universelles“,
die drei Viertel der Erde vergäßen. Für die grobe Arbeit, die
ihn erwartet, wäre die historische Kritik Niehbuhrs und der
Tübinger Schule zu fein gesponnen. Für die Beseitigung auf-
gespeicherter Albernheiten ist er der rechte Mann. Die Un-
endlichkeit des Weltalls ist ihm eine Mahnung an die Mensch-
heit, sich um so wohnlicher auf der Erde einzurichten; aber es
ist nur natürlich, daB in seinem Hause und in seinem Tempel
ein anderes Wesen als der Rationalist seines Jahrhunderts nicht
wohnen und nicht beten kann. Der Gedanke an die Menschheit
und den Schöpfer kehrt immer wieder zu dem Ich zurück, an-
statt darüber hinauszuführen. „Deo erexit Voltaire.“
Und noch ein anderes Moment droht den Riesenfortschritt
vom Sammeln zum Sichten wieder zu beeinträchtigen. Der Stolz
auf die Gegenwart läßt die echte historische Freude an der Ver-
gangenheit nicht mehr aufkommen. Auch die historischen
Muster der vorausgegangenen Generationen verlieren ihren
Glanz. In der Lücke, die sie lassen, regt sich ein horror vacui.
Des biblischen und römischen Kanon ledig ist Voltaire auf dem
besten Wege sich aus dem am wenigsten bekannten Teile der
Welt einen chinesisch-ostasiatischen Kanon zu schaffen, dem sich
bald ein indischer hinzugesellen möchte. Wie Rousseau in seiner
Phantasie sucht Voltaire am Hoangho, Lessing am Ganges
Menschen, als sie sich überzeugen, daß doch auch die Aufklärung
nicht vor der Kulturfäulnis, der Inquisition und dem Zelotentume
zu schützen vermag. |
Dazu aber ist es trotz der Weisheit des Confucius und
dem modischen Gefallen an Porzellanpagoden doch nicht mehr
gekommen, daß die bezopften Söhne des Reiches der Mitte als
Muster an die Stelle der pseudohistorischen Heiligen Israels und
Roms getreten wären. Die ersten Novatoren waren Vorläufer des
Columbus. Das 18. Jahrhundert verdankt seine geschichtliche
454 Richard Fester.
Welt dem vorausgegangenen Kampf um das Gleichgewicht der
europäischen Staaten. Der historischen Weltanschauung des 19.
und 20. Jahrhunderts wird durch die kolonisatorische Expansion
des alten Europa und durch die Berührung und Schneidung
sämtlicher Kulturkreise der Boden bereitet. Mit den Konquista-
doren waren jesuitische Missionare in die unbekannte Heidenwelt
gezogen. Den Spuren Lord Clives und Napoleons folgt der
Gelehrte. Die Säkularisation der historischen Wissenschaften
empfängt ihre Weihe durch die Andacht, mit der Goethe jede
neue Entdeckung im eignen Hause und in der weitesten Ferne
begrüßt. Aus der Verbrüderung und Selbstvergötterung des
ancien regime und der Revolution löst sich die bescheidenere
Humanität Herders los und ermöglicht den Übergang zu der von
allem Dogmatismus befreiten rein gegenständlichen Betrachtungs-
weise Goethes, Alexander von Humboldts und Rankes.
Wie jeder Sieg ist auch der letzte und größte Sieg der
Säkularisation nicht ohne Einbuße erkauft worden. Ranke hat
noch die Andacht zum Kleinen, womit seitdem jedes historische
Studium beginnt, mit der Andacht zum Großen so zu vereinigen
gewußt, daß weder Makrokosmus noch Mikrokosmus in seinen
Händen verkürzt wurden. Schon unter seinen Augen aber sollte
sich eine Mikrologie entwickeln, die wir in allen vorausgegangenen
Jahrhunderten bis in die Gelehrtenschulen Alexandrias hinein ver-
geblich suchen. Die Erschließung der ganzen Welt fordert eine
ungeheure Arbeiterzahl, so daß man es kaum mehr begreift, wie
das kleine Männlein Muratori mit seinem Riesenfleiße bewältigen
konnte, was heute der großen Schar der Monumentisten über
den Kopf wächst. Denn es ist nun einmal nicht anders. Auch
in den Betrieb unserer Wissenschaft haben die Arbeiterbataillone
ihren Einzug gehalten, und wenn es auch nicht an Feldherr-
naturen fehlt, so haben sie vielleicht mehr als früher mit der
Anmaßung des Banausentumes und mit der Unsolididät unbe-
rufener Weltbaumeister zu kämpfen.
Nicht minder laut spricht freilich, was unsere Zeit den
Arbeiterbataillonen verdankt. Hacke und Spaten haben zuerst
die Archäologen von den Kunstfreunden der Renaissance über-
nommen. Heute sind sie das unentbehrliche Handwerkszeug aller
historischen Arbeiter. Späteren Zeiten wird es vielleicht als die
größte historische Errungenschaft unserer Tage erscheinen, wie
Die Säkularisation der Historie. 455
aus Wüstensand, Nil- und Euphratschlamm die den Alten durch
den Mythus verhüllte älteste Kulturwelt wie ein neuer Weltteil
entdeckt worden ist. Nach vorwärts Indien, China und Japan,
nach rückwärts der alte Orient und die Prähistorie eröffnen der
auch im alten Hause zur Herrschaft gelangten kulturhistorischen
Forschung ein Arbeitsfeld, für das es keine Schranke mehr gibt
als „die Bedingung endlicher Naturen“.
Aus dem Untergrunde der Wissenschaft aber drohen die
alten Schranken immer wieder heraufzusteigen. Die Kurie hat
dem Modernismus den Krieg erklärt, und der Weltbund der
Akademien hat den Fehdehandschuh aufgenommen. Unsere
Wissenschaft aber wird sich erinnern, daß der Sieg der Natur-
wissenschaften den Sieg der Säkularisation entschieden hat. Dank
der Arbeit der Philosophie, welche die Zeiten ihres geistlichen
metaphysischen Übermutes längst überwunden hat, sehen wir
heute ein, daß Naturwissenschaften und Geschichte sich in ihrer
Methode ebenso unterscheiden wie ihr Objekt. Gegnerschaft
und die Lust zu Eingriffen in das Gebiet der anderen Wissen-
schaft sind aus der Historie und den Naturwissenschaften bis auf
bedeutungslose Reste geschwunden. Aus dem starken Zweibund
kann ein noch stärkerer Dreibund werden, wenn sich die Natur-
wissenschaften unserem Beispiele folgend daran gewöhnen, auch
die Grenze zwischen ihrem und dem philosophischen Arbeits-
felde zu respektieren.
Können wir somit dem drohenden geistigen Weltkriege ruhig
entgegensehen, so haben wir doch, wenn nicht alle Lehren der
Vergangenheit trügen, die prophezeite geistige Verödung eines
Teiles der christlichen Welt nicht mehr zu befürchten. An dem
Traumbilde Nebukadnezars sind die Füße von Eisen und Ton.
Auch die römische cathedra Petri steht nicht ganz auf eisernen
Füßen. Der bildsame Ton der Wissenschaft ist in ihrem Funda-
mente, der Tradition, mitenthalten. Der erste Bekämpfer mittel-
alterlicher Papstfabeln, Laurentius Valla, hat in der Lateran-
kirche seine letzte Ruhestätte gefunden. Der historische Moder-
nismus sitzt auch im Vatikane. Die Zugbrücke der Hochburg
der Scholastik läßt sich mit den durchschnittenen oder mürbe
gewordenen Tauen nicht mehr aufziehen. Über Baronius kann
auch die antimodernistische Kurie nicht mehr zurück, und schon
Baronius bedeutet einen Fortschritt auf dem Wege zu der Säku-
456 Richard Fester.
larisation, die mit der Verweltlichung der Kirche zwar eingesetzt
hat, aber erst mit der völligen Spiritualisierung der Kirche beider
Konfessionen triumphieren wird.
Wenn wir aber auch außerhalb der kurialistischen Kreise
der Besorgnis vor der Schrankenlosigkeit begegnen, so dürfen
wir wohl mit dem auch den Gegner der Wissenschaft versöhnen-
den Hinweise schließen, daß ein historischer Ideenflug aus den
Schranken der irdischen Gewöhnung des unbewaffneten oder be-
waffneten menschlichen Auges heraus in derselben Zukunftslinie
liegt wie die Erkaltung und Erstarrung unseres menschentragen-
den Erdballs.
Nachwort.
Nach den Kongreßstatuten hätte dem Vortrag eine Diskussion
folgen sollen. Aus Rücksicht auf die Einladung des KongreB-
vorstandes und einer Anzahl Mitglieder nach Potsdam mußte sie
jedoch, obwohl sie lebhaft gewünscht wurde, unterbleiben. Den
in die Presse gelangten Vorwurf, daß er als Vorsitzender aus
anderen Motiven die Diskussion abgeschnitten habe, hat Dietrich
Schäfer in der folgenden Sitzung zurückgewiesen. Der ebenfalls
durch die Presse verbreiteten Unterstellung, daß der Vortrag
außerwissenschaftliche Tendenzen verfolge, soll seine Veröffent-
lichung in der Form, in der er gehalten wurde, begegnen.
Auf das Thema bin ich nicht, wie vermutet wurde, durch
den Deniflestreit und meine Schrift „Religionskrieg und Geschichts-
wissenschaft“ geführt worden, sondern durch historiographische
Studien, die mir ja auch die Auseinandersetzung mit Denifle nahe
gelegt hatten. Mit wenigen Worten findet sich das Thema be-
reits umschrieben in der Einleitung zu Schillers historischen
Schriften (Säkularausgabe von 1905 Bd. 13, XXXf.). Damals
wie heute ist es mir nicht gelungen, für Säkularisation eine
gleichwertige deutsche Bezeichnung zu ersinnen. „Verweltlichung“
bringt einen falschen Nebensinn hinein; „Verdiesseitigung‘“ wage
ich nicht einmal einem Sprachreiniger vorzuschlagen. So mag
man sich an Säkularisation gewöhnen, wie man sich an Re-
naissance gewöhnt hat.
Seit 1905 ist eine ganze Reihe eingreifender Untersuchungen
erschienen, deren Spuren dem kundigen Leser nicht entgehen
können. Wenn auch C. Neumann 1903 in seinem Heidelberger
Vortrag über „byzantinische Kultur und Renaissancekultur“ durch
Die Säkularisation der Historie. 457
künstlerische Sympathien und Antipathien seine Betrachtungen
aus der Sphäre der Leidenschaftslosigkeit herausgerückt hat, so
wird ihm doch immer das Verdienst bleiben, die Einsicht in das
Wesen der Renaissancekultur bedeutend gefördert zu haben. In
den Beiträgen von Troeltsch und Bezold zur „Kultur der Gegen-
wart“ und in Brandis Göttinger Rede über „das Werden der
Renaissance“ von 1908 ist das mit Händen zu greifen, während
W. Goetz in seiner akademischen Antrittsrede über „Mittelalter
und Renaissance“ (Histor. Z. 1907) die Geschichte des Begriffes
Renaissance insofern verzeichnet hat, als er den Unterschied
zwischen der Stellung J. Burckhardts und der unserer Generation
zur Renaissance übersieht und infolgedessen Burckhardt an den
Anfang anstatt an den Abschluß einer eben durch die Renaissance
bestimmten und getragenen Entwicklung stellt. In dem Nach-
weis der Wechselwirkung und in dem Auseinanderhalten von
Renaissance und Barbarentum ist der historischen Erforschung
des Mittelalters und der Neuzeit eine große Aufgabe gestellt.
Fast das Dringlichste ist eine Geschichte der mittelalterlichen
Historiographie, die einen Ersatz dafür bietet, daB die Neu-
bearbeitung von Wattenbachs Quellenkunde wie eine vandalische
Kirchenrestauration die dem Kulturhistoriker wesentlichsten
historiographischen Betrachtungen als nicht zur Sache gehörig
ausgemerzt hat. Sie wird auch an der byzantinischen Geschichts-
schreibung und C. Neumanns bahnbrechenden Uhtersuchungen nicht
vorbeigehen dürfen und sich durch die Hallenser Rektoratsrede
Georg Wissowas über „Bestehen und Vergehen in der römischen
Literatur“ (1908) erinnern lassen, was ein Blick hinter die
Kulissen der Literatur für die den Ausläufern des antiken Laien-
tums verdankte Möglichkeit einer Renaissance ergibt.
Für meine 1905 nur angedeutete Auffassung der historio-
graphischen Rolle der Reformation habe ich seitdem in Troeltschs
einschlägigen Arbeiten eine überaus wertvolle Bestätigung ge-
funden. Das durch Melanchthon vermittelte Bündnis zwischen
Humanismus und Reformation in der didaktisch-rhetorischen
Richtung der neueren Historiographie bedarf noch einer näheren
Untersuchung. Ebenso die Wechselwirkung zwischen Geschichte
und Naturwissenschaften. Wenn ich der Philosophie erst am
Schlusse des Vortrages aus Anlaß der Grenzberichtigungen der
Windelband-Rickertschen Wissenschaftslehre gedacht habe, so ge-
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 32
458 Richard Fester.
schah das in der Erwägung, daß bis zum Zusammenbruche des
Hegelschen Systems ihr Einfluß auf die Historie, soweit er nicht
auf das Konto der Naturwissenschaften zu setzen ist, in das
Kapitel der theologischen Hegemonie gehört, insofern die Meta-
physik nach Gotheins Worten „nur die ernüchterte Tochter der
Religion ist“.
Um die Sammlung von Stimmen zur Enzyklika gegen den
Modernismus hat sich die internationale Wochenschrift (1908
Nr. 1—7) ein Verdienst erworben. Ebenda in Nr. 29 vom
18. Juli 1908 bat Hermann Diels seine oben zitierte Akademie-
rede über „alte und neue Kämpfe um die Freiheit der Wissen-
schaft“ veröffentlicht. Die Frage nach den Folgen der Enzyklika
für die Geschichtswissenschaft ist, soviel ich sehe, nur von
Hauck gestreift worden. Auch er konstatiert, daß „die geschicht-
liche Betrachtung der Religion und des Christentums durch die
jüngsten päpstlichen Erlasse nicht gehindert, geschweige denn
beseitigt werden kann“. Mir kam es vor allem darauf an, fest-
zustellen, daß außerhalb des theologischen Lagers die Enzyklika
wirkungslos bleiben wird, weil katholische und protestantische
Historiker heute unbeschadet ihres Glaubens in der natürlichen
Kausalverknüpfung menschlicher Taten und Gedanken einig sind
und nur in ihren Ansichten über die jeweilige natürliche causa
efficiens je nach Weltanschauung, Partei und geistigem Horizont
differieren. Eben darauf beruht aber die durch den mittelalter-
lichen Supranaturalismus in Frage gestellte, durch die Säku-
larisation aufs Neue erwiesene Möglichkeit einer internationalen,
interkonfessionellen Geschichtswissenschaft. Der Kritizismus ist
nur eine sekundäre Begleiterscheinung. Bei Herodot hat ihn
schon Thukydides vermißt, und trotzdem wird jener durch die
Spannweite seiner Interessen immer der Vater einer geistigen
Bewegung bleiben, die vielleicht noch einmal dazu führt, daß die
beste Geschichte des Christentums von einem Buddhisten oder
Muhammedaner geschrieben wird, so wie wir heute schon für
das beste Buch über Calvin einem Katholiken und für die beste
Loyolabiographie einem Protestanten verpflichtet sind.
Einen Widerspruch, auf den ich nicht gefaßt war, haben
meine Ausführungen über die Praxis der Schule in Oberlehrer-
kreisen gefunden. Es sind jetzt drei Jahrzehnte her, daß ich
mir als Schüler des Frankfurter Gymnasiums aus ersparten
Die Säkularisation der Historie. 459
Stundengeldern antiquarisch Dunckers Geschichte des Altertums
anschaffte, weil dem werdenden Historiker die Idee eines aus-
erwählten Volkes ganz unerträglich war, und ich zu sehen ver-
langte, wie sich das Jehovavolk in demselben Rahmen wie das
hellenische auserwählte Volk der Humanisten eigentlich ausnehme.
Dabei ist es mir damals so wenig wie heute eingefallen, die An-
stalt und den trefflichen Geschichtsunterricht unseres Lehrers
Karl Fischer für Verhältnisse verantwortlich zu machen, die
stärker sind als der gute Wille und der wissenschaftliche Sinn
der Männer, denen die erste und oft die einzige geschichtliche
Unterweisung der gebildeten Stände anvertraut ist. Auch an den
meisten unserer Universitäten hat die Geschichte des alten Orients
in der philosophischen Fakultät keinen Vertreter. Die Prüfungs-
ordnungen verlangen Kenntnis der griechischen, römischen und
deutschen Geschichte mit Einbeziehung der Hauptmomente der
Weltgeschichte Die Lehrbücher bieten durchschnittlich nicht
mehr als zu meiner Zeit. Der oben erwähnte Leitfaden von
Richter spielt Hommels Autorität gegen E. Meyer aus Wenn
mir von Hörern des Vortrages Neubauer als Muster eines säku-
larisierten Lehrbuches vorgehalten wurde, so hat nur die Ver-
hinderung der Diskussion die Antwort verzögert, daß dieser Leit-
faden bei allen seinen Vorzügen über die in die Zeit nach dem
Exil fallende Entstehung des Judentums trotz ihrer universal-
historischen Bedeutung keine Zeile bringt, weil das ohne Er-
wähnung der Entstehungsgeschichte des alten Testamentes nicht
möglich gewesen wäre. Wer also seinen Schülern heute einiges
von dem mitteilt, was er von Wellhausen oder aus E. Meyers
ersten Bänden gelernt hat, vollbringt damit ein opus superero-
gatum und setzt sich obendrein der Gefahr eines Konfliktes mit
der Schulbehörde aus. Ich hätte daher, da ich Ausnahmen nicht
bestritt, und Ausnahmen bekanntlich nur die von mir durch Er-
kundigungen sorgfältig festgestellte Regel bestätigen, gerade aus
den Lehrerkreisen, die eine größere Bewegungsfreiheit des his-
torischen Unterrichts erstreben, anstatt des Widerspruchs Zu-
stimmung erwartet.
82°
460
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat.
Von
Ernst von Moeller.
Unter den zahlreichen Trägern des Namens Alciat ist weit-
aus der größte und bedeutendste der Jurist Andreas Alciat!
(1492—1550), der Stifter der humanistischen Juristenschule des
16. Jahrhunderts und Begründer der modernen Jurisprudenz. Der
Name kommt schon Jahrhunderte früher in der Gegend von Mai-
land und sonst in Italien vor. Es scheint sich um eine große,
weitverzweigte Familie zu handeln, die ihren Ausgang von dem
Dorf Alzate bei Como genommen hat.
Neben dem Juristen Andreas ist in der Zeit des Humanismus
und der Reformation der Antitrinitarier Johann Paul Alciat der
bekannteste Mann des Namens. Als ich vor einiger Zeit Unter-
suchungen über den Juristen anstellte, hatte ich mir daher die
Frage vorzulegen, ob sich zwischen ihm und dem Antitrinitarier
Beziehungen verwandtschaftlicher oder sonstiger Art nachweisen
ließen. Die Antwort lautet negativ. In der theologischen Lite-
ratur wird seit langem häufig behauptet, daß Johann Paul zur
Familie des Juristen gehöre.” Aber das ist offenbar eine bloße
Vermutung, die in der Tat durch den Gleichlaut des Namens
uahegelegt ist. Und ebenso fehlt bisher jeder Beweis, daß die
beiden Männer miteinander auch nur in persönlichem oder brief-
lichem Verkehr gestanden hätten.
Selbst wenn beide entfernt miteinander verwandt gewesen
sind — Brüder, wie vermutet worden ist, waren sie jedenfalls
! v. Moeller, Andreas Alciat. 1907.
? Frid. Sam. Bock, Historia Antitrinitariorum. Il. 1784. p. 466 f.
Wallace, Antitrinitarian biography. II. 1850. p. 112. J.B.G. Galiffe, Notices
généalogiques sur les familles genevoises. IV. 1857—66. p. 202. Calvini
Opera XV (= Corpus reformatorum XLIII). 1876. col. 266.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 461
nicht —, so scheint doch mehr als ein erheblicher Unterschied
und Gegensatz zwischen beiden trennend gestanden zu haben.
Andreas hat den größten Teil seines Lebens in Italien zugebracht;
nur auf wenige Jahre war er als Professor an den Universitäten
Avignon und Bourges abwesend. Johann Paul, der erheblich
jüngere, ist aus seiner Heimat vertrieben worden und hat sie
höchstens verstohlen als Gast an der Grenze auf kurze Zeit wieder-
gesehen. Der Jurist hat nur vorübergehend einiges Interesse für
die Reformation gezeigt und, sobald er die Gefährlichkeit solcher
Extratouren von weitem gewahr wurde, äußerlich bis an seinen
Tod um so strikter an dem katholischen Bekenntnis festgehalten.
Der Antitrinitarier dagegen hat sich von dem alten Glauben ent-
schlossen losgesagt und ist, von dem Strudel der dogmatischen
Streitigkeiten jener Zeit fortgerissen, eins der führenden Häupter
einer neuen Kirche zwar nicht, aber doch einer Sekte geworden.
Der Jurist pflegt den Kirchenhistorikern höchstens als juristischer
Lehrer Calvins bekannt zu sein. Der Antitrinitarier wird überall
genannt, wo von der Geschichte der Reformation die Rede ist.
Aber wenn jener vor anderen zu den charakteristischen Figuren
aus der Epoche des Humanismus gehört, wenn seine Werke Fo-
lianten ausmachen und Material über ihn in solcher Fülle vor-
handen ist, daß sich jeder doppelt blamiert, der in der Pose,
einen Balken heranzuschleppen, nur einen Splitter beibringt, so
beschränkt sich, was wir von diesem wissen, auf wenige Tat-
sachen, zahlreiche unbewiesene Behauptungen und den unvermeid-
lichen Klatsch und Tratsch, der sich schon zu Lebzeiten an ihn
gehangen und seitdem nicht gerade vermindert hat.
Es wird noch lange dauern, bis das Dunkel, das bisher über
dem Leben, der Persönlichkeit und den Anschauungen Johann
Paul Alciats liegt, völlig beseitigt ist. Einiges läßt sich erreichen,
wenn man in der gedruckten Literatur Umschau hält. Wichtige
Einzelbeiten über ihn finden sich z. B. in der Ausgabe von Cal-
vins Werken im Corpus Reformatorum. Der Hauptsache nach
handelt es sich bei dem unsteten Wanderleben, das dieser Mann
geführt hat, um die Auffindung neuen handschriftlichen Materials.
In dieser Richtung kann ich im folgenden einen Beitrag liefern.
Es ist längst bekannt, daß Alciat sich gleich andern italie-
nischen Antitrinitariern eine Zeitlang in Genf aufgehalten hat,
hier in Konflikt mit Calvin geraten und schließlich aus Genf ver-
462 Ernst von Moeller.
bannt worden ist. Trechsel! verweist auf eine gerichtliche Aus-
sage von ihm. Paul Henry?, der die genauesten Angaben hat, be-
ruft sich auf die „Archives de la république, im Auszuge von
Herrn Galiffe“. Das Zitat scheint sich auf eine persönliche Mit-
teilung von Jacques Auguste Galiffe und nicht auf dessen „Notices
généalogiques sur les familles genevoises“, Bd. 1—3, zu beziehen.
John Barthelemy Gaifre Galiffe, der seit 1857 Fortsetzungen dazu
herausgegeben hat, kommt nicht in Betracht, da Henry 1844
schrieb. Jedenfalls war klar, daß das Genfer Archiv Material ent-
hielt. Als ich im September 1907 auf der Durchreise durch Genf
kam, habe ich daher die Gelegenheit benutzt, mich dort nach
ihm umzusehen. Die Akten des Kriminalprozesses gegen Alciat
und Tellius vom Sommer 1559 sind in der Tat noch vorhanden.’
Darin finden sich u. a. drei Briefe Alciats, sein Glaubensbekenntnis
und das Urteil. Die moderne Aufschrift lautet: „Proces criminel
de Jean Paul Alciat de la Motte et de Silvestre Tellius, bourgeois
de Genève cités le 3 juillet à comparaître devant les Syndics à
l'instance du Procureur Général et condamnés le 14 août à la
perte de leurs bourgeoisies et à un banissement perpétuel pour
avoir troublé l'Eglise en s'élevant contre les principes de la ré-
forme et avoir ainsi violé leur serment“ Außerdem habe ich
eine Handschrift? gesehen, welche unter der Bezeichnung „Pièces
relatives à l’Eglise italienne et aux familles qui la formèrent“
Nachrichten über die italienische Gemeinde in Genf aus den
Jahren 1550 bis 1559 enthält. Von den dreizehn Stücken kommen
für Alciat Nr. 1 und 7 in Betracht. Nr. 1 bezeichnet sich selbst
als „Libro di Memorie diuerse della chiesa Italiana racolte da
Me Vincenzo Burlamachi in Geneua M. DC. L.“; Nr. T als „Me-
moire concernant l'Eglise Italienne de Geneue tiré des Registres du
Conseil“. Da mir in Genf für diese Nachforschungen nur wenige
Stunden zur Verfügung standen, habe ich mich begnügt, mir das
Wichtigste zu notieren, und überlasse es den Theologen, selber
Nachlese zu halten. Da die ProzeBakten einigen Umfang besitzen,
sind die Aussichten dafür nicht allzu schlecht. Ich verweise
namentlich auf Alciats Brief an Benedetto Micheli.
1 Die protestantischen Antitrinitarier vor Faustus Socin. II 1844.
p. 310. not. 8.
? Das Leben Johann Calvins. IH, 1. 1844. p. 291. not. 1.
3 Num. 836. t Num. 1477",
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 463
Mit den Feststellungen aus diesen beiden Genfer Hand-
schriften verbinde ich im folgenden die Hauptdaten, die sich aus
der gedruckten Literatur über Alciat ergeben.
I. Name und Herkunft.
Alciat selbst nennt sich „Giousnpaolo alciati della motta Pie-
montese“; so in der Unterschrift des Briefes an Micheli. Dem
entspricht genau die französische Namensform „Jehan Paul alciat
della motte Piemontois“ in der Unterschrift seines Schreibens an
die Genfer Behörden vom 17. Juli 1559 und in der Überschrift
der ihm beigefügten „Confession de foi“. Fast ebenso unter-
zeichnet er sich auch in dem Brief an Genf vom 19. Juni 1559:
„Jehan paul alciat de la motte“ In den sonstigen Quellen des
16. Jahrhunderts wird der Name in der Regel abgekürzt: von
Johannes Paulus Alciatus, Paulus Alciatus, Alciatus ist die Rede;
oder von Jehan Paul de la Motta oder Paul de la Motta; aber
auch einfach von Johannes Paulus oder Jehan Paul. Bald wird
er Italus, bald Pedemontanus, bald Mediolanensis genannt. Kurz,
es kommen zahlreiche Abweichungen vor, die man kennen muß.
wenn man nicht irrig aus dem einen Mann nachträglich mehrere
machen will.
Alciat ist Piemontese und nicht Mailänder gewesen. Er war
gebürtig aus Savigliano, einer kleinen Stadt, die südlich von Turin
an der Maira, dicht östlich bei Saluzzo liegt. Sein Vater Ber-
nardın war bereits tot, als der Sohn am 11. November 1555
Bürger in Genf wurde Ein Zweifel über Alciats Herkunft ist
nach den Angaben des Genfer Bürgerbuchs!, die schon der jüngere
Galiffe? benutzt hat, nicht mehr möglich. Wenn Alciat schon
früh als Mailänder bezeichnet wird, so beruht dies auf einem Irr-
tum. Beza nennt ihn in dem lateinischen Text der Vita Calvini
„Mediolanensis miles“ und bezeichnet ihn auch in einem Briefe
als Mailänder. Darauf geht es zurück, wenn diese Angabe sich
in zahlreichen Büchern findet. Der Irrtum ist dadurch veranlaßt,
1 Le livre des bourgeois de l'ancienne république de Genève, publié
par Covelle. 1897. p. 246: Jehan Paul Alciat, sieur de la Motta, filz de
feu Bernardin, natifz de Savillan en Piémont, 12 esc. 1 st. Näheres über
seine Herkunft enthält vielleicht C. Turletti, Storia di Savigliano. I-IV. 1873 ff.
? Notices IV. p. 202. Calv. Op. L c.
464 Ernst von Moeller.
daß sich gleichzeitig ein Carlo Alciati Milanese! in Genf aufhielt.
Der Name Alciat kam ja überhaupt im Herzogtum Mailand oft
vor; der berühmte Jurist Andreas pflegte sich Alciatus Mediola- .
nensis zu nennen. Dazu kam, daß der kleine Ort La Motta? in
Piemont, nach dem sich der Antitrinitarier nannte, an der Sesia,
16 km südöstlich von Vercelli, unmittelbar an der Mailänder
Grenze lag, so daß der Nicht-Italiener über seine politische Zu-
gehörigkeit im Zweifel sein konnte. Ebenso scheidet die An-
nahme, Alciat sei aus La Motta gebürtig gewesen, völlig aus, ob-
wohl sich dafür manche auf gerichtliche Aussagen Alciats be-
rufen haben. Dieser zweite Irrtum ist durch die Namensform
„Alciati della Motta Piemontese“ veranlaßt, die sich, wie gesagt,
gerade in den Briefunterschriften der Genfer ProzeBakten findet.
In Wahrheit ist Alciat nur „sieur de la Motta“ gewesen. Ein-
hellig wird er als Edelmann bezeichnet. Sein Geburtsjahr steht
nicht fest. Allenfalls läßt sich mutmaßen, daß er um 1515 oder
1520 geboren sein wird.
II. Alciats Leben bis zum Fortgang aus Italien.
Es wird behauptet, Alciat babe zunächst Medizin studiert.
Die Angabe findet sich bei Samuel Friedrich Lauterbach?, Fried-
rich Samuel Bock* und danach bei Wallace? Aber solange ältere
Belege fehlen, ist die Sache höchst zweifelhaft. Bock und Wal-
lace weisen darauf hin, daß in dem gleichen Studium ein Grund
für die enge Freundschaft zwischen Alciat und Blandreta zu er-
blicken sei. Man könnte ferner, wenn die Nachricht besser be-
gründet wäre, daran erinnern, daß auch jener Benedetto Micheli
aus Lucca, an den der Brief in den Prozeßakten von 1559 ge-
richtet ist, Mediziner war, oder daran, daß Alciat in demselben
Brief einen medizinischen Vergleich braucht und sagt: „Voi siete
medico e sapete che quando lo stomaco è guasto, che ‘1 tutto
conuerte in mal nutrimento et in corrottissimi humori.“ Der-
gleichen reicht jedoch nicht aus, um Lauterbachs Behauptung als
bewiesen ansehen zu können.
1 Gregorio Leti, Historia Genevrina. Amst. 1686. III. p.116.
? Vivien de St.-Martin, Nouveau dictionnaire de géographie univer-
selle. III. 1887. p. 1030.
® Der ehemalige polnische arianische Socinismus. 1725. p. 81.
* Hist. Aut. II. p. 466. s II. p. 112.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 465
Sehr viel häufiger begegnet man der Überlieferung, daß Al-
ciat eine Zeitlang eine militärische Stellung bekleidet habe. Sie
kehrt in den verschiedensten Variationen wieder. Lauterbach!
erzählt, er sei „dem Kalbfell nachgezogen“. Trechsel? nennt ihn
einen Mann, der im mailändischen Kriegshandwerk nicht gelernt
habe, das Heilige zart zu behandeln. Geht man in den gedruckten
Quellen weiter zurück, so ist jedoch der einzige Beweis jene An-
gabe Bezas, Alciat sei ein „Mediolanensis miles“. Aber wenn es
mit Hilfe der Literatur nicht möglich ist, hier Sicherheit zu ge-
winnen, so schafft in diesem Punkte Alciats Glaubensbekenntnis
von 1559 völlige Klarheit. Er sagt darin am Schluß, er sei kein
gelehrter Mann und in den subtileren Fragen der Theologie nicht
geübt. Er habe sich in seiner Heimat um seine Angelegenheiten
gekümmert und sich wegen der Not seines Vaterlandes lange Zeit
in Krieg und Lagerleben aufgehalten. Dann aber habe er alles
hintangesetzt, um Christus allein zu folgen.
Jene alte Überlieferung ist damit durch Alciats eigenes Zeugnis
bewiesen. Fragt man, was es für Angelegenheiten waren, um die
er sich vor seinen Kriegszügen zu Hause gekümmert hat, so liegt
es wohl am nächsten, an den durch den Eintrag im Genfer Bürger-
buch als authentisch erwiesenen Ausdruck „sieur de la Motta“ zu
erinnern. Er wird als Gutsbesitzer in La Motta gelebt haben.
Aus seiner lebhaften späteren Neigung, sich mit dogmatischen
Fragen der Theologie abzugeben, folgt weiter, daB er ein ge-
bildeter Mann mit literarischen Interessen war. Sprachkenntnisse
besaß er in erheblichem Umfang. Italienisch war ihm als Mutter-
sprache geläufig. Französisch und Latein beherrschte er später
gleichfalls; und wahrscheinlich außerdem mindestens noch das
Polnische. So ist ihm wohl zuzutrauen, daß er in jungen Jahren
in jener bildungsfrohen Zeit des Humanismus auch einmal an
einer Universität eine Zeitlang studiert hat: ob nun Medizin oder
sonst ein Fach, scheint dabei nebensächlich. Praktischer Arzt wie
Blandrata oder Micheli ist er nicht gewesen. |
Bei dem Ausdruck „Vaterland“ ist zunächst an Piemont, viel-
leicht an Oberitalien überhaupt zu denken. Die Kriege, an denen
er teilgenommen hat, werden in die lange Reihe der Kämpfe
zwischen Karl V. und Frankreich gehören. Möglicherweise hat
1 L.c. 3 II. p. 810.
466 Ernst von Moeller.
er bereits an dem Feldzug von 1536—1538 teilgenommen. Noch
wahrscheinlicher ist es für den Krieg von 1542—1544, dem der
Friede von Crespy ein Ende machte. Dagegen bleibt der Krieg
zwischen Philipp II. und Frankreich, bei dessen Endigung durch
den Frieden von Cäteau-Cambresis 1559 Philibert Emanuel von
Savoyen Piemont erhielt, außer Betracht. Denn damals befand
sich Alciat bereits im Ausland.
Das Jahr, in dem er dem Kriegsleben und der katholischen
Kirche den Rücken gekehrt und die Nachfolge Christi als Lebens-
aufgabe erwählt hat, steht nicht fest. Es wird sich vielleicht um
die zweite Hälfte der vierziger Jahre des 16. Jahrhunderts handeln.
Wenigstens wird er von Sandius! unter den Italienern aufgeführt,
die sich um 1546 unter Führung von Laelius Socinus im Gebiet
von Venedig zusammentreten, um gemeinsam ihren religiösen
Spekulationen nachzugehen. Es ist bekannt, wie es mit diesem
Kataloge steht. Daß eine solche Vereinigung damals bestanden
hat, wird nicht bezweifelt. Von einigen der Genannten läßt sich
nachweisen, daß sie zu jenem Kreis gehört haben; von andern,
daß sie nicht dazu gehört haben können; bei noch anderen fehlt
die Möglichkeit der Kontrolle. Alciat gehört zu der dritten
Gruppe Aus dem, was wir bisher wissen, läßt sich nichts ent-
nehmen, was die Angabe von Sandius über ihn als unmöglich er-
scheinen ließe. In dem Glaubensbekenntnis von 1559 sagt er,
wo er von diesem Umschwung in seinem Leben spricht, er habe
sich „ad congregatas Ecclesias“ begeben, um ein eines Christen-
menschen würdiges Leben zu führen und dem Glauben zu folgen.
Der Ausdruck ist unbestimmt. Er paßt z. B. auf die italienische
Gemeinde in Genf, aber allenfalls auch auf jenen Bund, dessen
Haupt Socinus war. Sandius erzählt weiter: die Sache sei ruchbar
geworden, schwere Verfolgungen seien über die Genossen herein-
gebrochen, einige seien hingerichtet worden, die andern hätten
ihr Vaterland verlassen müssen und sich hierhin und dorthin zer-
streut. Auch diese letzte Angabe kann für Alciat zutreffen. An
eine überstürzte Flucht Hals über Kopf, bei der er nur das nackte
Leben gerettet hätte, darf man freilich nicht denken. Wenn er
auch beim Fortgang aus seiner Heimat pekuniäre Verluste er-
litten haben mag, so gilt er doch dauernd als wohlhabender Mann,
1 Bibliotheca Antitrinitariorum. Freistadii. 1684. p. 209 f.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 467
der es nicht nötig hat, irgend einen Beruf um des Gelderwerbs
willen auszuüben.
II. Alciat in Genf bis zu dem Ausbruch des Streits
mit Calvin.
In dem oben erwähnten „Libro di memorie diuerse della
chiesa Italiana“ hat Vincenz Burlamachi 1650 ein Verzeichnis
der Italiener aufgestellt, die sich in Genf niedergelassen und dem
reformierten Bekenntnis der dortigen italienischen Kirche an-
geschlossen haben. Dabei hat er jedesmal das Jahr der Ankunft
angegeben. Sein Register stützt sich zweifellos auf ältere authen-
tische Listen; es scheint lückenhaft zu sein, kann aber im übrigen
als zuverlässig gelten, wenn es auch erst hundert Jahre nach
Alciats Eintreffen in Genf niedergeschrieben worden ist.!
In diesem Register wird beim Jahr 1552 „Gio: Paolo dela
Motta“ und beim Jahr 1554 „Gio: Paolo Alciati, Piemontese“ ge-
nannt. Nach unsern obigen Feststellungen über den Namen Al-
ciats kann es keinem Zweifel unterliegen, daß er und kein anderer
hier beide Male gemeint ist. Auch in dem Genfer Ratsregister
von 1558 wird er wiederholt als „Messire Jehan Paul de la Motta“
bezeichnet. Ähnliche Namen, die nichts mit Alciat zu tun haben,
kommen freilich in Genf vor. 1489 wird ein „Jean Ramel et
Jaquemette sa femme, ffeu Pierre de la Motte, à St.-Jean-de Gon-
velles“ erwähnt? 1551 wird Antoenne de la Motte Bürger in
Genf.’ Und im Genfer Totenbuch wird unter dem 28. Juni 1558
eine Johanna, Frau von Charles de la Mott aus der Normandie
aufgeführt* Trotzdem spricht neben der Tatsache, daß Alciat
wirklich jene beiden Namen geführt hat, auch die völlige Über-
einstimmung der Vornamen gegem die Aunahme, als hätten wir
es hier mit zwei Namensvettern zu tun. l
Daraus folgt erstens, daB Alciat bereits 15525 nach Genf ge-
kommen ist, zweitens, daß er Genf bald darauf wieder verlassen
hat, und drittens, daß er 1554 zum zweiten Mal nach Genf ge-
kommen ist, um wiederum Mitglied der italienischen Gemeinde zu
werden und jetzt mehrere Jahre in Genf zu bleiben.
Wenn man fragt, warum er Genf 1553 verlassen hat, so darf
1 Galiffe, refuge. p. 58. ? Galiffe, Not. I. p. 462.
S Livre des bourgeois. p. 237. * Genfer Archiv.
. © Galiffe, refuge p. 114.
468 | Ernst von Moeller.
man möglicherweise daran erinnern, daß in diesem Jahre Servede
in Genf verbrannt worden ist. Und wenn man weiter fragt, wo
er sich inzwischen aufgehalten hat, so läßt sich auch darüber nur
eine Vermutung äußern. Es scheint, daß er damals in Grau-
bünden und den benachbarten italienischen Thälern gewesen ist.
Wenigstens behauptet Bock!, Alciat sei mit Blandrata um 1553
durch Raetien nach Italien gegangen, um dort seine italienischen
flüchtigen Glaubensgenossen in ihren Überzeugungen zu stärken.
Bock beruft sich auf Hottingers Helvetische Kirchengeschichte.
Hier sucht man jene Angabe vergeblich. Wohl aber erzählt Hot-
tinger beim Jahr 1553? von etlichen undankbaren Gästen aus
Italien, die sich im Veltlin niedergelassen und dort religiöse Un-
ruhen hervorgerufen hätten. Ein Landtag in Chur habe 1553
beschlossen, „in Pündten keine andere Lehr- und Religionsausübung
als die Evangelische und päpstliche zu gestatten und keine andern
Lehrer zu gedulden, als welche eintweder von denen evangelischen
Synodis oder von denen Bischöffen angenommen worden. Als
solches von etlichen eigensinnigen Verwirreren widersprochen, und
dero Parthey selbst von etlichen Landkinderen verfochten worden,
ist beiden das außere gewiesen worden“ Es kann hiernach nicht
als bewiesen gelten, daß Alciat einer von diesen undankbaren
Gästen und eigensinnigen Verwirrern aus Italien war. Aber mög-
lich ist es. Jedenfalls paßt Bocks Angabe so genau zu den ihm
gänzlich unbekannten Daten des Registers der italienischen Ge-
meinde in Genf, daß sie verdient, im Auge behalten und nicht
über Bord geworfen zu werden. Wenn 1558 das Gerücht aufkam,
Alciat sei nach Chiavenna gegangen, und wenn dies vielleicht der
Fall war, so mag das eine oder das andere mit früheren Be-
ziehungen zusammenhängen, die Alciat in jenen Gegenden um
1553 angeknüpft und nur unfreiwillig aufgegeben hatte.
1554 war er wieder in Genf. In demselben Jahr finden wir
ihn bereits im Verkehr mit Calvin. Vom 11. Oktober 1554 liegt
ein Brief Calvins an ihn vor, in dem er Alciat „nostre bien
ayme frere messire Jehan Paule“ nennt.” Alciat hatte aus An-
laß eines bestimmten Falles eine Anfrage an Calvin gerichtet, wie
es mit der Taufe von Kindern katholischer Eltern gehalten wer-
den solle, die selbst nur äußerlich unter der päpstlichen Tyrannei
1 II. p. 466. ? III. 1708. p. 814. 3 Calv. Op. XV. col. 265 f.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 469
lebten und sich vom Götzendienst und den Befleckungen der
Papstkirche frei hielten. Calvin antwortet, daß alsdann die evan-
gelische Taufe unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden
dürfe, und daß er eventuell einen Geistlichen zu ihrer Vornahme
bestimmen werde.
Am 11. November 1555 erhielt Alciat auf seinen Wunsch
das Genfer Bürgerrecht. Daß er es besessen hat, ist längst be-
kannt. Denn er hat später darauf verzichtet, und es ist ihm
wieder abgesprochen worden. Daß er es an diesem Tage erhielt,
ergibt das Genfer Bürgerbuch. - Für die Aufnahme hatte er zwölf
Dukaten und ein Seillot (sellioctum) zu bezahlen. Gleichzeitig
mit ihm erhielten sechs andere Italiener, darunter Galeazzo Carac-
ciolo marchese di Vico und Sylvester Telio, und sieben Fran-
zosen das Bürgerrecht. Die Gebühren schwanken stark. Carac-
ciolo brauchte wegen seiner hohen Herkunft nichts zu bezahlen.
Andere entrichten bald 6, bald 8, bald 12, bald 15, bald 50 Du-
katen usw. Offenbar sind die Sätze im allgemeinen der Ver-
mögenslage des neuen Bürgers angepaßt. Und es bestätigt sich
auch hier, daß Alciat wohlhabend, aber nicht übermäßig reich war.
Innerhalb der italienischen Gemeinde! in Genf nahm er bald
eine angesehene Stellung ein. In der Generalversammlung vom
5. Januar 1555 wurde Gio. Paolo Alciati zusammen mit Nicolo
Fogliato und Simone Fiorillo zum Armenpfleger gewählt. Die
Armenpflege war erst 1554 organisiert worden; Fogliato. und
Fiorillo waren bereits am 4. Januar 1554 gewählt worden und
erhielten jetzt für das neue Jahr Alciat zum Kollegen.
Am 3. März 1556 erhielt die Gemeinde eine umfassendere
neue Organisation. Als Gehilfen des Pastors in der Leitung der
Kirche und der Armenpflege wurden vier Senioren oder Älteste
und vier Diakonen durch Wahl bestellt. Zu den vier damals ge-
wählten Senioren gehörte wiederum Gio. Paolo Alciati, außerdem
Caracciolo, Georg Blandrata und Simone Fiorillo. Die Ältesten
hatten die Aufgabe, häufig die einzelnen Familien und namentlich
die Kranken zu besuchen. Sie verteilten zu den Zweck die Stadt-
Quartiere unter sich. Sie hatten die Aufsicht über die Schule
der italienischen Gemeinde. Zwei von ihnen waren speziell ver-
pflichtet, Streitigkeiten, die etwa ausbrächen, beizulegen.
1 Galiffe, refuge p. 37 f.
470 Ernst von Moeller.
IV. Der Streit mit Calvin.
Im Mai 1558 hat Alciat Genf wieder verlassen. Der Anlaß
lag in Streitigkeiten über die Trinitätslehre, die in der italienischen
Gemeinde ausbrachen und alsbald Calvin zum Einschreiten ver-
anlaßten. Calvin! schreibt am 19. Juli 1557 an Caracciolo, der
damals schon längere Zeit abwesend war, in der italienischen
Gemeinde seien Unruhen über Unruhen entstanden. Wir haben
alles versucht, was an uns war. Aber schließlich waren wir ge-
zwungen, Misser Georges, Mr. Sylvestre und Mr. Jehan Paulo vor
das Konsistorium zu fordern. Blandrata, Tellius und Alciat sind
gemeint; und eine Genfer, nicht eine italienische Behörde. Trotz
„zahlreicher schwerer Verfehlungen“ sagt Calvin, habe man sie
mit einer sehr milden Mahnung entlassen. Blandrata hatte Grund,
dieser Milde zu mißtrauen. Als bald darauf während einer Vor-
lesung Calvins, die Blandrata anhörte, einer der vier Syndici, der
Ratsvorsteher, eintrat, hielt Blandrata es für gut, sich schleunigst
davon zu machen und Genf zu verlassen. Die Anhänger Calvins
haben sich sehr darüber amüsiert. Sie erzählten, Blandrata habe
sich das Taschentuch vor die Nase gehalten, um Nasenbluten
vorzutäuschen; er sei von seinem bösen Gewissen getrieben wor-
den. Aber das waren billige Späße angesichts der Ketzerrichterei,
die alsbald über Blandratas Genossen hereinbrach.
Am Montag den 16. Mai 1558 erschien Calvin mit dem
Prediger Lactantio Ragnoni und den Ältesten der italienischen
Gemeinde vor dem Genfer Rat.” Der Eintrag im Ratsregister
spricht es zwar nicht deutlich aus, aber es steht völlig fest, daß
Calvin das treibende Element war. In seinen Briefen hat er es
später selber so dargestellt. Er hielt es für seine Aufgabe, die
religiöse Polizei in Genf zu handhaben, und fand es nötig, jetzt
den Neuerern aus Italien, die seine Kreise störten, als Büttel zu
zeigen, wer Herr im Hause sei. Scheinbare Milde, scheinbares
Entgegenkommen! Und doch in letzter Linie „in majorem Dei
gloriam“ lediglich Befestigung der eigenen Stellung, und koste es
die Anwendung rücksichtsloser Gewalt: Wer nicht pariert, der
fliegt! Den Leuten kein Zugeständnis! Was sie glauben durften,
das schrieb Calvin ihnen Wort für Wort vor. Die Con-
fessio Italorum ist sein Werk. Ich dachte, schreibt er an Carac-
1 Opera XVII. col. 255 f. nr. 2919. * Calv. Op. XVII. 168. XXL 691.
Der Antitrinitarier Johann Paul Aciat. 471
ciolo, ein klares und einfaches Bekenntnis würde eine gute Probe
sein, und nützlich dazu, einen jeden sich deutlich erklären zu
lassen. Auf den 18. Mai wurde eine Versammlung der ganzen
italienischen Gemeinde einberufen. Calvin war selbstverständlich
zugegen. Die Confessio wurde vorgelesen und kurz erklärt. Dann
wurde formell Redefreiheit gewährt. Jeder, der irgend welche
Bedenken hätte, hieß es, dürfe sie aussprechen. Die Opposition
war natürlich eingeschüchtert. Aber Alciat hatte den Mut, seinen
Standpunkt zu verfechten; und er tat es mit rücksichtsloser Schroff-
heit und südlicher Leidenschaft. Die große Mehrzahl leistete
schließlich die verlangte Unterschrift. Aber Alciat und fünf
andere mit ihm weigerten sich, Glaubenssätze, an die sie nicht
glaubten, anzuerkennen. Es war einer der entscheidenden Tage
in Alciats Leben. Wegen dieser Festigkeit in seiner Überzeugung
hat er damals Genf verlassen und sich eine neue Heimat suchen
müssen. Aber der Treue gegen sich selbst hat er später über
seinen Tod hinaus sein hohes Ansehen bei den Antitrinitariern
zu danken gehabt. Von seinen Gegnern, auch von Calvin, der
ihn einst seinen vielgeliebten Freund genannt hatte, ist er freilich
mit Schmähungen überhäuft worden.
Calvins Beredsamkeit war nicht völlig zu ihrem Ziel gelangt.
Jetzt wurde die Polizei gerufen. Sofort am folgenden Tage, am
19. Mai, berichtete Calvin, wie die Versammlung abgelaufen sei.
Es wurde beschlossen, daß die sechs Halsstarrigen mit dem Pastor
Ragnoni vor Kommissaren erscheinen sollten. Der Termin fand
unmittelbar darauf, am Nachmittag des 19. statt. Er hatte keinen
Erfolg; alle blieben bei ihrer Meinung. Auf den folgenden Tag
wurde ihnen ein neuer Termin bestimmt; bei Strafe der Ver-
bannung sollten sie bis dahin ihren Widerstand aufgeben. Alciat
wußte, daß die Strafe, wenn er es darauf ankommen ließ, auch
sehr viel härter ausfallen konnte. Es wäre Torheit von ihm ge-
wesen, jetzt länger in Genf zu bleiben. Es gelang ihm wahr-
scheinlich noch an demselben Tage, die Stadt zu verlassen und
sich in Sicherheit zu bringen.
Tags darauf, am 20. Mai fand eine neue Versammlung der
italienischen Gemeinde in Gegenwart Calvins statt. Alle erklärten,
bei der ihnen von Calvin oktroyierten Confessio leben und sterben
zu wollen. Widerspruch wurde jetzt von keinem der Anwesenden
mehr laut. Nur zwei Unterschriften fehlten auch jetzt: Alciat
472 Ernst von Moeller. ;
und ein anderer hatten sich aus Genf entfernt. Als der Syndikus
Chevalier drei Tage später im Rat über die Versammlung be-
richtete, wurde beschlossen, Alciat und seinen Genossen ins Ge-
fängnis zu werfen, wenn sie zurückkehren würden.
Wohin sich Alciat nach seiner Flucht zunächst gewandt hat,
steht nicht fest. Am nächsten lag es wohl für ihn, nach Farges
zu Gribaldus zu gehen. Einige Wochen später finden wir ihn
jedenfalls mit Blandrata in Zürich. Peter Martyr Vermiglio? be-
richtet Calvin von dort am 11. Juli 1558, Blandrata sei bei ihm
gewesen. Er habe ihm geraten, sich mit Calvin auszusöhnen und
die Confessio Italorum zu unterschreiben. Aber er habe tauben
Ohren gepredigt und ihm schließlich auf Verlangen Bullingers
. und anderer geraten, Zürich zu verlassen, da sich sonst der Rat
ins Mittel legen wollte. Blandrata sagte, er wollte nach Sieben-
bürgen gehen. Aber Vermiglio fürchtete, daB er sich zuvor eine
Zeitlang in Basel aufhalten wolle „Er hatte noch einen anderen
bei sich, Johannes Paulus aus Piemont; auch er hat sich entfernt
und, wie ich glaube, nach Chiavenna begeben.“ Der gemeinsame
Aufenthalt Blandratas und Alciats in Zürich hat höchstens ein
paar Tage gedauert. Vermiglio sagt ausdrücklich, Blandrata habe
ihn sofort nach seiner Ankunft aufgesucht. Den Zeitpunkt gibt
er nicht näher an, er sagt nur, das Gerücht von den Unruhen in
der italienischen Gemeinde Genfs sei bereits in Zürich bekannt
gewesen, ehe Blandrata ankam.
Daß Alciat von Zürich aus wirklich nach Chiavenna gegangen
wäre, ist bisher nicht zu beweisen. Dagegen ergibt sich aus
Alciats Glaubensbekenntnis von 1559, daß er inzwischen in Basel
gewesen ist und dort bereits eine Confessio überreicht hat, die im
wesentlichen mit der erhaltenen übereinstimmte. Er erwähnt
darin auch einen Brief, den er durch einige fromme in Basel
wohnende Brüder nach Genf geschickt habe, also wohl in Basel
geschrieben hat. Hier in Basel hat er seine Stellung zu der
Trinitätslehre etwas geändert, indem er jetzt den Ausdruck „Per-
on“, den er in der Debatte mit Calvin schroff abgelehnt hatte,
acceptierte. Er sagt, er sei in Basel durch Gottes Gnade über
diese Frage mit mehr Ruhe und Gemach belehrt worden als
früher in Genf.
! Loci communes. Tiguri. 1587. fol. p. 1120 f.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 473
Da Blandrata nach Vermiglios Befürchtung vor der Abreise
nach Siebenbürgen einen Abstecher nach Basel vorhatte, ist es
möglich, daß Alciat gleich damals von Zürich aus nach Basel ge-
gangen ist. Fest steht, daß er sich vom September bis November
1558 und ebenso im Sommer 1559 während seines Prozesses in
nächster Nähe von Genf aufgehalten hat.
Am Montag den 19. September 1558 teilte Calvin! im Rat
mit, die Italiener befürchteten, daß ihnen neue Scherereien ent-
ständen; sie hätten ihn gebeten, den Rat auf die Beleidigungen
aufmerksam zu machen, die Paul de la Motta gegen Calvin und
die Stadt Genf begehe, indem er behaupte, Herr Calvin regiere
alles. Dem müsse man entgegentreten und ebenso denen, die wie
Hieronimo Varo sich mit Alciat auf der Arvebrücke träfen, da-
mit man vorsichtig sei und den Gefahren vorbeuge. Es wurde
beschlossen, daß zunächst nähere Informationen eingeholt werden
sollten. Als dies geschehen war, wurde vier Tage später, am
23. September 1558, Johann Paul de la Motta im Genfer Rat
offiziell für einen Feind der Genfer Kirche erklärt, der versuche,
viele von den andern Italienern zu sich zu ziehen. Herr Donzel
mit dem Sekretär Bernard wurde beauftragt, in die italienische
Kirche, wenn dort gerade gepredigt würde, zu gehen und allen
zu verbieten, besagten La Motta zu besuchen oder mit ihm zu
sprechen, wofern sie nicht für ebenso strafbam wie er selber an-
gesehen werden wollten. Am Montag, den 14. November 1558,
heißt es im Protokoll, Jean Paul de la Motta habe sich aus der
Stadt wegen der Unruhen geflüchtet, die er in der italienischen
Gemeinde angezettelt habe. Seine Güter wurden jetzt, nachdem
beinahe ein halbes Jahr verflossen war, unter Sequester gelegt.
Die Beschuldigungen, die hier gegen Alciat erhoben werden,
muten heute sonderbar an. Die schwerste Injurie, die er sich
gegen Calvin und die Stadt Genf herausgenommen hat, lautet:
„Herr Calvin regiert alles“. Wer zweifelt heute, daß dies nichts
als die lautere Wahrheit war? Wenn er sich weiter Anhänger
unter seinen Landsleuten zu gewinnen suchte, so denken wir auch
darüber heute anders als Calvin, dem die Sache unbequem war.
Unter dem Pont d’Arve, der dabei im Ratsregister genannt
wird, ist der Übergang über die Arve zu verstehen, der heute
t! Opera. XXI. col. 704. 708.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4 33
474 Ernst von Moeller.
von Genf südlich nach Carouge hinüberführt. Carouge, das erst
1780 gegründet ist, liegt auf dem Wege von Genf nach St. Julien.
Und von St. Julien aus ist Alciats Brief an die Genfer Syndici
vom 17. Juli 1559 datiert. Die Grenze des Genfer Gebiets er-
streckte sich damals im Süden weniger weit als heute. Das linke
Arve-Ufer in der Gegend des heutigen Carouge gehörte in der
Reformationszeit zu Savoyen.” Und so konnte sich Alciat damals
mit seinen Freunden auf der Arvebrücke, also an der Genfer
Grenze treffen. Ob er in St. Julien? längere Zeit gewohnt hat,
steht nicht fest. Aus dem undatierten Brief an Benedetto Micheli,
der im Sommer 1559 vor dem Ausgang des Prozesses geschrieben
zu sein scheint, ergibt sich, daß er sich mindestens vorübergehend
auch in Farges bei Gribaldus aufgehalten hat.
Daß Alciat damals zu Gribaldus in nahen Beziehungen stand,
wird außerdem durch einen Prozeß bestätigt, der in Genf im
Februar und März 1559 gegen die Italienerin Katharina Copa ge-
führt worden ist.” Diese Dame hatte sich unter anderem durch
die Behauptung schwer vergangen, Calvin könne sich mit Gribal-
dus nicht vertragen, weil Gribaldus gelehrter als er und sein Kon-
kurrent sei. Sie hatte sich ferner abtällig über die Hinrichtung
Servedes und die Genfer Glaubenspolizei geäußert. Gribaldus habe
eine gute Lehre, ebenso Jean-Paul, also Alciat, und M. George,
d. h. Blandrata. Sie war im Besitz eines Briefes von Gribaldus,
der sein Glaubensbekenntnis enthielt. Und dies war mitunter-
zeichnet von M. Jean-Paul und von Valentin Gentilis Am 3. März
1559 wurde Katharina Copa verurteilt, Gott und die Gerechtigkeit
um Gnade anzurufen, und aus Genf verbannt mit dem Befehl, sich
binnen vierundzwanzig Stunden bei Strafe, geköpft zu werden,
aus dem Genfer Gebiet zu entfernen. Da sie sowieso längst
entschlossen war, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen, wird
ihr das Urteil nicht allzu hart erschienen sein.
V. Alciats Prozeß in Genf.
Am 19. Juni 1559 richtete Alciat ein Schreiben an Syndici,
Rat und Volk von Genf, in dem er auf das ihm 1555 erteilte
1 Droysen, Historischer Handatlas. 1886. p. 26.
3 Vivien de St.-Martin, V. 1892. p. 430.
3 Galiffe, Notices. III. 1836. p. 541 ff. Spon, Histoire de Genève.
Rectifiée et augmentée par d’amples notes. I. 1730. p. 803 f. not. k.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 475
Genfer Bürgerrecht verzichtete. Die äußere Form, in der es ab-
gefaßt ist, entspricht Alciats Bildung und Stand, ist äußerst höf-
lich und devot. In der Sache selbst drückt er sich so bestimmt
und unzweideutig wie nur möglich aus. Calvin ist es, der ihn
zwingt, diesen Schritt zu tun. Er nennt ihn nicht mit Namen.
Es ist nicht eure Schuld, sagt er den Genfern, sondern die eines
Fremden, der sich in eurer Stadt aufhält und mir, so sehr er nur
konnte, durch Verleumdungen und in jeder Weise Schlingen hat
legen lassen und mir von Tag zu Tage ärgere und schlimmere
legt. Ich bitte den obersten himmlischen Richter darüber richten
zu wollen zwischen ihm und mir und allen seinen Freunden,
meinen Feinden und sein gerechtes Urteil zu vollstrecken an dem,
der Unrecht hat. Zu ihm allein nehme ich meine Zuflucht.
Denn er richtet in Gerechtigkeit, ohne Ansehen oder Begünstigung
der Person, er, der allein die Herzen erforscht. So von allen
Seiten verfolgt, bin ich zu meinem lebhaften Bedauern — denn
ich babe aufrichtig gewünscht, euch zu Diensten zu sein — ge-
zwungen, auf euer Bürgerrecht zu verzichten und es mit Ehr-
furcht euch zurückzugeben. Er bittet dann weiter die Genfer,
ihm darum nicht zu zürnen. Denn er handele ja nicht aus Miß-
achtung gegen sie. Im (Gegenteil, er danke ihnen demütig und
werde niemals aufhören, ihnen aus gutem Herzen zu dienen, wo
er nur könne. Aber die angeführten Gründe, sagt er, hinderten
ihn, sich seines Bürgerrechts zu erfreuen. Und so bleibe ihm
nichts anderes übrig. Er bitte den Herrgott, daß er sie vor allem
Bösen bewahre.
Der Brief richtet sich schroff gegen Calvin. Indem sich
Alciat um so höflicher gegen die Genfer ausdrückte, ignorierte
er absichtlich die Tatsache, daß „Herr Calvin alles regierte“, daß
der engste Bund zwischen Calvin und den Genfer Behörden be-
stand. Und so gab er diesen durch sein wohl stilisiertes Schreiben
allerdings Anlaß, sein Wort „seine Freunde meine Feinde“ auf
sich selbst zu beziehen.
Den Ort, an dem der Brief geschrieben ist, hat Alciat nicht
angegeben. Wir erfahren nur aus seinem zweiten Brief vom
17. Juli 1559, daß er den ersten vom 19. Juni „par ung officier
des messieurs de Berne“ nach Genf geschickt hatte. Farges mit
der Landschaft Gex gehörte damals zu Bern; vielleicht war Alciat
damals bei. Gribaldus.
38°
476 Ernst von Moeller.
Die Absicht, die Alciat mit diesem Briefe verfolgte, kann
nicht zweifelhaft sein. Er hat selbstverständlich nicht daran ge-
dacht, daß die Genfer ihn jetzt bitten würden, doch ja ihr Bürger
zu bleiben. Er hat vielmehr den Riß, den er als unheilbar an-
sah, absichtlich verschärft und seine Gegner gereizt. Er hatte
sich offenbar überzeugt, daß er gegen Calvin auf die Dauer in
Genf nichts ausrichten konnte, daß es ihm nicht einmal möglich
war, in der kleinen italienischen Gemeinde auch nur eine erheb-
liche Minorität an sich zu ziehen. Er täuschte sich über die
Sachlage in keiner Weise. Aber er glaubte wohl, es sich und
seiner Sache schuldig zu sein, seinen Abschied von Genf etwas
dramatischer und geräuschvoller zu gestalten, als es bei seiner
Flucht nach den Vorgängen vom 19. Mai 1558 der Fall gewesen
war. Er war der drohenden Verhaftung und Einkerkerung aus-
gewichen. Er konnte auch behaupten, daß er um seines Glaubens
willen verfolgt sei und Genf verlassen habe. Aber der offizielle
Stempel Calvinischer Glaubenspolizei fehlte ihm noch. Diese
Folie wünschte er sich. Und Calvin und die Genfer haben sich be-
eilt, seinen Wunsch zu erfüllen. Es läßt sich nicht leugnen, daß
in Alciats Verhalten ein gewisses Streben nach Pose und Effekt
mit im Spiele war. Aber es läßt sich ebenso wenig bestreiten,
daB er durch sein Vorgehen der antitrinitarischen Bewegung und
sich selber einen Dienst geleistet hat.
Bereits am 3. Juli 1559 wurde in Genf die Klage erhoben.
Das Verfahren wurde gegen Alciat und zugleich gegen jenen Syl-
vester Tellius eingeleitet. Beide wurden unter den üblichen
Formen, öffentlich bei Trompetenschall, auf Antrag des Procureur
general aufgefordert, sich vor den vier Syndici zu stellen. Beide
befanden sich außerhalb des Genfer Gebiets. Es handelte sich
also nur um einen Contumacialprozeß.
Auf die Kunde von seiner Vorladung hat Alciat am 17. Juli
1559 von St. Julien aus ein zweites Schreiben an die Genfer
gerichtet, in der Form ebenso höflich, in der Sache ebenso auf-
recht und entschlossen wie das erste. Die Adresse richtet sich
diesmal nur an die vier Syndici, vor die er geladen war: „Aus
tres magnifiques et tres honnores Seigneurs Mesieurs les Sindi-
ques de Geneue“ Er erinnert zunächst an seinen Brief vom
19. Juni, an seinen Verzicht auf das Bürgerrecht; er spricht wie-
der mit Betonung von seinen Feinden und Verleumdern und
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 477
kommt dann auf seine Vorladung vor das Genfer Gericht. Er
erklärt, den Grund nicht zu wissen und keinen Anlaß dazu ge-
geben zu haben. Aber es ist wahr, ich habe letzthin von einem
gehört, daß die Religon vielleicht der Grund sein könnte, aus dem
ihr mich in dieser Weise vorladen laßt. Da es möglicherweise
so ist, und da am Ende einige von meinen Verleumdern auch
etwas über meine Ansichten in einer Form mitgeteilt haben, daß
ihr eine schiefe Meinung davon bekommen habt, so habe ich
mein Glaubensbekenntnis niedergeschrieben und schicke es euch
mit der Bitte, es euch anzusehen. In diesem Glauben will ich
leben und sterben mit der Gnade Gottes. Und wenn Eure Herr-
lichkeiten darin etwas Böses finden, so will ich sie bitten, meine
Torheit zu tragen. Wenn sie aber umgekehrt mein Bekenntnis
Gott und seinem Worte gemäß finden, so will ich sie bitten,
nicht unseren Gegnern so viel Glauben schenken zu wollen, son-
dern vielmehr der schlichten und reinen Wahrheit; dies ist mein
Zutrauen, weil ich weiß, daß Eure Herrlichkeiten gerechte Richter
sind, die nur nach Gerechtigkeit richten und nicht nach dem
Trachten meiner Verleumder. Aufs dringendste bitte ich euch,
nicht die Bedrängnis einem zu verdoppeln, der so schon bedrängt
genug ist, damit ihr nicht, wenn ihr ihn verfolgt, Jesus Christus
in einem seiner Glieder verfolgt.
In demselben demütig-stolzen Ton ist der Schluß des Glaubens-
bekenntnisses gehalten, wenn er dort nach jenem Hinweis auf
sein früheres Leben betont, daß er jeder Belebrung aus dem Worte
Gottes zugänglich sei. Denn von Dingen, über die er nichts er-
fahren habe, könne er nichts behaupten und nichts leugnen. Er
bittet die Genfer, ihn und alles, was ihn angehe, nach der Regel
der Liebe, ad regulam charitatis, zu messen, damit sie von dem
obersten Richter aller mit dem gleichen Maße gemessen würden.
Der Brief, dem das Glaubensbekenntnis auf einem besonderen
Blatte beigelegt war, zeigt noch heute die Spuren des Siegels,
mit dem Alciat ihn verschlossen hat. Ein Wappen scheint es
nicht zu sein, eher eine figürliche Darstellung im Stil jener Zeit;
deutlich ist von der Mitte nichts zu erkennen. Auch die Um-
schrift ist nahezu völlig erloschen. Aber zwei Worte waren zwar
mübsam, aber mit voller Sicherheit zu entziffern: Fraternae Charitati.
Diese Verteidigung Alciats gegen die von ihm selbst provo-
zierte Klage hat dem Prozeß natürlich keine für ihn günstige
478 Ernst von Moeller.
Wendung geben können. Wo er im geringsten von Calvin ab-
wich, da war er Ketzer. Wo er sich maBvoll äußerte, da hieß
es: er kneift, er ist ein Heuchler, ein Wolf im Schafspelz. Denn
seine Schuld stand ja längst fest. Schon vom 10. Juli 1559 da-
tierte eine feierliche Erklärung der Ältesten und Diakonen der
italienischen Gemeinde, die in corpore Zeugnis gegen ihn ab-
legten. Seine Christologie wurde als ketzerisch bezeichnet, seine
Ablehnung der Personenlehre festgenagelt, auf die Verweigerung
der Unterschrift unter der Confessio Italica und auf den Skandal,
den seine Flucht verursacht habe, hingewiesen. Auch an anderen
Zeugen, die gegen Alciat auftraten, fehlte es nicht! Was wollte
man mehr! Am 14. August wurde das Urteil gesprochen. Alciat
und Tellius wurden des Genfer Bürgerrechts für verlustig erklärt
und für immer aus Stadt und Gebiet Genf verbannt, bei Strafe
ergriffen und geköpft zu werden. Die Kosten wurden ihnen selbst-
redend auferlegt, was für Alciat immerhin bedeutete, daß ihm sein
überschießendes sequestriertes Gut ausgeliefert werden mußte. Das
Urteil ist mit Schimpfworten so wenig sparsam wie mit theolo-
gischen und Gebets-Floskeln. Als „supports du diable“, Gehilfen
des Teufels, als Pest, als „membres pourris“, als faule, moderige
Glieder werden die Übeltäter gebrandmarkt. Als fluchwürdig wird
ihr Verbrechen bezeichnet. Aber die Begründung ist um so
dürftiger. Es heißt nur, Alciat und Tellius hätten sich dem Eide
zuwider, den sie in die Hand der Syndici geleistet, gegen die
heilige Reformation erhoben und sich bemüht, Verwirrung in der
Kirche zu stiften. Das ist alles. Der Eid, der hier gemeint ist,
war vermutlich bei der Aufnahme als Bürger zu leisten. Dem
Lieutenant und Procureur général, der die Klage erhoben hatte,
wurde im Urteil die Vollstreckung aufgetragen. Alciats Verzicht
auf das Bürgerrecht wurde als ungültig ignoriert.
VI Alciats Glaubensbekenntnis.
Der Text lautet:
Confession de foi de Jehan Paul alciat della motte Pie-
montois, exhibee a Basle, et a present à mes honores Seig.”
tres magnifiques Sindiques, e conseill, e Peuple de Geneue.
Credo in Deum Patrem omnipotentem, a quo et in quo omnia
uiuunt.
! Vgl. auch Trechsel II. p. 311. not. 2.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 479
Credo in Dominum Jesum Christum, per quem omnia, credo
eum esse uerum, proprium, naturalem, consubstantialem, coessen-
tialem filium eius, deum cum Patre aeternum, genitum, non factum.
credo hunc esse uerum Deum et uerum hominem, in carne sua
passum; et quicquid de eo in sacris literis continetur. Nam iuxta
diuinitatem mortuum fuisse Christum (vt mei caluniatores detule-
runt) ut nunquam sensi et credidi, quemadmodum neque nunc
sentio et credo, ita id dicere nunquam uolui; etiamsi Christum
integre et uere pro me totiusque humani generis salute mortuum
testarer, ut satis patet ex meis literis per quosdam pios fratres
Basileae habitantes Geneuam missis N. Christophoro Trentae et
Nicolao Balbano Lucensibus. imo horresco talia audiens.
Credo in Spiritum sanctum nec factum, nec genitum, sed
ab utroque procedentem, nos illuminantem, sanctificantem et con-
firmantem, per quem clamamus abha Pater.
Vocem personae distinctionem notantem et significantem
(iuxta tamen sententiam scripturarum) non respuo, cum pridem
non hesitauerim super ea vocula ex animi peruicatia, sed quod
non caperem, quod fassus sum in publico uestre ciuitatis con-
sistorio, etiamsi dominus Caluinus interpretaretur tunc mihi sic:
ce sunt trois resgars en Dieu; quin etiam causas redidi, quare
non reciperem. Sed Basileae per Dei gratiam commodius et
quietius edoctus et de vi et significatu illius redditus capatior,
illam (ut dixi) recipio.
Impiam Deorum pluralitatem toto cordé et mente detestor.
Veram unitatem Patris filii et spiritus sancti cum personarum
distinctione (ut superius dixi) agnosco et confiteor.
Vtrunque Testamentum ut uerum Dei uerbum ideoque fide-
lissimum ueneror amplectorque ex toto cordis affectu, et me to-
tum illi subiicio, certissime sciens illud esse omnium fidelium
unicam et sempiternam regulam, a qua ne tantillum quidem de-
flectere nephas sit.
Omnes haereses contra sacrosanctum D. N. Jesu Christi euan-
gelium excogitatas atque ab Ecclesia iampridem et hodie ex verbo
Dei damnatas abominor et detestor.
In sancta Domini nostri Jesu Christi fide et religione me et
uiuere et mori velle protestor, per Dei gratiam, quae, ut spero,
nec mihi defuit nec ad finem usque defutura est.
Caeterum si quid contra me ad uos delatum est secus quam
-480 l Ernst von Moeller.
‚aut dixerim aut senserim, cupio persuasum esse uobis ex eo forte
euenisse, quod uel parum intelligenter uel durius quam ego sen-
serim uerba mea accepta sint.
Hanc meam confessionem sic velim, Magnifici domini opti-
mique Patres, accipiatis, non ut ab homini docto et in subtilio-
ribus Theologiae questionibus exercitato; sed ut ab eo, qui domi
res suas ageret et propter patriae calamitates in bellis et castris
diu uersatus sit, deinde omnibus postpositis, vt vnum Christum
sequeretur se ad congregatas Ecclesias contulerit, ut uitam Chri-
stiano homine dignam fidemque sequeretur. Et qui subinde pa-
ratus sit, si quae ignorat, ex Dei Verbo erudiri. Nam de mihi
incompertis neque asseuerare quicquam neque negare possum, salua
conscientiae pace. Quapropter precor uos per Deum et Christum
eius, ut me meaque omnia ad regulam charitatis metiamini, ut
eademmet mensura menamin a supremo omnium Judice Christo.
Der Wert dieses diaabensbe kemie liegt darin, daB es
mit vollem Bedacht, in aller Ruhe und völliger Freiheit von einem
der Führer der antitrinitarischen Bewegung niedergeschrieben ist.
Es ist nicht bloß eine Äußerung, die gelegentlich in bequemer
Briefform einen Freund aufklären will, sondern ein Schriftstück,
das der Prüfung durch den Gegner standhalten will.
Der günstige Eindruck, den früher schon andere nach Galiffes*
Zeugnis davon gehabt haben, wird heute auf allen Seiten zu kon-
statieren sein. Aufrechte und männliche Gesinnung, furchtloses
Streben nach Wahrheit hat dem, der so schrieb, die Feder ge-
führt. Dabei ist das Ganze durchaus maßvoll und in versöhn-
lichem Sinne gehulten. Wenn Harnack? diese italienischen Anti-
trinitarier „meistens sehr respektabel“ nennt, so wird Alciat stets
als einer der respektabelsten gelten können.
Die einzelnen Sätze und Worte zu prüfen ist Sache dE
Theologen. Ihre Bedeutung ergibt sich, wenn man sie an der
Confessio Italorum, am Calvinismus and Antitrinitarismus mißt.
Hier genügt es, auf die beiden Hauptpunkte hinzuweisen, auf die
Kritik am Trinitätsdogma und auf die Unterwerfung unter das
Schriftprinzip. Beides ist der antitrinitarischen Bewegung cha-
1 Notices. IV. p. 202. Galiffe kannte die Urkunde nicht und gibt die
Umstände ihrer Entstehung z. T. irrig an.
2 Dogmengeschichte.* 1905. p. 411 f.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 481
rakteristisch geblieben. An dem Trinitätsdogma wird Kritik ge-
übt, weil es sich aus der Schrift nicht glatt herleiten läßt, son-
dern der Vernunft Rätsel aufgibt. Denn neben der Schrift ist
die Vernunft rückhaltlos als Quelle der Wahrheit anerkannt.
Mit dieser Confessio von 1559 haben wir endlich die Mög-
lichkeit, sagen zu können, was Alciat selber geglaubt hat. Was
bisher in der Literatur als seine Ansicht angeführt wird, stammt
fast ohne Ausnahme aus dem Mund seiner Gegner oder gar seiner
Todfeinde, beruht vielfach auf Entstellung, Verdrehung und MiB-
verständnis. Diese anderweiten Aussagen wird man in Zukunft
nur sehr behutsam zur Ergänzung der Sätze des Glaubensbekennt-
nisses heranziehen dürfen.
VIL Alciats spätere Schicksale.
Alciats Leben von seinem Aufenthalt und Prozeß in Genf ab
ist für uns in ebenso viel Dunkel gehüllt wie sein früheres Leben,
ehe er Italien verließ. Es steht fest, daß er nach Polen gegangen
ist. Aber wann er dort eintraf, läßt sich nur mutmaßen. Das
Urteil des Genfer Gerichts von 1559, das ihn für immer vom
Genfer Gebiet verbannte, war für ihn natürlich kein zwingender
Anlaß, sofort die Schweiz zu verlassen. Es wird erzählt, daß er
Gentile durch Zahlung einer Geldsumme aus dem Gefängnis in
Gex befreit habe! Mit ihm zusammen ist er dann nach Angabe
von Sandius um 1562 nach Polen gegangen.” In einer Confessio,
die Lasco 1561 in Pinczov hat drucken lassen, heißt es: „Paulum
Alciatum et alios eiusdem monetae phanaticos detestamur‘“” Es
scheint möglich, daß Alciat damals bereits in Polen war. Un-
richtig ist andererseits zweifellos die Behauptung von Lubieniecius,
die beiden seien erst 1563 nach Polen gekommen.“ Denn im
Herbst 1562 waren sie nachweislich bereits dort. Am 6. Oktober
1562 schreibt Stanislaus Sarnicius an Calvin’, auf Veranlassung
von Lismaninus seien zuerst Blandrata, später Spinella, Alciat
und Gentilis nach Polen und zwar nach Pinczov gekommen. Die
Angabe wird ferner einige Tage später am 20. Oktober 1562 durch
Jakobus Sylvius bestätigt, der Calvin gleichfalls die Gefahren
1 Sandius p. 26 f. Lubieniecius, Historia reformationis Polonicae. 1685.
p. 107.
? Sandius p. 27. 3 Calv. Op. XIX. col. 680. 4 p. 107.
5 Calv. Op. XIX. col. 569 f.
482 Ernst von Moeller.
schilderte, die durch diese Italiener über die polnischen Gemeinden
gebracht würden.!
Calvin? erwähnt in einem Brief, den er am 9. Oktober 1561
an die Geistlichkeit von Wilna richtete, die enge Freundschaft,
die auch jetzt noch zwischen Blandrata und Alciat bestehe, nennt
aber Alciats damaligen Aufenthaltsort nicht. Er zitiert bei der
Gelegenheit den angeblichen Ausspruch Alciats, die Calvinisten
beteten mit ihrer Drei-Personen-Lehre drei Teufel an, schlimmer
als alle Götzen des Papsttums. Er behauptet jedoch durchaus
nicht, daß er diese Worte bei jener Unterredung vom 18. Mai
1558 oder sonst irgendwann von Alciat selber gehört habe. Seine
Bemerkung zeigt nur, daß er sie ihm zugetraut hat. Als dann
in der Folge wiederholt Klagen über die italienischen Antitrini-
tarier aus Polen zu ihm drangen, hat er seinen Kampf gegen diese
Richtung in verschiedenen offenen Briefen aus der Ferne fort-
gesetzt. So nennt er z. B. 1563 Alciat neben Blandrata und
Gentilis Leute, „quos furiosa libido novandi et turbandi praeci-
pites agit“.?
Alciat wird ferner unter den Übersetzern der polnischen Bibel
genannt, welche 1563 zu Brzesc erschien.* Aber der Beweis für
die Richtigkeit dieser Angabe fehlt. `
In Krakau soll er einmal gewesen sein. Angeblich ist er
hier von Studenten insultiert und Arianer gescholten worden.
Aber er habe sich geschickt verteidigt, er sei kein Arianer, son-
dern ein Marianer, er glaube an Jesum Christum, den Sohn des
lebendigen Gottes und der Maria; und darauf hätten die Angreifer
von ihm abgelassen.’ Eine Anekdote, die erst aus dem siebzehnten
Jahrhundert zu stammen scheint.
Etwas besser bezeugt ist, daB er sich 1564 und 1565 in
Mähren aufgehalten hat. Es werden Briefe erwähnt, die er in
diesen Jahren von Austerlitz aus an Gregor Pauli gerichtet haben
soll. Möglich, daß er auch einmal über die Grenze des osmanischen
Reichs gegangen ist, die ja damals nicht weit von Polen und
1 Calv. Op. XIX. col. 558 f. 2 XIX. col. 40. 8 IX. col. 646.
* Ringeltaube, Nachricht von polnischen Bibeln. Danzig. 1744. p. 92f.
6 Zeltner, Historia Crypto-Socinismi. Accesserunt praeter alia Val. Senalcii
Diarium vitae et Mart. Ruari epistolarum centuriae duae. Lips. 1729. p. 185.
Ruarus sagt, die Geschichte sei ihm von Andreas Woidovius erzählt worden.
è Sandius p. 28. Heberle, Tübinger Zeitschrift für Theologie. 1840. p. 186.
Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 483
Mähren entfernt war. Vielleicht ist so das Märchen entstanden,
er sei Mohammedaner geworden.
De Porta! erzählt, Alciat und Blandrata seien im Januar
1579 aus Graubünden ausgewiesen worden, wo sie ihre Glaubens-
genossen besucht hätten. Die Angabe ist völlig unsicher, aber
auch nicht notwendig falsch.
Dann taucht wieder 1586 ein Alciatus Italus, der schwerlich
ein andrer als der Antitrinitarier ist, in Polen auf.” Er soll da-
mals einen Brief an die Synode von Lublin gerichtet und sich zu
einem Beitrag zu den Kosten des Drucks einer Schrift von Fau-
stus Socinus erboten haben.
Über seinen Tod verdanken wir weitere Angaben Ruarus.°
In einem Brief an Abraham Calov vom 3. April 1640 sagt er,
Alciat habe mehrere Jahre in Danzig auf der Hundsgasse gelebt
und sei dort als guter Christ gestorben; er sei verheiratet gewesen
und seine Witwe habe ihn um mehrere Jahre überlebt. Ruarus
beruft sich dafür auf die Mitteilungen der Eltern seiner eigenen
Schwiegermutter, des Ehepaars Werner Buttel und Katharina
Weimer. Alciats Witwe hatte Ruarus’ Schwiegermutter selbst
häufig in Danzig gesehen, wie sie ihrem Schwiegersohn noch am
Tag, ehe er diesen Brief schrieb, bestätigte. Das Staatsarchiv
Danzig hat mir am 28. September 1907 auf eine Anfrage erwidert,
daB mit den zurzeit zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln in
den dortigen Beständen, zu denen auch das Stadtarchiv Danzig’
gehört, keine Nachrichten über Alciat hätten ermittelt werden
können. Immerhin sind auch so die Angaben von Ruarus so ge-
nau, daß sie vollen Glauben verdienen.
Das Todesjahr gibt Ruarus nicht an; offenbar war es ihm
unbekannt. Wenn später häufig behauptet worden ist, Alciat sei
1565 oder um 1565 gestorben, so ist das eine schlecht begründete
Vermutung, die durch jene Notiz aus dem Jahr 1586 widerlegt
zu sein scheint.
1 Historia reformationis ecclesiarum raeticarum. I. 1772. Lib. II.
p. 632. Bock II. p. 468. Wallace. I. p.114f.
? Bock II. p. 470. 830. Wallace II. p. 114. Bock meinte, es sei nicht
er, sondern ein Sohn von ihm.
3 Zeltner p. 182 ff.
484
Friedrich Wilhelm III. und sein Anteil an der
Heeresreform bis 1813.
Von
Alfred Herrmann.
In monarchischen Staaten ist eine Summe von Grundsätzen
bezüglich der Machtstellung und der Aufgaben des Staates tra-
ditionell. Von der Individualität des jeweiligen Herrschers hängt
es ab, dieses Allgemeine zu beleben und zu fördern, es vielleicht
in seiner Entwicklung zu hemmen oder gar zu schädigen.
Besonders in der brandenburgisch-preußischen Geschichte ist
die Kontinuität eines allgemeinen Bestrebens, das die Jahrhunderte
verbindet, zu bemerken, und vielleicht nicht zum zweitenmal in der
Weltgeschichte haben die Schicksale eines Staates so sehr abgehangen
von der Individualität seiner Herrscher als die Brandenburg-
Preußens von der der Hohenzollern, bei denen noch eine besondere
Erscheinung hervortritt: den starken Individualitäten, welche neue
Stufen der Entwicklung erreichen und bestimmen, reihen sich
andere minderbegabte an, die sich auf diesen wenigstens zu be-
haupten wissen, und eine jede zu ihrer Zeit ebenfalls die all-
gemeine Entwicklung fördern.
Die Berechtigung dieser an einen Ausspruch Rankes! sich
anlehnenden Worte erhellt am besten aus der Tatsache, daB es
die historische Forschung immer wieder gereizt hat, den persön-
lichen Anteil aufzuzeigen, den die einzelnen Hohenzollern an den
großen Fragen der inneren und äußeren Politik, welche die ent-
scheidenden Entwicklungsstufen ihres Staates bestimmen, genommen
haben. Wohl das merkwürdigste Beispiel bieten in dieser Be-
ziehung die drei ersten preußischen Herrscher des 19. Jahrhunderts,
deren Wirken die gleiche Fragestellung veranlaßte: drei Fragen
und ebensoviele Kontroversen.
1 Ranke, Sämtliche Werke 26/26 S. 887 — 12 Bücher preußischer
Geschichte I, 387.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 485
Am nächsten kommen sich die Urteile wohl noch über den
ersten Hohenzollernkaiser, wenn auch allein die Namen Heinrich
v. Sybel!, Erich Marcks und Ottokar Lorenz immerhin erhebliche
Gegensätze repräsentieren.
Weit heißer wurde und wird gestritten um seine beiden Vor-
gänger. Die Frage, wie Friedrich Wilhelm IV. zur‘ nationalen
Einheitsbewegung, der Führerschaft Preußens in Deutschland und
zur preußischen Verfassungsfrage gestanden, war — Rankes feines
Urteil ist keineswegs erschôpfend? — durch Sybel und Treitschke
im wesentlichen unwidersprochen beantwortet, bis in den letzten
Jahren jene lebhafte Reaktion gegen ihre Auffassung einsetzte,
in deren Mittelpunkt sich nach dem Vorgang von Max Lenz,
R. Koser und Hermann Oncken (gegen W. Busch) neben anderen
vor allem Felix Rachfahl stellte? Noch umstrittener vielleicht ist
aber die Einschätzung Friedrich Wilhelms III. Hat dieser auch nach
den veralteten Arbeiten der Eylert, Hippel, Kloeden, Minutoli und
vieler anderer keinen besonderen, nennenswerten Biographen mehr
gefunden, nicht zuletzt in den zahlreichen Monographien, nament-
lich über die Reformzeit und ihre Hauptträger, bot sich reiche
Gelegenheit, den äußeren Anteil des Königs an den wechselvollen
Schicksalen Preußens während seiner langen Regierungszeit und
auch seine innere Stellung dazu zu beleuchten.
Häußer, Duncker, Ranke und Treitschke — um nur die
wichtigsten Namen zu nennen — bewegen sich in ihrem Urteil über
Friedrich Wilhelm IH. im großen und ganzen in gleicher Linie,
doch so, daß diese ihre chronologische Aufzählung zufällig auch
! Aus Raumrücksichten werden die in Frage kommenden Werke der
in den folgenden einleitenden Zeilen genannten Autoren nicht näher bezeichnet.
? Vgl. G. Kaufmann, Ranke und die Beurteilung Fr. W. IV. Hist.
Zeitschr. Bd. 88 (1902) S. 486 ff.
s Ich benutze die Gelegenheit, um auch auf Fr. Meineckes glänzendes
neuestes Werk „Weltbürgertum und Nationalstaat“ (München 1907) hinzu-
weisen, bei dem allerdings andere Interessen im Vordergrunde stehen, so
daß wir in ihm nicht eine Schilderung von Fr. W.s Charakter und der
damaligen preußischen Politik erwarten dürfen, wohl aber in unnachahm-
licher Weise den geistigen Boden gezeigt bekommen, auf dem Fr. W.s na-
tionales Ideal erwachsen ist. — An anderer Stelle (Hist. Zeitschr. 89, 17 ff.)
hat M. auch zu der angedeuteten Kontroverse Stellung genommen. Seine
Ausführungen sind m. E. das beste, was zu der revidierten Auffassung
Fr. Wilhelms IV. gesagt worden ist.
486 Alfred Herrmann.
noch eine gewisse Steigerung zugunsten des Königs darstellt.!
Auch Georg Pertz, der Biograph Steins und Gneisenaus, und Yorks
Biograph Joh. Gustav Droysen hatten durchaus günstig über
den König geurteilt. Dann war es Delbrück gewesen, der schon
in der ersten Auflage seiner Gneisenau-Biographie (1882) diese
Auffassung nicht unerheblich modifizierte. Merkwürdigerweise
verdankt diese Revision ihren Ursprung keinem Geringeren als
dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm, dem nachmaligen Kaiser
Friedrich, der der günstigeren Auffassung seines Großvaters stets
entschieden widersprach und in den Ergebnissen von Lehmanns
„Scharnhorst“ seine eigenen Anschauungen wiederzufinden erklärte. ?
In Lehmanns zahlreichen Arbeiten über die in Frage kommende
Zeit, den dem „Scharnhorst“ voraufgehenden? wie den nachfolgen-
den, erreichte die dem König ungünstige Auffassung ihren Höhe-
punkt. Nach Lehmann erscheint z. B. Fr. Wilhelm bei den Re-
formen nicht nur nicht als der Führende, sondern als das
hemmende Element.
Und mag auch der temperamentvolle Biograph Scharnhorsts
und Steins zugunsten seiner Helden, namentlich Steins, nicht ganz
selten über das Ziel hinausschießen, die Grundzüge seines Bildes
blieben doch wesentlich unangetastet, wenn auch noch hinterher
Versuche gemacht wurden, u. a. von Bailleu und Gaede, die Po-
litik des Königs in einzelnen Krisen der Jahre 1806/13 zu retten.
Von der Gesamtauffassung Bailleus über Friedr. Wilh. gilt dies
indes keineswegs; dieser ganz hervorragende Kenner jener Zeit
ist vielmehr neben Delbrück und Lehmann zu nennen; seine
Hauptpublikation fällt sogar noch vor Delbrücks Gneisenau. Der
allzu vorsichtige Hüffer näherte sich allerdings wieder einiger-
maßen dem Urteil der älteren, was auch von Zwiedineck-Süden-
horst gilt, dessen Deutsche Geschichte von 1806/70 freilich für
unsere Frage kaum ein neues Moment beibringt, während Friedrich
ı Weniger wegen seiner Bedeutung als wegen seiner extremen Über-
schätzung Fr. W.s sei auch C. E. Schück genannt. Abhandlungen der Schles.
Gesellschaft für vaterländische Kultur. Philos.-hist. Abtlg. 1867. S. 14f.
Sch. urteilt: „die Quelle für die Umgestaltung des preuß. Staates lag in
Fr. W. III. selbst, und die Ursachen des Umschwungs Preußens haben als
verborgene Keime in dem gelegen, was seit seinem Regierungsantritt ge-
schehen war“.
3 Delbrück, Erinnerungen, Aufsätze und Reden. Berlin 1902. S. 79
° Vornehmlich das Werk über Knesebeck und Schön. Leipzig 1875.
Friedrich Wilhelm II, u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 487
Meinecke, der vortreffliche Biograph Boyens, oft gestützt auf die
mitunter wohl zu dunkel gefärbten Memoiren seines Helden', doch
nur in einzelnen Tönen von dem Lehmannschen Gesamtbilde ab-
weicht?, und Albert Sorel sein Urteil fast noch schärfer formuliert.
als Lehmann. Auf die große Bedeutung von Boyens Denkwürdig-
keiten für die Erkenntnis Fr. W.s, die Geschichte des altpreußischen
Militärstaates und des Militärreformwerkes sei ausdrücklich hin-
gewiesen; das gilt trotz mancher berechtigten Ausstellung an diesem
Werke. Im übrigen wäre es überhaupt eine lohnende Aufgabe für
sich, aus Briefen und Aufzeichnungen von Persönlichkeiten aus der
Umgebung Fr. Wilhelms III. ein Bild dieses Königs zu entwerfen.
Es ist indes klar, daß diese Arbeit sich nicht mit einer bloßen
Zusammenstellung der betreffenden Äußerungen begnügen dürfte.
Man erinnere sich z. B. nur aus der Reihe der günstigen Urteile
über den König an die Luisens (u. a. Brief aus Pyrmont 27. VI.
1806 Küsel, die Königin Luise in ihren Briefen. Programm Memel
1900 S. 66 f.), E. M. Arndts, (Wanderungen und Wandlungen
S. 249), Scharnhorsts (Lehmann U, 9; Klippel, das Leben des
Generals von Scharnhorst III, 569), Gneisenaus (Pertz, Gneisenau
I, 114, 309), Steins, (z. B. Lehmann III, 101, 113), Beymes (ebda.
I, 449), Prinz Louis Ferdinands (Minutoli, Beiträge zu einer künftigen
Biographie Fr. W. III. 1843 S.11), um sofort zu erkennen, daß diese
Stimmen z. T. nicht unbefangen, und daß sich aus denselben Quellen
auch ganz anders lautende, einer anderen Stimmung und anderem
Zusammenhange entsprungene Urteile anführen lassen. Man denke
nur an den Freiherrn vom Stein, mit dessen temperamentvollen
Äußerungen, wenn man sie kritiklos aus dem Zusammenhange
herausreißt, sich bekanntlich die wunderlichsten Widersprüche
belegen lassen.’
Im wesentlichen in derselben Linie, wenn auch natürlich im
einzelnen vielfach voneinander abweichend, bewegt sich das Ur-
teil von A. Stern, Cavaignac, Lettow-Vorbeck, G. Kaufmann, H. Prutz
! General-Feldmarschall Hermann von Boyen, Denkwürdigkeiten und
Erinnerungen 1771/1818; herausgegeben von F. Nippold. Erste Ausgabe,
3 Teile, Leipzig 1889/90. Volksausgabe in 2 Bänden Stuttgart 1899.
? Vgl. jetzt auch Meinecke, Zeitalter der dtschn. Erhebung. Bielefeld
und Leipzig 1906, wo mir die Beurteilung Friedr. Wilhelms etwas ge-
mildert erscheint.
® Vgl. die Nachschrift am Schluß dieses Aufsatzes.
488 Alfred Herrmann.
und vieler anderer, während, auch abgesehen von dem gleich zu
nennenden Fr. Thimme und manchen Militärs, zuletzt Janson
(Fr. W. III. in der Schlacht, Berlin 1906), in jüngster Zeit sich
wieder eine Hinneigung zu Treitschkes Urteil geltend macht. Das
geht vor allem aus einer größeren Anzahl zustimmender Urteile, die
Thimme gefunden hat, hervor. Auch Dietrich Schäfer! gehört wohl
hierher, und nicht minder muß der jüngste Darsteller unserer
Epoche E. v. Meier? hier genannt werden. Sein Urteil über
Friedrich Wilh. III. ist zwar nicht günstig, aber seine Ausführungen
über die preuß. Reformen — die militärischen werden dabei nur
ganz obenhin behandelt — stellen die Urteile Lehmanns, namentlich
über Stein und seine Abhängigkeit von französischen Mustern, so
sehr auf den Kopf, daß eine eingehende Debatte über das ganze Reform-
werk zu erwarten steht. (Vgl. Lehm. in Preuß. Jahrb. Mai 1908.)
Alles in allem dürfte es also, sachlich sowohl wie auch dem
Zeitpunkt nach, nicht ganz unangebracht sein, durch Einzelunter-
suchungen zur Klärung des Urteils über Friedrich Wilhelm II.
beizutragen. Möchten nachstehende Zeilen nicht anders auf-
genommen werden, als sie gemeint sind: als Versuch, aus den
darstellenden und den Quellenwerken einen Ausschnitt herauszu-
schälen, der speziell noch nicht behandelt ist. Er ist unter-
nommen, obwohl Friedrich Thimme eine eingehende Arbeit dar-
über sowie über die Politik des Königs in den Jahren 1807/13
in Aussicht gestellt hat in einem seiner Aufsätze über die Kon-
vention von Tauroggen® („König Friedrich Wilhelm UI, sein
Anteil an der Konvention von Tauroggen und an der Reform
von 1807—1812“).
Schon aus diesen Aufsätzen läßt sich mit Sicherheit ent-
nehmen, daß Thimme den alten Streit über die Einschätzung
Friedrich Wilhelms noch weiterhin aufrollen und seinerseits die
—
! Band II seiner Weltgeschichte der neuesten Zeit. Berlin 1907 S. 104 f.
? Französische Einflüsse auf die Staats- u. Rechtsentwicklung Preußens
im 19. Jahrhundert. Bd. II. Leipzig 1908.
3 Vor allem Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Ge-
schichte, Bd. 13, 15, 18, 20, 21 u. Historische Zeitschrift, Bd. 100. Thimmes
Thesen über Tauroggen muß ich ebenso wie die Folgerungen, die er für
die Bewertung Friedrich Wilhelms aus ihnen zieht, auf Grund genauerer
Durchforschung des Materials ablehnen. Die Vereinbarung Yorks mit den
Russen in der Gestalt der Konvention vom 30. Dezember ist m. E. durchaus
der eigenen Initiative Yorks entsprungen.
Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 489
Frage auf den Standpunkt Rankes und Treitschkes zurückführen
wird.! Nicht eine kritische Auseinandersetzung mit Thimmes dies-
bezüglichen Ausführungen soll das Folgende darstellen, ich möchte
vielmehr nur durch eine Schilderung des tatsächlichen Verlaufes der
Heeresreform in den Hauptzügen eine der m. E. gewagten Behaup-
tungen Thimmes zu beleuchten suchen, nämlich die: „Weit größer
(als an den Stein-Hardenbergschen Reformen) ist freilich der
Anteil Friedrich Wilhelm III. an der 2. Hälfte des Reformwerkes,
der Scharnhorstschen Heeresreform. Hier hat er in Wahrheit die
Führung gehabt.“?
Ein kurzes Streiflicht auch auf die Reformen vor 1806 sei
voraufgeschickt. Die Wiedergeburt des preußischen Staates durch
die nach Stein-Hardenberg und Scharnhorst benannten Reformen
erscheint uns kaum weniger glänzend durch den Nachweis?, daß
diese nicht etwas organisch vollkommen Neues an die Stelle des
morschen Alten setzten, sondern durch ihre vielfache Wieder-
- anknüpfung an die Grundzüge des altpreußischen Militär- und
Beamtenstaates die Kontinuität unserer politischen Entwicklung
wahren, und ferner durch den Nachweis, daß bereits vor 1806
in Heer und Verwaltung eifrig an Reformen gedacht und auch
für solche gearbeitet wurde. Wäre die allgemeine Verderbtheit
in Preußen in der Tat so groß gewesen, wie es vielfach behauptet
worden ist, die Schläge von Jena und Auerstädt hätten nicht er-
lösend, sondern nur lähmend wirken können. Ein Volk und ein
Staat, die einer so unvergleichlichen Erhebung fähig sind, wie
Preußen in den kurzen Jahren von 1807/13 sind nicht von Grund
aus verderbt, sondern im Innersten gesund.
-
! Thimme, Forschungen XVII, 51 f. 69.
? Forschungen XVII, 34. Die bisher wenig beachteten Belege, die
Th. namentlich S. 89 ff. für seine Ansicht beibringt, sind von ihm m. E. sehr
erheblich überschätzt. — Treitschke I, 289: „Auf diesem seinem eigensten
Gebiete behielt er immer die unmittelbare Leitung in der Hand‘; Ranke,
Hardenberg IV, 138 spricht von einem das ganze Militärwesen umfassenden
Einverständnis zwischen Scharnhorst und dem König.
$ U. a. O. Hintze in Historische Zeitschrift 76 (1896) S. 418 ff.; jetzt
auch E. v. Meier a. a. O. II, Abschnitt 1 und 2. M. weicht ganz erheblich,
u. m. E. vielfach mit Recht, von Lehmanns „Grau in Grau“ gehaltener Schil-
derung des alten Preußens ab. Im übrigen bin ich aber nicht in der Lage,
mich allgemein mit M.s zweifellos bedeutsamen Buche einverstanden zu
erklären.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 34
490 Alfred Herrmann.
Aber ebensowenig wie man das Vorhandensein schwerer
Schäden im altpreußischen Staate in Abrede stellen darf, darf man
die Reformbewegung vor 1806 überschätzen. Erst die Katastrophe
verhalf ihr zu der unentbehrlichen Vertiefung und Ausdehnung;
vor allem brachte erst sie die Männer an die Spitze, die jene
rücksichtslose Energie entwickelten, die allein imstande ist, eine
reformatorische Bewegung in die befreiende Tat umzusetzen.!
Wie stand es nun mit dem Anteil des Königs an den Re-
formen vor Jena?
Otto Hintze, der ihrem administrativen Teil am besten gerecht
wird, weist die Kabinettsräte Mencken und Beyme, zwei echte
Produkte der Aufklärungsperiode, als ihre eigentlichen Träger
nach; für den militärischen Teil vermag ich den weitgehenden
Schlüssen, die von der Goltz aus seinem reichen Material zieht,
häufig nicht zu folgen.” G. ist zu einseitig Militär.
Schon im Jahre 1795 war für die Aufgaben der militärischen
Reformen eine besondere Immediatkommission unter dem Feld-
marschall Möllendorf eingesetzt worden?, der Friedrich Wilhelm,
bei seinem ausgesprochenen Interesse für militärische Dinge, dem
auch, wenigstens in den niederen Regionen, ein sicheres und klares
Urteil entsprach, schon als Kronprinz seine Aufmerksamkeit und
Mitarbeit zuwandte. Noch im Monate seiner Regierungsübernahme,
im November 1797, fand er dann die Zeit, für die genannte
Kommission eine umfängliche Denkschrift auszuarbeiten.‘ Finden
wir darin auch das für den König so bezeichnende Interesse am
mechanischen Kleindienst, das ihn zu dem Satze verleitete: „Ega-
lite ist die erste Schönheit des Militärs,“ so regt er doch auch
andererseits schon damals eine Prüfung der Ausländerfrage an
und tritt, wenn es möglich sei, für eine Vermehrung der Landes-
kinder ein. Auch die von ihm vorgeschlagene Erhöhung des
Kriegsstandes der Bataillone war vom Standpunkt der Taktik aus
ein Fortschritt. Dies alles, sowie des Königs Fürsorge für eine
bessere Ausbildung der Offiziere und die Versorgung des gemeinen
! Delbrück, Gneisenau I, 117 und Lehmann, Stein II, 68.
? Auch nicht in der Fassung, die sein stofflich höchst bedeutsames
Werk „Roßbach und Jena“ in der zweiten, sehr erweiterten Auflage (1906)
zeigt; die 1. Auflage erschien 1883 — Mil. Wochenblatt, Beihefte 1882 f.
® v, d. Goltz, S. 247 ff. Ich zitiere nach der 2. Auflage.
* Ebda. S. 257 ff.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 491
Mannes verdiente warmes Lob, — wenn man nur über das Pro-
jektemachen hinausgekommen wäre. In der Tat wurde aber von
allen diesen und anderen Projekten bis Ende 1799 nur eine
mäßige Erhöhung der Brotration wirklich durchgeführt.! Alles
andere blieb auf dem Papiere stehen oder kläglich in den An-
fängen stecken, weil von irgend einer Seite sich Widerspruch
erhob. Und doch enthält des Königs Denkschrift die einsichtigen
Worte: „(Es) muß jetzt mit allen Kräften daran gearbeitet werden,
dem kranken Körper wieder aufzuhelfen.“ Schon damals blühte
aber das Prinzip, das auch während der Reformen von 1807/13
so unheilvoll wirkte, möglichst viele Urteile von Männern ver-
schiedener Richtung einzuholen, ohne daß der König den Mut ge-
habt hätte, ihnen gegenüber die Überlegenheit zu bewähren, die er
in der Tat mitunter besaß. Es fehlte ihm ja überhaupt mehr an
Energie und Festigkeit als an Intellekt, wenn ich auch diesen
doch nur als mittelmäßige Begabung einzuschätzen vermag.
Die Zahl der Denkschriften, die vor 1806 auf höhere An-
regung oder freiwillig über die Heeresreform verfaßt wurden, ist
jedenfalls erstaunlich groß. Spricht dies einerseits dafür, daß man
in Preußen vor Jena keineswegs völlig erstarrt war, so ist doch
andererseits auch nicht zu verkennen, daß alle diese Reformvor-
schläge, nicht zuletzt die eigenen Vorschläge des Königs, den Sitz
des Übels doch nur streiften.* Es fehlte durchaus ein zielbewußtes
und großzügiges Reformprogramm, und noch mehr hätte dem
König der energische Wille und die Kraft gefehlt, es durchzusetzen.
Friedrich Wilhelm hatte kein Selbstvertrauen, keinen Mut der
Verantwortung; seine Vorgänger hatten befohlen, Friedrich Wil-
helm ratschlagte und entschied nicht.
Es ist bezeichnend, daß die Denkschriften Lecoqs und
Knesebecks*, die sich dem späteren Programme der Scharnhorst
und Genossen am meisten nähern, — Knesebeck forderte u. a.
mit großem Freimut rückhaltlose Öffnung der Offizierstellen für
den gebildeten Bürgerstand — eine Herabsetzung der Friedens-
stärke des Heeres forderten, da so allein die geplanten Reformen,
namentlich die Verminderung der Ausländer, durchzusetzen sei.
1 Ebda. S. 277.
? Lehmann, Scharnhorst II, 8. Wo nichts besonderes vermerkt, ist mit
Lehmann II künftig stets die Scharnhorst- Biographie gemeint.
® v. d. Goltz, S. 261 f.
34°
492 Alfred Herrmann.
Und dies, obwohl der Staat Friedrichs des Großen unter seinem
Nachfolger fast um die Hälfte erweitert worden war! Zu dem
großen Gedanken, die allgemeine Wehrpflicht durchzuführen, die doch
noch das jüngste Kantonreglement von 1792, in Konsequenz der Ge-
danken Friedrich Wilhelm I. ausgesprochen hatte, — freilich waren
das nur Worte, deren Wirkung durch die zahlreichen Exemtionen
des Reglements wieder aufgehoben wurde — erhob sich niemand.
Immerhin ist bemerkenswert, daB der König einer Volks-
bewaffnung, die sich mit der Frage der allgemeinen Wehrpflicht
doch genugsam berührte, schon damals keineswegs völlig ab-
lehnend gegenüberstand. In einer Denkschrift von 1800 oder
1801, die einen Krieg mit Frankreich ins Auge faßt, sagt der
König, was er später leider nicht beherzigt hat, Preußen müsse
in diesem Kriege seine ganze Macht aufbieten, alle demi-mesures
würden den unausbleiblichen Sturz nach sich ziehen. Dann heißt
es weiter: der rührige Teil des Landvolks im Halberstädtischen,
Maydeburg, in der Kurmark müsse unter Waffen gebracht werden,
um Hab und Gut bei einer so dringenden Gefahr selbst mit ver-
teidigen zu helfen.! In den folgenden Jahren wurde dann auch
in der genannten Immediatkommission die Errichtung einer so-
genannten Landmiliz sehr eingehend beraten. Aber eine von
Rüchel angeregte und inspirierte, eingehende und überaus beach-
tenswerte Denkschrift aus dem Jahre 1803, die für freie Ver-
wendung wenigstens eines Teiles dieser Miliz, der sogenannten
Vaterlandsreserve, auch im Felde eintrat, brachte dem Verfasser
nur ein Anerkennungsschreiben des Herzogs von Braunschweig
ein. Die Kommission dagegen versagte sich in ihrem Gutachten
vom 15. August darüber auf das schroffste und empfahl die Er-
richtung einer Landmiliz, die nur zu Besatzungszwecken und zur
Landesverteidigung (Küsten usw.) dienen sollte. Die Anschau-
ungen der alten Linear- und der neuen Tirailleurtaktik platzten
schroff aufeinander, indem die Kommission in ihrem Antrag „dem
System des Individualismus und der Selbständigkeit des gemeinen
Mannes das System einer aufs höchste geschraubten Ausbildung
der großen Truppenkörper, in welchen der einzelne als Atom zu
verschwinden habe“ entgegenstellte? Und der König entschied im
Dezember 1803, daß ein förmlicher Plan im Sinne der Kommission
t v, d. Goltz, S. 277f. ? Ebda. S. 290.
Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1818. 493
ausgearbeitet würde; sieben Monate später lag der Entwurf vor
(Juni 1804), den der König erst nach über Jahresfrist genehmigte
(17. August 1805). Es sollten daraufhin 78 Bataillone zu 662 Mann
(komplett, einschließlich Chargen) aufgestellt werden. Über frucht-
losen Besprechungen mit den konkurrierenden Behörden', die
mancherlei Schwierigkeiten erhoben, verstrichen dann weitere
Monate, bis am 1. Oktober 1806, nach mehreren Anfragen und
erneuten Anweisungen aus dem königlichen Kabinett, ein Rund-
schreiben des ebenfalls widerstrebenden Generaldirektoriums an
die Kammern über Aufstellung der Milizbataillone erging, —
11 Jahre nach der ersten Anregung zu dieser Einrichtung, die
wahrscheinlich dem ostpreußischen Provinzialminister v. Schroetter
zuzuschreiben ist” Schon am 9. August war indessen der Mobil-
machungsbefehl für den verhängnisvollen Waffengang mit Napo-
leon erlassen worden.
Welches Schicksal weitergehende Denkschriften Blüchers und
Scharnhorsts aus den Jahren 1805 und 1806 hatten, braucht nach
dieser Probe kaum gesagt zu werden. Blüchers leider nicht er-
haltene „Gedanken über die Formierung einer preußischen National-
armee“ verlangten u. a. Allgemeine Wehrpflicht, Verkürzung der
Dienstzeit, Erhöhung des Soldes und eine bessere Behandlung der
Soldaten’, während Scharnhorst vornehmlich für Bildung einer
Nationalmiliz eintrat und in seinen Vorschlägen noch über die
bereits abgelehnten Knesebecks hinausging.*
Man sieht, an Anregungen fehlte es vor 1806 nicht, aber
meist blieb es leider auch dabei. Der Tirailleurtaktik der Fran-
zosen z. B., der man bereits seit Friedrichs letzten Jahren in der
preußischen Armee einige Aufmerksamkeit schenkte, wandte auch
Friedrich Wilhelm Ill. seine Bemühungen zu. Im Grunde blieb
er aber doch, wie seine Hauptratgeber, ohne daß er ihre Über-
schätzung der preußischen Armee allgemein geteilt hätte, von
der Unübertrefflichkeit der preußischen Revuetaktik durchdrungen,
und die Rufe von Männern wie Scharnhorst und York verhallten
1 Als sich bei der Mobilmachung von 1805 die Immediatkommission
auflöste, wurde die Angelegenheit der Milizbataillone am 9. Dezember dem
Oberkriegskollegium überwiesen.
? y. d. Goltz, S. 245 ff.
4 Wigger, Feldmarschall Fürst Blücher, 8.310; Unger, Blücher (1907) I, 261.
4 v. d. Goltz, S. 8ılff. und Lehmann, Scharnhorst I, S. 379 ff.
494 Alfred Herrmann.
ungehört. Man versäumte es, alle Infanterietruppen in gleicher
Weise für das zerstreute Gefecht tauglich zu machen und den
Soldaten an die Benutzung der Vorteile des Geländes zu ge-
wöhnen. Eine dem König durch Scharnhorst kurz vor dem Feld-
zug abgerungene Neuerung, die Einteilung der Feldarmee in ge-
mischte Divisionen aus allen Truppengattungen, blieb unver-
standen und konnte auch bei dem Fortbestehen so vieler anderer
Mißbräuche nicht wirksam werden.
Hören wir nun noch, daß ein weitläufiges, auf Befehl des
Königs verfaßtes Promemoria des Oberkriegskollegiums vom Juni
1806 über die bei der Mobilmachung von 1805 hervorgetretenen
schweren Schäden ohne Widerspruch zu fordern wagte, den un-
geheuren Troß des Heeres unvermindert zu lassen, ja ihn bei der
Kavallerie gar noch zu vermehren!, so werden die wenigen wirk-
lich durchgeführten Verbesserungen und der überall wahrnehm-
bare rege Eifer für Gamaschenknöpfe und Haarbeutel die rechte Be-
leuchtung erhalten, und das Urteil über Friedr. Wilh., der sich, ob-
wohl mit der Machtfülle eines preußischen Königs ausgestattet,
mit so kläglichen Resultaten einer umständlich inszenierten Re-
formbewegung begnügte, wird darum nicht günstiger lauten, weil
er, in klarerer Erkenntnis als seine meisten Ratgeber, vielleicht
mehr gewollt. Aber vergessen wir bei dem ungenügenden Erfolg
der Reformen vor Jena auch nicht, daß es sich um die ruhmge-
krönte preußische Armee handelte, die als Muster für ganz Europa
galt, auch noch in einer Zeit, als viele Wandlungen, die die Zukunft
für sich hatten, im französischen Heere sich bereits bewährt hatten.
Bevor wir uns zum zweiten und wichtigeren Teil unserer
Aufgabe wenden, dem Reformwerk nach Tilsit, sei kurz einiger
Verordnungen und Äußerungen des Königs noch während des
Krieges gedacht. Vor einigen Jahren veröffentlichte P. Bailleu
einen eigenhändigen Bericht Friedrich Wilhelms über die Schlacht
bei Auerstädt?, einen Bericht von so verblüffender Ruhe und
Kälte, obwohl schon zwischen dem 20. und 26. Oktober in Küstrin
1 v, d. Goltz, S. 305ff. Die Ablehnung der überaus dringenden Reform
des Troßwesens motivierte das Oberkriegskollegium mit den bezeichnenden
Worten: „Den Regimentern die Zelte oder den Offizieren die Reit- und
Packpferde abzunehmen, scheint ganz gegen den eigentlichen Geist der
preußischen Armee zu sein und dürfte eher nachteilige Folgen haben.“
? Deutsche Rundschau Bd. 101 (1899), S. 382 ff,
Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 495
verfaßt, daB man stark versucht ist, dem König einen Vorwurf
daraus zu machen.
Die Momente, die ihm den Verlust der Schlacht zu erklären
scheinen, und die sichtlich nicht ohne Einfluß blieben auf seine
Stellungnahme zu den späteren Reformen, sind gut beobachtet.
Der König vermerkt, wie hinderlich der große Troß gewesen, daß
die Formierung der Gefechtslinie aus der Marschkolonne angesichts
des Feindes nicht gut von statten ging, daß die Verbindung der
einzelnen Truppenteile und ihre gegenseitige Unterstützung zu
wünschen ließ. Dann tadelt er die geringe Routine der Infanterie,
im richtig Schießen und das zu zeitige Schießen, die geringe
Energie und Entschlossenheit vieler Generale und Stabsoffiziere,
die Unordnung in der Formierung und den geringen Halt bei
einzelnen Regimentern. Doch dem innersten Kern des Übels
blieben diese und andere Ausstellungen recht fern; kein Wort
findet sich über die überlegene Fechtart des Gegners oder gar
über die andere Zusammensetzung und den daraus entspringenden
überlegenen Geist des französischen Heeres.
Kein Zweifel jedoch, der Zusammenbruch des alten Heeres-
systems gab dem König, der — was seiner Einsicht alle Ehre
macht — persönlich nicht ohne schwere Sorgen in den Kampf
gezogen war, ein erhöhtes Vertrauen in die eigene bessere Ein-
sicht, die er oft zu unsicher gewesen war, den unbedingten Be-
wunderern des friderizianischen Heeres gegenüber geltend zu
machen. Aber auch fortab konnte der König doch nicht aus
seiner Haut heraus. Die Anfänge waren freilich vielversprechend.
Schon am 1. Dezember 1806 stellte Friedrich Wilhelm in dem
berühmten Ortelsburger Publicandum eine Reihe der ärgsten MiB-
bräuche ab. So wurde die Verminderung des Trosses dekretiert,
das Requisitionssystem an Stelle der Magazinverpflegung gesetzt
und ferner die wichtige Verfügung getroffen: „Solange der Krieg
dauert, wird der Unteroffizier und Gemeine, wenn er sich durch
Gewandtheit und Geistesgegenwart besonders auszeichnet, so gut
Offizier, wie der Fürst“.!
ı U. a. in „Reorganisation der preußischen Armee nach dem Tilsiter
Frieden‘ Mil. Wochenblatt, Beihefte Okt. 54/Juni 55, 1866 Mai/Dez.,
1862 Juli/Dez., 1865 Aug./1866 Okt. Auch separat 2 Bde. Fortab wird
diese wichtige, sehr umfangreiche Aktenpublikation zitiert: Scherbening
(Verfasser des 1. Teiles) Jahrgang und Seitenzahl.
496 Alfred Herrmann.
Ein weiteres Schriftstück des Königs, vom 23. November
1806!, weist auf den Nutzen und die Anwendung der Kolonne
als Angriffsform hin, die der preußischen Lineartaktik unbekannt
war, und betont auch die Notwendigkeit, das zerstreute Gefecht
zweckmäßiger und in höherem Maße als bisher anzuwenden, doch
wurde es Scharnhorst nicht leicht gemacht, den König für die
wirkliche Einführung der neuen Taktik zu gewinnen” Auch die
Abschaffung der Regimentsartillerie, sowie die durchgängige Zu-
sammenziehung der Geschütze in Batterien regte der König an.
Eine andere Aufzeichnung vom 18. November 1806 läßt sich viel-
leicht dahin deuten, daß der König auch von der Strategie des
Gegners gelernt: „Man sei immer darauf bedacht,“ sagte er,
„dem Feinde mit überlegener Macht entgegenzugehen.“®
Das waren immerhin erhebliche Proben der Einsicht Fried-
rich Wilhelms, und auch Hardenberg äußerte am 10. Juli 1807
in dem bekannten Schreiben, das Stein dringend aufforderte, dem
Rufe seines Königs, von dem er im Januar im Groll geschieden
war, zu folgen: „Der König hat viel durch das Unglück gewonnen
und seine Standhaftigkeit macht ihm Ehre. Wenn Sie ihn richtig
zu behandeln wissen, werden Sie ihn zu allem, was gut und
nützlich ist, bewegen, ebenso, wie dies mir völlig gelungen ist.
Vermeiden Sie es vor allem, ihn beherrschen zu wollen. Er hat
die gute Eigenschaft Widerspruch zu ertragen und zu schätzen,
wer ihm die Wahrheit sagt, vorausgesetzt, daß es mit der Rück-
sicht geschieht, die man dem Souverän schuldet, ohne Bitterkeit
und mit Hingebung.““ Wieweit mochte Hardenberg freilich
glauben, mit dieser Charakterisierung dem besonderen Zwecke
seines Briefes Rechnung tragen zu müssen? Der Verlauf der
militärischen Reformen, deren wichtigste wir nun betrachten
wollen, wird erhärten, wie weit sie berechtigt.
Unter dem 25. Juli 1807 setzte der König die sogenannte
Militär-Reorganisations-Kommission unter Scharnhorsts Vorsitz
nieder; dieser Akt entsprang der eigenen Initiative des Königs und
bleibt ein Verdienst, wenn man auch sagen muß, daß er eigent-
! Instruktion für die Generäle bei der Armee in Ostpreußen. Höpfner,
der Krieg von 1806/1807. II, 717ff. und Scherbening (1854) S. 11 ff.
3 Boyen, Denkwürdigkeiten I, 8161.
® Scherbening. 1854, S. 11ff. Höpfner, II, 717#.; Lehmann, II, 8.
t Pertz, Stein I, 452; Ranke, Hardenberg IV, 128
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 497
lich als selbstverständlich zu betrachten war. Doch schon die
Zusammensetzung der Kommission ist bezeichnend für die Gesin-
nungen des Königs. Scharnhorst und seinem treuen Mitarbeiter
Gineisenau standen in Massenbach, Lottum und Bronikowsky
Männer gegenüber, die im wesentlichen mehr oder minder nur
einzelne Verbesserungen des alten Systems, nicht aber tiefgreifende
Reformen für nötig hielten. Im August bekam die Minderheit
in Grolman einen Helfer, doch trat dafür im Oktober Borstell
ein, der, obwohl sonst zu den Reformern zu rechnen, bald Scharn-
horsts heftigster Gegner wurde Nach starken Reibungen der
beiden Männer genehmigte der König indessen Borstells Ent-
lassungsgesuch und berief für ihn und den gleichfalls ausschei-
denden Bronikowsky im Dezember 1807 und Januar 1808 den
Grafen Goetzen und Boyen, mit denen die Reformpartei endgiltig
die Mehrheit in der Kommission erhielt. Doch nicht ohne
schwere Kämpfe mit dem König war dieser Erfolg erreicht.!
Der König hatte der Kommission eine eingehende Vorlage
in 19 Artikeln zur Erledigung überwiesen, die seine bereits an-
gedeuteten Reformgedanken wieder aufnahm und erweiterte? und
eines der Mittel ist, den Anteil des Königs an der Reformgesetz-
gebung klarzustellen. Die wichtigsten Forderungen waren: Reini-
gung und künftige andere Zusammensetzung des Offizierkorps,
Abschaffung des Werbesystems, Verminderung der Exemtionen von
der Kantonpflicht, permanente Einteilung der Armee in Divisionen
und Korps, Schaffung größerer Kavallerieverbände, Beseitigung der
entehrenden Strafen, Verbesserung der Montierungen und Besoldung,
Verringerung des Trosses und Abschaffung der Bataillonsgeschütze.
Es waren das zweifellos hochwichtige Vorschläge. Die
Äußerung Scharnhorsts „der König hat uns sehr viele den
neuen Verhältnissen angemessene Ideen selbst gegeben“ ist also
nicht unberechtigt. Wenn Lehmann? diese Äußerung dahin aus-
1 Lehmann II, 10ff.; Scherbening (1854) S. 18f.
3 Scherbening (1854) 19ff. Danach doch wohl Boyens Behauptung, 269 zu
korrigieren, er habe vom Könige nur eine einzige zusammenhängende Be-
stimmung über Armeeeinrichtung gesehen, nämlich die über Neuformation
der Infanterie- und Kavallerieregimenter, im übrigen habe der König nur
Detailvorkehrungen und Montierungsvorschriften zum Gegenstand seiner
speziellen Aufmerksamkeit gemacht.
? Lehmann 11,9. Mit dieser Äußerung Scharnhorsts arbeitet Thimme stark:
498 Alfred Herrmann.
legt, sie besage, daß der König sich in wesentlichen Punkten
Scharnhorsts Ansichten angeeignet hätte, ist das wohl nicht völlig
zu halten. Aber es ist doch soviel zu sagen, daB diese Vor-
schläge gewiß nicht unbeeinflußt verfaßt sind, und daß sie trotz-
dessen kein lebensvolles Ganzes bilden. Es fehlt der Schlußstein,
der Gedanke, den die Revolutionszeit gelehrt!, daß das Heer fortan
die organisierte Kraft der gesamten Nation sein und von deren
geistigem und sittlichem Leben sich nähren müsse.” „Des Königs
Vorstellungen bewegten sich,“ wie Boyen sagte, „doch immer nur
hauptsächlich in dem Kreise einer gut exerzierten und nach seinem
Geschmack wohlgekleideten Linienarmee.“?
Weit wichtiger für die Beurteilung des Königs, als dieser
Entwurf der 19 Artikel, ist jedenfalls die Frage: Was wurde an
Reformen wirklich durchgesetzt, und wie stellte sich der König
dazu? Durch Betrachtung der hauptsächlichsten positiven Er-
gebnisse der Reorganisationskommission möchte ich diese Frage
beantworten.
Am 31. August 1807 erging ihr erster Vorschlag an den
König, zur Läuterung des Offizierkorps, sowie zur Bestrafung der
pflichtvergessenen Offiziere des letzten Feldzuges eine besondere
1 Es ist eine Aufgabe für sich, das Verhältnis der preußischen Heeres-
reform zu jenen tiefgehenden Wandlungen zu untersuchen, die die Revolution
auch im Heerwesen Frankreichs mit sich gebracht hat. Obiger Satz ist ge-
wiß nur mit einigen Einschränkungen richtig, aber daran ist doch nicht zu
zweifeln, daß Frankreich zuerst und vorbildlich mit dem Söldnerheere völlig
aufgeräumt hat. Wenn also E. v. Meier a. a. O. lI, 389 ff. es a limine ab-
lehnt, daß der preußische Wehrpflichtgedanke bei Frankreich Anleihen ge-
macht hat, so ist das sicher nicht zu halten. Ob dabei die französischen
Wehrgesetze den Ideen des Jahres 1789 entsprechen, oder ob sie von der
Not der Revolutionszeit geboren wurden, tut nichts zur Sache, ebensowenig
die Tatsache, daß Preußen die allg. Wehrpflicht schließlich viel reiner
durchführte als jemals Frankreich vor 1870. Meier beschränkt sich wohl-
weislich darauf, die Abhängigkeit des preuß. Wehrpflichtgedankens von
französischen Vorbildern zu bestreiten; es wäre interessant zu erfahren,
ob er, wie man fast vermuten darf (vgl. II, 396), wirklich der Ansicht ist,
daß die preußischen Reformer auch in den Fragen der Taktik, Strategie,
Heeresorganisation, Verpflegungswesen usw. von dem revolutionären und
Napoleonischen Frankreich nichts gelernt haben.
3 Treitschke sagt indes von dieser Denkschrift, I, 289, daß sie alle
die wunden Stellen des Heerwesens mit sicherem Griffe heraushob, die
Mittel der Heilung richtig angab.
3 Boyen I, 294; Meinecke, Boyen I, 209.
Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 499
Untersuchungskommission einzusetzen. Der König, der die Be-
strafung dieser Offiziere selbst angeregt hatte, genehmigte diesen
Vorschlag ohne Bedenken, gab aber allerdings auch dieser am
27. November eingesetzten Kommission wieder eine gemischte
Zusammensetzung, teils aus Reformern, teils aus Anhängern der
alten Zustände! Mögen nun aber auch die gleichwohl sehr
strengen Urteilssprüche, die in der Kommission laut wurden, nicht
immer die Mehrheit oder die allerhöchste Bestätigung gefunden
haben — von den 7 Todesurteilen wurde z. B. nur eins, das gegen
Ingersleben, bestätigt —, ein Offizierkorps und sein oberster
Kriegsherr, die einen so tiefgreifenden LäuterungsprozeB sich
aufzuerlegen und durchzuführen die Kraft fanden, verdienen
höchste Bewunderung.” Nach dem Wunsche des Königs blieben
z. B. alle in die verschiedenen Kapitulationen des Jahres 1806
verwickelten Regimenter aufgelöst. Die stolzesten Namen ver-
schwanden damit aus der preußischen Heeresgeschichte, z. B.
Wied, Winterfeld, Manteuffel, Markgraf Karl, Seydlitz, Zieten u. a.
Trotz der starken Reduktion der Armee mußten auf diese Weise
bei der Infanterie über °/,, bei der Kavallerie cr. ?/, der Cadres
völlig neu formiert werden. |
Doch schon die nächstfolgenden Anträge der Kommission
über den neuen Beförderungsmodus nahm der König nur zum
Teil an. Wenn wir es auch kaum allzu schroff beurteilen dürfen,
daB er dem Vorschlage, bei der Beförderung von Stabsoffizieren
zum Regimentskommandeur oder General auf die Anciennität gar
! Scherbening (1866) 398 ff.; Lehmann II, 40.
2 Über die Tätigkeit der Untersuchungskommission berichtet jetzt ein-
gehend: „1806. Das preußische Offizierkorps und die Untersuchung der
Kriegsereignisse“ ; herausgegeben vom Großen Generalstab. Berlin, Mittler
1906. — Nicht allen Urteilen dieses Werkes vermag ich beizustimmen, aber
seine statistischen Angaben sind unanfechtbar und höchst interessant. Da-
nach gab es u. a. 1806: 7096 Uffiziere, 1815 kämpften davon noch 3898.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß von den 7096 im Feldzug und 1807/13
974 gefallen und gestorben, daß weitere Hunderte wegen Alter oder Krank-
heit felddienstunfähig geworden waren (genaue Zahl nicht zu ermitteln).
Infolge von Strafen, die die Untersuchungskommission verhängte, schieden
von den 7096 nur 208 aus. Mit anderen Worten: das Offizierkorps des
glorreichen Jahres 1818 war zum großen Teil dasselbe, wie das von Jena
und Auerstädt. — Das Berliner Kriegsarchiv birgt cr. 600 Aktenbände, die
von der Tätigkeit der Untersuchungskommission Zeugnis ablegen.
S Scherbening (1864/56) S. 57 ff.; Lehmann II, 66ff., 66.
500 Alfred Herrmann.
keine Rücksicht mehr zu nehmen, nur abgeschwächt zustimmte,
weit bedeutsamer ist wohl, daß er die am 25. September 1807
gemachten Vorschläge über die Einstellung der Portepeefähnriche
nur nach einem Befähigungsnachweis über die Offiziersprüfung
und Offizierswahl erst nach über zehnmonatlichem Schwanken am
6. August 1808 genehmigte.! Gleichzeitig wurde auch das Pri-
vileg des Adels für die Offizierstellen aufgehoben? und damit
einer Strömung Rechnung getragen, die Aufklärung und Humani-
tätsbewegung längst eingeleitet hatten.
Für die Reform des Militärbildungswesens, die mit den er-
höhten Ansprüchen an die Qualifikation der Offiziere notwendig
Hand in Hand gehen mußte, gingen die Anregungen, die zu einer
völligen Umgestaltung führten, nicht vom König, sondern von
Scharnhorst aus, der sich hier auf seinem ureigensten Gebiete be-
fand, und vielfach dort anknüpfen konnte, wo man vor 1806 auf-
gehört.” Der König versagte sich nicht, aber es ist doch wohl
bezeichnend für sein Verhältnis zum Haupt der militärischen Re-
former, daß an die Spitze der neu errichteten Zentralstelle für
das gesamte Bildungswesen General Diericke gestellt wurde, nicht
Scharnhorst, der sich nun unter Diericke, den er so weit über-
ragte, die Leitung der Kriegsschulen erbat und auch erhielt, von
denen damals drei, zu Königsberg, Berlin und Breslau, errichtet
wurden. Von sonstigen Reformen auf diesem Gebiet seien noch
erwähnt die Aufhebung der bisher getrennten Ingenieur- und
Artillerieakademie und der völlig verlotterten adligen Militär-
akademie — diese drei Akademien wurden durch eine „Kriegs-
schule für Offiziere“ ersetzt —, die Aufhebung des Adelsprivilegs
für die Kadettenhäuser und eine zeitgemäße Umgestaltung der
Lehrpläne aller Militärbildungsanstalten.*
Über die Erledigung der einzelnen Punkte der königlichen
Vorlage, die hier nicht alle berücksichtigt werden sollen, ist all-
gemein zu bemerken, daß die Kommission, von Änderungen und
ganz neuen Vorschlägen abgesehen, die oft nur zaghaft aus-
1 Lehmann II, 161f.
2 1806 usw. S. 96. Bei der Artillerie, den Husaren, Jägern und Füsi-
lieren hatte es schon vorher bürgerliche Offiziere in großer Zahl gegeben.
3 v. d. Goltz 316 ff., 830 ff.
t Scherbening (1856) S. 366ff., (1862) S. 480 f., (1866) S. 311ff.; Leh-
mann II, 214 ff.; Meinecke, Zeitalter der Erhebung S. 107 ff.
Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 501
gesprochenen Ideen des Königs entschieden formulierte und in
ein System brachte.!
So hatte der König gesagt, daß ein etatsmäßiger Ausländer-
stamm nebst den Werbegeldern „wohl auf jeden Fall“ aufhören
und die Exemtionen vermindert werden könnten.” Die Kommission
forderte dagegen prinzipiell das gänzliche Aufhören jeder Aus-
landswerbung, und die schüchterne Frage des Königs über Ände-
rungen der inneren Ökonomie der Kompagnien beantwortete sie
mit der Forderung der gänzlichen Abschaffung des Unternehmer-
tums der Kompagniechefs, das so große Mißstände im Gefolge
gehabt hatte. Beides, namentlich ersteres, war die Vorbedingung
für die neuen Kriegsartikel, deren Reinschrift Scharnhorst dem
Könige sinniger Weise an seinem Geburtstag, dem 3. August 1808,
zur Unterzeichnung überreichte.” Sie entsprachen dem humanen
Sinne und der Gerechtigkeitsliebe des Königs sehr. Er hatte
schon vor dem Kriege Befehl erteilt zur Umarbeitung der nicht
mehr zeitgemäßen Kriegsartikel und gab später der Kommission
die Direktive, daß die militärischen Strafen in Zukunft eben so
strenge, aber weniger diffamierend angeordnet werden sollten.
Aber was hatten die Reformer daraus zu machen gewußt!
Sie hatten Kriegsartikel festgelegt, die durchaus schon einem
Volksheere Rechnung trugen. Nicht ohne Widerstand freilich
hatten Scharnhorst und seine Gesinnungsgenossen in der Kom-
mission durchgesetzt, daß jede körperliche Züchtigung für das
Gros der Armee durch Freiheitsstrafen ersetzt wurde‘ und nur
noch bei den Unverbesserlichen, die eine besondere 2. Klasse des
Soldatenstandes bilden sollten, anwendbar sei. Diese Kriegs-
artikel, „die eigentliche Grundlage der besseren geistigen Ent-
wicklung des Heeres“, wurden unter nur unbedeutenden Ab-
änderungen vom Könige genehmigt, trotz der Flut von Gegen-
vorstellungen der alten Prügelgenerale, deren Gutachten er trotz
seiner entgegengesetzten Anschauungen einzuholen auch hier nicht
1 Die Antwort der Kommission auf die Punkte 7—19 der Vorlage
bei Scherbenig (1854) S. 66 f.
? Die Ausländerwerbung verbot sich schon von selbst, weil die alten
Werbeplätze jetzt verschlossen waren.
3 Boyen I, 288.
* Nach Pertz, Stein II, 616, ging das auf persönliche Anregung des
Königs zurück.
5 Boyen I, 288.
502 Alfred Herrmann.
unterließ. Von demselben 3. August datieren auch die auf Gnei-
senaus Vorarbeiten beruhenden Verordnungen über die Strafen
gegen Offiziere, die die Ehrengerichte u. a. einsetzten, die bisher
im ÜbermaB und in verletzenden Formen angewandten Arrest-
strafen stark einschränkten und den Hauptnachdruck darauf legten,
daß das Offizierkorps durch Selbstüberwachung und inneren Zu-
sammenschluß sich straffrei halte und veredle. Da zugleich die
bisherige Kompetenz der Militärgerichte für Zivilsachen von
Militärpersonen und über die Angehörigen von Militärpersonen
aufgehoben wurde, bildeten die Verordnungen vom 3. August ein
bedeutsames Glied der die ganze Reformzeit charakterisierenden
Bestrebungen, die bisherige schroffe Kluft zwischen Zivil und
Militär zu überbrücken.!
Zu den hochwichtigen Reformen auf dem Gebiete der völlig
verrotteten Militärverwaltung gingen dagegen die Anregungen
wieder durchweg von der Kommission aus, die hier sehr wesent-
lich von Stein unterstützt wurde, in dessen April- Denkschrift
von 1806 bereits die Forderung eines Kriegsministeriums auftritt,
und in dessen berühmtem Entwurf über die Reorganisation der
obersten Verwaltungsbehörden in Preußen vom 23. November 1807
dann die analogen Vorschläge Scharnhorsts einen Teil bilden.?
Sie verlangten nicht weniger als die Unterordnung aller mili-
tärischen Instanzen unter eine Behörde, ein zu schaffendes Kriegs-
ministerium, das in zwei Abteilungen zerfallen sollte, eine für die
Verfassung und das Kommando, eine zweite für die ökonomische
Verwaltung des Heeres.
Es ist bezeichnend und doch bei dem bekannten zähen Fest-
halten des Königs an der Kabinettsregierung wiederum sehr er-
klärlich, daß er diesen Teil des Reformplanes dem reaktionären
Generaladjutanten Lottum, der dem Könige auch über sämtliche
Beschlüsse der Kommission Vortrag hielt, zur Begutachtung und
Berichterstattung übergab, „weil er mit den bestehenden und in-
einandergreifenden Verfassungen genauer bekannt sei.“
In einem Brief an Hardenberg vom 8. XII. 07 entlockte das
Stein die Klage: „Der Geist der Kabale erscheint wieder im
1 Lehmann II, 104 ff., 208 ff.
23 Lehmann, Scharnh. II, 134; Stein Il, 876ff.;, Scherbening (1856)
S. 3256ff., (1862) S. 560.
® Lehmann Il, 26.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1818. 503
Militär, und ich fürchte sehr, daß er die Oberhand gewinnt, um
dann alle die alten Mißbräuche wieder herzustellen, welche die
Monarchie zugrunde gerichtet haben“.! Es war die Zeit, da Scharn-
horst infolge der bereits erwähnten Streitigkeiten mit Borstell mit
seinem Austritt aus der Reorganisationskommission drohte. Doch
Stein blieb nicht bei Klagen stehen; wahrscheinlich ist es sein
Verdienst, daß Anfang Juni 1808 Lottum durch Scharnhorst als
Generaladjutant ersetzt wurde, ohne daß dieser dadurch seine
Stellung als Vorsitzender der Reorganisationskommission verlor.?
Erst jetzt kam die beantragte Reform der obersten Verwaltungs-
behörden in Fluß — wie 1808 ja überhaupt das fruchtbarste Jahr
der Reformzeit ist. Am 15. Juli, fast acht Monate also nach Ein-
reichung des Planes, erteilte der König seine Zustimmung’ zur
Reorganisation der höchsten militärischen Behörden. Aber noch
wurde das Kriegsministerium nicht förmlich und endgiltig aufge-
richtet, und vor allem, der natürlichste Schritt unterblieb: statt über
die gesamten militärischen Angelegenheiten, erhielt Scharnhorst nur
den Vortrag über diejenigen der zukünftigen 1. Abteilung (Allge-
meines Kriegsdepartement), während der Vortrag über das Militär-
Ökonomie-Departement Lottum zufiel, der von seiner oppositionellen
Gesinnung noch nichts preisgegeben hatte. Mit dem 1. März 1809
trat dann an die Stelle des so wenig bewährten Oberkriegs-
kollegiums von 1787 das Kriegsministerium als eine der fünf Ab-
1 Lehmann II, 19. Ähnlich klagt Scharnhorst gegenüber Stein am
2. II. 1808, daß von dem neuen Geist, den Stein in die Zivilverwaltung ein-
geführt habe, im Heere noch nichts verspürt werde. Lehmann, Stein II, 541.
Vgl. auch Lehmann, Scharnhorst II, 26, Sch. an Hardenberg 2. Il.
2? Lehmann, Scharnh. II, 38. Thimme, Forschungen XVII, 42 Anm. 6
hält dieses Verdienst Steins nicht für erwiesen.
3 Vgl. hierzu die Bemerkungen Boyens (u. a. I, 291), daß Scharnhorst,
als es durch unaufhörliche Klatschereien immer schwieriger geworden war,
bei dem verstimmten König die Vollziehung neuer Verordnungen durch-
zusetzen, die dringendsten Verordnungen durch Boyen, Rauch, Oppen oder
Clausewitz ausarbeiten ließ, sowie ein günstiger Augenblick die Hoffnung
gab, die Genehmigung des Königs zu erhalten. Boyen äußert sich auch
öfter (u. a. I, 802f.) sehr bitter über die sonstigen Widerstände, unter denen
Stein und Scharnhorst ihre Reformen durchkämpfen mußten. Sehr heftig
nach dieser Richtung auch Gneisenau (u. a. Delbrück, Gneis. J, 170, 178).
Ich verstehe nicht, wie Thimme (Forschungen XVIII, 48) sagen kann, der
König habe den Vorschlägen der Reorganisationskommission durchweg ohne
Zögern zugestimmt; die einzige Ausnahme sei die Wehrpflicht.
* Gesetz vom 18. II. 1809. Gesetzessammlung 1806/10 (1822) S. 686 ff.
504 Alfred Herrmann.
teilungen des Gesamtministeriums, dessen Einrichtung das „Publı-
kandum betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staats
behörden“ vom 16. XII. vorgesehen hatte." Die Generaladjutantur.
die so oft unheilvoll gewirkt hatte, gewissermaßen der militärische
Kabinettsrat des Königs gewesen war, verschwand damit, oder
besser, sie wurde jetzt einbezogen in den Rahmen der neuen
militärischen Zentralbehörde.?
Doch ein eigentlicher Kriegsminister wurde auch jetzt noch
nicht ernannt. Scharnhorst wurde Chef nur der 1. Abteilung und
erhielt als solcher das Recht, das Kriegsministerium im Minister-
rate zu vertreten, aber auch Lottum behielt seinen Wirkungskreis.
Kein Zweifel, der König brachte es nicht über sich, den Reformern
rückhaltloses Vertrauen zu schenken.’
Eine notwendige und beklagenswerte Folge dieser unent-
schlossenen Haltung des Königs war es, daß die militärischen
Würdenträger der Oppositionspartei ihr bisheriges unmittelbares
Verhältnis zum Könige fortsetzten und sich so neben das Mi-
nisterium stellten. Der König ließ das geschehen, hörte die Ein-
wendungen und Klagen der Reformgegner, billigte den Aufschub
der Vollziehung ministerieller Befehle und genehmigte oft genug
die bei ihm beantragten Ausnahmen.*
In einer andern Frage von ebenfalls nicht geringer Bedeutung
stand dagegen der König mit ganzem Herzen auf der Seite der
Reformer, da sie seinem nüchtern-praktischen Sinn restlos einging.
Schon anläßlich der Mobilmachung von 1805, sodann im
Feldzug von Jena und Auerstädt sahen wir ihn die Erkenntnis
gewinnen, wie sehr der ungeheure Troß der Armee ihre Bewegungs-
freiheit und ihre Erfolge beeinträchtigte. So gab er denn auch
1 Ebd. S. 361 ff.
? Meinecke, Zeitalter der Erhebung S. 103. — Die erste der drei Ab-
teilungen des Allgemeinen Kriegsdepartements bekam im wesentlichen die
Geschäfte der bisherigen Generaladjutantur (Personalien. Grolman und
Boyen waren ihre ersten Chefs, die unter Teilnahme und Aufsicht Scharn-
horsts dem Könige Vortrag hielten. Über die bald wieder erfolgte Einrich-
tung des Kabinetts, aber in veränderter Gestalt, vgl. die Verordnung über
die veränderte Verfassung aller obersten Staatsbehörden vom 27. Okt. 1810.
Gesetzessammlung 1810 S. 4f.
® Lehmann II, 184f., 207 ff. Vgl. auch, was Boyen über Scharnhorsts
Verhältnis zum Könige sagt, u. a. I, 305, 335.
* Lehmann II, 211.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1818. 505
dem neuen Regulativ über den Feldetat eines Grenadierbataillons,
Infanterie- und Kavallerieregiments, das die Kommission auf
Grund der kgl. Anregung im September 1808 überreichte, freudig
seine Zustimmung. Hier, wo er ganz feste und klare Anschauungen
hatte, ließ er sich jetzt auch durch das Zetergeschrei der alten
Friederizianer, die den Ruin des altpreußischen Geistes besiegelt
glaubten, wenn der Subalternoffizier zu Fuß marschierte, nicht
mehr, wie vor 1806, beeinflussen. Die Verminderung des Trosses,
die jetzt eintrat, war eine gewaltige; so wurde die Zahl der Pack-
knechte eines Infanterieregiments um die Hälfte, auf 51, die der
Pferde um °/,, bis auf 54 herabgemindert. Die Zelte, an deren
Stelle den Truppen Mäntel gegeben wurden, und die Brotwagen
verschwanden. Letzteres bedeutete den Übergang zum Requisitions-
system. Und hatte zur Zeit der Kompagniewirtschaft und der
massenhaften Beurlaubungen, die eine ihrer üblen Folgeerschei-
nungen waren, die Mehrzahl der Wañffentragenden den Krieg ver-
abscheut, der ihnen schlechtere Kost und geringere Einnahmen
brachte, so stellte man jetzt den Mannschaften für den Kriegsfall
reichere und bessere Nahrung, den Offizieren eine beträchtliche
Solderhöhung in Aussicht; die Gage der Sekondeleutnants sollte
beinahe um die Hälfte, von 17 auf 25 Taler erhöht werden.
Wir übergehen die Fülle von Verbesserungen im Detail der
Heeresverwaltung und der Truppenausbildung, die angestrengte
Arbeit im Generalstab und auf dem Exerzierplatz (bessere SchieB-
ausbildung, Tirailleurgefecht), die besonders hervorragende Sorge
für Bereitstellung und Verbesserung von Waffen, Geschützen (Scharn-
horst!), Montierungen und für die Ausrüstung der Festungen. Nicht
immer ließe sich auch hier der Anteil der einzelnen mitwirkenden
Faktoren nachweisen. Daß den König Begabung und Interesse
in gleicher Weise vornehmlich auf diese Details des militärischen
Dienstes hinwies, wurde bereits mehrfach hervorgehoben.
Nur das Schicksal der wichtigsten aller Reformen, die aber
bis zum Ausgang unserer Periode ein Projekt blieb, die allge-
meine Wehrpflicht, soll uns nun noch im Zusammenhange be-
schäftigen. Die Stellungnahme des Königs zu dieser Frage wird
unser Urteil über sein Verdienst an der Reformgesetzgebung
überhaupt in hervorragendem Maße beeinflussen dürfen.
1 Scherbening (1862) S. 495ff.; Lehmann II, 184ff.; Meusel, v. d. Mar-
witz I, 516f.
Histor. Vierteljahrschrift 1908. 4. 35
506 Alfred Herrmann.
Die von Friedrich W. gebilligte gänzliche Abschaffung der
Ausländer hätte bei Aufrechterhaltung der alten Heeresstärke all-
mählich von selbst zu einer Durchführung der allgemeinen Wehr-
pflicht führen müssen, zumal da in einer Armee, die nur aus Landes-
kindern bestand, eine Verkürzung der Dienstzeit unerläßlich war.
Bei der starken Herabsetzung des stehenden Heeres fiel dagegen
die Frage nach einer stärkeren oder völligen Heranziehung der
Volkskraft zum Heeresdienst zunächst zusammen mit der Frage
der Errichtung einer Miliz, Reservearmee, Nationaltruppen, oder
wie man sonst die dem späteren Reserve- und Landwehrsystem
mehr oder minder ähnlichen Institutionen nannte. Dabei ist zu
beachten, daß Scharnhorst und Genossen die Miliz von vornherein
vom stehenden Heere trennen!, d. h. eine Organisation schaffen
wollten, die sich nicht mit unserer heutigen Landwehr, sondern
nur mit jener deckt, die von 1813 an bis zu Wilhelms und Roons
Heeresreorganisation bestanden hat und sich mit den ungarischen
Honveds vergleichen läßt.
Über der Wehrpflichtfrage kam es nun mit dem Könige zu
harten Kämpfen.
Was hätten, dürfen wir fragen, um die Bemühungen und
Verdienste der Reformer voll zu würdigen, alle die erwähnten
Verbesserungen im Heerwesen genützt, wenn sie nur der kleinen
stehenden Truppenmacht zugute gekommen wären, mit der allein
den Kampf gegen die Fremdherrschaft aufzunehmen ganz un-
denkbar gewesen wäre! Und auf diesen Kampf um die Be-
freiung des Vaterlandes legten die Reformer, was wohl zu be-
achten ist, den Hauptnachdruck; die Existenzfrage des Staates,
nicht die allgemeine Wehrpflicht als reine Doktrin, wurde in
ihren Entwürfen in den Vordergrund gestellt. Daher brachten
auch selbst die fortgeschrittensten Reformer diese Idee der all-
gemeinen Wehrpflicht erst nach und nach, den zwingenden For-
derungen des Momentes angepaßt, ganz rein zum Ausdruck. Aber
gerade diese innere Entwicklung des Wehrpflichtgedankens brachte
es auch mit sich, daß sie es für ihre heilige Pflicht hielten, mit
rücksichtsloser Konsequenz an ihren Forderungen festzuhalten.”
1 Lehmann, Stein II, 612 nennt unter den Motiven für Errichtung
einer Reservearmee unter anderen die Abneigung und das Mißtrauen gegen
das stehende Heer, die den ganzen Kreis der Reformer beherrscht habe.
2 Meinecke, Boyen I, 191f.; ders., Erhebung, S. 108f.
Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1518. 507
Und nicht zu vergessen ist endlich auch, daß den Reformern
vollauf bewußt war, welch hohes ethisches Moment der allgemeine
Waffendienst und überhaupt die Heeresreform darstellte. Scharn-
horst und seine Freunde waren Realpolitiker und Idealisten zu-
gleich, wenn sie die strikte Durchführung der allgemeinen Wehr-
pflicht forderten, wenn sie mehr verlangten „als der Meister aller
damaligen Realisten, Napoleon, von seiner Nation zu fordern für
nötig fand“. Die Reformer kannten die Preußen der Kantischen
Schule, wenn sie, nach Scharnhorsts Wort von 1810, erklärten:
„Das Edle eines allgemeinen Prinzips in seiner Reinheit bei der
Ausführung zu erhalten, ist das einzige Mittel, auf den Geist
der Staatsbürger zu wirken.“
Ganz klar stellte Scharnhorst, der eigentliche Vater und un-
ermüdlichste Vorkämpfer der allgemeinen Wehrpflicht und der
Landwehr!, die Forderung nach ihrer Durchführung zum ersten-
mal in einer Denkschrift vom 31. August 1807. Es war nicht
die einzige, die dem Könige überreicht worden war, bevor er,
während des schon berührten Streites innerhalb der Reorganisa-
tionskommission, der Borstells Abschied veranlaßte, am 21. Dez.
eine sehr gereizte Kabinettsordre erließ, die der Kommission unter
gleichzeitigem Tadel wegen ihres gesamten bisherigen Verhaltens
die. Reihenfolge ihrer Arbeiten vorschrieb. Erst an 23., an vor-
letzter Stelle, erschien hier bezeichnenderweise die „Bildung einer
Reservearmee“, aber unter dem Obertitel „Mobilmachung“, was einer
Ablehnung der Reservearmee für die Friedensformation gleichkam.*?
Doch schon am 15. März 1808 forderte die Kommission
gleichwohl die allgemeine Wehrpflicht in einem „Vorläufigen
Entwurf zur Verfassung der Provinzialtruppen“, den sie dem
König mit dem Bemerken überreichte, sämtliche Mitglieder seien
über diesen Gegenstand einig. Die meisterhafte begleitende Denk-
schrift Scharnhorsts stellte sich, unter geschickter Rücksichtnahme
auf den Charakter des Königs, aber doch auch sachlich nicht
! Die Versuche, Sch. dieses Verdienst abzusprechen und den ostpreu-
Bischen Ursprung der Landwehr zu erweisen, hat M. Lehmann bereits 1875
in seinem „Knesebeck und Schön, Beiträge zur Geschichte der Freiheits-
kriege‘ zurückgewiesen. — Die Begriffe allgemeine Wehrpflicht und Landwehr
decken sich nicht völlig, doch kann ihre Verwendung im folgenden kaum
Mißverständnisse herbeiführen.
? Scherbening (1854), S. 76ff., 186ff.; Delbrück, Gneisenau I, 136.
35*
508 Alfred Herrmann.
unberechtigt, auf den Standpunkt, daB PreuBen im Grunde stets
(d. h. seit 1733) die allgemeine Wehrpflicht gehabt hätte, und
daß es sich jetzt nur darum handle, die altbewährte Institution
etwas zu modifizieren und zweckmäßiger zu gestalten.! Aber
Friedrich W. wollte von einer Volksbewaffnung nur im Falle
dringendster Not etwas wissen; als bleibende Institution — und
eine solche war natürlich von der Kommission vorgesehen —
wollte er ja die allgemeine Dienstpflicht und die Landwehr selbst
dann noch nicht ohne weiteres gelten lassen, nachdem sie sich in
den Befreiungskriegen so trefflich bewährt hatten.” Aber dürfen
wir des Königs ablehnende Haltung im Jahre 1808 allzu strenge
verurteilen, wenn damals, abgesehen von zahlreichen militärischen
Stimmen, die sich auf die stolzen altpreußischen Traditionen
stützen konnten, auch Männer wie Gentz, Vincke und Niebuhr
die Konskription als demokratische, revolutionäre und kultur-
feindliche Einrichtung laut verschrieen?? Immerhin blieb den
Reformern die freilich noch oft und lange enttäuschte Hoffnung
auf die Zukunft, als der König es geschehen ließ, daß in den
Kriegsartikeln vom 3. August 1808 ein Gesetz über die allgemeine
Wehrpflicht wenigstens in Aussicht gestellt wurde. Man erinnere
sich aber an das Schicksal von Friedrich W. II. Dent
sprechen, um diese Tatsache nicht zu überschätzen.
1 Lehmann, Il, 95f.. — Sehr treffend ist meines Erachtens die Be-
merkung 0). Hintzes a. a. O. S. 425, daB die von Scharnhorst angewandte
historische Beweismethode doch nicht bloßes Blendwerk war, sondern, daß
die allgemeine Wehrpflicht ohne die preußische Vergangenheit, ohne die
Kantonverfassung und den militärischen Geist des ganzen Staatswesens nicht
möglich gewesen wäre. Gerade die wunderbare Verschmelzung des Alten
und des Neuen ist das Charakteristische wie der bürgerlichen, so auch der
militärischen Reformen. Die neue preußische Armee, wie sie Scharnhorst
und Boyen geschaffen haben, trug noch unverkennbare Grundzüge des fri-
derizianischen Zeitalters Vor allem die in der Welt einzigartige Stellung
des preußischen Offizierkorps ist hier zu nennen. Vgl. auch Lehmann,
Knesebeck und Schön S. 284 u. Hintze, Forschgn. z. br. u. pr. Gesch. XXL 393.
® Vgl. Boyens Denkschrift vom Mai 1817: Darstellung der Grund-
sätze der alten und der gegenwärtigen preußischen Kriegsverfassung.
Sybel, Hist. Zeitschrift 67, 5öff. und Meinecke I, 383ff.
3 Lehmann II, 98: „Nur Schwärmer könnten diese kulturfeindliche,
- von rohen Hauptleuten ausgebrütete Idee annehmen.“ Niebuhr an Altenstein,
Amsterdam den 30. Aug. 1808. Über Vinckes verschiedene Urteile vgl.
E. v. Bodelschwingh, Vincke S. 380, 401, 412, 427, 696.
®
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 509
Doch auf einem anderen Wege näherten sich die Reformer
damals bereits praktisch etwas der Frage der allgemeinen Wehr-
pflicht: nämlich durch den genialen Gedanken des sogenannten
Krümpersystems, der wiederum nicht vom Könige, sondern von
der Reorganisationskommission ausging. Aber hier versagte
der König nicht. Er hat ja bekanntlich dem Krümpersystem
später seine eifrige Mitarbeit gewidmet, und es ist das auch nur
zu natürlich, denn an einer möglichst starken Wehrkraft des
Staates war ihm nicht minder als den Reformern gelegen. Viel-
leicht war ihm überhaupt vor allem eine neben dem stehenden
Heere einhergehende Organisation als Gefäß der allgemeinen
Wehrpflicht verhaßt.
Schon. in einer Denkschrift vom 31. Juli 1807! hatte Scharn-
horst den Vorschlag gemacht, bei jeder Kompagnie einen über-
zähligen Offizier zu belassen und jährlich 20 Mann zu beurlauben
und durch Rekruten zu ersetzen. Eine Reserve für den Rache-
krieg sollte damit nach und nach geschaffen werden und zwar
auf eine möglichst unauffällige und — was außerordentlich schwer
ins Gewicht fiel — auf möglichst billige Art und Weise In
viel größerem Umfange und unter starker Verkürzung der Übungs-
frist wurde dieser Gedanke durchgeführt durch die Kabinettsordre
vom 26. August 1808, nach welcher jede Kompagnie Infanterie
und Fußartillerie monatlich drei bis fünf, eventuell noch mehr
Mannschaften beurlauben und ebensoviele Rekruten einziehen und
einen Monat lang ausbilden sollte. Die entlassenen Mannschaften
sollten dann in ihren Kantonen von eigens dazu entsandten Offi-
zieren weitergebildet werden?. Es war klar, daß man bei diesem
Vorgehen, nach Abschaffung jeder Auslandswerbung und bei den
bestehenden Gesetzen über die Kantonspflicht, bald an der Grenze
der Exemtionen anlangen mußte®. Das wirkte insofern für den
Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht, als dadurch die Gegen-
sätze zwischen Kantonpflichtigen und Eximierten verschärft wur-
! Scherbening (1854) S. 76ff.
? Den Plan arbeitete Boyen im Auftrage Scharnhorsts aus. Vgl.
Boyen, Denkwürdigkeiten I, 299. Ebenda gibt Boyen auch eine Erklärung,
wie der Name Krümper entstand.
3 Nach den Berechnungen von Boguslawsky erreichten allerdings da-
mals in Preußen jährlich 40000 Mann das 21. Lebensjahr. Denkschrift vom
20. Juli 1809, Hist. Zeitschr. 61, 108.
510 Alfred Herrmann.
den, die Desertionen sich mehrten und die wirtschaftlichen Fol-
gen für die zu eng begrenzten Gruppen der Dienstpflichtigen sich
allmählich geltend machten.! |
Inzwischen hatte die berüchtigte Konvention am 8. September
1808, welche die Stärke des preußischen Heeres auf 42000 Mann
festsetzte? und die Errichtung jeglicher Miliz verbot, die Reform-
partei vor die neue Aufgabe gestellt, trotzdessen das ganze
Volk tüchtig zu machen für den Freiheitskampf. Ihre Lösung
bestand darin, daB sie danach strebte, möglichst alle Waffen-
fähigen in möglichst kurzer Zeit durch das stehende Heer hin-
durchgehen zu lassen, mit anderen Worten, unter vorläufigem Ver-
zicht auf eine Miliz, das Krümpersystem aufs höchste zu steigern. $
1 Lehmann II, 331f. (zum Jahre 1810).
2 Die finanzielle Not hatte es freilich auch vorher schon unmöglich
gemacht, eine bedeutend höhere Truppenmacht zu unterhalten. Am 25. Sep-
tember 1807 hatte die Kommission vorgeschlagen, 6 Divisionen zu bilden,
von denen je zwei zu einem Corps zusammengefaßt werden sollten. Es
handelte sich dabei um gemischte, aus allen Waffengattungen zusammen-
gesetzte Divisionen, gegen die sich jetzt kein Widerspruch mehr erhob.
Es waren im ganzen 24 Infanterie- und 12 Kavallerieregimenter (Lehmann II,
161 spricht wohl versehentlich von 48 Infanterie- und 24 Kavallerieregi-
mentern) für diese Formationen nötig, die mit Einschluß der Artillerie eine
Friedenspräsenz von zirka 50000 Mann ergaben. Wegen der feindlichen
Okkupation konnte jedoch nur ein Teil dieser Regimenter sofort formiert
werden. Später hatte man dann die Bildung von 82 Infanterie- und 10
Kavallerieregimentern festgesetzt, die durch die Septemberkonvention un-
möglich gemacht wurde. Diese bestimmte nämlich in einem, die ganze
Bosheit Napoleons verratenden Mißverhältnis, daß die preußische Armee
nur aus 10 Infanterie- und 8 Kavallerieregimentern bestehen, dagegen 6000
Mann Garde und 6000 Mann Spezialtruppen umfassen sollte. Aus den ur-
sprünglich geplanten 6 Divisionen wurden nun 6 Brigaden. — Bezüglich
der berüchtigten 42000 Mann sei nebenbei noch bemerkt, daß die preußi-
sche Armee nach Tilsit keine Beurlaubten kannte (aus finanziellen Gründen
beurlaubte man 1810 wieder) und sich durch das Krümpersystem, verglichen
mit der Armee vor Jena, gewissermaßen in ständiger Mobilmachung befand.
Von der zirka 250000 Mann starken preußischen Armee vor Jena befanden
sich mit Ausnahme der Exerzierzeit nur zirka 70000 Mann unter der Fahne.
Erwähnt sei auch, daß die Zahl von 42000 Mann um einige Tausend über-
schritten wurde (Lehmann II, 243). Über die Truppenformationen 1808 ff,
vgl. auch Scherbening (1856) S. 198ff., (1866) S. 1 fl.
® Man sieht, daß das Krümpersystem also keineswegs erst der Sep-
temberkonvention seine Entstehung verdankt, wie man wohl meist noch
annimmt.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 511
Es war aber nur folgerichtig, wenn die Kommission in dem
Konskriptionsregulativ vom 20. Dezember 18081, das die
durch die Septemberkonvention notwendig gewordenen Ände-
rungen berücksichtigte, abermals prinzipiell die Forderung der
allgemeinen Wehrpflicht erhob. Um ihr bei der geringen Heeres-
stärke praktisch möglichst nahe zu kommen, sollte die Dienstzeit
des gemeinen Mannes auf 22 Monate, die der Gebildeten noch
weiter verkürzt werden. Doch Friedrich W. lehnte abermals ab,
und die Kantonverfassung mit allen ihren Exemtionen blieb be-
stehen, obwohl es auf dem bereits eingeschlagenen Wege ent-
weder zu ihrer Verletzung oder aber zum Versagen des Krümper-
systems kommen mußte. Das einzige Zugeständnis, das der
König damals machte, war, daB die starke Abschließung der
Kantonbezirke gegeneinander etwas gemildert wurde, so zwar,
daß sie sich gegenseitig mit Mannschaften aushelfen durften, wobei
auch der Befähigung und Neigung der Rekruten für die einzelnen
Waffengattungen Rechnung getragen werden sollte.?
Welch ein Glück, daß ein Mann von Scharnhorsts Festig-
keit, besonnener Ruhe und stolzer Bescheidenheit, von Scharn-
horsts Patriotismus und Idealismus der Gegenspieler des Königs
war! Trotz harter Kämpfe und Entsagungen, mehr wie einmal
in der Lage, seinen Abschied einreichen zu müssen, oder in Sorge,
ihn zu erhalten, blieb er seinem Ziele unentwegt treu.
Eine neue Gelegenheit zu alten Forderungen bot die öster-
reichisch-tirolische Erhebung des Jahres 1809. Unter den Vor-
schlägen für die Rüstungen während dieses Krieges erschien am
1. Juli erneut auch die Forderung nach Einführung der allgemeinen
Wehrpflicht; bis in die Einzelheiten war dabei bereits alles fest-
gelegt. Und diese Forderung ging jetzt aus von einer besonderen
Kommission®, die der König unter dem Eindruck der Botschaft
von Aspern auf Scharnhorsts Drängen am 6./VI. eingesetzt hatte zur
Entscheidung der Frage, ob und wie die allgemeine Konskription,
1 Scherbening (1856) S. 369 ff.
3 Lehmann II, 201f.
® Die Reorganisationskommission löste sich seit Ende 1808 allmählich
auf (Boyen, Denkwürdigkeiten I, 290f.). Mit Einrichtung des Kriegsministe-
riums war dann ja auch die ordentliche Instanz vorhanden, welche die
Durchführung der beschlossenen Reformen zu überwachen und Anregung zu
weiteren zu geben hatte.
512 Alfred Herrmann.
die in den Kriegsartikeln von 1808 verheißen war, eingeführt
werden sollte. Schon in der Kommission, in der bezeichnender-
weise wiederum auch Lottum saß, hatte es nicht an Widerspruch
gefehlt, und daß, recht zur Unzeit, die pommerschen Landstände
im März dem Könige eine Eingabe überreicht hatten, die, wie
gegen das Wesentliche in der Gesetzgebung der letzten Jahre
überhaupt, so auch gegen die allgemeine Konskription aufs
heftigste opponierte, mag dazu beigetragen haben, daß Fried-
rich W. abermals versagte.! Aber als er, erst im Dezember,
den Vorschlag an die Kommission zurückgab, geschah es doch
nur mit dem immerhin aussichtsreichen Bemerken, daß er nicht
in allen Punkten einverstanden sei. Anfang 1810 begannen
darum die Beratungen der Kommission aufs neue, und jetzt
erzielten sie sogar Einstimmigkeit. Der herrliche, von Boyen
verfaßte Schlußbericht vom 5. Februar 1810? empfahl wiederum
dringend die allgemeine Wehrpflicht. Immer mehr klärten und
vervollkommneten sich die Gedanken der Reformer über diese
Institution. An die von 20 auf 4 Jahre herabgesetzte Dienstzeit
im stehenden Heere, so verlangten sie jetzt im Sinne des heutigen
Systems, sollte sich eine zweite in der Reserve, eine dritte in der
Miliz anschließen. Außerdem wurde die Errichtung von Volontär-
jägern, den späteren Einjährig-Freiwilligen, empfohlen.
In militärischen Kreisen hatte sich jetzt bereits eine solche
Schwenkung vollzogen, daß alle vom Könige eingeforderten Gut-
achten sich zustimmend äußerten. Da waren es Zivilbeamte,
namentlich die Minister Altenstein® und Dohna, die den König
um Zulassung wenigstens der Stellvertretung bestürmten. Nach
ihrem Sturz im Juni 1810 kam die Angelegenheit vor den Staats-
kanzler Hardenberg, und es ist nicht zu entscheiden, ob sie schon
bei ihm oder erst durch den König abermals scheiterte — zum
letztenmal vor Ausbruch des Freiheitskampfes.*
Wird man angesichts dieser konsequent ablehnenden Haltung
des Königs bis zu einem gewissen Grade nicht doch von einem
prinzipiellen Gegensatz zwischen ihm und den Reformern in der
! Lehmann II, 290 ff. 2 Meinecke I, 198f.
3 Altenstein wird ausdrücklich von Boyen beschuldigt. Denkwürdig-
keiten I, 851. Ä
4 Lehmann U, 330 ff.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 513.
Frage der allgemeinen Wehrpflicht sprechen müssen, trotz seiner
eigenen Anregungen, die mit Verminderung der Exemtionen und
Abschaffung der Auslandswerbung auf die allgemeine Wehrpflicht
hindrängten? Ich sehe keinen Grund, der des Königs Verhalten
vollkommen reehtfertigen könnte, auch nicht in der politischen
Lage.
Wir brechen hier die Betrachtung der militärischen Reform-
arbeit ab. Ihre wesentlichsten Errungenschaften fielen. in das Jahr
1808; die mußten jetzt in emsiger Friedensarbeit wirksam ge-
macht werden. Manches war freilich noch zu tun, aber mit
Scharnhorsts Entlassung auf Drängen Napoleons im Juni 1810
kam das Reformwerk einigermaßen ins Stocken!; die bedeutend-
ste Neuerung aus den folgenden Jahren ist das Exerzierreglement
vom 15. Januar 1812.? Eine Arbeit für sich wäre es, Friedrich
Wilhelms Verhältnis zu den Rüstungen des Jahres 1813, zur
Landwehr namentlich, zum Wehrgesetz vom 3. September 1814
und der an dieses anknüpfenden militärischen Entwicklung in
Preußen zu schildern.’ Nur noch einer Äußerung des Königs
sei, als hierher gehörig, gedacht. In der Krisis von 1811, als
die immer drohender anwachsenden französischen Heeresmassen
an den preußischen Grenzen zu einer Entscheidung für Frankreich
oder Rußland drängten, in den bangen Monaten immerwährenden
Schwankens des Königs, überreichte ihm unter anderen Gneisenau
einen Plan zur Vorbereitung eines Volksaufstandes. Die Antwort
des Königs lautete: „Bei einer Nation, die Intelligenz habe, gehe
ein revolutionärer Volkskrieg, der alles über und durcheinander
stürzt, zur Not, nicht aber bei der deutschen. Ausführung und
Chaos würden eins sein; niemand werde diesen Wirrwarr leiten
können und wollen; nach einigen Exekutionen des Feindes wird
sich alles zerstreuen“. Und die höchsten Anforderungen an Ge-
meinsinn und Vaterlandsliebe, von denen der edle und heilige
Eifer von Geisenaus Feuerseele sprach, verwies der König in das
! Die Entlassung Scharnhorsts war allerdings nur eine scheinbare;
sein Nachfolger in der Leitung des Allgemeinen Kriegsdepartemente, Oberst,
von Hake, blieb an die Übereinstimmung mit Scharnhorst gebunden, der
im übrigen offiziell zum Chef des Generalquartiermeisterstabes und des
Ingenieurkorps ernannt wurde. Lehmann II, 318 ff.
2 Delbrück, Gneisenau I, 207.
° Vergl. dazu Lehmann, Knesebeck und Schön bzw. Meinecke, Boyen.
514 Alfred Herrmann.
Gebiet der Poesie und frommen Wünsche.! Diese Äußerung des
Königs, die das Jahr 1813 so glänzend Lügen strafen sollte,
steht leider nicht allein, so daß man es zum mindesten versteken
wird, wenn Max Lehmann einmal angesichts der Haltung des
Königs in die Worte ausbricht, es sei wohl selten ein Monarch
in dem Maße wie Friedrich W. von der Überlegenheit des Geg-
- ners, der Verderbtheit seines Volkes, der Unfähigkeit seiner Räte
und Feldherrn überzeugt gewesen.?
Nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Reformzeit und
der Anteil Friedrich W. III. an ihm hat uns im voraufgehenden
beschäftigt, aber die Urteile über diesen König lassen sich bei
der Dauer und der Art seines Wirkens auf dem preußischen
Thron überhaupt nur in gewissem Maße verallgemeinern. In der
Einschätzung seines tatsächlichen Wirkens in der in Frage
kommenden Zeit ist meines Erachtens an den Grundlinien von
Delbrück — Lehmann — Meinecke — Sorel durchaus festzuhalten.
Eines freilich scheint mir jedoch Lehmann und Sorel gegenüber
nicht nur möglich, sondern auch notwendig: eine mildere Formu-
lierung der daraus abgeleiteten Urteile. Sie stellt sich von selbst
ein, wenn man die Taten des Königs gerecht und konsequent
allein an dem Maßstabe der ihm verliehenen Einsichten und
Fähigkeiten mißt. Ebensowenig wie man dem Ruhme des großen
Preußenkönigs einen Dienst leistet, wenn man seinen Entschei-
dungen in den Schicksalsstunden seines Daseins und des preußi-
schen Staates papierene Stützen unterschiebt oder deren Wert
ungebührlich überschätzt, ebensowenig darf man die bescheideneren
Gaben Friedrich W. III. messen an dem Genie seiner Umgebung.
Wollen wir nun noch eine zusammenfassende Antwort geben
auf die oben mitgeteilte Behauptung Thimmes, so kann sie nach
der kurzen Prüfung von Urheberschaft und Ausführung der wich-
tigsten militärischen Reformgesetze nicht wohl zweifelhaft sein.
Selbst wenn es möglich gewesen wäre, außer den Anregungen
und den Entscheidungen des Königs auch noch den Gründen, die
ihn dazu bestimmten, näher nachzugehen, das Urteil über seinen
Anteil an den militärischen Reformen vor wie nach der Kata-
ı Pertz, Gneisenau II, 106ff.; Lehmann II, 894 ff. — Vergl. mit dieser
Äußerung des Königs jene aus dem Jahre 1800 (1801) cf. oben S. 492.
3 Lehmann II, 296.
Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 515
strophe von Jena und Auerstädt könnte meines Erachtens nur
dahin lauten, daß er nach Maßgabe seiner Einsicht und Kraft,
und in treuer Erfüllung der von seiner Mittelmäßigkeit als recht
erkannten Pflicht an der Reformbewegung aktiv teilgenommen
hat. Und das ist genug! Ungerecht wäre, es diesem Könige
allzuschwer anzurechnen, daß sein nüchterner Verstand und seine
unsichere Schwerfälligkeit dem hohen Fluge seiner besten Rat-
geber nicht immer zu folgen vermochte!, daß er nur schwer sich
‚daran gewöhnen konnte, daß eine neue Zeit heraufgezogen, daß
der Träger einer so stark absolutistischen Regierungsgewalt wie
der preußischen sich nicht leicht zurechtfand in der gewaltigen
Umwälzung, die sich in der Durchdringung von Individuum und
Staat damals in Preußen vollzog, daB vor allem der preußische
Heerkönig Mißtrauen hatte gegen eine Umwandlung seines Heeres,
über das die Ahnen so restlos unumschränkt geboten hatten,
in eine großartige „Repräsentanz des Volkes“. Bedenken wir,
wie verpönt im alten Preußen — seit Friedrich W. I. zum min-
desten — schon das bloße Wort „Miliz“ gewesen war!
Und noch Eines darf nicht außer acht gelassen werden bei
dem Urteil über den König: Vergessen wir nicht die ungeheure
Tragweite der damaligen Reformen, bei denen überdies, wie bei
allem Sturmgeborenen, manche Schlacken, manches Unreife sich
mit einschlich, und daß es gilt, den Monarchen zu beurteilen,
bei dem die letzte Entscheidung, aber auch die ungeheure und
von Friedrich W. tief gefühlte Last der Verantwortung lag für
die Existenz eines jahrelang buchstäblich am Rande des Abgrundes
schwebenden Staatswesens.
Ebenso entschieden werden wir es aber auch zurückweisen,
wenn man den König als den geistigen Mittelpunkt einer Be-
wegung hinstellen will, die einer Summe höchster Intelligenzen
ihren Ursprung dankt, ja die in gewisser Beziehung wenigstens
als der vollendetste Ausfluß der intellektuellen und moralischen
Kräfte des ganzen Volkes gelten darf.
Nehmen wir noch hinzu den Anteil Friedrich Wilhelms
an den bürgerlichen Reformen, und werfen wir in die Wagschale
1 Es sei hierbei daran erinnert, daß, was auch garnicht zu verwundern
ist, nach dem übereinstimmenden Urteil der Zeitgenossen, die allgemeine
Wehrpflicht in weiteren Kreisen anfangs keine Sympathie fand.
516 Alfred Herrmann. Friedr. Wilh. III. u. sein Anteil an der Heeresreform.
seinen starken Anteil an der auswärtigen Politik, wobei man des
Königs Entscheidungen, weil sie schließlich zum Guten aus-
schlugen, häufig auch dann als einer überlegenen Einsicht ent-
sprungen hinstellte, wenn sie in Wahrheit — nach dem heutigen
Stand der Forschung — nur Resultate seiner Unentschlossenheit
und Schwäche waren, so werden wir alles in allem, das eingangs
zitierte Wort Rankes wieder aufnehmend, sagen dürfen: Friedrich
Wilhelm III. gehört für die von uns behandelte Zeit zweifellos
zu den minderbegabten Individualitäten der Hohenzollern.
Nachschrift. Es war mir nicht mehr möglich, Fr. Meusels
Friedr. Aug. Ludw. v. d. Marwitz I. Berlin 1908 zu benutzen.
Die hier in sehr erheblich erweiterter (erste Ausgabe 1852) und
vor allem unverfälschter Form (aber auch M. verschweigt noch
zuviel) gebotenen Mitteilungen aus dem literarischen Nachlaß
des streitbaren märkischen Junkers sind zweifellos in verschie-
dener Hinsicht eine hochbedeutsame Quelle für die Reformzeit.
Mögen M.s Urteile auch stark subjektiv, häufig ungerecht und
falsch sein, seine Aufzeichnungen sind, mit der nötigen Kritik
benutzt, z. B. für meine Auffassung Friedr. Wilhelms ein gewich-
tiges Zeugnis. Die für unsere Abhandlung wohl besonders interes-
santen militärischen Tagebücher und Schriften v. d. Marwitzens
stehen noch aus, ebenso ein Aufsatz „die Neuformation der
preußischen Armee nach dem Tilsiter Frieden“, den Meusel für
die „Jahrbücher f. d. dtsche. Armee u. Marine“ 1908 ankündigte. —
Nachgetragen sei auch noch das beachtenswerte Urteil, das
der neueste Blücher-Biograph (Unger, Blücher. 2 Bde. Berlin
1907/8 II, 354f.) über das Verhältnis seines Helden zu Friedr.
Wilh. fällt. Es sei, gemäß der Verschiedenheiten ihrer Naturen,
nie ein sonderliches gewesen. Es entspreche Blüchers Loyalität,
daß man von ihm, der sonst so oft gewettert, über den König
kein bitteres Wort weiß, aber ebenso bezeichnend sei, daB in seinen
vertrauten Briefen auch kein anerkennenswertes zu finden ist.
517
Kleine Mitteilungen.
Zur Kontroverse über Legnano (1176).
Die Niederlage Friedrich Barbarossas bei Legnano ist in letzter
Zeit mehrfach Gegenstand historischer Untersuchung gewesen. Fer-
dinand Güterbock widmete ihr im Jahre 1901 eine italienisch ge-
schriebene Abhandlung Ancora Legnano.! Vier Jahre darauf erschien
eine Berliner Dissertation von Benno Hanow’, deren Ergebnisse Del-
brück im dritten Bande seiner „Geschichte der Kriegskunst‘‘ verwertete,
während sie Güterbock in einer Besprechung? ablehnte, ohne seine
entgegengesetzten Behauptungen zu begründen. Erst in diesem Jahre
hat er in einer neuen Arbeit* seine Ansicht aus den Quellen zu be-
legen versucht. Da die Kontroverse Punkte betrifft, die von all-
gemeiner Wichtigkeit sind, insofern es sich dabei um die Auffassung
vom mittelalterlichen Kriegswesen überhaupt handelt, mag mir eine
nochmalige Behandlung des Gegenstandes verstattet sein.
Die Meinungen gehen vor allem bei zwei Hauptfragen aus-
einander: bei der nach der Stärke der beiden Heere und bei der nach
der Bedeutung des Fußvolkes für die Entscheidung der Schlacht.
Das Problem der Feststellung der Heereszahlen ist ja auch sonst be-
sonders heiß umstritten. Delbrücks bahnbrechende Untersuchungen,
die er unter Verwendung indirekter Methoden anstellte, ergaben für
das Altertum und das Mittelalter im allgemeinen erheblich geringere
Heeresstärken, als sie in der Überlieferung behauptet werden. Immer
wieder aber begegnen Forscher, die der Tradition gegenüber konser-
vativ bleiben wollen. Hans Jahn hatte in einer Berliner Dissertation®
nachzuweisen unternommen, daß beim dritten Kreuzzug mit Friedrich I.
nur 12000—15000 Mann, darunter höchstens 3000 Ritter ins heilige
Land gezogen seien. Ein anonymer Kritiker in der Hist. Zeitschrift®
! Milano, Hoepli.
? Beiträge zur Kriegsgeschichte der staufischen Zeit. Die Schlachten
bei Carcano und Legnano.
® Deutsche Literaturzeitung vom 1. Juli 1905, Sp. 1630 f.
* Die Luckmanierstraße und die Paßpolitik der Staufer. Friedrichs J.
Marsch nach Legnano, veröffentlicht in den „Quellen und Forschungen aus
italienischen Archiven und Bibliotheken“, hrsg. vom Königl. Preußischen
Historischen Institut in Rom, Band XI, Heft I, Rom 1908.
5 Die Heereszahlen in den Kreuzzügen, Berlin 1907. ® Bd. 99, 197.
518 Karl Hadank.
meinte entgegnen zu müssen, daß so starke Reduzierungen allein durch
ihr Übermaß widerlegt würden. Interessant ist es nun, das gerale
entgegengesetzte Urteil eines Mannes zu hören, der sich speziell um
die Erforschung der staufischen Geschichte bemüht, ich meine Ferdinand
Güterbock. Delbrück war zu dem Resultat gekommen, daß bei Legnano
die Deutschen mit den Comasken zusammen etwa 3000—3500 Mann
stark gewesen seien.! Diese Zahl erscheint aber Güterbock unannehm-
bar; er erklärt sie für zu hoch!? Delbrück habe eine Quellenangabe
falsch ausgelegt.
Gehen wir, um zu einem sicheren Urteil zu gelangen, die ein-
zelnen Quellen durch, zuerst die von Deutschen geschriebenen! Gottfried
von Viterbo, der lange Zeit als Beamter im Dienste des Reiches tätig
war, wäre wohl bei einigem guten Willen in der Lage gewesen, uns
zuverlässige Nachrichten über die Ereignisse des Jahres 1176 zu
geben. Statt dessen finden wir bei ihm eine durch und durch poetisch
ausgeschmückte, auch parteiische Darstellung. Sein Bestreben geht
darauf hinaus, die Niederlage seiner Landsleute, der Deutschen, zu ent-
schuldigen. Hierzu dient ihm besonders die Behauptung, daB die
Feinde ihnen an Zahl ungeheuer überlegen gewesen seien. Gleich in
der Überschrift des betreffenden Kapitels seiner gesta Friderici? spricht
er von dem Kampf weniger Deutschen gegen alle Lombarden. Vier-
undzwanzigmal mehr Ritter sollen diese gehabt haben als Friedrich:
den 500 deutschen Rittern hätten in der Schlacht? 12000 lombardische
gegenübergestanden. Gottfrieds Angabe ist also schon ihrer Tendenz
wegen unbrauchbar für uns. Dasselbe gilt für die erst ein Menschen-
alter nach der Schlacht verfaßte Continuatio Sanblasiana der gesta
Friderici des Otto von Freising. 100000 Kämpfer werden hier den
Lombarden zugeschrieben. In den üblichen hyperbolischen Ausdrücken
wird ferner, ohne Mitteilung bestimmter Zahlen, die starke Übermacht
der Lombarden hervorgehoben in den annales Magdeburgenses*, in
! Geschichte der Kriegskunst Bd. 8, Berlin 1907, S. 857. Hanow (a. a. O.
S. 24) nimmt 3000 Ritter an.
? Quellen und Forschungen usw. Bd. XI, Separatabdruck S. 24 spricht
er von der „hohen Zahl von 3000 bis 3500, die für damalige Verhältnisse
(Friedrich war z. B. auf dem ersten Römerzug von nur 1800 Rittern be-
gleitet) eine formidable Heeresmacht darstellen würde“.
5 SS. XXII, 329.
1 Hanow (a. a. O. S. 24) und Delbrück (a. a. O. S. 868) gehen fehl mit
der Annahme, nach Gottfried von Viterbo hätte der Kaiser 500 Ritter von
Pavia nach Como geführt. Aus dem Zusammenhang der Stelle geht her-
vor, daß vielmehr damit die Truppen gemeint sind, die an der Schlacht bei
Legnano teilnahmen; also sind die frischen Truppen aus Deutschland bereite
eingerechnet. 5 SS. XVI, 194.
nn
Kleine Mitteilungen. 519
den annales Pegavienses!, in den annales S. Petri Erphesfurtenses
maiores? und in der Kölner Königschronik.° Umgekehrt spricht der
englische Verfasser der gesta Henrici II. et Ricardi I.* von dem großen
Heere der Deutschen. Es bleiben uns noch die italischen Quellen
übrig. Die sonst ausführliche Erzählung in der vita Alexandri III.
des Kardinals Boso° bietet keine Zahlen für die Gesamtheit der Kämpfer
auf beiden Seiten. Nur über die Stärke der zur Kundschaft voraus-
geschickten Abteilungen der beiden Heere werden wir genauer unter-
richtet: es waren 700 lombardische und 300 deutsche Ritter. In den
Annalen des Romuald von Salerno® finden wir die Stärke der beiden
Gegner ebenfalls nicht ziffernmüBig angegeben. Wir sind demnach
angewiesen auf den mailändischen Bericht der gesta Federici L. im-
peratoris in Lombardia.” Um deren Auslegung dreht sich der Streit.
Ich führe die fragliche Stelle wörtlich an: Federicus imperator erat
cum Cumanis omnibus castramentatus iuxta Cairate cum Theotonicis
militibus fere mille; et dicebatur, quod erant duo milia, quos venire
fecerat per Disertinam tam privatissime, quod a nemine Longobar-
dorum potuit sciri. Imo cum dicebatur, quod essent apud Bilinzonam,,
fabulosum videbatur. Güterbock faßt den Sinn der Stelle folgender-
maßen auf: „Friedrich lagerte bei Cairate mit den Comasken und
1000 deutschen Rittern, obschon das Gerücht ging, es seien 2000
Ritter über Disentis gekommen, ein Gerücht, das sich jedoch, sobald
die Ritter nach Bellinzona gelangt waren, als tbertrieben heraus-
stellte“.® Hanow und Delbrück hatten dagegen die Comasken und
1000 deutsche Ritter sowie 2000 deutsche Ritter, die neu über die
Alpen gekommen waren, addiert. Mit Güterbock, Hanow und Del-
brück ergänze ich zu der Zahl 2000 als zugehörendes Substantiv:
Ritter. An der ganzen Auffassung von Güterbock aber habe ich zu-
nächst auszusetzen, daß durch sie die beiden durch das Semikolon ge-
trennten Hauptteile des ersten Satzes, entgegen der klaren gramma-
tischen Konstruktion, in ein unrichtiges logisches Verhältnis gebracht
werden. Die Konjunktion, die diese beiden Teilsätze verbindet, heißt
et. Dies ist eine kopulative Konjunktion, dagegen Güterbock macht
aus ihr eine konzessive. Wäre es zulässig, in solcher Weise mit den
Konjunktionen nach Belieben umzugehen, dann möchte wohl jeder mit
1 SS. XVI, 261.
3 Monumenta Erphesfurtensia ed. Holder-Egger 1899, S. 60f.
® Ausgabe von Waitz in den SS. rerum Germanicarum 1880, S. 128.
+ SS. XXVII, 92.
5 Liber pontificalis ed. L. Duchesne t. II, 432. e SS. XIX, 441.
7 Ausgabe von Holder-Egger in den SS. rerum Germanicarum 1892, S. 63.
8 Quellen und Forschungen usw. Bd. XI, Separatabdruck S. 24.
520 Karl Hadank.
Leichtigkeit über eine ihm unbequeme Stelle hinwegkommen. Es ist
nun nicht gut zu bestreiten, daß durch et der Gedanke an eine Ver-
bindung näher gelegt wird als an eine andersartige Beziehung. Erst
der darauffolgende Satz beginnt mit einer adversativen Konjunktion:
imo. Eine solche kann an und für sich verschiedene Arten des
Gegensatzes bezeichnen, von der runden Verneinung der anderen Be-
hauptung an bis zu der sehr gemilderten Form eines bloß gradweisen
Unterschiedes. Welche Interpretation richtig ist, muß sich in erster
Linie aus dem Prädikat des betreffenden Satzes ergeben; und da sehe
ich mich allerdings genötigt, die Erklärungsweise Güterbocks zu be-
anstanden. Das fabulosum videbatur gibt er wieder mit den Worten:
stellte sich als übertrieben heraus. Das Vorsichtige, Zuräckhaltende,
was gerade die eigentümliche Bedeutung des Wortes videbatur aus-
macht, geht dabei verloren; statt dessen wird zuversichtlich die Tat-
sächlichkeit behauptet. Hätte der Schriftsteller letzteres zu sagen be-
absichtigt, dann hätte er nicht videbatur, sondern apparebat gesetzt.
Er wollte aber nicht die Tatsächlichkeit, sondern den bloßen Anschein
ausdrücken. Daraus folgt, daß auch die Konjunktion imo nicht in
der schroffen Weise des kontradiktorischen Gegensatzes mit „jedoch“,
sondern in der abgeschwächten Form einer bloßen Steigerung mit
„sogar“ zu übersetzen ist. Es handelt sich in unserem Falle bei imo
nicht um einen schlechthin ausschließenden Gegensatz, sondern nur
um die Unterscheidung des Grades. Die Stelle heißt demgemäß in
der Übersetzung: „Sogar als man sagte, daß sie bei Bellinzona ständen,
schien es noch als fabelhaft“. Hanow und Delbrück sind, wie sich
zeigt, im Recht, wenn sie die 2000 Ritter des deutschen Hilfsheeres
und die vorher genannten Truppen zusammenzählen.
Außer auf die mailändische Quelle beruft sich Güterbock für
seine Annahme der sehr geringen Stärke des deutschen Heeres auch
auf die Chronik des Faentiners Tolosanus.! In seiner Kritik der
Dissertation von Hanow hatte er diesem den Vorwurf gemacht, das
Werk des Tolosanus, eine der Hauptquellen, wie er es nennt?, nicht
mit herangezogen zu haben. Es beruhe, und zwar speziell für die
Schlacht bei Legnano, auf zeitgenössischen Nachrichten. Die Dar-
stellung stände mit derjenigen der anderen Hauptquellen in voller
Übereinstimmung.
1 Das Chronicon Tolosani, canonici Faventini, ist herausgegeben von
G. B. Borsieri in den „Chronache dei Secoli XII e XIV“, Firenze 1876 und
von Mittarelli, ad SS. rerum Italicarum Muratorii accessiones historicae
Faventinae, Venetiis 1771.
? Deutsche Literaturzeitung vom 1. Juli 1906.
3 Deutsche Literaturzeitung vom 6. August 1905.
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Kleine Mitteilungen. 521
Ich vermag nun keineswegs den Tolosanus als Hauptquelle an-
zusehen noch zuzugeben, daß er sich mit den anderen Quellen in
Übereinstimmung befindet. Die Frage nach der Zeit, welcher seine
Nachrichten entstammen, läßt sich weder mit Güterbock einfach durch
das Wort „Gleichzeitigkeit“ beantworten noch mit Hanow und Del-
brück durch den Ausdruck „ein Menschenalter später“ erledigen, son-
dern die Sache liegt, wie Simonsfeld gezeigt hat, erheblich. kompli-
zierter. Die Meinung von Scheffer-Boichorst!, daß die Stelle über
Legnano aus einer Cremoneser Vorlage geschöpft sei, ist von Simons-
feld schlagend widerlegt worden.” Freilich glaubt Simonsfeld erst
recht nicht an die Selbständigkeit des Faentiners. Auf Grund der
Vergleichung anderer Stellen ist er dazu gelangt, eine Abhängigkeit
des Tolosanus von der vita Alexandri III. des Boso anzunehmen.” In
der Tat scheint mir auch für den Passus von der Schlacht bei Legnano
die Erzählung des faentinischen Chronisten nur ein kurzer und fehler-
hafter Auszug aus dem erheblich ausführlicheren Bericht Bosos
zu sein, allerdings nicht im Sinne einer wörtlichen Entlehnung,
sondern unter starken stilistischen Änderungen, so wie ja auch
Obo von Ravenna in seiner Darstellung? der Schlacht bei Legnano
mit seiner Vorlage, ebenfalls der vita Alexandri III. Bosos, frei ge-
schaltet hat. Gleich zu Anfang findet sich bei Tolosanus eine falsche.
Monatsangabe, Juni statt Mai, die wohl aus Boso geschöpft ist. Ich
kann auch den Verdacht nicht unterdrücken, daß Tolosanus die Zahl:
700 Ritter, die er dem deutschen Heere zuweist, dem Text des Boso
entnommen hat. Freilich passierte ihm beim flüchtigen Abschreiben
das Versehen, daß er dabei die Parteien verwechselte, die Zahl 700
statt den Lombarden den Deutschen und statt der Vorhut dem ganzen
Heere zuschrieb. Eine Abweichung gegenüber Boso besteht darin, daß
er auf der Seite der Mailänder die Bolognesen kämpfen läßt. Das
ist offenbar eine Erfindung des Faentiners.® Keine der anderen Quellen
spricht davon, daß die Bolognesen am Kampf teilgenommen hätten.
Dies ist auch nicht wahrscheinlich, denn sonst wäre nicht zu er-
klären, weshalb die Mailänder ihnen noch eine besondere Mitteilung
! Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung,
Band X (Innsbruck 1889) S. 94.
3 Sitzungsberichte der Münchner Akademie, phil.-hist. K1.1893. Bd. I, 340 ff.
° à. à. O. S. 350.
4 Der betreffende Text des Obo ist veröffentlicht von Simonsfeld in
den Münchner Sitzungsberichten, phil.-hist. Kl. 1897, Bd. U, 157.
5 Übrigens führt auch Güterbock selbst in seiner Zusammenstellung
der loınbardischen Städte, deren Kontingente bei Legnano fochten, Bologna
nicht an (Ancora Legnano S. 21).
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 36
522 Karl Hadank.
von dem Siege zugesandt haben.! Ein fernerer Fehler des Tolosanus,
ein zweiter chronologischer Irrtum, ist es, daß er die Schlacht in das
Jahr 1175 verlegt. Nun haben wir aber bisher eine wichtige, eben-
falls von Simonsfeld ans Licht geförderte Tatsache noch nicht er-
wähnt. Es steht ja zunächst noch gar nicht fest, was in der so-
genannten Chronik des Tolosanus auf die Rechnung des Tolosanus
und wieviel auf die des bedeutend späteren Bearbeiters oder gar der
Bearbeiter seiner Chronik zu setzen ist.” Simonsfeld hat nämlich ge-
zeigt, daß das Geschichtswerk des Tolosanus vielfach interpoliert und
überarbeitet worden ist, „und zwar so stark, daß man kaum mehr
von einer Chronik des Tolosanus reden kann“. Unter solchen Um-
ständen läßt sich die große Schätzung, die Güterbock der Chronik des
Tolosanus zuteil werden läßt, unmöglich rechtfertigen. Sie darf von
uns überhaupt nicht als Quelle, geschweige denn als Hauptquelle für
die Darstellung der Schlacht bei Legnano benutzt werden. Ihre
dürftigen Angaben stehen auch ersichtlich nicht gerade in gutem Ein-
klang mit unseren Hauptberichten. Wir sind also für die Fest-
stellung der Heereszahlen allein auf die aus Mailand stammenden gesta
Federici I. imperatoris in Lombardia angewiesen. Ihre Erzählung er-
weist sich auch sonst überall so sachlich und zuverlässig, daß wir
keinen Grund haben, ihr mißtrauisch gegenüber zu treten. Wer trotz-
dem wenigstens den Zahlenangaben des Mailänders nicht unbedingt
Glauben schenken will, mag einige hundert Ritter streichen. Der
Ansatz wird dann demjenigen von Hanow und Delbrück immer noch
erheblich näher stehen als dem von Güterbock. Auch die große Zahl
der deutschen Fürsten, die der Aufforderung Friedrichs, ihm Hilfe zu
leisten, gefolgt waren, beweist, wie Hanow richtig bemerkt, daß der
Zuzug im Jahre 1176 nicht so unbedeutend gewesen sein kann, wie
uns Güterbock glauben machen will. Hätte sich der Kaiser nach
Empfang der Hilfstruppen immer noch sehr schwach gefühlt, dann
hätte er sich wohl kaum in solche Nähe von Mailand gewagt, son-
dern wäre von vornherein stärker nach Westen ausgebogen; er hätte
sich dann etwa durch einen Übergang über den Ticino in größere
Sicherheit bringen können. Die Lombarden mögen, wenigstens im
zweiten Abschnitt der Schlacht, nachdem sie Verstärkungen erhalten
hatten, den Deutschen an Zahl auch der Ritter überlegen gewesen sein.
Ich schließe nun noch kurz die Erörterung der zweiten strittigen
1 Savioli, Annali Bolognesi, Bassano 1789, vol. II, parte Il, p. 57.
? Münchner Sitzungsberichte 1893, Bd. I, 303 ff.
8 Ebenda S. 336. Simonsfeld hebt auch (S. 329) die Unzuverlässigkeit
der Chronik hervor, indem er von den vielen unrichtigen und legendenhaften
Angaben in ihr spricht.
Kleine Mitteilungen. 523
Frage an. Welche Bedeutung kommt dem lombardischen Fußvolk für
den Ausgang der Schlacht zu? Güterbock ist in seiner vorletzten wie
auch in der letzten Arbeit mit dem Urteil schnell fertig. Das Fuß-
volk sei, so meint er, von ausschlaggebender Wichtigkeit für den Sieg
der Lombarden gewesen.” Fragen wir nach den Quellen, auf die sich
Güterbock für diese seine Behauptung stützt, so werden wir von ihm
auf den Mailänder Annalisten, Romuald von Salerno und den Faen-
tiner Chronisten verwiesen. Der letztere bringt die sonst nirgends
anzutreffende Nachricht, daß von den FuBkämpfern alle Pferde ge-
tötet und fast sämtliche deutschen Ritter gefangen worden wären.
Die Übertreibung liegt hier so deutlich auf der Hand und wider-
spricht auch so sehr den Aussagen der anderen Quellen, daß die Stelle
schon deshalb keinen Glauben verdient. Dazu kommt noch, daß die
übrigen Angaben der Quelle, wie wir sahen, keineswegs vertrauen-
erweckend sind. Jene Mitteilung des Faentiners muß also gegenüber
der Darstellung in den drei Hauptquellen zurücktreten. Und da
nimmt sich die Sache doch anders aus. Es ist nicht wahr, wie Güter-
bock versichert, daß der Mailänder und Romuald den Hergang ebenso
schildern wie Tolosanus. In den gesta Friderici wird vielmehr ge-
sagt, daß nur ein Teil der lombardischen Ritter in die Flucht ge-
schlagen wurde, der andere aber am Carroccio standhielt, zusammen
mit dem FuBvolk, und schließlich siegte. Also nicht das FuBvolk für
sich entschied die Schlacht. Noch stärker widerspricht die ausführ-
liche und anschauliche Erzählung bei Romuald den Worten des Faen-
tiners. Hiernach wurden diejenigen lombardischen Ritter, welche dem
Gros vorangeeilt waren, von den Kaiserlichen zurückgetrieben. Das
mailändische Fußvolk, mit wenigen Rittern untermischt und in der
Umgebung des Fahnenwagens stehend, vermochte jedoch nicht zu
fliehen und mußte deshalb notgedrungen stehen bleiben. Es entspann
sich am Carroccio ein heftiger Kampf, bei dem sich jedoch das Fuß-
volk nur defensiv verhielt (illi oppositis clipeis et porrectis astis
coeperunt eorum furori resistere et ad se venientes animose repellere).?
Da kamen jene lombardischen Ritter, die zu Beginn des Gefechts ge-
flohen waren, sich aber inzwischen wieder erholt und durch neu an-
kommende verstärkt hatten, zum Kampfplatz zurück und schritten
nunmehr zum Angriff gegen die Deutschen, wobei ihnen das Fußvolk
! Ancora Legnano p. 21 u. 22 oben, dann „Quellen und Forschungen usw.
Separatabdruck S. 25 Anm. 4.
* Es ist also verkehrt, wenn Giesebrecht (Gesch. der deutschen Kaiser-
zeit, Leipzig 1888, Bd. V Abt. 2, S. 788) im Hinblick auf diese Stelle sagt:
„von den Schilden gedeckt, ging das Fußvolk mit weit vorgestreckten
Lanzen gegen die deutsche Ritterschaft vor“.
86*
524 Karl Hadank.
folgte. Von einem selbständigen, zielbewußten Handeln der Fub-
kämpfer ist also keine Rede. Boso schließlich erzählt, daß die Schlacht
für die Lombarden deshalb eine günstige Wendung nahm, weil aus-
erwählte mailändische Ritter, die bisher weiter zurück gestanden
hatten, Friedrich entgegenrückten. Er erwähnt das FuBvolk über-
haupt nicht. Ganz entschieden ist daher nach dem Bericht unserer
wichtigsten Quellen der Hauptanteil an dem Siege den Rittern zu-
zuschreiben, nicht aber dem FuBvolk. Hanow und Delbrück haben
das richtig betont. Die Fußkämpfer hatten nur das Verdienst — aber
auch nicht einmal sie allein —, den Kampf so lange hingezogen und
ausgehalten zu haben, bis Ritter erschienen, die den Deutschen an-
griffsweise entgegentreten konnten. Das letztere war das Entscheidende.
Das Fußvolk konnte sich nur verteidigen, mußte versuchen, sich, so-
lange es ging, an Ort und Stelle zu behaupten. Eine bloße Defensive
aber reicht nicht aus, einen Sieg zu erringen. Zum aggressiven Vor-
dringen waren freilich Ritter nötig; in Anlehnung an sie und unter
ihrem Schutz vermochten wohl auch Fußmannschaften vorzugehen. Es
gibt eben zweierlei Fußvolk, solches, das ein bloßes Aggregat von
Individuen ist, und solches, das als Gesamtkörper auftritt. Jenes stellt
die niedere, dieses die höhere Stufe militärischer Leistungsfähigkeit
dar. Jenes wird im allgemeinen nur zur Verteidigung fähig sein,
dieses auch zum Angriff. Es ist der Begriff des taktischen Körpers,
auf den es für die Beurteilung des Fußvolkes ankommt. Es kann
nicht meine Aufgabe sein, hier breiter auseinanderzusetzen, weshalb
man den Begriff des taktischen Körpers, wie immer man ihn auch
definieren mag, nicht entbehren kann. Ich verweise auf die Dar-
legungen Delbrücks im ersten Abschnitt seines Buches über die Perser-
kriege und die Burgunderkriege.! Ihr Studium kann demjenigen, der
Kriegsgeschichte wissenschaftlich betreiben will, nicht dringend genug
empfohlen werden.
Zum Schluß mache ich noch auf eine methodologische Forderung
Delbrücks aufmerksam. Es genügt nicht zur Beurteilung einer Schlacht,
daß man sie in ihrer Isolierung betrachte, sondern man muß sie im
Zusammenhang des Kriegswesens der ganzen Epoche behandeln. Auf
diese Weise entgeht man der Gefahr, den Zufälligkeiten der Tradition
preisgegeben zu sein. Auf die Lombardenkriege der Stauferzeit an-
gewendet, ergibt dieser Grundsatz für unsere Frage als Resultat, daß
die Ritter die entscheidende Waffe sind, daß das Fußvolk vor ihnen
zurücktritt; es nimmt deshalb eine bloß akzessorische Stellung ein,
weil es keinen taktischen Körper zu bilden vermag. Hätte man eine
1 Berlin, 1887.
sg Ze
Kleine Mitteilungen. 525
so große Schlacht wie die bei Legnano mit dem Fußvolk gewonnen,
so hätte sich das für die Folgezeit in einem Übergewicht dieser Waffe
über die Ritter geltend machen müssen. Das ist jedoch nicht der
Fall. Nach wie vor werden bedeutende Schlachten wie z. B. die bei
Cortenuova! durch Ritter entschieden. Nicht schon das lombardische,
sondern erst das schweizerische Fußvolk hat die Umwälzung in der
Kriegführung hervorgebracht, durch die die ritterliche Kampfesweise
überwunden worden ist.
Friedrichshagen. Karl Hadank.
Der päpstliche Approbationsanspruch und die goldene Bulle;
An Stelle der geplanten Geschichte der deutschen Reichsgesetz-
gebung hat Zeumer uns jüngst eine neue Ausgabe der goldenen Bulle?
beschert, die allseitig mit großer Freude begrüßt worden ist, mit
Recht, soweit dem Schreiber dieser Zeilen ein Urteil zusteht. Nur
gegen die Ausführungen Zeumers tiber die Stellung der goldenen Bulle
zum Approbationsrecht scheint Einspruch erhoben werden zu müssen.
Bekanntlich übergeht die goldene Bulle die kurialen Approbations-
ansprüche mit Stillschweigen. Die Forschung hat daraus den Schluß
gezogen, daB Karl IV. diese Ansprüche abgelehnt, ja gesetzlich aus-
geschlossen habe. Gegen diese Jahrhunderte alte Ansicht stellt nun
Zeumer? die Behauptung, dem entsprechenden Passus der goldenen
Bulle mangle jede Spitze gegen Rom, er lasse den Kurfürsten wie
dem Gewählten abgesehen von der Bestätigung der Rechte und Privi-
legien der Kurfürsten in der Approbationsfrage völlig freie Hand.
Daß dem tatsächlich nicht so ist, daß vielmehr die alte Ansicht
auch die richtige ist, ergibt einmal die Betrachtung der konkreten
Ansprüche, welche in der Approbationsfrage die Kurie zur Zeit
Karls IV. machte, anderseits die korrekte Interpretation des ent-
sprechenden Passus der goldenen Bulle, welche jene Betrachtung zur
notwendigen Voraussetzung hat.
Seit Bonifaz VIIL steigen die Ansprüche der Kurie bezüglich der
Approbation des von den Kurfürsten zum König Gewählten fort-
während. Das bat Engelmann“ in einer sehr eingehenden Unter-
suchung klargestellt.
1 Vgl. meine Dissertation über die Schlacht bei Cortenuova am 27. No-
vember 1237, Berlin 1905, Richard Hanow.
? Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reichs
in Mittelalter und Neuzeit. Bd. IL Weimar 1908. 3 à. a. O. S. 193 ff.
t Der Anspruch der Päpste auf Konfirmation und Approbation bei den
deutschen Königswahlen (1077—1379). Breslau 1886. Vgl. dazu Höhl-
baum, Der Kurverein von Rense. Berlin 1908. S. 21ff.
526 Gottfried Kentenich.
Bonifaz VIII. „erklärte jede Regierungsmaßregel ante approba-
tionem als eine rechtswidrige Usurpation. Erst mit der approbatio,
die bei Albrecht L als assumptio ex misericordia auftritt, wird die
Wahl als zurechtbestehend, der Gewählte als wirklicher rex angesehen.“
Die Approbation bezieht sich nicht blos auf die Prüfung, ob die
Person des Gewählten würdig ist, zum Kaiser promoviert zu werden,
sie ist zunächst eine Bestätigung der Wahl zum König. Erst durch
die approbatio wird der Gewählte wirklicher König.
Die Nachfolger Bonifaz VIII. handeln nur konsequent, wenn sie
wie Clemens V. mit der Erteilung der approbatio die Aufforderung
an die Untertanen verbinden, nunmehr dem Könige zu gehorchen,
oder wie Johann XXII. alle Regierungshandlungen, welche der König
vor der approbatio vorgenommen hat, für null und nichtig erklären.
= Diesem Anspruche der Kurie stellte bekanntlich der Renser
Kurverein als altes Reichsrecht entgegen, daß durch die bloße Wahl
der Gewählte sofort König und zur Ausübung der Regierung (ad-
ministratio) ohne weiteres berechtigt sei, und zwar nicht bloß der
königlichen Regierung, sondern auch des Imperiums. Ludwig der
Bayer ging in seiner anschließenden Frankfurter Erklärung noch einen
Schritt weiter, indem er behauptete, der Gewählte sei sogar ohne
weiteres befugt den Kaisertitel anzunehmen.
Zur klaren Erkenntnis der konkreten Ansprüche der Kurie ist
es durchaus notwendig, regnum und imperium auseinanderzuhalten.
Nicht bloß für die Administration des Imperiums, schon für die
Ausübung der königlichen Rechte beansprucht die Kurie, seit
Bonifaz VIII. stets konsequent bleibend, die Approbation.
Betrachten wir nun den passus concernens der goldenen Bulle.
Im Interesse der Klarheit sei es gestattet, die ganze Stelle (Zeumer II
S. 16) hierher zu setzen. Sie lautet also:
Et quia de antiqua approbata et laudabili consuetudine incon-
vulse quod subscribitur semper extitit hactenus observatum, ideoque
et nos constituimus et de imperialis decernimus plenitudine potestatis
quod is, qui modo premisso in regem fuerit Romanorum electus,
peracta statim electione huiusmodi, priusquam in aliquibus causis aliis
sive negociis virtute sacri imperii administret, universis et singulis
principibus electoribus ecclesiasticis et secularibus, qui propinquiora
sacri imperii membra esse noscuntur, omnia ipsorum privilegia,
litteras, iura, libertates et concessiones, antiquas consuetudines et
etiam dignitates, et quidquid ipsi ab imperio usque in diem electio-
nis sue obtinuerunt et possederunt, absque dilacione et contradictione
confirmare et approbare debeat per suas litteras et sigilla — ipsisque
premissa omnia innovare, postquam imperialibus fuerit infulis
Kleine Mitteilungen. 527
coronatus. Confirmacionem autem huiusmodi electus ipse cuilibet
principi electori in specie primo suo nomine regali faciet et deinde
sub imperiali titulo innovabit — — —
Soweit ich sehe, ist ein geradezu integrierendes Moment dieser
Stelle die scharfe Scheidung von regnum und imperium. Diese beiden
Begriffe sind die Angelpunkte des ganzen Passus.
Hält man das fest im Auge, dann sieht man, daß der Ton
durchaus auf der gesperrt gedruckten ersten Erwähnung des Imperiums
liegt, daB die von der Kurie angefochtene Berechtigung der ad-
ministratio regni als ganz selbstverständlich vorausgesetzt wird. Es
ist das aber auch deutlich am Schluß der Stelle ausgesprochen:
confirmacionem ... in specie primo suo nomine regali (das heißt
mit dem ihm zustehenden Namen; es erscheint mir ganz aus-
geschlossen, daB an dieser Stelle, wo jedes Wort gewogen werden
mußte, das Possessivpronomen ohne bewußte Absicht, also zufällig
beigefügt und vorausgestellt sei) faciet.
Geht die Theorie der Kurie dahin, daß der Gewählte kein Recht
habe, sich den Königstitel zuzulegen, nennt sie ihn daher konsequent
vor der Approbation ‘in regem Romanorum electus’, ficht sie jede
königliche Regierungshandlung vor der Approbation als ungültig an,
so erklärt die goldene Bulle, daß ihm der Name rex ohne weiteres
zustebe, und daß er befugt sei, sofort (statim) unter diesem Titel zu
urkunden, sie nimmt ihm lediglich den Titel imperator, auch die
Verwaltung des Imperiums spricht sie ihm bedingungslos zu, nur be-
streitet sie das Recht der Titelführung eines Imperators.
So steht die goldene Bulle durchaus auf dem Boden des Renser
Weistums. Ja sie knüpft auch deutlich in der Fassung des Gedankens
an dieses Weistum an. Ein Einblick in die entscheidende Stelle, die
wir hierher setzen, wird das ohne weiteres deutlich machen. Sie lautet:
hoc esse de iure et antiqua consuetudine imperü approbata ...
quod electi ... sibi titulum regium assumerunt ac bona et iura
imperii administrarunt — — —
Die goldene Bulle beseitigt lediglich den weitergehenden An-
spruch Ludwigs des Bayern, daß der Erwählte imperator zu nennen
(nominandus) sei.
Es ist richtig, daB Karl IV. in der Praxis anders gehandelt hat,
in seiner Kodifikation des Reichsrechts aber bringt er klar und be-
stimmt die Anschauung des Renser Kurfürstentags zum Ausdruck.
Ja es will mir scheinen, daß die Beziehungen der goldenen Bulle
zum Renser Tage und den von ihm ausgegangenen Wirkungen noch
inniger sind. Ich hoffe, das bald eingehender darlegen zu können.
Gottfried Kentenich.
528
Kritiken.
Ernest Millard, Une loi bistorique. III. Les Allemands, Les Anglais.
IV. Causes de la loi, considérations finales. Bruxelles, Henri La-
mertin. 1906 bzw. 1908. 292 bzw. 236 S. in 8°. — Daneben
von demselben unter dem Generaltitel Philosophie de l’histoire als
. Band für sich: Les Belges et leurs générations historiques. Ebd.
1902. 350 S.
Von dem bereits früher (in dieser Zeitschrift 1904 S. 528 f.,
1905 S. 569f.) besprochenen Werke liegen jetzt die Schlußbände vor;
der letzte Band, der die Begründung der ganzen Theorie enthält,
wird hauptsächlich unser Interesse erregen.
Wie früher a. a. O. dargelegt, meint Millard in der Geschichte
der Völker eine zyklische Wiederkehr von fünf Entwicklungsphasen
zu je 250 Jahren zu entdecken, die er charakterisiert als Phasen der
formation, activité, malaise, grand éclat, décadence; diese 1250 Jahre
bilden je eine generation, an die sich eine andere mit derselben
Phasenreihe von neuem anschließt. Er begründet diese Rhythmik,
folgend seinem Landsmann und Berufsgenossen, dem belgischen Genie-
offizier Nicolas-Remy Brück (1818—1870), auf die regelmäßigen
Schwankungen des Erdmagnetismus, den regelmäßigen Umlauf der
magnetischen Pole. Man darf diesen Gedanken nicht ohne weiteres
wie einen phantastischen Einfall zurückweisen. Der Einfluß der mag-
netischen Strömungen auf den Bau der Erdoberfläche, die bedeutende
Rolle, die sie beim Verlauf der Erdbeben spielen u. a. sind Tatsachen,
die neuerdings immer eingehender von den Fachleuten untersucht und
bestätigt werden. Solche Wirkungen könnten sich ja auch in anderen
irdischen Verhältnissen geltend machen. In der Tat sucht M. dies
statistisch nachzuweisen. Er vergleicht die Kurven der täglichen
Schwankungen der Magnetnadel mit den Kurven der täglichen Maxima
und Minima von Geburten, Todesfällen, Selbstmorden in Gent und
anderwärts für längere Zeit, ebenso die entsprechenden Jahreskurven,
und findet eine derartige Übereinstimmung dieser magnetischen und
physiologischen Kurven, daß ein kausaler Zusammenhang der beiden
anzunehmen scheint. Allerdings wird der Versuch, des weiteren einen.
Zusammenhang zwischen vier- bzw. dreißigjährigen Perioden auf dem
ökonomischen und magnetischen Gebiet zu finden, von M. selbst als
En LS
Kritiken. 529
unzulänglich angesehen, und er gibt zu (S. 24), daß der Nachweis
säkularer magnetischer Perioden weder durch Beobachtung noch Be-
rechnung bisher zu übereinstimmenden Resultaten geführt bat. Aber er
meint nach dem bisher Erreichten und Nachgewiesenen zyklische Perioden
des Erdmagnetismus von durchschnittlich ca. 500 und 1000 Jahren
ansetzen zu dürfen. Und diese stimmen nun überein mit den genannten
zyklischen Epocben der Völkergeschichte (S. 114), wie sie M. in den
vorhergehenden Bänden empirisch nachgewiesen zu haben meint, näm-
lich je eine Generation zu ca. 1000 bzw. 1250 Jahren, deren impulsive
Maxima mit den Kulminationspunkten des 500 jährigen magnetischen
Zyklus zusammenfallen, so daß die Phasen der Maxima und die da-
zwischen liegenden schwächeren Phasen je 250 Jahre dauern. So
glaube ich die dem naturwissenschaftlichen Laien nicht ganz leicht
durchsichtige Deduktion in der Hauptsache verstanden zu haben; nur
ist mir nicht ersichtlich geworden, wie M. dazu kommt, für seine Ge-
schichtsperiode einen Zyklus von 1250 Jahren anstatt des von ihm
konstatierten magnetischen Zyklus von 1000 Jahren zu verwenden.
Sehen wir ab von der Stichhaltigkeit der naturwissenschaftlichen
Grundlage der Theorie an sich. Nehmen wir an, daß der Zusammen-
hang zwischen den magnetischen Tages- bzw. Jahresschwankungen und
physiologischen Erscheinungen erwiesen sei. Jedenfalls ist der Nach-
weis eines Zusammenhangs zwischen säkularen Perioden des Erd-
magnetismus und der Geschichte nur auf dem Wege unternommen,
daß in der Entwicklung verschiedenster Völker versucht ist, zyklische
Folgen jener fünf Phasen aufzuzeigen. Ob dieser Versuch und damit
jener Nachweis als geglückt anzuerkennen sei, das zu entscheiden, liegt
also rein auf dem Gebiete der (reschichtswissenschaft, gehört zur Kom-
petenz des Historikers.
Wenn es dem Autor anscheinend gelingt, sein System der Peri-
odisierung auf seine Art leidlich durchzuführen, so darf das nicht etwa
obenhin als Beweis der Richtigkeit angesehen werden. Ich habe schon
früher a. a. O. gesagt, weshalb der Stoff der Geschichte geschmeidig
die verschiedensten Einteilungssysteme auf sich anwenden läßt, wenn
man es nicht zu genau nimmt, und die mannigfachen Theorien der
Art, die es gibt, zeigen das drastisch genug (vgl. mein Lehrbuch der
hist. Methode, 5. und 6. Aufl. 1908 S. 81ff.) Wo der schwache
Punkt aller solchen Theorien und speziell der Millards liegt, wollen
wir an der Einteilung der deutschen Geschichte im n vorliegenden
Bande III veranschaulichen und dann erörtern.
Die zwei ersten Generationen der ‘Germanen lasse ich beiseite,
weil M. in diesen Abschnitten besonderes Mißgeschick mit seinen Auf-
stellungen hat. Da er das Frankenreich in Gallien und die Karolinger-
530 Kritiken.
monarchie der französischen Evolution zuweist, so läßt er die dritte
Generation ohne rechten Zusammenhang mit der vorhergehenden durch
die Sachsen als das repräsentierende Volk der Epoche inaugurieren
und sich so in den fünf Phasen abspielen: phase de formation bis
ca. 720, phase d’activite 720—973, phase de malaise 973—1152,
phase de grand éclat 1150—1400, phase de décadence 1400—1648.
Nun setzt die vierte Generation gewissermaBen wieder neu mit Bran-
denburg-PreuBens Entwicklung ein: formation 1417— ca. 1650, activité
von 1650 an; in unserer Zeit (250 Jahre nach 1650) hat somit eine
phase de malaise zu folgen, deren Eintreffen M. nach seiner Theorie
und mit Hinblick auf England, das sich seit 1815 in einer phase de
grand éclat befindet, unzweifelhaft bevorstehen sieht; wir dürfen uns
getrösten, daß ebenso unzweifelhaft vom Jahre 2150 an eine phase de
grand eclat für Deutschland in Aussicht ist.
Jeder Kenner der Geschichte sieht ohne weiteren Hinweis, welche
Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich dieser Periodisierung der deut-
schen Entwicklung bestehen können und bestehen, und wird dadurch
darauf aufmerksam, daß diese Aufstellungen durchaus auf Werturteilen
beruhen, und daß es sich dabei um die so schwierige, umstrittene
Frage handelt, nach welchem Maßstabe Niedergang und Auf-
schwung der Völker bzw. eines Volkes zu bestimmen seien.
Hiermit berühren wir den schwachen Punkt bei Millard: jene Vorfrage
ist gar nicht aufgeworfen, es fehlt jeder bestimmte allgemeine Maß-
stab, bald sind es politische, bald literarische, bald soziale u. a. Er-
eignisse und Zustände, welche die Kriterien der malaise oder des
grand eclat usw. abgeben, und es ist so dem subjektivsten Schalten und
Schieben mit dem Stoff Raum gegeben. Das ist kein Fundament zur
Konstatierung eines Gesetzes naturwissenschaftlicher Art, und das ist
keine methodisch kontrollierte Geschichtsauffassung.
Millard meint übrigens, wie es schon der Titel seines Werkes
andeutet, einsichtiger als andere Vertreter positivistischer Systeme,
z. B. Bourdeau, nicht „das“ Gesetz der Geschichte gefunden zu haben,
sondern nur eines der Gesetze. Doch muß es immerhin eines der
mächtigsten sein, wenn es so wesentlich die Struktur des Geschichts-
verlaufs bestimmt, wie M. annimmt. Meint er doch auch mit seinem
Vorgänger Brück, daß der große Gesamtgang der menschlichen Zivi-
lisation durch konstante Verschiebungen der magnetischen Knotenpunkte
auf der Erde bedingt sei. Und nimmt er doch (S. 220) für Brück
den Ehrentitel fondateur de la philosophie de l’histoire in Anspruch.
Wir stehen nach alledem dieser Geschichtsanschauung, die übrigens
auch in Charles Lagrange (mathématique de l’histoire, Lois de Brück
etc. 1900) einen ausgesprochenen Vertreter hat, ebenso gegenüber wie
LA
Kritiken. 931
so mancher von ähnlicher Richtung: Wir haben keinen Anlaß, die
Einwirkungen erdmagnetischer Kräfte auf die menschliche Geschichte
zu leugnen, soweit sie nachweislich sind, ebensowenig wie wir die
Einwirkungen anderer Naturfaktoren, Klima, Temperatur, Rasse usw.,
leugnen oder unterschätzen. Aber weder einzelne dieser Faktoren noch
sie alle zusammen verursachen nach unserer Ansicht allein oder vor-
herrschend unmittelbar und quantitativ berechenbar die geschichtlichen
Erscheinungen. Sondern sie bewirken diese Erscheinungen größten-
teils nur durch Vermittlung und unter eigenständiger Mitwirkung der
psychischen Qualitäten des Menschen, dessen Eigenart darin besteht,
mehr oder weniger bewußt nach vorgesetzten Zwecken mit dazu ge-
eignet erachteten Mitteln als soziales Wesen zu handeln. Ich habe
dies eingehend in meinem oben genannten Lehrbuch ausgeführt.
Greifswald. E. Bernheim.
Mitteilungen über römische Funde in Heddernheim, IV
Herausgeg. von d. Ver. für Gesch. u. Altertumskunde zu Frank-
furt a. M. 1907. Frankfurt, Vôlcker’s Verlag. 170 S. 25 Taf. gr. 4.
Zur Feier des fünfzigjährigen Jubiläums des Vereins (1907) sind
die Mitteilungen so inhaltsreich, die 25 Tafeln dazu so prächtig aus-
gefallen; die sieben Aufsätze sind das reiche Arbeitsergebnis der seit
d. J. 1903 niedergesetzten Ausgrabungskommission, deren Aufgabe
insbesondere die Erforschung der römischen Niederlassung Nida
(Heddernheim) ist. Über die Einzelheiten des Heddernheimer Gra-
bungswerkes berichtet Prof. Dr. G. Wolff auf S. 57—86. Am wich-
tigsten ist die Aufdeckung von Tôpfereien vor dem Nordtore der
römischen Stadt. Darüber verbreiten sich in drei folgenden Aufsätzen
neben Prof. Wolff Direktorial-Assistent R. Welcker und Prof. Dr. H.
Dragendorff (87—166). Bis in die Gemarkung von Praunheim (süd-
westlich von Heddernheim) lassen sich die Spuren Nidas nachweisen.
Ein römisches Gräberfeld daselbst und eine römische Villa nebst dem
an sie angrenzenden Teile des Gräberfeldes beschreiben Prof. Dr. A.
Riese und wieder Prof. Wolff in zwei Aufsätzen (1—55). Den Be-
schluß des Ganzen macht ein kurzer Nachtrag (167—170) des Archi-
tekten Thomas über das römische Villengebäude bei der Günthersburg;
der Gesamtgrundriß dieser Frankfurter Villa bietet zu der in einigen
Punkten abweichenden Praunheimer Villa rustica beachtenswerte Er-
gänzungen.
Besonders die ersten sechs Aufsätze sind so inhaltsreich und
bringen aus der „Töpferstadt und Zentrale der keramischen Produktion
der Wetterau“ vor allem für das wichtige Gebiet der Keramik so viel
Neues, daß wir darauf im einzelnen kurz eingehen müssen.
532 Kritiken.
Rieses Gräberfeld, ausgegr. i. W. 1901/2, liegt vor dem Westtore
Nidas und birgt ca. 300 Gräber teils mit, teils ohne Brandspuren.!
Ihre Größe ist sehr verschieden. 14 Bestattungsgräber sind darunter
mit Skeletten; in einigen lassen die gefundenen Sargnägel auf einen
Holzsarg schließen. Um das Ende des zweiten Jahrhunderts ist nämlich
die Bestattung der unverbrannten Leichname von neuem aufgekommen.
Sonst aber gehören die Gräber nach den aufgefundenen ca. 63 Münzen
der Zeit von etwa 90 bis etwa 150 n. Chr. an. I. J. 83 wurde das
Gebiet erst von Domitian erobert. Diesem Ansatze entsprechen auch
die ca. 200 Krüge, die ca. 100 Lampen und die Sigillatagefäße.
Letztere sind wohl alle noch gallischen Ursprungs, einzelne zeigen
Barbotinetechnik. Die Sigillataschüsseln scheinen „die Händler von
Nida aus der zur Zeit unserer Gräber blühenden Töpferstadt Rhein-
zabern bezogen zu haben; einiges wurde wohl auch an Ort und Stelle
verfertigt.‘“?
Wolffs Praunheimer Villa ist eine typische Villa rustica mit Bad
und Wirtschaftsgebäuden, wie sie größer und stattlicher in Nida bisher
noch nicht gefunden war. Während sonst bei den Privathäusern der
Keller durch einen Kellerhals von außen zugänglich ist, betritt man
ihn hier vom Innern des Wohnhauses aus. Noch bemerkenswerter
ist hinter der Rückseite des Hauses ein zweiter großer (Wein-)Keller,
nur 1,3 m breit, aber 25 m lang, in kulturhistorischer Hinsicht viel-
leicht das wichtigste Stück der ganzen Niederlassung. Er öffnete
sich durch eine von mächtigen Basaltquadern eingefaßte Tür nach
einer 4 m langen Rampe, die kellerhalsartig hinauf ins Freie führte.
Nicht allein auf einen regen und ertragreichen Weinbau, noch mehr
auf eine recht fachmännische Behandlung des gelagerten Weines läßt
dieser langgestreckte und luftige Aufbewahrungsraum schließen. In
dem südlich gelegenen größeren Wirtschaftsgebäude war dann die
Kelterei. Aus dem Mangel an Funden schließt Wolff, daß der Keller
vor seiner Demolierung geräumt sei. Das aber entspricht dem auch
sonst gemachten Schluß, daß Nida mehrmals durch Feuer zerstört und
zuletzt, wenigstens in seinen Hauptteilen, in der Zeit der beginnenden
Germaneneintülle nach Septimius Severus’ Tode (211) geräumt worden
ist. Doch auch aus frühester römischer Zeit herrührende Spuren
? Nach Riese S. 5 Leichenverbrennung in der Ustrina oder nur über
dem Grabe auf einer Unterlage, nicht auch, wie Marquardt, Handb. d. röm.
Altertümer VII, I°, 880, meint, in dem Grabe.
| 3 Aus den außerordentlich zahlreichen Fundstücken (jetzt im Städt.
Histor. Mus. in Frankf.) geben die Tafeln I—IX eine treffliche Auswahl;
X bietet einen Lageplan des Praunheimer Gräberfeldes.
® Vgl. Taf. XI—XII u. XX, 1—15.
Kritiken. 533
haben sich unter der Villa, noch mehr unter dem Wirtschaftshause
gezeigt, ja sogar prähistorische Reste, z. B. eine Wohngrube aus der
Steinzeit mit zwei Getreidequetschern u. a. — Das Totenfeld in un-
mittelbarster Nähe, worauf der aufgedeckte unterste Teil einer Ustrina
hinweist, zeigte dieselben Grabbeigaben, wie sie Riese in seinen ältesten
Gräbern gefunden hat; es fehlen gänzlich alle nachtrajanischen Münzen
und alle späteren Gefäßtypen. Es ist somit das älteste zusammen-
hängende Gräberfeld in Nida, 1 km vor seinem Westtore.
Zu einem noch viel klareren Bilde von Nida kommt Wolff in
seinem folgenden Aufsatz, dem eigentlichen Ausgrabungsbericht aus den
Jahren 1903—1906.! Im Innern des Kastells und der Stadt hat er
vom Domitianischen Kastell sowohl das westliche Prinzipaltor als
Doppeltor als auch Teile des Prätoriums gefunden, ferner die Nord-
ostecke des Forums der jüngeren Stadt und den Vereinigungspunkt
der drei ehemaligen römischen Landstraßen vor dem Westtor. Auch
die Entwässerungskanäle der Straßen sind konstatiert. Das Prätorium
schließt vor dem nördlichen Rande der via principalis ab. Die hier
gefundenen Kleinaltertümer zeigen zum großen Teil charakteristische
Merkmale höheren Alters, andere sind auch an sich schon von archäo-
logischem Interesse. Neben den Spuren des Domitianischen Kastells
und seiner Innenbauten haben sich auch besser erhaltene Fundamente
von Gebäuden des 2. u. 3. Jahrhunderts gezeigt, z. B. von einem
horreum. Das Forum, wozu das horreum gehörte, bildete einen
quadratischen Gebäudekomplex von je 100 m und einer zentralen Area
von 10:30 m. Es wurde gleichzeitig mit der Stadtbefestigung unter
Hadrian gebaut, als das Kastell bereits aufgegeben und seine Gräben
und Wälle applaniert waren. — Wieder mit Gräbern und Münzen
aus der Zeit um 100 sind dann ein älteres Flavisches Erdlager
(Rechteck von ca. 330:420 m), das nur ganz kurze Zeit belegt war’,
und ein gleichzeitiges nahes, großes Steinkastell, das nur bis in die
dreißiger Jahre des 2. Jahrhunderts bestanden hat, und zuletzt ein
jüngeres Erdlager, die nachträgliche Erweiterung des Steinkastells,
konstatiert. Ja sogar noch 1 km westlich von Praunheim hat man
beträchtliche Stücke der Nord- und Westseite eines wahrscheinlich
nur provisorischen rechteckigen Erdlagers (ca. 270:340 m) abgesteckt
und auf der teilweise erhaltenen Ostseite die Lage des 8—9 m breiten
Tores in der Mitte ermittelt. — In der Stadt selber hat man zuletzt
außer den Grundrissen eines Bades und den Resten einer Töpferei
durch den Fund von Inschriften zwei Straßen festgelegt, eine (plat(ea)
ı Taf. XIII— XV, XIX. XX 16—26.
3? Zur Zeit der Beisetzung bereits aufgegeben.
534 Kritiken.
praet(oria) und eine platea novi vici, während sich der ältere vicus
canabarum im Nordwesten entwickelt hat.
Nach solch überraschendem Ergebnis der erst begonnenen Aus-
grabung darf man wohl auf einen lohnenden Ausgang dieser mühe-
vollen Arbeiten rechnen. Das Gefundene berechtigt zu der Annahme,
daß Nida sogleich von seiner Erbauung an nicht nur in topogra-
phischer Hinsicht, sondern auch vermöge der Größe seiner bürgerlichen
Niederlassung das Zentrum der römischen Wetterau gewesen ist. Die
Töpfereien und die überaus zahlreichen Funde darin, 100 m vor dem
Nordtore, sind für uns am wichtigsten. Ihnen gelten die folgenden
drei Aufsätze.
Wieder gibt Wolff! zuerst einen Bericht über die bloßgelegten
16 Töpfereien und die ungemein reiche Tonware darin. Den Betrieb
setzt er in die Zeit zwischen Antoninus Pius (138) und Caracalla (211);
derselbe ist einmal, als unter M. Aurel (161—180) die Chatten ein-
fielen, unterbrochen worden. Alle Öfen zeigen den jüngern Typus
des 2. und 3. Jahrhunderts, wo der Feuerraum in zwei Gewölbe ge-
teilt ist. Auf dem Töpferacker sind auch ein paar Reste einer Gi-
gantensäule gefunden worden. Man pflegte diese für das rheinische
Germanien so charakteristischen Denkmäler von 170 bis 246 zu er-
richten. In den stürmischen Zeiten seit Caracalla sind die gewerb-
lichen Anlagen in die bereits teilweise verödete Stadt verlegt worden.
Das bestätigt der Fund eines Kindergrabes unweit der Giganten-
säule; nach allen bisherigen Beobachtungen hier wie überhaupt im
rechtsrheinischen Germanien hat die Leichenbestattung nur in den
letzten Jahrzehnten der bald nach 250 aufhörenden römischen Okku-
pation bestanden.” Überaus groß ist, wie gesagt, die Ausbeute an
Gefäßen und Scherben von Krügen, Amphoren, Töpfen, Tellern,
Faltenbechern u. dgl. gewesen; am ergiebigsten zeigten sich die in
der Umgebung der Öfen aufgedeckten Abfallgruben für unbrauchbare
oder Fehlware. Jetzt wird recht klar, wie die Heddernheimer Töpfer
die Südwetterau und die Taunusgegend und die Saalburg mit den
Erzeugnissen ihres lohnenden Handwerks versorgen konnten.
Die Fundstücke ım einzelnen betrachten sodann Welcker und
Dragendorf. Ersterer? schildert auch eingehend die verschiedene
Herstellungsweise. Dabei macht er besonders aufmerksam auf die
bisher noch nicht beobachteten Reste von Schloten (der Brennöfen)
und auf drei Schwungräder aus Basaltlava, die den gleichmäßigen
1 Cf. Taf. XVI—XVIII, XX 27—30.
? Etwas anders oben Riese.
8 Cf. Taf. XXI auch XVI— XVII u. XX.
Kritiken. 535
Umlauf der Drehscheibe regulieren und beschleunigen, wie W. dies
nach einem bemalten korinthischen Tontäfelchen (im Louvre) nach-
gewiesen hat. Das ganze Mittelalter hindurch und auch heute noch
in primitiven keramischen Betrieben ist dieses einfache und doch so
nützliche Hilfsmittel unbekannt. — In ihrer großen Mehrzahl sind die
Erzeugnisse unserer Fabrik meist nur mit Bändern oder mit einer
oder zwei parallelen Rillen rings um die Oberfläche verziert. Ihre
verschiedene Färbung bewirkt der Grad der Durchglühung. Sehr
häufig ist auch ein weißer Überzug, hergestellt wahrscheinlich durch
Überschlämmung nach dem ersten Brande. Vereinzelt kommt auch
glasierte Ware vor. Ebenso selten sind eigentliche Flaschen ohne
Henkel. Der gehenkelte Krug hat ihr Erbe angetreten. Amphoren
scheinen hier zum ersten Male am Limes gebrannt zu sein. Die
meisten Scherben derselben zeigen rote Farbe im Bruch und auf der
Oberfläche; aber es sind auch weißüberfärbte Exemplare unter unseren
Fundstücken. Ihre mächtigen Henkel sind in die starke Wand am
Hals und Bauch eingezapft und innen ihre nietkopfartig verbreiterten
Enden verstrichen. Auf dem Transport hingen diese großen Gefäße
an dicken Stöcken quer über den Wagenleitern. — Von dem zahl-
reichen metallenen Kleingerät seien zum Schluß ein praktischer kurzer
Reitersporn und der Querbügel eines Helms und ein elfenbeinerner
Schwertknauf erwähnt.
Die Terra-Sigillata-Funde behandelt zuletzt Dragendorff! Ihre
Technik ist die mäßige Technik jener durch Wolff näher bestimmten
Zeit: Dickwandige Gefäße mit hochrotem, oft wenig glänzendem
Überzug und schlecht geschnittenem Töpferstempel; nach den Stempeln
sind viele von ihnen sicher von auswärts bezogen, namentlich von
Rheinzabern. Daneben aber nimmt Dragendorff mit Wolff und Riese
eine Heddernheimer Lokalproduktion an; das sind aber nur späte Formen,
vor allem zahlreiche ReliefgefäBe. Einige Stempel können mit Hilfe
des C. J. L. sogar mehrfach für Heddernheim nachgewiesen werden.
Der Stempel des Dubitatus, der interessanteste, in vier identischen
Exemplaren der Töpferei gefunden, ist früher schon achtmal in
Heddernheim nachgewiesen worden, ebenso verschiedentlich am Wetterau-
limes. Derselbe Name kommt aber auch in Rheinzabern und in
derselben charakteristischen „Handschrift“ vor. Dubitatus hat also
zuerst hier, dann in Heddernheim gearbeitet, unter Mitnahme seines
Handstempels. Weiter sprechen für eine eigene Terrasigillataproduk-
tion Heddernheims die ornamentierten Gefäße, die zum guten Teil als
Ausschuß bezeichnet werden müssen. Ferner löst sich aus der Masse
1 Taf. XXII—XXV.
536 Kritiken.
der Rheinzaberner Erzeugnisse eine zahlreiche Gruppe durch ausge-
prägte Eigenart der Dekoration, die gerade für Heddernheim und
seine Umgebung charakteristisch ist, zunächst 14 Gefäße, von denen
eins den Töpfernamen des Dexter zeigt. In einer folgenden Gruppe
von 55 Stücken, die einen immer wiederkehrenden, Dragendorff bisher
unbekannten Typenschatz zeigen, kommt Dexters Stempel zehnmal vor.
Somit gewinnen wir den Namen eines zweiten Heddernheimer Tôpfers.
Nun aber hat man auch in Trier bedeutende Töpferei konstatiert.
Und „es mehren sich die Anzeichen, wonach Dexter und der mit ihm
eng verbundene Censor(inus) in Trier gearbeitet haben.“ So stehen
wir bezüglich dieser „Dextergruppe“ wieder vor der Frage, ob etwa
die Heddernheimer Töpferei zu der Trierer in der Abhängigkeit einer
Filiale steht, „oder ob wirklich alle in unserer Gegend und in der
Heddernheimer Töpferei gefundenen Stücke Import aus Trier sind“.
Gegen diese Vermutung würden die erwähnten Sigillaten aus den
Heddernheimer Abfallgruben sprechen. Indes verhehlt Dragendorff
nicht, daß sich dort noch keine Formschüsseln oder noch keine Bruch-
stücke solcher Modelle gefunden haben, während wir solche „in anderen
Töpfereien in Menge“ kennen. Jedoch gibt er auch dagegen zu be-
denken, „daß erst ein Teil der Sigillata-Töpferei durch die Ausgrabungen
berührt worden ist“. Und „die Gruben mit dem Terrasigillataausschuß,
dem schwerwiegendsten Argument für die Heddernheimer Pro-
duktion, liegen hart an der Grenze des Ausgrabungsfeldes. Es darf
mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß die Gruben
sich fortsetzen und die Ergänzung zu dem bisher Gefundenen zu
finden ist“.
Welch’ reicher Schatz an Ergebnissen! Die Forschung auf dem
Alt-Heddernheimer Kulturboden ist noch „im Fluß“ und läßt für die
Folgezeit weitere wichtige Ergebnisse erwarten. — Den hier kurz
besprochenen gründlichen Aufsätzen gebührt insgesamt die vollste
Anerkennung.
Magdeburg. H. Nöthe.
Historischer Atlas der österreichischen Alpenländer, heraus-
gegeben von der kaiserl. Akademie der Wissenschaften in
Wien. I. Abteilung: Die Landgerichtskarte, bearbeitet unter Leitung
von weil. Eduard Richter. 1. Lieferung: Salzburg (von Eduard
Richter), Oberösterreich (von Julius Strnadt), Steiermark (von
Anton Mell und Hans Pirchegger). 12 Karten und ein Heft
Erläuterungen. (Wien 1906). 12 K.
Elf Jahre nachdem Eduard Richter mit seinem Plan zu einem histo-
rischen Atlas der österreichischen Alpenländer vor die Öffentlichkeit
Kritiken. 537
trat!, ist die erste Lieferung des großangelegten Werkes erschienen.
Richter selbst hat diesen Tag äußeren Erfolges nach langjähriger mühe-
voller Arbeit nicht mehr erlebt. Wer aber die Entstehungsgeschichte
des Atlas verfolgt hat, der weiß, daß uns hier ein Werk seines Geistes
vorliegt, das seiner Organisationsgabe und Arbeitsfreudigkeit unendlich
mehr verdankt, als die verhältnismäßig kleine Fläche, die er persönlich
bearbeitet hat (Salzburg), äußerlich anzeigt.
Überraschungen bringt die erste Lieferung der Landgerichtskarte
nicht, denn über die Anlage und die Fortschritte der Arbeit hatten
uns Richter und seine Mitarbeiter in dankenswerter Weise durch eine
Anzahl von Veröffentlichungen? immer auf dem Laufenden erhalten.
Von Anfang an hatte Richter mit Entschiedenheit betont, daß man die
Pläne für den Atlas vorerst nicht allzu weit und hoch spannen dürfe,
damit das Wichtigste, die Grundlage für alle zukünftigen Arbeiten, die
Landgerichtskarte, auch wirklich bald zur Ausführung gelangen könne.
So treten die Blätter, die jetzt vor uns liegen, bescheiden auf: das
Gewirr roter und schwarzer Linien, das sie zeigen, ist sehr unähnlich
dem bunten und auf den ersten Blick einleuchtenden Bilde, das der
geschichtliche Atlas der Rheinprovinz bietet. Und doch bedeutet der
österreichische Atlas in mehr als einer Hinsicht einen Fortschritt gegen-
über dem älteren rheinischen Kartenwerke. Der Hauptgrundsatz der
historischen Kartographie, der sich den Mitarbeitern am rheinischen
Atlas bald nach Beginn ihrer Arbeiten ergab, daß rückläufig gearbeitet,
aus dem jüngeren, besser bekannten Zustande auf den älteren, noch
weniger bekannten, geschlossen werden müsse, findet auch beim öster-
reichischen Atlasse seine Anwendung. Während aber im Rheinlande
die außerordentliche territoriale Zersplitterung des Bodens zu langsam
schrittweisem Vorgehen zwingt, machten besonders günstige Umstände
es möglich, den einmal als richtig erkannten Gedanken in Österreich in
vollkommenerer Weise durchzuführen.
Es war bereits seit längerer Zeit bekannt, daß die Sprengel der
hohen Gerichtsbarkeit eine sehr große Beständigkeit besitzen. Stich-
proben in dieser Richtung, die Richter selbst für Salzburg? und Anton Mell
für einen Teil von Steiermark * unternahmen, bestätigten diese Erfahrungen
auch für das Gebiet der Ostalpen und gaben die Sicherheit, daß man
in den Landgerichten eine brauchbare Grundlage für den geplanten
1 Vgl. E. Richter, Über einen historischen Atlas der österreichischen
Alpenländer. Festgabe für Franz vom Krones. Graz 1896.
? Vgl. ihre Zusammenstellung, Erläuterungen S. II.
3 Mitt. des Inst. f. österr. Geschichtsforsch. Ergbd. I (1885).
* Der comitatus Liupoldi, Mitt. d. Inst, XXI (1900).
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 87
538 | Kritiken.
Atlas gefunden habe. Grenzbeschreibungen desselben Landgerichtes aus
verschiedenen Zeiten stimmten in der Regel vollständig überein, und wo
wirklich Verschiebungen der Grenzen vorkamen, waren sie ausnahmslos
von geringem Umfange. Veränderungen in der Gerichtseinteilung —
und zwar bedeutende — fanden regelmäßig allein in der Form statt,
daß Landgerichte geteilt wurden. Entstanden also im Laufe der Zeit
auch viele neue Grenzlinien, so blieben daneben die alten einmal ge-
zogenen doch dauernd erhalten. Es war unter diesen Umständen, wenn
man die Grenzbeschreibungen möglichst vollzählig sammelte und ihren
Verlauf auf die Karte eintrug, möglich, ein vollständiges Netz aller
Linien zu entwerfen, die die Bezirke der hohen Gerichtsbarkeit von der
zweiten Hälfte des Mittelalters bis zur Auflösung der alten Einteilung
im 18. und 19. Jahrh. umgrenzt haben. Die Herstellung von Karten
dieser Art bezeichnet eine Neuerung, deren Bedeutung und Eigenart
Richter mit Recht immer hervorgehoben hat: Es ist mit dem alten
Grundsatze, daß Karten nur ein auf einen bestimmten Zeitpunkt fixiertes
topographisches Bild darstellen könnten, gebrochen und für die histo-
rische Kartographie ein neues Ideal, die Entwicklungskarte, aufgestellt.
Nach seinen eignen und Mells günstigen Ergebnissen bei den Vorarbeiten
hatte Richter ursprünglich angenommen, er würde auf seiner Land-
gerichtskarte die jurisdiktionelle Einteilung des Landes von den Gauen
und Grafschaften des früheren Mittelalters bis zum Beginn der modernen
Zeit vor Augen führen können. Ganz ließ sich dieser Plan nicht ver-
wirklichen, man stieß bei dem Versuche, die ältere Landeseinteilung
kartographisch festzulegen, doch auf mehr Schwierigkeiten und Zweifel,
als man ursprünglich vorausgesehen hatte, und mußte sich daher begnügen,
die Landgerichte allein von ihrem Auftauchen bis zu ihrem Vergehen,
d. h. die Entwicklung eines Zeitraums von etwa 500— 600 Jahren dar-
zustellen.
Die Karten, die so entstehen, enthalten, da sie alle Landgerichte
aufnehmen, die sich im Laufe der Zeit durch Teilung größerer Gerichts-
bezirke entwickelt haben, Grenzen von sehr verschiedenem Alter. Von
keiner läßt sich nach dem ersten Augenschein sagen, wann sie entstanden
ist. Das Liniennetz der Karten wirkt an sich wie ein Rebus. Zu seiner
Lösung bedarf es eines erklärenden Textes, der in den „Erläuterungen
zum historischen Atlas“ gegeben wird. Er ist bestimmt, Auskunft zu
geben, wann und — so weit das bekannt ist — unter welchen Um-
ständen sich die jüngeren Teillandgerichte von den alten ursprünglichen
Blutgerichtsbezirken abgespalten haben, um so dem Benutzer die Möglich-
keit zu geben, sich den Zustand der Landeseinteilung für jeden Zeit-
punkt, auf den es ihm ankommt, herzustellen. Die Ausführungen über
die Entwicklungsgeschichte sind übersichtlich und kurz gefaßt, längere
Kritiken. 539
kritische Erörterungen und die Behandlung von Einzelfragen werden
einer anderen Stelle vorbehalten!. Der Grundsatz ist anzuerkennen,
dennoch aber hätte man m. E. in der Disponierung vielfach noch deut-
licher sein können. Wie der Text heute vorliegt, läßt sich durch die
Anordnung des Druckes oft nicht unterscheiden, ob einer der zahlreichen
aneinander gereihten Abschnitte einen Gau, eine Grafschaft oder über-
haupt einen der ursprünglichen großen Gerichtssprengel behandelt oder
ein Teillandgericht jüngeren Ursprungs. Es wäre für die Zukunft eine
durchgreifendere Gruppierung nach den ältesten bekannten großen
Bezirken zu wünschen und innerhalb dieser Hauptteile müßten dann die
einzelnen Landgerichte als deutlich erkennbare Unterabschnitte behandelt
werden. An der Spitze eines jeden Hauptteils würden wohl die Stamm-
bäume der Landgerichtsteilung, die auch jetzt schon oft beigegeben sind,
am passendsten ihren Platz finden.
Eine Kritik des Textes im einzelnen ist bei ‘einer Arbeit wie der
vorliegenden schwer oder gar nicht möglich, denn sie würde überall in
das feinste Detail der Territorial- oder Lokalgeschichte führen, in Ge-
biete, wo naturgemäß ganz sachverständig immer nur der Bearbeiter
des Textes selbst ist. Das aber darf erfreut bemerkt werden, daß die
Leitung für alle Kronländer in der Geschichte dieser Gebiete bereits
bewährte Bearbeiter gefunden hat, deren Ausführungen von vornherein
Vertrauen verdienen.
Eingehendere Betrachtung als der erläuternde Text, der immer nur
Beilage ist und methodisch daher kaum viel Neues bieten kann, dürfen
die Karten selbst beanspruchen. Aus doppeltem Grunde: Historische
Karten, die ganz den Ansprüchen der Wissenschaft entsprechen, sind
heute noch fast Unica, und zweitens eröffnen die vorliegenden Blätter
ein großes, weitausschauendes Unternehmen und sind bestimmt, die
Muster für viele folgende Karten zu werden.
Der Maßstab 1 : 200000 ist dem für die geschichtlichen Karten
der Rheinprovinz gewählten ähnlich (1 : 160000) und wird voraus-
sichtlich für die Spezialkarten der historischen Atlanten der Zukunft
typisch werden?. Er ist sehr zweckmäßig, denn er ermöglicht erstens,
wenn nötig, die Aufnahme sämtlicher Ortschaften und läßt, zweitens,
das Geländebild in seinen unveränderlichen Hauptzügen noch deutlich
erscheinen, ohne das Auge durch allzuviele Einzelheiten zu verwirren.
! Sie sollen in besonderen Bänden des Archivs f. österr. Gesch. als
Abhandlungen zum hist. Atlas erscheinen. Ein solcher Band — XCIV, 1907,
— ist bereits ausgegeben.
? Für die Spezialkarten des geplanten geschichtlichen Atlas Bayerns
ist derselbe Maßstab in Aussicht genommen.
37*
540 Kritiken.
Stand der Kartenmaßstab einmal annähernd fest, so konnte bei einem
österreichischen Atlas kein Zweifel sein, daß man als Unterlage für die
Landgerichtskarte die bekannte, vom Wiener militärisch-geographischen
Institute herausgegebene, Karte von Mitteleuropa wählen mußte. Bei
Herstellung der Landgerichtskarte sind unverändert verwendet worden:
der braune Terrain- und der blaue Gewässerstein, während die Namen-
platte durch zahlreiche Neueintragungen von Signaturen, Grenzen, Orts-
und Landgerichtsnamen stark überarbeitet wurde und schließlich eine
rote Platte zum Überdruck für die jüngsten Grenzen neu hinzukam.
Die Aufnahme von Geländedarstellung in geschichtliche Karten ist
eine Neuerung Richters, dem rheinischen Atlas fehlt sie noch. Er ging
bei ihrer Einführung von der Ansicht aus, daß der Lauf jeder historisch
gewordenen Grenze sich irgendwie der Bodengestalt anschließt, daß
also ohne Gelände ihr Verlauf nie ganz verständlich wird. Dem Grund-
gedanken ist uneingeschränkt beizupflichten, und Richters Vorgehen wird
hoffentlich für die Zukunft allgemeine Nachahmung finden, besonders
da die Berechtigung seiner Forderung wohl nirgends einleuchtender
vor Augen geführt werden konnte, als auf Karten aus einem Gebirgs-
land, wie sie vorliegen. Man betrachte z. B. (Bl. 17, Pongau) die
Grenzen der Landgerichte Rauris, Gastein, Großarl, die fast in ihrer
ganzen Ausdehnung den talumschlieBenden Gebirgskämmen folgen und
sie jede nur einmal für eine ganz kurze SH verlassen, um das Tal
zu überschreiten.
War die Wiedergabe des Geländes nach einer bereits vorhandenen
Karte berechtigt, so ergeben sich m. E. durch die unveränderte Über-
nahme des Flußnetzes aus derselben Vorlage schon gewisse beachtens-
werte Schwierigkeiten. Es wirkt störend, wenn das Auge auf Karten,
die zum guten Teile zur Veranschaulichung mittelalterlicher Grenz-
beschreibung dienen sollen, überall kanalisierten Wasserläufen begegnet,
(vgl. z. B. BI. 4: Inn, Bl. 5: Donau, BI. 9: Salzach), und besonders wenn
längs dieser Flußläufe des 19. Jahrhunderts die alten Grenzen gezogen
sind. Daß die ideale Forderung — Zurückverfolgung auch der Ver-
änderungen, die die FluBläufe in historischer Zeit erfahren haben — in
ihrem ganzen Umfange schwer erfüllbar ist, verkenne ich nicht, aber ein
gewisser Ausgleich zwischen Theorie und den Geboten der Praxis wird
sich bei gutem Willen finden lassen. Auf Bl. 10 (Admont) z. B. folgen
schon jetzt an einer Stelle die Burgfriedsgrenzen dem alten gewundenen
Flußlaufe, der hier neben dem kanalisierten eingetragen ist. Jedenfalls
wird man der Frage der Darstellung der Flußläufe in Zukunft, wenn
es sich um die Bearbeitung von weniger gebirgigen Landschaften als
bisher handelt, größere Aufmerksamkeit schenken müssen. Eine erheb-
liche Unstimmigkeit, die aus der vollkommenen Nichtbeachtung der hier
~ —
Kritiken. 541
vorliegenden Schwierigkeit erwächst, ist mir aber auch auf einem der
bereits herausgegebenen Blätter aufgefallen: Eine Grenzbeschreibung
des Landgerichts am Straden erwähnt das Dorf Schirmdorf „das in der
Mauer liegt“ (Erläuterungen S. 39); auf der Karte (Bl. 27a Luttenberg)
fließt der Fluß etwa 5 km vom Dorfe entfernt.
Die Schwierigkeiten, die sich beim Eintragen der Grenzen boten,
sind im allgemeinen wohl glücklich überwunden, besonders der rote
Überdruck, den die endgültigen Umfassungsgrenzen der einzelnen Teil-
landgerichte empfangen haben, erleichtert das Verständnis der Karten
ungemein. Nur mit dem Grundsatze der genau wagerechten Eintragung
aller Landgerichtsnamen kann ich mich nicht befreunden, denn er er-
schwert oft sehr das Lesen der Namen, die man bei seiner Befolgung
nicht selten genötigt war, in zwei Absätzen zu drucken (vgl. z. B. Bl. 4:
Pfarr-kirchen, Schär-ding, Mauer-kirchen, Bl. 5: Frei-statt, Wims-bach,
Tillys-burg und andre Fälle mehr). Eine Eintragung der Namen in der
Weise, daß sich die Richtung der Schrift der größten Ausdehnung der
einzelnen dargestellten Gerichtssprengel anpaßt, würde m. E. zweck-
mäßiger und übersichtlicher sein.
Noch einen Wunsch möchte ich schließlich für die Zukunft aus-
sprechen: Es würde die Benutzung des Atlas oft erleichtern, wenn man
auf den vier Rändern einer jeden Sektion, wie das bei unseren deutschen
Generalstabskarten üblich ist, Nummer und Namen der angrenzenden
Blätter verzeichnet fände.
Habe ich mich nicht in allen Punkten mit dem Vorgehen der Be-
arbeiter der österreichischen Landgerichtskarte einverstanden erklären
können, so möchte ich damit doch meine aufrichtige Anerkennung und
Freude über das bedeutende Werk, dessen Anfänge vor mir liegen, nicht
verdunkeln. Aber gerade weil ich seinen Wert zu schätzen weiß, schien
es mir richtig, kleine Mängel, die dem aufmerksamen Benutzer begegneten,
nicht zu verschweigen, um so vielleicht — und sei es auch nur in
Einzelheiten — zur weiteren Vervollkommnung des Werkes beizutragen.
Greifswald. F. Curschmann.
Fritz Curschmann, Die Diözese Brandenburg. Unterstichungen
zur historischen Geographie und Verfassungsgeschichte
eines ostdeutschen Kolonialbistums. Leipzig, Duncker &
Humblot 1906. XV u. 488 S., dazu zwei Kartenbeilagen. (Ver-
öffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg).
Die kirchliche Geographie Deutschlands ist bisher, wie wohl all-
gemein in Fachkreisen anerkannt wird, von der Wissenschaft recht
stiefmütterlich behandelt worden. So groß die Rolle gewesen ist, die
die Kirche während des Mittelalters in Deutschland gespielt hat, so
542 Kritiken.
wenig hat man im allgemeinen noch für die Erforschung ihrer terri-
torialen Ausdehnung und ihrer Organisation getan. Große Aufgaben,
die zumeist über die Kräfte einzelner Bearbeiter hinausgehen und daher
am besten von Akademien, Geschichtskommissionen oder Altertums-
vereinen in die Hand genommen werden, harren hier noch der Lösung.
So wird längst eine Zusammenstellung aller deutschen Klöster mit
AbriB ihrer Geschichte und namentlich ihres Besitzes in Form eines
praktisch angelegten Nachschlagewerkes als dringendes Bedürfnis emp-
funden. Nicht minder notwendig erscheinen historische Geographien
der 66 Diözesen, in die gegen Ende des Mittelalters die 10 deutschen
Kirchenprovinzen zerfielen. Vorarbeiten dazu liegen ja namentlich in
zahlreichen Zeitschriften- Abhandlungen vor; doch bedarf es überall
noch sehr gründlicher archivalischer Forschungen, um den Schleier
zu lüften, der über dem Werden der einzelnen Diözesen und ihrer
inneren Einrichtungen liegt.
Infolge einer Anregung Meineckes ist seit 1898 die umfassende
Bearbeitung wenigstens dreier Diözesen in Angriff genommen worden:
Brandenburgs durch Privatdozent Dr. Curschmann in Greifswald,
Camins durch Professor Dr. M. Wehrmann in Stettin und Meißens
durch Professor Dr. Becker in Dresden (früher in Waldenburg), der
sich später vielleicht auch noch Merseburgs annehmen wird. Während
die beiden zuletzt genannten Herren noch mitten in der Arbeit stehen,
hat ersterer sein Werk über die Diözese Brandenburg bereits vor zwei
Jahren der Öffentlichkeit übergeben und damit, obwohl er es bescheiden
nur „Untersuchungen zur historischen Geographie und Verfassungs-
geschichte“ nennt, einen vielversprechenden Anfang zur Erschließung
der hierarchischen Organisation in Deutschland gemacht. Sein Buch
darf bis auf das ganz gegen den Willen des Verf. fehlende Register
ein Muster derartiger Arbeiten genannt werden, das einfach nach-
zuahmen freilich der besondere Verlauf der Entwicklung und der ver-
schiedene Zustand der Quellen nicht erlauben wird. ,
Den Kern des Buches bilden Kapitel IV und V über „die 8ußeren
Grenzen des Bistums“, die sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert
haben, und über „die innere Einteilung der Diözese“, die doppelter
Natur war, indem einmal das ganze Gebiet für die bischöfliche Ver-
waltung in 18 (bischöfliche) Sedes, dagegen für die neben dem Bischof
vorhandenen Archidiakone in 6 Archidiakonate zerfiel: Brandenburg,
Leitzkau (diese beiden die sogenannten „Alten Lande“ umfassend),
Liebenwalde-Templin, Berlin, Stolpe-Angermünde, Bernau (in den
„Neuen Landen“). Die Archidiakonate gliederten sich auch ihrerseits
wieder, wenigstens zum Teil, in Sedes, die von den bischöflichen
Sedes verschieden waren. Die auf kritischem Wege im einzelnen ge-
Kritiken. 5483
wonnenen äußeren Bistumsgrenzen, die Grenzen der bischöflichen Sedes
und der Archidiakonate sind auch auf einer zusammen mit Rechnungs-
rat Lettkow, Topograph im Topographischen Bureau des Großen Gene-
ralstabs, entworfenen und von diesem gezeichneten Karte im Maßstab
1 : 404000 veranschaulicht. Dagegen ist der Umfang der Kirchspiele,
aus denen sich die Sedes und Archidiakonate zusammensetzen, nicht
eingetragen; auch ist im Texte nicht versucht worden, sie festzustellen.
Diese zwar gewiß auch in Brandenburg durchführbare, aber sehr zeit-
raubende Arbeit würde das Erscheinen des Buches wesentlich ver-
zögert haben, wie das Beispiel der Diözese Meißen lehrt, deren Be-
arbeiter mit dieser Feststellung seit Jahren eifrigst beschäftigt ist.
Da früher lange Zeit die Ansicht herrschte, daß die Archidiakonats-
grenzen mit den Grenzen der alten slawischen Gaue zusammenfielen,
so mußte C. auch den Gauen des von ihm behandelten Gebiets seine
Aufmerksamkeit schenken! Die Ergebnisse seiner Untersuchungen
and zum Teil diese selbst hat er in dem III. Kapitel „die Gaue das
Bistums“ niedergelegt, zu dem die schöne, ebenfalls im Verein mit
Lettkow entworfene Gau-Karte 1: 75000 gehört. Dieses Kapitel,
das an dem Beispiele von Brandenburg die übrigens auch schon früher
von anderen betonte Unhaltbarkeit der Annahme einer allgemeinen
Übereinstimmung der Gau- und Archidiakonatsgrenzen nachweigt, be-
deutet insofern einen Wendepunkt in der seit dem 18. Jahrhundert
eifrig gepflegten Gauforschung, als C., den von Helmolt in seinem Auf-
satze „Die Entwicklung der Grenzlinie aus dem Grenzsaume im alten
Deutschland“ gegebenen Anregungen folgend, betont, daß die Gaue
nicht durch Grenzlinien voneinander geschieden waren, sondern durch
unwegsame Wald- und Sumpfgebiete. Will man also die Gaue richtig
gegeneinander abgrenzen, so muß man sich den Zustand des Landes
zur Slawenzeit vergegenwärtigen. Hinsichtlich der Sümpfe ist das
verhältnismäßig leicht, schwer dagegen hinsichtlich der Wälder. Nur
eingehende Bodenstudien, Beobachtung der noch vorhandenen Wald-
reste, Verwertung der Flurnamen usw. können hier zum Ziele führen.
Auf diese Waldrekonstruktion hat sich aber C., da sie eine Arbeit
für sich darstellt, nicht eingelassen, so daß also seine Gauuntersuchungen
1 Da S. 134 auf die Literatur zur Gaugeographie Brandenburgs
nüher eingegangen ist, so sei der Vollständigkeit halber noch auf die nicht
erwähnte Zollmannsche Karte hingewiesen, die auch einzelne der branden-
burgischen Gaue verzeichnet: Ducatus Saxoniae Superioris, ut status ipsius
antiquissimus fuerit per secula X priora, sc. post Chr. nat. ad ann. 1000
usque, ex historiae Sax. monumentis compilatus et geographice designatus
per Fridericam Zollmannum, in publicum emissus ab Homannianis heredibus
Norib. a. 1732 (vgl. Adelung 42, 2).
544 Kritiken.
und seine Gaukarte bis zu einem gewissen Grade noch in der Luft
schweben und weitere Forschungen herausfordern. Im allgemeinen
darf ja angenommen werden, daß die zehn Gaue Moraciani, Cieruisti,
Ploni, Zpriauvani, Heueldun, Vuucri, Riaciani, Zamcici, Dassia und
Lusici, die Otto I. in der Stiftungsurkunde von 948 dem Bistum
Brandenburg zuwies, richtig verteilt und ihre Grenzen auch richtig
angedeutet sind. Im einzelnen aber bleibt die Bestimmung der Grenz-
streifen noch abhängig von einer einst vorzunehmenden Rekonstruktion
der alten Waldbedeckung.
Die vom Verf. vorgenommene Festlegung der äußeren und inneren
Grenzen der Diözese Brandenburg beruht hauptsächlich auf der Ma-
trikel von 1459, dem sogenannten Prokurationsregister aus dem
16. Jahrhundert und den Ertragslisten des Hufengeldes in den Neuen
Landen, von denen die beiden letzteren, durch Notizen aus den ver-
schiedenen Visitationsprotokollen ergänzt, im Anhange S. 391—484
abgedruckt sind, und zwar übersichtlich in Tabellenform. Über
die Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse, auf denen diese wich-
tigen Quellen beruhen, handelt das umfängliche VI. Kapitel, das einen
wertvollen Beitrag zu der noch wenig behandelten Diözesanverwaltung
im allgemeinen darstellt. Wir erhalten hier eingehende Aufschlüsse
über die Art, wie die Regierungsgewalt zwischen dem Bischof und
den Archidiakonen geteilt war, über die Diözesansynoden, die bischöf-
lichen Visitationen, die Stellung der Archidiakone (die in den Alter
und Neuen Landen sehr verschieden war) und vor allem über die dem
Bischof und den Archidiakonen zufließenden Steuern. Die bischöf-
lichen Steuern zerfielen nach der Person der Leistungspflichtigen in
zwei Gruppen: der Klerus zahlte für die Visitationen (genauer: für
die Unterhaltung des Bischofs oder seines Vertreters während der
Visitationsreisen) als Steuer vom Einkommen der geistlichen Stellen
die sogenannte Prokuration (Steuereinheit das Frustum, „eine der
Mark eigentümliche Münzeinheit“) und als außerordentliche Auflage
(petitio, precaria) das subsidium charitativum oder caritatis, die
Laien dagegen den Zehnt, an dessen Stelle in den Neuen Landen
das Hufengeld trat. Auf der anderen Seite erhielten die Archi-
diakone, die in den Neuen Landen vom Landesherrn präsentiert
wurden und zu diesem als Kanzleibeamte, später auch Räte in ein
näheres persönliches Verhältnis traten, als Steuern das synodaticum
oder cathedraticum, das einen Teil des Nachlasses der im Archi-
diakonate verstorbenen Pfarrer umfaßte und später aus einer Natural-
in eine Geldabgabe umgewandelt wurde.
Den im vorhergehenden besprochenen Kapiteln III bis VI, denen sich
noch ein diplomatischer Exkurs über das Privileg Bischof Siegfrieds IL
Kritiken. 545
von 1216! und ein historisch-geographischer Exkurs über den teilweise
einst die Grenze zwischen den Alten und den Neuen Landen bildenden,
heute verschwundenen Wasserlauf „die Massowe“ beigesellen, sind zwei
Kapitel über die äußere Geschichte des Bistums vorausgeschickt,
das unter Otto I. 948 gegründet wurde, dann unter Heinrich II. ein-
ging und schließlich im 12. Jahrhundert (1161, 1165) von neuem
erstand. In diesen Kapiteln, die 126 Seiten des ganzen Buches um-
fassen, gibt C. einen die gesamte Fachliteratur kritisch verwertenden
und durch archivalische Forschungen über den bisherigen Stand der
Wissenschaft hinausgehenden Überblick über die Slawenpolitik der
Ottonen und Staufer. Auch hier bleibt im einzelnen für die Wissen-
schaft, namentlich für die lokale Forschung, noch manches zu tun
übrig.” Im allgemeinen sind wir aber auch hier ein tüchtiges Stück
! Bestätigung aller Besitzungen und Rechte des Magdeburger Dom-
kapitels in einer erweiterten Form der den gleichen Gegenstand behandelnden
Urkunde Bischof Balderams von 1186. :
? Daß die hier öfters genannten Wüstungen, ebenso wie die im Fol-
genden und namentlich in den abgedruckten Quellen auftretenden unter-
gegangenen Ortschaften, deren Lage als unbestimmbar bezeichnet wird, doch
in den meisten Fällen mit nicht allzu großer Mühe nachgewiesen werden
können, erscheint Ref. nicht zweifelhaft. Ein Beispiel möge zum Belege
für diese Behauptung dienen: S. 117 erwähnt C. die Urkunde von 1161, in
der u. a. bestimmt wird, daß der Pfarrsprengel der dem Praemonstratenser-
stifte Gottesgnade geschenkten Kirche zu Jüterbog den Ort Jüterbog
selbst, Dike, Rothe, Rutnizze, Rothwinesthorph , Brodesse und Ger-
hardesthorph umfassen solle. Dazu bemerkt er in einer Anmerkung, „die
sämtlichen Dörfer seien unter den angegebenen Namen heute nicht mehr
nachweisbar.“ Drei davon sind es ohne weiteres; denn in seiner „Urkund-
lichen Chronik der alten Kreisstadt Jüterbock und ihrer Umgebungen“
(Jüterbock, 1861), mit der Johann Carl Brandts „Kurze Geschichte der
Kreisstadt Jüterbog“ (Jüterbog, 1840) S. 8 und 5 zu vergleichen ist, sagt.
‘Carl Christan Heffter S. 28: „In der Umgegend erscheinen (zur Wenden-
zeit) als damalige Dörfer ..... Dennewitz (SW bei Jüterbog) .....
Rutniss auf dem Feldschage Wentdorf beim neuern Rohrbeck (SW bei Jüter-
bog O Dennewitz) stehend, Oehna (SSW Jüterbog) ..... , Bocho (S Jüter-
bog) ..... ‚ Broiz oder Brodessa, die jetzige Pretschmark bei Neumarkt
(der Ostvorstadt von Jüterbog), ein Dalmis auf der Wendemark beim
neuern Fröden, das Dorf Zinna ...... Unter Gerhardesthorph ist natür-
lich eines der Goersdorf zu verstehen, die früher immer Gersdorf geschrieben
wurden, entweder Nieder-Goeradorf NW bei Dennewitz oder Hohen-Goers-
dorf O Bochow SO Jüterbog. Beide liegen zu den anderen mitgenannten
Ortschaften gleich günstig. Wegen Rothwinesthorph kann man schwanken,
ob damit eine Wüstung, die entsprechend den anderen Orten in unmittel-
barer Nähe Jüterbogs zu suchen wäre, oder das etwas abseits liegende
546 Kritiken.
vorwärts gekommen durch die Curschmannsche Arbeit, die großzügig
angelegt, dabei aber auch vor der mühsamen Kleinarbeit nicht zurück-
geschreckt ist, einige durchaus berechtigte Ausnahmen, die wir oben
andeuteten, ausgenommen. Nur wer sich, wie C., mit Liebe auch in
oft belanglos erscheinende Einzelheiten vertieft und hier Licht zu
schaffen versucht, wird derartige, die Wissenschaft wirklich fördernde
Arbeiten liefern können, wie sie „Die Diözese Brandenburg“ genannt
zu werden verdient.
Dresden. Dr. Beschorner.
H. Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter
Friedrich L: 1152—1158. Leipzig, Verlag von Duncker &
Humblot 1908. Preis M. 24.—.
Der vorliegende Band umspannt auf einem Raum von 660 Seiten
exklusive Exkurse, Nachträge und Berichtigungen die Jahre 1152—1158
Mitte, also kaum ein Fünftel der ganzen Regierungszeit Friedrichs.
Wollte man sich danach den mutmaßlichen Umfang des vollendeten
Reinsdorf SO Jüterbog gemeint ist, dessen Name sich sehr wohl von Rot-
winsdorf über Roinsdorf zu Reinsdorf entwickelt haben kann. Den beiden
Dörfern „Dieke und Rothe“ hat Heffter ein besonderes Kapitel seines Buches
<S. 72—74) gewidmet, worin er aus mehreren Urkunden zu erweisen sucht,
daß „Dieke offenbar der alte Name für Luckenwalde (NO Jüterbog) war“,
und daß die Liesterndiekbrücke, die zwischen Kloster Zinna und Lucken-
walde über das Aarfließ führt, ein Überrest der Rodung Liester-Diek, d. h.
Klein-Diek — Rothe sei. Daß er bei Dieke das Richtige oder, vorsichtiger
gesagt, vielleicht annähernd das Richtige getroffen hat, lehrt die von C.
S. 118 verwertete und stückweise wiedergegebene Urkunde von 1183 über
die Abzweigung der selbständigen Parochie Dieke; denn darin wird unzwei-
deutig ausgesprochen, daß die villa, que vocatur Dicke, ganz nahe bei den
beiden Dörfern gelegen habe, quarum una vocatur Hinrikestorph sive Walt-
rikestorp, altera Rulestorp, d. h. bei Woltersdorf und Ruhlsdorf NO Lucken-
walde. Die Erklärung der Lage von Rothe erscheint dagegen zu gekünstelt.
Die Bestimmung dieses Ortes wird man wohl solange aussetzen müssen, bis
sicherere Anhaltspunkte gefunden werden, als sie die bisherigen Urkunden
bieten. Möglicherweise lag Rothe westlich nicht weit von Jüterbog entfernt,
wo „die Wiesen und Äcker auf der linken Seite des Rohrteichs, die bis an das
Neumärkter Tor gehen, Radeländer genannt werden“ (Schumann -Schiffner,
Postlexikon, IV S. 393) — Wegen des einen alten Grenzhandelsplatzes
Schezla(S. 4), dessen Lage unbekannt ist, möchte ich an das von G. Hertel,
Die Wüstungen des Nordthüringgaus S. 487 erwähnte Suslove erinnern, das
bei Alleringersleben O. Helmstedt angenommen wird, also zu der „wohl
zwischen Bardowiek und Magdeburg vermuteten Lage“ recht gut passen
würde.
Kritiken. 547
Werkes berechnen, so müßte es mindestens noch vier Bände von
ähnlicher Stärke umfassen, ein Umfang, der demjenigen der Jahr-
bücher Heinrichs IV. und V. von Meyer v. Knonau nicht nachsteht
und hier wie dort denjenigen wenig willkommen sein dürfte, die den
Zweck der ganzen Sammlung nicht lediglich in der Existenz eines
zuverlässigen Nachschlagewerkes sehen. Doch soll über diesen Punkt
mit dem Verfasser nicht weiter gerechtet werden, da er, wie im Vor-
wort auch geschieht, unter allen Umständen für sich geltend machen
kann, daß sein Buch vorläufig auch mit die noch fehlenden Regesten
ersetzen muß.
So leicht kann man sich aber nicht der Bedenken entschlagen,
die sich inhaltlich gegen das Buch erheben. Wenn ein Autor alle
paar Seiten die treffende Formulierung eines anderen statt des eigenen
anzuführen hat, so setzt er sich dem Verdachte aus, daß ihm selbst
das Treffen einigermaßen schwerfällt, und diesen Verdacht wird man
hier nicht ungegründet finden. S. zitiert mit Vorliebe, und keineswegs
immer so, daß er eine bestimmte eigene Stellung zu der angeführten
Ansicht zu erkennen gäbe. So findet man, wo bei der Beurteilung
Hadrians IV. in einem konkreten Falle seines Verhaltens sein Charakter
überhaupt in Frage kommt, ein so problematisches Urteil wie dasjenige
Haucks in seiner Kirchengeschichte angezogen (S. 324) ohne eine jetzt
oder früher erfolgende kritische Bewertung dieses Urteils. Daß aber
derartige Fälle nicht aus bloßer Lässigkeit, wie sie S. fernliegt, sondern
einer gewissen kritischen Unsicherheit entspringen, muß man urteilen
nach dem, was man noch sonst beobachtet.
Man hat, wenn ich nicht irre, S. bereits von anderer Seite her
den Vorwurf gemacht, daß seine Arbeit keine großen neuen Resultate
gezeitigt habe; dies meines Erachtens mit Unrecht, denn dies ist nicht
immer Schuld des Verfassers, wo notorisch kein jungfräulicher Boden
vor ihm lag. Wenn aber nach dieser Auffassung die Aufgabe für S.
wesentlich darin bestanden hätte, den bisherigen Stand des Wissens
im einzelnen noch mehr zu klären und zu bereichern, so muß man
doch auch da urteilen, daß nicht dasjenige geleistet worden ist, was
geleistet werden konnte. Ja, man muß hier den Vorwurf erheben,
daß nicht einmal die vorhandenen Vorarbeiten immer in angemessener
Weise verwertet worden sind. Hierfür als ein Beispiel das eklatanteste
von allen, die mir aufgestoBen sind. Bahnbrechend in gewissem Sinne
oder mindestens äußerst instruktiv erschien 1903 auf dem Internatio-
nalen Historischen Kongresse zu Rom der Vortrag H. Bresslaus über
die kaiserlichen Denare Friedrichs I., worin überzeugend dargetan wird,
daß erst nach der endgültigen Niederwerfung Mailands im Frühjahr
1162 für Friedrich der Augenblick gekommen war wie überhaupt
548 Kritiken.
zur Aufrichtung eines absoluten Regimentes in der Lombardei so
insonderheit auch zur eigenen, unmittelbaren Ausübung des Münz-
regales. Die Kenntnis dieser Darlegungen hindert S. nicht, dem Be-
richte über den im September 1155 gegen Mailand ergangenen Spruch
des Hofgerichtes und über die im Zusammenhange damit erfolgte Über-
tragung des Mailänder Münzregales auf Cremona (St. 3723) Folgendes
hinzuzufügen (S. 375): „Vielleicht gehört in diese Zeit und in diesen
Zusammenhang auch die Errichtung einer neuen kaiserlichen Münz-
stätte in Como, wovon in einem leider undatierten Mandat Friedrichs
die Rede ist.“ Zum Überflusse betont S. unter dem Texte noch selbst,
daß diese Urkunde (St. 4559) „eigentlich in einem gewissen Wider-
spruche zu St. 3723“ stehe — wenn man sie nämlich so datiert,
trotzdem aber begnügt er sich hinsichtlich B.s mit der trockenen und
noch mißverständlichen Notiz, daß dieser die Urkunde nach (== später
als) 1162 setze.
Nach solchen Erfahrungen mit der Verwertung fremder Resultate
darf man billig auch nicht allzuviel eigene von S. erwarten. Und in
der Tat kann ich nach meinen Beobachtungen nur sagen, daß er sich
die Gelegenheit zu kleinen Berichtigungen und Nachträgen vielfach
entgehen läßt; mitunter selbst da, wo er sich eigener neuer Beobach-
tungen erfreut, indem er diese nicht vollständig ausschöpft.
Nach alledem wird sich S. bei diesem Bande wohl im wesent-
lichen an demjenigen Verdienst genügen lassen müssen, das bloßer
Fleiß begründet. Anerkennenswert erschien mir die gesunde Unbe-
fangenheit des politischen Urteils, die beispielsweise bei Bewertung
des Konstanzer Vertrages die noch neuerdings beliebte schiefe Frage-
stellung vermeidet, wer von beiden Kontrahenten dabei übervorteilt
wurde Aber wenn hiernach die Stärke der Arbeit mehr in der Dar-
stellung als in der Forschung zu suchen wäre, so sind doch auch da
wieder Einschränkungen am Platze.
Nordhausen a/H. Carl Schambach.
Alexander Cartellieri, Philipp I. August, König von Frank-
reich. Band II: Der Kreuzzug (1187—1191). Mit vier Stamm-
tafeln. Leipzig, Dyksche Buchhandlung (und Paris, librairie H.
Le Soudier), 1906. 8°. XXXI u. 360 8. M. 10.
Der zweite Band von Cartellieris Biographie des französischen
Königs Philipp August entspricht dem ersten in der äußeren Anlage
wie an Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Arbeit und an detaillierter
Darstellungsweise (vgl. meine Anzeige des ersten Bandes -in dieser
Zeitschrift III, 108ff. und VI, 399ff.). Inhaltlich aber nimmt er eine
Sonderstellung ein, sofern er uns aus dem Rahmen der französischen
Kritiken. 549
Geschichte herausführt und lediglich der Tätigkeit des Königs und
der Franzosen auf dem dritten Kreuzzug gewidmet ist. Es klingt wie
eine Art von Entschuldigung, wenn der Verf. darüber im Vorwort
sagt: „Es war zunächst nicht meine Absicht, mich eingehender mit
dem Kreuzzuge zu beschäftigen, da ich glaubte, mit einer Nachprüfung
der bekannten neueren Werke auskommen zu können. Sehr bald
zeigte es sich aber, daß die bisherige Forschung und Darstellung gar
nicht ausreichten, um ein tieferes Verständnis der Absichten Philipp
Augusts zu gewinnen, und es ergab sich die Notwendigkeit umfang-
reicher Arbeiten, die mit der sonstigen Geschichte des Königs in
keinerlei Zusammenhang stehen.“ Da das Buch aber laut Titel nicht
eine französische Geschichte zur Zeit Philipp Augusts, sondern eine
Biographie des Königs darstellen will, wird man sich die Digression
gern gefallen lassen. In ausführlicher, manchmal wohl allzu minu-
tiöser Darstellung wird zunächst die Vorgeschichte des Kreuzzugs klar-
gelegt, von den Steuerordnungen der Jahre 1146 und 1166 an bis
zum Aufbruch von Philipp August und Richard Löwenherz im Sommer
1190; besonders eingehend werden dabei die französisch-englisch-päpst-
lichen Beziehungen seit dem Fall Jerusalems von 1187 untersucht.
Dann folgt in einem zweiten Teil ebenso der Kreuzzug selbst, vom
Abmarsch der beiden Könige aus Vézelay in der Bourgogne (Anfang Juli
1190) bis zur Wiederankunft Philipp Augusts in Paris (27. Dezember
1191). Das Ganze will und soll natürlich keine allgemeine Geschichte
des dritten Kreuzzuges sein, bringt aber doch alles, was mit der
Tätigkeit der Franzosen und Engländer bis zur Rückfahrt Philipp
Augusts zusammenhängt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ereignisse
in Messina (September 1190—April 1191) und die Belagerung und
Einnahme von Akkon (August 1189—Juli 1191). Zugleich mit
Philipp August, der am 3. August 1191 von Tyrus abfuhr, verlassen
auch wir wieder das Heilige Land, um zum Schluß noch den Ver-
handlungen beizuwohnen, die der König in den drei letzten Monaten
des Jahres in Italien mit Coelestin III. und Heinrich VI. führte. Doch
sei erwähnt, daB der Verf. inzwischen in der Historischen Zeitschrift
101 S. 1ff. als Fortführung seiner Studien einen anziehenden Aufsatz
über Richard Löwenherz im Heiligen Lande (1191—92) veröffent-
licht hat.
Über Einzelheiten in der Darstellung soll hier nicht lange ge-
rechtet werden. Es kann nicht ausbleiben, daß bei einem solchen
Werke der einzelne dies oder das etwas anders gewandt oder be-
handelt sehen möchte. Warum z. B. in dem S. 110 erwähnten Ver-
trag der beiden Könige vom Juli 1190 die Abmachung, wonach der-
jenige, der zuerst in Messina ankäme, unter allen Umständen auf den
550 Kritiken.
anderen zu warten habe, nur ein Teil einer allgemeinen Bestimmung
(überhaupt alles gemeinsam zu machen) sein soll, ist nicht recht ab-
zusehen, da doch Gründe genug vorhanden waren, warum man zunächst
einmal gerade auf ein gemeinsames Vorgehen in Messina Wert legen
mußte. Vielleicht hätte auch über Richards Eroberungspläne in Sizilien
etwas genauer und mehr im Zusammenhang gesprochen werden können;.
sie werden S. 136, 139f., 142 mehr gelegentlich angedeutet als wirk-
lich gewürdigt und bildeten natürlich den eigentlichen Grund, wesbalb
Philipp August nach dem mißglückten Abfahrtsversuch vom 23, Sep-
tember 1190 (S. 131) noch über sechs Monate in Messina blieb. Daß
Philipp August dabei den König Tankred von Sizilien gegen Richard
aufgehetzt habe, ist eine Nachricht, die S. 141f. ohne stichhaltige
Erwägungen abgelehnt wird, mir aber durchaus glaublich erscheint.
Anderes sind Äußerlichkeiten: S. 83, Aufhebung des Saladinszehnten,
lies „Sommer 1189“ (statt 1190); S. 135 scheint der Verf. in einem
Bespucken keine Tätlichkeit zu sehen; S. 240—246 wird die Dar-
stellung unterbrochen durch eine lange Erörterung der Quellen über
die Gründe der Rückreise Philipp Augusts, was wohl gewiß besser
in einem Exkurs geschehen wäre, u. dgl. m. Aber durch solche Einzel-
heiten soll dem Dank über die sorgfältige und gewissenhafte Arbeit
kein Eintrag geschehen. Das bunte Bild der Kreuzfahrt der beiden
feindlichen Könige ist zu geschlossener und anschaulicher Darstellung
gekommen. Insonderheit tritt die staatsmännische Überlegenheit des
französischen Königs über den militärisch nicht unfähigen (S. 136 bis
139, 197), aber unbeständigen, ruhmrednerischen, an &uBerem Glanz
und Flimmer Freude und Genüge findenden König von England —
in dem man sich hüten muß, einen Engländer sehen zu wollen
(Historische Zeitschrift 101, S. 2) — klar hervor. Die gedruckten
Quellen dürften wohl vollständig verwertet sein. Aus ungedrucktem
Material werden uns in den Beilagen wieder einige Stilübungen aus
dem schon im vorigen Band herangezogenen Wiener Briefsteller sowie
eine Londoner Fortsetzung des Wilhelm von Tyrus von 1217 mit-
geteilt, aber beides nur als spätere Stimmungsbilder, nicht als Quellen-
berichte. Dagegen sei hier angemerkt, daß A. Luchaire in einer An-
zeige des vorliegenden Bandes noch auf einige andere ungedruckte
Akten aufmerksam gemacht hat (Revue historique 93, S. 401— 403).
Von den anderen Beilagen (d. h. kritischen Exkursen) interessiert
besonders die vierte, über die Kreuzzugsurkunden der Sammlung Cour-
tois. Diese vielbesprochene und vielberufene Sammlung von über 2000
unbekannten Kreuzzugsurkunden tauchte in den dreißiger Jahren des
vorigen Jahrhunderts unter einigermaßen verdächtigen Umständen bei
einem Herrn Courtois auf, der damit glänzende Geschäfte machte.
Kritiken. 551
Über die Frage, ob die (zum großen Teil noch immer nicht veröffent-
lichten) Urkunden echt oder gefälscht seien, hat sich alsbald ein großer
Streit erhoben. Die Literatur darüber stellt Cartellieri vollständig
zusammen, auch einige neue Verdachtsgründe bringt er vor. Sie
ließen es ihm ratsam erscheinen, von einer Benutzung der Urkunden
in seiner Darstellung abzusehen; dennoch aber will er eine eigentliche
Entscheidung in der Echtheitsfrage nicht treffen. Man wird ersteres
begreiflich und richtig finden, das Fehlen einer systematischen Unter-
suchung — soweit sie heute möglich ist — aber doch etwas bedauern.
Ein wirklich abschließender Nachweis der Unechtheit der Urkunden
ist bis zur Stunde noch nicht geliefert worden. Allerdings meint jetzt
Adolf Schaube, der die Sammlung noch 1906 in seiner Handels-
geschichte der Romanischen Völker als echt benutzt hat (vgl. daselbst
S. 108), einen positiven Beweis der Fälschung in einigen Fällen ge-
führt zu haben (Historische Zeitschrift 101, S. 168—171). Doch muß
ich gestehen, daß auch er mir noch nicht zum Ziele gelangt zu sein
scheint; mit zwei unstimmigen Datierungen, die der Diplomatiker ein-
fach mit der Annahme einer Uneinheitlichkeit aufzulösen vermag, wird
man hier doch nicht auskommen. Eher könnte man fragen, ob denn
die Beweislast in der ganzen Sache nicht vielmehr bei dem liegt, der
diese so spät, so massenhaft und zu genealogischen Zwecken auf den
Markt geworfenen Urkunden als echt verwerten will.
Der Band, von dem wir hiermit in der Hoffnung auf baldige
Fortsetzung Abschied nehmen, ist pietätvoll dem Andenken unseres
früh verstorbenen Fachgenossen Theodor Ludwig gewidmet.
Straßburg i. E. Robert Holtzmann.
H. Koch, Geschichte des Seidengewerbes in Köln vom 13.
Ä bis zum 18. Jahrhundert. Staats- und sozial-wiss. Forschungen.
Herausgeg. v. G. Schmoller und M. Sering. Heft 128. Leipzig,
Duncker & Humblot 1907. Teil I zugleich Bonner Dissertation.
124 S. (M. 3,20.)
Der Verfasser gibt zuerst einen Überblick über die Entwicklung
des Kölner Seidengewerbes vor seiner zünftischen Organisation. Die
Anfänge sind unbekannt. Der Bedarf der Kirchen seit dem 11. Jahr-
hundert und der gesteigerte profane Luxus seit dem Ende des 12.
regten zur Emanzipation in der Versorgung mit Seidenwaren vom
Orient und vom europäischen Süden an, und so kamen in Köln
während des 12. Jahrhunderts zuerst Seidenstickerei und Goldspinnerei
auf, die während der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch
Spinnerei und Weberei ergänzt wurden. — Die Sticker waren seit
1397 als Wappenstickerzunft organisiert. Die Seidenfärber bildeten
552 Kritiken.
um die gleiche Zeit eine Zunft mit den Leinfärbern. Die Weberinnen
schlossen sich 1437 zusammen, 1456 die Spinnerinnen, die aber von
jenen immer bis zu einem gewissen Grade als Lohnarbeiterinnen ab-
hängig blieben. Neben den Frauen beteiligten sich im 15. Jahr-
hundert mehr und mehr auch Männer an dem Gewerbe, teils direkt,
teils nur als Verkäufer der von ihren Frauen hergestellten Fabrikate.
Aus diessm Umstande erklärt sich m. E. vor allem die kapitalistische
Tendenz im Kölner Seidengewerbe, die Verf. auf Seite 47 betont.
Es mußte selbstverständlich z. B. die Frau des bedeutenden Groß-
kaufmanns Liblar (s. unten) ganz besonders fähig zum Bezuge großer
Mengen Rohseide sein. (Verf. berechnet allerdings die 2—3000 „Gulden“,
die 4—6 Hauptseidmacherinnen dazu ausgäben, mit 18—27 000 Reichs-
mark zu hoch. Es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um ober-
ländische Gulden. Dann wäre der Wert der Ausgabe gleich etwa
10 200—15 300 Rm., aber selbst bei dem teuersten, dem bescheidenen
Gulden nur gleich 14—21 000 Rm.)
Die Zunftbriefe des 14. und 15. Jahrhunderts mit ihren viel-
seitigen Bestimmungen, die der Verf. ausführlich erörtert, wurden im
Jahre 1506 zu dem sog. Transfixbriefe zusammengefaßt, der Weberei,
Spinnerei und Färberei des ganzen Gewerbes zu einer einzigen Zunft
vereinigte. Im 16. Jahrhundert vollzog sich darin ein Umwandlungs-
prozef. Er wird verursacht durch die Konkurrenz der an zahlreichen
anderen Orten entstehenden Industrie; in Köln selbst siedelten sich
Emigranten an, durch die vollkommenere Maschinen (Mühlwerke) in
die Spinnerei eingeführt wurden, die sie außerdem mit Färberei kom-
biniert betrieben. Diese Neulinge ließ der Rat auch als Konzessio-
näre neben den alten, in die Zunft gezwungenen Meistern zu, die sich
jenen naturgemäß feindselig entgegenstellten. Die Weberei ließ die
Herstellung von Stoffen größtenteils fallen; sie wurde Band- und
Posamentenproduktion, für die im Jahre 1659 eine neue Zunft ge-
bildet wurde. Die dazu neu eindringenden, Menschenkraft ersparenden
Bandstühle wurden von Zünften und Rat bekämpft, und so kam es,
daß das Kölner Seidengewerbe von dem an anderen Orten überholt wurde,
wo man sich wirtschaftspolitisch von moderneren Gedanken leiten ließ,
wie in Zürich, Basel, Hanau, Frankenthal und in den niederländischen
Städten. Es wurde zu Ende des 18. Jahrhunderts bedeutungslos, und
seitdem entwickelte sich zur rheinischen Seidenstadt: Krefeld.
Verschiedene Annahmen des Verfassers dürften nicht ganz ein-
wandfrei oder auch zu ergänzen sein.! Man muß z. B. mit der, daß
: Die folgenden ergänzenden Tatsachen habe ich bei der systematischen
Durchsicht des Kölner Stadtarchives erst gefunden, nachdem der Verf. seine
Arbeit bereits abgeschlossen hatte.
Kritiken. | 553
Seeschiffe immer bis Köln gegangen seien (S. 2), sehr vorsichtig ver-
fahren. Bei der Zusammenstellung der Quellen zur Kölner Handels-
geschichte habe ich wenigstens für das 14. und 15. Jahrhundert keine
unbedingt sichere Spur eines direkten Seeschiffverkehrs der Stadt finden
können. Stets sind es Flußschiffe, auf denen die Ware kommt und
geht, und unten an der Rheinmündung, unter dem Zwange des Dord-
rechter Stapels, aber wohl auch unter dem der widrigen Stromver-
hältnisse, erfolgte die Umladung. Seeschiffe werden nur als seltene
Ausnahme auf der Rhede von Köln erschienen sein.
Der Verf. nennt als Hauptabsatzplätze für die Kölner Seiden-
waren Frankfurt und Straßburg, und erst seit dem Ende des 16. Jahr-
hunderts seien Leipzig und Naumburg hinzugetreten (S. 21 und 61).
Die Handelsbeziehungen zwischen Leipzig und seinen Nachbargebieten
und Köln sind aber bereits seit Ende des 14. Jahrhunderts nicht un-
bedeutend gewesen. Schon 1376 werden meißnische Kaufleute bei
Köln bekümmert (Briefbücher 1, 72a), und dieses korrespondiert im
15. Jahrhundert mehrfach mit Leipzig in Handelsangelegenheiten; so
warnt es dieses z. B. 1414 vor dem Verkehr mit Aachen (Brb. 5, 82a).
Es benachrichtigt seine auf der Messe weilenden Kaufleute genau wie
die auf den Märkten von Bergen op Zoom oder Antwerpen über die
Pläne seiner Feinde gegen ihre Güter (1489: Brb. 36, 258a). Kölner
Güter werden im Jahre 1415 in Thüringen für meißnisch gehalten
(Brb. 5, 131b). Die Leipziger Messen sind Zahlungsort für Kölner
Kaufleute (1449: Briefeingänge; 1473: Brb. 30, 246). Diese haben
aber auch in Leipzig ständige Faktoren, wie z. B. Peter Moelner
seinen Verwandten Martin Moelner (1473: Brb. 30, 9b) oder Hein-
rich Liblar den Johann van Gülpen (1488: Briefeingänge). Liblars
Frau, Stingin, ist Seidenmacherin (Koch S. 116). Es ist sehr :
anzunehmen, daß er deren Fabrikate auch nach Leipzig brachte.
Dort und in Halle tritt aber auch der mit ihm verwandte Seiden-
großhändler Johann Liblar auf (1488: Briefeingänge bez. 1494:
Brb. 38, 137a), ebenso die Boele’s, von denen Johann als Seiden-
verkäufer vorkommt (1473: Brb. 30, 24b; ebd. 33, 165b).
Als Bezugsorte für Rohseide nennt Verf. Venedig und Brügge
(S. 21,31 und 61). Vor allem ist hier aber auch Messina hervorzuheben.
Dort haben z. B. der von Koch (8. 116) erwähnte Großhändler Alf
van der Burg und nach ihm seine Witwe Faktoreien, von wo aus sie
Seide direkt erhalten, die zum Teil über Brügge geht (1469 und 73:
Brb. 30, 1a. 2b). In Brügge wird allerdings auch „gute messinische“
Seide durch Kölner von Italienern gekauft (1462: Brb. 26, 205b).
Die von Koch (8. 63) nach Heyd und Geering übernommene Ansicht,
daß sich der Ausdruck „metzenese si jden“ auf Morea- (Messene!)
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 38
554 Kritiken.
seide beziehe, ist demnach m. E. unrichtig. Gemeint ist eben Seide
von Messina. Die eben genannte Margareta van der Burg setzt auch
seidene Gewebe und Taffet in den Niederlanden ab (1471: Brb. 30,
55b), die seit 1397 auch sonst als Markt dafür bezeichnet werden.
Dem Zweifel des Verf. an Geerings Annahme, daß die nach
Köln eingeführte Rohseide vollständig vom lokalen Bedarf aufgesogen
worden sei (S. 62), kann man sich anschließen. Sie wurde tatsächlich
zum Teil auch wieder exportiert, aber nicht nur nach den Nieder-
landen, sondern auch nach London, wo sie z. B. Johann und Hermann
Blitterswich im Jahre 1492 an verschiedene Frauen verkaufen (Brb.
37, 367a). Da sehr zu vermuten ist, daß dies Seidspinnerinnen oder
-weberinnen waren, so würde diese Tatsache allerdings zugleich einer
Behauptung Kochs, widersprechen, daß England im Mittelalter außer
der Seidenstickerei noch kein Seidengewerbe gehabt hätte (S. 67).
(Er setzt erklärend hinzu: es „war ja überwiegend Agrarstaat.‘“
Welcher größere Staat ist das übrigens bis ins 19. Jahrhundert hinein
nicht gewesen? Eine Erklärung für diese angebliche industrielle Lücke
Englands gibt dieser Satz also nicht.)
Als Beispiel dafür, daß Köln auch in der Zeit, da es selbst eine
blühende Seidenindustrie bereits hatte, noch fertige Stoffe bezog, führt
Verf. nur Import aus Antwerpen im Jahre 1506 an (S. 62). Es
läßt sich aber ergänzend nachweisen, daß die Kölner besonders auch
in Italien kauften, z. B. in Lucca (1391. Urkunde 4429) und Venedig.
So hat Konrad Rummell 1463 im Mainzer Kaufhaus zahlreiche seidene
Meßgewänder, ferner 21 € Stick- und 37 & Wirkseide aus letzterer
Stadt liegen (Brb. 26, 218f.). Johann von Kerpen unterhält in seinem
Kram in Frankfurt ein Lager von seidenen venetianischen Kappen
(Bonetten) und Tüchern (1500: Handelsakten: Frankfurter Messe).
Frankfurt diente nicht nur als Absatzort (S. 61), wohin die Kölner
Seidenmacherinnen oder ihre Männer zogen, um in ständig gemieteten
Läden auf der Messe ihre Stoffe und Bänder zu verkaufen. Kölner
kauften vielmehr dort auch seidene Stoffe und Garn ein (1496: Handels-
akt. Seidenhandel) und schickten sie unter Ausschaltung Kölns weiter
(z. B. nach Lübeck: 1487. Brb. 36, 46a).
Schließlich treten auch die Nürnberger in Köln als Seidenhändler
auf, sie müssen aber entgegen ihren sonstigen Freiheiten von Seide
Akzise zahlen (1484: Handelsakten; Zoll zu Köln).
Das Verbot des Feilhaltens von Seide auf den Straßen ist nicht
erst 1529, sondern bereits im 15. Jahrhundert nachweisbar (S. 62;
Verfassungsakten).
Für die Entwicklung des Kölner Seidengewerbes in neuerer Zeit
ist der Umstand interessant, daß die Kölner Kaufleute im 17. und
Kritiken. 555
18. Jahrhundert, als das Gewerbe in ihrer Stadt bereits sehr nieder-
ging, im bergischen Lande und zwar besonders in Elberfeld die Ent-
wicklung der Seidenindustrie fördern halfen, dort als Verleger auf-
traten und die Produkte dann u. a. auf der Leipziger und Braun-
schweiger Messe absetzten (Staatsarchiv Düsseldorf. Kurköln. Akten).
Zur Abwanderung der Seidenindustrie haben auch konfessionelle
Gründe geführt, hinter denen sich allerdings wirtschaftliche versteckten.
1714 wurden so 14 wohlhabende evangelische Fabrikanten aus Köln
vertrieben, von denen mehrere in Mühlheim am Rhein blühende Seiden-
manufakturen begründeten.! Der Verf. deutet diesen Vorgang, den
er nur auf zwei Seidenfabrikanten: Andreae (nicht Andrelli!) und
Mühling bezieht, kurz an (S. 91). Die Auswanderer ließen bei Kölner
Handwerkern Seidenband weiter weben und vertrieben es von Köln
aus (Seidhandel 1720). Mülheim hatte aber schon vorher Seiden-
industrie; denn im J. 1702 ersuchten die Kölner Seidenfabrikanten
den Rat um die Erlaubnis, nach Antwerpener und Mülheimer Manier
färben zu dürfen, da sie sonst auf den Märkten im Osten aus dem
Felde geschlagen würden (ebd.).
Nichts destoweniger ist das Buch Kochs ein interessanter Beitrag
zur Geschichte des Kölner und des rheinischen Gewerbes. Es ist
wichtig deshalb, weil es die bedeutendste Seidenindustrie Deutschlands
im Mittelalter behandelt. Es gewinnt außerdem an Wert dadurch,
daß der Verf. nicht versäumt, die an andern Orten bestehenden Zu-
stände zum Vergleich heranzuziehen. — Vielleicht hätte sich aber die
Klarheit der Darstellung durch eine mehr systematische Disposition
besonders der die Zeit bis 1506 schildernden Teile erhöhen lassen.
Der Druck der Beilagen (S. 93—124) entspricht ferner nicht völlig den
gegenwärtig bei der Wiedergabe von Quellen herrschenden Grundsätzen.
Köln. Bruno Kuske.
Dietrich Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit. 2 Bde, 381 u. 418 S.
8°. Berlin 1907, S. Mittler & Sohn.
Nicht ohne eine gewisse Verwunderung habe ich die beiden Bände
zu lesen begonnen, aber zugleich mit freudiger Zustimmung. Verwun-
derung erregt, daß jemand, der mitten in der Forschung steht und
die ungeheuren Schwierigkeiten solcher Zusammenfassung ihrer viel-
seitigen Ergebnisse kennt, den Mut faßt zu solcher Darstellung.
Freude aber erfüllt mich darüber, daß es geschehen.
! s. ausführlich darüber die neuerdings erschienene Arbeit von L.
Schwering, Die Auswanderung protestantischer Kaufleute aus Köln nach
Mühlheim a. Rh. im Jahre 1714. Westdt. Zschr. f. Gesch. u. Kunst XXVI
Heft IT. Trier 1907. S. 194—260.
38*
556 Kritiken.
Es muß ja geschehen, wenn wir nicht die breiten Schichten
unseres Volkes des Segens berauben wollen, der aus der einheitlichen
Darstellung der welthistorischen Zusammenhänge erwächst. Auch die
Forschung selbst hat solchen Versuch oder solche Versuche dringend
nötig. Solche Versuche. Denn es wäre nur zu begrüßen, wenn nun
von anderem Standpunkte, von einer anders denkenden Persönlichkeit
ein ähnlicher Versuch gemacht würde.
In der Einleitung rechtfertigt Schäfer sein Unternehmen. Ich
trete seinen Ausführungen in allen Hauptpunkten bei. Historische
Vorstellungen sind ein wichtiger, oft entscheidender Faktor in den
politischen Kämpfen der Völker. Karl der Große und Friedrich Bar-
barossa schritten durch unsere Reihen, als wir darum kämpften, das
Deutsche Reich aufzurichten. Unter ihrer Führung haben wir den
Widerstand des Partikularismus an Stellen überwunden, an denen er
sonst vielleicht kaum zu besiegen gewesen wäre. Napoleon IIL würde
nie an die Spitze Frankreichs gehoben sein, ohne die Zauberkraft seines
Namens und der Erinnerungen an den Gewaltigen, der ihn zuerst auf
Frankreichs Throne getragen. Mit vollem Recht betont deshalb Schäfer,
wie notwendig es ist, „die Vorstellungen, die in einem Volke von
seiner Vergangenheit leben, zu bereichern, zu vertiefen und zu läutern“.
Es ist darin der letzte und größte Gewinn historischer Arbeit gegeben,
und bei aller Blüte der historischen Einzelforschung in Deutschland
sind die Werke nicht zahlreich, die sich solche Ziele stecken, und was
vorhanden ist, findet nicht den rechten Einfluß. Trotz der Verbreitung
namentlich mancher biographischen Werke und der Tätigkeit lokal-
geschichtlicher Vereine ist das historische Interesse und Verständnis
in unserem Volke nicht so kräftig, wie es zu wünschen wäre. Be-
‚zeichnend war mir immer, daß Theodor Mommsens Römische Geschichte,
das Werk, das vielleicht am lebendigsten in den Kampf der Elemente
einführt, welche den Staat eines großen Volkes werden und vergehen
lassen, und das zugleich in einer so packenden und oft die höchste
Vollendung erreichenden Form geschrieben ist, selbst unter den Stu-
dierenden der Geschichte meist nur träge Leser findet, wenn nicht ein
unmittelbarer Anlaß dazu nötigt. So begrüße ich denn auf das Leb-
hafteste Schäfers Versuch, das historische Bedürfnis der gegenwärtigen
Generation zu wecken und ihren Blick für die Entwicklung der staat-
lichen Ordnungen, in denen sie lebt, zu schärfen und zu erweitern.
Entwicklung der staatlichen Ordnungen der Gegenwart: das ist
der Kern des Buches. Altertum und Mittelalter werden nicht ge-
schildert. „Eine Weltgeschichte“, meint Schäfer, „die als erstes Er-
fordernis einen unter den Völkern der Erde bestehenden Zusammen-
hang voraussetzt, kann erst einsetzen mit dem Zeitpunkte, da es
Kritiken. 557
Menschen gab, deren Blick die gesamte Erde zu umfassen anfing. Das
ist vor den sogenannten Entdeckungen nicht der Fall gewesen.“ Ich
kann mich dieser Erwägung nicht ohne weiteres anschließen, aber
ohne Zweifel sind Gründe genug vorhanden, die es rätlich machen,
den Überblick über die Geschichte der Völker, der uns die Zustände
der Gegenwart verstehen lassen soll, nicht durch die früheren Jahr-
hunderte zu belasten. Die Aufgabe ist wahrlich auch in dieser Be-
schränkung schwer genug, und es ist zu bewundern, daß die Lösung
gleich beim ersten Wurfe in so hohem Maße gelungen ist. Gewiß,
es sind nicht alle Abschnitte gleich vollkommen. Auch Versehen be-
gegnen, doch sind mir nur ganz einzelne aufgestoBen. So heißt es
11, 182 in der Schilderung des Vereinigten Landtags irrtümlich: „Mit
Mühe ward das nötige Geld erlangt“. Der Landtag bewilligte die
Anleihe aber nicht, die den Hauptgegenstand der Verhandlungen bil-
dete. Im Zorn darüber ließ der König die schon begonnenen Arbeiten
an der Eisenbahn augenblicklich unterbrechen, damit die Provinz
Östpreußen recht nachdrücklich die Folgen der Abstimmung ihrer Ver-
treter fühle. Irrig ist auch, daB der Vereinigte Landtag nur in der
einzigen Tagung des Jahres 1847 zusammengetreten sei, im April
1848 ist er zum zweiten Male berufen worden. Aber im ganzen ist
es schlechthin zu bewundern, mit welcher Sicherheit Schäfer den un-
geheuren Stoff der historischen Entwicklung all der Völker von der
Zeit der Renaissance bis zur Gegenwart beherrscht. Entlegene Einzel-
heiten stehen ihm zur Verfügung, um den Gang der Dinge zu ver-
anschaulichen und Personen und Zustände zu charakterisieren.
Die Sprache ist knapp und klar; nur hier und da ist ein Aus-
druck fehlgegriffen. Die Auswahl des Stoffes ist durch den Gedanken
beherrscht, daß die Entwicklung des Staates und seiner Ordnungen den
Kern aller Geschichte bildet. Die Wichtigkeit des wirtschaftlichen und
des geistigen Lebens, alles dessen, was man unter Kultur versteht,
wird nicht unterschätzt, aber diese Dinge bilden doch nicht den eigent-
lichen Gegenstand der Darstellung. Auch darin trete ich Schäfer ganz
bei. Will man die politische Entwicklung einer so großen Periode
erfassen, so können die Wirtschaftsgeschichte und die Kulturgeschichte
mit ihren mannigfaltigen Gebieten nur soweit berücksichtigt werden,
als es notwendig ist, um die Kräfte und Bedürfnisse zu bezeichnen,
welche die politischen Veränderungen herbeiführten oder beherrschten.
Der erste Band führt von der Reformations- und Entdeckungs-
zeit bis zum Siebenjährigen Kriege, der zweite von dessen Ende bis
zur Gegenwart.
Der erste Band gliedert sich in zwei Bücher, deren erstes S. 1—230
die Einleitung, dann in zwei Kapiteln die Entdeckungen und die staat-
558 Kritiken.
liche Neugestaltung Europas in den letzten Dezennien des 15. und der
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts schildert. Wir hören von der Zer-
splitterung Italiens, von der Bedeutung der Eidgenossenschaft und vor
allem von der Verbindung der Habsburgischen Monarchie mit Burgund
und Spanien. Das dritte Kapitel behandelt Deutschland und die Re-
formation, das vierte West- und Nordeuropa in der Reformationszeit,
das fünfte die Gegenreformation, das sechste den Norden und Osten
zur Zeit der Gegenreformation, das siebente Europa und die Außen-
welt. Das zweite Buch vom Tode der Elisabeth bis zum Pariser und
Hubertusburger Frieden 1603—1763 zerfällt in vier Kapitel: 1. Der
Dreißigjährige Krieg; 2. England bis zur Restauration, die Nieder-
lande; 3. Das Zeitalter Ludwigs XIV; 4. Vom Utrechter Frieden bis
zum Pariser und Hubertusburger Frieden.
Ich habe den Eindruck, daß Auswahl und Gruppierung mit gutem
Urteil getroffen ist. Die Erzählung setzt an manchen Stellen zu sehr
voraus, daß der Leser die Ereignisse und ihren Zusammenhang kenne.
Die Erzählung wandelt sich dann um in Schreiben über die Vorgänge.
So in dem Abschnitt über Maria Stuart S. 165f. Das Urteil ist be-
sonnen, selbständig, aus der Sache herausgenommen. Manche Betrach-
tung tritt verbreiteten Ansichten entgegen. So wenn er S. 139
schreibt: „Das Luthertum ist für seine abwartende, gelegentlich
schwächliche, zaghafte und engherzige Haltung oft getadelt, der Cal-
vinismus als die weiterblickende tatkräftige Richtung gepriesen worden.
Man hat ihn als den Retter der bedrängten Reformation bezeichnet,
von seinem Weltkampf mit der Gegenreform gesprochen.“ Schäfer
gibt zu, daß Luthers Abneigung, den Glauben mit dem Schwerte zu
verfechten, bis zu einem gewissen Grade in den lutherischen Fürsten
wirksam gewesen sei, jedoch keineswegs in allen, und erinnert an
Philipp von Hessen und Gustav Adolf, die davon frei waren. Er
hätte dies noch stärker betonen können. Die politische Unfähigkeit
jener deutschen Fürsten lag weniger an ihrem lutherischen Bekennt-
nis als an den Persönlichkeiten, insbesondere des führenden sächsischen
Hauses. Der unfähigste Fürst war übrigens vielleicht der Winter-
könig, und der war Calvinist. Das Saufen und der elende Neid waren
in der Regel stärkere Faktoren in der trägen und feigen Politik jener
Fürsten als der Glaube.
Daran knüpft Schäfer noch eine andere Betrachtung, die mir
nicht ohne weiteres einleuchtet. „Die geistigen Führer, die uns be-
sonders das 18. Jahrhundert, ‚die klassische Zeit‘, in so reicher Fülle
geschenkt hat, denen unsere heutige Bildung nicht bloß ihre Färbung,
sondern den Kern ihres Wesens und Inhalts verdankt, entstammen
ausnahmslos dem lutherischen Bekenntnis. Sollte das Zufall sein?
Kritiken. 559
Sollte der bezeichneten Schwäche (in Politik) nicht auch eine Stärke
gegenüberstehen? Jene Abwendung von irdischer Gewalt, die „das
Wort“ auf sich allein gestellt sehen will, die den Schutz durch welt-
liche Macht gering schätzt, die des Glaubens lebt: „Ist es von Gott,
wer wird’s hindern, ist es aber nicht von Gott, wer kann’s fördern‘,
sollte sie nicht einer Vertiefung der Bildung, einer Hinwendung des
Menschen auf sein Selbst, auf die Entwicklung des Besten, was in ihm
ist, günstig gewesen sein?“ Dagegen möchte ich doch bemerken, daß
es dem Calvinismus an der Stärke und Tiefe des Gottvertrauens nicht
gefehlt hat. Weder die Niederländer, noch die Hugenotten, noch die
englischen Protestanten standen darin zurück hinter den Lutheranern.
Auch weiß ich nicht, ob wirklich alle führenden Geister Deutschlands
auf lutherischem Boden erwachsen sind. Schleiermacher war der Sohn
eines reformierten Predigers, und Friedrich der Große ist doch auch zu
den führenden Geistern zu zählen. Aber mir scheint, daB es vielleicht
überhaupt nicht richtig ist, für die geistige und sittliche Entwicklung
der Menschen Luthertum und Reformiertes Bekenntnis stark einander
gegenüberzustellen. Will man so fein scheiden, so gerät man in Gefahr
zu vergessen, daß dogmatische Unterschiede der Art, wie sie von Genf
oder Heidelberg gegen Wittenberg verfochten wurden, im religiösen
Leben der Menge ohne Bedeutung sind, wenn sie auch als lärmende
Schlagworte gebraucht werden. Wirksamer sind die Gegensätze der
Verfassung und der Kirchenzucht, aber diese Gegensätze sind auch
unter Gemeinden von gleichem Bekenntnis im Laufe der Zeiten und
in verschiedenen Staaten recht groß gewesen.
Recht beachtenswert erscheinen mir die Erörterungen Schäfers
über die Bedeutung der Habsburgischen Macht für den Bestand des
Deutschen Reichs S. 62f. Darin stimme ich ihm ganz bei, daß die
Wahl Friedrichs des Weisen zum Kaiser dem Reiche schwerlich Segen
gebracht haben würde, nicht ganz in der Art wie er die Ansicht kri-
tisiert, es sei ein Ungück gewesen, daß unser Volk in jenen großen
Tagen „kein Oberhaupt fand, das verstand, was es bewegte“. Das
war sicher ein Unglück, wenn es auch zweifelhaft bleiben muß, wo-
hin die Entwicklung geführt hätte, wenn damals ein bedeutender
Fürst, der nicht durch sein Wesen und seine Hausinteressen dem
deutschen Volke so fremd und fern stand wie Karl V., Kaiser gewesen
wäre. Doch gehe ich darauf nicht näher ein und hebe nur den fol-
genden Satz von S. 64 hervor: „Was wäre wohl vom Reiche übrig
geblieben, wenn im Westen und Südosten die Habsburger mit ihren
Ländern nicht Jahrhunderte vor dem Riß gestanden hätten, wenn sie
sich in den Kämpfen gegen Frankreich nicht auf Spaniens Reichtum
hätten stützen können?“ Es sei nicht richtig, die Habsburger wegen
560 Kritiken.
ibrer engherzigen und eigennützigen Hausmachts- und Familienpolitik
zu tadeln. Das sei der allgemeine Charakter der fürstlichen Politik
jener Tage. Man wird solcher an Julius Ficker erinnernder Auf-
fassung, auch wenn man manche Maßregeln der Habsburger anders
beurteilt, eine gewisse Berechtigung nicht versagen, sie wird sich in
einem gewissen Umfange begründen lassen, und unbedingt wird man
Schäfer darin zustimmen, daß man die Staatsmänner nach ihrem
Standpunkt, ihrem Pflichtbewußtsein, ihrer Art zu urteilen zu verstehen
suchen muß. Aber um so mehr überrascht es, daß Schäfer einige
Seiten weiter das herkömmliche ohne solche Vorsicht formulierte
Urteil wiederholt, Moritz von Sachsen habe durch sein Bündnis mit
Frankreich „Verrat am Reiche“ begangen. Kurfürst Moritz handelte
hier doch auch nur ebenso wie die Habsburger, die wiederholt über
Reichslande nach dem Bedürfnis ihrer augenblicklichen Politik verfüg-
ten. Ganz abgesehen davon, daß derartige Verträge noch keineswegs
zu dauernden Abtretungen zu führen brauchten, zumal wenn sie nicht
der Kaiser, sondern ein anderer Fürst abschloß. Vor allem aber ist
doch zu bedenken, daß die deutschen Lande von spanischen Soldaten
und spanischen Herren in empörender Weise bedrückt wurden, und
daB auch nationale Erwägungen von feinerer Art, als sie der da-
maligen Politik geläufig waren, wohl hätten zu dem Schluß kommen
mögen: es sei ein Gewinn für das deutsche Volk, wenn es um den
Preis jener Grenzlande von solch „viehischer Servitut“ befreit werde.
Ich bin fern davon, in dem Kurfürsten Moritz einen von National-
gefühl erfüllten Helden zu erblicken, aber ich nehme für ihn in An-
spruch, was Schäfer für die habsburgische Politik geltend machte.
Diese Einzelheit tut jedoch dem Gesamtbilde Schäfers von der
Reformationszeit keinen Eintrag. Die großen Züge kommen zur Gel-
tung. Vielleicht hätte aber die Persönlichkeit Karls V. noch etwas
genauer geschildert werden sollen. Ich verstehe die Schwierigkeit.
Neben einigen Zügen welthistorischer Größe liegen andere, die wenig
dazu passen. lch gedenke hier nicht so sehr an die brutale Undank-
barkeit und an die unmenschliche Grausamkeit, mit der Karl in Spanier
das Regiment einleitete, das dann unter seinem Sohne das Land er-
drückte, sondern vor allem daran, daß er die ungeheuren Geldmittel,
die ihm aus den reichen Landen seiner Krone zuflossen, so ganz und
gar nicht zusammenhalten konnte; in entscheidenden Stunden wurde
er durch diese Verschwendung gelähmt, ja die Leitung seiner Politik
ist ihm dadurch wiederholt geradezu aus der Hand gefallen.
Die Hugenottenkriege, im besonderen die Bedeutung Heinrichs IV.,
Elisabeth von England, Ludwig XIV., der Große Kurfürst, die Ent-
wicklung Rußlands und so alle Hauptsachen der Weltgeschichte werden
Kritiken. 561
scharf und klar hingestellt, am glücklichsten vielleicht der unver-
gleichliche Held Gustav Adolf, dessen allseitige Begabung und wunder-
bare Kraft jeder anerkennen muß, der sich in sein Leben vertieft,
gleichviel ob man die Rettung des deutschen Protestantismus durch
ihn als einen Segen betrachtet oder als ein Unglück.
Der zweite Band gliedert den Stoff in drei Bücher. Das dritte
Buch 8. 1—109 führt vom Ende des Siebenjährigen Kriegs bis zum
Sturze Napoleons. Die französische Revolution, die geistigen Strö-
mungen der Zeit, der Osten und im besonderen das Aufsteigen Ruß-
lands, Englands Entwicklung, sein Kampf mit den amerikanischen
Kolonien, die Stellung zu Frankreich, endlich Napoleons Laufbahn und
welthistorische Bedeutung: das sind die großen Momente dieses Ab-
schnitts. Es steht auf diesen 109 Seiten sehr viel, und was da steht,
will wohl erwogen sein und bietet eine gründliche und vielseitige
Einführung in die Geschichte des 19. Jahrhunderts. Die Beurteilung
Napoleons ist nüchtern. Schäfer erkennt seine ungeheure Begabung,
die Schärfe des Verstandes und die Kraft des Willens an, ohne sich zu
verschweigen, daß er die sittlichen und geistigen Kräfte der Menschen
wohl in seine Berechnungen einstellte, daß er sie aber falsch wertete.
Weil er die moralischen Mächte so stark unterschätzte, deshalb konnte
Napoleon wohl zerstören, aber nichts Dauerndes aufbauen. Wohl hat
er einen Staat nach dem anderen besiegt und mehr oder weniger ver-
nichtet, aber das waren Staaten, die entweder eine innere Berechtigung
überhaupt nicht mehr besaßen, oder deren Politik rein dynastisch
war, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Gedanken des Volkes.
Aber die Zeit drängte nach Staaten, deren Träger die Völker waren.
Dafür hatte Napoleon kein Verständnis. Er spielte mit den Staaten
wie ein Knabe mit Bausteinen. Dies schroffe Bild wendet Schäfer
nicht an, aber im wesentlichen kommt er auf das gleiche Urteil hinaus,
wenn er S. 70 sagt: „Indem aber Napoleon noch ganz in dieser alten
Auffassung lebte und Politik trieb, indem er die Ideen der Revolution
nur als Köder für seine Machtpläne gebrauchte, geriet er zu dem,
was die Zeit im tiefsten bewegte, zu der Neugestaltung staatlichen
Lebens, die aus dem Schoß der Revolution unaufhaltsam empordrängte,
in einen unlösbaren, einen ihn vernichtenden Widerspruch. Seine zer-
störende Arbeit konnte den Boden bereiten für den Neubau, seine
aufbauende mußte mit ihm zu Grunde gehen.“
Das vierte Buch führt vom Sturze Napoleons bis zur Thron-
besteigung Wilhelms I. 1815—1861. Das erste Kapitel schildert „Das
neue Europa bis zur Julirevolution“, das zweite „England und Über-
see“, das dritte „Von der Juli- bis zur Februar-Revolution“, das vierte
„Napoleon II. und die Zeit seines Aufsteigens“. Besonders auf das
562 Kritiken.
zweite Kapitel möchte ich hinweisen, die Schilderung Englands nach
den napoleonischen Kriegen, der Reform seiner Verfassung und der
Ausdehnung seiner Kolonien und seiner Seeherrschaft.
Das fünfte und letzte Buch trägt die Überschrift: Von der Thron-
besteigung Wilhelms I. und dem amerikanischen Kriege bis zur Gegen-
wart 1861—1907 und zeigt schon damit an, daß die Ausbildung des
neuen Deutschen Reichs und die Entwicklung der Amerikanischen
Union als die wichtigsten unter den großen Ereignissen erscheinen,
welche das Staatenbild in dieser Periode verändert haben. Die vier
Kapitel des Buches tragen die Überschriften: Europa und Amerika
1860—1866. Deutschlands Einigung. Das Deutsche Reich und die
Weltlage. Die Aufteilung der Erde im letzten Menschenalter. Das
ist ein Stoff von kaum zu bewältigender Fülle und überdies zu einem
erheblichen Teile noch nicht befreit von dem Nebel, den der Parteien
Streit über die Kämpfe der Gegenwart wirft. Aber wie man auch
über die eine und andere Auffassung urteilen mag, so wird man doch
gestehen, daß man diesen Seiten reiche Belehrung dankt. Als Muster
einer klaren Erörterung empfehle ich besonders den Abschnitt S. 245 ff.
über die Sklavenfrage und über die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die geistigen Strömungen, die zu dem amerikanischen Rebellionskriege
und zu der Erneuerung der Union führten. In würdigster Weise schließt
das Werk mit Betrachtungen über den Geist des 19. Jahrhunderts,
das Gesamtinteresse der weißen Rasse und den Einklang deutscher
und allgemeiner Kulturinteressen.
Ich wünsche dem Buche viele Leser, es wird zum Guten wirken
und auch die Forschung beleben.
Breslau. G. Kaufmann.
Dr. Willy Andreas, Die venezianischen Relazionen und ihr Verhältnis
zur Kultur der Renaissance Leipzig 1908, Quelle u. Meyer.
VII u. 124 SS. 8°,
Häufig, wenn man ein Buch in die Hand bekommt, wundert man
sich, warum es nicht schon früher geschrieben worden ist. Seitdem
Ranke die venezianischen Relazionen für die Geschichtsforschung so-
zusagen entdeckt hat, gehören sie, wenn auch in ihrer Bewertung als
geschichtliche Quelle neuerdings ein wenig herabgemindert, zu den
meistbenutzten Stücken historischen Quellenmaterials. Seit 40 und
50 Jahren liegen sie auch in den freilich ebensowenig mustergültigen
als erschöpfenden Publikationen Eugenio Alberis für das 16. Jahr-
hundert, Barozzis und Berchets für das 17. und 18. Jahrhundert,
Joseph Fiedlers für Deutschland und Österreich vor. Trotzdem war
noch nicht der Versuch gemacht worden, diese quantitativ und quali-
Kritiken. 563
tativ so überaus wertvolle Literaturgattung auf ihre Kulturbedeutung
selbständig und in ihrem Verhältnis zur Gesamtkultur der Zeit zu
untersuchen und zu bewerten. Erst die vorliegende Arbeit hat sich
der lohnenden Aufgabe bemächtigt und sie in eigenartig-bemerkens-
werter Weise gelöst.
Die Darstellung zerfällt in drei Abschnitte. Der erste „Die Re-
lazionen und der objektive Geist“ behandelt den Charakter der Berichte
hinsichtlich Form, Stoff und Inhalt, ihre in den geistigen und mate-
riellen Verhältnissen Venedigs beruhenden Voraussetzungen sowie deren
Niederschlag in Anschauung und Urteil. Der zweite Abschnitt „Der
Geist der Politik im Venedig des 16. Jahrhunderts“ hebt dem Inhalt
und Zweck der Relazionen entsprechend diese selben Gesichtspunkte für
die Politik heraus, beschäftigt sich mit Theorie und Praxis des Staates,
wie sie in den Berichten vertreten werden, und stellt diese ins Ver-
hältnis zur Staatstheorie und Staatspraxis der Renaissance. Ein dritter
umfangreicher Abschnitt, dem die gesamte zweite Hälfte des Buches
eingeräumt ist, widmet sich in sachlich nicht ganz gerechtfertigter Be-
vorzugung der „Menschendarstellung venezianischer Gesandter“. Er
geleitet geschickt durch die prächtige Galerie europäischer Herrscher-
gestalten und ihrer Paladine, vermittelt einen genauen Einblick in die
Technik der literarischen Portraits und läßt die Schilderung dieser
Bildniskunst in der Vorführung besonders hervorragender Meisterwerke
wie namentlich der Charakteristik Kaiser Karls V. durch Alvise Mo-
cenigo ausklingen.
Mit Geschick ist die Fülle von Stoff verarbeitet, und man muß
es dem Verfasser lassen, daß er an beinahe keiner irgendwie be-
merkenswerten und für den Gegenstand, wie er ihn faßt, benutzbaren
Stelle vorbeigegangen ist. Auch hinsichtlich der im Druck zugänglich
gemachten Relazionen ist ihm keine entgangen, während er in bezug
auf Hinzuziehung ungedruckter Berichte sich mit Recht Beschränkung
auferlegen konnte, da sie wohl allerhand interessante Bestätigungen und
Ergänzungen für den Gegenstand, aber gewiß keine wesentliche Be-
reicherung unserer Kenntnis in der Richtung der in Betracht kommen-
den Gesichtspunkte geboten hätten. Bedauerlich bleibt nur, daß es allein
auf Grund mühsamer Recherchen in den venezianischen und italieni-
schen Bibliotheken und Archiven möglich ist, über das Jahr 1500
rückwärts hinauszukommen, daß auch der Verfasser sich mit der Unter-
suchung der Relazionen des 16. Jahrhundests hat begnügen müssen.
Sprachlich steht die Darstellung weit über dem Durchschnitt.
Indessen gerade weil der Verfasser auf diese Seite offenbar großen
Wert legt, muß doch einschränkend betont werden, daß eine allzu
große Fülle von Schmuckworten, ein bis zur Gesuchtheit aufgehäufter
564 Kritiken.
Reichtum an Bildern noch einen gewissen Mangel an Reife und Ab-
geklärtheit der Diktion erkennen lassen und auch mit der Wissen-
schaftlichkeit der Arbeit hie und da nicht in Einklang stehen. Trotz-
dem kann man der Darstellung einen individuellen Reiz nicht ab-
sprechen.
Bezüglich des Ergebnisses kann man in den Einzelheiten vielfach
anderer Meinung sein; das ist bei psychologischer Auslegung von
Einzelzügen im Sinne eines Gesamtbildes ganz selbstverständlich. Mehr-
fach scheint der Verfasser aus seiner Quelle zuviel heraus zu lesen,
häufig scheint er geneigt zu generalisieren, hie und da auch zu ideali-
sieren. Der individuellen Ungleichheit der Berichterstatter ist nicht
die gebührende Berücksichtigung gezollt, die Berichte werden geradezu
als gleichförmige Quellenmasse behandelt; auch die sehr verschieden-
artige Begabung des Menschen zu gesprochenem und geschriebenem
Wort wird zu wenig in Rechnung gestellt. Aber auch bier ist zu
sagen, daß Auffassung und Beurteilung stets individuell wertvoll,
geistreich und scharfsinnig sind. |
Sein Urteil über die zweifellos höchst interessante Gesamtleistung
möchte Ref. dahin zusammenfassen: Verfasser lebt im Venedig des
16. Jahrhunderts. Er kennt diese Menschen und Dinge vortrefflich;
das Bild, das er zeichnet, ist im ganzen gewiß historisch richtig.
Aber er sieht und beurteilt vorwiegend mit künstlerischem Auge, mit
künstlerischem Empfinden. Das beherrscht und bestimmt seine gesamte
Darstellung. So kommt es, daß diese weniger eine systematisch auf-
bauende und Stein auf Stein häufende Abhandlung im wissenschaft-
lichen Sinne ist, sondern mehr eine Aneinanderreihung von Einzel-
bildern, die zwar die Welt dieser venezianischen Relazionen überaus
lebendig vor unseren Blicken erstehen lassen, deren Summe aber doch
keine völlige wissenschaftliche Ausschöpfung der Quelle darstellt. Ein
zufällig herausgegriffenes Beispiel begründet das. Verf. spricht: an
mehreren, bezeichnenderweise voneinander getrennten Stellen von dem
Verhältnis der Venezianer zu fremdem Volkstum. $S. 12: „In dieser
Beobachtung des fremden Lebens scheint oft sich der staatliche Eigen-
nutz der Venezianer völlig zu vergessen, in solch sachlicher Ruhe hält
sich der Ton.“ S. 24: „Wie in dem Verhalten zu den religiösen Fragen
und Bewegungen des Jahrhunderts das eigene Wesen in seiner Be-
grenztheit hervortritt, so verleugnet es sich auch keineswegs in der
Betrachtung fremden Volkstums; auch hier trübt es öfters die Un-
befangenheit des Blickes.“ S. 31: „Auch andere Gesandte aus den Tagen
der Renaissance und Gegenreformation, gerade die Spanier, eifern
gegen die Zustände aus der harten Einseitigkeit ihres politischen Wollens
heraus, und viel feindseliger noch als die Venezianer, die sich ruhiger
Kritiken. 565
und überwiegend betrachtend verhalten und wenigstens das Bestreben
haben, sich nicht zu verblenden.“ S. 12 und 24 stehen also in starkem
Widerspruch, S. 31 steht in der Mitte zwischen beiden! Viel Geist-
volles wird ausgesprochen, aber in dem künstlerischen Bedürfnis gegen
eine durch Vergleichen gewonnene These eine Antithese zu stellen,
wird gegen die sachliche Ausgeglichenheit gefehlt. Der Verf. eilt wie
eine Biene über eine üppige Wiese bald hierhin, bald dorthin, von
den prächtigsten Blumen süßesten Honig sammelnd, aber nirgends ver-
weilend und den kostbaren Stoff ausschôpfend. Wie dieselbe Biene
kehrt er zu der Blume zurück, die er schon besuchte, und findet in
ihr neue Nahrung, wie wenn er nie dort gewesen wäre.
Trotz des Unterschiedes in Ziel und Form bewegt sich die Dar-
stellung mebr in der Richtung eines Gobineau und einer Isolde Kurz.
Aber indem auch hinter ihr eine Persönlichkeit steht, begabt mit
künstlerischem Sehen und historischem Empfinden, füllt sie ihren Platz
voll aus. Unmittelbarer als manche wissenschaftlich einwandsfreie
Leistung wird sie die Kenntnis venezianischen Wesens während des
Renaissancejahrbunderts vermitteln und so zweifellos ihren Wert
behalten. |
Leipzig. * Paul Herre.
L. Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des
Mittelalters. Vierter Band: Geschichte der Päpste im Zeitalter
der Renaissance und der Glaubensspaltung von der Wahl Leos X.
bis zum Tode Klemens’ VII. (1513—1534). Zweite Abteilung:
Adrian VI und Klemens VIL Erste bis vierte Auflage. Freiburg,
Herder, 1907. XLVII, 799 S.
Erfreulich rasch ist der ersten Hälfte des vierten Bandes der
„Geschichte der Päpste“ (vgl. diese Zeitschr. 1907 S. 437—442) die
zweite Hälfte gefolgt, die die Pontifikate Adrians VI. und Klemens VII.
zur Darstellung bringt. Wiederum hat des Vf. ausgebreitete Gelehr-
samkeit und eindringende Sachkunde eine nahezu unübersehbar reiche
Literatur verwertet, die aber fast auf jeder Seite noch aus archivali-
schen Funden ergänzt wird. Pastor ist an keinem Archiv, keiner
Bibliothek — in Italien, Deutschland, England, Frankreich und an-
derswo — vorübergegangen, die Ausbeute verhieBen. Außerordentlich
ergiebig hat sich u. a. wiederum das Gonzaga-Archiv in Mantua er-
wiesen; auch die römischen Sammlungen haben eine — in Anbetracht
ihrer vielseitigen Durchforschung in den letzten 30 Jahren — geradezu
überraschende Fülle unbekannter Dokumente geliefert. Im einzelnen
sei beispielsweise auf die in Verona verwahrten Depeschen des fran-
zösischen Diplomaten Ludovico Canossa hingewiesen, die Pastor viel-
566 Kritiken.
fach heranzieht. Andererseits hat auch P.s Spürsinn die von Heeze
in die Niederlande verschleppten Staatsakten Adrians VI. leider nicht
wieder aufzufinden vermocht; wir dürfen diese Papiere — wie etwa
auch die Nuntiaturberichte Pimpinellas aus Deutschland — jetzt wohl
als endgiltig verloren betrachten. Eine Auswahl von Aktenstücken
(zur ersten und zweiten Hälfte des Bandes) ist als Anhang beigegeben
worden; dazwischen findet sich ein beachtenswerter textkritischer
Exkurs über die Leoninischen Briefe des Peter Bembo (S. 648—677).
Andere noch unveröffentlichte Aktenstücke behält Pastor seinen Acta
pontificum vor.
Die Vorgänge bei der überraschenden Wahl des Kardinals von
Tortosa legt P. eingehend dar, wobei er es unentschieden l&Bt, ob die
Nennung des Niederländers durch den Kardinal Medici aufrichtig ge-
meint oder ein Wahlmanöver gewesen sei; in der fast einmütigen,
augenblicklichen Zustimmung der Kardinäle aber wird man doch kaum
umhin können, eine Wirkung der zunehmenden Abfallsbewegung im
Deutschland zu sehen, gleichsam eine Verzweiflungstat des heiligen
Kollegiums, das die Empfindung hatte, so wie bisher könne es nicht
weiter gehen. Adrian selbst hat dann ja auch eine gründliche Besse-
rung der verweltlichten Kirche anzubahnen gesucht; aber es bleibt
sehr zweifelhaft, ob er selbst bei längerem Leben Entscheidendes er-
reicht hätte; Pastor verhehlt nicht, daß der Papst durch seine bis zur
Unentschlossenheit gehende Bedächtigkeit und den Mangel an Bieg-
samkeit, fast mehr aber noch durch seine Unkenntnis der römischen
Verhältnisse, seine übertriebene Strenge, sein Mißtrauen gegen die
italienische Umgebung sein Werk selbst in hohem Maße erschwert
habe. Außerdem hätten, wie Verf. treffend bemerkt, die Organe zur
Ausführung der beabsichtigten Reformen gefehlt. Die Mitwelt freilich
und lange Zeit auch die Nachwelt ist nicht einmal den guten Ab-
sichten Adrians gerecht geworden; erst mit dem Protestanten Burmann,
dem Landsmanne des Papstes, beginnt im 17. Jahrhundert eine ge-
rechtere Würdigung des bis dahin allgemein Verfannten. Warum
aber, wenn dem so ist, hebt es P. mit scharfem Tadel besonders her-
vor, daB auch Luther und Melanchthon sich von der Trefflichkeit der
Absichten Adrians nicht haben durchdringen lassen? Wie sollten sie
anders geurteilt haben, als fast die ganze Mitwelt, die kaiserlichen
Diplomaten und die Geschichtschreiber der Kurie obenan? Es wäre
jedenfalls sehr merkwürdig gewesen, wenn Luther einen Papst ge-
priesen hätte, der an die Spitze seiner Forderungen an die deutsche
Nation die Durchführung des Wormser Edikts stellte! Bedauerlicher-
weise ist hier der Katholik in Pastor mit dem besonnenen Forscher
durchgegangen.
Kritiken. 567
Es verdient bemerkt zu werden, was P. über Adrians Verhältnis
zur Antike und Renaissance sagt; hatte der Papst für diese kein Ver-
ständnis, so war er doch kein Kunstbarbar. Daß Adrian die von
Leo X. verpfändeten Arazzi Rafaels auslöste und in der Sixtinischen
Kapelle ausstellte (Pastor S. 53), war bisher nicht bekannt.
Die weitaus größere Hälfte des Bandes nimmt naturgemäß die
Darstellung des Pontifikats Klemens’ VII. ein. P. charakterisiert Kle-
mens als eine prosaische Natur, einen Mann der strengsten Arbeit,
unermüdlich in der Erfüllung seiner Amtspflichten, aber verschlagen
und unzuverlässig im höchsten Grade und von geradezu verhängnis-
voller Unentschlossenheit und Wankelmütigkeit. Für das Unglück,
das unter ihm den Kirchenstaat und die Stadt Rom betroffen hat,
macht P. mit Recht den „unheilvollsten aller Päpste‘“ in erster Linie
verantwortlich; den Medizäer trifft überhaupt der schwere Vorwurf,
daß er in der gefährlichsten Krisis, die den heiligen Stuhl seit den
Tagen Konstantins betroffen, die kirchlichen Interessen den politischen,
den italienischen, ja seinen eigenen Haus- und Familieninteressen auf-
geopfert und hintangesetzt hat. Es ist in der Tat geradezu unbe-
greiflich, wie wenig Klemens sich der deutschen Dinge angenommen
hat; trug er doch (worauf schon Ref. gelegentlich hingewiesen hat)
nicht einmal Sorge, über die Vorgänge dort zuverlässig unterrichtet
zu werden. So trägt auch der zweite Medizäer, wie der erste, schwere
Schuld um den Niedergang des katholischen Kirchentums! !
Pastor behandelt zunächst in sieben Abschnitten die internatio-
nalen Beziehungen bis zur Unterwerfung von Florenz; im Mittelpunkt,
steht der Sacco di Roma, von dem P.s Feder ein mit vielen neuen Zügen
ausgestattetes, grauenerregendes Bild zu entwerfen versteht; so ent-
setzlich aber auch die Katastrophe war, so mögen doch einzelne An-
gaben der zeitgenössischen Berichte, die P. gleichmäßig aneinander
reiht, phantastisch übertrieben sein; jedenfalls liegt es gerade bei
einem derartigen Ereignis nahe, das Furchtbare wenn möglich noch
furchtbarer zu malen. Der achte Abschnitt behandelt — mit sicht-
barem Streben nach Objektivität — die reformatorische Bewegung in
Deutschland und die Frage des von Klemens stets verabscheuten
Konzils bis 1532; ein klares Bild von den Anlässen der Speierer
Protestation gibt P.s Schilderung allerdings nicht, nach der man an-
nehmen müßte, den Neugläubigen wären alle Forderungen bewilligt
worden (S. 406). Ein eigenes Kapitel ist dann der Orientpolitik
1 Bezeichnend für eine gewisse neuere Richtung in der protestantischen
Geschichtschreibung ist es, daß sich Pastor S. 583, 4 gegen zu weit getrie-
bene Rechtfertigungsversuche für Klemens von protestantischer Seite wenden
muß! |
568 Kritiken.
Klemens’ gewidmet, seinen wenig nachhaltigen Bemühungen um den
Schutz der Christenheit gegen die Türken. Hieran schließt sich die
weitere Darlegung des Verhältnisses des Medizäers zum Kaiser und zu
Franz I. bis zur Marseiller Zusammenkunft. Es folgt ein Kapitel
über die englische Frage; P. kommt zu dem Ergebnis, daß Klemens
zwar nicht, wie ihm vorgeworfen worden ist, durch vorschnelle Ver-
hängung der Exkommunikation über Heinrich VIII. die LosreiBung
Englands von Rom verschuldet, aber auch in dieser bedeutungsvollen
Angelegenheit die erforderliche Folgerichtigkeit und Entschlossenheit
vermissen lassen und es versäumt habe, den König, ehe es zu spät
war, vor eine zwingende Alternative zu stellen. Die Abfallsbewegung
in den übrigen Ländern: Skandinavien, der Schweiz, Frankreich und
Italien behandelt das nächste Kapitel, in dem ein sehr reiches Ma-
terial zusammengefaßt ist.
Weitere Abschnitte schildern den Ausgang Klemens VII. und
dessen Stellung zu Literatur und Kunst. In letzterer Beziehung ver-
leugnet Klemens den Medizäer nicht, ohne daß freilich von ihm son-
derlich bedeutsame Anregungen ausgehen. Treffend charakterisiert
Verf. die bunt zusammengewürfelte, nicht gerade im günstigsten Lichte
erscheinende Künstlerwelt Klemens’ VII., deren Art mit packender
Naturwahrheit uns aus Cellinis Selbstbiographie entgegentritt (S. 563).
Die Darstellung der — nicht bedeutenden — innerkirchlichen Tätig-
keit des Papstes leitet dann zu dem Schlußkapitel über, das den
„Anfängen der katholischen Reformation“ gewidmet ist. Pastor, der
so viel Leidvolles für den Katholizismus hat schildern müssen, greift
hier gleichsam voller in die Saiten; mit unverkennbarer innerer Ge-
nugtuung schildert er das Wirken der „wahren(!) Reformatoren, die,
weit entfernt MiBbräuche und Verweltlichung der Träger der päpst-
lichen Gewalt als Vorwand (!) oder Anlaß zur LosreiBung von der
gottgesetzten Autorität zu benutzen, die notwendigen Verbesserungen
im engsten Anschluß an das Dogma und den heiligen Stuhl auf ge-
setzlichem (!) Wege durchzuführen bedacht gewesen sind“. „Für die
Vertreter dieser Richtung blieb grundsätzlich jede Veränderung aus-
geschlossen, welche das Unwandelbare und Göttliche der Kirche, ihre
Autorität und ihre Lehre, antastete“ (S. 585). Nun ist natürlich mit
einer Auffassung, die ein einzelnes historisch erwachsenes Institut
vollkommen willkürlich von den Gesetzen der Entwickluug, der alles
auf Erden unterliegt, ausnehmen will, wissenschaftlich nicht zu disku-
tieren; wenn man inde das, was Pastor in dem bezeichneten Ab-
schnitt über die Bestrebungen und Erfolge der damals entstandenen
neuen Brüderschaften und Orden sowie eines Carafa, Giberti usw. bei-
zubringen vermag, genauer prüft, so kann man sich doch eigent-
Kritiken. 569
lich nur wundern, daB die Rückwirkung des ungeheuren Abfalls der
besten Elemente der Christenheit auf die katholisch bleibenden Kreise
in fünfzehn Jahren nicht Bedeutsameres hervorgebracht hat, als jene
gewiß löblichen, aber doch verhältnismäßig geringfügigen, ja klein-
lichen Ansätze zu innerer Einkehr.
Ihre Wirkungen sind auch, wenn wir den — doch erst wesent-
lich später gegründeten — Jesuitenorden ausnehmen (mit dem Aus-
blick auf welchen Pastor schließt), sehr begrenzt geblieben; fast die
aussichtsvollsten Regungen hat ja später eben jener Carafa mit bar-
barischer Grausamkeit ausgerottet. Jedenfalls ist es ein überkühnes
Unterfangen, jene Ordensgründer usw., deren Namen heute fast nur der
Spezialforscher kennt, in eine gewisse Parallele zu der weltgeschicht-
lichen Erscheinung eines Luther und Genossen setzen zu wollen!
Im ganzen betrachtet steht die zweite Hälfte des vierten Bandes
hinter dem ersten Halbband an Interesse unleugbar zurück; das liegt
weniger an dem Autor als an dem Gegenstand: das durch und durch
unerfreuliche zerfahrene Pontifikat Klemens’ VO. und die Persönlich-
keit dieses unseligen Papstes selbst setzen der künstlerischen Durch-
dringung seitens des Darstellers nahezu unübersteigbare Hindernisse
entgegen. Dem Ref. will auch scheinen, als sei Pastors Stil weniger
gefeilt als in den früheren Bänden; abgesehen von der überreichlichen
Verwendung des schleppenden Relativum „welcher“ und gar des fatalen
„derselbe“ begegnen nicht ganz selten häBliche Anakoluthe, wie S. 546:
„Anfangs stark durch Luthers Erfolge beunruhigt, trat die Sorge um
Deutschland bei dem Medizäer immer mehr in den Hintergrund.“ —
Von kleineren Irrtümern sei die Behauptung S. 402, 6 berichtigt: das
nach Pastor zuerst i. J. 1885 bekannt gewordene, aber bisher von
allen Forschern übersehene Breve Klemens’ VII. an den Landgrafen
Philipp von Hessen vom 23. August 1525 findet sich bereits bei
Rommel, Hessische Geschichte III S. 224 (1830) und ist danach u. a. in
der Schrift des Referenten „Zur Vorgeschichte des Gotha-Torgauischen
Bündnisses“ S. 7,2 (1884) herangezogen worden. |
Walter Friedensburg.
Johannes Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eid-
genossenschaft. Dritter Band. Von 1516—1648. Gotha 1907.
Fr. A. Perthes. 567 S. (= Allgemeine Staatengeschichte. Heraus-
gegeben von K. Lamprecht. Erste Abteilung: Geschichte der euro-
päischen Staaten. 26. Werk.)
Der dritte Band von Dirauers Geschichte der Eidgenossenschaft,
der dem zweiten nach einer Pause von 15 Jahren gefolgt ist, be-
handelt die Zeit von 1516—1648, die Eidgenossenschaft unter dem
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 39
570 Kritiken.
zersetzenden Einfluß von Reformation und Gegenreformation. Wie in
den beiden ersten Bänden zeigt sich der Verfasser auch hier als ein
Meister in der Kunst schlichter historischer Erzählung; in klarer, ein-
facher Sprache, die häufig durch geschickte Zitate aus den zeitgenössi-
schen Quellen belebt wird, führt er uns die mannigfaltigen Bilder vor
Augen, aus denen sich die schweizerische Reformationsgeschichte zu-
sammensetzt. Ein kurzes Kapitel über die kirchlichen Zustände vor
der Reformation zeigt die überall bekannten MiBstände, die aber hier
durch den „wunderlichen, ungehörten Jetzerhandel“ besonders grell
beleuchtet werden, und es ergibt sich zugleich, daß die Schweizer
Städte wie Zürich und Bern oder auch die Eidgenossenschaft als Ganzes
in der Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber kirchlichen Ansprüchen
hinter den deutschen Territorien keineswegs zurückgeblieben sind. Auf
dieser Basis schreitet die Erzählung fort zu Zwingli und der Refor-
mation in Zürich, zu ihrer allmählichen Ausbreitung in den deutschen
Gebieten der Schweiz bis zur Gründung konfessioneller Sonderbündnisse
und der Katastrophe von 1531. In zahlreichen Einzelbildern werden
die Kämpfe um die neue Lehre in Kantonen und Gemeinden ge-
schildert; die Kompliziertheit der Rechtsverhältnisse, die kirchlichen
und politischen Bewegungen, die sich jedesmal kreuzen, die vielfachen
Schwankungen und die Verschiedenheit der Ergebnisse, alles das wirkt
zusammen, daß die Erzählung niemals durch die Gefahr einförmiger
Wiederholung bedroht wird, sondern immer wieder neue anziehende
Bilder dem Leser vor Augen führen kann. Dasselbe gilt auch von
den folgenden Büchern über die Reformation in der Westschweiz, über
die Zeiten der Gegenreformation und des dreißigjährigen Krieges. Indem
der Verfasser jeden Entschluß und jede Tat in erster Linie nach ihrem Ein-
fluß auf die Entwicklung der Eidgenossenschaft als solcher beurteilt, ge-
winnt er einen Maßstab, der vom Streit der Konfessionen nicht berührt
ist, und zugleich ein Mittel, um die bunten Szenen, in die sich seine
Erzählung auflösen muß, immer wieder in Einem Rahmen zu ver-
einigen. Andererseits hängen damit, wie es scheint, doch auch manche
Grenzen der Darstellung zusammen. Daß die dogmatische Seite der
Reformationsgeschichte im Hintergrund bleibt, könnte bei dem Zweck
des Gesamtwerkes nicht als Mangel empfunden werden; miBlicher ist,
daß auf diesem Gebiet auch die Wechselwirkungen mit den Aus-
wärtigen nicht die genügende Berücksichtigung finden. Der Einfluß
Zwinglis in Oberdeutschland und die weithinreichenden Erfolge der
calvinischen Lehre sind für die Geschichte der eidgenössischen Refor-
mation nicht ohne Bedeutung; andererseits klafft zwischen dem ersten
und zweiten Kapitel des sechsten Buches eine empfindliche Lücke; hier
hätte zwischen der Schilderung der alten kirchlichen Zustände und
Kritiken. 571
der zwinglischen Reformation darauf hingewiesen werden müssen, daß
auch anderwärts ähnliche Lüfte wehten, wie sie jetzt in der Schweiz
sich fühlbar machen, es hätte in einem wenn auch kurzen Abschnitt
der Zusammenhang mit der deutschen Reformation behandelt und
untersucht werden müssen. Indem der Verfasser das unterläßt, setzt er
sich mit seinen eigenen Quellenzitaten in Widerspruch, in denen oft
genug von der lutherischen Lehre und den lutherischen Pfaffen ın der
Schweiz die Rede ist. Wünschenswert wäre endlich eine Zusammen-
stellung derjenigen Momente, die, ohne die Schweiz direkt zu berühren,
doch auf die vom 16. bis zum 17. Jahrhundert eingetretene Ver-
änderung ihrer europäischen Stellung von wesentlichem Einfluß sind,
ein Wunsch, der vielleicht zu Anfang des vierten Bandes seine Er-
füllung finden kann. Jedenfalls aber sollen solche Wünsche die Freude
an dem trefflichen Werke nicht stören, das in seiner glücklichen An-
lage jedem Leser einen Genuß bereiten kann und zudem für den
Weiterforschenden in seinen Anmerkungen einen guten Führer durch
die Literatur der schweizerischen Reformationsgeschichte bietet.
V. Ernst.
Felix Günther, Die Wissenschaft vom Menschen. Ein Beitrag
zum deutschen Geistesleben im Zeitalter des Rationalismus mit be-
sonderer Rücksicht auf die Entwickelung der deutschen Geschichts-
philosophie im 18. Jahrhundert. Geschichtliche Untersuchungen
hrsg. v. K. Lamprecht, V 1. Gotha, Perthes, 1907. Preis: bro-
schiert 4 M. VIII, 193 8.
Die vorliegende Arbeit, welche den fünften Band der von Lamprecht
herausgegebenen geschichtlichen Untersuchungen eröffnet, darf als ein
erwünschter Beitrag zur Kenntnis der geistigen Kulturgeschichte
Deutschlands im achtzehnten Jahrhundert bezeichnet werden. Man
möchte sich fast wundern, daß noch niemand auf den Gedanken ge-
kommen ist, eine für ihre Zeit so charakteristische Wissenschaft, wie
es die beute unmöglich gewordene Menschheitswissenschaft ist, in einer
Spezialuntersuchung zu behandeln.
Trotzdem ist diese so naheliegende Aufgabe im eısten Wurfe
nur schwer befriedigend zu lösen. Denn ihre Grenzen sind nicht
leicht abzustecken; und das darüber einzusehende Material darf als
endlos bezeichnet werden.
Der Verfasser hat sich in beiden Richtungen redliche Mühe ge-
geben. Sein Horizont hat eine anerkennenswerte Weite: er behandelt
für sein Thema nicht nur die Psychologie, Pädagogik, Ethik und
Geschichtswissenschaft der Periode, sondern auch die Teile der Natur-
wissenschaften, Geo- und Ethnographie, die mit seinem Thema in
39*
572 Kritiken.
Berührung stehen. Und doch ist das nur eine Auswahl; denn es
fehlen zwei wichtige Disziplinen, deren menschheitswissenschaftlichen
Charakter man für das achtzehnte Jahrhundert nicht erst zu beweisen
braucht: die Staatswissenschaften im weitesten Sinne und die ‘schöne
Wissenschaft”. Besonders die Staatstheorie als Zweig der allge-
meinen Staatswissenschaften verdiente in einer solchen Arbeit nicht
nur gelegentliche Erwähnung, sondern eingehende Behandlung, und
zwar im Zeitalter des Rationalismus noch viel mehr, als in anderen
Perioden, weil seine Staatslehre! vor allem auf das als unterschieds-
los vorgestellte Individuum zugespitzt ist, mithin schon für die
Werturteile über dies Individuum, also zunächst für die Ethik, aber
auch für andere Zweige der Menschheitswissenschaft, z. B. für die
Pädagogik, namhafte Aufklärung liefert. Bei der Ästhetik aber ist
das Versäumnis des Verfassers um so mehr zu bedauern, als hier die
zünftige Literaturgeschichte schon schätzenswerte Studien geliefert hat.
Es bliebe ferner zu erwägen, ob eine Untersuchung der rationalistischen
Menschheitswissenschaft bei den ebenso nahen wie knechtischen Be-
ziehungen der damaligen redenden und bildenden Künste zur Wissen-
schaft diese Künste ganz außer Betracht lassen dürfe. Man sollte
vielmehr meinen, daß, um nur eins zu erwähnen, die für die Zeit so
bezeichnende Porträtkunst auch wissenschaftliche Aufschlüsse geben
könnte.
Aber auch die Ausnutzung der Quellen für die vom Verfasser
wirklich behandelten, oben erwähnten Wissenschaften ist ergänzungs-
bedürftig. Die bibelwissenschaftliche und kirchenhistorische Literatur
ist z. B. fast vollständig bei Seite geblieben.” Eine Behandlung von
J. S. Semler erscheint auch vom Standpunkte des Verfassers als ebenso
unabweislich, wie ein Eingehen auf die durch Nicolai und M. Mendels-
sohn, teilweise auch durch Wieland repräsentierte Berliner Aufklärung.
Ein empfindlicher Mangel ist ferner die Nichtberücksichtigung Georg
Forsters und seiner Freunde Sömmerring und Kanter. Von Georg
Forster ist es freilich noch wenig bekannt, wie verdienstvoll er in
den naturwissenschaftlichen und philosophischen Teilen der Menschheits-
wissenschaft gearbeitet hat. Es pflegt ferner noch vielfach übersehen
zu werden, daß seine ganze Geistesart trotz der bekannten Sturm- und
Drang-Exzesse, die auf politischem Gebiete sein vielbewegtes Leben
beschließen, doch ihr Bestes der späteren geläuterten deutschen Auf-
! Mit Recht eriunert der Verfasser an ihre Anfänge bei Hugo Grotius.
» Damit im wesentlichen auch die Literatur über sie. Ich erinnere
ferner an Dilthey und Troeltsch.
3 Nur sein Vater Johann Reinhold wird S. 48 und 65 gestreift.
Kritiken. 573
klärung verdankt. Auch hätten der allerdings sehr umfassenden und
durch die Literatur bisher nur ungenügend erläuterten Wochen- und
allgemeinen Zeitschriftenliteratur des überaus redseligen Jahrhunderts
noch viele interessante Einzelbelege entnommen werden können. Man
sieht endlich nicht ein, warum in einer Arbeit, die auch ein Beitrag
zur Geschichte der Geschichtsphilosophie sein will, die ex professo
geschichtsphilosophischen Schriften bewußt ausgeschlossen werden.
Günther hat im allgemeinen den gewiß richtigen Grundsatz,
seine Quellen selbst zu lesen und sie nicht erst durch Vermittelung
der Literatur zu benutzen. Aber das Gute ist hier bisweilen der
Feind des Besseren gewesen. Der Verfasser hat sich nämlich bedeu-
tendere literarische Teilbehandlungen seines Themas in ganz auf-
fallender Weise entgehen lassen.
Von allgemeineren Werken wäre vor allem an Adolf Harnacks
Geschichte der Kgl. Preußischen Akademie zu erinnern, ferner an
Jodls Geschichte der Ethik. Zwei größere und in ihrem Werte allgemein
anerkannte Monographien, nämlich L. Steins Buch über Leibniz und .
Spinoza und Carl Justis Winckelmann, sind ebenfalls nicht heran-
gezogen worden. Dasselbe gilt von einer Reihe lehrreicher früherer
Spezialarbeiten gerade des Leipziger Seminars: von Goerlitz (der wohl
zitiert, aber nicht genügend verwertet wird), ferner von H. Bock,
O. Claus, R. Schumann, K. Heussi und P. Rühlmann.
Auch die Zitiermethode des Verfassers kann nicht immer be-
friedigen. Benutzt man aus einem Zeitschriftenbande einen bestimmten
Aufsatz, so genügt die Angabe des Bandes nicht. Man verlangt min-
destens auch den Namen des Verfassers. Bei der erstmaligen Er-
wähnung grundlegender Werke, wie es etwa Homes sketches of the
history of man sind, ist die Angabe der Jahreszahl unerläBlich! Wo
gute neue Ausgaben vorhanden und leicht zugänglich sind, muß man,
anstatt nur Titelangaben ohne näheren Hinweis aufzuführen, sie auch
zitieren. Das gilt z. B. von Goethes Rezensionen in den Frankfurter
Gelehrten Anzeigen und von Schillers doch ziemlich unbekannter
‘Philosophie der Physiologie’. Der Verfasser scheint es 8. 183 Anm. 2
schon für eine besondere Genauigkeit zu halten, wenn er uns den
ganzen Titel von Schlözers Vorstellung der Universalhistorie mitteilt.
Es fehlen aber Jahr und Ort des Erscheinens. S. 177 stößt sich der
Leser an dem lateinischen Polybioszitate unbedingt, wenn ihm die
sekundäre Quelle dafür vorenthalten wird.
Es wäre gewiß ein unbilliges Verlangen, wollte man für ein
! Das sollte auch für moderne Werke durchgeführt werden, z. B. für
Hettners Arbeit über die Robinsonliteratur.
574 Kritiken.
solches Thema nur die primären Quellen zulassen. Immerhin dürfte
man über Pufendorf trotzdem nicht nur nach Bluntschli referieren.
In anderen Fällen wieder sind durchaus erwägenswerte Beobachtungen
nicht genügend belegt, z. B, S. 185 der Einfluß des Rationalismus in
Justus Mösers Osnabrückischer Geschichte oder S. 112 die unpolitische
Richtung der Ethik des Rationalismus (im Gegensatz zu der des
Sturmes und Dranges). Das Zitat ‘Wenck ... S. 7 ff.” [d. b. Band I]
kann nichts beweisen. Wohl aber hätte hier Christian Garves Schrift
über die Grenzen des Rechts und der Politik (Breslau 1788) benutzt
werden müssen, was dann vermutlich zur Einschränkung der über-
triebenen Charakteristik geführt hätte. : Diese Bemerkung richtet sich
zugleich gegen die S. 117 gegebene Schilderung der Leibniz-Wolff-
schen Ethik (‘sie kennt kein Gemeinschaftsgefühl ... sie kennt, im
Grunde genommen, überhaupt keine Philosophie der Geschichte’) und
die im Gegensatze dazu sehr naheliegende Überschätzung der ‘so-
zialistischen’ englischen Moralphilosophie.
An der Spitze der Untersuchung steht ein Überblick über das
deutsche Wirtschafts- und Geistesleben um 1750. Ein so ungeheures
Thema läßt sich auf zwanzig Seiten natürlich nicht ausreichend behandeln.
Immerhin darf die allgemeine Charakteristik des Rationalismus in
ihrer straffen Übersichtlichkeit als gelungen bezeichnet werden. Doch
wird man bei einer stark verkürzenden Darstellungsweise nur zu leicht
in den Fehler verfallen, gewisse Urteile zu allgemein zu formulieren
und andererseits gewisse Motivreihen zur Erklärung der Gesamt-
erscheinungen über Gebühr zu vereinfachen. Beides zum Schaden der
historischen Wahrheit. So erklärt der Verfasser von der öffentlichen
Meinung der Periode, daß sie ‘jetzt immer entschiedener als eine neue
Form seelischen Lebens der Gesamtheit ... in Erscheinung getreten’
sei. Wirklich ‘eine neue Form’? Der Verfasser vergißt die Rolle,
die diese öffentliche Meinung in Deutschland schon während des sech-
zehnten Jahrhunderts, ja während des Mittelalters gespielt hat. So
gewiß der Satz einen richtigen Kern enthält, so gewiß enthält er zu-
gleich eine handgreifliche Übertreibung. Man möchte in solchen Fällen
von einer etwas vorschnellen entwicklungsgeschichtlichen Sicherheit
reden, die dann leicht in entwicklungsgeschichtliche Allwissenheit aus-
artet. Und ferner: der Rationalismus hat sich zweifellos um die Aus-
gestaltung der Lehre von der Einheit des Menschengeschlechtes die
größten Verdienste erworben. Aber man wird hier doch jedenfalls
der wichtigen (von ihm selbst natürlich unterschätzten) Vorläuferschaft
des Christentums zu gedenken und dann wieder die entwicklungs-
geschichtliche Bedeutung der ‘Neuerung’ auf ihren wahren Wert zu-
rückzuführen haben. Ist weiter, so darf man fragen, die Kuriositäten-
Kritiken. 575
geschichte wirklich ein kennzeichnendes Merkmal vornehmlich des
Zeitalters des Intellektualismus? Oder ist sie nicht vielmehr ein zu
allen Zeiten immer wieder beliebtes Zugeständnis an den Geschmack
des breiteren Publikums? Es liegt endlich in derselben Richtung, wenn
Günther im weiteren Verlaufe meint, Tetens habe mit seiner Ansicht
vom Genie “seinem individualistischen Zeitalter seinen Tribut’ ent-
richtet, wo doch unsere eigene, mindestens die populäre Ansicht vom
Genie sich von der Tetensschen gar nicht sonderlich unterscheidet. —
Ein anderer Irrweg ist es, wenn man im Interesse einer möglichst
glatten Entwicklung die in der Wirklichkeit vorhandene Summe ver-
schiedener Motive auf nur wenige oder gar nur auf zwei oder eins
reduziert. Das ist z. B. der Fall, wenn uns als Väter der Toleranz nur
das Quäkertum und der Deismus genannt werden. Die Toleranzbewegung,
besonders als internationale Erseheinung, hat noch eine ganz andere
Quelle, nämlich den aufgeklärten holländischen Calvinismus, die geistige
Umwelt, aus der Hugo Grotius hervorgegangen ist. Diese für die
europäische Geistesgeschichte höchst bedeutsame Erscheinung hätte
(auch für die heute so beliebten Erôrterungen über die Entstehung
des Toleranzgedankens) schon längst eine besondere Erforschung
verdient.
An mehreren Stellen sucht Günther die Grenzen des bisher fast
immer aufs stärkste hervorgehobenen französischen Einflusses enger
zu ziehen. Seine Ergebnisse bedürfen noch eingehender Nachprüfung.
Wenn ich aber nicht irre, so ist ihre allgemeine Tendenz vollauf be-
rechtigt; wenigstens könnte ich aus der rheinisch-deutschen Literatur noch
des letzten Jahrzehnts des Jahrhunderts beweiskräftige Parallelen an-
führen. Als lohnende Aufgabe aber darf es schon jetzt bezeichnet werden,
wenn man den Spuren des kürzlich durch besonders ausführliche franzö-
sische Spezialarbeiten erschlossenen Condorcet in Deutschland noch näher
nachginge. Wer Verfasser fühlt es selbst, daß man sich für die angeblich
geringe Wir Voltaires auf die deutsche Kulturgeschichtsschreibung
nicht allein auf die Verdammungsurteile damaliger deutscher Interessen-
ten, die auch viele nichtsachliche Gründe haben, berufen kann.! Man
wird auch hier der Spezialforschung nicht vorgreifen wollen.
Das Kapitel über die deutsche Geschichtswissenschaft im Zeit-
alter des Rationalismus leidet vor allem darunter, daß es sein Objekt
nicht enge genug mit der voraufgehend spezifisch deutschen Entwick-
lung verknüpft. Daß die deutsche Geschichtswissenschaft um 1700
an einem Tiefpunkte ihrer Entwicklung angelangt ist, wird niemand
leugnen. Aber die Gründe dafür liegen nicht nur in der Abneigung
! Am allerwenigsten natürlich auf Herder!
576 Kritiken.
der zeitgenössischen Philosophie! gegen die Geschichte und in der
Hilflosigkeit des Schulhumanismus, sondern vor allem in der damaligen
Abhängigkeit der Historiker von der praktischen Politik und vom Staats-
recht. Darüber steht schon bei Wesendonck und Wegele (trotz ihrer
sonstigen Unzulänglichkeit) manches Beachtenswerte. Neben der staats-
rechtlichen verdient ferner die konfessionelle Bindung unserer Wissen-
schaft ganz besondere Aufmerksamkeit. Man findet bei näherem Zu-
sehen nur eine Gattung der deutschen historischen Literatur, die sich
schon im siebzehnten Jahrhundert selbständig” und am erfolgreichsten
gegen diese beiden Fesseln gewehrt hat. Das ist die von Günther
auch für das achtzehnte Jahrhundert stark vernachlässigte lokale Ge-
schichtsschreibung, in der sich auch die frühesten Ansätze zu einer
kulturgeschichtlichen Betrachtung finden. Hemmungen dagegen ruft
vielfach der Einfluß der Antike hervor, insbesondere die kritiklose Be-
wunderung des moralisierenden Methodikers Cicero (es ließe sich eine
förmliche Geschichte seines Schlagwortes ‘magistra vitae” schreiben)
und des rhetorisierenden Historikers Livius hervor.
Es wird vom Verfasser getadelt, daß die frühaufklärerische Ge-
schichtsschreibung ‘sich sklavisch an den Text der Quellen’ gehalten
habe. Was Günther hier tadelt, ist aber in Wirklichkeit, d. h. wenn
man wieder die allgemeine deutsche Entwicklung zur Beurteilung des
Rationalismus heranzieht, ein entschiedener erst seit B. Ph. v. Chemnitz
in größerem Umfange nachweisbarer methodischer Fortschritt gegenüber
der durch künstlerische Gesichtspunkte irre geleiteten Quellenbenutzung
des Humanismus. Wenn man nun alle diese verschiedenen Einfluß-
kräfte beachtet, dann wird man über Leibniz und Pufendorf wohl
noch zu einer tieferen Anschauung gelangen als der Verfasser. Über
P. werden z. B. (außer Bluntschli) fast nur die Urteile erklärter
Gegner wie eben Leibnizens, aber auch J. P. von Ludewigs angeführt.
Will man ferner Leibnizens Stellung in der Geschichte der Kritik
festlegen, so darf man die posthumen Origines Guelficae nicht über-
sehen. Das vom Verfasser gezeichnete Bild ist eben hier und über-
haupt in dem Kapitel über die Geschichtswissenschaft zu einfach aus-
gefallen.° |
1 Descartes darf hier nur mit Vorbehalt erwähnt werden, da seine
Wirkung in Deutschland zunächst ziemlich gering ist.
2 Bei der allgemeinen Geschichtsschreibung scheinen in dieser Be-
ziehung die ausländischen Vorbilder häufiger benutzt zu werden.
3 Dankenswert ist die S. 143 gegebene Zusammenstellung der metho-
dologischen Literatur. Doch fehlen Wegelin und Mösers Patriotische Phan-
tasien.
Kritiken. | 577
Aus diesen verschiedenen Ausstellungen und Wünschen scheint
sich doch das eine zu ergeben, daß es im allgemeinen besser ist, un-
erläBliche Spezialuntersuchungen abzuwarten, ehe man sich an ein so
allgemeines Thema heranwagt.
Damit soll aber das Verdienst, den Spaten hier zuerst et
zu haben, in keiner Weise verkleinert werden. Eine ganze Reihe von
Kapiteln dieser Arbeit bieten dem Historiker reiche Belehrung, be-
sonders die naturwissenschaftsgeschichtlichen und das anthropogeogra-
phische. Auch die Bemerkungen über Psychologie, Pädagogik und
Ethik sollte man nicht ungelesen lassen. Die Gestalt des Nikolaus
Tetens ist hier noch über Dessoir hinaus trefflich herausgearbeitet
worden. Was uns über die Gesellschaftsfeindschaft der Philanthropen
(IX 3) gesagt wird, ist höchst bemerkenswert. Überhaupt wird für die
Milieuverachtung des Rationalismus, wenn man diesen kurzen Ausdruck
wählen darf, ein teilweise neues und umfassendes Material vorgelegt,
und hier ist der Verfasser einmal vollständig im Rechte, wenn er die Zeit
für sie verantwortlich macht. So ließen sich, wenn es der Raum er-
laubte, noch manche auch allgemeinere Beobachtungen als durchaus
stichhaltig hervorheben. Gleichwohl müssen noch tiefgreifende, gerade
auch die führenden Geister berücksichtigende Einzeldarstellungen ge-
liefert werden, ehe man insbesondere daran denken kann, eine Ge-
schichte der deutschen rationalistischen Geschichtswissenschaft zu schrei-
ben. Dann wird auch auf die Menschheitswissenschaft wieder manch
helles Streiflicht fallen.
Bonn. Justus Hashagen.
Friedrich August Ludwig von der Marwitz. Ein märkischer
Edelmann im Zeitalter der Befreiungskriege. Herausgegeben von
Friedrich Meusel. Erster Band. Lebensbeschreibung mit 3 Ab-
bildungen. Berlin 1908. E. S. Mittler & Sohn. 8° LVII, 736 S.
Geh. 12 Mk., gebd. 14 Mk.
Schon im Jahre 1852 haben Marcus Niebuhr und Oberst Schulz
aus dem Nachlaß des 15 Jahre zuvor verstorbenen Generalleutnants
F. A. L. von der Marwitz Memoiren, politische und militärische Schriften
in zwei Bänden von zusammen etwas über 800 Seiten veröffentlicht. `
Nicht bloß, um sein Andenken lebendig zu erhalten oder gar zu
wissenschaftlichen Zwecken. Man wollte vielmehr der soeben be-
gründeten Kreuzzeitungspartei dadurch Waffen in die Hand geben und
„erlaubte sich,“ wie der neue Herausgeber bemerkt, „gelegentlich so-
gar eine kleine Fälschung, um Lehren und Prophezeiungen, die für
eine ganz andere Zeit und andere innere Kämpfe geschrieben waren,
noch für den Kampf gegen die Folgen der Revolution von 1848 wirk-
578 Kritiken.
sam zu machen.“ Alle wesentlich politischen Partieen seiner Lebens-
erinnerungen kamen daher schon damals in vollem Umfang zum Ab-
druck; das allgemein Historische und eigentlich Biographische dagegen
mußte etwas zurücktreten und rein Persönliches ganz fortbleiben; unter-
drückt wurden auf Rankes Rat auch die scharfen Urteile über Friedrich
Wilhelm IM., Königin Luise und andere Mitglieder des königlichen
Hauses und an mehreren tausend Stellen der Wortlaut geändert, bis-
weilen sogar, um Übereinstimmung mit dem konservativen Partei-
programm zu erzielen, der Sinn.
Diesem höchst tendenziösen Machwerk will nun Friedrich Meusel,
dem Verleger und der Familie von Erich Marcks empfohlen, eine neue
Ausgabe in drei ungleich stärkeren Bänden gegenüberstellen, die Mar-
witz einem weiteren Leserkreise nahebringt und zugleich allen wissen-
schaftlichen Anforderungan genügt; der erste Band, am Ende des
vorigen Jahres erschienen, brachte die Memoiren; der zweite soll die
politischen Schriften, Tagebücher und Briefe, der letzte die militärischen
"Aufsätze des Generals enthalten. Was bis jetzt von Meusels Edition
vorliegt, macht den Eindruck gewissenhaftester Sorgfalt, gründlichster
Kenntnis und lauterster, über den Parteien stehender Wahrheitsliebe;
prägnant geformte Seitenüberschriften, eine Fülle von Anmerkungen,
die im Abschwächen von Marwitz’ Behauptungen und im Hinweisen
auf die neuesten Erscheinungen der historischen Literatur des Guten
bisweilen sogar — wenigstens nach meinem Empfinden — etwas zu
viel tun, und ein ausführliches Register befriedigen jeden billigen Wunsch
nach Erleichterung des Verständnisses und der Benutzung; eine geist-
und schwungvolle Lebensskizze führt den Leser geschickt ein in Mar-
witz’ &ußere und innere Entwicklung. Vollständig ließen sich die
biographischen Aufzeichnungen, die gar zu umfangreich sind, auch
diesmal nicht in einem Bande zum Abdruck bringen, sondern nur
ungefähr drei Fünftel; was Meusel anderswo veröffentlicht hat, in den
Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, in
den Preußischen Jahrbüchern und vor allem in den Sonntagsbeilagen
der Vossischen Zeitung, entbehrt man im Flusse der Marwitzschen Er-
zählung ganz gern, und was er sonst noch aus eigenem Antrieb aus-
merzte, verdiente, wie ich auf Grund mündlicher Mitteilungen versichern
darf, die Aufnahme wirklich nicht wegen völliger Belanglosigkeit oder
allzu drastischer Derbheit. Zu bedauern aber sind Auslassungen unter
dem Druck von Umständen, welche außerhalb seiner Einwirkung lagen;
so ist ihm u. a. eine geringschätzige Äußerung über die militärischen
Fähigkeiten Wilhelms I. aus dem Jahre 1826 gestrichen worden und,
wie die dafür eingesetzten Punkte verraten, auch mehrere Sätze über
Friedrich Wilhelm IH. und die Königin Luise; man hat damit falschen
Kritiken. 579
Vermutungen Tür und Tor geöffnet, der ernsten Forschung die Mög-
lichkeit genommen, den wahren, für sie unzweifelhaft wertvollen Kern
herauszuschälen, und damit ein gefährliches Vorbild gegeben, die Freiheit
der Wissenschaft um anderer Interessen willen unnötig zu beschränken.
Denn daß Marwitz’ Urteile keine absoluten Wahrheiten enthalten,
ist für jeden nur einigermaßen urteilsfähigen Leser von vornherein
klar; sind sie doch zum Teil von einer geradezu maBlosen Schärfe!,
und mehrfach widersprechen sie sich sogar untereinander selbst. So
ist ihm Hardenberg noch im Frühjahr 1806 ein „verehrungswerter
Minister, der einzige, der für den Ruhm des Staates stets gesprochen
und die Nationalschande nicht gewollt hatte“, später, als er sich rück-
sichtslos hinwegsetzte über die Rechte der alten Stände und Marwitz
1811 sogar auf die Festung schickte, der schlimmste und unehren-
hafteste Ratgeber des Königs, 1815 zur Zeit hochgespannter nationaler
Hoffnungen „ein Mann von hellem und einnehmendem Wesen, aber
leichtsinnig und liederlich“, endlich am Schlusse seines Lebens wieder
der „Großvezier‘“, „ein verschmitzter Vagabund“, „ein Schurke“. In
den Tagen des Wiener Kongresses spricht Marwitz auch von dem
„verschwenderischen, arbeitsscheuen Nachfolger Friedrichs des Großen“;
zwei Jahrzehnte später ist ihm Friedrich Wilhelm II. nichts weniger
gewesen als ein Verschwender und als Herrscher kaum sonderlich zu
tadeln; seine Meinung über ihn hatte sich erheblich verändert zu Un-
gunsten seines Sohnes. Aber auch über Friedrich Wilhelm III, in dessen
Schwerfälligkeit und Tatenscheu er zumeist die Hauptursache sah für
den Niedergang Preußens, stimmen seine Urteile nicht völlig überein
und können, wie schon Friedrich Thimme gezeigt hat (Militärwochen-
blatt 1908 Nr. 29), da Marwitz dem Hof von 1807 bis 1813 ganz
fern blieb, für diese Jahre nicht als Quelle ersten Ranges gelten; für
die früheren (und späteren) dagegen möchte ich ihren Wert höher an-
schlagen als z. B. General von Janson (Militärwochenblatt 1908 Nr. 21);
gehen sie doch da auf mehrere persönliche Begegnungen mit dem König
und auf Mitteilungen von Marwitz’ zweiter Gattin zurück, einer ge-
borenen Gräfin Moltke, die zwölf Jahre Hofdame der Königin Luise
gewesen war, und eben deshalb ist der Fortfall der Abschnitte auf
Seite 171 und 404, die vermutlich Belege enthielten für die „Im-
passibilität“ Friedrich Wilhelms III, seinen „Mangel an Gefühl dessen,
was er als Landesherr tun und meiden müsse“, und die Schwär-
merei seiner „ein wahres preußisches Herz und wahre Regentenehre“
besitzenden Gemahlin für Alexander I, um so mehr zu beklagen.
1 So über Schill S. 480/1, über den General von Putlitz S. 560, über
«das Rindvieh Wrede“ (S. 559) u. a.
580 Kritiken.
Bleibt also Marwitz’ Memoiren gegenüber auf Schritt und Tritt
Vorsicht geboten, besonders wenn sie sich auf nicht miterlebte oder
weit zurückliegende Ereignisse, Personen, die seinen hohen Idealen
wenig entsprachen, oder gar politische und militärische Gegner be-
ziehen, so verdienen sie doch stets Beachtung als Dokumente seiner
eigenen Entwicklung, und zwar in Meusels Edition ungleich mehr als
in der alten; das etwas einförmige Bild des starrköpfigen, nach oben
wie unten gleich eigenwilligen Junkers, das wir uns bisher von dem
Gutsherrn von Friedersdorf machten, bekommt nun eine Reihe neuer
sympathischer Züge und erst jetzt wirklich Farbe und Leben. Welcher
Leser der ersten Ausgabe hätte wohl erwartet, in den Aufzeichnungen
dieses bärbeißigen Isegrimm so feinsinnig zarte Beobachtungen über
das Glück der Liebe, so tief ergreifende Klagen über den Verlust der
Gattin, so herzerquickenden, für Damenohren freilich nicht immer ge-
eigneten Humor, so prachtvolle Schilderungen von Land und Leuten
der Heimat und der Fremde zu finden? Überall spürt man wie bei
der Lektüre von Bismarcks Briefen die stete Berührung mit der Natur
und den reichen daraus gezogenen Gewinn, überall den Erdgeruch der
Scholle, die er bebaute, und noch stärker als bisher empfinden wir,
zumal wenn wir uns in sein am Schlusse teilweise veröffentlichtes
Testament vertiefen, den tellurischen als den Grundzug in seinem
Wesen. Landwirt und Gutsherr war er in erster Linie, und alles sah
er zunächst stets an mit den Augen des Agrariers: die Bauern, die
seiner Meinung nach immer ein Vorbild und einen Erzieher brauchen
werden, die Geldleute, „deren Wuchern und Spekulieren ein unwürdiges
Kunststück ist, durch welches man den Erwerb seines Nebenmenschen
auf sich zu übertragen sucht, oder wenigstens eine faule Art, sich
durch die Welt zu bringen“, die Gelehrten und ihre wissenschaftliche
Erziehung, „durch welche das gesunde Urteil und die Tatkraft, welche
der Schöpfer in den Menschen gelegt hat, verschoben und gelähmt
wird, den Allmächtigen selbst und sein Eingreifen in die Schicksale
der Menschen und nicht zuletzt den Staat“; überall meinte er, müsse
Zucht und Ordnung, strenge soziale Gliederung und gesunde Arbeits-
teilung herrschen wie auf seinem Gute, und neben dem Landesherrn
habe vor allem der grundbesitzende Adel dafür zu sorgen, jeder ein-
zelne in seinem Kreise, die gemeinsamen Angelegenheiten in Stände-
versammlungen beratend und beschließend in Übereinstimmung und
völliger Gleichberechtigung mit dem König. Es wäre töricht, den
Standes- und Klassenegoismus hierin zu leugnen, aber ebenso falsch,
Marwitz’ Anschauungen aus ihm allein zu erklären, wie es Liberale
bis auf den heutigen Tag getan haben; daß ihm Preußens Größe und
Zukunft nur durch eine solche Verfassung verbürgt schien, und daß
Kritiken. 581
er für diese auch Opfer zu bringen bereit war, mehr vielleicht noch
als mancher seiner Gegner, daran läßt die neue Ausgabe auch nicht
den geringsten Zweifel; die Worte, die er am 28. April 1815 nieder-
schrieb: „Ich habe gelebt und werde leben für das Wohl des Vater-
landes, für das Rechte und Wahre und für die sichere Gründung
meines Stammes und seines Besitzes“ enthalten die volle, wenigstens
subjektive Wahrheit. Er hat schon als 13jähriger Knabe die für
dieses jugendliche Alter fast überschwere Last des militärischen Dienstes
tapfer und stolz getragen, nach Übernahme des väterlichen Gutes
seinen Degen dem Vaterlande, wenn es in Not war, immer wieder
freudig zur Verfügung gestellt, nicht nur für die Wiederherstellung
Preußens gekämpft, sondern für seine Hegemonie zum mindesten im
deutschen Norden, und ist so, worauf schon Meinecke hinwies, ein in
jener Zeit seltener Hüter des friderizianischen Machtwillens und ein
Vorläufer Bismarcks, an den er auch in vielem anderen so stark er-
innert, gewesen; er hat die Traditionen des großen Königs auch in
der inneren Politik hüten zu müssen geglaubt, ja darüber hinaus die
des frondierenden alten Adels — nicht, wie Boyen den Gegnern vorwarf,
eigentlich nur um des eigenen Vorteils willen, sondern kraft edelster
patriotischer Überzeugung und seinem Volke, seinem Stande und seiner
Familie am besten zu dienen gemeint, wenn er festhielt an den alt-
preußischen sozialen und politischen Institutionen.
Erscheint uns Friedrich August Ludwig von der Marwitz somit
in einem viel helleren Lichte als Häusser, Droysen oder anderen Libe-
ralen der fünfziger Jahre, so wollen wir uns doch auch hüten, ihn
allzu günstig zu beurteilen und seine positiven Leistungen für Preußen
etwa gar höher einzuschätzen als die der großen Reformer; ziehen doch
die Worte, die Fürst Bülow am 30. November 1907 im Reichstag
sprach: „Nur die Verbindung von altpreußisch-konservativer Tatkraft
und Zucht mit deutschem weitherzigen und liberalen Geiste kann die
Zukunft der Nation zu einer glücklichen gestalten“, die Summe aus
den Erfahrungen des abgelaufenen Jahrhunderts und müssen auch für
uns Historiker als Maßstab gelten. Marwitz war ein märkischer Edel-
mann mit allen Vorzügen seiner Klasse, aber auch den Schwächen
seines Standes, dem Hochmut und der Engherzigkeit des damaligen
Junkers; daß Bürger und Bauern gemein sind und bleiben, unwert
gleicher Rechte mit dem Adel, galt ihm zeitlebens als feststehend;
das Drängen der unteren Stände nach oben hat er immer mehr als
eine Gefahr betrachtet und ihm — gewiß nicht zum Segen Preußens
— gar nicht oder nur möglichst wenig nachgeben zu dürfen geglaubt.
Meusel behauptet, daß er während der Befreiungskriege, ja noch 1819
liberale Anwandlungen gehabt habe; in seinen Memoiren ist kaum
582 Kritiken.
mehr zu finden als der 1815 niedergeschriebene Satz, „daß das Volk
selbst vaterländischer gemacht und sein innerstes Leben mit dem Staats-
leben verflochten werden müsse“, und kurz darauf (S. 532) ein Lob
der englischen Verfassung; daß diese sich aber für Preußen nicht
eigne, wird ausdrücklich betont, und wie weit Marwitz jedem Unter-
tan die Möglichkeit verschaffen wollte, seine Kräfte frei im Dienste
des Ganzen zu entfalten, bleibt leider im Dunkeln. Vielleicht bringt
uns der 2. Band darüber weitere Aufklärungen; im ersten kommt ja
in der Hauptsache der alte Marwitz zum Worte; die von 1832—1837
aufgezeichneten „Nachrichten aus meinem Leben“ umfassen volle
520 Seiten, die von Meusel nach Niebuhrs Vorgang als Haus-
buch bezeichneten Eintragungen in das Hauptrechnungsbuch, 1804
beginnend, fortlaufend aber erst seit 1815 wiedergegeben, nur 190.
Jedenfalls ist nach Erscheinen auch des 3. Bandes zu wünschen und
zu hoffen, daß Meusel aus dieser dann wohl auf über 2000 Seiten
angeschwollenen Publikation und anderen ihm sonst noch zugänglichen
Akten — auch über Marwitz’ gutsherrliche Tätigkeit — die Summe
zieht in einer Biographie seines Helden; neben York verdient dieser
altpreußische Patriot und Mitbegründer der konservativen Partei-
anschauung in erster Linie ein solches literarisches Denkmal, und
kein zweiter ist: mehr berufen, es zu schaffen, vorausgesetzt, daß er sich
vor der angedeuteten Überschätzung hütet und, eingedenk der Worte
Bismarcks und Bülows über den Parteiegoismus der Konservativen,
diesem auch bei Marwitz ebenso nachspürt wie den mir noch nicht
recht glaubhaften liberalen Anwandlungen, als der neue Herausgeber
seiner Memoiren. Paul Haake.
` 583
Nachrichten und Notizen I.
A. Molinier’s groBe Quellenkunde zur mittelalterlichen Geschichte
Frankreichs (Les sources de l'histoire de France des origines aux guerres
d'Italie (1494) par A. Molinier. VI. Table générale par L. Polain. Paris,
A. Picard et fils 1906. VII, 218 S.), über die in dieser Zeitschrift wiederholt
Bericht erstattet wurde (vgl. 1904, S. 251 ff.; 1907, S.114ff.; Nachrichten und
Notizen 1904, S. 298 ff.), ist nun durch die Veröffentlichung des Registers über
alle fünf Bände zum Abschluß gebracht worden. Sein Bearbeiter, L. Polain,
hat sich von den Vorsätzen Moliniers (vgl. Bd. 5, S. CLXXXV) entfernen
müssen, um nichtin einem mare magnum citationum unterzugehen; ein kurzes
Vorwort rechtfertigt die von ihm befolgte Methode, die hier zu veranschau-
lichen der Raum fehlt; die Hauptsache ist doch, daß der Benutzer sich
rasch orientieren und an der Hand der Verweisungen zu den Quellen selbst.
vordringen kann. Naturgemäß ist die Anlage des Registers die alphabe-
tische, derart daß sie die Namen der handelnden Persönlichkeiten, der
Autoren und der Orte aufzählt und nicht zurückschreckt vor Artikeln wie
z. B. Lettres, innerhalb deren dann die Hinweise auf die Paragraphen-
ziffern Moliniers begegnen. So werden unter Philipp I. August alle
Nummern gebucht, die mit Angaben von Quellen zu seiner Geschichte ver-
sehen sind, unter Commines (Philippe de) die entsprechenden für sein
Leben und sein Werk, unter Reims solche mit Einzelquellen für die Ge-
schichte der Stadt oder des Erzbistums. Schwierig unterzubringen waren
anonym überlieferte Aufzeichnungen; Polain hat sie eingeschaltet unter
dem ersten Worte ihres Titels (z. B. Chronicon Aquitanicum, Chroniques de
Saint-Denis), aber es erinnert doch etwas an Potthast (vgl. dessen bekanntes
Werk unter dem Stichwort: Aus Wormser Ratsbüchern), wenn auch bei
Polain sich Artikel finden wie z. B. Ex libro sanctorum Savigniacensium,
dessen Ziffer allein wiederum unter ‘Savigny’ entgegentritt. Andrerseits
aber vermag man nicht ohne weiteres zu erklären, warum der Hinweis auf
die Clausula de consecratione Pippini regis nicht unter ‘Pippin’ (Pépin le Bref)
wiederholt ist. Gleichwohl soll Polains entsagungsvolle Arbeit anerkannt
werden, zumal, wie zahlreiche Stichproben lehrten, ihre Zitate als zuverlässig
sich erwiesen. Es ist zu hoffen, daß sie in ständiger Benutzung sich bewähre,
um Moliniers Buch zu ergänzen oder besser gesagt erst zu erschließen.
Königsberg. A. Werminghoff.
Maximilian Buchner, Die innere weltliche Regierung des Speierer
Bischofs Mattias Ramung (1464—1478). Münchn. Diss. Speier 1907.
48 S.
Die energische, von Erfolg gekrönte Tätigkeit eines Mannes, der es
verstand, in kurzer Zeit die ganz zerrütteten Finanzverhältnisse des Speierer
Bistums in gesunde Bahnen zu lenken, beleuchtet vorliegende Arbeit. Der
Titel erweckt etwas zu weitgehende Erwartungen — denn nur um finan-
584 Nachrichten und Notizen I.
zielle Zwecke oder Maßnahmen handelt es sich bei den Regierungshand-
lungen des Bischofs, die der Verfasser, gestützt auf reichliche archivalische
Studien, in anschaulicher Folge aneinanderreiht. Und doch hätten sich
wohl auf Grund eines so reichen Materials auch andere Seiten der „inneren
weltlichen Regierung“ des Bischofs beleuchten lassen. Z. B. über den innern
Ausbau der Landeshoheit, etwa den Rechtsansprüchen der Klöster gegenüber,
erfahren wir nichts. Eine Quelle, wie die historischen Aufzeichnungen des
Bischofs über den Erwerb der einzelnen Städte, Schlösser und Herrschaften
des Hochstifts, hätte wohl eine weitgehendere Verwertung verdient, als nur
einfach zitiert zu werden. Dafür gibt aber die Arbeit einen recht guten
Einblick in die Finanzwirtschaft eines mittelalterlichen geistlichen Terri-
toriums. Daß der Wunsch, die Einnahmen des Hochstifts um jeden Preis
zu erhöhen, den Bischof alle anderen Rücksichten vergessen lassen konnte,
zeigt die bedenkliche Verordnung, daß die Strafgelder „in der ersten
Höhe“, da sie verhängt würden, auch eingezogen werden sollen, um eine
Herabsetzung durch Bitten u. dgl. zu verhindern (S. 34); noch mehr aber
das nicht minder bedenkliche Verfahren, das der Bischof seinem Land-
schreiber den Schuldnern des Hochstifts gegenüber anempfiehlt (S. 36 f.).
Metz. Fritz Rörig.
Anton Dürrwächter, Christoph Gewold. Ein Beitrag zur Gelehrten-
geschichte der Gegenreformation und zur Geschichte des Kampfes um
die pfülzische Kur. (Studien und Darstellungen aus dem Gebiete der
Geschichte, herausgegeben von Hermann Grauert. IV. Bd. 1. Heft.)
Freiburg, Herder 1904. VI, 134 S. M. 2,60.
Gewold ist in der bayrischen Geschichte des 17. Jahrhunderts und in
der der deutschen Historiographie keine unbekannte Erscheinung. Als
Geheimsekretär des Herzogs Maximilian I. und als Verfasser historisch-
publizistischer Werke ist er von Riezler, Stieve, Friedrich, Wegele u. a.
gelegentlich gewürdigt worden. Auf Grundlage des umfangreichen ge-
druckten und handschriftlichen Materials entwirft nun D. ein zusammen-
hängendes Bild seines Lebens und seiner Tätigkeit. Dabei berührt neben
der Sauberkeit der Forschung besonders wohltuend, daß D. nicht versucht,
Gewold eine Bedeutung zu geben, die er nicht hat. Als Kanzleibeamter
wie als Historiker erscheint er durchaus als Subalterner, abhängig von
seinem Herzog, von Gretser und Welser. (Von diesem auch stilistisch, die
S. 107! ausgehobene Stelle über Treue bei der Urkundenedition ist wörtlich
aus Welsers Res Boicae abgeschrieben.) Sein kritisches Vermögen ist
gering und viel stärker als bei Welser konfessionell und dynastisch be-
schränkt. — Einen besonders großen Raum nimmt bei D. die Darstellung
der publizistischen Tätigkeit Gewolds im Streit um die Pfälzer Kur ein.
Hier wird auf breiter Grundlage und interessant nachgewiesen, daß wir
diesen Streit, den Gewold mit Freher führte, als ein nicht unwichtiges
Vorspiel zu der politischen Aktion Maximilians betrachten dürfen, die mit
der Übertragung der Kur 1623 endete. — D. stellt eine größere Arbeit
über Gretser in Aussicht, der wir mit Interesse entgegensehen dürfen.
München. Dr. Paul Joachimsen.
Nachrichten und Notizen I. 585
Halfdan Koht, Die Stellung Norwegens und Schwedens im deutsch-
dänischen Konflikt, zumal während der Jahre 1863 und 1864 auf Grund
neuer Aktenstudien. . Videnskabs-Selskabets Skrifter. II. Histor. filosof.
Klasse. 1907. No. 7. Udgivet for H. A. Beneches Fond. Kristiania.
In Kommission bei Jacob Dybwad. A. W. Broggers Buchdruckerei 1908.
X u. 848 8. gr. 8°.
Diese deutsche Ausgabe erscheint ohne Bezeichnung eines Übersetzers
und ist wohl von dem Verfasser selbst besorgt, worauf auch manches Un-
gewöhnliche im Ausdruck schließen läßt. Der Text umfaßt 252 S., den Rest
füllen Aktenstücke. Das Vorwort gibt einen Überblick namentlich über
die deutsche, englische und skandinavische Literatur und erwähnt, daß der
Verf. „für Norwegen und Schweden... vor zwei Jahren eine ziemlich voll-
ständige Zusammenstellung von Quellenhinweisen für den Zeitraum 1857
bis 1864 als Manuskript zum Gebrauch für die Studenten‘ habe drucken
lassen. Der Verf. ist ohne Zweifel in dem Stoffe gründlich zu Hause, er
ist auch bestrebt unbefangen zu urteilen, wenn es schon deutlich genug
hervortritt, daß er mit seinen Sympathien auf dänischer Seite steht.
Der Eindruck dieser breiten Darstellung der schwächlichen von Wünschen
vorwärts gedrängten, von Sorge zurückgehaltenen Politik Schwedens, der
Norwegen keinen Widerstand leistete und nach der Tradition und der Lage
der Dinge auch nicht recht leisten konnte, ist ermüdend. Wie ganz anders
durchlebt man die Zeit, wenn man den Spuren Bismarcks folgt, dessen Auf-
treten den unteren Mächten mehr wie eine Ungehörigkeit erscheint, ihnen
aber tatsächlich die Wege vorschrieb. Im ganzen wird die herrschende
Auffassung der Dinge nicht wesentlich geändert. Schweden, oder vielmehr
die maßgebende Partei in Schweden, vor allem der König Karl selbst, hätte
gern die deutschen Mächte gehindert, Dänemark anzugreifen und die De-
pesche, die der schwedische Minister Manderström am 2. Februar 1864 nach
Berlin sandte, um den Übergang der deutschen Truppen über die Eider als
ein Unrecht hinzustellen, das jedes Maß überschreite, erscheint als ein
phrasenhafter Gefühlserguß, der weder den Tatsachen noch auch den Macht-
verhältnissen entsprach. Man höre: nous ne saurions trouver un langage
trop énergique pour condamner des procédés que nous espérions ne plus
voir se produire à notre époque et dont les conséquences retomberont tôt
ou tard sur les Puissances, qui ont cru pouvoir en faire usage contre un
pays, dont les forces matérielles ne sauraient se mesurer avec les forces
réunies de deux des plus grands États de l’Europe. Wir begreifen, daB
Bismarck den schwedischen Gesandten, der ihm diese Depesche vorlas,
heftig angefahren hat. Ganz abgesehen von der Dreistigkeit, mit der ein
Schwede hier die Rechtsüberzeugung eines großen Nachbarvolkes als null
und nichtig zu behandeln wagt, ist es doch eine bodenlose und auch von
manchen Schweden scharf beurteilte Unvorsichtigkeit, daß der Minister eines
Staates, der in dieser Frage eine ganz schwankende Politik verfolgte, die
mächtigen Nachbarn so zu verletzen unternahm, ohne den Willen zu haben,
wirklich für Dänemark etwas zu tun.
Es gab in Schweden und Norwegen skandinavische Sympathien, die auf
eine Verbrüderung der drei nordischen Staaten hinzielte, aber keine Partei
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 40
586 Nachrichten und Notizen I.
von Bedeutung, die ernsthaft auf dies Ziel losging. Überdies hatte Schweden
während des Krimkriegs allerlei Verhandlungen mit den Westmächten ge-
führt, die zuletzt von dem Wunsch getragen waren, Finnland wieder zu ge-
winnen. Schweden hatte dadurch Rußland gereizt und suchte auch in dem
deutsch-dänischen Konflikt Anschluß an die Westmächte. Aber hier war
nichts Gewisses zu finden. Frankreich war ganz kühl und eher wohlwollend
für Preußen und die nationalen Forderungen der Schleswig- Holsteiner.
England aber machte zwar große Worte, war aber entschlossen, über einige
lärmende Demonstrationen gegen das Erscheinen der österreichischen Flotte
in der Nordsee und Ostsee nicht hinauszugehen. Ohne England hielt sich
Schweden aber nicht stark genug, für Dänemark einzutreien. Daher die
halben Maßregeln. Diese namentlich aus schwedischen Akten bereicherte
Darstellung bestätigt also nur den Hauptpunkt der bisherigen Ansicht: daß
Dänemark durch die Sympathiebezeugungen und halben Zusagen seiner
Freunde Schweden und England nur verleitet worden ist, hartnäckig zu sein
in Perioden des Kampfes, in denen es mit leichteren Opfern den Frieden
hätte schließen mögen. „Das Endergebnis der kriegerischen skandinavischen
Politik war somit notwendig gegeben; sie war auf Illusionen aufgebaut und
konnte eine ernste Probe nicht ertragen. Der persönliche Anteil Mander-
ströms darin ist schwer zu beurteilen; ein stärkerer Wille scheint ihn vor-
wärts getrieben zu haben, er hat sich wohl oft nur den Wünschen des
Königs Karl gefügt. Die Leichtsinnigkeit der königlichen Politik tritt in
mehreren Fällen in die grellste Beleuchtung, und es ist sogar nicht immer
möglich, an ihre edlen Motive zu glauben; macht- und glanzsüchtiger Ehr-
geiz verflicht sich mit dem ritterlichen Drange, dem Schwachen Hilfe zu
bringen“. Wie weit dies Urteil berechtigt ist, läßt die Untersuchung selbst
nicht erkennen. Sie bewegt sich nur in den diplomatischen Akten, aber
in diesen Worten haben wir das Urteil eines in dieser Periode wie wenige
unterrichteten Autors.
Breslau. G. Kaufmann.
Die 27. Jahresversammlung der Gesellschaft für Rheinische
Geschichtskunde fand am 7. März 1908 in Köln statt. Seit der letzten
Hauptversammlung gelangten zur Veröffentlichung: Landtagsakten von
Jülich-Berg (G. v. Below) Bd. 2 (1563—89); Urkunden und Regesten zur
Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv Bd. 4 (1353—1362);
Die Kölner Zunfturkunden (H. v. Loesch) Bd. 1—2. Die Leitung der Weis-
tümer hat nach dem Tode von Geheimrat Loersch vorläufig Prof. Stutz über-
nommen. Für Bd. 2 der Kurtrierischen Weistümer ist das Material größten-
teile schon gesammelt, doch muß zu seiner Ergänzung noch ein geeigneter
Bearbeiter gewonnen werden. Für die Kurkölnischen Weistümer wurde
als Bearbeiter Referendar Edwin Mayer in Bonn gewonnen. Die Arbeit
für die Herausgabe der Prümer Weistümer (Forst) konnte noch nicht ab-
geschlossen werden. Die Arbeiten für Bd. 2 der Werdener Urbare (Kötzschke)
hofft man in Jahresfrist zu bewältigen, nur noch der Druck von Einleitung
und Register steht aus. Zur Fortführung der I. Reihe der Jülich-Bergischen
Landtagsakten ist ein neuer Mitarbeiter zu gewinnen, von der I. Reihe ist
Nachrichten und Notizen I. 587
der Abschluß des Druckes von Bd. 1 (Küch) erst im nächsten Jahr zu er-
warten. Mit der Drucklegung von Bd. 2 der Kölner Matrikel (Keussen)
kann erst 1909 begonnen werden. Die Ausgabe der ältesten rheinischen
Urkunden bis 1100 und des 1. Bandes der Regesten der Kölner Erzbischöfe
konnte von dem Bearbeiter (Oppermaun) infolge von Krankheit nicht ge-
fördert werden. Dagegen befindet sich Bd. 8 der Regesten (Knipping)
schon im Druck, und Bd. 4 (Kisky) in Bearbeitung. Vom Geschichtlichen
Atlas der Rheinprovinz (Fabricius) ist die Karte der Kirchlichen Einteilung
der Rheinlande im Mittelalter samt dem dazugehörigen Texte im Druck.
Eine Untersuchung über das pfälzische Oberland Simmern mit dem Gebiet
der Propstei Ravengiersburg wird demnächst veröffentlicht. Der Textband
zu den Romanischen Wandmalereien (Clemen) konnte noch nicht abge-
schlossen werden. Von den Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte
der niederrheinischen Städte (Ilgen) soll das Manuskript für die Neusser Quellen
(Lau) bis Weihnachten fertig gestellt werden, das für die Deutzer Quellen
(Hirschfeld) ist erst später zu erwarten, das Material für die Trierer Quellen
(Rudolph) ist vollständig gesammelt. Dagegen konnte die Bearbeitung der
Stadtrechte von Boppard und Oberwesel (Richter) nicht gefördert werden.
Für das beschreibende Verzeichnis der Trierer Münzen vom Mittelalter bis
zum Jahre 1794 ist die Bearbeitung des 1. Teils (Menadier) bis auf Erz-
bischof Balduin zu Ende geführt, die des 2. Teils von 1556 bis 1794
(v. Schrötter) aber bereits druckfertig geworden. Von den Urkunden und
Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv
(Sauer) soll Bd. 5, bis 1878 reichend, noch 1908 erscheinen. Von der
Publikation der Rheinischen Siegel (Ilgen) geht die 2. Lieferung, welche
die Siegel der Trierer Erzbischöfe enthalten wird (Ewald) ihrem Abschlusse
entgegen. Der Druck des 2. Bandes der Jülich-Bergischen Kirchenpolitik
(Redlich) soll noch im Laufe des Jahres beginnen. Neu in Angriff genommen
wird die Herausgabe der Statuten des Kölner Domkapitels vom 18. bis
zum 18. Jahrhundert (Stutz und Kallen). Für die Archivinventarisation hat
Krudewig die Kreise Montjoie, Eupen und Malmedy bereist. Mit dem Druck
der Inventarisierung des Neuwieder Archivs (Schultze) soll im Sommer be-
gonnen werden, die Arbeit wird von der Gesellschaft unterstützt. Mit der
Kgl. Akademie der Wissenschaften in Berlin wurde die Herausgabe eines
Wörterbuches der rheinischen Mundarten (Joh. Franck) vereinbart. — Nach
dem Bericht der Kommission für Denkmälerstatistik der Rheinprovinz,
deren Vorsitz nach dem Tode von Geheimrat Loersch dem Provinzial-
konservator Prof. Clemen übertragen wurde, konnte die Drucklegung der
Kunstdenkmäler des Kreises Düren, weil deren Bearbeiter, P. Hartmann,
zurückgetreten ist, noch nicht erfolgen. Gefördert wurde dagegen die Be-
arbeitung der Kunstdenkmäler der Stadt Köln (Rahtgens und Krudewig). —
Nach dem Bericht über die Mevissenstiftung soll der Druck der zweiten
Preisschrift, der Historischen Topographie der Stadt Köln im Mittelalter
(Keussen) binnen Jahresfrist vollendet sein.
Nach dem 8. Jahresbericht der Gesellschaft für Fränkische Ge-
schichte über das Jahr 1907 konnte als erste Veröffentlichung die Chronik
40*
588 Nachrichten und Notizen I.
des Bamberger Immunitätsstreites von 1430—1436, nach dem Manuskript
von Th. Knochenhauer neu bearbeitet von A. Chroust, herausgegeben werden.
Dazu kam als 3. Neujahrsblatt: G. Schrötter, Die Nürnberger Malerakademie
und Zeichenschule im Zusammenhang mit dem Kunstleben der Reichsstadt
von der Mitte des 17. Jahrh. bis 1821. Über den Stand der wissenschaft-
lichen Arbeiten wird weiter berichtet, daß die Sammelarbeit für die Biblio-
graphie der fränkischen Geschichte unter Leitung von Prof. Henner ihren
Fortgang genommen habe. Die Bearbeitung der Akten des fränkischen
Kreises (Fritz Hartung), die bisher unter der Leitung von Prof. Fester
stand, ist soweit fortgeschritten, daB man noch in der ersten Hälfte des
Jahres 1909 damit rechnen kann, ein druckfertiges Manuskript des 1. Bandes
zu erhalten. Von der Matrikel der Universität Altdorf (Elias Steinmeyer),
die 2 Bände umfassen soll, wird der erste voraussichtlich schon im Winter
1908 zur Drucklegung gelangen können. Auch an der Matrikel der Uni-
versität Würzburg (Sebastian Merkle) ist fleißig gearbeitet worden. Nur
geringe Fortschritte haben die Vorarbeiten zu einer Ausgabe der fränki-
schen Weistümer und Dorfordnungen (Schrötter für Mittel-, Pregler für
Ober- und Mitterwieser für Unterfranken) gemacht, es wurde dafür eine
eigene Abteilung unter Leitung von Prof. K. Th. Ritter von Eheberg und
von Prof. E. Steinmeyer geschaffen. Für die Herausgabe der fränkischen
Urkundenbücher, die der Leitung von A. Chroust unterstellt ist, wurde
zunächst die Bearbeitung der Urkunden des Benediktinerklosters St. Stephan
in Würzburg (F J. Bendel) in Angriff genommen, von der man bis 1910
den 1. Band druckfertig zu machen gedenkt. Auch für den 2. Halbband
der Bamberger Chroniken (Chroust), welcher Material zur Bamberger Ge-
schichte im Bauernkrieg und in der Markgrafenfehde bringen soll, können
Vorarbeiten von Th. Knochenhauer mit zu Grunde gelegt werden. Die
Repertorisierung der evangelischen (Kolde und Schornbaum) wie der
katholischen Pfarreien (Amrhein) wurde wesentlich gefördert. Wenn der
Gesellschaft, wie zu hoffen steht, neue Mittel zugeführt werden, kann man
daran denken eine Neubearbeitung und Fortsetzung von Lefflads Regesten
der Bischöfe von Eichstätt und eine Veröffentlichung Nürnberger Geschichts-
quellen, vor allen aus den Briefbüchern des Nürnberger Rates, die in
700 Bänden vorliegen, in die Wege zu leiten.
Am 14. Mai 1908 fand in Stuttgart die 17.-Sitzung der Württem-
bergischen Kommission für Landesgeschichte statt. Dem Bericht darüber
entnehmen wir, daß im verflossenen Jahre folgende Schriften zur Ausgabe
gelangten: Binder, Württembergische Münz- und Medaillenkunde Hit. 5
(bearb. von Ebner); Briefwechsel des Herzogs Christoph von Württemberg
Bd. 4 (1556—1559) bearb. von Ernst; Bibliographie der württembergischen
Geschichte von Heyd Bd. 4. Hft. 1 (bearb. von Th. Schön); Denk, Inventar
des Finanzarchivs und der laufende Jahrgang der Württembergischen
Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Noch in Vorbereitung befinden sich:
Matrikeln der Universität Tübingen Bd. 2 (Hermelink); Württembergische
Dorfordnungen (Wintterlin); Heiligkreuztaler Urkundenbuch (Hauber);
Geschichtliche Lieder und Sprüche Hft. 6 (Steiff und Mehring); Ellwanger
Nachrichten und Notizen 1. 589
Kapitelsstatuten (Zeller); Politischer Briefwechsel des Königs Friedrich von
Württemberg (Marx); Urkundenbuch der Stadt Stuttgart (Rapp); Geschichte
des humanistischen Schulwesens in Württemberg (Weller); Inventare der
Pfarr- und Gemeinderegistraturen (Duncker). Weiter ist in Aussicht ge-
nommen eine Geschichte des Feldzugs in Ungarn 1663—1664 (v. Schempp)
und eine Geschichte des württembergischen Volksschulwesens. |
Am 16. und 17. Mai 1908 fand in Mühlhausen in Thüringen die
84. Sitzung der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen
und das Herzogtum Anhalt statt. Prof. Dr. Heldmann berichtete über den
Plan, Quellen zur städtischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte her-
auszugeben. Über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten wurde weiter,
wie folgt, berichtet: Im vergangenen Jahre ist der zweite Band der von
Archidiakonus Pallas in Herzberg a. E. bearbeiteten Kirchenvisitations-
protokolle des Kurkreises erschienen; der dritte Band ist bereits im Druck
und wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Sommers erscheinen. Mit
Abschluß dieses Bandes soll einstweilen bei diesem Werke wegen anderer
dringender Arbeiten und Ausgaben ein Stillstand eintreten. Die Bearbei-
tung des fünften Bandes des Goslarer Urkundenbuches von Landgerichts-
direktor Bode in Braunschweig hat durch die Erkrankung des Bearbeiters
eine Unterbrechung erfabren, doch steht zu hoffen, daß er bis zum Herbst
dieses Jahres fertiggestellt werden wird. Auch das Erscheinen eines
sechsten Bandes ist zu erwarten. Das Urkundenbuch der Stadt Halle wird
von Prof. Dr. Kohlmann in Elberfeld bearbeitet und steht der Abschluß in
Aussicht. Die Fortführung der Regesten der Wittenberger Kurfürsten An-
haltinischen Geschlechts hat Dr. Hinze in Naumburg übernommen. Das Ur-
kundenbuch des Stiftes Naumburg von Dr. Rosenfeld ist in der Sammlung
des Stoffes vollendet. Mit dem Texte der Quedlinburger „Paurgedinge“
hofft Realschuldirektor Lorenz in Quedlinburg bis Ende Juni dieses Jahres
fertig zu werden. Das Eichsfeldische Urkundenbuch wird Gymnasialdirek-
tor Dr. Jäger in Duderstadt möglichst fördern. Oberlehrer Dr. Eitner in
Erfurt ist beschäftigt mit dem dritten Bande des Urkundenbuches der
Stadt Erfurt, doch sind erst umfangreiche Vorarbeiten zu erledigen. Das
Neuhaldenslebener Urkundenbuch bearbeitet weiter Professor Dr. Sorgenfrey
in Leipzig, das der Stadt Aschersleben Professor Dr. Straßburger daselbst.
Professor Dr. Stange in Erfurt hofft die Abschrift der Erfurter Studenten-
matrikel von 1635—1816 bald zu vollenden und den Text im nächsten
Winter überreichen zu können Mit dem Urkundenbuch der Stadt Eisleben
ist Professor Dr. Größler beschäftigt. Die von dem Domkapitel angeregte
Fortsetzung des Urkundenbuches des Hochstifts Merseburg läßt sich zurzeit
nicht ermöglichen, doch wird die Sache im Auge behalten werden. Für das
handschriftlich vorliegende Urkundenbuch des Erzbistums Magdeburg, be-
arbeitet von dem verstorbenen Dr. Hertel, fehlt es noch an einem Bearbeiter.
Professor Dr. Stange in Erfurt hat sich erboten, auch die Erfurter Magister-
Matrikel herauszugeben. Ein Antrag des Archivrats Dr. Jacobs, ein drei-
bändiges Werk des Landgerichtsdirektors Bode „die Grafschaften im Harz-
gebiet‘ unter die Verôffentlichungen der Kommission aufzunehmen, soll im
590 Nacbrichten und Notizen I.
nächsten Jahr näher erwogen werden. Das Neujahrsblatt, von Professor
Dr. Heldmann bearbeitet, brachte die Abhandlung „Mittelalterliche Volks-
spiele in den thüringisch-sächsischen Ländern“. In dem diesjährigen wird Pro-
fessor Dr. Voigt in Halle die Persönlichkeit und Missionstätigkeit des Bruno
von Querfurt darstellen. Die grundsätzliche Erörterung der Frage über die
Heimatskunden und ihre Ausführung auch in geographischer Hinsicht wird
bis zum nächsten Jahre vertagt. Von den beschreibenden Darstellungen
der Bau- und Kunstdenkmäler sind folgende Kreise der Provinz noch nicht
bearbeitet, beziehungsweise die Darstellungen noch nicht veröffentlicht
worden: Stadt und Land Magdeburg, Neuhaldensleben, Osterburg, Salzwedel,
Stendal, Wanzleben, Wolmirstedt, Quedlinburg, Liebenwerda, Querfurt,
Torgau, Wittenberg, Heiligenstadt, Worbis. Außerdem ist eine Neube-
arbeitung für folgende Kreise in Aussicht genommen oder zu nehmen: Zeitz,
Langensalza, Weißenfels, Mühlhausen, Weissensee, Wernigerode, Eckarts-
berga, Calbe, Stadt Nordhausen (im Buchhandel vergriffen). Gegenwärtig
befinden sich in Bearbeitung: Liebenwerda, Quedlinburg, Heiligenstadt,
Stendal, Zeitz (vgl. unten). Gegen die Veröffentlichung der Kreise Torgau
und Wittenberg liegen augenblicklich unüberwindliche Hindernisse vor.
Kreis Querfurt von Pastor Dr. Bergner in Nischwitz ist abgeschlossen und
befindet sich bereits im Druck. Kreis Heiligenstadt, bearbeitet von Bau-
inspektor Rassow in Greiffenberg (Pommern), ist ebenfalls fertiggestellt und
kommt demnächst zum Druck. Daran wird sich die Beschreibung des
Kreises Worbis schließen. Auch Kreis Liebenwerda von Pastor Dr. Berguer,
wie auch der geschichtliche Teil von Superintendent Nebelsieck in Lieben-
werda (die dazu gehörige Karte von Professor Dr. Reischel), sind der Voll-
endung nahe. Die geschichtliche Bearbeitung des Kreises Wernigerode von
Archivrat Dr. Jacobs, sowie die Karte von Wernigerode (Stadt) sind dem
Abschluß nahe. Für Kreis Stendal wird dem Staatsarchivar Dr. Theuner
in Münster Frist bis Oktober 1908 gewährt. Für die Kreise Zeitz und
Quedlinburg wünscht Professor Brinkmann noch einigen Ausstand. Land-
kreis Magdeburg, sowie die Kreise Wanzleben und Wolmirstedt hat Pastor
Dr. Bergner übernommen. Über den Stadtkreis Magdeburg sollen dem-
nächst mit dem Magistrat daselbst Verhandlungen eröffnet werden. — Be-
züglich des Provinzialmuseums wurde mitgeteilt, daß von der Jahresschrift
für die Vorgeschichte der sächsisch-thüringischen Länder der 5. und 6. Band
ausgegeben sind, und daß das Erscheinen des 7. Bandes für dieses Jahr ge-
sichert ist. — Zu der Abteilung Karten gab Professor Dr. Reischel einen
ausführlichen Überblick über die Bestrebungen der Kommission, einen ge-
schichtlichen Atlas ihres Arbeitsgebietes herzustellen. Die Vorarbeiten dazu
bilden die Meßtischblätter, die der verstorbene Oberbürgermeister Dr. Brecht
durch einen Geometer in der Königlichen Generalkommission zu Merseburg
aus den dort befindlichen alten Flurkarten und Rezeßakten mit den sämt-
lichen darin enthaltenen geschichtlichen und kulturgeschichtlichen Aufzeich-
nungen hat vervollständigen lassen. Diese betreffen die Flurgrenzen, Lage
und Namen der wüsten Dörfer, Burgen, Warten, Klausen, Kirchen, Gerichts-
stätten, Galgen, Wallburgen, Knicks usw., die alten Wege und Heerstraßen,
die Flurnamen und Flurbezeichnungen jeder Art. Auch sind alle Örtlich-
Nachrichten und Notizen I. 591
keiten mit vermuteten Wüstungen eingetragen worden. Diese wie die ge-
sicherten Wüstungen nebst den zuführenden Wegen sind mit rot ein-
gezeichnet. Der besonderen Sicherheit und leichteren Benutzung halber
sind diese vervollständigten Meßtischblätter in zwei Exemplaren hergestellt
worden, der Urschrift und der Abschrift. Die Wüstungsbücher bilden eine
notwendige Ergänzung dieser Blätter. Sie enthalten in der Originalgröße
der Brouillonkarten die genaue Planlage der Wüstungen mit den alten
Wegen, Gewannen und Flurnamen. Die zweite Ergänzung sind die Feld-
wannenbücher, enthaltend die auf den Meßtischblättern eingetragenen Flur-
namen und Flurbezeichnungen, sowie Größe und Gestalt der betreffenden
Gewanne. Von geschichtlichen Karten sind als Beigaben zu den Bau- und
Kunstdenkmälern bisher fertiggestellt worden die für die Kreise Schleu-
singen, Ziegenrück, Halberstadt, Naumburg. Demnächst werden fertig die
für die Kreise Querfurt, Quedlinburg mit Aschersleben, Heiligenstadt. Große
Wüstungskarten sind beigegeben den Werken Hertels und v. Wintzingerodes
über den Nordthüringgau und das Eichsfeld. Ausgeführt wird zurzeit die
Wüstungskarte über die Altmark. Mehr als bisher werden sie künftig den
eigentlichen Kern der Wüstungswerke darstellen. Einen besonderen Vorzug
haben diese wie die geschichtlichen Karten dadurch, daß sie eine Gelände-
darstellung in fünffarbigen Höhenschichten aufweisen und damit ein Relief-
bild geben, das dem Gesamtinhalt der Karten wissenschaftlich dient. Alle
Karten haben den Maßstab 1 : 100 000. Ein weiteres Kartenwerk bilden die
Grundkarten, von denen in diesem Jahre fertig werden: Sömmerda-Erfurt,
Göttingen-Heiligenstadt, Wolfenbüttel-Goslar, Nordhausen-Bleicherode, Len-
zen-Seehausen, Belzig-Wittenberg. Die Situation ist fertig von: Oschers-
leben-Halberstadt, Luckenwalde-Schweinitz. Noch nicht begonnen sind:
Lüchow-Salzwedel, Klötze-Oebisfelde, Langensalza-Gotha, Naumburg-Jena,
Schleusingen-Suhl, Ziegenrück. — Die Verzeichnung der in der Provinz
Sachsen uud dem Herzogtum Anhalt vorhandenen nichtstaatlichen Archive
und ihres Inhaltes konnte wegen des im Herbst bevorstehenden Umzugs
des Staatsarchivs in ein neues Dienstgebäude noch nicht wesentlich ge-
fördert werden.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Kommissionen: Der o. Prof. der orientalischen Philologie Dr. Friedrich
Delitzsch in Berlin wurde zum Mitglied der Akademien der Wissenschaft
in Christiania und in Bologna ernannt.
Der o. Prof. der alten Geschichte Dr. Eduard Meyer in Berlin wurde
als Nachfolger Ermans zum Mitglied des kaiserlichen archäologischen In-
stitutes ernannt.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. des Kirchenrechts
in Czernowitz Dr. Walter von Hörmann zu Hörbach wurde als Nach-
folger Wahrmunds nach Innsbruck und der o. Prof. Dr. Ferdinand Schmid
in Innsbruck als Ordinarius für Statistik und Verwaltungslehre nach
Leipzig berufen. Die ao. Professoren der Geographie Dr. Eduard Pechuël-
Loesche in Erlangen und Dr. Fritz Regel in Würzburg wurden zu Or-
dinarien ernannt. Der ao. Prof. des Verwaltungs- und Kirchenrechts in
592 Nachrichten und Notizen I.
Königsberg Dr. Eduard Hubrich wurde als Ordinarius nach Greifswald,
der ao. Prof. für Geographie in Wien Dr. August Böhm Edler von
Böhmersheim als o. Professor nach Czernowitz und der Privatdozent für
Staatswissenschaften an der Handelshochschule in Köln Dr. Spiethoff
als Ordinarius nach Prag berufen.
Der Privatdozent für Geschichte in Wien Dr. Kurt Kaser wurde als
ao. Professor nach Graz, für Deutsches Recht in Breslau Dr. Karl Rauch
als Extraordinarius nach Königsberg und der Privatdozent für Sozialwissen-
schaften Dr. Robert Schachner in Heidelberg als Extraordinarius nach
Jena berufen.
Der ao. Prof. der Ägyptologie und altorientalischen Geschichte Dr.
Karl Alfred Wiedemann in Bonn wurde zum o. Honorarprofessor und
der Privatdozent der Geschichte Dr. Max Jansen in München zum ao. Prof.
ernannt. Der Privatdozent für neuere deutsche Literaturgeschichte Dr.
Wolkan in Wien erhielt den Titel Professor.
Der Professor der Nationalökonomie an der Akademie in Posen Dr.
von Wiese und Kaiserswaldau wurde an die Technische Hochschule in
Hannover und der Privatdozent der Nationalökonomie Dr. Mitscherlich
in Kiel als Professor an die Akademie in Posen berufen.
Es habilitierten sich Dr. Paul Joachimsen (Geschichte) in München,
Dr. Gottlob (Geschichte) in Münster, Dr. Tietze (Kunstgeschichte) in Wien
und Dr. Kuske (Wirtschaftsgeschichte) an der Handelshochschule in Köln.
Bibliotheken: Der Assistent an der Universitätsbibliothek in Berlin
Dr. Fritz Behrend wurde zum Archivar und Bibliothekar für die Geschäfte
der Deutschen Kommission der Akademie der Wissenschaften in Berlin
ernannt.
Todesfälle. Am 26. Juli starb im Alter von 68 Jahren der Direktor
des Königlichen Friedrichskollegiums Prof. Dr. Georg Ellendt in Königs-
berg, der sich als Historiker durch eine Untersuchung über die Stadt
Hagenau als Kaiserpfalz (1865) betätigt hat.
593
Nachrichten und Notizen II.
Hermann Usener, Vorträge und Aufsätze. V u. 259 S. Leipzig 1907,
B. G. Teubner. Geh. M. 6.—, in Leinwand geb. M. 6.—.
In dem vorliegenden Bande sind die kleineren Arbeiten und Vorträge
Useners gesammelt, in denen er über das Gebiet der klassischen Philologie
hinausgeht, so daß ein weiterer Leserkreis an ihnen Interesse hat. Daß
A. Dieterich, der leider seinem Schwiegervater allzufrüh in den Tod gefolgte
Herausgeber, sie von den „Kleinen Schriften“ getrennt hat, wird nament-
lich der Kulturhistoriker und Forscher der vergleichenden Religions-
geschichte dankbarst anerkennen. Es ist nicht immer leichte Lektüre, die
der Verf. bietet, aber für jeden Freund ernster Forschung sind die Aufsätze
durchweg ein Genuß und Quell reicher Belehrung. Wohl keiner unsrer
jetzt lebenden klassischen Philologen hat seinen Blick so weit schweifen
lassen und sich in das Seelen- und Geistesleben zahlreicher Kultur- und
Naturvölker so vertieft wie Usener; er hält streng an philologischer Arbeit
und Methode fest, verteidigt die Philologie als den Pionier der Geschichts-
wissenschaft (S. 35), als den Stamm aller modernen Wissenschaften (S. 106),
aber er wird neueren Forschungsgebieten durchaus gerecht, stellt die ver-
gleichende Volkskunde in den Dienst seiner religions- und sittengeschicht-
lichen Forschung und hat dadurch dem Betrieb der klassischen Philologie
einen neuen Geist eingehaucht. In seiner Rektoratsrede über Philologie
und Geschichtswissenschaft (S. 1ff.) verlangt Usener als rechten Wahlspruch
des Philologen den Vers des Terenz: „Ein Mensch bin ich, nichts Mensch-
liches bleibt ferne mir“ und damit als philologische Arbeit Berücksichtigung
alles, was des Menschen Leben und Weben, Sinnen und Trachten, Handeln
und Schaffen betrifft. Dies Ziel hat Usener redlich zu erstreben gesucht.
Durch diese Vielseitigkeit ist aber Usener nicht nur der Lehrer der
klassichen Philologen gewesen, kein Religionsforscher, kein Kulturhistoriker
darf seine Arbeiten unbeachtet lassen. Von den vorliegenden verdient
besonders sein Aufsatz „Mythologie“ (S. 37 ff.) Beachtung, mit dem er dem
Archiv für Religionswissenschaft die Wege wies, als A. Dieterich die Leitung
übernahm. Daß man heute Religion und Mythologie schärfer voneinander
trennt, auf jene das Hauptgewicht bei der Forschung legt und durch
Zauber und Magie, Liturgie, Mythus, Sage, Sprache ihre vorgeschichtliche
Entwicklung zu entziffern sucht, ist zum großen Teil durch U. veranlaßt worden.
So ist der Aufsatz gewissermaßen theoretischer Wegweiser zu seinen Götter-
namen. Ihm zur Seite stellt sich die Arbeit über vergleichende Sitten- und
Rechtsgeschichte (S. 103 ff), worin die Ephebien des Aitertums mit den
Jünglingsweihen der deutschen Bauern zusammengebracht werden. Der Auf-
satz wird seinen Wert behalten, wenn auch der sakrale Hintergrund, den
Usener in diesen Verbänden findet, nach den Arbeiten von Schurtz (Alters-
klassen und Männerbünde, Berlin 1902) zurückgewiesen werden muß. In
anderen Aufsätzen zeigt sich Useners Vorliebe für die kirchlichen Verhält-
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4 41
594 Nachrichten und Notizen II.
nisse des frühen Mittelalters und die altchristliche Literatur: so in dem
Aufsatz über die Geburt und Kindheit Christi, der zuerst in englischer Be-
arbeitung in der Encyclopaedia biblica erschienen ist, in der Legende der
Pelagia, in der Geschichte vom Gleichnis Christi von der Perle und in der
hübschen Novelle von der Flucht vor dem Weibe, der Bearbeitung einer
altchristlichen Legende, aus der vor allem das Darstellungstalent des Be-
arbeiters spricht. Wohl tut auch bei diesen Aufsätzen, wie in seinem
Buche über das Weihnachtsfest, der tief religiöse Zug des Verfassers, der
sich oft in kurzen Bemerkungen zu erkennen gibt. |
Leipzig. E. Mogk.
Theodor Mommsen, Gesammelte Schriften V., Historische Schriften II.
Berlin 1908, Weidmann. VI u. 617 S. Geh. M. 15.—, in Halbfranz
geb. M. 17. 40.
Mit überraschender Schnelligkeit vervollständigt sich das große Sammel-
werk der Abhandlungen und Schriften Theodor Mommsens, das, von Otto
Hirschfeld herausgegeben, seit 1904 im Verlage der Weidinaunschen Buch-
handlung in Berlin erscheint.
Umfaßten der erste bis dritte Band (1904, 1905, 1907) die juristischen
Schriften des Meisters auf zusammen fast 1600 Seiten, so ist andererseits
auch vor kurzem (1908) bereits der zweite Band der Historischen Schriften
zur Veröffentlichung gelangt als fünfter Band in der fortlaufenden Zählung
des gesamten Corpus Mommsenianum. Er weist gegenüber dem schon sehr
reichhaltigen vierten Band (Band I der Historischen Schriften)! einen noch
größeren Inhalt auf: denn auf 617 Seiten (gegen 566 von IV) liegen 37 teil-
weise der interessantesten und wertvollsten Darlegungen Mommsens vor,
unter denen sich sogar ein kostbares Ineditum birgt, das den Abschluß des
Bandes bildet (No. 87 S. 589 ff). Der Aufsatz behandelt in der gedanken-
reichen Weise des Meisters „Boden- und Geldwirtschaft der römischen Kaiser-
zeit“ und beruht auf einem Vortrage Moınmsens in der Sitzung der Berliner
Akademie am 3. Dezember 1885: „Herr Mommsen las über die ökonomischen
Verhältnisse und insbesondere die Bodenwirtschaft der römischen Kaiser-
zeit“ (anscheinend für den vierten Band der römischen Geschichte bestimmt).
Der Titel, den das Stück in der Sammlung trägt, ist Mommsens Manuskript
entnommen.
Während uns der vierte Band Untersuchungen hauptsächlich persön-
lichen Charakters von Romulus und Remus bis zum Ende des weströmischen
Reiches brachte, umfaßt der fünfte Band einen recht verschiedenartig ge-
stalteten Inhalt: topo- und chorographische Untersuchungen auf dem Ge-
biete der Stadt und dem Italiens, Forschungen in Politik und Verwaltung,
agrargeschichtliche Studien usf. Besonders hervorgehoben mögen werden
neben der praktischen, ınit einer schönen Doppeltafel in Lichtdruck aus-
gestatteten Zusammenstellung der drei Abhandlungen über die Schweiz in
römischer Zeit (S. 352—443), die glänzenden Ausführungen zum römischen
Bodenrecht (S. 85—122), über die libri coloniarum (S. 146—199), die italie-
! Von mir angekündigt in dieser Zeitschrift, 1908, S. 580f.
Nachrichten und Notizen II. 595
nischen Bürgerkolonien von Sulla bis Vespasian (S. 208—258), die Stadt-
verfassung Cirtas und der Cirtensischen Kolonien (S. 470—492), den Rechts-
streit zwischen Oropos und den römischen Steuerpächtern (S. 495—513) und
das Verzeichnis der römischen Provinzen, aufgesetzt um 297 (S. 561—588).
Wieder ist der Dank groß, der dem umsichtigen Sammler und Heraus-
geber solcher Schätze gebührt. Denn ständig sind, wie schon früher von
mir kurz erwähnt, die Mommsenschen Zitate dem augenblicklichen Stande
der Wissenschaft angepaßt, wo dies nötig erschien, unter Beifügung sicherer
Berichtigungen von Seiten des Meisters selbst wie anderer Forscher. Stets
ist vom Herausgeber die Auslassung direkt irriger Darlegungen Mommsens
— die, nebenbei bemerkt, ganz selten vorkommt — ausdrücklich bemerkt
und zu rechtfertigen gesucht worden, so daß ein wirklich getreues Gesamt-
bild sich ergibt, nicht zum letzten auch von der Enwicklung dieses großen
Geistes selbst, da die veröffentlichten Schriften auch diesmal aus allen
Phasen seines reichen und langen Lebens stammen, indem sie den weiten
Zeitraum von 1845 bis 1903 umfassen. Otto Th. Schulz.
Otto Th. Schulz, Das Kaiserhaus der Antonine und der letzte Historiker
Roms. Nebst einer Beigabe: Das Geschichtswerk des Anonymus. Quellen-
analysen und geschichtliche Untersuchungen. VIu. 274 S. Leipzig 1907,
B. G. Teubner. Geh. M. 8.—, in Leinwand geb. M. 9.—.
Die Untersuchungen werden in derselben Weise geführt wie in den
früberen Arbeiten von Schulz „Beiträge zur Kritik unserer literarischen
Überlieferung für die Zeit von Commodos’ Sturze bis auf den Tod des Marcus
Aurelius Antoninus (Caracalla)“ und „Leben des Kaisers Hadrian". In der
Art der scharfen Analyse der SHA hat Sch. sich zweifellos vervollkommnet.
Der energische Versuch, den geschichtlichen Wert dieser Überlieferung fest-
zustellen, ist an sich mit Freuden zu begrüßen. Aber die vorliegende Ar-
beit weist auch die Schwächen der früheren auf: Sch. überschätzt seinen
Gewährsmann, den „Anonymus“, denn doch zu sehr, ferner aber nimmt er
zu wenig Rücksicht auf die sonstige literarische und vor allem die monu-
mentale Überlieferung. Ohne die fortwährende Konfrontierung der liters-
rischen Überlieferung mit dieser lassen sich nun einmal einigermaßen ge-
sicherte geschichtliche Ergebnisse nicht feststellen. Die HA allein reicht
dazu nicht aus. Wie viel weiter als Sch. man in den geschichtlichen Fragen
kommen kann, das zeigt ein Vergleich der Arbeit dieses Gelehrten über
Hadrian mit den 1907 in demselben Verlage erschienenen Untersuchungen
zur Geschichte des Kaisers Hadrianus von Weber. Auch in der Geschichte
des Hauses der Antonine wird eine mehr eindringende Untersuchung ge-
sichertere Ergebnisse zu Tage fördern können. Es muß auch hier wieder
betont werden, daß das literarhistorische Problem, dem Sch. in erster Linie
seine Arbeiten widmet, zunächst zurücktreten muß hinter dem eigentlich
geschichtlichen, d. h. der Sammlung und vergleichenden Gegenüberstellung
der uns erreichbaren Zeugnisse über die Geschichte der Antonine Im
übrigen wollen wir gern anerkennen, daß das Buch einen gewissen Fort-
schritt bedeutet: es ist gewandt geschrieben und regt gerade dadurch, daß
es vielfach Widersprüche herausfordert, zu tieferem Eindringen in die schwie-
41*
596 | Nachrichten und Notizen IL
rigen Probleme an. Wenig erfreulich ist der schon aus den früheren Ar-
beiten des Verfassers bekannte, hier noch gesteigerte selbstbewußte Ton,
der öfters gegen sehr verdienstvolle Arbeiten auf demselben Gebiete, und
nicht einmal immer mit Recht, angeschlagen wird.
Liegnitz. G. Mau.
Wilhelm Weber, Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadrianus.
VII u. 288 S. Leipzig 1907, B. G. Teubner. Geh. M 8.—, geb. M. 9.—
Die wichtigste, an Wert alle anderen übertreffende literarische Quelle
für die römische Kaisergeschichte von der Geschichte Hadrians an (der End-
punkt ist noch nicht sicher; Kornemann macht bei Severus Alexander einen
Einschnitt) ist ein Geschichtswerk, das den Kern der Historia Augusta bildet,
und das wiederherzustellen wir die Möglichkeit haben. Dies nachgewiesen
und den Versuch einer Rekonstruktion, bis jetzt bis zum Tode Caracallas,
unternommen zu haben, bleibt das Verdienst von O. Th. Schulz. Dieser Ge-
lehrte hat nun auch versucht, mit Hilfe seiner Quelle, unter Heranziehung
der anderen literarischen Überlieferung, das Leben Hadrians darzustellen.
Daß diese Quellen aber nicht ausreichen, zeigt ein Vergleich seines Buches mit
den Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadrianus von Weber. Während
Schulz, und auch Kornemann, das literarhistorische Problem in den Vorder-
grund gestellt haben, folgt Weber wieder den Spuren Dürrs, indem er für
das Wichtigste die Sammlung aller für uns erreichbaren Zeugnisse hält und
diese anstrebt. Auf jeder Seite zeigt sich hier die Wichtigkeit der In-
schriften, Münzen und Papyri, deren große Fülle der Verf. vollkommen
beherrscht und verwertet, während Schulz sie so gut wie gar nicht berück-
sichtigt. Vor allem die Feststellung der schwierigen Chronologie der Reisen
Hadrians ist erst auf Grund der energischsten Ausbeutung des Inschriften-
und Münzmateriale möglich. In der Chronologie kommt Weber auch noch
weiter als Kornemann, der in manchen Punkten Schulz schon berichtigt hatte
(vgl. diese Ztschr. 1907. S. 457). — An Einzelheiten mögen noch folgende
Erwähnung finden: Die Verwertung des auf S. 22 abgebildeten interessanten
Reliefs für die politische Stellung Hadrians im Gegensatze zu Traian; die
Bemerkungen über Phlegon S. 94—98, als dessen Quelle Hadrians Reise-
itinerar vermutet wird. Interessant sind vor allem auch die gelegentlichen
Hinweise auf die Bezeichnung Hadrians als Jupiter, N&og Aıdvvoog, Asklepios,
Pythios, Olympios. Diese Notizen ließen sich noch weiter im Rahmen einer
religionsgeschichtlichen Untersuchung ausbeuten. Neu ist die Ausnützung
der wichtigen Inschrift J. G. IV 1052 für die Datierung der Einweihung des
Olympieion und die Stiftung des Panhellenion, woraus eine von den bisherigen
abweichende Erklärung der vita 18, 6 folgt. Im ganzen gesagt stellt das
Buch Webers eine vortreffliche vollständige Quellensammlung zur Geschichte
Hadrians dar, welches das seiner Zeit grundlegende Werk von Dürr ersetzt.
Liegnitz. G. Mau.
Karl Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte. Erste Hälfte. Die Kirche
im Altertum und Frühmittelalter. II u. 192 S. Tübingen 1907, J. C. B.
Mohr. M. 8.—.
Der Verfasser, bekannt durch seinen und H. Mulerts verdienstlichen
Nachrichten und Notizen II. 597
Atlas zur Kirchengeschichte (Tübingen 1905), hat sich nicht verhehlt, daß
an Darstellungen der Kirchengeschichte kein Mangel ist; er glaubt aber
mit seiner vorliegenden Arbeit eine Lücke auszufüllen, weil er kein anderes
Ziel verfolgt, als sich in erster Linie an die Studierenden zu wenden, denen
er die erste Einführung in die Kirchengeschichte geben will, und er hofft,
darüber hinaus für sein Buch auf Benutzung durch Pastoren, Religions-
lehrer und Historiker. Um dieser Bestimmung willen durfte ich die an-
gebotene Anzeige übernehmen, die aus begreiflichen Gründen nur die Anlage,
nicht so sehr den Inhalt des Werkes ins Auge zu fassen haben wird.
Soweit es bis jetzt vorliegt, umspannt es die Geschichte der Kirche bis
zum Ausgang der Karolinger, d. h. also die der alten Kirche bis Justinian,
die der mittelalterlichen Kirche in ihrer ersten Periode. Jeder Hauptteil
ist in sich wiederum in je zwei Abschnitte zerlegt, deren Unterabteilungen
hier nicht aufgezählt werden sollen; die einzelnen Paragraphen sind durch-
gezählt, ein jeder zerfällt in kürzere, durch Buchstaben kenntlich gemachte
Absätze; ein nicht allzu umfangreicher Apparat von Anmerkungen begleitet
den Text. Sagen wir's aber gleich: H. hat die Bedenken gegen die kom-
pendiöse Behandlung des vielgestaltigen Stoffes zum guten Teil behoben,
nicht alle; denn bestehen bleiben ihrer drei. Für den Anfänger und für
den Historiker (richtiger: den weltlichen Historiker) enthält der Abriß zuviel
Detail aus den dogmatischen Lehrstreitigkeiten und der Litteraturgeschichte
der ersten christlichen Jahrhunderte. Es fehlen weiterhin orientierende
Litteraturnachweise und Fingerzeige auf die maßgebenden Ausgaben der
Patristiker, Kirchenrechtsquellen usw. Zu allem kommt die absatzreiche
Gliederung des Stoffes, die dem inneren Pragma der Entwicklung nicht
ganz zu ihrem Recht verhilft, und als ihre Folgeerscheinung die Anwendung
der verschiedenartigsten Drucktypen, die das Auge auf die Dauer ermüdet..
Gleichwohl wäre es Unrecht, die Vorzüge der Schrift nicht zu betonen.
Auch ohne daß Litteraturangaben sich fänden, bemerkt der Leser sofort,
daß H. mit der Forschung und ihren Ergebnissen vertraut ist; in knappen
Sätzen weist er auf strittige Fragen hin (vgl. z. B. S. 15 § 4f, S. 182 $ 66h).
Anerkennung verdient auch, daß H. es vermied, jenen abgehackten Stil
prädikatloser Sätze anzuwenden, den in unseren Zeittafeln oder Abrissen und
wie sonst diese Hilfsmittel sich zu nennen lieben sein Wesen treibt. Er strebt
nach Klarheit und Kürze, und beide sind erreicht in einer Reihe von AL-
schnitten wie z. B. S. 15ff. über das apostolische Zeitalter, S. 162ff. über
die Kirche im 6. bis 9. Jahrhundert. Gern bekenne ich die zahlreichen
Paragraphen über die Entfaltung der kirchlichen Verfassung mit Belehrung
und Dank gelesen zu haben; sie werden — wie das ganze Buch — zumeist
dem von Nutzen sein, der durch sie angeregt wird, zu umfangreicheren
Darstellungen wie denen von K. Hase, W. Möller-H. Schubert und K. Müller
zu greifen, mit denen in Wettbewerb zu treten H. nicht beabsichtigt. Der
Druck ist fast fehlerlos; nur fiel S. 28 Anm. 6 der falsche Name Diokletian
statt Domitian auf, S. 188 Anm. 1 Dionysiaca statt Dionysiana, während
ebenda die fränkischen Capitularien wohl aus Versehen nur als kirchliche
Verordnungen bezeichnet sind.
. Königsberg. A. Werminghoff.
598 Nachrichten und Notizen II.
G. Eiten, Das Unterkönigtum im Reiche der Merowinger und Karolinger.
VII u. 215 S. (a. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und
neueren Geschichte, herausgegeben von K. Hampe, E. Marcks und D.
Schäfer. 18. Heft). Heidelberg 1907, C. Winter. M. 5.60.
Zum vierten Male haben die Heidelberger Abhandlungen einer Studie
aus der fränkischen Zeit Aufnahme gewährt, deren Fleiß und Umsicht sie
ihren Vorläuferinnen (vgl. diese Zeitschrift 1907, S. 403 ff.) ebenbürtig zur
Seite stellt. Das Institut des Unterkönigtums in der Periode der Mero-
winger und Karolinger ist ihr Gegenstand. Ursprünglich ein Kampfmittel
der partikularistischen Aristokratie wider die zentralisierenden Tendenzen
des Königtums verdankt es seit Karl dem Großen sein Bestehen der Ini-
tiative des Herrschers selbst; als eine Art von Apanagierung der Königs-
söhne wurde es eine mit dem Königstitel ausgestattete Statthalterschaft —
so richtig S. 54, während trotz S. 88 Anm. 8 nicht von einem Lehnsver-
hältnis, so S. 53, gesprochen werden sollte —, die durch den Willen des
übergeordneten Trägers der allein unabhängigen Reichsgewalt ihren In-
halt empfing und zugleich durch sie ihre im einzelnen nachweisbare Ein-
schränkung. Sie war ein Mittel der Verknüpfung der Reichsteile mit der
Zentralinstanz, wenngleich diese unter Ludwig dem Frommen und Arnolf
von Kärnten in Italien bez. in Lothringen, hier Lothar I., dort Zwentibold,
weitgehende Befugnisse einzuräumen genötigt war oder nicht fürchtete
(S. 78 f. und S. 189 ff). Sie entsprang im letzten Grunde der privatrecht-
lichen Auffassung vom Staat als dem Eigentum des Königs, der über seine
Teile verfügen konnte nach freiem Ermessen, zugunsten auch eines noch
minderjährigen Sohnes, um im letzteren Falle die Einsetzung eines Regent-
schattsrates oder wieder die Herrschaft des Vaters im Nebenreich herbei-
zuführen. Mit anerkennenswertem Eifer hat sich E. bemüht, der politischen
und der verfassungsgeschichtlichen Bedeutung des Unterkönigtums gerecht
zu werden. Kurz schildert er es für die merowingische Periode, in größerer
Breite für die karolingische unter Karl dem Großen, Ludwig dem Frommen,
seinen Söhnen und unter den letzten Karolingern im ost- und westfrän-
kischen Reich. Dankenswert ist die Zusammentragung der Quellenzeugnisse
aus Urkunden, Kapitularien und historiographischen Aufzeichnungen, aber
für das Unterkönigtum Pippins I. von Aquitanien (+ 838; S. 96 ff.) hätten
noch die beiden Schriften des Bischofs Jonas von Orléans herangezogen
werden sollen, der Traktat De institutione regia (Migne, Patrol. latina CVI,
279 sqq.) und — zu S. 110 — die von ihm verfaßte Denkschrift des Aachener
Konzils von 836 oder 837 (Mansi, Concilia XIV, 696 sqq.; künftig auch MG.
Concilia II, 725 sqq, wo das Konzil noch zu 836 gestellt ist, während es,
worauf K. Zeumer mich aufmerksam machte, mit den Annales Bertiniani
ed. Waitz, SS. rer. Germ. S. 13 wohl eher zum Jahre 837 zu stellen ist);
bei der Würdigung von Ludwigs des Frommen Regiment in Aquitanien
(S. 35 ff.) fehlt ein Hinweis auf die Schrift des Abtes Smaragdus von St. Mihiel
im Spreugel von Verdun, die Via regia (Migne, a. a. O. CII, 931s8qq.) So
allgemein diese predigtähnlichen Elaborate gehalten sein mögen, sie ver-
leugnen doch nicht ibre Entstehung aus bestimmtem Anlaß, aus bestimmter
Absicht, und gerade ein Kenner der Überlieferung für die beiden Unter-
Nachrichten und Notizen I. 599
könige von Aquitanien wie E. würde durch ihre Benutzung einmal seine
Darlegungen um Einzelzüge haben bereichern und andererseits die Charak-
teristik der Traktate vertiefen können (vgl. die Litteraturangaben bei S. Hell-
mann, Sedulius Scottus, München 1906, S. 5 Anm. 3). Nicht vergessen sei
aber, ale nicht geringster Vorzug der soliden Arbeit ihre schlichte Dar-
stellung, die in mannigfachen Einzelheiten Berichtigungen darbietet, nicht so
sehr die Erkenntnis des Unterkönigtums selbst auf völlig neue Grundlagen
stellen will. Sie ist im besten Sinne des Wortes konservativ, und das ist
kein Tadel, zumal wir nachgerade durch andere Arbeiten auf dem Gebiete
der fränkischen Geschichte an Überraschungen, d. h. Enttäuschungen, über-
reich geworden sind.
Königsberg i. Pr. A. Werminghoff.
René Poupardin, Le royaume de Bourgogne (888—1038), étude sur les
origines du royaume d'Arles. (Fascicule 163° de la Bibliothèque de l'École
des Hautes- Études). Paris 1907, Honoré Champion, éditeur. XL u.
608 S. Fr. 18. |
Der Verfasser bezeichnet in seiner Einleitung das vorliegende Buch
als die Fortsetzung seines als 131. Lieferung der Bibliothèque de l’École
des Hautes-Etudes erschienenen Werkes: Le royaume de Provence sous les
Carolingiens (856—933). Er will zeigen, wie die zwei, 938 durch eine
künstliche politische Kombination vereinigten in sich verschiedenartigen
Staaten bis zu dem Moment sich entwickelten, wo König Rudolf II. sein
Reich an das Deutsche Kaiserreich gelangen ließ, „mit dessen Staaten die
lange Kette von Territorien nichts zu verbinden schien.“ Allerdings findet
er, daß nach der Beschaffenheit des Quellenmaterials eine Geschichte der
Könige dieses Reiches im Zusammenhang sich nicht erstellen lasse, während
weit mehr für die Erkenntnis der Wichtigkeit der dieses Königtum immer
mehr einengenden feudalen Kreise zu gewinnen sei. Immerhin ist nun hier
in der ersten Abteilung die jedenfalls vollständigste Geschichte der vier
aufeinanderfolgenden Könige geboten. Der zweite aus reichlichem, beson-
ders urkundlichem Material, aus dem namentlich auch die geographischen
Verhältnisse des Reiches beleuchtet sind, geschöpfte Teil behandelt diese
der Königsgewalt gegenüberstehenden Faktoren, den weltlichen Adel und
die Kirche. Die Bibliographie, die 25 Seiten füllt, ist das Zeugnis für die
umfassende Benutzung der ganzen neueren Literatur, die für die Aufgabe
herangezogen werden konnte.
Neun Exkurse behandeln teils genealogische Fragen zur Geschichte des
Königshauses und des Grafen Otto Wilhelm von Burgund — für die An-
setzung des Todesjahres Rudolfs I. schließt sich der Verfasser dem von
Trog vorgeschlagenen Jahre 911 an —; die kritische Ausführung über die
Gründung des Klosters Peterlingen ist durch drei Schriftproben der ein-
- schlägigen Urkunden illustriert; Exkurs VIII geht von der Überweisung von
Grafschaften an Kirchen durch König Rudolf III. aus und erörtert die Be-
griffe „episcopatus“ und „comitatus“.
In einer Anzeige Ch. Pfisters i in der Revue historique, Bd. XCIV, ist eine
Anzahl von Ergänzungen und. Berichtigungen gebracht, denen hier einige
600 Nachrichten und Notizen U.
beigefügt werden mögen. S. 276 n. 7: Die Burg Oltingen, die der Graf-
schaft den Namen gab, ist nicht mit dem gleichnamigen Dorf im Kanton
Basel-Landschaft identisch, sondern lag nahe der Einmündung der Saane
in die Aare im heutigen Kanton Bern. S. 318 n. 8: Klein-Basel war, wenn
auch bischöflicher Besitz da vorhanden war, nicht im Territorium der Stadt
Basel, sondern im Breisgau. S. 869 u. 860: daß der Welfe Konrad Laien-Abt
von St. Gallen gewesen sei — S. 351 ist da auch ein Fragezeichen ange-
fügt —, ist nirgends bezeugt. S. 378 n. 1: Waitz spricht sich für 919, nicht
920, als für das Todesjahr Salomons III. aus, während freilich dem Jahr
920 der Vorzug zu geben ist. Der Verfasser, der auf S. XI auf die Historio-
graphie von St. Gallen besonderes Gewicht legt, hat die neue kommentierte
Ausgabe der Casus sancti Galli, die er zwar S. 108 n. 3 nicht ohne ein
Mißverständnis zitiert, die in den „Mitteilungen“ des historischen Vereins
von St. Gallen erschien, nicht herangezogen und so mehrfach Angaben des
vielfach wenig glaubwürdigen Ekkehard IV. zu viel Glauben (so S. 28 n. 2,
S. 79 n. 3) beigemessen.
Ein sorgfältiges alphabetisches Namensverzeichnis ist dem Bande bei-
gegeben. Ganz besonders darf im hohen Grade anerkannt werden, daß der
Verfasser, oft bis in Einzelheiten hinein, die Ergebnisse der deutschen
Geschichtsforschung herangezogen hat und sich mit ihr auseinandersetzt.
Zürich. G. Meyer von Knonau.
Jean Guiraud, Cartulaire de Notre-Dame de Prouille. [Bibliothèque
historique du Languedoc. Études et documents sur l’histoire religieuse,
économique et sociale du Languedoc au moyen-äge publ. p. Jean Guiraud].
Précédé d’une étude sur l’Albigeisme Languedocien aux XIIe et XIII
siècles. 2 Bde. CCCLI u. 286 + 5568. Paris 1907, Alphonse Picard et fils.
Fr. 60.—. i
Der wertvollen Publikation, die uns hier in zwei stattlichen Quartbänden
vorgelegt wird, hat der Herausgeber bereits früher zwei Vorstudien voran-
gehen lassen (De Prulianensi monasterio 1896 und Saint Dominique et la
fondation du monastère de Prouille in der Revue historique 64 [1897]), die
uns zusammen mit dem Vorwort und der ausführlichen Einleitung zum
vorliegenden Werk über die äußeren Verhältnisse und Beziehungen des
Klosters, dessen ältere Urkunden wir hier kennen lernen, allen wünschens-
werten Aufschluß geben. Das Kloster Prouille in der südwestlichen Lan-
guedoc, 2 km ostnordöstlich von Fanjeaux gelegen (heute Dép. Aude, Arrond.
Castelnaudary), ist 1206 durch den heil. Dominikus gegründet worden, kann
geradezu als das älteste Haus der Dominikaner angesehen werden und ist
durch den Albigenserkrieg, wo es einen Stützpunkt der Rechtgläubigkeit
bildete, sehr in die Höhe gekommen. Es war keine ganz leichte Aufgabe,
die Urkunden dieses wichtigen Klosters zu sammeln, da sie durch die Re-
volution zerstreut worden sind. Am meisten boten die Archives departe-
mentales de l'Aude (zu Carcassonne), aber auch zahlreiche andere Archive
und eine Reihe älterer Publikationen haben zu den vorliegenden Bänden
beigesteuert, ohne daß wir deshalb eine Gewähr hätten, daß nunmehr
wirklich alles, was erhalten ist, gedruckt wäre. Sehr zu bedauern ist, daß
Nachrichten und Notizen Il. 601
die alte handschriftliche Geschichte Prouilles, die der Dominikaner Combe-
fort im Jahre 1659 geschrieben hat, und die viele Urkunden enthält, von
den mißtrauischen Mönchen des Klosters, das sie noch heute bewahrt, dem
Herausgeber vorenthalten, nicht einmal zur Einsicht vorgezeigt worden
ist(!); von der Urkundensammlung Labadies von 1726, die das Kloster mit
gleichem wissenschaftlichen Geist hütet, gibt es zum Glück eine Abschrift
in der Pariser Nationalbibliothek, so daß sie wenigstens in dieser, allerdings
schlechten Kopie benutzt werden konnte. Im ganzen druckt Guiraud 548
Urkünden und Akten, zumeist in extenso, wobei sie nach sachlichen Kate-
gorien in 17 Abschnitte aufgeteilt werden. Sie gehören den Jahren 1206
bis 1840 an (nur 8 Stücke von 1342—48, 1365 und 1425—27 fanden noch
als Nachzügler Aufnahme) und sind größtenteils im Original erhalten.
Weshalb freilich bei den Akten, die wir nur in fehlerhaften Abschriften
besitzen, die nötigen Verbesserungen dem Leser überlassen werden (Vorw.
8. XII — man vgl. z. B. Nr. 370 diu noctuque statt die noctuque usw.), ist
ebenso unerfindlich wie, weshalb teilweise zerstörte Stücke nicht wenigstens
so weit als möglich gedruckt werden (vgl. Nr. 245). Die Texte scheinen
sonst im allgemeinen recht gut wiedergegeben zu sein. Ein interessantes
Protokoll über eine kanonische Visitation, der das Kloster und seine De-
pendenzen im Jahre 1840 unterworfen wurden, soll im Anschluß an die Ur-
kunden eine besondere Veröffentlichung finden. Dem vorliegenden -Werk
sind gute Register beigegeben, vor allem aber eine vortreffliche Einleitung
über Lehre, Organisation und Ausbreitung der Katharer (Albigenser) bis
zur Gründung von Prouille. Sie dürfte zurzeit die beste Darstellung von
dem Wesen und den Anfängen der südfranzösischen Ketzerei sein. Zum
Vorw. S. III bemerke ich, daß die sogenannte Abschaffung der Sklaverei :
durch Ludwig X. auf dem Krongut 1815 lediglich ein fiskalischer Versuch
ohne große Folgen war.
Straßburg i. E. | Robert Holtzmann.
Die Zerbster Ratschronik. Neu herausgegeben von Dr. Wäschke,
Herzogl. Archivrat. Dessau 1907, C. Dünnhaupt. Der Stadt Zerbst zu
ihrem Jubelfest 1907. V u. 121 S. M. 8.—.
Die Zerbster Ratschronik. Übersetzt von demselben. Dessau 1907,
C. Dünnhaupt. Den Bürgern der Stadt Zerbst gewidmet zum Jubelfest
1907. 96 S. M. 1.—.
Schon aus der der niederdeutschen Urschrift beigegebenen hochdeutschen
Übersetzung ersieht man, daß letztere einem größeren Kreise gebildeter
Leser dienen soll, die mit der niederdeutschen Mundart nicht oder nicht
mehr vertraut sind. Eine solche Übersetzung empfahl sich schon aus dem
Grunde, weil manche Ausdrücke der Chronik wohl sogar einem geborenen
Niederdeutschen nicht recht verständlich sein würden. Darum setzt z. B.
der Übersetzer anstelle des Ausdrucks „alse de sunne wolde to sedel gän“
den leichter verständlichen „als die Sonne zur Ruhe gehen wollte", der
freilich auch nicht buchstäblich genau, aber mit gutem Grunde von dem
Übersetzer abgeändert worden ist, weil das dem lateinischen sedile ent-
lehnte ahd. sédal mhd. sedel Sessel, Ruhesitz bedeutet und in dieser Be-
602 Nachrichten und Notizen II.
deutung das altüberkommene Bild ze södele gän wohl kaum von den heutigen
Lesern verstanden worden wäre. Wenn dagegen die im Urtext S. 91 er-
wühnte „kampherdige wunde“ in der Übersetzung S. 78 in eine kampfwer-
tige Wunde verwandelt wird, so decken sich beide Ausdrücke dem Sinne
nach nicht, denn es ist eine starke, schwere, schmerzliche Wunde gemeint,
eine Bedeutung, die hart, harti auch haben kann.
Der Annahme des ersten Herausgebers der Chronik, Kindscher, daß
sie ein Werk des ehemaligen Bürgermeisters Peter Becker sei, stimmt
Wäschke nicht zu, weil die auf irriger Voraussetzung beruhende Bezeich-
nung „Peter Beckers Chronicon" frühestens aus dem Anfange des 17. Jahr-
hunderts herrührt. Darum hat er es für seine Pflicht gehalten, dem Werke
die seinem Inhalte und seinem Urheber zukommende Bezeichnung zurück-
zugeben. Allerdings ist das Wort Urheber hier nur in dem Sinne zu nehmen,
daß der Rat der Stadt die Niederschrift nur veranlaßt, nicht selbst herge-
stellt hat, denn niedergeschrieben ist die Chronik von dem jedesmaligen
Stadtschreiber. Dieser Auffassung Wäschkes kann ich nur zustimmen, denn
die Eisleber Stadtchronik z. B. hat einen ganz ähnlichen, um nicht zu
sagen, völlig gleichen Ursprung. Der Zweck, den der Rat der Stadt Zerbst
bei diesem Werke verfolgte, war aber nicht etwa der, der Nachwelt die
Hauptbegebenheiten jedes Jahres hinreichend beglaubigt zu überliefern,
sondern der, die späteren Ratsmitglieder über den Besitz, die Freiheiten
und Gerechtsame der Stadt, überhaupt über alles, was ihr zum Schaden
oder Nutzen gewesen war, zu belehren und diese Belehrung durch den Hin-
weis auf Akten und Urkunden des Stadtarchivs zu stützen. Der Zweck ist
also nicht sowohl ein geschichtlicher, als vielmehr ein geschäftlicher; darum
ist auch auf die Zeitbestimmung wenig Sorgfalt verwendet. Der Plan zu
dem Werke, welches mit dem Jahre 1259 beginnt und mit dem Jahre 1445
schließt, wurde, wie die Vorrede bezeugt, vom Rate im Jahre 1451 gefaßt.
Natürlich müssen bei bem vorwiegend geschäftlichen Zwecke der Chronik
ihre Angaben an andern Quellen auf ihre Unparteilichkeit geprüft werden.
Eine dankenswerte Erleichterung wäre es für den Benutzer gewesen,
wenn der Chronik ein Verzeichnis der in ihr erwähnten Orte und Personen
oder wenigstens eine Übersicht der in ihr enthaltenen Hauptstoffe beige-
geben worden wäre. Die Textrezension ist eine sorgfältige und kann auch
sprachlichen Forschungen als Unterlage dienen.
Zweifellos hat die Chronik, wie der Herausgeber mit Recht hervorhebt,
einen bedeutenden Wert, weil sie über viele Ereignisse berichtet, die in
andern Quellen cütwėder gar nicht erzählt oder nur gestreift sind. Mehr-
fach scheinen ihr schriftliche Berichte von Augenzeugen zugrunde zu liegen.
Durch geschichtliche Erläuterungen unter dem Urtexte hat der Herausgeber
dem Leser das Verständnis der Zusammenhänge wesentlich erleichtert.
Alles in allem eine dankenswerte Gabe von dauerndem Wert.
Eisleben. H. Größler.
Anton Eitel, Der Kirchenstaat unter Klemens V. (Abhandlungen zur Mitt-
leren und Neueren Geschichte herausgeg. von G. v. Below, Heinr. Finke, Fr.
Meinecke. Heft 1). VII u. 218 S. Berlin 1907, Dr. W. Rothschild. M. 5.60.
Nachrichten und Notizen II. 603
Den höheren Ansprüchen, die nach dem Prospekt des Verlegers von
vornherein an diese neue Sammlung historischer Monographien gestellt
werden können, wird die Eitelsche Arbeit i. a. wohl gerecht: es ist eine
sorgfältige, auf fleißigem und kritischem Quellenstudium ruhende Spezial-
untersuchung, die auch mancherlei Neues bringt. Freilich bietet der Verf.
nur eine sehr eingehende Darstellung der äußern Geschichte, der Partei-
kümpfe und kriegerischen Ereignisse in den einzelnen Gebieten des
Kirchenstaats, die, in geographischer Anordnung, der Reihe nach besprochen
werden. Ob diese Disposition glücklich ist, scheint mir fraglich: jedenfalls
gewinnt man dabei schwer einen Überblick über die Lage des Kirchen-
staats als Ganzes, zumal m. E. der Verf. oft nicht der Gefahr entgangen
ist, allzutief in das Detail der Lokalgeschichte einzugehen (z. B. bei der
Schilderung der Kämpfe der Schwarzen und Weißen in Toskana S. 11—30,
der Colonna und Gaetani S. 109f. u. d.) Andrerseits wird m. E. manches
in die Darstellung hineingezogen, was in keinem inneren Zusammenhang
mit dem Thema steht, sondern der allgemeinen Kirchengeschichte angehört,
wie z. B. die ausführliche Behandlung des Restitutionsprozesses der Colonna
an der Kurie S. 80ff., des Konklaves Clemens’ V. S. 94ff., des Verhältnisses
des Papstes zu Frankreich S. 106f. Hat zu solchen Abschweifungen den
Verf. vielleicht die Freude an neuem, von Finke und ihm selbst zuerst
benutztem Quellenmaterial verleitet, so liegt der tiefere Grund doch wohl
darin, daß die Arbeit zeitlich zu eng begrenzt ist. Das Pontifikat Clemens’ V.
bietet für die Geschichte des Kirchenstaats kein selbständiges Interesse, es
bildet weder den Anfang noch den Endpunkt der entscheidenden Ent-
wicklungen, am wenigsten der politischen Kämpfe. Was wir aber vor
allem brauchten, wäre eine Darstellung der innern Zustände, der Ver-
fassung, Verwaltung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kirchenstaats in
dieser und der ganzen avignonesischen Epoche. E. verspricht für später
eine solche Darstellung; einen kleinen Anfang dazu hat er im dritten Kapitel
gemacht. Hier wäre z. T. etwas größere Ausführlichkeit am Platze ge-
wesen (z. B. S. 103 über den Nepotismus und die französischen Rektoren
in Tuskien).. Dankenswert sind die Mitteilungen aus dem Vatikanischen
Archiv; an Stelle der bloßen Signatur (z. B. S. 178 n.) wünschte man freilich
ein kurzes Exzerpt. Einzelne Ergänzungen bietet jetzt Finke in seinen
„Acta Aragonensia“ und „Papsttum und Templerorden“. In der Beilage
wird die bisher ungedruckte Bulle Clemens’ V. über die Restitution der
Colonna nach dem Original im Archiv der Fürsten Colonna in Rom von E.
veröffentlicht. Die bekannte Bulle Clemens’ V. gegen Venedig beurteilt
er m. E. doch etwas zu milde, und ebenso wenig kann ich dem günstigen
Gesamturteil über Clemens’ V. Politik S. 206 zustimmen. — Ein sorgfältiges
Personenregister schließt das Buch.
Rom. Richard Scholz.
Karl Sell, Katholizismus und Protestantismus in Geschichte, Religion, Po-
litik und Kultur. VII u. 327 S. Leipzig 1908, Quelle & Meyer. Geh.
M. 4,40, in Leinwand geb. M. 4,80.
Ein eigenartiges und wertvolles Buch verdanken wir den Bonner Kirchen-
604 Nachrichten und Notizen JI.
historiker Karl Sell. Nicht polemisch oder apolegetisch, sondern rein ge-
schichtlich will er das Wesen des Katholizismus und Protestantismus
schildern. So behandelt er im ersten Kapitel Katholizismus und Protestan-
tismus in der Geschichte, im zweiten die Religion in Katholizismus und
Protestantismus, im dritten Katholizismus und Protestantismus in der Po-
litik, im vierten Katholizismus und Protestantismus im Verhältnis zur Kultur
und gibt endlich im fünften eine Schlußbetrachtung: Zur Psychologie der
Konfessionen, der Austausch der Konfessionen und die Zukunft des Christen-
tums. Das Buch von Sell ist mit vornehmer Objektivität und tiefer An-
empfindungsgabe für das Wesen beider christlichen Konfessionen ge-
schrieben. Es hätte nicht des Reklamezettels des Verlegers bedurft, um
das Buch weiteren Kreisen zu empfehlen. Ich sehe die Hauptvorzüge des
Buches in der überaus feinen psychologischen Analyse des Wesens des
Katholizismus und Protestantismus und in der geschickten Art, mit der die
Geschichte vor allem des modernen Protestantismus und Katholizismus von
dem Verfasser herbeigezogen wird. Es war dies nur einem Kirchenhistoriker
möglich, der gerade die Entwicklung des Katholizismus und Protestantismus
im 19. Jahrhundert aufs gründlichste durchforscht hat und so im Stande ist,
ein lebendiges Bild beider Konfessionen zu zeichnen. Einen Einwand wird
man allerdings gegen das Buch von Sell erheben, dem dieser selbst bereits
in seiner Vorrede zu begegnen sucht. Sell fürchtet, daß man diesen seinen
Versuch einer rein prinzipiellen Betrachtung, bei der die Einzelheiten im
Leben beider Konfessionen ausschließlich in das Licht des Zusammenhangs
mit ihrer Grundidee gerückt werden, nicht aber in den Schatten, der von
ihrer oft mangelhaften Vertretung her fällt, als eine willkürliche oder un-
willkürliche Idealisierung beanstanden werde. Ich meine, daß dieser Einwand
vor allen von den Profanhistorikern nicht ganz mit Unrecht erhoben werden
wird. Die Mängel und Beschränktheiten, die dem Protestantismus und
Katholizismus anhaften, treten in der Tat in der Darstellung von Sell zu
stark zurück, und was Sell als Ausartungen der Konfessionen beurteilt, wird
man vielfach als zu ihrem Wesen gehörig ansehen dürfen. Endlich will es
mir scheinen, als ob Sell in dem Streben nach möglichster Objektivität gegen-
über dem Katholizismus doch denselben zu optimistisch aufgefaßt hat.
Diese Bedenken sollen aber den Wert des außerordentlich anregenden, und
fesselnd geschriebenen Buches nicht herabmindern, das zugleich ein charak-
teristisches Dokument ist für die freundliche Beurteilung, die der Katholi-
zismus in den Kreisen der liberal gerichteten protestantischen Theologen
unsrer Tage findet.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg. Heraus-
gegeben von Viktor Ernst. Bd. 4. LIV u. 747 S. Stuttgart 1907,
W. Kohlhammer. M. 10.—.
Nach mehrjähriger Pause folgt der vierte Band des Briefwechsels, der
die Jahre 1556—1659 umfaßt, seinem Vorgänger. Dem emsigen Fleiße des
Herausgebers ist eg wiederum gelungen, eine stattliche Anzahl von Akten-
stücken (636, obne die zahlreichen Stücke in den Anmerkungen) zusammen-
Nachrichten und Notizen II. 605
zubringen, die sorgsame Veröffentlichung gefunden haben. Allzuviel Neues
wird freilich nicht geboten, das hängt damit zusammen, daß wir über diesen
Zeitraum gerade durch ältere und neuere Arbeiten verhältnismäßig eingehend
orientiert sind, so daß es schwer sein wird, überhaupt noch wesentlich Neues
beizubringen. Soviel wir sehen, hat das Stuttgarter Archiv wieder den
Haupteil der Ausbeute ergeben, daneben steuerten die Archive in Dresden,
Marburg, München und Weimar manches bei, denen sich noch eine ganze
Reihe kleinerer Archive anschließt. Die Literatur ist, wie früher, umsichtig
benutzt und in den Noten fleißig herangezogen. Stehen natürlich die Be-
- strebungen Christophe auf Einigung der Protestanten, sei es auf dogma-
tischem, sei es auf politischem Gebiete im Vordergrunde, so fällt doch da-
neben ziemlich viel auch für anderes ab: So bietet der Band manches Wert-
volle zur Geschichte des Rheingrafen Johann Philipp von Dhaun, des Mark-
grafen Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, des Herzogs Julius von Braun-
schweig, sowie anderer hervorragender Persönlichkeiten, wie Schertlin von
Burtenbach, Johann Aurifaber, Hans Ungnad, Eberhard von der Tann. Neben
den aus Lebrets Magazin schon bekannten, hier handlich zusammengestellten,
interessanten Briefen, welche die Verbindung Christophs mit Maximilian von
Österreich, dem späteren Kaiser, betreffen, sind es vor allem die deutsch-
französischen Beziehungen jener Jahre, welche klarer durch den vorliegen-
den Band beleuchtet werden; Christoph zeigt sich dabei vielfach von der
naivsten und leichtgläubigsten Seite. Auch für Kulturgeschichte und Sprach-
liches findet sich allerlei Erwünschtes. Natürlich nehmen die Gerüchte von
kriegerischen Rüstungen und geheimen Praktiken, die in jenen Jahren be-
kanntlich eine große Rolle spielen, einen beträchtlichen Raum ein; man
staunt immer von neuem, wie wenig unterrichtet die Fürsten jener Zeit
waren, und wie begierig und bereitwillig ganz Unwahrscheinliches damals
geglaubt worden ist. Wie immer hat der Verfasser der eigentlichen Publi-
kation eine längere Einleitung vorausgeschickt, die er bescheiden als An-
bahnung eines Weges durch das Gewirr von Tagungen und Projekten be-
zeichnet; sie ist dankenswert. Behandelt werden darin zwei Punkte: die
Bestrebungen Christophs auf religiösem und politischem Gebiete zur Einigung
der Protestanten in Deutschland, sodann seine Beziehungen zu Maximilian,
beides geschieht in besonnener und umsichtiger Weise. Das beigegebene
Register macht, nach Stichproben zu schließen, den Eindruck großer Zu-
verlässigkeit. |
Weimar. J. Trefftz.
P. Feret, La faculté de Théologie de Paris et ses docteurs les plus célèbres.
Teil IV u. V, revue littéraire. 446 u. 4088. Paris 1906 u. 1907, Picard et fils.
Nachdem Feret in den beiden ersten Bänden seines großen Werkes,
das die Geschichte der Pariser theologischen Fakultät seit der Reformation
behandelt, das 16. Jahrhundert dargestellt hatte, hatte er im dritten Band die
Geschichte der theologischen Fakultät an der Sorbonne im 17. Jahrhundert
geschildert. Die vorliegenden beiden Bände, der vierte und fünfte, geben
ein Verzeichnis der hervorragendsten Lehrer an der Sorbonne im 17. Jahr-
hundert und ihrer literarischen Leistungen. Sie ergänzen also den dritten
606 Nachrichten und Notizen II.
‚Band. Die im zweiten Band von Feret vorgenommene Gruppierung der
Pariser Lehrer des 16. Jahrhunderts in die Gruppen der Ubiquisten, Sor-
bonnisten, Navarristen und der alten und neuen Mönchsorden wird auch
für die Theologen des 17. Jahrhunderts von Feret festgehalten, und zwar
umfaßt der vierte Band die Ubiquisten und Sorbonnisten und der fünfte
die Navarristen und die einem Mönchsorden angehörigen theologischen
Lehrer. Mit staunenswertem Fleiß hat Feret aus den Archives nationales
viel bisher unbekanntes Material zusammengetragen, und sein Werk wird
trotz der unerträglichen Breite auch für die Geschichte der Theologie in
Frankreich während des regsamen 17. Jahrhunderts ein unentbehrliches
Nachschlagebuch sein. In seinem theologischen Urteil zeigt allerdings Feret
eine starke Voreingenommenheit gegen den Protestantismus und alle mit
dem korrekten römischen Katholizismus in Widerspruch tretenden ka-
tholischen Richtungen. Unter den von Feret behandelten Theologen sind
neben vielen unbekannten fast sämtliche hervorragende und führende ka-
tholischen Theologen in Frankreich während des 17. Jahrhunderts vertreten.
Zu den Ubiquisten gehört der Kardinal Richelieu, der merkwürdige François
Veron, der berühmte Stifter des Trappistenordens Jean le bouthillier de
Rancé, zu den Sorbonnisten der in den Kämpfen der Sorbonne gegen den
Jesuitenorden eine hervorragende Rolle spielende Godefroy Hermant und
der Jansenist Antoine Arnauld, zu den Navarristen endlich der gelehrte Jean
de Launoy und der berühmte Bischof Bossuet von Meaux. Was die den
alten Mönchsorden angehörigen Lehrer der Sorbonne betrifft, so ist der
Franziskanerorden nur durch mittelmäßige Talente vertreten, während der
Dominikanerorden wenigstens einen der größten Gelehrten des 17. Jahr-
hunderts Noel Alexandre (+ 1724) zu seinen Mitgliedern zählt. Von den
Oratorianern haben die hervorragendsten Gelehrten des 17. Jahrhunderts wie
Morin, Thomassin und Malebranche keine Beziehung zur Sorbonue, während
eine große Zahl Talente zweiten Ranges dort den theologischen Doktorgrad
erworben haben.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Karl Hauck, Die Briefe der Kinder des Winterkönigs. Herausgegeben
und mit einer Einleitung versehen. (Neue Heidelberger Jahrbücher,
herausgegeben vom Historisch-philosophischen Vereine zu Heidelberg.
Band XV.) XLVII u. 365 S. Heidelberg 1908, G. Koester. Mk. 9.—.
Haucks Edition bedeutet eine vorzügliche Quelle für die Geschichte des
Kur-Hauses Pfalz-Simmern zwischen 1682 und 1718; sie birgt vierhundert
Briefe und ein Dutzend urkundlicher Berichte usw., die zum weitaus größten
Teile bisher unbekannt in den Archiven von Hannover und München ge-
schlummert haben. Erst das Elend bis zum Westfälischen Frieden, dann
die mübsame und zähe Wiederherstellung der Pfalz, die Zänkereien in der
Abtei Herford, die Übertritte des Pfalzgrafen Eduard und der Pfalzgräfin
Luise (Hollandine) zur katholischen Konfession, der unversöhnliche Hader
zwischen Karl Ludwig und Rupprecht dem Kavalier, die Freundschaft zwi-
schen dem Kurfürsten und dem Hoch- und Deutschmeister Joh. Kasp. v.
Ampringen, zuletzt die sympathische Gestalt Sophiens von Hannover: Das
Nachrichten und Notizen II. 607
wären ungefähr die Hauptthemen, die nach- und nebeneinander der leider
ziemlich lückenhaft überlieferte Briefwechsel — meist klagend, selten an-
mutig — behandelt. Äußerliche Not und geistige Höhe treffen hier, wie so
manchmal noch heute, unvermittelt aufeinander. An interessanten Eınzel-
heiten wird ein wahres Füllhorn geboten. Um nur einiges herauszuheben,
so sei auf die Mitteilungen über den gänzlich verschollenen kurpfälzischen
Georgsorden (1654), über die immer noch einigermaßen rätselhafte Pfalz-
gräfin Katharina Sophie (gest. 7. März 1665!), über Sedan als wahrschein-
lichen Begräbnisort Friedrichs V. und des Pfalzgrafen Philipp, über die
„Anfänge“ der M° Degenfelt, über die schon aus Liselottens „Anekdoten“
(1789) bekannte homosexuelle Veranlagung der Königin Christine von
von Schweden, über Karl Ludwigs Aspirationen auf den Kaiserthron (1668)
und den Versuch Roms, ihn 1671 zum Übertritt zu bewegen, u. a. m. beson-
ders hingewiesen.
Bei der Provenienzangabe zu Nr. 56 vermisse ich den gegenwär-
tigen Aufbewahrungsort, bei 15 Nachträgen jeden Versuch einer Datie-
rung (!), auf S. 96?° einen Punkt hinter „schädlich“. Auf S. 42 muß
es in Note 1 Landrecies heißen, auf S. 145 in Anm. 8 La Tremoille,
auf S. 804 in Anm. 4 und auf S. 863 Keroualles. Auf S. 200 ist in Anm. 1
das „auch“ in „dagegen“ zu verwandeln; S. 224!° sind die Worte „franzö-
sische und“ zu tilgen, S. 864 die beiden Kolbe von Wartenberg zusammen-
geworfen. In den Leibniz-Papieren der K. Bibliothek zu Hannover müssen sich
übrigens noch Briefe von Luise Hollandine befinden, die Hauck entgangen sind.
Alles in allem aber eine hochbedeutsame, sehr verdienstliche und ge-
wissenhafte Veröffentlichung. Helmolt.
Wolfgang Michael, Cromwell. (Geisteshelden Band 50. 51.) Mit 3 Ab-
bildungen. 2 Bde. XI u. 281 und VII u. 244 S. Berlin 1907, E. Hof-
mann & Co. Geh. M. 6.—, in Leinwand geb. M. 8.—.
Man wird sagen dürfen, daß das Werk Michaels den Zweck, die Per-
sönlichkeit Oliver Cromwells weiteren Kreisen in Deutschland näher zu
bringen, gut erfüllt. Die ersten Kapitel führen in die religiösen und po-
litischen Verhältnisse in England in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
geschickt ein, dann erfahren wir von der Entwicklung der Revolution und
vom Sturze des Königtums gerade so viel, als nötig ist, um Cromwells
Persönlichkeit und Wirken zu verstehn. Im zweiten Bande tritt er voll in
den Vordergrund, die verschiedenen Seiten seiner Tätigkeit werden in sach-
licher Gruppierung verfolgt, wobei auch manche bisher etwas zu wenig
beachtete Gebiete berücksichtigt werden. Neues vermag der Verfasser da-
bei vor allem durch die Benutzung brandenburgischer und schwedischer
Archivalien zu bringen, macht allerdings aus diesen Materialien wohl etwas
ausführlichere Mitteilungen, als dem Charakter seines Buches entspricht.
Was die Auffassung des Charakters und der Politik Cromwells betrifft,
so muß vor allem hervorgehoben werden, daß Michael sehr stark die Ehr-
lichkeit des Protektors betont, der mehr von den Verhältnissen getragen
wurde, als daß er sie beherrschte, dem Grundsatz folgend: Niemand steigt
so hoch, als wer nicht weiß, wohin er geht. Der Verfasser legt ferner
608 Nachrichten und Notizen II.
großen Wert darauf, daß die Politik Cromwells nicht so sehr von den Inte-
ressen des Protestantismus als von denen Englands bestimmt gewesen sei.
Daneben bleiben auch die Schwächen des Protektors gerade auf politischem
‚Gebiete nicht unerwähnt, wie der Verfasser sich überhaupt von der Gefahr
einer zu großen Verherrlichung seines Helden freigehalten hat.
In den an den Schluß der Bände gesetzten Anmerkungen führt der
Verfasser die wichtigsten Quellen seiner Darstellung an und gibt dabei zu-
gleich einige bibliographische Winke für den, der weitere Studien über den
behandelten Stoff treiben will; in den Anhängen bringt er ein ,,Gesprächlied
‘zwischen dem König von England und Cromweln“ und einige kleine
Aktenstücke aus dem Stockholmer und dem Berliner Archiv zum Abdruck.
Jena. G. Mentz.
Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich
Wilhelm von Brandenburg. 19. Band. Politische Verhandlungen 12. Band.
Hrsg. von Ferd. Hirsch. Berlin 1906, G. Reimer. VIu.9078. M. 86.—.
Der vorliegende, mit der gewohnten Sorgfalt und Sauberkeit der Editions-
technik des Herausgebers gearbeitete Band gibt das Aktenmaterial über die
Beziehungen zu Polen und Rußland in den Jahren 1673—1679 und zu
Frankreich, Dänemark und dem Reich in den Jahren 1679—1684. Die Be-
ziehungen zu Rußland sind in diesem Zeitraum nicht eben erheblich, da-
gegen sind die zu Polen für die brandenburgische Gesamtpolitik dieser
Jahre von Bedeutung, da ja unter den Kandidaten für den 1673 erledigten
polnischen Thron der Kurfürst selbst erscheint; in den folgenden Jahren
ist das Verhältnis zwischen den beiden Mächten entsprechend der engen
Verbindung Polens mit Schweden und Frankreich ein recht gespanntes.
Das wichtigste Material des Bandes bieten die Akten über die Beziehungen
zu Frankreich vom Frieden von St. Germain bis zu dem Waffenstillstande
zwischen Ludwig XIV. und dem Deutschen Reich von 1684: es ist die
Periode der Abhängigkeit des Kurfürsten von Frankreich, die ja gerade in
letzter Zeit so vielfach erörtert worden ist.
Eine Bemerkung an die Adresse [des Verlegers: Der Band kostet
36 Mark, erhebt also kaum noch Anspruch, von einem Privatmanne gekauft
zu werden. Aber da das Erscheinen der „Urkunden und Aktenstücke“
wohl nur durch starke Subventionen aus Öffentlichen Mitteln ermöglicht
wird, dürfte man wohl einen Ausgleich zwischen den Interessen des Ver-
legers und denen des Publikums erwarten. Das gleiche gilt übrigens für
die einem anderen Verlage angehörenden „Jahresberichte der Geschichts-
wissenschaft“, bei denen nachgerade außer bestimmten Lücken nichts so
konstant geworden ist wie die jährliche Preiserhöhung; dieses Jahr z. B.
kosten sie nicht weniger als 60 Mark. Es ist so weit gekommen, daß
selbst manche mittleren Bibliotheken die Jahresberichte, die doch eigent-
lich jedem Historiker zugänglich sein sollten, nicht mehr kaufen: in einer
Viertelmillionenstadt an der Elbe z. B., in der der Schreiber dieser Zeilen °
eine Zeitlang dienstlichen Aufenthalt nehmen mußte, waren sie an keiner
öffentlichen Stelle einzusehen.
Posen. V. Loewe.
Nachrichten und Notizen Il. 609
Hans Fieger, P. Don Ferdinand Sterzinger, Lektor der Theatiner in
München, Direktor der histor. Klasse der kurbayerischen Akademie der
Wissenschaften, Bekämpfer des Aberglaubens und Hexenwahns und der
Pfarrer Gaßnerschen Wunderkuren. Ein Beitrag zur Geschichte der Auf-
klärung in Bayern unter Kurfürst Pons III. Joseph. München 1907,
Oldenbourg. 275 S. Preis 5 M.
Sterzinger, ein Tiroler, der in den Orden der Theatiner in München
eintritt und dann von 1759 an dauernd in München als Mitglied der
Akademie an der ganzen von dieser ausgehenden Aufklärungsarbeit leb-
haften aktiven Anteil nimmt, ist sicher ein interessanter Gegenstand einer
Spezialuntersuchung. Auch für die Kirchengeschichte wäre eine genauere
Behandlung seiner Stellung z. B. zur Frage der Abhängigkeit der Kirche
vom Staat, sein Gegensatz gegen die Jesuiten wohl der Erforschung wert.
Fieger macht auch einige Ansätze dazu. Er gibt Auszüge aus den Heften,
die Sterzinger für seine Vorlesungen anlegte, bespricht einige ungedruckte
Arbeiten. Aber das ist auch so ziemlich alles. Weiteres Material hat er
über Sterzinger nicht beigebracht, sich vor allem nach Briefen Sterzingers
doch wohl nicht genug umgesehen. Es muß deren noch eine ganze Anzahl
geben. Die drei aus dem Briefwechsel Lameys im Generallandesarchiv
in Karlsruhe z. B. sind nicht benutzt. Dagegen bemüht sich Fieger um
Dinge, die er ruhig hätte auf sich beruhen lassen können. Es gehört nicht
zu einer Arbeit über Sterzinger, die ganze Geschichte seines Geburtsorts
vor uns aufzurollen (S. 7). Solcher unnötiger Exkurse sind eine Menge
(S. 7—9, S. 35—36, S. 68—112, ein ganzes Kapitel über Aberglaube und
Hexenwahn, das auf drei Seiten hätte zusammengedrängt werden müssen).
Dadurch wird die sicher bedeutende Stellung Sterzingers nicht genügend
herausgearbeitet. Wir erhalten keinen rechten Eindruck. Im Kapitel über
die Bekämpfung der Gaßnerschen Kuren erfahren wir mehr von der
Stellung des Kurfürsten, als von Sterzinger. Seine Tätigkeit als Akademie-
mitglied ist zu kurz und nicht quellenmäßig genug behandelt. S. 240
spricht Verf. von Sterzingers Anteil an der „Chronologischen Einleitung in
die Kirchengeschichte“. Leider gibt er nicht an, woher er diese sichere
Kunde hat. Referenten gelang es s. Zt. nicht Pfeffels Anteil authentisch
festzustellen, denn auf gedruckte Quellen (Baader, Meusel) ist kein sicherer
VerlaB. Im ganzen gibt die Arbeit eben den wertvollen Beitrag zur
Geschichte der bayrischen Aufklärung nicht, den man hätte erwarten können.
Leipzig. Dr. Bergsträßer.
Etta Hitzig, D. Ernst Constantin Ranke, Professor der Theologie zu
Marburg [1814—1888]. Ein Lebensbild, gezeichnet von seiner Tochter.
Mit einem Bildnis vom Jahre 1886. Leipzig 1906, Duncker u. Humblodt.
VI, 863 S. Preis 6 M. |
Es weht eine reine Luft in dieser Publikation. Eine ältere Generation
spricht zu uns: fromm, ernst, gemessen und doch gemütvoll. Wir sind ihr
in vielem fremd’ geworden. Aber sie hat doch immer wieder einen An-
spruch darauf, gehört zu werden, auch bei Historikern.
Ernst Constantin Ranke, jüngerer Bruder Leopolds, hat als Pfarrer be-
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 42
610 Nachrichten und Notizen II.
gonnen und als geschätzter Professor der neutestamentlichen Exegese in
Marburg geendet. Äußerlich ein schlichtes Leben ohne harte Kämpfe und
jähe Wendungen, einzig erfüllt von dem Streben, eine “beglückende Er-
kenntnis der göttlichen Dinge’ (21) zu gewinnen. Dieser Ranke ist vielleicht
am meisten eine poetisch-musikalische Natur.! “Zeitlebens ein Kind’, nennt
ihn seine Tochter (41). “Ernst und still und freudig” bezeichnet er selbst
einmal (141) sein Streben. ‘Ein Kind voll Hingebung und Hoffnung’ sagt
Leopold von ihm (168). ‘Eine reine und ideale Gemütsrichtung’ (41), ‘eine
auf das Höchste gerichtete Stimmung’ (309), so und ähnlich lauten die Ur-
teile der Nächststehenden.
Seine Frömmigkeit kleidet sich im allgemeinen in konfessionell-luthe-
rische Formen. Wenn er sich auch, nach einem spekulativen Ausbau der
Abendmahlslehre strebend, gelegentlich durch das kirchliche Dogma beengt
fühlt (52), wenn auch manches in seiner irenischen Natur zur Vermittlungs-
theologie hinübersieht, wie er denn über Neander das bezeichnende Urteil
fällt: “so wissenschaftlich und so erbaulich’ (112): so verwirft er doch aus-
drücklich eine “halb warme, halb kalte’ Dogmatik (103), bleibt er stets auf
dem Boden der Bekenntnisschriften (45. 292) und fühlt er sich gerade zur
“alten lutherischen Theologie’ (145) besonders hingezogen. Aber man kann
doch auch nach rechts seine Anschauungen ziemlich sicher abgrenzen, weil
man über sein Verhältnis zu seinem Freunde Hans von Kleist-Retzow (25)
recht genau orientiert wird. Die von Kleist vertretene politisch infizierte
Form eines theokratisierenden Protestantismus wird von Ranke ebenso ab-
gelehnt, wie jener Pseudobiblizismus des adligen Freundes, der gelegentlich
sogar den Patronat aus der Bibel herleitet.? Eine ‘redliche Forschung’ weiß
R. auch bei einem dogmatischen Gegner durchaus zu schätzen, wie ins-
besondere die interessanten Mitteilungen über sein Verhältnis zu dem Mar-
burger Junghegelianer Eduard Zeller (46ff. 223) beweisen können. Die
knorrige Gestalt Vilmars verfehlt auch auf ihn ihres Eindruckes nicht. Aber
R. ist weit entfernt, ihr kritiklos zu folgen (50f.). Er vertritt grundsätzlich
die Lehrfreibeit der theologischen Professoren und ist sogar an Adolf
Harnacks Berufung nach Berlin (1888) als hervorragender Fürsprecher beteiligt
(63f). Auch in politischer Beziehung ist er trotz seiner Freude über das Sozia-
listengesetz (329) kein Reaktionär. Wenigstens ist er einmal in der Konfliktszeit
für die unverbrüchliche Autorität der Verfassung eingetreten (255). Man ver-
steht auch, daß er sich 1866 von den hessischen Renitenten fernhält (61. 809).
Zwei Gedanken vor allem verbinden die Rankischen Brüder: der pro-
testantische Glaube (253f. 349) und der wissenschaftliche Sinn, das Streben
nach einer ‚‘religiöshistorischen Erklärung’ im Gegensatz zum Rationalismus
(140). Vielleicht aus keiner der bisherigen Rankepublikationen aber er-
kennt man so deutlich den ausgeprägten Familiensinn all dieser Brüder,
der, man möchte sagen, wiederum diese beiden Wurzeln hat, die wissen-
schaftlich-historisch-genealogische * und die religiöse.* Sie alle haben den
Ehrgeiz, ‘das gute Gerücht des Rankeschen Namens’ (140) zu vermehren
14.6. 58. 70. 75f1. ? 174ff. 259; vgl. 288. 292ff. 803 ff.
5 819. 321. 823. 332. * 184. 253f.
| Nachrichten und Notizen I. 611
In diesem Sinne sprechen sie oft! vom Rankischen Blut und Geschlechte.
Es ist dieselbe Stimmung, die dann am Abend des Lebens den immer noch
jugendfrischen Greisen die anmutigen Bilder der thüringischen Heimat vor
die Seele bringt.?
= GewiB bemerkt man dieselbe geistige Grundstruktur in diesen arbeit-
samen Köpfen (9). Aber der älteste überragt sie doch alle. Man sieht, er
ist nicht nur äußerlich das Haupt der Familie, man hat in ihr eine Ahnung
von seiner frühen Größe (168. 226). Nicht nur als Bruder, sondern auch
als Sohn fühlt sich Ernst ihm gegenüber.’ Wohl vereinigt sich Leopold
mit Ernst öfters zu einem harmonischen und stimmungsvollen Zusammen-
leben und Zusammenarbeiten, besonders in Wolfenbüttel 1847 (205f), wo
sie archivalische und biblische Studien treiben, und in Marburg 1864
(263ff.) nach dem bekannten Unfalle Leopolds, wo sich zur Bibel-
lektüre die Romantiker und Klopstock gesellen. Wie eigenartig berührt
uns das Weihnachtsfest der Brüder in Berlin 1835 in Leopolds Wohnung.
Auf dem Tisch als Geschenk ein Jesajakommentar und als Text des Abends
der Prolog zum Vierten Evangelium. * Gewiß ist das Verhältnis besonders
in späterer Zeit höchst intim. Ernst ist auch durchaus nicht immer nur
der Nehmende gewesen. Vielleicht haben seine konservativen Anschauungen
über das Alte Testament (146. 238) den Bruder zu den bekannten Äuße-
rungen in der Weltgeschichte wenn nicht veranlaßt, so doch darin bestärkt.
Man darf nach diesen neuen Zeugnissen (338 ff.) von einer gewissen Mit-
arbeit Ernsts an der Weltgeschichte reden. Nicht nur in theologischen,
sondern auch in kirchenbistorischen Dingen holt Leopold sich Rats bei ihm.
Aber Leopold ist doch immer, auch menschlich, der Größere. Man lese in
dieser Sammlung aus den früheren Jahren die kurzen klassischen Briefe an
Ernst (94 etc.), besonders das Kabinettsstück einer kurzen und schlagenden
Antwort auf einen weitschweifigen, noch unreifen Erguß des Bruders (137 f.).
— Das Verhältnis der Brüder zum Pantheismus, wie sie ihn verstehen, von
neuem zu untersuchen, geben unsere Briefe vielleicht Veranlassung. Ernst
ist von Fichte stark beeinflußt.° Er hält ihn für “pantheistisch und fromm’
zu gleicher Zeit.* Aber es ist noch eine offene Frage, wie weit sie, wenig-
stens in ihrer Jugend, diesen Strömungen, die bei Leopold durch Hegel
verstärkt worden sind, nachgegeben haben.
Man würde jedenfalls dem Verhältnis der Brüder nicht gerecht werden,
wenn man bei Leopold immer nur die intelektuelle Überlegenheit und den
Universalismus seiner Interessen hervorhebt. Er selbst spricht in einem
Briefe von 1872 (311) einmal von der “inneren Agitation, welche von einem
literarischen Leben nun einmal unzertrennlich ist’. Das ist das verhaltene
1 93. 102. 136. 262. 297. 360. 857. * 279. 315. 384. 360.
8 28. 105. 141. 310f.; vgl. 148.
4 28. 114. Aus den übrigen Mitteilungen über Ensts Studentenzeit seien
die Berichte über Bonn 1836f. (30ff. 135, vgl. 42. 188 ff. 153ff. 182f.) hervor-
gehoben.
5 26. 111. vgl. 315 und über Steffens 109.
° Vgl. Leopolds Briefschluß 158.
42”
612 Nachrichten und Notizen II.
Feuer, das für den Sehenden auch in den Werken dieses zu Unrecht unter
die kühlen ‘Objektiven” versetzten Historikers glüht. Das hat er für sich
allein. Den Brüdern ist nicht viel davon zuteilgeworden.
Wertvolles Material wird uns von der Herausgeberin ferner über Hans
v. Kleist-Retzow geboten. Ein Wort der Erwähnung verdienen auch die
liebenswürdigen Briefe der Mutter Kleists an Ernst Ranke (116 etc.), hüb-
sche Beispiele eines adlig-herzlichen Tones. Auf ihren Sohn Hans näher
einzugehen, ist hier um so weniger der Ort, als H. v. Petersdorff uns kürz-
lich ein wesentlich bereichertes Bild von ihm geschenkt hat. Aus der vor-
liegenden Publikation gewinnt man den Eindruck, als wenn Kleist im Alter
doch stark verknöchere; gerade im Verkehr mit dem vorurteilsloseren theo-
logischen Freunde tritt das grell hervor. Seine Briefe werden immer mehr
zu Predigten (233 etc.) und zu weltfremden Philippiken gegen die ‘große
beginnende Fiüulnis’ (257) der Zeit.
Der Tochter Ernst Rankes gebührt der Dank auch der Historiker für
diese Gabe, die man als willkommene Ergänzung zu den älteren Publika-
tionen von F. v. Ranke, Th. Wiedemann und A. Dove bezeichnen darf! Sie
hat sich bei der Publikation nur in einiger Hinsicht zu große Beschränkung
auferlegt. In der Korrespondenz eines Theologen dürfen doch die theolo-
gischen Stellen (113. 127) nicht gestrichen werden. Ebenso ungern vermißt
man die näheren Angaben über einen journalistischen Plan Kleists aus dem
Jahre 1847 (202). Auch hätten gelegentliche, dem Fernerstehenden nicht
gleich verständliche Anspielungen erklärt werden sollen. Unbedingt aber
verlangt eine solche Publikation ein Namenregister und eine Stammtafel.
Bonn. Justus Hashagen.
Der elfte Jahrgang des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen und
Abbildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen,
herausgegeben von Paul Seidel, Verlag von Giesecke & Devrient, Berlin-
Leipzig 1907, 4°, 278 S.) steht nicht an bildnerischem Schmucke, wohl aber
an wissenschaftlichem Wert hinter seinen Vorgängern etwas zurück; er
wird als Ganzes den höfischen Kreis seiner Leser und Leserinnen mehr fesseln
als die Gelehrten. Eröffnet wird er durch einen apologetischen Artikel des
Herausgebers „Der Kaiser und die Kunst“; gleichfalls aus Seidels Feder
stammt ein zweiter größerer Beitrag „Zur Geschichte des Kronprinzen-Palais
in Berlin, insbesondere der ehemaligen Wohnung der Königin Luise“;
„Hohbenzollern-Erinnerungen im Bayerischen Nationalmuseum in München“
bespricht Friedrich H. Hofmann, „Hohenzollern als Ritter des Ordens vom
Goldnen Vlies in alter Zeit“ Stephan Kekule von Stradonitz; „die Ver-
wandtschaft der Häuser Hohenzollern und Wettin“ verfolgt Georg Schuster
durch die Jahrhunderte unter Beigabe von drei Konsanguinitätstafeln und
zahlreichen Abbildungen. Gustaf Lehmann setzt uns in den Stand, einige
„brandenburgisch-preußische Fahnen in der Zeit des letzten Kurfürsten und
des ersten Königs 1688—1715“ kennen zu lernen; es sind diejenigen, welche
von den Arıneen Ludwigs XIV. erobert und nebst andern erbeuteten Feld-
zeichen auf seinen Befehl in Aquarellen reproduziert wurden; sie umfassen
im Cabinet des estampes der Pariser Nationalbibliothek, die dem Berliner
Nachrichten und Notizen II. 613
Zeughause die Nachbildung für ihre Sammlungen gestattete, mehrere Bände.
„Aus der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Sigismund von Branden-
burg“ betitelt Eduard Clausnitzer eine knappe Charakteristik der mär-
kischen Stände und des Beamtentums, unter denen er den Kanzler Friedrich
Pruckmann als das treibende Element der inneren und äußeren Politik
hervorhebt; Fritz Arnheim setzt die biographische Skizze von „Gustav
Adolfs Gemahlin Maria Eleonora von Brandenburg“ fort und erzählt
spannend -ihre Reisepläne und ihre heimliche Flucht nach Dänemark;
„Das Münzwesen Brandenburgs während der Geltung des Münzfußes von
Zinna und Leipzig“ schildert Friedrich Freiherr von Schrötter, wohl sein
bester jetzt lebender Kenner, „die Ausbildung des brandenburgisch-preu-
Bischen Kalenderwesens in Beziehung zur Geschichte“ um die Wende des
.17. und 18. Jahrhunderts der leider inzwischen verstorbene, wie immer, 80
auch bier sorgfältige und doch nicht kleinliche Louis Erhardt. Eine Ar-
tikelserie „Friedrich der Große und seine Leute“ kündigt Gustav Berthold
Volz an und beginnt mit einem geschmackvollen Essai „Hans Karl von
Winterfeldt", im wesentlichen einem Auszug aus der Mollwoschen Bio-
graphie: auch sein zweiter größerer Aufsatz „eine türkische Gesandtschaft
am Hofe Friedrichs des Großen im Winter 1763/4“ bietet nur im
Detail mehr als Bekanntes; dagegen verdient ein von ihm zuerst ver-
öffentlichter „Österreichischer Bericht über den Hof Friedrichs des Großen“
— aus dem September 1768 vom Feldmarschall-Leutnant Freiherrn
von Ried — allgemeine Beachtung und wohl auch etwas mehr Glauben als
Volz ihm schenken möchte. Zu den Miscellanea hat außerdem beigesteuert
Edgar von Ubisch „Zwei Weidblätter mit Namenszug des Kurfürsten Johann
Georg von Brandenburg von 1582“, die, wie er nachweist, als Kredenz
dienten, Franz Genthe „Die alte Heide Bötzow, Jagdlich-Historisches über
das neuerrichtete Hofjagdrevier Oranienburg‘, Martin Wehrmann das Pro-
gramm einer Feier aus Anlaß der Geburt des Prinzen Ludwig von Bran-
denburg 1666, Emil Schnippel eine Notiz über ein im Privatbesitz befind-
liches künstlerisches Wachsbild Friedrichs des Großen, Herman von Petersdortf
einen m. E. inhaltarmen Brief Kaiser Wilhelms I. an den Oberpräsidenten
von Pommern von Senfft-Pilsach vom 6. Oktober 1866; zuguterletzt handelt
Paul Seidel über ein im Berliner Schlosse hängendes Bild von Lukas Cranach
d. J. und bestimmt es im Gegensatz zu der bisherigen Auffassung als Taufe
Christi mit den Bildnissen des Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin,
seiner Gemahlin und seiner Freunde; er will darauf im nächsten Jahrgang
noch einmal zurückkommen und bittet, ihn mit Hinweisen, die zur defini-
tiven Feststellung führen können, zu unterstützen.
Berlin. Paul Haake.
Am 17. Oktober fand in Metz die Jahressitzung der Historischen
Kommission zur Heransgabe Lothringischer Geschichtsquellen statt.
Der ständige Sekretär, Dr. Wolfram, teilt mit, daß die Herausgabe weiterer
Lothringer Chroniken durch Abschreiben eines großen Teiles der Chroniken
des Huguenin und Praillon vorbereitet werde. Dr. Sauerland wird während
des Winters die Sammlung „der Vatikanischen Urkunden und Regesten“,
614 Nachrichten und Notizen H.
die bis zum Jahre 1410 durchgeführt werden soll, beenden. — Von dem
von Professor Follmann bearbeiteten „Wörterbuch des lothringischen Dia-
lekts sind 24 Bogen gedruckt. Das Werk wird 1909 erscheinen. — Von
den Bannrollen legt Professor Wichmann den eben vollendeten 1. Band,
der die Jahre 1220—1279 umfaßt vor; Band 2—4 werden spätestens in
Abständen von je einem Jahre erscheinen. Zur Frage der Metzer Bischofs-
regesten entschließt man sich, von Regesten der Diözese Metz abzusehen
und Spezialregestenwerke für die Bischöfe und die einzelnen geistlichen
Institute in Angriff zu nehmen. Die Bearbeitung der Bischofsregesten
übernimmt Professor Dr. Buur, dem noch eine geeignete Hilfskraft zur
Seite gestellt werden soll. Die Protokolle des Metzer Domkapitels, deren
Bearbeitung Professor Dr. Grimme übernommen hat, sollen bis zum Jahre
1461 möglichst vollständig, einschließlich des Urbarbuches veröffentlicht
werden. Eine ergänzende Publikation der Statuten des Metzer Domkapitels
wird vorgesehen. — Professor Zelicqzon hat die Vorarbeiten zu einem
Patois-Wörterbuch wesentlich gefördert. — Die Herausgabe der „Usages
locaux“, der lokalen Gewohnheitsrechte, wird geplant. Der kritische
Apparat der Ausgabe soll historisch auf die Coutümes (Weistümer), prak-
tisch auf die moderne Gesetzgebung verweisen. Es soll eine Unterstützung
der Justizverwaltung erbeten werden. Für die Bearbeitung ist Referendar
Richard in Aussicht genommen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Geschichte Dr. Felix Rachfahl
in Gießen wurde als Ordinarius nach Kiel, der o. Prof. der Geographie
Dr. Max Friedrichsen in Bern als Ordinarius nach Greifswald berufen.
Dem Prof. Supan in Gotha wurde der Lehrstuhl für Geographie als Nach-
folger Passarges in Breslau übertragen.
Der Direktorialassistent am Kaiser Friedrich-Museum in Berlin Dr. Voege
wurde als ao. Professor für Kunstgeschichte nach Freiburg i. B. berufen.
Die Privatdozenten der Nationalökonomie Dr. Adolf Weber in Bonn und
Dr. R. Passow in Frankfurt wurden als Professoren der Staatswissen-
schaften, ersterer an die Handels-Hochschule in Köln, letzterer an die
Technische Hochschule in Aachen berufen.
Der Privatdozent der Wirtschaftspolitik Dr. Karl Mollwo an der
Technischen Hochschule in Danzig wurde zum Titularprofessor ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. Rudolf Smend (Staats- und Kirchenrecht)
in Kiel, Dr. Anton Scharnagl (Kirchenrecht) in München und Dr.
Heinrich Hammer (Neuere Kunstgeschichte) in Innsbruck.
Institute und Museen: Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Arthur
Haseloff in Berlin wurde zum 3. Sekretär am Kgl. Preuß. Historischen
Institut in Rom ernannt. Der Direktor des Buchgewerbemuseums in Leipzig
Dr. Wittich wurde zum Vorstand der Kupferstichsammlung in Stuttgart,
der Universitätsbibliothekar Prof. Dr. Rudolf Sillib in Heidelberg wurde
zum städtischen Konservator der Kunst- und Altertumssammlung, der Titu-
larprof. für Geschichte Dr. Anton Mell in Graz wurde zum Konservator
der Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und
Nachrichten und Notizen II. 619
historischen Denkmale und Dr. Felix Mader in München wurde zum
Kustos am Generalkonservatorium der Kunstdenkmäler und Altertümer
Bayerna ernannt.
Todesfälle. Am 30. Dez. 1908 starb nach kaum vollendeten 52. Lebens-
jahr der Gymnasialoberlehrer Prof. Dr. Alfred Baldamus in Leipzig.
Wir verdanken ihm als Erstlingsarbeit eine Untersuchung über das Heer-
wesen unter den späteren Karolingern. Vor allem bekannt aber war der
Verstorbene durch die gediegene Neubearbeitung von G. Webers Lehr-
und Handbuch der Weltgeschichte in 21. Auflage, ein Werk, das ihm eben
noch abzuschließen vergönnt war. Überaus verdienstlich sind seine neuen
Ausgaben von F. W. Putzgers Historischem Schulatlas zur alten, mittleren
und neueren Geschichte und seine wertvolle Sammlung historischer Schul-
wandkarten. Viel zu früh ist diese treffliche Persönlichkeit der Schule und
der Wissenschaft entrissen worden, ein Mann, der manchen Schüler für das
Studium der Geschichte begeistert, der, selbst ein ausgezeichneter wissen-
schaftlicher Arbeiter, die Verbindung von Wissenschaft, Lehre und allge-
meiner Bildung in ersprießlichster Weise gepflegt hat.
Erwiderung.
Die Besprechung meines Buches „Konstantin Frantz, 1. Teil“ von
seiten des Herrn Rudolf Goette zwingt mich um die Aufnahme folgender
Berichtigung zu bitten: l
Mein Buch stellt nicht „den Lebensgang von K. F. dar“, sondern nur
die erste Hälfte dieses Lebens. (Am Schlusse kurze Skizze der mir noch
bevorstehenden Aufgabe.) F. schied nicht 1856 aus dem preußischen
Staatsdienste, „um sich als erbitterter Gegner Bismarcks ganz publizistischen
Tätigkeiten zu widmen‘; sondern aus persönlichem und sachlichem Gegen-
satz zu Manteuffel, und weil er hoffte, daß sein Weg mit Bismarck zu-
sammengehen würde. F. ist nicht „durchaus der Typ der politischen Ro-
mantik, die auch bei ihm mit dem Legitimismus verschwistert erscheint;
sondern er war bereits 1852 einer der schneidigsten Gegner und Bekämpfer
der Restaurationspolitik und der Legitimitätsdoktrin. Das „geniale Philo-
sophieren‘“ seiner allerersten Schriften hat F. schon 1848 und 1850 selber
verurteilt; und was sein „platonisches‘‘ Verfassungsideal anbelangt, so hat
er schon 1861 gezeigt, wie dies Ideal praktisch verwirklicht werden soll.
Wenn F. 1860 gegen den von der konstitutionellen Presse geforderten Krieg
mit Österreich schrieb, so tat er das aus denselben Gründen staatsmännischer
Einsicht, die Bismarck damals bewogen, gegen diesen Krieg zu reden,
und nicht weil „das Gefühl für preußische Ehre bei ihm wie bei manchen
andern legitimistischen Politikern vor der Doktrin schweigen“ mußte. End-
lich: „sehr gegen F.’ Ehrlichkeit spricht“ nach meiner bisherigen gänzlich
unparteiischen Forschung garnichts, aber es spricht alles dafür, daß F.
als Schriftsteller und als Mensch moralisch unantastbar war. Der Rat des
Herrn Rezensenten, daß ich mir eine F.sche Schrift ansehen solle, kommt
zu spät, ich habe den Inhalt dieser Schrift bereits zweimal in meinem Buch
berührt. (S. 85 u. 278, siehe auch 9. 229 ff.!)
Heidelberg. Eugen Stamm.
616 Nachrichten und Notizen II.
Antwort.
Meine Anzeige der Stammschen Arbeit war ursprünglich weit ausführ-
licher gehalten; ich mußte sie aber, da mir die Redaktion der Historischen
Vierteljahrschrift erklärte, sie könne dem Buche höchstens eine Druckseite
einräumen, auf knappen Umfang beschränken. Hierbei ist in der Bezeich-
nung des Werkes ein Versehen untergelaufen, mein erster Satz sollte sich
natürlich nicht auf den vorliegenden ersten Band, sondern auf das ganze
Werk beziehen.
Hiermit ist aber die wirkliche Berichtigung des Verfassers bereits zu
Ende. Eine Kritik, der enge Grenzen vorgeschrieben sind, muß sich auf
die Betonung des Wesentlichen beschränken. „Um sich als erbitterter
Gegner Bismarcks“ usw. sollte zur Aufklärung des Lesers über den späteren
Entwicklungsgang der geschilderten Persönlichkeit dienen. Ich glaube
nicht, daß ein Leser der Zeitschrift das falsch verstanden haben kann.
In seiner Gegnerschaft wider die Restaurationspolitik war ich Frantz in
meiner ausführlichen Anzeige gefolgt; hier erachtete ich es für richtig,
seine Gesamtrichtung zu kennzeichnen. Wie das geschieht, ist eine Frage
des Augenmaßes und des literarischen Urteils; der Verfasser wird mir doch
meine wohlerwogene Ansicht über seinen Helden lassen müssen. Wenn ich
einiges aus Frantz’ wandlungsreicher Entwicklung hervorhob, so konnte ich
doch die Übergünge auf so beschränktem Raume nicht gut ausführen. Von
staatsmännischer Einsicht vermag ich bei seinem Eifer für die Politik, die
nach Olmütz führte, nicht viel zu entdecken. Die Anschauungen, die der
reife Mann in dem erwähnten Pasquill S. 8f. äußert, sind ohne Frage
reiner Legitimismus, der sich bis zu der Wahnvorstellung von einer
Rückwärtsrevision der politischen Umwälzungen von 1866 steigert. Meine
Zweifel an Frantz’ Ehrlichkeit, d. h. an seiner inneren Geradheit, beruhen
vornehmlich auf der Flugschrift; er mißt hier z. B. Napoleon und Bismarck
mit zweierlei Maß. Meinen Rat hat der Verfasser mißverstanden. Ich
habe gar nicht bezweifelt, daß ihm die Broschüre bereits bekannt war.
Ich wollte ihm nur empfehlen, sie bei dem Gesamturteil über seinen Helden
ın Rechnung zu ziehen. | |
Spremberg (Niederlausitz). | Rudolf Goette.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1907/1908
BEARBEITET VON
Dr. OSKAR MASSLOW
OBERBBIBLIOTHBKAR IN BONN
Ee
1908
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE,
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften: Seite
1. Bibliographien und Literaturberichte. . . . . 2 2 2 2 2.0. *1. *66
2. Geographie . . . . . . 22200... Du die me Be. >06
8. Sprachkunde . . . . Er ee . 2 206
4. Paläographie; Diplomatik: Chronologie: ||
6. Sphragistik und Heraldik... . . . .. D et se D . *3. *67
6. Numismatik . . 2 2 Co on nen . *. *63
7. Genealogie, Fainiliengeschichte und Biographie les ne De, 768
I. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . *6. 70
2. Geschichtschreiber . . . . . . . . . . . . RS ee er
3. Urkunden und Akten. . .. |
4. Andere schriftliche Quellen “hd Denkmäler. RS . *8. 972
IO. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . . . . . . . . . . *9. *73
2. Territorial-Geschichte . . . . . MSI E E ee.
3. Geschichte einzelner Verhältnisse ee . ‘11. 76
a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sosialgeschichte. a Recht und "Gericht.
d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur, Kunst.
g) Volksleben.
4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . . . . . . . . ‘20. *85
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der
Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . . . . . ‘24. ‘88
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918. . . . . u y 791
a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. 0) laneta Verhältnisse.
8. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *29. *92
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254
c) Innere Verhältnisse.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . . "82 *95
a) Vom Interregnum bis sum Tode Karls IV., 1254—1378. b) Von Wenzel
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
a’
IV Inbalt.
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen
Krieges, 1517—1648 CR DU Biene rat ra Ber È
a) Reformationszeit, 1517 — 1555. b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555—1643. c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche).
6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740— 17 89 . ;
8. Zeitalter der französ. Révolution u. Napoleons, 1789—1815.
9. Neueste Zeit seit 1815
Alphabetisches Register .
Seite
*39. *99
*47. *107
*50. *109
*53. *112
*68. *116
*121
Teil I.*
À. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Literaturberichte.
Dahlmann-Waitz, Quellenkde. d.
dt.G. 7. Aufl. (s. ’07, 1961). Erg.-Bd.
150 S. 3 M. 1
Loewe, Dt. Bücherkde., s. ’07, 3. Rez.: Dt.
Herold '07, Nr. 9 Kekule v. Stradonitz. [2
Jahresberichte d. G.-wiss. etc. s. in Abt. A,
Gruppe III, 4 bei d. Zeitschriften. [3
Chevalier, U., Répert. des sources
hist. du moy.-äge. Bio-Bibliogr. (8.
’07, 1961). Fasc. 9: Sperman-Zysper.
Sp. 4313-4832. 7 fr. 50. [4
Lasteyrie, R. de et A. Vidier,
Bibliogr. des travaux hist. et archl.
publ. p. les Sociétés savantes de la
France (8. "06, 1916). V, 2. Col. 201-
400. 4 fr. — Dieselben, Desgl. Bi-
bliogr. ann.: ‘03/4. 296 S. 8 fr. [5
Bretholz, B., Die hist.-period. Lit. Böh-
mens, Mälırens u. Öst.-Schlesiens: ’02-’04.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 28, 539-53.) [6
Bibliographie d. schweiz. Landes-
kde. (s. 07, 1968). V 9f.: Ed. Boos-
Jegher, Gewerbe u. Industrie. H..
828 S. 3 M.60. V 10c: A. Sichler,
Erziehgs.- u. Unterrichtswesen. I, 2:
Schulwesen im allg. xıj, 443 S.
3 M. 50. [7
Schön, Th., Württb. G.-Lit.: °06 Mit
Nachtrr.: ’02-5. (Württb. Vierteljhfte. N. F.
16, 446-74.) — Steiff, Württb. Lit.:’05. (Württb.
Jbb. f. Stat. u. Ldkde. ’06, v-xviij.) [8
Frankhauser, F., Badische G.-Lit.: ’06.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 486-527.) [9
Teichmann, W., Elsäss. G.-Lit.: ‘06. (Ebd.
663-710.) [10
Volts, Neue hess. Lit.: ’06 u. ’07. (Quartal-
bll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 4, 70-76;
116-231; 146-52.) [11
Katalog d. Stadtbibliothek in Köln.
Abt.: Rh. Gesch. u. Landeskde. d.
Rheinprov. Bd. II. (Veröffentlichgn.
d. Stadtbiblioth. Köln. Hft. 7/8.)
Köln: Du Mont-Schauberg. xxvıj,
283 S. 5M. [12
Rez.: Jit. Zbl. ’07. Nr. 38 S-n.
Rhamm, A., Verzeichn. d. bis z.
J. 1815 ersch. Drucksachen u. d.
Handschriften d. Landschaftl. Biblioth,
zu Braunschw. Braunschw.: Waisen-
haus-Buchdr. 205 S. [18
Dobenecker, O., Übers. üb, d. neuerd.
ersch. Lit. z. thür. G. u. Altertkde. (Zt.d. Ver. f.
thür. G. 17, 504-16.) — V. Hantzsch, Desgl. z.
sächs. G. u. Altertkde. (N. Arch. f. săchs. G.
28, 350-69.) [14
Biber, A., Geschichtl. u. landeskundl.
Lit. Pommerns: ’05 u. ’06. (Pomm. Jahrbb.
8, 159-204.) [15
Nentwig, H., Lit. d. Landes- u.
. Prov. Schlesien: ’04-’06.
Volkskde.
Bresl.: Aderholz. 186 S. 3 M. [16
(Erg.-Hft. z. 84. Jahresber. d. Schles. Ges,
f. vaterl. Kult.)
Zitterhofer, Die Heeres- u. Truppen-
geschichten Österr.-Ungarns. (Streffleurs mi-
lit. Zt. ’07, IL 1449-70) Sep. Wien: Seidel.
22 S. 1 M. (17
Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.:
1. Febr. bis 1. Okt. ’07. (Zt. f. Kirch.-G. 28,
Beil. 37-146.) Jg. 190/7. Sep. Gotha: Perthes.
6M
R [18
Loesche, @. u. G. A. Skalský, Lit. Rund-
schau üb. d. dt. Protest. in Österr. (Zislei-
thanien) betr. Veröffentlichgn.: ’06. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Prot. in Öst. 98, 217-85.) [19
Pijper, F., Overzicht van geschriften betr.
d. Nederl. Kerkgerch.: *05-06. (Nederl. Arch.
v. Kerk esch. 4, 410-50). [20
Schiffmann, K., Katal.e.schulhist.Sammig.
f. d. Erzhrzgt. Österreich obd. Enns. I. (Beitrr.
3. öst. Erziehgs.- u. Schul-G. 8, 83-114.) [21
* Abgeschlossen 1. Dez. 1907. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
merkt , 1907.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1.
Bibliographie. 1
"2
Freytag, E. R., Zur Bibl. d. G. d. sächs.
Volksschulwesens. (Sächs. Schulztg. 707, 189f.
etc. 478-80.) [22
2. Geographie.
Abhandlungen z. hist. Atlas d.
öst. Alpenländer (s. ’06, 1942). Forts.
(Arch. f. öst. G. 94, 311-661.) Sep.
Wien: Hölder. 4 M. 50. [23
Inh.: a) Voltelini s. Nr. 305. b) S. 465-
661. J. Strnadt, Das Gebiet zw. d. Traun
u. d. Enns.
|
}
Mit Kte. u. Kartenskizze im Texte. |
— Rez. v '07, 84 (Hist. Atlas): Zt. d. Sav.- `
Stiftg. 38, Germ. Abt., 575-77 Stutz; Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 4, 225-29 Vuènik.
Topographie v. Niederösterr. (s.
’07, 85). VI, 12/14. S. 705-896.
6 M. [24
Schneider, K., Üb. d. Entwicklg.d. Karten-
bildes v. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 45, 321-67; 3 Ktn.) [25
Orts-Repertorium f. d. Kgr. Böhm.
Im Auftr. d. k. k. Statthalterei auf
Grund amtl. Daten zsgest. Prag:
Neugebauer. 4°. 780 S. 12 M. [26
Mehring, G., Oberschwäb. Ortsnamen.
(Württb. Viertelj.hfte. N.F. 16, 438-42.) [27
Beck, Christoph, Die Ortsnamen d. fränk.
Schweiz. Erlang.: Junge. 132 S. 2M. Rez.:
Zt. f. dt. Mundarten ’08, 86-89 Miedel. [28
Ohlhaut, G., Das Landschaftsbild um
Würzburg im 16.u.17.Jh. Nacharchirv. u. lit.
Quellen vornehml. a. d. Zeit d. Fürstbischofs
Jul. Echter v. Mespelbrunn 1573-1617. Beitr.
z. hist. Topogr. Frankens. (Würzb. Diss)
Würzb.: Göbel & Sch. 95 8. 1 M. [29
Krieger, Topogr. Wörterb. d. Grhzgts.
Baden. 2. Aufl., s. 07, 39 Rez.: Alemannia
N.F. 7, 299-309 u. 8, 129-52 Miedel: Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 28, 380-82 Th. Schön. [30
Clauß, J. M. B., Hist. - topogr.
Wörterb. d. Elsaß (s. '06, 1950).
Lie: 12. S. 705-768. 1 M. [31
ichhorn, E., Die Grafschaft Cam-
burg (s. ‘05, 325). VII. (Schrr. d. Ver.
f.Sachs.-Mein.G. LV.) 163S. 8M. [32
Kötzschke, R., H. Beschorner,
A. Meiche, R. Becker, Die hist.-
geogr. Arbeiten im Kgr. Sachs. Im
Auftr. d. Kgl. Sächs. Komm. f. G.
zusammengest. Lpz.: Teubner. 4°,
84 S. 33
Beschorner, H., G. d. sächs. Kartographie
im Grundriß. (Erweit. Abdr. a. Nr. 33.) Ebd.
21 S. 1 M. 20. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 4
S. Günther. . [34
Dilich, Wilh., Federzeichnungen
kursächs. u. meißnisch. Ortschaften
a. d. J. 1626-1629. Hrsg. v. P. E.
Richter u. Chr. Krollmann. I-II.
(= Nr. 154.) Dresd.: Meinhold & S.
qu. 8° 30 S. Text; 49, 56 u. 40 Taf.
28 M. [35
Pfau, Cl., Topographisches vom alten
Rochlitz. (N. Arch. f. sächs. G. 28,269-304.) [36
| 20 M.
‘crit. ’07, Nr. 7 V. Henry.
Bibliographie Nr. 22— 78.
Partsch, J., Schlesien. Eine Lan-
deskde. (s. ‘03, 2055). II, Hft. 2:
Mittelschlesien. S. 187-466. 7 M. 50. [37
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (s. ‘07,
2011). III, 2: canditus-caro. Sp. 241
-80. IV, 3: cönsölor-continor. Sp. 481
-720. à 7 M. 20. [38
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb.
(s. ’07, 2018). Bd. X, 2, Lfg. 4-6:
Stählen-Stark. Sp. 561-880. à2M. [39
Priese, O., Altdt. Wörterbücher. I-IIL
Halle: Niemeyer. 1) Wortschatz d. Ulfilas.
2. [Tit-JAusg. 64 S. 1 M. 60. 2) Wortsch.
d. Heliand. 2. [Tit.-] Ausg. 44 B. 1 M. 20.
3) Wortsch. d. Otfrid. (Hall. Schulprogr.)
50 S. 1 M. 20. [40
Kluge, F., Seemannssprache. Wort-
geschichtl. Handb. dt. Schifferaus-
drücke älter. u. neuer Zeit. Lfg. 1.
Halle: Waisenhaus. 1608. 5M. [41
Idiotikon, Schweizer. (s. ’07, 2016).
Hft. 68-59 (Bd. VI, Sp. 929-1248)
à 2 M. 42
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb.
(8. ‘07, 2017) Lfg. 18-19 (II, 1121-
1440). à 3 M. [43
Bez. v. Lfg. 7-18: Zt. d. dt. Mundarten
’08, 84-86 Ph. Lenz.
Martin, Nachtrr. u. Berichtigungen z.
Wörterb. d. elsäss. Mundarten. (Jahrb. f. G.
etc. Els.-Lothr. 23, 159-64.) Rez. v. ’07, 57:
Zt. f. G. d. Oberrh. 22, 558-60 v. Borries;
Zt. f. dt. Wortforschg. 8, 852-64 Götze; Rev.
[44
Walthard, E., Wörterb. d. Mundart v.
Habkern; hreg. v. W. Hopf. (Zt. f. dt. Mund-
arten ’07, 52-67; 289-8316.) — J. Erdmann,
Beitrr. z. Kenntnis d. Mundart v. Bingen-Stadt
u. Bingen-Land. (Ebd. ’06, 146-77; 231-553.) —
W. Schoof, Beitrr. z. Kenntn. d. Schwälmer
Mundart (s. ’Oi, 1972). Schluß. (Ebd. 64-85;
199-230; 345-72.) [45
Heintze, Die dt. Familiennamen, s. 04, 57.
Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 65, Nr. 8
Wäschke. [46
Wertner, M., Zur G. d. Namenswand-
lungen. (Dt. Herold ’07, Nr. 6.) [47
Brasse, E., Die Familiennamen in M.-
Gladbach u. Umgexend bis z. Schluß d. 16. Jh.
Progr. M.-Gladb. 58 8. [48
Seppeler, G., Die Familiennamen Bochoits
s. 07, 63). Forts. Progr. Bocholt 1907.
. 93-182. [19
£. Paläographie; Diplomatik ;
Chronologie.
Arndt, W., Schrifttafeln z. Er-
lerng. d. lat. Paläogr. (s. "07, 1981).
Hft. II. 2. unveränd. Aufl., hreg. v.
M. Tangl. Taf. 71-107 u. S. 36-64.
| [50
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie. *3
Steffens, F., Lat. Paläogr. 125 Taf.
in Lichtdr. m. gegenübersteh. Tran-
skription nebst Erläuter . u. e. syst.
Darstellg. d. Entwicklg. d. lat. Schrift.
Suppl. z. 1. Aufl. 1. Abt. Trier:
Schaar & Dathe. Fol. 24 Taf. m.
Text auf d. Rückseite. 12 M. —
2. verm. Aufl. 1. Abt. 47 Taf. m. Text
auf d. Rückseite. Ebd. 20 M. —
Proben a. Handschrr. lat. Schrift-
steller z. erst. Einfübrg. in d. Pal.
(Sep.-Abz., vermehrt um 3 neue Taf.)
Ebd. 6 M. [51
Rez. d. 2. Aufl.: N. Arch. 33, 277 M.T.
Krzyżanowski, St., Album palaeo-
graph. Cracoviae. 31 Taf. [52
Vornholt, F., Die Initialen u.
Großbuchstaben d. latein. Buchschrift
in ihr. Entwicklg. bis z. Frakturschrift.
Greifsw. Diss. 66 S. [53
Brandi, K., Der byzantin. Kaiser-
brief a. St. Denis u. d. Schrift d.
frühmittelalterl. Kanzleien. Diplom.-
paläogr. Untersuchgn. z. G. d. Be-
ziebgn. zw. Byzanz u. d. Abendlande,
vornehmÌ. in fränk. Zeit. (Arch. f.
Urkundenforschg. 1, 5-86; 4 Tat.) —
M. Tangl, Die Tironisch. Noten in
d. Urkk. d. Karolinger. Mit 31 Ab-
bildgn. (Ebd. 87-166.) [54
Jusselin, M., Notes tironiennes
dans les diplômes. (Moyen Age 20,
55
121-34.)
Poupardin, R., A propos de l'abréviation
9 =S. (Bibl. de l’École des chartes 68, 426 f.) [56
Meister, Geheimschrift im Dienste d. päpstl.
Kurie, s. ’U7, 71. Bez.: Riv. stor. it. 23, 406-8
Cipolla; Theol. Rev. ’06, Nr. 18 Buschbell;
Rev. d’hist. eccl. 8, 136-38 Maere; Lit. Zbl.
’07, Nr. 24 Fed. Schneider; Hist. Jahrb. 28,
606-9 Dengel; Röm. Quartalschr. 21, II, 59-61
Ehses; Arch. stor. it. Ser. 5, T. 39, 483-86
Fortini. [57
Erben, Schmitz-Kallenberg u. 0. Redlich,
Urkundenlehre. I, s. ’07, 2031. Rez.: N. Arch.
32,785 1. Tangl; Dt.Lit.-Ztg.’07,Nr.40 Brandi;
Rev.hist.94, 143 f. Halphen; Hist. Zt. 100,361-74
Steinacker; Riv. stor. it. 24, 401-3 Cipolla. [58
Sufflay, M. Ve Sigillum citationis.
(Mitt. d. Inst. £ öst. G.forschg. 28,
515-18.) [59
Bresslau, H., Der Ambasciatoren-
vermerk in d. Urkk. d. Karolinger.
(Arch. f. Urkundenwesen 1, 167-84.) [60
Bleeck, 0., Die Dauerformeln in
d. Urkk. Ottos I. bis II. in ihr.
Bedeutg. f. d. Geltungsdauer d. Urkk.
Greifsw. Diss. 62 S. 61
Stengel, E., Die Verfasser d. dt.
Immunitätsprivilegien d. 10. u. 11. Jh.
Marb. Habil.-Schr. 136 S. [62
Kern, Dorsualkonzept u. Imbreviatur, s.
’07, 2033. (Berl. Diss. ’06.) Bez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 28,580-82 v. Voltelini. [68
Schiaparelli, L., Charta Au-
ustana. Note diplom. (Arch. stor.
it. 5. Ser., Bd. 39.) [64
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 682-84
v. Voltelini.
Lazzarini, V., Originali antichis-
simi della Cancelleria Veneziana.
Osservazioni d. Cancelleria Veneziana.
(N. Arch. veneto 8, 199-229.) [65
La Mantia, G., Su l'uso della
registrazione nella Cancelleria del
regno di Sicilia dai Normanni &
Federico III d'Aragona. (Arch. stor.
Sicil. 31, 197-220.) [66
Albert, P. P., Die älteste dt. Ur-
kunde d. Stadt Freiburg i. Br. Mit
Nachbildg. d. Urschrift. (Alemannia
N.F. 8, 43-66.) [67
Schillmann, F., Beitrr. z. Urkun-
denwesen d. älter. Bischöfe v.Cammin
1158-1843. Lpz.: Klinkhardt. 116 S.;
2 Taf. u. 1 Bl. Erklärgn. 4 M. 50. [68
Bier, H., Das Urkundenwesen u.
d. Kanzlei d. Markgrafen v. Brandenb.
a. d. Hause Wittelsbach 1323-1373.
T1. I: Die Register. Einleitg. u. Kap. I.
Berl. Diss. 59 S. [69
Gutjahr, Die Urkk. dt. Sprache in d.
Kanzlei Karls IV., s. 707, 2037. Rez.: Hist.
Zt. 99, 380f. Hans Kaiser; Mitt. a. d. hist.
Lit. 35, 437-39 n. Mühlhäus. G.bll. 8, 222-25
v. Kauffungen; Gött. gel. Anz. ’07, 905-20
Ehrismann. [70
Schwartz, E., Christl. u. jüd. Ostertafeln,
8.’06,1993. Rez.: Wochenschr. f.klass. Philol.
’06, Nr. 37 Ginzel. [71
5. Sphragistik und Heraldik.
Kraus, J., Frankenthaler Siegel (s. ’07,
2045). Forts. (Monatsschr. d. Frankenth.
Altert.-Ver. ’07, Nr. 11.) [72
Ewald, Siegel d. Erzbischöfe v. Köln 948-
1795, s. ‘07, 86. Rez.: Westdt. Zt. 26, 126-28
Knipping. 7
Stephan. Stolzenberger Siegel.
Westpr. G.-Ver. 6, 10-72.)
[78
(Mitt. d.
[74
Siebmachers Wappenbuch (s. 07,
2046). Lfg. 522-525. à 6 M. [76
Inh.: Lfg. 522, 523 u. 525 = Bd. VI, 12.
H.3-5. (Abgestorb. Adel d. sächs. Herzogtümer.)
8. 49-118; Taf. 37-88. — Lfg. 524 = Bd. V, 8.
H. 1. (Bürgerl. Geschlechter.) S. 1-18; 20 Taf.
Hauptmann, Das Wappen bei Adoptionen.
(Dt. Herold ‘07, Nr. 7.) 6
[7
Mitis, 0. Frhr. v., Zur G. d. Rang-
kronen. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“
17, 158-69.) | [77
Martin, Die Wappenverleihungen
d. Erzbischöfe v. Salzburg. (Ebd.
130-37.) [78
1*
*4 Bibliographie Nr. 79—144.
Neuenstein, K. Frhr. v., Wappen-
codex d. Hof- u. Staatsbiblioth. zu
Stuttg. (s. '07, 93). Forts. (Wappen-
kde. Herald. Monatsschr. Jg. XII.) [79
Wilckens, Heraldisches a.d Hofbibliothek
zu Darmstadt. (Dt. Herold ’07, Nr. 7.) —
EKn., Wappen d. Fleckens Enkirch a. d. Mosel.
(Ebd. Nr. 8.) — Bastgen, Wittlicher Stadt-
wappen. (Trier. Chronik N. F.4, 14-16; 27-30.) —
H. Gloël, Inschrr. u. Wappen an alt. Wetz-
larer Bauten. (Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 1, 15-
68.) — E. Heydenreich, Wappen d. Bistums
Meißen. (N. Arch. f. sachs. G. 28. 329-35.) [80
6. Numismatik.
Luschin v. Ebengreuth, Allg. Münzkde,
s. ’06, 95. Rez.: Arch. f. Kult.-G. 4, 432-86
Lauffor, Dt. Lit.-Ztg. ’°07, Nr. 12 Friedens-
burg; Jahrbb. f. Nationalök. 88, 551f. Som-
merlad: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 526f.
V. v. Hofmann. (51
Bahrfeldt, E., Münzen- u. Me-
daillen-Sammig. in d. Marienburg
(8 ’06, 2006). IV, Abt. 1: Münzen u.
Medaillen d. Könige v. Preuß. als
Kaiser v. Dtld. Abt. 2: Medaillen auf
Privatpersonen. 209 8. 16 M. [82
Amardel, G., Les monnaies wisigothes
anonymes du musée de Narbonıe. (Bull.
de la Commiss. archl. de Narbonne 9, 5-16 ) [83
Prou, M. et 8. Bougenot, Catal.
des derniers mérov. de la trouvaille
de Bais, Ille-et-\ilaine. (Rev. num.
4. S., 11, 184-228 etc. 481-514.) —
P. Bordeaux, Triens mérov. du moné-
taire Dedo- et siliques franques.
(Ebd. 229-47.) [84
Kerkwyk, A. O. van, Trouvaille de mon-
naie- ca.oling. dans les Pays Bas. (Frankf.
Münzztg. ’U , 541f.) [x5
Schottle, G., Münzwesen im obern Neckar-
gebiet zur Zeit d. Hohenstaufenkaiser.
(Schwarzwälder Bote ’0t‘, Nr. 245-48.) [>6
Friedennburg, F., Schles.. Münzfunde.
(Schles. Vorz: it 4, 54-62.) [87
Binder, Chr., Württb. Münz- u.
Medaillen-Kunde, neu bearb. v. J.
Ebner (s. ’07, 109). Hft. 5. S. 163-
244; 4 Doppeltaf. 1 M. 80. [88
Mühlheim a. Rhein als Münzstätte d.
bergisch. Grafen u. d. Reiches. (Mouat:schr.
d. Berg. G.-Ver. 14. 161-68.) … [9
Fiala, E., Münzen u. Medaillen
d. welfisch. Lande (s ’07, 2058).
Tl.: Das alte Haus Braunschw.,
Linie zu Grubenhagen. Mittelbraun-
schweig. Mittellüneburg. vi]. 112$. ;
6 Taf. u. 2 Stammtaf. 16 M. [90
Jeep, W., Der Wildemannspfonniug.
(Braunschw. Masaz. ‘07, 100-3.) — Deorsa.,
2 braunschw. Müuzkuriosa. (Kbd. 93f) [91
Meißner, M., Zur G. Altenburg. Münz-
meister u. Medailleure. (Mitt. d. Geschichts-
u. Altertumsfursch. Ges. d. Osterlandes 11,
443-61.) [92
Schröder, Edw., Zu d. märk. Münznamen.
I: Kehlpfennige. (Zt. f. Num. 26, 196-99.) [93
7 Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Tille, A., Geneal. als Wissonschaft u.
geneal. Quellen. (Mitt. d. Zentralstelle f. dt.
Personen- u. Fam.-G. Hft. II.) [94
Hof kalender, Gothaisch. geneal.
(s. '07, 115). Jg. 145: 1908. 8M. [95
Fastlinger, M., Die Ahnherrn d. Wittels-
bacher als Vogte d. Freisinger Hochstifts.
(Beitrr. z. G. etc. d. Erzbistums Münch. u.
Freising 10, N.F 4, 140 :0.) (96
Müsebeck, E., Regesten z. Geneal.
d. Seitenlinie Flörchingen-Ennery d.
lothr. Herzogshauses. (Jahrb. d. Ges
f. lothr G. 18, 110-30.) [97
Dachenhausen, A. Frhr. v., Stammtaf. d.
Grafen v. d. Mar:k(!) u. d. H.rzoge v. Cleve,
Jülich u. Berg, soweit sie aus ersteren hervor-
gegangen, Stammtaf. d. herzogl. Hauses Aren-
borg reit d. Mitte d. 18 Jh. u. seine Ab-
stammg. v. d. Grafen v. d Marck. Brüssel
1905: H. Rein. Rez.: Korr.-B!. d. Westat.
Zt. 26, 78f. Kisky. [93
Forst, H., Zur clevischen Stammessage.
(Zt. d. Berg. (}.-Ver. 39, 229.)
Dungern, Frhr. v., Die Ahnen d Heiligen
Elisabeth. (Dt. Herold ’07, Nr. 7.) — W. C.
v. Arnwaldt, Zur Ahneutaf.d Heil. Elisab.
(Eud. Nr. 9.) [100
Taschenbuch, Gothaisch. geneal.
d. gräfl. Häuser (s. 07, 122). Jg. 81:
1908. 8 M. — Dass. d. freiherrl.
Häuser. Jg. 58: 1908. 8 M. — Dass.
d. ur-adelig. Häuser. Jg. 9: 1908.
8 M. — Dass. d. briefl.-adel. Häuser.
Jg. 2: 1908. 8 M. [101
Handbuch, Gen., bürgerl. Familien
(a. "07, 2069). Bd. XIV. 8 M. [102
Endemann, J., Die Gelegenheitsschriften
d. Reichsgrüfl. v. Hochbergscheu Majorats-
biblioth-k zu Fürstenstein in Schles. (Dt.
Herold ‘07, Nr. 9-11.) Verz. d. in denselben
behand:ılten Familien. [103
Grube, M. W., Dt. Edelleute in däuisch.
Hofdienst 1559-1618. (Vierteljschr. f. Wappen-
kde etc. 35, 315 ff.) [104
Taschenbuch, Gen.,d.adel. Häuser
Österreichs (s. ‘06, 120). II: 1906/7.
xvj, 635 S.; 6 Taf. 10 M. 50. [106
Haan, F., Geneal. Auszüge a. d.
Sperr-Relationen d. n.-ö. u. k. k. n.-ö.
Landrechtes 1762 bis 1852 (s. ‘06,
2027). Forts. (Jahrb. d. Herald. Ges.
„Adler“ 17, 1-129.) 106
Kindler v. Knobloch, Oberbad.
Geschlechterbuch (s. ’07, 127). III, 2.
S. 81-160. 6 M. [107
Schwab, J., Die Franziskanerkirche in
Andernach als Begräbnisstätte vornehm., An-
dernach. Familien im 17. u. 18. Jh. Andern.
Progr. 4°. 50 S. [108
Beiträge z. hess. Fam.-G. I u. II s. Nr.
129 u. 136. [109
Sphragistik u. Heraldik. — Numism. — Genealogie, Familiengesch.u.Biogr. *5
Tille, A., Leipziger Leichenpredigten.
Nebst Verzeichn. d. im Besitze d. Ver. f. d.
G. Leipzigs befindl. Leichenpredigten unt.
Anführg. d. darin enthalt. geneal. Tatsachen.
(Mitt. d. Zentralstelle f. dt. Personen- u.
Fam.-G. U, ’06, 65-127.) — Metzsch, G. v.,
Beitrr. z. G. adelig. Familien a. d Kirchen-
büchern d. Umgebg. Leipzigs. (Ebd.123-33.) [110
Baer,
Wertner, M., Diplomatarium
Apponyi. (Jahrb. d. Herald. Ges.
„Adler“ 17, 138-57.) [111
Urkunden z. G.d. Fam. Bachoven
v. Echt. Im Auftr.d.Frhrn. Bachoven
v. Echt hrsg. v. K. Keller. Bonn:
Hanstein. xvırj, 489 S. 10 M. [112
Bassermann, E. u. K., Basser-
mann’sche Familien-Nachrr. Hft. 1.
Mannh.: Haas 1906. 59 S. Vgl. ’06,
2035. [113
Guttenberg, F. K. Frhr. v., Re-
esten d. Geschlechtes v. Blassen-
erg u. dessen Nachkommen. (Arch.
f. G. v. Oberfrank. 23, II, 113-232.) [114
Bürger, F. G. E., Chronik d. am.
Bürger; ergänzt v. B. Bürger. Gör-
litz 1906: Starke 4°. 47 S. [116
Halling, A., Stammtaf. d. Fam. Callisen
Als Ms. grdr. Glückstadt: Augustin. 1 Bl. [116
Cölln, & v., Die von Cölln.
Geneal.-biogr. Umschau durch frühere
Jahrhh. bis z. Gegenw. Als Ms. gedr.
Hannov.1906 :Culemann. 4°. 1428.[117
Veldeu, A. v. den, Die Fam v. Coste-
nobel oder Costeuoble in Frankenthal.
(Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. ’07,
32-35.) [118
Dobeneck, Alb. Frhr. v., G. d.
Fam. v. Dobeneck. Hrsg. v. Arn.
Frhr. v. Dobeneck. Als Ms. gedr.
Schöneb.-Berl. 1906. 512; 20 S. [119
Schönhoff, H., Das Geschlecht der von
Düthe im 13. u. 14 Jh. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. etc. 55, 245-55.) [120
Schmidt, Hugo, Zur Gen. d. Grafen v.
Eberstein in Franken im 14. Jh. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 22, 716-19.) [121
Gallandi, Die v. Eıchicht in Ostpreußen.
(Dt Herold ’07,Nr.9u.11.) Vgl.’07,3394. [123
Eigenbrodt, K., Stammb. d. Fam.
Eigenbrodt. (Als Ms. gedr.) Darmst.
1906. [123
Eissen, Ch. F., Arbre généal. de
la fam. Eissen de Strasbourg.
[Lithogr. o. O. u. J. 1906.] 14 Taf. [124
Hopfmüller, Stammb. d. fränkisch. Linie
d. Fam. Ellrod. (Arch. f. G. v. Oberfranken
23, II, 15-56) (125
‚Bielenberg, K., Stammbaum d.
Fam. Franzenburg nebst SR
Bemerkgn. üb. d. Entwicklg. u.
derselb. v. 1624-1906. Glückst.: Dr.
v. Augustin. 4° 95 S. [126
Frickhinger, H., Gen. d. Fam.
Frickhinger in Nördlingen. Nördl.:
Beck. 79 S.; 7 Taf. u. 1 Stammtaf.
8 M. (127
Studien z. Fugger-G. Hrsg. v.
M. Jansen. I: Die Anfänge d. Fugger
(bis 1494) v. M. J. Lpz.: Duncker & H.
jx, 200 S. 5 M. [128
Arnswaldt, W. C. v., Die Geilfus.
(Quartalbil. d. Hist. Vor. f. d. Grhrzgt. Hess.
4, 105-15.) I v. Nr. 109. [129
Kiefer, K., Goethesche Ahnentafeln.
(Dt. Herold 07, Nr. 9 u. 11.) Vgl.’07, 2038. [130
Hammerstein-Equord, H. Frhr. V.,
Beitrr. z. Geneal. d. Fam. v. Ham-
merstein,v.Oldershausen, v. Gustedt,
v. Flemming. (Viertelj.schr. f. Wap-
enkde. etc. 35, 255-347.) Sep. Gör-
itz: Starke. 4 M. [131
Hübner, 0., Die Familien Hübner u.
Rothschier in Mühlhausen i. Thür. (Mühln.
G.1.11. 8, 129-77.) [132
Schlenke, Fam. v. Kaldenbach. (Mo-
natsschr. d. Berg G.-Ver. 14, 169-74.) [133
Klemms Archiv (s. '07, 145). Nr. 19.
Bd. I, 271-96. [134
Arnswaldt, W.C.v., Fragmentar. Stammb.
d. ausgestorb. v. Lüskow in Pommern. (Dt.
Herold ’07, Nr. 6) [136
Schäfer, R., Die Familien Rehe in Ober-
hessen u. d. Nachbargebieten. (Quartalbll. d.
Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 4, 143-46.) II v.
Nr. 100. [136
Velden, A. v. den, Die Fam. Roeder in
Frankenthal. (Monatsschr. d. Frankenth. Al-
tert.- Ver. 07, Nr. ff.) [137
Hauser, K., Die Herren v. Rümlang zu
Alt-Wülflingen. (Jahrb. f. schweiz. G. 39,
57-88.) [138
Hegi, F., Zur Geneal. d. Stauffacher
v. Schwyz. (Anz. f. schweiz @. ’07, 194-96.) [139
Stüve, À. G. d. Fam. Stüve.
Als Ms. gedr. Osnabr. 1906. 101 S.:
gen. Tafi. [140
Unruh, Die Vurugher. Versuch
e. Anfanges z. Stoffsammig. f. d.
Unruh’sche Fam.-G. Cöthen: Dünn-
haupt 1906. xıj S., 500 Sp. 10 M. [141
Klock, v. (m. Nachwort v. Kekule v. Stra-
donitz), Üb. d. Vorkommen d. Namen Wald-
stein u Wallenstein im Heere Gust.
Adolfs. (Dt Herold ’07, Nr. 8.) [142
Wernher-Archiv. Mitt. a. d. Fam.
f. d. Fam. Hft. I u. II. Oppenh.
1905/6. [143
Biographie, Allg dt. (s. °07, 2130.)
LIU, Lfg. 4-5 (Lfg. 264 u. 265).
Nachtrr.: Kören-Schets. S. 481-796.
à 2 M. 40. [144
*6 Bibliographie Nr. 145—198.
IL Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
uellensammlung z. dt. G., hrsg.
v. E. Brandenburg u. G. Seeliger.
Lpz.: Teubner. [146
(3 Hfte.: Qn. z. G. d. Investiturstreites v.
Bernheim. 1 Hft.: Qn. z. G. d. Entstehg. d.
Kirchenstaates v. Haller. 2 Hfte.: Die dt.
Parteiprogramme v. Salomon.)
Veröffentlichungen d. Komm. f. ncuere
G. Österreichs (s. ’07, 2135). VII 8. Nr.801. [146
Truhlár, Catalogus codicum manu script.
latin. univ. Pragensis, 8.’06 2075. Rez.: Hist.
Zt. 98. 613-17 Loserth; Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. 45, Lit. Beil., 3:3-37 Steinherz [147
Fischer, Hans, Die Kgl. Bibliothek
in Bamberg u. ihre Hss. (Zbl. f.
Bibliothw. 24, 364-93.) [148
Veröffentlichungen a. d. Stadt-
arch. zu Colmar; hrsg. v.E. Waldner.
Hft. I. Colm.: StraBb. Dr. u. Verlags-
anst. 177 S. 4 M. [149
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
107, 2142). XXIII, 4. (Urkk. u. Reg. z. G. d.
Rheinlande. IV). 150
Hansen, J., Die Gesellschaft f. rhein.
G.kde. 1881-1906. Vortr. Köln: Ges. 34 S.
1 M. 20. [150 a
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. Archivs
d. Stadt Trier (s. ’07, 2143). Bog. 10: Nr 331
-341. (Trier. Arch. XI, Beil. S. 145-60) [151
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. d.
Prov. Westfal. s. Nr. 184 [152
Quellen u. Abhdign. z. G. d. Abtei u.
Diözese Fulda. (8 '07,2146). III s. Nr. 465. [153
Aus d. Schriften d. Kgl. Sächs. Kommission
f. G. XIII s. Nr. 35. [154
Publikationen a. d. Kgl. preuß. Staats-
archiven (s ’06, 202). Bd. LXXX. (Protokolle
d. Brandb. Geh. Rates. V.) [155
Schuster, Geo., Die Niederlausitzer Schrif-
tensammlg. K. Rödenbecksim Kgl. Hausarchiv
(Niederlaus. Mitt. 9, 360-75.) [156
.— i a E a —
2. Geschichtschreiber.
Manitius, M., Geschichtliches a.
mittelalterl. Bibliothekskatalogen. (N.
Arch 32, 647-709.) Be:
Münnich, F., Die Individualität
d. mittelalterl. Geschichtschreiber
bis z. Ende d. 11. Jh. Hall. Diss.
99 S. [158
Chroniken d. dt. Städte. XXIX: Augs-
burg, Bd. VI, s. 06, 2090. Rez.. Gött. gel.
Anz. ’07, 888-95 Frensdorff. [159
Luginbühl, R., Anonyme Zürcher-
u. Schweizerchronik a. d. Dreißiger-
jahren d. 16. Jhb., nach ihr. Qn.
unters. (Jahrb. f. schweiz. G. 32,
139-204.) [160
Abhandlungen üb. Corveyer G.schreibg.,
s. Nr. 185. Rez.: N. Arch. 32, 520-23 Holder-
Egger. [161
Bartels, Die älter. ostfries. Chroniken u.
G.schreiber u. ihre Zeit (s. '06, 2093). II, 3:
Enno Rudf. Brenneysen u. seine Studien z.
ostfr. G. 4: Tilemann Dothias Wiarda. (Ab-
bdign. etc. z. G. Ostfrieslands. VII) 63 S.
80 Pf. [162
Chronik d. St. Mühlhausen in Th. Von
R. Jordan, s. ’06, 2094. Rez. v. II u. III:
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 115-17 u. Mühlhaus.
G.bll. 7, 153 v. Kauflungen. [163
3. Urkunden und Akten.
Altmann u. Bernheim, Ausgewählte Urkk.
z. Verfassgs.-G. Dtlds. im Mitt-lalter. 3. Aufl.,
8. ‘05, 203. Rez.: N. Arch. 30, 497 f. Zeumer;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 521-25 v. Below. [164
Lippert, W., Archivliteratur. (Hist. Vier-
teljschr. 10, 281-95.) . [165
Staatsverträge , Österr. England, bearb.
v. Pribram. 1: 1526-1748, s.’07, 2163. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 10, 544-47 Loewe. [166
Urkundenbuch d. Landes ob d.
Enns. Bd. IX. Nebst Index. Linz:
Museum Franc.-Carol. xvj, 925;
147 S. 10 M. [167
Monumenta Vaticana res gestas Bohemiae
illustr. T. II. (Acta Innocentii VI., 1352-
1362.) [168
Nováček, V. J., Zprávy zemského
archivu království čéskeho. Prag:
Rivnáč 1906. 179 S. 4 K. [169
Friedl, K., Die Urkk. d. Marktes Fried-
berg in Südbühmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 45, 535-54. 46, 89-99; 133-53.) [170
Rückert, @., Lauinger Urkk. (s.
'07, 199). Schluß: 1501-1792 u. An-
hang. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling.
19, a 171
Arehivinventare, Württb. Hrsg.
v. d. Württb. Kommiss. f. Landes-G.
Hft. I: E. Denk, Das württb. Finanz-
arch. 1.: Die Aktensammig. d. hrzgl.
Rentkammer. Stuttg.: Kohlhammer.
160 S. 2 M. [172
Regesten d. Markgrafen v. Baden
u. Hachberg 1050-1515 (s. ’07, 200).
Bd. III: Regesten d. Markgrafen v.
Baden 1431 (1420)-1453. Lfg. 5.
(Orts- u. Personenregister), bearb. v.
H. Witte. S. 323-410. 6 M. 173
Mayer, K. u. H. Neu, Archivalien
a. Gemeinden d. Amtsbezirks Lahr.
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 29, 83-
97.) — H. Funk, Desgl. a. Orten d.
Amtsbezirks Karlsruhe. (Ebd. 98-100.)
— H. Nen, P. P. Albert u. B.Schwarz,
Desgl. a. Orten d. Amtsbezirks Etten-
heim. (Ebd. 101-4.) — Archivalien,
d. ehemal. Grafsch. Hohengeroldseck
Allg. Quellen-Sammlgn. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *7
betr. Mitg. v. Fürstl. v. d. Leyen-
schen Hausarchiv in Waal. (Ehd.
105-11.) = M. Ve Gulat, Frhrl. V.
Berckheimisches Archiv zu Ritters-
bach, Amt Bühl. (Ebd. 112-27.) —
Udry u Roder, Archivalien a. Orten
d. Amtsbez. Überlingen. (Ebd. 128
-76.) [174
Waldner, E., G. d. Archivs d. St. Colmar.
(Veröffentl. a. d. Stadtarch. zu Colmar, 1,
1-12.) [175
Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz
1289-1396. Bd. I, bearb. v. E. Vogt.
Lfg. 1. Veit & Co. Fol.
S. 1-80. 4 M. 50. [176
Codex dipl. Moenofrancofurtanus, hrsg. v.
Böhmer; neu bearb. v. Lau, s. ‘05, 2166.
Rez. v.Il: Hist. Zt. 98,595-99 Werminghoff. [177
Urkundenbücher d. geistl. Stif-
tungen d. Niederrheins. Hrsg. v.
Düsseldorf. G.-Ver. (s. ‘06, 2170 u.
’07, 2181). Il: Urkundenb. d. Abtei
Heisterbach;bearb.v.Ferd.Schmitz.
jx, 885 S. 28 M. [178
Schäfer, H., Inventare u. Regesten
a. d. Kölner Pfarrarchiven. Bd. III.
(Ann.d.Hist. Ver. f.d. Niederrh. H. 83.)
Köln: Boisserée. 219 S. 5 M. 80. [179
Pfarrarch. v. S. Maria im Kapitol, v. 8.
Kunibert, v. S. Mauritius, v. S. Alban, v.
S. Georg-S. Jakob, v. S. Johann Baptist, v.
Groß S. Martin.
Japiske, N., Verslag van een onderzoek
naar ongedr. resolutien d. Staten van Holland
na 1572. (Bijdragen en med. v. h. Hist. Ge-
nootsch. te Utrecht 98, LXxvuj-cxıj.) [180
Urkundenbuch d. St. Friedberg. 1, s. '06,
2123. Rez.: Hist. Zt. 97, 613-17 Werming-
hoff; Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 360-62 Wiese;
Hist. Vierteljschr. 10, 530-37 Waas. [181
Block, J., Beitrr. a. Archiven d. In- u.
Auslandes zur Waldeckisch. Landes- u. Re-
gentengoschichte m. Berücksichtig. d. Grenz-
gebiets. (G.bll. f. Waldeck u. Pyrmont 7,
147-255.) [182
Urkundenbuch, Westfälisches (8.
’04, 19 9). VO. (Urkk. d. kölnisch.
Westfalens v. J. 1200-1300), Abt. 5:
1280-1289. S. 801-1000. 6 M. 50. [183
Inventare d. nichtstaatl. Archive
d. Prov. Westfal. Reg -Bez. Münster
(8. '05, 2180). I, 4: Kreis Steinfurt;
bearb. v. Döhmann u. Schmitz-
Kallenberg. (= Nr. 152.) 376 S.
8M. [184
Rez. v. I (Reg.-Bez. Münst.): Hist. Zt. 95,
814-17 Ilgen. |
Urkundenbuch, Hansisches (8. "07,
2195). X: 1471 bis 1485; bearb. v.
Walth. Stein. Mit Sachregister.
xjv, 796 S. 27 M. 40. [185
Rez. v. IX: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 5, 473-76 v. Below.
Urkundenbuch d. St. Braun-
schweig. Hrsg. v. H. Mack (s. "06,
241). IV, 1: 1841-1350. 380 S.
19 M. [186
Rez v. II u. IJI: Hans. G.bll. ’06, 365-71
Reinecke; v. IH: Hist. Vierteljschr. 10, 428 f.
Keussen; Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘07,
388-938 Brennecke.
Gritzer, E., Nachtrr. zu Herquets Ur-
kundenb. d. Reichsst. Mühlhausen i Th.
Mühlhäus. G.bll. 7, 145-47.) — K. v. Kauf-
ngen, Regesten zu d. im Archiv d. Stadt
Mühlhaus. i. Th. depouierten Urkk. d. Pfarr-
amts zu Görmar, 1318-1597. (Ebd. 8, 1-11.) [187
Urkundenbuch, Mecklenburg. (8.
’03, 2241). XXII: 1391-1395. 660;
173 S. 18 M. |188
Urkundenbuch, Pommersches (s.
07,211). VI,2: 1325. Nebst Nachtrr.
u. Ergänzgn.; bearb v. O. Heine-
mann zu I-VI,1. S.249-581. 9M. [189
Rez. v. V, 2 bzw. VI, 1: Hist. Zt. 98, 424f.
u. Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 06, 170-73
Wehrmann.
Unterlauff, Neißer Urkk. im Diözesan-
archiv zu Breslau. TI. I. (Ber. d. wiss. Ges.
„Philomathie“ in Neiße 38, 78-112.) [190
Karge, P., Die handschriftl. Quel-
len d. Kaiserl. Öffentl. Biblioth. zu
Petersb. z. G. Polens im 16. u. 17. Jh.
(Zt. d. Hist. Ges. Posen 22, 1-57.) [191
Recueil, Nouveau, génér. de traités
et autres actes relat. aux rapports
de droit intern., de G. F. de Martens,
cont. p. F. Stoerk (s. ‘07, 214).
T. XXXIV. 786 S. 87 M. 10. [192
Schäfer, D., Die Sundzollrechnungen als
intern. Geschichtsquelle. (Int. Wochenschr. f.
Wissensch. etc. I, 365-74; 401-410.) [193
Tille, A., Quellen z. städt Wirtsch.-G.
(Dt. G.biL 9, 33-47.) (194
Philppi, F., Üb. Veröffentliohg. v. Rechts-
quellen u. Rechtsaltertümern. (Westdt. Zt.
26, 33-42.) | [195
Knapp, H., Die Zenten d. Hoch-
stifts Würzburg (s. ‘07, 2204). U
(Das Alt-Würzburg. Gerichtswesen u.
Strafrecht). xj, 979 S. 30 M. [196
Bez. v. 1: Lit. Zbl. ’07, Nr. 40 O.
Codex traditionum Westfal. (s. '01,
205). VI: Güter- u. Einkünfte-Ver-
zeichnisse d. Klöster Marienborn u.
Marienbrink in Coesfeld, d. Klosters
Varlan sowie d. Stifter Asbeck u.
Nottuln. Von F. Darpe. 391 S.
10 M. [197
Corpus juris Polonici. Sectionis
primae privilegia, statuta, constitu-
tiones, edicta, decreta, mandata
regnum Poloniae spectantia compreh.
Vol. III annos 1506-1522 continens
‘8 Bibliographie Nr. 198—250.
typis mandavit, adnotationibus instr.
O. Balzer. Cracoviae: Akad. 1906.
4% ıxıj, 796 S. 25 M. [198
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 52-54
Perlbach,
Stein, H., Bibliogr. génér. des
cartulaires franç. ou relat. à l'hist.
de France. (Manuels de bibliogr. hist.
IV.) Paris: Picard. xv,627S 15fr. [199
Eez.: Rev. hist. 95, 156-53 Halphen.
Regesta chartarum Italiae (s. "07,
2216). II: Regesto di Camoldoli a
cura di L. Schiaparelli e F. Bal-
dasseroni. Vol.I. xv, 2778. 6M. 80.
III: Regesto di S. Apollinare Nuovo
a cura d. Vinc. Federici. xvj,
416 S. 10 M. 1209
Rez. v. I-III: N. Arch. 33, 265-67 H Br.
Archivi d. storia d'Italia; pubbl.
fond. dal G. Mazzatinti, dirett. dal
Dott. G. Degli Azzi (s. 07, 2217).
V, 1/2. xvnj, 112 S. [201
Inh.: Perugia. Arezzo. Salò (prov. di
Brescia). Lucca.
Regesta diplom. hist. Danicae (s.
02, 2015). Ser. 2, T. II, 6: 1644-1660.
S. 1437-1793; xxıj S. 6 kr. 50. [202
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Necrologia Germaniae. T. III; ed. Bau-
mann, 8. 07, 2221. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 35, 411-16 Ilwof. [203
Delehaye, H., Die hagiograph.
Legenden. Deutsch v. E. A. Stückel-
berg. Kempt.-Münch.: Kösel. 234 S.
8 M. Vgl. ‘07, 2222. [204
Quentin, H., Les martyrologes
histor. au moy. âge. Etude sur la
formation du martyrol. romain. Paris:
Lecotfre. xjv, 745 S. 12 fr. [205
Wilhelm, F., Dt. Legenden u.
Legendare. Texte u. Untersuchgn. zu
ihr. G. im Mittelalter. Lpz.: Hinrichs.
xvj, 234 u. 57 S. 8 M. [206
Leidinger, G., Eine verschollene
Rebdorfer Legendenhandschrift. (N.
Arch. 33, 191-96.) [207
Müller, Geo., Visitationsakten als Ge-
sch chtsquelle. (Dt. G.bll. 8, 287-316.) [208
Hofmann, Frdr. H., Bayreuther Turm-
knopf-Nachrichten. (Arch. f. G. v. Oberfrank.
23, II, 57-62.) [209
Kraus, Joh., Die Frankenthaler Kirchen-
bücher. (Monatsschr. d. Fraukenth. Altert.-
Ver. 15, S. 36.) [210
Bôtticher, A., Die 20 ältest. ev. Kirchen
in Berlin, d. Hof- u. Garnisonkirche in Pots-
dam u. ihre Kirchenbücher. (Dt. Herold '07,
Nr. 11.) Vgl. ’06, 2136. [211
Dehlo, Handb. d. dt. Kunstdenkmäler.
Bd. II, s. ’07, 2233. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07,
Nr. 86 u. Entgegng. v. Dehio ebd. Nr. 47. [212
Stückelberg, E. A., Denkmäler z.
Basler G. 33 Taf. m. begleit. Text
u. 10 Abbildgn. Basel: Wopf. 20 fr. [213
Kunstdenkmäler, Berner (s8. ’06,
2143). 1I, Lfg. 5-6 u. III, 1-3. à 4 fr. [214
Kunstdenk:: äler d. Kgr. Bayern
(8. '07, 2238). Bd. Il: Reg.-Bez. Ober-
pfalz u. Regensb. Hft. 8: Bez.-Amt
Vohenstrauß; bearb. v. Rich. Hoff-
mann u. Gg. Hager. Mit 9 Taf.,
99 Abbildgn. im Text u. 1 Kte.
140 S. Hit. 9: Bez.-Amt Neustadt a.
W.-N.; bearb. v. F. Mader Mit
6 Taf., 123 Abbildgn. im Text u.1Kte.
172 S. Hft. 10: Bez.-Amt Kemnath;
bearb. v. F. Mader. Mit 8 Taf.,
74 Abbildgn. im Text u. Kte. 104 S.
(8-10 = 19 M.) [215
Hoffmann, Rich., Die Kunstaltertümer im
erzbischöfl. Klerikal- Seminar zu Freising.
(Beitrr. z. G. d. Erzbistums Münch. u. Frei-
sing 10, N. F. 4, 205-353.) Sep. Münch.:
Lindauer. 2 M. 50. [216
Riesenhuber, M., Die Grabdenkmale zu
Vornbach am Inn. (Vhdign. d. Hist. Ver. f.
Niederbayern 43, 229-82.) [217
Kunst- u. Altertums-Denkmale
im Kgr. Württemb. (s. ’07, 229). In-
ventar. Lfg. 32-35: Jagstkreis. Schluß,
Hall; bearb. v. E. Gradmann.
S. 545-767. à 1 M. 60. [218
Gradmann, E., Die Kunst- u.
Altertums- Denkmale d. Stadt u. d.
Oberamtes Schwäb.-Hall. (Aus: „Die
Kunst- u. Alterts.-Denkmale im Kgr.
Württb.“) EBling.: Neff. 240 S.;
23 Taf. 8 M. [219
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.-
Bez. Wiesbaden (s. ’07, 2242). Il:
F. Luthmer, Die B. u. K. d. Lahn-
Bee Oberlahnkreis, Kr. Limburg,
nterlahnkr. xx, 297 S.; Taf. u. Kte.
10 M. [220
Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz;
hrsg. v. P. Clemen (s. ‘07, 2243).
V, 4: Siegkreis; bearb. v. E. Renard.
Mit 21 Taf. u. 177 Abbildgn. im Text.
293 S. 6 M. [221
Inventaire archéol. de Gand (s. '06,
2151). Fasc. 41/42. 7 fr. [222
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West-
fal. (s. ’07, 2245). Kr. Tecklenburg.
Bearb. v. A. Ludorff. Mit genchichtl
Einleitgn. v. A. Brennecke. Mit
3 Ktn., 200 Abbildgn. auf 37 Taf. u.
im Text. Kr. Lübbecke. Bearb. v.
A. Ludorff. Mit gesch. Einleitgn.
And. schriftl. Quellen u. Denkm. — Allg. dtsche. Gesch. — Territorial-Gesch. *9
v. Frhr. v. d. Horst. Mit 3 Ktn.,
168 Abbildgn. auf 27 Taf. u. im Text.
(à 2 M. 40) [223
Bau- u. Kunstdenkmäler, Die,
d. Hrzgts. Oldenburg (e. "04, 1937).
Bd. IV: Die Amter Oldenbure, Del-
menhorst, Elsfleth u. Westerstede.
196 S. m. 170 Abbildgn. 6 M. 76. Hs
Darsteilung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kgr. Sach-
sen (s. '07, 236). XXX: C. Gurlitt,
Zittau (Stadt). 292S.; 8 Taf. 10M. [226
Bericht d. Konservators d. Kunstdonk-
mäler d. Prov. Os preuß. (s. ’07, 238). V:
1. XIL ’06 bis 30. XI.’06. 408.; Taf. 1 M. [226
Hofmann, F. H., Zur Glockenkunde. (Beitrr.
z. G. etc. d. Erzbistums Münch. u. Freising
10, N.F. 4, 195-204.) [227
II. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Lamprecht, K., Dt. G. (s. ’07,
2252). Bd. X (3. Abt. Neueste Zeit.
Zeitalter d. subjekt. Seelenlebens.
Bd. UN. Aufl. 1 u. 2. xıj, 539 S.
6 M. [228
Kuhnert, A., Der Streit um d. geschichts-
wiss. Theorien Lamprechts. Erlang. Diss.
1906. 53 8. [228 a
Kaemmel, 0., Dt. G. 2 Bde. 2. Aufl. Il.
Tit.- Ausg. Lpz.: Spamer. [’05] 1908. 637 u.
608 S. m. 32 Taf. 16 M. [229
Jahrbücher d. dt. Gesch. s. in Abt. B,
Gruppe 8b: Simonsfeld, Friedr. I. {230
Klopp, 0., Dtld. u. die Habsburger.
Aus sein. Nachlasse hreg. u. bearb.
v. L. König. Graz u. Wien: Styria.
xv, 440 S. 10 M. [281
2. Territorial - Geschichte.
Uebersberger, Österreich u. Rußland seit
d. Ende d. 15. Jh. Bd. 1: 1488-1605, s8. ’06 289.
Rez.: Ceský časopis hist. 12, 2232-24 Bidlo;
Allg. Lit.bl ’06, Nr. 24 Lampel; Hist. Vier-
teljschr. 10, 5643 f. Hötzsch. [232
Vancsa . Nieder- u. Oberösterreichs.
Bd. I, s. 2164. Rez.: Hist. Jahrb. 37,
903f. u. Zt. f. öst. Gymn. 58, 423-25 Starzer;
Allg. Lit.bl.’06, Nr. 21 Hirn; Hist. Vierteljschr.
10, 396-402 Erben. i [233
Geschichte d. Stadt Wien; hrsg.
v. Altert.-Ver. zu Wien, redig. v.
A. Starzer. Bd. III: Von d. Zeit d.
Landesfürsten a. habsburg. Hause bis
z. Ausgange d. Mittelalters (s. ‘07,
2268). 2. Hälfte. Mit 63 Taf. u. 68 Text-
ill. X) S.; S. 459-795. 120 M. [234
Giannoni, G. d. St. Mödling, s. ’06, 2165.
Bez.: Hist. Zt. 98, 617f. Uhlirz. [235
Pirchegger, H., Beitrr. z G. Pettaus u. d.
Pettauer Feldes. Progr. Pettau. 1906. [286
Plazer, M. v., Traunkirchen-Aussee. Hist.
Wandergn. Graz: Moser. 1725. 2M.60. [237
Pegger, H., Aus d. Chronik v. Latsch u.
sein. umgebend. Pfarr-Gemeinden. Meran:
Jandl. 190 S. 8 M. , [238
Urban, M., Zur älter. Entwicklgs.-
u. Quellen-G. d. Kurstadt Marienbad.
Verl. d. Verf. 107 S. [239
G
06,
Weber, Ottok., Bergreichenstein. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 225-35.) —
d. Stocklöw, Burg Birsenstein u. Sommer-
frische Pürstein. (Ebd. 235-301.) [240
Berger, K., G. d. Stadt Hof. (Zt.
d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles.
11, 189-223; 293-343.) [241
Teutsch, F., G. d. siebenbürg.
Sachsen. Il: 1700-1815. Hermannst.:
Krafft. xxxjv, 467 S. 6 M. 50. [242
Cuallner, R., Aus d. ältest. Vergangenheit
d. dt. Ansiedign. im Norden Siebenbürgens.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 65
-77.) [243
Kaindl, R. F., G. d. Deutschen
in d. Karpathenländern (s. ’07, 2270).
Bd. ID: Ungarn u. Siebenbürgen
bis 1768, in d. Walachei u. Moldau
bis 1774. (Allgem. Staaten-G. Abt. 3:
Dt. Landesgeschichten. Werk 8, Bd. II.)
xj, 421 S.; Kte. 10M. [244
‚.Rez. v. I: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ.
Abt., 496f. v. Künßberg; v. I u. II: Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 5, 143f. u. 922f.
Reissenberger.
Hürbin, J., Handb. d. Schweizer-
G. (s. "07, 257). Lfg. 16 (Bd. II, 449-
612). 80 Pf. [245
Steimer, R., Die päpstl. Gesandten
in d. Schweiz 1078-1873. (34 Bildnisse
m. 38 Bl. u. xv S. Text m. 1 Taf.)
Stans: v. Matt. 10 M. [246
Wackernagel, B., G. d. Stadt Basel. I, s.
’07, 259. Rez: Zt. f. G. d. Oberrb. N. F. 22,
546-50 Lenel; Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 46 Boos;
Hist. Zt. 100, 400-403 Nabholz. [247
Burri, F., Grasburg unt. savoyischer Herr-
schaft. Í: Die polit. Herrschaft Grasb. bis
1423, 8. 07 2274. (Berner Diss.) [248
Zahnbrecher, F. X., Die Koloni-
sationstätigkeit d. Hochstifts Freising
in d. Ostalpenländern. (Aus: Beitrr.
z. G. etc. d. Erzbistums Münch. u.
Freising. X, N.F. IV.) Münch. Diss.
88 S. [249
Ritzinger, W., Ist Heiligenstadt d. ur-
sprüngl. Neustadt a. D.? (Vhdlgn. d. Hist.
Ver. f. Niederbayern 43, 141-75.) [250
*10
Lommer, F. X., Die böhmisch.
Lehen in d. Oberpfalz. I. (Progr.)
Amberg: Pustet. 111 S. 1 M. 50. [251
Steichele, A. v., Das Bist. Augs-
burg hist. u. statist. beschrieben;
fortges. v. Alfr. Schröder (s. ‘07,
2283). Lfg. 53-54. (VII, 161-320.)
à 1 M. 60. [252
Stammnitz, M., Die ehemal. Festung Frei-
burgi.B. (Schau-ins-Land 33, II, 77-108) [253
Siebert, K., Das Hanauerland in Baden.
(Hessenland 21, 279f.; 294-96, 310-12.) [254
Schönemann, Das Elsaß etc. v. d. ältest.
Zeit bis 610, s. ’07, 2289. Rez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 22, 726f. Weller; Rev. crit. "07,
Nr. 49 R. (255
Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18.
siècle, publ. p. A. M. P. Ingold (e.
"07, 2290). T. IV. 595 S. [256
Städte u. Burgen in Els.-Lothr. (s. ’06,
2182). XII: Bernstein u. Dambach. Beschreibg.
u. G. 76 S.; Taf. 1 M. 20. [257
Brieger, Die Herrschaft Rappoltstein, s.
»07,2291. (Leipz. Diss. 1906.) Rez.: Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 22, 7131 f. Wentzcke. [258
Sifferlen, La vallée de St. Amarin (s. 07,
281). Forts. (Rev. cath. d'Alsace N. 8.
T. XXVL) ; [259
Huber, É., Sarreguemines au
17. siècle. Documents. 1) La guerre
de trente ans en Lorraine et a Sarreg.,
1618-48. 2) Sarreg. et la Lorraine
pend. l'occup. franç., 1648-98. Metz:
Even 1906. 4°. 564 S. [260
Rez.: Ann. de l’Est et du Nord 8, 271-73
Parisot; Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 557-59
Großmann.
Küchler, J., Chronik d. Stadt
Kaiserslautern 1566-1798 (s. '07, 283).
Kplt. 846 S.; Taf. 12 M 50. [261
Kirsch-Puricelli, N., Burg Reichenstein.
(Rhein. G.bll. 8, 321-36.) [262
Heck, R., Entstehg. d. Neustadt Dietz.
Nach archival. Material. Diez a. d. L.: Meckel.
47 S. 1 M. (263
Bastgen, Das kurfürstl.-erzbischöfl. Schloß
zu Wittlich. (Trier. Chron. N. F. 3, 142-44.)
Vgl.: Kentenich (Ebd. 4, 16). — Lager, No-
tizen 2.G.d.Burg Ramstein. (Ebd. 3, 129-40.) [264
Zimmer, Kurze hist. Mitt. üb. d Burg
Neuerburg u. ihre Besitzer. Bonn: Georgi.
34 8; 5 Taf. [265
Gerhard, 0., Eckenhagen imWech-
sel d. Zeiten. Versuch e. zusammen-
häng. Darstellg. d. Heimat-G. d.
beiden Bürgermeistereien Eckenhagen
u. Denklingen. Düsseld.: Selbstverl.
240 S.; 2 Taf. 2 M. 60. [266
Pirenne, G. Belgieus. Übers. v. Arn-
heim. Bd. UI, s. ’07, 2303. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 10, 433-37 Rachfahl; N. rev. hist.
de droit franç. etc. 31, 584-7 Blondel; Zt. f.
Sozialwiss. 10, 712-14 v. Below; Dt. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 47 des Marez; Lit. Zbl. ’08, Nr. 4
P. K. [267
Bibliographie Nr. 251—315.
Blok, P. J., G. d. Niederlande
(8. '06, 330). Bd. III: Bis 1609. xj,
671 S. 18 M. [>62
(Allg. Staaten-G. 1. Abt. Lfg. 80: G. d.
europ. Staaten. Werk 30, III.)
Ryckel, A. de, Hist. de la ville
de Herve. 2. éd. Liége: Demarteau.
332 S. 8 fr. 50. [269
Bertrand, C. Jes Hist. de la ville
d’Ath, documentée par ses archives.
Mons: Desquesne-Masquillier. 479 S.;
Ktn. u. Pläne. 5 fr. [270
(Sep. a.: Mémoires etc. de la Soc. des
sciences etc. du Hainaut. 6. S., T. VIII.)
Zitzer, G., Aus d. G. v. Burg u. Stadt
Biedenkopf. Biedenk.: Heinzerling. [271
Weinitz, F., Das Fürstl. Residenz-
schloß zu Arolsen. Geschichtliches,
Bau- u. Kunstgeschichtliches. Lpz.:
Grumbach. Fol. 71 8. [272
Esser, Herm., Hohenlimburg u.
Elsey. Beitr.z. westf. Orts-u.Territ.-G.
Dortmund: Ruhfus. xvj,5918.,27 Taf.
u. 1 Kte. 6 M. [273
Döhmann, G., Beitrr. z. G. d. St.u.Grafsch.
Steinfurt (s. 04, 2999 u. 07, 289). IV: Das
Bagno. 1. Progr. Burgsteinf. 44 S.; 6Taf. [274
Bauer, Die Straßennamen d. St. Hannover.
(Hannov. G.bll. 10, 1-65; 189 f.) — E. Wittram,
Einbecks Entwicklg. a. e. karol. Königshofe.
(Ebd. 305-15.) | (275
Buhlers, M., Alt-Hildesheim. Aus-
wahl ortsgeschichtl. Vortrr. Hildesh.:
Gerstenberg. 164 S. 2 M. 50. [276
Götting, L., Hildesheim zur Zeit
d.Hanse. (Hans. G bll.10,291-304.) [277
Wütschke, J., Beitrr. z. Siedlungs-
kde. d. nördl. subherzynischen Hügel-
landes. (Arch. f. Landes- u. Volkskde.
d. Prov. Sachs. 17, 1-77.) 278
Zahn, W., Die Beziehgn. d. Burg
u. Stadt Arneburg zum Erzstift
Magdeb. (G.bll. f. Magdeb. 42, 1
-26.) [279
Pleines, W., Rippachs hist. Beziehgn.
Rippach: Selbstverl. 14 S. [280
Trippenbach, M., Bilder a. Wallhausens
Vergangenheit. Wallh. a. d. Helme: Selbat-
verl. 52 8. 40 Pf. [281
Berendt, F., Die Beziehgn. Anhalts
zu Kursachsen 1212-1485. Hall. Diss.
70 S. [282
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 28, 337 Wäschke.
Becker, Hnr., G. d. Stadt Zerbst.
Zerbst: Gast. 1358.;Taf. 1M.50. [283
Gorges, O., G. d. Stadt Aken an
d. Elbe. (Beitrr. z. anhalt. G. X.)
Cöthen: Schettler. 60 S. 1 M. [284
Devrient, E., Thüring. G. (Sammlg.
Göschen 352.) Lpz.: Göschen. 181 3
80 Pf. [285
Territorial-Geschichte. — Verfassung.
Lutze, @., Aus Sondershausens
Vergangenheit (s. '07, 2322). II, 8-4.
S. 57-120; 2 Taf. a 80 Pf. [286
Beiträge z. G. Eisenachs (s. ’07, 2324).
IX: K. Kahle, Aus Eisenachs gut. u. bôs.
Tagen. Hft. 5: 1841-1350. 178 S. 1 M. 30.
XVI: (Kühn, Elisabeth, d. Heilige) XVII
8. Nr. 389. [ 287
Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s.
*07, 2323). Lfg. 16. S. 449-480; 4 Taf.
80 Pt. [288
Jordan, R., Zur G. d. St. Mühl-
hausen i. Th. (s. ’06, 349). VI. Mühlh.
Progr. 40 S. [289
Jahn, H., Zur G. d. Burg Reichenfels.
(Jahresber. d. Vogtländ. Altertumsforsch. Ver.
Hohenleuben 76,77, 1-24.) [290
Wustmann, G. d. St. Leipzig I, s. ’07,
9325. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 528-30
Kretzschmar; Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 8 Be-
schorner. [291
Lippert, W., Die älteste. Erwähnungen
Lübbens v. 11. bis 13. Jh. (Niederlaus. Mitt.
9, 289-305). — B. Lutter, Eine vergessene
Grenzstadt d. Niederlausitz. (Ebd. 75-83.) [292
Lavisse, E., Études sur l'hist. de Prusse.
6. tirage. Paris: Colin. xxj,266S. 3fr.50. [293
Treblin, M. u. K. Fedde, Zur G. d.
Wüstungen in Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 41, 375-83.) — F. Mantuszkiewicz,
Steht d. mittelschles. Preseka zu d. nieder-
schles. Dreigräben in Verbindg. (Ebd. 392-
401.) — @. Croon, Zur schles. Ortsnamenkde.
(Ebd. 402-8.) [294
= Wäber, A., Preußen u. Polen. Der
Verlauf u. Ausgang e. 2000jähr.
Völkergrenzstreites u. dt.-slav. Wech-
selbeziehgn. Münch.: J. F. Lehmann.
391 S. 6 M. [295
Lohmeyer, K., Zur altpreuß. G.
Aufsätze u. Vortrr. Gotha: Perthes.
821 S. 6 M. [296
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Meister, A., Dt. Verfassungs-G. v.
d. Anfängen bis ins 15. Jh. (Grundr.
d. G.wiss. II, 3.) Lpz.: Teubner.
143 S. 2 M. 80. [297
Sander, Feudalstaat u. bürgerl. Verfg. 8.
07, 824. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 393 96
Caro; Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 1373-79 O.
Hintze; Zt. f. Sozialwiss. 10, 4147-52 Keutgen;
Hist. Jalırb. 38, 625 f. Riedner; Bibl. de l'École
des chartes 68, 369f. Lot; Zt. d. Sav.-Stiftg.
28, Germ. Abt., 612-25 Gierke. [298
Krammer, Wahl u. Einsetzg. d. dt. Königs
im Verhältnis zu einander, s. ’07, 2338. Rez.:
Hist. Zt. 99, 564-69 Heldmann; Mitt. a. d.
hist. Lit. 35, 418-21 Volkmar; Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 28, 684-93 Hugelmann. [299
Lotz, A., G. d. dt. Beamtentums
(8. ‘07, 2340). Lfg. 8-4. S. 129-266.
à 1 M. 80. [300
*11
Fellner, Th., Osterr. Zentralver-
waltg. 1. Abt.: Von Maximilian I.
bis z. Vereinigg. d.öst. u. böhm. Hof-
kanzlei 1749. Bd. III: Aktenstücke
1683-1749. Bearb. v. Th. Fellner
u. vollend. v. H. Kretschmayr.
(= Nr. 146.) 636 S. 14 M. [301
Rez. v. 1. Abt., Iu II: Zt. d. Ferdinan-
deums 51, 362-66 v. Voltelini.
Berger, J. M., Der große Titel d. Kaisers
v. Österr. u. sein hist Aufbau. Wien u. Lpz.:
Hartleben. 48 S. 1 M. 80. [302
Turba, G. d. Thronfolgerechtes in allen
habsburg. Landen, 1156-1732, s. ’03, 2382.
Rez.: Hist. Zt. 99, 617-21 Uhlirz. (303
Mell, R., Beitrr. z. G. d. Landstände im
Erzbist. Salzbarg, s. *06,2235. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 28, 698-700 Bittner. [304
Voltelini, H. v., Immunität, grund-
u. leiherrliche Gerichtsbarkeit in Süd-
tirol. (Aus: Arch. f. öst. G. 94, II.)
Wien: Hölder. 153 S. 3 M. [306
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 23, G. A., 515-19
Bietschel.
Pekar, J., Üb. d. Verwaltungs-
einteilg. Böhmens bis z. Mitte d.
13. Jh. (In: Sbornik praci hist.
Festschr. f. Goll.) [306
Schollenberger, J., G. d. schweiz.
Politik (s. '07, 330). 5.-7. Lfg. (Bd. II,
1-288.) à 1 M. 60. [307
Wintterlin, G. d. Behördenorganisation
in Württemb, s. "07, 336. Rez. v. Bd. I: Hist.
Vierteljschr. 10, 121-24 Seidler; v. II: Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 22, 552-54 Moericke; Zt.
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 577f. Stutz. [308
Merk, G., Das Amt Jagstberg u. seine
Verwalter, namentl. v. 1610 bis z. Aufhören
d. Amtes. (Württb. Viertelj.hfte. N. F. 16,
31-45.) [309
Müller, F. W., Die elsäss. Land-
stände. Straßb.: Schlesier & Schw.
211 S. 4 M. 50. [310
(73 S. unt. d. Tit. „Organisation u. Ge-
schäftsordng. d.elsäss. Landständeversammign.
u. ihr Verhältnis zu Frankr. nach d. westf.
Frieden nebst Verzeichn. d. Ständetage“:
Straßb. Dies. ’06.)
Himmelreich, F., Abgaben u. Steuern in
d. ländlich. Bezirken d. Kreises Wetzlar vor
d. J. 1812. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 1,
69-74.) [311
Rudolph, Entwicklg. d. Landeshoheit in
Kurtrier bis z. Mitte d. 14. Jh., s. ’07, 339.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 411-18 Rôrig.; Zt.
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 478-80 Wopfner. (812
Rôrig, Entstehg. d. Landoshoheit d. Trierer
Erzbischofs zw. Saar, Mosel u. Ruwer. s. ’07,
840. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 252-54 Caro;
Hist. Jahrb. 28, 684f. Sägmüller; Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirt«ch.-G. 5, 3885-41 Rietschel;
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr.338 Rudolph; Zt. d. Sav.-
Stiftg. 23, G. A., 472-77 Wopfner. [313
Thamm, M., Die Kellnerei d. kurtrierisch.
Amtes Montabaur. Progr. Montab. 4°. 22S. [314
Acquoy, J., De admissie in de ridderschap
van Overijsel gedurende de Republiek. (Bij-
dragen v. vaderl. gesch. 4. 8., 6, 258-76.) [315
°12
Marré, W., Die Entwicklg. d.
Landeshoheit in d. Grafsch Mark
bis z. Ende d. 13. Jh. (Münst.
Diss.) Dortmund: Rubfus. 96 S.
2 M. 40. [316
Rez.: Dt. Lit-Zta. ’08, Nr. 3 Rudolph.
Ortioff, H., Die Verfassungsent-
wicklg. im Grhrzgt. Sachs.-Weimar-
Eisenach. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
Suppl.-Hft. II.) Jena: Fischer. 140 S.
2 M. [317
Riehme, E., Markgraf, Burggraf
u. Hochstift Meißen. Beitr. z. G. d.
Entwicklg. d. sächs. Landesherrschaft.
Leipz. Diss. 146 S.; Kte. [318
Roch, A., Noch einmal Dr. Jocksch-Poppe:
Die patrimoniale Verfassg. u. Verwaltg. d.
Standesherrschaft Forst u. Pfört-n. (Nieder-
laus. Mitt. 10. 105-13.) Vgl. '07, 351. [319
Lohmeyer, K., Die Entwicklg. d.
ständisch. Verhältnisse in Preußen
bis z. Gewinnung d. Souveränetät
durch d. Gr. Kurfürsten. (Lohm., Zur
altpr. G. 282-810.) [320
PreuB, Entwicklg. d. dt. Städtewesens.
I, s. 07, 352. Rez.: Preuß. Jahrbb. 127, 325
-83 W. Kaufmann, Verwaltungsarch. 15,
979-81 Freund; Lit. Zbl. '07, Nr. 23 Markull;
N. Jabrbb. f. d. klass. Altert. etc. 19, 540f.
Schwemer; Rev. crit. '07. Nr. 38 R. [331
Rietschel, Stadtverfassung I, s. ’07, 352.
Rez.: Lit. Rundschau f. d. kath. Dtid. ’06,
Nr. 4 Meister. — Zu Mummenhoff, Älteste
Stadtbefestigung Nürnbergs (s. ’07, 352) vg!.:
G. Seeliger (Hist. Vierteljachr. 10, 300). [322
Ehrentraut, Uutersuchgn. üb. d. Frage d.
Frei- u. Reichsstädte, s. '04, 2063. Rez.: Hist.
Zt. 99, 360-63 Keutgen. [>33
Doubravsky, F., Organisation d.
Olmützer Stadtbehörde im Mittel-
alter. Progr. Mähr.-Neustadt. 1906.
49 S. [324
Werner, Hans, Verfassgs-G. d.
Stadt Schaffhausen im Mittelalter.
Bern. Diss. 276 S. [325
Kappes, U., Wertheim a. M., ein Beitr. z.
Stäntekultur. (Mitt. d. Hist. Vor. „Alt Werth.‘
I.) Wertheim : Buchheim Nachf. 27S 50 Pf. [326
Walter, Theob., Die Schicksale
d. bischöfl. Stadt Rufach nach d.
80jähr. Kriege. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 23, 16-33.) [327
Derwort, H., Zur Entstehg. d.
Stadtverfg. v. Frankf. a. M. Freiburg.
Diss. 1906. 86 S. [328
Rez. v. ’u7, 360 (Bothe, Direkte Besteuerg.
in Frkf.): Hist. Zt. 99, 602-5 Schaube; Zt. f.
Sozialwiss. 10, 514f. v. Loesch.
Oppe: mann, 0., Zur mittelalterl. Verf.-G.
v. Köln (s. ’07, 2565). Nachtr. (Westdt. Zt.
26, 25-32.) [329
Sunder, Finanzwesen d. St. Osnabrück
1648-1900, s. 106, 2264 Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 30 Fink. [330
Bibliographie Nr. 316—879.
Horn, Erfurts Stadtverfassg. otc., s. ’05. 369.
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. etc. 29, 750-52
H. Preuß; Hist. Vierteljschr. 8, 459f. Sander ;
Zt. d. Ver. f. thür. G. 17, 502 Overmann;
Hist. Zt. 9., 606-8 Schaube. [>31
Hertzer, @., Die Finanzwirtschaft
d. Stadt Weimar u. ihre Entwicklig.
Hall. Diss. 177 8. [332
Popiołek, F., Die Städte in Schlesien;
e. Umriß ihr. früher. Verfg. (Poln.) Progr.
Teschen. 1906. 27 S. [353
Schoenaich, Q., Entstehg. d schles. Stadt-
befestigungen. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
41, 17-36.) [334
Joachim, H., Die Gilde als Form
städt. Gemeindebildung. (Westdt. Zt.
26, 81-110.) Vgl. ’07, 362. [335
Hoffmann, Leo, Das württemb.
Zunftwesen u. d. Politik d. herzogl.
Regierung gegenüber d. Zünften im
18. Jh. Nebst e. Anhg.: Die Reichs-
zunftordng. v. 16. Aug. 1731 u. ihre
Bedeutg. f. d. Hrzgt. Württb. Tübing.
Diss. 1906. vıj, 79 8. [336
Hermandung, A., Das Zunftwesen
d. Stadt Aachen bis z. J. 1681.
Aachen: Cremer. 1088. 1M.60. [837
Rez.: Zt. d. Aachen. G.-Ver. 29, 349-57
Schué.
Hüser, B., Aus d. Zunftleben. (Zt. d. Ver.
f. rhein. u. westf. Volkskde. 4, 3211-67.) [338
Kauffungen, K. v., Urkdl. Beitrr. z. G. d.
Mühlhäuser Grob-, Huf- u. Nagelschmiede.
(Mühlh. G.bil. 8, 12-26.) [339
Mettig, C., Die Schragen d. Großen
Gilde zu Dorpat. Materialien z. Ver-
fassgs.-G. d. St. Dorpat. Dorp.:
Krüger. 111 S. 8 M. [840
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Caro, Beitrr. z. älter. dt. Wirtsoh.- u. Verf.-
G., s. ’U7, 2377. Rez.: Hist. Zt. 99, 350-60
Keutgen; Vierteljschr. f. Bozial- u. Wirtsch.-
G. 5, 3849-51 Rietschel. [341
Sievekiug, H., Grundzüge d. neuer.
Wirtsch.-G. v. 17. Jh. bis z. Gegenw.
(Grundr.d. G.wiss. Il, 2.) Lpz. : Teubner.
91 S. 1 M. 80. [342
Schrötter, G., Nürnbergs wirtschaftl. u.
finanzieller Niedergang. (Hist.-polit. B11. 140,
887-57.) | [348
Fechner, H., Wirtsch.-G. d. preuß.
Provinz Schlesien in d. Zeit ihr.
provinziell. Selbständigkeit 1741-1806.
Breslau: Schottländer. x, 736 BS.
80 M. [344
Caro, G., Probleme d. dt. Agrar-G.
(Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G.
5, 438-57.) [345
Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Bauer, Mor. R. v., Die Land-
wirtschaft in Mähren vor Aufhebg.
d. Untertänigkeit, 1781-1848. Münch.
Diss. 178 S. [346
Wismüller, F. X., G. d. Teilung
d. Gemeindeländereien in Bayern.
Stuttg. u. Berl.: Cotta 1906. xij,
253 S. 6 M. [347
Gerdolle, H., Zur G. d. herrschaft].
Grundbesitzes im Metzer Lande.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 205
-75.) [348
Brinkmann, R., Studien z. Verfg.
d. Meiergüter im Fürstent. Paderborn.
(= Nr.586.) Münst.:Coppenrath. 1128.
2 M. 20. (72 S.: Münst. Diss.) [349
Lappe, J., Die Geseker Huden. Münst.
Diss. 101 S.; Plan. [350
Dassel, W., Zur G. d. Grundherrschuft
Überwasser v. d. Reform. d. Klosters im letzt.
Drittel d. 16. Jh. bis z. Ende d. 30jühr.
Krieges. Münst. Diss 1906. 44 8. [351
Lerch, R., Der Besitzwechsel b. d. groß.
Gütern in Schlesw.-Holstein. Berl. Diss.
41 S. (352
Dessmann, G. d. schles. Agrarverfassung,
s. 0», 385. Rez.: Jahrb. f. Gese'zgebg. 29,
779 81 hern. — C.J. Fuchs, Z. G. d. schles.
Agrarverfg. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks-
kde. Hft. 17, 71-90.) [353
Jarschel, J., Der Hopfenbau im Auschaer
Rotlande. Äusche 1905. 76 S. [354
Zycha, A., Zur neuest. Lit. üb. d Wirtsch.-
u. Rechts-G. d. dt. Bergbaues. (Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 5, 238-92.) [355
Bahn, F., Das Hrzgl. Salzber:werk Leo-
poldshall. (Beitrr. z. anbalt. G. VI.) Cötben:
Schettler. 37 S. 75 Pf. [356
Kummer, S., Das mittelalterl.
Banngewerbe nach d. Weistumsüber-
liefergn. Lpz. Diss. 100 S. [357
HôBle, F. v., G. d. Augsburger
Papiermühlen als neuer Baustein z.
dt. Papier-G. Augsb.: Rieger. 4°.
39 S.; 37 Taf. 4 M. [358
Koch, Hans, G. d. Seidengewerbes
in Köln v. 13. bıs z. 18. Jahrh. (Staats-
u. sozialwiss. Forschgn. Hft. 128.)
Lpz.: Duncker & H. xv, 124 S.
3 M. 20. (33 S.: Bonner Diss.) [359
Isenburg, R., le üb. d.
Entwicklg. d. bergisch. ollenin-
dustrie. Heidelb. Diss. 1906. 688. [360
Grewe, J., Das Braugewerbe d.
Stadt Münster bis z. Ende d. fürst-
bischöfl. Herrschaft 1802. Mit bes.
Berücks. sein. Besteuerg. (Abhdlgn.
a. d. staatswiss. Seminar zu Münster.
V.) Lpz.: Hirschfeld. 95 S. 2 M. 60.
(66 S.: Münst. Diss.) [361
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 29, 403-6 Weigert.
°13
Gulat, M. v., Die Perlenfischerei in Baden.
(N. Arch f. G. d. St. Heidelb. 7, 134-40 ) [362
Richter, Karl, Fischereige-chichtliches
a. d. Nieder-Oderbruch. (Schrr. d. Ver. f. G.
d. Neumark 19, 101-5.) [363
Schäfer, Die dt. Hanse, 8. 04, 2103. Rez.:
Hist. Zt. 98, 156-58 Danell. [364
Ropp, G. v. der, Kaufmannsleben
zur Zeit d. Hanse. (= Nr. 702.) Lpz.:
Dunker & H. 51 S. 1 M. [365
Beug, K. F., Die Handlungs-
gehülfen d. hansisch. Kaufmanns.
Rostock. Diss. 60 S. [366
Söderberg, G., Die Handelsbe-
zichgn. zw. Schweden u. Dtld.
(Leipz. Diss.) Stockh.: Fritze 1906.
178 Š. 8 M. 20. [367
Juritsch, Handel u. Handelsrecht in
Böhmen, s. ’07, 2393. Rez.: Mitt. d. Ver. f.
G. d.Dt.in Böhm. 46, Lit.Beil.,5-7 Horcicka [368
Blau, J., Der Neuerner Federnhandel.
Beitr. z. G. d. Handels in Böhmen (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, 67-84.) [369
Blaustein, A., Die Mitglieder d. Mann-
heim. Handelskammer 1728-1830-1907. (Mannh.
G.bll. 8, 10-16; 232-37.) (370
Hauptmann, F., Ein ital. Handelshaus in
Bonn. (Rhein. G.bll. VIII.) [871
Schwann, G. d. Kölner Handelskammer.
I, s. 07, 383. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt.
26, Nr. 8/4 Hashagen; Jabrbb. f. Nationalök.
89, 126 f. Fritz Schneider. [372
Kuske, Kölner Fischhandel v. 14.-17. Jh.,
8. 07, 2396. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 5, 351-54 Pappenheim. (373
Mosler, H., Der Düsseldorfer Rhein-
zoll bis z. Ausg. d. 16. Jh. (Aus:
Düsseld. Jb. xx) Münst. Diss. 1906.
76 8. [374
Diferee, H. C., De gesch. van d.
Nederl. handel (s. ‘06, 453). Stuk 2.
S. 127-288. [375
Baasch, Kampf d. Hauses Braunschw.-
Lüneb. m. Hamburg um d. Elbe v. 16.-18. Jh.,
8. 06, 2407. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35,
445-47 Schaer. [376
Boschan, R., Der Handel Ham-
burgs m. d. Mark bis z. Ausgang d.
14. Jh. Berl. Diss. 104 S. [377
Rez.: Forschgn. z. braudb. u. pr. G. 20,
544 f. Baasch.
Rauers, F., Zur G. d. alt. Handels-
straBen in Dtld. Versuch e. quellen-
mäß. Übersichtskarte. Mit 4 kartogr.
Beilagen. Hrsg. v. Hans. G.-Ver.
Gotha: Perthes. 4°. 24 S. 3 M. [378
(Erweit. Sonderabdr. a. Petermanns Mitt,
’06, Hft.3.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’07,Nr.44 Kende.
Post, Die, in Karlsbad. Geschichtl.
Darstellg. ihr. Entwicklg.; bearb. u.
hrsg. v. Post- u. Telegr.-Amt I in
Karlsb. Karlsb.: Selbstverl. 1906.
890 S. [379
*14
Kende, O., Zur frühest. G. d. Passes
üb. d. Semmering. Progr. Wien:
Staatsgymn. in Wien XVI. 198.
75 Pf. [380
Leythäuser, Die goldenen Steige
im ehemaligen Fürstbistume Passau.
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. f. Nieder-
bayern 43, 177-228.) [381
Knüfermann, H., d. Max-
Clemens Kanals im Münsterland.
(X v. Nr. 698.) Hildesh.: Lax. 147$.
2 M. 80. (Münst. Diss.) [382
Tietze, W., Die Oderschiffahrt.
Stud. zu ihr. G. u. wirtschaftl. Be-
deutg. Lpz.: Deichert. 131 S. 3 M.
(43 S.: Bresl. Diss. 06.) [383
Bertram, H. G. Ph., Entwicklg.
d. Deich- u. Entwässerungswesens im
Gebiet d. heutig. Danzig. Deichver-
bandes seit d. 14. Jh. Festschrift
Danzig. Fol. 194 S.; 6 Ktn. [384
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 74-77
Foltz.
Schaub, Kampf geg. d. Zinswucher etc.
im Mittelalter, s. ‘07, 398. Rez.: Vierteljschr.
£.Sozial- u.Wirtsch.-G. 5, 292-307 Fed.Schneider
u. 476-79 Grupp. [385
Pinck, Die Metzer Armenpflege.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 148
-64.) [386
Caspari & F. Koldewey, G. d. 1. groß.
Witwen- u. Waisen- Sozietät, 1705 - 1860.
Braunschw.: J. H. Meyer. 198 8. 3 M. [387
Greiner, G. d. Ulmer Spitals im Mittel-
alter. (Württb. Viertelj.hfte. N.F. 16, 78-
154.) [388
Peter, H., Die Hospitäler St. Clemens,
St. Spiritus, St. Anna u. St. Justus in Eisenach.
(XVII v. Nr. 287.) Eisen.: Kahle. 76 8.
1 M. 10. [389
| Seeliger, @., Forschgn. z. G. d.
Grundherrschaft im früher. Mittelalter
(s. ‘06, 474). II: Zur Organisation d.
frink. Grundherrschaft. (Hist. Vier-
teljschr. 10, 305-54.) [390
Rez. v. ’06, 474 (Seeliger, Soz. u. pol.
Bedeutg d. Grundherrsch.): Hist. Zt. 99, 345
-50 v. Below. — G. Caro, Grundherrschaft
u. Staat. (Dt. G.bll. 9, 95-112.) — Rez. v. ’06,
2299 (Wopfner, Tirol. Freistiftrecht): Hist.
Jahrb. 27, 911 Turba.
Eichwede, B., Rechtsgeschichtl.
Darstellg. d. Entwicklg. d. Stände in
Dtld. u. d. Ehe zur linken Hand.
Heidelb. Diss. 99 8. [391
Heck, Ph., Der Ursprung d. sächs.
Bibliographie Nr. 380—434.
Dienstmannschaft. (Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. b, 116-72.) [392
Rez. v. ‘07, 408 (Wittich, Altfreiheit
etc. d. Uradels in Nieders.): Mitt. d. Ver. f.
G. v. Osnabr. 31, 266-68 Jellinghaus; Mitt.
a. d. hist. Lit. 35, 491-93 Platzhotff; Zt. d.
Sav.-Stiftg. 38, G A., 445-52 Fehr.
Cohen, Verschuldg. d. bäuerl. Grundbe-
sitzes in Bayern, s. ’07, 410. Rez.: Hist. Zt.
99, 599-601 v. Below; Jahrb. f. Gesetzgebg.
81, 400-402 Wygodzinaki. 393
Beusch, P., Essfeld, e. fränk.
Bauerngemeinde. Beitr. z. Kenntn. d.
hist., wirtschaftl. u. sozialen Verhält-
nisse d. fränk. Bauernstandes. TI. I.
(Diss) Würzb.: Schöningh. 109 S.
1 M. 20. | [394
Ottemeyer, 6., Die bäuerl. Rechtsverbält-
nisse in d. Luxemburg. Weistümern. I. Progr.
Borna. 4°. 19 8. [395
Briesen, E v., Die Rechtslage d.
Eigenbehörigen in Mind.-Ravensberg
nach d. Kgl. Preuß. Eigentumsord-
nung d. Fürstentums Minden u. d.
Grafsch. Ravensb. v. 26. Nov. 1741.
Münst. Diss. xj, 147 S. [396
Jensch, F., Rechtsgeschichtl. Ent-
wicklg. d. Landgemeinden u. Guts-
bezirke in d. östl. Provinzen d. preuß.
Monarchie bis 1800. (Diss.) Bresl.:
Marcus. 74 S. 2 M. [397
Behr, 0., Die Fronen in d. Pflege Reichen-
fels. (Jahresber. d. Voatländ. Altertumsforsch.
Ver. Hohenleuben 76/77, 38-63.) [398
Eckstein, A., G. d. Juden im
Markgrafentum Bayreuth, 1248-1780.
Bayreuth: Seligsberg. 1808. 3 M. [399
Riemer, A., Die Juden in nieder-
sächs. Städten d. Mittelalters. (Zt. d.
Hist.Ver.Niedersachs.'07,803-64.)[400
Ackermann, G. d. Juden in Brandenburg,
s. ’06, 2311. Rez.: Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 20, 244-46 Gebauer. [401
Heppner, A. u. J. Herzberg, Aus Ver-
gangenbeit u. Gegenw. d. Juden in Hohen-
salza Frkf. a. M.: Kauffmann. 688. 1 M. 50.
(Erweit. Sep.-Abdr. v.: Aus Vergangenh. etc.
d. Juden u. jüd. Gemeinden in d. Posener
Landen.) [402
c) Recht und Gericht.
Schröder, R., Lehrb. d. dt. Rechts-
G. 5. verb. Aufl. Lpz.: Veit. x),
1016 S. 24 M. [403
Brunner, Dt. Rechts-G. Bd. I. Aufl 3,8.
07, 422. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 18
Schreuer; Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 1739-65
Rachfabl. [404
Osswald, P., Ursprung u. Ent-
wicklg. d. Gerichtsbezirke v. Grund-
herrschaft u. Dorfherrschaft in Nieder-
österr. Lpz. Diss. 67 8. [405
Wirtschafts- u. Sozialgesch. — Recht u. Gericht. — Kriegswesen.
Carlebach, Badische Rechts-G. I, s. ’06,
2314. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 21, 702-5 F.
Geier; Mannh. G.bll. ’06, 229f.; Zt. d. Sav.-
Stiftg. 28, G. A., 513-15 Beyerle. [4106
Bastgen, Einiges üb. d. Rechtspflege zu
Wittlich in d. kurfürstl. Zeit. (Trier. Arch.
N.F. 3, 173-75.) [407
Ahsbahs, L., Bemerkgn. zu d. Abhdig.
„Das friesische Recht“ v. Detlefsen. (Zt. d.
Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 295 f.) Vgl. ‘06,
495. : [408
Behr, ©., Streitigkeiten um d. hohe Ge-
richtsbarkeit zu Weißendorf. (Jahresber. d.
Vogtland. Altertumsforsch. Ver. Hohenleuben
16,77, 26-31. | [409
Frost, B., Das Recht im Deutsch-
ordensstaat Preußen. Tl. I. Heidelb.
Diss. 1906. 60 8. [410
- Conrad, G., G. d. Königsberger
Obergerichte. (Publik. d. Ver. f. d.
G. v. Ost- u. Westpreuß.) Lpz.:
Duncker & H. xıj, 521 S. 12 M. [411
(Festgabe z. Gedenkfeier d. vor 250 J. er-
folgt. Eiurichtg. d. Oberappellationsgerichts
zu Königsb. 9. Okt. 1907.)
Suchier, W. G. d. Venia aetatis
in Deutschland vor 1900. Hall. Diss.
164 S. [412
Schnyder, 0., Die Fertigung nach
luzernisch. Recht. Bern. Diss. Luzern
1906. 187 S. [418
Bretagne, P., Le testament en
Lorraine des origines au 18. siècle.
Paris & Nancy: Berger-Levrault 1906.
106 S. [414
. Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 546-48
J. Richard.
Loening, 0., Grunderwerb u.
Treuhand in Lübeck. (=93 v. Nr.613.)
Bresl.: Marcus. 87 S. 2 M. 80. [415
Goerlitz, Übertragung liegend. Gutes in
Breslau, s. ’07, 432. (Bresl. Diss.) [416
Trenckner, J., Das Deichrecht d. Kremper-
u. Wilster-Marsch. Rostock. Diss. 41S. [417
Rintelen, M., Schuldhaft u. Ein-
lager im Vollstreckungsverfahren d.
altniederländ. u. sächs. Rechts. Lpz.:
Duncker & H. xv, 237 S. 6 M. [418
Künßberg, E. Frhr. v., Üb. d.
Strafe d. Steintragens.(— 91 v. Nr. 613.)
Breslau: Marcus. 65 S. 2 M. 40. [419
Horn, F., Die unbestimmte Verurteilg. in
d. G. d. altöst. Strafgesetzgebg. (Strafrechtl.
Ahhdlgn. C. Stooß gewidm. Wien: Manz.
Nr. 5.) [420
Harster, Th., Das Strafrecht d. freien
Reichsstadt Speier in Theorie u. Praxis.
Tübing Diss. 63 S. (Teilabdr. a.: Untersuchgn.
z. dt. Staats- u. Rechts-G. H. 61.) [421
Knapp, Alt-Würzburg Gerichtswesen u.
Strafrecht s. Nr. 196. [422
Koeniger, A. M., Die Sendgerichte
in Dtld. (Veröffentlichgn. a. d. Kirchen-
*15
hist. Seminar Münch. II, 2). Münch.:
Lentner. xvj, 203S. (Subskr.-Pr.: 4M.
Einzelpr.: 4 M. 40.) [423
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 553-56
Stutz.
Beres, A., Die geschichtl. Anfänge
d. Recursus ad Principem in Dtld.
Würzb. Diss. 1906. 85 S. 424
Schäfer, H., Die Kanonissenstifter
im dt. Mittelalter. Ihre Entwicklig.
u. innere Einrichtg. im Zusammen-
hange m. d. altchristl. Sanktimonia-
lentum. (Kirchenrechtl. Abhdlgn.;
hrsg. v. U. Stutz. Hft. 43/44.) Stuttg.:
Enke. xxjv, 303 S. 11 M. [425
Quadfiieg, P., Rechtsgeschichtl. Studien
üb. d. kigentumsverhältnisse d. kath. Kirchen-
gemeinde in Werden. (Beitrr. z. G. d. Stiftes
Werden 12, 18-130.) [426
d) Kriegswesen.
Pochon, A. et A. Zesiger, Le
soldat suisse de l’année 1700 à nos
jours. Livr. 1. Bern: Scheitlin. 4°.
vij u. S. 1-8; 4 Taf. 4 M. 60. [427
Walter, G., Militärwesen im alten Schaff-
hausen. (In: Neujahrsbl. d. Hist.-antiquar.
Ver. etc. Schaffh. XV.) [428
Schäfer, W., Triers Bürgerwehr zur Zeit
d. Kurfürstentums. (Trier. Chronik N.F. 3,
161-69.) [429
Pelet-Narbonne, G. v., G. d. brandb.-
preuß. Reiterei v. d. Zeiten d. Gr. Kurf. bis
Z. Gegenw. 3. (Tit.-]Aufl. 32 Bde. Berl.: Mittler
[05] 1908. 12 M. [480
Erzieher d. preuß. Heeres. Hrsg.:
v. Pelet-Narbonne (s. ’07, 448).
II u. X. [431
(Friedr. Wilh. L u. Fürst Leop. L zu
Anh.-Dessau. Moltke.
Regimentsgeschichten u. dgl.: [432
Proksch, A., G. d. K. u. K. Artillerie-
kadettenschule in Wien. Wien: Stern. 95 S.
8 M. 60.
Blaha, K., G. d. K. u. K. Feldjäger-
bataillons Nr. 19. Mit 12 Skizzen. Pozsony:
Bataillon 1905. 4°. 293 8.
Moldenhauer, Offiz.-Stammliste d. Kurhess.
Jäger-Bat. Nr.11, 1513-1907. Oldenb.: Stalling.
1 M. 20.
Hinüber, E. A. v., Stammliste d. Kgl.
sächs. Garde- Reiter- Regiments, 1680-1905.
Berl.: Mittler. 361 8. 10 M. (Subskr.-Pr.:
8 M. 25.) |
Neuschaefer, Stammliste d. Kgl. Kadetten-
hauses Culm-Cóslin, 1. VI. 1778-1. XL 1907.
Berl.: Herm. Walter. 460 S. 8 M.
e) Religion und Kirche.
Jacoby, H., Christentum u. Kultur im
Früh-Mittelalter d. Abendlandes. (Dt.-ev.
BI. ’07, 587-622.) [433
Hauck, A., Die Rezeption u. Um-
bildg. d. allgem. Synode im Mittel-
alter. (Hist. Vierteljschr. 10, 465
-82.) [434
*16
Quellen u. Forschungen z. G. d.
Dominikanerordens in Dtld.; hrsg. v.
P. v. Loë u. B. M. Reichert. Hit. 1:
P. v. Loë, Statistisches üb. d Ordens-
prov. Teutonia. Lpz.: Harrassowitz.
55 S. 2 M. [435
Prutz, H., Die geistl. Ritterorden.
Ihre Stellg. z. kirchl.-polit., gesell-
schaftl. u. wirtschaftl. Entwicklg. d.
Mittelalters. Berl.: Mittler. xvırj,
549 S. 14 M. [436
Duhr, B., G. d. Jesuiten in d.
Ländern dt. Zunge. I: Im 16. Jh.
Freib.: Herder. xvj, 876S. 22 M. [437
Rez.: Hist.-pol. Bil. 140, 144-49 Paulus;
Lit. Zbl. '07, Nr. 38 Leipoldt.
Eisler, A., Das Veto d. kath.
Staaten bei d. Papstwahl seit d.
Ende d. 16. Jh. Wien: Manz. xij,
362 S. 6 M. 80. [438
Merk, G., Der Kampf um d. Parität in
Attenweiler b. Biberach. (Diözesanarch. v.
Schwab. 25, 75-79, 92-96.) 489
Schneider, Th., Keligionsgeschichtl. Bilder
aus Nassau. TI. I u. II. Progr. Wiesbaden.
1906 f. 4°. 42; 48 S. (440
Wedekind, Th., Aus d. kirchl. Vergangen-
heit d. Inspektion Finbeck. (Jahresber. d. Ver.
f. G. etc. d. St. Einb. ’u6, 1-27.) [441
Schubert, H. v., Kirch.-G. Schles-
wig-Holsteins auf Grund v. Vorlesgn.
an d. Kieler Univ. Bd. I. (= Nr. 703.)
Kiel: Cordes. xvj, 419 u. 17 S.
7 M. 50. [442
Ders., Richtlinien u. Aufgaben d. schlesw.-
holst. Kirch.-G. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 9. R.), 4, 121-40.) — Rez. d.
Hauptschrift: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr.3H.G.Voigt.
Lindner, P., Monasticon metro-
polis Salzburgensis antiquae. I.
Kempt. u. Münch.: Kösel. 288 8.
9 M. [443
Wretschko, A. v., Zur Frage d.
Besetzg. d. erzbischöfl. Stuhles in
Salzburg im Mittelalter. (Aus: Mitt.
d. Ges. f. Salzb. Ldkde. XLVII.)
Stuttg.: Enke. 111 S. 8 M. [444
Bief., J. C., Beitrr. z. G. d. ehemal. Kar-
thäuserklosters Allerengelberg in Schnals.
(s. ’07, 2146$). IV. Progr. Bozen 1906. [445
Hrady, J., Die Marienkirche in Aussig an
d. Elbe bis z. J. 1426. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Röhm. 45, 413-23. 46, 3-32.) [446
Mörath, A., Zur G. d. Marien-Verohrg. in
d. Pfarrkirche zu Gojan b. Krummau. (Dt.
Böhmerwaldztg. 07, Nr. 12-14.) [447
Gnann, A., Beitrr. z. Verf.-G. d.
Domkapitel v. Basel u. Speyer bis
z. Ende d. 15. Jh. (Tübing. Diss.)
Freib.: Charitas-Dr. 1906. x, 86 S.
2 M. [448
Bibliographie Nr. 435—494.
Doll, J., Die Anfänge d. altbayer.
Domkapitel. (Aus: Beitrr. z. G. etc.
d. Erzbistums Münch. u. Freising. X,
N.F. IV.) Münch. Diss. 55 S. [449
Kohlhagen, H. Th. v., Das Domkapitel
d. alt. Bist. Bamberg u. seine Canoniker.
Bamberg: Handels-Dr. u. Verlagsanst. 58 S.
1 M. [450
Heldwein,J., Aus Kirche u.KlosterAndechs
Münch.: Foth. 34 8. 1 M. 50. [451
Marius, Wolfg., Annales eccl.
Alderspacensis 1514-1544; m. erl.
Anmerkgn. hrsg. v. M. Hartig (e.
07,458). Forts. (Vhdlgn. d. Hist. Ver.
f. Niederbayern 48, 1-118.) [452
Rez. v. I: N. Arch 32, 687f. H. H.
Sproll, Zur G. d. Pfarreien Oberschwabens.
(Diözesanarch. v. Schwab. 25, 113-18.) — S.,
Das alte Landkarpitel Riedlingen. (Ebd. 65-15
etc 187-90.) — Finkbelner, Aus d. Pfarrei-G.
v. Wurzach (s. ‘07, 459). Forts. (Ebd. 53-61
etc. 167-71.) (453
Volz, Die Deutsch - Ordens - Herrschaft in
Biberach, O A Heilbronn, 1631-1806. (Bl. f,
württb. Kirch.-G. 11, 32-62.) (454
Müller, K., Die Eslinger Pfarrkirche im
Mittelalter. Beitr. z. G. d. Organisation d.
Pfarrkirchen. (Aus: Württb. Vierteljhfte.
N.F. 16, 237.) Stuttg.: Kohlhammer. 30 S.
1 M. 50 455
. 50. [
Schuster, W., Zur kirchl. G. im Quell-
gebiet d. Donau. (Alemannia N.F. 8, 257
-68.) [456
Münzer, Waldkircher Pröpste. (Schau-ins-
Land 38, II, 57-76.) (457
Lévy, Die ehemal. Wallfahrtsorte d. Mutter
Gottes im Elsaß. (Straßb. Diözesanbl. 3. F.,
Bd. IV, Hft. 3/5.) 458
Scholly, K., Die G. u. Verfassg.
d. Chorherrenstiftes Thann nach
archival. Urkk. (XXXIII v. Nr. 666.)
Straßb.: Heitz. 204 S. 6 M. [459
Jeunhomme, O., Études hist. sur
le diocèse de Metz (s. "07, 461). Forts.
(Rev. eccl. de Metz 06.) [460
Falk, F., Wimpinensia. (Quartalbll.d Hist.
Ver. f. d. Grhzgt. Hossen 4, 50-52 ) [461
Schlager, P., Zur G. d. Franziskaner-
klosters in Wittlich. (Trier. Arch. 11,71-79.) [462
Schmithals, 0., 3 freiherrl. Stifter (Essen,
Elten, Gerresheim) am Nied -rrhein. (Ann. d.
Hist. Ver. f.d. Niederrh. 84, 10 -80.) Bonn.
Diss. — A. Schulte, War Werden e. frei-
herri. Kloster? , s. ’07, 466. (Auch in: Beitrr.
z. G. d. Stiftes Werden 12, 165-80.) — H.
Schäfer, Zur Rechts-G. u. Topogr. d. Wer-
dener Münsters Ebd. 3-12.) — F. Arens,
Das Essener Kapuzinerkloster. (Beitrr. z. G.
v. Essen 29, 75-125.) 463
Görres, J., Das Lütticher Dom-
kapitel bis z. 14. Jh. Tl. I. (Diss.)
Berl.: Trenkel. 71 S. 2 M. [464
Bihl, M., G.d.Franziskanerklosters
Frauenberg zu Fulda 1628-1887 (=
Nr. 153.) Fulda: Fuldaer Aktiendr.
x, 252 S. 3 M. 80. [465
Heideibach, P., Kloster Weißenstein.
(Hessenland 21, 165-67; 181-84.) [466
Religion und Kirche. — Bildung.
Fink, G., Standesverhältnisse in Frauen-
klöstern u. Stiftern d. Diözese Münster u.
Stift Herford. Bonner Diss. 82 S. [467
Meier, P. J., Bilder a. d. G. d. Klosters
Steterburg. (Braunschw.Mazaz.’07, 97-100.) [468
Bergner, H., Das Kloster Gülden-
stern in Geschichte u. Kunst. (Als
Ms. gedr.) Magdeb.: Baensch. 4°.
115 S. [469
Thiele, G., G. d. Zist.-Nonneuklosters An-
rode b. Mühlhausen i. Th. I: 1263-1525.
(Mühlh. G bll. 3, 29-58.) [470
Schmaltz, K., Begründg. u. Ent-
wicklg. d. kirchl. Organisation Meck-
lenburgs im Mittelalter. (Jahrbb. d.
Ver. f. meckl. G. 72, 85-270.) [471
Frydrychowicz, R., G. d. Cist.-
Abtei Pelplin u. ihre Bau- u. Kunst-
denkmäler. Düsseld.: Schwann. xxvj,
638 S. 15 M. [472
Hadorn, W., Kirch.-G. d. reform.
Schweiz (s. '07, 2494). Schl.-Lfg. 3-4.
S. 177-320. 3 M. 20. [473
Seeberger, Üb. d. Lage d. Protestanten
in Bamberg v. Westf. Frieden bis z. Säku-
larisierg. d. Hochstifts Bamberg. (Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 14, 28-36.) . "474
Frauer, Rechtl. Stellung d. württb.
Konsistoriums, geschichtl. unters. (Dt.
Zt. £. Kirchenrecht 17, 225-52; 319
274) [475
Schön, Th., Liebestätigkeit d. Reichsstadt
Reutlingen geg. ev. Glaubeusgenossen. (KI.
f. württb. Kirch.-G. 11, 15-32.) (476
Hengstenberg, F., G. d. ev. Gemeinde
Delling im ehemal. Hrzgt. Berg nebst Über-
sicht üb. d. berg. Landes- u. Ref.-G. Lissa:
Ebbecke. 134 S.; Taf. 2 M. (477
Natorp, Andr., G. d. ev.-luth. Gemeinde
Radevormwald. Festschr. Radev.: Selbstverl.
125 S.; Taff. : f (478
Bijdragen, Nieuwe, tot kennis van
de gesch. en het wezen van het
Lutheranisme in de Nederlanden I.
Schiedam: Roelants. 12, 173 8.
1 fl. 90. [479
Inh.: J.W. Pont, Gesch. d. Schiedamsche
Luthersche gemeente, 1757-1907. De belijdenis
van de Luthersche gemeente te Antwerpen
over de erfzonde, 1579.
Kirchengalerie, Neue sächs. (s.
arienberg. 18 u.
’07, 2502). Eph.
19. Schluß-Lfg. Sp. 815-904. Diözese
Löbau. Lfg. 1-14. 366 Sp.; Taf.
(à 40 Pf.) [480
Hering, H., Aus d. 1. Jahrh. d. akad.
Gottesdienstes d. Friedrichs- Universität in
Halle. (Hull. Osterprogramm.) Halle: Nie-
meyer 1406. 109 S. (481
Wiemann, H., G. d. Hof- u. Stifts-Kirche
zu St. Bartholomäi. Zerbst: Luppe. 170 S.
2 M. [482
Färber, A., G. d. Kirchengemeinde Schir-
windt. Pillkallen 1906. 237 S. 2 M. 50. Rez.:
Altpr. Monatsschr. 44, 472f. Sahm. 433
*17
f) Bildung, Literatur, Kunst.
Eulenburg, Die Frequenz d. dt. Universi-
täten, s. ’06, 554%. Rez.: Hist. Vierteljschr.
10, 429-33 QG. Kaufmann. [484
Matrikel d. Univ. Freiburg i. Br.
1460-1656; hrsg. v. Herm. Mayer.
Bd. I: Einleitg. u. Text. Freib.:
Herder. xcjv, 943 5. 30 M. [485
Toepke, G., Die Matrikel d. Univ.
Heidelberg. Tl. VI: 1846-1870. Fortg.
u. hrsg. v. P. Hintzelmann. Nebst
Anh., enth.: I. Vorschriften üb. d.
Immatrikulation 1805-1868. II: Ver-
zeichn. d. Rektoren u. Prorektoren
1669-1870. Heidelb.: Winter. 712 S.
22 M. 50. [486
Beiträge z. G. d. Universitäten
Mainz u. Gießen. Hrsg. v. J R.
Dieterich u. K. Bader. (V v.
Nr. 673.) [487
Universität, Die, Gießen v. 1607-
1907. Beitrr. zu ihr. G. Festschr. z.
3. Jahrhundertfeier hrsg. v. d. Univ.
Gießen. 2 Bde. Gieß.: Töpelmann.
905 S.; 22 Taf. 25 M. [488
Inh.: H. Haupt u. G. Lehnert, Chronik
d. Univ. 1607-1907. (Sep. 110 S. 3 M.) —
J. Geppert, Einleitg. in d. G. d. med. Fak.
(Sep. 50 Pf.) — W. Diehl, G. d. Gießen.
Stipendiatenanstalt 1605 bis 1780. (Sep. 132 S.;
5 Taf. 4M.) — P. Drews, Der wiss. Betrieb
d. prakt. Theologie in d. Theol. Fak. zu G.
(Sep. 488.; 1 Taf. 1 M. 40.) — Vgl. Nr. 1336;
1360 ; 1448.
Oncken, H., Der hess. Staat u. d. Landes-
univ. Gießen. Festrede. Gieß.: v. Münchow.
26 S. 60 Pf. [489
Catalogi studiosorum Marpurg. (8.
'07, 497) Fasc. 5: 1700-1702. Marb.
Univ.-Progr. 4°. S. 147-206. [490
Loth, R., Die Dozenten d. med.
Fakultät d. Univ. Erfurt 1646-1816.
(Jahrbb. d. Akad. zu Erfurt 33,
179-250.) [491
Kolb, A. G., Beteiligung d. Zabergäus u.
Leintala am akad. Studium im Mittelalter.
Vierteljahrshfte. d. Zabergäuvereins ’04;5.) —
. Söhnel, Niederlausitzer auf mittelalterl.
Universitäten. (Niederl. Mitt. 9, 83-104.) —
P. Beh, Oberschlesier auf d. Univ. Frankf. a. O.
1: 1506-1767. (Oberschlesien 5, 461-72.) —
W. A. Christiani, Liv-, Est- u. Kurländer
auf d. alt. Univ. Straßburg. (Balt. Monats-
schr. 64, 33-55.) [492
Monumenta Germ. paed. (s. ’07, 2513)
XXXIX (Cohrs, Katechismusversuche. V).
XL (Delbrück, Tagebuchbil. III). Rez. v.
XXXIV,1u.2(G.Schuster u. F. Wagner,
Jugend etc. d. Kurfürsten v. Brandenb. u.
Könige v. Pr.): Forschgn. z. brandenb. u. pr.
G. 20, 246-48 Tschirch. [493
Stein, R., Die Schule als Staats-
anstalt in Schul-G. u. Staatslehre
bis 1794. Lpz. Diss. 1906. 63 S. [494
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 2
18
Matthias, A., G. d. dt. Unterrichts.
(Handb. d. dt. Unterrichts I, 1.)
Münch.: Beck. 446 S. 9 M. [495
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 28 Münch; Mitt.
d. Ges. f. dt. Erziebgs.- u. Schul-G. 17, 241-
46 Heubaum.
Wetzstein, Geschichtl. Entwicklg. d. Real-
schulwesens in Dtid. (s. ’07, 504b). II. Neu-
strelitz. Progr. 4°. 48 8. [496
Heimbucher,M.,Die armen Schulschwestern
de Notre Dame. Hist.-stat. Skizze (Mitt. d.
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 17, 153-74.) [497
Hübl, A., G. d. Unterrichtes im
Stifte Schotten in Wien. Wien:
Fromme. xj, 336 S. 6 M. 25. [498
Wieser, Th., G. d. k. k. Gymn. d. Bene-
diktiner v. Marienberg in Meran (s. ’06, 573).
Forts. Progr. Meran 1906. [499
Seibel, M., Zur G. d. Gymn. in Passau.
Nachtrr. u. Beitrr. Pass. Progr. 59 5. m.
Tab 1500
Wagner, H., Zur G. d. Aschaffenburger
höher. Unterrichtswesens. II: Das Aschaffenb.
Gymn. 1773-1814. Progr. Aschaffenb. 1906.
46 S. (501
Böhner, F., Geschichtl Überblick üb. d.
Entwicklig. d. Lateinschule zu Amorbach
1807-1907. Progr. 46 S. [502
Brungs, J., G. d. Gymn. Thomaeum zu
Kempen, Rhein (s. '01, 544). IV. (Zeit d franz.
Fremdherrsch.) Kemp. Progr. 32 8. [503
Lemmen, A., Das Schulwesen d. Stadt
Malmedy bis z. Ende d. franz. Herrschaft.
Progr. Malmedy. 42 S. [504
Eickhoff, Neue Beitrr. z. G. d. Kgl. Gymn.
in Hamm. (Festschr. d. Kgl. Gymn. zu Hamm
S. 1-17.) [505
Genzken, H., Die Abiturienten d. Katha-
rineums zu Lübeck 1807-1907. (Progr.) Lüb.:
Lübcke & N. 111 S. 1 M. 60. [506
Wienecke, F., Die Magdeburg. Garnison-
schulanstalten. (G.bll.f. Magdeb. 42, 27-46.) [507
Jentsch, H., G. d. Gymn. zu Guben. I:
Bis 1708. Guben. Progr. 4. 508. [508
Festschrift z. 300jäbr. Jubil. d.
Kgl.Joachimsthalschen Gymn. T1 1.2.
Halle: Waisenhaus. 2 Bde. 4°.
14 M. [509
1) E. Wetzel, G. d. Gymn. 1607-1907.
2) E. Bahn etc., Zur Statist. d. Gymn.
Lazarus, J., Joachimsthalsches Gymn.
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins '07, 153-57.) [510
Wegner, A., Zur G. d. baltisch. Schul-
wesens. (Balt. Monatsschr. 68, 403-26.) [511
Senger, A., Das kaiserl. Hochstift
Bamberg nach sein. kulturellen Be-
deutsamkeit. Geschichtl. Studie. (Aus
Nr. 652.) Bamb.: Schmidt. 97 S.
1 M. su. [512
Schottenloher, Bamberg. Privat-
bibliotheken a. alter u. neuer Zeit.
(Zbl. f. Bibliothw. 24, 417-60.) Vgl.
Nr. 148. À [513
Wüstefeld, Hannov. Arzte im 18. Jh.
(Hannov. G.bll. 10, 193-218.) [514
Liebe, G., Beitrr. z. G. d. Wundarznei-
kunde im Hrzgt. Magdeburg bis z. Medizinal-
ordng. v.1725. (G.bll. f. Magdeb. 42,86-109.) [515
Bibliographie Nr. 495—562.
Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt.
Dichtg. 2. Aufl. (s. '06, 600). Bd. IV.
Umgearb. Neudr. Hft. 1 (d. 2. Aufl.
9. Hft). S. 1-208. 5 M. [516
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 46 Petsch.
Scherer, W., G. d. dt. Lit. 11. Aufl. -
Berl.: Weidmann. x1),8348. 10 M. [517
Meyer, R. M., Grundr. d. neuer.
dt. Lit.-G. 2. verm. Auf. Berl:
Bondi. xıj, 812 S. 5 M. [518
Golther, W., Tristan u. Isolde in
d. Dichtgn. d. Mittelalters u. d.
neuen Zeit. Lpz.: Hirzel. 466 S.
8 M. 50. [519
Hisserich, W., Die Prinzessin v. Ahlden
u. Graf Königsmark in d. erzähl. Dichtg.
Beitr. z. vergleich. Lit.-G. Rostock. Diss.
1906. 50 8. [520
d’Ester, K., Das Zeitungswesen
in Westfalen v. d. erst. Anfängen bis
z. J. 1813. (Münstersche Beitrr. z.
neuer. Lit.-G. I u. Il) Münst.: Schö-
ningh. xvj, 2228. 3 M. 60. (70 S.
Münst. Diss.: Zur G. d. Journalismus
in Westfal.) [521
Sachs, C., Beitrr. z. Entwicklungs-
G.d.dt. Abendmahlsdarstellg. (Repert.
f. Kunstw. 30, 94-126; 204-12.) [522
Hauser, P., Kunstgeschichtl. Vor-
arbeiten z. Topogr. v. Kärnten: Die
mittelalt. Architektur u. Malerei in
d. pol. Bezirken Hermagor u. Spittal.
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. N.F.
4, 1-66.) [523
Schröder, A., Kunst u. Künstler
vergang. Jahrhunderte in Dillingen
(s. '07, 532). Forts. (Jahrb. d. Hist.
Ver. Dilling. 19, 1-18.) [524
Beringer, J. A., Kurpfälz. Kunst
u. Kultur im 18. Jh. Freib.: Biele-
teld. 189 S.; Taf. 3 M. [525
(Baden. Seine Kunst u. Kultur.)
Renard, E., Köln. Lpz.: Seemann.
216 8. 4 M. [526
(Berühmte Kuuststätten Nr. 38.)
Terme, G., L'art ancien au pays
de Liege. Liege: Bénard. 8 S.;
200 Taf. 20 fr. [527
Bezold, @. v., Die Baukunst d.
Renaissance in Dtld., Holland, Bel-
gien u. Dänemark. 2. Aufl. (Hdb. d.
Archit. II, 7.) Lpz.: Kröner. 268 S.;
6 Taf. 16 M. [528
Gerland, Üb. d. Profanbauten u. insbes.
d. Holzarchitektur Hildesheims. (Hannov.
G.bll. 10, 219-33.) [529
Bildung, Literatur, Kunst. — Volksleben.
Piper, Burgenkunde. 2. Aufl., s. ’07, 543.
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’06, Nr. 11/12
Rabtgens; Hist. Zt. 99, 571-73 Meyer v.
Knonau. — Piper, Zur Abwehr u. Entgegng.
v. Schuchhardt: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. ’07, 158-74. [530
Schuster, E., Burgen u. Schlösser
Badens (s. "07, 2652). Lfg. 6-7. S. 89
-180; Taf. à 1 M. [531
Wartburg, Die. Ein Denkmal dt.
Kunst u. G. Dem dt. Volke gewidm.
v. Grhrzg. Carl Alexander v. Sachs.
Dargest. in 14 Monographien u. in
706 Abbildgn. im Text u. auf 54 Taf.
Berl.: Baumgärtel. Fol. xx, 743 S.
260 M. [532
Kemmerich, Frühmittelalterl. Porträtma-
lerei in Dtld. bis z. Mitte d. 19. Jh., s. ’07,
2561. Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 33 J.S. [533
Handzeichnungen schweiz. Meister
d. 16.-18. Jh., hrsg. v. P. Ganz (s.
*07, 548). 3. Ser., Lfg.1u.2. (à 15 Taf.
m. Text.) Subskr.-Pr.à8M. (Einzelpr.
10 M.) [534
Oidtmann, H., Die Glasmalerei
imalten Frankenlande. Lpz. : Duncker.
218 S. 535
Escherich, M., Die Schule v. Köln.
(Hft. 89 v. 626.) Straßb.: Heitz.
153 S. 6 M. [636
Riehl, B., Studien üb. Miniaturen
niederländ. Gebetbücher d. 15. u.
16. Jh. im Bayer. National-Museum
u. d. Hof- u. Staatsbiblioth. zu Mün-
chen. (Aus: „Abhdlgn. d. Bayer.
Akad.“) Münch.: Franz. S. 4388-60;
7 Taf. 3 M. [537
Neumann, W. A., Kleinkünste
währ. d. Mittelalters. (G. d. St. Wien
III, 2, 667-609; Taf. 46-60.) [538
Schütte, M., Der schwäbische
Schnitzaltar. (Hft. 91 v. 625.) Straßb.:
Heitz. xjv, 266 S. 25 M. Vgl. ‘04,
2875. [539
Wilke Die kirchl. Gold-
schmied a Augsburgs v. Beginn
d. Renaissance bis z. Ausgang d.
18. Jh. Münch. Diss. 54 S. [540
Scherer, Chr., Die Goldschmiede-Ausstellg.
im Hrzgl. Museum Sept. ‘06. (Braunschw.
Magaz. 07, 74-82.) [541
Braun, E. W., Alt-Troppauer Gold-
schmiedekunst. (Zt. f. G. etc. re
siens 1, 24-33.)
Kolberg, J., Ermländische Gold-
schmiede. Braunsberg: Bender. 213
u. xij S.; Taf. 3 M. 60. [543
Widmer, K., Keramik. Freib.:
Bielefeld. 77 S.; Taf. 2 M. [544
(Baden. Seine Kunst u. Kultur.)
19
Savelsberg, H., Die keramisch. Funde u.
Pfahlbauten in d. Korneliusstraße (Aus
Aachens Vorzeit 19, 7-21; 2 Taf.) Sep. Aach.:
Cremer 1906. 75 Pf. [545
Wallaschek, R., G. d. Wiener
Hofoper. Hft.1- 4. (Die Theater Wiens.
Hft. 42-45.) Wien: Ges. f. vervielfält.
Kunst. Fol. S. 1-104 m. Abbildgn.,
13 Taf. u. 7 Fksms. à 6 M. [546
Meißner, M., Geistl. Aufführgn. u. Schul-
komödien in Altenburg. (Mitt. d. Geschichts-
u. Altertumsforsch. Ges. d. Osterlandes 11,
351-422.)
g) Volksleben.
Reuschel, K., Volkskde. u. volkskundl.
Vereine. (Dt. G.bll. 9, 63-83.) [548
d. Vergangen-
Leben Deutsches,
heit in Bildern (8. '07, 2676). Bd. I.
x), 268 S. 18 M. 50. 649
Quellen u. Forschgn. z. dt. Volks-
kde.; hrsg. v. E. K. Blümml. Iu.
II. Wien: Ludwig. [550
I: F. F. Kohl, Heitere Volksgesänge a.
Tirol (Tisch- u. Gesellschaftslieder). Mit
Singweisen. 164 S. 6 M. I: A. Kopp,
Bremberger Gedichte. Beitr. z. Bremberger-
sage. 63 S. 3 M.
Kulturlebens in Steiermark. Graz:
Moser. 4 M. [561
Senger, Bamberg nach sein. kulturell.
Bedeutsamkeit s. Nr. 5132. (552
Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bezirks
Minden (s. 07, 2583). Forts. (Zt. d. Ver. f.
rhein. u. westf. a 4,171-98 ; 268-86.) [553
Lüpkes, W., Ostfries. 'Volkskde.
Emden: Schwalbe. 260 e. 260S. 5 M. [554
Frauenbriefe, Dt., : Dt., aus 2 Jahrhh.
Von E. Burger. Frankf. a. M.: Diester-
weg. 249 S. 1 M. 50. [555
Poirier, J. F., La famille messine au bon
vieux temps. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
18, 78-109.) [556
Kauffungen, K. v., Beitrr. z. G. d. Nitt-
lichkeit in Mühlhausen im Zeitalt. reichs-
städt. Freiheit. (Mühlh. G.bll. 8, 178-90.) [557
Preuschen s Aus alt. Gießener Stamm-
büchern. (Arch. f. hess. G. N.F. 5,390-405.) [558
Dähnhardt, 0., Beitrr. z. vergleich. Sagen-
forschg. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 1-16;
129-43.) — J. Bolte, Neuere Arbeiten. üb. d.
dt. Volkslied. (Ebd. 203-10.) — K. Adrian,
Volksbräuche a. d. Chiemgau. (Ebd. 16, 3291.
17, 321-25.) — RB. Eder, Volkstüml. Uber-
liefergn. a. Nordböhmen. (Zt. f. öst. Volkskde.
12, 208-15. 13, 130-39.) [559
Sagen, Walliser. Hrsg. v. Hist. Ver. v.
Oberwallis. Bd. I. Brig (Schweiz): Geschichts-
forsch. Ver. jx, 289 S. 2 M. 50. [560
Hebel, F. W., Pfälzische Sagen (s.’07, o
2. Sammig. 173 S. 2 M. 40. [561
Pfaff, F., Volkslieder u. Schwänke a.
Lobenfeld. (Alemannia N.F. 8, 105-25.) —
Menges, Sagen a. d. krummen Elsaß (s. ’05,
610). Forts. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 33,
2*
*20
106-33.) — A. Brunk, Volksrätsel a. Osna-
brück u. Umgegend. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
17, 398-307.) — Max Wolff, Rietzmecker Volks-
bräuche. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 742-
51) — Kühnan, Schles. Schatzsagen als
Quelle schles. Volksglaubens. (Mitt. d. Schles.
Ges. f. Volkskde. 18, 68-97.) (562
Klapper, J., Das Gebet im Zauberglauben
d. Mittelalters. Aus schles. Quellen. (Mitt. d.
Schles. Ges. f. Volkskde. 18, 5-41.) (563
Österreicher, K., Beitrr. z. Volksaber-
glauben u. z. Volksmedizin in Niederüsterr.
(Zt. f. dat. Volkskde. 18, 99-110.) (564
John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im
sächs. Erzgebirge (s. ’07, 2593). Schluß. (Mitt.
d.Ver.f.sächs. Volkskde.4,205-10; 2315-39) [565
Dettling, A., Die schwyzer Hexenprozesse.
(Aus: Mitt. d. Hist. Ver. d. Kant. Schwyz.
Hft. 15.) Schwyz: Steiner 1105. 125 S. [566
Kauffungen, K. v., Hexenprozesse in Mühl-
hausen i. Th. (Mühlh. G.bll. 8, 190f.) [567
Thormann, B., Üb. d. Humor in
d. dt. Weistümern. Münst. Diss.
86 S. [568
Schell, 0., Bergischer Volkshumor. (Der
Volksmund. Alte u. neue Beitrr. z. Volks-
forschg. XIL) Lpz.: Dt. Verlagsaktienges.
1488. 1 M. [569
Haffner, 0., Alemann. Ortsneckereien a.
Baden. (Alemannia N.F. 8, 88-104.) [570
Kassel, Mesti u. Kirwe im Elsaß. (Jahrb.
f. G. etc. Els.-Lothr. 23, 165-240.) [571
Hobohm, E., Zur G. d. Halberstädter
Schützengesellschaft. Progr. Halberstadt. 4°.
66 8. [572
Mielke, R., Das dt. Dorf. Mit
61 Abbildgn. im Text. (Aus Natur
u. Geisteswelt. 192.) Lpz.: Teubner
1908. 132 S. 1 M. [578
Pfaff, F., Zum ländlich. Hausbau. (Ale-
mannia N.F. 8, 245-54; 320.) [573a
Häuser, Altbergische, in Bild u.
Wort. Mit 20 Lichtdr.-Taf. u. 90 Text-
Abb. nach Orig.-Aufnahmen v. W.
Fülle u. e. Orig.-Holzschn. v. M.
Jacoby. Text v. O. Schell. Barm.:
Fülle. 4°. 68 S. 20 M. [574
Gallée, J. H., Das niederländ.
Bauernhaus u. seine Bewohner. (In
4 Lfgn.) Lfg. 1 u. 2. Utrecht: Oost-
hoek. Fol. 32 Taf. (Subskr.-Pr. p.c.:
50 M.; v. März ‘08 ab: 60 M.) [575
PeBler, Das altsächs. Bauernhaus in sein.
geogr. Verbreitg., s. ‘07, 592. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07, 382-86 Brandi. —
Fr. Kauffmann, Zur G. d. niedersächs.
Bauernhausos. (Zt.f.dt. Philol.39, 282-92.) [576
Lacher, K., Die Hausindustrie u. Volks-
kunst in Steiermark. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Steierm. 4, 19-32.) (577
Kassel, Üb. elsüss. Trachten.
Hochtelden: Selbstverl. 47 S.; 3 Taf.
1 M. 80. [578
Bibliographie Nr. 562—636.
Jacobs, P., Die Krankenpflege in Werden
u. Kettwig in alter. u. neuer. Zeit. (Beitrr. z.
G. d. Stiftes Werden 12, 131-56.) (579
Pflug, W., Syphilis oder Morbus Gallicus ?
Straßb.: Trübner. 62 S. 1 M. 50. Bez.: De.
Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 45 Pagel. (530
Wehrhan, K., Zur G. u. z. Verbreitg. d- .
Ausdrucks: „die Franzosen haben“. (Zt. d.
Ver. f. rhein. u. westf.Volkskde.4, 198-203.) (580a
Laube, G. C., Teplitzer Badeleben in alter
Zeit. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45,
487.63.) (581
Heerwagen, H., Die Totenbrettersitte im
Bezirke Forchheim, Oberfranken. (Festschr.
z. 16. dt. Geographentage 21. bis 23. Mai ’07
in Nürnb. S. 167-78.) (582
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Grundriß d. G.wiss. (s. 07, 2610). U, 2 u. 3
s. Nr. 297 u. 312. [583
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete d. G.
(s. ’07, 608). VI, 1 8. Nr. 1212. 584
Studien, Hist., veröff. v. Ebering (s. "07,
2611). Hft. LVII-LIX s. Nr.895; 1602; 1701. [585
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s.’07,
2612). XVI ». Nr. 349, (556
Abhandlungen, Loipz. hist. (s. ’07, 2613).
IV u. VII s. Nr. 1043; 1415 (V-VI inzwischen
ersch.) (587
Untersuchungen, Geschichtl., hreg. v.
Lamprecht (s. ’07,2614). V,2s.Nr.1851. (583
Studien, Breslauer, z. G. Hrsg. v. C.
Cichorius, F. Kampers, G. Kaufmann,
G. F. Preuß. Breslau: Trewendt & C. H. I
u. II s. Nr. 1127; 1810. (589
Studien, Prager, a. d. Geb. d. Geschichte-
wiss. (s. ’07, 2615). Hft. XIII s. Nr. 1012. [590
Abhandlungen, Heidelb., z. mitti. u. neuer.
G. (s. ’07, 2618). XVIII u. XIX s. Nr. 844,
1726. [591
Delbrück, H., Hist. u. polit. Aufsätze.
9. Aufl. Berl.-Hamb.: Stilke. 352 S. 6 M. [592
Zeitschrift, Hist. (s. ‘07, 2620).
XCIX (3. F., IIÍ), 2-3 u. © (3. F., IV), 1.
S. 238-700; 1-236. [593
Jahrbuch, Hist. (s. '07, 2622).
XXVIII, 3-4. S. 499-986; xL1j S. [594
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G. (s.
'07, 2621). XXVIII, 3-4. S. 401-720.
Erg.-Bd. VII, 3. S.471-784. 8M.60.[595
Abhandlungen d. Kgl. Bayer. Akad.
d. Wiss. Hist. KI. (s. "06, 2512).
XXIV, 2 (Denkschrr. LXXIX, 2).
S. 281-460; 7 Taf. 7 M. 50. [596
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere
dt. G.kde. (s. "07, 2623). XXXII, 3 u.
XXXIII, 1. S. 589-836; 1-288. [597
Geschichtsblätter, Dt. (s.'07,2624).
VIII, 10-12 u. IX, 1-4. S. 263-338;
1-118. [598
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. ’07, 2625). LV, 7-11. Sp. 269
-460. [599
Mitteilungen d. German. Nationalmuseums
(s. *07, 2627). 1907, Hft. 1/2. S. 1-52; 10 Taf.
— Anzeiger. 1907, 1/2. S. j-xx. [600
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Jahresberichte d. Geschichtswiss.,
hrsg. v. G. Schuster (s. '07, 625).
Jg. XXVII: 1906. 2 Tle. xı)j, 316,519;
vil], 332, 326 S. 42 M. [601
Rez.: Dt Lit.-Ztg. ’07, Nr. 46 Kende.
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. ’07,
2629). XXXV, 3-4. S. 257-502. [602
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. ’07,
2630). XIV: 1903. Hft.3. 8. 793-878. 6 M. [608
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s.
"07, 2631). IX, 2-4. S. 87-332. [604
Zeitschrift f. dt. Mundarten. Im
Auftr. d. Vorstandes d. Allg. Dt.
Sprachver. Jg. 1906 u. 1907. Berl.:
Allg.Dt.Sprachver. à 384 S. 310M.[606
Korrespondenzblatt d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. (s. ’07, 629). Jg. 1906. 97 S.
M 606
2M. [60
Archiv f. Urkundenforschg. Hrsg.
v. K. Brandi, H. Bresslau, M.
Tangl. I, 1. Mit 31 Abbildgn. im
Text u. 4 Taf. Lpz.: Veit. S. 1-184.
(Bd.: 24 M.) [607
Zeitschriftf.Numismat.(s.’07,2633).
XXVI, 3. S. 229-326, 28 S.; Taf. [6u8
Zeitschrift, Num. (s. ’07, 2634). Bd. 39/40.
(Regist. zu 1-38.) 221 S. 12 M. [609
Vierteijahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. ’07, 2636).
XXXV, 3. S. 255-366. . 610
Herold, Deutscher (8.'07, 26363). XXXVIII,
7-11. S. 109-202. — Verzeichnis d. Mit-
glieder d. Ver. Herold: 1907. 50 S. (610a
Jahrbuch d. K. K. herald. Ges.
„Adler“ (s. ‘06, 2530). N. F. XVII.
181 S. 16 M. [611
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog
(8. "07, 637). X: 1905. 358 S.; 278 Sp.
12 M. [611 a
Archiv f. Kultur -G. (e. ’07, 2639).
V, 3-4. S. 273-512. Erg.-Hft. II s.
Nr. 1331. [612
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G.
(8. ‘07, 2640). Hft. 59-91 u. 93 s. Nr. 415; 419;
798 f 3
; [61
a a f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. ’07, 640). Bd. V.
608 S. [614
Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f.
Rechts-G. (s. ‘07, 641). Bd. XXVII,
Germ. Abt. xx1j, 637 S. 16 M. 60. [615
Mitteilungen d. K. u. K. Kriegs-
archivs (8. ‘06, 2586). 3. F. V. Mit
4 Textskizzen. 382 S. 10 M. [616
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. '07, 2644).
XXVIII, 2-4. S. 129-499; 37-146. [617
Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden (s. ’07, 2645). XXVIII, 2. S. 267-428. [618
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. (s. ’07, 2646). XVII, 3/4.
S. 153-269. [619
21
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. '07, 2647).
XIV, 2-3, S. 223-688. [620
Studien z. vergl. Lit.-G. (s. ‘07, 2649).
VII. 3-4. S. 257-512 621
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. ‘O7,
2650) XXXIX, 3/4 u. XLI, 1. S. 274
-528; 1-128. [622
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ’07,
2651). XLIX, 1-3. S. 1-404. — An-
zeiger. XXXI, 1-3. S. 1-152. [623
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(s. ‘07, 2652). XXXII, 3 u. XXXIII, 1.
S. 299-570; 1-192. [624
Studien z. dt. Kunst-G. (s. ’07, 2653). Hft. 84
-98 8. Nr. 536; 539; 862; 956; 1356; 1367;
1876; 1379; 1469; 1465. [625
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn.
d. Allerh. Kaiserhauses (s. ’07, 2654).
XXVI, 5-6. u. XXVII, 1. S. 293-426
u. xxjx S.; Taf. 21-34. 64S.; 3 Taf. [626
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammilgn. (s. '07, 2656). XXVIII, 3-4.
Sp. Luj-xcvuj; S. 131-272; Taff. Bei-
hft. zu XXVIII. 111 S. 8 M. — Beibl.:
Amtl. Berr. XXIX, 1-5. Sp. 1-140.
(5 M.) Lu
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde.
(8. ‘07, 2656). XVII, 2-4 S. 129-
479
[628
Mitteilungen d. Schles. Ges. f.
Volkskde. (s. ‘07, 2658). Hft. XVII
u. XVII. 112; 134 S. 6 M. [629
Archiv f. österr. G. (s. "07, 2669).
Bd. XCIV, 2. S. 311-661. 7 M. —
Bd. XCVI. 389 S. 7 M. 60. [630
Beiträge z. neuer. G. Österreichs
(s. ‘07, 666) Mai 1907. 79 S.
2 M. 60. [631
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. (s. ’07, 658). Jg. XXVII.
294 S. 9 M. 60. [682
Beiträge z. öst. Erziehgs.-u. Schul.-
G. (s. ‘06, 739). Hft. VII. 1906.
135 S. 8 M. Hft. IX. 205 8.
4 M. 60. 633
Jahrbuch d. K.K. Denken
(s. ’07, 2661). N.F. IV,2. Mit 3 Taf.
u. 63 Textabbildgn. Sp. 1-242. —
Jahrbuch f. Altertskde., hrag. v. d.
Zentr.-Komm. Bd. I, 1/8. Wien: Schroll.
137 S. (10 M.) — Kunstgeschichtl.
Jahrbuch d. Zentr.-Komm. Nebst
Beibl. f. Denkmalpflege. 1907, 1-2.
Ebd. 67S. 88 Sp.; 8 Taf. (20 M.) [634
Carinthia I. (s. ’07, 2667). Jg. 97,
Nr. 4-6. S. 109-200. [635
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg.
Landeskde. (s. '07, 662). XLVII:
1907. 436 S. [638
*22
Forschungen u. Mitteilungen z. !
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. '07, 2668).
IV, 2-4. S. 117-480. [637
Zeitschrift d. Ferdinandeums f.
Tirol u. Vorarlberg (s. ‘07, 2669).
3. F., Hft. LL 374, Lxxxjx S.; 32 Taf.
u. 1 Kte. 14 M. [638
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Deut-
schen in Böhmen (8. ’07, 664). XLV,
2-4 u. XLVI, 1. S. 197-564 u. 1-68;
S. 1-106 u. 1-16. en
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. d. G. Müh-
rens u. Schlesiens (s. ’07, 2671). XI,
8-4. S. 189-404. [640
Jahrbuch f. schweiz. G. (s. '07,
668). Bd. XXXII. xxv,298S. 6M. [641
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (s.
'07, 2674). N.F. IX, 1-3. S. 1-264;
Taf. 642
Argovia. Jahresschr. d. Hist. Ges.
d. Kant. Aargau (s. '06, 2564). Bd.
XXXII. xjv, 161 S. [643
Geschichtsfreund, Der. Mitt. d.
Hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (s.
’07, 2679). Bd. LXII. xrıj, 252,
64 S. 6 M. 60. [644
Forschungen z. G. Bayerns (s. "07,
2685). XV, 3-4. S. 145-294. m
Bayerland (s. ‘07, 2686). X :
1907. 620 S. [646
Darstellungen a. d. Bayer. Pa
u. Heeres-G. (s. ‘07, 678). Hft. XVI.
282 S.; 2 Taf. [647
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. "07,
2688). XII, 6 u. XIV, 1-2. $. 263
-94; 1-100. [648
Beiträge z. G., Topogr. u. Statist.
d. Erzbistums München u. Freising (8.
06.762). X (N.F. IV). Mit 3 Kärtchen
u. 34 Abbildgn. 368 S. 4 M. [649
Verhandlungen d. Hist. Ver. f.
Niederbayern (s.’07, 683). Bd. XLII.
291 S. 4 M. 650
Archly f. G. u. Altertkde. v. Ober-
franken (s. ‘06, 2675). XXII, 2.
256 S. [651
Bericht d. Hist. Ver. Bamberg (s.
07, 686). LXV u. Jahrbuch: ‘07.
xvj; 159 S. 4 M. 50.
uellen u. Forschungen z.
insbes. hohenzoll. G.; ang. v. Chr.
Meyer (8.'07, 687). IV,2. 3. 269-440.
V,1. 285 S. [653
Sammelblatt d. Hist. Ver. Eich-
stätt (s. ’07, 2701). XXI: 1906.
180 S.; 14 Taf. 4 M. [654
Bibliographie Nr. 637—719.
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben
| u. Neuburg (8. '06, 768). Jg. XXXII
= '07, 2004. — Jg. XXXII. 98, 365.;
20 Taf. 6 M. [655
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen
07, 689). XIX: 1906. 258 S.;
Taf. (656
Vierteljahrshefte, Württemb., f.
Landes-G. (s. ’07, 691). N.F. XVI,
605 S.; vj Š. 657
Diözesanarchir v. Schwaben (s. ’07, 2705).
XXV, 7-12. S. 97-192. [653
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ‘07,
2706). N.F. XI, 1/2. S. 1-96. [659
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s.
’07, 2708). N. F. XXII 3-4. S. 369
-1388. (660
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s.
07, 2708a). Nr. 29, S. 83-176. [660 a
Alemannia. Zt. f. alemann. u.
fränk. G. (s. '07, 2710). N. F. VIO.
820 S. 10 M. [661
Schau-ins-Land (s.07,699).Jg.XXXIV,1.(662
Mitteilungen d. Hist. Ver. „Alt Wertheim“
I s. Nr. 326. [663
Jahrbuch f. G. etc. Els.-Lothr. (s.
’07,700). Jg. XXII. 258 S. 2M.50. [664
Bausteine z. els.-lothr. G. u. Ldkde. Hft.
VIII s. Nr. 1664. [665
Beiträge z. Landes- u. Volkeskde. in Els.-
Lothr. (s. ’07, 2712). XXXII u. XXXIII sa.
Nr. 459; 1558. [666
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertkde. (s. ’07, 704). XVII: 1906.
665 S.; 26 Taf. 15 M. [667
Revue ecclesiast. de Metz (s. ’07,
705). Année XVII: 1906. 668
Mitteilungen d. Hist. Ver.d. Pfalz
(s. ’07, 2713). Hft. 29/30. 304 S.;
2 Taf. 6 M. [669
Archiv, Neues, f. G. d. Stadt Heidelb. u.
d. rhein. Pfalz (s. ’07, 2715). VIL 3. S. 129-
(8.
3
92. 60 Pf. [670
Geschichtablätter, Mannheim. (s.’07, 2716).
VID, 6-12. Sp. 121-296. (671
Monatsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver.
(8. ’07, 2717). Jg. XV, Nr. 7-11. S. 25-44. [672
Archiv f. hess. G. u. Altertkde. (s.
07, 709). N.F. IV, 8 u. V. S. 355-
510; 532 S. = Quartalblätter (s.
07, 2718). N. F. IV, Nr. 8-5 (Jg. 06,
3-4 u. ‘07, 1). S. 37-166. [673
Zeitschrift, Mainzer (s. 07, 7118).
II: 1907. Mit 4 Taf. in Lichtdr. u.
zahlr. Abbildgn. 105 S. [674
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst.
8. F. (s. ‘06, 788). Bd. IX. 406;
xxxjx S.; Taf. 6 M. [675
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. ‘07, 2721). XXVI, 1-2. S. 1-128;
Taf. — Korr.-Bl. XXVI, 3-8. Sp. 33
-128. [676
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Geschichtsblätter, Rhein. (s.
VIII, 10-11. S. 289-352.
Jahrbücher, Bonner (s. "07, 2723).
CXVI, 1 u. 2. 290 S.; 20 Taf. [678
Monatshefte f. rhein. Kirchen-G.
(8. ‘07, 2725). I, 7-11. S. 289-528. [679
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. west-
fäl. Volkskde. (s. ’07, 2726). IV, 3-4.
161-327. [680
Archiv, Trierisches (s. ‘07, 2727).
Hft. XI. 88S. u. Beil. S. 146- 60. [681
Chronik, Trier. (8. ’07, 2727a). N. F. III,
10-13 u. IV, 1-2. S. 145-92; 1-32. [651a
Mitteilungen d. Wetzlarer G.-Ver. Hft. I.
Wetzlar: Verein. 91 5.; 3 Taf. [682
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. '07, 2728). Hft. 88 s. Nr. 179.
Hft. 84. 265 S. 6 M. 75. [683
Beiträge z. G. d. Niederrheins.
Jahrb. d. Düsseld.G.-Ver. (8.07, 2729).
XXI: 1906/7. 343 S. 6 M. [684
Beiträge z. G. d. Stiftes Werden
(s. '07, 717). XU: 1907. 192 S. [685
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift
Essen (s. '07, 2731). Hft. XXIX.
148 S.; 4 Taf. 2 M. 60. [686
07, 112)
[6%
Bulletin de la Comm. Roy. d'hist. de
l’Acad. Roy. de Belgique (s. ’07, 2785).
LXX VI, 2-5. S. Lvij-xovırj; 39-586. [687
Annales de l’Acad. d’archl. de
een (s. ’07, 2736). LIX (5. S.,
IX), 1-2. x 8.; S. 1-294; Taff. [688
Verslagen en meded.d. Vereenigin
tot uitg. d. bronnen v. h. oude sedal
recht (8. °07, 722). V, 4. S. 217-820.
1 fl. 76. [689
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkunde (s. ‘07, 2788). 4. S.,
VI, 3. S. 241-360. 1 fl. 25. [690
Analectes p. serv. à l’hist. ecclés.
de la Belgique (s. '07, 2737). XXXIIL
(3. S., ID, 3-4. S. 265-511. 691
Bijdragen tot de gesch. bijzonderl.
v. h. oude hertogd. Brabant, uitg. d.
P. J. Goetschalckx (s. 07, 2740).
VI, 837-580. [692
Bijdragen en meded. van het Hist.
Genootschap te Utrecht (s. ’07, 2741).
D. XXVII. cxxxvj, 618 S. [693
Hessenland (s. 707, 2746). Jg. XXI, a 2
-34. 8. 181-370
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver.
{8. ’07, 2747). N.F. Bd. XV. (Fest-
be z. 3. Jahrhundertfeier d. Univ.
Gießen) 156 S.; 4 Taf. 2M. 50. [695
Beiträge z. G. Dortmunds u. d.
Grafsch. Mark (s. ’07, 809). XVI.
268 S. 4 M. [696
|
*23
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries-
lands (s. ’07, 2735). VII s. Nr. 168. (697
Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West-
falens (s. ’07, 3758). Hft. XI u. XII s. Nr.
382; 754. [698
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
pe (8. °07, 2759). 1907, 2-4. S. 99
[699
* Geschichteblätter, Hannov. (s. ’07,
2768). X, 7-12. S. 198-368; 88 S. [700
Geschiehtsblätter, Hans. (8. ‘07,
2766). 1907,2. S.276-537. 6 M.40. [701
Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. (s. n
739a). III s». a
Schriften L Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. (s. ‘07, 741a). I. Reihe, 3
s. Nr. 442. — II. Reihe (Beitrr. u.
Mitt.), IV,2. S. 121-42. 60 Pf. [703
Zeitschrift d. Harz-Ver. (8.°07,748).
Jg. XL, 1-2. S. 1-482; Taf. [704
Magazin, Braunschw. (s. '07, 2768a). 1907,
7-10 8. 73-108. (705
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. Prov.
Pa di (s. ‘07, 143). XVII: 1907. an =
'&eschichtsblätter f. Magdeburg
(s8. °07, AU XLII, 1. S. 1-128. [707
Veröffentl chungen d. Altert.-Ver. zu
Torgau (s. ‘06, 2633). Hft. XX. vij, 57 8.;
Kte. 1 M. 2.
Beiträge z. anhalt. G. Hft. 6, 9 u. pe
Nr. 284; 356; 1949. 709
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u.
Altertkde. (s. ‘07, 749). N. F. XVII, 2
u. XVIII, 1. S. 363-516. 3 M. 50.
S. 1-248. 5 M. — Suppl.-Hft. II s.
Nr. 811. [710
Mitteilungen d. Ver. f. d. G. u.
Altertkde. v. Erfurt (s. ‘06. 2637).
H.XXVII. xxıj, 82 S.; 12 Taf. [711
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (8.
'07,2774). VIIT: 1907/8. 248 S. 4 M. be
Jahresbericht d. Vogtländ. Alter-
tumsforsch. Ver. zu Hohenleuben (s.
‘06, 830). Nr. 76/77. 119 S. [713
Mitteilungen d. Vereinigung f.
gothaische G. u. Altertumsforschg.
(s. ‘06, 2638). Jg. 1906/7. 98
8 M. [714
Schriften d. Ver. f. sachs.-meining.
G. u. Ldkde. (s. ’07, 2775). H. LV u.
LVI. 183; 108 S. 5 M. [715
Mitteilungen d. Geschichts- u.
Altertumsforsch. G. d. Osterlandes (s.
"06, 761). XI, 4. S. 351-482. [716
Archiv, N., f. sächs. G. etc. (8. 07,
2776). XXVII, 3/4. S. 187-389. [717
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. '07, 2779). IV, 6-7.
S. 181-244. [7 18
Neujahrsblätter d. Biblioth. u. d. Archivs d.
St. Leipzig (s.’07, 2781). IV s. Nr. 1244. [719
"24
Mitteilungen d. Ges. f. Zittauer G. Nr. 4.
Zittau: Dr. v. R. Menzel Nachf. 24 S.; Taf. [720
Magazin, N.lausitz. (s. ‘07, 2784).
LXXXIII, 2. S. 161-304. [721
Mitteilungen, Niederlaus. (s. "07,
2785). X,1/2. 114S.; Taf. 3 M. [722
Forschungen z. brandb. u.preuß.G.
(8. "07, 769). Bd. XX. 610; 30S. [723
. Hohenzollern-Jahrbuch (s. ‘07,
760). XI: 1907. vrij, 278 S.; 40 Voll-
bilder u. Beilagen. 20 M. [724
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. ’07,
2787). 1907, Nr. 7-12. S. 121-244. [725
Schriften d. Ver.f.G.d. Neumark (s.
‘07, 2788). H. XX. 349 S.; 2 Ktn.
5 M. [726
|
|
|
Bibliographie Nr. 720—771.
Jahrbücher u. Jahresberichte d-
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde.
(8. 07, 767). Jg. LXXI 334; 41 S.
Register üb. d. Jg. 51 bis 60. 346 S.
à 8 M. [727
Jahrbücher, Pommersche (s. '07,
768). Bd. VIII. 215 S. 5 M. [728
Zeitschrift d. Hist. G. f. d. Prov.
Posen (s. ’07, 2794) Jg. XXII.
309 S. [729
Monatsschrift, Altpreuß. (s. ’07,
2795). XLIV, 4. S. 479-622. [730
Mitteilungen d. Westpr. G.-Ver. (s. ‘07,
2796). VI, 3-4. 8. 41-78. [731
Monatsschrift, Baltische (s. ’07, 2798).
LXIII, 6 u. LXIV, 1-4 S. 385-439 u. 1-150;
57-200. (732
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Schlemm, J., Wörterbuch z. Vor-G.
Hilfsmittel beim Studium vorge-
schichtl. Altertümer v. d. paläolith.
Zeit bis z. Anfange d. provinzial-röm.
Kultur. Mit nahezu 2000 Abbildgn.
Berl.: Reimer 1908. xvj, 689 S.
20 M. [733
Reinhardt, L., Der Mensch zur
Eiszeit in Europa u. seine Kultur-
entwicklg. bis z. Ende d. Steinzeit
(s. '06, 855). 2. vollk. umgearb. u.
stark verm. Aufl. m. 535 Abbildgn.,
22 Kunstdr.-Taf. u. 2 Ktn. 92 S.
12 M. [734
Kossinna, G., Die Grenzen d. Kelten u.
Germanen in d. La Tene-Zeit. (Korr.-Bl. d.
Dt. Ges. f. Anthrop. etc. 38, 57-62.) | [735
Bugge, A., Die Wikinger; Bilder
a. d. nordisch. Vergangenheit. Übers.
v.H.Hungerland. Halle: Niemeyer
1906. 282 S. 6 M. [736
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 109-19 Kahle.
Montelius, Kultur-G. Schwedens, 8.’07, 2305.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10,515-17 Much. [737
Seger, H., Die vorgeschichtl. Be-
wohner Schlesiens. (Mitt. d. Schles.
Ges. f. Volkskde. Hft. 17,1-18.) [738
Lohmeyer, K., Ist Preußen d.
Bernsteinland der Alten gewesen?
(Lohm., Zur altpr. G. 93, 118-33.) [739
Lissauer, A., 3. u. 4. Bericht üb. d. Tätigkeit
d. v. å. Dt. Anthrop. Ges. gewählt. Kommission
f. präbist. Typenkarten. (Zt. f. Ethnol. 38,
819-62. 39, 785-831.) Vgl. ’06, 2669. [740
Schumacher, K. u. L. Lindenschmit,
Jahresber. d. Röm.-Germ. Zentralmuseums zu
Mainz: 1905/6 u. 1906/7. (Mainz. Zt. 2, 1-4;
54-56.) — P. Beinecke, Die Originalalter-
tümer in d. Sammign. d. É.-G. Zentr.-Museums.
Vermehrg. 05/5. (Ebd. 40-63.) [741
Much, M., Die Hausberge in Niederösterr.;
ihre Bedeutg. u. Zeitstellg. (Mitt. d. Anthrop.
Ges. Wien 37, 163-71.) — A. Dungel, Aus-
grabgn. b. Kuffern. (Jahrb. f. Altertskde. 1,
Sp. 85-95.) — A. Rzehak, Der Bronzedepot-
fund v. Przestawik in Mähren. (Ebd. 95-110;
3 Taf.) — Der s., Beitrr. z. Kenntn. d. Bronze-
zeit in Mähren (s.'06, 2671). IL (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens u. Schles. 11. 239-48.) [742
Viollier, D., Études sur les fibules de l’âge
du fer trouvées en Suisse. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. N. F. 9, 8-22; 177-85; 9 Taf) —
J. Heierli, Die goldene Schüssel v. Zürich.
(Ebd. 1-7; 2 Taf.) [74$
Birkner. Neue steinzeitl. Funde in Bayern.
(Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 136-38.)
— Rietzler u. J. Naue, Bronzefund auf d.
Neurissfeld westl. v. Bruck b. Fürstenfeld,
Oberbayern. (Prähist. Bll.19, 1-3.) — F. Weber,
Verhalten d. Hochäcker u. Hügelgräber zu
einander im südl. Bayern u. ihr Altersunter-
schied. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. etc.
37, 21-29; 38-41.) — Eug. Fischer, Die Löh-
brücke b. Ihringen am Kaiserstuhl, Grab-
hügel a. d. Hallstattzeit. Fundber. Mit 20 Ab-
bildgn.u. 1 Taf. (Alemannia N.F 8, 1-42.) [744
Schötensack, O., Üb. d. Gleichzeitigkeit
d. menschl. Niederlassg. im Lössb. Munzingen
unweit Freiburg i. B. u. der dem Magdadélien
zugehörig. palüolith. Schicht v. Thaingen u.
Schweizerbild b. Schaffhausen. (Arch. f.
Anthrop. N.F. 6, Bd. 34, 169-79; 3 Taf.) Vgl.
’07, 2811 Steinmann. [745
Schumacher, K., Aufgaben d. Forschg. u.
Grabg.in Südwestdtld. (Mainz. Zt. 3,11-32.) [746
Paradeis, Fund a. d. älter. Steinzeit b.
Rottenburg. (Westdt. Zt. 26, 63-70; Taf.) [747
Deutsches Altertum.
Forrer, R., Keltische Numismat. d. Rhein-
u. Donaulande (s. ’07, 790). Forts. VI. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 18, 284-316.) — Comte dJ.
Beaupre, Nouv. observations sur les sépul-
tures sous tumulus de la Lorraine. (Ebd. 131
-42.) — Hinrichs, 2 prähist. Befestigungen
b. Rombach. (Ebd. 537f.) — J. B. Keune,
Bronzezeitl. Fund a. Urville. (Ebd. 538-41.) [743
Baumann, K., Karte z. Ur-G. v. Mannheim
u. Umgegend. (Mannh. G.bll. 8, 175-92; Kte.)
— Ders., Neue Funde u. archl. Untersuchgn.
d. Mannh. Altert.-Ver. (Ebd. 07, Nr. 5f.) —
Baldes, Vorgeschichtl. Spuren b. Bosen,
Fürstent. Birkenfeld. (Korr.-Bl. d. Westdt
Zt. 26, 33-40.) — E. Fölzer, Spät-La Tène-
fund in Roden a. d. Saar. (Ebd. 69-74.) [749
Höfer, P., Die Gerichtsurne v. Neinstedt.
(Zt. d. Harz-Ver. 40, 241f.; Taf.) — 0. Schö-
nermark u. P. Höfer, Ausgrabg. b. Thale.
(Ebd. 242-49.) — Th. Yoges, Die Urne vom
Wippsteine b. Gr. Steinum. (Braunschw. Magaz.
»07, Nr. 8.) [750
__ Feyerabend, Der gegenwärt. Stand d. vor-
geschichtl. Forschg. in d. Oberlausitz. (Korr.-
Bl. d. Dt. Ges. f. Autbrop. etc. 37, 88-91.) —
Seger, Einige ostdt. Brouzetypen. (Ebd.
125-28.) [751
b) Einwirkungen Roms.
Winkler, C., Der Cäsar-Ariovist'-
sche Kampfplatz. Colmar: Selbstverl.
47 S.; 8 Ktn. u. Pläne. [762
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 45 A. 8.
Bartels, E., Zur Varusschlacht.
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 87-89;
115-19.) Vgl. '05, 822 u. 2746. [758
Nöthe, H., Die Drususfeste Aliso
nach d. röm. Quellen u. d. Lokal-
forschen. Mit 2 Ktn. (XI v. 698.)
Hildesh.: Lax. 80 S. 1 M. 20. [754
Huverstuhl, W., Fossa Drusiana, Elison,
apa und d. Römerfeste Aliso. Antwerp.:
Laporte & D. 38 S. — W. Vollgraf, Vechten
u. d. Fossa Drusiana. (Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 26, 146-48.) Vgl. ‘07, 2880. [755
Prein, Aliso b. Oberaden, s. ’07, 2831.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 517-20 Nöthe. —
Dragendorff m. Bemerkgn. v. Knoke u.
Schuchhardt, Die bisher. Ergebnisse d. Aus-
grabgn. b. Oberadeu. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. ’07, Nr. 9.) [756
Limes, Der Obergerm.-Raet. (s. "07,
2833). Lfg. XXIX. 5M. 60. (Subskr.-
Pr.: 4 M. 20.) [757
Inh.: Eidam, Kast. Gnotzheim. 28 8.;
4 Taf. (Sep. 4 M. 80.) — Ders., Kast. Gunzen-
hausen. 6 8.; 1 Taf. (Sep. 1 M.60.). — Kast.
Pfünz. Inhaltserläuterg. zu d. Taff. S. 77-84.
— Fr. Winkelmann, Kast. Böhming. 16 8.;
2 Taf. (Sep. 2 M. #0.)
Fabricius, E., Mainz u. d. Limes. (Mainz.
Zt. 2, 4-10.) — P. Helmke, Bericht üb. d.
Untersuchgn. u. Arbeiten an d. Kapersburg
’06. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hess. 4, 134-43.) Vgl. ’07, 811. 1158
Kenner, F., Die Dekumantore v. Vindo-
bona. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 25-43; Taf. 1.)
— 0. Cuntz, Planskizzen d. Ausgrabgn. auf
d. Kugelstein b. Deutsch-Feistritz 1886. 1887.
25
(Ebd. 51-54.) — W. Kubitschek, Inschrift a.
Salona. (Ebd. 78-85.) — 0. Klose, Röm. Ge-
bäudereste b. Hellbrunn. (Ebd. 110-19.) —
M. Abramil, Spätröm. Grabfund zu Velm b.
Gutenhof, N.-Ö. (Ebd. 119-21.) (759
Klose, 0., Röm. Mosaiken v. Domplatze
zu Salzburg. (Mitt. d. Zentr.-Komm. V ('06)
u. Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 47, 307-16.) [760
Frey, F., Führer durch d. Ruinen v.
Augusta Raurica. Hrsg. unt. Mitwirkg. d.
hist. u. antiq. Ges. zu Basel. Liestal: Lüdin.
91 S. m. 21 Abbildgn. u. 3 Taf. 1 M.85. [761
Fels, C., L. Fröllch u. E. Fröhlich,
Grabungen d. Gesellschaft Pro Vindonissa ’06.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 9, 33-38.) —
S. Heuberger u. L. Frölich, Grabgn. d. Ges.
P. V. ’06 am Nordtor v. V. u. Herbst ’05 bis
07 am röm. Schutthügel. (Ebd. 94-113.) —
J. Helerli, Das röm. Kast. Burg b. Zurzach,
unters. i. A. d. Komm. f. röm. Forschgn.
(Ebd. 23-32; 83-93.) — J. Egli, Münzfund im
st. gallisch. Rheintal. (Ebd. 138-200.) [762
Weber, F., Röm. Fund aus Oberammergau.
(Altbayer. Monatsschr. 3, 180f.) — J. Fink,
Inschrift v. Kösching. (Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 26, 65f.) [763
Seyler, E., Die Mönchsfabel v. d. Fossa
Carolina. Nürnb.: Verf. 20 S. 30 Pf. [764
Roger, 0., Die Terrasigillatareste v. Augs-
burg. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub.
33, 1-36; 9 Taf.) — Ders., Rôm. 'Töpferwaren
v. Wertheim b. Augsb. (Ebd. 37-42; 2 Taf.) —
Frank, Die Römerstraße Kempten-Epfach.
(Ebd. 74-79.) — Schurrer, Der röm. Friedhof
b. Faimingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling.
19, 221-82; Taf.) Vgl. ’07, 822. — L. Sont-
heimer, Röm. Villa b. Betzingen. (Reutling.
G.bll. XVI, Nr. 6.) [765
Welter, T., Die Besiedelg. d. Vorstufen d.
Vogesen unt. besond. Berücks. d. gebirgig.
Teiles d. Kreises Saarburg in Lothr. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 18, 371-97; Taf. 9 u. 10.)
J. B. Keune, Anhang. (Ebd. 398-412.) —
T. Welter u. H. E. Heppe, Die gallo-röm.
Villen b. Kurzel iu Lothr. (Ebd. 413-35; Taf.
11-19.) — J. B. Keune, Die Fundstücke a.
d. Bauerngehöft röm. Zeit b. Urville. (Ebd.
486-49.) — Ders., Neugefundene Inschrr. d.
Mediomatriker. (Ebd. 477-516.) — v. Do-
maszewski, War Metz eine Colonias? (Korr.-
Bl. d. Westdt. Zt. 26, 36f.) (766
Huber, E., Le Herapel. Les fouilles de 1831
à 1894. Description des planches. Strassb. [767
Asbach, J., Neue Arbeiten z. G. u. Kultur
d. röm. Rheinlande (s. ’06, 2700). III. (Beitrr.
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver.
31, 312-16.) [768
Mehlis, C., Beitrr. z. pfälz. Altertskde.
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, Nr. 7.) — H.
aurer, Alte Neckarläufe u. d. röm. Kast.
b. Mannheim. (Mannh. G.bll. 8, 77-81; 226-32.)
— F. Haug, Die röm. Militärgrabsteine d.
Mannheim. Antiquariums. (Ebd. 191-206;
2 Taf.) (769
Körber, K., Die ’06 gefund. röm. Iuschrr.
u. Skulpturen. (Mainz. Zt. 2, 23-36.) — Frz.
Falk, Röm. Bauwerke in u. bei Mainz nach
mittelalterl. Urkk. (Ebd. 37-39.) — Körber,
Röm. Inschrr. u. Skulpturen in Mainz u.
Weisenau. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 103-7
u. 65-69.) (770
Mitteilungen üb. röm. Funde in
Heddernheim (s. '01, 864). IV. 170 S.;
25 Taf. 8 M. [771
Inh.: a) S. 1-36; Taf. 1-10. A. Riese, Das
röm.Gräberfeld b. Praunbeim. Die Ausgrabgn.
*26
d. Winters ‘01-02. b) 8. 37-56; Taf. 11, 12
u. 20, 1-15. Geo. Wolff, Ròm. Villa in
Praunheim nebst d. an sie angrenz. Teile d.
Gräberfeldes. c) 8. 57-86; Taf. 13-15 u. 19.
Ders., Bericht üb. d. Arbeiten d. Ausgra-
bungskommission 1903-6. d) 8. 87-102; Taf.
16-18 u. 20. Ders., Die Tüpfereien vor d.
Nordtore d. röm. Stadt. e) S. 103-44; Taf. 21.
R. Welcker, Die Fundstücke a. d. röm.
Topferei vor d. Nordtore. f)S. 145-66; Taf. 22
-25. H.Dragendorff, Neue Terra-Sigillata-
Funde a. Heddernh. g) 5. 167-70. Chr. L.
Thomas, Das röm. Villengebaude bei d.
Günthersburg.
Heierli, J., Die Römerwarte beim kleinen
Laufen zu Koblenz. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
N.F. 9, 186-59.) — 0. Schultheß, Die Bau-
inschrift d. Römerwarte beim kleinen Laufen
b. Koblenz. (Ebd. 190-97.) (172
Mestwerdt, G., Archäol. Mitt. vom Nieder-
rhein. (Bonner Jbb. 116, 27-44.) — E. Funk,
Röm. u. fränk. Gräber b. Remagen. (Ebd.
141-62.) — A. Oxé, Röm. Grabstein e. Frau,
gefund. in Asberg, Asciburgum. (Ebd. 19-26.)
— H. Lehner, Ausgrabg. v. Vetera auf d.
Fürstenberge. ’06. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt.
26, 74-77) — W. Brüll, Zur Marcodurum-
Frage. (Rhein. G.bll. 8, 348-52.) [773
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Auctores antiquissimi. Tom. XIV, s. '05,
2764. Roz.: Hist. Zt. 99, 663f. Levison; Mitt.
a. d. hist. Lit. 83, 401-3 Hirsch. [774
Allard, P., La jeunesse de Sidoine
Apollinaire. (Rev. des questions hist.
83, 24-44. [775
Foulke, W. D., History of the
Langobards by Paul Ho Doa don
transl. with explanatory and critical
notes, & biography of the Author
and an account of the sources of the
hist. Philadelphia: Univ. of Pennsyl-
vania. xııj, 437 S.; Ktn. [776
Waitharii poosis. Das Waltharilied, hrsg.
u. erl. v. Althof, s. "06, 915. Rez.: Gött.
gel. Anz. ’07, 835-66 Strecker. [777
Simons, L., Eenige Vraagstukken bij het
Walthariusonderzoek. (Versiagen en meded.
d. Kgl. Vlaamsche Akad. vor taal- en letter-
kde. 'U7, 520-65.) 738
Gering, H., Glossar zu d. Liedern
d. Edda (Saemundar-Edda). 3. Aufl.
Paderb.: Schöningh. xıj, 229 S.
5 M. 40. [779
(Bibl.d.ältest.dt. Literaturdenkmäler. VIII.)
Neckel, G., Zu d. Eddaliedern d. lücke.
(Zt. f. dt. Philol. 39, 293-330) — F. Niedner,
Ragnarök in d. Völuspa. (Zt. f. dt. Altert.
49, 239-98.) BR | [780
Muth, R. v., Einleitg. in d. Ni-
belungenlied. 2. Aufl; hreg. m. d.
Verfassers Nachtrr. u. m. liter. Nach-
weiser bis z. Gegenw. v. J. W. Nagl.
Paderb.: Schöningh. x,502S. 8M. [781
John, E., Nibelungennot u. Nibelungenlied
(s. '06, 2715). Abt. II. Progr. Wertheim.
1906/7. 4°. 26 S. [782
Bibliographie Nr. 771—827.
Boer, Ursprung u. Entwickig.d.Nibelungen-
sage, 8. '07, 843. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 31,
77-102 Wilmanns; Lit.bl. f. germ. u. rom
Philol. ’08, Nr. 1 Golther. [733
Cramer, W., Kriemhild. TI. III: Ob. d.
Entstehg. d. Nibelungenliedes. Progr. Colmar.
4°, 30 8. [784
Lassbiegler, H., Beitrr. z. G. d. Ecken-
dichtgn. Bonn. Diss. 56 8. (785
Smid, W., Die Reihengräber v. Krainburg.
(Jabrb. f. Altertskde. 1, 55-77; Taf.) [786
Schäble, L., Alemann. Gräberfeld im
Dorfe Kicklingen. (Jahrb. d. Hist Ver.
Dilling. 19, 238-40 ) (787
Schuchhardt, Die Ausgrabgn. b. Sievern
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 07, Nr. 9.) 788
Schmidt, Ldw.,G.d.Wandalen. 1902. Bez.:
Anz. f. dt. Altert. 31, 103-7 Much; Rev. hist.
96, 131-35 Yver. (189
Kaul, L., Abwanderg. u. Verteilg. d. Ala-
mannen. Beitrr. z. G. d. Völkerwanderg
Vortr. Augsb.: Huttler. 31 S. 50 Pf. [790
Franck, J., Der Name der Franken.
(Westdt. Zt. 26, 70-80.) [791
d) Innere Verhältnisse.
Annibaldi, C., L'Agricola e la
Germania di Corn. Tacito nel ms.
latino n. 8 della biblioteca d. Conte
G. Balleani in Jesi. Con prefaz. d.
N. Festa. Lpz.: Harrassowitz. Fol.
xıj, 176 S.; 6 Taf. 16 M. [792
Rez.: Berl. phil. Wochenschr. ’07, 32/33
Wünsch; Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 37 G. Andresen ;
Lit. Zbl. ’07, Nr. 49 tz.
Krammer, M., Zur Erklärg. d.
Titels LVIII d. Lex Salica de chrene-
cruda. (N. Arch. 82, 713-16.) Vgl.
07, 854. [793
Gierke, J., Chrena cruda u. Spaten-
recht. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ.
Abt., 290-341.) [794
Rietschel, Der Pactus pro tenore pacis
u. d. Entstehungszeit d. Lex Salica, s. ’07, 909.
Vgl.: M. Krammer (N. Arch. 32,773 f.) [795
Cramer,Verfassgs.-G.d.Germanen u.Kelten
(s. ’07, 855). Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 458
Law. Schmidt; Hist. Zt. 100, 144-50 Heldmann;
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 261-63 Martens. [796
Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord.
Rechts-G. (s. '07, 2876). Bd. I:
Kirchenverfg. u. Eherecht. 678 8.
22 M. [797
Rez.v.I,2u.II: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 51/52
u. 08, Nr. 3 K. Lehmann.
Halban, A. v., Das röm. Recht in
d. german. Volksstaaten. Beitr. z.
dt. Rechts-G. (s. '02, 848). TI. II.
(Hft. 89 v. 613.) Bresl.: Marcus.
xx, 420 S. 12 M. [798
Schwerin, C. Frhr. Y., Die alt-
german. Hundertschaft. (Hft. 90 v.
613.) Ebd. 215 S. 4 M. 80. [799
Ders., Zur Abwehr [geg. Heck]. Münch.
1908: Bayer. Dr. u. Verlagsanst. 3 8.
Deutsches Altertum.
Rietschel, S., Untersuchgn. z. G.
d. german. Hundertschaft. I: Die
skandinav. u. angelsächs. Hundert-
schaft. (Aus: Zt. d. J Une
XXVII.) Weimar: Böhlau. 96 5.
2 M. 40. [800
Hoffmann, H. v., Die Entscheidung üb.
Krieg u. Frieden nach german. Recht. Tübing.:
Mohr. 70 S. 3 M. [$01
Rachfahl, F., Zur ältest. Sozial-
u. Wirtsch.-G. d. Germanen. (Jahrb.
f. Gesetzgebg. 31, 1739-63.) Vgl.
Nr. 404. [802
Caillemer , R., Les travaux récents sur
l’état social des Germains et sur les sources
du droit de l’époque franque et la nouv. éd.
de ia „Deutsche Rechts-G.“ de M. Brunner.
Paris: Larose & T. 23 S. [808
Peisker, Die älter. Beziehgn. d. Slawen zu
Turkotataren u. Germanen u. ihre sozial-
geschichtl. Bedeutg., s ’06, 935. Rez.: Mitt.
d. Inst. f. òst. G.forschg. 28, 670-80 Rachfahl;
Hist. Jahrb. 28, 889-91 Mangold. — H.
Schreuer, Przemysl = Samo. (Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 5, 197-214), J.
Peisker, Zur Abwehr (Ebd. 215-38) u. H.
Schreuer, Zum Abschluß (Ebd. 466f.) [804
Kanffmann, Fr., Altgerman. Religion.
(Arch. f. Religionswiss. 11, 105-26.) [805
Brandstetter, R., Die Wuotansage im alten
Luzern. (Geschichtsfreund 62, 101-60.) [806
Pfeilschifter, G., Kein neues Werk d.
Wulfila. (Veröffentlichgn. a. d. Kirchenhist.
Seminar Münch. 3. R., 1, Festgabe f. Knöpfler,
192-224.) Vgl. 03, 2903. — B. Henning, Ein
Ulfilas-Stempel. (Zt.f. dt Altert. 49, 146-54.) [807
Per il XV. Centenario della morte
di S. Vigilio vescovo e martire.
Scritti di storia e d’arte. Trento 1905:
Tipogr. d. Comitato Diocesano. 4°.
396 S. [808
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 51, 349-55
Voitelini.
Moretus, H., La Légende de S.
Béat, apôtre de Suisse. (Anal. Bolland.
26, 423-53.) [809
Rhyn, C. H. van, Martinus van
Tours. Utr.: Kemink & Zoon. 10:
140 S. 2 fl. 60.
Pfändler, W., Die Vergnügungen d. Angel-
sachsen, s. ’07, 871. (Zürich. Diss. 1906.
110 S.) (811
Budde, E., Die Bodeutg. d. Trinksitten in
d. Kultur d. Angelsachsen. Jen. Diss. 104S. [312
Ranke, J., Feuerböcke u. BratspieBe a.
prähist. Zeit in Bayern. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges.
f. Anthrop. etc. 37, 128-33.) [813
Bartels, P., Tuberkulose (Wirbelkaries)
in d. jünger. Steinzeit. (Arch. f. Anthrop.
N.F. 6, Bd. 34, 243-56.) (814
[810.
— Fränkische Zeit.
»27
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Van der Essen, L., Études
d’hagiogr. médiév. (s. "07, 873). VII.
VII. (Anal. p. serv. à l’hist. eccl.
de la Belg. 33, 329-47.) [815
7) L'hagiogr. des Saints Omer, Winnoc et
Bertin. 3 S. Silvin.
Van der Essen, L., Etude crit. et
litt. sur les Vitae des saints méro-
ving. de l’anc. Belgique. (Rec. de
travaux publ. p. les membres des
conférences d'hist. ete. XVII.) Louvain.
xx, 447 S.; Taf. 7 fr. 50. [816
Rez.: Rev. d’hist. eccl. 8, 787-9 Warichez;
Anal. Bolland. 27, 77-80 Poncelet; N. Arch.
83, 557-59 Levison.
Krusch, B., Ein Salzburger Le-
gendar m. d. ältest. Passio Afrae.
(N. Arch. 33, 13-52.) [817
Besson, M., Mémoire p. serv. à
l'hist. de saint Aimé, moine à St.-
Maurice et premier abbé de Remire-
mont. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1,
20-51.) [818
Jordan, L., Stud. z. fränk. Sagen-
G. Y ’07, 2893). IV, Schluß. (Arch.
f. d. Stud. d. neuer. Sprach. 118;
82-106.) [819
Depoin, J., Essai de fixation d'une
chronologie des rois méroving. de
Paris aux 6. et 7. siècles. (Bull. hist.
et philol. du Comité des travaux
hist. et phil. 06, 205-14.) [820
Levillain, Le baptême de Clovis, s. 07, 877.
Vgl.: B. Krusch (N. Arch. 33, 756f.) [+21
Nèmetek, 0., Das Reich d. Slawenfürsten
Samo. Progr. Mähr.-Ostrau. 1906. 13 S.
VgL Nr. 804. [832
Görres, Fr., Die byzantin. Besitzgn. an
d. Küsten d. spanisch-westgot. Beiches.
(Byzant. Zt. 16, 515-38.) [823
Kutzbach, F., Oeren, e. fränkische Siedig.
(Trier. Chronik N.F. 8, 177-79.) [824
Löscher, K., Eine slavische Begräbnis-
stätte u. andere vorgeschichtl. Funde. (Jahres-
ber. d. Vogtländ. Altertumsforsch. Ver. Hohen-
leuben 76/77, 64-68.) (825
Amende, E., Die vorgeschichtl. Funde im
Tagebau Molbits-Fichtenhainichen. (Mitt. d.
Geschichts- u. Altertumsforsch. Ges. d. Oster-
landes 11, 4238-32) — Ders., Die Paditzer
Schanzen. (Ebd. 433-43; Taf.) [826
b) Karolingische Zeit.
Haller, J., Die Quellen z. G. d.
Entstebg. d. Kirchenstaates. (TL v.
Nr. 145.) Lpz.: Teubner. xvj, 260 S.
3 M. 60. [827
"28
Nithardi historiarum libri IV. Ed. 3. post
G. H. Pertz recogn. Ernest. Müller, s.
707, 2899. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 31, 141-46
Edw. Schröder. [828
Latouche, R., Essai de critique sur la
continuation des Actus pontificum Cenoman-
nis in urbe degentium. (Moyen Age 20, 225-
75.) Vgl. 07, 890. [829
Böhmer, J. F., Regesta Imperii I.
Die Regesten d. Kaiserreichs unter
d. Karolingern 751-918. Neu bearb.
v. E. Mühlbacher. 2. Aufl. (s. ’04,
2589). I, 3; besorgt v. J. Lechner.
1908. cxxıj, S. 833-952. 13 M. 80. [830
Rez.: N. Arch. 33, 577-719 Tangl.
Urkunden d. Karolinger I, s. ’07, 2900.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 407-10 Hahn.
— W. Erben, Zur Herausgabe d. Karolinger-
urkk. (Hist. Zt. 99, 531-47.) [831
Caspar, E., Echte u. gefälschte
Karolingerurkk. f. Monte Cassino.
(N. Arch. 33, 53-73.) [832
Schnürer u. Ulivi, Das Fragmentum Fan-
tuzzianum, s. 07, 892. Rez.: Riv. stor. it.
24, 159-61 Cipolla; N. Arch. 32, 786 f. Levison;
Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 1 Haller u. Erwiderg.
v. Schn. m. Antw. v. H. ebd. Nr. 4; Dt. Lit.-
Ztg. ’08, Nr. 7 F. Wilhelm. — Schnürer,
Zum Streit um d. Fragmentum Fantuzzianum.
(Hist. Jahrb. 29, 80-49.) [833
Meyer, W., Smaragd’s Mahnbüch-
lein für e. Karolinger. (Nachrr. d.
Gött. Ges. d. Wiss. '07, 39-74 u.
112.) [834
Rübel, Die Franken, s. ’07, 2904. Rez.:
Gött. gel. Anz. ‘08, 1-51 Brandi. [835
Agahd, R., Die Sieverner Gra.
bungen u. d. Sachsenforschg. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘07, 117
-46.) — A. Frhr. v. Schele, Zur
„Sachsenforschg.* (Ebd. ’08, 96-102.)
— C. Schuchhardt, Archäologisches
z. Sachsenfrage. (Ebd. 103-14.) [836
Lokys, Die Kampfe d. Araber m.d. Karo-
lingeru bis z. Tode Ludwigs II., s. 07, 904.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 403f. Werming-
hoff, Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 43 Caspar; Rev.
hist. 95, 158f. Luchaire. [837
Vogel, Die Normannen u. d. Fränk. Reich
799-911, 8. ’07, 905. Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 21;
Hist. Vierteljschr. 10, 404-6 Werminghoff. [838
Buchkremer, J., Das Grab Karls
d. Gr. (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 29,
68-210.) [839
Müller, Ernst, Der Schlachtort
Fontaneum (Fontanetum) v. 841. (N.
Arch. 33, 201-11.) [840
Schmidt, Jul., Das Kirchen d. Karolinger.
(Alemannia N.F. 8, 269-86.) [841
Uhl, B., Eine alte Siedelg. b. Lehrte; m.
Anbg. v. C. Schuchhardt. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Niel. rsachs. ’07, 365-77.) [842
Bibliographie Nr. 828—886.
c) Innere Verhältnisse.
Lot, F., La question des Fausses Décré-
tales. (Rev. hist. 94, 290-99.) Rez.: N. Arch.
33, 2347-49 E. P. — Rez. v. ’07, 2918 (Four-
nier): Bibl. de l’École des chartes 68, 583-
85 Poupardin. [843
Eiten, G., Das Unterkönigtum im
Reiche d. Merovinger u. Karolinger.
(Hft. XVIII v. 591.) Heidelb.: Winter.
215 S. 6 M. 60. (Tl. Iu. II, Abschn. A,
Kap. 1: Berl. Diss. 84 S.) [844
Meininghaus, A., Karoling. Kö-
nigsgut in u. um Soest. (Aus: „Beitrr.
z. G. Dortmunds u. d. Grafsch. Mark“
XVI.) Dortw. : Ruhfus. 82S. 80 Pf. [845
Reichel, J., Die Hufenverfassung
z. Zeit d. Karolinger. Lpz. Diss.
69 S. [846
His, R., Zum Münzwesen d. fries.
Rechtsquellen. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28,
Germ. Abt., 439-43.) [847
Gutmann, F., Die soziale Gliederg. d.
Bayern zur Zeit d. Volksrechtes, s. ’07, 917.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 533-
47 v. Schwerin u. U. Stutz. [848
Tangl, M., Zum Judenschutzrecht
unt. d. Karolingern. (N. Arch. 38,
197-200.) 849
Gäl, A., Der Zweikampf im frän-
kisch. Prozeß. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28,
Germ. Abt., 236-89.) [850
Bigelmair, A., Die Anfänge d.
Christentums in Bayern. (Veröffent-
lichgn. a. d. Kirchenhist. Seminar
Münch. 3 R., 1, Festgabe f. Knöpfler,
1-24.) [851
Oppermann, 0., Zur Kirchenverfg. Ripus-
riens in merov. u. karol. Zeit. (Ann. d. Hist,
Ver. f. d. Niederrh. 84, 209-14.) — K. Har.
Schäfer, Zur Kirchenverfg. d. Diözese Kölns
in merov. u. karol. Zeit. Eine Klarstellg.
(Ebd. 215-20.) — K. Füssenich, Erwiderg.
(Ebd. 221f.) (852
Grasshoff, H., Langobard.-fränk.
Klosterwesen in Italien. Gött. Diss.
xvj, 77 5. [853
Albers, B., Die Reformsynode v.
817 u. d. von ihr erlassene Kapitular.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 28, 528-40. [854
Jud, R., Agobards v. Lyon theolog.
Stellg. nach sein. Schrr. (Veröffent-
lichgn. a. d. Kirchenhist. Seminar
Münch. 3.R.,1, Festgabe f. Knöpfler,
126-44.) en
Falk, F., DieMainzer Weihbischöfe
(Chorbischöfe) d. 9. Jh. (Hist. Jahrb.
28, 570-77.) [856
Fränkische Zeit. — Zeit der sächsischen u. fränkischen Kaiser.
Ehwald, R., Aldhelm v. Malmes-
bury. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu Erfurt
N.F. 33, 91-116.) 857
Jostes, F., Winileodes. (Zt. f. dt. Altert.
49, 306-14.) [358
Sommerfeld, E. v., Der Westbau d. Palast-
kapelle Karls d. Gr. zu Aachen, s. 07, 930.
Rez.: Westdt. Zt. 26, 51-62 Rahtgens. [859
Saalwächter, A., Die Wasserleitg. d. ka-
roling. Kaiserpalastes zu Nieder-Ingelbeim.
(Arch. f. hess. G. N.F. 4, 355-63.) [860
GrôBler, H., Die Ausgrabg. d. Kloster-
kirche Holzzelle, früher Hornburg (877). (Aus:
Monatsbl. Wiss. Wochenbeil. d. Magdeb. Ztg.)
Dessau: Größler. 16 S. 60 Pf. [861
Eichholz, P., Das älteste dt. Wohn-
haus, e. Steinbau d. 9. Jh. Mit 46
Abbildgn. im Text. (Hft. 84 v. 625.)
StraBb.: Heitz. 50 S. 4 M. [862
Kentenich, G., Fränkische Weihegaben
d. 9. Jh. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks-
kde. 4, 206-8.) [863
3. Zeit der sächsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Bernheim, E., Quellen z. G. d.
Investiturstreites. Í: Zur G. Gregors VII.
u. HeinrichsIV. II: Zur G. d. Wormser
Konkordates. (Teil v. Nr. 145.) Lpz.
u. Berl.: Teubner. 104; 88 S.
2 M. 60. [864
Bédier, J., La légende de Raoul
de Cambrai. (Rev. hist. 95, 225-62.
97, 1-26.) [865
Pekar, Die Wenzels- u. Ludmilla-Legenden
u. d. Echtheit Christians, s. 07, 937. Rez.:
Hist. Zt. 99, 622-24 L.; Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. 46, Lit. Beil., 17-20 Pick; Lit.
Zbl. 07, Nr. 43 Pick. — H. G. Voigt, Der
Sermon v. d. Übertragung d. H. Wenzel.
(Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss. ’06, VI.)
7 S. — Bretholz, Lösg. d. Christiansfrage,
s. ’06, 2765. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35,
269-71 Ilwof. [866
Poncelet, A., La vie et les oeuvres
de Thierry de Fleury. (Analecta
Bolland. 27, 5-27.) [867
Koehler, Frz., Beitrr. z. Text-
kritik Wipos. (N. Arch. 33, 212-19.)[868
Guibert de Nogent, Hist. de sa
vie 1053-1124; publ. p. G. Bourgin.
(Coll. de textes p. s. à l'étude etc.
de l'hist.) Paris: Picard. LXII), 249 S.
5 fr. [869
Rez.: N. Arch. 33, 236-38 Holder-Egger.
Tangl, M., Die Vita Bennonis u.
d. Regalien- u. Spolienrecht. (N. Arch.
83, 75-94.) [870
*29
Schürr, A., Un moine franç. en
Pologne au 12. siècle; le chroniqueur
Gallus Anonymus. (Rev. hist. 95,
80-90.) [871
Poupardin, R., Diplôme d'Otton I.
pour Gilbert, comte de Bergame. (Bibl.
de l'École des chartes 68, 315-19.) [872
Giglio-Tos, E., Di un diploma
apocrifo di re Ardoino e della sua
incoronazione. Torino: Tip. Subalpina.
65 S. [873
Bernheim, Wormser Konkordat, 8. ‘07, 942
u. 2943. Rez. (auch d. Arbeit Rudorffs):
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 604-8.
v. Wretschko. [874
Brunner, K., Das dt. Herrscherbildnis v.
Konrad IL bis Lothar v. Sachs., s. ’06, 1005.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 13 Leitschuh; Zt.
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07, 386-88
Ernst Müller. (875
Kemmerich, M., Die bildl. Darstellgn.
Ottos III. (Die christl. Kunst 3, 200-213.) [576
Wallmenich, K. v., Die Ungarnschlacht
auf d. Lechfelde. (Aus: Beil. z. Allg. Ztg.
*07, 179-81.) Münch.: Lüneburg. 27 8. 60 Pf.
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’08, Nr. 1 Roeßel. [877
Lohmeyer, K., St. Adalbert, Bisch.
v. Prag, d. erste christl. Apostel u.
Märtyrer bei d. Preußen. (Lohm., Zur
altpr. G. 134-79.) PE
Voigt, H. G., Brun v. Querfurt.
Mit 10 Taf. Stuttg.: Steinkopf. xıj,
525 S. 16 M. [879
Rez.: Anal. Bolland. 27, 113-15 Poncelet;
Lit. Zbl. ’08, Nr. 6 H. v. Schubert.
Giglio-Tos, E., La morte di Ot-
tone III. Dissert. con append. bibliogr.
Torino: Tip. Subalpina. 67 S. [880
Sägmüller, J. B., Die Ehe Heinrichs II.,
d. Heil., mit Kunigunde. (Theol. Quartalschr.
89, 563-77.) [881
Bresslau, H., Üb. d. Zusammen-
kunft zu Deville zw. Konrad II. u.
Heinr. I. v. Frankr. u. üb. d. Todes-
datum Hrzg. Friedrichs II. v. Ober-
lothringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 18, 456-62.) [882
Hugelmann, Einfluß Papst Viktors II. auf
d. Wahl Heinrichs IV., s. '07, 951. Vgl:
M. Krammer (N. Arch. 32, 763.) [883
Predeck, A., Papst Gregor VII,
König Heinr. IV. u. d. dt. Fürsten
im Investiturstreite. Münst. Diss.
104 S. [884
Rez.: N. Arch. 33, 235f. Holder-Egger.
Massino, J., Gregor VII. im Ver-
hältn. zu sein. Legaten. Diss. Greifs-
wald. 95 S. [885
Messing, Gregors VII. Verhältnis zu d.
Klöstern, s. ’07, 2955. Rez.: Hist. Jahrb. 28,
927f. Barth. (856
*30
Jaksch, À. v., Die Entstehg. d. bamberg.
Besitzes in Kärnten. (Carinthia I. J. ’37,
109-31.) [887
Giese, R., Wo lag d. Gau Hemmerfelden?
Mit e. Kte. (Zt. d. Hist. Ver. Niedersachs.
’07, 203-39.) [888
b) Staufische Zeit, 1125-1251.
Schmidlin, Geschichtsphilos. u. kirchen-
polit. Weltanschauung Ottos v. Freising, 8.
107, 959. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 110 f. Kro-
patscheck; Röm. Quartalschr. 20, II, 216-18
Ebses; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18 S. Keller;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 383-85 Sester ;
Mitt.d. Inst. f. öst. G. 29, 176-81 Hofmeister. [889
Annales Marbacenses qui dicuntur
(Cronica Hohenburgensis cum con-
tinuatione et additamentis Neo-
burgensibus); rec. H.Bloch. Accedunt
annales Alsatici breviores. (Scriptores
rer. Germ. in us. schol.) Hann.: Hahn.
xxjv, 167 S.; Taf. 2 M. 50. [890
Siragusa, G. B., Le annotazioni
di Werner Huber al Liber ad ho-
norem Augusti di Pietro da Eboli.
(Bull. d. Ist. stor. ital. 28, 99-110.) [891
Huyskens, A., Quellenstudien z.
G. d. hl. Élisa eth Landgräfin v.
Thüring. Marb.: Elwert. 2688. 5M.
— Ders., Stud. üb. d. Quellen ihrer
G. (Hist.Jahrb. 28, 499-528; 729-848.)
Abgedr. in d. Quellenstud. [892
Bihl, M., Ein Minorit Verfasser d. Ge-
dichtes „de laude civitatis Laudae“. (N. Arch.
89, 7:0f.) [893
Krabbo, Der Reinhardsbrunner Briefsteller
d. 12. Jh., s. ’07, 968. Vgl: Krabbo, Zur
Abhdig. d. Albert v. Samaria. (N. Arch. 32,
717-19. [894
Gerlich, F., Das Testament Hein-
richs VI. Versuch e. Widerlegung.
(Hft. LIX v. Nr. 585.) Berl.: Ebering.
114 S. 3 M. 20. [895
Lohmeyer, K., Kaiser Friedrichs II.
goldene Bulle über Preußen u. Kulmer-
land v. März 1226. (Lohm., Zur altpr.
G. 212-55.) Vgl. Nr. 911. [896
Thiel, F., Krit. Untersuchgn. üb. d. im
Manifest Kais. Friedrichs II. v. J. 1236 geg.
Friedr. II. v. Österr. vorgebracht. Anklagen,
s. ’05, 2878. Rez.: Hist. Zt. 100, 363f.
Hampe. [897
Bach, M., Ein Bild Kaiser Friedrich Rot-
barts a. d. 12. Jb. zu Hagenau. (Jahrb. f. G.
etc. Els.-Lothr. 23, 241-45.) Vgl. ’07, 977. —
Entgegng. v. Lempfrid. (Ebd. 246-54.) [898
Werner, Jak., Verse auf Papst
Innocenz IV. u. Kaiser Friedrich II.
(N. Arch. 32, 589-604.) [899
Holder-Egger, 0., Italien. Prophe-
tieen d. 13. Jh. (s. ‘05, 2868). III.
(N. Arch. 33, 95-187.) [900
Bibliographie Nr. 887—946.
Krabbo, H., Albrecht d. Bär (s. 07, 979).
Bericht. (Porschgn. g. br. u. pr. G.20, 318.) [901
Baltzer, M., Beitrr. z. Kriegs-G. d. stauf.
Zeit. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 28, 694
-97.) Lit.bericht. [902
Davidsohn. R., G. v. Florenz. Il:
hibell
Guelfen u. G inen. Tl. 1: Stau-
fische Kämpfe. Berl.: Mittler. x1],
621 S. 13 M. [903
Simonsfeld, H., Jahrbücher d. Dt.
Reiches unt. Friedrich I. Bd. 1:
1152 bis 1158. (= Nr. 230.) Lpz.:
Duncker & H. 1908. xxjv, 784 S.
24 M. [904
Rez.: N. Arch. 33, 552f. Güterbock. |
Fedele, P., Un diplomatico dei
tempi di Federico II.: Tommaso da
Gaeta. (Arch. stor. napol. 81, 345
-59.) [905
Vervaeck, L., Les reliques de S. Albert
de Louvain, évêque de Liege. (Anal. Boll
36, 393-422.) [906
Hampe, Zum Erbkaiserplan Heinrichs VI,
s. ’06, 2802. Vgl: M. Krammer (N. Arch.
32, 765). [907
Davidsohn, R., Toskana zur Zeit Kaiser
Otto d. IV. (Davidsohn, Forschgn. z. G. v.
Florenz 4, 1-8.) — Ders. Entstehg. d. Guelfen-
u.d.Ghibellinen-Partei. (Ebd. 29-67.) — Ders,
Die Einigung d. Reichslegaten Gebhard v.
Arnstein m. Florenz im Juni 1238. (Ebd. 91
-98.) — Ders., Die angebl. Verheimlichung
d. Todes Kaiser Friedrichs d. II. (Ebd.
98-100.) [908
Luchaire, Innocent III., la papauté et
l'empire, s. ’07, 2977. Rez.: Journ. des savants
07, 611-20 Berger; Hist. Zt. 100, 359-62
Hampe; Engl. hist. rev. 33, 126-29 Barker. [909
Huyskens, A., Elisabeth, d. heilige Land-
gräfin v. Thüring. (Hist.-polit. Bll. 140, 725-
45 ; 808-21.) Vgl. Nr. 892. — 6. Kühn, Desgl.
(XVIv.287.) Eisenach: Kahle. 265. 50 Pf. [910
Lohmeyer, K., Die Berufg. d. Dt.
Ordens nach Preußen. (Lohm., Zur
altpr. G. 98-117.) Vgl. Nr. 896. [911
Zorn, J., Umfang u. Organisation
d. päpstl. Eingreifens in Dtld. v.
1238 bis z. Tode Friedrichs II.
Progr. Baden b. Wien. 16 S. [912
Salzer, E., War die i. J. 1344 verstoßene
Gemahlin Ezzelins v. Romano e. Tochter
Kaiser Friedrichs II.? (N. Arch. 33, 2320-24.) [913
Zeller, G., König Konrad IV. in
Italien 1252-1254. Straßb. Diss.
109 S. [914
Eisler, M., G. Brunos v. Schauen-
burg (s. 07, 985). Schluß. (Zt. d.
Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles.
11, 344-80.) 915
Heigel, K. Th. v., Die Gründung
d. Stadt München. (Heigel, Biogr. u.
kulturgeschichtl. Essays S.. 85-105.)
— F. L. Baumann, Zur G. Münchens.
(Archival. Zt. 14, 189-280; 318.) Vgl.
Nr. 939. [916
Staufische Zeit.
Kempfler, A., Bertold II. v.
Andechs. (Veröffentlichgn. a. d. Kir-
chenhist. Seminar Münch. 3. R., 1,
Festgabe f. Knöpfler, 145-66.) [917
Krenzer, 0., Heinrich I. v. Bilvers-
heim, Bisch. v. Bamberg 1242-1257.
T1 I. Bamberg. Progr. 53 S. [918
Zimmer, N., Albero v. Montreuil, Erzbisch.
v. Trier 1132-1152. (Trier. Chron. N.F. 3,113
-23 ; 145-54.) (919
Kurth, 6., Recherches sur Henri de Dinant.
(Bull. de l’Acad. Roy.de Belg. ’07, 465-513.) [920
Schulte, Wilh., Die Schrodka. Beitr. z.
ältest. G. d. Stadt Posen. (Zt. d. Hist. Ges.
Pos. 22, 237-76.) [921
Zurkalowski, E., In welches Jahr fallt d.
Belagerung Memels durch d. Samländer?
(Altpr. Monatsschr. 44, 419-36.) [932 |
c) Innere Verhältnisse.
Heck, Ph., K. v. Amira u. mein
Buch üb. d. Sachsenspiegel. Mit e.
Beil.: Sprachgefühl u. Vorstellungs-
analyse in Anwendg. auf d. Leihe-
stelle Landrechts. (Ssp. UI 52 § 2, 3).
Halle: Niemeyer. 112 S. 2 M. [928
v. Amira, Pfiegbafte. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
28, Germ. Abt. 435-37.) — Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. ebd. 547-53 v. Schwerin. ,
Lehmann, K., Sachsenspiegel I, 35
u. d. altnord. Schatzregal. (Zt. f. dt.
Philol. 39, 274-81.) [924
Ilgen, Th., Zum Hantgemal. Mit
Taf. u. Textbild. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 28, 561-76.) Vgl. ‘07,
991: Heck. — H. Schönhoff, Hand-
gemal u. Schwurbruderschaft. (Zt. f.
dt. Altert. 49, 321-62.) [925
Rez.v.’07,991 (Heck, Der Sachsenspiegel
u. d. Stände d. Freien): Hist. Vierteljschr.
10, 418-23 Spangenberg. — Zu ’07, 991 (Heck,
Hantgemal d. Cod. Falkenst. etc.) vgl.: Zeu-
mer (N. Arch. 32, 776f.)
Meinardus, Neumarkter Rechtsbuch, s. ’07,
2984. Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 977-1001
Frensdorff; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr.3 Beyerle. [926
Stieber, Das öst. Landrecht u. d. böhm.
Einwirkgn. auf d. Reformen König Ottokars
in Österr.,=.’06, 1051. Rez.: Hist. Vierteljschr.
10, 537-39 Spangenberg; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28,
Germ. Abt. 608-12 Schreuer; Hist. Zt. 100,
355-88 Luschin v. Ebengreuth. [927
Flamm, Herm., Die älter. Stadt-
rechte v. Freiburg i. B. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 28, 401-47.) [928
Rietschel, S., Neue Stud. üb. d.
älter. Stadtrechte v. Freiburg i. B.
m. e. vergl. Ausg. d. lat. Stadtrechts-
texte d. 13. Jb. (Aus: Festgabe d.
Tüb. Jur.-Fak. f. F. v. Thudichum.)
Tübing.: Laupp. 45 S. 1 M. 50.
Vgl. ‘06, 1052. [929
Frensdorff, F., Beitrag z. Lübisch.
Recht a. d. Korrespondenz G. A. v.
‚31
Münchhausens. (Nachrr. d. Götting.
Ges. d. Wiss. ’07, 223-40.) [930
Lampel, J., Die österr. Freiheits-
briefe v. 1156 u. d. „drei Grafschaf-
ten“. (Forschgn. z. G. Bayerns 15,
184-201; 213-43.) [931
Ganzenmüller, W., Die flandrische
Ministerialität bis z. 1. Drittel d.
12. Jh. Tübing. Diss. 40 S. (= '07,
2420.) [932
Marre, Entwicklg. d. Landeshoheit in d.
Grafsch. Mark s. Nr. 316. [933
Kentenich, Entstehg. d. bürgerl.
Selbstverwaltg. in Trier im Mittel-
alter. (Trier. Arch. 11, 56-70.) [934
Riedner, 0., Das Speierer Offi-
zialatsgericht im 13. Jh. (Mitt. d.
Hist. Ver. d. Pfalz 29/30, 1-107.) [935
Amira, v., Die Dingzeiten d. Schultheißen
zu Magdeb. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, 437-39.) [936
Fabricias, W., Grundherrl. Rechte im
Fronhof d. Klosters Wörschweiler zu Uden-
heim in Rheinbessen u. deren Ablösung durch
e. Geldabgabe i. J. 1266. (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch -G. 5, 553-58.) (937
Dopsch, A., Die älteste Akzise in
Österreich. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 28, 651-59.) [938
Riezler, S., Studien z. ältest. G.
Münchens. Zugleich e. Beitr. z. G. d.
dt. Zollrechts. (Abhdign. d. Münch.
Akad. Hist. Kl. 24, 281-343.) Sep.
Münch.: Franz 1906. 1 M. 60. [939
Rez.: Lit. Zbl. 07, Nr. 51/52.
Ilgen, Th., Die Kanonisationsbulle
f. Erzbisch. Heribert v. Köln. (Westdt.
Zt. 26, 1-25.) [940
Rez.: N. Arch. 33, 253 M.T.
Koeniger, A. M., Beitrr. zu d.
fränk. Kapitularien u. Synoden. (Arch.
f. kath. Kirchenrecht 87, 393-406.) [941
Hirsch, H., Studien üb. d. Privi-
legien süddt. Klöster d. 11. u. 12. Jh.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. Erg.-
Bd. 7, 471-611.) [942
Monseur, E., Les moines et les
saints de Gand. Croquis d’hist. rel.
dessines pour la plupart d’apr. une
étude de O. Holder-Egger. Brux.
181 S. [943
Pfaff, F., Die Kirche St. Johannes d.
Täufers in d. Burg Krukenberg b. Helmars-
hausen. (Hessenland 21, 74-77.) (914
Weiß, M., Albert d. Gr. als Bischof
v. Regensb. (Veröffentlichgn. a. d.
Kirchenhist. Seminar Münch. 3. R., 1,
Festgabe f. Knöpfler, 317-28.) [945
Schmeck, H., Die Bibelcitate in
d. altdt. Predigten. Greifswald. Diss.
94 S. [946
32 Bibliographie Nr. 947—1004.
Michael. G. d. dt. Volkes IV, s. ’07, 1035.
Erwiderg. Ms auf d. Rez. Schönbachs: Zt. f.
kath. Theol. ’07, 77-85. — Rez.: Hist. Jahrb.
98, 700f. K. Br.; Rev. des questions hist. 82,
686-42 de Bernon. (947
Lundius, B., Dt. Vagantenlieder
in d. Carmina Burana. (Zt. f. dt.
Philol. 39, 330-493.) 96 S.; Kieler
Diss. [948
Schiller, A., Der Minnesang als Ge-
sellschaftspoesie. Bonn.Diss. 598.[949
Walther v.d. Vogelweide, Gedichte.
7. Ausg. v. K. Lachmann. Besorgt
v. C. v. Kraus. Berl.: Reimer. xxjv,
230 S. 4 M. [950
Wallner, A., Zu Walther v. d. Vogelweide.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 33, 1-58.)
— Herm. Fischer, Waltheriana. (Zt. f. dt.
Altert. 49, 154-59.) — R. M. Meyer, Walthers
2. Tagelied. (Ebd. 385-94.) (951
Stahl, W., Ulrich v. Singenberg
d. Truchseß v. St. Gallen. Rost. Diss.
127 5. 952
Priest, G. M., Ebernand v. Erfurt.
Zu sein. Leben u. Wirken. Jen. Diss.
104 S. [953
Brecht, W., Ulrich v. Lichtenstein
als Lyriker. (Zt. f. dt. Altert. 49,
1-122.) [954
Schultz, P., Die erotisch. Motive
in d. dt. Dichtgn. d. 12. u. 18. Jh.
Greifsw. Diss. 99 S. [955
Humann, G., Die Beziehgn. d.
Handschriftornamentik zur roman.
Baukunst. Mit 96 Abbildgn. (Hft. 86
v.625.) Straßb.: Heitz. 998. 6M. [956
Rez.: Korr-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 148-46
P. Richter.
Riehl, B., Zur G. d. Regensburg.
Baukunst d. 1. Hälfte u. Mitted.13.Jh.
(Forschgn. z. G. Bayerns 15, 146
-59.) [957
Neubauer, J., Zur Bau-G. d. Bam-
berger Doms. (Jahrb. d. Hist. Ver.
Bamberg '07, 99-123 [958
Kemmerich, M., Unbekannt. Codex
d. Vögeschen Malschule in Augsburg.
Beitr. z. Kunst-G. d. 10. u. 11. Jh.
(Sep. a.: Altbayr. Monatsschr. '07,
Münch.: Callwey. S. 57-96.
2 M. f [959
Buberl, P., Üb. einige Werke d.
Salzburger Buchmalerei d. 11. Jahrh.
(Kunstgeschichtl. Jahrb. 1, 29-60;
2 Taf > [960
Cohn, Ernst, Üb. d. Codex Bruch-
sal I d. Karlsruher Hof- u. Landes-
biblioth.u.e. ihm verwandte Handschr.
Heidelb. Diss. 36 S. [961
|
|
Haseloff, A., Die Glasgemälde d.
Elisabethkirche in Marburg. Berl.:
Spielmeyer. Fol. 21 8.; 22 Taf. [962
Rez.: Dt. Lit. -Ztg.’07, Nr.51/52 Strzygowski.
Dieffenbacher, Dt. Leben im 12. u. 13. Jh.,
s. ’07, 3019. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 48
Lauffer. [963
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Dex, Jaique, Metzer Chronik üb. d. Kaiser
u. Könige a. d. Luxemb. Hause, s. ’06, 2877.
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, Nr. 3/4
Kisky; Lit. Zbl. 07, Nr. 35; Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. ’07, Nr. 9 P. Richter ; Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 20, 540-42 Sternfeld. [964
Ziesemer, W., Nicol. v. Jeroschin
u. seine Quelle. (Berl. Beitrr. z. germ.
u. rom. Philol. XXXI, Germ. Abt. 18.)
Berl.: Ebering. 158 S. 4 M. 60. [965
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver.6, 77 f. Simson;
N. Arch. 33, 240 f. Holder-Egger; Altpr. Monats-
schr. 45, 168f. Perlbach.
Fluri, A., Die älteste Kopie Justingers.
(Ans. f. schweiz. G. ’07, 197-203.) Vgl. ’07,
1040. [966
Krudewig, J., Einige mittelalterl., bisher
nicht veröff. Urkk. (1248-1311) a. d. Gebieten
d. Mittelrheins, d. Mosel u. d. Eifel. (Trier.
Arch. 11, 79-83.) (967
Noväk, J. F., Üb. d. Formelbuch
d. Königin Kunigunde, d. 2. Gemahlin
Premysl Ottokars II. im Cod. 526 d.
Hofbiblioth. (In: Sbornik praci hist.
Festschr. f. Goll.) [968
Vogt, Ernst, Bemerkgn. zu d. Regesten
König Rudolfs. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
28, 659-64.) [969
Schônaich, L., 3 böhm. Urkk. a. d. J. 1274,
1370 u. 1410. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 45, 424-26.) [970
Regesten d. Erzbischüfe v. Mainz 1289-1396
s. Nr. 176. (971
Acta Aragonensia. Quellen z. dt.,
ital., franz., spanisch., zur Kirchen-
u. Kultur-G. a. d. diplomat. Kor-
respondenz Jaymes II., 1291-1827;
hrsg. v. H. Finke. I u. II. Berl. u.
Lpz.: Rothschild 1908. xxj, 975 S.
45 M. [972
Rez.: N. Arch. 83, 581f. Tangl.
Grotefend, 0., Zu d. Urkk. üb. d. Erhebg.
Landgraf Heinrichs I. v. Hessen in d. Reichs-
fürstenstand. (N. Arch. 38, 225-27.) (973
Füsslein, W., Das älteste Kopial-
buch d. Eichstätter Hochstiftes nebst
e. Anhang ungedr. Königsurkk. (Ebd.
32, 605-46.) (974
Otto. Eide u. Privilegien Heinrichs VII.
u. Karls IV., s. ‘07, 1045. (Sep. Rom
Loescher. 1 M. 60.) (975
a motif
ue Bam
nn
Vom Interregnum !
Samanek, Zu d. genues. Aktenstücken d.
Nachlasses Bernards v. Mercato, s. ’0i, 5026.
Vgl. Schwalm (N. Arch. 33, 244f.) u. Sa-
manek (Ebd. 5611). (976
Acta Innocentii VI., Pontif. rom.,
1352-1362; opera J. F. Novák
= Nr. 168.) Prag. 1), 655S. 12 M. [977
Rez.: N. Arch. 33, 355f. M. T.
Urkunden u. Regesten z. G. d.
Rheinlande a. d. Vatik. Archive, ge-
samm. u. bearb. v. H. V. Sauerland
(8. 07, 3027). I: 1353-1362. (= Nr.
150.) x), zcjx, 377 S. 13 M. [978
a. DA (Sauerland, Vatik. Urkk.
. ens): Korr.-Bl. d.
Sanerland, H. V., V
z. G. d 14 u. 15. Jh. N. F
Ge. £ lotbr. G. 18, 72) SO (Jahrb d.
Scholz, Publizistik it Phi
un u. Bonifaz’ VIL, < 07 ee 3
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[980
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Florenz 4, MBN Forschgn. z. G. i
Cartellieri, Peto, [981
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Persönli a i ipp d. Schüne v, [982
a. Ta u. d. Urteil d. a: seine
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(Mühlh. Gun US d ch Ahlhäus,
gen; Hist. Zt. 99 400f. `
Kaiser; Röm. Quartalschr. 19, 201 f. Kentenich.
atikan. biogr. Notizen |
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Vom Interregnum bis zur Reformation.
Samanek, Zu d. wenues. Akteustücken d.
Nachlasses Bernards v. Mercato, s. ’0i, 3026.
Vgl. Schwalm (N. Arch. 33, 244f.) u. Sa-
manek (Ebd. 5n3f.) [976
Acta Innocentii VI., Pontif. rom.,
1352-1362; opera J. F. Novak
= Nr. 168.) Prag. L), 6558. 12M. [977
Rez.: N. Arch. 33, 255f. M. T.
Urkunden u. Regesten z. G. d.
Rheinlande a. d. Vatik. Archive, ge-
samm. u. bearb. v. H. V. Sauerland
(8. "07, 3027). IV : 1353-1362. (= Nr.
150.) xxj, xcjx, 377 S. 13 M. [978
Rez. v. '06,251 (Sauerland, Vatik. Urkk.
etc. z. G. Lothringens): Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 24, Nr. 910 Hashagen; Hist. Zt. 99, 409f.
Kaiser; Röm. Quartalschr. 19, 201 f. Kentenich.
Sauerland, H. V., Vatikan. biogr. Notizen
z. G. d. 14. u. 15. Jh. N. Folge. (Jahrb. d.
Ges. f. lothr. G. 18, 517-24.) [979
Scholz, Publizistik z. Zeit Philipps d.
Schönen u. Bonifaz’ VIIL, 8. ’07, 1050. Rez.:
Hist. Zt. 99, on Haller. [280
Davidsohn, R. Die Kämpfe d.
Jahres 1260 u. d. Schlacht v. Monta-
perti. (Davidsohn, Forschgn. z. G. v.
Florenz 4, 143f) [981
Cartellieri, Peter v. Aragon u. d. sizilian.
Vesper, s. ’06, 1090. Rez.: Riv. stor. ital.
22, 441-43 Capasso; Hist. Zt. 98, 571-74
Sternfeld. (982
Wenck, Philipp d. Schöne v. Frkr., seine
Persönlichkeit u. d. Urteil d. Zeitgenossen,
s. '07, 1057. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 423
-27 R. Scholz; Rev. hist. 94, 358f. Funck-
Brentano. [983
Klein, Wilh., Schicksale d. Überreste d.
Königs Johann v. Bohm., Grafen v. Luxemb.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45,
363-91.) [: 4
Dormann, H., Stellg. d. Bistums
Freising im Kampfe zw. Ludw. d.
Bayern u. d. röm. Curie. Heidelb.
Diss. 54; xxxvi] S. [985
Steinherz, Margareta v. Tirol u. Rudolf IV.
s. ’06, 1099. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 50,
543-48 O. Stolz. (986
P168, A., Über d. Anmarsch d. Gugler, 1375.
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 175 f.) [987
Schrod, F., Zur G. d. Deutschordens-
Komturei Sachsenhausen bis z: Mitte d. 14. Jh.
(Arch. f. Frankf. G. 3.F., 9, 93-155.) 1988
Sellmann, K., Die Zerstörg. d. Mühlhäus.
Kaiserl. Burg (d. Hainerburg d. Chrouisten)
i. J. 1256. (Mühlh. G.bll. 8, 59-69.) [959
Reuter, Chr., Die Askanier und d.
Ostsee. (Hans. G.b1l.’07,291-318.) [990
Lohmeyer, K., Polen-Littauen u.
d. Ordensstaat in Preußen. (Lohm.,
Zur altpr. G. 93, 180-211.) — Ders.,
Die Littauerschlacht im Samland 1370,
ihre gleichzeitige u. spätere Dar-
stellg. (Ebd. 77-92.) 991
Rediger, P., Der Zwist d. Bischots
Johannes f. Clare v. Samland m. d.
*33
Deutschorden, 1321-1322. Greifsw.
Diss. 76 S.; kte. [992
b) Von W a bis zur Reformation,
1378-1517.
Schaus, E., Üb. d. Todesjahr d.
Limburger Chronisten Tilemann. (N.
Arch. 32, 722-27.) [993
Luginbühl, R., Die Schweizerchronik d.
Johs. Jud 1436- 1509. (Anz. f. schweiz G.
07, 165 f.) [994
Bacha, E., Deux écrits de Mathieu
Herbenus sur la destruction de Liege
par Charles le Téméraire. (Bull. de
| la Comm. Roy. d’hist. de l'Acad. Roy.
de Belg. 76, 385-90.) [995
Brandis, C. @., Zur Überlieferungs-ti.
d. Erphurdianus Antiquitatum Variloquus.
(Jahrbb. d. Akad. zu Eriurt 53, 874-355.) Vgl.
"05, 1078. (996
Mitis, Gust. Frhr. v., Eine Quelle z. G.
Friauls. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 28,
518-21.) [997
Wäschke, Regesten d. Urkk. d.
Hrzgl. Haus- u. Staatsarchivs zu Zerbst
1401-1500 (8. "07, 1677). Hft. 10 u. 11.
S. 433-528. 2 M. [998
Schmidt, Geo., 2 Urkk. z. G. Westböhmens
im 15. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 45, 522-34.) (999
Cartellieri, 0., Üb. e. burgund.
Gesandtschaft an d. kaiserl. u. päpstl.
Hof i. J. 1460. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 28, 448-64.) [1000
Gomez de Fuensalida, G., Cor-
respondencia. (Embajador en Ale-
mania, Flandes é Inglaterra, 1496-
1509; publ. p.el.Duque de Berwick
y de Alba, Conde de Siruela.
Madrid. Fol. 620 S. 22 M. [1001
Pélissier, L. G., Una ambasciata
francese a Firenze. Tre lettere ined.
dell” „avvocato di Napoli“. (Arch.
stor. it. Ser. 5, T. 39, 435-51.) [1002
Kreiten, H., Der Briefwechsel
Kaiser Maximilians I. mit sein. Toch-
ter Margareta. Untersuchgn. üb. d
Zeitfolge d. durch neue Briefe ergänzt.
Briefwechsels. (Arch. f. öst. E 96,
191-318.) Sep. Wien: Hölder. 3 M.
(50 S.: Bonner Diss.) [1003
Rez.: Hist. Zt. 100, 458f. R. H.
Stouff, L., Comptes du lomaine
de Catherine de Bourgogne, duchesse
d'Autriche, dans la Haute- Alsace.
Extraits du Trésor de la Chambre
des Comptes de Dijon (1424; 1426).
Paris: Larose 86 S. [1004
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrb. N.F. 22, 7331.
H. Kaiser.
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 3
‚34 Bibliographie Nr. 1005—1064.
Fabricius, W., Ein Mannbuch d.
Wild- u. Rheingrafschaft a. d. 15. Jh.
(Arch. f. hess. G. N. F.4,443-510.) [1005
Sthamer, E., Erzbisch. Johann II.
v. Mainz u. d. Absetzg. König Wenzels.
Kap. 1. Jen. Diss. 30 S. [1006
Heveker, Schlacht b. Tannenberg, s. ‘06,
2889. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 1 Perlbach;
Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 6, 14f. Ziesemer;
Altpr. Monatsschr. 44, 607-9 Seraphim, [1007
Mandrot, R. de, Jean de Bour-
gogne, duc de Brabant, comte de
Nevers, et le procès de la succession
1415-1525. (Rev. hist. 93, 1-45.) [1008
Hinze, E., Der Übergang d. sächs.
Kur auf d. Wettiner. Ball. Diss.
1906. 71 8. [1009
Koch, M., Die Kirchenpolitik
König Sigmunds währ. sein. Rom-
zuges, 1431-1433. Leipz. Diss. 1906.
73 S. [1010
Lang, K. v., Die Schlacht b.
Lipan 30. Mai 1484. (Streffleurs
milit. Zt. '07, II, 1659-70.) [1011
Wostry, W., König Albrecht II.
1437-1439 (s. '07, 8068). Tl. IL
(= Nr. 590.) 198 S. aM. [1012
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 28, 338 f. Ermisch.
Darst, R., Königin Elisabeth v. Ungarn
u. ihre Beriehgn. zu Österr. 1439 - 1442.
Progr. Böbm.-Leipa. 26 8. [1018
Hollweg, W., Dr. Georg Heßler.
Kaiserl. Diplomat u. röm. Kardinal
d. 15. Jh. Lpz.: Hinrichs. 130 S.
2 M. 40. Vgl. '07, 3072. 1014
Siedersleben, E., Die Schlacht b.
Ravenna 11. IV. 1512. (Diss.) Berl.:
Nauck. 82 S. 2 M. 1016
Gagliardi, E., Novara u. Dijon.
Höhepunkt u. Verfall d. schweiz.
Großmacht im 16. Jh. Zürich: Lee-
mann. v, 346, xjv S. 8 M. [1016
Gagliardi, E., Der Feldzug v.
Novara 1518. Zürich. Diss. 126$. [1017
Luzio, A., Isabella d'Este e Leone X
dal Congresso di Bologna alla presa
di Milano 1515-1521. (Arch. stor. ital.
4 S., 40, 18-98.) [1018
Bliemetzrieder, F., Die wahre
hist. Bedeutg. Konrads v. Gelnhausen
zu Beginn d. groß. abendländ. Schis-
mas. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden 28, 549-58.) [1019
Alpartil, Martin de, Chronica Bene-
dicti XIII., veröff. v. F. Ehrle, s. '07, 1103.
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 118f. Beß; Mitt. a.
d. hist. Lit. 85, 277-79 Werner; Hist. Jahrb.
28, 610-12 E. König; Röm. Quartalschr. 21,
II, 61f. Ehses; Arch. f. kath. Kirchenrecht
87, 574-78 Speiser; Rev. d’hist. eccl. 8, 681-84
Mollat; Zt. f. kath. Theol. 31, 728-33 Kröß ; Hist,
Vierteljschr. 11, 99-104 R. Scholz [1020
Sommerfeldt, G., Dio Datierg. d. v. Ulrich
v. Albeck im Dez. 1405 zu Rom gehalt. Papst-
rede. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 28, 643.) Vgl. "07, 1108. (1021
Mulder, W. dJ. M., Dietrich v. Nie-
heim, zijne opvatting van het concilie
en zijne kroniek. Amst.: van der Vecht.
24, 215; 84, 88 S. 4 fl. 25. (198;
88 S.: Leipz. Diss.) [1022
Faber, W. u. J. Kurth, Wie sah
Huß aus? Ikonogr. Studie auf Grund
d. Miniaturen d. latein. Cantionale
in Leitmeritz. Mit 8 Taf. Berl.:
Warneck. 4°. 21 S. 4 M. 50. [1028
Rez.: Theol. Lit.-Zt. °03, Nr. 6 Köhler;
Protestantenblatt ‘07, Nr. 32 v. er:
Werner, H., Der kirchl. Verfas-
sungskonflikt v. J. 1438/89 u. d. sog.
Reformation d. Kairers Sigmund. N i
Arch. 32, 728-45.) 1024
Anwesenheit Joh. Turrecremata’s in Mainz
25. März 1439. (Katholik '07, II, 429f.) [1025
Irauschek, J., G. Elbogens bis z. Aus-
gango d. Hussitenkriege. Progr. Elbogen.
1906. 20 S. [1026
Sommerfeldt, @., Zur G. der Grafen v.
Tübing. ca. 1453-1490. (Württb. Viertelj.hfte.
N.F. 16, 4322-31.) 1027
Heitz. 9 S.; 2 Taf. 2 M. 60. (1028
Reimer, Verfall d. Deutschordensballei
Koblenz im 15. Jh. (Trier. Arch.11,1-43.) [1029
Jürgens, O., Die Erzählg. v. Hannovers
Spartanern. (Hannov. G.bll. 10, 322-42.) [1030
Kohat, A., Der süchs. Prinzenraub vor
450 Jahren. (Herald.-geneal. Bil. 8, 142f.;
156-659) — K. v. Kauffungen, Erwiderg.
u. Berichtigg. (Ebd. 159.) — Rez. v. ’06, 2902
oretzsch, Prinzenraub): N. Arch. f. sächs,
. 28, 145f. u. Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 62f.
v. Kauffungen. [1031
Thiele, R.. Der Erfurter Stadtsyndikus
Dr. Berth. Bobensahn u. sein Ende. Beitr.
z. inner. dt. G. am Anfang d. 16. Jh. (Jahrbb.
d. Akad. zu Erfurt 33, 141-77.) Sep. Erf.:
Villaret. 37 8. 1 M. 50. [1082
Loewenberg, R., Die Besiehgn. d. Reichs-
stadt Mühlhausen z. Hanse. (Mühlh. G.bll.
8, 70-84.) [1033
Witte, H., Der Sterbetag d. Herzogin
Katharina v. Mecklenb. (Jahrbb. d. Ver. f.
mecklenb. G. 73, 333 f. (1084
Verrier, P., Érik de Poméranie d'apr. un
ouvrage récent: Erslev, Erik af Pommern.
1901. (Rev. hist. 93, 262-69.) (1035
Lohmeyer, K., Witowd, Großfürst v. Lit-
tauen, t 1450. (Lohm., Zur altpr. G. 256-81.) [1036
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u.
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte;
Kriegswesen.
Smend, R., Ein Reichsreformpro-
jekt a. d. Schriftenkreise d. Basler
onzils. (N. Arch. 32, 746-49.) [1037
Vom Interregnun
Akten u. Recessed. livländ. Stände
tage. Hrsg. v. O. Stavenhagen
Bd. I (1304-1460). Lfg. 1. Riga
Deubner. S. 1-128. 4 M. 50. [103
Weber, Xav., Der älteste Steuer.
rodel Luzerna, 1852. (Geschichtsfreund
62, 185-252.) [1039
Schnettler, 0., Die Stellg. d. Kur-
fürstenkollegiums Z. Könige de
Reicheregierg. bis z. Zeit Sigmunds.
Hall. Diss. 1906. 69 S. [1040
Heinemann, U., L i
u. lehnsrechtl. Verfügung ln
Karls IV. Hall. Dies. 95 S. [1041
an R. v., Die Versuche e.
n Ban unter Ruprecht v.
= u. Sigismund. Progr. Teschen.
Bemmann, R., Zur G. d dt a
tages im 15. Jh. (= Nr. 87) La
he & M 95 S. (Subskr. - Pr .
p 9 J.,
TA in Breslau nnt.
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‚Hoppeler, R., D; [1044
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1406. |
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Akten u. Recessed. livländ. Stände-
tage. Hrsg. v. O. Stavenhagen.
Bd. I (1304-1460). Lfg. 1. Riga:
Deubner. S. 1-128. 4 M. 50. [1038
Weber, Xav., Der älteste Steuer-
rodel Luzerns, 1352. (Geschichtsfreund
62, 185-252.) [1039
Schnettler, 0., Die Stellg. d. Kur-
fürstenkollegiums z. Königtum u. z.
Reichsregierg. bis z. Zeit Sigmunds.
Hall. Diss. 1906. 69 S. [1040
Heinemann, U., Lehnserteilgn.
u. lehnsrechtl. Verfügungen Kaiser
Karls IV. Hall. Diss. 95 S. [1041
Kreißle, R. v., Die Versuche e.
dt. Reichsreform unter Ruprecht v.
d. Pfalz u.Sigismund. Progr. Teschen.
28 S. [1042
Bemmann, R., Zur G. d. dt. Reichs-
. tages im 15. Jh. (= Nr. 587.) Lpz.:
Quelle & M. 95 S. (Subskr.-Pr.:
2 M. 60. Einzelpr.: 3 M. 25.) [1043
Kopietz, J., Die böhmische Landes-
hauptmannschaft in Breslau unt. d.
Könige Johann u. d. Kaiser Karl IV.
Bresł. Diss. 78 S. [1044
Hoppeler, R., Die Rechtsverhält-
nisse d. Talschaft Ursern im Mittel-
alter. (Jahrb. f. schweiz. G. 32,
1-56.) [1046
R. H., Zur G. d. Urserntales. (Anz. f.
schweiz. G. "07, 227f.)
Fehr, Entstehg. d. Landeshoheit im Breis-
gau. s. ‘07, 1125. Rez.: Hist. Vierteljschr.
10, 408-11 v. Below. [1046
Buchner, M., Die innere weltliche
Regierg. d. Bischofs Ramung v. Speier
1464-78. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz
29/30, 108-65.) [1047
Meininghaus, A., Die Herren- u.
Rittersitze d. Grafsch. Dortmund im
13. u. 14. Jh. (Aus: ,Beitrr. z. G.
Dortmunds u. d. Grafsch. Mark“ XVI.)
Dortm.: Ruhfus. 74 S. 1 M. 60. [1048
Hradil, P., Ein Bogener Markt-
recht a. d. 14. Jh. (Vhdign. d. Hist.
Ver. f. Niederbayern 43, 115-834.) [1049
Waldner, E., Verordngn. d. Rates
v. Colmar a. d. J. 1362-1432. (Ver-
öffentl. a. d. Stadtarch. zu Colm. 1,
13-84.) [1050
Zimmer, N., Urkk. z. Verf.-G.
Triers im 14. (Trier. Arch. 11,
83-86.) [1051
Ratsrechnungen, Die üältest. Gör-
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht
(8. '07, 1137). Hft. 3: 1399 bis 1406.
"35
(Cod. dipl. Lus. sup. III, 3.) S. 329-
504. 3 M. 60. [1052
Chronik d. Bamberger Immunitatenstreites
1430-1435; hrsg. v. A. Chroust. I, 1, s. ‘Ur,
3093. Rez.: Dt. Lir.-Ztg.’07, Nr.45 S. Rietschel ;
Gött. gel. Anz. '08, 52-61 Frensdorff. (1053
Bühring, J., Das Stadtrechnungsbuch
Johanns v. Jena (1440-1460) u. sein Quellen-
wert. (Alt-Arnstadt 3, 37-42.) — Ders., Lie
Ratsmeister u. Kämmerer v. 1440-1459. (Ebd.
43-46.) — Ders., Termin d. Arnstädter Rats-
wechsels. (Ebd. 47-54.) (1054
Harms, B., Die Steuern u. Anleihen
im öffentl. Haushalt d. Stadt Basel
1361-1500. (Zt. f. d. ges. Staatswiss.
63, 627-81.) 1055
Holtschmidt, W., Die Kölner Rats-
verfassg. v. Sturz d. Geschlechter-
herrschaft bis z. Ausg. d. Mittelalters.
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. Jahrb. d.
Düsseld. G.-Ver. 21, 1-96.) 78 S.:
Marb. Diss. 1906. [1056
Kraus, Christ., Entwicklg. d.
Weseler Stadthaushaltes v.1342-1390.
Bonn. Diss. 33 S. [1057
Duvernoy, Les Corporations ou-
vrieres dans les duches de Lorraine
et de Bar au 14. et au 16. siècle.
Nancy: Crepin-Leblond. [1058
Rez.: Ann. de l’Est et du Nord 3, 2688-70
Arbois de Jubainville.
Stalmann, M., Beitrr. z. G. d.
Gewerbe in Braunschw. bis z. Ende
d. 14. Jh. (Zt. d. Harz-Ver. 40,
303-71.) [1059
Verriest, L., Quelques doce. tour-
naisiens p. serv. à l’hist. économ. du
moy.-âge. (Bull. de la Comm. Roy.
d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76,
136-52.) [1060
Dopsch, Die landesfürstl. Urbare Nieder-
u. Oberösterreichs a. d. 13. u. 14. Jh., s. ’05,
205 u. ‘07, 216. Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 503
-19 v. Voltolini; Vierteljschr. f. Soz. u.W irtach.-
G 5, 469-73 Kaser; Jahrb, f. Gesetzgeby. 31,
398-400 Großmann. [1061
Mörsth, A., Ein dt. Zinsregister d. Ge-
richtes Reichenau a. d. Maltsch v. Ende d.
15. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
45, 554-56.) (1062
Nuglisch, A., Das Geschäftsbuch
d. Konstanzer Goldschmiedes Steffan
Maignow 1480-1800. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 22, 456-70.) [1063
Bothe, F., Das Testament d. Frank-
furt. GroBkaufmanns Jak. Heller v.
J. 1519. Beitr. z. Charakterist. d.
bürgerl. Vermögen u. d. bürgerl.
Kultur am Ausgange d. Mittelalters.
(Arch. f. Frankf. G. 3. F., 9, 339-401.)
Sep. Berl.: Duncker. 2 M. 50. [1064
g*
Ih Bibliographie Nr. 1065—1118.
Seerechte, Die altniederländ. Hrsg.
v. A. Telting. Haag: Nijhoff. xvj,
458. 5 M. [1065
Rez. v. "07, 3107 (Zeller, Seerecht v. Oléron): | vaderl. recht 5, 258-83.)
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 493-96
Pappenheim.,
Jecht. R.. Ein Schreiben Geo. Emerichs
aus Ofen v. J. 1478 u. d. damals gefährdete
Waidstapelrecht d. Görlitzer. (N. laus. Mag.
83, 249-56.) [1066
Petit-Dutaillis, Ch., Documents
nouv. sur l’hist. sociale des Pays-Bas
au 15. siècle. (Ann. de l'Est et du
Nord 3, 560-601.) [1067
Ott. C., Bevölkerungsstatistik in
d. Stadt u. Landsch. Nürnberg in d.
1. Hälfte d. 15. Jh. Hist.-statıst.
Untersuchgn. Berl : Trenkel. xvj, 965.
m. Abbildgn.u.1 farb. Plan. 3M. [1068
Worms. Schwazer Bergbau im 15. Jh., 8.
06, 2932. Rez.: Mitt. d. Inst. f. Öst. G. 28,
700-4 Bittner: Forschen. ete. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs 3, 235-41 Wopfner. [1069
Koch. Hans, Die Anfänge d. Seiden-
gewerbes in Köln. Bonner Diss. 33 B.
(T1. v. 359.) [1070
Davidsohn. R., Florentiner in Tirol
u. andern Alpenländern. Handels-
Regesten. (Davidsohn, Forschgn. z. G.
v. Florenz 4, 323-56 [1071
Daenell, Blütezeit d. Hanse, 8. 07, 3110.
Rez.: Hist. Zt. 100, 378-81 Meltzing; Jahrbb.
f Nationalök. 90, 125-27 Heldmann. — G F.
Preuß, Ursachen d. Größe u. d. Niedergangs
d. Hanse. (Beil. z. Allg. Zt.’07, Nr. 60 ff.) [1072
Stahr, K., Die Hanse u. Holland
bis z. Utrechter Frieden 1474. (Marb.
Diss.) Lübeck: Carstens. 91 S.; Tab.
1 M. 50. [1073
Brakel, S. van, Entwicklg. u. Or-
ganisation d. Merchant-Adventurers.
(Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 5, 401-32.) 11074
Jansen. M., Die Anfänge d. Fugger 8.
Nr. 128. [1075
Müller, J., Geleitswesen u. Güter-
verkehr zw. Nürnberg u. Frankf. a. M.
im 15. Jh. (Vierteljschr. f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. 5, 173-96; 361-400.) [1076
Mosler, H., Der Düsseldorfer Rhein-
zoll bis z. Ausg. d. 16. Jh. (Beitrr.
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld.
G.-Ver. 21, 97-275.) [1077
Hertzog, A., Mittelalterl. Armen-
pflege. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
23, 9-15. [1078
Hoppeler, R., Chiminagium oder usferte.
(Anz. f. schweiz. G. 07, 1931.) [1079
Meyer, F., Essai sur l'hist. des
juifs du Hainaut au 14. siècle. (Ann.
de l'Est et du Nord 3,321-43.) | 1080
Veen, J. S. van, Zalt-Bommelsche
rechten. (Verslagen en med. d. Ver-
eenig. tot uitg. d. bronnen v. h. oude
[1081
Oster, P., Urkundl. Beitrr. z.
Rechts-G. a. d. Arch. d. ehemal. Colle-
giatstiftes U. L. F. zu Wetzlar. (Mitt.
d. Wetzlar. G.-Ver. 1, 76-84) [1082
Christ, K., Das Weistum v. Oppau v.
1467/68. (Monatsschr. d. Frankenthal. Altert.-
Ver. 15, 8. 31; 35f.) [1088
Schlauch, 6&., 30 weitere Doh-
naische Schöppensprüche. (N. Arch.
f. sächs. G. 28, 321-29.) Vgl. ‘06,
496. [1084
Zentgerichts- Reformation, Die
Würzburger, 1447. Hrsg. u. erl. v.
H. Knapp, eingel. v. J. Kohler.
(Quellen z. G. d. Strafrechts außer-
halb d. Carolinakreises; hrsg. v. J.
Kohler. 1.) Mannh.: Bensheimer. xx,
93 S. 3 M. [1085
Puntschart, P., Zur Quellen-G
d. Görzer u. Tiroler Bergrechts. (Zt.
f. Bergrecht 48, 489-529.) 1086
Brünneck, W. v., Der Schloß-
glaube. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ.
Abt., 1-62.) [1087
Kaindl, R. F., Beitrr. z. G. d. dt.
Rechtes in Galizien (s. '07, 1153).
IIN-VII. (Arch. f. öst. G. 96, 319-89.)
Sep. Wien: Hölder. 1 M. 90. [1088
Gut, M., Das ehem. kaiserl. Land-
| gericht auf d. Leutkircher Heide u.
26, 305-16.)
in d. Pirs. (Urkdl. Beitrr. z. G. d.
bürgerl. Rechtsganges; hrsg. v. J.
Kohler. II.) Berl.: Erich Weber. 73 S.
2 M. 60. [1089
Grosch, Das spätmittelalterl. Niedergericht
auf d. platten Lande am Mittelrhein, s. "07,
1154. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 334 Rietschel;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 480-82
Wopfner. [1090
Escher, A., Zur G. d. zürcherisch.
Fertigungsrechts. (Jahrb. f. schweiz.
G. 82, 89-138.) 1091
Koeniger, A. M., Vemegerichts-
prozeß d. Stadt Lauingen. (Jahrb. d.
Hist. Ver. Dilling. 19, 86-381.) [1092
Frisch, E. v., Der Übergang v.
Lehendienst zum Solddienst in Öster-
reich. Beitr. z. Heeres-G. d. 14. Jh.
Wien: Seidel. 49 S. 1 M. 60. [1098
p) Religion und Kirche.
Hocedez, E., La Vita prima Ur-
bani V auctore anon. (Anal. Bolland.
[1094
Vom Interregnum bis :
Lager, Eine Urkunde d. Domkapitels in
Trier v. J. 1283. (Trier. Arch. 10, 94) [1095 K
Schmidt, Val, Ein Lilienfelder g
Formelbuch. (Stud. u. Mitt. a. d. |
Bened.- u. Cist.-Orden 28, 292-402;
577-95. 1096
Schoolmeesters, Les statuts données p. |
Jean d'Arkel, évéque de Liege au Chapitre .
de la Collégiale de Huy en 1965. (Anal. p. h
ser à l'hist eccl. de la Belg. 38, 449-85.) [1097 XV]
Hansen, Ein Breve Leos X. an 1
Herm. v. Wied. (Korr.-Bl. d. Westdt. NF
Zt. 26, 119-21.) [1098 |
Pahacke, M., 2 ungedr. dt Mystiker-Re 1m
(Zt. f. dt. Altert. 49, 395-404.) a 1085 Wi
geste E., Ein niederdt. Vaterunser u, N
subensbekenntnis a d. Anfang d. 15. Jh
(Mählhäus. G.bIL. 7, 144) [1100 P
Falk, F., Verschollene Unterrichts- y in |
Erbauungsbücher a d i
drucka. (Katholik 36, Hip ns | (Au
Grering, J., Zum nat. | SE
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Beichtonterricht (V ar $
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Det (Zbl. f. Bi liothw, 24 ' u
„Clemen, O., Epi [1102 re
(N. Arch. f. säche, ee p oi: Emser, .
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Klosters Mer M., Zur G Polit,
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Lager, Eine Urkunde d. Domkapitels in .
Trier v. J. 1233. (Trier. Arch. 10, 94.) [1095
Schnidt, Val., Ein Lilienfelder
Formelbuch. (Stud. u. Mitt. a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden 28, 292-402;
577-95.) [1096
Schoolmeesters, Les statuts données p.
Jean d’Arkel, &veque de Liége au Chupitre
de la Collégiale de Huy en 1365. (Anal p.
serv. à l'hist. eccl. de la Belg. 33, 449-88.) [1097
Hansen, Ein Breve Leos X. an
Herm. v. Wied. (Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 26, 119-21.) [1098
Pahncke, M., 2 ungedr. dt Mystiker-Reden.
(Zt. f. dt. Altert. 49, 395-404.) [1099
Kettner, E., Ein niederdt. Vaterunser u.
Glaubensbekenntnis a d. Anfang d. 15. Jh.
(Müblhäus. G.bll. 7, 144 f) [1100
Falk, F., Verschollene Unterrichts- u.
Erbauungsbücber a. d. Frühzeit d. Buch-
drucks. (Katholik 36, 215-18.) [1101
Greving, J., Zum vorreformat.
Beichtunterricht. (Veröffentlichgn. a.
d.kirchenhist. Seminar Münch. 3. R.,1,
Festgabe f. Knöpfler, 46-81.) — F. X.
Thalhofer, Ein Beichtbüchlein a. d.
Ende d. 15. Jh. Nach Inhalt u. Her-
kunft unters. (Ebd. 295-313.) — Adf.
Schmidt, Das älteste gedr. Beicht-
büchlein. (Zbl. f. Bibliothw. 24,
579-82.) [1102
Clemen, 0., Epigramm v. Hieron. Emser.
(N. Arch. f. sächs. G., 25, 320 f.) (1103
Siebert, Herm., Beitrr. z. vor-
reformator. Heiligen- u. Reliquienver-
ehrung. (Erläutergn. etc. zu Janssens
G. d. dt. Volkes. VI, 1.) Freib.:
Herder. xj, 64 S. 2 M. [1104
Villermont, Comtesse M. de, Un
groupe mystique allem., étude sur
la vie relig. au moy. âge. Brux.:
Dewit. jx, 469 S. [1105
Jacob, E., Johs. v. Capistrano (8.
"06, 1195). TL II: Die auf d. Kgl. u.
Univ.-Bibl. zu Breslau betindl. hand-
schriftl. Aufzeichngn. v. Reden u.
Traktaten Capistranos. 2. F.: Ma-
teria triginta sex sermonibus Lipsiae
praedicata. Tractatus de cupiditate.
472 S. 5 M. [1106
Straganz, M., Zur G. d. Klarissen-
klosters Meran in d. erst. 200 Jahren
sein. Bestandes, 1309-1518. (Forschgn.
etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4,
117-58.) — J. Zöchbaur, Zur Kirch.-
G. Wiltens u. Innsbrucks a. d. Zeit
d. Bruches zw. Eugen IV. u. d. Basler
Konzil. (Ebd. 255-71.) [1107
|
°31
Heldwein, J., Zustände in d. bayer.
Klöstern am Vorabende u. im Beginn
d.Ref. Münch. Diss 1906. 48S. [1108
Kallen, G., Die oberschwäb. Pfrün-
den d. Bistums Konstanz u. ihre Be-
setzg. 1275-1508. Beitr.z. Pfründen-G.
vor d. Reform. (Kirchenrechtl. Ab-
halgn. Hft. 45/46.) Stuttg.: Enke.
xvj, 308 S.; Kte. 11 M. [1109
Rez.: Lit. Zbl. ‘UN, Nr. 5; Zt. f. G. d. Oberrh.
N F. 23, 184-8 H. Baier.
Kaiser, H., Die Konstanzer An-
klageschritten v. 1416 u. die Zustände
im Bistum Straßburg unt. Bischof
Wilhelm v. Diest. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 22, 387-455.) [1110
Pfleger, L., Zur G. d. Predigtwesens
in Straßb. vor Geiler v. Kaysersberg.
(Aus: Strab. Diözesanbl. 3. F. IV.)
Straßb.: Herder. 82 S. 1 M. 60. [1111
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. *0X, Nr. 4 Paulus.
E., Der Roraffe zu Straßburg im Münster.
Krit. Bemerkgn. geg. O. Winckelmann. (Hist.-
pol. Bil. 140, 656-73.) Vgl. 07, 3160. [11118
Lossen, R., Staat u. Kirche in d.
Pfalz im Ausgangd. Mittelalters. (Vor-
reformationsgeschicht!. Forschen.,
hrsg. v. Finke. III.) Münster: Aschen-
dort. xıj, 268 S. 5 M. 50. (54 S.:
Freiburg. Diss.) [1112
Rez.: Hist.-pol. WIL 140, 694-705 RieB;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 578-83 Stutz.
Brom, G., De tegenpaus Cle-
mens VII. en het bisdom Utrecht. (Bij-
dragen en med. v. h. Hist. Genootsch.
te Utrecht 28, 1-102.) 1113
Riemer, M., Mönchtum u. kirchl.
Leben im Bistum Halberstadt währ.
d. 2. Hälfte d. Mittelalters. Leipz.
Diss. 1906. 68 S. [1114
Oergel, G., Die Karthause zu Er-
furt. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Erfurt
Der Erfurter Kaland. Ein Beitr. z.
Charakterist. d. Pfarrgeistlichkeit u.
d. kirchl. Kultus d. Stadt im 14./15. Jh.
(Ebd. 51-72.) [1116
Hennig, B., Kirchenpolitik d. älter. Hohen-
zollern in Brandenb., s. '07, 11:9. Rez.: Zt.
f. Sozialwiss. 10, 516f. v. Below; Zt. f. Kirch.-
G. 28x, 468-70 Hermelink; Theol. Lit.-Ztg. ’08,
Nr.3 Werminghoff. — U. Stutz, Zur Kirchen-
polit. d. 15. Jh. (Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 20.) [1116
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Hermelink, Die theol. Fak. in Tübingen
vor d. Reform.. s. ‘07, 1180. Rez.: Hist. Zt.
99, 384-86 u. Württb. Viertelj.hfte. N. F. 16,
366f. Bossert; Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 2
Köhler. [1117
Falk, F., Jak. Welder, d. erste
Rektor d. Mainzer Hochschule, 1478
*38 Bibliographie Nr. 1118—1175.
-33. (Arch. f. hess. G. N.F. 5, 87-93.) ' Bd. IV (Numeri-Ruth). xuj, 472;
— F. Herrmann, Die Mainzer Bursen
„zum Algesheimer“ u. „Zum Schen-
kenberg“ u. ihre Statuten. (Ebd. 94
-124.) [1118
Bossert, Ber. scolaris de Tuwingen. Beitr.
z. G. d. Unterrichts in Schwaben. (Württb.
Viertelj.hfte. N.F. 16, 8-12.) [1119
Killmer, W., Kasseler Schulverhältnisse
am Ende d. Mittelaiters. (Hessenland 21,
261-63.) [1120
| Heigenmooser, J., Das Rechenbuch v.
Joh. Böschenstein 1514. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. 17, 113-41.) (1121
Buchner, M., Ein Jugendgedicht Jak.
Wimpfelings auf Bisch. Mathias Ramung v.
Speier. Beitr. z. G. d. Humanismus in Heidelb.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 478-55.) [1122
Fertig, H., Neues a. d. literar.
Nachlasse d. Humanisten Johs. Butz-
bach(Piemontanus). Würzburg. Progr.
94 S. [1123
Falk, F., Zum Briefwechsel d. Beatus
Rhenanus. (Hist. Jahrb. 28, 714-16.) [1124
Schelenz, H., Humanisten als Natur-
wissenschafter u. Arzneikundige. (Dt. G.bll.
9, 1-17.) [1125
Bauch, G., Aus d. G. d. Mainzer
Humanismus. (Arch. f. hess. G. N.F.
5, 3-86.) 1126
Thierse, P., Der nationale Gedanke
u. d. Kaiseridee bei d. schles. Huma-
nisten. (II v. Nr. 589.) Breslau: Tre-
wendt & C. xj, 188 S. 4 M. 50.
(39 S.: Bresl. Diss.) [1127
Mayer, Ant., Buchdruck u. Buch-
handel. (G. d. St. Wien III, 2, 610-
25; Taf. 61-74.) [1128
Heinrich v. Freiberg, hrsg. v. Bernt,
s. ‘06, 2987. Rez.: Gött. gel. Ans. "06, 961-68
Edw. Schröder; Zt. f. öst. Gymn. 58, 514-30
Wallner. — A. Wallner, Zu Heinr v.Freib.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 32,
532-43.) (1129
Bömer, A., Eine Vagantenlieder-
sammlg. d. 14. Jh. in d. SchloBbiblioth.
zu Herdringen, Kr. Arnsberg. (Zt. f.
dt. Altert. 49, 161-238.) [1130
Tilos v. Kulm Gedicht „Von siben
Ingesigeln“ a. d. Königsb. Hs. hrsg.
v. K. Kochendörffer. Mit e. Taf.
(Dt. Texte d. Mittelalters. IX.) Berl.:
Weidmann. xıj, 110 S. 3 M. 60. [1131
Hesler, Hnr. v., Apokalypse a.
d. Danziger Hs., hrsg. v. K. Helm.
(Dt. Texte. VIIL) Ebd. xv, 414 S.
12 M. 1132
Bibel, Die erste deutsche. Hrsg.
v. W. Kurrelmeyer (s. ‘06, 1219).
Bd. II (Genesis, Exodus, Leviticus).
| 449 S. [1188
(Publ. d. Liter. Ver. in Stuttg. Nr. 243 u.
246. 57. Jg, I u. IV.)
Fehse, W., Der oberdt. vierzeilige Toten-
tanztext. (Zt. f. dt. Philol. 40, 67-92.) Vgl.
07, 3176. | __. (us
Strobl, J., Kaiser Maximilians I.
Anteil am Teurdank. Krit. Unter-
suchg. Innsbr.: Wagner. 96 S.
1 M. 20. [1135
Sikora, A., Urkk. u. Regesten
kunstgeschichtl. Inhalts a. d. Stadt-
archiv in Innsbruck. (Jahrb. d. K. K.
Zentral-Komm. N.F.4,169-224.) [1136
Neumann, W. A., Bau-G. v. Sanct
Stephan in Wien (Goth. Periode).
(Gesch. d. St. Wien III, 2, 4569-98;
Taf. 14-29) — K. Lind u. W. A.
Neumann, Die kirchl. Bauten außer
St. Stephan in Wien. (Ebd. 499-566;
Taf. 30-45.) [1137
Haendcke, B., Zur Entwicklungs-
G. d. dt. Landschaftsmalerei. (Repert.
f. Kunstw. 30, 127-42; 213-39;
358-66.) [1138
Vitzthum, G. Graf, Die rhein.
Malerei zu Anfang d. 14. Jh. Leipz.
Habil.-Schr. 47 S. [1139
Gümbel, A., Zum Wolgemutwerk. Noch-
mals Sebast Dagy im Kioster Heilsbronn.
(Rep. f. Kunstw. 30, 327-31) [1140
Lange, K.,(Beitrr. z.schwäb. Kunst-
G. I u. Ñ) Barthol. Zeitblom, Jörg
Stocker u. Jak. Acker v. Ulm. Der
Hochaltar d. Augustinerkirche zu den
Wengen in Ulm. (Rep. f. Kunstw.
30, 421-40; 514-35.) [1141
Wickhoff, F., Dürer-Studien (Kunst-
geschichtl. Jahrb. 1, 1-12.) — D. Burckhardt,
Dürer u. d. Meister d. Bergmannschen Offizin.
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammìign. 23,
1653-0.) — H. Kogler, Zu Duürers Aufenthalt
in Basel. (Rep. f. Kuustw. 30, 195-203.) [1149
Fischer, 0., Marx Reichlich u. d. tirol.
Malerei in Salzburg. (Mitt. d. Ges. f. Salz-
burg. Ldkde. 47, 119-43.) [1148
Grünewald, M., Gemälde u. Zeich-
nungen. Hrsg. v. H. A. Schmid.
T1. I: Tafelwerk. Straßb.: Heinrich.
Fol. 62 Lichtdr.bilder. 60 M. [1144
Rôttingen, H., Hans Wechtlin.
Mit 3 Taf. u. 41 Textabbildgn. (Jahrb.
d. kunsthist. Sammlgn. 27, 1-54.)
Sep. Wien: Tempsky. 15 M. [1145
Kaesbach, W., Das Werk d. Maler Victor
u. Hnr. Duenwege u. d. Meisters v. Kappen-
berg. Beitr. z. G. d. Malerei am Niederrh.
u. in Westfal. im Anfang d. 16. Jh. Straßb.
Diss. 45 8. [1146,47
Riehl, Studien üb. Miniaturen niederländ.
Gebetbücher d. 15. u. 16. Jh. se. Nr. 537. [11483
Vom Interregı
Major, E., Holzschı
in d. öffentl. Kunstsam
StraBb.: Heitz. 15 S.;
— 6. Leidinger, Einze
d. 15. Jh. in d. Hof- u. $
München. Ebd. 27 S.;
— R. Sillib, Holz- u. ]
a. d. Grhzgl. Univ.-B
Ebd. 13 S.; 18 Taf 3
(Einblattdrucke d. 15. Jh.; ]
Freund, K., Wand- u.
Münchener Kunstzone im Aus
alters. Münch. Diss. 1906 Sn
Dehio, @., Historisches in d
d Straßburger Münsters: Die
(Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22.
… Löw, A., Die alt. Glasfonste
in Wien. Beitrr. z. G. d. Gla«m
(Berr. etc. d. Altert.-Ver. 40,1, 1-:
Lüthren, R., Die Hol
i à ji l
im Gebiete zw. Inn u. Salza
mg s agegeschichtl. Studie.
. Batka, R., Stud. MN C
in Böhmen. Die karolin
(Mitt. d. Ver. £ G. d. Dt
46, 508-21. 46, 122-33;
Denkmäler d. dt. Kultu
v, 6. Steinhausen, Be
Privatbriefe d. Mittelalters
teinhausen. Bd. 2. Gi
Frauen in Leip 2 Frauenhäus«
Kultur.G. 5, {gs ne m Mittelalter
d., H }
Hezen, > eo Har. Institor:
| tbimmers, U seine Tatigkeit s
= s 6, 110-1x
Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit.
Major, E., Holzschnitte d. 15. Jh.
in d. öffentl. Kunstsammlg. zu Basel.
Straßb.: Heitz. 16 S.; 20 Taf. 40 M.
— 6. Leidinger, Einzel-Holzschnitte
d. 15. Jh. in d. Hof- u. Staatsbiblioth
München. Ebd. 27 S.: 47 Taf. 80 M.
— R. Sillib, Holz- u. Metallschnitte
a. d. Grhzgl. Univ.-Bibl. Heidelb.
Ebd. 13 S.; 18 Taf. 30 M. [1149
(Einblattdrucke d 15. Jh.; hrag, v. P. Heitz.)
Freund, K., Wand- u. Tafelmalerei d.
Münchener Kunstzone im Ausgange d. Mittel-
alters. Münch. Diss. 1906 88 S. [1150
Dehio, @., Historisches in d. Glasgemälden
d. Straßburger Münsters: Die Kôuigsbiluer.
(Zt. f. G. d. Oberrb. N.F. 22, 471-77.) (1151
Löw, A., Die alt. Glasfenster v. St. Stephan
in Wien. Beitrr. z. G. d. Glasmalerei in Wien.
(Berr. etc. d. Altert.-Ver. 40, I, 1-27; 6 Taf.) [1153
Lüthgen, E., Die Holzplastik d. Spätgotik
im Gebiete zw. Inn u. Salzach. Eine ent-
wicklungsgeschichtl. Studie. Münch. Diss.
103 8. [1153
Batka, R., Stud. z. G. d. Musik
in Böhmen. Die karolinische Zeit.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
45, 508-21. 46, 122-33.) [1154
Denkmäler d. dt. Kultur-G.; hrsg.
v. G. Steinhausen. Bd. Il: Dt.
Privatbriefe d. Mittelalters; hrsg. v.
Steinhausen. Bd. 2: Geistliche—
Bürger. I. Berl.: Weidmann. xxırj,
215 S. 8 M. [1155
Müller, Rich., Wiens höfisches u.
bürgerl. Leben im ausgeh. Mittelalter.
(G. d. St. Wien III, 2, 626-757.) [1156
Wustmana, G., Frauenhäuser u. freie
Frauen in Leipzig im Mittelalter. (Arob. f.
Kultur-G. 6, 469-82.) [1157
Paulus, N., Ist d. Kölner Approbation d.
Hexenhammers e. Fälschg.? (Hist. Jahrb.
38, 871-76.) [1158
Hansen, J., Hnr. Institoris, d. Verf. d.
Hexenhammers, u. seine Tätigkeit an d. Mosel
im J. 1488. (Westdt. Zt. 26, 110-18.) [1159
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jühr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Reform.-G. Texte u. Un-
tersuchgn. (s. ’07, 3197). Nr. 16 u. 17.
(Jg. IV, 4 u. V, 1). S. 329-420: 1-112.
(SM. 95. Subskr.-Pr.: 5M. 80.) [1160
Quellen u. Darstellungen a. d. G.
d. Ref.-Jahrhunderts; hrsg. v. G.
Berbig (s. ‘07, 1212). II: Acta Comi-
cioram Augustae ex litteris Philippi,
Jonae et aliorum ad M. L. Aus d.
Veit Dietrich-Kodex d. Ratsbiblioth.
zu Nürnb. hrsg. v. G. Berbig. 58 S.
*39
3 M. 20. (Subskr.-Pr.: 2 M. 40.) II.:
Desid. Erasmus u. seine Stellg. zu
Luther auf Grund ihr. Schriften.
69 S. [1161
Res. v. II: Zt. f. Kirch.-G. 29, 99-101
O. Clemen.
Clemen, 0., Bibliographica z. Ref.-
G. (s. 06, 3013). VII-X. (Zbl. f.
Bibliothw. 24, 594-99.) [1162
7) Der Teufelsbrief v. 1351 in d. Ref.zeit.
8) Unbek. Druck Jak. Fabris in Speyer.
9) Unbek. Plakatdruck. 10) Interess. Eigen-
tumsvermerk.
Luthers Werke. Krit. Gesamtausg.
(s. ’07, 3199). XVII, 1. (Predigten d.
J. 1525.) ıxjv,528S. 17 M. 80. [1163
Luthers Briefwechsel, bearb. u. m.
Erläutergn. vers. v. E. L. Enders.
XI: Juli 1536-Aug. 1538. Calw u.
Stuttg.: Vereinsbuchh. [1164
Smith, Luthers Table Talk. A crit. study.
(Studies in hist., econom. and publ. law.
XXVI, 2.) Diss. New York: Columbia Univ.
Press. 135 S. 1 Doll. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 21 Kawerau. [1165
Luther, M., Geistl. Lieder, hreg. v. A.
Lietzmann. (KL Texte f. theol. Vorlesgn.;
hrsg. v. H. Lietzm. 24/25.) Bonn: Marcus &
Weber. 31 S. 60 Pf. (1166
Herrmann, F., Luthers Tractatus de in-
dulgentiis. (Zt. f. Kirch.- G. 28, 370-73.) [1167
Paulas, N., Zu Luthers These üb. d.
Ketzerverbrennung. (Hist.- polit. Bl. 14,
357-67.) [1168
Preuß, H., Was bedeutet d. Formel „Con-
victus testimoniis scripturarum aut ratione
evidente": in Luthers ungehörnter Antwort zu
Worms’ (Tbeol. Stud. u. Krit. ’08, 62-83.) 1169
Galle, R., An d. Wiege d. „Biblischen
Geschichts-Unterrichts“ u. Luthers „Passional-
buch“. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-
G. 17, 175-235.) — Chr. Geo. Keller, Luther
üb. Jugenderziehg. u. Volksbildg. (Vortr.)
Basel: Spittler. 44 S. 50 Pf. [1170
Berbig, G., Der Veit Dietrich-
Kodex Solger 88 zu N ürnberg.
Rhapsodia seu concepta in librum
Justificationis [cum] aliis obiter ad-
ditis 1530. Lpz.: Heinsius. 50 S.
2 M. [1171
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 8 O. Clemen.
Friedensburg, W., 3 Briefe v. Phil.
Gluenspieß, Wittenb. 1522. (Arch. f. Ref.-G.
4, 409-13.) [1173
Müller, Nik., Mark u. Märker in Me-
lanchthons Vorlesen. (Jahrb. f. brandb.
Kirch.-G. 4, 249-60.) [1173
Berbig, Spalatiniana (s. ’07, 8210).
Schluß. (Theol. Stud. u. Krit. ’08,
245-72.) [1174
Corpus reformatorum (s. '07, 3213).
Vol. 89, 8: Zwinglis sämtl. Werke,
hreg. v. E. Egli u. G. Finsler.
I, 8. S. 561-640. 3 M. (Subskr.-
Pr.: 2 M. 40.) [1176
*40 Bibliographie Nr. 1176—1223.
Schottenloher, K., Joh. Fabri in Rom,
nach e. Berichte Jak. Zieglers. (Arch. f. Ref.-
G. 5, 31-47.) — G. Kentenich, Die rhein.
Dominikaner im Kampf geg. Luther. (Monats-
bfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 333.) — W. Rot-
scheidt, Propositionen zu e. Disputation tb.
Luthers Lehre im Dominikanerkloster zu
Coblenz a. d. J. 1524. (Ebd. 433-41.) — P. Leh-
mann, Geo. Witzel an Beatus Rhenanus. (Zt.
f. Kirch.-G. 28, 458-60.) [1176
Flugschriften a. d. erst. Jahren
d. Ref. Hrsg. v. O. Clemen (s. ’07,
3218). II, 2 u. 3. S. 245-337. [1177
Inh. II, 2: Nikol. Herman, Ein Mandat
Jesu Christi an alle seine getreuen Christen
1524. Hrsg. v.G. Loesche. (Einzelpr : 1 M.)
IL, 3: Brüderl. Vereinigung etzlicher Kinder
Gottes sieben Artikel betreffend. Item e.
Sendbrief Mich. Sattlers an e. Gemeine Gottes
samt seinem Martyrium 1527. Hrsg. v. Walth.
Köhler. (Einzelpr : 1 M. 20.)
Götze, A., Erasmus Albers Anfänge. (Arch.
f. Ref.-G. 5, 48-68.) — 0. Clemen, Spott-
gedicht a. Speier v. 1524. (Ebd. 77-86.) [1178
Cohrs, F., Die ev. Katechismus-
versuche vor Luthers Enchiridion (s.
’03, 1228). V: Register. (XXXIX v.
Nr. 493.) xv, 212 S. 5 M. (1179
Rotscheidt, W., „Des Evang.
Burgers Handtbüchlein “ Beitrr. zu
sein. G. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-
G. 1, 387-49.) [1180
Urbanus Rhegius, Wie man für-
sichtiglich u. ohne Argernis reden soll
v. d. fürnemesten Artikeln christl.
Lehre (Formulae quaedam caute et
citra scandalum loquendi). Nach d.
dt. Ausg. v. 1536 nebst d. Predigt-
anweisg. Hrzg. Ernst d. Bekenners
v. 1529 hrsg. v. A. Uckeley. (Quel-
lenschrr. z. G. d. Protest. hrsg. v. J.
Kunze u. C. Stange H. 6.) Lpz.:
Deichert. 96 S. 2 M. [1181
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 5 Tschackert.
Pallas, K., Die Registraturen d.
Kirchenvisitationen im ehem. sächs.
Kurkreise (s. °07, 1236). Abt. 2, T1. II:
Ephorie Bitterfeld. (G.-Quellen d. Prov.
Sachs. XLI.) xxjv, 358 S. 10M. [1182
Berbig, G., Die erste kursächs.
Visitation im Ortsland Franken 5
‘07, 1237). Forts. (Arch. f. Ref.-
4, 370-408.) 1183
1263 (Hasencl., Sleidan-Studien): Hist. Zt.
96, 549 R. H.; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 440f.
Barge. [1186
Baix, F., Fragments d’une chro-
nique inéd. de D. Martin de
Remouchamps, abbé de Florennes.
(Bull. de la Comm. Roy. d’hist. de
l'Acad. Roy. de Belg. 76, 39-60.) [1187
Schuller, Fr., Regesten z. G. d
siebenbürg. Landesteile Ungarns v. d.
Schlacht +. Mohäcs (29. Aug. 1526)
bis z. Tode Zapolyas (21. Juli 1540).
Hermannst. Progr. 4°. 83 S. [1188
Du Bellay, Jean, Ambassades en
Angleterre. La première ambassade
ie 1527-Fevr. 1529). Correspond.
diplom.; publ. avec une introd. p.
V. L. Bourrilli et P. de Vaisière.
Paris: Picard 1906. xrıj, 562 S. [1189
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 547-50
Friedensburg.
Bornate, Ch., Mémoire du chan-
celier de Gattinara sur les droits
de Charles-Quint au duché de Bour-
ogne. (Bull. de la Comm. Roy.
’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76,
391-533.) [1190
Recueil des anc. ordonnances de
la Belgique. 2. S.: 1506-1700 (s. ’08,
1245). T. IV: 9. janv. 1536 (n. st.
1537) au 24. dec. 1543, par J. La-
meere. 528 S. 25 fr. [1191
Brandt, Asverus v. (Rat u. Ge-
sandter Herzog Albrechts v. Preußen),
Briefe u. Berichte etc., hrsg. v. A.
Bezzenberger (s. ’05, 1228). H. II:
1545-1547. S. 187-246. [1192
Roth, Fr., Der offiz. Bericht d. v.
d. Evangelischen zum Regensburg.
Gespräch Verordneten an ihre Fürsten
u. Obern. (Arch. f. Ref.-G.5,1-30.)[1193
Sommerfeldt, @., 2 geschichtl. interessante
Prophezeiungen auf d. Jahr 1538. (Zt. f.
Kirch.-G. 28, 454-58.) [1194
Mehring, Paul Speltachers Lied vom
Krieg in Siebenbürgen. 1561. (Württb. Vier-
telj.hfte. N.F. 16, 1-7.) [1195
Kawerau, G., Ref. u. Gegenref.
3. überarb. u. verm. Aufl. (W. Moeller,
Lehrb. d. Kirch.-G. II.) Tübing.:
Lorenz, M., Die Kirchenordngn. | Mohr. xvj. 496 S. 11 M. [1196
d. Stiftes u. d. Stadt Quedlinburg
bei u. nach Einführg. d. Ref. Magdeb.:
Holtermann. 64 S. 1 M. [1184
Büchi, A., Zu Fridolin Sicher. (Anz. f.
schweiz. G. ’07, 204.) [1185
Hasenclever, A., Ungedr. Brief Joh.
Sleidans an Dr. Leonh. Badehorn. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 22, 528-32.) — Rez. v. '’06,
Lindsay, Th. M., History of the
reform. (s. '06, 3047). II: The reform.
in Switzerland, France, the Neder-
lands, Scotland and England, the
anabaptists and socinian movements,
the Counter-Reformation. xvrj, 681 S.
10 sh. 6 d. 1197
Rez.: Theol. Lit.-Ztg.’07, Nr.8 u. 22 Benrath.
Thudichum, F.,
-1537. I: 1517-152.
Nr. M (XXV, 1) a Nr. 130.
Berger, A. E., Die
d. Reformation. Ei
Meyer, Waldem., Unstim
Widersprüche in d. Abendmahl-
Bekenntnisschrr. (Dt-ev. BU. %
F. Loofs, Luthers Stellg. z. A
Neuzeit (Ebd. 513-38.) Sep. Hs
50 Pf. — W, Köhler, Luthers We
on 11, 292-300; 345-56 ) |
er
“ie a A UE (Konser
Stephan, H., Luther in d.
u. L. Zscharnack. 1) Gieb.
mann. 136 S. 9 Lo
Zurhellen, 0.. Die Wi
persönl. Religi ederentdec
6
Religion jn Caire Luther. (Ans
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Sa ne Luther u. Karleta
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6 M. mg.: Mohr. xvj, 243
Rez : f
Z.: Preuß. Jahrbb. 151, 328-3] =, a
Vite” a Lut er u. Karlstadt ;
Hist Pr 8; e. nt. Untersu h
Re ZE 99, 256-324.) pen
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Vierte]; Sarge, K |
vB 10 4348 Hermeling ade): Hiat,
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K Berkant aP rahus r. Rôtlen,
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E
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an.
Reformationszeit.
Thudichum, F., Die dt. Ref. 1517
-1537. I: 1517-1525. Lpz.: Sünge-
wald. xvj, 614 S. 5 M. [1198
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. ’07, 3247).
Nr. 94 (XXV, 1) s. Nr. 1306 (1199
Berger, A. E., Die Kulturaufgaben
d. Reformation. Einleitg. in e. Luther-
biogr. 2. durchg. u. verm. Aufl. Berl.:
E. Hofmann & Co. 1908. xj, 483 S.
6 M. [1200
Meyer, Waldem., Unstimmigkeiten u.
Widersprüche in d. Abendmahlslehre d. luth.
Bekenntnisschrr. (Dt.-ev. Bll. ‘07, 623-38.) —
F. Loofs, Luthers Stellg. z. Mittelalter u.
Nenzeit. (Ebd. 513-38.) Sep. Halle: Strien.
50 Pf. — W. Köhler, Luthers Werden. (Prot.
Monatshfte. 11, 292-300; 3415-56.) — A. Nev-
berg, Der kranke Luther. (Konserv. Monats-
schr. 64, II, 641-53.) | (1201
Stephan, H., Luther in d. Wand-
lungen sein. Kirche. (Stud. z. G. d.
neuer. Protest., hrsg. v. Hnr. Hoffmann
u. L. Zscharnack. I.) Gieß.: Töpel-
mann. 136 S. 2 M. 60. | 1202
Zurhellen, O.. Die Wiederentdeckg. d.
persönl. Religion durch Luther. (Aus „Die
Religion in Gesch. u. Gegenw.“) Tübing.:
Mohr. 42 S. FO Pf. (1203
Müller, Karl, Luther u. Karlstadt.
Stücke a. ihr. gegenseit. Verhältnis
unters. Tübing.: Mohr. xvj, 243 S.
6 M. [1204
Roz.: Preuß. Jahrbb. 181, 328-31 Holl.
Barge, H., Luther u. Karlstadt in
Wittenberg; e. krit. Untersuchg.
(Hist. Zt. 99, 256-324.) [1205
Rez v. ‘07, 1268 (Barge, Karlstadt): Hist.
Vierteljschr. 10, 442-48 Hermelink u. Erwiderg.
v. B. m. Antw. v. H. ebd. 11, 120-25; Beitrr.
z. bayer. Kirch.-G. 14, 144 Kolde.
Kroker: Katharina v. Bora, s. ’06. 3061.
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27. 356f. Clemen;
Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 8 Köhler. — Kroker,
Luthers Hochzeitsbecherin Greifswald.(Pomm.
Jahrbb. 8, 85-96.) Vgl: Vikt. Schultze
(Ebd. 97-103). [1206
Zeller, J., Paul Speratus v. Rötlen,
seine Herkunft, sein Studiengang u.
seine Tätigkeit bis 1522. Mit e. un-
gedr. Brief d. Speratus a. d. J. 1514
u. sein.Bildnis. (Württb. Viertelj.hfte.
N.F. 16, 327-58.) [1207
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. '07, 3260). 1907, Nr. 2
(Bd. II, Nr. 6). S. 161-92; Taf. [1208
Inh.: Leo Jud u. seine Propaganda-
schriften. (S. 161-66) — P. Wernle, Das
angebl. Zürcher Ratsmandat ev. Predigt v.
1520. (S. 166-72.) — E. Egli, Aus Zwinglis
Bibliothek. (8. 180-84) — Ders., Zwingli-
Drucke in Paris. (S. 1x4.) — Ders., Chroni-
kal Notizen. I: Anon. Aufzeichngn. zu d.
Jahren 1514/19. (S. 185-87.) — Ders., Zwingli-
briefe in d. Schweiz. (8. 187-89.) — Ders.,
Ex-Libris Zwingli. (S. 191.) — G. Finsler,
Dedikationen Zwinglis. (S. 189f) — R. We-
|
"41
geli, Aus d. Zürcher Seckelmeisterrechnung
1531. (8. 192) — H. Herzog, Widmung
Bullingers. (5. SB — Vgl. Nr 1330.
Fleischlin, B., Zwinglis Person,
Bildungsgang u. Wirken. DieGlaubens-
erneuerg. in d. dt. Schweiz 1484-1529.
(Fleischlin, Schweiz. Ref.-G. I) Lfg. 1
u. 2. Stans: v. Matt. 4808. 4M. [1209
Hall, T. 8., Was John Calvin a reformer
or a reactionary? (Hibbert Journ. Okt. ’07,
171-85.) [1210
Greving, Joh. Eck als junger Gelehrter,
. 07, 1273. Rez.: Beitrr. z bayer. Kirch.-G.
18, #50. Kolde; Zt. f. Kirch.-G. 28, 241-48
Hermelink; Theol. Lit.-Ztg.'07, Nr. 19 Kohler;
Hist. Zt. 99, 574-76 u. Hist. Vierteljschr. 11,
142f. Clemen. [1211
Creutzberg, H. Au Karl v. Miltitz
1490-1529. Sein Leben u. seine ge-
schichtl. a (= Nr. 584.) Freibg.:
Herder. 123 S. 2 M. 80. (26 S.:
Bonner Diss [1212
Stolze, W., Der dt. Bauernkrieg.
Untersuchgn. üb. seine Entstehg. u.
sein. Verlauf. Halle: Niemeyer
3018. 8 M. [1213
Zimmermann, W., Groß. dt. Rauernkriog;
hrsg v. W. Blos Billige Volksausg.
Stuttg.: Dietz. K16 S. 5 M [1214
Kojevnikov, V., Velikaia kre
anskaia volna v Germanii 1524-25.
St. Petersb.: Glagolev 1906. 132 S.
t i [1215
K., Die Bauernkriege im
T t Sabu in d. Jahren 1525
u. 1526. (Mitt. d. Ges. f Salzb. Ldkde.
47, 1-117.) [1216
Erhard, 0., Matthias Waibel, e. Martyrer
d. ev. Wahrheit im Allgäu. (Ev. "Gemeindebl.
f. d. Dekanatsbez. Münch. ’07, Nr. 6.) [1217
Rodocanachi, E., Le château Saint-
Ange pend. l'occupation de Rome par
les armées de Charles-Quint 1526-
1527. (Rev. des questions hist. 83,
45-55.) [1218
Vitale, V., L’impresa di Puglia
degli anni 1528-29. (N. Arch. veneto
N.S. 13, 5-68.) [1219
Schaub, E., Wilh. Arsents Fehde m. Franz I.
1533-1539. Realschul-Prugr. Basel 1906/7. [1220
Marchisio, P., L'arbitrato di
Carlo V nella causa del Monferrato.
(Atti d. R. Accademia d. scienze di
Torino 42, 1203-28.) [1221
Müller, Nik., Zur G. d. Reichs-
tags v. Regensburg 1541. (Jahrb. f.
Dane Kirch.-G. 4, 175-248.) [1222
Hecker, Karls V. Plan z. Gründg. o. Reichs-
bunden, s. ’07, 1279. Rez.: Hist. Zt. 99, 155-
57 Hasenclever; Engl. hist. rev. 22, 5x2f.
Armstrong; Hist. Vierteljschr. 10, 550-52
Hartung; Zt. f. Kirch.-G. 28, 451 f. Ohr; Korr.-
Bl. d. Westdt. Zt. 26, 140f. llashagen. [1223
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 4
*42 Bibliographie Nr. 1224—1277.
Voltz. L., Ein kaiserl. Kommissar in Hessen
1547-49 im Verducht d. Untreue (Arch. f.
hess. G. N. F. 4, 365-79.) [1224
Kobza, J., Kirchengesch. Böhmens
seit Luthers Zeit bis z. Tode Kaiser
Ferdinands I., 1617-64. (Tschech.)
Progr. Pisek. 1906. 22 8. [1225
Höchle, J. J., G. d. Ref. u. Gegen-
ref. in d. Stadt u. Grafsch. Baden
bis 1535. Zürich: Speidel. 207 S.
2 M. 50. [1226
Marius, Annales eccl. Alderspacensis s.
Nr. 452. [1227
Schottenloher, K., Bamberg u.
d. Pack’schen Händel. (Jahrb. d. Hist.
Ver. Bamberg ‘07, 124-58.) [1228
Hartung, F., Die Lit. üb. d. Ref.-G. d.
Markgrafschaft Ansbach-Kulmbach. (Beitrr.
z. bayer. Kirch.-G. 14, 79-96.) . [12:9
Schornbaum, K., Das Interim im
Markgraftum Brandenb. - Ansbach.
(Ebd. 1-27; 49-79; 101-26.) [1230
Roth, Fr., Augsburgs Ref.-G. (8.
'07, 1289). Ill: 1539-1547, bezw. 1548.
564 S. 9 M. [1231
Herrmann, Fritz, Dieev. Bewegung
zu Mainz im Ref.-Zeitalter. Mainz:
Quasthotf 1907. xı1j, 280 5. 6 M. [1232
Euler, K., Beitrr. z. Ref.-G. d.
Stadt Frankf. a. M. (Arch. f. Frankf.
G. 3. F., 9, 157-210.) [1233
Besser, G. d. Fraukfurtor Flüchtlings-
Gemeinden 1554-1558, 8. '06, 3078. (30 S.:
Hall. Diss) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 3
Aug. Baur; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 14 (auch
v. 07, 483 Ebrard) E. Foerster; Mitt. a. d.
hist. Lit. 35, 441 f. Barge. [1234
Kübn, A., Stadt u. Stift Köln im
Zeitalter d. Ref. (Quellen u. Forschgn.
z. dt. insbes. hohenz. G. 4, 393-
422.) [1235
Meyhoffer, J., Le Martyrologe
protest. des Pays-Bas 1523-1597.
's Gravenh.: Nijhoff. xjv, 2048. [1236
Knappert, L., Gesch. van de
hervorming binnen Leiden van d.
aanvang tot op het beleg (s. °06, 3080).
Forts. (Theol. tijdschr. XLI.) [1237
Dresbach, E., Ref.-G. d. Grafsch.
Mark. Gütersloh: Bertelsmann. xx,
519 S. 6 M. [1238
Rahlwes, Autor Sander. (Allg. dt. Biogr.
53, 702-4) [1239
Clemen, 0., Zu Georg Aemilius. (Zt. d.
Harz-Ver. 40, 249-53) — E. Jacobs, Zu d.
Stolbergisch. Hochzeit auf Schloß Wernige-
rode im Juni 1541. (Ebd. 268-71) — Ders,
Ratsyesaudtschaft v. Wernigerode nach Wit-
tenberg zu kirchl. Zweckeu Jun. 1544. (Ebd.
271-50.) [1240
Liebe, G., Aus d. letzt. Tagen d. S. Lorenz-
klosters in d. Neustadt Magdeb. (G.bll f.
Magdeb. 42, 255f.) (1241
Heine, F., Die ersten Kirchen-
visitationen im Cöthener Lande währ.
d. Reformationszeit. (Hft. IX v. 709.)
Cöthen: Schettler. 67 S. 1 M. [1242
Knieb, Ph., G. d. kath. Kirche in
d. freien Reichsstadt Mühlhausen in
Thür. v. 1525 bis 1629. (Erläutergn.
etc. zu Janssens G. d. dt. Volkes.
V, 5.) Freib.: Herder. xjv, 151 5.
3 M. 30. [1248
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 29, 102-4 v. Kauffungen.
Kroker, E., Beitrr. z. G. d. Stadt
Leipzig im Ref.-Zeitalter. (= Nr. 719.)
Lpz.: Hirschfeld. 134 S. 4M. [1244
Wotschke, Th., Die Verwandten d. kur-
sächs. Kanzlers Brück in Posen. (Hist. Mo-
vatsbll. f. d. Prov. Posen 7, 49-52.) [1245
Gebauer, J. M., Beitrr. z. G. d.
Matthiasv. Jagow, Bischofs v. Brandb.
1526-1544. (Jahrb. f. brandb. Kirch.-
G. 4, 87-109.) — Nik. Müller, Be-
ziehgn. zw. d. Kurf. Joachim I. u. II.
v. Brandenb. u. d. Fürsten Georg III.
v. Anhalt 1534-1540. (Ebd. 127
-74.) [1246
Muhs, Zur Einführg. d. Ref. in d. Kreis
Teltow. Gr.- Lichterfelde: Gebel. 21 8.
40 Pf. [1247
Bahlow, F., Wer ist Nicolaus De-
cius? (Arch. f. Ref.-G.&, 3561-69.) [1248
Krause, G., Ref. u. Gegenref. im ehemal.
Königr. Polen. 2. Aufl., 8. ’06, 1335. Rez.:
Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 7, 93-95
Wotschke. [1249
Wotschke, Th., König Sigism.
August v. Polen u. seine ev. Hof-
prediger. (Arch. f. Ref.-G. 4, 329-50.)
Ders., Stanisl. Ostrorog. Ein
Schutzherr d.großpolnisch. ev. Kirche.
(Zt. d. Hist. Ges. Posen 22, 59
-132.) [1250
Moritz, H., Ref. u. Gegenref. in
Fraustadt. Tl. I. Progr. Posen. 1907.
4°. 40 S. [1251
Berendts, A., Der Landtag v.
Rujen-Wolmar 1526. (Balt. Monats-
schr. 63, 385-402.) |1252
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555-1648.
Dohna, Burggraf Fabian zu, Selhstbiogr.
1550-1621, hrsg. v. Krollmann, 8. ’07, 1314.
Rez.: Altpr. Monatsschr. 44, 473-76 Joachim,
Hist. Zt. 49, 577 ff. Gebauer; Mitt. a. d. hist.
Lit. 86, 81-55 Th. Preuß. (1253
Lechner, A., Die Chronik Ant. Haffners
v. Solothurn. (Anz. f. schweiz. G. ’°07, 209 f.) [1254
Denker, H., Bemerkgn. zu d. Chronik d.
Wildemänner Fastors Hardanus Hake, sowie
zu d. erst. G. d. Stadt Grund u. d. benach-
barten Bergstädte. (Zt. d. Harz-Ver. 40, 87-
114; 297.) [1255
Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Keussen, H., Die 3 Reisen d.
Utrechters Arnold. Buchelius nach
Dtld., insbes. sein Kölner Aufenthalt;
hrsg. u. erl. (Ann. d. Hist. Ver. f.
d. Niederrh. 84, 1-102.) [1256
Narratio, (renuina, tragicae prae-
cipitationis etc., hrsg. v. Greg.
Fischer (8. '07, 1316). Schluß. Progr.
Komotau 1906. 42 S. 1257
Neubauer, E., Pet. Meyers Tage-
buch, 1626 in Magdeb. geführt.
(G.bll. f. Magdeb. 42, 110-212 ) [1258
Stiegele, R., Beitrr. zu e. Biogr.
d. Jesuiten Wilh. Lamormaini. (Hist.
Jahrb. 25, 561-69; 849-70.) [1259
Germain, L., Francois de Rosières, seigneur
de Chaudeney. (Ann. de l'Est et du Nord 3,
560-4) Vgl. 07, 3309. [1260
Briefwechsel d. Herzogs Chri-
stoph v. Wirtemberg; hrsg. v. V.
Ernst (s. ‘04, 1090). Bd. IV: 1556-
1559. ıjv, 747 S. 10 M. [1261
Rez. v. III: Bll. f£. württb. Kirch.-G. 8, 93
-96 Bossert; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
26, 531f. Kretschmayr. Rez. v. IV: Theol.
Lit.-Ztg. 08, Nr. 5 Bossert.
Steinherz, S., Briefe d. Prager
Erzbischofs Anton Brus v. Müglitz
1562-1563. Prag: Calve. 153 S.
3 M. [1262
Cauchie, A., Inventaires des Ar-
chives de Marguerite de Parme,
dressés après la mort de cette prin-
cesse, précédés d'une liste d'anciens
inventaires d'archives et de joyaux
conserv. aux archives farnésiennes à
Naples. (Bull. de la Comm. Roy.
d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76,
61-135.) [1263
Wolfram, &., Aktenstücke z. lothr.
G. d. 16. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 18, 529- -37.) [1264
Schenner. F., Eine Bürgerstiftg. in Iglau.
(Zt. d. Dt Ver. +. G. Müahrens u. Schles. 11,
394-404. (1265
Blo 9 P. J., Het advies der Spaan-
sche inquisitie. (Bijdragen v. vaderl.
gesch. 4.8., 6, 241-57; 468-70.) [1266
Nuntiaturberichte a. d. Schweiz seit d.
Konzil v. Trient. Abt. I: Die Nuntiatur
v. Bonhomini 1579-51. Dokumente. Bd. I.
Bearb. v. F. Steffons u. H. Reinhardt,
8. 07, 1322. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 49
Friedensburg; Anal. Roll. 26, 378-80 V. O.;
Engl. hist. rev. 22, 583-87 H. F. Brown; Rev.
d’hist. eccl. 8, 817f. van Isacker. (1267
Akten u. Korrespondenzen z. G. d.
Gegenref. in Innerösterr. unt. Fer-
dinand II. (s. ’06, 3103). TL II: Von
d. Autlösg. d. prot. Schul- u. Kirchen-
ministeriums bis z. Tode Ferdi-
"43
nands II., 1600-1637. Gesamm. u. hrsg.
v. J. Loserth. (Fontes rer. Austr.
II, 60.) cxx), 1031 S. 21 M. 75. [1268
Rez. v. I: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 184-91
Gust. Wolf.
Loserth, J., Die Reformations-
ordnungen d. Städte u. Märkte Inner-
österreichs a. d. J. 1587-1628. (Arch.
f. österr. G. 96, 99-191.) Sep. Wien:
Hölder. 2 M. 45. [1269
Clauß, H., [Aktenstücke:] Zur G.
d. Gegenref. an Niederösterr. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr.
28, 1-16.) — F. Selle, Eine Bekennt-
nisschrift d. Stadt “Steyr v. J. 1597
(8. ’06, 3104). Forts. (Ebd. 17-26.) —
G. A. Skalský, Die Kirchenordng.
v. Sternberg in Mähren a. d. J. 1614.
(Ebd. 78-122.) [1270
Dengel, J. Ph., Berichte v. Bi-
schöfen üb. d. Stand ihrer Diözesen.
Relationes status ecclesiarum. Als
Beitr. z. Kirch.-G. Österreichs im 16.
u. 17. Jh. a. d. Archiv d. Konzils in
Rom. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs 4, 307-72.) [1271
Willaert, L., Negociations polit.-
relig. entre l'Angleterre et les Pays-
Bas cath., 1598-1625 (s. ‘07, 1323).
Forts. (Rev. d’hist. eccl. 8, 305-11;
514-32.) [1272
Löschhorn, K., Eine d. ältest. dt. Toleranz-
Urkunden. (Monatshfte. d. Comen.-Ges. 16,
313-15.) (1273
Dony, E., Le dénombrement des habitants
de la principauté de Chimay en 1616. (Bull.
de la Comm. Roy. d’hist. de ’Acad. Roy. de
Belg. 76, 182-267.) [1274
Briefe u. Akten z. G. d. 30j. Krieges
in d. Zeiten d. vorwaltend. Einflusses
d.Wittelsbacher (8.06, 3109). Bd. VII:
F. Stieve, Von d. Rüstungen Hrzg.
Maximilians v. Bayern bis z. Auf-
bruch d. Passauer; bearb. v. Karl
Mayr. 1908. 800; xxxjv S. 21 M. —
N. Folge. Die Politik Maximilians I.
v. Bayern u. sein. Verbündeten 1618
-51. Tl. II. Bd. 1: 1623, 1624. Bearb.
v. Walt. Götz. Lpz.: Teubner. 1908.
xvıj, 680 S. 20 M. [1275
kez. v. VII u. X: Hist. Zt. 99, 578-84
Friedensburg; Hist. Jahrb. 28, 877-79 V.
Schweitzer; v. X: Mitt. a. d. hist. Lit. 35,
293-95 Th. Preuß.
Hofbauer, Z., Korneuburger Do-
kumente a.d. 17.Jh. Progr. Korneub.
1906. [1276
Doeberl, M., Das Kaiserprojekt
u. d. letzt. Absichten Gustav Adolfs
v. Schweden nach bayer. Auffassg.
(Forschgn.z.G.Bayerns 15, 202-8.)[1277
4*
*44
Loserth, J., Wallensteiniana. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhm. 45,423) Betr. d. Eindruck
pd. entdeckt. Verräterei“ W.s in Wien. [1278
Ammer, 6., Akten z. G. ev. Ge-
meinden in d. Umgebg. Aachens.
(Monatshfte. f. rhein. K.-G. 1, 451
-74; 538-46.) [1279
Ciauß, H., Nürnberg. Verzeichn. österr.
Emigranten v. J. 1643. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 13, 226-47; 271-90) — Th. Kolde,
Zur G. d. Nürnb. Exulanten. (Ebd. 40-42.) [1280
Fredericq, P., Het Nederl. Proza
in de zestiendeeuwsche pamfletten
uit d. tijd der beroerten met eene
bloemlezing (1566-1600) en een aan-
hangsel van liedjes en gedichten uit
dien tijd. (Mémoires de l’Acad. Roy.
de Belg. 2. S., II, 1.) Brux.: Hayez.
xLjv, 411 8. [1281
Jordan, R., Die liter Tätigkeit d. M. Andr.
Cramer, 1615-31 Pfarrer zu St. Johannis in
Magdeb. (G.bll. f. Magdeb. 42, 80-55.) [1282
Ancel, R., Paul IV. et le Concile.
(Rev. d’hist. eccl. 8, 716-41) [1283
Lohmeyer, K., Des Herzogs Johann
Albrecht zu Mecklenb. Versuch auf
Livland. (Lohm., Zur altpreuß. G.
64-76.) [1284
Herre, P., Papsttum u. Papstwahl
im Zeitalter Philipps II. Lpz.: Teubner.
xx, 660 S. 24 M. [1285
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 49.
Rachfahl, F., Wilhelm v. Oranien
u. d.niederländ. Aufstand (8.’07,1348.)
Bd. IL. 901; 95 S. 24 M. [1286
Rez. v. I: Hist. Zt. 100, 153-535 Brugmans;
Lit. Zbl. ’07. Nr. 51,52; Rev. hist. 96, 290 92
Waidivgton. — A Zimmermann, Wilh.
Fürst v. Oranien u seine Rolle als Befreier
d. Niederlande, (Hist.-polit. K1. 140, 898-907.)
Kröß, A., Die Erpressung d. Ma-
jestätsbriefes von Kaiser Rudolf II.
durch d. böhm. Stände 1609. (Zt. f.
kath. Theol. 31, 474-99; 619-47. 32,
56-74.) [1287
Hager, E., Ein „hochfürstliches
Geheimnis“ a d. Beginne d. 30).
Krieges. Verhalten d. Erzherzogs
Leopold geg. sein. Bruder Ferdinand II.
am Vorabende d. österr. Stände-
erhebg. (Forschgn. etc. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 4, 3873-89.) [1288
Gorge, S., Zu d. erst. Güterkäufen
Wallensteins. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. 45, 433-36.) — Ders.,
Zum Besitzwechs. böhm. Güter im
30jäbr. Kriege. (Ebd. 46, 36-60.) —
Ders., Beitrr. z. G. d. Konfiskationen
nach Albr. v. Wallenstein u. seiner
Anhänger. (Ebd. 158-76; 246-64.) |1289
Bibliographie Nr. 1278 —-1334.
Lohmeyer, K., Gustav Adolf u.
d. preuß. Regierg. 1626. (Lohm., Zur
altpr. G. 1-64.) [1290
Arnheim, F., Gustav Adolfs Gemahlin
Marin-Eleonora v. Brandb. (s. ’06, 3130). IV:
Reiseplane u. Fluchtversuche. (Hohenzoll.-
Jahrb. 11, 175-205.) [1291
Langenbeck, Politik d. Hauses Braunschw.-
Lüneb. 1640 u. 1641, s. ’07, 1863. Bez.: Güit.
gel. Anz. ‘07, 559-69 Mor. Ritter. [1292
Richter, Hub., Die Verhdign. üb.
d. Aufnahme d. Reformierten in d.
Religionsfrieden auf d. Friedens-
kongreß zu Osnabrück 1645-48. Leipz.
Diss. 1906. 99 S. [1298
Loserth, J., Zur G. d. Gegenref.
in d. bamberg. Gebieten v. Kärnten.
I. Wolfsberg. II. Villach. (Carinthia I.
Jg. 97, 131-68.) [1294
Radikofer, M., Markgf. Karl v.
Burgau, Sohn Erzhrzg. Ferdinands v.
Tirol u. d. Philippine Welser. (Zt. d.
Ferdinandeums 51, 1-49.) [1295
Klaar, K., Eine Episode a. Tirols
Schwedenzeit. (Forschen. etc. z. G.
Tirols u. Vorarlbergs 4, 406-22.) [1296
Alberti, K. u. Wa Ref. u. Gegen-
ref. im Ascher Gebiet (s. '07, 1285).
Schluß. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Prot. in
Osterr. 28, 50-77.) — Arth. Schmidt,
Ref. u. Gegenref. in Bielitz u. Um-
gebg. (Ebd. 163-214.) — F. Schenner,
Karl v. Zierotins, d. mährisch. Exu-
lantenkönigs, letzte Lebensjahre (8.
'07,1370). Schluß. (Ebd. 123-62.) [1297
Durrer, R., Landammann Heintzli,
e. Beitr. z intimen G. Unterwaldens
im Zeitalter d. Gegenref. (Jahrb. f.
schweiz. G. 32, 205-93) [1298
Meyer, Chr., Die Rekatholisierg.
d. Oberpfalz. (Quellen u. Forschgn. z.
dt. insbes. hohenz. G. 5, 208-12.) [1299
Dirr, P., Anfänge d. Jesuiten-
ordens im Hochstift Augsburg. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub.
33, 85-92.) [1300
Roth, F., Die Ref. d. Herrschaft
Angelberg durch Konr. v. Rietheim
6. u. 13. Mai 1576. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 13, 253-71.) [1801
Schnizer, Ref.-G. v. Enabeuren,
O. A. Münsingen. (Bll. f. württb.
Kirch.-G. 11, 62-68.) — G. Bossert,
Juk. Ratz, Prediger in Heilbronn.
(Ebd. 1-15) — Heintzeler, Das Re-
stitutionsedikt in Franken. (Ebd.
68-87.) [1302
Gegenreformation und 80jähr. Krieg.
Pfalzgräfin Elisabeth.
(Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes.
hohenz. G. 5, 154-66.) [1303
Becker, W. M., Landgraf Lud-
wigs V. v. Hessen angebl. Religions-
wechsel u. d. öttentl. Meinung. (Arch.
f. hess. G. N.F. 4, 381-96.) [1304
Schneider, Fr., Ein Mainzer Dom-
herr d. erzstiftl. Zeit Wennemur v.
Bodelschwingh 1558-1605. Freib.:
Herder. 206 S.; 8 Taf. 6 M. [1305
Ney, J., Die Ref. in Trier 1559 u.
ihre Unterdrückg. (8.'06,3148). Hft. II:
Die Unterdrückg. (Nr. 94 v. 1199.)
Lpz.: Haupt. 101 S. 1 M. 20. [1306
Rez. v. I: Hist Jahrb. 97, 885 Paulus.
Rotscheldt, W., Casp. Isselburg. Sein
k'nfessionell. Standpunkt u. Testament. (Mo-
natshfte. f. rhein. Kirch.-G. 3, 3550-60.) [1307
Huyskens, V., Everwin v. Droste,
Dechant an d. Kollegiatkirche St.
Martini zu Münster (1567-:604) u. d.
Stiftskirche seiner Zeit. Tl. I: Leben
u. Wirken. Gymn.-Progr. Münster.
51 8. [1308
Müller, G. H., Üb. d. FEinwohnerschaft d.
Stadt Hannover 1602. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. ’07, 147-57.) [1309
Stolzenburg, M. A., Franz Albrecht v.
Sache.-Lauenb. ; e. Lebensbild a. d. 30j. Krirge.
(Dt. Revue 33, I, 242-46.) [1310
Buchwald, G., Ergänzgn. z. Biogr.
d. M. Steph. Reich. (Arch. f. Ref -G.
5, 69-76.) [1311
Gebauer, J. H., Joach.v.Schleinitz,
kursüchs. Generalquartiermeister unt.
Johann Georg I. (N. Arch. f. sächs.
G. 28, 187-99.) [1312
Clausnitzer, E., Aus d. Regierungs-
zeit d. Kurf. Joh. Sigismund v. Bran-
denb. (Hohenzoll.-Jahrb. 11, 170
-74.) [13138
Gebauer, J. M., Entstehg. d. Diö-
zese Dom-Brandenburg. (Jahrb. f.
brandb. Kirch.-G. 4, 110-26.) [1314
Rackwitz, A., Die Kirchenbaupflicht d.
brandb. Konsistorial-Ordnung v. 1573. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Neumark 20, 1-35.) Vgl. ’04,
3080. [1315
Berg, K., Arnswalde, Stadt u.
Kreis, im 30). Kriege. (Ebd. 103-
342; 2 Ktn.) [1316
Stehmann, R., Auswärt. Polit. d.
Herzogs Adolf Friedrich I. v. Meck-
lenb.-Schwerin 1636-1644. (Jahrbb.
.d. Ver. f. mecklenb. G. 72, 1-84.)
Münst. Diss. 1906. [1317
Koch, Frz., Joach. Morlin als samlünd.
Bischof, 1567 bis 1571. Lpz. Diss. 57 8.
Vgl. ’07, 3392. [1318
Horn, De
*45
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Hasenclever, A., Die tagebuchartig. Auf-
zeichngn. d. pfülz. Hofarztes Dr. Johs. Lange
üb. seine Reise nach Granada i. J. 1526.
(Arch. f. Kultur-G. 5, 385-439.) [1319
Simson, P., Organisation d. Hanse
in ihr. letzt. Jahrh. (s.’07,3396). Forts.
(Hans. G.bll. ’07, 381-438.) [1320
Beemelmans, W., Organisation d,
vorderöst. Behörden in Ensisheim im
16. Jh. (s. '07, 3397). Forts. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 22, 627-56.) [1321
Günther, F., Die ersten Klausthaler Berg-
hauptleute, insbes. ihr Amtssitz u. ihre Be-
fugnisse. (Zt. d. Harz-Ver. 40, 52-87.) [1322
Lager, Eine Amt-ordnung d. trierisch.
(Trier. Arch. 4,
(1323
Schifferzunft v. J. 1588.
25-21.)
Lager, Eine statist. Aufnahme d.
volkswirtschaftl. Zustände im Amte
Saarburg vor u. nach d.30jähr. Kriege.
(Trier. Arch. 11, 42-56.) [1324
Urban, M., Eine Schätzungs-
urkunde üb. d. Herrschaft Königs-
wart. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 46, 60-66.) 1325
Schreiber, K., Das Urbar d. Graf-
schaft Ravensberg v. J. 1560. Münst.
Diss. 1906. 107 S. [1326
Hinrichson, G., Henr. Stanges
Einkunftsregister d. Hauses Ritze-
büttel a. d. J. 1577. Progr. Cux-
haven. 60 S. 1327
Haustein, P., Wirtschaftl. Lage
u. soziale Bewegungen im Kurfürstent.
Trier 1525. Hall. Diss. 45 S. [1328
Blümcke, 0., Zur Topogr. d. Stet-
tiner Fitte auf Falsterbo. (Hans.
G.bll. °07, 439-55.) [1329
Köhler, W., Die Post v. Hessen
nach d. Schweiz zur Zeit Zwinglis u.
Bullingers. (Zwingliana II (07, 2),
172-80.) 1330
Bothe, F., Frankfurter Patrizier-
vermögen im 16. Jh. Beitr. z. Charak-
terist. d. bürgerl. Vermögen u. d.
bürgerl. Kultur. (Erg.-Hft. II v. Nr.
612.) Berl.: Duncker. xıj, 189 S.
6 M. 25. (Einzelpr. 7 M. 50.) [1331
Buchwald, @., Das thüring. Hegemalh.
(Zt d. Sav.-Stiftg. 38, Germ. Abt., 444.) [1339
Salis-Soglio, N., Der Salis-Stockhausen’-
sche Prozeß um d. Herrschaft Lüttmarsen.
(Zt. g. vaterl. G. Westfal. 64, I, 1-23.) [1333
Veen, J. S. van, Eone verborging te
Wageningen 1564. (Verslagen en med. d.
Vervenig. tot uitg. d. bronnen v. h. oude
vaderl. recht 5, 283-89.) [1334
“46
Bonin, B. v., Vom erst. brandb.
Generalauditeur u. Generalgewalti-
gen. (PreuB.Jahrbb.131,260-74.) [1335
Becker, M., Das erste halbe Jahr-
hundert d. hess.-darmstädt. Landes-
universität. (Aus: 488.) Gieß.: Töpel-
mann. 870 S.; 13 Taf. 12 M. [1336
Schrohe, H., Die Wiederbesetzg. erledigt.
Professuren. Beitr. z. Mainzer Uuiv.-G. d. aus-
geh. 16. sowie d. 17. Jh. (Arch. f. hess. G. N. F.
5, 125-64.) — M. Becker, Zur G. d. Peunalis-
mus iu Marburg u. Gießen. (Ebd. 327-55.) [1337
Hofmeister, H., Die Univ. Helm-
stedt zur Zeit d. 30j. Krieges. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘07, 241
-76.) [1338
Bauch, G., Die Einführg. d. Hebräischen
in Wittenberg. Mit Berücks. d. Vor-G. d.
Studiums d. Sprache in Dtid. (Monatsschr. f.
G. etc. d. Judentums XLVIIL.) [1339
Clemen, 0., 2 Schulmeisterbriefe v. 1541
u. 1512. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 20,
465-70.) (1340
Braun, Ph., Die Gründung d. Hanauer
Gymnasiums u. d. Stadtschultheiß Dr. Wilh.
Sturio. (Hesseulund 21, 306-10; 331-23;
343-45.) (1341
Schubert, F. v., Fin Schulkonflikt a. d.
17. Jh. (Mitt. d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-
G. 2. R., 4, 109.) [1342
Kaemmel, 0., Ein Charakterkopf a. d.
älter. Leipz. Schul-G.: Johs. Muschler. (Grenz-
boten ’07, 1I, 665-72.) (1348
Needon, R., Beitrr. z. G. d. Bautzner
Gymnas. (8. ’05, 1401). Forts. (N. laus. Mag.
#3, 196-229.) [1344
Wehrmann, M., Vertrag m. e. Prüzeptor
für e. jungen Adligen 1577. (Arch. f. Kultur-
G. 6, 79-84.) (1345
Bornemann, W., Johs. Wolffs Beicht-
büchlein, e. Beitr. z. Religionsunterricht d,
Reform. (Zt. f. d. ev. Rel.-Unterr. 19, I, ’07,
4-21.) [1346
Götze, Die hochdt. Drucker d. Ruform -Zeit,
8. ’06, 1454. Rez.: Hist. Zt. 98, 4377-80 O.Clemen;
Zt. f. dt. Philol. 40, 122-25 Lucke. [1347
Löffler, K., Weiteres z. Dortmunder Buch-
druck d. 16. Jh. (Beitrr. z. G. Dortmunds etc.
16, 1-10.) Vgl. ‘06, 1455. (1518
Mayer, Herm., Erasmus in sein.
Beziehgn. z. Univ. Freiburg. (Ale-
mannia N.F. 8, 287-302.) [1349
Brandis, C. G., Ein Brief d. Eohanus
Hessus. (Jahrbb. d. Akad. zu Erfurt 53, 211
14) [1350
Bossert, G., Theod. Reysmann,
Humanist u. Dichter a. Heidelb. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 561-626.
23, 79-115.) Vgl. 07, 1435. — Ders.,
Th. Reysmann u. sein Lobgedicht auf
Speier. Hrsg. m. Lebens-G. etc. u. m.
Anmerkgn. versehen, übers. v. A.
Kennel. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz
29/30, 156-248.) — L. Löwenstein,
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Bibliographie Nr. 1335—1398.
Nicol. Cisner a. Mosbach. (Zt. f. G.
d. Oberrh. 22, 711-16.) [1351
Duhr, B., Der bayer. Historiograph
Andr. Brunner. (Hist.-pol. Bil. 141,
62-83.) [1352
Lühmann, J., Joh. Balthas. Schupp.
Beitrr. zu sein. Würdigung. Marb.:
Elwert. 106 S. 2 M. — W. Diehl,
Neue Beitrr. z. G. v. J. B. Schuppius
in d. 2. Periode sein. Marburg. Re-
formtätigkeit, 1639-46. (Arch. f. hess.
G. 5, 255- -326.) [1353
Zur Geschichte d. kurpfälz. Archive.
(Mannh. G.bil. 8, 219-22.) [1354
Manacorda, G., Zu d. Quellen Hans Sachsi-
scher Motive. (Stud. z. vergl. Lit.-G. 7, 329-
35.) Vgl. ’06, 3197 a. [1355
Springer, J., Sebast. Brants Bild-
nisse. Mit 2 Lichtdr.taf. u. 3 Ab-
bildgn. im Text. (Hft. 87 v. 625.)
Straßb.: Heitz. 26 S$. 2 M 50. [1366
Streinz, F., Urkk. d. Iglauer Meister-
singer. TI. II. Progr. Wion. 44 S. [1357
Henrici, E., Andr. Mylius, e. Dichter d.
16. Jh. (Brauuschw. Magaz. ‘07, 66-68.) —
Ders.. Die Psalmendichtg. d. Andr. Mylius.
(Ebd. 91-93.) [1358
Hitzeroth, C., Joh. Heermann
1585-1647. Beitr. z. G. d. geistl.
Lyrik im 17. Jh. Marb.: Elwert.
184 S. 4 M. [1359
(Bvitrr. z. dt. Lit.-G., hrag. v. Elster IL.)
Slebeck, H., Christoph Helwig als Di-
daktiker 1605-1617. (Aus Nr. 458.) Gieß.:
Töpelmann. 86 8.; Taf. 1 M. [1360
Kuhlmann, G., Leben u. Dichten d. Hanse-
syndikus Dr. Johs. Domann. Münst. Diss.
75 S. (1361
Krollmann, C., Brief Opitzens a. d. fürstl.
Dohnaisch. Hausarchive in Schlobitten. (Altpr.
Monatsschr. 44, 597 f.) [1362
Belnert, J., J. W. Moscherosch u. sein
Geburtsort "Willstätt. (Alemannia N.F. 8, 186
-200.) — Ders., Moscherosch im Dienste d.
Stadt Straßb. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 98,
135-46.) [1363
Köhler, W., Aktenstücke z. G. d.
Wiener Kunstkammer in d. Hrzgl.
Biblioth. zu Wolfenbüttel. (Jahrb.
d Kunsthist. S d. Allerh.
Kaiserh. 26, J-x [1364
Mader. Loy ie . "06, 1471. (32 S :
AE Diss. 05) Rez.: Rep. f. Kunstw. 30,
255-62 Th. Hampe; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 9
Neuwirth. (1365
Rauch, M. v., Zur G. d. Bildhauers Sem
Schlör. (Württb. Viertelj.hfte. N. F. 16,
412-21.) 1366
Baum, J., Die Bauwerke d. Elias
Holl. (Hft. 93 v. 625.) StraBb.: Heitz.
x, 132 S.; 33 Taf. 10 M. [1367
P. Dirr. Handschrr. u. Zeichngn. Hollis.
J. Baum, Dasalte Augsburg. Rathaus. (Aus:
Zt. d. Hist. Ver. f. Seliwal. u. Neub. XXXIII.)
Auysb.: Schlosser. 31 S.; 16 Taf. 2 M.
Reformation, Gegenreformation und 80jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *47
Stuhlfauth, Dürer in neuest. konfessio-
neller Beleuchtg. (Dt.-ev. Bll. 32, 535-59.) [1368
Schneider, Fr., Dürers Tafelgemälde
„Barmherzigkeit“ 1523 ehemals im Dom zu
Mainz. (Mainz. Zt. 2, 75-87, Taf. 4) Vel.
Nr. 1142. [1369
Kögler, H., Ergünzen. z. Holzschnittwerk
d. Hans u. Ambros. Holboin. Mit 34 Text-
abbilden. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
samınlgn. 28, Beihft., 85-111.) [13:0
Glück, G., Brief Hans Malers an Anna v.
Ungarn a. d. K. K. Statthaltereiarch. zu Inns-
bruck. (Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgn d.
Allerh. Kaiserhauses 26, xxjf.) Vgl. ’06,
3207. [137 1
Baum, Jul., Gemäldezyklus a. d. Werk-
statt d. Ulr. Äpt. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘07,
Nr 181.) (1372
Mayer, Ant., Leben u. Werke d. Brüder
Mattheus u. Paul Brill. Beitr. z. G. d. Land-
schuftsmulerei um d. Wende d. 16.Jh. Hall.
Diss. 75 8. [1373
Rooses, M., Correspondance de
Rubens et docce. épistol. concern. sa
vie et ses oeuvres publ. T. III-V:
1622-1631. Anvers: Buschmann 1900
-7. T6 fr. [1374
Brown, &. B., Rembrandt. A study
of his life and work. Lond.: Duck-
worth. 364 S. 7 sh. 6 d. [1375
Brinckmann, A., Die prakt. Be-
deutg. d. Ornamentstiche f. d. dt.
Frührenaissance. Mit 25 Taf. (Hft. 90
v. 625.) Straßb.: Heitz. x, 98 S.
10 M. (Ohne Taf.: Heidelb. Diss.) [1376
Roder, Chr., Zur Lebens-G. u. Würdigung
d. Hafners Hans Kraut v. Villingen u seiner
nächst. Nachkommen. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 22, 369-85; Taf. 4.) [1377
Bode, W., Kleinbronzen d. Söhne d. ältern
Pet. Vischer. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammign. 29, 30-13.) f [138
GeiBberg, M., Die Prachtharnische
d. Goldschmiedes Heinr. Cnoep a.
Münster in W. (Hft. 85 v. 625.) Mit
14 Taf. u. 1 Hochätzg. Straßb.: Heitz.
59 S. 7 M. [1379
Rez.: Rep. f. Kunstw. 31, 86-93 v. Ubisch.
Schmitz, Eug., Der Nürnberg. Organist
Joh Staden. Beitrr.z. Würdigung sein. musik-
geschichtl. Bedeutung. Münch. Diss. 1906
4. 378. [1380
Kaulfuß-Diesch, Inszenierg. d. dt. Dramas
an d. Wende d. 16. u. 17. Jh., 8. ’06, 1434.
(Lpz. Dies. 1905) Rez.: Stud. z. vergl.
Lit.-G. 7, 138-47 Kilian. (1381
Löffler, Kl., Just. Lipsius u. d. Westfalen.
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 4,
161-71.) [1892
L., J.. Eine altzollerische Hochzeit.((juellen
u. Forschgn. z. dt. insbes. hoheuz. G. 5, 199
-203.) [1383
Kauffungen, K. v., Mühlhüuser Hochzeits-
u. Kipdtaufs- Ordnungen. (Mühlh. G.-bll. 8,
201-6.) [1384
Berdrow, W., Fahrendes Volk im 17. Jh.
(Grenzboten ’07, II, 245-54.) [1385
|
|
|
Pfister, Ch., Nicol. Remy et la sorcellerie
à la fin du 16. siècle. (Rev. hist. 93, 225-39.
94, 28-44.) — A. M. Koeniger, Zum Kapitol
Hexenprozesse. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab.
u. Neub 38, 79-83.) — Ed. Otto, Protest (d.
Herrschaft Breuberg im Odenwald) geg.
Hexenverbrenng. a. d. Zeit d. 30jähr. Krieges.
(Arch. f. Kult.-G. 6, 81-89) (1356
6. Vom Westfäl. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Lnginbähl, R., Üb. d. Stadt St. Gallen v.
Nathan. Mittelholzer. 1655. (Anz. f. schweiz.
G. 07, 204-9; 2296.) | [1357
Lefebvre, G., Une nouv. relation
du siege de Lille en 1667. (Ann. de
l'Est et du Nord 3, 391-409.) [1388
Weizsäcker, 2 Quellenschriften a.
d. Zeit d. 2. Zerstörg. v. Calw Sept.
1692. (Württb. Vierteljhfte. N.F.
16, 46-65.) [1389
Hammann, W., Die Lebenserin-
nergn. Kasim. Wilhelms, Landgrafen
v. Hessen-Homburg. (Arch. f. hess.
G. N.F. 4, 397-422.) [1390
Protokolle u. Relationen d. bran-
denb. Geh. Rates a. d. Zeit d. Kurf.
Frdr. Wilh. V: 1655-1659. Hrsg. v.
O. Meinardus. (= Nr. 155.) ıxxı],
699 S. 28 M. [1391
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 2 Breysig. — A.
Zimmermann, Der Gr. Kurfürst u. d. Zer-
rüttung d. Reiches. (Hist.-polit. BIL. 141,
417-23.)
Schlippenbach, v., Zur G. d. hohenz.
Souveränitatin Preußen. Dipl. Briefwochs. d.
Königs Gust. v. Schwed. m. d. Gesandten
v. Schlippenbach 1654-57, s. 06, 3227.
Rez.: Forschgn. z. brandb u. pr. G. 19, 586-
89 Salzer; Altpr. Monatsschr. 44, 123-25 Se-
raphim; Korr.-Bl. d (Gesamt-Ver, '07, Nr. 7
Joachim; Hist. Zt. 99, 584-86 Pribram. [1392
Stephany, G. Chr., Bremensia im Reichs-
arch. in Stockholm. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Nivdersachs. ‘07, 378-80. 2... [11398
Wimarson, N., Bidrag till historien
om sommarfälttiget i Brandenb. 1675.
(Svensk hist. tidskr. 27, 170-79.) [1394
Elisabeth Charlotte, Herzogin v.
Orleans, Briefe. In Auswahl hrsg. d.
N.F.Helmolt. (2 Bde.) Bd. I. Lpz.:
Insel-Verl. xvj, 326 S. (12 M) [1395
Elisabeth Charlotte. Auswahl a.
ihr. Briefen; hrsg. u. eingel. v. J.
Wille. (Dt. Charakterköpfe; hrsg.
v. W. Capelle. I) Lpz.: Teubner.
160 S.; Taf. 2 M. [1396
Correspondance de R. Dupré, 1680-88,
publ p. F.Barbey,s.’06,3231. Rez.: Journ.
des savants ‘07, 254-58 Waddington; Gött.
gel. Anz. '07, 5514-58 Meyer v. Knonau. [1397
Archives ou correspondance ined.
de la maison d'Orange-Nassau. 3. S.
“48
p. p. F. J. L. Krämer (s.
H: 1697-1700.
6 fi. 76.
07, 1468).
xxxvi, 603 S.
[1398
Rez. v. I: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 97 Elkan.
Doebner, Briefe d. Königin Sophie
Charlotte v. Preuß. u. d. Kurfüretin So-
phie v. Hannov. an hannov. Diplomaten,
s. ‘06, 1503. Rez.: Furschgn. z. brandb. u.
pr. 19, 591-93 Granier; Hist. Zt. 98,
5165-18 Haake; Hist. Vierteljschr. 10, 459f.
O. Weber. (1399
Schmidt, Paul, Dt. Publizistik in
d. Jahren 1667-1671. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 28, 577-630.) [1400
Flugschrift üb. d. Katte-Tragödie.
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins '07,
166-69.) [1401
Haß, M., Die preuß. Adreßkalender
u. Staatshandbücher als hist.-statist.
Quellen. (Forschen. z. brandb. u. pr.
G. 20, 138-493 ; 305-46.) — L. Erhardt,
Die Ausbildg. d. brandb.-preuß. Ka-
lenderwesens in Beziehg. z. G. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 11, 75-89.) [1402
Pletcher, N. M., Some chapters
from the history of the Rhine Country.
Diss. d. Columbia Univ. 129 S. [1403
Abel, v., Gefechtskalender nebst
Armee-Listen, Personen- u. Truppen-
Verzeichn. f. d. brandb.-preuß. Heer
1656-1688. (Beihft. z.Milit.-Wochenbl.
"07, Hft. XI.) Berl.: Mittler. S. 399
-457. 90 Pf. [1404
Waldner, E., Die Angelegeuheiten
d. Reichsstüdte d. Elsaß am Reichs-
tage u. vor d. Reichs-Gerichte zu
Regensb. 1663-1673. (Veröffentlichgn.
a. d. Stadtarch. zu Colm. 1, 85-
177.) [1405
Escher-Ziegler, C., Eine schweiz.
Garnison z. Beschützg. d. Neutralität
d. Reichsstadt Straßburg 1673-79.
103. Neujahrsbl. d. Feuerwerker-Ges.
in Zürich auf d. J. 1908.) Zürich:
Fäsi&B.1908. 41S.;3 Taf. 3M. [1406
Fehling, Frankr. u. Brandenb. 1679-84, 8.
‘07, 1480. Rez.: Rev. crit. '07, Nr. 23 Wadding-
ton: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 549-54
Salzer. [1407
Beck, J., Prinz Eugen v. Savoyen im
Lichte d. neuer. G.forschg. (Aus: „Danzers
Armee-Ztg.“) Wien: Konegen. 175. 1M. [1408
Kalken, F. van, La fin du régime
espagnol aux Pays-Bas. These.
Brux.: Lebègue. 291 S. [1409
Rez.: Rev. des questions hist. 82, 651-53
Bibliographie Nr. 1898—1456.
truppen in d. Feldzügen 1693 bis 1697 am
Oberrhein. Seine Pläne u. Bestrebgn. in
Bezug auf d. Reichsheerwesen. Karlsruhe:
Reiff. 149 S.; Kte. 2 M. [1410
Ichon, E., Die Verhdign. üb, d.
Anerkennung d. preuß. Königswürde
am Reichstage zu Regensb. 1701.
Heidelb. Diss. 64 S. [1411
Apell, F. v., Die Inbesitznahme d. Festung
Rheinfels durch Landgraf Karl v. Hessen-
Kassel 1702. (Hessenland 21, 277-79; 292-94;
323-26 ; 340-412; 356-58.) [1412
Carlson, E., Fördraget mellan
Karl XII. och kejsaren i Altranstädt
1707. Stockh.: Norstedt. 4°. 69 S.;
10 Taf. 10 M. 1413
Chance
J. F., The Northern Paci-
fication of 1719-20. (Engl. hist. rev.
22,478-507; 694-726. 23,35-63.) [1414
Philipp, A., August d. Starke u.
d. pragmatische Sauktion. (IV v. 587.)
Lpz.: Quelle & M. 1908. xv, 139 S.
Subskr.-Pr.: 4 M. Einzelpr.: 5 M
(x, 68 S.: Leipz. Diss.) [1415
Hofbauer, K..
v. Polen Johann DI. Sobieski in Oberholla-
brunn. Progr. Oberholl. S. 27-4. (1416
Meyer, Chr., München i. J.1729. (Quellen
u. Forschen. z. dt. insbes. hoheuz. G. 5,
213-18.) (1417
Schoen, Th., Herzogin Maria Augusta v.
Württemb., geb. Prinzessin v. Thuru u. Taxis.
(Diözesanarch. v. Schwab. 25, 81-90 etc.
Schwab. Arch. 26, 27-29 etc.) [1418
Heigel, K. Th. v., Die Brautwerbg. d.
Markgrafen Ludw. Wilh. v. Badeu u. d.
Prinzen Eugen v. Savoyen 1689-1690. (Heigel,
Biogr. u. kulturgeschichtl. Essays 9. 106
-56.) [1419
Meyer, Chr., Wittelsbacherinnen an fremden
Höfen. (Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes.
hohenzoll. G. 5, 167-96.) [1420
Schrohe, H., Edm. Rokoch. Ein Mainzer
Kaufmann u. Beamter d. 17. Jh. I. Progr.
Mainz. 94 S. [1421
Nommer, R., Goethes Wetzlarer Verwandt-
schaft. Lpz.: Barth. 47 S. 1 M. 50. [1422
Boch, L. v., Einzelheiten a. d. Kriegs-
leben v. P. A. Galhau. (Trier. Chron. N.F.
8, 65 72.) (1423
Philippi, F., Frär. Chr. Frhr. v. Pletten-
berg. (Alig. dt. Biogr. 53, 76-79.) [1434
Richter, P. E., Friedrich Wilhelm, Sohn
d. Moritz v. Sachs.-Zeitz, e. unbekannt. Wet-
tiner. (N. Arch. f. sächs. G. 28, 135.) [1425
Der Aufenthalt d. Königs
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmälerd.preuß.
Staatsverwaltg.im 18. Jh. (s.’05, 1480).
Die Behördenorganisation u. d. allg.
Staatsverwaltg. Preußens. Bd. IV,
Hälfte 1 u. 2. Akten v. Jan. 1723
de Landosle; Bull. de l'Acad. Roy. de Belg. | bis Ende Dez. 1725; desgl. v. Anfang
’07, 526-28 Discailles; Rev. d’hist. mod. 9,
274-76 Driault.
Platz, H., Markgraf Ludwig Wilhelm v.
Baden-Baden als Oberbefehlshaber d. Reichs-
|
|
}
Jan. 1726 bis Ende Dez. 1729. Bearb.
v. G. Schmoller u. W. Stolze.
884; 571 S. 32 M. [1426
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Schwarte, Die neunte Kur u. Braunschw.-
Wolfenbüttel, s. ‘06, 1533. Rez.: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. 07, 287-91 P. Ritter; Dt.
Lit.-Ztg_’vs8, Nr, 6 Pribram. [1427
Wild, Staat u. Wirtschaft in d. Ristümern
Würzburg u. Bamberg, s. ’07, 1504. Reoz.:
Hist. Vierteljschr. 10, 552-56 Hartung. [1128
Hartberger, M., Erbhuldigung d. Bürger
zu Dillingen 1650. (Jahrb. d. Hiat. Ver. Dilling.
19, 241-50.) [1429
Carlebach, R., Hof- u. Staatsdienerrang-
ordnung a. d. Zeit d. Markgrafen Ludw. Wilh.
v. Baden-Baden. (Manub. G.bll. x, 263-67 ) (1430
Below, G. v., Zur G. d. landstand. Verfg.
(Hist. Zt. 100, 317-29.) [1431
Rachel, Der Gr. Kurfürst u. d. ostpreuß.
Stande 1640-1688, s. ‘05, 3329. Rez.: Jahrb.
f. Gesetzgebg. 30, 822-25 Hötzsch. — Skal weit,
Ostpreuß. Domänenverwaltg. unt Friedr.
Wilb. I., 8. '07, 1507. Rez.: Ebd. 31, 1387-94
Breysig. — Gundlach, Friedr. Wilh. I. u. d.
Bestellg. d. städt. Beamten, s. ’07, 1507. Rez.:
Hist. Zt. 99, 556-58 Haß, Beil. z. Allg. Ztg.
*06, Nr. 198 Consentius. 11432
Pechel,J., Umgestaltg. d.Verfg. v. Soest im
Zeitalter FriedrichWilhelmsl.u. Friedrichs II.
1715-1752, 8. ‘06, 1536. (Gött. Diss.) Rez.:
Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 555-60
Has. [1433
Simons, @., Wie wurde Magdeburg Re-
gierungs - Hauptstadt? Progr. Magdeb. 4°.
23 5. : DARI [1434
Meister, A., Die Chronik d. Mat-
thias Dullacui aus Altena, e. Quelle
f. d. Wirtsch.-G. d. Grafsch. Mark.
(Beitrr. z. G. Dortmunds u. d. Grafsch.
Mark 16, 251-68.) [1435
Schwering, L., Die Auswanderg.
protestant. Kaufleute a. Köln nach
Mülheim a. Rh. i. J. 1714. (Westdt.
Zt. 26, 194-250.) 57 S. : Bonn. Diss. [1436
Dam van Isselt, W. E. van, De
klachten, tusschen 1672 en 1675 in-
gebracht teg. Jacob v. Dam, consul
te Smirna 1668-1688. (Bijdragen v.
vaderl. gesch. 4. S., 6, 277-351.) [1437
Liebe, 6., Kursächs. Bericht üb.
d. Magdeb. Herrenmesse 1687. (G.bll.
f. Magdeb. 42, 230-39.) [1438
Lederer, P., Maximil. Frhr. v.
Lamingen u. d. Choden; d. Privi-
legien d. 10 dt. Gemeinden bei Taus.
Beitr. z. G. d. Bauernbefreiung in
Böhmen im 17. u. 18. Jh. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 464
-507.) [1439
Nordmann, R., Friedr. Wilh. I.
u. d. Organisation d. preuß. Armee.
(Milit. Charakterbilder, hrag. v. Barth
u. Kolbe. VIII.) Lpz.: Engelmann.
45 S. 1 M. 20. [1440
Linnebach, K., König Friedr.
Wilh. I. u. Fürst eopold I. zu An-
halt-Dessau. (II v. 431.) Berl.: Behr.
*49
120 S. m. 2 Bildn. u. 1 Fksm.
(Einzelpr. 2 M.) [1441
Lehmann, 6., Brandenb.-preuß. Fahnen
in d. Zeit d. letzt. Kurfürsten u. d. erst.
Königs, 1688-1713. (Hohenzoll.-Jahrb. 11. 59
-108 ) [1442
Helmes, H., Kurze G. d. fränkisch.
Kreistruppen 1714-1756 u. ihre Teil-
nahme am Feldzuge v. Roßbach 1757.
(Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- u.
Heeres-G. 16, 1-116.) Sep. Münch.:
Lindauer. 2 M. 50. [1443
Beschorner, H., Das Zeithainer
Lager von 1730. Mit Kte. (N. Arch.
f. sächs. G. 28, 50-113; 200-52.)
Vgl. ‘06, 3274. [1444
Moog, G., Johs. v. Neerkassel u. s. „Amor
poenitens“. (Rev.int. de théol. 15, 603-21.) [1445
Zinzendorf, Graf, Tagebuch v.
1716-1719; brsg. v. G. Reichel u.
J. T. Müller. (Zt. f. Brüder-G. 1,
113-204; 6 Stammtaf.) [1446
Eckerlin, H., Die Halberstädter
Klöster unt. brandenburg. Herrschaft.
(Zt. d. Harz-Ver. 40, 393-467.) [1447
Kottenhahn, W., Aus d. Zeit d.
Gegenref. in Kirchenbollenbach, 1706
-1754. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-
G. 1, 481-524.) [1448
Köhler, W., Die Anfänge d. Pie-
tismus in Gießen 1689-1695. (Aus Nr.
488.) Gieß.: Töpelmann. 112 S.;
Taf. 3 M. [1449
Uckeley, A., Eine Rügische Synode vor
2 Jahrhh. (Pomm. Jahrbb. 8, 105-34.) [1450
Raebiger, K., Die Wegnahme d. evang.
Kirchen im Fürstent. Wohlau 1680-1706 u.
d. Konvention v. Alt-Ranstädt 1707. (Flug-
schrr. d. Evang. Bundes 251.) Lpz.: Braun.
36 S. 50 Pf. [1451
Voltz, L., 2 hessen-homburg. Prinzen als
Gießener Studenten 1722-23. (Arch. f. hess. G.
N. F. 5, 356-74.) — K. Bader, „Von tödlichem
Ableben u. solenner Beerdigung Rectoris
Magnifici“, (Ebd. 375-89.) [1452
Windel, R., Zur G. d. Schulbücher. (Mitt.
d. Ges. f. dt. Erziebgs - u. Schul-G. 17, 236 f.)
— Fel. Günther, Das Lehrbuch d. Universal-
G. im 18. Jh. (Dt. G.bli. 8, 263-78.) [1453
Roeschen, A., Wann u. wo ist M. Johs.
Cervinus, d. Verf. d. Wetterfelder Chronik,
verstorben? (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d
Grhzgt. Hess. 4, 52-54.) 11454
Paldus, Joh. Christoph Müller.
Beitr. z. 6. vaterländ. Kartographie.
(Mitt. d. K. K. Kriegsarchivs 3. F.,
5, 1-121.) [1455
Sandler, Chr., Ein bayer. Jesuitengeo-
graph: Hnr. Scherer v. Dillingen. (Mitt. d.
Geogr. Ges. München II, 1.) [1456
*90 Bibliographie Nr. 1457—1517.
Pachaly, P., Paulus Gerhardt als Lyriker.
(Euphorion 14, 489-507.) — Geyer, P. Ger-
hardts geistl. Lieder. (N. kirchl. Zt. 18,
177-99.) [1457
Jentsch, H., Abfassungszeit u. erste Ver-
öðtentlichg. d. geistl. Lieder Joh. Francks v.
Guben. (Niederlaus. Mitt. 10, 51-60.) [1458
Tietze-Conrad, E., Des Bildhauer-
er Frz. Ferd. Ertinger Reise-
eschreibg. durch Österr. u. Dtld.
Nach d. Hs. CGM. 3312 d. Hof- u
Staatsbiblioth. Münch. hrsg. (Quellen.
schrr. f. Kunst-G. XIV.) Lpz.: Teubner
u. Wien: Graser. xxv, 91 S. 4M. [1459
Schrohe, H., Zur Mainzer Kunst-
G. in d. 2. Hälfte d. 17. Jh. (Mainz.
Zt. 2, 88-105.) [1460
Hürbin, J., Barock u. Rokoko in
d. Schweiz. (Veröffentlichgn. a. d.
Kirchenhist. Seminar Münch. 3 R., 1,
Festgabe f. Knöpfler, 94-125.) [1461
Baumeister, E., Rokoko-Kirchen
Oberbayerns. Mit 31 Taf. (Hft. 92
v. 625.) Straßb.: Heitz. 78 S. 10 M.
Text: Münch. Diss.) [1462
Hämmerle, A., Die ehemal. Kloster- u.
Wallfahrtskirche zu Bergen b. Neuburg a. D.,
ihre G. u. Beschreibg. Leben u Werke d.
Meisters ihrer Fresken, d. Augaburg. Kunst-
u. Historienmalers Joh. Wolfg. Baumgartner
1712-1761. Beitr. z. Kunst-@G., insbes. d. 18. Jh.
Mit 22 Abbildgn. u. 14 Taf. (Aus: Sammelbl.
d. Hist. Ver. Eichstätt.) Eichst.: Brünner.
103 S. 3 M. (1163
Tietze, H., Joh. Mich. Rottmayr.
(Jabrb. d. K. K. Zentral-Komm. N.F.
4, 81-167; Taf.) [1464
Hieber, H., Joh. Adam Seupel,
e. dt. Bildnisstecher im Zeitalter d.
Barocks. (Hft. 88 v. 625.) StraBb.:
Heitz. 42 S. 2 M. 50. (Auch Heidelb.
Diss.) [1465
Weixlgärtner, A., Ein Prunkschrank d.
Prinzen Eugen. (J'abrb. d.Kunsthist. Sammlgn.
d. Allerh. Kaiserhauses 26, 373-93; 3 Taf.) [1466
Schweitzer, A., J. S. Bach. Lpz.:
Breitkopf & H. xvj,844S. 15M. [1467
Krauß, R., Zur G. d. Schauspiels
am württb. Hofe bis z. Tode Karl
Alexanders. (Württb. Viertelj.hfte.
N.F. 16, 377-411.) [1468
Jacobs, E.. Die Sage vom Wilden Jäger
zur Pietistenzeit 1759. (Zt. d. Hurz-Ver. 40,
280-855.) (1469
Horn, E., Der letzte großo Hexenbrand
in Dtld. (Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes,
hohenz. G. 5, 1-22. [1470
Kauffungen, K. v., Mühlhäuser Verordngn.
a. d. 17. u. 18. Jh. betr. d. Polizeistunde in
d.Wirtshäusern u. Schenkwirtschaften. (Mühlh.
G.bIL 8, 206-10.) [1471
Schwerdfeger, J., Die Pest in Wien 1679
(nach Matth. Fuhrmann) u. d. Augustinlegende.
Wien. Progr. 17 8. [1472
Gesundheitspaß, Brandenb., a. d. J. 1710.
(Mitt. d. Ver. f. G. Berl. ’07, 171f.) [1473
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Korrespondenz, Polit., Fried-
richs d. Gr. (s.'06 73295). Bd. XXXII:
März bis Okt. 1772; red. v. G. B. Volz.
1908. 682 S. 19 M. [1474
Bussemaker, Th., Verslag van een voor-
loopig onderzoek naar de Bentinck-Papieren,
aanwezig in de Brit. Museum. (Bijdragen
en med. v. h. Hist. Genootsch. Utrecht 28,
XL-LXXVIJ.) [1475
Walter, F., Riaucours Gesandtschafts-
berichte als Quelle z G. d. Kurf. Karl Theodor.
(Mannb. G.bll. 8, 213-20.) (1476
Konopezynski, W., La deuxième
mission du comte de Broglie. Un
supplément aux „Instructions de
Pologne“ 1755-1756. (Rev. d’hist.
diplom. 21, 495-508.) [1477
Meyer, Chr., Posener Gedenk-
blätter a. d. 18. Jh. (Quellen u.
Forschgn. z. dt. insbes. hohenz. G.
5, 71-153.) [1478
Volz, G. B., Österr. Bericht üb. d.
Hof Friedrichs d. Gr. (Hohenzoll.-
Jahrb. 11, 270-74.) [1479
Vander Meulen, W. W., Brieven
van J. D. van der Capellen tot den
Pool. (Bijdrr. en med. v. b. Hist.
Genootsch. Utrecht 28, 103-341.) | 1480
Volz, Die Massinschen Vorschläge.
Beitr. z. Vor-G. d. erst. Teilg. Polens.
(Hist. Vierteljschr. 10, 355-381.) —
R. Koser, Aus d. Vor-G. d. erst.
Teilung Polens. (Berl. Sitzungsberr.
08, 286-92.) [1481
Görisch, W., Friedrich d. Gr. in
d. Zeitungen. Beitrr.z.G.d. Beurteilg.
Friedrichs durch die Zeitgenossen.
Bern. Diss. 265 S. [1482
Koser, R., Die aufgefund. Ode
Friedrichs d. Gr. a. d. J. 1742.
(Sitzungsberr. d. Berl. Akad.’08, 61-81.)
Sep. Berl.: Reimer 1908. 1 M. [1483
Poet. Rechtfertigung d. Breslauer Friedens,
überhaupt d. preuß. Polit. jm 1. schles. Kriege.
Walter, F., [Mitt.a.d. „Mannheimer Ztg.“
betr.] Karl Theodors Aufenthalt in d. Pfalz
1785. (Mannh. G.bll. 8, 81-87.) [1484
Volz, G. B., Aus d. Zeit Friedrichs
d. Gr. Gotha: Perthes. 270 S.; 5 Taf.
4 M. 50. [1486
Zeitalter Friedrichs d. Gr.
Bleibtreu, K., Friedrich d. Gr. im
Lichte sein. Werke. Ein Seelenbild.
Stuttg. : Lutz 1908. 329 S. 2 M. 50. [1486
(Aus d Gedankenwelt groß. Geister. Bd. 8.)
Volz, G. B., Friedr. d. Gr. u. seine
Leute. I: K. v. Winterfeldt. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 11, 155-69.) [1487
Noël, E., Friedricha d. Gr. Tages- u.
Jahreseinteilg. Vortr. Charlottenh.: Amelang.
39 8. 1 M. 50. [1458
Kohut, A., Friedr. d. Gr. als Hu-
morist. Lpz.: Gracklauer. 293 S.
3 M. 50. [1489
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’07, 243.
Lazarus.
Ziekursch, Sachsen u. Preußen um d. Mitte
d. 18. Jh., =. ’06, 3301. Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 20, 564-67 Küntzel; Mitt.
a. d. hist. Lit. 34,451 f. K.v.Kauffungen. [1490
Sautai, M., Les débuts de la guerre
de la succession d'Autriche. (Rev.
d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée
27, 805-71; 513-55. 28, 1-51; 257
-92.) [1491
Heigel, K. Th. v., Der sogen.
Nymphenburger Vertrag v. 22. Mai
1741. (Heigel, Biogr. u. kulturge-
schichtl. Essays S. 198-235.) [1492
Karl Eugen, Hrzg. v. Württemb.,
u. seine Zeit (s. '07, 1558). Hit. 9
(II, 1-124 m. Abbildgn., 5 Taf. u.
1 Tab). 2 M. [1493
Zurlinden, La vérité sur Fontenoy.
(Rev. des 2 mondes '07, Per. 5,
T. 41, 93-117.) [1494
Strieder, Öst. Politik v. Aachener Frieden
bis z. Beginn d. 7j. Krieges, s. ‘O7, 1557.
(Lpz. Hab.-Schr. 06) Rez.: Forschen. z.
brandb. u pr. G. 20, 560-64 Küntzel; Dt. Lit-
Ztg. ‘07, Nr. 21 Pribram. [1495
Waddington, R., La guerre de
sept ans (s. "05, 1550). T. IV: Torgau-
Pacte de famille. 637 S.; Ktn.
7 fr. 50. [1496
Rez. v. II u. III: Hist. Zt. 98, 399 f. Mollwo;
Engl. hist. rev. 20, 377-52 Ward.
Kerchnawe, H., Kolin. Ein Ruh-
mesblatt in d. G. uns. Kavallerie.
Wien: Konegen. 1 M. 20 [1497
Schroeter, E., Schlacht b. Roßbach.
Weißenfels; Schirdewahn. 31 S. 50 Pf. [149%
Stünkel. E., Frdr. Wilh. v. Seydlitz, d.
Held v. Roßbach. Lpz.: Hirt. 1205. 2M. [1499
Helmes, Teilnahme d. fränk. Kreistruppen
am Feldzuve v. Roßbach s. Nr. 1443. [1500
Rehtwisch, Th., Leuthen, Blätter
d. Erinnerg. an d. groß. König u. d.
Jahr 1757. Mit 28 Portr., 10 hist.
Darstellgn. u. 22 Terrainstudien. Lpz.:
Wigand. 365 S. 7 M. 50. [1501
Hermkes, W., Die Schlacht b.
Crefeld 23. Juni 1758. Münst. Diss.
1906. 71 S. [1502
i
|
*51
Mülverstedt, v., Des Generals v. Wunsch
Avancement u. d. erste Preuß Adelslexikon.
(Dt. Herold ‘07, Nr. 5.) Vgl. '05, 1555. [1503
ke G. B., Eine türkische Ge-
af
sandtschaft am Hofe Friedrichs d. Gr.
im Winter 1763/64. (Hohenzollern-
Jahrb. 11, 17-54.) [1504
Meyer, Chr., Kaiser Joseph II. in Rom 1769.
(Quellen u. Forschgn. z. dt. iusbes. hohenz.
G. 5, 218f.) — C. Mariani, Il viaggio di
Giuseppe II. a Roma e a Napoli nel 1769.
Lanciano: Carabba. 121 S. IL. … [1505
Schlitter, H., Die Sendg. Birken-
stocks nach Berlin u. „der große
Plan Hertzbergs“. Beitr. z. G. d. Be-
ziehgn. Osterreichs zu Preuß. in d.
letzt. Lebensjahren Josefs II. (Beitrr.
z. G. Österreichs. Mai’07, 24-79.) [1506
Kraelitz-Greifenhorst, F. v., P. Ph. Herbert
v. Rathkeal. (Allg. Dt. Biogr. 53, 210-15.) [1507
Watte, M., Die Lage d. bambrrg. Herr-
schaften in Kärnten vor ihr. Verkauf i. J. 1759.
(Carinthia I. Jg. 97, 168-99.) [1508
Kalndl, A. F., Preuß. Ansiedler in Sieben-
bürgen. (Beil. z. Allg. Ztg. ’07, Nr.149) [1509
Kempf, F. B., Bruchsaler Streitigkeiten
zw. Stadt u. Bischof unt. d. Regierg. d. Fürst-
bischofs Karl Phil, August, Grafen v. Lim-
burg-Styrum 1773-1797. Heidelb. Diss. 1608 ;
Kte. [1510
Zu Voltalires Besuchen am kurpfälz. Hofe.
(Mannh. G.bll. 8, 222f.) (1511
Schröder, Ferd., Maria Kunigunde v.
Sachsen, d. letzte Äbtissin v. Essen. (Beitrr.
z. G. v. Essen 29, 1-47.) — H. Wiedemann,
Die Wahl d. Prinzessin Maria Kunigunde v.
Sachs. zur Koadjutorin d. Stiftes Essen.
(Ebd. 49-73.) Val. 07, 1589. [1512
Consentius, E., Alt-Berlin. Anno 1740.
Mit 10 Abbildgn. u. 1 Plan. Berl.:Schwetschke.
190 5. 3 M. [1513
Bertram, Fr., Friedrichs II. Aufenthalt
in Berlin 1785. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. '07,
153-86.) (1514
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmäler d.
preuß. Staatsverwaltg. im 18. Jh. (s.
"07, 1574). Behördenorganisation u.
d. allg. Staatsverwaltg. Preußens.
IX: Akten v. Anfang Aug. 1750 bis
Ende 1753. Bearb. v. G. Schmoller
u. O. Hintze. x1]),982S. 20M. [1515
Rez. v. VIII: Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 20, 252-79 HaB.
Ziekursch, J., Bilder a. d. Ent-
wicklungs-G. d. preuß. Bureaukratie
im friderizianisch. Schlesien. (Preuß.
Jahrbb. 130, 283-304.) [1516
Rez. v. '07, 2351 (Ziekursch): Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 20, 565-74 Haß.
Grünhagen, C., Entstehg. e. schles.
Sonderministeriums. (Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 20, 105-24.) —
D ers., Die beiden erst. schles. Sonder-
minister. (Ebd. 429-64.) [1517
"32
Schrötter, Gg., Verfassg. u. Zu-
stand d. Markgrafschaft Bayreuth
1769 (s. '06, 1602). Forts. (Arch. f.G.
v. Oberfrank. 23, II, 63-107.) [1518
Jürgens, 0., Kur-Braunschw.-Lüneb. Ver-
ordugn. a. d. 18. Jh. (s. ’06, 1535). Forts.
(Hannov. G.bll 10, 97-117.) [1519
Schwartz, P., Brenkenhoffs Be-
richte üb. seine Tätigkeit in d. Neu-
mark. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu-
mark 20, 37-101.) [1520
Ilwof, F., Kaiser Joseph II. als
Volkswirt. (Preuß. Jahrbb. 129, 277-
301.) [1521
Fechner, Wirtsch.-G. d. preuß. Prov. Schle-
sien 1741-1806 s. Nr. 344. (1522
Neuhaus, Friderizian. Kolonisation im
Netze- u. Warthebruch, s. ’06, 3318. (Abschn.
I u. 11: Berl. Diss. 42 5.) Rez.: Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 20, 281-86 Skalweit;
Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 856-59 Grußmann;
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 31 Küntzel. [1523
Walther, W. L., Polit.-geogr. Grundlagen
d. Agrarverfg. d. Hrzgts. Magdeb., s. ’07,
1580. (Leipz. Diss. ’06.) [1524
Schäfer, E., Frdr. Eberh. v. Rochow.
(Aus: Monatsschr. f. innere Mission.) Güters-
loh: Bertelsmann 1906. 1008. 1 M. 50. [1525
Moericke, O., Eine Reise badisch. Bauern
nach England im 18. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 22, 657-62.) [1526
Habbicht, H., Eine Urkunde üb. d. Frei-
gebung einer Leibeivenen v. 13. Sept. 1768.
(Dt. Herold ’07, Nr. 10f.) [1537
Wolff, M., De houding d. Joden in Neder-
land in den strijd tusschen Oranjegezinden
en Patriotten. (Bijdragen voor vaderl. gesch.
etc. 4. R, 6, 430-67.) (1528
Winkler, A., „Kaiser u. Reich“
u. d. Reichskammergericht um 1767,
zu Beginn d. letzt. Visitation d.
höchst. dt. Reichsgerichtes. Wien.
Realsch.-Progr. ‘06. [1529
Perels, K., Die Datierg. d. preuß. privi-
legium generale de non appellando illimi-
tatum. (Sitzungsberr. d. Kgl. Preuß. Akad.
d. Wiss. ‘05, 852-58.) [1530
Menzel, A., Die Armee Friedrichs
d. Gr. in ihr. Uniformierg. (s. ’07,
3575). Lig. 7-9. (a 10 Taf. u. 10 Bl.
Text.) Subskr.-Pr. à 20 M. [1531
Wilckens, Th., Die Kurpfülz. u. Bayer.
Armee unt. Karl Theodor i. J. 1185. (N. Arch.
f. G. d. St. Heidelb. 7, 148-204) — Ders.,
Militärisches a. d. Zeit Karl Theodors 13588.
(Mannh. G.bIL 8, 237-48.) (1532
Zesiger, A., Der Gießer Sam Maritz in
Bern. (Anz. f. schweiz. Altertkde N.F. 8,
217-34.) DE [1533
Geiler, Durchführg. d. kirchl. Reformen
Josephs II. im vorderöst. Breisgau, 8. '06, 3325.
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, Nr. 3/4 Has-
bagen; Hist.-polit. Bll.140, 205-14 G. M. [1534
Hittmair, Jusetinisch. Klostersturm im
Lande ob d. Enns, s. "07, 3577. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. 36, 103-5 Ilwof. [1535
Bibliographie Nr. 1518—1580.
C-11, Zur G. d. evang. Bücherschmuggels.
(Mitt. d. Öst. Ver. f. Bibliotheksw. 10, 157
-60.) [1536
Kolde, Th., Zur G. d. gottesdienstl. Lebens
in Franken. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14,
36-40.) Vgl. ’07, 1597. [1537
Sägmüller, Kirchl. Aufklärg. am Hofe d.
Herzogs Karl Eugen v. Württb. 1744-93, s.
’06, 3326. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 6
Mirbt, Beil. z. Allg. Ztg.’07, Nr. 11 Hermelink
u. Entgegng. v. S.: Theol. Quartalschr. 89,
654f.; Diözesanarch. v. Schwab. 25, 142f.
Beck. [1538
Drews, P., Das Eindringen d. Aufklärg.
in d. Univ. Gießen. (Preuß. Jahrbb. 1:30,
85-59.) [1539
Heussi, Joh. Lor. Mosheim, s. ’06, 3327.
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 9 Bonwetsch,
Hist. Zt. 99, 398-400 Foerster. [1540
Kelle, F., Mart. Ehlers’ pädag. Reform-
bestreben. Beitr. z. G. d. Pädagog. d. 18. Jh.
Leipz. Diss. xj, 93 S. (1541
Wotke, K., Iuspektionsbericht tb. d. Brün-
ner Gymn. v.J.1780. (Beitrr. x. öst. Erziehgs.-
u. Schul-G. 8, 1-27.) — Ders., K. H. Seibts
Rede: , Von d. Einflusse d. Erziehg. auf d.
Glückseligkeit d. Staates“. (Ebd. 115-35.) —
Ders., K. H. Seibt. Der erste Univ.-Prof.
d. dt. Sprache in Prag, e. Schüler Gellerts
u. Gottscheds. Beitr. z. G. d. Deutschunter-
richts in Osterr. (Ebd. 9, 1-174) — Fr.
Wiechowski, G. u. Analyse d. Josefinisch.
Disziplinarvorschrift d. Normalinstitutes.
(Ebd. 8, 28-60 ) — Ders., Ferd. Kindermanns
Versuch e. Verbindg. v. Elementar- u. In-
dustrieschule. (Ebd. 9, 175-205.) — F. Mentik,
Ein Brief d. Bischofs Kindermann. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, 84-89.) [1542
Schultz, Frdr., Gottl. Conr. Pfoffel u. d.
Militärschule in Colmar. TI. I. Pädag. Ab-
bdig. Colmar. Progr. 72 S. [1543
Haug, F., Lebrplan u. Schulordng.d. Mann-
heim. Gymnasiums» nach Aufhebg. d. Jesuiten-
ordens. (Mannheim. G.bll. 8, 147-60.) [1544
Fries, Frdr. Gedike, e. altpreuß. Schul-
mann. (Jahrbb. d. Akad. zu Erfurt 33, 71
-30.) [1545
Müller, Hans v., Die Königsberg. Burg-
schule u. ihr Rektor Wannowski. (Altpr.
Monatsschr. 44, 599-605.) [1546
Stieda, W., Wie man im 18. Jh.
an d. Universität Mainz f. d. Aus-
bildg. v. Professoren d. Kameral-
wissenschaft sorgte. (Arch. f. hess. G.
N.F. 5, 165-216.) [1547
Hasenjaeger, R., Aus d. literar.
u. wiss. Leben Greifswalds im 2. Drittel-
d. 18. Jh. (Pomm. Jahrbb. 8, 135
-58.) [1548
Bergsträßer, L., Die hist. Forschg. an
d. Mannheim. Akademie. (Mannh. G.bll. 8,
207-14.) — Ders., Briefwechsel zw. Stengel
u. Lamey. (Ebd. 122-33.) [1549
Hecht, W., Die Fürst]. Anhalt. Dt. Gesell-
schaft in Bernburg. Hall. Diss. 53 5. [1550
Friedrichs d. Gr. Korrespondenz
m. Arzten; hrsg. v. G. L. Mamlock.
Stuttg.: Enke. xıj, 168 S. 6 M. [1551
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 41 Pagel, Dt Lit.-
Ztg. ‘07, Nr. 43 Ebstein.
Zeitalter Friedrichs d. Gr.
Ermatinger, E., Weltanschauung
d. jung. Wieland. Beitr. z. G. d.
Aufklärg. Frauenf.: Huber. 175 S.
3 M. 20. [1562
-Seuffert, B., Mitt. a. Wielands Jünglings-
alter (s. ’07, 3592). Forts. (Euphorion 14,
2271-42.) . [1552 a
Gleim u. Ramler, Briefwechsel;
hrsg. u. erl. v. C. Schüddekopf
(s. ‘07, 1607). Bd. I: 1753-1759.
JX, 416 S. [1553
(Publ. d. Lit. Ver. in Stuttg. Nr. 244.)
Peiser, G., Die Schule d. Welt. Ein
preuß. Lustspiel Friedrichs d. Gr. (Grenz-
boten ‘06, Bd. IV.) [1554
Müller, R., Ein vergess. schles. Dichter:
Dr. Balth. Ldw. Tralles a. Breslau 1708-1797.
(Zt. d Dt. Ver. f. G. Mahrens u. Schles. 11,
268-88.) [1555
Goethes Briefe (s. ‘07, 1610).
XXXVI: Apr. 1822-März 1823. xuj,
485 S. XXXIX: Nov. 1824-Juni 1825.
xij, 3378. 12 M. 80. (Weim. Goethe-
Ausg. Abt. IV.) [1556
Goethes Briefe an Charlotte v. Stein.
Hreg. v. J. Petersen. 3 Bde Lpz: Insel-
Verl xt, 359; 410; 431 S. m. 3 Taf. 7 M. [1557
Maurer, Th., Die Sesenheimer
Lieder. Eine krit. Studie. (XXXII v.
666.) Straßb.: Heitz. 38S. 2M. >
Boucke, E. A., Goethes Welt-
anschauung auf hist. Grundlage.
Stuttg.: Frommann. xxj, 459 S.
8 M. [1559
Strecker, R., Roligion u. Politik bei Goethe.
GieB.: Roth. 158 S. 1 M. 60. [1560
Briefe v. Goethes Mutter. Ausgew. u.
eingel. v. A. Köster. Lpz.: Insel-Verl.
xx1j, 244 S. 2 M. [1561
Relfferscheld, A., Aus d. Lager d. Gegner
Goethes. (Grenzboten ‘07, III, 393-99.) [1562
Becker, Alb., Schiller u. d. Pfalz. Mit
12 Abbildgn. (Beitrr. z. Heimatkde. d. Pfalz. I.)
Ludwigshaf.: Baumgartner. (Progr.) 86 S.
1 M. [1563
Bode, W., Amalie, Herzogin v.
Weimar. 3 Bde. Berl: Mittler.
160; 234; 220 S. 10 M. [1564
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 10 M. K.
Alafberg, F., Wolfg. Herib. v.
Dalberg als Bühnenleiter u. als Dra-
matiker. (Berl. Beitrr. z. germ. u.
rom. Philol. XXXII, Germ. Abt. XIX.)
Berl.: Ebering. 157 S. 4 M. 50.
(Kap. 3: Berl. Diss. 85 S.) [1565
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 3 Kilian.
Uslar-Gleichen, v., Bürger als Justiz-
amtmann d. Usl. Patrimonialgerichis Alten-
gleichen, 8. ‘07, 1614. Rez.: Zt. d. Hist. Ver.
Niedersachs. ’07, 177-82 Thimme. 11566
Wagner, A., 8 Briefe an Gôckingk. (Eu-
phorion 14, 260-70.) [1557
Schissel v. Fleschenberg, O., J. Fr. Pri-
missers Leben. (Zt. d. Ferdinandeums 50,
4719-94.) [1568
"33
Klopfleisch, J., Joh. Christian Brandes,
e. Angehöriger d. dt. Bühne z. Zeit Lossings.
Beitr. z. dt. Schauspielkunst u. d. dt. Theaters
a. d. 2. Hälfte d. 18. Jh. Heidelb. Diss. 1906.
99 S. [1569
Barth, A., Zur Bau-G. d. Dresdner Kreuz-
kirche. Stud. üb. d. prot. Kirchenbau u.
Dresdens Kunstbestrebgn. im 18. Jh. (Dresd.
Diss.) Dresd.: Meinhold. 4°. 148S. 3M. [1570
Neeb, E., Beitrr. z. Kenntn. d. Bildhauers
Joh Sebast. Barnab. Pfaff. (Mainz. Zt. 2, 57
-14; 3 Taf. (1571
Schnorr v. Carolsfeld, L., Der plastische
Schmuck im Innern d. Müusters zu Salem
a. d. J 1774-1784 v. Joh. Geo. Dürr u. Joh.
Geo. Wiegand. Leipz. Diss. 1906. 124 S.:
Taf. (1572
Peltzer, A., Goethe u. d. Ursprünge d.
neuen dt. Landschaftsmalerei. Lpz.: See-
maun. 67 S. 1 M. 20. Rez: Dt. Lit.-Ztg.
08, Nr. 7 v. Oettingen. [1573
Hammer, H., Jos. Schöpf, 1745-1822. Mit
al!g. Studien tb. d. Stilwandel d. Fresko- u.
Tafelmalerei Tirols im 18. Jh. (Zt. d. Fer-
dinandeums 51, 139-338; 22 Taf.) Sep. Innsbr.:
Wagner. 3 M. [1574
Heuser, E., Pfälz. Porzellan d. 18. Jh. im
Zusammenhang m. d. Entwicklg. d. europ.
Porzellanfabrikation. (Mitt. d. Hist. Ver. d.
Pfalz 29/30, 249-304; 2 Taf.) Sep. Neustadt
a. d. H.: Witter. 2 M. [1575
Fieger, H., P. D. Ferd. Sterzinger.
Beitr. z. G. d. Aufklärg in Bayern
unt. Kurf. Maximilian III. Joseph.
Münch.: Oldenbourg. xj, 275 S.;
2 Stammtaf. 5 M. [1576
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Quellen z. G. d. Zeitalters d franz.
Revolution; hrsg. i. A v. H. Hüffer.
TI. U: Qn. z. G. d. diplom. Verhdlgn.
Bd. 1: Der Frieden v. Campoformio.
Urkk. u. Aktenstücke z. G. d. Be-
ziehgn. zw. Österr. u. Frkr. 1795-1797.
Gesamm. v. H. Hüffer; erg., hrsg. u.
eingel. v. F. Luckwaldt. Innsbr.:
Wagner. cc, 561 S. 18 M. [1577
Wilhelm, Markgraf v. Baden, Denkwürdig-
keiten; bearb. v. Obser. I, s. ’06, 3,55.
Rez.: Hist. Zt. 98, 580 W. L.; Alemannia 8,
15Sf. Wahl; Beil. z. Alig. Ztg. ’06. Nr. 117
v. d. Wengen; Hist. Jahrb. 23, 879-86. [1578
Briefwechsel d. Herzogs Friedr.
Christian zu Schlesw.-Holst.-
Sonderb.-Augustenb. m. König
Friedr. VI. v. Dänemark u. d.
Thronfolger Prinz. Christian Friedr.
Namens d. Ges. f. schlesw.-holst. G.
hreg. v. Hans Schulz. Lpz.: Ave-
narius 1908. 612 S. 12 M. [1579
Rez.: Lit. Zbl. 08, Nr. 10 Frdr. Schulze.
Brauns, B., Aus d. Leben e. hess. Offiziers
vor 100 Jahren. (Hessenland 07, Nr. 1f.) [1580
"54
Gedenkstukken d. algem. gesch.
v. Nederland 1795-1840; uitg. d.
H. T. Colenbrander (s. ’07, 1630).
Il]: 1799-1801/2. 1281S. 8.50. [1581
t
Olfers, Hedw. v., geb. v. Staege-
mann, 1799-1891, Lebensbild. Bd. I:
Elternhaus u. Jugend 1799-1815. Berl.:
Mittler. 413 S. 6 M. 50. [1582
Strickler, J., Fragment e. Briefwechsels
zw. J. J. Cart u. Finanzminister Finsler,
9. Mai 1799. (Auz.f.schweiz.G.'06,17-49.) [1583
Brauer, A. Y., Tagebuchaufzeichngn. e.
Reichsritters zur Zeit d. Reichsdeputations-
bauptschlusses. Frh. Ph. R. v. Berstett.
(Dt. Revue ’07, Sept.) (1584
Slovak, A., La bataille d’Auster-
litz. Documents inéd. sur la campagne
de 1805; trad. p. L. Leroy. Paris:
Daragon. 268 S. 3 fr. 60. [1585
Roz.: Rev. d’hist. mod. 4, 276-78 Caron.
Meyer, Chr., Erinnerungen a. d.
Feldzügen d. Jahre 1806 u. 1807.
(Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes.
hohenz. G. 4, 269-304.) — Ders.,
Aus e. Tagebuch [d. bayer. Haupt-
manns Jos. Maillinger] vom Feldzug
d. J. 1812. (Ebd. 305-15.) — Ders.,
Erinnergn. e. preuB. Offiziers a. d.
Kriege 1814. (Ebd. 316-92.) [1586
Schabaert, v., Erzählg dessen, was ich
in d. unglückl. Feldzug 1806/7 erlebt habe.
(Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 126 f.) [1557
Jung, R., Aktenstücke üb. d. Besitz-
ergreifg. d. Reichsstadt Frankf. a. M.
9. Sept. 1806. (Arch. f. Frankf. G.
3. F., 9, 299-337.) [1588
Czygan, P., Zur G. d. Zerstörg.
d. Holländ. Mühlen v. d. Friedländer
Tor in Königsberg vor 100 Jahren.
Akten d. Geh. Staatsarchivs zu Berl.
u. Königsb. (Altpr. Monatsschr. 44,
487-533.) [1589
Heidelbach, P., Ein sonderbares Quellen-
werk [Kaisenberg, König Jérome. ’99]) z. G
d. Königreichs Westfalen. (Hessenland '07,
353-56.) ı 1590
Relations, Les, diplom. de la Russie
et de la France d’upr. les rapports
des ambassadeurs d'Alexandre et de
Napoléon 1808-12. T. IV & V. St. Pé-
tersb. 1906/7. 434; 494 S. [1591
Rez.: Hist. Zt. 99, 647-51 Schiemann,
Delbrück, F., Jugend d. Königs
Friedrich Wilhelm IV. v. Preuß. u.
d. Kaisers u. Königs Wilhelm I.
Tagebuchblätter ihr. Erziehers 1800
-1809. Mitg. v. G. Schuster (s. ’07
3613). IL: 1808-9. (XL v. 493.) 337 8.
10 M. [1592
Skall, J. B., Feldzugsreise d.
Kaisers Franz I. v. Österr. 1809.
|
Bibliographie Nr. 1581—1635.
Mitg. v. Sommeregger. (Mitt. d.
K. K. Kriegsarchivs Er 5, 185-276.)
— A. Veltzé, Gedrängt. Journale z.
Übersicht d. Ereignisse bei d. Armee
unt. höchst. Befehle Sr. kais. Hoheit
d. Erzherzogs Johann in d. Feldzug
v. J. 1809. Mitg. (Ebd. 277-94.) [1593
Wachholtz, F. L. v., Auf d.
Peninsula 1810 bis 1818. Kriegstage-
buch d. Generals; im Auszuge hrsg.
v. sein. Enkel H.L.v. W. (Beihft. z.
Milit.-Wochenbl. ’07, 259-326.) [1594
Journal des campagnes du Prince
de Wurtemberg 1812:1814. Avec
une introd., des notes et des pieces
justificat par C. G. F. Paris: Chapelot
& Co. 15 fr. [1595
Thimme, F., Das Seydlitzsche
„Tagebuch“ d. Yorckschen Korps im
Feldzuge v. 1812. (Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 20, 503-13.) [1596
v. Janson, Ein Brief Scharnhorsts v. Sept.
1812. (Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 144.) [1597
Nesselrode, Chancelier Comte de,
Lettres et papiers (s. '07, 3685). T.V:
1813-18. 312 S. 7 fr. 60. [1598
Marwitz, Fr. Aug v. der, Ein
märkisch. Edelmann im Zeitalter d.
Befreiungskriege. Hrsg.v.F.Meusel.
Bd. I: Lebensbeschreibg. Berl.: Mitt-
ler. ıvıj, 736 S. 12 M. [1599
Rez.: Mil-Wochenbl. '08, Nr. 15. Vgl.:
v. Janson (ebd. Nr. 21) u. F. Thimme
(ebd. Nr. 29).
Marwitz’ Schilderg. d. altpreuß. Armee.
Veröfl. v. F. Meusel. (Preuß. Jahrbb. 131,
460-854.) [15998
Elsner v. Gronow, Eine Episode a. d.
Schlacht v. Belle-Alliance a. d. Feder e. Mit-
kämpfers. (Milit.-Wochenbl.’07, Nr.123.) [1600
Wrasky, N. v., A. G. F. Rebmann.
Leben u. Werke e. Publizisten zur
Zeit d. groß. franz. Revol. Heidelb.
Diss. 165 S. [1601
Bahrs, K., Frdr. Buchholz. Ein
preuB. Publizist 1768-1843. (LVII
v. 585.) Berl.: Ebering. 102 S.
3 M. 20. [1602
Wittichen, F. C., Joh. v. Wessen-
berg üb. Friedr. v. Gentz. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 28, 631-50.) [1603
Gllow, H., Poet. Zeitstimmen in d. Vossisch.
Ztg. a. d. J. 1807-1810. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berl. ’07, 206-8; 226-29.) "1604
Heidelbach, P., Gelegenheitsschriften a.
westfal. Zeit. (Hessenland 21, 199-203; 216-18;
234-88; 250-52.) [1605
Skladny, A., Ein schwarzes Register a.
Napoleonisch. Zeit. (Zt. d. Hist. Ges. Pos.
22, 277-309.) [1606
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Eisner, K., Das Ende d. Reichs. :
Deutschland u. Preußen im Zeitalter :
d. groß. Revolution. Berl.: Vorwärts.
384 S. 4 M. 80. [1607
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 46 Frdr. Schulze.
Wittichen, F. C., Preußen u. d. Revolu-
tionen in Belgien u. Lüttich 1789-90, 8. ’05,
3469. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
20, 287-59 Volz. [160%
Coutanceau, H., La campagne de
1794 à l'armée du Nord (8. 06, 1684),
Partie 2: Opérations. T. 1. XII),
819 S. 18 fr. [1609
Meinecke, Das Zeitalter d. dt. Erhebung
1796-1815, 8. ’07, 1669. Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 20, 573-81 Thimme. [1610
Heigel, K. Th. v., Die Preußen in
Nürnberg i. J. 1796. (Heigel, Biogr.
u. kulturgeschichtl. Essays S. 236
-50.) [1611
Nordin, R., En blick på Sveriges
förhållande till Österrike under tiden
närmast före kongressen i Rastatt.
(Svensk hist. tidskr. 27, 129-56.) [1612
Souchon, J., Rastatt. L'assassinat des
ministres français le 28. avril 1199, d'apr. un
livre récent et des docc. inéd. Laon: Journ.
de l'Alsace. 55 S. [1613
Campagne, La, de 1800-1801 à
l'armée d'Italie. (Rev. d'hist. réd.
à l'Etat- Major de l’armée 25, 287-
320.) N
Schwertfeger, B., G. d. Kgl. Dt.
Legion 1803-1816. Hannov.: Hahn.
xvj, 718; xjv, 492 S.: Taf. u. Ktn.
30 M. [1615
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07,
393-99 v. Poten.
Kessler, E., Beitrr. z. Beginn d.
Krieges v. 1805 u. d. Aufmarsch d.
Großen Armee an d. Donau. Frei.
burg. Diss. 70 S. [1616
Leroy, L., La question des étangs d'Auster-
litz. (Rev. des questions hist, 83, 222-26.) [1617
Thümen, C. v., Der ruhmreiche Anteil d.
ältest. preus. Inf.-Regiments Graf Kunheim
- Nr. 1 an d. Feldzügen 1805 u. 1806 unt.
Blücher u. d. Untergang d. Regiments. (N.
milit. Bil. Bd. 70 u. 71.) [1613
Neubauer, F., Preußens Fall u.
Erhebg. 1806-1815. Mit zahlr. Ab-
bildgn. im Text, 19 Ktn. u. 14 Beil.
Berl.: Mittler. xvj,5858. 12M. [1619
Etudes tactiques sur la campagne
de 1806. I: Saalfeld. II: Jena. (Rev.
d’hist. réd. à l’Etat-Major de l'armée
27, 556-603. 28, 62-121, 293-351;
463-89.) [1620
Schönaich, Frhr. v., General v. Rüchel
in d. Schlacht b. Jena. Eine Rekonstruktion
u. krit. Untersuchg. (Beihft.z. Milit.-Wochenbl.
707, 459-92.) — v. Janson, Beitr. z. Charak-
terist. d. Generals v. Rüchel. (Mil-Wochenbl.
’07, Nr. 124.) (1621
— —
*55
Pflugk - Harttung, J. Ves Nelson,
Wellington u. Gneisenau, d. milit.
Hauptgegner Napoleons. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 28, 465-514.) [1622
Delbrück, H., Leben d. Feld-
marschalls Grafen v. Gneisenau.
3. durchges. u. verb. Aufl. Berl.:
Stilke. xx, 410; 376 S. 10 M. [1623
Selbstanz.: Preuß. Jahrbb. 130, 502-6.
Heigel, K. Th. v., Gneisenau. (Heigel,
Biogr. u. kulturgeschichtl. Essays S. 23-49.)
— A. Chroust, Gneisenau i Würzburg. Rede.
Würzb.: Stahel 1906. 91 8. [1624
Noël, General v. Neumann, d. tapfere Ver-
teidiger d. Festung Kosel 1807. (Aus: „Ober-
schlesien“.) Kattowitz: Böhm. 32 S.; 3 Taf.
u. 1 Plan. 1 M. 95. [1625
Fischer, P., Feste Graudenz 1807 unt.
Gouverneur de Courbière. G. d. Blokade u.
Belagerg. m. Vor-G. v. 1806. Graud.: Kriedte.
64 S. 75 Pf. [1626
Klaje, Waldenfels u. seine Grenadiere, s.
’07, 3671. Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr.
G. 20, 592f. Granier. [1427
Schnippel, E., Zur Erinnerg. an d. Kapi-
tulation v. Königsberg 15.,16. Juni 1807.
(Altpr. Monatsschr. 44, 595 f.) [1628
Leisner, G., Die bayer. Brigade
Vincenti in Schwed.-Pommern u. auf
Rügen 1807. (Darstellgn. a. d. bayer.
Kriegs- u. Heeres-G. 16, 117 ff.) [1629
Meyer, Chr., Preußen nach d.
Tilsiter Frieden. (Quellen u. Forschgn.
z. dt. insbes. hohenz. G.5,35-70.) [1630
Rassow J., E. M. Arndt u. d. preuß.
Staat. (Pomm. Jahrbb. 8, 1-64.) [1631
Balagny, Campagne de l’Emper.
Napoleon en Espagne 1808-1809 (8.07,
1695). T. V. 571 S.; 5 Ktn. 12fr. [1632
Krieg 1809 (s. ‘07, 1696). Bd. II:
Italien. Von M. v. Hoen u. À Veltzé.
(G. d. Kämpfe Österr.) 1908. x, 507 S.
16 M. [1633
Rez. v.I (Mayerhoffer v. Vedropolje,
Regensburg): Gött. gel. Anz. 0, 569-79
v. Janson; Hist. Zt. 100, 158-62; Stretfleurs
mil. Zt. ‘07, Lit.bl., 100-106 G. S.
Veltzé, A., Der Grazer SchloBberg
1809. Mit 2 Textskizzen. (Mitt. d.
K. K. Kriegsarch. 3. F., 5, 295-337.)
— L. Eberle, Die Mission d. Obersten
Steigentesch nach Königsb. i. J. 1809.
(Ebd. 339-82.) [1634
Zelle, W., G. d. Freiheitskriege
1812-15. Bd. I: 1812. Das Völker-
drama in RuBland. Braunschw.: Satt-
ler 1903. 245 S.; Kte. 3 M. (Bd. II:
1813 s. 06, 1707.) Bd. III: 1814. Der
Zusammenbruch d. 1. Kaiserreichs.
Lpz.: Sattler 1906. 494 S. 6 M.
Bd. IV: 1815. Die 100 Tage v. Elba
bis Helena. Mit Kte. Ebd. 679 S.
6 M. 50. (Bd. I-IV zusammen:
18 M.) [1635
"56
Guerre, La, nationale de 1812.
Publ. du Comité scient. du Grand
État Major Russe. Trad. du capit.
E. Cazalas (s. ‘06, 1703). IV: Pré-
paration de la guerre de 1811.
481 S. 11 fr. [1636
Schultze, Maxim., Chr. Fr. K. Ldw. Reichs-
graf Lehndorfi-Steinort, s. '05, 1692. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 10, 556f. v. Below. [1637
Andrees, H., Der Einfluß d. Flügel-
adjutanten Frhrn. Ludw. v. Wrangel
auf d. Konvention v. Tauroggen.
(Diss.) Berl.: Trenkel. 718. 2M. |1638
F. Thimme, Frhr. Ldw. v. Wraugel u.
d. Konvention v. Tauroggen. (Hist. Zt. 100,
112-29) — Frhr. v. Sell, Friedr. Wilh. III.
u. d. Konvention v. Taur. im Lichte neuer
Forschg. (Konserv. Monatsschr. 64, II, 627-
40; 736-49.)
Ursel, Vte J. d’, Études sur l’ann&o 1813.
La défection de la Prusse. s. 07, 3684. Rez.:
Hist. Zt. 100, 162-66 Thimme. [1639
= Doeberl, M., Bayern u. d. dt. Er-
hebg. wid. Napoleon I. (Aus: Abhdign.
d. Bayer Akad. Hist. Kl. XXIV, 2.)
Münch.: Franz. S. 345-432. 3 M. [1640
Wetzel, P., Die Genesis d. am
4. Apr. 1813 eingesetzt. Zentral-
Verwaltungsrates u. seine Wirksam-
keit bis z. Herbst dies. Jahres.
Greifswald. Diss. 110 $. [1641
Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 28, 346 f. Fritz
Friedrich.
Ulmann, H., Die Detachements d.
freiwillig. Jäger in d. Betreiungs-
kriegen. (Hist. Vierteljschr. 10, 483-
505.) [1642
Duvernoy, v., Die württb. Kaval-
leriebrigade Normann im Feldzuge
1813. (Beihft. z. Milit.-Wochenbl. ‘07,
347-70.) [1643
Demmler, H., Anteil d. bayer.
Division Raglovich am Frühjahrs-
feldzuge 1813. (Darstellgn. a.d. bayer.
Kriegs-u. Heeres-G.16,165-232.) [1644
Janson, v., Scharnhorsts milit. Testament
u. sein Verhaltnis zu Knesebeck, s. ’07, 1704.
kez.: Hist. Zt. 99, 583-90 Thimme. — v. d.
Knesebeck-Löwenbruch, Knesebeck u.
sein Verhaltnis zu Scharnhorst. (Milit.-
Wochenbl. ’07, Nr. 159.) (1645
Janson, v., König Friedr. Wilh. III. in
d. Schlacht, s ‘07, 3658. Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. pr. G, 20, 581-57 Thimme. [1646
Blok, P. J., Willem I. en de voor-
bereiding d. bevrijding v. Nederland
in 1813. (Verslagen et Meded. d. Kon.
Akad. v. wetenschappen 4. R. 8,
50-87.) [1647
Grünzweig v. Eichensieg, A., Die
Einverleibg. Dalmatiens. (Streffleurs
milit. Zt. ’07, II, 991-1004; 10u89-
1105; 1359-81.) [1648
Bibliographie Nr. 1636—1693.
Oechsli, W., Der Durchzug d.
Alliierten durch d. Schweiz 1813/14
(s. ’07, 3690) II. (Neujahrsbl. 71 z.
Besten d. Waisenhauses in Zürich
auf: '08.) Zürich: Fäsi & B. 1908.
56 S; Taf. 8 M. 60. [1649
Chesney, C. C., Waterloo lectures:
a study of the campaign. of 1815.
Lond.: Longmans, Green & Co. xvj,
251 S.; Kte. 6 sh. [1650
Charras, Hist. de la campagne de
1815: Waterloo. 5. éd. avec un atlas
nouveau. Genève: Soullier. 667 S.;
5 Taf. 10 fr. [1661
Aerts, W., Waterloo. Opérations
de l'armée pruss. du Bas-Rhin pend.
la campagne de Belg. en 1816 dep.
la bataille de Ligny jusqu'à l'entrée
en France des troupes pruss. Brux.:
Spineux & Co. 1908. 5 fr. [1652
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ‘03, Nr. 1 Vs.
Pflugk-Harttung, J. v., Die Ver-
zögerung d. Schlacht b. Belle-Alliance.
(Hist. Zt. 99, 325-34.) [1653
Petonke, W., Der Konflikt zw.
Preußens Staats- u. Heeresleitg. währ.
d. Okkupation in Frankr., Juli bis
Nov. 1815. Greifsw. Diss. 1906.
66 S. [1654
Ghon, C., Oberkärnten unt. franz. Herr-
schaft. Villach: Liegel. 74 S. 1 M. Rez.:
Carinthia I. Jg. 96, 23-30 Wutte. [1655
Hirn, F., Vorarlbergs Herrscherwechsel
vor 100 Jahren. Progr. Dornbirn. 1906. [1656
Hira, F., Der Weiberaufstand in Krum-
bach. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 4, 423-80 ) [1657
Siegfried, F., Zofingen zur Zeit
d. Helvetik 1798-1803. (Aus: Argovia
XXXII.) Aarau: Sauerländer. 151 S.;
Taf. 2 M. 80. [1658
Steiner, @., Napoleons I. Politik
u. Diplomatie in d. Schweiz währ.
d. Gesandtschaftszeit d. Grafen Au-
guste de Talleyrand. I: Bis z. Wiener
Frieden 1809. Zürich: Schultheß.
xxıj, 367 S. 7 M. [1659
Scheglmann, A. M., G. d. Säku-
larisation im rechtsrhein. Bayern (s.
"06, 3421). Lfg. 24 32. (Bd. II, TI. 2,
1-720). à 80 Pf. [1660
Schweizer, J., Ludw.Timoth. Spitt-
ler. Tübing. Diss. xıj, 151 8. [1661
Heigel, K. Th. v., Die letzten
Tage d. freien Reichsstadt Lindau im
Bodensee. (Heigel, Biogr. u. kultur-
geschichtl. Essays S. 251-88.) [1662
Cd
t
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. +51
Hoffmann, Ch., La Haute-Alsace
à la veille de la révolution (s. ‘07,
1719. IV: Les troubles de 1789.
V: Les villes impér. en 1789. (Vgl.:
Rev. cath. d’Als. N.S. XXVI). Publ.
p. A. M. P. Ingold. 137; 152 S.
à 3 M. 20. [1663
Roth, J., Das einstige bischöfl. Städtchen
Dambach in d. Revolutionszeit. (VIL v 66%.)
Zabern: Fuchs. 80 8. 1 M. [1664
Dieterich, J. R., Ein Gießener
Professor (Chr. H. S. Gatzert) als
hess. Staatsminister. (Arch. f. hess. G.
N.F. 5, 462-514.) [1665
Herse, W., Kurmainz am Vorabend
d. Revol. Berl. Diss. 55 S. [1666
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 109-11
Hashagen.
Kracauer, J., Frankfurt u. d. franz.
Revolution 1789-1792. (Arch. t. Frankf.
G. 3. F., 9, 211-98.) [1667
Waas, Chr., Die freie Reichsstadt u. Reichs-
burg Friedberg in d. Wetterau beim Unter-
gang d. alt. Reiches. Zur Erinnerg. an d.
Vervinigg. m. Hessen 1802 u. 1806. Friedb.:
Scriba. 50 S. 90 Pf. [1668
Schmidt, Ch., Le Grand-Duché de Berg
1806-1818, s. ’07, 1123. Rez.: Beitrr. z. G. d.
Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. 21, 319
-22 Redlich. [1669
Bendel, F. J., Ùb. d. Schicksale d. Müller’-
schen Werkes, behand. d, G. v. Werden.
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 12, 13-17.) [1670
Peyster, H. de, Les troubles de Hollande,
s. ’05, 3501. (Thèse.) Rez.: Rev. d'hist. mod.
7, 119-814 Muret. [1671
Caumont La Force, de, L’archi-
trésorier Lebrun, gouverneur de la
Hollande 1810-1813. Paris: Plon.
378 S. 7 fr. 50. [1672
(Vgl. Ann. des sciences polit. 22, 221-46:
juillet-sept. 1810.)
Poten, B. v., Ein Reiteroffizier vor 100
Jahren: d. Huunov. Generalmajor Geo. Frhr.
v. Krauchenberg. (Beihft. z. Milit.-Wochenpbl.
707, 327-46.) (1673
Holtzmann, Th., Das spanische
Militär in Hamburg 1807-1808.
Hamb.: Jürgensen & B. 29 S.; 5 Taf.
4 M. [1674
Schmidt, Hellmuth, Chr. Benj. Geißler.
Beitr. z. G. d. Bauernunruhen 1796. (N. Arch.
f. sächs. G. 28, 353-68.) [1675
Mix, G., Aufruhr in Stargardt Kr. Guben
1794. (Nivderlaus. Mitt. 9, 331-36.) [1676
Linke, Frdr, Theod. v. Merkel im Dienste
fürs Vaterlaud. I: Bis Sept. 1810, s. ’07, 3715.
Rez.: Hist. Zt. 100, 375-77 Ziekursch, [1677
Prümers, R., Die Stadt Posen in süd-
preuß. Zeit. (Zt. d. Hist. Ges. Pos. 22, 163
-236.) (1678
Innere Verhältnisse.
Hartung, Hardenberg u. d. preuß. Ver-
waltg. in Ansbach-Bayreuth, 1792-1806, s. ’06,
8433. (Kap. I u. II: Berl. Diss. ’06. 51 S.)
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 39 Thimme; Mitt.
e. d. hist. Lit. 35, 87-89 Th. Preuß; Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 13, 150-52; Jahrb. f Gesetz-
gebg. 31, 424f. Hötzsch; Forschgu. z. brandb.
u. pr. G. 20, 289f. Süßheim; Hist. Jahrb. 93,
956 f. Schrötter. [1679
Schönbeck, 0., Der kurmärk.
Landtag v. Frühjahr 1809. (Forschgn.
2. brandb. u. pr. G. 20, 1-103.)
62 S.: Götting. Diss. [1680
Steffens, W., Hardenberg u. d.
ständ. Opposition 1810/11. (Veröff.
d. Ver. f£. G. d. Mark Brandenb.)
Lpz.: Duncker & H. 204 S. 5 M.
(58 S.: Gött. Diss.) [1681
Schröder, A., Die staatsrechtl.
Verhältnisse im bayer. Schwaben um
1801. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling.
19. 134-220.) Sep. Dilling.: Keller.
1 M. 20. Vgl. ‘07, 2004. [1632
Lesprand, P., Quelques mots sur
les cahiers de doléances des com-
munes en 1789. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 18, 165-204.) [1683
Welcker, Haltung Kursachsens im Streite
um d. unmittelbar» Reichsritterschaft 1803-6,
s. ’07, 1739. Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr.
G. 20, 290-92 Hartung; Mitt. a. d. hist. Lit.
36, 110-12 v. Kauffungen. [1684
Zeyss, R., Entstehg. d. Handels-
kammern u. d. Industrie am Nieder-
rhein währ. d. franz. Herrschaft.
Beitr. z. Wirtschaftspol. Napoleons.
Lpz.: Duncker & H. xjv, 278 S.:
Kte. 7 M. [1685
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 4 Darmstädter.
Richter, A., Üb. d. franz. Kanal-
projekte f. Nordwestdtld. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. ‘07, 99-116.)
Vgl. ‘06, 1746. [1686
Maeng, J., Die Juden im Kgr.
Westfalen. (G.bll. f. Magdeb. 42,
47-66.) [1687
Picard, L., La preparation d’une
campagne de Napoleon. La trans-
formation de l’armée républ. en
armee imper. (Rev. des questions
hist. 82, 79-111; 490-525.) [1688
Janson, v., Ein vergossener Zivilstratege.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. ’07, 493-512) [1689
Peters, Die Anfänge d. Militärluftschiffahrt
u. ihre erste Anwendg. im Feldzug 1794.
(Mitt.d.K.K Kriegsarchivs3.F.,5, 123-84.) [1690
Schinzinger, F., Die Lazarette d Refrei-
ungskriege 1813-1815 im Breisgau m. besond.
Darstellg. d. Lazaretts in d, früher. Abtei
Thennenbach b. Emmendingen. Freiburg i.B.:
Charitasverband. 84 S. 1 M. [1691
Schirmer, Die Zerstückelung d Bistums
Konstanz. (Rev. int. de théol. 15 122-31.) [1692
Muth, Die Kongregation Unser.
lieb. Frau v. Trier. Welschnonnen-
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 5
*08
kloster. Kirchenrechtl. Studie z. Ent-
wicklg. d. Instituts d. relig. Genossen-
schaften unt. d. franz. Konsulat u.
erst. Kaiserreich. Straßb.: Heitz.
248 S. 6 M. [1693
Kaiser, Dor kirchl. Besitz im Arrondisse-
ment Aachen geg. Ende d. 18. Jh., s. 07, 1757.
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’07, Nr. 3/4
Hashagen; Aun. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
84, 230 32 A. Herrmann; Hist. Jahrb. 2», 464
F. Schröder. [1694
Mulert, H., Schleiermachers Stu-
dien. I: Sch.s geschichtsphilos. An-
sichten in ihr. Bedeutg. f. seine Theo-
logie. (Studien z. G. d. neuer. Pro-
testantismus, hrsg. v. Hnr. Hoffmann
u. L. Zscharnack. II.) Gieß.: Töpel-
mann. 92 S. 2 M. 50. 1695
Wehrung, G., Dergeschichtsphilos.
Standpunkt Schleiermachers zur Zeit
sein. Freundschaft m. d. Romantikern.
(Straßb. Diss.) Stuttg.: Frommann.
140 S. 2 M. 50. [1696
Foerster, E., Entstohg. d. preuß. Lundes-
kirche unt. Friedr. Wilh. III., e. ‘07, 1758.
Rez.: Zt. f. wiss. Theol. 50, 26-90 F. N.; Zt.
f. Kirch.-G. 28, 488f. Kropatscheck; Mitt. a.
d. hist. Lit. 35, 477-80 Löschhorn; Lit. Zbl.
’07, Nr. 45 Hermelink. "1697
Loesche, G., Aus d. franzisceischen Zeit.
Abenteuer 6. Raınsauer Pastors. (Jahrb. d.
Ges f. G. d. Prot. in Öst. 28, 27-39.) [1648
Augé, Fr., Dr. med. Samuel Collen-
busch u. sein Freundeskreis. Neu-
kirchen: Erziehgs.-Verein 1905/7.
143; 179 8. 5 M 50. [1699
Dyroff, A., Die Karlsuniversität in Aschaf-
feuburg. (Sep. a.: Aschaffenburg. G.bll.)
Aschaffenb.: Werbrun. 52 S. [1700
Wischnitzer, M., Die Universität
Göttingen u. d. Entwicklg. d. liberalen
Ideen in Rußland im 1. Viertel d.
19. Jh. (LVIII v. 585.) Berl: Ebering.
221 S. 6 M. [1701
Schultze, V., Die Univ. Greifs-
wald wühr. d. franz. Okkupation
1807-1810. (Pomm. Jahrbb. 8, 65
-83.) [1702
Klinke. W., Das Volksschulwesen
d. Kant. Zürich zur Zeit d. Helvetik
1798-1803. Zür.: Leemann & Co.
172 S.; 15 Tabellen. 4 M. [1703
Beck, P., Das Lyzeum bezw. Gymnasium
in Rottweil vor 100 Jahren. (Diözesanarch.
v Schwab. 25, 97-101; 118.24) [1704
Beuss, R., Notes sur l’instruction prim.
en Alsace pend. la revol. (Ann. de l'Est et
du Nord 3, 481-528.) (1705
Caspari, W., Zur Vor-G. d. Gründg. d.
Mannheimer Lyzeums. (Mannh. G.bll. 8, 160
-65.) {1106
l
Bibliographie Nr. 1693—1749.
Poetzsch, A., Studien z. früh-
romant. Politik u. Geschichtsauf-
fassg. (Beitrr. z. Kultur- u. Univ.-G.;
hrsg. v. Lamprecht. III.) Lpz.: Voigt-
länder. 118 S. 83 M. 60. (Leipz.
Diss.) [1707
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 796-98 v. Below.
Mehlis, G., Schellings Geschichtsphilo-
sophie 1799-1804, 8. 'U7, 1765. (Heidelb.
Diss. 1906.) [1708
Schneider, Theod., Karl Christian Krause
als Geschichtsphilosoph. Leipz. Diss. 63 S. [1709
Esselborn, K., Karl Ldw. v. Grolman in
Gießen. (Arch. f. hess. G. N.F. 5, 406-61.) [1710
Kosch, W., Zur G. d. Heidelberger Ro-
mantik. (Euphorion 14, 310-20) — Alf. F.
Cohn. Will. v. Burgsdorff. (Ebd. 533-65.) —
E. Eckertz, Die Verfasser zweier antiromant.
Satiren a. d. J. 1803, d. „Asthet. Prügelei“
u. d. „Ansichten d. Lit u. Kunst uns. Zeit-
alters“. (Ebd. 67-83.) — H. Gilow, S. H. Catel,
Lehrer Hnr. v. Kleists. (Ebd. 287-308.) —
P. Czygan, Neue Beitrr. zu M. v. Schenken-
dorfs Leben u. Denkeu (s. ’07, 3791). Schluß.
(Ebd. 833-49; 577-87.) [1711
Schulze, Berth., Zu Hnr. v. Kleists Briefen
u. zu d. „Abendblättern“. (Stud. z. vergl.
Lit.-G. 7, 352-61) (1712
Nägeli, J. M. Usteri, 8. ’07, 1768. Rez.:
Lit. Zbl. ’07, Nr. 42 Enders. (1713
Rüdiger, W., Ch. C. E. W. Buri. Beitr.
z. hess. Lit-G. (Arch. f. hess. G. N.F. 4,
423-42.) (1714
Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit.
Ausg. m. Erläutergn. v. A. Chr.
Kalischer (s. '07, 1173). Lfg. 12-28.
(Bd. Il, 193-Schl.; Bd. Ill. xvj, 301 S.;
Bd. IV, 1-351.) à 60 Pf. [1715
Thayer, A. W., Ludw. v. Beethovens
Leben Bd. IV. Mit Vorw., Regist.,
Berichtiggn. u. Ergünzgn. v. H. Rie-
mann. Lpz.: Breitkopf & H. xjv,
594 S. 12 M. [1716
Beethovenjahrbuch. Hrsg. v. Th.
v. Frimmel. Bd. I. Münch.: Geo.
Müller. x, 195 S. m. Bildn. u. Taf.
6 M. [1717
Krone, W., Wenzel Müller. Beitr. z. G. d.
komisch. Oper. Berl. Diss. 1906. 86 S. [1718
Müller, Hans v., Hoffmann, Jul. v. Voß
u. Holbein in Berlin. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berl. ’07, 135-40.) [1719
Houpert, N., Lothring. Landleben geg.
Ende d. 18..Ih. Beitr. z. Kultur-G. Lothringens.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 463-76.) [1720
Hecht, R., Die Kost auf d. Magdeburg.
Dörfern vor 100 Jahren. (G.bll. f. Magdeb.
42, 67-79.) [1721
9. Neueste Zeit seit 1815.
Humboldt, W. v., Polit. Denkschrr. JI u.
III, hrsg. v. Gebhardt, s. ’05, 1756. Rez.:
Forschen. z. brandb. u. preuß. G. 14, 294-96
Luckwaldt. (1722
Neueste Zeit seit 1815.
Rochow, Carol. v., geb. v. d.
Marwitz, u. Marie de la Motte-
Fouqué, Vom Leben am preuß. Hofe
1815-1852. Aufzeichngn. bearb. v.
Luisev.d. Marwitz. Berl.: Mittler.
xvj, 496 S.; 3 Stammtaf. 8M.50. [1723
v. Schoeler, Vom Leben am preuß. Hofe
1815 bis 1810. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
08, Nr. 4.)
Hausenstein, W., Dokumente z. G.
d. Studenten Karl Ldw. Sand.
(Forschgn. z. G. Bayerns 15, 160-83;
244-70.) [1724
Helmolt, H. F., Ein verschollener
polit. Aufsatz Leop. Rankes. (Hist.
Zt. 99, 548-63.) [1725
Stamm, E., Konst. Frantz’
Schriften u. Leben. I: 1817-56. (XIX
v. 591.) Heidelb.: Winter. xj, 291 S.
7 M. 60. [1726
(Kübeck.) Aus K. F. Frhrn. v. Kübecks
Tagebüchorn: 1836-38. (Dt. Revue 32, IV, 208
-14; 297-307 ) Vgl. 06, 3461. (1727
Victoria, Queen, The Letters: a
selection of her Majesty’s Correspon-
dence between the years 1837 and
1861. Ed. by A. Ch. Benson and
Viscount Esher. 3 vols. Lond.:
Murray. 63 sh. — Dt. Übersetzg. v.
M.Plüddemann. Berl.: Siegismund.
xv, 691; 693 S. 24 M. [1728
Rez. d. Originals: Engl. hist. rev. 23, 65-
18 Ward.
Salomon, F., Die dt. Partei-
programme. I: 1844-1871. II: 1871-
1900. (Tl. v. Nr. 145.) 112; 136 S.
8 M. [1729
Poschinger, H. v., Friedr. Wilh. IV. u.
Wilh. 1. Charakterzüge a. unverötf. Briefen
beider Könige. (Konserv. Monatsschr. 64, II,
820-32) — Ders., Ein Brief d. Kaisers Ni-
kolaus I. an d. Kg. Friedr. Wilh. IV. (Ebd.
1114-17.) (1730
Tiedemann, Y., Aus 7 Jahrzehnten, s. 06,
9466. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
30, 600-604 Granier. (1731
Bergsträßer, L., Briefe a. d. Revolution
1848 u. 1849 (Mannheim. G.bll. 8,250-63.) [1732
Egelhaaf, G., Briefe Frdr. Theod. Vischers
a. d. Paulskirche. (Dt. Rundschau 132, 203
-26.) [1733
Verdy du Vernois, Der Zug nach Bronzell
1850, s. ‘06, 1782. Rez.: Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 19, 296f. Granier; Fuldaer G.bll. 4,
193-93 Seelig. [1734
Schurz, C., Lebenserinnergn. (8.
*07, 1787). 2. (SchluB-)Bd.: 1852-1870.
528 S. 9 M. [1735
Poschinger, H. v., Aus d. Korrespondenz
Leopolds I, Königs d. Belgier 1852 bis 1856.
(Dt. Revue 32, IV, 265-69.) — Ders., Aus d.
Korresp. d. russ. Reichskanzlers Graf Nessel-
rode 1852 bis 1853. (Ebd. 64-72.) — Ders,
Diplomatisches a. allen Welten. (Ebd. III,
133-41.) — Ders., Die Wedell- Usedomsche
Beschwerde üb. d. Minister Manteuffel.
(Grenzboten ’07, IL, 118-24; 181-86.) [1736
59
Hohenlohe-Schillingsfürst, Denkwürdig-
keiten, 8.’07,17399. Rez.: Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 20, 604-7 O. H. — E. Salzer, Fürst
Chlodw. zu H.-Sch., seine polit. Anschau-
ungen u. seine polit. Tätigkeit bis z. J. 1870.
(Nord u. Süd 121, 246-66.) — Ders., Fürst
Chl. zu H.-Sch. u. d. dt. Frage. (Hist. Vier-
teljschr. 11, 40-74.) [1737
Poschinger, H. v., Aus d. Denkwürdig-
keiten v. Hur. v. Kusserow. (Dt. Revue 33, I,
63-72; 186-97; 267-74.) [1738
Hohenlohe-Ingelfingen, Aus mein. Leben,
s. ’07, 1810. Rez. v. III u. IV: Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 20, 593-600 Granier. [1739
Schönleins Verhaltnis zu König Friedr.
Wilh. IV. v. Preuß. Widerlegung d. Berichte
d. Prinzen Kraft zu Hohenlohe-Ingeltingen.
(Dt. Revue '07, III, 193-97.) [1740
Larsen, K., Ein modern. Volk im
Kriege in Auszügen a. dänisch. Briefen
u. Tagebüchern d. Jahre 1863/64
geschildert. Dt. Ausg. unt. Mitwirkg.
v. K. Larsen besorgt v. R. Fischer-
Benzon. Kiel: Lipsius & T. 347 S.
6 M. [1741
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 41 G. Kauf-
mann.
Blum, Hans, Lebenserinnergn. I:
1841-70. II: 1871-1907. Berl.: Vossi-
sche Buchh. 1907f. 835; jx, 308 S.
12 M. [1742
Hoffmann, Otto v., Kgl. preuß.
Generalleutnant, Lebenserinnergn.;
bearb. u. hrsg. v. Oberst v. Hoffmann.
Oldenb.: Schulze. 2355. 3M.50. [1743
Bismarck, @.v., Kriegs-Erlebnisse
1866 u. 1870,71. Dessau: Dünnhaupt.
298 S. 2 M. 50. [1744
Bötticher, G., Bismarck als Zensor.
Eigenhünd., bisher noch unveröff.
Randbemerkgn. d. erst. Reichskanz-
lers zu Mor. Buschs Werk „Graf
Bismarck u. seine Leute“. In Fksm.-
Dr. hrsg. Lpz.: Grunow. 25 BIL;
11 S. Text. 2 M. [1746
Hatzfeldt, Briefe an seine Frau, a. ’07,
1811. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
20, 299-301 v. Petorsdorff. [1746
Güßfeldt, P., Meine Kriegserlebnisse im
dt.-franz. Feldzug, nebst autobiogr. Mitt. a.
d. J. 1868, 69 u. 1906/7. Berl.: Paetel. Xij,
195 S. 4 M. Vgl. ‘05, 3767. [1747
Hepner, A., Der Schutz der Deut-
schen in rankr, 1870 u. 1871. Brief-
wechsel d. ord. Gesandten d. Ver.
Staaten E. B. Washburne in Paris
v. 17. Juni 1870 bis z. 29. Juni 1871.
Aus d. diplom. Akten d. Regierg. d.
Ver. Staaten ausgew., übers. u. m.
Einleitg. versehen. Stuttg.: Dietz
Nachf. 175 S. 2 M. 40. [1748
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 33.
Gontaut-Biron, Mon ambassade en Alle-
magne 1872-73, p. A. Dreux s. 06, 3454.
Rez. (auch v. '07, 3771): Rev. d’hist. mod. 9,
281-91 Muret. [1749
b*
*60
Schulte, F. v., Erinnergu. an Fürst Bis-
marck. (Lt. Revue 32, II, 141-54.) [1750
Haupt, H., Karl Follen u. d.
Gießener Schwarzen. Beitrr. z. G. d.
pos Geheimbünde u. d. Verfassgs.-
ntwicklg. d. alt. Burschenschaft
1815-1819. (= Nr. 695.) Sep. Gieß.:
Töpelmann. 2 M. 50. [1751
Heigel, K. Th. v., Fr. Chr. Dahl-
mann. (Heigel, Biogr. u. kulturge-
schichtl. Essays. S. 50-84.) [1752
Winter, Gust., Einiges Neue üb.
Charles Sealsfield. (Beitrr. z. neuer.
G. Österreichs Mai ‘07, 1-23.) [1753
Demelié, V. v., Fürst Metternich u. d.
Übertritt d. Herzogs Karl IL v. Lucca zum
Protestantismus. (Dt.Revue 32,1V, 275-92.) [1754
Stern, A., Le prince Louis Bonaparte et
le prince de Metternich en 1538. (Rev. hist.
93, 270-52.) [1755
Discailles, E., Trois dates de l’hist. du
graud-duché de Luxemb. 1839, 1851, 1867.
(Acad. Roy. de Belg. Bull. de la classe des
lettres etc. ’07, 298-337.) (1756
Geschichte d. Fürsten Bismarck
in Einzeldarstellgn. Hrsg. v. J. Penz-
ler (in 19 Bdn.). Bd. I; II; XIII.
Berl.: Trewendt. à 3 M. 75. [1757
I: Geo. Schmid, Das Geschlecht v. Bism.
jx, 392 S.; 4 Stammtaf. — II: J. Penzler,
Jugend-@. d. Fürst. B. 435 S. — XIII: Ders,
Bism. u. d. Hamburg. Nachrr. Die v. B. be-
eiuflußt. Artikel a. d. J. 1890-98. Bd. 1:
Apr. 1890- März 1892. 403 S.
Matter, Bismarck et son temps, s. ‘06, 1804.
Rez.: Rev. d’hist. mod. 7, 631-33 Muret; Engl.
hist.rev.21,810 W. Miller; Forschen z.brandb.
u. pr. G. 20, 292f. v. Petersdorif; Mitt. a. d.
hist. Lit. 35, 830-32 Kôdderitz; Hist. Zt. 99,
593-95 v. Petersdorff; Rev. hist. 93, 163-65
Pages. [1758
Heyck, E., Johanna v. Bismarck. (Frauen-
leben XI) Bielef.: Velhagen & Kl. 197 8
4 M. (1759
Hassel, Jos. Maria v. Radowitz. I., 8.06,
1801. Rez.: Hist. Zt. 98, 1850-83 Meinecke;
Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 15 Baumvarten. [1760
Matter, P., Les vicissitudes du peuple
allemand, 1848-1870. (Ann. des sciences polit.
22, 89-101.) — Ders., Les négociations sur
l'Unité allem., sept.-oct. 1870. (Ebd.: 720
-38.) | (1761
Friedjung, H., Österreich v. 1848
bis 1860. I: Die Jahre d. Revolution
u. d. Reform 1848 bis 1851. Stuttg.
& Berl.: Cotta. xvrij, 512 S.
11 M. 50. [1762
Rez.: Dt. Lit-Ztg. ’08, Nr. 3 O. Weber;
Lit. Zbl. ‘08, Nr. 8 F. Fdch.; Korr.-Bl. d.
Ver. f. siebenb. Ldkde. 31, 84-86.
Ilwof, F., Ant. Ritter v. Schmerling.
(Allg. dt. Biogr. 54, 56-72.) [1762 a
Studie üb. d. Feldzug d. Feld-
marschalls Grafen v. Radetzky 1848.
Wien: Seidel. 398.;Kte. 2 M. 40. [1763
Helfert, v., Die Tiroler Landesverteidigung
184%, 8. ’04, 3498. Rez.: Mitt. d. Inst. f. üst.
G. 28, 172-74 Prem. [1764
Bibliographie Nr. 1750—1812.
Fischer, Karl, Prager Studenten u. Le-
gionäre im J. 1848. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 45, 55-61.) [1765
Bartsch, R., Haynau. Eine psychol. Studie.
(Aus: „Danzers Armee-Ztg.“) Wien: Konegen.
178. 1 M. [1766
Czeike, Verteidigung d. Festung
Peschiera 1848. (Streffleurs milit. Zt.
’07, 1I, 1511-40.) [1767
Enax, K., Otto v. Manteuffel u.
d. Reaktion ın Preußen. Leipz. Diss.
82 S. [1768
Denis, E., La fondation de l’Empire allem.
1852-71, s. ’06, 3489. Rez.: Hist. Vierteljschr.
10, 557-61 Kaufmann; Mitt. a. d. hist. Lit.
35, 324-30 Th. Preuß. [1769
Friedjung, Der Krimkrieg u. d. öst. Po-
litik, 8. ‘07, 1827. Rez.: Preuß. Jahrbb 129,
1-33 Daniels; Hist. Zt. 100, 394-97 Hasen-
clever. [1770
Hirschberg, H. H., Der Frank-
furter Fürstentag v. 1863. Bern. Diss.
59 S. [1771
Tollow (Crenneville), Die öst Nordarmee
u. ihr Führer 1866, s. ’06, 3503. Rez.: Mil.-
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 9 v. Caemmerer; Mitt. d.
Ver. f.G. d. Dt. in Böhm. 45, Lit. Beil., 12f.
O. Weber. | [1772
Moosbrugger, Die Operationen
geg. Borgoforte 1. J. 1866. Mit
Skizzentat. (Streffleurs milit. Zt. '07,
I, 165-84.) [1773
Muth, Untersuchgn. z. Frieden v. Nikols-
burg, 8. ’05, 3570. Rez.: Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 19, 297-99 v. Ruville. (1774
Lang, W., Allianzversuche Frank-
reichs 1868-1870. (Grenzboten '07,
III, 8-18; 115-119; 172-82.) [1775
Ollivier, E., L'Europe à la fin de
l'année 1869. (Rev. des 2 mondes
5. Pér., T. 38, 53-90.) [1776
Welschinger, H., La France, l'Autriche
et l'Italie en 1870. (Correspondant 228, 209-39.)
Vgl. ‘07, 3783. [1777
Guerre, La, de 1870/71 (8.°07,3794).
Mesures d'organisat. dep. le début de
la guerre jusqu'au 4 sept. et situation
des forces franç. au 1. sept. Paris:
Chapelot. 142 S. — Desgl. Opéra-
tions en Alsace et sur la Sarre. Il:
Journées des 3, 4 et 5 août. Ebd.
255 S. — Desgl. L'investissement
de Metz. Ebd. 223 S. (Vgl.: Rev.
d’hist. XXVIL) — Desgl. L'inves-
tissem. de Paris. (Rev. d’hist. XXVIII
u. XXIX.) [1778
Publ. p. 1. „Rev. d’hist. red. à la sect. hist,
de l’Etat-Major de l'armée.)
Lehautcourt, P., Hist. de la guerre
de 1870/71 (s. '06, 1814). VI: Sedan.
7 aoüt-2 sept. 1870. 800 S.; 9 Ktn.
10 fr. [1779
Neueste Zeit seit 1815.
Moser (Oberstleutn.), Kurz. strateg. Über-
blick üb. d. Krieg 1870/71. 4. umgearb. Aufl.
Berl.: Mittler. xıj, 48 S. 2 M. 25. [1780
Palat, La strategie de Moltke en
1870. Paris: Berger-Levrault. 393 S.;
22 Ktn. 10 fr. [1781
Rez.: Milit.-Wochenbl.’07, Nr. 107 v. Blume.
Balck, Zur franz. Inf.-taktik in d. August-
schlachten d. J. 1870. (Milit.-Wochenbl. ’07,
Nr. 95.) [1782
Maistre, Spicheren 6. août 1870;
préface du génér. H. Langlois. Nancy
& Paris: Berger-Levrault 1908. 428S.;
9 Ktn. u. 10 panoram. Ansichten in
qu. fol. 12 fr. [1783
Picard, E., La route de Sedan.
(Rev. de Paris ’07, IV, 809-25;
V, 182-205.) [1784
Busch, Das dt. große Hauptquartier u.d.
Bekämpfg. v. Paris, s. "06, 1829. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 9, 563-65 R. Schmitt. — Die
BeschieBung v. Paris. Eine Widerlegung.
(Grenzboten 707, II, 605-15.) [1785
Ulmo, Etude hist. sur le combat
de Nuits 18. déc. 1870. Lyon, impr.
Poncelet. 93 8. [1786
Fabricius, H., Das franz. Ostheer
u. seine Führer im Winterfeldzug
1870/71. Oldenb.: Stalling. xjv,
895 S. 8 M. [1787
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 6 Varnhagen.
Barrelle, J. et A. Le Bret, La
défense nation. dans les Deux-Sèvres
pend. la guerre de 1870/71. Niort:
Clouzot. 236 S.; Kte. 4 fr. [1788
Busch, Die Kümpfe um Reichsverfg. u.
Kaisertum 1870-71, s. ’06, 1833. Rez.: Lit.
Zbl. ’06, Nr. 47; Württb. Vierteljhfte. N. F.
15, 186; Hist. Zt. 99, 407-9 Meinecke. [1789
Baer, 0., Prinzeß Elisa Radziwill.
Ein Lebensbild. Berl.: Mittler. xv,
156 S. 4 M. [1790
Jessen, J., Die Kaiserin Friedrich. (Die
Kultur XIV.) Berl.: Bard, Marquardt & Co.
72 S.; 10 Taf. u. 1 Fks. 1 M. 50. [1791
Wippermann, K., Dt. G.kalender
(8. '07, 1859: 1907). Bd. I. xj, 364 S.
6 M. [1792
Kämpfe, Die, d. dt. Truppen in Südwest-
afrika (s. °07, 3508). Bd. II: Der Hottentotten-
krieg. Mit 47 Abbildgn. u. 28 Skizzen. (Aus:
Vierteljahrshfte. f. Truppenführg. u. Heeres-
kde.) 349 S. 1 M. 25. [1793
Prem, S. M., Graz in d. März- u. April-
tagen 1848. Graz. Progr. 25 S. [1794
Weber, K., Die Revolution im
Kant. Basel 1830-1833. Liestal:
Lüdin. 253 S. 4 M. 50. 1795
Bernoulli, A., Basel in d.Dreißiger- `
wirren (s. ’07, 3811). II: Die 2. Re-
. Verfassg.
‘61
März 1832. (86. Neuj.bl.) 83 S.; Taf.
1 M. 60. 1796
Isler, A., Bundesrat Dr. Jonas
Furrer 1805-61. Lebensbild e. schwei-
zer. Republikaners. Winterthur:
Kieschke. 224; 69 S. 6 M. [1797
Hartmann, J., Chr. Frdr. Schmidlin. (Allg.
dt. Biogr. 54, 86-89.) [1798
Rapp, A., Die öffentl. Meinung in
Württemb. v. 1866 bis zu d. Zollpar-
lamentswahlen, März 1868. Tübing.
Diss. 84 S. (Vgl.: Württb. Vier-
teljhfte. 16, 157) [1799
Schwarzkopf, Die Einweihg. d. Stadtbaues
zu Kassel u. d. Gräfin v. Reichenbach-Lesso-
nitz. (Hessenland 21, Nr. 4f) — Ders,
Erinnerg. an d. Einmarsch d. Bayern u
Österreicher in Kassel 22. Dez. 1850. (Mitt.
d. Ver. f. hess. G. ’U5/6, 30-32.) [1800
Sieveking, H., Der hamburg. Syn-
dikus Karl Sieveking, 1787-1847.
Ein Lebensbild a. d. Zeit d. Erneuerg.
d. hans. Selbständigkeit. (Hans. G.bll.
’07, 343-80.) [1801
Rôsing, J., B. M. Schleiden. (Allg. dt.
Biogr. 54, 33-41.) [1802
Asbach, J., Ldw. Frhr. Roth v.
Schreckenstein. Köln: Du MontSchau-
berg. 129 S. 6 M. [1803
Poten, B. v., Edw. Frhr. v. Manteuffel.
(ADB 52, 176-86.) [1504
Oertzen, v., Leben u. Wirken d. Staats-
ministers Jasper v. Oertzen, s. ’05, 3599.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 473-76 Vorberg;
Hist. Zt. 100, 381-84 A. Werner. [1805
Innere Verhältnisse.
Rhamm, A., Die Verfassungsge-
setze d. Hrzgts. Braunschw. 2. erw.
Aufl. Braunschw.: Vieweg 1907.
414 S. 5 M. -~ [1806
Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 966-69 Smend.
Handbillette, Unveröff., d. Königs Friedr.
Wilh. IV. (Dt. Revue 32, IV, 154-58.) [1807
Bauer, L., Die Mitglieder d. Erst. Kammer
d. Badisch. Ständeversammlg. 1819-1904.
4.Ausg. Als Ma. gedr. Karlsr.1906: Fidelitas.
93 8. [1808
Pache, A., G. d sächs. Landtags-
wahlrechts v. 1831-1907. Dresd.:
Zahn & J. 179 S, 3 M [1809
Ludwig, 0., Üb. Friedrich Wil-
helms IV. Stellg. z. preuß. Verfas-
sungs-G. (H. 1 v. 589.) Breslau:
Trewendt & C. 105 S. 3 M. [1810
Kratochvíl, V., Kanzler Metternich
u. d. Anfänge d. Konstitutionalismus
in Preußen 1842. (In: Sborník prací
hist. Festschr. f. Goll.) 1811
Sachsse, H., Die landständische
Mecklenburgs. 4 Vortrr.
volution bis z. teilweis. Trennung im : nebst d. Regierungsvorlagen v. 1872
*62
u. 1874. Rostock: Boldt. 96 S.
2 M. [1812
Gerber, Ph., La condition de
l'Alsace-Lorraine dans ’Empireallem.
(Jur. Diss. Dijon) Lille: Morel 1906.
335 S. [1813
Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 8, 427-29
P. Braun.
Garr, M., Die österr. Wahlreform.
Beitrr. z. @. ihr. Entstehg. (Jahrb.
f. Gesetzgebg. 31, 1575-1612.) [1814
Wygodzinski, W., Wandlungen
d. dt. Volkswirtschaft im 19. Jh.
Köln: Du Mont-Schauberg. 203 S.
3 M. [1815
Schmoller, G., Gust. Rümelin. Lebens-
abri d. schwiüb. Staatsmunnes, Statistikers u.
Sozialphilosophen. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 31,
1469-1526.) — Ders., Gust. Rümelin. (Allg.
dt. Biogr. 53, 597-635.) [1816
Jahre, 20, dt. Kulturarbeit. Tätig-
keit u. a neu-preuß. Koloni-
sation in WestpreuB. u. Posen, 1836
-1906. Berl.: Moeser. 308 S.; Taff.
10 M. [1817
Vgl.: F. Swart (Jahrb. f. Gesetzgebg. 31,
1817-36).
Histoire document. de l'indastrie de Mul-
house et de ses environs au 19. siècle, s. ‘03,
1936. Rez.: Rev. d'Alsace 54, 98-100 Ingold;
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 5, 308-
35 Boissounade. [1818
Penndorf, B., Das Innungswesen
im Kgr. Sachsen seit Einführg. d.
Gewerbefreiheit. (Tüb. Diss.) Lpz.:
Thomas. xvj, 230 S. 6 M. [1819
Krauel, R., Die Ablösung d. Sund-
zolles u. d. preuß. Politik. (Hans.
G.bll. ‘07, 319-41.) [1820
Fischer, Kurt, Studie üb. d. Elb-
schiffahrt in d. letzt. 100 Jahren unt.
spez. Berücks. d. Frage üb. d. Er-
hebg. v. Schiffahrtsabgaben. Jena:
Fischer. xvj, 269 S. 7 M. 50. [1821
(Sammilg. nationalökon. u. stat. Abhdlgn.
d. staatsw. Seminars zu Halle. Bd. 58.)
Himer, K., Die Hamburg-Ame-
rika-Linie ım 6. Jahrzehnt ihr. Ent-
wicklg. 1897-1907. Hamb.: Weit-
brecht & M. 153 S. 10 M. [1822
Spenkuch, G., Zur G. d. Münchener
Börse. (Wirtsch.- u. Verwaltungs-
studien XXX.) Lpz.: Deichert. 148 S.
3 M. [1823
Gygax, P., Augsburg, d. einstige Geld-
reservoir d. Platzes St. Gallen, 1835-50.
Finanzgeschichtl. Studie. (Jahrb. f. Gesetz-
gebg. 31, 1763-81.) [1824
Laubert, M., Die Errichtg. d. erst. staatl.
Bankinstitute in d. Prov. Posen. (Zt.d. Hist.
Ges. Pos. 22, 145-61.) (1835
Bibliographie Nr. 1812—1873.
Mayer, Gust., Die Lösung d. dt.
Frage im J. 1866 u. d. Arbeiter-
bewegung. (Aus: Festgaben f. Lexis.)
Jena: Fischer. S. 221-68. 2 M. [1826
Blume, W. v., Moltke. (X v. 431.)
Berl.: Behr. 127 S. m. Bildn. u. Fksm.
(Einzelpr.: 2 M.)
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’07, Nr. 8.
[1827
Brück, H., G. d. kath. Kirche in
Dtld. (s. '06, 1868). IV: Vom vatikan.
Konzil 1870 bis z. Gegenw. 1. Abt.:
Das vat. Konz. u. d. sogen. Kultur-
kampf in Preußen bis z. Anknüpfg.
v. Verhdlgn. in Rom. 2. verm. Aufl.,
hrsg. v. J. B. KiBling. xjv, 560 S.
7 M. 50. [1828
Weiß, Alb. M., Ein Kapitel Erinnergn.
a. d. großen Zeit. (Hist.-poi. Bll. 141, 293
-312.) [1828 a
Goyau, G., Les origines du Cultur-
kampf allem. (Rev. des 2 mondes
6. Pér., T. 38-44.) [1829
Kaufmann, G., Treitschkes Urteil üb. Johs.
Ronge. (Hist. Zt. 99, 515-30.) [1830
Menn, Reusch als Schriftsteller (s.’07,1917).
Schluß. (Rev. int. de théol. 16, 75-93. 462-80.)
— Ders., Desgl. Pet. Frz. Knodt. (Ebd. 641
-71.) — Ders., Desgl. Frdr. v. Schulte. (Ebd.
221-59.) — v. Schulte, Erinnergn. u. Erleb-
nisse m. Adalb. Falk.
53-63.)
(Dt. Revue 32, IV,
[1831
Rettenbacher, J., Das bischôfi. Priester-
seminar d. Diözese Linz 1806 bis 1906.
Linz a. D.: Selbstverl. 4°. 128 8. [1832
Wolfsgruber, Frdr. Kardin. Schwarzen-
berg. Bd. I, s. ’06, 3556. Rez.: Mitt. d Ver.
f. G. d. Dt. in Böhm. 45, Lit. Beil, 16f. O.
Weber; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 320-24 Ilwof;
Allg. Lit bl. ’06, Nr. 11 v. Helfert. (1833
Wymann, E., G. d. kath. Gemeinde Zürich.
Denkschrift z. Feier d. 100jühr. Bestandes d.
Pfarrei Zürich. Rez.: Hist.-pol. Bill. 141,
608-15 Gabr. Meier. [1834
Pfaff. F., Der Wissmeister Brugger.
(Alemannia N.F. 8, 57-87.) [1835
Ziegler, Th., Dav. Frdr. Strauß
I: 1808-39. Straßb.: Trübner 1908.
xjx, 324 S. 6 M. [1836
Rez.: Prot. Monatshfte. 12, 29-88 u. 74-79
Websky; Dt. Rundschau 134, 467-72 Hausrath.
Kohut, A., Dav. Frdr. Strauß als
Denker u. Erzieher. Lpz.: Kröner
1908. 240 S. 3 M. [1837
Hermann, E., Erinnergn. an Dav. Frür.
Strauß. (Dt. Revue 33, I, 137-55.) [1838
Wenke, A., Junghegeltum u. Pie-
tismus in Schwaben. Kulturbild a. d.
Mitte d. 19. Jh. (Diss.) Dresden-A.:
E. H. Meyer 1903. 112 S. 3 M. [1839
Neueste Zeit seit 1815.
|
|
Hasenclever, A., Hundert Jahre Protestan-
tismus. Festschrift z, Feier d. 100jahr. Ju-
biläums d. ev. Gemeinde in Freiburg i. Br.
Freib.: Troemer. 275 S. 1 M. 20. [1840
Adolph, H., Erinnergn. e. niedersachs,.
Geistlichen. Bielef. u. Lpz.: Velhagen & KI.
296 S. 3M. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. ’07, 292-94 Hardeland. [1841
E., Livland um d. Mitte d. 19. Jh. (Ealt.
Monatsschr. 64, 1-19.) [1842
Re se
Frdr. Althoff. (Dt. Revue 32,
[15143
Sachse, A.,
IV, 175-92.)
Gass, Projet de création d’une faculté de
théologie cathol. à Strasbourg 1823. (Rev.
cath. d'Alsace N.S. 26, 581-89.) [1844
Schrörs, H., Kirche u Wissenschaft.
Zustände an e. kath.-theol. Fakultät. Bonn:
Georgi. 169 S. 1 M. 20. [15:5
Zitelmann, E., Frz. v. Rottenburg. (Chronik
d. Univ. Bonn 1907 u. Dt. Revue ‘07, Ill,
205-10.) (1846
Schnelderhan, d., M. Korn. v. Münch, e.
schwäbisch. Pädagoge, 1771-1858. Zugl. e.
Beitr. z. G. d. Volksschulwesens in d. 1. Hälfte
d. 19. Jb. 3. vollst. umgearb. Aufl. Ravens-
burg: Alber. 248 S. 2 M. 40. [1847
Reichenbach, K. Ritter Y., Die Sprachen-
frago u. d. Uuterricht im Böhmischen am
Staatsgymnas. in Iglau 1848,49 bis 1866,67.
(Beitrr. z. öst. Erzivhgs.- u. Schul-G. 8. 61
-82.) [1848
Hinrichsen, L., Dio Schleswiger Dom-
schule im 19. Jh, (8. '04, 2234). III. Schlesw.
Progr 4°. 42 S. [1849
Krägelin, P., Aus d. Leben Hnr.
Leos 1830-1844. Lpz. Diss. 108S. [1850
Pflaum, Chr. D., J. G. Droysens
Historik in ihr. Bedeutg. f. d. mo-
derne G.wiss. (V, 2 v. 588.) Gotha:
Perthes. 115 S. 2 M. 40. [1851
Lauchert, F., Die kirchengeschichtl. u.
zeitgeschichtl. Arbeiten v. P. B. Gams 0. S. B.
im Zusammenhang gewürdigt. (Stud. u. Mitt,
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 27, 634-49. 28,
53-71; 299-315.) 1552
Krauß, R., Ldw. Karl Schmid. (Allg. dt.
Biogr. 54, 85f. — Ed. Jacobs, Karl Gust.
Schmid. (Ebd. 100-102.) [1853
Neumann, C., Jak. Burckhardts polit. Ver-
mächtnis. (Dt. Rundschau 133, 37-54; 252
-64.) [1854
Heigel, K. Th. Yes Karl Adf. Cornelius.
Heigel, Biogr. u. kulturgeschichtl. Essays
- 805-37.) [1855
Klopp, Onno Klopp, s. '07, 3868. Rez.:
Zt. d. Hist. Ver. f, Niedersachs. 707, 294-97
Thirame. [1856
Jung, J., Jul. Ficker 1826-1902.
Beitr. z. dt. Gelehrten-G. Innsbr.:
Wagner. xv, 572 S. 12 M. [1857
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 1 v. Below
Steinacker, H., Theod. v. Sickel. (Aus:
nBericht d. Akad. Ver. dt. Historiker in
Wien.) Wien: Beyer. 209. 90 Pf. — Ders,
Desgl. (Arch. stor.
R. F. Kaindl,
Inst. f. öst.
Dietr. Kerler.
— Mehring,
*63
94.) — W. Reichardt, Hnr. Gelzer. (Biogr.
Jahrb. f. Altertkde. 136 B, 1-48. [1858
Overbeck, F., Briefe an Treitschke u.
Rohde. (Neue Rundschau 17, IL 863-82.) [1859
Lindner, Th., O. Förtsch, (Jahresschr. f.
d. Vor-G. d. sächs.-thür. Länder 4, j-viij.) —
A. Lefort, Gudefr. Kurth. Brux.: Dewit.
34 8. 1 fr — A. Pölchau, Phil. Schwartz.
(Balt. Monatsschr. 63, 364-73.) — K. Bihi-
meyer, F. X. v. Funk. (Rev. d’hist. eccl. 8,
620-23) — J. B. Kißling, Frdr. Schneider.
(Katholik 36, 353-68.) Sep. Mainz: Kirch-
heim. 30 Pf. [1860
Stutz, U., Hugo Loersch. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 28, Germ. Abt., vij-xxīj. — P. Clemen,
Desgl. (Dt. G.bll. 8, 327-31 .) — M. Scheins,
Desgl. (Zt d. Aachen. G.-Ver. 29, 317-26.)
G. Blondel, Desgl. (Nouv. revue hist. de droit
franç. et étr. 32. 95-96.) [1851
Marold, K., Osk. Schade. (Zt. f. dt. Philol
39, 493-511.) — W. de Vreese, Mor. Heyne.
Gent: Siffer. 97 S. fr. 0,75. 11862
Jhering, R. v., 1852-1868. Briefe u. Erin-
nergn. Berl.: H. W. Muller. 106 S. 2 M. [1863
Hartwig, Aus d. Leben, s. ’06, 1896. kez.:
Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 372-74. Edw.
Schröder. EA [1864
Riese, A., Rückblick auf
Entwicklg. d. Vereins f. G. u. Altertkde. in
Frankf. a. M. 1857-1907. Mit Verzeichn. d.
v. Ver. veröff Schrr. (Arch. f. Fraukf. G.
3. F., 9, 1-34.) [1865
Henckell, K., Dt. Dichter seit Hnr. Heine.
(Die Literatur. Bd. 37,38.) Berl.: Bard, Mar-
quardt & Co. 178 S. m. Vollbildern u. Fksma.
3M. [1866
Elster, E., H. Heino u. H. Laube. Mit 46
bisher ungodr. Briefen Laubes an Heine. (Dt.
Rundschau 133, 210-32; 394-412. 134, 77-90.) [1867
Vielhaber, L, W., Der junge Lenau als
Mensch u. Dichter. Greifsw. Diss. 588. [18:8
Briefe an Wolfg. Menzel. Für d.
Literaturarch.-Ges. hrsg. v. H. Meis-
ner u. E. Schmidt. Mit Einleitg.
v. R. M. Meyer. Lpz.: Harrassowitz.
xjv, 295 S. 10 M. [1869
Volbert, Ferd. Freiligrath als
polit. Dichter. (Münst. Beitrr z. neuer.
Lit.-G. III.) Münst.: Schöningh. 1048S.
2 M. (69 S.: Münat. Diss.) [1870
Bettelheim, A., Berth. Auerbach.
Stuttg. u. Berl.: Cotta. jz, 450 S.
8 M. [1871
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 8 J. Hartmann.
Tobler, G., Jerem. Gotthelf u. d. Schule.
(Neujbl. d. Lit. Ges. Bern: 1907.) Bern: Wy8
1906. 66 S.; 2 Taf. 2 M. [1872
Hebbel, Fr., Briefe. Hist.-krit.
Ausg. v.R.M. Werner (8. ’07, 1948),
Bd. VII: 1861-63. Wien, Weimar,
Gmunden, Norddtid., Wien, London,
Gmunden, Wilhelmsthal , Wien,
Gmunden, Baden, Wien. Nr. 699-902.
x1),415S. Bd. VIII: 1832-62 Nachtrr.,
Zusätze, Berichtigungen u. Ergänzen.
Entstehg. u.
Unzugängl. u. verlor. Briefe, Register
u. Beil. Nr. 903-951. 294 $.
à 2 M. 50. [1873
*64
Werner, R. M., Neueste Hebbellit. (Dt.
Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 5f. '1873 a
Conradi, H., Frdr. Hebbel in sein. Tage-
büchern; hrsg. u. eingel. v. C. F. Schulz-
Euler. Frkf. a. M.: C. F. Schulz- Euler.
36 S. 1 M. 50. (1874
Lindau, H., Gust. Freytag. Lpz.:
Hirzel. 482 S. 8 M. [1875
Mayrhofer, 0., Gust. Freytag u. d. Junge
Dtid. (Marb Diss. u. Beitrr. z. dt. Lit.-G.;
hrsg. v. Elster 1.) Marb.: Eiwert. 56 8S.
1 M. 20. [1876
Dreyer, A., Just. Kerners Briefwechsel
m. Franz v. Kobeil. (Stud. z. vergl. Lit -G.
7, 439-53.) H [1877
Storm’s, Th., Briefe in d. Heimat,
1853-1864. Berl.: Curtius. 218 5.
5 M. — P. Schütze, Theod. Storm.
2. verb. u. verm. Aufl.; hrsg. v. Edm.
Lange. Berl.: Paetel. x1j, 333 S.
6 M. [1878
Walter, E., Adolf Frdr. Graf v. Schack
als Übersetzer. (Breslauer Beitrr. z. Lit.-G.
X.) Lpz.: Hesse. 180 S. Subskr.-Pr.: 4 M. 25.
(Einzelpr.: 5 M.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 11
v. Wurzbach. [1879
Bibliographie Nr. 1873a—1886.
Maync, H., Adolf Bartels als Literar-
historiker. (Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 21f.) [1880
Weizsäcker, H. u. A. Dessof.
Kunst u. Künstler in Frankf. a. M
im 19. Jh. Bd. I: H. W., Das Frankf.
Kunstleben im 19. Jh in sein. grund-
legend. Zügen. Frkf.: Keller. 4°.
vu), 118 S.; 52 Taf. 24 M. [1851
Vallentin, F., Schinkel. (Allg. dt. Biogr.
54, 17-28) [1882
Bülow, H. v., Briefe u. Schrr.
(8. "05, 3681). VII: Briefe, Bd. 6 (1880
-86). xxjv, 422 S.; 8 Taf. 6 M. [1883
Bondi, G., 25 Jahre Eigenregie. G. d.
Brünuer Stadttheaters 1882-1907. Brünn:
Winiker. 256 S. 5 M. [1884
Hennings, J., G. d. Singakademie zu
Lübeck 1832-1907. Lüb.: Carsten. 49 8.
1 M. 50. [1885
Schmidt, K. E., Dtid. u. d. Deutschen in
d. franz. Karrikatur seit 1848. Stuttg.: K. A. E.
Müller. 133 S. m. 90 Abbildgn. 3 M. (1886
Teil IL*
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Literaturberichte.
Chevalier, Répert. des sources hist. du
moy.-âge. Bio-Bibliogr., s. Nr. 4. Rez.: N.
Arch. 33, 543f. Holder-Egger. ‘1887
Unterkircher,K., Tirol.-vorarlb. Bibliogr. :
25. Dez. 06 - 31. Dez. ‘07. (F'orschyn. etc. z. G.
Tirols u. Vorarlbergs 4, 207-12. 5,89-100.) [1888
Zibrt, Bibl. české hist. (s. °07, 9).
II, 3. . 481-737. [1889
Rez.: Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw.
11, 65-63 Welkan.
Plüß, A., Hist. Lit., d. Schweiz betr.: ’06.
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 231-56. ’08, 275 f.) [1890
Bibliographie d. schweiz. Landes-
kde. (s. Nr. 7). V, 5: F. Heine-
mann, Aberglaube, geheime Wissen-
schaften, Wundersucht. (1.u.2. Hälfte.)
Hft. I (2. Hälfte) d. Kultur-G. u.
Volkskde. (Folklore) d. Schweiz.
(xxvi) S. u.S.241-591.) 3M.50. [1891
Bibliographle d. J. ’07 z. G. Bayerns.
(Forschgn. z. G. Bayerns 16, 136-51) {1892
Gulat-Wellenburg, M. v., Zur kriegsge-
schichtl. Lit. d. Oberrheins. Verzeichn. d. in
d. österr. milit. Zt. Jg. 1808-1908 ersch., d.
Kriegs-G. d. Oberrh. betr. Abhdlgn. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 23, 46-53.) [1893
Sensburg, W., Bibliogr. z. G. d.
St. Lindau i. B. (Schrr. d. Ver. f. G.
Bodens. 36, 102-53.) Sep. Lindau:
Stettner. 1 M. 80. [1894
Marckwald, E. u. F. Mentz, Katal.
d. Els.-Lothr. Abtlg. d. Kais. Uni-
versitäts- u. Landesbibliothek Straß-
Fabricius, W., Verz. neuer hess. Lit.: ’07.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 349-59.) [1897
Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. Okt. "06 bis
1. Okt. ‘07, mit Nachtrr. u. Zeitschriften-
schau: ’04 bis ‘O6. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 40,
311-17.) [1898
Brugmans, H., Bibliogr. d. werken van
Nederlandsche archivarissen:’05 u.’06.(Nederl.
Archievenbl. 15, 42-47. 16, 51-55.) (1899
Johannsen, A., Bibliogr. Übers. f. ’05 u.
’06, sowie Nachtrr. v. ’01 ab. (Mitt. d. Nord-
fries. Ver. f. Heimatkde. °’05/6, Hft. 3,
132-37. [1900
Mucke, E., Bibliogr. d. Lit. üb. d. Lüne-
burger Wenden u. d. Wendland. (Zt. d. hist.
Ver. f. Niedersachs. ’08, 175-95.) [1901
Fischer-Benzon, R. v., Lit.ber.: ’06/7.
(Zt. d. Ges. f.schlesw.-holst. G. 37, 478-515.) [1902
Hantzsch, V., Übersicht üb. neuerdings
ersch. Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. Al-
tertskde. (N. Arch. f. sachs. G. 29, 1836-206.) [1903
Kauffungen, K. v., Übers. üb. neuerdings
ersch. Schrr. u. Aufsätze sz. G., Alterte.- u.
Volkskde. v. Mühlbaus. i. Th. (Stadt- u. Land-
kreis) u. Umgegend. (Mühlh. G.bll. 8, 233
-38.) [1904
Neupert, A., Übers. üb. ersch.
Schrr. u. Aufsätze z. G., Landes- u.
Volkskde. d. Vogtlandes. Plauen:
Neupert. 96 S. 1 M. 75.) [1905
(Beilagehft. zu d. Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen.
Jahresschrift XIX )
Jecht, R., Lausitz. Lit. (N.laus. Mag. 83,
276-84.) (1:06
Minde-Pouet, G. u. A. Skladny, Übers. d.
Erscheinungen a. d. Geb. d. Posen. Prov.-G.:
’06 nebst Nachtrr. zu ’05. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Pos. 8, 166-88.) [1907
Mühlbrecht, H., Übers. d. gesamt.
staats- u. rechtewiss. Literat. (s. '07,
Le 1986). Jg. XL: ‘07. 346 S.
burg. Lfg. 1. Straßb.: Bibliothek. | ; M” ‘8 Ts os
xjv, 202 S. 3 M. [1895 Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.:
Zedler, @., Nass. G.-Lit.: ’07. (Mitt. d. | 1. Okt. ’07 bis 1. Jan. ’08. (Zt. f. Kirch.-G.
Ver. f. nass. Altertkde. ’07/8, 121-32.) [1896 29, Beil. 1-30.) [1909
* Abgeschlossen 1. Mai 1908. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
merkt, 1908.
Histor. Vierteljahrschrift. 1903. 3. Bibliographie. 6
*66
Literaturbericht, Hist.-pädagog.,
üb. d. J. ’06. Hrsg. v. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. (Beihft. 15
zu 2550.) Berl.: A. Hofmann & Ko.
214 8. 3 M. [1910
Zeitschriftenschau, Volkskundl.:
’05; hrsg. i. A. d. Hess. Vereinigg.
f. Volkskde. v. L. Dietrich. 366 S.
9 M. 60. [1911
2. Geographie.
Gemeindelexikon d. im Reichs-
rate vertret. Königreiche u. Länder
(8. ’07, 1997). II: Salzburg. 77 S.
7 M. VII: Tirol u. Vorarlberg.
x, 299; 408. 15M. XIV: Dalmatien.
jx, 182 S. 12 M. [1912
Paldus, Joh. Chr. Müller, Beitr. z. vaterl.
Kartographie, s. Nr. 1455. [1913
Bibliothek d. geogr. Lexikons d.
Schweiz. Geogr., volkswirtsch., ge-
schichtl. Atlas d. Schweiz. (In6Lfgn.)
Neuchâtel: Attinger. Lfg. 1-3.
à 8 Kart. Subskr.-Pr. bis 30. VI. ’08
à 65 Pf.; bis 30. XI. ’08 à 86 Pf. —
Dass., Die Schweiz. Geogr., demo-
graph., polit., volkswirtsch. u. ge-
schichtl. Studie. (In 15 Fasce.) Fasc.
1-3. S. 1-192. (Subskr. bis 30. VI. ’08:
à 80 Pf.; bis 30. XI. 08: à 1 M. [1914
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Auf Grund d. Materials a. d. Volks-
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Qn. bearb. v. Kgl. Preuß. Stat. Landes-
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Prov. Westpreuß. Berl.: Stat. Landes-
amt. 3558. 4 M. 80. 1798. 2M.60.[1917
Cramer, Frz., Die Ortsnamen auf -weiler
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960. 7 M. 20. [1923
GrundriB d. germ. Philol. (s. "06,
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1134. 3 M. 50. [1924
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb.
(8. Nr. 39). IV, 1, 3, Lfg. 8: Gewie-
rigkeit-Gewinnen. Sp. 5797-5956.
XIII, 7: Waldicht-Wallung. Sp. 1153
-1312. à 2 M. [1925
Paul Herm., Dt. Wörterb. 2. verm.
Aufl. Hälfte 1: Aal-meisterlos. Halle:
Niemeyer. 352 S. [1926
Weigand, Fr. L. K., Dt. Wörterb.
5.Aufl.v.H.Hi rt. Gießen: Töpelmann.
Lfg. 1-3. Sp. 1-576. à 1 M. 60. [1927
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mannia N F. 9, 71-14.) (1928
Wôrterbuch, Siebenbürg.-sächs.
Mit Benutzg. d. Sammlgn. Joh. Wolffs
hrsg. v. Ausschuß d. Ver. f. siebenb.
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lerus. Straßb.: Trübner. S. jx-ıxxıj
u. 1-96. 4 M. [1929
G. Kisch, Zum Wörterb. II. (Korr.-Bil.
d. Ver. f siebenb. Ldkde. 31, 23.) Vgl.’05, 55.
— R. Huß, Desgl. III. (Ebd. 78-83.) —
H. Ungar, Zum Wörterb. a. Reussen. (Ebd.
19-23, 41-43.) — G. Phleps, Z. Wörterb.:
Aus Birthälm. (Ebd. 30, 98, 100.)
Kisch, Vergleich. Wörterb. d. Nösner
(siebenbürg.) u. moselfränk.-Iuxemb. Mundart,
s. ’06, 1968. Rez.: Korr.-Bl.d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. 29, 124-27 Schullerus; Zt. d. Ver. f.
Volkskde. 16, 352-54 u. Zt. f. dt. Mundarten
’07, 80-84 Joha. Franck; Korr.-Bl. d. Westdt.
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Vandenhoeck & R. 1907. 183 S.
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Gebhardt, A., Grammatik d. Nürn-
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Breitkopf & H. 1907. xvj, 392 S5.
12 M. [1933
Fischer, H., Schwäb. Wörterb.
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Helten, W. L. van, Zur Lexiko-
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lingen d. Kgl. Akad. van wetensch.
te Amsterd. N.R. IX.) Amsterd.:Johs.
Müller 1907. 397 S. 10 M. [1935
Siewert, M., Die Mundart v. Besten, Kr.
Teltow, Prov. Brandenb. (Jahrb. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschg. 33, 9-26.) — H.
Teuchert, Mundart v. Warthe, Uckermark.
(Ebd. 27-44) — E. Mackel, Mundart d.
Prignitz (8.07, 2021). Forts. (Ebd. 73-105.) [1936
Wilser, Namen als Geschichtsquelle.
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Festrede. Götting.: Vandenhoeck & R. 1907.
22 S. 40 Pf. [1938
Rieder, J., Vorname Eitel. (Schrr. d. Ver.
f. G. d. Bodensees 36, 80-91.) [1939
Schulz, Hans, Namen d. Wochentage in
d. Spraché d. Freiburger Urkk. u. Protokolle.
(Zt. f. dt. Wortforschg. 9, 182-85.) [1940
4. Palüographie; Diplomatik;
Chronologie. .
Steffens, Lat Paläogr. 2. Aufl, s. Nr. 51.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 196-98
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Fruin, R., Het Handboek d. Nederl.
Palaeographie. (Nederl. Archievenbl. 15,
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Thommen, R., Schriftproben a.
Basler Handschrr. d. 14.-16.Jh. 2. verm.
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25 Taf. u. 27 S. Text. 14 M. [1943
Guenin, L. P. & E., Hist. de la
sténogr. dans l'antiquité et au moy.-
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Hachette 1907. 416 S. 4 fr. [1944
Jusselin, M., Notes tironiennes
dans les diplômes mérov. (Biblio-
thèque de l'École des chartes 68,
481-508.) — Ders., Tironiana. (Ebd.
668f.) — Ders., L’invocation mono-
grammatique dans quelques diplômes
de Lothaire I et Lothaire II. (Moyen
Age 20, 318-22.) En
Seeliger, G., Zur G. d. fränk.
Kanzlei im 9. Jh. (Hist. Vierteljschr.
11, 75-86.) Vgl. Nr. 54 u. 60. —
W. Erben, Zu d. Tiron. Noten d.
Karolingerzeit. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 29, 153-62.) [1946
Baumgarten, P.M.,Kleine diplom.
Beitrr. (Röm. Quartalschr. 21, U,
143-49; 198-209.) [1947
Mehring, Zur G. d. Notariats.
(Archival. Zt. 14, 281-86.) [1948
Weemaes, R., Les actes privés en
Belgique depuis le 10. jusqu’au com-
mencement du 13. siècle. Étude
diplom. (Anal. p. serv. à l’hist. ecclés.
de la Belg. 34, 5-45.) [1949
Fol.
Hirsch, Die Urkundenfälschgn. d. Klosters
Prüfening s. Nr. 2790. [1950
Schillmann, Beitrr. z. Urkundenwesen d.
älter. Bischöfe v. Cammin, s. Nr. 68. (Marb.
Dise. 1907.) Rez. (auch d. Arbeiten von:
Wecken 1900; Stephan 1902; Heimen 1903;
v. Mitis 1506; Stengel 1904): Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 29, 347-54 Steinacker. [1951
Berlière, U., La réforme du Calendrier
sous Clément VI. (Rev. bénéd. 25, 240f.) [1952
Fruin, R., De formule „consulatus eius
(Augusti) anno ....‘ in de pauselijke Kan-
selarij. (Nederl. Archievenbl. 15, 222-35.) [1958
Hinrichs, H., Die Datirung in d.
G.schreibg. d. 11.Jh. Beitr.z. Chronol.
d. Mittelalters. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. Erg.-Bd. 6, 613-740.) [1954
Rez.: N. Arch. 33, 600f M.T.
Acht, W., Entstehg. d. Jahres-
anfangs m. Ostern. Hist.-chron.
Untersuchg. üb. d. Entstehg. d. Oster-
anfangs u. seine Verbreitg. vor d.
13. Jh. Berl.: Trenkel. 108S. 2 M. [1956
Muller, S., De jaardagstijl. (Nederl. Ar-
chievenbl. 15, 76-85; 139-45) — R. Fruin,
De jaarstijl d. Middelburgsche abdij. (Ebd.
86-92; 189-45.) — Ders., De jaarstijl van
Gervasius Cantuariensis. (Ebd. 151-55) —
Ders., Met welken dag beginnen Dionys.
Exiguus en Beda Venerabilis de anni do-
minicae incarnationis? (Ebd. 149-209.) —
H. Obreen, Over de jaarstijlen door Floris V.
en zijne voogden gebruikt 1256-1296. (Ebd.
92-103.) — M. H. van Visvliet, Delftsche
stijl. (Ebd. 210-13.) — J. G. C. Joosting, De
jaarstijl te Maastricht. (Ebd. 218-18.) Ant-
woord door P. Doppler. (Ebd. 319-22.)
Antw. door Joosting. (Ebd. 26, 44f.) [1956
Thommen, R., Einführg. d. gregorian.
Kalenders in d. Schweiz. Eidgenossenschaft.
(Festschr. z. 49. Versammig. dt. Philologen
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1907. 60 Pf. [1957
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(Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 242-66; 4 Taf.)
Sep. Kassel: Dufayel. 80 Pf. [1959
Kekule v. Stradonitz, 8., Siegel d. St.
Stadthagen v. J. 1324 zugl. Beitr. z. Kenntn.
d. sog. „Nesselblattes‘“. (Dt. Herold ’07, Nr. 12.)
— MN. ü., Unbek. Siegel d. Götting. städt.
Altertumssammig. (Ebd. ’08, Nr. 4.) — Siegel
d. Hüttener Harde, Bergharde. (Ebd. Nr. 3
u. Zt. f. schlosw.-holst. G. 37, 463-65.) [1960
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
75). Lfg. 526-28. à 6 M. [1961
Inh.: Lfg. 526 u. 528 = Bd. VI, 1. H. 21
u 22. (Abgestorb. bayer. Adel.) S. 57-108;
Taf. 37-72. — Lfg. 527 = VL 13. H.1. (Ab-
gestorb. schwarzburg. Adel.) S. 1-24; 16 Taf.
G. Sommerfoldt, Der „alte Siebmacher“
u J. Z. Hartung, e. Brief v. J. 1667. (Dt.
Herold ’07, Nr. 12 n. ’08, Nr. 3.)
Schubert’s Album dt. Staaten- u.
Städtewappen. Coburg: Schubert.
4°. 24 Taf. 6 M. [1962
6*
*68
Macco, H. F., Aachener Wappen
u. Genealogien. Beitr. z.Wappenkunde
u. Geneal. Aachener, Limburg. u.
Jülicher Familien. Bd. I. Aachen:
Aach. Verlags- u. Druck.-Ges. 1907.
4°. 324 S.; 70 Taf. [1963
Bauer, Jos. v., Die notwendige Plan-
müBigkeit d. herald.- geneal. Forschg. u.
Quellenpublikation. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
*08, Nr. 3 u. Dt. Herold ’07, Nr. 12 Beil.) —
G.A. Cloß, Was soll d. Heraldiker v. hist.
Waffeukde. wissen ? (Dt. Herold ‘08. Nr. 3.) —
Herrenberger, E. herald. Seltenheit. (Ebd.
Nr. 4) — 6. v. Törne, Grabstein d. Mark-
gräfin Anna v. Baden, + 1574. (Ebd. Nr. 3.) —
Nochmals d. Enkircher Wappen. (Ebd. Nr. 6.
Val. ‘07, Nr. 8) — W. C. v. Arnswaldt,
Grabinschrr. d. luth. Kirche in Rinteln. (Ebd.
Nr. 2f.) — Ders., Aufschrr. u. Wappen d.
Särge in d. Krypta d. Stiftskirche zu Fisch-
beck. (Ebd. Nr. 4f) — Ders., Steininschrr.
zu Stift Fischbeck. (Ebd. Nr. sf) — S, Kekule
v. Stradonitz, Unbek. Originalzeichng.
Goethes m d. Wappen Zelters. (Ebd. Nr.2.) [1964
Genth, F., Zur Frage d. Kasseler Stadt-
wappons. (Hessenland ‘03, Nr. 2 u. 3.) —
E. KieBkalt, Die Bildwerke d. St. Saalfeld
a. S. in berald. u. geneal. Beziehg. (Vier-
teljschr. f. Wappenkde. etc. 35, 403-23.) —
R. Prümers, E. Posener Wappensage. (Hist.
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caroling. au musée de Coire. (Sep. a.: Rev.
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16 S. 1 fr. 1:67
Münzfunde. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 126
-136.) RES [1968
Moeser, K., Studien üb. d. ältere
Münzwesen Tirols. (Forschgn. etc.
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 224
-57.) [1969
Pachinger, A. M., Wallfahrts-,
Bruderschafts- u. Weihemünzen d.
gefürst. Grafsch. Tirol u. Vorarlberg.
Wien: R. Ludwig. xıj, 69 S. m. 4 Ab-
bildgn., 4 Taf. u. 8 Bl. Erklärgn.
12 M. [1970
Beschreibung v. Münzen u. Me-
daillen d. Fürstenhauses u. Landes
Baden a. d. Sammig. O. Bally.
Fortg. u. erw. auf Grund in- u. aus-
länd. öffentl. Sammlgn. T1.IT: Einzel-
untersuchen. (s. ’U7, 2057). Neuer
Zugang. Lit., Register. Lfg. 4. S. 63
-70. 50 Pf. [1971
Nessel, X., Willstett in Baden, e. Hanau-
Lichtenberg. Münzstatte. (Fraukf. NOR
Nr. »3, 1. Nov. ’07) [1972
Buchenau, H., Eschwege als mittelalterl.
Münzstatte. 0. O. u. J. 7 S. u. 1 Licht-
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Weinmelster, P., Hess. Groschen Ludwig I.
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Lippesche Münz-G. (Sep. a.: Bil. f.
Münzfreunde. Jg. 41/42.) Dresd.:
Thieme 1907. 4°. 16 S.; 3 Taf.
3 M. 20. [1975
deep, W., D. braunschw. Speciestaler v.
J. 1821. (Braunschw. Magaz. '08. Nr. 2) —
Ders., Noch e. braunschw. Münzkuriosum!
(Ehd. Nr. 5.) [1976
Schmidt, Berth. u. K. Knab,
Reußische Münz- G.; bearb. unt. Mit
wirkg. v. J. Erbstein. Dresd.:
Num. Ges. 1907. 283 S.; 17 Taf.
16 M. [1977
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 9 F. F.
Wappler, Dittmansdorfer Münzfund 1904.
(Mitt. v. Freiberg. Altert.-Ver.40, 99-101.) [1978
Schrötter, F. Frhr. v., Münzwesen
Brandenburgs währ. d. Geltung d.
Münzfußes v. Zinna u. Lpz. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 11, 63-74.) [1979
Schröder, Edw., Düttchen. G. e. Münz-
namens. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprach-
forschg. 33.) — Ders., Papphahn. Ein meck-
lenb. Münzuame. (Ebd.) [1980
Baumert, H., Münzfund v. Hammer.
(Hist. Monatsbll. d. Prov. Pos. 8, 163-66.) [1981
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Genealogie d. Gesamthauses Hohenzollern,
s ’06, 2021. Rez.: Forschen. z. brandb. u.
preuß. G. 19, 265-67 O. Hintze. [1982
Schuster, Geo., Verwandtschaft d.
Häuser Hohenzollern u. Wettin.
(Hohenzoll.-Jahrb. 11, 109-54.) [1983
Meyer, Chr.. Wahnsinn u. Geistesstörgn.
im Hause Habsburg. (Quellen u. Forschgn. z.
dt. insbes. hobenz. G. 5, 23-34.) [1984
Vochezer, J., G. d. fürstl. Hauses
Waldburg in Schwaben (s. 1900, 2093).
Bd. III. 1907. xr, 1038 S.; 16 Taf.
u. 1 Stammtaf. 15 M. [1985
Thelemann, E., Die herrschaftl. Gruft in
d. Klosterkirche zu Blomberg. (Mitt. a. d.
lipp. G. 5, 160-94.) [1986
Leers, R.,Geschlechtskde.d. Grafen
v. Mansfeld Querfurter Stammes.
(Mansfeld. Bll. 21, 97-151.) [1987
Knapp, E., Die Ulriche, e. früh-
mittelalterl. Geschlecht am Bodensee.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees
36, 11-30.) [1988
Tille, A., Sammig. u. Verwertg. familien-
geschichtl. Forschen. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. ’0s, Nr. 2.) [1989
Boetticher, P., Dt. Namen im russ. Adel
(8. 07. 2070). Nachtr. (Vierteljschr. f. Wappen-
kde. etc. 35, 425-29.) (1990
Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Beitrr.
z. Adels-G. Is.’07, 2115. II s. Nr. 2032. [1991
Hirsch, J. D., Verwandtschaftl. Verkettg.
cinig. Rav ennberg. Familien in hist. Beleuchtg.
(Ravensb. B11. ’07, Nr. 81f.) (1993
Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengesch.
*69
Poseck, M. v., Verzeichnis d. in ! thal. Den Familienangehörigen ge-
d. v. Poseck’schen familiengeschichtl.
Sammlgn. vorkommenden Namen.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. 36, 79
= [1993
Fischer, A., Aus d. „Lausizischen Mo-
nataschrift“ (Ebd. 1-29.) [1994
Röbel, A. v., Kirchenbücher in d. Mark.
(Dt. Herold ’08, Nr. 5.) — Adf. Fischer,
Adelige in d. Berl. Bürgerbüchern. (Ebd.
Nr. 6.) de [1995
Machholz, Familien-Nachrr. a.
altpr. Kirchenbüchern. I: Das Kir-
chenb. d. ref. Kirchengemeinden
Soldau-Mohrungen. Königsb.: Selbst-
verl 2 M. [1996
Zernicki, E. v., Der polnische
Klein-Adel i im 16. Jh. nebst e. Nachtr.
zu „Der poln. Adel u. d. demselb.
hinzugetret. andersländisch. Adels-
familien“ u. d. Verzeichn. d. 1260-
1400 in d. Ermland eingewand.
StammpreuBen. Hamb.: Grand 1907.
151 S. 6 M. [1997
Stammbäume d. Familien Ambos u.
Simon in Zweibrücken. (In: Westpfülz.
G.bll. Jg. XI) [1998
Alınen, 256, v. W. C. v. Arnswaldt.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. 86, 30-61.) [1399
Damm, R. v., Zur Stammtaf. d. Fam.
Bärtling bezw. v. Bärtling. (Dt. Herold
»08, Nr. 6. [2000
Schmidt, Geo., Das Geschlecht v. Bis-
marck s. Nr. 1757. [2001
Blumenthal, H. Graf v., G. d.
Geschlechts d. "Grafen u. Herren v.
Blumenthal. Bielefeld: Velhagen
& Kl. 270 S.; Beill. (Stamm- u.
Ahnentaff.) [2002
Stotzingen, ©. Frhr. v., Cron-
berg'sches Diplomatarium. (Ann. d.
Ver. f. nass. Altertkde. 37, 180-
227.) [2003
Knebel- Doeberitz, H. v., G. d.
Geschlechtes v. Doeberitz. Berl.:
Dr. v. Mittler. 4°. 50 S. [2004
Kekule v. Stradonitz, S., Haus Ermeler.
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘O5, Nr. 1f) [2005
Kiefer, K., Goethesche Ahnentafeln.
(Dt. Herold ‘07, Nr. 12 u. ‘08, Nr. 3) Vgl.
Nr. 130. [2006
Kaufmann, D. u. M. Freudenthal,
Fam. Gomperz.
milien Ill.) Frkf. a. M.: Kauffmann
1907. xjx, 437 S. 12 M. [2007
Habicht, M. E., Starmtaff. d. Familien
Habicht. TI I: Lucka (S.-A.) 1907. [2008
Kiefer, A., Lindauer Zweig d. Fam.
Haider v. Heider u. v. Heider zu Gitzen-
weiler. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees :6,
154-64) {2009
HaBlacher, A., Zur G. d. Fan.
Haßlacher,
Oswald u. Leyen-
© 2. Ausg. Bonn 1907. 6785.
m
(Zur G. jüd. Fa- .
|
widm. Bonn 1905. 60 S. Desgl.
[2010
Michel, Herren v. Helfenstein, s. 06,
2016. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 41-
44 P. Richter. [2011
Doerr, A. v., Beitrr. z. G. u.Geneal.
d. Fam. Henckel v. Donners-
marck. (Sep. a.: Jahrb. d. herald.
Ges. „Adler“ '07.) Sep. Görlitz:
Starke. 36 S. 2 M. [2012
Hübner, 0., Familie Hilliger. (Mitt. v.
Freiberg. Altert.-Ver. 42, 1-72. 43, 35-87.) [2018
Angermann, C., Familie Jugler u. ihre
Beziehgg. zu Plauen. (Mitt. d. Altert.-Ver.
Plauen 19, 188-97.) [2014
Rothert, E., G. d. Fam. kiter
Düsseld. 1906: Bagel. [2015
Schmidt, Gg., Fam. v. Klitzing.
TI. III. 1907. [2016
Schmidt o G. d. Geschlechts
v. Maltzahn (s. 1901, 144). Abt. II.
Bd. 1: Das Mittelalter. Mit 4 Taf.,
1 Besitzkarte u. ausführl. Register.
Berl.: Stargardt 1907. 428 Ss.
15 M. [2017
Rez.: Dt. Herold ‘08 Nr.1 v. Kauffungen.
Zuhorn, Stammtafel d. Fam. Meinders.
(Ravensberg. Bl. ‘07, Nr. 5f.) [2018
Meininghaus, A., Familiendenk-
mäler d. Voerder Meininghaus.
Dortm.: Ruhfus 1907. 63S. 2 M. [2019
Stenger, A., Zur @. (d. Ortes Mengede)
u. d. Fam. v. Mengede, alias Mengden.
(Beitrr. z. G. Dortmunds u. d. Grafsch. Mark
16, 85-117.) [2020
Metzsch, 6. v., Allianzen d Fam von
Metzsch (8. ’U6, 156). TL II. (Vierteljschr.
f. Wappenkde. 36, 62-78.) | [2021
Wöber, F. X., Die Miller von
u. zu Aichholz. (Geneal. Studie
(8. 1899, 2034). III: Tiroler Miller bis
z. Tode d. Stammherrn d. Wiener:
Miller v. u. zu Aichh., 1871. Wien:
Gerold. 606 S., 308 Sp. u. S. 809-
391; 25 Taf. 60 M. [2022
Leieh, K., G. d. Fam. Molly.
Gelsenkirchen 1907. 63 S. [2023
J., Das Orthsche Familienbuch. (Dt.
Herold ’08, Nr. 5.)
Staudt, R., Fam. v. Raumer.
Ver. f. G. Berl. ’08, Nr. 6,1)
Reichenbach- Goschütz, H.Graf Vos
Urkal. G. d. Grafen v. Reichenbach
i. Schl. Breslau. 4°. [2026
Rüggeberg, H. W., Fam. Rügge-
berg. Voerder u. Schwelmer Linie.
Schwelm 1905. 32 S. [2027
os G., Die Savelli. (Dt. Herold 07,
Nr. [2028
Weltrich, R., Schillers Ahnen.
Familiengeschichtl. Untersuchg. Mit
6 Stammtaf. u. 4 in d. Text gedr.
+70
Weimar: Böhlau. 103 S.
[2029
: Dt. Herold ’08, Nr. 4 K.R.; Lit.
.K.
Wappen.
4
Zbl.
Schottelius, C., rem Schottelius;hrsg.
u. bearb. v. R. v. Damm. (Dt. Herold ’08,
Nr. 1 u. 2.) [20 030
Steinaa-Steinrück, R. v., Abriß a. d. G.
d. fränk. Geschlechtes v. Bteinau gen.
Steinrück. (Arch. d. hist. Ver. f. Unter-
frank. 49, 1-134.) [2031
Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Fam.
v. Thienen. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. 37, 221-374 u. 516; ee), [203
Arnswaldt, W. C. v., Aus d.
d.Fam. Varrentrapp. "Frankf. a. M,
Gebr. Knauer. 4°. 146, xvj S.; 9 Taf.
u. 7 Stammtaf. 8 M. [2033
Rez.: Dt. Herold ‘08, Nr. 2 v. d. Velden.
Bibliographie Nr. 2029— 2087.
Vogtherr, F., G. d. Fam. Vogt-
herr im Lichte d. Kulturlebens.
2. verm. u. ill. Aufl. Ansbach: Sey-
bold. 175 S.; 9 Taf. u. 1 Stammtaf.
8 M. 50. [2034
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14 1% f.
Beiträge z. G. d. Fam. Welcker
(a. Treysa u. Alsfeld). Als Ms. gedr.
Gießen. 61 S. [2035
Biographie, Allg. dt. Bd. LIV, 1
(Lfg. 266). Nachtrr.: Scheurl- Schor-
lemer. 160 S. 2 M. 40. [2036
Biographie nation. de Belg. (8. ’07,
2132). XIX, 2: Robert- Romunde.
Sp. 449-964. [2037
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Čelakovský, J., Soupis rukopisù
chovanych v archivu král. hlav. mesta
Prahy. (Katalog d. Hss. d. Prager
städt. Archivs.) T1. I. 1907. 1288. [2038
Handschriften, Die, d. öffentl.
Biblioth. d. Univ. Basel. Abt. 1: Die
dt. Hss.; beschr. v. G. Binz. Lpz.:
Beck. xj, 437 S. 25 M. 2039
Scherg, Th. J., Die Rulandsche
Handschriftensammlg. in d. Vatik.
Bibliothek. (Arch. d. hist. Ver. f.
Unterfrank. 49, 159-99.) [2040
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
Nr. 150). XI, 2 s. Nr. 2099. XXII s. Nr.
2900. [2041
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. Archivs
d. Stadt Trier (s. Nr. 151). Bog. 11: Nr. 341-
370. (Trier. Arch. 12, Beil. S. 161-76.) [2042
Quellen u. Darstellungen z. G. Nieder-
sachsens (s. ‘06, 2031). XXIV s. Nr. 2082.
XXV s. Nr. 2902. [2013
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s.
’07, 176). Bd. XLI s. Nr. 1182. [2044
Beer, R., DieHandschrr. d. Klosters
Santa Maria de Ripoll. I. (Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad. CLV, 3.) Wien:
Hölder 1907. 112 S.; 12 Taf.
4 M. 70. [2045
2. Geschichtschreiber.
Scriptores rer. Germ. in us. scholarum
s. Nr. 90. [2046
Straganz, M., Gerard v. Roos
österr. Annalen unters. nach ihr.
Quellen u. ihr. Werte. (Forschgn. etc.
2. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 272-
306.) [2047
Chronik , Eine Mieser, d. 18. Jh. Nach
Kulenderaufzeichngn. d. Mieser Bürgers u.
Töpfermeisters A. M. Reißer (1717-1804) u.
ander. zeitgenöss. Qu. hrsg. v.Geo.Schmidt.
Mies: Dworzak 1907. xıj, 168 S. 3 M. [2048
Quellen z. Schweizer G. (s. '07,
2137). N.F. 1. Abt.: Chroniken. Bd.I:
Hnr. Brennwalds Schweizerchro-
nik I. Hrsg. v. R. Luginbühl.
608 S. 10 M. 40. [2049
Joetze, Die Chroniken d. Stadt Lindau,
s. '06, 2092. Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns
14, 828-30 Roth. [2050
Chronik, Hannov.; brsg. v. O. Jürgens,
8. ’07, 2157. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. '07, 121-23 Wichmann. (3051
Behm, 0., Die ältest. clevischen
Chroniken u. ihr Verhältnis zu ein-
ander. (Wisseler Grafenreihe, Ano-
nymi Chronicon u. Gert v. d. Schüren.)
Bonner Diss. 96 S. [2052
Küch, F., Fortsetzgn. d. Alten-
r Abtschronik. (Zt. d. Berg.
er. 40, 81-125.) [2053
3. Urkunden und Akten.
Abert, J. F., Die archival. Lit. d. letzt.
8 Jahre ’1898 - 1906. (Archival. Zt. 14, 85-
188. [2054
uellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt.
Reiches im Mittelalter u. Neuzeit; breg. v.
Zeumer (s. ’07, 1533). IL, 1 u. 3 s. Nr.
2897.) [2055
Fontes rer. Austr. 2 Abt.: Diplomata et
Acta (s. ’07, 2160). Bd. LX s. Nr. 1268. [2056
Berger, F., Regesten a. d. Salbuch
d. Gotteshäuser d. Landgerichtes
Mauerkirchen, 1579. (Arch. f. d. G.
d. Diöz. Linz 4, 491-520.) [2057
Allg. Quellen-Sammlungen. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *71
Monumenta hist. ducatus Carinthiae, hrag.
v.A.v. Jaksch, 8.’07,191. Rez.: Gött. gel.
Anz. '07, 535-44 u. ’08, 61-65 Puntschart. [2058
Widmann, H., Namen-Register zu d. Urkk.
d. Benediktinerinnen-Stiftes Nonnberg (8. ‘07,
2166). Forts. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde.
47, 147-78; 317-64.) . . [2059
Codex dipl. et epistol. regni Bo-
hemiae; ed. Gust. Friedrich fs.
'05, 2161). I: 806-1197. Fasc. 2.
S. 117-567. 20 M. [2060
Rez. v. I, 1: N. Arch. 30, 754 f. Tangl.
Bretholz, B., Das mährische Lan-
desarchiv, seine G., seine Bestände.
Brünn: Mähr. Landesausschuß. [2061
Rez.: Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens etc.
12, 201-4 Schober.
Urkundenbuch d. St. Basel (s. *06,
223). Bd. X [1523-1600], bearb. d.
R. Thommen. 687 S. 10 M. [2062
Rez. v. IX: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
29, 365f. H. Kaiser.
Urkundenregister f. d. Kanton
Schaffhausen (s. '07, 194). Il: 1470-
1530. S. 349-692. [2063
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 92, 191f.
u. 28, 377-79 Fr.
Urkundenbuch d. Stiftes Bero- Münster
(s. ’07, 2170). II, 1-64. (Beil. zu: Geschichts-
freund LXII.) [2064
Gümbel, A., Hersbrucker Stadt-
urkk. 1297-1833. (Archival. Zt. 14,
39-84.) [2065
Krebs, Das Fürstl. Leiningische Archiv
in Amorbach. (Dt. G.bll. 9, 112-16.) [2066
Seeger, K., Frhrl. Buol v. Beren-
bergsches Archiv in Zizenhausen.
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 30, 12-18.)
— L. Graf v. Oberndorff, Grf. v.
Oberndorffisch. Archiv zu Neckar-
hausen. (Ebd. 19-45.) — Ph. Ruppert,
Archivalien a. sämtl. Orten d. Amts-
bezirks Oberkirch. (Ebd. 54 ff.) [2067
Kaiser, Hans, Neuerschlossene Materialien
z. elsäss. Landes-G. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
28, 127-30.) Vgl. ’07, 202. [2068
Begesten d. Bischöfe v. Straßburg. Veröff.
v. d. Komm. z. Hrsg. elsäss. G.-Qn. I, 1
s. Nr. 2785. [2069
Heuser, E., Pfälz. Urkk. im Brit. Museum.
(In: Pfalz. Museum Jg. XXIV.) [2070
Schmich, 0., Leininger Urkk. im Besitz
d Großh. General-Landesarchivs in Karlsruhe
(In: Leininger G.bll. Jg. VI.) [2071
Christ, K., Urkk. z. G. Mannheims vor
1606 (s. ’04, 1400.) Forts. (Mannh. G.bll. ’06,
Nr. 11 u. ’07, Nr. 11f.) [2072
Stotzingen, Cronberg’sches Diplomata-
rium s. Nr. 2008. [2073
Verslagen omtrent ’s rijks oude
archieven. XXIX: 1906. 's Gravenh.:
Nijhoff. 533 S. 4 fl. [2074
|
|
|
|
|
|
m —— mm An
—— m lu ST sn Fe an SE a nn
Werveke, N. van., Archives de
Betzdorf et de Schuttbourg, anal. et
publ. (Publications de la Sect. hist.
de l'Inst. G.-D. de Luxemb. 55, 1-
338.) — P. Lamort, Archives du
Château de Schutbourg. (Ebd. 339-
474.) [2076
Joosting, J. G. @., De gemeente-archieren
in 1905 u 1906. (Nederl. Archievenbl. 15,
47-55. 16, 55-62.) [2076
Unger, J. H. W., Regestenlijst
voor Rotterdam en Schieland tot in
1425. (Bronnen vor de gesch. van
Rotterdam. IV.) Rotterd.: van Hengel.
4°. 22, 759 S. 10 fl. [2077
Brassinne,J., Analecta Leodiensia.
Rec. de docc. relat. aux églises de
l'anc. diocèse de Liege. Liege: Cor-
maux 1907. 240 8. [2078
Cartulaire de la commune de
Dinant; p. L. Lahaye (s. '01, 2216).
VI:1666-1700. VII: 1701-1792. 1906 f.
350; 400 S. 10 fr. [2079
(Docc. rel. à l'hist. de la province de
Namur.)
Kreater, J. L., Beitrr. zur G. d. Urkk.d.
St. Gelnhausen. Vortr. Frkf. a. M. 1907:
Gleiber. 24 S. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G.
41, 307 K. Wenck. [2080
Reimers, H., Oldenb. Papsturkk.:
1246-1507. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts.
Oldenb. 16, 1-177.) [2081
Urkundenbuch d. Hochstifts Hil-
desheim u. sein. Bischöfe. Bearb. v.
H. Hoogeweg (s. ‘07, 207). V:
1341-1370. Mit 4 Siegeltaf. (XXIV v.
Nr. 2043.) 974 S. 20 M. [2082
Rez. v. IV: Hist. Vierteljschr. 10, 539-41
Keussen.
Urkundenbuch, Hansisches. X: 1471-1485.
Bearb. v. Stein, s. Nr. 185. Rez.: Hist. Zt.
101, 150-53 Keussen. [2083
Urkundenbuch, Hamburg.; v. Lappen-
berg. Bd. L Anast. Reprod. d. Ausg. v.
1842. Hamb.: Voß 1907. xxxvirj, 882 S.
80 M. [2084
Mansberg,. R. Frhr. v., Erbar-
mannschaft wettinischer Lande. Ur-
kdl. Beitrr. z. obersächs. Landes- u.
Orts-G. in Regesten v. 12. bis Mitte
d. 16. Jh. (s. ‘06, 251). Bd. IV: Die
Ostmark (Niederlausitz) u. Fürstent.
Sachsen. Oberlausitz, Sagan-Nord-
böhmen. Mit 6657 Regesten, 19 Taf.
in Mappe, 62 Abbildgn. xjv, 735 S.
75 M [2085
Codex dipl. Lusatiae super. (s. ’07, 2198).
II, 3 s. Nr. 1052 086
62. [2
Schmidt, F., Urkk. d. Cottbuser
Stadtarchivs in Regestenform. (Nie-
derlaus. Mitt. 10, 115-239.) [2087
"12
Krusch, B., G. d. Staatsarchivs
zu Breslau (XI v. 2539.) Lpz.:
Hirzel. 348 S. 10 M. [2088
Recneil, Nouv., général de traités
et autr. actes relatifs aux rapports
de droit intern. de G. F. de Martens,
cont. F. Stoerk (s. Nr. 192).
XXXV, 1. S.1-240. 11 M. 40. [2089
Gmür, M., Aus d. G. v. Wattwil m. bes.
Berücks. d. Hofjünger- u. Gotteshäusler-
korporationen. Die Rechtsquellen v. Wattwil
bis 1798. (Aus: „Sammlg. schweiz. Rechts-
quellen‘. XIV, 2.) Aarau: Sauerländer 1907.
XXV, 62 8. 3 M. 60. [2090
Krebs, Linksrhein. Weistümer im Lei-
ningisch. Archiv zu Amorbach. (Pfalz. Museum
’08, 1 £f.) [
2091
andtagsakten v. Jülich-Berg 1400
-1610; hrsg. v. G. v. Below. Bad. Il:
1563-1589. Mit Sachregister zu I u.
IL (XI, 2 v. 2041.) xvj, 1018 S.
Düsseld.: L. VoB & Co. 24 M. [2092
Rez.: Lit. Zbl. ‘08, Nr. 21 K.
Rechtsbronnen van Zierikzee.
Uitg. door W. Bezemer, voortg.
door A. S. de Blécourt. (Werken
d. Vereen. tot uitg. d. bronnen v. het
oude vaderl. recht. 2. R., Nr. IX.)
's Gravenh.: Nijhoff. xjv, 543 S.
10 fl. [2093
Visvliet, M. H. van, Inventaris d.
rechterlijke archieven van Middel-
burg. Middelb.: Altorffer 1906. [2094
Rez.: Nederl. Archievenbl. 15, 168-72
P. v. Meurs.
Joosting, J. &. C., De archieven
van de schultengerechten in Drente.
Leiden: Brill 1907. [2095
Rez.: Nederl. Archievenbl. 15, 108f. Berns.
Heeringa, K., Bladen uit het oudste keur-
boek en het stadboek van Schiedam. (Verslagen
en med. d. Vereenig. tot uitg. d. bronnen v.
h. oude vaderl. recht 5, 229-58.) [2096
Stein, H., Bibliogr. génér. des cartulaires
franç. ou relat. à l’hist de France, s. Nr. 199.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 372f.
Wentzke. [2097
Regesta chartarum Italiae. I: Regestum
Volaterranum v. Fed. Schneider, s. ’07, 2216.
Vgl.: N. Arch. 33, 579f. H. Br. | . [2098
Archivi di storia d'Italia, dir. d.
G. Degli-Azzi (s. Nr. 201). V, 8/4.
S. 113-264. [2099
Inh.: Colle Val d'Elsa. Gubbio. Prato,
Faenza. Cortona. Grosseto. Batignano. Istia.
Firenze. Pisa. Pistoia.
Regesta pontificum Roman., cong. Kehr,
8. 07, 2218. Rez. v. I u. Il: Dt. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 51/52 Brandi; v. I: Hist. Vierteljschr.
10, 521-23 Schmitz-Kallenberg; v. II: Arch.
f. kath. Kirchenrecht 88, 390f. Chrys.
Schulte. 2100
Bibliographie Nr. 2088—2137.
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Quentin, Les martyrologes hist. du moy.-
âge, a. Nr. 205. Rez.: N. Arch. 33, 553-56
B. Kr.; Hist. Jahrb. 29, 417-19 C. W.; Zt. f
kath. Theol, 32, 401-3 Garcia. [2101
Menge, Q., Haben d. Legendenschreiber
d. Mittelalters Kritik geübt? Beitr. z. G. d.
Hagiographie. Münster: Aschendorff. 59 8.
1 M. [2102
Kampfmanv, L., Die Kirchenbücher d.
reform. Pfarrei Winterbach. (In: Westpfälz.
G.bll. Jg. XI.) — R. Buttmann, Die Kirchen-
bücher d. reform. Gemeinde Walsheim-Breit-
furt v. 1704-1798. (Ebd.) (2
103
Bürgerlisten d. Stadt Alsfeld.
Hrsg. v. Edu. Becker. Darmstadt
1907. 121 S. 8 M. [2104
Kemmerich, M., Die Porträts dt.
Kaiser u. Könige bis auf Rud. v.
Habsburg. (N. Arch. 33, 461-513.)
Sep. Hannov.: Hahn. 1 M. 20. [2105
Fürsten-Bildnisse d. Hauses Wettin, bearb.
v. Sponsel, s. ’06, 2139. Rez.: Zt. d. Ver.
f. thür. G. N.F. 16, 420-22 Dobenecker; Wiss.
Beil d. Leipz. Ztg. ’°06, Nr. 4 Ermisch; Hist.
Zt. 98, 231f. Wenck; Hist. Vierteljschr. 11,
140f. P. Haake. : (2106
Kretzschmar, J., Der Stadtplan als Ge-
schichtsquelle (Dt. G.bll. 9, 133-41.) [2107
Kunsttopographie, Österr. ; hrsg.
v. d. K. K. Zentral-Komm. unt. d.
Leitg. v. J. A. Frhrn. v. Helfert u.
M. Dvorák. I: Die Denkmale d.
polit. Bez. Krems. Mit Beitrr. v. M.
Hoernes u. M. Nistler. Wien:
Schroll 1907. 4°. xxjv, 608 S.; Kte.
u. 29 Taf. 32 M. Beihft.: H. Tietze,
Die Sammlgn. d. Schlosses Grafen-
egg. Ebd. 103 S.; 11 Taf. 4 M. 80.
(Sep. 9 M. 30.) [2108
Museographie üb. d. J. 1906/07; red. v.
E. Krüger: Westdtld.; bayr. Sammign.;
Schweiz. (Westdt. Zt. 26, 280-336; Taf. 12
-33.) [2109
- Kunst- u. Altertums- Denkmale
im Kgr. Württemb. (s. Nr. 218).
Ergünzungs- Atlas Lfg. 23 u. 24.
(57. u. 58. Lfg. d. Gesamtwerkes.
10 Taf. à 1 M. 60. [2110
Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden
(s. ‘07, 230). Bd. VII: M. Wingen-
roth, Kreis Offenburg. Mit 390 Text-
bildern, 24 Lichtdr.-Taf., 3 Ktn. u.
52 Wappenbildern. ıxxxvırj, 719 S.
16 M. [2111
Kautzsch, Die Kunstdenkmäler in
Wimpfen a. Neckar. Darmst.: Denk-
malarchiv. 115 S.; 9 Taf. u. 2 Pläne.
1 M. 20. [2112
Bericht üb. d. Tütigkeit d. Provinzial-
kommission f. d. Denkmalpflege in d. Rhein-
Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch. *73
prov. (s. ’07, 232): 1. IV. ‘05 bis 81. III. ’06.
(Bonner Jbb. 116, 176-235; 8 Taf.) [2118
Bau- n. Kunstdenkmäler v. West-
falen (s. Nr 223). Kreis Bochum Land.
Bearb. v. A. Ludorff. Mit geschicht!.
Einleitgn. v. Darpe. Mit 5 Ktn. u.
14 Taf. 1907. 52 Š. 1 M. 20. 2114
Kunstdenkmäler d. Prov. Han-
nover; hrsg. v. d. Prov.-Komm. z.
Erforschg. d. Denkmäler in d. Prov.
Hannover (s. ’07, 233). IV: Reg.-Bez.
Osnabrück. 1 u. 2: Stadt Osnabr
Bearb. v. H. Siebern u. Erich
Fink. Mit 33 Taf. u. 254 Textill.
|
|
(H. 7/8 d. Gesamtwerkes.) 1907.
xvj, 328 S. 12 M. [2115
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr.
32, 355-58 Jänecke.
Bau- und Kunstdenkmäler d.
Hzgts. Braunschw.; hrsg. v. P. J.
Meier (s. ’07, 234). IV: K. Stein-
acker, Kr. Holzminden. 1907. xxrj,
430 S. 15 M. [2116
Rez. v. III (Wolfenbüttel): Braunschw.
Magaz. ‘07, Nr. 12; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
’08, Nr. 7 Bergner.
Schmid, Bernh., Die Denkmalpflege in d.
Prov. Westpreuß. 1907. Bericht. Danzig:
Kafemann. 4°. 29 S.;3 Taf. 1 M. [2117
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Gedenkhalle, Dt. Bilder a. d.
vaterl. G. Schriftleitg.: J. v. Pflugk-
Harttung. Berl.: Verlagsanst.Vater-
land. Fol. xvj, 418 S.; 50 Taf.
120 M. [2118
Lamprecht, Dt. G. Bd. X (3. Abt.: Neueste
Zeit. Bd. III), s. Nr. 228. Rez.: Lit. Zbl.
08, Nr. 19 F. Fdch. [2119
Stubbs, W., Germany in the early
middle ages, 476-1250; ed. by A.
Hassall. Lond.: Longmans. x, 254 S.;
2 Ktn. 6 sh. [2120
Klopp, Dtld. u. d. Habsburger, s. Nr. 231.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr.14 Uhlirz. [2121
2. Territorial - Geschichte.
Redlich, ©., Die neuere G.wissenschaft
u. d. Landes-G. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mahrens
etc. 12, 1-9.) [2122
Vancsa, G. Nieder- u. Oberösterreichs. I,
s. Nr. 233 Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 167
-12 Dopsch; Rev. hist. 96, 234-36 Blondel. [2123
Giannoni, K., G. d. Stadt Mödling, s. ’07,
2165. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 23, 372-74
v. Srbik. [2124
Widmann, G. Salzburgs I, s. 07, 2261.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 4 Fra. Martin ;
Lit. Zbl. ‘08, Nr. 14 Knöpfler. [2125
Steinitzer, Geschichtl. Wandergn. durch
Tirol u. Vorarlb., s. ‘06, 295. Rez.: Forschen.
etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 5, 80-82 Kraft. [2126
Grabherr, J., Die reichsunmittelb.
Herrschaft Blumenegg. (Sep. a.: Fest-
schr. u. 44. Jahresber. d. Vorarlb.
Museum.-Ver. 44,1 13-238.) Feldkirch:
Unterberger 1907. 136 S. 1 M. [2127
Bachmann, G. Böhmens. II, ’07,250. Rez.:
Hist. Zt. 99, 621f. Loserth; Mitt. d. Inst. f.
Öst. G. 29, 271-76 Bretholz. [2128
Altrichter, A., Kolonisat.-G. d.
Iglauer Sprachinsel. (Zt. d. dt. Ver.
f. G. Mährens etc. 12, 67-141. [2129
Berger, K., G. d. St. Hof (s. Nr.
241). Schluß. (Ebd.) [2130
Teutsch, F., G. d. Siebenb. Sachsen. Bd. u,
8. Nr. 242. Rez.: Korr.bl. d. Ver. f. siebenb.
Läkde. 31, 1-11 G. A. Schuller. [2131
Csallner, R., Aus d. ält. Vergangenh. d.
dt. Ansiedlungen im Norden Siebenbürgens
(s. Nr. 243). II. Die Reener Ansiedlungs-
gruppe. III: Die Schogener Ansiedlungs-
gruppe. (Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
31, 34-41; 49-55.) — Fischer, Emil, Das
vorsächs. Burzenland. (Ebd. 65-70.) (2192
Dierauer, G. d. schweiz. Eidgenossenschaft.
III, s. ’07, 258. Rez.: Rev. crit. '07, Nr. 18 R.;
Lit. Zbl. 07, Nr. 99 C.D.; Hist. Jahrb. 28,
623f. G. Meier; Hist. Zt. 100, 397-400 Meyer
v. Knonau; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 149-
53 Büchi. [2133
Roth, Carl, Entstehg. u. Entwicklig. d.
Herrschaft Farnsburg. (Basler Zt. 6, 444-
[2134
Doeberl, M., Entwicklungs-G.
Bayerns. Ba. I. 2. verm. u. verb.
Aufl. Münch. u. Berl.: Oldenbourg.
3x, 6248. 12M.50. Vgl.’07,2275. [2135
Rez. d. 1. Aufl.: Hist. Vierteljschr. 11, 91
-95 Vancsa; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 707,
Nr. 8 E. M.
Reidelbach, H., Bayerns G. in
Bild u.Wort. Nach d. Wandgemälden
d. Bayer. Alten Nationalmuseums.
Lfg. 1-8. Münch.: Vereinigte Kunst-
anstalten 1906-8. à 2 M. 50 [2136
Hibler, I. J., G. d. ober. Loisach-
tales u. d. Grafsch. Werdenfels.
Regensburg: Manz. 224 S.; Kte.
3 M. 60. [2137
*14
Dachauer, 8., Geringe Beitrr. z. Chronik
v. Rosenheim u. d. nächst Umgebg. (In:
Bayer. Inn-Oberland. Jg. VI.) [21383
Warg 9 W. 9 Das Reichsgebiet
Regnitzland bis zu sein. endgültigen
Erwerbg. durch d. Burggrafen v.
Zollern Nürnberg 1160-1373. Kap. 1.
Jen. Diss. nn 41 S. [2139
Looshorn, J., Die G. d. Bist.
Bamberg (s. 07, 26 ge VII: 1729-1808.
Lfg. 1. 320 S.; 9 Taf. 10 M. [2140 |
Goepfert, 6. , Amt Wallburg u.
Stadt Eltmann. Beitr. z. fränk. G.
Würzb.: Bauch. 272 S. 3 M. [2141 :
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 441 f. Riedner; Arch.
d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 49, 240 f.
Meyer, Chr., G. d. Burggrafsch.
Nürnberg u. d. später. Makani
schaften Ansbach u. Bayreuth. (=
2544.) Tübing.: Laupp. 184S. 4 M.80.
(Subskr.-Pr.: 3 M. 60.) [2142
Meyer, Chr., G. d. Stadt Augsburg, 8. ’07,
2284. Rez.: Hist. Zt. 100, 463 J. M.; Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 5/6 E. M.; Dt.
Lit.-Ztg. '08, Nr. 16 Fr. Roth. [2143
Schurhammer, G., Schloß Winterbach im
unter. Glottertale. I. (Alemannia N. i 9,
12- 2) 2144
nn A., Chronik v. Länshheim.
ehemal. Deutschordenskom-
Kapfenburg. Ellwangen a. L.:
Bucher. 363 S. 3 M. [2145
Tumbült, G., Das Fürstent. Fürsten-
berg v. s. Anfängen bis z. Media-
tisierung i. J. 1806. Freiburg i/B.:
Bielefeld. 245 S. 5 M. [2146
Döser, Eutingen u. Ober-Jettingen in d.
Konstanzer Steuerregistern 1275-1508.(Schwäb.
Arch. 26, 58-60.) [2147
Beyerle, K., Konstanz im Wandel
8. Landeshoheiten. (Schrr. d. Ver. f.
G. d. Bodensees 36, 92-101.) [2148
Rez. v. ‘07, 2288 (Konst. Häuserb,): Hist.
99, 597-99 v. Below.
Schmidt, W., Chronik d. Gemeinde Bau-
schlott b. Pforzheim. Karlsruhe: Reiff.
90 S. 1 M. 20. [2149
Bender, K. L., G. d. Dorfes Nonnen-
weier b. Lahr in Baden. Karlsruhe:
Reiff. 147 S.; 4 Taf. 2 M. [2150 |
Zt.
Herr, E., Bemerkenswerte mittel-
alt. Schenkgn. [an hervorrag. Klöster
u. geistl. Herrschaften] im Elsaß.
(= 2597.) Straßb.: Heitz. 82 S.
3 M. [2151
Schmidlin, J., G. d. Sundgaues
v. Standort e. Landesgemeinde aus
oder G. v. Dorf u. Bann Blotzheim
m. Berücks. sein. nächst. Umgebg.
Ludwig: Perohni & Sch. 1906.
700 8. [2152
4
Bibliographie Nr. 2138— 2207.
Kocher, A., Die Ämter Offendorf
u. Bischweiler u. d. 8 Dörfer Kalten-
hausen, Schirrhein u. Schirrhofen.
Straßb. 1907: Manias. 126 S. [2153
: Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 23, 180
H. Kaiser.
Pfister, C., Hist. de Nancy. T. I.
Nancy & Paris: Berger-Levrault. 915 S.;
29 Taff. u. 9 Pläne. 25 fr. [2164
Stein et Le Grand, La frontière d’Argonne,
. ’06, 2184. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord
s, 106- 9 Hamant. [2155
Sprater, F., Beitrr. z. G. u. Vor-G. der
Pfalz. (In: Pfälz. Museum Jg. XXIV.) [2156
Stock, P., G. d. Stadt Otterberg. (In:
Nordpfälz. G.bll Jg. IV) — Pöhlmann,
Beitrr. z. G. v. Winterborn. (Ebd.) (2157
Walter, F., Aus Mannheims G. (Korr.-Bl.
d. Gesamt- Ver. °08, Nr. 5/6.) — 0. Halter,
Beitrr. z. G. v. St. "Ilgen. (Mannh. G.bll. 9,
55-65.) [2158
Waldner, A., Dalsheim. Ortsbeschreibung.
(Vom Rhein ‘06, 20-22 eto. 77-79.) [2159
Thudichum, F. v., Wettereiba.
Eine Gau-G. (Aus: Festschr. d. jurist.
Fak. d. Univ. Gießen überr.) Gieß.:
Töpelmann 1907. 60S 1M.80. [2160
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 442 O. R.
Hillebrand, J. A., Überblick üb. d. G. d.
St. Hadamar. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
’07/8, 76-90.) [2161
Langen, W. J., Remagen in d. Kriegen
d. Mittelalters bis nach d. spanisch. Erbfolge-
kriege. Remag.: Selbstverl. 61 S. 1 M. [2162
Schönneshöfer, B., G. d. bergisch.
Landes. 2. verm. u. neubearb. Aufl.
Elberf.: Martini&G. 6018. 6 M. [2168
Schell, O., Hist. Wandergn. durchs berg.
Land (s. ’07, 2299). Forts. (Monatsschr. d.
Berg. G. -Ver. 1908.) [2164
Heck, K., G. v. Angermund. Chronik d.
Stadt, d. Amtes u. d. Schlosses m. Berücks.
d. näher. Umgebg. TI. I. Duisburg: Selbst-
verl. 1906. 49 S. (2165
Krach, @., Vluyn. Seine G. bis
zu Anfang d. 19. Jh. Crefeld: Greven.
758. 2 M. [2166
Becker, Johs., Die Eifel vom hist. u.
kirchl. Standpunkte. (Sonder-Abdr. d. Einleitg.
a. d. G. d. Pfarreien d. Dekanates Blanken-
heim v. Becker.) Bonn: Hanstein. 142 8.
[2167
Brëll, Villa Duria u. Reichsst. Düren.
(Rhein. @.bll. R, 365-369.) [2168
Pirenne, Hist. de Belgique. T. III, s. ’07,
2303. Rez.: Rev. hist. 97, 412-18 Fredericq ;
Vierteljsobr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 6, 141-44
Sieveking.! (2169
Blok, P. J., Gesch. van het Nederl.
Volk (8. "07, 2304). Schluß-Bd. VII:
1830 f. 334 S.; Kte. 6 fl. 26. ‚12170
Thisquen, J., Hist. de la ville de
Limbourg. T. i. (Bull. de la Soc.
on d'archl. a d’hist. IX, 1.)
368 S.;
Verviers 1907: Feguenne.
[2171
8 Taf.
Territorial-Geschichte.
Schenk zu Schweinsberg, 6. Frhr.,
Alt-Gießen. (Arch. f. hess. G. N.F.
5, 219-54 ) [2172
Becker, Ed., Aus d. Vergangenheit v.
Leusel. (Mitt. d. G.- u. Altert-Ver, Alsfeld.
1. R., Nr. 12, 1-16.) [2173
Zitzer, G., Aus d. G. v. Burg u. Stadt
Biedenkopf. Biedenk. 1907: Heinzerliug.
32 S. [2174
Stendell, E., Wie sind Eschwege u. d.
Eschweger geworden? Eschw.: Himmelreich
1907. 50 Pf. ; | (2178
Usbeck, K., Chronik v. Nieder-
zwehren. Niederzw.: Selbstverl. 1907.
185 S. 3 M. [2176
Pfaff, F., Burg Gieselwerder. (Hessenland
’08, Nr. 3-5.) [2177
Schloemann, F., G. v. Gevelsberg
bis in d. Neuzeit. Gevelsb. 1907.
85 S. 1 M. 26. [2178
Stenger, Zur G. d. Ortes Mengede s.
Nr. 2020. [2179
Dachenhausen, A. Frhr. v., Die Burg Al-
tena. (Dt. Herold '07, Nr. 12.) — H. Ehren-
berg, Ist Burg Altena e. Stammburg d.
Hohenzollern? (Ebd.’Vs, Nr. 1.) — Zur Nieden,
Burg Altena. (Ebd. Nr. 6.) [2180
Sichart, K., Der Kampf um d.
Grafschaft Delmenhorst 1482-1547.
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenb. 16,
193-291.) [2181
Eckart, R., Aus d. alt. Nieder-
sachsen. Eine Sammilg. kulturhist.
Denkwürdigkeiten. 8 Bde. Bremen:
Schünemann. 128; 123; 128 S,
à 1 M. 60. [2182
Ritter, Fr., Entwicklg. Hildesheimas bis
z. Ende d. 12. Jh. Hildesh : Helmke. 22 S.
80 Pf. (2188
Gerland, O., Die Dammstadt v. Hildesheim.
(Zt. d. Harz-Ver. 40, 372-92.) [2183 a
Benecke, Th., Hist.-topogr. Nachrr. üb.
d. ehemal. Amt Harburg a. d. 16 u. 17. Jh.
Harb.: Benecke. 59 S. 1 M. 10. [21x4
Grote-Ebstorf, Frhr., Beitrr. z. G. d. Elb-
inseln vor Hamburg. Hrsg. v. Ver. f. Hei-
matkde. in Wilhelmsburg. Hamb.: Veith.
110 S.: Taf. 1 M. 50. [2185
Hoffmann, M., Chronik d. Stadt Lübeck.
Mit 2 Taf. u. Stadtplan v. 1787. Lübeck:
Lübcke & N. 59 8. 1 M. 80.. [2186
Volquardsen, Chr. A., Aus schlesw.-holst.
G. Umrisse. (Hrsg. v. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G.) Lpz.: Avenarius 1907. 15 S.
40 Pf. [2187
Hohnstein, 0., G. d. Herzogt.
Braunschweig. Braunschw.: Bartels.
xv, 619 S. 8 M. 76. [2188
Schmidt, Ernst, Aus d. Vor-G. d.
Altmark (8. '07, 2318). TL II. Progr.
Seehausen 1907. 4°. 15 S. [2189
Jacobs, Ed., Alt-Wernigerode.
Festschr. z. Vierzigjahrfeier d. Harz-
vereins f. G. u. Altertkde. Hrsg. v.
Ver. m. Unterstützg. d. Hist. Kommiss.
d. Prov. Sachs. etc. Mit e. geschichtl.
"15
Plane d. Stadt u. 10 Taf. Wernige-
rode: Selbstverl. d. Ver. Quedlinb.:
Huch. Fol. vu, 48 S. 6 M. [2190
Löbus, K., Heimatskde. d. Amts-
bez. Beesenlaublingen. Nachrr. üb.
Lebendorf, Leau, Bebitz, Trebitz,
Trebnitz, Gröna u. "Burg Phule. Bern-
burg: Wieprecht 1905. 157 S. [2191
Reoz.: Mansfeld. Bll. 21, 251-53 Größler.
Lucke, Chr., Der Wendelstein. Beitr. zu
sein. G. Roßleb.: Sauer. 112 S.; 2 Taf.
1 M. 75. [2192
Schotto, H., Rammelburgisches a. d. 13.
bis16.Jh Nachtr.z. „Rammelburger Chronik“.
(Mansfeld. Bil. 21, 152-64) Rez. v. ’07, 341
(Rammelb. Chronik): Forschen. z. brandb. u.
pr. G. 20, 546-49 Haß; Mansfeld. Bll. 20, 268
-72 Größler; Lit. Zbl. ’07, Nr. 12. (2193
Trippenbach, M., Bilder a. Wallhaus-ns
Vergangenheit. Sangerh.: Arendt 1907. 52S.
30 Pf. Rez.: Mansfeld. BI. 21, 244-47
Größler. [2194
Größler, H., Das Werden d. Stadt
Eisleben (s. '07, 2319). Tl. IU. (Mans-
feld. Bil. 21, 165-210.) Sep. Eisleb.:
Selbstverl. 1907. 1 M. 25. [2196
Gerhardt, F., G. d. Stadt Weißen-
fels a. S. Weißenf.: Schirdewahn.
xvj, 398 S.; 12 Taf. 6 M. [2196
Huth, R., Die Cyriaksburg b. Erfurt.
Geschichtl. Darstellg. u. Beschreibg. Erf.:
Keil 1907. 100 8. 50 Pf. [2197
Schneider, M., Gotha in d. Reise-Literatur
v. 1671-1824. (Mitt. d. Vereinigung f. gotha-
ische G. ’06/7, 18-62.) [2198
Berbig, &., Bilder a. Coburgs Ver-
ngenheit. Bd. II. Lpz.: Heinsius
achf. 188 S. 2 M. 50. [2199
Schmidt, Otto Eduard, Kursächs. Streif-
züge. III. '07, 309. Rez.: N. Arch. f. sächs.
G. 29, 166f H. Beschorner; Hist. Zt. 99,
610-14 Lippert. [2200
Fritzsche, Ch. H., Beitrr. z. Orta. G.
v. Wermsdorf. Weni, Seibod.
87 S. 1 M. 30. [2201
Richter, O., Dresdens Bedeutg. in d. G.
(Dresdn. G.bll. ’07, Bd. 4, 185-92.) — P. Rachel,
Fürstenbesuche in Dresd. (s. ’0%, 2326). I:
Dt. Kaiser. Forts. (Ebd. '03, IV, 229-44.) [2308
Maurenbrecher, M., Die Hohenzollern-
Legende. (2 Bde. = 50 Lfgn.) Berl., Vorwärts.
1905f. 788 S. 10 M. [2203
Seidel, P., Zur G. d. Kronprinzen-Palais
in Berlin, insbes. d. ehemal. Wohnung d.
Königin Luise. (Hohenzoll.-Jahrb. 11, 206
Fi [2204
uch, F. v., Der Königl. Preuß. Ober-
marstall. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’08,
Nr. 2f.) [2205
(Theuner, E.), Aus d. Vorzeit d.
Kreises Beeskow-Storkow. Festschr.
Berl. 1906: Büxenstein. 4°. 425. [2206
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20,
545f. Haß.
Wehrmann, G. v. Pommern, s. ’07, 2333.
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’07, 10
-15 v. Petersdorff; Hist. Monatsbll. £ d. Prov.
Posen 8, 105-10 O. Heinemann. [2207
16
Heinze, A., G. d. St. Treptow a. d.
Rega. I: Bis zur Reformat. Treptow:
Laß 1906. [2208
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. '07,
10s f. Wehrmann.
Strecker, Einige Nachrr. z. G. d. Dorfes
West-Divenow. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm.
G. ‘07, 82-85.) [2209
Courtois, J., G. d. Stadt Körlin
a. d. Persante. Kolberg: Courtois
1907. 36 S.; Taf. 60 Pf. [2210
Barta, E., Entstehg. d. Fürsten-
tums Neisse u. s. Q. bis in die Zeiten
Karls IV. Progr. Jägerndorf. 1907.
47 S. [2211
Schoenborn, H., G. d. Stadt u. d.
Fürstentums Brieg. Ein Ausschnitt
a. d. G. Schlesiens. Brieg: Leichter
Nachf. 388 S.; Taf. 6 M. [2212
Hartmann, F., G. d. Stadt Münster-
berg in Schles. Münsterb.: Diebitsch
1907. xvj, 600 S. 7 M. 50. [2213
Arbusow, L., GrundriB d. G. Liv-,
Est- u. Kurlands. Riga: Jonck & P.
vij, 291 S. 4 M. 80. [2214
Seraphim, E., Baltische G. im
Grundriß. Reva Kluge 418 S.
3 M. 60. [2215
Seraphim, G. v. Livland. I, s. ’06, 386.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 34 u. Mitt. a. d.
hist. Lit. 34, 401f. Girgensohn; Lit. Rund-
schau f. d. kath. Dtld. ’06, Nr. 7 Wittmann;
Rev. crit. ‘07, Nr. 18 E.; Hist. Vierteljschr.
11, 131f. Hôtzsch. (2216
Schinckell, E. v., Beitrr. z. Kenntnis d.
mittelalt. Stadtbefestigung Rigas. (Sitzgsberr.
d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands
’06, 38-40.) [2217
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Stidte.)
Meinecke, F., Weltbürgertum u.
Nationalstaat. Studien z. Genesis d.
dt. Nationalstaates. Münch.: Olden-
bourg. 498 S. 10 M. [2218
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr.8 Küntzel; Lit.
Zbl. ‘08, Nr. 16/17 F. Fach.
Reincke, Der alte Reichstag u. d. neue
Bundesrat, s. ’06, 2230. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 28, G. A. 482-355 Rauch. (2219
Hintze, 0., Entstehg. d. modern.
Staatsministerien. Vergleich. Studie.
(Hist. Zt. 100, 53-111.) |2220
Hofmeister, A., Die hl. Lanze, e.
Abzeichen d. alten Reichs. (H. 96 v.
2543.) Breslau: Marcus. xıj, 86 S.
2 M. 80. [2221
Fischel, Studien z. österr. Reichs-G., s.
%07, 2343. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A,
490-93 Peterka; Hist. Vierteljrchr. 11, 132f.
Bretholz; Dt. Lit.-Ztg. "08, Nr.22 Kogler. [2222
Bibliographie Nr. 2208—2274.
Strobl v. Alberg, E., Das Oberst-
hofmarschallamt Sr. k. u. k. apostol.
Majestät. Auf urkdl. Grundlage bearb.
(= 2556.) Innsbr.: Wagner. 175 S.
7 M. (Subskr.-Pr.: 6 M.) [2223
Osswald, P., Gerichtsbefugnisse d.
patrimonial Gewaltenin Niederösterr.
Ursprg. u. Entwicklg. v. Grund-, Dorf-
u. Vogtobrigkeit. (V v. 2523.) Lpz.:
Quelle & M. 1907. 100 S. (Subskr.-
Pr.: 2 M. 80. Einzelpr.: 8 M. 40.)
Vgl. Nr. 405. [2224
Wopfner, Almendregal d. Tiroler Landes-
fürsten, s. ’07, 2346. Rez.: Hist. Jahrb. 8x,
686 Riedner; Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 40 Schreuer;
Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4,
191-94 Th. Mayer; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A,
581-33 v. Schwerin; Hist. Zt. 100, 3ľ9f.
Luschin v. Ebengreuth. [2225
Peterka, Das Burggrafentum in Böhmen,
8.07. 2347. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A,
519-21 Rietschel. [2226
Luschin v. Ebengreuth, Ungar. Verfassgs.-
u. Verwaltgs.-G. d. ältern Zeit. (Jahrb. f.
Gesetzgebg. 32, 275-812.) Vgl. ’07,826. [2227
Rosenthal, G. d. Gerichtswesens u. d.
Verwaltungsorganisation Bayerns, s. Nr. 332.
Rez.: Dt. Lit.-Zig. ’07, Nr. 8 E. Mayer;
Forschen. z. G. Bayerns 15, 280-83 Glaß-
schröder; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 465-723
Adler; Arch. f. öff. Recht 22, 32426 Rothen-
bücher. (2228
Schollenberger, J., G. d. schweiz.
Politik (s. Nr. 307). 8. (Schluß-)Ufg.
(Bd. II, 289-382; jx S.) 1 M. 60. [2229
Becker, G. d. Reichslandvogtei im Elsaß,
1273-1648, 8. ‘07, 2351. Rez.: Forschgn. etc. z.
G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 1589-91 Th. Mayer;
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 456-61 Niese. (2230
Schwarz, H., Zur G. d. rhein.
Pfalzgrafschaft. (Westdt. Zt. 26, 145-
93; 337-71.) [2231
Schreibmüller, Landvogtei im Speyergau,
s. ’06, 398. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28,G A.,
462-65 Nivse. [2232
Pergameni, Ch., L'avouerie ecclés.
belge des orig. à la période bour-
guignonne. (These) Gand: Volks-
drukkerij 1907. jx, 226 S. [2233
Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 264-265
Leclère.
Schotte, H., Studien z. G. d. west-
fäl. Mark u. Markgenossenschaft m.
besond. Berücks. d. Münsterlandes.
(= 2522.) Münst.: Coppenrath. 148S.;
Kte. 3 M. [2234
Fressel, Ministerialenrecht d. Grafen v.
Tecklenburg, s. 707, 2357. (44 S.: Münst.
Di-s.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A.
4h3f. Fehr. [2235
Schrecker, Landesfürstl. Beamtentum in
Anhalt, 8. '07, 344. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
28, G. A., 512f. Rosenthal. [22:6
Riehme, E.. Markgraf, Burggraf u. Hoch-
stift Meißen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen
7, 161-955.) Vgl. Nr. 818. [2237
Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Hubrich, E., Zur Entstehg. d.
preuß. Staatseinheit. (Forschgn. 2.
brandb. u. pr. G. 20, 347-427.) |2238
Spangenberg, Hof- u. Zentralverwaltg. d.
Mark Brandenb. im Mittelalter a. Nr. 2907. [2239
Liebegott, Der brandenb. Landvogt bis
zg. 16. Jh., s. ’07, 349. Rez.: Hist. Zt. 100,
465f. M. H. [2240
Raspe, 0., Immunität d. Kirchen-
diener u. d. Kirchenguts in Mecklenb.
Von d. Ref. bis z. Ausgange d.
18. Jh. (Jahrbb. d. Ver. f. meckl. G.
72, 271-332.) [2241
Schröder, Edw., „Stadt u. Dorf“ in d. dt.
Sprache d. Mittelalters. (Nachrr. d. Ges. d.
Wise. Götting. Geschäftl. Mitt. '06, 96-108.) [2242
Popiotek, Fr., Materyaly do
dziejów m’ast w Księstwie Cieszy..s-
` kiem. Materialien z. G. d. Städte
im Herzogt. Teschen. Tesch. Progr.
38 S. [2243
Lahusen, J., Zur Entstehg. d.
Verfg. bayrisch-öst. Städte. (Htt. V
v. 2524.) Berl.: Rothschild. 78 8.
2 M. (Subskr.-Pr.: 1 M. 60.) [2244
Abhdlgn. z. mittl. G. etc., hrsg. v. Below. V.
Schrötter, ©., Finanzverhältnisse Nürn-
bergs in d. letzten Zeit s. Reichsunmittel-
barkeit. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb.
07, 11-13.) u [2245
Keller, S., Patriziatu.Gerchlechter-
herrschaft in d. Reichsstadt Lindau.
(I, 5 v. 2545.) Heidelb.: Winter 1907.
S. 361-478. 3 M. 20. [2246
Bothe, Entwickelg. d. direkt. Besteuerung
in d. Reichsst. Frankfurt, s. ’07, 360. Rez.:
Hist. Zt. 101, 145-47 Schaube. 2247
Kentenich, G., Die Trierer Hausgenossen
(Trier. Archiv 12, 85-90.) 2248
Koppmann, K., Gildebuch der Bürger-
meisterdiener. (Beitrr. 3. G. d. St. Rostock
4, IV, 17-30.) — Ders., Die Frohnmeister
Rostocks. (Ebd. 31-54.) [2249
Mettig, K., Die dt. Titulaturen d. rigischen
Rats. (Sitzungsb. d. Ges. f. G. etc. d. Ustsvue-
provinzen Rußlands ‘06, 49-51.) (2250
Keutgen, Ämter u. Zünfte, s. ’05, 2311.
Rez.: Rev. hist, 96, 139-41 Pirenne. [2251
Ankert, H., Statuten d. Leitmeritzer
Maurerzunft. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 46, 177-99.) [2252
Joachim, Herm., Gilde u. Stadtgemeinde
in Freiburg i. B., s. ’07, 362. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. 28, 521-25 Rietschel. (2253
Reck, L., Die alte Bruderschaft d. Stahl-
schmiede in Siegen. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 37, 225-244) [2254
Becker, Ed., Aus d. Vergangenheit d.
Alsfelder Metzgerzunft. (Mitt. d. G.- u. Alt.-
Ver. Alsfeld. 1. R., Nr. 10, 1-24.) [2255
Ohlendorf, H., Von d. Gilden d. St.
Wunstorf, insbes. d. sog. „bunten Amt“.
(Hann. G.bll. 11, 19-31.) [2256
Tuckermann, Gewerbe d. St. Hildesheim,
8. '07, 2374. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 5, 599f. v. Liesch. [2257
"11
Hartmann, Mor.. G. d. Handwerkerver-
bände d. St. Hildesheim im Mittelalter, s. ’07,
365. Rez.: Hist. Viertelischr. 11, 135 f.
P. Sander, Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-
G. 5, 596-99 v. Liesch. (2258
Horster, P., Entwicklg. d. sächs.
Gewerheverfassg., 1780-1861. (Diss.)
Krefeld: Fürst. jx, 169 S. 4 M. [2259
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Bücher, K., Entstehg. d. Volks-
wirtschaft. 6. Aufl. Tübing.: Laupp.
JX, 464 S. 7 M. 20. 2260
Below, G. v., Wirtschafts-G.
innerhalb d. Nationalökonomie. (Vier-
teljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6,
481-524.) [2261
Kötzschke, R., Dt. Wirtschafts-G.
bis z. 17. Jh. (= 2520.) [2262
Juffinger, M., Wirtschaftl. Streiflichter
üb. d. Gerichtsbez. Kufstein (s. ‘07, 370).
Abt. II: Weistümer. (Forschgn. etc. z. G.
Tirols u. Vorarlb. 5, 51-54) [2263
Just, Rob., Die Gemeinde Arosa. Ihr
Wirtschaftsleben vor u. seit d. Fremdenver-
kehr. (Zurcher volkswirtschaftl. Stud. XI.)
Zürich: Rascher & Co. 1907. 168 S. 5 M. 50. [2264
Jürgens, A., Wirtschafts- u. Ver-
waltgs.-G. d. Stadt Varel. Oldenb.:
Stalling. x, 189 S. 5 M. [2265
Eulenburg, F., Die Bevölkerg. e.
bad. Stadt im 18. Jh. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 23, 340-56.) Vgl. ‘07,
2378 Roller. [2266
Gmelin, Bevölkerungsbewegg. a. Grund d.
Kirchenbücher. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08,
Nr. 2.) (2267
Wimmer, J., G. d. dt. Bodens (s. ’07, 371).
Nachtr.: Dt. Pflanzenlebon nach Albertus
Magnus. 1907. 77 S. 1 M. 60. [2268
Mauer, H., Das landschaftl. Kredit-
wesen Preußens agrargeschichtl. u.
volkswirtschaftl. betrachtet. Beitr. z.
Bodenkreditpolitik d. preuß. Staates.
(Abhdlgn. a. d. staatswiss. Seminar
d. Univ. Straßb.) Straßb.: Trübner
1907. 206 S. [2269
Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 6, 154-57 W. Wygodzinski.
Wrede, A. J., Kölner Bauerbänke, s. ’06,
425. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 593
-93 Heymann. [2270
Rothert, Der Hof zu Stockum, e. Grund-
herrschaft d. Stiftes Herford. (Beitrr. z. G.
Dortmunds u. d. Grafsch. Mark 16, 151-
250.) (2371
Weerth, 0., Rothensiek. (Mitt. a. d. lipp.
G. 5, 29-40.) [2272
Stockhorner v. Starein, O. Frhr., Aus d.
G. d. Rittergutes Kalbsrieth u. s. Bewohner.
Heidelb.: Winter. 85 S.; 2 Taff. 1 M. [2373
Bruiningk, H. v., Analekten z. G. d.
Landw u. d. Viehzucht in Livland. (Sitzb.
d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands ’06, 7-18.) (2374
"18
Lommer, V., Beitrr. Z. G. d.
Altenburgischen Jagd- u. Forstwirt-
schaft. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. zu
Kahla u. Roda 6, 183-276.) [2275
Sinz, Hoge- oder Jagdsäulen. (Mitt. d. Ver.
f. sächs. Volkskde. 4, 318-21.) [2276
Zycha, A., Zur neuest. Lit. üb. d. Wirtsch.-
u. Rechts-G. d. dt. Bergbaues (s. Nr. 355).
Forts. (Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
6, 85-133.) [2277
Müllner, A., G. d. Eisens in Inner-
Österreich von d. Urzeit bis z. An-
fange d. 19. Jh. Wien: Halm & Gold-
mann. Abtlg. I: Krain, Küstenland u.
Istrien. Lfg. 1-3. S.1-432. a5M. [2278
Bergbaue Steiermarks. Hrsg. v.
Karl A. Redlich. Hft. I-VI. (Sep. a.:
„Österr. Zt. f. Berg- u. Hüttenwesen
Jg. 1901 u. 1903 u. „Berg- u. Hütten-
männ. Jahrb. d. Bergakademien zu
Leoben u. Pribram“ Jg. 1903 u. 1904.)
Leoben: Nüßler 1901-06. [2279
Widerhofer, L., G. d. oberösterr.
Salzwesens v.1282-1656. Wien. Schul-
Progr. 1907. 67 S. [2280
Otto, Ed., Das dt. Handwerk in
sein. kulturgeschichtl. Entwicklg.
3. durchges. Aufl. (Aus Natur u.
Geisteswelt Nr. 14.) Lpz.: Teubner.
1478. 1 M [2281
Sigerus, E., Das siebenb. Sgraffati-
Geschirr. (Korr.-Bl.d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
30, 95-97.) [2282
Weyhmann, A., G. d. älter. lothring. Eisen-
industrie, s. '06, 441. Rez.: Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 151f. L. Bittner; Zt.
f. d. ges. Staatsw. 62, 767-71 Zwiedineck. [2283
Muth, G. Fr., Altdt. Tonfließen im Paulus-
Museum. (Vom Rhein ’05, 68-71.) [22384
Knebel, K., Die Freiberger Kupferschmiede.
(Mitt. v. Freib. Altert.- Ver. 48, 34-45.) —
Ders., Die Zarworchten, Plattner oder Panzer-
macher. (Ebd, S. 46-50.) [2285
Wehrmann, M., Anfänge d. Industrie in
Pommern. (Veröffentl. d. Ver. d. Industriellen
Pommerns ’07, Nr. 16.) [2286
Arup, Erik, Studier i engelsk og
tysk handelshistorie. En undersøgelse
af kommissionshandelens praksis og
theori i engelsk og tysk handelsliv
1350-1850. Diss. Kjsbenh. 1907.
xvj, 616 S. [2287
Feit, P., Alte u. neue Deutungen
d. Wortes hansa. (Hans. G.bll. %07,
275-89.) 2288
KieBelbach, G. A., Wirtschaftl.
Grundlagen d. dt. Hanse u. d. Han-
delsstellg. Hamburgs bis in d. 2. Hälfte
d. 14. Jh. Berl.: Reimer 1907. 2958.
6 M. [2289
Bibliographie Nr. 2275—2339.
Forcher v. Ainbach, F., Die alten
Handelsbeziehgn. d. Murbodens mit
d. Auslande. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Steierm. 5, 49-134.) [2290
Bückling, Bozener Märkte bisz. 30j. Kriege,
8. ’07, 2392. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 51,
867-70 Stolz; Hist. Zt. 100, 390 f. v. Below;
Mitt. a. d. hist. Lit. 85, 450-52 Ilwof. [2291
Wimmer, E., Mannheims Stellg.
im Nutzholzverkehr 1800 bis 1905.
Karlsruhe: Braun. xj,132S.4M. [2292
Kieffer, Zwei Originalberr. v. Bergstrüsser
Messgeleit gen Frankfurt. (Vom Rhein ’07,
55; 61-63.) — Ders. Kin Bergsträsser Fürsten-
geleite. (Ebd. S. 90-92.) [2293
Geschichte d. Handelskammer zu
Frankfurt a. M. 1707-1908. Beitrr. z.
Frankf. Handels-G. Hrsg. v. d. Handels-
kammer zu Frankf. Frankf.: Baer.
xv, 1371 S.; 16 Taf. 15 M. [2294
Feldhus, G., Üb. d. Fischerei im Zwischen-
ahner Meer. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb.
16, 388-96.) [2295
Baasch, E., Quellen z. G. v. Ham-
burgs Handel u. Schiffahrt im 17., 18.
u. 19. Jh. Hft. 1. Hamb.: Gräfe & S.
170 S. 5 M. 50. [2296
KieBelbach, A., Schleswig als
Vermittlerin d. Handels zw. Nordsee
vom 9. bis in d. 13. Jh. (Zt. d. Ges.
f. schlesw.-holst. G. 37, 141-66.) [2297
Bartsch, L., Die Annaberger Borten-
schotten. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Annaberg
Jahrb. IX (Bd. TI, 4), 221-86.) (2298
Mettig, K., Über d. Schwarz. Häupter su
Pernau- (Sitzb. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen
Rußlands ’06, 33-86.) — Ders., Über d. vor-
reformat. Bildwerke der Sohwarzen Häupter
zu Riga. (Ebd. 62-69.) (2299
Geschichte d. dt. Buchhandels.
I. A. d. Börsenvereins d. dt. Buch-
händler hrsg. v. d. Hist. Kommission
desselben. Bd. II: J. Goldfriedrich,
Vom Westfäl. Frieden bis z. Beginn
d. klass. Litteraturperiode 1648-1740.
Lpz.: Börsen-Ver. xvj, 552 S.
10 M. [2800
Druckenmiüller, A., Buchhandel
in Stuttgart seit Erfindg. d. Buch-
druckerkunst b. z. Gegenw. Stuttg.:
Metzler. 272 S. 3 M. [2301
Guilhiermoz, P., Note sur les
poids du moy.-äge. (Bibl. de l'École
des chartes 67,161-233 ; 402-50.) [2302
Rez.: N. Arch. 33, 600-604 L. v. E.
Watrain, P., Zur G. d. Post in Trier.
(Trier. Chronik N.F. 3, 179-86.) [2308
Eßlinger, C., Postwesen in Ost-
friesland v. 1744 bis 1806. (= 2627.)
Aurich: Friemann. 908. 1M.20. [2804
Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Recht und Gericht.
Karll, A., Hamburger Verkehrs-
wesen bis z. Mitte d. 17. Jh. (Arch.
f. Kultur-G. 5, 311-62.) [2305
Schultz, Die alte Poststraße üb. d. Danziger
Nehrung. (Mitt.d. Westpr. G.-Ver.7,6-8.) [2306
Winiarz, Erbleihe u. Rentenkauf in Österr.
ob u. unter d. Enns im Mittelalter, s. ’06, 2271.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 12 Rietschel; Hist.
Jahrb. 28, 455f. Turba; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28,
G. A., 603f. v. Wretschko. [2307
Blaum, K., Geldwesen d. Schweiz
seit 1798. (Abhdlgn. a. d. Staatswiss.
Seminar zu Straßb. XXIV.) Straßb.:
Trübner. jx, 178 S. 4 M. 50. [2308
Koch, Joh. Th., G. d. Lotterie-
wesens In Bayern. Münch.: Acker-
mann. 228 S. 3 M. 60. LS
Mayer, Melch., Lebensmittel-Po-
litik d. Reichsstadt Schlettstadt bis z.
Beginn d. tranz. Herrschaft. Freiburg:
Troemer 1907. 161 S. 2 M. 50. |2310
Lennhoff, Ländl. Gesindewesen ind Kur-
mark Brandenburg, 8. ‘07, 413a. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’07%, Nr. 19 Holtze; Hist. Zt. 99,
228 f. M. H.; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A.
600-2 Heymann. [2311
Hedemann, Fürsorge d. Gutsherrn f. sein
Gesinde, s. ’06, 458. Rez.: Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtsch. -G. A, 354-56 v. Sommer-
feld. [2312
Moeller, E. v., Die Elendenbrüderschaften,
s. ’07, 395. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 116f.
Hermelink ; Theol. Lit.-Ztg. '07, Nr. 20 Lempp ;
Hist. Zt. 99, 569-71 Curschmann. [3313
Mitterwieser, G. d. Stiftgn. u. d. Stiftungs-
rechtes in Bayern. Würzb. Diss. 1907. 104 8.
Vgl. ’06, 469. (2314
Wilden, J., Zur G. d. öffentl.
Armenpflege in Düsseldorf. (Beitrr.
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld.
G.-Ver. 21, 276-311.) 2315
Zechlin, E., Lüneburgs Hospitüler
im Mittelalter. E 6 v. 2630.) Hannov.:
Hahn. 82 S. 1 M. 50. [2316
Eccardus, G. d. nieder. Volkes in
Dtld. Stuttg.: Spemann. xvırj, 862 S.
14 M. [2317
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 3 Schultheiß.
Wopfner, H., Bäuerl. Besitzrecht
u. Besitzverteilg. in Tirol. (Forschgn.
etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4,
890-405.) (2818
Schlenke, Th., Leibeigensch. u. Hôrigkeit
in Much. (Rhein. G.bll, 8, 361-64.) (2319
Killmer, W., Frondienste in Althessen.
(Hessenland ’08, Nr. 1 u. 2.) [2320
Nübling, E., Zur G. d. Frauen-
frage. Beitr. z. Städte- u. Wirtsch.-G.
Ulm: Nübling. 83 S. 1 M. 50. [2321
19
uellen u. Forschungen z. G. d. Juden
in Dt.-Österreich. Hrag. v. d. Hist. Kom-
mission d. israelit. Kultusgemeinde in Wien.
Is. Nr. 2915. [2322
Lewin, A., Blutbeschuldigung in ober-
badisch. Liedern a. d. 15. u. 16. Jh. (Mtschr.
f. G. u. Wiss. d. Judentums 50, 316-33.) VgL:
F. Pfaff. (Alemannia N.F. 7, 32z-32. 8,
256.) [2323
Weckerling, Judengasse in Worms. („Vom
Rhein“ 6, 13-16 etc. 102-4.) — 8. Rothschild,
Der alte israelit. Friedhof in Worms. (Ebd.
52 f.) [2324
Haubrich, F., Juden in Trier. Trier:
Jak. Lintz 1907. 48 S. 50 Pf. [2325
Riemer, A., Juden in niedersüchs.
Städten d. Mittelalters (s. ‘07, 400).
Schluß. (Zt. d. Hist. Ver. Nieder-
sachs. ’08, 1-57.) [2326
Rixen, G. etc. d. Juden im ehemal. Stift
Münster, 8. ’07, 420. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’0S,
Nr. 11 Bahlmann. [2327
Stoewer, R., Mitt. üb. d. Leben u. d.
Rechte d. westpreuß. Juden 1772 bis 181%.
(Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 7, 8-11.) [2323
c) Recht und Gericht.
Brunner, H., Grundzüge d. dt.
Rechts-G. 3. verm. Aufl. Lpz.:
Duncker & H. 3278. 6 M. 80. [2829
Below, v., Ursachen d. Rezeption d. röm.
Rechts in Dtld., s. ’07, 2431. Rez.: Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 29, 182-88 v. Voltelini. [2330
Freudenberg, J., Frauenrecht im Mittel-
alter u. in d. Neuzeit. (Beil. z. Allg. Ztg.
07, Nr. 160f.; 203-5.) (2331
Rudorff, Zur Rechtsstellg. d. Gäste im
mittelalt. städt. Prozeß, s. ’07, 2482. Rez.:
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A.,502-11 Alfr. Schultze;
Hist. Zt. 101, 119 f. Alfr. Schultze. [2332
Voltelini, v., Entstehg. d. Landgerichte
im bayer. -österr. Rochtsgebiete, s. ’06, 493.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 515-19
Rietschel. [2333
Trieb, A., Kntstehg. u. Bedeutg. d. früh.
kurpfälz. Ortsgerichte. (Vom Rhein ’06, 66 f.
etc. 92-95.) [2334
Markgraf, B., Güteverfahren in d. Weis-
tümern d. Moselgegend. Beitr. z. G. d. dt.
Rechtspflege. (Trier. Arch. 12, 1-45.) (2335
Pauls, E., Gerichts- oder Dingstätten unt.
freiem Himmel in d. Aachen. Gegend. (Zt.
d. Aach. G.-Ver. 29. 340-43.) [2336
Jaekel, H., Forschgn. z. altfries.
Gerichts- u. Ständeverfassg. (Aus:
Zt. d. au y-Stiftg. f. Rechts-G.
XXVII u. XXVIII.) Weimar: Böhlau.
232 S. 6 M. 2337
Heck, Ph., Die fries. Gerichts-
verfg. u. d. mittelfries. Richtereide.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. Erg.-
Bd. 7, 741-84.) Vgl. "07, 2483. [2338
Heck, Ph., Die friesisch. Standes-
verhältnisse in nachfränkisch. Zeit.
Mit sprachwiss. Beitrr. v. Th. Siebs.
(Festgabe d. Tübing. Juristenfak. f.
Thudichum S. 47-230.) Sep. Tübing.:
Laupp 1907. 6 M. [2339
*80
Engelke, B., Das Gogericht auf dem
Stemwede. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
08, 58-94.) [2340
Markgraf, B. 0., Vlämisches Recht in d.
Umgebg. v. Leipzig. (N. Arch. f. sächs. G.
29, 150-54.) (2341
Smend, R., Brandenb.-Preußen u.
d. Reichskammergericht. (Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 20,465-501.) [2342
Koehne, C., Mühlenbann u. Burgenbau.
(Zt. d. Sav.-Stiftg. 38, G. A., 63-68.) [2343
Weber, Ant., Die Eigeuleute d. Gottes-
hausgerichtes am Menzingerberge u. im
Aegeritale in ihr. Verhältnissen u. Beziehgn.
z. Stifte Einsiedeln u. andererseits zu Stadt
u. Amt Zug. (Geschichtsfreund 62, 1-99.) 12344
Hübner, R., Vom dt. Privatrecht. (Preuß.
Jahrbb. 139, 477-90.) [2345
Bothenbücher, G. d. Werkvertrages nach
dt. Rechte, s. ’07, 429. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 28, G. A., 528-30 v. Schwerin. [2346
Treytag-Loringhoven, A. Frhr. V.,
Beispruchsrecht u. Erbenhaftg. (Zt.
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 69-102.)
Vgl. ’07, 2439. [2347
Merkel, J., Die Justinianischen
Enterbungsgründe. Eine rezeptions-
geschichtl. Studie. (H. 94 v. 2543.)
Breslau: Marcus. 152$. 4M.40. [2348
Loening, Das Testament im Gebiet d.
Magdeb. Stadtrechtes, s. 06, 2337. (36 S.:
Hallens. Diss.) Rez.: Ztg. d. Sav.-Stiftg. 28,
G. A., 525-23 Rietschel. [2349
Voigt, E., Heergewette u. Gerade. (Mitt.
d. Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 252-54; 318.) [2350
Hellmann, Konkursrecht d. Reichsstadt
Augsburg, s. ’05, 2360. Rez.: Ztg. d. Sav.-
Stiftg. 28, G. A., 485-89 Peterka. [2351
Dokumente z. G. d. Eherechts-
reform in Österr. Gesamm. u. hrsg. v.
L. Wahrmund. Innsbr.: Wagner.
1405 S. 34 M. [2362
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29,
375-79 v. Voltelini.
Schmid, W. M., Altertümer d.
bürgerl. u. Strafrechts, insbes. Folter-
u. Strafwerkzeuge. (Kataloge d. bayer.
Nationalmuseums VI.) München:
Bayer. Nationalmus. 68 S. 2M. [2353
Birett, Bayer. Strafrecht im 18. Jh. (In:
Jahresber. d. Hist. Ver. f. Straubing
Jg. IX.) (2354
Baethcke, G., Die eiserne Jungfrau v.
Georgenthal. (Mitt. d. Vereinigung f. gotha-
ische G. '06/7, 1-13.) [2355
Beres, A., Grundlagen d. Be-
schwerde weg. kirchl. Amtsmiß-
brauchs im mittelalterl. Dtld. (Beres,
Mißbrauch d. geistl. Amtsgewalt. I.)
Münch.: Schweitzer 1907. 91 S.
2 M. 40. [2356
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 100-7 Eichmann.
Bibliographie Nr. 2340—2407.
Muth, DasKollegiat-StiftSt. Arnual
u. d. späteren Urteile d. Gerichte. (Dt.
Zt. f. Kirchenrecht 17, 375-425.) [2357
Bindschedler, Kirchl. Asylrecht u. Frei-
stätten in d. Schweiz, s. ’07, 2449. (Zürich.
Diss. 1906.) Rez.: Hist. Zt. 101,157f.M.v.K.;
Arch. f.kath.Kirchenrecht 88, 401-3 Sester. [2358 _
d) Kriegswesen.
Spicer, M., Vom Landsknecht bis z.
modern. Soldaten. Zagreb: Breyer. 53 S.
80 Pf. , [2359
Beck, W., Die ält. Artikelsbriefe
f. d. dt. Fußvolk. Ihre Vorläufer u.
Quellen u. d. Entw. bis z. J. 1519.
Münch.: Lindauer. xıj, 124 S. 3M. [2360
Kriege Preußen - Deutschlands, v. d. Zeit
Friedrichs d. Gr. bis auf d. Gegenw.; hrsg. v.
v. d. Boeck, s. in Abt. B, Gruppe 7. [2361
Kölner, P., Die Basler Stadtgarnison.
(Basler Zt. 6, 404-43.) (2362
Peter, G. J., Zur G. d. zürcher.
Wehrwesens im 17. Jh. Zür.: Schult-
heß 1907. 159 S. 4 M. 2363
Linnebach, K., G. d. badisch.
Pioniere. Lpz.: Jacobsen. 421 S. [2364
Meyer, T., Die Stammtruppteile d. 2. Kur-
hess. Inf.-Regts. Nr. 83 (Hessenland ’08,
Nr. 12{.) (2365
Pratsch, Offiz.-Stammliste d. Inf.-Reg.Graf
Barfuß (4. westf.) Nr. 17. Von d. Errichtg.
d. Regiments 1. VII. 1813 bis z. 1. X. 1907.
Berl.: Mittler. x1j, 164 S. 6 M. [2366
Zychlinski, F. v., v. Voigts-Koenig u.
P. Becher, G. d. Inf.-Reg. Friedr. Franz II.
v. Mecklenb.- Schwerin (4. brandb.) Nr. 24.
3. durchges. u. verb. Aufl. 2 Bde. Ebd.
18 M. (2367
e) Religion und Kirche.
Burger, W., Rôm. Beitrr. z. G. d.
Katechese im Mittelalter. (Röm.
Quartalschr. 21, II, 1659-97.) [2368
Böhmer, H., Die Jesuiten. Eine
hist. Skizze. (Aus Natur u. Geistes-
welt. Bdchn. 49.) 2. verm. u. verb. Aufl.
Lpz.: Teubner 1907. 182S. 1M. [2369
Rez.: Hiest. Jahrb. 29. 371-74 Duhr.
Duhr, G. d. Jesuiten in d. Ländern dt.
Zunge, @ Nr. 437. Rez.: Hist. Jahrb. 29,
154-56 G. A.; Grenzboten ’08, I, 118-28 Jentsch ;
Zt. f. kath. Theol. 32, 879-83 Kröß; Arch. f.
kath. Kirchenrecht 88, 391-96 Sauer. [2370
Basel, R., Zur G. d. Predigerordens
in Österr. Eger. Progr. 1907. 87 S. [2871
Rant, G., Die Franziskaner d.
österr. Prov., ihr Wirken in Nieder-
Österreich, Steiermark u. Krain bis
z. Verfalle d. Kustodie Krain u. ihr.
Klöster (1596). Laibach: Kath. Buchh.
137 S. 2 M. 80. 2372
Berger, F., Die Pfarren Moosbach,
Mining u. Weng. (Arch. f. d. G. d.
Diöz. Linz 4, 47-308.) [2373
Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche.
Kolb, Geo., Mitteilgn. üb.d. Wirken
d. Jesuiten u. d. marianisch. Kongre-
gationen in Linz währ. d. 17. u.
18. Jh. Linz: Preßverein. 282 S.;
Taf. 1 M. 50. [2374
Bief, Beitrr. z. G. d. ehem. Kartauser-
klosters Allerengelberg in Schnals, s. Nr. 445.
Rez.: Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 5, 58-79 Mocser. [2375
Plaček, J., O starSich klääterech deskomo-
ravsk\ch, zväät® řehole benediktinské. (Co.
d. ält. böhm.-mähr. Klöster, insb. jene d. Be-
nedikt.-Ordens.) Ungarisch-Hradisch, Progr.
15 8. . 12376
Stückelberg, E. A., G.d. Reliquien
in d. Schweiz (s. 02, 2269). II. (= 2568.)
193 S; 9 Taf. 9 M. 60. [2377
Stückelberg, E. A., Die Kata-
kombenheiligen d. Schweiz. Kempt.
u. Münch.: Kösel 1907. 2M.50. [2378
Rez.: Zt. f.schweiz.Kirch.-G. 1. 2323-34 Besson.
Henggeler, A., Der Archidiakonat u. d.
nied. hierarch. Ordnung in uns. Heimat. (Zt.
f. schweiz. Kirch.-G. 1, 128-32.) (2379
Wind, A., Die Pfarrkirche Lunk-
hofen u. ihre Tochterkirchen. Berikon
u. Jonen: Bremgarten 1907. 81 8.
1 fr. 25. [2380
Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 234 Hauser.
Meyer v. Knonau, Die Fraumünster-Abtei
in Zürich ein Kanonissen-Stift. (Anz. f.schweiz.
G. ’07, 224-26.) Vgl. Nr. 425. ü [2381
Mayer, Joh. Geo., G. d. Bistums
Chur. Lfg. 1-4. Stans: v. Matt. xj u.
S. 1-256; 4 Taf. u. 2 Ktn. à 1 M. [2382
Heuser, K., Das Augustiner-Chor-
herrenstift Heiligenberg b. Winter-
thur 1225-1525. Winterth.: Kieschke.
80 S.; Taf. 2 M. 50. [2383
(Neujabrsbl. d. Stadtbibl. Winterthur.
243. Stück.)
Hardegger, A., Mariazell zu
Wurmsbach. Hrsg. v. Hist. Ver. d.
Kantons St. Gallen. St. G.: Fehr.
4°. 63 S.; 2 Taf. 2 M. [2384
Thaler, A., Notizen üb. d. hl. Blut in d.
Stiftskirche zu Münster, Ct. Graubünden.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
28, 596-609.) [2335
Fleury, B., Quelques notes s. la fondation
et la supprossion du couvent d. Cordeliers
de Grandson. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1,
133-37.) [2386
Debler, N., G. d. Klosters Thier-
haupten. 1. Hälfte. Donauwörth:
Hist. Ver. f. Donauw. 1668. 3M. [2387
Merk, G., Statuten d. Priesterbruderschaft
an d. Liebfrauenkirche zu Ravensburg.
(Schwäb. Arch. 26, 49-58 ; 67-76.) — A. Pfeiffer,
Die „Weiße Sammlung“ in Friedrichshafen,
Buchhorn. (Ebd. 11-16; 29f.) — Finkbeiner,
Aus d. Pfarrei-G. v. Wurzach (s. Nr. 453).
Forts. (Diözesanarch. v. Schwab. 25, 184
-87.) (2383
Gerwig, K., Zur G. d. Propstei Bürgein
. 04, 2178). Schluß. (Schau-ins-Land 34,
69-87.) [2389
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3.
*81
Lévy, Ehemal. Wallfahrtsorte d. Mutter
Gottes im Elsaß (s. Nr. 458). Forts. (StraBb.
Dioczesanbl. 3. F., IV, Hft. off.) (2390
Kranzbühler, E., Bischofsgräber d. Worin-
ser Domes. (Vom Rhein ‘06, 17-19.) [2391
Löhnert, K., Personal- u. Amts-
daten d. Trierer Erzbischöfe d. 10.-
16. Jh. Greifswald. Diss. 65 S. [2392
Frenz, H., Letzte Chronik d. Benedikt.-
Abtei Prum in d. Eifel. (Stud. u. Mitt. a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden 28, 609-42.) [2393
Fritz, A., Auflösg. d. Aachen.
Jesuitenkollegs u. ihre Folgen, im
besond. d. Streit um d. Jesuiten-
vermögen bis z. J. 1823. (Zt.d. Aach.
G.-Ver. 29, 211-76.) [2394
Hasselt, H. T. A. van, Gesch. van
het Klooster d. Kruisheeren te Wick-
rath. (Geschiedkundige Bladen Jg. 2,
I, 17-37; 358-83.) [2395
Poncelet, A., N cons des Jésuites
de la province Gallo-Belge. (Anal. p.
s. à l'hist. eccl. de la Belg. 33, 275
-312. 34, 55-75.) [2396
Fink, G., Standesverhältnisse in Frauen-
klöstern u. Stifiern d. Diöz. Münster u. Stift
Herford. (Aus: Zt. f. vaterl. G. etc. Westf.)
Münster: Regensberg 1907. 84 8. 1 M. Vgl.
Nr. 461. [2397
Bönhoff, Die Parochie Plauen u. ihre Ent-
wickelung von 1122-105. (Mitt. d. Altert.-
Ver. Plauen 19, 53-119.) — Ders., Parochie
Reichenbach u. ihre Entwicklg. bis 1529.
(Ebd. 120-32.) — Ders., Parochie Elsterberg
u. ihre Entwicklg. bis z. Ende d. 15. Jh.
(Ebd. 133-42.) "2398
Curschmann, Diözese Brandenburg, s. ‘01,
472. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.’07, Nr. 18 Stengel;
Zt. f. Kirch.-G. 28,471-73 Hermelink ; Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 20. 537-40 Tschirch; Gött.
gel. Anz. ’08, 75-81 Krabbo ; Monatsbll. d. Ges.
f. pomm. G. ’07, Nr. 9 Wehrmann. [2399
Kleinert, P., Grundsätze evang. Kirchen-
verfg. (Kleinert, Zur christl. Kultus- u. Kultur-
G. 2. wohlf. Ausg. S. 172-60; 307-27.) [2400
Fischer, i Dt. ev. Kirchenlied
d. 17. Jh. Vollend. u hrsg. v. W.
Tümpel (s. ‘07, 476). Hft. 19-28.
(Bd. IV, 1-480.) [2401
Wolkan, R., Österr. Wiedertäufer in Ame-
rika. (Öst. Rundschau 14, 216-25. 12402
Schuller, G. A., Ältest. Rosler Kirchen-
rechnungsbuch, 1571-1728. (Korr.-Bl. d. Ver.
f. siebenb. Ldkde. 31, 55-59.) [2403
Horning, W., Zur Straßburger
Kirchen-Gesch. d. 18. Jh. Tl. 1. 2.
StraBb.: Selbstverl. 1907. 127;
152 S. [2404
Diehl, W., Zur G. d. Darmstädter Stadt-
kapelle. (Beitrr.z.hess.Kirch.-G. 3, 260-64.) [2405
Weckerling, A., Beitrr. z. G. d. ev. Kirche
in Worms. (Vom Rhein ’07, 82-88.) [2406
Buddeberg, E.. Aus d. Vergangenheit d.
ref. u. luth. Gemeinde Velbert-Heiligenhaus.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 16-29;
41-56.) [2407
Bibliographie. 7
"82
Kiefer, K., Pfarrer-Buch d. Graf-
schaft Hanau-Lichtenberg. E. selb-
ständ. Register z. Pfarrbuch à. Grafsch.
H.-L. v. L. A. Kiefer. Frankf. a. M.
Sachsenh.: Schulstr. 10. 1907. 4°.
488. 2 M. [2408
Roz.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 308-10 Spieß.
Wolff, E., Chronik d. Altstädter
Gemeinde zu Kassel. Kassel 1907.
77 S. [2409
Brandes, Aus d. synodal. Leben d.
Konföderation ref. Kirchen in Nieder-
sachsen. I-II. (= 2548.) Magdeb.:
Heinrichshofen 1907. 45S. 90 Pf. [2410
Kayser, K., Die hannov. Pfarren
u. Pfarrer seit d. Ref. (s. ’07, 487).
Nr. 30: Generaldiözese Hildesheim,
Inspekt. Osterode a. H. 1907. 116 S.
1 M. [2411
Thomsen, P., Beitrr. z. Glücks-
burgisch. Kirch.- u. Prediger-G.
(Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-
G. 2. R., 4, 179-258.) [2412
Löbe, E., Kirchl. Zucht u. Sitte im Her-
zogt. S.-Altenburg. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
zu Kahla u. Roda 6, 277-348.) [2413
Kirchengalerie, Neue sächs. (s.
Nr. 480). Diözese Löbau. Doppel-Lfg.
8-13 (= Lfg. 15/26). Sp. 337-624;
Taf. (à 80 Pt) [2414
Freytag, R., Zur G. d. Kirchen d. St.
Auerbach i/V. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen
19, 143-87. [2415
Schmidt, Hans Gg., Die ev. Kirche
d. Altmark, ihre G., Arbeit u. Einfluß.
Halle: Strien. 161 S. 5 M. [2416
Raspe, Immunität d. Kirchendiener etc.
in Mecklenburg s. Nr. 2241. [2417
Dengler, B., G. e. Dorfkirche. Der Kirchen-
gem. Rauße, Kr. Neumarkt i. Schles. Selbst-
verlag 1 M. 50 u. Buchdr. d. Rettungsanst.
zu Diesdorf 1 M. 50. [2418
f) Bildung, Literatur, Kunst.
Gebauer, C., Quellenstud. z. G. d.
neuer. franz. Einflusses auf d. dt.
Kultur. (Arch. f. Kultur-G. 5, 440-68.
6, 1-21.) [2419
Klee, F., Die G. d. Physik an d.
Univ. Altdorf bis z. J. 1650. Erlang.:
Mencke. 180 S. 2 M. [2420
Jung, R., Frankfurter Hochschul-
pläne 1384-1866. (Arch. f. Frankf. G.
3. F., 9, 35-91.) [2421
Beiträge z. G. d. Korps Hassia zu Marburg.
(Hessenlaud ’08, Nr. 2-4; 8.) [2422
Monumenta Germ. paed. (s. Nr. 493).
XLI u. XLI: G. Lurz, Mittelschul-
geschichtl. Dokumente Altbayerns,
Bibliographie Nr. 2408—2470.
einschließl. Regensburgs, gesamm. u.
m. e. geschichtl. Überblick versehen.
Bd. I: Bis z. Mitte d. 16. Jh. Bd. II:
Seit d. Neuorganisat. d. Schulwesens
in d. 2. Hälfte d. 16. Jh. bis z. Sā-
kularisation. xj, 848 S. 9 M. 630 S.
16 M. [2423
Moser, M., Der Lehrerstand d.
18. Jh. im vorderöst, Breisgau. Beitr.
z. dt. u. öst. Volksschul-G. (UI v.
2524.) Berl.: Rothschild. xx, 226 S.
6 M. (Subskr.-Pr. 6 M.) [2424
Lechner, K., G. d. Gymn. in Innsbruck. I.
Innsbr. Progr. 1907. 41 8. [2425
Toischer, W., Zur G. d. Saazer Gymn.
Saaz. Progr. 1907. 30 S. [2426
Tschochner, A., Das dt. Gymn. in Olmütz
(s. 06, 2394). 4. Forts.: 1650-1700. Olm. Progr.
1907. S. 12-26. [2427
Zur Entwicklig. d. Kal. Lyzeen in Bayern.
(Hist.-pol. Bll. 140, 843-59; 08-19.) [2428
Fuchs, A., Zur G. d. Aschaffenburger höher.
Unterrichtsweseus (s. Nr. 501). III: Das
Aschaffenb. Gymn. 1814-30. Progr. Aschaffenb.
1907. #1 8. [2429
Stölzle, R., Pädag. Einrichtgn. u. Stiftgn.
im Juliusspital zu Würzburg. (Hist.-pol. BI.
141, 255-92.) [2130
Ruck, E., Verhältnis v. Kirche u.
Volksschule in Württemb. u. seine
geschichtl. Entwicklg. Tübing. Diss.
1907. 141 S. [2481
Weckerling, A., Rektoren u. Direktoren
d. Wormser Gymn. seit s. Kegründg. Febr.
1527. (Vom Rhein ’05 Beibl.) [2432
Braun, Ph., Zur G. d. Hanauer Gymn.
Mitt. üb. Matricula illustr. Paedagog. Hanor.
1648-1748. (In: Festschr. zur Gedenkfeier d.
800jähr. Bestehens d. Gyınn. 1-33.) [2433
Hartwig, Th., Mitteilungen a. d. G. d.
Collegium Carolinum in Cassel. (Aus: „Zt. d.
Ver. f. hess. G. u. Ldkde.“ XLI.) Cassel:
Dufayel. 31 S. 60 Pf. [2484
Doormann, J., Zur Obronik d. Schule in
Busenwurth b. Meldorf. (Schrr. d. Ver. f.
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2.R., 4, 261-65.) [2435
Cunze, F., Das Gymn. Anna-Sophianeum
zu Schöningen. (Braunschw. Magaz. ’07,
(2436
Nr. 10.
Waschinskt, E., Erziehg. u. Unter-
richt im dt. Ordenslande bis 1525
m. besond. Berücksicht. d. nieder.
Unterrichtes. Danzig: Brüning. xıj,
99 S. 2 M. 60. [2487
Stefan, K., G. d. Entstehg. u.
Verwaltg. d. K. K. Studien-Biblioth.
in Laibach. (Mitt. d. Museal-Ver. f.
Krain 20, 1-116.) [2438
Engel, Edua., G. d. dt. Lit. v. d.
Anfingen bis z. Gegenw. 2 Bde.
3.u. 4. umgearb. Aufl. Lpz.: Freytag.
xv, 601; 528 S. geb. 15 M. [2439
Rez.: Preuß. Jahrbb. 132, 525-29 Metz.
Religion und Kirche. — Bildung, Literatur, Kunst.
Köster, H. L., G. d. dt. Jugend-
literatur (s. ’07, 527). Bd. II. 191 S.
2 M. 50. [2440
Sauer, A., Literat.-G. u. Volkskde. Rek-
toratsrede. Prag: Calve. 42 S. 1 M. 20. [2441
Prehn, A., Agnes Bernauer in d. dt. Dichtg.
Progr. Nordhausen. 1907. 4°. 27 B. [2442
Lazarus, J., Die Berl. Presse. Beitrr. z.
e. G. d. Berl. Zeitungwesens. (Mitt. d Ver.
f. d. G. Berlins ‘08, Nr. 61) [2443
Haendcke, B., Dt. Kunst im tägl.
Leben bis z. Schlusse d. 18. Jh. (Aus
Natur u. Geisteswelt 198.) Lpz.:
Teubner. 151 S. 1 M. [2444
Künstler-Lexikon, Schweiz. Red.
v. C. Brun (s. ‘07, 2532). Lfg. 7.
(Bd. II, 321-480.) 8 M. 20. [2445
Lange, Konar., Beitrr. z. schwäb. Kunst-(G.
lu. Ie. Nr. 1141. (2446
Pfleiderer, R., Münsterbuch. Das
Ulmer Münster in Vergangenheit u.
Gegenw. Ulm: Ebner 1907. 230 S.
3 M. 50. [2447
Rez.: Diözesanarch.v.Schwab.25,191-93 Beck.
Wurzbach, A. v., Niederländ.
Künstler-Lexikon (s. 07, 2533). II,
6-7: Queborne-Ryckaert. S. 369-528.
à 4 M. [2448
Welzl, H., Zur Kunst-G. Schlesiens.
(Zt.f.G. etc. Öst.-Schles. 1,89-92.)[2449
Michael, E., Üb. geistl. Baumeister im
Mittelalt. (Zt. f. kath. Theol. 32, 213-29.) [2450
Schulz, F. Tr., Die Rundkapelle in Alten-
furth b. Nürnb. (Jahresber. d. Ver. f. G. d.
St. Nürnb. ’07, 19-24.) [2451
Kutzbach, F., Nachrr. z. Bau- u. Kunst-
G. Triers u. d. Trierer Abtei S. Matthias f.
d. J. 1818-1565. (Trier. Arch. 12, 77-80.) 12452
Rauda, F., Mittelalterl. Baukunst
Bautzens. Görlitz: Ges. d. Wiss. 1905.
x], 99 S. [2453
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 29, 182 f.
Knebel, K., G. d. Rathaunes zu Freiberg.
(Mitt. v. Freib. Altert.-Ver. 40, 3-29.) 2454
Ebhardt, B., Dt. Burgen (s. '07,
2548). Lfg. X. S. 433-80; 2 Taf.
u. Suppl.-Hft. I. 62 S.; 6 Taf.
à 12 M. 50. [2455
Schuster, E., Die Burgen u.
Schlösser Badens (s. Nr. 531). Lfg. 8.
S. 161-200; 18 Taf. 1 M. [2466
Ebhardt, B., Die Hohkönigsburg
im Elsaß. (= Nr. 2455, Suppl.-Hft.)
Berl.: Wasmuth. 52 S.; 6 Taf.
12 M. 50. [2457
Bausteine z. G. d. Hohkönigsburg.
Urkk., Akten u. Regesten a. d. Zeit
d. 15. bis 17. Jh.; hrsg. v. E. Hau-
viller. Straßb.: Trübner. xj, 61 S.
1 M. 60. [2458
*83
Löwis of Menar, K. v., Die Burg Wesen-
berg in d. estland. Landsch. Wierland. (Sitzb.
d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands `u6, 55-57.) [2459
Bezold G. Veg Beitrr. Z. G. d. Bild-
nisses. (Mitt. d. Germ. Nationalmus.
07, 31-44; 77-89; 13 Taf.) [2460
Kemmerich, Frühmittelalterl. Porträt-
malerei in Dtid. s. ’07, 2561. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 11, 133-35 Vitzthum. (2461
Voil, K., H. Braune u. H. Buch-
heit, Katalog d. Gemälde d. bayer.
Nationalmuseums. (Kataloge d. bayer.
Nationalmus. VIII) Münch.: Bayer.
Nationalmus. xxj, 340 S.; 75 Taf.
6 M. 80. 2462
Bassermann-Jordan, Unveröffent!.
Gemälde alt. Meister a. d. Besitze d.
bayr. Staates. Il: In d. kgl. Galerien
zu Ansbach, Bamberg u. Würzburg
u. d.städt. Galerie zu Bamb. Frkf.a.M.:
Keller. 4°. 42 Taf. u. 15 S. Text m.
8 Lichtdr. 50 M. [2463
Swarzenski, G., Denkmäler d.
süddt. Malerei d. frühen Mittelalters
(s. °01, 3041). IT: Die Salzburg. Malerei
v. d. erst. Anfängen bis z. Blütezeit
d. roman. Stils. Tafelbd. m. 457 Ab-
bildgn. auf 135 Lichtdr.-Taff. 4°.
(vn) S. Text.) 96 M. [2464
Schrötter, &., Die Nürnberger
Malerakademie u. Zeichenschule im
Zusammenhang m. d. Kunstleben d.
Reichsstadt v. d. Mitte d. 17. Jh.
bis 1821. (= 2583.) Würzb.: Stürtz.
94 S. 2 M. 60. [2465
Lehmann, H., Zur G. d. Glas-
malerei in d. Schweiz. I. (s. ‘07,
2560). Hälfte 2, Abschn. 1: St. Gallen,
Schaffhausen u. Basel. (= 2572.)
S. 115-92. 3 M. 20. [2466
Schmitt, Ferd., Merkzeichen d. Mannh.
Goldschmiede u. deren Arbeiten. (Mannh.
G.bll. 9, 101-11.) [2467
Posselt, F., Silberschatz d. Kirchen,
Gilden u. Zünfte in d. Stadt Schleswig.
Beitr. z.Kunst-G. Schlesw.-Holsteins. Schlesw.:
Borgas. 47 S.; 9 Taf. 1 M. 50. (2468
Doenges, W., MeiBner Porzellan.
Seine G. u. künstler. Entwicklg
Berl.: Marquardt & Co. x1j, 305 S.;
Taf. 12 M. [2469
Foinesles, J. u. E. W. Braun,
G. d. K. K. Wiener Porzellan-Manu-
faktur. Hrsg. v. K. K. öst. Museum
f. Kunst u. Industrie. Mit 42 Taf.,
1 Markentaf. u. 147 Text-Il. Wien:
Hof- u. Staatsdr. 1907. Fol. xij,
334 S. 200 M. [2470
7*
*84
Gass, J., Alte Bücher u. Papiere a. d.
Clarissenkloster Alspach. Straßb.: Le Roux
1907. 68 S. 1 M. 20. [2471
Meysenbarg, O. Frhr. v., Beitrr. z. G.
musik. u. theatral. Lebens in Detmold (s. ’06,
3598). II: Lippesche Theat.-G. zur Zeit Graf
Simon Augusts u. Fürst Leopolds I. (Mitt. z.
lippisch. G. etc. 4, 82-146.) T2472
Helmrich, R., Plauens Theatergeschichte
bis z. Weihe d. Stadttheaters im J. 1898.
(Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen i. V. 19, 198-
244.) Sep. Plauen: Neupert. 75 Pf. [2473
g) Volksleben.
Mogk, E., Wesen u. Aufgaben d. Volkskde.
(Mitt. d. Ver. f.sichs. Volkskde 4, 282-91.) [2474
Quellen u. Forschgn. z. dt. Volks-
kde., hrsg. v. E. K. Bliimml (8. Nr.
550). Bd. III: F.F. Kohl, Die Tiroler
Bauernhochzeit (Sitten, Bräuche,
Sprüche, Lieder u. Tünze m. Sing-
weisen). 6 M. Bd. IV: R. v. Kralik,
Zur nordgerm. Sagen-G. 121 S.
4 M. 80. [2475
Rez. v. II: Dt. Lit.-Ztg. 08, Nr.24 E. Martin.
Leben, Deutsches, d. Vergangen-
heit in Bildern (s. Nr. 549). Bd. II.
(S. 269-541.) 20 M. [2476
Rez. v. I: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18,
119f. Bolte.
Grupp, @., Kultur-G. d. Mittel-
alters. 2. Bearbeitg. (s. ‘07, 2576).
Bd. I. 549 S. 10 M. [2477
Rez. v. I: Korr.-Bl. d. Gesamt -Ver. ‘05,
Nr. TA W.
Zur Volkskande. Aus d. Protokollen d.
Hermannst. Kapitels mitg. v. A. N. (Korr.-Bl.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 31, 72-78.) [2478
Friedli, E., Bärndütsch als Spiegel
dt. Volkstums (s. ’07, 563). Bd. I:
Grindelwald 1907. Mit 197 [Il u.
17 Farbendr. 10 M. [2479
Bronner, F. J., Von dt. Sitte u.
Art. Volkssitten u. Volksbräuche in
Bayern u. d. angrenzend. Gebieten.
Münch.: Kellerer. 360 S. 4 M. [2480
Markgraf, B., Das moselländ Volk in s.
Weistümern, s. ‘5, 2581. Rez.: Westdt. Zt.
26, 405-8 P. Richter; Hist. Vierteljschr. 11,
104-1: Rörig; Vierteljachr. f. Soz.- u. Wirtsch.-
G. 6, 1415-18 v. Loesch; Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. ‘08, Nr. 3 A W. [2181
Prümer, K., Aus Altwestfalen.
Volk skundi. u.kulturgeschichtl.Beitrr.
Lpz.: Lenz. 131 S. 2 M. 50. [2482
Wortmann, J., Allerlei, bes. Voikekund-
liches, vom alt. Klosterplatzo in Bielefeld.
(Ruvensberg. Bll. ’ux, Nr. 4f.) (2483
Dâhnhardt, O., Beiträge z. vergl. Sagon-
u. Märchenforschg. Progr. Lpz.: Hinrichs.
54 S. 1 M. 20. Vgl. Nr. 559. (2484
Wehrhan, K., Die Sage. (Handbücher z.
Volkskde. I.) Lpz.: Heims. 1628. 2 M. [2455
Sagen, Walliser. Hrag. v. Hist. Ver. v.
Oberwallis (s. Nr. 560) Bd. II. 297 S.
2 M. 10. (2486
= i SSRS S N HERE = nn nn nn LE ee
Bibliographie Nr. 2471—2548.
Größler, H., Neunte Nachlese v. Sagen
u. Gebräuchen d. Grafschaft Mansfeld u. ilır.
Umgebg. (Mansfelder Bl. 21, 223-38.) Sep.
Eisleb. 1907: Selbstverl. 50 Pf. [2487
Massow, W. v., Die Vinetasage. (Grenz-
boten ’08, I, 14-21; 169-76.)
Brunier, J. W., Das dt. Volkslied. 3. um-
gearb. u. verm. Aufl. (Aus Natur u. Geistes-
welt VII.) Lpz.: Teubner. 151 8. 1 M. [24839
Steglich, L., Volkslieder. (Mitt. d. Ver. f.
sächs. Volkskde. 4, 291-99.) [2490
Meisinger, O., Volkswörter u. Volkslieder
a. d. Wiesentale. Freib.: Bielefeld 1.07.
728. 2 M. 50. [2491
Schläger, @., Nachlese zu d. Sammign.
dt. Kinderlieder. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17,
264-98; 387-411. 18, 24-53.) (2192
Nölle, E., Sprichwörtl. Redensarten u.
Sprichwörter a. d. Wosergebiete, Mindener
Gegend. (Ravensberg. Bil. ’08, Nr. 2f.) [2498
Warschauer, A., Zur dt. Handwerker-
poesie in d. Prov. Posen. (Hist. Monatsber.
f. d. Prov. Pos. 8, 49-62.) — Ders., Die
Poesieen d. Seifensieder zu Punitz. (Fbd.
113-23.) [2494
Paulus, N., Die Rolle d. Frau in d. G. d.
Hexenwuhns. (Hist. Jahrb. 29, 72-95.) Val.
Nr. 1159 u. 2'96. [2195
Rückert, G., Der Hexenwahn; Kulturbild
a. Lauingens Vergangenheit. (In: Alt-Lauingen
Jg. IL.) [2496
Schütte, 0., Zauberei in Braunschweig
im 16. u. 17. Jh. (Braunschw. Magaz ‘ui,
Nr. 12.) (2197
Wappler, Alte sächs. Wünschelruten-Ge-
schichten. (Mitt. v. Freiberg. Altert.-Ver. 43,
51-84.) — K. Heidler, Die Schatzgrüber auf
d. Geldberg. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
4, 258-62.) — B. Wilhelm, Aberglaube in d.
Oberluusitz (Ebd. 314-16.) — dJ. Radyserb,
Der Teufel im Sprichwort d. Oberlaus.
Wenden. (Ebd. 311-14.) [24398
Keller, Die Schwaben in d. G. d. Volks-
humors, 8. ’07, 2587. Rez.: Ztg. f. G. d.
Oberrh. 23, 188-90 R. Kraus. [2499
Schmidt, Jul., Ortsneckereien im Mark-
gräflorland. (Alemannia N.F. 9, 65-70.) [2500
Rehm, H. S., Dt. Volksfeste u. Volks-
sitten. (Aus Natur u. Geisteswelt CCXIV.)
Lpz.: Teubner. 116 S. 1 M. [2501
Becker, Alb., Pfälzer Frühlingsfeiern.
(Beitrr. z. Heimatkde. d. Pfalz II.) Kaisers-
lautern: Kayser. 49 8. 1 M. Vgl. Korr.-Bl.
d. Gesamt-Ver. 08, Nr. 4. [2502
Spieß, K., Grenzgangfest in Biedenkopf.
(Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. ’07/8. 91-
94.) {2503
Andresen, L., G. d. tondernschen Fast-
nachtsgelags u. d. Schützenkorps. (Zt. d. Ges.
f. schlusw.-holst. G. 37, 375-459.) [2504
Lingke, A., Der Streittag, o. Bergfeiertag
d. Freiberger Knappschaft. (Mitt d. Ver. f.
sächs. Volkskde. 4, 247-52.) — Markgraf, Der
Lobetanz in Sachsen. (Ebd. 309-11.) — D ers.,
Zur G. d. Dorfordngn. (Ebd. 316-18.) [2505
Keller, L., Großloge Indissolubilis u. au-
dere dt. GroBlogen-Systeme d 17. u. 18. Jh.
(Monatshfte. d. Comen.-Ges. 16, 121-57.) Sep.
als Vortrr. etc. a. d. Com.-Ges. XVI, 3. Jena:
Diederichs. 60 Pf. [2506
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. *S9
Göbel, H., Süddt. Bürgerhaus.
Dresden: Kühtmann. 411 S.; 30 Taf.
46 M. [2507
Hunziker, J., Schweizerhaus (8.
07,588). Abschn. V: Das dreisässige
Haus (umfass. d. schweiz. Hochebene
v. d. Saane bis zur Thur, m. d. dt.
Jura. Abt. 1: Reisebericht. Hrsg. v.
C.Jecklin. jx, 2528. 11M.60. [2508
Gradmann, Schwib. Bauernhaustypen.
(Korr.-Bl. d. Gesamt- Ver. US, Nr. 4.) [2509
Kutzbach, F., Zur Bestimmg. u. wissen-
schaftl. Überlieferg. d. älter. Bürgerhauser
Triers. Zugleich e. Beitr. z. älter. G d. dt.
Bürgerhauses. (Trier. Chronik 4, 65-80.) [2510
Eberth, R., Das althess. Dorf, s. Wohn-
hausban u. s. Inneneinrichtung. (Hessenland
08, Nr. 8f.) [2511
Wehrhahn, K., Das altsächs., bes. d. lip-
pische Bauernhaus. (Mitt. a. d. lipp. G. 5,
1-28.) 2512
Pappusch, O., Westfül. Hausinschrr. (Ra-
vensberg. Bill. ’07, Nr. 6f.) [2513
Stegmann, H., Die Holzmöbel d. Germ.
Mus. X (Mitt. d. Germ. Nationalmus. ’07,
103-23; Taf.) ie [2514
Hecht, R., Üb. d. Volkstracht auf d. Mag-
deburg. Dörfern. (G.bll. f, Magdeb. 42, 240
-54.) [2515
Martin, Dt. Badeleben in vergang. Tagen,
8. 07, 604. Rez.: Arch. f. Kult.-G. 5, 382-84
Th. Hampe; Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 237
-39 P. Bartels; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 494-
96 Kaindl; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "08, Nr. 3
K. v. Kauffungen. [2516
Knebel, K., Die alten Freiberger Bad-
stuben u. ihre Bader. (Mitt. d. Freib. Altert.-
Ver. 40, 79-87.) [2517
Steinhuber, Auftreten d. Pest u. anderer
Seuchen in früher. Jahrhunderten. (In: Dt.
Gaue VIII) (2518
Asen, J., Leprosenhaus Melaten b. Köln.
Bonn. Diss. 104 8. [2519
£. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
GrundriB d. G.-Wiss. (s. Nr. 583). II, 1,5.
Nr. 2262. (2520
Studien, Hist., verüff. v. Ebering (s. Nr.
685). LX. (Promnitz, Bismarck.) [2521
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s. Nr.
586). N. F. XVII s. Nr. 9934. [2522
Abhandlangen, Leipz. hist. (8. Nr. 587).
V u. VI s. Nr. 2224; 23744. [2523
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (8. ’07,
2617). III-V s8. Nr. 2244; 2424; 9891. 2524
Abhandlungen, Hallesche, z. neuer. G. (s.
707, 2619). XL VI. (Bock, Erfurt. Universität
währ. d. 30jühr. Krieges). [2525
Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 593).
C (3. F., IV), 2 u. CI
S. 237-472; 1-236. [2526
Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 594.) XXIX
1-2. S. 1-495.
(3. F., V), 1.
sà
[2527 |
|
|
|
| IX
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.-
forschg. (s. Nr. 595). XXIX 1-2.
S. 1-384; 4 Taf. u. Kte. [2528
Geschichtsblätter, Dt. (8. Nr. 598).
, 5. S. 119-42. [2529
Archiv, Neues, d. Ges. f. ält. dt.
G.kde. (s. Nr. 597). XXXIII, 2 u. 3.
S. 285-803. [2680
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. Nr. 599)). LV, 12 u. LVI 1-6.
Sp. 462-508; 1-264. [2531
Mitteilungen d. German. Nationalmuseums
(s. Nr. 600). 1907, S. 53-134; Taf. 11-22. —
Anzeiger. 1907, 3/4. S. XXj-xxxvj. [2589
Blätter, Prähist. (s. Nr. 623). XIX, 1.
S. 1-16; Tat. [2533
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibl. (8. 07, 2628). X, 2.
S. 247-474, [2534
ee —————
Mitteilangen a. d. hist. Lit. (s. Nr.
602). XXXVL 1. S. 1-128. [2535
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-
G. (s. Nr. 603). XVI: 1905, Hft. 1
u. 2. 527 Sp. 24 M. [2536
Jahrbuchd.Ver.f.niederdt. Sprach-
forschg. (Niederdt. Jb.), s. ’07, 2632.
XXXIT: 1907. 164 S. 4 M. [2537
Zeitschrift, Archival. (8. 07, 680).
N. F. XIV. 318 S. 12 M. [2538
Mitteilungen d. Kgl. Preuß. Archivver-
waltg. (s. ’07, 2633). Hft. X. 39S. 1 M. 20. —
Hft. XI s. Nr. 2088. [2539
Vierteljahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 610).
XXXV, 4-XXXVI, 2 S. 367-499
S. 1-176. [2540
Herold, Deutscher (s. Nr. 6108). XXXVIII,
T-XXXIX, 6. S. 203-22. S. 1-124. [25102
Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 612).
VI, 1. S. 1-136. — Erg.-Hft. III
s. Nr. 2870. [2541
Beiträge z. Kultur-G. d. Mittelalters u. d.
Renaiss.; hrsg. v. W. Götz. Lpz.: Teubner.
Hft. I u. IlI s. N. 2778; 2817. [2543
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G.
(s. Nr. 613). Hft. 94-96 s. Nr. 2221; 2343;
2793. (2548
Studien, Tübing,, f. schwäb. u. dt. Rechts-
G., hrsg. v. F. Thudichum (8. ’07, 9641).
II, 1 (Nr. 5) s. Nr. 2149 [2544
Beiträge, Deutschrechtl. Forschgn. etc. z.
G. d. dt. Rechts; hrsg. v.K. Beyerle (8. ’07,
2642). I, 4 u. 5 s. Nr. 2246; 2906. [2545
Vierteljahrschrift f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. Nr. 614). VI, 1.
S. 1-158. [2546
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 617).
XXIX, 1. S. 1-122; 1-30. [2547
Geschichtsblätter d. Dt. Hugenotten-Ver.
(s. ’07, 644a). XII, 6 s. Nr. 3410. [2548
*86
Zeitschrift f. Brüder-G. Hrsg. v.
Jos. T. Müller u. Gerh. Reichel.
Jg. I. Herrnhut: Ver. f. Brüder-G.
1907. 204 S. 7 M. 2549
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. (s. Nr. 619). XVII, 1.
S. 1-64 — Beihft. XV œ. Nr.
1910. [2550
Euphorion (s. Nr. 620). XIV, 4 S. 689-
857. (2551
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(s. Nr. 624). XXIII,2. S. 193-404. [2552
Studien z. dt. Kunst-@. (s. Nr. 625). Hft. 94
u. 95 s. Nr. 2834; 3987. (2553
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammign. (s. Nr. 627). XXIX, 1-2.
136 S.; 10 Taf. — Beibl: Amtl.
Berr. Nr. 6. Sp. 141-64. [2554
Beiträge z. neuer. G. Österreichs
(s. Nr. 631): März 1908. 85 S.; 2 Taf.
3 M. 20. [2555
Forschungen z. inner. G. Österreichs, hrsg.
v.Dopsch, 8.’07,657. H. IV a. Nr.2233. (2556
Archiv f. d. G. d. Diözese Linz
(8. ’06, 2552). Jg. II. 419 S. 5 M.
Jg. IV. 636 S. 8 M. 33. [2557
Zeitschrift d. a Ver. f. Steier-
mark (s. ’07, 2665). Jg. V. 236 S. [2558
Carinthia 1. (B. Ñ 685). Jg. 98,
Nr. 1-3. S. 1-95. — Jahresbe-
richt: 1907. 24 S. [2669
Forschungen u. Mitteilungen z.
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. Nr. 637).
V, 1. 8. 1-100. [2560
"Festschrift z. 60jähr. Bestande,
zugleich Jahresber. d. Vorarlberg.
Museum-Ver. (s. ’07, 2670). XLIV:
1906. 298; 40 S. [2561
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen (s. Nr. 639). XLVI, 2-3.
S. 107-306; 17-54. 2562
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mäh-
rens u. Schlesiens (s. Nr. 640). XII,
1-3. S. 1-388. [2563
Archiv d. Ver. f. siebenb. Landeskde.
(B. "07, 2672). XXXIV, 2-4. S. 191-425
u. 47 S.; 9 Taf. — Korrespondenz-
blatt. XXX, 6-12 u. XXXI, 1-6.
S. 49-112; 1-88. [2564
Anzeiger f. schweiz. G. (8.’07,2673).
07, 2-4 u. ‘08, 1. Bd. X, 165-276. [2565
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (B.
Nr. 642) N.F. IX, 4. S. 265-384;
Taf. [2566
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G.
Rev. d’hist. ecclés. suisse. Hrsg. v.
A. Büchi u. J. P. Kirsch. Red..
Bibliographie Nr. 2549—2683.
Sekr.: M. Besson. Jg. I. Stans:
v. Matt & Co. 320 S. 4 80. [2567
Schriften d. Schweiz. Ges. f. hor
V s. 2877.
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altert-
kde. (s. "07, 2676). Bd. VI. 461 u.
xjv S. 10 M. 85. [2569
Jahrbuch, Basler (s. '07, 26768):
1908. 376 &. 8 Taf. 6 M. [2570
„Taschenbuch Züricher (8.’07,2677).
Jg. XXXI: 1908. 327 S;
à Tai 4 M. [2671
Mitteilungen d. Antiquar. Ges. in Zürich
(s. ’07, 2677a). XXVL 6 s. Nr. 2466. (2572
Archiv d. Hist. Ver. d. Kantons
Bern (s. ’07, 2682). XVII, 3. S. ıvı]
-Lxxx1); 269-468; 35 Taf. u. Plan.
5 M. 50. [2573
Taschenbuch, Neues Berner (s. ’07,
2682 a): 1908. 327 S.; 17 Taf. 4 M. [2574
Forschungen z. G. Bayerns (s. Nr.
646). XVI, 1/2. 154 S. [2575
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr.
648). XIV, 3-4 S. 101-96. [2576
Inn-Oberland, Das bayer. (s. 07, 2690).
VI: 1907. 104 8.
Sammelblatt d. Hist. Ver. f. Ingolstadt
u. Prgeès: (8. '07, 681). i
46 S. [2578
“ahrenbericht d. Hist. Ver. f. d. Bezirk
Bruck f. d. 4 Vereinsjahr 1906/7. Bruck:
Wurmdobler. 64 8. [2579
Geschichtsblätter, Landsberger (s. ‘07,
2692.) VI: 1907. 68 8. 2580
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing
u. AROSE (s. ’07, 2693). IX: 1906. 130 8.;
3ST [2581
Die Oberpfalz, Monatsschr. f. G., Volks-
u. Heimatkde.; hrsg. v. J. B. Laßleben. I:
1907. Kallmünz: Selbstverl. 193 S. [2582
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Ges. f. frănk.
G. (s. "07, 2697). IIT: s. Nr. 2465. [2583
Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfran-
ken u. Aschaffenb. (s. ‘07, 2698).
Bd. 49: 1907. 243 S. — Jahres-
bericht: 1906. 50 S. [2584
Jahresbericht d. Ver. f. G. d. 'St. Nürn-
berg (s. 07, 2700). XXX: 1907. 81 8. [2585
Jahresbericht üb. d. Tătigkeit d. Ver.
Alt-Rothenburg 1906/7. 45 S. [2586
Koilektaneen-Blatt, Neuburger (s.
’07, 688). LXIX: 1906. 48S. u. Beil. 84
u. 46 S. [2587
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen
(8. Nr. 656) XX: 1907. 289 S.;
9 Taf. [2588
Alt-Lauingen (s. ’07, 2701). Jg. II. Lauing.:
Stadelmeier 1907. [2589
Archiv, Schwäbisches. (Fortsetzg. d. Diö-
zesanarch. v. Schwab. (s. Nr. 658). XXVI, 1-6.
Ravensb.: Alber. S. 1-96. [2590
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins
(8. Nr. 660). N.F. XXII, 1-2.
S. 386. [2591
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (8. .
Nr. 660a). Nr. 30, S. 1-64. (Verbund. m. d.
Zt. f. G. d. Oberrh.) [259i a
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Komm. (s.
*07, 2709). N.F. XI s. Nr. 2833. [2592
Alemannia. Zt. f. aleman. u. fränk.
G. (8. Nr.661). N.F. IX, 1. 808S. [2593
Biätter d. Badisch. Vereins f. Volkskde.
Hrsg. v. F. Pfaff. Freib.: Fehsenfeld.
Hft. VI. S. 78-120. 1 M. [2594
Schriften d. Ver. f. G. d. Boden-
sees (s. ‘07, 698) XXXVI: 1907.
xxx, 1798. 5 M. [2595
Schau-Ins-Land (s. Nr. 662). XX XIV, 2. [2596
Beiträge z. Landes- u. Volkeskde. v. Els.-
Lothr. (s. Nr. 666). XXXIV s. Nr. 2151. [2597
Bulletin du Musée hist. de Mulhouse (s.
707,703). XXX: 1906. 165 S.; 8 Taf. 2 M. [2598
Museum, Pfülzisch. (s. 07, 2714). XXIV:
1907. 196 8. 12599
Geschichtsblätter, Westpfülzische. Hrsg.
v. R. Buttmann. XI: 1947. Zweibrücken:
Kranzbühler. 48 8. [2600
Gexchichtsblätter, Nordpfälzer. Jg. IV:
1907. Kirchheimbolanden: Thieme. 888. [2601
Geschichtsblätter, Leininger. Hrsg. v.
E. Müller. Jg. Vi: 1907. Kirchheimbo.
landen: Thieme. 94 S. [2602
Archiv, Neues, f. d. G. d. Stadt Heidelb.
u. d. rhein. Pfalz (s. Nr. 670). VII, 4. S. 193
-261. Br S. 1-64. & 60 Pf. [2603
Geschichtsblätter, Mannheim. (s. Nr. 671).
1-6. S. 1-144. [2604
onatsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver.
(s. Nr. 672). XV, 19 u. XVI, 1-5. Sp. 45-48;
1-
24. (2606
Archiv f. hess. G. u. Altertkde.
Ergänzgsbd.:Beitrr.z. hess. Kirch.-
G. (s. ‘07, 709). III, 2-3. S. 89-
264. [2606
Vom Rhein. Monatsschr. d. Altert.-Ver.
Worms (s. 06, 2630). Jg. IV-VI: 1905-7.
96; 96; 104 S. [2607
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
(s. '07, 2720). XXXVII: 1907. 257 S.:
8 Taf. — Mitteilungen: 1907/8.
132 Sp. 2608
Zeitschrit, Westdt., f. G. u. Kunst
(8. Nr. 676). XXVI, 3-4. S. 129-414;
Taf. 2-18. — Korr.-Bl. XXVI, 9-12.
Sp. 129-92. -- Röm.-germ. Korr.-
BL I, 1-8. S. 1-40. (Jg. 8 M.) [2609
Geschichtsblätter, Rhein. (s. Nr. 677)
VII, 19. 8. 353-80. [2610
Jahrbücher, Bonner (s. Nr. 678).
CXVI, 3. 8. 291-399; Taf. 21-28.
(Jg.: 16 M.) [2611
Archiv, Trierisches (s. Nr. 681).
Hft. XII. 96 S. u. Beil. S. 161-76.
3 M. 50. [2612
Chronik, Trier. (e. Nr. 681a). IV, 3-9,
8. 33-144. [2612 a
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. (s. ’07,
716). XL (= N. F. XXX): 1907
223 S. [2613
Monatsschrift d. Berg. G.-Ver. (s.’07, 2730).
XIV, 7-13 u. XV, 1-3. S. 125-216; 1-60. (2613
e
*87
Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (8.
'07,719). Bd. XXIX. 364S. 6 M. [2614
Publications de la Sect. hist. de
l'Institut G.-D. de Luxemb. (8. °07,
2734). Vol. LV. 474 S. [2615
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist.
de l'Acad. R. de Belg. (s. Nr. 687).
LXXVI, 6. S. xcjx-cjx; 537-712, [2616
Oud-Holland. Jg. XXV u. XXVL 1.
vij, 248; 68 S. [2617
Archievenblad, Nederl. Jg. XV:
1906/7 u. XVI: 1907/8, 1-2. Groning.:
van der Kamp. 236; 158 S. [2618
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkunde (s. Nr. 690). 4. R.,
VI, 4. S. 361-478. 1 fl. 25. [2619
Analectes p. serv. à l’hist. ecclés.
de la Belgique (s. Nr. 691). XXXIV
(8. S., IV), 1. S. 1-128. [2620
4
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde. (s. 07, 2746). Bd. XLI. (N. F.
XXXI.) 359 S.; 4 Taf. u. Kite.
8 M. [2621
Hessenland (s. Nr. 694). Jg. XXII, Nr.1
-12. S. 1-180. [2623
Gelnhusana. Aus d. G. d. Stadt Geln-
hausen. Beil. z. Kreisblatt Amtl. Ans. f.
Goluhausen 1905-1908. 108 S. Rez.: Zt. d.
Ver. f. hess. G. 41, 285 K. Wenck. [2623
Mitteilungen aus G. u. Heimatkde. d.
Kreises Biedenkopf. L Jg. Nr. 1-17. Hrsg.:
K. Spieß. Biedenk.: Heinzerling. 68 $.
1 M. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 285f.
K. Wenck. [2624
Zeitschrift d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d.
Börde (s. ’07, 730). Hft. XXIII: Index zu
Hft. 1-21 incl. A-K. 189 S. [2625
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld (8.
'07, 731). XXI: 1907. xvj, 118 S.
M [2626
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries-
lands (s. Nr. 697). VIII s. Nr. 2304. [2627
Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden-
XVI 449 S.
(s. '07, 2757).
8 M. [2628
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (s. Nr. 683). 1908, H. 1-3. S. 1
-822; Taf. [2629
Forschungen z. G. Niedersachsens (8. '07,
2760). I, 5 u. 6 s. Nr. 1919; 2316. — II, 1
(Wesenberg,Vizekanzler D.G. Strube). (2630
Mitteilungen a. d. lippisch. G. u.
Ldkde. (s. ’07, 2762). V: 1907.
202 S. [2631
Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr.
700). XI, 1-6. 192 S. 2632
eitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. (s. '07, 741). Bd. XXXVII. 5168.
8 M. [2683
"88
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. R. Il (Beitrr. u. Mitt), 8. |
Nr.7u3. IV,3. S. 143-270. 2 M. [2634
Magazin, Braunschw. (s. Nr. 705). 1907, 10-
1908, 5. 8. 109-114. 1-60. [2635
Geschichtsblätter f. Magdeburg
(s. Nr. 707). XLII, 2. S.129-295. [2636
Blätter, Mansfelder (s. '07, 2771).
XXI: 1907. 288 S. [2637
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb.
hist.-antiqu. Forschgn. (s. ’U7, 2773).
XXI, 2. S. 121-272 2 M. —
Jahresbericht: 1906/7. 43 S.
1 M [2638
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Al-
tertkde. v. Erfurt (s. Nr. 711). XX VIII:
1907. xxır), 144 S. [2639
Beiträge, Neue, z. G. dt. Alter-
tums, hrsg. v. d. Henneberg. Alter-
tumsforsch. Ver. in Meiningen (s. ’06,
2640). Lfg. XXI. 168; xv S.; 5 Taf.
4 M. [2640
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Al-
tertskde. zu Kahla u. Roda (s. ’U5,
162). VI, 3. 1906. S. 183-354. [2641
Mitteilungen d. Gesch.- u. Altertumsforsch.
Ver. zu Eisenberg (s. ’06, 2641). Hft. 23
(Bd. IV, 3). 8. 157-214. 1 M. [2642
Archiv, Neues, f. sächs. G. u.
Altertskde. (s. Nr. 717). XXIX, 1/2.
2168.; Kte. 6 M. [2643
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (s.
07, 2777). Hft. XXI: 1907. 132 S.
4 M. [2644
Mitteilungen d. Ver. f. süchs.
Volkskde. (s. Nr. 718). IV, 8-9. S. 245
-324. Jahresbericht: 1907.
30 S. [2645
Mitteilungen d. Altertertumsvereins zu
Plauen i/V. (s. '07, 2780). XIX: 1908-1909. | XX, 1. 1907. 124 S. 8 M.
Bibliographie Nr. 2631—2689.
XV, 271 S.; 3 Taf. 4 M. 2V0. — Beilageheft
8. Nr. 1905. (2646
Beiträge zur G. d. Stadt Buchholz.
Hft. VI Buchh.: Handreka 1907.
111 S. 1 M. 50. [2647
Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Anna-
berg u. Umgegend (s. ‘06, 2647).
Jahrb. X: 1905-7. S. 297-376.
1 M. 50. [2648
Mitteilungen d. Freiberger Altert.-
Ver. (s. ‘06, 2646). Hft. 42 u. 43.
144; 92 S. [2649
Geschichtsblätter, Dresdner (s.'07,
2782). ‘07, 3 -'08, 2 (IV, 153-248). [2650
Mitteilungen, Niederlaus. (s. Nr.
722). X,3u.4. S. 115-262. 2 M. [2651
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. Nr.
725). 1908, 1-7. S8. 1-186. — Verz. d. Mit-
glieder: Febr. 1908. 40 S. 8°. (2652
Beiträge z. G. d. St. Rostock (s.’06, 2656).
IV, 4. 1907. 169 S. 9 M. [2653
Studien, Baltische (s. Nr. 2789).
N. F. XI. 219, xvıjS.; 4Taf. 6 M. [2654
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. u. Al-
tertkde. (s. ’07, 2789a): 1907. 140 S.
Register zu Jg. 1887-1906. 80 S. [2655
Zeitschrift d. Hist. G. f. d. Prov.
Posen (s. Nr. 729). XXIII, 1. 148 S.
— Hist. Monatsblätter (s. "07,
2794). VIII: 1907. 192 S. [2666
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia
(5. '06, 2663). Hft. XII. 224S. 4 M. [2657
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster-
burg (s. ‘06, 2662). Hft. X. 1907.
55 S. 2 M. >
Sitzungsberichte d. Ges. f. G. u.
Altertkde. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands (s. 07, 778): 1906. 119 S.;
te. 2659
Mitteilungen a. d. livländ. G.
[2660
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Ürzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Deecke, W., Geologie u. Prä-
historie. (Balt. Stud. N. F. 11,
1-21.) [2661
Zunkovit, M., Wann wurde Mitteleuropa
v. d. Slaven besiedelt? Beitr. z Klarg. eo.
Geschichts- u. Gelehrten-Irrtums. 2. weseutl.
verm. Ausg. Teschen: Stuks 1:06. 212 S.
4 M. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 5,
225-383 Glonar. [2662
|
Detlefsen, Entdeckg. d. german. Nordens
im Altert., 8. ’06, 2668 Roz.: Zt. f. dt. Philol.
39, 136-38 F. Kauffmann. [2663
Altertiimer, Die, uns. heidn. Vor-
zeit (s. ’07, 2304). V,9. S. 275-313;
Taf. 49-54. 8 M. [2664
Inh.: K. Schumacher, Neolith. Grab-
funde d. Schnurkeramik a. Süd- u. Nord-
dtld. (S. 275-50; Taf. 49.) — P. Reinecke,
Grabfunde d. erst. La Tènestufe a. Nordost-
bayern. (S. 281-87; Taf. 50.) — Ders.. Grab-
fuude d. 8. La Tènestufe a. d. bayer. Donau-
tal. (5. 288-94; Taf. 51.) — Vgl. Nr. 2698;
2764.
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum.
Rzehak, A., Beitrr. z. Kenntnis d. Bronze-
zeit in Mähren (s. Nr. 742). Forts. (Zt. d. Dt.
Ver. f. G. Mahrens etc. 12, 142-62.) — M. v.
Kimakowicz, Stolzenburger Funde. (Korr.-
BI. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 30, 39-95.) [2665
Viollier, D., Étude sur les fibules de l’âge
du fer trouvées en Suisse (s. Nr. 743). Schluß.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 9, 279-292.)
— J. Helerli, Bronzezeitl. Quelifassg. v.
. 8t. Moritz. (Ebd. 265-78.) [2666
Wiedmer-Stern, J., Das gallische Graber-
feld b. Münsingen, Kant. Bern. (Aus: Arch.
d. Hist. Ver. d. Kt. Bern XVIII, 3.) Bern:
Grunau. 93 S.; 35 Taf. u. Kte. 4 M. [2667
Vierling, A., Vor- oder frühgeschichtl.
Altertümer in Werken ält. bayer. G.-Schreiber.
(In: Jahresber. d. Hist. Ver. f. Straubing. IX.)
— F. Weber, Neue Beitrr. z. Vor-G. v. Ober-
bayern. (Forsch. z. G. Bayerns 16, 1-29.) —
Hasselmanu, Über Urzeit- (Kelten-) Kultur in
Noricum. (In: Bayer. Inn-Oberland VI) —
L. Schacble, Ausgrabgn. in Kicklingen: ’07.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20, 18ñf.) —
J. Demleitner, Öffnung e. präh. Grabhügels
im Donauried. (Ebd. 187 f.) (2658
Levy, H., Archüolog. Funde in Winden.
(In: Pfülz. Museum Jg. XXIV.) — F. Sprater,
Urneufriedhof b. Hußloch. (Ebd.) — Ders.,
Wohnplatz d. jüng. Steinzeit b. d. Eyers-
heimer Mühle, Gemeinde Weisenheim. (Fbd.)
— Ders., Grabfund d. Bronzezeit v. Klingen-
münster. (Ebd.) — Ders. u. F. J. Hilden-
brand, Untersuchg. v. Grabhügeln im Benzen-
loch. (Ebd.) — Dieselben, Reihengrüberfeld
zu Bobenheim a. Rh. (Ebd.) — Hildenbrand,
Urgeschichtl. Fund a. Harthausen. (Ebd.) —
Ders., Reihengraber im Gemeindewalde v.
Weingarten. (Ebd.) (2669
Schumacher, Die neue archäol. Karte d.
Umgebg. v. Mannheim. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. ’08, Nr. 1) — K. Baumann, Funde a.
d. Steinzeit in u. bei Mannheim. (Manuh.
G.bll. 9, 26-30; 66f.; 142-44.) (2670
Koehl, Üb. stratigraph. Verhältnisse neo-
lith. Fundplätze b. Worms. (Korr.-Bl. d. Dt.
Ges. f. Anthrop. etc. 37, 123-25.) — Dors.,
Neue Beobachtgn. auf neolith. Wohnplätzen
in d. Umgebg. v. Worms. (Korr.-Bl. d. Ge-
samt-Ver. "08, Nr. 1.) — Ders., Wohugruben
d. Hallstattzeit b. Kriegsheim. (Röm.-germ.
Korr.-Bl. 1, 26) — Ders., Hockergraber b.
Osthofen b. Worms. (Ebd. 25.) (2671
Körber, Röm. u. frühmittelalterl. Inschrr.
in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 172-76.)
— E. Ritterling, Bronzedepotfund a. d.
Taunus. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 37,
245-57; 3 Taf.) — Ch. Thomas, Aufdeckg.
einig. Podien am Nordhange d. Altküniys.
(Mitt. desselb. Ver. ’07/8, 42-48.) Vgl. ’06, 2678.
— M. Jacobi, Hügelgrüber vor Wilhelmsdorf
b. Usingen. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 13f.) —
Kramer, Hügelgräber in d. Lindener Mark
u. frühfränk. Gräber auf d. Exerzierpl. (Ebd.
16-19 ; 27.) [2672
Günther, A., Paläolith. Fundstellen im
Löss b. Coblenz. (Bonner Jbb. 116, 844-62;
Taf. 9-11.) — H. Lehner, Mayen in d. Eifel;
e. neolith. Stadt. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 1,
1-4.) [2673
Knorr, F., Hausreste neolith Zeit b. KL-
Meinsdorf, Ksp. Plön. (Mitt. d. Anthrop.
Ver. Schlesw.-Holst. XVIII.) C. Roth-
mann, Grabhügel a. d. Bronzezeit b. Schaf-
stedt in Dithmarschen. (Ebd.) (2674
Größler, H., Das Fürstengrab im groß.
Galgenhügel am Paulschachte b. Helmsdorf
im Mansfelder Seekreise. (Jahresschrift f. d.
‚89
Vor-G. d. süchs.-thür. Länder t, 1-87; 9 Taf.)
Rez.: Mansfeld. Bll. 21, 254-59 Blümel. —
Ders., Das Helmsdorf. Fürstengrab. (Aus:
Magdeb. Ztg. Montagsblatt.) Eisleb.: Selbst-
veri. 278. 60 Pf. — 6. Eichorn, Depottund
im Münchenrodaer Grund b. Jena. (Zt. f.
Ethnol. 40, 194-200.) — H. Jentsch, Vor-
geschichtliches a. d. Niederlausitz. (Nieder-
laus. Mitt. 10, 260 f.) (2675
Walter, E., Úb. Altertt. u Ausgrabgn. in
Pommern ’06. (Balt. Stud. N.F. 11, 209-19.) —
W. Deecke, Alte Siedelungen b. Gristow,
Kr. Greifswald. (Monatsbll. d. Gos. f. pomm.
G. ’07, 63-66.) — Spielberg, Burgwall u.
Urnenfeld b. Güntershagen. (Ebd 100f.) [2676
Hollack, E., Grabformen ostpreuß. Graber-
felder. (Zt. f. Ethnol. 10, 145-13.) [2617
b) Einwirkungen Roms.
Schulz, ©. Th., Das Kaiserhaus
d. Antonine u. d. letzte Historiker
Roms. Beigabe: Das G.-werk d.
Anonymus. Lpz.: Teubner 1907.
274 S. 8 M. [2678
Knoke, F., Neue Beitrr. zu e. G. d. Römer-
kriege in Dtld., s. '07, 2827. Rez.: Lit. Zbl.
’07, Nr. 49 A.R. [2679
Clerc, La bataille d’Aix, s. "07, 804. Rez.:
Journ. des savants ‘07, 151-56 Jullian. [2680
Riese, A., L.Appius Norbanus Maxi-
mus. (Westdt. Zt. 26, 129-41.) [2681
Bang, Die Germanen im röm. Dienst bis
z. Regierungsantritt Constantins I, s. ’07, 810.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 17 Ritterling;
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 90-93 Dietrich;
Wochenschr. f. klass. Philol. ’07, Nr. 43
Edua. Wolff; Hist. Vierteljschr. 10, 581f.
Ldw. Schmidt. [2682
Limes, Der Obergerm.-Raet. (s. Nr.
767). Lfg. XXX. 1907. 62 S.; 7 Taf.
6 M. 60. (Subskr.-Pr.: 4 M. 20.) [2683
Inh.: A. Mettler, Kast. Küngen. (Sep.
8 M. *0.)
Domuszewski, À. v., Die Anlage d. Limes-
kastelle. Heidelb.: Winter. 31 S. 80 Pf. Rez.:
Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 29-36 Fabricius. [2684
Limes, Der röm., in Österr. s. ’07, 2834.
Rez. v. VU u. VIII: Hist. Zt. 101, 104-7
Ritterling. — M. Nistler, 2 Probleme nm rom.
Limes in Österr. Wien. Progr. 1907. 15S. [2685
Bericht d. Vor. Carnuntum in Wien f. d.
J. 1904 u 1805 (s. 06, 2309). xxımj, 223 8.
m. 3 Taf. u. 107 Fig. im Text. [2686
Blanchet, Les enceintes romaines de la
Gaule, s. ’07, 239. Rez.: Moy. âge 21, 27-35
Prou; Röm.-Germ. Korr.-Bl.1,9f. Anthes. [2687
Nowotny, E.. Bericht üb. d. ’06 u. ‘07 auf
d. Zollfelde durchgef. archüol. Grabungen.
(Carinthia I. 98, 1-11.) — C. v. Schwerzen-
bach, G. d. ròm. Ausgrabungen in Bregenz.
(Jahresber. d. Vorarlberg. Museum -Ver. 44,
5-11.) [2688
Meyer, A. B. u. A. Unterforcher,
Die Römerstadt Agunt b. Lienz in
Tirol. Vorarbeit zu ihr. Ausgrabg.
Mit Kte., 3 Doppeltaf., 2 Bildn. u.
6 Textabbildgn. Berl.: Friedländer.
x1j, 251 S. 18 M. [2689
*90
Burckhardt-Biedermann, Die röm. Stadt-
befestigung v. Augusta Raurica. (Korr.-Bl.
d. Gesamt-Ver. ‘07, Nr. 12.) — Heuaberger,
Die neueste Forschg. in Vindonissa. (Ebd.
’08, Nr. 1.) — K. Gutmann, Röm. Villa im
Kast. Larga. (Westdt. Zt. 26, 273-79; Taf. 2.)
— À. GeBner, Röm. Kalkbrennofen b. Brugg.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 9, 13; Taf. 22.)
— W. Cart, Le temple Gallo-Rom. de la
„Grange du Dime“ à Avenches. (Ebd. 293-
312; Taf. 20f.) (2690
Franziss, Bayern zur Römerzeit, s. ’07,
3845. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’07,
Nr. 9/10 Siebourg. (2691
Frank, C., Römerstraße Grünwald-Klein-
helfendorf. (In: Dt. Gaue VIIL) — Ders,
Feststellg. d. röm. Straße Kempten-Epfach.
(Ebd.) — G. Wagner, Unsere röm. Ausgrabgn.
(In: Alt-Lauingen Jg. IL) — Ders., Fai-
minger Ausgrabgn. (Ebd.) [2692
Oberndorfer, R., Ausgrabgn. d. Hist. Ver.
Günzburg ’06 u. ‘07. (Jahrb. d. Hist. Ver.
Dilling. 20, 154-75.) — M. Scheller, Aus-
grabgn. in Faimingen Sept. ’07. (Ebd. 176-81.)
— K. F. Scharer, Ausgrabgn. b. Faimingen
’07. (Ebd. 182-84.) [2693
Bencker, M., Röm. Funde in d. Bammig.
d. Hist. Ver. zu Günzburg. Günsb. Progr. 1907.
30 S.; 4 Taf. [2694
Knorr, R., Die verzierten Terra-sigillata
Gefäße v. Rottweil. Stuttg.: Kohlhammer.
79 8.; 82 Taf. 5 M. — Ders., Sigillata-
Stempel v. Rottweil. (Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 26, 81-84.) Vgl. ’07, 834. [2695
Ludowici, Stempelbilder röm. Töpfer a.
mein. Ausgrabgn. in Rheinzabern nebst d.
2. TI. d. Stempelnamen, s. ’06, 2698. Rez.:
Westdt. Zt. 26, 42-51 J. Jacobs. [2696
Christ, K., Borbetomagus (s. ’05, 2753).
(Vom Rhein ’05, 43-15 etc. 74-76. ’06, 5-7;
61-63.) — Fr. Cramer, Borbetomagus-Wormaz-
feld-Worms. (Ebd. ’06, 26-28.) — L. Wilser,
Die Burgunden im Wormsgau. (Ebd. 8. 30f.;
84-37.) [2697
Schamacher, K., Glasierte röm. Ton-
gefäße. (Altertümer uns. heidn. Vorzeit 5,
235-302; Taf. 52.) — L. Lindenschmit, Röm.
Schreibgeräte. (Ebd. 303-9; Taf. 58.) [2693
GelBner, V., Die im Mainzer Museum
befindl. Sigillata-Gefäße u. ihre Stempel
(s. °05, 835). Nachtr. I Mainz. Progr. 1907.
11 S.; Taf. [2699
Wolff, Geo., Die Rômerstadt Nida b.
Heddernheim u. ihre Vor-G. Mit Kte. d. röm.
Befestigungen b. Heddernh. u. Praunheim.
Frankf. a. M.: Jügel. 46 8. 1 M. 50. [2700
Ritterling, E., Röm. Münzen a. Wies-
baden u. Umgeg. im Altertums-Mus. zu Wiesb.
Nachtr. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 37,
1-58.) [2701
Krüger, E., Bemerkgn. zu d. Neumagener
Grabdenkmälern. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
*08, Nr. 1.) — Ders., Dolabrarii Inschr. in
Trier. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 4-7.) — Ders,
Minervarelief b. Saarbrücken. (Ebd. 26f.) —
E. Fölzer, Marsstatuette a. d. Trier. Kanali-
sation. (Ebd. 20f) — B. Knorr, In Trier
fabriz. Sigillaten u. ihr Verbreitungsgebiet.
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 114f.) 2702
Arnoldi, Röm. Ansiedig. Ober-Winningen
„auf dem Bingstel“, (Bonner Jbb. 116, 363-
80.) — H. Lehner, Vetera. Ausgrabgn. in d.
J. '06 u. ’07. (Ebd. 802-493 u. Taf. 5-8) —
Ders., Xanten. Ausgrabg. v. Vetera ’07,
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 169-72. [2703/4
Koepp, F., Ausgrabgn. b. Haltern i. W. ’07.
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 162-69.) — @.
Bibliographie Nr. 2690—2750.
Kropatscheck, Ausgrabgn. im Römerlager
1906/7 v. Oberaden. (Ebd. 133-388.) — Ders.,
Zu d. „pila“ v. Oberaden. (Röm.-germ. Korr.-
Bl. 1, 7-9.) (2705
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Friedrich, J., Üb. d. kontroversen
Fragen im Leben d. gotisch. G.-
Schreibers Jordanes. (Sitzungsberr. d.
Münch. Akad. ’07, 379-442.) [2706
Beowulf. Mit ausführl. Glossar
hrsg. v. M. Heyne. 8. Aufl.; besorgt
v. L. L. Schücking. Paderb.: Schö-
ningh. xıj, 315 S. 6 M. 40. [2707
(Biblioth. d. ält. Lit.-Denkmäler. IIT.)
Becker, John, Die Alt-Lieder d.
Edda. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
u. Lit. 23, 193-285.) [2708
Schmidt, E., Zur Entstehgs.-G. u. Ver-
fasserfrage d. Virginal, s. ’07, 2864. Rez.:
Zt. f. öst. Gymn. 58, 740-42 Jos. Pohl. [2709
Bay, Baron de, Les Goths de Crimée.
Nogent le Rotrou 1907: Imp. Dau-
peley Gouverneur. 16 S.; 2 fig. [2710
Campora, B., Alarico Re dei
Visigoti. (Riv. di storia etc. d. prov.
de Alessandria 16, 455-67.) 2711
Pillement, O. v., Mauri. Lpz.: Dieterich
1907. 19 S. 60 Pf. [2712
Chadwick, H. Munro, The origin
of the English nation. Cambridge:
University Press 1907. 360 S.
7 sh. 6 d. [2713
Rez.: Engl. hist. rev. 23, 880-37 Stevenson.
Weiß, Jak., Hadrianus Valesius
u. d. Frage nach d. Herkunft d.
Bayern. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 29, 162-66.) [2714
Widemann, J., Die Herkunft d.
Baiern. (Forsch. z. G. Bayerns 16,
30-84.) 2716
Voges, T., Urnenfriedhof b. Wol-
fenbüttel. (Braunschw. Magaz. ‘07,
Nr. 11.) [2716
d) Innere Verhältnisse.
Steinhausen, German. Kultur in d. Urzeit,
s. ’06, 931. Rez.: Dt. Lit. Ztg. ’06, Nr. 33
Lauffer; Lit. Zbl. ’06, Nr. 46; Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. ’07, Nr. 7 u. Erwiderg. v. St.
m. Entgegng. v. E. ebd. Nr. 10,11. [2717
Bruckner, W., Üb. d. Barditus.
Zu Tacitus Germ. 3. (Festschr. z.
49. Versammlg. dt. Philologen etc.
in Basel. S. 65-77.) [2718
Gierke, Chrenecruda u. Spatenrecht, s. Nr.
794. Rez.: N. Arch. 33, 563f. M. Kr. [2719
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
Kluge, F., Dpef odori u.
pen (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 6, 73-84.) [2720
Fleischmann, W., Altgerm. u. altröm.
Agrarverhältnisse in ihr. Beziehgn. u. Gegen-
sätzen, s. ’07, 869. Rez.: Hist. Zt. 100, 142
-44 Weller. (2721
Rhamm, Großhufen d. Nordgermanen, s.
’07, 860. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 328
-32 O. Schlüter. [2732
Willers, H., Neue Untersuchgn.
üb. d. röm. Bronzeindustrie v. Capua
u. v. Niedergermanien, besond. auf
d. Funde a. Dtld. u. d. Norden hin.
Mit 56 Abbildgn. im Text u. 8 Taf.
Hann.: Hahn 1907. 4°. xıj, 111 S.
8 M. [2728
Watrain, P., Röm. Posturk., ausgefertigt
in Trier 378 n. Chr. (Trier. Chron. N.F. 4,
441-43.) [2724
Rlese, A., Die sogen. Juppiter- od. Giganten-
säulen. (Westdt. Zt. 26, 141-44.) — Hertlein,
Die Juppitergigantensäulen. (Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. ’07, Nr. 12.) | (2725
Schaus, E., Die Überlieferg. v.
hl. Lubentius. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertskde. 37, 162-79.) [2726
Selder, A., Die Bleitafel im Sarge des
hl. Valentin. (Veröffentlichgn. a. d. Kirchen-
hist. Seminar München, 3. R. I, ’07, 254
-74.) [2727
Haupt, A., Die äußere Gestalt d.
Grabmals Theoderichs zu Ravenna
u, d. german. Kunst. (Zt. f. G. u.
Architektur I, 1 u. 2.) [2728
Becker, Fritz, Hirschhaken oder Grandeln
als uralter Schmuck. (Vom Rhein ’05, 2-3.) [2729
2. Fränkische Zeit bis 918.
Meyer, W., Üb. Handschrr. d.
Gedichte Fortunats. (Nachrr. d. Ges.
d. Wiss. zu Gött. ’08, 82-114.) [2780
Annales Mettenses priores, recogn. B.
de Simson, s. ‘06, 949. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. 34, 268-70 Hahn. (2731
Bondois, La translation des saints Marcellin
et Pierre. Étude sur Einhard et sa vie polit.
de 827 à 834, 8. 07, 2898. Rez.: Lit. Zbl. 07,
Nr. 47 M. M.; N. Arch. 38, 233f. Holder-
Egger; Moyen Age 20, 332-34 Poupardin;
Hist. Jahrb. 29, 419 G. M.; Hist. Zt. 101,
113 v. Simson. [2732
Besson, M., Silentium ou Sallentium ? Note
pour la critique textuelle de quelques actes
anciens. (Anz. f. schweiz. G. ’07, 221-24.) [2733
Jusselin, M., Un diplöme original
de Charles le Chauve du 8. novembre
846. (Moyen Age 21, 14-26.) [2734
Größler, H., Nochmals d. thür.-fränk.
Krieg v. 581. (Aus: Zt. f. thür. G.) Eis-
leben: Größler. S. 452-90. 1 M. Vel. ’07,
2894. 12735
*91
Uhl, B., Arkeburg u. Sierhäuser Schanzen,
zwei alte Befestiguugen d. Münsterlandes.
(Jahrb. f. G. d. Hrzgts.Oldenb. 16, 3237-51.) [2736
Vogel, W., Die Normannen u. d. Fränk.
Reich, s. ’07, 907. Rez.: Hist. Zt. 101, 107-13
Perels [2737
Hartmann, L. M., Italien u. d.
fränkische Herrschaft. (Hartm., G.
Italiens im Mittelalter. III, 1.) Gotha:
Perthes. 809 S. 8 M. [2738
Allg. Staaten-G. 1. Abt., Werk 33. Bd III, 1.)
otter, K., Vom „Schwert Karls d. Großen“
in Alsfeld. (Quartalbli. d. Hist. Ver. f. d.
Grhzt. Hess. 4, 192-95.) (3739
Knapp, E., Die Ulriche, e. früh-
mittelalterl. Grafengeschlecht am
Bodensee. (Schrr. d. Ver. f. G. d.
Bodens. 36, 11-30.) [2740
Willoh, K., Fränkische Gräber b. Finen.
(Jahrb. f. Ġ. d. Hrzgts. Oldenb. 16,352.) [2741
Innere Verhältnisse.
Conrat (Cohn), Max, Der west-
gothische Paulus. Rechtshist. Unter-
suchg. (Verhandelingen d. Kgl. Akad.
v. wetenschapp. te Amsterdam. N. R.
VII, 4) Amsterd.: Johs. Müller 1907.
259 S. 6 M. [2742
Oechsli, W., Zu d. Churer Urbar a. d.
Zeit Ludwigs d. Fr. (Anz. f. schweiz. G. ’08,
265-68.) Vgl. ’07, 2911. [2743
Vormoor, J., Soziale Gliederg. im
Frankenreich. (VI v. 2628.) f Z
Quelle & M. 1907. 105 S. (Subskr..
Pr.: 2 M. 80; Einzelpr.: 3M.60.) [2744
Luschin v. Ebengreuth, A., Beitrr.
z. Münz.-G. im Frankenreich. I.
(N. Arch. 83, 435-59.) (2746
Opet, 0., Zum Brautkauf nach
altalamann. Recht. (Aus: Festgabe d.
Kieler Jur.-Fak. f. Hänel.) Kiel:
Lipsius & T. 1907. 37 S. 1 M. [2746
Chadwick, Studies on Anglo-Saxon in-
stitutions, 8. '05, 2816. Reoz.: Engl. hist. rev.
20, 348-51 Stevenson. [2747
Morin, &., Un lectionnaire mérov.
avec fragments du texte occident. des
Actes. (Rev. bénéd. 25, 161-66.) [2748
Levison, W., Willibrordiana (N.
Arch. 83, 517-80.) [2749
Rez.: Analecta Bollandiana 27, 473 A. P.
Albers, B., Consuetudines mo-
nasticae. III: Antiquiora monumenta
Casinenses
maxime consuetudines
inde ab a. 716.-817. illustrantia.
Typis Montis Casini 1907. xxjv,
243 S.; 3 Taf. [2750
Rez.: N. Arch. 33, 570f.
*92
Besson, M., Les évêques de Genève d’Abe£-
lénus à Bernard, 626-892. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 1, 241-48.) Rez. v. 07, 918 (Besson):
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 143 Kirsch. —
P. E. Martin, „Castrum Argentariense“.
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 189-92. ) [2751
Weber, G. A., Das angebl. Grab d. h. Em-
meram. (Röm. Quartalschr. 21, I, 192-96.) [2752
Bruder, Die liturg. Verehrg. d. hl. Abtes
Wigbert v. Fritzlar. (Katholik 3. F., 35, 47-58;
128-42; 217-35; 266-81.) [2753
Zösmair, J., Noch einmal Kloster Tuberis
in Vorarlberg. (Jahresber. d.Vorarlb. Museum-
Ver. 44, 13-30.) Vgl. ‘05, 923. (2754
Zemp u. Durrer, Das Kloster St. Johann
zu Münster in Graubünd., e. ’07, 2.35. (15 fr.)
Rez.: Forschen. u. Mitt. z.G. Tirols u. Vorarl-
bergs 4, 184-89 Wieser. [2755
Christ, K., Anfang d. Klosters Lorsch.
(Vom Rhein ‘07, 1-4 etc. 50-52.) 2756
Widmann, S., Heidnische Spuren in christl.
Legenden unser. Gegend, Lahngau. (Ann. d.
Ver. f. nass. Altertkde. 37, 59-71.) [2757
Größler, H., Die Lage desin d. Drübecker
Stiftungsurkunde erwähnten Klosters Horn-
burg. (Mansfeld. Bll. 21, 69-78.) Sep. Eisleb.:
Selbstverl. 1907, 30 Pf. (2758
Roger, L'enseignement des lettres clas-
siques d'Ausone à Alcuin, 8. ‘07, 928. Rez.:
Rev. d’hist. eccl. 8, 563-66 Jacquin. [2759
Meyer, W., Ein Merowinger Ryth-
mus üb. Fortunat u. altdt. Rythmik
in latein. Versen. (Nachrr. d. Ges. d.
Wiss. zu Gött. '08, 31-81.) [2760
Lehmann, Paul, Erzbischof Hildebald u.
d. Dombibliothek v. Köln. (Zbl. f. Biblio-
theksw. 25, 153-58.) 12761
La Croix, de, L'art aux temps mérov.
Poitiers 1907: Blais et Roy. 128. — C. de
la Croix ot L. Levillain, L’autel de Saint-
Sixte et ses reliques dans la cathédrale de
Poitiers. (Aus: C. de la Croix, La chapelle
Saint-Sixte et les cathédrales de Poitiers.)
Poitiers: Imprimerie Biais et Roy. 1907.
22 S., Taf. 4-6.) [2762
Stückelberg, E. A., Die Aus-
grabun. zu Disentio. (Basler Zt. 6,
489-503. 7, 220-33.) [2763
Schumacher, K., Frühmittelalterl.
Steinskulpturen a. d. Rheinlanden.
(Altertümer uns. heidn. Vorzeit 5,
310-13; Taf. 54.) [2764
Künstle, Kunst d. Klosters Reichenau im
9. u. 10. Jh., 8. ‘07. 2936. Rez.: Hist. Jahrb.
29, 212f. Pelka; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘08,
Nr. 5/6 Bergner. 2165
Levillain, L., L'église caroling. de Saint-
Denis. Essai de reconstruction. (Caen:
Delesques. 54 8. [2766
Ostheide, A., Medizinisches a. e. Hand-
schr. in Essen a. d. Ruhr. (Beitrr. z. G. v.
Esson 29, 127-35.) [2767
Bibliographie Nr. 2751—2809.
3. Zeit der sächsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Herrmann, M., Latinität Widu-
kinds v. Korvei. Greifswald. Diss.
1907. [2768
Rez.: N. Arch. 33, 559 Holder-Egger.
Kolberg, A., Die v. Papst Sil-
vester Il. herausgegebene Passio S.
Adalberti. Braunsberg 1907.92 S. [2769
Rez.: N. Arch. 38, 560 Holder-Egger.
Weinert, A., Die Quellen f. d.
Aufenthalt Ottos v. Bamberg vor
Demmin. (Festschr. d. Gymn. Demmin.
4°. S. 45-55.) [2770
Chronique, La, de Saint-Hubert. N. éd.
p. Hanquet, s. '07, 938. Rez.: Annuaire de
l’Univ. cath. de Louvain ’08, 167-77; Engl.
hist. rev. 23, 351-55 Davis. [2771
Balau, S., Rodolphe de St.-Trond. (Biogr.
nat. de Belg. 19, 613-23.) [2:72
Cartulaires del'abbayede Molesme,
anc. diocèse de Langres 916-1250.
Recueil de docc. sur le Nord de la
Bourgogne et le Midi de la Cham-
pagne publ. avec une introd. diplom.,
hist. et géogr. T.I:Introduction. Paris:
Picard 1907. 4°. xxxıj, 854 8. [2773
Rolland, G., Un faux diplôme de
Conrad II. (Bull. de la Comm. Roy.
d'hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76,
648-67; Taf.) [2774
Hirsch, E., Kardinal Deusdedits
Stellg. z. Laieninvestitur. (Arch. f.
kath. Kirchenrecht 88, 34-49.) [2775
Renaux, Humbert I. et le royaume de
Bourgogne 1000-1048, s. ’07, 947. Rez.: Riv.
stor. ital. ’07, 26-30 Usseglio. [2776
Chalandon, F., Hist. de la do-
mination normande en Italie et en
Sicile. Paris: Picard 1907. xcenj,
403; 814 S. 25 fr. [2777
Rez.: Lit. Zbl. ’08s, Nr. 23 Fed. Schneider;
Rev. hist. 97, 410-12 Halphen; Moy. Age 12,
103-3 Poupardin.
Drehmann, J., Leo IX. u.
d. Simonie. Beitr. z. Untersuchg. d.
Vor-G. d. Investiturstreites. (II v.
2542.) Lpz.: Teubner 1907. jx, 96 S.
3 M. [2778
Meyer v. Knonan, Jahrbücher d. Dt. Reiches
unt. Heinrich IV. u. V. Bd. VI, s. ’07, 970.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 421-25 Mat-
thaei; Hist. Vierteljschr. 11, 95-97 Bernh.
Schmeidler. [2779
Massino, J., Gregor VIIL (Hist.-pol. BU.
141, 469-83.) [2780
Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser — Staufische Zeit.
Bresslau, H., Führer durch Canossa.
(N. Arch. 33, 531-34.) [2781
Rez. v. ’0i, 2956 (Dammann): Zt. f.
Kirch.-G. 28, 468 Hermelink.
Monod, B., Essai sur les rapports
de Pascal IL avec Philippe I., 1099-
1108. (Biblioth. de l'École des hautes
études. CLXIV.) Paris: Champion
1907. xxvıj, 163 S. [2782
Rez.: Hist. Zt. 101, 166f. Cartellieri.
Kirsch, J. Ps: St. Bernard in
Lothringen; geschichtl.-archl. Studie.
(Hist. Jahrb. 29, 43-71; 264-303.) [2783
Zierler, P. B., Die Herren v. Tarasp u.
ihre Gründgn., 1042-1220. (Yorschgn. etc. z.
G. Tirols u. Vorarlb. 5, 1-26.) 2784
b) Staufische Zeit, 1125-1254
Bloch, Th., Die elsäss. Annalen
d. Stauferzeit. Quellenkrit. Einleitg.
zu d. Regesten d. Stauferzeit. Mit
Anh. v. E. Polaczek u. 13 Taf.
(= Nr. 2069.) Innsbr.: Wagner.
xı). 209 S. 14 M. . [2785
Fricke, W., Zur älter. holstein. G.
Jen. Diss. 1907. [2786
Rez.: N. Arch. 33, 661f. B. Schm.
Novotny, V., Zur böhm. Quellen-
kde.: Der 1. Fortsetzer d. Cosmas.
(Sitzungsberr. d. böhm, Ges. d. Wiss.
"07, VII) Sep. Prag: Rivnac. 114 S.
1 M. 40. [2787
Huyskens, A., Quellenstudien z. G. d. hl.
Elisabeth, s. Nr. 892. Rez.: Zt. d. Ver. f.
hess. G. 41, 316-18 u. N. Arch. 33, 562f.
Wenck. [2788
Botteghi, L. A., Annales S. Justi-
nae Patavini. (Arch. Muratoriano
N. 4.) [2789
Rez.: N. Arch. 33, 563-65 Lenel.
Hirsch, H., Urkundenfälschgn. d.
Klosters Prüfening. Mit 4 Lichtdr.taf.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29,
1-63.) | 2790
Simonsfeld, H., Urkk. Frdr. Rot-
barts in Italien. 3. F. (Aus: Sitzungs-
berr. d. Bayer. Akad. '07.) Münch.:
Franz. S. 531-62. 40 Pf. [2791
Urkunde, Die älteste, d. Rostocker
Ratsarchivs v. 25. III. 1252. Lichtdr.-
Ausg. d. Originals m. lat. Text, dessen
Übersetzg. u. erl. Anmerkgn., hrag.
v. E. Volckmann. Rostock: „Cap-
tain.“ 4°. 1 Taf.; 68. Text. 2M. [2792
Krammer, M., Der Reichsgedanke
d. stauf. Kaiserhauses. (H. 95 v. 2543.)
Breslau: Marcus. 84 S. 2M.60. [2793
"93
Hofmeister, A., Zur u Eber-
hards I. auf d. Salzburger Erzstuhl
1147. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 71-78.) [2794
Simonsfeld, Jahrbb. d. Dt. Reiches unt.
Friedr. L Bd. I, s. Nr. 904. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. ’08, Nr. 18 Meyer v. Knonau. [2795
Cartellieri. Philipp II. Aug. v. Frkr., e.
‘07, 2975. Rez. v. I: Rev. hist. 93, 400-405
Luchaire; Hist. Zt. 101, 167-71 Schaube. [2796
Cartellieri, A., Richard Löwenherz
imhl. Lande. (Hist. Zt. 101,1-27.) [2797
Krabbo, H., Die dt. Bischöfe auf
d. 4. Laterankonzil 1215. (Quellen etc.
a. ital. Archiven u. Biblioth. 10, 275
-300.) Sep. Rom: Loescher 1907.
1 M. 20. Vgl. ‘07, 973. [2798
Luchaire, A., Innocent III et le
quatrième concile de Latran. (Rev.
hist. XCVII.) [2799
Krabbo, Die ostdt. Bistümer, bosond. ihre
Besetzg. unt. Kaiser Friedr. IL, s. ‘06, 2804.
Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr. G. 20. 534
-37 Curschmann; Hist. Vierteljschr. 11, 97-99
Srbik. [2800
Wenck, K., Die heilige Elisabeth.
(Sarnmlg. gemeinverständl. Vortrr. u.
Schrr. a. d. Gebiet d. Theologie u.
Religions-G. 52.) Tübingen: Mohr.
56 S. 1 M. 50. [28301
Osten-Sacken, P. Ye d., Der erste
Kampf d. Deutsch. Ordens geg. d.
Russen. (Mitt. a. d. liv. G. 20,
87-124.) [2802
Eisler, M., G. Brunos v. Schauen-
burg (s. Nr. 915). Anhg.: Uned.
Urkundenoriginale. (Zt. d. Dt. Ver. f.
G. Mährens etc. 12, 187-196 ) [2808
Hofmeister, A., Zur histor. Topographie
Rostocks. (Beitrr. z. G. d. St. Rost. 4, IV,
1-13.) [2804
c) Innere Verhältnisse.
Philippi, F., Sachsenspiegel u.
Sachsenrecht. (Mitt, d. Inst. f. öst. G.
29, 225-52.) [2805
Henrici, E., Ein lat. Sachsenspiegel
u. dt. Bruchstücke in Braunschw.
(Braunschw. Magaz. ’07, Nr. 11.) [2806
Kiesel, Bedeutg. d. Gewere d. Maunes am
Frauengut f. d. Ehegüterrecht d. Sachsen-
spiegels, s. "07,918. Rez: Zt. d. Sav.-Stiftg.
28, G. A. 589-93 Heymann. [2»07
Schlüter, W., 2 Bruchstücke e.
mittelniederdt. Fassung d.Wisbyschen
Stadtrechtes a. d. 13. In. Hrsg. u. m.
sprachl. Erläutergn. versehen. (Aus:
Mitt. d. Ges. f. G. etc. d. Ostseepr.
Rußlands.) Götting.: Peppmüller 1907.
S. 487-553; Taf. 2 M. 60. [ass
Werunsky, E., Die landrechtl. Re-
formen König Ottokars II. in Böhmen
N
*94
u. Österreich. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.
29, 253-90.) Vgl. '08, Nr. 927. [2809
Karth, G., Les origines de la commune
de Liége, s. ’07, 2989. Sep. Liege: Poncelet.
100 8. 8 fr. [2810
Thoms, H. E., Entstehg. d. Zünfte
in Hildesheim. Beitr. z. G. d. Zunft-
wesens. Braunschw.: Wagner. 898.
2 M. 50. [2811
Schaube, Handels-G. d. roman. Völker d.
Mittelmeergebiete, s. ‘07, 2993. Rez.: Vier-
teljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 5, 565-77
Fed. Schneider. , | [2812
Pischek, A., Die Vogtgerichts-
barkeit süddt. Klöster in ihr. sachl.
Abgrenzg. währ. d. früher. Mittel-
alters. Tübing. Diss. 1907. 101 S. [2813
Rez.: Ztg. d. Sav.-Stifig. 2x, G. A., 557-65
Stutz; Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 23, 182 f. H. B.
Mitis, 0. Frhr. v., Unbekannte Urkk. d.
12. Jh. üb. d. nieder-öst. Pfarre Michelstetten.
(Mitt. d. Inst. f öst. G 29, 323-25.) [2814
Besson, M., Privilèges accordés aux bien-
faiteurs de {hopital d’Avenches. (Zt. f.
schweiz. Kirch.-G. 1, 234.) (2815
Kentenich, G., Zu d. ältt. Urkk. d. Trierer
Stiftes St. Paulin. (Trier. Arch.12.74-77.) [2816
Zoepf, L., Das Heiligen-Leben im
10. Jh. (I v. 2542.) Lpz.: Teubner
1907. 250 S. 8 M. [2817
Koeniger, A. M., Der Ursprung
d. Ablasses. (Veröffentlichgn. a. d.
Kirchenhist. Seminar München, 3. R.,
1, 167-91.) — A. Gottlob, AblaB-
oa u. Ablaßinhalt im 11. Jh.
Stuttg.: Enke 1907. 68 S. [2818
Kleinert, P., Das erste Werden
d. dt. Kirchenliedes. (Kleinert, Zur
christl. Kultus- u. Kultur-G. 2. wohlf.
Ausg. S. 33-59; 271-80.) — Ders.,
Schweifende Kleriker im Mittelalter.
(Ebd. 60-94; 281-95.) [2819
May, J.. Familie d. heiligen Hildegard.
(Katholik $7, 143-50.) [2520
Melzer, V., Zur ält. G. d. Benediktiner-
Abtei Garsten. (Arch. f. d. G. d. Diöz. Linz
4, 3-46.) (2521
Reymond , M., Un conflit ecclés. à Lau-
sanne à la fin du 1%. siècle. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 1, 98-111.) [2823
Weigel, M., Anfänge d. Frauenklosters
Prediger
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 149-64.) [2823
Christ, K., Das fragl. Kloster Hagen b.
Lorsch u. d. darauf bezogenen Besitzgn. d.
pfalzer Klöster Hüningen u. Hagen. (Vom
Rhein ’06, S. 67-69; 83.)
"2824
Größler, H., Begründg. d. christl.
Kirche in d. Lande zw. Saale u. Elbe.
(Aus: Zt. d. Ver. f. Kircheng. in d.
Prov. Sachsen.) Eisleben: Selbstverl.
1907. S. 94-145. 1 M. 60. [2825
Schulte, W., Anfängo d. St. Marienstifts
d. Augustiner-Chorherrn auf d. Breslauer
Sande, 8. "07, 1021. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
üst. G. 29, 354-56 Rachfahl. [2x26
cc aaa aie a a a meo
rdens iu Rothenburg o. d. Tauber. ;
Bibliographie Nr. 2809—2869.
La vie et les oeuvres
Poncelet, A.
À leury. (Anal. Bolland.
de Thierry de F
27, 5-27.) Br
Kelle, J., Untersuchgn. üb. d.
nicht nachweisbaren Honorius Au-
gustodunensis ecclesise presbiter et
scholasticus u.d. ihm zugeschr. Werke.
(Wiener Sitzungsberr. CLIII, 5.) [2828
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 451f. Endres. —
Rez. v. ’07, 1022 (Endres): Lit. Zbl. ’07,
Nr. 17; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 274 f. Clemens.
Habel, E., Der dt. Cornutus. I:
Der Cornutus d. Johs. de Garlandia,
e. Schulbuch d. 13. Jh. In d. dt.
Übersetzgn. d. Mittelalters. zum erst.
Male hersg. Berlin: Mayer & M.
63 S. 2 M. [2829
Psilander, Mittelhochdt. Frauen-
gebete in Upsala. (Zt. f. dt. Altert.
49, 863-75.) 2830
Meier, J., Wolfram v. Eschenbach
u. einige sein. Zeitgenossen. (Fest-
schr. z. 49. Teana dt. Philologen
etc. in Basel ’07. S. 507-20.) [2831
Schulz, Hans, Zu König Tirol.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
23, 398-400.) — A. E. Schönbach,
Studien zur Krone Heinrichs v. dem
Türlin. (Ebd. eaa — Fr. Panzer,
Zum Meier Helmbrecht. (Ebd. 391-98.)
— F. Vogt, Die Heimat d. großen
Heidelb. Liederhandschrift. (Ebd.
873-81.) [2832
Pfaff, F., Der Minnesang im Lande
Baden. (= 2592.) Heidelb.: Winter.
xxj, 71 S. 1 M. 20. [2833
Schulz, Fritz Traug., Die Rund-
kapelle zu Altenfurt b. Nürnber , €.
Bauwerk d. 12. Jh. Geschicht!. u.
bauwissenschaftl. Untersuchg. Mit
12 Abbildgn. (Hft. 94 v. 2653.)
Straßb.: Heitz. 58 S. 6 M. [2834
Fastenau, J., Die roman. Stein-
plastik in Schwaben. EBßling a. N.:
Neff. 91S.m. 82 Abbildgn. 4 M. [2835
Zeller, A., Die roman. Baudenk-
mäler v. Hildesheim. Unt. Berücks.
d. einheimisch. roman. Kunstgewerbes.
Mit 50 Taf. Berl.: Springer 1907. Fol.
xıj, 104 S.; 50 Taf. 40 M. [2836
Rez.: Röm. Quartalschr. 21, I, 205-7 Witte.
Haseloff, Glasgemälde d. Elisabethkirche
in Marburg, s. Nr. 962. Rez.: Zt. d. Ver. f.
hess. G. 41, 813-16 Wenck. [2837
Begiebing, Die Jagd im Leben d. salisch.
Kaiser, s. ’06, 2844. Reoz.: Anz. f. dt. Altert.
30, 135 Edw. Schroeder. [2838
Vom Interregnum bis zur Reformation.
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Velthem, L. van, Voortzetting van den
Spiegel Historiael: 1248-1316, s. ’07, 3020.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 23 J. Franck. [2839
Schulte, W., Die polit. Tendenz d. Cronica
principum Poloniae, s. '07, 1036. Rez.: Mitt.
d. Inst. f. öst. G. 29, 356-58 Rachfahl. [2840
Calligaris, G., Per una nuova
edizione del „Liber de gestis in ci-
vitate Mediolani" di Stetfanardo da
Vimercate. (Arch. stor. Lomb. Ser. 8,
Vol. 18, 6-32.) [2841
Dex, Jacques, Metzer Chronik üb. d.
Kaiser u. Könige d. Luxemburg. Hauses, 8.
Nr. 964. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 4,
277-85 Harmand; Hist. Vierteljschr. 11, 136f.
Holtzmann; Zt. f. G. d. Oberrb. N. F. 23,
376f. v. Borries. [23x42
Redlich, 0. u. A. E. Schönbach,
Des Gutolf v. Heiligenkreuz Trans-
latio s. Delicianae. (Aus: Sitzungsberr.
d. Wien. Akad.) Wien: Hölder. 38 S.
1 M. — Berichtigung v. Redlich:
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29,
383f. 2843
Schmeidler, B., Studien z. Tholo-
meus v. Lucca. (N. Arch. 33, 285-
343.) [2844
Hoppeler, R., Üb. e. alte Briger Chronik
u. deren Bericht v. e. Treften zu Hospental
1321. (Anz. f. schweiz. G. ’08, 269-72.) [2845
Werner, J., Brief Friedr. d. Frei-
digen an König Enzio v. J. 1270.
(N. Arch. 33, 535-38.) [2846
Registres, Les, de Boniface VIII.
(8. ’07, 3026). Fasc. IV, publ. p. G.
Digard. (T. I, 881-974.) 3 fr. 60.
(Bibl. 2. S. IV, 4.) [2847
Dragendorff, E., Geleitsbrief v.1312 Juli 15.
(Beitrr. z. G. d. St. Rostock 4, IV, 14-16.) [2848
Register, Ein oberpfälzisches, a.
d. Zeit Kaiser Ludwigs d. B. erl. u.
hrsg. v. W. Erben. Münch. u. Berl.:
Oldenbourg. 171 S. 4 M. [2849
Fricaudet, Chartes de l'abbaye de St-
Étienne de Dijon de 1321 à 1342, s. Nr.
2927. [2850
Lüdicke, R., Die Sammelprivi-
legien Karls IV. f. d. Erzbischöfe v.
Trier. (N. Arch. 33, 345-98.) [2851
Wentzcke, P., Ausgabenverzeichn.
d. Abtei St. Stephan zu Straßburg
1276 bis 1297. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 28, 116-26.) [2862
Bappert. J. F., Richard v. Cornwall seit
s. Wahl zum dt. König 1257-1272, s. '7,
1052. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 355-60
H. Otto. [2853
24-27.)
“95
Müller, Max, Schlacht b. Benevent
26. Febr. 1266. Berl. Diss. 1907.
78 S. [2854
Winter, D. A., Politik Pisas währ. d.
Jahre 1268-1282, s. ’06, 3855. (Hallens. Diss.)
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 6 Cartellieri. [2855
Hyrvoix de Landosle, Les origines hist.
de la Confédération suisse. Histoire et légende.
(Le Correspondant 229, 533-60.) [3556
Caro, 6., Zur Signorie Heinr. VII.
in Genua. (Hist. Vierteljschr. 11,
226-231.) 2867
Haller, J., Verschwörung v. Sege-
wold, 1316. (Aus: Mitt. a. d. Geb. d.
G. Liv-, Est- u. Kurlands.) Riga:
Kymmel. 44 S. 1 M. 20. [2858
Dormann, H., Stellung d. Bist. Freising
im Kaınpfe zw. Ludwig d. Bayern u. d. röm.
Curie, s. Nr. 985. Lpz.: Fock 1907. 9 M. [2359
(zeppan, Schlacht b. Crecy 26. VIII. 1316,
s. ‘06, 2866. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 15
R. Holtzmann. [2360
Kreß, Frhr. v., Sage v. d. orlamtindischen
Kindermord u. d. Stiftg. d. Frauenklosters
Himmelsthron im neuen Spital zu Nürnb.
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. ‘0%,
[2861
Crue, F. de, La guerre féodale
de Genève et l'établissement de la
commune, 1285-1320. Genève: Kündig
1907. 95 S.; 7 Taf. 8 fr. 50. we
Obreen, H., Floris V., graaf van
Holland en Zeeland, heer van Fries-
land 1256-1296. Gand: Van Goethem
1907. xuvıj, 179 S. 6 fr. [2363
(Recueil de travaux publ. par la Fac. de
philos. etc. de Univ. de (and. Fasc 34.)
Fris, V., Robert III., comte de Flandre.
(Biogr. nation. de Belg. 19, 145-62.) [2364
Armbrust, L., Göttingens Be-
ziehgg. zu d. hess. Landgrafen. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. 41, 97-222.) [2865
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Nells, H., La chronique d'Edmond
de Dynter et la continuation des
Brabantsche Yeesten. (Bull. de la
Comm. Roy. d'hist. de l'Acad. Roy.
de Belg. 76, 568-96.) [2866
Wyclif, J., De potestate papae;
ed. by J. Loserth. London: Trübner
& Co. 1907. [2867
J. Loserth, Wiclifs Lehre v. wahren u.
falsch. Papsttum. (Hist. Zt. 99, 23-55)
Horcicka, A., Notiz üb. die Zerstörung d.
Klosters Smitheim O. C. in Mähren durch d.
Hussiten. (Mitt. d. Ver. f. d. G. d. Dt. in
Böhm. 46, 306.) l | [2868
Loserth, J., Kirchenpolit. Dialog
a. d. Blütezeit d. Taboritentums.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
46, 107-21.) [2869
*96
Reformation d. Kaisers Sig-
mund. Die erste dt. Reformschrift
e. Laien vor Luther. Hrsg. v. H.
Werner. (Erg.-Hft. III v. Nr. 2541.)
Berl.: Duncker. ıvırj, 118 S. 3 M. 35.
Vgl. Nr. 1024. [2870
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 17 Werminghoff.
Buchner, M., Human. Lobrede (Peter
Luders?) auf Kilian v. Bibra, d. später. Dom-
propst, t 1494. (Arch. d. Hist. Ver. f. Unter-
frank. 49, 201-22. [2871
Brouwers, Mémoires de Jean, sire
de Haynin et de Louvignies 1465-77.
Nouv. éd. (Publ. de la Soc. des
bibliophiles liégeois.) Liége: Cor-
maux 1905. xvj, 263; 2688. 30 fr. [2872
Büchi, A., Freiburger Mission zur
G. d. Burgundenkrieges. (Freib, G.-
bll. XIII. '06.) 102 S. [2873
Privileg v. Kaiser Friedrich f. Hans
Bernh. v. Eptingen zu Pratteln 1476. (Basler
Zt. 6, 504 f.) [2874
Ratschronik, Die Zerbster. Neu,
hrsg. v. H. Wäschke. Dessau’
Dünnhaupt 1907. 121 S. 3 M. —
Dieselbe übers. v. H. Wäschke.
Ebd. 96 S. 1 M. [2875
Werminghoff, A., Neuere Arbeiten
üb. d. Verhältn. v. Staat u. Kirche
in Dtld. währ. d. später. Mittelalters.
(Hist. Vierteljschr. 11, 153-92.) [2876
Mohr, Schlacht b. Rosebeke 27. Nov. 1382,
8. ’07, 1085. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 15
R. Holtzmann. [2377
Janiczek, K., Aus d. G. K. Sig-
munds. Prgr.ProßBnitz’07. 208. [2878
Schmidt, V., Sidböhmen während
d. Hussitenkriege. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhm. 46, 203-45.) [2879
Pirenne, H., Nicol. Rolin, chan-
celier de Bourgogne. (Biogr. nat. de
Belg. 19, 828-39.) [2880
Fechner, H., Giuliano Cesarini.
Bis zu sein. Ankunft in Basel 9. Sept.
1431. Marburg. Diss. 114 S. [2881
Heller, K., Die Teilnahme d. Reichsstadt
Rothenburg an d. Feldzug geg. Karl d.
Kühnen, Herz. v. Burgund, 1474 u. 1175. (In:
Jahresber. d. Ver. Alt-Rothenburg 06/7.) [2882
Fris, V., Jacques de Savoie, comte de
Romont. (Biogr. nat. de Belg. 19, 928-37.) [2883
Girgensohn, P., Inkorporations-
politik d. Deutsch. Ordens in Liv-
land 1378-1397. (Mitt. a. d. livl. G.
20, 1-86.) [2884
Richert, Schlacht b. Guinegate 7. VIII.
1479, s ‘07, 3073. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08,
Nr. 15 R. Holtzmann. [2885
Friedjung, H., Kaiser Maximilian I.
(Beil. z. Allg. Ztg. ’07, Nr. 199.) Vgl. '07,
8063: Kaser. [286
|
Bibliographie Nr. 2870— 2934.
Knöpfler, Belagerg. u. Eroberg. Kufsteins
durch Maximilian 1504, s. ‘06, 1126. Rez:
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 191f. u. Forschgn.
etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 3, 165-68
Sinwel. [2837
Wolff, M. v., Venetianerpolitik Kaiser
Maximilians I. währ. d. Liga v. Cambray,
8. ’07, 3077. Rez. (auch v. '07, 1096, Berger):
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 192-94 Kaser. (2858
Schulte, Maximilian I. als Kandidat f.
d. päpstl. Stuhl 1511, s. '07, 1097. Rez.: Mitt.
d. Inst. f. òst. G. 29, 194-96 Kaser. [2889
Durst, R., Königin Elisabeth v. Ungarn
u. ihre Beziehgn. zu Österr., 1439-1442. Progr.
Böhmisch-Leipa ’07. 23 8. [2530
Wopfner, H., Die Lage Tirols zu
Ausgang d. Mittelalters u. d. Ur-
sachen d. Bauernkrieges. Mit Ur-
kundenbeilagen,Tabellenu. Registern.
(H. IV v. 2524.) Berl.: Rothschild.
232 S. 6 M. (Subskr.-Pr.:
| [2891
Haßler, 0., Die Heistersheimerfehde.
(Basler Zt. 6, 464-88.) [2892
Schmidlin, L. R., Zur Mordnacht in
Solothurn 1382. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1,
215-218.) [2893
Armbrust, Göttingens Beziehgn. z. d. hess.
Landgrafen s. Nr. 2865. [2894
Groeneveld. E., Festschr. aus Anlaß d.
400. Wiederkehr d. Gallimarktes z. Leer,
Ostfriesland. Leer: Zopf. 30 Pf. [2895
Buchner, M., Zur Biographie d. Stamm-
vaters d. sichs. Königshauses, Herz. Albrechts
d. Beherzten, u. 8. Bruders, Kurf. Ernst v.
Sachsen. (N. Arch. f. sächs. G. 29, 155-62.) [2896
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u.
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte.
Zeumer, K., Die goldene Bulle
Kaiser Karls IV. T1. 1: Entstehg. u.
Bedeutg. Tl. 2: Text d. gold. B. u.
Urkk. zu ihr. G. u. Erläuterg.
(= 2055.) Weimar: Böhlau xv,
256; 135 S. 13 M. (Subskr.-Pr.:
10 M. 80.) [2897
Rez.: N. Arch. 83, 571f. M.T.
Salomon, R., Ein Rechnungs- u.
Reisetagebuch v. Hofe Erzbischof
Boemunds II v. Trier. 1354 - 1357.
(N. Arch. 33, 399-434.) [2898
Felerfeil, W., Die Privilegien d. Stadt-
chens Pfraumberg. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 46, 282-86.) [2399
Zunfturkunden, Die Kölner, nebst
ander. Kölner Gewerbeurkk. bis z.
J. 1500; bearb. v. H. v. Loesch.
(XXII v. 2041.) Bonn: Hanstein. xxx,
158, 267: 757 S. 40 M. [2900
Rez.: Lit. Zbl. 08, Nr. 16/17 v. Below.
Deiter, H., Das Schultheißen Recht
d. Stadt Hameln n. e. niederdt. Hs.
d. 15. Jh. (Jabrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 33, 1-8.) [2901
Vom Interregnum bis zur Reformation. *97
Statnten, Götting. Akten z. G. d.
Verwaltg. u. d. Gildewesens d. Stadt
Gött. bis z. Ausg. d. Mittelalters.
Bearb. v. G. v. d. Ropp. (XXV v.
2043.) Hannov. u. Lpz.: Hahn 1907.
xxxjx, 667 S. 12 M. [2902
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 306 Küch.
Müller, Geo., Die Grafen d. Modiascher
Provinzialverbandes oder der sogen. zwei
Stühle. (Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
M, 261-75.) (2903
Hoppeler, R., Über Landherrendieust.
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 167 f.) [290%
Jecklin, F., Organisation d. Churer
Gemeindeverwaltg. v. d. Stadtbrande
d. J. 1464. Chur: Sprecher & V.
1906. 54 S. Ta
Schulze, R. Landstände d. Graf-
schaft Mark bis z. J. 1510. Mit
urkdl. Beilagen. (1,4 v. 2545.) Heidelb.:
Winter 1907. S. 197-359. 4 M. 60. [2906
Spangenberg, Hans, Hof- u. Zen-
tralverwaltg. d. Mark Brandenb. im
Mittelalter. Lpz.: Duncker & H.
548 S. 14 M. 40. [2907
(Verüffentlichg.d.Ver.f G.d Mark Brandenb.)
Stalmann, M., Beitrr. z. G. d. Geworbe
in Braunschw., s. Nr. 1059. (Freiburg.
Kende, 0., Zur Handels-G. d.
Passes üb. d. Semmering v. d. Mitte
d. 18. bis z. Mitte d. 15. Jh. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Steierm. 5,1-48; Kte.) [2917
Schaube, A., Die Anfänge d. ve-
nezian. Galeerenfahrten nach d. Nord-
see. (Hist. Zt. 101, 28-89.) [2918
Müller, Johs., Umfang u. Haupt-
routen d. Nürnb, Handelsgebietes im
Mittelalter. (Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 6, 1-38.) [2919
Müller, J., Hauptwege d. Nürnb, Handels,
insb. d. Geleitstr. Nürnb.-Fraukf. im Spät-
mittelalter. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St.
Nürnb. ‘07, 5-0) Vgl. ‘07, 3119 [2980
Müller, Johs., Rodwesen Bayerns u. Tirols,
8. ’06, 1165. Rez.: Forschgn. ete. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 4, 199-204 Wopfner. [2921
Thiel, F., Lage d. süddt. Bauern nach d.
Mitte d. 13. Jh., 8. ’07, 1147. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. '08, Nr. 19 Lauffer. [2922
Süßmann, A., Judenschuldentilgn. unter
König Wenzel, s. "07, 1143. Rez.: Hist. Zt.
101, 115-18 Niese; Dt, Lit.-Ztg. "08, Nr. 23
Kober. [2993
Maschke, R., Aus d. Urteilsbuch
d. geistl. Gerichts Augsburg. (Fest-
gabe d. Kieler Juristen-Fak. f. Hänel
Diss. 1907.) Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 215-51.) [2924
26, 180-532 Tuckermann. [2908 Keussen, H., Aus d. Papierkorb e. Kölner
-= Rechtsanwalts zu Anfang d. 16. Jh. (Arch.
Schrader, Th., Rechnungsbücher d. hamb. f. Kultur-G. 6, 22-27.) (2925
Gesandten in Avignon, 1338-1355, s. "017, 3105. Juritsch, Die Deutschen u. ihre Rechte
Rez.: Röm. Quartalschr. 21, II, 151-54 u. Hist. in Böhmen im 13. u. 14. Jh. s. "06, 1174.
Jahrb. 29, 449 K. H. Schäfer. [2909 Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46,
Heinemann, 0., Wirtschaftsinventar d. Lit. Beil., 20-22 Horcicka. [2926
Pudaglaer Klosterhofs Gothen v. 1400. (Mo- Fricaudet, J., Essai sur la fidé-
natsbll.d. Ges f pomm. G. etc. "01, 25-27.) [2910
Schlecht, K., Das älteste Rechnungsbuch 4
d. oberen Pfarrkirche zur Schönen Unserer chartes de l’abbaye de St.-Etienne de
Lieben Frau in Ingolstadt 1497,98. (In: Dijon de 1321 & 1332. Thèse. Dijon
ee Hist. Ver, £. Ingolst. u. Son 1907: Jobard. 174 S. 2927
° | de à Urfehde d. Priest. Joh. Salman, 1450 ept. 3.
a F., Lübeck. ‚P fundzoll- (Trier. Chron. N.F. 4, 143 1) (2998
ucher v. 1492-1496 (s. ‘06, 1158). Künstle, Die dt. Pfarrei u. ihr Recht zu
Forts. (Hans. G.bll. '07, 457-99.) 2912 Ausgang d. Mittelalters. (1905) s. ’05, 3010.
i Rez.: Allg. Lit.bl. 'og Nr. 14 R. v. Scherer;
Buchhändleranzeigen d.15.Ja rh. ; Hist. Vierteljschr. 10, 269 f. Keussen. [2929
in getreuer Nachbildg. hrsg. v. K. Krebs, R., Zur Frage d. Zuständigkeit d.
Burger. 32 Faksimilebll. m. einleit. geistl. Gerichte, (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
u. beschr. Text. Lpz.: Hiersemann. | 23, 361£) Vgl. Nr. 1112. nn
Fol. 32 Bl; vj u. 15 S. Text.
60 M. è [2918 P) Religion und Kirche.
Petit-Dutaillis, Ch. Documents „„Berliere, Suppliques de Clement VL, 8.
nouv. s. l'hist. sociale des Pays-Bas en Ser BE SEND. an, [3931
au 15. siècle (s, Nr. 1067). Forts. Acta Salzburgo-Aguilejensia. I, 2 hrsg.
(Ann. de l'Est et du Nord 4, 214 v. A. Lang, a. ’06, 2959. Rez.: Carinthia I,
-38: 341-70 [2914 Jg. 97, 27-31 v. Jaksch; Mitt. d. Inst. f. öst.
j ° A G. 28, 535 v. Srbik u. Berichtigung v. Lang
Judenbuch d. Scheffstraße zu Wien ebd. 29, 384. [293°
(1389-1420); hrsg. v. A. Goldmann Schiffmann, K., Quellen z. G. d.
= 2322). Wien: Braumüller, xLi], | Altpfarre Pischelsdorf. (Arch. f. d. G.
148 S. 6 M. [2915 | d. Diöz. Linz 4, 355-490.) [2933
Knebel, K Balistarii, Sct ußmeister oder Pfleger, L., Ludolf x Sachsen
kr on Ana T Schul ert- | Üb. d. kirchl. Zustände d. 14. Jh.
Ver 40, gagne litt, v. Freiberg eis | (ist, Jahrb. 29, 96f.) [2934
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. Bibliographie. 8
*98
Redlich, Juüulich-bergische Kirchenpolit.
am Ausgange d. Mittelalters etc., I: Urkk.
u. Akten, a. ’07, 3132. Rez.: Westdt. Zt.
26, 250-72 Hashagen;, Zt. d. Aach. G.-Ver.
29, 344-48 E. Pauls. — Hashagen, Anfänge
d. landesherrl. Kirchenregimentes am Nieder-
rhein. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2,
1-15.) [2935
Liber ordinarius d. Essener Stifts-
kirche. Mit Einleitg., Erläutergn. u.
Plan d. Stiftskirche u. ihr. Umgebg.
im 14. Jb. Hrsg. v. Frz. Arens.
Paderb.: Junfermann. 280 S.
6 M. 50. [2936
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
85, 185-88 Levison.
Mayer, J. G., Chronik d. Fri-
dolin Bäldi in Glarus, 1488-1529.
(Zt. f. schweiz. Kirch.- G. L) [2937
Hofer, P., Bruderschaftsrodel d. Kapelle
v. Oberbüren. (Arch. d. Hist. Ver. d. Kant.
Bern 18, 362-453.) [2938
Franz, Drei dt. Minoritenprediger a. d. 13.
u. 14. Jh, e. ’07, 3147. Rez.: Zt. f. kath.
Theol. 31, 515-19 Michael; Zt. f. Kirch.-G.
28, 475f. Hermelink; Hist. Jb. 28, 930f.
Bihlmeyer. (2939
Schäfer, H., Päpstl. Eisenkaplane
& dt. Diözesen im 14. Jh. (Röm.
Quartalschr. 21, I, 97-113.) [2940
Kisky, Die Domkapitel d. geistl. Kur-
fürsten nach ihr. persönl. Zusammensetzg. im
14. u. 15. Jh, 8. ’07,1121. Rez.: Lit. Zbl. ‘07,
Nr. 17 Knöpfler; Zt. f. Kirch.-G. 98, 114f.
Dietterle; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 435-37
v. Kauffungen; Röm. Quartulschr. 21, II,
154f K. H. Schäter. [2941
Schmitt Chr., Kardinal Nikol.
Cusanus. (Sep. a : Festschr. d. Real-
gymn. Coblenz 07. III.) Sep. Coblenz:
cheid 1907. 27 S. 1 M. [2942
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 6 Elsenhans.
Crohns, H., Ein mittelalterl. Prediger
(Gottschalk Hollen) über Liebe u. Liebeswahn.
(Ofversigt af Finska Vetenskaps Societ.
Förhandi. 49, 1906/7, Nr. 14.) 26 S. [2948
Schmidt, Walth. E., Das relig.
Leben in i erst. Zeiten d. Brüder-
unität. (Zt. f. Brüder-G. 1, 33-92.) [2944
Gertraudis, M., Eine Gebetsverbrüderg. d.
Abteien Frauenchiemsee u. Raitvuhaslach.
(Forsch. z. G. Bayerns 16, 120.) [2945
Kirsch, J. P., Prozeß geg. Bischof
u. Domkapitel v. Würzburg an d.
päpstl. Kurie im 14. Jh. (Röm.
Quartalschr. 21, II, 67-96.) [2946
Kolde, Th., Nachlaß e. Äbtissin d. Zister-
zienserinnenklosters Himmelthron zu Groß-
Gründluch a. d J. 1504. (Beitrr. z. Layer.
Kirch.-G. 13, 35-87) (2947
Herrmann, F., Miscell. Moguntina.
(Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 3, 185-
204.) [2948
Henrici, E., Nonnengelübde a. Wöltinge-
rode. (Braunschw. Magaz. ’07, Nr. 4.) [2949
Bibliographie Nr. 2985—2998.
Zahn, W., Die altmärk. Dorfkirchen u.
ihre Geistlichen im Mittelalter. (SB. d. Alt-
märk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel
34, 33-88.) (2950
Pfau, W. C., Nachgrabgn. im Kloster
Cronschwitz u. d. dabei entdeckt. „Deutsch-
herrensteine“. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 17, 353
-82.) Vgl. ‘07, 1178. Berth. Schmidt, Er-
klärg. (Ebd. 494) — E. KieBkalt. Grabdenk-
mäler d. ehem. Benediktinerklosters Paulin-
zella. (Ebd. 383-90.) [2951
Bihl, M., Zur G. d. Mühlhäuser Franzis-
kanerklosters. (Mühlhäus. G.bll. 8, 26-28.) (2952
Kentenich, Mattheiser Klosterreform im
15. Jh. u. d. Kunst. (Trier. Chron. N. F. 4,
100-102.) (2953
Hennig, Kirchenpolitik d. älteren Hoheu-
zollern in Brandenb., s. ’07, 1179. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 11, 245-47 F. Ourschnann. [2954
Wehrmann, M., Zur G. v. Kolbatz. (Mo-
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. eto. ’07, 7f.) [2955
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Hove, A. van, Statuts de l'Uni-
versité de Louvain antérieurs à l’année
1469. (Bull. de la Comm. Roy. d'hist.
de l'Acad. R. de Belg. 76, 597-
662.) [2956
Allen, P. Some letters of
masters and scholars, 1500-1530.
(Engl. hist. rev. 22, 740-54.) [2957
Sommerfeldt, G., Aus d. Zeit d.
Begründg. d. Universität Wien. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G. 29, 291-322.) [2958
Kentenich, Trierer suf d. Heidelberg. u.
Kölner Universität bis 1473. (Trier. Arch.
N. F. 3, 192.) [2959
Meltzer, 0., Ein Traktat Peters v. Dresden.
(Dresdn. @.bll. ’07, Bd. 4, 192-202.) [2960
Wille, J.
È
Pfalz. (Zt.
Ohne Anmerkgn.: Korr.-Bl.
1-40.)
Ver. ’08, Nr. 5,6.
Hoßfeldt, M., Johs. Heynlin a.
Stein. Kapitel a. d. Frühzeit d. dt.
Humanismus. (Basler Zt. 6, 309-56.
7, 79-219; 236-431.) Tl. I: Berl. Diss.
1907. 64 S. [2962
Brecht, Die Verfasser d. Epistulae obscu-
rorum virorum, 8. 07, 1188. Rez.: Hist. Zt.
99, 397-89 Ellinger. E. Hora, Zu d.
Dunkelmännerbriefen. (Zt. f. öst. Gymn. 58,
685-97.) [2963
Waldseemüller, M.. Die Cosmo-
graphiae introductio i in Fksm.-Druck;
hrsg. m. Einleitg. v. Fr. R. v. Wieser.
Straßb.: Heitz 1907. 29, 108 S.;
Taf. 10 M [2964
(Drucke u. Holzschnitte d. 15. u. 16. Jh.)
Wilhelm, Frz., Zur Biogr. d. Mathematikers
Johs. Widmann v. Eger. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhm. 46, 429f.) (2965
Der Humanismus in d.
G. d. Oberrh. N.F. 23,
[2961
d. Gesamt-
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Schmidt, Adf., Beitrr. z. älter.
Druck-G.d. Schweiz. (Zbl. f. Bibliothw.
25, 107-81.) [2966
Collljn, J., Rostochiana i. d. Kgl. Univ.-
Bibl. zu Upsala. (Beitrr. z. G. d. St. Rost.
4, IV, 89-15 [2967
Sudhoff, K., Dt. mediz. Inkunabeln.
Biogr.-liter. Untersuchgn. Mit 40 Ab-
bildgn. im Text. (Stud. z. G. d. Me-
dizin Hft. 2/3) Lpz.: Barth. xxjv,
278 S. 16 M. [2968
Alexander d. Gr.; a. d. Wer-
nigeroder Hs. hrsg. v. G. Guth. Berl.:
Weidmann. xıj, 102 S. 4 M. [2969
(Dt. Texte d. Mittelalters. XIII)
@ümbel, A., Kleine Beitrr. z. alter. Rothen-
burger Kunst-G. (Rep. f. Kunstw. 31, 7-17.) [2970
Hoffmann, Rich., Die ehemal. Dominikaner-
kirche St. Blasius in Landshut. (Beitrr. z. G.
etc. d. Erzbistums Münch. u. Freising 10,
N.F. 4, 161-94.) 2971
Matthis, Ch., Die Wasenburg. Eine elshss.
Ritterburg im 14. Jh. u. e. röm. Merkur-
tempel. Straßb.: Heitz 1906. 52 S.; 2 Taf. u.
2 Pläne. 1 M. (2972
Redslob, E., Die frünkisch. Epi-
taphien im 14. u. 15. Jh. (Mitt. a.
d. Germ. Nationalmus. ’07, 1-30;
53-76; 5 Taf.) [2973
Diemand, Neucs üb. Barthol. Zeitblom —
Z. ein Nordling. Bürgerssohn. (Schwäb. Arch.
26, 65-67; 86-91.) . … [2974
Glaser, C., Hans Holbein d. Altere.
Monographien, kunstgeschichtl. XI.)
pz.: Hiersemann. 219 S; 49 Taf.
20 M. [2975
Dürer’s, Albr., schrift. Nachlaß.
Familienchronik, Gedenkbuch, Tage-
buch d. niederländ. Reise, Briefe,
Reime, Auswahl a. d. theoret. Schrr.
Hrsg. v. E. Heidrich. Berl.: Bard.
jx, 364 S. 6 M. [2976
Wölfflin, H., Die Kunst Albr.
Dürers. 2. verm. Aufl. München:
Bruckmann. 379 8. 10 M. [2977
Rez. d. 1. Aufl.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 50
Zucker.
Weber, Albr., Neues Jugendbildnis Dürers.
(Rep. f. Kunstw. 81, 42-47.) [2978
Beth, J., Zu Cranachs Missalien - Holz-
schnitten. (Rep. f. Kunstw. 30, 501-13.) [2979
Lange, Konr., Matthias Grünewalds Stup-
pacher Madonna. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlgn. 29, 44-61; 3 Taf.) [2980
Sulda, W., Zur G. d. altösterr. Malerei.
(Rep. f. Kunstw. 31, 37-41.) [2981
Roth, V., Der spätgotische Flügelaltar in
Mediasch. (Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
34, 193-240; 9 Taf.) [29x2
Escher, K., Die Heilig- Kreuzkapelle b.
Mels u. ihre neuentdeckten Wandgemälde.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 9, 114-81;
8 Taf.) — J. R. Rahn, Wandgemälde in d.
Kirche v. Brütten, Zürich. (Ebd. 204 -13;
Taf. 20.) [2983
"99
Gebhardt, C., Triptychon d. St. Johannie-
kirche zu Nürnberg. (Rep. f. Kunstw. 30,
299-313.) [2984
Beck, P., Altdt. Freskenstück v. Just. de
Alemannia (Just. v. Ravensburg?) in Genua.
(Schwab. Arch. 26, 81-86.) _ [2985
Lutz, J., Les verrières de l'anc.
église Saint-Étienne à Mulhouse.
Lpz.: C. Beck 1906. 3 M. [2986
Rez : Hist. Jahrb. 29, 213f. Pelka. i
Leidinger, G., 40 Metallschnitte
d. 15. Jh. a. Münchener Privatbesitz.
Hft 95 v. 2553.) StraBb.: Heitz.
48 S.; 20 Taf. 8 M. [2987
Tietze, H., Die Handschrr. d. Concordantia
Caritatis d. Abtes Ulrich v. Lilienfeld.
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. N. F UI, 2,
28-64; Taf.) Vgl. ‘06, 636. 2... 12988
Gebetbuch Kaiser Maximilians I.
Mit Zeichnen. v. Dürer u. and. Künst-
lern. Photogr. Faksimiledr.; hrsg. v.
K. Giehlow. Münch.: Bruckmann.
Fol. 157 Doppels. u. 21 S. Text.
425 M. [2989
Roth, V., Üb. heimische Taufbecken.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 105-7.)
Vgl. ’07, 8191. [2990
Hann, F., Stuckreliefs d. Hochzeitstruhen
d. letzt. Gräfin v. Görz u. d. Kunst Andr.
Mantegnas. (Carinthia I. 98, 11-22.) (2991
Pauls, E., Aus d. ält. G. d. Hu-
bertusordens am Niederrhein. (Zt. d.
Berg. G.-Ver. 40, 159-78.) [2992
Clemen, 0., Leipziger Kleiderordng. v.
1506. (N. Arch. f. sächs. G. 38, 305-20.) [2993
Kartenspiel, Das ülteste dt., vom
Meister d. Spielkarten vor 1446 in
Kupfer gestochen. 82 Bl. (Aus:
M. Geisberg, Das ält. gestoch. dt.
Kartenspiel vom Meister d. Spiel-
karten.) Straßb.: Heitz. 10 M. [2994
Hegi, F., Verhaftg. o. tirolisch. Liebes-
pärchens zu Zürich 1491. (Anz. f. schweiz. G.
07, 169-75.) [2995
Hansen, J., Dor Hexenhammer, seine Be-
deutg. u. d. gefälschte Külnor Approbation
v. J. 1487. (Westdt. Zt. 26, 372-404.) Vgl.
Nr. 115sf. u. 2495. [2998
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jühr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Reform.-G. Texte u.
Untersuchungen (s. Nr. 1160). Nr. 18
(Jahrg. V, 2). S. 113-216. (4 M. 70.
Subskr.-Pr.: 3 M.) [2997
Quellen u. Darstellungen a.d.G.
d. Ref.- Jahrhunderts; hrsg. v. G.
Berbig (s. Nr. 1161). Il: Max
Richter, Desid. Erasmus u. seine
Stellg. zu Luther auf Grund ihr.
Schriften. 2 M. 60. IV: L. Theo-
gt
*100
bald, Leben u. Wirken d. Tendenz-
dramatikers d. Ref.zeit Thom. Nao-
georgus seit sein. Flucht a. Sachsen.
106 S. 3 M. 50. Vgl. ’07, 3244. —
V: Spalatiniana. Hrsg. v. G. Berbig.
123 4 M. [2998
Rez. v. I (Berbig, Spalatin u. sein Ver-
hältn. zu Luther): Theol. Lit.-Ztg. '07, Nr. 25
Bossert; v. III: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 14
Kawerau.
Studien u. Texte, Reformations-
geschichtl., hrag. v. J. E (8.
"07, 3248). IV/V: Greving, Joh.
Ecks Pfarrbuch f. U. L. Frau in In-
golstadt. Beitr. z. Kenntn. d. pfarr-
kirchl. Verhältnisse im 16. Jh. xjv,
254 S. 6 M. 80. [2999
Rez. v. Nr. 1211: Röm. Quartalschr. 21,
II, 219 f. Ehses.
Quellenschriften, Ungedr., z. G.
d. 16. Jh.; hrsg. v. Nikol. Müller.
I, 1: Fürst Georgs III., d. Gottseligen
v. Anhalt schriftstellerische Tätigkeit
1530-1538 u. sein Bericht v. d. Lehre
d. Zeremonien, so zu Dessau gehalten
werden v. J. 1534. Lpz.: Haupt.
102 S. 6 M.
[3000 |
Flugschriften a. d. erst. Jahren
d. Ref Hrsg. v. O. Clemen (s. Nr.
1178). Il, 4. 1178. IIl,1. 258. [3001
Inh. II, 4: Chr. Schappeler, Verant-
wortung u. Auflösung etlicher vermeiuter
Argument. Hrsg. v. A.Götze. Joh. Lach-
mann, Drei christl. Ermalimungen an d.
Bauernschaft. Hrsg. v. G. Bossert. (Einzel-
pr.:4M.)— III, 1:Pamphil. Gengenbach,
Ein klägl. Gespräch v. e. Abt, Curtisanen u.
d. Teufel wider d. frommen Papst Hadrian.
Hrsg. v. À. Richel. (Einzelpr.: 35 Pf.)
Luthers Werke. Krit. Gesamtausg.
(s. Nr. 1163). XVIIL 794 S. 24 M.
XXXIV, 1. 586 S. 17 M. 6v. [3002
Luthers Briefwechsel, bearb. v. Enders,
8. Nr. 1163. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 20
O. Clemen. [3003
Luther, M., als dt. Klassiker.
a. sein. Dichtgn. u. Schrr. nebst Einführg. v.
Eug. Lessing. (Hausbücherei der dt.
Dichter - Gedächtnis - Stiftg. XXVIII.)
burg-Großborstel: Stiftg. 176 8. 1 M. [3004
Müller, K., Luthers SchluBworte
in Worms 1521. (Philotesia. Paul
Kleinert z. 70. Geburtstage dargebr.
S. 271-89.) [3005
Reu, J. M., Zur dt.-lat. Magdeburg. Schul-
ausgabe d. klein. Katechismus Luthers.
(Mitt. d Ges. f. dt. Erziehgs- u. Schul-G.
18, 33-13.) [3006
Tschackert, P., Spittas Konstruktion d.
Entstehg. d. Liedes Luthers. (N. kirchl. Zt.
18, 790-802.) Vgl. ‘06, 3016. [3007
Brieger, Th., Luther u. d. Neben-
ehe d. Landgrafen Philipp. Unter-
suchgn. I: Die angebl. Entstehg. d.
` Aleanders Nachlaß.
|
Auswahl `
Bibliographie Nr. 2998—3052.
Wittenberg. Ratschlags in Hessen.
Der älteste Entwurf desselben. (Zt.
f. Kirch.-G. 29, 174-96.) [3008
Hasenclever, A., Krit. Bemerkgn.
zu Melanchthons Oratio de congressu
Bononiensi Caroli Imperatoris et
Clementis Pontificis. Corp. ref. Bd.
XVII, 307-317. (Ebd. 154-73.) [3009
Zell v. Kaysersberg, Mathis, des ersten
Straßburger Reformators Verantwortg. weg.
d. Anklage auf Ketzerei 1523. Im Auszuge hrag.
v. Th. Renaud. Colmar: Straßb. Druck- u.
Verl.-Anst. 48 8. 50 Pf. [3010
Schneider, J., Brief M. Butzers an d.
Ritter Hans Landschad v. Steinach üb. d.
hl. Abendmahl 1526. (Beitrr. z. hess. Kirch.-
G. 3, 103-16.) (3011
Bugenhagen, Joh., Gottesdienst-
ordng. f. d. Klöster u. Stifte in Pom-
mern 1535. (Pia ordinatio caeremo-
niarum.)Mitg.u.bearb.v.A.Uckeley.
(Arch. f. Ref.-G. 5, 113-70.) [3012
Corpus reformatorum (s. Nr. 1175).
Vol. 89,9: Zwinglis sämtl. Werke;
hrsg. v. E. Egli u. G. Finsler.
II, 9. S. 641-720. 3 M. (Subskr.-Pr.:
2 M. 40.) [3013
Ballingers Korrespondenz m. d. Graubiind-
nern, hrsg. v. T. Schieß. III, s. ’07, 3216.
Rez. v. II u. IJI: Hist. Vierteljschr. 11, 394 f.
Gust. Wolf; v. III: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr.
22 Virck. (3014
Hartranft, Ch. D., A study of the
earliest letters of Casp. Schwenckfeld
v. (Corpus Schwenckfeldiano-
rum. Vol. 1) Lpz.: Breitkopf & H.
ıxxx, 661 S. 25 M. [3015
Kaikoff, P., Aleander gegen Luther.
Studien zu ungedr. Aktenstücken aus
Lpz.: Haupt.
162 S. 5 M. [3016
Rez.: Rev. des questions hist. 84, 336f.
Paquier.
Zickendraht, K., Eine anon. Kundgebg.
d. Erasmus a. d. J. 1522 im Lichte sein.
Stellg. z. Reform. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 22-28.)
— Rez. v. 'u5, 1403 (Briefe an Des. Erasmus,
hrsg. v. Förstemann u. O. Günther):
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 186-91 Barge. —
Rez. v. ’07, 1186 (Erasmus, Opus episto-
larum p. P. S. Allen): Engl. hist. rev. 23,
139-42 Whitney. (3017
Hasenclever, A., Neue Mitt. üb. d. Ver-
bleib v. Melanchthons lat. Originalhs. d. Con-
fessio Augustana. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 81-83.)
— Ders.. Noch einmal d. lat. Originalhand-
schrift d. Confessio Augustana. (Ebd.
221-23.) f [3018
Berbig, G., Von d. Kirchengütern.
Das Schmalkaldener Gutachten v.
März 1540 nach d. Orig. mitg. (Zt.
f. wiss. Theol. 50, 374-83.) [3019
Reu, Quellen z. G. d. kirchl. Unterrichts
in d. ev. Kirche Dtlds. 1530-1600. TI. Il, s.
"07, 1234. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 247-49
Reformationszeit.
G. Wolf; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 188-
90 Kolde. — Ders., Zur katechet. Lit. Bayerns
im 16. Jh. (s. ‘07, 1234). Nachtr. (Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 14, 127-36.)— K. Schornbaum,
Pfarrbesoldgn. im 16. Jh. (Ebd. 42-45.) [3020
Friedrich, Jul., Entstehg. d. Reform. ec-
clesiarum Hassiae v. 1526, s. '07, 1235. Rez.:
Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 306-685 (auch v.
Köhlers Aufs.) Dersch; Arch. f. kath,
Kirchenrecht 88, 192f. G. A. (3021
Herrmann, F., Mainzer Palliums-Gesandt-
schaften u. ihre Rechngn. (8.’06, 1261). Schluß.
(Beitrr. z. hess. kirch.-G. 3, 117-34.) [3023
Sehling, E., Einleitg. z. e. Aus-
gabe d. ev. Kirchenordngn. d. 16. Jh.
im Hrzgt. Preußen. (Beitrr. z. Kirchen-
recht. Festschr. E. Friedberg ge-
widm. S. 1-38.) [3028
Koch, Frz., Die Konfession d.
Herzogs Albrecht v. Preußen v.18. Juli
1554. (Arch. f. Ref.-G.5,171-90.) [3024
Reichstagsakten, Dt. Jüngere Reihe,
Bd. IV: Unter Karl V. Bd. 4; bearb. v.
Wrede, s. "06, 1266. Rez.: Mitt. a. d. bist.
Lit. 4, 287-93 Gust. Wolf. [3025
Fraikin, Nonciatures de Clément VII,
s. 07, 3236. Rez.: Hist. Zt. 100, 403-5
Friedensburg. [3026
Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. Herzog
Georgs v. Sachsen, hrsg. v. GeB, s. '07, 1210.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 448-51 Friedens-
burg; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 20 Gust. Wolf;
Mühlbäus. G.bll. 7, 162f. Jordan. (3027
uellen z. G. d. Bauernkrieges in
Deutschtirol 1525. I: Zur Vor-G.
Beschwerdeartikel a. d. J. 1519-1526;
hrsg. v. H. Wopfner. (Acta Tiro-
lensia. II.) Innsbr.: Wagner. xxvn]),
235 S. 10 M. [3028
Stolze, W., Die Supplemente zu
Magister Lor. Fries’ G. d. Bauern-
krieges in Ostfranken. (Arch. f. Ref.-
G. 5, 191-212.) [3029
Bossert, Seb. Lotzer u. seine Schriften,
s. ‘06, 3044. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11,
112-15 W. Stolze. [3030
Merx, O., Beitrr. (Aktenstücke) z.
G. d. religiös. u. soz. Bewegung in
d. Stiftern Mainz, Würzburg u. Bam-
berg, 1524-1526. (Arch. d. Hist. Ver.
f. Unterfrank. 49, 135-158.) [3031
Ehses, St., Kardinal Lorenzo
Campegio auf d. Reichstage v. Augs-
burg 1530 (s. '07, 3237). Schluß.
(Rôm.Quartalschr.21,11,114-39.)[ 3032
Acta Tomiciana. XII: 1530, s. ‘06, 3041.
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 7,
166-69 Warschauer. (3043
Clemen, 0., Zu Georg Sabinus. (Forschgn.
2. brandb. u. pr. G. 21, 215f.) [3034
Hinwil, Hans v., Bericht üb. d.
Kappeler Krieg; hrsg. v. Gabr.
Meier. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1,
161-182.) [3035
a
-101
Feierfeil, W., Die Türkenpredig-
ten d. Wiener Bischofs Joh. Fabri
a. d. J. 1582. Progr. Teplitz-Schönau.
‘07. 85. [3036
Huber, A., Zeitgenüss. Bericht üb. d.
Eroberg. Chillons durch d. Berner 1586.
(Basl. Zt. f G. 7, 459-460.) [3037
Bericht d. Grafen Herm. zu Wieit an d.
Grafen Johann zu Nassau-Katzenellenbogen
üb. d. Überrumpelung Bonns durch Mart.
Schenk 1537. (Rhein. G bil. 8, 369-72.) [3038
Wolff, R., Sleidaniana. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 23, 265-75.) [3039
Friedensburg, W., Aktenstück z.
Frage d. Bestrafs . d. gefangen. Kur-
fürsten Johann Friedrich v.Sachs. 1547.
(Arch. f. Ref.-G. 5, 213-15.) [3040
Chytraeus, D., Das Kraichgau u.
seine Bewohner zur Zeit d. Reform.;
a. d. Lat. übers. u. erl. v. O. Becher.
Karlsr.: Reiff. xıj, 162 S.; 8 Taf.
2 M. 50. [3041
Rez.: Zt. f.G.d.Oberrh. N.F. 23, 177-79 Bossert.
Gaebel, Thomas Kantzow. (Mouatsbll. d.
Ges. f. pomm. G. '07, 43-45.) [30423
Stephau, Luther in d. Wandlungen sein.
Kirche, s. Nr. 1202. Rez.: Lit. ZLl. ’08, Nr.
22 Buchwald. (3013
Kleinert, P., Luther im Verhältn.
z. Wissenschaft u. ihrer Lehre.
(Kleinert, Zur christl. Kultus- u.
Kultur-G. 2. wohlf. Ausg. S. 95-127;
295-98.) [3044
Braun, W., Bedeutg. der Con-
cupiscenz in Luthers Leben u. Lehren.
Berl.: Trowitzsch. 812 S. 6 M. [8045
Scheel, 0., Individualismus u. Ge-
meinschaftsleben in d. Auseinander-
setzg. Luthers m. Karlstadt 1524/25.
(Zt. f. Theol. u. Kirche °’07, 5,
352-75.) [3046
Vogl, K., Der moderne Mensch
in Luther. Jena: Diederichs. 229 S.
4 M. [3047
Kolde, Th., Veit Dietrich u. Luther
auf d. Feste Koburg. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 14, 137-42.) [3048
Vetter, P., Lutherana. I: Luthers
Streit mit Hrzg. Heinr. v. Sachsen.
II: Ein neues Ordinationsformular.
(N. Arch. f. süchs. G. 29, 82-103.) [8049
Hans, J., Beziehgn. Luthers zu Augsburg.
(In: Bilder a. Augsburgs kirchl. Ver-
gangenbh.) [3050
Ebstein, W., M. Luthers Krank-
heiten u. deren Éinflus auf s. körperl.
u. geist. Zustand. Stuttg.: Enke.
64 S. 2 M. [8051
Kalkoff, W. Capito im Dienste Erzbischof
Albrechts v. Mainz, s. '07. 3258. Rez.: Katho-
36, 422-24; Hist. Jahrb. 28, 932 Paulus;
Lit. Zbl. ‘05, Nr. 11 Köhler. [vos
*102
Ziegler, H., Sebast. Franck. Kurze
Darstellg. sein. theol. Standpunktes
nach sein. Buch d. 280 Paradoxa.
(Zt. f. wiss. Theol. 50, 383-421.) Vgl.
’07, 3266) [3053
Harvey, Bucer in England, s. 07, 3259.
Rez.: Hist. Zt. 100, 442f. Hasenclever; Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 23, 1738-75 Holtzmann. [3054
Walther, W., Heinr. VIII. v. England u.
Luther. Ein Blatt a. d. Ref.-G. Lpz..
Deichert. 53 S. 1 M. s : [3056
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. Nr. 1208). 1908, Nr. 1
(Bd. U, Nr. 7). S. 193-224; Taf.
75 Pf. [3066
Inh.: E. Egli, Konr. Pellikan. Mit Bildn.
(S. 193-98.) — Ders., Leo Jud u. seine Propa-
gandaschrr. Schluß. (8. 198-208.) — Ders.,
Der Basler Karthäuser u. Chronist Carpen-
țarii. (S. 221f) — Ders, Ein Zwingli-
Autograph. (8. 224.) — W. Köhler, Ist d.
Zürcher Ratsmandat ev. Predigt v. 1520 ein
angebliches? (8. 208-14.) — A. Fluri u. A.
Thürlingo, Cosmas Alder, d. Komponist
d. Gedächtnisliedes auf Zw. (S. 214-20.) —
Th. Burckhardt-Biedermann, Zum Ar-
tikel: „Aus Zwinglis Bibliothek“. (S. 220 £.)
Bossert, A., Johann Calvin. Dt.
Ausg.v.H. Krolli ck. Gießen: Töpel-
mann. 176 S. 8 M. 60. [3057
Clemen, 0., Erh. Hegenwald. (Zt. f.
Kirch.-G. 29. 223f.) [3058
Steck, R., Bercht. Hallers Refor-
mationsversuche in Solothurn (1530)
nach sein. eignen u. Niklaus Manuels
Briefen dargest. Bern: Grunau 1907.
248. [3059
Simons, Ed., Die ev. Buß- u. Bet-
tagsfeier in Dtld. bis z. 30jähr. Kriege.
(Philotesia. Paul Kleinert z. 70. Ge.
burtstage dargebr. S. 128-46.) [3060
Bezold, Fr. v., Staat u. Gesell-
schaft d. Reformationszeitalters.
(Kultur d. Gegenwart. Tl. U, Abt.
V, 1. S. 1-136.) [3061
Creutzberg, H. A. Karl v. Miltitz, 1490-
1529, s. Nr. 1212. Rez.: Hist. Zt. 101, 120-22
Kalkoff. [3062
Pastor, Adrian VI. u. Klemens VII., s. 07,
8266. Bez.: Lit. Zbl.’08, Nr. 1 Fed. Schneider;
Zt. f. kath. Theol. 81, 719-26 E. Michael;
Katholik 37, 60-67 J. Schmidt, Rev. bénédict.
25, 135-37 Berlière; Rev. hist. 97, 415-23
Bourdon; Mitt. a. d. hist. Lit. 86, 167-70
Schmitz-Mancy. [3063
Bauer, Wilh., Anfänge Ferdinands I., s.
’07, 3268. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 61,
359-62 Wopfner; Lit. Zbl. ’08, Nr. 6; Engl.
hist. rev. 23, 148-50 Armstrong; Hist. Vier-
teljschr. 11, 285-37 Friedensburg. [3064
Heling, R., Pommerns Verhältn.
z. Schmalkald. Bunde (s. ’07, 3269).
Schluß. (Balt. Stud. N.F. 11, 23
-67.) [3065
Cardauns, L., Paul IIL, Karl V.
u. Franz I. in d. J. 1535 u. 1536.
chiven u. Bibl)
Bibliographie Nr. 3058—3114.
(Aus: Quell. u. Forschgn. a. ital. Ar-
Rom: Loescher.
100 8. 2 M. 80. [3066
Hasenclever, Kurpfälz. Politik in d. Zeiten
d. schmalkald. Krieges, s. ’06, 3069. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 11, 144f. V. Ernst; Lit.
Zbl. 07, Nr. 8 Hermelink. [3067
Schweizer, P., Der Donaufeldzug
v 1546. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
29, 88-152; Kte.) [3068
Büttner, E., Krieg d. Markgrafen
Albr. Alcibiades in Franken 1552-55.
(Arch. f. G. v. Oberfrank. 23, II,
1-164.) [3069
Bonwetsch u. Kühns, G. d. Passauisch.
Vertrages 1552, s. ’07, 3277. (Auch d. Arbeit
v. Ks: Götting. Preisschr) Bez : Dt. Lit.-
Ztg. ’08, Nr. 5 Gust. Wolf. [3070
Zukal, J., Die Einführg. d. Ref.
in Troppau. (Zt. f. G. u. Kultur-G.
Österr.-Schles. II, 4.) 3071
Fleischlin, B., Kirchenpolit. u.
relig. Händel in d. 5 alt. Orten
Glarus, Freiburg u. Solothurn 1519-
1520. (Fleischlin, Studien u. Beitrr.
z. schweiz. Kirch.-G. IV, 9.) Luzern:
Schill 1907. 800 S. [3072
Gauss, K., Liestals Pfarrer u. Schulmeister
in d. Zeit d. Ref. (Basler Zt. f. G. 7, 432
8.) [3073
Götz, J. B., Glaubensspaltg. im Gebiete
d. Markgrafsch. Ansbach-Kulmbach 1520-1535,
8. ‘07, 3280. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 24
F. Herrmann; Röm. Quartalschr. 22, II, 73-75
Ehses. (3074
Schnizlein, A., Einiges üb. Joh. Hornburg
u. Joh. Boëmus Aubanus. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 14, 174-83.) [3075
Roth, F., Beziehgn. Thomas Naogeorgus
(Kirchmairs) zu d. Rate v. Augsburg. (Ebd.
14, 183-88.) Vgl. Nr. 2998. [3076
Rauscher, V., Dornstetten in d. Ref.-Zeit.
Freudenstadt: Schlaetz. 18 S. 235 Pf. [3077
Wolfram, Pfalzgraf Georg, Hans, e. Lebens-
tragüdie. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’U8,
Nr. 5/6.) [3078
Hofmann, Albrecht v. Rosenberg ;
e. fränk. Ritter u. Reformator. (N.
Arch. f. G. d. St. Heidelb. 7, 207-44.
8, 1-45.) [3079
Kißling, Lor. Truchseß v. Pommersfelden,
s. ’06, 3077. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 20
Harnack; Zt. f. Kirch.-G. 28, 249 O. Clemen;
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 89 F. Herrmann. [3080
Wintzingerode, W. Ch. Frhr. v.,
Berth. v. Wintzingerode. Kultur- u.
Lebensbild a. d. Ref.-Jahrh. Gotha:
Perthes 1907. xv,2168.; Taf. 6 M. [3081
Rez.: Zt. d Ver. f. hess. G. 41, 322
Schreckenbach.
Schiele, F. M., Die Ref. d. Klosters
Schlüchtern. Tübing.: Mohr 1907.
144 S. 4 M. 50. 3082
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 321 Wenck ;
- Rev. bénéd. 25, 84f.
Reformation, Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Haustein, P., Wirtschaftl. Lage
u. soz. Bewegungen im Kurfürstent.
Trier 1525. (Trier. Arch. 12, 46
-64.) [3083
Wolf, Gust., Aus Kurköln im 16. Jh, a.
? 07, 1295. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 272f.
Trefitz; Hist. Zt. 101, 123f. Keussen. [3084
@ulik, Johs. Gropper, s. ’07, 3287. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 11, 142 W. F.; Westdt. Zt.
‘26, 409-14 Keussen. — W. Rotscheidt, Zur
Charakterist. Groppers. (Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 2, 56-60.) (3085
Fischer, Frz., Die Reformationsversuche
-@. Bischofs Franz v. Waldeck im Fürstbist.
Münster, s. ‘07, 1301. (Tl. I: Münst. Diss. 1906.
77 S.) Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 368
Wenck; Zt. f. Kirch.-G. 29, 101f. Hasen-
©lever. (3086
Einführung d. Ref. in Hannover. (Hannov.
G.bll. 11, 32-44.) 5087
Cassel, Die Stadt Celle zur Zeit Hrzg.
Ernst d. Bekenners, s. ’06, 3052. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 115f. Ad.
Wrede. [3088
Sippell, T., Zur Ehrenrettg. d. Laurent.
Mörsken. (Beitrr. =. hess. Kirch.-G. 3, 235-
54.) | | [3089
Rolfs, C., Die kirchl. Verfassg.
Dithmarschens v. d. Einführg. d. Ref.
bis z. Eroberg. d. Landes. (Schrr. d.
Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R.,
4, 143-78.) [3090
Kaikoff, Ablaß u. Reliquienverehrg. an d.
Schloßkirche zu Wittenberg unt. Friedr. d.
Weisen, 8. ’07, 1305. Bez.: Zt. f. Kirch.-G.
28, 235-37 Hermelink; Rev. d’hist. eccl. 8,
5535 f. Deschepper; Hist. Zt. 99, 573f. Rarge;
Lit. Zbl. ’08, Nr. 10 V.S.; Hist. Vierteljschr.
11, 285 Geo. Müller. (3091
Clemen, 0., Alex. Chrosner, Hrzg.
Georgs v. Sachsen ev. Hofprediger.
Lpz.: Heinsius. 70 S. 2 M. [3092
Sturmhoefel, Kurfürstin Anna v. Sachsen,
s. ’06, 1332. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34,
444-16 Gust. Wolf; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 10
Holtzmann; N. Arch. f. süchs. G. 25, S11f.
Beschorner. (3098
Nebelsieck, Ref.-G. d. Stadt Mühlhausen
i. Th, s. 06, 1330. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 27,
386f. u. Mitt. a. d. hist. Lit. 86, S11f. K. v.
Kauffungen; Zt. d. Ver. f. thür. G. N.F. 16,
417-20 u. Mühlhäus. G.bll. 7, 158-62 Jordan. [3094
Einicke, 20 Jahre schwarzburg. Ref -G.
1521-1541. Ti. I, s. 05, 1292. Rez.: Zt. d.
Ver. f. thür. G. N.F. 16, 420 Mentz; Mitt. a.
d. hist. Lit. 35, 177-80 u. Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. ‘08, Nr. 1 v. Kaufiungen ; Mühlhüus. @.bll.
7, 164f. Jordan. [3095
Wappler, P., Inquisition u. Ketzer-
poan in Zwickau zur Ref.-Zeit.
pz.: Heinsius. 219 S. 6 M. 60. —
Ders., Thom. Münzer in Zwickau u.
d. Zwickauer Propheten. Progr.
Zwickau. 4°. 43 S. [3096
Wotschke, Stanisl. Lutomirski, s. ’06, 3091.
Rez.: Hist. Monatabll. f. d. Prov. Posen 7,
157f. Moritz. (3097
Wotschke, T., Andr. Gorka auf s. Kranken-
u. Sterbebette. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Pos. 8, 145-52.) [3098
*103
Kolankowski, L., Bewerbg. d.
Markgrafen Johann Albrecht um d.
Bischofssitz v. Plock, 1522-28. (Altpr.
Monatsschr. 45, 38-57.) [3099
Simson, Ein Krawall v. Engländern in
Danzig i. J. 1547. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver.
7, 2-8.) (3100
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555 - 1648.
Wymann, E., Sebast. Werro üb. Pius V
u. Gregor XIII. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1,
219-23.) (3101
Kekule v. Stradonitz, S., Gedenkb. e.
böhm. Exulantenfam. in d. Herzogl. Bibl. zu
Wolfenbüttel. (Dt Herold ’08, Nr. 5.) [3102
Jacob, K.,2 Fragmente d. Wencker-
schen Chronik z. G. d. 30j. Krieges.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 137-49;
243-64.) [3103
Concilium Tridentinum. T. IV: Actorum
pars 1, coll. St. Ehses, 8. ’06, 1347 u. 07,
1318. Entgegng. v. Ehs. auf d. Rez. Brandis:
Röm. Quartalschr. 20, II, 219-23. [3104
Dareste, R., Hotman, d'après de
nouv. lettres des années 1561-1563.
(Rev. hist. 97, 297-315.) [3105
Prinsen, Uit het Notaris-Protocol van Jan
van Hout. (Oud-Holland 26, 43-66.) [3106
Hassebrauk, 6., Brief d. Herzogs Julius
an d. Stadt Braunschweig, 1573. (Braunschw.
Magaz. '07, Nr. 11.) (3107
Nantiaturberichte a. d. Schweiz. Abt. I:
Die Nuntiatur v. Bonhomini 1579-81. Doku-
mente Bd. I. Bearb. v. F. Steffens u. H.
Reinhardt,s. Nr. 1267. Rez.: Zt. f. schweiz.
Kirch.-G 1, 146-49 Wymann; Röm. Quartal-
schr. 21. II, 150f. Baumgarten; Hist. Zt. 101,
161-64 Fueter; Lit. Zbl. ’08. Nr. 15 -ch-; Zt.
f. kath. Theol. 32, 403-5 Kröß;, Mitt. a. d. hist.
Lit. 36, 317-23 Gust. Wolf. (3108
Sommerfeldt, G., Brief d. Kurfürstin
Anna v. Sachsen üb. ihre Reise nach Berlin,
Ende Febr. 1581. (Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 21, 217-19.) (3109
Johann Casimir, Pfalzgraf, Briefe m. ver-
wandt. Schriftstücken hrsg. v. F. v. Bezold,
s. ’06, 3102. Rəz.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 27, 522f. Bibl. (3110
Lindermayr, G., Akten z. G. d.
Pfalzgrafen Wolfg. Vilh. v. Neuburg
u. sein. Brüder Aug. v. Sulzbach u.
Joh. Friedr. v. Hilpoltstein. Zugleich
Beitr. z. G. d. Primogenitur im Hause
Wittelsbach. (Neuburger Kollekt.-Bl.
69, 1-29) ` 3111
Siegl, K., Wallenstein'sche Quar-
tierlisten v. J. 1632 im Egerer Stadt-
archiv. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 46, 265-281.) [3112
Hollweg, Verzeichn. d. notleidenden re-
form. Prodiger- u. Lehrerfamilien d. Pfalz
a. d. J. 1628.) (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G.
1, 385-426.) (3113
Faik, F., Relatio ecclesiae metropolitanae
Moguntinae v. c. 1620. (Rôm. Quartalschr.
21, IL, 140-42.) [3114
*104
Köhler, W., Das älteste bis jetzt bekannte
Hessen-Darmstädt. Gesangbuch. (Beitrr. z.
hess. Kirch.-G. 3, 59-102.) [3115
Müller, J. C., Gravamina d. ref. Gemeinde
v. 1629. (Monatshfte. f. rhein. Kirch -G. 1,
8324-28.) — Bockmühl, „Zustand d. Kirchen
v. Deuren.“ Bericht dero v. Deuren 1641.
(Ebd. 829f.) — Ders., 2 wichtige Stellen a.
Casp. Sibels Autobiographie. (Ebd. 426 ff.) [3116
Könnecke, M., Evang. Kirchenvisitationen
d. 16. Jh. in d. Grafsch. Mansfeld (s. 07, 3337).
T1. VII: Die letzt. Kirchvisitationen Menzels
1584, 88 u. 59. Nachtrr. u. Anhang. (Mans-
feld. Bil. 21, 1-68; 211-18.) [3117
Jentsch, H., Die Gubener Kirchenordng-
v. J. 1682 u. ihre Umpgestaltg. durch d. Kon-
sistorium d. Niederlausitz. (Niederlaus. Mitt.
10, 240-58.) (3118
Parisius, A., Verfasser d. brandb. Visi-
tations- u. Konsistorialordng. v. 1573. (Jahrb.
f. brandb. Kirch.-G. 4, 75-86.) [3119
Uckeley, A., Zwei Pomm.-Wolgast. Ordi-
niertenbücher. (Balt. Stud. N. F. 11, 69-
106.) [3120
Hupfeld, R., Die Ethik Joh. Ger-
hards. Beitr. z. Verständn. d. luth.
Ethik. Berl.: Trowitzsch. 261 8.
6 M. 80. [3121
Wolf, Gust., Dt. G. im Zeitalter
d. Gegenref. Ba. I. 2. (Tit.-) Aufl.
Berl.: Brandus | xvj, 790 8.
24 M. — Bd. II, Abt. 1. 284 S.
8 M. [3122
Gothein, E., Staat u. Gesellschaft
d. Zeitalters d. Gegenref. (Kultur d.
Gegenw. Tl. I, Abt. V, 1. S. 136-
280.) [3123
Elermann, Lazarus v. Schwendi, s. ‘07,
1347. Rez.: Hist. Jahrb 28, 668 Steinberger;
Hist. Zt. 99, 299-301 Holländer. (3124
Gossart, E., L'établissement du régime
espayn. dans les Pays-Bas, 8.’05, 3184. Rez.:
Anu. de l'Est et du Nord 12,561-65 Carpentier;
Hist. Zt. 99, 391-93 Stählin. [3125
Heyck, E., Wilh. v. Oranien u. d.
Entstehg. d. freien Niederlande. Mit
e. Fksm. u. 106 Abbildgn. Bielef.:
Velhagen & Kl. 1418.;Kte.4M. [3126
(Monographien z. Welt-G. XXVIII.)
Jonsson, A, Hertig Karl och
Sigismund 1597-98. Göteborg :Wetter-
gren 1907. x1), 179 5. 3 M. 40. [3127
Burger, W., Ligapolitik d. Mainz.
Kurfürsten Joh. Schweickhard v. Cron-
berg 1604-1613. (Würzb. Stud. z. G.
d. Mittelalt. etc. I.) Lpz.: Quelle & M.
vi, 98 S. (Subskr.-Pr. 2 M. 80;
Einzelpr. 8 M. 40.) [8128
Mayer, Rob., Kaiser Rudolf II.
u. d. Nachfolgerfrage. I. Brüx. Progr.
18 S$. [3129
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
46, Lit. Beil, 3. 61 Horcicka.
Em nn
—— nn
Bibliographie Nr. 3115—3177.
Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug
d. J. 1622 am Oberrhein. Vhdlgn.
üb. d. Neutralität Badens nach d.
Schlacht v. Wimpfen. Rückblicke
auf d. Kampf um Oberbaden. (Zt. f.
G. d. Oberrh. 23, 150-67.) [3130
Herold, R., General Graf Pappenheim im
westl. Mitteldtld. u. s. Feldzug an d. untern
Elbe 1630, s. ’06, 3129. (32 S.: Münch. Diss.)
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs ‘07,
90 f. Kretzschmar; Hist Jahrb. 28, 487 Ldm.;
Mitt. a. d. hist. Lit. 86, 174-76 Kloevekorn. [3131
Teitge, Frage nach d. Urheber d. Zer-
störg. Magdeburgs 1631. s. ‘06, 1334. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 10, 273f. u. Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. ’08, Nr. 2 Krebs. [3132
Schaedel, L., Gustav Adolf v. Schwed. in
München. (Forschgn. z. G. Bayerns 16, 121-26.)
— F. Drechsel, Desgl. in Augsburg. (In:
Bilder a. Augsburgs Vergangenheit.) [3133
Tümpel, K., Polenüberfall auf Fürstin
Hedwig v. Pommern in Neustettin 1642.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’07, 1-7.) [3134
Planitz, G., Die prot. Glaubens-
kämpfe in Steiermark, Kärnten u.
Krain zur Zeit Ferdinands I. u.
Karls II. (Das ev. Dtld. ‘07, Hft. 6
-11.) [3135
Schenner, F., Zur G. d. Ref. in
Znaim. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schles. 12, 310-37.) [8136
Schmidt, Arth., Ref. u. Gegenref. in
Bielitz u. Umgebg., s. Nr. 1297. (Sep. Bielitz:
Frôblich 1907. 2 M.) [3137
Amlacher, A., Zur Lebensg. Damas. Dürrs.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 30,
100 f.) (3138
Büichi, A., Zur tridentin. Reform
d.th urgauisch. Klöster. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. I.) [3139
Grüter, S., Das Kollegium zu Lu-
zern unt. d. erst. Rektor P. Mart.
Leubenstein, 1574-1596. Progr. Lu-
zern. 1906. 4°. 73 S. [5140
Wymann, E., Dekan Heinr. Heil als Haus-
besitzer in Altdorf 1573. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 1, 298 f.) [3141
Pfieger, L., Martin Eisengrein
(1636-1578). Lebensbild a. d. Zeit d.
kath. Restaur. in Bayern. (Erläutergn.
etc. zu Janssens G. d. dt. Volkes
VI, 2 u. 3.) Freiburg i. B.: Herder.
x11], 175 S. 3 M. 60. [3142
Geyer, C., Nürnb. u. d. Gegenref. (Jahres-
ber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. ’07, 17-19.) [3143
Zindel, Fr., Ketzerprozeß a. d. 17. Jh.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 164-74.) Geg.
Andr. Dreßler, früher. Pfarrer v. Ullstadt. [5144
Rückert, G., Lauingen in d.
2. Hälfte d. 30j. Krieges 1634-1650.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20,
1-62.) [3145
Oclenheinz, L., Aus e. württemb. Pfarrers-
leben. (Württb. Viertelj.hfte. N.F. 16, 13
-19.) [3146
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
Kroener, A. u. A. M. P. Ingold,
Jean Hanser, abbé de Lucelle. (Moines
et religieuses d'Alsace.) Colmar: Hüf-
fel 1907. 85 S. 2 M. [3147
Witzel, G., Beitrr. z. Kenntn. der erst.
Frankenthaler Bürger. (Monatsschr. d. Fran-
kenth. Altert.-Ver. ’08, Nr. 5.) — W. Küstner,
Aus Lambheims Vergangenh. (Ebd. Nr. 1;
«u.6) [3148
Weber, J., Die Bevölkerg. Arzheims z.
Zeit d. 30j. Krieges. (In: Pfalz. Heimatskde.
Jg. IIL) (3149
Rotscheïdt, W., Johs. Wicradius. (Mo-
natshfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 331f.) VgL:
W. Wolff. (Ebd. 383f.) [3150
Classen, Konfession. u. polit. Bewegung in
d. Reichsst. Auchen zu Anfang d. 17. Jh., 8.
*07, 1386. (Würzb. Diss. 1906.) [3151
Keussen, H., Eine Rechtfertigung d. Aachen.
Jesuiten. (Zt.d.Aachen. G.-Ver. 29, 3383-40.) (3152
Jonge van Ellemeet, B. M. de,
Geschiedkundig onderzoek nar den
rechtstoestand der Zeeuwsche gee-
stelijke goederen van 1572 tot in
het begin der 17e eeuw. Diss. Ut-
recht 1906. [3153
Rez.: Nederl. Archievenbl. 16, 62-67
Gratama.
Huizinga, J., De vergadering d.
Staten-Generaal op 10. Juli 1584 na
den noen. (Bijdragen v. vaderl. gesch.
etc. 4. R., 6, 361-78.) [3154
Brants, V., La création do la Chaire de
théol. scolast et la nominat. de Malderus à
lunivers. de Louvain en 1596. (Anal. p. serv.
à l'hist. ecclés. de la Belg. 34, 46-54.) — A.
Cauchie, Témoignages d'estime rendus en
Belgique au cardin. Baronius, spéc. à l'oc-
casion du conflit de Paul V avec Venise.
(Ebd. 34, 76-82.) [3155
Heeres, J. E., Gouverneur-Generaal
Hendrik Brouwer. (Oud-Holland 25,
174-96; 217-41.) [3156
Hotz, W., Cyriacus Spangenbergs Leben
u. Schicksale als Pfarrerin Schlitz 1550-1590.
(Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 3, 205-34.) (3157
Wehrhan, K., Simon VI., Graf u. Edl.
Herr z. Lippe u. s. Pfandschaft Reyenburg
1597-1607. (Zt.d. Berg. G.-Ver. 40, 179-201.) [3153
Rachel, P., Maximilian 11. in Dresden
1564 u. 1575. (Dresdn.G.b11.'0X,1V, 229-44.) [3159
Ludwig, Frank, Entstehungs-G.
d. Lokalvisitationen d. „Synodus“
u. d. Oberkonsistoriums in Kur-
sachsen, Kirchenordng. v. 1580.
(Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 21, 1-72.)
— Ernst Otto, Streit d. beiden kur-
sächs. Hofprediger D. Matth. Höe v.
Höenegg u. Mag. Dan. Hünichen,
1613-1618. Nach d. Akten d. Kgl.
Sächs. Hauptstaatsarchivs. (Ebd. 82
-123.) — 0. Pinder, „Wenn wir in
höchst. Nöten sein u. wissen nicht,
wo aus noch ein“. (Ebd. 73-81.) [3160
Liebe, G., Die letzten Schicksale d. St,
Petersklosters zu Merseburg. (Jalıresb. d.
Thür.-Süchs. Ver. ’04;7, 5-15.) (3161
|
105
Lützen, 0., Notizen zu den Personalien
einig Pfarrer um 1600. (Niederlaus. Mitt.
9, 318 f.) [3162
Kettner, A., Wahl d. Prinz. Karl
Ferd. v. Polen zum Bischof v. Breslau.
Seine Regierungszeit u. d. österr.
Anteil d. Fürstentums Neisse. (Zt.
d. Dt. Ver. f. d. G. Mährens etc.
12, 300-9.) [3163
c) Innere Verhältnisse runter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Händcke, Dt. Kultur im Zeitalter d. 30j.
Krieges, s. ’07, 1336. Rez.: Arch. f. Kult.-@.
6, 106-8 Steinhausen. (3164
Hartung, F., Zum Traktat üb. d.
Reichstag im 16. Jh. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 29, 326-38.) Vgl. ‘07,
1397. [3165
Frank, K., Die Institution d.
Fürsten- u. Grafenrichter. (Zt. d. Dt.
Ver. f. G. Mährens etc. 12, 163-86.)
Vgl. 07, 1402. [3166
Beemelans, W., Organisation d.
vorderösterr. Behörden in Ensisheim
im 16. Jh. (s. Nr. 1321). Schluß (Zt.
f.G.d.Oberrh. N. F. 23,195-220.) [8167
Raab, C. v., Schloß u. Amt Vogtsborg bis
Mitte d. 16. Jh. u. d. Erbbuch v. J. 1542, a.
’07, 3398. Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 29,
179-81 Oppermann. [3168
Below, G. v., Prozeß d. Städte
geg. d. Ritterschaft v. Jülich am
Reichskammergericht. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 40, 1-29.) [3169
Veränderung d. Ratsverfassg. in Hannover
1533. (Hannov. G.bll. 11, 44 f.) [3170
Pilling, E., Bäcker-Ordnung v. 1549 u.
1559. (Mitt. d. Gesch.- u. Altertsforsch. Ver.
zu Eisenberg Hft. 23, Bd. IV, 179-202. [3171
Trieb, A., Eppelsheimer Weistum. (Vom
Rhein ‘05, 58, 71, 76.) [3172
Schreiber, K., Urbar d. Grafschaft Ra-
vensberg v. J. 1550, s. Nr. 1326. (Sep. a.:
31. Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch.
Raveneb.) (3173
Schönach, L., Zwei Patente K. Ferdi-
nands I. z. Schutze d. Schlaggenwalder Berg-
baues auf Zinn. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 46, 286-90.) [3174
Kochendörffer, Greiffenklau’sches Güter-
verz. v. 1618. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
07,8, 104-16.) [3175
Barge H., Die ält. ev. Armen-
ordng. (Hist. Vierteljschr. 11,198-225 ;
296.) Wittenberg. Beutelordnung. Vgl.
Nr. 1204. „ie
Schröder, Alfr., Beitrr. z. Wirt-
schafts-Verfassgs.-G. d. Hochstiftes
Augsburg. I: Pet. Gaisbergs Statistik
d. Amtes Oberndorf. (Jahrb. d. Hist.
Ver. Dilling. 20, 128-53.) [3177
*106
Bastgen, F. J., Aus d. Restauratious-
-poche nach d. 30j. Kriege. (Trier. Chron.
N.F. 4, 95f.; 104-8. [3178
Henkel, A., Die Saline Soden an
d. Werra unt. d Landgraf. Phil. d.
Großmüt. u. Wilh. IV. (Zt. d. Ver.
f. hess. G. 41, 1-67.) Sep. Kassel:
Dufagel. 1 M. [3179
Bothe, Frankf. Patriziervermögen im
16. Jh., s. Nr. 1331. Rez. (auch v. 1064) Dt.
Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 18 Strieder; Lit. Zbl. ’08,
Nr. 24. [8180
Schoenlank, B., Soziale Kämpfe vor 3v0
Jahren. Altnürnberg. Studien. 2. (Tit.-)Aufl.
Lpz.: Duncker & H. [1894]. 1907. xıj, 212 S.
ı M. 82. "3181
Mráček, J., Der Frondienst in
Mähren im 16. Jh. Leipnik. Progr.
24 S. [3182
Mitzschke, P., Aus e. alt. Gerichtsbuche.
(Mitt. d. Gesch.- u. Altertsforsch. Ver. Eisen-
berg Hft. 23, Bd. IV, 173-78.) [3153
Wotschke, T., Fin Sprachenstreit vor Ge-
richt in Posen 1535. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Pos. 8, 1-3.) (3184
Beck, Wilh., SpieBrechtsordnung a. d. J.
1512. (Arch. f. Kultur-G. 6, 28-38.) (3185
Willoh, K., Brüchtengerichtsurteile u.
Verwandtes. (Jabrb. f. G. d. Hrzgts. Uldenb.
16, 354-77.) (3136
Braun, K. 0., Eine Hinrichtg. zu Edig-
heim 1596. (Mannh. G.bll. 08, Nr. 2.) [3187
Bock, O., Die Reform d. Erfurter
Universität währ. d. 30j. Krieges.
(= Nr. 2525.) Halle: Niemeyer.
105 S. 2 M. 80. [3188
Kelter, E., Ein Jenaer Student um 1630
(Eberh. v. Todenwartb). Jena: Diederichs.
83 S. 2 M. 50. (3189
Schiele, F. M., Luther u. d. Luthertum
in ihr. Bedeutg. f. d. G. d. Schule u. Erziebg.
(Preuß. Jahrbb. 132, 381-95.) (3190
Meyer, Frdr., Schulplan f. d. Dreikronen-
kolleg in Köln a. d. J. 1552. (Mitt. d. Ges. f.
dt. Erziehgs- u. “chul-G. 18, 23-32.) (3191
Bauch, G., Aus d. Hausbuche d. Gold-
berger Lehrers Zachar. Bart, 1529-1612. Bres-
lauer Realsch.-Progr. ’07. -38 S. [3192
Schottenloher, K., Johs. Schöner u. seine
Hausdruckerei. (Zbl. f. Bibliothw. 34, 145
-55.) [3193
Clanßen, B., Anfänge d. Buchdrucker-
kunst in Bremen 1525-1625. (Jabrb. d. brem.
Sammign. 1, 61-68.) [3194
Krieg, Zur Charakterist. Joh. Sleidans,
s ‘07, 3427. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 50
Hasenclever. [3195
Bossert, G., Theodor Reysmann,
Humanist u. Dichter a. Heidelb. (s.
Nr. 1351). Forts. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 23, 221-42.) [3196
Lehmann, Paul, Franciscus Mo-
dius als Handschriftenforscher. (Quel-
len etc. z. lat. Philol. d. Mittelalters,
Bibliographie Nr. 3178—3248.
hrsg. v. Traube. IlI. 1.) Münch.: Beck.
xuj, 152 S. 7 M. [3197
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 25, 171-74 Ewald.
Kampffmeyer, G., Nicolaus Clenardus.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs. u. Schul-G.
18, 1 22.) [3198
Reicke, E., Aus d. Leben d. Joh. Schöner,
erst. Professors f. Mathemat. u. Geogr. in
Nürnberg. (Festschr. z. 16. dt. Geographen-
tag '07 in Nürnb. 8. 41-59.) — Vgl. Reicke
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. ’07,
13-15.) | (3199
Boysen, K., Beitrr. z. Lebens-G.
d. preuß. Kartographen u. Historikers
Kasp. Hennenberger 1529-1600. (Alt-
pr. Monatsschr. 45, 67-185.) [3200
Murland, M., Markus Wagner, e. Magdeb.
Geschichtsforscher. (Montagsbl. Wiss. Beil.
d. Magdeb. Ztg. ‘07, Nr. 49-59.) (3301
Schenk, Matthäus Merian-Frankfurt a. M.
u. Konr. Buno aus Fraukenberg in Kurhessen.
(Hessenland ’08, Nr. 10f.) (3202
Jochner, G. M., Briefwechsel zw. Wolfg.
Wilh. v. Neuburg u. Johs. Kepler. (Hist.-
pol. Bll. 141, 153-68.) (3203
Hofmeister, A., Conr. u. Magnus PegeL
(Beitrr. z. G. d. St. Rostock. 4, IV, 55-62.) [3204
Roth, M., Die Hof- u. Leibärste d. letzten
oldenburg. Grafen Johann VII. (+ 1603) u.
Anton Günther (+t 1667). Beitr. z. G. d.
ärztl. Standes. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts.
Oldenb. 16, 292-326.) [3205
Dreyer, A., Hans Sachs in Mün-
chen u. d. gleichzeit. Münchener
Meistersänger. (Analecta German.
H. Paul dargeb. S. 323-89.) [%206
Michel, H., Dr. Hnr. Knaust, s. ‘04, 1258.
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 30, 97-103 Brecht;
Hist. Vierteljschr. 7, 461-63 G. Wolf; Dt.
Lit.-Ztg. '06, Nr. 4 Goetze. (3207
Rückert, G., Welsche Baumeister in
Lauingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20,
192-96.) (3208
Schröder, A., Die Hofkirche in Neuburg
a. D. Beitrr. z. G. d. Spütrenaiss. in Süd-Dtid.
(Neuburger Kollekt.-Bl. 69, 30-48.) (3209
Vöge, W., Konr. Meit u. d. Grabdenkmäler
in Brou. Mit 4 Taf. u. 34 Textabbildgn.
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 29,
77-118.) [3310
Muller, S., De Utrechtsche beeldhouwer
Colyn de Nole en zijn geslacht. (Oud-Hollaud
25, 49-56.) (3211
Hofstede de Groot, C., Beschreib.
u. krit. Verzeichn. d. Werke d. her-
vorragendsten holländ. Maler d. 17. Jh.
(In 10 Bdn.) Bd. I. Unt. une v.
W. R. Valentiner. Eßling.: Neff
1907. vnj, xv, 649 S. 25 M. [3212
Rez.: Rep. f. Kunstw. 81, 81-86 Bredius.
Ganz, P., Schaffhauser Malkunst im 16. Jh.
Vortr. Schaffh.: Kühn 1907. 188. [3213
Velden, A. von den, Niederl Maler in
Frankenthal. (Monatsschr. d. Frankenth.
Altert.-Ver. ’08, Nr. 4 Beil.) [3214
Brediun, A. u. W. Moes, De schilders-
familie Mytens. II u. IU. (Oud-Holland 25,
83ff.; 211-16) — A. Bredius, M. J. van
Mierevelt. (Ebd. 26, 1-17.) [3215
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Rôttinger, H., Zum Holzschnittwerke
Jörg Breus d. À. (Rep. f. Kunstw. 31, 48
-62.) [3216
Bezold, G. v., Pet. Flötner. (Jahresber.
. Ver. f. G. d. St. Nürnb. "07, 15-17.) [3217
Redslob, E., Silbervergoldetes Monile.
(Mitt. d. Germ. Nationalmus. '07, 90-95;
Taf.) (3218
Roder, C., Zur Lebens-G. u. Würdigung
d. Hafners Hans Kraut v. Villingen (s. Nr.
1377). Nachtrag. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
23, 357-61.) (3219
Kaulfuß-Diesch, Inszenierg. d. dt. Dramas
an d. Wende d. 16. u. 1%. Jh., 8. Nr. 1351.
Rez.: Euphorion 14, 794-504 Minor. [3220
Schmid, W. M., Das FostschieSen zu
Passau 1555. (In: Bayerland Jg. XVIII.) [3221
Schellhaß, K., Ital. Schlendertage Hrzg.
Ernst v. Bayern, vornehml. auf Grund d.
Korrespond. Camillo Capilupi's m. Rom 1575.
(Quellen etc. a. ital. Archiven u. Bibliotheken
10, 325-64.) Sep. Rom: Loescher 1907.
1 M. 66. (3222
Simson, P., Die Reise d. Danziger Ruts-
herrn Am. v. Holten durch Spanıen u. Ober-
italien 1606-1608. (Arch. f. Kultur-G. 6, 39
-70.) 19223
Schirmer, Zur Sitten-G. d. 17. Jh. (Mitt.
d. Gesch.- u. Altertsforsch. Ver. Eisenberg
Hft. 23, Bd. IV, 203-6.) [3224
Laven, H., Die Hexenprozesse in Trier
u. Umgegend. (Trier. Chron. N. F. 4, 113
-85. [3225
Wotschke, T., Eine Herausforderg. z.
Zweikampf im 16. Jh. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Pos. 8, 81-86.) — R. Prümers, Posener
Wappensage. (Ebd. 33-39.) [3226
Rachel, P., Höfische Festordng. aus Kurf.
Augusts Tagen 1572. (Dresdn. G.blL ‘07,
Bd. 4, 202-4.) 19297
. M., Ein Weihnachtsspiel am Berliner
Hofe 1589. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. Rund-
schau ’07, Nr. 800.) (3228
Gevatterbrief an d. Churf. Joh. Sigism.
v. J. 1615. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘05,
Nr. 4.) [3229
Domarus, M., Ein Opfer d. Pest v. 1635
in Dillenburg. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
07/8, 26-31.)
6. Vom Westfül. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Hauck, K., Das Reisetagebuch
Rupprechts v. a. Pfalz, 1651-1653.
(Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 23, 276
(3230
-99.) [3231
Haffschmid, Ein französ. Reise-
bericht üb. Heidelberg 1664. (N.
Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 8,
59 ff.) [3232
Meininger, Fragment de chronique
mulhousienne, 1694-1729, par Jean
Henri Goetz. (Bull. du Musée hist.
de Mulhouse 30, 12-120.) 8233
Friederike Sophie Wilhelmine, ark-
gräf. v. Bayreuth, Memoiren: 1709-1712.
11. Aufl., fortges. bis 1758. Berl.: Barsdorf.
240; 230 S. 5 M. (3234
°107
Reuss, R., Un voyage d'affaires en Espagne
en 1718. Extraits des mémoires inéd. du
Strasbourgeois J. E. Zetzner. Straßb.:
Noiriel 1907. 67 S. 1 M. [3235
Kentenich, €., Kurf. Frz. Geo. v. Schön-
born 1729-1756 u. seine Zeit. (Trier. Chronik
4, 53-48; 2-95.) Abdr. d. Berichtes v. Ldw.
Boos v. Waldeck. [3236
Briefe, Die, d. Kinder d. Winter-
königs; hrsg. K. Hauck. (N. Hei-
delb. Jbb. Heidelb.: Koester.
XLVIj, 866 S. y M. [3287
Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. ’08,
Nr. 65 Helmolt.
Liebenau, Th. v., Üb. d. Geständnisse u.
letzt. Augenblicke d. fe zernisch. Bauernführer.
Aus d. Verhörprotokoll v. 1653. (Anz. f.
schweiz. G. ‘Où, 75-82.) (3235
Elisabeth Charlotte, Herzogin v. Orleans,
Briefe üb. d. Zustände am franz. Hofe u.
Ludwig XIV. Ausgew. a. d. J. 1672-1720 u.
hbrag.v.R. Friedemann. 3. Aufl. (Biblioth.
x qi: u. 18. Jh.) Stuttg.: Franckh. 151 8.
[3239
Elisabeth Charlotte, Herzogin v.
Orleans, Briefe nach Modena, Stock-
holm u. Turin; mitg. v. H. F. Hel-
molt. (Hist. Vierteljschr. 11, 314
-32.) [3240
Elisabeth Charlotte, Herzogin v.
Orleans, Briefe an d. Königin Sophie
Dorothee v. Preuß. a. d. J. 1716-22;
mitg. v. H. F.Helmolt. (Hist. Jahrb.
29, 337-67.) [3241
Lager, Aktenstücke z. G. Triers
währ. s. Besetzg. durch d. Franzosen
1674. (Trier. Arch. 12, 81-85.) [3242
Friedrich Wilhelms I. Briefe an d. Farst.
nes zu Anhalt-Dessau, bearb.v. Krauske,
. 07, 1469. Rez.: Forschen. z. brandb. u.
br G. 20, 249-51 Spannagel; Jahrb. f Gesetz-
gebg. 32, 415-17 Loewe. (3343
Kraelits-Greifenhorst, F. v., Be-
richt üb. d. Zug des GroB-Botschaf-
ters Ibrahim Pascha nach Wien 1719.
Im Orig.-Text hrsg., übers. u. erl.
(Aus: „Sitzungsber. d. K. Akad. d.
Wiss“) Wien: Hôlder. 66 S.
1 M. 58. [3244
Briefwechsel d. Kronprinz. Friedrich 1736
-1740 m. Voltaire a. Nr. 3322. [3245
Schmidt, Paul, Dt. Publizistik in d.
Jahren 1667-1671, s. Nr. 1400. (Sep.: Jen.
Diss. ’07 54 S.) [3246
Kohfeldt, O., Plattdt. mecklenb. Bauern-
gespriiche a. d. Zeit d. Karl Leopold’schen
Streitigkeiten 1719-1734. (Jahrb. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschg. 33, 159-64.) [3247
Koser, R., Staat u. Gesellschaft
zur Höhezeit d. Absolutismus. (Kultur
d. Gegenw. TI. II, Abt. V, 1. S. 281-
349.) [3248
*108
Immich, G. d. europ. Staatenaystems v.
1660-1789, s. ’05, 3304. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 34, 91-94 Tb. Preuß; N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. etc. 17, 391 f. Egelhaaf; Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 19, 602-5 O. H.; Hist. Zt.
99, 398 Pribram; Zt. f. òst. Gymn. 58, 615f.
Loserth. [3249
Waddington, A., Le Grand Électeur.
Sa politique extérieure (s.’07, 1473).
Il: 1660-1688. 10 fr. [3250
Hauck, Hlisabeth, Königin v. Böhmen,
Kurfürstin v. d. Pfalz in ihr. letzt. Lebens-
jahren, s. ’05, 3319. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh.
21, 699f. J. W.; Mitt. a. d. hist. Lit. 35,
295f. Gust. Wolf. [3251
Klaje, Feldzug d. Kaiserlichen unter
Souches nach Pommern 1659, s. '06, 1511.
Rez.: Lit. Zbl. '07, Nr. 7 Vanselow; Monats-
bll. d. Ges. f. pomm. G. ’06, 60-62 Wehr-
mann. [3252
Schoolcraft, H. L., The capture
of New Amsterdam. (Engl. hist. rev.
22, 674-93.) [3253
Des Robert, Campagnes de Turenne en
Allemagne, s. ’u3, 3477. Rez.: Ann. de l'Est
et du Nord 1, 114-17 Parisot; Rev. d'hist.
mod. et contemp. 7, 45-48 Picavet. [3254
Pochettino, G., Il Contado Alessandrino
nella guerra per la successione spagnuola,
1700-1707. (Aus: Riv. di storia etc. della prov.
di Alessandria. XVII) Alessandria: Piccone
1906. 109 S. [3255
Ow-Wachendorf, W. Frhr. v.,
Feldmarschall-Leut. Graf Phil. v. Arco,
Kommandant v. Breisach, + 1704.
(Alemannia N.F. 9. 1-11.) [3256
Wallmenich, v., Oberländer Aufstand
1705, a. ‘07, 1488. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 29, 367f. O. Weber; Beil. z. Allg. Ztg. ’06,
Nr. 110 Geo. Preuß. [3257
Lang, K., Die Ettlinger Linien u. ihre G.
Mit 2 Planen u. 2 Skizzen. (Veröffentlichen.
d. Karlsruher Alt.-Ver.) Karlar.: Braun 1907.
53 S. 1 M. Vgl. ’07, 1491. [3258
Schartau, Forhallandet mellan Sverige
och Hannover, 1709-1715, s. ’06, 3253. Rez.:
Svensk hist. tid»kr. 26 Öfvers., 13-45C.H.H.13259
Rosenlehner, Kurf. Karl Phil. v. d. Pfalz
u. d. jülichsche Frage 1725-1729, s. ’07, 149%.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst G. 29, 368f. O.
Weber; Hist. Vierteljschr. 11, 399-101 Has-
hagen; Zt. f. G. d. Oberrli. 23,175 K.Hauck. (3260
Hohenlohe, C. v., Frieir. Karl Graf Schön-
born, Reichsvizekanzler u. Bisch. zu Bamberg
u. Würzb., 1674-1746. (Vortrr. etc. d. Leo-
Gesellsch. XXVI.) Wien: Mayer & Co. 1906.
42 S. 50 Pf. (3261
Ebner, F., Die inner. Verhältnisse
Österreichs unt. Leop. I. Progr. Ol-
mitz. ‘07. 38 S. Ru
Stefanovié-Viloysky, T., Belgrad
unt. d. Regierg. Karl VI. (1717-1739).
(= Nr. 2555.) Wien: Holzhausen.
85 S. 3 M. 20. [3263
Rückert, G., Lauingens Schicksale in d.
Reichskriegen geg. Frankreich 1673-1697.
(In: Alt-Lauingen Jg. II.) — Ders., Truppen-
durchzüge u Quarticre währ. d. poln. Thron-
folgekrieges 1733-35. (Fbd.) [3264
Bibliographie Nr. 3249—3318.
Hugard, R., Staufen währ. d. pfälzisch.
Erbfolgekrieges. (Schau-ins-Lend 84, $8-
100.) [3265
Weber, J., Die Kriegslasten d. Gemeinde
Arrheim in d. J. 1689, 1691 u. 1692. (In:
Pfälz. Museum Jg. XXIV.) [3266
Hubert, E., Les Pay Bas espagnols
et la république des Provinces Unies
dep. la paix de Munster jusqu'au
traité d'Utrecht, 1648-1713. La
question relig. et les relations diplom.
Brux. : Lebègue 1907. 4°. 4818. [8267
Beglerungswechsel in Hannover 1679/1680.
(Hannov. G.bll. 11. 68-76.) — Türkische Geo-
fangene in Hannov. (Ebd. 9313-46) — Re-
decker, Aufzeichngn. üb. d. J. 1693-1710.
(Ebd. 255 69.) — Ders., Verhaftg. u. Hin-
richtg. d. Oberjägermeisters v. Moltke. (Ebd.
250-54 ) (3268
Garnisonkirche, Die Berliner, nach e.
Ber. a. d. J. 1727. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
08, Nr. 5.) [3269
Lemcke, Stettin z. Zeit d. Übergangs in
preuß. Besitz. (Monatebll. d. Ges. f. pomm.
G. ’07, 8-10.) (3270
Innere Verhältnisse.
Nachrichten üb. d. Acta Borussica. Denk-
mäler d. preuß. Staatsverwaltg. im 18. Jh.
Berl.: Parey. 16 S. Vgl. Nr. 3352. [3371
Hartung, F., Zeitalter d. Absolu-
tismus im Fürstbist. Bamberg. (Dt.
G.bll. 9, 119-33.) [3272
Levy, M., Kapitel Wormser Finanz-G.
(Vom Rhein ’05, 22-24 u. 28-31) [8273
Ankert, H., Die Statuten d. Leitmeritzer
Zimmerleutezunft. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 46, 291-300.) [3274
Hedemann - Heespen, P. v., Zu-
stand d. Herrschaft Pinneberg nach
d. Reunion bis um 1700. (Zt. d. Ges.
f. schlesw.-holst. G. 37, 1-140.) [3275
Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 158-63
Joachim.
Gantzer, P., Zustände iu Pommern nach
d. schwed.-poln. Kriege 1660. (Monatsbll. d.
Ges. f. pomm. G. ’07, 66-69.) [3276
Srbik, Staatl. Exporthandel von Leopold I.
bis Maria Theresia, s. '07, 2391. Rez.: Engl.
hist. rev. 22, 593-95 G. B. Hertz; Jahrbb. f.
Nationalök. 89, 412-15 Levy; Zt. d. Hist. Ver.
f. Steierm. 5, 227f. Doblinger. [3377
Mauer, H., Landeskreditkassen-
Projekt König Friedr. Wilhelms I.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21.
220-24.) [3278
Zimmermann, E., Noch einmal d. Jahr
d. Erfindg. d. Meißner Porzellans? (N. Arch.
f. sächs. G. 29, 162-64.) Vgl. Nr.’07, 3504. [8279
Reich, Zur Erinnerung an d. Freiberger
Notstand vor 200 Jahren. (Mitt. d. Freib.
Altert.-Ver. 43, 1-9.) [3330
Huber, A., Beispiel d. kaiserl. Militär-
rechtspflege a. d. Anf. d. 18. h. (Basl. Zt.
f. G. 7, 461.) [3281
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Lütkemann, H., D. Joach. Lütke-
mann. Sein Leben u. Wirken. 8. Ju-
biläumsausg. Braunschw. u. Lpz.:
Wollermann. 189 S. 3 M. [3282
Rez : Braunschw. Mag. ’0S, Nr. 5 Beste.
Brauer, K., Die Unionstätigkeit John
Duries unter d. Protektorat Cromwells. Beitr.
= Kirch.-G. d. 17. Jh. Marburg: Elwert 1907.
‚252 S. 4 M. 80. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess.
6. 41, 322-24 Müsebeck. (3283
Bähler, E., Kulturbilder a. d. Re-
fugientenzeit in Bern, 1685-1699.
(Neujahrsbl., hrsg. v. Hist. Ver. d.
Kant. Bern f. '08.) Bern: Grunau.
98 S. 2 M [3284
Clausz, Deseregger Exulanten in Nürnberg.
(Ev. Gemeindeblatt f. d. Dekanatsbezirke
Nürnb. u. Fürth. 14. Jg. Nr. 49 f.) [3235
Diehl, W., Neue Beitrr. z. G. Joh.
Konr. Dippels in d. theolog. Periode
8. Lebens. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G.
3, 135-84.) [3286
Herrmann, F., Traurede f. e. gefall. Braut-
paar a. d. J. 1688. (Ebd. 255-59 ) [3287
Blanckmeister, F., Val. E. Löscher u. d.
Rat zu Dresden. (Beitrr. z. sächs. Kirch -G.
21, 124-28.) | (3288
Bickerich, W., Lissa u. Herrnhut.
Beitrr. z. G. d. Pietismus in d. Prov.
Posen. (Aus: Zt. f. Brüder-G.) Lissa:
Eulitz. 74 S. 1 M. 25. [3289
Müller, J. Th., Das Altestenamt Christi
in d. erneuert. Brüderkirche. (Zt. f. Brüder-G.
1, 1-32.) [3290
Kreschn ka, J., Schola Pia Hornana.
Bilder a. d. Zeit d. Gründg. d. Horner Gymnas.
1657-1700. Horn. Progr. 1907. 4°. 85s S. [3291
Fischel, A., Vorschlag Christ. Jul. v.
Schierendorfis weg. Errichtg. e. ständ. Aka-
demie in Brünn od. Olmütz. (Zt. d. Dt Ver.
f. d. G. Mahrous etc. 12, 295-99.) [3292
Schneider, M., Themata d. öffentl. Schuler-
disputationen am Gymn. Illustre zu Gotha
(s. ‘07, 3522). Forts.: 1693-1727. (Mitt. d. Ges.
f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 18, 44-56.) [3293
Zimmermann, P., Eine Buchdruckerei in
Bevern. (Braunschw. Mana ’08, Nr. 3.) [3294
Ar P., Der Chronist
e
Friedr. Lucä. (Hessenland ’08,Nr. 131.)
— W. Bickerich, Friedr. Lucäs Reise nach
Lissa um 1612. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Pos. 8, 129-38.) [3295
Schwanold, H., Engelb. Kämpfers Tests-
ment, (Mitt. a. d. lipp. G. 5, 41-61.) (3296
Schmidt, Horm., Leibniz u. d. dt. Sprache.
(Hannov. G.bll. 11, 1-12.) (3297
Schulz, Fritz Traug., Bildnis Geo. Phil.
Harsdörfers v. Geo. Strauch. (Mitt. d. Germ.
Nationalmus. ’07, 96-101; 3 Taf.) (3298
Werner, R. M., Hist. u. poet. Chronologie
bei Grimmelshausen. (Stud. z. vergl. Lit.-G.
8, 75-112.) [3299
Wittstock, 0., Zur Kultur-G. d. 18. Jh.
8 Briefe an Gottsched. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. 31, 12- P [3300
°109
Hajdecki, A., Die Niederländer in Wien.
Ill. (Oud-Holland 25, 9-26.) [3301
Sitte, A., Nachlaß d. Fürstbisch. v. Würz-
burg Joh. Phil. Frauz v. Schönborn, t 18. VIL.
1724. (Arch. d. Hist. Ver. f. Unterfrauk. 49,
2323-34.) [3302
Braun, J., Ein bayer. Jesuitenkünstler d.
spat. 17. Jh.: Joh. Hörmann. (Die christl.
Kunst 4, 49-63.) 13303
Lessing, O., Schloß Ansbach. Barock- u
Rokoko-Dekorationen a. d. 18. Jh. 2. Aufl.
Lpz.: Baumgärtner. 104 Taf; vij 8. Text.
60 M (3304
Welssmann, A. W., Symon Bosboom.
(Oud-Holland 95, 1-8.) — W. Martin, Mich.
Sweerts als Schilder. Proeve van een Bio-
gratie en een Catalogus van zijn schilderijen.
(Ebd. 133-56.) — A. Bredlus, Jets over de
jeugd van Gabr. Metsu (Ebd. 197- -203.) [3305
Wehrmann, M., J. G. Ebeling, d. Kom-
ponist d. Lieder Paul (rerhardts. (Monatsbll.
d. Ges. f. pomm. G. ’07, 33-40.) (3306
Klecfeld, W., Hessens Reziehgn. z. alt. dt.
Oper. (Vom Rhein ‘05, 15f.) (3307
Wustmann, R., Süchsische Musikanten-
artikel, 1653. (N. Arch. f. sächs. G. 29, 104
-117) (30
Lager, Empfang u. Inthronisation d. Erz-
bisch. u. Kurf. Karl Kasp. v der Leyn in
Trier. (Trier. Chron. N.F. 4, 97-100.) [3309
Stephany, G. C., Merkwürdige städt. Ver-
ordngn. bei „Hochzeiten, Kindtauffen u. Be-
gräbnussen“ in d. St. Stade, 1660-1663. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 196-206.) [3310
Waas, Chr., Ein Hexenprozes a. „d. guten
alt. Zeit“ zu Friedberg in d. Wetterau 1663.
(Preuß. Jahrbb. 132, 37-74.) (3311
Herbeck. J., Die Pest zu Regensburg 1113.
(In: Oberpfalz Jg. 1.) [3312
2. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Lehndorff, v., 30 Jahre am Hofe Fried-
richs d. Gr. VonK.E.Schmidt, s. ’07, 1542.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr. 4 Koser; Forschen.
z. brandb. u. pr. G. 21, 234-90 Meusel. [3313
Khevenhüller-Metsch, Fürst Joh.
Jos., Aus d. Zeit Maria Theresias.
Tagebuch: 1742-1776 (s. ’07, 3539).
Il: 1745-49. 632 S.;2 Taf. 14 M. [3314
Rez. v. I: Zt. d. Hist. Ver. f. Steivrm. 5,
223-26 Bunzel.
Lobedanz, E., Aufzeichngn. d. holsteinisch.
Amtmanns Dav. Reinhold v. Sievers, (Zt. d.
Ges. f. schlesw.-holst. G. 37, 167-220.) [3315
Becker, Ed., Bauernchronik a. d. sieben).
Kriege. (Mitt. d. G.- u. Alt.-Ver. Alsfeld II,
31-36.) (3316
Engel, Karl, Dor Fahnrich Zorn v.
Bulach v. Regimente Württemb. zu Pferd
im 7j. Kriege 1757-53 nach sein. Tawebuche.
Mit Kte. d. Kriegsschauplatzes. Straßb.:
Scblesier & Schw. 56 S. 1 M. [3317
Köster, Die Stadt Naumburg a. S.
im 7j. Kriege. Aufzeichngn. d. damal.
Oberkümmerers Weinich, a. d.
Städt. Arch. veröff. (N. Mitt. a.d. Geb.
hist.-ant. Forschgn. 23,121-88.) [3318
*110
Aus d. letzt. Zeit d. Republ. Polen. Ge-
denkblätter e. Posener Bürgers. Hrag. v.
Chr. Meyer. Münch.: Meyer. 83 S. 2 M.
Vgl. Nr. 1478. [3319
Köhler, W., Die Denkwürdigkeiten d. Ge-
heimsekretärs v. Stengel. (Monatsschr. d.
Frankenth. Altert.-Ver. '08, Nr. 1-4.) Aus d.
Feuilleton d. Frankf. Ztg. 1899 abgedr. [8320
Pacco, Kard. B., Denkwürdigkeiten üb. s.
Aufenthalt in Dtld. 1756 bis 1794. Übers. v.
A. Sleumer. Tl. I. (Frankf. zeitg. Brosch.
XXVII, 7.) Hamm: Breer & Th. 40 S.
50 Pf. [3321
Friedrichs d. Gr. Briefwechsel m.
Voltaire. Hrsg. v. R. Koser u. H.
Droysen. I. Tl. Briefw. d. Kronpr.
Friedr. 1736-1740. (Publ. a. d. K.
reuß. Staatsarch. LXXXI.) Lpz.:
Hirzel xv; 368 S. 12 M. [3322
Koser, R., Aus d. Vor-G. d. erst.
Teilung Polens. (Sitzungsberr. d. Berl.
Akad. '08,286-92.) Sep. Berl.: Reimer.
75. 50 Pf. 2 bish. unbekannte Briefe
Friedr. d.Gr. an d.Prinz.Heinrich. [3323
Vos, G., Bilder a. d. brandb.-preuß.
G. Nach Radiergn. v. D. Chodo-
wiecki. Album m. 33 Lichtdrbild.
u. erl. Text. 3. Aufl. Berl.: Spiro.
4 M. [3324
Domarus, M., Die ält. polit. Zei-
tung in Nassau. (Ann. d. Ver. f.
nass. Altertkde. 87, 143-61.) [3325
Winter, Friedrich d. Gr., s. ’07, 1552.
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 279
-81 O. Hintze. [3326
Büsching, D. A. F., Charakter Friedrichs
d. Gr. Vier Kapitel a. d. 1788 ersch. Werke:
Charakt. Friedr. 1I. Hrsg. v. J. Lorsch.
Frankf. aM : N. Frankf. Verlag 1907 32 8.
50 Pf. [3327
Adlersfeld-Ballestrem, E. v., Eli-
sabeth Christine, Königin v. Preuß.,
Herzogin v. Braunschw.-Lüneb. Le-
bensbild e. Verkannten. Nach d.
Quellen bearb. unt. Verwendg. noch
nicht veröff. Briefe d. Königin a. d.
Braunschw. Landesarch. zu Wolfenb.
Berl.: Schall 219 S. 4 M. [3328
Rez.: Braunschw. Magaz. '08, Nr. 5. Mitt.
d. Ver. f. G. Berl. ‘08, Nr. 9 v. Schoeler.
Schönaich, Frhr. v., DieExekution
eg. Herstal im Sept. u. Okt. 1740.
Nach d. Akten d.Geh. Staatsarch. (In:
Milit.-Wochenbl. '08, Beihft.5.) [3329
Hoen, v., Der 1. u. 2. schles. Krieg.
Auf Grund d. beiderseit. General-
stabswerke m. Benutzg. d. Akten d.
K. u. K. Kriegsarchivs. Mit 12 Por-
träts d. Fürsten u. bedeutendst. Heer-
führer sowie e. kurz. Lebensbeschr.
derselb. (= Nr. 2361.) Berl.: Voss.
Bibliographie Nr. 3319—3879.
Buchh. 1907. xıj, 362 S.; 6 Ktn.
10 M. [3330
Hofmann, W., Politik d. Fürstbischufe v.
Würzburg u. Bamberg Adam Frdr. Grafen
v. Seinsheim 1756-68, s. ’05, 3386a. Rez.:
Hist. Zt. 95, 549f. Bitterauf. [3331
Brabant, A., Das hl. röm. Reich teutsch.
Nation im Kampf mit Friedrich d. Gr.
s. ’07, 8553. Rez.: Hist. Zt. 101, 127-31
Hecker. [3332
Corbett, J., England in the seven
years war. 2 vols. Lond.: Longmans
1907. 488; 416 S. m. Ktn. u. Plänen.
21 sh. [3333
Rez.: Engl. hist. rev. 23, 585-88 Atkinson.
Kästner, Generalmajor v. Mayr u. sein
Freikorps in Kursachs., s. ’05, 1554. Rez.:
N. Arch. f. süchs. G. 27, 370f. Lippert,
Forschgn.z G. Bayerns 14, 331 Rüthnick. (3334
Harbauer, K., Kollin- Berlin - Breslau.
Gedenkbll. z. 150jähr. Wiederkehr d. ruhm-
voll. Tage v. 1:57. Wien: Stern. 91 8. ill.
8 M. | (3335
Schier, 0., Die Kämpfe b. Gunders-
dorf u. Domstadtl 28. u. 29. VI. 1758.
(Zt. d. Dt. Ver. f. d. G. Mährens etc.
12, 236-77; Kte.) Sep. Brünn: Wi-
niker. 1 M. [3336
Dalwigk, Frhr. v., Anteil d. Hessen an
d. Schlacht b. Hastenbeck 26. VII. 1757. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. 41, 223-41; Plan.) [3337
Noël, Friedr. d. Gr. in d. Schlacht b Zorn-
dorf. (Mitt. d.Ver. f. G. Berlins’03, Nr. 6/7.) [3338
Volz, B., Die Schlacht b. Leuthen. (Uuter-
haltungsbeil. z. Tägl. Rundschau ’07, Nr.
284 f.) [3339
Bergsträßer, L., Pfeffels polit. Tätigkeit
im franz. Dienste, 1753-1784, s. ‘07, 1560.
Rez.: Hist. Zt. 99, 214f. Ziekursch; Ann. de
l'Est et du Nord 3, 606f. Schoell. [5340
Lage Preußens im Frühjahr 1758. (Milit.-
Wochenbl. ‘08, Nr. 32.) (3341
Elsentraut, G., Die Hessen b. Krefeld
23. VI. 1158. (Hessenlaud ’08, Nr. 12f.) (5342
Friederich, Schlacht b. Zorndorf
25. VIII. 1768. Mit 5 Text-Skizzen
u. 2 Plänen. (Milit.-Wochenbl. ‘07,
Beihft. 7.) Sep. Berl.: Mittler. S. 293
-322. 90 Pf. [3343
Schuller, G. A., Hermannstadt
um d. Mitte d. 18. Jh. (Arch. d. Ver.
f. siebenb. Ldkde. 34, 276-380.) [3344
Pfister, A., Zur G. Basels u. d.
ev. Zeitgenossen im Zeitalt. d. 7).
Krieges: Joh. Rud. Iselin. (Basler
Zt. 6, 357-408.) [3845
Traber, J., Die Leiden d. St. Donauwörth
währ. d. öst. Erbfolgekrieges, 1742-45. (In:
Bayerland Jg. XVIII.) [3346
Körholz, L., Wahl d. Prinzen
Friedr. v. York zum Bischof v. Os-
nabrück u. Regierg. d. Stifts währ.
s. Minderjührigkeit. Münster. Diss.
134 S. [3347
Rez.: Mitt. d. Ver. f. @. u. Ldskde. v. Os-
nabr. 33, 353-55 Krusch.
Zeitalter Friedrichs d. Gr.
Hashagen, J., Der „Menschenfreund“ d.
Frhrn. Friedr. v. d. Trenck. Beitr. z. G. d.
Aufklärg. in Aachen. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
29, o, 67.) | (3348
Görler K., Studien z. Bedeutg.
d. 7jäbr. Kia f. Sachsen. (N. Arch.
f. süchs. G. 29, 118-49.) [3349
Vietzke, G., Ein hinterpomm. Dorf im
Zjähr. Kriege. Aus Wusterbarther Kriegs-
papieren. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.
107, 55-62.) [3350
Philippson, M., Die ersten Polen unter
preuß. Herrschaft. (Nord u. Sud 124, 120-29;
821-29.) [3351
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmäler d. preu8.
Staatsverwaltg.im 18. Jh. (s.Nr.1515).
Münzwesen. Münzgeschichtl. Tl. Bd. IÍ.
Die Begründg. d. preuß. Münzsyst.
durch Friedr. d. Gr. u. Grauman,
1740-1766 Darstellg. v. Friedr.
Frhr. v. Schrötter. Akten bearb.
v.G.Schmoller u. Frhr. v. Schröt-
ter. x,611 S. 14 M. Vgl. Nr. 3271. [3352
Rez. v. Behördenorganisation VIII: Hist.
Vierteljschr. 11, 249f. Seidler.
Wiegand, W., Das polit. Testa-
ment Friedrichsd.Gr.v.J.1752. Rede.
Straßb.: Heitz. 29 S. 1M.20. [3363
Ziekursch, Beitrr. z. Charakterist. d.preuß.
Verwaltungsbeamten in Schlesien bis z. Un-
tergange d. friderizian. Staates, s. Nr. 1516.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 24 Fechner. —
Erwiderg. Zs auf d. Rez. v. Haß u. Replik
v. H.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21,
326-33. | (3354
Skalweit, A., König Friedr. d. Gr.
u. d. Verwaltg. Masurens. Beitr. z.
Vor-G. d. Regierg. zu Allenstein.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21,
139-73) [3355
Waschinski, E., Wie groß war d. Be-
völkerg. Pommerellens, ehe Friedr. d. Gr. d.
Land übernahm? Hist.-stat. Skizze. Danzig:
Brüning. 51 8. 1 M. (3356
Mayer, Mart., Die steirischen Rezesse zur
Zeit Maria Theresias. (Wiener Ztg. ’06.
Nr. 244f) | [3357
Wesenberg, Vizekanzler Dav. Geo.
Strube, e. hannov. Jurist d. 18. Jh.
Seine staatsrechtl. Anschauungen u.
deren Ergebnisse. (II, 1 v. 2630.)
Hannov.:Hahn. xj,100S. 1 M. 50.[3358
Warmuth, 0., G. d. Moorkultur
in Bayern unt. Kurf. Karl Theodor m.
bes. Berücks. d. Kolonisierg. Münch.:
Ackermann. 217 S. 4 M. 80 [3359
Upmeyer, Die Minden-Ravensberg. Eigen-
tums-Ordnung v. 1711, s. ’07, 1579. Rez:
Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 31, 270-72
Jellinghaus. E [3360
Kelper, J., Markgräfi. bad. Straferlaß geg.
Weinfälschg. (Mannh. G.bll. 9, 30-33.) [3361
‘111
Menzel, A., Die Armee Friedrichs
d. Gr. in ihr. Uniformierg. (s. Nr.
1531). Lfg. 10. (10 Taf. u. xxvj S.
Text.) Subskr.-Pr. 20 M. [3362
Feldlager b. Schwetzingen im Sommer 1748.
Nach Briefen d. kursächs. Gesandten v. Riau-
cour. (Mannheim. G.bll. 9, 1-6.) [3363
Kusej, J. R., Joseph I. u. die
äußere Kirchenverfaasg. Inneröster-
reichs. (Kirchenrechtl. Abhandlgn.
49/50.) Stuttg.: Enke. xvj, 858 S.
13 M. 60. [5364
Hittmair, Josefinisch. Klostersturm im
Lande ob d. Enns. s. Nr. 1535. Rez.: Hist.
Jahrb. 29, 374-77 Zibermayer. (3365
Sander, H., Kleine Bilder a. d.
G. Vorarlbergs im Zeitalter Maria
Theresias u. Josefs II. (Festschr. u.
44. Jahresber. d. Vorarlb. Museum-
Ver. 44, 93-111.) [3366
Beck, P., Dissidion zw. Kapuzinern u.
Jesuiten in Rottweil. (Schwäb. Arch. 26,
60 f.) [3367
Stümper, F., Die kirchenrechtl..
Ideen d. Febronius. Würzb. Diss.
201 S. [3368
Volk, H., Visitationsprotokolle v. 41 Pfar-
reiun d. Niedererzstifts Trier a. d. J. 17732-
1773. (Trier. Arch. 12, 65-73.) (3369
Spalding, Bestimmg. d. Menschen (1748).
u. Wert d. Andacht; m. Einleitg. neu hrsg.
v. H. Stephan. (Stud. z. G. d. neuer. Protest.
Quellenhft. I.) Gießen: Töpelmann. 44 S8.
1 M. (3370.
Cuntz. J. C.. Öb. d. Kirchspiel Weißen-
stein. ge '08, Nr. 1.) (3371
Deetjen, H., Prediger Geo. Conr. v. Cölln
u. s. Söhne. (Mitt. a. d. lipp. G. 5, 62-88. [3372°
Bickerich, W., Entscheidgn. e. kath. Erb-
herrn in Disziplinarfällen ev. Geistlichen.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 8, 17-21.) (3373
Kleinert, P., Bei hgn: Friedrichs
d. Gr. z. Stiftg. d. Univ. Berlin.
(Kleinert, Zur christl. Kultus- u.
Kultur-G. 2. wohlf. Ausg. S. 151-71;
303-6.) . [3374
Stieda, W., Projekt zur Errichtg. e.
„Kameral-Hohenschule“ ia München im J.
1777. (Forschgn. z. G. M 1, 85-108.) (3375.
Schnackenburg, E., Verwendg.v. Invaliden
als Schulimeist. in frideriz. Zeit. (Mitt. d. Ver.
f. G. Berlins ’08, Nr. 1.) (3376
Richter, 0., Erlebnisse e. Annenschülers
1758-72. Aus d. Selbsthiogr. d. Pastors Chr.
Hnr. Schreyer. (Dresdn. G.bll. 07, Bd. 4,
153-84.) (3377
Walter, K., Herder u. Heinze. Aus d. G.
d. weimarisch. Gymnasiums. (N. Jahrbb f.
d. klass. Altert. etc. 22, 36-59.) (3378.
—
Brode, Friedrich d. Gr. u. d. Wolffsche
Philosophie. (Jahresb. d. Thür.-Sächs. Ver.
’06/7, 22-24.) [3379
°112
Herrmann, Frz., Geschichtsauffassg. Lu-
dens, s. ’06, 3453. Rez.: Arch. f. Kultur-G.
5, 114f. Rosenfeld; Rev. hist. 96, 124
Seignobos. [3380
Bernoulli, Johs. II, Autobiographie;
hrsg. v. Fr. Burckhardt. (Basler Zt. f.
G. etc. 6, 287-308.) (3381
Obser, K., Markgrüfin Karoline Luise v.
Baden u. ihr botan. Sammelwerk. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 23, 41-78.) [3382
Witkowski, G., Der Wurmsaamen.
6 poet. Streitsc 1751 u. 1762.
Mit Nachbildgn. d. 6 Originaltitel.
(Mitt. d. Dt. Ges. z. Erforschg. vaterl.
Sprache etc. in Lpz. X, 2.) Lpz.:
Hiersemann. 79 S. 3 M. [3383
Volz, Die hist. Örtlichkeit in Lessings
„Minna v. Barnhelm“. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berlins ’0X, Nr. 4.) [3384
Grombacher, H., Verbot von Lessings
„Nathan“ in Frankfurt a. M. (Euphorion 11,
187 £.) (5385
Goethe-Jahrbuch (s. ‘06, 3338).
XXVIII. jx, 364; 62 S. 10 M. [3386
Goethes Briefe (s. Nr. 1656). XL:
Aug. 1825-März 1826. xjv, 483 S.
7 M. 20. XLI: Apr.-Dez. 1826. xij,
890 S. 5 M. 80. XLII: Jan.-Juli 1827.
xt], 405 S. 6 M. [3387
Goethe’s Briefe; ausgewählt u. in chronol.
Folge m. Anmerkgn. hrag. v. E. v. der
Hellen (s. ’05, 1611). V: 1807-1818. 312 S.
1 M. [3388
Kiefer, Goetliesche Ahnentafeln s. Nr.
2006 [3389
Petzet, Verbandlen. d. bayer. Regierg. m.
Goethe üb. e. dt. Nationalbuch. (Bill. f. d.
Gymn.-Schulwesen 43, 449-66.) [5390
Wertherfieber, Das, in Österreich.
Sammlg. v. Neudrucken. Eingeleit. v.
G. Gugitz. Wien: Knepler. xxvı),
16: 16; 125; 46 S. 8 M. [3391
Kaulitz-Niedeck, R., Das Urbild v. Goethes
Werther, Karl Wilhelm Jerusalem. Gießen:
v. Münchow. 30 S. 40 Pf. [3391 a
Schillerbuch, Marbacher. Bd. II;
hrsg. v. O. Güntter. (Veröff. d.
schwäb. Schiller-Ver. II.) Stuttg. u.
Berl.: Cotta 1907. 422S. 7 M.50. [3392
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’0s, Nr. 14 Dan. Jacoby.
Engel, B. K., Schiller als Denker.
Prolegomena zu Schillers philos.
Schrr. Berl.: Weidmann. 182 S.
4 M. [3393
Roz.: Preuß. Jahrbb. 132, 514-21 Ferd.
Joh. Schmidt.
Pintschovius, K., Schiller u. Jena. Jena:
Frummann. 32 8. 50 Pf. [3394
Roess, G. R., Schiller in Worms. (Vom
Rhein '05, 34-36.) [3395
Weltrich. Schillers Ahnen s. Nr. 2029. (3396
Hofstaetter, W., Das dt. Museum
(1776-1788) u. d. Neue dt. Museum
(1789-1791). Beitr.z.G.d.dt.Zeitschrr.
im 18. Jh. (Probefahrten. XII.) Lpz.:
Voigtländer. jx, 237 S. 6 M. [3397
- Jg. XL)
Bibliographie Nr. 3880—3444.
Eggers, K., D. G. Babst u. d. plattdt.
Dichtung. (Beitrr. z. G. d. St. Rostock 4, IV,
63-84.) — @. Kohfeldt, Zur Biographie D. G.
Babst’s. (Ebd. 85-87.) [3398
Weckerling, A., Zwei Schauspielgesell-
schaften in Worms 1781 u. 1782. (Vom Rhein
’05, 36-40.) [3399
Erlaß d. Intend. v. Dalberg betr. d. Opern-
pro\en. (Mannh. G.bll. 9, 11f) [3400
Phleps, H., Zwei Schöpfungen d. Sim.
Louis du Ry a. d. Schlössern Wilhelmstal u.
Wilhelmshöhe b. Kassel. (Aus: „Zt. f. Bauw.“)
Berl.: Ernst. 27 8.; 4 Taf. 6 M. (3401
Fragment d. Lebens-G. d. Mannb. Kupfer-
stechers K. M. Eınst. (Mannh. G.bll. 9, 49-51
etc.; 136-42.) | .. [3403
Heuser, E., Die Pfalz-Zweibrücker
Porzellanmanufaktur. Beitr. z. G. d.
Porzellans u. z. Kultur-G. e. dt. Klein-
staates im 18. Jh. Neustadt a. d. Hdt. :
Witter 1907. 240 S. 10 M. [3403
Roz.: Manuh. G.bll. ’08, Nr. 4 Brinckmann.
Baer, K., Adam Cleer, e. Künstler d.
Frankenth. Porzellanmanufaktur. (Mannh.
G.bll. 9, 33-36. 65f.) — J. Kraus, Desgl.
(Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. ’08,
Nr. 3.) (3404
Laukhard, Magist. F. Ch., Leben
u. Schicksale. Von ihm selbst beschr.
Dt. u. franz. Kultur- u. Sittenbilder
a. d. 18. Jh. Bearb. v. V. Petersen.
Einleitg. v. P. Holzhausen. (Me-
moirenbiblioth. 2. Ser., Bd. 14/15.)
Stuttg.: Lutz. xxjx, 316; 352 S.
11 M. [3405
Strecker, Aus e. Stammbuch d. 18. Jh.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.’07, 133-35.) (3406
Siehe, S., Stammbuch e. Juristen a. d.
Tagen Friedr. d. Gr. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berlins ’08, Nr. 5.) [3407
Sommerfeldt, 6., Etwas v. d. Ein-
quartierung Erfurts im letzt. Jahre
d. 7jähr. Krieges. (Arch. f. Kultur-
G. 6, 90-93.) [3408
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Buttmann, R., Aufzeichngu. d. Zwei-
brück. Reg.-Rates Ldw. Ph. Horstmann
a. d. J. 1789-1817. (In: Westpfälz. G.bll.
[3409
Wilhelm, Markgraf v. Baden, Denkwürdig-
keiten; bearb. v. Obser. I. 1792-1818, s. Nr.
1578 Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 251-583
Ch. Waas. [3410
Bodecker, A. v., Nachrichtendienst vor
100 Jahren, (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb.
16, 78-87.) [3411
Rose, J. H., Select despatches relat. to
the formation of the third coalition against
France 1804-1805, s. '05, 3462. Rez.: Engl.
hist. rev. 20, 388-90 Atkinson. [3412
Doerries, Frdr. v. Gentz’ „Journal...“
1805/6, s. ‘06, 3365. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08,
Nr. 25 Wittichen; Mitt. a. d. hist. Lit. 35,
206 f. Pflüger. [3413
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Mell, L., Tagebuch e. Trompeters d. großen
Armee. Beitr. z. G. Steiermarks im Fran-
zosenzeitalter. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm.
5, 182-91.) [314
Meinhold, P., Zeitbilder a. d. J.
1806-1813/15 nach gleichzeit. Kriegs-
tagebb. (Balt. Stud. N. F. 11, 107
-94.) | [3415
Clausewitz, Y., Nachrr. üb. Preußen
in sein. großen Katastrophe. 2. verb.
Aufl. (Kriegsgeschichtl. Einzelschrr.,
hreg. v. Gr. Generalstabe, Kriegs-
geschichtl. Abt. II.) Berl.: Mittler.
159 S.; 2 Ktn. 2 M. 76. [3416
Schottmüller, Polenaufstand 1806,7. Urkk.
u. Aktenstücke a. d. Zeit zw. Jena u. Tilsit,
s. ’07, 3624. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 20, 576-78 Hôtzsch, Hist. Zt. 101, 140f.
P. Goldschmidt; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 16
Seraphim. [3417
Goltz, K. Frhr. v. d., Erinnergn. a. d.
Leben auf d. Hause Consbruch in d. Graf-
schaft Ravensberg zur Zeit d. Fremdherr-
schaft 1807-1813. (Ravensberg. Bll. ‘01,
Nr. 8,9.) (341$.
Klaje, H., Ein Waldenfels-Brief.(Monatsbll.
d. Ges. f. pomm. G. 07, 113-21.) (3419
Stiefel, Pro memoria et dolore. Auf-
zeichngn. im Kirchenb. d. Gem. Borgholz-
hausen, im Aug. 1807; mitget. v. Sander.
(Ravensberg. B1l. ’07, Nr. sff.) [3420
Obser, K., Sendung d. Obersthof-
meisters Frhr. Christ. v. Berckheim
nach Paris 1807 u. s. Unterredg. mit
Napoleon. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
23, 328-39.) [3421
Gentz u. Wessenberg, Briefe d. Ersten
an d. Zweiten, mitg. v. A. Fournier, s. ’07,
3631. Bez.: Hist. Vierteljschr. 11, 115-17
Wittichen; Preuß. Jabrbb. 132, 151-54
Daniels. (3423
Schalenburg, v. der, Erlebnisse e. westf.
Grenadiers im Dienate König Jérômes 1809-
1813; eingel. v. H. Niemann. (Ravensberg.
Bil. ’08, Nr. 1f.) (3423
Meusel, F., 11 Briefe v. Hohenlohe, Blücher
u. Gneisenau, Karl August v. Weimar u.
Hardenberg. (Sonntagabeil. d. Voss. Ztg. ’08,
Nr. 9.) Aus d: Marwitzsch. Familienarchiv
in Friedersdorf. [3424
La Horie, M. de, Notes sur la campagne
de Russie en 1812; publ. p. Le Barbier.
Paris: Dujarric 1906. 40 S. 1 fr. 25. [3125
Marwitz, F. A. v. d., Ein märk. Edel-
mann im Zeitalter d. Befreiungskriege; hrsg.
v.F.Meusel.I.,s. Nr. 1599. Rez.: Forschgn.
Z. brandb. u. preuß. G. 21, 295-303 Thimme.
— F. Meusel, Ranke u. Marwitz. (Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 21, 250-52.) [3426
Noël, Zur Erinnerg. an d. Gefecht b. Lüne-
burg 2. Apr. 1813. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
%03, Nr. 4.) [3427
Aster, F., Aus d. Tagebuche e. sächs.
Offiziers 1314-1815. (Dresdn. G.bll. ‘08, Bd. 4,
205-28; 215-48.) [34233
Stägemann, Frdr. Aug. v., Mit König
Friedr. Wilh. Im. in London. Aus Briefen
v. 1814. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. Rund-
schau '07, Nr. 266.) [3429
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. Bibliographie.
“113
Fröhlich, Fichtes Redon an d. dt. Nation,
8. 07, 8647. Rez.: Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 21, 293-95 Tschirch. — R. Meincke,
Joh. Gottl. Fichte. Hamb.: Meißner. 27 8.
75 Pf. [3430
Blämml, E. K., Ein hist. Lied auf d.
Aufstand à. Tiroler 1809. (Hist. -pol. Bil.
141, 691-95.)
[3431
Czygan, P., E.M. Arndts hist.-polit. Schrif-
ten in d. Beurteilg. d. Berliner Zensors 1813
-15. (Sonntagsbeil. d. Voss. Ztg. ’07, Nr. 47.)
— Ders., Funde z. Arndt-Literatur währ. d.
Befreiungskriege. (Ebd. ’08, Nr. 7.) [3432
Müller, Rud., Gruners Auffordrg. a. dt
Jünglinge u. Männer z. Kampfe f. Deutsch-
lands Freiheit in ihr. Verbindg. m. Arndts
Schrift: „Was bedeutet Landsturm u. Land-
wehr?“ (29. XL 1813). (Zt. d. Berg. G.-Ver.
40, 30-41.) [3433
Bourcart, Ch. D., William Wick-
ham, brit. Gesandter in d. Schweiz
(1794-97 u. 1799), in sein. Beziehgn.
zu Basel. (Basler Zt. 7,1-78.) [3434
Campagne, La, de 1794 à l’armée
du Nord (s. 07, 3651). Schluß. (Rev.
d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée
29, 1-90; 213-33.) [3435
Skladny, A., Der Zug Dabrowskis in d.
Prov. Posen, 1794. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Pos. 8, 65-73.) [3436
Adámek, J., Ulastenstve Rakouska
ve třetím dělení Polska. (Über d.
Teilnahme Österreichs an d. dritten
Teilung Polens.) Progr. Trebitsch.
07. 108. [3437
Cavalerie, La, pend. la campagne
de 1796/97 en Italie (Rev. d’hist.
red. à l’Etat-Major de l'armée 29,
91-119; 234-66.) [3438
Honig, E., Die Kämpfe um Mantua
v. d. 2. bis z. 3. Einschließg. durch d.
Franzosen Aug.-Sept. 1796. (Aus:
„Die militär. Welt.) Wien: Stern.
118 S. 4 M. [3439
Leplus, H., La campagne de 1800
à l'armée des Grisons. Paris : Chapelot.
10 fr. [3440
Windelband, W., Der Anfall d.
Breisgaus an Baden. Tübing.: Mobr.
141 S. 8 M. Vgl. Nr. 3470. [3441
Clementi, A., Der Leutnantskrieg. Erin-
nergn. an d. Feldzug d. Bayern in Schlesien
1806 bis 1507. (In: Bayerland Jg. XVIIL.) [3142
Czygan, P., Üb. d. franz. Zensur
währ. d. Okkupation v. Berlin u.
ihr. Leiter d. Prediger Hauchecorne
1806 bis 1808. (Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 21, 99-137.) [3443
Müller-Bohn, H., Die dt. Befrei-
ungskriege. Dtids. G. v. 1806-1815.
(In 30 Lfgn.) Lfg. 1-14. Berl.: Kittel.
(I, 1-440; Taff.) à 1 M. [3444
9
“114
Sell, v., Die Heeresreformen 1807 u. 1808
im Rahmen d. Wiedergeburt Preußens. (Kon-
servat. Monatsschr. f. Polit. etc. 65, 315-26.) [3445
Lehmann, Frhr. vom Stein. TI. III: 1808
-1831, 8. ’05, 3486. Rea.: Beil. z. Allg. Ztg.
’05, Nr. 154f. Prutz; N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. 17, 229-32 v. Petersdorf; Mitt. a. d.
hist. Lit. 34, 322-26 Ködderitz; Lit. Zbl. ‘06,
Nr. 60. | 2.846
Hänel, A., Das zweite Ministerium
d. Frhr. v. Stein. Rede. Kiel: Lipsius
& T. 22 S. 60 Pf. [3447
Bleibtreu, C., Die Große Armee.
Zu ihrer Jahrhundertfeier. Bd. Il:
1809. Regensburg, Aspern, Wagram.
Stuttg.: Krabbe 1907. 3028. 4 M. | 3448
Hirn, I. Tirols Erhebg. im J. 1809.
Innsbr.: Schwick. xvj,874S.10 M.[3449
Thimme, F., Hat General v. York
d. Konvention v. Tauroggen auf Grund
einer geheimen Instruktion vollzogen
oder nicht? (Jahrbb. f. d. dt. Armee
’08, Htt. 438.) — M. Lehmann, Major
v. Wrangel, d. angebl. Urheber d.
Konvention v. Tauroggen. (Preuß.
Jahrbb. 131, 428-42.) — F. Thimme,
Die geheime Mission d. Flügeladju-
tanten v. Wrangel 1812. Ein Nach-
wort. (Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
21, 199-218.) [3450
Caemmerer, Die Befreiungskriege 1813-15;
strat. Überblick, s. ‘07, 3683. Rez.: Lit. Zbl.
‘08, Nr. 10 v. Pflugk-Harttung. (3451
edern, v., Die franz. Armeeführg. im
Herbstfeldzuge 1813: Groß- Beeren. Dennewitz.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee ’07, Hft. 434.) [3453
Anders, E., Schwarzenbergs Dis-
position £ d. 14. X. 1813. (Diss.)
Berl.: Eisenschmidt. 60S. 1 M. 20. [3453
Janson, G. d. Feldzuges 1814 in Frkr. II.
(1905.) Rez.: Hist. Zt. 98, 582 f. — K. Bleib-
treu, Neues üb. 1814,15. (Beil. z. Allg. Ztg.
’06. Nr. 204.) (5454
Lettow-Vorbeck, v.. Napoleons Untergang
1815. II, s. ’07, 1701.
Nr. 22 v. Pfugk-Harttung. (3155
Müller, Paul, Zur Beurteilg. d.
Persönlichkeiten im Feldzuge v. 1816.
Berl. Diss. 1907. 66 S. [3456
Pflugk-Harttung, J. v., Ver-
nichtg. d. Brigade Sohr 1. Juli 1815.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21,
253-55.) [3457
Petonke, Konflikt zw. Preußens Staats-
u. Heeresleitg. währ. d. Okkupation in Frankr.,
Juli bis Nov. 1815, 8. Nr. 1654. Rez.: Forschen.
z. brandb. u. pr. G. 21, 291-93 Meusel. [3158
Criste, Feldmarschall Johannes Fürst v.
Lichtenstein, 8. '05, 3474 Rez.: Hist. Zt. 98,
612f. O. Weber; Gött. gel. Anz. ‘05, 759f.
v. Janson; Hist. Jahrb. 27, 122-26 v. Land-
mann. , [3459
Scherr, J., Blücher. Seine Zeit
u. sein Leben. 5. Aufl. Lpz.: Hesse.
458; 689; 590 S. 5 M. [3460
Rez.: Lit. Zbl. '08-
Bibliographie Nr. 8445—3504.
Unger, W. v., Blücher, s. ‘07, 3693.
II: 1812-1819. Berlin: Mittler. II.
xv, 397 S. 9 M. [8461
Rez. v. I u. Il: Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 21, 308-13 Granier. v. I: Dt. Lit.-Ztg.
’08, Nr. 6 v. Petersdorff; Grenrboten ’07,
III, 339-51.
Bötticher, A.,
H. v. Flemming — bürgerlich.
'08, Nr. 1.)
Der Schillsche Leutn.
(Dt. Herold
[3462
Wutte, M., Zur G. Joh. B. Türks. (Carin-
thia I. 98, 60-65. [3468
Schissel v. Fleschenberg, O., Rückkehr
d. Erzherzogin Maria Elisabeth Josepha nach
Innsbruck 1797. (Forschgn. etc. z. G. Tirols
u. Vorarlb. 5, 55-57.) [3464
Burckhardt, F., Die schweizer.
Emigration, 1798-1801. Basel: Hel-
bing & L. 582 S. 10 M. [3466
Escher, H., Die Staatsgefangenen
auf Aarburg im Winter 1802/3. Aus
d. Aufzeichn d. Seckelmeisters
Joh. Casp. Hirzel. (Neujahrsbl. d.
Stadtbiblioth. Zürich: '08.) Zürich:
Füsi & B. 48 S.; Taf. 3 M. [3466
Scheglmann, A. M., G. d. Säku-
larisation im rechtsrhein. Bayern (s.
N. 1660). Lfg. 33. (Bd. III, Tl. 2,
721-820.) 80 Pf. [8467
Pfeiffer, M., Beitrr. z. G. d. Sä-
kularisation in Bamberg. Mit d.
Berichte e. Zeitgenossen. Bamb.:
Schmidt 1907. 184 S. 3 M. [3468
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 192f.
Baier, H., Die revolutionäre Be-
wegung in d. Landvogtei Ortenau
1789. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 23,
300-27.) [3469
Albert, P. P., Zur G. d. Regenten-
wechsels im Breisgau 1806. (Zt. d.
Ges. f. Beförderg. d. G.kde. etc. v.
Freib. 23,257-68.) Vgl.Nr.3441. [3470
Drescher, Die Pfalz z. Zeit d. Franzosen-
herrschaft unter bes. Berücks. d. Nordpfalz,
1792-1814. (In: Nordpfälz. G.bll. Jg. IV) —
J. Brandstettner, Rockenhausen z. Zeit d.
franz. Revol. bis z. Wiedervereinigg. d. Pfalz
m. Bayern, 1789-1816. (Ebd.) [34171
Braun, K. 0., Brandschatzg. Frankenthals
1794. (Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver.
‘07, Nr. 12.) (3472
Krusch, B., Der Staat Osnabrück,
ein Opfer d. franz. Revol. (Mitt. d.
Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 32, 168-
316.) 3473
Hoffmeyer, L., Osnabrück z. Fran-
zosenzeit. Bild a. d. G. d. Stadt u.
d. Reg.-Bez. Osnabrück. Osnabr.:
Kisling. 71 S. [3474
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osuabr.
82, 355 Fiuk.
Zum Gedüchtnis d. Herz. Marie v. Braun-
schw. u. Lüneb. + 20. IV. 1808. (Braunschw.
Mag. ‘08, Nr. 4f.) (3475
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Heyderhoff, J., Der berg. Volks- ' Herrschaft (s.
*115
707, 2355 u. 3720,.
mann J. F. Benzenberg. (Zt. d. Berg. | Forts. (Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal.
3476
G.-Ver. 40, 126-58.)
Krebs, K., Sächs. Kriegsnot 1806
bis 1815. Neue (Titel-)Ausg. v. avor
100 J.“ Lpz.: Teutonia-Verl. xıj,
243 S. m. 3 Vollbild. 3 M. 13477 |
Maenß, König Jeromes Besuch in Magdeb.
22. u. 23. Mai 180%. (Montagsbl. Wiss. Beil.
d. Magdeb. Ztg. ’08, Nr. 5.) (3478
Nappler, Napoleon I. in Freiberg.
(Mitt. d , Freib. Altert.-Ver. 40, 80
-61.) (3479
Scholtze, A., Plauen 1813. (Mitt.
d. Altert. „Ver. Plauen 19, 1-44.) [3480
Müller, Franz, Generalleutn. Friedr. Phil.
v. Cardell. Ein Demminer Bürgermeister-
sohn. Aus d. Zeit d. Schmach u. d. Wieder-
geburt d. Vaterlandes. Demmin: Gesellius
1906. 46 8. [3481
Knötel, R., Die oberschles. Garnisonen
1806. (Oberschlesien 6, 377-89.) [3432
Askenazy, S., Fürst Jos. Ponia-
towski 1763-1813. (Poln) Krakau:
Gebethner & Co. 1905. 337 S. [3483
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen
8, 11-13 Schottmüller.
Innere Verhältnisse.
Montgelas, Graf Max Jos. V.,
Denkwürdigkeiten üb. d. innere
Staatsverwaltg. Bayerns 1799-1817.
Hrsg. v. G. Laubmann u. M.
Doeberl. Nebst Einleitg. üb. d. Ent-
stehg. d. modern. Staates in Bayern
v. M. Doeberl. Münch.: Beck.
ıxxjx, 166 S. 7 M. [3484
Meier, Ernst v., Franz. Einflüsse
ur les à Rechbentrickiz.
Preußens im 19. Jh. (s. '07, 3823).
II: Preußen u. d. franz. Revol. x),
509 S. 12 M. [3485
Rez. v. I u. II: Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 20, 607-9 u. 21, 313-26 O. Hintze. v.]:
Hist. Vierteljachr. 11, 258f. O. Mayer; Hist.
Zt. 100, 156-58 G. Koch ; Hist. Jahrb. 29,
447 f. Turba.
Lehmann, M., Die preuß. Reform
v. 1808 u. d. franz. Revolution. (Preuß.
Jahrbb. 182, 211-29.) — Fr. Thimme,
Franzôs. Einflüsse auf Preußen im
19. Jh. (Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 35/36.
Sp. 2181-87 u. 2245-49.) [3485 a
Czygan, Französ. Zensur währ. d. Okkupa-
tion v. Berlin s. Nr. 3443. [3486
Lefort, Hist. du départem. des Foröts, s.
06, 3425. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25,
86. Hashagen. [3487
Merker, A., Die Steuerreform im
Herzogt. Nassau 1806-1814. (Ann. d.
Ver.f.nass. Altertkde. 37, 72-142.)[3488
Meister, A., Das Herzogt. West-
falen in d. letzt. Zeit d. kurköln.
65, I, 211-80.) Sep. Münster: Selbst-
verl. 111 S. 1 M. 60. [3489
Landsberger, J., Prozeß d. jüd. Gemeinde
zu Posen m. d. preuß. Fiskus als Vertreter
d. Schulfonds 1799-1802. (Hist. Monatsbl. f.
d. Prov. Pos. 8, 97-100.) [34:0
Gebauer, Breslaus kommunale Wirtschatt
um d. Wende d. 18. Jh.; s. '07, 1741. Rez:
Hist. Zt. 99, 614-16 Schaube. [3491
Boser, F., Magistrat u. Fleischerinnung
zu Voitsberg am Ende d. 18. Jh. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Steierm. 5, 193-204.) [3192
Seitz, F., Reisebeschreibungen üb.
d. berg. Land a. d. Ende d. 18. Jh.
(Zt. d. Berg. G:-Ver. 40, 42-66.) [3493
Aus den Tagen d. Kontiuentalsperre.
(Mannh. G.bll. 9, 144.) (3494
Voretzsch, M., Zur Einführg. d. Konti-
nentalsperre in Altenburg. Altenb.: Voretzsch
1907. 8 8. 30 Pf. [3495
Walter, F., Besuch d. Markgraf. Karl
Friedr. v. Baden in Manuhcim 8. u. 9. Apr.
1s02. (Mannh. G.bll. 9, 78-80.) Interess.
; Datum in d. Entwicklg. d. Rhein-Neckar-
: Flo8-Verkehrs. (3196
Leistle, Aus d. Leben u. Wirken d. Frz
Xav. Kummer a. Dillingen, letzt. Kloster-
richters d. St. Magnusstiftes in Füssen. (Jahrb.
d. Hist. Ver. Dill. 20, 63-86.) (3497
Laubert, M., Aufhebg. d. Patrimonial-
gerichtsbarkeit d. Grafen v. Blankensee-
Filehne. (Hist. Monatsbil. f. d. Prov. Pos.
8, 4-8.) [3498
Meusel, F., Die Besoldg. d. Armee
im alten Preußen u. ihre Reform 1808.
Aus Marwitz’ Memoiren. (Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 21, 243-49.) |3499
Lingke, A., Ehemalige Bürger-Grenadier-
Kompagnie zu Freiberg. Uniformenstreit a.
d. J. 1794. (Mitt. v. Freib. Altert.-Ver. 48, `
10-17.) (3500
Westerburg, H., Preußen u. Rom
an d. Wende d. 18. Jh. (Kirchen-
rechtl. Abhdlgn.; hrsg. v. Stutz.
XLVII.) Stuttg.: Enke. xjv, 193 S.
7 M. 20. [3501
Frantz, Adf., Das Projekt e.
Reichskonkordats nach d. Wiener
Konferenzen 1804-1806. (Aus: Fest-
abe d. Kieler Jur.-Fak. f. Hänel.)
iel: Lipsius & T. 1907. 57 8.
1 M. 40. kis
Ludwig, A. F., Beitrr. z.
Pöschlianismus. (Arch. f. d. G. d.
Diöz. Linz 4, 309-54.) Vgl. ’07,
1754. [3508
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 684 Linsenmayer.
Wymann, E., Erste Admission f. d. kath.
Pfarrei Zürich 1.07. (Zt. f. schweiz. Kirch.-
G. 1, 138.) [3504
g*
“116
tiiefel, König Friedr. v. Württemb. als
Reformer. (Schwäb. Arch. 26, 44-46.) [3505
Bauer, J., Schleiermacher als
patriot. Prediger. Beitr. z. G. d.
national. Erhebg. vor 100 Jahren.
Mit Anhg. v. bisher ungedr. Predigt-
entwürfen Schl.s. Gieß.: Töpelmann.
xı), 364 S. 10 M. [3506
(Stud. z. G. d. neuer. Protest. IV.)
Trieb, A., G. d. ev. Kirchengüter in d.
früh. Kurpfalz, ihre Einziehg. u. nachm.
Freigabe durch d. Franzosen. (Vom Rhein
107, 71f. etc. 101f.) [3507
Horn, E., Die kath.-poln. Univer-
sitätspolitik Preußens vor 100 Jahren.
(Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen
23, 1-69.) [3508
Hille, Zum Kieler Prorektoratswechsel v.
1797. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 37, 460
-82.) Vgl. ’07, 3738. [3509
Esselborn, K., Nachtrr. zu K. L. W.
v. Grolman in Gießen. (Quartalbll. d. Hist.
Ver. f. d. Grhzt. Hess. 4, 166-69.) [3510
Liermann, 0., Das Lyceum Caro-
linum. Beitr. z. Ġ. d. Bildungswesens
im Großherzogt. Frankfurt. Frankf.
a. M.: Knauer. 70 S. 2 M. [3511
Reass, R., Notes sur l'instruct. primaire .
en Alsace pend. la révol. (8. Nr. 1705.) Forts.
(Ann. de l'Est etc.; 4, 175-213; 305-40.) [3512
Kentenich, G., Zum Schicksal d. Biblio-
thek d. Benediktinerabtei St. Maxim b. Trier.
(Trier. Arch. 12, JOf.) [3513
Neupert, A. sen., J. G. Heynig „d. teutsche
Sokrates a.d. Voigtland“. (Mitt. d. Altert.- Ver.
Plauen 19, 45-52.) [3514
Koch, M., Die dt. Literatur im Zeitraum
v. d. Zusammenbruch b. Jena bis zum Beginn
d. Befreiungskriege, m. besond. Berücksichtg.
Schlesiens. Kattowitz: Phönix-Verl. 21 8.
80 Pf. [3515
Kayka, E., Kleist u. d. Romantik, s. ’06,
8457. Rez.: Euphorion 14, 811-21 A. E.
Berger. [3516
Kleist, Heinr. v., Briefe an seine Schwester
Ulrike. Mit Einleitg., Anmerkgn., Photo-
grammen u. 6. Anh.: Aus d. Tagebuche
Ludwig v. Brocke’s, hrag. v. 8. Rahmer.
2. (Tit-)Auf. Berlin: Behr. xj, 238 S.
2 M. (3617
Gilow, H., Fund z. Vorg. v. Kleists „Prz.
Friedr. v. Homburg“. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berlins ’08, Nr. 1f.) [3518
Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit.
Ausg. m. Erläutergn. v. A. Chr.
Kalischer (s. Nr. 1715). Lfg. 29-32.
(Bd. V, 1-192.) à 60 Pf. _ [8519
Lenz, W. v., Beethoven. Eine
Kunststudie. I: Leben d. Meisters.
Berlin: Schuster & L. 348 S5.
4 M. [3520
Bibliographie Nr. 3505—3575.
Rolland, R., Vie de Beethoven.
Paris: Hachette 1907. 1608. 2 fr. [3521
Apelt, F. U., Frz. Gareis, e. oberlaus.
Maler. Beitr. z. Kunst-G. d. Empire. (Ober-
laus. Mag. 33, 239-48.) . (3522
Schröder, A., Kupferstecher J. F. Bolt.
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’03, Nr. 5.) [3523
Geschichte, Geheime, d. ehemal.
westfäl. Hofes zu Cassel. Neudr.
Cassel: Buchdr. Guttenberg 1907.
225 S. 1 M. 60. [3524
Frensdorff, E., Allerlei Ungemütliches im
alt. gemütl. Berlin. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
’08, Nr. 4.) — v. Schoeler, Lied f. d. Nacht-
wächter in Berlin 1813. (Ebd. Nr. 3.) [3535
9. Neueste Zeit seit 1815.
Ritter, P., 4 Briefe d. Prinzen
Wilh. v. Preuß., Kaiser Wilhelms I.,
and. Major (General) Wilh. v. Willisen.
(Dt. Rundschau 134, 187-217.) [3526
Mollinary, v., 46 Jahre im öst.-ung. Heere,
s. ‘06, 3462. Boz.: Hist. Zt. 100, 9392-94
Friedjung. [3527
Sasse, E., Erinnergn. an Alt-Berlin in
trüber Zeit. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl.
Rundschau ’08, Nr. 59-61; 64; 67f.; TOf.;
74.) [3528
Petersdorff, H. v., Zur G. König
Friedr. Wilhelms IV. 14 Aktenstücke
a. d. Nachlaß d. Generals v. Gerlach
1848-53. (Konservat. Monatsschr. f.
Polit. etc. 65, 19-29; 110-21.) [3529
` Bremen, v., Erinnergn. d. Generals d. Inf.
E. v. Fransecky an Kaiser Wilhelm d. Gr.
(Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 146-48.) [3530
Friedrich Karl, Prinz, v. Preußen,
Aufzeichngn. a. d. j ahren 1848 u. 1849.
(Dt. Revue 33, II, 1-14; 129-46.) [3531
Lüders, G., 4 vergessene Artikel Theod.
Fontanos a. d. J. 1848. (Sonntagsbeil. d. Vosa.
Ztg. '07, Nr. 43.) [3532
Hebbel, H. G., Kriegserinnergn. e. Acht-
undvierzigers, hrsg. v. Adf. Bartels.
Glückst.: Hansen. 111 S. 1 M. (3538
Fischer, P., Erinnergn. au d. poln. Auf-
stand 1848 a. d. preuß. Provinzen Posen u.
Westpreuß. 4. Aufl. Graudenz: Röthe 1907.
48 S. 50 Pf. [3534
Schreiben e. Weinheimers üb. d. Ereignisse
1845/49. (Mannheim. G.bll. 9, 18-24.) [3535
Mathy, L., Briefe von u. an Karl Mathy
a. d. Frühling 1849. (Dt. Revue 33, II, 265
81) (3536
riefe a. d. Belagerg. Maunbeims 1319.
Hrsg. v. L. Bergsträßer. (Mannh. Gil.
9, 126-36.) | [3537
Poschinger, H. v., Eine Denk-
schrift a. d. J. 1850 üb. d. Aufent-
halt d. Prinzen v. Preuß. in Koblenz.
(Grenzboten '08, I, 210-15.) [3538
Poschinger, H. v., 7 unveröf.
Briefe d. Staatsministers Frhrn. v.
Manteuffel z. Zollvereinskrisis v. 1852.
(Ebd. ’07, IV, 666-74.) [3539
Neueste Zeit seit 1815.
Aepli u. Karl Anton v. Hohenzollern-
Sigmaringen, Korrespondenz 1864-1884, hreg.
v. J. Dierauer, s. ‘06, 1739. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 28 Hasenclever. [3540
Abeken, Fin schlichtes Leben in bewegter
Zeit, aus Briefen. 3. verm. Aufl., s. ‘06, 1773.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 460f. Branden-
burg; Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 18,
852f. Granier; Preuß. Jahrbb. 124, 172-74
Daniels. (3541
Poschinger, H. v., Aus d. Denk-
würdigkeiten Wilh. v. Kardorffs.
(Dt. Revue 33, II, 152-60.) 3542
Pelet-Narbonne, Ve, Aus d. Tage-
buch e. preuß. Korpsadjutanten im
böhm. Feldzug 1866. Wien: Konegen.
29 S. 75 Pf. [3543
Hohenlohe-Ingelfingen, Prinz Kraft zu,
Aus mein. Leben. Bd IV: Krieg 1810/71.
Reise nach Rußland (s. "07, 1810). 7. Aufl.
jx, 567 S. 11 M. 50. Vgl. Nr. 3578. [3544
Bonnal, General, Der Marsch ins Ver-
derben. Persönl. Erinnergn. a. d. Kampfen
v., 23. bis 31. Aug. 1870. (Dt. Revue 3%, I,
2375-83.) (3545
Schneegans, Memoiren, s. ’05, 1780. Rez.:
Hist. Zt. 95, 100f. Meinecke; Mitt. a. d. hist.
Lit. 34, 471-73 Ködderitz. (3546
Cramm, Baron, Wiener Tagebuchauf-
zeichngn. (Dt. Revue 33, II, 215-25.) [3517
Oncken, H., Aus d. Briefen Rudfs. v.
Bennigsen (8. ‘07, 3762). Forts. (Ebd. 33, I,
2534-95. II, 53- 60.) [::548
Fgelhaaf, &., G. d. neuest. Zeit
v. Frankf. Frieden bis z. Gegenw.
Stuttg.: Krabbe. 452 S. 6 M. [3549
Haupt, Kar! Follen u. d. Gießen. Schwarzen,
s. Nr. 1751. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 12
G. Kauffmann ; Lit. Zbl. '08, Nr. 14 F.Fdch. [3550
Lenz, M., Zur Entlassg. de Wettes.
(Philotesia. Paul Kleinert z. 70. Ge-
burtstage dargebr. S. 339-88.) [3551
Herzberg, W., Das Hambacher
Fest. G. d. revolut. Bestrebgn. in
Rheinbayern u. d. J. 1832. Ludwigs-
hafen: Gerisch. 263 S. 5 M. [3552
Langguth, A., Karl Mathy. Ein Lebens-
bild a. sturmbewegt. Zeit. (Burschenschaft!.
Bücherei. UI) Berl: Heymann. 88 S.
60 Pf. (3553
Mathy, L., Zu Karl Mathys 100. use
(Mannheim. G.bll. 8, 51-65.) 3554
Valentin, V., Frankfurt a. M. u.
die Revolution v. 1848/49. Stuttgart:
Cotta. xjv, 554 S. 10 M. [3555
Strobl v. Ravelsberg, F., Feldmarschall
Radetzky. Wien: Stern 1907. viij, 128 S.
90 Pf. [3556
Hansen, G. v. Mevissen, 8. ’07, 3782. Kez.:
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 51,53 Küntzel; Jahrbb.
f. Nationalök. 91, 122-26 Wirminghaus; Zt.
f. Suzialwiss. 11, 516-15 Eckert. [3557
Friedjung, H., Der Kampf um
d. Vorherrschaft in Dtld. 1859 bis
1866. IL Bd. 7. Aufl. Stuttgart:
Cotta. xjv, 663 S. 14 M. [3558
"117
Matter, P., Bismarck et son temps
(s. Nr. 1758). III: Triomphe, splendeur
et déclin, 1870-98. 664 8. 10 fr. [3559
Promnitz, K., Bismarcks Eintritt
in d. Ministerium. (= Nr. 2521.)
Berl.: Ebering. 257 S. 6 M. [3560
Nirrnheim, O., Das erste Jahr d.
Ministeriums Bismarck u. d. öffentl.
Meinung. (Heidelb. Abhdlgn. z. mitt].
u. neuer. G. XX.) Heidelb.: Winter.
xxvj, 624 S. 16 M. [3561
Strobl v. Ravelsberg, M., Schles-
wig-Holstein meerumschlungen. (Aus
Vergangenheit u. (regenwart.) Nach
d. Erinnergn. e. aktiven österr. Mit-
kümpfers Ant. Edlen v. Hofmann.
Wien: Seidel. xıj, 159 S. 4M. [8562
Philippson, M., Leben Kaiser
Friedr. III. 2.verm. Aufl. Wiesbaden:
Bergmann. xıj, 485 S. 8 M. 80. F 563
Regensberg, F., Der Mainfeldzug
(1866). Stuttgart: Franckh. 168 S.;
2 Ktn. 2 M. [3564
Regensberg, F., Lissa en Ebd. nn
8. Auti. 80 S; 1 Kte. 1 M (356
Pacor y. Karstenfels u. Hegyalja,
Das Gefecht v. Bezzecca 21. Juli 1866.
Mit Textskizze u. 2 Beilagen. (Stretf-
leurs milit. Zt. ’08, I, 193-206.) [3566
Reh, L., Das lotzte „Schwarz-Rot-Gold“,
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20, 198-200.) [3567
MatschoB, A., Die Kriegsgefahr
v. 1867. Die Luxemburger Frage.
Bunzlau: Kreuschner. 1868. 3 M. [3568
(Umarbeitg. u. Fortsetzg. d. Diss. v. 1903
nDie Luxemb. Frage v. 1867.“ TI. I.)
Jaurès, J., La guerre franco-allem.
1870/71. La Commune 1871 p. L.
Dubreuilh. (Hist. social. XI) Paris:
Routf 1907. 4°. 497 S. [3569
Guerre, La, de 1870-71. Opérations dans
l'Est, s. ‘07, 3794. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrli.
N.F. 23, 3831-84 Linnebach. [35709
Regensberg, 1870-71 (8. 07, 3796).
Abt. IV: Die Trilogie v. Metz.
128 S.; Kte. 2 M. 60. [3571
Hülsen, Y., Wandren. üb. franz. Schlacht-
felder d. Krieges 1870,71. (Beiheft z. Milit.-
Wochenbl. ‘03, Nr. 1.) (8572
Tecklenburg, A., Die Hannoveraner,
Braunschweiger u. Oldenburger im Kriege
geg. Frankr. 1870/71. Kriegs- u. Ehrenbuch
d. X. Armeekorps u. e. Volksbuch f. Nieder-
sachs. u. Ostfriesl. Hannov.: Geibel. xıj,
318 S. m. Abbildgn. 4 M. (3573
Cugnac, de, Les prodromes de
Froeschwiller, ou 40 heures de stra-
tegie de Mac-Mahon. Nancy: Berger-
Levrault. 83 S.; 3 Taf. 1 M. 60. [3574
Mohr, R., Die Schlacht bei Wörth, unt.
besond. Berücks. d. Kunz’schen Schrr. u. d.
neuest. franz. Veröffentlichgn. Gießen: Roth.
68 S. 1 M. 20. (3575
*118
Maistre, Spicheren (6 août 1870).
Paris: Berger-Levrault. 428 S.; 9 Ktn.
12 fr. [3576
Rozat de Mandres, Les regiments
de la division Margueritte et les
charges à Sedan. Ebd. 305 S.; 5 Ktn.
7 fr. 50. [3677
Wagner, Reinhold, Ein erheiterndes
Kuriosum währ. d. Belagerg. v. Paris 1870/71.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee ’07, Hft. 435.) Vel.
Nr. 3544. [3578
Roeßel, Sprengung d. Moselbrücke b.
Fontenoy 22. Jan. 1871. (Milit.-Wochenbl. ’08,
Nr. 19.) [3579
Pelet-Narbonne, v., Polnische Regimenter
24. Jan. 1871. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl.
Rundschau ’08, Nr. 59.) [3580
Dittrich, M.. König Albert v. Suchsen
als Heerführer. Ein dt. Feldherrnleben. Lpz.:
Engelmann. 71 S. 1 M. [3581
Körner, 6., Die norddt. Publizistik
u. d. Reichsgründg. 1870. Hannover:
Göhmann. 344 S. 8 M. [3582
Schultheß’ europ. G.-Kalender (s.
07, 3806). N.F. XXIII: 1907; hrsg.
v.G. Roloff. vırj, 4318. 10M. [3583
Wippermann, K., Dt. G.kalender
(8. Nr. 1792): 1907, Ba. IL. xv, 3978.
6 M. [3584
Schiemann, Th., Dtld. u. d. große
Politik (s. ’07, 3807). VII: 1907.
455 S. 6 M. [3586
Knaffl, W., Deutschlandsberg in d. Jahren
1548 u. 1849. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 5,
205-19.) (3586
Beck, P., Wangenheim in Württemb.
(Schwäb. Arch. 26, 33-44.) (3587
Napoleons IIl. Besuch in Mannheim-
L:ıdwigshafen 1857. (Mannh. G.bll. 9,42 f.) (3588 `
Pleitner, E., Oldenburg im 19. Jh.
I: 1800-1848. II: 1848-1900. Oldenb.:
Bültmann. 10 M. [3589
Wille, K., Ein franz. Gesandter am hannov.
Hofe 1863-66: Graf Reiset. (Montagsbl. Wiss.
Beil. d. Mugdeb. Ztg. ‘08, Nr. 9.) [3590
Weidner, F., Gotha in d.Bewegun
v. 1848. Nebst Rückblicken auf d.
Zeit v. 1815 an. Gotha: Perthes.
xjx, 265 S. 4 M 50. [3591
Tschirch, 0., Bismarck u. d. Stadt Bran-
denb. a. d. Havel. Festschr. Brandenb.:
Evenius. 43 S. 75 Pf. [3592
Petersdorff, H. v., Graf Albrecht
v. Alvensleben-Erxleben. (Hist. Zt.
100, 263-316.) |3593
Curtius, P., Kurt v. Schlözer. (Allg. dt.
Biogr. 54, 47-54.) [3594
Voß, G., Die Straße „Unt. d. Linden“ u. d.
J. 1822. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘OS, Nr. 4.)
— J. Lazarus, Zur G. d. Str. „Unt. d. Lin-
den“. (Ebd.) — H. Gilow, „Unt. d. Linden“,
(Ebd. Nr. 5.) — Vgl: E. Fronsdorff.
(Ebd. Nr. 6,1.) [3595
Bibliographie Nr. 3576-—3654.
Laubert, M., Studien z. G. d. Prov.
Posen in d. erst. Hälfte d. 19. Jh.
(Sonder-Verôff. d. Hist. Ges. f. d.
Prov. Pos. V.) Lissa: Eulitz. 351 S.
6 M .
| [3596
Laubert, M., Eine heitere Episode a. d.
dt.-poln. Nationalitätenstreit. (Hist. Monatsbil.
f. d. Prov. Pos. 8, 72-75.) (3597
Innere Verhältnisse.
Binding, K., Dt. Staatsgrundge-
setze in diplom. genauem Abdr.
Hft. IV: Verfassungsurk. f. d. preuß.
Staat v. 31. I. 1850 nebst ihr. Ab-
ändergn. 3. verm. Aufl. Lpz.: Engel-
mann. 93 S. 1 M. 80. De
Pöppelmann, O., Geo. Beseler u.
seine Tätigkeit f. d. Grundrechte d.
dt. Volkes 1848. Greifswald. Diss.
1907. 133 S. [3599
Gerlach, H. v., Die G. d. preuß.
Wahlrechts. Berl.-Schöneb.: Buch-
verl. d. „Hilfe“. 252 S. 3 M. [3600
Hüsgen, Windthorst, s. ’07, 3825a. Rez.
Lit. Zbl. '07, Nr. 45; Zt. d. Hist. Ver. f.
Niodersachs. ’08, 118-20 Thimme; Arch. f.
kath. Kirchenrecht 88, 196 f. Kissling; Grenz-
boten ’07, IV, 340-51 Jentsch. [3601
Mayer, Ant., Zur niederösterr. stănd.
Verfassgs.- u. Verwaltungsfrage 1848 - 61.
(Monatsbl. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederöst.
06, Nr. 7-9.) [3602
Castabell, 0., Entwicklg. d. Fi-
nanzen im Hrzgt. Sachs.-Meining. v.
1831 bis z. Gegenw. (Abhdlgn. d.
staatsw. Sem. zu Jena. VI, 2.) Jena:
Fischer. jx, 153 S. 8 M. [3603
Bing, S., Entwicklg. d. Nürnberger
Stadthaushalts 1806-1906. (Wirtsch.-
u. Verwaltungsstud. XXXI.) Lpz.:
Deichert. x, 176 S. 4 M. [3604
Delbrück, R. v., Lebenserinnergn., s. ‘05,
3610. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
18, 664-68 O. Hintze; Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 44, Lit. Beil., 55f. O. W.;
Mitt. a. d. hist. Lit. 44, 467-70 G. Schuster;
Lit. Rundschau f. d. kath. Dtld. *06, Nr. 7
Spahn. . 13606
Zimmermann, F. W. R., Die dt.
Handelsstatistik in ihr. geschichtl.
Entwicklg. u. ihr derzeitig, Stand.
(Jahrbb. f. Nationalökon. 90, 280-
324; 433-73.) [3606
Reformbewegung, Die, im dt.
Buchhandel 1878-1889. Hrsg. v. Vor-
stand d. Börsenvereins d. dt. Buch-
händler. Bd.I: 1878-83. Lpz.: Börsen-
verein. x, 416 S. 8 M. [3607
(Publikationen d. Börsenvereins. XI.)
Schell, O., Beitrr. z. G. d. ehem. Handels-
börse zu Elberfeld. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 40,
67-80.) [3608
Neueste Zeit seit 1815.
Pilgram, H., G. d. Mühlhäuser Woll-
marktes. (Mühlh. G.bll. 8, 108-28.) [3609
Neupert, A., Verkehrsverhältnisse u. wirt-
schaftl. Zustände im alt. Plauen. (Mitt. d.
Altert.-Ver. Plauen 19, 245-69.) [3610
Himmel, P., Untersuchgn. üb. d. Ent-
wicklg. u. d. Stand d. Betriedsverliältnisse
e. schlesisch. Rittergutes. Bonn. Diss,
152 S. (3611
Heyn, E., Die Westerwälder u. d. gr. Not-
stand d. Westerwaldes im 19. Jh. (Mitt. d.
Ver. f. nass. Altertkde. ‘07,8, 45-61.) (5612
Straub, K., Württemb. Standeserhöhgn.
uw Gnadenakte 1880 bis 1908. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. etc. 36, 99-173; 224 f.) "3613
Conring, F., Das dt. Militär in
d. Karikatur. Mit 480 Textill. u.
72 Beilag. Stuttg.: Herm. Schmidt
1907. 471 S. 25 M. [3614
Wiest, G. d. Kgl. württ. Landjägerkorps.
Ebd. Kohlhammer 1907. 17 S. 50 Pf. [5613
Bertkau, F., G. d. 6. Rhein. Inf.-Reg.
Nr. 69. Coblenz: Groos. 267 8. 3 M. (3616
Moidenhauer, Oftiz.-Stammliste d. kur-
hess. Jiger-Bat. Nr. 11: 1813-1907. Oldenb.:
Stalling 1907. 291 S.; 5 Taf. 7 M. 20. [3617
Walther, P., Das erste Jahr d. preuß.Marine.
{Dt. Revue 33, I, 326-42.) [3618
Vogt, A., Ch. L. de Haller et sa cor-
respondance. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 183-
93; 2865-94.) (3619
Oesch, J., Dr. Augustin. Egger, Bisch. v.
8t. Gallen. St. Gall.: Köppel. 187 8.
1 M 20. (3820
Zusammenstellung, Systemat.,, d. Ver-
handign. d. bayer. Episkupates m. d. Kgl.
Bayer. Staatsregierg. 1850-89 üb. d. Vollzug
d. Konkordates, s. 06, 3626. Rez.: Hist. Zt.
97, 604-6 Riezler. [3621
Oncken, H., Zu Johannes Ronge. (Hist.
Zt. 101, 100-103.) Vgl. Nr. 1830. — G. Tschirn,
Joh. Ronges Brief an Bisch. Arnoldi v. Trier.
Frankf.a, M.: N. Frankf. Verl. 325. 50 Pf. [3629
Schulte, v., Erinnergn. an u. Gesprüche
m. Hnr. Gelzer. (Dt. Revue 33, II,286-91.) (3623
Schiele, F. M., Die kirchl. Einigung des
ev. Dtld. im 19. Jh. (Sammlg. gemeinverst.
Vortrr. u. Schrr. a. d. Geb. d. Theologie etc. L.)
Tübing.: Mohr. 83 S. 1 M. 50. [3624
Herold, R., Die Arbeit d. dt. prot. Theo-
logie d. 19. Jh. am Neuen Testament. (N.
kirchl. Zt. 18, 379-408.) [3625
Cornelius, H., Das Luthertum im Kgr.
Preußen. Eine geschichtl. Betrachtg. (Ebd.
763-89.) [3626
Leitzke, M., D. Fr. Strauß in Berlin. (Mitt.
d. Ver. f. G. Berlins ’08, Nr. 5.). [3627
Hilgenfeld, H., Der Fall Hilgen-
feld in Osterburg 1856. Mit Nach-
wort v. F. Nippold. (Zt. f. wiss.
Theol. 50, 297-323.) [3628
Rotscheidt, W., Dr. theol. Max Goebel.
Zur 60. Wiederkehr sein. Todestages. (Monats-
bfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 529-37.) [3629
Beringer, U., G.d. Zofingervereins. Kultur-
bilder à. d. schweizer. Studentenleben d.
19. Jh. II: 1830-1847. Basel: Helbing & L.
1907. 10 M. (3630
|
|
*119
Auszug d. Heidelberger Studenten am
14. Aug. 1838. (Mannh. G.bll. 9, 80-83; 117.) [3631
Buß, C., G. d. Korps Teutonia zu Mar-
burg 1825-1905. Marburg: Verb. alt. Marb.
Teutonen 1907. xvj, 306, 102 S.; 13 Taf. [3632
Schntiele, E., Das Königl. Wilhelms-
Gymnasium 11858 bie 1908. Festschr. Berl:
Trowitzsch. vij, 223 S. 1 M. 8. [3633
Detlefsen, A., Die Abiturienten d. Kieler
Gelehrtenschule Ost. 1848 bis Ost. 1908.
Kiel: Toeche. 38 S. 1 M. 50. [3634
Helmolt, H. F., Name u. Geburtstag d.
größten dt. Geschichtsschreibers. (Beil. d.
Münch. Neuest. Nachrr. ’08, Nr. 47.) — C.
Rethwisch, Leop. v. Rauke als Oberlehrer
in Frankfurt a. O. Progr. Berl.: Weidmann.
53 S. 1 M. [3635
Varrentrapp, C., Briefe v. Savigny
an Ranke u. Perthes. (Hist. Zt. 100,
330-51.) [3636
Erben, W.. Theod. Sickel. Umrisse sein.
Lebens u. Schaffens. (Hist. Vierteljachr. 11,
333-59.) — M. Tangl, Desgl. (N. Arch. 33,
773-81.) [3637
Meinecke, F., Louis Erhardt. (Hist. Zt.
101, 90-99.) [3638
Bresslau, H., Ludwig Traube. Nachruf.
(N. Arch. 33, 589-47.) — H. Brunn, Zur
Erinnerg. an I. Traube. (Süddt. Monatshfte.
108, 347-50.) [3639
Ward, A. W., Mor. Brosch. (Engl. hist.
rev. 22, 758-60 ) [3640
Hartmann, R. J., Albert Pfister. (Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, Nr. 12.) [3641
Zur Erinnerung an Georg Oergel u. Rich.
Thiele. (Mitt. d. Ver. f. d. G. u. Altkde. v.
Erfurt 28, 1-8.) (3612
Ule, W., Alfr. Kirchhoff. Ein Lebensbild.
Halle: Waisenhaus 1907. 30 S. 50 Pf. [3643
Meier, Hans P., Raimund Dürnwirth.
(Carinthia I. 98, 90-95; Bild.) [3644
Totenschau schweiz. Historiker: 1905 u.
1906. (Anz. f. schweiz. G. ’07, 214-20.) [3645
Wolf, Geo., Reinhard Suchier. (Zt. d. Ver.
f. hess. G. 41, 266-80; Bild.) (3646
Ermisch, H., Kurt v. Raab. (N. Arch. f.
sächs. G. 29, 1-9.) — K. v. Kauffgngen,
Desgl. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 19,
vj-xv.) [3647
Dürrwächter, A., Wege u. Ziele d. Hiet.
Ver. Bamberg. Jubiliumsfestrede. Bamb.:
Buchner 1907. 33 S. 1 M. 20.), (3648
Fischer, Kuno, Schopenhauers Leben,
Werke u. Lehre. $. Aufl. (Fischer, G. d.
neuer. Philos. N. A. Bd. IX.) Heidelb.: Winter.
xvj, 560 S. 14 M. (3619
Traumann, E., Aus Kuno Fischers Kor-
respondenz. 7 Briefe. (Dt. Revue 33, I,
10-25.) [3650
Meili, F., Bluntschli u. seine Bodeutg. f.
d. moderne Rechtswiss. Zürich: FüBli.
39 S. 1 M. [3651
Wappler, Winkler u. s. Ahnen. (Mitt. d.
Freiberg. Altert.-Ver. 42, 73-122.) [3652
Engel, Edua., G. d. dt. Lit. d. 19. Jh. u.
d. Gegenw. s. Nr. 2439, Bd. II. (3653
Wendland, A., Die Handschrr. d. Kestnor'-
schen Nachlasses in d. Stadtbibl. z. Hannover.
(Hannov. G.bll. 11, 97-135.) (694
*120
Meyer-Benfey, H., Jos. Frhr. v. Eichen-
dorff. Götting.: Kronbauer 1907. 26 S.
80 Pf. (3655
Strzemcha, P., Die Olmützer Dichter-
schule. I.: Jos. Leonh. Knoll u. s. Schüler.
(Zt. d. Dt. Ver. f. d. G. Mahrens etc. 12,
278-94.) [3656
Ranftl, J., Aus Frdr. Schlegels alten
Tagen. (Hist -pol. Bil. 141, 629-52.) [3657
Sutermeister, W., Zur polit.
Dichtg. in d. dt. Schweiz 1830-48.
(Neuj.bl. d. Lit. Ges. Bern. ’08.)
Bern: Wyß. 808. 2 M. [3658
Schlossar, A., Anast. Grün. Sein Leben
u. Schaffen. Lpz.-R.: Hesse 1107. 200 S.
ı M. 50. (Aus d. Anust. Grün-Ausg. v.
Schlossar.) [8659
Houben, H. H., Karl Gutzkows Leben u.
Schaffen. Ebd. 126 S. 1 M. 50. (Aus: Karl
(rutzkows ausgew. Werke in 12 Bdn.) [3660
Mitzschke, P., Das Naumburger Hussiten-
lied. Beitr. z. G. d. dt. volkstüml. Dichtg.
Naumb.: Domrich 1907. 32 S. 1 M. [3661
Schröder, Ldw., Fırd. Freiligrath. Sein
Leben u. Schaffen. Lpz.-R.: Hesse 1207.
119 S. 1 M. 60. (Aus d. Freiligr.-Ausg. v.
Schröder.) [3662
Hebbel’s Briefe. Ausgew. u. bio-
raph. verbund. v. K. Küchler.
ena: Costenoble. xn), 309 S.
2 M. 80. [3663
Alberts, W., Hebbels Stellg. zu Shake-
spcare. (Forschgn. z. neuer. Lit.-G. XXXIII.)
Borl.: Duncker. 78 S. 2 M. (Subskr.-Pr.:
1 M. 70.) (3664
Krauß, RB., Eduard Mörikes Leben u.
Schaffen u. Auswahl sein. Briefe. Lpz.-R.:
Hesse. 261 S. 1 M. 50. (Aus d. Mörike-
Ausg. v. Krauß) (3665
Windegg, W. E., Eduard Mörike in
Schwäb.-Hall u. Mergentheim 1843-1847.
(Euphorion 14, 595-611; 764-758.) [3666
Emmingbaus, A., August Lammers.
Lebensbild e. dt. Publizisten etc. a.
d. 2. Hälfte d. vorig. Jh. Dresden:
Böhmert. 206 S. 3 M. 60. [3667
Engel, E., Das Jüngste Deutsch-
land. (Sep. a. d. Verf. d. dt. Lit.)
Wien: Tempsky. Lpz.: Freytag.
1 M. 20. [3668
Strzemcha, P., Dor mähr. Literarhisto-
Tiker Jul. Feifalik. (Zt. d. Dt. Ver. f. G
Miahrens etc. 11, 224-353.) [3669
“Biehl, B., Zum Gedächtnis dt. Kunst vor
50 Jahren. (Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr.
08, Nr. 46f.) [3670
Bibliographie Nr. 8655—3682
Hermann, J., Die kirchl. Kunst d. 19. Jh.
in Bayern u. d. Wittelsbacher. (In: Bayer-
land Jg. XVIII) [3671
Malerei, Dt., d. 19. Jh. 100 farb.
Reproduktionen nach Gemälden. Mit
hist. Übersicht v. F. Dülberg. (In
20 Hftn.) Hft. 1-9. Lpz.: Seemann.
Fol. à 5 Bl. m. je 1 Bl. Text. (Subskr.-
Pr.: à 2 M. Einzelpr.: à 3 M.) [3672
Roessler, A. u. G. Pisko, Ferd.
Geo. Waldmüller. 2 Bde. Wien:
Graeser. 4°. 228, 53 S.: 302 Taf.
136 M. [3673
Meyer, Frz., Frdr. v. Nerly. (Mitt. d. Ver.
f. G. v. Erfurt 28, 45-144; 14 Abbildgn.) [3674
Lehmann, W. L., Rudf. Koller.
(Neujahrsbl. d. Züricher Kunst-Ges.
f. ‘08.) Zürich: Fäsi & B. 52 S.;
4 Taf. 3 M. [3675
Mayr, Jul., Wilhelm Leibl. Sein
Leben u. sein Schaffen. Mit 30 Taf.,
69 Abbildgn. u. e. Fksm. Berl.:
Cassirer 1907. 225 S. 18 M. [3676
Wagner, R., an Minna Wagner.
Berl.: Schuster & L. 323: 319 S.
8M. | [3677
Kalbeck, M., Johs. Brahms.
2. durchges. Aufl. I, 1 u. 2. II, 1.
Berl.: Brahms-Ges. xvj, 492; xij,
283 S. 15 M. [3678
Bartels, Adf., Chronik d. Weimar.
Hoftheaters 1817-1907. Festschr.
Weim.: Böhlau. xxıvj, 375 S.
4 M. [3679
Meysenbug, O. Frhr. v., Beitrr. z. G.
musik. u. theatral. Lebens in Detmold. IJI:
Die letzt. Jahre im alt. Komödicnhause.
(Mitt. a. d. lipp. G. 5, 88-160.) [3680
Laubert. M., Die vers. Erneuerung d.
Schwanenordens in d. Prov. Posen 1843/4.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 8, 100-
109.) (3681
Lindner, R., Das erste Winzerfest in d.
Lössnitz. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
4, 254-58.) [3682
*121
Alphabetisches Register.
Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *20—*24 und *85—*88 verzeichneten
„Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften“,
Abeken 3541
Abel, v. 1404
Abert 2054
Abhandlungen: Hist. At-
las 23; Corvey 161
Abramič 759
Acht 1955
Ackermann 401
Acquoy 315
Acta: Aragonensia 972;
Borussica 1426. 1515.
8352: Innocentii VI.
977; Salzburgo - Aqui-
lej. 2932: Tormiciana
3038
Adámek 3437
Adlersfeld - Ballestrem
3328
Adolph 1841
Adrian 669
Aepli 3640
Aerts 1652
Agahd 836
Ahsbahs 408
Akten etc.: Gegenref.
in Innerösterr. 1268;
Kirchenpol. Georgs v.
Sachs. 3027; livländ.
Ständetage 1038
Alafberg 1565
Albers 854. 2750
Albert 67. 174. 3470
Alberti 1297
Alberts 3664
Aleander 3016
Alexander d. Gr. 2969
Allard 775
Allen 2957. 3017
Alpartil 1020
Altertümer: heidn. Vor-
zeit 2664
Althof 777
Altmann 164
qq à om ÖÖ—a =
Rezensenten-Namen.
Altrichter 2129
Amardel 88
Amende 826
Amira, v. 923. 936
Amlacher 3138
Ammer 1279
Ancel 1283
Anders 3463
Andrees 1638
Andresen 2504
Angermann 2014
Ankert 2252. 3274
Annales: Marbacenses
890; Mettenses 2731
Annibaldi 792
Apell, v. 1412
Apelt 3522
Arbusow 2214
Archiv: Ref -G. 1160.
2997
Archives: Orange-Nas-
sau 1398
Archivi: storia d'Italia
201. 2099
Archivinventare, Würt-
temb. 172
Arens 463. 2936
Armbrust 2865
Arndt 50
Arnheim 1291
Arnoldi 2703/4
Arnswaldt, v. 100. 129.
135. 1964. 1999. 2033
Arup 2287
Asbach 768. 1803
Asen 2519
Askenazy 3483
Aster 3428
Auctores antiqu. 774
Auge 1699
Baasch 376. 2296
Bach 898
ferner anonyme Aufsätze und die
: Bacha 995
Bachmann 2128
Bader 487. 1452
Bähler 3284
Bäldi 2937
Baer, K. 3404
Baer, O. 1790
Baethcke 2355
Bahlow 1248
Bahn 509. — 856
Bahrfeldt 82
Bahrs 1602
Baier 8469
Baix 1187 -
Balagny 1632
Balau 2772
Balck 1782
Baldasseroni 200
Baldes 749
Bally 1971
Baltzer, M. 90
Balzer, O. 198
Bang 2682
Bappert 2853
Barbey 1397
Barge, H. 1205. 8176
Barrelle 1788
Barta 2211
Bartels 162
Bartels, A.
3679
Bartels, E. 753
Bartels, P. 814
Barth 1570
Bartsch 1766. — 2298
Basel 2371
Bassermann, E. u. K.
113.
Bassermann-Jordan
2463
Bastgen 80. ‘264. 407.
3178
Batka 1154
8538.
“122
Bau- u. Kunstdenkmäler
214 ff. 2108 f.
Bauch 1126. 1839. 3192
Bauer 275
Bauer, J. 3506
Bauer, Jos. v. 1964
Bauer, L. 1308
Bauer, M. R. v. 346
Bauer, W. 3064
Baum 1367. 1372
Baumann, F. L. 203. 916
Baumann, K 749. 2670
Baumeister 1462
Baumert 1981.
Baumgarten 1947
Bausteine: Hohkönigs-
burg 2458
Bay, de 2710
Beaupré 748
Becher, O. 3041
Becher, P. 2367
Beck, Ch. 28
Beck, J. 1408
Beck, P. 1704.
3367. 3587
Beck, W. 2360. 3185
Becker, A. 1563. 2502
Becker, E. 2104. 2173.
2255. 3316
Becker, F. 2729
Becker, H. 283
Becker, John 2708
Becker, Johs. 2167
Becker, Jos. 2230
Becker, M. 1336f.
Becker, R. 33
Becker, W. M. 1304
Bédier 866
Beemelmans 1321. 3167
Beer 2045
Beethoven 1715. 3519
Beethovenjahrbuch 1717
Begiebing 283%
2985.
Behm 2052
Behr 398. 409
Beinert 1363
Beiträge z. G. : Eisenachs
287; Univ. Mainz u.
Gießen 487; Fam.
Weleker 2035
Below, v. 1431. 2092.
2261. 2330. 3169
Bemmann 1043
Bencker 2694
Bendel 1670
Bender 2150
Benecke 2184
Bennigsen, v. 3548
i
Alphabetisches Register.
Benson 1728
Beowulf 2707
Berbig 1161. 1171. 1174.
1183. 2199. 2998. 3019
Berdrow 1385
Berendt 282
Berendts 1252
Beres 424. 2356
Berg 1316
Bergbaue 2279
Berger, A. E. 1200
Berger, F. 2057. 2378
Berger, J. M. 302
Berger, K. 241. 2130
Bergner 469
Bergsträßer 1549. 1732.
3340. 3537
Bericht: Denkmalpflege
in d. Rheinprov. 2113;
Kunstdenkm.Ostpreuß.
226;
tum 2686
Beringer 525. — 3630
Berliere 1952. 2931
Bernheim 164. 864. 874
Bernoulli 1796. 3381
Bernt 1129
Bertkau 8616
Bertram, Fr. 1514
Bertram, H. G. Ph. 384
Bertram, M. P. 1115
Bertrand 270
Berwick, de 1001
Beschorner 33f. 1444
Beschreibung: Münzen
1971
Besser 1234
Besson 818. 2733. 2751.
2815
Beth 2979
Bettelheim 1871
Beug 366
Beusch 394
Beyer 288
Beyerle 2148
Bezemer 2093
Bezold, Fr. v. 3061. 3110
Bezold, G. v. 528. 2460.
5217
Bezzenberger 1192
Bibel 1133
Biber 15
Bibliographie d.:
schweiz.Ldkde.7.1891:
kirchengeschichtl. Lit.
18. 1909
Bibliothek: geogr.Lexik.
d. Schweiz 1914
Verein Carnun-
|
Bickerich 3289. 3295.
3873
Bielenberg 126
Bier 69
Bigelmair 861
Bihl 465. 893 2952
Bihlmeyer 1860
Bijdragen : Luthera-
nisme 479
Binder 88
Binding 3598
Bindschedler 2358
Bing 3604
Binz 2039
Biographie: allg. dt.
144. 2036; de Belg.
2037
Birett 2354
Birkner 744
Bismarck, G. v. 1744
Blaha 432
Blanchet 2687
- Blanckmeister 3288
Blau 369
Blaum 2308
Blaustein 370
Blecourt, de 2093
Bleeck 61
Bleibtreu 1486. 3448.
3454
Bliemetzrieder 1019
Bloch, H. 890
Bloch, Th. 2785
Block, H. 182
Blok, P. J. 268. 1266.
1647. 2170
Blondel 1861
Blos 1214
Blümcke 1329
- Blümml 560. 2476. 8481
Blum 1742
Blume, v. 1827
Blumenthal, v. 2002
Boch, v., 1423
Bock 3188
Bockmühl 3116
Bode 1378. 1564
Bodecker, v. 3411
Boeck, v. d. 2361
Boehme 1922
Böhmer, H. 2369
Böhmdr, J. F. 177. 830
Böhner 502
Bömer 1130
Bönhoff 2898
| Boer 783
Bötticher, A. 211. 3462
Bötticher, G. 1745
Boetticher, P. 1990
Bolte 559
Bondi 1884
Bondois 2732
Bonhomini 1267. 3108
Bonifaz VIII. 2847
Bonin, v. 1335
Bonnal 3545
Bonwetsch 3070
Boos-Jegher 7
Bordeaux 84. 1967
Bornate 1190
Bornemann 1346
Boschan 377
Boser 3492
Bossert, A. 3057
Bossert, G. 1119. 1302.
1351. 3001. 3030. 3196
Bothe 328. 1064. 1331.
2247. 3180
Botteghi 2789
Boucke 1559
Bougenot 84
Bourcart 3434
Bourgin 869
Bourrilli 1189
Boysen 3200
Brabant 3332
Brakel, van 1074
Brandenburg 145
Brandes 2410
Brandi 54
Brandis 996. 1350
Brandstetter 806
Brandstettner 3471
Brandt, v. 1192
Brants 3155
Brasse 48
Brassinne 2078
Brauer, A. v. 1584
Brauer, K. 3283
Braun, E. W. 542. 2470
Braun, J. 3303
Braun, K. O. 3187. 3472
Braun, Ph. 1341. 2133
Brann, W. 3045
Braune 2462
Brauns 1580
Brecht 954. 2963
Bredius 8215. 3305
Bremen, v. 3530
Bremer 1933
Brennecke 223
Brennwald 2049
Bresslau 60. 882. 2781.
3639
Bretagne 414
Bretholz 6. 866. 2061
l
j
Alphabetisches Register.
Briefe: d. Kinder d.
Winterkönigs 3237; an
Wolfg. Menzel 1869
Briefe u. Akten: 30).
Krieg 1275
Briefwechsel: Herzog
Christoph zu Würt-
temb. 1261; Herzog
Friedr. Christian zu
Schlesw.-Holst. 1579
Brieger, R. 258
Brieger, Th. 3008
Briesen 396
Brinckmann, A. 1376
Brinkmann, R. 349
Brocke, v. 3517
Brode 3379
Brom 1113
Bronner 2480
Brouwers 2872
Brown 1375
Bruckner 2718
Bruder 2753
Brück 1828
Brüll 773. 2168
Brünneck, v. 1087
Brugmans 1899
Bruiningk, v. 2274
Brun 2445
Brungs 503
Brunier 2489
Brunk 562
Brunn 3639
Brunner, H. 404. 1928.
2329
Brunner, K. 875
Bruns 2912
Buberl 960
Buchelius 1256
Buchenau 1973
Buchhändleranzeigen
2913
Buchheit 2462
Buchkremer 839
Buchner 1047.
2871. 2896
Buchwald 1311. 1332
Budde 812
Buddeberg 2407
Bücher 2260
Büchi 1185. 2873. 3139
Bückling 2291 -
Bühring 1054
. Bülow, v. 1883
Bürger 115
Bürgerlisten 2104
= Büsching 3327
_ Büttner 8069
1122. :
|
*123
Bugenhagen 3012
Bugge 736
Buhlers 276
Bullinger 3014
Burckhardt, D. 1142
Burckhardt, F. 3381.
3465
Burckhardt - Bieder-
mann 2690. 3056
Burger, E. 555
Burger, K. 2913
Burger, W. 2368. 3128
Burri 248
Busch 1785. 1789
Buß, C. 3632
Bussemaker 1475
Buttmann 2103. 3409
Caemmerer 3451
Caillemer 803
Calligaris 2341
Campagne (de 1794.
1800,01): 1614. 3435
Campora 2711
Capistrano 1106
Cardauns 3066
Carlebach 406. 1430
Carlson 1413
Caro 341. 345. 390. 2857
Cart 2690
Cartellieri 982.
2796.
Cartulaire: Dinant 2079; `
Molesme 2773
Caspar 832
Caspari 387. — 1706
Cassel 1920. 3088
Castabell 3603
Catalogus stud. Marp.
490
Cauchie 1263. 3155
Caumont 1672
Cavalerie 3438
Cazalas, E. 1636
Celakovsky 2038
Centenario: S. Vigilio
808
Chadwick 2713. 2747
Chalandon 2777
Chance 1414
Charras 1651
Chesney 1650
Chevalier 4. 1887
Christ, K. 1083. 2072.
2697. 2756. 2824
Christiani 492
Christoph, Hrzg. v. Wir-
temb. 1261
1000.
*124
Chronik : Bamberg 1063 ;
Hannover 2051; Mies
2048; Mühlhausen 163
Chroniken d. dt. Städte
159
Chronique: St. Hubert
2771
Chroust 1053. 1624
Chytraeus 3041
Classen 3151
Clausewitz, v. 3416
Clausnitzer 1313
Clauß, H. 1270. 1280.
8286
Clauß, J. M. B. 31
ClauBen 3194
Clemen, O. 1103. 1162.
1177f.1240. 1340. 2998.
3001. 8034. 3058. 3092
Clemen, P. 221. 1861
Clementi 8142 |
Clerc 2680
CloB 1964
Codex dipl.: Bohemiae
2060; Lusatiae sup.
2086: Moenofranc. 177
Codex trad: Westf. 197
Cölln, v. 117
Cohen, A. 393
Cohn, A. F. 1711
Cohn, E. 961
Cohn, M. 2742
= Cohrs 498. 1179
Colenbrander 1581
Collijn 2967
Concilium Trid. 3104
Conrad 411
Conradi 1874
Conrat 2742
Conring 8614
Consentius 1513
Corbett 3333
Cornelius 3626
Corpus jur. Pol. 198;
reform. 1175. 3013
Correspondance: Dupré
1397
Courtois 2210
Coutanceau 1609
Cramer, F. 1918. 2697
Cramer, J. 796
Cramer, W. 784
Cramm 3547
Creutzberg 1212. 3062
Criste 3459
Crohns 2948
Croon 294
Crue, de 2862
Alphabetisches Register.
Csallner 243. 2132
Cugnac, de 3574
Cuntz, J. C. 3871
Cuntz, O. 759
Cunze, F. 2436
Curschmann 2399
Curtius 3594
Czeike 1767
Czeppan 2860
Czygan 1589. 1711.3432.
3443. 3486
Dachauer 2138
Dachenhausen, v. 98.
2180
Dähnhardt 559. 2484
Daenell 1072
Dahlmann-Waitz 1
Dalwigk, v. 8337
Dam van Isselt 1437
Damm, v. 2000. 2030
Dammann 2781
Dareste 3106
Darpe 179. 2114
Darstellung: Bau- u.
Kunstdenkm. 225
Dassel 351
Davidsohn 903, 908. 981.
1071
Debler 2387
Deecke 2661. 2676
Deetjen 8372
Degli Azzi 201. 2099
Dehio 212. 1151
Deiter 2901
Delbrück, F. 1592
Delbrück, H. 1623
Delbrück, R. v. 3605
Delehaye 204
Demelié, v. 1754
Demleitner 2668
Demmler 1644
Dengel 1271
Dengler 2418
Denis 1769
Denk 172
Denker 1255
Denkmäler: dt. Kult.-G.
1155
Depoin 820
Derwort 328
Des Robert 3254
Dessmann 353
Dessoff 1881
d’Ester 521
Detlefsen 2663. 3634
Dettling 566
Devrient 285
En + AE RON nee ee dm ce
Dex 964. 2842
Dieffenbacher 963
Diehl 488. 1358. 2405.
8286
Diemand 2974
Dierauer 2133. 8540
Dieterich 487. 1665
Dietrich 1911
Diferee, H. C. 376
Digard 2847
Dilich 35
Dirr 1300. 1367
Discailles 1756
Dittrich 3581
Dobeneck, v. 119
Dobenecker 14
: Doeberl 1277.1640.2135.
3484
Doebner 1899
Döhmann 184. 274
Doenges 2469
Doerr, v. 2012
Doerries 8418
Döser 2147
Dohna 1253
Dokumente: Eherechts-
reform 2352
Doll 449
Domarus 3280. 3825
Domaszewski, v. 766.
2684
Dony 1274
Doormann 2485
Doppler 1956
Dopsch 938. 1061
Dormann 985. 2859
Dotter 2739
Doubravsky 324
Dragendorff, E. 2848
Dragendorff, H. 756. 772
Drechsel 3133
Drehmann 2778
Dresbach 1238
Drescher 3471
Dreux 1749
Drews 488. 1539
Dreyer 1877. 8206
Droysen 3322
Druckenmüller 2301
Du Bellay 1189
Dülberg 3672
Dürer 2976
Dürrwächter 8645
Duhr 487. 1852. 2870
Dullaeus 1435
Dungel 742
Dungern, v. 100
Dupré 1897
Durrer 1298. 2755
Durst 1013. 2890
Duvernoy 1058. — 1643
Dvořák 2108
Dyroff 1700
Eberle 1634
Eberth 2511
Ebhardt 2455. 2457
Ebner, F. 3262
Ebner, J. 88
Ebstein, E. 3051
Eccardus 2317
Eckart 2182
Eckerlin 1447
Eckertz 1711
Eckstein 399
Eder 559
Egelhaaf 1733. 3549
Eggers 3398
Egli, E. 1175. 1208. 3013.
3056
Egli, J. 762
Ehrenberg 2180
Ehrentraut 323
Ehrle 1020
Ehses 3032. 3104
Ehwald 857
Eichholz 862
Eichhorn, E. 32
Eichhorn, G. 2675
Eichwede 391
Eickhoff 505
Eidam 767
Eiermann 3124
Eigenbrodt 123
Einicke 3096
Eisentraut 3342
Eisler, A. 438
Eisler, M. 915. 2803
Eisner 1607
Eissen 124
Eiten 844
ElisabethCharlotte(Her-
zogin v. Orleans) 1395 f.
3239. — 41
Elsner v. Gronow 1600
Elster 1867
Emminghaus 3667
Enax 1768
Endemann 103
Enders 1164. 3003
Eudres 2828
Engel, B. K. 3393
Engel, E. 2439. 36583.
3668
Engel, K. 3317
Engelke 2340
| nn Lu
Alphabetisches Register.
Erasmus 3017
Erben 58. »31.
2849. 3637
Erbstein 1977
Erdmann 45
Erhard, O. 1217
Erhardt, L. 1402
Ermatinger 1552
Ermisch 3647
Ernst, O. 3160
Ernst, V. 1261
Ertinger 1459
Erzieher d. pr. Heeres
431
Escher 1091. — 3466. —
2983
Escher-Ziegler 1406
Escherich 536
Esher 1728
Esselborn 1710. 3510
Esser 273
Eßlinger 2304
Ester, d' 521
Etudes tact. 1620
Eulenburg 484. — 2266
Euler 1233
Ewald 73
1946.
Faber 1023
Fabricius, E. 758
Fabricius, H. 1787
Fabricius, W. 937. 1006.
1897
Färber 483
Falk 461. 770. 856. 1101.
1118. 1124. 3114
Fastenau 2835
Fastlinger 96
Fechner 314. 1522.
2881
Fedde 294
Fedele 905
Federici 200
Fehling 1407
Fehr 1046
Fehse 1134
Feierfeil 2899. 3036
Feit 2288
Feldhus 2296
Fellner 301
Fels 762
Fertig 1123
Festa 792
Festschrift: Joachimsth.
Gymn. 509
Feyerabend 761
Fiala 90
Fieger 1576
nn nenn. om
*125
Fink, E. 2115
Fink, G. 467. 2397
Fink, J. 763
Finkbeiner 453. 2388
Finke 972
Finsler 1175. 1208. 3013
Fischel 2222. 3292
Fischer, A. 1994f. —
2401
Fischer, Em. 2132
Fischer, Eug. 744
Fischer, Frz. 3086
Fischer, Greg. 1257
Fischer, Hans 148
Fischer, Herm. 43. 1934.
— 951
Fischer, Karl 1765
Fischer, Kuno 3649
Fischer, Kurt 1821
Fischer, O. 1143
Fischer, P. 1626. 8684
Fischer-Benzon 1741.
1902
Flamm 928
Fleischlin 1209. 3072
Fleischmann 2721
Fleury 2386
Flugschriften d. Ref.
1177. 3001 |
Fluri 966. 3056
Fölzer 749. 2702
Förstemann 3017
Foerster 1697
Folnesics 2470
Fontes rer. Austr. 2056
Forcher v. Ainbach 2290
Forrer 748
Forst 99
Foulke 776
Fouque 1723
Fournier, A. 8422
Fournier, P. 813
Fragmentum Fantuzz.
833
Fraikin 3026
Franck, J. 791
Frank, C. 765. 2692
Frank, K. 8166
Frankhauser 9
Frantz, A. 3502
Frantz, K. 1726
Franz 2939
Franziss 2691
Frauenbriefe 555
Frauer 476
Fredericq 1281
Frensdorff, E. 3525. 8595
Frensdorff, F. 930
*126
Frenz 2393
Fressel 2235
Freudenberg 2331
Freudenthal 2007
Freund 1150
Frey 761
Freytag 22. — 2415
Freytagh - Loringhoven,
v. 2347
Fricaudet 2927
Fricke 2786
Frickhinger 127
Friedemann 3239
Friedensburg, F. 87
Friedensburg, W. 1172.
3040
. Friederich 3343
Friedrike Sophie Wil-
helmine 3234
Friedjung 1762. 1770.
2886. 3558
Friedl 170
Friedli 2479
Friedrich d. Gr.
1551. 3322
Friedrich VI. (v. Dänem.)
1579
Friedrich Christian (zu
Schlesw.-Holst.) 1579
Friedrich Karl (Prinz v.
PreuB.) 3531
Friedrich Wilhelm I.
3243
Friedrich, G. 2060
Friedrich, J. 2706
Friedrich, Jul. 8021
Fries 1546
Frimmel, v. 1717
Fris 2864. 2883
Frisch, v. 1093
Fritz 2394
Fritzsche 2201
Fröhlich, E. 762
Fröhlich, F. 3430
Frölich, L. 762
Frost 410
Fruin 1942.
1956
Frydrychowicz 472
Fuchs, A. 2429
Fuchs, C. J. 353
Fülle 574
Fürsten-Bildnisse 2106
Füssenich 852
Füsslein 974
Fuensalida 1001
Funk 174. — 778
1474.
1968.
Alphabetisches Register.
Gaebel 3042
Gagliardi 1016f.
Gäl 850
Gallandi 122
Galle 1170
Gallée 575
Gantzer 3276
Ganz 534. 3218
Ganzenmüller 932
Garr 1814
Gass 1844. — 2471
Gattinara 1190
Gauss 3073
Gebauer 2419.— 1312. —
1246. 1314. — 3491
Gebetbuch: Maximil. I.
2989
Gebhardt, A. 1933
Gebhardt, B. 1722
Gebhardt, C. 2984
Gedenkhalle 2118
Gedenkstukken 1581
Geier 1534
Geißberg 1379
Geißner, V. 2699
Gemeindelexikon 1912.
1917
Genealogie: Hohenzoll.
1982
Gengenbach 3001
Genth, F. 1965
Gentz, v. 3413. 3422
Genzken 506
Georg III. v. Anhalt 8000
Geppert 488 _
Gerber 1813
Gerdolle 348
Gerhard, O. 266
Gerhardt, F. 2196
Gering 779
Gerlach, A. 2146
Gerlach, H. v. 3600
Gerland 529. 2183 a
Gerlich 895
Germain 1260
Gertraudis 2945
Gerwig 2389
Geschichte: d. Fürsten
Bismarck 1757; d. dt.
Buchhandels 2300; d.
Handelskammer Frkf.
2294: d. westfül. Hofes
3524; d. Stadt Wien
234
Geschichtsquellen: Prov.
Sachs. 2044
GeB 8027
Gessner 2690
Geyer 1457. — 3143
Ghon 1655
Giannoni 235. 2124
Giefel 3505
Giehlow 2989
Gierke 794. 2719
Giese 888
Giglio-Tos 873. 880
Gilow 1604. 1711. 3618.
3595
Girgensohn 2884
Glaser 2975
Gleim 1553
Gloël 80
Glück 1371
Gmelin 2267
Gmür 2090
Gnann 448
Göbel 2507
Goedeke 516
Goepfert 2141
Görisch 1482
Görler 3349
Goerlitz 416
Görres, Fr. 823
Görres, J. 464
Goethe 1556ff. 8887 ff.
Götting 277
Götz, J. B. 3074
Goetz, J. H. 3288
Götz, W. 1275
Götze, A.1178.1347.3001
Goldfriedrich 2300
Goldmann 2915
Golther 619
Goltz, v. d. 3418
Gomez de Fuensalida
1001
Gontaut-Biron 1749
Gorge, S. 1289
Gorges 284
Gossart 3125
Gothein 3123
Gottlob 2818
Goyau 1829
Grabherr 2127
Gradmann 218f. 2608
Grasshoff 853
Greiner 388
Greving 1102.1211.2999
Grewe 361
Grimm 39. 1925
Gritzer 187
Groeneveld 2895
Größler 861. 1921. 2195.
2487. 2675. 2735. 3758.
2825
Grombacher 3385
a
Grosch 1090
Grote-Ebstorf 2185
Grotefend 978 '
Grube 104
Grünewald 1144
Grünhagen 1517
Grünzweig v. Eichensieg
1648
Grüter 8140
Grundriß d.:G.wiss. 583.
2520 ; germ. Philol. 1924
Grupp 2477
Gümbel 1140. 2065. 2970
Guenin 1944
Günther, A. 2673
Günther, F. 1322. —
1453
Günther, O. 3017
Güntter. O. 3392
Guerre de 1812: 1636;
de 1870/71: 1778. 3570
Güßfeldt 1747
Gugitz 3391
Guibert de Nogent 869
Guilhiermoz 2302
Gulat, v. 174. 362. 1898
Gulik 3085
Gundlach 14%
Gurlitt 225
Gut, M. 1089
Guth, G. 2969
Gutjahr 70
Gutmann 848. — 2690
Guttenberg, v. 114
Gygax 1824
Haan 106
Habbicht 1527
Habel 2829
Habicht 2008
Hadorn 473
Hämmerle 1463
Haendcke 1138. 2444.
3164
Hänel 3447
Häuser: altberg. 574
Haffner 570
Hager, E. 1288
Hager, G. 216
Hajdecki 3301
Halban, v. 798
Hall 1210
Haller 827. 2858
Halling 116
Halter 2158
Hammann 1390
Hammer 1574
Alphabetisches Register.
Hammerstein - Equord
181
Hampe 907
Handbuch, gen. 102
Handschriften: Basel
2039
Handzeichnungen 534
Hann 2991
Hanquet 2771
Hans 3050
Hansen 1508.1098.1159.
2996. 3557
Hantzsch 14. 1903
Harbauer 3335
Hardegger 2334
Harms 1055
Harster 421
Hartberger 1429
Hartig 452
Hartmann, F. 2213
Hartmann, J. 1798
Hartmann, L. M. 2738
Hartmann, Mor. 2258
Hartmann, R. J. 3641
Hartranft 3015
Hartung, F. 1229. 1679.
3165. 3272 _
Hartwig, O. 1864
Hartwig, Th. 2434
Harvey 3054
Haseloff 962. 2887
Hasenclever 1186. 1319.
1840. 8009. 3018. 3067
Hasenjaeger 1548
Hashagen 2935. 3348
HaB 1402
Hassall 2120
Hassebrauk 3107
Hassel, 1760
Hasselmann 2668
Hasselt, van 2395
Haßlacher 2010
HaBler 2892
Hatzfeldt 1746
Haubrich 2325
Hauck, A. 434
Hauck, K. 3231. 3237.
3251
Haug 769. 1544
Haupt, A. 2728
Haupt, H. 488. 1751.
3560
Hauptmann 76. 371
Hausenstein 1724
Hauser, K. 138
Hauser, P. 523
Haustein 1328. 3083
Hauviller 2458
<q
°127
Hebbel, Fr. 1873. 3663
Hebbel, H. G. 3533
Hebel, F. W. 561
Hecht, R. 1721. 2515
Hecht, W. 1550
Heck, K. 2165
Heck, Ph. 392. 923. 925.
2838f.
Heck, R. 263
Hecker 1223
Hedemann, J. W. 2312
Hedemann - Heespen
3275
Heeres 3156
Heeringa 2096
Heerwagen 582
Hegi 139. 2996
Heidelbach 466. 1590.
1605. 3295
Heidler 2498
Heidrich 2976
Heierli 743. 762. 772.
2666
Heigel 916. 1419. 1492.
1611. 1624. 1662. 1752.
1856
Heigenmooser 1121
Heimbucher 497
Heine 1242
Heinemann, F. 1891
Heinemann, O. 189.2910
Heinemann, U. 1041
Heinrich v.Freiberg 1129
Heintze 46
Heintzeler 1302
Heinze 2208
Heitz 1028
Heldwein 451. 1108
Helfert, v. 1764. — 2108
Heling 3066
Hellen, v. der 3388
Heller 2882
Hellmann 2351
Helm 1132
Helmes 1443. 1500
Helmke 758
Helmolt 1395. 1726.
3240 f. 3635
Helmrich 2473
Helten, van 1935
Henckell 1866
Henggeler 2379
Hengstenberg 477
Henkel 3179
Hennig 1116. 2954
Henning 807
Hennings 1885
Henrici 1358. 2806. 2949
“128
Hepner 1748
Heppe 766
Heppner 402
Herbeck 3812
Hering 481
Hermandung 387
Hermann, E. 1838
Hermann, J. 8671
Hermelink 1117
Hermkes 1502
Herold 3131. — 3625
Herr 2151
Herre 1285
Herrenberger 1964
Herrmann, F. 1167.3287.
— 1118. 1232. 2949.
3022. — 3380
Herrmann, M. 2768
Herse 1666
Hertlein 2725
Hertzer 332
Hertzog 1078
Herzberg, J. 402
Herzberg, W. 8552
Herzog 1208
Hesler, v. 1132
Heuberger 762. 2690
Heuser, E. 1575. 2070.
3403
Heuser, K. 2383
Heussi 1540
Heveker 1007
Heyck 1759. 3126
Heydenreich 80
Heyderhoff 8476
Heyn 8612
Heyne 2707
Hibler 2137
Hieber 1465
Hildenbrand 2669
Hilgenfeld 3628
Hille 3509
Hillebrand 2161
Hiiner 1822
Himmel 3611
Himmelreich 311
Hinrichs 748. — 1954
Hinrichsen 1849
Hinrichson 1827
Hintze 1515. 2220
Hinüber, v. 432
Hinwil 3035
Hinze 1009
Hirn 1656f. — 3449
Hirsch, E. 2775
Hirsch, H. 942. 2790
Hirsch, J. D. 1992
Hirschberg 1771
—
Alphabetisches Register.
Hirt 1927
Hirzel 3466
His 847
Hisserich 520
Histoire: industrie de
Mulh. 1818
Hittmair 1535. 3865
Hitzeroth 1859
Hobohm 572
Hocedez 1094
Höchle 1226
Höfer 750
Hoen, v. 1633. 8330
Hoernes 2108
Hößle, v. 358
Hofbauer 1276. — 1416
Hofer 2938
Hoffmann, Ch. 256. 1668
Hoffmann, H. v. 801
Hoffmann, L. 336
Hoffmann, M. 2186
Hoffmann, O. v. 1748
Hoffmann, R. 215f. 2971
Hoffmeyer 3474
Hofkalender 95
Hofmann 3079
Hofmann, F. H. 209. 227
Hofmann, W. 3331
Hofmeister, A. 2221.
2794. 2804. 3204
Hofmeister, H. 1338
Hofstaetter 3397
Hofstede de Groot 8212
Hohenlohe, C. v. 3261
Hohenlohe-Ingelfingen
1739. 3544
Hohenlohe - Schillings-
fürst 1737
Hohnstein 2188
Holder-Egger 900
Hollack 2677
Hollweg 1014. — 3113
Holtschmidt 1056
Holtzmann 1674
Holzhausen 3405
Honig 3439
Hoogeweg 2082
Hopfmüller 126
Hoppeler 1045.
2845. 2904
Horcicka 2868
Horn, E. 1303. 1470.
2963. 3508
Horn, F. 420
Horn, W. 331
Horning 2404
Horst, v. d. 223
Horster 2259
1079.
Horstmann 3409
Hoßfeldt 2962
Hotz 3157
Houben 3660
Houpert 1720
Hove, van 2956
Hradil 1049
Hrsdy 446
Huber, A. 3087. 3281
Huber, E. 260. 767
Hubert, E. 8267
Hubrich 2288
Hübl 498
Hübner, O. 132. 2013
Hübner, R. 2345
Hüffer 1577
Hülsen, v. 8672
Hürbin 245. — 1461
Hüser 338
Hüsgen 3601
Huffschmid 3232
Hugard 3266
Hugelmann 833
Huizinga 3154
Humann 956
Humboldt, v. 1722
Hungerland 736
Hunziker” 2608
Hupfeld 8121
Huss 1929
Huth 2197
Huverstuhl 755
Huyskens, A. 892. 910.
2788
Huyskens, V. 1308
Hyrvoix de Landosle
2856
Ichon 1411
Idiotikon 42. 1931
Ihering, v. 1863
Ilgen 925. 940
Ilwof 1521. 1672a
Immich 3249
Ingold 256. 1663. 3147
Innocenz VI. 977
Inventairearchl.de Gand
222
Inventare d. Archive
Westf. 184
Irauschek 1026
Isenburg 360
Isler 1797
Isselt, van 1487
Jacob, E. 1106
Jacob, K. 3108
Jacobi 2672
a a, Ei = a 2 se —— =
Jacobs, E. 1240. 1469,
1853. 2190
Jacobs, P. 579
Jacoby, H. 433
Jacoby, M. 574
Jaekel 2337
Jahn 290
Jahrbücher d. dt. G. 230
Jahre dt. Kulturarbeit
1817
Jaksch, v. 887. 2058
Janiczek 2878
Jansen 128. 1075
Janson, v. 1597. 1621.
1645 f. 1689. 3454
Japiske 180
Jarschel 354
Jaures 3569
Jecht 1052. 1066. 1906
Jecklin, C. 2508
Jecklin, F. ‚2905
Jeep 91. 1976
Jensch, F. 397
Jentsch, H. 508. 1458.
2675. 3118
Jessen 1791
Jeunhomme 460
Joachim 335. 2253
Jochner 3203
Joetze 2050
Johann Casimir 3110
Johannsen 1900
John, E. 565. 782
Jonge van Ellemeet 3153
Jousson 3127
Joosting 1956. 2076.
2095
Jordan, L. 819
Jordan, R. 163. 289. 1282
Jostes 858
Journal: campagnes du
prince de Wurt. 1595
Jud 855
Judenbuch 2915
Jürgens, A. 2265
Jürgens, O. 1030. 1519.
2051
Juffinger 2263
Jung, J. 1857
Jung, R. 1588. 2421
Juritsch 368. 2926
Jusselin 65. 1945. 2734
Just 2264
Kaemmel 229. 1343
Kämpfe dt. Truppen
1793
Alphabetisches Register.
Kaesbach 1146/47
Kästner 8334
Kahle 287
Kaindl 244. 1088. 1509.
1858
Kaiser, H. 1110. 2068
Kaiser, P. 1694
Kalbeck 3678
Kalischer 1715. 3519
Kalken, van 1409
Kalkotf, P. 3016. 3062.
3091
Kallen 1109
Kamptfmeyer 3198
Kampfmann 2103
Kappes 326
Karge 191
Karl Anton 3540
Karl Eugen 1493
Karll 2305
Karstentels 3566
Kartenspiel 2994
Kassel 571. 578
Katalog: Stadtbibl. Köln
Fr. 576.
Kauffungen, K. v. 187.
839. 557. 567. 1081.
1384. 1471. 1904. 8647
Kaufmann, D. 2007
Kaufmann, G. 1830
Kaul 790
Kaulfuß - Diesch 1381.
3220
Kaulitz-Niedeck 8891a
Kautzsch 2112
Kawerau 1196
Kayka 3516
Kayser 2411
Kehr 2100
Keiper 3361
Kekule v. Stradonitz
1960. 1964. 2005. 3102
Kelle, F. 1541
Kelle, J. 2828
Keller, A. 2499
Keller, Ch. G. 1170
Keller, K. 112
Keller, L. 2506
Keller, S. 2246
Kelter 3189
Kemmerich 533. 876.959.
2105. 2461
Kempf 1510
Kempfler 917
Kende 380. 2917
| Kenner 759
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. Bibliographie.
°129
Kentenich 264. 863. 934.
1176. 2248. 2816. 2953.
2959. 3236. 3613
Kerchnawe 1497
Kerwyk, van 85
Kern 63
Kessler 1616
Kettner, A. 8163
Kettner, E. 1100
Keune 748. 766
Keussen 1256. 2925. 83152
Keutgen 2251
Khevenhüller - Metsch
8314
Kiefer, A. 2009
Kiefer, K. 130. 2006.
2408
Kietfer 2293
Kiesel 2807
KieBelbach 2289. 2297
Kıeßkalt 1965. 2951
Killmer 1120. 2320
Kimakowicz, v. 2666
Kindler v. Knobloch 107
Kirchengalerie 480. 2414
Kirsch 2783. 2946
Kirsch-Puricelli 262
Kisch 1929
Kisky 2941’
Kißling 1828. 1860. 3080
Klaar 1296
Klaje 1627. 3252. 3419
Klapper 563
Klee 2420
Kleefeld 3307
Klein 984
Kleinert 2400.
3044. 8374
Kleist 3517
Klemm 134
Klinke 1703
Klock, v. 142
Klopfleisch 1569
Klopp 231. 2121. — 1856
Klose 759 f.
Kluge 41. — 2720
Knab 1977
Knaff 3586
Knapp, E. 1988
Knapp, H. 196. 1085
Knappert 1237
Knebel, K. 2285. 2454.
2517. 2916
Knebel-Doeberitz 2004
Knesebeck -Löwenbruch
1645
Knieb 1243
Knöpfler 2887
10
2819.
*130
Knötel 3482
Knoke 2679
Knorr 2674.
2702
Knüfermann 382
Kobza 1225
Koch, F. 1318. 3024
Koch, H. 359. 1070
Koch, J. Th. 2309
Koch, M. 1010. — 3515
Kochendörffer 1131.8175
Kocher 180
Köchl 1216
Kögler 1142. 1370
Koehl 2671
Koehler, F. 868
Köhler, W. 1177. 1201.
1330. 1449. 3021. 3056.
3115. — 1364. — 3320
Koehne 2343
Kölner 2362
König 231
Koeniger 423. 941. 1092.
1386. 2818
Könnecke 3117
Koepp 2705
Körber 770. 2672
Körholz 3347
Körner 3582
Köster 3318.
Köster, A. 1561
Köster, H. L. 2440
Kötzschke 33. 2262
Kohfeldt 3247. — 3398
Kohl 550. 2475
Kohler 1085. 1089
Kohlhagen, v. 450
Kohut 1031. 1489. 1837
- Kojevnikov 1216
Kolankowski 3099
Kolb, A. G. 492
Kolb, G. 2374
Kolberg, A. 2769
Kolberg, J. 548
Kolde 1280. 1537. 2947.
3048
Koldewey 387
Konopczynski 1477
Kopietz 1044
Kopp 550
Koppmann 2249
Korrespondenz Friedr.
d. Gr. 1474
Kosch 1711
Koser 1481. 1483. 3248.
3322. 3323
Kossinna 735
Kottenhahn 1448
2695.
© © © ae e e m [Um nn ne nn
Alphabetisches Register.
Krabbo 884. 901. 2798.
2800
Kracauer 1667
Krach 2166
Krägelin 1850
Kraelitz- Greifenhorst
1507. 8244
Krämer 1398
Kralik, v. 2475
Kramer 2672
Krammer 299. 793. 795.
883. 907. 2793
Kranzbühler 2391
Kratochvil 1811
Krauel 1820
Kraus, C. v. 950
Kraus, Ch. 1057
Kraus, J. 72. 210. 3404
Krause, G. 1249
Krauske 3243
KrauB 1468. 1853. 3666
Krebs 2066. 2091.
2930. — 3477
KreiBle, v. 1042
Kreiten 1003
Krenzer 918
Kreschnicka 3291
KreB, v. 2861
Kretschmayr 301
Kretzschmar 2107
Kreuter 2080
Krieg, A. 3195
Krieg (1809): 1633
Kriege Preuß. - Dtlds.
2361
Krieger 30
Kroener 3147
Kröß 1287
Kroker 1206. 1244
Krollick 3057
Krollmann 35. 1253. 1362
Krone 1718
Kropatscheck 2705
Krudewig 967
Krüger 2109. 2702
Krusch 817. 2088. 3473
Krzyżanowski 52
Kubitschek 759
Kübeck 1727
Küch 1959. 2053
Küchler 261. — 3663
Kühn, A. 1235
Kühn, G. 237. 910
Kihnau 562
Kühnel 1919
Külıns 3070
Künßberg, v. 419. 1928
Künstle 2765. 2929
Künstler - Lexikon 2445
Küstner 2148
Kuhlmann 1361
Kuhnert 228a
Kummer 357
Kunstdenkmäler 212 ff.;
2110 f.
Kunsttopographie 2108
Kurrelmeyer 1133
Kurth, G. 920. 2810
Kurth, J. 1023
Kusej 3364
Kuske 373
Kutzbach 824. 2452.2510
Lacher 577
Lachmann, J. 3001
Lachmann, K. 950
La Croix, de 2762
Lager 464. 1095. 1323.
1324. 3242. 3309
Lahaye 2079
La Horie 3425
Lahusen 2244
La Mantia 66
Lameere 1191
Lamort 2075
La Motte-Fouqué 1728
Lampel 931
Lamprecht 228. 2119
Landsberger 3490
Landtagsakten 2092
Lang, A. 2932
Lang, K. 3258
Lang, K. v. 1011
Lang, W. 1775
Lange, K. 1141. 2446.
2980
Langen, W. J. 2162
Langenbeck 1292
Langguth 3553
Lappe 350
Lappenberg 2084
Larsen 1741
Lassbiegler 785
Lasteyrie 6
Latouche 829
Lau 177
Laube 581 |
Laubert 1825.3498.3596.
3597. 3681
Laubmann 3484
Lauchert 1862
Laukhard 3405
Laven 3226
Lavisse 293 |
Lazarus 510. 2443, 3596
Lazzarini 65
Le Barbier 3425
Leben: Dt. 549. 2476
Le Bret 1788
Lechner 1254. — 830. —
2425
Lederer 1439
Leers 1987
Lefebvre 1388
Lefort 1860. 3487
Le Grand 2155
Lehautcourt 1779
Lehmann, G. 1442
Lehmann, H. 2466
Lehmann, K. 924
Lehmann, M. 3446. 3450.
34858
Lehmann, P. 1176. 2761.
3197
Lehmann, W. L. 3675
Lehndorff, v. 3313
Lehner 773. 2673.2703/4
Lehnert 488
Leidinger 207. 1149.2987
Leieh 2023
Leisner 1629
Leistle 3497
Leitzke 8627
Lemcke 3270
Lemmen 504
Lempfrid 898
Lennhoff 2311
Lenz, M. 3551
Lenz, W. v. 3520
Leplus 3440
Lerch 352
Leroy 1585. 1617
Lesprand 1683
Lessing, E. 3004
Lessing, ©. 3304
Lettow-Vorbeck, v. 3455
Levillain 821. 2762. 2766
Levison 2749
Lévy 458. 2390
Levy, H. 2669
Levy, M. 3273
Lewin 2323
Leythäuser 381
Liber ordin. 2936
Liebe 515. 1241. 1438.
3161
Liebegott 2240
Liebenau, v. 3238
Liermann 3611
Lietzmann 1166
Limes: obergerm.-raet.
757. 2683; röm. in Öst.
2685
Lind 1187
Alphabetisches Register.
Lindau 1875
Lindenschmit 741. 2698
Lindermayr 3111
Lindner, P. 443
Lindner, R. 3682
Lindner, Th. 1860
Lindsay 1197
Lingke, A. 2505. 3500
Linke 1677
Linnebach 1441. 2364
Lippert 165. 292
Lissauer 740
Literaturbericht, hist.-
päd. 1910
Lobedanz 3315
Loë, P. v. 435
Löbe 2413
Löbus 2191
Lötfler 1348. 1382
Löhnert 2392
Loening 415. 2349
Loesch, v. 2900
Loesche 19. 1177. 1698
Löscher 825
Löschhorn 1273
Löw, A. 1152
Loewe 2 '
Loewenberg 1033
Löwenstein 1351
Löwis of Menar 2459
Lohmeyer, K. 296. 320.
739. 878. 896. 911. 991.
1036. 1284. 1290
Lokys 837
Lommer 251. — 2276
Loots, F. 1201
Looshorn 2140
Lorenz 1184
Lorsch 3327
Loserth 1268. 1269.1278.
1294. 2867. 2869
Lossen 1112
Lot, F. 843
Loth, R. 491
Lotz 300
Luchaire 909. 2799
Lucke 2192
Luckwaldt 1577
Ludorff 223. 2114
Ludowici 2696
Ludwig, À. F. 3503
Ludwig, F. 3160
Ludwig, O. 1810
Lüders 3532
Lüdicke 2851
Lühmann 1353
Lüpkes 554
Lüthgen 1153
— m e me
*131
Lütkemann 3282
Lützen 3162
Luginbühl 160. 994.
1387. 1915. 2049
Lundius 948
Lurz 2493
Luschin v. Ebengreuth
81. 2227. 2746
Luther 1163 ff. 3002ff.
Luthmer 220
Lutter 292
Lutz 2986
Lutze 286
Luzio 1018
Macco 1963
Machholz 1996
Mack 186
Mackel 1986
Mader 215. 1365
Maenß 1687. 3478
Maistre 1783
Major 1149
Malerei d. 19. J. 3672
' Mamlock 1551
Manacorda 1355
Mandrot, de 1008
Manitius 157
Mansberg, v. 2085
Mantuszkiewicz 294
Marchisio 1221
Marckwald 1895
Mariani 1505
Marius 452
Markgraf 2335. 2341.
2481. 2505
Marold 1862
: Marré 316
ne a lH a an m — M Va aa aae
Martens, de 192. 2089
Martin 78
Martin, A. 2516
Martin, E. 44
Martin, P. E. 2751
Martin, W. 3305
Marwitz, v.der1599.1728
Maschke 2924
Massino 885. 2780
Massow, v. 2488
Mathy 3536. 3554
Matrikel 485f.
Matschoß 3568
Matter 1758. 1761. 3659
Matthias 495
Matthis 2972
Mauer, H. 2269. 3278
Maurenbrecher 2203
Maurer, H. 769
Maurer, K. 797
10*
*132
Maurer, Th. 1558
Maximilian I. 1003
May 2820
Mayer, Ant. 1128. 3602.
— 1373
Mayer, Gust. 1826
Mayer, Herm. 485. 1349
Mayer, J. G. 2937
Mayer, K. 174
Mayer, Mart. 3357
Mayer, Melch. 2310
Mayer, Rob. 3129
Mayerhotfer v. Vedro-
polje 1633
Maync 1880
Mayr, Jul. 3676
Mayr, Karl 1275
Mayrhofer 1876
Mazzatinti 201. 2099
Mehlis, C. 769
. Mehlis, G. 1708
Mehring 27. 1196. 1858.
1948
Meiche 33
Meier, E. v. 3485
Meier, Gabr. 3035
Meier, H. P. 8644
Meier, J. 2831
Meier, P. J. 468. 2116
Meili 3651
Meinardus 926. 1391
Meincke, R. 3430
Meinecke 1610. 2218.
3638
Meinhold 3415
Meininger 3233
Meininghaus 845. 1048.
2019
Meisinger 2491
Meisner, H. 1869
Meißner, M. 92. 547
Meister 57. 297. 1486.
3489
Mell 804. — 3414
Meltzer, O. 2960
Melzer, V. 2821
Menčik 1542
Menge 2102
Menges 562
Menn 1831
Mentz 1895
Menzel 1531. 3362
Merk 309. 439. 2388
Merkel 2348
Merker 3488
Merx 8031
Messing 886
Mestwerdt 773
[LU nn BEER:
2 m — m m m
Alphabetisches Register.
Mettig 340. 2250. 2299
Mettler 2683
Metzsch, v. 110. 2021
Meusel 1599f. 3424. 3426.
3499
Meyer, A. B. 2689
Meyer, Chr. 1299. 1417.
1420. 1478. 1505. 1586.
1630. 1984. 2142. 2143.
3319
Meyer, F. 1080
Meyer, Frdr. 3191
Meyer, Frz. 3674
Meyer, R. M. 518. 961.
1869
Meyer, T. 2865
Meyer, Waldem. 2101
Meyer, Wilh. 834. 2730.
2760
Meyer-Benfey 3655
Meyer v. Knonau 2381.
2779
Meyhoffer 1236
Meysenburg, v.
3680
Michael 947. 2450
Michel 2011. — 3207
Mielke 573
Minde-Pouet 1907
Mitis, v. 77. — 997. 2814
Mitteilungen: Heddern-
heimer 771
Mitterwieser 2314
Mitzschke 8188. 3661
Mix 1676
Moeller, E. v. 2313
Moeller, W. 1196
Mörath 447. 1062
Moericke 1526
Moes 3216
Moeser 1969
Mogk 2474
Mohr, F. 2877
Mohr, R. 3675
Moldenhauer 432. 3617
Mollinary, v. 3527
Monod 2782
Monseur 943
Montelius 737
Montgelas, v. 3484
Monumenta: hist. duc.
Carinthiae 2058 ; Germ.
paed. 493. 2423; Vatic.
168
Moog 1445
Moosbrugger 1773
Moretus 809
Morin 2748
2472,
Moritz 1251
Moser 1780. — 2424
Mosler 374. 1077
Mrâtek 3182
Much 742
Mucke 1901
Mühlbacher 830
Mühlbrecht 1908
Müller, E. 828. 840
Müller, F. W. 310
Müller, Frz. 3481
Müller, G. H. 1309
Müller, Geo. 208. 2903
Müller, Hans v.1546.1719
Müller, J. C. 3116
Müller, J. Th. 1446. 3290
Müller, Johs. 1076.
2919 fF.
Müller, K. 456
Müller, Karl 1204. 3005
Müller, M. 2854
Müller, N. 1173. 1222.
1246. 3000
Müller, P. 3456
Müller, R. 1555
Müller, Rich. 1156
Müller, Rud. 3433
Müller-Bohn 3444
Müllner 2278
Mülverstedt, v. 1608
Münnich 158
Münzer 467
Müsebeck 97
Muhs 1247
Mulder 1022
Mulert 1695
Muller 1956. 3211
Mummenhoff 322
Murland 3201
Muth 1693. 2367
Muth, F. 1774
Muth, G. Fr. 2284
Muth, R. v. 781
Nachrichten 8271
Nägeli 1718
Nagl 781
Narratio 1267
Natorp 478
Naue 744 _
Nebelsieck 3094
Neckel 780
Necrologia 203
Neeb 1571
Needon 1344
Nelis 2866
Němeček 822
Nentwig 16
Nessel 1972
Nesselrode, de 1598
Neu 174
Neubauer, E. 1258
Neubauer, F. 1619
Neubauer, J. 958
Neuenstein, v. 79
Neuhaus 1523
Neumann, C. 1854
Neumann, W. A. 638.
1137
Neupert, A. 1906. 3614.
3611
Neuschaefer 432
Ney 1306
Niedner 780
Niemann 3423
Nippold 3628
Nirrnheim 3561
Nistler 2108. 2685
Nithard 828
Noël 1488. 1625. 3338.
3427
Nölle 2498
Nöthe 754
Nordin 1612
Nordmann 1440
Nováček 169
Novak 968. 977
Novotny, V. 2787
Nowotny, E. 2688
Nübling 2321
Nuglisch 1063
Nuntiaturberichte 1267.
3108
Oberndorfer 2693
Oberndorff, v. 2067
Obreen 1956. 2868
Obser 1578. 3382. 3410.
3421
Oechsli 1649. 2743
. Oelenheinz 3146
Oergel 1115
Oertzen, v. 1805
Oesch 3620
sterreicher 564
Ohlendorf 2266
Ohlhaut 29
Oidtmann 536
Olfers, v. 1582
Ollivier 1776
Oncken 489. 548. 3622
Opet 2746
Oppermann 329. 862
Ortloff 317
Orts-Repertorium 26
Osswald 405. 2224
Alphabetisches Register.
Osten-Sacken 2802
Oster 1082
Ostheide 2767
Ott 1068
Ottemeyer 395
Otto, Ed. 976. 1386. 2281
Overbeck 1859
Ow- Wachendorf, v.3256
Oxe 773
Pacco 3321
Pachaly 1457
Pache 1809
Pachinger 1970
Pacorv. Karstenfels 3566
Pahncke 1099
Palat 1781
Paldus 1455
Pallas 1182
Panzer 2832
Pappusch 2613
Paradeis 747
Parisius 3119
Partsch 37
Pastor 3063
Paul 1926
: Pauls 2336. 2992
Paulus Diaconus 776
| Paulus, N. 1158. 1168.
2495
Pechel 1433
Pegger 238
Peiser 1554
Peisker 804
Pekaï 306. 866
Pelet- Narbonne 430f.
3643. 3580
Pélissier 1002
Peltzer 1573
Penndorf 1819
Penzler 1757
Perels 1530
Pergameni 2233
Pertz 828
Peßler 576
Peter, G. J. 2368
Peter, H. 389
Peterka 2226
Peters 1690
Petersdorff, v. 3529. 3693
Petersen 1557. 3406
Petit-Dutaillis 1067.
2914
Petonke 1654. 3458
Petzet 3390
Peyster, de 1671
Pfändler 811
~ama mam a nn
*133
Pfaff 562. 573a. 944.
1836. 2177. 2328. 2833
Pfau 36. — 2961
Pfeiffer, A. 2388
Pfeiffer, M. 3468
Pfeilschifter 807
Pfister, A. 3346.
Pfister, Ch. 1386. 2154
Pflaum 1851
Pfleger 1111. 2934. 3142
Pfleiderer 2447
Pflug, W. 580
Pflugk -Harttung 1622.
1653. 2118. 3467
Philipp 1416
Philippi 195. 1424. 2806
Philippson 3351. 8563
Phleps 1929. 3401
Picard 1688. — 1784
Pijper 20
Pilgram 3609
Pillement, v. 2712
Pilling 8171
Pinck 386
Pinder 8160
Pintschovius 3394
Piper 530
Pirchegger 236
Pirenne 267. 2169. 2880
Pischek 2813
Pisko 8673
Plaček 2376
' Planitz 3135
Platz 1410
Plazer, v. 237
Pleines 280
Pleitner 3589
Pletcher 1403
Plüddemann 1728
PlüB 987. 1890
Pochettino 3255
Pochon 427
Pöhlmann 2157
Pölchau 1860
Pöppelmann 3599
Poetzsch 1707
Poirier 556
Polaczek 2785
Poncelet 867. 2396. 2827
Pont 479
Popiolek 333. 2243
Poschinger,v. 1730.1736.
1738. 3638f. 3542
Poseck, v. 1993
Posselt 2468
Post in Karlsb. 879
Poten, v. 1673. 1804
Poupardin 56. 872
134
Pratsch 2366
Predeck 884
Prehn 2442
Prein 756
Prem 1794
Preuschen 558
Preuß, G. F. 1072
Preuß, H. 321. 1169
Pribram 166
Priese 40
Priest 953
Prinsen 3106
Proksch 432
Promnitz 3560
Protokolle 1391
Prou 84
Prümer 2482
Prümers 1678.
3226
Prutz 436
Psilander 2830
Publikationen: d. Ges. f.
rhein. G.kde. 150.2041;
a. d. Preuß. Staats-
archiven 155
Puntschart 1086
1965.
Quadflieg 426
Quellen (ete.) z.: G.
d. Bauernkrieges in
Deutschtirol 3028; G.
d. Dominikanerordens
435: G.v. Fulda 153; G.
v. Hamburgs Handel
2296; G. d. Juden 2322;
G.Niedersachsens 2043;
G. d. Ref.-Jahrh. 1161.
2998 ; Schweiz. G. 2049;
G. d. kirchl. Unter-
richts 3020; G. d Zeit-
alters d. franz. Revol.
1577; Verf.-G. d. Dt.
Reiches 2055 ; dt. Volks-
kde. 550. 2475
Quellensammlung 145
Quellenschriften 3000
Quentin 205. 2101
Raab, v. 3168
Rachel 1432. 2202. 3159.
3227
Rachfahl 802. 1286
Rackwitz 1315
Radikofer 1295
Radyserb 2498
Raebiger 1461
Rahlwes 1239
ee ia a i
Alphabetisches Register.
Rahmer 3517
Rahn 2983
Ramler 1553
Ranftl 3657
Ranke 813
Rant 2372
Rapp 1799
Raspe 2241
Rassow 1631
Ratschronik 2875
Ratsrechnungen 1052
Rauch, v. 1366. 2205
Rauda 2453
Rauers 378
Rauscher 3077
Rechtsbronnen 2093
Reck 2254
Recueil: des anc. or-
donnances 1191; de
traités etc. de droit
intern. 192. 2089
Redern, v. 3452
Rediger 992
Redlich, K. A. 2279
Redlich, Osw. 58. 2122.
2843
Redlich, Otto 2935
Redslob 2973. 3218
Reformation d. Kais.
Sigmund 2870
Retormbewegung 3607
Regensberg 3564 f. 3571
Regesta: chartarum It.
200. 2098; dipl. hist.
Dan. 202; pontificum
Rom. 2100
Regesten d.: Bischöfe v.
StraBb. 2069; Erzbi-
schöfe v. Mainz 176;
d. Markgrafen v. Baden
173
Register, oberpfälz. 2849
Registres: Bonif. VII.
2847
Reh 492. — 3567
Rehm 2501
Rehtwisch 1501
Reich 3280
Reichardt 1858
Reichel 846. — 1446
Reichenbach, K. v. 1848
Reichenbach - Goschütz
2026
Reichert 435
Reichstagsakten 3025
Reicke 3199
Reidelbach 2136
Reifferscheid 1562
Reimer 1029
Reimers 2081
Reincke, H. 2219
Reinecke, P. 741.
2698
Reinhardt, H. 1267.3108
Reinhardt, L. 734
ReiBer 2048
Reitzenstein, v. 3130
Relations 1691
Renard 221. 526
Renaud 3010
Renaux 2776
Rethwisch 3636
Rettenbacher 1832
Reu 3006. 3020
Reuschel 548
Reuss 1706. 3235. 3512
Reuter 990
Reymond 2822
Rhamm 2722
Rhamm, A. 13. 1806
Rhyn, van 810
Richel 3001
Richert 2885
Richter, A. 1686
Richter, H. 1293
Richter, K. 363
Richter, M. 2998
Richter, O. 2202. 3877
Richter, P. E. 35. 1425
Rieber 1939
Riedner 935
Rief, J. C. 446. 2375
Riehl 537. 957. 3670
Riehme 318. 2237
Riemann 1716
Riemer, A. 400. 2326
Riemer, M. 1114
Riese 771. 1865. 2681.
2725
Riesenhuber 217
Rietschel 322. 795. 800.
929
Rietzler 744
Riezler, S. 939
Rintelen 418
Ritter, Fr. 2183
Ritter, P. 3526
Ritterling 2672. 2701
Ritzinger 250
Rixen 2327
Roch 319
Rochow, v. 1723
Roder 174. 1377. 3219
Rodocanachi 1218
Röbel, v. 1995
Rörig 313
Roeschen 1454
Rösing 1802
Roess 3395
Roeßel 3579
Roessler 3673
Röttingen 1145. 3216
Roger 2759
Roger, O. 765
Rolfs 3090
Rolland, G. 2774
Rolland, R. 8521
Roloff 3583
Rooses 1374
Ropp, v. der 365. 2902
Rose, J. H. 3412
Rosenlehner 3260
Rosenthal 2228
Roth, C. 2134
Roth, F.1193.1231.1301.
3076
Roth, J. 1664
Roth, M. 3205
Roth, V. 2982. 2990
Rothenbücher 2346
Rothert, E. 2015. — 2271
Rothmann 2674
Rothschild 2324
Rotscheid 1176. 1180.
1307. 3086. 3150. 3629
Rozat de Mandres 3677
Rubens 1374
Ruck 2431
Rudolph 312
Rudorff 874. 2332
Rübel 835
Rückert 171. 2496. 3145.
3208. 3264
Rüdiger 1714
Rüggeberg 2027
Ruppert 2067
Ryckel, de 269
Rzehak 742. 2665
Saalwächter 860
Sabel 2028
Sachs 522
Sachse, A. 1843
Sachße, H. 1812
Sigmüller 881. 1538
Sagen, Wallis. 560. 2486
Salis-Soglio 1333
Salomon, F. 1729
Salomon, R. 2898
Salzer 913. 1737
Samanek 976
Sander 3420
Sander, H. 3366
Alphabetisches Register.
#
Sander, P. 298
Sandler 1456
Sartorı 553
Sasse 3528
Sauer 2441
Sauerland 978f.
Sautai 1491
Savelsberg 545
Savigny 3636
Schäble 787. 2668
Schaedel 3133
Schäfer, D. 193. 364
Schäfer, E. 1525
Schäfer, H. 179. 425.468.
. 852. 2940
Schäfer, R. 136
Schäfer, W. 429
Schappeler 3001
Schartau 3259
Schatz 1932
Schaub 385. — 1220
Schaube 2812. 2918
Schaus 993. 2726
Scheel 3046
Scheglmann 1660. 3467
Scheins 1861
Schele, v. 836
Schelenz 1125
Schell 569. 2164. 3608
Scheller 2693
Schellhaß 3222
Schenk 3202
Schenk zu Schweinsberg
2172
Schenner
3136
Scherer, Chr. 541
Scherer, W. 517
Scherg 2040
Scherr 8460
Schiaparelli 64. 200
Schiele 3082. 3190. 3624
Schiemann 3585
Schier 3336
Schieß 3014
Schiffmann 21. 2933
Schiller 949
Schillerbuch 3392
Schillmann 68. 1951
Schinckell, v. 2217
Schinzinger 1691
Schirmer 1692. — 3224
Schissel v. Fleschenberg
1568. 3464
Schlager 462. — 2492
Schlauch 1084
Schlecht 2911
Schlemm 783
1265. 1297.
*135
Schlenke 133. 2319
Schlippenbach, v. 1392
Schlitter 1506
Schloemann 2178
Schlossar 551. — 3659
Schlüter 2808
Schmaltz 471
Schmeck 946
Schmeidler 2844
Schmich 2071
Schmid, B. 2117
Schmid, G. 1757
Schmid, H. A. 1144
Schmid, W. M. 2353.
3221
Schmidlin 889.
2893
Schmidt, Adf. 1102. 2966
Schmidt, Arth.1297.3137
Schmidt,B. 2017.—1977.
2951
Schmidt, Ch. 1669
Schmidt, E.1869.—2189.
2709
Schmidt, F. 2087
Schmidt, G. 999. 2016.
2098
Schmidt, Hans G. 2416
Schmidt, Hellm. 1675
Schmidt, Herm. 8297
Schmidt, Hugo 121
Schmidt, Jul. 841. 2500
Schmidt, K. E. 1886.3313
Schmidt, L. 789
Schmidt, O. E. 2200
Schmidt, P. 1400. 3246
Schmidt, V. 1096. 2879
Schmidt, W. 2149
Schmidt, W. E. 2944
Schmiele 3633
Schmithals 463
Schmitt, Ch. 2942
Schmitt, F. 2467
Schmitz, E. 1380
Schmitz, F. 178
Schmitz-Kallenberg 58.
184
Schmoller 1426.
1816. 3352
Schmut 1958
Schnackenburg 3376
Schneegans 3546
Schneider, Fed. 2098
Schneider, Fr. 1305. 1369
Schneider, J. 3011
Schneider, K. 25
Schneider, M. 2198. 3298
Schneider, Th. 440. 1709
2152.
1515.
*136
Schneiderhan 1847
Schnettler 1040
Schnippel 1628
Schnizer 1302
Schnizlein 3075
Schnorr v. Carolsfeld
1572
Schnürer 838
Schnyder 413
Schoeler, v. 1723. 3525
Schön 8. 476. 1418
Schönach 3174
Schönaich 1621. 3329.
— 334. — 970
Schönbach 2832. 2843
Schönbeck 1680
Schoenborn 2212
Schönemann 255
Schönermark 750
Schönhoff 120. 925
Schoenlank, B. 3181
Schönneshöfer 2163
Schötensack 745
Schöttle 86
Schollenberger 307.2229
Scholly 459
Scholtze 3480
Scholz 980
Schoof 45
Schoolcraft 3253
Schoolmeesters 1097
Schornbaum 1230. 3020
Schotte 2193. 2234
Schottelius 2030
Schottenloher 613. 1176.
1228. 3193
Schottmüller 3417
Schrader 2909
Schrecker 2236
Schreiber 1326. 3173
Schreibmüller 2232
Schreuer 804
Schreyer 3377
Schriften (Ref.-G.) 1199
Schrod 988
Schröder, A. 252. 524. |
1682. 3177. 3209. 3523
Schröder, E. 93. 1938.
1980. 2242
Schröder, F. 1512
Schröder, L. 3662
Schröder, R. 403
Schrörs 1845
Schroeter, E. 1498
Schrötter, F.v.1979.3352
Schrötter, G. 343. 1618.
2245. 2465
Schrohe 1387. 1421. 1460
Alphabetisches Register.
Schubaert, v. 1587
Schubert 1962
Schubert, F. v. 1342
Schubert, H. v. 442
Schuchhardt 788. 836.
842
Schücking 2707
Schüddekopf 1558
Schürr 871
Schütte, M. 539
Schütte, O. 2497
Schütze 1878
Schulenburg, v. d. 3423
Schuller, Fr. 1188
Schuller, G. A. 2403,
3344
Schullerus 1929
Schulte, A. 463. 2889
| Schulte, F. v. 1631. 1750.
3623
Schulte, W. 921. 2826.
2840
Schultheß 772. — 3583
Schultz 2306
Schultz, Fr. 1543
Schultz, P. 955
Schultze, M. 1637
Schultze, V. 1206. 1702
Schulz, F. Tr. 2451. 2839.
3298
Schulz, H. 1579. 1940.
2832
Schulz, O. Th. 2678
Schulz-Euler 1874
Schulze, B. 1712
Schulze, R. 2906
Schumacher 741. 746.
2670. 2698. 2764
Schurhammer 2144
Schurrer 765. 2693
Schurz 1735
Schuster, E. 531. 2456
Schuster, G. 156. 493.
1592. 1983
Schuster, W. 456
Schwab 108
Schwalm 976
Schwann 372
Schwanold 3296
Schwarte 1427
Schwartz, E. 71
Schwartz, P. 1520
Schwarz, B. 174
Schwarz, H. 2231
Schwarzkopf 1800
Schweitzer, A. 1467
Schweizer, J. 1661
Schweizer, P. 3068
Schwenckfeld 3016
Schwerdfeger 1472
Schwerin 799
Schwering 1436
Schwertfeger 1615
Schwerzenbach, v. 2688
Scriptores rer. Germ.890.
2046
Seeberg 1201
Seeberger 474
Seeger 2067
Seeliger 145. 322. 390.
1946
Seerechte 1065
Seger 738. 751
Segner 1858
Sehling 8023
Seibel 500
Seidel 2204
Seider 2727
Seitz 1898. 3493
Sell, v. 1638. 3445
Selle 1270
Sellmann 989
Senger 512
Sensburg 1894
Seppeler 49
Seraphim 2215. 3216
Seuflert 1552a
Seyler 764
Sichart 2181
Sichler 7
Siebeck 1360
Siebern 2115
Siebert, H. 1104
Siebert, K. 254
Siebmacher 75. 1961
Siedersleben 1015
Siegfried 1658
Siegl 3112
Siehe 8407
Sieveking 342. 1801
Siewert 1936
Sifferlen 259
Sigerus 2282
Sigmund (Kaiser) 2870
Sıkora 1136
Sillib 1149
Simons, Ed. 3060
Simons, G. 1434
Simons, L. 778
Simonsfeld 904. 2791.
2795
Simson, B. v. 2731
Simson, P. 1320. 3100.
3223
Sinz 2276
Sippell 8089
Siragusa 891
Sitte 3302 .
Skall 1593
Skalsky 19. 1270
Skalweit 1432. 3355
Skladny 1606. 1907. 3436
Sleumer 8321
Slovak 1585
Smend 1037. 2342
Smid, W. 786
Smith 1165
Söderberg 867
Söhnel 492
Sommer 1422
Sommeregger 1593
Sommerfeld, E. v. 859
Sommerfeldt 1021. 1027.
1194. 1961. 2958. 3109.
3408
Sontheimer 765
Sophie (Kurf.v. Hannov.)
1399
Sophie Charlotte (König.
v. Preuß.) 1399
Souchon 1613
Spalatin 1174
Spalding 3370
Spangenberg 2907
Spenkuch 1823
Spicer 2359
Spielberg 2676
Spieß 2508
Sponsel 2106
Sprater 2156. 266%
Springer 1356
Sproll 453
Srbik 3277
Staatsgrundgesetze
3598
Staatsverträge 166
Städte etc. (Els.-Lothr.)
267
Stägemann, v. 3429
Stahl 952
Stahr 1073
Stalmann 1059. 2908
Stamm 1726
Stammnitz 253
Starzer 234
Statuten (Gött.) 2902
Staudt 2025
Stavenhagen 1038
Steck 3059
Stefan 2438
Stefanovié-Vilovsky
3263
Steffens, F. Al. 1941. —
1267. 3108
Alphabetisches Register.
Steffens, W. 1681
Steglich 2490
Stegmann 2514
Stehmann 1317
Steichele, v. 252
Steiff 8
Steimer 246
Stein, H. 199. 2097. 2155
Stein, R. 444
Stein, W. 185. 2083
Steinacker 1858
Steinau-Steinrück 2031
Steiner 1659
Steinhausen 1155. 2717
Steinherz 986. 1262
Steinhuber 2518
Steinitzer 2126
Stendell 2175
Stengel, v. 3320
Stengel, E. 62
Stenger 2020
Stephan 74
Stephan, H. 1202. 8043.
3370
Stephany 1393. 3310
Stern 1755
Sthamer 1006
Stieber 927
Stieda 1547. 3375
Stieffel 3420
Stiegele 1259
Stieve 1275
Stock 2157
Stockhorner v. Starein
2273
Stocklöw 240
Stölzle 2430
Stoerk 192. 3089
Stoewer 2328
Stolze 1213. 1426. 3029
Stolzenburg 1310
Storm 1878
Stotzingen, v. 2003
Stouff 1004
' Straganz 1107. 2047
Straub 8613
Strecker 2209. 3406. —
1560
Streinz 1357
Strieder 1495
Strnadt 23
Strobl, J. 1135
Strobl v. Alberg 2223
Strobl v. Ravelsberg
3556. 3562
Strzemcha 3656. 3669
Stubbs 2120
*137
Studie (Feldzug 1848)
1768
Studien (etc.): z. Fugger.
G. 128; reformations-
gesch. 2999
Stückelberg 204. 213.
2377f. 2763
Stümper 3368
Stünkel 1499
Stüve 140
Stuhlfauth 1368
Sturmhoefel 3093
Stutz 1116. 1861. 3501
Suchier 412
Sudhoff 2968
Süßmann 2998
Sufflay 69
Suida, W. 2981
Sander 330
Sutermeister 3658
Swart 1817
Swarzenski 2464
Tacitug 792
Tangl 50. 54. 849. 870.
8637
Taschenbuch 101. 105
Tecklenburg 3573
Teichmann 10
Teitge 8132
Telting 1065
Terme 527
Teuchert 1936
Teutsch 242. 2131
Texte 1182
Thaler 2385
Thalhofer 1102
Thamm 814
Thayer 1716
Thelemann 1986
Theobald 2998
Thesaurus 88. 1923
Theuner 2206
Thiel, F. 897. 2922
Thiele G. 470
Thiele, R. 1032
Thierse 1127
Thimme1596.1638.3450.
84858
Thisquen 2171
Thomas 771. 2672
Thommen 1943. 1957.
2062
Thoms 2811
Thomsen 2412
Thormann 568
Thudichum 1198. 2160
Thümen 1618
Thürlings 3056
*138
Tiedemann, v. 1731
Tietze, H. 1464. 2108.
2988
Tietze 383
Tietze-Conrad 1459
Tille 94. 110. 194. 1989
Tilo v. Kulm 1131
Tobler, G. 1872
Toepke 486
Törne, v. 1964
Toilow 1772
Toischer 2426
Topographie 24
Traber 3346
Traumann 3650
Treblin 294
Trenckner 417
Trieb 3137. 3507
Trippenbach 281. 2194
Truhlár 147
Tschackert 3007
Tachirch 3592
Tschirn 3622
Tschochner 2427
Tuckermann 2257
Tümpel 3134
Tumbült 2146
Turba 303
Uckeley 1181. 1460.
3012. 3120
Udry 174
Uebersberger 232
Uhl 842. 3736
Ule 3643
Ulivi 833
Ulmann 1642
Ulmo 1786
Ungar 1929
Unger, J. H. W. 2077
Unger, W. v. 3461
Universität (GieBen) 488
Unruh 141
Unterforcher 2689
Unterkircher 1888
Unterlauff 190
Upmeyer 3360
Urban 239. 1325
Urbanus Rhegius 1181
Urkunden (etc.): Fam.
Bachoven 112; Karo-
linger 831; Rheinlande
978
Urkundenbuch (etc.):
Basel 2062; Bero-Mün-
ster 2064; Braunschw.
186: ob d. Enns 167;
Alphabetisches Register
Friedberg 181; ham-
burg. 2084; hans. 185.
2083; Heisterbach 178;
Hochstift Hildesh.2082;
mecklenb. 188; pomm.
189; Schaffhausen 2063;
geistl. Stiftgn. d. Nie-
derrh. 178; westfäl. 183
Usbeck 2176
Uslar-Gleichen 1566
Ussel, d’ 1639
Vaisiere, de 1189
Valentin 3555
Valentiner 3212
Vallentin 1882
Vancsa 233. 2123
Vander Essen 816f.
Vander Meulen 1480
Varrentrapp 3636
Veen, van 1081. 1334
Velden, v. d. 137. 3214
Velthem, van 2839
Veltzé 1593. 1633 f.
Verdy du Vernois 1734
Veröffentlichungen:
Komm. f. n. G. Österr.
146; d. Hist. Komm.
Westf.152; a. d. Stadt-
arch. Colmar 149
Verrier 1035
Verriest 1060
Verslagen 2074
Vervaeck 906
Verzeichnis: Hss. Trier
151. 2042
Vetter 3049
Victoria (König. v. Engl.)
1728
Vidier 5
Vielhaber 1868
Vierling 2668
Vietzke 3350
Villermont 1105
Viollier 743. 2666
Visoliet, van 1956. 2094
Vitale 1219
Vitzthum 1139
Vochezer 1985
Vöge 3210
Vogel 838. 2737
Voges 750. 2716
Vogl 3047
Vogt, A. 3619
Vogt, E. 176. 969
Vogt, F. 2832.
Vogtherr 2034
Voigt, E. 2350
Voigt, H. G, 866. 879
Voigts-Koenig 2367
Volbert 1870
Volckmann 2792
Volk 3369
Voll 2462
Vollgraf 755
Volquardsen 2187
Voltelini, v. 2333
Voltz, L. 1224. 1452
Volz 454. 1481
Volz, G. B. 1474. 1479.
1481. 1485. 1487. 1509.
3339
Voretzsch 1031. 3495
Vormoor 2744
Vornholt 53
Voß 3324. 3595
Vreese, de 1862
Waas 1668. 3311
Wachholtz, v. 1594
Wackernagel 247
Waddington 1496. 3250
Wäber 295
Wäschke 998. 2875
Wagner, À. 1567
Wagner, F. 498
Wagner, G 2692
Wagner, H. 601
Wagner, Reinh. 3578
Wagner, Rich. 3677
Wahrmund 2852
Waldner, A. 2159
Waldner, E. 149. 175.
1050. 1405
Waldseemüller 2964
Wallaschek 546
Wallmenich 877. 3257
Wallner 951. 1129
Walter, E. 1879. — 3676
Walter, F. 1476. 1484.
2158. 3496
Walter, G. 428
Walter, K. 3378
Walter, Th. 327
Walthard 45
Waltharilied 777
Waltherv.d.Vogelweide
950
Walther, P. 3618
Walther, W. 3055
Walther, W. 1524
Wappler 1978.
3096. 3479. 3652
Ward 3640
2498.
Warg 2139
Warmuth 3359
Warschauer 2494
Wartburg 532
Waschinski 2437. 3356
Washburne 1743
VWatrain 2303. 2724
Weber, Albr. 2978
Weber, Ant. 2341
Weber, F. 744. 763. 2668
Weber, G. A. 2752
Weber, J. 3149. 3266
Weber, K. 1795
Weber, O. 240
Weber, X. 1039
Weber v. Rosenkrantz
1991. 2032
Weckerling 2324. 2406.
2452. 3399
Wedekind 441
Weemaes 1949
Weerth 2272
Weveli, R. 1208
Wegner 511
Wehrhan, K. 580a. 2485.
2512. 3158
Wehrmann 1345. 2207.
2286. 2950. 3306
Wehrung 1696
Weicker 1684
Weidner 3591
Weigand 1927
Weigel 2823
Weinert 2770
Weinich 3318
Weinitz 272
Weinmeister 1974f.
Weiß, A. M. 1828a
WeiB, J. 2714
WeiB, M. 945
Weissmann 3305
Weixlgärtner 1466
Weizsäcker 1389.—1881
Welcker 771
Welschinger 1777
Welter 766
Weltrich 2029
Welzl 2449
Wenck 933. 2801
Wendland 3654
Wenke 1839
Wentzcke 2852
Werminghoff 2876
Werner 325.
2870
Werner, J. 899. 2846
Werer, R. M. 1873f.
3299
1024.
RE
+ mn — © ee m ——_—_—_— ne
Alphabetisches Register.
Wernher-Archiv 143
Wernle 1208
Wertherfieber 3391
Wertner 47. 111
Werunsky 2809
Werveke, van 2075
Wesenberg 3358
Wessenberg 3422
Westerburg 3501
Wetzel, E. 509
Wetzel, P. 1641
Wetzstein 496
Weyhmann 2283
Wickhotf 1142
Widemann 2715
Widerhofer 2280
Widmann, H. 2059.2125
Widmann, S. 2757
Widmer 544
Wiechowski 1542
Wiedemann 1512
Wiedmer-Stern 2667
Wiedt, zu 3038
Wiegand 3353
Wiemann 482
Wienecke 507
Wieser, F. R. v. 2964
Wieser, Th. 499
Wiest 3615
Wilckens 80. — 1532
Wild 1428
Wilden 2315
Wilhelm I. 3526
Wilhelm (Markgraf v.
Bad.) 1578. 3410
Wilhelm, B. 2498
Wilhelm, F. 206. — 2965
Wilke 540
Willaert 1272
Wille, J. 1396. 2961
Wille, K. 3590
Willers 2723
Willoh 2741. 3186
Wilser 1937. 2697
Wimarson 1394
Wimmer, E. 2292
Wimmer, J. 2268
Wind 2380
Windegg 3666
Windel 1453
Windelband 8441
Wingenroth 2111
Winiarz 2307
Winkelmann 757
Winkler, A. 1529
Winkler, C. 762
Winter, D. A. 2855
Winter, G. 3326
in ete men ne ee se
| Wolf,
*139
Wintterlin 308
Wintzingerode, v. 3081
Wippermann 1792. 3584
Wischnitzer 1701
Wismüller 347
Witkowski 3383
Witte 173. 1034. 1916
Wittich 392
Wittichen 1603. 1608
Wittram 275
Wittstock 3300
Witzel 3148
Wôber 2022
Wôlttlin 2977
Wolf 3084. 3122
E. 2409
Wolff, G. 771. 2700. 3646
Wolff, M. 562. — 1528
Woltf, M. v. 2888
Woltt, R. 3039
Woltf, W. 3150
Wolfram 1264. 3078
Wolfsgruber 1833
Wolkan 2402
Wopfner 390. 2225. 2318.
2891. 3028
Wörterbuch 1929
Worms 1069
Wortmann 2483
Wostry 1012
Wotke 1542
Wotschke 1245. 1250.
3097f. 3189. 3226
Wrasky, v. 1601
Wrede, A. J. 2270
Wrede, Adf. 3025
Wretschko, v. 444
Wiistefeld 514
Wütschke 278
Wurzbach, v. 2448
Wustmann 291. 1157.
3308
Wutte 1508. 3463
Wyclif 2867
Wygodzinski 1815
Wymann 1834. 3101.
3141. 3504
Zahn 279. 2950
Zahnbrecher 249
Zechlin 2316
Zedler 1896
Zeitschriftenschau 1911
Zell v. Kaysersberg 3010
Zelle 1636
Zeller, A. 2836
Zeller, G. 914
*140
Zeller, J. 1207
Zemp 2755
Zenten (Würzb.) 196
Zentgerichts - leforma-
tion 1085
Zernicki, v. 1997
Zesiger 427. 1533
Zetzner 3235
Zeumer 925. 2066. 2897
ZeyB 1685
Zibrt 1889
Zickendraht 3017
Ziegler, H. 3053
Ziegler, Th. 1836
Ziekursch 1490.
3354
1516.
Alphabetisches Register.
Zierler 2784
Ziesemer 965
Zimmer 265. 919. 1051
Zimmermann, A. 1286
Zimmermann, E. 3279
Zimmermann, F. W.R.
3606
Zimmermann, P. 3294
Zimmermann, W. 1214
Zindel 8144
Zinzendorf 1446
Zitelmann 1846
Zitterhofer 17
Zitzer 271. 2174
Zöchbaur 1107
Zoepf 2817
Zösmair 2754
Zorn 912
Zuhorn 2018
Zukal 8071
Zunfturkunden (Köln.)
2900
ZunkovizZ 2662
Zurhellen 1203
Zurkalowski 922
Zurlinden 1494
` Zur Nieden 2180
Zusammenstellung 8621
Zwingli 1175. 8013
Zwingliana 1208. 8056
Zycha 855. 2277
Zychlinski, v. 2367
Ce + ee m PE À
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