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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 11.1908"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


XI. JAHRGANG 1908 


NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE NEUNZEHNTER JAHRGANG 


1908 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


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ALL SC WY 
E RECHTE, EINSCHLIESZLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN 


Inhalt 
des elften Jahrgangs 1908. 


Aufsätze. Seite 


Fester, Richard, Die Säkularisation der Historie . . . . . . . . . 441 
Hampe, K, Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. . 297 
Brosch, Moritz, Albizi und Medici. . . . 2:22 2 . . . . . . . 1 


Werminghoff, Albert, Neuere Arbeiten über das Verhältnis von 
. Staat und Kirche in Deutschland während des späteren Mittelalters 153 


Barge, Herm., Die älteste evangelische Armenordnung . . . 193 und 296 
Möller, Ernst von, Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat . . . . . 460 
Helmolt, H., Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans 
nach Modena, Stockholm und Turin . . . . . 2: 2 2 2 2 0 2 0. 314 
Herrmann, Alfred, Friedrich Wilhelm III. und sein Anteil an der Š 
Heeresreform bis 1813 ... uao . . . . . . .. . . . , . 484 
Salzer, E., Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die 
deutsche rage M ee de die er d'ail du 40 
Erben, Wilhelm, Theodor Sickel. Umrisse seines Lebens und 
EEE e E D TEL 233 


Kleine Mitteilungen. 
Herre, Paul, Bericht über den internationalen Kongreß für historische 


Wissenschaften zu Berlin, 6.—12. August 1908 . . . . . . . . . 417 
Seeliger, G., Zur Geschichte der fränkischen Kanzlei im 9. Jahr- 

hunderte coy 2, ser ua a a e r a he er D UE 75 
Hadank, Karl, Zur Kontroverse über Legnano (1176) . . . . . . . 617 
Caro, G., Zur Signorie Heinrichs VII. in Genua. . . . . . . . . . 226 
Kentenich, Gottfried, Der päpstliche Approbationsanspruch und die 

goldene Bulle . . . . . . .. nd is dr de NS UD den ii G 7e 525 

Besprechungen. 

Acta Borussica. Die Behördenorganisation Bd. 8. Bearb. v. G. haut 

ler und O. Hintze (Seidler). . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 
Andreas, W., Die venezianischen Relazionen und ihr Verhältnis zur 

Kultur der Renaissance (P. Herre) . . . . . . . . . . . . . . . 562 
Atlas, Historischer, der Alpenländer 1,1 (Curschmanu) . . . . . . . 536 
Bauer, Wilh., Die Anfänge Ferdinands I. (Friedensburg). . . . . . . 285 
Belgard, M., Parzellierung und innere Kolonisation (Hôtzsch). . . . 409 
Beres, A., Der Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt (Sehling) . . . 281 
Böckel, O., Psychologie der Volksdichtung (Mogk). . . . . . . . ne 276 
Bolkestein, H., De colonatu Romano eiusque origine (Kornemanı) . 235 

a* 


251159 


JV Inhalt. 


Bondois, M., La translation des Saints Marcellin et Pierre (Kurze) . 
Bossert, G., Sebastian Lotzer und seine Schriften (Stolze) . . . . . 
Bothe, F., Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Reichs- 
stadt Frankfurt (Eulenburg). . . . 2 2 2 . . . . . . . . . . . . 
Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg Bd. 4. Hrsg. 
von V. Ernst (Treofftz). > > re Sole ew es ri e d Le pi 
Brieger, R., Die Herrschaft Rappoltstein (v. Borries). . . . . . . . 
Buchner, M., Die innere weltliche Regierung des Speierer Bischofs 
Mattias Ramung (Rörig) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündnern. Hrsg. von 
Te SCh1EB-WoD = 22 4 es NE eine 
Cartellieri, A., Philipp II. August, König von Frankreich Bd. 2. 
(Holtzniann). s = u. side a et ern wert 
Cartulaire de Notre-Dame de Prouille publ. p. J. Guiraud 
(R.-Holtzmann)- z 10.25 8%, won Gras NN ee ee ee 
Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravitatis Neerlandicae. 
Hrsg. v. Fredericq (K. Müller) . . . . . 2 . . . . . . . . TE 
Curschmann, F., Die Diözese Brandenburg (Beschorner) . . . . . . 
Dierauer, J., Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft Bd. 3. 
(Ye EIS a N er er er ea ee ee 
Döberl, M., Entwicklungsgeschichte Bayerns Bd. 1 (Vancsa) 
Dohna, Burggraf Fabian zu, Selbstbiographie. Hrsg. von C. Kroll- 
mann (Tre e dc a a Be a a a ee a a a a Se re aa 
Dürrwächter, A., Christoph Gewold (Joachimsen) . . . . . . . . . 
Duhr, B., Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge 
Pd: 21° (Losarth) nos a a er Br are a er 
Eitel, A., Der Kirchenstaat unter Klemens V. (R. Scholz). . . . . . 
Eiten, G., Das Unterkönigtum im Reiche der Merovinger und Karo- 
linger (Werminghoff) - . = 2 #3. % as mean ms ga 
Emmerig, O., „The Bataile of Agyncourt“ im Lichte geschichtlicher 
Quellenwerke (L. Fränkel) . . 2 . . . . . . . . . . . . . . . . 
Engel, M., Wirklichkeit und Dichtung. Aufschlüsse in und zu 
1. Mose 2—4; 6, 1—14; 9, 18—27; 11 und 12, 1—6 (Gunkel) 
Eusebius, Kirchengeschichte. Hrsg. von E. Schwartz (Grützmacher) 
Fehling, Frankreich und Brandenburg in den Jahren 1679 bis 1684 
CRUE Ser. ee re re Re ee 
Feret, P., La faculté de Théologie de Paris. Tom. 4. 5 (Grütz- 
IMACHER)& mot Lo at RMS A a De A ee ER 
Fieger, H., P. Don Ferdinand Sterzinger (Bergsträßer) . . . . . . . 
Fischel, A. Studien zur österreichischen Keichapeschichte (Bretholz). 
Fischer, H., Der heilige Franziskus von Assisi (Goetz) . . . . . , . 
Flodoard, Les annales de, publ. par Ph. Lauer (Werminghoff) . . . 
Franz, Alex, Die Kolonisation des Mississippitales (Haebler) 
Pustell de Conlanges, Der antike Staat. Übers. von P. Weiß (Swoboda) 
Gasquet, A., Henry the Eighth and the English Monasteries 
(AOL Mercor rs aa a a a a a E ue es 


Seite 
278 
112 


Inhalt. 


Gentz und Wessenberg. Briefe des Ersten an den Zweiten. Mit- 
geteilt von A. Fournier (F. C. Wittichen). . . . . . . . . . . . 
Ginzel, F. K., Handbuch der mathematischen und technischen Chro- 
ee (Weißbach) RL a ae a 5 


Gobineau, Ct de, Deux études sur la Grèce moderne (Stern). . . . 
Greving, J., Johann Eck als junger Gelehrter (0. Clemen) . . . . . 


Grosch, G., Das spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten 


Lande am Mittelrhein (Caro). . . . . . . . En nn 
Grotenfeld, Die Wertschätzung in der Geschichte (v. Below). . . . 
Grupp, Kulturgeschichte der römischen Kaiserzeit (Schulz) . . . . . 
Günther, F., Die Wissenschaft vom Menschen (Hashagen). . . . . . 
Gulik, W. van, Johannes Gropper (1503—1559) (Friedensburg) . 
Hartmann, M., Geschichte der Handwerkerverbände der Stadt Hil- 

desheim im Mittelalter (Sander) Gna eg ee de ee a 
Hartung, F., Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach- 

Bayreuth (Darmstädter). . . 2 2 2 . . . . . . 


Hasenclever, A., Die kurpfälzische Politik in den Zeiten des schmal- 


kaldischen Krieges (Ernst) . . 2 2: 2 2: . . . . . . . . . . . . l 
Hauck, K., Die Briefe der Kinder des Winterkönigs (Helmolt). . . . 
Hennig, B., Die Kirchenpolitik der älteren Hohenzollern in der Mark 

Brandenburg (Cursehmann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Hermelink, H., Die theologische Fakultät in Tübingen vor der Re- 

formation (Ernst) . ia. Hi da us Sin me ee 
Heussi, K., Johann Lorenz Mosheim (Hashagen) . . . . . . . . . . 
Heussi, K., Kompendium der Kirchengeschichte 1 (Werminghoff). . . 
Hitzig, E., D. Ernst Constantin Ranke (Hashagen) . . . . . . . . . 
Hoede, K., Die sächsischen Rolande (Werminghoff) . . . . . , . . . 
Hofordnungen, Deutsche, des 16. und 17. Jabrhunderts. Hrsg. von 

A. Kern. Abt. 2. Bd. 2 (Kretschmayr) . . . . . . . . 
Hubert, H. S. A., A history of slavery in Cuba (Hacbler). . . . . . 
Jaique Dex, Die Metzer Chronik des, über die Kaiser und Könige 

aus dem Luxemburger Hause. Hrsg. von G. Wolfram (R. Holtzmann) 
Jansen, M. Die Anfänge der Fugger (Strieder) . . . . 2 . . . . . 
Ilgen, Tb., Die Entstehung der Städte des Erzstifts Köln (Rietschel). 
Jung, J., Julius Ficker (Ré) sas 2 u: sun a 2 Yan L 
Kaeber, E., Die Idee des europäischen Gleichgewichts in der publi- 

stiächen: Literatur (Herre). . . . 2 . . . . . . . . . . . . . . 
Kaiser, P., Der kirchliche Besitz im Arrondissement Aachen gegen 

Ende des 18. Jahrhunderts (0. Redlich) . . . . 2 . : 2 2 2 . . . 
Kalkoff, P., Ablaß und Reliquienverehrung an der Schloßkirche zu 

Wittenberg (G. Malara s ao a ae RL RS us te 
Kemmerich, M., Die frühmittelalterliche Porträtmalerei in Deutsch- 

land. (v;:Vitzthum) +. 6.4.8.2 2.00 0808 8 2 we 
` Koch, H., Geschichte des Seidengewerbes in Köln (Kuske) . . . . . 
Koht, H., Die Stellung Norwegens und Schwedens im deutsch- 

danischen Konflikt (Kaufmaun) . . . . . . . . . . . . . . . .. 


VI Inhalt. 


l Seite 
Krabbo, H., die ostdeutschen Bistümer besonders ihre Besetzung 

unter Kaiser Friedrich II. (v. Srbik). . . . . 2 . . . . . . . . . 97 
Krieger, A., Topographisches Wörterbuch des GroBherzogtums Baden. 

2. Aufl. Bd. 2 (Beschorner). . . . . . . . em . . . . . . . . . 237 
Küntzel, G., Thiers und Bismarck, Kardinal Bernis (Kaufmann) . . . 264 
Kugler, F. X., Sternkunde und Sterndienst in Babel (Weißbach). . . 360 
Landtagsakten von Jülich-Berg. Hrsg. von G. v. Below Bd. 2 

10: Ri Redlich); u. LS NE Sas Je en ar RR a 436 
Legendre, P., Etudes Tironiennes (lang Se SANS Ses 277 
Maring, J. ; Diozesanenoden und Domherren-Generalkapitel des Stifts 

| Hildesheim (Konssen): u, 3.0. re ee ee a re 137 


Markgraf, B., Das moselländische Volk in seinen Weistümern (Rörig) 104 
Martin de Alpartils, Chronica actitatorum temporibus Domini 
Benedicti XIII. Hrsg. von F. Ehrle (Scholz) . . . . 2 2.2 . . . 99 
Marwitz, Friedrich August Ludwig von der, Ein ärkischer Edel- 
mann im Zeitalter der Befreiungskriege. Hrsg. von F. Meusel (Hanke) 577 
Matrikeln der Universität Tübingen. Hrsg. von H. Hermelink Bd. 1 


(Koussen) = Les Me SUR SAS Ba ee ee A a 138 
Meiche, A., Die Burgen und vorgeschichtlichen Wohnstätten der 

Sächsischen Schweiz (Größler) . . . . . . . p . . . . 428 
Meier, E. v., Franzôsische Einflüsse auf die Staats- und Rechtsent- 

sting Pieußens im XIX. Jahrhundert Bd. 1 (0. Mayer) . . . 258 


Mennung, A., Jean Francois Sarasins Leben und Werke (L. Fränkel) 147 
Merobaudis, FL reliquiae, Blossii Aemilii Dracontii carmina, Eugenii 


Toletani Diese: carmina ed. F. Vollmer (F. Marx). . . . . . . 373 
Meyer von Knonau, G., Jahrbücher des Deutschen Reiches unter 

Heinrich IV. und Heinzich V. Bd. 6 Gi) Ve th la entr 95 
Michael, W., Cromwell. 2 Bde. (Mentz) . . . : . . . . . . . .. 607 
Millard, E., Une loi historique 3. 4 (Bernheim) . . . . . 2 . . . . 528 
Mitteilungen des K. u. K. Heeresmuseums in Wien Hft. 3 (Liebe) . 284 
Mitteilungen über römische Funde in Heddernheim. 4 (Nöthe). . . 581 
Möller, W., Lehrbuch der Kirchengeschichte Bd. 3. Bearb. von G. 

Kawerau (Heussi) 2 2 sue wid D ra ee 436 
Molinier, A., Les sources de l'histoire de France. 6. (Werminghoff) . 588 
Mommsen, Th., Historische Schriften. 2. (0. Th. Schulz) . . . . , . 694 
Monod, B., Essai sur les rapports de Pascal II avec Philipp I. 

(Meter von. Knonauy. = an a Be u ee ee 385 
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia tom. 2 ed. 

J. F. Novák (Werunsky) . 2 . . . . . ren. 432 


Notthaft, A. Frhr. v., Die Legende von der Altertums-Syphilis (Iiberg) 234 
Pastor, L., Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel- 


alters Bd. 4 (Friedensburg) . . 2 a. . . . . . . . . . . . . . . . 565 
Philippson, A., Das Mittelmeergebiet. 2. Aufl. (Partsch). . . . . . 276 
Piccolomini, P., La vita e l’opera di Sigismondo Tizio (Doren) . . 404 
Poupardin, R., Le royaume de Bourgogne (Meyer v. Knonau) . . . 599 


Ratschronik, Die Zerbster. Hrsg. und übers. von Wäschke (Grobler) 601 


Inhalt. . VIE 


Reu, J. M., Quellen zur Geschichte des biblischen Unterrichts (Wolf) 247 
Rosenlehner, A., Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz und die jülich- 
sche Frage 1725—1729 (Hashagen) . . . . . . . . . . . Hi dE 899 
Schäfer, D., Die Hanse (Hashagen) . . . . . 2. 2: 2 2 2 . 2 . . . . 135 
Schäfer, D., Weltgeschichte der Neuzeit. Bd. 1. 2. (G. Kaufmann). . 556 
Schillmann, F., Beiträge zum Urkundenwesen der älteren Bischöfe 


von Cammin (Salis). . . . e s ee Gauss e ue Ge ounl us 403 
Schmidt, Charles, Les sources de l’histoire de France depuis 1789 

aux Archives Nationales (Wahl). . . . . . . . . . . . . . . . . 291 
Schmidt, Erich, Deutsche Volkskunde im Zeitalter des Humanismus 

und der Reformation (Joachimsen). . . . . . . 2 . . . . . . . . 141 
Schnürer, G., Franz von Assisi (Götz) . . . . . . . . . . . . . . 240 
Schulz, O. Th., Das Kaiserhaus der Antonine und der letzte Histo- : 

riker Roms (Mau) RE Me en ee te 595 
Sell, K., Katholizismus und Protestantismus (Grützmacher) . . . . . . 603 
Seraphim, E., Geschichte von Livland Bd. 1 (Hötzsch). . . . . . . 131 
Sımonsfeld, H., Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Friedrich I. 

Bd. 1 (Schambach). =. 5 & 2.2 Ace 2 a Kerle 548 
Skalweit, A., Die ostpreußische Domänenverwaltung unter Friedrich 

Wilhelm I. (Hötzsch) . . . . 2 2 . . . . . . . . . . . . + + 1110) 
Smith, P., Luther’s Table Talk (Kroker). . . . . . . . . . . . . . 287 
Smolka, St. v., Erinnerungen an Leo XII. (Götz) . . . . . . . . . 296 
Sponsel, J. L., Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin (Haake) . . 140 
Stadtbuch, Das zweite Stralsundische, 1310—1342. Hrsg. von . 

R. Ebeling (Keutgen). . . 2. 2 . . . . . . . PERTE ea 282 
Stadtbücher, Züricher, des XIV. und XV. Jahrhunderts. Hrsg. von 

H. Nabholz. Bd. 3 (Keutgen) . . 2. . . . . . . . . . . . . . . 243 
Stadtrechte von Freiburg im Üchtland und Arconciel-Illens. Hrsg. 

von R. Zehntbauer (v. Loesch) . . . . . . . 2 . . . . . . . . 278 


Stamm, E., Konstantin Frantz’ Schriften und Leben I. (Goctte) . . . 293 
Törne, P. O. v., Ptolémée Gallio Cardinal de Côme (Schybergson) . . 145 
Triepel, H., Unitarismus und Föderalismus im Deutschen Reiche (Rehm) 2965 
Urbare der Abtei Werden an der Ruhr. Hrsg. von R. Kötzschke. 

Bd. 1 (Keussen) . LS 0 Se Kl Te ee re 383 
Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich _ 

Wilhelm von Brandenburg Bd. 19. Hrsg. von Ferd. Hirsch (V. Loewe) 608 
Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle hrsg. von E. Anemüller. 


Hft. 1. 2 (v. Kauffungen) . 2 2 2 a 430 
Urkundenbuch, Hamburgisches. Hrsg. von J. M. Lappenberg. | 

Bd. 1 Anastatischer Neudruck (Curschmann) . . 2 . . . . . . . . 402 
Usener, H., Vorträge und Aufsätze (Mogk) . . . . . . . . . . . . 593 
Visitationsberichte der Diôzese Breslau, Archidiakonat Glogau 

T1. 1. Hrsg. von J. Jungnitz (G. Müller) . . . . . . . . . . . 288 
Voltelini, H. v., Immunität, grund- und leibherrliche Gerichtsbarkeit 

in Südtirol (Rörig) nn E E E Be E E E E 379 


Weber, W., Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadtiands (Man) 596 


VIII Inhalt. 


Wilhelm von Baden, Denkwürdigkeiten des Markgrafen, Bd. 1. 
Bearb. von K. Obser (Waas) . . 2. . . . . rn 251 

Wille, J., Elisabeth Charlotte, Herzogin von Orleans (Helmolt) . . 438 

Willers, H., Neue Untersuchungen über die römische Bronzeindustrie | 


von Capua und von Niedergermanien (Nöthe) . . . . . . . . . . 426 
Wimmer, J., Deutsches Pflanzenleben (Beschorner) . . . . . . . . . 366 
Wimmer, J., Geschichte des deutschen Bodens (Beschorner) . . . . . 366 
Winckler, H., Religionsgeschichtlicher und nr Orient 

KEOIBOLAE hao a. ee ae A en à 129 
Wintterlin, Geschichte der Bebosdanorgntiraiidn: in Württemberg. 

Bd: 2:(Säiller) a c-e 0% sue Se 2 ED ar aa 260 
Wintzingeroda-Knorr, L. Frhr. v., Die Wilstangen des Eichsfeldes 

(CAES MODES a ea ar ee ee de et 375 


Nachrichten und Notizen. 

Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
Forschungen zur Geschichte der neuhochdeutschen Schriftsprache S. 265. — 
Gesellschaft für Fränkische Geschichte 587. — Gesellschaft für Rhei- 
nische Geschichtskunde 586. — Kgl. Preußisches Institut in Rom 409. — 
Badische Historische Kommission 267. — Historische Kommission der 
Stadt Frankfurt 151. — Historische Kommission für Hessen und Waldeck 
266. — Historische Kommission zur Herausgabe Lothringischer Geschichts- 
quellen 148. — Kommission für neuere Geschichte Österreichs 150. — 
Kgl. Sächsische Kommission für Geschichte 119. — Historische Kom- 
mission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt 589. — 
Historische Landeskommission für Steiermark 268. — Württembergische 
Kommission für Landesgeschichte 588. — Konferenz von Vertretern 
landesgeschichtlicher Publikationsinstitute 118. — Internationaler Kongreß 
für historische Wissenschaften in Berlin 417. 

Zeitschriften: Hohenzollernjahrbuch 612. 

Neu eingegangene Werke: 271. 

Preisaufgaben: 265. 410. 

Erwiderungen: Barge gegen Hermelink 120. — Markgraf gegen Rörig 
411. — Stamm gegen Goette 616. 

Personalien: 120. 152. 270. 296. 410. 440. 591. 614. | 

Todesfälle: Adler 296. Asbach 152. Baldamus 615. Buecheler 296. 
Credner 296. Ellendt 592. Erhardt 271. Hasse 152. E. H. Meyer 152. 
Paulsen 440. v. Raab 271. Wrede 296. j 

Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet von Oberbibliothekar 
Dr. Oskar MaBlow in Bonn. 


Albizzi und Medici. 


Ein Kapitel florentinischer Geschichte. 
Von 
Moritz Brosch. 


Als die im Jahre 1378 obenauf gekommene Ochlokratie noch 
in demselben Jahre gestürzt worden, fiel die Herrschaft über die 
Republik an die niederen Zünfte. Und dies mehr dem Namen als 
der Sache nach. Aus Reihen dieser Zünfte, welche so eigentlich 
das Kleingewerbe und den Mittelstand repräsentierten, wurden die 
Prioren gewählt, die oberste Regierungsbehörde in Stadt und 
Staat. Tatsächlich allerdings standen die Prioren jetzt nicht so sehr 
unter dem Einfluß der Volksklassen, aus denen sie hervorgegangen 
waren, als unter Führung höher gestellter Bürger, wie Benedetto 
degli Alberti, Tommaso Strozzi und Giorgio Scali, die es zu 
lenken wußten, daß Diktate ihres eigenen Interesses als souveräne 
Entschlüsse des Volkes angesehen und in Geltung gesetzt wurden. 
Die neue Ordnung läßt sich übrigens dahin charakterisieren, daß 
die Machthaber durch Anwendung von Gewalt den ihnen drohen- 
den Gefahren zu begegnen suchten, womit sie nur den Samen 
ausstreuten, dem größere, den Bestand ihres Schreckensregimentes 
unterwühlende Gefahren entsprossen sind. Es war ein System, 
das den Keim des Verfalles in sich selber trug und in Stücke 
gehen mußte, als die drei Parteihäupter, die seit 1378 neben und 
über den Prioren die Macht innegehabt, nicht mehr einig zu- 
sammenhielten. Zwei von ihnen, der Scali und der Strozzi, beuteten 
die Demokratie aus, von der sie nur Handlangerdienste auf dem 
Staatsschiff verrichten ließen, während sie selbst das Steuer führten. 
Wer den beiden im Wege stand, wurde verfolgt und von ihren 
Spionen umlagert, die auszuspüren hatten, was verdächtig war 
oder als verdächtig ausgegeben werden konnte. Benedetto degli 
Alberti, der anfänglich gemeinsam mit den zweien gewirkt, aber 


binnen kurzem dieser Gemeinschaft entsagt hat, war aus anderem 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 1 


2 Moritz Brosch. 


Stoffe als sie: er wollte ihre Ränke und Gewaltschritte nicht 
weiter mitmachen und den Herrschergelüsten, denen sie insgeheim 
fröhnten, nicht Vorschub leisten. 

Die Zwietracht brachte eine Krisis zur Reife. Scali und 
Strozzi hatten einen ihrer Spione, der wegen böswilliger An- 
schwärzung harmloser Bürger in Haft genommen worden, durch 
Einbruch ins Haftlokal befreit. Wegen dieser völlig rechtswidrigen 
Befreiung des der Menge ohnedies verhaßten Spions brach Ent- 
rüstung im Volke aus, und die Prioren, begierig die Vormund- 
schaft abzuwerfen, in der sie von den zwei Parteihäuptern ge- 
halten wurden, machten sich die höchlichst aufgeregte öffentliche 
Stimmung zunutze. Sofort wurde von ihnen die Verhaftung 
Scalis wie Strozzis verfügt; der erstere in Haft genommen, während 
der letztere entschlüpfte. Dann erfolgte eiligst die Eröffnung des 
Prozesses wider Scali als Friedensbrecher — ein Prozeß, der 
kurzerhand mit einem Todesurteil schloß, zu dessen Vollstreckung 
man schon am nächsten Tage geschritten ist. Das gleiche Los 
traf einige Anhänger und Spione des Hingerichteten, welche die 
Volkswut als Opfer heischte. 

Es ist fraglich, ob diesem summarischen Verfahren Benedetto 
degli Alberti zugestimmt hat, außer Frage aber, daß die Regierung 
der Prioren sich zu solchem nur aus dem Grunde entschlossen 
hat, weil sie sicher war, die höheren Zünfte gegen die niederen 
ausspielen zu können. Letzteren hatte die in ihrem Namen durch 
drei Jahre anhaltend betriebene Gewaltpolitik geschadet; erstere 
waren inzwischen zu Kräften gelangt. Am Tage der Enthauptung 
Scalis erschien die mächtige Wollenzunft, der zahlreiche Popo- 
lanen der höheren Volksklassen sich angeschlossen hatten, in 
Waffen vor dem Signorenpalast und erzwangen von den vielleicht 
nur zum Scheine widerstrebenden Prioren die Einsetzung einer 
außerordentlichen Kommission (balia), welche den Staat zu refor- 
mieren habe. Schon am nächstfolgenden Tage hat diese Kom- 
mission ihre Entscheidung getroffen, die von der bewaffneten An- 
hängerschaft der’ Wollenzunft unverweilt ins Werk gesetzt wurde. 
Die also festgestellte neue Ordnung der Dinge umfaßte nach- 
stehende Bestimmungen: das Priorat habe fortan aus vier Mit- 
gliedern der sieben oberen Zünfte und vieren der vierzehn unteren 
zu bestehen; zum Bannertriger der Justiz sei stets nur ein Mit- 
glied der oberen Zünfte wählbar; die zwei im Jahre 1378 neu- 


Albizzi und Medici. 3 


gebildeten untersten Zünfte werden aufgelôst und der Wollenzunft 
eingeordnet; die seit Juni desselben Jahres Eingekerkerten und 
Verbannten seien in ihre vollen Rechte eingesetzt, konfiszierte 
Güter ihnen herausgegeben und die Rückkehr nach Florenz den 
Verbannten gestattet.! — Demzufolge mußte die Macht über die 
Republik an die Volksklassen fallen, die in den oberen Zünften 
vertreten waren, an den vom Bürgertum absorbierten Rest des 
alten Adels und die vornehmen Popolanen. Diese über die Zu- 
kunft des Staates und das fernere Schicksal der florentinischen 
Demokratie entscheidende Wendung hat sich im Januar 1382 
vollzogen. 

Kaum daß die neue Regierung eingesetzt worden, verbannte 
sie 80 ihr unbequeme Personen. Sie war erst drei Wochen im 
Amte und die übermächtige Wollenzunft erwirkte abermals eine 
Verfassungsänderung: die Zahl der Mitglieder, welche die oberen 
Zünfte ins achtköpfige Priorat zu stellen hatten, ward von vier 
auf sechs vermehrt. Anfang März kam es zu neuen Verbannungen, 
und einer der Getroffenen war Michele di Lando, der Überwinder 
der Ochlokratie, jetzt das Opfer, das die oberen Zünfte auf dem 
Altar ihres Parteihasses brachten, zugleich ein Beispiel schreien- 
den Undanks.? 

Wie ehedem nahm also der Klassenkampf seinen einförmig 
trostlosen Verlauf, wie ehedem war von Achtung des Rechtes nie 
die Rede und Gewaltherrschaft immerdar das Bleibende im Wandel 
der Zeiten. Ein Novellendichter, der in jenen Tagen schrieb, hat 
diesem Tatbestand drastischen Ausdruck gegeben; eine der Ge- 
schichten, mit denen er Stimmung und Zustände seiner Vaterstadt 
genau wiederspiegelt, beginnt wie folgt®: „Ridolfo von Camerino 
(Feldhauptmann der Florentiner) frug einen seiner Neffen, der ın 
Bologna durch zehn Jahre die Rechte studiert hatte und ein 
tüchtiger Jurist geworden war: was hast du in Bologna gemacht? 


1 Den vollen Wortlaut dieser Anordnungen gibt nach Urkunden des 
Florentiner Staatsarchivs G. Capponi, Storia della Kepubblica di Firenze, 
Florenz 1875, Bd. 1, Append. N. IX. 

? Von Michele di Lando sagt der zeitgenössische L. Bruni, später 
Staatskanzler der Republik: „Wäre nicht die Tüchtigkeit und Beharrlich- 
keit des Gonfaloniere Michele gewesen, so würde es zur Vernichtung der 
Stadt gekommen sein.‘ Leonardo Aretino (Bruni), Istoria Fiorentina, 
Firenze 1861, p. 473. 

5 Franco Sacchetti, Nov. 40. 

1* 


4 Moritz Brosch. 


Dieser antwortete: Ich habe, Messer, die Rechte studiert. Ridolfo 
sagte darauf: Du hast deine Zeit übel angewendet. Dem jungen 
Manne kamen die Worte gar seltsam vor und er frug: weshalb, 
mein Herr? Und Messer Ridolfo sagte: Du hättest Gewalt studieren 
sollen, die gilt zwei für eins. Der junge Mann lächelte, aber er 
und die anderen, die es angehört hatten, dachten reiflich darüber 
nach und sahen ein, daß wahr sei, was Messer Ridolfo gesagt 
hatte.“ 

Das Jahr 1333 war ein Pestjahr, das alle mit Schrecken er- 
füllend einen Stillstand im Parteienkampf bewirkte, dessen Wieder- 
aufleben im nächsten Jahre durch ein frohes Ereignis unterbrochen 
ward — wie etwa ein hoher Lotteriegewinn die Zwietracht inner- 
halb einer Familie auf einige Zeit verschwinden macht. 

‘ Als Rächer der durch Karl von Durazzo entthronten Königin 
Johanna von Neapel war ihr Adoptivsohn und Erbe, Ludwig von 
Anjou, mit Waffengewalt nach Italien gekommen, wo auch Nach- 
schub aus Frankreich zu ihm stieß, eine unter Befehl Enguerrands 
von Coucy stehende Truppe, die im August nach Toskana vor- 
drang und das bei Florenz naheliegende Arezzo besetzte. Da je- 
doch Ludwig von Anjou im September starb, wußte Enguerrand 
nichts Klügeres anzufangen, als Arezzo den Florentinem um 
40000 Goldgulden zu verkaufen. Heller Jubel brach darüber in 
Florenz aus; die oberen Zünfte konnten sich jetzt als Mehrer des 
Staates geberden und als solche um so gewalttätiger im Innern 
verfahren. Sie beeilten sich übrigens keineswegs, aus der ihnen 
also geglückten Erhöhung ihres Ansehens Kapital zu schlagen, 
sondern ließen den Dingen Zeit zur Reife. 

Erst 1387 holten sie zu einem ihrer schmählichsten Gewalt- 
streiche aus, den sie ohne Schwierigkeit durchführten. Den 
niederen Zünften wurde ihr Einfluß auf die Regierungsgeschäfte 
völlig aufs Minimum eingeschränkt, den oberen bei der Besetzung 
aller Staatsämter ein Löwenanteil gesichert. Die Wahlbeutel, aus 
denen die Amtskandidaten gelost wurden!, füllte man jetzt nur 


! Dies vernunftwidrige Verfahren hatte schon der damals in Ansehen 
stehende Aristoteles verurteilt; er lehrte: „Eine obrigkeitliche Person durchs 
Los ernennen ist gerade so, als wenn ein Schiffsherr, der eines Steuer- 
mannes bedarf, es auf das Los ankommen ließe, welcher von seinen Matrosen 
es zu sein habe, statt daß er mit Fleiß den allertauglichsten dazu aussuchte.“ 
Rhetor. L. 2, c. 20. — In Florenz war die Losziehung aus den Wahlbeuteln 


Albizzi und Medici. 5 


mit Namen von Personen, auf welche die Regierungspartei sich 
unbedingt verlassen durfte. Hiemit nicht genug, es wurde neben 
dem allgemeinen ein besonderer Wahlbeutel (borsellino) angeordnet, 
aus dem bei jeder Wahl zwei Prioren zu ziehen waren, und in 
diesen Beutel wurden bloB die Namen wetterfester Anhänger des 
bestehenden Regiments gelegt. Die Losziehung ist also zu einem 
Werke der Taschenspielerkunst gemacht worden, das der herrschen- 
den Partei ebenso zu Gewinne ausfallen mußte, wie dem Bank- 
halter am Tische einer Roulette der Einsatz der Spieler. Alles 
spitzte sich auf Befestigung der Oligarchie vornehmer bürger- 
licher Geschlechter zu, die selbst die Feindschaft mit anderen 
ihresgleichen nicht scheuten und aus Niederhaltung der unteren 
Volksklassen ihren Profit zogen. Der Stil, in dem diese Oli- 
garchen gearbeitet haben, ist an der Methode ersichtlich, wie von 
ihnen eine angesehene, im Volke äußerst beliebte Familie zu- 
grunde gerichtet wurde. 

Das Geschlecht der Alberti war in der zweiten Hälfte des 
12. Jahrhunderts aus der apenninischen Hügellandschaft des Ca- 
sentino in Florenz eingewandert, wo es später durch Bank- und 
Handelsgeschäfte zu groBem Reichtum gekommen ist. Unter 
seinen vielen Sprößlingen war der oben erwähnte Benedetto Alberti, 
in welchem die zur Macht gelangten Oligarchen einen Abtrünnling 
aus den oberen Klassen sahen und haßten. Insbesondere traf ihn 
der Haß des leitenden Geistes der Oligarchie Masos degli Albizzi. 
Außerdem lockten seine Reichtümer zur Konfiskation an. Im 
Jahre 1387 ward er auf nichtigen Vorwand hin beschuldigt, eine 
Schar Bewaffneter in seinem Hause versteckt zu halten und auf 
Umsturz der Republik zu sinnen. Nach gewohntem Brauche, oder 
eigentlich Mißbrauch, wurde eine außerordentliche balia zusammen- 
gesetzt, die das Verbannungsdekret wider ihn schleuderte. Über- 
dies wurde allen Mitgliedern der Familie Alberti, ein einziges 
ausgenommen, die Fähigkeit, ein Amt zu bekleiden, abgesprochen. 
Die Verfolgung hielt damit nicht inne; sie erstreckte sich auf 
Anhänger der Partei, die Benedetto im Volke gefunden hatte. 
Dreizehn Jahre später lenkte sich der Verdacht selbst auf den 
bis dahin verschont gebliebenen Antonio degli Alberti, auch er 


seit Ende des dritten Dezenniums des 14. Jahrhunderts obligatorisch ge- 
worden und ist es geblieben; s. Salvemini, Magnati e Popolani in Firenze, 
Florenz 1899, p. 164. 


6 Moritz Brosch. 


wurde in Verbannung geschickt. Während der Jahre von 1393 
bis 1420 kam es dann wiederholt zur Erneuerung und Verschärfung 
der gegen das Haus Alberti erflossenen Dekrete: dus Hab und 
Gut der Familie wurde konfisziert, das Leben einzelner Glieder 
derselben für verwirkt erklärt, so daß ein Meuchelmord an ihnen, 
selbst von verurteilten Verbrechern begangen, straflos bleibe und 
dem Täter durch Auszahlung eines Preises gelohnt werde. Erst 
nachdem die Medici sich der Republik bemächtigt hatten, durften 
die Alberti wieder nach Florenz zurückkehren. Sie haben da 
keine politische Rolle mehr gespielt, und ihr Geschlecht erlosch 
im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts. Ein Anfang des fünf- 
zehnten nach Frankreich geflüchteter Zweig desselben blüht noch 
heute und führt den Herzogstitel derer de Albertis de Luynes!. 
Doch unter allen Alberti hat ein einziger, Leon Battista, Enkel 
des im Jahre 1387 verbannten Benedetto, sich strahlenden Ruhm 
erworben — ein Ruhm, den seine Bauwerke in Italien der Welt 
verkünden, seine Schriftwerke oft verstärken und nie abschwächen. 

Wie mit den Alberti verfuhr die herrschende Gewalt auch 
mit anderen, die ihr gefährlich schienen oder Verdacht erregten: 
sie wurden ins Exil geschickt, durch Konfiskationen beraubt. 
Verarmung war das Los der Überwundenen, Bereicherung das 
des Siegers. Wenn der Geist der Auflehnung ein Lebenszeichen 
gab, sorgte die Regierung im Vereine mit den von widerhaarigen 
Elementen gesäuberten oberen Zünften für eine gründliche Re- 
pression, und um vor jeder Überraschung sicher zu sein, hat sie 
eine stehende Miliz angeworben. Selbst die kriegerischen Wirren, 
in die Florenz zunächst verflochten wurde, haben an dem Gefüge 
der Oligarchie nichts gelockert. 

Gian Galeazzo Visconti hatte im Mai 1385 durch Gefangen- 
nahme, vielleicht auch Ermordung seines Oheims Bernabö den 
Gesamtbesitz des Hauses Visconti in seine Hand gebracht. Daß 
er aus dem Mailändischen nach Süden und Osten ausgreifen wolle, 


— 


1 Ein Herzog dieses Namens ermöglichte das Erscheinen des Pracht- 
werkes: L. Passerini, Gli Alberti di Firenze, Genealogia Storia e Docu- 
menti, Firenze 1869. In dieses Herzogs Auftrag und auf seine Kosten hat 
ferner Huillard-Breholles die Historia diplomatica Friderici secundi 
unternehmen und vollenden können. Somit ward dem großen Staufer ein 
unvergängliches Monument gesetzt von einem französischen Schriftsteller, 
unter Mithilfe eines französischen Herzogs. 


Albizzi und Medici. 7 


ward sofort klar, daß er nach der Königskrone von Italien strebe, 
glaubten manche Florentiner. Aus dem Glauben schien insofern 
ein Wissen zu werden, als Gian Galeazzo sich Veronas bemächtigte, 
in die Streitfragen, die zwischen Siena und Florenz um den Be- 
sitz von Montepulciano ausgebrochen waren, sich einmischte, dann 
- im Bunde mit Venedig Padua gewann und so der Herr eines 
norditalienischen Staates geworden war, dessen Gebiet von den 
Uferlandschaften des Mittelländischen Meeres bis nahe an den 
Rand der Adria reichte. Florenz und das in erster Linie bedrohte 
Bologna gerieten darüber in Schrecken. Sie mußten aber ver- 
zweifeln, es mit dem Visconti, der auch über enorme Geldein- 
künfte verfügte, aus eigener Kraft aufnehmen zu können. Die 
Florentiner schickten ihre Gesandten an den französischen Hof, 
dem sie eine Teilung des viskontischen Besitzes vorschlugen. 
Allein sie mußten erleben, daß Gian Galeazzo seine Tochter Va- 
lentina dem Herzog von Orleans vermählte —- ein Eheschluß, 
der das florentinische Teilungsprojekt zunichte machte und die 
Häuser Valois und Visconti um einen weiteren Schritt einander 
näherte. | 

Zur Kriegserklärung Galeazzos an Florenz kam es im April 1390. 
Durch zwei Jahre währte der Krieg, mit wechselvollem Glück für 
beide Teile. Im Anfang gestaltete er sich günstig für die Floren- 
tiner. Ihr Feldhauptmann, der Engländer John Hawkwood, ent- 
setzte das bedrohte Bologna und drang über Modena, Parma und 
Reggio an die mailändische Grenze vor. Der durch florentinisches 
Geld angelockte Herzog Stefan von Bayern war mit einer Streit- 
macht über die Alpen gekommen und plante nichts Geringeres, 
als die Vertreibung Gian Galeazzos, an dessen Stelle er den Karl 
Visconti, Sohn des gestürzten Bernabò, als Herrscher von Mailand 
einsetzen wollte! Vor Schluß des ersten Kriegsjahres trug sich 
Florenz sogar mit der Hoffnung, daß der französische Graf 
von Armagnac mit einer Schar seiner Freibeuter nach Italien auf- 
brechen werde, um die zwischen ihn und Hawkwood genommenen 
Mailänder Streitkräfte zu zermalmen: große Summen florentinischen 
Geldes waren ihm teils versprochen, teils schon ausgezahlt worden. 
— Der zweite Feldzug begann mit einer schlimmen Vorbedeutung 


-m 


! Vgl. H. Simonsfeld, Beiträge zur Bayer. und Münchener Ge- 
schichte, in den Sitzungsberichten der Bayer. Akademie, 1896. 


8 Moritz Brosch. 


für Florenz. Stefan von Bayern hatte, wegen Differenzen über 
den Kriegsplan und die Geldausschüttung oder vom Galeazzo be- 
stochen, sich nach Deutschland davongemacht. Der Graf von 
Armagnac kam wohl über die Alpen bis Alessandria, wo er, den 
Gegner unterschätzend, von Jacopo del Verme, Galeazzos erprobtem 
General, überrascht und die Seinen zersprengt wurden. Die 
Sieger wandten sich dann gegen Hawkwood, der nach Zurück- 
weisung eines ihrer Angriffe ins Paduanische entkam. Gian Ga- 
leazzo, der den Stier bei den Hörnern gefaßt haben wollte, ordnete 
hierauf den Vormarsch Jacopos del Verme gegen Florenz an. 
Eilig rückte, um diesem zu begegnen, Hawkwood nach einem 
schwierigen Übergang über die Etsch ins Toskanische Durch 
Hilfsvölker aus Bologna verstärkt, nötigte der Engländer den vor 
Pistoja stehenden Feind mittels geschickter Manöver zum Rück- 
zug und brachte der Nachhut del Vermes schwere Verluste bei. 

Inzwischen hatte sich der Herbst eingestellt und waren die 
Kriegführenden des Kampfes müde geworden. Florenz empfand 
bitter die drückenden Geldausgaben, die schon im Laufe der Mo- 
nate vor Armagnacs Niederlage auf 1260000 Goldgulden gestiegen 
waren.! Auch Gian Galeazzo hatte an schwerer Last der Kriegs- 
kosten zu tragen. Beide Teile waren also friedlich gestimmt und 
schenkten dem Dogen Adorno von Genua als Friedensvermittler 
Gehör. Im Dezember erschienen die Bevollmächtigten der Re- 
publik und ihrer Bündner wie auch die Galeazzos in der liguri- . 
schen Hafenstadt. Die Feststellung der Friedensbedingungen wurde 
einem Schiedsgericht überlassen, dessen Spruclı obligatorische 
Wirkung habe: es bestand aus dem Dogen von Genua, dem Groß- 
meister von Rhodus und vier genuesischen Bürgern. Aus den 
Verhandlungen vor diesem Gerichte? ist ein eigentümlicher Zwischen- 
fall hervorzuheben. Die Vertreter Galeazzos machten einmal 
geltend: das Recht zur Herrschaft über das Mailändische habe 
ihr Gebieter nicht durch Erbschaft erworben, wie etwa den Be- 
sitz eines Landguts; es stamme vielmehr aus der feierlichen Über- 


! Diese für jene Zeit enorm hohe Summe gibt L. Bruni auf Grund 
von Registern der Finanzkammer, s. Leonardo Aretino, l. c. p. 586. 

? Die Akten über dieselben gibt beinahe vollständig Rousset, Supplem. 
au corps diplomat, I, 2 pp. 229 ff. Eine klare Darstellung des Ganges der 
Verhandlung findet sich bei G. Romano, Niccolò Spinelli da Giovinazzo, 
Diplomatico del Sec. XIV. Napoli 1902, pp. 401 sq. 


Albizzi und Medici. 9 


tragung, mittels der die Bürgerschaft von Mailand ihre eigene 
Souveränetät dem Neffen des Bischofs Giovanni Visconti abge- 
treten habe. Es ist wohl das erstemal in der mittelalterlichen 
Geschichte, daß auf einem Friedenskongreß das Dogma der Volks- 
souveränetät zur Sprache kam. 

Am 20. Januar 1392 fällte das Schiedsgericht seinen Spruch, 
der im wesentlichen dahinging, daß der Carrara, der im Kriegs- 
lauf sich Paduas bemächtigt hatte, es gegen Tributzalilung an 
Galeazzo behalten solle; daß ferner die während des Kriegs beider- 
seits eroberten Plätze dem früheren Besitzer herauszugeben seien 
und fortan weder Gian Galeazzo in toskanische, noch Florenz in 
lombardische oder trevisanische Angelegenheiten sich eine Ein- 
mischung erlauben dürfen. Die Florentiner und der Gebieter 
von Mailand fügten sich dem Spruch; erstere aber klagten, 
schwerlich mit Grund, die Schiedsrichter hätten parteiisch für 
Galeazzo des Amtes gewaltet. 

Während der Dauer eines Jahres und weiterer sieben Monate 
nach dem Frieden ließ sich alles in Florenz ziemlich ruhig an. 
Doch im September 1393 hielten ‘die Oligarchen die Zeit für ge- 
kommen, gegen jedwede Anfechtung ihres Besitzes der Gewalt 
die ausgiebigste Sicherung zu treffen. Bannerträger der Ge- 
rechtigkeit war Maso degli Albizzi, ein Mann von außerordent- 
licher Tatkraft und gediegen realpolitischem Erkenntnisvermögen, 
den aber wilder Haß gegen das Haus Alberti erfüllte. Die Ge- 
legenheit, diesem Hasse Genüge zu tun, bot sich nun von selbst 
dar, oder sie wurde vielleicht durch Maso heraufbeschworen. Im 
Oktober lief die Anzeige ein, daß zu Bologna weilende Verbannte 
im Bunde mit Florentiner Bürgern an einer Verschwörung spinnen, 
die den Sturz der Oligarchen im Ziele habe und die niederen 
Zünfte wieder zu Herren des Staates machen wolle. Eine Unter- 
suchung ward eingeleitet, und sie hat ergeben, daß durch Tortur 
Anklagen erpreBt wurden, auf deren Grund man die Beschuldigung 
erhob: es hätten mehrere Alberti, denen jenes frühere Dekret bloB 
die Amtsfähigkeit abgesprochen, an der Verschwörung teilgenommen. 
Als diese Alberti hierauf ins Verhör gezogen wurden, verweigerten 
sie jedes Geständnis und war ihnen auch nichts zu beweisen. 
Allein dabei ließen Maso degli Albizzi und seine Partei es nicht 
bewenden. Der Vorgang hatte in Kreisen des Volkes, bei dem 
die Alberti sich hoher Beliebtheit erfreuten, grollenden Mißmut 


10 Moritz Brosch. 


erweckt; jedem heftigen Ausbruch eines solchen zuvorzukommen, 
traf die Regierung ihre Vorkehrung. Eine Balia ward zusammen- 
gesetzt, und sie ordnete sofort Maßregeln der Abwehr an oder, 
besser gesagt, des Angriffs auf das Volk. Die Prioren wurden 
ermächtigt, die Zahl ihrer Söldnerschar zu vermehren und nach 
freiem Ermessen, ohne Einholung der Genehmigung von seiten 
der verfassungsmäßig zuständigen Autoritäten, Zahlungen auszu- 
schreiben; das Amt eines Bannerträgers der Justiz ward nur 
Bürgern eines Lebensalters von mindestens 45 Jahren für zugäng- 
lich erklärt und schließlich die Rache vollzogen, die Maso den 
Alberti geschworen hatte. 

Es kam zur ersten Verschärfung der Maßregeln, die vor sechs 
Jahren über die Alberti verhängt worden. Alle Glieder der Familie, 
den einzigen Anton Alberti derzeit noch ausgenommen, wurden 
nach Gebieten außerhalb Italiens verbannt, der Verkauf ihrer Güter 
oder die Belastung solcher mit Schulden ihnen untersagt, da die 
Kommune diese Güter schuldenfrei zu konfiszieren sich vorbehielt. 
Der Racheakt war also, man sieht es deutlich, mit dem Vorsatz 
eines Raubzuges verknüpft. Neben den Alberti wußte die von 
Maso geführte Oligarchie sich bei der Gelegenheit anderer zu 
entledigen, die ihr verdächtig waren. Wer immer der herrschen- 
den Gewalt nicht treue Anhänglichkeit bewiesen hatte, dem wurde 
die Fähigkeit, in ein Amt zu treten, abgesprochen; wem sie ge- 
fährlich deuchte, auf den fiel das Los der Verbannung. In Massen 
strömten florentinische Exilierte nach der Romagna und Lom- 
bardei — für Gian Galeazzo ein lebendiges Symptom der Zwie- 
tracht, die in ihrer Heimat herrschte. Es ist begreiflich, daß 
er eine Regierung, die zu solchen Mitteln griff, nicht für stark 
genug hielt, ihm widerstehen zu können, und gegen sie einen 
neuen Krieg im Sinne hatte. 

Dem eigenen Volke gegenüber rüstete diese Regierung freilich 
aufs kräftigste Nicht nur daß sie neue Söldner angeworben, sie 
ordnete im Jahre 1394, um dieselben wider einen Volksauflauf 
stets bei der Hand zu haben, den ersten Kasernenbau in Florenz 
an, und dies nahe beim Signorenpalast.! Dagegen beschränkte 
sie die Zahl der Volksmiliz auf 2000 Mann und verbot dem Rest 
der Florentiner das Waffentragen bei Todesstrafe. So wurden 


1 J. Gaye, Carteggio ined. d’Artisti. Firenze 1839, I, 537. 


Albizzi und Medici. 11 


die Gegner mattgesetzt, während man für die eigenen Anhänger 
mit Belohnungen herausrückte: zugunsten der Wollenzunft, die 
bei dem Anlaß energisch für die Regierung eingetreten war, hat 
diese die Einfuhr ausländischen Tuchs auf die Dauer von fünf 
Jahren verboten. 

So völlig waren Rechtssinn und Tatkraft im florentinischen 
Volke nicht erloschen, daß alles solches nicht heftige Aufregung 
hervorgerufen hätte. Die niederen Zünfte gerieten in eine Stim- 
mung, die sie zum Versuche eines Widerstandes hinriß. Ein 
Teil von ihnen zog vor den Signorenpalast, wo er von den Prioren 
durch Verheißungen beschwichtigt wurde; ein anderer zog vor 
das Haus des Vieri de’ Medici, ihn auffordernd, er möge die Führung 
der Bewegung übernehmen, um die Stadt von der Tyrannei, die 
unwürdige Bürger ausübten, zu befreien. Die Sache scheint so 
günstig für ihn gestanden zu haben, die Erbitterung war so groß, 
der Anhaug der Medici im Volke so zahlreich, daß ein gleich- 
zeitiger Chronist es offen ausspricht, Messer Vieri hätte bei dem 
Anlaß mit leichter Mühe sich zum Herrn der Stadt aufwerfen 
können.! Doch dieser Medici war nicht der Mann, solches zu 
wollen oder, wenn er es gewollt haben mag, zu wagen. Er 
beruhigte die Menge, bis sie auseinanderging und von der 
herrschenden Oligarchie Zugeständnisse erhoffte, mit denen nie- 
mals Ernst gemacht wurde. Im Gegenteile, die Regierung, die 
den ihr drohenden Aufstand im Sande verlaufen gesehen, schritt 
jetzt um so rücksichtsloser ein zur Reinigung der niederen Zünfte 
von ihr mißliebigen Elementen. Und sie beschränkte sich nicht 
allein darauf: auch in Reihen der oberen Volksklassen fiel ihrem 
Argwohn zum Opfer, wer immer im Geruche stand, beim Volke 
beliebt zu sein und diese Beliebtheit nützen zu können, um den 
Ring der oligarchischen Geschlechter zu brechen. 

So lange Maso degli Albizzi an der Spitze seiner Genossen den 
Staat lenkte, ward eine Politik verfolgt, die nach auswärts nicht 
ungeschickt operierte und im Inneren, vor Wahrung des Inter- 
esses der niederen Volksklassen nicht immer zurückscheuend, sich 
das Maß des Erreichbaren auferlegte. Als jedoch Maso gestorben 
war (1417), trieb die Oligarchie, die auch seinem Sohne Rinaldo 


ı P. Minerbetti, Cronaca ad a. 1393, bei Muratori, Scp. Append. 
al vol. Il. 


12 Moritz Brosch. 


eine Vorzugsstellung einräumte, Schritt vor Schritt dem Zeitpunkt 
entgegen, in welchem ihre Gewaltherrschaft von der des Hauses 
Medici abgelöst wurde. 

Florenz war, wie gesagt, recht unzufrieden mit dem Friedens- 
schluß, dem es ın Genua auf Grund des schiedsrichterlichen Spruches 
beigetreten war. Es beeilte sich, dem Frieden entgegenzuhandeln. 
Er stand erst im dritten Monat seiner Dauer, und die Florentiner 
schlossen zu Bologna einen Bund mit Faenza, Ferrara, Padua, 
Ravenna und Imola, vorgeblich zu defensiven Zwecken, aber in 
Wahrheit behufs wirksamer Durchkreuzung der Politik Gian 
Galeazzos. Dieser müßte der geriebene Staatsmann, der er war, 
nicht gewesen sein, wenn er einen Gegenzug nicht versucht haben 
würde. Er warb um die französische Allianz — eine Werbung, 
bei der Florenz ihm den Rang ablaufen wollte Es begann ein 
förmliches Wettrennen um Frankreichs Gunst, die beide Teile ge- 
winnen und den Preis dafür mit Unterstützung einer französischen 
Invasion Italiens entrichten wollten. Dieser ihr Willen, dem aller- 
dings nicht Erfüllung wurde, war vorhanden: das ist unzweifel- 
haft, wie es ebenso unzweifelhaft eine hohle Phrase war, wenn 
Galeazzo später an florentinische Gesandte die Worte richtete: es 
wäre besser, die Italiener behielten Italien für sich, als daß sie 
Frankreich auf der Halbinsel Fuß fassen ließen. 

So sprach der von König Wenzel zum Herzog erhobene Ge- 
bieter von Mailand, nachdem er durch volle drei Jahre Himmel 
und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Franzosen nach Italien 
zu locken. Nicht anders hatten auch die Florentiner sich um 
einen Bund bemüht, mit dem, wenn er zustande gekommen und 
von Erfolg gewesen wäre, die Franzosen ein Stück Landes aus 
Italiens Leibe sich herausgeschnitten hätten. Allein Gian Gale- 
azzo wurde von Frankreich mit einem zu nichts verbindlichen 
Freundschaftsvertrag abgefunden!, und die Florentiner fuhren 
nicht besser. Italien blieb vorerst, von der Besitznahme Genuas 
durch Frankreich abgesehen, von einer französischen Invasion 
verschont. 

Die Machthaber in Florenz waren mittlerweile rastlos bei 
der Arbeit, die Sicherung ihrer Stellung im Innern der Stadt zu 


1 Den Text dieses Vertrags gibt Lünig, Codex Italius diplomati- 
cus. I, 4. 


Albizzi und Medici. 13 


erhöhen. Von ihnen entdeckte oder ersonnene Verschwörungen 
kamen ihnen dabei zustatten. Hinrichtung der nicht immer über- 
wiesenen Verschworenen und Banndekrete in großer Zahl waren 
auf der Tagesordnung. Unter den Verbannten begegnet man 
Gliedern der hochangesehenen Familien Adimari, Altoviti, Medici, 
Scali, Strozzi, und im Jahre 1396 kam Donato Acciajuoli an die 
Reihe. Der allgemein geachtete Bürger dieses Namens hatte vor 
kurzem nicht wenig dazu beigetragen, daß Arezzo in Besitz der 
Kommune gekommen war. Seine Verdienste um Florenz waren 
ebenso groß wie die Zahl seiner Anhänger im Volke, gegen dessen 
Mißhandlung durch die herrschende Oligarchie man kräftige Äuße- 
rungen von ihm erzählte Er hielt die Zeit für gekommen, da 
die Zügel milder anzuspannen, die vielen Verbannten und die in 
Florenz der Amtsfähigkeit Beraubten in ihr Bürgerrecht wieder 
einzusetzen seien. Für diese seine Meinung hat er Propaganda 
gemacht oder bei ihm Gleichgesinnten Anklang gefunden. Von 
zweien, die er ins Vertrauen gezogen, wurde er angezeigt, und 
die Folge war, daß ihn die Regierung auf 20 Jahre nach Barletta 
verbannte. Dasselbe Schicksal traf viele andere, von denen die 
Oligarchie vermuten konnte, sie wären mit Acciajuolis Plänen 
einverstanden gewesen. Es läßt sich nicht verkennen, die Gewalt- 
träger in der Republik taten es den anderwärts in Italien auf- 
gekommenen Gewaltherrschern völlig gleich in Übergriffen der 
Macht. 

Der Druck, welchen die Regierung ausübte, mußte Gegen- 
druck erzeugen. Es kam die kriegerische Verwickelung hinzu, 
die mit Gian Galeazzo, bevor noch eine Kriegserklärung erfolgt 
war, sich ergeben und fortgeschleppt hat. Sie erforderte Kriegs- 
steuern, bei deren Verteilung die Oligarchen darauf Bedacht 
nahmen, daß die Last von ihrer Anhänger Schultern abgewälzt 
werde auf die Volkskreise, denen die Regierung übelwollte. An 
legalen Mitteln der Abhilfe gegen diese Art der Finanzkunst wie 
gegen anderes, was amtlicherseits geschehen ist, fehlte es ganz 
und gar. Die Oligarchie war auf gesetzlichem Wege nicht zu 
erschüttern — kein Wunder, daB es auf ungesetzlichem versucht 
wurde. 

In Bologna waren unter den dorthin Ausgewiesenen einige 
junge Leute, die den Plan faßten, sich zur Nachtzeit in Florenz 
einzuschleichen, wo sie, durch Ermordung Masos degli Albizzi, 


14 Moritz Brosch. 


einen Tumult hervorzurufen gedachten, der — so meinten sie — 
bei der weitverbreiteten Unzufriedenheit zum Umsturz der be- 
stehenden Ordnung führen müsse. In die Stadt einzudringen, 
sich da zwei Tage lang verborgen zu halten, ist ihnen gelungen; 
als sie am dritten Tage gegen Maso auszogen und ihn nicht finden 
konnten, suchten sie die Menge zur Waffenerhebung aufzustacheln, 
begegneten aber völliger Teilnahmlosigkeit. Sie ermordeten zwei 
steife Anhänger der Regierungspartei und flüchteten dann in eine 
Kirche, wo sie sich verbarrikadierten und nach kurzem Wider- 
stande in Gefangenschaft der Stadtmiliz gerieten. Nachdem 
man von ihnen Geständnisse erpreßt hatte, wurden sie hin- 
gerichtet. 

Hierauf vergingen drei Jahre, und es kam (1400) zu einer 
ernsteren Verschwörung. Dieselbe ward gleichfalls in Bologna 
eingeleitet, wo die stattliche Zahl dort weilender Verbannten um 
Flüchtlinge vor der in Florenz ausgebrochenen Pest erhöht wurde. 
So sicher waren diesmal die Verschworenen ihrer Sache, daß sie 
schon über die Personen, die an Stelle der zu verjagenden Prioren 
zu setzen seien, sich geeinigt hatten. Ihre Verbindungen reichten 
bis Florenz, wo mehrere Bürger dem Komplotte beigetreten waren. 
Alleın zur Ausführung von Verschwörungen genügen, wie Machia- 
velli eben bei diesem Anlaß sagt, die Wenigen nicht, und die 
vielen Mitwisser haben ihre Entdeckung zur Folge. Einer der 
ins Vertrauen Gezogenen ward zum Verräter, worauf die oligar- 
chische Regierung der Gefahr zuvorgekommen ist und mit den 
gewöhnlichen Mitteln, Hinrichtung und Verbannungen, nicht ge- 
spart hat. Wohl jede andere Regierung würde damals in gleicher 
Lage ebenso oder ähnlich vorgegangen sein, aber nicht jede hätte 
mit vollen Händen Haß gesäet, um solche periodisch wieder- 
kehrende Verschwörungen zu ernten. 

Aus dem Guerillakrieg, den Gian Galeazzo seit 1394 wider 
Florenz geschürt hatte, war inzwischen ein offener Kampf ge- 
worden. Dem zu Bologna geschlossenen Städtebund hatten erst 
der Gebieter von Mantua, dann die Städte Rimini und Città di 
Castello sich beigesellt; später war auch die Signorie von Venedig 
auf Seite dieser Bündner getreten, aber unter ganz absonderlichen 
Bedingungen: sie bestand darauf und erzwang es, daß alle Bundes- 
genossen sich verpflichteten, den Frieden oder Waffenstillstand, 
der einseitig von ihr mit Galeazzo geschlossen würde, gutzuheißen 


Albizzi und Medici. 15 


und anzunehmen. In der Tat vereinbarte sie (1398) einen zehn- 
jährigen Stillstand, der auch dem Vertrage entsprechend von den 
Alliierten angenommen, aber faktisch nicht eingehalten wurde: 
die Feindseligkeiten nahmen beiderseits, als ob der Stillstand nicht: 
existierte, ihren Fortgang. Und sie haben schließlich eine Wen- 
dung genommen, die der florentinischen Republik äußerste Gefahr 
drohte. Den Venezianern war es nur darum zu tun, daß Galeazzo 
ihnen mit seinem Besitze in Oberitalien nicht naherücke; südlich 
von Po ließen sie ihm freie Hand. Er bemächtigte sich Pisas, 
Sıenas, Perugias, endlich auch Bolognas, und es hieß, er wolle in 
Florenz eindringen, um sich dort als König von Italien krönen 
zu lassen. Venedig zögerte, Bundeshilfe zu leisten; der Papst 
Bonifaz IX. als nomineller Oberherr über Perugia und Bologna 
konnte gegen Gian Galeazzo nichts tun, ohne des Beistands von 
seiten der Venezianer und Neapels sicher zu sein; der deutsche 
König Ruprecht brach zwar über die Alpen auf, nachdem ihn die 
Florentiner mit Geld versehen hatten, und richtete an den „mai- 
ländischen Ritter Gian Galeazzo“ den Befehl, alle zum Reiche 
gehörigen Städte und Gebiete zu räumen, holte sich aber (Okt. 1401) 
bei Brescia eine gänzliche Niederlage der Seinigen. Für Florenz 
war nirgends Rettung zu erblicken. Das Schicksal der Stadt 
schien besiegelt; früher oder später mußte sie, nach allen An- 
zeichen zu schließen, als reife Frucht dem Gebieter von Mailand 
und Mittelitalien in den Schoß fallen. 

Da kam es zu einem Ereignis, das die Lage der Dinge von 
Grund aus veränderte. Im September 1402 starb zu Marignano 
Gian Galeazzo, erst fünfundfünfzigjährig, an der Pest. Ich darf 
wohl bei diesem auBerordentlichen Manne mit ein paar Worten 
verweilen. In einer einzigen Beziehung erinnert er an König 
Philipp IL von Spanien: er hat wie dieser große Staatsaktionen 
von seinem Kabinette aus geleitet und Kriege geführt, ohne je- 
mals seine Person einzusetzen. Aber ungleich Philipp war er 
frei von religiöser Befangenheit. Nie hat er sich dazu bringen 
lassen, in dem durchs Schisma hervorgerufenen Streite Partei zu 
nehmen: Papst wie Gegenpapst waren ihm das Objekt politischer 
Berechnung, gleichwertig einer wie der andere, gleich verwend- 
bar, wenn es seine Pläne und Absichten erheischten. Und es 
waren Pläne weitreichender, ja für seine Zeit ausschweifender Art, 
mit denen er sich trug. Durch Jahre verfolgte er den Gedanken 


16 Moritz Brosch. 


einer Säkularisation des Kirchenstaates!, und er hat mit der Weg- 
nahme Perugias und Bolognas den Anfang dazu gemacht. Daß 
er nach der italienischen Königskrone strebte, ist wahrscheinlich 
genug, doch es wäre nicht die Krone eines geeinigten Italien ge- 
wesen, vielmehr die eines fest zusammengefügten nord- und mittel- 
italienischen Staatengebildes, dessen Herrscher in dem Reste der 
Halbinsel nicht als Gleicher über Gleiche, sondern als kräftiger 
Machtfaktor über die Schwachen seine Entscheidungen hätte treffen 
und verwirklichen können. Er war der Pfadfinder einer Politik, 
die nach Jahrhunderten in veränderter Gestalt, größerem Maßstab 
und mit besserem Erfolge wieder aufgenommen wurde. 

Nach seinem Tode ging der von ihm aufgerichtete Staat in 
Trümmer. Der eine der drei Söhne, zwischen die er geteilt wurde, 
erhielt Pisa, mit dessen von den Florentinern heißbegehrtem Be- 
sitze er gleichsam in der Luft schwebte. Das Papsttum bemächtigte 
sich Bolognas und Perugias wieder. Siena warf die viscontische 
Herrschaft ab und erklärte sich von neuem zur Republik. Das 
Haus Visconti hatte nur im Mailändischen festen Fuß gefaßt, aber 
auch da mußte es vorerst mit der Parteien Wut, dem unbändigen 
Lokalpatriotismus der Städte, den Herrschaftsgelüsten der Condot- 
tieri in den Ringkampf treten. 

Der über Pisa gebietende Gabriel Maria Visconti machte seine 
ohnedies schwierige Stellung alsbald unhaltbar. Er suchte nur 
Geld zu erpressen, was ihm zwar gelungen ist, aber die äußerste 
Erbitterung der Pisaner hervorrief. Im Innern von diesen: bedroht, 
von außen die Florentiner fürchtend, richtete er an den Marschall 
Bouciquaut, französischen Gouverneur in Genua, die Bitte, in 
Frankreichs Schutz aufgenommen zu werden. Bouciquaut will- 
fahrte ihm, hegte jedoch den Hintergedanken, aus Pisa durch 
Verkauf der Stadt Geld herauszuschlagen. Die Pisaner bekamen 
Wind davon, erhoben sich im Aufstand, verjagten den Gabriel 
Maria, der nach Sarzana flüchtete, während ein Teil seiner Truppen, 
um etwa 100 Franzosen verstärkt, das pisanische Kastell behaupten 


1 Über diese eine Auflösung des Kirchenstaats verfolgenden Be- 
strebungen G. Galeazzos ist zu vergleichen Romano l. c. p. 412 ff. mit 
A. Champolion-Figeac Louis et Charles d'Orléans, Paris 1844 und 
E. Jarry, La vie polit. de Louis de France duc d’Orleans, Paris 1889, auch 
Jarrys Aufs. La voie de fait et l'alliance francomilanaise, in der Bibl. de 
l'École des Chartes, Jahrg. 1892. 


Albizzi und Medici. 17 


konnte. Hierauf wurden Bouciquaut, Gabriel Maria und die Floren- 
tiner handelseinig: Pisa, Stadt und Kastell, wurden im August 1405 
um 200000 Goldgulden an Florenz verkauft. 

Mit diesem Kaufe war ein Vorgang gegeben, der in der 
florentinischen Geschichte in gleicher Form und Wesenheit schon 
früher dagewesen war, zunächst die gleichen Folgen hatte wie 
ehedem, um freilich zuletzt einen anders gearteten Ausgang zu 
nehmen. Gleichwie jetzt Pisa von Bouciquaut an Florenz ver- 
kauft worden, hatten die Florentiner im Jahre 1342 von Mastino 
della Scala um schweres Geld Lucca gekauft, hatten den Besitz 
dieses Kaufobjektes erst erkämpfen wollen und nie zu erkämpfen 
vermocht. Genau so schien es diesmal zu kommen. Pisa wehrte 
sich aus Kräften gegen die Besitzergreifung durch die Florentiner, 
so daß diese erst nach beinahe vierjähriger Belagerung es aus- 
gehungert und bezwungen haben. Diese auffällige Wiederkehr 
eines Stadtverkaufs und der anfänglich identischen Folgen, die er 
hatte, bildet abermals einen Beleg für Machiavellis Lehrsatz, daß 
in der Geschichte dieselben Ereignisse immer wiederkehren, denn 
sie würden von Menschen gemacht, die immerdar dieselben 
Leidenschaften haben, aus denen auch dieselben Wirkungen mit 
Notwendigkeit entspringen. 

Im ersten und zweiten Dezennium des 15. Jahrhunderts war 
das Wirrsal, das sich seit 1377 ans große Schisma knüpfte, zum 
äußersten gediehen. Es gab jetzt nebst zwei Päpsten bald ihrer 
drei, denn ein in Pisa (1409) versammeltes Konzil, das dem Un- 
fug steuern sollte, hat ihn durch Aufstellung eines dritten Papstes 
gesteigert. In Rom herrschten abwechselnd Jnnocenz VII, sein 
Nachfolger Gregor XII. oder die Masse des Volkes oder auch der 
unternehmende König Ladislaus von Neapel, welch stetiger Wechsel 
im Besitze der obersten Macht Zustände greulicher Art hervor- 
rief.! König Ladislaus behandelte die Tiberstadt, wenn er sie be- 
setzt hielt, als sein eigen; er bedrohte auch, weit über ihr Weich- 
bild hinausgreifend, ganz Mittelitalien. Selbst den Visconti von 
Mailand ward bange vor seiner Macht, nicht minder den Floren- 
tinern, die bald in offener Feindschaft mit ihm ihr Glück ver- 
suchten, bald mittels trügerischer Verträge, die er ihnen gewährte, 


1) Ein Schauergemälde dieser röm. Zustände entrollt A. Petri Diar. 
rom. ab. a. 1407—1417, bei Muratori, Scp. XXIV, p. 968 ff. 
Histor. Vierteljabrschrift. 1903. 1. 2 


18 Moritz Brosch. 


sich zu sichern wähnten. Auch das Herbeirufen eines neapoli- 
tanischen Kronprätendenten führte zu keinem anderen Ergebnis, 
als daß dieser bei Roccafecca (Mai 1411) eine Schlacht gewann, 
aber den Sieg nicht zu benützen wußte, seinem Gegner Zeit lassend, 
sich neuerdings für Angriff und Verteidigung instand zu setzen. 
Rom fiel bald wieder in Ladislaus Hand, der unaufhaltsam er- 
obernd vordrang, Teile der Marken, der Romagna und Toskanas 
seiner Gewalt unterwarf. Die Streitmacht, mit der er nach Be- 
zwingung Sienas immer näher an Florenz rückte, wird über 
20000 Mann geschätzt, denen die Republik nicht entfernt die 
gleiche Zahl und vollends nicht einen tauglichen Truppenführer 
entgegenstellen konnte, da der König des Geldes nicht sparend 
alle Condottieri von Ruf an seine Fahnen gefesselt hatte.! Florenz 
schien verloren, wie ein Jahrzehnt vorher durch Gian Galeazzo; 
es ward durch einen gleichen Zufall gerettet, wie er ihm damals 
Rettung gebracht: König Ladislaus wurde im Lager bei Narni 
von einer Krankheit befallen, ließ sich nach dem nächstgelegenen 
Seeplatz und dann zu Schiffe nach Neapel bringen, wo er (August 1414) 
gestorben ist. 

Sein Tod bedeutete für Florenz den Anbruch friedlicher Zeiten, 
die zehn Jahre hindurch anbielten. Die Republik bedurfte solcher, 
um die Schuldenlast, die während der letzten Kriege angewachsen 
war, sich zu erleichtern. Es ward auch derzeit nicht selten der 
Trugschluß gezogen, die Staatsschuld bringe dem Volksreichtum 
doch eigentlich keinen Verlust, denn das Geld, welches die Staats- 
gläubiger in die öffentlichen Kassen eingezahlt haben, kehre mit- 
samt den Zinsen für die Schuld in den Verkehr zurück, weil der 
Staat die eingeschlossenen Beträge zur Deckung seiner Bedürf- 
nisse verwende und seine Gläubiger ihre Zinsen entweder kapitali- 
sieren oder behufs Ankaufs von Hervorbringungen des Ackerbaus 
und der Industrie wieder ausgeben. Das ist jedoch, nur auf größerem 
Fuße beobachtet, derselbe Fall, der etwa einträte, wenn jemand 
aus der Lade eines Kaufmanns Gelder herausnähme und dann 
für diese nämlichen Gelder bei ihm Waren kaufte. Der also Be- 


! Omnes armorum capitanei et conducterii festinabant ad servitia et 
stipendia eiusdem (regis) eo quod esset liberalissimus gentibus et subditis 
suis. A. de Tummulillis, Notabilia temporum, ed. Corvisieri. Roma 
1890, p. 14. 


Albizzi und Medici. 19 


handelte oder Besteuerte oder Bestohlene verlöre zwar nichts an 
seinem Geldvorrat, aber den vollen Wert der ihm abgenommenen 
Ware. Ungleich schlimmer noch stellten sich die Folgen der Be- 
steuerung und des Schuldenmachens zu Kriegszwecken in Florenz 
und anderen italienischen Städten, weil der weitaus größte Teil 
der aufs Volk gelegten Zahlungen den Condottieri zugute kam, 
die als Landplage Italiens ıhr Wesen trieben auf Kosten von 
Freund und Feind. Wie auf einen Schlag hat dann der Frieden 
nicht nur das Gleichgewicht im Staatshaushalt der Florentiner 
hergestellt, sondern auch einen Überschuß der Einnahmen über 
die Ausgaben bewirkt — ein Überschuß, welcher dem Aufschwung 
der Industrie auch diesmal ungemein zustatten kam. 

Die herrschende Oligarchie konnte, als mit des Königs Ladis- 
laus Tode eine Friedensperiode anhub, auf scheinbar sehr große 
Erfolge im Innern wie nach außen zurückblicken. In Florenz 
hatte sie jeden Widerstand niedergeworfen und die Formen der 
republikanischen Verfassung mit einem Geiste erfüllt, der zum 
Nutzen einer beschränkten Zahl an erster Stelle eingesessener 
Familien mit eben diesen Formen sein Spiel trieb. Vom Glücke 
begünstigt, vor der größten Gefahr durch die Todesfälle ihrer 
mächtigsten Gegner gerettet, haben diese Familien das Gebiet der 
Republik erweitert, ihr Pisa, Cortona, Livorno unterworfen; alles 
dies freilich, nachdem sie bei Anlage der Steuern sich selbst vor- 
beigedrückt und die schwerste Last auf Schultern der vom Be- 
sitze der Macht ausgeschlossenen Bürger niederen Standes gelegt 
hatten. Um ihrer eigenen Sache verstärkte Sicherung zu geben, 
haben sie im Jahre 1411 die Niedersetzung eines neuen Rats- 
kollegiums beschlossen, das, zweihundert Mitglieder zählend, darüber 
wachen sollte, daB ohne seine Zustimmung weder Krieg geführt, 
noch Allianz geschlossen, weder Kriegsmacht aufgestellt noch eine 
fremde Kommune von der florentinischen unterworfen oder durch 
Vertrag in Schutz genommen werde. Das schien nun ganz vor- 
züglich geeignet, die Willkür des bestehenden Regiments in 
Schranken zu weisen; aber wie es ausgeführt wurde, hatte es nur 
die Folge, daß der Instanzenweg für Annahme so tiefgreifender 
Beschlüsse verlängert wurde und am Ende des Weges doch immer 
wieder die leidige Willkür als maßgebender Faktor eingesprungen 
ist. Denn die Wahlbeutel, aus denen jene 200 Ratsmitglieder ge- 


lost wurden, enthielten nur die Namen solcher Bürger, denen die 
9% 


20 Moritz Brosch. 


herrschende Partei Zutrauen schenkte. Und in kunstfertiger Manipu- 
lation mit Wahlbeuteln hatte die Partei von langer Übung her 
eine unanfechtbare Meisterschaft erworben. So hat sie im Laufe 
des Friedens um so leichter das Auslangen gefunden, als die 
Zünfte ihrer ehedem politischen Bedeutung halb vergessen hatten, 
das Geschäft in allen Zweigen der Produktion kräftig emporblühte, 
die Meister und Großfabrikanten reichlichen Gewinn zogen und 
die auf Handarbeit angewiesenen Volksklassen, jedes gesetzlichen 
oder administrativen Schutzwalls entbehrend, ihren Klagen nicht 
Gehör verschaffen konnten. Zwar hat Maso degli Albizzi den 
Anlauf zu einer Art sozialer Gesetzgebung genommen, kraft welcher 
den ärmeren und ärmsten Volkselementen einige Erleichterung 
ihrer Lage erwachsen wäre: er hatte in Vorschlag und zur An- 
nahme von seiten der Ratskollegien gebracht, daß der mindeste 
Steuersatz von einem halben Gulden so gut wie wegfalle, da seine 
Entrichtung ganz in den freien Willen der also Besteuerten zu 
stellen sei; daß ferner an Tagen, auf welche der Zusammentritt 
der Ratskörperschaften falle, niemand von seinen Gläubigern 
schuldenhalber verfolgt werden dürfe; daß überdies der Salzpreis 
herabgesetzt werde. Allein wir wissen nicht, ob solches pünktlich 
in Ausführung kam oder bloß auf dem Papier stehen blieb, und 
es ist sicher, daB an der ungerechten Verteilung der Steuern vor 
der Hand wenig oder nichts geändert wurde. 

Als Maso degli Albizzi gestorben war, erbte seine hervor- 
ragende Stellung, aber nicht die große Geschicklichkeit, mit der 
Maso im Parteiinteresse gewirkt hatte, sein Sohn Rinaldo. Diesem 
fehlte es nicht an reichen politischen Erfahrungen, aber an Takt 
und Mäßigung, wie an der Fähigkeit, gegebene Möglichkeiten 
richtig abzuschätzen. Neben ihm stand im höchsten Ansehen als 
Parteihaupt Niccolò da Uzano, ein echter Staatsmann voller Schärfe 
der Auffassung, einer von jenen machtvollen Geistern, welche die 
eigene Leidenschaft bezwingen und darum zu Herren werden über 
die leidenschaftlich bewegte Menge ihrer Gesinnungsgenossen. 
Nach Uzanos im Jahre 1432 erfolgtem Tode fiel eine Art Dik- - 
tatur über die Partei unbestritten oder wenigstens unerschütterlich 
an Rinaldo, der es denn auch binnen der kurzen Frist von zwei 


1 S. G. Cavalcanti, Storia fiorentina ed. Polidori. Firenze 1838, 
I, 464. | 


Albizzi und Medici. 21 


Jahren fertig brachte, die Oligarchie dem völligen und für alle 
Zeiten unabwendbaren Verderben zuzuführen. 

Die Ausübung der Macht zu einem gesicherten Monopol der 
Geschlechter zu gestalten, welche der Ring der Oligarchie um- 
faßte, war eine Aufgabe, mit der es in friedlichen Zeiten ganz 
nach Wunsche von statten ging. Von Besitz und Führung der 
öffentlichen Ämter waren tatsächlich die Volkskreise ausgeschlossen, 
in denen Gegner der herrschenden Gewalt vorhanden waren oder 
vorhanden sein konnten. Diesem tatsächlichen Verhältnis eine 
bleibende, vor jeder Anfechtung gesicherte Grundlage zu geben, 
ward im Jahre 1421 angeordnet, daß wer immer um Verleihung 
eines Amtes sich bewerbe, den Beweis zu erbringen habe, daß er 
oder sein Vater und Großvater durch volle 30 Jahre ihre Steuern 
pünktlich gezahlt hätten. Wenn damit nicht beabsichtigt war, 
die Oligarchie zu einer reinen Plutokratie umzugestalten, so hat 
es jedenfalls bewirkt, daß ärmere Bürger, deren es selbst im 
Mittelstande ihrer genug gegeben hat, von jeder Beteiligung an 
Ämtern ausgeschlossen waren; denn die Erbringung jenes auf 
30 Jahre zurückreichenden Beweises wäre für sie in vielen 
Fällen eine Unmöglichkeit, in allen mit den größten Schwierig- 
keiten verbunden gewesen. Es schien wahrhaftig, daB die den 
Staat lenkende Partei Schritt vor Schritt dahin gelangen wolle 
und werde, sich auf die Dauer die Stellung zu erringen, in der 
die venezianische Aristokratie als Herrin über das Gemeinwesen 
schalten und walten konnte. 

Da kam jedoch ein neuer Krieg dazwischen oder vielmehr 
den machthabenden Geschlechtern behufs Ablenkung der Unzu- 
friedenheit im Innern, nach Wunsche Philipp Maria Visconti 
hatte das nach Gian Galeazzos Tode in sich zerfallene Gebiet des 
Herzogtums Mailand wieder vereinigt und die Eroberung Genuas 
ins Auge gefaßt. Um freie Hand wider Genua zu gewinnen, hatte 
er mit Florenz einen Vertrag geschlossen, demzufolge er sich ver- 
pflichtete, mit Erweiterung seines Gebietes die Flüsse Panaro und 
Magra nicht zu überschreiten. Doch kaum daß er sich Genuas 
bemächtigt hatte, hielt er den Vertrag nicht ein, griff nach der 
Romagna hinüber, unterwarf sich Forli und drohte den kleinen 
romagnolischen Gewultherrschern mit dem gleichen Schicksal. In 
Florenz kam es hierüber zu leicht begreiflicher Aufregung; es 
entbrannte der Streit zwischen einer Kriegs- und Friedenspartei. 


29 Moritz Brosch. 


Für den Krieg waren die Regierung und ihr Anhang, welche die 
Staatslasten so geschickt verteilt hatten!, daß für die Kriegskosten 
in allen Fällen die weniger Bemittelten aufkommen mußten. Die 
Friedenspartei setzte sich aus niederen Volkskreisen zusammen, 
die in Giovanni de’ Medici, di Bicci genannt, ihren Schutzherrn 
sahen und ihren Wortführer fanden. Um diesen außerordentlich 
reichen Medici scharte sich die Opposition gegen Vornahme von 
Kriegsrüstungen und Eröffnung der Feindseligkeiten. Giovanni, 
der übrigens die Vorsicht selber war, sich jedes Schrittes, jeder 
Äußerung enthaltend, die als Herausforderung der Oligarchie hätten 
gedeutet werden können, machte geltend, daß ein offensives Vor- 
gehen gegen den Visconti gewagt sei, daB es besser wäre, seinen 
Angriff abzuwarten, weil er sich dadurch vor Italien ins Unrecht 
setzen würde und die Abwehr auf eigenem Boden der Republik 
eine weniger kostspielige wäre. Allein die kriegerisch Gesinnten 
behielten die Oberhand und ließen es auf den Kampf ankommen, 
der vorerst, im Jahre 1424, eine Niederlage der Florentiner bei 
Zagonara brachte Giovanni hatte als richtiger Prophet sich er- 
wiesen, die Menge des Volkes murrte über den leichtsinnig unter- 
nommenen Krieg, den Machthabern begann der Mut zu sinken. 
Ihnen diesen von neuem einzuflößen, war Rinaldo degli Albizzi 
ganz der Mann. Mit zündender Rede, die freilich von den einen 
ihm, von anderen dem Rinaldo Gianfigliazzi in den Mund gelegt 
wird, ward der Beschluß erwirkt, eine Kommission niederzusetzen, 
die ohne Ansehen der Person die Ausschreibung der erforderlichen 
Kriegssteuern vorzunehmen habe. In der Tat wurden diesmal 
auch den reicheren Bürgern, die der Regierungsgewalt sich be- 
mächtigt hatten, hohe, sehr unwillig getragene Zahlungen auf- 
erlegt. Die Unzufriedenheit, welche darob gerade in den Kreisen 
entstand, an denen die Regierung ihre Stütze hatte, mußte um 
jeden Preis beseitigt werden, und wie solches ins Werk zu setzen 
sei, war für die an der Herrschaft teilnehmenden Geschlechter 
eine aufs dringlichste der Lösung bedürftige Frage. 


' Wie weit dies ging, erhellt aus dem Fall des Niccolò da Uzano, 
der nur 16 Gulden Steuern zahlte; als im Jahre 1427 die Regelung mittels 
des Katasters erfolgte, ward er genötigt, die ihm auferlegte Zahlung um 
mehr als das Zehnfache, auf 250 Gulden erhöhen zu lassen. Vgl. P. Villari, 
Nuove questioni intorno alla st. di Savonarola, Arch. stor. ital. Ser. V, vol. 1: 
p. 187. 


Albizzi und Medizi. 23 


Rinaldo degli Albizzi hatte die Lösung bereit und zögerte 
nicht, sie in Vorschlag zu bringen. Es wird von dem gleich- 
zeitigen Historiker Cavalcanti eine Rede mitgeteilt, die vor einer 
zahlreich besuchten Versammlung angesehener Bürger Rinaldo 
gehalten hätte — eine wahre Brandrede, die offen zum Staats- 
streich herausforderte. Die an Spitze der Regierung Stehenden, 
sagte er, haben in diesen Kriegszeiten den Befehl über die Waffen- 
macht der Republik; sie mögen 2000 bis 3000 Mann, unter dem 
Vorwand, eine Revue zu halten, nach Florenz beordern, sie da 
die Zugänge zum Signorenplatz besetzen lassen und dann, vor 
jedem Volksauflauf gesichert, im Signorenpalast zu Beschlüssen 
schreiten, mit denen die Zahl der niederen Zünfte von vierzehn 
auf sieben herabgesetzt und dadurch erreicht würde, daB den 
oberen Zünften und den vornehmen Geschlechtern eine schlechter- 
dings unanfechtbare Mehrheit in den verschiedenen Ratskörper- 
schaften auf die Dauer garantiert sei. 

Der Gewährsmann, daß Rinaldo also gesprochen, ist der gleich- 
zeitige Historiker Giov. Cavalcanti. Ohne diesem Glaubwürdigkeit 
zu versagen, muB man doch daran festhalten, daB die in seine 
Darstellung eingeflochtenen Reden, wenn sie überhaupt gehalten 
worden, keineswegs genau so und Wort für Wort gesprochen 
wurden, wie er sie berichtet. Es wird sich mit ihnen, günstigsten- 
falls, nicht anders verhalten haben, als mit den berühmten Reden, 
die ein weitaus größerer denn Cavalcanti, ja der größte aller 
Historiker, Thukydides, in sein unsterbliches Werk eingewoben 
hat. Wie nun diese aufzufassen sind, welche Bedeutung als ge- 
schichtliche Dokumente ihnen beizulegen ist, lehrt uns Thuky- 
dides selbst, indem er sagt, mit den von ihm gegebenen Reden 
habe er sich so nahe als nur möglich ans’ Überlieferte gehalten, 
aber wo dieses unzureichend war, die Personen sprechen lassen, 
was ihrer Lage am angemessendsten ist! Ähnlich mag es mit 
den von Cavalcanti gegebenen Reden stehen: die soeben erwähnte 
des Rinaldo entspricht ganz dem Charakter des Mannes und der 
über seine Partei hereingebrochenen Konjunktur; was er dann 
durch Niccolò da Uzano darauf erwidern läßt, entspricht ganz 
der Rolle, in der sich dieser Staatsmann sonst gefiel, und was er 
bei späterem Anlaß, wie wir sehen werden, ihm ın den Mund 


1 Thukyd. I, 22. 


24 Moritz Brosch. 


legt, bietet Zeugnis für die Stimmungen und die Zerfahrenheit 
der Partei, die trotz Uzanos Warnungen ihrem Untergang ent- 
gegentrieb. 

In der Versammlung, an die Rinaldo seine Aufforderung zum 
Staatsstreich richtete oder gerichtet haben soll, ergriff nach ihm 
Uzano das Wort und sagte: Messer Rinaldo habe wahr gesprochen 
und die von ihm vorgeschlagenen Mittel der Abhilfe würden zum 
Ziele führen, wenn bei ihrer Anwendung nicht ein heftiger Aus- 
bruch der Zwietracht in der Stadt zu fürchten wäre; einen solchen 
zu verhüten, müsse man zuvor mit Giovanni de’ Medici sich ins 
Einvernehmen setzen, auf daß die Volksmenge eines Hauptes ent- 
behrend den Dingen ihren Lauf lasse; habe man ihn nicht ge- 
wonnen, so könne man nur durch offene Gewalt etwas ausrichten 
und dabei Gefahr laufen, zu unterliegen oder den Sieg wohl er- 
ringen, nicht festhalten zu können. 

Wie immer gab die Partei dem alten Uzano recht und ver- 
fügte, daß Rinaldo sich um die Zustimmung Giovannis de’ Medici 
bewerbe. Es ist kaum anzunehmen, daß Uzano, als er dies für 
nötig erklärt und durchgesetzt hat, sich nicht bewußt gewesen: 
den Mediceer zur Mithilfe an einem Staatsstreich einladen heiße, 
das ganze Projekt zu Wasser werden lassen. So kam es denn 
auch; Giovanni setzte den Vorstellungen Rinaldos eine steife Weige- 
rung und die Mahnung entgegen, die Sache sei am gewagtesten 
für die, welche sie unternehmen wollten und, selbst im Falle des 
Gelingens, nur sich wenige zu Freunden von zweifelhafter Dank- 
barkeit und gar viele zu geschworenen Feinden voll unersättlicher 
Rachgier für erlittenes Unrecht gemacht haben würden. 

Es war unvermeidlich, daß die Kunde von diesem Vorgang, 
der sich Juli oder August 1426 zutrug, ihn verkleinernd oder ver- 
größernd, ins Volk drang. Sie wird da schwerlich eine andere 
Gestalt angenommen haben, als Cavalcanti ihr gegeben hat, und 
war deshalb geeignet, die weitgehende Unzufriedenheit mit dem 
bestehenden Regiment ebenso zu steigern, wie die Volkstümlichkeit 
des Giovanni de’ Medici, dem man seine Weigerung, bei der pro- 
jektierten Schädigung der unteren Klassen mitzutun, hoch an- 
rechnete. Giovanni selbst war diesmal nur genau so weit ge- 
gangen, als er gehen konnte, ohne einerseits die Existenz des 
Hauses Medici aufs Spiel zu setzen und ohne andererseits die 
Gelegenheit zu verpassen, bei der sich für den guten Ruf dieses 


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Albizzi und Medici. 25 


Hauses, als eines dem Volksinteresse schützende Deckung ge- 
währenden Kapital schlagen ließ. 

Währenddessen nahm der Krieg seinen für die Florentiner 
recht ungünstigen Verlauf. Es gelang zwar, in demselben Jahre 
1426 einen Bund mit Venedig zu schließen, ihn des weiteren 
durch den Beitritt Mantuas und Ferraras zu verstärken; aber den 
erhöhten Leistungen, die Florenz laut Bündnisvertrag auf sich ge- 
nommen hatte, entsprachen durchaus nicht die Erfolge im Felde. 
Die Stellung der viscontischen Heeresmacht südlich vom Po war 
nicht zu erschüttern und rückte dem Gebiete der florentinischen 
Republik immer näher. Die Bündner verlegten den Schwerpunkt 
ihrer Operationen nach der Lombardei, wo Carmagnola, der Feld- 
hauptmann der Venezianer, Brescia nach mehrmonatlicher Be- 
lagerung eroberte. Bis zum Jahre 1428 schleppten sich die Feind- 
seligkeiten hin, und der Friedensschluß, der dann erfolgte, gab 
den Venezianern alles, was sie nur wünschen konnten, Brescia, 
Bergamo und den Lauf der Adda als Grenzfluß zwischen ihrem 
und dem mailändischen Besitz. Die Florentiner dagegen erhielten 
zwar die romagnolischen Orte zurück, die Philipp Maria ihnen 
entrissen hatte, aber zogen sonst aus dem Kriege, auf den sie 
31, Millionen Dukaten gewendet hatten, nicht den kleinsten Ge- 
winn — es wäre denn, man wollte es als Gewinn buchen, daß 
der schwere Druck der Kriegslast den Oligarchen eine Reform 
abgepreßt hatte, die kräftig durchgesetzt und stetig eingehalten 
von großem Nutzen gewesen wäre. Allein wenig später durch 
Gewaltschritte unterbrochen oder mißbraucht, förderte sie das Ge- 
meinwohl nur zeitweilig und darum in völlig ungenügender Weise. 

Gleich wie vor dem Kriege war auch im Laufe desselben 
die Verteilung der Staatslasten zu einer Waffe geworden, die von 
der jeweilig bestehenden Regierung behufs der Niederhaltung ihr 
gegnerischer Volksklassen gebraucht wurde. Als nun die Re- 
gierung notgedrungen dazu schreiten mußte, auch die ihr an- 
hängenden reicheren Volksklassen mit der Waffe zu treffen, griff 
die Unzufriedenheit besorgniserregend un sich: ehedem auf die 
niedrigen Schichten der Gesellschaft beschränkt, machte sie nun 
in den höheren rapide Fortschritte Da mußte ein Mittel der 
Abhilfe gesucht werden, und nach Lage der Dinge war es nur 
zu finden, wenn man, von Begünstigung der einen wie von Über- 
vorteilung der anderen absehend, als Maßstab für die Steuer- 


26 Moritz Brosch. 


forderungen die Fähigkeit sie zu tragen ins Auge faBte. Dies zu 
erreichen und die herrschende Unzufriedenheit bei der Wurzel 
anzugreifen, war der Endzweck der Anlage eines Katasters, die 
auf die Initiative der zwei Parteihäupter Rinaldo degli Albizzi 
und Niccolo da Uzano zurückzuführen ist. 

Im Mai 1427 erwuchs der Kataster in Gesetzeskraft.! Mit 
demselben ward allen Einwohnern des Staates ein Selbstbekenntnis 
ihrer gesamten beweglichen und unbeweglichen Habe wie auch 
der Einkünfte, die sie ihnen liefern, auferlegt. Wer etwas ver- 
heimliche, über den sei die Konfiskation alles dessen zu verhängen, 
was von ihm nicht angegeben worden. Eine aus 60 Bürgern 
ausgeloste, zehn Mitglieder zählende Kommission, habe vier nach 
den Stadtvierteln abgeteilte Register anzulegen, in denen über 
die eingelaufenen Bekenntnisse Buch zu führen sei. Von dem 
Rohertrag der Vermögen wurde nach Gewährung gesetzlich fest- 
gestellter Abzüge ein der Besteuerung unterliegender Reinertrag 
ausgeschieden und der Kapitalswert desselben dadurch ermittelt, 
da man auf je 7°, des gesamten, nach den Abzügen verbleiben- 
den Einkommens ein Kapital von 100 berechnete. Und dieses 
Kapital sei mit einem halben Prozent seiner Summe zu besteuern, 
welcher SteuerfuB etwa 5% des Nettoeinkommens ausmachte. 
Die also ins Werk gesetzte Operation hatte nur für die drei 
Jahre bis 1430 zu gelten; dann sei auf Grund der eingetretenen 
Änderungen in der Vermögenslage ein neuer Kataster zu bilden. 
Der Zeit vorausgreifend, ist hier zu erwähnen, daß sich aus der 
5% Einkommensteuer eine progressive entwickelte, der zufolge 
Reinerträge unter 100 Gulden nur 3, die höheren aufsteigend bis 
5%, zu steuern hatten; doch ging die Progression über letzteren 
Steuersatz, der auf Einkommen von tausend Gulden fiel, nicht 
hinaus.” Außerdem wurde der den Florentinern im Blute liegen- 


1 Die Hauptquelle für Einrichtung und Modalitäten des Katasters 
bleibt Paguini, Della Decima e Mercatura. Lucca 1763, I, p. 10 und 
214 ff. Über die Beratungen und Debatten, die zum Beschluß des Katasters 
führten, s. Berti, Nuovi documenti intorno al Catasto fior. im Giornale 
stor. degli archivi toscani, Bd. IV. Genauen Einblick in den Kataster- 
mechanismus gewährt auch das Buch von Canestrini, La scienza e l'arte 
di stato desunta dagli atti della republ. Fior. Firenze 1862, P. 1. 

? Vgl. desfalls Canestrini, a. a. O. P. 3: La scala e l'imposta pro- 
gressiva. Als Florenz im 16. Jahrhundert die mediceische Herrschaft 
wieder einmal von sich abgeworfen hatte und momentan eine Republik 


Albizzi und Medici. 97 


den demokratischen Volksstimmung dadurch Rechnung getragen, 
daß man die in Umgebung der Stadt seßhaften Überbleibsel des 
alten Adels zu einer Steuerleistung heranzog, welche den kataster- 
mäßig ihnen auferlegten Betrag oft verdoppelte und verdreifachte. 

Wie jede neue Art der Besteuerung rief die sofort in Szene 
gesetzte Ausführung des Katasters mancherlei Unzufriedenheit 
und Beschwerden hervor. Die Reichen sahen sich aufs schärfste 
hergenommen, da sie jetzt unter das gemeine Recht gebeugt 
worden, nachdem die Oligarchie ihnen im Punkte der Besteuerung 
durch länger als ein Menschenalter nur lächerlich geringe Zahlungen 
abgefordert hatte. Darauf steiften sie sich als auf ein durch Dienste 
um den Staat wohlerworbenes Gewohnheitsrecht, dessen sie nun 
beraubt worden seien. Die Grundbesitzer erhoben Klage, sie 
würden nicht auf gleichem Fuße wie Kaufleute und Industrielle 
behandelt; denn der Wert ihres Eigentums liege klar zutage, so 
daß nichts davon verschwiegen werden könne, in Handel und 
Wandel dagegen lasse sich eine Defraudation der Steuer leicht 
bewerkstelligen und schwer nachweisen. Den unteren Volksklassen 
kam die neue Einrichtung unfraglich zugute; allein sie war ihnen 
eine ungenügende Schadloshaltung für den Druck, der seit vierzig 
Jahren auf ihnen gelastet hatte. Sie begehrten, daß dem Kataster 
rückwirkende Kraft gegeben werde, daß diejenigen, welche ehedem 
zu niedrig besteuert worden und jetzt nach Recht und Billigkeit 
höher eingeschätzt waren, die Differenz zwischen dem, was sie an 
Steuer gezahlt hatten und dem anderen, was sie hätten zahlen 
sollen, zum vollen, durch die Zeit ihrer widerrechtlichen Be- 
günstigung aufgelaufenen Betrage ersetzen mögen. Giovanni 
de’Medici soll es gewesen sein, der die Menge von solch einem 
Verlangen abgebracht und bewogen hat, sich mit dem Erreichten 
zufrieden zu geben. 


war, der die Truppen Kaiser Karls V. bald ein Ende machten, griff es die 
progressive Steuer wieder auf; vgl. Guicciardini, Del regimento di Fi- 
renze, in den Op. ined. Florenz 1858, Bd. 2, S. 69, wo nur die Erhebungs- 
weise, nicht die Progession selbst getadelt wird. Zum erstenmal im Mittel- 
alter hatten die Ciompi während ihres Aufstands die Forderung nach Ein- 
führung progressiver Steuer erhoben. Dann folgte England (1485) Um 
dieselbe Zeit folgte Cosimo de’ Medici, mit einer Progressivsteuer, die von 
willkürlich in mediceischem Interesse angesetzten Einkünften der Höchst- 
besteuerten auf volle 50 °/, stieg. 


28 Moritz Brosch. 


Die Jahreseinnahme, welche nach der praktischen Durch- 
führung des Katasters hereingebracht wurde, betrug nahe an 
44000 Goldgulden, wenig mehr als den siebenten Teil von dem, 
was sich aus den Gabellen, Zöllen und anderen indirekten Steuern 
alljährlich ergeben hat. Aus der Abschätzung der Vermögen und 
den ihr entsprechenden Steueransätzen ist deutlich zu erkennen, 
daß es mit der Besteuerungskunst in Florenz schon derzeit auf 
dem Punkte hielt, um den sie sich allenthalben noch heute dreht. 
Das ausgewiesene Gesamteinkommen der steuerpflichtigen Bürger 
machte 620000 Goldgulden aus, so daß eine durchschnittliche 
Jahreseinnahme von beinahe 7 Gulden auf den Kopf der Be- 
völkerung zu rechnen wäre. Allein wie trügerisch diese Durch- 
schnittsrechnung ist, erhellt daraus, daß nahe an 18000 Gulden 
des eingelaufenen Steuernbetrags auf 232 reichere Familien und den 
Klerus fallen; der Rest der Gesamtsteuer, der etwa 26000 Gulden 
ausmacht, war von den Ärmeren zu decken. Hiernach entfielen 
per Kopf dieser ärmeren Bevölkerung kaum mehr als °/, Gulden 
an Steuer, und es schien dies keine übermäßige Belastung zu sein, 
wenn nicht andererseits das jährliche Staatseinkommen die Auf- 
bringung von 260000 Gulden im Wege indirekter Besteuerung 
erheischt hätte. Um jedoch von einer Volksmasse, die jedenfalls 
nicht über 100000 Köpfe anzuschlagen ist, 260000 Gulden, an 
Metallgehalt 2 Millionen, unter Annahme dreifachen Geldwerts, 
6 Millionen Mark indirekter Steuern erheben zu können, mußten 
schlechterdings notwendige Lebensbedürfnisse in den Kreis der 
Besteuerung einbezogen werden. Das mußte ferner die Folge 
haben, daß die indirekten Abgaben den Armen einen weitaus 
höheren Prozentsatz ihres Einkommens entzogen haben, als den 
besser gestellten Klassen. Es traf also der Fall ein, der seither 
im modernen Staate kaum zu vermeiden ist — ein Fall, über 
den kein geringerer als Adam Smith die Worte äußert!: „Wie 
es nur die kräftigsten Körper sind, die bei der ungesundesten 
Lebensweise sich im Dasein und selbst bei Gesundheit erhalten 
können, so sind es nur die durch natürliche oder erworbene Vor- 
teile in jeder Art von Industrie am meisten begünstigten Na- 
tionen, die unter dem Druck dieser Arten von Steuern bestehen 
oder selbst gedeihen können.“ 


1 Wealth of Nations (in der französ. Übersetzung von Garnier, Paris 
1822), Bd. 3, S. 82. 


Albizzi und Medici. 29 


Dank der Regsamkeit des florentinischen Geistes, dank der 
Produktivität der florentinischen Arbeit konnte die Republik die 
Staatskrankheit überstehen, die nach Ad. Smiths Ausspruche in- 
folge der allzu bequemen und darum allzu häufigen Anwendung 
dieser Art von Steuern entstehen muß. Und Florenz hat un- 
gleich Schlimmeres überstehen können und ertragen lernen. Denn 
das schwache Korrektiv, das dem bestehenden Steuersystem aus 
dem Kataster zugeflossen ist, wirkte nur vorübergehend, weil die 
Katasterbestimmungen weder auf die Länge noch mit gehöriger 
Pünktlichkeit zur Durchführung kamen. Schon die Oligarchie 
nahm es in der kurzen Zeit, da ihr Bestand noch währte, mit 
der Sache nicht genau, und als Cosimo de’Medici 7'/, Jahre nach 
Inkrafttreten des Katasters der Herr in Florenz ward, brachte er 
eine Finanzpolitik in Schwung, mit der es einzig auf Bereicherung 
der mediceischen Partei und Ausplünderung der gegnerischen ab- 
gesehen war und beides erreicht wurde. | 

Zunächst rief die Ausdehnung des Katasters auf die den 
Florentinern unterworfenen Städte den Aufstand Volterras her- 
vor, der übrigens leicht und schnell unterdrückt wurde. Allein 
der bei dem Anlaß verwendete Condottiere Niccold Fortebraccio 
versuchte, wie es schon die Art dieser Leute war, ein Unter- 
nehmen auf eigene Faust, kaum daß er die Volterraner in floren- 
tinischem Auftrag zu Paaren treiben geholfen. Es gelang ihm, 
zwei der Stadt Lucca gehörige Schlösser einzunehmen. Da ihm 
kein Widerstand begegnet war, erhob sich in Florenz eine Partei, 
die zum Kriege mit Lucca schürte, welche Stadt gegen die floren- 
tinische Macht ebensowenig, so unwirksam sich verteidigen werde, 
wie sie ihre Schlösser gegen Fortebraccio zu verteidigen gewußt. 
Rinaldo degli Albizzi war das Haupt dieser Kriegspartei; Cosimo 
de'Medici, der mit seinem Bruder Lorenzo ins Erbe der Reich- 
tümer und des guten Namens getreten war, die sein kurz vor- 
her (Febr. 1429) verstorbener Vater Giovanni hinterlassen hatte, 
gesellte sich dem Rinaldo bei, vielleicht weil er die Eroberung 
Luccas wirklich herbeiwünschte, vielleicht auch weil er vom 
Scheitern derselben die unheilbare Schwächung von Albizzis An- 
hang erhoffte. Anders hielt es der alte Niccolò da Uzano: er 
warnte vor dem Unternehmen als einem ungerechten und höchst 
gefährlichen; aber seine Warnungen verhallten im Winde, und 
Florenz unternahm den Krieg, dessen Lauf für einen fröhlichen, 


30 Moritz Brosch. 


dessen Ausgang für unzweifelhaft gesichert angesehen wurde. 
Aber diesen Hoffnungen folgte die herbste Enttäuschung. Genau 
so wie da Uzano es vorausgesagt hatte, ist es gekommen. In 
den Kampf mischte sich, da Lucca ernstlich bedroht schien, der 
Herzog von Mailand ein und sein Condottiere Piccinino brachte 
den Florentinern am Flusse Serchio eine Niederlage bei. Dann 
ergriffen Genua, Siena und Piombino die Partei der Lucchesen, 
Venedig dagegen trat auf florentinische Seite. Der Krieg zog 
sich in die Länge und Breite: er währte über drei Jahre, ward 
in der Lombardei wie im Toskanischen ausgefochten und schloß 
im Mai 1433 mit einem Frieden, der Florenz auch nicht den ge- 
ringsten Gewinn brachte Die Stadt hatte nur schweres Geld 
ausgegeben und die Verwüstung ihrer eigenen Besitzungen in 
Distrikt und Grafschaft ertragen müssen. Zu diesen Passivposten 
ist noch die Steigerung des Haders im Innern gekommen. Alles 
 neigte einer Krisis zu, die dem herrschenden Regimente nach 
einem scheinbaren Sieg den endgültigen Untergang gebracht hat. 

Während der 40 Jahre, durch welche die Oligarchie als Herrin 
von Florenz hatte schalten und walten können, glühte der Klassen- 
kampf trotzdem unter der Asche fort. Er zuckte jetzt wieder in 
hellen Flammen auf; nur waren sowohl das Objekt, um das der 
Streit anging, wie auch die Gesellschaftsschichten, die ihn führten, 
andere geworden. Ehedem hatten die Zünfte sich die Aufgabe 
gestellt, den Adel niederzuwerfen; jetzt war von einem Adel in 
strengem Wortverstand kaum mehr die Spur zu merken, und die 
Zünfte hatten ihre maßgebende Bedeutung fürs Gemeinwesen der 
Stadt eingebüßt. Ehedem hat es gegolten, eine der Volksklassen 
aus der Regierung zu verdrängen, um an Stelle der verdrängten 
eine andere Klasse zu setzen; jetzt handelte es sich freilich auch 
um Gewinn der Herrschaft, aber den Parteien, von denen eine 
ihn behaupten, die andere erringen wollte, war nicht ein Klassen-, 
sondern ein Geschlechterinteresse das Entscheidende, wodurch sie 
in Bewegung gesetzt und in den Kampf getrieben wurden. Man 
täusche sich nur nicht! — Rinaldo degli Albizzi hatte auf seiner 
Seite die Reichen, die Optimaten, für Cosimo de’Medici standen 
die niederen Volksklassen wie ein Mann; aber jener wollte seine 
die Optimaten überragende Stellung sichern, diesem fiel es nicht 
im Traume ein, den ihm anhängenden niederen Volksklassen mit 
den Vorteilen zu dienen, die er mit ihrer Hilfe einzig für sich 


Albizzi und Medici. 31 


selbst zu ernten gedachte. Die zwei in Konflikt geratenen Haupt- 
personen spielten unbewußt um die Entscheidung, wer von ihnen, 
Albizzi oder Medici, Gründer einer Dynastie werden solle. 

Es war ein Kampf, in dem Wind und Wetter zwischen den 
Gegnern nicht gleicher Weise geteilt waren. Rinaldo degli Al- 
bizzi war das Haupt einer Partei, deren Glieder nur lose zusammen- 
hielten, deren Reihen durch Überläufer ins gegnerische Lager ge- 
lichtet waren. Nebstdem stand er im Rufe eines Geizigen, der 
mit Gelde nicht herausrücke, auch wenn die gelichteten Reihen 
seiner Anhänger nur dadurch zu füllen waren, daß er sich zu 
kräftigen Eingriffen in seine Kasse entschlossen hätte. Ein anderes 
war es mit Cosimo de’Medici. Auf ihn blickten alle, die unter 
der bestehenden Ordnung der Dinge zu leiden und zu klagen 
hatten. Da nun die Regierung immerdar aus dem engen Kreise 
einiger bevorzugter Geschlechter sich ergänzte, wurden auch der 
Unzufriedenen, die ihre Lage unerträglich fanden, immer mehr: 
ihre Zahl wuchs an, und es ist keine Frage, daß sie eine große 
Mehrheit der Gesamtbevölkerung umfaßte. Innerhalb dieser Mehr- 
heit galt Cosimo für den Mann, der berufen sei, die numerische 
Macht der niederen Klassen gegen die Optimaten einzusetzen. 
Er tat nichts, die Leute in dieser Meinung zu bestärken oder sie 
ihnen aus dem Kopfe zu schlagen. Alle seine Kunst mußte er 
darauf richten, sich nach Möglichkeit vor Gewaltstreichen zu 
sichern, auf die er von Seite der Regierenden gefaßt sein mußte. 
Die scheinbar verschwenderische, aber in der Tat mit berechnen- 
der Klugheit abgewogene Gebarung mit seinem großen Reichtum 
bewirkte, daB er solch eine Sicherung, so weit sie nach Lage 
der Dinge erreichbar war, sich verschaffen konnte. Hilfsbedürftigen 
gegenüber hatte er stets eine offene Hand; notleidende Bürger, 
denen wegen ihrer Steuerrückstände der ZulaB zu den Ämtern 
gesetzlich versperrt war, hatten nur ein Wort zu sagen, und die 
Rückstände wurden ihnen von ihm vorgestreckt. Sein Anhang 
wuchs demzufolge ins Massenhafte, so daß die Regierung Be- 
denken tragen mußte, einem Manne Verderben zu bereiten, für 
den die Volksmasse sich erheben und bei der Gelegenheit das 
ohnedies wackelig gewordene Gebäude der Oligarchie über den 
Haufen rennen könnte. 

Andererseits war es ebenso bedenklich, mit verschränkten 
Armen zuzusehen, wie Cosimo seine Stellung weiterhin befestigte 


32 Moritz Brosch. 


und die ihm gegnerische untergrabe. Der Regierungsanhang be- 
schloß zu handeln, vorerst aber bei Niccolò da Uzano, dem stärksten 
Geiste, über den die Optimaten verfügen konnten, sich Rats zu 
erholen. Als man vor diesem das wider Cosimo gerichtete Vor- 
haben zur Sprache brachte, soll er mit Einwendungen erwidert 
haben, die der Historiker Cavalcanti in einer Rede zusammenfaßt, 
welche von Machiavelli bedeutungsvoll umgestaltet, ins vierte 
Buch seiner florentinischen Geschichten aufgenommen wurde. Wie 
diese Rede nach Machiavellis Fassung vorliegt, mag sie nie ge- 
sprochen worden sein, läßt aber die Zeitstimmung, die Gesinnungen 
der handelnden Personen, die Motive, durch welche sie zum Handeln 
angetrieben wurden, den Grad der Korruption, auf den die floren- 
tinische Gesellschaft herabgesunken war, so klar und deutlich er- 
kennen, als ob alles dieses vor unseren Augen vorginge und im 
einzelnen wie im ganzen sich unweigerlich unserer Anschauung 
einprägte. Der Gedankengang der Rede wäre, in knapp gehaltene 
Sätze zusammengedrängt, der folgende: Unserer (die herrschende) 
Partei ist zersplittert, die seine (Cosimos) ist einig. Wir sind 
nur wenige, ihrer sind viele. Ihn aus Florenz verbannen hieße 
einen guten und freien Mann fortschicken, um ihn als schlimmen 
und gebundenen zurückzurufen — gebunden durch die Verpflich- 
tungen gegen die, welche seine Rückkehr durchgesetzt hätten. 
Ihn gerichtlich auf den Tod verfolgen ist unmöglich: sein Reich- 
tum im Bunde mit der bei uns eingerissenen Korruption würde 
ihn retten. Jedes Unternehmen gegen ihn brächte Schaden, und 
es wäre eitel zu glauben, man könne, von wenigen unterstützt, 
dem Willen vieler sich widersetzen. Alle unsere Bürger stehen 
bereit, die einen aus Torheit, die anderen aus Bosheit, die Re- 
publik zu verkaufen, und das Glück hat es gefügt, daß sie einen 
Käufer finde. Mein Rat wäre, sich ruhig zu verhalten, und was 
die Freiheit betrifft, vom Schicksal hinnehmen, daß ihr unsere 
Partei wie die gegnerische mit der gleichen Fährlichkeit droht. 

Genau in der Linie, die Cavalcanti und Machiavelli den 
Uzano verzeichnen lassen, bewegten sich raschen Fluges die Er- 
eignisse. Rinaldo degli Albizzi war nicht davon abzuhalten, auf 
Cosimos Ruin hinzusteuern. [ın September 1433 ward eine ihm 
dienstwillige Signorie ausgelost und das Amt des Bannerträgers 
trat Bernardo Guadagni an, der gar nicht wählbar gewesen wäre, 
wenn für ihn Albizzi nicht zuvor die rückständigen Steuern ge- 


Albizzi und Medici. 33 


zahlt hätte. Cosimo wurde von seinem Landgut nach Florenz 
vor die Signorie beschieden. Er leistete Folge, trotzdem man 
ihn gewarnt hatte. Im Signorenpalast eingetroffen, wurde er 
gefangen gesetzt und Anklage des Landesverrats wider ihn er- 
hoben. Aus dräuender Lebensgefahr rettete ihn sein Reichtum 
und die Käuflichkeit des Bannerträgers Guadagni — desselben 
Guadagni, der das Geld Albizzis genommen hatte und jetzt das 
mediceische nicht verschmähte. Es gelang dem Cosimo, den Mann 
zu bestechen — 1000 Goldgulden genügten, und der Bannerträger 
ward milde wie eine um teueres Geld erkaufte und gutherzige 
Kurtisane. Cosimo selbst hat später geäußert: die Leute ver- 
stehen sich nicht auf ihren Vorteil; wenn man von mir statt 
1000 Gulden das Zehnfache gefordert hätte, würde ich es sofort 
gezahlt haben. 

Das Fazit war, daß sich herausstellte, die Regierung sei zu 
schwach, als daß sie Cosimo hätte ans Leben gehen können, aber 
noch stark genug, ihn zu verbannen. Am 29. September ward 
ihm das Dekret verlesen, mit dem er nach Padua, sein Bruder 
Lorenzo nach Venedig in Verbannung geschickt wurden; am 
3. Oktober trat er, nachdem der Bannerträger Guadagni ihm vor 
der bewaffneten Gefolgschaft der Albizzi schützendes Geleite ge- 
geben, die Reise ins Exil an. 

Rinaldo degli Albizzi hatte also die zeitweilige Entfernung 
seines Gegners aus Florenz bewirkt und damit einen schweren 
Fehler begangen; er hat sich über eine der Grundregeln hinaus- 
gesetzt, die später von Machiavelli aus der ganz voraussetzung- 
losen Beobachtung der in Italien der Renaissance alltäglichen Er- 
eignisse gezogen wurden — eine Grundregel, die da lautet!: „Es 
ist im Auge zu behalten, daß man die Menschen entweder für 
sich gewinnen oder aber vernichten muß; denn für leichte Unbill 
rächen sie sich, für schwere können sie es nicht, so daß die Un- 
bill, die man einem Menschen antut, so geartet sein muß, daß 
die Rache nicht zu fürchten ist.“ 

Was nun folgte, zeigt klärlich, daß der von Albizzi be- 
gangene Fehler nicht gutzumachen war. Cosimo ward im Vene- 
zianischen einem Fürsten oder dem Botschafter eines Fürsten 
gleich empfangen und gefeiert; er erwiderte die Gastfreundschaft, 


1 Principi, c. 3. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 3 


34 Moritz Brosch. 


welche die Signorie ihm angedeihen lieB, indem er seines Geldes 
nicht schonte. Er ließ den Benediktinern von S. Giorgio auf seine 
Kosten den Bibliotheksbau durch Michelozzo errichten, und als 
die mit Florenz und dem Papste gegen Philipp Maria Visconti 
verbündeten Venezianer sich und ihren Bündnern eine schwere 
Niederlage zwischen Imola und Castell Bolognese geholt hatten, 
bot er ihrer Signorie ein Anlehen von 15000 Dukaten an.! 
Florentinischen Dingen gegenüber hat Cosimo in aller Ruhe seine 
Zeit abwarten können; er mochte derselben Meinung gewesen 
sein, der Poggio Bracciolini, welcher eben damals in Florenz 
weilte, treffenden Ausdruck gegeben hat mit den Worten?: „Ich 
wundere mich, wie schlecht die Republik verwaltet wird, und wie 
schädlichere Maßregeln stets den nützlicheren überwiegen und 
wie die Weisheit derer, die jedem einzeln genommen nicht abzu- 
sprechen ist, sich in höchste Dummheit verwandelt, wenn die 
vielen Einzelnen zu gemeinsamer Beschlußfassung sich vereinigen.“ 

In der Tat rutschte die Optimatenregierung immer weiter 
die abschüssige Bahn hinab, die von ihr mit Cosimos Verbannung 
betreten worden. Je länger das Exil der Medici währte, desto 
heftiger begehrte die Volksstimmung nach Aufhebung des ver- 
haßten Aktes. Man antwortete mit neuen Verbannungen, die den 
Massen gegenüber nur die Wirkung hatten, daß sie die Er- 
bitterung wider die Regierung steigerten. Rinaldo degli Albizzi 
stand allein, auf seiner Scite bloß ein entmutigter, zum Teil nach 
den Medici hinüberschielender Anhang; ihm entgegen die große, 
festgeschlossene Mehrheit der Bevölkerung. Er trug sich, um 
den immer gefährlicher sich auftürmenden Schwierigkeiten abzu- 
helfen, mit dem Gedanken eines Staatsstreichs, den er im Bunde 
mit den Resten des alten Adels auszuführen hoffte — mit den 
Resten einer Partei, die an die 130 Jahre ohnmächtig darnieder- 
gelegen hatte und jetzt der Aufrichtung kaum mehr fähig war! 
Der Adel verweigerte es, für die Optimaten in die Bresche zu 
treten, so daß Rinaldo, auf seine und die zu ihm stehenden 


1 Muratori, Scp. XXII, 1036. Des ferneren A. Gelli, L'esilio di 
Cosimo: Arch. stor. ital. Ser. 4, vol. 10. 

? Poggio, Epistola, ed. Firenze 1832, vol. I. lib. IV, ep. 16. Der Satz 
lautet in Poggios köstlichem Latein: Saepe admiratus sum... male rem- 
publicam administrari, et sententias deteriores praeponi utilioribus, ut mul- 
torum accumulata in unum sapientia in summam stultitiam convertetur. 


Albizzi und Medici. 35 


Kräfte angewiesen, ein Wagnis unternahm, das mit äußerster 
Kühnheit in Angriff genommen und zu Ende gebracht, vielleicht 
momentanen Erfolg gehabt hätte, aber in sich zusammenbrach, 
weil dem Albizzi im Augenblicke der Entscheidung die Kühn- 
heit eben versagte. Es zeigte sich, daß einen Staatsstreich 
beginnen leicht, ihn zum erwünschten Ausgang führen unendlich 
schwer ist. 

Das Jahr seit Cosimos Verbannung neigte dem Ende zu. 
Die Florentiner hatten kürzlich (28. August 1434) die oben er- 
wähnte Niederlage bei Imola davongetragen; das Ansehen, welches 
die in ihren Grundresten erschütterte Oligarchie noch genoß, war 
darob neuerdings im Schwinden. Anfang September wurde eine 
Signorie ausgelost, deren Parteinahme für die Medici als notorische 
Tatsache gelten konnte. Rinaldo degli Albizzi fühlte den Boden 
unter seinen Füßen wanken und beschloB zu handeln. Er hatte 
ehedem mit Anhängern, auf die er sich verlassen zu dürfen glaubte, 
die Vereinbarung getroffen, sie mögen sich bei Sant’Appolinare 
mit all ihrer bewaffneten Mannschaft einstellen, von da gegen 
den Signorenpalast aufbrechen und die neugewählte Signorie, 
wenn sie ihnen ihren Willen nicht tue, auseinanderjagen. Die 
Sache schien anfänglich nach Wunsche zu gehen. Albizzi konnte 
vor Sant’Appolinare über mehr als ein halbes Tausend energischer 
Parteigänger verfügen! und hätte mit ihrer Hilfe die so gut wie 
wehrlose Signorie überfallen und bezwingen können. Allein es 
schüchterte ihn ein, daß einige Häupter seines Anhangs sich ihm 
bewaffnet beizugesellen verweigerten und auf der Weigerung un- 
geachtet aller Mahnungen beharrten. Wo die Vergewaltigung 
des Gegners einzig durch ungesäumtes und kräftiges Vordringen 
zu erreichen war, folgte er der Lockung von seiten des Papstes, 
der sich ihm als Friedensvermittler anbot. 

Dieser Papst war Eugen IV., ein Venezianer vom Hause der 
Condulmer. Die Römer hatten sich als Republik eingerichtet, 
ibn gefangensetzen wollen, und er war mit genauer Not in Ver- 
kleidung eines Benediktiner Mönchs ihnen entwischt. Von Civita- 
vecchis aus war er zur See über Pisa nach Florenz gekommen, 
das den Flüchtigen aufs feierlichste empfing und im Dominikaner- 


1 Die Angaben über die Stärke seines Anhangs differieren zwischen 
600—800 Mann. 
3* 


36 Moritz Brosch. 


kloster S. Maria Novella einquartierte. Das war Ende Juni ge- 
schehen, und jetzt, im September, saß Eugen IV., eines Umschwungs 
der florentinischen wie der römischen Dinge harrend, noch immer 
in Florenz. Beim Papste befanden sich mehrere, gleich ihm aus 
Rom entkommene Kurialen und der Legat, später Kardinal 
Vitelleschi. Diesen sandte er an Rinaldo degli Albizzi, der an 
Spitze seiner Bewaffneten vor S. Appollinare hielt und dahin zu 
bringen sei, daB er sich mit der Signorie auf Unterhandlungen 
einlasse, bei denen das Amt des Friedensvermittlers Sr. päpstlichen 
Heiligkeit zufall. Rinaldo lieh dem geistlichen Verführer Ohr 
und begab sich nach S. Maria Novella in die Gemächer des 
Papstes, der ihn stundenlang mit Reden hinhielt, bis daB der be- 
waffnete Haufen Albizzischer Parteigänger die Geduld verlierend 
auseinanderlief. Wie Eugen IV. die von ihm übernommene Ver- 
mittlung aufgefaßt, mit welchen Hoffnungen er den Albizzi ver- 
tröstet hat, ist unbekannt; einen Wahrscheinlichkeitsschluß darauf 
können wir nur aus den Worten ziehen, die von Cavalcanti dem 
Albizzi in den Mund gelegt und von beinahe allen späteren 
Historikern wiederholt wurden. Rinaldo hütte nämlich, als schon 
das Verbannungsdekret über ihn verhängt worden, beim Abschied 
vom Papste zu diesem gesagt: „Der geringe Glauben, den ich 
bei denen gefunden, die mir hätten glauben sollen, und zu viel 
Glauben, den ich euch geschenkt habe, waren Ursache, daß ich 
mit meiner Partei zugrunde gerichtet wurde. Aber ich beklage 
mich, mehr als über jeden anderen, über mich selbst, der ich 
glaubte, daß Ihr, der aus euerer Stadt Verjagte, mich erhalten 
könnet in der meinen.“ 

Nachdem der Papst, man kann nicht sagen ob absichtlich 
oder unwillkürlich, auf Albizzis Untergang hingewirkt hatte, wandte 
er sich vollends dem in Aufgang begriffenen Sterne der Mediei 
zu. Er ließ sich durch zwei Bischöfe und seinen Neffen, den 
Kardinal Franz Condulmer, bei dem Gewaltakt vertreten, den die 
Signorie am 29. September in Szene setzte. Da wurde das Volk 
zu einem Parlamente berufen, das die Niedersetzung einer außer- 
ordentlichen, mit Umänderung der Verfassung betrauten Kom- 
mission beschlossen hat. Diese schritt sofort ans Werk und er- 
klärte alles, was frühere Kommissionen der Art seit dem Jahre 
1393 angeordnet hatten, für null und nichtig. Dann gingen der 
Bannerträger der Justiz und einer der Prioren als Dankesdepu- 


Albizzi und Medici. 37 


tation nach S. Maria Novella an den Papst, mit dem die Rück- 
berufung Cosimos aus dem Exil vereinbart wurde. Sie ward am 
1. Oktober feierlich verkündigt, am nächstfolgenden Tag durch 
die Verbannung gekrönt, in die Rinaldo degli Albizzi und 70 Mit- 
glieder seiner Partei geschickt wurden. Der mißlungene Staats- 
streich gegen die Medici hatte mit einem glanzvoll gelungenen 
für die Medici seinen Abschluß gefunden. Was hiermit geschehen 
war, haben die Parteigänger dieses Hauses weder verstehen noch 
selbst instinktiv fühlen können; Machiavelli hat es von ihnen 
gesagt!: „sie haben den Cosimo zum Fürsten der Republik gemacht.“ 

Am Abend des 6. Oktober traf Cosimo von seinem Exil in 
der Heimat ein. Seitdem herrschten die Medici, zweimal ver- 
trieben und beidemale durch fremde Gewalt restauriert, bis ins 
18. Jahrhundert über Florenz und Toskana: zuerst unter schein- 
barer Fortdauer republikanischer Formen, dann als erbliche, nur 
an die eigene Willkür gebundene Dynastie. In vier Jahrhunderten 
hatte die Republik sich ausgelebt und den Klassenkampf in aller 
nur erdenklichen Gestalt ausgefochten oder auszufechten versucht; 
jetzt hatten die Medici freie Hand zur Nivellierung der Klassen, 
mit der sie es fertig brachten, bald durch brutale Gewalt, bald 
durch überfeinerte Künste, alles und jedes öffentliche Interesse in 
ihrem dynastischen zu absorbieren. 

Von einem doppelten Gesichtspunkt ist das Erbe zu be- 
trachten, welches die in sich zusammengebrochene Oligarchie den 
Mediceern hinterlassen hat: erst vom politischen, dann vom künstle- 
rischen und wissenschaftlichen. 

Was die Politik betrifft, hat der welterfahrene Guicciardini 
zu dem Tun und Lassen der nach 41 Jahren ihres Bestandes 
überwundenen Oligarchie den Epilog geschrieben, sie habe die 
weiseste, glorreichste und glücklichste Regierung, welche Florenz 
jemals gehabt, über die Stadt heraufgeführt? Dieses Urteil ist 
aus der von Guicciardini gehegten Vorliebe für eine Optimaten- 
herrschaft leicht erklärlich; aber man darf nicht anstehen, es ein 
falsches zu nennen. Es ist ebenso grundfalsch, wie das Urteil 
des gleichfalls welterfahrenen Clarendon, der im ersten Buche 
seiner Geschichte der Rebellion und des Bürgerkriegs in England 


1 Discorsi, L. 1, c. 38. 
3? Guicciardini, Storia Fiorentina, im 1. Bd. der Op. ined. Florenz 
1853, 8. 4. 


38 Moritz Brosch. 


den Satz niederschrieb: unter Karls I. parlamentloser Regierung 
habe das Königreich das vollste Ausmaß von Glück, mit dem je- 
mals ein Volk gesegnet worden, genießen können, so daß viele 
weise Männer die Zeit für gekommen erachteten, in der Fürsten- 
herrschaft und Freiheit, so weit dies möglich ist, in schönstem 
Einklang gestanden hätten. Unbestreitbare Tatsachen setzen Jiese 
an platten Unsinn grenzenden Behauptungen des Florentiners 
wie des Engländers in ein grelles Licht. Weise und glücklich 
kann man unmöglich eine Regierung heißen, die, wie die floren- 
tinische der Optimaten, es nicht vermocht hat, sich im Dasein 
zu erhalten. Und daß die von Clarendon gepriesene parlament- 
lose Zeit dem englischen Volke weder Glück noch Wohlfahrt, dem 
englischen Künigtum Verderben gebracht hat, erhellt aus Anfang 
und Verlauf des Bürgerkriegs zur Genüge. Wenn also die Medici, 
zu faktischen Herren über die Stadt geworden, es besser machten 
als ihre überwundenen Gegner, so will dies eben nicht viel sagen. 
Des weiteren ist unleugbar, daß sie sich der gleichen und gleich 
verwerflichen Mittel bedienten, mit denen die gestürzten Optimaten 
gearbeitet hatten; daß sie ihren Anhängern wohl oder übel er- 
worbenen Reichtum gönnten, ihren Widersachern mit Exil und 
ins Kolossale gehender Vermögensentziehung zusetzten. Der Weg, 
auf dem sie das Ziel ihrer Erhöhung zu einem erblichen Fürsten- 
geschlecht erreicht haben, war ein steiler; aber an den rechten 
Punkten eingesetzte Gewalt und, wo diese versagte, in gehörigem 
Maße abgewogene Perfidie halfen die Höhe erklimmen. 

Eine andere Bewandtnis hat es mit dem Kapital von Kunst- 
wert und Lehren der Wissenschaft, aus dem die zur Macht ge- 
langten Medici Genuß und Nutzen ziehen konnten. Die Früh- 
renaissance war in voller Blüte, die Hochrenaissance im Anzug. 
Da brauchten Cosimo und sein Enkel nur zuzugreifen, um die 
herrlichsten Früchte zu pflücken. Es ward ihnen — Goethe hat 
dies von Cosimo gesagt — das Glück, als Genossen einer nach 
der höchsten Bildung strebenden Zeit, das Würdige zu kennen 
und zu nutzen, anstatt daß wohl andere in ähnlichen Lagen das 
nur für würdig halten, was sie zu nutzen verstehen.“  Solches 
muß den Mediceern, die immer noch um ihre Existenz zu ringen 
hatten, um so höher angerechnet werden, je seltener es bei Mäch- 
tigen und Großen, auch wenn deren Existenz eine völlig ge- 
sicherte ist, vorzukommen pflegt. Allein sie waren, um es mit 


Albizzi und Medici. 39 


einem trivialem Gleichnis auszudrücken, nicht die Geburtshelfer, 
sondern nur die Taufpaten der goldenen Zeit. Und wenn ein 
Papst aus diesem Geschlechte, Leo X., auf der Sonnenhöhe der 
Renaissance thront, hat Clemens VII. ein anderer Papst derselben 
Sippe, Florenz gegenüber sich Dinge erlaubt, die kein geringerer 
als Michelangelo für alle Ewigkeit mit dem Ausruf brandmarkt: 
sie hätten der Stadt Verderben und Schande gebracht.! Durch 
Kapitulationsbruch, Hinrichtungen, Konfiskationen und Verfolgung 
jeglicher Art hat Clemens Rache genommen an seiner Vaterstadt?, 
deren Besitz ihm von den Kaiserlichen geschenkt worden. Das 
Kunstmecänat des Hauses Medici wirkt blendend auf so manches 
Auge; doch in den Herzen aller muß oder sollte Abscheu rege 
werden über die grauenhafte Art, wie eben dieses Haus unter 
päpstlicher Führung sich emporgehoben hat über die letzte Stufe, 
die es von der Herzogswürde trennte. 


! Es sind die bekannten Verse: 
Grato mi è il sonno e più l’esser di sasso 
Mentre che il danno e la vergogna dura. 
Sie zielen auf Clemens als Urheber des Schadens und der Schmach, 
eine andere Deutung ist unmöglich. 
? Das 12. Buch von Varchi, Storia fiorentina gibt ein langes Ver- 
zeichnis der den Florentinern zugefügten Greuel. 


40 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst 
und die deutsche Frage.' 


Von 
Ernst Salzer. 


I. 


Fürst Chlodwig Hohenlohe gehörte der ersten, unter bayrischer 
Herrschaft aufwachsenden Generation eines jener fränkischen Fürsten- 
häuser an, die durch den Reichsdeputationshauptschluß ihre Reichs- 
unmittelbarkeit verloren hatten. Diese Generation besaß naturgemäß 
noch keine starke Anhänglichkeit an den bayrischen Staat oder an 
die Dynastie. Es ist dafür bezeichnend, daB Fürst Chlodwig vorüber- 
gehend daran dachte, in englischen Militärdienst zu treten, und 
daß er sich — wohl mit Rücksicht auf den künftigen Besitz der 
Herrschaft Corvey, die er von seinem Oheim, dem Landgrafen von 
Hessen-Rotenburgs ererben sollte — einige Jahre dem preußischen 
Staatsdienst gewidmet hat. So war er in gewissem Sinne schon 
durch seine Herkunft über mittelstaatlichen Partikularismus er- 
haben.? Um so stärker wurde er von der kräftigen, nationalen 


1 Der vorliegende Aufsatz berührt sich zum Teil mit meinem für einen 
weiteren Leserkreis bestimmten Essai „Fürst Chlodwig zu Hohenlohe- 
Schillingsfürst, seine politischen Anschauungen und seine politische Tätig- 
keit bis zum Jahre 1870" — Nord und Süd Nr. 362 S. 246 f. Was ich dort 
eingehender bebandelt habe — die Zeit bis zum Jahre 1866 —, habe ich 
hier kurz zusammengefaßt. Die deutsche Politik des Fürsten als bayrischen 
Ministerpräsidenten habe ich dort nur in großen Zügen und erst hier de- 
tailliert darzustellen versucht. 

? Auch als er nach dem Tode seines Bruders Philipp Ernst die Herr- 
schaft Schillingsfürst, mit der ein Sitz in der bayrischen Reichsratskammer 
verbunden war, übernommen und damit in Bayern festen Fuß gefaßt hatte, 
wünschte er daneben einen Sitz im preußischen Herrenhause (für die Herr- 
schaft Treffurt) zu erhalten, allerdings ohne dadurch seine Stellung in 
Bayern aufzugeben. Denkwürdigkeiten I, 110, 111, 115, 117, 118; vgl. auch 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 41 


und liberalen Strömung erfaßt, die seit dem Jahre 1840 den welt- 
bürgerlichen Liberalismus in Deutschland immer mehr in den 
Hintergrund drängte. Aber von vornherein hat seine nationale 
Gesinnung doch einen spezifisch klein- und mittelstaatlichen Ein- 
schlag: Er ersehnt ein mächtiges und einiges Deutschland haupt- 
sächlich wegen „der Nullität“ des übrigen, namentlich des süd- 
westlichen Deutschlands neben den Großmächten Österreich und 
Preußen.! 

Im Jahre 1848 hoffte er auf den Sieg der preußisch-deutschen 
Idee und übernahm von seiten der provisorischen Regierung des 
Erzherzogs-Reichsverwesers die Mission, den Höfen von Athen, 
Rom und Florenz dessen Regierungsantritt anzuzeigen.” 

Bis in die sechziger Jahre ist er ein — mehr? oder minder? 
offener — Anhänger des kleindeutschen Programms, der Bildung 
eines Bundesstaates unter preußischer Führung und einer Allianz 
mit Österreich gewesen. Aber allmählich tritt jener südwest- 
deutsche Einschlag seiner nationalen Gesinnung stärker hervor: 
Nach einer Aufzeichnung aus dem Jahre 1862(?)° ist es für Süd- 
westdeutschland um so bitterer, daß es von der Bestimmung der 
Geschicke Deutschlands durch die beiden Großmächte Österreich 
und Preußen ausgeschlossen wird, als gerade dort das Germanen- 
tum sich rein erhalten hat, während in Preußen und Österreich 
das deutsche Element mit dem slawischen vielfach gemischt ist; 
dazu kommt noch, so heißt es weiter, daB die großen Fürsten- 
geschlechter und die für die geistige Entwicklung der Nation ein- 
flußreichsten Männer, ja selbst die hervorragendsten Staatsmänner 


112, 113 (Zustimmung zu Roggenbachs Bemerkung über die allgemein- 
deutsche Stellung der Standesherren); 169 (das scharfe Urteil über die 
Mittel- und Kleinstaaten). 

! Denkwürdigkeiten I, 84—41. 2 Ebenda I, 46 ff. 3 I, 59, 60. 

4 I, 92, 98; 123, 124 Aufzeichnung des Tagebuchs 1862, März 9. 

5 I, 114, 116 — man vermißt hier nähere Angaben des Herausgebers 
über diese Aufzeichnung, die offenbar nicht dem Tagebuch angehört, son- 
dern als ein Zeitungsartikel oder Aufsatz erscheint. Es bleibt zweifelbaft, 
ob sie im Originalkonzept oder in Abschrift vorliegt, ob sie eigenhändig 
geschrieben ist oder nicht, ob H. selbst der Verfasser, ob sie tatsächlich 
vom Jahre 1862 datiert ist. Aus inneren Gründen möchte ich die vorletzte 
Frage bejahen und die Aufzeichnung zeitlich nach der Tagebuchaufzeich- 
nung vom 9. März 1862 — I, 128, 124 — ansetzen. Vgl. übrigens auch 
I, 141, 142. 


49 . Ernst Salzer. 


PreuBens und Osterreichs aus Südwestdeutschland hervorgegangen 
sind, und daß die südwestdeutschen Volksstämme sich in steigen- 
dem Maße ihrer materiellen und geistigen Überlegenheit bewußt 
werden. Man kann diesen Ausführungen eine gewisse Berechti- 
gung nicht absprechen, obwohl sie einseitig stammespartikula- 
ristisch übertrieben sind. Besonders frappant erscheint es, daß 
Österreich und Preußen in ganz gleicher Weise als halb slawische 
Staaten bezeichnet werden, daß Hohenlohe gar nicht den Unter- 
schied zwischen beiden in dieser Beziehung zu bemerken scheint.! 

Die ganze Stimmung, die jener Aufzeichnung zugrunde 
liegt, zeigt eine Annäherung der Ansichten Hohenlohes an die 
Triasidee — Konstituierung des außer-österreichischen und außer- 
preußischen, „reinen“ deutschen Bundesstaates unter bayrischer 
Hegemonie, der dann zusammen mit Preußen und Österreich den 
eigentlichen deutschen Bund zu bilden hätte. 

Denn der Fürst, der sich noch im Jahre 1862 zum klein- 
deutschen Programm eines Bundesstaates unter preußischer Hege- 
monie bekannt‘, der dann im Jahre 1863 einen Augenblick auf 
eine Lösung der deutschen Frage im großdeutschen Sinn gehofft 
hatte, verzweifelte vorübergehend an der Möglichkeit eines klein- 
deutschen Bundesstaates unter preußischer Führung und hielt das 
Triasprogramm unter Benutzung der schleswig-holsteinischen Ver- 
wicklung für durchführbar*, wenn er auch keineswegs die Schwierig- 
keiten verkannte, die diesem Programm in der Abneigung der 
Dynastien gegen eine Beschränkung ihrer Rechte sowie in der 
Abneigung der demokratischen Partei und endlich in der Ab- 
neigung Preußens und Österreichs entgegenstanden.5 Und bald 
wurde ihm klar, daß das Triasprogramm im Gegensatz gegen 
Preußen nicht realisierbar sei®, wohl aber schien ihm seine Ver- 


1 Das geschieht erst in dem Schreiben an die Königin Viktoria von 
England vom 4. Mai 1864 — I, 143. 

? S. 0.8.41 Anm. 4. 

3 I, 128. Die Schwierigkeiten freilich waren ihm von vornherein klar. 
Freiherr v. Völderndorff, Vom Reichskanzler Fürsten Hohenlohe S. 4. 

4 1,134; vgl. 141, 142; dem gegenüber sind Völderndorffs Ausführungen 
S. 3, 4 über H.s Stellung zur Triasidee offenbar nicht haltbar. 

6 I, 144 ff; vgl. 137 (Vorsicht in den Bestrebungen, Bayern an die 
Spitze der Mittelstaaten zu bringen). 

® Das ist der Kern des Memoires für den Prinzen Karl vom 21. März 
1866 — I, 151 ff. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 43 


wirklichung bis zu gewissem Grade im Einverständnis mit 
Preußen möglich! zu sein: Als Preußen im April 1866 Verhand- 
lungen mit Bayern über die Bundesreform angeknüpft hatte, 
suchte er den König Ludwig II. zu bestimmen, sich jetzt mit 
Preußen zu verständigen, das eben nur die Suprematie in Nord- 
deutschland erstrebe und Bayern eine ansehnlichere Stellung in 
Süddeutschland? zugestehen könne.” 

Die preußische Politik einer Konsolidierung Preußens in 
Norddeutschland und die bayrische Triaspolitik hätten sich so auf 
der Basis des Ausschlusses Österreichs aus dem engeren Deutsch- 
landt und eines preuBisch-bayrischen Dualismus einigen können. 
Als dann der Würfel gefallen und das Ausscheiden Österreichs 
aus Deutschland durch den Prager Frieden besiegelt war, kam 
Hohenlohe wieder auf seine kleindeutschen Anschauungen zurück. 

In einer Rede in der bayrischen Reichsratssitzung vom 
31. August? empfahl er, der Resolution des Abgeordnetenhauses 
beizutreten, die einen engen Anschluß an Preußen zum Ziele der 
Einigung Deutschlands unter Mitwirkung eines nationalen Parla- 
ments forderte. Hohenlohe lehnte die Gründung eines südwest- 
deutschen Bundes — eines „Winkeldeutschlands“ — hier ebenso 
energisch ab wie eine völlige Isolierung Bayerns oder eine An- 
lehnung an Frankreich und forderte ein Bündnis mit Preußen, 
für das man jetzt, solange noch alles im Fluß sei, für die Selb- 
ständigkeit Bayerns und seiner Dynastie günstige Bedingungen 
erlangen könne. Mit stolzem Pathos, das wohl zur Wirkung auf 
Frankreich berechnet war, erklärte er, wenn auch Preußen Rück- 
sichten auf Frankreich zu nehmen habe, so sei die deutsche 
Nation groß genug, zu sagen, was sie wolle, was sie für gut, für 
recht und für zweckmäßig für ihr eigenes Wohl halte, unbe- 


1 In diesem Sinne sind meine Ausführungen in Nord und Süd 362 
S. 255 zu modifizieren. 

? Also den wesentlichsten Punkt des bayrischen Triasprogramms. 

3 J, 154 (11. April); vgl. Völderndorff S. 5, 6. Bismarck ließ erst im 
April Andeutungen über die Möglichkeit der Teilung des militärischen Ober- 
befehls im Norden und Süden zwischen Preußen und Bayern nach München 
gelangen — Sybel IV, 826. Es muß dahingestellt bleiben, ob H. davon 
schon Kenntnis hatte. | 

1 Womit ja immerhin ein Bündnis zwischen diesem und Österreich 
vereinbar gewesen wäre. 

$ I, 171 f. 


44 Ernst Salzer. 


kümmert, was jenseits des Rheins gewünscht und gehofft werde, 
und mit wohl ebenso berechnetem Optimismus fügte er bei, daß 
die feindselige Stimmung Frankreichs eine künstlich gemachte 
sei, daß das französische Volk zu großgesinnt, zu selbstbewußt 
und zu edel sei, um sich vor der Konstituierung eines geeinigten 
Deutschlands zu fürchten. 

In einem vom König erbetenen Gutachten über die künftige 
Stellung Bayerns zu Norddeutschland bekämpfte Hohenlohe bald 
darauf! aufs schärfste die rein negative Politik v. d. Pfordtens, 
„die bayrische Selbständigkeit durch negative Bestrebungen zu 
erhalten“. Er verlangt vielmehr den baldigsten Abschluß eines 
Verfassungsbündnisses mit dem deutschen Norden, da ein 
bloßes Freundschaftsbündnis bei der Überlegenheit Preußens nur 
so lange von diesem respektiert würde, als es in seinem Interesse 
liege, während ein Verfassungsbündnis dauernde Garantien biete. 
Aufs nachdrücklichste warnte er vor der Gefahr einer Isolierung 
Bayerns, das weder in politischer? noch wirtschaftlicher? Be- 
ziehung sich selbst genügen könne, sowie vor der Gefahr, daß 
der starke, nationale Einheitstrieb bei einer plötzlichen, europäischen 
Katastrophe zur Revolution führen könne. Und er fordert daher, die 
jetzt noch genügend starke, partikularistische Stimmung der süd- 
deutschen Bevölkerung, ihre Abneigung gegen Preußen und ihre 
Anhänglichkeit an die angestammten Fürstenhäuser zu benutzen, 
um beim Abschluß eines neuen, deutschen Bundesvertrags die 
partikulare Selbständigkeit bis zu gewissem Grade zu erhalten 
und günstige Bedingungen zu erlangen. 

Dieses Gutachten scheint seinen Eindruck auf König Lud- 
wig U. nicht verfehlt und zu dem Entschluß mitgewirkt zu 
haben, dem Fürsten das Ministerium des Äußeren und des Könjg- 
lichen Hauses sowie den Vorsitz im Ministerrat zu übertragen‘, 


1 (Ende Oktober) I, 179 ff. 

? Im Falle eines Angriffs Frankreichs auf die Pfalz. 

° Im Falle des Abschlusses Norddeutschlands gegen den Süden durch 
den Zollverein und gemeinsame Regelung des Verkehrs- und Rechtswesens. 

* Allerdings war dieser sachliche Grund nicht der einzige. Hohenlohe 
war von Richard Wagner dem König als Minister vorgeschlagen worden, 
diesem persönlich sympathisch, und Ludwig IL hoffte, das H. ihm die 
Rückkehr Richard Wagners ermöglichen werde. Denkwürdigkeiten I, 178, 
211; v. Völderndorff 5, 6. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 45 


und in der Antrittsaudienz erinnerte sich der König beifällig des 
Rates, den ihm Hohenlohe schon im April erteilt, sich mehr an 
Preußen zu halten.! 


IL. 


Indem Hohenlohe die Leitung der bayrischen Politik über- 
nahm, erfuhr sein Programm für diese, wie er es in dem Gut- 
achten für den König gezeichnet hatte, doch gewisse Modifikationen. 
Drei Momente sind dafür von Bedeutung: Einmal mußte er sich 
mit der starken, partikularen Strömung in Bayern und mit der 
Persönlichkeit des Königs notwendig abfinden. Ludwig IL war 
stets besorgt um die Aufrechterhaltung seiner Kronrechte, nicht 
nur dem Auslande, sondern auch seinen eigenen Ministern gegen- 
über. Er behielt sich die eingehendste Kontrolle, namentlich 
der äußeren Politik vor. Hohenlohe mußte ebenso wie vor ihm 
v. d. Pfordten einwilligen, sämtliche Schriftstücke an (esandte 
oder auswärtige Regierungen vor ihrem Abgang dem König vor- 
zulegen? Und Hohenlohe war nicht der Mann, den König 
zu einer Politik in stärkerer, nationaler Richtung fortzureißen, als 
jenem selbst mit der Aufrechterhaltung der partikularen, bayrischen 
Selbständigkeit vereinbar schien. Er hielt es vielmehr für seine 
Ehrenpflicht dem König gegenüber, die bayrische Selbständigkeit 
nach Kräften zu wahren.’ 

Außerdem aber begann auch Hohenlohe selber nach der 
Vollendung der Verfassung des Norddeutschen Bundes eine deutsche 
Entwicklung in allzu zentralistischer Richtung, nach der Seite 
des Einheitsstaates hin zu fürchtent, eine Besorgnis, die doch 
wohl erst durch seinen neuen Standpunkt — eines bayrischen 
Ministerpräsidenten — wenn nicht ausschließlich, so doch zum 
guten Teil bedingt wurde. Im einzelnen ist es freilich schwer 


1 I, 193. ? I, 189. 

3 Sehr bezeichnende Äußerung in diesem Sinn I, 324. 

t Kammerrede vom 19. Jan. 1867 I, 196: vgl. Lorenz, Kaiser Wilhelm 
und die Begründung des Reichs S. 593 (Bericht Mohls vom 4. Mai 1868: 
H. sagte ihm, seiner Ansicht nach gehe Norddeutschland immer mehr dem 
Einheitsstaat entgegen) und Hohenlohe I, 319. 

5 Hatte er auch schon vor Übernahme des Ministeriums in Bayern 
Wurzel gefaßt, so hat doch jedenfalls seine amtliche Tätigkeit ihn noch 
enger an Bayern gebunden — und zwar dauernd. So verteidigt er auch. 
noch später die bayrischen Eigentümlichkeiten der Kronprinzessin Viktoria 
gegenüber. Denkwürdigkeiten II, 33. 


46 Ernst Salzer. 


zu entscheiden, inwieweit seine Haltung durch Konzessionen, die 
er dem König und der partikularen, bayrischen Strömung machen 
zu müssen glaubte, bestimmt wurde, und inwieweit sie seinen 
persönlichen Überzeugungen entsprang. 

Und als ein drittes, seine deutsche Politik bestimmendes Mo- 
ment kommt dann noch die notwendige Rücksicht auf die europäische 
Lage hinzu — die Rücksicht auf die Politik vor allem Preußens, 
Österreichs und Frankreichs sowie auf den Prager Frieden, der 
bekanntlich den süddeutschen Staaten die Bildung eines besonderen 
Vereins freistellte, „dessen nationale Verbindung mit dem Nord- 
deutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vor- 
behalten bleibt, und der eine unabhängige, internationale Existenz 
haben wird“. Hohenlohe war nie frei von der — gewiß nicht 
unbegründeten Besorgnis — daß Bayern im Verlauf großer, euro- 
päischer Verwicklungen seine staatliche Selbständigkeit — even- 
tuell durch den Zwang, in den Norddeutschen Bund einzutreten — 
verlieren könnte, und suchte daher den Anlaß zu solchen Ver- 
wicklungen ängstlich zu vermeiden.! 

Schon sofort bei der Aufstellung seines Ministerprogramms 
machten das erste und dritte dieser Momente ihren Einfluß geltend. 

Hohenlohes ursprüngliches Programm hat vermutlich durch- 
aus den Ausführungen seiner Rede vom 31. August und seines 
Gutachtens von Ende Oktober entsprochen und den Abschluß 
eines Verfassungsbündnisses mit Preußen und dem deutschen 
Norden gefordert. Dieses Programm fand indessen nicht die 
Billigung des Grafen v. Tauffkirchen, den Hohenlohe als Minister 
des Inneren in Aussicht genommen hatte: Tauffkirchen verfaßte 
ein neues Programm, dem Hohenlohe, wie er selbst sagt, um so 
eher zustimmen konnte, „als er in der Zwischenzeit vom Prinzen 
Reuß — dem preußischen Gesandten in München — gehört hatte, 
daß man in Berlin aus Rücksicht auf Frankreich wegen der be- 
vorstehenden Beratungen des norddeutschen Parlaments auf Unter- 
handlungen mit Süddeutschland sich nicht einzulassen geneigt sei“. 

Der Hauptunterschied zwischen dem ersten, von Hohenlohe 
selbst verfaßten und dem zweiten, vom Grafen Tauffkirchen 


1 I, 181, 185, 214, 372, 378: TI, 12; zeitweise fürchtete er auch eine 
Verständigung zwischen Preußen und Österreich auf Kosten der Mittel- 
staaten I, 392, 397. 

? J, 183. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 47 


stammenden Programm 'muß also darin bestanden haben, daß in 
dem letzteren die Forderung der sofortigen Anbahnung eines Ver- 
fassungsbündnisses mit dem Norden fehlte. 

In der Tat nun bezeichnet dieses von Hohenlohe akzeptierte 
Programm! — das er dann auch am 19. Januar 1867 in einer 
Programmrede in der Kammer? entwickelt hat — zwar als „den 
wenn auch entfernten, doch unverrückt im Auge zu behaltenden 
Zielpunkt der Politik Bayerns die Erhaltung Deutschlands, die Ver- 
einigung der Gesamtzahl und, soweit dies unmöglich, der größeren 
Zahl der deutschen Stämme zu einem Bundesstaat, geschützt 
gegen außen durch eine starke Zentralgewalt und im Innern 
durch eine parlamentarische Verfassung unter gleichzeitiger Wah- 
rung der Integrität des Staates und der Krone Bayern“. 

Dieses Ziel aber, so fährt das Programm fort, ist jetzt nicht 
direkt und unmittelbar zu verwirklichen. Die Bildung’ eines süd- 
deutschen Bundesstaats unter Führung Österreichs wird als weder 
wünschenswert noch ausführbar abgelehnt, ebenso der bedingungs- 
lose Eintritt Bayerns in den dem Einheitsstaat sich nähernden Nord- 
deutschen Bund°; das Streben nach einem solchen Aufgehen im 
preußischen Staate wird für günzlich unvereinbar mit den Pflichten 
der Räte der Krone Bayern erklärt. Und nun folgt der Passus, 
den Hohenlohe offenbar bei seiner oben angeführten Bemerkung 
über die Annahme des Tauffkirchen’schen Programms im Sinne 
hatte: 

„Ja wir würden es als einen unnützen und deshalb besser 
zu unterlassenden Versuch ansehen, mit Preußen in diesem Augen- 
blick, und ehe Norddeutschland selbst das Bedürfnis solcher 
Einigung fühlt, über eine Vereinigung zu irgendeiner anderen 
Form des Bundesstaats in Unterhandlung zu treten.“ Ebenso 
wird die Bildung eines südwestdeutschen Bundes abgelehnt, da 
der Wunsch nach solcher Einigung in der Bevölkerung der süd- 


1 1, 184 ff. Auch hier fehlen nähere Angaben des Herausgebers über 
Handschrift usw. Aus den im Text angegebenen inneren Gründen ergibt 
sich aber, daß das vorliegende Programm das von Tauffkirchen entworfene 
sein muß. 

2? I, 195 ff.; vgl. 198, 199 (die entgegenkommenden Erklärungen Bis- 
marcks durch Reuß auf diese Rede hin) und 203, 204. 

3 In der Programmrede erkennt Hohenlohe außerdem an, daß Preußen 
sich durch den Prager Frieden gebunden habe „sich auf die Bildung eines 
engeren Bundesverhältnisses nördlich von der Linie des Mains zu beschränken‘. 


48 Ernst Salzer. 


westdeutschen Staaten nicht lebendig sei. Um indessen die Ge- 
fahr der Isolierung Bayerns zu vermeiden, fordert das Programm 
die sofortige Anbahnung einer Allianz mit einer europäischen 


Großmacht, und zwar — unter ausdrücklicher Verwerfung einer 
Allianz mit Österreich oder Frankreich — die Anbahnung einer 
Allianz mit Preußen; dabei bringen es — wie das Programm 


fortfährt — die gegenwärtigen Machtverhältnisse mit sich, daß 
Bayern gegen bestimmte Garantie der Souveränität seines Königs 
im Falle eines Krieges sich der Führung Preußens unterstellt!, 
weshalb bei der Organisation der bayrischen Wehrkräfte auf diese 
Möglichkeit Bedacht zu nehmen sei. Zugleich wird die mög- 
lichste Wahrung der freundschaftlichen Beziehungen mit den 
übrigen Mächten, besonders mit Österreich und die Herstellung 
der gleichen Allianz der südwestdeutschen Mittelstaaten mit Preußen 
und Bayern sowie eine gemeinschaftliche und gleichartige Regelung 
von Gesetzgebung und Verkehr in allen deutschen Staaten als 
Ziel der bayrischen Politik bezeichnet. 

Man sieht, Hohenlohe war gegenüber der ablehnenden Hal- 
tung Preußens einerseits und der partikularen, bayrischen Strö- 
mung andererseits um einen Schritt zurückgewichen. Er fordert 
nicht mehr ein Verfassungsbündnis — einen staatsrechtlichen 
Bundesvertrag, sondern er begnügt sich mit der geheimen, aller- 
dings besonders engen, vôlkerrechtlichen Alianz mit Preußen, 
die schon sein Vorgänger, v. d. Pfordten, zugleich mit dem Berliner 
Frieden abgeschlossen hatte, und die Hohenlohe in seinem für 
die Öffentlichkeit bestimmten Programm nur als Desiderium be- 
zeichnen durfte. 

Wenn aber nun auch das Hohenlohe’sche Programm sich 
scheinbar nicht allzu weit von der bisherigen Politik entfernte 
(indem es die Notwendigkeit einer vorerst abwartenden Haltung 
in bezug auf die deutsche Frage mit Bedauern anerkannte und 
sich zunächst mit einer bloß völkerrechtlichen Allianz mit Preußen 
begnügte), so darf man darüber doch nicht den Umschwung über- 
sehen, den Hohenlohe trotzdem in der bayrischen Politik herbei- 
geführt hat. 

Es war doch von sehr großer Bedeutung, wenn der leitende 


1 Vgl. den Allianzvertrag vom 22. August 1866 bei Hahn, Fürst Bis- 
marck I, 501, 502. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 49 


Staatsmann Bayerns öffentlich als Zielpunkt seiner Politik den 
deutschen Bundesstaat, und zwar nur sehr wenig verblümt den 
kleindeutschen Bundesstaat bezeichnete; denn der Hinweis auf 
die Eventualität, daß die Vereinigung der Gesamtzahl der deutschen 
Stämme sich als unmöglich erweisen könne, und daß man sich 
dann mit der Vereinigung der größeren Zahl derselben zu einem 
Bundesstaate begnügen müsse — dieser Hinweis entbehrte doch 
nicht der Deutlichkeit; und nicht minder deutlich war es, wenn 
Hohenlohe in seinem Programm erklärte, daß „der Organismus 
Österreichs eine Gewähr einstigen Erreichens unseres Zielpunktes 
nicht bietet“. In der Programmrede in der Kammer fehlt zwar 
dieser Passus, aber es wird doch auch hier angedeutet, daß die 
österreichische Politik ihren Schwerpunkt nach Ofen verlegen 
solle: Der Fürst lehnt nämlich hier ebenso wie in seinem Pro- 
gramm ein süddeutsches Verfassungsbündnis unter der Führung 
Österreichs ab — jenes Österreichs, das zurzeit seine Stütze in 
den außerdeutschen Elementen der Monarchie suche — und fährt 
dann fort: „er werde es mit Freuden begrüßen, wenn die öster- 
reichische Monarchie aus den inneren Kämpfen, in welchen sie 
begriffen sei, gekräftigt und gestärkt hervorgehe, damit sie ihre 
zivilisatorische Mission als östliche Grenzmacht er- 
füllen könne“. 

Vor allem aber: Hohenlohe war fest entschlossen, die Allianz 
mit Preußen unverbrüchlich zu halten und legte sich — noch vor 
ihrer Publizierung! — öffentlich auf sie fest, während die von 
v. d. Pfordten proklamierte ,Rosenpolitik“? doch in dieser Be- 
ziehung offenbar nicht ganz zuverlässig war. Hohenlohe be- 
zeichnete seinem Vertrauten, dem Baron Völderndorff, als Haupt- 
grund für seinen Entschluß, in das bestehende, bayrische Mini- 
sterium einzutreten, ohne daß ihm die Neubildung des Ministeriums 
übertragen wurde, die Notwendigkeit, daß „im entscheidenden 
Moment in Bayern ein Mann der Minister des Auswärtigen sei, 


1 Schon im Februar wünschte Hohenlohe ihre Veröffentlichung, I, 203; 
vgl. auch Meyer 152, 153. Diese erfolgte bekanntlich am 19. März. 

3 Nach dem Rückert'schen Vers: „Wenn die Rose selbst sich schmückt, 
schmückt sie auch den Garten“, den v. d. Pfordten zitierte, indem er in der 
Reichsratssitzung am 31. August eine Politik der freien Hand für Bayern 
proklamierte; v. Völderndorfi, Ann. des Deutschen Reiches 1890 S. 280 u. 
Anm. 8. ` 

Histor. Vierteljahrechrift. 1908. 1. 4 


h0 Ernst Salzer. 


der die gegen Preußen eingegangenen Verpflichtungen unbedingt 
und ohne Zaudern erfülle. 1)“ 


IH. 


Nach Übernahme des Ministeriums suchte Hohenlohe zunächst 
die Zusammenfassung der militärischen Kräfte der Südstaaten in 
die Wege zu leiten. Auf seine Anregung fanden Anfang Februar 
zu Stuttgart unter Varnbülers Vorsitz? Konferenzen der Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten nnd der Kriegsminister der vier 
süddeutschen Staaten statt, auf denen man sich über die Grund- 
züge einer der preußischen nachgebildeten Wehrverfassung einigte°. 

Unmittelbar darauf hatte Hohenlohe mit dem Großherzog 
von Baden eine Besprechung in Mühlacker, in der sich beide „in 
dem Streben nach einer engeren Verbindung des Südens mit dem 
Norden von Deutschland begegneten“ und erörterten, „in welchen 
verschiedenen Stadien der Entwicklung sie sich dieses Einigungs- 
werk vollbracht dächten“.* 

Die enge Fühlung, die der Großherzog und Hohenlohe bei 
dieser Gelegenheit gewannen, suchten beide mit gleichem Eifer 
in der Folgezeit aufrecht zu erhalten. Der Großherzog wurde 
dabei von dem Wunsche geleitet, Hohenlohes Stellung in München 
nach Kräften zu festigen, während Hohenlohe seinerseits bestrebt 
war, Baden von einseitigem und übereiltem Vorgehen in der 
deutschen Frage abzuhalten. 

In diesem Sinne suchte er bald nach der Begegnung zu 
Mühlacker eine Verständigung zwischen den süddeutschen Re- 
gierungen über die Regelung der Verhältnisse zum Norddeutschen 
Bund anzubahnen. 


1 Freiherr v. Völderndorff S. 8. 

? Um den „Verdacht bajuvarischer Hegemoniegelüste zu vermeiden‘‘, 
denn H. war sich von vornherein klar, daß schon ein solcher Verdacht die 
anderen Staaten kopfscheu machen würde. Völderndorff S. 13. 

3? Denkwürdigkeiten I, 199f. vgl. auch die Aufzeichnungen Freydorfs, 
ed. Poschinger in der Konservativen Monatsschrift Dezember 1906 S. 239 ff. 
Hohenlohe sandte danach im Januar den Grafen Tauffkirchen nach Karls- 
ruhe und ließ Baden darüber beruhigen, daß von der Bildung eines Süd- 
bundes nicht die Rede sein, und daß die preußische Wehrverfassung zu- 
grunde gelegt werden solle. 

4 So der Großherzog in seinem Schreiben vom 4. März. Denkwürdig- 
keiten I, 204. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlobe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 51 


Die Vorschläge, die er hierfür in einem vertraulichen Schreiben 
an den Großherzog von Baden vom 19. Februar! formulierte, und 
für die er zunächst die Zustimmung Ludwigs II. zu erlangen 
hoffte, waren freilich von dem in seinem Programm aufgestellten 
Zielpunkt noch weit entfernt. Offenbar glaubte er, vorerst mehr 
in Bayern nicht durchsetzen zu können,? und von vornherein hat 
er sowohl dem Großherzog als auch Ludwig IL gegenüber den 
bloßen Übergangscharakter der von ihm vorgeschlagenen Ver- 
bindung betont.’ 

Er ging dabei aus von den vier Grundgedanken, die eigene 
Souveränität der süddeutschen Staaten zu erhalten, Deutschland 
gegen äußere Gefahren zu sichern, das nationale Streben zu 
befriedigen und den Beitritt Deutsch-Österreichs offen zu halten.“ 
Die wesentlichsten Punkte seiner Vorschläge waren die folgenden: 

Ein unauflöslicher Staatenbund zwischen den Südstaaten und 
dem Norddeutschen Bunde; preußisches Präsidium und preußischer 
Oberbefehl im Krieg; Erweiterung des Bundesrats durch 6 bay- 
rische, 4 württembergische, 3 badische und 2 hessische Stimmen; 
vertragsmäßige Regelung eines allgemeinen deutschen Indigenats 
und Heimatsrechts, des Zollverein, des Maß-, Gewichts- und 
Münzwesens, des Bankwesens, gleicher Rechtshilfe (ProzeBord- 
nung), gleicher Grundsätze über Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- 
wesen und Schiffahrt. Bei der Gesetzgebung über die gemein- 
samen Angelegenheiten sollen im Norden der Reichstag des Nord- 
deutschen Bundes, im Süden die Kammern der vier Staaten mit- 


1 Denkwürdigkeiten I, 201; Inhaltsangabe schon bei Meyer, Die Reichs- 
gründung und das Großherzogtum Baden, Festgabe zur Feier des 70. Ge- 
burtstags des GroBherzogs von Baden, dargebracht von der juristischen 
Fakultät der Universität Heidelberg (auch separat erschienen) S. 167. 

? Sowohl ein deutsches Parlament als ein bloßes Zollparlament erklärte 
Hohenlohe zunächst für unmöglich. Bericht Mohls vom 2. April. — Meyer 
S. 159. 

® Denkwürdigkeiten I, 209, 216, 217. Für die Beurteilung der Hohen- 
lohe’schen Politik ist das ein fundamentaler Punkt. 

4 Der Großherzog wollte diese vier Grundgedanken — d. h. doch wohl 
nur den ersten und vierten — als „Ausdruck für die ın den süddeutschen 
Stasten zu überwindenden Schwierigkeiten und Vorurteile ansehen — für 
den Kreis von Rücksichten, welche Hohenlohe zu nehmen genötigt sei, um 
einen Übergangszustand für eine innigere Verbindung mit dem Norden 
vorzubereiten“ — I, 204 — eine Auffassung, der Hohenlohe in seinem Ant- 
wortschreiben nicht widersprochen hat. 

4* 


52 Ernst Salzer. 


wirken; Bedingung des Abschlusses endlich sollte der gleichzeitige 
Abschluß einer Allianz mit Österreich sein, in welcher die Inte- 
grität des deutschen Gebietes gegenseitig garantiert und von 
Österreich unter Modifikation des Prager Friedens der deutsche 
Bund anerkannt werden sollte. 

Auf diese Allianz mit Österreich! legte Hohenlohe einen so 
großen Wert, weil er in ihr das Mittel erblickte, europäische 
Verwicklungen fernzuhalten und die friedliche Zustimmung Öster- 
reichs zu einer Modifizierung des Prager Friedens, zu einem Ausbau 
des deutschen Verfassungswerks mit Zentralgewalt und Parlament 
späterhin zu erlangen.? 

Der Großherzog von Baden erkannte sofort ebenso wie sein 
Ministerium ê den wundesten Punkt des Hohenlohe’schen Projekts — 
die Übertragung der Gesetzgebung über die gemeinsamen An- 
gelegenheiten an die acht süddeutschen Kammern neben dem 
norddeutschen Reichstag. Er beeilte sich daher, dem Fürsten in 
seinem Antwortschreiben vom 4. März mitzuteilen, daß man in 
Berlin als erste nähere Verbindung zwischen Süden und Norden 


1 Der Großherzog hatte die Worte Hohenlohes in dem Schreiben vom 
19. Februar (I, 202) in dem Sinn interpretiert, daB Hohenlohe mit diesem 
Bündnis lediglich Österreich und den österreichisch gesinnten Kreisen in 
München eine Konzession machen wolle (I, 206), worauf denn Hohenlohe 
seine Gründe für die Allianz in dem Schreiben vom 14. März (I, 208, 209) 
ausführlicher auseinandersetzte. 

? Zur Zeit und nach dem Wortlaut des Prager Friedens erklärte 
Hohenlohe die Statthaftigkeit einer bundesstaatlichen Vereinigung (mit ge- 
meinsamem Parlament) mit dem Norden für zweifelhaft; I, 209 — kaum 
mit Recht. Denn die Bildung eines Südbundes war in das Ermessen der 
Südstaaten gestellt, und nur einem Südbund war die internationale Unab- 
hängigkeit garantiert. Vgl. Sybel VI, 180, 181. 

3 Meyer S. 158 gibt einen Bericht desselben vom 28. Mai wieder; da 
aber der Großherzog nach dem Schreiben an Gelzer—Lorenz S. 581 — schon 
vor Abfassung seines Schreibens an Hohenlohe vom 4. März ein Gutachten 
des Ministeriums eingeholt hat, so muß das Datum Mai in Februar zu korri- 
gieren sein; oder es handelt sich um zwei verschiedene Gutachten; indessen 
scheint gerade der von Meyer wiedergegebene Bericht in der Ministerial- 
erklärung vom 6. und 16. Mai schon berücksichtigt zu sein; s. u. S. 56 
Anm. 2. Der Schlußantrag Freydorfs ging nach Lorenz — ebd. — dahin, „zum 
Zweck der politischen Einigung mit Norddeutschland und nur zu diesem 
Zweck vorübergehend einen Bund sonst gleichgültigen Inhalts unter sich 
zu schließen“ — um die Bestimmungen des Prager Friedens formell zu 
erfüllen. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 53 


den Eintritt von Vertretern der süddeutschen Regierungen in den 
Bundesrat und von süddeutschen Abgeordneten in den nord- 
deutschen Reichstag für Zollangelegenheiten und somit die Ver- 
wandlung desselben in ein Zollparlament ins Auge fasse! daß 
ein solcher Anfang sich bald weiter ausbilden und über andere 
Gebiete verbreiten lasse, und daß es geraten sein werde, die Lösung 
der Gesetzgebungsfrage durch einen dahin zielenden Vorschlag vor- 
zubereiten. Damit wäre es dann auch möglich, auf dem Wege 
der Gesetzgebung statt auf dem des Vertrags, wie Hohenlohe vor- 
geschlagen, die gemeinsamen Angelegenheiten zu regeln. 

Im übrigen empfahl der Großherzog möglichste Anlehnung 
an die alte, deutsche Bundesakte, um deren entwicklungsfähige Keime 
zur Reife zu bringen,” und äußerte seine Bedenken dagegen, die 
Allianz mit Österreich zur Bedingung des Vertragsschlusses mit 
Preußen zu machen.® Er schlug als Kompromiß vor, lieber die 
Regelung der Beziehungen des zu gründenden Bundes zu Öster- 
reich in dem Bundesvertrag auf ähnliche Weise in Aussicht zu 
stellen, wie dies in dem Verfassungsentwurf des Norddeutschen 
Bundes in Betreff der süddeutschen Staaten geschehen. 

Bei allem Entgegenkommen gegenüber Hohenlohe empfahl 
der Großherzog doch zunächst bis zum Abschluß des norddeutschen 
Verfassungswerks eine zuwartende Haltung* und betonte noch 
einmal, daß das vorläufig anzustrebende Bundesverhältnis mit 
Preußen als ein Übergangszustand zu bezeichnen sei, der 


1 Vgl. Bismarcks Erlaß vom 15. Februar 1867. Poschinger, Wirtschafts- 
politik S. 95, 96. 

3 Es bestätigt das die von Lorenz S. 682 bestrittene Richtigkeit der 
Angabe Meyers S. 160. 

$ 1. Zweifel, ob Preußen damit einverstanden sein werde, den Prager 
Frieden in einem so wichtigen Punkte zu modifizieren und eine europäische 
Frage damit aufzuwerfen, die der Prager Frieden eben vermeiden wollte, 
indem er die nationale Verbindung von Nord- und Süddeutschland als eine 
innere Frage vom Ausland anerkennen lasse. 

2. Gefahr, daß die Garantie der deutschen Besitzungen Österreichs 
Deutschland in seiner eigenen Entwicklung stören und in äußere Verlegen- 
heiten verwickeln könne. 

3. Zweifel, ob es in Bayerns Interesse liege, Preußen gegenüber als 
Vertreter österreichischer Interessen zu erscheinen, bevor Österreich einen 
solchen Wunsch geäußert habe. 

t Der Großherzog hat also Hohenlohes Anträge nicht geradezu ab- 
gelehnt, wie Lorenz S. 581 meint, aber doch dilatorisch behandelt. 


54 Ernst Salzer. 


damit ende, daB eine Verfassung sämtliche deutsche Gebiete 
umfasse. 

Am 6. März traf dann in Karlsruhe Graf Tauffkirchen in ge- 
heimer Mission Hohenlohes ein, um dem Großherzog die Vor- 
schläge des Fürsten näher zu erläutern; das Resultat der Unter- 
redung war, daß der Großherzog es übernahm, in Berlin über die 
bayrischen Vorschläge — aber ohne ins Detail zu gehen — zu 
sondieren, was Hohenlohe micht selbst tun wollte, da er zunächst 
weder mit Ludwig II, noch den übrigen Ministern über das ganze 
Projekt gesprochen.! 

Am 14. März formulierte dann Hohenlohe in einem neuen, 
vertraulichen Schreiben an den Großherzog und unter Berück- 
sichtigung von dessen Vorschlägen das folgende Programm:? 

1. Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen einigen sich, 
dem Norddeutschen Bunde gemeinschaftlich die Gründung eines 
dem früheren Deutschen Bunde nachgebildeten Staatenbundes ? 
mit Ausschluß Österreichs anzutragen. 

2. Den Beratungen über diesen gemeinschaftlichen Antrag 
ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815 zugrunde zu legen? und 
nur so weit zu modifizieren, als es die durch Austritt Österreichs 
veränderte Lage, die Übertragung des Präsidiums an Preußen, 
und die Sicherung des Zollvereins nötig machen. 

3. Diesem neuen Bundesvertrag ist, ähnlich dem Art. 71 der 
Verfassung des Norddeutschen Bundes ein Artikel über An- 
bahnung einer Allianz mit Österreich beizufügen.’ 

4. Der Ausbau dieses Verfassungswerks zu einem 
Bundesstaate mit parlamentarischer Verfassung wäre 
vorzubehalten. 

Der Großherzog entsandte darauf seinen Vertrauten, den 
Staatsrat Gelzer, zu weiteren Besprechungen nach München, wo 
derselbe am 21. März eintraf. Schon vorher war der württem- 
bergische Minister v. Varnbüler zu Verhandlungen über die 
deutsche Frage dort angekommen. 

In einem ausführlichen Bericht an König Ludwig vom 20. März 
1867 suchte nun Hohenlohe um die königliche Genehmigung 
zu Verhandlungen auf den uns bekannten Grundlagen nach und 


! Lorenz 581. ? I, S. 209. 
> Wie das der Großherzog vorgeschlagen hatte. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 55 


legte die zwiefache Ursache für die Unhaltbarkeit des gegen- 
wärtigen Zustandes dar: Einmal gefährdet jede europäische Ver- 
wicklung die Selbständigkeit Bayerns; und zum andern wird sich 
der nationale Gedanke gegebenenfalls auch im Kampfe gegen die 
Regierungen durchzusetzen suchen und damit die Dynastie bedroht. 
Nachdrücklich warnt er vor dem Gedanken, abzuwarten, bis Öster- 
reich wieder die frühere Stellung in Deutschland einnehmen könne, 
und erklärt, daß der Wiedereintritt Österreichs in den Deutschen 
Bund voraussichtlich weder wegen des Widerspruchs Preußens 
möglich noch auch von Österreich beabsichtigt sei. Er bezeichnet 
daher als nächste Ziele die Rekonstituierung des Deutschen Bundes 
unter Ausschluß der österreichischen Staaten und als Übergang zu 
engerer, bundesstaatlicher Vereinigung, die gegebenenfalls auch den 
deutschen Provinzen Österreichs die Möglichkeit späteren Eintritts 
offen lasse, sowie die Anbahnung einer Allianz mit Österreich. 
Zum Schluß betonte Hohenlohe, daß durch die Einleitung von 
Verhandlungen mit Preußen Bayern auch seine Stellung in den 
brennenden, materiellen Fragen der Liquidation des Bundeseigen- 
tums, der Aufhebung des Salzmonopols und der Erneuerung des 
Zollvereins erheblich verbessern werde.! 

Der König erteilte dem Fürsten denn auch am 30. März die 
erbetene Ermächtigung. Inzwischen hatte sich Hohenlohe mit 
Varnbüler über die Skizze zu einer Übereinkunft geeinigt, mit 
deren Grundzügen auch Staatsrat Gelzer sich einverstanden er- 
klärte, und die Hohenlohe dem König mit einem Bericht vom 
31. März zur Genehmigung vorlegte. 

Der König erteilte am 11. April diese Genehmigung, mit 
einigen sehr bezeichnenden Zusätzen: die Ablehnung des Eintritts 
der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund sollte in 
noch entschiedenerer Weise ausgesprochen und in der Folge 
strengstens festgehalten werden; die Anerkennung der Notwendig- 
keit eines Parlaments erscheine ihm nicht unbedenklich, aber auch 
entbehrlich, und er möchte dieselbe deshalb vermieden sehen; den 
Abschluß der Allianz mit Österreich wünschte er sogleich mit 
der Regelung der allgemeinen Beziehungen und vor dem Inkraft- 


! Diese Punkte treten aber neben den allgemeinen, politischen Er- 
wägungen doch sehr zurück, und es ist nicht richtig, wenn R. Delbrück in 
seinen Erinnerungen II, 395 die Verhinderung eines Zollparlaments als ein- 
ziges Motiv der bayrischen Pläne bezeichnet. 


96 Ernst Salzer. 


treten der neuen Bundesverträge. Diese Bemerkungen zeigen, wie 
richtig Hohenlohe vorausgesehen hatte, was er beim König zu- 
nächst durchsetzen konnte. 

Am 31. Mai wurde darauf die Übereinkunft zwischen Hohen- 
lohe und Varnbüler vollzogen." Sie beruhte durchaus auf den 
von Hohenlohe in der Korrespondenz mit dem Großherzog von 
Baden entwickelten und nach dessen Wünschen modifizierten 
Vorschlägen und lehnte sich auch an den Entwurf der Verfassung 
des Norddeutschen Bundes an, indem sie Artikel III und IV des- 
selben als Basis der Verhandlungen über Feststellung der gemein- 
samen Bundesangelegenheiten anerkannte,” und indem sie für 
Preußen 17 Stimmen im Bundesrat vorsah und für die übrigen 
Mitglieder die im Artikel VI der Wiener Bundesakte festgesetzte 
Stimmenzahl;% nur für Bayern waren, wie schon in Hohenlohes 
Schreiben vom 19. Februar, 6 Stimmen vorgesehen. Festgehalten 
war an der Forderung, die gemeinsamen Angelegenheiten, soweit 
möglich, auf dem Wege des Vertrags als Bundesgrundgesetz zu 
regeln und auf dem Wege der Gesetzgebung unter Mitwirkung 
des norddeutschen Parlaments und der süddeutschen Ständekammern 
fortzubilden. Die Berechtigung einer nationalen Vertretung am 
Bunde wird — trotz der von Ludwig IL. geäußerten Bedenken — 
anerkannt. 

Der Großherzog von Baden hatte inzwischen nach seiner 
Rückkehr von einer Reise nach Berlin Hohenlohe noch einmal 
ganz klar seinen Standpunkt entwickelt, wie auch Staatsrat Gelzer 
schon damit beauftragt worden war: daß ihm ein einziger Bundes- 
staat durch Eintritt der Südstaaten in den Norddeutschen Bund 
oder durch Weiterentwicklung des Zollvereins als wünschens- 
wertestes Ziel vor Augen stehe, daß er aber, solange dieses Ziel 
noch nicht erreichbar sei, sich keinem Versuch entziehen wolle, 


1 Inhaltsangabe bei Meyer 161 f.; zuerst mitgeteilt bei Lorenz 135 ff., 
jetzt auch Denkwürdigkeiten I, 232 und 244. (Mit Rücksicht auf Frank- 
reich und Österreich — vgl. 236 — wird statt einer „Allianz“ eine „der Ge- 
meinsamkeit der Nationalität entsprechende Verbindung“ mit Österreich an- 
zustreben sein — eine nicht ganz unbedenkliche Fassung.) 

3 Damit war einem badischen Wunsche teilweise Rechnung getragen, 
der auf Art. 3, 4 und 32 (Gemeinsamkeit der Zölle und indirekten Steuern) 
als Inhalt des Bundes verwiesen hatte. Meyer 158; vgl. o. 52, Anm. 3. 

® Analog den bezüglichen Bestimmungen der norddeutschen Bundes- 
verfassung. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 57 


der dem gewünschten Ziel wenigstens um einige Schritte näher 
bringe, daß er deshalb Hohenlohe gern entgegenkomme, daß er 
dessen Einfluß und dessen Stellung in Bayern zu unterstützen 
als seine Pflicht ansehe, und daß er auch seine Motive für die 
Allianz mit Österreich zu würdigen wisse. Zugleich aber machte 
er den Fürsten von neuem darauf aufmerksam, daß Preußen nach 
dem Abschluß der Verfassung des Norddeutschen Bundes vor 
allem über eine Erneuerung des Zollvereins Unterhandlungen ein- 
leiten werde.! 
IV. 

Inzwischen war die Luxemburger Frage brennend geworden 
und verflocht sich mit der deutschen Politik Hohenlohes. 

Bismarck wünschte durch Vermittlung Bayerns zu erfahren, 
welche Haltung er im Falle eines Krieges mit Frankreich von 
Österreich zu erwarten habe, und ob dieses eventuell zu einem 
Bündnis mit Preußen und Bayern bereit sei.” Denn einen Augen- 
blick scheint doch Bismarck wirklich daran gedacht zu haben, 
den Krieg zum mindesten nicht zu vermeiden: 

Er ließ Hohenlohe am 3. April durch den preußischen Ge- 
sandten in München vertraulich mitteilen, Frankreich behaupte, 
der luxemburgische Handel sei abgeschlossen, der Kaiser könne 
nicht mehr zurück, obwohl Bismarck Benedetti gesagt habe, daß 
Preußen nach der Lage der öffentlichen Meinung nicht weichen 
könne und werde. Graf Perponcher berichte dagegen aus dem 
Haag, daß der Abschluß nicht erfolgt sei, und daß er hoffe, den- 
selben zu verhindern. „Nach Stand der Dinge in Deutschland“ — 
heißt es dann weiter in der Depesche — „müssen wir meines Er- 
achtens eher den Krieg wagen, sowenig auch das Objekt Luxem- 
burg an sich des Kriegs wert ist. Die Auffassung der Sache in 
der Nation, deren Ehrgefühl ins Spiel gezogen, ist das Entscheidende. 
Jedenfalls sollten wir beide den günstigen Einfluß des Inzidenz- 
falls auf Konsolidierung der nationalen Sache nach Kräften aus- 
beuten und uns daneben vom Kriege, der schnell eintreten kann, 
materiell nicht überraschen lassen.“ 


! Schreiben vom 9. April 1867 I, 226 ff. 

? I, 222 und 228, wonach also die Initiative zu einer Allianz mit 
Österreich nicht von Bayern, wie man bisher annehmen mußte, sondern 
von Bismarck ausgegangen zu sein scheint; vgl. auch I, 276: Verbindung 
mit Österreich „couronnement de l'oeuvre. 


58 Ernst Salzer. 


Es ist eines der groBen, nationalen Verdienste des Fürsten 
Hohenlohe, daß er in dieser kritischen Situation mit unerschütter- 
licher Vertragstreue an der preußischen Allianz festgehalten und 
beim König diese Politik durchgesetzt hat; er hat auch bei diesem 
selbst keine Schwierigkeiten gefunden und die antipreußischen 
Gegenbestrebungen, die sich geltend zu machen suchten, mühelos 
zurückgewiesen.' Freilich verband er doch mit dieser Erklärung 
die Versicherung, daß die bayrische Regierung, weit entfernt, zum 
Kriege zu drängen, an allen zur Erhaltung eines ehrenvollen 
Friedens geeigneten Schritten teilzunehmen, überhaupt alle hierzu 
geeigneten Mittel zu erschöpfen bereit sei.? 

Zugleich benutzte er in geschickter Weise die internationalen 
Verhältnisse, um in der deutschen Frage in einer für Bayern 
günstigen Art einen Schritt vorwärts zu kommen. Indem er 
eine Allianz zwischen Preußen, Österreich und Bayern zu ver- 
mitteln suchte und zu diesem Zweck den Grafen Tauffkirchen 
an die Höfe von Berlin und Wien entsandte, erteilte er demselben 
zugleich den Auftrag, als Preis für diese Allianz „von Preußen 
günstige Bedingungen bei den über die Stellung Bayerns und der 
übrigen südwestdeutschen Staaten zum Norddeutschen Bunde zu 
eröffnenden Unterhandlungen zu erzielen und ein Übereinkommen 
hierüber vorbehaltlich der Genehmigung Sr. Majestät des Königs 
abzuschließen.“ ®? 

Indem sich dann bekanntlich Graf Beust den preußisch- 
bayrischen Anträgen versagte, scheiterte diese ganze Unterhandlung. 


! Völderndorff, a. a. 0. S. 15 zitiert eine Stelle aus einem Brief Hohen- 
lohes, den er Ende März erhalten haben will; (hier aber scheint ein Irrtum 
vorzuliegen, denn die eigentliche Krisis fällt erst in die ersten Apriltage — 
I, 221 ff). „Es war doch gut, daß ich zugegriffen habe, es ist mir ohne 
Schwierigkeit gelungen, Bayern in der deutschen Politik zu erhalten und 
alle Versuche, den casus foederis des Schutz- und Trutzbündnisses als nicht 
gegeben zu erachten, „weil es sich nur um ein Garnisonrecht im Auslande, 
also nicht um einen Angriff auf das preußische Gebiet handle,“ abzuweisen.“ 

2 I, 226, 231. 

3 I, 229, Entwurf der Instruktion als Beilage zu einem Bericht an den 
König vom 10. April. Vgl. Sybel VI, 124 ff., wo von dieser Verquickung 
des Allianzprojekts mit der deutschen Frage nichts erwähnt wird. Bismarck 
hat vermutlich diesen Punkt dilatorisch behandelt. Vgl. auch Beust II, 120; 
Staatsarchiv XXX No. 5593 und danach Poschinger, Bismarck und die Diplo- 
maten 245, 246. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 59 


V. 


Die Grundgedanken des bayrisch-württembergischen Überein- 
kommens vom 31. Mai bezeichnete Bismarck Baden! gegenüber 
als unannehmbar?, besonders mit Rücksicht auf den Vorschlag, 
für gemeinsame Angelegenheiten neben der Zustimmung des 
Reichstags die der acht süddeutschen Kammern einzuholen. 

Namentlich in betreff der Zollangelegenheiten erklärte das 
Bismarck für unmöglich und bezeichnete als einzigen, annehmbaren 
Modus gemeinsamer Zollgesetzgebung eine zum Behuf derselben 
eintretende Erweiterung des Bundesrats und Reichstags durch die 
Teilnahme von Vertretern Süddeutschlands. Dennoch wünschte Bis- 
marck, daß Baden die Verhandlungen mit Bayern und Württemberg 
fortsetze, „um den Faden nicht abreißen zu lassen.®“ Die badische 
Regierung teilte denn alsbald ihre Bedenken nach München mit.* 

Hohenlohe hat darauf in einer Note vom 22. Mai? gewisse 
Modifikationen vorgeschlagen. Doch blieb er dabei, daß ein ge- 
meinsames, deutsches Parlament zurzeit für Bayern noch un- 
möglich sei — weder die Dynastie noch die Bevölkerung wollten 
es; bezüglich des Vertragswegs betonte er, daß derselbe nur „so- 
weit als möglich“ in Aussicht genommen sei. 

Der Großherzog von Baden ermächtigte darauf am 27. Mai 
sein Ministerium zu weiteren Verhandlungen unter Zugrundelegung 
der bayrisch-württembergischen Ministerialerklärung mit den vom 
Fürsten Hohenlohe vorgeschlagenen Modifikationen. ê 

Das bayrisch-württembergische Programm, das Bismarck so 
gar nicht genügte und genügen konnte, hat diesen nun offenbar 
mitveranlaßt, die geplante? Reorganisation des Zollvereins in An- 
griff zu nehmen. 


ı Nach Meyer 162 hätte auch Bayern das Übereinkommen Preußen 
mitgeteilt. 

? Auch Freydorf war so wenig befriedigt, daB er den Wunsch der 
Aufnahme Badens in den Norddeutschen Bund Bismarck aussprechen ließ, 
der das aber ablehnte. Meyer 182, 183; vgl. Lorenz 138, 139. 

3 Meyer 168, 164; Lorenz 132 ff. nach badischen Akten. 

4 Meyer 164; Hohenlohe I, 234. 

5 Erwähnt bei Lorenz 140, leider ohne nähere Angaben; vgl. auch 
Meyer 164, 166. 

6 I, 235. Förmlich beigetreten ist aber Baden dem Abkommen nicht, 
wie das Meyer 165 irrig behauptet: Denkwürdigkeiten I, 280. 

7 Schon im Februar hatte Bismarck die Gesandten an den süddeutschen 


60 Ernst Salzer. 


Hohenlohe konnte es Bismarck nicht verzeihen, daß jener 
damit seine Bundespläne durchkreuzte und hat das noch im De- 
zember des Jahres 1868 als einen Fehler Bismarcks bezeichnet.! 

In Wirklichkeit war es einer seiner genialsten Schachzüge. 

Die Haltung der süddeutschen Staaten — ihre Bundesvor- 
schläge bewiesen es aufs deutlichste — und auch die inter- 
nationale Lage gestatteten es zurzeit nicht, die staatliche Eini- 
gung Deutschlands durchzusetzen. So beschränkte sich denn 
Bismarck vorerst auf eine Umgestaltung der Zollvereinsverfassung 
In dieser zunächst mehr wirtschaftspolitischen Frage konnte er mit 
ganz brutaler Gewalt die Übermacht Preußens und des Nord- 
deutschen Bundes in die Wagschale werfen, während er in der 
Frage der politischen, staatsrechtlichen Einigung den Süddeutschen 
gegenüber keinen Zwang anwenden wollte. 

Als Bismarck den Zollverein kündigte und zu Minister- 
konferenzen über dessen Neuorganisation auf den 3. Juni nach 
Berlin einlud, wünschte Hohenlohe diese Konferenzen noch hin- 
auszuschieben, da er glaubte, es solle dort auch über den An- 
schluß an den Norddeutschen Bund verhandelt werden, und er 
darüber erst eine Einigung zwischen den süddeutschen Staaten 
erzielen wollte ? 

Bismarck aber erneuerte unter Vermittlung des württem- 
bergischen Ministers Varnbüler seine Einladung, und dieser machte 
in einer Zusammenkunft in Nördlingen am 30. Mai Hohenlohe 
Mitteilungen darüber, daß Frankreich und Österreich sich un- 
günstig über die bayrisch-württembergischen Pläne ausgesprochen,® 
und daß man auch in Berlin aus Rücksicht auf Frankxeich sich 
vorerst auf die Regelung der Zollvereinsangelegenheiten beschränken 
wolle. Daraufhin bat Hohenlohe den König um die Ermächtigung 
zur Teilnahme an den Berliner Konferenzen“ Das Programm, 
das Bismarck hier vorlegte, Bildung eines Zollbundesrats und 
Zollparlaments, entsprach freilich ganz und gar nicht dem, was 


Höfen beauftragt, darüber zu sondieren. S.0.S.53, Anm. 1. Die bayrischen 
Vorschläge für die Erneuerung des Zollvereins in der Weber’schen Denk- 
schrift, die während des Aufenthalts des Großherzogs von Baden in Berlin 
eingetroffen war, waren für Bismarck unannehmbar. Hohenlohe I. 228. 

! Hohenlohe I, 841. 3 I, 235. 

® Vgl. Hohenlohes Erlaß an die Gesandtschaft in Wien — I, 240 ff. 

* Ebd. 235 ff. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 61 


Hohenlohe durchsetzen zu kônnen glaubte und selbst wünschte. 
Er war gegen den Eintritt süddeutscher Abgeordneter in das 
norddeutsche Parlament und meinte, das werde Bayern nach und 
nach in den Norddeutschen Bund führen. Es widerstrebte aber 
Bayern, sich indirekt und nach und nach in den Bund hinein- 
ziehen zu lassen. Wenn es eintreten wollte, würde es schon von 
selbst kommen. Er beantragte daher die Bildung einer besonderen 
Versammlung, der das norddeutsche Parlament und die süddeutschen 
Kammern gewisse auf den Zollverein bezügliche Befugnisse abzu- 
treten hätten. 

Aber hier blieb Bismarck unerschütterlich. Württemberg, 
Baden und Hessen schlossen schon am 4. und T. Juni auf Bismarcks 
Bedingungen einen Präliminarvertrag ab. 

Auch Hohenlohe wollte es doch nicht auf die Auflösung des 
Zollvereins ankommen lassen — er war entschlossen, das dem 
König gegenüber zur Kabinettsfrage zu machen.! Auch glaubte er, 
daß „von weiteren Bundesverfassungsberatungen“ nach Abschluß 
des neuen Zollvereinsvertrags abgesehen werden könne. Und das 
erschien ihm im Augenblick offenbar als ein Vorteil für die Er- 
haltung der bayrischen Selbständigkeit. Das energische Vorgehen 
Bismarcks in der Zollvereinsfrage hatte ihm doch in dieser Be- 
ziehung Besorgnisse eingeflößt, und nur allmählich kam er von 
dem Verdacht zurück, daß Bayern in der nationalen Frage ver- 
gewaltigt werden solle? Dazu kam die Besorgnis vor dem Wider- 
spruch Österreichs und Frankreichs gegen weitere Vereinbarungen 
mit dem Norden.’ 

Zur Vertretung der bayrischen Wünsche in der Zollvereins- 
frage wurde noch einmal Graf Tauffkirchen nach Berlin entsandt, 
der aber nur in zwei Punkten etwas erreichte: 

Bei Verhandlungen mit Österreich und der Schweiz sollten 
Vertreter der angrenzenden Staaten zugezogen werden, und Bayern 
sollte im Bundesrat 6 statt 4 Stimmen erhalten — ein Sonder- 
recht, das Hohenlohe schon in dem Schreiben an den Großherzog 
von Baden vom 19. Februar gefordert hatte (ebenso in der Mini- 
sterialabkunft vom 31, Mai), und das später aus der Zollvereins- 
in die Reichsverfassung übergegangen ist. Bayern trat dann am 


! Vgl. v. Völderndorff S. 17. 
? I, 819. 3 s. o. S. 60. 


62 Ernst Salzer. 


18. Juni dem Präliminarvertrag bei, und am 8. Juli wurde der 
definitive Vertrag unterzeichnet. | 

Bei der Einbringung des neuen Zollvereinsvertrags in der 
zweiten Kammer legte Hohenlohe Rechenschaft über seine bisherige 
deutsche Politik ab.! 

Nachdrücklich lehnte er nochmals den bedingungslosen Eintritt? 
der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund ab, ebenso 
die Bildung eines süddeutschen Bundesstaats oder eines inter- 
nationalen Bundes der einzelnen deutschen Staaten und berichtete 
über seine Bemühungen um den Abschluß eines deutschen Staaten- 
bundes und einer Allianz desselben mit Österreich, die dann durch 
die preußische Initiative in der Zollvereinsfrage unterbrochen 
worden. Er betonte darauf, daß die Bedingungen, die Preußen 
an die Aufrechterhaltung des Zollvereins knüpfte, nicht ohne Ein- 
fluß auf das begonnene Werk bleiben konnten, daß aber die Re- 
gierung an ihrem Programm einer nationalen Verbindung der 
süddeutschen Staaten mit dem Norden in Form eines Staaten- 
bundes festhalte, wohl bewußt der Verantwortlichkeit, die ihr die 
Pflicht der staatlichen Selbsterhaltung Bayerns und die gefahrvolle 
Lage Europas auferlege. Zugleich suchte er, einem Anschluß 
Badens allein an den Norddeutschen Bund entgegenzuarbeiten, 
indem er es als weder politisch korrekt noch zweckmäßig, noch 
auch in friedlicher Weise durchführbar bezeichnete, daß einzelne 
Staaten südlich des Mains mit Norddeutschland in nähere Ver- 
bindung träten.® Die zweite Kammer stimmte denn auch mit 
großer Majorität dem Zollvereinsvertrag zu. Den anfänglichen 


—— 


! Bismarcks Urteil über die Rede: Lorenz 154, 155 — übrigens nicht 
ganz gerechtfertigt. Die Unmöglichkeit, daB Bayern mit fremden Mächten 
Bündnisse eingehe, erkennt Hohenlohe im Bericht an den König I, 327 
(22. VII. 68) ausdrücklich an. 

? Ohne Abänderung der Verfassung. 

5 Demgegenüber vertrat v. Freydorf seinen Standpunkt in einer Kammer- 
rede am 14. Oktober 1867 — Meyer 181 —, daB der Nikolsburger und 
Prager Frieden den Eintritt der süddeutschen Staaten oder eines derselben 
in den Norddeutschen Bund nicht ausschlössen. Denselben Standpunkt ver- 
trat theoretisch auch Preußen. — Denkwürdigkeiten I, 274, vgl. Meyer 183, 
Lorenz 154—156, wonach jedoch Bismarck aus Opportunitätsrücksichten 
nicht bloß mit einem oder zwei der süddeutschen Staaten abschließen 
wollte. In diesem Sinne sind die Ausführungen Sybels VI, 182 zu modi- 
fizieren. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 63 
Ci 


Widerstand der Kammer der Reichsräte überwand Hohenlohe durch 
ein sehr geschicktes Manöver, indem er einem Vermittlungsantrag des 
Fürsten Löwenstein-Wertheim beistimmte und mit dem Freiherrn 
von Thüngen, dem Berichterstatter der ersten Kammer in dieser 
Frage, nach Berlin reiste, um nochmals zu versuchen, das bayrische 
liberum veto durchzusetzen — natürlich vergebens. Die Kammer 
der Reichsräte nahm aber nun — auf den Bericht Thüngens hin, 
der durch seine Reise überzeugt worden war — den Zollvereins- 
vertrag ebenfalls an.! 


* * 
* 


Die neue Zollvereinsverfassung, die so von Bismarck mit 
Hohenlohes Unterstützung schließlich durchgesetzt worden war, 
hat in ganz anderem Maße als der bisherige Zollverein zu der 
schließlichen, politischen Einigung den Übergang gebildet. Hohen- 
lohe selbst wurde Mitglied und erster Vizepräsident des Zoll- 
parlaments. Indem er für die Wahl dankte, in der er eine Rück- 
sicht auf die süddeutschen Mitglieder erblickte, erklärte er, die 
damit freundschaftlich gereichte Hand in dem Vertrauen zu er- 
greifen, daß süddeutsche Eigenart und süddeutsche Anschauungen 
in dieser Versammlung Achtung und Anerkennung finden würden, 
und daß es gelingen werde, die durch den Vertrag vom 8. Juli 
1867 zugewiesene Aufgabe in patriotischer Eintracht und Hin- 
gebung zu lösen.” Und bei seiner Wiederwahl am 4. Juni 1869 
erklärte er, „das Votum dieser Versammlung gebe ihm den Mut, 
auszuharren in dem Bestreben, die Versöhnung, Verständigung und 
Eintracht der deutschen Stämme nach Kräften zu fördern.“ ® 


x 
* 


Im Spätsommer 1867 suchte Hohenlohe dann den König zu 
veranlassen, König Wilhelm auf der Insel Mainau einen Besuch 
abzustatten. Die Anregung dazu war von dem stets zur Ver- 
. mittlung bereiten Großherzog von Baden ausgegangen. Trotz 
seiner eindringlichen Vorstellungen indessen konnte Hohenlohe den 
Besuch nicht durchsetzen und erreichte nur, daß König Ludwig 


1 81. Oktober. Vgl. Völderndorff S. 19 ff. 3 I, 307. 

> I, 869, 370. Vgl. auch die Rede vom 26. April 1870 — II, 6, 
Anm. 1, wonach „die gemeinsame Arbeit deutscher Abgeordneter im 
Zollparlament der feste Grund ist, worauf der Anker der nationalen 
Hoffnung beruht‘. 


64 Ernst Salzer. 


wenigstens den König von Preußen auf der Rückreise in Augsburg 
auf bayrischem Gebiet begrüBte.! 


VI. 

Noch im Sommer 1867 hatte Hohenlohe geglaubt, durch 
den neuen Zollvereinsvertrag würden weitere Bundesverhandlungen 
vermeidbar, ja sie könnten leicht zu ernsten Verwicklungen führen, 
und er hatte daher Baden mitgeteilt, solche Verhandlungen hätten 
vorläufig besser zu unterbleiben.? Und noch in seiner Rede vom 
8. Oktober hatte er den Gedanken eines Südbundes verworfen.’ 

Aber schon im November bestimmte ihn einerseits die Sorge, 
daß im Falle eines rein negativen Verhaltens der Regierung der 
Gedanke des unbedingten Eintritts in den Norddeutschen Bund 
immer mehr Anhänger gewinnen möchte, und andererseits die 
Pression Frankreichs und Österreichs*, der Frage einer Verbindung 
der Südstaaten näher zu treten.’ 

Am 6. November hatte Hohenlohe eine Unterredung mit 
Beust, in der jener die Notwendigkeit der Bildung einer süd- 


1) I, 260 ff. Vgl. auch Lorenz 150, 151, wonach zunächst Ludwig II. 
König Wilhelm die Burg zu Nürnberg als Absteigequartier anbieten ließ, 
mit der Bemerkung, daß er selbst wegen des Oktoberfestes verhindert sei, 
ihn dort zu begrüßen! 

? Note vom 5. August an den Gesandten in Karlsruhe. Lorenz 144, 145. 

° Auch als ihm Napoleon im August 1867 bei seiner Durchreise durch 
München in einer Unterredung sein Bedauern über das Nichtzustandekommen 
eines Südbundes aussprach, ging Hohenlohe nicht näher auf die Frage ein 
und verwies auf die materiellen Interessen, die den Süden mit dem Norden 
verbänden, und deren Schädigung durch einen Südbund man befürchte. 
Hohenlohe I, 259. 

* Er glaubte, die französisch-österreichische Auslegung des Artikels IV 
des Prager Friedens, die er in der Note vom 30. Mai 1867 — I, 240 ff. — : 
zurückgewiesen hatte, doch nicht ignorieren zu können — die Auslegung, 
nach der die Bildung eines süddeutschen Staatenvereins die notwendige 
Voraussetzung jeder nationalen Annäherung der süddeutschen Staaten oder 
eines derselben an den Norddeutschen Bund wäre. Mindestens zweifelhaft 
ist übrigens auch Hohenlohes Auslegung — I, 242; denn nur dem event. 
süddeutschen Bund war eine international unabhängige Existenz gewähr- 
leistet: vgl. Sybel VI, 180, 181. 

5 Diese Gründe, die er in dem Bericht an den König vom 23. November 
1867 sowie in dem Schreiben an Varnbüler vom 30. November — I, 279 ff. 
bzw. 282 ff. — angibt, waren doch wohl tatsächlich die bestimmenden. 

$ I, 277—279, wodurch die Angaben Beusts, Aus drei Vierteljahr- 
hunderten U, 138, berichtigt werden. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 65 


deutschen Vereinigung betonte und behauptete, nur auf diese 
Weise sei der Friede zu erhalten. 

Hohenlohe hatte selbst offenbar wenig Hoffnung, daß eine 
solche Union möglich sei — aber er glaubte doch dem österreichisch- 
französischen Drängen nachgeben zu müssen und meinte, „schon 
ein Versuch in dieser Richtung werde in Wien und Paris sehr 
angenehm berühren“. Sodann aber hätte der Abschluß des Süd- 
bundes nach dem Wortlaut des Prager Friedens einen unanfecht- 
baren Rechtsgrund für den Abschluß einer nationalen Verbindung 
mit dem Norden geboten!, und nicht zum mindesten diese Aus- 
sicht wird Hohenlohe bestimmt haben, auf die Anregung Beusts 
einzugehen. Zunächst teilte er rein vertraulich Varnbüler den Ent- 
wurf für einen Staatenverein „der Vereinigten Süddeutschen 
Staaten“ mit?, den Baron Völderndorff nach seinen Direktiven 
ausgearbeitet hatte.’ 

Dieser Entwurf sieht eine gemeinsame Vereinsbehörde vor, 
in der Bayern 6, Württemberg 4, Baden 3, Hessen 2 Stimmen hat; 
ferner gemeinschaftliche, militärische Einrichtungen und eine 
Militärkommission, in der Bayern, Württemberg und Baden durch 
je ein Mitglied vertreten sein sollten; die Vertretung Preußens in 
dieser Kommission durch einen Bevollmächtigten mit beratender 
Stimme sollte weiterer Vereinbarung vorbehalten werden. Auch 
gemeinsame Konsulate, Indigenat, Zivil- und Kriminalrecht mit 
Prozeß in möglichster Gemeinsamkeit mit der Gesetzgebung des 
Norddeutschen Bundes, gemeinsame Obergerichte — zunächst eines 
für Handelssachen in Nürnberg — waren vorgesehen. Außerdem 
sollten Vereinsangelegenheiten sein: MaB-, Gewichts-, Münzwesen, 
Bankwesen, Erfindungspatente, Schutz des geistigen Eigentums, 
FlôBerei, Schiffahrt und Wasserzülle auf mehreren Staaten ge- 
meinsamen Wasserstraßen, Bestimmungen über wechselseitige Voll- 
streckung von Erkenntnissen in Zivilsachen, Medizinal- und Veteri- 
närpolizei. Diese Angelegenheiten sollten durch Verträge ve- 
meinsam zwischen dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen 


1 Während Beust das bayrisch-württembergische Programm vom 31. Mai 
und nachher die Schutz- und Trutzbündnisse und die neuen Zollvereins- 
verträge für unvereinbar mit dem Prager Frieden erklärt hatte, falls nicht 
ein Südbund abgeschlossen würde. | 

3 Denkwürdigkeiten I, 282—287. 

3? Völderndorff, S. 61 ff. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 5 


66 Ernst Salzer. 


Staaten geregelt' und dadurch zwischen beiden neben den Allianz- 
und Zollvereinsverträgen ein internationales Band erzielt werden.’ 
Die Frage des Anteils der legislativen Faktoren an der gemein- 
samen Gesetzgebung ließ Hohenlohe einstweilen noch unberührt.?. 
Er wollte kein gemeinschaftliches, süddeutsches Parlament vor- 
schlagen, einmal wohl, weil er dasselbe beim König nicht durch- 
setzen zu können glaubte, sodann aber, und das war vielleicht 
doch das Entscheidende, weil er fürchtete, daß „ein mit Kraft 
ausgerüsteter Südbund die Dinge in eine Richtung treiben könnte, 
welche den Riß mit dem Norden vergrößere‘, und die zu ver- 
treten er nicht geneigt sei“. Er hat daher bei einer späteren For- 
mulierung des Projekts® die Mitwirkung an der gemeinsamen Ge- 
setzgebung den verschiedenen süddeutschen Kammern vorbehalten 
und nur einen gemeinsamen Ausschuß zur Vorberatung vorsehen 
lassen. 

Dagegen wurde in dem zweiten Teil desselben Entwurfs betr. 
die Verbindung des Norddeutschen und des Süddeutschen Bundes’ 
eine Ausdehnung der Befugnisse des Zollbundesrats und des Zoll- 
parlaments vorgesehen — allerdings — Hohenlohes altem Lieblings- 
gedanken gemäß — die ursprüngliche Regelung der gemeinsamen 
Angelegenheiten® durch Vertrag und nur ihre Fortbildung durch 


1 Man sieht, wie diese Bestimmungen vielfach mit den Vorschlägen in 
dem Schreiben vom 19. Februar 1867 an den Großherzog von Baden und 
mit der Ministerialerklärung vom 6.—16. Mai übereinstimmen. 

? Vgl. auch Meyer 168 f. und Lorenz 159 f. (Berichte Mohls vom 20. No- 
vember 1867 und Wertherns vom 3. Januar 1868 aus München). 

3 Ursprünglich hatte Völderndorffs Entwurf die Abgeordneten zum 
Zollparlament mit Ausschluß der einzelnen Landesvertretungen als ständische 
Mitwirkung bei der Gesetzgebung vorgesehen. So Meyer 168, 169 nach Be- 
richt Mohls. 

* Namentlich auch infolge des voraussichtlichen Ausfalls der Wahlen 
für ein Parlament; vgl. unten S. 67. 

5 Meyer 170 nach einem Bericht Mohls. 

® Fassung, die Völderndorff in den Annalen des Deutschen Reichs 
1890, S. 282 ff. mitteilt und die von der in den Denkwürdigkeiten etwas ab- 
weicht und etwas ausführlicher ist; es ist das vielleicht das im Februar 
1868 neu entworfene Projekt, von dem Mohl berichtet. Lorenz 596. 

7 Dieser ist in den Denkwürdigkeiten nicht abgedruckt, es liegt da- 
von nur die Fassung vor, die Völderndorff a. a. O. S. 285 ff. publiziert hat; 
vgl. auch Ders., Vom Reichskanzler Hohenlohe S. 53, 64 Anm. 

® Zu diesen sollten neben den Zoll- und Handelsangelegenheiten ge- 
hören: MaB-, Münz-, Gewichtswesen, Bankwesen, Erfindungspatente, Schutz 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 67 


gemeinsame Gesetzgebung vorgeschlagen. Um aber hierbei doch 
dem süddeutschen Element wieder mehr Einfluß zu verschaffen, 
bestimmte Artikel VII dieses Entwurfs unter Abänderung von 
Artikel 9 $ 10 des Zollvereinsvertrags vom 8. Juli 1867, daß zur 
Gültigkeit der Beschlußfassung mindestens die Hälfte der nord- 
deutschen Reichstags- und der süddeutschen Abgeordneten an- 
wesend sein müsse, daß die Abstimmung für die ersteren und die 
letzteren gesondert geschehen und ein Vertrag als abgelehnt gelten 
solle, wenn er nicht in beiden Abteilungen die absolute 
Stimmenmehrheit erhalte. 

Das war also ein Zugeständnis an den süddeutschen Sonder- 
geist, dem damit ein gemeinsames, süddeutsches Vetorecht für die 
süddeutsche Minderheit zugestanden wurde. 

Bald aber gab Hohenlohe den Versuch zur Gründung eines 
süddeutschen Bundes auf! Die Gründe für das Scheitern des 
Projekts legte er dem König in einem Bericht vom 10. April 
1868? dar. Der König selbst hatte gewisse Bedenken erhoben, 
auch im Ministerrat hatten die Entwürfe Widerstand gefunden’; 
vor allem aber, nachdem der Bund der klerikalen und demokra- 
tischen Elemente in Bayern und Württemberg? in den Wahlen 
zum Zollparlament hervorgetreten, würde ein süddeutscher Staaten- 
bund ohne Parlament in Süddeutschland keinen Boden gewinnen, 
ein süddeutsches Parlament aber die Autorität der süddeutschen 
Regierungen infolge der Verbindung der Ultramontanen und 
Republikaner untergraben und Pläne fördern, deren Ziel die repu- 
blikanische Föderativverfassung Süddeutschlands mit dem An- 
schluß an die Schweiz sei. Endlich aber erklärte Hohenlohe, daß 
die äußeren Verhältnisse die Durchführung des Projekts nicht 
mehr möglich machten — die Vorbedingungen dafür nicht mehr 
vorhanden seien; die Entente zwischen Frankreich und Österreich 


des geistigen Eigentums, Eisenbahn- und Verkehrswesen, Flößerei- Schiff- 
fahrtsbetrieb, Post- und Telegraphenwesen — teilweise also Angelegenheiten, 
deren Regelung nach der späteren Reichsverfassung unter die bayrischen 
Sonderrechte fiel; vgl. auch Artikel 4 der Verfassung des Norddeutschen 
Bundes. 

1 Zu offiziellen, schriftlichen Verhandlungen mit Baden kam es nicht; 
Meyer 171, 172. 

3? Hohenlohe I, 299 ff. $ Völderndorff S. 52. 

* Vgl. Lorenz 697, Bericht Mohls vom 19. April 1868. 


5t 


68 Ernst Salzer. 


sei erkaltet und Preußen, das sich anfangs wenigstens nicht ab- 
lehnend verhalten!, zeige keine Neigung mehr, zur Erhaltung des 
Friedens dadurch beizutragen, daß es seinen Einfluß auf Baden 
und Hessen anwende und zugleich einen gelinden Druck auf 
Württemberg ausübe, um diese Staaten zu einer Erfüllung der 
Prager Stipulationen zu veranlassen.? 

Der Gedanke liegt nahe, daß dieses ganze Südbundprojekt 
von Hohenlohe nicht ganz ernst gemeint war® und nur mehr zum 
Schein und um der Pression Frankreichs und Österreichs nach- 
zugeben, von ihm aufgestellt wurde‘ Aber andererseits wider- 
spricht dem doch der Umstand, daß Hohenlohe an dem Ge- 
danken eines weiteren Bundes zwischen dem Norddeutschen Bund 
und einem süddeutschen Staatenverein® festgehalten hat. Auch 
den Gedanken einer Verbindung des weiteren Bundes mit Öster- 
reich hat er später noch vertreten — dabei aber den Abschluß 
nicht einer bloßen Allianz, sondern eines staatsrechtlichen Ver- 
fassungsbündnisses als wünschenswert bezeichnet‘ und ist damit 


1 Völderndorff S. 52. Noch im Mai 1868 sprach sich Bismarck Hohen- 
lohe gegenüber für einen Südbund aus. — Denkwürdigkeiten I, 312. Und 
auch der badischen Regierung ließ er raten, die Vorschläge zu prüfen, 
jedenfalls aber ein süddeutsches Parlament zu fordern. Meyer 170, 171; vgl. 
auch Lorenz S. 157, wonach es doch in der Tat nicht ausgeschlossen er- 
scheint, daß Bismarck den Südbund ale Durchgangspunkt akzeptiert hätte, 
und daß er doch nicht bloß als taktische Maßregel, wie Meyer 170, 171 
meint, ein süddeutsches Parlament gewünscht hat (um damit den Südbund 
zum Scheitern zu bringen), sondern daß er wirklich den Südbund mit Parla- 
ment für eine weitere Brücke zur Einheit gehalten hat. 

? Damit erkennt Hohenlohe die französisch - österreichische Auslegung 
des Art. IV an. 

3 Ich selbst habe das doch zu bestimmt ausgesprochen in „Nord und 
Süd“ S. 263. 

* Nach Mohls Bericht vom 21. Februar 1868 war ernst gemeint nur 
der Vorschlag einer Militärkommission und einer ständigen Gesandten- 
konferenz. Lorenz 596. 

5 Die Schwierigkeiten, die der Begründung einer Vereinigung der süd- 
deutschen Staaten entgegenstanden, hat Hohenlohe selbst in seinen Reden 
sehr nachdrücklich betont, zugleich aber hervorgehoben, daß Bayern als die 
erste Macht innerhalb derselben am ehesten zugunsten einer solchen Ver- 
bindung auf einen Teil seines Selbstbestimmungsrechts verzichten könne. 
I, 426, 427, 433, 421; vgl. 314. | 

€ I, 346 — 347; 372; 378 (Einverständnis Bismarcks); 880: 381 (ohne 
Parlament); aber 392 Eifersucht Württembergs; 421, 422. Nach Beust II, 120 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 69 


im Grunde noch einmal auf das Triasprogramm zurückge- 
kommen. 

Nur ein Verfassungsbündnis schien ihm eine sichere Garantie 
zu bieten, denn bloße „Allianzen — so meint er — sind leicht 
lösbar und bieten niemand eine Garantie, wenn der Zweck er- 
reicht ist, zu welchem sie geschlossen wurden“.! 

Dagegen hat er nach wie vor den Eintritt Bayerns in den 
Norddeutschen Bund als unmöglich bezeichnet. Als der badische 
Nationalliberale Bluntschli im Frühjahr 1868 ihn fragte, ob man 
nicht durch eine Ausnahmestellung Bayern zu einer Verbindung 
bestimmen könne, indem man ihm die Diplomatie und das Heer 
lasse und dem Könige ein Ehrenamt, etwa ein Reichsvikariat 
einräume, da verhielt sich Hohenlohe doch ablehnend und meinte, 
diese Konzessionen genügten nicht.? 


VII. 


Als die dringendste Aufgabe hatte Hohenlohe von vorn- 
herein die Zusammenfassung der militärischen Kräfte des Südens 
betrachtet. Die Verhandlungen darüber rückten aber nur sehr 
langsam von der Stelle, und die Resultate, die schließlich erzielt 
wurden, waren doch recht bescheiden. Baden zog es vor, sich in 
seinen militärischen Einrichtungen direkt an das preußische Vor- 
bild anzulehnen, nahm das preußische Zündnadelgewehr an, führte 
das preußische Exerzier-Reglement ein und erbat preußische In- 
struktoren dafür. Diesem Beispiel folgte bald auch Württemberg.? 

Schon im Winter 1866/67 hatte Baden mit Preußen über 
eine Militärkonvention verhandelt, auch zu Stuttgart den Vor- 
behalt gemacht, daB die Vereinbarungen nicht direkten, militä- 
rischen Abmachungen mit Preußen und dem Norddeutschen Bund 


wäre schon 1867 von Tauffkirchen und ebenso früher schon von München 
aus darauf hingewiesen worden, daß eine Allianz doch zuletzt den Über- 
gang bilden könnte zu einem bleibenden, engeren Vertragsverhältnis, wel- 
ches den früheren deutschen Staatenbund ersetzen könnte. Auch Bismarck 
hat bekanntlich später — 1879 beim Abschluß des Zweibundes zwischen 
dem neuen Reich und Österreich — vorübergehend an die Aufnahme dieses 
Bundes in die Gesetzgebung der beiden Staaten gedacht. Vgl. Nord und 
Süd, Mai 1906 S. 262. Hohenlohe hat sich nicht näher darüber ausge-‘ 
sprochen, ob auch er nur daran oder an ein noch näheres, staatsrechtliches 
Verhältnis gedacht hat. 

1 E, 387f.; vgl. 180 (s. o. 44). 3 I, 811. 3 Sybel VI, 211 fi. 


70 Ernst Salzer. 


im Wege stehen sollten.“ Aber Preußen war aus Rücksicht auf 
den Prager Frieden gegen eine Militärkonvention mit Baden, und 
auch Freydorf selbst scheint schließlich mehr für ein gemeinsames 
Vorgehen der süddeutschen Staaten in der Militärfrage als für 
den Abschluß einer Militärkonvention bloß zwischen Baden und 
Preußen gewesen zu sein.” Als dann im Mai Bismarck eine provi- 
sorische Konvention für den Fall eines Krieges, eventuell auf ein 
Jahr anbot, die durch einen geheimen Vertrag definitiv werden 
könnte, lehnte Baden diesen Vorschlag ab, weil man einen Ver- 
trag auf ein Jahr gegenüber den Ständen nicht verwerten könne, 
nicht nochmals einen geheimen Vertrag schließen wolle, den man 
eventuell in Abrede stellen müsse, außerdem aber, weil man dann 
unbefangener Verhandlungen mit Bayern und Württemberg be- 
ginnen könne, und weil man fürchtete, durch eine Konvention 
die Stellung Hohenlohes zu gefährden.” Hessen dagegen, dessen 
nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen zum Nordbunde 
gehörte, bequemte sich zum Abschluß einer Militärkonvention mit 
Preußen (7. April 1867), da es sein Kontingent unmöglich in 
eine bündische und außerbündische Brigade trennen konnte. Erst 
im Dezember 1867 fanden weitere Verhandlungen zwischen den 
Kriegsministern der drei übrigen süddeutschen Staaten statt, und 
man einigte sich in zwei Protokollen über verschiedene Er- 
gänzungen zu den Stuttgarter Vereinbarungen, in welchen unter 
anderem die dreijährige Präsenz und die Einsetzung einer Festungs- 
kommission als wünschenswert bezeichnet und gemeinschaftliche 
Manöver vorgesehen wurden.* Sodann regelten Bayern und 
Württemberg die Verhältnisse der Festung Ulm, die beiden Terri- 
torien angehörte; Württemberg gestand hier Bayern die Ernennung 
des Vizegouverneurs und des Geniedirektors zu.’ Im Juli 1868 
legte dann Bayern Baden und Württemberg einen Entwurf für 
eine Militärkommission vor, wonach diese ziemlich weitgehende 
Befugnisse betreffend das Festungs- und Eisenbahnwesen er- 
halten sollte.’ 

Baden stimmte Verhandlungen darüber erst zu, nachdem es 


1 Hohenlohe I, 200. 

? Konservative Monatsschrift, Dezember 1906, S. 246 ff. 

® Meyer 153, 154; vgl. Konservative Monatsschrift S. 248, 249. 

* Hohenlohe I, 287, 288. 5 L 310, 321; vgl. Völderndorff 44 ff. 
6 I, 320, 822. - 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 71 


sich des Einverständnisses Preußens versichert, und nachdem 
Hohenlohe in persönlichen Besprechungen die Besorgnisse des 
Großherzogs und des Ministers v. Freydorf zerstreut hatte, daß 
man mit der Militärkommission eine Lösung der Allianzverträge 
mit Preußen bezwecke.! 

Die Verhandlungen waren sehr schwierig; Württemberg wollte 
ängstlich jeden Schein vermeiden, als ob es sich einer bayrischen 
Hegemonie unterzuordnen bereit sei; Varnbüler erklärte daher, 
wenn München der Sitz der Kommission sei, so könne man nicht 
außerdem Bayern auch den Vorsitz einräumen — das sei zu viel!? 
Baden wünschte die Teilnahme Preußens an der Kommission — 
Bayern und Württemberg aber wollten das nicht zugestehen, und 
Hohenlohe? hat in dieser Beziehung den bayrischen Standpunkt 
sehr energisch vertreten‘, schließlich aber doch ein Kompromiß 
vorgeschlagen, wonach dem preußischen Militärbevollmächtigten 
an dem Sitz der Militärkommission ein gewisser Anteil an der- 
selben eingeräumt wurde. Auf den Wunsch Württembergs wur- 
den indessen diese Bestimmungen wieder gestrichen und die Ver- 
ständigung über die Teilnahme Preußens den späteren Verhand- 
lungen über die Liquidation des gemeinsamen Bundesfestungs- 
eigentums vorbehalten.® 

So einigte man sich denn endlich am 10. Oktober über einen 
Vertrag, durch den eine süddeutsche Festungskommission ein- 
gesetzt wurde.” Jeder der drei Staaten sollte eine Stimme in 
derselben erhalten, der Vorort jährlich zwischen München, Stutt- 
gart und Karlsruhe wechseln, vorläufig Bayern für drei Jahre den 
Vorsitz führen. Die Kommission sollte nur eine beratende und vor- 
schlagende Behörde sein und die Festungen in bezug auf ihre Ver- 
waltung bloß überwachen und inspizieren. Die Allianzverträge 
mit Norddeutschland sollten durch die Einsetzung der Kommission 
nicht berührt — im Kriegsfall deren Tätigkeit suspendiert werden. 


1 I, 323 ff.: vgl. Lorenz 173. Meyer 174, 175, wonach Baden bei seiner 
Zustimmung zu weiteren Verhandlungen zugleich von dem Bestreben ge- 
leitet war, Hohenlohes Stellung in München möglichst zu stärken, 

2 J, 322. 

8 Obwohl er früher Preußen eine beratende Stimme hatte zugestehen 
wollen, I, 286. 

4 I, 326. 

5 Womit PreuBen sich zufrieden erklärt hatte; Meyer 174, 176. 

6 I, 332, 833. 1 I, 834 ff. 


79 Ernst Salzer. 


Bezüglich des gemeinsamen Bundesfestungseigentums ver- 
ständigten sich die süddeutschen Regierungen dahin, bei den be- 
vorstehenden Liquidationsverhandlungen mit Norddeutschland we- 
der das Material abzulösen noch zu teilen, sondern das gemeinsame 
Eigentum aufrechtzuerhalten, die Verwaltung aber den Territorial- 
regierungen zuzugestehen und durch die Festungskommission nur 
zu überwachen. Es war das ein Kompromiß zwischen der ba- 
dischen Forderung, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigen- 
tums einer gesamtdeutschen Kommission unter dem Vorsitz 
Preußens zu übertragen!, und zwischen dem bayrischen und württem- 
:bergischen Wunsch, der süddeutschen Festungskommission diese 
Befugnis zu verleihen. 

So hatte denn Hohenlohe doch trotz aller Schwierigkeiten 
endlich etwas erreicht und mit berechtigtem Selbstgefühl konnte 
er bei einer Kneiperei mit den württembergischen Bevollmächtigten 
nach dem Abschluß der Verhandlungen die Wahrheit des ihm 
sonst gegebenen Lobes eines versöhnlichen Charakters anerkennen, 
da es ihm gelungen sei, „die schwäbischen Querköpfe zu Freunden 
zu haben“? 

Am 4. April 1869 trat dann die Liquidationskommission zu- 
sammen und am 6. Juli einigte man sich endlich im Sinne des 
Protokolls vom 10. Oktober 1868 dahin, die Verwaltung des 
Bundesfestungseigentums den Territorialregierungen zu übertragen. 
Außerdem wurden jährliche Inspizierungen der einzelnen Festungen 
durch gemischte Kommissionen von Vertretern der süddeutschen 
Festungskommission, des Norddeutschen Bundes und der betr. 
Territorialregierung festgesetzt — also Preußen doch ein Anteil 
an der Kontrolle zugestanden. Ebenso wurde bestimmt, daß der 
preußische Militärbevollmächtigte am Sitz der süddeutschen 
Festungskommission von deren Verhandlungen betr. das beweg- 
liche Eigentum unterrichtet und bei Beratungen über wesentliche 
Änderungen des Festungsmaterials zugezogen werden solle. 

Ein letzter Artikel endlich bestimmte, daB in Fragen, die 
sich auf die Wahrung des Zusammenhangs des nord- und süd- 
deutschen Verteidigungssystems beziehen, und in Angelegenheiten, 


1 Nach Völderndorff S. 46 hätten auch das bayrische Kriegsministerium 
und Hohenlohe das für das Richtigste gehalten, doch sei es klar gewesen, 
daß das in Bayern nicht durchzusetzen gewesen wäre. 

2 I, 336. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und die deutsche Frage. 73 


die auf das gesamtdeutsche Verteidigungssystem von wesentlichem 
EinfluB sind, die Kommission die Ansicht des Norddeutschen 
Bundes, in der Regel durch Vermittlung des Militärbevollmäch- 
tigten hôren, und wenn sie den Vorschlägen des Norddeutschen 
Bundes nicht Folge gebe, die Gründe mitteilen solle.! 

Leichter hatten sich die Militärs geeinigt: Schon im Mai 
und Juni 1868 hatte Moltke mit dem württembergischen General- 
stabschef v. Suckow und einem bayrischen Unterhändler mündliche 
Verabredungen über eine militärische Kooperation für den Fall 
eines französischen Angriffs auf Süddeutschland getroffen.? 


VIT. 


Die deutsche Politik des Fürsten Hohenlohe konnte nach 
der ganzen Lage der Sache in positiver Richtung nur halbe Er- 
folge erzielen. Die Lösung der deutschen Frage war eben doch 
nicht möglich ohne eine Beschränkung der bayrischen Selbständig- 
_ keit, wie sie ohne die Zentripetalkraft eines Nationalkriegs weder 
beim König noch beim Volk in Bayern jemals durchzusetzen ge- 
wesen wäre. Hohenlohe selbst war sich vollkommen klar darüber, 
daß im Grunde die deutsche Einheit Graf Bismarck und der 
Norden machen würden. 

Immerhin bedeutete die Durchsetzung des neuen Zollvereins- 
vertrags, der süddeutschen Festungskommission und der gemein- 
samen Inspizierungskommissionen Fortschritte auf dem Wege der 
nationalen Einigung. Die Hauptsache aber war im Grunde, daß 
sowohl die inneren als äußeren Feinde der deutschen Einheit — 
die bayrischen Partikularisten und Ultramontanen und Frankreich* 
und Österreich — die Überzeugung hatten, daß Bayern, solange 
Hohenlohe Minister sei, niemals für eine preußenfeindliche Politik 
zu haben sein, daß es an dem Allianzvertrag ohne Vorbehalt fest- 
halten werde. Das haben ihm die bayrischen „Patrioten“ nicht 
verziehen®, und diese seine nationale Haltung ist neben seiner 


1 I, 382; vgl. Völderndorff 49 ff. 2 Sybel VI, 862 fi. 

3 Völderndorff S. 86, 86. 

* Bericht des französischen Gesandten Cadore, den Hohenlohe mit be- 
rechtigtem Stolz als das „ehrenvollste Zeugnis seiner politischen Laufbahn“ 
bezeichnet. II, 88; vgl. Sybel VI, 278. 

5 Vgl. darüber die vortrefflichen Reden Hohenlohes in der I. und 
IT. Kammer im Januar und Februar 1870: I, 422, 428, 433, 434. 


74 Ernst Salzer. Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst etc. 


anti-ultramontanen Richtung, neben seinem Versuch gegen Über- 
griffe des vatikanischen Konzils ein gemeinsames Vorgehen der 
Großstaaten zustande zu bringen, schließlich die Ursache seines 


Sturzes gewesen. 


+ + 
k 


Die spätere Reichsverfassung! hat Hohenlohes eigenen Wün- 
schen keineswegs ganz entsprochen.” Er hätte weniger Sonder- 
rechte Bayerns, dafür aber eine stärkere Teilnahme Bayerns an 
der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten gewünscht.? 
Er war aber doch zu sehr Realpolitiker, um diese Wünsche jetzt 
nicht ganz zurücktreten zu lassen und sich für die unbedingte 
Annahme der neuen Verträge einzusetzen. Dadurch hat er sich 
noch ein neues Verdienst um die definitive Lösung der deutschen 
Frage erworben.‘ 


! Befremdlich ist das Urteil über die Anbietung der deutschen Kaiser- 
krone. Denkwürdigkeiten II, 26. 

? Er hatte übrigens nicht geglaubt, den sogenannten Deutschen Staat 
noch zu erleben — II, 9 (Mai 1870). 

3 II, 39. Rede vom 30. Dezember 1870 im bayrischen Reichsrat. Näher 
ausgesprochen hat er sich darüber aber nicht. An den Verhandlungen mit 
Bennigsen und Lasker hat er übrigens — damals von München abwesend — 
nicht teilgenommen — II, 26 —, also auch keinen Anteil an den Verfassungs- 
entwürfen gehabt, die Meyer 200, 201 erwähnt. 

* Denkwürdigkeiten II, 29; 31, Teilnahme Hohenlohes an einer Frak- 
tionssitzung der freikonservativen Partei des norddeutschen Reichstags — 
II, 36 f.: Rede in der bayrischen Reichsratskammer. 


15 


Kleine Mitteilungen. 
Zur Geschichte der fränkischen Kanzlei im 9. Jahrhundert. 


Archiv für Urkundenforschung, herausgegeben von Karl Brandi, 
Harry Breßlau, Michael Tangl. Leipzig, Veit & Co., 184 S., 31 Abb. 
im Text und 4 Tafeln. Preis 8 M. (1. K. Brandi, Der byzantinische 
Kaiserbrief aus St. Denis und die Schrift der frühmittelalterlichen 
Kanzleien. Diplomatisch-palaeographische Untersuchungen zur Geschichte 
der Beziehungen zwischen Byzanz und dem Abendlande, vornehmlich 
in fränkischer Zeit. S. 1—86; 2. M. Tangl, Die Tironischen Noten 
in den Urkunden der Karolinger. S. 87—166; 3. H. BreBlau, Der 
Ambasciatorenvermerk in den Urkunden der Karolinger. S. 167—184). 

Das neue Unternehmen begrüßen wir auf das freudigste. Es 
will eine Vereinigungsstelle bilden für gelehrte Untersuchungen, die 
den Umfang von Zeitschriftenaufsätzen überschreiten, für allgemeine 
und systematische Arbeiten auf dem Gebiet der Urkundenwissenschaft 
in weiterem Sinne. Das erste Heft des ersten Bandes, von der Ver- 
lagsbuchhandlung trefflich ausgestattet, bringt bedeutende Arbeiten 
der drei Herausgeber, wichtige Beiträge vornehmlich zur Geschichte 
der fränkischen Kanzlei des 9. Jahrhunderts. 

Brandis weitgreifende Studie geht von einer eingehenden Be- 
trachtung des griechischen Papyrus aus, der sich jetzt im Pariser 
Nationalarchiv befindet und den Brandi ins 9. Jahrhundert versetzt. 
Es wird das zusammengestellt, was über die byzantinischen Kaiser- 
urkunden bis zum 10. Jahrhundert zu eruieren ist, es werden die 
politischen Beziehungen von Byzanz zum Abendland erörtert und das 
Maß des aus dem Osten kommenden Einflusses erwogen, es wird die 
Schrift in den älteren Urkunden der Päpste und der Erzbischöfe von 
Ravenna betrachtet und schließlich eine kurze Entwicklungsgeschichte 
der Kanzleischrift gegeben: vom 6. zum 8. Jahrhundert galt doch im 
alten Reich kein Muster höher, als die Divales, die sacrae jussiones 
und Privilegien der geheiligten Majestät von Byzanz; von einer latei- 
nischen Behördenschrift einheitlichen Charakters, die in der späteren 
Kaiserzeit auch durch die Provinzen verbreitet war, gehe die weitere 
Schriftentwicklung des Abendlandes aus, sie sei von den fränkischen 
Königen übernommen und der deutschen Reichskanzlei überliefert 


16. Gerhard Seeliger. 


worden, während sie im Italien des 6., 7. und 8. Jahrhunderts von 
einem anderen Geschmack beeinflußt, umgestaltet und für sich fort- 
gebildet wurde, um vom 11. Jahrhundert ab von der fränkischen 
Minuskel wieder depossediert zu werden. 

Der wertvollen Abhandlung Brandis folgt die Untersuchung 
M. Tangls, eine grundlegende Arbeit, in der die Ergebnisse jahre- 
langer Forschungen niedergelegt sind, welche eine Auflösung und 
kritische Betrachtung aller Tironischen Noten in den Urkunden Pipins 
und Karlmanns, Karls d. Gr., Ludwigs d. Fr., der italienischen und 
der ostfränkischen Karolinger bietet. Tangl hat neues, verwaltungs- 
geschichtlich und diplomatisch wichtiges Material erschlossen und ge- 
sichtet, er geht am Schlusse seiner Abhandlung daran, einige Fol- 
gerungen zu ziehen. Zu ihnen möchte ich einige Bemerkungen machen, 
teils im zustimmenden, teils im modifizierenden Sinne, stets unter 
dankbarer Benutzung dessen, was uns das erste Heft des „Archivs“ 
geboten hat." Ich möchte zugleich die bisher verschieden beantwortete 
Frage nach dem Verhältnis der Kanzler Baldrich und Witgar (855 
und 858—860) zum Erzkapellan und die Entstehung des Kanzler- 
amtes berühren. 

Man hat bisher mit Sickel allgemein angenommen, daß in der 
ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts besondere Vorsteher der Kanzlei 
(Kanzleivorstände oder Oberkanzler) und der Kapelle (Erzkapellane) 
nebeneinander bestanden, daß erst in den fünfziger Jahren des 9. Jahr- 
hunderts der Erzkapellan Chef der Kanzlei und daß dadurch eine Ver- 
schiebung der bisherigen Verhältnisse bewirkt und die Grundlage einer 
neuen Organisation für Jahrhunderte hinaus gelegt wurde. Tangl ge- 
langt zu einer anderen Ansicht. Er meint, daß schon unter Karl d. Gr. 
der Erzkapellan „die Funktionen des Kanzleichefs“ ausgeübt und unter 
ihm „als eigentlicher Kanzleivorstand und unmittelbarer Leiter der 
Amtsgeschäfte ein Mann von relativ noch wenig bedeutender Stellung“ 
gewirkt habe, daß dann unter Ludwig d. Fr. die Stellung der Kanzlei- 
vorstände gehoben, infolgedessen die Oberaufsicht der Erzkapellane 
geschwunden und der Kanzleivorstand zu ebenbürtiger Geltung neben 
dem Erzkapellan gelangt, daß unter Ludwig d. D. „nur ein Zurück- 
greifen auf das unter Ludwig d. Fr. verlassene Vorbild aus der Zeit 
Karls d. Gr.“ zu bemerken sei. „An der Spitze der Entwicklung des 
deutschen Erzkanzleramtes stehen demnach nicht“, so schließt Tangl 
seine Abhandlung, „Grimoald von St. Gallen und Liutbert von Mainz, 


1 Die tachygraphischen Notizen zitiere ich im folgenden nach den 
Diplomata Karolinorum I oder nach Mühlbachers Regesten. Die vollstän- 
digen Texte sind in Tangls Abhandlung zu finden. 


Kleine Mitteilungen. 77 


[die nach den bisherigen Annahmen seit 854 beziehungsweise seit 870 
als Kanzleichefs fungierten], sondern Fulrad von St. Denis, Angilram 
von Metz und Hildebald von Köln“, [die Erzkapellane unter Pipin 
und Karl d. Gr.]. 

Fragen wir nach der Begründung der verwaltungsgeschichtlich 
interessanten neuen Ansicht, so begegnet in erster Linie der Hinweis 
darauf, daß der Erzkapellan Abt Fulrad von St. Denis an mehreren 
Stellen als derjenige bezeichnet wird, welcher die betreffenden Ur- 
kunden „ordinavit“ oder „ambasciavit“!, daß ferner in der Nach- 
zeichnung einer echten Urkunde der Nachfolger Fulrads im Erz- 
kapellanat unter Karl d. Gr., Angilram von Metz, als Vermittler des 
königlichen Befehles angeführt?, und daß schließlich auch des letzten 
Erzkapellans Karls, Hildebalds von Köln, Mitwirkung an der Beur- 
kundung mit „ita firmavit“ gedacht wird.’ 

Genügen diese Nachrichten, um die bisherigen Ansichten umzu- 
stoßen und die Stellung des Erzkapellans als Kanzleichef unter 
Karl d. Gr. — im Gegensatz zur Zeit Ludwigs d. Fr. — zu bezeugen? 

Es sei vor Erörterung dieses Punktes zuerst auf die dritte aus- 
gezeichnete Abhandlung des „Archivs“ hingewiesen, auf die Unter- 
suchung BreBlaus. Sie weist überzeugend nach, daß das Wort 
„ambasciavit‘“ sprachlich gleichbedeutend mit „nunciavit“ oder „retulit“ 
sei, daß das in Karolingerurkunden häufige „ambasciare‘ nicht „aus- 
wirken“ heißen könne, sondern „melden, verkündigen, einen Auftrag 
ausrichten“, daß der Ambasciator der Urkunde der Überbringer des 
Beurkundungsbefehles sei. BreBlau stellt alle Nachrichten zusammen 
und kommt zum Schluß: in älterer Zeit war „ordinare“ das bevor- 
zugte Wort für den Beurkundungsbefehl, es kommt aber nach 783 
nur noch einmal vor und wurde von „ambasciare“ abgelöst. BreBlau 
vermutet ferner, daß auch die in mehreren Urkunden Ludwigs d. Fr. 


1 Dipl. Karol. 6 (für St. Denis): „rogante Fulrado“; 104 (für Hers- 
feld): „ordinante domno meo Karolo rege Francorum et Fulrado abbate“ 
— Sickel las das letzte Wort „ambasciante‘“; 131 (für Nonantula): Folradus 
abba et Rado“ nach Tangl S. 99, in den Dipl. Karol. ward noch „regi optulit 
Rado abbas“ gelesen; 136 (für St. Denis): „Folrados ambasciavit‘‘, Tangl 
S. 98, während Tangl noch in den Dipl. Karol. „Folradus abbas“, Sickel 
aber „obtulit Rado regi“ gelesen hatte; 139 und 140 (für Fulda): „Folradus 
ordinavit“, während Sickel auch hier „obtulit Rado regi“ gelesen hatte; 
150 (für Arezzo): „Fulradus abbas“ oder „F. ambasciavit, Tangl S. 101. 

? D. K. 154: „ordinante domno rege per Angil{ram num“, Tangl S. 106, 
während Kopp und Sickel lasen: „o. d. r. per... virdum“ bzw. „virtum“. 

3 D. K. 206: „Hildebaldus episcopus ita firmavit“; Sickel hatte ent- 
ziffert: „Hildeboldus sigillavit. 


78 Gerhard Seeliger. 


genannten „Impetranten‘“ insofern mit den ,,Ambasciatoren“ auf eine 
Linie zu stellen seien, als die Noten, welche ihrer gedenken, dem 
einen wie dem andern die Verantwortlichkeit für den Beurkundungs- 
befehl zuschreiben wollten. 

Beachtet man die Ergebnisse dieser Untersuchung, so ist es 
meines Erachtens zunächst unmöglich, aus der Erwähnung des Erz- 
kapellans als „Ordinator“ oder „Ambasciator“ auf dessen Stellung als 
obersten Kanzleichef zu schließen. Gerade Tangls Forschungen und 
Breßlaus Zusammenstellungen (vgl. S. 174, 178) zeigen, daß ver- 
schiedenste Persönlichkeiten als Ambasciatoren fungierten. Auch das 
Wort „ordinare“ vermag hier nicht besondere Beziehungen anzudeuten, 
etwa eine ständige „amtliche Befellgewalt“. BreBlaus Ausführungen 
lehren, daß „ordinare“ und „ambasciare“ in gleicher Bedeutung ver- 
wendet wurden und daß die Ersetzung des „ordinare“ durch das 
„ambasciare“ keinen Hinweis auf einen Wechsel der Funktion selbst 
enthielt! Dazu kommt, daß „ambasciare“ schon seit 783 an Stelle 
des älteren „ordinare“ getreten ist, während nach Tangls Meinung 
der Erzkapellan die Stellung des obersten Kanzleichefs erst unter 
Ludwig d. Fr. an einen anderen abgetreten haben soll. Sicher: das 
Überbringen des Beurkundungsbefehles ist nicht der Stellung des 
Kanzleichefs charakteristisch, es treten verschiedene Personen in dieser 
Art mit der Kanzlei in Verbindung, ohne Mitglieder der Kanzlei 
zu Sein. 

Nur eine Stelle bedarf noch besonderer Erklärung: die Tironischen: 
Noten in DK. 206 vom Jahre 807 sagen vom Erzkapellan Hildibald: 
„ita firmavit“. Hier handelt es sich nicht um den Beurkundungs- 
befehl, sondern um Teilnahme an der Beurkundung selbst, an der 
Vollziehung. Sickel, welcher „sigillavit“ gelesen hatte, wollte in 
dieser Teilnahme lediglich eine „durch zufällige Umstände veranlaßte 
Ausnahme“, eine „zufällige Ausübung dieser Funktion“ sehen?, Tangl 
hält die Nachricht für eine entscheidende Aussage über die leitende 
Stellung des Erzkapellans in der Kanzlei. 

Die tachygraphischen Noten sprechen von einer verschieden- 
artigen Teilnahme am Beurkundungsakt, sie kennen insbesondere ver- 
schiedene Befehle, auf welche die ausführenden Kanzleibeamten sich 
berufen: den Beurkundungsbefehl, der das ganze geschäftliche Ver- 
fahren einleitet, den Fertigungsbefehl, welcher zur Herstellung der 
Reinschrift führt, den Vollziehungsbefehl, der die zur Beglaubigung 


! Es heißt übrigens auch vom Seneschall Adelhard „ambasciavit et 
fieri iussit“ und „ita fieri rogavit“, Mühlb. 963 (932), 967 (936). 
2 Sickel, Acta Karolinorum (1867) 1, 101 N. 5, 344. 


Kleine Mitteilungen. 79 


dienende Unterzeichnung veranlaßt und schließlich zur Besiegelung 
der Urkunde leitet. Sicherlich bedurfte es nicht immer der Einzel- 
befehle für jeden Einzelakt, sicherlich wurden öfter Befehle an die 
Notare gegeben, welche sich auf mehrere oder auf alle Einzelakte 
der gesamten Beurkundung bezogen. Und deshalb ist in den Tiro- 
nischen Noten nicht immer deutlich ausgedrückt — und sollte gar 
nicht deutlich ausgedrückt sein —, auf welchen Akt der Beurkundung 
sich der Befehl beziehe. Das ist der Fall bei den Worten „fieri 
iussit“. Wird man sie auch in erster Linie mit dem Beurkundungs- 
befehl in Verbindung zu bringen haben, so können sie sich offenbar 
auch auf andere Akte beziehen.! Das ist wohl auch der Fall beim Wort 
„ordinare“. Die Worte „domno rege ordinante Vuihbaldus recognovi“ in 
DK. 116 und „Optatus advicem ipsius Radoni ordinantis recognovi 
et subscripsi“ in DK. 122 gebrauchen vermutlich „ordinare“ vom 
Vollziehungsbefehl. Es mag daher manchmal zweifelhaft sein, ob 
„ordinare“ gerade bestimmt auf den Beurkundungsbefehl geht. Die 
Schreiber der Tironischen Noten hatten eben nicht immer einen be- 
stimmten Einzelakt, der befohlen war, im Auge, es kam ihnen ja nur 
darauf an, den Mann oder die Personen zu nennen, auf welche die 
Verantwortung für die Beurkundung abzuwälzen war. Aber ander- 
seits wurden nicht selten die verschiedenen Befehle, die sich auf ver- 
schiedene Stadien der Beurkundung bezogen, klar und scharf gesondert, 
und naturgemäß besonders dann, wenn die einzelnen Aufträge von 
verschiedenen Personen den Notaren überbracht wurden.? 

Den Befehl, das „firmare“ oder das „sigillare‘‘ vorzunehmen, hat 
nach den Aussagen der tachygraphischen Notizen gewöhnlich der 
Kanzleivorstand erteilt®, die Ausführung war einem untergebenen Be- 


1 M. 963 (982): „Adalaardus seniscalcus ambasciavit et fieri iussit, 
magister Hugo fieri et firmare iussit“, wo das zweite „fieri“, wie BreBlau 
S. 180 N. 1 hervorhob, doch wohl auf die Fertigung hinweisen sollte. 

3 Einige Beispiele. DK. 176: ipso iubentae (der Kanzleivorstand) et 
Angilberto abbate ambassiante; M. 735 (711): H. et M. ambasciaverunt et 
magister sigillari iussit; 746 (721): H. ambasciavit et F. magister scribere 
et firmare rogavit; 773 (748): magister scribere iussit et dictavit. M. am- 
basciavit. Vgl. M. 796 (772), 883 (807), 844 (818), 872 (843), 928 (894), 
963 (932), 986 (965), 997 (966), 1346 (1307), 1374 (1335), 1876 (1337), 
1382 (1343), 1383 (1344), 1397 (1356), 1899 (13658), 1404 (1863), 1409 (1368). 

3 Mühlb. 735 (711): magister sigillari iussit; 746 (721): Fridugisus 
magister scribere et firmare rogavit; 872 (843): Bernardus impetravit. magister 
ita fjieri] et firmare iussit et dictavit sermone eius; 920 (891): sed m[agister] 
scribere et sigillare iussit; 931 (902): magister impetr[avit et] firmare iussit; 
963 (932): magister Hugo fieri et firmare iussit. 


80 Gerhard Seeliger. 


amten überlassen. Als Unterfertiger fungierten die verschiedenen 
Schreiber, als Siegler nur wenige: unter Ludwig d. Fr. werden die 
Notare Hirminmar! und Meginar?, unter Lothar I. der Notar Re- 
migius erwähnt.® Aber der Vollziehungsbefebl kann auch von anderen 
als vom Kanzleichef ausgehen, er wird unmittelbar auf den Monarchen 
zurückgeführt, er geht von Notaren aus: unter Ludwig d. Fr. von 
Hirminmar und Durandus’, unter Lothar I. von Remigius®, ja einmal 
werden zwei Personen in dieser Funktion genannt, die sicherlich nicht 
dem Beamtenstand der Kanzlei angehörten: „Gerungus et Rotfridus 
preceperunt scribere et firmare“ heißt es in einer Urkunde Ludwigs 
d. Fr. und Lothars.” Wie der Beurkundungsbefehl häufig übermittelt 
wurde von Vertrauenspersonen des Monarchen, die nicht Mitglieder der 
Kanzlei waren, wie die ausführenden Kanzleibeamten es liebten, diese 
Personen als verantwortlich zu nennen, so war auch ein Eingreifen 
von Nichtbeamten der Kanzlei in einem späteren Stadium des Be- 
urkundungsgeschäftes im kgl. Auftrag gewiß nicht häufig, aber mög- 
lich und die Erwähnung dieser Leute durch die ausführenden Organe 
der Kanzlei begreiflich. 

Nach diesen Erwägungen werden die Tironischen Noten in 
DK. 206 als Aussagen über einen ungewöhnlichen, aber im Zusammen- 
hang mit andern Meldungen verständlichen Vorgang zu beurteilen 
sein. Worin das „firmare“ Hildibalds bestand — von einer graphischen 
Mitwirkung ist nichts zu bemerken, ob er im Auftrag des Kaisers 
den Vollziehungsbefehl nur übermittelt hatte, ob vielleicht der Mit- 
wirkung bzw. Mitverantwortung dieser autoritativen Persönlichkeit 
gerade deshalb gedacht wurde, weil das Diplom der kaiserlichen 


1 M. 994 (963): Hir[minma]ris magister fieri iussit, qui et sigillavit; 
986 (955): iussus ab Hirmiinmaro vel ipse sigillavit; 997 (966): iussus ab 
H. qui ipse sigillavit. 

2 M. 1006 (975): et ego sigillavi. 

8 M. 1096 (1062), 1114 (1080). 

4 M.1188 (1158): ipse rege iubente subscripsit. Öfter wird der Fertigungs- 
befehl auf den König zurückgeführt, M. 1346 (1307), 1347 (1308), 1852 (1813). 

5 M. 923 (894): magister Hirmaris dictavit et mihi firmare iussit; 
987 (956): „Hirminmaris dictavit et scribere iussit et firmare rogavit — 
im Rekognitionszeichen allerdings noch die Bemerkung: magister Hugo 
scribere et firmare precepit. 993 (962) sagt derselbe H. „et presens fui 

dum firmaretur“. — M. 844 (818): magister Dur[andus] firmare iussit. 
| ° M. 1104 (1070), 1114 (1080), 1143 (1109). 

7 M. 816 (792). — Daß gelegentlich an der Beurkundung Leute beteiligt 
waren, die nicht Mitglieder der Kanzlei waren, zeigen die Tironischen Noten 
in M. 656 (642): „[Einh]ardus ambasciavit atque dictavit“. Vgl. Tangl im 
N. Archiv 27, 25. 


Kleine Mitteilungen. 81 


Signumzeile darbte —, darüber soll keine Vermutung ausgesprochen 
werden. Jedenfalls aber dürfen wir, wenn wir unsere Erörterung im 
Zusammenhang überblicken, DK. 206 nicht entnehmen, daß Hildibald 
Kanzleichef gewesen sei, ja es fehlt überhaupt meines Erachtens an 
jeder überzeugenden Nachricht, daß die drei Erzkapellane Karls d. Gr. 
als oberste Chefs der Kanzlei fungiert hätten, es fehlt, wie ich glaube, 
jeder Anhaltspunkt dafür, ihr Verhältnis zur Kanzlei anders aufzu- 
fassen als das ihrer Amtsnachfolger unter Ludwig d. Fr. Denn auch 
diese haben, und zwar keineswegs selten, den Beurkundungsbefehl 
an die Kanzleibeamten gebracht.! Beziehungen zwischen Kanzlei und 
Kapelle waren sicherlich längst vorhanden, Sickels Behauptung des 
Gegenteils ist nicht aufrecht zu erhalten und Tangls Widerspruch 
wohl berechtigt. Aber erst Mitte des 9. Jahrhunderts ist der Erz- 
kapellan Chef der Kanzlei geworden. Daß wir in dieser Hinsicht bei 
der alten Ansicht zu verbleiben haben, dafür legen meines Erachtens 
die Rekognitionen der Urkunden unwiderlegbares Zeugnis ab. 

Die Tironischen Noten bringen wichtige Meldungen über die 
verschiedenen beim Beurkundungsakt beschäftigten Personen, sie 
bieten — abgesehen von der Wiederholung der Rekognition — häufig 
Nachrichten über den Beurkundungs-, über den Fertigungs- und über 
den Vollziehungsbefehl, die Rekognition dagegen ist die offizielle nach 
außen hin sichtbare Beglaubigung der Urkunde durch die Kanzlei. 
Die Tironischen Noten nennen diejenigen, auf die sich die ausführenden 
Kanzleibeamten berufen, auf die sie die Verantwortung abwälzen 
konnten, in der Rekognition dagegen unterzeichnet eigenhändig der 
Kanzleibeamte, welcher die Kanzleimäßigkeit der Urkunde nach außen 
hin bezeugen soll. In den geschäftlichen Notizen der Tironischen 
Noten werden deshalb naturgemäß auch Leute erwähnt, die nicht der 
Beamtenschaft der Kanzlei angehören, in den Rekognitionen nicht. 

Bekanntlich wird in der älteren karolingischen Königsurkunde die 
Forderung gestellt, daß nur einer als Rekognoszent fungieren dürfe oder 
daß, falls dieser zu unterzeichnen verhindert sei, ein anderer Kanzlei- 
beamter als sein ausdrücklich genannter Stellvertreter signiere.? Man 
hat mit vollem Recht diese Beobachtung mit einer strafferen Organi- 
sation der Kanzlei unter den Karolingern, mit einer strengeren Unter- 
ordnung der Beamten unter einen Leiter in Verbindung gebracht, 
man hat diese Tatsache aus dem Bedürfnis der älteren unliterarischen 


1 M. 727 (703), 729 (706), 735 (711), 746 (721), 796 (772), 803 (779), 
833 (807), 844 (818), 846 (820), 847 (821), 921 (892), 925 (896), 929 (900), 
952 (921), 954 (928), 971 (940), 1343 (1304), 1353 (1314), 1376 (1337). 
? Sickel, Beitr. VII (SB. Wien. Ak. 93), S. 653 f. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 6 


82 Gerhard Seeliger. 


Karolinger, einer Person die Verantwortung übertragen zu können, 
abgeleitet. 

Diejenigen, in deren Namen rekognosziert werden muß, falls sie 
nicht selbst rekognoszieren, sind die Chefs der Kanzlei.! Sie sind nicht 
identisch mit den in den tachygraphischen Notizen Genannten, die den 
Beurkundungs-, Fertigungs- oder Vollziehungsbefehl übermittelten. Der 
Notar, welcher den Vollziehungsbefehl erhält, ist in diesen Jahrzehnten 
der Rekognoszent, aber es ist bezeichnend für die Bedeutung der 
Rekognition, daß er nicht im Namen dessen unterzeichnet, der ihm 
dazu den Auftrag gegeben hat, sondern stets im Namen seines stän- 
digen Kanzleichefs? Das ist wohl zu beachten. Und deshalb müssen 
wir schließen: da zum ersten Male in zwei Urkunden vom 22. Juli 854 
der Erzkapellan in der Rekognition auftritt®, so hat er damals, und 
erst damals, das Amt eines Kanzleichefs übernommen. Die Be- 
obachtung, daß einmal in einer Urkunde Karls vom Jahre 807 die 
Tironischen Noten „Hildibaldus episcopus ita firmavit“ lauten, während 
Adricus im Namen Ercanbalds die Rekognition vorgenommen hatte, 
vermag die gesicherte Erkenntnis nicht zu erschüttern. Vor 854 ist 
kein Anzeichen vorhanden, daß der Erzkapellan größere Einwirkungen 
auf die Kanzleigeschäfte ausübte, als sie einem hochstehenden einfluB- 
reichen Hofbeamten an sich, als sie besonders dem Haupte der Hof- 
geistlichkeit ohnehin zukamen. Die Rekognition aber bleibt in dieser 
Zeit die Beglaubigung, welche vom Kanzleichef selbst oder in seinem 
Namen vorzunehmen war. Halten wir an dieser Grundbedeutung fest, 
dann vermögen wir die Entwicklung der Kanzleiorganisation des 
9. Jahrhunderts in bestimmter Richtung zu erkennen. 

Als Leiter der Beurkundung, als Vorgesetzter der Kanzleibeamten 
fungiert in der späteren Regierungszeit Pipins, dann unter Karl ein 
Geistlicher, dem ein bestimmter Amtsname anfangs gefehlt zu haben 
scheint, den wir am zweckmäßigsten mit dem neutralen Wort „Kanzlei- 
vorstand“ bezeichnen* Schon unter Karl von hohem Ansehen, stieg 


1 Sıckel, Beitr. VII, S. 655. 

? Das von Tangl gesichtete Material bietet zahlreiche Belege. DK. 116 
erfahren wir, daß der Notar auf Befehl des Königs rekognoszierte, aber die 
Rekognition schreibt er im Namen des Kanzleivorstandes; M. 844 (818): 
Beurkundungsbefehl vom Erzkapellan Hilduin, Vollziehungsbefehl vom Notar 
Durandus (magister Dur... firmare iussit), Rekognition Meginarius adv. 
Fridugisi. Vgl. M. 923 (894), 986 (955), 994 (968), 997 (966), 1104 (1070), 
1114 (1080), 1143 (1109). 

8 Die tachygraphischen Notizen in M. 1409 (1368) sagen: domnus 
Ludovicus rex fieri iussit et Grimaldus abba scribere precepit. 

* Nuch Mühlbachers Vorgang. Vgl. auch Erben, Urkundenlehre (1907) 


Kleine Mitteilungen. 83 


er unter Ludwig d. Fr. mächtig empor, beteiligte sich persönlich nicht 
mehr am Schreibgeschäft und überlieB wohl auch zeitweilig einem 
der Notare eine überragende Wirksamkeit. So sind unter Ludwig d. Fr. 
und Lothar I. die Notare Durand, Hirminmar und Remigius nicht 
allein als vielbeschäftigte, sondern als leitende Männer hervorge- 
treten!, ohne daß man eine fest organisierte Dreistufung der Kanzlei- 
beamtenschaft: Vorstand, Obernotar, Notare, anzunehmen braucht. 

Angesehene Äbte begegnen damals als Kanzleivorstände, wie 
unter Ludwig d. Fr., so auch unter Ludwig d. D.: Abt Gauzbald von 
Niederaltaich (830—833), Abt Grimald von Weißenburg, später von 
St. Gallen (833—837), Abt Radleic von Seligenstadt (840—854). 
In zwei Urkunden vom 22. Juli 854 wird Erzkapellan Grimald als 
Kanzleichef erwähnt, aber schon am 20. März 855 und nochmals am 
20. Januar 856 begegnet ein anderer Kanzleivorstand: Abt Baldrich, 
dann wieder vom 16. Juni 856 bis 18. März 858 Erzkapellan Grimald, 
während eine Urkunde vom 2. Februar 858 und dann Urkunden vom 
12. April 858 bis 8. Juli 861 Witgar, dem Abt von Ottobeuern und 
späteren Bischof von Augsburg, die Stelle des Kanzleichefs in den 
Rekognitionen anweisen. Im Namen des Erzkapellans Grimald aber 
werden schon zwei Diplome am 20. November 860 und am 
1. April 861, dann regelmäßig die Urkunden vom 7. Oktober 861. 
an rekognosziert. 

Auffallend ist an diesen Nachrichten, daB Grimald wiederholt 
als Kanzleichef erscheint, um alsbald wieder einem anderen in der 
Rekognition Platz zu machen. Zum Teil beruht allerdings das schein- 
bare Ineinandergreifen der Amtszeiten darauf, daß die Vollziehung der 
Urkunden mitunter nicht zur Zeit des Datums, sondern zu einem 
weit späteren Zeitpunkt stattfand — sei es, daß das Datum sich auf 
die Zeit der Handlung oder auf die des Beurkundungsbefehles bezog. 
So dürfte, meine ich, die Urkunde vom 2. Februar 858, welche schon 
Witgar als Kanzleivorstand nennt, später als die vom 18. März 858 
vollzogen worden sein, welche noch den Erzkapellan Grimald er- 
wähnt?, so kann man die Vollziehung der Urkunden vom 20. No- 
S. 46. Ich hatte in meiner Schrift „Erzkanzler und Reichskanzleien‘ (1889) 
die Bezeichnung „Oberkanzler‘‘ gewählt, weil im 9. Jahrh. wechselnd hoch- 
stehende Titel gebraucht zu werden begannen: archinotarius, summus no- 
tarius, archicancellarius etc. Vgl. Erben S. 50 und die Tir. Noten in 
Mühlb. 1866 (1827). 

1 Vgl. Tangl S. 141f. Die Beweisstellen finden sich in den schon ge- 
botenen Zitaten der Tironischen Noten, s. bes. oben S. 80. Vgl. auch 
Erben S. 66f.; Breßlau, Urkundl. S. 290. 

2 M. 1480 (1389), 1431 (1390). 


6* 


84 Gerhard Seeliger. 


vember 860 und 1. April 861 später ansetzen als die der Urkunde 
vom 8. Juli 861, falls man nicht vorzieht, die letztere, wie das schon 
Böhmer getan und wie ich es für zutreffend halte, in das Jahr 860 
zu verlegen.! Aber immerhin bleibt die merkwürdige Reihenfolge: 
als Chef erscheint Juli 854 der Erzkapellan Grimald, 855 Abt Bal- 
drich, 856—858 Grimald, 858—860 Abt Witgar, 861 wieder 
Grimald. 

Sickel hatte die Schwierigkeit dadurch gelöst, daß er das Kanzlei- 
regiment Grimalds 854 beginnen und ununterbrochen fortdauern ließ, 
wobei er die Äbte Baldrich und Witgar als Untergebene des Erz- 
kapellans ansah.? Dieser Auffassung hatte sich Breßlau angeschlossen.’ 
Aber diese Erklärung ist, meine ich, unmöglich, ihr steht die damalige 
Grundbedeutung der Rekognition und der Stellung des Kanzleichefs 
in dieser entgegen. Baldrich und Witgar sind nicht Untergebene des 
Erzkapellans, sie sind Kanzleichefs im Sinne der Kanzleivorstände 
vor 854, sie sind diejenigen, in deren Namen rekognosziert ward. 
Wie ich der Ansicht Sickels 1889 widersprochen habe*, so Mühl- 
bacher in seinen Regesten® und Erben in seiner Urkundenlehre.® 

Ob 854 dem Erzkapellan nur provisorisch die Leitung der Kanz- 
lei anvertraut, warum schon nach kurzer Zeit ein neuer Kanzleichef 
bestellt wurde, warum der Wechsel in den Jahren 858 und 860 er- 
folgte — das vermögen wir nicht zu erkennen. Dem Jahre 856 
kam eine entscheidende Bedeutung nicht zu.” Entscheidend sind viel- 
mehr die Jahre 854 und 860: 854, da zum erstenmal die Kanzlei- 
leitung dem Erzkapellan übertragen und eine, wenn auch nur vorüber- 
gehende, Vereinigung in der Leitung von Kapelle und Kanzlei 
hergestellt wurde; 860, da diese Vereinigung dauernd ward. 

Wie aber schon unter Ludwig d. Fr. die erhöhte Bedeutung des 
Kanzleichefs einem der Notare eine dominierende Wirksamkeit ver- 


ı M. 1444 (1403), 1445 (1404), 1446 (1406). Vgl. Seeliger, Erzkanzler, 
S. 226, wo ein Zitatfehler zu berichtigen ist: Zeile 9 und 10 ist zu lesen 
Mühlb. Nr. 1405 vom 8. Juli 861. Vgl. auch Waitz, ?VG. 6, 847, N. 2. 

2 Sickel, Beitr. VII (SB. Wien. Ak. 93), 663 f. 

3 Breßlau, Urkundenl., S. 297. So auch Thommen in Meisters Grund- 
ri der Geschichtswissenschaft (1906) I S. 167, dessen Darstellung im 
übrigen irrig ist. 

* Erzkanzler und Reichskanzlei, S. 7ff., 225f. Nochmals behandelte 
ich den Gegenstand in der 2. Auflage von Waitz’ VG. 6 (1596), S. 346 ff. 

5 Mühlbacher, Regesten unter den Karolingern, 2. Aufl. (1908) 
p. XCIX. 

6 Erben, Urkundenlehre S. 49 ff. 

T Wie Mühlbacher p. XCIX u. CXI annimmt. Dagegen Erben, S. 52. 


Kleine Mitteilungen. 89 


schaffte und die Ansütze zur Bildung eines Zwischenamts zwischen 
Kanzleichef und Notaren brachte, so hat naturgemäß die dauernde 
Verbindung von Erzkapellanat und Kanzleileitung diese Bedürfnisse, 
einen der Notare zum ständigen Leiter des Schreib- und Beurkundungs- 
geschäfts zu bestellen, erst recht hervortreten lassen. Im Jahre 868 
hat der Notar Hebarhard, der schon vorher als ständiger Rekognoszent 
und als Leiter des geschäftlichen Betriebes der Kanzlei fungierte, den 
Titel Kanzler angenommen. Das war ein neues Amt, das sich von dem 
der Kanzleivorstände vor der Zeit der Verbindung des Erzkapellanats 
mit der Kanzleileitung unterschied. Gauzbald, Grimald und Ratleic, 
die bis 854, Baldrich und Witgar, die 855/56 und 858/60 unter 
Ludwig d. D. als Vorstände fungierten, waren selbständige Kanzlei- 
chefs und ließen in ihrem Namen rekognoszieren, Eberhard dagegen 
war Untergebener des Erzkapellans und rekognoszierte für ihn. Das 
ist das Wesentliche. Damit ist die Grundlage einer neuen Organisa- 
tion gefunden worden, die Jahrhunderte lang bestand: Erzkanzler, 
Kanzler, Notare. Wohl begegnete der Name Kanzler schon vor 8681, 
wohl sind Notare in leitender Zwischenstellung zwischen Kanzleichef 
und Notaren schon unter Ludwig d. Fr. und Lothar bezeugt?, aber 
erst seit 868 führte der Mann, der allein im Namen des Kanzlei- 
chefs (Erzkapellans) zu rekognoszieren befugt und mit der Geschäfts- 
leitung unter diesem betraut war, den feststehenden Amtstitel Kanzler.? 
In der letzten Regierungsperiode Ludwigs d. D. ist zuerst fest und 
bestimmt jene Ordnung eingeführt und Jahre lang bewahrt worden, 
die in den späteren Jahrhunderten charakteristisch war. Auch sie 
wurde allerdings unter Ludwigs Söhnen erschüttert, sie ward auch 


1 Baldrich und Witgar führten den Titel Kanzler, aber sie waren 
nicht Leiter unter dem Erzkapellan, sondern Kanzleichefs. 

3 Vgl. oben S. 83. 

® Eberhard als Kanzler von M. 1467 (1425) an. Er allein rekognoszierte 
an Stelle des Erzkapellans, nur M. 1513 (1471)— 1517 (1475) (3. Oktober bis 
25. November 875) rekognoszierte der Diakon Liutbrand im Namen des Erz- 
kapellans, offenbar weil der Kanzler längere Zeit verhindert oder beurlaubt 
war, Mühlbacher S. CIII. — Häufig hieß bereits in Urkunden Kaiser Ludwigs II. 
der Rekognoszent „Kanzler“, demnach begegnet in der Kanzlei des ita- 
lienischen Karolingers schon in den fünfziger Jahren etwas, was am Hofe 
Ludwigs d. D. erst später nachzuweisen ist (Erben S. 65f). Aber es 
wirkten doch mehrere Rekognoszenten neben einander (vgl. die Listen 
Mühlbacher S. CXf.) und das, was wir den Rekognitionen über die 
Kanzleiverfassung unter Ludwig II. entnehmen, zeigt, daß die feste Ord- 
nung, die 868—876 in der Kanzlei Ludwigs d. D. bestand: Erzkapellan 
(Kanzleichef), Kanzler (Kanzleileiter), Notare, in Italien nicht ausge- 
bildet war, 


86 Gerhard Seeliger. Kleine Mitteilungen. 


sonst mißachtet, aber zu ihr kehrte man immer wieder zurück, dauernd 
Mitte des 10. Jahrhunderts. ! 

So kommt den hier berührten Fragen ein allgemeines ver- 
waltungsgeschichtliches Interesse zu: es handelt sich um die Heraus- 
bildung jener Ordnungen, die der wichtigsten Zentralbehörde des 
. Kaiserhofes eigentümlich blieben. Wir müssen daran festhalten: unter 
Ludwig d. D. ist diese Grundlage geschaffen worden, unter ihm, und 
zuerst unter ihm, hat der Erzkapellan die Stellung eines Kanzleichefs 
gewonnen, unter ihm ist sodann später ein Zwischenamt zwischen 
Erzbeamten und Kanzleinotaren erstanden, das Kanzleramt. An der 
Spitze der langen Reihe von Erzkapellanen und späteren Erzkanzlern 
des fränkischen und deutschen Reichs steht Abt Grimald von St. Gallen, 
an der Spitze der Kanzler aber der einstige Schreiber Eberhard. 
Wollen wir bestimmte Zeitpunkte festhalten, dann kommen für die 
Geschichte des Erzamts als Gründungsjahre 854 und 860, für die 
Geschichte des Kanzleramts 868 in Betracht. 

Gerhard Seeliger. 


1 Erben S. 67f.; Waitz ?6, 348 ff. 


81 


Kritiken. 


Georg Grupp, Kulturgeschichte der rômischen Kaiserzeit 
2 Bände. München 1903 u. 1904. 

Eine Kulturgeschichte der römischen Kaiserzeit vollendet, ... welch 
Übermaß von Empfindungen, Gedanken, Erwartungen und Wünschen 
löst dieses Wort bei einem jeden aus, der geschichtlichen Denkens 
fähig ist! Freilich, die weltgeschichtliche Bedeutung der Kaiserzeit 
ist nicht so allgemein bekannt, wie sie es sein sollte, und nichts ist 
bezeichnender für die Klage um diese terra cognoscenda, aber leider 
nur zu häufig incognita, als die treffenden und tief empfundenen Worte 
von Harnack, die sich in den Verhandlungen über Fragen des höheren 
Unterrichts, Berlin 6.—8. Juni 1900, S. 145ff. finden. Mit Recht 
knüpft der Redner an die bedeutsamen Anregungen an, die das leb- 
hafte Interesse Kaiser Wilhelms II. für die Cäsaren des 2. Jahrhunderts, 
den Limes und ganz im speziellen die Saalburg in weiten Kreisen 
wachgerufen hat. 

„or. Majestät müssen wir dankbar sein, daß er unsere Auf- 
merksamkeit auf die Frage der römischen Kaiserzeit und ihrer stär- 
keren Berücksichtigung bei dem Unterricht in der allgemeinen Ge- 
schichte gelenkt hat, ... weil das, was an Gemeinsamkeit der Kultur 
der Völker heute existiert, abgesehen von dem, was die Naturwissen- 
schaft der letzten 200 Jahre hinzugefügt hat, vollständig wurzelt in 
der Geschichte der römischen Kaiserzeit. Mögen sie auf die äußere 
Kultur blicken oder auf die innere oder auf die Verbindung der 
äußeren mit der inneren, ich gehe so weit, selbst auf den Straßenbau 
und auf das Verhältnis, in welchem die Ausbildung der Kommuni- 
kationsmittel zu dem allgemeinen geistigen Zustand steht, überall 
finden sie in der Kaiserzeit dafür die Vorlagen und die Wurzel. 
Ferner: das gesamte Gebiet, auf welchem unsere Ideale liegen, sowohl 
sachlich als der Sprache nach, und der ganze Ausgleich des griechisch- 
römischen Geistes mit dem christlichen und alttestamentlichen ... all 
das, was uns heute in Europa einigt, ist in den vier ersten Jahr- 
hunderten unserer Zeitrechnung entstanden, in der römischen Kaiser- 
zeit. ... Studieren wir jene Zeit, so lernen wir einen geschichtlichen 
Zustand kennen, der einen Höhepunkt bezeichnet, der im folgenden 


88 Kritiken. 


Jahrtausend nicht wieder erreicht ist und der uns bescheiden macht 
in bezug auf das Urteil über unsere eigenen Fortschritte; denn er - 
zeigt uns, daß unsere Fragestellungen nicht neu sind und daß ein 
groBer Teil unserer angeblich modernen Errungenschaften auf dem 
geistigen und technischen Gebiet schon jener Zeit bekannt war .. .“ 

Es tut diesen Worten nicht Abbruch, daß das Verständnis des 
Nachredners bei jenen Verhandlungen Harnacks Intuitionen nicht 
kongenial war und auch uns wird es, so hoffen wir zuversichtlich, 
nicht schaden, wenn wir vom Standpunkte des Historikers aus, dem 
der Sammeleifer des Antiquars nur Mittel zum Zweck, nie Selbst- 
zweck sein kann, die überraschende Unfähigkeit, historisch zu denken, 
ohne Beschönigung klar legen, die in Grupps angeblicher Geschichte der 
Kultur der römischen Kaiserzeit besonders auffällig im zweiten Bande 
zu Tage tritt. Es gibt niemand, der das Ziel einer allgemeinen Ge- 
schichte der Kultur jener Jahrhunderte, die wie keine zweiten uns 
selbst die eigene Existenz verbürgt haben, heißer ersehnte als mich. 
Eben darum mag es gestattet sein, daß starke persönliche Anteilnahme 
an diesen Dingen aus den vorliegenden Zeilen spricht. Es wäre 
mir wahrlich eine Freude gewesen, wenn ich vermocht hätte 
etwas Weizen unter der Spreu zu entdecken; denn bisweilen ist auch 
wenig viel. 

Die Grundidee des zweibändigen, über 1200 Seiten umfassenden 
Werkes ist der von Harnack diametral entgegengesetzt. Sie läuft 
darauf hinaus, daß römische Kaiserzeit mit verwerflichem Heidentum 
und grenzenloser Unsittlichkeit in fast jeder Hinsicht identisch sei. 
Mit einem Eifer, der einer besseren Sache würdig gewesen wäre, hat 
der Verfasser nach Quellenbelegen in dieser Richtung gesucht. Das 
könnte den Anschein erwecken, als ob diese Kulturgeschichte religiös 
abgestimmt sei. Das ist sie nicht: offiziell-katholisch ist die 
Grundstimmung der Arbeit, die allerdings eine Arbeit, wie bereits 
angedeutet, insofern darstellt, als Grupp sich große und, wie durchaus 
anerkannt werden soll, aufrichtige Mühe gegeben hat, meist auf Grund 
langjähriger Quellenstudien eine Unmenge von Zeugnissen zu sammeln 
und, so weit das ihm möglich war, unter die von ihm aufgestellten 
kirchlich präokkupierten Gesichtspunkte einzureihen. Es soll dabei 
nicht verschwiegen werden, daß dem Autor eine eminente Belesenheit 
zur Verfügung gestanden hat. Wenn nur an einer Stelle der Ver- 
such gemacht worden wäre, eine wirklich geschichtliche Auffassung 
zu gewinnen! So aber stehen wir von vornherein in der nur zu be- 
kannten Perspektive, daB in der Kaiserzeit alles verrottet und ver- 
worfen war und das Christentum — ohne jegliche organische Ver- 
bindung mit allem übrigen — allein gut, gerecht und das Heil der 


Kritiken. 89 


Welt. Das ist vermutlich „der gläubige Standpunkt und die strenge 
Objektivität des Verfassers“, von denen die Kölner Akademischen 
Monatsblätter reden. Es ist hier nicht der Ort, darüber zu rechten, 
wie immens hoch der ideale Wert des ersten Christentums gewesen 
ist; wer wollte versuchen sich diesem gegenüber zu verschließen? 
Aber ein anderes ist es, von diesem Ideale, mag es von jedem nach 
seinem eigenen Glauben und Fühlen gefaßt werden, zu sprechen, ein 
anderes, tatsächlich erkennbare und nachweisbare geschichtliche Ent- 
wicklungsreihen und -tendenzen klarzulegen, die unter den verschieden- 
artigsten Auspizien erstanden und erwachsen sind. Das eigentlich 
Große, daß jene — christlichen — dank ihrer inneren Kraft diese 
— heidnischen — überwunden und, siegreich, sich mit ihnen zu neuer, 
lebensfähiger Einheit verbunden haben, diesen überwältigend groß- 
artigen Prozeß, der die Kaiserzeit erfüllt und den imposanten Orga- 
nismus der einen Kirche geschaffen hat, genetisch zu erklären, ist 
von Grupp nicht versucht worden. Dafür sind ca. 30 Seiten der 
„Kulturgeschichte“ der Persönlichkeit, den Lehren und der Gottheit 
von Jesus Christus gewidmet und ein paar hundert Seiten füllen 
Betrachtungen und Schilderungen der Entwicklung des Christentums 
in den ersten zwei Jahrhunderten, die dem Historiker und ebenso dem 
Kulturhistoriker zurzeit noch zum größten Teile versagt sind, ge- 
schichtlich zu erkennen u. s. f. Dagegen treten die hochinteressanten 
wirtschaftsgeschichtlichen Probleme der Kaiserzeit weit in den Hinter- 
grund, während die Darstellung der sozialen Verhältnisse, die einen 
sehr breiten Raum einnimmt, ständig von religiös-moralisierenden Be- 
trachtungen durchsetzt ist. Die so überaus wichtige moderne Papyrus- 
forschung findet ungenügend Berücksichtigung. Auf diese Weise wird 
jedenfalls keine „große Soziologie, die die Völker und Zeiten in ihrer 
Eigenart zu erfassen strebt“ (Vorwort S. V) geschrieben. So ist 
Grupps Buch selbst als Materialiensammlung nur schwer zu ver- 
wenden. Hinzu kommt eine Tendenz, die in den Münchener Hoch- 
schulnachrichten seinerzeit lobend hervorgehoben wurde: „Da sich dem 
Verfasser eine öftere fatale Ähnlichkeit der Strömungen unserer 
eigenen Zeit mit solchen aus den Jahrhunderten des dekadenten Rom 
aufdrängt, so fehlt es an den entsprechend eingefügten Schluß- 
folgerungen und Warnungen nicht.“ Als letzter Zug in diesem un- 
erfreulichen Gesamtbilde ist die stilistische Sonderart der Autors zu 
erwähnen, die vielleicht Volkstümlichkeit der Sprache durch Banalität 
des Ausdrucks zu erreichen sucht und dabei bisweilen direkt zu Un- 
verständlichkeiten, ja Fehlern führt. Wir finden gleich im 1. Bande 
S. 13: „Mit dem Priestertum konnte einer auch andere Berufe ver- 
binden. Wie den Beamten stand ihnen eine große Dienerschaft zu 


90 Kritiken. 


Gebot“, vgl. vorher S. 11: „Diese (Religions-)Politik war mehr als 
tolerant, heute versteht man sich höchstens zur Duldung, früher war 
man sogar sehr ausschließlich; daß man aber die Götter Besiegter 
verehrte, war natürlich unerhört.“ (?) Oder S. 19: „Manchmal mußte 
ein Opfer dreiBigmal wiederholt werden, weil immer etwas fehlte.... 
Das vornehmste waren Menschenopfer, die zu der alten Religion 
wesentlich gehörten und ursprünglich auch bei den Römern bestanden. 
Wie bei anderen Völkern hat man nicht nur Kinder ausgesetzt, sondern 
auch Alte (!) getötet. Aber bald wurden die Menschenopfer abgeschafft, 
ja strenge bestraft. Die Römer rechneten es sich sogar zur 
Ehre an, daß sie die Menschenopfer abschafften.“ S. 20: „Wenn die 
Provinzheere Saturnalien feierten, kam es vor, daß sie einen König 
erwählten, der nach Schluß der dreißigtägigen Feier geopfert wurde. 
Manche meinen, Christus sei so von den römischen Soldaten behandelt 
worden. Mit Vorliebe wurden Kinder geopfert wie ausgesetzt.“ (!!) 
S. 25: „Diese Dinge muß man kennen, um die Nacht des Aber- 
glaubens und des Heidentums zu verstehen.“ S. 96: „Wenn 
einer spät vom Mahle heimkam, war er um die für die Verdauung 
erforderliche Nachtruhe betrogen. Den Christen dagegen wurde Früh- 
aufstehen zur Pflicht gemacht.“ Und so fort. Es ist nach all dem 
Angeführten beinahe selbstverständlich, daß auch die Begründung und 
Stellung des Prinzipates und das Prinzip der Dyarchie nicht einwand- 
frei dargestellt sind. Die Behauptung im Anfange des 14. Kapitels 
des 1. Bandes (Die Kaiser und ihr Regiment) S. 219 „Monarchisch, 
kaiserlich war der ganze Geist der Gesellschaft“ ist auf alle Fälle 
für die Zeit des 1. und 2., ja auch des 3. nachchristlichen Jahr- 
hunderts ein starkes Stück. Endlich S. 224: „Die Staatstätigkeit war 
nicht sehr groß (!) und seine Aufgabe eng bemessen, aber er aner- 
kannte keine Schranken. ... Der Staat konnte über Gut und Blut 
der Untertanen verfügen, und das Recht schützte den Einzelnen nicht 
gegen den Staat, sondern nur gegen den Nebenmenschen. Jedes 
Gegengewicht ... fiel weg.“ Nein, es hat in der Kaiserzeit kein 
Staatsrecht, diese subtilste Ausgestaltung, diese feinste Blüte des 
römischen Rechtsgeistes, gegeben! — 

So vermag ich nicht anders zu schließen: Es ist bedauernswert, 
daß dies Buch von einem Manne, der Jahrzehnte auf die Ansammlung 
einer außergewöhnlichen Gelehrsamkeit und Belesenheit verwandt hat, 
so geschrieben wurde, bedauernswerter, daß man vorgeschlagen hat, 
es zugrunde zu legen für die Lehrer an mittleren Schulen und die 
Studenten der Kulturgeschichte und der Archäologie; denn das wären 
die bedauernswertesten. 

Leipzig. Otto Th. Schulz. 


Kritiken. 91 


Michael Dôberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns. I. Band. 
Von den ältesten Zeiten bis zum Westfälischen Frieden. München, 
R. Oldenbourg, 1906. IX + 593 S., gr. 8°. 

In den letzten Jahrzehnten hat die Territorialgeschichte eine ge- 
steigerte wissenschaftliche Pflege erfahren, jetzt folgt sich erfreulicher- 
weise eine Reihe im modernen Geiste gehaltener zusammenfassender 
Darstellungen. Das entwicklungsgeschichtliche Moment steht in ihnen 
im Vordergrunde; die Regenten- und Kriegsgeschichte, die politische 
Geschichte, einst das Um und Auf derartiger Darstellungen tritt zu- 
rück, der Kulturgeschichte im weitesten Sinne des Wortes wird ein 
entsprechend breiter Raum gegönnt und jene nur in ihren bedeutsamen 
Wechselbeziehungen mit dieser gezeigt. Das vorliegende Werk trägt 
diesen methodischen Gedanken schon im Titel an der Stirne. Es soll 
damit nichts gegen das standard work der Bayerischen Geschichte, 
Riezlers grundlegendes und umfassendes Werk, gesagt sein, dem ja 
auch Döberl das meiste verdankt und auf dem er zum großen Teile 
fußt. Aber was dort in gründlicher Untersuchung des gesamten Ma- 
terials über die gleiche Periode in den bisher erschienenen 6 Bänden 
sich ausdehnt, ist hier knapp und übersichtlich zusammengefaßt. 

Denn Döberls Buch will ein Handbuch für die Lehrer der Ge- 
schichte an Mittelschulen und für Studierende sein, ja es ist sogar 
in diesem Sinne eigens über Staatsauftrag verfaßt worden. Und das 
ist das zweite Erfreuliche, daß hier an Stelle ähnlicher nichts weniger 
als gediegener, zum mindesten meist äußerst trockener Hilfsmittel ein 
solches Handbuch geboten wird, das streng wissenschaftlich und doch 
anziehend und geistreich geschrieben ist. Der Verf. besitzt die seltene 
Gabe, eine Persönlichkeit, eine Periode mit kurzen Strichen treffend 
zu Charakterisieren und aus dem Riesenmaterial einige bezeichnende 
Stellen herauszugreifen. Nur inbezug auf die Form hat der Zweck 
so manches bedingt, dem man vielleicht nicht ohne weiteres zustimmen 
wird. Die vielen klein gedruckten Abschnitte, welche die Darstellung 
unterbrechen, könnten entweder ebenso gut groß gedruckt sein oder als An- 
merkungen gegeben werden. Die Hauptliteratur ist regelmäßig an der 
Spitze der Kapitel angeführt, Spezialliteratur noch am betreffenden 
Ort, aber hier ist doch nicht immer konsequent vorgegangen. Wo 
individuelle Ansichten vorliegen, sollte dies besonders vermerkt sein. 
Um nur einen mich betreffenden Fall zu erwähnen: S. 113 ist von 
der Identifizierung des Markgrafen Rüdiger von Bechelaren des Nibe- 
lungenliedes mit dem ersten Markgrafen der ottonischen Ostmark 
Burkhard die Rede. Das ist eine Hypothese, die nur ich zum ersten 
Male ausgesprochen habe, und hätte als solche gekennzeichnet werden 
sollen. Der Begriff des Handbuches hat es auch mit sich gebracht, 


92 Kritiken. 


daß der umfangreiche Stoff in nur zwei Bänden zusammengepreßt 
wurde, von denen mindestens der erschienene erste durch Format und 
Stärke (37 Bogen) etwas unhandlich ausgefallen ist. Aber von diesen 
formalen Mängeln abgesehen, verrät das Werk in nichts seine Schul- 
zwecke, sondern kann auch vollauf die Ansprüche eines jeden gebil- 
deten Laien befriedigen. 

Der vorliegende I. Band ist in zwei recht ungleich große „Bücher“ 
geteilt: „Bayern in der Zeit des Stammesherzogtums“ in 7 Kapiteln 
und „Bayern in der Zeit der Entstehung und Entwicklung des dynasti- 
schen Territorialstaates“ in 14 Kapiteln. Mit der Einwanderung der 
Bayern und der Abstammungsfrage setzt das Werk naturgemäß ein 
und behandelt dann rückläufig die prähistorische und römische Peri- 
ode des Landes. Mit sichtlicher Wärme schildert er die Zeit Tassilos, 
unter dem sich „der erste Anlauf zum Stammesstaat‘“ vollzieht und 
den er gegen das landläufige strenge Urteil vieler Historiker in Schutz 
nimmt. Hier tritt uns zum ersten Male ein Zug entgegen, der, wenn 
auch an sich keineswegs unsympathisch, doch eine gewisse Vorein- 
genommenheit des Verf. verrät, und den wir durch das ganze Buch 
verfolgen können. Wie Biographen leicht zu Panegyrikern ihres Helden 
werden, so hat der Verf. die stete Neigung, aus Liebe zu seinem 
Volksstamme die Tatsachen zu dessen Gunsten sozusagen bayerisch zu 
färben. 

Ganz besonders prägt sich diese Tendenz bei der Darstellung 
der kolonisatorischen Tätigkeit des bayerischen Stammes aus, und es 
ist daher selbstverständlich, daß er sich heftig gegen jeden Versuch, 
das Ausbreitungsgebiet dieser Tätigkeit einzuengen, wehrt. Er kommt 
dadurch in Zwiespalt mit der neueren Forschung in Niederösterreich 
und im besonderen auch mit der Darstellung in meiner „Geschichte 
Nieder- und Oberösterreichs“ (I. Bd. 1905), weshalb es mir wohl 
gestattet ist, mit einigen Worten bei diesem Punkte zu verweilen. 
Zunächst möchte ich einen Irrtum berichtigen. Döberl erhebt 
Alexander von Peez mit dessen Büchlein „Erlebt — erwandert“ 
(1902) zu der unverdienten und von diesem selbst kaum an- 
gestrebten Ehre, der Bahnbrecher der sogenannten Frankenhypothese 
zu sein. Peez ist kein Geschichtsforscher, sondern nur gebildeter Di- 
lettant, Politiker und Publizist, der in temperamentvoller Weise und 
mit mehr Phantasie als wissenschaftlicher Methode die Forschungser- 
gebnisse anderer weiter verfolgt hat. Nein, sein Verdienst wäre, wie 
es von mir geschehen, anmerkungsweise genügend gewürdigt gewesen; 
dafür hätte müssen ein anderer Name aus der Anmerkung in den 
Text heraufgeholt werden: Anton Dachler. Er ist bereits im 
Jahre 1897 auf Grund eingehender Haus- und Siedlungsforschung 


Kritiken. 93 


in seiner Arbeit „Das Bauernhaus in Niederösterreich und sein Ur- 
sprung“ zu dem Ergebnis gekommen, daß ein großer Teil des Landes 
im Norden der Donau, namentlich das Viertel unter dem Manharts- 
berg und auch ein Teil des Viertels unter dem Wiener Wald, nicht- 
bayerische Siedlungsformen zeige und aller Wahrscheinlichkeit nach 
von einer fränkischen Bevölkerung besiedelt worden ist. Damit 
lassen sich ja auch geschichtliche Tatsachen in Übereinstimmung bringen, 
und er selbst hat dann (Zeitschrift für österr. Volkskunde VIIL 1902, 
81f.) auch in der Mundart dieser Gebiete spezifisch fränkische Ele- 
mente nachgewiesen. Seine Forschungsergebnisse sind auch von den 
ernst zu nehmenden neueren Forschern z. B. von Alfred Grund („Die 
Veränderungen der Topographie im Wiener Wald und Wiener Becken“ 
1902) angenommen worden und selbst der jüngste unter ihnen, Oskar 
Firbas, der in seinen „Anthropogeographischen Problemen aus dem 
Viertel unter dem Manhartsberge“ (Forschungen zur deutschen Länder- 
und Völkerkunde XVI. Bd., 5. H., 1907), die nach meiner Ansicht 
allerdings an Voreiligkeit der Schlüsse leiden, im übrigen die Franken- 
hypothese bekämpft, muß doch gleichfalls zugeben, daß in dem ge- 
nannten Gebiete vom Bayerischen stark abweichende Einschläge zu er- 
kennen sind, die er freilich auf — quadische Nachwirkungen zurück- 
führen will! 

Döberl bleibt übrigens die Widerlegung unserer Annahmen schuldig 
und selbst der Vorwurf, daß wir auch die oberpfälzischen Elemente 
für das Fränkische in Anspruch nehmen, trifft nicht so schwer, weil 
wir tatsächlich der Ansicht sind, daß das Oberpfälzische dem Fränki- 
schen näher steht als dem Bayerischen. 

Gerne folgt mir natürlich der Verf. in der Betonung des ur- 
sprünglichen Abhängigkeitsverhältnisses der Ostmark von Bayern. Bei 
der Erörterung der Privilegienfrage von 1156 (S. 185f.) fehlt der 
Punkt der „tres comitatus“, für den doch bereits, abgesehen von frü- 
heren Besprechungen, Lampels umfassende Arbeit (Jahrbuch für 
Landeskunde von Niederösterreich II—V, 1903—1906) vorlag. Ob 
es richtig ist, die Schuld an den verschiedenen schlimmen Schick- 
salen Bayerns bis Ende des 12. Jahrhunderts allein den Welfen in 
die Schuhe zu schieben, und ob dabei nicht auch andere Momente in 
die Wagschale fallen, bleibe dahin gestellt. Freilich erscheinen da- 
durch die Wittelsbacher im Lichte der Erretter. Und damit berühre 
ich noch einen sympathischen Fehler des Werkes: es nimmt energisch 
Partei für das bayerische Herrscherhaus. So ist doch nach alter Manier 
das Tun und Lassen der Herrscher in den Mittelpunkt der Entwick- 
lungsgeschichte gerückt. | 

Den Wittelsbachern des 13. Jahrhunderts schreibt Verf. im Hin- 


94 Kritiken. 


blick auf die Pfleger und Landrichter auch als den ersten die An- 
sätze zum Beamtenstaate zu; aber gleichzeitig hat doch wohl auch 
Ottokar von Böhmen in Oesterreich ganz ähnliche Einrichtungen ge- 
schaffen. In neue und merkwürdige Wechselbeziehungen, die bald in 
einen ausgesprochenen Wettstreit übergehen, treten Bayern und Oester- 
reich erst, seitdem hier die Habsburger Landesfürsten werden. Dieses 
treibende Moment ist vom Verf. gut herausgearbeitet. In der Kultur- 
entwicklung würde man vielleicht bei genauerer Betrachtung noch 
mehr Parallelen und Berührungspunkte finden; ich weise etwa auf die 
Baukunst hin. Doch sind auch die Abweichungen wie in bezug auf 
das Ständewesen charakteristisch. Ein besonders gelungener Abschnitt 
ist der über das Städtewesen. In durchaus unparteiischer Weise sucht 
Verf. bei der Darlegung der Ursachen der Reformation Licht und 
Schatten zu verteilen, indem er entgegen der üblichen Beurteilung 
auch die guten Seiten der kirchlichen Entwicklung hervorhebt. 

Und nun kommt die große Wendung in der Nebenbuhlerschaft 
der Wittelsbacher und Habsburger. Nach dem Königtume Ludwig des 
Bayern waren jene von diesen langsam überflügelt worden; ein Jahr- 
hundert später haben die Habsburger wieder die deutsche Königskrone 
im Besitz, die Wittelsbacher müssen ihnen vielfach weichen, vielfach 
zu Diensten sein. Aber schon bereiten sich günstigere Bedingungen 
vor; die Stände gewinnen in Bayern niemals jene Vorherrschaft wie 
in Österreich und, was besonders ausschlaggebend wird, in Bayern ist 
schon mit dem Jahre 1530 die protestantische Bewegung, die Öster- 
reich noch ein Jahrhundert hindurch schwer erschüttert, zurückgedrängt; 
kraftvolle Herrscher tun das übrige. So finden die katholischen Habs- 
burger in Herzog Albrecht V. von Bayern einen Rückhalt und Berater, 
ja Verf. könnte auf Grund von Bibls Forschungen den EinfluB Georg 
Eders am Wiener Hofe sogar noch schärfer betonen. Mit Maximilian I. 
von Bayern, dem eine ganz ungewöhnlich lange Regierungszeit 
(1598—1651) gegönnt war, steigt dann Bayern als Haupt der Liga 
zu einer hervorragenden selbständigen Bedeutung empor und vermag 
seinen Willen selbst gegen die Habsburgischen Kaiser durchzusetzen. 
Daher kann auch schon damals hier eine umfassende Verwaltungs- 
organisation Platz greifen. Maximilian glückt es auch, ein großes 
Gebiet, die Pfalz, deren Vorgeschichte hier in Kürze nachgeholt wird, 
— über die oberösterreichische Episode und Bayerns Verhältnis zum 
Bauernkriege wird rasch hinweggehuscht —, und mit ihm die Kur- 
würde zu erlangen. Daß er schließlich offen zu Frankreich übertrat, 


1 S. 251 steht Schlacht bei Dürnkrutt, 25. August 1278; richtig zu 
stellen in: Dürnkrutt, 26. August. 


Kritiken. 95 


vermag freilich auch die loyalste Darstellung nicht sympatischer zu 
machen, aber Verf. weiB es doch wenigstens vorzubereiten, daB diese 
wiederholten Schwenkungen zu Frankreich als Widerhalt gegen die 
Übergriffe des Hauses Habsburg einigermaßen begreiflich erscheinen. 
Mit dem westfälischen Frieden, durch den Maximilians Erwerbungen 
staatsrechtlich gesichert wurden, schließt der vorliegende erste Band 
des Werkes. 

Das baldige Erscheinen des zweiten Bandes ist lebhaft zu wünschen, 
schon aus dem Grunde, weil diesem das Register beigegeben werden 
soll, das den umfangreichen Band praktisch erst recht benutzbar 
machen wird. Jedenfalls werden wir nach dem Abschlusse des Werkes 
ein gediegenes historisches Handbuch mehr besitzen. 

Wien. M. Vancsa. 


Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches 
unter Heinrich IV. und Heinrich V. Sechster Band: 1106 bis 1116. 
Auf Veranlassung Seiner Majestät des Königs von Bayern heraus- 
gegeben durch die historische Kommission bei der königl. Akademie 
der Wissenschaften. Leipzig, Duncker und Humblot. 1907. 

Daß die Jahrbücher der Deutschen Geschichte trotz der in der 
ganzen Serie gleichmäßig gestellten Aufgabe in der Ausführung im 
einzelnen je nach der Individualität der Bearbeiter große Unterschiede 
aufweisen, ist eine oft gemachte und ohne weiteres einleuchtende Be- 
merkung. Die Eigenart der Meyer von Knonauschen Jahrbücher ist 
bekannt und von zustimmendem oder auch abweichendem Standpunkt 
aus hinreichend beleuchtet worden, so daß ich mich hier, beim 
sechsten Bande, füglich enthalten kann, nochmals darauf einzugehen. 
Ich beschränke mich auf den Punkt, in dem ihre Stärke liegt, und 
will im folgenden einige Nachträge zur Sammlung des Materials und 
der Tatsachen geben, soweit sie sich mir aus einer genaueren Durch- 
arbeitung hauptsächlich der ersten Jahre in Vergleichung der Meyer 
von Knonauschen Darstellung mit den bisherigen Darstellungen und 
den Quellen ergeben haben. 

Zu S. 1 des vorliegenden Bandes und Band 3, S. 427 wäre zu 
dem oder den Namen Heinrichs V. folgende Notiz des Chronicon 
Sancti Maxentii Pictavensis (Chroniques des églises d’Anjou, ed. 
Marchegay et Mabille. 1869. p. 423) heranzuziehen: MCVI ... Ain- 
ricus imperator Alemannorum obiit, et successit Ainricus filius suus, 
cognomento Carolus. Ob es sich dabei um einen zweiten Taufnamen 
oder um einen dem König später nach Ansicht des Chronisten ver- 
liehenen Beinamen handelt, ist aus der Fassung der Notiz nicht zu 
ersehen und bei dem Mangel weiterer Nachrichten nicht zu entscheiden. 


96 Kritiken. 


Auf! S. 17 spricht Meyer von Knonau die Ansicht aus, daß der 
Reichstag von Weihnachten 1106 “ohne Zweifel insbesondere aus 
Bayern besucht war’, auf Grund der in Anmerkung 25 (auf S. 18) 
vorgetragenen Tatsache, daß der Chronist Konrad von Scheiern der 
von ihm aufgenommenen Urkunde Heinrichs V. für Kloster Usenhoven 
(St. 3012) eine Zeugenreihe beifügt (SS. XVII, 619), die Meyer von 
Knonau vermutungsweise auf die Königsurkunde und den Hoftag 
bezieht. Dahin gehört sie aber meines Erachtens ganz gewiß nicht, 
die Sache liegt vielmehr so, daß die Königsurkunde mehrere Privat- 
urkunden der Stifter aufgenommen hat, daß der Chronist sowohl die 
Königsurkunde als die privaten Stiftungsurkunden vor sich hatte und 
aus einer der letzteren diese — nach Lage der Dinge natürlich rein 
bayrische — Zeugenreihe aufgenommen hat. Dies folgt, wie mir 
scheint, aus einer Reihe von Zusätzen und Veränderungen, die der 
Chronist der Königsurkunde hat zuteil werden lassen. Für den Besuch 
des Reichstags zu Regensburg kann man demgemäß aus der Zeugen- 
reihe in SS. XVII, 619 nichts schließen, es ist nichts darüber über- 
liefert, wenn auch ein Besuch aus Bayern an sich wahrscheinlich bleibt. 

Für die Synode zu Troyes von 1107 hat Meyer von Knonau ein 
Zeugnis gänzlich außer acht gelassen, auf welches einst Giesebrecht sich 
fast allein bei Schilderung dieser Synode gestützt hatte. Die Chronik 
des Clarius von Sens (M. G. SS. XXVI, 33) sagt: „Anno MCVII. 
Hoc anno tenuit concilium apud urbem Trecas papa venerabilis 
Paschalis secundus. In quo intentio eius maxima fuit de Hiero- 
solymitano itinere et tregwa Dei.’ Wenn auch dieser Bericht an- 
gesichts des gänzlich abweichenden Inhalts der Konzilsakten und 
sonstigen Berichte nicht so vorgeschoben werden darf, wie einst Giese- 
brecht tat — der übrigens in den Anmerkungen diese seine Quelle 
nicht nannte — so hätte er doch, zumal Clarius noch im ersten 
Viertel des 12. Jahrhunderts schrieb, immerhin bei Meyer von Knonau 
in der Anmerkung 30 neben den Annales Besuenses und ähnlichen 
französischen Quellen seinen Platz finden sollen. Ebenda zu erwähnen 
wäre die Nachricht des oben schon genannten Chronicon Sancti 
Maxentii Pictavensis. MCVIL Apud Trecas, in Francia, fuit concilium, 
quod tenuit Paschalis papa; in quo decrevit, ut per nullam guerram 
incendia domorum fierent, nec oves aut agni raperentur. Auch 
Alberich von Trois Fontaines (M. G. SS. XXII, 817) hat eine eigene 
Nachricht über das Konzil zu Troyes. 

Schließlich möchte ich noch auf eine Notiz hinweisen, die in 
Band 5 zum Jahre 1104 hätte erwähnt werden können. In der 


1 Auf S. 13 Zeile 1 ist wohl hinter ‘zunächst’ ein ‘nicht’ einzufügen. 


Kritiken. 97 


Historia Compostellana (Florez, España sagrada ed. 2, tom. XX. 
Madrid 1791, p. 47) heißt es zu diesem Jahre bei der Erzählung 
einer Reise, die der damalige Bischof Diego von Compostella durch 
Südfrankreich nach Italien und Rom machte: Ibi (ad valles Maurianenses) 
etiam venerabilis comes Umbertus eum honorifice suscipiens usque ad 
urbem Seuriam summa cum veneratione perduxit; ubi prae timore 
Teutonici imperatoris, qui tunc temporis euntibus ad dominum papam 
insidias tetenderat, militari habitu indutus variis laboribus Romam 
profectus est. Ich ziehe die Nachricht aus dieser im allgemeinen 
wenig beachteten Quelle deshalb hier heran, weil aus der Historia 
auch für den folgenden siebenten Band der Jahrbücher beispielsweise 
über die Wahl Calixts II. nicht nur die bei Watterich II, 124ff. ab- 
gedruckte Stelle, sondern auch die bei Florez XX, 284 mit Nutzen 
herangezogen werden könnte. 

Da die Jahrbücher einmal auf dem Prinzip beruhen und not- 
wendig beruhen müssen, alles überlieferte Material, wichtig oder un- 
wichtig, zusammenzutragen und in chronologischer Anordnung zu ver- 
arbeiten, wird man es hoffentlich nicht als kleinliche Nörgelei an- 
sehen, wenn ich solche übersehene Notizen, die ja sachlich bisweilen 
recht unerheblich sein mögen, hier zusammenstelle. Es kommt für 
den Benutzer der Jahrbücher doch hauptsächlich darauf an, das 
Material, in extenso oder in kurzen Hinweisen, vollständig beisammen 
zu haben, und von der Annäherung, die in dieser Beziehung an das 
Ideal erreicht wird, hängt zu einem guten Teil das Urteil über die 
Jahrbücher ab. Man wird wohl trotz der obigen Zusammenstellung 
oder vielmehr gerade aus ihr den Eindruck gewinnen, daß bei Meyer 
von Knonau nur wenige Lücken zu füllen oder Irrtümer zu berich- 
tigen geblieben sind. 

Berlin. Bernhard Schmeidler. 


Hermann Krabbo, Die ostdeutschen Bistümer, besonders 
ihre Besetzung, unter Kaiser Friedrich II. (Histor. Studien, 
veröffentlicht von E. Ebering, Heft LIII.) Berlin 1906. X und 
148 S. 

K., der im 25. Hefte derselben Sammlung die Besetzung der 
deutschen Bistümer unter Friedrich II. bis zum Jahre 1227 unter- 
sucht hat, verzichtete mit Rücksicht auf P. Aldingers tüchtiges Buch 
„Die Neubesetzung der deutschen Bistümer unter Papst Innozenz IV.“ 
auf die Fortführung der ersten Arbeit und wählte diesmal nur noch 
die ostdeutschen Bistümer zum Objekte seiner Darstellung. Beson- 
deres Interesse verdienen diese Untersuchungen darum, weil gerade in 
den Grenzmarken und den Missionsgebieten die aufstrebenden Terri- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 7 


98 Kritiken. 


torialmächte als besonders einfluBreicher Faktor sich der für die 
Festigung der Landeshoheit so wesentlichen Frage der Bistum- 
besetzungen annahmen und, weil sich durch das Ineinander- und Gegen- 
einanderwirken des Papsttums, der Kirchenfürsten selbst, der Reichs- 
gewalt und der Landesherren die mannigfaltigsten Gestaltungen er- 
gaben, die für die spätere Entwicklung der kirchen-, reichs- und 
landesrechtlichen Verhältnisse vielfach maßgebend wurden. Die Er- 
gebnisse der Arbeit K.s, die von reicher Literatur- und Quellen- 
kenntnis zeugt, sind sehr beachtenswert; von den Bistümern im wen- 
dischen Kolonisations- und Christianisierungsgebiete Heinrich des 
Löwen blieben nur Lübeck und Ratzeburg nach der Niederlage der 
Dänen bei Bornhöved während der Regierung des letzten staufischen 
Kaisers landesherrlichem Einflusse nicht ausgesetzt; nach Schwerin 
streben die Grafen von Schwerin und die Herren von Mecklenburg, 
dann auch die Brandenburger, Kammin fällt, da es sich der Metro- 
politanansprüche Magdeburgs auf Pommern erwehren will, gänzlich dem 
Landesfürstentume und Papsttume anheim. Ebensowenig vermögen 
die Bistümer des askanischen Kolonisationslandes, Brandenburg und 
Havelberg, die an Magdeburg eine Stütze gegen die Markgrafen von 
Brandenburg suchen, ihre Position ungeschmälert zu erhalten, Lebus 
verfällt den Askaniern völlig und nach den drei letzten Suffraganbis- 
tümern Magdeburgs, Merseburg, Meißen und Naumburg, beginnen schon 
die Markgrafen von Meißen die Hand auszustrecken. War schon in 
diesen östlichen Kolonisationsländern das Vordringen der Landeshoheit 
ein verhältnismäßig rasches und von Erfolg begleitetes, wie viel mehr 
in einem Territorium, das im Innern ganz selbständig, im Äußern 
nur lose mit dem Reiche verbunden war; für die Beseitigung der 
Reichsunmittelbarkeit der Bistümer Böhmens und Mährens, Prag und 
Olmütz, und ihre Minderung zu Landesbistümern waren schon alle 
Vorbedingungen gegeben und das Resultat demgemäß ein vollständiges. 
Diese letzteren Verhältnisse waren bereits genau bekannt und K., der 
noch die Arbeit von M. Eisler, Geschichte Brunos von Schauenburg 
(Zeitschr. d. deutschen Vereines f. d. Gesch. Mährens und Schlesiens 
8.) hätte benutzen können, vermag unsere Kenntnis in diesem Falle 
ebensowenig um wesentliches zu vermehren, als in der Frage nach der 
Bistumpolitik der letzten Babenberger und der Stellung Salzburgs und 
Passaus zu deren Bestrebungen. Die Besonderheiten der Markver- 
fassung und die mangelhafte kirchliche Organisation machen gerade 
die österreichischen Verhältnisse, namentlich die Versuche zu Gründung 
eines Bistums in Wien, besonders instruktiv und haben sie wieder- 
holter Behandlung teilhaft werden lassen. K. hält an seiner, nach 
meinem Vorgange auch von M. Vancsa (Gesch. Nieder- und Ober- 


Kritiken. 99 


österreichs 1., S.456 A. 4) und von R. F. Kaindl (Jahresberichte der 
Geschichtswiss. 1904, II. 125) abgewiesenen Ansicht fest, Herzog 
Friedrich IL habe mehrere Bistümer gründen wollen, gibt aber 
wenigstens ausdrücklich zu, daß sein Versuch, die Diözesaneinteilung 
zu rekonstruieren, eine unbeweisbare Hypothese sei. Ebenso halte 
ich die Behauptung S. 114 für unrichtig, daß in dem Streite um das 
babenbergische Erbe Friedrichs kirchliche Entwürfe spurlos unterge- 
gangen seien, und daß wir bis zur Errichtung des Wiener Bistums 
1468 nichts mehr davon hören; ich glaube doch, in meinen „Bezie- 
hungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters“ 
S. 24ff. nachgewiesen zu haben, daß zum mindestens der Gedanke, in 
Wien ein Zentrum kirchlichen Lebens zu schaffen, schon unter Otto- 
kar wieder auftaucht, und daß dann, von den Tendenzen der Zwischen- 
zeit ganz zu schweigen, Rudolf IV. unbezweifelbar den Plan faßt, die 
Passauer Diözesangewalt zu beseitigen. K. scheint mir auch den 
„Parallelismus zwischen Österreich und Böhmen“ etwas zu hoch ein- 
zuschätzen. Wie immer dem sei, jedenfalls geht aus der Gesamtheit 
der Untersuchungen K.s hervor, daß gerade in dieser Zeit des Kampfes 
zwischen Kaisertum und Papsttum das erstere der wichtigen Frage 
der Bistumbesetzungen kraft- und verständnislos gegenüberstand, daß 
das Papsttum klug die Politik der Teilung und der Ausspielung der 
Gegensätze im Interesse der eigenen Herrschaft verfolgte — an der Ge- 
schichte des Erzbistums Riga, dem letzten Kapitel K.s, wird dies be- 
sonders deutlich, -— daß aber schließlich aus dem Kampfe als tertius 
gaudens das Landesfürstentum den eigentlichen Gewinn zog. Eine 
etwas tiefere Fundierung hätten diese Ergebnisse, die eine Fortsetzung 
der Untersuchung für die Zeit des Interregnums erwünscht machen, 
noch erfahren, wenn K. weniger ausschließlich das politische Moment 
der erstarkenden Landeshoheit und die engere Besetzungsfrage betont, 
sondern auch darauf hingewiesen hätte, welche Bedeutung diese im 
13. Jahrhundert so kräftig einsetzende Territorialisierung der Kirche für 
die spätere Ausbildung des landesfürstlichen Kirchenregimentes und 
Staatskirchentums gehabt hat; in der Förderung dieser Erkenntnis 
liegt ja glaube ich, der hauptsächliche Wert von K.s Arbeit. 
Wien. Heinrich R. v. Srbik. 


Martin de Alpartils Chronica actitatorum temporibus domini 
Benedicti XIII. Zum erstenmal veröffentlicht von Franz Ehrle,S.J. 
Bd. 1: Einleitung, Text der Chronik, Anhang ungedruckter Akten- 
stücke (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte 
in Verbindung mit ihrem histor. Institut in Rom hrsg. von der Görres- 
Gesellschaft, XII. Bd.) Paderborn 1906. XLII u. 616 S. Lex. 8°. 


q* 


100 Kritiken. 


Unter den sich mehrenden neuen Veröffentlichungen zur Ge- 
schichte des großen Schismas nimmt die vorliegende Quellenpublikation 
einen hervorragenden Platz ein. Ehrle hatte das vorher überhaupt 
nur von dem bekannten aragonesischen Historiographen des 17. Jahr- 
hunderts Antonio Zurita benutzte, seitdem aber verschollene Werk, 
im Jahre 1893 wiedergefunden in der Bibliothek des Escurial, und 
zwar in der Originalhandschrift des Verfassers, wahrscheinlich der 
einzigen überhaupt erhaltenen. Der Inhalt ist seitdem zwar schon, 
durch Ehrles Vermittlung, von N. Valois in seinem großen Werke 
über das Schisma benutzt worden, aber erst jetzt ist es doch möglich, 
ein Gesamturteil über diese neue Quelle und ihren Wert zu fällen. 
Die schönen Materialien und Forschungen über die Zeit und Person 
Peters de Luna (Benedikts XIIL), die Ehrle im Archiv für Literatur- 
und Kirchengeschichte des Mittelalters Bd. 5 und besonders 6 und 7 
bereits veröffentlicht hat, erhalten hierdurch ihren Abschluß; ein 
zweiter Band soll in einer Darstellung den gesamten Stoff künftig 
vereinigen. 

Es versteht sich von selbst, da die Ausgabe ein Muster von 
Akribie und Gelehrsamkeit ist. Philologische und historische Anmer- 
kungen begleiten den Text Die Einleitung (p. XI—XLII) berichtet 
eingehend über die handschriftliche Überlieferung, den Verfasser, den 
literarischen Charakter, Abfassungszeit und Tendenz der Chronik. 
Martin von Alpartil (aus dem kleinen Orte Alpartil bei Saragossa), 
später Dombherr und operarius der Kathedrale von Saragossa, hat 
dauernd, schon vor 1398 an der Kurie in Avignon gelebt, in steter 
persönlicher Berührung mit Peter von Luna und seinen Kardinälen, 
nicht in führender Stellung, aber ein treuer, in vieles eingeweihter 
Beamter, zweimal auch zu wichtigeren diplomatischen Missionen ver- 
wendet. Die Grundlage seiner Aufzeichnungen bildet ein sehr genau 
geführtes Tagebuch aus den Jahren 1394—1408, das er dann ohne 
wesentliche stilistische Veränderungen einfach mit Urkunden und 
Akten, die er aufs eifrigste für seinen Zweck sammelte, verband. 
Ein literarisches Kunstwerk kam bei dieser Arbeitsmethode nicht her- 
aus: aber der Quellenwert der Chronik steigert sich gerade dadurch 
fast zu dem eines Urkundenbuchs. Von literarischen Quellen ist nur 
noch die Zeitgeschichte des Beichtvaters und Kammerherrn Bene- 
dikts XIIL, Hieronymus de Ochon benutzt, ein anscheinend an Detail- 
kenntnis und Reichhaltigkeit noch viel bedeutenderes Werk, als das 
Alpartils: leider muß nach Ehrle diese Chronik als völlig verschollen 
gelten. 

Alpartils Darstellung umfaßt die Jahre 1394—1430, geht also 
noch 7 Jahre über die Regierungszeit Peters von Luna hinaus, aber 


Kritiken. 101 


ihr Thema ist einzig das Leben und die Kämpfe Peters in den Jahren 
1398—1403; alles andre wird auf wenigen Blättern abgemacht. Die 
Anhänglichkeit läßt Alpartil seinen Helden im Lichte eines Märtyrers 
und Heiligen erscheinen: in der Aufzählung von allerhand Vorzeichen 
und Wundern, die Benedikts XIII. Geschick andeuteten, in der Er- 
wähnung des balsamischen Duftes, den sein Leichnam verbreitete 
u.a.m., verfällt er ganz in den üblichen Legendenton. Andrerseits 
kommt auch der Haß gegen Peters Feinde, vor allen den pestifer 
patriarcha Pierre Cramaud, den berühmten Führer der Pariser Reform- 
partei, offen zum Ausdruck. Aber in Liebe und Haß erscheint 
Alpartil so naiv und aufrichtig, daß beides seinem Berichte wenig 
Eintrag tut. Die Politik der verschiedenen Parteien tritt aus seinen 
bis auf Tag und Stunde genauen Angaben aufs klarste hervor. Auch 
neue Tatsachen allgemeiner Art erfahren wir gelegentlich (z. B. p. 3 
über die Verschwörung in Rom 1378, p. 17 über die Vorgeschichte 
der englisch-französischen Heirat u.a. m.). Für das Verhalten Bene- 
dikts XIII. zur Frage des Schismas ist die Chronik eine der Haupt- 
quellen. Die interessante Persönlichkeit dieses eigensinnigsten, zähsten 
der schismatischen Päpste gewinnt dabei meines Erachtens trotz aller 
Liebe seines Biographen nicht an Sympathien; das von der herkömm- 
lichen, freilich einseitig verurteilenden Auffassung ganz abweichende 
Bild, das kürzlich Haller, Papsttum und Kirchenreform I, p. 214 fl. 
entwarf, wird sich doch einige dunklere Schattierungen gefallen lassen 
müssen. Mehr Charakterfestigkeit, als seine Gegenpäpste, mag Bene- 
dikt XIII. besessen haben, von egoistischen Motiven, von Versuchen 
gewaltsam, ohne Rücksicht auf gegebene Versprechen, sich den Allein- 
besitz der päpstlichen Gewalt zu verschaffen, war er keineswegs frei. 
Seine Anschläge auf Rom (p. 24ff., 149, 252ff., 340ff.), sein Ver- 
halten in der Cessionsfrage (p. 9f., 361, 403ff., 410ff., 453ff.) er- 
halten hier eine neue und nicht günstigere Beleuchtung. Freilich die 
Schuld lag ebensosehr an den in sich widerspruchsvollen Bedingungen 
seiner Erhebung, an der Politik der Kardinäle und den sich kreu- 
zenden Interessen der großen politischen Mächte, Frankreich, Ara- 
gonien, Anjou-Neapel, die schließlich den Ausschlag gaben. In dieses 
politische Getriebe läßt die Chronik gut hineinsehen. Wenn auch 
die ungeheure Masse des Quellenstoffs für die Geschichte des Schismas 
bereits in Valois’ Darstellung gründlich gesammelt und verwertet 
worden ist, so bleibt doch in der Auffassung der Vorgänge, der 
Stellung der politischen Parteien noch vieles der Korrektur oder Er- 
gänzung bedürftig, wie das schon Hallers und nun Ehrles Publikation 
lehren. Einen besonderen Wert beanspruchen die teils in den Text 
der Chronik aufgenommenen, teils in einem besonderen Anhang von 


102 Kritiken. 


Alpartil selbst gesammelten Aktenstücke. Vieles davon ist freilich 
längst durch Martene et Durand, Mansi, Bulaeus, das Chartularium 
universitatis Parisiensis III, und Ehrle selbst (Archiv f. Lit. u. Kir- 
cheng. 7, 533ff.) bekannt; das übrige teilt Ehrle p. 213—246 mit. 
Aber er hat sich damit nicht begnügt, sondern in einem eigenen 
Urkundenanhang, der an Umfang den Text der Chronik um das 
Doppelte übertrifft, p. 246—613, aus verschiedenen Quellen eine 
Fülle ungedruckten Materials zur Geschichte des Schismas, und be- 
sonders der avignonesischen Obedienz unter Benedikt XIII, mitgeteilt. 
Die einzelnen Aktenstücke sind mit sehr wertvollen Einleitungen ver- 
sehen, die als Vorarbeiten für die künftige Darstellung gelten können, 
und zum Teil wichtige neue Resultate ergeben. Nur auf das Wich- 
tigste sei kurz hingewiesen. 

Außer dem Vatikanischen Archiv, der Vatikanischen Bibliothek 
und der Pariser Nationalbibliothek lieferte wieder reiches Material 
das anscheinend unerschöpfliche Archiv der Krone von Aragon in 
Barcelona, wo allein 248 Registerbände für die Zeit von 1396—1410 
zur Verfügung standen. Gesandtschaftsberichte und -instruktionen 
und eigenhändige Briefe König Martins werden p. 246—356 mit- 
geteilt zur Charakteristik der Unionsverhandlungen von 1396—1405. 
Auch die deutschen Reichstagsakten (Bd. 5, p. 391ff.) erhalten p. 337 ff. 
eine interessante Ergänzung zu den Verhandlungen K. Ruprechts im 
Jahre 1403 in der Frage des Schismas und des Romzugs. — Ein 
weiterer sehr interessanter Abschnitt bringt Mitteilungen aus den 
Konzilsakten des Pisaner Konzils, die nun hoffentlich bald eine voll- 
ständige Veröffentlichung und Bearbeitung finden. Ehrle publiziert 
nur die bemerkenswerten Aussagen des Kardinals Nicol. Brancacci 
p. 357ff., und einen Bericht des Jean Guiart p. 375ff. über das Ver- 
halten Peters von Luna. — Weitere wichtige Materialien „aus ver- 
schiedenen Fundorten“ (Spanien, Rom, Paris, Avignon) folgen im 
letzten Abschnitt p. 413—613. In einem „die nationalen Gegen- 
sätze und ihr Einfluß auf das große Schisma“ betitelten Paragraphen 
p. 413—429 wird die Bedeutung der nationalen Antipathie zwischen 
Franzosen und Italienern (bezw. Römern) für den Ausbruch des 
Schismas beleuchtet durch einen anonymen französischen Traktat vom 
Jahre 1378. Hier finden sich auch wertvolle Angaben über einige 
andre kirchenpolitische Traktate der Zeit. Man ersieht daraus wieder, 
wie wichtig, sowohl für die genauere Erkenntnis politischer Vorgänge, 
wie für die der allgemeinen Stimmung und der Parteiansichten .der 
Zeit eine systematische Bearbeitung dieses noch fast ganz brach- 
liegenden Gebietes wäre. Der einzelne kann bei der Massenhaftigkeit 
des Stoffs freilich hier nicht viel leisten. Der Unterzeichnete hofft 


Kritiken. 103 


aber demnächst mit Hilfe einer größeren Arbeitsorganisation für das 
14. und 15. Jahrh. diese Aufgabe in Angriff nehmen zu können: als 
Ergänzung der Aktenpublikationen und der chronikalischen Dar- 
stellungen scheint eine umfassende derartige Publikation für die 
Zeiten des Schismas und der konziliaren Bewegung sehr wünschens- 
wert. Ehrle liefert p. 430—439 Beiträge zu einer Untersuchung der 
politischen Schriften Johanns von Legnano. Daran schließen sich 
p. 439—461 Quellen zur Geschichte der Unionsvorschläge 1394—98, 
die von Avignon ausgingen, parallel den bekannten Vorschlägen der 
Pariser Universität 1390—1397. Ferner erfahren wir neues über 
die Vermittelungspolitik Peters von Ailli, aus einer Anzahl unge- 
druckter Gutachten desselben aus den Jahren 1395—1403 (p. 462— 
506). Die umfassendste Kritik, die seit Heinrichs von Langenstein 
Epistola pacis an den Unionsversuchen geübt wurde, hat 1403 Ailli 
geleistet in einer p. 494ff. abgedruckten Schrift, die nicht weniger 
als 20 Unionswege aufzählt. — Die letzten Nummern, p. 506—613, 
bringen kleinere Beiträge, die zum Teil aber nicht ohne ganz allge- 
meinhistorisches Interesse sind, wie z. B. Nr. 7, p. 506—9 der Ab- 
laßbrief Benedikts XIII. von 1397 mit einer interessanten Zusammen- 
fassung der damaligen Ablaßlehre; zur Charakteristik der beiden lei- 
tenden Staatsmänner Kastiliens in jener Zeit dienen Nr. 8 und 10; 
Nr. 9, 13, 14 und 15 sind Aktenstücke über die zwei Belagerungen 
des päpstlichen Palastes in Avignon 1398 und 1410, die Alpartil 
mit durchmachte und deren erste er ganz ausführlich beschreibt. Die 
Geschichte des Kriegswesens erhält hier manche Bereicherung; auch 
über die Marine, dann weiter über Verwaltungseinrichtungen in 
Avignon und anderen französischen Städten, über Sitten und Ge- 
bräuche an der Kurie, wie an den Höfen, endlich über die diplomati- 
schen Formen und das Gesandtschaftswesen, bieten die Chronik, wie die 
Akten reichlich die detailliertesten Aufschlüsse. Auf diesen Wert für 
die Rechts- und Kulturgeschichte, den diese Publikation hat, und den 
man zunächst hier vielleicht nicht vermuten möchte, sei besonders 
hingewiesen. Den Schluß des Anhangs, Nr. 16 bilden kulturhistorisch 
sehr interessante Mitteilungen aus den Akten der großen Juden- 
disputation in Tertosa 1413—1414, der merkwürdigsten und größten 
derartigen Veranstaltung, die unter den Auspizien Benedikts XIIL 
stattfand. Nr. 17 endlich enthält neue Berichte über die Versuche 
Peter von Luna durch Gift zu beseitigen: der Kardinal Amidani, der 
im Auftrage Alexanders V. von Konstanz aus nach Spanien ging, 
scheint an diesen Plänen nicht unbeteiligt. 

Nur mit dem lebhaftesten Danke können wir dieser großen, so 
mühevollen, aber auch so überaus ertragreichen Publikation scheiden. 


104 Kritiken. 


Möchte im zweiten Bande recht bald aus diesem reichen, schönen 
Stoff ein ebenso reiches Gesamtbild der Person Benedikts XIII. und 
seiner Politik erstehen. 

Leipzig. Richard Scholz. 


Bruno Markgraf, Das moselländische Volk in seinen Weistümern 
(Geschichtliche Untersuchungen, herausgegeben von Karl Lamp- 
recht, vierter Band). Gotha 1907, XVI und 538 Seiten. 

In denselben „geschichtlichen Untersuchungen“, in denen jetzt 
die vorliegende Arbeit erschienen ist, brachte im Jahre 1904 Franz 
Arens eine umfassende Arbeit: „Das Tiroler Volk in seinen Weis- 
tümern“. Bausteine zu einer Geschichte der deutschen Volksseele 
wollte Arens liefern, und Markgraf will das begonnene Werk fort- 
setzen. Um eine Vergleichung mit Arens Ergebnissen zu erleichtern, 
— so führt Markgraf im Vorwort etwa aus — und um denen, die 
in der begonnenen Richtung weiter arbeiten wollen, die Wege zu 
ebnen, habe er sich, mit Ausnahme der Behandlung des Rechts, an 
die Disposition des Arens’schen Werkes gehalten. 

Diese Anlehnung an die Arens’sche Disposition hat nun zu ihrer 
ziemlich vollständigen Herübernahme geführt. Und zwar nicht nur 
in ihrer Hauptgliederung — dagegen wäre wenig einzuwenden. Be- 
fremden aber muß es, wenn auch die kleinsten Unterabschnitte, die 
sich für Arens auf Grund seines Tiroler Materials ergeben haben — 
und seine Disposition ist sehr eingehend bis in die kleinsten Einzel- 
heiten — bei Markgraf wiederkehren. Unwillkürlich fragt man sich: 
sollte bei neuer Behandlung eines auch noch so ähnlichen Stoffes die 
Stellung eines selbständigen Bearbeiters seinem Stoff gegenüber nicht 
irgendwie in neuen Gesichtspunkten sich geltend machen, und folg- 
lich auch in der Disposition zum Ausdruck gelangen?- Und weiter. 
Ist es, rein methodisch genommen, überhaupt denkbar, daß es zur 
Lösung irgendeines Komplexes historischer Probleme zwei aus ganz 
verschiedenen Gegenden des deutschen Sprachgebietes herrührende 
Quellengruppen gibt, die auf alle, auch die kleinsten Einzelfragen, 
befriedigende Antwort geben könnten? Diese Frage muß rundweg 
verneint werden. So ergibt sich schon aus dieser Erwägung die 
Vermutung, daß Markgraf sich einmal hat verleiten lassen, auf Fragen 
zu antworten, für die ihm sein Material eigentlich nichts bietet, und 
sich andererseits die Gelegenheit hat entgehen lassen, manchen inter- 
essanten Gesichtspunkt aus dem mosselländischen Material heraus- 
zuholen, zu dem die Tiroler Quellen Arens keinen Anhaltspunkt boten. 
Mit einer gewissen Skepsis tritt man so an die Lektüre des Buches 
selbst heran, und der Verfasser muß es sich gefallen lassen, wenn 


Kritiken. 105 


man hier eingehender nachprüft, wie weit hier wirklich Ergebnisse 
selbständiger wissenschaftlicher Arbeit vorliegen, oder ob nicht auch 
in der Darstellung eine über die statthaften Grenzen hinausgehende 
Anlehnung an andere, in erster Linie an Arens, sich bemerkbar macht. 

Die Einleitung scheint allerdings alle Befürchtungen zu zer- 
streuen. Hier kommt der Verfasser auf sein Verhältnis zu Arens zu 
sprechen. Dieser habe ihn angeregt; aber: „Grundverschieden ist der 
Gegenstand der Untersuchung besonders dadurch, daß der Tiroler 
Bauernstand frei, der moselländische unfrei war“ (5). Also nur eine 
„Anregung“ liegt vor, im übrigen darf man bei der Grundverschieden- 
heit der Gegenstände wohl auch grundverschiedene Ergebnisse er- 
warten. Nur ist eins hierbei überaus bedenklich: die Behauptung, 
der Tiroler Bauernstand sei generell frei, der moselländische unfrei 
gewesen, ist eine so ungeheuerliche, daß sie eigentlich nur grenzen- 
loses Staunen über die Kühnheit, mit der sie vorgebracht wird, er- 
wecken kann. Für die zahlreichen unfreien Verhältnisse im Tiroler 
Bauernstand braucht nur auf die Arbeiten Wopfners verwiesen zu 
werden; andererseits darf daran erinnert werden, daß für einen Teil 
des Mossellandes in jüngster Zeit völlige Freiheit des Bauernstandes 
im 14. und 15. Jahrhundert proklamiert worden ist! In Wirklich- 
keit dürften die Verhältnisse so liegen, daß sich in Tirol wie im 
Mosellande die verschiedenartigsten Schattierungen von freien bis zu 
wirklich unfreien Verhältnissen feststellen lassen. Dieser angeblich 
prinzipielle Unterschied zerfließt also bei näherer Betrachtung in 
nichts; zu den alten Befürchtungen tritt so nur eine weitere hinzu: 
Geht wirklich die Feststellung dieses vermeintlichen Gegensatzes durch 
die weitere Darstellung des Verfassers als leitendes Motiv — oder 
handelt es sich nur um eine kurz hingeworfene Behauptung. Dann 
aber erweckt sie an dieser Stelle beim Lesen nur die Erwartung auf 
neue, von Arens abweichende Ergebnisse, ohne sie in der Ausarbeitung 
erfüllen zu können. 

Nun aber zur Darstellung selbst. 

Der erste Abschnitt der Arbeit: „Äußere Bedingungen des Volks- 
lebens“ hat allerdings nur die Überschrift mit Arens gemein. Statt 
dessen fällt dem Kenner von Lamprechts Wirtschaftsleben die inner- 
liche, oft auch formelle Verwandtschaft mit diesem Werke auf. Das 
meiste ist diesem nacherzählt, manches direkt excerpiert. Auch der 


1 Grosch, Das spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten Lande 
am Mittelrhein; Gierkes Untersuchungen, H. 84, S. 81f. Den einschränken- 
den Bemerkungen Wopfners (Zs. d. Sav.-Stift. G. A. 28, 482) kann ich nur 
zustimmen, wenn auch der Ursprung unfreier Verhältnisse in anderer Rich- 
tung gesucht werden dürfte. 


106 Kritiken. 


Stil des Verfassers ist hier stark von seinem Vorbilde beeinflußt, und 
wo er einmal selbständige Sätze formuliert, fallen sie nicht gerade 
sehr glücklich aus. So auf Seite 19: „Die Grundherren waren also 
keineswegs ohnmächtig, sondern sehr mächtig.“ Gelegentlich kommt 
es vor, daß Excerpte aus Lamprechts Arbeiten gebracht werden, die 
in der Anordnung, die ihnen der Verfasser anweist, sich wider- 
sprechen. So, wenn er im Anschluß an den Artikel „Bauer“ im 
Handwörterbuch der Staatswissenschaften auf S. 14 feststellt, daß die 
soziale Lage der Bauern seit dem 13. Jahrhundert eine gedrückte 
war, während er gleich auf der folgenden Seite die für die Bauern 
günstige Lage noch im 14. Jahrhundert andauern läßt.! 

Mit dem ersten Kapitel des zweiten Abschnittes, welches die 
Kräfte des Verstandes behandelt, kommen wir zu dem Teile der Ar- 
beit, der bis in die einzelnen Unterabteilungen schon in der Dispo- 


- sition seine nahe Verwandtschaft mit dem Buche Arens verrät. Aller- 


dings bringt Arens die Darstellung der Schul- und Bildungsverhältnisse 
auf dem platten Lande, mit dem Markgraf beginnt, an anderer Stelle; 
im übrigen ist aber der Gedankengang bei Markgraf ganz der gleiche, 
wie bei Arens. Wirklich nur der Gedankengang? Von der Be- 
sprechung der „symbolischen Handlungen“ an spinnt Markgraf den 
gleichen Gedankenfaden, wie sein Vorgänger, und gar bald fallen 
schon im äußeren sonderbare Anklänge auf Der „Vorliebe für sinn- 
liche, anschauliche Handlungen“ (A 46 M 65) folgt unmittelbar die 
Behandlung des „dramatischen Moments“; als nächster Markstein an 
der gemeinsamen Straße fällt die „episch-behagliche Breite‘ (A 47/48 
M 67) auf. Das mag alles mehr zufällig, äußerlich sein. Einen 
ganz anderen Charakter zeigt dagegen folgende Quelleninterpretation 
Markgrafs, die sich unmittelbar anschließt: „So bestimmt das Weis- 
tum Wetteldorf, der Kläger soll den Hofschultheißen zur Anbringung 
der Klage suchen ‚einmahl, 2mahl, 3mahl für recht und zum 4ten 
mahl uber recht‘ statt zu sagen: Dreimal für recht, das viertemal 
über recht. Hier schwebt die Bewegung vor, das Nacheinander der 
Handlungen, die Anschauung herrscht vor“ (M 67). Dem Referenten 
war es erst ganz unerklärlich, wie aus dieser simplen Weistumstelle 
solche Schlüsse gefolgert werden konnten. Das Rätsel löste sich 
durch einen Vergleich mit Arens. Dort ist nämlich an der ent- 
sprechenden Stelle (A 48) von „kontinuierlicher Bewegtheit“, „Vor- 


1 Hdw. d. Staatsw. 2. Aufl. 2, 341 Sp. 1. — Lamprecht, Dt. Wirtschafts- 
leben I, 1239. 

? Z. B. der Anfang des Absatzes 2 von S. 44 bei Arens und der An- 
fang von Absatz ı auf S. 64 bei Markgraf. A bedeutet weiterhin Arens, 
M Markgraf. 


Kritiken. 107 


gängen im Nacheinander“ und bald auch von der „Freude am Aus- 
malen des Falles“ die Rede. Hier liegt also der Fall so, daß eine 
Behauptung des Verfassers, die eine Quelleninterpretation zu sein 
vorgibt, aus fremden Gedankenmaterial entlehnt ist. Bei weiterem 
Lesen mehren sich die fatalen Beobachtungen. Man vergleiche nur: 


A 51/52. Wir handeln jetzt M. 68. Wir sehen nun weiter 
von der Bedeutung der Anschau- : auf die Bedeutung der Anschauung 
ung schlechthin. | im allgemeinen. 


Und dann beobachte man, wie M. in der weiteren Ausführung 
dieses Punktes den ganzen Wort- und Gedankenschatz seines Vor- 
bildes übernimmt (Verlangen nach dem Auffälligen, Bunten; humo- 
ristisch einwirken; Phantasie macht sich im Natur- und Menschen- 
leben geltend). Schrieb M. im ersten Kapitel oft den Stil von Lamp- 
rechts Wirtschaftsleben, so redet seine Feder hier in Arens’schen 
Zungen. 

Das Hinübernehmen ganzer Sätze wird immer ungenierter. Nur 
ein paar besonders hervorstechende Fälle seien in Reihenfolge des 
weiteren Vergleiches beider Autoren wiedergegeben. 


A 54/55. Diesen Erscheinungen M72. Eine verwandte Erschei- 
verwandt ist es, wenn zwei Vor- | nung ist es, wenn Gegenstände die 
gänge, dieihrer Natur entsprechend | einen nicht sichtbaren Zusammen- 
nacheinander erfolgen müßten, in | hang haben, in concreto einander 


simultaner Beiordnung gefordert nahegebracht werden. .... wenn 
werden. ..... zur Erklärung der  talionsartig gestraft wird. 
Talion.... | 

A 55. Am radikalsten äußert | M 72/73. Am deutlichsten und 


sich das Verlangen nach äußer- | konsequentesten zeigt sich das Be- 
licher Betonung der Zusammen- | dürfnis nach äußerlicher Darstel- 
hänge in der Abart der Reziprozi- | lung innerer Zusammenhänge in 
tät, die Wesensgleichheit zwischen | dem Verlangen nach Reziprozi- 
Aktion und Reaktion fordert. tät. .... Wo Aktion, da Reaktion. 

A 56. Unter den ... zur Ab- M 73. Aus dem Mangel an 
straktion wenig geneigten Geistes- Abstraktionsvermögen entspringt 
zuständen konnte der Begriff... | weiter die wenig entwickelte Fähig- 
einer Institution nicht hoch ent- | keit, den Begriff einer Institution 
wickelt sein. zu fassen. 

A 59. negative Abgrenzung M 75. negative Abgrenzung 
(des „mittelmäßigen“) (des „mittelmäßigen“) 

A 63. Entfernungen werden M 79. Entfernungen werden 
gern durch Andeutung einer Be- | gern durch eine Bewegung und 
wegung ausgedrückt. deren Erfolg ... beschrieben. 


108 Kritiken. 


À 64. Auch die Zeit ist nicht | M 82. Auch die Zeit ist nicht 
völlig systematisch bezwungen. , völlig systematisch bezwungen. 
A 66. An dieser Stelle scheint M 85. Wir betreten ein anderes 


` mir ein Einschnitt geboten. ... 
Das Gedankenmaterial aber, selbst 
in subtilster Gestalt, hat für sich 
keinen Daseinswert. Es muß über- 
blickt und in innere Verbindung 


Gebiet. Wir beschäftigen uns in den 
letzten Abschnitten mit der geisti- 
gen Verarbeitung und Beherrschung 
des Anschauungsmaterials..... Im 
folgenden wollen wir untersuchen 
gebracht werden. In dieser Rich- | sein Operieren mit Gedanken 
tung: Operieren mitGedanken | „in die Breite“ und „in die 
„in die Breite“ und „in die ! Tiefe.“ 
Tiefe“, soll sich unsere Unter- | Der geistige Gesichts- 
suchung jetzt bewegen. kreis.... 
Einen weiteren geistigen Ge- 
sichtskreis... | 


An dieser Stelle schiebt Markgraf ein paar Seiten ein, die — 
wenigstens in diesem Zusammenhang — keine Analogien bei Arens 
finden. Bei der Schilderung des engen Horizontes der Bauern findet 
er Gelegenheit, ein paar persönliche Anekdoten zum besten zu geben 
(86, 87) — dann stoßen wir wieder auf Excerpte aus Lamprechts Wirt- 
schaftsleben, nämlich bei der Darstellung der Geschichte der „hundert- 
schaftlichen Markgenossenschaft“ (87). Es folgen ein paar Streiflichter 
auf Kriegswesen und Gerichtswesen, die sich auch zum guten Teil als 
aufgefangene Strahlen aus der Sonne des Lamprechtschen Vorbildes 
erweisen — dann aber findet er mit den Worten: „Soviel über das 
Operieren mit Gedanken in die Breite“ (95) den Weg zu Arens 
zurück. Die Marschroute wird wieder ganz die gleiche. Zunächst 
wird der „Formalismus“ (A68f, M96f) erledigt. Dann wird die 
„sachliche Gebundenheit“ (A 71, M 98) behandelt. Und hier stoßen 
wir zum ersten Male in Markgrafs Darstellung auf einen Hinweis 
auf Arens. Er will nämlich „die geringe Tiefe des Denkens“ „mit 
Arens“ als „sachliche Gebundenheit“ bezeichnen. Dies ist m. W. 
das einzige Mal, wo M. bei einer seiner zahllosen Übernahmen 
ganzer Gedankenreihen in diesem Kapitel seine Quelle bezeichnet.! In 
dieser Isoliertheit verschleiert der einzelne Hinweis auf Arens mehr 
das wirkliche Verhältnis, als daß er es klar zugebe; unmittelbar dar- 
auf werden dann auch Arens’ Worte und Gedanken wieder ohne Ver- 
weise gebracht: „reziproke Denkweise“, „für jede Handlung eine 


1 An einer anderen Stelle, S. 105, hält es M. doch für nötig, einen 
ganzen Satz, den er aus Arens übernimmt, in Anführungsstriche zu setzen 
— doch ohne Angabe der Quelle. 


Kritiken. 109 


Gegenhandlung“ (A 71/72, M 98); die Stichworte „Konservativismus“ 
und „Fähigkeit des kausalen Denkens“ (A 72, 73, M99) bezeichnen 
die nächsten gemeinsamen Leitmotive. Für die Darstellung der „po- 
litischen Klugheit“ (M 76) hat Markgraf zwar nur nichtssagendes 
Material; da sich aber Arens an dieser Stelle (A 76) eingehender 
über die „politische Kunst“ seiner Tiroler Bauern äußert, darf das 
Stichwort bei Markgraf nicht fehlen. Der nun folgende Abschnitt 
über das „prophylaktische Denken“ (A 77—80, M 102—105) ist 
nach Gedankeninhalt und Wortschatz ausschließlich geistiges Eigen- 
tum Arens’; doch die Feststellung dieser und weiterer Übereinstim- 
mungen darf wohl unterbleiben; nur aus dem Ende des Kapitels, in 
dem die Sprache behandelt wird, sei noch eine Stilprobe gegeben: 


A 88/89. Der entscheidende 
Umschlag fällt in die Mitte des 


M 112. Einen Wendepunkt be- 
deutet im allgemeinen etwa die 
16. Jahrhunderts. Die Quellen des | Mitte des 16. Jahrhunderts; vorher 
14. und 15. Jahrhunderts drücken | lieben es die Weistümer meist, sich 
sich kurz und herb aus, sie scheuen | kurz und straff, zuweilen schroff 
keine Derbheit, bewahren in ihrer | auszudrücken, wortkarg und dra- 
Schweigsamkeit immer einen Ton | stisch; dazu spricht Selbstbewust- 
schlichten Stolzes ........ Das | sein, zuweilen Trotz aus schlichtem 
wird im 16. Jahrhundert anders. | Wort. Seit der zweiten Hälfte des 
Die Höflichkeitsformeln gegen die | 16. Jahrhunderts wird die Sprache 
wohledlen und gestrengen Amts- : breit, bombastisch; man ist devot 
personen beginnen sich zu häufen; , vor der „hohen Obrigkeit.“ ... 
die Sprache wird bedächtig und | Die Höflichkeitsfloskeln gegen die 
überlegt, sie argumentiert und mo- | ehrenfesten usw. Amtspersonen 
ralisiert. .... Fremde Begriffe | kommen auf; man argumentiert und 
dringen ein, die Sprache wird ein | moralisiert..... Fremdworte schlei- 
anderes Material, als sie einst | chen sich in größerer Zahl... ein; 
war, schärfer und biegsamer wohl, : ... die Sprache wird flüssiger, ge- 
aber geschwätzig und überladen. schmeidiger, aber auch geschwätzig 
Doch hat ihre behagliche, selbst- | und überladen. War früher die 
gefüllige Art einen eigenen Reiz. | Sprache insofern breit, als man die 
Materie nicht begrifflich be- 
| herrschte, so ist sie es nun aus 
` Selbstgefälligkeit. 


Nach solchen Feststellungen darf man wohl füglich auf die Lek- 
türe der weiteren Kapitel des Markgrafschen Buches, wenigstens so- 
weit sie in der Disposition bereits ihr Abhängigkeitsverhältnis ver- 
raten, verzichten. Man sieht — alle Befürchtungen, die sich bereits 
bei Besprechung der Disposition und der Einleitung ergaben, haben 


110 Kritiken. 


sich erfüllt, und zwar aufs bedenklichste erfüllt. Konnte man sich 
bei Besprechung des ersten Kapitels mit der Feststellung einer, aller- 
dings reichlich weitgehenden, Abhängigkeit von Lamprechts Wirt- 
schaftsleben begnügen, so ist hier ein weit schärferes Urteil unbedingt 
geboten. Die Arbeit erhebt durch das Gewand, in dem sie erscheint, 
Anspruch auf einen wissenschaftlichen Charakter; und da muß 
festgestellt werden: ein solches Verfahren, wie es sich Markgraf 
der Arens’schen Arbeit gegenüber gestattet, das eine so absolute 
Abhängigkeit von seinem Vorbilde verrät, ist wissenschaftlich durch- 
aus unerlaubt, und der Arbeit muß somit der wissenschaftliche Cha- 
rakter abgesprochen werden. Denn Selbständigkeit ist erste Grund- 
voraussetzung jeder wissenschaftlichen Tätigkeit. Unwillkürlich drängt 
sich der Vergleich mit der Schaumkellschen Arbeit über die Ge- 
schichte der deutschen Kulturgeschichtschreibung etc. auf, die 1905 
als Preisschrift der Jablonowskischen Gesellschaft zu Leipzig erschien.! 

Es bliebe jetzt noch übrig, den Teil der Arbeit zu besprechen, 
der nach des Verfassers eigener Angabe schon in der Disposition von 
Arens abweicht: den letzten Abschnitt über das Recht. Und doch 
glaubt der Referent, auch hiervon absehen zu können. Denn einmal 
hat eine ganz fiüchtige Durchsicht ergeben, daß auch hier das Arens- 
sche Vorbild eine höchst gewichtige Rolle spielt; also müßte man 
auch hier wieder erst im einzelnen das Verhältnis zu Arens und 
etwaigen anderen Vorbildern feststellen. Neues dürfte dabei kaum 
mehr zutage kommen. Dann aber hat die Art, wie der Verfasser 
zu zwei wissenschaftlichen Problemen Stellung genommen hat, dem 
Referenten die Überzeugung gegeben, daß man von selbständigen Ur- 
teilen des Verfassers, die man erst mühsam aus dem Trümmerhaufen 
fremder Urteile herausholen müßte, nicht viel zu erwarten hat. Ganz 
richtig gibt zwar der Verfasser die beiden verschiedenen Ansichten 
über die Entstehung der herrschaftlichen Allmendehoheit wieder (218, 
219). Aber anstatt den Gegensatz der beiden Auffassungen, die 
einen grundverschiedenen EntwicklungsprozeB voraussetzen, zu er- 
fassen und sich nach der einen oder andern Seite hin zu entscheiden, 


1 Herman Nohl in den Forsch. z. Brandenburg u. Preuß. Gesch. 19, 
288 ff. 

? Man beachte nur, wie sich die Ausführungen über „Zweck und 
Natur der Strafe“ (A 386ff; M 411ff.) in beiden Arbeiten an folgenden 
Stichworten aufreihen: Vergeltung, Prinzip der Vernichtung, Abschreckungs- 
zweck, Besserungstheorie, Schadenersatz, Zweck im Rechte, Erhaltung des 
Bestehenden, Schutz der Schwachen. Tendenz der Prophylaxe (von M. ver- 
wässert in: „Entfernung des Übels“), Mittel zur Macht, Bittere Not- 
wendigkeit. 


Kritiken. - 111 


formuliert er sein Urteil in dem ganz verschwommenen und nichts- 
sagenden Satze: „Mir scheint, daß meist beide Faktoren, Allmende- 
obereigentum und grundherrliche Gerichtsbarkeit, zusammengewirkt 
haben zur Erreichung der grundherrlichen Markherrlichkeit.“ Eben- 
sowenig zeigt sich der Verfasser bei der Beurteilung der Gehöfer- 
schaften fähig, die Unterschiede zweier Anschauungen herauszufühlen. 
Zwar bekennt er sich zu Lamprechts Auffassung und schildert die 
Gehöferschaften als Betriebsgenossenschaften auf grundherrlichem Rott- ` 
land dessen gemeinsamer Besitz im 14. Jahrhundert entschieden sei. 
Das hindert ihn aber nicht, ein paar Zeilen weiter aus den an anderer 
Stelle dargelegten Ausführungen des Referenten, die von ganz an- 
deren Voraussetzungen ausgehen, einen Satz herauszureißen: „Und 
noch (!) im 17. und 18. Jahrhundert konnten verschiedene Gemeinden 
des westlichen Hunsrücks, um den aus der zunehmenden Parzellierung ! 
erwachsenden wirtschaftlichen Gefahren entgegenzuwirken, zu vollem 
Agrarkommunismus ... übergehen.“ Ein dazwischen geschobener Satz, 
der mit dem inhaltsreichen Wort „Entwicklungsgeschichtlich“ beginnt, 
soll hier die Aufgabe lösen, ganz heterogene Dinge in friedlicher 
Harmonie zu vereinen. (24f.) 

Von solcher Urteilslosigkeit wird man kaum fördernde Belehrung 
über „das Recht“ erwarten dürfen. 

Irgendwie sachlich zu den hier behandelten Problemen Stellung 
zu nehmen, bot sich bei dem ganzen Charakter des Buches keine 
Gelegenheit. Die rein prinzipiellen Bedenken, die Wopfner über die 
Verwendung der Weistümer zum Studium der Geschichte der Volks- 
seele bei Besprechung der Arens’schen Arbeit? vorgebracht hat, würden 
bei Markgraf um so gewichtiger zu erheben sein, als die ihm vorwiegend 
zu Gebote stehenden Drucke bei Grimm gerade in ihrer chrono- 
logischen Fixierung weit unzuverlässiger sind, als die Tiroler Weis- 
tümer, die in unvergleichlich gesicherterer Ausgabe vorliegen — 
und weil die eigene Kritik des Bearbeiters schweigt. In Ergänzung 
von Wopfners Ausführungen möchte der Referent abschließend an 
ein Wort Gotheins® erinnern: „Es ist unwissenschaftlich, durch Weis- 
tümer zu wandeln wie durch eine Wiese, um die Blumen der Rechts- 
altertümer zum Strauß zu pflücken, es ist willkürlich, jede Einrich- 
tung, die ein altertümliches Ansehen hat, wie die Strenge des 
Familienrechts, Gebundenheit des Erbganges und des Verkehrs auch 
ins graue Altertum zurückzudatieren. Die allgemeinen Gesetze des 
Fortschreitens gelten auch für den Bauernstand.“ 


1 Natürlich des Hufen-(Flur-)landes, nicht des Beunde-(Rott-)landes. 
? Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 28, 166 ff. 
® Zs. f. Gesch. d. Oberrh. NF 1, 816 (1886). 


112 Kritiken. 


Eine Rezension der vorliegenden Arbeit im „Literarischen Zentral- 
blatt“ (Jg. 1907 Sp. 1529f.), mit dem Zeichen „O...“, versichert, der 
Verfasser habe seine Aufgabe „in vollkommener Weise gelöst“; seine 
„fleißige und zuverlässige Arbeit“ werde „überall die ihr gebührende 
Anerkennung finden“. Es ist bedauerlich, daß solche Werturteile 
ohne jede Sachkenntnis niedergeschrieben werden. 

Leipzig. Fritz Rörig. 


D. Dr. G. Bossert, Sebastian Lotzer und seine Schriften. 
Memmingen 1906. 64 S. 1 M. 

Das vorliegende kleine Schriftchen ist der Abdruck eines Auf- 
satzes aus den „Blättern für Württemb. Kirchengeschichte. 2. Jahr- 
gang. 1887. Nr. 4ff“, mit dem der bekannte Reformations- und 
Kirchenhistoriker seiner Zeit auf die Persönlichkeit eines Mannes aus 
dem Württemberger Lande aufmerksam machen wollte, der bis dahin 
so gut wie unbekannt für die Frühzeit der evangelischen Bewegung 
in Horb, dann aber vornehmlich für die Geschichte Memmingens und 
die des Bauernkrieges eine gewisse Bedeutung zu haben schien. Von 
den verschiedenen Schriften, von Baumann, Wilhelm Vogt, Radlkofer, 
die damals mehr oder minder eingehend sich mit dem Kürschner 
Sebastian Lotzer beschäftigten, war diese Abhandlung sicher die tief- 
greifendste. Bossert, dessen Feder wir ja eine Fülle von Mitteilungen 
verdanken, die sich durch seltene Kenntnis der zeitgenössischen wie 
der späteren Literatur auszeichnen und zumeist zudem auf archiva- 
lische Studien zurückgehen, wußte Lotzer noch in anderer Weise wie 
jene Forscher die Stellung in der Zeit anzuweisen, seiner Individualität 
neben den andern gerecht zu werden. Wenn er dabei zu dem gleichen 
Resultat mit jenen kam, daß nämlich in diesem Manne der Verfasser 
der 12 Artikel des Bauernprogramms zu sehen sei — obwohl er be- 
tonte, daß Lotzer alles andere eher als ein originaler Kopf gewesen 
wäre —, so ging er wie jene von der so gut wie allgemein geteilten 
Ansicht aus, daß nur in Memmingen das Bauernprogramm entstanden 
sein könne: da Schappeler, den man bislang für den Verfasser hielt, 
aus guten Gründen dafür nicht mehr gelten konnte, so blieb aus dem 
Memminger evangelisch gesinnten Kreise nur dieser Kürschner übrig, 
dessen Schriften und dessen Anschauungen die These zudem zu stützen 
schienen. 

Der Aufsatz blieb weiteren Kreisen so gut wie unbekannt. 
Soweit ich mich entsinne, ist er von Alfred Götze für die bio- 
graphische Einleitung zu seiner Ausgabe von „Sebastian Lotzers 
Schriften“ (Leipzig 1902) nicht verwertet worden. Auch mir war er, 
als ich mich mit der Frage nach dem Verfasser der 12 Artikel be- 


Kritiken. 113 


schäftigte, nicht zugänglich. So sollte man also meinen, daß ein 
neuer Abdruck desselben von der Wissenschaft mit Dank begrüßt 
werden müsse? Einesteils gewiß, insofern noch jeder Forscher dieses 
Schriftchen neben Götzes Einleitung wird benutzen müssen. Andernteils 
aber heißt es doch gar zu lokalpatriotisch handeln (der Herausgeber, 
ein Dr. J. M. (Julius Miedel?) ist wohl — vgl. S. 13 Anm. — der 
Memminger Stadtbibliothekar), nun ohne jede kritische Auseinander- 
setzung mit den Arbeiten von Götze und mir eine in allem Wesentlichen 
veraltete Anschauung über die Entstehungsgeschichte der 12 Artikel 
wortgetreu wieder abzudrucken, um damit die maior glona der Reichs- 
stadt Memmingen ganz sicher zu stellen. Ich meine, der verehrte 
Herr Verfasser wäre nur berechtigten Wünschen entgegengekommen, 
wenn er, bevor Herr Dr. J. M. von ihm die Erlaubnis zum Wieder- 
abdruck erhielt, den Zweifel beseitigt hätte, ob man wirklich immer 
noch die Memminger Eingabe zeitlich vor den 12 Artikeln ansetzen 
muß, nachdem wir beide uns dagegen ausgesprochen haben, ob man 
weiter nach all den Argumenten, die ich gegen die oberschwäbische 
Heimat der 12 Artikel vorgebracht hatte, nicht doch wo anders als 
hier wird suchen müssen. Ich will mich hier um so weniger auf 
alle diese Fragen von neuem einlassen, als ich in einem größeren 
Werke: „Der deutsche Bauernkrieg. Untersuchungen über seine Ent- 
stehung und seinen Verlauf“, das im Oktober des Jahres 1907 
im Verlage von Niemeyer in Halle erschien, im größeren Zusammen- 
hange nochmals auf sie eingegangen bin (S. 883—118) und sich aus 
meinen Ausführungen dort ergeben dürfte, daß es sich bei den be- 
rührten Fragen nicht um Doktorfragen oder Fragen des Eigensinns 
handelt, die man souverän erledigt. Wenn ich mit diesem Hinweise 
nicht abbreche, so geschieht es nur, um wenigstens noch eine sach- 
liche Bemerkung zu Bosserts psychologischer Analyse zu machen, die 
diese vielleicht noch zu verschärfen in der Lage ist. Wer Lotzers 
Schriften unbefangen liest, wird sich des Eindrucks nicht erwehren 
können, daß aus ihnen ein Agitator spricht, ein Agitator zwar im 
edleren Sinne des Worts, dem es wesentlich nur darauf ankam, für 
das Evangelium Propaganda zu machen, aber doch eben ein Agitator, 
der an die niedrigsten Leidenschaften und Triebe andauernd erinnert, 
für den auf der einen Seite nur Licht, auf der andern nur Schatten ist. 
Hier das reine Evangelium und seine Vertreter, die für ihrer Seelen 
Sceligkeit weltliche Dinge nicht brauchen, dort das reiche Priestertum, 
die reiche katholische Kirche, die immer noch nicht genug an welt- 
lichem Besitze hat! Es ist die Logik des einfachen, ungelehrten 
Mannes, hinter dem Widerstande gegen das, was ihm wert und teuer 
ward, immer nur Interessen dieser Art zu wittern; die Anregung dazu 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 8 


114 Kritiken. 


gab ihm neben der Lektüre vor allem von Luthers Schriften (so 
neben Bossert auch Kolde in den Beiträgen zur Bayrischen Kirchen- 
geschichte 1903 S. 96) die in den Städten schon lange genührte Ab- 
neigung gegen die Klöster. Zwei Seelen sind es, die in seiner Brust. 
wohnen. Das muß man sich vergegenwärtigen, um diesen Laien- 
prediger, um seine Stellung zur Reformation und Revolution ganz zu 
begreifen. Ich will nicht sagen, daß Lotzer wußte, daß seine Schrif- 
ten neben den höchsten auch die niedrigsten Leidenschaften weckten. 
Aber ein Zweifel an dieser Wirkung kann nicht bestehen. Bossert 
ist sich augenscheinlich dieser Tatsache nicht bewußt geworden; ich 
erkläre mir daraus, daß er Lotzers Schriften mit der Einleitung zu 
den 12 Artikeln in Zusammenhang bringen konnte. Gewiß läßt sich 
die Tendenz der 12 Artikel in Lotzers Entschuldigung der Stadt 
Memmingen ebenfalls entdecken: hier wie dort die Wendung gegen 
die Lästerer des Evangeliums und gegen die Anklage auf Ungehorsam 
wider die Obrigkeit! Doch, abgesehen davon, daß sich, naturgemäß, 
derlei Tendenz auch in anderen Schriftstücken der Zeit nachweisen 
läßt (vgl. Hubmaiers Entschuldigung und Klag der Stadt Waldshut 
aus dem Januar 1525 [Histor. Zeitschrift 91 S. 22] und die ganz 
ähnlichen Worte der Abwehr gegen die Verleumdung des Evangeliums 
von seiten Hans von Schwarzenbergs 1524 [E. Herrmann, Schw. S. 84 
und jetzt auch Willy Scheel, Schw. S. 156 |), — Lotzers Schriften ent- 
halten daneben eben noch ein Moment der Aggressive gegen alle 
Widersacher des Evangeliums, gegen die Bauchprediger, als welche 
sie dem Memminger Kürschner allein erscheinen, das den 12 Artikeln 
fehlt, obwohl in dem Bauernprogramm dafür gewiß Platz gewesen 
wäre. Die Sprache der 12 Artikel ist nicht nur „abgerundeter, ein- 
facher und allgemein verständlicher“, als die Lotzersche zu sein pflegt 
(so Bossert S. 57), sie ist vor allem maßvoller und edler — und das 
sollte man hinfort nicht mehr übersehen. 


Nachschrift. 


In der „Allgemeinen deutschen Biographie“ LII. Band S. 97—102 
(Nachträge — 1899) ist Bossert neuerdings auf Lotzers Leben ein- 
gegangen. Er bringt hier einige Ergänzungen zu seinen Angaben, 
berichtigt an einzelnen Stellen die von Götze, und geht schließlich 
auch naturgemäß auf Lotzers Anteil an den 12 Artikeln ein, der ihm 
nach Götzes Feststellung, daß der Urdruck der 12 Artikel von dem- 
selben Drucker wie die meisten Schriften Lotzers stammt, der größt- 
mögliche zu sein scheint. „Es ist nur noch die Frage, ob sie nur 
Privatarbeit Lotzers sind (Götze) oder ein mit den Bauern verab- 
redetes offizielles Programm (Baumann). Eine Auseinandersetzung 


Kritiken. 115 


mit meinen, übrigens in der Bibliographie notierten Arbeiten findet 
sich nicht, so daB ich dem, was ich kritisch bereits zu Bosserts Schrift 
bemerkte, nichts hinzuzufügen habe. 

Königsberg i. Pr. Wilhelm Stolze. 


Gentz und Wessenberg. Briefe des Ersten an den Zweiten, 
Mitgeteilt von August Fournier. Wien und Leipzig bei W. 
Braumüller 1907. 162 S. 

August Fournier teilt in diesem Bändchen wertvolle Briefe Gentz’ 
an den österreichischen Staatsmann Johann von Wessenberg mit, die 
kürzlich in dem Wiener H. H. und St.-Archiv aufgefunden worden 
sind. Sie zerfallen nach der Zeit ihrer Absendung in drei Abschnitte, 
(Aus Österreichs Notjahren 1809—1810, Zu Gentzens politischen 
Wandlungen 1813—1819, Gentz wider Metternich 1831 — 1832), deren 
jedem der Herausgeber eine erläuternde Einleitung vorausgeschickt 
hat. Die Briefe des Jahres 1809 sind Stimmungsbilder aus den 
Wochen des Krieges; sie zeigen, nachdem einmal die Offensive ge- 
scheitert war, die Stellungnahme Gentz’ für den Frieden, wie sie uns 
schon früher A. Fournier (Deutsche Rundschau XIII) geschildert hat. 
Bemerkenswert sind die Klagen über die schlechte öffentliche Meinung 
in Wien, mit der Stadion wie später während der Befreiungskriege 
Metternich zu kämpfen hatte. Die Briefe des Jahres 1810 geben 
ausführliche Aufschlüsse über die Finanzschwierigkeiten der Zeit nach 
dem Kriege und die vergeblichen Versuche, ihnen zu entgehen. Be- 
merkenswert ist Gentz’ Haltung gegenüber der österreichischen Heirat 
Napoleons, die ihm als Mensch höchst unsympathisch ist, die er aber 
„als Staatskundiger“ billigen muß, ebenso wie Metternichs Bemühungen 
um den Frieden zwischen England und Frankreich, die Gentz als den 
Hauptzweck der Reise des Ministers nach Paris im Jahre 1810 bezeichnet. 
Der zweite Abschnitt (1813—1819) zeigt uns Gentz in enger Verbindung 
mit Metternich. Er unterstützt dessen Versuch, durch österreichische 
Vermittlung im Jahre 1813 den Frieden herzustellen und dafür auch 
England zu gewinnen durch Briefe nach England, die J. von Wessen- 
berg dorthin mitnimmt. Besonders bemerkenswert ist der lange Brief 
an Makintosh (5. Februar), den F. im Anhang abdruckt, durch seine 
übertrieben pessimistische Schilderung der Lage des Kontinents. Man 
wird sich hüten müssen, aus diesem Briefe wieder allerhand Schlüsse 
auf die mangelnde Voraussicht Gentz’, auf sein Nichtverstehen popu- 
lärer Bewegungen zu ziehen. Der Brief ist nichts weiter als ein 
diplomatisches Aktenstück, das den bestimmten Zweck verfolgt, Eng- 
land für den Frieden zu gewinnen. Freilich wurde der Brief nicht 


bestellt, da Wessenbergs Sendung schon vor seinem Eintreffen in 
8* 


116 Kritiken. 


London als gescheitert betrachtet werden konnte. Nicht ganz kann 
man dem Herausgeber zustimmen, wenn er die österreichische Politik 
im Jahre 1813 bis zum Ausbruch des Krieges mit Frankreich eine 
„schwankende“ nennt. Klar geht aus allen Äußerungen Gentz’ vor 
und nach der Schlacht bei Lützen bis zum Kongreß von Prag die 
Absicht Metternichs hervor, Napoleons Vorherrschaft ın Deutschland 
durch eine bewaffnete Vermittlung zu beseitigen und eine übertriebene 
Machtstellung Rußlands dadurch hintenanzuhalten. Wie sehr die 
finanzielle Not bei dieser Politik mitgesprochen hat, und ebenso der 
Mangel an ausreichender Rüstung, ist bekannt. Daß der Erfolg Napo- 
leons bei Lützen diese Politik geführdete und Gentz ihn deshalb beklagt, ist 
nur natürlich. Die Hartnäckigkeit des Korsen und Englands zwang 
Österreich, sich der Koalition anzuschließen; inzwischen war es Metter- 
nich gelungen, die diplomatische und militärische Oberleitung der 
Koalition Österreich zuzuschieben. — Die Briefe der folgenden Jahre 
zeigen Gentz als Frondeur gegen die Reaktionsstimmung der Wiener 
Gesellschaft, sie zeichnen sich durch die unbefangene Würdigung der 
französischen konstitutionellen Verhältnisse aus und enthalten vieles 
Wertvolle über die Finanzfragen in Frankreich und Österreich. Falsch 
wäre es aber auch hier, anzunehmen, weil Gentz gegen die Reaktion 
in Frankreich auftrat, die das Friedenswerk des Jahres 1815 nur ge- 
fährden konnte, habe er logischerweise auch für konstitutionelle 
Ideale in Deutschland oder gar in Österreich eintreten müssen. Ein 
solcher Doktrinarismus lag Gentz ganz fern, er war ebensowenig ein 
Reaktionär wie ein Liberaler trotz seiner stark „liberalen“ Äußerungen 
in diesen Briefen und denen des letzten Abschnitts. Was ihm für 
Frankreich im Interesse Österreichs und des Bundes gut schien, das 
übertrug er nicht einfach auf deutsche und österreichische Verhältnisse 
und was in Deutschland möglich war, paßte deshalb noch nicht auf 
die Donaumonarchie. Die Politik, die Metternich und Gentz in der 
Reaktionsepoche trieben, war nüchterne österreichische Machtpolitik, die 
auch die innere Einrichtung der andern europäischen Staaten möglichst im 
Interesse der äußeren und inneren Politik Österreichs zu bestimmen 
suchte. Aber auch hier hat Gentz, wie die Briefe des letzten Ab- 
schnittes zeigen, jeden Doktrinarismus der Reaktion von sich fernge- 
halten; er unterstützte im Gegensatz zu Metternich und Kaiser Franz 
die Bemühungen Wessenbergs in London, dem revolutionären belgischen 
Staat zu einer selbständigen Gestaltung zu verhelfen. In Hinsicht der 
deutschen und österreichischen Verhältnisse blieben seine Anschauungen 
dann völlig unberührt, ohne daß er sich für alle Ewigkeit auf anti- 
konstitutionelle Doktrinen festgelegt hätte. Man wird sich, besonders 
nach der Lektüre dieser Briefe, daran gewöhnen müssen, die Legende 


Kritiken. 117 


von dem reaktionären Obskurantismus Gentz’ ebenso wie das junker- 
liche Wort Steins von dem „verfaulten Herzen“ und dem „vertrock- 
neten Gehirn“ definitiv ad acta zu legen. Daß Gentz nicht etwa 
nur um der liberalen Gesinnung Wessenbergs willen selbst in 
liberaler Tonart dem Freunde schreibt, diesen Gedanken hat der ver- 
dienstvolle Herausgeber schon zurückgewiesen. Der Grund wäre 
auch nicht ersichtlich, denn Gentz besaß mehr Einfluß als Wessenberg. 

Als kleine Korrekturen mögen hier noch stehen: Zu S. 3 es be- 
stand schon seit 1803 ein reger Briefwechsel der beiden Männer. 
S. 52 Z. 1. v. o. 14. April statt 11. April. S. 99 die Bemerkung über 
den Verzicht auf „la rive gauche du Rhin“ kann sich nicht auf den 
Breisgau beziehen. Anm. 2. 

Freiburg i. Br. F. C. Wittichen. 


118 


Nachrichten und Notizen I. 


Gleichzeitig mit dem Historikertage zu Dresden fand am 3. bis 7. Sep- 
temper 1907 die VIII. Konferenz von Vertretern landesgeschicht- 
licher Publikationsinstitute unter dem Vorsitze von Oberregierungsrat 
Dr. Ermisch und Regierungsrat Dr. Lippert statt. Zunächst berichtete gemäß 
einem auf der Stuttgarter Tagung der Konferenz getaBten Beschlusse Pro- 
fessor Kötzschke-Leipzig über interne Fragen der Organisation der 
Konferenz. Dr. Armin Tille sprach über die Veröffentlichung von 
Quellen zur städtischen Wirtschaftsgeschichte und trat dafür ein, 
die Erschließung dieser Quellen grundsätzlich bis in die neuere Zeit 
(17.—19. Jahrh.) auszudehnen, dabei tunlichst das gesamte Wirtschaftsleben 
ins Auge zu fassen, außer der Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftspolitik 
auch die Einzelwirtschaft des Bürgers zu erforschen und demgemäß die 
aus dem privatwirtschaftlichen Betriebe erwachsenen Schriftstücke zu be- 
rücksichtigen. Dr. Overmann-Erfurt behandelte die Grundsätze für 
Publikation von Quellen zur städtischen Rechtsgeschichte: 
außer den Stadtrechten i. a. S. solle auch das Material zur Geschichte der 
Stadtverfassung und Stadtverwaltung aufgenommen, bei kleineren Städten 
auch das die Zünfte und das Gewerbewesen betreffende angegliedert 
werden; die Publikation sei bis zum Untergang der alten Stadtverfassung 
im 18/19. Jahrh. auszudehnen, ein Stadtplan nebst Karte der Gemarkung 
sei beizugeben. Diese Grundsätze fanden die Billigung der Versammlung. 
Zahlreichen Besuches erfreute sich die auf Anregung des Sekretariates der 
Konferenz veranstaltete Ausstellung von Karten zur Geschichte der 
sächsischen Kartographie von Humelius und M. Oeder im 16. Jahrh. 
bis in die neueste Zeit und zur Erläuterung der historisch-geogra- 
phischen Arbeiten im Königreich Sachsen, die von Archivrat Dr. 
Beschorner-Dresden aufs sorgsamste vorbereitet worden war und in aus- 
führlichem Vortrag erläutert wurde; zum Verständnis des hier gebotenen 
diente auch eine von der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte 
überreichte Broschüre über die historisch -geographischen Arbeiten im 
Königreich Sachsen, Leipzig 1907. Den Schluß der Konferenzverhandlungen 
bildete die Beratung über Anlage und Aufgaben mittelalterlicher 
Regestenwerke. Sie war durch eine Umfrage bei den größeren Archiven 
des deutschen Sprachgebietes, über ihre Urkundenbestände sowie durch die 
Tätigkeit des in Stuttgart eingesetzten Ausschusses vorbereitet worden. 
Gutachten von Professor Rietschel-Tübingen und Privatdozent Dr. Stein- 
acker-Wien nebst Zusatzbemerkungen von Professor Redlich-Wien, Professor 
Schulte-Bonn und Professor Kötzschke-Leipzig waren erstattet und auf 
Grund derselben von dem Ausschusse Leitsätze aufgestellt worden. In der 
Diskussion regte Professor Lamprecht an, die Erschließung und wissen- 
schaftliche Ausnutzung des Urkundenschatzes durch photographische Re- 
produktion sämtlicher Urkunden bis etwa 1250, bezw. 1270 zu fördern und 
dazu finanzielle Mittel vom Deutschen Reiche und der österreichischen 


Nachrichten und Notizen I. 119 


Regierung zu erbitten. Zur Vorberatung dieser Angelegenheit wurde ein 
Ausschuß eingesetzt (Professor BreBlau, Professor Chroust, Archivdirektor 
Hansen, Regierungsrat Lippert und Privatdozent Steinacker). Danach 
wurden die aufgestellten Leitsätze durchberaten. Darin wird in bezug auf 
Herausgabe des Urkundenstoffes zwischen dem früheren und späteren 
Mittelalter geschieden (Abgrenzung etwa um 1250, bez. 1273, im Osten 
auch noch später); für den ersten Zeitraum sei Druck des gesamten Ur- 
kundenvorrats erwünscht, für den zweiten Zeitraum aber in der Regel nicht 
erreichbar; ein gewisser Ersatz werde durch die üblichen Bischofs- und 
Fürstenregesten geboten; der Privatrechts- und Wirtschaftsgeschichte könne 
und solle mit relativer Vollständigkeit gedient werden; mehr als bisher sei 
der Urkundenauszug eventuell unter schematischer Wiedergabe einzelner 
Formeln zu verwenden; für das Regest sei eine besondere von Dr. Stein- 
acker beschriebene Form zu empfehlen, die besondere Ortskolumne könne 
bei spätmittelalterlichen Regestenwerken wegfallen, für die Namens- und 
Sachregister der Regestensammlungen sei besondere Ausführlichkeit zu ver- 
langen; Erleichterung der vollständigen archivalischen Benutzung sei zum 
Ersatze vollständiger Publikation anzustreben. R. K. 


Am 14. Dezember hielt in Leipzig die Kgl. Sächsische Kommission 
für Geschichte ihre XII. Jahresversammlung unter dem Vorsitz 
Sr. Exzellenz des Herrn Wirklichen Geheimen Rats Dr. Waentig ab. Der 
Vorsitzende machte zunächst Mitteilung von der Errichtung der Dr. v. Frege- 
Weltzienstiftung, welche dazu bestimmt ist, durch Ausschreiben von Preisen, 
besonders für darstellende wissenschaftliche Arbeiten müßigeren Umfangs, 
die sächsische Geschichtsforschung und Geschichtschreibung fördern zu 
helfen. Ausgegeben wurde seit der letzten Jahresversammlung im Februar 
1907 die XIII. Veröffentlichung der Kommission: Wilhelm Dilichs Feder- 
zeichnungen kurfürstlicher und Meißnischer Ortschaften aus den Jahren 
1626—1629, herausgegeben von P. E. Richter und Chr. Krollmann. Fast 
vollendet liegt im Drucke der von Archivrat Dr. Lippert in Dresden be- 
arbeitete „Briefwechsel der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin 
Maria Theresia“ vor. Im Manuskript abgeschlossen ist die von Professor 
Dr. Wuttke und Direktor Dr. Ermisch in Dresden vorbereitete Ausgabe der 
„Instruktion eines Vorwerksverwalters vom Jahre 1570, welche das erste 
Lehrbuch der Landwirtschaft in deutscher Sprache auf Grund heimischer 
Erfahrungen darstellt. Weit fortgeschritten ist die Bearbeitung folgender 
Veröffentlichungen: Akten und Briefe Herzog Georgs, Bd. II (Professor Dr. 
GeB-Dresden), Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland 
(Archivrat Dr. Merx-Münster i. W.), Briefe König Augusts d. St. (Privat- 
dozent Dr. Haake-Berlin), Acta Nicolaitana und Thomana (Professor Dr. 
Sachse-Leipzig) sowie einer Geschichte der amtlichen Statistik in Sachsen 
(Professor Dr. Wuttke-Dresden). Die übrigen Arbeiten der Kommission sind 
in gutem Fortgange begriffen. Endgültig aufgenommen wurden unter die 
geplanten Veröffentlichungen der Kommission zwei schon früher ins Auge 
gefaßte Publikationen: die Herausgabe des für die historische Landeskunde, 
für Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte sowie die Adels- 


120 Nachrichten und Notizen I. 


geschichte überaus wichtigen Registers der Markgrafen von Meißen vom 
Jahre 1378, dessen Bearbeitung Archivrat Dr. Beschorner in Dresden über- 
nommen hat, ferner die Herrn Schulrat Professor Dr. G. Müller in Leipzig 
übertragene Bearbeitung der Visitationsakten aus der Reformationszeit. 
Auch wurde der Plan einer Sammlung der sächsischen Dorfordnungen ins 
Auge gefaßt, sowie die Herausgabe von Neujahrsblättern mit kurzen, für 
weitere Kreise bestimmten Darstellungen aus der süchsischen Geschichte. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Der 
o. Prof. der klassischen Archäologie Dr. P. Wolters in Würzburg wurde 
nach München und o. Prof. der Prakt. Theol. D. Paul Drews in Gießen 
nach Halle berufen. 

Der ao. Prof. der alten Geschichte Dr. Elimar Klebs in Marburg 
wurde zum o. Professor ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. A. Spiethoff (Volkswirtschaftslehre) in 
Berlin, Dr. W. Gerloff (Volkswirtschaftslehre) in Tübingen, Dr. Th. Brink- 
mann (Volkswirtschaftslehre) in Halle und Dr. Vigener (Geschichte des 
Mittelalters) in Freiburg in B. 


Erwiderung. 

Die Besprechung, die H. Hermelink über mein Werk Andreas 
Bodenstein von Karlstadt (Leipzig 1905, 2 Bde.) in dieser Zeitschrift 
(10. Jahrg. 1907 S. 442 ff.) veröffentlicht hat, zwingt mich dazu, meinerseits 
das Wort zu einer Erwiderung zu ergreifen. Denn H.s Kritik ist — auch 
ganz abgesehen von dem Ton, in dem sie geschrieben ist — geeignet, in 
wichtigen sachlichen Problemen der geschichtlichen Forschung schwere 
Verwirrung anzurichten. Seine Kritik ist ein Attentat auf geschichtliche 
Methode und Betrachtungsweise als solche. Mit aller Entschiedenheit weise 
ich als eine völlige Umkehr des wahren Sachverhalts H.s Behauptung zu- 
rück: bei meinen Forschungen sei mein Blick durch Voreingenommenheit 
getrübt gewesen. Das Gegenteil ist richtig. Der Historiker soll einer 
theologischen Zensur unterstellt werden. Ganz den Spuren seines. 
Lehrers Karl Müller folgend! sucht H. — nur in seiner Art gröber und 
massiver — die von mir ans Licht gezogenen Tatsachen, die in das bisher 
gültige Schema der theologischen Beurteilung nicht passen, abzustreiten. 

Meine Beschäftigung mit den Lebensumständen Karlstadts, seinem 
Lebenswerke und der von ihm vertretenen religiösen Gedankenrichtung er- 
gab, daß seit Jahrhunderten ein beispielloser Schlendrian eingerissen war 
in der Behandlung des rein Tatsächlichen all der Vorgänge, bei denen 
Karlstadt als Führer oder Mithandelnder in Betracht kam. Die Aufhellung 
des geschichtlichen Tatbestandes vermittelte eine ganze Fülle neuer, ein- 
schneidender Resultate auf Grund wichtigen, bislang ungedruckten Mate- 
rials. Kawerau weist darum trotz mancher Ausstellungen im einzelnen 

1 Vgl. meinen gegen K. Müllers Ausstellungen (Historische Zeit- 
schrift Bd. 96 S. 471—481) gerichteten Aufsatz: Luther und Karlstadt in 
Wittenberg. Historische Zeitschrift Bd. 99 (1907) S, 256—324. 


Nachrichten und Notizen I. 121 


meinem Werke (Deutsche Literaturzeitung 1906 Sp. 73) „einen ganz hervor- 
ragenden Platz“ unter den neueren Arbeiten zur Reformationsgeschichte zu. 
Egli nennt meine Biographie „eine ganze Reformationsgeschichte in neuer 
Beleuchtung“ (Zwingliana Il, 94). 

Auf die wichtigen Ergebnisse meiner Forschungen, die — soweit sie 
unumstößlich sind — Hermelink mehr verhüllt als aufzählt, im einzelnen 
hinzuweisen, fehlt es an Raum. Nur so viel sei gesagt: daß ich zu ihnen 
gelangt bin, indem ich mich — den Grundsätzen historischer Forschung 
getreu — von theologisch-metaphysischer Generalisation freigehalten habe 
und die ursprünglichen Motive, die den geschichtlichen Ereignissen zu- 
grunde lagen, und von denen die handelnden Persönlichkeiten, insbesondere 
Karlstadt, geleitet wurden, zu würdigen suchte. Erschien mir die land- 
läufige Verketzerung gar zu arg, so habe ich gelegentlich auch den herkömm- 
lichen eigne Werturteile gegenübergestellt, die — soweit sie subjektive 
Färbung tragen — als persönliche ohne weiteres erkenntlich sind. Worauf 
es mir indessen als Forscher wesentlich ankam, war dies: einmal die 
selbständige religiöse Eigenart Karlstadts zur Darstellung zu bringen; so- 
dann nachzuweisen, daß die reformatorische Gedankenwelt in den Massen der 
Bevölkerung ein von dem werdenden lutherischen Kirchentum unabhängiges 
kräftiges Eigenleben auslöste, das als „laienchristlicher Puritanismus“ zu 
bezeichnen, und als dessen hervorragendster Führer Karlstadt anzusehen ist. 

Ich war von vornherein nicht nur auf Widerspruch gefaßt!, sondern 
auch auf die ganz bestimmte Form, in der er erfolgen würde. Ich- 
wußte, man würde gegen meine Resultate polemisieren getreu dem üblichen 
Beurteilungsmodus: die religiösen Strömungen und Bewegungen der Re- 
formationszeit, die unabhängig von Luther zur Entfaltung gelangen, sind 
ihrem Ursprunge nach mittelalterlich und darum katholisch — und 
darum als geringwertig einzuschätzen. Dieser Grundsatz ist für Hermelink 
so sehr Universalrezept geworden, daß er sich neuerdings: zu der Be- 
hauptung, der ganze Humanismus sei aus der Scholastik abzuleiten, und 
zu einer argen Verketzerung des Erasmus als Schreibers von ,Leitartikeln“ 
verstiegen hat (vgl. seine Abhandlung „Die religiösen Reformbestrebungen 
des deutschen Humanismus“ 1907). Eben mit dieser vorgefaßten Meinung 
operiert er auch fortgesetzt in der Kritik meines Buches. 

Hermelinks allgemeine Argumente sind durchaus unhistorischer, de- 
duktiver Natur und entspringen einer ganz bestimmten persönlichen 
Bewußtseinsstellung, die ihn unfähig macht, in religiöse Erscheinungen, 
die zu den eignen Überzeugungen nicht stimmen, psychologisch ein- 
zudringen. Gerade von historischer Seite muB gegen die Verkümmerung, 
die der geschichtlichen Analyse des Reformationszeitalters aus solcher dog- 
matischen Beschränktheit droht, aufs schärfste Protest erhoben werden. 

Prüfen wir Hs Einwände im einzelnen! 

1. Karlstadts Mystik soll von mir, weil ich den Einfluß der mittel- 

! Auch Egli schrieb kurz nach Erscheinen meines Buches: mein Werk 


würde „besonders in lutherischen Kreisen viel zu reden geben“ (Zwingliana 
II, 32). 


122 Nachrichten und Notizen I 


alterlichen Mystik auf Karlstadt verkannt hätte, eine „ganz falsche Ein- 
‚schätzung“ erfahren haben, und damit hinge zusammen „eine ganz falsche 
Vorstellung von der religiösen Eigenart dieses ‘Reformators’“. Diese Eigen- 
art Karlstadts soll nach meiner Darstellung bestehen „in dem puritanischen 
Dringen auf Werkheiligkeit (!)“. Hätte ich nur 12 Zeilen in Karl 
Müllers Kirchengeschichte gelesen, so würde mir der wahre Begriff der 
Mystik Karlstadts aufgegangen, und ich nicht „in immer neue Bewunde- 
rung über die tiefsinnige Originalität der Gedankenentwickelung“ bei mei- 
nem Reformator verfallen sein. 

Darauf ist folgendes zu erwidern. Ich bin absolut nicht „in immer 
neue Bewunderung über die tiefsinnige Originalität der Gedankenentwicke- 
lung“ Karlstadts verfallen, sondern habe lediglich, wie es meine Aufgabe 
als Biograph war, Karlstadts religiöses Gefühlsleben auf Grund seiner 
Schriften ausführlich geschildert (Bd. II, S. 21—94) — geschildert freilich 
mit jener Wärme und Teilnahme des Nachempfindens, die dem Historiker 
gegenüber dem von ihın dargestellten Objekte Pflicht ist. Ich habe damit 
dasselbe für Karlstadt getan, was vorher Hegler in ganz analoger Weise 
für Sebastian Franck in seiner Schrift „Geist und Schrift bei Sebastian 
Franck“ geleistet hatte. Ausdrücklich habe ich hervorgehoben (S. 21), 
Karlstadts Theologie sei „an der spät-mittelalterlichen Mystik 
orientiert“. Auch die bedenklichen Seiten seiner Mystik sind nirgends 
verschwiegen worden. Vgl. S. 37: „In bedenklicher Konsequenz schlägt 
er (Karlstadt) die Brücke von der Negation des Kreatürlichen zur Position 
des Gôttlichen.“ S. 48: „Darüber kann kein Zweifel sein, daß, was Karl- 
stadt als Vorbereitung für die Versöhnung mit Gott fordert, das Sich- 
selbst-gelassen, in Wahrheit die Summe all dessen umschließt, was als 
Frucht aus der inneren Erneuerung hervorsprießt. Voraussetzung und Er- 
gebnis des Heilsprozesses fließen ineinander.“ usf. 

Auf der andern Seite mußte ich freilich jene Auffassungsweise ab- 
lehnen, die — wie ich mich ausdrückte (II, 74) — „aus einer Wiederkehr 
gewisser, der spätmittelalterlichen Mystik geläufiger Begriffe und Gedanken- 
gänge* bei Karlstadt „ohne weiteres auf eine Gemeinsamkeit des inneren 
Typus“ schließt. Karlstadt hatte zu der Zeit, als er sich mystischen Ge- 
dankengüngen zuwandte, bereits eine große Vergangenheit hinter sich. 
Noch ehe er von mystischen Anschauungen tiefer beeinflußt war, hatte er 
sich von der katholischen Kirchenlehre losgerungen, hatte den katholischen 
Kultus bekämpft und während Luthers Abwesenheit auf der Wartburg das 
gesamte Wittenberger Kirchenwesen im evangelischen Sinne reformiert. 
Wenn er darnach — auf „reformatorischer BewuBtseinshôhe* stehend 
(vgl. meinen Karlstadt II, 74) — sich gelegentlich in mystischen Gefühls- 
reihen bewegt, geschah dies, wie sich psychologisch von selbst versteht, 
nicht in blinder Übernahme katholisch-mystischer Anschauungselemente. 
In diesem Sinne konstatiere ich „das Fehlen des kontinuierlichen Zusammen- 
hanges seiner Anschauungen mit der Mystik des Mittelalters“. 

Und das Fazit, das sich aus seiner religiösen Anschauung ergab, war 
naturgemäß angesichts seiner inneren und äußeren Erlebnisse völlig ver- 
schieden von dem der katholischen Mystiker. Mit nichten ist seine Mystik, 


Nachrichten und Notizen II. 123 


wie H. verkehrterweise behauptet, identisch mit der sog. voluntaristischen 
Mystik des Mittelalters. Diese mündet — nach K. Müller, auf den H. mich 
aufmerksam macht — in Quietismus aus. Dagegen habe ich bereits in 
meinem Buche für Karlstadt konstatiert (II, 75): „Ziel des in mystischen 
Kategorien sich abspielenden religiösen Prozesses ist ihm nicht die meta- 
physische Verflüchtigung des Individuums, sondern die fundamentale Willens- 
erneuerung“ — und zwar eine Willenserneuerung, die sich in kraftvoller 
sittlicher Betätigung in der Welt durchsetzt. Daraus ergibt sich auch, 
worauf meine Warnung vor der seit Ritschl üblichen Uniformierung 
der mystischen Frömmigkeitserscheinungen zielt. Hermelink hat sie — wie 
alles, was ich über die Karlstadtsche Mystik sage — mißverstanden oder 
überhaupt nicht verstanden. Ich warne davor, die Mystik in dem Sinne 
uniform zu beurteilen, daß man sie lediglich als katholischen Frömmig- 
keitstypus gelten lassen will. 

Grundverkehrt und schief ist auch H.s Wiedergabe meiner Ausführungen 
über Karlstadts Stellung zu den sittlichen Werken. Hätte er sorgfältig in 
meinem Buche nachgelesen, so würde er gefunden haben, daß Karlstadt 
die Werkheiligkeit nicht minder scharf bekämpft hat als Luther. (Vgl. 
z. B. II, 295.) 

Vollends die religiöse Belehrung, die H. den Lesern der Historischen 
Vierteljahrschrift als „Nichttheologen“ zuteil werden läßt, ist denkbar irre- 
führend. Bei Luther soll „das religiöse Erlebnis“ das Primäre gewesen 
sein; Karlstadt und die übrigen hätten ursprünglich keine religiösen Er- 
lebnisse gehabt, sondern sich durch die äußeren Gebote der Schrift be- 
lehren lassen; autonom — heteronom: für jeden Kenner des Reformations- 
zeitalters ein den Tatsachen widersprechender, haarsträubender Schematismus. 

2. Das puritanisch gefärbte Laienchristentum, als welches die religiöse 
Stimmung zunächst der Wittenberger und dann weiter Kreise namentlich 
der süddeutschen Bevölkerung sich kund tut, soll überhaupt nicht evan- 
gelischen Ursprungs, sondern, getreu dem Rezept, alles, was sich nicht ge- 
nau mit Luthers Anschauungen decke, sei mittelalterlich und katholisch — 
auf die Propaganda der Franziskaner am Ausgange des Mittelalters zurück- 
zuführen sein! Eine Behauptung, die sich höchst sonderbar ausnimmt an- 
gesichts der präzisen Charakteristik, die ich von dem laienchristlichen Pu- 
ritanismus der Wittenberger (1521/22) gegeben habe. Seine Symptome 
sind: Kampf gegen Messe, Abendmahl sub una specie, Zölibat und 
Mönchtum (die Bekämpfung des Zölibats und Mönchtums franziskanischen 
Ursprungs!), Bilderverehrung, kirchliche Kultgebräuche, lateinische Sprache 
im Gottesdienst, fromme Bettelei (auch ihre Beseitigung von den Fran- 
ziskanern befürwortet!!), Trunksucht, Unsittlichkeit — kurz, alles quellen- 
mäßig belegte Züge, die dem späteren kalvinischen Puritanismus aufs in- 
nigste wesensverwandt sind. Die Behauptung H.s bedarf im einzelnen 
nicht der Widerlegung, obgleich ich nicht zweifle, daß er bei allen Städten, 
für die ich das Vorhandensein des laienchristlichen Puritanismus konsta- 
tiert habe, in den Quellen nach Franziskanerklöstern fahnden wird. 

Gleich darauf führt übrigens H. „die erste und wichtigste Tat des auto- 
nomen Laienchristentums“, die Aufrichtung eines gemeinen Kastens, auf 


124 Nachrichten und Notizen I. 


die Anregung der Schrift Luthers „An den christlichen Adel deutscher 
Nation“ zurück. Somit liegen wohl auch ihrer Entstehung „franziskanische“ 
Einflüsse zugrunde? — Wenn ich die Briefstelle des Ulscenius an Capito 
(30. Nov. 1521: videas fiscum consilio D. Martini per magistratum erectum 
opibus in dies augeri, de quibus pauperes iuvarı solent) auf einen ge- 
legentlichen Rat Luthers beziehe, so hatte ich für diese Annahme Gründe: 
Luther befand sich damals seit Monaten auf der Wartburg, konnte also die 
Neuordnung der Armenpflege in Wittenberg nicht selbst in die Hand nehmen. 

H. führt weiterhin an, daB manche Bestimmungen in der von mir auf- 
gefundenen Wittenberger Beutelordnung, der ältesten evangelischen 
Armenordnung, sich schon in katholischen Armenordnungen früherer Zeit 
nachweisen ließen. Diese Übereinstimmungen waren auch mir aufgefallen. 
Die schwierige Frage nach der Abhängigkeit der einzelnen Armenordnungen 
voneinander erschien mir indessen noch nicht spruchreif, und ich begnügte 
mich deshalb (I, 883 f.) mit einer Wiedergabe des Inhalts der Wittenberger 
Beutelordnung. Ich habe nirgends die technischen Einzelbestimmungen 
der Beutelordnung als besondere Merkmale des laienchristlichen Puritanis- 
mus der Wittenberger hervorgehoben. 

Endlich der Vorwurf H.s, meine Betrachtung, die sich an die — von 
der Beutelordnung wohl zu unterscheidende — „Ordnung der Stadt Witten- 
berg“ vom 24. Januar 1522 anschließt (I, 381, fälschlich behauptet H., sie 
stünde hinter der Beutelordnung), „erinnere an eine bedenkliche Sorte von 
Klassengeschichtschreibung“. An dieser Stelle hat H. meinen Worten einen 
ganz andern Sinn als den von mir gemeinten untergelegt und sich bei dem 
Zitat meiner Ausführungen der Weglassung der entscheidenden Worte 
schuldig gemacht, die ihm das rechte Verständnis der Stelle hätten eröffnen 
können. Es ist mir nicht eingefallen, die Besoldung der lutherischen Pa- 
storen und die Förderung des Schulwesens, namentlich des höheren, als 
„häßliche Züge“ landesherrlicher Konfiskationen hinzustellen. H. übersieht, 
daß, wo ich davon handle, von den Auswüchsen der landesherrlichen 
Konfiskationen gar nicht mehr die Rede ist, sondern von einem objektiven 
Vergleich der Zwecke, denen die erste Wittenberger Säkularisation und die 
späteren lutherischen dienen. Dieser neue Passus beginnt mit den von H. 
weggelassenen Worten (Karlstadt I, 381): „Und wie weit ward ihr Umkreis 
(nämlich der der gemeinnützigen Zwecke) ausgemessen!* Ich konstatiere le- 
diglich, daß die verfügbaren Mittel in Wittenberg 1522 mehr als später 
bei den lutherischen Säkularisationen den niederen Klassen zugute kamen 
und halte an dieser Auffassung fest, trotz H.s Bemängelungen (vgl. die 
Bestimmung der Wittenberger Ordnung, daß armen Handwerkern zinslose 
Darlehn gegeben werden sollen). ! 

! In früheren Kollektaneen von mir (etwa aus der Zeit der Abfassung 
meines Buches) finde ich über Säkularisationen folgende Notiz: „Mancher 
Mißbrauch, aber in vielen Füllen das durch die Säkularisation gewonnene 
Geld ausschließlich zu Kulturzwecken (Besoldung der Geistlichen, 
Schulen usw.) verwandt“. H. darf sich also über meine Auffassung und 
Beurteilung der Besoldung der Geistlichen usw. beruhigen. 


Nachrichten und Notizen I. 125 


3. An den Schluß seiner Besprechung setzt H. eine Reihe von Einzel- 
ausstellungen, durch die er die Glaubwürdigkeit meiner Forschungsergeb- 
nisse zu erschüttern sucht. In einem Werke wie dem meinigen von mehr 
als 1100 Seiten, das fast ausschließlich neuen Boden bearbeitet, versteht 
es sich von selbst, daß Korrekturen und Ergänzungen im einzelnen ange- 
führt werden können, ohne daß dadurch im mindesten ein Maßstab für 
Wert oder Unwert der ganzen Arbeit gewonnen würde. Worüber ich mich 
gewundert habe, ist, daß man in den bisherigen ca. 30 Besprechungen so 
wenig tatsächliche Berichtigungen meiner Angaben hat beibringen können. 

Das Schlimmste aber ist, daß selbst diese nebensächlichen Ausstellungen 
H.s vollkommen unberechtigt sind. 

Angesichts ihrer Geringfügigkeit gehe ich auf diese Einwände H.s nur 
kurz ein. Ich bestreite mit aller Entschiedenheit, daß meine Darstellung 
der Orlamünder Angelegenheiten — wie H. ohne Angabe von Gründen be- 
hauptet — „völlig unzutreffend“ sei. Weiterhin soll bei mir ein „Mißver- 
ständnis“ des Wortes „Predigtamt“ vorliegen, das „der Unkenntnis der 
kanonistischen Terminologie“ — bei mir „eine Fehlerquelle besonderer Art“ 
— entspringe Das Mißverständnis ist Hermelink passiert, weil er die 
Quellenstellen nicht eingesehen hat. Dort findet sich sein „kanonistischer“ 
Begriff „Predigtamt“ gar nicht. Ich gebrauche das Wort — wie jedermann 
ersichtlich — in dem jetzt üblichen Sinne für „öffentliche Predigttätigkeit“ 
(Karlstadt I, 406. 412). 

„Schief“ sollen meine Angaben „über die akademische Laufbahn Karl- 
stadts“ sein. Sie sind absolut einwandfrei und stimmen genau mit der 
allgemein anerkannten herkömmlichen Annahme (vgl. z. B. Köstlin-Kawerau, 
Luther I, 87) überein. H.s Deutung des Wortes galli könnte sich, wenn 
sie richtig sein sollte, nicht gegen mich, sondern nur gegen Kaufmann, 
Geschichte der Universitäten II, 284 richten, auf den ich, auf eine eigene 
Erklärung verzichtend, verwiesen habe. Der Einwand, der Sententiar habe 
die Pflicht, nicht das Recht gehabt, über die beiden ersten Bücher der 
Sentenzen des Lombardus zu lesen, muß als Wortklauberei zurückgewiesen 
werden. Weiß H. nicht, daß -- wenn sein Vorwurf gegen mich zuträfe — 
schlechterdings sämtliche bisherigen Angaben über die akademischen Kar- 
rieren aller Männer der Reformationszeit „schief“ wären? 

Von zwei Lappalien abgesehen, in denen ich Hermelink gleichfalls 
nicht recht zu geben vermag, bin ich in meiner Antikritik auf alle Aus- 
stellungen eingegangen, die er in seiner Besprechung an meinem Werke 
gemacht hat. Die Hinfälligkeit seiner Einwendungen ist erwiesen worden. 
Und gleichwohl wagt H. zu behaupten: durch das ganze Buch ließe sich 


1! In diesem Urteil hat mich eher noch bestärkt das inzwischen heraus- 
gekommene, 240 S. starke Buch K. Müllers, „Luther und Karlstadt. 
Stücke aus ihrem gegenseitigen Verhältnis untersucht“, obgleich er sich 
von Anfang bis zu Ende die Bekämpfung meines „Karlstadt“ zur Aufgabe 
macht. Die Hinfälligkeit fast aller Einwendungen K. Müllers, der aus- 
schließlich mit meinem Quellenmaterial arbeitet, werde ich demnächst in 
einer eignen Erwiderungsschrift erweisen. 


126 Nachrichten und Notizen I. 


„eine Unzahl(!) von Ungenauigkeiten, halbwahren Behauptungen und 
schiefen Schlüssen neben einigen bösen Schnitzern nachweisen“. Und 
am Schluß rekapituliert er nochmals: „Und so ließe sich noch an einer 
ganzen Reihe von Beispielen, abgesehen von jeder theologischen Kontro- 
verse, nachweisen, daß der Verfasser sein Werk zu breit angelegt und zu 
rasch abgeschlossen hat. Die zahlreichen Fehler (!, erfordern gründ- 
liche und umfangreiche Berichtigungen“. 

Ich überlasse die sittliche Beurteilung des Vorgehens H.s dem Leser 
und bedaure meinerseits nur, daB sich dieser Ausbruch der rabies theolo- 
gica in die Historische Vierteljahrschrift verirrt hat, deren Charakter in 
so ausgeprägtem Maße der der wissenschaftlichen Sachlichkeit ist. 

Leipzig. Hermann Barge. 


Antwort des Referenten. 

Ich habe folgende tatsächliche Berichtigungen beizufügen: 

1) K. Müller kam erst 2 Jahre nach Beendigung meines Studiums nach 
Tübingen; ich hatte leider nie Gelegenheit bei ihm zu hören oder seinen 
Übungen anzuwohnen, so daß ich als sein Schüler nicht gelten kann. Da- 
gegen hat A. Hegler während meines ganzen Studiums tief auf mich ein- 
gewirkt und unter seinem Einfluß hat sich meine Auffassung des Spiri- 
tualismus in der Zeit vor und während der Reformation gebildet. 

2) Der von B. beanstandete Ausdruck „Werkheiligkeit“ wäre von mir 
besser im Anschluß an Bd. I, 351 mit „Heiligung des Wandels“ er- 
setzt worden. 

3) Gegen die Verwahrung, daß B. absolut nicht immer in neue Be- 
wunderung über die Originalität K.s verfallen sei, bitte ich II, 21—94 selbst 
nachzulesen. Z. B. S. 25: „Wer denkt bei diesen Worten nicht an Kants 
. kategorischen Imperativ?‘ (nach einem Gedanken, der bei jedem mittel- 
alterlichen Mystiker, wenn nicht bei jedem mittelalterlichen Menschen sich 
findet: Das ist ein Zeichen des göttlichen Willens, daß er unserer Natur 
sauer und herb ist. „Welcher sich selber nicht also zu einem Kreuz hat, 
der ist nit in Erfahrung göttlichen Willens“). S. 41: „Vor Franck empfand 
K., daß dieser Einwurf gegen die Prädestinationslehre nahe läge" (der 
Einwurf der Unbarmherzigkeit Gottes wird von Augustin ab in der ge- 
samten Scholastik besprochen). S. 73: K. ist der Reihe der religiösen 
Denker zuzuzählen, die schon im Reformationszeitalter die „Gottförmigkeit“ 
zur obersten religiösen Instanz erhoben haben; ein Gedanke, welchem nach 
Dilthey die Zukunft gehörte und welchen Kant und Schleiermacher zum 
Siege geführt hätten. (Der Gedanke der forma dei ist ein Gemeingut der 
mittelalterlichen Mystik.) U. s. f. 

4) Daß K. nicht erst „auf reformatorischer Bewußtseinshöhe" der Mystik 
sich zuwandte, als er „eine große Vergangenheit hinter sich hatte“, sondern 
mindestens schon im Jahre 1519, das spricht B. selbst in seinem Buche 
aus I 147 und 148. 

5) Bei Vertretern der voluntaristischen Mystik ist der Quietismus ebenso 
wie bei K. in der Regel nur ein Durchgangspunkt (vgl. II, 58 und 66f.); 
und es gehen entsprechend dem unausrottbaren Tätigkeitsdrang der mensch- 


Nachrichten und Notizen I. 127 


lichen Natur stets positive aus den Geboten der Schrift entnommene Willens- 
forderungen zur Seite (II 58 vgl. 60). Die Abhängigkeit K.s von seinen 
mystischen Vorgängern in extenso zu zeigen ist hier nicht möglich, soll 
aber noch geschehen. 

6) Die Begriffe „autonom“ und „heteronom“ sind selbstverständlich in 
der Reformationszeit nicht bekannt. Ich war genötigt, sie im Verhältnis. 
zu reformatorischen Formen der Religiosität zu erörtern, da B. an ver- 
schiedenen Stellen seines Buchs das von ihm entdeckte „puritanische Laien- 
christentum“ im Gegensatz zu Luther als „autonom‘‘ gewachsenes rühmt 
íz. B. 1, 385; II, 186). 

7) Die 4 Zwischensätze mit den Franziskanern sind bloße Spiegel- 
fechterei. Kam es mir doch darauf an, neben den bekannten Ein- 
flüssen humanistischer und lutherischer Schriften (insbes. An den Adel) 
gewisse Eigentümlichkeiten der „autonomen“ „puritanischen Laienbewegung‘* 
durch die spätmittelalterliche Verbreitung gewisser Gedanken des franzis- 
kanischen Spiritualismus und Kommunismus unter dem Bürgertum zu 
erklären. 

8) Als Grund, warum Luther bei der Neuordnung der Armenpflege in 
Wittenberg nur einen „gelegentlichen Rat“ gegeben habe, wird jetzt seine 
Abwesenheit auf der Wartburg angeführt. Früher hieß es, daß der gut 
demokratische Geist dieser kommunalpolitischen Reformen mit Luthers. 
Geringschätzung des Herrn Omnes nicht zusammenstimmen könne (I, 885). 
Ich habe in meiner Kritik nachzuweisen versucht, daB die „technischen 
Einzelbestimmungen“ aus mittelalterlichen Ordnungen (vgl. dazu die erste 
Erwähnung der Opferkästen, wobei schon ein Laie als Verwalter des Geldes 
mitwirkt in der Bulle vom 27/80. Dez. 1199. Potthast 1045), und die lei- 
tenden Gesichtspunkte von Luther (bes. Schrift an den Adel) stammen. Daß. 
die Einwirkung Luthers von der Wartburg her eine mehr als „gelegentliche“ 
war, beweist die Entdeckung von Nik. Müller in Berlin, welcher schon vor 
Barge zwei Exemplare der Beutelordnung aufgefunden hat: In dem von 
B. neuentdeckten und publizierten Exemplar (lI, 559—61) sind die Rand- 
bemerkungen (S. 561 Z. 22—27) von Luther selbst einkorrigiert. Das zweite 
Exemplar, das B. nicht vorlag, ist fast ganz von Luther geschrieben. 
Die kommunale Ordnung des Armenwesens wird also nicht mehr ale 
»Symptomatische Kundgebung“ für „die religiöse Eigenart des frühpro-- 
testantischen Gemeindechristentums“ im Gegensatz zu Luther in Anspruch 
genommen werden können. 

9) Ich besprach in meiner Kritik die Wittenberger Ordnung vom. 
22. Jan. 1522 und die ungefähr gleichzeitige Beutelordnung in einem Atem 
(vgl. diese Vierteljahrschr. 1907 S. 446) und kam dann (S. 447) auf eine 
„daran anschließende Betrachtung‘ zu sprechen, die sich aber nur an die 
erstere Ordnung anschließt. Das rechtfertigt die beiden Parenthesen, wo 
mir mangelnde Unterscheidungsfähigkeit und fälschliche Behauptung nach- 
gesagt wird. 

10) Ich bitte den in Frage stehenden Abschnitt (I, 381) der durch B.s 
Exegese etwas erträglicher wird, selbst zu lesen. Sachlich ist zu bemerken, 
daß auch später fast in allen Gebieten des Luthertums den Sükularisationen 


128 Nachrichten und Notizen I. 


der großen Klöster die Bildung von „gemeinen Kästen“ für „Wohlfahrte- 
zwecke der ganzen Gemeinde“ zur Seite geht und daß ferner die Be- 
stimmung, armen Handwerkern zinslose Darlehen zu geben aus Luthers 
Sermon vom Wucher 1519 (W. A. VI, 47) stammt. Der Unterschied zwischen 
den späteren „lutherischen Sükularisationen“ und jener des frühprotestan- 
tischen Gemeindechristentums dürfte also kein solch prinzipieller und mar- 
kanter sein. Daß einzelne Landesherren in’der Praxis zu weit gingen, ist 
bekannt und von den lutherischen Theologen am meisten beklagt worden. 

11) Zur Orlamünder Angelegenheit bitte ich nun K. Müller, Luther 
und Karlstadt S. 137 ff. zu lesen und dann zu entscheiden, ob ich in meiner 
Kritik auch ein Wort zu schroff geurteilt habe. 

12) Bei dem Mißverständnis bezüglich des „Predigtamts‘“ handelt es 
sich nicht um den Gebrauch des Wortes, sondern um die Sache, daß K. 
nicht Prädikant an der Pfarrkirche war und deshalb auch nicht das kano- 
nische Recht hatte, dort zu predigen, daß er aus diesem Grunde die 
„Öffentliche Predigttätigkeit‘‘ „ohne Berufung“ (I, 407) ausübte. 

13) Neben Köstlin-Kawerau I, 87 sollten die von Muther edierten Sta- 
tuten von Wittenberg nicht allzufern liegen. Kaufmann II, 284 beschreibt 
den „Hahnenkampf“, den zweiten Gang der Doktordisputation, ganz richtig 
als Tournier der älteren Magister oder Doktoren, an welchem der Neu- 
promovierte nicht teilnimmt. Auf ihn kann sich B. nicht berufen, wenn er 
in widersprechender Weise in der Anmerkung galli mit „Respondenten“ 
(d. h. Sekundanten des Disputierenden) erklärt und im Text schreibt: „Als 
Kampfhähne traten K. entgegen“ usw. 

Ich habe in meiner Besprechung den riesenhaften Fleiß B.s bei Be- 
schaffung des Materials und die Energie der Darstellung betont, ich habe 
am Schluß gesagt, daß sein Buch die Karlstadtforschung in ungeahnter 
Weise angeregt habe und daß es für alle Zeit dem Forscher unentbehrlich 
sei. Ich habe aber auch zahlreiche Fehler darin gefunden, und zwar nicht 
nur mit der theologischen Brille. Wer glaubt nicht ohne weiteres, daß 
ein Theologe einseitig und ungerecht ist? Ich bitte davon abzusehen und 
unbefangen zu prüfen. Nachdem ich durch deutliche Warnung zur Vor- 
sicht meiner Pflicht genügt, muß das Buch von B. der Nachprüfung 
seitens der Fachgenossen überlassen werden. Als ich meine Rezension 
schrieb, wußte ich von K. Müller nur, daß er an der Kritik des 2. Bandes 
für die Hist. Zeitschr. arbeite. Inzwischen ist aus der Arbeit ein Buch 
entstanden, das nur mit einzelnen Teilen der Schrift von Barge sich aus- 
einandersetzt. Ich habe die Redaktion dieser Vierteljahrschrift gebeten, 
die Besprechung von K. Müller nicht mir zu übergeben, damit eine tertia 
pars zu Worte komme. 

Leipzig. -= H. Hermelink. 


129 


Nachrichten und Notizen II. 


Winckler, Hugo, Religionsgeschichtler und geschichtlicher Orient. Eine 
Prüfung der Voraussetzungen der ‚„religionsgeschichtlichen“ Betrachtung 
des Alten Testaments und der Wellhausenschen Schule. Leipzig, Hin- 
richs, 1906. 68 S. 

Wincklers Schrift ist veranlaßt durch das Buch K. Martis über die 
Religion des Alten Testaments unter den Religionen des Vorderen Orients. 
Marti ging im wesentlichen von den Voraussetzungen der sog. Wellhausen- 
schen Schule aus. Zu den Ergebnissen der neuesten Forschungen auf dem 
Gebiete der altorientalischen Geschichte, wie wir sie vor allem Assyriologen 
verdanken, nahm er eine gebrochene Stellung ein. Dieses Verhalten kriti- 
siert Winckler (er betrachtet es, wohl nicht ganz mit Recht, als typisch 
für die alttestamentliche Wissenschaft der Gegenwart). Es kann keinem 
Zweifel unterliegen, daß Winckler oft ins Schwarze trifft. Daß die israeli- 
tische Religion nicht aus einer Nomadenreligion herauswuchs, daß nicht 
erst Amos den Monotheismus schuf, daß überhaupt der Unterschied zwischen 
den älteren und den jüngeren Propheten (Elias, Elisa — Amos, Hosea usw.) 
nicht allzu stark betont werden darf, scheint mir aus den jüngsten alt- 
orientalischen Forschungen mit Sicherheit hervorzugehen. Winckler würde 
seiner Sache einen guten Dienst leisten, wenn er diese festen Ergebnisse 
von den Hypothesen und Vermutungen schärfer trennen würde, als bisher. 
Ich möchte zu dem Unsicheren vor allem die Annahme rechnen, daß das 
Astrale eine über Mesopotamien hinausgreifende Bedeutung gehabt hat. 
Auch dadurch verscherzt sich Winckler einen Teil seiner Wirkung, daß er 
durch seine große Belesenheit sich verführen läßt, auch über Dinge zu 
reden, die seinem eigentlichen Arbeitsgebiete ferner liegen. Ägyptische 
Verhältnisse zu beurteilen, sollte billig Ägyptologen überlassen bleiben. 
Zu S. 36 muß der Kirchenhistoriker anmerken, daß nicht das Christentum 
die Sklaverei aus der Welt geschafft hat usw. Aber das kann uns nicht 
hindern, Wincklers Verdienste um die Erforschung des alten Orients voll 
anzuerkennen. 

Eine Bemerkung kann ich bei der Anzeige von Wincklers Schrift 
nicht unterdrücken. Man redet so gern von den Einflüssen des alten 
Orients auf die europäische Kultur. Aber ebenso stark stand das Abend- 
land im Mittelalter unter morgenländischen Einwirkungen. Augustin 
sprach punisch: er hatte eine Punierin zur Mutter. Punische Elemente 
treten in seiner Weltanschauung des öfteren zutage (z. B. de civ. dei 1, 30). 
Und was bedeutet Augustin für das Mittelalter! Noch Bedeutsameres lernen 
wir aus der literarischen Geschichte des Aristoteles. Das Mittelalter erhielt 
Aristoteles von den Arabern, natürlich nicht den reinen Aristoteles, sondern 
einen arabisierten. Von dem arabischen Aristoteles führt allem Anscheine 
nach eine direkte Linie zu Spinoza. Das sind sehr wichtige Zusammen- 
hänge, die dringend erheischen, einmal von Orientalisten untersucht zu werden. 

Halle a. S. J. Leipoldt. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 9 


130 Nachrichten und Notizen Il. 


Les annales de Flodoard publiées d'après les manuscrits, avec une 
introduction et des notes par Ph. Lauer. Paris, A. Picard et fils 1906. 
LXVII, 307 S. 8°. (als Bestandteil der Collection de textes pour servir 
à l'étude et à l’enseignement de l'histoire). 

Man kennt Wattenbachs uneingeschränktes Lob der Annalen Flodoards 
von Reims, deren Nachrichtenfülle, Wahrheitsliebe und Zuverlässigkeit sie 
in die vorderste Reihe der historiographischen Aufzeichnungen aus dem 
10. Jahrhundert stellen. Um so erfreulicher ist es daher, von einer neuen 
handlichen Ausgabe Bericht erstatten zu können, die wir dem Fleiße 
von Ph. Lauer als dem zu ihr Berufensten verdanken. Voraufgeschickt 
werden dem Texte eine Biographie des Autors, eine Übersicht über die 
früheren Editionen und über die Handschriften seines Werks, von denen 
vier durch kleine Faksimiles veranschaulicht sind. Besondere Hervorhebung 
verdienen außer dem Versuch einer Filiation der Codices die Ausführungen 
über die Überreste griechischer Zählung, die sich am vollständigsten in der 
Handschrift von Montpellier finden. In früheren Arbeiten, die L. Traube 
bereits verwerten konnte (vgl. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen 
17, S. 459), hatte Lauer aus der eigentümlichen Erscheinung, daß der 
Jahresabschnitt 925 mit den griechischen Buchstaben für die Zahl 33 ver- 
sehen ist, die Folgerung gezogen, die Annalen seien unvollständig erhalten, 
ihr erster Teil von 893 bis 918 verloren gegangen. Lauer ist geneigt, in 
diesen Zahlen den Hinweis auf einen Synchronismus der Jahre 925 ff. mit 
den Jahren 6433 ff. nach der Ära der byzantinischen Kirche zu erblicken, 
während Traube in ihnen nur eine Art von Paragraphierung erblickte. 
Ihm gegenüber erinnert Lauer daran, daß die griechischen Buchstaben z. B. 
für 33 deshalb zwischen die Berichte für 925 und 926 der christlichen Ära 
gesetzt worden sein mögen, weil das Jahr 6433 byzantinischer Ära, be- 
ginnend mit dem 21. März oder 1. April, sich noch ins Jalır 926 hinein 
erstreckte, während die christliche Zählung das Jahr 925 mit dem Weih- 
nachtsfest 924 heutiger Rechnung anfangen und zum gleichen Feste 925 
sich erstrecken ließ. — Der Herrichtung des Textes, seiner Ausstattung mit 
Varianten und sachlichen Anmerkungen hat Lauer besondere Sorgfalt an- 
gedeihen lassen; ich vermisse aber den ständig wiederkehrenden Hinweis 
am Rande der einzelnen Seiten auf die entsprechende Seitenzahl in der 
bisher gebräuchlichsten Ausgabe (MG. SS. III, 368ff.): ältere, nach ihr ge- 
stellte Zitate würden sich dann mit noch weniger Mühe in Lauers Edition 
auffinden lassen. Beigefügt ist außer einem zuverlässigen Register mit 
teilweise recht ausführlichen Artikeln eine Reihe von Anhängen, unter 
ihnen S. 170ff. die Visionen der Flothilde von angeblich 940, S. 177 ff. 
Flodoards Epitaphien der römischen Päpste von 898 bis 939, S. 181 ff. 
Auszüge aus seiner Historia ecclesiae Remensis und S. 193ff. solche aus 
der Chronik Hugos von Flavigny. Vielleicht hätte es sich gelohnt, die 
Akten des Ingelheimer Konzils von 948 in ihrer ganzen Ausdehnung zu 
wiederholen, um durch sie die Berichte Flodoards und Hugos von Flavigny 
über diese Versammlung (S. 107 ff. und S. 206ff.) zu ergänzen und zu er- 
läutern, aber auch ibre Prüfung an der Hand der offiziellen Aufzeichnung 
herbeizuführen; in den Auszügen aus Flodoards Geschichte der Reimser 


Nachrichten und Notizen Il. 131 


Kirche ist gerade die Denkschrift des Erzbischofs Artald von Reims über- 
gangen (IV c. 35, MG. SS. XIII, 585 = MG. Const. I, 8) und wie sie wäre 
die Zusammenstellung der Canones (MG. Const. I, 13) nicht weniger will- 
kommen gewesen. Das Verdienst der Ausgabe wird damit nicht gemindert, 
erschließt sie doch ein Werk der leichteren Benutzung, das längst wert 
gewesen wäre, von der schweren Umhüllung im Foliobande der Mon. Germ. 
befreit zu werden; der Einwurf, Flodoard gehöre als Franzose nicht zu den 
Scriptores rerum Germanicarum, wird durch den Inhalt seiner Annalen ent- 
kräftet und auch dadurch, daß in dieser Sammlung, zu schweigen von italie- 
nischen, dänischen und selbst polnischen Stücken, Abbos drei Bücher de bello 
Parisiaco und Richers Historiarum libri quattuor aufgenommen worden sind. 
Berlin. A. Werminghoff. 


Ernst Seraphim, Geschichte von Livland. I.: Das livländische Mittelalter 
und die Zeit der Reformation (bis 1582). Aus: Allgemeine Staaten- 
geschichte 3. Abt. Deutsche Landesgeschichten hrsg. v. A. Tille. VII. Band. 
Gotha 1906. F. A. Perthes. 293 S. 

Zu Schiemanns bekanntem großen Werk (in der Onckenschen Samm- 
lung) und seiner eigenen, mit Aug. Seraphim zusammen bearbeiteten „Liv- 
ländischen Geschichte‘ (3 Bde. Reval.) fügt S. hier eine neue Darstellung, 
die 2 Bände umfassen soll. Der 1., vorliegende, behandelt die Zeit der 
Selbständigkeit Livlands — der Name immer im alten Sinne für die drei 
Landschaften Estland, Livland und Kurland zusammen gebraucht —, der 
2. soll die polnische, schwedische und russische Zeit bringen. Der Versuch, 
in diesem nicht zu großen Umfange die livländische Geschichte zu behan- 
deln, ist gewiß dankenswert, und der Rechtfertigung des Herausgebers im 
Vorwort, diesen Band in die Sammlung der deutschen Landesgeschichten 
aufgenommen zu haben, bedurfte es nicht. Eine Geschichte der Ostsee- 
provinzen ist von vornherein des Interesses sicher, stehen diese Landschaften 
doch so mitten inne in der Geschichte des Ostens überhaupt, daß ihre Ge- 
schichte sehr wenig von Partikular- oder Lokalgeschichte an sich trägt. 
S. hat sein Buch auch geschickt disponiert und stellt nach einer dankens- 
werten Übersicht über Quellen und bisherige Darstellungen die einzelnen 
Phasen klar dar: die großen gegeneinandergehenden Tendenzen (Konföde- 
ration zwischen Orden, Erzbistum und Städten oder zentralistische Ordens- 
herrschaft?) werden gut deutlich, wie die Verwicklung in die Gesamtpolitik 
des Ordens und der Hanse, in die litauisch-polnische, schwedische und 
moskowitische Politik. Die eigenartig landsmannschaftliche Begründung 
der Faktionen im Orden (Westfalen im livländischen, Rheinländer im preußi- 
schen Zweige) tritt treftlich heraus, wie der Mangel an wirklich großen 
Führern im livländischen Ordenszweige. Freilich bleibt eine Reihe Wünsche 
offen: die Darstellung könnte ein gut Teil belebter und lebensvoller sein. 
Ferner ist die innere Entwicklung zu stiefmütterlich behandelt: die kurzen 
Bemerkungen zur Agrargeschichte genügen nicht, über die städtischen Ver- 
fassungen hörte man auch gern mehr, und die Frage nach der inneren 
Organisation und Tätigkeit des Ordens ist, wie allerdings meist bei Be- 
handlung dieser Dinge, ganz unberücksichtigt geblieben. Auch über die 

9* 


132 Nachrichten und Notizen II. 


Stellung des livländischen Zweiges zum preußischen Orden und über die 
Entwicklung der Stände, namentlich im Erzstift Riga, kann wohl noch 
mehr gesagt werden. (Den großen Estenaufstand von 1343 als Glied der 
Volksbewegungen des 14. Jahrhunderts zu betrachten und neben Morgarten, 
die Bewegungen der Handwerker gegen den Rat, die Ditmarscben und die 
Jacquerie zu stellen, wie S. 99f. geschieht, geht wohl nicht an; S. 100 nennt 
ja in dem Zitat aus den Verhandlungen von Weißenstein das alleinige 
Motiv: „und wäre noch ein Deutscher vorhanden, auch nur eine Elle 
hoch, er sollte auch sterben.“) Die Druckkorrektur hätte sorgfältiger sein 
können, besonders in den Zahlen. Daß das Buch übrigens außerordentlich 
schlecht gehettet war, sei für den Verlag nur nebenbei bemerkt. 
Posen. Otto Hötzsch. 


Alfred Fischel, Studien zur österreichischen Reichsgeschichte. Wien 
1906. VIII und 342 S. 8°. 

Drei ihrem Wesen und ihrer Bedeutung nach grundverschiedene Themen 
werden unter dem obigen Titel in einem Buche aneinandergefügt, und das 
einigende Band ist der wissenschaftliche Interessenkreis des Autors, dem 
wir schon so manche wichtige und zeitgemäße Untersuchung und Publi- 
kation zur „Geschichte des öffentlichen Rechts in Österreich“ danken. Die 
erste der drei Abhandlungen betrifft „Mährens staatsrechtliches Verhältnis 
zum Deutschen Reiche und zu Böhmen im Mittelalter" (S. 1—136) und ist 
durchaus kritisch-polemischer Natur. Mit voller Kenntnis der älteren und 
neueren historischen und rechtshistorischen Literatur wird diese schwierige 
Frage untersucht und zwar für die ganze mittelalterliche Periode von 822 
bis 1490. Wie das viel erörterte Hausgesetz Herzog Bretislaws (Seniorats- 
erbfolge) vom Jahre 1055, so erfährt der wichtige böhmisch-mährische Ver- 
trag vom 6. Dezember 1197, der bislang mehr oder weniger bestimmt als 
das Grab der 1182 erlangten Reichsunmittelbarkeit Mährens angesehen 
wurde, eine andere Deutung im Sinne der fortdauernden Reichsunmittel- 
barkeit; und diese Auffassung wird dann teils aus den faktischen Verbält- 
nissen, teils aus den wichtigen Urkunden Kaiser Karls 1V. über Mährens 
Verhältnis zum Reich und zu Böhmen aus den Jahren 1848/9 erhärtet. 
Fast ebenso wichtig wie für Mähren erscheinen die Ausführungen für die 
Klärung des Verhältnisses Böhmens zum Reiche. 

Im Gegensatz zu dieser Studie, die aus viel durchfurchtem Boden ganz 
neue kräftige Halme zu ziehen versteht, ist der zweite Aufsatz „Christian 
Julius von Schierendorff, ein Vorläufer des liberalen Zentralismus unter 
Josef I. und Karl VI.“ (S. 137—306) in gewissem Sinne fruchtbares Neuland. 
Der Name Christian Julius von Schierendorff war bisher in der österreichi- 
schen Rechts- und Staatsgeschichte so gut wie unbekannt. Das große In- 
teresse, das diese Persönlichkeit beanspruchen darf, erkannte zwar schon 
Bidermann (Geschichte der österreichischen Gesamtstaatsidee, II, 38 ff.), aber 
da ihm Name, Stellung und Geschichte derselben unbekannt blieb, konnte 
er sie nicht recht fassen und deutete vieles irrig. 

Fischel schildert zuerst den Lebensgang von Christians älterem 
Bruder Georg Friedrich; beide sind im deutschböhmischen Städtchen Dup- 


Nachrichten und Notizen II. 133 


pau, der eine 1644, der andere 1661 geboren. Der ältere war seit 1679 
königlicher Prokurator (Fiskal) im Markgraftum Mähren, verlor aber seine 
Stellung zufolge der Feindschaft des Jesuitenordens, die er sich im Amte 
zugezogen hatte, im Jahre 1692. Mit Christian, der schon in Brünn bei 
ihm lebte, begab er sich nach Polen, und nun tritt der jüngere Bruder in 
den Vordergrund, indem er bei König Friedrich August I. Dienste nimmt 
und dessen polnischer Resident am Wiener Hofe wird. Unter Kaiser Josef I. 
ward er dann aber Sekretär der Wiener Hofkammer, avancierte 1720 zum 
wirklichen Hofkammerrat und starb 21. September 1726. Trotz seiner nicht 
allzu bedeutsamen Stellung hat er Gelegenheit gefunden, die mannigfachsten 
Denkschriften auszuarbeiten, die ihn nicht nur als einen hervorragenden 
Kenner aller staatspolitischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des da- 
maligen Österreichs erkennen lassen, sondern als begeisterten Vertreter 
einer politischen Richtung, die ihn — nach Fischel — gleichsam zu einem 
Schmerling des 18. Jahrh. stempelt. Seine offiziellen politischen Gutachten 
und Denkschriften liegen vor in einer von ihm hergestellten Sammlung, 
die den Titel führt: „Parerga sive otia Schierendorffiana“ (Hs. im n. 6. 
Landesarchiv); eine mehr planmäßig angelegte Arbeit, ein „einheitlich 
nationalökonomisches Werk“ ist sein „Syntagma politico-camerale de qua- 
druplici genere oeconomiae, scilicet rurali, camerali, militari et universali 
ad statum regiminis domus augustae directum“ (Hs. in der Hofbibliothek); 
neun starke Aktenfaszikel „Hofrat Schierendorffscher Reichsakten‘ erliegen 
im gemeinsamen k. u. k. Finanzarchiv; und viele staatswirtschaftliche Auf- 
sätze scheinen verloren gegangen zu sein. Auf allen Gebieten des Staats- 
wesens, auf dem der Finanzen, der Volkswirtschaft, der Justiz, des Kommerz- 
wesens hat er reformatorische Ideen entwickelt, in der Frage der Verbesse- 
rung der Lage des Bauernstandes oder aber der Errichtung eines Staats- 
archive hat er Vorschläge und Pläne gemacht, die später von glücklicheren 
Nachfolgern auch mit Erfolg durchgeführt wurden. Der Grundgedanke 
seiner Staatsreform betrifft die Schatfung einer ,,Generalconvention deren 
Herren von Bohaimb, Mähren und gesammten österreichischen Erblande“, 
einer Art konstituierenden gesamtösterreichischen Reichstags, durch den die 
damals brennende Frage der habsburgischen Sukzession nebst verschiedenen 
liberalen Reformen auf allen Gebieten des Staatswesens einer Lösung hätte 
zugeführt werden sollen. Das darauf bezügliche Gutachten aus den „Parerga‘*, 
dann den Vorschlag behufs Beseitigung der Bauernaufstände und noch drei an- 
dere Denkschriften gibt F. im vollen Wortlaut im Anhang und regt mit Recht 
die vollständige Herausgabe der Werke dieses österreichischen Staatsmannes an. 

Der dritte und letzte Aufsatz in Fischels Buch betrifft: „Die Kodifi- 
kationsgeschichte des $ 18 der a. G. O. und die Gerichtssprache in Böhmen 
und Mähren‘ (S. 307—342), dessen Besprechung nicht in den Rahmen 
unserer Zs. gehört. 

Brünn. B. Bretholz. 


Dr. Max Kemmerich, Die frübmittelalterliche Porträtmalerei in Deutsch- 
land bis zur Mitte des XUI.. Jahrhunderts. in-4°., 167 S. mit 38 Text- 
abbildungen. München 1907, Georg D. W. Callwey. 


134 Nachrichten und Notizen II. 


Gestützt auf ein umfangreiches, im Anhang übersichtlich geordnetes 
Material, tut der Verfasser einen guten Schritt über ähnliche Arbeiten von 
Marquet de Vasselot, A. Lehmann, C. Cornelius u. a. hinaus. Die Be- 
schränkung der eigentlichen Untersuchung auf die wichtigsten Porträt- 
gruppen (Karl d. K., Otto IM., Heinrich II. usw.), ihre Basierung auf feste 
Prinzipien beweist, daB der Verfasser ernstlich bemüht ist, zu unzweideu- 
tigen, dauernd wertvollen Resultaten zu gelangen. Aber jene Prinzipien 
sind nicht einwandfrei. Im allgemeinen richtig ist die Kritik der Porträt- 
absicht (Unterschied zwischen Bildnis und Porträt; dispensierende Wirkung 
der räumlichen Entfernung vom Darzustellenden); der Maßstab für die 
Porträtfähigkeit ist anfechtbar. Als die einzig sichere Methode wird 
proklamiert: die Vergleichung des gesamten zeitgenössischen Porträt- 
materials. Dagegen wird die Vergleichung mit dem herrschenden Figuren- 
typus als „das unsicherste Verfahren“ grundsätzlich abgelehnt — dabei 
aber für Otto II. (S. 74), Heinrich IL (S. 77; S. 84 für die Nase; S. 88) 
und die Porträts in Pürgg (S. 123) doch, als ausschlaggebend für das Maß 
der Individualisierung, angestellt. Hätte der Verfasser sie öfter durch- 
geführt (vor allem bei Karl d. K. und den Heinrichsbildern in Cimel. 60), 
so würde er vieles als typische Form erkannt haben, was ihm nun als 
individuelles Porträtmerkmal gilt. Ja, er wäre vielleicht ganz vor dem 
Bedenklichsten bewahrt geblieben: dem Zählen der „Merkmale“. „Die 
größere oder geringere Ähnlichkeit ist abhängig von der Zahl — und der 
Wichtigkeit — der übereinstimmenden Merkmale‘; „die Zahl der indivi- 
duellen Porträtmerkmale muß in steter Zunahme begriffen sein" — wie 
schwankend dieser ästhetisch und historisch gleich fragwürdige Maßstab 
ist, muB der Verfasser selbst allerorten zugeben und die naturgemäß ge- 
ringe Zahl der „Merkmale“ bei dem jugendlich-bartlosen Gesicht Ottos III. 
wirft ihn über den Haufen. Ein Porträt ist eben nicht eine Summation 
einzelner Teilformen — und neben Gleichheit und Ähnlichkeit (vgl. S. 1) 
gibt es noch ein Drittes: die Analogie. — Wie hat der Künstler bei der 
Darstellung einer bestimmten Person seine Darstellungsformel gemodelt 
und auf welchen objektiven Bestand der Vorbilder deutet diese Abwandlung? 
Das ist die Frage, nach der einzig das Maß der mittelalterlichen Porträt- 
absicht und -fähigkeit bestimmt werden kann; und der Vergleich mehrerer 
Darstellungen kann nur nutzbringend sein, wenn er geschieht zwischen den 
in jedem Fall herausdestillierten individuellen Zeichen — also an zweiter 
Stelle. 

Es ist noch nötig, ein MiBverständnis des Verfassers aufzuklären. Er 
verwirft die Hypothese eines „Herrschertypus“ unter Hinweis darauf, daß 
das Ma. überhaupt keinen „Typus“ ausgebildet habe. Gewiß, einen ein- 
deutigen Typus finden wir schwerlich, aber umso mehr mehrdeutige Typen. 
Also: Otto II. ist sicherlich kaum ein Herschertypus — aber er muß des- 
halb noch nicht Porträt, er kann ein Christustypus sein: vgl. die Christus- 
köpfe der „Vögeschule“, z. B. den auf Abb. 17. 

Ehe die dankenswerten Untersuchungen des Verfassers für den Historiker 
nutzbar werden können, muß eingehendste stilgeschichtliche Kritik helfend 
eintreten. Zudem ist eine grundsätzliche Beschränkung auf die Denkmäler 


Nachrichten und Notizen II. 135 


einer Kunstart unzweckmäßig und durch die umfassendere Methode 
Brunners schon überholt. 

Die Abbildungen sind nach Auswahl und Ausführung gleich gut — aber 
warum im Text? Hier, wo alles auf die Vergleichung ankommt! 

Leipzig. Vitzthum. 


Dietrich Schäfer, Die Hanse. Monographien zur Weltgeschichte. Bd. 19. 
Mit 99 Abbildungen. Bielefeld und Leipzig, Velhagen und Klasing, 
1903. 139 S. 

Die reichen und wertvollen Ergebnisse hansischer Geschichtsforschung 
einem weiteren Kreise zugänglich zu machen, ist bisher noch wenig ge- 
schehen. Man darf sagen, daß schon lange ein dringendes Bedürfnis nach 
einer allgemeinen, das Wesentliche aus dem nachgerade unübersehbaren 
Quellen- und Einzelstudienmateriale heraushebenden Darstellung besteht. 
Jetzt ist es von einem der ältesten und bewährtesten Hanseforscher in 
dankenswertester Weise befriedigt worden. Wie man es bei Schäfer ge- 
wohnt ist, wird auf die Form, d. h. sowohl auf eine anschauliche Gruppie- 
rung des Materials, wie auf eine lebhafte und anregende Darstellung be- 
sonderes Gewicht gelegt. Der Verfasser ist dabei nicht nur Referent, 
sondern indem er längst Bekanntes wiederum vorträgt, erfreut er den 
Leser durch die Aufstellung neuer Zusammenhänge. Innere und äußere 
Geschichte des niederdeutschen Städtebundes werden dabei in gleicher 
Weise berücksichtigt. Abschnitte, wie “das mittelalterliche deutsche Reich 
seefremd’, “der „deutsche“ Kaufmann’, die Schilderung des inneren han- 
sischen Handelsbetriebes, der Kriegführung und Diplomatie der Städte, der 
‘hansischen Überlegenheit” überhaupt, die Beurteilung der Episode Wullen- 
wever und namentlich die Würdigung der allgemeinen Ursachen des 
Niedergangs verdienen besondere Beachtung. Das beigegebene Abbildungs- 
material unterscheidet sich vorteilhaft von den oft willkürlich ausgewählten 
und schlecht reproduzierten Bildern in parallelen Werken. Den deutschen 
Benutzern werden die Darstellungen aus Wisby, Falsterbo, Bergen u. a. 
besonders willkommen sein. 

Bonn. Hashagen. 


Dr. Moritz Hartmann, Geschichte der Handwerkerverbände der Stadt 
Hildesheim im Mittelalter [Beiträge für die Geschichte Niedersachsens 
und Westfalens. 1. Jahrg. 1. Heft]. Hildesheim 1905. 1,80 M. 

Die Darstellung beschränkt sich auf die Altstadt Hildesheim und bricht 
dementsprechend mit dem Jahr 1583, dem Zeitpunkt der Vereinigung von 
Altstadt und Neustadt ab. Sie unterrichtet kurz über die Entstehung und 
Entwicklung des alten Hildesheims, vornehmlich in gewerblicher Hinsicht, 
und zeigt dann, wie die einzelnen Gewerbeverbände der Reihe nach zuerst 
urkundlich erscheinen, seit wann geschriebene Satzungen für sie nachweisbar 
sind, und welche äußere Wandlungen sie im Laufe der Zeit erfuhren. Die 
Frage nach dem Ursprung der ältesten Verbände, worüber die Quellen 
keine Auskunft geben, führt zu einer Erörterung der Handwerksverfassung 
des bischöflichen Fronhofes. Mit ihm haben die städtischen Handwerker- 
verbände nichts zu tun. Ihre Entstehung möchte H. vielmehr im Anschluß 


136 Nachrichten und Notizen JI. 


an Philippi und Keutgen auf die obrigkeitliche Austeilung der Markt- 
verkaufsstände zurückführen, womit auch die Tatsache zusammenhängen 
soll, daß gewisse Handwerksämter dem Bischof und nicht, wie die andern, 
dem Rat unterstehen. Doch ist nicht recht einzusehen, weshalb dus allge- 
meine Recht obrigkeitlicher Gewerbepolizei gerade aus einer ganz speziellen 
Äußerung der Polizeigewalt, nämlich der Regelung der Verkaufstände ab- 
geleitet werden müßte. Die Ratsfühigkeit der Handwerker steht in Hildes- 
heim schon vom Beginn der städtischen Selbstherrschaft außer Zweifel. 
Die Verfassungskämpfe im 14. und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts 
drehen sich daher hier nicht darum, die Handwerker in den Rat ein- 
zuführen, sondern wollen nur das Zusammenwirken von Ämtern, Gilden, 
Gemeinde und Rat in allgemein befriedigender Weise ordnen. — Soweit der 
erste, die äußere Geschichte behandelnde Teil. Der zweite schildert 
das innere Leben, und zwar 1) die Verfassung, 2) die wirtschaftliche 
Bedeutung, 8) die kirchlich-religiöse Seite der Handwerkerverbände. Diese 
Schilderung baut sich auf Nachrichten vom 14. bis Ende des 16. Jahrhunderts 
auf. Die große Frage, ob und inwiefern das Zunftwesen in dieser Zeit 
seinen Charakter verändert habe, bleibt unerörtert. Als Zustandsschilderung 
wird daher jetzt wohl die Dissertation von Tuckermann über „Das Gewerbe 
der Stadt Hildesheim" vorzuziehen sein, die in der Hauptsache nur Nach- 
richten vom Ende des 14. bis Mitte des 15. Jahrhunderts verwertet. Doch 
behalten die z. T. recht interessanten Mitteilungen H.s aus dem 16. Jahr- 
hundert daneben ihren Wert. Über einige Versehen und Zusätze vgl. 
Techen, Hansische Geschichtsbll. 1906, 377 ff. 
Berlin. Paul Sander. 


Die Metzer Chronik des Jaique Dex (Jacques D’Esch) über die Kaiser 
und Könige aus dem Luxemburger Hause. Herausgegeben von Dr. Georg 
Wolfram. [Quellen zur lothringischen Geschichte. Herausgegeben von der 
Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. Band IV.] 
Metz, Verlag von G. Scriba. 1906. XCV und 534 8. 4°. 

Die Chronik, welche uns Wolfram hier in trefflicher Ausgabe mit er- 
schöpfender Einleitung zum ersten Male vorlegt, ist eine eigenartige, aus 
drei recht verschiedenen Teilen bestehende Kompilation des 15. Jahrhunderts 
zur Geschichte der Luxemburger Kaiser von Heinrich VII. bis Siegmund. 
Alle drei Teile stammen aus Metz, und Metzer Ereignisse stehen daher 
auch im allgemeinen im Vordergrund des Interesses; aber doch nie so, 
daß nicht daneben immer wieder auch für die allgemeine Geschichte etwas 
abfiele. Am meisten Anteilnahme wird in dieser Hinsicht gewiß der erste 
Teil finden, ein Heldenepos auf den Römerzug Heinrichs VII., das 
Wolfram bereits im Lothringischen Jahrbuch VI unter dem Titel „Les 
vœux de l'épervier“ herausgegeben hat. Der Verfasser dieses, auch lite- 
rarisch recht wertvollen französischen Gedichtes war ein Zeitgenosse, der 
auf Grund mündlicher Mitteilungen arbeitete, vielleicht Simon von Marville, 
Schatzmeister der Metzer Kathedrale, den Wolfram als den Dichter wahr- 
scheinlich machen will. Das Epos gibt eine hübsche Schilderung von den 
Hauptteilnehmern am Zug, die es bei einer Rundtafel vereinigt sein läßt, 


Nachrichten und Notizen I. 137 


und greift außerdem besonders ausführlich drei Szenen heraus: die Ereig- 
nisse vor Brescia, die Vorgänge in Rom und den Tod des Kaisers. Eine 
Prüfung des mancherlei Neues bietenden Inhalts hat ihn im allgemeinen 
als recht verläßlich erwiesen. — Den zweiten Teil bildet eine Reihe von 
Gedichten über den sogenannten Vierherrenkrieg, d. h. über den Krieg 
Johanns von Böhmen, Balduins von Trier, Friedrichs IV. von Lothringen 
und Eduards I. von Bar gegen die Stadt Metz 1324—26. Auch sie sind in 
französischer (nur eines in lateinischer) Sprache gleichzeitig verfaßt, lite- 
rarisch allerdings erheblich weniger wert. Wolfram glaubt, daß sie schon 
damals gesammelt wurden, und zwar vielleicht von Jean de la Cour, dem 
Mitglied einer angesehenen Metzer Familie, der im Krieg selbst eine her- 
vorragende Rolle gespielt hat. Größere historische Bedeutung hat nur das 
erste, längste von ihnen. während die zwölf kleineren mehr in die poli- 
tische Stimmung einführen als positive Nachrichten bieten. Übrigens sind 
sie fast alle schon 1875 von E. de Bouteiller, La guerre de Metz en 1324, 
gedruckt worden. — Den jüngsten Teil schließlich bildet die französische 
Prosachronik, in welche die beiden ersten Teile eingestreut sind. Sie be- 
ginnt mit der Thronbesteigung Heinrichs VII. und bringt, keineswegs in 
` streng chronologischer Folge, Nachrichten bis 1435 (darüber hinaus fand 
ich nur S. 346 f. und 446 kurze Notizen zu 1437—38); die Form ist mehr 
die einer Materialsammlung als die einer ausgearbeiteten Darstellung. Den 
Verfasser der Prosachronik und Kompilator des ganzen Werkes weist Wolfram 
in dem Metzer Bürger Jaique Dex nach, der von 1871—1455 lebte und im 
städtischen Dienst bei verschiedenen Gelegenheiten (namentlich 1433—34 
in Basel) ein bemerkenswertes diplomatisches Geschick entfaltet hat. Über 
die späteren Luxemburger standen ihm recht gute Nachrichten zu Gebote; 
seine hübschen Angaben über die Hussitenkriege, das Basler Konzil und 
Siegmunds Kaiserkrönung seien hier besonders hervorgehoben. Das Werk 
scheint später von seinem Verfasser nochmals überarbeitet worden zu sein 
und in dieser Gestalt um 1550 dem Historiker Praillon bei der Abfassung 
seiner Metzer Chronik vorgelegen zu haben. 

Den französischen Gedichten ist eine neufranzösische Übersetzung von 
Bonnardot beigegeben, der auch das dankenswerte Glossar angefertigt 
hat. Das Register ist von Müsebeck im allgemeinen sorgfältig ausge- 
arbeitet worden. Warum aber wurde aus S. 29 Anm. 2 gerade Papst 
Bonifaz VIII., nicht auch die Könige Adolf, Eduard I., Philipp IV. aufge- 
nommen? Philipp von Frankreich S. 8 ist Philipp VI., nicht IV. — S. 253 
steht eine Anmerkung, von der nicht ersichtlich ist, zu welcher Stelle im 
Text sie gehört. R. Holtzmann. 


Maring, Joh., Diözesansynoden und Domherren-(Generalkapitel des Stifts 
Hildesheim bis zum Anfang des XVII. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur 
geistlichen Verfassungsgeschichte des Bistums Hildesheim. (Quellen und 
Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens. Band XX.) Hannover und 
Leipzig, Hahnsche Buchhandlung, 1905. 2,80 Mk. 

Eine sorgfältige, systematische, vielleicht etwas zu weitschweifige 
kirchenrechtliche Untersuchung über die beiden im Titel genannten Themen, 


138 Nachrichten und Notizen II. 


welche unter sich nur einen lockeren Zusammenhang haben. In der Er- 
ledigung der Rechtsgeschäfte haben die Generalkapitel die bischöflichen 
Synoden abgelöst. Von Interesse ist der Nachweis, wie die Macht der 
Generalkapitel sich infolge der bischöflichen Wahlkapitulationen vom Jahre 
1331 ab ungemein gekräftigt hat. Gegenüber Doebner (und ihm folgend 
Bertram), welcher die ältere Sammlung der Hildesheimer Synodalstatuten 
ins Jahr 1478 setzt, dürfte der Verf., der sie dem 14. Jahrh. zuschreibt, 
Recht behalten, obwohl manche Einzelheiten der Beweisführung wegen der 
Formelhaftigkeit des Materials nicht gerade stringent sind. 
Keussen 


Die Matrikeln der Universität Tübingen, im Auftrage der Württem- 
bergischen Kommission für Landesgeschichte herausgegeben von Heinr. 
Hermelink. Erster Band: Die Matrikeln von 1477—1600. Stuttgart, 
W. Kohlhammer, 1906. 760 SS. gr. 8°. 

Im Jahre 1877 hat Rud. Roth im Anhang zu den von ihm heraus- 
gegebenen Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den 
Jahren 1476—1550 die beiden ersten bis 1545 reichenden Matrikeln der 
Universität beigefügt, durch Anmerkungen erläutert und durch ein Register 
erschlossen. Nunmehr hat Heinr. Hermelink die vollständige Herausgabe 
der Matrikel in Angriff genommen. Der I. Band dieser Edition, die Ma- 
trikel 1477—1600, liegt vor. Daß das von Roth veröffentlichte Bruchstück 
an dieser Stelle wieder zum Abdruck gelangte, ist selbstverständlich, zumal 
H. die Erläuterungen nicht nur aus den Fakultätsbüchern, sondern auch 
aus zahlreichen anderen Quellen um ein vielfaches vermehrt hat, nament- 
lich durch Nachrichten über den späteren Lebensgang der Immatrikulierten. 
Vom Jahre 1545 an tritt eine Einschränkung der Anmerkungen ein, indem 
nur bei den Theologen behufs Erleichterung der Frequenzstatistik die Zeit 
der ersten Anstellung angegeben wird. Der ausstehende II. Band wird den 
Abschluß der Ausgabe, Einleitung und Register bringen, hoffentlich auch 
statistische Beigaben, zu denen das beigebrachte Erläuterungsmaterial förm- 
lich auffordert. Die Edition der Tübinger Matrikeln ist als ein wertvoller 
Beitrag zur schwäbischen Gelehrtengeschichte freudig zu begrüßen, zumal 
im Vorwort ein biographischer Appendix in Aussicht gestellt wird. 

Köln. Herm. Keussen. 


G. Grosch, Das spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten 
Lande am Mittelrhein (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts- 
geschichte, herausgegeben von O. Gierke, Heft 84, Breslau, Marcus, 1906, 
98 S. 8°. 3 Mk.) will „eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Unter- 
suchung auf Grund der Weistümer“ geben. Der Stoff, den die Sammlungen 
von Grimm und Loersch (die Weistümer der Rheinprovinz) bieten, ist in 
vier Abschnitten recht geschickt zur Darstellung gebracht. An einen Über- 
blick über die speziell in den Bereich der Untersuchung gezogenen Nieder- 
gerichtsherrschaften (Abschn. I) schließen sich (Abschn. II) Auseinander- 
setzungen über das Verhältnis der Niedergerichte zu den Hochgerichten, 
zur Grundherrschaft und zur niederen Vogtei. Von den Bezügen aus der 
Niedervogtei und dem Verhältnis der „Herrschaft“ zu den „Untertanen“ 


Nachrichten und Notizen Il. 139 


handelt Abschnitt II; auf die Gerichtsorganisation (Dingvogt, Schöffen, 
Umstand usw.) geht Abschn. IV des näheren ein. Als wesentliches, wenn 
auch nicht gerade neues Ergebnis der jedenfalls nützlichen Arbeit ist die 
Feststellung zu betrachten (S. 63, vgl. die Übersicht S. 95 f.), „daB Nieder- 
gerichts- und Grundherrschaft sich im Mittelrheingebiet während des spä- 
teren Mittelalters durchkreuzen, daß Niedergerichtsherrschaft, Niedervogtei 
und Grundbherrschaft auf dem platten Lande als besondere Gewalten neben- 
einander bestehen“, und ferner (S. 81, vgl. S. 79 n. 2), daß Niedergerichts- 
herrschaft „nicht identisch mit Leibherrschaft“ ist und „nicht Unfreiheit 
oder Halbfreiheit der Bauern“ begründet. Den Entwicklungsgang in größe- 
rem Rahmen darzulegen, hinderte den Verfasser die selbstgewählte Be- 
schränkung nach Zeit und Quellen; der Überblick in der Einführung ist 
lückenhaft und nicht durchweg zutreffend. Jede Untersuchung, die irgend- 
wie mit Grundherrschaft zu tun hat, sollte von den alten Villikationen 
ausgehen, deren lokal verschiedene Umgestaltung oder Auflösung maß- 
gebend auf die späteren agrarischen Zustände eingewirkt hat. Für die 
Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Gerichtsorganisation kommen 
so viele einander durchkreuzende Verhältnisse in Betracht, immuner und 
nichtimmuner Besitz, weltlicher oder geistlicher Stand des Eigentümers, 
Rechte der Grafen, Vögte und Meier, daß zur Lösung der Frage nach Ent- 
stehung der Gerichtsbarkeit, die Grundherrn über Leute übten, welche 
nicht ihre Hintersassen waren, die aus Weistümern des späten Mittelalters 
zu schöpfende Kunde nicht ausreichen kann. 
Zürich. G. Caro. 


Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravitatis Neer- 

landicae. 3. Band. 1906. 

Von Fredericqs Corpus documentorum inquisitionis h. pr. Neer- 
landicae ist für das Mittelalter ein dritter Band erschienen, der zweite, der 
Nachträge enthält. Der größere Teil der Stücke war schon bekannt, teils 
in älteren Chroniken oder Sammelwerken, teils in Ausgaben gedruckt, 
die zwischen Bd. 2 und 3 erschienen sind. Die neuen Stücke geben Nach- 
richten über Ketzer und Ketzereien, über einzelne Inquisitoren, über Exe- 
kutionen usw. Hierbei haben namentlich die Stadtrechnungen vieles ge- 
liefert. Von den einzelnen Ketzereien sind namentlich über die Geißler, 
die Anhänger hussitischer Sätze und die Vauderie einige neue Quellen 
mitgeteilt. Von der „verlorenen“ Bulle Johanns XXII. In agro dominico 
gegen die ketzerischen Begharden und Beghinen hätte nicht gesprochen 
werden dürfen. Fredericq ist dabei dem alten trefflichen Mosheim gefolgt. 
Aber Preger hat längst nachgewiesen, daß es die Bulle gegen Meister 
Eckard ist (Geschichte der Mystik 1, 478ff. Vgl. auch Denifle im Archiv 
für Kirchen- und Literaturgeschichte des Mittelalters 2, 636 ff.) Der Band 
hat außer den Quellen noch eine Anzahl wertvoller Listen und Register, 
1) eine Liste aller Ketzer und Ketzereien, die in den 3 Bänden vorkommen, 
2) ein Verzeichnis aller Inquisitoren, 3) ein chronologisches Verzeichnis 
aller Quellenstücke und 4) ein allgemeines Register von über 200 Seiten. 

Tübingen. Karl Müller. 


140 Nachrichten und Notizen I. 


Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin. Herausgegeben vom Kgl. 
Sächsischen Altertumsverein, bearbeitet von Jean Louis Sponsel. 
Mit 100 Tafeln in Lichtdruck und 74 Abbildungen im Texte. Dresden, 
Verlag und Druck von Wilhelm Baensch 1906. Fol. In Leinwandmappe 
35 M., in eleg. Liebhaber-Ledermappe 50 M. 

Diese schon im Frühjahr 1901 in Angriff genommene Publikation ent- 
hält zwar weder eine vollständige Sammlung von Reproduktionen noch ein 
bloßes Verzeichnis aller vorhandenen Bildnisse der Wettiner; das hinderte 
nicht nur die Menge und Übersichtlichkeit des wohl über ganz Europa 
verstreuten Materials, sondern leider auch wenigstens bei der Frage, ob die 
durch vortreffliche Porträts verewigten unehelichen Söhne Augusts des 
Starken aufzunehmen seien oder nicht, die Rücksicht, die der Auftraggeber, 
der Kgl. Sächsische Altertumsverein, auf seinen Protektor, den inzwischen 
verstorbenen König Georg, nehmen zu müssen glaubte; gleichwohl ist man 
ihm, dem Bearbeiter, dem Verleger und der Firma Emil Stengel & Co., 
welche die Lichtdrucktafeln herstellte, für die aufgewandte Mühe zu großem 
Dank verpflichtet und das trotz glänzender Ausstattung doch preiswerte 
Werk eine wichtige Quelle für weitere Studien. 

Zunüchst selbstverständlich für die Erforschung der äußeren und inneren 
Familieneigentümlichkeiten der Wettiner; freilich ist das bei der geringen 
Ähnlichkeit der mittelalterlichen Porträts erst für die neueren Jahrhunderte 
möglich, und eine tiefere Erkenntnis, wenn man sich auf einen Vergleich 
der Bildnisse beschränkt, einfach ausgeschlossen; die Frage, inwiefern be- 
sonders der Charakter des Vaters im Sohne wiederkehrt, kann nur mit 
Zuhilfenahme der Urkunden und Akten gelöst werden. Auch in der äußeren 
Erscheinung der Wettiner tritt m. E. mehr ein Wandel als Gleichförmigkeit 
zutage; selbst die unschöne Nase, welche die Gemahlin Johann Georgs II. 
ihren Söhnen vererbte, hat sich nur bis zur dritten Generation erhalten; 
wie sollten auch die Frauen, die dem Geschlecht immer aufs neue fremdes 
Blut zuführten, Gestalt und Wesen der Kinder unbeeinflußt gelassen haben ? 
Wie in allen Familien, so sind auch bei den Wettinern die Züge des Groß- 
vaters in denen des Enkels noch leicht zu erkennen; mit jeder weiteren 
Nachkommenschaft aber verflüchtigt sich die Ähnlichkeit mehr und mehr, 
und gerade diese äußere wie innere Umbildung ist für den Historiker m. E. 
das Interessanteste und das zu lösende Problem. 

Weit größeren Gewinn als die Genealogie wird die Kunstgeschichte 


aus dem vorliegenden Werke ziehen; es ist eine vortreffliche Vorarbeit. 


nicht nur für die Darstellung der Entwicklung der Plastik, der Malerei, 
des Kunsthandwerks und des Kostüms in Sachsen vom Ausgang des 12. bis 
zum 19. Jahrhundert, sondern auch der Porträtkunst im allgemeinen. 
Sponsel selbst hat sich darauf beschränkt, die 216 reproduzierten Bildnisse 
in einem gesonderten Texte ausführlich zu beschreiben, über ihren Standort 
und die Zeit ihrer Entstehung, ihren Schöpfer und die dargestellten Per- 
sonen Auskunft zu erteilen und auf andere nicht mitaufgenommene Kunst- 
werke hinzuweisen; der geringe ihm vom Verleger zur Verfügung gestellte 
Raum gestattete ihm nicht, das ganze Ergebnis seiner Studien hier vorzu- 
legen; hoffentlich tut er es in einem besonderen Aufsatz oder andere 


Nachrichten und Notizen II. 141 


Forscher auf den einzelnen genannten Gebieten. Es selbst zu versuchen 
ist nicht meines Amtes und ein ausführliches Referat über die Bedeutung 
der Sponselschen Publikation für die Kunstgeschichte in dieser Zeitschrift 
wohl auch nicht am Platze: wer sich darüber unterrichten will, den ver- 
weise ich auf Ernst Devrients Besprechung des Werkes im 27. Bande des 
Neuen Archivs für sächsische Geschichte und Altertumskunde S. 152—155. 
Nur das sei hier noch bemerkt, daß die älteren Wettiner bis 1485 durch 
Grabfiguren fast vollständig vertreten sind, die Ernestiner bloß bis 1547 
und von den Albertinern nur die Kurfürsten und Könige mit ihren nächsten 
Verwandten; Ölbilder, Miniaturen, Pastelle, Kupferstiche, Kreidezeich- 
nungen, Lithographien, Bronze- und Marmorbüsten, Grabplatten und Grab- 
statuen, die ihre Züge festhalten, sind teils auf besonderen Tafeln, teils im 
Text wiedergegeben; unberücksichtigt blieben Münzen und Medaillen. 

Wie Hubert Ermisch, der zu dem vorliegenden Werke die Anregung 
gegeben hat, in der Wissenschaftlichen Beilage (Nr. 4) der Leipziger Zeitung 
(1906) mitteilt, soll es in absehbarer Zeit durch eine Fortsetzung ergänzt 
und ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller vorhandenen Bildnisse der 
Wettiner beigefügt werden; hoffentlich fehlen in jener dann nicht die Porträts 
des Marschalls Moritz von Sachsen, des Chevalier de Saxe und des Grafen 
Rutowski, in diesem diejenigen Bilder, welche die Wettiner fremden 
Fürsten oder Privatpersonen zum Geschenk gemacht haben; auch unter 
ihnen befinden sich wahrscheinlich Kunstwerke ersten Ranges, was ich auf 
Grund meiner Studien über August den Starken wenigstens für diesen 
Wettiner annehmen zu dürfen glaube. 

Berlin. Paul Haake. 


Erich Schmidt, Deutsche Volkskunde im Zeitalter des Humanismus und 
der Reformation (Historische Studien Heft XLVII), Berlin, Ebering 1904. 
163 S. 8 Mk. | 

Die Arbeit, eine Berliner Dissertation, ist Hermann Oncken zugeeignet. 

Dieser hat wohl den Verfasser auf den volkskundlichen Stoff bei Sebastian 

Franck und weiterhin auf dessen sonst fast unbekannten humanistischen 

Vorgänger Johannes Bohemus Aubanus (d. i. aus Aub in Franken) hinge- 

wiesen. Aus monographischen Studien über diesen, die denn auch sauber 

durchgeführt sind, scheint die Arbeit erwachsen zu sein. Doch steckt sich 
der Verf. höhere Ziele, indem er den beiden Kapiteln über Bohemus und 

Frank eine Vor- und Nachgeschichte volkskundlicher Interessen im früheren 

und späteren Humanismus beifügt. Naturgemäß wird hier noch mancherlei 

vermißt, so z. B. eine Erwähnung der Limburger Chronik aus dem spä- 
teren Mittelalter, aus dem Frühhumanismus die Schilderung des Fichtel- 
gebirges und seiner Bewohner bei Matthias von Kemnat, die Beschreibung 
der Schweiz von Bonstetten, die durch ihre selbständigen Zusätze so merk- 
würdige Übersetzung des Spiegels menschlichen Lebens des Rodericus von 

Zomora durch Steinhöwel, dann Aventins berühmte Charakteristik der 

Bayern u.a.m. Anderes ist zwar gestreift, aber nicht in rechtes Licht ge- 

setzt, so (S. 181) der Einfluß der Predigtliteratur, dann der der Auffindung 

des Tacitus, der erst im Schlußwort zu seinem Rechte kommt. — Als Er- 


142 Nachrichten und Notizen Il. 


gebnis der Arbeit dürfen wir mit dem Verf. ansehen, daß auch Bohemus 
die Volkskunde nicht als ein selbständiges Wissenschaftsgebiet bearbeitet 
und daß sie auch bei Franck nur Mittel zum Zweck ist. — Das S. 89 ge- 
nannte Öttingen ist Alt-Ötting am Inn, das S. 108 genannte Kissingen ist 
Kissing bei Augsburg. Die S. 54 genannten Inschriftensammlungen Chri- 
stoph Scheurls und Hartmann Schedels haben keinen Zusammenhang mit 
der Volkskunde; das S. 123 mit Fragezeichen versehene, „zerhaftig“ dürfte 
sich durch Z. 11 v.u. [legen Kosten an Wohlleben und Essen] erklären. 
Ob man in dem S. 136 aus Münsters Cosmographei genannten Egidius 
Schudus sogleich den berühmten Schweizer Chronisten erkennt, ist mir 
fraglich (s. a. d. Register s. v.). Ihm und schwerlich Münster gehören doch 
wohl auch die 8. 138 erwähnten Notizen über den Wirtschaftsbetrieb der 
Alpenbewohner. 
München. Dr. Paul Joachimsen. 


W. van Guliks Schrift „Johannes Gropper (1503—1559). Ein Bei- 
trag zur Kirchengeschichte Deutschlands, besonders der Rheinlande, im 
16. Jahrhundert“ (Pastor, Erll. u. Ergzz. zu Janssens Gesch. d. d. Volkes V, 
1. 2) — Freiburg, Herder 1906. 278 S. — macht sich ihre Aufgabe allzu 
leicht. Sie gibt im wesentlichen nur die äußeren Lebensumstände ihres 
Helden nebst oberflächlicher Besprechung seiner Schriften, schildert aber 
weder seinen inneren Entwicklungsgang noch würdigt sie Groppers Wirk- 
samkeit auf dem Grunde seiner Zeit. Überhaupt ist die Abhandlung un- 
fertig und läßt die erforderliche Durcharbeitung nur allzusehr vermissen, 
wie das äußerlich schon in dem unbehilflichen, holperigen Stil zu- 
tage tritt; sehr viel läßt auch das Register zu wünschen übrig. Für den 
Standpunkt des Verf. ist S. 66 bezeichnend, wo die zunehmende Hin- 
neigung des Erzbischofs Hermann von Köln und seiner Umgebung zum 
Protestantismus schlechtweg als „fortschreitende Korruption“ bezeichnet 
wird. Unter diesen Umständen liegt der wissenschaftliche Wert der Schrift 
im Grunde nur in den reichhaltigen „archivalischen Beilagen“ aus deutschen 
und italienischen Archiven. W. F. 


Joseph Greving, Johann Eck als junger Gelehrter. Eine literar- und 
dogmengeschichtliche Untersuchung über seinen Chrysopassus praedesti- 
nationis aus dem Jahre 1514. (= Reformationsgeschichtliche Studien u. 
Texte. Herausgegeben von Dr. Joseph Greving, Privatdozent in Bonn. 
Heft 1.) Münster i. W., Aschendorff, 1906. XIV, 173 S. M. 4,25. 

Nachdem Emser in Kawerau, Cochlaeus in Spahn ihre Biographen ge- 
funden haben, darf eine neue Biographie des dritten im Bunde, Johann 

Ecks, nicht mehr lange ausbleiben. Die Eckbiographie, die Wiedemann 

1865 hat erscheinen lassen, befriedigt schon längst nicht mehr. Das beste 

daran ist die Bibliographie, obwohl auch sie jetzt nicht mehr genügt. Und 

ferner hat W. das Verdienst, die äuBeren Lebensschicksale Ecks im großen 
und ganzen richtig und mit einer gewissen Vollständigkeit dargestellt zu 
haben. Schlechterdings ungenügend aber sind die wenigen Seiten (391 bis 

400), auf denen W. Ecks „theologisches System“ darstellt; er hat gar nicht 

den Versuch gemacht, Eck in die dogmengeschichtliche Entwicklung ein- 


Nachrichten und Notizen II. 143 


zugliedern. Seit Jahren arbeitet nun schon Dr. Joseph Greving in Bonn 
an einer neuen Eckbiographie. Mit welcher Gründlichkeit und Gewissenhaftig- 
keit er sie vorbereitet, bezeugt das vorliegende Buch. Wir fürchten nur, daß, 
wenn er auch anderen Einzelschriften Ecks solche eingehende Monographien 
widmen will, er eine zusammenfassende Biographie und Charakteristik dieses 
gelehrten, gewandten und unermüdlichen Polemikers immer weiter wird 
hinausschieben müssen. — Sehr richtig ist es, daß er in Ecks Theologie 
zwei Perioden unterscheidet, die durch die Leipziger Disputation von 1519 
gegeneinander abgegrenzt werden, und nun erst einmal seine Theologie, 
soweit sie noch nicht durch die Polemik gegen die Reformatoren beeinflußt 
ist, darstellt. Dazu bot sich ihm Ecks erstes selbständiges theologisches 
Werk dar, das den wunderlichen Titel „Chrysopassus“ führt. Es ist im 
November 1514 in Augsburg erschienen — der Verfasser war damals 28 
Jahre alt — und geht auf Vorlesungen über die Prädestination zurück, die 
Eck 1512 in Ingolstadt gehalten hat. Gr. beschreibt zuerst das Äußere des 
kleinen Folianten, gibt dann eine gedrängte Inhaltsübersicht, schildert so- 
dann die Entstehungsgeschichte des Buches, Ecks erstaunliche Literatur- 
kenntnis, seine wissenschaftliche Arbeitsweise und geistige Richtung und 
stellt endlich klar und übersichtlich zusammen, was Eck im Chrysopassus 
von der Vorherbestimmung, dem Verhältnis der göttlichen Gnade zur 
menschlichen Freiheit und von der Verdienstlichkèit der guten Werke 
lehrte — alles Punkte, über die später erregte Debatten mit den Reforma- 
toren stattfanden. 

Das Buch eröffnet eine Sammlung von Arbeiten, die Gr. unter dem 
Titel „Reformationsgeschichtliche Studien und Texte“ herausgeben will. 
Viele tüchtige katholische Gelehrte haben ihre Unterstützung zugesagt. 
Wir begrüßen dieses Unternehmen, das dem Prospekt zufolge „in ehrlichem 
Streben nach der vollen Wahrheit und unter aufrichtiger Achtung der 
fremden Überzeugung nach besten Kräften an der Klärung des Bildes jener 
Zeit“ arbeiten will, mit aufrichtiger Freude und lebhaftem Interesse. 

O. Clemen (Zwickau i. S.). 


Abbot Gasquet O. S. B.: Henry VII. and the English Monasteries. London 

1906. XL u. 495 S. 

Wie starke Nachtrage auch in der englisch sprechenden Welt nach ka- 
tholischer Geschichtsliteratur vorhanden ist, wird in überraschender Weise 
durch die Tatsache beleuchtet, daB ein Spezialwerk wie das vorliegende 
nach sieben Jahren in zweiter billiger Volksausgabe erscheint und im 
ganzen sechs Auflagen binnen achtzehn Jahren erlebt hat. Da die aus 
zwei in einen Band zusammengezogene Volksausgabe doch nur unwesent- 
liche Kürzungen aufweist und den Charakter des Buches unverändert läßt, 
genügt hier eine kurze erinnernde Charakteristik des so erfolgreich aufge- 
tretenen Werkes. G.s Buch hat in der Geschichtschreibung der englischen 
Reformation im kleinen eine ähnliche Rolle gespielt wie Janssens Geschichts- 
werk in der der deutschen: beide haben die bis dahin zu leicht genommene 
Pflicht des „Audiatur et altera pars“ zum Leitmotiv genommen und so 
durch den Widerspruch zur herkömmlichen Auffassung revidierend auf die 


144 Nachrichten und Notizen Il. 


Forschung gewirkt.! Janssen, das ungleich größere Talent, hat sich die 
größere Aufgabe gestellt; G. hat seine bescheidenere mit gewissenhafterem 
Streben nach Gerechtigkeit erfüllt. Als englischem Ordensmanne kam es 
ihm vor allem darauf an, die einseitigen Angaben der bezahlten Agenten 
Cromwells zu prüfen, ihnen gegenüberzustellen, was sich in sittlicher und 
namentlich in sozialer Hinsicht Gutes über das klösterliche England sagen 
ließ, was also das Volk, besonders das arme, an den Klöstern verlor, 
andrerseits die Habgier und rohe Willkür des Sükularisationswerkes durch 
‘eine Fülle sorgfältig gesammelten Beweismaterials im einzelnen zu belegen. 
‚Hat deshalb die Forschung G. zu danken für Erschließung eines reichen 
Materials, das mit ehrlichem Streben nach Unparteilichkeit verarbeitet 
wird, so muß sie doch das von ihm gezeichnete Bild der englischen Klöster 
aus den vorreformatorischen Visitationsberichten, aus der satirischen Lite- 
ratur und andern Quellen der Zeit ergänzen, um die von G. zu eifrig ge- 
tilgten Schatten aufs neue, freilich nicht im Stil der „comperta monastica“, 
in das Bild wieder einzutragen. Nicht diese als Reaktion begreifliche und 
sogar nützliche Einseitigkeit des Verf. ist die Hauptschwäche des Buches, 
sondern das zu starke Haften am Einzelnen und Gleichartigen und der 
Mangel an geschichtlichem Weitblick, der die Dinge in größerem Zu- 
sammenhang erfaßt. 
Rom. ü A. O. Meyer. 


Adolf Hasenclever, Die kurpfülzische Politik in den Zeiten des schmal- 
kaldischen Krieges (Januar 1546 bis Januar 1547). Heidelberger Abhand- 
lungen zur mittleren und neueren Geschichte. 10. Heft. XVI, 179 S. 

Auf dem lange vernachlässigten Gebiet der pfälzischen Geschichte 
-des 16. Jahrhunderts herrscht seit einigen Jahren wieder regeres Leben, 
welches freilich zum Teil durch den heißen Kampf um die Heidelberger 
Schloßruine wachgerufen ist. In der Zeitschrift für die Geschichte des 
Oberrheins hat Bossert über die ersten Jahrzehnte der pfälzischen Reforma- 
tionsgeschichte viel neues Licht verbreitet, für die letzten Jahre Friedrichs II. 
und für die kurze Regierungszeit Ottheinrichs hat H. Rott wertvolle Bei- 
träge geliefert. Während aber diese und ähnliche Arbeiten die Kirchen- 
geschichte einerseits, die pfälzischen Kunstbestrebungen andererseits in den 
Vordergrund stellen, hat H. in der kurpfälzischen Politik während des 
schmalkaldischen Krieges ein weniger dankbares Thema gewählt; denn erst 
seit sich die Pfälzer mit Kurfürst Ottheinrich und Friedrich III. entschieden 
auf die Seite der Protestanten stellten, hatte ihre Politik den nötigen Rück- 
halt, um einigen Einfluß ausüben zu können; vorher war ihre Macht zu 
gering, der Kurfürst zu willenlos und zu unentschieden, um in einer so 
kritischen Zeit wie 1546 etwas anderes als eine sehr traurige Rolle spielen 
zu können. H. schildert ausführlich und anschaulich das unsichere Hin- 
und Herschwanken Friedrichs II. von einer Partei zur anderen, bis zum 
„gänzlichen Fiasko der kurpfälzischen Politik“, der Begegnung mit dem 

! In der Einleitung zu seinem neueren Werk „The Eve of the Refor- 
mation‘ (London 1900) stellt G. sich selbst mit Janssen in Parallele. 


Nachrichten und Notizen I. 145 


Kaiser in Schwäbisch-Hall. Bei den mannigfachen Wandlungen bleibt frei- 
lich trotz des umfassenden neuen Materials, das H. aus zahlreichen Archiven 
beibringt, manche Einzelheit im Dunkeln, und wir kennen nicht einmal die 
Unterwerfungsbedingungen, welche vom Kaiser der Heidelberger Regierung 
auferlegt wurden. Einige Aktenstücke, hauptsächlich über die Beratung 
des Kurfürsten mit Grafen, Herren und Ritterschaft im April 1546, sind 
beigegeben, ebenso ein Namensregister, das aber besser an den Schluß 
als an den Anfang der Schrift gestellt worden wäre. V. Ernst. 


P. O. v. Törne. Ptolémée Gallio Cardinal de Côme. Étude sur la cour de 
Rome, sur la secretairerie pontificale et sur la politique des papes au 
XVIe. siècle. XXXVII. 288 S. 8°. Helsingfors 1907. Diss. Univ. Helsingfors; 
auch Picard & fils Paris. Mit Portr. Gallios. 

Nach einer gemeinfaßlichen Einleitung gibt Verf. in eingehender Dar- 
stellung Aufschlüsse über die Entwickelung der päpstlichen kurialen Ord- 
nung um die Mitte des 16. Jahrh. Neben den Kardinalnepoten wurde ein 
Secretarius Domesticus als unmittelbares Organ des päpstlichen Willens 
angestellt. Th. v. Sickel (Römische Berichte I) und Susta (Die rö- 
mische Curie und das Concil von Trient) gaben früher über jenes 
Amt einige Notizen, welche Verf. auf genaue Untersuchungen im Vatika- 
nischen Archiv gestützt vervollständigt und ausführt. Gallio, seit 1565 
Kardinal von Como, gab erstens dem Amte eine hohe Bedeutung. 
Verf. zeichnet seine Karriere als secretarius domesticus Pius IV., als 
zurückgeschobener Kardinal Pius V. und als Kardinalsekretär und mäch- 
tiger Minister Gregorius XIII. Im Jahre 1564 beförderte er die Absichten 
des französischen Hofes. 1569 wirkte er für die Anerkennung des Herzogs 
Cosmo I. von Toskana als Großherzog; von 1572 an betrachtete man ihn 
als Stütze der spanischen Partei. Übrigens wird’ die Persönlichkeit Gallios 
verhältnismäßig wenig besprochen; die Entwickelung der päpstlichen Orga- 
nisation steht immer im Vordergrunde. 

Im Kap. V gibt Verf. eine vielleicht etwas episodisch gruppierte Zu- 
sammenfassung der päpstlichen Politik in der Zeit Gregorius XII. Er be- 
handelt u. a. die Unterhandlungen, welche 1578—80 bezüglich der portu- 
giesischen Thronfolge geführt wurden. M. Philippson meint (Ein Mini- 
sterium unter Philipp Il), der Papst habe dem König Heinrich von 
Portugal Vollmacht über die Legitimität des Priors von Crato zu urteilen 
gegeben, nachmals aber dem König die Entscheidung entzogen und jede 
solche Tendenz Heinrichs von vornherein für ungültig erklärt. Verf., der 
Neues zur Beleuchtung des Konfliktes aus der Korrespondenz Gallios und 
anderen Akten des Vatikanischen Archivs holte, glaubt daß die Hand- 
lungsweise des Papstes mehr folgerichtig gewesen ist und betont die in 
Rom verbreitete Meinung (Appendice no. 22), daß der erste Brief des 
Papstes durch den portugiesischen Botschafter, der mit der Expedition be- 
auftragt wurde, verfälscht worden wäre. Die Sache ist nicht ganz klar, 
aber die Darstellung des Verf. ist sehr beachtenswert. 

Unter den im „Appendice“ gegebenen Aktenstücken berühren Nr. 16—18 
den Friedensschluß Venedigs mit den Türken von 1578. Verf. berichtigt 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 10 


146 Nachrichten und Notizen Il. 


frühere Mitteilungen über das Benehmen des Papstes gegen den venetia- 
nischen Botschafter, der ihm den Friedensschluß ankündigte. 
M. G. Schybergson. 


Burggraf Fabian zu Dohna, Selbstbiographie nebst Aktenstücken zur 
Geschichte der Sukzession der Kurfürsten von Brandenburg in Preußen. 
Hrsg. von C. Krollmann. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1905. LXVII, 
204 S. 6 M. 

Die Selbstbiographie des Burggrafen Fabian zu Dohna, deren Original- 
manuskript sich im fürstlich Dohnaschen Hausarchiv in Schlobitten be- 
findet, war den Historikern nicht ganz unbekannt; denn neben H. G. Schmidt, 
der sie für seine Lebensbeschreibung Fabians (1897) benutzt hat, ist sie 
neuerdings von Friedrich von Bezold für den dritten Band seiner monu- 
mentalen Briefe und Akten des Pfalzgrafen Johann Casimir herangezogen 
worden. Die hier gegebenen Bruchstücke ließen den Wunsch als gerecht- 
fertigt erscheinen, diese ebensowohl für die Geschichte des Zeitalters der 
Gegenreformation wie für die Geschichte Brandenburg-Preußens wichtige 
Quelle in vollem Umfange abgedruckt zu sehen. Diese Aufgabe zu lösen, 
war niemand besser berufen als der Hüter des Schatzes selbst, der Haus- 
archivar zu Schlobitten. Krollmann hat sich als der Sache völlig ge- 
wachsen gezeigt, die vorliegende Ausgabe, eine Publikation des Vereins 
für Geschichte von Ost- und Westpreußen, entspricht durchaus den An- 
forderungen der Wissenschaft; sie ist mit großer Sorgfalt gemacht, Lücken 
im Manuskripte sind besonnen und vorsichtig ergänzt, Archivalien aus 
Königsberg und Schlobitten wurden für die Anmerkungen verwertet, die 
Literatur ist umfassend berücksichtigt worden. So ist eine tüchtige Lei- 
stung zustande gekommen, die mit Dank anerkannt werden muß. An der 
Hand dieser Selbstbiographie läßt sich erst richtig übersehen, welch ge- 
wichtige und einflußreiche Stellung Dohna in den politischen und kriege- 
rischen Wirren jener Zeit eingenommen hat, er, dem Männer, wie Johann 
Casimir von der Pfalz und Heinrich IV. von Frankreich, rückhaltloses Ver- 
trauen geschenkt haben, auf dem Schlachtfelde wie im diplomatischen Ge- 
triebe hat er in gleicher Weise Gelegenheit gefunden, seine hervorragende 
Tüchtigkeit zu bewähren. — Der Ausgabe selbst schließt sich ein Anhang 
von 3 Nummern an: Nr. 1 enthält eine gedrängte, aber gute Darstellung des 
Feldzuges der deutschen Protestanten im Jahre 1587, an dem Dohna so 
wesentlich beteiligt war, dadurch wird eine größere Lücke der Handschrift in 
passender Weise ergänzt. Nr. 2 bietet Quellen und zeitgenössische Literatur 
über denselben Feldzug aus dem Hausarchive und der Bibliothek zu Schlobitten, 
worunter besonders das Memorial des Burggrafen für den französischen 
Historiker de Thou zu erwähnen ist. Nr. 3 endlich bringt den Schreib- 
kalender Dohnas auf das Jahr 1589; dadurch wird nicht nur die Biographie 
für dieses Jahr ergänzt, sondern dieser Kalender gewährt auch, wie Kroll- 
mann sehr richtig bemerkt, einen Einblick in die Entstehung des ge- 
samten Textes: offenbar hat Dohna solche Kalenderaufzeichnungen beim 
Diktat seiner Erinnerungen zugrunde gelegt. Die Nachrichten der Bio- 
graphie über die letzten Jahre Dohnas, sowie über seine Beteiligung an 


—r on te Eee, Se mp ee mt 


ei re ou EEE are, UNS ra Da a 


Nachrichten und Notizen I. 147 


den preußischen Angelegenheiten überhaupt sind verhältnismäßig dürftig. 
Krollmann hat dem durch eine längere Einleitung abzuhelfen gesucht, 
welche mit dem Jahre 1589 einsetzt und augenscheinlich aus voller Be- 
herrschung des Stoffes heraus geschrieben ist, und durch die Beigabe einer 
Anzahl von Aktenstücken zur Geschichte der kurbrandenburgischen Suk- 
zession in Preußen. Vom politischen wie kulturhistorischen Standpunkte 
aus am interessantesten ist darunter wohl die an letzter Stelle abgedruckte 
Denkschrift Dohnas über seine Amtsniederlegung. Der Burggraf entwirft 
darin eine höchst anschauliche Schilderung der greulichen Mißwirtschaft, 
welche damals in ökonomischer und sonstiger Hinsicht am Königsberger 
Hofe geherrscht hat, bemerkenswerterweise bestätigen die Akten das von 
Dohna gezeichnete Bild in wesentlichen Punkten. Das Personenverzeichnis 
zum Schluß ist erwünscht und nach Stichproben zu urteilen zuverlässig. 
Weimar. J. Trefftz. 


Jean-François Sarasin's Leben und Werke, seine Zeit und Gesellschaft. 
Kritischer Beitrag zur französischen Literatur- und Kulturgeschichte des 
XVII Jahrhunderts. Unter Benutzung ungedruckter Quellen von Dr. 

Albert Mennung. I. Band. Mit einer Heliogravüre Sarasins. XXXI 
und 436 Seiten. II. Band. XIX und 606 Seiten. Halle a. S., Max 

Niemeyer. 1902—5. Preis: 26 Mark. 

In der Vorrede zum I. Bande, in den ganz vortrefflichen und insbeson- 
dere für den Historiker höchst wertvollen allgemeinen Abschnitten über das 
französische Geistesleben des 17. Jahrhunderts, welche Mennung einfügt, 
um für die Wirksamkeit seines Helden den richtigen Hintergrund zu finden, 
ferner aber da und dort in Text und Anmerkungen, läßt er durchblicken, 
daß und wie er eifrigst bemüht war, auf Grund eigenster, beinahe durch- 
weg durch Autopsie gewonnener Einsicht unser Wissen und Urteil vom 
‘siècle de Louis quatorze’ sozusagen auf dessen engerem Boden zu be- 
reichern, zu korrigieren, teilweise, und zwar überall genau motiviert, neu 
und selbständig zu begründen. Sogar der kritischste Vertreter objektiv- 
historischer Richtung dürfte, Einzelheiten nachprüfend, einräumen, daß 
Mennung nirgends blind zerstört, keine gültige Ansicht über kulturelle 
Verhältnisse jener so vielfach und verschiedenartig behandelten Periode 
voreilig über den Haufen wirft, vielmehr, gemäß einem bei ihm vorwal- 
tenden gesund konservativen Zuge, mit Vorsicht aufzubauen und bisherige 
Anschauungen zu ersetzen sucht. 

Der Stoff der Mennungschen Forschung und Darstellung bringt es mit 
sich, daß wir an diesem Orte die so sorgaame Methode der ersteren einer-, 
die allgemeine Bedeutung der zweiten andererseits betonen, aber es den 
neuphilologischen und literarhistorischen Fachorganen überlassen, auf die 
erstaunliche Fülle der Funde in biographischer und den erheblichen Wert 
der Neuaufstellungen in literaturgeschichtlicher Hinsicht einzugehen, so 
wie es sofort z. B. ausführlich Ph. Aug. Becker in der Zeitschr. f. franz. 
Spr. u. Lit. XXIV, 2, S. 165—77, für Band I besorgt hat -— in demselben 
Journal also, wo (XXIV, 1, 275—356) Mennungs nebenher entstandene nah 
verwandte, übrigens (vgl. z. B. S. 287, 303, 313, 317) dem Historiker für 

10* 


148 Nachrichten und Notizen II. 


die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts, besonders die Fronde-Bewegung, 
wichtige Abhandlung „Der Sonettenstreit und seine Quellen. Eine litera- 
rische Episode aus den Tagen des Preziösentums“ steht. Leider hat nun 
auch die A. Mennungs Fleiß und Ergebnissen im „Literarischen Zentralblatt‘ 
(Bd. 54, 1374), durch eine feine Kennerin neufranzösischer Literatur und Kultur, 
M. J. M(inckwitz), gezollte Anerkennung die Aufmerksamkeit der Historiker 
ersichtlich nur wenig erregt. Kristallisiert sich nun freilich auch die 
Entwicklung der vorgetragenen Tatsachen um die wesentlichen Lebens- 
momente aus dem staatsbürgerlichen wie schriftstellerischen Dasein des 
Dichters Jean-François Sarasin (1611—54), dieses bislang arg zu kurz ge- 
kommenen und bis zu einem gewissen Grade verkannten Mitgliedes des 
damaligen Pariser Literaten- und Schöngeisterkreises, so erwächst doch aus 
der sauber herausgearbeiteten pragmatischen Gestaltung dieses Lebens- und 
Charakterporträts ein großzügiges Gemälde romanischer Bildung, vornehm- 
lich poetischer Kunst, französischer Literatur akademischen Anstrichs und 
französischer Politik, wie solche dazumal mit den Schwingungen der 
geistigen Evolution aufs engste verknüpft war. Nicht zuletzt aber ver- 
dient Sarasin einen Platz in den Reihen der Geschichtschreiber selbst, und 
zwar mit seinem „kleinen Meisterwerk“ — wie es Mennungs ausführliche 
Behandlung und Quellenuntersuchung (II 208) nennt — „La Conspiration 
de Valstein“, der leider Bruchstück verbliebenen, aber bis in die neueste 
Zeit 1654 oft neugedruckten Darstellung Albrecht von Wallensteins, die 
vielfach, auch von Ranke (3. Ausg. S. 295) glänzende Lobsprüche geerntet 
hat. Indem wir diese vielfältigen Beziehungen zu den Kriegs- und 
sonstigen, innerstaatlichen Konflikten des offiziellen Frankreich unter Lud- 
wig XII. und XIV. sowie zu den gesellschaftlichen und anderweitigen 
Kulturzuständen jener umwälzerischen Epoche (besonders im 2. Bande) bei 
dieser Gelegenheit nachdrücklichst hervorheben, sprechen wir ungescheut 
den Eindruck aus, daß wir in deutscher Sprache zu Albert Mennungs 
musterhaftem Buche über „Le célèbre Sarrasin (so der kundige Bussy- 
Rabutin) und sein Zeitalter kein einziges gleichwertiges Seitenstück über 
eine vergleichbare französiche Persönlichkeit besitzen. 
München. Ludwig Fränkel. 


Am 12. Oktober 1907 fand in Metz die Sitzung der historischen 
Kommission zur Herausgabe Lothringischer Geschichtsquellen statt. 
I. Der ständige Sekretär, Dr. Wolfram, berichtet über die Herausgabe der 
Lothringer Chroniken. Im Druck erschienen ist die Chronik des Jacques 
d'Esch (Jaique Dex) über die Kaiser und Könige aus dem Luxemburger 
Hause, herausgegeben als Band IV der „Quellen zur lothringischen Ge- 
schichte von Archivdirektor Dr. Wolfram (Metz, Verlag von G. Scriba 1906) 
5% XXXIV, 533. — Ferner wurde die Bearbeitung der Chroniken von 
St. Eucaire und der Schöffenmeister in Angriff genommen und die Abschrift 
der Chronik des Philipp von Vigneulles fortgesetzt. Der Publikation der 
letzteren muß indessen die der Chronik des Praillon vorausgehen, deren 
Manuskript sich in der Stadtbibliothek in Epinal befindet. II. Prof. Dr. 
Wichmann berichtet über den Stand seiner Veröffentlichung der Metzer 


. Nachrichten und Notizen II. 149 


Schreinsrollen. Der Druck kann sofort beginnen. Außer der Textabschrift 
sind die sechs Register im Manuskript fertig, welche umfassen: Metz-Stadt 
und -Land, Flurnamen, Personennamen, Stand und Gewerbe und Glossar. 
Einleitung und Kartenwerk werden während des Druckes fertiggestellt. 
Als Probe der beizugebenden Karten legt Referent eine Karte vor, welche 
auf Grund der Rollen graphisch den Besitzstand der Metzer Bürgerschaft 
in Metz und weiterer Umgebung (in roter Farbe) und die Herkunft der 
Metzer Bürger (durch Bezeichnung der betr. Geburtsorte mit schwarzer 
Farbe) darstellt. Ferner soll eine Karte von Metz und Umgebung unter 
Zugrundelegung des heutigen Bebauungszustandes mit Eintragungen der alten 
Orts- und Straßenbezeichnungen der Rollen versehen werden. Referent 
schlägt vor, die Rollen nicht als Schreins-, sondern richtiger und treffender 
als Bannrollen zu bezeichnen, da sie von den Kölner Schreinsrollen inhalt- 
lich wesentlich abweichen. Die sofortige Drucklegung des Werkes, das 
drei Bände umfassen dürfte, wird beschlossen. IJI. Eine ergänzende Publi- 
kation zu der vorigen dürfte die der Metzer Amansurkunden aus dem 
13. Jahrh. bilden. Bibliothekar Bonnardot in Verdun hat vor 30 Jahren 
schon deren Sammlung begonnen, und Proben davon werden in der Sitzung 
vorgelegt. Darnach hat Bonnardot bisber in erster Linie als Linguist ge- 
sammelt, und zwar nur die altfranzösischen Urkunden. Da sich der Gelehrte 
grundsätzlich mit der Herausgabe der Urkunden einverstanden erklärt hat, 
soll er nunmehr das Werk nach der historischen Seite durch Hinzufügung 
der bisher übergangenen lateinischen Urkunden vervollständigen. IV. Mit 
dem Druck des im Manuskript vollendeten Wörterbuchs der deutsch- 
lothringischen Mundarten von Prof. Follmann-Metz kann begonnen werden. 
Ebenso wird die ergänzende Herausgabe eines Wörterbuchs des Patois 
messin durch Prof. Zeligzon-Metz unter die Publikation der Kommission 
aufgenommen. V. Der 3. Band der „Vatikanischen Urkunden und Regesten 
zur Geschichte Lothringens“, gesammelt von Dr. Sauerland, kann voraus- 
sichtlich, da bis jetzt 600 Nummern vorliegen, und der Gelehrte etwa 200 
weitere Urkunden bis Juni nächsten Jahres in Aussicht gestellt hat, im 
nächsten Jahre veröffentlicht werden. Dieser Band würde bis 1410 reichen. 
VI. Als neue Publikation werden folgende in Aussicht genommen. 1) Die 
Cahiers de doléances, d. h. die Beschwerdeschriften, welche 1789 von jeder 
‚einzelnen Ortschaft, jedem Baillage und jedem Stande an die National- 
versammlung eingereicht wurden. Die Bearbeitung dieser Cahiers von 
Lothringen nach dem Muster der gleichen französischen Publikation ist von 
den Herren Abbe Lesprand und Abbé Dorveaux im Manuskript bis zur 
Vollendung des 8. Bandes gefördert worden. Da vom Bezirkstag von 
Lothringen eine Subvention zur Verfügung gestellt wurde, ist der Druck 
bereits in Angriff genommen. 2) Die Chronik des Jean de Bayon, wichtig 
sowohl für die Reichsgeschichte, als auch für die der Klöster Etival, 
Senones und Moyen-Moutiers und das Haus Dagsburg. Die Publikation 
wird zunächst zurückgestellt, da erst das Handschriftenverhältnis untersucht 
werden muß. Eine Handschrift ist neuerdings aus der Bibliothek in Nancy 
bekannt geworden. Abschriften befinden sich auf der Nationalbibliothek 
in Paris. 3) Herausgabe der Protokolle des Metzer Domkapitels. Durch 


150 Nachrichten und Notizen IL. 


Vereinbarung mit dem Metzer Dombauverein soll die Veröffentlichung auf 
gemeinsame Kosten erfolgen. Die Protokolle, z. T. im Bezirksarchiv, zum 
kleineren Teil im Archiv des Domkapitels, sind äußerst wichtig einmal für 
- die Baugeschichte der Kathedrale, sowie für die der inneren Ausstattung 
(Kanzel, Orgel, Fenster, Kirchengeräte etc.), aber anderseits auch für die 
politische Geschichte des Domkapitels und der Stadt Metz. Z. B. finden 
sich darin ausführliche Berichte von der Ankunft und dem Empfang des 
Kaisers Karl V. in Metz, die Vorbereitung dazu etc. Die Publikation wird 
Professor Dr. Grimme-Metz übernehmen. VI. Für die Herausgabe der 
wichtigen „Regesten der Metzer Bischöfe“, mit welcher der ehemalige 
Stadtbibliothekar Abbe Paulus betraut war, die seit dem Weggange des- 
selben aber liegen geblieben ist, glaubt Professor Breßlau einen geeigneten 
Ersatz in absehbarer Zeit in Aussicht stellen zu können. VII. An Stelle 
des ausgeschiedenen Abbe Paulus wird Professor Dr. Bour-Metz als Mit- 
glied gewählt. 


Die Vollversammlung der Kommission für neuere Geschichte Öster- 
reichs fand am 31. Oktober 1907 im Institut für österreichische Geschichts- 
forschung in Wien unter dem Vorsitze Se. Durchlaucht des Fürsten Franz 
von und zu Liechtenstein statt. Publikationen: Im Berichtsjahre 19067 
wurde das von Thomas Fellner hinterlassene Werk „Die österreichische 
Zentralverwaltung. 1. Abteilung: Von Maximilian I. bis zur Vereinigung 
der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei (1749)", bearbeitet und 
vollendet von Heinrich Kretschmayr, ausgegeben; die Abteilung umfaßt 
einen Band historischer Darstellung und zwei Aktenbände (Wien, Holz- 
hausen 1907). In der Abteilung „Staatsverträge‘“ hat A. F. Pribram die 
Arbeiten für den zweiten Band der österreichisch-englischen Verträge, deren 
erster Band, bis 1748 reichend, im Vorjahre erschienen ist (Innsbruck, 
Wagner) bereits weit gefördert. Dr. Heinrich R. v. Srbik hat für die mit 
den vereinigten Niederlanden geschlossenen Verträge das Wiener Material 
bis 1725 größtenteils gesammelt und die Einzeleinleitungen bis 1690 vollendet. 
Dr. Roderich Gooß hat die Bearbeitung der Konventionen mit Siebenbürgen 
bis 1690 vollendet; es wurde beschlossen, in einem Anhange die bis 1711 mit 
Apaffy I., Tököly und Rakoczy vereinbarten Verträge zu veröffentlichen 
und zu erläutern, eine Arbeit, die längstens in einem Jahre abgeschlossen 
sein wird. Leider sah sich Sektionsrat Dr. Schlitter genötigt, die Be- 
arbeitung der österreichisch-französischen Verträge wegen dringender ander- 
weitiger Arbeiten zu unterbrechen. Dr. Ludwig Bittner hat einen zweiten 
bis 1847 reichenden Band des „Chronolog. Verzeichnisses der österr. Staats- 
vertrüge‘‘ fertiggestellt, der demnächst zum Drucke gelangen wird. Für 
die Ausgabe der Korrespondenz Ferdinands I. hat Mitarbeiter Dr. Wilhelm 
Bauer die Forschungen im Wiener Staatsarchive fortgesetzt, und die Texte 
fast aller Briefe bis 1526, mit welchem Jahre der erste Band voraussicht- 
lich abschließen wird, druckfertig hergestellt; er hofft, bis zum Herbst 
1908 auch die erklärende Bearbeitung zu vollenden; Dr. Karl Goll ist für 
diese Ausgabe mit der Abschrift der noch ausständigen Briefe Marias an. 
Ferdinand beschäftigt. Dr. Viktor Bibl hat für die Korrespondenz Maxi- 


Nachrichten und Notizen I. | 151 


milians II. in der Zeit vom 6. Oktober bis 14. Dezember 1906 die Staats- 
erchive zu Florenz, Modena, Turin und Genua und das Gonzagaarchiv in 
Mantua durchforscht und hierauf die Arbeiten im Haus-, Hof- und Staats- 
archive wieder aufgenommen; er hofft bis zum nächsten Frühjahre das 
Wiener Material erledigen und sich dann der Durchsicht der auswärtigen 
Archive zuwenden zu können. Nach Vollendung der ersten Abteilung der 
„Österr. Zentralverwaltung“ hat Prof. Heinrich Kretschmayr die Vorarbeiten 
für die zweite bis 1848 reichende Abteilung begonnen; die Arbeiten für 
diese Bände werden etwa vier Jahre in Anspruch nehmen. Ein zweites 
Heft der „Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs“ ist in Vor- 
bereitung; für die beiden demnächst folgenden Hefte (2. und 8.) ist die 
Veröffentlichung weiterer Berichte über böhmische und mährische Privat- 
archive in Aussicht genommen; hiermit dürfte der erste Band abgeschlossen 
und dann an die Publikation der nieder- und oberösterreichischen Archiv- 
berichte geschritten werden. 


Die von der Stadt Frankfurt a. M. im Jahre 1906 ins Leben gerufene 
und lediglich aus städtischen Mitteln dotierte Historische Kommission, 
bestehend aus den Herren Stadtrat Dr. Julius Ziehen, Archivdirektor Pro- 
fessor Dr. Rudolf Jung und Akademie-Professor Dr. Georg Küntzel, hat für 
die nächsten Jahre folgende Veröffentlichungen in ihren Arbeitsplan auf- 
genommen: Die Neubearbeitung des 1906 erschienenen Werkes von Jung 
über das Stadtarchiv (Übersicht über seine Bestände und Geschichte seiner 
Entstehung) durch den Verfasser, eine Bibliographie zur Geschichte der 
Stadt Frankfurt a. M. von Bibliothekar H. Lafrenz — in beiden Arbeiten 
soll das geschriebene und gedruckte Material zur städtischen Geschichte 
zusammengestellt werden; die Herausgabe der von Dr. Gottlieb Schnapper- 
Arndt unvollendet hinterlassenen Beiträge zur Geschichte des Geldverkehrs, 
der Preise und der Lebenshaltung in Frankfurt a. M. vom Ausgang des 
Mittelalters bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts durch Dr. K. Bräuer; 
eine Darstellung des lokalen Fettmilchaufstandes 1612—1616 im Zusammen- 
hange mit den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bewegungen der 
Zeit durch Dr. F. Bothe; die Änderung der Verfassung und Reorganisation 
der Verwaltung im 18. Jahrhundert, welche die Grundlage des kommunalen 
Lebens für die letzte reichsstädtische und die ganze freistädtische Zeit ge- 
schaffen hat, durch Bibliothekar Dr. P. Hohenemser; die Geschichte der 
freistädtischen Zeit 1814—1866 bezw. 1868 durch Professor Dr. Schwemer. 
Diese Arbeiten größeren Umfanges sollen einzelne besonders wichtige 
Epochen der städtischen Geschichte, die bisher noch gar nicht oder nur 
ungenügend behandelt worden sind, in zusammenhängender Darstellung 
unter Veröffentlichung des wichtigsten Aktenmaterials darstellen; ihre 
gründliche Erforschung ist insbesondere darum ein dringendes Bedürfnis, 
weil eine Gesamtgeschichte der Stadt ohne diese sehr ausgedehnten Einzel- 
forschungen nicht geschrieben werden kann. Diese noch fehlende wissen- 
schaftliche Darstellung der gesamten Geschichte der Stadt wird die Haupt- 
arbeit für das fernere Programm der Veröffentlichungen der Kommission 
bilden, für welche unter anderm auch die Neubearbeitung der Gwinner- 


152 Nachrichten und Notizen II. 


schen Kunstgeschichte, eine Geschichte des Frankfurter Rechtes, eine 
Frankfurter Biographie in Aussicht genommen sind. — Die Fortsetzung 
der Neubearbeitung des Böhmerschen Urkundenbuches von 1341 ab bleibt 
der Dr. Böhmerschen Nachlaßadministration vorbehalten. Von Veröffent- 
lichungen von Urkunden und Akten aus dem Archiv der Stadt wird die 
Kommission zunächst die Handwerkerordnungen und Akten des Mittelalters 
und 16. Jahrhunderts bis zum Fettmilchaufstande unter Leitung von Pro- 
fessor Dr. Bücher bearbeiten lassen und herausgeben; über die Herausgabe 
der Verfassungs- und Verwaltungsakten des Mittelalters steht die Beschluß- 
fassung noch aus. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der deutschen Rechts- und österreichi- 
schen Reichsgeschichte Dr. J. v. Voltelini in Innsbruck wurde als Nach- 
folger O. v. Zallingers nach Wien, der o. Prof. der Archäologie Dr. Hein- 
rich Bulle in Erlangen nach Würzburg und der ao. Prof. der Volkswirt- 
schaftslehre Dr. Bernhard Harms in Jena als Ordinarius nach Tübingen 
berufen. 

Der Honorarprofessor für Geschichte Dr. Jakob Wille und der ao. 
Prof. der deutschen Literaturgeschichte Dr. Max Freiherr v. Waldberg, 
beide in Heidelberg, wurden zu o. Honorarprofessoren ernannt. 

Der Privatdozent der Geschichte Dr. Richard Scholz in Leipzig 
wurde zum ao. Professor ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. Friedrich Michael Schiele (Kirchen- 
geschichte) in Tübingen und Dr. Bernhard Patzak (Kunstgeschichte) 
in Breslau. 

Museen: Der Direktor des Historischen Museums in Frankfurt a. M. 
Dr. Otto Lauffer wurde zum Direktor des Museums für Hamburgische 
Geschichte nach Hamburg berufen. 

Todesfälle. Am 12. Januar starb in Leipzig der ao. Professor der 
Statistik und Direktor des Statistischen Amtes Dr. Ernst Hasse im 
Alter von 62 Jahren. Er war der Verfasser der Geschichte der Leipziger 
Messen (1885) und eines unvollendet gebliebenen Werkes Deutsche 
Politik, von dem in den Jahren 1905 bis 1907 der 1. Band und das 
1. Heft des 2. Bandes erschienen. 

Am 6. Febr. starb in Düsseldorf im Alter von 54 Jahren der rheinische 
Geschichtsforscher Gymnasialdirektor Dr. Julius Asbach. 

Am 12. Febr. starb im Alter von 71 Jahren der o. Honorarprofessor 
Dr. Elard Hugo Meyer in Heidelberg, bekannt durch seine Arbeiten auf 
dem Gebiete der Volkskunde und der Mythologie. Von seinen Werken 
heben wir hervor: Indogermanische Mythen, 2 Bde. (1887), Deutsche Volks- 
kunde (1898), Germanische Mythologie (in den Lehrbüchern der germa- 
nistischen Philologie Bd. 1) und Mythologie der Germanen (1903). Auch 
war er der Bearbeiter der 3. Auflage von Adolf Wuttkes Buch Der deutsche 
Volksaberglaube. 


153 


Neuere Arbeiten über das Verhältnis 
von Staat und Kirche in Deutschland während des 
späteren Mittelalters. 


Von 
Albert Werminghoff. 


Als im Jahre 1443 König Karl VII. von Frankreich den 
Vorschlag machte, durch einen Kongreß allein der weltlichen 
Staatsgewalten das Schisma zwischen Eugen IV. (1431—1447) 
und Felix V. (1439—1449) zu beseitigen, begrüßte ihn Enea 
Silvio mit den Worten: „Ich sehe keinen Geistlichen, der für 
diese oder jene Partei das Märtyrertum auf sich nehmen wollte. 
Wir alle haben den Glauben, den unsere Fürsten haben; wenn 
sie Götzenbilder anbeten, würden auch wir sie anbeten und nicht 
nur den Papst, sondern auch Christus verleugnen, wenn die welt- 
liche Gewalt dazu drängte“! Vorweggenommen erscheint hier 
das Ergebnis einer wirrenreichen Entwicklung, die der Formel: 
Cuius regio eius religio schließlich zu ihrem Recht verhelfen sollte, 
angedeutet zugleich jene Gestaltung der Beziehungen zwischen 
Staat und Kirche auf deutschem Boden, die der — in Wahrheit 
unzutreffende? — Satz: Dux Cliviae papa est in terris suis um- 
schreiben will. | 

Nur in der fränkischen Periode der deutschen Geschichte 
waren die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in der Weise 
geregelt gewesen, daB man von einer Staats- oder Landeskirche 
sprechen darf. Anders in den Zeiten der Ottonen und Salier. 
Es gab Reichskirchen in stattlicher Zahl, einander in ihrem Ver- 
hältnis zum Königtum als ihrem kirchlichen und weltlichen Gebieter 
gleichgeordnete Anstalten, — aber kein anderes Band als eben 
diese halb ôffentlich-, halb privatrechtliche Herrschaft des Reichs- 


1 G. Voigt, Enea Silvio de’ Piccolomini I (Berlin 1856), S. 329. 
? Vgl. Rothert: Jahrbuch des Vereins für die evangelische Kirchen- 
geschichte Westfalens VIII (1906), S. 170 ff. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 11 


154 Albert Werminghoff. 


oberhaupts einigte sie zu einem in sich selbst konsolidierten 
kirchlichen Gefüge innerhalb der allgemeinen Kirche! Unter 
schweren Kämpfen wurde dem Königtum die kirchliche Herr- 
schaft über seine Reichskirchen entrissen. An seine Stelle trat 
das erstarkende Papsttum, dessen hierokratisches System irgend- 
welche nationale Ausgestaltung des kirchlichen Wesens in Deutsch- 
land nicht dulden durfte, da es sonst dem Grundsatz der Univer- 
salität und Einheit untreu geworden wäre. Wohl schien in der 
Zeit der Reformkonzilien auch für Deutschland ein Weg sich zu 
zeigen, auf dem seine Kirchenverfassung zu nationaler Verselb- 
ständigung hätte geführt werden können; während aber Frank- 
reich, in Anlehnung an die von England gegenüber dem Papst- 
tum beobachtete selbständige Haltung, die Basler Dekrete sich 
aneignete, die der Autonomie der gallikanischen Kirche förder- 
lich waren, gebrach es in Deutschland an einer alle Reichsglieder 
umspannenden Gewalt, die solches auf sich genommen hätte. In 
territorialer Zersplitterung suchte das Landesfürstentum, seiner 
bisherigen Stellung gegenüber der kirchlichen Ordnung getreu, 
den Ertrag langwierigen Strebens für sich einzuheimsen. Um 
die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts bereits lagen jene An- 
sätze von Landeskirchen vor, deren dogmatische und reichsrecht- 
liche Begründung wie Anerkennung erst das Zeitalter der Re- 
formation gebracht hat. 


I 


Drei verschiedene und doch gleichzeitig wirkende Triebkräfte 
dieser Entwicklung lassen sich aufdecken: das Wachstum der 
papalen Allgewalt zum Schaden der ihr untergeordneten Instanzen, 
die Zurückdrängung des Königtums von der advocatia ecclesiae, 
die Erstarkung der territorialen Fürstenmacht. Es gilt sie zu 
würdigen, so wenig Neues im Einzelnen zunächst angemerkt 
werden kann. 

Man weiß, wie lebhaft seit der Eröffnung des vatikanischen 
Archivs die Durchforschung seiner Bestände eingesetzt hat. Voll 
Staunens und, sagen wirs ruhig, voll geheimen Grauens stehen 
wir vor jener Unzahl von Veröffentlichungen aus päpstlichen 
Registerbänden und kurialen Aktenmassen, die den Einfluß Roms 


1 Vgl. meinen Aufsatz in der Deutschen Monatsschrift hrg. von 
O. Hoetzsch VI (1907), S. 339 ff. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 155 


auf die kirchliche Verfassung und Verwaltung in Deutschland zu 
veranschaulichen bestimmt sind.! Noch fehlt eine Gesamtwürdigung 
der Stärke und der Grenzen der päpstlichen Herrschaft — J. Hallers 
groß angelegtes Werk harrt der Vollendung? —, immerhin wird 
schon heute zu sagen sein: die päpstliche Herrschaft über Deutsch- 
land, auf das allein unser Blick sich richtet, war unvermeidlich, 
sobald sie dank einer folgerechten theoretischen Begründung dem 
Statthalter Christi auf Erden allein anvertraut worden war. Jed- 
weder Absolutismus hat die Neigung zur Zentralisation. Im 
Papste vereinigte sich das Recht der Gesetzgebung mit der obersten 
kirchlichen Gerichtsbarkeit, mit der Befugnis zur Besetzung aller 
kirchlichen Ämter und zu ihrer Überwachung —, genau wie 
Napoleon I. seinem Rechtsbuch Geltung zu verschaffen wußte, 
wie er die aus den alten Provinzen in die neuen versetzten Be- 
amten gerade durch die Einfügung in eine ihnen ursprünglich 
fremde Umgebung in doppelter Abhängigkeit von sich erhielt. 
Diesem Absolutismus entsprach ein Fiskalismus, der die Steuer- 
kraft des kirchlichen Gesamtkôrpers an um so mehr Stellen 
packen mußte, je unregelmäßiger die Gefälle an die päpstliche 
Kammer abgeführt wurden. Allenthalben hatte er die Mittel zur 
Aufrechterhaltung des papalen Regiments aufzubringen? —, und 
wieder werden zum Vergleich und zum Beweis seiner Natur- 
notwendigkeit die Maßnahmen Napoleons I. herangezogen werden 
dürfen, vornehmlich die Kontributionen und vielleicht auch die 
von ihm angeordnete Kontinentalsperre, die durch die Erschwerung 
des festländischen Verkehrs und damit durch die Belastung der 
Nationalvermögen ein Mittel war des Kampfes gegen England 
um die Weltherrschaft. Der Organismus der Papstkirche konnte 
nur bestehen, erhob er ihren Lenker über alle Repräsentanten 


1 Vgl. G. Bourgin: Le bibliographe moderne IX (1907), S. 251 f. 
M. Wehrmann: Tilles Deutsche Geschichtsblätter VIO (1907), S. 93 ff. (s. auch 
H. Kaiser: Historische Zeitschrift 99, 1907, 8. 224 f.). 

? J. Haller, Papsttum und Kirchenreform I. Berlin 1903. 

3 H. K. Schäfer hat in einem mir unzugänglichen Vortrag (Wissen- 
schaftliche Beilage der Germania 1907 n. 43) nach dem Bericht in der 
Historischen Zeitschrift 100 (1908), S. 435 ausgeführt, „daß die Ansprüche 
der Kardinäle und des Dominium temporale im 14. Jahrhundert zwar den 
Haushalt des Papsttums zu sehr belastet hätten, daß er im übrigen aber, 
auch in der avignonesischen Zeit, eine musterhaft geführte fürstliche Groß- 
verwaltung gewesen sei.“ 

11* 


156 Albert Werminghoff. 


kirchlichen Wesens. Ihm gebührte die plenitudo potestatis, die 
Bewahrung der kirchlichen Gerechtsamen in scrinio pectoris, das 
Eigentum an dem weithin zerstreuten kirchlichen Vermögen, um 
darüber nach Belieben und Bedarf zu verfügen.! Sein Reich galt 
zwar als nicht von dieser Welt, aber es war auf dieser Welt, 
und seiner Bedeutung entsprachen der Glanz der Kurie mit ihrem 
vielgeschäftigen Treiben, die Gewalt der Legaten und der delegierten 
Richter, das Heer von Mönchen mancherlei Ordens. Noch war 
dies Imperium der Päpste trotz aller heimlichen und offenen 
Opposition getragen von einer Art Patriotismus religiöser Natur —, 
auch das Reich Napoleons konnte jener legendenreichen Gloire 
nicht entraten. Die Kirche war noch immer die Vermittlerin 
des Seelenheils selbst für solche, die ihre Diener schmähten; be- 
gierig suchte man ihrer Heilsmittel sich zu bemächtigen, obwohl 
bemerkt wurde, daß die Besucher Roms im „goldenen“ Jahre 1350 
nach ihrer Rückkehr „ein gut teil böser‘ geworden waren, als sie 
vordem sich erwiesen hatten.” Mochte der Aufenthalt der Kurie 
in Avignon zahlreiche Traditionen zerstören, die an Rom allein 
sich knüpften, mochte die Gewalt des Papsttums über die Geister 
zu ermatten anfangen, immer noch erfüllte das Verlangen nach 
Einheit der Kirche weite Kreise; „die heilige Kirche selbst ist 
Gott teurer als der Himmel, denn die Kirche ist nicht da um 
des Himmels willen, sondern um der Kirche willen der Himmel.“? 


1 Vgl. H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens I 
(Münster i. W. 1907), S. 48: „Sancta sanctio utiliora prospiciens res ecclesie 
fieri concessit obnoxias in operibus pietatis, kündigt Bonifaz VIII. als seinen. 
und der Kirche Grundsatz an“; s. ebd. I, S. 102. 

? Limburger Chronik des Tilemann Elhen von Wolfhagen z. J. 1350, 
MG. D. Chroniken IV, 34; über den Chronisten selbst vgl. E. Schaus: 
Neues Archiv XXXII (1907), S. 722 ff. Vgl. Burkard Zinks Chronik z. J. 1393 
über den auf Betreiben des Herzogs von Bayern in München verkündeten 
Ablaß: (Man soll wissen), daß die benedicier groß und viel gelts auflegten, 
darnach und der man reich oder arm was, und darnach sie statt funden an 
den leuten. es war alles nur umb das geld zu tuen. man sagt fürwar, daß 
von pfingsten biß auf Jacobi kain tag nie kam, es wurd ain Augspurger metz 
voller Regenspurger da gelassen und gegeben, dann iedermann wolt gen himl 
(Deutsche Städtechroniken V, 45). 

s Nach J. Bryce, Das heilige römische Reich, übers. von A. Winckler 
(Leipzig 1873), S. 397 Anm. 4 heißt es im sog. Briefe der vier Universitäten 
an Wenzel und Urban VI.: Ipsa enim ecclesia sancta Deo charior est quam 
coelum. Nam non ecclesia propter coelum, sed propter ecclesiam coelum. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 157 


Eben darum war auch ein einziger Papst unentbehrlich als Inkar- 
nation gleichsam der sichtbaren Kirche. Kein Zweifel jedoch, 
die Überspannung seines absolutistischen Prinzips mußte das 
hierokratische System einer inneren Krisis zuführen. Wie, wenn 
ein Schisma die Einheit des Kardinalkollegiums und der Kurie 
zerriß, wenn keiner der Päpste geneigt war, grundsätzlich jene 
Gewalt wie räumlich so sachlich einzuschränken, die größere und 
glücklichere Vorgänger, ein Innocenz III., Gregor IX. oder 
Johann XXII., ausgeübt hatten? Schlimmer noch mußte sich 
während eines Schisma die Lage der Kirche gestalten, wenn anders 
es statthaft ist, diese als eine vom Papsttum trennbare Organi- 
sation zu ihm in eine Art von Gegensatz zu bringen. Die lokal 
umgrenzten kirchlichen Verbände der Provinzen und Diözesen 
waren durch stets weitergehende Exemtionen durchbrochen worden.! 
Erzbischöfe und Bischöfe sahen sich dauernd in der regelmäßigen 
Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben behindert. Dom- 
kapitel und Klosterkonvente erfuhren durch Provisionen und 
Reservationen, Exspectanzen und Kommenden, daß ihr Wahlrecht 
doch sehr fadenscheinig geworden war.” Die niedere Säkular- 
geistlichkeit litt unter dem Wettbewerb ausländischer Kurtisanen, 
unter den Privilegien der verwöhnten Bettelmönche Das Ein- 
kommen des hohen und niederen Klerus wurde geschmälert durch 
Abgaben und Gebühren aller Art, durch Zehnten und Steuern, 
deren Erhebungsdauer und Höhe der Papst bestimmte. Die 
Widerstandskraft der Geistlichkeit, die keine nationalkirchliche 
Organisation umschloß, konnte nur gering sein, sobald der welt- 
liche Staat Anteilnahme forderte an ihrer Betätigung, die seit 
langem sich gewöhnt hatte auch rein irdischen Dingen sich zu- 
zukehren. Nur ein einseitig moralisches Werturteil wird den 
Staat verdammen, wenn er die Befugnisse und das Gebahren der 
Kirche und ihrer Diener einzuschränken, abzugrenzen sich an- 
schickte. Wer hätte ihm die Rolle des bescheidenen Zuschauers 
zuweisen dürfen, in einer Zeit, da die kirchlichen Kreise selbst 
unhaltbare Zustände, die Notwendigkeit einer Reform an Haupt 
und Gliedern aufdeckten? Sein Interesse selbst hieß ihn die 
Notlage eines Papsttums ausbeuten, das mühsam genug des Basler 

1 Vgl. A. Hüfner: Archiv für katholisches Kirchenrecht LXXX VI (1908), 


S. 302 ff. 629 ff. LXXXVII (1907), S. 71 ff. 270 f. 462 ff. 599 ff. 
3 Vgl. z. B. J. P. Kirsch: Römische Quartalschrift XXII (1907), S. 67 ff. 


158 Albert Werminghoff. 


Rumpfkonzils sich entledigte und überdies bereit war, gegen die 
Leistung der Oboedienz von seiten der Fürsten diesen die episko- 
pale Opposition auszuliefern, die auf die verwundbarste Stelle des 
kirchlichen Gesamtkörpers, die ständige Geldnot der Kurie, ihre An- 
griffe gerichtet hatte. Im elften Jahrhundert hatte das Papsttum 
mit den deutschen Fürsten sich verbündet, um die Herrschaft des 
Kaisers zu schmälern. Jetzt war der Gegner, wider den es zu 
rüsten galt, ein anderer geworden, zumal er auch weltlich das 
Laienfürstentum einzuengen oder doch zu belästigen imstande war. 
Das deutsche Königtum war nicht mehr zu fürchten. 

Seit dem zwölften Jahrhundert war es auf die weltliche Herr- 
schaft über das Reichskirchengut, also über die weltlichen Be- 
sitzungen der erzbischöflichen und bischöflichen Kirchen sowie 
der Reichsabteien, beschränkt worden!, auf die Rechte des Patronats 
weiterhin gegenüber den niederen Reichskirchen, deren räumliche 
Zerstreuung ihr Ausscheiden aus der Verbindung mit dem Reichs- 
oberhaupt beförderte.®? Nur das Recht zur Erteilung der sog. 
ersten Bitten nach der Krönung, ferner zur Erteilung der sog. 
Panisbriefe® war ihm seitdem zugewachsen, und selbst bei Geltend- 
machung dieser Befugnisse stieß es auf Widerspruch, auf Nicht- 
achtung seiner Befehle, ganz abgesehen davon, daß es auch sie 
nach altem Brauche patrimonial verwendete und damit zersplitterte. 
Zufrieden mit einer dürftigen Anteilnahme an der Besetzung der 
Reichskirchen ließ es zu, daß Männer, die nicht einmal der 
deutschen Sprache mächtig waren, deutsche Reichsfürsten wurden; 
Bischof Gerhard IV. von Konstanz (f 1318) war „ein Welscher 
aus Avignon, der schwäbische Sitte nicht kannte“, Poto von 
Münster (f 1381) „ein Böhme von Geburt, unkundig des Brauchs 


1 Außer dem Wormser Konkordat von 1122 stellen die Urkunden 
Philipps von Schwaben von 1203, Ottos IV. von 1209 und Friedrichs I. 
von 1213 (MG. Const. II, 9. 37. 58. 60) Epochen der Zurückdrängung von 
der kirchlichen Herrschaft dar. 

2 Vgl. H. Niese, Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert 
(Innsbruck 1905), S.67 ff. G. Kallen, Die oberschwäbischen Pfründen des 
Bistums Konstanz und ihre Besetzung (Stuttgart 1907), S. 149 ff. Weitere 
Untersuchungen wären als Fortsetzungen der Arbeit von H. Geffeken (Die 
Krone und das niedere Reichskirchengut unter Kaiser Friedrich II. Jena 1890) 
willkommen. 

3 G. Müller (Cistercienserchronik XVIII, 1906, S. 355 ff.) hat das Thema 
in keiner Weise erschöpft. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 159 


der Einheimischen und ihrer Sprache“! Weit entfernt, der 
finanziellen Ausbeutung des deutschen Klerus durch Reichsgesetz 
Schranken zu ziehen, war das Königtum gelegentlich geneigt, den 
Ertrag von Steuern, die der Papst ausschrieb, in die eigene Kasse 
zu leiten?; nur von Zeit zu Zeit konnte es die allgemeine und 
unmittelbare Besteuerung der Reichsangehörigen insgesamt, also 
auch der Geistlichen, durch die Ordnungen des „gemeinen Pfennigs“ 
(seit 1427) durchsetzen.” Dem Königtum fehlte der Rückhalt 


1 Vgl. A. Cartellieri, Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Kon- 
stanz Il (Innsbruck 1906), S. 68 n. 3452. Gobelinus Person, Cosmidromius Vlc. 72 
herausg. von M. Jansen (Münster i. W. 1900), S. 73f.; 8. auch Annalen des 
historischen Vereins für den Niederrhein XLVII (1888), S. 134. 

3 Vgl. z.B. für Rudolf von Habsburg 1275 die Jahrbücher von Basel 
(MG. SS. XVII, 198), 1285 ff. die Chronik Ellenhards (ebd. XVII, 129 f.) und 
MG. Const. III, 353. 359. 597 ff. (s. auch ebd. S.438 und K. Wenck, Philipp 
der Schöne usw., Marburg 1905, S. 65 Anm. 5), für Albrecht I. 1303 die 
Fortsetzung der Cronica minor (Monumenta Erphesfurtensia ed. O. Holder- 
Egger, Hannover und Leipzig 1899, S. 695), für Heinrich VII. 1310 MG. 
Const. IV, 339, für Karl IV. 1346 Bôhmer-Huber, Regesta imperii VII 
S. 603 n. 7, 1355 ff. ebd. S. 510 n. 65 und J. P. Kirsch, Die päpstlichen 
Kollektorien in Deutschland während des 14. Jahrhunderts (Paderborn 1894), 
S. XX f., 1366 ff. ebd. S. XXI und das Chronicon Moguntinum ed. C. Hegel 
(Hannover 1886), S. 17. 20, für Wenzel 1391 Deutsche Reichstagsakten II, 
S. 872 n. 218, für Ruprecht 1402f. M. Jansen, Papst Bonifaz IX. und seine 
Beziehungen zur deutschen Kirche (Freiburg i. Br. 1904), S. 188 ff., für 
Sigmund 1418f. H. Kaiser: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 
N.F. XVI (1901), m. 83 ff. XVII (1902), m. 69 ff. und A. Nuglisch: Jahrbücher 
für Nationalökonomie und Statistik 3. Folge XXI (1901), S. 165. f. Es ist also 
unrichtig, wenn V. von Kraus (Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittel- 
alters I, Stuttgart 1906, S. 295) es als „fast unerhört‘‘ bezeichnet, daß 
Friedrich II. 1152 vom Papst die Erlaubnis erhielt, vom Klerus und den 
geistlichen Stiftungen des deutschen Reiches einen Zehnten zu erheben; 
über Besteuerungen des Klerus durch die Landesherren vgl. die weiter unten 
verzeichneten Werke von R. von Srbik S 181 ff., bes. S. 144 Anm. 3 und 
R. Lossen S. 118 ff. — Jedenfalls wäre eine zusammenhängende Untersuchung 
über die von den Päpsten ausgeschriebenen und den Königen überwiesenen 
Zehnten erwünscht; die Zusammenstellung bei J. Horix, Concordata nationis 
Germanicae integra I (Frankfurt und Leipzig 1771), S. 185 ff. ist nicht mehr 
ausreichend, ebensowenig die Notizen bei Ph. Woker, Das kirchliche Finanz- 
wesen der Päpste (Nördlingen 1878), S. 46ff. und das Werk von A. Gottlob 
(Die Kreuzzugssteuern des 13. Jahrhunderts. Heiligenstadt 1892) verdiente 
eine Fortsetzung. G. Phillips, Kirchenrecht I (Regensburg 1854), 8. 540 ff. 
bietet nichte zur Frage. | 

` s Ich möchte mir vorbehalten, auf diese Ordnungen später einzugehen; 


160 Albert Werminghoff 


am Klerus, wie er einst Friedrich Barbarossa im Kampfe mit 
Alexander III. gestärkt hatte. Die Wahl durch geistliche und 
weltliche Kurfürsten begründete nur ein Anrecht auf die könig- 
liche Würde, und diese, behaftet mit den traditionellen, zeitweilig 
freilich aussetzenden Tendenzen auf den Besitz des Imperium, 
mußte die Forderung des Papstes dulden, daß er zur Prüfung 
des Wahlhergangs, zur Approbation des Gewählten und folge- 
‚ richtig selbst seiner Verwerfung befugt sei; die Doktrin der Kurie 
stellte ja selbst das Wahlrecht der Kurfürsten als ein Gnaden- 
geschenk des Papstes hin. Gleich den Gegenkönigen wider 
Friedrich II. war auch Karl IV. ein Pfaffenkönig; die Goldene 
Bulle von 1356 schob, wie K. Zeumer dargetan hat, den An- 
spruch des Papstes auf Verwesung des Reiches während der 
Thronerledigung, wenigstens soweit Deutschland in Betracht kam, 
bei Seite, sie enthielt andererseits keine Bestimmung, mit welcher 
das Bestehen eines päpstlichen Approbationsrechts geradezu un- 
vereinbar gewesen wäre, lieB also völlig freien Raum für die 
Betätigung kurialer Ansprüche.! Die oft angeführte Erklärung 
des Rhenser Kurvereins vom Jahre 1338 war von vorübergehen- 
der Wirkung in einem Kampfe, der wie kein anderer das Amt 
des deutschen Königs auf gleiche Stufe mit den kirchlichen Be- 
amtungen gestellt hatte?, gleich als ob durch den Weihegrad des 
Diakons, der dem König rein äußerlich beigelegt wurde, auch er zu 
kanonischem Gehorsam gegenüber dem obersten Bischof der Kirche 
verpflichtet worden wäre. Kein König von Frankreich hätte solche 
grundsätzliche Schmälerung seines Ansehens, seiner auf sich selbst 
beruhenden Gewalt auch nur von ferne geduldet.” Dieser Gegen- 


die Schrift von E. Gothein (Der gemeine Pfennig auf dem Reichstage von 
Worms. Breslau 1877) greift auf ältere Reichsgesetze nicht zurück. 

1 K. Zeumer, Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Weimar 1908), I, 
S. 192 ff. 

3 Vgl. J. Schwalm, Die Appellation König Ludwigs des Baiern von 1324. 
Weimar 1906. 

3 Vgl. Philipps des Schönen Fluch über seine Söhne vom Jahre 1802, 
wenn sie zugäben, die Herrschaft Frankreichs von einem Anderen zu 
haben als von Gott, dazu seine Verwahrung gegen Heinrichs VII. Ansprüche 
auf Oberhoheït 1312: Notorie ... et generaliter predicatur ab omnibus et 
ubique, quod a tempore Christi citra regnum Francie solum regem suum 
sub ipso Jhesu Christo ... habuit, nullum temporalem superiorem cognoscens 
aut habens quocunque imperatore regnante. Sic tenuerunt progenitores nostri, 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 161 


satz allein aber ruft noch andere Erinnerungen wach. Der 
französische König war das Haupt einer Nation, die in schweren 
Kämpfen um ihre Selbständigkeit sich zu behaupten gewußt hatte. 
Es war ihm geglückt, das Papsttum von seinem Mutterboden, von 
Rom, in die „babylonische Gefangenschaft“ nach Avignon zu führen. 
Er hatte das Oberhaupt der Kirche seinen Praktiken dienstbar 
gemacht, die alle auf Stabilierung des französischen Übergewichts 
in Westeuropa hinzielten. Noch nannte sich der deutsche König 
„alleiniger und rechter Vogt, Beschirmer und Handhaber der ` 
römischen Kirche, des Papstes und des christlichen Glaubens“, 
aber seine Schirmvogtei war ein Ehrenamt ohne Verdienst und 
Lohn, keine Basis für eine zielbewußte kirchliche Politik. So 
konnte in dieser nur die Persönlichkeit des Herrschers den Aus- 
schlag geben. Als ım Jahre 1378 das Schisma ausgebrochen 
war, trug ein Wenzel die Krone. Nach des schwachen Ruprecht 
Tod trat der päpstlichen „Dreiheit“ im deutschen Reiche die 
Dreizahl von Königen ebenbürtig zur Seite. Erst die Not der 
Zeit ließ das Andenken an das ehemalige Recht der Kaiser, ein 


nos eciam et universi regnicole tenemus et nostri successores tenebunt imper- 
petuum Domino concedente, nec vestra propter hoc in admiracionem ex- 
cellencia prorocetur (K. Wenck, Philipp der Schöne von Frankreich, seine 
Persönlichkeit und das Urteil der Zeitgenossen, Marburg 1905, 8. 49 u. 72). 
H. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens I, S. 94. 97. 110, 
an letzter Stelle der Hinweis auf einen Brief von 1308 (a. a. O. II, S. 123), 
daß Philipp „König, Papst und Kaiser“ sei (s. auch meine Geschichte der 
Kirchenverfassung Deutschlands I, S. 250 Anm. 1). P. Scheffer-Boichorst, 
Gesammelte Schriften I (Berlin 1903), S. 294f. P. Fournier (Le royaume d’Arles 
et de Vienne 1138—1878, Paris 1891, S. 502) vermutet, an dem unfreund- 
lichen Verhalten Karls V. von Frankreich gegenüber Karl IV. i. J. 1877—78 
sei der Wunsch schuld gewesen, daß der Kaiser auf französischem Boden 
nicht gewisse Zeremonien ausführe wie z. B. die Lesung der Weihnachts- 
messe: Exiit edictum usw., bei der das Tragen des Schwertes an universale 
Machtansprüche hätte erinnern können. (Freundlicher Hinweis von Herrn 
Dr. A. Hofmeister in Berlin). — Für England vgl. M. Lenz, König Sigis- 
mund und Heinrich V. von England (Berlin 1874), S. 89 Anm. 3. Ranke, 
Sämtliche Werke I, S. 86 Anm. 1. A. O. Meyer: Quellen und Forschungen 
aus italienischen Archiven und Bibliotheken X (1907), S. 231f. — Um so 
stärker ist der Gegensatz der imperialen Doktrin noch des 15. und 16. Jahr- 
hunderte mit ihrer Aufrechterhaltung der universalen Postulate; vgl. außer 
Ranke (a. a. O. I, S.35 ff) H. Haupt, Ein oberrheinischer Revolutionär aus 
dem Zeitalter Kaiser Maximilians I. (Westdeutsche Zeitschrift, Ergänzungs- 
heft VIII. 1893), S. 147. 156f. | 


162 | Albert Werminghoff. 


allgemeines Konzil einzuberufen, wieder wach werden. Noch ein- 
mal schien eine Umkehr zum Besseren möglich, als Sigmund 
Konstanz als Versammlungsort durchsetzte und „kraft seiner 
kaiserlichen Rechte“ die Einladungsschreiben ergehen ließ. Viel- 
fach bewährte er sich in der Folge als kluger Vermittler im 
Streite der Parteien; zerfallen aber mit der französischen Nation, 
mußte er die Wahl des neuen Papstes zulassen, ehe die Frage 
der Kirchenreform erledigt war. Das Konkordat Martins V. 
(1417—1431) mit der deutschen Nation vom 15. April (2. Mai) 1418 
war ein rein innerkirchliches Abkommen, das den Namen des 
Königs nicht einmal nannte! Nicht ungünstig auch war Sig- 
munds Position zu Beginn des dritten Reformkonzils und während 
der ersten Jahre seiner Verhandlungen, aber er ließ sich schrecken 
durch den steigenden Radikalismus der Basler Beschlüsse. Seine 
rastlosen Versuche der Vermittlung zwischen Papst und Synode 
scheiterten. Während die pragmatische Sanktion von Bourges 
durch ein Edikt Karls VII. vom 7. Juli 1438 verkündigt wurde*, 
verlief die Neutralitätspolitik der deutschen Kurfürsten im Sande.’ 
Sie verfiel dem Fluche der Halbheit und Unfruchtbarkeit, weil 
trotz der Mainzer Acceptation‘ vom 26. März 1439 die Haltung 


ı Über das Datum der Eintragung des Konkordats in das Register 
der päpstlichen Kanzlei (15. April) und seiner Publikation in audientia 
contradictarum (2. Mai) vgl. B. Hübler, die Konstanzer Reformation und die 
Konkordate von 1418 (Leipzig 1867), S. 59. — Über den Begriff „Deutsche 
Nation" vgl. den Exkurs S. 184 ff. 

2 Vgl. N. Valois, Histoire de la pragmatique sanction de Bourges sous 
Charles VII. Paris 1906. 

s Die neueste Darstellung der Neutralitätsperiode bei V. von Kraus, 
Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittelalters I (Stuttgart und Berlin 1906), 
S. 38 ff. 82 ff. 177 ff. befriedigt nicht. Besser gelungen ist die von J. Loserth, 
Geschichte des späteren Mittelalters (München und Berlin 1903), S. 515 ff. 
Am klarsten und ausgezeichnet durch die Angabe der sehr zerstreuten Drucke 
der einschlägigen Dokumente ist die Übersicht von C. Mirbt: Herzog-Haucks 
Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche X (3. Aufl. 
Leipzig 1901), S. 707 ff. — Der Fortsetzung der Deutschen Reichstagsakten 
für die Jahre 1438 bis 1448 werden zahlreiche neue Aufschlüsse zu ent- 
nehmen sein. 

4 Wichtig im Sinne unserer späteren Ausführungen ist aus dem In- 
strument das Bekenntnis, man nähme die Basler Dekrete an, salvis tamen 
in quibusdam ex eis declarationibus, modificationibus et limitationibus nostre 
Germanice nationi ac cuilibet nostrum singulariter in suis provinciis, dyoce- 
sibus seu territoriis congruentibus et accommodis, factis et fiendis, suis loco 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 163 


der Kurfürsten den Forderungen der feierlich bekannt gegebenen 
Unparteilichkeit im Streite zwischen Rom und Basel nicht ent- 
sprach. Dazu kam die kurze Dauer von Albrechts II. Regierung, 
der niemals auf deutschem Reichsboden erschien, vor allem die 
Politik Friedrichs III., dem vor der Wahl in der alles beherrschen- 
den Frage der Neutralität keinerlei bindende Verpflichtungen auf- 
erlegt worden waren. Umworben von beiden Päpsten schlug er 
sich endlich auf die Seite Eugens IV., des Papstes, der — ähn- 
lich wie einst Johann XXII. — es gewagt hatte die Erzbischöfe 
und Kurfürsten von Trier und Köln als ketzerische Anhänger des 
Basler Konzils ihres Amtes zu entheben. Welche Gestalt wohl hätte 
die pragmatische Sanktion, die man nach dem Vorbild Frankreichs 
für Deutschland forderte, angenommen? Was hatte der immer 
neu auftauchende Plan eines Konzils an einem dritten Orte ge- 
nutzt, das die kirchlichen Streitigkeiten aus der Welt schaffen 
sollte? Oder war es aussichtsreicher gewesen, daß ein Reichstag 
zu Frankfurt im Sommer 1445 den König anging, ein deutsches 
Nationalkonzil zu berufen? Wie wenig klar doch war man über 
die Vorfrage, wer zu einem solchen geladen werden sollte! Eine 
Einschränkung auf die deutsche Nation allein trat jedenfalls in 
dem Beschlusse der Kurfürsten nicht zutage.! Kurz, bereits im 
Februar 1446 war Friedrich Ill. für seine Oboedienz von Eugen IV. 
mit weitgehenden Zugeständnissen belohnt worden, eine Oboedienz, 


et tempore oportunis exprimendis ac per sacrum concilium decretandis 
(C. Gärtner, Corpus iuris ecclesiastici catholicorum novioris I, Salisburgi 
1797, S. 7 in § 2 des Prooemium); vgl. S. 186f. und H. Werner: Neues Archiv 
XXXII (1907), 5. 728 ff. und in der noch zu zitierenden Ausgabe der Re- 
formation des Kaisers Sigmund (Berlin 1908), S. XXIII ff. 

1 Die Kurfürsten beschlossen 1445 zum ersten, das unser herr der 
Romisch konig zu wege bringe eyn gemeyn versamlung der Germanischen 
kirchen oder ein concilium nationale. Item... das u. gn. hr. der Romische 
konig.... die zyt und stad der angemelten versamelung vßschribe vnd ver- 
kondige vnsern hrn den kurfursten, item den konigreichen zu Ungarn, zu 
Beheim, zu Denemarken etc., item England, Schottland vnd Irland, item denen 
metropolitan fursten geistlichen vnd weltlichen bischeffen vnd suffraganen 
zu der Germanischen nacion gehoren, item andern fursten, geistlich vnd 
weltlich Tutscher land vnd deme hofmaister Tutsches ordens zu Prussen, item 
denen epten sie sind exempt oder nicht exempt zu deme riche gehorig die 
namehaftig vnd dartzu beqweme sind, item denen vniversitaten (Ranke, 
Sämtliche Werke VI, S. 7). Vgl. dazu A. Bachmann: Archiv für öster- 
reichische Geschichte LXXV (1889), S. 156 f. 


164 Albert Werminghoff. 


die er als österreichischer Landesfürst leistete und die ihn letzthin 
auch als König verpflichtete! Der Bund der Kurfürsten war ge- 
sprengt. Die sog. Fürstenkonkordate vom 5. und 7. Februar 1447 
drängten die noch im Vorjahre erhobenen Forderungen zurück. Sie 
wurden die Vorläufer für Friedrichs III. Befehl vom 21. August 1447, 
den am 6. Mai 1447 gewählten neuen Papst Nicolaus V. (1447 — 
1455) allgemein anzuerkennen, endlich des Wiener Konkordats 
vom 17. Februar (19. März) 1448, der endgültigen Vereinbarung 
zwischen dem apostolischen Stuhl und der deutschen Nation.? 
Entkleidet wurde hier das Konstanzer Konkordat von 1418 seines 
Charakters eines Vertrags von nur befristeter Dauer zwischen 
Papst und konziliarer Partei. Gegen einzelne Einräumungen von 
seiten Nicolaus V. ward preisgegeben, was zu Basel erreicht worden 
war. Eine umfassende Regelung des Verhältnisses zwischen Reich 
und Kurie, eine Verfassungsurkunde für eine deutsche Kirche 
war das Konkordat nicht, und niemals wurde es als Reichsgesetz 
verkündet. Heftigen Tadel hat das Dokument auf Friedrichs III. 
Andenken gehäuft —, sicherlich allzuheftigen; denn man ver- 
gesse nicht: seine Persönlichkeit, seine Stellung im Reiche und 
dessen Wirrnisse waren nicht dazu angetan, ihn eine deutsche Kirche 
mit weitgehender Selbständigkeit gegenüber Rom selbst nur ins 


1 Vgl. A. Bachmann, a. a. O. S. 161 ff. R. von Srbik, Die Beziehungen 
von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters (Innsbruck 1904), 
bes. S. 34 f. 

* Ich verzeichne in Kürze je einen Druck der wichtigsten Dokumente 
von 1438 bis 1448, um damit den Hinweis auf andere im Text nicht ge- 
nannte zu verbinden. 1. Neutralitätserklärung der deutschen Kurfürsten 1438 
März 17; W. Altmann, Die Wahl Albrechts II. zum römischen Könige 
(Berlin 1886), S. 90. — 2. Das Mainzer Acceptationsinstrument 1489 März 26; 
C. Gärtner, Corpus iuris ecclesiastici catholicorum novioris I (Salisburgi 1797), 
S. 5. — 3. Absetzung der beiden Kurfürsten 1446 Januar 24; J. Hansen, 
Westfalen und Rheinland im 15. Jahrhundert I (Leipzig 1888), S. 177. — 
4. Die sog. Concordata principum Francofurtensia 1446 Oct.; Gärtner, a. a. 
O. I, S. 89. — 6. Die sog. Concordata principum 1447 Februar 5 und 7; 
Gärtner, a. a. O. I, S. 107 ff. (in anderer Reihenfolge bei F. Walter, Fontes 
juris ecclesiastici antiqui et hodierni, Bonn 1862, 8. 100 ff.). — 6. Friedrichs III. 
Befehl 1447 August 21; J. J. Müller, Reichstagstheatrum I (Jena 1713), 
S. 356. — 7. Das Wiener Konkordat 1448 Februar 17; K. Zeumer, Quellen- 
sammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und 
Neuzeit (Leipzig 1904), S. 221. — 8. Ratifikation durch Nicolaus V. 1448 
März 19; Neue und vollständigere Sammlung der Reichsabschiede I (Frank- 
furt 1747), S. 181. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 165 


Auge fassen zu lassen. Auch Friedrich stand im Bannkreis jenes 
territorialen Partikularismus, der seit langem, des Reiches un- 
geachtet, von sich aus die Erbschaft der Zentralgewalt hinsicht- 
lich der kirchlichen Verfassung und Verwaltung auf deutschem 
Boden unter sich verteilt, seine Anteile klug gemehrt und ge- 
festigt hatte. 

Die deutsche Geschichte des späteren Mittelalters entbehrt 
der nationalen Erinnerungen, wie sie sich für den Franzosen an 
die Schlacht bei Bouvines und das Auftreten der Jungfrau von 
Orleans, für den Engländer an die Verbriefung der Magna charta 
knüpfen. Wer nur auf die Politik der Könige aus verschiedenen 
Häusern blickt, wird leicht über den Werkeltag im Leben unseres 
Volks den Stab brechen und der Kaiserzeit seine romantische Be- 
wunderung nicht vorenthalten. In Wahrheit verdienen das drei- 
zehnte, vierzehnte und fünfzehnte Jahrhundert ein günstigeres Ur- 
teil als das landläufige. In ihnen wandte sich das deutsche Volk, 
ermüdet vielleicht von den Anstrengungen um den Besitz des 
Imperium, der eigenen Heimat zu. Seine Fürsten — und neben 
ihnen die Städte — begannen sich einzurichten in ihren Terri- 
torien, den Zufluchtsstätten gleichsam für die staatenbildende Kraft, 
die im Ringen der Könige um die Kaiserkrone Allzugroßes ver- 
geblich gewagt hatte. Nicht in friedlicher Arbeit vollzog sich 
die Einkehr, aber in zähem Ringen, in Kämpfen und Waffenstill- 
ständen, auf dem Wege des Rechts und der gewaltsamen Usur- 
pation ward sie bewerkstelligt, — und dieser Gesichtspunkt allein 
vermag alle jene Erscheinungen des öffentlichen Lebens zu er- 
klären, die dem oberflächlichen Beschauer so zwecklos, so un- 
vermittelt und sprunghaft erscheinen. Man mag sie nüchtern 
schelten, diese Zeit der Einkehr, aber sie war unermüdlich im 
Vorwärtsschreiten trotz aller Rückschläge; sie war natürlich als 
eine Reaktion gegen den hochgespannten Idealismus des hohen- 
staufischen Zeitalters, der um seiner universalen Ziele willen von 
der Heimat sich abgekehrt hatte. Darin beruht ja die Bedeutung 
Friedrichs II. für Deutschland, daß er das Königtum den Platz 
räumen ließ vor dem aufstrebenden territorialen Fürstentum geist- 
licher und weltlicher Art, vor jenen domini terrae, die seitdem 
nur noch als einziges rechtliches Band das der Belehnung ver- 
mittels des Szepters oder der Fahne, schließlich der Fahne allein 
an das Reichsoberhaupt fesselte. Ihre Stellung an sich ermutigte 


166 Albert Werminghoff. 


sie, ihre Macht nach oben und nach unten zu erweitern. Sie 
waren zu stark an Zahl, als daß sie leicht für die Zwecke der 
Reichspolitik hätten vereinigt und gemeinsam in Tätigkeit ge- 
setzt werden können. Das einzelne Mitglied aber des Fürsten- 
standes richtete, in begreiflicher Selbstsucht und Selbstbeschrän- 
kung, sein Augenmerk auf die Vermehrung seiner Hausmacht. 
Für sie mühte der Fürst sich ab, oft getragen von den Sym- 
pathien seiner Unterthanen, die ihn mit ehrendem Beinamen 
schmückten, während ihn das deutsche Volk seinen Königen seit 
Friedrich I. versagte. Das landesherrliche Gebiet bedurfte der 
Abrundung, der engen Verknüpfung an seinen Inhaber und dessen 
Geschlecht; es sollte sich abschließen wie gegenüber der könig- 
lichen Gewalt so gegenüber dem Besitz des Nachbars. Seine 
Verfassung und Verwaltung wollte der Fürst von sich aus be- 
stimmen, wie oft er gleich den Ständen seines Territoriums sich 
zu fügen hatte. Er bedurfte zu solchem Zwecke vielgestaltiger 
Befugnisse, weltlicher und kirchlicher, die beide dem Streben nach 
Machterweiterung dienstbar wären. Nur weltliche und kirchliche 
Gewalt, unlösbar mit dem Besitz der Landesherrlichkeit verbunden, 
war geeignet, jene Renaissance des Staatsgedankens auf deutschem 
Boden zu wecken, die sich ihre Stellung eroberte im Ringen aller 
Gegensätze im Leben des Volkes. 

Dem Laienfürsten fehlte von Haus aus das Recht, auch in 
kirchliche Dinge sich einzumischen; die Betonung des Gottes- 
gnadentums gewährte es an sich nicht. Die Gerechtsame jedoch 
des Patronats an seinen ehemaligen Eigenkirchen innerhalb des 
Territoriums, die in seinen Händen nutzbringender als von seiten 
des Königtums verwaltete Vogtei über die im Landgebiet be- 
legenen kirchlichen Anstalten, ihr Gut und ihre Diener, — sie 
waren Vorbedingungen für eine immer weitergreifende Anteil- 
nahme am kirchlichen Wesen des Landes. Nicht als sei je ge- 
plant worden, den weltlichen Charakter des Regiments abzustreifen: 
ein Besitz an kirchlichen Machtelementen mußte schon deshalb 
locken, weil er manchen lästigen Zwist mit dem benachbarten 
Erzbischof oder Bischof unmöglich machte oder doch ihm ent- 
gegenzutreten gestattete. Die geistlichen Reichsfürsten standen 
nach Reichsrecht in ihren Beziehungen zum König den weltlichen 
gleich, dank ihrer kirchlichen Gewalt aber geboten sie auch über 
den Klerus derjenigen Teile ihrer Provinzen und Diözesen, deren 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 167 


weltliche Herrschaft einem weltlichen Reichsfürsten zustand, über 
die laikalen Hintersassen ihrer weltlichen Fürstengenossen, sobald 
Fragen der kirchlichen Gerichtsbarkeit und des Kultus innerhalb 
ihrer kirchlichen Verwaltungsbezirke in Betracht kamen. Wenn 
ein Bischof die Geistlichen seines Sprengels ohne Rücksicht auf 
die weltlichen Abgrenzungen und Herrschaftsverhältnisse be- 
steuerte, wenn er die Laien in seinem Sprengel vor sein, seiner 
Archidiakone oder Officiale geistliches Gericht forderte, einerlei 
welchem weltlichen Herrn sie unterstellt waren, wenn er seine kirch- 
liche Steuerhoheit und Gerichtsbarkeit handhabte mit irdischen 
Mitteln, zu irdischen Zwecken!, — immer weckte er die Begehrlich- 
keit des weltlichen Fürsten, der die Geistlichkeit seines Gebiets an- 
sehen sollte als unerreichbar für seine Forderungen und kein Recht 
haben gegenüber den laikalen Untertanen des Bischofs, der seine 
Gerichte lahmgelegt sah durch die große Zahl der dem geistlichen 
 Richterspruch vorbehaltenen Fälle. Laien- und Pfaffenfürsten 
gingen aus denselben adligen Familien hervor. Mancher Bischof 
verdankte seine Stellung nur der Fürsprache, dem politischen Inter- 
esse seines Verwandten im weltlichen Stande. Das Bestreben des 
Laienfürsten, dem Geistlichen nahe-, wenn nicht gleichzukommen 
an Mitteln des Einflusses, die ihn ausrüsteten mit weiteren Attri- 
buten der Unabhängigkeit von ausländischen Gewalten kirchlicher 
Natur, war begreiflich genug. „Ich selbst will Papst, Erzbischof, 
Bischof, Archidiakon und Dekan in meinem Lande sein“, dieser 
Ausspruch des Herzogs Rudolfs IV. von Österreich (+ 1365), des 
Urhebers des Privilegium maius und des Begründers der Wiener 
Universität, kennzeichnet die Lage gleich jenem stolzen Worte der 
Herzöge von Bayern aus dem Jahre 1367: „Unsere Lande sind frei; 
Papst, Kaiser und König haben in ihnen nichts zu gebieten“. Nur 
in Deutschland, nicht auch in Frankreich eignete dem geistlichen 
Fürstentum eine so große Bedeutung im Leben des Reichs, eine 


! Vgl. z. B. die Eintragung im Ausgabenverzeichnis des Frauenklosters 
St. Stephan zu Straßburg (1276—1297) z. J. 1284: (Die Äbtissin) dedit domino 
episcopo X libras ad communem collectam, quam ipse episcopus habuit contra 
totum clerum, quando debellavit advocatos dictos de Wassilicheim; z. J. 1292: 
dedit .. . episcopo XII libras denariorum Argent. ad communem collectam, 
quam imposuit omnibus claustris et clericis per totam dyecesin Argentinensem 
pro eo, quod destruxit castrum et oppidum Serimirsheim domino de Bircheim 
(P. Wentzcke: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF. XXI, 1908, 
S. 121. 123 f.). 


168 Albert Werminghoff. 


solche Anteilnahme an seiner Verwaltung und Politik, und auf 
der anderen Seite vielleicht auch reizte es das weltliche Fürsten- 
tum, eine Stellung zu erringen ähnlich derjenigen, die seit den - 
Zeiten der Reform das französische Königtum gegenüber der Kirche 
seines Landes sich geschaffen hatte. 

In die Wagschale fällt schließlich die weite Ausdehnung der 
Betätigungen, deren sich die kirchlichen Oberen annahmen, mit 
anderen Worten ihre Verweltlichung, die auch ihrer Untergebenen 
sich bemächtigt hatte. Der hohe wie der niedere Klerus war über- 
bürdet mit Geschäften, die keineswegs insgesamt sich ungezwungen 
mit dem Zwecke der Kirche vereinigen ließen. Die moralische 
Qualität sodann des Klerus mußte um so tiefer sinken, als das 
Beispiel der Kurie und ihrer Schützlinge, die sie auf deutsche 
Pfründen anwies, in immer weitere Kreise wirkte. Gering genug 
war der Eifer in der Erfüllung der geistlichen Pflichten, in 
der Beobachtung der kirchenrechtlichen Normen für die Zu- 
lassung zu den einzelnen Ämtern. Ein Mann wie jener Abt 
Mangold der Reichenau — er ließ im Jahre 1366 fünf Fischer 
fangen, die in seine Gewässer gefahren waren, und denselben 
vischern druckt der gaistlich vater mit sinen aigenen fingern ire 
augen uß und schickt sie also blind gen Costentz! — starb als 
Bischof von Konstanz (1385). Erzbischof Johann von Mainz 
(t 1419) trat selbst da, wo er als Geistlicher zu erscheinen hatte, 
mit bewaffnetem Gefolge auf. Bischof Simon von Paderborn (+ 
1389) celebrierte während seines neunjährigen Regiments kaum 
zweimal die Messe? Dombherren, die sich sträubten, die Tonsur anzu- 
nehmen oder die höheren Weihen nachzusuchen, waren in den oft 
allein aus Adeligen bestehenden Kapiteln keine Seltenheit, — 
der Zustände im verarmenden Pfarrklerus wie in der Regular- 
geistlichkeit gar nicht zu gedenken.” Auch der kirchliche Obere 
war dank seiner Einordnung in den Reichslehnsverband der 


1 Ph. Ruppert, Die Chroniken der Stadt Konstanz (Konstanz 1891), 
S. 69 f. im Abdruck der Chronik Dachers. 

? Gobelinus Person, Cosmidromius VIc. 82 ed. Jansen S. 127 (s. ebd. 
S. 57 und 72). 

3 Vgl. von neueren Arbeiten die von J. Hashagen: Westdeutsche Zeit- 
schrift XXIII (1904), S. 102 ff. (s. auch ebd. XXVI, 1907, S. 250 ff.), L. Pfleger: 
Historisches Jahrbuch XXIX (1908), S.96ff., H. K. Schäfer: Römische 
Quartalschrift XX (1906), S. 123 f., H. Werner: Tilles Deutsche Geschichts- 
blätter VIII (1907), S. 201 ff. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 169 


Träger ursprünglich nur von Laien geübter Rechte geworden. 
Seit dem dreizehnten Jahrhundert handhabte eine immer größere 
Zahl von Erzbischöfen, Bischöfen und Reichsäbten den Blutbann, 
ohne zu befürchten hierdurch an ihrem geistlichen Charakter 
Schaden zu erleiden; die alte Anschauung, die das — freilich viel 
später geprägte — Rechtssprichwort in die Formel kleidete: 
Ecclesia non sitit sanguinem, war aufgegeben. Sie alle waren verstrickt 
in die irdischen Sorgen und Nöte ihrer Familien, ihrer Gebiete, des 
Reichs und auch ihrer kirchlichen Hantierung; bezeichnend genug 
gleicht der Fürstenspiegel für einen Bischof von Münster, den in der 
zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts Levold von Northof 
seiner Chronik einfügte, auf weite Strecken dem für den Grafen von 
der Mark. Des Reichs geschieht hier keine Erwähnung, wohl aber 
der römischen Kurie, deren Wohlgefallen sich der Bischof erringen 
soll, da er ihr Stellung und Würde verdankt. Sein Land und seine 
Rechte soll er mit Hilfe seiner Verwandten und Untertanen, 
mit weltlichem und geistlichem Schwert verteidigen! Mit bewaff- 
neter Hand, aber auch mit Bann und Interdikt wußte der deutsche 
Kirchenfürst zu kämpfen, Friedensschlüsse zu erzwingen und end- 
lich das Gebiet seiner Kirche zu verteidigen oder zu erweitern.? 
Wer immer der Verfasser der sog. Reformation Kaiser Sigmunds 
sein mag”, jedenfalls hat er die Bischöfe seiner Zeit richtig ge- 
schildert: „Die Bischöfe stiften jetzt Krieg, machen Mißhellung 
und schatzen die Kirchen wider Gott und Recht?; sie führen 


1 Levold von Northof, Chronik der Grafen von der Mark, herausg. von 
L. Troß (Hamm 1859), S. 228 ff. vgl. mit S. 8ff.; über die Chronik vgl. 
W. Levison: Neues Archiv XXXI (1907), S. 385 ff. — Den streitbaren Nach- 
folger des Bischofs von Münster, Christoph Bernhard von Galen (+ 1678), 
stellt ein Spottbild seiner Zeit dar als zur einen Hälfte gerüstet wie ein 
Krieger, zur anderen gekleidet wie ein Geistlicher; vgl. B. Erdmannsdörffer, 
Deutsche Geschichte vom westfälischen Frieden I (Berlin 1892), S. 849. 

* Der Verfasser des Soester Kriegstagebuches urteilt z. J. 1441, Erz- 
bischof Dietrich von Köln (+ 1468) habe nicht gehandelt als ein geistlich 
bischop, dan ein heiden, ketter und Turk (Deutsche Städtechroniken XXI, 16f.). 

3 Vgl. zuletzt H. Werner: Tilles Deutsche Geschichtsblätter VII (1908), 
S. 281 ff., Neues Archiv XXXI (1907), S. 728 ff. und die Einleitung seiner 
Ausgabe (Berlin 1908) S. LI ff., die zu Unrecht den Augsburger Stadt- 
schreiber Valentin Eber namhaft macht; s. C. Koehne: Neues Archiv XXXI 
(1906), S. 214 ff. 

4 Vgl. z. B. über die Schicksale der Geistlichen während einer Fehde 
ihres Oberen die Schilderung des Chronicon Moguntinum z. J. 1401 (ed. Hegel 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 12 


170 Albert Werminghoff. 


auch weltliche Gewalt und wissen, daB es wider Gott ist“; und 
wenn er fordert, daß die Bischöfe kein Schloß, keine Veste, keine 
Stadt haben sollen, sondern „auf der Hauptkirche des Bistums 
sitzen und ein recht geistlich Leben führen sollen, damit alle 
Pfaffen auf sie zu sehen hätten“, so begründet er diese Ein- 
schärfung der Residenzpflicht, diesen Vorschlag einer Säkulari- 
sation der geistlichen Fürstentümer damit, daß die Priester von 
den Bischöfen hart gehalten und oft besteuert werden um solcher 
Dinge willen, an denen die Bischöfe schuldiger sind als sie; „wie 
Laien unpriesterlich streiten sie und wollen alle Sachen aus- 
richten mit Kriegen wie weltliche Herren, obwohl sie doch Frieden 
stiften sollten, würden weltliche Herren es tun“!. Auch sie 
fesselte und beschäftigte das Ringen nach Einfluß, Macht und Be- 
sitz; es war die Kehrseite ihrer Abdrängung von den kirchlichen 
Aufgaben ihres Amts durch die papale Allgewalt, durch ihre 
Stellung im Reiche. Man ist nicht verwundert, immer wieder von 
Verschuldung der kirchlichen Gebiete zu hören; um die Mitte des 
fünfzehnten Jahrhunderts mußte der Bischof Gottfried IV. von 
Würzburg (f 1455) einem nach Nürnberg einberufenen Reichstag 
(1444) fernbleiben, weil es ihm au Mitteln gebrach, um die 


S. 81): Æodem tempore ... Johannes de Nassaw archiepiscopus Moguntinensis 
langgravium (de Hassia) diffidavit propter multa dampna, que ecclesie Ma- 
guntine contra iusticiam intulit. Que diffidacio per multa tempora et longa 
duravit, et uterque clericos sibi inobedientes cepit, exactionavit et depredavit 
et carceribus mancipavit. Et sic quod antiquitus dictum est iam verificatur 
et verificalum est quod vulgariter sonat: ‘man sol die pfaffen slahen’; non 
tamen manualiter et realiter occisi sunt, sed in rebus suis; cuius causa ex 
parte domini Maguntini fuit, quod clerus in Hassia et Thuringia mandatis 
suis noluit obtemperare, sed magis voluit dissentire; nam contra ipsum appel- 
lationem interposuerunt, quam eciam prosequebantur, et peticioni sue annuere 
noluerunt, videlicet dare procurationes ab ipso petitas. Vgl. auch H. Finke, 
Acta Aragonensia II (Berlin und Leipzig 1908), S. 856 n. 536 und die Be- 
merkung des Enea Silvio in seiner Geschichte Kaiser Friedrichs Il. übers. 
von Th. Ilgen II (Leipzig 1890), S. 245. — Jedenfalls hatte jener Bischof 
Wedigo von Havelberg (+ 1487) seine Vorläufer, der auf Vorhaltungen, daß 
seine Fehden Kirchen und Kapellen zerstörten, geantwortet haben soll: Ik 
kann se wedder consecreren, wenn se violeret sind (A. F. Riedel, Codex diplo- 
maticus Brandenburgensis A I, Berlin 1838, S. 290). Den Hinweis auf diesen 
Gemütsmenschen verdanke ich Herrn Dr. Fr. Curschmann in Greifswald. 

ı H. Werner, Die Reformation des Kaisers Sigmund (III. Ergänzungsheft 
des Archivs für Kulturgeschichte herausg. von G. Steinhausen. Berlin 1908), 
S. 29 (vgl. S. 63. 83). 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 171 


Kosten des Wartens auf den König auf sich zu nehmen, den 
Papst um ErlaB der geforderten Bestätigungssumme von 23000 
Gulden ersuchen, endlich bekennen, daß seine jährlichen Einkünfte 
die Summe von zehn rheinischen Gulden nicht überstiegen.! 

Fassen wir die bisherigen Erörterungen zusammen: das Er- 
starken des Papsttums und seine Bedrängnis im Zeitalter des 
Schisma, die Stellung und Betätigung des deutschen Königtums 
im Reiche, die Voraussetzungen für die Steigerung und Befestigung 
der Macht weltlicher Landesherren —, alles schuf und förderte 
jenes Eindringen der Landesherrlichkeit in das Gebiet des kirch- 
lichen Rechts, das ein notwendiges Ferment der Landeshoheit zu 
werden bestimmt war. Es trat in Erscheinung in den Ansätzen 
des Landeskirchentums auf deutschem Boden, ohne deren Stärkung 
im sechzehnten Jahrhundert die Fortschritte und Niederlagen der 
Reformation undenkbar sind. Das Laienfürstentum des ausgehen- 
den Mittelalters hat den Grund gelegt für die Abschließung seiner 
Gebiete auch in kirchlicher Hinsicht; ein sehr kühner Vergleich 
mag an das Merkantilsystem des sechzehnten bis achtzehnten 
Jahrhunderts erinnern, das sein Ziel erblickte in der Schaffung 
einer „geschlossenen Staatswirtschaft“. 


IL. 


Die Übersicht über die Voraussetzungen einer mannigfaltigen, 
bald langsamen, bald raschen Entwicklung sollte bereits die Schwie- 
rigkeiten andeuten, die einer jeden zusammenfassenden Würdigung 
ihrer Ergebnisse sich entgegenstellen. Diese Schwierigkeiten wer- 
den nicht hervorgerufen durch die Unterschiede der landesherrlichen 


1 Vgl. H. Knapp, Die Würzburger Zentgerichts- Reformation 1447 
(Mannheim [1908]), S. 5 Anm. 7: Media sua exposuit querulanter, qualiter 
omnia et singula oppida, castra, possessiones caeterique fructus, redditus, in- 
troitus et proventus ac cum ratione dicta(?) suae ecclesiae Herbipolensis spec- 
tantia et pertinentia per praedecessores suos impignorata et alienata existunt, 
adeo quod vix annuatim de omnibus et singulis oppidis, castris et fructibus 
praedictis decem florenos Rhenenses percipere possit seu valeat. Vgl. ebd. 
S. 45 ff. den sogen. Rundvertrag zwischen Bischof Johann II. (1411—1440), 
Domkapitel und Ritterschaft von 1435, dessen Namen davon herrührt, daß 
das pergamen gar rund gewest, domit man viler grafen, hern, ritter und 
knecht insigel hat herumb anhenken mogen (ebd. S. 74 Anm. 21). H. Knapp, 
Die Zenten des Hochstifts Würzburg II (Berlin 1907), S. 35 ff. 

12° 


172 Albert Werminghoff. 


Territorien nach Lage und Umfang, durch ihre größere oder ge- 
ringere Zersplitterung, durch die Zahl und den Charakter der 
kirchlichen Verwaltungsinstanzen und Anstalten, mit denen eine 
Auseinandersetzung erfolgte, endlich nicht durch die Abschätzung 
der Rechte, die der Staat dem kirchlichen Wesen gegenüber errang, 
der Stellung, in der die Kirche sich behauptete Die Schwierig- 
keiten werden in Wirklichkeit auf folgende Momente zurück- 
geführt werden müssen. In die Beeinflussung des kirchlichen 
Organismus durch die landesherrliche Gewalt spielt die wechsel- 
volle Geschichte der Territorien selbst hinein; die Anspannung 
der staatlichen Kräfte erzeugte naturgemäß Versuche der kirch- 
lichen, die alte Position zu wahren oder zum mindesten dem An- 
griff mit Widerstand oder gar mit Vorstößen zu begegnen. Nicht 
zu vergessen auch ist die Frage nach dem Rechtsgrund des staat- 
lichen Eingreifens in kirchliche Angelegenheiten. Nicht immer 
vermag sie restlos beantwortet zu werden. An Benutzung gün- 
stiger Gelegenheiten, an offensichtlichen Usurpationen hat es 
ebenso wenig gefehlt wie an rechtsförmlichen Anerkennungen 
staatlicher Maßnahmen und schließlich staatlicher Befugnisse durch 
die Organe der Kirche, vor allem das Papsttum selbst. Zu allem 
die Gefahr einer nicht genügend allseitigen Wertung der neuen 
Bildungen nach ihrem Einfluß auf die innere Umgestaltung der 
Kirche überhaupt. Auf vielen Gebieten, die sie bisher als ihre 
eigensten Domänen angesehen hatte, mußte sie jetzt eine Neben- 
buhlerschaft des Staates hier dulden, dort anerkennen. Noch be- 
wahrte sie am Schluß des Mittelalters die Entscheidung über den 
Glauben, der ihr Wesen ausmachte —, aber schon hatten die 
popularen Strömungen im Königreich Böhmen, die Erfolge des 
Hussitismus und die Kämpfe der gemäßigteren Calixtiner Bresche 
gelegt in die Alleinherrschaft der katholischen Lehre; im Jahre 
1485 sicherte der Landtag zu Kuttenberg wie die katholische so 
die calixtinische Kirche in ihrem Besitzstande. 

Um allen Schwierigkeiten zu entgehen, möchte man geneigt 
sein, die Geschichte eines einzigen Gebiets in den Mittelpunkt 
der Schilderung zu stellen und je nach Gelegenheit die Geschichte 
anderer nachzuholen. Ein solches Bemühen aber schüfe neue Un- 
gelegenheiten. Welches deutsche Territorium des späteren Mittel- 
alters war ein derartiger Mikrokosmus deutschen Lebens, daß es 
angesehen werden dürfte als eine Vereinigungsstätte aller jener 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 173 


Bestrebungen? Wenngleich noch immer ein frommer Wunsch, 
aber doch möglich ist eine allgemeine Verfassungsgeschichte des 
Reichs, obwohl die Kraft seiner Einrichtungen vielfach geschwächt 
erscheint. Eine allgemeine Verfassungsgeschichte der deutschen 
Territorien insgesamt dagegen ist unmöglich; jedweder Versuch 
einer solchen würde sich auflösen in eine Sammlung von Einzel- 
notizen, die keiner von ihnen den ihr nach Zeit, Art und Eigen- 
art gebührenden Platz einzuräumen imstande wäre. Das Problem 
alsdann der Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche 
ist bedingt durch die Beurteilung der handelnden Persönlichkeiten. 
Diese gilt es zu würdigen nach ihrem individuellen Charakter, 
ihren wandelbaren Interessen, ihrer Folgewirkung wie auf ihre 
Umgebung so auf die Zukunft, nach ihrer Abhängigkeit von einer 
stärkeren oder schwächeren Tradition. Staat und Kirche endlich 
sind Organisationen des Rechts. Ihr gegenseitiges Verhältnis ist 
im letzten Grunde, um der Verschiedenheiten der sie aufbauenden 
Prinzipien willen, inkommensurabel. Sie schließen Kompromisse 
miteinander, weil ihre Wirksamkeit den nämlichen Objekten 
— hier den Untertanen des Staates, dort den Angehörigen der 
Kirche — dienen soll, und trotzdem ist dauernder Friede un- 
denkbar: sie bedürfen der Reibungen, der Kämpfe, um in diesen 
je nach ihrem Wesen sich zu entfalten. Siege und Niederlagen 
bezeichnen den Weg ihrer Geschichte, ihrer gegenseitigen Be- 
ziehungen. Staatliche und kirchliche, irdische und geistliche 
Interessen ringen miteinander, und die Anziehungskraft des Pro- 
blems ruht nicht zuletzt darin, daß die Auseinandersetzungen 
zwischen Staat und Kirche auf deutschem Boden während des 
späteren Mittelalters beeinflußt erscheinen vom Prozesse lang- 
samer, allmählicher Sonderung der germanischen Nationalität von 
dem Kosmopolitismus der römischen Kirche. 

Die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche 
in fränkischer Zeit und in der Periode der Ottonen und Salier 
bietet, im großen und ganzen betrachtet, der Erkenntnis keinerlei 
Hindernisse mehr; wir vermögen sie bestimmt zu umschreiben, 
kaum aber mehr sie zu ergänzen oder auf neue Grundlagen zu 
stellen. Anders in der Folgezeit, deren Aufhellung recht eigent- 
lich erst in Angriff genommen ist, nachdem vor Jahren bereits 
E. Friedberg auf den reichen Ertrag hier einsetzender histo- 
rischer und rechtshistorischer Untersuchungen aufmerksam ge- 


174 Albert Werminghoff. 


macht hatte! Seine Mahnung hat gerade in den letzten Jahren 
reife Frucht gezeitigt. Nicht alle einschlägigen Arbeiten sollen 
hier aufgezählt werden’; heute genüge der Hinweis, daß der 
Aufgabe, die R. von Srbik und ihn teilweise berichtigend 
H. Krabbo für Österreich zu lösen unternahmen’, B. Hennig 
sich für Brandenburg unterzog‘, H. von Schubert für 
Schleswig-Holstein® und R. Lossen für das Gebiet der 
rheinischen Pfalz; es genüge ferner der Hinweis auf die Ver- 
öffentlichungen von F. Geß und O. Redlich, von denen die eine der 
Entwicklung in Sachsen’, die andere der in Jülich und Berg? 
sich zuwandte. Nicht als ob alle diese Schriften ihren Stoff in 


1 E. Friedberg, Die Grenzen zwischen Staat und Kirche I. Tü- 
bingen 1872. 

3 Vgl. meine Geschichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittel- 
alter I (Hannover und Leipzig 1905), S. 247; Meisters Grundriß der Ge- 
schichtswissenschaft II (Leipzig 1907), Abt. 6, S. 40 f. 

3 H. R. von Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Öster- 
reich während des Mittelalters. Innsbruck 1904 (vgl. dazu J. Loserth: Göt- 
tingische Gelehrte Anzeigen 1904, S. 770 #.). — H. Krabbo: Archiv für 
österreichische Geschichte XCIII (1903), S. 1 ff. 

‘t B. Hennig, Die Kirchenpolitik der älteren Hohenzollern in der 
Mark Brandenburg und die päpstlichen Privilegien des Jahres 1447. Leipzig 
1906 (vgl. dazu U. Stutz: Deutsche Literaturzeitung 1907, Sp. 1221ff. G. von 
Below: Zeitschrift für Sozialwissenschaft 1907, S. 516f.). B. Hennig: 
Forschungen zur Brandenburgisch-Preußischen Geschichte XIX (1906), S. 391 ff. 
— Vgl. auch 0. Hintze: Historische Zeitschrift 97 (1906), S. 67 ff. H.Krabbo, 
Die ostdeutschen Bistümer, besonders ihre Besetzung unter Kaiser Friedrich II. 
Berlin 1906. H. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark 
Brandenburg im Mittelalter (Leipzig 1908), S. 41f. 374 ff. 

5 H. von Schubert, Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins I (Kiel 
1907), S. 217 ff. 

e R. Lossen, Staat und Kirche in der Pfalz im Ausgang des Mittel- 
alters. Münster i. W. 1907 (vgl. dazu U. Stutz: Zeitschrift der Savigny- 
Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. XXVIII, 1907, S. 578 ff.). 

T F, Geß, Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von 
Sachsen I. Leipzig 1905 (vgl. dazu G. Wolf: Neue Jahrbücher für das 
klassische Altertum usw. XVII. XVIII, 1906, S. 413 ff.). 

8 O. R. Redlich, Jülich-Bergische Kirchenpolitik am Ausgange des 
Mittelalters und in der Reformationszeit I. Bonn 1907 (vgl. dazu J. Hashagen: 
Westdeutsche Zeitschrift XXVI, 1907, S. 250 ff. E. Pauls: Zeitschrift des 
Aachener Geschichtsvereins XXIX, 1907, S. 344 ff... Unzugünglich war mir 
Schiele, Die Reformation des Klosters Schlüchten. Tübingen 1907 (vgl. 
dazu E. Friedberg: Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht XVIII, 1908, S. 84 f.). 
— Nicht verzeichnet sind zerstreute kleinere Publikationen. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u Kirche in Deutschland. 175 


einförmig gleichbleibender Anordnung zu bewältigen suchten. Im 
Gegenteil, gerade die Vielseitigkeit ihrer Darlegungen entspricht 
der Vielseitigkeit des Themas, und dieses dem Leser zu klarer 
Anschauung vermitteln macht mannigfaltige Wege zur Pflicht, 
die der Veröffentlichung von Quellen, der Untersuchung, der 
Schilderung! Während F. GeB und O. Redlich bemüht sind, in 
gedrängten Einleitungen zum Inhalt weitschichtiger Akten des 
sechzehnten Jahrhunderts hinzuführen, haben R. von Srbik, 
B. Hennig und R. Lossen Untersuchungen dargeboten, für die 
B. Hennig überdies erst durch diplomatische Forschung festen 
Boden bereiten mußte, während R. Lossen sie durch Mitteilung 
bisher unbekannter Materialien stützte und belebte; im Rahmen 
einer territorialen Kirchengeschichte hat H. von Schubert den Stoff 
zu meistern gewußt. Ein Werturteil im Einzelnen sei unterlassen; 
nur einige Punkte sollen zur Sprache kommen, da sie Gelegen- 
heit bieten, die Anfänge des Landeskirchentums auf deutschem 
Boden richtiger zu erkennen, als es vordem möglich war. 
Gerade in der scharfen Betonung der Tatsache, daB während 
des späteren Mittelalters das Landeskirchentum sich erst vor- 
bereitet hat, noch nicht aber jene Bildungen sich aufdecken 
lassen, „die zwar auf einem Bekenntnis beruhen, welches all- 
gemeine Gültigkeit in Anspruch nimmt, aber ihre Autorität doch 
nicht über ihre provinziellen Gebiete ausdehnen können“? —, 
hierin möchte das grundsätzlich wichtigste Ergebnis der auf- 
gezählten Schriften zu erblicken sein; das oft gehörte Schlagwort 
von Landeskirchen vor der Reformation ist endgültig als unstatt- 
haft erwiesen. In immer deutlicheren Umrissen ferner erscheint 
das Bestreben einer Reihe von Landesherren, wohlgemerkt also 
nicht aller, nach kirchlicher Abschließung ihrer Territorien durch 
Landesbistümer, deren Besetzung oder gar deren Errichtung sie 
sich angelegen sein ließen. Es ging in Brandenburg Hand in 
Hand mit der Mediatisierung ursprünglich reichsunmittelbarer Bis- 
tümer, während die Pfalzgrafen bei Rhein sich begnügten, die 
Domkapitel von Speyer und Worms durch Angehörige des pfäl- 
zischen Adels gebildet zu sehen, auf diesem Wege aber auch die 


1 Vgl. auch A. Beres, Der Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt I 
(München 1906), S. 30 ff. und dazu E. Eichmann: Historisches Jahrbuch XXIX 
(1908), S. 100 ff. 

? Ranke, Englische Geschichte III (Sämtliche Werke XVN, S. 233. 


176 Albert Werminghoff. 


Bischofswahlen zu beeinflussen. Bischöfe und Domherren wurden 
als Kanzler oder Räte in den Dienst der weltlichen Machthaber 
gezogen, und die Einfügung des Klerus in den Kreis der Land- 
stände verkettete ihn mit den Interessen der Territorien. Hohe 
und niedere Geistliche begannen überall das Walten des welt- 
lichen Regiments zu verspüren. Viele von ihnen verdankten den 
ersten Bitten oder dem Patronat der Fürsten ihre Pfründen in 
einem Domkapitel, in einem Stift oder Kloster, an einer Pfarrkirche 
oder an einem Altar. Das Vermögen der kirchlichen Anstalten 
wurde immer mehr vom Landesherrn bevogtet, aber auch zu außer- 
ordentlichen Leistungen herangezogen, sobald die Not des Landes 
sie heischte. Frühzeitig genug bannten landesherrliche Amortisations- 
gesetze den übermäßigen Neuerwerb an Gütern seitens des Klerus 
in enge Grenzen. Landesherrliche Verordnungen traten seiner Be- 
teiligung an oft wucherischen Geldgeschäften, am Handel überhaupt 
entgegen. Die Lebensführung der Geistlichen wurde durch den Staat 
und durch staatliche Vorschriften überwacht und reformiert; vor 
allem in Sachsen wurde die Regulargeistlichkeit darüber belehrt, 
‚daß der Kampf wider ihre Zuchtlosigkeit nicht mehr eine nur 
innerkirchliche Angelegenheit sei, sondern daß auch der weltliche 
Arm ihn zu führen sich anschicke. Genossenschaften wie die Kalande 
in Brandenburg verspürten den Druck und die Ansprüche des 
Landesherrn auf ihr Vermögen. Die Berufstätigkeit der Geist- 
lichen wurde beaufsichtigt, an ihre rein kirchlichen Aufgaben er- 
innert. Kirchliche Einrichtungen wie AblaB und Jubiläum wurden 
benutzt zur Füllung der landesherrlichen Kassen; der Wunder- 
glaube der Massen an das heilige Blut zu Wilsnack war dem 
Brandenburger Kurfürsten willkommen, um den Anordnungen des 
Magdeburger Erzbischofs entgegenzutreten. Weidliche Mühe be- 
reitete vornehmlich die geistliche Gerichtsbarkeit, der Umfang 
ihrer Berechtigungen, die Verweltlichung ihres Verfahrens, ihrer 
Strafzumessungen und Urteilsvollstreckungen, unter denen die 
laikale Bevölkerung im Übermaß gelitten hatte. Gerade in der 
Abschätzung aber ihrer sei es usurpatorischen, sei es rechtsförm- 
lich begründeten Beeinflussung durch die Stagtsgewalt tritt die 
Verschiedenheit der territorialen Neuerungen deutlich entgegen. 
Mit gutem Grunde betont U. Stutz, daß die geistliche Gerichts- 
barkeit zumeist dort bekämpft wurde, wo auswärtige, d. h. dem 
Territorium nicht völlig eingegliederte kirchliche Instanzen sie 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 177 


handhabten, daß sie in letzter Linie als eine politische Gefahr 
angesehen, befehdet und abzuwehren versucht wurde. Alle oben- 
erwähnten Arbeiten haben der geistlichen Gerichtsbarkeit ihr 
Augenmerk zugekehrt. Die Tendenz ihrer Einschränkung liegt 
allenthalben zutage, ihre Mittel jedoch und ihre Ergebnisse sind 
so mannigfaltig, daß es nur möglich ist, auf die Schriften selbst 
zu verweisen, um nicht durch die Heraushebung nur eines Terri- 
toriums dieses als typisch für alle übrigen erscheinen zu lassen. 
Die Vielgestaltigkeit auch der kirchlichen Organisationen auf 
deutschem Boden — sie ist weit größer, als man gemeinhin an- 
nimmt — warnt nicht zum mindesten, die Abgrenzungen zwischen 
Staat und Kirche auf dem Gebiet der Jurisdiktion im engeren 
Sinne alg gleichartig in allen Gebieten sich vorzustellen. Ihre 
Resultate waren andere in Brandenburg, andere in Österreich, 
andere in Jülich und Berg, andere in der Pfalz. 

Immerhin hieße es die Aufgabe eines Berichts überschreiten, 
würde das Thema nach allen Seiten hin durch Beispiele erläutert; 
es mag damit sein Bewenden haben, daß wir die neuen Ordnungen 
in ihren allgemeinsten Umrissen zu verdeutlichen trachteten. 
Ein Moment bedarf gleichwohl noch der Hervorhebung, die Diver- 
genz der Begründung für das Vorgehen der staatlichen Autorität. 
Mancherlei Hebel waren dafür am Werke. Hier wurde es gerecht- 
fertigt durch Übelstände und Mißbräuche, durch den Glauben an 
die Erfüllung einer landesherrlichen Pflicht, durch die augenblick- 
liche Situation —, also durch rein tatsächliche Umstände. Ander- 
wärts stützte es sich auf Befugnisse der Landesgewalt als solcher 
— man denke an Patronat und Vogtei —, auf Abmachungen mit 
den kirchlichen Instanzen, auf mehr oder minder mühsam erwor- 
bene Privilegierung von seiten des päpstlichen Stuhls —, also 
auf rechtsförmliche Sicherheiten. Während Jülich-Berg und die 
Pfalz sich mit der Kirche auseinandersetzten mehr vermittels Aus- 
nutzung der gegebenen Lage der Dinge, waren es namentlich 
Brandenburg und Österreich, die durch umfassende Verbriefungen 
des Papstes für ihre Kirchenpolitik einen unanfechtbaren Rechts- 
boden errangen und behaupteten; die päpstlichen Kanzleibeamten 
hatten sicherlich keine nur achtstündigen Arbeitstage hinter sich, 
als für den Kurfürsten von Brandenburg am 5. Februar 1447 im 
ganzen siebzehn, am 10. September 1447 fünfzehn Urkunden 
fertiggestellt waren, und zu jenen kamen noch zwei vom 2. Januar, 


178 Albert Werminghoff. 


eine vom 7. Februar, zu diesen noch zwei vom 23. November 1447 
hinzu. 

Die Betonung dieses Unterschieds ist alles andere eher denn 
müßig. Auf ihm beruhte die Ausdehnung des landesherrlichen 
Kirchenregiments nach oben und nach unten, die Steigerung der 
landesherrlichen Gewalt selbst. Er erklärt historisch die Ver- 
schiedenheit im Maße der Betätigungen der Landesfürsten gegen- 
über den Kirchen und ihren Oberen wie Dienern. Diese erscheinen 
wirksamer, vom Zufall der Macht oder der Persönlichkeit unab- 
hängiger in Brandenburg und Österreich; sie sind mannigfachen 
Schwankungen hinsichtlich ihrer Ziele wie ihrer Nachhaltigkeit 
unterworfen in Jülich-Berg und in der Pfalz. Dort verwächst 
das landesherrliche Kirchenregiment weit inniger mit der Landes- 
hoheit selbst als hier, wo es mehr dem freien Spiel der Kräfte 
anheimgegeben ist. Der tatsächliche Erfolg war überall der gleiche. 
Mochte das Papsttum noch immer als das einigende und einzige 
Oberhaupt der Kirche, als letzter Quell kirchlicher Berechtigungen 
angesehen werden, mochte man es vorziehen, den Umfang kirch- 
licher Befugnisse durch Brief und Siegel festlegen zu lassen, mochte 
man in die politische Gefolgschaft des Papstes eintreten oder nicht 
— jedenfalls hatte der Staat sich Platz erobert inmitten des 
Verfassungs- und Verwaltungssystems der Kirche auf deutschem 
Boden, dem Hypothekengläubiger vergleichbar, der den Schuldner 
durch immer neue Darlehen zu guter Letzt aus seinem Eigentum 
verdrängt. Dieses System konnte nicht mehr nach allen Seiten 
hin mit gleicher Kraft, mit den Tendenzen der Vereinheitlichung 
sich auswirken. Der Staat selbst hatte kirchliche Befugnisse ge- 
wonnen, die eine Vereinheitlichung der kirchlichen Verwaltung 
innerhalb der Territorien zum mindesten anbahnten, und auf sie 
zu verzichten konnte ihm nicht zugemutet werden, als die römisch- 
katholische Kirche im Kampf mit dem Protestantismus sich an- 
schickte, die Summe ihrer Lehre, ihrer Ansprüche, ihrer mittel- 
alterlichen Gerechtsamen in eine veränderte Welt hinüberzuretten. 

Weittragend sind die Ergebnisse aller jener Arbeiten, und 
doch, wir bedürfen noch mehrerer von ihrer Art, freilich nicht 
so sehr für die weltlichen Territorien, obwohl eine Untersuchung 
über Böhmen! oder ein innerdeutsches Territorium wie etwa 


1 Die Ausführungen von A. Bachmann (Geschichte Böhmens II, Gotha 
1905, S. 60tf. 373. 673 ft.) geben nützliche Fingerzeige. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 179 


Braunschweig willkommen wäre, sondern für die geistlichen 
Territorien. Unsere Forderung wird auf den ersten Blick er- 
staunen. Wie darf man von Beziehungen zwischen Staat und 
Kirche reden in Gebieten, in denen beide Lebensordnungen in 
einem und demselben Geistlichen ihre Spitze finden, die einen 
Gegensatz zwischen beiden gar nicht kennen? Gewiß, in den 
Erzbischöfen und Bischöfen des alten Reiches vereinigten sich 
kirchliche und weltliche Befugnisse. Jene eigneten ihnen als den 
Leitern der Provinzen und der Diözesen, diese handhabten sie als 
Vertreter ihrer Anstalten gegenüber deren Land und ihren Hinter- 
sassen. Sie waren — gleich den Reichsäbten, denen es aber an 
kirchlicher Leitungsgewalt über einen Bezirk gebrach — Reichs- 
fürsten und deshalb Inhaber der Landesherrlichkeit über das Gut 
ihrer Kirchen. Sie waren — im Gegensatz zu den Reichsäbten — 
Träger einer kirchlichen Würde innerhalb der hierarchischen 
Gliederung der Gesamtkirche, Inhaber einer Leitungsgewalt kirch- 
licher Natur gegenüber einem ihrem Rang entsprechenden Ver- 
waltungssprengel. Deshalb kann man sehr wohl fragen, ob und 
wieweit die Landesherrlichkeit der Erzbischöfe und Bischöfe Ein- 
fluß hatte auf die Geistlichkeit, auf das kirchliche Wesen ihrer 
Gebiete, ihrer Territorien. Wohlverstanden nur dieser allein; denn 
es ist an der Zeit, einmal mit allem Nachdruck auf die verschie- 
dene Bedeutung einerseits von Kirchenprovinz und Diözese, anderer- 
seits von erzbischöflichem und bischöflichem Gebiet oder Land 
aufmerksam zu machen! Um so berechtigter ist unsere Forderung, 


1 Wie häufig begegnet man doch der Bezeichnung „Erzdiözese“, wo 
die Kirchenprovinz oder, damit gleichbedeutend, der Metropolitansprengel 
gemeint ist. Erzdiözese ist eben die Diözese, die verwaltet wird von einem 
Erzbischof als ihrem Bischof; gemeinschaftlich mit anderen Diözesen bildet 
sie die Kirchenprovinz des Erzbischofs. — J. U. G. J. Ebers, Das Devolutions- 
recht (Stuttgart 1906), S. 87 nennt die Diözese „das der bischöflichen 
Jurisdiktion unterworfene Territorium, welches aus einer Reihe lokaler, 
selbständiger Bezirke mit eigenen Kirchen und Klerus besteht", das Bistum 
dagegen den größten dieser lokalen Organismen, „bestehend aus bischöf- 
lichen Eigenkirchen, Klöstern, Oratorien, später auch aus den vom König 
verliehenen öffentlichen Rechten: Zöllen, Münzrecht usw., auf dessen Lände- 
reien sich Nießbraucher, Prekaristen, Benefiziare, Zinsleute, Kolonen und 
Sklaven befinden; außerdem sind noch viele dem Inhaber des Bistums, dem 
Bischof, durch Kommendation und Vassallität verbunden“. Ich möchte mir 
diese Distinktion nicht zu eigen machen, sondern stelle gegenüber: Diözese 
(bischöflicher Sprengel oder Bezirk, Bistum) und Territorium (Gebiet, Land) 


180 Albert Werminghoff. 


als nirgends die kirchlichen Verwaltungsbezirke der Provinzen 
und Diözesen mit den Gebieten der erzbischöflichen oder bischöf- 
lichen Kirchen sich deckten; jeder Blick auf eine historische 
Karte etwa der Kölner Kirchenprovinz und des Gebietes der 
Kölner Kirche!, der Straßburger Diözese und des Gebietes der 
Straßburger Kirche gewährt darüber Aufschluß. Wenn das lai- 
kale Fürstentum die Gewalt interterritorialer wie exterritorialer 
kirchlicher Leitungsinstanzen einengte, sollten diese ihrerseits, so- 
weit sie Reichsfürsten waren, nicht auch bestrebt gewesen sein, 
den Klerus ihrer Gebiete sicherzustellen vor der Gewalt auswär- 
tiger Erzbischöfe und Bischöfe, jenen Klerus, der an sie als seine 
weltliche, nicht aber zugleich seine kirchliche Obrigkeit gebunden 
war? Das Gebiet des Bischofs von Straßburg unterstand weltlich 
seinem Regiment allein, kirchlich aber seiner eigenen Leitung, 
daneben der des Bischofs von Konstanz und des Bischofs von 
Basel; für ihn lag es nahe, das kirchliche Wesen auch derjenigen 
Gebietsteile zu beeinflussen, die für ihn als Inhaber kirchlicher 
Jurisdiktionsbefugnisse unerreichbar waren. Man wende nicht ein, 
diese Verhältnisse seien nicht als innerlich verschiedenen Ursprungs 
und Wesens empfunden worden. Wer zugibt, daB mit gutem 


der bischöflichen Kirche (des Bischofs), Erzdiözese (erzbischöflicher Sprengel 
oder Bezirk) und Territorium usw. der erzbischöflichen Kirche (des Erz- 
bischofs; s. oben), endlich Kirchenprovinz (Metropolitansprengel, Erzbistum) 
des Erzbischofs, der als ihr kirchlicher Leiter kein der Kirchenprovinz als 
solcher gehöriges Territorium verwaltet. Die Bezeichnungen Stift und Erzstift 
möchte ich lieber vermeiden, da sie Anlaß geben könnten zur Verwechslung 
mit den Kollegiatstiftern. Vergleichbar dieser häufigen Verwirrung ist die 
andere, daß man von Domstiftern spricht, wo es sich nur um Stifter handelt, 
von Stiftern, wo Klöster gemeint sind. Immerhin ist sie, weil schon im 
Mittelalter vorkommend, entschuldbarer als die gerügte. 

1 Der Wahlort Rhense am Rhein z. B. gehörte zum Gebiet des Kölner 
Erzbischofs, unterstand aber kirchlich dem Trierer als dem Ordinarius seiner 
Erzdiözese; ebenso die Städte Andernach und Linz; vgl. C. Varrentrapp, 
Hermann von Wied und sein Reformationsversuch in Köln (Leipzig 1878), 
S. 156. — Nur im Staate des Deutschen Ordens war jedem der Bistümer 
(im heutigen Ostpreußen also jedem der Bistümer Culm, Ermeland, Pome- 
sanien und Samland) ein Drittel des Bodens, über den sich ihre kirchliche 
Verwaltung erstreckte, zu Eigentum als Gebiet oder Land zugeteilt worden ; 
jedes dieser Gebiete bildete, im Großen und Ganzen betrachtet, einen in 
sich geschlossenen, zusammenhängenden Distrikt. Die Vorliebe für schema- 
tische Gliederung, wie Kolonisationsgebiete im Gegensatz zum Mutterlande 
sie regelmäßig aufweisen (vgl. die Stadtpläne!), tritt auch hier entgegen. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 181 


Grunde von einer Kirchenpolitik der deutschen geistlichen Reichs- 
fürsten gesprochen werden darf’, wer ferner damit einverstanden 
ist, daß der Zuwachs an kirchlichen Rechten zu Händen der lai- 
kalen Reichsfürsten sich untersuchen und werten läßt, räumt zu- 
gleich ein, daß Gleiches zu gelten habe von der Machtsteigerung 
der Erzbischöfe und Bischöfe als der Inhaber weltlicher Gebiete. 
Keine Schilderung der geistlichen Gebiete im alten deutschen 
Reich vergißt zu betonen, daß sie die löblichen Eigenschaften der 
Unteilbarkeit und grundsätzlich auch der Unveräußerlichkeit be- 
saßen. Wie aber ihr Umfang tatsächlich sich mehrte oder min- 
derte, ebenso auch der Komplex der landesherrlichen Befugnisse 
ihrer Besitzer. Oft genug wird der Stände in geistlichen Terri- 
torien gedacht. Gehörten zu ihnen solche, die allein der kirchlichen 
Leitungsgewalt des Erzbischofs oder Bischofs unterworfen waren, 
oder nicht vielmehr nur solche, die in ihnen die Landesfürsten 
erblickten? Über die Zulassung zu den Ständetagen entschied nicht 
die Zugehörigkeit zur Diözese, sondern die Zugehörigkeit zum 
Gebiet der Diözese, und dieser Satz gilt von den weltlichen wie 


1 Vgl. z.B. die Einleitungen von J. Hansen zu „Westfalen und Rhein- 
land im 15. Jahrhundert“ I und II (Publikationen aus den Preußischen Staats- 
archiven XXXIV. XLI). Leipzig 1888 und 1890, die Einleitung Redlichs 
zum oben verzeichneten Werke und F. Stentrup, Erzbischof Dietrich II. von 
Köln (+ 1463) und sein Versuch der Inkorporation Paderborns. Münster i. W. 
1904. — Soviel ich sehen kann, beginnt erst mit der zweiten Hälfte des 
16. Jahrhunderts die Häufung von mehreren Bistümern in der Hand eines 
einzigen Mannes — man denke z. B. an Albrecht. von Magdeburg und Mainz 
(t 1545) —, auch sie bei der Herkunft der Bischöfe ein Zeichen des vor- 
dringenden weltlichen Reichsfürstentums, das dadurch seine Einflußsphären 
vergrößerte, wohl kaum ein Mittel der Kirche, um der Laienmacht ent- 
gegenzutreten durch Schaffung kirchlicher Personalunionen, eher ein solches 
der Kirchenzucht gegen die adligen Domkapitel (vgl. bei Ranke, Sämtliche 
Werke I, S.43 Anm. 1 den Ausspruch des Enea Silvio: St episcopum potentem 
sortiuntur, virgam correctionis timent). Eine Statistik allez dieser Fälle, die 
zugleich die beinahe dauernde Verbindung der Bistümer mit bestimmten 
reichsfürstlichen Familien, die Gleichzeitigkeit von Bischöfen aus derselben 
Familie auf verschiedenen Bischofsstühlen ins Auge faßte, wäre sehr will- 
kommen. Aus dem 13. Jahrhundert ist mir nur Konrad von Hildesheim 
und Würzburg (+ 1202) bekannt (vgl. A. Hauck, Kirchengeschichte Deutsch- 
lands IV, Leipzig 1903, S. 705 Anm. 4); über Balduins von Trier (+ 1354) 
Stellung in Mainz und Speier vgl. K. Löhnert, Personal- und Amtsdaten der 
Trierer Erzbischöfe des 10.—15. Jahrhunderts (Greifswald 1908), S. 46 ff. 


182 Albert Werminghoff. 


den geistlichen Ständen in den geistlichen Reichfürstentümern ! 
Ist alles dies begründet, so erscheint die oben aufgestellte Forde- 
rung zum mindesten als der Erwägung wert —, ihre Erfüllung 
freilich setzt ein dreifaches voraus: einmal ausgiebige Urkunden- 
und Regestenwerke mit möglichst weiter zeitlicher Erstreckung, 
sodann genaue Abgrenzungen der Territorien und der Sprengel 
der geistlichen Reichs- und Kirchenfürsten, wenn möglich mit 
Hülfe von Karten gleichen Maßstabs?, endlich sorgfältige Er- 
forschung und Vergleichung des kirchlichen und territorialen 
Abgaben- und Steuerwesens. Hinsichtlich der ersten und zweiten 
dieser Voraussetzungen sind, namentlich im Rheinland, nützliche 
Vorarbeiten bereits gemacht; hinsichtlich der letzterwähnten kann 
nur gesagt werden, daß auf diesem Gebiete noch so gut wie alles 
zu tun ist, sieht man ab von den bisher für die Diözesen Kon- 
stanz und Brandenburg vorliegenden Forschungen” Der Lohn 
solcher Untersuchungen dürfte nicht gering zu schätzen sein. Sie 
würden die Eigenart der geistlichen Territorien in ein helleres 
Licht rücken und vielleicht auch erklären, wie es möglich war 
durch den geistlichen Vorbehalt vom Jahre 1555 den katholischen 
Kirchenfürsten im Reiche ihre weltlichen Herrschaften, ihre Reichs- 
lehen, d. h. eben ihre Gebiete, zu erhalten“ Dies aber ist der 
Punkt, an dem die hier erhofften Arbeiten mit denen über die 
weltlichen Territorien zusammentreffen. Die protestantischen 
Reichsfürsten des sechzehnten Jahrhunderts konnten dort vor- 
nehmlich zu Säkularisationen schreiten, wo sie die kirchliche Ge- 


ı Vgl. H. Spangenberg, Hof- und Zentralverwaltung der Mark Branden- 
burg S. 106 ff. 

2 In dieser Hinsicht lassen es die Karten bei G. Droysen (Allgemeiner 
historischer Handatlas. Bielefeld und Leipzig 1886) an sich fehlen; 8. 30/31 
und S. 34/35 ist Deutschland im 14. bzw. im 15. Jahrhundert dargestellt im 
Maßstab von 1 : 3400000, S. 33 die kirchliche Einteilung um 1600 im Maß- 
stab von 1 : 9000000. Das Gleiche gilt von anderen historischen Atlanten, 
such dem von K Heussi und H. Mulert, Atlas zur Kirchengeschichte (Tü- 
bingen 1905), Nr. VIIa (Kirchliche Einteilung Mitteleuropas vom Ende des 
12. Jahrhunderts bis zur Reformation, 1:5500000) und Nr. Xa (Deutschland 
1555, 1: 5000000). 

5 A. Ott, Die Abgaben an den Bischof bzw. Archidiakon in der Diö- 
zese Konstanz bis zum 14. Jahrhundert. Freiburg i. Br. 1907. F. Cursch- 
mann, Die Diözese Brandenburg (Leipzig 1906), S. 300 f. 

* Vgl. die Bemerkungen von St. Pütter, Historische Entwickelung der 
heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs I (Göttingen 1786), S. 425 ff. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 183 


walt der Bischöfe bereits starken Einschränkungen unterworfen 
hatten; sie mußten Halt machen vor den reichsunmittelbar ge- 
bliebenen Gebieten der Erzbischöfe und Bischöfe, deren Landes- 
hoheit in ihrem ganzen Umfang als ein Komplex weltlicher und 
kirchlicher Gerechtsame der laikalen ähnlich geworden war.! 
Wir halten inne, um nicht des Einbruchs in das Gebiet der 
neueren Geschichte beschuldigt zu werden; in erster Linie gelten 
unsere Gedanken und Anregungen dem deutschen Mittelalter. 
Noch wahrte an seinem Ende die universale Kirche gegenüber 
den Territorien des römischen Reichs und der deutschen Nation 
ihre Einheit auf dem Gebiete der Lehre und des Glaubens, ihre 
rechtliche Ordnung aber in Verfassung und Verwaltung hatte 
nicht mehr die Kraft zur Alleinherrschaft, zur Behauptung aller 
ihrer Befugnisse kirchlicher Natur durch ihre Organe. Oftmals 
ist ihr Reich verglichen worden mit dem der altrömischen Kaiser, 
deren Erben die Päpste wurden. Diesem gleicht es auch darin, 
daß, wie die Wanderzüge der Germanenstämme die Kaiser zu 
Landabtretungen nötigten, das Erstarken der Nationen und ihre 
auf die Befreiung, Verselbständigung und Vormachtstellung des 
weltlichen Staates gerichteten Tendenzen die Kirche zwangen, 
Sondergebiete von sich abzutrennen, über die nicht sie allein 
mehr schalten und walten konnte. Noch schien der Bau der Kirche, 


1 Ich sehe hier ab vom Gebiete des Deutschen Ordens, weil es nicht 
eigentlich zum Deutschen Reich gehörte. — Eine Andeutung des im Texte 
erwäbnten Gegensatzes findet sich bereits bei S. Pufendorf in seiner Schrift 
De statu imperii Germanici c. 2 $ 10 (ich benutze die Ausgabe: Lipsiae 
1708, S. 123 1f.): Caeterum cum quondam ipsorum (ecclesiasticorum) opes secu- 
larium principum ditiones superarent aut saltem aequarent, non exiguum 
eaedem detrimentum passae sunt occasione reformatae per magnam Germaniae 
partem religionis, abreptis Lonis sacris, quorum possessio conventione Passa- 
viensi et pace Augustana ac post per pacem Westphalicam confirmata. Nam 
per circulum utrumque Saxonicum paucissima sacerdotibus remansere. Princi- 
pibus superioris Germaniae, si ducem Wurtenbergicum excipias, parcior praeda. 
Causam adsignaveris, quod Saxonibus minor e Carolo V. Caesare metus quam 
istis, quos vicinia suarum ditionum aut praesentia praemebat. Quin et di- 
spersae magis isto tractu sacerdotum ditiones et validiorum intercursu prin- 
cipum debilitatae. Per superiorem Germaniam et Westphaliam contiguas 
magis et ad auxilia invicem ferenda magis accommodas posuere sedes ct 
inprimis totum Rhenum, qua parte laetissima est Germania, obsederant, nisi 
tam decoram seriem electoris Palatini terrae interrumperent. Vgl. auch 
K. Müller, Kirchengeschichte II, 1 (Tübingen und Leipzig 1902), S. 423. 


184 Albert Werminghoff. 


dem gotischen Dome mit seiner Lockerung und Verbindung der 
einzelnen Glieder ähnlich, auf festen Fels gegründet, — er zer- 
barst, als nach dem mühsam beigelegten Zwiespalt in der obersten 
Leitung der im Glauben des deutschen Volkes entfacht wurde. 


Exkurs: Der Begriff „Deutsche Nation“ in Urkunden des 
15. Jahrhunderts. 


Das Konstanzer Konkordat (capitula concordata) vom Jahre 
1418 bezeichnet sich als vereinbart inter sanctissimum in Christo 
patrem et dominum nostrum dominum Martinum divina providentia 
papam V. et reverendos patres praelatos necnon egregios et circum- 
spectos viros ambasiatores, procuratores, doctores ceterosque venerabilem 
nationem Germanicam in generali Constantiensi concilio repraesentantes 
et facientes! Wir fragen nach der Bedeutung und der Geschichte 
des Begriffs „Deutsche Nation“. 

Zum ersten Male bezeugt ist die Gliederung eines Konzils 
nach den Nationen seiner Mitglieder auf dem zu Lyon, das 
Gregor X. (1271—1276) im Jahre 1274 veranstaltete.? Daß auch 
das Konstanzer Konzil (1414—1418) sie aufwies, ist bekannt 
wie zugleich die Tatsache, daß diese Gliederung ihr Vorbild hatte 
in derjenigen der Studenten und Lehrer auf den italienischen 


1 B. Hübler, Die Constanzer Reformation und die Concordate von 1418 
(Leipzig 1867), S. 164. In den Konkordaten der französischen und der eng- 
lischen Nation kehren die Worte: inter-nationem, in generali-facientes wieder, 
das Wort Germanicam ist ersetzt durch Gallicanam bezw. Anglicanam ; 
a. a. O. S. 194. 207. — Es mag daran erinnert werden, daß, wie B. Hübler 
(a. a. O. S. 164 Anm. 2) bemerkt, der Name Concordatum (Concordata) im 
14. Jahrhundert für alle Arten von Verträgen gebraucht wurde, im Anfang 
des 15. Jahrhunderts er üblich war speziell für Vereinbarungen zwischen 
kirchlichen Machtfaktoren (wie eben in der Konstanzer capitula concordata 
von 1418 zwischen Papst Martin V. und den nationalen Konzilsfraktionen), 
daß erst seit Mitte des 15. Jahrhunderts der Ausdruck Konkordat technisch 
für Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche vorkommt (in den Wiener, 
früher Aschaffenburger genannten concordata von 1448 zwischen König 
Friedrich III. und Papst Nicolaus V.); die Konkordate des 19. Jahrhunderts 
bezeichnen sich regelmäßig als conventiones, ohne daß hierdurch eine 
Wesensverschiedenheit zum Ausdruck gelangte. 

? Vgl. A. Hauck: Historische Vierteljahrschrift 1907, S. 473. 

3 Vgl. P. Hinschius, Kirchenrecht III (Berlin 1883), S. 373ff. F. Stuhr, 
Die Organisation und Geschäftsordnung des Pisaner und Konstanzer Konzils 
(Schwerin 1891), S. 52 ff. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 185 


Universitäten, bei der Pariser Artistenfakultät, späterhin auch in 
Prag und Leipzig. Die Deutsche Nation auf dem Konstanzer 
Konzil war, wie B. Hübler nachgewiesen hat?, eine freie Ver- 
einigung, zu der sich der deutsche Klerus auf der Grundlage ge- 
meinsamer Interessen mit den ungarischen, polnischen, dänischen, 
schwedischen und norwegischen Prälaten zusammenschloß. Sie 
war von Haus aus eine parlamentarische Fraktion, aber sie wurde 
anerkannt offiziell als Vertreterin der kirchlichen und staatlichen 
Interessen jener Völker, deren Gesandte oder Angehörige sie 
bildeten.” Im Gegensatz zu den übrigen Nationen des Konzils, 
der englischen, französischen, spanischen und italienischen, war 
die deutsche nicht landsmannschaftlich einheitlich. Sie umspannte 
nicht nur die Vertreter der auf dem Boden des Deutschen Reichs 
bestehenden kirchlichen Verbände und Anstalten. Die Verwen- 
dung aber der Bezeichnung war bequem, weil sie in Kürze Deutsch- 
land und seine Nachbarländer, in erster Linie die kirchlichen 
Organisationen hier wie dort zu umschreiben gestattete.* Jeden- 
falls war die „Deutsche Nation“ ein zufälliges Gebilde der Kon- 
stanzer Konzilsverfassung und Geschäftsordnung. Sie entbehrte 
der Dauer über das Konzil hinaus; sie löste sich auf mit diesem. 
Man weiß, jenes Konkordat war vereinbart auf fünf Jahre; lapso ... 
quinquennio quaelibet ecclesia et persona ... liberam facultatem 


1 Vgl. G. Kaufmann, Die Geschichte der deutschen Universitäten II 
(Stuttgart 1896), S. 60f. 

? B. Hübler, a. a. O. S. 316ff.; vgl. auch C. Mirbt: Realencyklopädie 
für protestantische Theologie und Kirche X (3. Aufl. Leipzig 1901), S. 705. 

8 Vgl. die Protestatio nationis Germanicae von 1417 September: Ve- 
strae paternitates (d. h. die Mitglieder des Konzils)... requisiverunt inter 
ceteras orbis nationes in religione Christiana et divini cultus, ut sperat, Deo 
devotam, patientem et humilem nationem Germanicam per Dei gratiam non 
magis impotentem, sed praeter imperialem monarchiam octo regna inclyta, 
ducatus, marchionatus et alios principatus, potentatus et comitatus latissimos 
et potentissimos dominiaque et communia proxima inconfracta viribus parante 
Domino continentem (H. von der Hardt, Magnum Constantiense concilium IV, 
Frankfurt und Leipzig 1699, S. 1419; vgl. auch unten S. 187 f. Anm. 3e). Immer- 
bin ist zu betonen, daß hier bereits durchschimmert jene Bedeutung der 
„Deutschen Nation“ als eines rechtlich geordneten Gesamtkörpers, die später 
die als einer konziliaren Fraktion verdrängt hat. 

4 Vgl. Hübler, a.a.0. S.177:... Martinus V... ad spiritualem profectum 
populi Christiani de consensu ac beneplacito nationis Germanice statuit ..., 
S. 179: in aliis collegiatis ecclesiis eiusdem nationis. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 13 


186 Albert Werminghoff. 


habeat utendi quolibet iure suo.! Kein Wort verlautet darüber, 
daß nach Ablauf jener Frist die „Deutsche Nation“ noch bestehen 
werde, daß sie dann Gelegenheit haben sollte, entweder auf einer 
Erneuerung des Konkordats oder seiner Abänderung zu bestehen. 

Fester erscheint der Begriff der natio Germanica im Mainzer 
Acceptationsinstrument vom Jahre 1439. Nos oratores Romani 
regii, so heißt es hier?, principes electores hic presentes aliorum- 
que electorum sacri imperii et Almanie metropolitanorum absentium 
oratores decreta sacri Basiliensis concilii acceptamus . .. salvis tamen 
in quibusdam ex eis declarationibus, modificationibus et limitationi- 
bus nostre Germanice nationi ac cuilibet nostrum singulariter in 
suis provinciis, dyocesibus seu territoriis congruentibus et accommodis, 
factis et fiendis, suis loco et tempore oportunis exprimendis ac per 
sacrum concilium decretandis; ... stare volumus in prioribus nostris 
et nationis nostre Germanicae protestationibus pridem factis. In 
den letzten Worten ist eine Anspielung auf die Neutralitäts- 
erklärung vom 17. März 1438 offensichtlich; sechs Monate sollte 
diese in Kraft bleiben; würde aber dann eine Einigung zwischen 
Papst und Konzil nicht erreicht sein, so wollen die sechs Kur- 
fürsten cum ipso principe nostro (d. h. dem zu wählenden König) 
ac pontificibus, prelatis ac divini et humani iuris peritis za Rate 
sehen et, quod ratio dictaverit, cui parti favendum et obtemperandum 
sit, id ipsum omnes unanimi consensu el sincero corde cum omnibus 
pontificibus et prelatis ac religiosis principibus, comitibus, baronibus, 
satrapibus et optimatibus sacri Romani imperii constantius amplec- 
temur.” Man sieht, die Wendung „Deutsche Nation“ ist im 
Jahre 1438 vermieden und hat einer recht umständlichen Um- 
schreibung Platz machen müssen. Alle jene hier genannten geist- 
lichen und weltlichen Gewalten bilden, in den Augen der 1439 
zu Mainz Versammelten, die „Deutsche Nation“. Denn nicht 
kann 1439 gemeint sein die „Deutsche Nation“ auf dem Basler 


1 Hübler, a. a. O. S. 193; vgl. ebd. S. 205f. 324f. 

3 C. Gärtner, Corpus iuris ecclesiastici catholicorum novioris I (Salis- 
burgi 1797), S. 7 $ 2 des Prooemium; s. oben S. 162 Anm. 4. 

® W. Altmann, Die Wahl Albrechts IT. zum römischen Könige (Berlin 
1886), 5. 90. Im Neutralitätsvertrag vom 20. März 1438 findet sich der Satz: 
so getruwen wir, das alle anderen fursten, geistliche und weltliche, ganz 
Deutsch landes sich von uns in solicher eynunge nicht scheiden sollen noch 
wollen (ebd. S. 92). 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 187 


Konzil, die — ähnlich wie früher in Konstanz — eine freie lands- 
mannschaftliche Vereinigung war behufs Vorbereitung der auf 
dem Konzil zu behandelnden Gegenstände, die als solche keinerlei 
Entscheidung hatte für die Abstimmungen des Konzils! Für 
das Mainzer Acceptationsinstrument wird die natio Germanica 
gebildet vom König, den Kurfürsten und Erzbischöfen, soweit die 
letzteren zugleich deutsche Reichsfürsten sind und sofern sie ihre 
Provinzen wie auch die in diesen vereinigten Diözesen vertreten.? 
Der Begriff „Deutsche Nation“ also hat sich in seiner Erstreckung 
auf das Deutsche Reich als auf einen Verband weltlicher Gebiete 
und kirchlicher Verwaltungsbezirke verengert. Er hat sich zu- 
gleich durch die Einbeziehung der berufenen Organe der welt- 
lichen und kirchlichen Organisation ausgedehnt. Er ist eben des- 
halb unabhängig geworden von zeitlicher Befristung. König, 
Kurfürsten und Erzbischöfe handeln für das Reich, für ihre 
Territorien, Provinzen und die Diözesen. Die natio Germanica 
besteht nach ihrer Auffassung für alle Zeiten. 

Die Erörterungen und Verhandlungen der folgenden Jahre 
haben sich der Wendung „Deutsche Nation“ immer wieder be- 
dient.” Ihr Begriff wird niemals genau umschrieben, aber er 


1 Vgl. Hinschius, a. a. O. III, S. 392 Anm. 7. — Zahlreiche Belege 
sind verzeichnet z. B. Deutsche Reichstagsakten XI (Gotha 1938); S. 616. 
XII (1901), S. LXII f. und 336. 
2 Vgl. $ 1 des Epilogus der Mainzer Acceptation (Gärtner I, S. 59f.): 
. domini Romanorum regis oratores ... nomine regis ac pro eo et tota Ala- 
mannia cunctisque suis principibus et subditis ecclesiasticis et secularibus 
cuiuscunque status, gradus, conditionis seu preeminentie fuerint, deinde archi- 
episcopus Maguntinus pro se, ecclesia et cunctis conprovincialibus et clero suis 
ac ... marchione Brandenburgensi ..., cuius ad hoc se speciale habere man- 
datum asseruit, dominus archiepiscopus Coloniensis pro se ac ecclesia sua, domini 
vero archiepiscopi Treverensis pro ipso ac ecclesia Treverensi et clero suis, 
dehinc dominorum Saltzburgensis et Magdeburgensis archiepiscoporum oratores, 
ambasiatores et procuratores ... pro eisdem dominis ac ecclesiis, provinciis et 
clero suis ... prefati sacri Basiliensis concilii decreta sollempniter acceptarunt, 
... salvis tamen in quibusdam ex eis modificationibus, declarationibus et limi- 
tationibus ipsis et Germanice nationi et cuilibet eorum singulariter in suis 
provinciis, diocesibus seu territoriis congruentibus et accommodis, factis et 
fiendis ... per sacrum Basiliense concilium ... decretandis (vgl. oben S. 162 
Anm. 4, S. 186 Anm. 2). Nach § 2 des Epilogus (a. a. O. S. 60) erklären 
genannte Gesandte den Beitritt des Erzbischofs von Bremen nomine eiusdem 
domini archiepiscopi et suffraganeorum suorum. 
® Im Folgenden sind nur einige Beispiele angemerkt. a) Eugen IV. 
13° 


188 Albert Werminghoff. 


wird je länger je mehr gebraucht im Sinne des Mainzer In- 
struments vom Jahre 1439, in einer deutschen Übersetzung frei- 


1446 Juli 22 (Gärtner, a. a. O. I, S. 89): Nuncios nostros cum plena potestate 
legatorum de latere per totam nationem Germanicam duximus destinandos. — 
b) Eugen IV. 1447 Februar 6 (a. a. O. I, S. 197): Konstanz, Straßburg, Mainz, 
Worms und Trier sind loca nationis Germanicae. — c) Eugen IV. 1447 
Februar 5 (a.a.O. I, 5. 108 f.): Spricht von der tranquillitas et commoditas... 
nationis Germanicae, quam apostolica sedes singulari affectione prosequitur ; 
er will einen Legaten schicken ad partes Germaniae, qui mediantibus rege, 
archiepiscopo (Maguntinensi) et marchione (Brandenburgensi) praefatis ac 
aliis eiusdem nationis principibus et praelatis, cum quibus fuerit opus, super 
observantia et modificatione decretorum huiusmodi .. . tractare valeat et finaliter 
concordare. — d) Eugen IV. 1447 Februar 5 (a. a. O. I, S. 105f.): Spricht 
davon, daß Friedrich HI., die Kurfürsten von Mainz und Brandenburg, sacri 
imperii electores, aliique nonnulli praelati et principes nationis Germanicae 
pro bono pacis et concordiae et ad tollenda scandala nationis praefatae sich 
an ihn gewandt haben wegen Zurücknahme der Sentenzen gegen die Erz- 
bischöfe und Kurfürsten von Köln und Trier. — e) Eugen IV. 1447 Februar 7 
(a. a. O. I, S. 112f. 116f.): Spricht von nonnulli principes tam ecclesiastici 
quam saeculares nationis Germanicae; teilt mit, daß der König, der Mark- 
graf von Brandenburg, die Erzbischöfe von Mainz, Magdeburg, Salzburg, 
Bremen ac quidam alii praelati et principes dictae nationis ... debitam 
oboedientiam ... praestiterint; erwähnt omnes et singulas praefatae nationis 
aut alterius in ea beneficia vel officia obtinentes personas ecclesiasticas et 
saeculares, etiamsi regalis, archiepiscopalis, episcopalis vel alterius dignitatis 
fuerint; spricht von den singuli metropolitani eiusdem nationis. — Die Be- 
lege b—e sind den sog. Fürstenkonkordaten entnommen und hier mit C. Mirbt 
(Realencyklopädie usw. X®, S. 709) aufgezählt in der Reihenfolge ihres Ab- 
drucks bei F. Walter, Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni (Bonn 
1862), S. 100ff. In a und b wird der Begriff natio Germanica in geo- 
graphischem Sinne angewandt wie z. T. auch unter c (s. auch die nächste 
Anm.). Geographisch-ethnographisch ist auch die Umschreibung in der Rede 
Enea Silvios zu Rom, 1447 Februar (Gärtner I, S. 99). Er spricht von der 
nobilissima et latissima natio Germanica, quae ab Alpibus Italiae usque 
in Oceanum et a Rheni fluente usque in Tartarorum barbariem protensa tot 
splendidas urbes in se continet, tot latissimas provincias, tot amplissima 
regna, tot venerandas ecclesias, tot potentes principes, tot populos, tot linguas 
diversas (s. auch oben S. 185 Anm. 3). Dann aber heißt es maximi principis 
(Friedrichs IL)... suorumque principum ac nationis Germanicae debitam ... 
recipies (der Papst) oboedientiam. Hier also dieselbe Bedeutung wie oben 
unter c—e. — f) Nicolaus V. 1447 März 28 (a. a. O. I, S. 119): Sein Vor- 
gänger hat Einiges festgesetzt auf Bitten des Königs, des Erzbischofs von 
Mainz, des Markgrafen von Brandenburg nonnullorumque aliorum nationis 
eiusdem ...pro commodo, statu et utilitate nationis Germanicae eiusque prae- 
latorum, ecclesiarum ac ecclesiasticarum personarum, Anderes gewährt den 
praelatis, baronibus et singularibus personis dictae nationis. 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 189 


lich auch in einem zunächst geographischen Sinne!, in einer 
anderen mit nachdrücklicher Betonung der durch die Sprache be- 
dingten deutschen Nationalität.” Immerhin entzieht eben dieser 
häufige Gebrauch den Begriff allen Zufällen der kirchenpolitischen 
oder allgemein politischen Konstellation. Er fügt ihn ein in den Wort- 
schatz des deutschen Reichsrechts. Zeugnis hierfür ist das Wiener 
Konkordat (concordata) vom Jahre 1448, vereinbart inter sanctissimum 
in Christo patrem ac dominum nostrum dominum Nicolaum divina 
providentia papam quintum apostolicamque sedem ac nationem Ala- 
manicam sanctissimi domini nostri et sedis eorundem nominibus 
per reverendissimum in Christo patrem ac dominum dominum Johannem 
sacrosancte Romane ecclesie cardinalem legatum ad nationem Ger- 
manicam de latere missum, plena in ea parte auctoritate et potestate 


1 Die Kurfürsten sprechen in ihrem Briefe von 1446 März 21 (Gärtner 
J, S. 81) von den metropoliten und andern fürsten, geistlichen und weltlichen, 
Dutzscher Lande. Vgl. außer der voraufgehenden Anmerkung (a, b, c und e) 
auch J. Horix, Ad concordata nationis Germanicae integra documentorum 
fasciculus I (Frankfurt und Leipzig 1775), S. 195: concilium ... hoc tempore 
congregatum est in urbe Basiliensi nacionis Germanice, S. 449: in concilio Con- 
stanciensi nacionis Germanice. 

? Die Kurfürsten schreiben 1446 October 5, in den sog. Concordata 
principum Francofurtensia (Gärtner I, S. 90), sie hätten den Papst aufge- 
fordert, daß sein heiligkeit die alte beschwerung abstellen und Germanischen 
getzunge nach der form der ufgenommen decret, nach nothdurft, unterscheid 
und gelegenheit Deutschen getzunges versehen wolle, daruf nun seine heiligkeit 
hat lassen antworten, daß er keine beschwerung in Germanische nation ein- 
geführt habe. — Der Ausdruck Gravamına nationis Germanicae ist älter, 
als Th. Kolde (Realencyklopädie VII’, Leipzig 1899, S. 74) annimmt. Er 
begegnet bereits im Abschied des zweiten Nürnberger Reichstags von 1438: 
... conferre super gravaminibus irrogatis per curiam Romanam Germanice 
nacioni (A. Bachmann: Archiv für österreichische Geschichte LXXV, Wien 
1889, S. 209), im Bericht der kursächsischen Räte über den Mainzer Reichs- 
tag 1489: ...tractabatur materia gravaminum, quibus per Italicam nacionem 
Germanica nacio hucusque miserabiliter gravata est (ebd. S. 213), in den 
Avisamenta für den Mainzer Reichstag 1441: in materia declarationis ani- 
morum super facto dissensionis in ecclesia Des exortae per dominos electores 
facienda et de cautione facienda nationi Germanicae de sublevatione grava- 
minum eiusdem nationis (Gärtner I, S.64). Vgl. auch Eugen IV. 1447 Februar 5: 
Spricht von den durch Albrecht II. acceptierten Basler Decreten, ex quorum 
observantia natio ipsa Alamanica ex pluribus gravaminibus dicitur relevari 
(a. a. O. I, S. 108f.). Enea Silvio fordert 1447 Februar, ut nationi Germanicae 
super gravaminibus opportune provideatur, ut posthac sine gravamine natio sit 
(a. a. O. I, S. 101. 103) und zählt dann die Gravamina im Einzelnen auf. 


190 Albert Werminghoff. 


munitum, et pro ipsa natione Alamanica per gloriosissimum princi- 
pem ac dominum nostrum Fridericum Romanorum regem semper 
augustum etc. plurimorum sacri Romani imperii electorum aliorum- 
que eiusdem nationis tam ecclesiasticorum quam secularium princi- 
pum consensibus accedentibus.) Das Konkordat gebraucht die 
Wendungen natio Alamanica und natio Germanica ohne Unter- 
schied; Per hoc autem, heißt es am Schluß?, quod in concordatis 
huiusmodi sive quibusvis aliis eorum occasione conficiendis litteris 
propter competentiorem descriptionem Alamania specialis appellatur 
natio, ipsa censeri non debet a Germanica natione distincta seu 
quomodolibet separata. Das Konkordat ist abgeschlossen zwischen 
dem apostolischen Stuhle und der deutschen Nation; für jenen 
handelt der Papst, für diese der König, der als Beauftragter der 
meisten Kurfürsten und anderer Reichsfürsten, weltlicher und 
geistlicher, erscheint. Diese nur hatten zu Aschaffenburg im 
Juli 1447 der urkundlichen Festlegung des Konkordats zugestimmt, 
aber noch nicht haben alle Reichsfürsten es getan; es weist hin 
auf die Desorganisation des Reichsverbands, daß kein allgemein 
verbindlicher Reichstagsbeschluß voraufgegangen war, kein solcher 
das Konkordat als Reichsgesetz verkündete, sondern spätere Ver- 
handlungen die noch ferngebliebenen Fürsten zum Beitritt be- 
stimmten.“ Fest steht aber der Begriff der „Deutschen Nation.“® 


1 K. Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichs- 
verfassung in Mittelalter und Neuzeit (Leipzig 1904), S. 221. 

? Ebd. S. 224. Dieselbe Schlußformel findet sich auch in der Be- 
stätigungsurkunde Nicolaus’ V. von 1448 März 19, doch heißt es hier: propter 
compendiosiorem descriptionem Alamannia specialiter appellatur, natio ipsa ... 
(Koch-Senckenberg, Neue und vollständigere Sammlung der Reichsabschiede I, 
Frankfurt 1747, S. 184). 

® Vgl. C. J. Hefele, Conciliengeschichte VII (Freiburg i. Br. 1874), S. 529. 

‘ Vgl. P. Hinschius, a. a. O. III, S. 139f. J. Loserth, Geschichte des 
späteren Mittelalters (München und Berlin 1903), S. 529. 

5 Man könnte geneigt sein, in der Wendung des Wiener Konkordats : 
sacri Romani imperii electorum aliorumque eiusdem nationis tam ecclesia- 
sticorum quam secularium principum die Worte: sacri Romani imperii mit 
eiusdem nationis zu verbinden, also vom hl. Römischen Reich deutscher 
Nation zu sprechen. Richtig ist allein, daß die Kurfürsten und Fürsten als 
zur deutschen Nation gehörig bezeichnet werden, nicht aber das Reich 
als solches, da es auch andere als deutschsprachliche Gebiete umspannt. 
Die Bezeichnung: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation kann ich 
aus dem 15. Jahrhundert nicht belegen; auch J. Bryce (Das heilige römische 


Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis von Staat u. Kirche in Deutschland. 191 


Er umfaßt die Gesamtheit der weltlichen Gebiete, mögen sie von 
weltlichen oder geistlichen Reichsfürsten — und den Reichsstädten 
— verwaltet werden, und dazu die Gesamtheit der kirchlichen 
Verwaltungsbezirke, einerlei ob Provinzen oder Diözesen, die sich 
auf deutschem Boden finden. Weltliche Gebiete und kirchliche 
Verwaltungsbezirke haben sich beide vereint zum Begriff der 
deutschen Nation. In ihm und durch ihn treten sie auf als eine 
zu dauernder Zusammengehörigkeit bestimmte Einheit, die sich 
zugleich des Gegensatzes gegenüber anderen Nationen bewußt ist.! 
Eine intensivere Ausgestaltung des Begriffs war fortan nicht mehr 
möglich. Er war ein solcher des Staats- und des Kirchenrechts 
geworden, des letzteren deshalb, weil die der deutschen Nation 
vom apostolischen Stuhle gewährten Zugeständnisse für die Ord- 
nung des kirchlichen Wesens auf deutschem Boden ein Sonder- 


Reich, übers. von A. Winckler, Leipzig 1873, S. 231) hat den Satz, „in 
dieser Epoche“, d. h. um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts, sei 
nationis Teutonicae dem einfachen sacrum imperium Romanum hinzugefügt 
worden, nicht durch eine Quellenstelle begründet. Der Ewige Landfrieden 
von 1495 spricht von einem Frieden durch das Heilig Reich und Teutsch 
Nation (K. Zeumer, a. a. O. S. 226), die Reichskammergerichtsordnung von 
1495 vom Landtfrieden durch das Römische Reych und Teutsche Nacion, auss 
dem Reich Teutscher Nacion (ebd. S. 228); die Wahlkapitulation Karls V. 
von 1519 (ebd. S. 251 ff.) enthält folgende Wendungen: $ 1 dem Heiligen 
Reich zu Ern und umb der Cristenheit und Deutscher Nacion, auch gemains 
Nutz willen, $ 4 die Teutsch Nation, das Heilig Römisch Reiche und die 
Churfürsten, $ 12 ausserhalb des Reiches Deutscher Nation, $ 15 ausserhalb 
Teutscher Nation, $ 18 Teutsch Nation und das heilig Reich, und endlich 
begegnet, soweit ich sehen kann, zum ersten Male überhaupt, in § 33 in 
dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. 

1 Vgl. den Abschied zwischen geistlichen Kurfürsten, „mit waß mittel 
das Rom. Reich wieder auffzubringen wäre‘ etc. von 1458: ...dauon kumpt 
auch, daß das Romische rych, der keyser, die fürsten und alle Dutsche nacio 
nu zur zyt by allen andern nacion vor die mynste geacht werden; da die 
Dutschen anderer nacion lande vnd gut zu gebruichen plagen, da wird vnssere 
nacio nu von den andern vndergangen, gesmehet vnd angefertiget vnd an allen 
enden verdruckt,... und desta mynner nit vur allen andern nacion wirt unsere 
nacio mee dan eyniche andere mit sweren tegelichen lesten beswert und geslagen 
vnd darumb dunckt mich noit sin, eynen weg zugedenken das rych vffzu- 
bringen vnd zu ordineren die sachen des rychs, ... zum ersten in unser 
nacion, dan keyn bequemelicher weg ist dan das rych zu erwecken, dadurch 
diese nacio billich vber andere nacion ist (Ranke, Sämtliche Werke VI, 
S. 11); s. auch R. Smend: Neues Archiv XXXII (1907), S. 748 ff. 


192 Albert Werminghoff. Neuere Arbeiten üb. d. Verhältnis v. Staat u. Kirche. 


recht schufen, das es schied von dem in anderen Ländern, das es 
gleichwohl nicht trennte von der Zugehörigkeit zur allgemeinen 
römischen Kirche. Damit ist keine Reichs- oder Nationalkirche 
geschaffen, jedoch eine Privilegierung der kirchlichen Verbände 
in Deutschland gegeben, die dem Auseinanderfallen des kirch- 
lichen Weltreichs der Päpste einigermaßen Rechnung trägt. Diese 
Privilegierung ging nicht allzuweit, aber den Begriff „Deutsche 
Nation“ hat sie der Zukunft als Erbe hinterlassen und mit ihm 
die Anklage ihrer Beschwerden über den Druck durch die römische 
Kurie. 


193 


Die älteste evangelische Armenordnung. 
Von 
Hermann Barge. 


Vorbemerkung. Karl Müller hat in seiner Schrift „Luther 
und Karlstadt, Stücke aus ihrem gegenseitigen Verhältnis“ (1907)! 
über die älteste evangelische Armenordnung, die sogenannte 
„Wittenberger Beutelordnung“ vom Jahre 1522, Hypothesen und 
Behauptungen aufgestellt, gegen die ich entschieden Widerspruch 
zu erheben habe. Ich habe dazu im besonderen Anlaß, weil ich die 
Wittenberger Beutelordnung aufgefunden, zuerst publiziert (Andreas 
Bodenstein von Karlstadt, 1905, Band 2, 559 ff.) und in meinem 
Karlstadt (Band 1, 382 ff.) eingeordnet hatte. Zu Unrecht bean- 
sprucht sie Karl Müller für Luther und ordnet sie als dessen 
Eigentum den Vorgängen im November 1521 ein (Luther und 
Karlstadt S. 33 ff.). Wird nicht gegen diese Annahme Widerspruch 
erhoben, so ist zu besorgen, daß Karl Müllers Darstellung des 
Sachverhalts alsbald in die Lutherbiographieen und reformations- 
geschichtlichen Darstellungen übernommen wird. 

Der folgende Aufsatz stellt ungeachtet seiner Kürze sachlich 
ein Abgerundetes dar. Indessen leugne ich nicht, daß ich ihm 
noch in einem weiteren Sinne Bedeutung beigelegt zu sehen 
wünsche. Karl Müller hat in seinem „Luther und Karlstadt“ die 
Ergebnisse meines Karlstadt zu bestreiten und meine Arbeits- 
weise als unwissenschaftlich hinzustellen gesucht. Eine noch- 
malige eingehende Prüfung des Quellenmaterials ergab, daB — 
von einer nebensächlichen Partie am Schluß seines Werkes ab- 
gesehen (Exkurs 9) — schlechterdings alle seine gegen mich 


1 Eine Besprechung der Schrift Müllers wird demnächst ein an der 
Polemik unbeteiligter Gelehrter in dieser Zeitschrift veröffentlichen. 
Die Redaktion. 


194 Hermann Barge. 


gerichteten Aufstellungen hinfällig sind. Die vorliegende Ab- 

handlung bildet ein Teilstück der Gesamtauseinandersetzung, die 

ich demnächst mit Karl Müller zu führen beabsichtige. 
a, 

Die kirchliche Reformbewegung, die in Wittenberg während 
Luthers Abwesenheit auf der Wartburg einsetzte, gipfelte und kam 
in gewissem Sinne zum Abschluß in der „Ordnung der Stadt 
Wittenberg“ vom 24. Januar 15221) Der Rat der Stadt erließ sie 
auf Grund der Beratungen, die er mit einem aus Universitätsprofessoren 
und Mitgliedern des Kapitels des Allerheiligenstifts zusammen- 
gesetzten Ausschuß gepflogen hatte. Die „Ordnung“ regelt das ge- 
samte katholische Kirchenwesen in Wittenberg neu nach Maßgabe 
der die Gemeinde und ihre Führer beseelenden evangelischen Über- 
zeugungen. Mit bemerkenswerter Entschiedenheit wird einmal 
aus den gottesdienstlichen Handlungen ausgeschieden, was zu 
dem evangelischen Bewußtsein in unversöhnlichem Widerspruch 
steht, und werden andrerseits aus der Neugestaltung des Gottes- 
dienstes und kirchlichen Lebens die praktischen Konsequenzen 
gezogen, die sich für die kirchlichen Besitzverhältnisse mit Not- 
wendigkeit ergeben. So sind in der Ordnung neben den rein 
kirchlichen Bestimmungen eine Fülle von tief einschneidenden 
Reformen vorgesehen, die direkt oder indirekt mit der Umgestaltung 
des katholischen Gottesdienstes und der Beseitigung der werk- 
heiligen Institutionen in Zusammenhang stehen. 

Die Messe wird nach dem Vorbild reformiert, das Karlstadt 
in seiner ersten evangelischen Weihnachtsmesse (1521) gegeben 
hatte (Lietzmann Nr. 14). Die Bilder und Altäre (bis auf drei) 
sollen aus der Pfarrkirche beseitigt werden (13). Die Zinse der 
Bruderschaften und Gewerke kommen in Wegfall, desgleichen 
die Einnahmen aus Vigilien und gestifteten Messen (1; 12): 
sie werden einem zu errichtenden gemeinen Kasten zuge- 


schlagen. Als Pauschalentschädigung für die ausfallenden Ein- 


1 Über die alten und neuen Drucke der Ordnung vgl. Barge, Karl- 
stadt 1, 378 Anm. und K. Müller, Luther und Karlstadt S. 49 Anm. 1. — 
Ich zitiere im folgenden nach H. Lietzmann, die Wittenberger und 
Leisniger Kastenordnung. Kleine Texte für theologische Vorlesungen und 
Übungen Nr. 21 (1907), S. 4 bis 6. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 195 


nahmen wird jedem einzelnen Priester die Summe von sechs Gulden 
jährlich gewährt (12). Dagegen fallen die geistlichen Lehen 
erst nach dem Tode ihrer Inhaber dem gemeinen Kasten zu (2). 
Unzüchtige Personen werden aus der Stadt vertrieben (15). 
Allen Bettlern wird der Aufenthalt in der Stadt verboten (3). 
Auch den Mönchen ist das Betteln fortan untersagt; die Kloster- 
insassen sollen ein Inventar ihres Besitzes aufnehmen (5, 6). Aus 
den Mitteln des gemeinen Kastens sollen Arme unterstützt werden 
(11), insbesondere sollen davon arme Handwerker Kapitalien aus- 
geliehen bekommen (9), Waisen Aussteuern (10), begabte Söhne 
armer Eltern Beiträge für ihr Studium erhalten (17). 

Bezüglich der angeführten Bestimmungen über die Ein- 
ziehung der kirchlichen Einnahmen der Priester konstruiert nun 
Karl Müller (S. 52f) einen — schon an sich bei der Kürze 
des Textes der „Ordnung“ wenig wabrscheinlichen — Wider- 
spruch. Die eine Stelle setze die sofortige Einziehung der 
Zinse voraus (Lietzmann 12: „Item die Priester, die wir 
yetzund haben, dieweyl ir zin auch in den gemainen kasten 
gezogen seint“ usw.), die andre besage, daß die geistlichen 
Lehen erst nach dem Ableben ihrer Inhaber eingezogen 
werden sollen (Lietzmann 2). Müller entscheidet sich dafür, 
daß nur die letztere Bestimmung als maßgebend anzusehen sei. 
Die sechs Gulden (vgl. oben; Lietzmann 12) könnten somit nur 
Entschädigung für ausfallende Oblationen bedeuten. K. Müller 
bemerkt dazu (S. 53, Anm. 1): „An allen diesen Fragen geht 
Barge vorüber.... Die Unklarheit in der städtischen Ordnung 
hat er nicht beachtet, und seine Darstellung S. 379 zeigt, daß 
er die Verhältnisse nicht versteht.“ Indessen die Unklar- 
heit besteht bei K. Müller, nicht bei mir oder in der Ordnung. 
Diese unterscheidet deutlich zwischen den Zinsen der Priester 
und den Zinsen der geistlichen Lehen, zwei verschiedenen 
Dingen, die in der Ordnung verschieden behandelt werden. Es 
ist nicht richtig, wenn K. Müller gegen meine auf dem Texte 
der Stadtordnung fußende Darstellung S. 54, Anm. einwenden zu 
können glaubt: „Die Priester haben doch alle und vor allem 
ein geistliches Lehen.“ Nachforschungen im Wittenberger Rats- 
archiv bestätigten die Unmöglichkeit dieser Annahme. Zu den 
sofort einzuziehenden Zinsen der Priester gehören vor allem 
die Einkünfte der Bruderschafts- und Gewerkspfaffen, von denen 


196 Hermann Barge. 


schon der Eingang der Stadtordnung mit besagt, daB sie so- 
gleich „sollen zuhauffen geschlagen und in ain gemainen kasten 
gepracht werden.“ Diese Einkünfte waren nicht auf geistliche 
Lehen begründet, vielmehr besoldeten die Bruderschaften und 
Gewerke ihre Pfaffen von sich aus, teils von den Zinsen ihrer 
Vermögen, teils von jährlichen Umlagen. Dies bestätigt z. B. 
die „Stiftung der Steinmetzen und Maurer“ zu Wittenberg vom 
Jahre 1497, im Wittenberger Ratsarchiv Band B 6. Vgl. 
ferner die Bestimmung dieser Stiftung: „Item wen eyn Brwder 
stirbet, so sall der Cüster vff dem Thwme (= dem Dome, der 
SchloBkirche) eyn Vigilien bethen vnnd eyn SzelemeBe halden, 
davon sollen ym die Zechmeister 1 gulden geben.“ Auch bei 
solchen einmaligen, durch Todesfall hervorgerufenen Vigilien und 
Seelmessen handelt es sich doch nicht um Einnahmen aus 
„geistlichen Lehn“! Vielmehr kommen diese Einkünfte natürlich 
sofort in Wegfall, weil solche Totenmessen nicht mehr ab- 
gehalten werden sollen. Zu den sofort einzuziehenden Zinsen 
sind ferner zu rechnen die Präsentzen oder Anwesenheitsgelder. 
Wir entnehmen einem späteren Schriftstück aus dem Jahre 1533 
(Wittenberger Ratsarchiv Bd. B. 4, Blatt 193,), daß der Rat 
der Priester-Brüderschaft jährlich „20 silberne Schock“ gezahlt 
hat, „davon denen Lectoribus Evangelii, Pfarrer, Caplan etc. ihre 
Präsentz . .. gegeben worden“ Auch hier Einnahmen, die 
nicht aus geistlichen Lehen fließen. Ferner verloren sofort mit 
dem Wegfall der spezifisch frommen Handlungen diejenigen 
Geistlichen ihre Einkünfte, die in Stellvertretung der Inhaber von 
geistlichen Lehen diese Handlungen ausgeübt hatten und dafür 
von den Lehnsinhabern besoldet worden waren. Vgl. über solche 
Verhältnisse z: B. die Schenkungsurkunde der Herzogin Siliola 
vom Jahre 1423 im Wittenberger Ratsarchiv Bd. B, 6 u. s. f. 
— Die Zinse der geistlichen Lehen, die als solche in den 
Akten auch meist aufgeführt werden, sind Einkünfte aus privaten 
Stiftungen, mit denen die Verpflichtung regelmäßiger Abhaltung 
von Messen verbunden ist und die vom Rate der Stadt Witten- 
berg bestimmten Priestern zugewiesen werden. Die Ordnung vom 
Jahre 1533 (Wittenberger Ratsarchiv B.4, Bl. 188,) unter- 
scheidet ausdrücklich zwischen den Einkommen der „Lehen, 
Commenden, Stiftung, auch der Hospital.“ Nur bezüglich 
der geistlichen Lehen wird also in unserer Ordnung be- 


Die älteste evangelische Armenordnung. 197 


stimmt, daB sie erst nach dem Tode ihrer Inhaber eingezogen 
werden.! 

Natürlich war zur Durchführung der einzelnen Bestimmungen 
der „Ordnung“ ein gewisser Zeitraum erforderlich. Einiges ließ 
sich rasch und ohne umfassende Vorbereitungen erledigen, so 
die Abnahme der Bilder aus den Kirchen. Sie erfolgte — unter 
Exzessen der aufgeregten Volksmenge — sehr bald. Auch die 
in der Ordnung gegen die unsittlichen Personen getroffenen 
Maßnahmen (Lietzmann Nr. 15) wurden schnell durchgeführt. ? 
Größere Umstände wird es schon verursacht haben, die Zinse, 
die dem gemeinen Kasten zufielen, einzuziehen und das Verbot 
des Bettelns praktisch durchzuführen. Das letztere erstreckte 
sich — wie wir sahen — auch auf die Bettelorden. Denn die 
„Ordnung der Stadt Wittenberg“ bestimmte, es solle keinem 
Mönch in der Stadt zu betteln gestattet werden, sondern sie 
möchten sich von den Zinsen, die sie besäßen, und dazu mit 
ihrer Hände Arbeit ernähren (Lietzmann 5). Der Rat setzte Mitt- 
fasten, d.i. den 30. März des Jahres 1522, als Endtermin fest, 
bis zu welchem die Insassen des Franziskaner- und Augustiner- 
klosters die Inventarisation ihres Besitzes vollendet und die 
Klöster verlassen haben sollten.’ 

Vollends die Neuregelung des Armenwesens auf evangelischer 
Grundlage bedingte eine Menge spezieller Vorschriften und Maß- 
nahmen. Wenn es in der Ordnung der Stadt Wittenberg heißt, 
diejenigen, welche wegen Krankheit oder anderer Ursachen arbeits- 
unfähig wären, sollten aus dem gemeinen Kasten unterstützt 
werden (Lietzmann 3), so war damit doch nur ganz im all- 
gemeinen ein Grundsatz für die neue Form der Armenpflege 
aufgestellt worden. Die Organisation der Armenunterstützung 
im einzelnen blieb besonderer Regelung vorbehalten. 


1 Nach O. Oppermann, das kursächsische Amt Wittenberg (1897) 
S. 105f. gab es an der Pfarrkirche 5 Altarlehen und 28 kleinere Pfründen. 
In aller Kürze hatte ich den Sachverhalt bereits richtig dargestellt in 
meinem Karlstadt 1, 879. 

? Vgl. den Bericht in Zeitschrift für Kirchengeschichte Bd. 22, S. 122: 
„All gemein frauwen sin vertriben.‘ 

3 Zeitschrift f. Kirchengesch. 22, 122. — Die Bestimmung wurde nicht 
ausgeführt, weil inzwischen Luther von der Wartburg nach Wittenberg 
zurückkehrte. 


198 Hermann Barge. 


In welcher Weise sie erfolgte, darüber belehrt uns die — 
mit der „Ordnung der Stadt Wittenberg“ nicht zu verwechselnde 
— „Ordnung des gemeinen Beutels zu Wittenberg.“! 
Es gelang mir diese älteste evangelische Armenordnung im Rats- 
archiv zu Wittenberg aufzuspüren. In meinem Karlstadt 2, 559 ff. 
ist sie — wie schon oben erwähnt — zum Abdruck gebracht 
worden. ? 

Die Hauptbestimmungen der Beutelordnung sind folgende. 
Die Gelder für die Armenpflege, „so eingenommen, testiert und 
sonst erbettelt sind“, werden in einen Kasten getan, der dreifach 
verschlossen ist. Eine regelmäßige Einnahmequelle für Armen- 
gelder bilden die Erträgnisse der während des Gottesdienstes 
vorgenommenen Sammlungen, die später „Säckelgeld“ oder „Beutel- 
geld“ genannt wurden.” Die Tafel, die bislang nur an hohen 
Festen zugunsten des Spitals herumgetragen wurde, soll jetzt 
in jedem Gottesdienste herumgehen, und ihr Ertrag für alle 
gebrechlichen und notdürftigen Personen in der Gemeinde be- 
stimmt sein. 

Vier Vorsteher aus den vier Stadtvierteln haben die Unter- 
stützungsbedürftigen zu ermitteln. Zusammen mit dem Bürger- 
meister, drei Räten und dem Pfarrer verwalten sie den gemeinen 
Kasten oder Beutel. Reicht die Zahl der Vorsteher nicht aus, 
so können die drei Räte und der Pfarrer neue Pfleger hinzu 
wählen. Über die Verwendung der Gelder wird am Sonntag 
nach der Predigt im Hause des Bürgermeisters beraten. Sind 
Mittel genug vorhanden‘, so soll man, falls die Preise für 
Getreide billig sind, für Zeiten der Teurung einen Vorrat von 


1 Im folgenden bezeichne ich sie kurz als Beutelordnung, die 
Ordnung der Stadt Wittenberg als Stadtordnung. 

? Soeben ersehe ich aus Hermelinks Ausführungen (diese Zeitschrift 
Jahrg. 1908, S. 127), daß schon vor meiner Veröffentlichung Nikolaus 
Müller diese Beutelordnung aufgefunden habe. Indessen hatte er von 
diesem Funde in der Öffentlichkeit keinerlei Mitteilung gemacht. Übrigens 
hatte ich die Beutelordnung schon im Jahre 1900 in Händen. 

s Vgl. darüber W. Schmidt, die Kirchen- und Schulvisitation im 
sächsischen Kurkreise vom Jahre 1555 II (Halle 1906), S. 80 ff. 

* Daraus, daß ich bei meiner Inhaltsangabe (Karlstadt 1, 384) diesen 
Bedingungssatz weglieB, macht K. Müller S. 85, Anm. 1 mir einen Vor- 
wurf! Aber es versteht sich doch von selbst, daß man Korn nur kaufen 
kann, wenn man Geld hat. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 199 


Korn, desgleichen im Sommer einen solchen von Holz für den 
Winter anschaffen. In „sterblichen Zeiten“ sind die erkrankten 
Armen „an einem sonderlichen Ort“, getrennt von anderen Leuten 
unterzubringen. — 

Dieser — schon in meinem Karlstadt 1, 382 ff. und 498 ff. 
ganz ähnlich dargelegte — Sachverhalt ist nun von Karl 
Müller, S. 202 bis 208 aufs entschiedenste bestritten worden. 
Darum ist eine genaue kritische Auseinandersetzung über das 
Verhältnis, in dem Stadtordnung und Beutelordnung zueinander 
stehen, unerläBlich. K. Müller behauptet nämlich: nicht sei 
die Beutelordnung später als die Stadtordnung erlassen, sondern 
jene sei dieser vorhergegangen. Bereits vor Ende November 
1521 habe auf unmittelbare Veranlassung Luthers der Rat die 
Beutelordnung beschlossen; die Ordnung der Stadt Wittenberg 
(24. Jan. 1522) hätte, soweit sie vom Armenwesen handle, die 
schon seit Monaten durchgeführten Bestimmungen der Beutel- 
ordnung nur ergänzt und weiter ausgebaut. 

Die Kontroverse ist insofern von allgemeinerem Interesse, 
als ibr die Frage zugrunde liegt: ob Luther oder Karlstadt 
das Verdienst gebühre, die Beutelordnung veranlaßt und damit 
die Armenpflege in Wittenberg den evangelischen Überzeugungen 
angepaßt zu haben. Freilich wird man gut tun, bei Untersuchung 
der Streitfrage rivalisierende Ansprüche der beiden vorerst völlig 
auszuscheiden und lediglich auf der Grundlage sachlicher Quellen- 
kritik sich das Urteil zu bilden. 

Als mir die Beutelordnung zu Gesicht kam, leuchtete mir 
alsbald ein, daß aus ihrem Text, angesichts der zeitlichen Farb- 
losigkeit der Bestimmungen, ein einigermaßen sicherer chrono- 
logischer Anhalt nicht zu gewinnen sei. Wohl ergab sich aus 
dem gegen die Jakobsbrüder gerichteten Verbot, in der Stadt zu 
betteln, daß die Beutelordnung in eine ziemlich frühe Zeit fallen 
müsse. Aber auch damit war ein Hinweis auf bestimmte Vor- 


1 Es scheint mir sehr wohl möglich, daß für diesen Zweck der Neu- 
bau von besonderen Gebäuden ins Auge gefaßt wird, da man bei Durch- 
führung so weitgehender hygienischer Maßnahmen mit den bisher verfüg- 
baren Räumen (im Spital usw.) kaum ausgekommen sein würde (gegen 
K. Müller S. 86, Anm. 1). — Zum Inhalt der Beutelordnung vgl. übrigens 
schon Barge, Karlstadt 1, 382 f. Karl Müller, Luther und Karlstadt, 
S. 83 ff. (an falscher Stelle eingeordnet). 


200 Hermann Barge. 


gänge, denen sie sich einordnen lieBe, nicht gegeben. Darum 
mußte im vorliegenden Falle davon abgesehen werden, durch 
Interpretation des Inhalts der Beutelordnung ihre Entstehungszeit 
festzustellen. 

Leider hat sich Karl Müller doch dazu verleiten lassen, 
ganz vornehmlich aus inneren Indizien heraus — durch Ver- 
gleich der Beutelordnung mit der Ordnung der Stadt Witten- 
berg — seine Aufstellungen begründen zu wollen. Es läßt sich 
leicht erweisen, daß man auf diesem Wege zu einleuchtenden Er- 
gebnissen überhaupt nicht gelangt. K. Müller glaubt zwar, indem 
er die Bestimmungen beider Ordnungen zusammenhält, darlegen 
zu können: der einfachere Zuschnitt der Beutelordnung mache die 
Annahme notwendig, sie als eine Vorläuferin der Stadtordnung 
anzusehen; aber in Wahrheit läßt sich jedem einzelnen seiner 
Argumente ein andres entgegenstellen, durch das auch der um- 
gekehrte Sachverhalt plausibel gemacht werden kann. 

Karl Müller betont (S. 203): in der Stadtordnung seien 
fünf Einnahmequellen dem gemeinen Kasten zugeführt (Zinse 
der Gotteshäuser, der Bruderschaften, der Gewerke, der Priester- 
lehen, jährliche Beiträge der Bürger) und sechs Verwendungs- 
zwecke der neu gewonnenen Gelder genannt (Armenpflege, Dar- 
lehen an Handwerker, Aussteuer für Waisen, Pensionen für 
Priester, Darlehen an Bürger und Einwohner, Stipendien für 
Schüler und Lehrlinge). In der Beutelordnung dagegen sei 
nur von dem „Gelde, das eingenommen, testiert oder sonst er- 
bettelt“ die Rede, und als Zweck, für den es verwendet werden 
solle, werde nur genannt die Unterstützung würdiger und beson- 
ders bedürftiger Armer, der armen Hausleute, sowie Fürsorge- 
maßregeln in Fällen allgemeiner Not und Teurung. Die Beutel- 
ordnung stelle also inhaltlich und damit auch zeitlich eine Vor- 
stufe zur Stadtordnung dar. — Indessen ebenso gut kann man 
auch umgekehrt argumentieren: die Stadtordnung mit ihrer 
Fülle von aufgestellten Gesichtspunkten bedeutet einen vor- 
läufigen, gleichsam programmatischen Erlaß. Die Beutel- 
ordnung regelt im Anschluß an die grundsätzlichen Be- 
stimmungen der Stadtordnung eine einzelne Materie: die Ver- 
wendungsart der für Zwecke der regelmäßigen Armenpflege 
bestimmten Gelder, weshalb in ihr beispielsweise von den Dar- 
lehen an Handwerker, Aussteuer für Waisen usw. nicht die Rede 


Die älteste evangelische Armenordnung. 201 


zu sein braucht. Ebenso war es überflüssig, nachdem durch die 
Stadtordnung die Einziehung der Zinse der Gotteshäuser, Bruder- 
schaften und Gewerke, sowie der geistlichen Lehen nach dem 
Ableben ihrer Inhaber einmal beschlossen war, sie nochmals in 
der Beutelordnung aufzuzählen.! Somit ist die Beutelordnung als 
eine Ausführungsbestimmung der Stadtordnung später als diese 
anzusetzen. 

Karl Müller führt aus (S. 204): Die Beutelordnung ver- 
biete nur den Jakobsbrüdern, Terminierern und andern Land- 
streichern das Betteln, den einheimischen Bettel dagegen suche sie 
von innen heraus zu bekämpfen, verbiete ihn nicht schlechthin. 
Die Stadtordnung tue dies und schließe insonderheit alle 
bettelnden Mönche? aus, sie sei viel eingehender und radikaler 
als die Beutelordnung. „Wäre die Beutelordnung eine spezielle 
Bestimmung zur Ausführung der Stadtordnung, so wäre nicht 
einzusehen, warum in der Beutelordnung diese Verordnung un- 
vollständiger wiederholt wurde.“ — Indessen ebenso gut kann der 
Umstand, daß die Bettelmönche in der Beutelordnung nicht er- 
wähnt werden, als Argument dafür angeführt werden, daß sie 
später als die Stadtordnung erlassen ist. Auf Grund der Stadt- 
ordnung war, wie wir sahen, vom Rate die Räumung des Witten- 
berger Franziskaner- und Augustinerklosters bis spätestens zum 
30. März angeordnet worden.” Die Aufhebung der Niederlassungen 
von Bettelmönchen in Wittenberg schien unmittelbar bevor- 
zustehen. Deshalb hatte es keinen Zweck, in der Beutelordnung 
nochmals die bettelnden Mönche besonders namhaft zu machen. 

Karl Müller macht geltend (S. 204): wenn die Stadtord- 
nung über die technische Verwaltung der Gelder sehr viel kürzer 


! Dies alles fällt mit unter das „Geld, so eingenommen, testiert oder 
sonst erbettelt ist. Zudem werden die in der Stadtordnung erwähnten 
Beiträge der Bürger zur Armenpflege (Lietzmann 11) in der Beutelordnung 
schon als vorhanden vorausgesetzt. Barge 2, 561, Zeile 5. 

? Belanglos ist, daß die in der Stadtordnung genannten fahrenden 
Schüler, Stationierer und Kirchenbitter in der Beutelordnung nicht noch 
einmal ausdrücklich namhaft gemacht sind. Sie sind daselbst (Karlstadt 
2, 560 Zeile 38) in der zusammenfassenden Aufzählung „Jacobs Bruder, Ter- 
nisten (?) vnd andere streicher“ mit eingeschlossen. 

° Zeitschrift f. Kirchengeschichte 22, 121f.: „Der Rott zu Wittemburg 
hat den barfussern vnd augustinern gsagt, Sy sollen die closter vor mit 
fasten (= 30. März) rumen.“ 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 14 


202 Hermann Barge. 


sei, so habe das eben den Grund, daß die Organisation des ge- 
meinen Beutels schon durch die Beutelordnung geschaffen ge- 
wesen sei und von der Stadtordnung im wesentlichen voraus- 
gesetzt werde. — Indessen umgekehrt läßt sich ebenso gut sagen: 
da in der Stadtordnung die Neuregelung des Armenwesens zu- 
nächst nur in Aussicht genommen ist, konnten darin auch keine 
Einzelbestimmungen ihren Platz finden. Erst als man daran ging, 
die Grundsätze der Stadtordnung durchzuführen, machten sich 
technische Sondervorkehrungen, wie sie in der Beutelordnung 
namentlich über die Verwendung der im Gottesdienst gesammelten 
Gelder niedergelegt sind, nötig — weshalb die Beutelordnung 
später als die Stadtordnung anzusetzen ist. 

Endlich ist Karl Müller ein Versehen untergelaufen. Die 
Beutelordnung beginnt mit den Worten: „Erstlich soll ein kast 
mit dreyen Schlosseln wol bewarth in die pfarnkirchen .... ge- 
satzt“ werden. Darauf heißt es weiter: „Zum Andern sol die 
ander Taffell, welche zuuor allein dem hospital zugut in der 
pfarrkirchen vmbgetragen, hinfürder für alle gebrechlich notturf- 
tige perßon in der gemein gebraucht werden.“ Die Worte „die 
ander Taffell“ veranlassen Karl Müller zu den gewagtesten Kon- 
struktionen (S. 205ff.). Sie offenbarten, meint er, daß im Gottes- 
dienste zwei „Iafeln“ herumgetragen wurden. „Von der einen 
ist nicht weiter die Rede: jedermann weiß offenbar, was ihre Be- 
stimmung ist“ Hier glaubt nun K. Müller einsetzen and den 
Beweis führen zu können, daB die Beutelordnung zeitlich früher 
als die durch die Stadtordnung herbeigeführte allgemeine Kirchen- 
reform in Wittenberg liegen müsse S. 205 heißt es bei ihm: 
„Vor allem aber kommt nun in Betracht, daß, wie ich glaube 
zeigen zu können, die Beutelordnung die bisherigen mittel- 
alterlichen Einrichtungen! an einem bedeutsamen Punkt 
noch als unversehrt voraussetzt, nämlich in der Art, wie die 
Gaben in der Kirche eingesammelt, und bei den Zwecken, für 
die sie bisher verwendet worden sind“ Das argumentum 
ex silentio Karl Müllers besteht nämlich darin, daß die erste 
Tafel, von der in der Beutelordnung nicht die Rede ist, weil 
jedermann ihre Bestimmung kenne, dazu gedient haben soll, die 
für die Priester — bei Messen, Predigten, Vigilien, Leichen- 


1 Dies und das Folgende von mir gesperrt. 


Die älteste evangelische Kirchenordnung. i 203 


begängnissen —- bestimmten Oblationen aufzunehmen. Der Wort- 
laut der Beutelordnung mache den Schluß notwendig, daß bei 
ihrem Erlaß beide Tafeln noch herumgetragen wurden — was 
nach Erlaß der Stadtordnung sachlich undenkbar wäre. — In- 
dessen muß diese Illusion zerstört werden. Karl Müller kennt 
nicht den pleonastischen Gebrauch des Wortes „ander“. Vgl. 
H. Paul, Deutsches Wörterbuch (1897) S. 17: „Wohl unter 
französischem Einfluß erscheint ‘ander’ bei der Gegenüberstellung 
verschiedener Klassen von Gegenständen, die schon durch ver- 
schiedene Bezeichnungen in Gegensatz gestellt sind.“ So bei 
Goethe: „wir Gelehrten achten euch andern Mädchen so — 
so wie Monaden.“ Ganz entsprechend hier: „Erstlich soll ein 
kast usw. ... zum andern sol die ander Taffell“ usw. Somit 
wird nur eine Tafel im Gottesdienste herumgetragen.' 

Natürlich soll damit nicht bezweifelt werden, daß vor Er- 
laß der Beutelordnung neben der hier erwähnten Tafel auf 
andern Tafeln wohl auch die Spenden für die Priester ein- 
gesammelt wurden. Eine spätere Stelle der Beutelordnung scheint 
auf diesen Brauch hinzudeuten. Vgl. die Worte (unter Berück- 
sichtigung der von Karl Müller S. 206 Anm. 1 gemachten Kon- 
jektur): „Zum dritten mag dieselbig Taffel wochlich in der pfarn- 
kirchen, Bo vfft das Volck in irer andacht versamlet, vmbgetragen 
werden, vngeachtet das zuvern der selben das bitten vnnd fordern 
allein an hochzceitlichen festen neben andern Taffeln ge- 
statteth“ [scil. war]. Indessen für seine These kann K. Müller 
auch aus dieser Stelle kein Kapital schlagen. Sie besagt nichts 
als folgendes: während bislang die Tafel für die Armen nur an 
hohen Festen (wie der Eingang der Beutelordnung ergibt, bis zu 
deren Erlaß „allein dem Hospital zugute“) neben den andern 
Tafeln, die für die den Priestern dargebrachten Spenden bestimmt 
gewesen sein mögen, umhergetragen wurde, soll dies jetzt allsonn- 


1 Selbst wenn übrigens „die ander Taffell“ — was mir bei Nicht- 
erwähnung der ersten wie gesagt als sprachliche Unmöglichkeit erscheint 
(vgl. auch die folgende Anmerkung) — die „zweite Tafel“ bedeuten sollte, 
würde damit gar nichts dafür bewiesen sein, daß die erste Tafel (für die 
Oblationen) bei Erlaß der Beutelordnung noch herumgetragen worden wäre. 
Es würde damit dann nur gesagt sein, daß die Armengelder auf jener Tafel, 
deren Erträgnisse bislang für das Hospital bestimmt waren, gesammelt 
werden sollten, nicht auf der (inzwischen durch die Stadtordnung außer 
Kraft gesetzten) Tafel für die Oblationen. 

14° 


204 | Hermann Barge. 


täglich geschehen. Aus dieser Stelle ergibt sich aber mit nichten, 
daß auch nach Erlaß der Beutelordnung noch die Tafeln für die 
Priester herumgegangen sind. Die eben angeführte Quellenstelle 
läßt vielmehr durchaus die Interpretation als naturgemäß er- 
scheinen: die Tafel herumgetragen früher neben andern Tafeln 
nur an hohen Festen — jetzt allein (ohne die andern Tafeln) bei 
jedem Gottesdienste.! 

Ja, man kann gerade in der durch die Stadtordnung er- 
folgten Beseitigung der Oblationen den Anlaß zu der Be- 
stimmung der Beutelordnung sehen, daß nun, wo die Gläubigen 
nicht mehr den Priestern Gaben zu spenden brauchten, die Tafel 
allwöchentlich, bei jedem Gottesdienste herumgehen konnte. 
Somit kann die Stelle auch als Argument dafür verwandt werden, 
daß die Beutelordnung erst nach der Stadtordnung erlassen ist. 

So vermag Karl Müller aus inneren Indizien heraus nicht 
zwingend die Richtigkeit einer Ansicht zu erweisen, die er 
dahin ausspricht: „Liegen also die beiden Ordnungen überhaupt 
zeitlich einander nahe, so muß die Beutelordnung älter 
sein als die Stadtordnung.“ (S. 204.) 

Ich möchte nicht mißverstanden werden. Nicht das war in 
meiner bisherigen Argumentation die Absicht, bezüglich der 
gegen Karl Müller ins Feld geführten Gründe zu behaupten, sie 
besäßen absolute Beweiskraft für die Annahme, daß die Beutel- 
ordnung zeitlich später liegen müsse als die Stadtordnung. 
Ich wollte nur dartun, daß — sofern die Texte der Ordnungen 
allein zum Vergleich herangezogen werden — die Kontroverse 
notwendig in ein non liquet ausmünden müßte. 

Worauf alles ankommt, ist, daß zunächst auf Grund äußerer 
Quellenzeugnisse und einwandfreier Schlüsse die zeitlichen Grenzen 
festgestellt werden, innerhalb deren der Erlaß der Beutelordnung 
fallen muß. Bereits in meinem Karlstadt (1, 498 ff.) gelang es 
mir, den terminus ante quem sicher zu bestimmen. Ich wies 


1 „dieselbig Tafel“ — „neben andern Tafeln“ — diese Worte er- 
geben, daß mindestens drei Tafeln während des Gottesdienstes herum- 
getragen worden sein müßten. Damit wird aufs neue klar, daß an der 
vorher angeführten Stelle nicht, wie Karl Müller annimmt, von „zwei 
Tafeln“ die Rede ist, und daß „die ander Tafel‘ nicht „die zweite Tafel“ 
heißen kann. Bei drei bzw. mehr Tafeln wäre der Ausdruck „die ander 
Tafel“ überhaupt unmöglich. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 205 


dort nach, daB eine gedruckte Kitzinger Ordnung vom Jahre 
1523 — abgesehen von der Gleichartigkeit der sachlichen An- 
ordnung — eine Reihe höchst charakteristischer wörtlicher 
Übereinstimmungen mit der Wittenberger habe. Weiterhin wurden 
nahe Beziehungen zwischen Karlstadt und maßgebenden Persönlich- 
keiten der Stadt Kitzingen nachgewiesen. Dem Kastner in 
Kitzingen, Konrad Gutmann, widmete Karlstadt im Jahre 1521 
eine seiner Schriften (Vorrede vom 24. Juni, erschienen November 
1521). Der evangelische Prediger in Kitzingen, Christof Hof- 
mann, war 1521 Karlstadts Schüler und blieb mit ihm in 
brieflichem Verkehr, zum Verdruß Luthers, der ihn davor in 
einem erhaltenen Briefe warnt (Enders 4, 50f). Es ergibt 
sich, daß Hofmann oder Gutmann von Karlstadt die Witten- 
berger Beutelordnung übersandt worden ist, und daß diese nicht 
später angesetzt werden darf, als in den Anfang 1522, da wir in 
der Zeit nach Luthers Rückkehr von der Wartburg zunächst nichts 
mehr von einer Reform des Armenwesens in Wittenberg hören. 

Es muß befremden, daß Karl Müller diese ganze in meinem 
Karlstadt dargelegte Beweisführung in seinem Buche mit keinem 
Worte erwähnt, trotzdem daß er ihr Resultat — den Nach- 
weis, daß unsre Beutelordnung nicht später als in das Jahr 1522 
fällt — zum Ausgangspunkt seiner eignen Untersuchungen nimmt. 
Erst nach dieser Voruntersuchung sind wir überhaupt berechtigt, 
zeitgenössische Quellenzeugnisse, in denen vom gemeinen Beutel 
in Wittenberg die Rede ist, zu unsrer „Ordnung des gemeinen 
Beutels“ in Beziehung zu setzen. 

Prüfen wir nun diese direkten Quellenzeugnisse in ihrer zeit- 
lichen Aufeinanderfolge. 

Zunächst kommt in Betracht die Äußerung des Wittenberger 
Studenten Ulscenius im Schreiben an Capito vom 30. November 
1521 (bei Hartfelder, Melanchthoniana paedagogica S. 120): 
Videas fiscum consilio d. Martini per magistratum erectum opibus 
in dies augeri, de quibus pauperes iuvari solent. Nam quae 
olim pro aris vigiliis instituendis profuderant, hodie illi immittunt. 
Auf Grund dieser Äußerung erklärt Karl Müller kategorisch: 
sie bewiese deutlich, daß bereits vor Ende November 1521 der 
Rat auf direkte Veranlassung Luthers die Beutelordnung erlassen 
habe oder, wie er sich ausdrückt (S. 207), ,daB der gemeine 
Beutel von Luther stammt.“ 


206 Hermann Barge. 


Indessen ist diese Deutung, wie wir sogleich sehen werden, 
unhaltbar, weil zu späteren klaren Zeugnissen in Widerspruch 
stehend. Suchen wir dem Sinne der Stelle, ohne im mindesten 
die ihr zukommende Bedeutung abschwächen zu wollen, näher 
zu kommen. 

Was hat es zunächst mit dem consilium Lutheri für 
eine Bewandtnis? Befremden muß es, daß wir von ihm in den 
gleichzeitigen Briefäußerungen Luthers nichts hören. Während 
uns für die Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 1522 alle 
Briefe Luthers verloren gegangen sind, scheint seine Korrespondenz 
mit den Wittenbergern von der Wartburg aus in den Monaten 
September 1521 bis Januar 1522 ziemlich vollständig erhalten 
zu sein. Ihr entnehmen wir zugleich, daB Luther, als er einmal 
etwas vom Rate zu Wittenberg wünschte, sein Anliegen bei 
Spalatin vortrug.! Von einem die Armenpflege betreffenden Rate 
Luthers hören wir, wie gesagt, nichts. Auch Karl Müller 
kann „bisher nicht genau feststellen“, wann Luther „bei dem 
Rat von Wittenberg Maßregeln hat anregen lassen“, die eine 
geordnete Armenpflege ermöglichten (S. 33). 

Indessen bin ich in der Lage, den Rat Luthers, an den 
Ulscenius bei jener Briefstelle denkt, verbo tenus mitzuteilen, 
und er steht noch dazu in einer keineswegs unbekannten Schrift 
Luthers. Er hat folgenden Wortlaut: „Es ist wol der grossen 
not eyne, das alle betteley abthan wurden in aller Christenheit, 
Es solt yhe niemand unter den Christen betteln gahn, es were 
auch eine leychte ordnung drob zu machen, wen wir 
den mut und ernst datzu theten, nemlich das ein yglich stad 
yhr arm leut vorsorgt und keynen frembden betler zu- 
liesse, sie hiessen wie sie wolten, es weren walbruder- oder 
bettel orden ... Szo muste da sein ein vorweszer odder vor- 
mund, der alle die armen kennet, und was yhn not were dem 
Rad odder pfarrer ansagt, odder wie das auffs beste mocht 
verordnet werden.“? Diese Stelle steht — in der Schrift „an den 


1 Vgl. den Wunsch, der Rat möge Melanchthon als Prediger ver- 
wenden, im Brief vom 9. September bei Enders 3, 230 f. Insbesondere 
S. 231: Poteris haec per Lucam (Kranach) et Christianum (Beyer) in senatu 
pulchre agere. Karl Müller, S. 37. 

2 W. A. 6, 450. — G. Kawerau weist W. A. 12,2 Anm. 2 darauf 
hin, daß ähnliche Forderungen schon Geiler von Kaisersberg aufgestellt hatte. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 207 


Christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes 
Besserung“, August 1520. Und Karl Müller tut ihrer eingehend 
Erwähnung auf derselben Seite (33), wo er erklärt, den „Rat 
Luthers“ nicht nachweisen zu können! Man wird gut tun, sich 
bei Erläuterung des consilium Lutheri an die angeführte Äußerung 
in der Schrift an den Adel zu halten, statt an eine verloren ge- 
gangene Ermahnung Luthers zu denken, zumal da die Annahme, 
daß der Reformator gesetzgeberische Maßnahmen des Rates in 
Wittenberg von der Wartburg her veranlaßt und dirigiert haben 
sollte, in sich durchaus unwahrscheinlich ist. 

Außerdem fügt sich diese meine Ansicht vortreff- 
lich der von Karl Müller vorgetragenenen Gesamtauf- 
fassung ein. Aller Orten spuken in seiner Darstellung der 
Wittenberger Vorgänge von 1521/22 Einflüsse früherer Schriften 
Luthers, namentlich der an den Adel. Die These Karl Müllers, 
als ob die Reformen in Wittenberg nur eine planmäßige Ver- 
wirklichung früherer Lutherscher Programmpunkte darstellten, 
muß zurückgewiesen werden, weil sie der besonderen Eigenart 
der handelnden Personen und der Vorgänge in Wittenberg nicht 
Rechnung trägt, und weil überhaupt eine ein ganzes Gemein- 
wesen ergreifende Bewegung sich nicht auf literarische Remi- 
niszenzen zurückführen läßt. Aber allerdings gebe ich zu, daß 
bei unserer Quellenstelle eine solche Reminiszenz vorliegt. 
Der Student Ulscenius hat Luthers Ausspruch über die Armen- 
pflege in der Schrift an den Adel noch im Gedächtnis und 
bringt die Nachricht, daß der Rat die Armenpflege auf neue 
Grundlagen stellt, damit in Verbindung. 

So scheidet freilich Luther als persönlicher Be- 
rater des Wittenberger Rates in der Zeit, da die Beutel- 
ordnung erlassen worden ist, aus. Denn die Schrift an 
den Adel liegt 1‘, Jahr zurück. Immerhin bleibt bestehen, 
daß vor Ende 1521 ein „Fiskus“ errichtet worden ist, aus dem 
die Armen unterstützt werden. An sich könnten die Worte 
fiscus per magistratum erectus (wörtlich: „eine vom Rate er- 
richtete Kasse“) gewiß die Annahme ermöglichen, daß der 
gemeine Beutel damit gemeint und somit schon vor Ende No- 
vember 1521 die Beutelordnung erlassen worden sei. Aber da 
wir bei dieser Annahme — wie sogleich erwiesen werden wird 
— in die schwersten sachlichen Widersprüche verwickelt würden, 


208 Hermann Barge. 


fragt sich, ob eine zwanglose andre Erklärung môglich sei. Da 
muB zunächst gesagt sein, daB ein fiscus, eine Kasse, noch nicht 
ein „gemeiner Beutel oder Kasten“! ist, und daß vollends eine 
Beutelordnung in der ganzen Stelle nicht erwähnt ist. Selbst 
wenn schon damals der Rat praktisch Neuerungen in der Armen- 
pflege vorgenommen hätte, die den Bestimmungen der Beutel- 
ordnung homogen waren, wäre damit für deren Entstehungszeit 
noch nichts erwiesen. Das zeigt der Schluß der Briefstelle des 
Ulscenius. Ihm entnehmen wir (vgl. die Worte nam quae olim 
pro aris vigiliis instituendis profuderant, hodie illi (scil. fisco) 
immittunt), daß in der Praxis schon seit Ende November 1521 
die für Priester bei Vigilien dargebrachten Oblationen Zwecken 
der Armenpflege zugeführt wurden. Und doch wird diese Materie 
erst in der „Ordnung der Stadt Wittenberg“ vom 24. Januar 1522 
endgültig geregelt.? — 

Daß schon geraume Zeit vor Erlaß der Stadt- und Beutel- 
ordnung der Rat seine Aufmerksamkeit der Armenpflege gewidmet 
hat, ist an sich natürlich nicht zu bestreiten. Auch sonst wurde 
bereits November 1521 in Erwägung gezogen, ob man Stiftungen, 
_ denen werkheilige Intentionen zugrunde lagen, nicht Zwecken 
der allgemeinen Armenpflege zuführen könnte. So schreiben 
die katholischen Stiftsherrn am 4. November 1521 an Kurfürst 
Friedrich’: „Es ist auch am nechstvergangenem tag in vnBerm 
Kapitel vorgeschlagen, das es villeicht gut were vnd e. kf. g. 
nicht zu widder, das die Zcinfe ethwan ern Vrbans felligen 
Vicarei armen leuthen zugewendt wurden.“ Aber dasselbe 
Schreiben offenbart, daß am 4. November 1521 — also etwa 
zu der Zeit, für die sie K. Müller ansetzt — die Beutelordnung 
noch nicht in Kraft getreten war. Denn bezüglich von Bruder- 
schaftsgeldern, deren Einziehung der Rat vom Allerheiligenstift 
gefordert hatte, äußern die Stiftsherrn die Besorgnis (ebenda): 
„Meynen villeicht, solcher bruderschafft einkummen in das 


! Der lateinische Ausdruck dafür ist cista. 

? Folgte man Karl Müllers Spuren, so müßte aus der Stelle — um ihres 
Schlußsatzes willen — auch gefolgert werden, daß die „Ordnung der Stadt 
Wittenberg“ vom 24. Januar 1522 bereits vor Ende November 1521 in Kraft 
gewesen sei! — Wie die Briefüäußerung des Ulscenius zu deuten ist, wird 
unten erklärt werden. 

® Barge, Karlstadt 2, 549, Z. 10 f. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 209 


hofpital zu ordnen, welchs von gnaden gote, wo ihm recht 
uorgestanden, funft nicht arm ist“ In das Hospital — und 
nicht in den gemeinen Beutel, weil es ihn noch nicht gibt.! 

Unter den Quellenzeugnissen, die Aufschluß geben können 
über das zeitliche Verhältnis der Beutelordnung zur Stadt- 
ordnung, nehmen natürlich diejenigen einen hervorragenden 
Platz ein, die in die Zeit unmittelbar nach dem Erlaß der letz- 
teren, d. h. nach dem 24. Januar 1522, fallen. 

Am Tage nach Erlaß der Stadtordnung, am 25. Januar 
1522, berichtet über die Beschlüsse des vorhergehenden Tages 
der Wittenberger Bürgermeister Christian Beyer an den kurfürst- 
lichen Rat von Einsiedel. Sein Schreiben (C. R. I. 540) gibt 
in gedrängten Worten eine Übersicht über den Inhalt der Stadt- 
ordnung. Die neuen Bestimmungen über die Armenpflege faBt 
er in die Worte zusammen: „Die Armen soll man ver- 
sorgen aus dem gemeinen Beutel.“ Das Gewicht dieser 
Worte ist so groß, daß sie einer besonderen Erläuterung kaum 
bedürfen. Sie offenbaren, daß erst durch die Stadtordnung 
die Errichtung eines gemeinen Beutels in Aussicht 
genommen worden ist. „Die Armen soll man versorgen aus 
dem gemeinen Beutel“ — wie hätte Beyer sich dieser Worte 
bedienen können, wenn schon seit Monaten auf Grund einer bis 
ins einzelne ausgearbeiteten Beutelordnung die Unterstützung der 
Armen aus dem gemeinen Beutel gesetzliche Praxis gewesen 
wäre? Vielmehr besagen die Worte deutlich, daß das bislang 
nur für das Hospital gesammelte Geld künftig der Gesamtheit 
der Armen zugute kommen soll — wie es alsbald in der Beutel- 
ordnung fixiert worden ist. Zugleich ersehen wir aus Beyers 
Bericht, daß man im Rat bereits besprochen hat, wie die Be- 
stimmungen über das Armenwesen im einzelnen durchgeführt 
werden sollen. „In einer jeglichen Gafle, schreibt Beyer an Ein- 
siedel, soll seyn ein frommer Mann, der auf die Armen Aufsehen 
soll haben“ Wiederum muß man fragen: was für einen Sinn 
hätten diese Worte in einem Bericht über die Beschlüsse des 


! Gerade der „gemeine Beutel“ suchte ja die bisher dem Hospital zu- 
fließenden Einnahmen diesem zu entziehen! Barge, Karlstadt 2, 560, Z. 3: 
„zwm Andern sol die ander Taffell, welche zuuor allein den hofpital 
zugut in der pfarrkirchen vmbgetragen, hinfurder fur alle gebrechlich 
notturftige perßon in der gemein gebraucht werden.“ 


210 Hermann Barge. 


24. Januar, wenn wirklich — wie Karl Müller behauptet — das, 
wovon sie melden, schon seit Monaten Brauch und Übung in 
Wittenberg gewesen wäre? Vielmehr weisen sie in ihrer all- 
gemeinen Fassung auf das hin, was nachher bei der Regelung 
des Armenpflegerwesens durch die Beutelordnung in einzelnen, 
konkreten Bestimmungen angeordnet worden ist. 

Über die Worte: „In einer jeglichen Gaffe soll seyn ein 
frommer Mann, der auf die Armen Aufsehen soll haben“ urteilt 
Karl Müller (S. 56 Anm.): „Ganz klar ist dieser kurze Bericht 
freilich nicht“ Er ist — wie der Wortlaut ergibt — so klar 
wie nur denkbar. Karl Müller vermag dies freilich deshalb nicht 
zuzugestehen, weil er sonst gleichzeitig zugeben müßte, daß hier 
eine Regelung des Armenvorsteherwesens erst angekündigt 
wird, somit die Beutelordnung noch nicht in Kraft gewesen 
sein kann. 

Auch die folgenden Worte in Beyers Bericht sind „ganz 
klar“: „keinen offenbaren Sünder zu dulden, sondern dieselben 
von der Universität und Rath zu strafen.“ Damit ist stichwort- 
artig der Inhalt der sittenpolizeilichen Bestimmung der Stadt- 
ordnung wiedergegeben. (Vorgehen gegen Dirnen und ihre Mit- 
schuldigen. Lietzmann Nr. 15). 

K. Müller verfällt nun, um den klaren Wortsinn mit seinen 
sachlichen Konsequenzen nicht einräumen zu müssen, auf einen 
eigenartigen Ausweg. Er macht nämlich den die sittenpolizei- 
lichen Maßregeln betreffenden Satz („keinen offenbaren Sünder 
zu dulden, sondern dieselben zu strafen“) von dem vorhergehenden, 
auf die Regelung der Armenpflege hinweisenden abhängig, 
insbesondere von den Worten „Aufsehen haben.“ Da muß denn 
der merkwürdige Satz — formell ein mixtum compositum — 
herauskommen: „In einer jeglichen Galle soll seyn ein frommer 
Mann, der auf die Armen Aufsehen soll haben, keinen offen- 
baren Sünder zu dulden, sondern dieselben von der Universität 
und Rath zu strafen.“ Somit müßte sich sachlich ergeben, daß 
in Wittenberg nur die armen Leute der Unzucht ergeben waren 
— eine Ansicht, die wohl auch bei größter grundsätzlicher Ab- 
neigung gegen das autonome Laienchristentum der Masse un- 
haltbar ist. Und man denke an die groteske Konstruktion, die 
bei dem Versuch K. Müllers die beiden voneinander unabhängigen 
Sätze zusamınenzuschweißen, herauskommt: „ein frommer Mann 


Die älteste evangelische Armenordnung. 211 


soll auf die Armen Aufsehen haben, die Sünder von der Uni- _ 
versität und Rath zu strafen“! Das alles hält K. Müller nicht 
ab, den Versuch zu wagen und der Meinung S. 56, Anm. 1 Aus- 
druck zu geben, daß „der Infinitiv ‘zu strafen’ abhängig sei von 
‘aufsehen haben?“ — In Wahrheit handelt es sich bei der Auf 
sicht über die Armen und der Handhabung der Sittenpolizei um 
zwei getrennte Dinge. Allerdings bin auch ich mit Karl Müller 
der Meinung, daß die letztere gleichzeitig von den Armenpflegern 
mit ausgeübt worden ist. Wenigstens bestimmt die spätere Ver- 
ordnung vom Jahre 1533 betreffs der Pflichten der Kasten- 
vorsteher folgendes (handschriftlich im Wittenberger Rats- 
archiv Band B.,, Bl. 18%): „Auf Ärgernüß und Untugend 
heimlich und offenlich achtung geben und die zu weiterer Straff 
dem Pfarrer oder Predigern angeben.“ Aber darum bleibt doch 
bestehen, daß sowohl die Neuordnung der Armenpflege — wie 
sie dann bald darauf in der Beutelordnung spezialisiert worden 
ist — als auch die der Sittenpolizei durch die Stadtordnung 
erstmalig in Angriff genommen worden ist. 

Ist schon nach Beyers Worten ein Zweifel darüber kaunı 
möglich, daß die Beutelordnung zeitlich später fällt als die Stadt- 
ordnung, so schafft vollends darüber Klarheit Karlstadts Schrift: 
„Von Abtuhung der Bilder“, deren Vorrede vom 27. Januar 1522, 
also drei Tage nach Erlaß der Stadtordnung, datiert ist. Zunächst 
muß man überhaupt fragen, welchen Zweck es gehabt hätte, daß 
Karlstadt im ganzen zweiten Teile der Schrift ausführlich gegen 
das Bettelwesen angekämpft hätte, wenn dieses bereits im No- 
vember 1521 — wie K. Müller meint — durch so nachdrück- 
liche Bestimmungen, wie sie die Beutelordnung enthält, beseitigt 
gewesen wäre! Daß den Zeugnissen dieser Schrift um der Zeit 
ihres Erscheinens willen großes Gewicht beizumessen ist, gibt 
Karl Müller selbst zu (8. 202). Gegen Ende kommt Karlstadt 
auf die über Beseitigung des Bettels im Rate gepflogenen Ver- 
handlungen zu sprechen. Bl. Es heißt es: „Allbie hett man 
eynen loblichen weeg vnd mittel furgeschlagen, wan got sein 
gnad geben hett, soliche weeg vnd mittel tzu volbrengen. Vnd 
seind disse mittel furgenomen, das man eynen gemeinen 
Beutel oder Kasten solt aufrichten vnd dar eyn das eynkomen 
aller bruderschafften brengen.“ Der Sinn der Worte ist deutlich: 
man hat Mittel und Wege zur Neuregelung des Unterstützungs- 


912 Hermann Barge. 


wesens vorgeschlagen und hat sich die Mittel vorgenommen, 
daß man einen gemeinen Beutel aufrichten soll. Die Einrichtung 
- eines gemeinen Kastens ist — wie die Stadtordnung ergibt — 
geplant bzw. beschlossen, aber noch nicht durchgeführt. Das 
Wort „solt“ verbietet die Annahme, daß schon seit Monaten ein 
gemeiner Beutel oder Kasten nebst einer die Einzelheiten der 
Armenpflege regelnden Beutelordnung besteht. 

Hier liegt ein MiBverständnis Müllers vor. Auf Grund der Stelle 
hatte ich schon in meinem Karlstadt 1, 498 den Zusammenhang 
richtig erkannt und daselbst geschrieben: „Am Schluß seiner Schrift 
fordert Karlstadt die Errichtung eines ‘gemeinen Beutell oder 
Kasten’ (Bl. €r). Es ist klar: die ... Beutelordnung stellt die 
Ausführung des letzteren Karlstadtschen Vorschlags! dar.“ Karl 
Müller bemerkt dazu: „Gerade das Gegenteil ist 'klar’.? 
Zunächst: in der Stadtordnung besteht ja schon ein gemeiner 
Kasten. Und vor allem: Karlstadt selbst in seiner Schrift 
‘fordert’ nicht die Errichtung, sondern setzt sie unzweideutig 
als beschlossen voraus“ Zum Beleg dafür führt er die 
obigen Worte an: „und seint diese mittel furgenommen°, das man 
einen gemeinen beutel oder kasten solt aufrichten und darein das 
einkomen aller bruderschaften brengen.“ 

Abgesehen von meinen obigen Ausführungen weise ich dem 
gegenüber auf die Besorgnis Karlstadts hin, daß infolge der 
Ängstlichkeit des Magistrats die Aufrichtung eines gemeinen 
Beutels unterbleiben werde. Wie Karlstadt mit Bedauern in 
seiner Schrift feststellt, daß der Beschluß der Stadtordnung über 
die Wegnahme der Bilder in den Kirchen noch nicht ausgeführt 
ist (Bl. ©: „Aber es ist noch kein execution geschehen“), so be- 
sorgt er ähnliches betreffs der Reform des Armenwesens. Vgl. 
seine Worte EımJb: „Dan ich forcht, das auch in diesem not- 
durfftigen vnd Christlichem artickel nit werd gescheen, das 


1 „Karlstadtscher Vorschlag“ bedeutet natürlich nichts anderes als 
den Vorschlag Karlstadts, den Beschluß der Stadtordnung betr. des gemeinen 
Kastens auch wirklich rasch durchzuführen. 

? Dies und das Folgende von Karl Müller gesperrt. 

3 „Seint dise mittel furgenommen“ kann nicht bedeuten (wegen des 
folgenden „das man... solt aufrichten“), daß die Mittel durchgeführt sind. 
Vielmehr muß der Ausdruck mit der vorhergehenden Wendung zusammen- 
genommen werden: ,Allhie hat man eynen loblichen weeg vnd mittel fur- 
geschlagen“. „seint furgenommen“ = man hat sich vorgenommen. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 213 


beschlossen ist vnd solt gescheen, so wir anders Christen ge- 
nant vnd seyn wollen. Ich hab das in meyn gethan.“ 

Es geht natürlich nicht an, diese Worte nur auf die Ein- 
ziehung der Bruderschaftsgelder und geistlichen Lehen oder etwa 
nur auf das Einkommen der steinernen Kirchen zu beziehen, 
dessen Einziehung für den gemeinen Kasten Karlstadt unmittel- 
bar vorher wünscht. Die Worte sind vielmehr nicht zu lösen 
von dem obigen Satze: „Und seind disse mittel furgenommen, das 
man eynen gemeinen Beutel oder Kasten solt aufrichten.“ Jeder 
Zweifel darüber wird genommen durch die Worte, die Karlstadt 
seiner Besorgnis hinzufügt: „Sie werden ire belonung sonder 
tzweyffel bitterlich empffahen vnd fülen, Bo diesen beyden ar- 
tickeln endkegen seyn.“! 

Man wird nach diesen Worten ermessen können, was es mit 
Karl Müllers von ihm selbst unterstrichenem Ausspruch für eine 
Bewandtnis hat, Karlstadt fordere nicht die Errichtung eines 
gemeinen Kasten, sondern setze sie unzweideutig als beschlossen’ 
voraus. Die Errichtung eines gemeinen Kastens ist wohl be- 
schlossen worden — aber erst durch die Stadtordnung vom 
24. Januar 1522, nicht schon vor Ende 1521. Und vor allem 
ergibt unsere Stelle, daB ungeachtet des Beschlusses der Stadt- 
ordnung die Einrichtung des gemeinen Kastens noch nicht in 
ihren Einzelheiten geregelt und durchgeführt ist (Karlstadt: „ich 
forcht, das nit werd gescheen, das beschlossen ist“). 

Auf Grund des festgestellten Sachverhalts sind wir nun im- 
stande, die Äußerung des Ulscenius vom 30. November 1521 
richtig zu interpretieren: Videas fiscum consilio d. Martini per 
magistratum erectum opibus in dies augeri, de quibus pauperes 
iuvari solent. Schon damals hat der Rat eine Kasse angelegt, 
Mittel bereitgestellt für Zwecke der Armenunterstützung. Aber 
vom Erlaß einer Beutelordnung vor Ende November 1521 kann 
nicht die Rede sein. Das „solent“ zeigt, daß es sich um einen 
gewohnheitsmäßigen Brauch handelt, in der Weise, wie ich be- 
reits die Stelle Karlstadt 1, 332 Anm. 161 richtig gedeutet hatte: 
„In dringenden Fällen hatte der Rat schon früher Armenunter- 


1 Die beiden Artikel sind natürlich die Beseitigung der Bilder aus 
den Kirchen und die Aufrichtung eines gemeinen Kastens, bzw. Beseitigung 
des Bettelns. Vgl. den Titel der Schrift Karlstadts: „Von Abtuhung der 
Bilder und daß kein Bettler unter den Christen sein soll.“ 


214 Hermann Barge. 


stützung gewährt.“ Planmäßig und in den Einzelheiten wurde 
erst durch die Beutelordnung nach ErlaB der Stadtordnung das 
Armenwesen neu geregelt. 

Da jetzt feststeht, daß die Beutelordnung später fällt als die 
Stadtordnung, gewinnen natürlich auch die eingangs der Ausein- 
andersetzung angeführten Argumente, die zunächst nur Karl 
Müllers Aufstellungen als nicht zwingend erweisen sollten, sach- 
liche Bedeutung und dienen dazu, eine Reihe von Einzelheiten 
der Beutelordnung aufzuklären. 

Die Beutelordnung ist in Kraft getreten. Karlstadts 
Befürchtung hat sich also als irrig erwiesen. Dies beweist der 
Umstand, daß in einem in die Zeit zwischen 16. Februar und 
6. März fallenden Bericht über Vorgänge in Wittenberg! die 
Durchführung der Beutelordnung vorausgesetzt wird. Daselbst 
heißt es: „Der ratt hat XIII? menner gesetzt oder geordnet, die 
sollen alle arme leut“ usw. Die folgenden Worte sind verderbt, 


1 Der schon obenerwüähnte, von mir Z. f. Kirchengesch. Bd. 22, 121 ff. 
abgedruckte Bericht. Dazu die verbessernden Lesarten Karlstadt 1, 376 f. 
Anm. 146. 

? Bei dieser Gelegenheit sei auf folgendes hingewiesen. Eine irrige 
Lesung der Zahl (VIIJ statt XIII) in Z. f. Kirchengesch. 22, 122 war von 
mir in meinem Karlstadt 1, 375 berichtigt worden. Karlstadt 1, 500 druckte 
der Drucker für das dem Original genau entsprechende rIllJ (= 14) CHI (= 104) 
(C für gr], und es blieb dies stehen, trotzdem ich es noch in der letzten Kor- 
rektur verbesserte, weshalb ich übrigens nachträglich beim Verleger vorstellig 
wurde. Dieser Druckfehler wurde verbessert in den Berichtigungen am 
Schluß des zweiten Bandes. Karlstadt 2, 617: „1, 500 Zeile 5 von unten 
ist zu lesen XIIIJ menner statt CIIIJ menner.‘ Somit ist in meinem Buche 
alles in Ordnung: allenthalben rede ich von 14 Männern. — Auf Grund 
dieses Sachverhalte baut Karl Müller S. 204 Anm. 2 folgende Notiz zusammen: 
„2. K. G. stand VIIJ; 1, 375 korrigiert Barge nach dem Original XUL,; 
1, 500 aber steht CIIIJ, was 2,617 wieder in XIIIJ hergestellt wird.“ Wohin 
soll es kommen, wenn Autoren ihren literarischen Gegnern nicht nur aus 
Druckfehlern — für diese habe ich ohnedies schwer genug büßen müssen —, 
sondern gar aus Druckfehlerberichtigungen schwere Vorwürfe machen ? 
Druckfehlerberichtigungen sollten unter allen Umständen respektiert werden. 
Was würde Karl Müller dazu sagen, wenn ich ihm vorwürfe: das eine Mal 
(S. 25 Anm. 4) ließe er den Studenten das Abendmahl ohne Kelch gereicht 
werden, und an anderer Stelle (S. XI, Anm. 1) sage er von demselben Vor- 
gang, es sei „mit dem Kelch“ geschehen — wo in Wahrheit die eine 
Stelle die Berichtigung der andern gibt? Und dabei handelt es sich bei 
Karl Müller nicht einmal bloß um die Berichtigung eines Druckfehlers, 
sondern um Richtigstellung eines lapsus calami. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 215 


doch geht aus ihnen hervor, daß an die Bestimmung der Stadt- 
ordnung gedacht ist, den Geistlichen solle für den Ausfall ihrer 
Einnahmen 6 Gulden Entschädigung gewährt werden. Um dieses 
letzten Zusatzes willen meint Karl Müller (S. 204), es sei „vor 
allem“, „verfehlt, wenn Barge 1, 500“ in dem Bericht eine Be- 
ziehung auf die Beutelordnung findet. Nachdem Müller von der 
Entschädigung für die Priester gehandelt hat, schließt er: „Nun 
aber ist ja unter allen Umständen klar, daß hier nicht auf die 
Beutelordnung, sondern auf die Stadtordnuug hingewiesen ist. 
Denn die Entschädigung der Priester mit 6 fl. ist nicht in der 
Beutelordnung, sondern in der Stadtordnung vorgesehen.“ 

Diese Sätze sind nur geeignet, Verwirrung zu stiften. Als 
ob je die Beziehung auf die Stadtordnung hinsichtlich der 
Angabe über die 6 Gulden Entschädigung von mir bestritten 
worden wäre. In den ersten Worten der Notiz aber: „Der 
ratt hat 14 menner gesetzt oder geordnet, die sollen alle arme 
leut“... kann eine Beziehung auf die Stadtordnung nicht an- 
genommen werden, da sie eine derartige Bestimmung gar nicht 
enthält. Wohl aber ist die Einsetzung von Armenpflegern in 
der Beutelordnung ausdrücklich vorgesehen und beschrieben.! 
Unsere Stelle zeigt somit — obschon der Schluß des Satzes 
fehlt, bzw. verderbt ist —, daß die Beutelordnung durchgeführt 
worden ist. 

Interessant ist auch der Zusammenhang, in dem diese Stelle 
steht (Z. f. Kirchengesch. 22, 122). Der Verfasser erzählt nach- 
einander davon: daß der Rat den Mönchen Mittfasten als Termin 
für die Räumung der Klöster bestimmt, daß er die gemeinen 
Frauen vertrieben, daß er 14 Männer als Armenpfleger eingesetzt, 
daß er die finanzielle Entschädigung der Priester geregelt hat — 
lauter Maßnahmen, durch die die Beschlüsse der Stadtordnung 
praktisch durchgeführt werden. Daß die Beutelordnung eine 
Ausführungsbestimmung der in der Stadtordnung betreffs 
Neuregelung des Armenwesens aufgestellten allgemeinen Grund- 
sätze ist, hatte ich bereits Karlstadt 1, 382 behauptet: „Das Ganze 
(scil. der Stadtordnung) trägt mehr den Charakter einer program- 


1 Auch wenn übrigens die Stelle auf die Stadtordnung, nicht auf die 
Beutelordnung ginge, würde damit doch nur wieder aufs neue der Beweis 
erbracht worden sein, daß die Armenpflege nicht schon Nov. 1521 geregelt 
worden sein kann. 


216 Hermann Barge. 


matischen Kundgebung. Jeder einzelne Punkt erforderte, daß 
zahlreiche, den tatsächlichen Verhältnissen angepaßte Sondermaß- 
nahmen ausgearbeitet wurden. Und der Rat war gewillt, die 
Regelung der Verhältnisse im einzelnen nach Maßgabe der in der 
“Ordnung” aufgestellten Gesichtspunkte in die Hand zu nehmen. 
Hierfür bietet eine auf uns gekommene ‘Ordnung des gemeinen 
Beutels’ einen wertvollen Beleg.“ Diese Auffassung erhält somit 
eine neue Bestätigung. 

Auch daß 14 Armenpfleger eingesetzt wurden, ist, obschon 
die Zahl Schwierigkeiten bereitet, mit den Bestimmungen der 
Beutelordnung in Einklang zu bringen. Karl Müller vermag für 
die Zahl 14 keine Erklärung zu geben und bemerkt dazu (S. 204 
Anm. 2): „In Beutelordnung wie Stadtordnung sind nur 4 Männer 
über den gemeinen Kasten gesetzt“ Diese Angabe ist un- 
richtig. Die Stadtordnung bestimmt, daß zwei vom Rate und 
zwei von der Gemeinde zur Einziehung der bislang kirchlichen 
Zinse eingesetzt werden und erwähnt dann noch einmal: es sollten 
die Armen und Kranken „durch die Verordneten zimlicher Weise 
versehen werden“ (Lietzmann Nr. 1, 3). 

Dagegen ist in der Beutelordnung vorgesehen, daß „alzeit der 
regierende Bürgermeister vier redliche wohlhabende und getreue 
Bürger von der Gemeinde, die man aus den vier Vierteln der 
Stadt erwählen soll“, bestimme Und unmittelbar darauf ist 
noch von drei Räten die Rede, denen das Armenwesen mit unter- 
steht. Die vier aus der Gemeinde haben dem Bürgermeister, den 
drei Räten und dem Pfarrer Rechenschaft abzulegen über Ein- 
nahmen und Ausgaben. Somit handelt es sich zunächst in der 
Beutelordnung um neun Männer, die an der Verwaltung des ge- 
meinen Beutels beteiligt sind, nicht, wie Karl Müller behauptet, 
um vier.! 


t! Karl Müller schreibt S. 54 (über die Bestimmungen der Stadt- 
ordnung): „Die Einnahmen des gemeinen Kastens stehen unter der Ver- 
waltung von vier Männern, von denen der Rat die eine, die Bürgerschaft 
die andere Hälfte bestimmt.“ Er erkennt nicht, daß er mit diesem Satze 
seine eigene Behauptung untergräbt, die Beutelordnung sei schon vor Ende 
November 1521 erlassen worden. Gewiß ist es richtig, daß die Stadt- 
ordnung nur vier Verwalter des gemeinen Kastens vorsieht (die vom Rate 
und von der Gemeinde zusammengerechnet). Die Beutelordnung aber hat 
— bei der gleichen Berechnung — deren neun oder wenigstens, wenn wir 
den Bürgermeister und den Pfarrer nicht dazu rechnen, sieben. Diese 


Die älteste evangelische Armenordnung. 217 


Mit den „14 Männern“ obiger Stelle sind nun offenbar, wie 
der Zusatz „die sollen alle arme leut“ beweist, nur Pfleger ge- 
meint, die sich der Armen im einzelnen annehmen — während 
dem Bürgermeister und den drei Räten offenbar in erster Linie 
die Verrechnung bzw. Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben 
oblag. Wie nun die Zahl 14 herauskommen könnte, dafür bietet 
ein Satz in der Beutelordnung einen Hinweis. Es heißt darin 
(Karlstadt 2, 560 Zeile 35f.): „Wo es auch in der drei Räte und 
des Pfarrers Erdenken sein wird, andere Vorsteher zu setzen, 
dazu sollen sie auch Macht haben.“ Die Räte und der Pfarrer 
erhalten also das Recht, im Bedarfsfalle noch andere Armenpfleger 
hinzuzuwählen. Und da sich die vier Pfleger aus den vier Vierteln 
nicht als ausreichend erwiesen für eine differenzierte Armenpflege, 
ist ihre Zahl sehr bald nach Erlaß der Beutelordnung auf 14 er- 
höht worden. An der Höhe der Zahl 14 darf man keinen An- 
stoß nehmen. Sieht doch die Leisniger Kastenordnung vom J. 1523 
für die kleine Stadt Leisnig auch nicht weniger als „zehen fur- 
munden oder fursteher“ vor (Lietzmann a. a. O. S. 15). 

Es erübrigt noch auf eine Quellenstelle einzugehen, die 
Karl Müller S. 207 zugunsten seiner Behauptung ins Feld führt.: 
Emser schreibt in seiner Schrift: „Wider den falsch genannten 
Ecclesiasten und wahrhaftigen Erzketzer Martinum Luther“ (1523) 
Bl. [$,] von Luther: „Dann wiewol er der sach einen guten 
scheyn gemacht vnd beuolhen ein kasten aufftzurichten, dareyn 
yederman legen solt, was er armen lewten geben wolt, das man 
sie da von erhalten mocht, So ist doch die lusantz heimlich vber 


Differenz ist sehr gut erklärbar bei der Annahme, daß die Beutelordnung 
später fällt als die Stadtordnung. Es hat sich dann eben herausgestellt, 
daß die ursprünglich vorgesehenen vier Verwalter des gemeinen Kastens 
nicht ausreichten, und ihre Zahl erhöht werden mußte. Umgekehrt aber 
bleibt es absolut unverständlich, daB — wie es die Konsequenz der Karl 
Müllerschen Ansicht sein würde — ursprünglich, bei Erlaß der Beutel- 
ordnung (vor Ende November 1521) neun bzw. sieben Leute den gemeinen 
Beutel verwalten sollten, dann aber — als, wie es nach Karl Müllers Ansicht 
der Fall ist, eine so wesentliche Erweiterung der Einnahmen und Ver- 
wendungszwecke des gemeinen Beutels durch die Stadtordnung vom 24. Ja- 
nuar 1522 eintrat — gleichzeitig die Zahl der Verwalter von 9 auf 4 zu- 
sammengeschrumpft sein soll. 

1 Mit dem Folgenden wird zugleich berichtigt, was ich Karlstadt 1,396 f 
ausgeführt habe. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 9. 15 


218 Hermann Barge. 


die Priester gegangenn, das man ein vrsach het, denselben ire 
zins zu nhemen, das man destobesser vrsach het, inen ire zins 
zu wegern“ Karl Müller bemerkt dazu: „Hier ist ganz klar: 
Luther hat zunächst einen gemeinen Kasten für die Armenpflege 
errichten lassen, in den freiwillige Gaben eingelegt wurden. Her- 
nach aber hat man in diesen Kasten auch die Zinsen der Priester- 
lehen gezogen. Es leuchtet ein...: erst die Beutelordnung, dann 
die städtische Ordnung vom Januar.“ 

Indessen ist es Karl Müller entgangen, daß Emser an 
dieser Stelle gar nicht die Wittenberger Verhältnisse im Auge 
hat, sondern — von der Leisniger Kastenordnung des 
Jahres 1523 spricht. Die Stelle ist geradezu ein, bisher über- 
sehener, Beleg dafür, daß die von Luther mit einem Vorworte 
versehene Leisniger Kastenordnung vor Emsers Schrift er- 
schienen ist. 

Bekanntlich begaben sich am 25. Januar 1523 Deputierte 
der Stadt Leisnig mit dem Entwurfe der Ordnung zu Luther 
(Enders 4, 69), der ihn am 29. Januar guthieß (Enders 4, 70). 
Bald darauf ist die Ordnung mit dem Vorworte Luthers von diesem 
selbst im Druck herausgegeben worden. 

Die Vorrede zu Emsers Schrift ist datiert vom 3. Januar 1523. 
Man weiß, daß in jener Zeit die Vorreden zuerst von den Autoren 
niedergeschrieben zu werden pflegten. So ist die Vorrede zu 
Karlstadts Erläuterungen über Augustins de spiritu et litera datiert 
vom 18. November 1517, erschienen ist die Schrift erst 1519. 
Freys und Barge, Die gedruckten Schriften des Andreas Boden- 
stein von Karlstadt, Zentralblatt für Bibliothekswesen 1904, S. 320. 
Vgl. ebenda Nr. 10. 15. 50 (Vorrede vom 24. Juni, im Druck 
vollendet erst Oktober oder November) usw. Ehe Emser bis 
zum 15. Bogen seiner umfangreichen Schrift, auf welchem die 
von Karl Müller angezogene Stelle steht, vorgedrungen war, war 
inzwischen die kurze Leisniger Kastenordnung mit Luthers Vor- 
rede im Druck erschienen. 

Die Beziehung auf Luthers Vorrede ist ganz unver- 
kennbar. Denn Emser folgt in seinen Worten durchaus der 
Anordnung Luthers. Dieser sagt zuerst, es sei das Beste, „das 
man alles ander lasse zum gemeynen gutt eyns gemeynen kastens 
gelangen, daraus man nach Christlicher liebe gebe und leyhe 
allen, die ym lande durfftig sind“ Darnach fährt er fort: 


Die älteste evangelische Armenordnung. 219 


»Sôlche weyBe gehöret auch auff die Bisthum, stiffte und capitel, 
die land und stedte und ander gutter unter sich haben, denn 
sölche bischoffe und stiffte sind widder Bischoffe noch stiffte. Es 
sind ym grund der warheyt welltliche herrn mit eym geystlichen 
namen, darumb sollt man sie welltliche herrn machen, odder die 
gütter den armen erben und freunden und dem gemeynen 
kasten austeylen“ (W. A. 12, 13f). — Somit zerfällt auch 
dies letzte „Beweisstück“ Müllers in nichts. 

Übrigens weist auf die Leisniger Kastenordnung auch der 
Anfang der Ausführungen Emsers über den Bettel hin: „Luter 
hat etzlich vberredt, das sie die armen betler abgethan vnd 
sie irer alten freyheit beraubt haben.“ Vgl. damit Leisniger 
Kastenordnung (W. A. 12, 23): „Keine betteler unnd bettleryn 
sollen ynn unnserm kirchspiell ynn der stadt noch dorffern, ge- 
lidden werden.“! 

Wie hätte auch Emser von der Wittenberger Beutelordnung, 
die vor der von mir vorgenommenen Publikation nie im Druck 
erschienen ist und in den Akten des Wittenberger Ratsarchivs 
schlummerte, so genaue Kenntnis erhalten sollen? 

Es bleibt also dabei: erst die „Ordnung der Stadt Witten- 
berg“ vom 24. Januar 1522 und dann als eine ihrer Ausführungs- 
bestimmungen die „Beutelordnung“, die zugleich die älteste evan- 
gelische Armenordnung darstellt. 

Wir wenden uns endlich noch der Frage zu, inwieweit Karl- 
stadt persönlich ein Anteil am Zustandekommen der Wittenberger 
Beutelordnung beizumessen ist. Einmal deuten die Beziehungen 
zwischen ihm und führenden Persönlichkeiten in Kitzingen darauf 
hin, daß er den Kitzingern die Wittenberger Beutelordnung über- 
sandt hat. Ferner ist festzuhalten: die Stadtordnung war das Er- 
gebnis gemeinsamer Beratungen des Rates und Ausschusses.” Im 
Ausschuß aber spielte Karlstadt eine führende Rolle. Daß er 
den größten Eifer entfaltet hat, gerade die Neuordnung des 


1 Auf die hier erwähnten Bettlerinnen, von denen in den Witten- 
berger Ordnungen überhaupt nicht die Rede ist, weist Emser Bl. © hin an 
der Stelle, wo er sich damit einverstanden erklärt, daß man „etzliche halb 
alte Weyber, die den leuten noch wol dinen oder sich mit spynnen erneren 
konnen, das beteln vorbiette‘. 

3 Vgl. Beyer an Einsiedel 26. Jan. 1522 (C. R. I. 540): „Ich laß euch 
wissen, daß sich die Universität mit dem Rat vereinigt bat‘ usw. 

15* 


290 Hermann Barge. 


Armenwesens durchzusetzen, hat er selbst an der bereits in an- 
derem Zusammenhange angeführten Stelle seiner Schrift: „Von 
Abtuhung der Bilder“ gesagt (Bl. Œs»): „Ich forcht, das ouch 
in disem notdurfftigem und Christlichem artickell nit werd ge- 
scheen, Bo wir anders Christen genent und seyn wollen. Ich 
hab das meyn gethan.“ Somit ist die Beutelordnung zum 
guten Teil die Frucht des persönlichen Wirkens Karlstadts. 


$ * 
* 


Über die Schicksale der ältesten Wittenberger Armenordnung 
fließen die Quellen verhältnismäßig dürftig. Aber als zweifellos 
darf gelten, daß sie in Kraft geblieben ist auch nach Luthers 
Rückkehr von der Wartburg. Dafür bietet folgender Umstand 
einen Beleg: Luther selbst hat in das im Wittenberger Ratsarchiv 
befindliche Exemplar der Beutelordnung einige — übrigens sach- 
lich unwesentliche — kritische Randbemerkungen eingetragen: 
der Kasten solle außerhalb der Kirche stehen um des heiligen 
geistlichen Rechts willen; der Prediger solle das Volk oft dazu 
ermahnen, Almosen zu spenden, daran werde alles liegen.” Für 
Karl Müllers Annahme, die Ordnung stamme als ganzes von 
Luther und sei im November 1521 entstanden, läßt sich aus 
diesen Randglossen Luthers natürlich nichts gewinnen. Vielmehr 
leuchtet ein, daß Luther zu einer von ihm selbst verfaßten Ord- 
nung keine Randglossen hätte zu machen brauchen. Und wie 
sollte es sich bei der Annahme Karl Müllers erklären, daß der 
Text der Ordnung selbst, zu dem diese Bemerkungen gemacht 
sind, von einer andern Hand geschrieben ist als von der Luthers? 
Wollte man konjizieren, Luther habe den ersten Entwurf der 
Beutelordnung auf Grund seiner persönlichen Angaben einen 
andern machen lassen, um dann sein Gutachten dazu zu geben, 
so entsteht die Frage: wer hätte auf der Wartburg, wo Luther 
während der Zeit, da nach Karl Müller die Beutelordnung ent- 
standen sein soll, weilte, die so verantwortungsvolle Ausarbeitung 
dieses Schriftstücks für Luther übernehmen sollen? Etwa der 


1 Daß diese Notizen von einer andern Hand als der Text der Beutel- 
ordnung herrührten, hatte ich bereits bei ihrem Abdruck bemerkt. Vgl. 
Karlstadt 2, 661 Z. 22ff. Nikolaus Müller erkannte — wie Hermelink 
in dieser Zeitschrift Jg. 1908 S. 127 mitteilt —, daß Luther die Bemerkungen 
geschrieben habe. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 221 


Amtmann Oswald in Eisenach, den Luther zu diesem Zwecke 
auch erst auf die Wartburg hätte zitieren müssen? Dagegen er- 
gibt sich eine naturgemäße Erklärung für die von Luther hinzu- 
gesetzten Randbemerkungen durch die Annahme: daß Luther nach 
seiner Rückkehr nach Wittenberg die Beutelordnung zur Begut- 
achtung vorgelegt erhielt und sie — von den geringfügigen Be- 
merkungen abgesehen, die er dazu machte — für gut be- 
funden hat. 

Aus Hermelinks Mitteilungen (a. a. O.), die mir erst nach 
Vollendung meiner Abhandlung zugingen, ergibt sich übrigens 
weiter, daß Nikolaus Müller noch ein zweites Exemplar der 
Beutelordnung, das mir nicht vorlag, gefunden hat, und daß 
dieses „fast ganz von Luther geschrieben“ ist. Solange als über 
den genauen Wortlaut und vor allem den Fundort dieses Exem- 
plars nichts bekannt ist, läßt sich darüber Bestimmtes nicht sagen. 
Die Tatsache als solche, daß Luther ein Exemplar der Beutel- 
ordnung selbst geschrieben hat, vermag natürlich nicht meine 
kritischen Aufstellungen zu erschüttern. Er kann sehr gut zur 
eignen Information Abschrift von der Beutelordnung genommen 
haben. Noch wahrscheinlicher ist, daß er sie auf Anfragen einem 
auswärtigen Freunde abgeschrieben und zugeschickt hat, der im 
Anschluß an die in Wittenberg vorgenommene Regelung der 
Armenpflege das Armenwesen seiner Stadt analog neu zu ordnen 
wünschte — so wie Karlstadt dem Kitzinger Freunde offenbar 
den Text der Ordnung zugesandt hatte (vgl. oben). So fielen 
mir bereits früher die Übereinstimmungen der Magdeburger 
Kastenordnung mit der Wittenberger auf, und ich schrieb darüber 
Karlstadt 2, 189f: „Die im Sommer des Jahres 1524 von der 
Magdeburger Bürgerschaft beschlossene “Ordnung des gemeinen 
Kastens’ weist mit der Wittenberger Beutelordnung vom Jahre 
1522 in allen wichtigen Punkten Übereinstimmungen auf. Dieser 
scheinen einzelne Abschnitte der Magdeburger unmittelbar ent- 
nommen zu sein: das Gebot, Kästen in den Kirchen aufzustellen, 
verschämte Arme aufzuspüren, desgleichen die regelmäßigen Zu- 
sammenkünfte der Pfleger.“ Hier z. B. liegt die Vermutung nahe, 
daß Amsdorf, der seit Juni 1524 zunächst vorübergehend, dann 
dauernd in Magdeburg weilte, den Text der Wittenberger Beutel- 
ordnung sich durch die Vermittlung des ihm eng befreundeten 
Luther verschafft hat. 


222 | Hermann Barge. 


Eine Bestimmung der Beutelordnung lautet, es solle, wenn 
die Mittel dazu vorhanden seien, von den Einkünften des ge- 
meinen Kastens Korn für die Armen gekauft werden. Ein Schreiben 
Kurfürst Friedrichs an den Rat von Wittenberg aus Lochau vom 
18. März (Sonnabend nach Reminiscere) 1525! offenbart, daß dieser 
Bestimmung gemäß vom Rate gehandelt worden ist. Die „arme 
Gemeine“ von Wittenberg hatte darum gebeten, daß „sye mit 
korn irer Notturft nach“ vom Kurfürsten versehen werde. End- 
lich entschloß sich der Rat dazu, ihm diese Bitte vorzutragen, da 
auch die Bauern keinen Überfluß an Korn hätten und in Not 
wären, weshalb der Rat um den „gewonlichen kauf dem Armut 
zu gut auf Darleihen eines gemeinen Beutels“ Korn nicht 
zu sich zu bringen vermöchte.? 

In der Folgezeit wurde die Zahl der Armenpfleger beträchtlich 
vermindert. Bei dem ersten Aufwallen des Eifers für die neue 
öffentliche Regelung der Armenpflege glaubte man, ohne eine 
stattliche Zahl von Vorstehern des gemeinen Kastens nicht aus- 
kommen zu können. 14 Pfleger gab es — wie wir sahen — 
kurz nach Erlaß der Beutelordnung in Wittenberg, 10 wurden 
in der Kastenordnung Luthers für Leisnig vorgesehen! Aus einer 
genauen Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des gemeinen 
Kastens, die im Jahre 1528 durch die vom Kurfürsten Johann 
verordneten Visitatoren Martin Luther, den Rentmeister Hans 
von Taubenheim, den Hauptmann Hans Metsch und den Licen- 
tiaten der Rechte Benedikt Pauli für das folgende Jahr veranlaßt 
wurde, ersehen wir indessen, daß man damals nur noch sechs 
Vorsteher des gemeinen Kastens hatte? Und die Ausgaben für 
die Armen machen einen verhältnismäßig sehr geringen Bruchteil 
der Gesamteinnahmen des gemeinen Kastens aus. Letztere be- 


1 Das (nicht eigenhändige) Original dieses Schreibens fand ich im 
Wittenberger Ratsarchiv Bd. Be 57 Bl. 9 u. 10. 

? Der Kurfürst sagte in seinem Schreiben zu, wöchentlich ein Fuder 
Korn auf den Markt bringen und dies den Scheffel mindestens um einen 
Groschen billiger verkaufen zu lassen, als der übliche Marktpreis betrage. 

3 Diese erste genaue Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben des 
gemeinen Kastens findet sich im Wittenberger Ratsarchiv Bd. B,, 
Bl. 159 bis 172. Die Namen der sechs Kastenvorsteher sind: Blasius 
Mattheus, Cunrad Weyße, Thies Richter, Andres Lehmann, Kunz Krugk 
und Merten Hansendorff. 


Die älteste evangelische Armenordnung. 223 


liefen sich auf 693 Schock Groschen, 13 Groschen und 11 Pfennige. 
Davon wurden nur 21 Schock 5 Groschen 5 Pfennige 1 Heller 
ausgegeben an Geldern für die regelmäßige Armenpflege, die all- 
sonntäglich den Bedürftigen ausgezahlt wurden. Hinzu kommen 
7 Schock 2 Groschen 7 Pfennige für Speisung der Armen und 
Kranken im Spital zum heiligen Kreuz. Weit größere Summen 
erforderte die aus dem gemeinen Kasten erfolgte Besoldung der 
städtischen Kirchen- und Schuldiener. Es erhalten (Blatt 169) 
als jährliches Gehalt der Stadtpfarrer Bugenhagen 70 Schock 
Groschen, jeder der drei Kapläne Johann Mantel, Georg Rörer 
und Sebastian Fröschel 24 Schock 30 Groschen, der Schulmeister 
Johann Kalckoffer 11 Schock 30 Groschen, dessen Geselle 8 Schock 
45 Groschen, Michel der Küster 7 Schock 15 Groschen, der 
Mädchenschullehrer Jakob Eysen 3 Schock 30 Groschen, der 
Stadtschreiber Urban Balduin 5 Schock 15 Groschen und dessen 
Knecht 1 Schock 44 Groschen. 

Zu einem Abschluß — wie es scheint für längere Zeit — 
gelangten die den gemeinen Kasten zu Wittenberg betreffenden 
Bestimmungen durch eine Verordnung aus dem Jahre 1533.! 
In ihr wird bestimmt, „es solle auch zu Wittenberg alleweg ein 
gemeiner Kasten sein für kranke, arme Leute und daraus die 
Kirchen- und Schuldiener, desgleichen die Gebäude erhalten 
werden.“? Zu seinen Vorstehern sollen verordnet werden sechs 
„fromme, gottesfürchtige, wohl besessene Bürger“, zwei des Rats 
(statt der drei in der Beutelordnung vom Jahre 1522 vor- 
gesehenen) und vier von der Gemeinde (die gleiche Zahl wie in 
der Beutelordnung). 

Von diesen Vorstehern sollen die Gelder des gemeinen 
Kastens in einem Inventarium verrechnet werden; einmal im 


1 Visitations-Matricul 1528—1533, aufgerichtet 1533, im Witten- 
berger Ratsarchiv Bd.B,,, Bl. 173 bis 198. Dies Schriftstück ist von 
mir selbständig aufgefunden worden, aber nachträglich erfuhr ich, daß es 
bereits früher Nikolaus Müller in Händen gehabt habe. Im Jahre 1900 
unterlieB ich die Veröffentlichung dieser wichtigen Archivfunde darum, 
weil Nik. Müller in einem Briefe an mich ihre Publikation als unmittelbar 
bevorstehend in Aussicht stellte. Seitdem sind acht Jahre verflossen, und 
die Publikation ist noch nicht erschienen. Nunmehr glaubte ich diese 
Mitteilungen der Wissenschaft nicht länger vorenthalten zu dürfen. 

? Diese Ausführungen über den gemeinen Kasten stehen Bl. 188 
und 189. 


224 Hermann Barge. . 


Jahre erfolgt die Generalabrechnung vor dem Rate, in Gegen- 
wart des Pfarrers. Die Amtsdauer der Vorsteher beträgt zwei 
Jahre. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, „sich derjenigen, die 
des Kastens Hülfe begehren, Lebenswandels und Unvermögens 
zu versehen oder sich fleißig zu erkundigen, damit der Kirchen 
Güter nicht Müßiggängern und willig Armen, sondern denjenigen 
ausgeteilt werden, die recht arm sind.“ Ihnen sollen von dem 
Bettelgeld, das in der Kirche eingenommen und an Schulden ein- 
gemahnt wird, jede Woche zu ihrem Unterhalt ein oder zwei 
Groschen gegeben werden. Solche, die sich gern mit einem 
Handwerk ernähren möchten, können leihweise 2, 3 bis 4 Schock 
Groschen erhalten. Von den sittenpolizeilichen Befugnissen, die 
den Armenpflegern mit übertragen werden, war schon oben die 
Rede. — Übrigens ist der Betrag des allsonntäglich in der Kirche 
gesammelten Beutelgeldes in dem Zeitraum von 1528 bis 1533 
auffällig gering. Er beläuft sich pro Jahr auf im Durchschnitt 
30 Gulden — ein Beweis dafür, daß aus dem Kampfe gegen die 
Werkheiligkeit eine Abnahme der karitativen Gesinnung als nicht 
eben erfreuliche Begleiterscheinung resultierte. 


* * 
* 


Wir fassen zum Schluß die Ergebnisse unserer Untersuchung 
zusammen! Die Legende von der auf direkte Veranlassung Luthers 
vor Ende November 1521 in Wittenberg erlassenen Beutelordnung 
ist nunmehr hoffentlich endgültig abgetan. Luther hat in der 
großen Zeit seines Wirkens zuerst die Bekämpfung des Bettel- 
wesens und die Neuordnung der Armenpflege programmatisch 
gefordert. Er hat damit mächtige Impulse für die Erstarkung 
einer christlich-sozialen Gesinnung gegeben. Daß aber die 
Programmforderungen Luthers, insbesondere auch die bezüglich 
des Armenwesens, zuerst in die Tat umgesetzt und im einzelnen 
durchgeführt wurden, ist das Ergebnis jener frühprotestantischen 
laienchristlichen Bewegung in Wittenberg, die — von Lutherischen 
Gedanken ausgehend — alsbald sich selbständig in einer dem 
späteren kalvinistischen Puritanismus analogen Weise entfaltete. 
Wer freilich für den Unterschied zwischen programmatischen 
Forderungen und gesetzgeberischen Maßnahmen kein Verständnis 
besitzt, wird nicht begreifen können, daß in den kirchlichen 


Die älteste evangelische Armenordnung. 225 


Reformen, die in Wittenberg durchgeführt wurden, sich histo- 
rische Vorgänge von großer Bedeutung und Eigenart abspielten. 
Für den Forscher werden die Wittenberger Vorgänge der Jahre 
1521/22 als allererste Versuche, die seit vielen Jahrhunderten 
eingewurzelten katholisch kirchlichen Institutionen dem evange- 
lischen Empfinden gemäß, auf der Grundlage eines autonomen 
Gemeindechristentums, umzugestalten oder zu beseitigen, fortan 


immer ein wichtiger Gegenstand der historischen Betrachtung 
bleiben. 


226 


Kleine Mitteilungen. 
Zur Signorie Heinrichs VII. in Genua. 


Im Turiner Staatsarchiv sind bisher unbekannte Stücke der 
Registratur Heinrichs VII. aufgefunden worden, welche das ohnehin 
schon recht reichhaltige Quellenmaterial für seine Beziehungen zu 
Genua neuerdings vermehren. V. Samanek hat in den Mitteilungen 
des Instituts für österreichische Geschichtsforschung B. 27 (1906) 
S. 237 ff. und S. 560 ff. die Stücke, die jetzt auch in M. G. Constitu- 
tiones B. 4 T. 1 S. 679 f., nro. 703 f., Aufnahme gefunden haben, 
teilweise ediert und unter einem meines Erachtens nicht ganz glück- 
lich gewählten Gesichtspunkte zu verwerten gesucht. „Die verfassungs- 
rechtliche Stellung Genuas 1311—1313“, die er sehr umständlich 
behandelt, trat schon aus den bisher bekannten Quellen mit ge- 
nügender Deutlichkeit zutage so daß sich zwar Ergänzungen bei- 
fügen lassen, aber nicht eine völlig neue Auffassung der Verhältnisse 
begründet werden kann. 

Nach der Krönung Heinrichs VII. in Mailand (1311, 6. Jan.) 
lieB die Kommune Genua durch bevollmächtigte Gesandte dem rö- 
mischen König, gleichwie früher seinen Vorgängern, den Treueid 
leisten; sie hat jedoch nicht auf die ihr nach den älteren Privilegien 
(und dem Konstanzer Frieden) zuständigen Regalien verzichtet, wie 
das die meisten der lombardischen Städte taten. Die bisherige Ver- 
fassung in ihrer letzten, erst kurz zuvor geschaffenen Form blieb 
bestehen, bis Heinrich VII. persönlich in der Stadt eingetroffen war 
(1311, 21. Okt... Nun hatte sich aber die Unmöglichkeit heraus- 
gestellt, unter der bestehenden Staatsform den Parteizwist hintanzu- 
halten, wie denn tatsächlich nach dem Tode Heinrichs VII. ein lang- 
jähriger, wilder Bürgerkrieg entbrannte. So kreierte die Kommune 
kraft ihres oft genug geübten Rechts eine neue Staatsform, dadurch 
daß sie dem König die Herrschaft in Stadt und Gebiet übertrug, 
allerdings weder unumschränkt noch für immer; auch das Kapitaneat 
Buccanigras und die Doppelkapitaneate waren zeitlich begrenzt ge- 
wesen. Der König lie naturgemäß die ihm übertragene Gewalt, 
durch einen Stellvertreter (Vikar) üben, schon weil er nicht dauernd 
anwesend sein konnte. Die Regalien in Stadt und Gebiet sind von 
der Kommune damals so wenig wie früher resigniert worden. Hein- 
rich VII. verweigerte die Bestätigung der betreffenden Privilegien, 


Kleine Mitteilungen. 227 


was zu mancherlei Erörterungen Anlaß gab, indessen überwog gegen- 
über den Differenzen das dringende Bedürfnis, Ruhe und Ordnung 
zu sichern. 

Diese Auffassung der Vorgünge lag meiner Darstellung in „Genua 
und die Mächte am Mittelmeer“ B. 2 S. 396 ff. zugrunde; sie be- 
ruhte hauptsächlich auf folgenden Aktenstücken in urkundlicher Form: 
1. Ablegung des Treueids in Mailand, 1311, 28. Jan., Dönniges 1, 37 
nro. 70. 2. Bevollmächtigung eines Vertreters der Kommune zur 
Ablegung des Treueids in Genua, 1311, 13. Nov., Dönniges 2, 166, 
nro. 33b. 3. Annahme der Signorie durch Heinrich VII. vor ver- 
sammeltem Parlament auf dem S. Lorenzoplatz, 1311, 22. Nov., mit 
inserierter Vollmacht des Vertreters der Kommune, der die Übergabe 
vollzog, vom gleichen Datum, Liber iurium reip. Gen. 2, 453 ff. 
nro. 166. 4. Kassierung des (1309) zwischen Genua und dem König 
von Neapel geschlossenen Bündnisses, Lib. iur. 2, 450, nro. 165. 
Es treten nach der Veröffentlichung von Samanek |. c. S. 608ff. hinzu: 
2a) Das Protokoll über Ablegung des Treueids in Genua durch den 
in 2. bevollmächtigten Vertreter vor versammeltem Parlament auf der 
Piazza Sarzano, 1311, 14. Nov. Das Eidesformular ist weitläufiger 
gefaßt als das in 1., enthält jedoch keine „verfassungsrechtlich“ be- 
deutsame Zufügung und entspricht fast wörtlich z. B. dem am 26. Dez. 
1310 durch einen Vertreter von Bergamo beschworenen, Arch. stor. 
Lomb. S. 3 B. 19, 1903, S. 195f. 2b) Protokoll über die im Par- 
lament an den König ergangenen Aufforderungen, die Signorie zu über- 
nehmen, 1311, 14. Nov. Der Vorgang wird in 3. kurz, aber zu- 
treffend erwähnt. 2c) „receptio dominii Janue“, 1311, 21. Nov. 
Dieses Protokoll betreffs Übernahme der Signorie durch Heinrich VII. 
vor dem Volksabt, den Gubernatoren und vielen Bürgern im erz- 
bischöflichen Palast zu Genua stimmt mutatis mutandis wörtlich 
überein mit der Beurkundung der endgültigen Handlung in 3., der 
„secunda receptio dominii Janue“. Demnach ist das neue Material 
nicht imstande, tiefere Einblicke in den Zusammenhang der Gescheh- 
nisse zu gewähren, als das längst bekannte. Es liefert das bisher 
nicht genau zu ermittelnde Datum für die Ablegung des Treueides 
in Genua und spezielle Nachrichten über die Vorgänge, die der Hand- 
lung folgten; es zeigt auch, daß die Übernahme der Herrschaft in 
zwei Akten stattfand; aber die neuen Urkunden tragen gleich den 
alten rein offiziellen Charakter; sie geben weder über Motive der 
handelnden Persönlichkeiten, noch über die juristischen Erörterungen 
bei den Vorberatungen irgendwelche unerwarteten Aufschlüsse. 
Sonach hatte Samanek kein Recht zu der Behauptung (S. 262 n. 3), 
daß meine Darstellung ihre Unterlage verliere. 


228 G. Caro. 


Zum Ausgangspunkt seiner Erörterungen nimmt Samanek (S.252f.) 
die Ansichten von Publizisten des 18. Jahrhunderts, „da in neuerer 
Zeit niemand mehr diese Materie behandelt hat“. Die umfangreiche 
Literatur über den Römerzug Heinrichs VII. existiert also für ihn 
nicht; auch verabsäumt er es, die Untersuchungen von Salzer, Über 
die Anfänge der Signorie in Oberitalien (Hist. Studien, hrsg. v. Ebering 
H. 14, 1900), zum Vergleich heranzuziehen, und doch lassen seine 
Ausführungen an Einsicht in das Wesen italienischer Institutionen zu 
wünschen übrig. Er begnügt sich nicht mit dem Nachweis, daß 
Anzianen, die in Genua zuerst 1257 als Beirat für den Volkshaupt- 
mann Buccanigra eingesetzt wurden, nach dem Sturz Buccanigras von 
1262 bis 1270 nicht vorkommen, sondern verlangt noch (S. 273 n. 2) 
den Nachweis, daß sie abgeschafft wurden, wobei er außer acht läßt, 
daß eine förmliche Abschaffung überflüssig war, weil mit Aufhebung 
der Volksgesellschaft und Beseitigung ihres Hauptmanns dessen Rat 
ohne weiteres von selbst wegfiel Das argumentum ex silentio ist 
hier schlechthin durchschlagend. Beim Eintreffen Heinrichs VII. in 
Genua gab es ebenfalls keine Anzianen, jedoch wurde seinem Vikar 
wieder eine Ratsbehörde dieses Namens zur Seite gesetzt, während das 
Regierungskolleg der Gubernatoren wegfiel. Die Befugnisse dieses 
Anzianenrats gehen aus der von Samanek edierten „Verfassungs- 
instruktion für den königlichen Vikar“ (S. 618#f.) hervor, in der sich 
auch nähere Angaben über die Prüfung der dem Rat vorzulegenden 
Propositionen finden. Alle Petitionen sollen von einer wöchentlich 
wechselnden Kommission begutachtet und nur mit deren Zustimmung 
dem Rat vorgelegt werden. Ähnliche Einrichtungen haben bereits 
früher bestanden und sind wohl zu unterscheiden von einer Prüfung 
der auf Beschluß des (großen) Konsils hin ausgestellten oder auszu- 
stellenden Urkunden. In seinem Bestreben, Übergänge nachzuweisen, 
hat Samanek S. 291ff. die Geschäftsordnung nicht ausreichend klar 
gestellt. 

Was den ursächlichen Zusammenhang der Geschehnisse anbetrifft, 
so erhält meine auf Albertinus Mussatus gestützte Ansicht, daß 
Heinrich VO. bei seinem Einzug in Genua nicht entschlossen war die 
Signorie an sich zu ziehen, durch die von Samanek beigebrachten 
Urkunden eine vortreffliche Bestätigung, wenn sie deren überhaupt 
noch bedurft hätte. Durch die Verhandlungen zu Mailand war die 
Stellung Genuas in dem neueingerichteten lombardischen Staatswesen 
geregelt worden. Das Abkommen umzustoßen, lag für Heinrich VII. 
um so weniger Anlaß vor, als eine Beschleunigung des Zuges nach 
Rom zur Kaiserkrönung wohl ratsam erschien. Nun bestürmten ihn 
jedoch in Genua die untereinander verfeindeten Häupter der Ghi- 


Kleine Mitteilungen. 229 


bellinen, Bernabos Doria und Opicinus Spinula, mit ihren gegenseitigen 
Anklagen. Es ist keine leere Redensart, wenn in der receptio do- 
minii gesagt wird, daß Nobiles und Popularen den König baten, er 
möge Frieden stiften, sonst würden nach seinem Weggange so heftige 
Kämpfe ausbrechen, daß der Untergang der Stadt zu befürchten stände. 
Tatsächlich hat das Eingreifen Heinrichs VII. einen Bürgerkrieg ver- 
hindert, wie die Ereignisse nach seinem Tode zeigen, und es ergibt 
sich daraus allein schon die Berechtigung seines Vorgehens. Den 
Zankapfel bildeten das Stadtregiment und die Hut der Kastelle; der 
Friedenstifter mußte beides in die Hand nehmen. Nichts anderes pro- 
ponierten der Guelfe Wilhelm Fiesco und der Ghibelline ÖOpicinus 
Spinula im Parlament am 14. November, und die Differenz in ihren 
Voten beweist, daß es kein abgekartetes Spiel war. Über die Not- 
wendigkeit der Friedenstiftung waren die Genuesen aller Parteien 
einig, nicht so über ihre Form. Daher fanden noch weitere Verhand- 
lungen statt, deren Ergebnis in der receptio dominii vorliegt. Dem 
König wäre es wohl angenehmer gewesen, wenn er sich in die schwie- 
rige Angelegenheit nicht hätte einzulassen brauchen; aber er wollte 
seinen Herrscherpflichten genüge tun, und nur auf die Sache kam es 
ihm an, in Formfragen zeigte er sich nachgiebig. Der innere Wider- 
spruch, den Samanek (S. 560 n. 1) meiner Darstellung (2, 396—406) 
zum Vorwurf macht, ist nicht vorhanden. Weder hat es der König 
mit hartnäckiger Bosheit darauf angelegt, die Stadt ihrer „Freiheit“ 
zu berauben, noch haben die Genuesen ihm gegeben, was sie früher 
verweigerten. Nur die Regierungsform wurde geändert. Der fremde 
Signore sollte erreichen, was Podesta’s, Kapitane und Gubernatoren 
nicht zustande brachten, die Herstellung von Ruhe und Ordnung. 

Wenn der Angabe im Memoriale des Ventura (vgl. 2, 403 n. 1) 
Glauben zu schenken wäre, ist die Übergabe der Signorie infolge eines 
zwischen dem König und den genuesischen Gesandten zu Mailand ge- 
schlossenen Vertrages erfolgt. Indessen haben sich mir beim Vergleich 
mit anderen piemontesischen Chroniken Bedenken gegen die formale 
Echtheit dieses Denkbuchs eines angeblichen Bürgers von Asti auf- 
gedrängt, und die Nachricht stimmt nicht zu den besser bezeugten 
Tatsachen. Nirgends findet sich eine Berufung auf den Vertrag, der 
doch nach dem Einzuge des Königs in Genua sofort hätte in Wirk- 
samkeit treten müssen. Diese Frage hat Samanek (S. 258) kaum 
gestreift. 

Eine Untersuchung der Beziehungen Genuas zu Heinrich VII. 
während der Zeit seiner Signorie würde wohl noch mancherlei zutage 
fördern. Für den Krieg gegen König Robert bewilligten die Genuesen 
dem Kaiser die von ihm gewünschten 25 Galeren (Dönniges 1, 99ff.); 


230 G. Caro. 


nach Villani 1. 9 c. 51 erschienen jedoch viel mehr, nämlich 70 ge- 
nuesische Galeren bei Portopisano. Die Nachricht ist durchaus nicht 
zu verwerfen; Lamba Doria, den Villani l. c. als Admiral nennt, ist 
wirklich am 14. Mai 1313 zum Admiral gewählt worden (Dönniges 
1,103). Demnach wäre anzunehmen, daß außer den 25, auf Kosten 
der Kommune gerüsteten Galeren noch andere am Zuge sich betei- 
ligten, die vom Kaiser bezahlt wurden. Für deren Armierung hätte 
der Reichsviceadmiral Bernabos Doria (Dönniges 1, 113f) zu sorgen 
gehabt. Zu den erforderlichen Geldsummen wird eine Ausmünzung 
von Goldflorenen mit Florentiner Gepräge beigetragen haben, die 
Heinrich VII. dem Opicinus Spinula und dessen Schwiegersohn, dem 
Markgrafen Theodor von Montferrat, zugestand (Villani L 9 c. 49, 
vgl. Olivieri, Monete e medaglie degli Spinola, Genua 1860, S. 61f.). 
Da Villani ausdrücklich von Falschmünzerei spricht, wurden aller 
Wahrscheinlichkeit nach die Florenen an Gewicht oder Feingehalt 
minderwertig ausgebracht; in den daraus flieBenden Gewinn mochten 
sich Verleiher und Empfänger des Privilegs teilen. Sollte diese Ver- 
mutung zutreffen, so hätte der Kaiser ein finanzpolitisches Meisterstück 
geleistet. Die rebellischen Florentiner mußten mit Geld, dessen Wert 
durch das dem ihrigen nachgebildete Gepräge bestimmt wurde, bei der 
Bekriegung des eigenen Verbündeten helfen. 

Unbedingte Überlegenheit zur See war wie nichts anderes ge- 
eignet, den schnellen und durchschlagenden Erfolg des Zuges nach 
Neapel herbeizuführen, den Heinrich VII. brauchte, um sich mit dem 
Papst abfinden zu können; denn Ansichten über die wahre Gesinnung 
Clemens V., wie er sie in seinen letzten Gesprächen mit Nicolaus von 
Butrinto (ed. Heyck S. 85f.) äußerte, beruhten nicht auf Selbst- 
täuschung. Die Aktion der Kurie war auffällig lahm: Der Papst 
untersagte, das Königreich Neapel anzugreifen, obgleich er kaum 
glauben mochte, daß für den Zweck eine Flotte gerüstet werde (Reg. 
Clemens V. B. 8 nro. 10021). Die verpönte Absicht bestand in der 
Tat nicht; der Kaiser wollte vielmehr das rechtmäßig gefällte Todes- 
urteil an dem Hochverräter, König Robert, vollstrecken. Dies hat der 
Papst nicht verboten; die genuesischen Galeren konnten ruhig aus- 
laufen. Weil das Verbot bei seiner mangelhaften Fassung nicht ge- 
nügte, fühlte sich der Papst veranlaBt, es durch eine Deklaration zu 
erläutern (6. Sept. Reg. nro. 10051), die wiederum nicht einwandfrei, zu 
spät kam. Die genuesische Flotte war bereits in See gegangen. Ehe ihr 
der Wille des Papstes bekannt werden konnte, hätte sie den König 
Robert abgefangen, wenn er wirklich, wie das Gerücht ging (Villani 
l. 9 c. 53), vor den herannahenden deutschen Landheeren sein Heil in 
der Flucht übers Meer suchen wollte Es wäre dann nicht einmal das 


Kleine Mitteilungen. 231 


päpstliche Verbot, das der Kirche gehörige Reich zu betreten, verletzt 
worden, ebensowenig wie durch eine Blockade der Küsten zur Unter- 
stützung von Aufständen, und, was die Hauptsache ist, die Exekution 
des Urteils blieb erlaubt. Übrigens nahm die Deklaration bereits auf 
die schwere Erkrankung des Kaisers Rücksicht, gewährte ihm mit ver- 
hüllten Worten Absolution und verlangte, er solle nach seiner Ge- 
nesung so bald wie möglich an den Hof des Papstes kommen. Als 
friedlicher Pilger hätte der Kaiser die Provence nicht durchziehen 
können; er mußte Heer und Flotte mitbringen. Sollte etwa der An- 
griff auf ein Gebiet Roberts abgelenkt werden, gegen dessen Betreten 
der Papst keinen Einspruch erheben durfte? 

Man wird in den Vermutungen über die Absichten Clemens V. 
nicht zu weit gehen dürfen. Stets schwankend, hatte er schwerlich 
bereits einen festen Entschluß gefaßt. Nur so viel steht fest, daß 
von einer entschiedenen Feindseligkeit gegen den Kaiser nicht die 
Rede sein kann. Verbote wie das vom 12. Juni zu erlassen, als 
Grundlage für weiteres Vorgehen, gehörte zum diplomatischen Apparat 
der Kurie. Es ist kaum denkbar, daß der Papst über die juristischen 
Mängel des Prozesses sich einer Täuschung hingab. Von der fran- 
zösischen Partei an der Kurie gedrängt, verfügte er eine halbe Maß- 
regel, die wirkungslos war und es auch sein sollte. Der Kaiser be- 
hielt tatsächlich freie Hand. Ohne Zweifel trieb Heinrich VII. ein 
gewagtes Spiel; wenn er verlor, traf ihn der Bann; aber die Chancen 
des Gewinnens waren erhebliche. Seine großzügige Politik entbehrte 
nicht der realen Unterlagen. Der Zug gegen Neapel, mit größter 
Umsicht vorbereitet, bot die besten Aussichten auf Erfolg, und nicht 
zum wenigsten deswegen, weil der Kaiser an den Genuesen Verbündete 
hatte, die ihm Kriegsschiffe in beliebiger Anzahl zur Verfügung 
stellten. Die maritime Politik Heinrichs VII. verdient wohl mehr 
Beachtung, als sie bisher gefunden hat. 

Zürich. G. Caro. 


232 


Kritiken. 


Moritz Engel, Wirklichkeit und Dichtung. Aufschlüsse in 
und zu 1. Mose 2—4; 6, 1—14; 9, 18—27; 11 und 12, 1—6. 
Ein Lebenswerk. Mit zwei Karten. Dresden 1907. Verlag 
und Druck von Wilhelm Baensch. 

Der verstorbene Verfasser, nach dem Vorwort des Herausgebers 
Rechtsanwalt, ein begeisterter Verehrer der Bibel, ein redlicher Sucher 
der Wahrheit, offenbar ein vielseitig gebildeter Mann, schriftstellerisch 
gewandt, wenn ihm auch die Gabe des schlagenden, knappen Aus- 
drucks nicht gegeben war, hat wie so mancher andere unter unseren 
Gebildeten zeit seines Lebens über die biblische Urgeschichte nach- 
gedacht. Speziell die Paradiesessage hatte es ihm angetan; be- 
greiflich genug, birgt doch diese Erzählung unter durchsichtig er- 
scheinenden Bildern einen Tiefsinn, der immer wieder die Erklärer, 
Fachleute und Laien, angelockt hat. Unbefriedigt von den Erklärungs- 
versuchen, die er kannte, — und er war in der theologischen Literatur 
für einen Laien gut belesen — hat er schließlich einen eigenen ge- 
wagt, der ihm als des Rätsels Lösung erschien, und der nun, von 
pietätvoller Freundeshand veröffentlicht, vorliegt. De mortuis nil nisi 
bene. Wir freuen uns des schönen Eifers für die Wissenschaft, der 
den Verstorbenen erfüllt hat, und wir könnten ihn beneiden um die 
Sicherheit, mit der er seine Thesen vorträgt. Auch findet sich in 
seinem Werke die eine oder die andere feine Bemerkung, die freilich 
nicht immer so neu ist, wie der Verfasser, dem doch eben nicht 
die ganze Literatur zur Verfügung stand, geglaubt hat. So hat 
er z. B. die eigentümliche Spannung, die zwischen der Schöpfungs- 
erzählung, 1. Mose 2 und der darauf folgenden Paradiesesgeschichte 
besteht, gut auseinandergesetzt, ohne freilich die einfache Lösung 
dieser Schwierigkeit zu finden, daß es sich nämlich um zwei verschiedene 
Stoffe handelt, welche in unserem jahvistischen Sagenbuche zusammen- 
gestellt worden sind. Trotzdem würde der Unterzeichnete die Veröffent- 
lichung dieses Werkes nicht angeraten haben, und er fühlt sich ver- 
pflichtet, bei aller Ehrerbietung gegen einen Verstorbenen, diese seine 
Stellung kurz zu begründen. Zunächst hat sich der Verfasser getäuscht 
über die Tragweite seiner hebräischen Sprachkenntnis, die gewiß für einen 
Laien recht anerkennenswert, für einen Forscher aber nicht zulänglich 
war. In den in Transskription mitgeteilten hebräischen Worten finden 


Kritiken. 233 


sich sehr viele Versehen, besonders die Vokalisation betreffend; der 
Kenner ersieht an einigen Beispielen, daß es sich nicht in allen diesen 
Fällen um Druckfehler handeln kann, z. B. wenn der Verfasser 
nächäsh und nächäsh für dasselbe Wort hält S. 125f. usw. usw. War 
der Verfasser im Hebräischen Autodidakt oder hat er darin seiner Zeit 
einen schlechten Unterricht genossen? An nicht wenigen Stellen rächt 
sich diese mangelhafte Sprachkenntnis dadurch, daß der Verfasser den 
Sinn verfehlt S. 17, vor allem aber hätte er keine Konjekturen 
wagen sollen S. 41 usw. Ferner ist ihm die moderne Forschung doch 
eben nur zum Teil bekannt; sonst würde er eine solche Behauptung 
nicht aufgestellt haben wie diese, daß der biblische Kanon um das 
Jahr 494 (!) unter Esra festgelegt worden sei S. 86. Besonders aber 
hat der offenbar geistvolle und phantasiebegabte Verfasser sich in die 
Aufgabe eines streng historischen Verständnisses einer so alten Ur- 
kunde nicht recht finden können; er hat es nicht gelernt, daß hier 
alle modernen Gedanken, so einleuchtend sie auch der Gegenwart zu 
sein scheinen, zu schweigen haben, daß es nur darauf ankommt, die 
Urkunde selbst in ihrer Schlichtheit, in ihrer tiefsinnigen Kindlichkeit 
zum Reden zu bringen. Es ist das der Fehler, der fast aller dilettantischen 
Tätigkeit auf dem Gebiete der Bibelforschung wie eine Erbsünde anhaftet. 
So ist auch der Verfasser trotz seines reichen Wissens in der Bibel- 
wissenschaft ein Dilettant geblieben, reich an Modernisierungen und an 
phantastischen Kombinationen. Einige wenige Beispiele mögen das ver- 
anschaulichen. In die Anschauung des Erzählers, wonach die Paradieses- 
schlange ein Tier und doch klug und gottfeindlich ist, hat er sich 
nicht zu finden gewußt, und sieht darin einen Heilgott, der durch 
Gottes Fluch in einen Gott des Todes verwandelt werde S. 110. In 
der Parabel des Jesaias vom Weinberg (Jes. 5) oder in dem Worte 
von den Vätern, die Herlinge essen (Jer. 31, 29 Ez. 18, 2), findet er 
Beziehungen auf die Paradiesesgeschichte S. 89. 151. Die Säule 
Jachin im salomonischen Tempel soll den Namen „Jahve“ getragen 
haben S. 177. Er versucht, durch mancherlei Versversetzungen die 
Geschichten in Ordnung zu bringen, wobei er sich nicht klar ge- 
macht hat, daß durch solche Mittel die Geschichten beliebig umge- 
dichtet werden können. Er scheut nicht davor zurück, neben einem 
exoterischen noch einen esoterischen Sinn der Paradiesessage zu suchen 
usw. usw. Der Kenner wird es darum verstehen, wenn ich im 
Interesse dieser Zeitschrift darauf verzichte, die Thesen, auf die der 
Verfasser besonderen Wert gelegt hat, auszuführen und zu wider- 
legen. Erwähnt sei nur, daß die Behauptung des Verfassers, das 
Paradies sei ursprünglich die Oase Ruchebe bei Damaskus, schon ein- 
fach daran scheitert, daß von den vier ausdrücklich im 1. Mose 2 ge- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 16 


234 Kritiken. 


nannten Flußnamen zwei uns völlig deutlich sind, P*rath == Euphrat 
und Chiddegel = Tigris. Doch genug! Dem Verfasser ist dies Werk 
Freude und Hoffnung gewesen; ein freundliches Geschick hat es 
verhindert, daB er die Enttäuschung erlebte, die ihm eine streng 
wissenschaftliche Kritik notwendig hätte bereiten müssen. 

Hermann Gunkel. 


Albrecht Frhr. von Notthaîfft, Die Legende von der Altertums- 
Syphilis. Medizinische und textkritische Untersuchungen. Leipzig, 
W. Engelmann 1907. VII, 230 S. gr. 8°. 

Die von dem Verfasser mit großer Literatur- und Sachkenntnis 
behandelte Frage ist kulturgeschichtlich von unverkennbarer Bedeutung 
und genießt neuerdings wieder besonderes Interesse. Ich möchte dafür 
freilich nicht gerade die Tatsache geltend machen, daß Rosenbaums 
jetzt günzlich veraltetes Werk „Geschichte der Lustseuche im Alter- 
tume“ immer noch unverändert zu erscheinen fortfährt (1. Aufl. 1839; 
7. Aufl. 1904) und sein Lesepublikum findet, denn aus Fachleuten 
setzt sich das wahrscheinlich nur zum kleinsten Teile zusammen. 
Aber je mehr z. B. der biographische Forschungszweig der Patho- 
graphie darauf geführt hat, den schweren Folgen der Syphiliserkrankung, 
wie der Paralyse, nachzugehen und je genauer anderseits die Grund- 
lagen der medizinischen Wissenschaft bis ins Altertum hinauf verfolgt 
werden, desto näher scheint das Problem der Geschichte dieser Krank- 
heit seiner Lösung zu kommen. In den letzten Jahren sind nament- 
lich durch I. Bloch wesentliche Fortschritte auf diesem Wege gemacht 
worden, nun tritt das vorliegende Buch ergänzend ein und beleuchtet 
die Sache mit solcher Umsicht, daß dem Ref. über die Richtigkeit 
der Hauptthese kein Zweifel geblieben ist. Die Syphilis hat in der 
Alten Welt während des Altertums und Mittelalters nicht existiert; 
ihre neuerdings von Schaudinn und F. Hoffmann gefundene Erregerin, 
die Spirochaeta pallida, stammt aus Amerika und ist im Frühjahr 1493 
zuerst durch die Schiffe des Columbus herübergebracht worden. Wie 
sich die Seuche während der folgenden Jahre in weit furchtbarerer 
Form als in ihrem Mutterlande über Spanien, Frankreich und, gefördert 
durch Karls VIII. Kriegszug, über ganz Italien ausbreitete, sodann 
auch die übrigen Länder Europas ergriff und durch die Handels- 
beziehungen nach Indien, China, Japan usw. verschleppt wurde, das 
ist ein sehr trauriges Kapitel in der Geschichte des Zeitalters der 
Entdeckungen. Welche Vorstellung, daB die Verbindung der beiden 
Hemisphären in schicksalsschwerer Stunde mit so schrecklichem Opfer 
an Volksgesundheit erkauft werden mußte, mit jenem Elend, das noch 
jetzt die schwere Sorge jedes Sozialhygienikers bildet! 


Kritiken. 235 


Es ist unglaublich, welche Krankheitserscheinungen man früher 
alle für syphilitisch ausgegeben hat, indem man die Seuche schon im 
alten Babylon, bei den Ägyptern, Syrern, Skythen und besonders bei 
den Israeliten, Griechen und Römern nachweisen wollte. Nichts davon 
erweist sich als stichhaltig. Krankheiten der Geschlechtsorgane gab 
es natürlich von mancherlei Art, in den Zeiten tiefsten sittlichen Ver- 
falls namentlich daneben auch solche, die durch unnatürliche Aus- 
schweifungen verursacht waren. Der Verf. hat vielleicht mit allzu- 
großer Ausführlichkeit aus der fachwissenschaftlichen und sonstigen 
Literatur des Altertums massenhafte Belegstellen dafür beigebracht; 
ein philologischer Bearbeiter würde geglaubt haben, manches davon 
ohne weiteres beiseite lassen zu dürfen, weil an einen Zusammenhang 
mit dem Thema ernstlich gar nicht zu denken ist. Aber worauf es 
ankommt, der Komplex der bezeichnenden Symptome der Syphilis in 
ihren verschiedenen Stadien, fehlt im Altertum und überhaupt in 
allen Berichten vor 1493. Fr. Marx in Bonn hat soeben in einem 
Artikel von C. Binz „Über venerische Krankheiten im Altertum“ 
(Zentralbl. f. innere Medizin 1907 Nr. 46) die Ansicht vertreten, daß 
die Römer überhaupt keine durch den natürlichen Geschlechtsverkehr 
entstandene Ansteckungskrankheit gekannt und gehabt hätten (scharf 
angefochten von K. Sudhoff, Archiv f. Gesch. d. Medizin 1908 S. 380f.), 
und ich stehe nicht an, wenigstens was die Syphilis betrifft, dasselbe 
nach meiner Kenntnis auch von den Griechen zu behaupten. Schon 
im 17. Jahrhundert war die Lehre vom amerikanischen Ursprung der 
Syphilis ziemlich allgemein angenommen. Nach einem großen Rück- 
schlag der Folgezeit wird man heutzutage auf Grund vertiefter medi- 
zinischer und historischer Einsicht auf jenen Standpunkt zurückkehren 
müssen. 

Leipzig. J. Ilberg. 


H. Bolkestein, De colonatu Romano eiusque origine. Amster- 

dam 1906. 8°. 192 S. 

Diese tüchtige Dissertation zerfällt in drei Abschnitte: im ersten 
(S. 1—81) wird die Rechtsstellung der Kolonen in der nachdiokleti- 
anischen Zeit behandelt, im zweiten (S. 82—118) die Existenz freier 
Kleinbauern und die Ausdehnung der Kleinpächterwirtschaft im rö- 
mischen Gutsbetrieb gegenüber dem Sklaventum in den früheren Jahr- 
hunderten erörtert, während der dritte Abschnitt (S. 119—178) dem 
Ursprung des Kolonats gewidmet ist. Der Verf. hat sich bemüht 
sämtliche Quellen, literarische wie inschriftliche, die für die Materie 
in Betracht kommen, heranzuziehen und möglichst selbst reden zu 
lassen. Auch die neuere Literatur über den Kolonat ist in großem 

16* 


236 Kritiken. 


Umfang berücksichtigt (s. das Literaturverzeichnis im Appendix II 
S. 188—192); nur weniges ist ihm entgangen, darunter leider 
Mitteis’ Untersuchung zur Geschichte der Erbpacht im Altertum 
(XX. Bd. der Abh. der Sächs. Ges. d. Wiss. 1901), wo die Polemik 
gegen Schultens Herleitung der domanialen Emphyteuse aus dem 
Okkupationsrecht oder, wie Mitteis unter Anwendung des germa- 
nistischen Namens sagt, aus dem Bifanksrecht der Kolonen (S. 126 ff.) 
schon vorweggenommen ist (vgl. Mitteis S. 6 und S. 30 A. 3). Über- 
haupt bringt die Arbeit nichts wesentlich Neues, aber der Verf. erweist 
sich den Quellen gegenüber methodisch, und zwar nach der juristischen 
wie der historischen Seite, geschult und zeigt ein gesundes Urteil 
gegenüber den Hypothesen der Neueren. Aus dem ersten Abschnitt 
hebe ich als wertvoll die Erörterungen über die verschiedenen Be- 
zeichnungen und Arten von Kolonen hervor (die Resultate sind zu- 
sammengefaßt S. 62f.) samt der Bekämpfung der zuletzt von Seeck 
am eingehendsten vertretenen Ansicht von der Entstehung des Kolo- 
nates aus dem Inquilinat und des letzteren Herübernahme aus dem 
Ausland, S. 40ff., dazu im 3. Abschn. S. 140, doch vgl. auch S. 148/9 
Anm. 5, wo bezüglich Dig. XXX 112 eine befriedigende Lösung nicht 
gefunden wird. Im zweiten Abschnitt, in welchem zunächst die Über- 
schätzung des Sklavenelementes in der Landwirtschaft seitens der 
Nationalökonomen (Rodbertus-Bücher) im Anschluß an Mommsen, Ed. 
Meyer und Schulten bekämpft wird, berührt sich B. mehrfach mit 
der gleichzeitig (1906) als fünftes Beiheft unserer Zeitschrift „Klio“ 
erschienenen Arbeit von H. Gummerus, Der römische Gutsbetrieb 
als wirtschaftlicher Organismus nach den Werken des Cato, Varro 
und Columella. Auch zu dem, was der dritte Abschnitt bringt, ist 
Gummerus noch manchmal heranzuziehen, so G. S. 62f. zu B.’s Be- 
merkung auf S. 122 über die obaerati Varros oder G. S. 11f und 96f. 
zu S. 142 mit Anm. 5. Die schiefe Interpretation von Columella I 7. 1 
und II 9.17 auf S. 144 bzw. 145 ist auch nach Gummerus S. 85f. 
und 83f. (vgl. schon A. Pernice, Parerga, Zeitschrift der Sav. Stiftg., 
Rom. Abt. 1898 S.91 A. 1 u. 4) zu berichtigen. 

Was des Verf’s Ansicht über den Ursprung des Kolonats angeht, 
so gelten ihm richtig als erste Ursachen für die Herabdrückung der 
Kolonen und ihre zunächst faktische Gebundenheit an die Scholle die 
immer stärkere Anwendung der Teilpacht an Stelle eines festen Pacht- 
zinses in Geld, die damit verbundenen Frohnden der Kolonen, endlich 
und vor allem die Regelung dieses Verhältnisses nicht mehr durch 
einen Pachtkontrakt, sondern durch das Domanialstatut (lex saltus). 
‘ Diese Entwicklung aber erklärt sich in letzter Linie aus der Leutenot 
(penuria colonorum) in der römischen Landwirtschaft, wie sie aus der 


Kritiken. 231 


Abnahme der Geburten und der Abwanderung in die Städte, nament- 
lich in die GroBstädte mit ihrer Armenversorgung, sich ergab. Dieser 
Mangel an Arbeitskräften auf dem Land ist es schlieBlich auch ge- 
wesen, der den Übergang von der faktischen zu der rechtlichen Ge- 
bundenheit der Kolonen herbeigeführt hat, und zwar nach dem Jahre 
247 (Cod. Iust. IV 65. 11) und vor 332 (Cod. Theod. V. 9. 1). Die 
Bindung lag einerseits im Interesse der Possessoren, deren größter der 
Kaiser selbst war, weil dadurch das zur Bewirtschaftung nötige 
Menschenmaterial den Gütern erhalten blieb, andererseits im Interesse 
des Fiskus mit Rücksicht auf die Steuer- und Rekrutengewinnung. 
Die von Fustel de Coulanges aufgestellte und von Schulten über- 
nommene Ansicht, daB von den kaiserlichen Domänen der Kolonat 
seinen Ausgangspunkt genommen habe, insofern hier das privatrecht- 
liche Kontraktverhältnis am frühesten ôffentlichrechtlich aufgefaßt 
worden sei, findet in den Quellen keinen Anhalt. Dagegen hat die 
auch von Schulten geäußerte Vermutung viel für sich, daß die Tat- 
sache der Exemtion der Latifundien aus dem Munizipalverbande und 
die quasimunizipale Entwicklung der eximierten Territorien von 
großer Bedeutung sind. Wie die lex saltus immer mehr ein Abbild 
der lex municipalis und der Possessor ein Quasimagistrat wurde, fand 
schließlich eine Fesselung der Kolonen an ihre origo statt, d. h. sie 
wurden wie die Kurialen und Corporati der Städte „originarii“. In 
dem Schlußkapitel steckt manche feine Beobachtung, die zudem 
durch Analogien aus anderen Zeiten trefflich illustriert wird, schade 
nur, daß die ganze Arbeit in einem schauderhaften Latein abgefaßt 
ist, wofür allerdings der Verf. schon im Vorwort um Verzeihung 
bittet. 
Tübingen. E. Kornemann. 


Albert Krieger, Topographisches Wörterbuch des Grob- 
herzogtums Baden. Herausgegeben von der Badischen Historischen 
Kommission. Zweite durchgesehene und stark vermehrte Auflage. 
IL Band. Heidelberg, Carl Winter. 1905. 1590 Spalten. 8°. 

Seit einigen Jahren wird, wie in Hessen (wo allerdings eine 

Unterbrechung eingetreten ist), Posen und Westpreußen, auch im 

Königreich Sachsen eifrig an einem Historischen Ortsverzeichnisse ge- 

arbeitet. Drei Herren sind damit beschäftigt, den Stoff aus den 

Archivalien des Dresdner Hauptstaatsarchivs und der vorhandenen 

Literatur, sowie gelegentlich auch aus auswärtigen Archiven zusammen- 

zutragen. Obwohl diese drei im Akten- und Urkundenlesen geübten 

Herren fast jeden Tag einige Stunden dem Unternehmen widmen, ist 

doch nur erst für einen kleinen Teil des Landes das Material leidlich 


238 Kritiken. 


vollständig gesammelt.! Hat man, wie Ref., Gelegenheit, diese mühsame 
Arbeit täglich zu beobachten, so staunt man immer wieder von neuem, 
wenn man Kriegers nunmehr bereits in zweiter Auflage fertiges 
Topographisches Wörterbuch von Baden zur Hand nimmt. Die größten 
Opfer an Zeit, Kraft und Geduld forderte ja natürlich die erste Be- 
arbeitung; aber auch die zweite Auflage hat offensichtlich viel Mühe 
gemacht, da überall nicht nur die verbessernde, sondern auch reichlich 
ergänzende Hand des Herausgebers zu spüren ist, wie schon bei der 
Besprechung des I. Bandes der zweiten Auflage in dieser Zeitschrift 
VII (1904) S. 530—532 rühmend anerkannt wurde. Um nicht 
weniger als 183 Seiten ist dieser zweite Band, der in 1560 Spalten 
oder 780 Seiten (gegen 597 in der ersten Auflage) die Orte Laber- 
berg bis Zwingenburg (bz. Zwirnfabrik) behandelt, gewachsen, wobei 
die Spalten 1569—1568 mit den „Nachträgen und Berichtigungen“ 
und das „Verzeichnis der nichtbadischen Orte, die in dem Buche vor- 
kommen“, in Spalte 1569—1590 nicht mitgerechnet sind! 

Natürlich bedeutet auch diese zweite Auflage, der eine dritte 
kaum so bald folgen dürfte, noch keinen endgültigen Abschluß. Ein 
Werk von dem Charakter des vorliegenden wird überhaupt niemals 
fertig. Namentlich aus den Urkunden- und Aktenschätzen der ver- 
schiedenen badischen Archive, die, wie der Verfasser betont, nur in be- 
grenztem Maße verwertet werden konnten, werden sich im Laufe der 
Zeit noch viele schätzbare Ergänzungen ergeben, neben älteren Namens- 
formen auch wichtige Notizen zur Geschichte der einzelnen Orte. 
Immerhin ist doch der Stoff im großen und ganzen beisammen, 80 
daß eine Fülle wissenschaftlicher Fragen verhältnismäßig leicht und 
viel sicherer, als irgend anderswo, gelöst werden kann. Mehrere 
solche Fragen hat bereits Julius Miedel in seiner ausführlichen Be- 
sprechung der „Neuauflage von Kriegers Topographischem Wörterbuch 
des Großherzogtums Baden“ (Alemannia, N. F. VII S. 299—309 und 
VII S. 129—152; vgl. dazu auch Münchener Allgem. Zeitung vom 
28. März 1906) aufgeworfen und teilweise sogar selbst zu beantworten 
versucht. Er weist z. B. auf die Gewässernamen hin, die bisher 
fast ausschließlich für vorgermanisch galten, dies aber doch wohl 
nur insoweit sind, als größere Flüsse in Betracht kommen, während 
wir es bei „den vielen kleinen Bächen und Bächlein, oft in einem 
Gelände, bis zu dem bis gegen das Jahr 1000 vielleicht noch kaum 


1 Vgl. über den Stand der Arbeiten Sommer 1907 A. Meiche, Das 
Historische Ortsverzeichnis für das Königreich Sachsen, S. 68ff. der der 
X. Versammlung deutscher Historiker zu Dresden von der Kgl. Sächsischen 
Kommission f. Gesch. überreichten Schrift: „Die historisch-geographischen 
Arbeiten im Königreich Sachsen.“ Leipzig, B. G. Teubner, 1907. 


Kritiken. 239 


jemand vorgedrungen war, die zu benennen überhaupt kein Be- 
dürfnis bestand“, offenbar mit deutschen Benennungen zu tun haben. 
„Man stelle sie“, meint Miedel, „alle zusammen, trage sie in 
eine Kartenskizze ein, prüfe, nach welchen Gesichtspunkten die er- 
klärbaren benannt sind und welche und bis zu welcher Größe sie 
etwa deutsch erscheinen; so müßte doch für ein Land einmal ein ver- 
lässigeres Ergebnis zutage kommen über diese Namengattung“. Miedel 
weist ferner unter Anführung zahlreicher Beispiele auf die örtlichen Be- 
nennungen hin, die einzelnen Bäumen und Baumgruppen ihre Ent- 
stehung verdanken und gleichzeitig über den Pflanzenwuchs in ältesten 
Zeiten AufschluB geben!, weiter auf die Slawensiedlungen, die, 
wie das in dem badischen Ortsverzeichnisse niedergelegte Material 
beweißt, noch tiefer westlich in das Badische hineinreichten, als bisher 
angenommen worden war, und auf die etwa 60 namentlich aufge- 
führten Walchen — d.h. welschen Orte, die, auch in Baden, wie 
anderwärts, z. B. in dem bayrischen Alpenvorlande, erkennen lassen, 
„daß die keltoromanische Bevölkerung sich nach Besetzung des Gebiets 
durch die germanischen Eroberer in die abgelegeneren und weniger 
zugänglichen Bergdistrikte zurückzog, wo sie sich eine Zeitlang noch 
erhielt, bis sie völlig in jenen aufging“ Eine zusammenhängende 
Betrachtung dagegen der auf römische Siedlungen hinweisenden 
Weilerorte und der Ortsnamen mit den Endungen -ingen und 
-heim spart sich Miedel für eine andere Gelegenheit auf; dafür bietet 
er noch, außer einer Anzahl von Namenserklärungen, die Krieger 
selbst nicht hat und auch O. Heilig in seinem auf Krieger beruhen- 
den Buche „Ortsnamen des Großherzogtums Baden“ (Karlsruhe, Fr. 
Gutsch, 1906) vermissen läßt, eine sehr beachtenswerte Zusammen- 
stellung der badischen „Flurnamen, die auf das einstige Vorhanden- 
sein von Wohnplätzen hinweisen und eine Erinnerung an frühere An- 
siedlungen enthalten“. 

Diesen von Miedel genannten Aufgaben ließe sich noch eine 
ganze Reihe ähnlicher an die Seite stellen. Hier sei nur darauf 
hingewiesen, daß es auch sehr verdienstvoll wäre, wenn jemand die 
badischen Wüstungen (Ödungen, ausgegangenen Ortschaften) in der 
Weise untersuchte, wie es der Aufsatz „Wüstungsverzeichnisse“ in 
den „Deutschen Geschichtsblättern VI (1905) S. 1—15 fordert. Man 
schreibe alle wüst gewordenen Ortschaften heraus, sowohl diejenigen, 
die vollkommen und dauernd vom Erdboden verschwunden sind, als 


1 Mit schönem Erfolge verwertete neuerdings in dieser Beziehung das 
Topographische Wörterbuch von Baden J. Hoops in seinem 1905 erschie- 
nenen Werke „Waldbäume und Kulturpflanzen im germanischen Altertum.“ 


240 Kritiken. 


auch diejenigen, die bis auf einzelne Gebäude (Vorwerke, Mühlen usw.) 
eingegangen oder später wieder, sei es in der Gestalt von ganzen 
Dörfern oder auch nur von einzelnen Gehöften aufgebaut worden sind, 
gruppiere sie nach Jahrhunderten und vermerke, ob und in welchen 
Kriegen sie zerstört, ob sie in friedlichen Zeiten wegen ungünstiger 
Lageverhältnisse von den Bewohnern verlassen, von benachbarten Städten, 
oder größeren Dörfern aufgesaugt, von Großgrundbesitzern ausgekauft 
worden sind u. dgl. mehr? Vergleichsweise ziehe man immer die Zahl 
der jeweils bestehenden Ortschaften heran! Eine solche kritische Be- 
trachtung der Wüstungen, die Lage, Entstehungszeit, Verhältnis zu 
den überhaupt vorhandenen Siedlungen und ähnliche beachtenswerte 
Umstände berücksichtigt, würde nicht nur wichtige Ergebnisse für die 
Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte des badischen Landes liefern, 
sondern überhaupt von allgemeiner Bedeutung sein: Es würde sich 
zeigen, ob die Beobachtungen über Ortschaftsverlust, negative Sied- 
lungsperioden usw., wie sie Schlüter und Grund für andere Gebiete 
gemacht haben, auch für Baden zutreffen, also allgemeineren Wert 
besitzen. So benützt, wird das treffliche Kriegersche Wörterbuch erst 
seine ganze Nützlichkeit erweisen. Mehr und mehr wird man er- 
kennen, daß Historische Ortslexika nicht bloß dazu da sind, die rein 
lokale Ortsforschung zu fördern und auf sichere Grundlage zu stellen, 
sondern daß sie auch noch weit höheren Zwecken dienen, nämlich die 
zuverlässigen Mittel darzubieten für die Behandlung allgemeiner 
siedlungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Probleme. 
Dresden. H. Beschorner. 


Gustav Schnürer, Franz von Assisi. Die Vertiefung des 
religiösen Lebens im Abendlande zur Zeit der Kreuzzüge. 
München, Kirchheim 1905. 136 S. mit 73 Abb. (Weltgeschichte 
in Charakterbildern, herausg. von Kampers, Merkle und Spahn.) 

Das Buch Schnürers hat eine grundsätzliche Bedeutung innerhalb 
der von katholischer Seite geschriebenen Franziskus-Biographien: es 
bricht mit der noch immer stark verbreiteten legendenhaften Auf- 
fassung. Nicht in den neueren Einzelforschungen katholischer Ge- 
lehrten, wohl aber in allen zusammenfassenden Biographien herrschte 
das Bestreben noch vor, Kompromisse mit der Legende und der aus 
ihr sich ableitenden kirchlichen Überlieferung zu schließen. Schnürer 
läßt uns von seinem Bekenntnis nur selten etwas spüren; sein Buch 
ist für die gesamte Franziskus-Forschung eine förderliche Leistung. 

Schnürer verstärkt mit seiner Auffassung die Stellung derjenigen, die 

sich in Deutschland gegen Sabatier gewandt haben — auch für ihn 

ist Franz weder ein moderner Subjektivist noch ein von der Kurie 


Kritiken. 241 


Unterdrückter, sondern das Wesen des Heiligen wird als mittelalter- 
lich religiös und als aller organisatorischen Fähigkeiten ermangelnd 
gewiß richtig erfaßt; die Tragik seines Ausgangs wird aus ihm selber 
zu begründen versucht. Vielleicht geht Schnürer zu weit, wenn er 
der Kurie beim Konflikte Franzens mit den Ordensministern nur eine 
Vermittlungstätigkeit zuschreibt. Die Kurie und vor allem Kardinal 
Hugolin stimmte doch wohl mit den Ministern überein, und Hugolins 
Persönlichkeit war doch zu viel Wille, um nur vermitteln zu können. 
Davidsohn hat jetzt im 4. Bande seiner Forschungen zur Geschichte 
von Florenz auch positive Anhaltspunkte gebracht, daß Franz und 
Hugolin zusammen gewirkt haben. Das wird nicht nur bei der 
Gründung der Tertiariergemeinschaft (wie Davidsohn zeigt) der Fall 
gewesen sein, sondern ebenso bei der ganzen Neuorganisation des 
Ordens. Karl Wenck hat ebenfalls jetzt („Franz v. Assisi“ in den 
„Religiösen Erziehern“ Bd. I) unsre Kenntnis Hugolins und ebenso die 
Wandlungen der Franziskanischen Gemeinschaft derart vertieft, daß 
man das Eingreifen der Kurie sine ira et studio abschätzen kann. 
Wie weit sich in alle freundschaftliche Hilfe Hugolins die in ihm 
liegende überlegene Diplomatie mit einmischte, ist eine elastisch zu 
beantwortende Frage, bei deren Entscheidung ich, wie die von Sabatier 
angenommene Unterdrückung Franzens, so doch auch die von Schnürer 
allzu sehr betonte Zurückhaltung ausschließen möchte. — Franzens 
innere Wandlung vom Weltleben zur religiösen Persönlichkeit ist von 
Schnürer, wie mir scheint, nicht genugsam überzeugend dargestellt; man 
kann die allgemeine und die besondere Reaktion seines Gemütes gegen 
den Materialismus der Zeit wie gegen die Unausgefülltheit seines 
eigenen Innern wohl: noch eindringlicher erfassen. Dagegen hat 
Schnürer Franzens Verhältnis zur Natur und zur italienischen Kultur 
der Folgezeit, wenn auch nur kurz, so doch mit der Kritik bestimmt, 
die gegenüber viel zu weit gehenden Anschauungen notwendig ist. 
Die Renaissance selber freilich charakterisiert Schnürer (S. 132) nach 


ungenügend zusammengestellten Merkmalen — so kann man diese 
Kulturbewegung und die von ihr ausgehenden — tatsächlich doch 
außerordentlichen — geschichtlichen Wirkungen nicht verständlich 


machen, indem man ihre negativen Seiten hervorkehrt. Die Gegen- 
überstellung des Mittelalters („hier größte Selbständigkeit im Denken 
und Fühlen“) und der Renaissance („dort gesuchte Abhängigkeit, 
nicht nur in der Form, sondern auch im Denken und Fühlen“) könnte 
ohne größere Versündigung am geschichtlichen Tatbestand, als 
Schnürer sie mit seiner Charakteristik begeht, auch umgekehrt ge- 
geben werden. Man konnte annehmen, daß seit Friedrich Schneider, 
Fr. X. Kraus und L. Pastor (wenn man seine Zweiteilung in christ- 


249 Kritiken. 


liche und heidnische Renaissance, diesen letzten Tribut an eine ver- 
fahrene Auffassung, abzieht!) jenes Nichtverstehen der Renaissance 
endgültig beseitigt wäre. Schnürer unterschätzt jedoch von neuem die 
positiven Seiten der Renaissance-Kultur, und so weiß man nicht, wie 
er ihre geschichtlichen Wirkungen erklären will Man darf eben nicht 
von Filelfo und Valla ausgehen, sondern man muß an Leon Battista 
Alberti, an Pico, an Leonardo und Michelangelo denken. Da ist 
Heidentum und Christentum eng verschränkt und mehr, als die 
mittelalterliche Kultur hatte bieten können. 

An zwei Stellen hat Schnürer der Legende noch Zugeständnisse 
gemacht. Bei Erzählung des Vorgangs in S. Damiano läßt er den 
Leser im Zweifel, ob er oder nur die Legende den Gekreuzigten des 
Altarbildes zu Franz sprechen läßt. Gerade dieses Legenden wunder 
ist eines der am leichtesten in seinem Werden zu erkennenden, so 
daB man die klare Auflösung der Legende an diesem Punkte von 
Schnürer erwarten durfte. Und dann die Stigmatisation! Schnürer 
hat sich mit erfreulicher Vorsicht ausgedrückt, aber dennoch dem 
Leser die Möglichkeit des Wunders nahe gelegt. Der geschichtliche 
Tatbestand liegt heute wohl völlig klar: Franz hat bei seinem Tode 
die Wundmale an seinem Körper getragen. Über die Entstehung 
der Wundmale aber gibt es — und darin ist Sch. nicht ganz genau — 
keinen gesicherten Tatbestand; vor allem wissen wir nichts Einwand- 
freies von Franzens eigener Meinung über den Vorfall. Von der Tatsache 
der Stigmen am Körper des Sterbenden gibt er zu ihrer Entstehung 
bin nur Vermutungen, zu denen die Angaben Bruder Leos den Weg 
weisen; aber diese Angaben sind nicht Tatsachen, sondern Gegen- 
stände der historischen Kritik. Man kann, sie kritisierend, wie es 
jüngst Hampe getan hat, zu dem Schlusse kommen, daß der Alverno 
als Ort und der Herbst 1224 als Zeitpunkt der Stigmatisation ganz 
aufzugeben ist; man kann aber auch, wie ich gegen Hampe doch 
meine, das Zeugnis Leos höher einschätzen. Für das „Wunder“ ist 
damit nichts gewonnen; selbst die Annahme, daß die Stigmen seit 
jenem Alvernoaufenthalt bei Franz vorhanden waren, läßt die Frage 
nach der Entstehung noch offen. Eine wissenschaftliche Antwort 
kann dann nur auf Autosuggestion oder auf Selbstbeibringung — 
natürlich nicht um die Außenwelt zu täuschen (woran Franz ebenso 
wenig gedacht hat wie an die künftige Verwertung des „Wunders‘‘) 
sondern um das Leiden ‘des Herrn ganz nachzuempfinden — hin- 
zielen. Jedenfalls ist die medizinische Seite der Frage heute noch 
nicht erledigt. Schnürer hat aber, was mit Dank festgestellt sei, dem 
hergebrachten Wunderglauben in Sachen der Stigmen durch seine 
Zurückhaltung entgegengearbeitet. 


—  —— 


-+ ~ =- 


Kritiken. 243 


Dem Buche Schnürers seien viele Leser gewünscht! Je eher, 
vor allem in katholischen Kreisen, völlig veraltete Biographien durch 
so ernsthafte Schriften verdrängt werden, um so eher wird Franz 
von Assisi seinen allgemein anerkannten historischen Ehrenplatz er- 
halten. Vielleicht darf man noch den Wunsch äußern, daß Schnürer 
einzelne Ausdrücke sündhaften Theologendeutsches ausmerze: der Ge- 
brauch von Worten wie ,,Verdemütigung“, „Selbstverdemütigung“, 
„Exhorte“ sollte mit strengen Kirchenstrafen belegt werden. 

Tübingen. Walter Goetz. 


Die Zürcher Stadtbücher des XIV. und XV. Jahrhunderts. Auf 
Veranlassung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich heraus- 
gegeben mit geschichtlichen Anmerkungen von Hans Nabholz. II. 
Leipzig, S. Hirzel 1906. XV und 340 S. 

Mit diesem Bande gelangt die wertvolle Ausgabe der Zürcher 
Stadtbücher zum versprochenen Abschluß. Der Text wurde auch 
diesmal mit textkritischen Anmerkungen von E. Baer geliefert, der 
Herausgeber der früheren Bände (vgl. diese Zeitschrift Bd. IV S. 268f. 
und V S. 272) H. Zeller-Werdmüller ist jedoch leider inzwischen 
gestorben; doch hat er noch die Titel der einzelnen Ratsbeschlüsse 
und einen Teil der historischen Anmerkungen, dankenswerte Beigaben, 
wie früher beisteuern können. Fertiggestellt ist das Ganze durch den 
im Titel genannten jetzigen Züricher Staatsarchivar, eine Arbeit, zu 
der auch die Herrichtung der ausführlichen Register gehört. Diese, 
ein Personen- und Ortsregister von 41, ein Sachregister von 32, 
und ein Glossar von 6 Seiten, seien allen Forschern besonders 
empfohlen. 

Was den Inhalt betrifft, so handelt es sich wie im vorigen Bande 
um zwei zeitlich nebeneinander laufende Beschlußbücher des großen 
und des kleinen Rats (Buch IV und Vb des Originals). Mit einiger 
Regelmäßigkeit geführt sind sie jedoch (von 1429) nur bis zum 
Jahre 1436, d.h. bis zum Ausbruch des „alten Zürichkrieges“. Von 
da schließen sich noch unregelmäßige Einträge bis 1549 an, die in 
der vorliegenden Ausgabe beim großen Rate etwa ein Drittel, beim 
kleinen etwa die Hälfte seines Buches füllen. Aber auch während 
der ersten achteinhalb Jahre sind die Geschäfte keineswegs vollständig 
verzeichnet worden; sondern einmal wurden, wie früher, Ratsbeschlüsse, 
auf die nicht zurückzukommen war, nicht aufgenommen, sodann aber 
hat der Stadtschreiber Graf alle einer reichsfreundlichen Politik nicht 
günstigen Erkenntnisse unterdrückt. Übrigens ist später ein anderes 
System eingeführt worden: in Ratsmanualen, für den Gebrauch 
des Stadtschreibers, und in Ratsbüchern, zu ôffentlichem Zeugnis, 


244 Kritiken. 


zeichnete man die Ratsbeschlüsse in laufenden Geschäften auf, während 
für Satzungen und Verordnungen, die für die Dauer bestimmt waren, 
Satzungs- und Rechtsbücher angelegt wurden. 

Reich an Ergebnissen für die politische Geschichte ist der Ertrag 
trotz der bewegten Zeitläufte nicht; eher noch für die Verwaltung der 
Herrschaftsgebiete. Überhaupt steht der Inhalt dieses Bandes an 
Interesse oder Mannigfaltigkeit wohl hinter dem der früheren ein 
wenig zurück. Interessant sind indes unter anderem umfangreiche 
Ordnungen über die Abgrenzung der Befugnisse der verschiedenen 
Zünfte Auch für die Handelsgeschichte fällt mancherlei ab, z. B. 
Sustordnungen; insbesondere gibt der jährliche amtliche Ansatz des 
Weinpreises bis weit in das 16. Jahrhundert hinein ein Bild von den 
gewaltigen Schwankungen, denen der Markt in einem Mittel täglichen 
Bedarfs damals unterworfen war. Einen großen Raum nahmen ferner 
ein die Eide der Räte, der Gemeinde, des Bürgermeisters, der Zunft- 
meister gegen die Stadt und gegen ihre Zunft, der Zünfte, der neuen 
Bürger, der Landsassen und Eigenleute und einer großen Zahl von 
Beamten aller Art. Dann gibt es mancherlei Gebührenordnungen. 
Und um schließlich noch ein paar Einzelheiten hervorzuheben: eine 
Angabe der zur Blutrache berechtigten Verwandtschaftsgrade (noch 
1448!); Abkunft mit Schaffhausen über das auf der Rheinbrücke 
durch Zürich abgehaltene Landgericht; Erlaubnis an die Abtei Sel- 
denau, ihren Wein mit altem, also falschem Maß zu schenken; An- 
lage von Kriegsmagazinen und Kassen in den Zürcher Herrschafts- 
gebieten; Ablösung von der Geistlichkeit schuldigen Zinsen zu 5%; 
eine Verfügung über die Hinterlassenschaft einer grundbesitzenden 
Diebin. Mancherlei Mühe machten der Stadt die Juden; mehr noch 
auswärtige Judenhetzer. — Unrichtig ist das Regest Nr. 25 S. 142: 
das Kloster Einsiedeln erklärt sich vielmehr trotz der Intrigen von 
Schwyz bereit, die verlangten reisigen Pferde und Saumrosse zu stellen. 
Erwünscht wäre bei dieser wie bei allen stadtrechtlichen Veröffent- 
lichungen ein Stadt- und Gebietsplan: doch wollen wir angesichts der 
schönen Gabe, die uns geboten ist, nicht undankbar sein. 

° Zum Schluß aber noch eins! Es wird nachgerade zur Plage, 
das schlechte Papier, auf dem wissenschaftliche Bücher neuerdings 
gedruckt werden. Der Autor ist natürlich schuldlos, um so mehr, als 
das Papier der Korrekturbogen häufig besser ist. Der Verleger ist 
wohl auch zu entschuldigen, da das Papier meist gut aussieht. Aber 
die Druckerei muß wissen, daß bei wissenschaftlichen Werken für 
das Papier erstes Erfordernis ist, daß man mit Tinte darauf schrei- 
ben kann. 

Jena. F. Keutgen. 


Kritiken. 245 


Bruno Hennig, Die Kirchenpolitik der älteren Hohenzollern 
in der Mark Brandenburg und die päpstlichen Privilege 
des Jahres 1447. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte 
der Mark Brandenburg.) Leipzig. 1906. 258 S. 

Wer die Literatur über die Geschichte der Mark Brandenburg 
im Mittelalter kennt, wird jeden Versuch, durch eindringliche Unter- 
suchung des Quellenstoffes, der Forschung hier einen festen Grund 
zu bereiten, mit Freuden begrüßen. Der Verfasser des vorliegenden 
Buches nennt als Untertitel seiner Arbeit „die päpstlichen Privilege 
des Jahres 1447“. Es handelt sich um eine Gruppe von 35 Ur- 
kunden — 18 von Eugen IV., 17 von Nicolaus V. ausgestellt —, 
durch die Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg für sich, seine 
Familie, seine Räte und sein Land weitgehende päpstliche Gnaden- 
beweise erwarb. Zum großen Teile waren die Privilege bereits seit 
langem bekannt und auch in Riedels Codex diplomaticus Branden- 
burgensis gedruckt. Aber gerade infolge der unbeschreiblich leicht- 
fertigen Editionsweise dieses Herausgebers — ich kann mich H.s bedingt 
günstigem Urteil über Riedel (S. 2 Anm. 2) keineswegs anschließen — 
war es bisher nicht möglich die Bedeutung dieses Urkundenkomplexes 
in seinem vollen Umfange zu erfassen. Um die, in den beiden hohen- 
zollernschen Familienarchiven erhaltenen, Originale hat er sich über- 
haupt nicht gekümmert. Es genügte ihm einiges, was er in älteren 
Drucken fand und ein Manuskript unbekannter Herkunft, das Auszüge 
aus den päpstlichen Registern enthielt. So kam die größte Ver- 
wirrung in die Veröffentlichung; denn die gedruckten Vorlagen hatten 
die Daten z. T. falsch aufgelöst, in den Abschriften aus dem vatika- 
nischen Archive waren die im Register fehlenden Daten willkürlich 
ergänzt. Das Ergebnis war, daß die, alle ins Jahr 1447 gehörigen 
Urkunden bei Riedel, soweit sie nicht überhaupt fehlen, teils unter 
richtigen, teils unter falschen Tagesdaten, über drei Jahre — 1446, 
1447, 1448 — verteilt, erscheinen. 

Ordnung in die verwirrte Überlieferung hat zuerst Robert Arnold 
gebracht, als er, im Verlaufe seiner Vorarbeiten für das Repertorium 
Germanicum, eine Sammlung der Urkunden Eugens IV. für die branden- 
burgischen Fürsten und ihr Haus veröffentlichte (Quellen u. Forsch. 
aus ital. Arch. u. Bibl. I 1898). Seine Arbeit hat Hennig für die 
Privilege Nicolaus V. fortgesetzt und für seine Untersuchungen auch 
die Originalurkunden beider Päpste, die Arnold in Rom naturgemäß 
nicht zur Verfügung standen, verwertet. Die Ergebnisse dieser 
Forschungen sind in dem diplomatischen Teile des Buches nieder- 
gelegt, den der Verf. seiner Arbeit als eine Art Anhang beigegeben 
hat; sachlich bildet er eher eine Einleitung. 


246 Kritiken. 


Auf der so gewonnenen Grundlage hat der Verfasser eine um- 
fangreiche Darstellung aufgebaut, die zu zeigen bezweckt, wie die 
Privilege von 1447 auf die brandenburgische Kirche in allen ibren 
Teilen eingewirkt haben. In fünf Kapiteln handelt er von den 
Kollegiat- und Domstiften, der Besetzung der Bistümer Brandenburg, 
Havelberg und Lebus, den Kalanden, den Klöstern und schließlich 
der geistlichen Gerichtsbarkeit. Überall werden eingehend die Ver- 
hältnisse vor 1447 dargestellt und die Entwicklung unter dem Ein- 
flusse der Privilege bis zum Ende des Jahrhunderts und weiter ver- 
folgt. Mit ersichtlicher Vorliebe hat der Verfasser das letzte Kapitel 
bearbeitet, und es ist ihm auch vortrefflich gelungen aus dem kargen 
Material heraus die Verhandlungen und Konflikte zu schildern, die 
sich aus dem Bestreben, die Grenzen zwischen geistlicher und welt- 
licher Gerichtsbarkeit festzusetzen, ergaben. Deutlich tritt hier der 
Unterschied zutage zwischen den inneren Gebieten der Mark, für 
die ein Ausgleich mit den einheimischen Bischöfen schnell und leicht 
gelang, und den Grenzländern, deren außerhalb der Landesgrenzen 
sitzende Diözesanherren, sich alle Zugeständnisse erst nach langem 
Kampfe abringen ließen. Mancherlei Einzelzüge zur Bereicherung des 
Bildes hätten sich für diesen Abschnitt wohl noch aus den Hand- 
schriften der Königlichen Bibliothek in Berlin gewinnen lassen, aus 
denen Wattenbach bereits s. Z. Verschiedenes mitgeteilt hat (Sitzungs- 
berichte der Berliner Akademie, Jahrg. 1882 und 1883). Wenn ich 
mich nicht irre, so stammen die Bände, die ich vor Jahren in den 
Händen hatte, mindestens zum Teil aus dem bischöflich branden- 
burgischen Offizialate. Sie enthalten wenigstens Bruchstücke von 
Akten des geistlichen Gerichtes, die der Verfasser bisher in der Mark 
vermißt hat (vgl. S. 168 Anm. 1). 

Die Privilege von 1447 sind der Preis, den die Kurie dem Kur- 
fürsten von Brandenburg für seinen Übertritt aus der bisherigen 
Neutralität zur römischen Observanz zahlte und sie gab reichlich. 
Kurfürst Friedrich II. erhielt das Präsentationsrecht oder Verleihungs- 
recht für die Bischofsstühle von Brandenburg, Havelberg und Lebus 
und eine Reihe von bedeutenden Pfründen, darunter sämtliche Dom- 
herrnstellen in Brandenburg und Havelberg, einen erheblichen Teil der 
Kalandseinkünfte in seinen Ländern, maßgebenden Einfluß auf die 
Verwaltung des Vermögens der Nonnenklöster. Als Landesherr besaß 
er damit das Verfügungsrecht über einen beträchtlichen Teil des 
Kirchenvermögens in seinem Territorium. Er bedurfte dieser Ein- 
künfte um seine Räte, die Mitglieder der in der Bildung begriffenen 
neuen Beamtenschaft, zu versorgen. Nimmt man hinzu, daß die 
päpstlichen Privilege gleichzeitig die geistliche Gerichtsbarkeit erheb- 


Kritiken. 247 


lich zugunsten der landesherrlichen beschränkten, so kann kein Zweifel 
sein, daß, wurden auch nicht alle Bestimmungen der Verträge sofort 
ausgeführt, um die Mitte des 15. Jahrhunderts der Wille des Mark- 
grafen ausschlaggebend in der brandenburgischen Kirche war. 

Von der Höhe des Erfolges der landesherrlichen Kirchenpolitik, 
die das Jahr 1447 bezeichnet, lohnt es sich wohl zwei Jahrhunderte 
rückwärts zu blicken. Es zeigt sich dann, daß Friedrich II. fast 
überall der Vollender dessen war, was die askanischen Markgrafen des 
13. Jahrhunderts vorbereitet hatten. Sie haben bereits die Bischofs- 
stühle in ihren Ländern mit ergebenen Dienern zu besetzen verstanden, 
sie erwarben das Präsentationsrecht für die Propsteien (= Archi- 
diakonate) der Neuen Lande des Bistums Brandenburg, um durch 
diese Stellen ihre geistlichen Hof- und Kanzleibeamten zu besolden. 
Sie kannten auch die Schwierigkeiten, die den Landesherren daraus 
erwuchsen, wenn Bischöfe, die außerhalb ihres Territoriums saßen, 
über Teile der Mark als Diözesanherren geboten. Rechts der Elbe 
suchten sie daher immer Landes- und Bistumsgrenzen in Überein- 
stimmung zu bringen, für die Altmark ist der Plan eines eigenen 
Bistums Stendal erwogen worden. 

Den klaren Willen die Kirche ihrer Länder der Gewalt des 
Staates zu unterwerfen, haben also die Askanier bereits gehabt. Aber 
sie konnten ihre Pläne nicht zur Vollendung bringen, zum guten Teil 
deshalb, weil das Papstum den märkischen Bischöfen zur Seite trat. 
Erst mit Hilfe des Papstes hat Friedrich II. seine staatskirchlichen 
Pläne durchgeführt. Von dem Zustande, der damals geschaffen wurde, 


war es — was die Organisation angeht — zur Landeskirche der 
Reformationszeit nur noch ein Schritt. 
Greifswald. F. Curschmann. 


Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der 
evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600. 
Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt von 
Joh. Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen 
Wartburgseminar zu Dubuque Ia. Zweiter Teil: Quellen zur Ge- 
schichte des biblischen Unterrichts. Mit einer Anzahl Reproduk- 
tionen alter Holzschnitte. Druck und Verlag von C. Bertelsmann 
in Gütersloh. CXXII und 804 S. gr. 8°. 

Dem ersten Bande (von mir in dieser Zeitschr. 9. Jahrg. S. 550 ff. 
angezeigt) hat Reu nicht die unmittelbare Fortsetzung, welche die 
mittel- und norddeutschen Katechismen enthalten soll, folgen lassen, 
sondern wie er das schon damals in der Vorrede angekündigt hatte, 
zunächst die Quellen des biblischen Religionsunterrichts vorweg- 


248 Kritiken. 


genommen. Obgleich im 16. Jahrhundert dieser hinter dem Katechismus- 
unterricht an Wichtigkeit zurücksteht, so wird doch den praktischen 
Theologen der vorliegende Band nicht weniger willkommen sein als 
sein Vorgänger. Denn ein großer Teil der von Reu durchmessenen 
Gebiete ist unangebautes Land. Ferner ist der Inhalt des jetzigen 
Bandes ein weit vielseitigerer. Wie ich bei meiner Anzeige des ersten 
und zweiten Bandes von Cohrs evangelischen Katechismusversuchen 
(in dieser Zeitschrift IV, 536ff.) hervorgehoben habe, gingen aller- 
dings auch im Katechismusunterricht anfangs die Wege weit ausein- 
ander. Indessen bildeten sich hier verhältnismäßig rasch, teils durch 
Luthers Beispiel, teils durch die übereinstimmenden Bedürfnisse eine 
Reihe gleichmäßiger oder ähnlicher Züge aus. Die Art und Weise, 
wie dagegen der heranwachsenden Jugend die Bibelkenntnis vermittelt 
wurde, war eine sehr verschiedene. Man konnte da an die sonntäg- 
lichen Evangelien und Episteln anknüpfen, man konnte zu den einzelnen 
Hauptstücken und deren Bestandteilen die geeigneten Bibelsprüche 
zusammenstellen oder man konnte auch den historischen Verlauf des 
alten und neuen Testaments in Geschichtserzählungen zergliedern; 
endlich ist auch der Versuch gemacht worden, offenbar nach dem 
Beispiele der Humanisten Lebensbeschreibungen einzelner Männer und 
Frauen zu geben. 

Bei dieser bunten Mannigfaltigkeit mußte Reu seinen Stoff anders 
anordnen als im ersten Bande. An eine geographische Scheidung, wie 
sie sich bei den Katechismen als naturgemäße Folge verwandter ört- 
licher und territorialer Bedürfnisse ergab, war jetzt nicht mehr zu denken. 
Reu sah sich statt dessen veranlaßt, nach der stofflichen und metho- 
dischen Behandlungsweise einzelne Kategorien zu bilden und die zu 
denselben gehörigen literarischen Erscheinungen chronologisch anein- 
anderzureihen. Auf solche Art behandelt er zunächst die Quellen des 
biblischen Geschichtsunterrichts, dann die Sammlungen der Bibel- 
sprüche, die Erläuterungen der sonntäglichen Perikopen und endlich 
die Einführungen in das Bibelstudium. Hierbei korrespondiert stets 
ein Abschnitt der historischbibliographischen Einleitung und der Aus- 
züge aus dem Quellenmaterial. 

Für den Profanhistoriker, dem das von Reu durchforschte Gebiet 
immer ein Nachbarland bleibt, ergibt sich freilich aus dieser Dispo- 
sition ein empfindlicher Nachteil. In den seltensten Fällen haben die 
Theologen des 16. Jahrhunderts sich auf eine der vier gemachten 
Kategorien beschränkt. Alsdann muß aber der Leser sich das Mate- 
rial, nach welohem er die Autoren beurteilen will, an verschiedenen 
Orten zusammensuchen. Und wer nicht praktischer Theolog ist, dem 
wird es doch vor allem auf die persönliche Würdigung der einzelnen 


Kritiken. 249 


Schriftsteller und ihrer Betätigung ankommen, zumal einige dieser 
Männer nach ihrer individuellen Eigenart sonst wenig bekannt sind. 
Auch aus der chronologischen Anordnung ergeben sich manche Un- 
bequemlichkeiten. Jene ist nämlich nicht streng durchführbar. Manche 
Schrift ist erst allmählich entstanden oder sie hat eine größere Anzahl 
Auflagen erlebt. Natürlich mußte aber Reu das Werk zusammen- 
hängend besprechen. — Da befolgt er denn den Grundsatz, daß er 
für die Einreihung die Zeit des ersten Erscheinens oder der ersten 
Spur maßgebend sein läßt. So kann es geschehen, daß z. B. die noch 
im 17. Jahrhundert viel benutzte biblische Geschichte Castellios beim 
Jahre 1543 eingereiht wird. Hier wird zunächst ihre Bedeutung bis 
zum Ende des 16. Jahrhunderts gewürdigt und dann greift Reu wieder 
auf das Jahr 1544 zurück, wo die biblische Geschichte Gaspare 
Bruschios erschienen ist. 

Ich möchte durch diese Bemerkungen nicht die Wertschätzung 
der außerordentlich mühsamen und verdienstvollen Arbeit Reus be- 
einträchtigen. Denn ich glaube, daß jede andere Disposition gleich- 
falls ihre Mängel gehabt hätte, und daß vielleicht die Ansprüche des 
praktischen Theologen und Bibliographen, an den sich die Veröffent- 
lichung zunächst richtet, von denjenigen der Historiker einigermaßen 
abweichen. Da aber ein Schlußband aussteht, welcher ähnlich wie 
die zweite Hälfte des vierten Bandes von Cohrs Unternehmen noch- 
mals eine Verarbeitung des gesamten Stoffes bringen soll, so wäre 
hier vielleicht Gelegenheit zum Ausgleich geboten. 

Zum Schlusse darf die Zuversicht ausgesprochen werden, daß 
trotz der Schwierigkeiten, mit welchen der Herausgeber infolge der 
räumlichen Entfernung seines Wohnortes zu kämpfen hat, das ver- 
dienstvolle Werk in seinem bisherigen raschen Tempo fortschreitet. 

Freiberg i. B. Gustav Wolf. 


Acta Borussica. Die Behördenorganisation und die allge- 
meine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert. 
Achter Band. Akten vom 21. Mai 1748 bis 1. August 1750, 
bearbeitet von G. Schmoller und O. Hintze. Berlin 1906. 
Der von Prof. Hintze redigierte Band enthält aus einem Zeit- 
raum von etwas mehr als zwei Jahren und zwei Monaten Akten in 
422 Nummern, welche gleich den der vorhergehenden Bände! ein 
überaus reichhaltiges Material zur Verwaltungsgeschichte des preußi- 
schen Staates darbieten, das nicht nur vermöge des allgemeinen Zu- 
sammenhanges, sondern durch die zahlreichen, charakteristischen Beiträge 
zur Kenntnis Friedrichs des Großen insbesondere für jeden Historiker 


! Siehe die Besprechungen im 7. Bde. dieser Zeitschrift. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908 2. 17 


250 Kritiken. 


von unschätzbarem Werte sind. Unter den mitgeteilten Akten sind 
an erster Stelle diejenigen über die Justizreform geeignet, unsere 
Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen. Besonders hervorzuheben 
sind die Verhandlungen über die Abgrenzung von Justiz und Ver- 
waltung, welche das Prinzip der Gewaltenteilung vom Standpunkte 
des praktischen Bedürfnisses beleuchten. Die Bemerkungen Coccejis’ 
über den Bericht der Magdeburgschen Kammer (Nr. 57) sind auch für 
die Gegenwart von aktueller Bedeutung. Und den Klagen der Ver- 
waltungsbehörden, daß die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ihre 
Autorität untergrabe, könnte man auch heute noch die Worte Coccejis’ 
entgegensetzen: „so wenig die Regierung ihre Autorität deswegen ver- 
liert, weil sie mit Ökonomischem und Polizeisachen nichts zu tun hat, 
so wenig verliert sie die Kammer, wenn sie keine Justizsachen zu 
entscheiden hat. Jedes Kollegium hat seine Schranken“. Über die 
individuellen Schwierigkeiten der Durchführung der Reform in den 
verschiedenen Provinzen geben zahlreiche Akten Aufschluß. Aber 
wenigstens hat es dem Werke an Anerkennung nicht gefehlt. Wie die 
Prägung einer goldenen Medaille zum Andenken an die Justizreform 
(Nr. 21) ihre Wertschätzung im Inlande, so erweist die Berück- 
sichtigung derselben bei den Maria-Theresianischen Reformen in 
Österreich und bei der Justizreform in Gotha (Brief Coccejis’ an 
Eichel S. 135 Anmkg. 3) ihre Würdigung im Auslande Daß die 
Akten dieses Bandes für die Charakteristik der Persönlichkeit Coccejis’ 
geradezu grundlegend sind, leuchtet von selbst ein. Die Notwendig- 
keit, im Kampfe mit den mannigfachen Widersachern sein Werk zu 
verteidigen, bietet dem ausgezeichneten Manne wiederholt Gelegenheit 
zu bemerkenswerten Äußerungen. 

Für die Geschichte des preußischen Staatsdienstes auch außer- 
halb der Behördenorganisation und des Beamtentums von seiner per- 
sönlichen Seite bringen eine große Reihe von Akten auch dieses Bandes 
belangreiche Beiträge. Nr. 89 enthält die Beamtentabellen von vielen 
Kammerbezirken nach den Kassenetats der Kammern, aus denen man 
entnehmen kann, wie entsprechend dem umfassenden Wirkungskreise 
dieser Behörden ein zahlreiches und reich differenziertes Beamten- 
personal vonnöten ist. Für eine Reihe von Behörden werden auch 
die Besoldungsetats publiziert. Schließlich sei hervorgehoben, daß 
die Akten zur inneren Entwicklung der Provinzen, der Stände, des 
Städtewesens mannigfache Beziehungen aufweisen, und daß auch auf 
die materielle Verwaltung des Staates helle Streiflichter fallen. 

Ein 138 Seiten umfassendes trefflich gearbeitetes alphabetisches 
Register sichert dem Werke eine erhöhte praktische Brauchbarkeit. 

Wien. Gustav Seidler. 


Kritiken. 251 


Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden. 
Herausgegeben von der badischen historischen Kommission. Be- 
arbeitet von Karl Obser. Erster Band 1792—1818. Mit einem 
Porträt und 2 Karten. Heidelberg 1906 (Carl Winters Univer- 
sitätsbuchhandlung). XXIII und 560 Seiten. 

Während in Frankreich die Memoirenpublikation, besonders seit 
etwa einem Jahrzehnt, geradezu sportmäßig betrieben wird, ist man 
bei uns zulande viel zurückhaltender. Was ist in Paris nicht alles 
schon an sogenannten Denkwürdigkeiten berühmter und auch ganz 
dunkler Männer und Frauen aus der Revolutionszeit und dem Empire 
veröffentlicht worden! Wo nur sich irgend Tagebücher, Briefe und 
ähnliches vorfand, haben betriebsame Leute Memoiren daraus fabriziert, 
die noch immer ihr Publikum zu finden scheinen. Und noch ist 
kein Ende abzusehen! Die Franzosen haben nun einmal eine ganz 
eigene Vorliebe für persönliche Bekenntnisse und fragen gar nicht 
viel nach Bedeutung und geschichtlichem Werte, wenn sich die Sache 
nur gut liest. 

Bei uns ist das wesentlich anders oder war bisher wenigstens 80. 
Wir haben oft keine Ahnung, was noch alles von wichtigen Lebens- 
berichten in den geheimen Schreinen unserer Familien- und Staats- 
archive steckt, und sind immer erstaunt, wenn derlei Aufzeichnungen 
an den Tag kommen. Geschieht es gar in so vornehmer und wissen- 
schaftlicher Form wie bei dem Buche, von dem wir hier reden wollen, 
dann freut sich nicht nur der Liebhaber solcher Lektüre, sondern auch 
der Forscher, der über seinen Urkunden und Akten auch die privaten 
Aufzeichnungen führender Männer gern und mit Vorteil liest, ja 
ihrer gar nicht entraten kann. 

Mit Dank begrüßen wir jetzt die Herausgabe der Denkwürdig- 
keiten eines jungen fürstlichen Generals und Diplomaten aus der Zeit 
des Rheinbunds und des Wiener Kongresses, des Markgrafen Wilhelm 
von Baden, mit denen uns im Auftrage der badischen historischen 
Kommission Geh. Archivrat Karl Obser in Karlsruhe, der Direktor des 
badischen General-Landesarchivs, beschenkt hat. | 

Das Buch ist der Forschung zunächst um deswillen willkommen, 
weil es da einsetzt (wenigstens in der Hauptsache), wo die „Politische 
Korrespondenz“ von Badens großem Markgrafen und erstem Großherzog 
Karl Friedrich endet. In gewisser Hinsicht können also diese Denk- 
würdigkeiten jene Aktenpublikation fortsetzend ergänzen. 

Markgraf Wilhelm ist der zweiten Ehe Karl Friedrichs mit 
Luise Karoline Freiin Geyer von Geyersberg, Reichsgräfin von Hoch- 
berg, als zweiter Sohn entsprossen. Der Umstand, daß diese Ehe 
zunächst nicht als voll ebenbürtig angesehen wurde, war der Anlaß 

17* 


259 Kritiken. 


mancher Unannehmlichkeiten und Zurücksetzungen für Wilhelm und 
seine Geschwister, die sich vorläufig mit dem Titel Grafen von Hoch- 
berg begnügen mußten. Das Schicksal hat es indessen gewollt, daB 
die gesamte männliche Nachkommenschaft Karl Friedrichs aus erster 
Ehe mit Karoline Luise von Hessen-Darmstadt ausstarb und doch 
schließlich die Hochberger zur Nachfolge berufen wurden (der 1907 
verstorbene Großherzog Friedrich ist der Sohn von Wilhelms älterem 
Bruder Leopold). Das sollte aber nicht ohne langwierige diplomatische 
Kämpfe abgehen, wobei das Dasein des badischen Staates überhaupt, 
wie er in der Rheinbundszeit geschaffen worden war, geraume Zeit 
stark bedroht war. 

Markgraf Wilhelm ist nicht nur ein tüchtiger Soldat und Heer- 
führer gewesen, sondern er hat auch — was erst durch seine Me- 
moiren recht bekannt wird — im wesentlichen den Kampf für die 
Anerkennung des Erbrechts seiner Geschwister und die Zukunft seines 
Staates durchgeführt. So bieten uns denn seine Denkwürdigkeiten 
nicht nur die Erzählung seiner Feldzüge, sondern auch eine Geschichte 
der diplomatischen Verhandlungen über die badische Frage. 

Der Verfasser ist geboren am 8. April 1792. Seine ersten 
Erinnerungen sind die mancherlei Wechselfälle der französischen Re- 
volutionskriege, durch die das badische Land stets in Mitleidenschaft 
gezogen war. Mehr als einmal mußte der Hof flüchten. Im übrigen 
ging es recht einfach und schlicht im Schlosse des frommen Karl 
Friedrich zu, wo Lavater und Jung-Stilling gern gehörte geistliche 
Berater waren und gelegentlich Dr. Gall Vorlesungen über seine 
Schädellehre hielt. Da waltete auch der Leibarzt des Fürsten Dr. 
Schrickel, im Nebenamt Goldmacher, der für 10 000 fl. Silberbarren 
aus der Kasse seines Herrn verpulverte und die fürchterlichsten 
Geistergeschichten zum Besten gab, was aber seinem Ansehen nicht 
geschadet zu haben scheint. 

Als er noch nicht 14 Jahre alt war, lernte der Knabe den Mann 
kennen, der für fast ein Jahrzehnt seine Geschicke bestimmen sollte. 
Im Januar 1806, nach dem Feldzug von Austerlitz, wo die Badener 
zum ersten Male für den fremden Imperator hatten zu Felde ziehen 
müssen, erschien Napoleon in Karlsruhe. Er hatte soeben in München 
seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais mit der bayrischen Prinzessin 
Auguste verheiratet, die mit dem badischen Kurprinzen Karl, dem 
Enkel Karl Friedrichs, verlobt gewesen war. Ihm hatte er zum Er- 
satze Stephanie Beauharnais bestimmt. Diesen neuen Bund zu stiften, 
war der Allgewaltige gekommen. Ein Machtwort von ihm genügte 
zu lösen und zu binden. Wie da alles schon vorher vor ihm zitterte 
und bebte, mancher sich schon Mut angetrunken hatte, und schlieBlich 


Kritiken. | 293 


jeder eine der bekannten recht witzlosen Bosheiten aus kaiserlichem 
Munde zu hören bekam, das muß man in diesen Memoiren selbst 
nachlesen (S. 34ff). Unauslöschlich hat sich dem jungen scharfen 
Beobachter das Bild des Kaisers in die Seele geprägt, wie er „mit 
seinem blassen Antlitz und seinem schönen Profil“ bei Tisch ihm 
gegenüber saß. | 

Schonungslos griff der harte Mann auch weiterhin in das Innere 
des fürstlichen Familienlebens ein. Ein Befehl von ihm stürzte im 
Jabre 1808 den Markgrafen Ludwig, den jüngsten Sohn Karl Friedrichs 
aus erster Ehe, den späteren dritten Großherzog, den er preußischer 
Gesinnung zieh. Selbst in der Einsamkeit seiner Güter fühlte dieser 
sich nicht sicher; immer schwebte dem Geängstigten das Schicksal 
des Herzogs von Enghien vor Augen. 

Kaum 17 Jahre alt, geht der junge Hochberg mit in den Feld- 
zug von 1809, und zwar als Adjutant Massenas, in dessen Korps die 
Badener eingereiht waren. Er bat dabei die inneren Zustände der 
französischen Armee, die Habsucht und Geldmacherei der Marschälle, 
worin gerade Massena Großes leistete (S. 65 und 74), aber auch 
dessen Unerschrockenheit aus nächster Nähe kennen gelernt. Auch. 
wie Bulletins gemacht werden, ersah er an einem praktischen Beispiele 
(S. 67). Von Pfaffenhofen, wo der erste Schuß fiel, überbrachte er 
dem Kaiser die Meldung von der Eröffnung der Feindseligkeiten. In 
allen Gefechten des Feldzugs von Regensburg war er mit dabei, nach 
dem Treffen von Ebersberg stand er zum ersten Male vor Napoleon 
in der Musterung. 

„Der Marschall hatte mir befohlen, mich auf den rechten Flügel 
der badischen Truppen zu stellen. Als der Kaiser erschien, nannte 
er ihm meinen Namen und lobte mein Benehmen. Der Kaiser sagte, 
ich sei sehr gewachsen, und erinnerte sich, daß er mich vor einigen 
Tagen in der Schlacht bei Eckmühl mehrmals verschickt habe. Er 
fügte hinzu, er kenne mich gut.... Es war ein interessanter Augen- 
blick, den Kaiser bei der Musterung zu beobachten. Er erkundigte 
sich nach allem, sah gleich, wo es fehlte; kurz, es entging ihm nichts. 
Bei einem leichten Infanterieregiment frug er den Oberst: “Qui est 
le plus brave?” Dieser stellte ihm einen kleinen Voltigeur vor, 
worauf der Kaiser zu letzterem sagte: ‘Je le fais baron avec 5000 
livres de rente” Außerdem nahm er eine Menge Beförderungen vor. 
Daß dies alles den Enthusiasmus steigerte, braucht nicht erwähnt zu 
werden.“ (S. 81.) 

Besonders anschaulich ist die Schilderung der Schlachten von 
Aspern, nach der er das Kreuz der Ehrenlegion erhielt, und Wagram. 
Unter den schmeichelhaftesten Ausdrücken der Anerkennung, die ihm 


254 Kritiken. 


der Marschall auch schriftlich mitgab, wurde der junge Adjutant 
nach dem Frieden in die Heimat entlassen. 

Das Jahr 1811 führte Hochberg wieder vor die Augen des Herrn 
der Welt. Kaum war die Nachricht von der Geburt des Königs von 
Rom eingetroffen, da mußte er sich schleunigst nach Paris aufmachen, 
um die Glückwünsche des badischen Hofes zu überbringen, „damit 
nicht etwa ein württembergischer Abgesandter ihm zuvorkäme“. 
Dieser Eifer blieb nicht unbelohnt. Der Kaiser hatte die Gnade, dem 
Badener die ‘grandes entrées” zu erteilen, „die darin bestanden, daB 
man morgens beim lever und abends beim coucher des Kaisers zu 
Hof gehen durfte.... Wenn sich die zu den grandes entrées berech- 
tigten Personen in den großen Appartements versammelt hatten, schrie 
plötzlich ein huissier: !’Empereur!, hierauf stürzte alles durcheinander, 
ohne die anwesenden Könige besonders zu beachten, gegen die Türe 
des Kabinetts, in welchem der Kaiser sich aufhielt. Es galt so 
schnell wie möglich in dasselbe zu gelangen, um in die vorderste 
Reihe zu kommen und vom Kaiser bemerkt zu werden. Da ich mich 
nicht so aufdrängen wollte und konnte, wie dies andere taten, so 
streckte mir der Gouverneur von Paris, General Hulin, ein überaus 
großer und stattlicher Mann, der dies bemerkt hatte, rückwärts eine 
Hand hin und zog mich so in das Kabinett des Kaisers.“ (S. 116.) 

Das größte Erlebnis, zugleich auch das anziehendste Kapitel des 
Verfassers, ist der Feldzug von 1812, ein ganz meisterliches Stück voll 
packender Szenen. Ich hebe nur hervor: den Einmarsch in Rußland 
(S. 150), das Leben in Smolensk (S. 152), den Eindruck der Nach- 
richt vom Brande von Moskau (S. 154), die Ankunft der flüchtenden 
Großen Armee (S. 169), die erschütternde Darstellung der Kämpfe 
an der Beresina (S. 172ff.), den Übergang (S. 187), den Dienst bei 
der Arriere-Garde (S. 188ff.), das Todesbiwak (S. 200), der Zug 
tiber die Schneefelder Littauens (S. 206). Wer das gelesen hat, 
vergißt es sein Leben nicht wieder. 

Als Brigadegeneral führte Graf Hochberg seine Badener nach 
Rußland, etwa 7000 Mann, das gewöhnliche Kontingent Badens für 
Napoleon. (Weitere 2000 kämpften in Spanien.) Sie gehörten zu der 
Reservearmee, die nur bis Smolensk kam, und zwar zum IX. Korps 
Vietor. Bis zur Beresina waren sie noch kaum ernstlich ins Feuer 
gekommen. Mit einer Heldentat verschwanden die tapferen Badener 
vom Felde der Ehre. Sie wurden buchstäblich geopfert, indem sie 
zuerst auf dem westlichen Ufer des Jammerflusses und dann wieder 
auf dem östlichen den Übergang und Rückzug der Trümmer der 
Großen Armee decken mußten. Was dann vom Korps Victor noch 
übrig war — es waren fast ausschließlich nur noch Rheinbündler —, 


Kritiken. 255 


fand seinen Untergang bei der Arriere-Garde, bis Hochberg am 
7. Dezember seinem Marschall melden mußte, daß er nichts mehr zu 
kommandieren habe. Es war in Oschmjana, wo der Kaiser vor 
zwei Tagen die Armee verlassen hatte. Am Tage zuvor war der 
20jährige junge Mann selber dem Tode nahe gewesen. Glücklich 
erreichte er am 13. Dezember nachts 12 Uhr im Schlitten die preußi- 
sche Grenze. In einem Dorfe bei Marienwerder hat er zum letzten 
Male seine “Brigade’ gemustert “in einer Scheuer’! „Feldwebel Becker 
stand dabei auf dem rechten Flügel, mit seinem lahmen Kapitän 
von Beck auf dem Rücken.“ Das Schlußbild vom russischen Feldzug 
anno 12! 

Das Aufgebot von 1812 war also vernichtet. Für den Feldzug 
von 1813 forderte der Imperator ein neues von der gleichen Zahl. 
Mit der zweiten Brigade, die ganz neu errichtet werden mußte und 
zunächst noch wenig kriegsfertig war, marschierte Hochberg am 
8. August ab. Er sollte wiederum das Kommando über das ganze 
Kontingent führen. Schon unterwegs erkannte er, mit welchem Wider- 
= willen diesmal die jungen französischen Rekruten zu Felde zogen. 
Viele brachten sich auf dem Marsche selber Verwundungen an den 
Händen bei, um sich so dem Dienste zu entziehen. „Überall mangelte 
sichtlich jene Zuversicht, die sonst in der französischen Armee so vor- 
herrschend war“ (S. 235). Und überall der Schrecken vor den Kosaken! 

Hochberg hat also nur an dem Herbstfeldzug von 1813 teil- 
genommen. Er erhielt Leipzig zum Standquartier unter dem Ober- 
befehl des Marschalls Arrighi, Herzogs von Padua, und als Aufgabe, 
die rückwärtigen Verbindungen bis Weißenfels, die von der über- 
legenen Kavallerie der Verbündeten dauernd bedroht waren, zu decken. 
Das französische Heer war schon wieder fast in einem Zustande wie 
in Rußland. „Täglich kamen nun Transporte Verwundeter und 
Kranker, die von der Armee zurückgeschickt wurden. Unbarmherzig 
wurde mit ihnen verfahren; man warf sie auf die Straße, ohne für 
ihre Verpflegung zu sorgen. Der Abgang bei der Armee war unge- 
heuer. Alles, was fort konnte, lief davon. General Margaron schrieb 
mir öfters, ‘qu’il avait fait une bonne évacuation’, was so viel hieß 
als, er habe einige hundert Mann Nervenfieberkranke aus dem Spital 
entlassen, welche dann sehen mußten, wie sie weiterkamen. Die Land- 
straße von Leipzig bis Weißenfels war mit solchen Unglücklichen be- 
deckt, welchen die Kraft fehlte, sich weiterzuschleppen, und die in den 
Straßengräben zum Teil ihr elendiges Dasein endeten“ (S. 243).! 

Und wie in Rußland schienen auch die Badener wieder bestimmt, 


1 Vgl. auch Beiheft z. Mil. Wochenblatt 1906 Nr. 402. Anm. 24. 


296 Kritiken. 


für die letzten Entscheidungskämpfe aufgespart zu werden. Wie an 
der Beresina sollten sie auch bei Leipzig am 19. Oktober den Rück- 
zug des geschlagenen Heeres decken. Durch das Verhalten seiner 
französischen Vorgesetzten wurde Hochberg indessen rechtzeitig diese 
ihre Absicht klar, die Badener „zugunsten ihrer eigenen Armee auf- 
zuopfern und für den Fall, daß ein Wechsel der Verhältnisse eintrete, 
unschädlich zu machen“ (S. 252). Was sollte er aber tun? Sollte 
er, wie die Sachsen und ein Teil der Württemberger in offener Feld- 
schlacht zu den bisherigen Gegnern übergehen, oder, wie Prinz Emil 
mit seinen Hessen und Poniatowski mit den Polen, seine Leute wiederum 
für die Franzosen aufopfern? Da faßt der 21jährige Jüngling allein 
und mitten im Kampfgetümmel eine außerordentlich kluge Entscheidung. 
Er beschließt, den noch vorhandenen Rest der beiden badischen 
Brigaden zu retten und sie dem Lande für die ungewisse Zukunft zu 
erhalten, ohne zu dem Feinde überzugehen. Er versammelt, als die 
Stadt nicht länger behauptet werden kann, seine Truppen auf dem 
Marktplatze um sich, läBt sie Gewehr bei Fuß nehmen und ergibt 
sich den einrückenden Verbündeten. Er hat damit allerdings nicht 
verhindern können, daß das Verhalten der Badener als Übertritt zum 
Feinde gedeutet wurde. 

Die Badener blieben zunächst in preußischer Gefangenschaft, bis 
endlich am 20. November der Großherzog, der ausdrücklich das Be- 
nehmen des Grafen in Leipzig billigte, zur Koalition überging. 

Interessant sind die Andeutungen des fürstlichen Verfassers über 
die Stimmung, die er nun zu Hause vorfand: „Dem französichen 
Wesen war man im ganzen abhold, allein die Leute getrauten sich 
nicht recht, ihre Gesinnungen laut werden zu lassen, teils aus Furcht 
vor einem Umschwung des Waffenglücks, teils aus Scheu vor der 
Großherzogin.! So geschah denn, was nicht unterlassen werden konnte, 
aber ohne Enthusiasmus für die sogenannte deutsche Sache“ (S. 273). 
Auch Max von Schenkendorf, der damals in Karlsruhe weilte, beklagte 
„die völlige Armut an irgendeiner begeisternden vaterländischen oder 
auch nur politischen Idee“. Übrigens ist es in allen süd- und mittel- 
deutschen Staaten nicht viel anders gewesen, wenigstens was die lei- 
tenden Kreise betrifft. Die Jugend dagegen, besonders die studentische, 
war allenthalben Feuer und Flamme für den Kampf gegen Napoleon. 

Über die Feldzüge von 1814 und 15 genügen einige Bemerkungen. 
Graf Hochberg war in ihnen nur auf einem Nebenkriegsschauplatz 
tätig, was sich aber aus der Lage seines Landes erklärt. Er leitete 
die Belagerung der französischen Festungen im Elsaß, die, wie be- 


! Stephanie Beauharnais. 


Kritiken. 257 


sonders StraBburg, eine drohende Gefahr für das badener Land waren. 
Während er aber 1814 die Badener wie 1812 und 13 anführte, be- 
fehligte er 1815 im österreichischen Heeresverband, da ihm der Groß- 
herzog Karl diesmal den Oberbefehl vorenthalten hatte. 

Dazwischen fällt dann seine Tätigkeit auf dem Wiener Kongreß, 
es folgt eine Sendung nach Berlin und Petersburg und der Kongreß 
von Aachen. Das Ergebnis dieser Unterhandlungen ist oben schon 
bezeichnet worden. Bayern machte die größten Anstrengungen, auch 
die rechtsrheinische Pfalz wiederzugewinnen und veranlaßte deshalb 
auch Österreich, den Breisgau mit dem vormals österreichischen Frei- 
burg zurückzuverlangen. Der schwache und unentschlossene Groß- 
herzog ließ sich zunächst alles gefallen, und da das Erbrecht der 
Hochberger nicht anerkannt war, wäre Baden zweifellos wieder zer- 
stückelt worden. Allein es gelang Wilhelm von Hochberg in letzter 
Stunde, die Pläne Bayerns zu vereiteln. Der Großherzog entschloB 
sich endlich, Einsprache zu erheben, die Hochberger zu Markgrafen 
von Baden zu ernennen, die Anerkennung ihrer Erbfolge zu verlangen 
und den badischen Staat als untrennbare Einheit zu erklären. Das 
geschah durch das Hausgesetz vom 4. Oktober 1817 und die Ver- 
fassung vom 22. August 1818. Dahinter aber stand als treibende 
Kraft Markgraf Wilhelm, der es auch auf sich genommen hatte, die 
Zustimmung der Mächte zu holen. Schon in Wien hatte er durch 
sein freimütiges und mannhaftes Auftreten den Freiherrn von Stein 
aus einem Gegner zu einem treuhelfenden Freunde gemacht und, was 
noch wichtiger war, in Petersburg den Kaiser Alexander zu einem 
Vorkämpfer der badischen Sache gewonnen. 

Mit dem wenige Monate später (8. Dezember 1818) eingetretenen 
Tode Großherzog Karls schließt der bisher allein vorliegende erste Band 
der Denkwürdigkeiten. Zwei weitere Bände stehen noch aus. Der 
zweite wird bis zum Tode des Großherzogs Ludwig (1830) führen. Der 
dritte, der die Regierung Leopolds umfassen sollte, ist aber mit dem 
Jahre 1847 abgebrochen. Der Tod hat dem Verfasser, der erst 1851 
mit der Niederschrift des Werkes begonnen hatte, im Jahre 1859 die 
fleißige Feder aus der Hand genommen. Besonders haben wir also 
zu bedauern, daß er nicht bis zur Darstellung der badischen Revo- 
lution gekommen ist. 

Was den Wert dieser Memoiren außerordentlich erhöht, ist ihre 
große Zuverlässigkeit. Sie beruhen nämlich auf Tagebüchern, die in 
52 Oktavheften vom 16. Lebensjahre an fast lückenlos vorliegen; nur 
ein Heft ist 1812 in Rußland verloren gegangen. Sie sind nach der 
Angabe des Herausgebers mit peinlicher Gewissenhaftigkeit geführt. 
Daneben hat es der Verfasser nicht versäumt, auch andere hand- 


258 Kritiken. 


schriftliche Quellen, wie Regimentsjournale, Feldzugsakten, auch Druck- 
werke zu benutzen. 

Daß wir es hiernach mit einem historisch hochbedeutsamen Werke 
zu tun haben, bedarf keiner Hervorhebung mehr. Man hat durchaus 
den Eindruck einer männlich wahrhaften und ehrlichen Persönlichkeit, 
die nichts zu verschleiern und zu verhehlen hat. 

Der Herausgeber hat die Einzelheiten, soweit irgend möglich, 
nachgeprüft und, wo nötig, in Anmerkungen berichtigt. Ein durchweg 
vertrauenerweckendes Personenverzeichnis, von Karl Sopp angelegt, 
und zwei Übersichtskarten der Feldzüge von 1809 und 1812 erhöhen 
noch die Brauchbarkeit der trefflichen Ausgabe. 

Mainz. Chr. Waas. 


Ernst von Meier, Französische Einflüsse auf die Staats- 
und Rechtsentwicklung Preußens im XIX. Jahrhundert. 
Erster Band. Prolegomena. Leipzig, Duncker & Humblot 1907. 
VIII und 242 S. 

Wenn man lediglich auf den Austausch von Rechtsideen und 
Rechtsformen sehen will, so ist Frankreich gegenüber unsere Handels- 
bilanz sehr entschieden passiv. Am Anfang freilich steht in unserem 
Haben ein großer Posten von dem Eroberungszug des fränkischen 
Rechtes her. Aber von da an sind wir die Empfangenden. Das trat 
im letzten Jahrhundert besonders stark hervor. Süddeutschland lebte 
fast ganz von französischen Vorbildern. Aber auch Preußen ist nicht 
unzugänglich gewesen. Der Nachweis wird allerdings sehr in die 
Einzelheiten führen und nicht leicht in ein systematisches Gesamtbild 
zu bringen sein. Doch sind gerade für das Staatsrecht auch gewisse 
allgemeinere Prinzipien und Grundanschauungen auf solche Weise von 
den westlichen Nachbarn übernommen worden. Ihnen gilt dieser erste 
Band: Prolegomena. Sie behandeln wesentlich nur die naturrechtliche 
Lehre von der Volkssouveränität und die Trennung der Gewalten. 
Wir wären geneigt, hier sofort noch einiges andere anzuschließen. 
Aber der Verfasser hat gewiß gute Gründe, solches alles der beson- 
deren Darstellung vorzubehalten, die er uns in zwei weiteren Bänden 
in Aussicht stellt. 

So sind denn die Prolegomena, die hier vorliegen, nichts anderes 
als ein Stück Allgemeines Staatsrecht. Ein sehr anziehendes und 
lesenswertes Stück, das versteht sich bei diesem Verfasser von selbst. 

Der erste Abschnitt gibt „Die politischen Ideen vornehmlich des 
17. und 18. Jahrhunderts“. Da kommt denn eben das Naturrecht 
zur Darstellung mit seiner unvermeidlichen Volkssouveränität, dazu 
die Gewaltentrennung. Rousseau spielt selbstverständlich eine große 


Kritiken. 259 


Rolle. Ich darf vielleicht bemerken, daB seine merkwürdige Lehre 
vom Gesetz S. 54 nicht ganz klar wiedergegeben ist. Dort ist gesagt, 
daß die Gesetzgebung nach ihm „nicht nur Gesetze im materiellen, 
sondern auch im formellen Sinne in sich begreift“. In Wirklichkeit 
ist das Gesetz bei Rousseau notwendig Gesetz im formellen und im 
materiellen Sinn zugleich: eine bindende allgemeine Regel, aufgestellt 
von der höchsten Gewalt. „Alors la matière sur laquelle on statue 
est générale, comme la volonté qui statue. C’est cet acte que 
j'appelle une loi“ (L. II ch. VI). Man versteht ja leicht, daß das 
etwas anderes ist, als der Verfasser zu sagen scheint. 

Der zweite Abschnitt bringt dann „die Verwirklichung dieser 
Ideen“, und zwar nacheinander in vier Kapiteln: Die beiden eng- 
lischen Revolutionen, die Verfassungen der Vereinigten Staaten von 
Amerika, die französische Revolution, der Napoleonismus. Die Schil- 
derung der Konsulatsverfassung (S. 173ff.) hat wegen der großen 
Wichtigkeit dieser Verfassung für Frankreich ihre Bedeutung; inwie- 
weit daraus für Preußen sich Anknüpfungen ergeben, müssen wir erst 
sehen; so ganz auf der Hand liegend ist die Sache nicht. Zu dieser 
Schilderung möchte ich aber bemerken, daß das Verhältnis zwischen 
Tribunat und gesetzgebendem Körper wohl nicht richtig bezeichnet 
ist, wenn dem ersteren „gewissermaßen die Funktion einer ersten 
Kammer“ zugeschrieben wird (S. 190). Das Verhältnis ist vielmehr 
das zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht: das Tribunat plädiert 
über die Gesetzesvorlage gegen die Leute des Ersten Konsuls, der 
gesetzgebende Körper hört stumm zu und entscheidet ja oder nein. 
Die Bedeutung des Staatsrates scheint mir S. 190 keineswegs aus- 
reichend gewürdigt zu sein. Das geflügelte Wort: agir est le fait 
d’un seul, deliberer le fait de plusieurs, bezieht sich weniger auf die 
Vertretungskörper: conseil general, d'arrondissement, municipal, als auf 
das conseil de prefecture, das als Beschlußbehörde und Verwaltungs- 
gericht neben den Präfekten gestellt ist und das der Verfasser hier 
nicht erwähnt (S. 194). „Indirekte Steuern“ S. 194 Zeile 5 ist nur ein 
Druckfehler für „direkte Steuern“. Der Maire ist kein Staatsbeamter 
(S. 194). Er ist immer in erster Linie chef de l’association communale, 
wenn auch mit staatlichen Geschäften dazu betraut, auf alle Fälle hat er 
ein unbesoldetes freiwilliges Ehrenamt. Das ist doch nicht zu übersehen. 

Rechtswissenschaftlich vielleicht weniger bedeutsam, aber für die 
allgemeine politische Beurteilung voll von lehrreichen Tatsachen ist, 
was das fünfte Kapitel über das Musterkönigreich Westfalen bringt 
und das sechste über die Aufnahme der französischen Revolution in 
der deutschen Literatur. | 

Leipzig. Otto Mayer. 


260 Kritiken. 


Wintterlin Friedr., Geschichte der Behördenorganisation in Württem- 
berg. Zweiter Band. Die Organisationen König Wilhelms’ L 
bis zum Verwaltungsedikt vom 1. März 1822. Stuttgart 1906.! 

Der erste Abschnitt behandelt den äußeren Hergang, der zum 
Zustandekommen der Behördenorganisation in der in Frage stehenden 
Zeit führte, sowie die politischen Gegensätze, die sich hierbei geltend 
machten. Die letzteren waren dieselben Gegensätze, welche zwischen 
den Anhängern der altständischen Ideen und den des konstitutionellen 
Systems der Trennung der Gewalten nach französischem Vorbild in 
bezug auf die zu vereinbarende Staatsverfassung im allgemeineu be- 
standen. Und so wie die Verfassungsurkunde vom 25. September 1819 
den Sieg des konstitutionellen Staatsgedankens für die Dauer be- 
siegelte, so konnten folgerichtig auch bei der Organisation der Be- 
hörden die Bedenken der Partei des alten Rechtes nicht berücksichtigt 
werden. Die Regierung hatte in den künftigen Verfassungsstaat nicht 
mit einer nach den Ideen des alten Patrimonialstaates eingerichteten 
Behördenorganisation eintreten können und wollen. 

Der zweite Abschnitt hat die Ministerien, den Geheimen Rat, 
die Zentral- und Kreisstellen zum Gegenstande. Was zunächst die 
Organisation der Ministerien und des Geheimen Rates betrifft, so 
handelte es sich hierbei um die prinzipielle Frage, ob ein bureau- 
kratisch organisiertes Ministerialsystem nach französischem Vorbild 
oder eine Kollegialbehörde nach den überkommenen Traditionen des 
alten Rechtes an der Spitze der Verwaltung des Staates stehen sollte. 
Die vom König Friedrich verfügte Beseitigung des Kollegialsystems 
war auf so heftigen Widerstand gestoßen, daß dieser sich noch 
wenige Monate vor seinem Tode veranlaßt sah, in der Königl. Ver- 
ordnung vom 15. Juli 1816, welche die Grundlage für alle späteren 
organisatorischen Bestimmungen einschließlich der Verfassungsurkunde 
von 1819 bildete, den Bedenken der Gegner Rücksicht zu tragen. 
König Wilhelm kam einige Tage nach seiner Thronbesteigung den 
Wünschen der Partei des alten Rechtes noch weiter entgegen, indem 
er durch Verordnung vom 8. Nov. 1816 das Staatsministerium in 
einen Geheimen Rat umwandelte. Allein schon das V. Edikt vom 
18. Nov. 1817, welches ganz nach v. Malchus’ Entwurf erlassen 
wurde, beseitigt die Wirkungen dieser MaBregel, indem der Geheime 
Rat in zwei Abteilungen gegliedert wurde, von denen die erste ihrem 
Wesen nach einen Ministerkonseil bildete, dessen Mitglieder aus- 
schließlich die für ihre Ressorts verantwortlichen Minister sein sollten, 


1 Vgl. die Besprechung des ersten Bandes im Bd. 10 dieser Zeit- 
schrift Seite 121. 


» 
+ 


Kritiken. 261 


während dessen zweite Abteilung ihrer vorzüglichen Bestimmung nach 
als ein Staatsrat gedacht war, dem allerdings in verwaltungsgericht- 
lichen, sowie in manchen anderen Angelegenheiten auch ein Dezernat 
zukam. Die Verfassung vom 25. Sept. 1819 hob die Trennung des 
Geheimen Rates in die zwei Sektionen wohl wieder auf, wies jedoch 
demselben im wesentlichen die Stellung einer bloß beratenden 
Staatsbehörde zu, während die Minister allein für die vollziehende 
Gewalt verantwortlich gemacht wurden. Nur wurde für diese be- 
ratende Behörde eine größere Anzahl von Mitgliedern gewünscht, die 
nicht Departementschefs waren, eine Einrichtung, die in der Folge 


namentlich durch v. Mohl angegriffen wurde. 


Noch viel dringender als die Wiederherstellung des Geheimen 
Ratskollegiums verlangte die Partei des alten Rechtes unter den Ständen 
und namentlich unter dem höheren Beamtentum die Errichtung von 
Zentralkollegien in den Ministerien nach dem Vorbild der altwürttem- 
bergischen Kollegien auf Grund des Erbvergleiches von 1750. Nach 
mehrfachen Vorschlägen und Gutachten, unter denen wieder die Aus- 
führungen von v. Malchus sehr bemerkenswert sind, normiert das 
bereits im vorhergehenden zitierte, masgebende V. Edikt vom 18. Nov. 
1817 den Bestand eines Oberregierungs-, bzw. eines Oberfinanz- 
kollegiums im Ministerium des Innern, bzw. der Finanzen, sowie eine 
Reihe von diesen Ministerien untergeordneten Zentralstellen. Eine 
selbständige Entscheidungsgewalt, auch gegen den Minister, sollte 
jedoch den Ministerialkollegien nicht zustehen, der Minister vielmehr 
nur gehalten sein, über die Gründe seiner abweisenden Verfügungen 
in der ersten Abteilung des Geheimen Rates Vortrag zu machen. Die 
Verfassungsurkunde von 1819 enthielt hierüber keine Bestimmung, 
und auch die Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten in den 
Jahren 1820 und 1821 bewirkten keine namentliche Änderung dieses 
Zustandes. 

Hinsichtlich der Organisation der einzelnen Ministerien ergaben 
sich die größten Schwierigkeiten bei der Finanzverwaltung, da hier 
überall anstatt der Einführung moderner parlamentarischer Kontrolle 
Beteiligung der Stände an der Verwaltung nach der Weise des Patri- 
monialstaates zu setzen versucht wurde. Nur mit Mühe und nicht 
vollständig, so insbesondere nicht bei der Verwaltung der Staats- 
schuld, konnte sich eine den neuen Grundsätzen entsprechende Or- 
ganisation durchsetzen. Die an sich sehr lehrreiche Entwicklung der 
Administrativjustiz gewinnt dadurch ein erhöhtes Interesse, daß 
Württemberg von allen deutschen Staaten am frühesten den um- 
fassendsten Rechtsschutz auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes 
erhielt. Auch für die Verwaltungsstrafjustiz wurden hier in Erinnerung 


262 Kntiken. 


an die alte Landesordnung schon anläßlich der ersten Verfassungskämpfe . 
gesetzliche Grundlagen gefordert, welche in dem Gesetze betreffend 
die Strafrekurse vom 26. Juni 1821 ihre Verwirklichung fanden. 

Der dritte Abschnitt ist den Bezirksbehörden und der Gemeinde- 
vertreterschaft gewidmet und zeigt uns den Geschäftskreis des Ober- 
amtmannes und seines Oberamtsaktuars auf Grund der neuen Organi- 
sation nach Trennung der Justiz und Verwaltung, sowie das Recht 
der Gemeinde als Selbstverwaltungskörper. Die Gemeindeverfassung 
ist auf die Existenz einer weiteren Gemeindevertretung, des Bürger- 
ausschusses und eines aus lebenslänglichen Mitgliedern bestehenden 
Magistrats (Gemeinderats) begründet. Dem letzteren blieb viel von 
dem Charakter der altwürttembergischen Ortsobrigkeit erhalten, er 
ist keineswegs das Vollzugsorgan der Beschlüsse der Gemeindedepu- 
tierten, wie der Magistrat nach der preußischen Städteordnung von 
1808. Die Hauptaufgabe des Bürgerausschusses liegt in der Kon- 
trolle; Gemeinderat und Bürgerauschuß stehen sich gegenüber, wie 
Regierung und Stände. Die staatliche Oberaufsichtsgewalt über die 
Gemeindevermögensverwaltung blieb in relativ ausgedehntem Maße 
aufrecht, und die altwürttembergische Einrichtung der Vogt- und 
Rüggerichte wurde zu diesem Ende zu neuem Leben erweckt. Mit 
Rücksicht auf dieses Aufsichtsrecht des Staates wurde auch bei der 
Orts- und Landespolizei anfangs kein erheblicher Wert auf die Unter- 
scheidung zwischen dem eigenen und dem übertragenen Wirkungskreis 
gelegt. In den letzteren wurde aus den Einrichtungen der Patri- 
monialzeit auch die Umlage und der Einzug der direkten Staats- 
steuern übernommen. 

Zum Ersatze dafür, daß die Stadt- und Dorfgerichte des alten 
Rechtes nicht wiederhergestellt wurden, wurde auf Ortsvorsteher und 
Gemeinderat die Aufgaben eines Friedensgerichtes nach französischem 
Vorbild übertragen. Auch die Geschäfte der freiwilligen Gerichts- 
barkeit wurden den Gemeinden überlassen, wobei der Gerichtsnotar 
als gesetzeskundiges Mitglied des Gemeinderates fungierte. Die Ver- 
waltung der Stiftungen wurden einem Stiftungsrat, der aus dem 
Gemeinderat und den Ortsgeistlichen bestand, mit einem Kirchen- 
konvent als engerem Ausschuß und einem bestellten Stiftungs- 
pfleger unter der Oberaufsicht der Regierung übertragen. 

Die zu einem Oberamtsbezirk vereinigten Gemeinden bilden eine 
geschlossene Amtskörperschaft mit einer aus Vertretern der ein- 
zelnen Gemeinden zusammengesetzten Amtsversammlung als Re- 
präsentativorgan. Für die Rechtspflege des ganzen Oberamtsbezirkes 
ist das Oberamtsgericht bestellt, welches gegenüber der Ortsobrig- 
keit die zweite Instanz bildet. 


Kritiken. 263 


In den Verhandlungen der konstituierenden Versammlung von 
1819 wurde das Selbstverwaltungsrecht der Korporationen in dem 
besprochenen Umfange anerkannt und fand seinen Ausdruck in den 
SS 65 und 66 der Verfassungsurkunde. Und auch in den Verhand- 
lungen der Kammer der Abgeordneten in den Jahren 1820 und 1821 
zeigte sich immer mehr eine weitgehende Übereinstimmung der Re- 
gierung und Volksvertretung in der Organisation von Bezirksbehörden 
und Gemeinden. Ein Rückblick auf die schließliche Gestaltung und 
Vergleiche mit der badischen und bayrischen Organisation jener Zeit 
lassen das ganze Organisationswerk plastisch hervortreten. Mit einer 
kurzen Darstellung der Bezirksbehörden der Finanzverwaltung schließt 
der inhaltsreiche Abschnitt. 

Der vierte und letzte Abschnitt gibt eine Übersicht über die 
Entwicklung des Staatsdienerrechtes, woran sich eine Betrachtung 
über das gegenseitige Verhältnis der Organisationen König Friedrichs 
und König Wilhelms schließt, die zu dem Ergebnis kommt, daß 
Württemberg seinen beiden ersten Königen eine Behördenorganisation 
verdankt, die den Bedürfnissen einer konstitutionellen Monarchie mehr, 
als irgendeine andere ihrer Zeit entsprach. 

Wien. Gustav Seidler. 


Georg Küntzel, Thiers und Bismarck, Kardinal Bernis. Zwei 
Beiträge zur Kritik französischer Memoiren. 153 S. 8° Bonn, 
F. Cohen 1905. 

Küntzel stellt zunächst fest, daß Thiers seine Lebenserinnerungen erst 
niedergeschrieben hat, nachdem er seine Demission gegeben und sich damit 
von der ungeheueren Last der Präsidentschaft befreit hatte, 24. Mai 
1872. Auch die Abschnitte über die Rundreise, die Waffenstillstands- 
verhandlung und die Friedenspräliminarien sind zwar auf Grund 
gleichzeitiger tagebuchartiger Aufzeichnungen hergestellt, aber sie sind 
doch nicht in der ursprünglichen Form erhalten, sondern in einer 
späteren Überarbeitung. Thiers hat über manche Vorgänge wiederholt 
berichtet und dabei sind nicht unerhebliche Änderungen zu beob- 
achten. Küntzel stellt S. 33ff. interessante Beispiele zusammen, 
namentlich solche, in denen Thiers Verhandlungen von Diplomaten in 
direkter Rede wiedergibt. 

„Diese Wiedergabe in direkter Rede ist seine bevorzugte literarische 
Kunstform, um die Vorgänge lebhaft und anschaulich zu gestalten. 
Diese Reden treffen in ihrem hauptsächlichen Inhalt auch die Sache, 
nur siud sie eben spätere und willkürliche Paraphrasierungen eines 
dem Verfasser vorschwebenden Gedankens und dürfen auf wörtliche 
historische Richtigkeit keinen Anspruch erheben.“ In Schilderungen, 


264 Kritiken. 


die nur wenige Wochen nacheinander entworfen sind, läßt Thiers 
dieselben Personen über dieselben Dinge ganz verschiedene Reden 
halten. Küntzel glaubt hier diese Naivität entschuldigen zu können, 
aber er zeigt denn doch auf den folgenden Seiten, daB diese freie 
Behandlung des Stoffes auch zu nicht unerheblichen sachlichen Un- 
genauigkeiten Anlaß gegeben hat. Seine Kritik ist gründlich und 
überzeugend. Thiers verliert im ganzen doch recht, und nicht bloß 
unter dem Gesichtspunkte der Zuverlässigkeit, sondern auch als Be- 
obachter und als Diplomat. Von seiner Schilderung der Verhandlung 
mit Bismarck sagt Küntzel S. 101ff. „So kommt es denn dahin, daß 
uns in den Souvenirs Bismarck wieder und wieder eigentlich als der 
Unterliegende geschildert wird... Und diesem oft erschütterten, ver- 
legenen, außer Fassung gebrachten, erschöpften, besiegten Bismarck 
gegenüber bewundert man Thiers als den Staatsmann ... vor dessen ,,ton 
calme mais décidé“ Bismarck neue Instruktionen einholend einlenkt.... 
Den Eindruck einer imponierenden historischen Figur, den Favre mit 
ergreifender unparteiischer Öffenheit und literarischer Meisterhand 
wiedergegeben. hat, hat Thiers bei seiner übertriebenen Selbstschätzung 
in seinen Denkwürdigkeiten doch nicht hervorzurufen vermocht oder 
sich bemüht.“ 

Der zweite Teil des Buchs bietet eine mit leichten Zusätzen ver- 
sehene Abhandlung, die 1902 in den „Forschungen zur Branden- 
burgischen und Preußischen Geschichte“ erschienen war, über die 
Memoires et lettres du cardinal de Bernis. Der Kardinal Bernis war 
ein Günstling der Pompadour und in den Monaten vom September 
1755 an hatte er entscheidenden Einfluß auf die äußere Politik 
Frankreichs. Seiner Darstellung ist meist übergroßes Vertrauen ent- 
gegengebracht, wenn auch einzelne Abschnitte als irreführend und 
falsch nachgewiesen sind. Küntzel hat — wie mir scheint — un- 
widerleglich nachgewiesen, daß Bernis ganz unzuverlässig ist, daß die 
Memoiren nur seiner eigenen Rechtfertigung und Verherrlichung 
dienen. Vor allem gilt es ihm, sein Werk, die Allianz Frankreichs 
mit Österreichs vor der Nachwelt zu rechtfertigen und die Verant- 
wortung für das Unheil, „das Frankreich in der österreichischen 
Gefolgschaft erlitt, von sich auf andere Schultern abzuwälzen“. 

Breslau. G. Kaufmann. 


265 


Nachrichten und Notizen I. 


Preisausschreiben. Der Deutsche Verein für Versicherungswissen- 
schaft beabsichtigt, die Bearbeitung der Geschichte der privaten wie der 
sozialen Versicherung in Deutschland in die Wege zu leiten und hat daher 
den Beschluß gefaßt, zum Zwecke der Erlangung einschlägiger Mono- 
graphien mehrere Preisausschreiben zu erlassen. Zunächst werden hiermit 
zwei Preise in Höhe von je 2500 Mark ausgesetzt für die Abfassung 


1. einer Geschichte der Lebensversicherung in Deutschland, 
2. einer Geschichte der Feuerversicherung in Deutschland. 


Die Arbeiten müssen streng wissenschaftlich unter Zuhilfenahme archi- 
valischer Studien ausgeführt sein. Die Manuskripte sind in Schreibmaschinen- 
schrift auf einseitig beschriebenen Blättern zu liefern und, ohne sonstige 
Kennzeichnung des Verfassers, lediglich mit einem Kennwort versehen an das 
Generalsekretariat des Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft, 
Berlin W. 50, Pragerstraße 26 bis spätestens zum 30. Juni 1910 einzureichen. 
Ein mit demselben Kennwort versehener Briefumschlag, in dem sich der 
Name des Verfassers befindet, ist beizufügen. Das Ergebnis des Preis- 
ausschreibens soll möglichst noch im Jahre 1910 verkündet werden. Die 
preisgekrönten Schriften gehen in das Eigentum des Vereins über, der für 
ihre Veröffentlichung Sorge trägt. Für den Fall, daß mehrere Arbeiten 
eingehen, behält der Verein sich vor, auch die nicht preisgekrönten zu er- 
werben und zu veröffentlichen. 


Über die Forschungen zur Geschichte der neuhochdeutschen Schrift- 
sprache berichtete Prof. Dr. Burdach in der öffentlichen Sitzung der 
Berliner Akademie vom 28. Jan. 1908 über den gegenwärtigen Stand seiner 
Arbeiten folgendes: Abteilung U. Texte und Untersuchungen zur Vor- 
geschichte des deutschen Humanismus. Band I. Der Briefwechsel des Cola 
di Rienzo: der Text dieser neucn kritischen, mit Hilfe des Hrn. Dr. Piur 
besorgten Ausgabe befindet sich im Druck; der als besonderer, zweiter Teil 
erscheinende Kommentar ist im wesentlichen abgeschlossen und kann so- 
gleich nach der Drucklegung des Textes in den Druck gehen. Band 2. 
Aus Petrarcas ältestem deutschen Schülerkreis: eine Publikation früh- 
humanistischer lateinischer Denkmäler aus der Handschrift 509 der Olmützer 
Metropolitankapitel-Bibliothek wird noch im Laufe dieses Jahres in den 
Druck gegeben werden. Band 3. Briefwechsel Petrarcas und anderer ita- 
lienischer Humanisten des XIV. Jahrhunderts mit deutschen Zeitgenossen: 
hierfür sind die Vorarbeiten zum größeren Teil beendet. Das Erscheinen 
des Bandes ist nach dem Rienzobande geplant. Band 4. Privatbriefe Kaiser 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 18 


266 Nachrichten und Notizen I. 


Karls IV. und seines Kanzlers Johann von Neumarkt: die Arbeit an diesem 
Bande, in dem alle rhetorisch bedeutenden Briefe der berühmten Summa 
Cancellariae Karoli IV. zum ersten Male in kritischer Gestalt und viele 
Briefe Johanns von Neumarkt aus anderen Sammlungen ans Licht treten, 
befindet sich in einem weit vorgerückten Stadium. — Abteilung III. Die 
deutsche Prosaliteratur im Zeitalter der Luxemburger. Band 1. Der Ackermann 
aus Böhmen: der Text dieses vom Referenten im Verein mit Hrn. Dr. Alois 
Bernt (Leitmeritz) herausgegebenen Werkes (s. Sitzungsberichte 1907, S. 81f.) 
ist druckfertig. — Abteilung IV. Texte und Untersuchungen zur Geschichte 
der ostmitteldeutschen Kanzleisprache. Band 1. (Ein schlesisch-böhmisches 
Formelbuch in lateinischer und deutscher Sprache aus der Wende des 
XIV. Jahrhunderts) ist im wesentlichen druckfertig. Band 2. (Aus den An- 
tängen der schlesischen Kanzleisprache) ist der Text im wesentlichen 
druckfertig. 


Am 8. Juni 1907 fand in Marburg die zehnte Jahresversammlung 
der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck statt. Dem bei 
dieser Gelegenheit erstatteten Jahresbericht ist über den Stand der wissen- 
schaftlichen Publikationen folgendes zu entnehmen: Die Bearbeitung des 
Fuldaer Urkundenbuchs ist aus den Händen des Prof. Dr. Tangl in Berlin 
in die Hände des Privatdozenten Dr. E. Stengel in Marburg übergegangen. 
Prof. Dr. Glagau hat leider auf die Fortführung der Landtagsakten ver- 
zichten müssen, sodaß ein anderweitiger Bearbeiter dafür zu gewinnen ist. 
Prof. Dr. Diemar hat den Druck des Textes der Chroniken von Gerstenberg 
abgeschlossen, sodaß nur noch Einleitung und Register fehlen; Dr. Jörges 
wird das Manuskript der Klüppelschen Chronik demnächst vorlegen. 
Dr. Grotefend hat mit dem Druck der ersten Abteilung der Landgrafen- 
regesten begonnen, die bis zum Tode des Landgrafen Heinrichs I. (1308) 
hinabreichen und im nächsten Betriebsjahr erscheinen soll. In demselben 
Jahre soll mit der Drucklegung des Urkundenbuches der Wetterauer Reichs- 
städte durch Dr. Wiese begonnen werden. Die Fortsetzung des Friedberger 
Urkundenbuches wird von Oberlehrer Dr. Dreher in Angriff genommen. 
Das Münzwerk wurde von Dr. Buchenau weiter gefördert; ebenso die 
Quellen zur Geschichte des geistigen und kirchlichen Lebens in Hessen und 
Waldeck von Prof. Köhler. Dr. Huyskens wird mit dem Druck der Quellen 
zur Geschichte der Landschaft an der Werra schon im Herbst beginnen. 
Oberlehrer Becker ist noch mit der Bearbeitung von Sturios Jahrbüchern 
der Grafschaft Hanau von 1600—1620 beschäftigt Stadtarchivar Dr. Gund- 
lach in Kiel hat die Bearbeitung des Dienerbuches bis auf die Einleitung 
fast fertig gestellt. Dr. Dersch hofft das Manuskript der Beiträge zur 
Vorgeschichte der Reformation in Hessen bis zur nächsten Jahresversamm- 
lung vorzulegen. Auf Antrag von Archivrat Dr. Küch wurde Archivassistent 
Dr. Knetsch mit der Herausgabe eines Werkes betraut, welches die hessi- 
schen, fuldischen, hanauischen und waldeckischen Lehen und ihre Inhaber 
verzeichnen soll. Von den Grundkarten wird demnächst das sechste und 
letzte Blatt erscheinen. In Erwägung gezogen soll die Inventarisation der 
in Hessen und Waldeck vorhandenen kleinen Archive werden. 


Nachrichten und Notizen I. 267 


Am 8. und 9. November 1907 fand in Karlsruhe die 26. Plenar- 
sitzung der Badischen Historischen Kommission statt. Nachstehende 
Übersicht zeigt den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission. 
Die von Dr. K. Rieder bearbeiteten Römischen Quellen zur Konstanzer 
Bistumsgeschichte sind, mit Ausnahme der Einleitung, im Druck fertig- 
gestellt und werden zu Beginn des Jahres 1908 ausgegeben werden. Die 
Fortführung der Regesten der Bischöfe von Konstanz durch Dr. Rieder ist 
in Aussicht genommen. Das von Archivassessor Frankhauser bearbeitete 
Register zum III. Bande der Regesten der Markgrafen von Baden ist er- 
schienen. Für den V. Band, der die Regesten des Markgrafen Christof I. 
bringen soll, hat Geh. Archivrat Dr. Krieger weiteres Material gesammelt. 
Der Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein widmete sich 
Dr. jur. Graf von Oberndorff, unter Leitung von Professor Dr. Wille; für 
seine Geschichte der rheinischen Pfalz stattete letzterer dem Münchener 
Reichsarchiv einen Besuch ab und fand daselbst wertvolle Korrespondenzen. 
Die Bearbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl 
Friedrichs von Baden wurde vom Archivdirektor Dr. Obser unter Heran- 
ziehung eines Hilfsarbeiters so weit gefördert, daß im Laufe des nächsten 
Jahres der Rest der noch zu erledigenden Abschriften gefertigt werden 
kann. Für die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin 
Gerbert von St. Blasien war Professor Dr. Pfeilschifter tätig. Von den 
Grundkarten des Großherzogtums Baden werden nach Mitteilung des Ober- 
regierungsrats Lange noch in diesem Jahre zwei Sektionen zur Ausgabe 
gelangen; drei weitere sollen im Laufe des nächsten Jahres folgen. Vom 
Oberbadischen Geschlechterbuch, bearbeitet von Oberstleutnant a. D. 
J. Kindler von Knobloch, ist die zweite Lieferung des dritten Bandes er- 
schienen; die dritte Lieferung dieses Bandes ist im nächsten Jahre zu er- 
warten. Den Abschluß des Manuskripts für den zweiten Band seiner 
Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes vermag Geh. Hofrat Professor Dr. 
Gothein für 1908 noch nicht in Aussicht zu stellen. Von den Oberrhei- 
nischen Stadtrechten befindet sich in der unter Leitung von Geh. Rat 
Professor Dr. Schröder stehenden fränkischen Abteilung das 8. Heft mit 
den Stadtrechten von Grünsfeld, Neidenau, Osterburken, Unteröwisheim und 
Besigheim in Vorbereitung. In der unter Leitung von Geh. Hofrat Pro- 
fessor Dr. von Below stehenden schwäbischen Abteilung ist die Ausgabe 
des Überlinger Stadtrechts, bearbeitet von Dr. Geier, noch vor Ablauf des 
Jahres zu erwarten. Das Neuenburger Stadtrecht bereitet Rechtspraktikant 
Merk vor. Das Konstanzer Stadtrecht soll 1908 durch Professor Dr. Beyerle 
in Göttingen in Angriff genommen werden. Für die Sammlung der Siegel 
und Wappen der badischen Gemeinden war Zeichner Held tätig. Es wurden 
die Siegel für insgesamt 94 Orte angefertigt. Das dritte Heft der badischen 
Städtesiegel befindet sich in Vorbereitung. Der Bearbeiter der Münz- und 
Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten Territorien, 
Dr. Cahn in Frankfurt a. M. legte einen Teil des Manuskripte für das erste 
Heft vor. Mit der Bearbeitung des zweiten Bandes der Denkwürdigkeiten 
des Markgrafen Wilhelm von Baden hat Archivdirektor Dr. Obser begonnen. 
Vom Briefwechsel der Gebrüder Blarer, mit dessen Herausgabe Archivar 

18° 


068 Nachrichten und Notizen 1. 


Dr. Schieß in St. Gallen beauftragt ist, befindet sich der erste Band unter 
der Presse. Die Pfleger der Kommission waren unter Leitung der Ober- 
pfleger Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr. Albert, Universitäts- 
bibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Dr. Obser und Professor 
Dr. Walter für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien von Ge- 
meinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. tätig. Die Gemeindearchive 
des Landes sind sämtlich verzeichnet. Von den Pfarrarchiven fehlen noch 
zwei. Die Verzeichnung der grundherrlichen Archive nähert sich dem Ab- 
schluß. Die Ordnung der Gemeindearchive wurde in sechs Amtsbezirken 
weiter- bezw. durchgeführt. Von der Zeitschrift für die Geschichte des 
Oberrheins ist der 22. Band, unter Redaktion von Archivdirektor Dr. Obser 
und Professor Dr. Wiegand, erschienen. In Verbindung damit wurde 
Heft 29 der Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission ausge- 
geben. Das Neujahrsblatt für 1907 „Der Breisgau unter Maria Theresia 
und Josef IL‘, bearbeitet von Professor Dr. Gothein, ist im Januar erschienen. 
Als Neujahrsblatt für 1908 hat Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff 
in Freiburg eine Darstellung des Minnesangs in Baden übernommen. 


Dem neunten Bericht der Historischen Landeskommission für 
Steierinark über die dritte Geschäftsperiode 1903—1907 entnehmen wir 
über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten folgendes. Es wurden 
veröffentlicht I. Forschungen: V/2. Joh. Loserth, Salzburg und Steier- 
mark im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts. VI/1. Joh. Loserth, Genea- 
logische Studien zur Geschichte des steirischen Uradels I VI/2. Ant. v. Pantz, 
Die Innerberger Hauptgewerkschaft 1625—1783. VI/3. Fritz Byloff, Die 
Land- und peinliche Gerichtsordnung Erzherzog Karls II. für Steiermark 
vom 24. Dezember 1574; ihre Geschichte und Quellen. II. Veröffent- 
lichungen: XVII. Albert Starzer, Die landesfürstlichen Lehen in Steier- 
mark von 1421—1546. XVII. Alois Lang, Beitrüge zur Kirchengeschichte 
der Steiermark und ihrer Nachbarländer aus römischen Archiven. XIX. Ant. 
v. Pantz, Beiträge zur Geschichte der Innerberger Hauptgewerkschaft. 
XX. Ant. Mell, Regesten zur Geschichte der Familien Teufenbach. XXI. 
Ant. Mell, Das Archiv der steirischen Stände. XXII. Joh. Loserth, Das 
Archiv des Hauses Stubenberg. XXIII. Ant. Mell, Archive und Archiv- 
schutz in Steiermark. XXIV. Joh. Loserth, Bericht über die Ergebnisse 
einer Studienreise in die Archive von Linz und Steyregg. 

In Vorbereitung befindliche Arbeiten sind die der Herren Dr. Bittner 
(Geschichte des Bergbaues und Hüttenwesens in Steiermark), A. v. Jaksch 
(Geschichte der Landstände der drei Lande Steiermark, Kärnten und Krain), 
F. Ilwof (Landtagswesen unter Maria Theresia und Josef I.), A. Mell (Die 
steirischen Landgerichts- und Burgfriedsbeschreibungen), J. Peisker (Ge- 
schichte der Siedelungen in Steiermark) und A. Weiss (Mittelalterliche 
Geschichte der Diözese Seckau). Die Studien des Herrn Dr. Franz Freiherrn 
v. Mensi „Über die Geschichte der direkten Steuern in Steiermark“ sowie 
jene A. v. Wretschkos (Innsbruck) über die „Steirischen Landeshauptleute“ 
befinden sich in stetem Fortgange. Hofrat v. Luschin erklärte sich bereit, 
die Bearbeitung einer „Geschichte des steirischen Münz- und Geldwesens 


Nachrichten und Notizen I. 269 


im Mittelalter“ zu übernehmen. Professor Otto von Zwiedineck-Südenhorst 
(Karlsruhe) wurde mit der Untersuchung über „Die Wirtschaftspolitik der 
Steiermark vom 15. bis 17. Jahrhundert“ betraut. Soweit der Einblick in 
die in Betracht kommenden publizierten Materialien ein Urteil gestattet, 
würden behufs einer solchen Darstellung der inneren Wirtschaftspolitik 
Steiermarks vom 15. bis zum 17. Jahrhundert vor allem die Landtags- 
handlungen und die landesherrlichen Verordnungen mit den einschlägigen, 
die Vorbereitung und Durchführung betreffenden Aktenbeständen, für die 
Untersuchung der äußeren Wirtschaftspolitik aber außer diesen Materialien 
auch die Verhandlungsakten über Zoll- und Mautwesen im Verkehr mit 
anderen Territorien, insbesondere auch mit Venedig, heranzuziehen sein. 
Der Kustos des Münzen- und Antikenkabinetts am Joanneum, Dr. Richard 
Mell, gedenkt das Urkundenwesen in Steiermark zu untersuchen und die 
Ergebnisse in einer Anzahl kleinerer Aufsätze unter dem Titel „Studien 
zur Geschichte des Urkundenwesens in Steiermark“ niederzulegen. Er be- 
absichtigt von den Begriffen der „öffentlichen“ und der ,Privat“-Urkunde 
auszugehen und dieselben nach Erwägung der vorhandenen Begriffs- 
bestimmungen in diplomatischem und juristischem Sinne festzulegen. Daran 
soll sich zunächst eine Untersuchung über das Aufkommen der Siegel- 
urkunde und die Übergangsformen von der traditio zu letzteren anschließen. 
Dr. Viktor Thiel, Leiter des k. k. Statthalterei-Archives in Graz, legte ein 
ausführliches Programm über die Durchführung der Veröffentlichung von 
„Regesten zur Geschichte des landesfürstlichen Behördenwesens in Steier- 
mark, I, 1564—1625“ vor. (I. Organisation der landesfürstlichen Hofhaltung 
und Verwaltung. 1564—1625. — II. Organisation der landesfürstlichen Ver- 
waltung. 1625—1709 [1749].) Die Wiedergabe der Quellen soll prinzipiell 
in Form von Regesten erfolgen; doch wird in allen Fällen, in welchen der 
Wortlaut der Überlieferung von Bedeutung erscheint, eine teilweise oder 
vollständige Wiedergabe der Stücke nicht zu vermeiden sein. Das von 
A. Mell und V. Thiel vorbereitete Inventar der „Urbare und urbarialen 
Aufzeichnungen des landesfürstlichen Kammergutes in Steiermark. Nach 
den Beständen des steiermärkischen Landesarchives und des k. k. Statt- 
halterei-Archives in Graz“ wird im Laufe der ersten Monate des nächsten 
Jahres als XXV. Heft der „Veröffentlichungen* herausgegeben werden. 
Als neues Unternehmen wird geplant eine Herausgabe von Quellen zur 
steirischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte und zwar zunächst die 
Herausgabe der steirischen Landtagsakten. 

Archiv-Inventarisierungen. Auf dem Gebiete der archivalischen Vor- 
arbeiten wurde während der dritten Geschäftsperiode der Landeskommission 
das Hauptaugenmerk auf die Ordnung und die Inventarisierung von Privat- 
archiven gerichtet, während jene der Bestände des steiermärkischen Landes- 
archivs, welche für Einzelforschungen herangezogen werden mußten, vom 
Landesarchiv in eigenem Wirkungskreis besorgt wurden. Darüber geben 
die Jahresberichte des Landesarchivs (in den Gesamtberichten des steier- 
märkischen Landesmuseums am Joanneum) für die Jahre 1903—1907 genaue 
Aufschlüsse. Die Regesten zur Geschichte der Familien von Teutenbach 
gab A. Mell im XXI. Heft der „Veröffentlichungen“ heraus. Die Sammlung 


970 Nachrichten und Notizen I. 


von Urkunden- und Aktenauszügen zur Geschichte der Herren und Frei- 
herren von Pranckh (zusammengestellt von Oberst von Fackenhuber) 
wurde durchgesehen und teilweise redigiert. Abgeschlossen ist die 
Durchsicht des fürstlich Schwarzenbergschen Archivs auf SchloB Murau 
bezüglich der auf das Haus der steirischen Familie Liechtenstein sich 
beziehenden Urkunden. Es liegt eine Sammlung von über 500 Urkunden- 
regesten vor, welche unter der Leitung J. Loserths der Hilfsarbeiter J. Stoiser 
abgefaßt hat. Gleichfalls abgeschlossen ist die Inventarisierung der Be- 
stände des gräflich Herbersteinschen Archivs zu Graz (die Familien Eggen- 
berg und Herberstein betreffend). Ebenso durch J. Loserth die Inven- 
tarısierung des Archive des Hauses Stubenberg, deren Ergebnis im 
XXI. Heft der „Veröffentlichungen“ niedergelegt ist. Desgleichen wurde 
die Inventarisierung der restlichen Bestände des alten Familien- und 
Herrschaftsarchivs der Herren, Freiherren und Grafen von Saurau in An- 
griff genommen. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der 
o. Prof. der Rechtswissenschaft in Berlin Dr. Heinrich Brunner wurde 
zum auswärtigen Mitglied der Kgl. Akademie der Wissenschaften in Stock- 
holm ernannt. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der deutschen 
Rechtsgeschichte Dr. H. Schreuer in Münster wurde nach Bonn und an 
seine Stelle der o. Prof. Dr. Rudolf His in Königsberg berufen. Der 
o. Prof. der Volkswirtschaftslehre Dr. Karl Diehl in Königsberg wurde 
nach Freiburg i. B. berufen. Der ao. Prof. des Kirchenrechts Dr. Karl 
Böckenhoff an der katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg wurde 
zum Ordinarius befördert. Der Professor der Staatswissenschaften an der 
Posener Akademie Dr. Leopold von Wiese und Kaiserswaldau wurde 
an die Technische Hochschule in Hannover berufen. 

Der geistliche Rat Dr. J. Jungnitz in Breslau wurde zum o. Honorar- 
professor der katholisch-theologischen Fakultät daselbst ernannt. 

Die Privatdozenten Dr. W. Kaufmann (Völkerrecht) in Berlin und 
Dr. Albert Hesse (Statistik und Finanzwissenschaft) in Halle wurden zu 
ao. Professoren ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. Kurt Jahn (Neuere Literatur- und Kultur- 
geschichte) in Halle, Dr. K. Haff (Deutsche Rechtsgeschichte) in Würz- 
burg, Dr. C. Enders (Neuere deutsche Literaturgeschichte) in Bonn, Dr. 
Arnold Oskar Meyer (Mittlere und neuere Geschichte) und Dr. Manfred 
Laubert (Mittlere und neuere Geschichte), beide in Breslau. 

Archive, Bibliotheken und Museen: Der Direktor des Kgl. Kupferstich- 
kabinetts Prof. Dr. J. Sponsel in Dresden wurde zum Direktor des Grünen 
Gewölbes, des Münzkabinettes und des Historischen Museums ernannt. 

Der Universitätsbibliothekar Dr. Oskar Maßlow in Bonn wurde zum 
Oberbibliothekar befördert. 

Die Archivare Dr. H. v. Petersdorff am Staatsarchiv in Stettin, 
Dr. J. Kaufmann am Staatsarchiv in Danzig und Dr. G. Kupke am 
Staatsarchiv zu Posen wurden zu Archivrüten, die Archivassistenten Dr. 


Nachrichten und Notizen I. 271 


O. Grotefend und K. Knetsch in Marburg, A. Eggers in Wiesbaden 
und M. Foltz in Danzig zu Archivaren ernannt. Der Archivassistent Dr. 
E. Reibstein in Düsseldorf wurde an das Staatsarchiv in Osnabrück 
versetzt. 

Todesfälle. Kürzlich starb in Dresden im 74. Lebensjahr der Ehren- 
doktor der Leipziger Philosophischen Fakultät General d. Inf. z. D. Exzellenz 
Curt v. Raab, erster Vorsitzender des Kgl. Sächsischen Altertumsvereins 
in Dresden. Wir verdanken ihm eine Reihe von Studien und Arbeiten 
namentlich zur vogtländischen Geschichte, so vor allem die Regesten zur 
Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes 2 Bde.; das Amt Pausa bis 
zur Erwerbung durch Kurfürst August von Sachsen 1569; das Amt Plauen 
im Anfang des 16. Jahrhunderts und Schloß und Amt Vogtsberg bis Mitte 
des 16. Jahrhunderts. 

Am 21. Januar starb der Präfekt der Vatikanischen Bibliothek Dr. 
Franz Ehrle, Ehrendoktor der Universitäten von Oxford, Münster und 
Cambridge. Er war der langjährige Herausgeber des Archivs für Literatur- 
und Kirchengeschichte. Von seinen größeren Arbeiten seien hier nur er- 
wähnt: Beiträge zur Geschichte und Reform der Armenpflege (1881); 
Historia bibliothecae Romanorum Pontificum tum Bonifatianae tum Avenio- 
nensis tom. I. (1890); Gli Affreschi del Pinturicchio nell Appartamento 
Borgia del Palazzo Apostolico Vaticano riprodotti (1897 mit E. Stevenson 
hrsg.); und die Ausgabe der Chronica Actitatorum des Martin de Alpartil 
Bd. 1. (1906). 

Am 21. Januar starb Archivrat Dr. Louis Erhardt in Berlin, das 
langjährige Mitglied des Redaktionsausschusses der Historischen Zeitschrift. 
Sein Forschungsgebiet war die Frühgeschichte der europäischen Völker. 
Von seinen Schriften nennen wir: Kelten, Belger und Germanen (1878); 
Älteste Germanische Staatenbildung (1879) und Entstehung der homerischen 
Gedichte (1894). Auch wir brachten im Jahrgang 1905 unserer Zeitschrift 
einen Aufsatz aus seiner Feder: Die Einwanderung der Germanen in 
Deutschland und die Ursitze der Indogermanen. 


Neu eingegangene Bücher, soweit sie nicht in der Bibliographie zur 
deutschen Geschichte verzeichnet werden. Besprechung bleibt vorbehalten. 


Henderson, B. W., Civil War and Rebellion in the Roman Empire 
A. D. 69—70. London, Macmillan and Co., 1908. 8 s. 6 d. 

Reich, E., General history of western nations from 5000 B.C. to 1900 A. D. 
I Antiquity Vol. I—II. London, Macmillan and Co., 1908. 15 s. 

Babelon, E., La théorie féodale de la monnaie. (Extr. des Mém. de l’Ac. 
des Inscr. et Belles-Lettres tom. 38, 1). Paris, Klincksieck, 1908. 8 fr. 

Delisle, L., Le livre de Jean de Stavelot sur Saint Benoît. (Tiré des Not. 
et Extr. des mss. de la Bibl. Nat. tom. 39). Paris, Klincksieck, 1908. 2 fr. 

Prou, M, Recueil des actes de Philippe I” roi de France (1059—1108) 
Paris, Klincksieck, 1908. 30 fr. 

Daggett, Stuart, Railroad Reorganization. Boston and New York, 
Houghton Mifflin and Co., 1908. 2 $. 


272 Nachrichten und Notizen 1. 


Schybergson, M. G., Henrik Gabriel Porthan D. I. Helsingfo 

Dittberner, W., Issos. Ein Beitrag zur Geschichte Alexanders 
Berlin, G. Nauck, 1908. 3,60 M. 

Henning, W., Die Erinnerungen des Grafen Chaptal an ] 
Berlin, G. Nauck, 1908. 2,40 M. 

Grisar, H., Die römische Kapelle Sancta Sanctorum und 
Freiburg i. B., Herder, 1908. 10 M. 

Bastide, Ch., Bayle est-il l'auteur de l'avis aux réfugiés. Fo 
roses, 1908. 

Muckle, F., Henri de Saint-Simon. Jena, Fischer, 1908. 8 M 

Dahlgren, E. W., Voyages français à destination de la Mer dı 
Bougainville (1695—1749). (Extr. des Nouvelles Archives d 
Scientifiques 1. 14). Paris 1907. 

Macchioro, V., L'Impero Romano nell’ età dei Severi. (Estr 
di Stor. Ant.) Padova 1908. 

Moeller, E. v., Aymar du Rivail. Der erste Rechtshistoriker. 

dien H. 56). Berlin, Ebering, 1907. 

Senn, F., L'Institution des Vidamies en France. Paris, Rousse 

Sägmüller, J. B., Die Bischofswahl bei Gratian. Köln 1908. 

Cagnat, Les deux camps de la Légion III® Auguste à Laml 
les fouilles récentes. (Extr. des Mém. de l’Ac. des Inscr. 
Paris, Klincksieck, 1908. 4 fr. 

Langlois, Ch. V., Les papiers de Guillaume de Nogaret et de 
de Plaisians au trésor des chartes. (Extr. des Not. et Extr. : 
la Bibl. Nat. tom. 39). Paris, Klincksieck, 1908. 2 fr. 

Halpben, L., et F. Lot, Recueil des actes de Lothaire et « 
rois de France (954—987). Paris, Klincksieck, 1908. 15 fr. 

Helmolt, H. F., Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte v 
Bd. 1—2. Leipzig, Inselverlag, 1908. 12 M. 

Courteault, P., Blaise de Monluc historien. Paris, Picard, 1 


S 


213 


Nachrichten und Notizen II. 


Arvid Grotenfelt, Die Wertschätzung in der Geschichte. Eine kritische 
Untersuchung. Leipzig 1903, Veit & Co. VII und 227 S. 

Durch die Schuld des Ref. gelangt dies Buch hier verspätet zur An- 
zeige. Da inzwischen Grotenfelt in neuer Form das gleiche Thema be- 
handelt hat (in seiner Schrift: „Geschichtliche Wertmaßstäbe in der Ge- 
schichtsphilosophie bei Historikern und im Volksbewußtsein“, Lpz. 1906, 
B. G. Teubner) und zu diesen seinen neuen Äußerungen bereits namhafte 
Autoren (vgl. Eucken, Deutsche Literaturzeitung 1905, Nr. 45, Sp. 2762f.; 
Xénopol, La notion de ‘valeur’ en histoire, im Oktoberheft des Jahrgangs 1905 
der Revue de synthèse historique; Ritschl, Theologische Literaturzeitung 1905, 
Nr. 19, Sp. 525f.) das Wort ergriffen haben, so hat es keinen Zweck, jetzt 
noch ausführlich bei dem ersten Buch zu verweilen. Das Verhältnis zwischen 
den beiden Schriften will G. so aufgefaßt wissen, daß die zweite den Ge- 
dankengang der ersten weiter führt: während diese aus methodologischen 
Gesichtspunkten die Frage erörtert, inwiefern eine Wertschätzung in der 
Geschichte unvermeidlich sei, behandelt die andere das Problem der ge- 
schichtlichen Wertschätzung sachlich und inhaltlich. In der allgemeinen 
These, daß die Geschichte durch Wertgesichtspunkte abgegrenzt wird, 
werden heute weitaus die meisten Philosophen und Historiker G. beistimmen. 
Aber in der Auffassung im einzelnen gehen die Ansichten dann vielfach 
auseinander. Dies zeigen z. B. neuerdings die Erörterungen von Rickerts 
Abhandlung ,Geschichtsphilosophie“ in der Festschrift für Kuno Fischer 
(„Die Philosophie im Beginn des 20. Jahrhunderts“, 2. Bd., S. 51ff.), von 
Max Webers ,Kritischen Studien auf dem Gebiet der kulturwissenschaft- 
lichen Logik“ (Archiv für Sozialwissenschaft, Bd. 22, S. 143 f.) und von 
M. Frischeisen-Köhlers Untersuchungen „über die Grenzen der naturwissen- 
schaítlichen Begriffsbildung“ (in Jahrgang 1906 und 1907 des Archivs für 
systematische Philosophie). Rickerts Abhandlung ist soeben in neuer Auf- 
lage erschienen und hat auf die jüngsten Erörterungen über unser Problem 
Bezug genommen, welcher Umstand uns auch bestimmt, jetzt nicht näher 
auf den Inhalt von G.s Buch einzugehen. 

In den Artikeln, die Xénopol in der Deutschen Literaturzeitung 1906, 
Nr. 33—35 über den „Wertbegriff in der Geschichte“ veröffentlicht hat, 
findet sich ein kleiner, aber verhängnisvoller Druckfehler, den aufzudecken 
nicht überflüssig ist, weil sonst die Stellung Rickerts in der Literatur- 
geschichte unserer Frage ganz unrichtig bestimmt wird. Sp. 2188 (Nr. 86) 


1 Vgl. auch Deutsche Literaturzeitung 1907, Nr. 26, Sp. 1619 ff. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. 19 


274 Nachrichten und Notizen II. 


liest man: „Was von Rickert nicht bemerkt wurde, ist, daß die Sache sich 
ganz anders in den Wissenschaften des Individuellen verhält, da bei ihnen 
der inhaltliche Teil desto mehr zunimmt, je allgemeiner der Begriff wird.“ 
Statt „von Rickert“ muß es heißen: „vor Rickert“. — Bei dieser Gelegen- 
heit sei auf den prächtigen Kommentar hingewiesen, den Rickert, die 
Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung S. 469 ff. zu Rankes 
Ausführungen über die Frage des Fortschritts in der Geschichte liefert. ! 

Nachschrift. Während des Druckes der vorstehenden Anzeige ist die 
2. Auflage von Xénopol's „Principes fondamentaux de l’histoire‘ unter dem 
Titel „La théorie de l'histoire“ (Paris 1908) veröffentlicht worden. 

Freiburg i. B. G. v. Below. 


O. Böckel, Psychologie der Volksdichtung. 432 S. 8°. Leipzig, 

B. G. Teubner 1906. Pr. 8 M. 

Daß das vorliegende Buch eine der bedeutenderen Leistungen auf dem 
Gebiete der Volksdichtung ist, unterliegt keinem Zweifel. Gewiß läßt sich 
an dem Werke mancherlei aussetzen: es ist eigentlich keine Psychologie 
der Volksdichtung, sondern handelt nur vom Wesen und Wandel des Volks- 
liedes, sein Verf. steht noch vielfach auf Herderschem Standpunkt, die wich- 
tigen Probleme über den Stil des Volksliedes werden kaum gestreift, Grenzen 
zwischen der lyrischen und epischen Volksdichtung und ihrer Vortragsweise 
werden nicht gezogen, verschiedene Auffassungen lassen sich schwerlich 
halten. Trotz alledem muß man anerkennen, daß das Volkslied noch nir- 
gends von so vielen Seiten und auf Grund eines gleich umfangreichen Ma- 
terials von der Volkspoesie aller Völker beleuchtet worden ist. Über die 
Bedeutung des Buches für die Volkskunde habe ich mich andernorts aus- 
gesprochen; in einer historischen Zeitschrift ziemt es sich, einen Teil 
herauszugreifen, der die Bedeutung des Volksliedes für die Geschichte klar 
legen soll. 

Der 18. Abschnitt handelt über das Verhältnis der Geschichte zur 
Volksdichtung. Hier ist B. neue, selbständige Bahnen gewandelt, die wie 
ich vielleicht mancher andere nicht mit gehen mag. Er verhält sich dem 
Volksliede gegenüber als historische Quelle durchaus skeptisch, er spricht 
dem Volke überhaupt allen geschichtlichen Sinn ab und meint, daß das 
Volkslied für die Geschichte gar keine Bedeutung habe, da der Volkstradi- 
tion der Begriff der Kontinuität fehle, da die Ereignisse und Personen von 
Mythe, Sage und Legende erstickt und nicht selten Taten auf andere Per- 
sonen übertragen würden. Wenn auch in diesen Behauptungen ein Schein 
von Wahrheit liegt, so enthalten sie doch auch viel Unrichtiges. Zunächst: 
was versteht B. unter „geschichtlichem Sinn?“ Mag man die Worte als Sinn 
für geschichtliche Ereignisse oder als Sinn für geschichtliche Überlieferung 
auffassen, weder in dem einen noch in dem andern Falle kann ich B. recht 
geben. Für chronologische Zusammenhänge fehlt dem Volke der Sinn, aber 
nicht für geschichtliche Ereignisse, für geschichtliche Überlieferung. Die 


1 Zu Grotenfelt S. 170 vgl. Histor. Ztschr. 99, S. 143 f. und Gött. Gel. Anz. 
1907, S. 408 f., zu S. 209 Anm. 1 vgl. Ztschr. f. Sozialwissenschaft 1904, S. 305 ff. 


Nachrichten und Notizen II. 275 


ganze Auffassung des Verhältnisses von der Volksdichtung zur Geschichte 
wurzelt m. E. in der nicht ganz richtigen Auffassung, die B. vom Volkslied 
im allgemeinen hat. Dieses ist seinem Ursprung nach der Reflex eines na- 
türlichen Gemüts, der durch die umgebende Natur oder Ereignisse, die das 
Gemüt bewegen, hervorgerufen worden ist. Denn jedes Volkslied kann nur 
einer Seele entquollen sein, nicht einer Gruppe von Individuen; darüber 
sind sich heute alle Forscher einig. Verfolgen wir von diesem Standpunkte 
aus das geschichtliche Volkslied, so werden alle Angriffspunkte B.’s auf seinen 
geschichtlichen Wert verständlich. Ein historisches Volkslied entsteht fast 
durchweg unter dem direkten Eindrucke des geschichtlichen Ereignisses. 
Der Verf. hat an diesem teilgenommen, wie wir es oft aus den Schluß- 
strophen dieser Lieder hören. Er hat das Lied gesungen, die Genossen der 
gemeinsamen Tat haben es ihm nachgesungen, und so ist sein Lied zum 
Volkslied geworden. Nicht der Drang, historische Ereignisse zu besingen, 
sondern die Stimmung, die sein Inneres beherrscht, hat ihn zum Liede ge- 
trieben, die Stimmung, die ihm mit seinen Genossen gemeinsam gewesen 
ist, und durch die allein seine Worte auf aufnahmefähigen Boden fallen 
konnten. Aus dieser Stimmung heraus, aber nicht aus Parteigetriebe, er- 
klärt sich die Auffassung und Schilderung der Ereignisse Besitzen wir 
also geschichtliche Volkslieder von Teilnehmern an den besungenen Ereig- 
nissen — und deren haben wir eine stattliche Anzahl —, so sind diese eine 
ganz vorzügliche geschichtliche Quelle, die uns ein lebendigeres Bild gibt 
als der oft sehr retouchierte Bericht der Chronisten. — Die Teilnehmer der 
Ereignisse sterben dahin, das Lied erhält sich. Ein folgendes Geschlecht 
ererbt das Lied, Leute, die keinen Anteil an den Ereignissen und deshalb 
auch kein seelisches Interesse an diesen und an dem Liede gehabt haben. 
Erst unter diesen tritt der Wandel ein, dem auch lyrische Volkslieder unter- 
worfen sind: jetzt erst ranken sich oft, aber nicht immer, Mythen, Sagen 
und Legenden an den geschichtlichen Kern, und zuweilen werden die Taten 
eines verstorbenen Helden auf einen lebenden übertragen, von dessen Ruhm 
man gehört hat. Also nur durch die Überlieferung kann das historische 
Lied seinen geschichtlichen Wert verlieren, nicht aber darf man ihm diesen, 
wie es B. tut, von Haus aus absprechen. 
Leipzig. E. Mogk. 


Alfred Philippson, Das Mittelmeergebiet, seine geographische und kul- 
turelle Eigenart. Zweite Auflage. Mit 6 Figuren im Text, 18 Ansichten 
und 10 Karten auf 15 Tafeln. Leipzig, B. G. Teubner 1907. X, 261 SS. 

Es ist kennzeichnend für einen pflichttreuen und mit voller Seele seinem 

Berufe ergebenen akademischen Lehrer, wenn die Gelegenheit eines Ferien- 

kursus für Lehrerinnen (1900) ihm zum Anlaß wird für die Ausgestaltung 

eines dem besonderen Zwecke angepaßten und doch allgemeiner wichtigen 

Kabinettstücks der Lünderkunde, das — gemeinverständlich und doch auf 

hohem geistigen Niveau gehalten — mit durchschlagendem Erfolge an die 

Öffentlichkeit treten kann und nach drei Jahren bereits eine zweite Auf- 

lage erlebt. Verlockend war die Aufgabe, ein in vollem Gleichmaß ab- 

gestimmtes Gesamtbild des Mittelmeergebietes, seiner Lage, des Baues, 
19* 


276 Nachrichten und Notizen Il. 


seiner Meeresräume (physikalisch und biologisch), seiner Küsten, des Klimas, 
der Oberflächengestalt und Bevölkerung der Länder, der Pflanzenwelt, Fauna 
und namentlich des Menschenlebens in vielseitiger Gestalt und Betätigung 
zu entwerfen. Aber sie gewinnt in der Hand dieses Schülers Ferdinands 
v. Richthofen, der seinen Meister mit der Widmung dieses Werkes seiner 
dankbaren Verehrung versicherte, einen eigenen Reiz durch die vom erd- 
geschichtlichen Standpunkt beherrschte Fassung. Die Entstehung der 
Formen der Landoberfläche tritt in den Vordergrund; ihre Gliederung durch 
Faltungen und Brüche wird in so planvollem Zusammenhange verfolgt, daB 
für den Lernenden das Mittelmeergebiet zu einer Beispielsammlung der 
wichtigsten Erscheinungen der Geomorphologie wird. Aber unmittelbar 
gepaart mit der Oberflächengestalt gelangt ihre kulturgeographische Wirkung 
zur Würdigung, und hier liegt für den Historiker der besondere Wert dieses 
Buches. Nicht der alte abgegriffene Hausrat halbwahrer Gemeinplätze über 
dies weltgeschichtlich fesselndste Gebiet, auch nicht die in manchen be- 
rühmten Werken gegen diese Gemeinplätze sich kehrende negative und 
schließlich unproduktive Kritik kommt hier zum Vorschein, sondern die 
aus lebensvoller eigener Anschauung erwachsene, von den frischen Augen 
einer in aufmerksamer Beobachtung der Gegenwart erfahrenen und doch 
wirklich historisch gebildeten Forschers selbständig geübte Würdigung der 
Wirkungen der Landesnatur. 

Es liegt in dem wohlerwogenen Plane des Ganzen, wenn auf Quellen- 
und Litteraturnachweise im Allgemeinen grundsätzlich verzichtet wird. Nur 
an einer Stelle mehren sich die Verweisungen etwas, bei der Berührung 
der Frage einer Klimaänderung der Mittelmeerländer in historischer Zeit. 
Philippson neigt für den größten Teil des Mittelmeeres — nur seinen Süd- 
osten, die Nachbarschaft der syrischen und arabischen Wüste nimmt er 
aus — zum Glauben an die Beständigkeit des Klimas seit dem Altertum. 
Ihn beunruhigt dabei nur Nissens Nachweis einer Verfrühung der Erntezeit 
Italiens seit dem Altertum um einen Monat; das wäre allerdings ein schwer- 
wiegender Einwurf, wenn er sicher begründet wäre. Wie zweifelhaft das 
aber ist, haben doch Olcks Nachprüfungen (N. Jhb. f. Phil. 135, 465—475) 
gezeigt. Vgl. auch Tommasi-Crudeli, Riflessioni sul clima di Roma antica 
(Bull. Ist. Arch. II, 2, 1887). Die vortreffliche Ausstattung des Werkes mit 
wohlerwogenen Kartenskizzen und lehrreichen Abbildungen wird Verbreitung 
und Wirkung des vortrefflichen Buches erhöhen. 

Leipzig. J. Partsch. 


Fustel de Coulanges, Der antike Staat. Übers. von Paul Weiß; mit 
einem Begleitwort von Heinrich Schenkl. Berlin u. Leipzig 1907. 
Fustel de Coulanges war einer der bedeutendsten und geistvollsten 
historischen Denker Frankreichs, dessen Verdienst, soviel ich sehe, in 
Deutschland nicht immer nach Gebühr eingeschätzt ist; dies gilt besonders 
für seine in den ‘Nouvelles Recherches sur quelques problèmes d'histoire’ 
herausgegebenen Untersuchungen über das Eigentumsrecht bei den Griechen. 
Sein bekanntestes Werk ist die “Cité antique’, welches seit 1864 in nicht 
weniger als 18 Auflagen erschien. Jetzt, recht verspätet, hat es eine 


Nachrichten und Notizen IL 2717 


deutsche Übersetzung erlebt, die sich ganz angenehm liest; wer den eigen- 
tümlichen Reiz, welchen Fustels Stil ausübt, auf sich wirken lassen will, 
wird freilich lieber zum Original greifen. Die Bedeutung von Fustels ge- 
dankenreichem Buch besteht darin, daß er sich bemüht, die religiöse Grund- 
lage des antiken, griechischen und römischen, Staats aufzudecken; die 
Religion ist nach ihm das bildende Prinzip, sowohl für die Entstehung der 
Familie wie des Staats, und er sucht die Grundsätze des antiken Rechts 
und die Entwickelung der Gemeinde vorzüglich unter diesem Gesichts- 
punkte zu begreifen. Gegenüber der früheren rein politischen Auffassung 
ergibt dies einen entschiedenen Fortschritt; Fustel ist auch der Erste ge- 
wesen, welcher die Bedeutung des Toten- und Ahnenkultus erkannte — 
wie fruchtbar diese Einsicht wurde, ersieht man aus Erwin Rohdes klas- 
sischem Werk ‘Psyche’. Es ist aber nicht zu leugnen, daß Fustel seine 
Ideen mit einer sozusagen grandiosen Einseitigkeit durchgeführt und ein 
einziges Prinzip der Erklärung für Erscheinungen bevorzugt hat, für welche 
noch viele andere Momente in Betracht kommen; so sehr es zu wünschen 
ist, daß alle kritisch urteilenden Freunde des Altertums sein Buch nicht 
unbeachtet lassen, so ist es mir doch zweifelhaft, ob es sich bei seiner 
ausgeprägten Eigenart als Lektüre für ein größeres Publikum eignet. Wie 
verschieden von ihm man jetzt über die Entstehung des Staates denkt, 
dafür sind die jüngsten Ausführungen Eduard Meyers in den Sitzungs- 
Berichten der Berliner Akademie von 1907 der beste Beweis. Trotzdem 
ist zu betonen, daß Fustel de Coulanges mit seinem Werk Bedeutendes für 
ein vertieftes Verständnis des antiken öffentlichen Lebens geleistet hat. 
Prag. Heinrich Swoboda. 


Paul Legendre, Etudes Tironiennes, Paris 1907 (Bibliotheque des 
Hautes-Etudes, Heft 165) bespricht und ediert einen sehr stark mit Tironischen 
Noten durchsetzten Kommentar zur VI. Ekloge Virgils aus dem Cod. 13 der 
Bibliothek zu Chartres, dessen eine Seite in einem schönen Lichtdruck- 
Faksimile wiedergegeben wird. Von allgemeinerem Interesse und bedeu- 
tendem Nutzen ist die Zusammenstellung von Handschriften mit Tironischen 
Noten (S.51—67), die er in Lexica, Psalterhandschriften, Fragmente, Glossen 
und silbentachygraphische Aufzeichnungen scheidet. Relative Vollständig- 
keit ist hier mit anerkennenswertem SammelfleiB erstrebt, aber so wenig 
erreicht, wie bei der daran sich schließenden Aufzählung der den Tiro- 
nischen Noten gewidmeten Spezialliteratur. 

In diesem Zusammenhang sei auf die kurze Mitteilung von Ferd. Rueß, 
Ludwig Traubes Exzerpte über Tironische Noten, Arch. f. Stenographie 58, 
1907, 289—292 verwiesen, die bei dem regen und in den letzten Jahren 
sich noch steigernden Interesse, das Traube diesem Sondergebiete entgegen- 
brachte, durch die Dürftigkeit der Nachlese enttäuscht, durch den Hinweis 
auf ein „Verzeichnis von Tironischen Handschriften“, das Traube binterließ 
(S. 291), aber hochgespannte Erwartungen erregt, die so lange unerfüllt bleiben 
müssen, als sich Rueß nicht auch zur Veröffentlichung dieses Verzeichnisses 
entschließt, um die er hierdurch im Interesse der Sache freundlich gebeten sei. 

Berlin. M. Tangl. 


2718 Nachrichten und Notizen II. 


Marguerite Bondois, La translation des Saints Marcellin et Pierre. 
Paris, Champion 1907. (XVI und 116 S.) 

Das Büchlein ist als 160. Heft der Bibliothèque de l'école des hautes 
études erschienen und bezeichnet sich als eine Studie über Einhard und 
sein politisches Leben von 827 bis 834. Die Verfasserin hat sich mit großer 
Gründlichkeit in die Quellen vertieft, hat es sich aber auch nicht versagen 
können, mit ihrer Gelehrsamkeit ein wenig überflüssigen Prunk zu treiben. 
Davon zeugt nicht nur das 6 Seiten lange Verzeichnis der benutzten Quellen 
und Hilfsmittel, sondern auch die Breite der Darstellung und die Menge 
der Anmerkungen, welche da, wo sie Bekanntes vorträgt, unnötig erscheint, 
während man zuweilen gerade da, wo sie eine eigene Meinung aufstellt, 
eine genauere Begründung oder den Wortlaut der entsprechenden Quelle 
vermißt. Da sie, wie zahlreiche falsch angegebene Seitenzahlen beweisen, 
mein Schriftchen über Einhard nicht dauernd zur Hand gehabt hat, ist es 
ihr mitunter auch begegnet, daß sie eine Ansicht als die meinige bekämpft, 
die ich nicht vertreten habe, oder etwas als eigene Beobachtung gibt, was 
ich auch schon gesagt habe. In Betreff der Kirchen von Seligenstadt hat 
sie Hampe und mich völlig mißverstanden. 

Mit Dank anzuerkennen ist der Nachweis, daß die Passio martyrum 
Marcellini et Petri in Versen nicht von Einhard verfaßt sein kann, weil die 
römische Tradition, auf der sie beruht, erst nach der Mitte des 9. Jahrh. 
entstanden ist. Dankenswert ist auch der Hinweis, daß die beiden ersten 
Bücher der Translatio, für sich betrachtet, schon im Jahre 828 verfaßt zu 
sein scheinen, und daß das dritte und vierte 830/31 geschrieben, die vier 
letzten Kapitel aber erst 834 hinzugefügt sind; doch wird die dieser Auf- 
fassung entgegenstehende Stelle des 1. Kapitels dadurch, daß man sie 
ignoriert, nicht aus der Welt geschafft. Richtig ist auch, daß die Zuge- 
hörigkeit des Briefes 71, in welchem Einhard um seine Entlassung aus dem 
Hofdienste bittet, zum Jahre 830 nicht sicher erweislich ist; daß er aber 
durchaus später geschrieben sein müsse, und daß Einhard die Briefe 19—21 
im Jahre 832 im Namen des Kaisers geschrieben habe, darf man nicht 
einfach als selbstverständlich annehmen. 

Berlin. F. Kurze. 


Die Stadtrechte von Freiburg im Uechtland und Arconciel- 
Illens, herausgegeben von Richard Zehntbauer. Innsbruck, 
Wagnersche Universitätsbuchhandlung 1906. XXXV und 159 S. 

Der Inhalt der kürzlich aufgefundenen Handfeste von Arconciel-Illens 
vom 1. Juni 1271 stammt wie derjenige mehrerer um dieselbe Zeit entstan- 
dener Stadtrechte fast vollständig aus Freiburg im Uechtland. Die Ab- 
weichungen von der dortigen Handfeste von 1249 sind vorwiegend redak- 
tioneller Art. Zehntbauers Edition des Freiburger Stadtrechts tritt den 
Vorgängern gegenüber sehr anspruchsvoll auf; trotzdem ist festgestellt 
worden, daß seine Texte sehr mangelhaft sind, siehe Stutz, Zeitschrift für 
Rechtsgeschichte, Germ. Abt. XXVIII S. 568. Durch größere Über- 
sichtlichkeit und bessere Interpunktion zeichnet sich die neue Edition 
des Freiburger Rechts immerhin auch vor Lehrs „La Handfeste de Fri- 


EEE ee i a Sn 


Nachrichten und Notizen II. 279 


bourg dans l’Uechtland“ aus. Verweisungen auf Lehrs Artikeleinteilung 
wären mit Rücksicht auf die von diesem gebotenen Übersetzungen und Er- 
läuterungen erwünscht gewesen. In art. 153 des Rechts von Arconciel- 
Illens, dem einzigen, der in der Freiburger Handfeste fehlt, ist, wie schon 
von anderer Seite bemerkt worden ist, das Wort emmigos aus einungos 
entstellt. Diese uniones (einungi) sind Statuten, nicht „Bündnisse“. Offen- 
bar stammt auch dieser Artikel, den die Aarberger Handfeste in anderer 
Fassung enthält, aus Freiburg. Der Herausgeber fügt noch andere die 
Herrschaft Arconciel-Illens betreffende Urkunden bei. Mit dem Orts-, Per- 
sonen- und Sachregister (S. 147—154) wären die in den Fußnoten gegebenen 
Worterklärungen besser verschmolzen worden. 

Die Einleitung unterrichtet uns eingehend über die Handschriften, die 
Voreditionen und über die Ortsgeschichte von Arconciel und Illens. Diese 
beiden Burgen und kleinen Ortschaften liegen oberhalb Freiburgs an der 
Saane einander gegenüber. Bei ersterer Burg ist ein noch 1386 be- 
stehendes Städtchen entstanden, welches aber schon vor 1441 von den 
Bewohnern verlassen wurde. 

Die Einleitung hätte starke Kürzungen vertragen; z. B. sind die meisten 
wörtlichen Zitate überflüssig. Dagegen hat Zehntbauer die Verschieden- 
heiten der beiden Stadtrechtstexte nicht hinreichend erklärt. Es ist ihm 
entgangen, daß derjenige von Arconciel-Illens vielfach mit Freiburger 
Tochterrechten, besonders dem von Büren, mehr als mit der Freiburger 
Handfeste übereinstimmt. 

Die Stadtrechte von Arconciel-Illens, Büren, Burgdorf, Erlach und Thun, 
wahrscheinlich auch dasjenige Aarbergs, gehen nicht oder wenigstens nicht 
ausschließlich auf den Text der Freiburger Handfeste zurück, obwohl sie 
sämtlich nach 1249 gegeben sind und eine dieser Handfeste sehr ähnliche 
Textgestaltung aufweisen. Ich führe nur das wichtigste Argument an. 
Das Recht von Arconciel-Illens wiederholt art. 68 und 102 der Freiburger 
Handfeste nach art. 151 bzw. 146, ebenso an gleicher Stelle das Recht von 
Büren. Dagegen enthalten die Handfesten von Thun, Burgdorf und Erlach 
diese Artikel nur einmal und zwar an den zuletzt genannten Stellen. In 
der Handfeste von Thun, der diejenige Burgdorfs an den betreffenden Stellen 
teilweise entspricht, weicht noch die Reihenfolge einer größeren Zahl an- 
derer Artikel, die meist das Gewerberecht betreffen, von der Freiburger 
Handfeste ab; vergleiche auch die Tabelle bei Lehr a. a. O. S. 11 ff. Durch- 
weg ist die Thuner Anordnung als die ursprüngliche zu erkennen, die Frei- 
burger aber durch das Bestreben hervorgerufen, inhaltlich zusammengehörige 
Artikel zusammenzustellen. Wahrscheinlich ist das Rätsel so zu lösen, daß 
eine ältere Handschrift des Stadtrechts neben der sachlich wenig ab- 
weichenden Handfeste in Freiburg weiter benutzt wurde und, später nach 
der Handfeste korrigiert, als Vorlage für die Tochterrechte diente. Aus der 
Vorlage scheint der unzutreffende Ausdruck volumen im Eingang der Frei- 
burger Handfeste zu stammen. 


Ober-Stephansdorf. Heinrich von Loesch. 


280 Nachrichten und Notizen Il. 


Rudolf Brieger, Die Herrschaft Rappoltstein, ihre Entstehung und 
Entwicklung. (Beiträge zur Landes- und Volkeskunde von Elsaß- 
Lothringen, Heft XXXI.) Straßburg, J. H. Ed. Heitz 1907. 
78 Seiten. 

In der Erörterung über die Bestimmungen des Westfälischen Friedens, 
die die Abtretungen des Reiches an Frankreich betreffen, spielt die Frage 
nach der staatsrechtlichen Stellung der Herrschaft Rappoltstein eine er- 
hebliche Rolle; denn davon, ob Rappoltstein als Reichsstand oder aber als 
österreichischer Landstand angesehen wird, hängt die Beantwortung der 
Frage ab, ob die Herrschaft 1648 abgetreten worden ist oder nicht. Die 
Ansichten der Forscher gehen auseinander; es lohnte sich also der Mühe, 
das Verhältnis der Herrschaft zum Reiche und zu Österreich einmal gründ- 
lich zu prüfen, und das hat Brieger unternommen. Zu diesem Zwecke 
hat er auf Grund der Quellen, besonders auf Grund des von dem leider zu 
früh verstorbenen Karl Albrecht herausgegebenen Rappoltsteinischen 
Urkundenbuchs, und gestützt auf die, wenn auch ungleich gearbeitete, so 
doch im ganzen sehr brauchbare im elsaß-lothringischen Ministerium be- 
arbeitete Ortsbeschreibung des Reichslandes Elsaß-Lothringen, die sämt- 
lichen Rappoltsteinischen Güter auf die Art ihrer Erwerbung und die Be- 
schaffenheit des Herrschaftsverhältnisses hin untersucht, eine recht mühe- 
volle Arbeit, die, wenn auch manche Ausstellungen zu machen sind, im 
ganzen mit Erfolg durchgeführt worden ist. Das Ergebnis ist, daß such 
die Rappoltsteinischen Herrschaftsrechte, die teilweise sogar die hohe 
Gerichtsbarkeit umfaßten, verschiedenartigster Entstehung und Qualität 
gewesen sind, und daß die territoriale Gewalt, wo sie sich ausbildete, sich 
auf Grund hoheitlicher, nicht grundherrlicher Rechte entwickelt hat. Der 
größte Teil Rappoltsteins ist zweifellos stets im Verbande der den Habs- 
burgern zustehenden Landgrafschaft gewesen und deshalb 1648 mit dieser 
an Frankreich abgetreten worden. Trotzdem waren die Rappoltsteiner im 
15. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, wie Albrecht 
und ähnlich auch Reuß behauptet haben, „reichsfrei, reichsunmittelbar 
und reichsständisch“, weil in dieser Zeit das persönliche Standesverhältnis 
für die Teilnahme am Reichstage noch maßgebend war. Erst um die Mitte 
des 16. Jahrh. gelang es dem Hause Habsburg auf Grund seiner landgräf- 
lichen Rechte, die Rappoltsteiner endgiltig zu einem Österreichischen Land- 
stande herabzudrücken. Diese Tatsache von neuem, und zwar unumstößlich 
festgestellt zu haben, ist das Verdienst der Arbeit, dem gegenüber die 
kleineren Müngel nicht allzuschwer ins Gewicht fallen. Es sind nämlich 
nicht nur einige nicht ganz unwesentliche Druckfehler stehen geblieben, 
sondern der Verfasser hat auch bei der Feststellung der Örtlichkeiten, die 
doch in lokalgeschichtlichen Untersuchungen von erheblicher Wichtigkeit 
ist, nicht immer das Richtige getroffen. Eine Stelle bei Reuß, L'Alsace au 
17° siècle, I, S. 499 (ils se résignèrent à échanger) und der mittelhoch- 
deutsche Text der Teilungsurkunde von 1298 (,ane“ ist hier mehrfach — 
„ohne“, „ginhalp waldes“ bedeutet „jenseits der Vogesen“) ist von ihm 
mißverstanden worden. 

E. v. Borries. 


en —+ 


Nachrichten und Notizen II. 281 


Beres, AL, Der Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt. Eine historisch- 
dogmatische Untersuchung über die durch das Wesen des Staats be- 
dingten Grenzen der kirchlichen Gewalt. München 1907. 

Von diesem in fünf Bücher eingeteilten Werke liegt hier das erste 
Buch vor (85 Druckseiten). Der Verfasser will vor allen Dingen das unter 
den Bezeichnungen recursus ad principem oder appellatio ab abusu be- 
kannte Institut historisch und dogmatisch ergründen. Das vorliegende erste 
Buch bietet „Die Grundlagen der Beschwerde wegen kirchlichen Amtsmiß- 
brauches im mittelalterlichen Deutschland“. — Wir besaßen bisher über 
diesen Gegenstand vor allem die grundlegenden Arbeiten von Friedberg, 
dem es allerdings darin hauptsächlich darauf angekommen war, das Insti- 
tut im Rahmen der allgemeinen kirchenpolitischen Entwicklung zu werten. 
Schon aus diesem Grunde und wegen der Fülle des inzwischen zutage ge- 
tretenen Quellenmaterials und der rechtshistorischen Einzeluntersnchungen 
(zur Literaturangabe S. 11, Anm. 2 ist nachzutragen: Cagnac, De l'appel 
comme d’abus dans l’ancien droit français. Paris 1906) ergibt sich die Dank- 
barkeit erneuter Behandlung. Anerkennenswert ist, daß der Verf. im Gegen- 
satze zu der Schrift von Eichmann das positive Rechtsmaterial nicht bloß 
für sich isoliert vortragen, sondern „durch eine systematisch-kritische Dar- 
stellung des Zusammenhanges mit dem jeweiligen geltenden Gesamtrecht 
und durch Herausschälung der geschichtlichen Entwicklungstendenz“ dem 
historischen und legislativen Stoff gerecht werden will. Das ist sehr 
dankenswert, stellt aber auch eine so große Aufgabe an den Verfasser, daß 
es abzuwarten bleibt, in welchem Umfange sie von ihm gelöst werden 
wird. Wenn der Verf. den Ausdruck recursus oder appellatio ab abusu bloß 
bei Verletzung kirchlicher Normen, den Ausdruck recursus ad principem 
dagegen allgemein für beide Fälle des Rekurses angewendet sehen will, so 
ist damit, zumal gegenüber der geltenden Praxis, nicht viel gewonnen. Auf 
Einzelheiten, die zu Beanstandungen Anlaß gäben, soll hier nicht einge- 
gangen werden. Der Verf. hat seine Aufgabe mit wissenschaftlichem Ernst 
angepackt und nach der ersten Probe seines Fleißes und seiner Gelehrsam- 

keit kann den folgenden Lieferungen, auf welche eine Gesamt-Übersicht be- 

= reits verweist, mit Interesse entgegengesehen werden. l 

E. Sehling. 


K. Hoede, Die sächsischen Rolande. Beiträge aus Zerbster Quellen zur 

Erkenntnis der Gerichtswahrzeichen. Mit Abb. im Text und einer 

Heliogravüre. Zerbst, E. Luppe (E. Boremski) 1906. 105 S. ' 

So eifrig in den letzten Jahren die Frage nach der ursprünglichen Be- 
deutung der Rolandssäulen behandelt worden ist — man denke an Sello, 
an Platen, an Rietschel, Heck und Stein, an Heldmann und Jostes —, daß 
die vorliegende Schrift sich ihren Vorgängerinnen in jeder Hinsicht eben- 
bürtig anschlösse, wird man nicht behaupten dürfen. Bedenken erweckt 
ihre Anordnung, die es dem Verfasser erlaubt vom Roland und manch’ 
anderen Dingen zu reden, des weiteren die Methode der Darlegungen, die 
vielfach Behauptungen aufstellen anstatt Beweise zu erbringen. Wir wollen 
deshalb den etwas krausen Inhalt des Büchleins nicht vor dem Leser aus- 


289 Nachrichten und Notizen II. 


breiten; es genüge der Hinweis auf einige der Hauptsätze, die H. einfügt 
zwischen einer ausführlichen Geschichte des Zerbster Rolands und nament- 
lich seiner Wiederherstellung in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts 
und andererseits mehreren Kapiteln über die Beziehungen der Rolande zur 
Gerichtsbarkeit, ihren Formenreichtum, ibre Heimat und Herkunft. „Die 
Rolande sind“, so heißt es S. 73f., „Malzeichen der echten Dingstatt der 
Sachsen gewesen.“ „Roland ist ein Deckname des alten sächsischen Ge- 
richtsbildes.“ „In der Bremer Schildumschrift heißt stede nicht ‘Stadt’, 
sondern ‘Stätte’ (Dingstatt).“ „In ihrer Gestaltung sind die Rolande den 
Siegelbildern der Fehmgrafen ähnlich.“ „Sinnbilder, Inschriften und Be- 
ziehungen zur Stadtgeschichte offenbaren die Rolande als Wahrzeichen der 
Gerichtsbarkeit.* „Mit den Steinrolanden ist die Entwicklung der säch- 
sischen Malzeichen abgeschlossen. Sie waren fast überall Wahrzeichen 
städtischer Freiheiten geworden.“ „Das letzte Ziel der Rolandforschung 
liegt auf mythologischem Gebiet.“ Man sieht, H. sucht die Anschauungen 
Rietschels zu verbinden mit denen Platens, als sei nicht des letzteren my- 
thologische Erklärung ebenso einstimmig abgelehnt worden wie die Königs- 
bildertheorie Sellos; die Hypothesen von Heldmann und Jostes werden 
kurzerhand bei Seite geschoben, ohne daß sich der Verfasser sonderliche 
Mühe gegeben hätte, ihnen gerecht zu werden. Die Rolandforschung bedarf 
der Unterstützung durch die lokale Geschichtschreibung, aber diese würde 
ihre Beiträge ergebnisreicher gestalten, breitete sie nur Material aus, sobald 
sie nicht gleichzeitig versteht, es zu sichten und zu gruppieren. Kein 
Zweifel, H.s Schrift ist eingegeben von warmer Begeisterung für den Gegen- 
stand, und nur deshalb urteilen wir so hart über sie, weil auch und gerade 
in der Beschränkung sich der Meister hätte offenbaren können. Am besten 
freilich wäre es nachgerade, käme das Rolandproblem einmal für längere 
Zeit zur Ruhe —, nur dürfte wenig Aussicht dafür vorhanden sein, da seit- 
her wieder die absonderliche Hypothese von F. E. Mann auf dem Plan 
erschienen ist, nach welcher die Rolandsbilder den Helden in durchaus 
epischer Auffassung darstellen, als Knappen bei der Ritterweihe; sie seien 
errichtet worden, um als Vorbilder (warum nicht als Reklamebilder?) für 
junge Fürsten und Herren zu dienen, die der Deutsche Orden zu Kreuz- 
fahrten nach Preußen gewinnen wollte (Beilage zum Jahresbericht des 
Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums zu Posen 1906). Sollte der Kreis der 
möglichen Deutungen noch nicht erschöpft sein, nachdem man jüngst im 
aufgeklärten Berlin den Roland als die Figur des Donnergottes bezeichnet 
hat? Wir fürchten, leider nicht. | 
Königsberg i. Pr. A. Werminghoff. 


Das zweite Stralsundische Stadtbuch (1310—1342). Herausgegeben 
vom Rügisch-Pommerschen Geschichtsverein zu Greifswald und Stralsund. 
Im Anschluß an den von Chr. Reuter, P. Lietz und O. Wehner veröffent- 
lichten ersten Teil bearbeitet von Robert Ebeling, Stadtarchivar zu 
Stralsund. Stralsund, Kgl. Regierungsbuchdruckerei, 1903. VII, 891 S. 

Das älteste Stralsunder Stadtbuch, herausgegeben 1870 von F. Fabricius, 
war 1270—1310 für städtische Geschäfte aller Art geführt worden. Dann, 


En a E E u rg ui om — 


Nachrichten und Notizen Il. 283 


unter dem Stadtschreiber Joh. Kusselin legte man besondere Bücher an für 
das Rechnungswesen, für die Verfestungen (herausg. von O. Francke 1875: 
Hans. Geschichtsquellen I.) und eins für das Übrige. Dieses zweite allge- 
meine Stadtbuch zerfällt wieder in einen Liber de hereditatum obligacione 
(Nr. 1—1644: herausg. 1896 wie oben, jedoch jetzt wiederholt), den Liber 
de hereditatum resignacione (Nr. 1645—3614) und den Liber de arbitrio 
consulum et eorum specialibus negociis (Nr. 3615—3721). Der Inhalt dieses 
letzten Teiles ist zu mannigfaltig, als daß hier näher darauf eingegangen 
werden könnte. Durchsieht man dagegen die häufig durch viele Nummern 
hintereinander gleichtörmigen Eintragungen der ersten beiden Abteilungen, 
so kann man die Frage nicht unterdrücken, ob nicht der Versuch gemacht 
werden könnte, dergleichen sofort in tabellarischer Form zu veröffentlichen, 
nur die von der Durchschnittsform abweichenden Eintragungen aber im 
Wortlaut. Doch mögen die Schwierigkeiten wohl recht große sein. Jeden- 
falls hat der Herausgeber alles getan, den Stoff durch ein Personen- und 
Ortsregister, ein topographisches Register, eins der Stände und Gewerbe 
und ein Sach- und Wortregister der Benutzung möglichst zugänglich zu 
machen. Übrigens sind auch die beiden ersten Abteilungen nicht nur für 
die Rechtsgeschichte von Belang, sondern auch für die Geschichte des 
Städtebaus und mancher anderen Verhältnisse. Die Sprache ist mit ver- 
schwindenden Ausnahmen Latein. "Dem Herausgeber, den Stralsunder Be- 
hörden und dem Rügisch-Pommerschen Geschichtsverein ist die Geschichts- 
wissenschaft für das Werk zu aufrichtigem Dank verpflichtet. Eine 
ausführliche Besprechung hat mit gewohnter Gründlichkeit und Sach- 
kenntnis der leider inzwischen verstorbene Karl Koppmann geliefert: 
Hans. Geschichtsblätter 1904 8. 155—168, die auch einige Verbesserungen 
liefert. 
Jena. F. Keutgen. 


Liz. Dr. Heinrich Hermelink, Privatdozent in Leipzig, Die theologische 

Fakultät in Tübingen vor der Reformation, 1477—1534. Tübingen 1906 

(J. C. B. Mohr). 

Die gehaltvolle Schrift Hermelinks, die aus des Verfassers Arbeiten zur 
Edition der Tübinger Universitätsmatrikeln erwachsen ist, verbindet infolge- 
dessen mit der Beherrschung der allgemeinen Fragen ein gründliches Stu- 
dium der lokalen Verhältnisse und ihrer Quellen. Der erste Abschnitt, der 
die äußere Geschichte der Fakultät bis zur Reformation behandelt, gibt zu- 
nächst eine kurze Skizze der nicht ganz einfachen Gründungsgeschichte 
der Universität, um dadurch die Beziehungen der Theologen zum Georgenstift 
und zur Pfarrei verständlich zu machen, und geht dann weiter zur Schil- 
derung der inneren Organisation der Fakultät, des Studiengangs und ihres 
Verhältnisses zu den übrigen Fakultäten. Von der Erwägung aus, daß die 
theologischen Fakultäten mit ihrem ausgesprochen kirchlichen Charakter 
im Rahmen der mittelalterlichen Universitäten keine Sonderstellung ein- 
nahmen, gelangt dann H. dazu, die Stellung der Universitäten zu Staat und 
Kirche gründlich zu untersuchen, mit dem Ergebnis, daß im. Gegensatz zu 
Georg Kaufmann, aber wie mir scheint mit zureichenden Gründen, die 


284 Nachrichten und Notizen Il. 


Universitäten wieder mehr als kirchliche Anstalten in Anspruch genommen 
werden.! l 

Der zweite Abschnitt, „die in Tübingen gelehrte Theologie“, handelt 
auf grund der über die einzelnen Lehrer noch festzustellenden Personalien, 
ihrer Schriften und sonstiger Zeugnisse von den am Ende des Mittelalters 
ringenden Richtungen, via moderna, via antiqua, Humanismus. An der 
Hand des von einer einzelnen Universität gebotenen Materials erfahren 
unsere bisherigen Kenntnisse von diesen Dingen mannigfache Berichtigung 
und Vertiefung; der Hinweis auf die Wege, die von da zu den Reforma- 
toren weiterführen; macht diese Untersuchungen noch ganz besonders wert- 
voll. Mag es dabei auch auf dem noch wenig geebneten Wege nach Ma8- 
gabe der vorhandenen Quellen nicht immer zu völlig abschlieBenden Er- 
gebnissen kommen, so ist die Schrift doch schon infolge der Schärfe, mit 
der die Fragestellungen erfaßt sind, und infolge der Kraft, mit der an ihrer 
Lösung gearbeitet wird, ein sehr verdienstlicher Beitrag zur Kenntnis der 
vorreformatorischen Theologie, die, wie der Streit um Denifle gezeigt hat, 
eine derartige Förderung durch einzelne Monographien sehr wohl brauchen 
kann. 

Stuttgart. Viktor Ernst. 


Das dritte Heft der Mitteilungen des K. u. K. Heeresmuseums 
in Wien (C. Konegen, 1907) bringt Beiträge zur Geschichte der Lands- 
knechte von W. Erben. Unter Hinweis auf den bekannten unkritischen 
Charakter der Hauptquellen, der Werke des Feldgerichtsschultheißen 
Fronsperger, die zudem erst der Mitte des 16. Jahrhunderts angehören, 
betont er mit Recht die Notwendigkeit, die Quellen der Entstehungszeit 
der Truppe zu sammeln, über welche er bereits lehrreiche Untersuchungen 
angestellt hat.? An solchen Quellen bietet er fünf Kriegsordnungen von 
1499 bis 1522 in sorgfältiger Edition aus dem Münchener Reichsarchiv 
und den Bibliotheken zu Karlsruhe und Gotha. Taktische Ausbildung und 
gewisse disciplinarische und ethische Forderungen treten uns bereits als 
etwas Festgewordenes in starker Übereinstimmung entgegen. — Einen in- 
direkten Beitrag zur Geschichte des Söldnertums gibt F. Berger in einer 
Episode der Tiroler Landesverteidigung 1510. Das Landesaufgebot für den 
Venedigerkrieg hatte nach dem abgedruckten Bericht der Musterungs- 
kommission ein so wenig befriedigendes Resultat ergeben, daß Maximilian 
die Geldablösung vorzog. — Die Erinnerungen eines österreichischen Of- 
fiziers aus dem mexikanischen Feldzuge 1864—67 werden als unmittel- 
barstes Zeugnis über wenig bekannte Ereignisse manchem von Interesse 
sein, besonders durch die unterrichtende Einleitung von Ottokar Weber. 

G. Liebe. 


! Vgl. dazu wieder Kaufmanns Äußerung, Deutsche Literaturzeitung 
1906 Sp. 2818. 

2 Mitteilungen des Instituts f. österr. Geschichtsforschung, Ergänzungs- 
band VI, vgl. auch Laux, Ursprung der Landsknechte in Zeitschr. für 
Kulturgesch. 1901. 


Nachrichten und Notizen II. 285 


Paul Kalkoff, Ablaß und Reliquienverehrung an der Schloßkirche zu 
Wittenberg unter Friedrich dem Weisen. Gotha 1907. Friedrich An- 
dreas Perthes Aktiengesellschaft. 8°. V und 116 S. 

Seitdem J. Köstlin vor anderthalb Jahrzehnten seine Festschrift „Fried- 
rich der Weise und die SchloBkirche zu Wittenberg“ herausgab, ist eine 
Fülle neuen einschlagenden Stoffs veröffentlicht worden. Erinnert sei nur 
an A. Schultes Fugger in Rom (Leipzig 1904). Auch der bewährte Ver- 
fasser des vorliegenden prächtigen Heftchens hat aus dem Ergebnisse seiner 
Forschungen über Luthers römischen Prozeß manches beigesteuert. Hier 
überrascht er durch eine Reihe wertvoller Aktenstücke, die aus dem immer 
wieder ergiebigen Weimar und aus Rom stammen. Von ersteren sei die 
Eingabe erwähnt, die Propst Henning Goede, Dechant Lorenz Schlamau und 
das Kapitel zu Wittenberg an den Kurfürsten richteten, als er sie auf- 
forderte, an einen seiner Räte eine beträchtliche Auslese von Reliquien ab- 
zugeben; von den römischen Urkunden u. a. das Begleitschreiben zu dem 
päpstlichen Licentiatorium für den kaiserlichen Hoftheologen und GroBalmo- 
senier Pedro Ruiz de la Mota, als dieser bei Gelegenheit des zweimaligen 
Aufenthalts Karls V. in Köln für spanische Kirchen etwas von den über- 
reichen Reliquienschätzen der rheinischen Metropole zu erlangen suchte. 
Von besonderer Wichtigkeit aber ist die gründliche und methodisch fes- 
selnde Behandlung, die der Verfasser der neuerdings verschieden beurteilten 
Stellung des Kurfürsten zur Reliquienverehrung, wie zur alten Kirche einer- 
seits und der von Luther veranlaßten Reformbewegung andererseits zuteil 
werden läßt. Nachdem in der Einleitung ein Überblick über die oft sehr 
abweichende Erörterung der Frage geboten worden ist, werden die einzelnen 
Episoden und Wendepunkte sorgfältig besprochen. Herausgehoben seien 
als Beispiele die Ausführungen über den „Gegensatz zwischen der erstarken- 
den Territorialhoheit und der kirchlichen Gerichtsbarkeit", die fromme Ge- 
wissensangst und das Pflichtbewußtsein des Landesherrn (S. 45 ff.) und seine 
veränderte Anschauung von der Bedeutung der Reliquien (S. 50). Verfasser 
kommt zu dem Schlusse (S. 92f.): „Sein (des Kurfürsten) Eintreten für 
Luthers Sache, das seinen weltgeschichtlichen Folgen nach nie unterschätzt 
werden konnte, war also nicht nur weit planmäßiger, entschiedener, um- 
fassender und mutiger, als neuerdings angenommen wurde, sondern auch 
religiös tiefer begründet und sein Verhältnis zu Luther trotz aller äußeren Zu- 
rückhaltung persönlicher, als es selbst scharfblickenden Gegnern erscheinen 
konnte. Und so sollte man ferner nicht zögern, ihn allgemein anzuerkennen 
als den ersten überzeugten Lutheraner, den Erstling der Laienwelt, den 
Senior der evangelischen Gemeinde“. Von Interesse ist hier die Bestätigung 
der Anschauungen, wie sie G. Kawerau 1881 in der Theologischen Literatur- 
zeitung (Sp. 617 ff.) ausgesprochen hatte. Bemerkt sei, daß auf die kur- 
sächsischen Theologen und Räte, auch auf das herzogliche Sachsen, manches 
neue Licht fällt. 

Leipzig. Georg Müller. 


Wilhelm Bauer. Die Anfänge Ferdinands I. Wien und Leipzig, Brau- 
müller 1907. XII, 264 S. (M 6 = Kr. 7,20.) 


286 | Nachrichten und Notizen II. 


Der Bedeutung Ferdinands I. als des Stammvaters der deutschen Linie 
des Hauses Habsburg und des Begründers der österreichischen Monarchie 
ist die Geschichtsforschung bisher noch bei weitem nicht gerecht geworden. 
Augenscheinlich hat die ‘rudes indigestaque moles’? des Buchholtzschen Ge- 
schichtswerkes lange Zeit abschreckend gewirkt. Doch verheißt uns nun 
die kürzlich gebildete „Kommission für die Neuere Geschichte Österreichs“ 
als Grundlage für die dokumentarische Geschichte Ferdinands dessen Brief- 
wechsel vorzulegen. Noch ehe aber von diesem etwas erschienen ist, ver- 
öffentlicht der Gelehrte, der die Herausgabe besorgt, Wilhelm Bauer in 
Wien, eine Nebenfrucht seiner Arbeit in einer kritischen Darstellung der 
Jugendgeschichte Ferdinands, die zugleich als Einleitung zur Herausgabe 
des Briefwechsels dient, indem sie die Periode behandelt, in der der junge 
Fürst noch wesentlich passiv erscheint und einen selbständigen politischen 
Briefwechsel kaum unterhält. Es handelt sich um die eigentlichen Kinder- 
jahre, die Ferdinand in der treuen Hut seines mütterlichen Großvaters ver- 
lebte, wie um die nächstfolgende Zeit, wo der ältere Bruder Karl es ist, 
der, die von der Umgebung Ferdinands wider ihn gesponnenen Ränke 
schnell zerreißend, das Geschick des jüngeren bestimmt, ihn zunächst aus 
Spanien entfernt, dann aber, nachdem Ferdinand es abgelehnt hat, sich bei 
der Kaiserwahl im deutschen Reiche gegen Karl brauchen zu lassen, dem 
Bruder die Vertretung der dynastischen Interessen im Osten, zugleich mit 
der Stellvertretung im Reiche, überweist. Damit endet die wesentlich pas- 
sive Zeit Ferdinands, dessen Geschichte Verf. aber „in Umrissen“ noch bis 
in das Jahr 1525 verfolgt, d. h. bis zur schließlichen Auseinandersetzung mit 
dem Kaiser und bis an die Schwelle der Ereignisse, die den jungen Fürsten 
endgiltig vom Westen abziehen und ihm im Osten die bedeutsamste Lebens- 
aufgabe stellen sollten. 

Es ergeben sich hier bereits die springenden Punkte der Darstellung: 
die an die Person des jungen Prinzen fast von seiner Geburt an geknüpften 
europüischen Kombinationen, sodann die Auseinandersetzung mit Karl V. 
und endlich die Anfünge selbständiger Staatsverwaltung. Bauer ist bemüht 
gewesen, aus den habsburgischen Akten der Archive von Wien, Brüssel und 
Lille sowie mit sorgfältiger Heranziehung der gedruckten Literatur die Ge- 
schichte des Erzherzogs nach diesen drei Richtungen hin aufzuklären. Mit 
besonderer Ausführlichkeit ist er den durch die Verhandlungen und Ver- 
träge von Köln, Worms und Brüssel bezeichneten einzelnen Stadien der Aus- 
einandersetzung zwischen den beiden habsburgischen Brüdern nachgegangen, 
hat auch eine Anzahl wichtiger Dokumente über diesen Gegenstand als 
Anhang der Darstellung beigegeben. In dem Abschnitt über Ferdinands 
Regierungsanfänge in Österreich ist besonders der Charakter und das Trei- 
ben seines vornehmsten Beraters, des habsüchtigen Spaniers Gabriel Sala- 
manca, dem indeß bis zu einem gewissen Grade der einsichtige Bernard 
Cleß, Bischof von Trient, das Gegengewicht hält, anschaulich geschildert. 
Ein einheitliches Bild des Erzherzogs selbst wird uns noch nicht gezeichnet; 
Verf. gibt einzelne Züge, die noch kein ganz harmonisches Gesamtbild dar- 
stellen: in der Tat ist der Charakter Ferdinands an dem Punkt, wo ihn die 
Darstellung verläßt, noch kein fertiger, wenn auch die Grundzüge, die uns 


Nachrichten und Notizen II. 287 


in dem jüngeren Habsburger einen zwar nicht bedeutenden oder gar ge- 
nislen, wohl aber gewissenhaften, einsichtsvollen und nicht unbegabten 
Fürsten zeigen, schon feststehen. Friedensburg. 


Preserved Smith, Luther's Table Talk. A Critical Study. (Studies in 
History, Economics and Public Law, edited by the Faculty of Political 
Science of Columbia University. Vol. XXVI., Nr. 2) New-York 1907. 
Eine ausführliche, anschauliche und klare Darstellung, die uns über 

die äußerst verwickelte Überlieferung der Tischreden Luthers eine vortreff- 
liche Übersicht gibt, bei den Handschriften im wesentlichen auf der Grund- 
lage, die ich in der Einleitung zu meiner Veröffentlichung von Luthers 
Tischreden in der Mathesischen Sammlung (1903) gelegt habe. Nachdem 
Smith dann noch die gedruckten Tischredensammlungen und ihre Über- 
setzungen, englische und französische, besprochen hat, gibt er eine Anzahl 
guter Urteile über die Stellung der Tischreden in der Literatur und ihren 
geschichtlichen Wert, besonders für die Beurteilung Luthers. Verdienstlich 
ist auch der Appendix, der die ganze Literatur der Tischredenforschung 
ziemlich vollständig verzeichnet. Für jeden, der sich über diese Fragen 
orientieren oder auf diesem Gebiete mitarbeiten will, wird Smiths Buch 
ein guter Führer sein. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier nicht der 
Platz. Nur zwei Punkte möchte ich hervorheben, in denen ich mitschuldig 
bin. Der von Schlaginhaufen als Luthers Tischgenosse genannte Corvinus 
ist nicht — wie Preger und mit ihm ich und Smith angenommen haben — 
der hessische Theologe Antonius Corvinus, sondern der aus Halle nach 
Wittenberg geflüchtete Ratsherr Ludwig Rabe. Und die Lobsprüche, die 
wir alle der von Preger veröffentlichten Handschrift mit Schlaginhaufens 
Nachschriften erteilt haben, müssen sehr eingeschränkt werden. Ich habe 
unterdessen die von der Tischredenforschung bisher ganz vernachlässigten 
Handschriftenbände Georg Rörers in Jena durchgesehen. Für Dietrich und 
Mathesius ergeben sie nicht viel neues, für Schlaginhaufen aber bietet Rörer 
an vielen Stellen einen ganz anderen und zwar zweifellos besseren Text, als 
wie ihn Pregers Veröffentlichung hat. Ich werde gelegentlich an einer 
anderen Stelle hierauf zurückkommen, da ich Rörers Abschriften auch bei 
meiner Biographie von Luthers Frau Katharina von Bora (1906) noch nicht 
selbst geprüft hatte. Ernst Kroker. 


Kern, Arthur, Deutsche Hofordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts. 
Zweiter Band. Braunschweig, Anhalt, Sachsen, Hessen, Hanau, Baden, 
Württemberg, Pfalz (Bayern), Brandenburg-Ansbach. (Denkmäler der 
deutschen Kulturgeschichte, herausg. von G. Steinhausen. 2. Abt. Ord- 
nungen. 2. Bd.) Berlin, Weidmann 1907. XVI und 264 S. 8°.1 
Dem Abdrucke dieser Ordnungen ist ein allgemein orientierendes Vor- 

wort vorangestellt. Wer etwa glauben würde, aus ihnen Nennenswertes 

für die territoriale Behördenorganisation zu erfahren, wird sich enttäuscht 
1 Der 1. Band der Hofordnungen umfaßte lediglich solche norddeutscher 
Territorien. 


288 Nachrichten und Notizen JI. 


finden. Man denkt unwillkürlich, daß die zwei großen Hofordnungen 
König Ferdinands I. von 1527 und 1537 Vorlagen gewesen sein müßten; 
dies ist aber keineswegs der Fall. Die österreichischen Ordnungen regeln 
Hof- und Behördenagenden, die Stücke dieser Sammlung beziehen sich 
nahezu ausschließlich auf jene. Über die Organisation der »Hofstaaten“ 
hinaus ergeben sich dabei kulturhistorisch bemerkenswerte Beiträge ver- 
schiedener Art, vornehmlich zur Geschichte von Küche und Keller; die 
Tischordnungen enthalten Bestimmungen, die auf ein sehr ungezwungenes 
Gebaren der Tischgäste schließen lassen. In den Ordnungen König Fer- 
dinands fehlen solche Anweisungen; bei der königlichen Tafel in Wien 
herrschte wohl ein besserer Ton als an den Fürstenhöfen. 

In den Abdrucken ist die alte Orthographie ziemlich treu beibehalten; 
man hätte sie vielleicht mehr der heutigen annähern können. Warum 
tragen die Stücke keine Nummern? Im Register wären zwischen gleich- 
bedeutenden Ausdrücken Verweisungen herzustellen gewesen (Futtermarschall 
und Marstaller, Hofmarschall und Marschall. Im übrigen kann der sorg- 
fältigen Edition nur aufrichtige Anerkennung gezollt werden. 

H. Kretschmayr. 


Visitationsberichte der Diözese Breslau. Archidiakonat Glogau. 
Erster Teil. Herausgegeben von J. Jungnitz. Breslau, G. P. Aderholz' 
Buchhandlung 1907. 4°. XIII und 768 S. Auch unter dem Titel: Ver- 
öffentlichungen aus dem fürstbischöflichen Diözesan-Archive zu Breslau. 
Dritter Band. 

Rüstig schreitet das höchst beachtenswerte Werk vorwärts. Der vor- 
liegende Band ist dem Kardinal Kopp, durch dessen Munifizenz das Breslauer 
Diözesanarchiv gegründet ist und erhalten wird, auch die vorliegende Ver- 
öffentlichung ermöglicht wurde, zum fünfundzwanzigjährigen Bischofs- 
Jubiläum gewidmet. Das älteste Stück des Bandes stammt aus dem Jahre 
1540 und ist ein „Verzeichnuß aller Pfarreten Einkommen im Fürstenthumb 
Sagan dem Herrn Verweser eingestellet von der Sächsischen Regierung“, 
das zur Geschichte des Kirchenvermögens wertvolles Material enthält. Da 
der Herausgeber eine Erklärung, wie Sachsen zur Veranstaltung der Visi- 
tation kommt, nicht gibt, sei folgendes bemerkt: Sagan war 1472 durch 
Kauf an die Wettiner gekommen. Vgl. Böttiger-Flathe, Geschichte von 
Sachsen. °I. Band. 9. 401. Über das weitere Schicksal vgl. ebenda S. 436. 
561. 623. II, 426. Über diese Visitation und Einführung der Reformation 
durch Herzog Heinrich vgl. G. Müller, Verfassungs- und Verwaltungs- 
geschichte der sächsischen Landeskirche in den Beiträgen zur sächsischen 
Kirchengeschichte. 9. Heft. S. 16. Über den Schutz, den Herzog Georg 
dem Kloster zu Sagan und dessen Besitzern zu teil werden ließ, vgl. ebenda 
S. 42. Nachdem das Gebiet 1548 gegen das ursprünglich böhmische Lehen 
Eilenburg eingetauscht worden war, wurde erst 1580 wieder eine Visitation 
in Sagan gehalten, über die also nur eine Übersicht von wenigen Zeilen 
im vorliegenden Bande zum Abdrucke gelangt, wie der ganze Bericht — 
vielleicht Extrakt für den Bischof oder Synodus? — über das Archidiakonat 
Glogau nur 22 Seiten umfaßt. Beinahe ein Jahrhundert vergeht, ehe wieder 


Nachrichten und Notizen II. 289 


Visitatoren ausziehen. Dreimal hintereinander walten sie ihres Amtes: 
1670, 1679, 1687/88. Von sämtlichen drei Visitationen gelangen eingehende 
Berichte zum Abdruck. Sie sind durchaus lateinisch abgefaßt, deutsch 
sind nur Stiftungsurkunden, z. B. einer Kapelle S. 128, einer interessanten 
Schulstiftung, deren Kapital bei der Stadt Görlitz steht S. 148, Inventarien- 
verzeichnisse S. 132, Einkommensübersichten S.133 u. a. m. Der Inhalt des 
Bandes steht den früheren an Vielseitigkeit nicht nach. Hervorgehoben 
seien die Angaben über die nationalen Verhältnisse in den einzelnen Ge- 
meinden, über die konfessionellen Gegensätze sonst und jetzt, über Armen- 
und Krankenpflege u.a.m. Nach der kirchlichen Seite interessieren die 
Mitteilungen über Vorbildung der Geistlichen, über ihre Leistungen und 
über ihre gottesdienstlichen Handlungen. So heißt es S. 336: Baptizat 
Germanico idiomate ex antiquo rituali cum admissione trium patrinorum, 
mandavi, ut deinceps novum ritum a superioribus praescriptum servet. Von 
besonderer Ausgiebigkeit sind die Notizen über die Schulen; Lehrer, Unter- 
richt, Schülerzahl, Schulzucht und Einkommen werden genau geschildert. 
Zur Dorfgeschichte Schlesiens werden charakteristische Beiträge geliefert: 
Adel, Bauern, Gärtner, Häusler erscheinen in ihrer Zahl, Steuerpflicht, 
Opterwilligkeit; Vergleiche dazu bieten die Angaben über die landwirt- 
schaftliche Tätigkeit der Geistlichen, z. B. S. 368. So ist auch dieser Band 
eine wichtige Fundstätte für Kirchen-, Schul-, Wirtschafts- und Kultur- 
geschichte. Der Herausgeber hat eine sachliche Zusammenstellung des 
Stoffes am Schlusse seiner Veröffentlichung in Aussicht gestellt. 
Leipzig. Georg Müller. 


Fehling, Frankreich und Brandenburg in den Jahren 1679 bis 1684. 

Leipzig, Duncker u. Humblot 1907. XLV und 330 S. 7,20 M. 

Das Urteil der historischen Forschung über die äußere Politik des 
Großen Kurfürsten nach dem Frieden von St. Germain hat verschieden ge- 
lautet. Während beispielsweise von den älteren Forschern Droysen ihre 
Fehlerhaftigkeit verneint, Ranke die Beantwortung dieser Frage vorsichtig 
offengelassen hat, ist sie von Fester neuerdings entschieden bejaht worden, 
er hat diese Politik des Anschlusses an Frankreich für den größten Rechen- 
fehler im politischen Leben des Großen Kurfürsten erklärt. Obwohl er in 
anderen Punkten ihm beipflichtet, hat Fehling sich durch Festers Verdikt 
über die brandenburgische Politik in der Periode der Reunionen nicht 
überzeugen lassen, er vermag das Festersche Grundprinzip, die Notwendig- 
keit des Gegensatzes zwischen Frankreich und Brandenburg-Preußen, nicht 
anzuerkennen, ihm steht nicht der Gegensatz zwischen Berlin und Paris, 
sondern der zwischen Berlin und Wien voran, durch ihren gemeinsamen 
Gegensatz gegen Österreich seien Frankreich und Brandenburg aufeinander 
angewiesen gewesen. Aus dieser Ansicht heraus gereicht s. E. der Versuch, 
im Bunde mit Frankreich sein Lebenswerk zu krönen, der politischen Ein- 
sicht des Kurfürsten nicht zur Unehre. Nach seinem Urteil (S. 34) stellt 
sich die brandenburgische Politik nach St. Germain dar als eine Politik 
der Hoffnungen und Entwürfe, großgedacht im Sinne der Zukunft Branden- 
burg-Preußens, getragen von dem phantasievollen Ehrgeiz eines herrischen 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908 2. 20 


290 Nachrichten und Notizen II. 


und zugleich menschlich sympathischen Fürsten; eine Politik in Absicht 
und Anlage ebenso ausgreifend und kühn, wie gehemmt, verkümmert und 
verfälscht in der Ausführung; vielversprechend und doch ohne den gehofften 
Ertrag; endlich Enttäuschung und Ernüchterung. Fehling unterscheidet 
dabei drei verschiedene Perioden, die eingehend charakterisiert werden 
(S. 303/304). Um seine Meinung zu begründen, gibt er eine bis in die 
kleinsten Details gehende Schilderung der Politik des Kurfürsten, ausgehend 
von den Verträgen vom 25. Oktober 167% und 11. Januar 1681 bis zum 
20jährigen Stillstand vom 15. August 1684. Die Arbeit beruht auf den 
Materialien des Archivs des Pariser auswärtigen Amtes, welche der Ver- 
fasser im Auftrage der Kommission für Herausgabe der Urkunden und 
Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Branden- 
burg zu bearbeiten hatte. Er stützt sich in allererster Linie auf die Be- 
richte des französischen Gesandten am Berliner Hofe, des Grafen Rebenac, 
die er für außerordentlich wertvoll und zum Verständnis der Politik des 
Kurfürsten in der Periode der Reunionen ganz unentbehrlich erklärt. 
Darin wird dem Verfasser beizupflichten sein, andere Forscher beurteilen 
freilich die Rebenacschen Berichte wesentlich weniger günstig, mit der 
neusten Schrift in dieser Richtung, der Arbeit von Pagès, will sich der 
Verfasser noch kritisch auseinandersetzen. 

Anerkannt muß werden, mit welcher Sorgfalt Fehling bemüht gewesen 
ist, an der Hand jener Berichte auch den kleinsten Schwankungen der 
daran so überreichen Politik des Kurfürsten nachzugehen, andererseits kann 
nicht geleugnet werden, daß dadurch die Darstellung etwas Ermüdendes 
bekommt, wozu die reichliche Wiedergabe von Aktenexzerpten einiges bei- 
trägt. Das Bild, das vor unseren Blicken entrollt wird, ist nach Ansicht 
des Ref. doch ein recht trübes, diese leidenschaftlich ungestüme, wechselnde 
Politik, die skrupellos in der Wahl ihrer Mittel bald diesem, bald jenem 
Ziele nachjagt, um am Ende nichts zu erreichen, schneidet kläglich ab 
gegenüber der energischen, großzügigen Staatskunst eines Ludwig XIV., die 
von Erfolg zu Erfolg schreitet. Freilich darf dabei nicht vergessen werden, 
daß dahinter die imposanten Mittel des französischen Staates standen, 
denen Friedrich Wilhelm nichts entfernt Ähnliches entgegenzusetzen hatte. 
Einige der wichtigsten Materialien werden im Anhange abgedruckt, darunter 
der interessante Bericht Rebénacs über den ersten Eindruck vom Falle 
StraBburgs auf den Kurfürsten vom 15. Oktober 1681 und ein Gutachten 
von Paul Fuchs aus dem Ende 1682. 

Weimar. J. Trefftz. 


A. Skalweit, Die ostpreußische Domänenverwaltung unter Friedrich Wil- 
helm I. und das Retablissement Litauens. Leipzig 1906, Duncker u. 
Humblot. (Schmollers Forschungen XXV, 3). 357 S. 8,20 M. 

Diese vortreffliche Arbeit, aus der Schule O. Hintzes hervorgegangen, 
ruht fast ausschließlich auf archivalischem Material und vermag so ihr 
Thema wirklich grundlegend zu behandeln. Auch die Disposition ist ge- 
schickt getroffen: erst werden die Pläne und Werkzeuge der Verwaltung, 


Nachrichten und Notizen II. 291 


und dann ihre Gegenstände, die domaniale Großgutswirtschaft, die Amts- 
untertanen, das Retablissement besprochen. 24 wichtigere Aktenstücke sind 
beigefügt. Allgemein wird am meisten II, 3: Das Retablissement interes- 
sieren, mit dem sich ja die bekannte große Salzburger Einwanderung von 
1732 verbindet. Aber der preußische Verwaltungshistoriker wird bes. Teil I 
mit Dank entgegennehmen, der die Kenntnis vom Beamtenstaat Friedrich 
Wilhelms I. wieder um ein Stück erweitert und wertvolle Beiträge zur 
Charakteristik des Königs selbst bringt. Ich glaube auch, daß der 
Verf. in der Beurteilung des ganzen Retablissementswerkes das richtige 
trifft. Zu der Bemerkung S. 30, Anm. 1 über das Edikt vom 13. August 
1713 ist aber heranzuziehen, was Hintze dazu sagt (Hist. Zeitschrift 86, 
405); danach wäre das Urteil Sk.s doch zu modifizieren. S. 6 muß es statt 
Bodo, Dodo heißen. Im ganzen ein ausgezeichneter neuer Beitrag zur 
preußischen Geschichte im 18. Jahrh., der für die weitere Mitarbeit des 
Verf. an den ‘Acta Borussica’ das Beste erwarten läßt. 
Posen. O. Hötzsch. 


Alexander Franz, Die Kolonisation des Mississippitales bis zum Aus- 
gange der französischen Herrschaft. Leipzig, Georg Wigand 1906. 8°. 
Man kann nicht behaupten, daß der Gegenstand des vorliegenden Buches 
ein unbebautes Gelände sei; englische, französische und amerikanische 
Forscher haben ihn bis in die neueste Zeit vielfach unter verschiedenen 
Gesichtspunkten behandelt, und tatsächlich Neues vermag der Verf. kaum 
beizubringen. Vielleicht hat er geglaubt, deutschen Lesern den Stoff in 
deutscher Sprache näher bringen zu sollen. Dazu aber ist sein Buch zu 
schwer ausgefallen. Eine Abhandlung von solchem Umfange, die weder 
durch den bebandelten Gegenstand das Interesse weiter Kreise beanspruchen, 
noch durch eine glänzende Darstellung den Leser mit sich fortreißen kann, 
wird in der Hauptsache auch in Deutschland nur von denen gelesen, denen 
der Stoff aus fremdsprachlichen Darstellungen nicht unbekannt ist. In 
Bezug auf das, was unmittelbar mit seinem Thema zusammenhängt, be- 
kundet der Verf. ein sorgfültiges Verarbeiten der Quellen, die ihm in 
beträchtlichem Umfange bekannt und zugänglich gewesen sind. Dagegen 
sind seine allgemeinen historischen Kenntnisse offenbar nicht 'tiefgründig 
genug, um ihn bei der Beurteilung des Zusammenhanges zwischen seinem 
Gegenstand und der jeweiligen politischen Gesamtlage immer vor falschen 
Urteilen zu schützen. Auch die dem Buche beigegebenen Anmerkungen 
bekunden nur, daß der Verf. die historische Methode nicht beherrscht. 


K. Haebler. 


Die aus einigen Aufsätzen erwaehsene Arbeit von Ch. Schmidt, Les 
sources de l'histoire de France depuis 1789 aux Archives Nationales, Paris 
1907, 288 S. 8°., stellt einen jedem auswärtigen Benutzer des Nationalarchivs, 
der dort über die Zeiten nach 1789 Studien vornehmen will, gewiß hoch- 
willkommenen Leitfaden durch ein Labyrinth dar. Sie wendet sich vor- 
nehmlich an Verfasser von Monographien über einzelne Departements und 

20* 


292 Nachrichten und Notizen II. 


Städte von 1789—1856, die ihre Lokalstudien in Paris ergänzen wollen — 
und nach Schmidt müssen, wenn anders sie Brauchbares leisten wollen. 
Akten, die jünger sind als 50 Jahre, bleiben unter allen Umständen unzu- 
gänglich und daher auch in dem vorliegenden Werke unbesprochen. Da- 
gegen macht der Verf. einige, übrigens unvollständige, Bemerkungen über 
den einschlügigen Bestand des Archivs aus den Zeiten unmittelbar vor 
1789, die wiederum zeigen, wie dürftig dieser ist. Schmidt will übrigens 
die dem Benützer zugünglichen Inventarien keineswegs überflüssig machen, 
sondern sie lediglich ergänzen, bekanntlich eine sehr notwendige Arbeit, 
die hier nach den nicht zugänglichen Verzeichnissen in, wie es scheint, 
sehr befriedigender Weise geleistet wird. Auf manchen Gebieten der inneren 
Geschichte Frankreichs erfährt der Historiker von dem kundigen Beamten 
des Archivs mühelos, ob in diesem etwas ihn interessierendes vorhanden ist, 
wie viele Fascikel in Frage kommen, und wie sie bezeichnet sind. Dabei ist 
freilich zu wünschen, daß der Abdruck der bisher unzugänglichen Verzeichnisse 
das eigene Suchen des Benützers nur erleichtere, nicht aber als überflüssig 
erscheinen lasse. Diesem Abdruck hat der Verf. ebenfalls wichtige Seiten 
vorausgeschickt, in denen er in behaglicher Breite Winke für die Benutzung 
des Archivs gibt, den Arbeitssaal beschreibt, die bescheidene Bibliothek 
(auch einige ihrer Lücken) schildert usw. Dabei vermissen wir etwas, wie 
uns scheint, besonders erwähnenswertes: daß nämlich nicht nur jeder fran- 
zösische Bürger, sondern auch jeder Ausländer ohne weitere Legitimation 
das Nationalarchiv benutzen darf, eine in Deutschland zu wenig bekannte 
Weitherzigkeit, die diese Anstalt auszeichnet. Tadelnswert erscheint dem 
Ref. eine Bemerkung über einen ihm besonders am Herzen liegenden Ge- 
genstand. Schmidt sagt (S. 28) von den 1787 geschaffenen Provinzialver- 
sammlungen: „Man weiß in Wirklichkeit noch nicht genau, was diese Ver- 
sammlungen gewesen sind, noch was sie getan haben.“ Dabei zitiert er 
nur das Werk von Lavergne über sie. Das verrät einerseits Unkenntnis 
der Literatur; denn es kommen, außer den umfangreichen, gedruckten 
Sitzungsprotokollen dieser Versammlungen, noch mindestens vier weitere 
äußerst wichtige moderne Bücher über sie in Betracht. Den Titel des einen 
kann Schmidt auf dem Umschlag zu seinem eigenen Büchlein finden! Wir 
wissen in Wirklichkeit (übrigens auch gerade aus Lavergne!) sehr viel von 
diesen Versammlungen und ihren Leistungen. Anderseits macht Schmidt 
mit dieser Bemerkung eine Unart seiner (der Aulardschen) Schule mit, der 
einmal energisch entgegengetreten werden sollte. Von Erscheinungen, die 
dieser Richtung nicht genehm sind — in diesem Falle von den Leistungen 
der Provinzialversammlungen — wird einfach behauptet, man wisse noch 
nicht genug über sie, um irgend ein Urteil abzugeben. Vor allem wird auf 
diese Weise in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse während der 
Revolutionszeit operiert. In Wirklichkeit wissen wir aus tausend Quellen 
ganz genau die Hauptsache hierüber, daß nämlich die Revolution eine Un- 
summe von Zerstörungen auf diesem Gebiet und von wirtschaftlichem Elend 
im Gefolge gehabt hat. Wie die Dinge im einzelnen lagen, das freilich 
bleibt aufzuklären. 
Hamburg. A. Wahl. 


Nachrichten und Notizen Il. 293 


Eugen Stamm, Konstantin Frantz’ Schritten und Leben. I. 1817—1856. 
291 S. Heidelberger Abhandlungen. 19. Heft. Heidelberg, Karl Winter. 
Das Buch stellt den Lebensgang von Konstantin Frantz dar, der, 1814 
als Sohn eines Pfarrers im ehemaligen Fürstentum Halberstadt geboren, 
als „referierender Literat“ im Dienste des Ministeriums Eichhorn stand, 
von Manteuffel beschäftigt wurde, 1853 als Kanzler des Preußischen General- 
konsulates nach Spanien entsendet ward, aber bald nach seiner Heimkehr 
(1856) aus dem preußischen Staatsdienste schied, um sich als erbitterter 
Gegner Bismarcks ganz publizistischer Tätigkeit zu widmen. Er ist 1891 
in Blasewitz bei Dresden gestorben. Es muß gesagt werden, daß Stamm 
mit seinem fleißigen Buche der Geschichte des politischen Werdens des 
deutschen Volkes im vorigen Jahrhundert einen sehr nützlichen Dienst 
leistet, wenn er mir auch die Eigenart seines Helden zu überschätzen 
scheint. Frantz ist durchaus ein Typ der politischen Romantik, die auch 
bei ihm mit dem Legitimismus verschwistert erscheint. Hauptsächlich 
durch Schelling angeregt, fordert er geniales Philosophieren. Die Philosophie 
ist ihm ihrem Inhalte nach mit der Religion identisch. Die geniale An- 
schauung sagt ihm, daß die Erde ursprünglich der absolute Mittelpunkt 
des Universums gewesen ist. In der Politik ist F. ein Gegner der liberalen 
Anschauungen; als würdigste Vertretung des Volkes schwebt ihm unter 
dem Einfluß des platonischen Ideals eine vom Könige vollzogene Auslese 
der Trefflichsten vor. Die Polen soll Preußen in ihrem Befreiungskampfe 
unterstützen, um mit ihrer Hilfe dem russischen Panslawismus einen Damm 
entgegenzusetzen. Das Gefühl für preußische Ehre muß wie bei manchen 
andern legitimistischen Politikern vor der Doktrin schweigen. Zeitweilig 
machen sich auch realpolitische Anwandlungen bemerklich. Sehr gegen 
Frantz’ Ehrlichkeit spricht ein Pasquill: „Bismarckianismus und Friedericia- 
nismus“ (München 1873, Druck und Verlag d. Lit. Instituts von Dr. M. Huttler), 
in dem Bismarck dem großen Hohenzollernkönig als ein Dämon des Verderbens 
gegenübergestellt wird. Den Thymos, den blinden Willen, der in Bismarck wie 
ein Geist des Unheils waltet, hatte aber F. zwei Jahrzehnte zuvor unter der 
Gestalt Napoleons III. als den Erretter der Welt begrüßt! Auf die erwähnte 
Broschüre möchte ich den Verfasser für die Fortsetzung seiner Arbeit hinweisen. 
Spremberg (Niederlausitz). Rudolf Goette. 


J. Jung, Julius Ficker (1826—1902). Ein Beitrag zur deutschen Gelehrten- 

geschichte. Innsbruck, Wagner 1907. XIV und 572 S. 

Die gelehrte Welt kennt Julius Ficker, den großen Forscher. Die 
Geschichts- und Rechtswissenschaft hat seine bahnbrechenden Werke zu 
würdigen gelernt und wird es noch weiter lernen; denn der zweite Band 
des Reichsfürstenstandes, den Paul Puntschart zur Herausgabe vorbereitet, 
wird neue Anregungen bringen und die Bedeutung der „Untersuchungen 
zur Erbenfolge der ostgermanischen Rechte“ wird erst die Zukunft lehren. 
Nun hat uns aber J. Jung ein Buch geschenkt, das uns auch Fickers Leben 
und Werden, seine Persönlichkeit und seine Stellung zu den Fragen der 
Zeit, sein Wirken als Lehrer, die Entstehung seiner Werke schildert. Jung 
nennt dies Buch einen Beitrag zur deutschen Gelehrtengeschichte, aber es 


294 Nachrichten und Notizen Il. 


ist noch mehr, es ist auch ein Beitrag zur Zeitgeschichte. Den Westfalen, 
der seit dem Jahre 1852 in Österreich seine zweite Heimat fand, hier an der 
Universitätsreform in seiner Wissenschaft wirksamsten Anteil nahm und 
eine historische Schule begründete, der als Großdeutscher den Streit mit 
Sybel ausfocht, aber keineswegs die Ziele der klerikalen Partei in Öster- 
reich teilte, der im Krieg von 1866 gegen die Garibaldiner zog, lernen wir 
in ausführlicher und anschaulicher Darstellung kennen. Die Bilder aus der 
Jugendzeit in Münster, aus dem Studentenleben in Bonn, aus Fickers po- 
litischen Lehrjahren in Berlin und in Frankfurt (1848 und 1849), wo er die 
folgenreiche Freundschaft Böhmers gewann, seine Privatdozentur in Bonn, 
das sind wertvolle Kapitel von allgemeinerem Interesse, da Jung außer der 
reichen Korrespondenz und den Tagebüchern Fickers auch zahlreiches an- 
dere, oft entlegene biographische und zeitgeschichtliche Material heran- 
zog und mit feinem Spürsinn den verschiedensten Beziehungen nachging. 
Die Abschnitte aber, in denen Fickers Lehrtätigkeit in Innsbruck seit 1852, 
die Einrichtung des historischen Unterrichts, die Ausbildung der ersten 
Schülergenerationen, endlich die Beziehungen zum Unterrichtsminister Grafen 
Leo Thun geschildert werden, Zeiten, die Ficker selbst als schönste seines 
Lebens wert hielt, bilden auch einen Mittelpunkt der Biographie In 
dankenswerter Weise teilt Jung viele Stellen aus Berichten und Briefen 
Fickers wörtlich mit.! So wird erst recht deutlich, mit welcher Sicherheit 
und Klarheit der junge Professor seine Aufgabe erfaßte und löste. Hier 
mag jeder Geschichtslehrer noch heute lernen. Die Dokumente aber, welche 
die Beziehungen Fickers zum Grafen Thun beleuchten, geben ein zum Neid 
herausforderndes Bild eines idealen Verhältnisses zwischen Professor und 
Minister gleich ehrenvoll für beide. 

Wie für die früheren Werke Fickers so bringt Jung auch für die 
großen Arbeiten seit der Mitte der sechziger Jahre, die Forschungen zur 
Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens, die Stauferregesten, die Beiträge zur 
Urkundenlehre eine Menge von Detailbeiträgen zur Genesis dieser Werke 
und hebt mit Nachdruck die hohe wissenschaftliche und methodische Be- 
deutung von Fickers Charakteristik Friedrichs I. in der Einleitung der 
Stauferregesten hervor. Ein ungemein wertvolles Kapitel (S. 511—541) 
hat dann H. v. Voltelini beigesteuert, der es übernahm, die Untersuchungen 
Fickers zum germanischen Eherecht und zur Erbenfolge der ostgermanischen 
Rechte zu analysieren und zu würdigen. Die zwei letzten Jahrzehnte seines 
Lebens haben Ficker diese Probleme beschäftigt, hier erhalten wir zum 
ersten Male einen klaren Überblick über diese ganze riesige Arbeitsleistung. 

Es sollte und konnte an dieser Stelle die Fülle reichen und neuen 
Stoffes nur angedeutet werden, die in dem Buche steckt. Ein eigenartiger 
Wert scheint mir darin gelegen zu sein, daß hier einmal einer jener ehe- 
maligen Großdeutschen gewürdigt wird, die „für die Regeneration der 
(österreichischen) Monarchie nicht nur in politischer, sondern auch in kul- 
tureller Beziehung Hervorragendes geleistet haben“ (Vorrede S. IX). 
— Oswald Redlich. 

1 Nicht hier, aber an einzelnen anderen Stellen wäre vielleicht mehr 
Zurückhaltung in Anführung von Briefstellen erwünscht gewesen. 


Nachrichten und Notizen 1l. 295 


Triepel, Heinrich, Prof. in Tübingen, Unitarismus und Föderalismus im 
Deutschen Reiche. Eine staatsrechtliche und politische Studie. Tübingen, 
J. C. B. Mohr 1907. 125 S. M. 3,60. | 
Eine umsichtig und anregend gehaltene Schrift. Ihr Grundgedanke 

ist: Das Reich als Bundesstaat steht und fällt mit dem Monarchismus. 
Straßburg i. E. Rehm. 


St. v. Smolka, Erinnerungen an Leo XII. Gedanken über die welt- 
geschichtliche Bedeutung seines Pontifikats. Freiburg i. B., Herderscher 
Verlag 1906. 

Die Herdersche Verlagshandlung hat der Übersetzung dieses ursprüng- 
lich polnisch geschriebenen Büchleins ein Vorwort vorausgeschickt, worin 
uns der Krakauer Geschichtsprofessor Smolka als einer der bedeutendsten 
Historiker der Gegenwart vorgestellt wird. Wenn sich Zweifel an der 
Richtigkeit dieser Empfehlung erheben sollten, so ist in erster Linie das 
vorliegende Büchlein selber daran Schuld. Smolka hat seit 1886 im Auf- 
trag der Krakauer Akademie im vatikanischen Archiv gearbeitet; er ist 
dadurch wiederholt in Beziehungen zu Leo XIII gekommen. Aber was 
in dieser Schrift an solchen direkten Erinnerungen gegeben wird, ist doch 
nur eine einzige Audienz bei Leo XIII., in der sich dieser über die Eröff- 
nung des vatikanischen Archivs in der längst bekannten Weise aussprach. 
Der gesamte übrige Inhalt der Schrift ist ein abstoßend kritikloser Pane- 
gyricus auf Leo XIII. und auf Pius IX. und zugleich eine Streitschrift 
wider allen Modernismus. Man höre die Urteile Smolkas: die Encyklika 
von 1864 hat dem „Kern der liberalen Doktrinen tödliche Streiche“ versetzt; 
der Syllabus von 1864 mußte gegeben werden, wenn der Papst seiner 
Aufgabe als Statthalter Christi gerecht werden wollte; die Definition der 
päpstlichen Unfehlbarkeit setzte mit Klarheit fest, was in der Kirche „von 
jeher“ vorhanden war; nur wer sich der dogmatischen Konstitution des 
vatikanischen Konzils vom 20. April 1870 (Dei filius) „vorbehaltlos“ unter- 
wirft, ist katholisch; die Wiedererweckung des Thomismus ist die große 
Reinigung der Philosophie von allen Irrtümern; die Ungläubigen haben 
sich in staunender Bewunderung vor den Encykliken Leos XIII. geneigt; 
Inhalt der Weltgeschichte ist die Erfüllung des der Kirche geltenden Spruchs: 
die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen; die letzten beiden 
Päpste waren Größen ersten Ranges, und der jetzige Papst hat ebenfalls 
bereits gezeigt, daß er ein „sacerdos magnus“ ist. Man sieht, in dem einen 
ist Smolka ganz modern: das Neueste kritiklos zu bewundern. Das war 
jederzeit die Eigenschaft der ohne geschichtlichen und überhaupt ohne 
Maßstab denkenden und schreibenden Leute. Man kann das alles einem 
naiv gläubigen Manne und Polen verzeihen. Daß aber eine deutsche 
Verlagsbuchhandlung einen solchen Geist zu den bedeutendsten Historikern 
der Gegenwart rechnet, zeugt entweder von unverzeihlicher Urteilslosigkeit 
oder von schonungsloser Reklame. 

Tübingen. Walter Goetz. 


296 Nachrichten und Notizen II. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Geh. 
Regierungsrat Prof. Dr. Heinrich Brunner in Berlin wurde zum korrespon- 
dierenden Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Bologna und Hofrat 
Prof. Dr. L. Pastor, Direktor des österreichischen historischen Institutes in 
Rom, zum Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften in Krakau gewählt. 

Der ao. Prof. der alten Geschichte Dr. Adolf Schulten in Erlangen 
wurde zum o. Mitglied des deutschen archäologischen Institutes ernannt. 

Universitüten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Archäologie 
Dr. Heinrich Bulle in Erlangen wurde nach Würzburg und der o. Prof. 
der Geschichte Dr. Richard Fester in Kiel als Nachfolger Droysens nach 
Halle berufen. 

Der ao. Prof. der Kirchengeschichte in Jena Dr. Hans Lietzmann 
wurde zum Ordinarius befördert. 

Todesfälle. Am 5. April starb in Göttingen Dr. Adolf Wrede. 
Sein Forschungsgebiet war die deutsche Reformationsgeschichte; von 
größeren Arbeiten, die er veröffentlichte, sei hier nur die „Einführung 
der Reformation im Lüneburgischen durch Herzog Ernst den Bekenner“* 
genannt, die 1887 als Göttinger Preisschrift erschien. Seine Haupttätig- 
keit gehörte der Herausgabe der Reichstagsakten Jüngerer Reihe, für die er 
Bd. 2 (1896) bis 4 (1905) bearbeitet hat. 

Am 3. Mai starb in Bonn im Alter von 71 Jahren der o. Prof. der 
klassischen Philologie Geheimrat Dr. Franz Buecheler. 

Am 6. Juni starb in Greifswald der o. Prof. der Geographie Geh. Re- 
gierungsrat Dr. Rudolf Credner im 57. Lebensjahre. 

Am 11. Juni starb im Alter von 45 Jahren der ao. Prof. der Staats- 
wissenschaften an der Universität Kiel Dr. Georg Adler. 


Berichtigung. 

In der Abhandlung „Die älteste evangelische Armenordnung im vorigen 
Hefte der Hist. Vierteljahrschr. sind folgende Druckfehler stehen geblieben: 

S. 213 Z. 2 ‘Ich ‘hab das in meyn gethan?’ für ‘Ich hab das meyn 
gethan’. S. 220 Z. 5 sind hinter “gescheen’ versehentlich die Worte ausge- 
fallen ‘das beschlossen ist vnd solt gescheen’. 

Außerdem bin ich von befreundeter germanistischer Seite darauf auf- 
merksam gemacht worden, daß S. 203 bei Erklärung der Worte “die ander 
Taffel? an einen pleonastischen Gebrauch des Wortes ‘ander’ um des- 
willen nicht zu denken ist, weil diese Deutung auf einem Gallizismus be- 
ruht, der erst seit dem 18. Jahrhundert nachweisbar ist. Darum ist zu 
streichen, was von mir S. 203 Z. 5—14 gesagt ist, desgl. S. 204 Anm. 1. — 
An den sachlichen Schlußfolgerungen wird dadurch nichts geändert, viel- 
mehr tritt in Kraft, was hypothetisch bereits S. 203 Anm. 1 ausgeführt ist. 

| Hermann Barge. 


Re 


297 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 
Von 
K. Hampe. 


Die erste große Epoche mittelalterlicher Publizistik, die Zeit 
des Investiturstreites mit seinen Ausläufern bis in die Regierung 
Friedrich Barbarossas hinein, darf jetzt als nahezu abschließend 
durchforscht gelten. Es wird noch Jahrzehnte dauern, ehe man 
das Gleiche von den Epochen spätmittelalterlicher Publizistik, 
den Zeiten Philipps des Schönen, Ludwigs des Baiern und der 
großen Konzilien wird behaupten können. Indes ist die Forschung 
da doch auf allen Gebieten ernstlich in Angriff genommen, und 
durch den Editionsbeschluß der Monumenta Germaniae wird sie 
neuen kräftigen Antrieb erhalten. An dem Jahrhundert, das auf 
den Frieden von Venedig folgt, ist man in dieser Hinsicht bisher 
vorbeigegangen. In der Tat ist es ja an privater Publizistik 
merkwürdig arm. Man wird sich die Frage vorzulegen haben, 
woran das lag. An kirchenpolitischen Kämpfen fehlte es ebenso- 
wenig, wie an publizistischen Talenten, wohl aber an theore- 
tischen Streitfragen, welche die europäische Geistlichkeit, noch 
immer den einzigen wissenschaftlich interessierten Stand, zu leiden- 
schaftlicher Parteinahme für oder wider gespalten hätten. Die 
großen politischen Machtfragen beschäftigten mehr die Kanzleien, 
als die privaten Federn. Es ist mir nicht ganz unwahrscheinlich, 
daß umfassende handschriftliche Forschungen noch diese oder jene 
Flugschrift des 13. Jahrhunderts zu Tage fördern würden, reich 
aber ist die Produktion auf diesem Gebiete gewiß nicht gewesen. 

Trotzdem bedarf es unbedingt einer zusammenfassenden Wür- 
digung dessen, was die ausgehende Stauferzeit in offizieller und 
privater Publizistik geleistet hat, der Fortschritte, die hier in 
ideeller wie formeller Hinsicht gemacht sind, und die uns von 
den Traktaten des Investiturstreites hinleiten zu den Flugschriften 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. ‘8. 21 


298 K. Hampe. 


des späteren Mittelalters. Ich hoffe, die Lösung dieser Aufgabe 
in der nächsten Zeit durch Einzelarbeiten von Schülern vor- 
bereiten zu helfen, und möchte hier selbst einen kleinen Beitrag 
dazu geben, der mir aus einer kritischen Beschäftigung mit dem 
Buche von Aug. Folz (Kaiser Friedrich II. und Papst Innozenz IV. 
Ihr Kampf in den Jahren 1244 und 1245, Straßburg i/E. 1905) 
erwachsen ist.! 

Folz behandelt da natürlich auch die wichtigen kaiserfeind- 
lichen Flugschriften, die, wie man bisher allgemein angenommen 
hat, auf dem Konzil von Lyon selbst entstanden sind. Sie sind 
in Winkelmanns Acta imperii inedita gedruckt, und zwar Bd. II, 
T17 f. (= A), Bd. I, 568 (= B) und Bd. II, 709 f. (= ©). 
Ich will hier die Ausführungen von Folz, soweit ich mit ihnen 
übereinstimme, nicht wiederholen. Er weist überzeugend nach, 
daB A den stärksten Einfluß auf die Gestaltung der gegen 
Friedrich II. in Lyon ausgesprochenen Absetzungssentenz geübt 
hat. Ebenso richtig ist seine Annahme, daß C nur eine Beilage 
von B ist. Neben den sachlichen Belegen dafür, die sich häufen 
ließen, kommt da auch die unmittelbare Aufeinanderfolge der 
beiden Stücke ın der Handschrift des Codex Palatinus 953 in 
Betracht. In deu Fragen der Verfasserschaft und Datierung, in 
der Auslegung und Verwertung im Einzelnen aber läßt sich doch 
viel weiter und mehrfach zu ganz andern Ergebnissen kommen. 

Was die Verfasserschaft betrifft, so ist Folz’ Vermutung, der 
in Lyon als Redner hervortretende Bischof von Carinola sei der 
Autor dieser Schriften, gewiß ebenso unbegründet, wie der Hin- 
weis Schwalms? auf einen der spanischen Erzbischöfe. Meines 
Erachtens ist man bisher zu ausschließlich von der Voraussetzung 
ausgegangen, daß der Autor in Lyon selbst geweilt haben müsse. 
Das ist mir bei der Umständlichkeit der schriftlichen Aus- 
führungen an Stelle der bequemeren und wirksameren mündlichen 
Agitation an sich schon gar nicht sehr wahrscheinlich, es wird 
aber auch durch den bisher nicht genügend beachteten Wortlaut 
des Eingangs von B unmittelbar widerlegt: „Die Mutter Kirche 
ist bedrängt und gedemütigt, sowohl dort, wo sie im Augenblick 


1 Für die sonstige Würdigung dieses Buches verweise ich auf meine 
etwa gleichzeitig mit dieser Abhandlung erscheinende Besprechung in 
der Historischen Zeitschrift. 

3? Mon. Germ. Constit. II, 515 N. 1. 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1246. 299 


weilt, als auch an ihrem eigentlichen Sitze (Rom). Denn von 
solcher Schmach der Begierde, Habsucht und von andern Schänd- 
lichkeiten wird sie besudelt in jener Gegend, wo sie in der 
Fremde dem Herrn dahinwallt!, wie alle Ankömmlinge verkünden, 
daß die Seele im Herzen der Gläubigen zermartert wird.“ Der 
Autor ist danach nicht in Lyon zu suchen, sondern erhält seine 
Berichte durch Ankömmlinge von dort. 

Indem er aber fortfährt: „Um die Stadt aber hat der Herr 
die Söhne der Kirche in der Gottlosen Hände geschlossen‘, 
indem er sich in der beigefügten Schrift C über die Verhältnisse 
im Patrimonium bis in die allerjüngste Vergangenheit hinein auf 
das eingehendste unterrichtet zeigt, ohne hier seine Kenntnis auf 
den Bericht von Ankömmlingen zurückzuführen, verrät er deut- 
lich, wo wir ihn zu suchen haben: im Patrimonium selber! 

Wer aber wäre über die Ereignisse im Kirchenstaat genauer 
orientiert gewesen, als Kardinaldiakon Rainer von S. Maria in 
Cosmedin, der dort zum päpstlichen Legaten bestellt war? Auf 
wen würde der leidenschaftlich feindselige Ton dieser Schriften 
besser passen, als auf ihn, das Haupt der Kriegspartei unter den 
Kardinälen, den erbittertsten persönlichen Gegner des Kaisers? 
Nun hat ja schon Winkelmann aus stilistischen Gründen ange- 
nommen, daß alle drei Stücke A, B und C mit der Relation über 
Viterbo (Acta imp. I, 546 ff. = D) ein und denselben Autor haben. 
Folz schließt sich dieser Annahme mit weiteren Gründen an. 
D ist nun aber unzweifelhaft von einem Manne geschrieben, der 
im Dienste Rainers stand (,noster dominus Raynerius“)*, und ich 
möchte hinzufügen: der ganz nach seinen Anweisungen und in 
seinem Geiste schrieb, offenbar ein hochbegabter Kanzlist, dessen 
sich der Kardinal für die Zwecke der Publizistik bediente. Es 
ist weiter zu beachten, daß B, C und D in der bekannten Samm- 
lung des Cod. Vatic. Palat. 953 aufeinander folgen und mit andern 
Stücken der Korrespondenz Rainers vereinigt sind. 


1 „Circa partes, ubi peregrinatur a domino“, vgl. 2. Cor. 5, 6; das 
Komma nach „peregrinatur“ ist also zu tilgen. 

? „Prout omnes predicant adventantes.‘“ Vgl. auch, daß die erneuten 
Friedensneigungen an der Kurie bezeichnet werden als „rumor ille, qui 
spargitur.“ 3 Hiob 16, 12. 

t Vgl. ähnlich in A 718 Z. 40: „assumpto domino Reinerio diacono 
cardinale“. 

21” 


300 K. Hampe. 


Nach allem kann man daher nur noch zwischen den beiden 
Möglichkeiten schwanken, ob jener Kanzlist die Flugschriften A 
und B+ C auf eigene Faust oder nach Anweisung Rainers ver- 
faBt habe. Ich entscheide mich für das letztere, denn das Begleit- 
schreiben B kann wohl nur von einem im Range sehr hoch- 
stehenden päpstlichen Parteigänger abgesandt sein. Die Frage 
hängt wesentlich mit von dem Adressat ab. 

Mit dem Herausgeber Winkelmann haben bisher alle For- 
scher, die sich damit beschäftigten, es als selbstverständlich be- 
trachtet, daß das Schreiben allgemein an die Mitglieder des Lyoner 
Konzils gerichtet sei. Diese Annahme setzt aber eine recht ober- 
flächliche Lektüre voraus.” Denn es begegnet der Satz: „Quis 


1 Winkelmanns Ausgabe darf ja überhaupt nur als eine eilige und 
provisorische angesehen werden. Ich notiere einige Fehler. Acta imp. 
I, 569 Z. 7 ist die Emendation „unus“ statt „unum“ zu verwerfen; ebenso 
Z. 15 „oves“ st. „aves“, das sich durch Jesaias 46, 11 erklärt. Auch mehrere 
orthographische Änderungen wären nicht nötig gewesen. Z. 14 ist das ein- 
geschobene „quas“ zu tilgen, und statt dessen in dem sinnlosen „aput“ eine 
Verderbnis zu suchen, die dem Sinne nach aufzulösen ist in „que contra“ 
oder „que in“. Z. 22 möchte ich statt ,,vero“ lesen „ne“, da eine Negation 
an dieser Stelle unentbehrlich ist; Z. 24 ist das schlecht passende „norat“ 
im Anschluß an Esther 4, 14 (auf welche Stelle mich einer meiner Hörer 
hinwies) wohl zu ändern in „novit“, und Z. 25 wegen der gleichen Be- 
ziehung „pareretur“ sicher in „pararetur“. Z.26 ist vor propositum ein- 
zuschieben „ad“ (vgl. Hebr. 12, 1. Z. 29 ist statt „iram“ zu lesen 
„terram“ (vgl. Sap. 18, 15) Zu Z. 86. 37 möchte ich annehmen, daß 
in der Hs. die Endungen fehlen, und dann lieber auflösen: „Antiocheno 
et Aquilegensi patriarchis non creditur“ (oder „eredatur"?). Endlich ist 
gerade bei solchen Stücken wie diesen Flugschriften das Verzeichnen der 
zu Grunde liegenden Bibelstellen zum Verständnis geradezu unerläßlich. 
Das gilt in noch höherem Maße von der Flugschrift C, zu deren Text ich 
hier ebenfalls einige Verbesserungen anmerken möchte: Acta Impeni II, 
S. 709 Z. 27 ist die Lesart „tunsionibus“ der Hs. b in den Text zu setzen 
statt „visionibus“ a; ebenso S. 710 Z. 4 „abrogare“ b st. „abnegare‘“ a (im 
Vergleich mit der Stelle in A 720, 16); Z. 20: „lutum“ st. „luctum“, „ex- 
tento" st. „extenso“, „collo“ st. ,,colle‘* (im Anschluß an Jes. 3, 16); Z. 37 
„satiatus‘‘ st. „saliatus*; S. 711 Z. 5 „pravis“ b vorzuziehen st. „pronis“ a; 
Z. 12: wohl „contendentes“ st. „contendens“ und ,,concellanei‘ st. „concan- 
cellanei‘; Z. 13 „decurionum“ ist richtig; das „ob decretorum?“ der Anm. 
ist zu tilgen; Z. 80 „inventorem“; S. 712 Z. 33 „mendaciis"; 2. 38 An- 
merkung 44 ist zu tilgen; S. 713 Z. 22 das Komma ist zu setzen nach 
„Libanum“ st. nach „candidum“; S. 715 Z. 18 „dolorem“ st. „dolores“ (im 
Anschluß an Hes. 28, 24); S. 716 Z. 6 statt „et pēco“ a, „et potio" b nicht 
mit Winkelm. „et peticio“ zu lesen, sondern wohl sicher „expositio“. Aus 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 301 


enim novit, utrum uterque vestrum idcirco ad regnum ecclesie 
venerit, ut hoc tempore pararetur“ = „Denn wer weiß, ob ein 
jeder von Euch Beiden nicht vielleicht deshalb in das Reich der 
Kirche gekommen ist, um zu dieser Zeit bereitet zu werden.“ 
Zunächst eine sehr dunkle Stelle, die aber ihre Erklärung findet 
in den fast gleichlautenden Worten Esther 4, 14: „Quis novit, 
utrum idcirco ad regnum veneris, ut in tali tempore parareris“; 
bei Luther: „Und wer weiß, ob du um dieser Zeit willen zur 
königlichen Würde gekommen bist?“ Mardochai ruft die Worte 
Esther prophetisch zu, um sie anzuspornen, daß sie durch ihr 
Wort beim Könige die bedrohten Juden vor der Ausführung des 
Mordbefehls errette. So werden auch die Angeredeten zum mann- 
haften Redekampfe angestachelt, denn vielleicht sind eben sie die 
erwählten Rüstzeuge, um die Kirche vor ihrem Bedränger zu 
schützen. Gerade aber die Abwandelung der Bibelstelle macht 
es noch deutlicher, was bisher von niemand beachtet wurde, daß 
unser Schreiben samt der beiliegenden Flugschrift C eben nur an 
zwei Empfänger gerichtet ist. | 

Wer waren diese Empfänger? Offenbar sehr hochstehende 
Persönlichkeiten, die sich anschickten, am Konzil teilzunehmen 
und nun gegen Kaiser Friedrich scharf gemacht werden sollten. 
„Die Schleuderer der Kirche sollen die Steine bereit finden, und 
wenigstens Unkenntnis der kaiserlichen Schandtaten soll ihnen 
nicht zur Entschuldigung dienen für Kampfeslauheit. Zusammen 
mit den andern auserwählten Obersten Israels, welche sich frei- 
willig zu diesem Wortkampf erbieten, sollen sie die geistlichen 
Schlachten des Herrn durchfechten als Erwählte des Herrn und 
Eiferer für Glauben und Freiheit der Kirche.“ 

Zur näheren Bestimmung dieser hochgestellten Persönlich- 
keiten muß ein einziges Sätzchen ausreichen, das an sich wieder 
dunkel genug ist, nämlich die Anrede: „Ihr aber, auserwählte 
Vögel, die vom Aufgang der heiligen Lehre her zum Schutze 
seiner Kirche der Glanz des Vaters gerufen hat.“! Die Stelle 
erklärt sich durch Hinweis auf Jes. 46, 11: „Ich rufe einen Vogel 
vom Aufgang.“ Wenn sie einen vernünftigen Sinn haben soll — 


der Flugschrift A hebe ich nur hervor S. 719 Z. 1 das sinnstörende „auctori- 
tate“, statt dessen „a veritate‘ zu lesen ist (vgl. Jes. 48, 8). 
1 Vos autem, aves electe, quas vocavit ab oriente doctrine sacre ad 
sue munimen ecclesie splendor patris." 


302 K. Hampe. 


und die Bibelzitate sind hier alle mit großer Überlegung aus- 
gewählt —, so kann sie nur bedeuten, daß der Papst die beiden 
Angeredeten vom fernen Osten her gerufen hat. 

An den Verhandlungen des ersten Konzils von Lyon nahmen 
nun nur ganz wenige Vertreter des Orients teil; nur ganz zu- 
fällig, also schwerlich auf einen Ruf hin, der Bischof von Beirut!, 
dagegen in hervorragender Stellung und durch die Gemeinsamkeit 
ihrer Interessen eng aneinander gekettet: der lateinische Kaiser 
Balduin IL und der Patriarch Nikolaus von Konstantinopel. 
Diese Beiden möchte ich denn auch in der Tat für die An- 
geredeten halten, und meine bis soweit noch unsichere Vermutung 
wird dadurch erheblich befestigt, daß eben auf jene Beiden einige 
weitere Stellen passend bezogen werden können. 

Einmal ist für sie die Bezeichnung „aves electe“ insofern 
geschickt gewählt, als sonst eine Beide umfassende Benennung 
nicht leicht zu finden gewesen wäre. Sodann darf man wohl den 
schon angeführten Worten: „Denn wer weiß, ob ein jeder von 
Euch Beiden nicht vielleicht deshalb in das Reich der Kirche 
gekommen ist, um zu dieser Zeit bereitet zu werden“ noch einen 
besonderen Sinn geben. „Ad regnum“ bedeutet für Esther aller- 
dings: „an den Königshof und zur königlichen Würde“; in Ver- 
bindung mit „ecclesie“ kann man es nur räumlich fassen, und mag 
man es übersetzen: „an den Königssitz der Kirche“ oder, wie ich 
es oben getan habe, allgemeiner: „in das Reich der Kirche“, — 
auf jeden Fall sind die Angeredeten von auswärts her in das 
Gebiet der Kirche gekommen, und zwar nicht aus Anlaß des 
Konzils von Lyon, sondern schon vorher zu einem anderen Zwecke. 
. Vielleicht aber hat ein höherer Ratschluß ihre Herkunft verfügt, 
damit sie nun die Gelegenheit ergreifen, zum Heil der Kirche 
aufzutreten. Alles das paßt vortrefflich für das weltliche und 
geistliche Haupt des lateinischen Kaisertums. Von einem rings 
von Feindesland umgebenen Außenposten sind sie in das eigent- 
liche Reich der Kirche gekommen, nicht erst des Konzils wegen, 
sondern schon 1243, um die Hilfe des Abendlandes für das latei- 
nische Kaisertum und die lateinische Kirche zu erflehen.? 


1 Daß der Patriarch von Antiochia nicht gemeint sein kann, ergibt 
sich aus dem Folgenden von selbst. 

* Auf dem Konzil zu Lyon wurde ihnen denn auch eine reiche Unter- 
stützung von Seiten der Kirche zugestanden, zum Teil vielleicht als Lohn 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1246. 303 


Weiter kommen folgende Worte in Betracht: „Wahrlich, da Ihr 
ja schon früher der Mund des Herrn gewesen seid, der Wert 
von Unwert und Licht von Finsternis scheidet, so seid jetzt nicht 
Söhne des Zurückweichens.“! Man darf hier wohl darauf hinweisen, 
daß Kaiser Balduin vor einigen Jahren hatte wählen müssen, ob 
er Friedrich II. oder Gregor IX. als seinen Oberherrn ansehen 
wolle, und sich zu Gunsten des Papstes entschieden hatte‘, 
während der Patriarch sich gleichzeitig in die engste Abhängigkeit 
vom abendländischen Papsttum begab.” War das nicht jene 
Scheidung von Wert und Unwert, Licht und Finsternis nach dem 
Vorbilde Gottes gewesen? Seitdem hatte freilich Friedrich II. 
aus Rücksicht auf den neuen Papst dem lateinischen Kaiser 
einiges Entgegenkommen gezeigt‘, so daB es vielleicht für kirch- 
liche Parteigänger nicht über allen Zweifel erhaben erschien, ob 
Balduin auch jetzt bei der Stange bleiben würde, zumal ein 
Friedensschluß zwischen den beiden Häuptern der Christenheit, 
der die Kräfte der Kirche frei machte, in seinem eigensten In- 
teresse lag. Hatte der lateinische Kaiser doch auch an den 
Friedensverhandlungen von 1243 und 1244 hervorragenden Anteil 
gehabt’, und es scheint kein Zufall zu sein, daß gerade diese 
Verhandlungen in der dem Schreiben beigefügten Flugschrift C 
verhältnismäßig wohlwollend beurteilt werden. Denn während 
andre Friedensvermittler, wie etwa der Patriarch von Antiochia 
als Betrogene oder gar Betrüger mehrfach heftig gescholten 
werden, sind jene Unterhändler „Eiferer für den kirchlichen 
Frieden“, die noch einen letzten Versuch machen, den ver- 
brecherischen Kaiser mit der Kirche auszusöhnen.® Mit ähnlichen 
Ausgleichsabsichten Balduins mußte man auch jetzt wieder 
rechnen. 

Gerade aber um sie zu durchkreuzen, scheint mir unser 
Autor zu bemerken: Werde jetzt nicht die Gelegenheit zur Ab- 


für ihre dem Papste ergebene Haltung in dem Streite mit Friedrich II. 
Vgl. die dankenswerten Zusammenstellungen in dem von J. Haller in ge- 
sunder Reaktion gegen zu lobpreisende Besprechungen doch wohl allzu 
arg zerzausten Buche von W. Norden, Das Papsttum und Byzanz, insbes. 
S. 282, 285, 314. 

1 „Sane cum iam pridem fueritis os domini separantis pretiosum a 
vili et lucem a tenebris, ne (Druck: vero) sitis nunc subtractionis filii.“ 

2 Norden S. 324. 326. 3 Norden S. 276. * Norden S. 326. 

5 Vgl. Reg. Imp. V, 3398. 3423a. 3432a. 6 Vgl. C 712, 18. 


304 K. Hampe. 


setzung Friedrichs ergriffen, so werde jener mit seinen gewaltigen 
Machtmitteln die Kirche derart zerschmettern, daB sie weder zu 
ihrem Sitze (Rom) zurückkehren, noch weiter vorschreiten („ultra 
progredi“) könne. Dies Weitervorschreiten in der Richtung 
Lyon-Rom, West-Ost, bedeutet in diesem Zusammenhange doch 
wohl ein Unternehmen zu Gunsten des lateinischen Reiches, für 
das die Vernichtung Friedrichs die Voraussetzung bilden soll. 

Endlich ist auch die Warnung vor den im Interesse des 
Friedens eifrig tätigen beiden Patriarchen von Antiochia und 
Aquileja! besonders gut verständlich, wenn sie an den dritten der 
in Lyon anwesenden Patriarchen, den von Konstantinopel, ge- 
richtet ist, der auf dem Konzil seinen Platz mit jenen gemeinsam 
hatte und leicht von ihnen beeinflußt werden konnte. Andrerseits 
wissen wir ja aus der Korrespondenz des Kardinals Rainer, wie 
mißtrauisch dieser jene Friedensbestrebungen verfolgte. 

Ich meine, das Zusammenstimmen aller dieser Beziehungen 
erlaubt die Annahme, daß Kaiser Balduin IL und Patriarch 
Nikolaus von Konstantinopel in der Tat die Empfänger des 
Schreibens waren. Dann aber muß auch Kardinal Rainer selbst, 
nicht blos sein Kanzlist, der Absender sein, wenn er sich auch 
zur Abfassung jenes Kanzlisten bediente; denn wie sollte eine 
untergeordnetere Persönlichkeit in diesem Tone mit so hohen 
Herren reden! 

Mit dieser Annahme ist ganz gut verträglich, daß die dem 
Schreiben beigefügte Flugschrift C sich in der Form allgemeiner 


! Bei dieser Gelegenheit sei auf einen Irrtum Fickers aufmerksam 
gemacht. In Reg. Imp. V, 3470a bezieht er den letzten Satz des Begleit- 
schreibens B, in dem von Segnungen Gebannter im Gebiete von Foligno 
‘ und Gubbio und von MeBfeier und andern kirchlichen Kulthandlungen dort 
und in andern interdizierten Gebieten die Rede ist, auf den Patriarchen 
von Aquileja und folgert daraus Schlüsse auf die Reiseroute desselben, der 
sich von dem Kaiser getrennt habe. Folz schließt sich ihm durch die Art 
seiner Übersetzung S. 89 an. Die Worte „ipse autem“ und ,prenuntius 
Antichristi“ weisen aber ganz sicher auf Friedrich selbst hin. Die Stelle 
gewinnt dadurch an Bedeutung. Es sind Vergehen Friedrichs, die in der 
beiliegenden Flugschrift übergangen sind, und die hier noch nachgeholt 
werden, um zugleich dem Begleitschreiben einen wirkungsvollen Abschluß 
zu geben. Nur gehören sie nicht zum Jahre 1245, wo sie in das kaiser- 
liche Itinerar nicht passen würden, sondern in eine frühere Zeit, vermutlich 
zum Jahre 1240, wo Friedrich sich länger eben im Gebiete von Gubbio und 
Foligno aufhielt, vgl. Reg. Imp. V, 2741 ff. 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 305 


an die versammelten Konzilsväter wendet, wie etwa aus der An- 
rede „patres conscripti“ (713, 30) allein schon deutlich hervor- 
geht.! Sie mochte absichtlich in eine Gestalt gebracht sein, um 
gegebenenfalls direkt als Rede auf dem Konzil verwendet werden 
zu können, sie sollte natürlich auch andern Konzilsvätern, nicht 
nur den beiden Konstantinopolitanern bekannt werden, und es 
wäre immerhin möglich, daß sie, wie diesen, so auch andern zu- 
gesandt worden ist.? 

Wann ist nun das Schreiben B mit der Flugschrift C als 
Beilage verfaßt und abgesandt worden? Schon Winkelmann ver- 
legt es in den Juli 1245, Folz S. 97 noch genauer zwischen den 
zweiten und dritten Verhandlungstag des Konzils (5. und 17. Juli); 
denn die „eindringlichen, gegen Schluß immer heftiger werdenden 
Aufforderungen, kein Mitleid zu haben mit dem Kaiser, sondern 
ihn zu vernichten“, scheinen ihm in die Tage unmittelbar vor 
seiner Absetzung zu weisen, und eine Stelle, die von den Ver- 
läumdungen eines Falschredners spricht, erscheint ihm als eine 
unverkennbare Anspielung auf das Auftreten des Thaddäus von 
Suessa am zweiten Verhandlungstage. Auf den ersten Blick mag 
diese Behauptung bestechen, einer gründlicheren Prüfung hält sie 
nicht Stand. Schon mit der räumlichen Verlegung der Abfassung 
von Lyon ins Patrimonium wird sie ja überaus unwahrscheinlich. 
Es ist aber auch in beiden Stücken B und C schlechterdings kein 
Moment, das über die erste Woche des Juni hinauswiese Bis zu 
diesem Zeitpunkt hin sind die einzelnen Phasen der Verhand- 
lungen mit Friedrich, seine Unternehmungen in Mittelitalien in C 
mit großer Vollständigkeit geschildert. Dann, mit dem Momente, wo 
der Kaiser zusammen mit den friedensfreundlichen Patriarchen von 
Antiochia und Aquileja auf Verona, „wie er angab“ („ut dicebat“) 
sich bewegt, auf dem Wege dahin noch einige Schandtaten begeht, 
und seine zurückbleibenden Mannschaften im Kirchenstaat selbst 
noch bis in den Juni hinein („adhuc in iunio“) mit den Greueln 


1 Auch die Anrede „animalia oculata“ 718, 35 deutet darauf; ein Schüler 
wies mich auf die Parallelstelle Winkelm. Acta II, 701, 7. 

? Daß die beiden Schriften A und C so oder so auch andern Konzils- 
besuchern bekannt geworden sind, ist begreiflich genug. Eine Überein- 
stimmung mit ihnen in einzelnen Punkten, wie etwa in der Rede des 
Bischofs von Carinola (vgl. Folz S. 96), kann daher gar nichts Auffälliges 
haben. 


306 K. Hampe. 


fortfahren, bricht alles ab. Denn was nun folgt („Ecce quomodo 
aquila“ etc. 713, 20 ff.) ist nichts als eine Angleichung der letzt- 
geschilderten Ereignisse an biblische Bilder: So ist der Flug des 
Adlers zum Libanon, dem Wohnsitz der Kirche, eben der Einfall 
Friedrichs ins Patrimonium, die beiden Grausamkeit und Untreue 
darstellenden Falkenflügel (vgl. Hosea 13, 14. 15) sind seine aus- 
führenden Organe Peter von Vinea und Vitalis von Aversa, und 
die Absicht Friedrichs, in Verona seinen Sitz aufzuschlagen („apud 
Veronam vult ponere sedem suam“) wird als ein Zeichen dafür 
gedeutet, daß er der Vorläufer des Antichrist ist, denn Verona 
liegt im Norden, um Mitternacht! Und dieser Vergleich wird 
dann ja weiter in grandioser Weise bis ins Einzelne hinein durch- 
geführt; selbst die strenge AbschlieBung seines sizilischen Reiches 
nach außen und die mit Kostbarkeiten beladenen Wagen seines 
Gefolges müssen dazu herhalten. 

Ich will hier auf diese Einzelheiten des Inhalts nicht näher 
eingehen, obwohl es sich wahrlich lohnen würde, denn einer 
meiner Schüler wird das Thema demnächst ausführlicher be- 
handeln. Hier kommt es nur auf die kritischen Momente zur 
Datierung an, und da vermag ich den Worten „apud Veronam 
vult ponere sedem suam“ nicht die Auslegung zu geben, die Folz 
S. 97 ihnen geben möchte. Nicht auf eine bevorstehende Ankunft 
in Verona sollen sie sich beziehen, sondern auf den Beginn der 
Verhandlungen des dortigen Fürstentages. Das ist eine künst- 
liche, gepreßte Deutung. Nein, von der Ankunft Friedrichs in 
Verona (2. Juni!) hat unser Autor zur Zeit der Abfassung der 
Flugschrift offenbar noch nichts erfahren. Diese Nachricht, die 
ja aus feindlichem Gebiet keineswegs mit Eilboten bestellt wurde, 
brauchte aber sicher länger als eine Woche, um in die Umgegend 
von Rom zu dringen. Bis mindestens zum 10. Juni etwa konnte 
also die Schrift geschrieben werden. 

Und für diesen Zeitpunkt, die erste Hälfte des Juni, bis 
wohin die Erzählung der letzten Ereignisse reicht, sprechen nun 
auch andre Momente. Zunächst ist jetzt der im Konzeptbuche 
Alberts von Passau der Flugschrift C hinzugefügte Vermerk 
„Dat. circa principium iunii“ doch keineswegs mit Winkelmann 
einfach mehr abzutun durch den Hinweis darauf, daß noch 


1 Bei Folz S. 83 Anm. 3 durch Druckfehler: 2. Juli. 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 307 


Ereignisse im Kirchenstaate aus dem Juni erwähnt, und die 
„natürlich in Lyon“ vorgenommene Veröffentlichung der Schrift 
also nicht vor Ende Juni, vielleicht erst Anfang Juli erfolgt sein 
könne.! Vielmehr, liegt hier wirklich nur eine Vermutung Alberts 
von Passau vor, was ich nicht bestreiten will, so hat er in diesem 
Falle durchaus das Richtige getroffen. 

Ausschlaggebend sind aber erst die beiden, von Folz an- 
scheinend ganz übersehenen Stellen, in denen es von dem kaiser- 
lichen Gegner heißt: „Er befiehlt (Präsens!), die Straßen scharf 
abzusperren, damit die Kardinäle, Prälaten oder ihre Boten nicht 
zum Konzil kommen können“ (C 714, 11) und die Wiederholung 
(C 716, 20): „wie darf mit ihm eine Versöhnung eingeleitet werden, 
da er das Konzil der Kirche zu verhindern sucht?“ Es ist klar, 
daß das nicht zwischen der zweiten und dritten Sitzung des 
Konzils geschrieben sein kann, wohl aber in der ersten Hälfte 
des Juni, da das Konzil auf den 24. Juni nach Lyon berufen war. 

Da nun die Gleichzeitigkeit von B und C wegen ihrer ge- 
meinschaftlichen Absendung und aus inneren Gründen voraus- 
zusetzen ist, so dürfen auch die oben angeführten Worte von dem 
„Falschredner“ (B 569, 3), die dem Bibeltexte Hiob 16, 9 angepaßt 
sind?, nicht auf die Konzilsreden des Thaddäus von Suessa bezogen 
werden. Vielmehr können nur die letzten Friedensunterhandlungen 
vor dem Konzil von März bis Mai 1245 gemeint sein, die vor 
allem von dem Patriarchen Albert von Antiochia vermittelt wurden. 
Folz selbst (S. 30) hat betont, wie bei diesen Verhandlungen 
plötzlich Anfang Mai ein Moment eintrat, in dem Innozenz IV. 
selbst wankend wurde, die Friedenspartei an der Kurie obzusiegen 
und der Ausgleich, allerdings auf Grund enormer Zugeständnisse 
Friedrichs®, vollzogen zu werden schien. Hier liegt die Krisis, 
nicht zwischen der zweiten und dritten Sitzung des Konzils. 


1 Winkelm. Acta II, 717. 

2 Die ähnliche Stelle in C 711, 26ff. bezieht sich auf die Verhand- 
lungen vom Sommer 1243, bei denen die Entscheidung durch ein Konzil 
von Friedrich abgelehnt wurde, vgl. Reg. Imp. V, 3378a. 

5 Die Stelle in C 716, 6ff. ist sicher auf diese Anerbietungen zu be- 
ziehen, wie auch Folz S. 32 nach dem Vorgange Fickers tut. Ist meine 
schon oben erwähnte Emendation „expositio“ richtig, so handelte es sich 
um eine schriftliche Erklärung jenes Inhalts, die Friedricb abzugeben 
bereit war. 


308 l K. Hampe. 


Sobald die Verhandlungen dort einmal begonnen hatten, stand 
der EntschluB der Kurie zur Vernichtung des Kaisers fest, und 
es galt nur noch, das Konzil mitzureißen. Aber kurz vorher 
noch schwebte die große Entscheidung auf des Messers Schneide. 
Und damals ist nun Rainer, das Haupt der Kriegspartei 
unter den Kardinälen, dessen Fernsein von der Kurie man eben 
in dieser Schwankung verspürt, von ernstester Sorge darüber er- 
füllt worden, daß selbst die „Brautführer“ der Kirche der Stimme 
des Herodes mehr Gehör schenkten, als den Worten Jesu Christi 
(B 568, 37), daß sogar „die, welche das Lager Salomos um- 
stehen“ (B 568, 44), taub seien gegen die Klagen der Mutter 
Kirche und sich von den heuchlerischen Schmeichelworten des 
Gegners umstricken ließen. Da hat er mit Hülfe der Feder eines 
begabten Kanzleibeamten noch einmal ein gewaltiges publizisti- 
sches Geschützfeuer losgelassen. Es galt, Zweifel an der Ehr- 
lichkeit des Friedensangebotes, an der Möglichkeit irgendwelcher 
Garantien für die Vertragstreue des Kaisers zu erregen durch die 
Schilderung seiner ganzen Vergangenheit und insbesondere der 
jüngsten, noch während der Friedensverhandlungen begangenen 
Übergriffe in Mittelitalien. Erwägt man diese ganze Tendenz 
Rainers, koste es, was es wolle, die schwebenden Friedensverhand- 
lungen zu stören, so wird man kaum daran zweifeln können, daß 
hier geringfügige Vorkommnisse beim Truppendurchmarsch, die 
bei der allgemeinen Gespanntheit der Lage und einem feindlichen 
Vorstoß gegen das von der Friedenssicherung ausdrücklich aus- 
genommene Viterbo kaum zu vermeiden waren, von Rainer mit 
bewußter Absicht maBlos aufgebauscht worden sind.! Weniger 
die Aufwallungen von Friedrichs leidenschaftlichem Temperament 
haben den Abschluß des Friedens auch jetzt verhindert, als die 
scharfmachenden, verhetzenden Berichte des Kardinals Rainer. 
Vor allem aber haben er und sein publizistischer Gehilfe mit 
glühendem Hasse, wilder Phantasie und doch zugleich auch meister- 
hafter Berechnung ein relisiöses Grauen vor Friedrich zu wecken 
und zu steigern versucht, indem sie ihn, anknüpfend an Äuße- 
rungen päpstlicher Manifeste, mit dem ganzen Aufwand apo- 
kalyptischer Bilder und eschatologischer Vorstellungen schilderten 


1 Mit dieser Auffassung scheint auch die Ansicht des Patriarchen von 
Antiochia übereinzustimmen, vgl. Winkelmann, Acta imp. I, 565. 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 309 


als den Vorläufer des Antichrist, mit dem kein Friede und Ver- 
gleich möglich sei. Das hat vielleicht mehr als alles andre auf 
die Gemüter der Zeitgenossen gewirkt und noch bis in ferne 
Jahrhunderte seinen Niederschlag gefunden in der Kaisersage. 
Mit solchen Mitteln galt es nun zu wirken auf die Lauen, 
Schwankenden, zum Frieden Geneigten. Bei Kaiser Balduin 11. 
war die Gefahr einer solchen Neigung um so größer, als er eben 
auf der Reise nach Lyon im Begriffe stand, eine persönliche 
Unterredung mit Friedrich II. zu suchen; wie leicht konnte er 
sich von ihm fangen lassen! Am 17. Juni 1245 ist Balduin in 
der Tat von Modena aus auf ganz kurzen Besuch zu Friedrich 
nach Verona gekommen.! Daß der Patriarch von Konstantinopel 
in seiner Umgebung war, ist zum mindesten nicht unwahrschein- 
lich. Vielleicht hatten die Beiden schon damals die Mahnschrift 
des Kardinal Rainer erhalten, vielleicht auch ging sie ihnen kurz 
darauf bei ihrer Weiterreise nach Lyon oder ihrer dortigen An- 
kunft zu. Von ihrer Beteiligung an den Konzilsverhandlungen 
ist nur bekannt, daß der Patriarch auf der Vorversammlung des 
26. Juni die traurige Lage seiner Kirche schilderte, und daß 
Kaiser Balduin am dritten Sitzungstage, wie es scheint, unter 
denjenigen war, welche für eine Verschiebung der Absetzungs- 
sentenz eintraten.” Danach hätten Rainers Bemühungen bei ihm 
zwar nicht ihre volle Wirkung ausgeübt, indes ein nachhaltiger 
Widerstand gegen die Absetzung Friedrichs wurde von dieser 
Seite doch auch nicht geübt. Vermutlich aber waren wie schon 
bemerkt, die beiden Konstantinopolitaner auch nicht die einzigen 
unter den Konzilsteilnehmern, denen die Flugschrift C zugestellt 
wurde, zumal sie ohne jenes Begleitschreiben B auch in das 
Konzeptbuch des Dekans Albert von Passau gekommen ist, der 
ebenfalls zu den Teilnehmern des Konzils gehörte (vgl. Folz S. 60). 
Dort allein ist nun die andre Flugschrift A überliefert, über 
die ich einige Bemerkungen hinzufüge DaB sie von demselben 
Autor, und zwar zu einem früheren Zeitpunkte verfaßt ist, be- 
weist neben vielen andern allein schon eine einzige Stelle. In C 
wird dem Kaiser nämlich (710, 41) ein vierfaches Majestäts- 
verbrechen zur Last gelegt und auf eine weiter unten folgende 
Erklärung hingewiesen. S. 715, 22 indes wird der Vorwurf 


1 Vgl. Reg. Imp. V, 3476c. * Ebenda 77508. 


310 K. Hampe. 


einfach ohne Erläuterung wiederholt. Der Leser kann also un- 
möglich alınen, worin gerade das Vierfache des Majestätsverbrechens 
besteht. Dem Verfasser schwebte offenbar seine frühere Flug- 
schrift A vor, in der er (720, 3ff.) ausführlich auseinandergesetzt 
hatte, wie Friedrich einmal durch die Todesandrohung gegen Papst 
und Kardinäle, dann durch die Gefangennahme der Konzils- 
besucher von 1241, weiter durch die Verursachung des Todes 
Gregors IX. und endlich durch die Schändung der Eucharistie 
ein vierfaches Majestätsverbrechen begangen habe. Er vergaß, 
das in C zu wiederholen; die Zusammensetzung dieser Vierzahl 
ist aber so künstlich und willkürlich, daß er, ohne daß A vorauf- 
gegangen wäre, davon in © gar nicht geredet haben könnte. 
A ist also wohl schon vor Anfang Juni 1245 entstanden.” Gewiß 
ist auch diese Flugschrift nach Lyon nicht ohne Begleitschreiben 
geschickt worden, da sie eines Briefanfangs und auch eines rechten 
Schlusses entbehrt. Dies Begleitschreiben ist aber von Albert 
von Passau, der bei C ebenso verfuhr, nicht überliefert und daher 
verloren. 

Inhaltlich zeigt A die Eigentümlichkeit, daß die Aufzählung 
von Friedrichs Vergehungen eigentlich nur bis in das Jahr 1242 
reicht. Die Erzählung scheint noch während der Sedisvakanz 
abzubrechen; von den Ereignissen seit der Wahl Innozenz IV. ist 
keine Rede mehr, obwohl sie gerade Kardinal Rainer nahe genug 
berührten. Man könnte daher fast in Versuchung kommen, die 
Schrift noch den Jahren 1242 oder 1243 zuzuweisen, wenn nicht 
am Schlusse doch ganz unverkennbar und zum Teil mit denselben 
Worten, die in C wiederholt sind, auf die palästinensischen Nieder- 
lagen des Jahres 1244 angespielt wäre.” Und die Ausplünderung 
der Schrift für die offizielle Absetzungssentenz in Lyon spricht 
andererseits auch dafür, daß sie unmittelbar im Hinblick auf das 
Konzil ausgearbeitet und wohl auch an die maßgebende Stelle 
selbst gesandt worden ist, — vermutlich doch, ehe Anfang Mai 
die Schwankung an der Kurie die Möglichkeit — oder im Sinne 
Rainers die Gefahr — einer friedlichen Verständigung zeigte. Denn 
sonst würde darauf wohl nach Art der Flugschrift C reagiert sein. 


1 Hier dürfte die in Alberts Konzeptbuch zugefügte Datierung ‚Dat. 
circa principium iunii“ in der Tat nicht ganz genau sein. 

? Vielleicht betrachtete man die Relation über Viterbo (D) als Er- 
gänzung und wollte hier das dort Gesagte nicht wiederholen. 


I b 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1245. 311 


Wird À danach etwa in den April 1245 zu setzen sein, s0 
wird nun auch jene bisher von allen Forschern, selbst von Winkel- 
mann, und so auch von Folz (S. 54) unverstandene Stelle über 
eine vierte lebende Gemahlin Friedrichs I. in ihrer Bedeutung 
klar. Man hat bisher übersehen, daß sich die Worte über sie 
zum Teil im Futurum bewegen. Sie knüpfen an eine Schilderung 
des Kaisers als eines Ritter Blaubart an, der seine drei Frauen 
im engen Kerker eingesperrt gehalten und nach der Volksmeinung 
sogar durch Gift aus dem Leben zum Tode befördert habe. Die 
folgenden Worte (720, 45) möchte ich so übersetzen: „Eine vierte 
ist, obwohl sie nicht in einen ähnlichen Kerker hat gestoßen 
werden wollen, doch durch die Sucht nach dem hohen Titel und 
durch den glänzenden Schein der Volksgunst verlockt worden; 
nur allzubald wird sie von Trauer und Schrecken erfüllt werden, 
die nicht die Benetzung himmlischen Taues, noch der Trost des 
Lebens (vgl. Hiob 10, 4) oder lange Jahre einer zur Schau ge- 
tragenen Frömmigkeit („policronium pompatice pietatis“) tilgen 
werden. Denn wenn einmal der Geist der Eifersucht jenen Mann 
ergreift, der für sich das fürchtet, was er selbst andern angetan 
hat, so erregt er ihn durch so mannigfachen Verdacht gegen 
seine Gattin, martert ihn mit so beständiger Qual, daß er nicht 
zu einer wenn auch ganz unschuldigen Frau ein freundliches Wort 
zu reden oder sich sanft und heiter zu zeigen vermag, sondern 
er quält sie durch Kerkerhaft, peinigt sie durch Schläge, martert 
sie durch Schreckensworte. So soll nicht einmal die Schlange 
handeln, die, wenn sie aus dem Meere die Murene zur Begattung 
heranlockt, ihr Gift ablegt, wie die Naturforscher berichten.“ 

Ich glaube, die Beziehung dieser Worte auf Gertrud, die 
Nichte Friedrichs II. von Österreich, ist möglich und notwendig. 
Beachtenswert ist von vornherein, daß zu „quarta“ nicht das 
Substantiv „uxor“ wiederholt ist. Wirkliche Gemahlin war sie 
ja noch nicht, aber da die Heirat so gut wie sicher war, mochte 
die Verlobte immerhin als zukünftige „vierte“ den übrigen an- 
gereiht werden. Die folgenden Futura deuten an, daß sie das 
Eheleben an der Seite Friedrichs noch nicht kennen gelernt hat. 
An der Kurie arbeitete man diesem Heiratsplane übrigens schon 
seit mindestens dem 8. Dez. 1244 entgegen.! Wenn damals vom 


1 Reg. Imp. V, 7487. 


312 K. Hampe. 


Papste dem Prinzen Wladislaus von Böhmen ein Dispens zur Ehe 
mit Gertrud erteilt, und trotzdem das Projekt ihrer Heirat mit 
dem Kaiser weiter verfolgt wurde, so konnte man wohl annehmen, 
Gertrud sei durch die Aussicht auf höheren Rang und Einfluß 
verlockt worden. Etwa im März 1245 scheint der Heiratsvertrag 
durch Vermittlung des Patriarchen von Aquileja zum Abschluß 
geführt worden zu sein; schon brachte der Bischof von Bamberg 
dem Herzoge den Königsreif als den ersehnten Preis seiner Zu- 
stimmung, in Verona sollte die Überlieferung der „futura consors 
nostra“, wie der Kaiser sie selbst in einem Briefe an den Herzog 
nennt!, stattfinden. ? 

Da ist bekanntlich noch in allerletzter Stunde an Gertruds 
Weigerung der ganze Plan gescheitert. Einwirkungen der Kirche 
waren daran gewiß nicht unbeteiligt, und vermutlich war unsre 
Flugschrift selbst ein Glied in der Kette dieser Einwirkungen; 
erinnern wir uns nur, daß sie uns gerade in dem Konzeptbuche 
des Dekans Albert von Passau überliefert ist! Über Passau, zu 
dessen Diözese Wien gehörte, pflegte die Kurie damals mit dem 
österreichischen Herzogshofe zu verhandeln? Noch viel stärker 
als ein Hinweis auf den Verlust des ewigen Heils durch den 
Verkehr mit einem gebannten Gatten‘ wird es auf das Gemüt 
der Babenbergerin gewirkt haben, wenn sie erfuhr, daß ihr künf- 
tiger Gemahl schon drei Frauen in Kerkerhaft zermürbt und 
schließlich durch Gift beseitigt habe, daß sie selbst mit Sicherkeit 
ähnlichen Qualen entgegengehe. Dasselbe Rezept, wie in der 
Flugschrift C, Grauen vor Friedrich zu erwecken, ward hier in 
etwas anderer, aber ebenso raffinierter und gewissenloser Weise 
angewandt. 


1 Reg. Imp. V, 3476. Für die Unsicherheit darüber, wie weit die 
Aktion schon gediehen war, ist beachtenswert Matthäus Paris. M. G. SS. 
XXVIII, 261: „filia (!) ducis Austrie vel ipsi imperatori copulata vel in 
proximo copulanda matrimonio.“ 

: Vgl. Reg. Imp. V, 3463a, 3475, 3478b, 11448b; A. Ficker, Herzog 
Friedrich II. S. 120 Anm. 3. 

s A. Ficker S. 117. , 

* Das sagt übrigens Matth. Paris. doch nicht eigentlich, wie Folz S. 85 
angibt, sondern Gertrud habe gefürchtet, daß den Kaiser infolge der Ex- 
kommunikation die Absetzung treffen würde, was mit unserer Flugschrift- 
stelle, nach der das Streben nach dem kaiserlichen Titel ihr Hauptmotiv 
für das Eingehen auf den Plan war, gut zusammenstimmt. 


Über die Flugschriften zum Lyoner Konzil von 1246. 313 


Wurde doch auch ein andres tragisches Ereignis aus dem 
Familienleben Friedrichs hier mit roher Hand hervorgezerrt und 
ihm selbst Schuld gegeben: der Tod seines Erstgeborenen Heinrich 
im Februar 1242. Nach der besten uns vorliegenden Nachricht 
des Chronicon de rebus Siculis! hat er sich auf einer Über- 
siedlung von einem Haftorte zum andern im Gebirge vom Pferd 
gestürzt und ist an den Verletzungen bald darauf gestorben. Ob 
wirklich Selbstmordabsichten vorlagen, wie hier behauptet wird, 
möchte ich danach noch nicht einmal für ausgemacht halten. 
Denn da der König nach dem Sturze „quasi mortuus“ war und 
kurz darauf starb, so ist doch sehr fraglich, ob er selbst das 
noch gestanden hat, oder ob etwa jener vielleicht unfreiwillige 
Sturz vom Pferde von den Begleitern oder auch Fernerstehenden 
nur als Selbstmord ausgelegt worden ist. Richard von S. Ger- 
mano bezeugt demgegenüber, Heinrich sei natürlichen Todes ge- 
storben. — Es ist nun bekannt, dab von Späteren daraus ein 
Sturz in den Abgrund gemacht wurde, und eine Legende daran 
anknüpfte, die in Conrad Ferdinand Meyers schönem Gedicht 
ihre letzte poetische Ausgestaltung gefunden hat. Unsre Flug- 
schrift aber darf dafür nicht, wie es von Böhmer in den Regesten 
geschehen ist, als ein zeitgenössischer Beleg angeführt werden, 
und die von Folz S. 54 gegebene Übersetzung ist nicht richtig. 
Denn „desperationis precipitium advocavit“ ist zunächst nur 
bildlich gemeint, wie wir sagen würden: „Er wurde an den Rand 
der Verzweiflung gebracht“?, hier nur aktiver mit dem Hinter- 
gedanken, daß Selbstmord in der Tat vorliege, zu verstehen. 
Vielleicht hat aber gerade dieser bildliche Ausdruck, indem er miß- 
verstanden wurde, zur Ausgestaltung dieser Legende beigetragen. — 

Doch ich breche hier ab, denn es lag nicht in meiner Ab- 
sicht, den vollen Inhalt dieser bedeutsamen Flugschriften auszu- 
schöpfen oder sie nach ihrem publizistischen Gehalt zu würdigen. 
Vielmehr kam es mir einzig darauf an, für eine solche Verwertung 
und Würdigung eine sichere kritische Grundlage zu schaffen. 


1 Vgl. Reg. Imp. V, 4383n, wo auch die sonstigen Quellenstellen ver- 
zeichnet sind. Dazu Holder-Egger M. G. SS. XXXII, 87. 

3 Vgl. ganz ähnlich in der Flugschrift B 709, 28 ‚in abissum 
desperationis“, 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 22 


314 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans 
nach Modena, Stockholm und Turin. 


Mitgeteilt von 
Hans F. Helmolt. 


„Ich bekomme oft brieffe von Modene von unßer Hertzogin 
von Hanover [Benedicta Henriette]“, so schreibt Liselotte am 
8. April 1696 an ihre alte Erzieherin, Frau A. K. von Harling 
in Hannover; „ainsi je vous advoue, que le peu de temps, qui 
me reste, je l’occupe a escrire ... une [fois la semaine] a la 
duchesse de Hannover, a Modene“, so lautet dasselbe Bekenntnis 
in einem Brief an ihren Halbbruder, den Raugrafen Karl Moritz, 
vom 7. Nov. 1700. Nahe genug lag somit der Gedanke, einmal 
in Modena anzufragen, ob sich nicht dort noch Briefe der Herzogin 
von Orleans befänden. Und richtig! Mit der an ihm bereits 
andern Forschern gegenüber bewährten Liebenswürdigkeit (vgl. 
z. B. Karl Haucks badisches Neujahrsblatt „Rupprecht der Kavalier“, 
Heidelb. 1906, S. 115 Anm. 60) ging Giovanni Ognibene, Direktor 
des R. Archivio di Stato, auf meine Wünsche ein und sandte mir 
erst 4, dann weitere 23 Kopien zu. Die Originale davon liegen 
in der Cancelleria Estense, Principi esteri, Francia, Busta 14; 
zeitlich reichen sie vom Jahre 1672 bis Ende 1720, umfassen 
also fast den gesamten Zeitraum, den Liselotte als Gattin Monsieurs 
in Frankreich zugebracht hat (1671—1722). Leider befinden sich 
Briefe an die oben erwähnte, gleichalterige Herzogin Benedicta 
Henriette von Hannover, die als Schwiegermutter des Herzogs 
Rinaldo 1696—1710 meist zu Modena weilte, gar nicht darunter. 
Das ist sicherlich ein bedauerlicher Verlust, da diese Korrespon- 


eee eurer _— en nn! ræ mh 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 315 


denz höchst wahrscheinlich in deutscher Sprache geführt worden 
ist. Die erhaltenen Stücke können uns dafür keineswegs ent- 
schädigen; inhaltlich reicht ihr Wert an die von Paul Haake 
in dieser Zeitschrift II, 3 (vom 1. Sept. 1898, S. 418—428) 
veröffentlichten Briefe an Wilhelmine Ernestine von der Pfalz 
bei weitem nicht heran. Trotzdem erschien es notwendig, le- 
diglich um der Briefschreiberin willen notwendig, sie einmal 
geschlossen an einer Stelle zu publizieren, wo sie allen Fach- 
genossen zugänglich sind und nicht so bald der Vergessenheit 
anheimfallen können. Dasselbe gilt in jeder Beziehung auch 
von den gleich zu besprechenden Briefen nach Schweden und 
Savoyen. 

Für das freundliche Entgegenkommen, womit mir der Herr 
Herausgeber dieser Zeitschrift ohne weiteres ihre Spalten zur Ver- 
fügung gestellt hat, danke ich aufrichtig. 

A. Sachlich ist den Briefen Liselottens nach Modena wenig 
hinzuzufügen. Es sind recht gleichgültige Dinge, die hier zur 
Sprache kommen: Todesfälle, Geburten, Vermählungen; nur im 
allerletzten Brief ist ein politisches Ereignis, der Kongreß von 
Cambrai, berührt. Also Äußerungen rein konventioneller Natur, 
teilweise (was namentlich die unwahren Gefühlsergüsse anläßlich 
der Verbindung der total verzogenen Charlotte-Aglaé d’Orleans 
mit dem Erbprinzen von Modena betrifft) sogar „konventionelle 
Lügen der Kulturmenschheit“. Selbst eine Liselotte hat, wie wir 
das ja auch aus andern Zeugnissen von ihr wissen, diesem häß- 
lichen Zwang ihren Tribut gezollt; zwar mit Unmut, aber eben 
doch gezollt. Wir sehen sie förmlich ächzen unter dieser höfi- 
schen Nötigung. Und so mag sie gar nicht so böse gewesen 
sein, als während des Spanischen Erbfolgekriegs — vielleicht mit 
infolge der Verheiratung der jüngsten Tochter Benedictens an den 
Erzherzog, seit 1705 Kaiser Joseph I. — der Draht zwischen 
Versailles und dem vorher so französisch gesinnten Modena derb 
gelockert, wenn nicht eine Weile ganz zerrissen war: da hatte 
sie, obwohl dort 1702 Prinzessin Henriette und 1708 Prinz 
Clemens geboren wurden, doch eine lange Reihe von Jahren 
(1701, zweite Hälfte, bis Jan. 1717) Ruhe, mit einziger Ausnahme 
der Kondolation anläßlich des frühen Todes der Herzogin Char- 
lotte Felicitas, ihrer Nichte, im Herbst 1710. Auch vorher schon 
ist einmal eine größere Lücke in der Korrespondenz (zwischen 

22* 


316 Hans F. Helmolt. 


Nov. 1686 und Sept. 1697) zu verzeichnen. Ich vermute den 
Grund davon in der Tatsache, daß Ludwig XIV. nach der Ver- 
mählung des taubstummen Emanuel-Philibert von Savoyen- 
Carignan (Nov. 1684), eines Oheims des Prinzen Eugen, mit 
Angela Catharina, einer Tochter des mailändischen Generals Borso 
von Este Marchese von Scandiano (1605—57), den Herzog 
Francesco IL von Modena (1662—94) genötigt hatte, einen Ver- 
wandten seines Hauses, der jene dem französischen König uner- 
wünschte Verbindung vermittelt oder befördert hatte, von seinem 
Hofe zu entfernen (vgl. Saint-Simon, Ausg. von 1873, VI 394f.; 
E. Bourgeois: Ez. Spanheim, Relation de la cour de France en 
1690, Paris u. Lyon 1900, S. 222). 

Alles übrige an Beziehungen usw. ergibt sich aus den An- 
merkungen zu den einzelnen Briefen selbst. | 

B. Auch die 4 Briefe nach Stockholm sprechen in der Haupt- 
sache für sich selbst. In einer Hinsicht sind sie die ,Perle“ der 
vorliegenden Publikation, insofern nämlich, als sie wenigstens zur 
Hälfte deutsch abgefaBt sind und doch etwas Politisch-historisches 
enthalten. Während der einzige Brief an Karl XII. nichts von 
Belang bietet, gewinnt das Verhältnis der Herzogin von Orleans 
zum Stockholmer Hof an Interesse und Lebhaftigkeit von dem 
Augenblick an, wo in Friedrich, dem Gatten der Königin Ulrike 
Eleonore, ein naher Verwandter! den schwedischen Thron teilt 
und dann wirklich besteigt. Fortan spielt auch die seit langem 
strittige Frage der Auszahlung von französischen Subsidien, auf 
die schon Landgraf Karl von Hessen und sein Sohn Friedrich als 
Erbprinz Anspruch gehabt hatten (vgl. meine „Briefe der Her- 
zogin Elisabeth Charlotte von Orleans“, Leipzig 1908, II, S 159f.), 
eine beträchtliche Rolle. Ich habe schon in meinen Erläuterungen 
zu Liselottens Korrespondenz an den lothringischen Hof (,Jahr- 
buch der Gesellschaft f. lothr. Geschichte u. Altertumskunde“ 1908) 


= Wilhelm V. von Hessen-Kassel (1602—37) 


ro, 
Charlotte (1627—86) Wilhelm VI. (1629—63) 
1650 G. Karl Ludwig v. d. Pfalz, + 1680 | 


| 
Elisabeth Charlotte (1652—1722) Karl (1654—1730) 
Friedrich (1676—1751), 


1700: 1. G. Luise Dorothee v. Preußen, + 1705 
1715: 2. G. Ulrike Eleonore v. Schweden, + 1741. 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 317 


ausgeführt, daB aktive Politik zu treiben der Herzogin von Or- 
léans selbst während der Regentschaft ihres Sohnes durchaus 
ferngelegen hat; nur so viel läßt sich behaupten, daß sie sich 
gern als Vermittlerin zwischen berechtigten Interessen naher 
Verwandten und der französischen Regierung hat gebrauchen lassen. 
Das gilt auch hier. — Zu danken habe ich für die Herstellung 
und Vergleichung der Abschriften (nach den Originalen der Samm- 
lungen „Gallica“ und „Kongl. arkiv. Bref till Ulrika Eleonora“) 
dem allezeit hilfsbereiten Herrn Archivrate Dr. Th. Westrin am 
k. schwed. Reichsarchive. 

C. Daß von dem ziemlich lebhaften Briefwechsel Liselottens 
mit dem Hause Savoyen (ihre 1669 geborene Stieftochter Anne- 
Marie, die, von der Stiefmutter erzogen, mit herzlicher Liebe an 
dieser hing, hatte 1684 Vittorio Amedeo II. von Savoyen ge- 
heiratet) leider nur ganze zwei Briefe erhalten sind, hatte schon 
A. Gagnière in der Biographie ‘Marie-Adélaïde de Savoie’ (Paris 
1897, S. 12) kundgegeben. Meinerseits bedurfte es daher nur der 
bestimmten Bitte an das R. Archivio di Stato zu Turin (Kategorie: 
Lettere Principi Forestieri, Francia m”° 10, 1669 in 1789, fasc. 
1722), mir davon Kopien anfertigen zu lassen. Inhaltlich ziem- 
lich bedeutungslos, werden diese beiden letzten Stücke bloß der 
Vollständigkeit wegen mitgeteilt. 

Da die Briefe der Herzogin von Orléans an die Königin 
Sophie Dorothee von Preußen aus den Jahren 1716—22, die, 
bisher der Forschung über Liselotte gänzlich unbekannt und ent- 
zogen, im K. Hausarchive zu Charlottenburg ruhten, von mir im 
Histor. Jahrbuche veröffentlicht werden und alle übrigen Nach- 
fragen bei andern Archiven ergebnislos waren, so dürfte es mir 
gelungen sein, das Suchen nach verschollenen Briefen der tüch- 
tigen und liebenswerten Pfälzerin zu einem vorläufigen Abschlusse 
gebracht zu haben. Nun kann es sich meines Erachtens nur 
noch um einzelne Stücke handeln, die gelegentlich der Auto- 
graphenhandel zutage fördern wird. Es sollte mich freuen, 
wenn ich meiner kritischen Liste aller erreichbaren Briefe 
Liselottens (Konr. Haeblers „Sammlung bibliothekswissenschaft- 
licher Arbeiten“, 1908) einst recht viele Nachträge anzugliedern 
hätte. 


318 Hans F. Helmolt. 


A. Siebenundzwanzig Briefe nach Modena. 


1. An Herzoginwitwe Laura Martinozzi von Modena.! 


A Paris ce dix”®. octobre 1672. 
Ma Cousine la perte que vous avez faitte de M". le Cardinal D Est? 
vous ayant esté tres sensible vous debuez estre persuadée que Jen ay esté 
extremement touchée prenant part comme ie fais a tout ce qui peut estre 
de vos Interests. cest un coup du ciel que lon ne peut eviter; il fault s'armer 
de fermete et de constance pour soustenir une affliction de cette qualité. ie 
souhetterois fort vous y pouvoir donner quelque soulagement; ie vous asseure 
que ie le ferois de bon coeur et avec le mesme plaisir que celluy que Jay 

de me dire Ma Cousine Vostre tres affectionnée 
Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


2. An den Herzog Francesco I. von Modena. 


A Fontainebleau ce 15° Novembre 1682. 
Mon Cousin La lettre que vous m’avez escritte au sujet de la nais- 
sance de Monsieur le Duc de Bourgogne’ me faisant veoir la Joye que 
vous en avez eü, me fait comprendre que vous estes non seullement autant 
attaché aux Interestz de ce Royaume‘ que l’on le peu estre, mais que 
vous avez aussy pour ma personne des sentimens si favorables que je ne 
puis ne vous en estre pas fort redevable: obligez moy d'en estre persuadé, 

et de vouloir croire que je suis 
Mon Cousin Vostre bien bonne Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


1 Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 7, S. 6. Laura, 1655 ver- 
mählt, war 16. Juli 1662 Witwe geworden und ist am 19. Juli 1687 ge- 
storben. Die Mutter der Adressatin war Margareta Mazarini, eine Kusine 
des Kardinals Mazarin. Lauras Tochter Maria Beatrice Eleonora wurde 
21. Nov. 1678 die 2. Gemahlin des Herzogs von York, spätern Königs 
Jakob II. von Großbritannien, der seinerseits ein Vetter Karl Ludwigs von 
der Pfalz und ein Schwager Philipps I. von Orleans war. Ein gutes Ver- 
hältnis zu Modena gehörte zum italienischen Programm Ludwigs XIV.; 
und jener suchte mit französischer Hilfe in den Wiederbesitz von Comacchio 
zu gelangen (vgl. M. Immich, Geschichte des europäischen Staatensystems 
von 1660 bis 1789, Münch. 1906, S. 48). 

? Rinaldo, geb. 1618, seit 1641 Kardinal, war ein Bruder von Lauras 
Schwiegervater Francesco I. von Modena. 

3 Louis, geb. 6. Aug. 1682, ältester Sohn des „grand dauphin“ Louis 
und der Maria Anna von Bayern und 1711/12 selbst Dauphin. Bei der 
Taufe am 6. Jan. 1687 hielt Liselotte den Prinzen zusammen mit dem 
Könige; vgl. ihren Brief an Sophie von Hannover vom 3. Jan. 1687. 

* Vgl. den Schluß von Anm. 1. 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 319 


3. An den Herzog Francesco II. von Modena. 

A Paris ce 25° Janvier 1684. 
Mon Cousin Quand le Sr. Nigrelly vostre Gentilhomme ne m’auroit 
pas apprise combien vous avez esté sensible à la mort de la Reyne!, la 
lettre qu'il m'a rendüe de vostre part marque assez la douleur que vous 
avez eüe d’une perte dont toutte l'Europe a esté touchée. Elle m’honoroit 
d'une si tendre amitié? que ce fut pour moy un coup extremement rude; 
Et Je vous advoüe que la consolation des personnes de vostre merite m'a 
esté d'un grand secours dans cette funeste conjoncture. Les sentimens 
respectueux que vous conservez pour sa memoire augmentent l'Estime que 

j'ay toujours eüe pour vous, et m’obligent à estre avec plus d'affection 
Mon Cousin Vostre tres affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


4. An den Kardinal Rinaldo d'Este.’ 
A Versailles ce 25° Novembre 1686. 
Mon Cousin Vous me ferez plaisir de croire que j'ay pris toutte la 
part que j'ay deue* au contentement que vous avez eü de vostre promotion 
au Cardinalat; Je vous asleure que les honnestetez que vous me faicte en 
cette occasion m'engageront toujours à avoir de pareils sentiments pour 
vous Interestz, Et que j’accepteray volontiers les rencontres qui se pre- 
senteront de vous faire connoistre que je suis 
Mon Cousin Vostre affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


6. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


A S! Cloud ce 18° Septembre 1697. 
Mon Cousin Je vous asseure, que je prens toutte la part que je 
dois, à la nouvelle, que vous m’aprenez, de l'heureux acouchement de ma 


1 Am 30. Juli 1683 war Maria Theresia gestorben. 

? „die gutte Königin hatt mir in allen mein chagrin die gröste 
freundtschafft von der welt erwießen“: Liselotte an Sophie von Hannover, 
1. Aug. 1683. 

3 Rinaldo, der 1655 geborene jüngste Bruder Alfonsos IV. (IL) von 
Modena, war 2. Sept. Kardinal geworden und bestieg 1694 den durch den 
Tod seines Neffen Francesco IL verwaisten Thron (+ 1787); seit 28. Nov 
1695/11. Febr. 1696 vermählt mit Charlotte Felicitas von Braunschweig. 

Friedrich V. von der Pfalz (1596—1632) 


AS ER, 
Karl Ludwig (1617—80) Eduard (1625—63) 
G. Anna Gonzaga, + 1684 


Elisabeth Charlotte (1652—1722) Benedicta Henriette (1652—1730) 
1667 G. Johann Friedrich v. Hannover (1625— 79) 


ete, 
Charlotte Felicitas, Wilhelmine Amalie (1673—1742) 
* 8. III. 1671, + 29. IX. 1710. 1699 G. Joseph (L; 1678—1711) 


4 — düe. 


320 Hans F. Helmolt. 


Cousine!; quoy que vous n'ayez pas eü tout a fait vôtre Desir acomply; 
Il faut esperer, que ce sera pour quelque autre fois’; Je le souhaitte pour 
vôtre satisfaction, et que vous soyez persuadé que je suis 
Mon Cousin 
Vôtre affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


6. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


À Versailles ce 29 de Janvier 1698 
Mon Cousin. Vous ne vous trompes pas en Croyant que je prend part 
a ce qui vous reguarde et Madame la Duchesse de modene vostre Espousse, 
je souhaitte que la grosesse* finise heureussement et par un beau prince 
dont vous ayes tout deux toutte sorte de satisfaction. je vous suis tres 
obligée du compliment que vous me faittes sur le mariage de madame la 
Duchesse de bourgogne ‘ et je vous prie destre persuades que je suis 
Mon Cousin 
Vostre affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


7. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.’ 


A St Clou ce mercredy 16 de Juilleet 1698 
madame la duchesse de Savoye® ma mandes ma chere niepce que 
vous esties accouchee d'un Garçon”, je ne croi pas la reine d’engleterre® 
puisse estre plus aisse que je la suis, de cette nouvelle, car j'espere que 


1 Charlotte Felicitas von Hannover, seit 11. Febr. 1696 Gemahlin Ri- 
naldos, hatte am 18. Aug. 1697 die Prinzessin Benedicta Ernesta Maria 
(gest. 19. Sept. 1777) geboren. DaB man schon ein Jahr vorher ungeduldig 
darauf gewartet hatte, beweist folgende Stelle aus dem Briefe Liselottens 
an Sophie von Hannover vom 16. Juli 1696: „vielleicht weiß der hertzog 
von Modene, so immer cardinal geweßen, die kunst nicht recht, kinder zu 
machen met verlöff met verlöff; unßere hertzogin [Benedicta Henriette, die 
Schwiegermutter!] solte die sach genawer examiniren“. 

3 Der Wunsch ist in Erfüllung gegangen: am 2. Juli 1698 kam der 
Erbprinz Francesco (III.) Maria zur Welt, der 1720 einer Enkelin Liselottens 
vermählt worden und am 22. Febr. 1780 gestorben ist (vgl. den Brief vom 
1. Dez. 1719). 

® Vgl. Anm. 2. 

* Marie-Adelaide von Savoyen war am 7. Dez. 1697 mit dem Duc de 
Bourgogne vermählt (der Heiratsvertrag bereits am 15. Sept. 1696 voll- 
zogen) worden. 

5 Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 122, S. 182. 

6 Anne-Marie d'Orléans, seit 1684 Gemahlin Vittorio Amedeos II. 
von Savoien. 

1 Francesco (II) Maria, geb. 2. Juli 1698 (gest. 22. Febr. 1780). 

8 Maria Beatrice von Modena, Gem. Exkönig Jakobs II. von England 
und Nichte des Herzogs Rinaldo; lebte zu Saint-Germain-en-Laye. 


WERE, 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 321 


cela affermera vostre bonheur qui ne sera jamais si grand et si parfait, 
que je le desire. je souhaitte que vous voyes les petits enfants du prince 
qui vous vient de naistre et que toutte vostre vie ne soit remplie que de 
mille benediction. je vous prie de tesmoigner bien ma Joye a monsieur le 
duc vostre expoux! et de croire que vous n'aves point de Tante qui vous 
aime plus tendrement que moy. 


8. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


a St cloud ce 23° julliet 1698. 
Mon Cousin Jespere que vous serez bien persuadé, que je prens toutte 
la part que je dois, à la nouvelle que vous me donnez, de l'heureuse 
naissance du prince?, qu'il a plu a Dieu vous donner; Je souhaitte que 
vous ayez de plus en plus toutte la satisfaction, que vous en esperez; 
Et que vous soyez persuadé, que je suis Mon Cousin 
Vôtre affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 
[Eigenhändige Nachschrift:] 
mon ignorance est Causse que je nay pü lire vostre lettre mon Cousin, Car 
je ne say pas un mot d'ittallien, c'est pour quoy je nay pust y respondre 
de ma main. mais j'ay tant de Joye de ce que le bon dieu vous a donne 
un prince que je ne puis m'empecher de vous en temoigner ma joye moy 
meme et de souhaitter que ce prince vous donne toutte sorte de Joye et 
de contentement et de sattisfaction. 


9. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


a St Clou ce mer[crjedy 26 d'aoust 1699. 
mon Cousin. Jespere que madame la Duchesse de hannover? vous orat 
fait mes excusses de ce que je ne vous ay pas fait Responce aux deux 
lettres que vous m'aves fait l'honneur de m’escrire dont j'ay receüe l’une 
par labé Resignie et lauttre par mons" le marquis Rangoni. par la premiere 
je vois que madame la Duchesse de modene est accouchée heureussement 
d’une princesse“, je m'en rejouis et je souhaitte qu'elle vous Donne toutte 
sorte de Contentement, vous ne vous trompes pas en Croyant que je 
m'interesse a tout ce qui vous reguarde, bien des raisons m’y obligent: la 
proximite qui est entre madame la duchesse de modene et moy et lestime 
que jay pour sa personne et la vostre me feront toujours vous assurer 


avec verité que je suis 
mon Cousin 


Vostre affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


1 Rinaldo, 2. Sept. 1686—21. März 1695 Kardinal, seit 1694 Herzog; 
vgl. die Anm. zum Briefe vom 25. Nov. 1686. 

? Vgl. Anm. 2 zu Seite 320. 

3 Benedicta Henriette, die Schwiegermutter Rinaldos. 

1t — aura. 

5 Amalia Josepha, geb. 28. Juli 1699 (gest. 5. Juli 1778). 


322 Hans F. Helmolt. 


10. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


a fontainebleau ce 2"° octobre 1699. 
Mon Cousin je vous prie D’Estre persuadé que jay pris beaucoup De 
part a la perte que vous avec faict De Madame la Duchesse De Modene 
vostre mere!, je vous asseure, que je vous suis fort obligée Des offres de 
service que vous me faitte; je souhaitterois avoir occasion De vous faire 

connoistre l'Estime que jen fais Et combien je suis 
Mon Cousin 
Vestre [!] affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


11. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.? 


a fontainebleau ce 13 doctobre 1699. 
je vous suis infiniement obligée ma chere niepce de la joye, que nous me 
tesmoignes de lheureux accouchement de ma fille*, et les marques de 
vostre souvenir ne peuvent jamais que m’estre tres sensible; vous aimant 
auttant que je faits, et ayant pour vous tout les sentiments que vous 
pouves desirer. 


12. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


a fontainebleau ce 13 d'octobre 1699 
Mon Cousin. je vous suis tres obliges de me marquer en toutte oc- 
casion de prendre tant de part a ce qui me touche et sur tout pressente- 
ment pour l’heureux accouchement de ma fille”, je vous prie d’estre per- 
suadée [!] que je ne prend pas moins de part a ce qui vous reguarde et 


que je seres toujours 
mon Cousin 
vostre affectionnée Cousine 


Elisabeth Charlotte. 


13. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena. 


a St Clou ce mercredy 19 de may 1700. 
je vous suis infiniement obligee ma chere niepce de la part que vous me 
tesmoignes prendre a la peine que jay eüe de la perte de mon petit fils 
le prince de Loraine?, je souhaitte de tout mon Coeur que vous n’esproui- 
res® jamais ce que c’est que la perte des enfants, et que les vostre vous 
donne mille et mille Joye et satisfaction. ma fille me mande quelle croit 


1 Lucrezia Barberina (24. Okt. 1630 geboren), seit 14. Okt. 1654 
3. Gemahlin Francescos I. von Modena, war am 24. Aug. 1699 gestorben. 

2? Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 133, S. 194f. 

8 Der am 26. Aug. 1699 geborene Prinz Leopold ist schon am 4. April 
1700 gestorben; vgl. den Brief vom 19. Mai 1700. 

* Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 138, S. 202f. 

5 Am 4. April; vgl. Anm. 3. 

€ — éprouvirez. 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 323 


ne pouvoir jamais ce! Consoler de son malheur, cepandant le temps est 
un grand maistre. je Luy feres savoir ma chere niepce comme vous la 
plaignes dont Elle vous sera tres obligée. vers le mois doctobre nous verons 
si nostre perte sera bien reparée; car ce sera vers ce temps la que ma fille 
accouchera.* ne douttes pas ma chere niépce que je ne conserve pour vous 
toutte ma vie une estime tres parfaitte et une amitié aussi tendre que vous 
le poures desirer. 


14. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


a Paris ce mercredy 22 de Septembre 1700. 
Mon Cousin jay eiie beaucoup de Joye d'aprendre par vostre lettre 
du 1 de ce mois que Madame la Duchesse de modene est heureussement 
accouchée d'un second fils’; Car personne ne prend plus de part que moy 
a tout ce qui vous regard n'y vous souhaitte plus de satisfaction et de 
prosperité. ce’ de quoy je vous prie d'estre bien persuades et de me croire 

mon Cousin 
vostre affectionee Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


15. An Herzogin Charlotte Felicitas von Modena.‘ 


A marly ce mercredy 10 d’aoust 1701. 
Mons" Rangoni m'a donnes vos deux aimables lettres ma chere niepce 
et je suis tres touchée de la part que vous aves pris dans mon malheur’, 
et de touttes l'amitie que vous me tesmoignes je vous prie d’estre persuadée 
que j'en ay toutte la reconoissance que je dois et qu'on ne peust vous 


aimer n’y honorer plus que je fais. 
Elisabeth Charlotte. 


16. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


| Versailles,] ce 20. aoust 1701 
Mon Cousin, comme je suis persuadée que vous avez pris beaucoup de 
part a la perte que jay faitte de Monsieur®, Et a la sensible douleur que 
j'en resens, vous m'obligerez extremement de croire que je vous en suis 
fort obligée, et que je m'jnteresseray autant quil me sera possible, aux 

choses qui pouront regarder nos Interests, vous assurant que je suis, 
Mon Cousin, 
Vostre tres affectionnée Cousine, 
Elisabeth Charlotte. 


1 — se; im nächsten Briefe = c'est. 

2 Damals wurde PrinzeB Elisabeth Charlotte geboren; gest. 4. Mai 
1711 (vgl. den Brief an Raugräfin Luise vom 14. Mai 1711). 

5 Giovanni Federigo, 1. Sept. 1700 (gest. 13. oder 14. April 1727 
in Wien). 

* Bereits gedruckt: meine Auswahl I, nr. 153, S. 220. 

5 Tod des Gatten am 9. Juni 1701. 

° Am 9. Juni 1701 war Philipp I. von Orléans gestorben. 


324 Hans F. Helmolt. 


17. An den Herzog Rinaldo von Modena. 

a marly ce mercredy 15 octobre 1710 
Mon Cousin je suis trop vivement touchée de vostre perte!, pour ne 
vous pas Marquer la part que j'y prend. Dieu seul peust donner de la Con- 
solation dans ces sortes de malheurs, je le prie de vous assister et vous 

prie de croire que je suis 
Mon Cousin 
vostre affectionee Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


18. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


a versailles ce 1°" 9" 1710. 
Mon cousin j'ay appris avec beaucoup de douleur par la lettre que 
vous m'avés escritte le neuf d'octobre la triste nouvelle dont vous me faites 
part, ie comprens aisement que la perte d’une princesse aussy accomplie 
que léstoit Madame la Duchesse de Modene ? iointe a toutes les circonstances 
dont vous me marqués que la mort a este accompagnée, doit avoir esté 
pour vous un coup tres sensible. i`y prens d'autant plus de part que iavois 
moy mesme pour ma niepce une estime tres particuliere, ie vous prie d’estre 

bien persuadée de celle que iay aussy pour vous et que ie suis 
Mon Cousin 
Vostre tres affectionnée cousine 
Elisabeth Charlotte. 
\ 
19. An den Herzog Rinaldo von Modena. 

a Paris ce 8 Jan’. 1717. 
Mon Cousin, Mons" Le Comte Guichardy ° m'a remis la lettre que vous 
m'avés fait l'honneur de mescrire, je ne scaurois assez vous remercier, des 
termes obligeants dans lesquels elle est conçue. Il m'a dailleurs assuré de 
vostre part des sentiments favorables que vous avés pour moy, et je me 
fais aussy un fort grand plaisir de vous tesmoigner la veritable estime 


avec laquelle je suis 
Mon Cousin 


Vostre bien affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


1 Am 29. Sept. 1710 war Rinaldos Gattin Charlotte Felicitas gestorben. 

2 Vgl. den vorhergehenden Brief. Inzwischen war ein ausführlicher 
Bericht über die letzten Tage der Herzogin Charlotte Felicitas eingetroffen. 
Vgl. Liselotte an Et. Polier, 13. Okt. 1710: „on l'a accouchée de force, et 
apres avoir esté bien accouchée, elle est tombée en lestargiee [léthargie] 
et est morte.“ 

3 Vermutlich hat der durch den Grafen Guicciardi[ni] überbrachte 
Brief die ersten Fühler hinsichtlich einer Verbindung des Erbprinzen von 
Modena mit einer Enkelin Liselottens enthalten; vgl. den Eingang des 
Briefes vom 1. Dez. 1719. 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 329 


20. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


A St Cloud ce 10 8bre 1719. 
Mon Cousin, je recois avec beaucoup de reconnoissance les Nouvelles 
marques que vous me donnés de vostre Souvenir et dont le Comte de 
selvatico m’a assuré de vostre part, je suis aussy fort sensible au compli- 
ment que vous me faitte sur la mort de Madame La Duchesse de Berry! 
ma petitte fille et vous prie d’estre bien persuadé de la Sincerité avec la 


quelle je suis 
Mon Cousin, 


Vostre tres affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


21. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


A St Cloud ce 1. x.*™® 1719. 
Mon Cousin, Ayant donné mon agrément au mariage de ma petitte 
fille Mad." de Valois avec Mons. Le Prince de Modene Vostre fils, il y-a 
deux ans, Et en ayant eu la premiere pensée que j’escrivis a Madame 
La Duchesse de hannover vostre belle mere, Vous ne scauriés douter de la 
joye que j'ay eüe par la lettre qui m’en apprend la conclusion.? j’espere 
que cela sera suivi de tout ce qui peut les rendre heureux. J’ay esté tres 
sensible a toutes les honnestetés que vous avés bien voulu me faire dans 
cette occasion. je me suis flattée de vostre estime et amitié, et je souhaitte 
que celle alliance en resserre et fortifie les noeuds de plus en plus, je 
feray de mon costé tout ce qui poura despendre de moy pour les entretenir, 

et pour vous donner des marques de la sincerité avec la quelle je suis 
Mon Cousin 
Vostre affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


22. An den Prinzen Francesco (IL) von Modena. 


A St Cloud ce 1% x." 1719. 
Mon Cousin, j'ay reçu avec des dispositions tres favorables, les pro- 
positions qui m'ont esté faittes de vostre mariage avec ma petitte fille 
Mad.e!!e de Valois’, Et iy ay donné mon consentement avec beaucoup de 


1 Am 21. Juli 1719 war Marie-Louise-Élisabeth d'Orléans, die älteste 
Enkelin Liselottens, seit 4. Mai 1714 Witwe des Duc Charles-Emanuel 
de Berry, gestorben. — Über Salviatico vgl. die Briefe an Sophie Dorothee! 

3? des unterschriebnen Heiratsvertrags, den der vom Herzog von Orléans 
nach Modena gesandte Kurier am 26. November überbracht hatte. Die Ver- 
mählung der Prinzessin Charlotte-Aglaé d'Orléans mit Francesco (IlI.) Maria 
d’Este fand per procurationem (wobei den Bräutigam der Duc de Chartres, 
der einzige Bruder der Braut, vertrat) am 12. Febr. 1720, de facto erst am 
21. Juni statt. Der Einzug in Modena erfolgte am 20. Juni 1720; seit 
11. März war die Prinzessin, die ihre Reise absichtlich in die Länge zog. 
unterwegs gewesen. 

3 Vgl. den vorhergehenden Brief. Die Ehe verlief äußerst unglücklich, 


326 Hans F. Helmolt. 


joye. Je n'en ay pas moins de voir que vous y attachés vostre bonheur, 
parceque je ne souhaitte rien tant que de contribuer a vous rendre heureux. 
j'éspere que me petitte fille respondra comme vous le merités aux sentiments 
avantageux que vous avés. et je vous assure que je n'oubliray rien de ce 
qui poura vous faire connoistre la sincere amitié avec la quelle je suis 


Mon Cousin . 
Vostre affectionnée Cousine 


Elisabeth Charlotte. 


23. An den Herzog Rinaldo von Modena. 
A St Cloud le 27 may 1720. 

Mon Cousin quoique vous mayez disja [!] temoigné vos sentiments d'une 
maniere qui m'a fait un sensible plaisir, touchant le mariage de ma Petite 
fille avec le Prince vostre fils: J’ay reçu cependant avec une nouvelle joye 
tout ce que vous voulez bien encore me marquer sur ce sujet dans la 
lettre qui m'a esté rendüe par le Marquis de Rangone!, et tout ce qu'il 
m'a dit de vostre part. L'alliance qui estoit desja entre vous et moy. 
devient en effet encore plus etroite par ce mariage, et je souhaite que nous 
ayons bientost la consolation d'en voir les fruits que vous pouvez desirer. 
Le Marquis de Rangone s’attire de la consideration par luy mesme, et 
venant de vostre parte, il ne pouvoit manquer d'estre reçu agreablement et 
du Roy? et de mon fils.* Si neantmoins je pouvois luy rendre quelques 
bons offices en cette Cour, vous devez estre persuadé que je le ferois avec 
tout le zele et toute l'affection que vous pouvez attendre de la personne 


qui est le plus parfaitement 
Mon Cousin 


Vostre tres affectionée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


24. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


A 5t Cloud ce 6 juill. 1720. 
Mon Cousin Vous m’aves fait un Sensible plaisir De m'apprendre 


was hauptsächlich der völligen Verzogenheit der Prinzessin (vgl. Liselotte 
an Raugräfin Luise, 26. Mai, 18. Juli und 14. Dez. 1720) zuzuschreiben 
war. „Zu Modena soll es doll zugehen, sollen wie hundt und katzen sein 
undt sich offt zancken, welches mir kein wunder gibt“: Liselotte an Rau- 
gräfin Luise, 28. Aug. 1720. Auch das Verhältnis des jungen Paares zum 
Vater und Schwiegervater, der, „hoffartig undt quintisch“, das Regiment 
nicht mit dem unterm 26. Okt. 1720 zum Herzog ernannten Sohne teilen 
wollte (Brief vom 12. Juni 1721), ließ gleich anfangs sehr viel zu wünschen 
übrig; erst am 27. Nov. 1721 hören wir von Liselotte, daß in Modena „gott 
lob der frieden gemacht“ sei. Die erbprinzliche Residenz war seitdem 
Reggio d'Emilia. Vgl. auch die Briefe an Sophie Dorothee von Preußen. 

1 „Gestern kam ein Marqui de de Rangoni her, so sich hir alg 
envoyes auffhalten wirdt“: Liselotte an Raugräfin Luise, 7. April 1720. 

? Ludwig XV. 

® Philipp II. von Orléans, 1715—23 Regent von Frankreich. 


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Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 327 


l'heureuse arrivée de la princesse ma petitte fille!, et de m’assurer comme 
vous le faittes par la lettre qui vient de m’estre rendue que vous avés esté 
parfaittement content d’elle, En sorte quil paroist par la maniere dont vous 
vous exprimés, que vous ne pouviés rien Souhaitter de mieux pour le Prince 
vostre fils, ce qui me donne une double satisfaction, cest que je vois par 
les lettres que la princesse a escritte elle mesme*, que de Son coste elle 
est aussy parfaittement contente. Il ne reste plus qu'as desirer que ce con- 
tentement mutuel dure une longue Suitte d'années et que vous ayés la 
consolation d'en voir les fruits par la benediction que Dieu voudra bien 
donner a cet heureux mariage. je receuray toujours avec joye et avec re- 
connoissance ce que vous aurés la bonté de me mander; car vous ne devés 
pas douter de Ljnterest que Jay toujours pris et que je dois prendre main- 
tenant plus que jamais a tout ce qui regarde Vostre maison; cest dans 
ces Sentiments que je suis 
Mon Cousin 
Vostre tres affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


26. An den Herzog Rinaldo von Modena. 

A St Cloud ce 15 7.”"° 1720. 
Mon Cousin, je vous remercie dela peine que vous avés prise de me 
mander la maladie de Vostre belle fille. Je fais bien des voeux pour la 
guerison et jespere qu’elle sera dautant plus prompte que la rougeolle 
qu'elle a eue avant De partir djey, doit l'avoir asfez purgée pour que la 
petitte verolle ne soit pas maligne. Je le souhaitte de tout mon coeur et 
que pour vostre consolation elle ne soit pas marquée. je vous prie aussy 

d’estre bien persuadé que je suis veritablement 
Mon Cousin 
Vostre tres affectionnee Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


! In Modena, 20. Juni; vgl. die Anm. 2 zu Seite 325. 

3 Von Charlotte-Aglaé hatte Liselotte Briefe am 16. März und am 
19. Juni erhalten. 

5 „Da bekomme ich eine böße zeittung, einen brieff von hertzog von 
Modene, so mir bericht, dass seine schwiger fraw dochter [Charlotte-Aglaé 
de Valois] die kinderblattern hatt. Dass nimbt mich nicht groß wundter; 
seyder sie von hir weg ist biß auff die stundt von ihrer kranckheit, ist sie 
nie vor 6 uhr zu bett gangen, gantze nächte in der nachtlufft geblieben, so gar 
ungesundt in Ittallien sein solle, undt hatt auff die jetzige frantzosche mode 
tag undt nach[t] undt in allen stundten gefressen, daß kan ja auff die 
länge kein gutt [tun]. Die kinderblattern seindt drauff nach Modene 
kommen undt sie hatt sie auffgefischt, daß ist gar nicht zu verwundern. 
Der hertzog schreibt, daß sie gar kranck gewessen, ehe die kinderblatter 
herraußkommen; aber nun ist sie so woll, als man in so einen betrübten 
standt sein kann“: Liselotte an Raugräfin Luise, 14. Sept. 1720. 


328 Hans F. Helmolt. 


26. An den Herzog [Francesco II.] von Modena. 


A St Cloud Le 25 Septembre 1720. 
Mon Cousin on ne peut estre plus consolée que je le suis des bonnes 
nouvelles ! que vous avez bien voulu me Donner de la Princesse ma petite 
fille. Je rends graces au Seigneur aussi bien que vous de ce qu'il a eu la 
bonté d’exaucer nos prieres et De la tirer du danger ou elle a este. Je 
souhaite de tout mon coeur qu'elle profite de cet avertissement en prenant 
dans la suite toutes les précautions necessaires pour la santé, afin de ne 
vous plus donner ni a moy les allarmes qu'elle nous a causée. Je souhaite 
pareillement que la vostre soit toujours tres parfaite et que vous soyez 
bien convaincu de l’interest particulier que je prend a tout ce qui vous 

regarde et de tous les sentiments avec les quels je suis 
Mon Cousin 
Vostre tres affectionée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


27. An den Herzog Rinaldo von Modena. 


A Paris ce 24 x°'° 1720. 
Mon Cousin, Le Marquis de Rangone? Vostre envoyé extraordinaire, 
avant de partir pour Cambray”, m'a donné de vostre part des nouvelles 
marques de vostre souvenir auxquelles je suis fort sensible. je vous prie 
destre bien persuadé de ma reconnoissance, de la part que je prens en 
tout ce qui vous regarde et de la sincerité Avec la quelle je suis 
Mon Cousin 
Vostre tres affectionnée Cousine 
Elisabeth Charlotte. 


B. Vier Briefe nach Stockholm. 
1. An den König Karl XI. von Schweden. 
A S Cloud le 25 Juin 1716. 
Monsieur. 
C'est avec baucoup de douleur, que je me vois obligée de tesmoigner 
a V. Mt la part que je prens dans la perte qu’elle vient de faire par la 


1 „Ich habe gestern auch 2 brieff von Modene bekommen, eines vom 
hertzog, daß ander vom printzen. Deßen gemahlin ist, gott lob, außer 
gefahr, habe also dem printzen mein compliment drüber machen müssen“: 
Liselotte an Raugräfin Luise, 25. Sept. 1720. Und am 3. Oktober heißt es: 
„Unßere printzessin von Modene ist gantz außer gefahr. Kindarblattern 
mögen zeichenen oder nicht zeichenen, so endern sie [einen] doch allezeit. 
Sie [Charlotte-Agla&] hatt gar eine groß aquiline, habichsnaß; wirdt die 
marquirt, kan es nicht schön stehen.“ 

3 Vgl. die Briefe vom 10. Aug. 1701 und vom 27. Mai 1720. 

3 Zum Friedenskongresse nach dem Siege der Quadrupelallianz über 
Alberonis spanische Politik; vgl. Immichs Europ. Staatensystem, S. 250. 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 329 


mort de la Reyne douairiere de Suede '; je la supplie de croire que je suis 
trop attachée a ce qui la regarde pour n'avoir pas ressenti dans cette 
occasion tout ce que la proximité peut inspirer, et que de toutes les 
personnes qui s’interessent en ce qui touche V. Mt il n'y en a point qui 


soit plus sincerement 
De V. Mte 


Vostre tres affectionnee Soeur et Servante 
Elisabeth Charlotte. 


2. An Königin Ulrike Eleonore von Schweden. 
S.t Clou ce 30 d’avril 1719. 
Madame 

On ne peut estre plus agreablement surprise que je la fust la veille de 
mon depart de paris, en recevant des mains de Mons. le Comte de la Marck 
la precieusse lettre que V. M. ma fait l'honneur de m’escrire de Stockholm 
du 28 de decembre 1718.? j’ay extremement plaint Madame la perte que 
V. M. a faitte du Roy son frere, a quoy j'ay pris d’auttant plus de part, 
que ce prince estait le plus grand ornement de toutte nostre maison Pala- 
tine, estant un heros aussi grand qu’allexandre, de l’adveu de tout le monde. 
ainsi je n’ay point de peine a comprendre les Regrets de V. M. d’avoir 
perdu un tel frere, qu’elle pouvoit auttant estimer qu’aimer. pour moy 
Madame j'ay eue une grande consolation quand j'ay apris que V. M. avoit 
montés sur le trosne de ces ancestre, et je souhaitte que Vostre Reigne soit 
heureux et paisible Madame et que V. M. y ait de longues années un con- 
tentement parfait, et tout ce que son coeur désire. Pour moy qui ne suis 
pas née pour des grands evenements, je ne me mesle de rien, et en laisse 
tous les soins a mon fils; mais puis que V. M. me l'ordonne, je ne manqueres 
pas, de Luy respressenter c'est que V. M. m'a fait l'honneur de mander et 
tienderes tousjours pour gloire de marquer que je seres tousjours toutte 
ma vie de 

V. M. 
La tres affectionnée soeur tante et servante 
Elisabeth Charlotte. 


8. An Königin Ulrike Eleonore von Schweden. 
S.t Clou den 16 maj 1720. 
Madame 
Vor wenig tagen ‘bin ich durch Baron Bielcke, mitt E. M. aller 
gnädiges schreiben vom 24 mertz Legnadiget undt gewürdiget 


! Hedwig Eleonore von Holstein-Gottorp, Witwe Karls X. Gustav seit 
23. Febr. 1660, gest. 24. Nov. 1715. 

3 ,,... nur noch vorher sagen, daß ich schon eine schwehre arbeydt 
gethan, nehmblich einen brieff von der jetzigen königin in Schweden zu 
beantwortten, so mir der comte de la Marck gebracht undt vergangenen 
mitwog geben, alB ich auß der commedie kam. Solche brieff seindt ver- 
drießliche sach undt ein gezwungen werk, welches natürlichen leutten, wie 
ich bin, sehr schwer ahnkompt“ (Liselotte an Raugräfin Luise, 30. April 1719). 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 23 


330 Hans F. Helmolt. 


worden!, sage E. M. gehorsambsten danck mir part zu geben wollen, wie 
E. M. meinen hertzlieben neveu? zum König erhoben haben. hirin er- 
weissen E. M. woll dero trewes guttes undt lobwürdiges hertz undt gemühite, 
so von der gantzen welt muss admiriret werden. Ich hatte diesse gutte 
zeittung schon durch meinem herrn vettern, dem Landtgraffen von Hessen Cassel 
deß Königs zu Schweden herr vatter erfahren, nicht ohne große freude undt 
vergnügen. I. M. der König zu Schweden haben mir zu allen occasionen so 
viel zeichen dero vetterlichen affection geben daß Ich ihnen, vor allezeit 
sehr verbunden undt verobligirt bin, undt werde all mein leben zu alles 
part nehmen waß E. M. beyderseidts betreffen wirdt, undt bitte gott den 
allmächtigen, dass Er sie beyde segnen undt benedeyen wolle undt mitt 
allem ersinlichen glück undt hohen wohlergehen erfüllen undt ich werde 
all mein leben sein undt bleiben 
E. M. 
La tres affectionée soeur Tante et Servante 
Elisabeth Charlotte. 


P. S. Vor I. M. deß Königs zu Schweden so gar gnädiges ahndencken, 
sage Ich demütigsten danck. I. M. werden all mein leben eine trewe Tante 
undt dienerin ahn mir haben. E. M. werden vielleicht verwundert sein daß 
ich dießes schreiben auff frantzosch ahnfange undt ende allein ich habe 
keinen teutschen protocol; Ich schreibe eben so ahn die Königin von Spanien. 


4. An Königin Ulrike Eleonore von Schweden.’ 
St Clou den 6 Juni 1720. 
Madame 
E. M. allergnädiges schreiben vom 15 Januari ist mir erst vor 3 tagen 
durch Mons. de Martine überlieffert worden; weillens aber die teutsche post 
nur 2 mahl die woch hir geht habe ich nicht eher alß heutte andtwortten 
konnen, den sie gehet nur freytags undt montags frühe, also weill ich hie 
zu S.t Clou bin, kan ich nur donnersta[g]s undt sontags zu Teutschlandt 
schreiben. ŒE. M. seindt mir alzu gnüdig sich meiner, alten (undt E. M. so 
gar unützen leyder) gesundtheit zu erkundigen, die gehet wie die von 
allen alten weibern wie ich bin, baldt woll baldt übel, aber allezeit voller 


! „Nun kommen hundert leütte herein, unter ander baron Bielcke, 
envoyes von Schweden, so mir ein schreiben von der königin in Schweden 
gebracht. Da muß ich auff andtwortten; daß ist eben nicht so possirlich‘* 
(Liselotte an Raugräfin Luise, 12. Mai 1720, Nachschrift.) 

=? Friedrich von Hessen-Kassel, dessen Großvater Wilhelm VI. (1637—63) 
ein Bruder von Liselottens Mutter Charlotte war; am 4. April 1720 zum 
König erhoben. 

® Von mir bereits nach der Kopie im K. preuß. Archive zu Marburg 
gedruckt: Briefe II, 259—261, nr. 550. Dort ist S. 260, Zeile 2 von unten 
das Wörtchen „nicht“ nunmehr zu streichen; es war bereits gedruckt, als 
die hier vorliegende Kopie aus Stockholm eintraf. Ursprünglich hatte man 
vergeblich nach dem Originale gesucht. 


Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 331 


gutten willen E. M. meines respects undt ergebenheit zu versichern wie 
ich dan hiemitt thue. 

Mons. de Martine! ist mein Zeuge daß ich so baldt I. L. mein herr 
vetter der Landtgratf von Hessen Cassel Liebdten, mich ersucht, vor ihm 
bey meinem sohn Liebdten zu solicittiren daB ich nicht manquirt habe 
ob ich mich zwar sonsten in gar nichts mische, auch kein wordt weiß, 
von alles waB in der regierung vor geht, den ich thue mir selber die 
justitz zu gedencken daß dieße sachen alle meinem geringen verstandt zu 
hoch sein, ich weiß also nichts von subsidien noch wie oder wem man 
schuldig. waB ich begreiffe ist daß die Cron Franckreich dem letzverstor- 
benen Konig von Schweden S[elige]r schuldig geweBen undt I. M. S:e dieBe 
schuldt I. L. meinem herrn vettern dem Landtgraff erlassen haben, undt ich 
habe stark solicittirt daß selbe mögte bezahlen werden, undt daß schon 
eher der H. generalleutnamt von Leuttern? herkommen, weillen Mons de 
Martine mich drumb ersuchet hatte. ich weiß daß mein sohn einen gutten 
willen hatt E. M. befehl zu volzien; ob aber die gelegenheiten seiner regence 
undt dess Königreichs es zu geben haben, kan ich E. M. nicht sagen den 
wie schon gemelt, so weiß ich von nichts von der regirung, ein alt weib 
wie ich bin hatt nichts mehr zu thun, alß gott fleißig ahnzuruffen umb 
ruhig zu sterben. so lang ich aber leben werde, werde ich sein undt 
bleiben 

E.M. 
La tres affectionnee soeur cousine et servante 
Elisabeth Charlotte. 


C. Zwei Briefe nach Turin. 


1. An den König Vittorio Amedeo I. von Sardinien. 
A Paris ce 10 feu" 1722. 
Monsieur 
Je suis tres sensible a l’honneur que Vostre Majesté me fait de nte 
donner part de la conclusion du mariage du Prince de Piedmont? auec 
la Princesse de Sulzbach *, je m'interesse si ueritablement en tout ce qui 
regarde V. Mté que non seulement je partage auec elle la satisfaction 
qu’elle a de ce mariage, mais encorre [!] que je souhaitte de tout mon 
coeur quil soit suiui de tous les auantages que V. M.t peut desirer 


1 Landgräfl. hessischer Geschäftsträger am französischen Hofe. 

3 Leutrum, General in hessischen Diensten, einäugig. 

5 Carlo Emmanuele (III.), geb. 1701, gest. 1773. 

4 Anna Christine Luise, geb. 1704, gest. 1723. Vgl. Liselottens Brief 
an Raugräfin Luise vom 15. Jan. 1721 (Holl. VI, S. 7): „gestern . .. entpfing 
ich einen brieff von der königin von Sardinien; die bericht mich, dass der 
heuraht mitt ihrem herrn sohn undt der printzes von Sultzbach gantz ge- 


schlossen ist." 
23* 


332 Hans F. Helmolt. Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans. 


je la supplie d’en estre bien persuadée et de la sincerité auec la quelle 
je suis 
De V. Mté 
La tres affectionée soeur bellemere et seruante 
Elisabeth Charlotte. 


2. An den König Vittorio Amedeo II. von Sardinien. 
A Paris ce 2 Auril 1722. 
Monsieur 
Vostre Majesté me rend iustice lors qu'elle est persuadée de la part 
sincere que je prens en tout ce qui l'interesse, jay bien de la joye d'ap- 
prendre que le mariage du prince de Piedmont! est accompli? a la satis- 
faction de V. M.t. je souhaitte quil soit suiui de tout ce qui peut le rendre 
heureux et supplie V. M.te d'estre bien persuadée de la sincerité auec la 
quelle je suis 
Vostre tres affectionnée soeur bellemere et seruante 
Elisabeth Charlotte. 


! Carlo Emmanuele (III); vgl. Anm. 3 zu Seite 331. 
? Die Hochzeit hatte am 15. März stattgefunden. 


333 


Theodor Sickel. 


Umrisse seines Lebens und Schaffens 


von 


Wilhelm Erben. 


Am 21. April 1908 hat in Meran Theodor Sickel seine 
Augen für immer geschlossen, drei Tage danach standen Schüler 
und Verehrer auf dem neuen evangelischen Friedhof um das 
. offene Grab, das man dem Sohne sächsischer Erde im deutschen 
Süden zur ewigen Ruhe gegraben. Sickel hatte, seit er im Jahre 
1901 von der Leitung des österreichischen Institutes in Rom zu- 
rückgetreten war, den größten Teil seiner Ruhezeit in dem freund- 
lichen Meran verlebt, fern von dem Getriebe der Großstadt, in 
anregendem Verkehr mit ansäßigen Freunden und vorübergehen- 
den Gästen, voll von warmem Anteil an der Entwicklung seiner 
Wissenschaft und doch gerne versenkt in die Erinnerungen des 
eigenen reichen Lebens. Wer in diesen Jahren das Glück hatte, 
mit ihm zu verkehren, dem gewandten Erzähler zu lauschen, an 
seinem gewiegten Urteil und seinem allezeit noch arbeits- und 
kampfesfrohen Wesen die Bedürfnisse und Fragen der Gegenwart 
zu messen, der empfindet den Hingang dieses Mannes als ernsten 
und schmerzlichen Verlust; sein kraftvolles Leben hat trotz der 
81 Jahre, die ihm beschieden waren, für Freunde und Schüler 
zu früh geendet. Weitere Kreise der Fachgenossen mögen von 
dem Tode des Forschers, der in den letzten vier Jahren nicht 
mehr produktiv hervorgetreten war, nicht in gleichem Maße be- 
troffen worden sein; aber alle die an geschichtlichem Studium 
tieferen Anteil nehmen, werden jetzt und für immer das Bild 
seiner Persönlichkeit sich gerne vor Augen stellen. 

Eine würdige, der wahren Bedeutung gerecht werdende 
Schilderung von Sickels Wesen kann freilich hier nicht ge- 
boten werden. Dazu gehörte die Kenntnis seiner ausgebreiteten 


334 Wilhelm Erben. 


Korrespondenz und auch Einsichtnahme in zahlreiche amtliche 
Schriftstücke seiner Hand, die für Organisation des Lehrbetriebs 
und der geschichtlichen Publikationen von Einfluß geworden sind. 
Eine Quelle der einst zu schreibenden Biographie, die Reihe seiner 
Verüffentlichungen!, liegt freilich ziemlich klar vor uns; aber sie 
läßt ihrer Natur nach nur einen Teil des geistigen Lebens er- 
kennen und sie reicht hier noch weniger als bei anderen Ge- 
lehrtenleben dazu aus, die Persönlichkeit des Schaffenden zu cha- 
rakterisieren. Von erzählenden Darstellungen, in denen die Eigen- 
art des Historikers oft so deutlich zum Ausdruck kommt, hat Ja 
Sickel im Laufe seiner langen und fruchtbaren Tätigkeit doch 
nur wenig veröffentlicht. Nicht daß ihm Kraft und Freude zu 
dieser Seite der Produktion gefehlt hätte. Wiederholt zeigte er 
sich in den Anfängen seiner Wirksamkeit als geschickter Dar- 
steller geschichtlicher Vorgänge vor weiteren Hörerkreis; sein 
Aufsatz über „Jeanne d’Arc“ (Hist. Ztschr. 4) und jener über 
„Frankreich und Burgund um die Mitte des 15. Jahrhunderts“ 
(Wien 1858) sind aus Vorträgen dieser Art hervorgegangen. Auch 
auf dem akademischen Lehrstuhl behandelte er bis 1881 neben 
den historischen Hilfswissenschaften in erzühlender Form einzelne 
Abschnitte der mittelalterlichen und der neueren Geschichte. Die 
Erinnerung an jene Vorlesungen lebt in der älteren Generation 
seiner Schüler noch heute fort, aber von allen diesen sorgfältig 
gearbeiteten Kollegienheften ist bisher nichts zur Veröffent- 
lichung gelangt; in seinen Schriften erscheint Sickel nicht so 
sehr als Darsteller, denn als Quellenforscher. Fehlt es also an 
jenen Handhaben für die Erfassung seiner Persönlichkeit, welche 
in der Auffassungsweise des darstellenden Historikers zu liegen 
pflegen, so wirkt hemmend auch die andere Tatsache, daß seine 
Arbeiten sich nicht um einen einheitlichen Mittelpunkt scharen. 
Man vermag wohl einige Arbeitsgruppen zu erkennen, die inhalt- 
lich verbunden sind, aber von der einen zur andern führt keine 
stoffliche Brücke, ja sie berühren sich so wenig, daß manchem 
Fachgenossen nur eine jener Gruppen zum Bewußtsein kommen 
mag, wenn Sickels Name genannt wird. In dieser eigentümlichen, 


1 Die beste Übersicht gibt Steinacker in dem Bericht des akademischen 
Vereins deutscher Historiker in Wien, 17. und 18. Vereinsjahr (auch als 
Sonderabdruck: Theodor v. Sickel, Festworte gesprochen 11. Dezember 1906 
bei der Sickelfeier des Vereines, Wien, Beyer, 1907). 


Theodor Sickel. 339 


die forschende Kraft auf mehrere von einander entfernte Gebiete 
verteilenden Ökonomie seiner wissenschaftlichen Arbeit liegt ein 
charakteristisches Merkmal von Sickels Persönlichkeit; gerade 
dieser Sachverhalt aber erschwert, Sickels Leben an der Hand 
seiner Veröffentlichungen zu schildern und zu verstehen. Ihm 
hat nicht ein bestimmtes wissenschaftliches Ziel das Leben ge- 
formt, sondern das Leben selbst mit allen seinen Zufälligkeiten 
hat den wissenschaftlich veranlagten Geist von Arbeit zu Arbeit 
geführt. 
a. * 

Theodor Sickel stammte, gleichwie Ranke, Mommsen und 
Wattenbach, aus einer evangelischen Pastorenfamilie, und noch 
stärker als bei anderen haben bei ihm Traditionen dieser Her- 
kunft die wissenschaftliche Richtung beeinflußt. Sein Vater Hein- 
rich Friedrich Franz Sickel war zur Zeit, als ihm sein ältester 
Sohn geboren wurde, Oberprediger in Aken an der Elbe, wirkte 
dann zehn Jahre als Direktor des Lehrerseminars zu Erfurt und 
starb, zum Predigeramt zurückgekehrt, im Jahre 1342, als Theodor 
eben sein fünfzehntes Jahr vollendet hatte, in Hornburg am Harz. 
Es mag sein, daß von der pädagogischen Tätigkeit des Vaters, der 
vor Erlangung der Akener Stellung in Magdeburg als Lehrer ge- 
wirkt hatte, der sich in Aken selbst des Schulwesens ernst- 
lich annahm, und dem wir neben anderen Schriften auch ein 
Büchlein über Schulmeisterklugheit verdanken, manches auf die 
lehrhafte Art des Sohnes übergegangen ist; sicher haben die Be- 
ziehungen und Neigungen des Oberpredigers auf den Knaben und 
Jüngling Einfluß geübt und ihn auch nach dem Tode des Vaters 
geleitet. Seine Jugend fiel in eine Zeit lebhafter Bewegungen 
auf religiösem Gebiete und gerade in dem kleinen Herzogtum 
Anhalt-Cöthen, dessen Grenzen von dem preußischen Aken in halb- 
stündiger Wanderung zu erreichen sind, gingen die Wogen da- 
mals hoch. Herzog Friedrich Ferdinand war samt seiner Ge- 
mahlin Julie zum katholischen Bekenntnis übergetreten, und von 
Ostern 1826 bis zum Tode des Herzogs lebte an seinem Hof zu 
Cöthen jener aus Hildesheim herbeigeholte Jesuitenpater Peter 
Beckx, der nachmals in Österreich und von 1853 bis 1884 als 
General des Jesuitenordens für die Ausbreitung und Macht des 
römischen Systems zu wirken Gelegenheit hatte. Die Vorgänge 


336 Wilhelm Erben. 


am Cöthenschen Hofe erregten in dem protestantischen Lande 
großen Unwillen, Lebrecht Uhlich, der die Pfarre Diebzig versah, 
trat so lebhaft gegen seinen Landesherrn auf, daß er sich ım 
Herzogtum unmöglich machte und auf preußischem Gebiet Schutz 
suchen mußte. In jener aufgeregten Zeit sind sowohl Uhlich 
als Beckx in das Haus des Oberpredigers von Aken gekommen; 
noch in seinen alten Tagen hat sich Theodor Sickel in Rom 
scherzend seiner alten Beziehungen zum einstigen Jesuitengeneral 
gerühmt. Verständnis und Rücksicht für Andersdenkende hatte 
auch sein Vater ihm stets empfohlen und wohl auch bei jenem 
Zusammentreffen mit Beckx bewiesen, im Herzen aber stand 
Franz Sickel auf Uhlichs Seite, und er ist mit ihm auch weiter 
in Beziehung geblieben. Uhlich wurde der Begründer der freien 
protestantischen Gemeinden, und Franz Sickel war unter den ersten 
Vertretern der Richtung, die sich die „Lichtfreunde“ nannten; 
nur der frühe Tod hat ihn daran gehindert eine größere Rolle 
in diesen und den später in den Vordergrund tretenden politischen 
Bewegungen zu spielen. 

Auf den Sohn aber wirkten die Beziehungen des Vaters 
weiter: einer der Oheime, der sich auf einen Wunsch des ster- 
benden Vaters berief, bestand darauf, daß Theodor sich dem 
geistlichen Stande widme: so bezog dieser 1845 die Universität 
Halle und hörte dort durch drei Semester Vorlesungen an der 
theologischen Fakultät, an welcher seit 1826 August Tholuck am 
meisten hervorragte. Tholuck war im Widerspruch zur Fakultät 
nach Halle berufen worden und vertrat dort mit Entschiedenheit 
die antirationalistische Schule, bekämpfte auch gerade im Jahre 
1846 durch gemeinfußlich geschriebene Gespräche die Ansichten 
der Lichtfreunde. Der junge Sickel ließ es sich aber nicht neh- 
men, mit den Freunden seines Vaters zu verkehren; zum großen 
Ärgernis maßgebender Hallenser Kreise nahm er an den Ver- 
sammlungen der Lichtfreunde zu Cöthen teil. Äußerlich noch 
Theologe, aber der herrschenden Richtung entfremdet, ging er, 
um Neander zu hören, nach Berlin; dort ist sein Entschluß sich 
von der Theologie loszusagen, zur Reife gelangt und wieder durch 
einen Freund seines Vaters verwirklicht worden, nämlich durch 
Karl Lachmann, der 1815 mit Franz Sickel und so viel anderen 
Göttinger Studenten in der Duderstädtischen Legion nach Frank- 
reich gezogen und mit dem älteren Sickel bis zu dessen Tod in 


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Theodor Sickel. 331 


guten Beziehungen geblieben war! Als der junge Sickel sich 
ihm vorstellte, begrüßte Lachmann herzlich den Sohn des Freundes 
und war gern bereit bei der Familie seine Lossagung von der 
Theologie zu vermitteln. 

So rasch und entschieden die Trennung erfolgte, ganz er- 
gebnislos waren Sickels theologische Semester doch nicht. Er 
hat von ihnen und gewiß auch vom Vaterhaus her sich jenes 
Verständnis für theologische Fragen und für die Theologen selbst 
bewahrt, das ihm bei geschichtlichen Untersuchungen und sogar 
im Umgang mit dem römischen Klerus zugute kam. Und der 
Anteil, den er selbst an dem Streit um dogmatische und um 
freie Behandlung der Religion genommen hatte, spielt wohl auch 
in seine Arbeiten zur Reformationsgeschichte hinein. Mitten in 
den Anfängen seiner Wiener Lehrtätigkeit, die ihn so stark für 
das Mittelalter in Anspruch nahm, fand er im Februar und 
März 1860 Zeit, die Geschichte der Reformation in einer Reihe 
öffentlicher Vorträge zu behandeln. Mächtig mögen in dem Vor- 
tragssaal zu Döbling die Worte des jungen Professors erklungen 
sein, der aus dem Protestantenpatent vom 1. September 1859 und 
aus der ganzen jüngsten Wendung der österreichischen Politik die 
Hoffnung auf dauernden konfessionellen Frieden und zunehmende 
Kraft des deutschen Einheitsgedankens schöpfte. „Indem der Hi- 
storiker,“ so ungefähr schloß er seine Betrachtung, „vorurteilsfrei 
prüfend herantritt an die Zeugnisse der Vergangenheit, indem er 
die historische Betrachtung der vom Parteistandpunkt entgegen- 
setzt, so lehrt er anerkennende Achtung auch vor dem Glauben 
oder politischen Programm des andern, so macht er in den Herzen 
Raum der Versöhnlichkeit der Gesinnung, deren wir Deutsche 
alle bedürfen um mit freudiger Lust nach dem gemeinsamen Ziel 
nationaler Einigung zu streben.“” Nicht alles was Sickel und 
seine Hörer damals hofften, hat sich erfüllt, aber dem Interesse 
an der Reformationszeit blieb der ehemalige Theologe, der sich 
auch als Presbyter in den Dienst der Wiener evangelischen Ge- 
meinde stellte, trotz seiner ganz anderen Fragen zugewandten 
Arbeit treu. So kam es, daß er acht Jahre später, als von neuem 
eine bessere Zeit für Österreich anbrach, mit seinen reformations- 


1 Vgl. M. Hertz, Karl Lachmann (Berlin 1861), S. 22ff. 
3 Nach dem Manuskripte Sickels mit freundlicher Erlaubnis des gegen- 
wärtigen Besitzers, Professor A. Köcher in Hannover. 


338 Wilhelm Erben. 


geschichtlichen Kenntnissen der freiheitlichen Politik des Bürger- 
ministeriums in den Verhandlungen über das Ehegesetz dienen 
konnte. Bei dem harten Kampf, der im März 1868 im öster- 
reichischen Herrenhaus um dessentwillen geführt wurde, war von 
Gegnern und Freunden der Reform auf die Beschlüsse des Tri- 
dentinums und auf die kirchenpolitische Haltung Ferdinands LI. 
bezug genommen worden. Damit hing es zusammen, daß Sickel 
beauftragt und bald auch in weitestem Maß ermächtigt wurde, 
die im Wiener Staatsarchiv befindlichen Akten, die jenes Konzil 
berühren, einzusehen. So entstanden in den Jahren 1869 bis 
1871 seine „Beiträge zur Geschichte des Naumburger Fürsten- 
tages“, sein Buch „Zur Geschichte des Konzils von Trient“ und 
seine Untersuchung über „Das Reformationslibell des Kaisers 
Ferdinand I.“ Es waren äußere Umstände, die Eröffnung des 
vatikanischen Archivs, Erfahrungen die man dort machte, und die 
Notwendigkeit eigene Arbeitspläne mit denen des preußischen 
historischen Instituts in guten Einklang zu bringen, welche be- 
wirkten, daß Sickel zwanzig Jahre darnach als Leiter des Isti- 
tuto Austriaco in Rom nochmals auf das Thema des Trienter 
Konzils zurückgriff. Aber auch sein altes Interesse an diesem 
wichtigen Ereignis war dabei im Spiel, und mit erstaunlicher 
Kraft arbeitete sich der greise Forscher nochmals in die Quellen 
der Konzilgeschichte ein, veröffentlichte in den „Römischen Be- 
richten“ (1595 bis 1901) seine Ergebnisse in lehrreichster Form 
und erlebte 1904 die Freude, eine neue Reihe bedeutsamer Quellen, 
welche das Verhältnis der römischen Kurie zum Konzil unter 
Pius IV. beleuchten, eröffnen zu können. Es ist Sickels eigenstes 
Verdienst, daß er unter den mannigfachen, zum Teil von anderer 
Seite in Bearbeitung genommenen Quellen zur Geschichte des 
Tridentinums gerade die Korrespondenz der Konzilslegaten mit 
dem Papst und seinem Nepoten, Carlo Borromeo, auswählte und ihre 
Herausgabe ermöglichte. Sickel wußte, daß nirgends so gut wie hier 
die Frage nach der Freiheit des Konzils zu lösen sei, jene Kardinal- 
frage, die schon die Zeitgenossen beschäftigt hatte und die auch von 
den Geschichtsforschern immer wieder berührt worden war. Die 
klassische Vorrede, in welcher er diese Gedanken darlegt, ist seine 
letzte wissenschaftliche Tat geblieben, in mehr als einer Hinsicht 
ein großes Vermächtnis und Denkmal seines Lebens. Dem Trienter 
Konzil galt seine letzte wissenschaftliche Liebe; hier befähigten 


u 


Theodor Sickel. 339 


ihn die eigenen Erfahrungen seiner Jugendzeit, die Traditionen 
des Vaterhauses und die Aufmerksamkeit, mit der er aus diesen 
Ursachen religiöse Entwicklungen verfolgt hatte, zu klarer Wert- 
schätzung der Ereignisse. Ranke meinte, als er 1836 zum ersten- 
mal seine Geschichte der Päpste abschloß, der Katholizismus könne 
im Ernste nicht mehr an die Eroberung der Welt denken und 
das Konzil von Trient, das diesem Ziel dienen sollte, habe so 
sehr an Interesse eingebüßt, daß sich kaum mehr ein Historiker 
finden würde, der es der Mühe wert hielte, die wahre Geschichte 
jener Versammlung zu schreiben. Die Ereignisse scheinen ihm 
in jener Hinsicht Unrecht zu geben, und so ist es ein Glück, daß 
an der Erforschung des auch für unsere Tage noch nicht bedeu- 
tungslosen Ereignisses nicht bloß strengkatholische Forscher teil- 
nehmen; es müssen hieran auch solche mitwirken, welche, wie es 
Sickel in jener Vorrede sagt, „jede Zumutung, daß die uns jetzt 
ermöglichte archivalische Forschung zu einem bestimmten Ziele 
führen solle, im vorhinein mit der Erklärung zu beantworten 
haben, daß es für uns nur ein Gesetz und nur eine Verpflichtung 
gibt, nämlich die mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln der 
Forschung zu ergründen, wie es in der Vergangenheit eigentlich 
gewesen ist, und dies zu verkünden, unbekümmert darum, ob es 
uns oder anderen fromme oder schade, gefalle oder mißfalle.“ 


$ x 
* 


Zu persönlicher Berührung mit Ranke, an dessen berühmte 
Worte sich Sickel an dieser Stelle, am Ende seines wissenschaft- 
lichen Wirkens so deutlich anschließt, würde sich ihm gleich zu 
Beginn, als er sich von Lachmann geführt von der Theologie 
lossagte, Gelegenheit geboten haben. Aber der neu zur philoso- 
phischen Fakultät übertretende Student versäumte den Anschluß 
an die bedeutenden Lehrer der Geschichte, die damals in Berlin 
tätig waren. Weder Ranke noch Raumer vermochten ihn anzu- 
ziehen; von den Berliner Professoren scheint der Kirchenhistoriker 
Neander auf ihn doch den stärksten Eindruck gemacht zu haben. 

Zum Abschluß seiner Studien nach Halle zurückkehrend, fand 
er an Heinrich Leo einen Führer, der ihm zunächst die Richtung 
auf das spätere Mittelalter gab und ihm sogar ein kleines Sti- 
pendium zur Fortsetzung seiner Studien zu verschaffen wußte. 
Ob sich im übrigen hier das Verhältnis von Lehrer und Schüler 


340 Wilhelm Erben. 


so gestaltete, dab von stärkerem Einfluß gesprochen werden könnte, 
muß dahingestellt bleiben. Leos politische, freiheitlichen Bestre- 
bungen auf staatlichem und kirchlichem Gebiet ziemlich abgeneigte 
Stellung war kaum geeignet, den Jüngling zu fesseln; in dieser 
Hinsicht würde ihm Max Duncker wohl nüher gestanden haben, 
diesen aber ließ seine politische Tütigkeit in jenen Jahren kaum 
zu engerer Fühlungnahme mit einem nur kurze Zeit in Halle 
weilenden Hörer kommen. Daß Leos ungestüme Art die Wahr- 
heit zu suchen und zu vertreten auf gleiche Eigenschaften in 
Sickels Wesen gewirkt habe, bleibt immerhin möglich, und so 
sollte, wenn von Leos lehrender Tätigkeit gesprochen wird, dieses 
einen Schülers nicht ganz vergessen werden. Spricht man aber 
von Sickels Lehrern, so darf auch Leos Einwirkung nicht über- 
schätzt werden; was er wurde, verdankt er keinem der deutschen 
Historiker jener Tage, sondern der Schule des Lebens. Gerade 
die entscheidenden Jahre seiner wissenschaftlichen Entwicklung 
hat er nicht auf deutschem Boden durchgemacht.! 

Daß es so kam, daran haben die Ereignisse von 1848 und 
ihre Folgen einen unzweifelhaften, wenn auch noch nicht genau 
zu ermessenden Anteil. Sickel, der schon als Theologe das stu- 
dentische Leben tüchtig mitgemacht und die Berliner Märzereig- 
nisse von 1848 aus nächster Nähe mitangesehen hatte, nahm auch 
1849 an den politischen Bewegungen teil: dafür traf ihn die 
Strafe der Ausweisung aus Berlin, die ihm zugleich für die nächste 
Zeit jede Aussicht, im preußischen Staatsdienst verwendet zu 
werden, raubte. Sickel hat im Sommer 1852 einen Versuch 
gemacht die Aufhebung der Strafe zu erwirken, sein Ansuchen 
wurde abgelehnt. Noch im Herbst 1855, als er sich um die Er- 
laubnis bewarb, im Wiener Staatsarchiv zu arbeiten, mußte er in 
peinlichster Weise die Folgen seiner einstigen Teilnahme an po- 
litischen Vereinen fühlen: es war in Wien aufgefallen, daß der 
junge Forscher preußischer Untertan, aber von Frankreich mit 
wissenschaftlichen Aufträgen versehen war; deshalb richtete die 
österreichische Regierung, ehe Sickel die erbetene Erlaubnis er- 
teilt wurde, eine Anfrage über den Gesuchsteller nach Berlin, 


1 Über die Lehr- und Wanderjahre Sickels vgl. Bretholz in der Österr. 
Rundschau 9, 282ff.; ich benutze mit freundlicher Erlaubnis von Bretholz 
außerdem auch einige Stücke aus Sickels Nachlaß, welche über diese Zeit 
Aufschluß geben. 


— 


Theodor Sickel. 341 


und von dort langte ein Bescheid an, der ihn, auf Grund der 
Vorgänge von 1849, als eine in politischer Hinsicht gefährliche 
und verdächtige Persönlichkeit erscheinen ließ. Die Folge war, 
daß nicht nur die Pforten des Staatsarchivs ihm zunächst ver- 
schlossen blieben, sondern auch die französische Regierung für 
den Augenblick ihre Aufträge zurückzog. Sickel ist mit größter 
Energie dieser Gefährdung seiner Existenz entgegengetreten; indem 
er darlegte, wie er um jener Ausweisung willen ins Ausland ge- 
gangen und seither wissenschaftlich tätig gewesen sei, gelang es 
ihm noch vor Ablauf des Jahres 1855 eine Entscheidung des 
preußischen Ministeriums zu erwirken, welche die früheren un- 
günstigen Auskünfte widerrufend, ihm die Fortsetzung seiner 
Forschungen im Wiener Archiv und damit auch die Weiter- 
führung der französischen Aufträge ermöglichte. 

Waren damit die ungünstigen Folgen jener Ausweisung be- 
hoben, so blieben doch andere Nachwirkungen bestehen. Sickel 
hatte wegen politischer Ursachen die Heimat verlassen, die Jahre 
1851 bis 1855, die er zumeist in Frankreich, zum Teil in Ober- 
italien und Österreich verbrachte, waren ihm nicht bloß Lern- 
und Wanderjahre, sie waren eine Art von Exil, wie es um die 
Mitte des 19. Jahrhunderts so viele der tüchtigsten deutschen 
Männer zu ertragen hatten. Mancher ist an solcher Unterbrechung 
seines Lebenswegs zugrunde gegangen, anderen, wie Karl Mathy 
oder Karl Schurz, hat sie den politischen Gesichtskreis erweitert 
und den Weg zu neuer Wirksamkeit im staatlichen Leben ge- 
bahnt. Auch von den Vertretern der geschichtlichen Wissen- 
schaften haben damals nicht wenige ähnliches Schicksal erlitten, 
es ist kaum nötig an Gottfried Kinkel, an Hoffmann von Fallers- 
leben, an Theodor Mommsen und Moritz Haupt zu erinnern; aber 
schwerlich ist einer von den Folgen politischer Bestrafung so 
sehr in seiner wissenschaftlichen Richtung beeinflußt worden, wie 
Theodor Sickel. Die Berührung mit der Ecole des chartes in 
Paris, wie mühsam und langsam sie auch gewonnen wurde, dann 
jene mit der paläographischen Schule in Mailand, die Arbeit in 
französischen und italienischen Archiven, das sind die wichtigsten 
Grundlagen der besonderen Richtung in Sickels wissenschaftlichem 
Wesen, und darin liegt, gerade weil.ihm Deutschland diese Seiten 
nicht vermitteln konnte, Sickels Bedeutung für die Geschichte der 
deutschen Wissenschaft. 


342 Wilhelm Erben. 


Sickels ganze Persönlichkeit mag von jener Zeit unfreiwilliger 
Wanderung in der Fremde mächtig gefördert und geformt worden 
sein. Auf die rastlose Rührigkeit seines Wesens, die rasche Ent- 
schlossenheit, mit der er jede neu sich bietende Arbeit angrıf, 
waren die Jahre nicht ohne Einfluß, in denen er mit der Feder 
in der Hand, als politischer Korrespondent oder als Feuilletonist, 
als Berichterstatter für Kunst und Literatur oder als Übersetzer, 
bald in deutscher, bald in französischer Sprache, sein Brot ver- 
diente. Die sichere Beherrschung der romanischen Sprachen in 
Wort und Schrift, die unübertreffliche Erzählerkunst, die ibm 
eigen war, das gesellige Talent und die Freude zu feinem Ver- 
kehr, die sein Haus in Rom zu einem Mittelpunkte geistigen 
Lebens machten, alles dies würde sich kaum in solcher Weise an 
Sickel entwickelt haben, wenn ihm nicht jener langdauernde Auf- 
enthalt in Frankreich auferlegt gewesen wäre. Wichtiger als 
diese Eigentümlichkeiten sind doch die französischen Wirkungen 
auf Sickels wissenschaftliche Richtung. Die bedeutendsten 
deutschen Geschichtsforscher hatten bisher ihre Mühe den er- 
zählenden Quellen des Mittelalters zugewandt; in der Bewältigung 
der übrigen Quellenmasse war Frankreich dank der zentralistischen 
Organisierung seines Archivs und der daraus erwachsenen Ver- 
bindung von Schule und Archiv den deutschen Nachbarn voran- 
geeilt. Sickel war es, der zuerst von dieser französischen Über- 
legenheit lernte, der die Methode sorgfältiger Benutzung nicht- 
literarischer Quellen von Frankreich übernahm, der sie in deut- 
schen Landen heimisch machte und fortbildete. 

Im Grunde handelt es sich dabei ja um ein ganz ähnliches 
Problem, wie bei den erzählenden Quellen: so wie der Verwertung 
annalistischer und chronikalischer Nachrichten Untersuchungen 
über die Entstehungsweise dieser Quellen vorausgehen müssen, 
weil von der Zeit, dem Ort und den Umständen der Entstehung 
Wert und Glaubwürdigkeit der Quelle abhängen, so gilt es auch 
die nichterzählenden Quellen, ehe wir sie zum Beleg der Dar- 
stellung verwerten, als geschichtliche Gegenstände zu behandeln. 
Aber nicht bloß die Entstehungsweise der einzelnen Urkunden, 
Briefe und sonstigen Geschäftsaufzeichnungen muß untersucht 
werden, auch die Umstände, denen wir ihre Erhaltung verdanken, 
erfordern bei diesen Quellengattungen weit mehr als bei den er- 
zählenden Quellen unsere Beachtung; nur die Geschichte der Über- 


Theodor Sickel. 343 ° 


lieferung gibt ja eine Vorstellung von dem Grade der Vollständig- 
keit, in welchem eine bestimmte Masse von derlei Quellen auf 
uns gekommen ist, und dieser Grad der Vollständigkeit ist für 
den Benutzer gleich wichtig, wie die Entstehungsweise selbst. 
So führt die Untersuchung der nichtliterarischen Quellen zur 
Archivgeschichte; der methodisch vorgehende Forscher soll sich 
nicht mit herausgerissenen Stücken, die ihm der Archivar vor- 
legt, begnügen, sondern die Bestände der Anstalt zu überblicken 
und auch diese, so gut er vermag, auf ihren Ursprung zurück- 
zuführen trachten. Es liegt aber auf der Hand, daß diese Me- 
thode sich am ersten in einem Lande mit guter Archivverwaltung 
entwickeln konnte; der lange Aufenthalt in Frankreich, also in 
einem Lande, dessen Archivpflege den einschlägigen Bestrebungen 
in Deutschland damals weit vorausgeeilt war, ist auch darin die 
wichtige Schule für Sickel geworden, und was er in dieser Hin- 
sicht dort gelernt, das bildet ein bezeichnendes Kennzeichen an 
seinen damaligen und späteren Arbeiten. 

Sickel war 1854 von dem französischen Unterrichtsminister 
Fortoul beauftragt, für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts 
Forschungen über französisch-italienische Beziehungen anzustellen. 
Im Zusammenhang damit stehen jene Arbeiten zur mailändischen 
Geschichte, die er während der nächstfolgenden Jahre in den 
Schriften der Wiener Akademie (Archiv f. Kunde österr. Geschichts- 
quellen 14; Sitzungsberichte, phil.-hist. Kl. 20 und 30) veröffent- 
lichte: darstellende Arbeiten, in welchen das Vikariat der Visconti 
von seinen Anfängen bis zur Verleihung des herzoglichen Titels 
verfolgt und rechtsgeschichtlich erläutert, sodann aber eine ein- 
gehende. Schilderung der Ereignisse geboten wird, die auf das 
Aussterben des Geschlechtes folgten. Nimmt hier die Verwertung 
von Chroniken und Urkunden den breitesten Raum ein, so hat 
Sickel doch schon durch Erforschung eines einzelnen Archivs, 
jenes von S. Fedele zu Mailand, seine Grundlage wesentlich er- 
weitert und bezeichnender Weise den Zuständen, der Einteilung 
und der Geschichte dieses Archivs besondere Berichte gewidmet, 
die gleichsam als Einleitung zu jenen Studien durch Chmels Ver- 
mittlung (im Notizenblatt der Wiener Akademie 1855) gedruckt 
wurden. Ein ähnlicher Quellenbericht, welchen Sickel dem Ab- 
druck seines Vortrags über Jeanne d’Arc (Hist. Zeitschr. 4) voran- 
stellt, handelt im Anschluß an Quicherat eingehend über die 


344 Wilhelm Erben. 


Prozeßakten und macht nicht nur auf die eigentümliche Natur 
dieser Quelle, sondern auch auf die ungleichmäßige Erhaltung 
aufmerksam, in der uns die Akten des Rehabilitationsprozesses 
vorliegen. Noch stärker tritt der archivgeschichtliche Gesichts- 
punkt in Sickels diplomatischen Arbeiten hervor; in den Acta 
Karolinorum befassen sich die Anmerkungen des 2. Bandes vor- 
wiegend mit der Archivgeschichte der einzelnen Empfängergruppen, 
in dem Programm und den Instruktionen der Diplomata-Abteilung 
(Neues Archiv 1) wird die Notwendigkeit und die Methode über- 
lieferungsgeschichtlicher Forschungen ausführlich dargelegt, und 
in den beiden unter Sickels Leitung erschienenen Bänden der 
Kaiserurkunden des 10. Jahrhunderts (Mon. Germ. Diplomata 1,2) 
sind die einschlägigen Ergebnisse für eine lange Reihe von 
deutschen und italienischen Urkundenempfängern im Register über- 

sichtlich zusammengefaßt. Die bedeutendste Rolle spielt endlich 

die archivgeschichtliche Forschung in allen den Arbeiten, welche 

Sickel dem Konzil von Trient und seiner Zeit widmete. Wie ist 

er der Überlieferung des Ferdinandeischen Reformationslibells und 

der ihm vorausgegangenen Entwürfe und Ratschläge, dann den 

Papieren des kaiserlichen Gesandten Prospero d’Arco nachgegangen; 

welche weitgreifenden Forschungen hat er und haben unter seiner 

Leitung jüngere Mitglieder des österreichischen Instituts angestellt, 

um die Lücken auszufüllen, die das römische Material an Nun- 

tiaturberichten aus der Zeit Pius IV. aufweist; welch reichen 

Ertrag für die Geschichte des vatikanischen Archivs enthalten 

endlich seine „Römischen Berichte“. Um festzustellen, ein wie 

großer Teil der einst vorhandenen konziliaren Korrespondenz im 

vatikanischen Archiv erhalten sei, also um (wie er selbst sich 

ausdrückt) das „Soll“ mit dem „Haben“ zu vergleichen, und auf 

diese Art zu einem Urteil über gute oder minder gute Über- 

lieferung zu kommen, hat Sickel nicht nur die Register der kon- 

ziliaren Korrespondenz mit aller jener Sorgfalt untersucht, die von 

andern Forschern auf das päpstliche Registerwesen des Mittel- 

alters verwandt worden war, er hat auch den Zustand des päpst- 

lichen Archivwesens im 16. Jahrhundert, die Begründung der Ab- 

teilung für Konzilsakten und ihre allmähliche Erweiterung, sowie 

die Schicksale der nach Mailand und an andere Orte versprengten 

Teile erforscht und klargelegt. 

War der Erfolg derartiger Studien in besonderem Maße von 


Theodor Sickel. 345 


dem Entgegenkommen der Archive abhängig und wurde Sickel 
von ihnen in reichem Maße gefördert, so ist das nicht bloß seiner 
äußern Stellung, sondern mebr noch dem Verständnis zuzuschreiben, 
das er dank seiner französischen Lehrzeit dem Beruf und den 
Pflichten des Archivars entgegenbrachte. Wenn er in Rom danach 
strebte, die durch Herkommen und Reglement dem Benutzer ge- 
zogenen Schranken zurückzudrängen, so tat er dies nach seinen 
eigenen Worten (Die römische Kurie 1, XVIII) doch nur so weit, 
als es „verträglich schien mit den allgemeinen Normen guter 
Archivverwaltung und mit den besonderen hier gebotenen Rück- 
sichten“ und als er es selbst verantwortet hätte, wenn er „zum 
Hüter dieser Schätze bestellt worden wäre“. Und wie er die 
Arbeiten der römischen Archivare mit Verständnis verfolgte, so 
strebte er auch in Deutschland und in Österreich nach Verstär- 
kung der wissenschaftlichen Tätigkeit der Archivare; er war be- 
teiligt an den zu Ende der sechziger Jahre in Wien geführten, 
an politischen Umständen damals gescheiterten Beratungen über 
Reform der Archive (Mitt. des Inst. 1, 13f.); er trachtete, als ihm 
1875 von der Zentraldirektion der Monumenta die Herausgabe 
der Kaiserurkunden übertragen wurde, die Archivare in Deutsch- 
land und jene in der Schweiz zur Mitwirkung heranzuziehen (vgl. 
sein Programm im N. Archiv 1,433 und sein Buch Kaiserurkunden 
in der Schweiz S. 3); und gegenüber dem verunglückten Angriff, 
welcher zu Anfang des Jahres 1880 im preußischen Abgeordneten- 
haus auf das Faksimilewerk der Kaiserurkunden in Abbildungen 
unternommen und im Korrespondenzblatt der deutschen Archive 
wiederholt wurde, vertrat er mit großer Wärme die Überzeugung, 
daß die Archivare zu regster Mitarbeit auf dem Gebiete der 
Diplomatik berufen seien, ja er wünschte recht oft die Rolle des 
Besuchers mit jener des Archivars zu vertauschen, dem die an- 
vertrauten Schätze zu jeder Stunde zu Gebote stehen (Mitt. des 
Inst. 2,328). Das Deutsche Reich und Österreich zählen heute 
in der Reihe ihrer Geschichtsforscher und Geschichtsschreiber eine 
stattliche Zahl hochverdienter Archivare; unter den deutschen 
Historikern aber, die niemals selbst im Archivdienst gestanden 
sind, hat kaum einer soviel archivalische und archivgeschichtliche 
Arbeit geleistet, war keiner so sehr durchdrungen von der 
Überzeugung, daß tätige Mitwirkung der Archivare zum Gedeihen 


der Forschung uötig sei, als Theodor Sickel. Das war die eine 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 24 


346 Wilhelm Erben. 


wissenschaftliche Frucht seiner französischen Lehrzeit, aber nicht 
die einzige. 


* + 
* 


Äußere Umstände hatten dem jungen Hallenser Doktor die 
Bahn nach Frankreich gewiesen, äußere Umstände und Zufällig- 
keiten spielen auch dort in sein Leben hinein, wo sich die fran- 
zösischen Beziehungen wieder lösten und an ihre Stelle andere 
viel dauerhaftere Bande traten. Gerade in der Zeit, als Sickel in 
Wien eintraf, um im Auftrag Fortouls die dortigen Sammlungen 
für französische Pläne auszubeuten, hatte die Einrichtung des ge- 
schichtlichen Unterrichts an der Wiener Universität einen wesent- 
lichen Schritt nach vorwärts getan.” Vom 20. Oktober 1854 datiert 
die kaiserliche EntschlieBung betreffend Gründung einer Schule 
für österreichische Geschichtsforschung, welche über das Bedürfnis 
der Mittelschullehrer hinaus zum Dienst in Archiven und Biblio- 
theken, wie auch zu forschender und geschichtschreibender Tätig- 
keit anleiten sollte. Nachdem die geeigneten Räume ausfindig 
gemacht waren, hatte Albert Jäger, vormals Ordenspriester des 
tirolischen Benediktinerstifts Marienberg, seit 1851 von dem 
Grafen Leo Thun für die Wiener Universität gewonnen, im 
Sommersemester 1855 die Vorlesungen daselbst eröffnet und im 
Herbst 1855 wurde mit Ottokar Lorenz, Franz Krones, Eduard 
Rösler und Ferdinand Zieglauer der erste zweijährige Kursus des 
Instituts begonnen. 

Nach dem Lehrplan der neuen Schule, auf welchen das 
Muster der Ecole des chartes nicht ohne Einfluß war, sollten die 
historischen Hilfswissenschaften besondere Pflege erfahren. Paläo- 
graphie zu lehren, hatte Jäger schon früher versucht, aber er war 
in der Beschaffung der Lehrmittel auf Schwierigkeiten gestoßen 
und vollends nicht in der Lage, für Diplomatik oder Chronologie 
aufzukommen. Da ergab sich, daß Lorenz mit dem im Sep- 
tember 1855 in Wien eingetroffenen Sickel bekannt wurde und 
daß sich bald zwischen dem weitgereisten Fremdling und der 
lernbegierigen Institutsjugend Beziehungen anspannen. Erst in 
der eigenen Wohnung, dann auch am Institut und in Gegenwart 


1 Über die Anfänge des Instituts f. österr. Geschichtsforschung be- 
richtete Sickel selbst in den Mitt. des Inst. 1, 1ff.; dann Jäger in der 
Österr.-ungar. Revue 8, 1 ff. 


Theodor Sickel. 347 


Jägers begann Sickel paläographischen Unterricht zu erteilen. 
Ein Jahr nach seiner Ankunft in Wien, als die französischen 
Aufträge durch den Tod des Unterrichtsministers Fortoul eine 
Unterbrechung erfuhren, ward Sickel auf Jägers Antrag zum Do- 
zenten am Institut für österr. Geschichtsforschung und ein Jahr 
darauf zum außerordentlichen Professor an der Wiener Universität 
ernannt. 

Sickel hatte entschlossen zugegriffen, und er wandte sich mit 
solchem Eifer der besonderen Lehrtätigkeit, die ihm am Institut 
übertragen wurde, den historischen Hilfswissenschaften zu, daß 
ihm aus dem Lehramt ein neues wissenschaftliches Schaffen er- 
wuchs, welches für Paläographie und Chronologie, besonders aber 
für Diplomatik reiche Früchte brachte. Durch das Bedürfnis nach 
geeigneten Lehrmitteln, das schon Jäger lebhaft empfunden hatte, 
wurde Sickel zur Herausgabe der Monumenta graphica geführt, 
jenes bis zu 200 Tafeln gediehenen Faksimilewerkes, das den 
Ruhm hat, die erste auf photographischem Wege hergestellte 
Sammlung zu sein. Da die Vorstände der großen Wiener Biblio- 
theken und Archive dem Unternehmen anfangs mit Bedenken 
entgegentraten, verwertete Sickel zunächst die Schätze jener ober- 
italischen Archive, die damals noch unter österreichischer Herr- 
schaft standen, und die er von seinen früheren Reisen genügend 
kannte. Aber auch die österreichischen Klöster suchte er auf, 
um von ihren Handschriften und Urkunden auszusuchen, was für 
die Wiedergabe in den Monumenta graphica geeignet wäre. Zwei 
auf diese Weise gemachte Funde sind der Ausgangspunkt weiterer 
Publikationen geworden; ein Göttweiher Kodex gab Sickel Ge- 
legenheit, sich eingehend mit dem Lexicon Tironianum zu be- 
fassen (Wiener Sitzungsberichte 38, 3ff.), eine Melker Handschrift, 
deren Herkunft aus S. Germain d’Auxerres er in einer französischen 
Fachzeitschrift nachwies (Bibl. de l’école des chartes 5° serie tome 2), 
ist der AnlaB zu seiner Studie über die Lunarbuchstaben (Wiener 
Sitzungsberichte 38, 153 ff.) geworden; grundlegende Arbeiten, zu 
denen der Paläograph und der Chronologe immer wieder greifen 
muß, und die kaum einer ohne reiche Belehrung aus der Hand 
legt. Viel weiter verzweigt sind die diplomatischen Arbeiten, die 
aus Sickels Lehrtätigkeit am Institut emporwuchsen, aber auch 
sie verdanken ihren Ursprung einem äußeren Umstand, der als 


ein Zeugnis von der segensreichen Wirkung pietätvollen Familien- 
24* 


348 Wilhelm Erben. 


sinns und reger Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten 
festgehalten werden muß. Der große Paläograph Ulrich Friedrich 
Kopp, der nach vorübergehender Leitung des Kasseler Archivs 
nach Baden übersiedelt war und in Heidelberg diplomatische Vor- 
lesungen hielt, hatte nebst dem reichen Material von Schrift- 
proben, das er in seiner Paläographia critica und in anderen 
Werken veröffentlichte, noch einen sehr bedeutenden Schatz von 
Faksimile und Faksimileplatten zustande gebracht, deren geplante 
Verwertung durch seinen 1834 eingetretenen Tod verhindert wurde. 
Nachkommen Kopps, welche über den Nachlaß zu verfügen hatten, 
lebten in Österreich, als die Errichtung des Wiener Instituts und 
die Pflege, welche hilfswissenschaftliche Studien dort fanden, durch 
die Tageszeitungen bekannt wurde. Da entschloß sich im Jahre 
1858 Julius v. Dahmen, einer von Kopps Enkeln, damals Ober- 
leutnant im 11. Husarenregiment, den ganzen noch in Heidelberg 
verwahrten Nachlaß seines Großvaters der österreichischen Unter- 
richtsbehörde als Geschenk anzubieten, damit das Wiener Institut 
ihn nutzbringend verwende. 

Kopps Nachlaß hätte nicht leicht in bessere Hände kommen 
können, als in jene Sickels. Dieser hat selbst, als er im Jahre 1870 
den wertvollsten Teil jenes Geschenkes in einer besonderen Fak- 
similereihe veröffentlichte (Schrifttafeln aus dem Nachlaß von 
U. F. Kopp) über die Art der Verwendung Rechenschaft abgelegt, 
und er hat dort auch gesagt, von welchem Einfluß der Besitz 
dieses Apparates für seine eigene wissenschaftliche Betätigung 
geworden ist. Sowie jene Handschriften von Melk und Göttweih 
ıhn auf das paläographische und chronologische Gebiet führten, 
so hat der Nachlaß Kopps ihm die Anregung zu seinen Arbeiten 
über das Urkundenwesen der Karolinger gegeben. Sickel begann 
damit, die Kanzlerreihen der ostfränkischen Könige festzustellen, 
und sah sich bei diesem Bestreben bald genötigt, die Urkunden 
Ludwigs des Deutschen diplomatisch zu untersuchen; aber er 
lehnte, als er im Jahre 1861 den ersten Teil der so entstandenen 
Beiträge zur Diplomatik veröffentlichte (Wiener Sitzungsberichte 36), 
entschieden ab, eine neue Urkundenlehre der karolingischen Zeit 
zusammenzustellen. Erst allmäblich ist er dann doch diesem 
Plane näher getreten. Von Problem zu Problem gelockt, hat er 
im Laufe der nächsten Jahre die Mehrzahl der in Deutschland 
und Frankreich noch erhaltenen Karolingeroriginale in ihren 


Theodor Sickel. 349 


Archiven aufgesucht, seine Beiträge auf die rechtsgeschichtlichen 
Fragen nach Immunität, Kônigsschutz und den sonstigen Privi- 
legien ausgedehnt und endlich im Jahre 1867 doch dasjenige ge- 
schaffen, was er sechs Jahre vorher von sich gewiesen hatte: 
eine neue Urkundenlehre der Karolinger. Es ist kaum nötig, an 
dieser Stelle abermals auszuführen, welche Bedeutung diesem 
Werke zukommt; die Acta Karolinorum sind die Grundlage der 
neueren Diplomatik, sowie Mabillons Werk die Grundlage der 
älteren gewesen ist. Sie zeigen deutlich die französische Schule 
Sickels; äußerlich an Böhmers Regesten anknüpfend, sind sie 
nach ihrem Wesen doch viel enger mit jenen Werken franzö- 
sischer Forscher zu vergleichen, die Sickel im Vorwort zu seinen 
Beiträgen als damals noch unerreichbare Vorbilder anführte: mit 
der diplomatischen Geschichte Friedrichs II. von Huillard-Breholles 
und dem Katalog der Urkunden Philipp Augusts von Delisle. 
Ohne dem hohen Verdienst dieser beiden Werke nahezutreten, die 
in so vieler Richtung anregend gewirkt haben, muß aber doch 
den Acta Karolinorum ein höherer Rang in der Geschichte der 
Wissenschaft zugeteilt werden. Nicht bloß deshalb, weil sie in 
Deutschland, wo diplomatische Studien so lange brach gelegen 
waren, diesem Zweig der Forschung die Bahn brachen und die 
Richtung gaben, sondern auch wegen des originellen Gedankens, 
die Echtheit der Urkunden durch Feststellung der in der Kanzlei 
tätigen Hände, durch Zurückführung auf die einzelnen Individuen 
der Schreiber festzustellen. Damit war die Wissenschaft auf 
sicheren Boden gestellt, zugleich aber das Ziel einer methodischen 
Durcharbeitung des mittelalterlichen Urkundenvorrates in seiner 
ganzen Größe enthüllt. Sickel selbst und seine Schüler haben 
ihm seither mit Eifer nachgestrebt, und dennoch wird es noch 
kommenden Geschlechtern neue lohnende Forscherarbeit bieten. 


F * 
* 


Es war Sickels Plan, die Regesten der Karolinger, die er im 
zweiten Band seiner Acta Karolinorum bis zum J. 840 geführt 
hatte, in gleicher Weise fortzusetzen; er ist dieser Arbeit über- 
hoben worden, indem mit den Mitteln der Böhmerstiftung im 
Rahmen des Gesamtunternehmens der Regesta imperii eine Neu- 
bearbeitung auch der Karolingerregesten in Angriff genommen 
wurde. Der Verzicht auf diesen Plan mag ihm um so leichter 


350 Wilhelm Erben. 


geworden sein, als sich inzwischen die Aussicht eröffnete, an der 
Herausgabe der deutschen Kaiser- und Königsurkunden in den 
Monumenta Germaniae mitzuwirken, also an jener großen Editions- 
arbeit zu deren Vorbereitung einst Böhmer seine Regesten ge- 
schaffen. Die mißglückte Ausgabe der Merowingerdiplome durch 
Karl Pertz, die sachkundige Kritik, welche neben Longnon und 
Stumpf auch Sickel in besonderer Schrift hierüber aussprach, 
endlich die Neugestaltung der Monumenta im Jahre 1875 stellten 
den Forscher, der durch zwei Jahrzehnte etwas abseits von der 
HeerstraBe der deutschen Forschung gewirkt hatte, plötzlich in 
die Mitte der wissenschaftlichen Ereignisse und brachten ihn in 
engste Beziehungen zu dem großen nationalen Quellenwerk. Er 
wurde ausersehen für eine Aufgabe, die viel höhere organisatorische 
und sachliche Schwierigkeiten in sich schloß, als die Bewältigung 
jener Scriptores und Leges, welche bisher an dieser Stelle mit 
Erfolg herausgegeben waren. Sickel schuf in den Jahren 1875 bis 
1893, unterstützt von einer Reihe seiner Schüler, die beiden Bände 
Diplomata, welche die Urkunden der deutschen Herrscher von 
911 bis 1002 in sich schließen; damit war das Muster für die 
Bearbeitung der älteren wie der jüngeren Diplome gegeben, 
welche jetzt im Zuge ist, und dieses Muster behauptet auch 
gegenüber manchen Änderungsvorschlägen und tatsächlichen Ab- 
weichungen der Fortsetzer bis heute seinen Wert. Alle Vorzüge 
von Sickels Wesen, seine praktische, tatkräftige Art, seine Ge- 
wöhnung, den Quellen bis auf den letzten Grund nachzugehen, 
seine archivalische und diplomatische Befähigung und nicht zuletzt 
seine vorzügliche sprachliche Schulung wirkten in der Edition 
zusammen. Er wußte zu ermessen, inwiefern typographische 
Mittel dazu ausreichen, ein anschauliches Bild der Quelle zu bieten, 
er fand energisch die Wege, um, auch wenn Aufsuchung des Auf- 
bewahrungsortes nicht mehr möglich war, zuverlässige Auskunft 
über einzelne Überlieferungsformen zu gewinnen, er ist seinen 
Mitarbeitern, auch als er nicht mehr regelmäßig ihre Arbeit teilte, 
der große Lehrmeister geblieben, der eine ihm vorgelegte Frage 
mit rascher Erfassung zu beurteilen und zu entscheiden vermochte. 
So steht mit Recht sein Name und nur sein Name auf dem Titel 
jener Bände, so viel auch andere zu der Arbeit beigesteuert haben. 
Absichtlich hat er, wo es sich um Echtheitsfragen handelte, den 
konservativen Standpunkt vertreten; er wollte sich lieber dem 


Theodor Sickel. 351 


Vorwurf aussetzen, ein gefälschtes oder verunechtetes Stück irr- 
tümlich gerettet zu haben, als dem andern, daß durch übertriebene 
Verdächtigung echtes Material der Verwertung entzogen sei. Auf 
systematische Verfolgung der Schliche einzelner Fälscher ist er 
niemals ausgegangen, ihn lockten die echten Urkunden, welche 
für die Geschichte des Rechtes und der Kanzlei, des höfischen und 
geistigen Lebens ihrer Zeit so reichen Aufschluß bergen, weit 
mehr als die Erfindungs- oder Entstellungskünste eines dunkeln 
Klosterbruders, in denen sich die Strömungen seiner Umgebung, 
wenn überhaupt, so doch nur im trüben Lichte spiegeln. Die 
kritischen Aufgaben der Edition hat er aber darum nicht ver- 
nachlässigt, sondern mit Sorgfalt, hier jene Methode der Kritik, 
die er in den Acta Karolinorum gefunden hatte, angewandt und 
fortgebildet. Indem Schriftvergleichung und Diktatbestimmung 
die Grundlagen für die mannigfach abgestufte kritische Bewer- 
tung der einzelnen Diplome bilden, ist zwar kein unfehlbarer 
Maßstab geschaffen, aber allen jenen, die sich dem Urteil der 
Edition über Echtheit oder Unechtheit eines einzelnen Stückes 
nicht anschließen zu können glauben, die Pflicht auferlegt, auch 
ihrerseits auf Untersuchung der Schrift oder des Diktates ein- 
zugeben. 

Diese Methode diplomatischer Forschung auf noch weiteren 
Gebiete zu erproben und anzuwenden, bot sich Sickel, als er in 
den Vorbereitungen für den ersten Band Diplomata begriffen war, 
eine neue willkommene Gelegenheit. Es war zu Ende Mai 1878 
als Heinrich v. Sybel an Sickel die Anfrage richtete, ob es sich 
verlohnen würde, aus den reichen Geldmitteln, die der Direktion 
der preußischen Staatsarchive für wissenschaftliche Publikationen 
zur Verfügung ständen, ein den Kaiserurkunden des Mittelalters 
gewidmetes Faksimilewerk zu schaffen. Sickel ging mit Begei- 
sterung auf den Plan ein, unter seiner und Sybels Leitung sind 
von 1880 bis 1891 die elf Lieferungen der „Kaiserurkunden in 
Abbildungen“ erschienen, in welchen die Originale von mehr als 
350 Urkunden und Briefen deutscher Kaiser und Könige, in vor- 
züglicher Reproduktion wiedergegeben und mit eingehenden Er- 
örterungen begleitet sind. Nur die karolingischen und ottonischen 
Urkunden hat Sickel selbst ausgewählt und bearbeitet, sein Anteil 
geht aber darüber hinaus, er erstreckte sich auch auf die allgemeine 
Einrichtung des Werkes und die Gewinnung der Mitarbeiter für 


392 Wilhelm Erben. 


die späteren Zeitabschnitte, und er erforderte ausgedehnte Korre- 
spondenz mit diesen und mit Sybel selbst. Wurde der Abschluß 
des Ganzen weit später als Sybel es wünschte, erreicht, so dürfen 
wir heute dem zweiten Herausgeber für das langsamere Tempo 
des Erscheinens nur dankbar sein; gerade dadurch ist er- 
möglicht worden, jene Faksimilesammlung zu einem diplomatischen 
Werke ersten Ranges zu erheben. Weder Italien, wo bald darauf 
unter Sickels eigener Mitwirkung in den Diplomi imperiali e reali 
ähnliches versucht, aber nicht vollendet wurde, noch auch Frank- 
reich besitzt für die gesamte Reihe der Diplome des Mittelalters 
eine so vorzügliche, gleichmäßig verteilte Grundlage diplomatischer 
Studien, wie es die Kaiserurkunden in Abbildungen für Deutsch- 
land sind. Das große Werk hat eine Reihe von speziellen Arbeiten, 
insbesondere auf dem Gebiet des späteren Mittelalters ermöglicht, 
und es kommt dem Fortgang der Diplomata-Ausgabe in so hervor- 
ragendem Maße zustatten, daß der unbedachte Vorwurf, den ein 
sehr verdienter Forscher noch vor dem Erscheinen der ersten 
Lieferung gegen das seiner Meinung nach wohl entbehrliche und 
allzu kostspielige Unternehmen erhob, von keinem Sachkundigen 
mehr erhoben werden kann. In der Auswahl des Stoffes und in 
der Gestaltung des Textes mag mancher Mißgriff geschehen sein, 
der sich heute vermeiden ließe. Aber das gereicht den Heraus- 
gebern nicht zum Vorwurf, gerade ihrem Werke verdanken wir 
ja am meisten den besseren Überblick und die leichtere Zugäng- 
lichkeit der Originale, sowie den gegenwärtigen Stand unseres 
diplomatischen Wissens. 
ko a * 

Während Sickel mit den beiden großen Aufgaben der Diplo- 
mata-Ausgabe und des Faksimilewerkes beschäftigt war, traten 
neue wissenschaftliche Pflichten an ihn heran. Es galt der öster- 
reichischen Schule ihren Platz an der Sonne zu wahren, als durch 
die Eröffnung des vatikanischen Archives in Rom ein Wetteifer 
der Historiker aller Nationen entstand. Bei der langsam arbeiten- 
den, von den Sorgen des Tages in Anspruch genommenen Ver- 
waltung des österreichischen Staates die Mittel für dauernde Be- 
gründung des römischen Institutes zu erlangen, war keine leichte 
Mühe, und auch als die Mittel gefunden waren, haben Verwaltung 
und äußere Einrichtung der jungen Pflanzung die Kraft Sickels 


Theodor Sickel. 353 


stark in Anspruch genommen. Daß er dabei doch die Zeit fand, 
den Österreichern neben wichtigen Aufgaben aus der Geschichte 
des mittelalterlichen Registerwesens ein eigenes, lohnendes Arbeits- 
feld auf neuzeitlichem Gebiet sicherzustellen, ist schon oben er- 
zählt worden. Aber das war nicht das einzige, was er dort 
leistete. In enger Verbindung mit der für die Monumenta Ger- 
maniae übernommenen Edition entstand sein Buch über das otto- 
nische Privileg für die römische Kirche, das in weitausgreifender 
Untersuchung die Überlieferungsverhältnisse der von Karolingern 
und Ottonen der Kurie erteilten Schenkungsurkunden klarlegt. 
Viel weiter entfernt von Sickels früheren Leistungen liegt jene 
Gruppe von Arbeiten, die dem Liber diurnus, dem ältesten 
päpstlichen Formelbuch gewidmet ist. Ein Zufall hatte dabei 
die Hand im Spiele; einer der päpstlichen Archivare legte die 
alte vatikanische Handschrift des Diurnus ungebeten und wohl 
ohne selbst ihre Bedeutung zu kennen, dem Kenner vor. Sickel be- 
richtete zunächst (Mitt. des Inst. 4, 92) kurz über ihre Beschaffen- 
heit, indem er es einem jüngeren Forscher, Wilhelm Diekamp, 
überließ, sich genauer mit ihr zu befassen. Erst als dieser zu 
Weihnachten 1885 durch den Tod von der begonnenen Arbeit ab- 
berufen war, griff Sickel selbst das Thema an. In den Prole- 
gomena zum Liber diurnus (Wiener Sitzungsberichte 117) ver- 
öffentlichte er die Ergebnisse seiner Quellenuntersuchung, die 
den Wert des codex Vaticanus und die geschichtliche Bedeutung 
der ganzen Formelsammlung in neues Licht gerückt haben. Im 
Widerspruch zu der von französischen Gelehrten des 17. Jahr- 
hunderts vertretenen Ansicht führte Sickel aus, daß die vatikanische 
Handschrift älter sei, als die jetzt verschollene Pariser Diurnus- 
handschrift, die man als codex Claromontanus zu bezeichnen 
pflegt; aus der Reihenfolge der Formeln in diesen beiden Über- 
lieferungen erwies er ferner, daß der Vaticanus die ursprüngliche 
Ordnung bewahrt habe, und, ganz im Gegensatz zu den An- 
sichten, die noch Roziere vertreten hatte, verhalf er der Über- 
zeugung zum Siege, daB wir in diesem Formelbuch nicht das 
Werk eines Einzelnen, sondern die Summe verschiedener vom An- 
fang des 7. bis in den Anfang des 9. Jahrhunderts aneinander- 
gefügter Einzelsammlungen besitzen, also nicht ein literarisches 
Werk, sondern den Niederschlag jahrhundertelanger Kanzleitätig- 
keit. So verstanden wird der Diurnus die bedeutendste Quelle 


354 Wilhelm Erben. 


zur Geschichte der römischen Bischöfe in jener Zeit, da sie sich 
von byzantinischer Herrschaft freimachten und den Anschluß an 
die fränkische Herrschaft erreichten. Die von Sickel dieser Quelle 
zugewandte Arbeit gewinnt noch mehr an Bedeutung, wenn man 
sich des merkwürdigen Schicksals erinnert, das bis auf seine Zeit 
über dem Diurnus lastete: die an dem Verbot der Indexkon- 
gregation gescheiterte Edition Holstens (gest. 1661), das Auf- 
sehen, welches dieses Ereignis bei französischen Jansenisten 
und deutschen Protestanten erweckte, die Verunstaltung des 
letzten Bogens, die sich bei der unter Papst Benedikt XIII. 
erfolgten Freigabe einiger Exemplare des Buches zutrug, die 
Flüchtigkeit der Bemerkungen Mabillons, das rätselhafte Ver- 
schwinden des Claromontanus und die gescheiterten Bemühungen 
Rozieres genaueren Aufschluß über die römische Handschrift zu 
erlangen, sie bilden zusammengenommen eine Leidensgeschichte, 
wie sie historische Denkmäler solchen Ranges selten aufzuweisen 
haben. Erst Sickels Edition hat der tendenziösen und kleinlichen 
Geheimniskrämerei ein Ende bereitet. Über das im 17. Jahr- 
hundert in Rom maßgebende Bedenken, daß durch die in einer 
der Formeln erwähnten ketzerischen Neigungen des Papstes Hono- 
rius der Glaube an päpstliche Unfehlbarkeit beeinträchtigt werden 
könnte, hat man sich endlich hinweggesetzt, als man Sickel die 
Herausgabe des Liber diurnus gestattete. Gänzlich verschont von 
dem alten Verhängnis blieb freilich auch der neue Editor nicht; 
unmittelbar nach dem Erscheinen der Ausgabe Sickels kam aus 
Mailand die Nachricht, daß sich in der Ambrosiana eine weitere 
alte Handschrift der Formelsammlung gefunden habe. Es ist 
sehr zu bedauern, daß auf sie bei der Edition nicht Rücksicht 
genommen werden konnte. Sickels Ansichten über die Entstehungs- 
weise des Diurnus scheinen freilich, nach dem, was von der neu- 
gefundenen Handschrift bisher bekannt wurde, die Probe zu 
bestehen, aber die geplante Fortsetzung seiner Prolegomena, in 
welcher er die Verwendung der Diurnusformeln durch die späteren 
Jahrhunderte zu verfolgen gedachte, wurde wegen des Mailänder 
Fundes, den ein italienischer Forscher zu bearbeiten übernahm, 
vertagt, und Sickel ist, wenn man von seinem lehrreichen Nach- 
trag zur Geschichte der editio Holsteniana (Melanges Julien 
Havet, 1895) absieht, nicht mehr auf den Gegenstand zurück- 
gekommen, den er durch mehrere Jahre mit seiner ganzen Kraft 


> 


Theodor Sickel. 395 


verfolgt hatte. So ist die Ausgabe, die er so sorgfältig aus- 
geführt hatte, in der er, die besten philologischen Muster nach- 
ahmend, das ihm anvertraute Denkmal sprachlich und geschichtlich 
aufs getreueste wiederzugeben, nach seinem ganzen Werte zu er- 
fassen und darzustellen strebte, so ist gerade dieses Werk, in dem 
er Abschließendes zu geben meinte, doch nicht zum vollen Ab- 
schluß gekommen. Mehr als je in seinem arbeitsreichen Leben 
mag er dabei die Tragik wissenschaftlichen Wirkens empfunden, 
die schmerzliche Überzeugung gefühlt haben, daß auch der Beste 
nur Stückwerk schaffen, in den großen Bau der Wissenschaft 
nur Stufen fügen kann, auf denen andere weiter und höher 
schreiten. Uns aber ist Sickels Diurnusausgabe doch ein köst- 
liches Denkmal geblieben, nicht nur zur Geschichte des Papst- 
tums, sondern auch zu Sickels eigener Geschichte. Vielleicht hat 
keines von allen seinen vielgestaltigen Werken alle Seiten seines 
Wesens in so vollkommener Weise verkörpert wie dieses: Kirchen- 
geschichtliches und archivalisches Interesse, diplomatisches und 
philologisches Verständnis haben seine erfahrene und sichere 
Hand geleitet; indem sie die trüben Flächen des lange verborgenen 
Glases schliff, ist das prächtige Instrument entstanden, das nicht 
nur die Vergangenheit durchleuchtet, sondern auch durch seine 
kunstvolle Gestalt die Augen des Kenners erfreut. 
+ * 
* 


So hat jede Epoche in dem Leben dieses Mannes ihre beson- 
deren Früchte gezeitigt. Seine Bahn war zu bewegt und sein 
Geist von früher Jugend her den verschiedensten Eindrücken zu 
sehr geöffnet, als daß er sein Schaffen einem bestimmten Stoff 
ausschließlich zuwenden oder durch den Stoff selbst, wie es so 
vielen Forschern geschah, von einer Frage zur andern geleitet 
werden konnte. Die Geschichten der großen Fürstentümer, die 
sich zu Ende des Mittelalters im Westen und Süden des alten 
Reiches bildeten, zogen ihn ebenso an, wie der Staat der Karo- 
linger oder die Politik der Ottonen, die Anfänge des päpstlichen 
Primates lockten in gleicher Weise wie der deutsche Protestantis- 
mus und seine Gefährdung durch das wiedererstarkende Rom. 
Und auch der Geschichte der eigenen Zeit stand er teilnahmsvoll 
gegenüber, als echter Historiker, nicht eigentlich mitwirkend an 
den Ereignissen des Tages, aber mit aufmerksamem, tiefein- 


356 Wilhelm Erben. 


dringenden Blick sie verfolgend. In dem Gefühl, im österreichischen 
Staate nicht ganz heimisch zu sein, hielt er sich von stärkerem 
Hervortreten in politischer Richtung taktvoll zurück, auch als 
Mitglied des Herrenhauses hat er keine besondere Rolle gespielt. 
Aber mit vollem Bewußtsein, mit schmerzlichem und mit freu- 
digem Gefühl, hat er die Großen Wandlungen miterlebt, welche 
zur Zeit seines Schaffens die Glieder des alten deutschen Reichs 
betrafen, ein scharfer Beobachter der leitenden Männer, mit denen 
er zusammentraf, ein entschiedener Kritiker und Gegner, wo er 
Schwäche oder Falschheit zu erkennen glaubte. Wäre es ihm ver- 
gönnt gewesen, die Niederschrift seiner Erinnerungen zu vollenden, 
der er am Abend seines Lebens die letzte Kraft zuwandte, wir 
würden Theodor Sickel dann auch zu den vorzüglichsten Erforschern 
und Darstellern des 19. Jahrhunderts und seiner wissenschaftlichen 
Bestrebungen zu zühlen haben. Vor ihm stand, was wir Mittel- 
alter und Neuzeit nennen, als ein einziges großes Problem; wo 
immer sich ihm Gelegenheit bot, es an wesentlichen Punkten 
aufzuhellen, da griff er zu mit seiner ganzen Forscherkunst und 
mit seiner ganzen leidenschaftlichen Arbeitsfreude. 

In dieser Freude und dieser Kunst, nicht in den Stoffen, die 
er ergriff, liegt sein Wesen. Fast möchte man sagen die Me- 
thode, das absichtliche Verweilen bei den Quellen, ihrer Ent- 
stehung und ihrer Geschichte, sei das bezeichnende Merkmal, 
durch das sich Sickel von seinen mitlebenden Fach- und Arbeits- 
genossen unterscheide und über sie hervorrage. Vielleicht trifft 
man aber den Kern der Sache noch genauer, wenn man die 
Quellengattungen betrachtet, mit denen er sich besonders befaßte. 
Ein Vergleich mit Vorgängen auf dem Gebiet der alten Geschichte 
mag dazu beitragen, Sickels wissenschaftliches Wirken zu be- 
leuchten. Bei seinem 50 jährigen Doktorjubiläum hat Theodor 
Mommsen auf sein eigenes Leben zurückblickend, bescheiden aus- 
gesprochen, daß es vielleicht sein Verdienst, vor allen Dingen 
aber sein Glück gewesen sei, mitzutun an der Befreiung von 
jenen altertümlichen Schranken, welche Geschichtsforschung von 
Rechtswissenschaft trennten, Numismatik und Epigraphik aber zu 
einer Art von Sonderwissenschaften machten, von denen andere 
nicht viel Notiz nahmen. Sickel darf für das Mittelalter und in 
gewissem Sinn auch für die neuere Zeit einen ähnlichen Ruhm 
in Anspruch nehmen: er hat die Scheidewand niedergerissen, 


ak- 


Theodor Sickel. 357 


welche die Erforschung der Urkunden bishin in Deutschland von 
jener der erzählenden Quellen geschieden und sie zur Domäne 
der Lokalforscher und Sammler gemacht hatte, er hat für die 
kritische Behandlung von Briefen und Urkunden den Weg ge- 
wiesen und auch für die Methode der auf solche Quellengattungen 
noch stärker angewiesenen neuzeitlichen Forschung ein leuchtendes 
Muster aufgestellt. Hatte er dabei noch mehr als Mommsen auf 
seinem Gebiet von Grund aufzubauen, so mag wohl die Mei- 
nung entstanden sein, Sickels Streben führe zur Entstehung neuer 
Sonderwissenschaften, zur Isolierung anstatt zur vereinten An- 
spannung der Geister. Sickels Absicht war das nicht, er wid- 
mete selbst seine Kraft durch eine Reihe von Jahren den von 
ihm erschlossenen Spezialstudien und gewann ihnen junge Kräfte, 
um vorhandene Lücken der Erkenntnis auszufüllen, aber er verlor 
den Gesichtspunkt der gesamten Geschichtserkenntnis nie aus dem 
Auge; als Editor der Diplome in den Monumenta Germaniae ver 
langte er, daß diese Aufgabe wohl von den Diplomatikern besorgt 
werden müsse, daß sie aber nicht für diese, sondern für die weit 
zahlreicheren Historiker einzurichten sei, „denen der diploma- 
tische Gesichtspunkt mit Recht als ein untergeordneter erscheint“ 
(N. Archiv 1, 431); und er ließ sich niemals von der Freude an 
seiner diplomatischen Methode in einen Kreis bannen, der ihm 
nicht auch geschichtlich bedeutend erschienen wäre. Haben von 
den Schülern, die er selbst als Lehrer am Institut für öster- 
reichische Geschichtsforschung in die historischen Hilfswissen- 
schaften mit lebendigem Worte einführte, oder von jenen, auf die 
er auch nach seinem Rücktritt durch die Richtung seiner Schule 
Einfluß übt, nicht alle diesen Weg eingehalten, mag dieser oder 
jener in dem stolzen Bewußtsein auf sicherer Bahn zu schreiten 
über der Erforschung der Quellen den großen Maßstab geschicht- 
lichen Wertes ab und zu aus dem Auge verloren haben: den 
Meister kann darum kein Vorwurf treffen. Er wußte gut, wie 
viele Aufgaben auf palüographischem, chronologischem und diplo- 
matischem Gebiet der Lösung harren, ihm konnte nur willkommen 
sein, wenn jüngere Männer, die er zu bilden berufen war, ihre 
Kraft auf diese Aufgaben verwandten und vereinigten. Aber auch 
als er von der früher viel ausgebreiteteren Lehrtätigkeit sich nur 
mehr Chronologie und Diplomatik vorbehalten hatte, versäumte er 
keine Gelegenheit, die allgemeingeschichtlichen Ergebnisse dieser 


358 Wilhelm Erben. 


Disziplinen hervorzuheben, und die Notwendigkeit ernster Vertie- 
fung in ihr Detail hat er nicht besser zu begründen gewußt, als 
mit dem Nutzen, den sie für die Aufhellung großer Fragen mensch- 
licher Entwicklung besitzen. Mit der unübertrefflichen Kraft des 
geborenen Lehrers hat er die Überzeugung von der Unentbehr- 
lichkeit hilfswissenschaftlicher Bildung und zugleich auch jene 
von ihrem unlöslichen Zusammenhang mit dem ganzen Betrieb 
geschichtlicher Forschung einer langen Reihe von Schülern ein- 
geprägt; zeitlebens empfinden sie es als besonderes Glück, diese 
Gabe aus berufenster Hand erhalten zu haben. 

Aber noch in anderem Sinn und für viel weitere Kreise ist 
seine Lehrtätigkeit dankenswert und denkwürdig. Als es galt, 
das vormärzliche Österreich nach dem Zusammenbruch von 1848 
wieder aufzurichten, da wurde auch die stärkende Kraft geschicht- 
lichen Bewußtseins in Rechnung gestellt und für Reform des 
bistorischen Unterrichtes an den Hochschulen vorgesorgt. Rasch 
nacheinander erfolgten Berufungen namhafter Forscher aus West- 
deutschland; 1849 wurde Hermann Grauert, der Geschichtsschreiber 
der Christine von Schweden, zum Professor an der Wiener Uni- 
versität ernannt; 1852 folgte der junge Ficker dem Rufe nach 
Innsbruck; 1853 ging Josef Aschbach, der sich um die Geschichte 
Spaniens und um Kaiser Sigmund verdient gemacht hatte, von 
Bonn, wo er Fickers Lehrer gewesen, nach Wien, um den in- 
zwischen verstorbenen Grauert zu ersetzen. Es waren durchwegs 
Katholiken, die man berief. Als Joh. Friedr. Böhmer, dessen Rat 
bei diesen Berufungen von dem österreichischen Unterrichts- 
minister gehört worden war, Aschbach zu seiner Ernennung beglück- 
wünschte, nannte er es einen erhabenen Beruf „dem österreichi- 
schen Kaiserstaat vom Standpunkt deutscher Bildung aus zu 
historisch-politischem Betrachten Sinn und Mund öffnen zu helfen 
und so in der vaterländischen Literatur zu einer Widerherstellung 
des durch den Nordosten bedrohten Gleichgewichts mitzuwirken.“ 
So haben engherzige konfessionelle Rücksichten und politische 
Gedanken bei der Wahl jener Männer mitgesprochen, nur wer 
sich ihnen anschloß, wurde für befähigt gehalten an der Neu- 
belebung der österreichischen Geschichtsforschung hervorragend 
mitzuwirken. Aber so verdienstliches die genannten Historiker 
schufen, es hätte ihnen kaum in vollem Maß gelingen können, 
eine lebenskräftige historische Schule in Österreich zu gründen, 


Theodor Sickel. 359 


und noch weniger, sie in den gemeinsamen Betrieb deutscher 
Wissenschaft einzufügen. Dieses Ziel zu erreichen war einem 
andern beschieden, der nach Herkunft und Bildung die Voraus- 
setzungen, die man in den Zeiten der Reaktion an den öster- 
reichischen Historiker stellte, durchaus nicht erfüllte, der nur 
seiner wissenschaftlichen Befähigung wegen für die Wiener Schule 
gewonnen wurde, der nur um der Wissenschaft willen dem Kaiser- 
staat seine Dienste widmete. Mitten in den Zeiten schwerer po- 
litischer Not ist es Sickel gelungen, in Österreich eine eigenartige 
historische Schule zu gründen und sie in enge Beziehung mit 
dem gesamten Geistesleben des deutschen Volkes zu bringen. 
Möchte auch diese praktische Wirkung seines Lebens sich dauernd 
bewähren, gleichwie von seiner wissenschaftlichen Arbeit unaus- 
löschliches Licht in die fernsten Zeiten leuchten wird. 


360 


Kritiken. 


1. Ginzel, F. K., Handbuch der mathematischen und tech- 
nischen Chronologie. Das Zeitrechnungswesen der Völker. 
I. Band. Zeitrechnung der Babylonier, Ägypter, Mohammedaner, 
Perser, Inder, Südostasiaten, Japaner und Zentral- Amerikaner. 
Mit 6 Figuren im Text, chronologischen Tafeln und einer Karte. 
Leipzig, J. C. Hinrichssche Buchhandlung, 1906. XII, 584 S., 
1 Karte. gr. 8. Preis 19 M. 

2. Kugler, Franz Xaver, S. J., Sternkunde und Sterndienst 
in Babel. Assyriologische, astronomische und astralmythologische 
Untersuchungen. I. Buch: Entwicklung der babylonischen Planeten- 
kunde von ihren Anfängen bis auf Christus. Nach zumeist un- 
gedruckten Quellen des Britischen Museums. Mit 24 keilinschrift- 
lichen Beilagen. Münster i. W., Aschendorfische Buchhandlung, 
1907. XV, 292 S., 24 Tafeln. Lex. 8. Preis 32 M. 

Diese beiden Bücher haben vielerlei gemeinsam, unter anderem 
das, daß sie beide einem tief empfundenen Bedürfnis entgegenkommen, 
daß sie dem Referenten große Schwierigkeiten bereiten, und daß sie 
— trotz unleugbarer einzelner Mängel — einen großen Fortschritt in 
der Wissenschaft darstellen. Ginzels Buch gibt sich als ersten Band 
eines Werkes, das bestimmt ist, das klassische, aber in vieler Hinsicht 
veraltete gleichnamige Werk von L. Ideler zu ersetzen. Ob dies dem 
Verfasser gelingen wird, darüber wird sich endgültig erst dann ur- 
teilen lassen, wenn sein Werk, das auf drei Bände berechnet ist, 
vollständig vorliegt. Von vornherein durfte man jedoch annehmen, 
daß ein Gelehrter, dem wir u. a. den „Speziellen Kanon der Sonnen- 
und Mondfinsternisse“ verdanken, zur Lösung dieser neuen Aufgabe 
in hervorragender Weise befühigt sein würde. Die Schwierigkeiten, 
die der Bearbeiter eines derartigen Handbuches zu überwinden hat, 
sind außerordentlich groß. Der Stoff ist aus den verschiedensten 
Gebieten, die ein Einzelner niemals gleichzeitig beherrschen kann, zu- 
sammenzuholen, zu sichten und kritisch zu verarbeiten. Letztere 
Tätigkeit ist natürlich die schwierigste. Hier gilt es, unter den oft 
recht verschiedenen Ansichten der verschiedenen Fachgelehrten, von 
denen jeder einzelne gleiche Kompetenz beansprucht, die richtige 


Ma ee a 


Kritiken. 361 


herauszufinden — für einen, der nicht im Stande ist, die Gründe 
nachzuprüfen, meist ein Ding der Unmöglichkeit. Ginzel hat aller- 
dings bei einzelnen Abschnitten den Rat von Fachgelehrten eingeholt; 
im Vorwort nennt er eine Reihe Namen von gutem Klang, deren 
Trägern er für Beihilfe und Mitteilungen dankt. Als Referent des 
Werkes stehe ich ähnlichen Schwierigkeiten gegenüber, wie der Ver- 
fasser; da ich aber nicht in der glücklichen Lage bin, fremden Rat 
einzuholen, halte ich es für das beste, die Beurteilung derjenigen 
Kapitel des Buches, die ich nur als Lernender genossen habe, solchen 
zu überlassen, denen ein eigenes Urteil für die betreffenden Fächer 
zusteht; die süd- und ostasiatische, afrikanische und amerikanische 
Zeitrechnung schließe ich demgemäß von meiner Betrachtung aus. 
Die Einleitung (SS. 1—103) handelt von den astronomischen Begriffen 
der technischen Chronologie und den Zeitelementen. Obwohl das Buch 
im Allgemeinen klar und faBlich geschrieben ist, hätten wir doch 
gerade in dieser Einleitung an mehreren Stellen (z.B. S. 6 und 8) 
eine schärfere Fassung des Ausdrucks gern gesehen. Große Schwierig- 
keiten hat dem Verfasser die Transkription der orientalischen Alpha- 
bete bereitet. Freilich ist die Transkriptionsmisere unter den Orien- 
talisten selbst noch nicht gehoben trotz mancher Anstrengungen, die 
gerade in den letzten Jahren dazu gemacht worden sind. Die Semi- 
tisten bezeichnen z. B. mit f einen ganz anderen Laut als die India- 
nisten. Aber innerhalb einer und derselben Sprache sollte unter allen 
Umständen einheitlich transkribiert werden. Ginzel schreibt jedoch 
z. B. S. 72 den Namen der 10. arabischen Mondstation al-gabha, S. 78 
den Namen der „Zwillinge“ aljauzd, in der gleichen Kolumne den 
Namen des „Steinbocks“ el-dschädy, gibt also einen und denselben 
arabischen Buchstaben einmal durch g, dann durch j und schließlich 
durch dsch wieder. Wie soll sich ein Anfänger durch solche Wirrnis, 
für die sich Dutzende von Belegen beibringen ließen, hindurchfinden! 
Hier wäre allerdings die Beihilfe eines Orientalisten von großem Nutzen 
gewesen. Auch bei anderen Kapiteln seines Buches hätte der Ver- 
fasser wohlgetan, sich der Mitarbeit vorurteilsfreier Fachmänner in 
ausgiebigerer Weise zu versichern. Die Darstellung z. B. der baby- 
lonischen und der persischen Zeitrechnung hätte auf diese Weise durch 
Ausmerzung falscher Anschauungen, die bestenfalls in Anmerkungen 
kurz zu erwähnen waren, ungemein gewinnen können. Dahin gehören 
z. B. S. 82f. Hommels Deutungen der Embleme auf den babylonischen 
Kudurru-Steinen, deren Erklärung erst 1906 durch Frank und 
Zimmern eine sichere Grundlage erhalten hat. Weiter wären Fehler 
wie Dhabitu (S. 113—117, wofür S. 118 richtiger, aber noch nicht 
ganz richtig, Tebitum steht), arku mahru ša Addari „Schalt-Adar“ 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 25 


362 Kritiken. 


(S. 118; vgl. jedoch S. 133 Anm. 6), das 5-tägige Zagmuk-Fest am 
Jahresanfang (S. 128 Anm. 1), der „dunkle, blaue, finstere“ Schalt- 
monat (S. 130 Anm. 3), die (nicht existierende) Eponymenliste aus 
neubabylonischer und achämenidischer Zeit (S. 142) u. a. gewiß ver- 
mieden worden. Auf einem bloßen Versehen (Verwechselung des I. 
mit dem II. Artaxerxes) beruht die Angabe der drei Schaltjahre 
(S. 133c): 395, 373 und 365 statt 455, 433 und 425; indessen 
waren die drei erstgenannten Jahre wahrscheinlich auch Schaltjahre. 
Über den „Versuch E. Mahlers, die Schaltregel der Babylonier zu 
finden“, urteilt Ginzel (S. 132), daß er mit Interesse verfolgt worden 
sei. Er hätte aber mindestens erwähnen sollen, daB auch Epping 
und Straßmaier eine ähnliche Schaltregel aufgestellt haben, um so 
mehr, da diese, wie wir nachher sehen werden, sich jetzt als richtig 
erwiesen hat. Zu S. 143 (vgl. auch S. 163) möchte ich die Frage 
aufwerfen, ob wirklich Ptolemäus den Beginn des bürgerlichen Tages 
auch von Mittag an gerechnet habe neben dem bei ihm zweifellos 
festgestellten Datumwechsel am Morgen. Die Sache wäre wohl einer 
erneuten Untersuchung wert. Der Abschnitt über die altpersische 
Zeitrechnung ($ 63, S. 275ff.) ist noch mit vielem unnützen Ballast 
beladen. Welchen Zweck hat es, die Fehler, die Unger und Justi 
aus Unkenntnis des Babylonischen begangen haben, in einem Hand- 
buch weiterzuschleppen! Meines Erachtens wäre es für den Verfasser 
ein leichtes gewesen, sich durch Erkundigung an maßgebender Stelle, 
z.B. bei Marquart, dessen Untersuchungen hier mit Unrecht über- 
gangen sind, über den wahren Sachverhalt zu unterrichten. Er würde 
dann erfahren haben, daß die Stellung der altpersischen Monate 


..— . e 


Bedeutung des Garmapada als I. Monat ein Zweifel nicht zugelassen 
werden darf. Für den Bayaiadi$ bat man nur die Wahl zwischen 
dem VII. und dem VIII. Monat, ebenso aber, wie sich jetzt erweisen 
läßt, für den Markazanaš; wahrscheinlich ist Bāgaiadiš der VII, und 
Markazanaë der VIII. Monat. So bleibt nur noch Adukan(a)isa übrig, 
wahrscheinlich der IV. oder V., schwerlich aber der VI. oder gar der 
XI. Monat. Abgesehen von den Monatsnamen stimmte der altpersische 
Kalender des Darius genau mit dem babylonischen überein. Auch 
bezeichnet sich Darius weder in der Büsutün-Inschrift noch sonstwo 
als Anhänger Zarathustra’s (S. 296). — Zu der interessanten Stelle 
aus dem Bundehes, die S. 288 angeführt wird: „Der Sommertag ist 
12 häsar, die Nacht 6 häsar“, ist zu bemerken, daß kasar, wie schon 
Justi richtig erklärte, gar nichts anderes bedeuten kann als ein Zeit- 
maß von $ Tag = 80 Minuten. Die Berechnung des längsten Tages 


Kritiken. 363 


auf 16 Stunden bezieht sich auf eine geographische Breite, die schwer- 
lich jemals in den Gesichtskreis der Iranier, geschweige denn der 
Babylonier gefallen sein kann. Und doch findet sich die gleiche Be- 
rechnung schon auf einer babylonischen Tontafel (s. meine Babylon. 
Miscellen S. 50f. Leipzig 1903). In dem gleichen Keilschrifttexte 
ist ein Zeitmaß von À Tag (= 24 Minuten) angewendet, das in an- 
deren Texten noch in Sechzigstel zerlegt wird (vgl. Kugler, Ztschr. 
f. Ass. 15, 384. 1900). Dieses System entspricht der indischen Ein- 
teilung des Tages in 60 und 3600 Teile, ein Umstand, den Ginzel 
S. 340 hätte erwähnen können. Damit sind zwei neue und völlig 
zweifellose Analogien zwischen der babylonischen und indo-iranischen 
Astronomie gegeben, die schwerlich dem bloßen Zufall entsprungen 
sind. Anhangweise (im $ 136) behandelt Ginzel die Zeitrechnung 
der alttürkischen Inschriften, dann folgen gut autographierte Ver- 
zeichnisse der chinesischen Kaiser, der japanischen Jahresnamen und 
ähnliche Zusammenstellungen zur ostasiatischen Chronologie, endlich 
IV astronomische Tafeln (l. Positionen der nördlichen Hauptsterne 
von 400 zu 400 Jahren, IL Halbe Tagbogen, II. Neumonde, IV. 
Jacobis Tafeln zur indischen Chronologie). Für den Assyriologen 
besonders wertvoll ist — neben dem neuen verbesserten Abdruck des 
Ptolemäischen Kanons im Text S. 139 — Tafel UI, ein Verzeichnis 
der astronomischen Neumonde von 605—100 v. Chr., also eine direkte 
Fortsetzung der Arbeit des Frhm. E. v. Haerdtl (Denkschriften der 
Wiener Akademie, Math.-nat. Kl. Bd. 49. Wien 1884). Damit ist die 
astronomische Grundlage für die künftire Rekonstruktion des baby- 
lonischen Kalenders geschaffen, die bestimmt sein wird, an die Stelle 
der verfrühten Arbeit Mahlers zu treten. Ich zweifle nicht, daß 
Ginzels Buch trotz der ihm anhaftenden Schwächen schon wegen 
seiner Bequemlichkeit und Übersichtlichkeit ein vielbenutztes Hilfs- 
mittel des Historikers werden wird; seiner weiteren Arbeit. wünsche 
ich einen raschen und glücklichen Fortgang. 

Nun zu dem Werke von Kugler! Wer nach dem Untertitel in 
dem vorliegenden Bande eine „Entwicklung der babylonischen Planeten- 
kunde von ihren Anfängen bis auf Christus“ zu finden hofft, wird sich 
wahrscheinlich etwas enttäuscht sehen. Die Zeit zu einer solchen fort- 
laufenden Darstellung ist meiner Überzeugung nach noch gar nicht 
gekommen. Dazu bedarf es zahlreicher weiterer Vorarbeiten und 
Einzeluntersuchungen der gleichen Art, wie sie in diesem Buche an- 
gestellt sind. Schon in seiner „Babylonischen Mondrechnung“ (von 
mir in dieser Zeitschrift Bd. 4 S. 373ff. 1901 besprochen) hatte der 
Verfasser auf keilschriftliche Planetentafeln hingewiesen, von denen er 
jetzt eine größere Anzahl im Originaltext mit Übersetzung und Er- 


25% 


364 Kritiken. 


klärung vorlegt. Wiederum ist es ihm gelungen, durch eindringende 
höchst mühsame Forschungen in Texten und Textfragmenten, in denen 
der Uneingeweihte nichts als Zahlen, untermischt mit Monats- und 
Sternnamen und sonstigen Ideogrammen, erblickt, die Beziehungen, die 
zwischen diesen Angaben bestehen, zu erkennen und so den Nachweis 
zu liefern, daß es sich in der Hauptsache um Beobachtungen der 
Planeten im allgemeinen oder des Jupiter, Saturn, Merkur und der 
Venus im besonderen (Tafeln für den Mars allein fehlen noch) handelt. 
Besonders lehrreich sind die Jupitertafeln, von denen er 3 Gattungen 
unterscheidet, die wohl ebenso vielen Astronomenschulen zuzuschreiben 
sind. Sie führen uns in die Zeit, da die babylonische Astronomie auf 
der höchsten Höhe stand, ın das 2. und 1. vorchristliche Jahrhundert. 
Nachdem man während der vorangegangenen Jahrhunderte die Be- 
wegungen der Planeten mit Aufmerksamkeit verfolgt und die Beob- 
achtungen aufgezeichnet hatte, konnte man beginnen, nach den Gesetzen 
dieser Bewegungen zu forschen, sie in Formeln auszudrücken und diese 
wieder zur Vorausberechnung der Planetenörter zu verwenden. Mit 
welchem Erfolg das geschah, läßt sich daraus erkennen, daß die von 
den Babyloniern angenommenen Werte der Planetenumläufe denen 
Hipparchs teils gleich teils an Genauigkeit überlegen sind. Von dem 
sonstigen reichen Inhalt des Buches möchte ich noch hervorheben das Ka- 
pitel über die babylonischen Normalsterne und über die Monatsfixsterne. 
Ob freilich hier der Verfasser überall das Richtige getroffen hat, ist 
mir zweifelhaft. Vor allem hätten zur Bestimmung der Fixsterne auch 
die Fragmente babylonischer Astrolabien im Britischen Museum heran- 
gezogen werden müssen. Es wäre sehr zu wünschen, daß der Ver- 
fasser noch Gelegenheit fände, dies in einem der folgenden Bände 
nachzuholen. Aus philologischen Gründen möchte ich z. B. an seiner 
Bestimmung des Gestirnes KAK-SI-DI als Beteigeuze (« Orionis) und 
entweder Bellatrix (y Orionis) oder A Orionis zweifeln, da ich bis zum 
strikten Beweise des Gegenteils es für undenkbar halte, daß ein und 
derselbe babylonische Ausdruck zwei so verschiedene Erscheinungen 
bezeichnen soll wie heliakischen Aufgang und scheinbaren akronychischen 
Aufgang. Übrigens war ihm in der Bestimmung dieses wichtigen Sternes 
als Beteigeuze Jensen vorangegangen, aber aus Gründen, die Kugler 
ablehnen zu müssen glaubt. Dagegen stimme ich letzterem durchaus 
zu, wenn er (SS. 214 ff.) die bisher fast allgemein angenommene Ver- 
tauschung der babylonischen Planetennamen, an die ich ohnedies nie- 
mals glauben konnte, zurückweist. Freilich seine Gründe kann ich 
mir nicht durchaus zu eigen machen. Seine Deutung des Sternnamen 
mus-ta-ri-lu als „Händlergott, Merkur“ ist um nichts besser als Hom- 
mels Vergleich mit mustari, einem arabischen Beinamen des Ju- 


Kritiken. 369 


piter, der, beiläufig gesagt, natürlich „glänzend“ bedeutet. Das baby- 
lonische Wort ist gewiß mus-ta-dal-lu (oder ‘tal-lu) zu lesen; wenn 
auch seine Bedeutung noch nicht feststeht, ist doch seine Bildung 
klar (Part. III/II 2 von dalü oder talu, wie mustabarru von barü). 
Überhaupt sollte Kugler bei seinen Untersuchungen möglichst von 
Etymologien absehen und lieber die Bedeutung der Wörter aus dem 
Zusammenhang zu ermitteln suchen. In der Assyriologie hat kaum 
etwas so viel Unsegen gestiftet, als trügerische unzeitige Etymologien. 
Ebenso möchte ich davor warnen, auf die Ergänzung, Übersetzung und 
Deutung lückenhafter Texte allzu fest zu trauen, z. B. III R 54, 36 b, 
von dem Kugler (S. 215f.) eine vermeintlich unanfechtbare Über- 
setzung gibt. Nach der Ausgabe von Thompson (Reports of the 
Magicians Nr. 94) ist die Ergänzung „[Stern]Marduks“ am Anfang 
von Z. 7 kaum möglich. Es ist besser, auch in solchen Fällen auf 
Texte zu warten, die uns mehr sagen (Kugler S. 36). Der Verfasser 
hat selbst noch eine Anzahl Berichtigungen gegeben; seine Liste (S. 287) 
ließe sich freilich vermehren. So ist z. B. S. 50 Z. 15 v. u. Venus 
statt Saturn, S. 83 Z. 1 oben 383/2 st. 183/2, S. 259 Z. 12 ina 
harran šú-ut Ea (nicht Bel) zu lesen. Wieder auf S. 83 ist Z. 4 
der Tafelunterschrift (warum als „Titel“ bezeichnet?) „bis zum Tammüz 
des Jahres 13* (adi SU Satti 13 KAN ) Z. 11 Marduk-sapik-zeri zu 
verbessern. S. 92 Vord. Z. 7 transkribiert Kugler 3 manzaz Šamši 
und bemerkt S. 95 „Im Text irrtümlich 23“. Aber sein Keilschrift- 
text (Tafel VII) bietet ganz klar IIIT MAN DU d. i. „am 3. ist Sol- 
stitium“, genau wie man erwarten sollte. Ähnlich verhält es sich 
mit seiner Bemerkung S. 135 Z. 3 v. u. „Sowohl D, 8 als D, 30 ist 
für Simannu Dúzu einzusetzen". Sein Keilschrifttext (Tafel XV) bietet 
beide Male Düzu. Beruht dies auf einer stillschweigenden Korrektur 
des Originaltextes? Dann würde es sich jedoch empfohlen haben, die 
betreffenden Zeichen in der Schrift hervorzuheben, wie Kugler Taf. XIX 
am Schluß von Sp. II 60 verfahren hat. Ich würde freilich vorziehen, 
den Keilschrifttext genau so wiederzugeben, wie ihn der babylonische 
Schreiber gebracht hat, mit allen Eigentümlichkeiten und Fehlern, für 
deren Verbesserung in den Anmerkungen zur Transkription der ge- 
eignete Platz ist. 

Von den zahlreichen Ergebnissen, zu denen Kugler durch seine 
Untersuchungen gelangt ist, haben wir noch das für den Historiker 
wichtigste zu besprechen: Die Bestätigung der von Epping und Straß- 
maier vermuteten Schaltregel. Aus dem reichen Material an Ephe- 
meriden, Mond- und Planetentafeln usw. konnte Kugler (S. 212) für 
die ersten 265 Jahre der Seleukiden-Ära eine Liste von 98 Schalt- 
jahren zusammenstellen, von denen nicht weniger als 80, zum Teil 


366 Kritiken. 


mehrfach, gesichert sind. Hieraus ergibt sich, daß in einem Zyklus 
von 19 Jahren allemal das 1., 4., 7., 9., 12., 15., 18. Schaltjahre sind, 
und zwar das 18. mit einem II. Ululu, die übrigen mit einem II. Ad- 
daru. Im nächsten Bande verspricht dann Kugler, zu zeigen, daß 
dieselbe Schaltregel auch in vorseleukidischer Zeit viele Jahre bin- 
durch in Geltung war. Möge er es mir nicht als Fürwitz auslegen, 
wenn ich schon jetzt, und zwar auf Grund seiner eigenen und seiner 
Ordensbrüder Straßmaier und Epping Forschungen, den Versuch 
mache, den Termin der Einführung dieser Regel genauer zu bestimmen. 
Er liegt nicht vor 383 v. Chr. Aus Ztschr. f. Assyriologie 8, 170 
und Kugler S. 80/1 Kol. I Z. 26 ergibt sich nämlich das 20. Jahr 
des Artaxerxes II. (385/4) als Schaltjahr; dieses fügt sich noch nicht 
in die Regel. Vom nächsten Schaltjahre 381/0 an aber funktioniert 
sie, mit der alleinigen Ausnahme, daß 368/7 einen II. Addaru statt 
eines II. Ululu enthält, ununterbrochen bis 50 v. Chr. Ihre endgültige 
Fassung, nämlich die Bestimmung, daß das letzte Schaltjahr des Zyklus 
ein solches mit II. Ululu sein sollte, erhielt die Regel spätestens 351. 

Damit ist die andere Grundlage gewonnen worden, die uns er- 
möglicht, für etwa 350 Jahre den babylonischen Kalender — z. T. mit 
absoluter Genauigkeit, z. T. mit einer Fehlergrenze von 1 Tag — zu 
rekonstruieren. Für die frühere Zeit liegt die Sache noch nicht so 
günstig. Aus dem 5. Jahrhundert sind mir mit Sicherheit nur 9 Schalt- 
Jahre bekannt, aus dem 6. Jahrhundert dagegen 29, darunter diejenigen 
von 564—506 in ununterbrochener Reihenfolge, so daß auch für diesen 
Zeitraum der babylonische Kalender rekonstruiert werden kann. Kug- 
ler will später den Nachweis liefern, daß seit 533 v. Chr. eine Zeit 
lang ein wohlgeordneter 8 jähriger Schaltjahrzyklus bestand (S. 62). 
Diesem Nachweis sehen wir mit Spannung entgegen. 

Wir schließen mit dem Wunsche, daß es dem hochverdienten 
Verfasser beschieden sein möge, seine schönen und fruchtbaren Unter- 
suchungen auf immer breiterer und festerer Grundlage aufzubauen. 
Seinem Ziele, die Entwicklung der babylonischen Sternkunde von ihren 
Anfängen an klarzulegen, ist er mit dem vorliegenden Bande ein gutes 
Stück nähergekommen. F. H. Weißbach. 


J. Wimmer, Geschichte des deutschen Bodens mit seinem 
Pflanzen- und Tierleben von der keltisch-römischen Urzeit bis zur 
Gegenwart. Historisch -geographische Darstellungen. Halle a/S., 
Waisenhaus, 1905. 

Derselbe, Deutsches Pflanzenleben nach Albertus Magnus 
(1193—1280). Ein Nachtrag zur „Geschichte des deutschen 
Bodens“. Ebd., 1908. 


Kritiken. 367 


Der verdiente Passauer Lyzealrektor Wimmer, dem wir schon 
mehrere tüchtige Arbeiten und manche Anregungen auf dem Gebiete 
der historischen Geographie verdanken, bietet in seiner „Geschichte 
des deutschen Bodens“ ein höchst beachtenswertes Ergänzungswerk zu 
den drei historischen Geographien von Knüll, Kretschmer und 
Götz, die in dieser Zeitschrift bereits ausführlich besprochen wurden.! 
Anschaulich schildert er im ersten Teile zunächst, „wie die deutsche 
Landschaft in jener chronologisch unbestimmbaren Zeit aussah, wo 
Menschen sie zu bevölkern begannen“, und wie sich diese Urlandschaft 
dann wandelte in der germanisch-keltischen Zeit, in der römischen 
Epoche, während der Völkerwanderung und in den beiden besonders 
wichtigen Zeitaltern „der großen Rodungen“ (600—1300) und „der 
neuen Ausbauperiode seit dem 18. Jahrhundert“, zwischen die eine 
Zeit des Stillstandes, ja Rückganges (Dreißigjähriger Krieg und seine 
Folgen) fiel. Es ist im höchsten Grade anziehend, mit W. zu ver- 
folgen, wie sich die Streifen Aulandschaft, die von jeher die germa- 
nische Waldwildnis, namentlich längs der FluBufer, durchzogen, all- 
mählich mit Einzelsiedlungen, Dörfern und Dorffluren bedeckten, wie 
dann die Aulandschaftinseln immer mehr an Größe zunahmen und 
ganze große Waldgebiete gerodet oder Sumpfgegenden trocken gelegt 
wurden, um sich mit blühenden Siedlungen, Feldern, Wiesen, Obst- 
anlagen usw. zu bedecken, bis das Land schließlich unter den mannig- 
faltigsten Wandlungen das heutige Aussehen erlangte. — Nicht minder 
fesselnd sind die Ausführungen des zweiten Teils über die Geschichte 
der einzelnen in Deutschland vorkommenden oder früher nachweis- 
baren Pflanzen und Tiere, wenn auch hier wohl manchmal der Natur- 
geschichtsfreund zu sehr mit dem Historiker durchgegangen ist, wie 
der Verfasser selbst gefühlt zu haben scheint (vgl. Vorrede S. V). 
Das Meiste gehört ja unbedingt in eine Geschichte des deutschen 
Bodens hinein. Vieles aber wird man doch kaum darin suchen, z. B. 


1 IX. Jahrgang 1906 S. 1ff. „Wesen und Aufgaben der historischen 
Geographie.“ Absichtlich äußerte ich in diesem Aufsatze nur grundsätz- 
liche Bedenken gegen die drei Werke, insbesondere auch gegen das 
Kretschmers, und vermied auf Einzelheiten einzugehen, die ich bei 
Kretschmer in großer Zahl hätte richtig stellen können. Gleichwohl hat sich 
aber dieser nicht versagen können, mir in einer „Bemerkungen über Wesen 
und Aufgaben der historischen Geographie“ betitelten Entgegnung (ebd. 
S. 457—469) mehrere Irrtümer in Einzelheiten vorzuhalten. Die ganze Art 
und der Ton, in dem dies geschah, vor allem aber auch die Überzeugung, 
daß die von mir behandelten Fragen auf diese Weise keine wesentliche 
Förderung erführen, ließen mich von einer Erwiderung absehen. Wer vor- 
urteilsfrei unsere beiden Aufsätze miteinander vergleicht, wird, denk’ ich, 
meine Handlungsweise verstehen und billigen. 


368 Kritiken. 


die Angaben über seltene Pflanzen, Vögel, Fische und sonstige Tiere ıs. u. ). 
Hier hätte sich W. doch wohl strenger an die Normen halten sollen, 
die er im Beginne des zweiten Teiles selbst aufgestellt hat: daß nämlich 
nach seiner Ansicht in eine Geschichte des deutschen Bodens nur 
solche Pflanzen und Tiere gehörten, die 1) durch das Massenhafte und 
Auffallende ihrer Erscheinung die landschaftliche Physiognomie beein- 
flußten, 2) den Bewohnern schadeten oder nützten und 3) durch den 
Einfluß des Menschen an Zahl merklich zu- oder abgenommen haben. 
Es fragt sich sogar, ob er nicht gut daran getan hätte, die Grenzen 
enger zu ziehen und vielleicht nur diejenige Flora und Fauna zu 
berücksichtigen, die wirklich durch ihr massenhaftes Auftreten der 
deutschen Landschaft oder Teilen davon ihren Charakter gibt oder 
gegeben hat. Dafür hätte mancher andere Abschnitt, vielen Lesern 
gewiB zu Danke, ausführlicher gehalten werden können, wie, um 
nur einige wenige Beispiele anzuführen, der über die Kartoffel 
(S. 245), die doch bei ihrer heutigen Verbreitung so unendlich wichtig 
im Rahmen des Landschaftsbildes ist, über den Tabak (S. 257 f.) 
und über die Eibe (S. 224 ff.), die allein eine ganze kleine Literatur 
hervorgerufen hat. 

Mag aber auch vielleicht mancher Abschnitt dieses zweiten Teiles 
für den Historiker etwas breit ausgefallen sein: immer weiß W. seine 
Leser zu fesseln. Er wirkt nie langweilig, weil er angenehm zu er- 
zählen weiB und einen leichtflüssigen Stil schreibt, der nur hin und 
wieder etwas schwerfüllige, an das Schulkatheder erinnernde Über- 
gänge aufweist oder nicht allgemein geläufige Ausdrücke verwendet 
(wie Sparte, Laurensiedlung, Odel, Wiede, Betten = Beete) und bedauer- 
licherweise auch an einer Überfülle ganz unnötiger Fremdwörter leidet. 
Einige, wie „Autor“ oder „figurieren“, haben es dem Verfasser derart 
angetan, daß er sie in gewissen Abschnitten seines Werkes fast auf jeder 
Seite, ja manchmal sogar mehrmals auf ein und derselben bringt. Diese 
Fremdwörter stören viel mehr, als die oft recht fühlbaren Mängel der 
Interpunktion, kleine Stilunebenheiten und die nicht gerade seltenen 
Druckfehler, die, wie in der Vorrede entschuldigend bemerkt ist, auf 
Rechnung einer schweren Erkrankung des Verfassers und dadurch be- 
einträchtigten Korrekturlesens zu setzen sind. Nur einige von sachlichem 
Belang seien hier berichtigt! S. 98 erweckt die Zusammennennung 
Sachsens und Thüringens die Vorstellung, als handle es sich im Fol- 
genden um das Königreich Sachsen. In Wahrheit kommt aber 
nicht dieses, sondern Niedersachsen (das Weser- und linke Elbe- 
gebiet) in Frage. S. 104 muß es natürlich „Deus (statt Dens) mare, 
Batavus litora fecit“ heißen. S. 110 ist zweimal Miriquidi statt 
Miriquida zu lesen, S. 129 Anm. 1 Inama II 30 statt 80, S. 155 


Kritiken. 369 


Worpswede statt Worpwede, S. 203 Anm. Kohut statt Kohnt, S. 208 
Nymphenburg „westlich“ statt „südlich“ von München, S. 210 als 
Todesjahr des Gartenkünstlers v. Sckell 1823 statt 1825, S. 438 
Hoyerswerda statt Höperswerda. Die unmittelbar vor dem berühmten 
Hoyerswerdaer Zeidelbezirke genannte „Lochauer Heide“ trägt ihren 
Namen nicht von der „benachbarten Gemeinde Lochau“, sondern von 
dem mitten darin gelegenen Jagdschlosse Lochau, das wohl an Stelle 
einer früheren Siedlung errichtet und, nachdem es Kurfürst August 
auf Anregung seiner Gemahlin Anna vollkommen umgebaut hatte, in 
Annaburg umgetauft wurde. Auch steht hier der Ausdruck „Heide“ 
nicht im Sinne von „Weide“, wie W. meint, sondern von „Wald mit 
sandigem Heide-, nicht Moßboden“. Das Wort Heide, merica, wird 
so in Mittel- und Norddeutschland allgemein gebraucht; vgl. Beispiele, 
wie Dresdner, Lausnitzer, Mutzschner, Liebenwerdaer Heide, dazu Grimm, 
Deutsches Wörterbuch 4% Sp. 798. Mehrere Irrtümer sind bei der 
Erwähnung der „Oeconomica“ des Kurfürsten August von Sachsen 
S. 201 untergelaufen. „Vater August“, dessen Verdienste um die 
Bodenkultur und Viehzucht in Sachsen entschieden mehr Beachtung 
in Wiminers Buch verdient hätten, trug nie den Beinamen „der Weise“; 
diesen führte vielmehr sein als Beschützer Luthers bekannter Vor- 
fahr Friedrich. Auch lebte August nicht im 17., sondern im 
16. Jahrhundert (+ 1586). Wann er seine berühmte „Oeconomica“, 
ein Seitenstück zu dem nicht minder berühmten, wohl 1571 gedruckten, 
aber bisher in keinem alten Druckexemplar bekannten „Künstlichen 
Obst- und Gartenbüchlein“!, durch den Kammerpräsidenten von Thums- 
hirn abfassen ließ, ist zunächst noch nicht ermittelt. Wahrscheinlich 
geschah es erst nach 1580, da die Schrift in dem Kataloge der kur- 
fürstlichen Bibliothek von 1580 noch nicht mit aufgeführt wird. 
Ebensowenig ist das Erscheinungsjahr des ersten Druckes bekannt. 
Eine zweite Ausgabe besorgte 1617 Kaspar Iugel (Leipzig, 4°), eine 
dritte derselbe Iugel 1675 (Frankfurt a/M. und Leipzig); endlich lüßt 
sich auch noch eine vierte (Quart-)Ausgabe 1705 (Frankfurt und 
Leipzig) nachweisen. ? | 
Hinsichtlich des wissenschaftlichen Wertes ist das Wimmersche 
Buch nicht auf eine Stufe mit dem fast gleichzeitig erschienenen Werke 
von Hoops, Waldbäume und Kulturpflanzen im germanischen Alter- 
tume, zu stellen, das sich mit den ersten Kapiteln des Wimmerschen 


1 Später von J. V. Sickler in der Zeitschrift „Der teutsche Obst- 
gärtner XVII (1802) S. 246—266, 317—336 und 351—402 gedruckt. 

2 Vgl. u.a. Falke, Die Geschichte des Kurfürsten August von Sachsen, 
S. 98; Fraas, Geschichte der Landbau- und Forstwissenschaft, S. 75f.; 
Gretschel, Geschichte des sächsischen Volkes, IL S. 88. 


370 Kritiken 


Werkes eng berührt, freilich auch manche Dinge in anderem Lichte 
erscheinen läßt. Wimmer kam es nicht, wie Hoops, darauf an, mit 
allen Mitteln der wissenschaftlichen Forschung die Lösung der großen 
Probleme, die der Gegenstand mit sich bringt, zu fördern. Ihm lag 
vielmehr am Herzen, die bisherigen Forschungen für den ganzen Zeit- 
raum von der Urzeit bis zur Gegenwart und für alle zum heutigen 
Deutschen Reiche gehörigen Gebiete zusammenzufassen zu einem gut 
lesbaren Überblick über die Gesamtentwicklung des deutschen Bodens, 
der auf ihm wachsenden Pflanzen und darauf lebenden Tiere. Ja, 
man darf wohl sogar, ohne W. zu nahe zu treten, behaupten, daß 
sein Ehrgeiz nicht einmal so weit ging, sondern daß es ihm genügte, 
mit Hilfe einiger grundlegender Werke! und unter Hinzunahme einiger 
Sonderliteratur die Grundlinien der Entwicklung zu zeichnen; denn 
von einer Verwertung der schier unübersehbaren Fachliteratur über 
den Gang der Kolonisation usw. und von einem Zurückgehen auf die 
Quellen ist im allgemeinen abgesehen. Eine Ausnahme machen nur 
diejenigen Kapitel des ersten Teiles, die sich mit Bayern oder gar 
der Passauer Gegend beschäftigen, und viele Kapitel des zweiten 
Teiles, für die W. auf gedruckte Quellen des Mittelalters zurück- 
gegriffen hat, z. B. das Capitulare de villis, Walafried Strabos „Poe- 
tisches Gartenbüchlein“, der Äbtissin Hildegard von Bingen „Physica“, 
Konrad v. Megenbergs „Buch der Natur“, das Waltharilied, die Ecbasis 
captivi, den Ruodlieb und viele andere Werke aus dem 14. bis 
17. Jahrhundert. Den Fehler, die wichtige Schrift des Albertus 
Magnus „De vegetabilibus“ aus dem 13. Jahrhundert nicht genügend 
berücksichtigt zu haben, hat W. durch die Veröffentlichung des Schrift- 
chens „Deutsches Pflanzenleben nach Albertus Magnus“ gut gemacht. 
Daß eine stärkere Heranziehung der Sonderliteratur dem Buche viel- 
fach zum Nutzen gereicht hätte, liegt auf der Hand und könnte leicht 
an dem Beispiele Sachsens dargetan werden, bei dem nicht nur, wie 
bereits oben erwähnt wurde, die Wirksamkeit des Kurfürsten August, 


1 U.a. sind namentlich stark benutzt Meitzens „Siedlung und Agrar- 
wesen der West- und Ostgermanen“, Lamprechts „Deutsches Wirtschafts- 
leben“, v. Inama-Sterneggs „Deutsche Wirtschaftsgeschichte“, Winters 
„Zisterzienser in Norddeutschland“, Stadelmanns „Preußens Könige in 
ihrer Tätigkeit für die Landeskultur“, Blondels „Landwirtschaftliche Zu- 
stände im Deutschen Reich“, die üblichsten Geschichten der Land- und der 
Forstwirtschaft von Fraas, Schwappach, v. d. Goltz und Langethal, 
Heynes „Deutschlands Nahrungswesen“, v. Hehns „Kulturpflanzen und 
Haustiere“, Drudes „Deutschlands Pflanzengeographie“, Fischer-Benzons 
„Altdeutsche Gartenflora“, Pritzel-Jessens „Die deutschen Volksnamen 
der Pflanzen“. 


Kritiken. 311 


sondern auch manche Zweige der Land- und Volkswirtschaft, wie das 
Forstwesen, die Weinkultur, die Perlenfischerei, Seidenraupen-, Schaf- 
und Pferdezucht, mehr hätten berücksichtigt werden können; doch soll 
dies hier nicht nähereausgeführt, sondern für eine andere Gelegenheit 
aufgespart werden.! 

Dafür mögen noch einige allgemeinere Wünsche für eine zweite 
Auflage ausgesprochen werden, die sich bei dem anziehenden Gegen- 
stande und der geschickten Behandlung wahrscheinlich bald nötig 
machen wird. Verschiedentlich möchten irrige Anschauungen berichtigt 
oder Übertreibungen gemildert werden z. B. daß die Kreuzotter feucht- 
kühles Klima liebe, daß man den Kuckuck nie zu Gesichte bekomme, 
daß die Gerste (die in sächsischen Quellen des Mittelalters viel auf- 
tritt) früher keine bedeutende Rolle gespielt habe, daß die Reblaus 
(die in Sachsen den ganzen Lößnitzer Weinbau für lange Zeit vernichtet 
hat) nur ganz sporadisch aufgetreten sei und „daß auf jedem Ritter- 
helm eine Pfaufeder genickt und um den Hals jedes Edelfräuleins 
ein Kranz aus Pfauenaugen geleuchtet habe“ (S. 460)! — Ferner 
bedürfen die Folgerungen, die aus den Ortsnamen für die ehemalige 
Verbreitung des Waldes gezogen sind, erneuter Prüfung, da seit dem 
Erscheinen der v. Bergschen „Geschichte der deutschen Wälder“ die 


1 Nur beiläufig sei u. a. hingewiesen auf A. Johne, Geschichte der 
sächsischen Pferdezucht (Leipzig, 1888), J. G. Jahn, Die Perlenfischerei im 
Voigtlande (Ölsnitz, 1854), und die beiden Arbeiten von C. v. Raab und 
S. Ruge zur Geschichte der sächsischen Wälder, erstere in den Mitteilungen 
des Altertumsver. zu Plauen i. V., XU. Jahresschrift (1895—96) S. 1—147, 
letztere im Jahrbuch I des Gebirgsver. für die sächs.-böhm. Schweiz (1882) 
S. 1—23. Die hauptsächlichste Literatur zur Geschichte des sächsischen 
Weinbaus findet man jetzt bequem zusammengestellt bei F. Bassermann- 
Jordan, Geschichte des Weinbaus, III. Band (1907), 8. 877—917 („Literatur“), 
doch fehlen darin, abgesehen von unbedeutenderen Zeitschriften- und 
Zeitungsaufsätzen, auch wichtigere Arbeiten, z. B. P. Kirbach, Der meißner 
Weinbau (Mitt. d. Ver. f. Gesch. der Stadt Meißen V, 1900, S. 14—87). 
Für das Kapitel „Kulturpflanzen“ (S. 235 ff.) ist hinsichtlich Sachsens und 
Thüringens im 14. Jahrhundert von größter Wichtigkeit das ,, Register der 
Einkünfte der Markgrafen von Meißen 1378‘, das die Kgl. Sächs. Kommission 
für Geschichte unter ihre Veröffentlichungen aufgenommen hat. Es enthält 
beispielsweise sehr genaue Angaben über den Waidbau in .der Gothaer, 
Erfurter, Weimarer, Buttelstedter, Weißenseer, Tennstädter und Langen- 
salzaer Gegend. Übrigens ging kürzlich die Nachricht durch die Zeitungen, 
daß die letzte Waidmühle Deutschlands zu Pferdingsleben in Thüringen 
den Betrieb eingestellt hat. Damit ist „der Kampf des Waides mit dem 
Indigo“, über den F. Lauterbach 1905 eine Monographie veröffentlicht 
hat, für immer zu Ende. 


372 Kritiken. 


Ortsnamenforschung große Fortschritte gemacht hat. Es ist z. B. 
eine durchaus unhaltbare Behauptung, daß Ahorn und Ulme nur eine 
unbedeutende Rolle bei der Ortsnamengebung gespielt hätten und 
deshalb selten gewesen sein müßten. Man suche nur in einem Orts- 
verzeichnisse die Ortsnamen zusammen, in denen sich die Worte Ahorn 
(alter Name: Orle) in irgendeiner Form (als Ahorn, Ohorn, Mohorn == 
Zum Ahorn, Ohrn, Ohr, Orl, Orla usw.) oder Ulme (alter Name: 
Ruster, Rustbaum, Ruß, slav. vaz) verbergen! — Auch wäre für eine 
zweite Auflage wohl zu überlegen, ob nicht die geologischen Ver- 
hältnisse des deutschen Bodens und ihre Beziehungen zu seinem Aus- 
sehen oder dem Zustande der Menschen!, ferner die Veränderungen, 
die der Bergbau in vielen Gegenden hervorgerufen hat, und die Ein- 
wirkungen der Industrie, sowie auch das Straßenwesen einschließlich 
der Eisenbahnen, das doch für das Antlitz der Erde sehr wesentlich 
geworden ist, eine wenigstens ganz allgemeine Schilderung finden 
möchten. Alle diese Dinge sind für die Geschichte des deutschen 
Bodens mindestens ebenso wichtig, wie das Auftreten einzelner Tier- 
arten, viel wichtiger aber jedenfalls, als das vereinzelte Vorkommen 
des Avosettsäblers (S. 352), des Flamingos (S. 355), der Ringelgans 
(S. 357), der Weißwangengans (S. 358), der Säger (S. 361), des 
Pelikans (S. 363), der Gottesanbeterin (S. 429) und des Walfischs 
(S. 410—412), von dem nur ab und zu einmal ein Exemplar an die 
Gestade der Nordsee gespült worden ist. — Vor allem aber sollte in 
einer neuen Auflage das Register ausführlicher gehalten werden. Die 
vielen technischen Ausdrücke des Landbaus, der Forstwirtschaft, Moor- 
kultur usw. müssen unbedingt darin vertreten sein. Sie fehlen jetzt 
so gut wie ganz. Aber auch sonst läßt das Register den Benutzer 
vielfach im Stich. Wo ist z. B. der Hinweis auf die Abschnitte des 
Buches, die vom Weinbau handeln? Wo ferner ein Fingerzeig für 
den, der nachlesen will, welche Rolle das Kloster Kolbaz oder 
Friedrich Wilhelm I. von Preußen, Friedrich der Große, Kurfürst 
August von Sachsen in der Geschichte des deutschen Bodens gespielt 
haben? 

Wenn diese und ähnliche Wünsche bei einer zweiten Auflage 
berücksichtigt werden könnten, würde dies zweifellos dem Buche zum 


! Vgl. im allgemeinen B. Cotta, Deutschlands Boden, sein geologischer 
Bau und dessen Einwirkung auf den Menschen (Leipzig, 1858), von beson- 
deren Arbeiten z. B. H. Heimbach, Die erdgeschichtliche Entwicklung des 
meißner Landschaftsbildes (in den Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Meißen 
VII, 1906, S. 18—34), und J. Zemmrich, Die vogtländische Landschaft einst 
und jetzt (in „Unsere Heimat“ II, 1903, S. 105—110 und 129—83, auch 
Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen XVI, 1903/4, S. 170—187). 


Kritiken. 313 


Vorteil gereichen, dem wir recht viele aufmerksame Leser wünschen. 
Möge das Werk, das entschieden die Hoffnungen des Verfassers erfüllen 
wird, „als ein Beitrag zu einer Physiologie der deutschen Geschichte 
manchem Historiker und Geographen nicht unwillkommene Dienste zu 
leisten“, Berufene anregen, den von W. vielfach nur obenhin bearbei- 
teten Boden tiefer zu beackern, sei es, daß sie einzelnen Fragen oder 
Zeiten weiter nachgehen, sei es, daß sie, ausgerüstet mit Lokalkennt- 
nissen, die Geschichte des Landschaftsbildes einzelner Gegenden ein- 
gehend verfolgen, wie das bereits 1893 A. Köberlin für Bamberg 
und Umgebung, 1903 J. Zemmrich für das Vogtland, 1904 
R. Mielke für die Niederlausitz! und 1907 G. Ohlhaut für das 
Land um Würzburg mit gutem Erfolge getan haben. Es wäre das 
der beste Dank, der dem Verfasser für sein schönes und gewiß mit 
vielen Mühen verbunden gewesenes Buch abgestattet werden könnte. 
Dresden. Beschorner. 


Fl. Merobaudis reliquiae Blossii Aemilii Dracontii carmina 
Eugenii Toletani episcopi carmina et epistulae cum 
appendice carminum spuriorum edidit Fridericus Vollmer. 
(MGH auct. antiqu. tom. XIV) Berolini 1905. 455 pp. Preis 16 M. 

Es sınd drei Schriftsteller von großer Bedeutung für Historiker 
und Philologen, die dieser Band umfaßt. Der erste ist der von Nie- 
buhr in St. Gallen entdeckte Spanier Merobaudes, von dessen Gedichten 
und Lobreden in Prosa in einem Palimpsest, dessen Schrift der Zeit 
des Dichters sehr nahe steht, die p. 3—18 abgedruckten Reste erhalten 
sind, p. 19. 20 folgt ein carmen de Christo, für das die handschrift- 
liche Überlieferung verloren ist. Die Ausgabe gibt dem Leser ein 
klares Bild der 4 erhaltenen Blätter, von denen je zwei zu einem 

Quaternio gehören. Die Reihenfolge der beiden Quaternionen ist nicht 

mehr mit Sicherheit zu bestimmen. Für die Geschichte des 5. Jahr- 

hunderts sind diese Bruchstücke von großer Bedeutung. Das Grab 
der Galla Placidia in Ravenna ist das wichtigste Denkmal der Bau- 
kunst, das diesen literarischen Resten zur Seite zu stellen ist. In 
dankenswerter Weise hat der Herausgeber in knappen Anmerkungen 
eine Art von historischem Kommentar beizugeben gesucht. Vieles ist 
noch unsicher in der Deutung: gleich beim ersten Gedicht erscheint mir 
seine Auffassung des ganzen Gedichts sowohl wie von V. 2 unwahr- 
scheinlich. “(Du glaubst, Juppiter und Juno träten ein in die Hallen 
des Olymps, wenn begleitet von der Schar des Gefolges das kaiserliche) 


1 Niederlausitzer Mitt. VIII S. 229—252. Wegen der Arbeit von 
Zemmerich vgl. oben S. 372 Anm. 1. 


314 Kritiken. 


Paar und des hohen Hauses Majestät beiderlei Geschlechtes die Vor- 
hänge des mosaikgeschmückten Speisesaals zurückschlägt, in dem fest- 
liche Tische das fürstliche Mal tragen’, so ist vielleicht der Anfang 
zu ergänzen. Für den Historiker der Zeit Valentinians III und des 
Aetius bietet dieser Teil des Bandes trotz der großen Zerstörung der 
Überreste reichen Ertrag. 

In die zweite Hälfte desselben 5. Jahrhunderts führen uns die 
Schriften des auf Merobaudes folgenden Dracontius. Während wir im 
Panegyricus auf Aetius (p. 16) lesen, wie der im kalten Norden auf- 
wachsende Knabe im Schneeballwerfen seine kriegerische Begabung 
frühzeitig erkennen läßt, befinden wir uns jetzt im heißen Afrika, im 
Reich der Vandalenkönige Gunthamundus und Thrasamundus, inmitten 
der religiösen Kümpfe der Arianer und der Katholischen. Der Rhetor 
Felicianus ist der Erneuerer der römischen Kultur, in seinem Audi- 
torıum sitzen Vandalenknaben mit den Söhnen der Römer zusammen, 
wir hören seinen Schüler Dracontius (p. 148) in den thermae Gar- 
gilianae zu Carthago deklamieren. Der Schüler Dracontius wird ein 
Schicksalsgenosse des alten Dichters Naevius: wie dieser zwei Komö- 
dien, den Ariolus und Leon, im Kerker geschrieben hat, so Dracontius 
die drei Bücher de laudibus dei, in denen er die Gnade des Barbaren 
anfleht. Die einzelnen Epyllien der Romulea betitelten Sammlung er- 
regen mehr das Interesse des Mythographen und Literarhistorikers als 
des Historikers. Das Werk teilte die Schicksale so vieler römischer 
Dichterwerke: zerfetzt an den Rändern waren die Blätter des ver- 
wahrlosten Archetypus wie im ebenso verwahrlosten Archetypus der 
Palatini des Plautus (p. 145. 148. 155. 188), als es in der Zeit der 
ersten Wiedergeburt klassischer Studien abgeschrieben wurde. Wer 
die gelehrte Vorrede des Herausgebers nicht gelesen hat, kann den 
Text nicht benützen: unbehaglich wirkt seine Klage über die Un- 
zuverlässigkeit einzelner Kollationen. In der Einzelerklärung hat der 
Herausgeber wesentlich gefördert. P. 124 wird doch wohl durch die 
Schreibung alter ait princeps, modico sermone poeta commodus, Au- 
gustus, uir pietate bonus, der Kaiser Commodus durch Antoninus Pius 
zu ersetzen sein. P. 139, 40 verstehe ich: sed quaeso uenias soboles 
ut nulla nouercae, quamuis sis. Pater, (et) iam tu succurre Minerua. 
P. 159 me fortuna potens et Pyrrhus (me manet ingens. P. 184, 
170 pharetris compludit dorsa uolantum. Hat Dracontius wirklich den 
Properz gelesen, dann ist p. 218, 691 Eriphylaei percussam uulneris 
ictu ein Nachklang von Properz I 1, 13 Hylaei percussus uulnere rami. 

Es folgen die Trümmer der schriftstellerischen Tätigkeit des 
Eugenius von Toledo, des Primas von Spanien. Sie bieten vielerlei 
Interesse, versetzen uns in die Zeit des Westgotenreichs im 7. Jahr- 


Kritiken. 319 


hundert. Die Namen der Könige Chindasuinthus Reccesvinthus 
Uuamba erscheinen und erinnern uns an die alte Basilica von Baños 
und die goldenen Kronen des Museums von Cluny in Paris. Die 
Korrespondenz des Primas mit den Bischöfen von Caesaraugusta, Tar- 
raco u. a. in einem Stil, der oft an Apuleius erinnert, enthält bedeut- 
same Materialien für Geschichte und Kirchengeschichte. Den Philologen 
werden insbesondere die Gedichte intessieren, die von der vielseitigen 
Belesenheit des Dichters Zeugnis ablegen: p. 268, 5 cara mihi uestros 
aduexit epistola questus zeigt, daß der Dichter den berühmten Brief- 
wechsel des Ausonius mit Paulin (p. 284, 1 Peiper), wie zu erwarten, 
gelesen hat, p. 277 XXV 2 semper ubique tuum ist demselben Dichter 
entlehnt, dem das pompejanische Reklamegedicht (927 Buecheler) 
semper ubique pares nachgebildet hat, p. 261 LXII wohl suspicit zu 
schreiben statt suscipit. Für die Überlieferungsgeschichte ist des Eu- 
genius Ausgabe der Bücher des Dracontius de laudibus dei, die Ein- 
setzung des Namens vom König Uuamba (p. 262 LXIX 5) außer- 
ordentlich lehrreich. 

Der Herausgeber hat mit großem Fleiß und großer Umsicht die 
beigegebenen Indices ausgearbeitet: sie ersetzen oft einen Kommentar. 
Im Namenverzeichnis wäre Thrasamundus nachzutragen. Das Wörter- 
verzeichnis wird für Historiker weniger Gegenstand des Studiums sein, 
als für Philologen. Ein Wort wie adulescens scheinen diese Dichter 
ebensosehr zu meiden wie Claudian, Ausonius und die Dichter der 
klassischen Zeit. Auf metrische und grammatische Fragen gehe ich 
nicht ein: Messungen wie mulierem beschäftigen die Forschungen auf 
dem Gebiet der romanischen Sprachen u. a. m. Mit dem Gefühl der 
Dankbarkeit wird jeder die Ausgabe aus der Hand legen. 

Bonn. Friedrich Marx. 


Levin Freiherr von Wintzingeroda-Knorr, Die Wüstungen 
des Eichsfeldes. Verzeichnis der Wüstungen, vorgeschichtlichen 
Wallburgen, Bergwerke, Gerichtsstätten und Warten innerhalb der 
landrätlichen Kreise Duderstadt (Provinz Hannover), Heiligenstadt, 
Mühlhausen (Land und Stadt) und Worbis (Provinz Sachsen). 
Halle, Otto Hendel, 1903. (== Geschichtsquellen der Provinz 
Sachsen, herausgegeben von der historischen Kommission für die 
Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt. 40. Band.) LXXXVII, 
und 1280 S. 36 M. 

Um eine feste Grundlage für historisch-topographische und agrar- 
geschichtliche Arbeiten ihres Wirkungsbereiches ‚zu schaffen, hat die 
historische Kommission der Provinz Sachsen bereits seit den 80iger 
Jahren die Katasterkarten ihres Arbeitsgebietes systematisch durch- 


376 Kritiken. 


forschen und alles, was historisch bemerkenswert schien (Flurnamen, 
Wüstungen, Gemeindegrenzen, alte Wege, Ringwälle u. a. m.), auf 
Meßtischblätter (1:25000) handschriftlich eintragen lassen. Als 
Ergänzungen dieser bearbeiteten Meßtischblätter sollen die Wüstungs- 
verzeichnisse dienen, deren Material aus Urkunden und Akten ge- 
sammelt ist. Zwei solche Werke sind bis jetzt erschienen: Hertels 
Wüstungen im Nordthüringgau (1899) und der vorliegende starke 
Band über die Wüstungen des Eichsfeldes. Beide Arbeiten sind, ob- 
wohl sie in ihrem Erscheinen vier Jahre auseinander liegen, doch 
etwa gleichzeitig und ganz unabhängig nebeneinander entstanden. 
So kommt es, daß die Verfasser unter Wahrung des von der histo- 
rischen Kommission vorgeschriebenen Gesamtplanes in Einzelheiten, 
was Auffassung und Ausführung angeht, nicht unwesentlich von 
einander abweichen. 

Hertel gegenüber, dessen Nordthüringgau sich nicht einwandsfrei 
begrenzen ließ!, ist von Wintzingeroda-Knorr entschieden glücklicher 
in der geographischen Abgrenzung seines Arbeitsfeldes gewesen. Auch 
er bestimmt das Gebiet seiner Forschung zunächst durch den Namen 
eines mittelalterlichen Gaues, des Eichsfeldes. Aber er ist Hertel 
gegenüber im Vorteil, weil „Eichsfeld“ ein noch heute gebräuchlicher 
Landschaftsname ist und zweitens, weil er dem Begriffe „Eichsfeld“ 
eine ganz bestimmte, zweifelsfreie Interpretation zu geben vermag. 
Er versteht darunter nicht den alten Gau, sondern das Gebiet der 
vier landrätlichen Kreise Duderstadt, Heiligenstadt, Mühlhausen, 
Worbis und des Stadtkreises Mühlhausen, d. h., abgesehen von einigen 
unbedeutenden alten Herrschaften, das ehemals kurmainzische Fürsten- 
tum Eichsfeld, das 1802 an Preußen kam. 

Dem Begriff der Wüstung gibt der Verf. den denkbar größten 
Umfang. Außer den „gänzlich eingegangenen vormals als Wohnsitze 
dienenden Einzel- und Gesamtansiedelungen und den einzeln belegen 
gewesenen Burgen“, deren Aufsuchungen in den Grundsätzen der 
historischen Kommission zur Bearbeitungen von Wüstungsverzeichnissen 
verlangt wird?, nimmt er noch auf: „die vorgeschichtlichen Wohn-, 
Kultus- und Gerichtsstätten, die früher bestandenen Warten und Berg- 
werke“ (S. VII). Ich muß gestehen, daß ich in dieser außerordent- 
lichen Erweiterung des bearbeiteten Stoffes keinen Vorzug des Buches 
sehen kann. Was hier als Wüstungsverzeichnis geboten wird, ist eine 
Sammlung von Altertümern der verschiedensten Art, deren Wert im 
allgemeinen antiquarischen Interesse zwar sicher nicht gering ist, die 


1 Vgl. meine Besprechung in Jahrgang 1903 S. 250f. dieser Zeitschrift. 
? Vgl. Hertel, Wüstungen im Nordthüringgau S. VI. 


Kritiken. 377 


aber die eigentlichen Fragen der Wüstungsforschung nicht klar genug 
hervortreten läßt. 

Der Hauptwert systematisch bearbeiteter Wüstungsverzeichnisse 
liegt m. E. doch darin, daß sie unserer Kenntnis der Siedelungs- 
verhältnisse einer gewissen Gegend im Mittelalter überhaupt erst eine 
rechte Grundlage schaffen. Sie geben uns ein Bild davon wie in der 
älteren Zeit der Boden Deutschlands überall bedeutend dichter als 
heute mit, natürlich entsprechend kleineren, Dörfern besetzt war. Sie 
vermehren die Ortsnamen einer Landschaft (mindestens eine Ver- 
doppelung darf man im allgemeinen annehmen) und stellen dadurch 
die, für die Siedelungsgeschichte so außerordentlich wichtige, Orts- 
namenkunde auf eine breitere Grundlage. Mit Hilfe dieses reicheren 
Materials wird es dann in der Regel auch genauer als zuvor möglich 
sein, die Gebiete der ältesten Siedelung von den erst in späteren 
Perioden dem Anbau erschlossenen Strecken zu scheiden und schließ- 
lich auch die Flächen zu bestimmen wo der Wald wieder die Fluren 
ehemaliger Dörfer überwachsen hat. Ein großer Teil dessen, was der 
Verf. aufgenommen hat, trägt zur Klärung der angedeuteten Fragen 
nichts bei und wären daher wohl besser fortgeblieben. Ich rechne 
hierzu besonders die Aufzählung von 73 Gerichtsstätten, die 137 Seiten 
(S. 340—477) einnehmen und der vorgeschichtlichen Wallburgen, die 
eine gesonderte Behandlung verdienen und zum großen Teile auch 
schon erfahren haben. Die Einzelgehöfte sollten nach dem Plane der 
historischen Kommission aufgenommen werden, und man muß an dieser 
Forderung auch grundsätzlich festhalten, weil es sich bei Wüstungen 
oft nicht ganz sicher entscheiden lassen wird, ob ein ganzes Dorf 
oder nur ein Hof eingegangen ist. Dennoch ist auch hier eine Be- 
schränkung wohl möglich: die Warttürme (unter diesem Stichwort 
allein 23 Seiten, S. 952—975), Kapellen, bei denen keine dauernde 
Ansiedelung bestand, die Siechen- und Leprosenhäuser konnten be- 
stimmt fortfallen. Das sind alles Stätten, die in agrarischer Be- 
ziehung keine Sonderexistenz geführt haben, und die nur als Abbauten 
des Ortes, in dessen Flur sie liegen, zu betrachten sind. 

Der Hauptteil des Buches, das Wüstungsverzeichnis, ist nach den 
Vorschriften der historischen Kommission, im wesentlichen überein- 
stimmend mit Hertels Arbeit, angelegt worden: die einzelnen Artikel 
sind alphabetisch geordnet, nach dem Namen folgt ein Abschnitt, in 
dem die Lage der Wüstung näher bezeichnet wird, daran schließen 
sich in chronologischer Reihenfolge die Regesten. Die Arbeit, die 
hier geboten wird, zeugt von unermüdlichem Fleiße und einer staunens- 
werten Lokalkenntnis des Verf., die nur erklärlich wird, wenn man 
weiß, daß er sich auf dem Boden seiner engeren Heimat bewegt, in 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 26 


318 2 Kritiken. 


einer Landschaft, in der er den größten Teil eines langen Lebens 
zugebracht hat. So dankenswert es nun auch sicher ist, daß der Verf. 
ausführlich aus seiner reichen Kenntnis mitteilt, so läßt sich doch 
nicht verhehlen, daß er nicht selten zu weitschweifig wird. Die sehr 
eingehende Art der Ortsbeschreibung bei jeder Wüstung (oft durch 
Angabe der Schrittzahl von bekannten Punkten aus) ist gewiß aner- 
kennenswert. In der Verknüpfung dieser Angaben aber mit histo- 
rischen Nachrichten geht der Verf. viel zu weit (z. B. wird unter 
Nr. 231 Hanstein und Nr. 421 Rusteberg, 7 und 19 Seiten lang über die 
Geschichte der beiden Burgen gehandelt) und bietet auch oft Dinge, die 
in ein Wüstungsverzeichnis sicher nicht hinein gehören (vgl. z.B. bei 
Nr. 39 Beisenburg, Mitteilungen über Versammlungen von Freimaurern). 
Derselbe Fehler ist auch bei den Regesten zu bemerken. Die Aus- 
züge sind erstens meist zu lang und berühren vielerlei, was mit der 
Eigenschaft eines Ortes als Wüstung nichts zu tun hat (vgl. z. B. 
Nr. 19715 Bodenstein, Mitteilung einer Gerichtsordnung, 6 Seiten und 
Nr. 422 Rusteberg S. 865—874, ein Hebungsregister) und zweitens 
hätte wohl besonders seit dem späteren Mittelalter eine Beschränkung 
in der Zahl der Regesten eintreten können. 

Die Mängel des vorliegenden Werkes bestehen darin, daß es dem 
Verf. nicht gelungen ist, eine scharfe Scheidung zwischen Wüstungs- 
und Ortsverzeichnis zu machen. Er nimmt allzuviel auf, was nur in 
ein Ortsverzeichnis gehört, ohne doch ein solches ersetzen zu können, 
weil eben die heute bestehenden Orte vollkommen fehlen. Hätte der 
Verf. in der angedeuteten Weise gekürzt, so hätte sich der Umfang 
seines Werkes wohl um ein Drittel bis die Hülfte mindern lassen. 
In der vorliegenden Form macht es den Eindruck einer ungeheuren 
Materialsammlung, der die letzte Durcharbeitung fehlt. Hier offenbar 
hat die Kraft des dahinsiechenden Verf. versagt; wir müssen uns daher 
bescheiden mit dem, was er geboten hat. Hätte er nicht noch bis 
an sein Lebensende den Druck gefördert, schwerlich hätte ein Werk, 
wie das vorliegende, von einem Nachfolger herausgegeben werden 
können. 

Die beigegebene Wüstungskarte ist von demselben Zeichner — 
G. Reichel — entworfen, von dem die Karte in Hertels Werk über 
den Nordthüringgau herrührt. Sie teilt daher mit dieser Karte auch 
einen erheblichen Mangel, der, bei aller sonstigen Anerkennung der 
mühsamen und sorgfältigen Arbeit, nicht übersehen werden darf: das 
Fehlen jeder Waldeintragung. War dieser Mangel bei dem außer- 
ordentlich waldarmen Nordthüringgau nun vielleicht auch praktisch 
von keiner großen Bedeutung, so tritt er bei dem Eichsfelde, das 
zahlreiche Wälder mittlerer Größe, die Reste einst viel bedeutenderer 


Kritiken. 319 


Waldgebiete, aufweist, sehr bemerkbar hervor. Die Lage der Wüstungen 
und die heutige Bedeckung des Bodens mit Wald stehen sehr häufig 
in einem deutlichen Zusammenhange. Die frei vor dem Walde ge- 
legenen Wüstungen geben durch ihre Namen oft einen Anhalt für 
die einst größere Ausdehnung alter Forsten (vgl. z.B. am flachen 
Westabhange des Unstrutthales: Gräverode, Alterode, Harterode, 
Bacherode, Germerode, Wetzelrode usw.). Wüstungen mitten im Walde 
(z. B. Segel im Ohmgebirge) und hart an seinem Rande (z. B. 
Fischbach, Benekendorf, Hoscherode, Ritterbach am Rande des Ohm- 
gebirges), deren Fluren heute ganz oder zum großen Teil wieder 
vom Walde bedeckt sind (vgl. Karte des Deutschen Reiches 1: 100 000 
Sekt. 386 Bleicherode), sind Zeugen übereilter Rodung, die auch 
Strecken aufsuchte, die zum dauernden Feldbau nicht geeignet waren. 
Kurz und gut, die Einzeichnung der Wälder hätte das Verständnis der 
Wüstungskarte sehr gefördert, und es wäre sehr zu wünschen, daß sie 
auf den Karten der noch zu erwartenden Wüstungsverzeichnisse der 
Provinz Sachsen nicht fehlen. Wer sehen will, wie nützlich die 
Beobachtung von Wald und Wüstung in ihrer Lage zu einander für 
die Siedlungsgeschichte ist, der betrachte die Karte in O. Schlüters 
Werk über die Siedlungen im nordöstlichen Thüringen (Berlin 1903). 
Greifswald. F. Curschmann. 


Hans von Voltelini, Immunität, grund- und leibherrliche 
Gerichtsbarkeit in Südtirol. (Sonderabdruck aus dem „Archiv 
für österr. Gesch.“ Bd. 94.) Wien 1907. 153 S. 

Den mühsamen, bescheidenen Weg der Einzeluntersuchung schlägt 
der Verfasser ein, um in den umstrittenen Fragen, die sich um die 
Immunität gruppieren, weiter zu kommen. Das Ergebnis sind vier 
auf Archivalien Südtirols beruhende Abhandlungen, die unter dem 
angeführten Titel vereinigt werden. 

1. Klar und prägnant sind in der ersten der Untersuchungen die 
Stufen herausgearbeitet, welche die Entwickelung der Immunität des 
Domkapitels von Verona genommen hat. Negativ ist der Ausgangs- 
punkt: dem öffentlichen Beamten werden Amtshandlungen auf den 
Gütern des Kapitels verboten (10). Um 1000 ist aber eine weitere 
Stufe längst erreicht: die Gerichts- und Banngewalt über persönlich 
oder dinglich abhängige Leute ist dem Domkapitel übertragen. Ihren 
Abschluß erreicht diese Entwicklung im 12. Jahrhundert. Auf drei 
nebeneinander liegende Dörfer sind die Immunitätsrechte, von denen 
die Urkunden der späteren Zeit reden, beschränkt: die Immunität hat 
sich territorialisiert, mit einem bestimmten Bezirk verbunden; aber 
innerhalb dieses Bezirkes zieht sie alle Einwohner in ihren Bann- 

26* 


380 Kritiken. 


kreis, auch solche, die bisher weder persônlich noch dinglich von den 
Domherren abhängig waren (19). 

Diese letzte Phase der Immunitätsentwicklung, die Bildung des 
Bannbezirks, erweist ihren territorialen Charakter besonders durch 
Ausbildung der Almendehoheit und eines Eigentumsrechtes des Dom- 
kapitels über alles in dem Bezirke liegende Land. Diese „proprietas“ 
des Domkapitels macht sich aber nur „nach außen“ geltend. Innerhalb 
des Immunitätsbezirkes ändert sich das Bild: hier finden wir zahl- 
reiches Eigen der Immunitätsleute, das in keinem Leiheverhältnisse steht. 

Alle Einwohner des Immunitätsbezirkes haben gewisse Leistungen 
an den Immunitätsherrn, also das Domkapitel, zu entrichten. Sie 
müssen den Treueid leisten, (einmal als „fidelitas terraria“ bezeichnet); 
sie müssen eine Steuer tragen und sind zur Gastung verpflichtet 
(19—23). 

Beachtenswert ist endlich noch das Verhältnis der Immunität des 
Domkapitels zur Grafschaft, die dem Bischof von Trient bzw. seinen 
Lehnsleuten zustand. Am Ende des 12. Jahrhunderts ist das Dom- 
kapitel mit den Inhabern der Grafschaft in Streit; das Domkapitel 
siegt, und um 1200 ist ein Höhepunkt erreicht: die Anerkennung 
der ganzen, vollen Gerichtsbarkeit gegen die Bischöfe von Trient. 
Ende des 13. Jahrhunderts erliegt aber bereits die eben gewonnene 
Selbständigkeit den usurpatorischen Übergriffen der sich bildenden 
Hauptmannschaft Stenizo (33—35). 

2. Die Immunitätsprivilege des Hochstitts Trient sind alle ver- 
loren; daß aber auch Trient mit Immunität begabt war, ist an sich 
wahrscheinlich, und Voltelini glaubt es auch daraus folgern zu dürfen, 
daß sich auch außerhalb des Gebietes, in dem der Bischof die Grafen- 
rechte erhalten hatte, in Anlehnung an grundherrschaftliche Besitze 
eine geschlossene Hochgerichtsherrschaft des Bischofs über mehrere 
Dörfer entwickelt hat. Es sind aber auch andere Fragen, die den Ver- 
fasser bestimmt haben, auf dieses Material näher einzugehen. Bietet es 
ihm doch Gelegenheit, zunächst dem Ursprung der Gastaldenverfassung 
nachzugehen. Diese ist rein wirtschaftlichen, grundherrschaftlichen 
Ursprungs: der Gastalde hat seinen Sitz in einer herrschaftlichen curia 
und ist mit der Einziehung und Verwaltung der grundherrlichen Ein- 
nahmen betraut. Als dann im Laufe des Mittelalters der Bischof, 
teils durch Übertragung von Grafschaften, teils auch durch die oben 
geschilderte Territoriulisierung der Immunitätsrechte Gerichtsgewalt in 
geschlossenen Bezirken, unabhängig von persönlichen oder dinglichen 
Abhöngigkeitsverhältnissen, erhält, bekommt in der Regel der Gastalde 
die Ausübung dieser neuen Rechte übertragen. Es findet also eine 
„Ämtercumulation“ statt. 


Kritiken. 381 


Von besonderem Interesse sind die Aufschlüsse, die das Trienter 
Material über das Amt des Vogtes gibt. Für Gerichtsbarkeit des 
Vogtes ist, wenigstens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts, kein 
Platz.! Denn einma) ist die Kriminalgerichtsbarkeit in der Grafschaft 
Trient als bischöfliches Lehen, getrennt von der Vogtei, an die Familie 
der della Bella gegeben, und die Adeligen, die eximiert waren, unter- 
standen direkt dem Bischof. Daß aber dennoch die Vogtei eine so 
bedeutende Rolle in dem späteren Mittelalter spielte, erklärt Voltelini 
aus dem den Vögten zustehenden Regalienrecht, während der Sedis- 
vakanz die Verwaltung sämtlicher weltlicher Geschäfte des Bistums 
zu führen. Indem die Vögte, nunmehr die Grafen von Tirol, dieses 
Recht benutzten, um von jedem neu ernannten Bischof Zugeständnisse 
bei der Übergabe des Landes zu erzwingen, werden sie allerdings 
kraft ihrer Vogtei fast zu Herren des Bischofs — „wenn auch der 
Ausgangspunkt der Macht des Vogtes nicht die Gerichtsbarkeit ge- 
wesen ist.“ 

3. In diesem kürzesten der vier Abschnitte verfolgt Voltelini 
einige Spezialfälle aus dem späteren BildungsprozeB der Immunitäts- 
herrschaften. Diese konnten ihre Rechte nur dort behaupten und mit 
Erfolg weiter entwickeln, wo es ihnen gelang, sie auf geschlossene 
Herrschaftsbezirke auszudehnen. Wo Immunitätsrechte auf den Streu- 
besitz der frühmittelalterlichen Grundherrschaft als Stützpunkt an- 
gewiesen waren, vermochten sie sich nicht zu behaupten und gingen 
verloren. 

4. In ein besonders schwieriges Gebiet führt die letzte der Ab- 
handlungen, welche die grund- und leibherrliche Gerichtsbarkeit be- 
handelt, und auf die Standesverhältnisse und den Ursprung der 
„Twing und Bannrechte“ eingeht. Auch hier erhalten wir neue und 
gesicherte Aufschlüsse, wenn auch im einzelnen gewisse Widersprüche 
sich bemerkbar zu machen scheinen. Bei Untersuchung der Standes- 
verhältnisse weist Voltelini im Anschluß an Zallingers Forschungen 
überzeugend nach, daß die Mehrzahl der edlen Familien ‘Südtirols, die 
homines de nobili oder gentili macinata, „unfreien Ursprungs, bischöf- 
liche Ministerialen gewesen, oder wenigstens durch die Unfreiheit 
geschritten sind“, aber bald die freie bäuerliche Bevölkerung, die 
rimanni oder arimanni, in ihrer sozialen Stellung überholten. 

Nicht so unbedingt kann Referent den Ausführungen Voltelinis 
über die Leiheverhältnisse zustimmen. Wenn auf S. 106 Leihever- 


! Zu dem gleichen Ergebnis kommt für Niederösterreich unabhängig 
von Voltelini OBwald: Die Gerichtsbefugnisse der patrimonialen Gewalten 
in Niederösterreich. Leipzig 1907. S. 91. 


382 Kritiken. 


hältnisse aus dem Ende des 12. Jahrhunderts erwähnt werden, die 
dem DBeliehenen unter die Gerichtsbarkeit, den Twing und Bann 
des Leiheherrn führten — Voltelini nennt solche Leihen „unfreie 
Leihen“ —, so ist an dieser Tatsache gewiß nicht zu zweifeln; 
ebensowenig auch daran, daß diese Leihen im späteren Mittelalter immer 
seltener werden.’ Aber die Motivierung, die Voltelini diesem sicher 
zu beobachtenden Vorgange gibt — daß nämlich „die freie Erbleihe 
in raschem und siegreichem Vordringen begriffen ist“, muß umsomehr 
befremden, als er selbst den eigentlichen Grund in diesen Abhand- 
lungen verschiedentlich aufs klarste herausgearbeitet hat: die Umbildung 
der Gerichtsverhältnisse, dem Aufkommen geschlossener Gerichts- 
bezirke, das eine Verteilung der Gerichtsrechte, die sich an den 
Streubesitz anlehnte, allmählich ausschloß.? So erklärt denn Voltelini 
einige Seiten weiter (S. 114) auch ausdrücklich: „Dort, wo die 
Gastalden die öffentliche Gerichtsbarkeit erlangten, verschwand eine 
gesonderte Gerichtsbarkeit für die Gotteshausleute“. Der unmittelbar 
anschließende Satz: „Der Sieg der freien Leihe bedeutete auch hier 
wie in Deutschtirol ein Zurückdrängen des Hofrechtes‘‘ bleibt mir in 
seiner Motivierung allerdings unverständlich. 

Die gewiß interessanten Zusammenhänge, auf die Voltelini zwischen 
„Iwing und Bann“ und dem Bann des Prozesses hinweist (S. 110— 
112), bedürfen nach des Verfassers eigener Ansicht noch weiterer 
Untersuchung; rückhaltlos zuzustimmen ist aber der Darstellung des 
Ursprungs und Wesens der Bannbezirke (S. 112): sie sind nicht wirt- 
schaftlichen, sondern öffentlich rechtlichen Ursprungs; sie gehören dem 
Gebiete der Niedergerichtsbarkeit an und beruhen teilweise auf aus- 
drücklicher Verleihung seitens der öffentlichen Gewalt.? 

Eine Fülle von Fragen allgemeineren Interesses hat 
Voltelini auf Grund eines lokal engbegrenzten Materials zu stellen 
und in gesicherter Weise zu lösen vermocht; und es ist gewiß ein 
gutes Zeichen für den Gang der Forschung, daß diese Einzelunter- 
suchung mit der letzten allgemeineren, die diesen Fragen gegolten 


1 Es ist ein Irrtum, wenn Voltelini S. 106 Anm. 2 bemerkt, Seeliger 
verwerfe die Scheidung von freien und unfreien Leihen. Vgl. Hist. Viertel- 
jahrschr. Jahrg. 1906, S. 241 Anm. 1. 

? Vgl. Hist. Vierteljahrsch. Jahrg. 1906, S. 236ff, 289. — Auf die 
Stellung, die Wopfner zu diesen Fragen in seinem jüngst erschienenen 
Buche: „Die Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters“ einnimmt, werde ich 
in dieser Zeitschrift noch zurückkommen. 

3 Vgl. meine Ausführungen, Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergänzungs- 
heft XIII, 32, die Voltelini zur Zeit der Entstehung vorliegender Arbeit 
wohl noch unbekannt waren. 


Kritiken. 333 


hat, Seeligers „Bedeutung der Grundherrschaft“ in den Hauptlinien 
durchaus übereinstimmt — eine Übereinstimmung, welche die überaus 
geringe Zahl zustimmender Zitate in Voltelinis Arbeit zunächst nicht 
vermuten läßt. 

Metz. Fritz Rörig. 


Rheinische Urbare. Sammlung von Urbaren und anderen Quellen 
zur rheinischen Wirtschaftsgeschichte. Zweiter Band. Die Urbare 
der Abtei Werden an der Ruhr. A. Die Urbare vom 9. bis 
13. Jahrhundert, herausgegeben von Rudolph Kötzschke. (Publi- 
kationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XX.) 
Bonn, Behrendt 1906. 8°. CCIO und 555 SS. 

Nach langen Vorarbeiten, unter ihnen auch die vortrefflichen 
„Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden 
an der Ruhr“ (1901) legt Kötzschke endlich den 1. Band der Wer- 
dener Urbare der Forschung vor. Wie schon Hilliger bei der Heraus- 
gabe der Urbare des Kölner Klosters St. Pantaleon von der Beschränkung 
auf die eigentlichen Urbare hatte Abstand nehmen müssen, vielmehr 
zahlreiche verwandte Quellen, namentlich auch Urkunden, aufgenommen 
hatte, so ist diese Notwendigkeit für den Herausgeber der Werdener 
Urbare ebenso zwingend gewesen. Die Einförmigkeit des Inhalts der 
im übrigen reichen urbarialen Überlieferung nötigt dazu, ihr Ver- 
ständnis durch andere deutlicher redende Quellen zu erschließen. So 
wird im vorliegenden Bande neben den verschiedenen größeren Ur- 
baren A—G und verschiedenen kleineren Sonder-Heberollen sowie dem 
leider nur in Abschrift aus später Zeit erhaltenen Memorienkalender 
mit wirtschaftlich wertvollen Angaben ein sebr umfangreicher Anhang 
geboten: 83 fast nur ungedruckte Urkunden 1126—1549, eine Anzahl 
Bestallungen (sogar der Kuhmagd), wenig zahlreiche Hofrechte und 
Hofgerichtsweisungen, sowie eine Aufzeichnung über das Werdener 
Lehnrecht. Dazu hat der Herausgeber ein dankenswertes kritisches 
Verzeichnis der Äbte und der Inhaber der wichtigsten Klosterämter, 
sowie der Vögte gefügt, von denen das letztere mit dem König 
Friedrich I. in Preußen (wegen der Herrlichkeit Friemersheim) 
schließt. 

Die Abtei Werden war mit Gütern nicht nur in ihrer Nachbar- 
schaft, sondern namentlich auch durch die enge Verbindung mit dem 
weit entlegenen Helmstedt, dessen ältere Urbar-Überlieferung mit- 
berücksichtigt ist, in Ostsachsen reich bedacht. Jenseits des Rheins 
lag die Herrlichkeit Friemersheim; weitere Besitzungen lagen in 
Holland, in Westfalen und in Friesland, sodaß die Güterverwaltung 
recht umfangreich und schwierig war. Da Register sowohl wie 


384 Kritiken. 


Orientierungskarte dem II. Bande vorbehalten sind, so ist dessen 
baldiges Erscheinen sehr erwünscht, da ohne diese Beigaben die in- 
tensive Benutzung des I. Bandes sehr erschwert ist. 

Die treffliche Einleitung gibt einen Überblick über die Geschichte 
der Abtei und ihrer Großgrundherrschaft, die sich deutlich in 5 Ab- 
schnitte gliedert; der Hauptnachdruck liegt auf der Einführung der 
Bursfelder Reform. Wenn S. XL festgestellt wird, daß infolge des 
Schwindens der Einkünfte das Kapitel i. J. 1474 nur mehr aus 
drei Personen bestand, so ist der Hauptgrund für diese „Schwindsucht“ 
des Klosters, wie Al. Schulte neuerdings in der Westdeutschen Zeit- 
schrift für Geschichte und Kunst (XXV, 178ff.) ausgeführt hat, in 
dem Charakter Werdens als eines freiherrlichen Klosters zu suchen 
und in dem dadurch bedingten Festhalten des Konvents an der frei- 
herrlichen Qualität der Mönche, der gegen Ende des Mittelalters nicht 
mehr viele Genüge leisten konnten. Diesem MiBverhältnis machte die 
durch die Bursfelder Kongregation durchgesetzte Reform ein Ende. 
Sehr ausführlich ist das den Quellen gewidmete Kapitel der Einleitung 
gehalten. Lehrreich sind die Ausführungen über das Kanzleiwesen 
und über die verschiedenen Formen der wirtschaftlichen Überlieferung; 
in über 100 Nummern wird die gesamte Urbar- und Rechnungs- 
überlieferung des Klosters beschrieben. Mit Recht wird dem altehr- 
würdigen Cartularium der Abtei, einer der wichtigsten Quellen für 
die älteste Geschichte des Niederrheins, und den wenig jüngeren 
alten Urbarhandschriften eine eingehende Untersuchung gewidmet. 
Ein wirtschafts- und verfassungsgeschichtliches Kapitel ist dem 
II. Bande vorbehalten, auf den im I. Bande gelegentlich schon ver- 
wiesen wird. 

Die Texte zeugen von der peinlichsten Akribie des Herausgebers. 
Es ist nur zu billigen, daß den ältesten Quellen, die zum ersten Male 
in einer guten Gesamtausgabe vorliegen, eine ganz philologische Be- 
handlung zu teil geworden ist, da ihnen auch eine hervorragende 
sprachliche Wichtigkeit innewohnt. Die sachlichen Erläuterungen zum 
Texte beschränken sich naturgemäß zumeist auf die Erklärung der 
Personen- und Ortsnamen. S. 164 Anm. 7 ist Tomburg statt Tona- 
burg zu lesen. S. 407 Anm. 1 scheint K. ein begrenztes Siegelrecht 
anzunehmen; tatsächlich war dasselbe unbeschränkt. Wie Ilgen (Sphra- 
gistik in Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft I 326) betont, 
hat der Begriff der Siegelmäßigkeit als des Vorrechtes bestimmter 
Bevölkerungsschichten oder -Gruppen, sich eines Siegelstempels be- 
dienen zu dürfen, nicht existiert. 

Köln. Herm. Keussen. 


en 


Kritiken. 385 


Bernard Monod, Essai sur les rapports de Pascal II. avec 
Philippe I. (1099—1108). Paris, Libr. Honore Champion, 
éditeur. 1907. 

Nach der hier — Jahrgang X, S. 406—408 — zur Anzeige 
gebrachten Monographie Bernhard Monods: Le moine Guibert et son 
temps ist noch eine zweite Schrift des früh verstorbenen Historikers 
aus seinem NachlaB veröffentlicht worden und als 164. Heft der 
Bibliothèque de l’École des Hautes-Études erschienen. Wie die vom 
Vater des Verfassers, Gabriel Monod, vorangestellte Einleitung aus- 
sagt, hatte jener sterbend den Wunsch ausgesprochen, es möchten die 
hinterlassenen Arbeiten vernichtet werden; doch glaubten der Vater 
und die an dieser posthumen Publikation sich hingebend beteiligenden 
Freunde des Verstorbenen das nicht tun zu sollen, wenn sie auch, 
gegenüber seiner früheren Arbeit, stärkere Änderungen an dem vor- 
gefundenen Manuskripte eintreten ließen. 

In einem ersten Buche wird die Geschichte der Beziehungen zu 
Frankreich seit der Erwählung des Papstes Paschalis II., 1099, ver- 
folgt, ganz besonders in den dreimaligen Legationen, die mit Auf- 
trägen der Kurie auftraten. Die Beziehungen zwischen Papst Urban II. 
und König Philipp I. waren sehr gespannt, als Paschalis II. zur Leitung 
der Kirche erhoben wurde. Durch ein geschicktes Entgegenkommen, 
durch die dem König gegenüber bewiesene Versöhnlichkeit in der 
Anerkennung bischöflicher Wahlen verstand es der Papst, in der 
französischen Monarchie eine Stütze gegenüber der in Heinrich V. sich 
darstellenden Gewalt des auf den Machtgedanken des Kaisertums sich 
stützenden deutschen Reiches zu gewinnen, wie sich das schon 1107 
darin erwies, daß Paschalis nach Frankreich kam und da die Synode 
von Troyes abhielt. Der Verfasser glaubt dem Papste in dessen 
Behandlung der französischen Angelegenheiten eine infolge der rich- 
tigen Erwägungen für die Endziele der päpstlichen Politik nützliche 
und zugleich zukunftsreiche Handlungsweise zuschreiben zu können. 
Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, daB nach dem Tode 
Philipps I gegenüber Heinrich V. jene schweren Irrtümer und In- 
konsequenzen, von 1111 an, in Paschalis II. Haltung zu Tage ge- 
treten sind, die ihm aus dem SchooB der Kirche selbst die aller- 
schwersten Vorwürfe und Angriffe zuzogen. 

Das zweite Buch behandelt die innere Ordnung der französischen 
Kirche in der Zeit des Papstes. Da glaubt der Verfasser annehmen 
zu dürfen, daß in der Frage der bischöflichen Wahlen und der In- 
vestitur zwischen Philipp I. und Paschalis II. in der Zeit von 1106 
oder 1107 ein Kompromiß aufgestellt worden sei, in Konzessionen von 
beiden Seiten, im Sinne der Auffassung des Bischofs Ivo von Chartres, 


386 Kritiken. 


so daß, im Interesse des Papsttums selbst, zugleich auch der franzö- 
sischen Kirche und ihrer Reform, Paschalis IL sich dazu herbeiließ, 
in eine Behandlung dieser Fragen einzutreten, die die Grundgedanken 
der Reform festhielt, ohne den König in den von ihm behaupteten 
monarchischen Vorrechten zu verletzen. Diese geschickte Politik der 
friedlichen Ausgleichung wird ferner auch in den weiteren Kapiteln 
dieses zweiten Teiles — Le clergé régulier, Les chanoines réguliers — 
gefunden. Danach hat Paschalis II., obschon selbst aus dem Mönchstum 
hervorgegangen, es vermieden, den Episkopat zum Vorteil des Kloster- 
wesens abzuschwächen, und sich begnügt, ihn durch sittliche Reinigung 
zur großen Reformarbeit heranzuziehen. Und indem er neben Cluny 
auch die anderen neu entstehenden mönchischen Ordnungen begünstigte, 
setzte er zugleich seinen Einfluß dafür ein, mit dem Episkopat, in 
Fortsetzung der früheren Anstrengungen Chrodegangs, das Leben der 
Kanoniker im Sinne dieser Reform zu regeln und so dieser Entwick- 
lung, obschon sie mit dem klösterlichen Wesen rivalisierte, stärkere 
Entfaltung zu verleihen. 

Wie Bernhard Monod in seiner früher besprochenen Schrift die 
Bedeutung Guiberts und seiner Gesta Dei per Francos mit liebevoller 
Hingebung an den behandelten Stoff hervorhob, so hat er hier in 
einer allerdings wohl mehrfach zu nachdrücklichen Weise die Persön- 
lichkeit des Papstes, die er sich als Gegenstand erlas, ganz besonders 
im Gegensatz zur Politik des Vorgängers Urban II., in den Vorder- 
grund gestellt. Aber ohne Frage ist: auch hier die geleistete Arbeit, 
die eindringliche Hingebung an die zur Erforschung ausgewählten 
historischen Fragen, einer solchen Anerkennung wert, daß mit den 
Herausgebern der frühe Tod des Verfassers schmerzlich beklagt 
werden muß. | 

Zürich. G. Meyer von Knonau. 


E. Kaeber, Die Idee des europäischen Gleichgewichts in der 
publizistischen Literatur vom 16. bis zur Mitte des 
18. Jahrhunderts. Berlin, Alexander Dunker 1907. 

Die Darstellung will keine Geschichte des europäischen Gleich- 
gewichts sein, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht, „die verschie- 
denen Gestaltungen des Gleichgewichtsgedankens“ darzulegen (S. 1). 
Der Verf. urteilt, daB das am ehesten auf Grund der politischen 
Literatur möglich sei; deshalb hat er seine Untersuchung der Ent- 
wicklung der Idee auf die Betrachtung der Publizistik beschränkt. 

Demgegenüber möchte Ref. glauben, daß der Verf. zu allgemeinen 
gültigen und objektiv richtigeren Ergebnissen gelangt wäre, wenn er 
nicht unter der angegebenen Voraussetzung sein Thema zu eng gefaßt 


Kritiken. 387 


hätte. Denn nicht so sehr die Publizistik bietet den besonders sicht- 
baren Ausdruck des jeweiligen Standes der Frage als vielmehr der 
in den diplomatischen Korrespondenzen und Akten niedergelegte Ge- 
dankenaustausch und die dort geäußerten Pline und Wünsche der 
führenden Staatsmänner und Politiker. Ref. hofft recht verstanden 
zu werden: indem dieses Material neben dem rein publizistischen in 
den Bereich der Untersuchung gezogen worden wäre, hätte der Verf. 
durchaus keine Geschichte des europäischen Gleichgewichts geschrieben, 
die ja vor allem auf den Tatsachen zu fußen hätte. Wohl aber wäre 
dann die Darstellung zustande gekommen, die der Verf. der ausdrück- 
lichen Erörterung gemäß hat geben wollen; tatsächlich hätte sich so 
erst das Bild der Entwicklung des Gleichgewichtsgedankens ver- 
vollständigt. 

Für die spätere Zeit, da das Prinzip des europäischen Gleich- 
gewichts beinahe zu einer mechanischen Auffassung gelangt ist, macht 
sich nun allerdings diese Beschränkung nicht sehr nachteilig geltend; 
im 17. und 18. Jahrhundert unterscheidet sich für unsere Frage der 
Gedankeninhalt der Publizistik kaum noch von dem der diplomatischen 
Korrespondenzen. Ganz anders dagegen im 16. Jahrhundert, wo sich 
das Prinzip erst langsam zur Herrschaft ringt. Für diese Zeit des 
Emporwachsens der Idee hat die Beschränkung der Untersuchung auf 
die publizistische Literatur ein einigermaßen unvollständiges und un- 
richtiges Bild der Entwicklung erzeugt. Die Benutzung der vene- 
zianischen Relazionen, die der Verf. bezeichnenderweise stark und für 
manche Jahrzehnte ausschließlich heranzieht, obschon er bei seiner 
Materialauswahl das selbst als im Grunde ungerechtfertigt anerkennt, 
hat nicht hingereicht den Schaden zu heilen. Es hätte der Berück- 
sichtigung der umfangreichen diplomatischen Korrespondenzen nament- 
lich der romanischen Völker bedurft, um diese Dinge in das richtige 
Licht zu rücken; jedenfalls wären dann die Sätze auf S. 77 unge- 
schrieben geblieben, die bis in den Beginn des 18. Jahrhunderts die 
Geltung des Gleichgewichtssystems nur für Mittel- und Westeuropa 
anerkennen wollen. So kommt es, daß in K.s Darstellung als erste 
östliche Großmacht, die an den Gleichgewichtsberechnungen Anteil hat, 
Rußland auftaucht, während in ganz gleichem Umfang Polen und 
mehr noch die Türkei während des 16. und 17. Jahrhunderts diese 
Rolle gespielt haben. Bei Kenntnis jener Quellen und der auf ihnen 
beruhenden Literatur wäre der Verf. wohl auch zu der alten An- 
schauung zurückgekehrt, daß nicht erst Venedig in den Kriegen der 
Jahre 1551—59 durch seine Balancepolitik den Anstoß zu bewußten 
Bestrebungen für ein Gleichgewicht gegeben hat (S. 21), sondern be- 
reits Franz I. von Frankreich, dessen verrufene gottlose Allianz 


388 Kritiken. 


mit dem Sultan eine volle Herrschaft der Gleichgewichtspolitik 
bedeutet. 

Sehr richtig erklärt K., daß das Gleichgewichtsprinzip den Gegen- 
schlag gegen universalpolitische Bestrebungen darstelle. Es wäre dann 
jedoch höchst merkwürdig, wenn das gegenreformatorische Zeitalter 
Philipps II. von Spanien durch die drei S. 22ff. erürterten Flug- 
schriften erschöpfend behandelt wäre. Tatsächlich ist das aber nicht 
der Fall. Eben die Universalmonarchie Philipps II. ward besonders 
fördernd für den Gleichgewichtsgedanken, so daß der Sekretär des 
Königs Antonio Perez das Ziel der Gegner Spaniens mit den Worten 
schildern konnte: que se conserven en ygual peso para balancas en 
que los demas se ygualen y contrapesen para su conservacion.! 
Hier hätte es auch eines Hinweises auf den interessanten Diskurs des 
hugenottischen Feldherrn François de la Noue bedurft, der mit höchst 
bedeutsamen Motiven der Herstellung eines europäischen Gleich- 
gewichtes das Wort redet.? Ganz verloren geht in der Darstellung 
dieser Jahrzehnte jedoch vor allem die wichtige Rolle des Papsttums, 
dessen Anteil an den Gleichgewichtsbestrebungen erst in einer Flug- 
schrift des Jahres 1617 nachgewiesen wird, während aus dem Munde 
Sixtus’ V., der zweifellos einer der Hauptträger des Gleichgewichts- 
gedankens im 16. Jahrhundert war, eine große Zahl bezeichnender 
Aussprüche im Sinne dieses Prinzipes bekannt ist.’ Auch K.s Auf- 
fassung vom Zeitalter Heinrichs IV. von Frankreich wäre vermutlich 
eine andere, wenn die politische Literatur nicht von andern Äußerungen 
politischer Bestrebungen und Wünsche so völlig losgelöst worden wäre. 

Mußte Ref. wegen der Beschränkung des Themas gegen die ge- 
wonnenen Ergebnisse der Untersuchung allerhand Bedenken äußern, 
so ist dieser selbst in der ihr nun einmal gegebenen Grenze ein un- 
eingeschränktes Lob zuzuerkennen. Der spröde Stoff ist übersichtlich 
und geschickt gruppiert, die Darstellung ist gewandt; daß S. 53 vier 
aufeinanderfolgende Sätze mit „aber“ beginnen, ist ein störender 
Schônheitsfehler an einem tadellosen Körper. Das Urteil weist überall 
eine sympathische Besonnenheit auf und die Formulierung der Schlüsse 
wirkt fast ausnahmslos überzeugend. Die Ergebnisse der Untersuchung 
sind in Einzelheiten wie in Zusammenfassungen reich genug und 
werden unter den angedeuteten Einschränkungen dauernden Wert 
behalten. Es ist auch der weitgehende Eifer anzuerkennen, mit dem 
das in Betracht kommende Material zusammengestellt ist. Daß eine 


! Ranke, Ges. Werke. Band 35—36. S. 157. 
? Hauser, François de la Noue. S. 146 u. 172—177. 
3s Hübner, Sixte-Quint, z. B. I, S. 403. 


Kritiken. 389 


wirkliche Vollständigkeit nie oder jedenfalls erst nach langer, kaum 
das Ergebnis mehr lohnender Sammlertätigkeit zu erreichen ist, lehrt 
der mir vorliegende Lagerkatalog N. F. 123 des Oswald Weigelschen 
Antiquariums, der unter dem Stichwort „Universalmonarchie“ mehrere 
Flugschriften aufzählt, die den Verf. wohl interessiert hätten. 

Dagegen möchte Ref. ihm nicht in dem Urteil (S. 3) recht geben, 
daß Einzeluntersuchungen über die Verfasser der publizistischen Literatur 
nur geringen Nutzen gebracht hätten. Das Beispiel der wichtigen 
S. 25—27 besprochenen Schrift des Jahres 1585 beweist das klar. 
Schon die Ausführungen Janssens (Deutsche Gesch. 15. Aufl. V. 
70—71), Stieves (Politik Bayerns I. 49 Anm. 5 und 143 Anm. 2), 
Krebs (Polit. Publizistik der Jesuiten 6) machen K.s Ansicht un- 
haltbar. Wenn man dann aus Lossen (Kölnischer Krieg II 489 
Anm. 1) erfährt, daß nicht ein pfülzischer Edelmann, sondern der 
niederländische Kalvinist und Freund Wilhelms von Oranien Philipp 
Marnix von Sainte-Aldegonde Verfasser der Flugschrift ist!, so ge- 
winnt man von ihrem Zweck ein ganz anderes Bild, als es K. zu 
geben vermag. Indessen ist zuzugeben, daß die Ausdehnung der 
Untersuchung nach dieser Seite die Arbeit auf eine stark veränderte 
Grundlage gestellt hätte. 

Leipzig. Paul Herre. 


Bernhard Duhr, Geschichte der Jesuiten in den Ländern 
deutscher Zunge. 1. Band: Geschichte der Jesuiten in den 
Ländern deutscher Zunge im 16. Jahrhundert. Freiburg im Breis- 
gau 1907, Herdersche Verlagshandlung. 

Das vorliegende Buch will die Tätigkeit der Jesuiten in den 
Ländern deutscher Zunge darstellen; es wird sonach die Geschichte 
der deutschen und österreichischen Ordensprovinzen, letztere jedoch mit 
Ausschluß von Böhmen und Ungarn umfassen, denen eine besondere 
Behandlunz zugedacht ist. Dagegen wird das staatsrechtlich dazumal 
noch zu Böhmen gehörige Schlesien als deutsches Land in den Rahmen 
der vorliegenden Geschichte aufgenommen, desgleichen Ermeland, wie- 
wohl es zur polnischen Ordensprovinz gehörte. Die Tendenzen, von 
denen das Buch getragen ist, sollen keine anderen sein als streng 
wissenschaftliche. Solchen gegenüber, sagt der Verf., die es für ge- 


1 Es handelt sich, worauf mich der Biograph Marnix’, Herr Dr. Albert 
Elkau, aufmerksam macht, um die 1583 erschienene in den Ocuvres, cor- 
respondances et mélanges 365 ff. abgedruckte Schrift: ad potentissimos ac 
serenissimos reges, principes reliquosque amplissimos christiani orbis 
ordines seria de reipublicae christianae statu etc. 


390 Kritiken. 


ratener halten, vorgekommene Fehler zu verschweigen, kann nicht 
nachdrücklich genug betont werden, daB sie dadurch der eigenen 
Sache einen schlechten Dienst erweisen ... Nur Offenheit erzwingt 
Glaubwürdigkeit; nur darf sie nicht in herzlose Kritisiersucht aus- 
arten: Pietätlose Kritik ist vom Geschichtschreiber nicht weniger zu 
meiden, wie kritiklose Pietät. Man darf diesen Worten rückhaltlos 
zustimmen: es fragt sich nur, ob der Verf. dieses Ziel in seinem 
Buche erreicht hat. Man wird es im Ganzen und Großen zugestehen 
dürfen, wenngleich im Einzelnen Einschränkungen gemacht werden 
müssen. Schon in seinem Buche: Die Jesuiten an den deutschen 
Fürstenhöfen des 16. Jahrhunderts hat der Verfasser auch die Schatten- 
seiten der Tätigkeit einzelner Jesuiten in kräftiger Weise hervor- 
gehoben, derart, daß seine Darstellung in jenen Partien, die sich mit 
meinem Buche berühren, mitunter zu den gleichen Resultaten kommt, 
wie das meinige: und doch hat man in seltsamer Verkennung des 
Sachverhalts letzterem Voreingenommenheit zu Gunsten des Pro- 
testantismus vorgeworfen. In gleicher Offenheit wie damals, nur noch 
viel drastischer, werden hier die ärgsten Auswüchse in der Kirche des 
15. und zum Teile auch noch des 16. Jahrhunderts zugegeben: die 
Ergebnislosigkeit der Reformdekrete gegen den Konkubinat der Geist- 
lichen, bezüglich der Annaten, Reservationen, Appellationen und Inter- 
dikte, die Verweltlichung der einzelnen Kirchen infolge des Ansammelns 
von Reichtümern, die falsche Art der Besetzung der obersten Kirchen- 
stellen, die Sittenlosigkeit, Ausgelassenheit, Prunksucht und Habgier 
in der höheren, die traurige Lage in der niederen Geistlichkeit, die 
Auswüchse des Treibens am päpstlichen Hofe usw., als deren Folgen 
sich „Abneigung des Volkes gegen Klerus und Klöster, Spannung 
zwischen den ungeistlichen Bischöfen und ihren Untertanen, Gährung 
und Unzufriedenheit der erniedrigten Geistlichkeit und schließlich eine 
allgemeine Opposition gegen Rom“ kundgeben. „Das PulverfaB war 
gefüllt bis zum Rande“ ... Und daß es auch in den dreißiger 
und vierziger Jahren des 16. Jahrh. mit den kirchlichen Verhältnissen 
nicht besser, eher noch schlechter bestellt war, wird stark betont. 
Nach dem Berichte des Nuntius Aleander sind die deutschen Fürsten 
mit Ausnahme Ferdinands I. entweder ganz lutherisch, oder was 
Priesterschaft und Jagd nach Kirchengut anbelangt, schlimmer als 
diese. Die Prälaten hätten sich in nichts gebessert von ihrem aus- 
schweifenden Leben ... kurz eine ungeheure Verwilderung, die mir 
beim Schreiben die Tränen in die Augen treibt.“ Dem Kundigen 
sind ja alle diese Dinge nicht neu, aber angesichts der Tatsachen, 
daB die ältere deutsche Historiographie für diese Zustände just den 
Protestantismus verantwortlich gemacht hat, ist es gut, daß nun auch 


Kritiken. ` 391 


einmal von katholischer Seite die Sache tiefer erfaßt wird. Ganz so, 
vielleicht noch etwas schlimmer, lagen die kirchlichen Dinge in den 
österreichischen Ländern, wozu ja außer den allgemein bekannten Ur- 
sachen noch solche hinzukommen, die von der Regierungsseite aus- 
gegangen sind, über die ich mich an anderer Stelle zu verbreiten 
hoffe. Hier sei nur bemerkt, daß die Schilderung dieser Zustände, wie 
sie der Verf. gibt, noch nicht einmal vollständig ist, es auch nicht 
sein kann, vielleicht auch nicht sein will Nachdem so der Boden 
gezeichnet ist, auf welchem sich die Ausführungen des Verf. bewegen, 
schildert er in 25 nicht immer ganz glücklich aneinander gereihten 
Kapiteln das Auftreten der ersten Jesuiten in Deutschland: eines Peter 
Faber, Claudius Jajus und Nicolaus Bobadilla, die Anfänge der Kollegien 
in Köln, Wien und Ingolstadt, das Wirken des Petrus Canisius, die 
Entstehung der deutschen Ordensprovinzen und neuer Kollegien, die 
Schulen und Studien und was damit zusammenhängt, dann die kleineren 
Niederlassungen, die Seelsorge, Klosterreform, geistliche und wissen- 
schaftliche Ausbildung der Mitglieder, ihre Bauten, Schriftstellerei, 
ihre Wirksamkeit an den Fürstenhöfen, Teufelsmystik und Hexen- 
prozesse und gibt am Schlusse endlich einige Charakterbilder und 
Urteile von zeitgenössischen Freunden und Gegnern. Die einzelnen 
Kapitel bieten entsprechend dem reichen Quellenmaterial, das hier aus- 
genutzt wird und zu dem in erster Linie zahlreiche bisher ungedruckte 
und unbekannte Briefe und Aktenstücke aus den Archiven in Wien, 
München, Rom, Neapel, Simancas usw. gehören, sehr viel Neues; das 
gilt schon von dem, was über Faber, Jajus (s. namentlich auf S. 46/47) 
und Bobadilla oder über die Anfänge der Jesuitenkollegien gesagt 
wird; man vgl. z. B. die Darstellung bei Huber IV, 144 mit Duhr’s 
S. 46. Von Interesse ist die Schilderung der Lage der katholischen 
Kirche in Österreich beim Tode Ferdinands I. (S. 52); sie deckt sich 
vollständig mit dem, was auch aus Innerösterreich bekannt ist. Man 
begreift, daß die Persönlichkeit des Petrus Canisius eine ausführlichere 
Würdigung gefunden hat. An manchen Stellen bedürfen die Aus- 
führungen des Verf. einer Korrektur, so z. B. da, wo von der Gründung 
des Grazer Kollegiums gesprochen wird; was da auf Grund der heute 
schon großenteils veralteten Darstellungen Peinlichs gesagt wird, ist 
zum großen Teil unrichtig, und die Äußerungen Blyssems (S 164) 
mindestens stark übertrieben. Zu S. 167 wäre ergänzend anzufügen, 
daß auch die reichen Millstädter Bücherschätze an das Grazer Kollegium 
abgegeben wurden. Die reichen Schenkungen der erzherzoglichen 
Familie an das Kollegium sind aus der im Staatsarchiv in Wien be- 
findlichen Registratur Karls II. und Ferdinands II. auszuheben. Die 
Darstellung auf S. 168 entspricht der Aktenlage nicht. Das ius 


392 | Kritiken. 


reformandi in Ehren — aber die Landschaft hat stets behauptet, daß 
zwischen ihr und der Regierung ein bilateraler Vertrag vorlag, der 
einseitig nicht geändert werden durfte. Über die Ausweisung, bei 
der sich übrigens die Jesuiten in einer Weise benommen haben, an 
der des Ordens Stifter kaum ein Wohlgefallen geäußert hätte, liegen 
jetzt die umfassenden Aktenpublikationen vor, die manches klarer 
stellen. Auch wären die geradezu beispiellosen Provokationen der 
protestantischen Geistlichen in der letzten Zeit Karls II. und den 
Tagen ihrer Ausweisung nicht zu übersehen gewesen; für alle Fälle 
ist Duhrs Buch über diese Episode zu kurz hinweggegangen. Man 
mag sich wundern, daß keiner von den bedeutenden Bischöfen, die 
Innerôsterreich damals hatte, auch nur genannt ist, oder die Frage 
auch nur berührt wurde, wie es gekommen ist, daB diese große Um- 
wälzung in den Jahren 1598—1602 ohne Blutvergießen und Bürger- 
krieg ablaufen konnte. An den in Graz wirkenden Jesuiten lag es 
nicht: wohl aber, wie sich aktenmäßig erweisen läßt, an der Be- 
sonnenheit der protestantischen Landstände Seit 1580 stehen die 
Jesuiten keineswegs mehr in Verteidigungslinie, sondern greifen ihre 
Gegner in einer Weise an, die oft geradezu groteske Formen annimmt. 
Davon ist in dem Buche Duhrs allerdings nichts zu lesen, und doch 
muß gefragt werden, mit welchem Recht der Jesuit die Schulstube 
der Protestanten betritt und dort Visitationen und ähnliches vornimmt 
oder bei einem Leichenbegängnis eines Protestanten einen evangelischen 
Geistlichen abkanzelt, weil er eine Stelle schlecht zitiert habe. Wenn 
sich dann die protestantische Menge dagegen erhebt, spricht man von 
Rebellion und verfügt, wenn man die Macht hat, barbarische Strafen. 
Derartige Züge dürfen in einer so umfassenden Geschichte der Je- 
suiten, wie es die vorliegende ist, nicht verschwiegen werden. Melır 
über diesen und einige ähnliche Punkte wird sich zweifellos sagen 
lassen, wenn die Fortsetzung vorliegt. 

Mehr Lob verdienen die Ausführungen über das Schulwesen der 
Jesuiten und die Konvikte, vornehmlich auch das Kapitel über die 
Klosterreform, nur wird zu dem, was S. 499 über die Ursachen der 
Entvölkerung der Klöster gesagt wird, noch einiges anzufügen sein, 
wie z. B. ihre Verarmung infolge der beispiellosen Steuerlasten, die in 
allen österreichischen Ländern ins Unerschwingliche gingen und Kirchen 
und Klöster zwangen, Teile ihres Besitzes zu verkaufen. Wie verfallen 
die Klosterzucht in Österreich war, ist aus verschiedenen Berichten 
der Nuntien bekannt; von der Verworfenheit einzelner Prälaten in 
steirischen Klöstern zeugt das Schreiben des Nuntius am Grazer Hofe 
Andreas von Bertinoro an Erzherzog Karl vom 21. Juli 1586; noch 
viel schlimmer lauten die Visitationsprotokolle aus kärntnischen 


Kritiken. i 393 


Klöstern: Zeugnisse, die nicht zu übersehen sind; diese Dinge müssen 
schon deswegen hervorgehoben werden, weil sich daraus das Bestreben 
des Grazer Fürstenhofes erklärt, den Jesuitenorden mit den Gütern 
jener Orden auszustatten, die entweder nicht den genügenden Nach- 
wuchs hatten oder ihre Pflicht nicht erfüllten. Was der Jesuitenorden 
für die Armen und Kranken leistet, ist bekannt und wird in dem 
Buche Duhrs gebührend hervorgehoben, desgleichen das, was für die 
geistliche und wissenschaftliche Ausbildung der Jesuiten geleistet. 
wurde. Sehr gut und zutreffend sind die Ausführungen des Verf. 
über die Ausschreitungen der literarischen Polemik, desgleichen in dem 
Kapitel „An den Fürstenhöfen“. Freilich müssen auch da mitunter 
Einschränkungen gemacht werden. Wenn es z. B. S. 702 heißt: der 
Grundsatz: unbeschränkte Religionsfreiheit für die Protestanten und 
harte Beschränkung für die Katholiken wurde praktisch nach wie vor 
von den Protestanten ausgeübt, wo sie nur immer die Macht dazu 
hatten, trifft das nicht für alle Fälle zu. In dem interessanten Be- 
richte, den der Freiherr Wolfgang von Hofkirchen über seine Legation 
an die der A. C. verwandten deutschen Fürstenhöfe den niederöster- 
reichischen Ständen erstattete, lesen wir: „Pfalz leide (1603) an 
Orten, wo er es hindern könnte, die kath. Religion und ebenso die 
A. K“. Die Tugenden der Erzherzogin Maria von Innerösterreich in 
allen Ehren, aber eine unbefangene Geschichtsforschung wird über sie 
doch ganz anderes zu sagen haben, als hier unter dem Schlagwort 
„Sittliche Erneuerung der Fürstenhöfe“ gesagt wird (s. die Einleitungen 
zu meinen Akten und Korrespondenzen zur Geschichte der Gegen- 
reformation in Innerösterreich unter Ferdinand II. Fontes rer. Austriac. 
2. Bd. LVIII und LX). Von den Charakterbildern ist das Georg 
Scherers herauszuheben. Zum Schluß werden einzelne Urteile von 
Zeitgenossen über die Jesuiten zusammengestellt, unter denen die 
Klagen, die katholischerseits wider sie vernommen wurden, wohl die 
interessantesten sind. Daß viele davon nicht unberechtigt waren, ist 
aus zahlreichen Aktenstücken, die mir vorliegen, ersichtlich: schließlich 
räumt auch Duhr (S. 842) ein, daß ‘die Jesuiten keine Engel sondern 
Menschen waren und in einzelnen Fällen — es sind ihrer recht viele — 
Anlaß zu berechtigten Klagen gaben. Daß die ältere und neuere 
Literatur reichlich zitiert. wird, braucht nicht besonders gesagt zu 
werden, gleichwohl nimmt uns Wunder, daß ein Buch wie das von 
Eberhard Gothein nicht genannt wird, ein Buch, aus dem man sicher 
viel lernen kann. Aus demselben Grunde, wie das seinerzeit in meiner 
Geschichte der Reformation und Gegenreformation der Fall war, läßt 
der Verf. „nach Möglichkeit die Quellen selbst sprechen“ und bemerkt 
hierzu: Eine aus dem Vollen schöpfende kunstvolle Darstellung wäre 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 27 


394 Kritiken. 


ja gewiß für den Leser leichter und fesselnder, aber ihre Zuverlässig- 
keit und Kontrolle der subjektiven Auffassungen und Zutaten wegen 
auch mehr erschwert. Nach dem Stande der heutigen Kritik muß 
der Geschichtschreiber, besonders in viel umstrittenen Fragen sich 
bescheiden, die Resultate dieser Forschungen an der Hand der Quellen 
in einer lesbaren Weise vorzulegen.“ Das ist richtig, vorausgesetzt, 
daß bei der Auswahl aus den Quellen keine andere Tendenz obwaltet 
als die rein wissenschaftliche. Schließlich hat die Wissenschaft nicht 
in erster Linie Kunstwerke zu schaffen, sondern die Wahrheit zu suchen 
und zu sagen. 
Graz. J. Loserth. 


Bullingers Korrespondenz mit den Graubündenern, heraus- 
gegeben von Traugott Schieß. II. Teil. April 1557— August 
1566. III. Teil. Oktober 1566—Juni 1575. (A. u.d. T.: Quellen 
zur Schweizer Geschichte, herausgegeben von der allgemeinen ge- 
schichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Band XXIV und XXV. 
LXXIV und 740 SS. CXX und 641 SS. gr. 8°. Basel 1905. 1906, 
Baseler Buch- u. Antiquariatsbuchhandlung (vormals Adolf Geering.) 

Über die allgemeine Bedeutung der vorliegenden Publikation habe 
ich schon beim Erscheinen des ersten Bandes gesprochen. Die vor- 
liegenden zwei Bände, welche das Unternehmen abschließen, gehen 
über ihren Vorgänger an Ertragswert eher noch hinaus. Im Mittel- 
punkte stehen die zwei Churer Hauptpfarrer Johannes Fabricius und 

Tobias Egli, welche beide auf ihre Stelle nach einander aus Zürich 

geholt worden sind, schon vorher in enger Beziehung zu Bullinger 

standen und in ihrem neuen Wirkungskreis die alte lebhafte Verbindung 
fortsetzten. Fabricius und Egli tauschten nicht nur mit Bullinger 
ihre persönlichen Meinungen aus, sondern waren auch die Vermittler 
zwischen den Zürichern und den anderen evangelischen Geistlichen 

Graubündens. Dadurch genossen sie vor letzteren zwar nicht offiziell, 

aber tatsächlich eine bedeutende Vorzugsstellung, die ihnen freilich 

nicht unbestritten blieb. Jedenfalls hat sie aber die Folge gehabt, 
daß der zweite Band größtenteils durch den Briefwechsel zwischen 

Fabricius und Bullinger, der dritte durch den zwischen Egli und 

Bullinger angefüllt ist. Dabei häufte sich der Stoff derart, daß SchieB 

nicht nur das ursprünglich auf zwei Bände veranlagte Unternehmen 

zu einem dreibändigen erweiterte, sondern daß er auch so noch ge- 
genötigt war, abweichend vom Gebrauche des ersten Bandes häufig 
die Regestform anzuwenden. Waren doch in beiden Bänden annähernd 

1400 Briefe zu verarbeiten! Wenn man noch dazu berücksichtigt, daß 

ein großer Teil der einschlägigen Korrespondenz verloren gegangen 


Kritiken. 395 


ist oder noch an verborgenem Orte ruht, und daB weiter der Brief- 
verkehr des Reformators mit den Graubündenern nur einen Teil seiner 
gesamten Korrespondenz ausmacht, so gewinnt man einen Begriff von 
dem Umfange und dem Einflusse der persönlichen Beziehungen 
Bullingers. 

Sehr dankenswert ist, daß SchieB nicht nur fortgefahren ist, 
kurze Lebensbeschreibungen der einzelnen mit Bullinger im Brief- 
verkehr stehenden Männer jedem Bande vorauszuschicken, sondern daß 
er auch im dritten Bande eine kurze Übersicht über die Reformations- 
geschichte Graubündens angeschlossen hat. Tritt auch in dieser Über- 
sicht stellenweise die Vorliebe des Herausgebers für die evangelische 
Seite etwas zu stark hervor, so ist doch gerade diese Übersicht trotz 
ihres naturgemäß skizzenhaften Charakters geeignet, der ganzen Publi- 
kation Freunde zu erwerben, welche sich an sich für den Inhalt der 
einzelnen Aktenstücke weniger interessieren. Denn die Graubündener 
Reformationsgeschichte weist viele eigenartige Züge auf, welche eine 
allgemeinere Beachtung verdienen, ist aber bisher noch wenig in dieser 
Hinsicht gewürdigt worden. 

Übrigens wäre es ein Irrtum anzunehmen, daß die Korrespondenz 
wesentlich nur den Kirchenhistoriker fesselt. Eine große Rolle spielt 
in derselben z. B. auch die politische Frage, ob sich die schweizer 
Soldaten an die Spanier oder Franzosen verdingen sollten; allerdings 
hätten Bullinger und Fabricius es lieber gesehen, wenn das Dienst- 
verhältnis überhaupt aufgehört hätte, aber damit wären sie in eine 
ganz isolierte Stellung geraten, weil sie sowohl die spanischen wie 
die französischen Agenten gegen sich gehabt hätten. Sie mußten also 
das kleinere Übel wählen. Auch der Wettbewerb um die Graubündener 
Alpenpässe, der dann im Dreißigjährigen Kriege so wichtig wurde, 
wirft seine Schatten voraus. 

Sehr interessant ist ein Vergleich der jetzigen Publikation von 
Schieß mit den von Steffens und Reinhardt veröffentlichten Nuntiatur- 
berichten, in welchen vielfach die nämlichen Gegenstände von katho- 


lischer Seite beleuchtet werden. 
Freiburg i. B. ` Gustav Wolf. 


Friedrich Bothe, Beiträge zur Wirtschafts- und Sozial- 
geschichte der Reichsstadt Frankfurt. Leipzig, Duncker & 
Humblot 1906. IX u. 172 SS. 

Die Schrift bringt Paralipomena zu dem größeren Werke des 

Verf. über die Besteuerung Frankfurts und zugleich Vorstudien zu einer 

Schilderung des großen Fettmilchaufstandes der Jahre 1612—14. 


Das Frankfurter Archiv enthält reiches Material, und es war zu er- 
27° 


396 Kritiken. 


warten, daß manch Interessantes zu Tage treten würde. Trotzdem 
möchte man bedauern, daß die Veröffentlichung in dieser Weise er- 
folgte und der Verf. seinen Stoff nicht mehr ausschöpfte und im 
Zusammenhang behandelte. Es erscheint auch wenig zweckmäßig, 
daß die statistischen Grundlagen im Anhange stehen und erst mit den 
Ausführungen im Text verglichen und kontroliert werden müssen. 
Der erste Teil enthält auf Grund der Rechenbücher, deren Zuverlässig- 
keit eingehend geprüft wird, eine Darstellung des Stadthaushaltes im 
16. Jahrhundert, indem die einzelnen Einnahmeposten weiter verfolgt 
werden; aus den wechselnden Erträgnissen und der Bilanzierung von 
Einnahmen und Ausgaben lassen sich bestimmte Schlüsse auf die 
wirtschaftliche Lage der Stadt machen. Bei dem Fehlen einer fiska- 
lischen Kasseneinheit und dem Vorhandensein von Sonderhaushaltungen 
macht es Mühe die Gesamteinnahmen und -ausgaben festzustellen. 
Der zweite Teil gibt für denselben Zeitraum des 16. Jahrhunderts 
Aufschluß über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung: 
die Größe der Einwohnerschaft, vor allem auch die Entwicklung der 
Judengemeinde, das Einströmen der Niederländer, die wechselnde Lage 
der Handwerker und der Gewerbe, die Verteuerung der Waren und 
die Verschlechterung in der Lage der arbeitenden Klasse werden auf 
Grund der Bedebücher und zahlreicher sonstigen Quellen beleuchtet. 
Der Fettmilchaufstand zeigt sich so als Selbsthilfe infolge wirtschaft- 
licher Not weiter Kreise der Bürgerschaft. Die Beilagen enthalten 
das wichtige, meist statistische Beweismaterial und einige andere 
Quellen — so das umfangreiche Pfortenbuch. Der wesentliche Inhalt 
der Schrift besteht darin zu zeigen, daß die Stadt im Laufe des 
16. Jahrh. eine Verdoppelung ihrer Bevölkerung erhielt, die allerdings 
ganz auf die fremde Einwanderung zurückzuführen ist, daß durch 
das Einströmen von Fremden, vornehmlich von Niederländern, eine In- 
dustrie entstand, die aber am Ende des Zeitraumes in Hypertrophie 
ausartete und zu einer wirtschaftlichen Krise führte. 

Die Art der Behandlung bringt es mit sich, daß die ganze Ent- 
wicklung mehr aus Anzeichen bestimmter Art erschlossen als wirklich 
aufgezeigt wird. Es bleiben daher wesentliche Lücken in der Beweis- 
führung, von denen ich hier einige kurz hervorheben möchte. Zunächst 
wird es in der ganzen Schrift nicht deutlich, welchen Gesamtcharakter 
Bothe der Stadt eigentlich zuweisen will; das ist wichtig, weil erst 
von diesem aus das Einzelne die richtige Beleuchtung erhält. Schon 
Bücher hatte für das mittelalterliche Frankfurt die geringe Zahl der 
Händler festgestellt und ihr damit den Charakter der Handelsstadt 
abgesprochen. Um so überraschender ist es, daß B. gerade das Typische 
in der Wirtschaftslage für die Städte des westlichen Deutschlands aus 


Kritiken. 397 


ihrem Charakter als Handelsstadt (S. 20) folgert, daß er von an- 
sässigen Großkaufleuten (S. 60) spricht, die sich später von der kauf- 
männischen Tätigkeit zurückgezogen, weil sie nicht mehr als standes- 
gemäß gegolten habe (S. 78). Allerdings bemerkt er an anderer 
Stelle wieder im Gegenteil (S. 38), daß Frankfurt bis gegen Ende 
des 16. Jahrh. eine eigentliche Handelsstadt nicht gewesen sei, indem 
es „khein sonders grose Handtierung, gewerb oder khaufmannshandel 
bey den Bürgern Inn der Statt“ gab. Ja, wie stand es denn nun 
eigentlich damit? Sehen wir uns darauf die eigenen Nachweise Bothes 
an, wodurch zugleich ein Licht auf die Art der Behandlung fällt. In 
dem Verzeichnis des gemeinen Pfennigs von 1542 (Beilage nr. 17) 
fehlen die Kaufleute überhaupt: es werden nur 9 Krämer und 9 Tuch- 
leute genannt! Das kann aber unmöglich die gesamte Händlerschaft 
der Stadt umfassen, wie sich direkt nachweisen läßt. Es ist doch 
seltsam, daß diese Eigentümlichkeit seiner Quelle Bothe ganz ent- 
gangen ist, er dies nirgends erwähnt, sondern aus jenem offenbar 
unvollständigen Verzeichnis die Gesamteinwohnerschaft (S. 56) rekon- 
struieren will. Ja, das Verzeichnis wird für B. sogar eine Quelle, 
um das wirtschaftliche Darniederliegen der Stadt zu schlußfolgern 
(S. 78)! Im Verzeichnis von 1589 ist die Zahl der Handeltreibenden 
weit größer — nämlich 152, darunter 66 Krämer und 45 Kaufleute 
wozu noch eine größere Anzahl von Spezialhändlern trat. Die Bürger- 
aufnahmen 1601—10 enthalten ebenfalls eine größere Zahl neuauf- 
genommene Handelspersonen, etwa 10 Prozent. Nach dem Verzeichnis 
von 1618 (S. 62) sind nur die Fettkrämer sehr zahlreich gewesen, 
die anderen Händler treten dahinter zurück. Der Verf. macht nun 
keinen Versuch diese z. T. sich widersprechenden Nachrichten auszu- 
gleichen oder aufzuklären. Er hat sich deutliche Vorstellungen über 
die Bedeutung des Handels in der Stadt nicht gemacht, ja er scheint 
sich nicht einmal über die Verwendbarkeit seiner Quellen nach dieser 
Richtung Klarheit verschafft zu haben. Aber bestimmte Vorstellungen 
über den Handel wird man unter allen Umständen gewinnen müssen, 
wenn man die Stadt als Handelsstadt charakterisiert und wiederholt 
vom Aufblühen des Waren- und Geldhandels spricht. Ich denke also 
im Gegenteil (S. IV), daß die Beweiskraft der Tabellen durch solche 
Unstimmigkeiten sehr wesentlich beeinträchtigt wird. Wir werden 
jedenfalls, was der Verf. nicht tat, scharf zu unterscheiden haben 
zwischen dem Meßplatz Frankfurt, der ebenso wie Brügge, Antwerpen, 
Leipzig nur der Platz für fremde Kaufleute war, und dem Eigen- 
handel der Stadt. Bei den italien. Kommunen ist deutlich zu er- 
kennen, daß die Städte mit Aktivhandel keine Messe hatten, und daß 
umgekehrt die Meßplätze wenig Aktivhandel und einen geringen an- 


398 Kritiken. 


sässigen Kaufmannstand aufzeigen. Dasselbe gilt für die deutschen 
Städte: Meßstädte wie Frankfurt sind eben Plätze für fremde Kauf- 
leute und die eigene Einwohnerschaft kommt wesentlich nur als Ver- 
kehrsgewerbe, Verfrachter u. & in Betracht: die großen Geschäfte 
wurden in Frankfurt ähnlich wie in Leipzig „durch frembde aus- 
ländische schier durchaus verrichtet“. Aber deutliche Vorstellungen 
über diesen Grundcharakter vermissen wir eben bei Bothe und dadurch 
schweben auch die weiteren Ausführungen in der Luft. 

Nicht minder Bedenken habe ich gegen die Behauptung von dem 
Einströmen großer Fremdenmassen d. h. Ausländer, der „Welschen“, 
die vor allem Niederländer sein sollen, und durch deren Tätigkeit in 
der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Aufschwung datiert. 
Wenn aber B. alle Fremden, die aus Straßburg, Aachen, Köln, Wesel 
(S. 147) kamen, schon als „Welsche“ bezeichnet und den Deutschen 
gegenüberstellt, so ist das irreführend. Aus der Bürgeraufnahme, 
die er für 1601—10 mitteilt, sind nur etwa 10 Prozent der neuen 
Bürger solche „Fremde“: wie viel mögen also davon wirklich Nieder- 
länder gewesen sein? Die wiederholten Klagen über sie beweisen noch 
nicht sehr viel für ihre große Anzahl. Dieser wichtige Punkt, durch 
den das ganze Wirtschaftsleben einen neuen Impuls und eine ganz 
veränderte Richtung erhalten haben soll, verdiente also jedenfalls noch 
besonderer Aufhellung, um verständlich zu werden. 

Ebensowenig wird in der ganzen Darstellung die ho der 
großen Industrie verständlich, die der Verf. eben mit dem „Hereinfluten 
der Nationen“ (S. 79) entstehen läßt. Er bringt zwar interessante 
Notizen über das Verlagsystem, aber man sieht weder klar, welches 
das herrschende Betriebsystem für die Exportwaren war, und wie mit 
einem Male ein Absatzmarkt für wertvolle Industrieprodukte geschaffen 
werden konnte, noch wo diese Hausindustrien herkamen. Die Zahl 
der Passamentierer und der übrigen Seidenarbeiter ist sowohl 1589 
wie 1616 sehr beträchtlich. Aber es fragt sich, ob man daraus 
schon weittragende Schlüsse machen darf, wenn man die Tabellen 
kritisch betrachtet, was der Verf. leider unterläßt. Denn 1616 ist 
die Zahl der Passamentierer, der Rubin- und Diamantschneider, sowie 
der gewöhnlichen Schneider etwa gleichgroß (rund je 120); 1589 sind 
die ersteren fast um die Hälfte stärker, die letzteren wesentlich ge- 
ringer, während die Rubin- und Diamantschleifer überhaupt fast fehlen! 
Also müßte in der Zwischenzeit der 27 Jahre gerade diese Luxus- 
industrie entstanden sein: da nun aber diese in den Bürgeraufnahmen 
1601—10 ebenfalls stark hinter jenen beiden anderen Gewerbegruppen 
zurückbleiben, so ist durchaus nicht zu verstehen, woher sie denn nun 
1616 ebenso stark wie jene beiden Gruppen gewesen sein können? 


Kritiken. 399 


Mithin, so muß man schließen, verlangen die Tabellen erst noch eine 
besondere Erklärung, um an sich schon beweiskräftig zu sein, da sie 
so viel Unaufgeklärtes, ja direkt Widerspruchvolles enthalten. Zu 
noch schwereren Bedenken muß es aber Anlaß geben, daß es 1589 
nur 1 Woll- und 9 Leineweber in der Stadt gegeben haben soll — 
gegen 96 Schneider und 188 Passamentierer. Wenn man damit 
wiederum vergleicht, daß es 1616 (S. 62) 49 Wollweber und 31 Leinen- 
weber gegeben hat, während die Bürgeraufnahmen 1601—10 von jenen 
nur 9, von diesen aber 22 enthalten, so steht man vor lauter Rätseln: 
die Zahl der Rubin- und Diamantschleifer muß ja ganz abnorm hoch 
erscheinen, das zeitweise völlige Verschwinden des Tuchgewerbes bei 
gleichzeitigem Vorhandensein von Färbern ist kaum zu verstehen 
u.a. m. Auch läßt sich ein Exportgewerbe doch nicht in wenig 
Jahren aus dem Boden stampfen, wie B. das annimmt, wenn nicht 
die Voraussetzungen vorhanden sind. Und so ergeben sich bei näherer 
Betrachtung allenthalben die allerstärksten Zweifel und Bedenken. 
Ich halte das Bild der wirtschaftlichen Entwickelung in der Haupt- 
sache für verzeichnet, zum mindesten für nicht erwiesen. Schon durch 
ein bloBes Nebeneinanderstellen der einzelnen Berufsgruppen hätte sich 
die Bedenklichkeit ja Unmöglichkeit der Resultate ergeben — anstatt 
daß jetzt mit einer gewissen Eleganz darüber hinweggegangen wird. 
Es hätte mir unter allen Umständen zweckmässiger geschienen, daß 
der Verf. gewartet hätte, bis er sein reiches Material innerlich ver- 
arbeitet hatte und auf die Fragen ausführlicher eingehen konnte. 
F. Eulenburg. 


À. Rosenlehner, Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz und 
die jülichsche Frage, 1725—1729. München, Beck, 1906. 
XV, 488 S. 13 Mark. 

Da der Kurfürst Karl Philipp von Pfalz-Neuburg (1716—1742) 
keine männlichen Nachkommen besitzt, so wird unter ihm die schon 
so oft und heiß umstrittene Erbfolge in den Herzogtümern Jülich und 
Berg von neuem der Gegenstand eines langwierigen und erbitterten 
diplomatischen Kampfes. Denn der bekannte mit der preußischen 
Gegenpartei am 9. Sept. 1666 abgeschlossene Erbvergleich verweist 
zwar den Besitz der Herzogtümer an das Haus Pfalz-Neuburg und 
an seine Deszendenten. Aber er sagt nicht, was er unter Deszendenten 
versteht, ob nur die männlichen — so natürlich der preußische Stand- 
punkt — oder ob männliche und weibliche, wie Kurpfalz in seinem 
Interesse behauptet. Für Preußen ist der Stamm des Pfälzischen 
Kontrahenten schon erloschen, wenn nur weibliche Nachkommen vor- 
handen sind. Dann erhält Preußen den ungetrennten Besitz der 


400 Kritiken. 


ganzen ‘fünf Lande’; denn der Kondominatsgedanke ist ja 1666 aus- 
drücklich aufrecht erhalten worden. Kurpfalz aber protestiert dagegen. 
Es behandelt die beiden Herzogtümer als feuda promiscua, verlangt 
Anerkennung des Erbrechts auch für die weibliche Deszendenz, will 
sagen für das Haus Pfalz-Sulzbach, das übrigens auch seinerseits als 
männliche Descendenz des Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg 
(F 1614) Ansprüche erhebt. 

Ähnlich, wie später Karl VI. bei seinen Bemühungen um An- 
erkennung der Pragmatischen Sanktion nicht sowohl die inneren und 
äußeren Machtmittel des eigenen Staates verstärkt, sondern das zeit- 
gemäßere Mittel der Allianz und des Garantievertrages anwendet, hat 
auch die kurpfülzische Politik gearbeitet. Nur gelegentlich hören wir 
von Reformen des eigenen ‘Militärstaates’. Viel häufiger wird der 
diplomatische Apparat zur Gewinnung von Bundesgenossen und Bürgen 
im Interesse der Jülich-Bergischen Rechte in Bewegung gesetzt. Die 
genaue Beschreibung dieser Politik bildet den Inhalt des Rosenlehner- 
schen Buches. Es werden alle ihre einzelnen Phasen, bisweilen von 
einem Tag zum andern, ausführlich dargestellt. Diese Politik, das 
ist das Ergebnis, führt allmählich vom Kaiser zu Frankreich hinüber. 
An die Stelle des Wiener Allianzvertrages vom 16. Aug. 1726 tritt 
der mit Frankreich am 13. Okt. 1729 zu Marly abgeschlossene Neu- 
tralitäts- und Garantievertrag. Der Zweck. ist bei beiden derselbe: 
Sicherung der niederrheinischen Besitzungen für das Haus Wittelsbach. 
Der Hauptgrund aber für den im Verlaufe der drei Jahre langsam, 
aber stetig und sicher sich anbahnenden Umschwung der kurpfälzi- 
schen Politik ist die vom Kaiser vermittelst des Wusterhausener Ver- 
trages (12. Okt. 1726) vollzogene Annäherung an Preußen — um nur 
das Wichtigste zu nennen. Die Fäden zwischen Wien und Mannheim 
werden natürlich nicht sofort zerschnitten. Aber sie lockern sich bald 
immer mehr, und es hat immerhin Interesse, zu beobachten, in welchem 
Tempo und unter welchen Scheinmanövern das geschieht. Der Haupt- 
aktion laufen noch einige Episoden zur Seite. Die kurpfälzische 
Diplomatie verhandelt, von demselben Interesse geleitet, auch mit Holland 
und England, gelegentlich sogar, wenn auch immer resultatlos, mit dem 
preußischen Gegner. Ingleichen sucht sie, wobei wieder mancherlei 
Schwierigkeiten zu überwinden sind, mit den übrigen Gliedern des Wittels- 
bachischen Hauses, das damals ja auch auf den rheinischen Erzstühlen 
von Köln und Trier vertreten ist, in gutem Einvernehmen zu bleiben. 

Rosenlehners Arbeit hat einen unleugbaren Vorzug, der ihr einen 
bleibenden Wert sichert. Das ist der entsagungsvolle Fleiß, mit dem 
sie für die Darstellung eine umfangreiche neue archivalische Grund- 
lage schafft. Abgesehen von den bekannten für die Wittelsbachische 


Kritiken. 401 


Geschichte schon oft mit Erfolg ausgebeuteten Sammlungen haben 
natürlich auch Wien, Berlin, Düsseldorf, Koblenz usw. manche wert- 
volle Ausbeute geliefert. Dagegen ist zur weiteren Beleuchtung der 
lehrreichen Vorgeschichte des Vertrages von Marly Pariser Material 
nicht herangezogen worden. Sollte die Untersuchung sich in dieser 
Richtung nicht noch weiterführen lassen? Jedenfalls hätte diese Lücke 
als solche bezeichnet werden müssen. 

So großes der Verfasser mit seiner eifrigen Archivforschung ge- 
leistet hat, so wenig befriedigt die Verwertung und Darstellung des 
Gefundenen. Wichtiges und Unwichtiges steht da nur zu oft un- 
gesichtet neben einander. Es fehlt eine straffe Zusammenfassung der 
wesentlichen Wendungen dieser vielverschlungenen Verhandlungs- 
geschichte. Auch die einzelnen darin tätigen Persönlichkeiten — es 
ist neben den Hauptinteressenten besonders der energische und selb- 
ständige Kurfürst Franz Ludwig von Trier — treten nicht plastisch 
hervor. Mitteilungen werden aus den Akten geboten, die weder auf 
allgemeines, noch auf lokalgeschichtliches, noch auf technisch-diplo- 
matisches, noch auf kulturgeschichtliches Interesse rechnen können. 
Das gilt besonders von der mit ermüdender Breite dargestellten äußeren 
Entstehungsgeschichte mancher Instrumente, der allzugenauen Berück- 
sichtigung ephemerer Seitensprünge der Verhandelnden, den übergenauen 
Berichten über Instruktionen, persönliche Maßnahmen, Stimmungen 
der einzelnen Agenten u. 4 In manchen Fällen hätte ferner eine kurze 
Inhaltsangabe an die Stelle des wörtlich abgeschriebenen Textes treten 
sollen. Diese wörtlichen Herübernahmen selbst aber haben obendrein z. T. 
noch dadurch an Lesbarkeit verloren, daß der Verfasser die bekannten, 
oft völlig willkürlichen Abkürzungen der Schriftsätze pedantisch bei- 
behält, anstatt sie aufzulösen, was man doch selbst bei mittelalter- 
lichen Vorlagen stillschweigend zu tun das Recht hat. Auch ist es 
zwecklos, den willkürlichen Wechsel zwischen großen und kleinen 
Anfangsbuchstaben, wenn ihn die Quellen bieten, mitzumachen. Ent- 
weder alles groß oder alles klein — darüber läßt sich für das acht- 
zehnte Jahrhundert natürlich streiten — nicht aber die deutschen 
Substantiva groß und die fremden klein, wie die benutzten Texte es 
bieten. In den Anmerkungen durften die Bezeichnungen Original, 
Konzept immer dann fehlen, wenn sie sich aus der Angabe über die 
archivalische Provenienz von selbst ergeben. Nur ungerne vermißt 
man dagegen eine Stammtafel, ohne welche die ganze Frage nicht 
wohl zu verstehen ist. Ein Teil der Darstellungsmängel hätte durch 
Anfügung von Beilagen zweifellos vermieden werden können. Der schwer- 
fällige Text wäre dadurch in der erwünschtesten Weise entlastet worden. 

Bonn. Hashagen. 


402 


Nachrichten und Notizen 1. 


Hamburgisches Urkundenbuch, herausgegeben von Johann Martin 
Lappenberg B. R. Dr. weiland Archivar in der Freien und Hansestadt 
Hamburg. I. Band. Anastatische Reproduktion der Ausgabe vom Jahre 
1842. Hamburg (Leopold Voß) 1907. 

Ein Neudruck des 1. Bandes des Hamburgischen Urkandenbadhes füllt 
eine oft empfundene Lücke in der Literatur unserer mittelalterlichen Quellen- 
publikationen aus. Derselbe Band, der jetzt zum zweiten Male erscheint, 
lag bereits Anfang 1842 fertig vor, bearbeitet von einem der besten Männer, 
dem man damals ein Werk dieser Art anvertrauen konnte. Ehe sie aber 
der Öffentlichkeit übergeben werden konnte, hatte der Hamburger Brand 
vom 5. Mai 1842 den größten Teil der Auflage wieder zerstört und das 
Hamburgische Urkundenbuch galt damit von Anfang an den Bibliotheken als 
ein liber rarissimus. Was eine erneute Herausgabe des Bandes, die also 
sofort nötig gewesen wäre, schließlich durch über sechs Jahrzehnte ver- 
zögert hat, ist mir nicht näher bekannt. ‘Sicher aber wirkte der Umstand 
mit, daß man bei zunehmender Vertiefung des diplomatischen Wissens 
immer mehr die Schwierigkeiten erkennen mußte, die einer Neubearbeitung 
des Werkes entgegenstanden. Jeder neue Herausgeber wäre gleich bei 
Beginn seiner Arbeit auf eine der umfangreichsten Fälschungsgruppen des 
deutschen Mittelalters — die unechten Kaiser- und Papsturkunden des 
Erzbistums Hamburg — gestoßen. Er hätte viel Zeit und Mühe auf die 
Lösung der Schwierigkeiten, die sich ihm hier entgegenstellten verwenden 
müssen, um schließlich doch einzusehen, daß sich die ganze Frage im 
Rahmen eines Urkundenbuches nicht lösen läßt. Um längeren Aufschub 
zu vermeiden und einerseits endlich zur Veröffentlichung des noch in den 
Archiven ruhenden, unbekannten Materials aus dem 14. Jahrh. zu kommen, 
andererseits aber Lappenbergs oft vermißtes Werk besser zugänglich zu 
machen, hat man zur Herstellung des vorliegenden — übrigens ganz vor- 
trefflich gelungenen — anastatischen Neudrucks gegriffen. Hat es sich so 
allerdings nicht vermeiden lassen, daß eine kleine Anzahl der älteren 
Privilege — etwa 30 Urkunden von fast 1000 — zum zweiten Male in un- 
genügender Form herausgegeben wurden, so kann ich den Schaden 
nicht für allzugroß halten. Die Untersuchung über die Karolingerurkunden 
für das Erzbistum Hamburg zu Ende zu führen, wird Aufgabe der Mit- 
arbeiter an der Diplomataausgabe der Mon. Germ. sein; in ihr, nicht im 
Hamburg. UB. wird man später diese Urkunden suchen. Über die älteren 
Hamburger Papsturkunden werde ich selbst bald eine Untersuchung ‘ vor- 
legen können, die, wie ich hoffe, die Entstehung dieser großen Fälschungs- 


Nachrichten und Notizen I. 403 


gruppe im wesentlichen — soweit es das erhaltene Material zuläßt — 
klarstellen wird. Für die ganz überwiegende Mehrzahl der Urkunden 
unseres Bandes werden sich aber sicher auch noch weiterhin Lappenbergs 
Drucke als vollauf genügend erweisen, besonders, wenn sie erst durch den 
in Aussicht gestellten Anhang ergänzt und kontrolliert sind. 

Greifswald. F. Curschmann. 


Fritz Schillmann, Beiträge zum Urkundenwesen der älteren Bischöfe 
von Cammin (1158—1343). VI, 116 S. mit 2 Taf. Leipzig, Klink- 
hardt 1908. 

Schillmann untersucht die von den Bischöfen erlassenen rund 500 Ur- 
kunden, die bis auf 10 jüngere Stücke gedruckt vorliegen, nach ihren 
äußeren und inneren Merkmalen. Bezüglich der Entwicklung der Schrift 
glaubt er mit Wattenbach, daß sie 30 bis 50 Jahre hinter der in Mittel- 
deutschland üblichen zurückbleibt. Im übrigen kommt er zu ähnlichen 
Ergebnissen, wie sie Kehr, Heinemann, Wecken u. a. für Merseburg, Hildes- 
heim, Minden usw. gefunden haben. Bis zur Mitte des 18. Jahrh. beobachtet 
er fast nur Empfängerausstellung. Unter Bischof Hermann von Gleichen 
(1251—89) entsteht eine geordnete Kanzlei, die mehr und mehr die Stücke 
selbst mundiert. Der Eigenwert der Studie liegt in der Feststellung der 
Schreiberhände bezw. gewisser Schreibschulen. Leider habe ich dort, wo 
ich die Schlüsse des Verf. zurzeit nachprüfen kann, erhebliche Bedenken. 
Um nur einen wichtigeren Fall herauszugreifen, so gehört der Duktus der 
Fälschung (? Ref.) Pomm. UB 88 keineswegs zu der ein. Menschenalter 
jüngeren Urkunde PUB 161 (S. 10), sondern er gehört zu dem gleichzeitigen 
unbestrittenen Original PUB 71! Posse folgend möchte Verf. eine Ver- 
wandtschaft der Schreibschulen in den Cistercienserklöstern feststellen. 
Ich fürchte nur, daß bei ihm allzu oft der Wunsch der Vater des Gedankens 
gewesen ist. Es klingt etwas wunderbar, wenn etwa ein Eldenaer Schreiber 
(S. 18) im Jahre 1249 beeinflußt sein soll durch einen Darguner Kollegen, 
der überhaupt erst 1272 auftritt (S. 16). Die Resultate sind auch dem 
entsprechend. Daß beispielsweise PUB 495 mit PUB 952 nicht eine Spur 
von Schulähnlichkeit zeigt, das fühlt, wie hier der Volksmund treffend 
sagen würde, ein Blinder mit dem Stock. Hoffentlich ist die Bestimmung 
der Schreiber, so weit ich sie nicht kontrollieren konnte, stichhaltig. Denn 
der Rest ist leider böse, sehr böse. Die zahlreichen groben Irrtümer und 
Lesefehler (!) und die daran geknüpften diplomatischen Entdeckungen sollte 
man nicht für möglich halten. An eine Diktatuntersuchung verschwendet 
Verf. keine Zeile, obgleich die größere Hälfte der Urkunden nur abschrift- 
lich erhalten ist. Von den früheren Untersuchungen über einzelne Urkunden 
oder gar von der Kamminer Bistumsgeschichte, deren Kenntnis bei der 
eigentümlichen Lage der Verhältnisse die unbedingte Voraussetzung für 
eine solche Studie ist, hat er keine Ahnung. Recht betrüblich ist auch, 
wie viel des diplomatisch Interessanten Verf. nicht beobachtet hat. Unter 
diesen Umständen auf Einzelheiten einzugehen, ist zwecklos. Schillmann 
ist dem aus gewissen Gründen besonders dankbaren Thema in keinerlei 
Beziehung gerecht geworden. Die dringend erforderliche Neubearbeitung 


404 Nachrichten und Notizen L 


des I. Bandes des Pommerschen Urkundenbuchs wäre die gegebene Ge- 

legenheit für eine kritische Darstellung des Kamminer Urkundenwesens, um 

die die vorliegende Untersuchung sich ohne Erfolg bemüht hat. | 
Leipzig. | Salis. 


In den Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein LXXIV, 
S. 1 ff., handelt Th. Ilgen über „Die Entstehung der Städte des Erzstifts 
Köln am Niederrhein‘ in gewohnter sorgfältiger und kundiger Weise ohne 
Abschließendes bieten zu wollen. Bei der stiefmütterlichen Behandlung, 
die bisher diesen Stüdten in der stadtgeschichtlichen Literatur zu teil ge- 
worden ist, ist die Arbeit besonders dankenswert. Einen Satz allerdings 
möchte ich nicht ganz unbeanstandet lassen, weil er leicht zu Mißverständ- 
nissen Anlaß geben kann. Nachdem Ilgen nachgewiesen hat, daß sämtliche 
von ihm untersuchten Städte vor ihrer Befestigung als offene Ansiedlungen 
(und zwar regelmäßig mit Markt) bestanden haben, schließt er auf S. 20: 
„Die Stadtgemeinden im Gebiete des Erzstiftes Köln sind ausnahmslos aus 
Landgemeinden erwachsen.“ Gewiß! Aber was waren diese Landgemeinden? 
Waren es von vornherein geschlossene Bauerndörfer (am Niederrhein jeden- 
falls eine eigentümliche Erscheinung) oder waren es Einzelhöfe, die all- 
mählich durch dichtere Ansiedelung zu zusammenhängenden Ansiedlungen 
verbunden und dann mit Marktrecht begabt waren, oder waren es systema- 
tisch gegründete oder allmählich um einen Marktplatz als Mittelpunkt ent- 
standene Marktansiedlungen? Das ist doch wohl die wichtigste Frage, und 
ich muß es als einen gewissen Mangel ansehen, daß diese Frage nicht 
einmal gestellt, geschweige denn beantwortet wird. Gerade das Düssel- 
dorfer Archiv muß doch wohl Stadtpläne und ähnliches topographisches 
Material genug bieten, das zur Lösung dieser Frage beitragen könnte. 
Warum können sich einige unter unseren Stadthistorikern immer noch nicht 
entschließen, derartiges Material zu verwerten ? 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


Paolo Piccolomini, La vita e l’opera di Sigismondo Tizio (1458—1528), 

Siena 1903, XXX und 210 S. 

' Wer je Gelegenheit hatte, in italienischen Archiven und Bibliotheken 
längere Zeit zu arbeiten, der wird mit Erstaunen und Bedauern gewahr 
geworden sein, welch ungeheure Schätze noch immer vergraben in deren 
Tiefen liegen, und wie wenig es noch heute möglich ist, irgend eine Periode 
der italienischen Geschichte, ja nur irgend eine Episode daraus einiger- 
maßen erschöpfend zu behandeln, ohne das handschriftliche Material mit 
heranzuziehen. — Für das gedruckte Material aber ist man noch immer 
meist auf Muratori! oder andere ältere unkritische Ausgaben angewiesen; 
weder Villani noch Macchiavell ist bis heute eine den modernen kritischen 
Forderungen Rechnung tragende Edition zu teil geworden. Auf die Not- 
wendigkeit, den hochinteressanten Florentiner Lärmpatrioten Benedetto Dei 
der unverdienten Vergessenheit zu entreißen, habe ich gelegentlich einmal 


1 Der Druck dieser Besprechung erscheint verspätet; unterdessen ist 
die Neuausgabe des Muratori begonnen worden. 


Nachrichten und Notizen I. 405 


hingewiesen. — Sigismondo Tizio, dem die dankenswerte kleine Schrift 
eines Enkels des größten Sieneser Geschlechts gewidmet ist, hat allerdings 
fast ausschließlich lokalgeschichtliche Bedeutung und eine Ausgabe seiner 
ungemein umfangreichen sienesischen Geschichte dürfte weder ein dringen- 
des Bedürfnis noch auch in absehbarer Zeit zu erwarten sein; so viel aus 
ihm für Geschichte und Kulturgeschichte Sienas vor allem in der Renaissance- 
zeit zu lernen sein dürfte, so wenig würden daraus neue Aufschlüsse über 
die Geschichte Italiens im allgemeinen oder gar anderer Länder zu ge- 
winnen sein. Als historiographischer Typus ist Tizio jedenfalls interessant, 
genug und verdient deshalb die eingehende Würdigung seines Lebenslaufs, 
die ihm der Verfasser zu teil werden läßt und die ein anmutiges 
Bild der Sieneser Kultur jener Zeiten vermittelt: eine kleinbürgerlich-phili- 
ströse Natur, deren Grundlinie strengste Gläubigkeit ist, die wohl an den 
momentanen Trägern der kirchlichen Idee irre werden konnte, um so züher 
aber an der Idee der Kirche selbst und an der kirchlichen Überlieferung 
festhielt; die in Savonarola nichts anderes als einen verblendeten Ketzer 
zu sehen vermochte; von den neuen Strömungen der Renaissance nur in- 
sofern berührt und mitgerissen, als ein gewisser Sinn für Form und 
Formenschönheit ihm eignet, ist er in seinen historischen Anschauungen 
durchaus noch mittelalterlich gebunden, in der Zeit eines Macchiavell und 
Guicciardini noch ganz am Stoffe klebend, den er für die Vergangenheit aus 
Bibliotheken und Archiven stückweise zusammenträgt, für die Gegenwart 
aus persönlichen Erinnerungen, Tagebuchblättern, Enqueten und einer Un- 
zahl von Korrespondenzen mühsam und emsig sich erarbeitet. — Diese Eigen- 
art Tizios und die daraus resultierende Entstehungsweise seiner Sieneser 
Geschichte wird von P. mit Fleiß und Geschick dargelegt; wenn er auch 
nicht jene Akribie erreicht, wie sie etwa neuerdings von Hesse bei der 
Analysis der Quellen des Sigonius an den Tag gelegt worden ist; allzu 
mechanisch reiht er auch — darin einigermaßen Tizio selbst gleichend — 
die Einzeltatsachen aneinander, und es gelingt ihm nicht den Histo- 
riker Tizio und seine Methode ebenso als ein Ganzes zu erfassen, wie er 
es bei dem Menschen Tizio mit anerkennenswertem Geschick getan hat: 
der geistige Zusammenhang zwischen seinem Lebenswerk und den anderen 
großen historiographischen Erscheinungen der Renaissancezeit bleibt ziemlich 
im Dunkeln, und so wird es der Zukanft überlassen werden müssen, Tizio 
in die Entwickelung der italienischen Geschichtschreibung jener Epoche als 
eigentümlich geartetes Glied organisch einzufügen. Alfred Doren. 


Hubert, H. S. Aimes, Ph. D. (Yale), A history of slavery in Cuba 1511 to 

1868. New York & London, G. P. Putnam’s sons, 1907. 8°. XI, 298 8. 

Jede Geschichte der Sklaverei, die sich auf ein bestimmtes Gebiet be- 
schränken will, ist genötigt, einen großen Ballast von allgemeinerem 
Wissensstoffe mitzuschleppen, denn Einführung wie Abschaffung der Sklaverei 
sind Vorgänge von so umfassender Bedeutung, von so weitgreifenden Folgen 
gewesen, daß man ihnen in der örtlichen Beschränkung nicht gerecht 
werden kann. Auf dem Gebiete der größeren Zusammenhänge sind die 
Unterlagen, die der Verf. benutzt hat, nicht ausreichend gewesen, so ist 


406 Nachrichten und Notizen I. 


ihm selbst die Notiz über den Anteil Kubas an den ältesten Verteilungen 
der Sklaven in den spanischen Kolonien unbekannt geblieben, ebenso die 
Vorschriften über die Verkaufspreise usw. Im allgemeinen ist hier Saco 
sein hauptsächlicher Führer. Für die Zeiten der kubanischen Sklaven- 
wirtschaft bringt er aber doch eine große Menge von statistischen Angaben 
bei, die für die Wirtschaftsgeschichte der Insel einerseits und für die Ge- 
schichte der Sklaverei anderseits von außerordentlichem Werte sind. Das 
erscheint mir bei weitem wertvoller und interessanter, als die Darstellung 
des besonderen Verhaltens der kubanischen Behörden zu den Bestrebungen 
um Unterdrückung des Sklavenhandels. Diese sind nur Episoden in einem 
großen allgemeingeschichtlichen Vorgang, jenes aber Tatsachen von einer 
entscheidenden individuellen Bedeutung. Für die Geschichte Kubas unter 


spanischer Herrschaft ist das Buch von entschiedenem Werte. 
K. Haebler. 


Karl Heussi, Johann Lorenz Mosheim. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte 
des achtzehnten Jahrhunderte. Tübingen, Mohr, 1906. IV, 237 S. 

Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Geschichtsschreibung der 
Aufklärung, nachdem wertvolle Arbeiten des Leipziger Historischen Semi- 
nars die erste Anregung gegeben haben, jetzt auch von kirchenhistorischer 
Seite eingehender charakterisiert wird. Auf Mosheim, den typischen Ver- 
treter aus theologischen Kreisen, hatte Heussi schon 1904 in seiner Disser- 
tation über die Kirchengeschichtsschreibung des Mannes und 1905 in kri- 
tischen Beiträgen zu seiner Biographie! die Aufmerksamkeit gelenkt. Was 
er jetzt vorlegt, ist eine lebensvolle auf tief eindringenden archivalischen 
Studien beruhende Schilderung des äußeren Lebens und des inneren wissen- 
schaftlichen Werdeganges, mit deren Anlage man sich durchaus einver- 
standen erklären darf. Nur die Ausscheidung des rein territorial-geschicht- 
lichen Materials ist wohl unberechtigt. Eine Darstellung der Tätigkeit 
Mosheims als Generalschulinspektors in Braunschweig-Wolfenbüttel z. B. ist 
in einer Biographie, die sonst im allgemeinen als abschließend bezeichnet 
werden darf, nicht gut zu entbehren. 

Obwohl wir nur wenig über seine Anfänge wissen, so dürfen wir doch 
auch von Mosheim, wie von manchem der Großen im achtzehnten Jahr- 
hundert, sagen, daß er das Joch in der Jugend getragen hat: als Sohn 
eines heruntergekommenen Adligen hat er schon früh mit der Not des 
Lebens gerungen und sich erst allmählich durch eigene Kraft und unter- 
stützt von edlen Mitgliedern der helsteinischen Ritterschaft den Weg zu 
den höchsten akademischen Lehrämtern in Helmstedt und Göttingen, den 
beiden Bildungszentralen der Zeit, gebahnt. Der Verfasser schildert die 
Kunst seines akademischen Vortrags höchst anschaulich: M. will nicht nur 
künftige Prediger bilden, sondern auch „Gelehrte unterrichten“. Die Schü- 
ler stehen sofort auf der Seite dieses geborenen Redners und Lehrers, 
wihrend mißgünstige Kollegen noch auf lange hin alles tun, um die freie 
Bahn dem rastlos vorwärts Strebenden mit Mitteln der kleinlichsten Art 


1 Ztschr. der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte X. 


Nachrichten und Notizen I. 407 


zu hemmen. Als Herausgeber der Heiligen Reden (1725) tritt er zugleich 
an die Spitze der modernen Periode in der Geschichte der protestantischen 
Predigt. Aber Heussi charakterisiert die Reden nur im allgemeinen, unter 
Hervorhebung der beiden Haupttendenzen der „Aufklärung“ und ,Er- 
weckung“. Auch hier hat er den Grundsatz der Beschränkung zu weit 
getrieben, indem er auf eine auch nur beispielsweise gegebene Analyse 
einzelner Predigten leider verzichtet. — Das Hauptinteresse des Verfassers 
bleibt der historiographischen Tätigkeit Mosheims, die einen lehrreichen 
Übergang vom polyhistorischen zum eigentlichen Aufklärungszeitalter be- 
deutet, und seiner vielfach vermittelnden Haltung zugewandt. Auf die 
überaus wertvollen Einzelheiten, die uns hier geboten werden, kann nur 
im allgemeinen hingewiesen werden. Ein beachtenswerter Vorzug der ver- 
ständnisvollen Arbeit liegt schließlich noch darin, daß sie die Kultur- 
geschichte der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts durch manchen 
sonst wenig berücksichtigten Zug bereichert. 
Bonn. Justus Hashagen. 


Paul Kaiser, Der kirchliche Besitz im Arrondissement Aachen gegen Ende 
des 18. Jahrhunderts und seine Schicksale in der Säkularisation durch 
die französische Herrschaft. Ein Beitrag zur Kirchen- und Wirtschafts- 
geschichte der Rheinlande. Aachen, A. Jacobi 1906. VI u. 211 SS. 8°. 

Die reichen statistischen Übersichten über den kirchlichen Besitz in 
den von der französischen Republik okkupierten rheinischen Gebieten, her- 
vorgerufen durch die Säkularisation dieses Besitzes, sind bisher in aus- 
giebigem Maße noch nicht verwertet worden. Ihre Bedeutung für die 
Wirtschaftsgeschichte der einzelnen kirchlichen Institute ist gewiß nicht 
gering, steht aber doch zurück im Vergleich mit derjenigen, die sie für 
eine allgemeine wirtschaftliche Untersuchung der Periode der Säkularisa- 
tion darbieten. Sie hierfür in dankenswertester Weise ausgenutzt und der 
wissenschaftlichen Welt zugänglich gemacht zu haben, ist das unbestreit- 
bare Verdienst der vorliegenden Untersuchung. Mit ihr bietet der Verf. 
die reife Frucht seiner archivalischen Studien vorerst in der Beschränkung 
auf das Arrondissement Aachen dar. Ihr sollen später gleiche Arbeiten 
über die Arrondissements Köln, Kleve und Krefeld folgen, so daß damit 
dann diese Verhältnisse im ganzen Departement de la Roer klargelegt sein 
würden. 

Für das Arrondissement Aachen boten dem Verf. die von Mooren und 
Dumont veröffentlichten Übersichten eine gute Grundlage, um die franzö- 
sischen Zusammenstellungen zu vervollständigen. So konnte er bis auf 
wenige Ausnahmen davon absehen, die Überlieferung in den Archiven der 
einzelnen Korporationen heranzuziehen. Wir erhalten durch die vom Verf. 
zusammengestellte und durch mehrere umfangreiche Tabellen erläuterte 
Übersicht über den kirchlichen Besitz ein volles Bild von der Größe und 
dem Wert des Einkommens nicht nur der kirchlichen Korporationen, son- 
dern auch der Pfarreien, Benefizien und Kirchenfabriken. 

Unser besonderes Interesse beansprucht die Übersicht über die Ver- 
teilung jenes Besitzes auf die einzelnen Kantone, denn hiermit widerlegt 


408 Nachrichten und Notizen I. 


K. die bisher herrschende Anschauung von einer fabelhaften Ausdehnung 
des kirchlichen Besitzes, wie sie freilich Mooren für das Erzstift Köln auf 
Grund eines bisher noch nicht widerlegten Zahlenmaterials nachweisen 
konnte. Im Arrondissement Aachen hatten die Pfarreien und Kirchen- 
fabriken reichlich 1°/, des gesamten Landes inne, die Korporationen knapp 
5°. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Land zum 3. Teil un- 
kultiviert war, hätte der kirchliche Besitz doch nur ein Anne! des kulti- 
vierten Landes ausgemacht. 

Wichtig sind auch die Feststellungen des Verf. über die Bedeutung 
der Dotation. Sie war durchaus keine überreiche; nur der 5. Teil diente 
dem geistlichen praktischen Leben. Sie würde aber ausreichend gewesen 
sein, um das neue Bistum Aachen und die neuen Pfarreien finanziell icher 
zu stellen. 

Die wirtschaftliche Bedeutung dieses kirchlichen Besitzes sowohl wie 
seiner Veräußerung hat der Verf. eingehend zu ‘würdigen gesucht. Es ist 
hier besonders hervorzuheben, wieviel die Industrie dadurch gewann. Und 
was die Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Lage betrifft, so ist wohl 
der Einspruch, den K. hier gegen Thuns Auffassung erhebt, voll berechtigt. 
Daß durch die Säkularisation mit der Naturalwirtschaft gründlich auf- 
geräumt wurde, hat K. zum Schluß nachdrücklich hervorgehoben. 

Soweit ich die Zahlenangaben K.s an den Vorlagen nachgeprüft habe, 
konnte ich die volle Zuverlässigkeit jener feststellen. Ich betone das aus 
dem Grunde, da die zahlreichen den Text verunstaltenden Druckfehler 
leicht ein Mißtrauen in die Genauigkeat der Zahlen hervorrufen könnten. 

Düsseldorf. Otto Redlich. 


Fritz Hartung, Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach- 
Bayreuth von 1792 bis 1806. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr 
(Paul Siebeck) 1906. VI und 295 S. 

Wie der Titel besagt, verfolgt diese tüchtige, auf sorgfältigen archi- 
valischen Studien beruhende Arbeit, eine Berliner Inauguraldissertation, 
einen doppelten Zweck: sie will einerseits zeigen, wie die preußische Ver- 
waltung in den fränkischen Markgrafschaften eingeführt wurde, und was 
sie dort geleistet hat, andererseits einen wichtigen Abschnitt aus dem 
Leben Hardenbergs darstellen. 

Die Aufgabe, vor die sich Preußen in Ansbach-Bayreuth gestellt sah, 
war im wesentlichen die gleiche, welche die Rheinbundstaaten wenige Jahre 
später zu lösen hatten: die Einbeziebung kleiner verrotteter Territorien in 
ein größeres Staatswesen, die Hinwegräumung veralteter Einrichtungen. 
und die Anwendung der Tdesn der Aufklärung auf das Staatsleben. Ein 
Vergleich würde freilich ergeben, daß Hardenbergs „Revolution im guten 
Sinne“ weit weniger durchgreifend war als die Reformen in den Rhein- 
bundstaaten. Es wäre auch nicht ohne Interesse gewesen zu zeigen, wie 
die Tätigkeit der preußischen Bureaukratie damals auf die Süddeutschen 
gewirkt hat, ob Preußen es verstanden hat, moralische Eroberungen im 
deutschen Süden zu machen. Dem Verfasser steht indes eine andere wich- 
tigere Beziehung durchaus im Vordergrund: Er gibt uns zwar eine sehr 


Nachrichten und Notizen I. 409 


anschauliche Schilderung der wirtschaftlichen Zustände der beiden Mark- 
grafschaften, aber es sind doch weniger die Regierten als der leitende 
Mann der Regierung, der sein Interesse in erster Linie in Anspruch nimmt. 
Wir erhalten durch seine Arbeit einen höchst interessanten Einblick in die 
Gedanken des späteren preußischen Staatskanzlers, und seine Wirksamkeit 
in Ansbach-Bayreuth erscheint gleichsam als ein Vorspiel zu seiner nach- 
- maligen größeren Wirksamkeit im Dienste des preußischen Staates. 

Paul Darmstädter. 


M. Belgard, Parzellierung und innere Kolonisation in den 6 östlichen 
Provinzen Preußens 1875—1906. Leipzig, Duncker u. Humblot 1907. 
541 S. 10 M. 

Das sehr umfangreiche Buch schildert die Parzellierungs- und Koloni- 
sationstätigkeit, die in dem genannten Zeitraum von privater und ôffent- 
licher Seite ausgeübt wurde. Es wird also die Arbeit der Landbank, der 
Generalkommissionen und der Ansiedlungskommission sehr ausführlich und 
mit reichem Zahlenmaterial begleitet dargestellt. Wenn auch das Material 
naturgemäß nicht ganz vollständig sein konnte, so gibt das Buch, zu dem 
bez. des Kapitels über die Ansiedlungskommission die Denkschrift dieser 
Behörde „Zwanzig Jahre deutscher Kulturarbeit“ heranzuziehen ist, doch 
einen Einblick in die schwierigen Fragen der inneren Kolonisation, der 
auch dem Historiker von Wert ist. Freilich empfindet dieser es dann als 
besondere Lücke, daß über die polnische Parzellierungstätigkeit so gut wie 
nichts neues geboten werden kann. Hier tritt jetzt das in demselben Verlag 
erschienene sehr wertvolle Werk Bernhards „Das polnische Gemeinwesen 
im preußischen Staat“ ergünzend ein, an dem auch der Historiker, speziell 
der des preußischen Ostens nicht vorübergehen darf, da es sowohl für die 
Emigration wie für die innere Geschichte des preußischen Polentums neues 
Material bringt. 

Posen. O. Hötzsch. 


Dem Jahresberichte des Königlich Preußischen Historischen Instituts 
in Rom für das Jahr 1907/08 entnehmen wir Folgendes. Es wurden an 
Publikationen ausgegeben: 1. Quellen und Forschungen aus italienischen 
Archiven und Bibliotheken Bd. 10. 2. Bibliothek des historischen Instituts 
Bd. 3. 4 (E. Göller, Die päpstliche Pönitentiarie von ihrem Ursprung bis 
zu ihrer Umgestaltung unter Pius V. Bd. 1. 2). 3. Nunziaturberichte aus 
Deutschland. Abt. 1. Bd. 10 (Legation des Kardinals Sfondrato 1547—48 
bearb. von W. Friedensburg). 4. Regesta chartarum Italiae: Regestum 
Volatterranum (778—1303) bearb. v. F. Schneider. Über den Stand der 
Arbeiten wird berichtet: Von den Nunziaturberichten sind Abt. 1. Bd. 6, 1 
(Morone, Farnese, Cerini, bearb. v. Cardanus) und Abt. 3. Bd. 5 (Portia, 
bearb. v. Schellhaß) im Druck fast vollendet. Die Prager Nunziaturberichte 
von 1603—06, bearb. von A. O. Meyer, werden demnächst druckfertig. Für 
das Repertorium Germanicum, bearb. v. Göller, sind die Materialien für den 
Gegenpapst Clemens VII. durchgesehen, der Beginn des Druckes steht für 
1909 zu erwarten. Die systematische Durchforschung der italienischen 

Histor. Vierteljabrschrift. 1908. 3. 28 


410 Nachrichten und Notizen 1. 


Archive und Bibliotheken ist von F. Schneider in der Hauptsache zum 
Abschluß gebracht worden. Das Regestum Senense (bearb. v. Schneider) 
wird bald druckfertig, das Regestum Pisanum (Schneider) und das Regestum 
Massanum (H. Niese) sind noch in Bearbeitung. Die Erforschung der 
Denkmäler der hohenstaufischen Kunst in Süditalien wurde von Haseloff in 
Verbindung mit Wackernagel und Regierungsbauführer Erich H. Schulz 
weitergeführt. Die Überlieferung und der Bestand der voreusebianischen 
altchristlichen Literatur soll durch Frh. v. Soden aus den italienischen 
Bibliotheken ergünzt werden. Die Sammlung der Visitationsakten des 
Felician Ninguardas aus den Jahren 1578—83 hat Schellhaß in Angriff ge- 
nommen. Göller arbeitet am 2. Bd. der Pönitentiarie, welcher von Eugen IV. 
bis Pius IV. reichen soll, und an einer Ausgabe des Liber taxarum. 
Schneider bereitet eine Geschichte Volterras und A. O. Meyer ein Werk 
über England und die katholische Kirche unter Elisabeth vor. Hiltebrandt 
arbeitet an einer Ausgabe römisch-preußischer Akten vorzüglich des 18. Jahrh., 
Köhler sammelt Material zu einer Geschichte der Cisterzienserklöster Unter- 
italiens und Schmidt zu einer Monographie über den Kardinal Vitelleschi, 
den Leiter der Politik Eugens IV. Auch sonst sind noch eine Reihe klei- 
nerer Arbeiten in Vorbereitung. 


Preisausschreiben. Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissen- 
schaften wünscht eine wissenschaftliche Bearbeitung des Themas 
„Geschichte des siebenjährigen Krieges in der Oberlausitz.“ 
Bei allzu großer Fülle des Stoffes will sich die Gesellschaft mit einer zeit- 
lichen oder räumlicheu Beschränkung des Themas z. B. auf einige Jahre 
oder auf eine Sechsstadt genügen lassen. 

Der Preis beträgt 500 Mark, dazu werden noch 32 Mark für jeden 
Druckbogen (16 Seiten 8°) Autorengeld bezahlt. Die Arbeiten sind in der 
bekannten üblichen Weise (Namen in verschlossenem Briefumschlag, Kenn- 
wort) bis zum 1. Januar 1911 an den Gesellschaftssekretür Professor Dr. 
Jecht in Görlitz einzuliefern. 

Urkundliche Quellen zu der Arbeit sind reichlich in den Archiven der 
oberlausitzer Städte, sowie im Hauptstaatsarchive zu Dresden, auch sonst 
in SchloB- und Kirchenarchiven vorhanden. Es kommt hauptsächlich darauf 
an, die Sonderforschungen an die gesicherte Grundlage des Generalstabs- 
werkes anzuschließen und eine streng wissenschaftliche Arbeit bleibenden 
Wertes zu liefern. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Volkswirtschaftslebre Dr. Karl 
Diehl in Königsberg wurde iu gleicher Stellung nach Freiburg i. B. be- 
rufen. Der ao. Prof. der deutschen Rechtsgeschichte Dr. Julius Gierke 
in Königsberg wurde zum Ordinarius befördert. Der Privatdozent der 
Archäologie in München Dr. Ludwig Curtius wurde als ao. Prof. nach 
Erlangen berufen. 

Museen: Der Direktor des Kupferstichkabinetts in Berlin Prof. Dr. 
M. Lehrs wurde in gleicher Stellung nach Dresden berufen. 


Nachrichten und Notizen I. 411 


Berichtigung. 

Auf Grund des PreBgesetzes ersuche ich die verehrte Redaktion 
um Aufnahme folgender Berichtigungen: 

[1.] Rörig sagt S. 104 Ihrer Zeitschrift: „Befremden muß es, wenn auch 
die kleinsten Unterabschnitte, die sich für Arens auf Grund seines Tiroler 
Materials ergeben ... bei Markgraf wiederkehren.“ Ich konstatiere, daß 
sich z. B. der ganze fünfte Hauptabschnitt „über Wertungen“ (Arens 
S. 217—232) bei mir nicht findet. Die Abschnitte über die Abgrenzung des 
sozialen Lebens gegen das sittliche (Arens S. 135—137), über das Verhältnis 
des sittlichen Lebens zum sozialen Leben (Arens S. 233—235) kehren bei 
mir gleichfalls nicht wieder; außerdem noch mancher andere. 

[2.] Rörig sagt S. 107: „Hier liegt also der Fall so, daß eine Behauptung 
des Verfassers, die eine Quelleninterpretation zu sein vorgibt, aus fremden (!) 
Gedankenmaterial entlehnt ist.“ Ich konstatiere, daß meine Behauptung 
eine Quelleninterpretation ist. Nur hat Rörig sie nicht verstanden. 

[3.] Rörig sagt S. 106: „Dem Referenten war es erst ganz unerklärlich, 
wie aus dieser simplen Weistumstelle solche Schlüsse gefolgert werden 
konnten.* Ich habe aber in Wirklichkeit (S. 67 Note 2) drei Belegstellen 
angeführt, nicht blos eine. 

[4.] Rörig sagt S. 107: „Und dann beobachte man, wie M. in der wei- 
teren Ausführung dieses Punktes den ganzen Wort- und Gedankenschatz 
seines Vorbildes übernimmt...“ In Wirklichkeit gehe ich mit Arens auf 
die ältere Forschung (Grimm, Gierke) zurück. Im übrigen bringt Arens das 
Ergebnis seiner Forschungen an der Hand des Tiroler Materials, ich das 
Ergebnis meiner Forschungen an der Hand der Moselweistümer. Die Einzel- 
ausführungen sind also bei mir ganz selbständig, von Arens unabhängig. 
Hie und da findet sich selbstverständlich Übereinstimmung, weil die Quellen 
Tirols und des Moselgebietes übereinstimmende Resultate ergeben. 

[5.] Rörig sagt S. 107: „Das Hinübernehmen ganzer Sätze wird immer 
ungenierter.“ In Wirklichkeit hat das Verfolgen gemeinsamer Gesichts- 
punkte zu übereinstimmenden Ergebnissen geführt. Zum Teil sind wir, 
Arens und ich, auf dieselbe Tradition zurückgegangen (Lamprecht und 
Jakob Grimm). 

[6.] Rörig sagt S. 108: „Hier stoßen wir (S. 98) zum ersten Male in 
Markgrafs Darstellung auf einen Hinweis auf Arens. .. Dies ist m. W. das 
einzige Mal, wo M. bei einer seiner zahllosen Übernahmen ganzer Gedanken- 
reihen in diesem Kapitel seine Quelle bezeichnet. In dieser Isoliertheit 
verschleiert der einzelne Hinweis auf Arens mehr das wirkliche Verhältnis 
als daß er es klar zugebe.“ Ich konstatiere, daß ich bereits Seite 70, 84 
und 85 auf Arens verwiesen habe, nicht erst auf Seite 98; ferner „laß ich 
nicht einmal, sondern viermal auf Arens in dem betreffenden Kapitel hin- 
gewiesen habe. Von Verschleierung kann also keine Rede sein. 

[7.] Rörig sagt S. 110: „ein solches Verfahren, wie es sich Markgraf der 
Arens’schen Arbeit gegenüber gestattet, das eine so absolute Abhängigkeit 
von seinem Vorbilde verrät, ist wissenschaftlich durchaus unerlaubt und 
der Arbeit muß somit der wissenschaftliche Charakter abgesprochen 
werden.“ — Von vielen anderen ganz selbständigen Ausführungen ganz zu 

28* 


412 Nachrichten und Notizen I. 


schweigen, hat der große Hauptabschnitt meines Werkes über spezielle 
Rechtsgebiete mit den großen Kapiteln über das Privatrecht, Dinghaltung 
und Gerichtsverfahren und das Strafrecht (S. 433— 520) bei Arens überhaupt 
keine Parallele. Der Vorwurf absoluter Abhängigkeit behauptet also 
eine klar zu Tage liegende Unwahrheit. 

[8.] Rörig sagt S. 110: „Anstatt den Gegensatz der beiden Auffassungen, 
die einen grundverschiedenen EntwicklungsprozeB voraussetzen, zu erfassen 
und sich nach der einen oder andern Seite hin zu entscheiden...“ Ich 
bemerke, daß ich allerdings den Gegensatz der beiden Auffassungen er- 
faßt habe. Trotzdem habe ich mich nicht für ein aut-aut entschieden, weil 
in der Geschichte grundverschiedene Entwicklungsprozesse tatsächlich zur 
Herbeiführung derselben Ergebnisse zusammenwirken können und zusammen- 
gewirkt haben. 

Hieraus ergibt sich weiter, daß der Satz, in dem ich mein Urteil 
(richtiger: meinen Eindruck) formuliert habe, nicht „ganz verschwommen 
und nichtssagend“, sondern ganz klar und wohlüberlegt ist. 

[9.] Rörig sagt S. 110: „Man beachte nur, wie sich die Ausführungen 
über Zweck und Natur der Strafe... in beiden Arbeiten an folgenden 
Stichworten aufreihen: Vergeltung, Prinzip der Vernichtung usw., Zweck 
im Rechte, Erhaltung des Bestehenden usw.“ Rörig verschweigt hier 
eine sehr wesentliche Abweichung: Ich habe das Prinzip der Gerechtigkeit, 
konstatiert, welches Arens nicht erwähnt. Sodann beginnt selbstverständ- 
lich mit dem Abschnitte über den Zweck im Rechte ein neues Kapitel, 
welches inhaltlich dem über Zweck und Natur der Strafe doppelt über- 
geordnet ist. Der Abschnitt über Zweck und Natur der Strafe ist höchstens 
ein Unterteil des umfassenderen Kapitels über den Zweck im Rechte. 

[10.| Rörig sagt S. 110: „Der Ausdruck “Tendenz der Prophylaxe’ (bei 
Arens) sei von Markgraf verwässert in Entfernung des Übels.“ Ich kon- 
statiere: der letztere Ausdruck findet sich in Wahrheit bei Arens 
(S. 397), der erstere bei mir (S. 421)! 

[11.] Rörig sagt S. 112: „Es ist bedauerlich, daß solche Werturteile 
ohne jede Sachkenntnis niedergeschrieben werden.“ In Wirklichkeit zeugt 
das Werturteil im Literarischen Zentralblatt von gründlicher Sach kenntnis. 

Bruno Markgraf. 


Antwort des Referenten. 

Zu 1. Ich hatte festgestellt, daß Markgraf die Arens’sche Disposition, 
zunächst in ihrer Hauptgliederung, ziemlich vollständig übernommen habe. 
Das schließt natürlich nicht aus, daß einige Abschnitte der Arensschen 
Disposition bei M. fehlen. Weiter hatte ich dann festgestellt, daß sich auch 
die kleinsten Unterabschnitte der Arens’schen Disposition bei M. wiederfinden. 
Zum Gegenbeweis „konstatiert“ M., daß einige Hauptabschnitte der Arens- 
schen Disposition von ihm nicht übernommen sind. Daß M. jeden Punkt 
der fünf enggedruckte Seiten umfassenden Arens’schen Disposition über- 
nommen habe, habe ich nicht behauptet. Ich überlasse es aber dem Ur- 
teile des Lesers, ob nicht z. B. das Verhältnis folgender Unterdispositionen 
eines Hauptabschnittes bei Arens und M. Befremden erregen muß: 


Nachrichten und Notizen I. 113 


Arens XII Das Individuum. Markgraf X Das Individuum. 
Einschränkung seiner Freiheit: Einschränkung seiner Freiheit: 


durch die Sitte, durch den Alters- | Durch die Sitte, durch den Alters- 
unterschied, durch das Übergewicht | unterschied, durch das Übergewicht 
des Dinglichen. — Die Auffassung | des dinglichen Momentes. Die Auf- 
vom Individuum: grammatische Kon- | fassung vom Individuum: Talion, 
struktion, unorganische Auffassung | Gliedbuße, Beurteilung der Straftat 
vom Individuum (Talion, Gliedbuße, | nach dem Effekt. — Die Verantwort- 
Wundenabschätzung) — Die Ver- | lichkeit. — Wertschätzung des In- 
antwortlichkeit — Ihre Überwälzung. | dividuums (Recht des Waffen- 
— Die Wertschätzung des Indi- | tragens). — Freundschaft. — Rechte 
viduums: Der persönliche Mut (da- | des Individuums. 
runter das Waffentragen) — Persön- 
liche Freundschaft. — Die Rechte 
des Individuums: [folgt weitere Aus- 
führung. ] | 

Die Markgrafsche Disposition erweist sich hier somit als ein mecha- 
nisch verkürzter Abdruck ihres Vorbildes. Von einem Versuche, dem gewiß 
anziehenden Kapitel „Das Individuum“ eine neue Seite abzugewinnen, ist 
nichts zu spüren. — Wie es im übrigen mit dem Verhältnis der beiden 
Dispositionen steht, kann der Leser leicht selbst feststellen — er braucht 
nur die beiden Drucke nebeneinander zu halten. 


Zu 2. Meinen Vorwurf gegen Ms Arbeitsweise habe ich eingehend 
begründet. M. führt keine Gegengründe an, sondern bedient sich einer un- 
parlamentarischen Redensart. Demgegenüber verweise ich auf die Begrün- 
dung meines Urteils, das ich durchaus aufrecht erhalte. 


Zu 3. Die beanstandete Schlußfolgerung zieht M. aus der im Text ab- 
gedruckten Stelle des Weistums Wetteldorf. In einer Anmerkung verweist 
er auf zwei andere Weistümer — offenbar weil sich in ihnen dieselbe oder 
eine ähnliche Redewendung vorfindet. Nachprüfen kann ich die beiden 
Zitate z. Z. nicht. Wenn aber, wie anzunehmen ist, die beiden anderen 
Weistumstellen mit der des im Texte wiedergegebenen Weistums sachlich 
übereinstimmen, bleibt diese Art, Quellen zu interpretieren, nicht minder 
bedenklich. 


Zu 4 und 5. Der Beweis, den M. für die Unabhängigkeit der Ergeb- 
nisse seiner Forschung von denen Arens’ bringt, beruht auf einem Trug- 
schluß. Allerdings bringt M. seine Ergebnisse „an der Hand der Mosel- 
weistümer“. Aber nicht so, daß er unbefangen die Moselweistümer durch- 
gearbeitet hätte und nun alles herausholte, was für seine Zwecke sich 
herausholen ließe. Nur das könnte als selbstständiges Arbeiten gelten. 
Vielmehr marschiert er von vornherein mit gebundener Marschrute. Von 
Arens übernimmt er eine Menge von Stichworten als Leitmotive. Und an 
der Hand dieser Stichworte geht er dann die Moselweistümer durch, und 
sammelt Stellen, die eine ähnliche Deutung zulassen. Nur dadurch erklärt 
sich die verblüffende Tatsache, daß die Verhältnisse in Tirol und im Mosel- 
lande so ähnlich gewesen sein sollen, daß man sich zu ihrer Darstellung 


414 Nachrichten und Notizen I. 


desselben Wortschatzes und derselben Disposition bedienen muß. Die 
„ältere Forschung“ ist daran durchaus unschuldig. 

Zu 6. Hier weist mir Markgraf einen Irrtum nach. Nicht auf S. 98, 
sondern schon vorher auf S. 80, Anm. 3 erklärt M., daß er „die Termino- 
logie nach Arens“ gewählt habe. Das habe ich übersehen. Dagegen ge- 
hören die beiden anderen Zitate, in denen M. Arens anführt, nicht hierher. 
Denn aus den bescheidenen Anmerkungen: „Vgl. auch Arens S. 54, 55 
bzw. 65“ wird niemand schließen, daß es sich hier um eine Übernahme des 
Arensschen Wort- und Gedankenschatzes handelt. Auf jeden Fall muß ich 
mein Urteil ändern, und feststellen, daß M. nicht einmal, sondern zweimal 
bei einer seiner zahllosen Übernahmen ganzer Gedankenreihen in diesem 
Kapitel seine Quelle bezeichnet. 

Zu 7. „Eine klar zu Tage liegende Unwahrheit“ habe ich mir nach 
M. zu Schulden kommen lassen. Denn von „absoluter Abhängigkeit“ könne 
deshalb keine Rede sein, weil „der große Hauptabschnitt über spezielle 
Rechtsgebiete bei Arens überhaupt keine Parallele habe“. Ein nicht unter- 
richteter Leser der Markgrafschen „Berichtigungen“ muß nach ihnen an- 
nehmen, ich habe das Vorhandensein „selbstständiger“ Abschnitte in Mark- 
grafs Buch bewußt verschwiegen, und über das gesamte Buch das Urteil 
der „absoluten Abhängigkeit‘ von Arens gefällt. Demgegenüber verweise 
ich einfach ‘auf die Disposition meiner Kritik. Zunächst habe ich Dis- 
position, Einleitung und den ersten Abschnitt der Markgrafschen Arbeit 
besprochen. Dann habe ich eingehend das Verhältnis des ersten Kapitels 
des zweiten Abschnittes zu dem analogen Kapitel der Arensschen Arbeit 
festgestellt. Das Ergebnis war so, daß ich auf die Lektüre der weiteren 
Kapitel des Markgrafschen Buches, „wenigstens soweit sie in der 
Disposition bereits ihr Abhängigkeitsverhältnis verraten“ ver- 
zichten zu können glaubte. Über diesen Teil der Arbeit habe ich dann 
das Urteil der „absoluten Abhängigkeit“ gefällt und halte es nach wie 
vor aufs nachdrücklichste aufrecht. Manch’ anderer hütte vielleicht noch 
ein härteres Wort gesprochen. — Nach Erledigung dieses Teiles der 
Markgrafschen Arbeit ging ich dann weiter zu dem Teil der Arbeit, „der 
nach des Verfassers eigener Angabe schon in der Disposition 
von Arens abweicht: dem letzten Abschnitt über das Recht“. 
Durch diese Feststellung dürfte ohne weiteres klar sein, welche Bewandtnis 
es mit der von Markgraf oben behaupteten „klar zu Tage liegenden Un- 
wahrheit“ hat. 

Zu 8. Zur Rechtfertigung meines Urteils über die Art, wie M. die 
Almendehoheit darstellt, verweise ich auf die Ausführungen v. Belows in 
der Hist. Zs. Bd. 100 S. 629. 

Zu 9. In dem von M. gerügten Satze habe ich festgestellt, daß sich 
auch in dem nach M. von Arens unabhängigen Teile der Arbeit zuweilen 
ein recht intimes Verhältnis beider Arbeiten beobachten läßt. Nun hebt 
M. hervor, daß sich in der langen Reihe der von Areus übernommenen 
Stichworte auch eins findet, das er selbst hineingebracht hat. Immerhin 
etwas für angeblich ganz selbständige Arbeit. 

Zu 10. M. hat Recht; das Wort „Prophylaxe“ steht bier bei ihm, nicht 


Nachrichten und Notizen 1. 415 


bei Arens, Doch ist mein Irrtum nicht so ganz zufällig. Das schöne Wort 
„Prophylaxe“ und die entsprechenden Gedankengänge hatte M. schon vorher 
aus Arens übernommen. (Vgl. Hist. Vtjsch. 1908 S. 109.) Diese Erinnerung 
ließ mich irrtümlicherweise an dieser Stelle die „Prophylaxe“ auf das 
Arenssche Konto setzen. 

Zu 11. Im Lit. Zentralbl. war eine überaus günstige Besprechung des 
Markgrafschen Buches erschienen, eine Besprechung, die auf die Sache über- 
haupt nicht einging, sondern sich in mehr allgemein preisenden Rede- 
wendungen bewegt. Ich drückte darüber mein Bedauern aus. Das berich- 
tigt M. auf Grund des Preßgesetzes. Er sieht in meiner Bemerkung eine 
gesetzlich unzulässige Verbreitung falscher Tatsachen und berichtigt diese 
Tatsachen, nämlich: das lobende Werturteil zeuge von gründlicher Sach- 
kenntnis. Wenn ich nun auf die inzwischen erschienenen eingehenden Be- 
sprechungen hinweise (v. Below in der Hist. Zs. B. 100 S. 627 ff.; v. Loesch, 
Vtjschr. f. Sozial. u. Wirtschaftsg. 1908 S. 145 ff.; Richter, Westd. Zs. f. Gesch. 
u. Kunst XXVI S, 405 ff.) wird vielleicht M. nochmals auf Grund des Preß- 
gesetzes berichtigen: diesen Autoren mangelt Sachkenntnis!? 

e e 
e 

Zusammenfassend möchte ich zum Schluß folgendes feststellen: 
1. Auf eine Reihe schwerer Bedenken, die ich gegen die Markgrafsche Arbeit 
vorzubringen hatte, ist M. überbaupt nicht eingegangen. 2. In den 11 Punkten 
der „Berichtigung“ hat M. mir zwei, ich darf wohl ruhig sagen, ganz be- 
langlose Versehen nachgewiesen. In Punkt 6 und 10. 3. Alles übrige 
weise ich zurück und halte mein Urteil nach wie vor aufrecht. 

Das gilt namentlich von dem Verhältnis der nach Arens gearbeiteten 
Teile des Buches zu diesen. An einem der hierher gehörigen Kapitel habe 
ich in meiner Kritik dieses Abhängigkeitsverhältnis nachgewiesen — weil 
es zu ermüdend gewesen wäre, für alle hierher gehörigen Kapitel die 
Parallelstellen abzudrucken. Das wäre eine schier endlose Reihe geworden. 
Aber einen Abschnitt greife ich noch heraus, der sich in beiden Arbeiten 
vorfindet, den Abschnitt über „das Individuum“, und glaube es dann dem 
Urteil des Lesers überlassen zu können, ob ich zu meinem Urteil berech- 
tigt war. Nur die markantesten Stellen seien, wieder in der Reihenfolge 
beider Autoren, angeführt: 


A 238. Einen viel größeren Raum 
beansprucht in den Weistümern ... 
die Beschränkung des Individuums 
durch das dingliche Moment. 

A 245. Deutlicher noch repräsen- 
tiert sich die mangelnde Anschauung 
vom Individuum in einer anderen 
Reihe von Beispielen die ... prak- 
tisch die Einheit des Bewußtseins 
verneinen. Sie illustrieren eigentlich 
zweierlei Erscheinungen, ... die 
Talion und die Buße des schuldigen 
Gliedes. 


M 289. Am meisten tritt die ge- 
ringe Wertung des Individuums 
unter dem Momente der Verding- 
lichung ... hervor. 

M 295. Deutlicher zeigt sich die 
mangelhafte Auffassung des Indi- 
viduums in anderen Fällen, welche 
die Einheit des Bewußtseins, die 
organische Anschauung vom Indi- 
viduum in praxi vermissen lassen. 
Dies sind zwei Kategorien von Fül- 
len ... die Talion und die Bube 
des schuldigen Gliedes. 


416 


A 254. Wenn eine Ehrenbeleidigung 
vorkam, war es für die Beurteilung 
des Falles ... von Bedeutung, ob 
die Beleidigung in zornigem Mut und 
gereizter Stimmung oder mit der 
kühlen Bosheit des Ehrabschneiders 
ausgesprochen wurde. 

À 254. Eigentümlich ist die Ent- 
wickelung des Begriffes der Notwehr. 

. auch das germanische Recht der 
Selbsthilfe mußte schon zu ihm führen. 

À 263. Versuchen wir ... zu über- 
blicken, was dem einzelnen Menschen, 
wenn nicht als Individuum, so doch 
als Gattungsexemplar für Rechte 
zugebilligt werden. Diesen letzten 
„Menschenrechten® . 

A 265. Das ursprüngliche Recht 
zu leben, kann praktisch nur dann 
zur Durchführung gelangen, wenn 
für das unbedingt Nötige an Nahrung, 
Wohnung, Kleidung gesorgt ist. 

A 267. Fassen wir nun noch kurz 
zusammen, was über die Fristung 
der Lebensnotdurft und die Wah- 
rung des Eigentum hinaus dem In- 
dividuum zukam! 

A 268f. In diesen Schranken der 
Bewegung, der Auffassung und Be- 
wertung trat das Individuum in das 
sittliche Leben ein. Wir verfolgen 


Nachrichten und Notizen I. 


M 303. Die Strafbestimmungen für 
Ehrverletzungen berücksichtigen den 
Unterschied, ob sie in gereizter 
Stimmung, unüberlegterweise oder 
aus Bosheit geschah. 


M 304. Der Begriff der Notwehr 
ist nicht entwickelt; aber einzelne 
Bestimmungen über Selbsthilfe... 
kommen ihm nahe. 

M 306. Es bleibt nun noch übrig 
zu sehen, welche Rechte „dem ein- 
zelnen Menschen, wenn nicht als 
Individuum, so doch als Gattungs- 
exemplar“ zustanden, das sind also 
die Menschenrechte. 

M 307. Das ursprüngliche Recht 
zu leben konnte nur dann praktisch 
zur Geltung gelangen, wenn für das 
unbedingt Nötige an Nahrung, Klei- 
dung, Wohnung gesorgt war. 

M 809. Fragen wir weiter, was 
sonst noch über die Lebensnotdurft 
hinaus dem Individuum zukam. 


M 311. So war das Individuum 
eingeschränkt in seiner Bewegung, 
in der Auffassung und Bewertung. 
— Im folgenden soll uns sein Kampf 


nun seinen Kampf mit den eigenen | mit den eigenen Begierden beschäf- 


Begierden. 


: tigen. 


Bringt Markgraf diese „Ergebnisse seiner Forschung“ wirklich nur „an 


Hand der Moselweistümer?“ 


wirklich ganz selbständig, von Arens unabhängig?“ 


Sind diese „Einzelausführungen bei ibm 


Wirklich nur eine 


„selbstverständliche Übereinstimmung, weil die Quellen Tirols und des 


Moselgebiets übereinstimmende Resultate ergeben?“ 


Fritz Rörig. 


417 


Nachrichten und Notizen Il. 


Bericht über den internationalen Kongreß für historische Wissen- 
schaften zu Berlin, 6.—12. August 1908. 


Wie es in Rom im April 1903 beschlossen worden war, fand sich die 
historische Welt am Beginn der akademischen Herbstferien 1908 in der 
deutschen Metropole zu erneuten Beratungen zusammen. Es waren indessen 
fast nur Vertreter der alten Welt, die sich am 5. August in den Mauern 
Berlins vereinigten; die neue Welt fehlte beinahe ganz, und auch von den 
Angehörigen der gelben Rasse, deren Anblick auf Europas Hochschulen so 
geläufig geworden ist, sah man nur einige wenige. Wer gehofft hat, im 
Zeichen eines universalgeschichtlichen Morgenrots die Völker unseres Erd- 
balls an den Ufern der Spree in ihren berufenen Vertretern zu frucht- 
bringendem wissenschaftlichem Austausch zusammenwirken zu schen, ist 
nicht auf seine Kosten gekommen. 

Überhaupt blieb der Besuch des Tages weit hinter den Erwartungen 
zurück. Wenig mehr als 1000 Teilnehmer folgten dem Rufe des Organisations- 
Komitees, und auch sie gehörten in überwältigender Mehrheit den Gebieten 
deutscher Zunge, ja dem politischen Raume des deutschen Reiches an. Aus 
dem Ausland stellten größere Zahlen nur die Skandinavier, zu denen wir 
erfreulicherweise auf wissenschaftlichem Gebiet so enge Beziehungen unter- 
halten, und die Italiener, die das letztemal die Gastgeber gewesen waren. 
Zwar wollten pessimistische Gemüter, die selbst bei einer Gegensätze aus- 
zugleichen suchenden internationalen Veranstaltung nicht zu fehlen pflegen, 
die Gründe dieser Erscheinung in der politischen Lage vermuten; zwar er- 
leichterte die dem deutschen Wesen entsprechende, lediglich auf das Sach- 
liche der wissenschaftlichen Arbeit gerichtete Behandlung der Kongreß- 
mitglieder manchem Angehörigen einer fremden Nation, der gern gekommen 
wäre, jedoch die lange und weite Reise scheute, nicht gerade den Besuch. 
Jedoch ist die eigentliche Ursache für die geringe Beteiligung in dem wenig 
günstigen Termin zu erblicken, der von der Leitung für den Kongreß ge- 
wählt wurde. Er hat auch manchen Deutschen abgehalten, den Berliner 
Verhandlungen in der Zeit der Augusthitze beizuwohnen, von der ein — 
ich weiß nicht, ob im historischen Sinne zuverlässiger — Chronist berichtet, 
sie bewirke bei dem Asphaltboden der Reichshauptstadt Terrainschwierig- 
keiten, wie sie anno 1815 die Preußen zu überwinden hatten, als sie dem 
bedrängten Wellington bei Belle-Alliance die ersehnte Hilfe brachten. Zu- 
dem hatte man die erprobte Neigung unserer deutschen Lehrerschaft zu 
wissenschaftlichen Veranstaltungen insofern zu wenig berücksichtigt, als die 
Tagung mitten in die Ferien der höheren Schulen gelegt wurde. Aber 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 29 


418 Nachrichten und Notizen II. 


man hatte, wie ich höre, den Augusttermin namentlich in Rücksicht auf die 
zahlreich erwarteten Amerikaner gewählt; man konnte nicht voraussehen, 
daß der neue Kontinent nur 5 oder 6 Teilnehmer entsenden würde. Selbst- 
verständlich ist es müßig und ungerechtfertigt, dieserbalb nachträglich 
Kritik zu üben; sie liegt mir gänzlich fern. Indessen werden mir jetzt auch 
die Veranstalter des Kongresses zugeben, daß der Oktober für die Tagung 
geeigneter gewesen wäre, jedenfalls quantitativ wesentlich größere Erfolge 
gebracht hätte. 

Allerdings nur quantitativ. In qualitativer Hinsicht ließen Vorbereitungen 
und Verlauf des Kongresses nichts zu wünschen übrig, und wenn der Leitung 
an dem Urteil eines schlichten Teilnehmers gelegen ist, so könnte ich mich 
nur rübmend und lobend aussprechen; übrigens weiß ich mich in dieser 
Beurteilung mit allen einig, die ich um ihr Urteil zu fragen Gelegenheit 
hatte. Die Organisation war ausgezeichnet und bewährte sich durch die 
gesamte Tagung hindurch. Den Vorsitz führten in rühmenswertem Takt und 
einwandfreier Umsicht der Generaldirektor der Königl. Staatsarchive Dr. 
Reinhold Koser, Universitätsprofessor Dr. Eduard Meyer und Universi- 
tätsprofessor Dr. Ulrich von Wilamowitz-Möllendorf. Das Schrift- 
führeramt versah Privatdozent Dr. Erich Caspar mit unermüdlicher Arbeit- 
samkeit; als Vorsitzender des rührigen und besonders verdienstvollen Orts- 
ausschusses zeichnete sich der Sekretär der archäologischen Gesellschaft Dr. 
Alfred Schiff aus, dem während der Kongreßtagung die wohlverdiente 
Verleihung des Professortitels zuteil wurde. Nicht einmal hat die an 
Schwierigkeiten so reiche Zusammenarbeit des Kongresses versagt, und die 
Kongreßmaschine arbeitete nicht stampfend und stoBend, so daß man auch 
die störenden Nebenerscheinungen der Kraftentstehung hätte in Kauf nehmen 
müssen, sondern sicher, lautlos und wie selbstverständlich. 

Es war ein glänzendes Heim, das der Kongreß zu beziehen in der Lage 
war. Den Mittelpunkt bildete das Häuserviereck des preußischen Herren- 
und Abgeordnetenhauses, daneben gab das Museum für Völkerkunde, das 
Kunstgewerbemuseum sowie das Architektenhaus den Schauplatz der Ver- 
handlungen; die allgemeinen Versammlungen schließlich tagten im großen 
Saal der Philharmonie, deren Beethovensaal übrigens teilweise auch noch 
benutzt wurde. Eben die Weite der dem Kongreß gewährten Räume er- 
leichterte in hohem Maße den ungestörten Verlauf, und die imponierende 
Würde und vornehme Eleganz zumal der Parlamentsgebäude wird ihre 
Wirkung auf die Gesamtheit der Besucher nicht verfehlt haben. 

Die Kongreßverhandlungen spielten sich in 8 Sektionen ab: Sektion I 
Geschichte des Orients (Leiter Prof. Eduard Sachau); Sektion II Geschichte 
von Hellas und Rom (Prof. Eduard Meyer); Sektion II Politische Ge- 
schichte des Mittelalters und der Neuzeit (Prof. Dietrich Schäfer); Sek- 
tion IV Kultur- und Geistesgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (Prof. 
Gustav Roethe) mit Untersektion für Geschichte der Naturwissenschaften 
(Prof. Karl von Buchka); Sektion V Rechts- und Wirtschaftsgeschichte 
(Prof. Otto Gierke); Sektion VI Kirchengeschichte (Prof. Adolf Harnack); 
Sektion VII Archäologie und Kunstgeschichte, a) Archäologie (Prof. Rein- 
hard Kekule von Stradonitz), b) Mittlere und neuere Kunstgeschichte 


Nachrichten und Notizen II. 419 


(Prof. Heinrich Wölfflin); Sektion VII Historische Hilfswissenschaften 
(Prof. Michael Tangl). In jeder Sektion, teilweise unter Kombination 
zweier, wurden täglich etwa 8 Vorträge gehalten, die meist die Stunden 
9—12 ausfüllten und auch eine Diskussion umfaßten, während die Stunden 
1,1—3 Vorträgen in gemeinsamen Sitzungen ohne Diskussion eingeräumt 
waren. Es wurden täglich etwa 25 Vorträge gehalten; während der 6tägigen 
Dauer des Kongresses konnten 158 Vorträge gehört werden. 

Daneben war den Besuchern reiche Gelegenheit zum Studium der 
Museen und wissenschaftlichen Sammlungen Berlins geboten, vor allem noch 
dadurch, daß Sonderausstellungen, sowie mehrfach wiederholte Führungen 
veranstaltet wurden. Auch dem Freunde der Natur war durch einen ge- 
meinsamen Ausflug an den Wannsee, sowie durch mehrere, von dem rührigen 
Damenkomitee veranstaltete Ausflüge die Möglichkeit gegeben, in Gesell- 
schaft die landschaftlichen Schönheiten der Umgebung der Reichshauptstadt 
kennen zu lernen oder sich in Erinnerung zu rufen. Schließlich gestatteten 
sogen. Sektionslokale noch in später Abendstunde bei einem Glase Bier 
allgemeine und wissenschaftliche Aussprache. Auch nach dieser Seite war 
von dem Organisationskomitee alles geschehen, was das Zusammensein der 
Teilnehmer genußreich und ersprießlich machen konnte. 

Über die Veranstaltungen und Einzelheiten des Kongresses unterrichtete 
ein täglich, regelmäßig um 12 Uhr mittags erscheinendes ausgezeichnet ge- 
leitetes Tageblatt. Es gab auch all die Ereignisse und Vorgänge bekannt, 
an denen die Besucher Interesse nehmen konnten, wie die zahlreichen 
Schenkungen an den Kongreß oder die Sektionen, bei denen sich nament- 
lich die Italiener hervortaten, sowie vor allem den Verlauf der einzelnen 
Sitzungen, über die in knappen Worten berichtet wurde. Bei diesen Mit- 
teilungen soll es sein Bewenden haben. Wie die Kongreßordnung besagt, 
hat man von einer Veröffentlichung der Akten abgesehen: ein Entschluß, 
der nur zu billigen ist, da man über den Wert derartiger Veröffentlichungen 
für die historische Wissenschaft ziemlich skeptisch urteilen darf, jedenfalls 
die erheblichen Kosten an Zeit und Geld in keinem Verhältnis stehend 
finden kann zu dem erreichbaren Ergebnis. 

Was nun die Verhandlungen selbst angeht, so sei rein äußerlich bemerkt, 
daß die Beteiligung an den Sitzungen im Verhältnis zur allgemeinen Be- 
sucherzahl eine gute war. Auf dem römischen Kongreß 1903, der aus be- 
greiflichen Gründen die drei- oder vierfache Besuchsziffer aufzuweisen hatte, 
war bezeichnenderweise die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Sitzungen 
eher geringer als in Berlin. Der deutsche Kongreß stand eben, wie es das 
Ziel des Organisationskomitees gewesen war, mehr unter dem Zeichen der 
ernsten wissenschaftlichen Zusammenarbeit als unter dem der vorwiegend 
nach allgemeinen Eindrücken strebenden Geselligkeit. Berlin mit seiner 
geschichtlichen Jugend ist nicht das mit seiner tausendjährigen Geschichte 
überwältigend wirkende ewige Rom. Der Berliner Kongreß mußte von 
deutschem Wesen getragen sein, wie in hervorragendem Maße der römische 
von italienisch-romanischem Charakter erfüllt war, und es ist der Kongreß- 
leitung als ein großes Verdienst anzurechnen, daß sie auf eine den deutschen 
Verhältnissen nicht entsprechende Anlehnung an das römische Vorbild ver- 

29* 


420 Nachrichten und Notizen II. 


zichtet hat und mit feinsinnigem Verstehen auf die deutsch-germanische 
Eigenart eingegangen ist. Dabei darf ausdrücklich betont werden, daß die 
Berliner Staats- wie Stadtbehörden auch in reichem Maße den Kongreß- 
besuchern ihre Gastfreundschaft erwiesen haben; zum Beweise dessen braucht 
nur auf die Reihe von Empfängen, auf die Festvorstellung im Krollschen 
Theater usw. hingewiesen zu werden. Trotzdem war vorauszusehen, daß 
es nicht an unzufriedenen Stimmen im Ausland fehlen würde über das, was 
im ungastlichen Deutschland geboten oder besser nicht geboten worden sei. 
Dem gegenüber sei auf die Kardinalpflicht des Historikers hingewiesen, 
nicht nur wahr zu sein, sondern auch Menschen und Dinge unter ihren ge- 
schichtlichen Voraussetzungen einzuschätzen; diejenigen unserer fremden 
Gäste, die — was wirklich hätte erwartet werden können — mit diesen 
historischen Augen auf dem Kongreß erschienen sind, werden einen einheit- 
lichen und unter diesem Gesichtspunkte auch befriedigenden Eindruck da- 
von getragen haben. 

Dagegen kann die von den Sektionsleitern getroffene Auswahl der auf 
dem Kongreß gebotenen Vorträge nicht als eine uneingeschränkt glückliche 
bezeichnet werden. Eine Reihe von Themen entsprach durchaus nicht dem 
allgemeinen Charakter, den eine internationale Tagung stets im Auge be- 
halten muß, und gehörte mehr — und teilweise nicht einmal das — vor 
die historische Gesellschaft einer kleinen deutschen Universität, die um 
Redner stets verlegen ist. Freilich mag es schwer sein, bei der Notwendig- 
keit all die bei einer solchen Veranstaltung so wichtigen zeremoniellen 
Fragen zu beachten, sich die Freiheit der EntschlieBung zu bewahren, und 
mancher Vortrag wird nur unter Herz- und Gewissensbeklemmungen des 
Sektionsleiters auf das Programm gesetzt worden sein. Dem gegenüber muß 
die Mannigfaltigkeit der Darbietungen rühmend hervorgehoben werden; auch 
der härtest gesottene Spezialist dürfte die Freude gehabt haben, sein Fach- 
gebiet zu Worte gekommen zu sehen, und beinahe jeder hätte, wenn er ge- 
wollt hätte, als „Fachmann“ in der Diskussion das Wort ergreifen können. 

Über die Vorträge selbst zu referieren ist nicht leicht, da es bei der 
Gleichzeitigkeit derselben tast immer nur möglich war, einen Redner zu 
hören und auf 6—7 andere zu verzichten. Ref. gehörte seinem Arbeits- und 
vorwiegenden Interessengebiet entsprechend der Sektion III (politische Ge- 
schichte des Mittelalters und der Neuzeit) an; damit erklärt es sich, wenn 
ihren Verhandlungen in diesem Bericht eine bevorzugende Berücksichtigung 
geschenkt wird. Übrigens gestattet es der Charakter dieser Zeitschrift, von 
einem Referat über die nicht geschichtlichen Vorträge im engern Sinn, also 
die archäologischen, kunstgeschichtlichen, literaturgeschichtlichen, natur- 
wissenschaftsgeschichtlichen usw. abzusehen. Jedoch muß ich mich bei der 
fast erdrückenden Fülle des Gebotenen auch dann noch begnügen in Aus- 
wahlbildern zu schildern; wir dürfen wohl hoffen, daß die Mehrzahl der 
Vorträge im Druck allgemein zugänglich gemacht wird. 

Den Verhandlungen voraus ging am Mittwoch, den 5. August ein Be- 
grüßungsabend in den Räumen des Reichstags, zu dem sich eine zahlreiche 
Gesellschaft einfand. Die feierliche Eröffnung des Kongresses fand am 
Donnerstag, den 6. August vormittags 10 Uhr in dem großen Festsaal der 


Nachrichten und Notizen I. 421 


Philharmonie unter dem der Reichshauptstadt entsprechenden Zeremoniell 
in Anwesenheit eines Prinzen des königlichen Hauses statt. Nach Dar- 
bietung der Willkommengrüße der obersten Reichs- und Staatsbehörden, 
der Stadt Berlin, der königl. preuß. Akademie der Wissenschaften, der 
königl. Friedrich-Wilhelms-Universität, sowie nach den Begrüßungen durch 
den voraufgegangenen internationalen Kongreß für historische Wissenschaften 
zu Rom 1903, durch die auf dem Kongreß vertretenen Akademien, Gelehrten 
Gesellschaften und Universitäten erfolgte die Konstituierung des Kongresses. 
Der Obmann des Organisationskomitees Generaldirektor der königl. Staats- 
archive Dr. Reinhold Koser wurde zum Präsidenten, die beiden Mitvor- 
sitzenden Professoren Eduard Meyer und Ulrich von Wilamowitz- 
Möllendorf wurden zu Vizepräsidenten gewählt; an ihre Seite traten 
17 Ehrenpräsidenten. Weiter ward sich die Versammlung über die Zu- 
sammensetzung des Bureaus sowie die Huldigungsdepesche an den Deutschen 
Kaiser und die Dankesdepeschen an die obersten Reichs- und Staatsbehörden 
schlüßig. Sodann leitete der allgemeine Vortrag des amerikanischen Bot- 
schafters David Jayne Hill über „die ethische Aufgabe des Historikers“ 
zur eigentlichen Tätigkeit über. Indem der hochgeschätzte Gelehrte einem 
mathematischen Grundprinzip das ethische im weitesten Sinne gegenüber- 
stellte, vermochte er nahe Beziehungen zwischen Geschichte und Ethik 
nachzuweisen. 

Die Mittagsstunden gehörten den einzelnen Sektionen, die sich unter 
den üblichen Formalitäten konstituierten. In der Sektion III konzentrierte 
sich das Interesse auf die Vorträge von Georg Kaufmann (Breslau) „Die 
Selbstverwaltung der deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert“ und von 
Kurt Kaser (Wien) „Die Bildung des modernen Staatslebens in den deut- 
schen Territorien am Ausgang des Mittelalters“. Kaufmanns Darlegungen 
erstreckten sich zwar auf die Entwicklung der Universitäten seit dem 
18. Jahrh., hatten doch aber vor allem die gegenwärtigen Zustände im Auge. 
Er sprach sich für Wahrung des alten freiheitlichen Charakters der Uni- 
versitäten aus, wie ihn vor allem die Berliner Universität von 1810 und 
die Breslauer von 1811 verkörperten. Nicht nur als Lehranstalten zur Aus- 
bildung der Beamten, sondern als Korporationen von Männern der Wissen- 
schaft, die diese zu ihrem Lebensberuf gemacht hätten, sollten sie behandelt 
werden. Kaser brachte einen zwar in seinen Ergebnissen nicht neuen aber 
in der Geschlossenheit des Bildes wertvollen Überblick über die Ausbildung 
des deutschen Territorialfürstentums vom 14.—16. Jahrhundert, indem er 
namentlich dessen Entwicklung in seinem Verhältnis zur Reichsgewalt und 
zu den Ständen einer Betrachtung unterzog. In der kirchengeschichtlichen 
Sektion nahm der Vortrag von Karl Müller (Tübingen) „Die Entstebung 
der evangelischen Kirchenverfassung‘‘ ein weiteres Interesse in Anspruch; 
Redner bot ähnlich wie Kaser eine geschickte Zusammenfassung dessen, 
was sich auf Grund der neuen Quellen und Forschungen zur Zeit über den 
Gegenstand sagen läßt. Den, wie ich hörte, vortrefflichen Vortrag von 
Harry Bresslau (Straßburg) „Internationale Beziehungen im Urkunden- | 
wesen des Mittelalters“ in der Sektion VIII konnte ich leider nicht besuchen. 
Auch auf den Vortrag Haskins’ (Cambridge-Mass.) „Normandy under 


422 Nachrichten und Notizen 1. 


William the Conqueror“ und auf die beiden Vorträge in der Sektion V von 
R. Altamira y Ureva (Oviedo) „L'état actuel des études de l'histoire du 
droit et de l’enseignement de cette science en Espagne“ und Otto Fischer 
(Breslau) „Ziel und Methode des rechtsgeschichtlichen Unterrichts‘ mußte 
ich verzichten. 

Am folgenden Tage (Freitag, 7. August) zog an erster Stelle der Vor- 
trag von Erich Marcks (Hamburg) „Aus Bismarcks Jugend“ ein zahlreiches 
Zuhörerpublikum an. Redner sprach über Bismarcks Studentenjahre in 
Göttingen und Berlin 1832—35. Ohne ganz wichtige neue Materialien be- 

nutzen zu können, vermochte er in der feinen Auffassung, die wir von dem 
_ Biographen Colignys und Kaiser Wilhelms I. kennen, ein beinahe neu an- 
mutendes Bild von dem wichtigen Lebensabschnitt Bismarcks zu geben: wie 
der junge Corpsstudent in dem Göttingen Dahlmanns eine durchaus selbst- 
ständige Stellung sich bewahrte; wie er auch im Corps Haunovera, dem er 
ganz angehörte, uneingeschränkt er selbst blieb, voll wilder Lebenslust und 
strotzend von Lebenskraft, nicht in seinen Leistungen aber in seinem 
Wesen eine Ahnung gebend von seinem späteren national- und welt- 
geschichtlichen Wirken. Eine ähnliche Anziehungskraft übte der in der- 
selben III. Sektion sich anschließende Vortrag von Gerhard Seeliger(Leipzig) 
„Staat und Grundherrschaft in der deutschen Geschichte“ aus. Es war so- 
zusagen die programmatische Erklärung über des Redners Auffassung von 
der allgemeinen historischen Bedeutung der Grundherrschaft, ein Hinaus- 
heben des Problems über den Tagesstreit; der Vortrag wird im Druck dem- 
nächst weiter zugänglich gemacht werden. 

In der hilfsgeschichtlichen Sektion gewährte um die gleiche Zeit Paul 
Maria Baumgarten (Rom) einen interessanten Einblick in seine „paläo- 
graphisch-diplomatische Sammlung von Papsturkunden“. 

Am nächsten Tage (Sonnabend, 8. August) gehörte das Hauptinteresse 
dem allgemeinen Vortrag von Harald Hjärne (Upsala) „Gustav Adolf“. 
Der hochgeschätzte Kenner der osteuropäischen und schwedischen Geschichte 
der ersten Hälfte des 17. Jahrh. gab eine, hier und da mit Einzelheiten 
vielleicht zu sehr belastete, Schilderung der weltgeschichtlichen Persönlichkeit, 
die dem schwedischen Herrscher wie dem Vorkämpfer des Protestantismus 
gleichermaßen gerecht wurde und namentlich über des Königs Rolle auf 
deutschem Boden ein besonnenes Urteil aussprach. In der II. Sektion folgte 
einem Vortrag Yngvar Nielsens (Christiania) „Skandinavische Politik im 
August 1814“, der namentlich über die französischen Hoffnungen Bernadottes 
neues Licht verbreitete, ein Vortrag von Wilhelm Busch (Tübingen) „Bis- 
marck und die Entstehung des norddeutschen Bundes“, der in scharfsinniger 
Interpretation die Begründung des norddeutschen Bundes als Vorbereitung 
für das geeinte deutsche Reich als Bismarcks Leitziel nachwies, dem sich 
alle anderen Pläne und Bestrebungen unterzuordnen hatten. Als dritter 
Vortrag dieser Sektion schloß sich der von P. Joh. Blok (Leiden) „Holland 
und das Reich vor der burgundischen Zeit“ an. Redner suchte darzulegen, daß 
nicht erst in der Zeit der burgundischen Herzöge die Lösung Hollands vom 
Reich erfolgt, sei sondern bereits seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts, und 
hielt seine Ansicht auch gegenüber den Einwänden Gerhard Seeligers 


Nachrichten und Notizen II 423 


gegen die Auslegung der Urkunde Ludwigs des Bayern von 1314 und 
Dietrich Schäfers gegen die Auffassung von den Einflüssen der franzö- 
sischen Kultur aufrecht. Die Sitzung der VII. Sektion (Historische Hilfs- 
wissenschaften) brachte eine Art „Zwischenfall“, indem der päpstliche Prälat 
Paul Maria Baumgarten im Anschluß an den Vortrag des Geheimen 
Archivrats Bailleu „Das Geheime Staatsarchiv in Berlin“ die Liberalität 
der preußischen Archivverwaltung in Zweifel stellte. Die Vortrüge von Max 
Pappenheim (Kiel) „Die künstliche Verwandtschaft im germanischen Recht 
und Siegfried Rietschel (Tübingen) „Die Stadtgründungspolitik Heinrichs 
des Löwen‘ in der Sektion V konnte ich zu meinem Bedauern nicht hören. 

Nach dem sonntäglichen Ruhetag wurde die Arbeit am Montag, 10. August 
wieder aufgenommen. In der allgemeinen Sitzung gab Michael Rostowzew 
(St. Petersburg) in einem Vortrage „Zur Geschichte des römischen Kolonats‘“ 
einen höchst wertvollen Einblick in die reichen Ergebnisse seiner Forschungen. 
Ähnlich tat es Leon Pélissier (Montpellier) mit seinem Vortrage „Origines 
et caractères généraux de la tyrannie (signoria) en Italie au 14. siècle“, 
während Leone Caetani, Principe di Teano in einem Vortrag „Lo stu- 
dio storico dell’ Islam“ eine bemerkenswerte Übersicht über die Entwicklung 
der islamitialen Forschung bot, die er dem Kongreß gleichzeitig in einer 
deutschen Übersetzung gedruckt überreichte. 

Aus den Sektionsvorträgen verdient vor allem der von Arthur Mac 
Giffert (New-York) „Prolegomena to the history of Protestant thought“ 
(Sektion VI Kirchengeschichte) Hervorhebung. Redner vertrat in diesen 
Vorstudien die Ansicht, daß nicht schon die Reformation den Bruch mit 
dem nachchristlichen Scholastizismus herbeigeführt habe, sondern daß dieser 
wirklich tiefgehende Bruch erst die Folge der Kritik des Rationalismus um 
die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts sei; er fand damit die Zustimmung 
Adolf Harnacks. Der später sich anschließende Vortrag von Jean 
Vienot (Paris) „La correspondance de Coligny“ brachte die erfreuliche 
Kunde von der Vorbereitung einer Publikation des Briefwechsels Colignys. 
Die gemeinschaftlichen Mitteilungen von Ferdinand Eichler (Graz), 
Hermann Escher (Zürich) und Richard Fick (Berlin) über „zentrale 
Katalogisierung, Auskunfterteilung und Leihverkehr zwischen den Biblio- 
theken in der Schweiz, Österreich und Deutschland‘ sowie der Vortrag von 
Aksel Andersson (Upsala) „Der internationale Verkehr in Bezug auf 
Darleihung gewöhnlicher (nicht seltener) Druckschriften“ (in der Sektion VIII) 
dienten der Aussprache über die Einrichtungen bezw. Erweiterungen des 
Leihverkehrs zwischen den in- und ausländischen Bibliotheken. Die Reso- 
Jution, über die sich die Sektion schlüssig wurde, soll der Bibliotheks- 
kommission der Assoziation der Akademien und dem preußischen Beirat 
für Bibliotheksangelegenheiten überreicht werden. Im übrigen dürfen in 
dieser Zeitschrift noch genannt werden: aus der Sektion III der Vortrag von 
M. G. Schybergson (Helsingfors) „Die Beziehungen der Göttinger Histo- 
riker zu den schwedischen und finländischen Historikern in der zweiten Hälfte 
des 18. Jahrhunderts“ sowie aus der Sektion V die Vorträge von Ulrich 
Stutz (Bonn) „Das karolingische Zehntgebot‘ und von A. Pirenne (Gent) „La 
formation et le développement des institutions centrales de l'Etat bourguignon “ 


494 Nachrichten und Notizen I. 


Am Dienstag, 11. August, erfuhren die Verhandlungen leider eine un- 
programmüßige Unterbrechung, indem sich eine größere Zahl der Teilnehmer 
veranlaßt sah, einer Einladung nach dem königlichen Schlosse zu Potsdam 
zu folgen, wo sie als Gäste des Kaisers bewirtet wurden. In der Sektion III 
hatte das einige Verlegenheit im Gefolge. Dort hielt Richard Fester 
(Kiel) einen Vortrag über „Die Säkularisation der Geschichte“, eine geist- 
volle Betrachtung über die Entwickelung des Einwirkens kirchlichen und 
weltlichen Geistes auf die Geschichtsbetrachtung. Redner führte, vielleicht 
teilweise etwas allzu bilderreich, aus, wie dem unbegrenzten historischen 
Wissenstrieb der Antike die Herrschaft des mittelalterlichen Supra- 
naturalismus folgte, die dann durch die Emanzipation des Laienstandes 
seit den Kreuzzügen überwunden, jedoch noch einmal durch Reformation 
und Gegenreformation wiederhergestellt wurde, bis im Anschluß an den 
Sieg der Naturwissenschaften die Polyhistorie des 17. Jahrhunderts und der 
Voltairesche Rationalismus des 18. Jahrhunderts die letzten Fesseln ab- 
streiften, so daß für die historische Weltanschauung Rankes Platz geschaffen 
wurde und die ungeheure Horizonterweiterung im 19. und 20. Jahrhundert 
auf keine Schranke mehr stieß. Die gegen die modernismusfeindliche 
Kurie gerichteten Schlußbemerkungen zumal veranlaßten eine Reihe katho- 
lischer Zuhörer sich zum Worte zu melden, doch konnte aus dem ange- 
gebenen Grunde eine Diskussion nicht stattfinden, und es ist bedauerlich, 
daß der Sektionsleiter am folgenden Tage nochmals ausdrücklich darauf 
hinweisen mußte, daß die Einladung zum Hof allein die Ursache für Nicht- 
zulassung der Diskussion gewesen sei. Der Vortrag von Heinrich Finke 
(Freiburg i. Br.) „Der gegenwärtige Stand der vorreformationsgeschichtlichen 
Forschung“ erfuhr aus dem gleichen Grunde keine Diskussion und litt selbst 
unter der Notwendigkeit, den Gegenstand in 35 Minuten zu erschöpfen, was 
bei der Bedeutung der Frage und der Autorität des Sprechenden um so 
bedauerlicher war. Indessen genügten die knappen Mitteilungen des Red- 
ners um von der reichen Fülle der jüngst geleisteten und der demnächst 
zu erwartenden Arbeiten auf diesem Gebiete sowie von den im Vorder- 
grunde stehenden Problemen und Aufgaben einen Eindruck zu geben. 
Leider erhielt ich zu spät davon Kenntnis, daß der Vortrag von Erich 
Haenel (Dresden) „Die historische Waffenkunde im Rahmen der Kultur- 
geschichte“ (in Sektion VIII) abgehalten wurde, als daß ich ihn noch be- 
suchen konnte. Der Kollision wegen konnte ich nicht hören: den Vortrag 
von Karl Lamprecht „Die kultur- und universalgeschichtlichen Bestre- 
bungen an der Universität Leipzig‘ in der Sektion IV sowie die Vorträge 
von À. Dopsch (Wien) „Die ältere Sozial- und Wirtschaftsverfassung der 


+ Alpenslawen und H. Sieveking (Zürich) „Die kapitalistische Entwicklung 


in den italienischen Städten des Mittelalters“ in der Sektion V. 

Der Schlußtag, Mittwoch 12. August, wies ein besonders reiches 
Programm auf, zumal von dem Vortage in einigen Sektionen noch Rück- 
stände zu verzeichnen waren. Von zwei großen Publikationsunternehmungen 
konnte zunächst der Kongreß unter großem Beifall Kenntnis nehmen. In 
der kombinierten Sitzung der Sektionen III und VI entwickelte Paul Kehr 
(Rom) den Plan einer Germania sacra. Redner begründete nach einem 


Nachrichten und Notizen II. 425 


Rückblick auf frühere Bestrebungen ähnlichen wenn auch nicht derart 
umfassenden Charakters ausführlich sein Projekt, das die Materialien zur 
Geschichte der alten deutschen Bistümer, der Kathedral-, Kollegial- und 
Pfarrkirchen, der Abteien und Klöster bis herab zu den Oratorien und 
Kapellen umfassen soll, aufgebaut auf den archivalischen und literarischen 
Quellen selbst in möglichst knapper, präziser, statistischer Form unter 
Heranziehung der gesamten Literatur, und er empfahl den Plan dem Kartell 
der deutschen Akademien. Albert Brackmann (Marburg) gab an- 
schließend an diesen Bericht noch Einzelheiten an der Hand eines dem 
Kongreß in Probedruck vorgelegten Entwurfs für das Bistum Freising. 
Die andere Publikationsmitteilung, die Georg Loesche (Wien) (in der 
Sektion VI) machte, betraf die seit einigen Jahren in Vorbereitung be- 
griffenen „Monumenta Austriae evangelica“, die der Geschichte des Pro- 
testantismus in Österreich vom Beginn bis auf die Gegenwart gewidmet 
sind und beginnend mit einer umfassenden Bibliographie und in Veröffent- 
lichungen der Kirchen- und Schulordnungen sowie Regesten aus in- und 
ausländischen Archiven sich ausbauend in einer Gesamtdarstellung im 
Rahmen der allgemeinen Kirchen- und Geistesgeschichte ihren Abschluß 
finden sollen. 

Von den übrigen Vorträgen nahm ein besonderes Interesse der von 
Sebastian Merkle (Würzburg) „Die katholische Beurteilung des Auf- 
klärungszeitalters“ in Anspruch (kombinierte Sitzung der Sektionen III 
und VI). Ausgehend von der Notwendigkeit der Scheidung zwischen 
katholischer und protestantischer Aufklärung erörterte Redner die Ver- 
dienste, die sich die Aufklärung um die Theologie, die Universitäten und 
die Volksschule, insonderheit um die Katechese erworben habe, und wies 
in Einzelausführungen auf die verkehrten Urteile hin, die diese Leistungen 
namentlich auf katholischer Seite gefunden hätten. Er hob die Bedeutung 
der Forderung einer Reduktion der Feiertage und der Kirchweihen hervor, 
die Bemühungen an Stelle der sterilen konfessionellen Polemik die Toleranz 
zu pflegen sowie den Kampf gegen den Aberglauben und die Beseitigung 
der Hexenprozesse. Auch die Sittlichkeit habe keineswegs tiefer gestanden 
als zu andern Zeiten, wenn auch Einseitigkeiten und Fehler der Bewegung 
nicht geleugnet werden sollten. 

Die drei bemerkenswerten Vorträge der Sektion V konnte ich leider 
nicht hören: G. des Marez (Brüssel) „Considerations sur l’origine des 
associations professionelles en Belgique au moyen âge“; F. Rachfahl 
(Gießen) „Über einige Grundfragen der landständischen Verfassung“; 
E. de Hinojosa y Naveros (Madrid) „L’element germanique dans le 
droit espagnol. 

Die kirchengeschichtlichen Sitzungen beschloB ein Vortrag von Jean 
Lulvès (Hannover) „Päpstliche Wahlkapitulationen“, der in klaren Um- 
rissen die Entwicklung der Wahlkapitulationen von 1352 bis ins 18. Jahr- 
hundert zeichnete, im Zusammenhang mit den Wandlungen, die das zum 
Absolutismus aufsteigende Papsttum und das zum sozialen Beamtentum 
absteigende Kardinalat in diesen Jahrhunderten durchmachte. Den Ausklang 
der Verhandlungen in der III. Sektion bildete nach einem Vortrag Alfred 


426 Nachrichten und Notizen Il. 


Sterns (Zürich) „Friedrich Wilhelm IV. und Metternich im Jahre 1842“ 
derjenige von Martin Spahn (Straßburg) „Die Presse als Quelle der neuesten 
Geschichte und ihre gegenwärtigen Benutzungsmöglichkeiten“, der das Ver- 
dienst in sich schließt, eine Frage, die jeden Historiker der jüngsten Ver- 
gangenheit bereits beschäftigt hat, zusammenhängend erörtert und weiteren 
Beratungen und hoffentlich auch Entscheidungen näher gebracht zu haben. 
In der Sitzung VIII entwickelte nach einem Referat A. Wredes (Marburg) 
„Der Sprachatlas des Deutschen Reichs“ Fritz Curschmann (Greifswald) 
den „Plan zu einem historischen Atlas der alten Provinzen des preußischen 
Staates“ und erfreute noch Hermann Krabbo (Berlin) mit dem höchst ge- 
langenen Versuch an Hand von zwei von ihm angefertigten Kartenskizzen 
„Nordeuropa in der Vorstellung Adams von Bremen“ vorzuführen. Dann eilte 
alles in die letzte allgemeine Sitzung, die Vorträge aus dem literar- 
geschichtlichen, germanistischen und kirchengeschichtlichen Gebiete und am 
Ende die feierliche Schließung des Kongresses brachte. Eine Einladung 
der griechischen Regierung, den nächsten internationalen Kongreß der 
historischen Wissenschaften 1918 in Athen abzuhalten, war unter Wahrung 
des Vorrechtes für den übernächsten Kongreß zu Gunsten der von der 
englischen Regierung ergangenen zurückgezogen worden; so wurden unter 
lebhaftem Beifall London, Cambridge und Oxford als die Stätten des 
Kongresses von 1913 gewählt. 
Leipzig. Paul Herre. 


Heinrich Willers, Neue Untersuchungen über die römische Bronze- 
industrie von Capus und von Niedergermanien besonders auf die Funde 
aus Deutschland und dem Norden hin. Mit 56 Abbildungen im Text 
und 8 Lichtdrucktafeln. 111 8. gr. 4°. Hannover und Leipzig, Hahn- 
sche Buchhandlung 1907. 8 Mark. 

Wie schon die Fassung des Titels dieses so verdienstvollen Buches 
verrät, ist es eine schwierige Aufgabe, die verschiedensten Funde in einem 
größeren Zusammenhange wissenschaftlich zu bearbeiten. Der Verfasser 
betont selbst wiederholt das Problematische seines Beginnens. Aber der 
Anfang muß doch einmal gemacht werden. 

In dem ersten Abschnitt (Campanisches Bronzegeschirr der La Tènezeit), 
wo die 14 bisher in Hannover gefundenen Bronzeeimer mit andern 83 Eimern 
verschiedener Herkunft sorgfältig verglichen werden, kommt W., abweichend 
von seiner Aufstellung in seinen „Römischen Bronzeeimern von Hemmoor“ 
(1901, S. 113) zu folgendem Resultat: Diese Eimer, alle gegossen bezw. 
gelötet, stammen wohl aus Capua, wo noch lange der Bronzeguß geblüht 
hat. Von Händlern Aquileias, z. B. den Barbiern, den Statiern, sind sie 
nach Pannonien, Böhmen und dem deutschen Norden vertrieben worden. 
Die Fabrikation fällt für die Mehrzahl in die Zeit von 125—25 vor Chr. 
andere weisen sogar auf das 1. Jahrh. nach Chr. Die wenigen Bronze- 


Nachrichten und Notizen II. 427 


kasserollen der La Tènezeit gehören nach ihrem Typus in die Jahre 150—100 
vor Chr. 

Im Laufe des 2. Jahrh. nach Chr. erwuchs Aquileia für das nordische 
Absatzgebiet am Rhein und zwar in Gressenich (5 km östlich von Stolberg) 
eine Konkurrenz, die eine in Material (Messing) und Form (Eierbecherform) 
ganz andere, technisch und künstlerisch vollendete Eimerklasse schuf. Sie 
dauerte bis 300 nach Chr. Der Ausfuhrhafen nach dem germanischen 
Norden scheint Vechten (Fectio) am Krummen Rhein etwas oberhalb Utrecht 
gewesen zu sein. Vgl. Abschnitt 2: Die Heimat der Bronzeeimer vom 
Hemmoorer Typus. 

Im 3. Kapitel behandelt W. wieder 37 andere Bronzeeimer verschiedener 
Herkunft, alle breit und niedrig und mit gewundenen Kannelüren. Auch 
diese sind ihm jetzt nicht mehr gallisch, sondern kapuanisch, wie auch die 
beigefügten Kasserollen, Kellen und Siebe. Alle sind sie auch gegossen und 
zwar in einem Guß hergestellt. Die Form ist „völlig neu und durch keinerlei 
Übergänge angebahnt‘. Verfertigt wurden sie vom Jahre 85 nach Chr. an 
Jahrzehnte hindurch. 

Auffälligerweise zeigen gerade die Kasserollen, Schalen, Kellen und 
Siebe oft einen Fabrikstempel. Darüber handelt der 5. Abschnitt. Gerade 
diese Stempelinschriften (die Cipier und Ansier in Capua) liefern W. den 
. Hauptbeweis für den capuanischen Ursprung dieses im Norden gefundenen: 
Bronzegeschirrs aus der frühen Kaiserzeit. Um die Wende des ersten Jahr- 
hunderts begegnen uns dann Sklaven-, Geschäftsführerstempel, die darauf 
schließen lassen, daß die jetzt hergestellten Bronzeerzeugnisse wohl aus 
Gallien stammen. Eine genaue Aufzählung der Stempel schließt das Kapitel 
(S. 85—98). | 

Die Abschnitte 6 und 7 (Weihgeschenke als Ausfuhrartikel; ein Fund 
von römischen Denaren aus der Feldmark des Rittergutes Franzburg bei 
Hannover) fallen zwar außerhalb des Rahmens unseres Buches, sind aber 
nicht minder beachtenswert. Der Franzburger Münzenschatz, umfassend 
80 Denare, 19 darunter aus Cäsars, 5 aus Augustus’ Zeit, ist mit den bisher 
auf dem Boden des freien Germaniens gefundenen römischen Münzen für 
W. ein Beweis für einen direkten römischen Handel, der vom Niederrhein 
ausging und bis in das 2. Jahrhundert sich auf das Küstengebiet der Nord- 
see beschränkte, dann aber auch in die Ostsee hinübergriff. Sind doch 
„allein auf der kleinen Insel Gotland 4200 römische Münzen gefunden 
worden. Einen lebhaften Gegensatz bildet die Provinz Westfalen, die kaum 
500 Römermünzen aufzuweisen hat, also für den römischen Handel kaum 
in Betracht gekommen ist.“ 

Hierzu fügen wir hinzu, daß in Dortmund sowohl im Vorjahre wie im 
heurigen Januar zwei größere Münzfunde geglückt sind und auch Werler 
Privatleute einige Münzen besitzen, die unserm Verfasser wohl unbekannt 
geblieben sind. Er scheint überhaupt auch an andern Stellen seiner um- 
fassenden Arbeit die neuere und neueste Literatur nicht allzusehr berück- 
sichtigt zu haben. Sonst hätte er nicht trotz Dragendorff „von der um 
150 nach Chr. aufblühenden Terrasigillatafabrikation des römischen Rhein- 
zabern‘" gesprochen (S. 84) und (S. 76) Aliso in Haltern festgelegt. Im 


428 Nachrichten und Notizen II. 


übrigen aber glauben wir, daß mit diesen „neuen Untersuchungen‘ 
ein beschtenswerter Grund auf diesem Gebiete gelegt ist, und „es steht 
zu hoffen, daß in absehbarer Zeit eine Gesamtgeschichte der capuanischen 
Bronzeindustrie geschrieben werden kann“ (S. 25). 

Magdeburg. ` H. Nöthe. 


Eusebius Kirchengeschichte herausgegeben von Eduard Schwartz. 

Kleine Ausgabe. Leipzig, Hinrichs 1908. 442 S. 4 M. 

Der Text der kleinen Ausgabe der Eusebianischen Kirchengeschichte 
ist ein getreuer Abdruck der großen, deren zweiter Band gleichzeitig er- 
scheint. Es wird dadurch das wichtigste Werk der alten Kirchengeschichte 
einem weiteren Kreise, der sich die große Ausgabe nicht anzuschaffen 
vermag, für einen überaus billigen Preis zugänglich gemacht. Über die 
Ausgabe von Schwartz brauche ich nichts zu bemerken, hat doch bereits 
Jülicher den ersten Band in der Theologischen Literaturzeitung 1904 S. 289 
als das Muster einer Edition bezeichnet, wie wir sie allen Kirchenschrift- 
stellern wünschen. Die kleine Schwartzsche Ausgabe wird die bisher für 
Unterrichtszwecke gebrauchte Dindorfsche Ausgabe verdrängen. Während 
in der großen Ausgabe der von Mommsen revidierte Text der Rufinschen 
Übersetzung der Eusebianischen Kirchengeschichte beigegeben ist, ist dieser 
in der kleinen Ausgabe fortgelassen. Der Apparat enthält eine Auswahl 
von Varianten der Handschriften und der Übersetzungen der Kirchen- 
geschichte. Schwartz bemerkt in der Vorrede, daß er die Varianten auf- 
genommen habe, die für die recensio Bedeutung haben oder sonst irgendwie 
Interesse boten. So gibt er z. B. auch die bedeutsamen Varianten des 
Hieronymus, de viris illustribus, und des Lactantius zu dem Mailänder 
Toleranzedikte des Konstantin und Licinius. Auch die Hinweise der 
größeren Ausgabe auf wichtige Literatur wie z. B. auf die Forschungen 
Zahns und die Beurteilung, die das Edikt des Kaiser Hadrian an den 
Landtag Asiens durch Harnack gefunden hat, sind in die kleinere Ausgabe 
aufgenommen. Da die Zeilen- und Seitenzahlen der großen Ausgabe am 
Rand der kleinen Ausgabe beigefügt sind, sind die Prolegomena und 
Indices, die auch die Kaiserliste, die Bischofslisten und die Ökonomie der 
Kirchengeschichte Eusebs enthalten werden, auch für die Besitzer der 
kleinen Ausgabe brauchbar. Die Prolegomena und Indices — letztere sind 
schon gedruckt — sollen noch im Laufe dieses Jahres erscheinen. Durch 
die kleine Ausgabe von Schwartz wird die Kirchengeschichte des Eusebius 
mithin nicht nur in einer vortrefflichen, sondern auch in einer außerordent- 
lich preiswerten und vorzüglich ausgestatteten Ausgabe allen Interessenten 
dargeboten. 

Heidelberg. G. Grützmacher. 


Meiche, Alfred, Die Burgen und vorgeschichtlichen Wohnstätten der 
Sächsischen Schweiz. Im Auftrage des Gebirgsvereins für die Sächsische 
Schweiz (unter Mitwirkung zahlreicher Forscher) herausgegeben. Mit 
79 originalen oder seltenen Bildern, Grundrißzeichnungen und Karten. 
Dresden, Wilhelm Baensch, 1907. X und 360 Seiten. Gr. 8°. 


Nachrichten und Notizen I. 429 


Das Seiner Majestät König Friedrich August von Sachsen gewidmete 
und würdig ausgestattete Werk ist, wie das Vorwort hervorhebt, in Ver- 
folgung früher beschrittener Pfade der wissenschaftlichen Erschließung der 
Geschichte der Sächsischen Schweiz gewidmet, deren Vergangenheit noch 
immer hier und da ein tiefes Dunkel umhüllte.e Darum schien es dem 
Vorstande des Gebirgsvereins geboten zu sein, nicht nur die geringen 
Spuren vorgeschichtlicher Siedelungen festzustellen, sondern auch die von 
der Vernichtung stark bedrohten Burgenreste zu vermessen, zu beschreiben 
und die Geschicke ihrer ehemaligen Bewohner zu erkunden. Von den ver- 
schiedensten Seiten her erfreuten sich die Bearbeiter wohlwollender Unter- 
stützung. Ihre Ausführungen stützen sich durchweg teils auf Untersuchungen 
an Ort und Stelle, teils auf Urkunden (Akten eingeschlossen), teils auf eine 
oft recht reichhaltige gedruckte Literatur, die, wenn eine solche überhaupt 
vorhanden war, am Ende eines jeden Abschnitts sorgsam verzeichnet ist. 

Die Verfasser sind bei ihren Arbeiten dem Grundsatze gefolgt, im 
Gegensatze zu den mannigfachen Irrtiimern und Fabeleien ihrer Vorgänger 
die Ergebnisse ihrer eigenen Forschung durchweg quellenmäßig zu be- 
gründen, gewagter Vermutungen sich zu enthalten und etwaige Schlüsse 
aus vorgefundenen Bauresten sachkundigen Fachmännern zu überlassen. 

Das so zustande gekommene Werk berichtet trotz seinem Titel gar 
wenig von vorgeschichtlichen Wohnstätten in dem bezeichneten Gebiete, 
aus dem einfachen Grunde, weil das Elbsandsteingebirge viel länger, als 
andere Gegenden Deutschlands, genauer etwa bis zum Jahre 1000 n. Chr. 
eine öde Wildnis geblieben ist, obwohl sehr alte vorgeschichtliche Sie- 
delungen elbaufwärts bis Pirna nachgewiesen sind. Nur auf dem in der 
Nähe des Königsteins gelegenen, wild zerklüfteten Pfaffensteine ist bisher 
eine wohl nur vorübergehend in gefahrvoller Zeit besetzt gewesene Sie- 
delung der älteren Lausitzer oder ostdeutschen Bronzekultur aus dem Ende 
des zweiten vorchristlichen Jahrtausends aufgefunden und von sachkundiger 
Seite beschrieben worden. Der bei weitem größte Teil des Werkes gilt 
der Beschreibung sowohl der noch bestehenden, wie auch der eingegangenen 
Burgen und Burgstätten des Elbgeländes, wie es durch die Flüsse Wesenitz 
und Müglitz begrenzt ist. Dabei sind für die Gliederung des Stoffes sowohl 
geographische wie geschichtliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Die 
Orte, deren Geschichte mehr oder minder ausführlich in dem Buche be- 
handelt ist, sind Stolpen, Liebetal, Dohna, Weesenstein, Sonnenstein, König- 
stein, Lilienstein, Wehlen, Lohmen, Rathen, Hohnstein und Wildenstein 
und zahlreiche, in der Nähe der letztgenannten beiden gelegene Raub- 
schlösser, die an dieser Stelle ungenannt bleiben, zumal unter ihnen auch 
solche sind, über deren Lage sogar noch bis vor kurzer Zeit ein dichtes 
Dunkel gelagert hat. 

Das Werk ist, wie schon der Titel andeutet, mit Grundrissen, Bildern 
und Karten, von denen viele bisher nur schwer zugänglich waren, reich 
ausgestattet, wofür jeder Leser dem Verfasser und dem Verleger dankbar 
sein wird. Die Beigabe eines Personen-, Orts- und Sachregisters ist , für 
diesmal“ der Kosten und sonstiger Umstände halber unterblieben. Für den, 
der das Buch zu bestimmten Forschungszwecken befragen will, ist das 


430 Nachrichten und Notizen II. 


natürlich nicht erwünscht. Noch mehr aber habe ich eine allgemeine 
Übersichtskarte über dar ganze in dem Buche behandelte Gebiet, die doch 
wohl ohne große Kosten herzustellen war, vermißt. 

Nur wenige Flüchtigkeiten oder unbemerkt gebliebene Satzfehler sind 
mir aufgestoBen. S. 23 z. B. sollte es natürlich heißen: „Die vasa sacra, 
welche beim Gottesdienste gebraucht wurden, sind in die Garnisonkirche 
nach Dresden abgegeben worden.“ Auf S.181 wird statt Zeyrenstein rich- 
tiger Zcyrenstein (jetzt Zschirnstein) zu lesen sein. Daß (S. 151) der Name 
Wehlen in manchen Urkunden wirklich auf Wöllmen bei Eilenburg zu be- 
ziehen sei, bezweifle ich, da die älteste urkundliche Form dieses Orts- 
namens Wiltuwum lautet. 

Wenn sonach noch manche Wünsche, deren Berechtigung ja auch der 
Herausgeber anerkannt hat, der Erfüllung in einer zweiten Auflage harren, 
so läßt sich doch nicht verkennen, daß das Werk schon jetzt im ganzen 
eine hochverdienstliche Leistung ist, die eine Fülle bisher völlig unbekannter 
oder unzulänglich überlieferter Tatsachen und Verhältnisse zur allgemeinen 
Kenntnis bringt und nicht nur von dem Historiker, sondern auch von dem 
wanderlustigen Naturfreunde, der die von ihm besuchte großartige Land- 
schaft auch geschichtlich belebt sehen möchte, mit Vorteil und Genuß 
benutzt werden wird. 

Eisleben. H. Größler. 


Urkundenbuch des Klosters Paulinzelle. Namens des Vereins für 
thüringische Geschichte und Altertumskunde herausgegeben vom Gym- 
nasialprofessor Dr. Ernst Anemüller in Detmold. 1. und 2. Heft. 
(1068—1543.) „Thüringische Geschichtsquellen‘“‘, Neue Folge. IV. Band. 
Der ganzen Folge VII. Band, gr. 8°. XII u. 581 Seiten. Jena, Gustav 
Fischer, 1889 und 1905. Preis: Geh. 4 M. bezw. 11 M. 

Dem kleineren 1. Hefte des Paulinzeller Urkundenbuches ist nach 
16jähriger Pause das weit umfangreichere und seit langem sehnlichst er- 
wartete 2. Heft gefolgt. Den erwünschten raschen Fortgang der Arbeit 
hemmten mannigfache Hinderungsgründe in des Herausgebers dienstlichen 
Verhältnissen, sowie die Menge des zu verarbeitenden Stoffes und vielfache 
dazu nötige Reisen. Andrerseits ist aber für die Sorgfalt und Gründlich- 
keit in der Behandlung der Urkunden diese Verzögerung vielleicht sogar 
von großem Vorteil gewesen. Die nun abgeschlossen uns vorliegende Ver- 
_ öffentlichung enthält 595 Urkunden, welche in kritischer Weise und nach den 
von O. Posse für den „Codex diplomaticus Saxoniae regiae“ aufgestellten, 
vom Verein für thüringische Geschichte und Altertumskunde angenommenen 
Editionsprinzipien teils in extenso, teils in der Form von Regesten ab- 
gedruckt worden sind. Die Hauptausbeute für E. Anemüllers Paulinzeller 
Urkundenbuch, für das schon früher sein verstorbener Vater, der fürstliche 
Archivrat Prof. Dr. Anemüller in Rudolstadt, Material zu sammeln be- 
gonnen hatte, boten vor allem das Fürstl. Schwarzburg-Sondershäus. Landes- 
archiv zu Sondershausen und das Fürstl. Geheime Archiv zu Rudolstadt. 
Vom Stiftssyndikus in Zeitz war dagegen, wie sich Herausgeber im Vorwort 
bitter beklagt, trotz mehrfacher Anfragen keine Nachricht über die im 


Nachrichten und Notizen II. 431 


Zeitzer Stiftsarchiv befindlichen Paulinzeller Urkunden zu erhalten; ihm 
erging es ebenso wie Dr. Albert Brackmann (vgl. Nachrichten von der Kgl. 
Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philolog.-histor. Klasse, 1902. 
S. 194 und 202), der ebenfalls ein Lied von der Liebenswürdigkeit des 
Zeitzer Stiftssyndikus bei archivalischen Auskünften zu singen weiß. Jeder 
von den 595 mitgeteilten Urkunden (S. 1—482), welche die Zeit von Mai 
1068 bis 9. Dezember 1543 (auf den Titelblättern ist versehentlich immer 
das Jahr 1534 angegeben) umfassen, sind nähere Angaben über Handschrift, 
Fundort, Abschrift, Druck u. dergl. beigefügt. Der mit Dank willkommen 
zu heißenden Publikation, die als wertvolle Bereicherung der Quellenwerke 
zur thüringischen Geschichte begrüßt werden muß, sind auf S. 483—578 
ein ausführliches, die Benutzung sehr erleichterndes Register und auf 
S. 579—581 noch einige Nachträge und Berichtigungen angegliedert. Mit 
lebhaftem Bedauern müssen wir es jedoch leider konstatieren, daß dem 
willkommenen Werke, keine dem Benutzer die Paulinzeller Klostersiegel 
im Bilde vorführende Tafeln beigegeben worden sind. 
Metz. K. v. Kauffungen. 


H. Fischer, Der heilige Franziskus von Assisi während der Jahre 1219—1221. 
Freiburg i. Schw. 1907. (Freiburger hist. Studien, herausgeg. von Büchi, 
Kirsch, Mandonnet, Schnürer, Steffens, Zeiller. Heft IV, 144 S.) 

Fischers Schrift zeigt zweierlei: daß die deutsche Forschung über 

Franz von Assisi sich immer mehr im Gegensatz zu Sabatier konsolidiert, 

und daß eine sorgfältige kritische Einzeluntersuchung in dunkle Perioden 

dieses Heiligenlebens Licht zu tragen vermag. Fischers Arbeit ist scharf- 
sinnig und unabhängig geschrieben — seine Freiburger Landsleute Mandonnet, 

Schnürer und vor allem Felder entgehen seinen zumeist einleuchtenden 

Richtigstellungen so wenig wie Sabatier, Karl Müller und Böhmer. Seine 

Ergebnisse für die Jahre 1219— 1221 sind folgende. Er läßt Franz im Juni 

oder Juli 1219 nach Ägypten gehen, schon im November nach Syrien und 

Ende des Jahres wieder nach Italien, wo er Anfangs Januar 1220 ein- 

getroffen sein soll. Zu den inzwischen entstandenen inneren Veränderungen 

und Konflikten des Ordens — F. läßt die verschärften Fastenvorschriften 
auf einem Herbstkapitel 1219 entstehen — nimmt Franz zuerst in Bologna 

Stellung, wo er durch die (‘ründung einer Gelehrtenschule das Armutsideal 

schwer verletzt sieht. Er geht nach Viterbo zur Kurie und bittet sich Kar- 

dinal Hugolin als Protektor aus; er trifft bei dieser Gelegenheit — also in 
den ersten Monaten des Jahres 1220 — in Viterbo mit Dominikus zusammen. 

Auf dem Pfingstkapitel 1220 wird die ordensmäßige Organisation der 

Minoriten auf Betreiben der Kustoden und Kardinal Hugolins geschaffen; 

Franz legt das Amt eines Generalministers nieder und Petrus Cataneus 

tritt an seine Stelle. Vorarbeiten für eine neue Regel werden begonnen 

und auf dem Mattenkapitel von 1221 erfolgt die Einführung dieser ersten 

Ordensregel an Stelle der älteren primitiven Vorschriften. 

Diese neue Chronologie Fischers hat viel Gewinnendes — der innere 

Zusammenhang der Ereignisse wird besser als zuvor. Daß es sich in Bologna 

um eine ,Gelehrtenschule“ der Minoriten handelte, will mir nicht recht 


432 Nachrichten und Notizen Il. 


eingehen; die dafür verwendeten Quellen sind spät und unzuverlässig. 
Schon an einer festen Niederlassung konnte sich der Zorn des Heiligen 
genugsam entwickeln. Wesentlich aber ist, daß Fischer bei dieser Gelegen- 
heit Franzens Verhältnis zur Wissenschaft im Gegensatz zu Felder so ab- 
lehnend schildert, wie es wirklich war. Die Stellung der Kurie (die Franz 
selber zu Hilfe rief, um die Konflikte im Orden zu lôsen) ist vorurteilsfrei 
geschildert: man sieht, wie die Kurie, einmal gerufen, ihre eigenen Wünsche 
bei der Neugestaltung des Ordens mit wirksam werden läßt. Daß Franz 
seitdem die Entwicklung seines Werkes mit Schmerz betrachtet hat, ist 
auch für Fischer eine selbstverständliche Tatsache. — Diese erfreuliche 
Arbeit zeigt, daß Schnürers Thätigkeit auf diesem Gebiete zu neuen frucht- 
baren Forschungen Anregung geboten hat. 
Tübingen. Walter Goetz. 


Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia sumptibua 
comitiorum regni Bohemiae ediderunt ad recensendos historiae Bohemicae 
fontes delegati. Tomus II. Acta Innocentii VI. 1352—1362 opera 
Joannis Friderici Novák. Pragae 1907, typis Gregerianis. 

Vorliegender Band enthält 1323 ganz oder auszüglich wiedergegebene 

Stücke, die größtenteils den Registern Papst Innocenz VI. im vatikanischen 

Archiv entnommen sind. Die Hauptmasse derselben bezieht sich wieder 

wie im I. Bande auf Verleihung von Benefizien und Exspektanzen. Anzu- 

erkennen ist, daß der Herausgeber die formelhaften Bestandteile der Ur- 
kunden so weit als möglich zu kürzen bestrebt war. Unerfindlich ist mir 
aber, weshalb die das Bistum Lebus im Lande über der Oder, der späteren 

Neumark, betreffenden Urkunden aufgenommen worden sind. Nicht zu 

billigen ist es ferner, daß auch in diesem Bande die Taxvermerke der 

päpstlichen Register rein mechanisch wiedergegeben wurden; der Heraus- 
geber hätte sich an die von Lang, Acta Salzburgo-Aquilesensia, befolgte, 
vereinfachte und raumsparende Auflösung in arabischen Ziffern halten sollen. 

Mit Recht sind alle politischen Briefe Innocenz VI. an Karl IV., weil sie 

sich auf dessen kaiserliche Politik beziehen und jetzt von den Franzosen 

bei Herausgabe der avignonesischen Register einbezogen werden, weg- 
gelassen worden. Nur zwei Briefe (n. 995 und 1186) sind aufgenommen 
worden, in denen sich Innocenz entschuldigt, weshalb er der Bitte Karls 
um Aufhebung der beiden gegen Kaiser Heinrich VII. erlassenen Dekretalen 

Clemens V. nicht willfahrt habe. Als für die kirchliche Verfassungs- 

geschichte Böhmens wichtiges Stück ist ferner n. 752 hervorzuheben, in 

welchem der Prager Erzbischof Ernst den Papst um Ermächtigung zur 

Provision der neun Archidiakonate seiner Diözese mit tauglichen Personen 

bittet und die Erlaubnis nur für zwei derselben erhält. Bisher nahm man 

für die 2. Hälfte des 14. Jahrh. zehn Archidiakonate in der Prager Diözese 
an (Kalousek, Výklad k historické mapě Čech, 13). Interessant ist ferner 

n. 164, woraus hervorgeht, daß Karl IV. in zwei Fällen, wo für zwei Kleriker 

Exspektanzen auf Kanonikate am selben Kapitel vom selben Tage datiert 

waren, das Ersuchen stellte, das Datum in dem Briefe des einen der beiden 

Kleriker um einen Tag später anzusetzen, weil die Briefe für beide zugleich 


Nachrichten und Notizen II. 433 


propter concurrenciam date litterae per cancellariam S. V. transire non 
possunt. In n. 1004 weiß der Herausgeber nicht, wo er Tuderstat zu suchen 
habe; es ist offenbar Duderstadt im sog. Eichsfelde (östlich von Göttingen). 
In n. 1260 und 1263 soll es Ceue (d. i. Cevae) statt Cene heißen. Der 
fleißig gearbeitete Index ist leider nicht nach einheitlichen Grundsätzen 
angelegt. Während in vielen Fällen als Schlagwort für die urkundlichen 
Belege mit Recht die daselbst gegebene Namensform gewählt ist, wurde in 
andern Fällen hievon abgegangen und als Schlagwort der moderne tschechi- 
sche Ortsname gewählt. So begegnet p. 539 als Schlagwort Bystes Velkä, 
während der Ort in der Urkunde selbst den Namen Heynreichs führt. 
Ebenso weist keiner der unter dem Schlagwort Crnovia p. 557 angeführten 
Belege die Namensform Krnov auf, alle dagegen die alleinige Bezeichnung 
Jegerdorph. p. 566 findet sich zum Schlagwort Fulstejn im urkundlichen 
Beleg der Name Fullenstein. p. 575 bringt das Schlagwort Hukvaldy 
Belege, in denen der Ort nur Hokenwalde oder verderbt Hokenwilde (d. i. 
Hochwald) heißt. Vgl. ferner p. 577 unter Jevíčko den Beleg, wo der Ort 
Gews genannt wird; auch unter Jilovy (ebenda) finden sich nur die Namen 
Uglauia, Elaw, Euleu. Unter Litrbachy (p. 585) gibt es nur Belege mit 
der verderbten Namensform Luchirbach (Lauterbach), unter Manětín (p. 589) 
nur solche mit Meneting, unter Mikulov (p. 591) nur einen mit der ver- 
derbten Form Nichilsburl (Nikolsburg), unter Mizholez (p. 593) nur die Form 
Myesholz. Endlich findet sich in der Inhaltsangabe am Kopfe der n. 292 
und 359 zuerst der Name Říše genannt und nur daneben eingeklammert 
Reusch, obwohl in den Belegen nur die Form Reuz vorkommt. In allen 
diesen Fällen, die sich noch vermehren ließen, bringen die unter tschechi- 
schen Schlagworten gebrachten Belege nur deutsche, nicht tschechische 
Namensformen; selbst die verderbten Formen gehen auf die deutschen Be- 
zeichnungen zurück. Eine Zurücksetzung der deutschen Ortsnamen für 
damals und heute noch deutsche Orte findet überdies in vielen Fällen auch 
dort statt, wo als Schlagwort zwar die urkundliche Namensform gewählt 
ist, aber neben ihr die modernen Bezeichnungen beigesetzt sind. Für 
deutsche Orte Böhmens und Mährens wird an erster Stelle der tschechische, 
dann erst der deutsche, für die Schlesiens meist zuerst der polnische, dann 
der tschechische und zuletzt der deutsche Name genannt (z. B. Vratislavia, 
b. Vratislav, pol. Wrocław, g. Breslau). Endlich sei noch bemerkt, daß der 
Ort Lacus (p. 581) weder Rybník noch Rybníček bedeuten wird, sondern 
Seestadl, wie schon aus dem Umstande hervorgeht, daB das betreffende 
Stück (n. 693) eine Supplik des nahen Abtes von Postelberg ist. p. 611 
sind unter Praga in der Klammer drei bis zur Unkenntlichkeit verderbte 
Namen verzeichnet, aber die betreffenden Urkundennummern oder Seiten- 
zahlen finden sich nicht angemerkt. 
Prag. Emil Werunsky. 


Dr. Oskar Emmerig (München, Kgl. Maria-Theresia-Realschule): “The 
Bataile of Agyncourt’ im Lichte geschichtlicher Quellenwerke. I. 
Münchener Inauguraldissertation. Nürnberg, Buchdruckerei von Robert 
Wieser. 1906. 67 Seiten. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 8. 80 


434 Nachrichten und Notizen II. 


Diese Promotionsschrift bezeichnet sich zwar nicht nur auf dem Titel 
als Nr. I der Untersuchungen über die Dichtung ‚The Bataile of Agyncourt“ 
im Lichte geschichtlicher Quellenwerke, sondern auch das Vorwort kündigt 
nach dieser „Art Einleitung" zu einer größeren, als Dissertation vorgelegten 
Arbeit, nämlich der kritischen Neuausgabe dieses Lydgate zugeschriebenen 
mittelenglischen Gedichtes (dessen Aufschrift stammt vom Verfasser dieser 
Studien) drei weitere Teile an: eine Kritik der (Text-JÜberlieferung, eine 
Prüfung der Autorschaft, eine genaue Wiedergabe des in drei Versionen 
überlieferten Textes: letztere drei seien vorläufig bei Sir Harris Nicholas, 
History of the Battle of Agincourt, London 1832*, p. 301 ff., 303ff., Ap- 
pendix 69 ff. zugänglich. Aber gerade diese vorliegende Abhandlung bietet, 
überdies völlig in sich abgeschlossen, eine solche Menge bedeutsamer und 
anziehender geschichtlicher Momente dar und beschäftigt sich überhaupt 
mit den Beziehungen der zwischen 1415 und 1422 entstandenen historischen 
Ballade vom glänzenden Siege Heinrichs V. von England über die Fran- 
zosen bei Ag(z)incourt am 26. Oktober 1415 zu den mit dieser politisch wie 
literarisch (Shakespeares „King Henry V.“) einschneidenden nationalen Tat 
zusammenhängenden Ereignissen. Diese für mittelalterliche Chronistenart und 
Poesie eigentümliche Verschlingung historisch gesicherter mit frei erfundenen 
oder dichterisch geformten stofflichen Elementen verdeutlicht nun Oskar 
Emmerig wesentlich an der Entwicklung des kuriosen Eingangsmotivs der 
Tennisbälle-Sendung seitens des Dauphins an den jungen König Heinrich V., 
wobei er — in Übereinstimmung mit älteren englischen Geschichtschreibern, 
wie D. Hume, und im Gegensatze zu neueren, besonders der jüngsten ein- 
schlägigen Monographie, Ch. L. Kingsford, „Henry V.“ (1901; s. dens. auch 
Dict. of National Biography 26 [1891], 43) — überzeugend dafür den Mangel 
glaublich bezeugter geschichtlicher Grundlage, andernteils dessen Ursprung 
in der mittelalterlichen Tradition der Alexandersage feststellt. Emmerigs 
dazu nötigen sorgfältigen Vergleichen der verschiedenen Fassungen geht eine 
ständige Rücksicht auf die unzweifelhaften Begebenheiten jener GroBzeit 
des aufsteigenden England zuvor, wo der Verfasser nicht nur einen höchst 
gründlichen Einblick in die äußere und innere Folge der Geschehnisse 
verrät, sondern auch deren quellenmäßige Überlieferung und fernere halb- 
historische Wiedergabe peinlich und klar unter die Sonde nimmt. So kann 
man denn auch unter dem historischen Gesichtspunkte diese, namentlich 
der vergleichenden Literaturgeschichte, voran der hier umfünglich heran- 
gezogenen Alexandersage, trefflich dienstbaren Forschungen mit vollem 
Beifalle würdigen, den ihnen ein sachkundiger, auch in den historischen 
Punkten tüchtig beschlagener Beurteiler, Friedrich Brie (Verfasser von: 
„Quellen und Geschichte der mittelenglischen Prosachronik The Brut of 
England oder The Chronicles of England“, Marburg 1905), vor dem angli- 
stischen Publikum i. d. „Englischen Studien“ XXXVII, S. 82—84, unlängst 
gespendet hat. Gleich ihm harren wir gespannt der weiteren Veröffent- 
lichung des vortrefflich eingeführten Emmerigschen Materials, die, durch Auf- 
zeichnung wahrscheinlicher Beziehungen zwischen dem Gedichte und Elmham’s 
Gesta Henrici V. auch historisch anziehend, für die „Engl. Stud.“ in Druck ist. 

München. Ludwig Fränkel. 


Nachrichten und Notizen II. 435 


Max Jansen, Die Anfänge der Fugger (bis 1494). Studien zur Fugger- 
geschichte. Herausgegeben von Dr. Max Jansen, Privatdozent an der 
Universität München. I. Heft. Leipzig, Duncker u. Humblot 1907. 
X u. 200 S. 

Die Familie Fugger hat den dankenswerten Entschluß gefaßt, eine 
auf breitester wissenschaftlicher Grundlage beruhende Geschichte ihres 
Hauses schreiben zu lassen. Dr. Max Jansen ist mit der schönen Aufgabe 
betraut worden. Er gedenkt, ehe er an die Gesamtdarstellung geht, durch‘ 
vorausgeschickte Einzeluntersuchungen einen gesicherten Boden und zu- 
gleich die Möglichkeit einer fortlaufenden, von Einzelerörterungen freien 
Erzählung zu gewinnen. Die vorliegende Untersuchung ist ein erster, 
gelungener Versuch in dieser Richtung. Sie behandelt, nach einer kritischen 
Übersicht über die bisher erschienene Fuggerliteratur und nach einer 
Übersicht über die Materialien des Fuggerarchivs, die älteste Geschichte 
des großen Kaufmannsgeschlechts bis zum Jahre 1494, der Zeit des ersten 
Gesellschaftsvertrages. Dabei kommt manches neue, wenn auch nichts von 
grundlegender Bedeutung heraus. Manches Bekannte ist in neue Beleuchtung 
gerückt. Manches früher nur Vermutete konnte mit quellenmäßigen Nach- 
weisen belegt werden. Viel deutlicher als aus der bisherigen Literatur 
erkennen wir jetzt beispielsweise die Bedeutung der Handelsgesellschaft der 
Fugger vom Reh unter der Führung des Lucas Fugger. Aber auch die 
älteste Handelsgeschichte der Fugger von der Lilie ist um manchen Zug 
bereichert worden. Für die älteste Geschichte der Fugger, für die Jansen 
eine Vollständigkeit der Literaturverwertung angestrebt zu haben scheint, 
ist ihm die Erwähnung des Andreas und Jacob Fugger im Ott Ruland- 
schen Handlungsbuch zum Jahre 1448 entgangen. ! 

Für die Anfünge der Fuggerschen Geschäftstätigkeit in Rom hat Jansen, 
die betreffende Partie in Schultes „Fugger in Rom“ ergänzend, einen in- 
teressanten Beleg beigebracht. Sehr interessant sind auch die Exzerpte aus 
den Kopialbüchern und den Tiroler Raitbüchern des Innsbrucker Archivs 
. (S. 113— 146). Sie geben einen Begriff von den Finanzgeschäften der Fugger 
mit den Erzherzögen von Tirol und lassen die gewaltigen Gewinne ahnen, 
die die Fugger aus den Verpfändungen der Bergwerksgerechtigkeiten der 
Erzherzöge zu machen verstanden. 

In seinen Schlußbetrachtungen meint Jansen (S. 68) „der Leinenhandel 
als Fernhandel war ja nicht gewinnbringend.“ Das ist ein Irrtum. Im 
15. Jahrh. hat die große Ravensburger (Gesellschaft einen sehr gewinn- 
bringenden Leinenhandel nach Südeuropa auf neuer, wesentlich kommer- 
zieller Grundlage mit Glück organisiert. * 

Auch in einer andern Frage vermag ich Jansen nicht zu folgen. J. be- 
nutzt wie seine Vorgänger in der Vermögensgeschichtschreibung Augsburger 


1 Ott Rulands Handlungsbuch, herausgegeben vom literarischen Verein 
zu Stuttgart. 1843. S. 24. 

? K. Th. v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte IN. 2. 
Leipzig 1901. S. 129 und Wilh. Heyd, Die große Ravensburger Gesell- 


schaft. Stuttgart .1890. S. 42. 
30” 


436 Nachrichten und Notizen II. 


Familien die Steuerbücher. Seine neue Ansetzung des Steuermodus dabei 
hat mich nicht zu überzeugen vermocht. Die Eingangs der Steuerbücher 
stehenden Bemerkungen scheinen mir zu deutlich gegen seine Ansicht 
zu sprechen. 

Leipzig. Strieder. 


Wilhelm Möller, Lehrbuch der Kirchengeschichte. Band IlI: Reformation 
und Gegenreformation, bearbeitet von Gustav Kawerau. 3. über- 
arbeitete und vermehrte Auflage. Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 
1907. 496 S. M. 11, geb. M. 13,50. 

Kaweraus Geschichte der Reformation und Gegenreformation darf als 
das maßgebende Hauptwerk über diese Periode aus den Kreisen der freieren, 
mit wissenschaftlichen Methoden arbeitenden protestantischen Theologie 
betrachtet werden. Die neue Auflage weist zunächst den äußeren Vorzug 
auf, daß die zahlreichen klein gedruckten Abschnitte in einer klareren, les- 
bareren Typengattung gesetzt sind; ferner hat der Verf. jeden Abschnitt 
durch fortlaufende Numerierung übersichtlich disponiert und den Über- 
schriften Jahreszahlen beigefügt, was ebenfalls die Übersichtlichkeit erhöht. 
Dazu zeigt der Text allenthalben die sorgfältig nachbessernde Hand des 
Verfassers. Irgendwelche durchgreifende Änderungen weist die neue Auf- 
lage dagegen nicht auf, weder in der Anlage noch in der Auffassung. 
Die Stärke des Buchs liegt in der eingehenden und exakten Detailerzählung, 
die überall verrät, daß hier ein wirklicher Kenner der Sache das Wort führt. 
Zusammenfassende Überblicke über den geschichtlichen Entwicklungsgang, 
durch die dem Leser die Bewältigung des umfangreichen Stoffs und die 
Bildung des geschichtlichen Urteils erleichtert wird, sind an geeigneten 
Stellen eingestreut (S. 1ff., 164, 218f., 276f.. Wenn ich hier einen Wunsch 
aussprechen darf, so ist es der, der verehrte Verfasser möge in einer neuen 
Auflage diese Abschnitte etwas ausführlicher gestalten; dadurch gewänne 
er Gelegenheit, z. B. den neuerdings von Troeltsch angeregten Fragen nach 
dem Verhältnis des alten Protestantismus einerseits zum Mittelalter, ander- 
seits zur modernen Kultur etwas mehr Raum zu geben als jetzt, wo er mit 
einem einzigen Nebensatze (S. 1) gegen Troeltsch Stellung nimmt. Freilich 
darf man sich nicht verhehlen, daß durch den bisher von K. beobachteten 
Verzicht auf die Behandlung solcher prinzipieller Fragen das Werk 
wenigstens scheinbar an ,objektiver“ Haltung gewinnt und so einem 
größeren Benutzerkreise zu dienen vermag. 

Leipzig. Karl Heussi. 


Landtagsakten von Jülich-Berg 1400—1610. Herausgeg. von Georg 
v. Below. 2. Band 1563—1589. Mit einem Sachregister zu Band 1 
und 2. (Publikationen d. Gesellschaft f. Rhein. Geschichtskunde. XI.) 
Düsseldorf, L. Voß & Cie. 1907. XVI u. 1018 SS. 8° 24 M. 

Der im Jahre 1895 herausgegebene erste Band der vorliegenden Publi- 
kation war nicht nur der Edition der Landtagsakten von 1538 bis 1562 
gewidmet, sondern enthielt als umfangreiche Einleitung eine Darstellung 
der Landtagsverfassung in Jülich und Berg von 1400 ab. Wenn somit der 
soeben erschienene 2. Band, der nur wenige Jahrzehnte umfaßt, an allge- 


Nachrichten und Notizen II. 437 


meinem Interesse hinter jenem zurückstehen muß, so stellt er doch durch 
den ungeheuren Umfang des zu bewältigenden Stoffs an die Editions- 
kunst des Herausgebers so eminente Ansprüche, daß die glückliche 
Lösung dieser Aufgabe auch dem vorliegenden Bande die allgemeine Be- 
achtung sichern wird. v. B. hat auch hier wieder seinem Material gegen- 
über im wesentlichen dieselben Grundsätze beobachtet, wie im 1. Band 
Zur Erläuterung der allgemeinen politischen Lage des Territoriums zieht 
er die Instruktionen des Herzogs für die Reichstagsgesandten mit heran 
und zur Beleuchtung der gespannten inneren Lage in Jülich-Cleve am Ende 
der 80er Jahre auch eine Reihe Korrespondenzen des Jungherzogs Johann 
Wilhelm mit Bayern. Von einer weitern Verwertung rein politischen 
Materials hat v. B. in diesem Band absehen zu müssen geglaubt, da es 
zum Verständnis nicht unbedingt erforderlich schien, und da der Umfang 
des zu edierenden Stoffs ihm die Verpflichtung auferlegte, alles nicht streng 
zur Sache gehörige auszuscheiden. Aus diesem Grunde sind auch die edier- 
ten Aktenstücke selbst stark gekürzt worden. Ob hierbei vielfach ein noch 
radikaleres Verfahren am Platz gewesen wäre, ist immer eine Sache der 
persönlichen Auffassung. Jedenfalls konnte es dem Herausgeber bedenklich 
erscheinen, in der Kürzung noch weiter zu gehen, da er hierdurch Unklar- 
heiten befürchten mußte. Soweit rein lokales Material in Frage kam, hat 
er sich ohnedies mit einer kurzen Erwähnung begnügt. 

Mit Rücksicht auf seine frühere Darstellung der landständischen Ver- 
fassung hat v. B. hier mit Recht darauf verzichtet, eine Einleitung dem 
Bande beizugeben. Doch ermöglicht er es dem Leser, das Material schnell 
zu überblicken, indem er (wie im ersten Bande) trotz strengen Festhaltens 
an der chronologischen Folge eine gewisse sachliche Gruppierung vornimmt. 
Er zerlegt die Landtagsakten von 1563 bis 1589 in zehn Abschnitte, denen 
er jedesmal Vorbemerkungen im Umfang von 1 bis 2 Seiten vorausschickt. 
Sie genügen völlig, um den wesentlichsten Inhalt der Verhandlungen 
erkennen zu lassen. Diesen bilden in der Hauptsache die finanziellen 
Fragen: Steuern für Reichszwecke (Türkensteuer), für Kreis- und Landes- 
zwecke (Landesverteidigung, besonders unter dem Druck der niederländischen 
Unruhen und des kölnischen Kriegs) und zur Entlastung des Aufwandes 
des Landesherrn (Vermählung der Prinzessinnen). Daneben bieten die 
Revision der Rechtsordnung, die zahlreichen ständischen Beschwerden, die 
nicht nur eine Fülle lokalhistorischen Materials enthalten, sondern auch 
für die allgemeine Landesverwaltung wesentliche und erhebliche Dinge 
berühren, und schließlich die konfessionellen Verhältnisse die Veranlassung 
zu Verhandlungen der Regierung mit den Ständen. Die schwere Heim- 
suchung der niederrheinischen Territorien durch Einlagerungen und Truppen- 
durchzüge veranlaßt im Jahre 1587 gemeinsame Verhandlungen der Stände 
der vier Länder Jülich, Berg, Cleve und Mark über Aufstellung von Sold- 
truppen zur Abwehr der ausländischen Soldateska. Freilich sollte auch 
diese Maßregel den schwer bedrückten Untertanen nicht zum Heile geraten, 
denn die angeworbenen Söldner richteten selbst den größten Schaden an. 
So schließt der Band mit einem wenig hoffnungsvollen Ausblick in die 
nächste Zukunft. 


438 Nachrichten und Notizen II. 


Die der umfangreichen Publikation beigegebenen Register, ein Urts- 
und Personenregister zum vorliegenden Band und ein nicht minder daukens- 
wertes Sachregister zu beiden Bänden hat Dr. G. Croon mit großer 
Sorgfalt ausgearbeitet. O. R. Redlich. 


J. Wille, Elisabeth Charlotte, Herzogin von Orleans. Eine Auswahl aus 
ihren Briefen, herausgegeben und eingeleitet. Mit 13 Abbildungen auf 
Tafeln. (Deutsche Charakterköpfe. Denkmäler deutscher Persönlichkeiten 
aus ihren Schriften. Herausgegeben von Wilhelm Capelle. Band I.) Leipzig 
und Berlin, B. G. Teubner, 1907. VI, 160 S.; 8°. Preis: geb. 2 M. —. 

Es ist nicht das erste Mal, daß sich Jakob Wille mit der Pfälzerin, 
mit der, wie einige sagen, er als Urpfälzer eine gewisse innere Verwandt- 

schaft haben soll (so W. an mich, 30. Juli 1906; dieselbe Wendung im 

vorliegenden Buche, S. V), abgegeben hat: zuerst der Vortrag vom 19. März 

1895 (gedruckt Neue Heidelberger Jahrbücher V, 2), dann das Buch, das 

Bd. VIII von Hanns v. Zobeltitzens “Frauenleben’ (Bielefeld u. Leipzig, 1905) 

bildet, und nun diese Briefauswabl. Um so berechtigter dürfte der Wunsch 

sein, daß sich W. im Laufe der Jahre nicht mit seinem an sich ohne Zweifel 
respektabeln Wissen über Liselotte begnügt, sondern danach getrachtet 
hätte, unbekannten oder verschollenen Stoff heranzuziehen. Nun, man muß 
sich damit abfinden. Jedenfalls stimmt mit dieser Beschränkung auf Alt- 
bekanntes auch die hier angewandte Methode überein. Die Auszüge aus 
den einst von W. L. Holland und von Ed. Bodemann herausgegebenen 

Briefen, die sich W. für seine Darstellung von 1905 angelegt und nach 

ihrem Hauptinhalte (Jugend, Familie, Religion, Maintenon usw.) geordnet: 

hatte, hat er auch dies Mal wieder primär verwandt; d. h. das Bild von 
seiner Heldin stand ihm fest, und danach wurde die vorliegende Auswahl 
getroffen. Unter dem besonderen Gesichtspunkte der Absichten der Capelle- 
schen Sammlung erfüllt Willes Charakterbild seinen Zweck ohne Zweifel. 

Das Urteil auf Seite 7 („Kaum Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder“) 

ist unhaltbar; W. hat einerseits die wichtigen Briefe an Abbe Dubois (1862 

vom Grafen Seilhac publiziert) gänzlich außer Acht gelassen, anderseits 

übersehen, daß Elisabeth-Charlotte von Lothringen noch als Frau wegen 
ihrer Sittenreinheit von ihrer Mutter gelobt wird. Auf S. 15 fehlt unter 
den Liebhabereien Liselottens ihr Eifer, Medaillen, Münzen und geschnittne 

Steine zu sammeln. Daß Liselotte „nur deutsch nach Deutschland“ ge- 

schrieben habe (S. 17), ist nicht ganz richtig; abgesehen von den franzö- 

sischen Briefen an Sophie von Hannover im Sept./Okt. 1702, denen an ihren 

Vetter Karl von Hessen-Kassel und seine Söhne, einzelnen an den Ober- 

stallmeister Fr. v. Harling in Hannover, den Raugrafen Karl Moritz usw. 

ist der gesamte Briefwechsel mit Sophie Dorothee von Preußen (91 Briefe 

im K. Hausarchiv in Charlottenburg; werden von mir im Histor. Jahrb. 

1908, S. 337 ff. veröffentlicht) in französicher Sprache gehalten. Aufgefallen 

ist mir, wie schon 1905, die Schreibung Amelie (st. Amalie) Elisabeth; denn 

der übliche Kosename Amelise ist doch wohl nicht aus Ame-lise, sondern 
aus Am-elise zusammengesetzt zu denken, und Bibl. des Lit. Vereins 

CLXVTII, 349 findet sich deutlich „Gräfin Amalie“. 


Nachrichten und Notizen Il. 439 


Die von Wille dargebotene Auswahl hat um deswillen ihr großes Ver- 
dienst, weil wir darin, wenn ich richtig gezählt habe, 16 Briefe an Sophie 
von Hannover und 11 an die beiden Harlings neu kollationiert vorfinden. 
Damit ist zu Bodemanns leider nicht überall zuverlässigen Editionen eine 
ganze Reihe von Verbesserungen, Ergänzungen und Ausmerzungen geliefert, 
die niemand umgehen kann, der sich künftig mit Liselotte beschäftigen 
wird. Ja, ich möchte fast behaupten, es sei nunmehr nötig, alle Briefe an 
Sophie endlich mal vollständig getreu wiederzugeben; ich unterschätze die 
Größe dieser Auf- und Ausgabe durchaus nicht, betone aber trotzdem ihre 
Notwendigkeit. Denn erstens, wie gesagt, beschränkt sich Willes Kolla- 
tionierung auf wenige Stücke; zweitens ist auch sie leider nicht fehlerlos. 
Gleich beim zweiten Briefe begegnet einem (auf S. 20) die falsche Jahres- 
zahl 1672 (statt 1670), was wesentlich ist, da in das Jahr 1671 die Ver- 
mählung und der Abschied von Heidelberg fallen. Dann wiederholt W. auf 
S. 141 ein im Originale nicht stehendes Stück, das also zum Briefe vom 
14. Juli 1701 gar nicht gehört, dennoch unter diesem Datum nach Bode- 
mann und läßt die 9 restierenden Blätter des Originals unveröffentlicht, 
obwohl sie ihm vorgelegen haben. 

Da Willes Buch vermöge seines klaren Drucks, seiner Ausstattung mit 
interessanten Bildern und seines erstaunlich billigen Preises sicherlich bald 
eine 2. Auflage erleben wird, habe ich es für meine Pflicht gehalten, alles 
sonst Verbesserungsbedürftige dem Autor direkt mitzuteilen. 

München. Hans F. Helmolt. 


Le Comte de Gobineau, Deux Etudes sur la Grèce moderne. Capodistrias. 
Le Royaume des Hellènes. Paris, Librairie Plon 1906. IV und 325 S. 
kl. 8°. 

Es war ein guter Gedanke, die beiden Studien über das moderne 
Griechenland, die der Graf Gobineau in der „Revue des deux Mondes“ 
hatte erscheinen lassen, vereint neu herauszugeben. Denn Gobineau, der 
als Diplomat 1864—1868 in Athen weilte und durch seine umfassenden 
Studien mit den hier behandelten Gegenständen wie wenig andere vertraut 
war, hat noch heute ein Recht über sie gehört zu werden. Dazu kommt 
der Reiz der Darstellung, der sich in beiden Arbeiten, obwohl sie durch 
einen sehr langen Zeitraum getrennt sind, ganz gleich bleibt. Die erste 
im Jahre 1841 erschienene enthält eine vorzügliche Würdigung des Grafen 
Capodistrias. Sie ist nicht allzu schmeichelhaft, deckt sich aber wesentlich 
mit der in den Grundzügen schwerlich anfechtbaren späteren Biographie 
des Präsidenten der griechischen Regierung, die man Karl Mendelssohn- 
Bartholdy verdankt. Um so auffälliger ist es, daß dieser, so viel ich 
sehe, seines Vorgängers nicht gedacht hat. Gobineaus Schlußurteil über 
die Rolle, die Capodistrias in Griechenland gespielt hat, ist von dem da- 
mals sehr berechtigten Mißtrauen gegen RuBlands Absichten nicht frei. 
Lückenhaft erscheint das S. 33 über Capodistrias’ Verhältnis zu Alexander 
Ypsilanti Gesagte. Doch muß man bedenken, daß Gobineau archivalische 
Aufschlüsse, über die wir heute gebieten, noch mangelten. 

Seine zweite Studie, 1878 erschienen, durch den Berliner Kongreß ver- 


440 Nachrichten und Notizen IL 


anlaßt, zeigt uns noch besser als die erste den nachgeborenen Philhellenen, 
der die Überzeugung verficht, daß Griechenland wachsen müsse, und daß 
dem griechischen Volk eine schöne Zukunft vorbehalten sei. Man hört 
den genauen Kenner von Land und Leuten sprechen, der sich durch eigene 
Anschauung sein Urteil gebildet hat. Feine Bemerkungen über die Be- 
völkerungsstatistik, Landwirtschaft, Weinbau, Unterrichtswesen usw. zeugen 
von eindringendem Studium. Seine Skizze der Geschichte des Aufstandes 
der Griechen, ihrer Schätzung in den Augen europäischer Gönner und 
Gegner, der Entstehung und Ausbildung ihres Staatswesens kann sich neben 
so vielem, was darüber geschrieben worden ist, immer noch blicken lassen. 
Merkwürdig ist, daB er das Eingreifen Cannings, ohne das doch der Lon- 
doner Vertrag von 1827 nicht zustande gekommen wäre, ganz mit Still- 
schweigen übergeht, und daß er den Beginn des Königreiches Griechen- 
land 8. 198 schon von 1831 statt von 1832 datiert. — Alles in allem aber 
bietet dies Büchlein dem Leser ebenso viel Belehrung wie Genuß. 
Zürich. Alfred Stern. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akadenien: Zum 
Vorsitzenden der Historischen Kommission an der Münchener Akademie der 
Wissenschaften wurde Moritz Ritter in Bonn, zum Sekretär Sigmund 
Riegler in München gewählt. 

Universitäten: Der o. Prof. des Staats- und Kirchenrechts in Greifswald 
Dr. Karl Sartorius wurde nach Tübingen berufen. 

Zum Ordinarius wurde ernannt der ao. Prof. der Geschichte Dr. Georg 
Preuß in Breslau. 

Der Privatdozent der Volkswirtschaftslehre in Berlin Dr. Robert Wil- 
brandt wurde als ao. Prof. nach Tübingen, der Privatdozent des deutschen 
Rechts Dr. K. Rauch in Breslau als ao. Prof. nach Königsberg und der 
a0. Prof. der Statistik und Finanzwissenschaft Dr. Albert Hesse in Halle 
als ao. Prof. ebenfalls nach Königsberg berufen. 

Es habilitierte sich: Dr. Edmund Hildebrandt (Kunstgeschichte) 
in Berlin. 

Todesfälle. Am 15. Aug. starb im Alter von 62 Jahren der o. Prof. 
der Philosophie und Pädagogik in Berlin Friedrich Paulsen. Wir ge- 
denken seiner als des Verfassers der „Geschichte des gelehrten Unterrichts 
auf den deutschen Schulen und Universitäten des Mittelalters bis zur 
Gegenwart“, welches zuerst 1886 und später in 2. Auflage in 2 Bänden 
1896 erschien. 

Berichtigend ist zu bemerken, daß die Angabe auf Seite 271 dieser 
Zeitschrift von dem Ableben des Präfekten der Vatikanischen Bibliothek 
Dr. Franz Ehrle auf Irrtum beruht. 


441 


Die Säkularisation der Historie.‘ 
Von 
Richard Fester. 


Das Thema, auf das ich Ihre Aufmerksamkeit hinlenken 
möchte, ist scheinbar nur ein Ausschnitt aus der Vergangenheit 
unserer Wissenschaft. Ein Blick auf das Arbeitsprogramm des 
Kongresses genügt, um erkennen zu lassen, daß wir den Dingen 
dieser Welt als Historiker weltlich gegenüberstehen. Auch der 
Kirchenhistoriker ist längst zum Profanhistoriker geworden und 
hat sich daran gewöhnt, auch das Christentum im Rahmen der 
allgemeinen Religionsgeschichte zu betrachten. Wenn Wellhausen 
dieser vergleichenden Betrachtungsweise die Warnung vor der 
Gefahr allgemeiner Nivellierung der Wertunterschiede hinzufügt, 
meint er damit im Grunde genommen nichts anderes als Jakob 
Burckhardt mit seiner Mahnung, durch kulturgeschichtliche Quer- 
schnitte dafür zu sorgen, daß uns das Gefühl für die Proportionen 
nicht verloren gehe. Weder dem einen noch dem andern wird 
es einfallen, den archimedischen Standpunkt außerhalb des saecu- 
lum und seiner natürlichen Kausalität zu suchen. So oft wir 
auch auf die restlose Analyse menschlicher wie Offenbarung 
wirkender Schöpferkraft verzichten müssen, ist doch der Histo- 
riker unserer Tage weit davon entfernt, auf der Jakobsleiter von 
dem Schöpfer zu seinen Geschöpfen herunterzusteigen. 

Zu ganz anderen Beobachtungen führt ein Blick auf das 
Publikum der Historiker. Von den Studenten darf ich wohl ab- 
sehen. Soweit sie von unserem Treiben Notiz nehmen, lassen sie 
sich eher als Mitarbeiter bezeichnen. Unser Stammpublikum haben 
wir nach wie vor in der Schule zu suchen. Wenn auch die 
EHER bedeutende pädagogische Abstriche verlangt, so soll 


: Vortrag, am 11. August auf dem internationalen Kongreß für histo- 
rische Wissenschaften in Berlin gehalten. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 81 


449 Richard Fester. 


doch die historische Mitgift in den meisten Fällen für das ganze 
Leben ausreichen. Die Angelpunkte der Weltgeschichte, die erste 
Ausbreitung der Kultur im alten Orient, Entstehung und Aus- 
breitung des Christentums und der Übergang von mittelalterlicher 
zu moderner Weltanschauung sollten auch die Angelpunkte des 
historischen Jugendunterrichtes sein. Die Praxis zeigt ein ganz 
anderes Gesicht. Vom Orient ist gar nicht oder nur sehr flüchtig 
die Rede, das Christentum tritt erst gelegentlich seiner Ver- 
folgungen in den historischen Gesichtskreis des Schülers. Wenn 
ein Leitfaden sich einmal erkühnt, eine annähernd wissenschaft- 
liche Übersicht der Geschichte Israels und der Genesis des Juden- 
tums einer ausführlicher gehaltenen Geschichte des Orients ein- 
zuordnen, wird in der Vorrede ausdrücklich bemerkt, daß dieser 
Abschnitt in den Religionsunterricht gehöre. 

Vergleichen wir mit dieser Praxis etwa den für den Dauphin 
bestimmten Leitfaden der Universalgeschichte Bossuets von 1681, 
so fällt der Unterschied in die Augen. Für den Bischof von 
Meaux gehört die ganze Universalhistorie in den Religionsunter- 
richt, insofern er alles auf die vom Judentum zum Christentum 
führende Entwicklung bezieht. Auch Goethe hat gelegentlich 
gemeint, daß dem Inhalt der Bibel nur wenig hinzuzufügen sei, 
„um ihn bis auf den heutigen Tag durchaus vollständig zu 
machen“. Für die alte Praxis war das Buch der Bücher der 
Ausgangspunkt der Betrachtung, während die heutige Praxis des 
historischen Unterrichts ihm scheu aus dem Wege geht. Zwischen 
Einst und Heute liegt der Sieg der Säkularisation, aber die 
Praxis der Schule beweist, daß er kein vollkommener ist Wenn 
die staatliche Schule heute das ausscheidet, was sie früher in den 
Mittelpunkt gestellt hat, so liegt darin zwar ein Zurückweichen 
vor den Errungenschaften der modernen Wissenschaft, aber keine 
unbedingte staatliche Anerkennung der Säkularisation. 

Ich möchte hier einschalten, daß diese Feststellungen sich 
nur auf Deutschland beziehen. Vielleicht gibt der Kongreß die 
Anregung dazu, auch der Schulpraxis der andern Nationen, die 
sich aus Lehrplänen und Leitfäden allein nicht feststellen läßt, 
näher zu treten. Vor allem wäre es erwünscht, Näheres darüber 
zu erfahren, wie sich in Frankreich nach der Trennung von 
Kirche und Staat die Praxis der Schule gestaltet hat. In Deutsch- 
land bestimmt sie bis zu einem gewissen Grade auch die Haltung 


Die Säkularisation der Historie. 443 


der bürgerlichen Gesellschaft. Die Aufregung über die Vorträge 
von Delitzsch über Bibel und Babel wäre ganz unverständlich 
gewesen, wenn die Schule die jüdische Geschichte im Rahmen 
der Universalhistorie behandelte. Nicht allein die SchluBfolgerungen 
des Theologen, die über die Grenzlinie der Historie hinausführten, 
auch die den Fachleuten längst bekannten Tatsachen haben An- 
stoB erregt. Ein großer Teil der Gebildeten wehrt sich gegen 
die kritische Einbeziehung der in der Bibel erzählten historischen 
Vorgänge in die allgemeine Geschichte. Er sieht darin eine Pro- 
fanierung und stempelt in ungewolltem Bündnis mit der anti- 
modernistischen Kurie den Profanhistoriker zu einem Bundes- 
genossen religiöser Skeptiker und Atheisten. 

Die Antwort auf die Frage nach dem Ursprung der Säku- 
larisation der Historie und ihrem weiteren Verlaufe klärt uns also 
nicht nur über die Entstehung der neueren Historiographie auf; 
sie orientiert uns auch über die gegenwärtige Lage. 

Die Voraussetzung der Säkularisation ist der Supranaturalis- 
mus des christlichen Mittelalters. Seit Jakob Burckhardt als 
letzter Renaissancemensch den längst vorgebildeten Begriff der 
Renaissance geprägt hat, ist unsere Einsicht in das Wesen der 
Wandlung so erweitert worden, daß sich jener Begriff als zu eng 
erweist, um die Fülle der konstitutiven Faktoren der Neuzeit zu 
umfassen. Mehr als je zuvor sind wir heute von der Überzeugung 
Herders durchdrungen, daß auf unserm Planeten „noch alle Zeit- 
alter der Menschheit leben“. Das Auffinden neuer Faktoren wird 
uns nicht zu der Annahme verleiten, daß sie das Alte ganz über- 
wunden hätten. Die. alten Periodisierungen sind Übungen der 
Kindervernunft. Der welthistorische Prozeß kennt nur Entstehen, 
Nebeneinander, Überwiegen, Verschmelzen. Das erste Samenkorn 
zu der Säkularisierung des Mittelalters wird nicht durch die so- 
genannte Renaissance, sondern durch die niemals völlig unter- 
drückte Weltlichkeit des heidnischen Altertums gelegt. An die 
Frage nach dem Ursprung der Säkularisation schließt sich nach 
rückwärts die Frage, wie der Supranaturalismus das Übergewicht 
über die Weltlichkeit der alten Welt erlangt hat. | 

Da wird man denn zunächst nicht übersehen dürfen, daß die 
Historiographie des Altertums selbst einem Akte der Säkularisa- 
tion ihre Entstehung verdankt. Es gehört zu den denkwürdigsten 


Phänomenen menschlicher Entwicklungsgeschichte, wie neben und 
81* 


444 Richard Fester. 


aus der mythenbildenden Kraft die Fähigkeit erwächst, sich von 
dem Gesehenen, von der Realität der Dinge Rechenschaft zu 
geben, wie dem Poeten von der Phantasie noch ein Bruder, der 
Historiker, geboren wird. Der große Reiz der Väter der Ge- 
schichtschreibung beruht darauf, daB wir bei ihnen jene Jakobs- 
leiter noch aufgerichtet sehen, auf der Götter, Heroen, Engel auf 
und niedersteigen. Ihr eigener Standpunkt aber ist die Erde, und 
ihr Horizont reicht so weit wie die Schärfe ihres Auges. Zwischen 
Herodot und den ältesten israelitischen Erzählern ist in dieser 
Hinsicht kein Unterschied. Dem historischen Wissenstrieb geschieht 
durch den Gegensatz zu Barbaren und Baalsanbetern kein Abbruch. 
Nur über die Vorzeit zieht der Mythus seinen Schleier. Die Gegen- 
wart liegt vor dem Historiker im vollen Lichte des Tages. So oft 
auch der Glaube an Prodigien und Wunder den natürlichen Kausal- 
zusammenhang der Dinge unterbricht, führt er doch nie zu einer 
Verengerung des Bildes der sichtbaren Welt. An jedem Wende- 
punkt der alten Geschichte bewährt sich die universelle Weltlich- 
keit, die uns bei dem historischen Prologsprecher der Kämpfe 
zwischen Griechen und Persern, Herodot, zum ersten Male so 
plastisch gegenübertritt. Den ersten Schritt der Römer zur Welt- 
herrschaft begleitet Polybius, indem er Asien, Europa und Afrika 
in seinem Geschichtsbilde vereinigt und der Universalhistorie eine 
größere geographische Breite als alle seine Vorgänger gibt. Auf 
den soldatischen Bericht über das Feindesland bei Cäsar folgt bei 
Tacitus die wissenschaftliche Eroberung der unbezwungenen Ger- 
manenstämme. Es ist nur die letzte großartige Manifestation 
dieses ebenso produktiven wie rezeptiven Vermögens, wenn Eusebius 
in seiner Kirchengeschichte den Beobachtungsgebieten der Alten 
noch ein Neuland hinzufügt. 

Mit diesem Neuland aber halten die Exklusivität des Juden- 
tums und die Jenseitigkeit des Christentums ihren Einzug in die 
abendländische Historiographie. Die Erhebung des Christentums 
zur Staatsreligion rettet die Diesseitigkeit des römischen Welt- 
reiches vor der völligen Verdrängung durch das himmlische Jeru- 
salem. Den Übersetzer und Bearbeiter des Eusebius und der 
Bibel Hieronymus bleibt die Entdeckung vorbehalten, daß unter 
dem eisernen Zeitalter in dem von Daniel gedeuteten Traume 
Nebukadnezars die Herrschaft des imperium zu verstehen sei. Der 
auf David und Adam zurückgeführten Ahnenreihe des Welthei- 


Die Säkularisation der Historie. 449 


landes läuft eine Ahnenreihe der Imperatoren parallel, in der auch 
die Großkönige des Orients ihren Platz finden. Die Beziehung 
zum alten und neuen Bund wird für den Christen die Vor- 
bedingung historischen Gedächtnisses. Das Reich, für das er er- 
obern will, ist nicht von dieser Welt. Nur die Hinzufügung des 
römischen Kanon zum biblischen verhütet, daß das Diesseits so 
eng wird wie die Welt des Judentums nach der Rückkehr aus 
dem Exil. 

Wer die dürftigen Tabellen des Hieronymus durchblättert, 
macht sich in der Regel kaum eine richtige Vorstellung, wie 
durch und nach Eusebius ein Bruch in das historische Denken 
der christlichen Welt gekommen ist. Erinnern wir uns aber der 
Nachwirkung moderner Leitfäden und Lehrpläne auf das gebildete 
Publikum, so wird man leichter verstehen, daß bei der Erschöpfung 
der antiken Kultur und in dem Kindesalter der romanisch - ger- 
manischen Welt ein Schema wirken konnte, wie zwei Bretter auf 
die Form eines jugendlichen Kirgisenschädels. Wenn Eduard 
Meyer neuerdings von dem früheren christlichen Mittelalter ge- 
sagt hat, daß es „aus eigener Kraft niemals eine Geschichtsüber- 
lieferung geschaffen haben würde“, so möchte ich das sehr be- 
zweifeln. Gerade eins seiner Beispiele spricht gegen ihn. So 
schwer es auch ist, die großen und kleinen Muster des Alter- 
tums aus der allgemeinen Kulturentwicklung hinwegzudenken, so 
wird man doch von einem Nithard nicht sagen dürfen, daß seine 
geschichtliche Auffassung „unter dem direkten Einfluß der durch 
Rom übermittelten Geschichtschreibung Griechenlands“ stehe. Wie 
aus Cäsars sachlichen Kommentarien mehr die natürliche Be- 
gabung als die griechische Bildung des Autors zu uns spricht, 
wird man durch den Geschichtschreiber und Mitkämpfer des karo- 
lingischen Bruderkrieges daran erinnert, daß erst jüngst die süd- 
westafrikanischen Kämpfe Offiziere mit einer kaum vom Huma- 
nismus angekränkelten Kadettenbildung auch zu Helden der Er- 
zählerkunst gemacht haben. Gerade das antike Muster in der 
Gestalt, die es zuletzt durch Eusebius, Hieronymus und Augustin 
erhielt, hat jene Verkümmerung des Sehvermögens und der In- 
teressen bewirkt, vor der einen Nithard seine frische Laiennaivetät 
bewahrt. 

Weniger die Geister als die Richtung der Geister ist dafür 
verantwortlich zu machen, daß die Epoche Karls des Großen 


446 Richard Fester. 


keinen Herodot und das Zeitalter der Kreuzzüge keinen Polybius 
hervorgebracht hat. Aus Herodot und Polybius gewinnen wir 
kein vollständiges, aber immerhin ein deutliches Bild der asia- 
tischen und afrikanischen Welt, während die im Dienst des 
Missionsgedankens stehende abendländische Historiographie den 
islamitischen Kulturkreis nur an der Peripherie berührt. Blindes 
Christentum steht in der Geschichtschreibung blindem Heidentum 
auch dann noch gegenüber, als sich die Schwerter der Streiter 
Christi und des Propheten längst gekreuzt und der Handel längst 
neue Bande um die Mittelmeervölker geschlungen hat. 

Wie aber die Voraussetzung des Supranaturalismus die Natur, 
die Voraussetzung der Weltflucht die Weltkenntnis, die Voraus- 
setzung des Gottesstaates die Bekenntnisse Augustins sind, ist 
auch aus der klerikalisierten historischen Bildung des Mittelalters 
die Weltlichkeit nicht verschwunden. Zwei Elemente haben dafür 
gesorgt: das griechisch-römische Altertum und das germanisch- - 
keltische Barbarentum. 

Von der fortgesetzten Renaissance des Mittelalters wird man 
schon dasselbe sagen können, was sich von der weit eingehender 
untersuchten Renaissance Jakob Burckhardts sagen läßt, daß sie 
gefesselt und befreit hat. Neben einem Nicolò Pisano, der um 
die Mitte des 13. Jahrhunderts in seinen Pisaner Kanzelreliefs 
eine antike Phädra oder eine etruskische Matrone in fast skla- 
vischer Kopie in die Gottesmutter verwandelt, stellt sich der Abt 
Regino des Eifelklosters Prüm, der um das Jahr 900 in der 
ersten auf deutschem Boden entstandenen Weltgeschichte seine 
Charakteristik der Ungarn aus Justins Charakteristik der Skythen 
und der Parther zusammensetzt. Die schwerste Fessel aber ist 
der Glaube an die Fortdauer des römischen Weltreichs. Die 
Historiographie hat ihn nicht hervorgebracht, aber sie hütet und 
belebt ihn bis in die Zeiten der letzten Erneuerung durch Petrarca. 
Die Kontinuität von Augustus bis zu dem Erneuerer des Im- 
periums Kaiser Heinrich VII. leugnet Niemand. Wer sie unter- 
brechen und aufheben möchte, wie Heinrichs Gegner Robert von 
Neapel, hat zugleich das volle Gefühl, damit zwölf Jahrhunderten 
den Krieg zu erklären. 

Wollen Sie sich aber vergegenwärtigen, wie bereits die mittel- 
alterliche Renaissance befreit hat, so schlagen Sie die Antapodosis 
des Liutprand von Cremona auf. Auch er schleppt sich nament- 


Die Säkularisation der Historie. 447 


lich mit den Schulfesseln der Antike. Kaiser Arnulf hält an seine 
Krieger eine der Äneis entlehnte Rede in Hexametern. Die Ein- 
leitung zum ersten Buche könnte auch ein Humanist geschrieben 
haben, aber nur ein Humanist, der seine Individualität und sein 
Volkstum bereits entdeckt hat. Selbst seine Rhetorik hat lange 
vor der Konstituierung einer italienischen Nationalität schon eine 
ganz italienische Färbung. 

Für Italien hat daher die Renaissance die Bedeutung des 
Sichwiederfindens. Für die Länder nördlich der Alpen ist das 
Sichbehaupten bedeutungsvoller geworden. Es wirkt, wo es sich 
zum ersten Male künstlerisch manifestiert, in seiner Ursprüng- 
lichkeit so überraschend, daß man Erscheinungen, die sich un- 
möglich unter die Renaissance einreihen lassen, jetzt als Blüte 
des Mittelalters zu begreifen sucht. Wenn aber Carl Neumann 
noch weiter geht und gegen die falsche Freiheit der irregeleiteten 
Renaissance die befreiende Barbarenkraft ausspielt, so berück- 
sichtigt er, wie mir dünkt, zu wenig die ideelle Bundesgenossen- 
schaft der beiden Elemente, die zuerst in den Kampf um die 
Säkularisation eingetreten sind. Denn die Frage, wo schließlich 
der größere Einsatz von Kraft stattgefunden hat, da, wo es sich 
nur um das Lernen, oder da, wo es sich zugleich um ein Ver- 
lernen, um ein Wegwerfen der Krücken handelte, wird sich nie 
befriedigend lösen lassen. 

Das historiographische Lernen des germanisch-keltischen Bar- 
barentums aber verdiente eine größere Aufmerksamkeit, als es sie 
bisher gefunden hat. Als ob er Voltaires Einwände gegen Bossuet 
voraussähe, erklärt Gregor von Tours, auch die anderen Reiche des 
Orients berücksichtigen zu wollen, damit es nicht den Anschein 
gewinne, daB er nur von dem Volke der Hebräer Notiz nehme. 
Wenn auch der Missionsgedanke dem Pfarrer Helmold vom Plöner 
See die Feder in die Hand drückt, steht doch die Erzählung des 
Gottesstreiters an Frische hinter dem Kampfbericht eines Nithard 
kaum zurück. Wie sogar innerhalb der Klausur das Beobachtungs- 
vermögen für die Realität der Dinge geweckt und gesteigert 
werden kann, hat Ekkehard IV. von St. Gallen in seiner höchst 
irdischen Mönchsliteraturgeschichte mit einer so eminenten sug- 
gestiven Kraft bewiesen, daB sein Bild des Klosterlebens durch das 
Medium Scheffels auch den historischen Analphabeten unserer Zeit 
so vertraut geworden ist wie unser Soldaten- oder Studentenleben. 


448 | Richard Fester. . 


Die Elemente der Weltlichkeit sind also stets vorhanden 
gewesen. Was ihnen fehlte, war die Legierung. Gerade das, was 
man als die großartigste Kundgebung des mittelalterlichen Geistes 
der romanisch-germanischen Völker anzusehen pflegt, hat sie end- 
lich herbeigeführt. In den Kreuzzügen spielt die Laienwelt eine 
solche Rolle, daß sie sich ihrer vereinten Macht bewußt wird. 
Mit dem Eindringen des Rittertums in die geistlichen Orden setzt 
noch echt mittelalterlich eine Bewegung ein, die in dem Ein- 
dringen des Laienstandes in die Verwaltung fortgesetzt wird und 
mit der Säkularisation des Staates, der Politik, der Rechtsprechung, 
der Gesellschaft endigt. Graf Nithard findet nach jahrhunderte- 
langem Brachliegen der schriftstellerischen Kraft des Laienstandes 
seine ersten Nachfolger in Villehardouin und Joinville. Das Ritter- 
tum, vornehmlich französischer und deutscher Zunge, macht den 
Anfang. Das Bürgertum, zuerst in Italien, dann auch nördlich 
der Alpen, verstärkt seine Reihen, um es teilweise abzulösen. 
Dem Bewußtwerden der Weltlichkeit entspricht auf der andern 
Seite die zunehmende Verweltlichung und Profanierung der Kirche. 

Auf der Entfesselung so vieler bisher gebundener oder la- 
tenter Kräfte beruht der Reichtum und die Buntheit des 14. und 
15. Jahrhunderts. Jede Schematisierung wird daran, sobald sie 
den ganzen Komplex zu umfassen sucht, zu Schanden. Die Be- 
griffe des Alten und Neuen verwirren sich. Dante baut die 
Mysterienbühne der mittelalterlichen Welt auf, um den Römer 
Vergil als Herold der im eignen Busen schlummernden neuen 
Welt auf ihr auftreten zu lassen. Das sibyllinische Profil des 
Dichters in Giottos Bargellofresco und die runzligen Züge Rudolfs 
von Habsburg auf seinem Grabdenkmale in Speier sind weder 
antik, noch mittelalterlich oder modern, aber sie deuten vorwärts 
auf eine Porträtkunst, die in Holbein, Tizian, Velasquez und 
Rembrandt, in den Finalrelationen der Venetianer, Ranke, Taine 
und Carlyle ihre Höhepunkte erreicht. Das Zeitalter der Ent- 
deckungen beginnt lange vor Kolumbus, und die historiographischen 
Novatoren eröffnen den Reigen. Geistliche und Laien reichen sich 
zu der wieder ganz weltlich gewordenen Hantierung historischer 
Forschung die Hand. Enea Silvio, Flavio Biondo, Machiavelli, 
Guicciardini und Giovio stehen, wenn auch nicht ohne geistige 
Abstände und Höhenunterschiede, in einer Reihe. Geographischer 
und anthropologischer Wissenstrieb halten sich die Wage. Der 


Die Säkularisation der Historie. 449 


Heide Machiavelli und der Kuriale Giovio setzen Christliches und 
Heidnisches mit gleicher wissenschaftlicher Unbefangenheit in 
historische Parallele, während die keimende historische Kritik 
sich an den Fälschungen des Mittelalters zu üben beginnt. 

Wer möchte sagen, wie sich diese Anfänge weiter entwickelt 
hätten, wenn nicht die Reformation dazwischengetreten wäre. 
Auch die Reformation ist zugleich mittelalterlich und zukunfts- 
schwanger, aber sie schiebt in die historiographische Entwick- 
lung einen Keil, der die ersten Novatoren von ihren Nachfolgern 
vielleicht noch weiter abrückt, als es die Verschiedenheit ihres 
Wesens bedingte. Indem sie alle Tradition mit Ausnahme der 
in der Bibel enthaltenen verwirft, tötet sie das Mittelalter und 
verstärkt das kaum ins Schwanken geratene Übergewicht des alt- 
testamentlichen Kanon. Indem sie noch stärker als der Huma- 
nismus den erzieherischen Wert der Geschichte betont, sucht sie 
auch in der Profangeschichte weniger die irdische Wahrheit, als 
Muster der ewigen Wahrheit. So schützt sie den römischen Kanon 
vor der Kritik, die Flavius Illyricus gegen die mittelalterliche 
kirchliche Tradition richtet, und man darf es auf ihre Rechnung 
setzen, daß neben Gideon und Josua Romulus und Numa Pom- 
pilius nie lebendiger gewesen sind als in den ersten Jahrhunderten 
der sogenannten Neuzeit. | 

Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, daß der Bruch 
mit der mittelalterlichen Tradition zugleich einen kleinen Schritt 
weiterführt. Durch die Magdeburger Zenturien sehen sich Baro- 
nius und seine Nachfolger gezwungen, die Vergangenheit der 
katholischen Kirche zu retten und zu verteidigen. Durch die 
Nöte des Tages erhalten Sleidan, Sarpi, Pallavicini, de Thou die 
Richtung auf die Gegenwart. Das gegenseitige Messen und Ab- 
wägen der feindlichen kirchenpolitischen Kräfte führt zu einer 
Betrachtungsweise, die, wenn auch nicht in gerader Linie, dennoch 
fortsetzt, was Francesco Guicciardini, in soweit dem Thukydides 
vergleichbar, begonnen hatte. Bis zu Burnet, der seine englische 
Kirchengeschichte mit Heinrich VII. einsetzen läßt, bis zu Boling- 
broke, der nur die neuere Geschichte als Schule der Staatsmänner 
schätzt, und bis zu Pufendorf, der zwischen seinen beiden Arbeits- 
gebieten, dem Naturrecht und dem Verhältnis der großen Mächte 
keine Brücke findet, lassen sich die Wellenlinien dieser erd- 
erschütternden Bewegung verfolgen. 


450 Richard Fester. 


Größer als diese indirekte Förderung aber sind die Hem- 
mungen. Der Berufung auf die Bibel und auf Augustin ent- 
spricht die Berufung auf Thomas von Aquino und Hieronymus. 
In die Nähe sieht man jetzt schärfer als früher. Für einen Blick 
in die Ferne oder gar für einen Rundblick ist der Standpunkt zu 
tief und der Himmel zu drückend. Was die freieren Geister 
denken, errät man mehr aus der Vorsicht eines Bodinus und 
Montaigne als aus dem, was sie wirklich sagen. Das Maximum 
des Erreichbaren ist die Toleranz eines de Thou, der den Götzen- 
dienst der Indianer einer Christianisierung auf spanische Kon- 
quistadorenart vorzieht. Aber auch dieses Maximum kommt 
mehr der Idee der Zivilisation als der Historiographie zugute. 
Ein historisches Interesse für den Götzendienst der noch nicht 
im Missionsbereiche befindlichen Indianer darf man von de Thou 
nicht erwarten. Der Geist der reinen Historie flüchtet aus der 
-Geschichtschreibung in die Poesie, wo ihn Shakespeare nur durch 
eine an Nichtachtung grenzende Neutralität, besser gesagt durch 
eine kirchlichen Motiven unzugängliche politische Weltlichkeit 
vor der Konfessionalität seines Zeitalters zu bewahren versteht. 

Da kommt unserer Wissenschaft ein Befreier und Bundes- 
genosse in den Naturwissenschaften. Es ist nicht meine Aufgabe, 
auch ihre Befreiung zu schildern. Wenn sie auch durch das 
Altertum und das Mittelalter zunächst stärker belastet waren 
als die Historie, wenn sie auch eine schwere Kette astrologischen 
und sonstigen Wunderglaubens noch lange nachschleppen, bringt 
es doch ihre Eigenart mit sich, daß ihr Gepäck mit jeder neuen 
Entdeckung nicht schwerer, sondern leichter wird. Sobald Wissen 
und Methode es gestatten, sämtliche Sonnen- und Mondfinsternisse 
mit mathematischer Sicherheit zu berechnen, haben veraltete Me- 
thoden für sie jede Bedeutung verloren und werden neidlos als 
Material an den Historiker abgetreten, den die Irrgänge des 
menschlichen Geistes ebenso interessieren wie die jenen Berech- 
nungen verdankte endgültige Berichtigung der historischen Chrono- 
logie. So erklärt es sich, daß die Tradition mit jedem Fort- 
schritte der Naturwissenschaften eine Einbuße an Macht erleidet 
und es nicht verhindern kann, daß die Erde mit ihren Angelegen- 
heiten ihre zentrale Stellung im Weltall verliert. 

Verfolgen wir den Triumphzug von Leonardo da Vinci zu 
Kopernikus, Galilei, Kepler und Newton, so werden wir finden, 


Die Säkularisation der Historie. 451 


daß jeder naturwissenschaftlichen Etappe eine historiographische 
entspricht. Nicht aus eigener Kraft — denn die war durch Re- 
formation und Gegenreformation gebrochen —, sondern unter der 
Führung jener Geister haben die Historiker den Mut wiedergefunden, 
im Unermeßlichen unterzutauchen und es annähernd zu messen. 

Die erste Wirkung ist ein lawinenartig anschwellender histo- 
rischer Heißhunger. Wahllos und kritiklos stürzt er sich auf 
Alles. Die Geschichte droht in der Polyhistorie des 17. Jahr- 
hunderts über ihre Ufer zu treten. Erst allmählich kommt Maß 
und Ziel in diese Bewegung. Wenn man den Entwurf von 
Leibniz zu einer Geschichte der Braunschweigischen Lande liest, 
hat man den Eindruck eines ungeheuren über die Lüneburger 
Heide brausenden Sturmwindes, der die ganze Welt in seine 
Wirbel reißen möchte. Nichts Menschliches kann diesem Feuer- 
eifer fremd bleiben. Auch die Prähistorie und die Anthropologie 
werden bereits herbeigezogen. Der Wille zu Sehen und zu 
Sammeln ist niemals stärker, leidenschaftlicher gewesen. Nur das 
Sichten fehlt bei Leibniz und seinen Zeitgenossen im Entwurf 
wie in der Ausführung. 

Der stärkste Beweis für die Kraft der neuen Richtung ist 
wohl ihr Eindringen in die protestantische Theologie in einer 
Epoche scheinbarer Erstarrung. Denn nicht aus religiöser Skepsis 
hat Arnold in seiner unparteiischen Kirchen- und Ketzerhistorie 
die gesamte kirchengeschichtliche Tradition angefochten. Zum 
erstenmal dämmert einem offenbarungsgläubigen Theologen der 
Gedanke auf, daß Religion als wirkende Potenz, wo und wie sie 
sich zeige, unsere Achtung und Beachtung verdiene, während der 
rationalistische Lutheraner Pufendorf gleichzeitig noch an der 
alten verächtlichen Gegenüberstellung der jüdisch-christlichen 
Religion und des Heidentumes festhält. Nicht nur für die 
christlichen Ketzer, auch für Muhammed hat Arnold religiöse 
Sympathien und wird durch diese die Toleranz de Thous über- 
flügelnde theologische Kühnheit zum Wegbereiter wissenschaftlicher 
kirchengeschichtlicher Interessen. So zeigt er, der noch aus der 
Drachensaat der Religionskämpfe stammt, gerade weil er ein ganz 
unwissenschaftlicher Kopf ist, die Wendung der Zeit zur Säku- 
larisation, aber er läßt uns zugleich in der hilflosen Abhängigkeit 
von seinen gelehrten orthodoxen Vorgängern erkennen, welche 
Hindernisse ihr noch im Wege stehen. 


452 = Richard Fester. 


Es ist noch nicht lange her, daB man das 18. Jahrhundert 
an der historischen Weltanschauung des 19. gemessen hat, bis 
Dilthey von der Renaissance herkommend die geschichtliche 
Welt des Zeitalters Voltaires wiederentdeckte. Wer Voltaire und 
die Voltairianer verstehen will, muß auch ihre Umwelt besser 
kennen, als es meistens der Fall ist. Ich schlage aufs geradewohl 
eines der Sammelwerke auf, bei denen der polyhistorische Auf- 
klärungstrieb Gevatter gestanden hat. Wie Bossuet die katho- 
lische des 17., repräsentiert die englische Weltgeschichte die pro- 
testantische Welt des 18. Jahrhundert. Sowohl der größeren 
ungefügen „universal history“ als ihres immer noch stattlichen 
englischen Auszuges hat sich die gelehrte Welt in Frankreich 
und Deutschland durch bearbeitete Übersetzungen bemächtigt. 
Zwei Geisteswerkstätten der deutschen Aufklärung, Göttingen: und 
Halle, finden wir dabei beteiligt, die kritische Philologie eines 
Heyne und den zur Kritik geneigten theologischen Rationalismus 
eines Baumgarten und Semler. Wer Semler als den Vater der 
neutestamentlichen Bibelkritik seinem Gedächtnis einverleibt hat, 
möge doch nicht versäumen, im ersten von Baumgarten redi- 
gierten Bande der Hallenser Weltgeschichte das Kapitel über die 
Engel oder die von Abbildungen begleiteten Untersuchungen über 
die Arche Noahs sich anzusehen. So veraltet heute die ersten 
Bände der Weltgeschichte Rankes sein mögen, so wird man von 
diesen Göttinger und Hallenser Beiträgen zur Aufklärung sagen 
müssen, daß sie Eusebius und Hieronymus erheblich näher stehen 
als dem Verkünder der historischen Weltanschauung. Hier lernt 
man es begreifen, daß noch Schlosser, als er 1815 den ersten 
Band seiner Weltgeschichte veröffentlichte, den Abschnitt über 
die jüdische Geschichte, bei dem „Alles auf den Gesichtspunkt 
und wenig auf die Facta ankomme“, durch einen Freund be- 
arbeiten ließ, weil er sich nicht den erforderlichen „frommen 
Sinn“ zutraute Hier lernt man es auch verstehen, daß ein Welt- 
mann wie Bolingbroke einen großen Teil der alten Geschichte 
leichtherzig ganz über Bord warf und damit noch 1836 den Beifall 
des alten der neuen Altertumswissenschaft ebenso skeptisch gegen- 
überstehenden Schlosser fand. 

Die Bedeutung Voltaires aber sehe ich in erster Linie darin, 
daß er es sich nicht verdrießen ließ, unermüdlich und rastlos bis 
zum letzten Atemzuge mit dem ungeheuren durch die Polyhistorie 


Die Säkularisation der Historie. 453 


noch vermehrten Schutt der Überlieferung aufzuräumen. Hinter 
ıhm steht Newton, wie Kopernikus und Galilei hinter den Poly- 
historikern des 17. Jahrhunderts. Die „éléments de la philosophie 
de Newton“ kann man geradezu als die Einleitung zu dem „Ver- 
such über die Sitten und den Geist der Nationen“ ansehen. 
Nicht mit dem Sündenfall, sondern mit den physischen Ver- 
änderungen des Schauplatzes der Universalhistorie beginnt er 
seine Streitschrift gegen jene „histoires pretendues universelles“, 
die drei Viertel der Erde vergäßen. Für die grobe Arbeit, die 
ihn erwartet, wäre die historische Kritik Niehbuhrs und der 
Tübinger Schule zu fein gesponnen. Für die Beseitigung auf- 
gespeicherter Albernheiten ist er der rechte Mann. Die Un- 
endlichkeit des Weltalls ist ihm eine Mahnung an die Mensch- 
heit, sich um so wohnlicher auf der Erde einzurichten; aber es 
ist nur natürlich, daB in seinem Hause und in seinem Tempel 
ein anderes Wesen als der Rationalist seines Jahrhunderts nicht 
wohnen und nicht beten kann. Der Gedanke an die Menschheit 
und den Schöpfer kehrt immer wieder zu dem Ich zurück, an- 
statt darüber hinauszuführen. „Deo erexit Voltaire.“ 

Und noch ein anderes Moment droht den Riesenfortschritt 
vom Sammeln zum Sichten wieder zu beeinträchtigen. Der Stolz 
auf die Gegenwart läßt die echte historische Freude an der Ver- 
gangenheit nicht mehr aufkommen. Auch die historischen 
Muster der vorausgegangenen Generationen verlieren ihren 
Glanz. In der Lücke, die sie lassen, regt sich ein horror vacui. 
Des biblischen und römischen Kanon ledig ist Voltaire auf dem 
besten Wege sich aus dem am wenigsten bekannten Teile der 
Welt einen chinesisch-ostasiatischen Kanon zu schaffen, dem sich 
bald ein indischer hinzugesellen möchte. Wie Rousseau in seiner 
Phantasie sucht Voltaire am Hoangho, Lessing am Ganges 
Menschen, als sie sich überzeugen, daß doch auch die Aufklärung 
nicht vor der Kulturfäulnis, der Inquisition und dem Zelotentume 
zu schützen vermag. | 

Dazu aber ist es trotz der Weisheit des Confucius und 
dem modischen Gefallen an Porzellanpagoden doch nicht mehr 
gekommen, daß die bezopften Söhne des Reiches der Mitte als 
Muster an die Stelle der pseudohistorischen Heiligen Israels und 
Roms getreten wären. Die ersten Novatoren waren Vorläufer des 
Columbus. Das 18. Jahrhundert verdankt seine geschichtliche 


454 Richard Fester. 


Welt dem vorausgegangenen Kampf um das Gleichgewicht der 
europäischen Staaten. Der historischen Weltanschauung des 19. 
und 20. Jahrhunderts wird durch die kolonisatorische Expansion 
des alten Europa und durch die Berührung und Schneidung 
sämtlicher Kulturkreise der Boden bereitet. Mit den Konquista- 
doren waren jesuitische Missionare in die unbekannte Heidenwelt 
gezogen. Den Spuren Lord Clives und Napoleons folgt der 
Gelehrte. Die Säkularisation der historischen Wissenschaften 
empfängt ihre Weihe durch die Andacht, mit der Goethe jede 
neue Entdeckung im eignen Hause und in der weitesten Ferne 
begrüßt. Aus der Verbrüderung und Selbstvergötterung des 
ancien regime und der Revolution löst sich die bescheidenere 
Humanität Herders los und ermöglicht den Übergang zu der von 
allem Dogmatismus befreiten rein gegenständlichen Betrachtungs- 
weise Goethes, Alexander von Humboldts und Rankes. 

Wie jeder Sieg ist auch der letzte und größte Sieg der 
Säkularisation nicht ohne Einbuße erkauft worden. Ranke hat 
noch die Andacht zum Kleinen, womit seitdem jedes historische 
Studium beginnt, mit der Andacht zum Großen so zu vereinigen 
gewußt, daß weder Makrokosmus noch Mikrokosmus in seinen 
Händen verkürzt wurden. Schon unter seinen Augen aber sollte 
sich eine Mikrologie entwickeln, die wir in allen vorausgegangenen 
Jahrhunderten bis in die Gelehrtenschulen Alexandrias hinein ver- 
geblich suchen. Die Erschließung der ganzen Welt fordert eine 
ungeheure Arbeiterzahl, so daß man es kaum mehr begreift, wie 
das kleine Männlein Muratori mit seinem Riesenfleiße bewältigen 
konnte, was heute der großen Schar der Monumentisten über 
den Kopf wächst. Denn es ist nun einmal nicht anders. Auch 
in den Betrieb unserer Wissenschaft haben die Arbeiterbataillone 
ihren Einzug gehalten, und wenn es auch nicht an Feldherr- 
naturen fehlt, so haben sie vielleicht mehr als früher mit der 
Anmaßung des Banausentumes und mit der Unsolididät unbe- 
rufener Weltbaumeister zu kämpfen. 

Nicht minder laut spricht freilich, was unsere Zeit den 
Arbeiterbataillonen verdankt. Hacke und Spaten haben zuerst 
die Archäologen von den Kunstfreunden der Renaissance über- 
nommen. Heute sind sie das unentbehrliche Handwerkszeug aller 
historischen Arbeiter. Späteren Zeiten wird es vielleicht als die 
größte historische Errungenschaft unserer Tage erscheinen, wie 


Die Säkularisation der Historie. 455 


aus Wüstensand, Nil- und Euphratschlamm die den Alten durch 
den Mythus verhüllte älteste Kulturwelt wie ein neuer Weltteil 
entdeckt worden ist. Nach vorwärts Indien, China und Japan, 
nach rückwärts der alte Orient und die Prähistorie eröffnen der 
auch im alten Hause zur Herrschaft gelangten kulturhistorischen 
Forschung ein Arbeitsfeld, für das es keine Schranke mehr gibt 
als „die Bedingung endlicher Naturen“. 

Aus dem Untergrunde der Wissenschaft aber drohen die 
alten Schranken immer wieder heraufzusteigen. Die Kurie hat 
dem Modernismus den Krieg erklärt, und der Weltbund der 
Akademien hat den Fehdehandschuh aufgenommen. Unsere 
Wissenschaft aber wird sich erinnern, daß der Sieg der Natur- 
wissenschaften den Sieg der Säkularisation entschieden hat. Dank 
der Arbeit der Philosophie, welche die Zeiten ihres geistlichen 
metaphysischen Übermutes längst überwunden hat, sehen wir 
heute ein, daß Naturwissenschaften und Geschichte sich in ihrer 
Methode ebenso unterscheiden wie ihr Objekt. Gegnerschaft 
und die Lust zu Eingriffen in das Gebiet der anderen Wissen- 
schaft sind aus der Historie und den Naturwissenschaften bis auf 
bedeutungslose Reste geschwunden. Aus dem starken Zweibund 
kann ein noch stärkerer Dreibund werden, wenn sich die Natur- 
wissenschaften unserem Beispiele folgend daran gewöhnen, auch 
die Grenze zwischen ihrem und dem philosophischen Arbeits- 
felde zu respektieren. 

Können wir somit dem drohenden geistigen Weltkriege ruhig 
entgegensehen, so haben wir doch, wenn nicht alle Lehren der 
Vergangenheit trügen, die prophezeite geistige Verödung eines 
Teiles der christlichen Welt nicht mehr zu befürchten. An dem 
Traumbilde Nebukadnezars sind die Füße von Eisen und Ton. 
Auch die römische cathedra Petri steht nicht ganz auf eisernen 
Füßen. Der bildsame Ton der Wissenschaft ist in ihrem Funda- 
mente, der Tradition, mitenthalten. Der erste Bekämpfer mittel- 
alterlicher Papstfabeln, Laurentius Valla, hat in der Lateran- 
kirche seine letzte Ruhestätte gefunden. Der historische Moder- 
nismus sitzt auch im Vatikane. Die Zugbrücke der Hochburg 
der Scholastik läßt sich mit den durchschnittenen oder mürbe 
gewordenen Tauen nicht mehr aufziehen. Über Baronius kann 
auch die antimodernistische Kurie nicht mehr zurück, und schon 
Baronius bedeutet einen Fortschritt auf dem Wege zu der Säku- 


456 Richard Fester. 


larisation, die mit der Verweltlichung der Kirche zwar eingesetzt 
hat, aber erst mit der völligen Spiritualisierung der Kirche beider 
Konfessionen triumphieren wird. 

Wenn wir aber auch außerhalb der kurialistischen Kreise 
der Besorgnis vor der Schrankenlosigkeit begegnen, so dürfen 
wir wohl mit dem auch den Gegner der Wissenschaft versöhnen- 
den Hinweise schließen, daß ein historischer Ideenflug aus den 
Schranken der irdischen Gewöhnung des unbewaffneten oder be- 
waffneten menschlichen Auges heraus in derselben Zukunftslinie 
liegt wie die Erkaltung und Erstarrung unseres menschentragen- 
den Erdballs. 

Nachwort. 

Nach den Kongreßstatuten hätte dem Vortrag eine Diskussion 
folgen sollen. Aus Rücksicht auf die Einladung des KongreB- 
vorstandes und einer Anzahl Mitglieder nach Potsdam mußte sie 
jedoch, obwohl sie lebhaft gewünscht wurde, unterbleiben. Den 
in die Presse gelangten Vorwurf, daß er als Vorsitzender aus 
anderen Motiven die Diskussion abgeschnitten habe, hat Dietrich 
Schäfer in der folgenden Sitzung zurückgewiesen. Der ebenfalls 
durch die Presse verbreiteten Unterstellung, daß der Vortrag 
außerwissenschaftliche Tendenzen verfolge, soll seine Veröffent- 
lichung in der Form, in der er gehalten wurde, begegnen. 

Auf das Thema bin ich nicht, wie vermutet wurde, durch 
den Deniflestreit und meine Schrift „Religionskrieg und Geschichts- 
wissenschaft“ geführt worden, sondern durch historiographische 
Studien, die mir ja auch die Auseinandersetzung mit Denifle nahe 
gelegt hatten. Mit wenigen Worten findet sich das Thema be- 
reits umschrieben in der Einleitung zu Schillers historischen 
Schriften (Säkularausgabe von 1905 Bd. 13, XXXf.). Damals 
wie heute ist es mir nicht gelungen, für Säkularisation eine 
gleichwertige deutsche Bezeichnung zu ersinnen. „Verweltlichung“ 
bringt einen falschen Nebensinn hinein; „Verdiesseitigung‘“ wage 
ich nicht einmal einem Sprachreiniger vorzuschlagen. So mag 
man sich an Säkularisation gewöhnen, wie man sich an Re- 
naissance gewöhnt hat. 

Seit 1905 ist eine ganze Reihe eingreifender Untersuchungen 
erschienen, deren Spuren dem kundigen Leser nicht entgehen 
können. Wenn auch C. Neumann 1903 in seinem Heidelberger 
Vortrag über „byzantinische Kultur und Renaissancekultur“ durch 


Die Säkularisation der Historie. 457 


künstlerische Sympathien und Antipathien seine Betrachtungen 
aus der Sphäre der Leidenschaftslosigkeit herausgerückt hat, so 
wird ihm doch immer das Verdienst bleiben, die Einsicht in das 
Wesen der Renaissancekultur bedeutend gefördert zu haben. In 
den Beiträgen von Troeltsch und Bezold zur „Kultur der Gegen- 
wart“ und in Brandis Göttinger Rede über „das Werden der 
Renaissance“ von 1908 ist das mit Händen zu greifen, während 
W. Goetz in seiner akademischen Antrittsrede über „Mittelalter 
und Renaissance“ (Histor. Z. 1907) die Geschichte des Begriffes 
Renaissance insofern verzeichnet hat, als er den Unterschied 
zwischen der Stellung J. Burckhardts und der unserer Generation 
zur Renaissance übersieht und infolgedessen Burckhardt an den 
Anfang anstatt an den Abschluß einer eben durch die Renaissance 
bestimmten und getragenen Entwicklung stellt. In dem Nach- 
weis der Wechselwirkung und in dem Auseinanderhalten von 
Renaissance und Barbarentum ist der historischen Erforschung 
des Mittelalters und der Neuzeit eine große Aufgabe gestellt. 
Fast das Dringlichste ist eine Geschichte der mittelalterlichen 
Historiographie, die einen Ersatz dafür bietet, daB die Neu- 
bearbeitung von Wattenbachs Quellenkunde wie eine vandalische 
Kirchenrestauration die dem Kulturhistoriker wesentlichsten 
historiographischen Betrachtungen als nicht zur Sache gehörig 
ausgemerzt hat. Sie wird auch an der byzantinischen Geschichts- 
schreibung und C. Neumanns bahnbrechenden Uhtersuchungen nicht 
vorbeigehen dürfen und sich durch die Hallenser Rektoratsrede 
Georg Wissowas über „Bestehen und Vergehen in der römischen 
Literatur“ (1908) erinnern lassen, was ein Blick hinter die 
Kulissen der Literatur für die den Ausläufern des antiken Laien- 
tums verdankte Möglichkeit einer Renaissance ergibt. 

Für meine 1905 nur angedeutete Auffassung der historio- 
graphischen Rolle der Reformation habe ich seitdem in Troeltschs 
einschlägigen Arbeiten eine überaus wertvolle Bestätigung ge- 
funden. Das durch Melanchthon vermittelte Bündnis zwischen 
Humanismus und Reformation in der didaktisch-rhetorischen 
Richtung der neueren Historiographie bedarf noch einer näheren 
Untersuchung. Ebenso die Wechselwirkung zwischen Geschichte 
und Naturwissenschaften. Wenn ich der Philosophie erst am 
Schlusse des Vortrages aus Anlaß der Grenzberichtigungen der 
Windelband-Rickertschen Wissenschaftslehre gedacht habe, so ge- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 32 


458 Richard Fester. 


schah das in der Erwägung, daß bis zum Zusammenbruche des 
Hegelschen Systems ihr Einfluß auf die Historie, soweit er nicht 
auf das Konto der Naturwissenschaften zu setzen ist, in das 
Kapitel der theologischen Hegemonie gehört, insofern die Meta- 
physik nach Gotheins Worten „nur die ernüchterte Tochter der 
Religion ist“. 

Um die Sammlung von Stimmen zur Enzyklika gegen den 
Modernismus hat sich die internationale Wochenschrift (1908 
Nr. 1—7) ein Verdienst erworben. Ebenda in Nr. 29 vom 
18. Juli 1908 bat Hermann Diels seine oben zitierte Akademie- 
rede über „alte und neue Kämpfe um die Freiheit der Wissen- 
schaft“ veröffentlicht. Die Frage nach den Folgen der Enzyklika 
für die Geschichtswissenschaft ist, soviel ich sehe, nur von 
Hauck gestreift worden. Auch er konstatiert, daß „die geschicht- 
liche Betrachtung der Religion und des Christentums durch die 
jüngsten päpstlichen Erlasse nicht gehindert, geschweige denn 
beseitigt werden kann“. Mir kam es vor allem darauf an, fest- 
zustellen, daß außerhalb des theologischen Lagers die Enzyklika 
wirkungslos bleiben wird, weil katholische und protestantische 
Historiker heute unbeschadet ihres Glaubens in der natürlichen 
Kausalverknüpfung menschlicher Taten und Gedanken einig sind 
und nur in ihren Ansichten über die jeweilige natürliche causa 
efficiens je nach Weltanschauung, Partei und geistigem Horizont 
differieren. Eben darauf beruht aber die durch den mittelalter- 
lichen Supranaturalismus in Frage gestellte, durch die Säku- 
larisation aufs Neue erwiesene Möglichkeit einer internationalen, 
interkonfessionellen Geschichtswissenschaft. Der Kritizismus ist 
nur eine sekundäre Begleiterscheinung. Bei Herodot hat ihn 
schon Thukydides vermißt, und trotzdem wird jener durch die 
Spannweite seiner Interessen immer der Vater einer geistigen 
Bewegung bleiben, die vielleicht noch einmal dazu führt, daß die 
beste Geschichte des Christentums von einem Buddhisten oder 
Muhammedaner geschrieben wird, so wie wir heute schon für 
das beste Buch über Calvin einem Katholiken und für die beste 
Loyolabiographie einem Protestanten verpflichtet sind. 

Einen Widerspruch, auf den ich nicht gefaßt war, haben 
meine Ausführungen über die Praxis der Schule in Oberlehrer- 
kreisen gefunden. Es sind jetzt drei Jahrzehnte her, daß ich 
mir als Schüler des Frankfurter Gymnasiums aus ersparten 


Die Säkularisation der Historie. 459 


Stundengeldern antiquarisch Dunckers Geschichte des Altertums 
anschaffte, weil dem werdenden Historiker die Idee eines aus- 
erwählten Volkes ganz unerträglich war, und ich zu sehen ver- 
langte, wie sich das Jehovavolk in demselben Rahmen wie das 
hellenische auserwählte Volk der Humanisten eigentlich ausnehme. 
Dabei ist es mir damals so wenig wie heute eingefallen, die An- 
stalt und den trefflichen Geschichtsunterricht unseres Lehrers 
Karl Fischer für Verhältnisse verantwortlich zu machen, die 
stärker sind als der gute Wille und der wissenschaftliche Sinn 
der Männer, denen die erste und oft die einzige geschichtliche 
Unterweisung der gebildeten Stände anvertraut ist. Auch an den 
meisten unserer Universitäten hat die Geschichte des alten Orients 
in der philosophischen Fakultät keinen Vertreter. Die Prüfungs- 
ordnungen verlangen Kenntnis der griechischen, römischen und 
deutschen Geschichte mit Einbeziehung der Hauptmomente der 
Weltgeschichte Die Lehrbücher bieten durchschnittlich nicht 
mehr als zu meiner Zeit. Der oben erwähnte Leitfaden von 
Richter spielt Hommels Autorität gegen E. Meyer aus Wenn 
mir von Hörern des Vortrages Neubauer als Muster eines säku- 
larisierten Lehrbuches vorgehalten wurde, so hat nur die Ver- 
hinderung der Diskussion die Antwort verzögert, daß dieser Leit- 
faden bei allen seinen Vorzügen über die in die Zeit nach dem 
Exil fallende Entstehung des Judentums trotz ihrer universal- 
historischen Bedeutung keine Zeile bringt, weil das ohne Er- 
wähnung der Entstehungsgeschichte des alten Testamentes nicht 
möglich gewesen wäre. Wer also seinen Schülern heute einiges 
von dem mitteilt, was er von Wellhausen oder aus E. Meyers 
ersten Bänden gelernt hat, vollbringt damit ein opus superero- 
gatum und setzt sich obendrein der Gefahr eines Konfliktes mit 
der Schulbehörde aus. Ich hätte daher, da ich Ausnahmen nicht 
bestritt, und Ausnahmen bekanntlich nur die von mir durch Er- 
kundigungen sorgfältig festgestellte Regel bestätigen, gerade aus 
den Lehrerkreisen, die eine größere Bewegungsfreiheit des his- 
torischen Unterrichts erstreben, anstatt des Widerspruchs Zu- 
stimmung erwartet. 


82° 


460 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 
Von 
Ernst von Moeller. 


Unter den zahlreichen Trägern des Namens Alciat ist weit- 
aus der größte und bedeutendste der Jurist Andreas Alciat! 
(1492—1550), der Stifter der humanistischen Juristenschule des 
16. Jahrhunderts und Begründer der modernen Jurisprudenz. Der 
Name kommt schon Jahrhunderte früher in der Gegend von Mai- 
land und sonst in Italien vor. Es scheint sich um eine große, 
weitverzweigte Familie zu handeln, die ihren Ausgang von dem 
Dorf Alzate bei Como genommen hat. 

Neben dem Juristen Andreas ist in der Zeit des Humanismus 
und der Reformation der Antitrinitarier Johann Paul Alciat der 
bekannteste Mann des Namens. Als ich vor einiger Zeit Unter- 
suchungen über den Juristen anstellte, hatte ich mir daher die 
Frage vorzulegen, ob sich zwischen ihm und dem Antitrinitarier 
Beziehungen verwandtschaftlicher oder sonstiger Art nachweisen 
ließen. Die Antwort lautet negativ. In der theologischen Lite- 
ratur wird seit langem häufig behauptet, daß Johann Paul zur 
Familie des Juristen gehöre.” Aber das ist offenbar eine bloße 
Vermutung, die in der Tat durch den Gleichlaut des Namens 
uahegelegt ist. Und ebenso fehlt bisher jeder Beweis, daß die 
beiden Männer miteinander auch nur in persönlichem oder brief- 
lichem Verkehr gestanden hätten. 

Selbst wenn beide entfernt miteinander verwandt gewesen 
sind — Brüder, wie vermutet worden ist, waren sie jedenfalls 


! v. Moeller, Andreas Alciat. 1907. 

? Frid. Sam. Bock, Historia Antitrinitariorum. Il. 1784. p. 466 f. 
Wallace, Antitrinitarian biography. II. 1850. p. 112. J.B.G. Galiffe, Notices 
généalogiques sur les familles genevoises. IV. 1857—66. p. 202. Calvini 
Opera XV (= Corpus reformatorum XLIII). 1876. col. 266. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 461 


nicht —, so scheint doch mehr als ein erheblicher Unterschied 
und Gegensatz zwischen beiden trennend gestanden zu haben. 
Andreas hat den größten Teil seines Lebens in Italien zugebracht; 
nur auf wenige Jahre war er als Professor an den Universitäten 
Avignon und Bourges abwesend. Johann Paul, der erheblich 
jüngere, ist aus seiner Heimat vertrieben worden und hat sie 
höchstens verstohlen als Gast an der Grenze auf kurze Zeit wieder- 
gesehen. Der Jurist hat nur vorübergehend einiges Interesse für 
die Reformation gezeigt und, sobald er die Gefährlichkeit solcher 
Extratouren von weitem gewahr wurde, äußerlich bis an seinen 
Tod um so strikter an dem katholischen Bekenntnis festgehalten. 
Der Antitrinitarier dagegen hat sich von dem alten Glauben ent- 
schlossen losgesagt und ist, von dem Strudel der dogmatischen 
Streitigkeiten jener Zeit fortgerissen, eins der führenden Häupter 
einer neuen Kirche zwar nicht, aber doch einer Sekte geworden. 
Der Jurist pflegt den Kirchenhistorikern höchstens als juristischer 
Lehrer Calvins bekannt zu sein. Der Antitrinitarier wird überall 
genannt, wo von der Geschichte der Reformation die Rede ist. 
Aber wenn jener vor anderen zu den charakteristischen Figuren 
aus der Epoche des Humanismus gehört, wenn seine Werke Fo- 
lianten ausmachen und Material über ihn in solcher Fülle vor- 
handen ist, daß sich jeder doppelt blamiert, der in der Pose, 
einen Balken heranzuschleppen, nur einen Splitter beibringt, so 
beschränkt sich, was wir von diesem wissen, auf wenige Tat- 
sachen, zahlreiche unbewiesene Behauptungen und den unvermeid- 
lichen Klatsch und Tratsch, der sich schon zu Lebzeiten an ihn 
gehangen und seitdem nicht gerade vermindert hat. 

Es wird noch lange dauern, bis das Dunkel, das bisher über 
dem Leben, der Persönlichkeit und den Anschauungen Johann 
Paul Alciats liegt, völlig beseitigt ist. Einiges läßt sich erreichen, 
wenn man in der gedruckten Literatur Umschau hält. Wichtige 
Einzelbeiten über ihn finden sich z. B. in der Ausgabe von Cal- 
vins Werken im Corpus Reformatorum. Der Hauptsache nach 
handelt es sich bei dem unsteten Wanderleben, das dieser Mann 
geführt hat, um die Auffindung neuen handschriftlichen Materials. 
In dieser Richtung kann ich im folgenden einen Beitrag liefern. 

Es ist längst bekannt, daß Alciat sich gleich andern italie- 
nischen Antitrinitariern eine Zeitlang in Genf aufgehalten hat, 
hier in Konflikt mit Calvin geraten und schließlich aus Genf ver- 


462 Ernst von Moeller. 


bannt worden ist. Trechsel! verweist auf eine gerichtliche Aus- 
sage von ihm. Paul Henry?, der die genauesten Angaben hat, be- 
ruft sich auf die „Archives de la république, im Auszuge von 
Herrn Galiffe“. Das Zitat scheint sich auf eine persönliche Mit- 
teilung von Jacques Auguste Galiffe und nicht auf dessen „Notices 
généalogiques sur les familles genevoises“, Bd. 1—3, zu beziehen. 
John Barthelemy Gaifre Galiffe, der seit 1857 Fortsetzungen dazu 
herausgegeben hat, kommt nicht in Betracht, da Henry 1844 
schrieb. Jedenfalls war klar, daß das Genfer Archiv Material ent- 
hielt. Als ich im September 1907 auf der Durchreise durch Genf 
kam, habe ich daher die Gelegenheit benutzt, mich dort nach 
ihm umzusehen. Die Akten des Kriminalprozesses gegen Alciat 
und Tellius vom Sommer 1559 sind in der Tat noch vorhanden.’ 
Darin finden sich u. a. drei Briefe Alciats, sein Glaubensbekenntnis 
und das Urteil. Die moderne Aufschrift lautet: „Proces criminel 
de Jean Paul Alciat de la Motte et de Silvestre Tellius, bourgeois 
de Genève cités le 3 juillet à comparaître devant les Syndics à 
l'instance du Procureur Général et condamnés le 14 août à la 
perte de leurs bourgeoisies et à un banissement perpétuel pour 
avoir troublé l'Eglise en s'élevant contre les principes de la ré- 
forme et avoir ainsi violé leur serment“ Außerdem habe ich 
eine Handschrift? gesehen, welche unter der Bezeichnung „Pièces 
relatives à l’Eglise italienne et aux familles qui la formèrent“ 
Nachrichten über die italienische Gemeinde in Genf aus den 
Jahren 1550 bis 1559 enthält. Von den dreizehn Stücken kommen 
für Alciat Nr. 1 und 7 in Betracht. Nr. 1 bezeichnet sich selbst 
als „Libro di Memorie diuerse della chiesa Italiana racolte da 
Me Vincenzo Burlamachi in Geneua M. DC. L.“; Nr. T als „Me- 
moire concernant l'Eglise Italienne de Geneue tiré des Registres du 
Conseil“. Da mir in Genf für diese Nachforschungen nur wenige 
Stunden zur Verfügung standen, habe ich mich begnügt, mir das 
Wichtigste zu notieren, und überlasse es den Theologen, selber 
Nachlese zu halten. Da die ProzeBakten einigen Umfang besitzen, 
sind die Aussichten dafür nicht allzu schlecht. Ich verweise 
namentlich auf Alciats Brief an Benedetto Micheli. 


1 Die protestantischen Antitrinitarier vor Faustus Socin. II 1844. 
p. 310. not. 8. 

? Das Leben Johann Calvins. IH, 1. 1844. p. 291. not. 1. 

3 Num. 836. t Num. 1477", 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 463 


Mit den Feststellungen aus diesen beiden Genfer Hand- 
schriften verbinde ich im folgenden die Hauptdaten, die sich aus 
der gedruckten Literatur über Alciat ergeben. 


I. Name und Herkunft. 


Alciat selbst nennt sich „Giousnpaolo alciati della motta Pie- 
montese“; so in der Unterschrift des Briefes an Micheli. Dem 
entspricht genau die französische Namensform „Jehan Paul alciat 
della motte Piemontois“ in der Unterschrift seines Schreibens an 
die Genfer Behörden vom 17. Juli 1559 und in der Überschrift 
der ihm beigefügten „Confession de foi“. Fast ebenso unter- 
zeichnet er sich auch in dem Brief an Genf vom 19. Juni 1559: 
„Jehan paul alciat de la motte“ In den sonstigen Quellen des 
16. Jahrhunderts wird der Name in der Regel abgekürzt: von 
Johannes Paulus Alciatus, Paulus Alciatus, Alciatus ist die Rede; 
oder von Jehan Paul de la Motta oder Paul de la Motta; aber 
auch einfach von Johannes Paulus oder Jehan Paul. Bald wird 
er Italus, bald Pedemontanus, bald Mediolanensis genannt. Kurz, 
es kommen zahlreiche Abweichungen vor, die man kennen muß. 
wenn man nicht irrig aus dem einen Mann nachträglich mehrere 
machen will. 

Alciat ist Piemontese und nicht Mailänder gewesen. Er war 
gebürtig aus Savigliano, einer kleinen Stadt, die südlich von Turin 
an der Maira, dicht östlich bei Saluzzo liegt. Sein Vater Ber- 
nardın war bereits tot, als der Sohn am 11. November 1555 
Bürger in Genf wurde Ein Zweifel über Alciats Herkunft ist 
nach den Angaben des Genfer Bürgerbuchs!, die schon der jüngere 
Galiffe? benutzt hat, nicht mehr möglich. Wenn Alciat schon 
früh als Mailänder bezeichnet wird, so beruht dies auf einem Irr- 
tum. Beza nennt ihn in dem lateinischen Text der Vita Calvini 
„Mediolanensis miles“ und bezeichnet ihn auch in einem Briefe 
als Mailänder. Darauf geht es zurück, wenn diese Angabe sich 
in zahlreichen Büchern findet. Der Irrtum ist dadurch veranlaßt, 


1 Le livre des bourgeois de l'ancienne république de Genève, publié 
par Covelle. 1897. p. 246: Jehan Paul Alciat, sieur de la Motta, filz de 
feu Bernardin, natifz de Savillan en Piémont, 12 esc. 1 st. Näheres über 
seine Herkunft enthält vielleicht C. Turletti, Storia di Savigliano. I-IV. 1873 ff. 

? Notices IV. p. 202. Calv. Op. L c. 


464 Ernst von Moeller. 


daß sich gleichzeitig ein Carlo Alciati Milanese! in Genf aufhielt. 
Der Name Alciat kam ja überhaupt im Herzogtum Mailand oft 
vor; der berühmte Jurist Andreas pflegte sich Alciatus Mediola- . 
nensis zu nennen. Dazu kam, daß der kleine Ort La Motta? in 
Piemont, nach dem sich der Antitrinitarier nannte, an der Sesia, 
16 km südöstlich von Vercelli, unmittelbar an der Mailänder 
Grenze lag, so daß der Nicht-Italiener über seine politische Zu- 
gehörigkeit im Zweifel sein konnte. Ebenso scheidet die An- 
nahme, Alciat sei aus La Motta gebürtig gewesen, völlig aus, ob- 
wohl sich dafür manche auf gerichtliche Aussagen Alciats be- 
rufen haben. Dieser zweite Irrtum ist durch die Namensform 
„Alciati della Motta Piemontese“ veranlaßt, die sich, wie gesagt, 
gerade in den Briefunterschriften der Genfer ProzeBakten findet. 
In Wahrheit ist Alciat nur „sieur de la Motta“ gewesen. Ein- 
hellig wird er als Edelmann bezeichnet. Sein Geburtsjahr steht 
nicht fest. Allenfalls läßt sich mutmaßen, daß er um 1515 oder 
1520 geboren sein wird. 


II. Alciats Leben bis zum Fortgang aus Italien. 


Es wird behauptet, Alciat babe zunächst Medizin studiert. 
Die Angabe findet sich bei Samuel Friedrich Lauterbach?, Fried- 
rich Samuel Bock* und danach bei Wallace? Aber solange ältere 
Belege fehlen, ist die Sache höchst zweifelhaft. Bock und Wal- 
lace weisen darauf hin, daß in dem gleichen Studium ein Grund 
für die enge Freundschaft zwischen Alciat und Blandreta zu er- 
blicken sei. Man könnte ferner, wenn die Nachricht besser be- 
gründet wäre, daran erinnern, daß auch jener Benedetto Micheli 
aus Lucca, an den der Brief in den Prozeßakten von 1559 ge- 
richtet ist, Mediziner war, oder daran, daß Alciat in demselben 
Brief einen medizinischen Vergleich braucht und sagt: „Voi siete 
medico e sapete che quando lo stomaco è guasto, che ‘1 tutto 
conuerte in mal nutrimento et in corrottissimi humori.“ Der- 
gleichen reicht jedoch nicht aus, um Lauterbachs Behauptung als 
bewiesen ansehen zu können. 


1 Gregorio Leti, Historia Genevrina. Amst. 1686. III. p.116. 
? Vivien de St.-Martin, Nouveau dictionnaire de géographie univer- 
selle. III. 1887. p. 1030. 


® Der ehemalige polnische arianische Socinismus. 1725. p. 81. 
* Hist. Aut. II. p. 466. s II. p. 112. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 465 


Sehr viel häufiger begegnet man der Überlieferung, daß Al- 
ciat eine Zeitlang eine militärische Stellung bekleidet habe. Sie 
kehrt in den verschiedensten Variationen wieder. Lauterbach! 
erzählt, er sei „dem Kalbfell nachgezogen“. Trechsel? nennt ihn 
einen Mann, der im mailändischen Kriegshandwerk nicht gelernt 
habe, das Heilige zart zu behandeln. Geht man in den gedruckten 
Quellen weiter zurück, so ist jedoch der einzige Beweis jene An- 
gabe Bezas, Alciat sei ein „Mediolanensis miles“. Aber wenn es 
mit Hilfe der Literatur nicht möglich ist, hier Sicherheit zu ge- 
winnen, so schafft in diesem Punkte Alciats Glaubensbekenntnis 
von 1559 völlige Klarheit. Er sagt darin am Schluß, er sei kein 
gelehrter Mann und in den subtileren Fragen der Theologie nicht 
geübt. Er habe sich in seiner Heimat um seine Angelegenheiten 
gekümmert und sich wegen der Not seines Vaterlandes lange Zeit 
in Krieg und Lagerleben aufgehalten. Dann aber habe er alles 
hintangesetzt, um Christus allein zu folgen. 

Jene alte Überlieferung ist damit durch Alciats eigenes Zeugnis 
bewiesen. Fragt man, was es für Angelegenheiten waren, um die 
er sich vor seinen Kriegszügen zu Hause gekümmert hat, so liegt 
es wohl am nächsten, an den durch den Eintrag im Genfer Bürger- 
buch als authentisch erwiesenen Ausdruck „sieur de la Motta“ zu 
erinnern. Er wird als Gutsbesitzer in La Motta gelebt haben. 
Aus seiner lebhaften späteren Neigung, sich mit dogmatischen 
Fragen der Theologie abzugeben, folgt weiter, daB er ein ge- 
bildeter Mann mit literarischen Interessen war. Sprachkenntnisse 
besaß er in erheblichem Umfang. Italienisch war ihm als Mutter- 
sprache geläufig. Französisch und Latein beherrschte er später 
gleichfalls; und wahrscheinlich außerdem mindestens noch das 
Polnische. So ist ihm wohl zuzutrauen, daß er in jungen Jahren 
in jener bildungsfrohen Zeit des Humanismus auch einmal an 
einer Universität eine Zeitlang studiert hat: ob nun Medizin oder 
sonst ein Fach, scheint dabei nebensächlich. Praktischer Arzt wie 
Blandrata oder Micheli ist er nicht gewesen. | 

Bei dem Ausdruck „Vaterland“ ist zunächst an Piemont, viel- 
leicht an Oberitalien überhaupt zu denken. Die Kriege, an denen 
er teilgenommen hat, werden in die lange Reihe der Kämpfe 
zwischen Karl V. und Frankreich gehören. Möglicherweise hat 


1 L.c. 3 II. p. 810. 


466 Ernst von Moeller. 


er bereits an dem Feldzug von 1536—1538 teilgenommen. Noch 
wahrscheinlicher ist es für den Krieg von 1542—1544, dem der 
Friede von Crespy ein Ende machte. Dagegen bleibt der Krieg 
zwischen Philipp II. und Frankreich, bei dessen Endigung durch 
den Frieden von Cäteau-Cambresis 1559 Philibert Emanuel von 
Savoyen Piemont erhielt, außer Betracht. Denn damals befand 
sich Alciat bereits im Ausland. 

Das Jahr, in dem er dem Kriegsleben und der katholischen 
Kirche den Rücken gekehrt und die Nachfolge Christi als Lebens- 
aufgabe erwählt hat, steht nicht fest. Es wird sich vielleicht um 
die zweite Hälfte der vierziger Jahre des 16. Jahrhunderts handeln. 
Wenigstens wird er von Sandius! unter den Italienern aufgeführt, 
die sich um 1546 unter Führung von Laelius Socinus im Gebiet 
von Venedig zusammentreten, um gemeinsam ihren religiösen 
Spekulationen nachzugehen. Es ist bekannt, wie es mit diesem 
Kataloge steht. Daß eine solche Vereinigung damals bestanden 
hat, wird nicht bezweifelt. Von einigen der Genannten läßt sich 
nachweisen, daß sie zu jenem Kreis gehört haben; von andern, 
daß sie nicht dazu gehört haben können; bei noch anderen fehlt 
die Möglichkeit der Kontrolle. Alciat gehört zu der dritten 
Gruppe Aus dem, was wir bisher wissen, läßt sich nichts ent- 
nehmen, was die Angabe von Sandius über ihn als unmöglich er- 
scheinen ließe. In dem Glaubensbekenntnis von 1559 sagt er, 
wo er von diesem Umschwung in seinem Leben spricht, er habe 
sich „ad congregatas Ecclesias“ begeben, um ein eines Christen- 
menschen würdiges Leben zu führen und dem Glauben zu folgen. 
Der Ausdruck ist unbestimmt. Er paßt z. B. auf die italienische 
Gemeinde in Genf, aber allenfalls auch auf jenen Bund, dessen 
Haupt Socinus war. Sandius erzählt weiter: die Sache sei ruchbar 
geworden, schwere Verfolgungen seien über die Genossen herein- 
gebrochen, einige seien hingerichtet worden, die andern hätten 
ihr Vaterland verlassen müssen und sich hierhin und dorthin zer- 
streut. Auch diese letzte Angabe kann für Alciat zutreffen. An 
eine überstürzte Flucht Hals über Kopf, bei der er nur das nackte 
Leben gerettet hätte, darf man freilich nicht denken. Wenn er 
auch beim Fortgang aus seiner Heimat pekuniäre Verluste er- 
litten haben mag, so gilt er doch dauernd als wohlhabender Mann, 


1 Bibliotheca Antitrinitariorum. Freistadii. 1684. p. 209 f. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 467 


der es nicht nötig hat, irgend einen Beruf um des Gelderwerbs 
willen auszuüben. 


II. Alciat in Genf bis zu dem Ausbruch des Streits 
mit Calvin. 


In dem oben erwähnten „Libro di memorie diuerse della 
chiesa Italiana“ hat Vincenz Burlamachi 1650 ein Verzeichnis 
der Italiener aufgestellt, die sich in Genf niedergelassen und dem 
reformierten Bekenntnis der dortigen italienischen Kirche an- 
geschlossen haben. Dabei hat er jedesmal das Jahr der Ankunft 
angegeben. Sein Register stützt sich zweifellos auf ältere authen- 
tische Listen; es scheint lückenhaft zu sein, kann aber im übrigen 
als zuverlässig gelten, wenn es auch erst hundert Jahre nach 
Alciats Eintreffen in Genf niedergeschrieben worden ist.! 

In diesem Register wird beim Jahr 1552 „Gio: Paolo dela 
Motta“ und beim Jahr 1554 „Gio: Paolo Alciati, Piemontese“ ge- 
nannt. Nach unsern obigen Feststellungen über den Namen Al- 
ciats kann es keinem Zweifel unterliegen, daß er und kein anderer 
hier beide Male gemeint ist. Auch in dem Genfer Ratsregister 
von 1558 wird er wiederholt als „Messire Jehan Paul de la Motta“ 
bezeichnet. Ähnliche Namen, die nichts mit Alciat zu tun haben, 
kommen freilich in Genf vor. 1489 wird ein „Jean Ramel et 
Jaquemette sa femme, ffeu Pierre de la Motte, à St.-Jean-de Gon- 
velles“ erwähnt? 1551 wird Antoenne de la Motte Bürger in 
Genf.’ Und im Genfer Totenbuch wird unter dem 28. Juni 1558 
eine Johanna, Frau von Charles de la Mott aus der Normandie 
aufgeführt* Trotzdem spricht neben der Tatsache, daß Alciat 
wirklich jene beiden Namen geführt hat, auch die völlige Über- 
einstimmung der Vornamen gegem die Aunahme, als hätten wir 
es hier mit zwei Namensvettern zu tun. l 

Daraus folgt erstens, daB Alciat bereits 15525 nach Genf ge- 
kommen ist, zweitens, daß er Genf bald darauf wieder verlassen 
hat, und drittens, daß er 1554 zum zweiten Mal nach Genf ge- 
kommen ist, um wiederum Mitglied der italienischen Gemeinde zu 
werden und jetzt mehrere Jahre in Genf zu bleiben. 

Wenn man fragt, warum er Genf 1553 verlassen hat, so darf 


1 Galiffe, refuge. p. 58. ? Galiffe, Not. I. p. 462. 
S Livre des bourgeois. p. 237. * Genfer Archiv. 
. © Galiffe, refuge p. 114. 


468 | Ernst von Moeller. 


man möglicherweise daran erinnern, daß in diesem Jahre Servede 
in Genf verbrannt worden ist. Und wenn man weiter fragt, wo 
er sich inzwischen aufgehalten hat, so läßt sich auch darüber nur 
eine Vermutung äußern. Es scheint, daß er damals in Grau- 
bünden und den benachbarten italienischen Thälern gewesen ist. 
Wenigstens behauptet Bock!, Alciat sei mit Blandrata um 1553 
durch Raetien nach Italien gegangen, um dort seine italienischen 
flüchtigen Glaubensgenossen in ihren Überzeugungen zu stärken. 
Bock beruft sich auf Hottingers Helvetische Kirchengeschichte. 
Hier sucht man jene Angabe vergeblich. Wohl aber erzählt Hot- 
tinger beim Jahr 1553? von etlichen undankbaren Gästen aus 
Italien, die sich im Veltlin niedergelassen und dort religiöse Un- 
ruhen hervorgerufen hätten. Ein Landtag in Chur habe 1553 
beschlossen, „in Pündten keine andere Lehr- und Religionsausübung 
als die Evangelische und päpstliche zu gestatten und keine andern 
Lehrer zu gedulden, als welche eintweder von denen evangelischen 
Synodis oder von denen Bischöffen angenommen worden. Als 
solches von etlichen eigensinnigen Verwirreren widersprochen, und 
dero Parthey selbst von etlichen Landkinderen verfochten worden, 
ist beiden das außere gewiesen worden“ Es kann hiernach nicht 
als bewiesen gelten, daß Alciat einer von diesen undankbaren 
Gästen und eigensinnigen Verwirrern aus Italien war. Aber mög- 
lich ist es. Jedenfalls paßt Bocks Angabe so genau zu den ihm 
gänzlich unbekannten Daten des Registers der italienischen Ge- 
meinde in Genf, daß sie verdient, im Auge behalten und nicht 
über Bord geworfen zu werden. Wenn 1558 das Gerücht aufkam, 
Alciat sei nach Chiavenna gegangen, und wenn dies vielleicht der 
Fall war, so mag das eine oder das andere mit früheren Be- 
ziehungen zusammenhängen, die Alciat in jenen Gegenden um 
1553 angeknüpft und nur unfreiwillig aufgegeben hatte. 

1554 war er wieder in Genf. In demselben Jahr finden wir 
ihn bereits im Verkehr mit Calvin. Vom 11. Oktober 1554 liegt 
ein Brief Calvins an ihn vor, in dem er Alciat „nostre bien 
ayme frere messire Jehan Paule“ nennt.” Alciat hatte aus An- 
laß eines bestimmten Falles eine Anfrage an Calvin gerichtet, wie 
es mit der Taufe von Kindern katholischer Eltern gehalten wer- 
den solle, die selbst nur äußerlich unter der päpstlichen Tyrannei 


1 II. p. 466. ? III. 1708. p. 814. 3 Calv. Op. XV. col. 265 f. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 469 


lebten und sich vom Götzendienst und den Befleckungen der 
Papstkirche frei hielten. Calvin antwortet, daß alsdann die evan- 
gelische Taufe unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden 
dürfe, und daß er eventuell einen Geistlichen zu ihrer Vornahme 
bestimmen werde. 

Am 11. November 1555 erhielt Alciat auf seinen Wunsch 
das Genfer Bürgerrecht. Daß er es besessen hat, ist längst be- 
kannt. Denn er hat später darauf verzichtet, und es ist ihm 
wieder abgesprochen worden. Daß er es an diesem Tage erhielt, 
ergibt das Genfer Bürgerbuch. - Für die Aufnahme hatte er zwölf 
Dukaten und ein Seillot (sellioctum) zu bezahlen. Gleichzeitig 
mit ihm erhielten sechs andere Italiener, darunter Galeazzo Carac- 
ciolo marchese di Vico und Sylvester Telio, und sieben Fran- 
zosen das Bürgerrecht. Die Gebühren schwanken stark. Carac- 
ciolo brauchte wegen seiner hohen Herkunft nichts zu bezahlen. 
Andere entrichten bald 6, bald 8, bald 12, bald 15, bald 50 Du- 
katen usw. Offenbar sind die Sätze im allgemeinen der Ver- 
mögenslage des neuen Bürgers angepaßt. Und es bestätigt sich 
auch hier, daß Alciat wohlhabend, aber nicht übermäßig reich war. 

Innerhalb der italienischen Gemeinde! in Genf nahm er bald 
eine angesehene Stellung ein. In der Generalversammlung vom 
5. Januar 1555 wurde Gio. Paolo Alciati zusammen mit Nicolo 
Fogliato und Simone Fiorillo zum Armenpfleger gewählt. Die 
Armenpflege war erst 1554 organisiert worden; Fogliato. und 
Fiorillo waren bereits am 4. Januar 1554 gewählt worden und 
erhielten jetzt für das neue Jahr Alciat zum Kollegen. 

Am 3. März 1556 erhielt die Gemeinde eine umfassendere 
neue Organisation. Als Gehilfen des Pastors in der Leitung der 
Kirche und der Armenpflege wurden vier Senioren oder Älteste 
und vier Diakonen durch Wahl bestellt. Zu den vier damals ge- 
wählten Senioren gehörte wiederum Gio. Paolo Alciati, außerdem 
Caracciolo, Georg Blandrata und Simone Fiorillo. Die Ältesten 
hatten die Aufgabe, häufig die einzelnen Familien und namentlich 
die Kranken zu besuchen. Sie verteilten zu den Zweck die Stadt- 
Quartiere unter sich. Sie hatten die Aufsicht über die Schule 
der italienischen Gemeinde. Zwei von ihnen waren speziell ver- 
pflichtet, Streitigkeiten, die etwa ausbrächen, beizulegen. 


1 Galiffe, refuge p. 37 f. 


470 Ernst von Moeller. 


IV. Der Streit mit Calvin. 


Im Mai 1558 hat Alciat Genf wieder verlassen. Der Anlaß 
lag in Streitigkeiten über die Trinitätslehre, die in der italienischen 
Gemeinde ausbrachen und alsbald Calvin zum Einschreiten ver- 
anlaßten. Calvin! schreibt am 19. Juli 1557 an Caracciolo, der 
damals schon längere Zeit abwesend war, in der italienischen 
Gemeinde seien Unruhen über Unruhen entstanden. Wir haben 
alles versucht, was an uns war. Aber schließlich waren wir ge- 
zwungen, Misser Georges, Mr. Sylvestre und Mr. Jehan Paulo vor 
das Konsistorium zu fordern. Blandrata, Tellius und Alciat sind 
gemeint; und eine Genfer, nicht eine italienische Behörde. Trotz 
„zahlreicher schwerer Verfehlungen“ sagt Calvin, habe man sie 
mit einer sehr milden Mahnung entlassen. Blandrata hatte Grund, 
dieser Milde zu mißtrauen. Als bald darauf während einer Vor- 
lesung Calvins, die Blandrata anhörte, einer der vier Syndici, der 
Ratsvorsteher, eintrat, hielt Blandrata es für gut, sich schleunigst 
davon zu machen und Genf zu verlassen. Die Anhänger Calvins 
haben sich sehr darüber amüsiert. Sie erzählten, Blandrata habe 
sich das Taschentuch vor die Nase gehalten, um Nasenbluten 
vorzutäuschen; er sei von seinem bösen Gewissen getrieben wor- 
den. Aber das waren billige Späße angesichts der Ketzerrichterei, 
die alsbald über Blandratas Genossen hereinbrach. 

Am Montag den 16. Mai 1558 erschien Calvin mit dem 
Prediger Lactantio Ragnoni und den Ältesten der italienischen 
Gemeinde vor dem Genfer Rat.” Der Eintrag im Ratsregister 
spricht es zwar nicht deutlich aus, aber es steht völlig fest, daß 
Calvin das treibende Element war. In seinen Briefen hat er es 
später selber so dargestellt. Er hielt es für seine Aufgabe, die 
religiöse Polizei in Genf zu handhaben, und fand es nötig, jetzt 
den Neuerern aus Italien, die seine Kreise störten, als Büttel zu 
zeigen, wer Herr im Hause sei. Scheinbare Milde, scheinbares 
Entgegenkommen! Und doch in letzter Linie „in majorem Dei 
gloriam“ lediglich Befestigung der eigenen Stellung, und koste es 
die Anwendung rücksichtsloser Gewalt: Wer nicht pariert, der 
fliegt! Den Leuten kein Zugeständnis! Was sie glauben durften, 
das schrieb Calvin ihnen Wort für Wort vor. Die Con- 
fessio Italorum ist sein Werk. Ich dachte, schreibt er an Carac- 


1 Opera XVII. col. 255 f. nr. 2919. * Calv. Op. XVII. 168. XXL 691. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Aciat. 471 


ciolo, ein klares und einfaches Bekenntnis würde eine gute Probe 
sein, und nützlich dazu, einen jeden sich deutlich erklären zu 
lassen. Auf den 18. Mai wurde eine Versammlung der ganzen 
italienischen Gemeinde einberufen. Calvin war selbstverständlich 
zugegen. Die Confessio wurde vorgelesen und kurz erklärt. Dann 
wurde formell Redefreiheit gewährt. Jeder, der irgend welche 
Bedenken hätte, hieß es, dürfe sie aussprechen. Die Opposition 
war natürlich eingeschüchtert. Aber Alciat hatte den Mut, seinen 
Standpunkt zu verfechten; und er tat es mit rücksichtsloser Schroff- 
heit und südlicher Leidenschaft. Die große Mehrzahl leistete 
schließlich die verlangte Unterschrift. Aber Alciat und fünf 
andere mit ihm weigerten sich, Glaubenssätze, an die sie nicht 
glaubten, anzuerkennen. Es war einer der entscheidenden Tage 
in Alciats Leben. Wegen dieser Festigkeit in seiner Überzeugung 
hat er damals Genf verlassen und sich eine neue Heimat suchen 
müssen. Aber der Treue gegen sich selbst hat er später über 
seinen Tod hinaus sein hohes Ansehen bei den Antitrinitariern 
zu danken gehabt. Von seinen Gegnern, auch von Calvin, der 
ihn einst seinen vielgeliebten Freund genannt hatte, ist er freilich 
mit Schmähungen überhäuft worden. 

Calvins Beredsamkeit war nicht völlig zu ihrem Ziel gelangt. 
Jetzt wurde die Polizei gerufen. Sofort am folgenden Tage, am 
19. Mai, berichtete Calvin, wie die Versammlung abgelaufen sei. 
Es wurde beschlossen, daß die sechs Halsstarrigen mit dem Pastor 
Ragnoni vor Kommissaren erscheinen sollten. Der Termin fand 
unmittelbar darauf, am Nachmittag des 19. statt. Er hatte keinen 
Erfolg; alle blieben bei ihrer Meinung. Auf den folgenden Tag 
wurde ihnen ein neuer Termin bestimmt; bei Strafe der Ver- 
bannung sollten sie bis dahin ihren Widerstand aufgeben. Alciat 
wußte, daß die Strafe, wenn er es darauf ankommen ließ, auch 
sehr viel härter ausfallen konnte. Es wäre Torheit von ihm ge- 
wesen, jetzt länger in Genf zu bleiben. Es gelang ihm wahr- 
scheinlich noch an demselben Tage, die Stadt zu verlassen und 
sich in Sicherheit zu bringen. 

Tags darauf, am 20. Mai fand eine neue Versammlung der 
italienischen Gemeinde in Gegenwart Calvins statt. Alle erklärten, 
bei der ihnen von Calvin oktroyierten Confessio leben und sterben 
zu wollen. Widerspruch wurde jetzt von keinem der Anwesenden 
mehr laut. Nur zwei Unterschriften fehlten auch jetzt: Alciat 


472 Ernst von Moeller. ; 


und ein anderer hatten sich aus Genf entfernt. Als der Syndikus 
Chevalier drei Tage später im Rat über die Versammlung be- 
richtete, wurde beschlossen, Alciat und seinen Genossen ins Ge- 
fängnis zu werfen, wenn sie zurückkehren würden. 

Wohin sich Alciat nach seiner Flucht zunächst gewandt hat, 
steht nicht fest. Am nächsten lag es wohl für ihn, nach Farges 
zu Gribaldus zu gehen. Einige Wochen später finden wir ihn 
jedenfalls mit Blandrata in Zürich. Peter Martyr Vermiglio? be- 
richtet Calvin von dort am 11. Juli 1558, Blandrata sei bei ihm 
gewesen. Er habe ihm geraten, sich mit Calvin auszusöhnen und 
die Confessio Italorum zu unterschreiben. Aber er habe tauben 
Ohren gepredigt und ihm schließlich auf Verlangen Bullingers 
. und anderer geraten, Zürich zu verlassen, da sich sonst der Rat 
ins Mittel legen wollte. Blandrata sagte, er wollte nach Sieben- 
bürgen gehen. Aber Vermiglio fürchtete, daB er sich zuvor eine 
Zeitlang in Basel aufhalten wolle „Er hatte noch einen anderen 
bei sich, Johannes Paulus aus Piemont; auch er hat sich entfernt 
und, wie ich glaube, nach Chiavenna begeben.“ Der gemeinsame 
Aufenthalt Blandratas und Alciats in Zürich hat höchstens ein 
paar Tage gedauert. Vermiglio sagt ausdrücklich, Blandrata habe 
ihn sofort nach seiner Ankunft aufgesucht. Den Zeitpunkt gibt 
er nicht näher an, er sagt nur, das Gerücht von den Unruhen in 
der italienischen Gemeinde Genfs sei bereits in Zürich bekannt 
gewesen, ehe Blandrata ankam. 

Daß Alciat von Zürich aus wirklich nach Chiavenna gegangen 

wäre, ist bisher nicht zu beweisen. Dagegen ergibt sich aus 
Alciats Glaubensbekenntnis von 1559, daß er inzwischen in Basel 
gewesen ist und dort bereits eine Confessio überreicht hat, die im 
wesentlichen mit der erhaltenen übereinstimmte. Er erwähnt 
darin auch einen Brief, den er durch einige fromme in Basel 
wohnende Brüder nach Genf geschickt habe, also wohl in Basel 
geschrieben hat. Hier in Basel hat er seine Stellung zu der 
Trinitätslehre etwas geändert, indem er jetzt den Ausdruck „Per- 
on“, den er in der Debatte mit Calvin schroff abgelehnt hatte, 
acceptierte. Er sagt, er sei in Basel durch Gottes Gnade über 
diese Frage mit mehr Ruhe und Gemach belehrt worden als 
früher in Genf. 


! Loci communes. Tiguri. 1587. fol. p. 1120 f. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 473 


Da Blandrata nach Vermiglios Befürchtung vor der Abreise 
nach Siebenbürgen einen Abstecher nach Basel vorhatte, ist es 
möglich, daß Alciat gleich damals von Zürich aus nach Basel ge- 
gangen ist. Fest steht, daß er sich vom September bis November 
1558 und ebenso im Sommer 1559 während seines Prozesses in 
nächster Nähe von Genf aufgehalten hat. 

Am Montag den 19. September 1558 teilte Calvin! im Rat 
mit, die Italiener befürchteten, daß ihnen neue Scherereien ent- 
ständen; sie hätten ihn gebeten, den Rat auf die Beleidigungen 
aufmerksam zu machen, die Paul de la Motta gegen Calvin und 
die Stadt Genf begehe, indem er behaupte, Herr Calvin regiere 
alles. Dem müsse man entgegentreten und ebenso denen, die wie 
Hieronimo Varo sich mit Alciat auf der Arvebrücke träfen, da- 
mit man vorsichtig sei und den Gefahren vorbeuge. Es wurde 
beschlossen, daß zunächst nähere Informationen eingeholt werden 
sollten. Als dies geschehen war, wurde vier Tage später, am 
23. September 1558, Johann Paul de la Motta im Genfer Rat 
offiziell für einen Feind der Genfer Kirche erklärt, der versuche, 
viele von den andern Italienern zu sich zu ziehen. Herr Donzel 
mit dem Sekretär Bernard wurde beauftragt, in die italienische 
Kirche, wenn dort gerade gepredigt würde, zu gehen und allen 
zu verbieten, besagten La Motta zu besuchen oder mit ihm zu 
sprechen, wofern sie nicht für ebenso strafbam wie er selber an- 
gesehen werden wollten. Am Montag, den 14. November 1558, 
heißt es im Protokoll, Jean Paul de la Motta habe sich aus der 
Stadt wegen der Unruhen geflüchtet, die er in der italienischen 
Gemeinde angezettelt habe. Seine Güter wurden jetzt, nachdem 
beinahe ein halbes Jahr verflossen war, unter Sequester gelegt. 

Die Beschuldigungen, die hier gegen Alciat erhoben werden, 
muten heute sonderbar an. Die schwerste Injurie, die er sich 
gegen Calvin und die Stadt Genf herausgenommen hat, lautet: 
„Herr Calvin regiert alles“. Wer zweifelt heute, daß dies nichts 
als die lautere Wahrheit war? Wenn er sich weiter Anhänger 
unter seinen Landsleuten zu gewinnen suchte, so denken wir auch 
darüber heute anders als Calvin, dem die Sache unbequem war. 

Unter dem Pont d’Arve, der dabei im Ratsregister genannt 
wird, ist der Übergang über die Arve zu verstehen, der heute 


t! Opera. XXI. col. 704. 708. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4 33 


474 Ernst von Moeller. 


von Genf südlich nach Carouge hinüberführt. Carouge, das erst 
1780 gegründet ist, liegt auf dem Wege von Genf nach St. Julien. 
Und von St. Julien aus ist Alciats Brief an die Genfer Syndici 
vom 17. Juli 1559 datiert. Die Grenze des Genfer Gebiets er- 
streckte sich damals im Süden weniger weit als heute. Das linke 
Arve-Ufer in der Gegend des heutigen Carouge gehörte in der 
Reformationszeit zu Savoyen.” Und so konnte sich Alciat damals 
mit seinen Freunden auf der Arvebrücke, also an der Genfer 
Grenze treffen. Ob er in St. Julien? längere Zeit gewohnt hat, 
steht nicht fest. Aus dem undatierten Brief an Benedetto Micheli, 
der im Sommer 1559 vor dem Ausgang des Prozesses geschrieben 
zu sein scheint, ergibt sich, daß er sich mindestens vorübergehend 
auch in Farges bei Gribaldus aufgehalten hat. 

Daß Alciat damals zu Gribaldus in nahen Beziehungen stand, 
wird außerdem durch einen Prozeß bestätigt, der in Genf im 
Februar und März 1559 gegen die Italienerin Katharina Copa ge- 
führt worden ist.” Diese Dame hatte sich unter anderem durch 
die Behauptung schwer vergangen, Calvin könne sich mit Gribal- 
dus nicht vertragen, weil Gribaldus gelehrter als er und sein Kon- 
kurrent sei. Sie hatte sich ferner abtällig über die Hinrichtung 
Servedes und die Genfer Glaubenspolizei geäußert. Gribaldus habe 
eine gute Lehre, ebenso Jean-Paul, also Alciat, und M. George, 
d. h. Blandrata. Sie war im Besitz eines Briefes von Gribaldus, 
der sein Glaubensbekenntnis enthielt. Und dies war mitunter- 
zeichnet von M. Jean-Paul und von Valentin Gentilis Am 3. März 
1559 wurde Katharina Copa verurteilt, Gott und die Gerechtigkeit 
um Gnade anzurufen, und aus Genf verbannt mit dem Befehl, sich 
binnen vierundzwanzig Stunden bei Strafe, geköpft zu werden, 
aus dem Genfer Gebiet zu entfernen. Da sie sowieso längst 
entschlossen war, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen, wird 
ihr das Urteil nicht allzu hart erschienen sein. 


V. Alciats Prozeß in Genf. 


Am 19. Juni 1559 richtete Alciat ein Schreiben an Syndici, 
Rat und Volk von Genf, in dem er auf das ihm 1555 erteilte 


1 Droysen, Historischer Handatlas. 1886. p. 26. 

3 Vivien de St.-Martin, V. 1892. p. 430. 

3 Galiffe, Notices. III. 1836. p. 541 ff. Spon, Histoire de Genève. 
Rectifiée et augmentée par d’amples notes. I. 1730. p. 803 f. not. k. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 475 


Genfer Bürgerrecht verzichtete. Die äußere Form, in der es ab- 
gefaßt ist, entspricht Alciats Bildung und Stand, ist äußerst höf- 
lich und devot. In der Sache selbst drückt er sich so bestimmt 
und unzweideutig wie nur möglich aus. Calvin ist es, der ihn 
zwingt, diesen Schritt zu tun. Er nennt ihn nicht mit Namen. 
Es ist nicht eure Schuld, sagt er den Genfern, sondern die eines 
Fremden, der sich in eurer Stadt aufhält und mir, so sehr er nur 
konnte, durch Verleumdungen und in jeder Weise Schlingen hat 
legen lassen und mir von Tag zu Tage ärgere und schlimmere 
legt. Ich bitte den obersten himmlischen Richter darüber richten 
zu wollen zwischen ihm und mir und allen seinen Freunden, 
meinen Feinden und sein gerechtes Urteil zu vollstrecken an dem, 
der Unrecht hat. Zu ihm allein nehme ich meine Zuflucht. 
Denn er richtet in Gerechtigkeit, ohne Ansehen oder Begünstigung 
der Person, er, der allein die Herzen erforscht. So von allen 
Seiten verfolgt, bin ich zu meinem lebhaften Bedauern — denn 
ich babe aufrichtig gewünscht, euch zu Diensten zu sein — ge- 
zwungen, auf euer Bürgerrecht zu verzichten und es mit Ehr- 
furcht euch zurückzugeben. Er bittet dann weiter die Genfer, 
ihm darum nicht zu zürnen. Denn er handele ja nicht aus Miß- 
achtung gegen sie. Im (Gegenteil, er danke ihnen demütig und 
werde niemals aufhören, ihnen aus gutem Herzen zu dienen, wo 
er nur könne. Aber die angeführten Gründe, sagt er, hinderten 
ihn, sich seines Bürgerrechts zu erfreuen. Und so bleibe ihm 
nichts anderes übrig. Er bitte den Herrgott, daß er sie vor allem 
Bösen bewahre. 

Der Brief richtet sich schroff gegen Calvin. Indem sich 
Alciat um so höflicher gegen die Genfer ausdrückte, ignorierte 
er absichtlich die Tatsache, daß „Herr Calvin alles regierte“, daß 
der engste Bund zwischen Calvin und den Genfer Behörden be- 
stand. Und so gab er diesen durch sein wohl stilisiertes Schreiben 
allerdings Anlaß, sein Wort „seine Freunde meine Feinde“ auf 
sich selbst zu beziehen. 

Den Ort, an dem der Brief geschrieben ist, hat Alciat nicht 
angegeben. Wir erfahren nur aus seinem zweiten Brief vom 
17. Juli 1559, daß er den ersten vom 19. Juni „par ung officier 
des messieurs de Berne“ nach Genf geschickt hatte. Farges mit 
der Landschaft Gex gehörte damals zu Bern; vielleicht war Alciat 
damals bei. Gribaldus. 

38° 


476 Ernst von Moeller. 


Die Absicht, die Alciat mit diesem Briefe verfolgte, kann 
nicht zweifelhaft sein. Er hat selbstverständlich nicht daran ge- 
dacht, daß die Genfer ihn jetzt bitten würden, doch ja ihr Bürger 
zu bleiben. Er hat vielmehr den Riß, den er als unheilbar an- 
sah, absichtlich verschärft und seine Gegner gereizt. Er hatte 
sich offenbar überzeugt, daß er gegen Calvin auf die Dauer in 
Genf nichts ausrichten konnte, daß es ihm nicht einmal möglich 
war, in der kleinen italienischen Gemeinde auch nur eine erheb- 
liche Minorität an sich zu ziehen. Er täuschte sich über die 
Sachlage in keiner Weise. Aber er glaubte wohl, es sich und 
seiner Sache schuldig zu sein, seinen Abschied von Genf etwas 
dramatischer und geräuschvoller zu gestalten, als es bei seiner 
Flucht nach den Vorgängen vom 19. Mai 1558 der Fall gewesen 
war. Er war der drohenden Verhaftung und Einkerkerung aus- 
gewichen. Er konnte auch behaupten, daß er um seines Glaubens 
willen verfolgt sei und Genf verlassen habe. Aber der offizielle 
Stempel Calvinischer Glaubenspolizei fehlte ihm noch. Diese 
Folie wünschte er sich. Und Calvin und die Genfer haben sich be- 
eilt, seinen Wunsch zu erfüllen. Es läßt sich nicht leugnen, daß 
in Alciats Verhalten ein gewisses Streben nach Pose und Effekt 
mit im Spiele war. Aber es läßt sich ebenso wenig bestreiten, 
daB er durch sein Vorgehen der antitrinitarischen Bewegung und 
sich selber einen Dienst geleistet hat. 

Bereits am 3. Juli 1559 wurde in Genf die Klage erhoben. 
Das Verfahren wurde gegen Alciat und zugleich gegen jenen Syl- 
vester Tellius eingeleitet. Beide wurden unter den üblichen 
Formen, öffentlich bei Trompetenschall, auf Antrag des Procureur 
general aufgefordert, sich vor den vier Syndici zu stellen. Beide 
befanden sich außerhalb des Genfer Gebiets. Es handelte sich 
also nur um einen Contumacialprozeß. 

Auf die Kunde von seiner Vorladung hat Alciat am 17. Juli 
1559 von St. Julien aus ein zweites Schreiben an die Genfer 
gerichtet, in der Form ebenso höflich, in der Sache ebenso auf- 
recht und entschlossen wie das erste. Die Adresse richtet sich 
diesmal nur an die vier Syndici, vor die er geladen war: „Aus 
tres magnifiques et tres honnores Seigneurs Mesieurs les Sindi- 
ques de Geneue“ Er erinnert zunächst an seinen Brief vom 
19. Juni, an seinen Verzicht auf das Bürgerrecht; er spricht wie- 
der mit Betonung von seinen Feinden und Verleumdern und 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 477 


kommt dann auf seine Vorladung vor das Genfer Gericht. Er 
erklärt, den Grund nicht zu wissen und keinen Anlaß dazu ge- 
geben zu haben. Aber es ist wahr, ich habe letzthin von einem 
gehört, daß die Religon vielleicht der Grund sein könnte, aus dem 
ihr mich in dieser Weise vorladen laßt. Da es möglicherweise 
so ist, und da am Ende einige von meinen Verleumdern auch 
etwas über meine Ansichten in einer Form mitgeteilt haben, daß 
ihr eine schiefe Meinung davon bekommen habt, so habe ich 
mein Glaubensbekenntnis niedergeschrieben und schicke es euch 
mit der Bitte, es euch anzusehen. In diesem Glauben will ich 
leben und sterben mit der Gnade Gottes. Und wenn Eure Herr- 
lichkeiten darin etwas Böses finden, so will ich sie bitten, meine 
Torheit zu tragen. Wenn sie aber umgekehrt mein Bekenntnis 
Gott und seinem Worte gemäß finden, so will ich sie bitten, 
nicht unseren Gegnern so viel Glauben schenken zu wollen, son- 
dern vielmehr der schlichten und reinen Wahrheit; dies ist mein 
Zutrauen, weil ich weiß, daß Eure Herrlichkeiten gerechte Richter 
sind, die nur nach Gerechtigkeit richten und nicht nach dem 
Trachten meiner Verleumder. Aufs dringendste bitte ich euch, 
nicht die Bedrängnis einem zu verdoppeln, der so schon bedrängt 
genug ist, damit ihr nicht, wenn ihr ihn verfolgt, Jesus Christus 
in einem seiner Glieder verfolgt. 

In demselben demütig-stolzen Ton ist der Schluß des Glaubens- 
bekenntnisses gehalten, wenn er dort nach jenem Hinweis auf 
sein früheres Leben betont, daß er jeder Belebrung aus dem Worte 
Gottes zugänglich sei. Denn von Dingen, über die er nichts er- 
fahren habe, könne er nichts behaupten und nichts leugnen. Er 
bittet die Genfer, ihn und alles, was ihn angehe, nach der Regel 
der Liebe, ad regulam charitatis, zu messen, damit sie von dem 
obersten Richter aller mit dem gleichen Maße gemessen würden. 

Der Brief, dem das Glaubensbekenntnis auf einem besonderen 
Blatte beigelegt war, zeigt noch heute die Spuren des Siegels, 
mit dem Alciat ihn verschlossen hat. Ein Wappen scheint es 
nicht zu sein, eher eine figürliche Darstellung im Stil jener Zeit; 
deutlich ist von der Mitte nichts zu erkennen. Auch die Um- 
schrift ist nahezu völlig erloschen. Aber zwei Worte waren zwar 
mübsam, aber mit voller Sicherheit zu entziffern: Fraternae Charitati. 

Diese Verteidigung Alciats gegen die von ihm selbst provo- 
zierte Klage hat dem Prozeß natürlich keine für ihn günstige 


478 Ernst von Moeller. 


Wendung geben können. Wo er im geringsten von Calvin ab- 
wich, da war er Ketzer. Wo er sich maBvoll äußerte, da hieß 
es: er kneift, er ist ein Heuchler, ein Wolf im Schafspelz. Denn 
seine Schuld stand ja längst fest. Schon vom 10. Juli 1559 da- 
tierte eine feierliche Erklärung der Ältesten und Diakonen der 
italienischen Gemeinde, die in corpore Zeugnis gegen ihn ab- 
legten. Seine Christologie wurde als ketzerisch bezeichnet, seine 
Ablehnung der Personenlehre festgenagelt, auf die Verweigerung 
der Unterschrift unter der Confessio Italica und auf den Skandal, 
den seine Flucht verursacht habe, hingewiesen. Auch an anderen 
Zeugen, die gegen Alciat auftraten, fehlte es nicht! Was wollte 
man mehr! Am 14. August wurde das Urteil gesprochen. Alciat 
und Tellius wurden des Genfer Bürgerrechts für verlustig erklärt 
und für immer aus Stadt und Gebiet Genf verbannt, bei Strafe 
ergriffen und geköpft zu werden. Die Kosten wurden ihnen selbst- 
redend auferlegt, was für Alciat immerhin bedeutete, daß ihm sein 
überschießendes sequestriertes Gut ausgeliefert werden mußte. Das 
Urteil ist mit Schimpfworten so wenig sparsam wie mit theolo- 
gischen und Gebets-Floskeln. Als „supports du diable“, Gehilfen 
des Teufels, als Pest, als „membres pourris“, als faule, moderige 
Glieder werden die Übeltäter gebrandmarkt. Als fluchwürdig wird 
ihr Verbrechen bezeichnet. Aber die Begründung ist um so 
dürftiger. Es heißt nur, Alciat und Tellius hätten sich dem Eide 
zuwider, den sie in die Hand der Syndici geleistet, gegen die 
heilige Reformation erhoben und sich bemüht, Verwirrung in der 
Kirche zu stiften. Das ist alles. Der Eid, der hier gemeint ist, 
war vermutlich bei der Aufnahme als Bürger zu leisten. Dem 
Lieutenant und Procureur général, der die Klage erhoben hatte, 
wurde im Urteil die Vollstreckung aufgetragen. Alciats Verzicht 
auf das Bürgerrecht wurde als ungültig ignoriert. 


VI Alciats Glaubensbekenntnis. 
Der Text lautet: 

Confession de foi de Jehan Paul alciat della motte Pie- 
montois, exhibee a Basle, et a present à mes honores Seig.” 
tres magnifiques Sindiques, e conseill, e Peuple de Geneue. 

Credo in Deum Patrem omnipotentem, a quo et in quo omnia 
uiuunt. 


! Vgl. auch Trechsel II. p. 311. not. 2. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 479 


Credo in Dominum Jesum Christum, per quem omnia, credo 
eum esse uerum, proprium, naturalem, consubstantialem, coessen- 
tialem filium eius, deum cum Patre aeternum, genitum, non factum. 
credo hunc esse uerum Deum et uerum hominem, in carne sua 
passum; et quicquid de eo in sacris literis continetur. Nam iuxta 
diuinitatem mortuum fuisse Christum (vt mei caluniatores detule- 
runt) ut nunquam sensi et credidi, quemadmodum neque nunc 
sentio et credo, ita id dicere nunquam uolui; etiamsi Christum 
integre et uere pro me totiusque humani generis salute mortuum 
testarer, ut satis patet ex meis literis per quosdam pios fratres 
Basileae habitantes Geneuam missis N. Christophoro Trentae et 
Nicolao Balbano Lucensibus. imo horresco talia audiens. 

Credo in Spiritum sanctum nec factum, nec genitum, sed 
ab utroque procedentem, nos illuminantem, sanctificantem et con- 
firmantem, per quem clamamus abha Pater. 

Vocem personae distinctionem notantem et significantem 
(iuxta tamen sententiam scripturarum) non respuo, cum pridem 
non hesitauerim super ea vocula ex animi peruicatia, sed quod 
non caperem, quod fassus sum in publico uestre ciuitatis con- 
sistorio, etiamsi dominus Caluinus interpretaretur tunc mihi sic: 
ce sunt trois resgars en Dieu; quin etiam causas redidi, quare 
non reciperem. Sed Basileae per Dei gratiam commodius et 
quietius edoctus et de vi et significatu illius redditus capatior, 
illam (ut dixi) recipio. 

Impiam Deorum pluralitatem toto cordé et mente detestor. 
Veram unitatem Patris filii et spiritus sancti cum personarum 
distinctione (ut superius dixi) agnosco et confiteor. 

Vtrunque Testamentum ut uerum Dei uerbum ideoque fide- 
lissimum ueneror amplectorque ex toto cordis affectu, et me to- 
tum illi subiicio, certissime sciens illud esse omnium fidelium 
unicam et sempiternam regulam, a qua ne tantillum quidem de- 
flectere nephas sit. 

Omnes haereses contra sacrosanctum D. N. Jesu Christi euan- 
gelium excogitatas atque ab Ecclesia iampridem et hodie ex verbo 
Dei damnatas abominor et detestor. 

In sancta Domini nostri Jesu Christi fide et religione me et 
uiuere et mori velle protestor, per Dei gratiam, quae, ut spero, 
nec mihi defuit nec ad finem usque defutura est. 

Caeterum si quid contra me ad uos delatum est secus quam 


-480 l Ernst von Moeller. 


‚aut dixerim aut senserim, cupio persuasum esse uobis ex eo forte 
euenisse, quod uel parum intelligenter uel durius quam ego sen- 
serim uerba mea accepta sint. 

Hanc meam confessionem sic velim, Magnifici domini opti- 
mique Patres, accipiatis, non ut ab homini docto et in subtilio- 
ribus Theologiae questionibus exercitato; sed ut ab eo, qui domi 
res suas ageret et propter patriae calamitates in bellis et castris 
diu uersatus sit, deinde omnibus postpositis, vt vnum Christum 
sequeretur se ad congregatas Ecclesias contulerit, ut uitam Chri- 
stiano homine dignam fidemque sequeretur. Et qui subinde pa- 
ratus sit, si quae ignorat, ex Dei Verbo erudiri. Nam de mihi 
incompertis neque asseuerare quicquam neque negare possum, salua 
conscientiae pace. Quapropter precor uos per Deum et Christum 
eius, ut me meaque omnia ad regulam charitatis metiamini, ut 
eademmet mensura menamin a supremo omnium Judice Christo. 


Der Wert dieses diaabensbe kemie liegt darin, daB es 
mit vollem Bedacht, in aller Ruhe und völliger Freiheit von einem 
der Führer der antitrinitarischen Bewegung niedergeschrieben ist. 
Es ist nicht bloß eine Äußerung, die gelegentlich in bequemer 
Briefform einen Freund aufklären will, sondern ein Schriftstück, 
das der Prüfung durch den Gegner standhalten will. 

Der günstige Eindruck, den früher schon andere nach Galiffes* 
Zeugnis davon gehabt haben, wird heute auf allen Seiten zu kon- 
statieren sein. Aufrechte und männliche Gesinnung, furchtloses 
Streben nach Wahrheit hat dem, der so schrieb, die Feder ge- 
führt. Dabei ist das Ganze durchaus maßvoll und in versöhn- 
lichem Sinne gehulten. Wenn Harnack? diese italienischen Anti- 
trinitarier „meistens sehr respektabel“ nennt, so wird Alciat stets 
als einer der respektabelsten gelten können. 

Die einzelnen Sätze und Worte zu prüfen ist Sache dE 
Theologen. Ihre Bedeutung ergibt sich, wenn man sie an der 
Confessio Italorum, am Calvinismus and Antitrinitarismus mißt. 
Hier genügt es, auf die beiden Hauptpunkte hinzuweisen, auf die 
Kritik am Trinitätsdogma und auf die Unterwerfung unter das 
Schriftprinzip. Beides ist der antitrinitarischen Bewegung cha- 


1 Notices. IV. p. 202. Galiffe kannte die Urkunde nicht und gibt die 
Umstände ihrer Entstehung z. T. irrig an. 
2 Dogmengeschichte.* 1905. p. 411 f. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 481 


rakteristisch geblieben. An dem Trinitätsdogma wird Kritik ge- 
übt, weil es sich aus der Schrift nicht glatt herleiten läßt, son- 
dern der Vernunft Rätsel aufgibt. Denn neben der Schrift ist 
die Vernunft rückhaltlos als Quelle der Wahrheit anerkannt. 

Mit dieser Confessio von 1559 haben wir endlich die Mög- 
lichkeit, sagen zu können, was Alciat selber geglaubt hat. Was 
bisher in der Literatur als seine Ansicht angeführt wird, stammt 
fast ohne Ausnahme aus dem Mund seiner Gegner oder gar seiner 
Todfeinde, beruht vielfach auf Entstellung, Verdrehung und MiB- 
verständnis. Diese anderweiten Aussagen wird man in Zukunft 
nur sehr behutsam zur Ergänzung der Sätze des Glaubensbekennt- 
nisses heranziehen dürfen. 


VIL Alciats spätere Schicksale. 


Alciats Leben von seinem Aufenthalt und Prozeß in Genf ab 
ist für uns in ebenso viel Dunkel gehüllt wie sein früheres Leben, 
ehe er Italien verließ. Es steht fest, daß er nach Polen gegangen 
ist. Aber wann er dort eintraf, läßt sich nur mutmaßen. Das 
Urteil des Genfer Gerichts von 1559, das ihn für immer vom 
Genfer Gebiet verbannte, war für ihn natürlich kein zwingender 
Anlaß, sofort die Schweiz zu verlassen. Es wird erzählt, daß er 
Gentile durch Zahlung einer Geldsumme aus dem Gefängnis in 
Gex befreit habe! Mit ihm zusammen ist er dann nach Angabe 
von Sandius um 1562 nach Polen gegangen.” In einer Confessio, 
die Lasco 1561 in Pinczov hat drucken lassen, heißt es: „Paulum 
Alciatum et alios eiusdem monetae phanaticos detestamur‘“” Es 
scheint möglich, daß Alciat damals bereits in Polen war. Un- 
richtig ist andererseits zweifellos die Behauptung von Lubieniecius, 
die beiden seien erst 1563 nach Polen gekommen.“ Denn im 
Herbst 1562 waren sie nachweislich bereits dort. Am 6. Oktober 
1562 schreibt Stanislaus Sarnicius an Calvin’, auf Veranlassung 
von Lismaninus seien zuerst Blandrata, später Spinella, Alciat 
und Gentilis nach Polen und zwar nach Pinczov gekommen. Die 
Angabe wird ferner einige Tage später am 20. Oktober 1562 durch 
Jakobus Sylvius bestätigt, der Calvin gleichfalls die Gefahren 


1 Sandius p. 26 f. Lubieniecius, Historia reformationis Polonicae. 1685. 


p. 107. 
? Sandius p. 27. 3 Calv. Op. XIX. col. 680. 4 p. 107. 


5 Calv. Op. XIX. col. 569 f. 


482 Ernst von Moeller. 


schilderte, die durch diese Italiener über die polnischen Gemeinden 
gebracht würden.! 

Calvin? erwähnt in einem Brief, den er am 9. Oktober 1561 
an die Geistlichkeit von Wilna richtete, die enge Freundschaft, 
die auch jetzt noch zwischen Blandrata und Alciat bestehe, nennt 
aber Alciats damaligen Aufenthaltsort nicht. Er zitiert bei der 
Gelegenheit den angeblichen Ausspruch Alciats, die Calvinisten 
beteten mit ihrer Drei-Personen-Lehre drei Teufel an, schlimmer 
als alle Götzen des Papsttums. Er behauptet jedoch durchaus 
nicht, daß er diese Worte bei jener Unterredung vom 18. Mai 
1558 oder sonst irgendwann von Alciat selber gehört habe. Seine 
Bemerkung zeigt nur, daß er sie ihm zugetraut hat. Als dann 
in der Folge wiederholt Klagen über die italienischen Antitrini- 
tarier aus Polen zu ihm drangen, hat er seinen Kampf gegen diese 
Richtung in verschiedenen offenen Briefen aus der Ferne fort- 
gesetzt. So nennt er z. B. 1563 Alciat neben Blandrata und 
Gentilis Leute, „quos furiosa libido novandi et turbandi praeci- 
pites agit“.? 

Alciat wird ferner unter den Übersetzern der polnischen Bibel 
genannt, welche 1563 zu Brzesc erschien.* Aber der Beweis für 
die Richtigkeit dieser Angabe fehlt. ` 

In Krakau soll er einmal gewesen sein. Angeblich ist er 
hier von Studenten insultiert und Arianer gescholten worden. 
Aber er habe sich geschickt verteidigt, er sei kein Arianer, son- 
dern ein Marianer, er glaube an Jesum Christum, den Sohn des 
lebendigen Gottes und der Maria; und darauf hätten die Angreifer 
von ihm abgelassen.’ Eine Anekdote, die erst aus dem siebzehnten 
Jahrhundert zu stammen scheint. 

Etwas besser bezeugt ist, daB er sich 1564 und 1565 in 
Mähren aufgehalten hat. Es werden Briefe erwähnt, die er in 
diesen Jahren von Austerlitz aus an Gregor Pauli gerichtet haben 
soll. Möglich, daß er auch einmal über die Grenze des osmanischen 
Reichs gegangen ist, die ja damals nicht weit von Polen und 


1 Calv. Op. XIX. col. 558 f. 2 XIX. col. 40. 8 IX. col. 646. 
* Ringeltaube, Nachricht von polnischen Bibeln. Danzig. 1744. p. 92f. 
6 Zeltner, Historia Crypto-Socinismi. Accesserunt praeter alia Val. Senalcii 
Diarium vitae et Mart. Ruari epistolarum centuriae duae. Lips. 1729. p. 185. 
Ruarus sagt, die Geschichte sei ihm von Andreas Woidovius erzählt worden. 
è Sandius p. 28. Heberle, Tübinger Zeitschrift für Theologie. 1840. p. 186. 


Der Antitrinitarier Johann Paul Alciat. 483 


Mähren entfernt war. Vielleicht ist so das Märchen entstanden, 
er sei Mohammedaner geworden. 

De Porta! erzählt, Alciat und Blandrata seien im Januar 
1579 aus Graubünden ausgewiesen worden, wo sie ihre Glaubens- 
genossen besucht hätten. Die Angabe ist völlig unsicher, aber 
auch nicht notwendig falsch. 

Dann taucht wieder 1586 ein Alciatus Italus, der schwerlich 
ein andrer als der Antitrinitarier ist, in Polen auf.” Er soll da- 
mals einen Brief an die Synode von Lublin gerichtet und sich zu 
einem Beitrag zu den Kosten des Drucks einer Schrift von Fau- 
stus Socinus erboten haben. 

Über seinen Tod verdanken wir weitere Angaben Ruarus.° 
In einem Brief an Abraham Calov vom 3. April 1640 sagt er, 
Alciat habe mehrere Jahre in Danzig auf der Hundsgasse gelebt 
und sei dort als guter Christ gestorben; er sei verheiratet gewesen 
und seine Witwe habe ihn um mehrere Jahre überlebt. Ruarus 
beruft sich dafür auf die Mitteilungen der Eltern seiner eigenen 
Schwiegermutter, des Ehepaars Werner Buttel und Katharina 
Weimer. Alciats Witwe hatte Ruarus’ Schwiegermutter selbst 
häufig in Danzig gesehen, wie sie ihrem Schwiegersohn noch am 
Tag, ehe er diesen Brief schrieb, bestätigte. Das Staatsarchiv 
Danzig hat mir am 28. September 1907 auf eine Anfrage erwidert, 
daB mit den zurzeit zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln in 
den dortigen Beständen, zu denen auch das Stadtarchiv Danzig’ 
gehört, keine Nachrichten über Alciat hätten ermittelt werden 
können. Immerhin sind auch so die Angaben von Ruarus so ge- 
nau, daß sie vollen Glauben verdienen. 

Das Todesjahr gibt Ruarus nicht an; offenbar war es ihm 
unbekannt. Wenn später häufig behauptet worden ist, Alciat sei 
1565 oder um 1565 gestorben, so ist das eine schlecht begründete 
Vermutung, die durch jene Notiz aus dem Jahr 1586 widerlegt 
zu sein scheint. 


1 Historia reformationis ecclesiarum raeticarum. I. 1772. Lib. II. 
p. 632. Bock II. p. 468. Wallace. I. p.114f. 

? Bock II. p. 470. 830. Wallace II. p. 114. Bock meinte, es sei nicht 
er, sondern ein Sohn von ihm. 

3 Zeltner p. 182 ff. 


484 


Friedrich Wilhelm III. und sein Anteil an der 
Heeresreform bis 1813. 


Von 
Alfred Herrmann. 


In monarchischen Staaten ist eine Summe von Grundsätzen 
bezüglich der Machtstellung und der Aufgaben des Staates tra- 
ditionell. Von der Individualität des jeweiligen Herrschers hängt 
es ab, dieses Allgemeine zu beleben und zu fördern, es vielleicht 
in seiner Entwicklung zu hemmen oder gar zu schädigen. 

Besonders in der brandenburgisch-preußischen Geschichte ist 
die Kontinuität eines allgemeinen Bestrebens, das die Jahrhunderte 
verbindet, zu bemerken, und vielleicht nicht zum zweitenmal in der 
Weltgeschichte haben die Schicksale eines Staates so sehr abgehangen 
von der Individualität seiner Herrscher als die Brandenburg- 
Preußens von der der Hohenzollern, bei denen noch eine besondere 
Erscheinung hervortritt: den starken Individualitäten, welche neue 
Stufen der Entwicklung erreichen und bestimmen, reihen sich 
andere minderbegabte an, die sich auf diesen wenigstens zu be- 
haupten wissen, und eine jede zu ihrer Zeit ebenfalls die all- 
gemeine Entwicklung fördern. 

Die Berechtigung dieser an einen Ausspruch Rankes! sich 
anlehnenden Worte erhellt am besten aus der Tatsache, daB es 
die historische Forschung immer wieder gereizt hat, den persön- 
lichen Anteil aufzuzeigen, den die einzelnen Hohenzollern an den 
großen Fragen der inneren und äußeren Politik, welche die ent- 
scheidenden Entwicklungsstufen ihres Staates bestimmen, genommen 
haben. Wohl das merkwürdigste Beispiel bieten in dieser Be- 
ziehung die drei ersten preußischen Herrscher des 19. Jahrhunderts, 
deren Wirken die gleiche Fragestellung veranlaßte: drei Fragen 
und ebensoviele Kontroversen. 


1 Ranke, Sämtliche Werke 26/26 S. 887 — 12 Bücher preußischer 
Geschichte I, 387. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 485 


Am nächsten kommen sich die Urteile wohl noch über den 
ersten Hohenzollernkaiser, wenn auch allein die Namen Heinrich 
v. Sybel!, Erich Marcks und Ottokar Lorenz immerhin erhebliche 
Gegensätze repräsentieren. 

Weit heißer wurde und wird gestritten um seine beiden Vor- 
gänger. Die Frage, wie Friedrich Wilhelm IV. zur‘ nationalen 
Einheitsbewegung, der Führerschaft Preußens in Deutschland und 
zur preußischen Verfassungsfrage gestanden, war — Rankes feines 
Urteil ist keineswegs erschôpfend? — durch Sybel und Treitschke 
im wesentlichen unwidersprochen beantwortet, bis in den letzten 
Jahren jene lebhafte Reaktion gegen ihre Auffassung einsetzte, 
in deren Mittelpunkt sich nach dem Vorgang von Max Lenz, 
R. Koser und Hermann Oncken (gegen W. Busch) neben anderen 
vor allem Felix Rachfahl stellte? Noch umstrittener vielleicht ist 
aber die Einschätzung Friedrich Wilhelms III. Hat dieser auch nach 
den veralteten Arbeiten der Eylert, Hippel, Kloeden, Minutoli und 
vieler anderer keinen besonderen, nennenswerten Biographen mehr 
gefunden, nicht zuletzt in den zahlreichen Monographien, nament- 
lich über die Reformzeit und ihre Hauptträger, bot sich reiche 
Gelegenheit, den äußeren Anteil des Königs an den wechselvollen 
Schicksalen Preußens während seiner langen Regierungszeit und 
auch seine innere Stellung dazu zu beleuchten. 

Häußer, Duncker, Ranke und Treitschke — um nur die 
wichtigsten Namen zu nennen — bewegen sich in ihrem Urteil über 
Friedrich Wilhelm IH. im großen und ganzen in gleicher Linie, 
doch so, daß diese ihre chronologische Aufzählung zufällig auch 


! Aus Raumrücksichten werden die in Frage kommenden Werke der 
in den folgenden einleitenden Zeilen genannten Autoren nicht näher bezeichnet. 

? Vgl. G. Kaufmann, Ranke und die Beurteilung Fr. W. IV. Hist. 
Zeitschr. Bd. 88 (1902) S. 486 ff. 

s Ich benutze die Gelegenheit, um auch auf Fr. Meineckes glänzendes 
neuestes Werk „Weltbürgertum und Nationalstaat“ (München 1907) hinzu- 
weisen, bei dem allerdings andere Interessen im Vordergrunde stehen, so 
daß wir in ihm nicht eine Schilderung von Fr. W.s Charakter und der 
damaligen preußischen Politik erwarten dürfen, wohl aber in unnachahm- 
licher Weise den geistigen Boden gezeigt bekommen, auf dem Fr. W.s na- 
tionales Ideal erwachsen ist. — An anderer Stelle (Hist. Zeitschr. 89, 17 ff.) 
hat M. auch zu der angedeuteten Kontroverse Stellung genommen. Seine 
Ausführungen sind m. E. das beste, was zu der revidierten Auffassung 
Fr. Wilhelms IV. gesagt worden ist. 


486 Alfred Herrmann. 


noch eine gewisse Steigerung zugunsten des Königs darstellt.! 
Auch Georg Pertz, der Biograph Steins und Gneisenaus, und Yorks 
Biograph Joh. Gustav Droysen hatten durchaus günstig über 
den König geurteilt. Dann war es Delbrück gewesen, der schon 
in der ersten Auflage seiner Gneisenau-Biographie (1882) diese 
Auffassung nicht unerheblich modifizierte. Merkwürdigerweise 
verdankt diese Revision ihren Ursprung keinem Geringeren als 
dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm, dem nachmaligen Kaiser 
Friedrich, der der günstigeren Auffassung seines Großvaters stets 
entschieden widersprach und in den Ergebnissen von Lehmanns 
„Scharnhorst“ seine eigenen Anschauungen wiederzufinden erklärte. ? 
In Lehmanns zahlreichen Arbeiten über die in Frage kommende 
Zeit, den dem „Scharnhorst“ voraufgehenden? wie den nachfolgen- 
den, erreichte die dem König ungünstige Auffassung ihren Höhe- 
punkt. Nach Lehmann erscheint z. B. Fr. Wilhelm bei den Re- 
formen nicht nur nicht als der Führende, sondern als das 
hemmende Element. 

Und mag auch der temperamentvolle Biograph Scharnhorsts 
und Steins zugunsten seiner Helden, namentlich Steins, nicht ganz 
selten über das Ziel hinausschießen, die Grundzüge seines Bildes 
blieben doch wesentlich unangetastet, wenn auch noch hinterher 
Versuche gemacht wurden, u. a. von Bailleu und Gaede, die Po- 
litik des Königs in einzelnen Krisen der Jahre 1806/13 zu retten. 
Von der Gesamtauffassung Bailleus über Friedr. Wilh. gilt dies 
indes keineswegs; dieser ganz hervorragende Kenner jener Zeit 
ist vielmehr neben Delbrück und Lehmann zu nennen; seine 
Hauptpublikation fällt sogar noch vor Delbrücks Gneisenau. Der 
allzu vorsichtige Hüffer näherte sich allerdings wieder einiger- 
maßen dem Urteil der älteren, was auch von Zwiedineck-Süden- 
horst gilt, dessen Deutsche Geschichte von 1806/70 freilich für 
unsere Frage kaum ein neues Moment beibringt, während Friedrich 


ı Weniger wegen seiner Bedeutung als wegen seiner extremen Über- 
schätzung Fr. W.s sei auch C. E. Schück genannt. Abhandlungen der Schles. 
Gesellschaft für vaterländische Kultur. Philos.-hist. Abtlg. 1867. S. 14f. 
Sch. urteilt: „die Quelle für die Umgestaltung des preuß. Staates lag in 
Fr. W. III. selbst, und die Ursachen des Umschwungs Preußens haben als 
verborgene Keime in dem gelegen, was seit seinem Regierungsantritt ge- 
schehen war“. 

3 Delbrück, Erinnerungen, Aufsätze und Reden. Berlin 1902. S. 79 

° Vornehmlich das Werk über Knesebeck und Schön. Leipzig 1875. 


Friedrich Wilhelm II, u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 487 


Meinecke, der vortreffliche Biograph Boyens, oft gestützt auf die 
mitunter wohl zu dunkel gefärbten Memoiren seines Helden', doch 
nur in einzelnen Tönen von dem Lehmannschen Gesamtbilde ab- 
weicht?, und Albert Sorel sein Urteil fast noch schärfer formuliert. 
als Lehmann. Auf die große Bedeutung von Boyens Denkwürdig- 
keiten für die Erkenntnis Fr. W.s, die Geschichte des altpreußischen 
Militärstaates und des Militärreformwerkes sei ausdrücklich hin- 
gewiesen; das gilt trotz mancher berechtigten Ausstellung an diesem 
Werke. Im übrigen wäre es überhaupt eine lohnende Aufgabe für 
sich, aus Briefen und Aufzeichnungen von Persönlichkeiten aus der 
Umgebung Fr. Wilhelms III. ein Bild dieses Königs zu entwerfen. 
Es ist indes klar, daß diese Arbeit sich nicht mit einer bloßen 
Zusammenstellung der betreffenden Äußerungen begnügen dürfte. 
Man erinnere sich z. B. nur aus der Reihe der günstigen Urteile 
über den König an die Luisens (u. a. Brief aus Pyrmont 27. VI. 
1806 Küsel, die Königin Luise in ihren Briefen. Programm Memel 
1900 S. 66 f.), E. M. Arndts, (Wanderungen und Wandlungen 
S. 249), Scharnhorsts (Lehmann U, 9; Klippel, das Leben des 
Generals von Scharnhorst III, 569), Gneisenaus (Pertz, Gneisenau 
I, 114, 309), Steins, (z. B. Lehmann III, 101, 113), Beymes (ebda. 
I, 449), Prinz Louis Ferdinands (Minutoli, Beiträge zu einer künftigen 
Biographie Fr. W. III. 1843 S.11), um sofort zu erkennen, daß diese 
Stimmen z. T. nicht unbefangen, und daß sich aus denselben Quellen 
auch ganz anders lautende, einer anderen Stimmung und anderem 
Zusammenhange entsprungene Urteile anführen lassen. Man denke 
nur an den Freiherrn vom Stein, mit dessen temperamentvollen 
Äußerungen, wenn man sie kritiklos aus dem Zusammenhange 
herausreißt, sich bekanntlich die wunderlichsten Widersprüche 
belegen lassen.’ 

Im wesentlichen in derselben Linie, wenn auch natürlich im 
einzelnen vielfach voneinander abweichend, bewegt sich das Ur- 
teil von A. Stern, Cavaignac, Lettow-Vorbeck, G. Kaufmann, H. Prutz 


! General-Feldmarschall Hermann von Boyen, Denkwürdigkeiten und 
Erinnerungen 1771/1818; herausgegeben von F. Nippold. Erste Ausgabe, 
3 Teile, Leipzig 1889/90. Volksausgabe in 2 Bänden Stuttgart 1899. 

? Vgl. jetzt auch Meinecke, Zeitalter der dtschn. Erhebung. Bielefeld 
und Leipzig 1906, wo mir die Beurteilung Friedr. Wilhelms etwas ge- 
mildert erscheint. 

® Vgl. die Nachschrift am Schluß dieses Aufsatzes. 


488 Alfred Herrmann. 


und vieler anderer, während, auch abgesehen von dem gleich zu 
nennenden Fr. Thimme und manchen Militärs, zuletzt Janson 
(Fr. W. III. in der Schlacht, Berlin 1906), in jüngster Zeit sich 
wieder eine Hinneigung zu Treitschkes Urteil geltend macht. Das 
geht vor allem aus einer größeren Anzahl zustimmender Urteile, die 
Thimme gefunden hat, hervor. Auch Dietrich Schäfer! gehört wohl 
hierher, und nicht minder muß der jüngste Darsteller unserer 
Epoche E. v. Meier? hier genannt werden. Sein Urteil über 
Friedrich Wilh. III. ist zwar nicht günstig, aber seine Ausführungen 
über die preuß. Reformen — die militärischen werden dabei nur 
ganz obenhin behandelt — stellen die Urteile Lehmanns, namentlich 
über Stein und seine Abhängigkeit von französischen Mustern, so 
sehr auf den Kopf, daß eine eingehende Debatte über das ganze Reform- 
werk zu erwarten steht. (Vgl. Lehm. in Preuß. Jahrb. Mai 1908.) 

Alles in allem dürfte es also, sachlich sowohl wie auch dem 
Zeitpunkt nach, nicht ganz unangebracht sein, durch Einzelunter- 
suchungen zur Klärung des Urteils über Friedrich Wilhelm II. 
beizutragen. Möchten nachstehende Zeilen nicht anders auf- 
genommen werden, als sie gemeint sind: als Versuch, aus den 
darstellenden und den Quellenwerken einen Ausschnitt herauszu- 
schälen, der speziell noch nicht behandelt ist. Er ist unter- 
nommen, obwohl Friedrich Thimme eine eingehende Arbeit dar- 
über sowie über die Politik des Königs in den Jahren 1807/13 
in Aussicht gestellt hat in einem seiner Aufsätze über die Kon- 
vention von Tauroggen® („König Friedrich Wilhelm UI, sein 
Anteil an der Konvention von Tauroggen und an der Reform 
von 1807—1812“). 

Schon aus diesen Aufsätzen läßt sich mit Sicherheit ent- 
nehmen, daß Thimme den alten Streit über die Einschätzung 
Friedrich Wilhelms noch weiterhin aufrollen und seinerseits die 


— 


! Band II seiner Weltgeschichte der neuesten Zeit. Berlin 1907 S. 104 f. 

? Französische Einflüsse auf die Staats- u. Rechtsentwicklung Preußens 
im 19. Jahrhundert. Bd. II. Leipzig 1908. 

3 Vor allem Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Ge- 
schichte, Bd. 13, 15, 18, 20, 21 u. Historische Zeitschrift, Bd. 100. Thimmes 
Thesen über Tauroggen muß ich ebenso wie die Folgerungen, die er für 
die Bewertung Friedrich Wilhelms aus ihnen zieht, auf Grund genauerer 
Durchforschung des Materials ablehnen. Die Vereinbarung Yorks mit den 
Russen in der Gestalt der Konvention vom 30. Dezember ist m. E. durchaus 
der eigenen Initiative Yorks entsprungen. 


Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 489 


Frage auf den Standpunkt Rankes und Treitschkes zurückführen 
wird.! Nicht eine kritische Auseinandersetzung mit Thimmes dies- 
bezüglichen Ausführungen soll das Folgende darstellen, ich möchte 
vielmehr nur durch eine Schilderung des tatsächlichen Verlaufes der 
Heeresreform in den Hauptzügen eine der m. E. gewagten Behaup- 
tungen Thimmes zu beleuchten suchen, nämlich die: „Weit größer 
(als an den Stein-Hardenbergschen Reformen) ist freilich der 
Anteil Friedrich Wilhelm III. an der 2. Hälfte des Reformwerkes, 
der Scharnhorstschen Heeresreform. Hier hat er in Wahrheit die 
Führung gehabt.“? 

Ein kurzes Streiflicht auch auf die Reformen vor 1806 sei 
voraufgeschickt. Die Wiedergeburt des preußischen Staates durch 
die nach Stein-Hardenberg und Scharnhorst benannten Reformen 
erscheint uns kaum weniger glänzend durch den Nachweis?, daß 
diese nicht etwas organisch vollkommen Neues an die Stelle des 
morschen Alten setzten, sondern durch ihre vielfache Wieder- 
- anknüpfung an die Grundzüge des altpreußischen Militär- und 
Beamtenstaates die Kontinuität unserer politischen Entwicklung 
wahren, und ferner durch den Nachweis, daß bereits vor 1806 
in Heer und Verwaltung eifrig an Reformen gedacht und auch 
für solche gearbeitet wurde. Wäre die allgemeine Verderbtheit 
in Preußen in der Tat so groß gewesen, wie es vielfach behauptet 
worden ist, die Schläge von Jena und Auerstädt hätten nicht er- 
lösend, sondern nur lähmend wirken können. Ein Volk und ein 
Staat, die einer so unvergleichlichen Erhebung fähig sind, wie 
Preußen in den kurzen Jahren von 1807/13 sind nicht von Grund 
aus verderbt, sondern im Innersten gesund. 


- 


! Thimme, Forschungen XVII, 51 f. 69. 

? Forschungen XVII, 34. Die bisher wenig beachteten Belege, die 
Th. namentlich S. 89 ff. für seine Ansicht beibringt, sind von ihm m. E. sehr 
erheblich überschätzt. — Treitschke I, 289: „Auf diesem seinem eigensten 
Gebiete behielt er immer die unmittelbare Leitung in der Hand‘; Ranke, 
Hardenberg IV, 138 spricht von einem das ganze Militärwesen umfassenden 
Einverständnis zwischen Scharnhorst und dem König. 

$ U. a. O. Hintze in Historische Zeitschrift 76 (1896) S. 418 ff.; jetzt 
auch E. v. Meier a. a. O. II, Abschnitt 1 und 2. M. weicht ganz erheblich, 
u. m. E. vielfach mit Recht, von Lehmanns „Grau in Grau“ gehaltener Schil- 
derung des alten Preußens ab. Im übrigen bin ich aber nicht in der Lage, 
mich allgemein mit M.s zweifellos bedeutsamen Buche einverstanden zu 
erklären. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 34 


490 Alfred Herrmann. 


Aber ebensowenig wie man das Vorhandensein schwerer 
Schäden im altpreußischen Staate in Abrede stellen darf, darf man 
die Reformbewegung vor 1806 überschätzen. Erst die Katastrophe 
verhalf ihr zu der unentbehrlichen Vertiefung und Ausdehnung; 
vor allem brachte erst sie die Männer an die Spitze, die jene 
rücksichtslose Energie entwickelten, die allein imstande ist, eine 
reformatorische Bewegung in die befreiende Tat umzusetzen.! 

Wie stand es nun mit dem Anteil des Königs an den Re- 
formen vor Jena? 

Otto Hintze, der ihrem administrativen Teil am besten gerecht 
wird, weist die Kabinettsräte Mencken und Beyme, zwei echte 
Produkte der Aufklärungsperiode, als ihre eigentlichen Träger 
nach; für den militärischen Teil vermag ich den weitgehenden 
Schlüssen, die von der Goltz aus seinem reichen Material zieht, 
häufig nicht zu folgen.” G. ist zu einseitig Militär. 

Schon im Jahre 1795 war für die Aufgaben der militärischen 
Reformen eine besondere Immediatkommission unter dem Feld- 
marschall Möllendorf eingesetzt worden?, der Friedrich Wilhelm, 
bei seinem ausgesprochenen Interesse für militärische Dinge, dem 
auch, wenigstens in den niederen Regionen, ein sicheres und klares 
Urteil entsprach, schon als Kronprinz seine Aufmerksamkeit und 
Mitarbeit zuwandte. Noch im Monate seiner Regierungsübernahme, 
im November 1797, fand er dann die Zeit, für die genannte 
Kommission eine umfängliche Denkschrift auszuarbeiten.‘ Finden 
wir darin auch das für den König so bezeichnende Interesse am 
mechanischen Kleindienst, das ihn zu dem Satze verleitete: „Ega- 
lite ist die erste Schönheit des Militärs,“ so regt er doch auch 
andererseits schon damals eine Prüfung der Ausländerfrage an 
und tritt, wenn es möglich sei, für eine Vermehrung der Landes- 
kinder ein. Auch die von ihm vorgeschlagene Erhöhung des 
Kriegsstandes der Bataillone war vom Standpunkt der Taktik aus 
ein Fortschritt. Dies alles, sowie des Königs Fürsorge für eine 
bessere Ausbildung der Offiziere und die Versorgung des gemeinen 


! Delbrück, Gneisenau I, 117 und Lehmann, Stein II, 68. 

? Auch nicht in der Fassung, die sein stofflich höchst bedeutsames 
Werk „Roßbach und Jena“ in der zweiten, sehr erweiterten Auflage (1906) 
zeigt; die 1. Auflage erschien 1883 — Mil. Wochenblatt, Beihefte 1882 f. 

® v, d. Goltz, S. 247 ff. Ich zitiere nach der 2. Auflage. 

* Ebda. S. 257 ff. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 491 


Mannes verdiente warmes Lob, — wenn man nur über das Pro- 
jektemachen hinausgekommen wäre. In der Tat wurde aber von 
allen diesen und anderen Projekten bis Ende 1799 nur eine 
mäßige Erhöhung der Brotration wirklich durchgeführt.! Alles 
andere blieb auf dem Papiere stehen oder kläglich in den An- 
fängen stecken, weil von irgend einer Seite sich Widerspruch 
erhob. Und doch enthält des Königs Denkschrift die einsichtigen 
Worte: „(Es) muß jetzt mit allen Kräften daran gearbeitet werden, 
dem kranken Körper wieder aufzuhelfen.“ Schon damals blühte 
aber das Prinzip, das auch während der Reformen von 1807/13 
so unheilvoll wirkte, möglichst viele Urteile von Männern ver- 
schiedener Richtung einzuholen, ohne daß der König den Mut ge- 
habt hätte, ihnen gegenüber die Überlegenheit zu bewähren, die er 
in der Tat mitunter besaß. Es fehlte ihm ja überhaupt mehr an 
Energie und Festigkeit als an Intellekt, wenn ich auch diesen 
doch nur als mittelmäßige Begabung einzuschätzen vermag. 

Die Zahl der Denkschriften, die vor 1806 auf höhere An- 
regung oder freiwillig über die Heeresreform verfaßt wurden, ist 
jedenfalls erstaunlich groß. Spricht dies einerseits dafür, daß man 
in Preußen vor Jena keineswegs völlig erstarrt war, so ist doch 
andererseits auch nicht zu verkennen, daß alle diese Reformvor- 
schläge, nicht zuletzt die eigenen Vorschläge des Königs, den Sitz 
des Übels doch nur streiften.* Es fehlte durchaus ein zielbewußtes 
und großzügiges Reformprogramm, und noch mehr hätte dem 
König der energische Wille und die Kraft gefehlt, es durchzusetzen. 
Friedrich Wilhelm hatte kein Selbstvertrauen, keinen Mut der 
Verantwortung; seine Vorgänger hatten befohlen, Friedrich Wil- 
helm ratschlagte und entschied nicht. 

Es ist bezeichnend, daß die Denkschriften Lecoqs und 
Knesebecks*, die sich dem späteren Programme der Scharnhorst 
und Genossen am meisten nähern, — Knesebeck forderte u. a. 
mit großem Freimut rückhaltlose Öffnung der Offizierstellen für 
den gebildeten Bürgerstand — eine Herabsetzung der Friedens- 
stärke des Heeres forderten, da so allein die geplanten Reformen, 
namentlich die Verminderung der Ausländer, durchzusetzen sei. 


1 Ebda. S. 277. 
? Lehmann, Scharnhorst II, 8. Wo nichts besonderes vermerkt, ist mit 
Lehmann II künftig stets die Scharnhorst- Biographie gemeint. 
® v. d. Goltz, S. 261 f. 
34° 


492 Alfred Herrmann. 


Und dies, obwohl der Staat Friedrichs des Großen unter seinem 
Nachfolger fast um die Hälfte erweitert worden war! Zu dem 
großen Gedanken, die allgemeine Wehrpflicht durchzuführen, die doch 
noch das jüngste Kantonreglement von 1792, in Konsequenz der Ge- 
danken Friedrich Wilhelm I. ausgesprochen hatte, — freilich waren 
das nur Worte, deren Wirkung durch die zahlreichen Exemtionen 
des Reglements wieder aufgehoben wurde — erhob sich niemand. 
Immerhin ist bemerkenswert, daB der König einer Volks- 
bewaffnung, die sich mit der Frage der allgemeinen Wehrpflicht 
doch genugsam berührte, schon damals keineswegs völlig ab- 
lehnend gegenüberstand. In einer Denkschrift von 1800 oder 
1801, die einen Krieg mit Frankreich ins Auge faßt, sagt der 
König, was er später leider nicht beherzigt hat, Preußen müsse 
in diesem Kriege seine ganze Macht aufbieten, alle demi-mesures 
würden den unausbleiblichen Sturz nach sich ziehen. Dann heißt 
es weiter: der rührige Teil des Landvolks im Halberstädtischen, 
Maydeburg, in der Kurmark müsse unter Waffen gebracht werden, 
um Hab und Gut bei einer so dringenden Gefahr selbst mit ver- 
teidigen zu helfen.! In den folgenden Jahren wurde dann auch 
in der genannten Immediatkommission die Errichtung einer so- 
genannten Landmiliz sehr eingehend beraten. Aber eine von 
Rüchel angeregte und inspirierte, eingehende und überaus beach- 
tenswerte Denkschrift aus dem Jahre 1803, die für freie Ver- 
wendung wenigstens eines Teiles dieser Miliz, der sogenannten 
Vaterlandsreserve, auch im Felde eintrat, brachte dem Verfasser 
nur ein Anerkennungsschreiben des Herzogs von Braunschweig 
ein. Die Kommission dagegen versagte sich in ihrem Gutachten 
vom 15. August darüber auf das schroffste und empfahl die Er- 
richtung einer Landmiliz, die nur zu Besatzungszwecken und zur 
Landesverteidigung (Küsten usw.) dienen sollte. Die Anschau- 
ungen der alten Linear- und der neuen Tirailleurtaktik platzten 
schroff aufeinander, indem die Kommission in ihrem Antrag „dem 
System des Individualismus und der Selbständigkeit des gemeinen 
Mannes das System einer aufs höchste geschraubten Ausbildung 
der großen Truppenkörper, in welchen der einzelne als Atom zu 
verschwinden habe“ entgegenstellte? Und der König entschied im 
Dezember 1803, daß ein förmlicher Plan im Sinne der Kommission 


t v, d. Goltz, S. 277f. ? Ebda. S. 290. 


Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1818. 493 


ausgearbeitet würde; sieben Monate später lag der Entwurf vor 
(Juni 1804), den der König erst nach über Jahresfrist genehmigte 
(17. August 1805). Es sollten daraufhin 78 Bataillone zu 662 Mann 
(komplett, einschließlich Chargen) aufgestellt werden. Über frucht- 
losen Besprechungen mit den konkurrierenden Behörden', die 
mancherlei Schwierigkeiten erhoben, verstrichen dann weitere 
Monate, bis am 1. Oktober 1806, nach mehreren Anfragen und 
erneuten Anweisungen aus dem königlichen Kabinett, ein Rund- 
schreiben des ebenfalls widerstrebenden Generaldirektoriums an 
die Kammern über Aufstellung der Milizbataillone erging, — 
11 Jahre nach der ersten Anregung zu dieser Einrichtung, die 
wahrscheinlich dem ostpreußischen Provinzialminister v. Schroetter 
zuzuschreiben ist” Schon am 9. August war indessen der Mobil- 
machungsbefehl für den verhängnisvollen Waffengang mit Napo- 
leon erlassen worden. 

Welches Schicksal weitergehende Denkschriften Blüchers und 
Scharnhorsts aus den Jahren 1805 und 1806 hatten, braucht nach 
dieser Probe kaum gesagt zu werden. Blüchers leider nicht er- 
haltene „Gedanken über die Formierung einer preußischen National- 
armee“ verlangten u. a. Allgemeine Wehrpflicht, Verkürzung der 
Dienstzeit, Erhöhung des Soldes und eine bessere Behandlung der 
Soldaten’, während Scharnhorst vornehmlich für Bildung einer 
Nationalmiliz eintrat und in seinen Vorschlägen noch über die 
bereits abgelehnten Knesebecks hinausging.* 

Man sieht, an Anregungen fehlte es vor 1806 nicht, aber 
meist blieb es leider auch dabei. Der Tirailleurtaktik der Fran- 
zosen z. B., der man bereits seit Friedrichs letzten Jahren in der 
preußischen Armee einige Aufmerksamkeit schenkte, wandte auch 
Friedrich Wilhelm Ill. seine Bemühungen zu. Im Grunde blieb 
er aber doch, wie seine Hauptratgeber, ohne daß er ihre Über- 
schätzung der preußischen Armee allgemein geteilt hätte, von 
der Unübertrefflichkeit der preußischen Revuetaktik durchdrungen, 
und die Rufe von Männern wie Scharnhorst und York verhallten 


1 Als sich bei der Mobilmachung von 1805 die Immediatkommission 
auflöste, wurde die Angelegenheit der Milizbataillone am 9. Dezember dem 
Oberkriegskollegium überwiesen. 

? y. d. Goltz, S. 245 ff. 

4 Wigger, Feldmarschall Fürst Blücher, 8.310; Unger, Blücher (1907) I, 261. 

4 v. d. Goltz, S. 8ılff. und Lehmann, Scharnhorst I, S. 379 ff. 


494 Alfred Herrmann. 


ungehört. Man versäumte es, alle Infanterietruppen in gleicher 
Weise für das zerstreute Gefecht tauglich zu machen und den 
Soldaten an die Benutzung der Vorteile des Geländes zu ge- 
wöhnen. Eine dem König durch Scharnhorst kurz vor dem Feld- 
zug abgerungene Neuerung, die Einteilung der Feldarmee in ge- 
mischte Divisionen aus allen Truppengattungen, blieb unver- 
standen und konnte auch bei dem Fortbestehen so vieler anderer 
Mißbräuche nicht wirksam werden. 

Hören wir nun noch, daß ein weitläufiges, auf Befehl des 
Königs verfaßtes Promemoria des Oberkriegskollegiums vom Juni 
1806 über die bei der Mobilmachung von 1805 hervorgetretenen 
schweren Schäden ohne Widerspruch zu fordern wagte, den un- 
geheuren Troß des Heeres unvermindert zu lassen, ja ihn bei der 
Kavallerie gar noch zu vermehren!, so werden die wenigen wirk- 
lich durchgeführten Verbesserungen und der überall wahrnehm- 
bare rege Eifer für Gamaschenknöpfe und Haarbeutel die rechte Be- 
leuchtung erhalten, und das Urteil über Friedr. Wilh., der sich, ob- 
wohl mit der Machtfülle eines preußischen Königs ausgestattet, 
mit so kläglichen Resultaten einer umständlich inszenierten Re- 
formbewegung begnügte, wird darum nicht günstiger lauten, weil 
er, in klarerer Erkenntnis als seine meisten Ratgeber, vielleicht 
mehr gewollt. Aber vergessen wir bei dem ungenügenden Erfolg 
der Reformen vor Jena auch nicht, daß es sich um die ruhmge- 
krönte preußische Armee handelte, die als Muster für ganz Europa 
galt, auch noch in einer Zeit, als viele Wandlungen, die die Zukunft 
für sich hatten, im französischen Heere sich bereits bewährt hatten. 

Bevor wir uns zum zweiten und wichtigeren Teil unserer 
Aufgabe wenden, dem Reformwerk nach Tilsit, sei kurz einiger 
Verordnungen und Äußerungen des Königs noch während des 
Krieges gedacht. Vor einigen Jahren veröffentlichte P. Bailleu 
einen eigenhändigen Bericht Friedrich Wilhelms über die Schlacht 
bei Auerstädt?, einen Bericht von so verblüffender Ruhe und 
Kälte, obwohl schon zwischen dem 20. und 26. Oktober in Küstrin 


1 v, d. Goltz, S. 305ff. Die Ablehnung der überaus dringenden Reform 
des Troßwesens motivierte das Oberkriegskollegium mit den bezeichnenden 
Worten: „Den Regimentern die Zelte oder den Offizieren die Reit- und 
Packpferde abzunehmen, scheint ganz gegen den eigentlichen Geist der 
preußischen Armee zu sein und dürfte eher nachteilige Folgen haben.“ 

? Deutsche Rundschau Bd. 101 (1899), S. 382 ff, 


Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 495 


verfaßt, daB man stark versucht ist, dem König einen Vorwurf 
daraus zu machen. 

Die Momente, die ihm den Verlust der Schlacht zu erklären 
scheinen, und die sichtlich nicht ohne Einfluß blieben auf seine 
Stellungnahme zu den späteren Reformen, sind gut beobachtet. 
Der König vermerkt, wie hinderlich der große Troß gewesen, daß 
die Formierung der Gefechtslinie aus der Marschkolonne angesichts 
des Feindes nicht gut von statten ging, daß die Verbindung der 
einzelnen Truppenteile und ihre gegenseitige Unterstützung zu 
wünschen ließ. Dann tadelt er die geringe Routine der Infanterie, 
im richtig Schießen und das zu zeitige Schießen, die geringe 
Energie und Entschlossenheit vieler Generale und Stabsoffiziere, 
die Unordnung in der Formierung und den geringen Halt bei 
einzelnen Regimentern. Doch dem innersten Kern des Übels 
blieben diese und andere Ausstellungen recht fern; kein Wort 
findet sich über die überlegene Fechtart des Gegners oder gar 
über die andere Zusammensetzung und den daraus entspringenden 
überlegenen Geist des französischen Heeres. 

Kein Zweifel jedoch, der Zusammenbruch des alten Heeres- 
systems gab dem König, der — was seiner Einsicht alle Ehre 
macht — persönlich nicht ohne schwere Sorgen in den Kampf 
gezogen war, ein erhöhtes Vertrauen in die eigene bessere Ein- 
sicht, die er oft zu unsicher gewesen war, den unbedingten Be- 
wunderern des friderizianischen Heeres gegenüber geltend zu 
machen. Aber auch fortab konnte der König doch nicht aus 
seiner Haut heraus. Die Anfänge waren freilich vielversprechend. 
Schon am 1. Dezember 1806 stellte Friedrich Wilhelm in dem 
berühmten Ortelsburger Publicandum eine Reihe der ärgsten MiB- 
bräuche ab. So wurde die Verminderung des Trosses dekretiert, 
das Requisitionssystem an Stelle der Magazinverpflegung gesetzt 
und ferner die wichtige Verfügung getroffen: „Solange der Krieg 
dauert, wird der Unteroffizier und Gemeine, wenn er sich durch 
Gewandtheit und Geistesgegenwart besonders auszeichnet, so gut 
Offizier, wie der Fürst“.! 


ı U. a. in „Reorganisation der preußischen Armee nach dem Tilsiter 
Frieden‘ Mil. Wochenblatt, Beihefte Okt. 54/Juni 55, 1866 Mai/Dez., 
1862 Juli/Dez., 1865 Aug./1866 Okt. Auch separat 2 Bde. Fortab wird 
diese wichtige, sehr umfangreiche Aktenpublikation zitiert: Scherbening 
(Verfasser des 1. Teiles) Jahrgang und Seitenzahl. 


496 Alfred Herrmann. 


Ein weiteres Schriftstück des Königs, vom 23. November 
1806!, weist auf den Nutzen und die Anwendung der Kolonne 
als Angriffsform hin, die der preußischen Lineartaktik unbekannt 
war, und betont auch die Notwendigkeit, das zerstreute Gefecht 
zweckmäßiger und in höherem Maße als bisher anzuwenden, doch 
wurde es Scharnhorst nicht leicht gemacht, den König für die 
wirkliche Einführung der neuen Taktik zu gewinnen” Auch die 
Abschaffung der Regimentsartillerie, sowie die durchgängige Zu- 
sammenziehung der Geschütze in Batterien regte der König an. 
Eine andere Aufzeichnung vom 18. November 1806 läßt sich viel- 
leicht dahin deuten, daß der König auch von der Strategie des 
Gegners gelernt: „Man sei immer darauf bedacht,“ sagte er, 
„dem Feinde mit überlegener Macht entgegenzugehen.“® 

Das waren immerhin erhebliche Proben der Einsicht Fried- 
rich Wilhelms, und auch Hardenberg äußerte am 10. Juli 1807 
in dem bekannten Schreiben, das Stein dringend aufforderte, dem 
Rufe seines Königs, von dem er im Januar im Groll geschieden 
war, zu folgen: „Der König hat viel durch das Unglück gewonnen 
und seine Standhaftigkeit macht ihm Ehre. Wenn Sie ihn richtig 
zu behandeln wissen, werden Sie ihn zu allem, was gut und 
nützlich ist, bewegen, ebenso, wie dies mir völlig gelungen ist. 
Vermeiden Sie es vor allem, ihn beherrschen zu wollen. Er hat 
die gute Eigenschaft Widerspruch zu ertragen und zu schätzen, 
wer ihm die Wahrheit sagt, vorausgesetzt, daß es mit der Rück- 
sicht geschieht, die man dem Souverän schuldet, ohne Bitterkeit 
und mit Hingebung.““ Wieweit mochte Hardenberg freilich 
glauben, mit dieser Charakterisierung dem besonderen Zwecke 
seines Briefes Rechnung tragen zu müssen? Der Verlauf der 
militärischen Reformen, deren wichtigste wir nun betrachten 
wollen, wird erhärten, wie weit sie berechtigt. 

Unter dem 25. Juli 1807 setzte der König die sogenannte 
Militär-Reorganisations-Kommission unter Scharnhorsts Vorsitz 
nieder; dieser Akt entsprang der eigenen Initiative des Königs und 
bleibt ein Verdienst, wenn man auch sagen muß, daß er eigent- 


! Instruktion für die Generäle bei der Armee in Ostpreußen. Höpfner, 
der Krieg von 1806/1807. II, 717ff. und Scherbening (1854) S. 11 ff. 

3 Boyen, Denkwürdigkeiten I, 8161. 

® Scherbening. 1854, S. 11ff. Höpfner, II, 717#.; Lehmann, II, 8. 

t Pertz, Stein I, 452; Ranke, Hardenberg IV, 128 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 497 


lich als selbstverständlich zu betrachten war. Doch schon die 
Zusammensetzung der Kommission ist bezeichnend für die Gesin- 
nungen des Königs. Scharnhorst und seinem treuen Mitarbeiter 
Gineisenau standen in Massenbach, Lottum und Bronikowsky 
Männer gegenüber, die im wesentlichen mehr oder minder nur 
einzelne Verbesserungen des alten Systems, nicht aber tiefgreifende 
Reformen für nötig hielten. Im August bekam die Minderheit 
in Grolman einen Helfer, doch trat dafür im Oktober Borstell 
ein, der, obwohl sonst zu den Reformern zu rechnen, bald Scharn- 
horsts heftigster Gegner wurde Nach starken Reibungen der 
beiden Männer genehmigte der König indessen Borstells Ent- 
lassungsgesuch und berief für ihn und den gleichfalls ausschei- 
denden Bronikowsky im Dezember 1807 und Januar 1808 den 
Grafen Goetzen und Boyen, mit denen die Reformpartei endgiltig 
die Mehrheit in der Kommission erhielt. Doch nicht ohne 
schwere Kämpfe mit dem König war dieser Erfolg erreicht.! 
Der König hatte der Kommission eine eingehende Vorlage 
in 19 Artikeln zur Erledigung überwiesen, die seine bereits an- 
gedeuteten Reformgedanken wieder aufnahm und erweiterte? und 
eines der Mittel ist, den Anteil des Königs an der Reformgesetz- 
gebung klarzustellen. Die wichtigsten Forderungen waren: Reini- 
gung und künftige andere Zusammensetzung des Offizierkorps, 
Abschaffung des Werbesystems, Verminderung der Exemtionen von 
der Kantonpflicht, permanente Einteilung der Armee in Divisionen 
und Korps, Schaffung größerer Kavallerieverbände, Beseitigung der 
entehrenden Strafen, Verbesserung der Montierungen und Besoldung, 
Verringerung des Trosses und Abschaffung der Bataillonsgeschütze. 
Es waren das zweifellos hochwichtige Vorschläge. Die 
Äußerung Scharnhorsts „der König hat uns sehr viele den 
neuen Verhältnissen angemessene Ideen selbst gegeben“ ist also 
nicht unberechtigt. Wenn Lehmann? diese Äußerung dahin aus- 


1 Lehmann II, 10ff.; Scherbening (1854) S. 18f. 

3 Scherbening (1854) 19ff. Danach doch wohl Boyens Behauptung, 269 zu 
korrigieren, er habe vom Könige nur eine einzige zusammenhängende Be- 
stimmung über Armeeeinrichtung gesehen, nämlich die über Neuformation 
der Infanterie- und Kavallerieregimenter, im übrigen habe der König nur 
Detailvorkehrungen und Montierungsvorschriften zum Gegenstand seiner 
speziellen Aufmerksamkeit gemacht. 

? Lehmann 11,9. Mit dieser Äußerung Scharnhorsts arbeitet Thimme stark: 


498 Alfred Herrmann. 


legt, sie besage, daß der König sich in wesentlichen Punkten 
Scharnhorsts Ansichten angeeignet hätte, ist das wohl nicht völlig 
zu halten. Aber es ist doch soviel zu sagen, daB diese Vor- 
schläge gewiß nicht unbeeinflußt verfaßt sind, und daß sie trotz- 
dessen kein lebensvolles Ganzes bilden. Es fehlt der Schlußstein, 
der Gedanke, den die Revolutionszeit gelehrt!, daß das Heer fortan 
die organisierte Kraft der gesamten Nation sein und von deren 
geistigem und sittlichem Leben sich nähren müsse.” „Des Königs 
Vorstellungen bewegten sich,“ wie Boyen sagte, „doch immer nur 
hauptsächlich in dem Kreise einer gut exerzierten und nach seinem 
Geschmack wohlgekleideten Linienarmee.“? 

Weit wichtiger für die Beurteilung des Königs, als dieser 
Entwurf der 19 Artikel, ist jedenfalls die Frage: Was wurde an 
Reformen wirklich durchgesetzt, und wie stellte sich der König 
dazu? Durch Betrachtung der hauptsächlichsten positiven Er- 
gebnisse der Reorganisationskommission möchte ich diese Frage 
beantworten. 

Am 31. August 1807 erging ihr erster Vorschlag an den 
König, zur Läuterung des Offizierkorps, sowie zur Bestrafung der 
pflichtvergessenen Offiziere des letzten Feldzuges eine besondere 


1 Es ist eine Aufgabe für sich, das Verhältnis der preußischen Heeres- 
reform zu jenen tiefgehenden Wandlungen zu untersuchen, die die Revolution 
auch im Heerwesen Frankreichs mit sich gebracht hat. Obiger Satz ist ge- 
wiß nur mit einigen Einschränkungen richtig, aber daran ist doch nicht zu 
zweifeln, daß Frankreich zuerst und vorbildlich mit dem Söldnerheere völlig 
aufgeräumt hat. Wenn also E. v. Meier a. a. O. lI, 389 ff. es a limine ab- 
lehnt, daß der preußische Wehrpflichtgedanke bei Frankreich Anleihen ge- 
macht hat, so ist das sicher nicht zu halten. Ob dabei die französischen 
Wehrgesetze den Ideen des Jahres 1789 entsprechen, oder ob sie von der 
Not der Revolutionszeit geboren wurden, tut nichts zur Sache, ebensowenig 
die Tatsache, daß Preußen die allg. Wehrpflicht schließlich viel reiner 
durchführte als jemals Frankreich vor 1870. Meier beschränkt sich wohl- 
weislich darauf, die Abhängigkeit des preuß. Wehrpflichtgedankens von 
französischen Vorbildern zu bestreiten; es wäre interessant zu erfahren, 
ob er, wie man fast vermuten darf (vgl. II, 396), wirklich der Ansicht ist, 
daß die preußischen Reformer auch in den Fragen der Taktik, Strategie, 
Heeresorganisation, Verpflegungswesen usw. von dem revolutionären und 
Napoleonischen Frankreich nichts gelernt haben. 

3 Treitschke sagt indes von dieser Denkschrift, I, 289, daß sie alle 
die wunden Stellen des Heerwesens mit sicherem Griffe heraushob, die 
Mittel der Heilung richtig angab. 

3 Boyen I, 294; Meinecke, Boyen I, 209. 


Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 499 


Untersuchungskommission einzusetzen. Der König, der die Be- 
strafung dieser Offiziere selbst angeregt hatte, genehmigte diesen 
Vorschlag ohne Bedenken, gab aber allerdings auch dieser am 
27. November eingesetzten Kommission wieder eine gemischte 
Zusammensetzung, teils aus Reformern, teils aus Anhängern der 
alten Zustände! Mögen nun aber auch die gleichwohl sehr 
strengen Urteilssprüche, die in der Kommission laut wurden, nicht 
immer die Mehrheit oder die allerhöchste Bestätigung gefunden 
haben — von den 7 Todesurteilen wurde z. B. nur eins, das gegen 
Ingersleben, bestätigt —, ein Offizierkorps und sein oberster 
Kriegsherr, die einen so tiefgreifenden LäuterungsprozeB sich 
aufzuerlegen und durchzuführen die Kraft fanden, verdienen 
höchste Bewunderung.” Nach dem Wunsche des Königs blieben 
z. B. alle in die verschiedenen Kapitulationen des Jahres 1806 
verwickelten Regimenter aufgelöst. Die stolzesten Namen ver- 
schwanden damit aus der preußischen Heeresgeschichte, z. B. 
Wied, Winterfeld, Manteuffel, Markgraf Karl, Seydlitz, Zieten u. a. 
Trotz der starken Reduktion der Armee mußten auf diese Weise 
bei der Infanterie über °/,, bei der Kavallerie cr. ?/, der Cadres 
völlig neu formiert werden. | 
Doch schon die nächstfolgenden Anträge der Kommission 
über den neuen Beförderungsmodus nahm der König nur zum 
Teil an. Wenn wir es auch kaum allzu schroff beurteilen dürfen, 
daB er dem Vorschlage, bei der Beförderung von Stabsoffizieren 
zum Regimentskommandeur oder General auf die Anciennität gar 


! Scherbening (1866) 398 ff.; Lehmann II, 40. 

2 Über die Tätigkeit der Untersuchungskommission berichtet jetzt ein- 
gehend: „1806. Das preußische Offizierkorps und die Untersuchung der 
Kriegsereignisse“ ; herausgegeben vom Großen Generalstab. Berlin, Mittler 
1906. — Nicht allen Urteilen dieses Werkes vermag ich beizustimmen, aber 
seine statistischen Angaben sind unanfechtbar und höchst interessant. Da- 
nach gab es u. a. 1806: 7096 Uffiziere, 1815 kämpften davon noch 3898. 
Dabei ist zu berücksichtigen, daß von den 7096 im Feldzug und 1807/13 
974 gefallen und gestorben, daß weitere Hunderte wegen Alter oder Krank- 
heit felddienstunfähig geworden waren (genaue Zahl nicht zu ermitteln). 
Infolge von Strafen, die die Untersuchungskommission verhängte, schieden 
von den 7096 nur 208 aus. Mit anderen Worten: das Offizierkorps des 
glorreichen Jahres 1818 war zum großen Teil dasselbe, wie das von Jena 
und Auerstädt. — Das Berliner Kriegsarchiv birgt cr. 600 Aktenbände, die 
von der Tätigkeit der Untersuchungskommission Zeugnis ablegen. 

S Scherbening (1864/56) S. 57 ff.; Lehmann II, 66ff., 66. 


500 Alfred Herrmann. 


keine Rücksicht mehr zu nehmen, nur abgeschwächt zustimmte, 
weit bedeutsamer ist wohl, daß er die am 25. September 1807 
gemachten Vorschläge über die Einstellung der Portepeefähnriche 
nur nach einem Befähigungsnachweis über die Offiziersprüfung 
und Offizierswahl erst nach über zehnmonatlichem Schwanken am 
6. August 1808 genehmigte.! Gleichzeitig wurde auch das Pri- 
vileg des Adels für die Offizierstellen aufgehoben? und damit 
einer Strömung Rechnung getragen, die Aufklärung und Humani- 
tätsbewegung längst eingeleitet hatten. 

Für die Reform des Militärbildungswesens, die mit den er- 
höhten Ansprüchen an die Qualifikation der Offiziere notwendig 
Hand in Hand gehen mußte, gingen die Anregungen, die zu einer 
völligen Umgestaltung führten, nicht vom König, sondern von 
Scharnhorst aus, der sich hier auf seinem ureigensten Gebiete be- 
fand, und vielfach dort anknüpfen konnte, wo man vor 1806 auf- 
gehört.” Der König versagte sich nicht, aber es ist doch wohl 
bezeichnend für sein Verhältnis zum Haupt der militärischen Re- 
former, daß an die Spitze der neu errichteten Zentralstelle für 
das gesamte Bildungswesen General Diericke gestellt wurde, nicht 
Scharnhorst, der sich nun unter Diericke, den er so weit über- 
ragte, die Leitung der Kriegsschulen erbat und auch erhielt, von 
denen damals drei, zu Königsberg, Berlin und Breslau, errichtet 
wurden. Von sonstigen Reformen auf diesem Gebiet seien noch 
erwähnt die Aufhebung der bisher getrennten Ingenieur- und 
Artillerieakademie und der völlig verlotterten adligen Militär- 
akademie — diese drei Akademien wurden durch eine „Kriegs- 
schule für Offiziere“ ersetzt —, die Aufhebung des Adelsprivilegs 
für die Kadettenhäuser und eine zeitgemäße Umgestaltung der 
Lehrpläne aller Militärbildungsanstalten.* 

Über die Erledigung der einzelnen Punkte der königlichen 
Vorlage, die hier nicht alle berücksichtigt werden sollen, ist all- 
gemein zu bemerken, daß die Kommission, von Änderungen und 
ganz neuen Vorschlägen abgesehen, die oft nur zaghaft aus- 


1 Lehmann II, 161f. 

2 1806 usw. S. 96. Bei der Artillerie, den Husaren, Jägern und Füsi- 
lieren hatte es schon vorher bürgerliche Offiziere in großer Zahl gegeben. 

3 v. d. Goltz 316 ff., 830 ff. 

t Scherbening (1856) S. 366ff., (1862) S. 480 f., (1866) S. 311ff.; Leh- 
mann II, 214 ff.; Meinecke, Zeitalter der Erhebung S. 107 ff. 


Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 501 


gesprochenen Ideen des Königs entschieden formulierte und in 
ein System brachte.! 

So hatte der König gesagt, daß ein etatsmäßiger Ausländer- 
stamm nebst den Werbegeldern „wohl auf jeden Fall“ aufhören 
und die Exemtionen vermindert werden könnten.” Die Kommission 
forderte dagegen prinzipiell das gänzliche Aufhören jeder Aus- 
landswerbung, und die schüchterne Frage des Königs über Ände- 
rungen der inneren Ökonomie der Kompagnien beantwortete sie 
mit der Forderung der gänzlichen Abschaffung des Unternehmer- 
tums der Kompagniechefs, das so große Mißstände im Gefolge 
gehabt hatte. Beides, namentlich ersteres, war die Vorbedingung 
für die neuen Kriegsartikel, deren Reinschrift Scharnhorst dem 
Könige sinniger Weise an seinem Geburtstag, dem 3. August 1808, 
zur Unterzeichnung überreichte.” Sie entsprachen dem humanen 
Sinne und der Gerechtigkeitsliebe des Königs sehr. Er hatte 
schon vor dem Kriege Befehl erteilt zur Umarbeitung der nicht 
mehr zeitgemäßen Kriegsartikel und gab später der Kommission 
die Direktive, daß die militärischen Strafen in Zukunft eben so 
strenge, aber weniger diffamierend angeordnet werden sollten. 

Aber was hatten die Reformer daraus zu machen gewußt! 
Sie hatten Kriegsartikel festgelegt, die durchaus schon einem 
Volksheere Rechnung trugen. Nicht ohne Widerstand freilich 
hatten Scharnhorst und seine Gesinnungsgenossen in der Kom- 
mission durchgesetzt, daß jede körperliche Züchtigung für das 
Gros der Armee durch Freiheitsstrafen ersetzt wurde‘ und nur 
noch bei den Unverbesserlichen, die eine besondere 2. Klasse des 
Soldatenstandes bilden sollten, anwendbar sei. Diese Kriegs- 
artikel, „die eigentliche Grundlage der besseren geistigen Ent- 
wicklung des Heeres“, wurden unter nur unbedeutenden Ab- 
änderungen vom Könige genehmigt, trotz der Flut von Gegen- 
vorstellungen der alten Prügelgenerale, deren Gutachten er trotz 
seiner entgegengesetzten Anschauungen einzuholen auch hier nicht 


1 Die Antwort der Kommission auf die Punkte 7—19 der Vorlage 
bei Scherbenig (1854) S. 66 f. 

? Die Ausländerwerbung verbot sich schon von selbst, weil die alten 
Werbeplätze jetzt verschlossen waren. 

3 Boyen I, 288. 

* Nach Pertz, Stein II, 616, ging das auf persönliche Anregung des 
Königs zurück. 

5 Boyen I, 288. 


502 Alfred Herrmann. 


unterließ. Von demselben 3. August datieren auch die auf Gnei- 
senaus Vorarbeiten beruhenden Verordnungen über die Strafen 
gegen Offiziere, die die Ehrengerichte u. a. einsetzten, die bisher 
im ÜbermaB und in verletzenden Formen angewandten Arrest- 
strafen stark einschränkten und den Hauptnachdruck darauf legten, 
daß das Offizierkorps durch Selbstüberwachung und inneren Zu- 
sammenschluß sich straffrei halte und veredle. Da zugleich die 
bisherige Kompetenz der Militärgerichte für Zivilsachen von 
Militärpersonen und über die Angehörigen von Militärpersonen 
aufgehoben wurde, bildeten die Verordnungen vom 3. August ein 
bedeutsames Glied der die ganze Reformzeit charakterisierenden 
Bestrebungen, die bisherige schroffe Kluft zwischen Zivil und 
Militär zu überbrücken.! 

Zu den hochwichtigen Reformen auf dem Gebiete der völlig 
verrotteten Militärverwaltung gingen dagegen die Anregungen 
wieder durchweg von der Kommission aus, die hier sehr wesent- 
lich von Stein unterstützt wurde, in dessen April- Denkschrift 
von 1806 bereits die Forderung eines Kriegsministeriums auftritt, 
und in dessen berühmtem Entwurf über die Reorganisation der 
obersten Verwaltungsbehörden in Preußen vom 23. November 1807 
dann die analogen Vorschläge Scharnhorsts einen Teil bilden.? 
Sie verlangten nicht weniger als die Unterordnung aller mili- 
tärischen Instanzen unter eine Behörde, ein zu schaffendes Kriegs- 
ministerium, das in zwei Abteilungen zerfallen sollte, eine für die 
Verfassung und das Kommando, eine zweite für die ökonomische 
Verwaltung des Heeres. 

Es ist bezeichnend und doch bei dem bekannten zähen Fest- 
halten des Königs an der Kabinettsregierung wiederum sehr er- 
klärlich, daß er diesen Teil des Reformplanes dem reaktionären 
Generaladjutanten Lottum, der dem Könige auch über sämtliche 
Beschlüsse der Kommission Vortrag hielt, zur Begutachtung und 
Berichterstattung übergab, „weil er mit den bestehenden und in- 
einandergreifenden Verfassungen genauer bekannt sei.“ 

In einem Brief an Hardenberg vom 8. XII. 07 entlockte das 
Stein die Klage: „Der Geist der Kabale erscheint wieder im 


1 Lehmann II, 104 ff., 208 ff. 

23 Lehmann, Scharnh. II, 134; Stein Il, 876ff.;, Scherbening (1856) 
S. 3256ff., (1862) S. 560. 

® Lehmann Il, 26. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1818. 503 


Militär, und ich fürchte sehr, daß er die Oberhand gewinnt, um 
dann alle die alten Mißbräuche wieder herzustellen, welche die 
Monarchie zugrunde gerichtet haben“.! Es war die Zeit, da Scharn- 
horst infolge der bereits erwähnten Streitigkeiten mit Borstell mit 
seinem Austritt aus der Reorganisationskommission drohte. Doch 
Stein blieb nicht bei Klagen stehen; wahrscheinlich ist es sein 
Verdienst, daß Anfang Juni 1808 Lottum durch Scharnhorst als 
Generaladjutant ersetzt wurde, ohne daß dieser dadurch seine 
Stellung als Vorsitzender der Reorganisationskommission verlor.? 
Erst jetzt kam die beantragte Reform der obersten Verwaltungs- 
behörden in Fluß — wie 1808 ja überhaupt das fruchtbarste Jahr 
der Reformzeit ist. Am 15. Juli, fast acht Monate also nach Ein- 
reichung des Planes, erteilte der König seine Zustimmung’ zur 
Reorganisation der höchsten militärischen Behörden. Aber noch 
wurde das Kriegsministerium nicht förmlich und endgiltig aufge- 
richtet, und vor allem, der natürlichste Schritt unterblieb: statt über 
die gesamten militärischen Angelegenheiten, erhielt Scharnhorst nur 
den Vortrag über diejenigen der zukünftigen 1. Abteilung (Allge- 
meines Kriegsdepartement), während der Vortrag über das Militär- 
Ökonomie-Departement Lottum zufiel, der von seiner oppositionellen 
Gesinnung noch nichts preisgegeben hatte. Mit dem 1. März 1809 
trat dann an die Stelle des so wenig bewährten Oberkriegs- 
kollegiums von 1787 das Kriegsministerium als eine der fünf Ab- 

1 Lehmann II, 19. Ähnlich klagt Scharnhorst gegenüber Stein am 
2. II. 1808, daß von dem neuen Geist, den Stein in die Zivilverwaltung ein- 
geführt habe, im Heere noch nichts verspürt werde. Lehmann, Stein II, 541. 
Vgl. auch Lehmann, Scharnhorst II, 26, Sch. an Hardenberg 2. Il. 

2? Lehmann, Scharnh. II, 38. Thimme, Forschungen XVII, 42 Anm. 6 
hält dieses Verdienst Steins nicht für erwiesen. 

3 Vgl. hierzu die Bemerkungen Boyens (u. a. I, 291), daß Scharnhorst, 
als es durch unaufhörliche Klatschereien immer schwieriger geworden war, 
bei dem verstimmten König die Vollziehung neuer Verordnungen durch- 
zusetzen, die dringendsten Verordnungen durch Boyen, Rauch, Oppen oder 
Clausewitz ausarbeiten ließ, sowie ein günstiger Augenblick die Hoffnung 
gab, die Genehmigung des Königs zu erhalten. Boyen äußert sich auch 
öfter (u. a. I, 802f.) sehr bitter über die sonstigen Widerstände, unter denen 
Stein und Scharnhorst ihre Reformen durchkämpfen mußten. Sehr heftig 
nach dieser Richtung auch Gneisenau (u. a. Delbrück, Gneis. J, 170, 178). 
Ich verstehe nicht, wie Thimme (Forschungen XVIII, 48) sagen kann, der 
König habe den Vorschlägen der Reorganisationskommission durchweg ohne 
Zögern zugestimmt; die einzige Ausnahme sei die Wehrpflicht. 

* Gesetz vom 18. II. 1809. Gesetzessammlung 1806/10 (1822) S. 686 ff. 


504 Alfred Herrmann. 


teilungen des Gesamtministeriums, dessen Einrichtung das „Publı- 
kandum betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staats 
behörden“ vom 16. XII. vorgesehen hatte." Die Generaladjutantur. 
die so oft unheilvoll gewirkt hatte, gewissermaßen der militärische 
Kabinettsrat des Königs gewesen war, verschwand damit, oder 
besser, sie wurde jetzt einbezogen in den Rahmen der neuen 
militärischen Zentralbehörde.? 

Doch ein eigentlicher Kriegsminister wurde auch jetzt noch 
nicht ernannt. Scharnhorst wurde Chef nur der 1. Abteilung und 
erhielt als solcher das Recht, das Kriegsministerium im Minister- 
rate zu vertreten, aber auch Lottum behielt seinen Wirkungskreis. 
Kein Zweifel, der König brachte es nicht über sich, den Reformern 
rückhaltloses Vertrauen zu schenken.’ 

Eine notwendige und beklagenswerte Folge dieser unent- 
schlossenen Haltung des Königs war es, daß die militärischen 
Würdenträger der Oppositionspartei ihr bisheriges unmittelbares 
Verhältnis zum Könige fortsetzten und sich so neben das Mi- 
nisterium stellten. Der König ließ das geschehen, hörte die Ein- 
wendungen und Klagen der Reformgegner, billigte den Aufschub 
der Vollziehung ministerieller Befehle und genehmigte oft genug 
die bei ihm beantragten Ausnahmen.* 

In einer andern Frage von ebenfalls nicht geringer Bedeutung 
stand dagegen der König mit ganzem Herzen auf der Seite der 
Reformer, da sie seinem nüchtern-praktischen Sinn restlos einging. 

Schon anläßlich der Mobilmachung von 1805, sodann im 
Feldzug von Jena und Auerstädt sahen wir ihn die Erkenntnis 
gewinnen, wie sehr der ungeheure Troß der Armee ihre Bewegungs- 
freiheit und ihre Erfolge beeinträchtigte. So gab er denn auch 


1 Ebd. S. 361 ff. 

? Meinecke, Zeitalter der Erhebung S. 103. — Die erste der drei Ab- 
teilungen des Allgemeinen Kriegsdepartements bekam im wesentlichen die 
Geschäfte der bisherigen Generaladjutantur (Personalien. Grolman und 
Boyen waren ihre ersten Chefs, die unter Teilnahme und Aufsicht Scharn- 
horsts dem Könige Vortrag hielten. Über die bald wieder erfolgte Einrich- 
tung des Kabinetts, aber in veränderter Gestalt, vgl. die Verordnung über 
die veränderte Verfassung aller obersten Staatsbehörden vom 27. Okt. 1810. 
Gesetzessammlung 1810 S. 4f. 

® Lehmann II, 184f., 207 ff. Vgl. auch, was Boyen über Scharnhorsts 
Verhältnis zum Könige sagt, u. a. I, 305, 335. 

* Lehmann II, 211. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1818. 505 


dem neuen Regulativ über den Feldetat eines Grenadierbataillons, 
Infanterie- und Kavallerieregiments, das die Kommission auf 
Grund der kgl. Anregung im September 1808 überreichte, freudig 
seine Zustimmung. Hier, wo er ganz feste und klare Anschauungen 
hatte, ließ er sich jetzt auch durch das Zetergeschrei der alten 
Friederizianer, die den Ruin des altpreußischen Geistes besiegelt 
glaubten, wenn der Subalternoffizier zu Fuß marschierte, nicht 
mehr, wie vor 1806, beeinflussen. Die Verminderung des Trosses, 
die jetzt eintrat, war eine gewaltige; so wurde die Zahl der Pack- 
knechte eines Infanterieregiments um die Hälfte, auf 51, die der 
Pferde um °/,, bis auf 54 herabgemindert. Die Zelte, an deren 
Stelle den Truppen Mäntel gegeben wurden, und die Brotwagen 
verschwanden. Letzteres bedeutete den Übergang zum Requisitions- 
system. Und hatte zur Zeit der Kompagniewirtschaft und der 
massenhaften Beurlaubungen, die eine ihrer üblen Folgeerschei- 
nungen waren, die Mehrzahl der Wañffentragenden den Krieg ver- 
abscheut, der ihnen schlechtere Kost und geringere Einnahmen 
brachte, so stellte man jetzt den Mannschaften für den Kriegsfall 
reichere und bessere Nahrung, den Offizieren eine beträchtliche 
Solderhöhung in Aussicht; die Gage der Sekondeleutnants sollte 
beinahe um die Hälfte, von 17 auf 25 Taler erhöht werden. 

Wir übergehen die Fülle von Verbesserungen im Detail der 
Heeresverwaltung und der Truppenausbildung, die angestrengte 
Arbeit im Generalstab und auf dem Exerzierplatz (bessere SchieB- 
ausbildung, Tirailleurgefecht), die besonders hervorragende Sorge 
für Bereitstellung und Verbesserung von Waffen, Geschützen (Scharn- 
horst!), Montierungen und für die Ausrüstung der Festungen. Nicht 
immer ließe sich auch hier der Anteil der einzelnen mitwirkenden 
Faktoren nachweisen. Daß den König Begabung und Interesse 
in gleicher Weise vornehmlich auf diese Details des militärischen 
Dienstes hinwies, wurde bereits mehrfach hervorgehoben. 

Nur das Schicksal der wichtigsten aller Reformen, die aber 
bis zum Ausgang unserer Periode ein Projekt blieb, die allge- 
meine Wehrpflicht, soll uns nun noch im Zusammenhange be- 
schäftigen. Die Stellungnahme des Königs zu dieser Frage wird 
unser Urteil über sein Verdienst an der Reformgesetzgebung 
überhaupt in hervorragendem Maße beeinflussen dürfen. 

1 Scherbening (1862) S. 495ff.; Lehmann II, 184ff.; Meusel, v. d. Mar- 


witz I, 516f. 
Histor. Vierteljahrschrift 1908. 4. 35 


506 Alfred Herrmann. 


Die von Friedrich W. gebilligte gänzliche Abschaffung der 
Ausländer hätte bei Aufrechterhaltung der alten Heeresstärke all- 
mählich von selbst zu einer Durchführung der allgemeinen Wehr- 
pflicht führen müssen, zumal da in einer Armee, die nur aus Landes- 
kindern bestand, eine Verkürzung der Dienstzeit unerläßlich war. 
Bei der starken Herabsetzung des stehenden Heeres fiel dagegen 
die Frage nach einer stärkeren oder völligen Heranziehung der 
Volkskraft zum Heeresdienst zunächst zusammen mit der Frage 
der Errichtung einer Miliz, Reservearmee, Nationaltruppen, oder 
wie man sonst die dem späteren Reserve- und Landwehrsystem 
mehr oder minder ähnlichen Institutionen nannte. Dabei ist zu 
beachten, daß Scharnhorst und Genossen die Miliz von vornherein 
vom stehenden Heere trennen!, d. h. eine Organisation schaffen 
wollten, die sich nicht mit unserer heutigen Landwehr, sondern 
nur mit jener deckt, die von 1813 an bis zu Wilhelms und Roons 
Heeresreorganisation bestanden hat und sich mit den ungarischen 
Honveds vergleichen läßt. 

Über der Wehrpflichtfrage kam es nun mit dem Könige zu 
harten Kämpfen. 

Was hätten, dürfen wir fragen, um die Bemühungen und 
Verdienste der Reformer voll zu würdigen, alle die erwähnten 
Verbesserungen im Heerwesen genützt, wenn sie nur der kleinen 
stehenden Truppenmacht zugute gekommen wären, mit der allein 
den Kampf gegen die Fremdherrschaft aufzunehmen ganz un- 
denkbar gewesen wäre! Und auf diesen Kampf um die Be- 
freiung des Vaterlandes legten die Reformer, was wohl zu be- 
achten ist, den Hauptnachdruck; die Existenzfrage des Staates, 
nicht die allgemeine Wehrpflicht als reine Doktrin, wurde in 
ihren Entwürfen in den Vordergrund gestellt. Daher brachten 
auch selbst die fortgeschrittensten Reformer diese Idee der all- 
gemeinen Wehrpflicht erst nach und nach, den zwingenden For- 
derungen des Momentes angepaßt, ganz rein zum Ausdruck. Aber 
gerade diese innere Entwicklung des Wehrpflichtgedankens brachte 
es auch mit sich, daß sie es für ihre heilige Pflicht hielten, mit 
rücksichtsloser Konsequenz an ihren Forderungen festzuhalten.” 


1 Lehmann, Stein II, 612 nennt unter den Motiven für Errichtung 
einer Reservearmee unter anderen die Abneigung und das Mißtrauen gegen 
das stehende Heer, die den ganzen Kreis der Reformer beherrscht habe. 

2 Meinecke, Boyen I, 191f.; ders., Erhebung, S. 108f. 


Friedrich Wilhelm III. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1518. 507 


Und nicht zu vergessen ist endlich auch, daß den Reformern 
vollauf bewußt war, welch hohes ethisches Moment der allgemeine 
Waffendienst und überhaupt die Heeresreform darstellte. Scharn- 
horst und seine Freunde waren Realpolitiker und Idealisten zu- 
gleich, wenn sie die strikte Durchführung der allgemeinen Wehr- 
pflicht forderten, wenn sie mehr verlangten „als der Meister aller 
damaligen Realisten, Napoleon, von seiner Nation zu fordern für 
nötig fand“. Die Reformer kannten die Preußen der Kantischen 
Schule, wenn sie, nach Scharnhorsts Wort von 1810, erklärten: 
„Das Edle eines allgemeinen Prinzips in seiner Reinheit bei der 
Ausführung zu erhalten, ist das einzige Mittel, auf den Geist 
der Staatsbürger zu wirken.“ 

Ganz klar stellte Scharnhorst, der eigentliche Vater und un- 
ermüdlichste Vorkämpfer der allgemeinen Wehrpflicht und der 
Landwehr!, die Forderung nach ihrer Durchführung zum ersten- 
mal in einer Denkschrift vom 31. August 1807. Es war nicht 
die einzige, die dem Könige überreicht worden war, bevor er, 
während des schon berührten Streites innerhalb der Reorganisa- 
tionskommission, der Borstells Abschied veranlaßte, am 21. Dez. 
eine sehr gereizte Kabinettsordre erließ, die der Kommission unter 
gleichzeitigem Tadel wegen ihres gesamten bisherigen Verhaltens 
die. Reihenfolge ihrer Arbeiten vorschrieb. Erst an 23., an vor- 
letzter Stelle, erschien hier bezeichnenderweise die „Bildung einer 
Reservearmee“, aber unter dem Obertitel „Mobilmachung“, was einer 
Ablehnung der Reservearmee für die Friedensformation gleichkam.*? 

Doch schon am 15. März 1808 forderte die Kommission 
gleichwohl die allgemeine Wehrpflicht in einem „Vorläufigen 
Entwurf zur Verfassung der Provinzialtruppen“, den sie dem 
König mit dem Bemerken überreichte, sämtliche Mitglieder seien 
über diesen Gegenstand einig. Die meisterhafte begleitende Denk- 
schrift Scharnhorsts stellte sich, unter geschickter Rücksichtnahme 
auf den Charakter des Königs, aber doch auch sachlich nicht 


! Die Versuche, Sch. dieses Verdienst abzusprechen und den ostpreu- 
Bischen Ursprung der Landwehr zu erweisen, hat M. Lehmann bereits 1875 
in seinem „Knesebeck und Schön, Beiträge zur Geschichte der Freiheits- 
kriege‘ zurückgewiesen. — Die Begriffe allgemeine Wehrpflicht und Landwehr 
decken sich nicht völlig, doch kann ihre Verwendung im folgenden kaum 
Mißverständnisse herbeiführen. 

? Scherbening (1854), S. 76ff., 186ff.; Delbrück, Gneisenau I, 136. 

35* 


508 Alfred Herrmann. 


unberechtigt, auf den Standpunkt, daB PreuBen im Grunde stets 
(d. h. seit 1733) die allgemeine Wehrpflicht gehabt hätte, und 
daß es sich jetzt nur darum handle, die altbewährte Institution 
etwas zu modifizieren und zweckmäßiger zu gestalten.! Aber 
Friedrich W. wollte von einer Volksbewaffnung nur im Falle 
dringendster Not etwas wissen; als bleibende Institution — und 
eine solche war natürlich von der Kommission vorgesehen — 
wollte er ja die allgemeine Dienstpflicht und die Landwehr selbst 
dann noch nicht ohne weiteres gelten lassen, nachdem sie sich in 
den Befreiungskriegen so trefflich bewährt hatten.” Aber dürfen 
wir des Königs ablehnende Haltung im Jahre 1808 allzu strenge 
verurteilen, wenn damals, abgesehen von zahlreichen militärischen 
Stimmen, die sich auf die stolzen altpreußischen Traditionen 
stützen konnten, auch Männer wie Gentz, Vincke und Niebuhr 
die Konskription als demokratische, revolutionäre und kultur- 
feindliche Einrichtung laut verschrieen?? Immerhin blieb den 
Reformern die freilich noch oft und lange enttäuschte Hoffnung 
auf die Zukunft, als der König es geschehen ließ, daß in den 
Kriegsartikeln vom 3. August 1808 ein Gesetz über die allgemeine 
Wehrpflicht wenigstens in Aussicht gestellt wurde. Man erinnere 
sich aber an das Schicksal von Friedrich W. II. Dent 
sprechen, um diese Tatsache nicht zu überschätzen. 


1 Lehmann, Il, 95f.. — Sehr treffend ist meines Erachtens die Be- 
merkung 0). Hintzes a. a. O. S. 425, daB die von Scharnhorst angewandte 
historische Beweismethode doch nicht bloßes Blendwerk war, sondern, daß 
die allgemeine Wehrpflicht ohne die preußische Vergangenheit, ohne die 
Kantonverfassung und den militärischen Geist des ganzen Staatswesens nicht 
möglich gewesen wäre. Gerade die wunderbare Verschmelzung des Alten 
und des Neuen ist das Charakteristische wie der bürgerlichen, so auch der 
militärischen Reformen. Die neue preußische Armee, wie sie Scharnhorst 
und Boyen geschaffen haben, trug noch unverkennbare Grundzüge des fri- 
derizianischen Zeitalters Vor allem die in der Welt einzigartige Stellung 
des preußischen Offizierkorps ist hier zu nennen. Vgl. auch Lehmann, 
Knesebeck und Schön S. 284 u. Hintze, Forschgn. z. br. u. pr. Gesch. XXL 393. 

® Vgl. Boyens Denkschrift vom Mai 1817: Darstellung der Grund- 
sätze der alten und der gegenwärtigen preußischen Kriegsverfassung. 
Sybel, Hist. Zeitschrift 67, 5öff. und Meinecke I, 383ff. 

3 Lehmann II, 98: „Nur Schwärmer könnten diese kulturfeindliche, 
- von rohen Hauptleuten ausgebrütete Idee annehmen.“ Niebuhr an Altenstein, 
Amsterdam den 30. Aug. 1808. Über Vinckes verschiedene Urteile vgl. 
E. v. Bodelschwingh, Vincke S. 380, 401, 412, 427, 696. 


® 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 509 


Doch auf einem anderen Wege näherten sich die Reformer 
damals bereits praktisch etwas der Frage der allgemeinen Wehr- 
pflicht: nämlich durch den genialen Gedanken des sogenannten 
Krümpersystems, der wiederum nicht vom Könige, sondern von 
der Reorganisationskommission ausging. Aber hier versagte 
der König nicht. Er hat ja bekanntlich dem Krümpersystem 
später seine eifrige Mitarbeit gewidmet, und es ist das auch nur 
zu natürlich, denn an einer möglichst starken Wehrkraft des 
Staates war ihm nicht minder als den Reformern gelegen. Viel- 
leicht war ihm überhaupt vor allem eine neben dem stehenden 
Heere einhergehende Organisation als Gefäß der allgemeinen 
Wehrpflicht verhaßt. 

Schon. in einer Denkschrift vom 31. Juli 1807! hatte Scharn- 
horst den Vorschlag gemacht, bei jeder Kompagnie einen über- 
zähligen Offizier zu belassen und jährlich 20 Mann zu beurlauben 
und durch Rekruten zu ersetzen. Eine Reserve für den Rache- 
krieg sollte damit nach und nach geschaffen werden und zwar 
auf eine möglichst unauffällige und — was außerordentlich schwer 
ins Gewicht fiel — auf möglichst billige Art und Weise In 
viel größerem Umfange und unter starker Verkürzung der Übungs- 
frist wurde dieser Gedanke durchgeführt durch die Kabinettsordre 
vom 26. August 1808, nach welcher jede Kompagnie Infanterie 
und Fußartillerie monatlich drei bis fünf, eventuell noch mehr 
Mannschaften beurlauben und ebensoviele Rekruten einziehen und 
einen Monat lang ausbilden sollte. Die entlassenen Mannschaften 
sollten dann in ihren Kantonen von eigens dazu entsandten Offi- 
zieren weitergebildet werden?. Es war klar, daß man bei diesem 
Vorgehen, nach Abschaffung jeder Auslandswerbung und bei den 
bestehenden Gesetzen über die Kantonspflicht, bald an der Grenze 
der Exemtionen anlangen mußte®. Das wirkte insofern für den 
Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht, als dadurch die Gegen- 
sätze zwischen Kantonpflichtigen und Eximierten verschärft wur- 


! Scherbening (1854) S. 76ff. 

? Den Plan arbeitete Boyen im Auftrage Scharnhorsts aus. Vgl. 
Boyen, Denkwürdigkeiten I, 299. Ebenda gibt Boyen auch eine Erklärung, 
wie der Name Krümper entstand. 

3 Nach den Berechnungen von Boguslawsky erreichten allerdings da- 
mals in Preußen jährlich 40000 Mann das 21. Lebensjahr. Denkschrift vom 
20. Juli 1809, Hist. Zeitschr. 61, 108. 


510 Alfred Herrmann. 


den, die Desertionen sich mehrten und die wirtschaftlichen Fol- 
gen für die zu eng begrenzten Gruppen der Dienstpflichtigen sich 
allmählich geltend machten.! | 
Inzwischen hatte die berüchtigte Konvention am 8. September 
1808, welche die Stärke des preußischen Heeres auf 42000 Mann 
festsetzte? und die Errichtung jeglicher Miliz verbot, die Reform- 
partei vor die neue Aufgabe gestellt, trotzdessen das ganze 
Volk tüchtig zu machen für den Freiheitskampf. Ihre Lösung 
bestand darin, daB sie danach strebte, möglichst alle Waffen- 
fähigen in möglichst kurzer Zeit durch das stehende Heer hin- 
durchgehen zu lassen, mit anderen Worten, unter vorläufigem Ver- 
zicht auf eine Miliz, das Krümpersystem aufs höchste zu steigern. $ 


1 Lehmann II, 331f. (zum Jahre 1810). 

2 Die finanzielle Not hatte es freilich auch vorher schon unmöglich 
gemacht, eine bedeutend höhere Truppenmacht zu unterhalten. Am 25. Sep- 
tember 1807 hatte die Kommission vorgeschlagen, 6 Divisionen zu bilden, 
von denen je zwei zu einem Corps zusammengefaßt werden sollten. Es 
handelte sich dabei um gemischte, aus allen Waffengattungen zusammen- 
gesetzte Divisionen, gegen die sich jetzt kein Widerspruch mehr erhob. 
Es waren im ganzen 24 Infanterie- und 12 Kavallerieregimenter (Lehmann II, 
161 spricht wohl versehentlich von 48 Infanterie- und 24 Kavallerieregi- 
mentern) für diese Formationen nötig, die mit Einschluß der Artillerie eine 
Friedenspräsenz von zirka 50000 Mann ergaben. Wegen der feindlichen 
Okkupation konnte jedoch nur ein Teil dieser Regimenter sofort formiert 
werden. Später hatte man dann die Bildung von 82 Infanterie- und 10 
Kavallerieregimentern festgesetzt, die durch die Septemberkonvention un- 
möglich gemacht wurde. Diese bestimmte nämlich in einem, die ganze 
Bosheit Napoleons verratenden Mißverhältnis, daß die preußische Armee 
nur aus 10 Infanterie- und 8 Kavallerieregimentern bestehen, dagegen 6000 
Mann Garde und 6000 Mann Spezialtruppen umfassen sollte. Aus den ur- 
sprünglich geplanten 6 Divisionen wurden nun 6 Brigaden. — Bezüglich 
der berüchtigten 42000 Mann sei nebenbei noch bemerkt, daß die preußi- 
sche Armee nach Tilsit keine Beurlaubten kannte (aus finanziellen Gründen 
beurlaubte man 1810 wieder) und sich durch das Krümpersystem, verglichen 
mit der Armee vor Jena, gewissermaßen in ständiger Mobilmachung befand. 
Von der zirka 250000 Mann starken preußischen Armee vor Jena befanden 
sich mit Ausnahme der Exerzierzeit nur zirka 70000 Mann unter der Fahne. 
Erwähnt sei auch, daß die Zahl von 42000 Mann um einige Tausend über- 
schritten wurde (Lehmann II, 243). Über die Truppenformationen 1808 ff, 
vgl. auch Scherbening (1856) S. 198ff., (1866) S. 1 fl. 

® Man sieht, daß das Krümpersystem also keineswegs erst der Sep- 
temberkonvention seine Entstehung verdankt, wie man wohl meist noch 
annimmt. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 511 


Es war aber nur folgerichtig, wenn die Kommission in dem 
Konskriptionsregulativ vom 20. Dezember 18081, das die 
durch die Septemberkonvention notwendig gewordenen Ände- 
rungen berücksichtigte, abermals prinzipiell die Forderung der 
allgemeinen Wehrpflicht erhob. Um ihr bei der geringen Heeres- 
stärke praktisch möglichst nahe zu kommen, sollte die Dienstzeit 
des gemeinen Mannes auf 22 Monate, die der Gebildeten noch 
weiter verkürzt werden. Doch Friedrich W. lehnte abermals ab, 
und die Kantonverfassung mit allen ihren Exemtionen blieb be- 
stehen, obwohl es auf dem bereits eingeschlagenen Wege ent- 
weder zu ihrer Verletzung oder aber zum Versagen des Krümper- 
systems kommen mußte. Das einzige Zugeständnis, das der 
König damals machte, war, daB die starke Abschließung der 
Kantonbezirke gegeneinander etwas gemildert wurde, so zwar, 
daß sie sich gegenseitig mit Mannschaften aushelfen durften, wobei 
auch der Befähigung und Neigung der Rekruten für die einzelnen 
Waffengattungen Rechnung getragen werden sollte.? 

Welch ein Glück, daß ein Mann von Scharnhorsts Festig- 
keit, besonnener Ruhe und stolzer Bescheidenheit, von Scharn- 
horsts Patriotismus und Idealismus der Gegenspieler des Königs 
war! Trotz harter Kämpfe und Entsagungen, mehr wie einmal 
in der Lage, seinen Abschied einreichen zu müssen, oder in Sorge, 
ihn zu erhalten, blieb er seinem Ziele unentwegt treu. 

Eine neue Gelegenheit zu alten Forderungen bot die öster- 
reichisch-tirolische Erhebung des Jahres 1809. Unter den Vor- 
schlägen für die Rüstungen während dieses Krieges erschien am 
1. Juli erneut auch die Forderung nach Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht; bis in die Einzelheiten war dabei bereits alles fest- 
gelegt. Und diese Forderung ging jetzt aus von einer besonderen 
Kommission®, die der König unter dem Eindruck der Botschaft 
von Aspern auf Scharnhorsts Drängen am 6./VI. eingesetzt hatte zur 
Entscheidung der Frage, ob und wie die allgemeine Konskription, 


1 Scherbening (1856) S. 369 ff. 

3 Lehmann II, 201f. 

® Die Reorganisationskommission löste sich seit Ende 1808 allmählich 
auf (Boyen, Denkwürdigkeiten I, 290f.). Mit Einrichtung des Kriegsministe- 
riums war dann ja auch die ordentliche Instanz vorhanden, welche die 
Durchführung der beschlossenen Reformen zu überwachen und Anregung zu 
weiteren zu geben hatte. 


512 Alfred Herrmann. 


die in den Kriegsartikeln von 1808 verheißen war, eingeführt 
werden sollte. Schon in der Kommission, in der bezeichnender- 
weise wiederum auch Lottum saß, hatte es nicht an Widerspruch 
gefehlt, und daß, recht zur Unzeit, die pommerschen Landstände 
im März dem Könige eine Eingabe überreicht hatten, die, wie 
gegen das Wesentliche in der Gesetzgebung der letzten Jahre 
überhaupt, so auch gegen die allgemeine Konskription aufs 
heftigste opponierte, mag dazu beigetragen haben, daß Fried- 
rich W. abermals versagte.! Aber als er, erst im Dezember, 
den Vorschlag an die Kommission zurückgab, geschah es doch 
nur mit dem immerhin aussichtsreichen Bemerken, daß er nicht 
in allen Punkten einverstanden sei. Anfang 1810 begannen 
darum die Beratungen der Kommission aufs neue, und jetzt 
erzielten sie sogar Einstimmigkeit. Der herrliche, von Boyen 
verfaßte Schlußbericht vom 5. Februar 1810? empfahl wiederum 
dringend die allgemeine Wehrpflicht. Immer mehr klärten und 
vervollkommneten sich die Gedanken der Reformer über diese 
Institution. An die von 20 auf 4 Jahre herabgesetzte Dienstzeit 
im stehenden Heere, so verlangten sie jetzt im Sinne des heutigen 
Systems, sollte sich eine zweite in der Reserve, eine dritte in der 
Miliz anschließen. Außerdem wurde die Errichtung von Volontär- 
jägern, den späteren Einjährig-Freiwilligen, empfohlen. 

In militärischen Kreisen hatte sich jetzt bereits eine solche 
Schwenkung vollzogen, daß alle vom Könige eingeforderten Gut- 
achten sich zustimmend äußerten. Da waren es Zivilbeamte, 
namentlich die Minister Altenstein® und Dohna, die den König 
um Zulassung wenigstens der Stellvertretung bestürmten. Nach 
ihrem Sturz im Juni 1810 kam die Angelegenheit vor den Staats- 
kanzler Hardenberg, und es ist nicht zu entscheiden, ob sie schon 
bei ihm oder erst durch den König abermals scheiterte — zum 
letztenmal vor Ausbruch des Freiheitskampfes.* 

Wird man angesichts dieser konsequent ablehnenden Haltung 
des Königs bis zu einem gewissen Grade nicht doch von einem 
prinzipiellen Gegensatz zwischen ihm und den Reformern in der 


! Lehmann II, 290 ff. 2 Meinecke I, 198f. 

3 Altenstein wird ausdrücklich von Boyen beschuldigt. Denkwürdig- 
keiten I, 851. Ä 

4 Lehmann U, 330 ff. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 513. 


Frage der allgemeinen Wehrpflicht sprechen müssen, trotz seiner 
eigenen Anregungen, die mit Verminderung der Exemtionen und 
Abschaffung der Auslandswerbung auf die allgemeine Wehrpflicht 
hindrängten? Ich sehe keinen Grund, der des Königs Verhalten 
vollkommen reehtfertigen könnte, auch nicht in der politischen 
Lage. 

Wir brechen hier die Betrachtung der militärischen Reform- 
arbeit ab. Ihre wesentlichsten Errungenschaften fielen. in das Jahr 
1808; die mußten jetzt in emsiger Friedensarbeit wirksam ge- 
macht werden. Manches war freilich noch zu tun, aber mit 
Scharnhorsts Entlassung auf Drängen Napoleons im Juni 1810 
kam das Reformwerk einigermaßen ins Stocken!; die bedeutend- 
ste Neuerung aus den folgenden Jahren ist das Exerzierreglement 
vom 15. Januar 1812.? Eine Arbeit für sich wäre es, Friedrich 
Wilhelms Verhältnis zu den Rüstungen des Jahres 1813, zur 
Landwehr namentlich, zum Wehrgesetz vom 3. September 1814 
und der an dieses anknüpfenden militärischen Entwicklung in 
Preußen zu schildern.’ Nur noch einer Äußerung des Königs 
sei, als hierher gehörig, gedacht. In der Krisis von 1811, als 
die immer drohender anwachsenden französischen Heeresmassen 
an den preußischen Grenzen zu einer Entscheidung für Frankreich 
oder Rußland drängten, in den bangen Monaten immerwährenden 
Schwankens des Königs, überreichte ihm unter anderen Gneisenau 
einen Plan zur Vorbereitung eines Volksaufstandes. Die Antwort 
des Königs lautete: „Bei einer Nation, die Intelligenz habe, gehe 
ein revolutionärer Volkskrieg, der alles über und durcheinander 
stürzt, zur Not, nicht aber bei der deutschen. Ausführung und 
Chaos würden eins sein; niemand werde diesen Wirrwarr leiten 
können und wollen; nach einigen Exekutionen des Feindes wird 
sich alles zerstreuen“. Und die höchsten Anforderungen an Ge- 
meinsinn und Vaterlandsliebe, von denen der edle und heilige 
Eifer von Geisenaus Feuerseele sprach, verwies der König in das 


! Die Entlassung Scharnhorsts war allerdings nur eine scheinbare; 
sein Nachfolger in der Leitung des Allgemeinen Kriegsdepartemente, Oberst, 
von Hake, blieb an die Übereinstimmung mit Scharnhorst gebunden, der 
im übrigen offiziell zum Chef des Generalquartiermeisterstabes und des 
Ingenieurkorps ernannt wurde. Lehmann II, 318 ff. 

2 Delbrück, Gneisenau I, 207. 


° Vergl. dazu Lehmann, Knesebeck und Schön bzw. Meinecke, Boyen. 


514 Alfred Herrmann. 


Gebiet der Poesie und frommen Wünsche.! Diese Äußerung des 
Königs, die das Jahr 1813 so glänzend Lügen strafen sollte, 
steht leider nicht allein, so daß man es zum mindesten versteken 
wird, wenn Max Lehmann einmal angesichts der Haltung des 
Königs in die Worte ausbricht, es sei wohl selten ein Monarch 
in dem Maße wie Friedrich W. von der Überlegenheit des Geg- 
- ners, der Verderbtheit seines Volkes, der Unfähigkeit seiner Räte 
und Feldherrn überzeugt gewesen.? 

Nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Reformzeit und 
der Anteil Friedrich W. III. an ihm hat uns im voraufgehenden 
beschäftigt, aber die Urteile über diesen König lassen sich bei 
der Dauer und der Art seines Wirkens auf dem preußischen 
Thron überhaupt nur in gewissem Maße verallgemeinern. In der 
Einschätzung seines tatsächlichen Wirkens in der in Frage 
kommenden Zeit ist meines Erachtens an den Grundlinien von 
Delbrück — Lehmann — Meinecke — Sorel durchaus festzuhalten. 
Eines freilich scheint mir jedoch Lehmann und Sorel gegenüber 
nicht nur möglich, sondern auch notwendig: eine mildere Formu- 
lierung der daraus abgeleiteten Urteile. Sie stellt sich von selbst 
ein, wenn man die Taten des Königs gerecht und konsequent 
allein an dem Maßstabe der ihm verliehenen Einsichten und 
Fähigkeiten mißt. Ebensowenig wie man dem Ruhme des großen 
Preußenkönigs einen Dienst leistet, wenn man seinen Entschei- 
dungen in den Schicksalsstunden seines Daseins und des preußi- 
schen Staates papierene Stützen unterschiebt oder deren Wert 
ungebührlich überschätzt, ebensowenig darf man die bescheideneren 
Gaben Friedrich W. III. messen an dem Genie seiner Umgebung. 

Wollen wir nun noch eine zusammenfassende Antwort geben 
auf die oben mitgeteilte Behauptung Thimmes, so kann sie nach 
der kurzen Prüfung von Urheberschaft und Ausführung der wich- 
tigsten militärischen Reformgesetze nicht wohl zweifelhaft sein. 
Selbst wenn es möglich gewesen wäre, außer den Anregungen 
und den Entscheidungen des Königs auch noch den Gründen, die 
ihn dazu bestimmten, näher nachzugehen, das Urteil über seinen 
Anteil an den militärischen Reformen vor wie nach der Kata- 


ı Pertz, Gneisenau II, 106ff.; Lehmann II, 894 ff. — Vergl. mit dieser 
Äußerung des Königs jene aus dem Jahre 1800 (1801) cf. oben S. 492. 
3 Lehmann II, 296. 


Friedrich Wilhelm II. u. sein Anteil an der Heeresreform bis 1813. 515 


strophe von Jena und Auerstädt könnte meines Erachtens nur 
dahin lauten, daß er nach Maßgabe seiner Einsicht und Kraft, 
und in treuer Erfüllung der von seiner Mittelmäßigkeit als recht 
erkannten Pflicht an der Reformbewegung aktiv teilgenommen 
hat. Und das ist genug! Ungerecht wäre, es diesem Könige 
allzuschwer anzurechnen, daß sein nüchterner Verstand und seine 
unsichere Schwerfälligkeit dem hohen Fluge seiner besten Rat- 
geber nicht immer zu folgen vermochte!, daß er nur schwer sich 
‚daran gewöhnen konnte, daß eine neue Zeit heraufgezogen, daß 
der Träger einer so stark absolutistischen Regierungsgewalt wie 
der preußischen sich nicht leicht zurechtfand in der gewaltigen 
Umwälzung, die sich in der Durchdringung von Individuum und 
Staat damals in Preußen vollzog, daB vor allem der preußische 
Heerkönig Mißtrauen hatte gegen eine Umwandlung seines Heeres, 
über das die Ahnen so restlos unumschränkt geboten hatten, 
in eine großartige „Repräsentanz des Volkes“. Bedenken wir, 
wie verpönt im alten Preußen — seit Friedrich W. I. zum min- 
desten — schon das bloße Wort „Miliz“ gewesen war! 

Und noch Eines darf nicht außer acht gelassen werden bei 
dem Urteil über den König: Vergessen wir nicht die ungeheure 
Tragweite der damaligen Reformen, bei denen überdies, wie bei 
allem Sturmgeborenen, manche Schlacken, manches Unreife sich 
mit einschlich, und daß es gilt, den Monarchen zu beurteilen, 
bei dem die letzte Entscheidung, aber auch die ungeheure und 
von Friedrich W. tief gefühlte Last der Verantwortung lag für 
die Existenz eines jahrelang buchstäblich am Rande des Abgrundes 
schwebenden Staatswesens. 

Ebenso entschieden werden wir es aber auch zurückweisen, 
wenn man den König als den geistigen Mittelpunkt einer Be- 
wegung hinstellen will, die einer Summe höchster Intelligenzen 
ihren Ursprung dankt, ja die in gewisser Beziehung wenigstens 
als der vollendetste Ausfluß der intellektuellen und moralischen 
Kräfte des ganzen Volkes gelten darf. 

Nehmen wir noch hinzu den Anteil Friedrich Wilhelms 
an den bürgerlichen Reformen, und werfen wir in die Wagschale 


1 Es sei hierbei daran erinnert, daß, was auch garnicht zu verwundern 
ist, nach dem übereinstimmenden Urteil der Zeitgenossen, die allgemeine 
Wehrpflicht in weiteren Kreisen anfangs keine Sympathie fand. 


516 Alfred Herrmann. Friedr. Wilh. III. u. sein Anteil an der Heeresreform. 


seinen starken Anteil an der auswärtigen Politik, wobei man des 
Königs Entscheidungen, weil sie schließlich zum Guten aus- 
schlugen, häufig auch dann als einer überlegenen Einsicht ent- 
sprungen hinstellte, wenn sie in Wahrheit — nach dem heutigen 
Stand der Forschung — nur Resultate seiner Unentschlossenheit 
und Schwäche waren, so werden wir alles in allem, das eingangs 
zitierte Wort Rankes wieder aufnehmend, sagen dürfen: Friedrich 
Wilhelm III. gehört für die von uns behandelte Zeit zweifellos 
zu den minderbegabten Individualitäten der Hohenzollern. 


Nachschrift. Es war mir nicht mehr möglich, Fr. Meusels 
Friedr. Aug. Ludw. v. d. Marwitz I. Berlin 1908 zu benutzen. 
Die hier in sehr erheblich erweiterter (erste Ausgabe 1852) und 
vor allem unverfälschter Form (aber auch M. verschweigt noch 
zuviel) gebotenen Mitteilungen aus dem literarischen Nachlaß 
des streitbaren märkischen Junkers sind zweifellos in verschie- 
dener Hinsicht eine hochbedeutsame Quelle für die Reformzeit. 
Mögen M.s Urteile auch stark subjektiv, häufig ungerecht und 
falsch sein, seine Aufzeichnungen sind, mit der nötigen Kritik 
benutzt, z. B. für meine Auffassung Friedr. Wilhelms ein gewich- 
tiges Zeugnis. Die für unsere Abhandlung wohl besonders interes- 
santen militärischen Tagebücher und Schriften v. d. Marwitzens 
stehen noch aus, ebenso ein Aufsatz „die Neuformation der 
preußischen Armee nach dem Tilsiter Frieden“, den Meusel für 
die „Jahrbücher f. d. dtsche. Armee u. Marine“ 1908 ankündigte. — 

Nachgetragen sei auch noch das beachtenswerte Urteil, das 
der neueste Blücher-Biograph (Unger, Blücher. 2 Bde. Berlin 
1907/8 II, 354f.) über das Verhältnis seines Helden zu Friedr. 
Wilh. fällt. Es sei, gemäß der Verschiedenheiten ihrer Naturen, 
nie ein sonderliches gewesen. Es entspreche Blüchers Loyalität, 
daß man von ihm, der sonst so oft gewettert, über den König 
kein bitteres Wort weiß, aber ebenso bezeichnend sei, daB in seinen 
vertrauten Briefen auch kein anerkennenswertes zu finden ist. 


517 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Kontroverse über Legnano (1176). 


Die Niederlage Friedrich Barbarossas bei Legnano ist in letzter 
Zeit mehrfach Gegenstand historischer Untersuchung gewesen. Fer- 
dinand Güterbock widmete ihr im Jahre 1901 eine italienisch ge- 
schriebene Abhandlung Ancora Legnano.! Vier Jahre darauf erschien 
eine Berliner Dissertation von Benno Hanow’, deren Ergebnisse Del- 
brück im dritten Bande seiner „Geschichte der Kriegskunst‘‘ verwertete, 
während sie Güterbock in einer Besprechung? ablehnte, ohne seine 
entgegengesetzten Behauptungen zu begründen. Erst in diesem Jahre 
hat er in einer neuen Arbeit* seine Ansicht aus den Quellen zu be- 
legen versucht. Da die Kontroverse Punkte betrifft, die von all- 
gemeiner Wichtigkeit sind, insofern es sich dabei um die Auffassung 
vom mittelalterlichen Kriegswesen überhaupt handelt, mag mir eine 
nochmalige Behandlung des Gegenstandes verstattet sein. 

Die Meinungen gehen vor allem bei zwei Hauptfragen aus- 
einander: bei der nach der Stärke der beiden Heere und bei der nach 
der Bedeutung des Fußvolkes für die Entscheidung der Schlacht. 
Das Problem der Feststellung der Heereszahlen ist ja auch sonst be- 
sonders heiß umstritten. Delbrücks bahnbrechende Untersuchungen, 
die er unter Verwendung indirekter Methoden anstellte, ergaben für 
das Altertum und das Mittelalter im allgemeinen erheblich geringere 
Heeresstärken, als sie in der Überlieferung behauptet werden. Immer 
wieder aber begegnen Forscher, die der Tradition gegenüber konser- 
vativ bleiben wollen. Hans Jahn hatte in einer Berliner Dissertation® 
nachzuweisen unternommen, daß beim dritten Kreuzzug mit Friedrich I. 
nur 12000—15000 Mann, darunter höchstens 3000 Ritter ins heilige 
Land gezogen seien. Ein anonymer Kritiker in der Hist. Zeitschrift® 


! Milano, Hoepli. 

? Beiträge zur Kriegsgeschichte der staufischen Zeit. Die Schlachten 
bei Carcano und Legnano. 

® Deutsche Literaturzeitung vom 1. Juli 1905, Sp. 1630 f. 

* Die Luckmanierstraße und die Paßpolitik der Staufer. Friedrichs J. 
Marsch nach Legnano, veröffentlicht in den „Quellen und Forschungen aus 
italienischen Archiven und Bibliotheken“, hrsg. vom Königl. Preußischen 
Historischen Institut in Rom, Band XI, Heft I, Rom 1908. 

5 Die Heereszahlen in den Kreuzzügen, Berlin 1907. ® Bd. 99, 197. 


518 Karl Hadank. 


meinte entgegnen zu müssen, daß so starke Reduzierungen allein durch 
ihr Übermaß widerlegt würden. Interessant ist es nun, das gerale 
entgegengesetzte Urteil eines Mannes zu hören, der sich speziell um 
die Erforschung der staufischen Geschichte bemüht, ich meine Ferdinand 
Güterbock. Delbrück war zu dem Resultat gekommen, daß bei Legnano 
die Deutschen mit den Comasken zusammen etwa 3000—3500 Mann 
stark gewesen seien.! Diese Zahl erscheint aber Güterbock unannehm- 
bar; er erklärt sie für zu hoch!? Delbrück habe eine Quellenangabe 
falsch ausgelegt. 

Gehen wir, um zu einem sicheren Urteil zu gelangen, die ein- 
zelnen Quellen durch, zuerst die von Deutschen geschriebenen! Gottfried 
von Viterbo, der lange Zeit als Beamter im Dienste des Reiches tätig 
war, wäre wohl bei einigem guten Willen in der Lage gewesen, uns 
zuverlässige Nachrichten über die Ereignisse des Jahres 1176 zu 
geben. Statt dessen finden wir bei ihm eine durch und durch poetisch 
ausgeschmückte, auch parteiische Darstellung. Sein Bestreben geht 
darauf hinaus, die Niederlage seiner Landsleute, der Deutschen, zu ent- 
schuldigen. Hierzu dient ihm besonders die Behauptung, daB die 
Feinde ihnen an Zahl ungeheuer überlegen gewesen seien. Gleich in 
der Überschrift des betreffenden Kapitels seiner gesta Friderici? spricht 
er von dem Kampf weniger Deutschen gegen alle Lombarden. Vier- 
undzwanzigmal mehr Ritter sollen diese gehabt haben als Friedrich: 
den 500 deutschen Rittern hätten in der Schlacht? 12000 lombardische 
gegenübergestanden. Gottfrieds Angabe ist also schon ihrer Tendenz 
wegen unbrauchbar für uns. Dasselbe gilt für die erst ein Menschen- 
alter nach der Schlacht verfaßte Continuatio Sanblasiana der gesta 
Friderici des Otto von Freising. 100000 Kämpfer werden hier den 
Lombarden zugeschrieben. In den üblichen hyperbolischen Ausdrücken 
wird ferner, ohne Mitteilung bestimmter Zahlen, die starke Übermacht 


der Lombarden hervorgehoben in den annales Magdeburgenses*, in 


! Geschichte der Kriegskunst Bd. 8, Berlin 1907, S. 857. Hanow (a. a. O. 
S. 24) nimmt 3000 Ritter an. 

? Quellen und Forschungen usw. Bd. XI, Separatabdruck S. 24 spricht 
er von der „hohen Zahl von 3000 bis 3500, die für damalige Verhältnisse 
(Friedrich war z. B. auf dem ersten Römerzug von nur 1800 Rittern be- 
gleitet) eine formidable Heeresmacht darstellen würde“. 

5 SS. XXII, 329. 

1 Hanow (a. a. O. S. 24) und Delbrück (a. a. O. S. 868) gehen fehl mit 
der Annahme, nach Gottfried von Viterbo hätte der Kaiser 500 Ritter von 
Pavia nach Como geführt. Aus dem Zusammenhang der Stelle geht her- 
vor, daß vielmehr damit die Truppen gemeint sind, die an der Schlacht bei 
Legnano teilnahmen; also sind die frischen Truppen aus Deutschland bereite 
eingerechnet. 5 SS. XVI, 194. 


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Kleine Mitteilungen. 519 


den annales Pegavienses!, in den annales S. Petri Erphesfurtenses 
maiores? und in der Kölner Königschronik.° Umgekehrt spricht der 
englische Verfasser der gesta Henrici II. et Ricardi I.* von dem großen 
Heere der Deutschen. Es bleiben uns noch die italischen Quellen 
übrig. Die sonst ausführliche Erzählung in der vita Alexandri III. 
des Kardinals Boso° bietet keine Zahlen für die Gesamtheit der Kämpfer 
auf beiden Seiten. Nur über die Stärke der zur Kundschaft voraus- 
geschickten Abteilungen der beiden Heere werden wir genauer unter- 
richtet: es waren 700 lombardische und 300 deutsche Ritter. In den 
Annalen des Romuald von Salerno® finden wir die Stärke der beiden 
Gegner ebenfalls nicht ziffernmüBig angegeben. Wir sind demnach 
angewiesen auf den mailändischen Bericht der gesta Federici L. im- 
peratoris in Lombardia.” Um deren Auslegung dreht sich der Streit. 
Ich führe die fragliche Stelle wörtlich an: Federicus imperator erat 
cum Cumanis omnibus castramentatus iuxta Cairate cum Theotonicis 
militibus fere mille; et dicebatur, quod erant duo milia, quos venire 
fecerat per Disertinam tam privatissime, quod a nemine Longobar- 
dorum potuit sciri. Imo cum dicebatur, quod essent apud Bilinzonam,, 
fabulosum videbatur. Güterbock faßt den Sinn der Stelle folgender- 
maßen auf: „Friedrich lagerte bei Cairate mit den Comasken und 
1000 deutschen Rittern, obschon das Gerücht ging, es seien 2000 
Ritter über Disentis gekommen, ein Gerücht, das sich jedoch, sobald 
die Ritter nach Bellinzona gelangt waren, als tbertrieben heraus- 
stellte“.® Hanow und Delbrück hatten dagegen die Comasken und 
1000 deutsche Ritter sowie 2000 deutsche Ritter, die neu über die 
Alpen gekommen waren, addiert. Mit Güterbock, Hanow und Del- 
brück ergänze ich zu der Zahl 2000 als zugehörendes Substantiv: 
Ritter. An der ganzen Auffassung von Güterbock aber habe ich zu- 
nächst auszusetzen, daß durch sie die beiden durch das Semikolon ge- 
trennten Hauptteile des ersten Satzes, entgegen der klaren gramma- 
tischen Konstruktion, in ein unrichtiges logisches Verhältnis gebracht 
werden. Die Konjunktion, die diese beiden Teilsätze verbindet, heißt 
et. Dies ist eine kopulative Konjunktion, dagegen Güterbock macht 
aus ihr eine konzessive. Wäre es zulässig, in solcher Weise mit den 
Konjunktionen nach Belieben umzugehen, dann möchte wohl jeder mit 


1 SS. XVI, 261. 

3 Monumenta Erphesfurtensia ed. Holder-Egger 1899, S. 60f. 

® Ausgabe von Waitz in den SS. rerum Germanicarum 1880, S. 128. 
+ SS. XXVII, 92. 

5 Liber pontificalis ed. L. Duchesne t. II, 432. e SS. XIX, 441. 
7 Ausgabe von Holder-Egger in den SS. rerum Germanicarum 1892, S. 63. 
8 Quellen und Forschungen usw. Bd. XI, Separatabdruck S. 24. 


520 Karl Hadank. 


Leichtigkeit über eine ihm unbequeme Stelle hinwegkommen. Es ist 
nun nicht gut zu bestreiten, daß durch et der Gedanke an eine Ver- 
bindung näher gelegt wird als an eine andersartige Beziehung. Erst 
der darauffolgende Satz beginnt mit einer adversativen Konjunktion: 
imo. Eine solche kann an und für sich verschiedene Arten des 
Gegensatzes bezeichnen, von der runden Verneinung der anderen Be- 
hauptung an bis zu der sehr gemilderten Form eines bloß gradweisen 
Unterschiedes. Welche Interpretation richtig ist, muß sich in erster 
Linie aus dem Prädikat des betreffenden Satzes ergeben; und da sehe 
ich mich allerdings genötigt, die Erklärungsweise Güterbocks zu be- 
anstanden. Das fabulosum videbatur gibt er wieder mit den Worten: 
stellte sich als übertrieben heraus. Das Vorsichtige, Zuräckhaltende, 
was gerade die eigentümliche Bedeutung des Wortes videbatur aus- 
macht, geht dabei verloren; statt dessen wird zuversichtlich die Tat- 
sächlichkeit behauptet. Hätte der Schriftsteller letzteres zu sagen be- 
absichtigt, dann hätte er nicht videbatur, sondern apparebat gesetzt. 

Er wollte aber nicht die Tatsächlichkeit, sondern den bloßen Anschein 

ausdrücken. Daraus folgt, daß auch die Konjunktion imo nicht in 

der schroffen Weise des kontradiktorischen Gegensatzes mit „jedoch“, 

sondern in der abgeschwächten Form einer bloßen Steigerung mit 

„sogar“ zu übersetzen ist. Es handelt sich in unserem Falle bei imo 

nicht um einen schlechthin ausschließenden Gegensatz, sondern nur 

um die Unterscheidung des Grades. Die Stelle heißt demgemäß in 

der Übersetzung: „Sogar als man sagte, daß sie bei Bellinzona ständen, 

schien es noch als fabelhaft“. Hanow und Delbrück sind, wie sich 

zeigt, im Recht, wenn sie die 2000 Ritter des deutschen Hilfsheeres 

und die vorher genannten Truppen zusammenzählen. 

Außer auf die mailändische Quelle beruft sich Güterbock für 
seine Annahme der sehr geringen Stärke des deutschen Heeres auch 
auf die Chronik des Faentiners Tolosanus.! In seiner Kritik der 
Dissertation von Hanow hatte er diesem den Vorwurf gemacht, das 
Werk des Tolosanus, eine der Hauptquellen, wie er es nennt?, nicht 
mit herangezogen zu haben. Es beruhe, und zwar speziell für die 
Schlacht bei Legnano, auf zeitgenössischen Nachrichten. Die Dar- 
stellung stände mit derjenigen der anderen Hauptquellen in voller 
Übereinstimmung. 

1 Das Chronicon Tolosani, canonici Faventini, ist herausgegeben von 
G. B. Borsieri in den „Chronache dei Secoli XII e XIV“, Firenze 1876 und 
von Mittarelli, ad SS. rerum Italicarum Muratorii accessiones historicae 
Faventinae, Venetiis 1771. 

? Deutsche Literaturzeitung vom 1. Juli 1906. 

3 Deutsche Literaturzeitung vom 6. August 1905. 


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Kleine Mitteilungen. 521 


Ich vermag nun keineswegs den Tolosanus als Hauptquelle an- 
zusehen noch zuzugeben, daß er sich mit den anderen Quellen in 
Übereinstimmung befindet. Die Frage nach der Zeit, welcher seine 
Nachrichten entstammen, läßt sich weder mit Güterbock einfach durch 
das Wort „Gleichzeitigkeit“ beantworten noch mit Hanow und Del- 
brück durch den Ausdruck „ein Menschenalter später“ erledigen, son- 
dern die Sache liegt, wie Simonsfeld gezeigt hat, erheblich. kompli- 
zierter. Die Meinung von Scheffer-Boichorst!, daß die Stelle über 
Legnano aus einer Cremoneser Vorlage geschöpft sei, ist von Simons- 
feld schlagend widerlegt worden.” Freilich glaubt Simonsfeld erst 
recht nicht an die Selbständigkeit des Faentiners. Auf Grund der 
Vergleichung anderer Stellen ist er dazu gelangt, eine Abhängigkeit 
des Tolosanus von der vita Alexandri III. des Boso anzunehmen.” In 
der Tat scheint mir auch für den Passus von der Schlacht bei Legnano 
die Erzählung des faentinischen Chronisten nur ein kurzer und fehler- 
hafter Auszug aus dem erheblich ausführlicheren Bericht Bosos 
zu sein, allerdings nicht im Sinne einer wörtlichen Entlehnung, 
sondern unter starken stilistischen Änderungen, so wie ja auch 
Obo von Ravenna in seiner Darstellung? der Schlacht bei Legnano 
mit seiner Vorlage, ebenfalls der vita Alexandri III. Bosos, frei ge- 
schaltet hat. Gleich zu Anfang findet sich bei Tolosanus eine falsche. 
Monatsangabe, Juni statt Mai, die wohl aus Boso geschöpft ist. Ich 
kann auch den Verdacht nicht unterdrücken, daß Tolosanus die Zahl: 
700 Ritter, die er dem deutschen Heere zuweist, dem Text des Boso 
entnommen hat. Freilich passierte ihm beim flüchtigen Abschreiben 
das Versehen, daß er dabei die Parteien verwechselte, die Zahl 700 
statt den Lombarden den Deutschen und statt der Vorhut dem ganzen 
Heere zuschrieb. Eine Abweichung gegenüber Boso besteht darin, daß 
er auf der Seite der Mailänder die Bolognesen kämpfen läßt. Das 
ist offenbar eine Erfindung des Faentiners.® Keine der anderen Quellen 
spricht davon, daß die Bolognesen am Kampf teilgenommen hätten. 
Dies ist auch nicht wahrscheinlich, denn sonst wäre nicht zu er- 
klären, weshalb die Mailänder ihnen noch eine besondere Mitteilung 

! Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, 
Band X (Innsbruck 1889) S. 94. 

3 Sitzungsberichte der Münchner Akademie, phil.-hist. K1.1893. Bd. I, 340 ff. 

° à. à. O. S. 350. 

4 Der betreffende Text des Obo ist veröffentlicht von Simonsfeld in 
den Münchner Sitzungsberichten, phil.-hist. Kl. 1897, Bd. U, 157. 

5 Übrigens führt auch Güterbock selbst in seiner Zusammenstellung 
der loınbardischen Städte, deren Kontingente bei Legnano fochten, Bologna 
nicht an (Ancora Legnano S. 21). 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 36 


522 Karl Hadank. 


von dem Siege zugesandt haben.! Ein fernerer Fehler des Tolosanus, 
ein zweiter chronologischer Irrtum, ist es, daß er die Schlacht in das 
Jahr 1175 verlegt. Nun haben wir aber bisher eine wichtige, eben- 
falls von Simonsfeld ans Licht geförderte Tatsache noch nicht er- 
wähnt. Es steht ja zunächst noch gar nicht fest, was in der so- 
genannten Chronik des Tolosanus auf die Rechnung des Tolosanus 
und wieviel auf die des bedeutend späteren Bearbeiters oder gar der 
Bearbeiter seiner Chronik zu setzen ist.” Simonsfeld hat nämlich ge- 
zeigt, daß das Geschichtswerk des Tolosanus vielfach interpoliert und 
überarbeitet worden ist, „und zwar so stark, daß man kaum mehr 
von einer Chronik des Tolosanus reden kann“. Unter solchen Um- 
ständen läßt sich die große Schätzung, die Güterbock der Chronik des 
Tolosanus zuteil werden läßt, unmöglich rechtfertigen. Sie darf von 
uns überhaupt nicht als Quelle, geschweige denn als Hauptquelle für 
die Darstellung der Schlacht bei Legnano benutzt werden. Ihre 
dürftigen Angaben stehen auch ersichtlich nicht gerade in gutem Ein- 
klang mit unseren Hauptberichten. Wir sind also für die Fest- 
stellung der Heereszahlen allein auf die aus Mailand stammenden gesta 
Federici I. imperatoris in Lombardia angewiesen. Ihre Erzählung er- 
weist sich auch sonst überall so sachlich und zuverlässig, daß wir 
keinen Grund haben, ihr mißtrauisch gegenüber zu treten. Wer trotz- 
dem wenigstens den Zahlenangaben des Mailänders nicht unbedingt 
Glauben schenken will, mag einige hundert Ritter streichen. Der 
Ansatz wird dann demjenigen von Hanow und Delbrück immer noch 
erheblich näher stehen als dem von Güterbock. Auch die große Zahl 
der deutschen Fürsten, die der Aufforderung Friedrichs, ihm Hilfe zu 
leisten, gefolgt waren, beweist, wie Hanow richtig bemerkt, daß der 
Zuzug im Jahre 1176 nicht so unbedeutend gewesen sein kann, wie 
uns Güterbock glauben machen will. Hätte sich der Kaiser nach 
Empfang der Hilfstruppen immer noch sehr schwach gefühlt, dann 
hätte er sich wohl kaum in solche Nähe von Mailand gewagt, son- 
dern wäre von vornherein stärker nach Westen ausgebogen; er hätte 
sich dann etwa durch einen Übergang über den Ticino in größere 
Sicherheit bringen können. Die Lombarden mögen, wenigstens im 
zweiten Abschnitt der Schlacht, nachdem sie Verstärkungen erhalten 
hatten, den Deutschen an Zahl auch der Ritter überlegen gewesen sein. 

Ich schließe nun noch kurz die Erörterung der zweiten strittigen 


1 Savioli, Annali Bolognesi, Bassano 1789, vol. II, parte Il, p. 57. 

? Münchner Sitzungsberichte 1893, Bd. I, 303 ff. 

8 Ebenda S. 336. Simonsfeld hebt auch (S. 329) die Unzuverlässigkeit 
der Chronik hervor, indem er von den vielen unrichtigen und legendenhaften 
Angaben in ihr spricht. 


Kleine Mitteilungen. 523 


Frage an. Welche Bedeutung kommt dem lombardischen Fußvolk für 
den Ausgang der Schlacht zu? Güterbock ist in seiner vorletzten wie 
auch in der letzten Arbeit mit dem Urteil schnell fertig. Das Fuß- 
volk sei, so meint er, von ausschlaggebender Wichtigkeit für den Sieg 
der Lombarden gewesen.” Fragen wir nach den Quellen, auf die sich 
Güterbock für diese seine Behauptung stützt, so werden wir von ihm 
auf den Mailänder Annalisten, Romuald von Salerno und den Faen- 
tiner Chronisten verwiesen. Der letztere bringt die sonst nirgends 
anzutreffende Nachricht, daß von den FuBkämpfern alle Pferde ge- 
tötet und fast sämtliche deutschen Ritter gefangen worden wären. 
Die Übertreibung liegt hier so deutlich auf der Hand und wider- 
spricht auch so sehr den Aussagen der anderen Quellen, daß die Stelle 
schon deshalb keinen Glauben verdient. Dazu kommt noch, daß die 
übrigen Angaben der Quelle, wie wir sahen, keineswegs vertrauen- 
erweckend sind. Jene Mitteilung des Faentiners muß also gegenüber 
der Darstellung in den drei Hauptquellen zurücktreten. Und da 
nimmt sich die Sache doch anders aus. Es ist nicht wahr, wie Güter- 
bock versichert, daß der Mailänder und Romuald den Hergang ebenso 
schildern wie Tolosanus. In den gesta Friderici wird vielmehr ge- 
sagt, daß nur ein Teil der lombardischen Ritter in die Flucht ge- 
schlagen wurde, der andere aber am Carroccio standhielt, zusammen 
mit dem FuBvolk, und schließlich siegte. Also nicht das FuBvolk für 
sich entschied die Schlacht. Noch stärker widerspricht die ausführ- 
liche und anschauliche Erzählung bei Romuald den Worten des Faen- 
tiners. Hiernach wurden diejenigen lombardischen Ritter, welche dem 
Gros vorangeeilt waren, von den Kaiserlichen zurückgetrieben. Das 
mailändische Fußvolk, mit wenigen Rittern untermischt und in der 
Umgebung des Fahnenwagens stehend, vermochte jedoch nicht zu 
fliehen und mußte deshalb notgedrungen stehen bleiben. Es entspann 
sich am Carroccio ein heftiger Kampf, bei dem sich jedoch das Fuß- 
volk nur defensiv verhielt (illi oppositis clipeis et porrectis astis 
coeperunt eorum furori resistere et ad se venientes animose repellere).? 
Da kamen jene lombardischen Ritter, die zu Beginn des Gefechts ge- 
flohen waren, sich aber inzwischen wieder erholt und durch neu an- 
kommende verstärkt hatten, zum Kampfplatz zurück und schritten 
nunmehr zum Angriff gegen die Deutschen, wobei ihnen das Fußvolk 


! Ancora Legnano p. 21 u. 22 oben, dann „Quellen und Forschungen usw. 
Separatabdruck S. 25 Anm. 4. 

* Es ist also verkehrt, wenn Giesebrecht (Gesch. der deutschen Kaiser- 
zeit, Leipzig 1888, Bd. V Abt. 2, S. 788) im Hinblick auf diese Stelle sagt: 
„von den Schilden gedeckt, ging das Fußvolk mit weit vorgestreckten 
Lanzen gegen die deutsche Ritterschaft vor“. 

86* 


524 Karl Hadank. 


folgte. Von einem selbständigen, zielbewußten Handeln der Fub- 
kämpfer ist also keine Rede. Boso schließlich erzählt, daß die Schlacht 
für die Lombarden deshalb eine günstige Wendung nahm, weil aus- 
erwählte mailändische Ritter, die bisher weiter zurück gestanden 
hatten, Friedrich entgegenrückten. Er erwähnt das FuBvolk über- 
haupt nicht. Ganz entschieden ist daher nach dem Bericht unserer 
wichtigsten Quellen der Hauptanteil an dem Siege den Rittern zu- 
zuschreiben, nicht aber dem FuBvolk. Hanow und Delbrück haben 
das richtig betont. Die Fußkämpfer hatten nur das Verdienst — aber 
auch nicht einmal sie allein —, den Kampf so lange hingezogen und 
ausgehalten zu haben, bis Ritter erschienen, die den Deutschen an- 
griffsweise entgegentreten konnten. Das letztere war das Entscheidende. 
Das Fußvolk konnte sich nur verteidigen, mußte versuchen, sich, so- 
lange es ging, an Ort und Stelle zu behaupten. Eine bloße Defensive 
aber reicht nicht aus, einen Sieg zu erringen. Zum aggressiven Vor- 
dringen waren freilich Ritter nötig; in Anlehnung an sie und unter 
ihrem Schutz vermochten wohl auch Fußmannschaften vorzugehen. Es 
gibt eben zweierlei Fußvolk, solches, das ein bloßes Aggregat von 
Individuen ist, und solches, das als Gesamtkörper auftritt. Jenes stellt 
die niedere, dieses die höhere Stufe militärischer Leistungsfähigkeit 
dar. Jenes wird im allgemeinen nur zur Verteidigung fähig sein, 
dieses auch zum Angriff. Es ist der Begriff des taktischen Körpers, 
auf den es für die Beurteilung des Fußvolkes ankommt. Es kann 
nicht meine Aufgabe sein, hier breiter auseinanderzusetzen, weshalb 
man den Begriff des taktischen Körpers, wie immer man ihn auch 
definieren mag, nicht entbehren kann. Ich verweise auf die Dar- 
legungen Delbrücks im ersten Abschnitt seines Buches über die Perser- 
kriege und die Burgunderkriege.! Ihr Studium kann demjenigen, der 
Kriegsgeschichte wissenschaftlich betreiben will, nicht dringend genug 
empfohlen werden. 

Zum Schluß mache ich noch auf eine methodologische Forderung 
Delbrücks aufmerksam. Es genügt nicht zur Beurteilung einer Schlacht, 
daß man sie in ihrer Isolierung betrachte, sondern man muß sie im 
Zusammenhang des Kriegswesens der ganzen Epoche behandeln. Auf 
diese Weise entgeht man der Gefahr, den Zufälligkeiten der Tradition 
preisgegeben zu sein. Auf die Lombardenkriege der Stauferzeit an- 
gewendet, ergibt dieser Grundsatz für unsere Frage als Resultat, daß 
die Ritter die entscheidende Waffe sind, daß das Fußvolk vor ihnen 
zurücktritt; es nimmt deshalb eine bloß akzessorische Stellung ein, 
weil es keinen taktischen Körper zu bilden vermag. Hätte man eine 


1 Berlin, 1887. 


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Kleine Mitteilungen. 525 


so große Schlacht wie die bei Legnano mit dem Fußvolk gewonnen, 
so hätte sich das für die Folgezeit in einem Übergewicht dieser Waffe 
über die Ritter geltend machen müssen. Das ist jedoch nicht der 
Fall. Nach wie vor werden bedeutende Schlachten wie z. B. die bei 
Cortenuova! durch Ritter entschieden. Nicht schon das lombardische, 
sondern erst das schweizerische Fußvolk hat die Umwälzung in der 
Kriegführung hervorgebracht, durch die die ritterliche Kampfesweise 
überwunden worden ist. 
Friedrichshagen. Karl Hadank. 


Der päpstliche Approbationsanspruch und die goldene Bulle; 


An Stelle der geplanten Geschichte der deutschen Reichsgesetz- 
gebung hat Zeumer uns jüngst eine neue Ausgabe der goldenen Bulle? 
beschert, die allseitig mit großer Freude begrüßt worden ist, mit 
Recht, soweit dem Schreiber dieser Zeilen ein Urteil zusteht. Nur 
gegen die Ausführungen Zeumers tiber die Stellung der goldenen Bulle 
zum Approbationsrecht scheint Einspruch erhoben werden zu müssen. 

Bekanntlich übergeht die goldene Bulle die kurialen Approbations- 
ansprüche mit Stillschweigen. Die Forschung hat daraus den Schluß 
gezogen, daB Karl IV. diese Ansprüche abgelehnt, ja gesetzlich aus- 
geschlossen habe. Gegen diese Jahrhunderte alte Ansicht stellt nun 
Zeumer? die Behauptung, dem entsprechenden Passus der goldenen 
Bulle mangle jede Spitze gegen Rom, er lasse den Kurfürsten wie 
dem Gewählten abgesehen von der Bestätigung der Rechte und Privi- 
legien der Kurfürsten in der Approbationsfrage völlig freie Hand. 

Daß dem tatsächlich nicht so ist, daß vielmehr die alte Ansicht 
auch die richtige ist, ergibt einmal die Betrachtung der konkreten 
Ansprüche, welche in der Approbationsfrage die Kurie zur Zeit 
Karls IV. machte, anderseits die korrekte Interpretation des ent- 
sprechenden Passus der goldenen Bulle, welche jene Betrachtung zur 
notwendigen Voraussetzung hat. 

Seit Bonifaz VIIL steigen die Ansprüche der Kurie bezüglich der 
Approbation des von den Kurfürsten zum König Gewählten fort- 
während. Das bat Engelmann“ in einer sehr eingehenden Unter- 
suchung klargestellt. 


1 Vgl. meine Dissertation über die Schlacht bei Cortenuova am 27. No- 
vember 1237, Berlin 1905, Richard Hanow. 

? Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reichs 
in Mittelalter und Neuzeit. Bd. IL Weimar 1908. 3 à. a. O. S. 193 ff. 

t Der Anspruch der Päpste auf Konfirmation und Approbation bei den 
deutschen Königswahlen (1077—1379). Breslau 1886. Vgl. dazu Höhl- 
baum, Der Kurverein von Rense. Berlin 1908. S. 21ff. 


526 Gottfried Kentenich. 


Bonifaz VIII. „erklärte jede Regierungsmaßregel ante approba- 
tionem als eine rechtswidrige Usurpation. Erst mit der approbatio, 
die bei Albrecht L als assumptio ex misericordia auftritt, wird die 
Wahl als zurechtbestehend, der Gewählte als wirklicher rex angesehen.“ 

Die Approbation bezieht sich nicht blos auf die Prüfung, ob die 
Person des Gewählten würdig ist, zum Kaiser promoviert zu werden, 
sie ist zunächst eine Bestätigung der Wahl zum König. Erst durch 
die approbatio wird der Gewählte wirklicher König. 

Die Nachfolger Bonifaz VIII. handeln nur konsequent, wenn sie 
wie Clemens V. mit der Erteilung der approbatio die Aufforderung 
an die Untertanen verbinden, nunmehr dem Könige zu gehorchen, 
oder wie Johann XXII. alle Regierungshandlungen, welche der König 
vor der approbatio vorgenommen hat, für null und nichtig erklären. 
= Diesem Anspruche der Kurie stellte bekanntlich der Renser 
Kurverein als altes Reichsrecht entgegen, daß durch die bloße Wahl 
der Gewählte sofort König und zur Ausübung der Regierung (ad- 
ministratio) ohne weiteres berechtigt sei, und zwar nicht bloß der 
königlichen Regierung, sondern auch des Imperiums. Ludwig der 
Bayer ging in seiner anschließenden Frankfurter Erklärung noch einen 
Schritt weiter, indem er behauptete, der Gewählte sei sogar ohne 
weiteres befugt den Kaisertitel anzunehmen. 

Zur klaren Erkenntnis der konkreten Ansprüche der Kurie ist 
es durchaus notwendig, regnum und imperium auseinanderzuhalten. 

Nicht bloß für die Administration des Imperiums, schon für die 
Ausübung der königlichen Rechte beansprucht die Kurie, seit 
Bonifaz VIII. stets konsequent bleibend, die Approbation. 

Betrachten wir nun den passus concernens der goldenen Bulle. 
Im Interesse der Klarheit sei es gestattet, die ganze Stelle (Zeumer II 
S. 16) hierher zu setzen. Sie lautet also: 

Et quia de antiqua approbata et laudabili consuetudine incon- 
vulse quod subscribitur semper extitit hactenus observatum, ideoque 
et nos constituimus et de imperialis decernimus plenitudine potestatis 
quod is, qui modo premisso in regem fuerit Romanorum electus, 
peracta statim electione huiusmodi, priusquam in aliquibus causis aliis 
sive negociis virtute sacri imperii administret, universis et singulis 
principibus electoribus ecclesiasticis et secularibus, qui propinquiora 
sacri imperii membra esse noscuntur, omnia ipsorum privilegia, 
litteras, iura, libertates et concessiones, antiquas consuetudines et 
etiam dignitates, et quidquid ipsi ab imperio usque in diem electio- 
nis sue obtinuerunt et possederunt, absque dilacione et contradictione 
confirmare et approbare debeat per suas litteras et sigilla — ipsisque 
premissa omnia innovare, postquam imperialibus fuerit infulis 


Kleine Mitteilungen. 527 


coronatus. Confirmacionem autem huiusmodi electus ipse cuilibet 
principi electori in specie primo suo nomine regali faciet et deinde 
sub imperiali titulo innovabit — — — 

Soweit ich sehe, ist ein geradezu integrierendes Moment dieser 
Stelle die scharfe Scheidung von regnum und imperium. Diese beiden 
Begriffe sind die Angelpunkte des ganzen Passus. 

Hält man das fest im Auge, dann sieht man, daß der Ton 
durchaus auf der gesperrt gedruckten ersten Erwähnung des Imperiums 
liegt, daB die von der Kurie angefochtene Berechtigung der ad- 
ministratio regni als ganz selbstverständlich vorausgesetzt wird. Es 
ist das aber auch deutlich am Schluß der Stelle ausgesprochen: 
confirmacionem ... in specie primo suo nomine regali (das heißt 
mit dem ihm zustehenden Namen; es erscheint mir ganz aus- 
geschlossen, daB an dieser Stelle, wo jedes Wort gewogen werden 
mußte, das Possessivpronomen ohne bewußte Absicht, also zufällig 
beigefügt und vorausgestellt sei) faciet. 

Geht die Theorie der Kurie dahin, daß der Gewählte kein Recht 
habe, sich den Königstitel zuzulegen, nennt sie ihn daher konsequent 
vor der Approbation ‘in regem Romanorum electus’, ficht sie jede 
königliche Regierungshandlung vor der Approbation als ungültig an, 
so erklärt die goldene Bulle, daß ihm der Name rex ohne weiteres 
zustebe, und daß er befugt sei, sofort (statim) unter diesem Titel zu 
urkunden, sie nimmt ihm lediglich den Titel imperator, auch die 
Verwaltung des Imperiums spricht sie ihm bedingungslos zu, nur be- 
streitet sie das Recht der Titelführung eines Imperators. 

So steht die goldene Bulle durchaus auf dem Boden des Renser 
Weistums. Ja sie knüpft auch deutlich in der Fassung des Gedankens 
an dieses Weistum an. Ein Einblick in die entscheidende Stelle, die 
wir hierher setzen, wird das ohne weiteres deutlich machen. Sie lautet: 
hoc esse de iure et antiqua consuetudine imperü approbata ... 
quod electi ... sibi titulum regium assumerunt ac bona et iura 
imperii administrarunt — — — 

Die goldene Bulle beseitigt lediglich den weitergehenden An- 
spruch Ludwigs des Bayern, daß der Erwählte imperator zu nennen 
(nominandus) sei. 

Es ist richtig, daB Karl IV. in der Praxis anders gehandelt hat, 
in seiner Kodifikation des Reichsrechts aber bringt er klar und be- 
stimmt die Anschauung des Renser Kurfürstentags zum Ausdruck. 

Ja es will mir scheinen, daß die Beziehungen der goldenen Bulle 
zum Renser Tage und den von ihm ausgegangenen Wirkungen noch 
inniger sind. Ich hoffe, das bald eingehender darlegen zu können. 

Gottfried Kentenich. 


528 


Kritiken. 

Ernest Millard, Une loi bistorique. III. Les Allemands, Les Anglais. 
IV. Causes de la loi, considérations finales. Bruxelles, Henri La- 
mertin. 1906 bzw. 1908. 292 bzw. 236 S. in 8°. — Daneben 
von demselben unter dem Generaltitel Philosophie de l’histoire als 

. Band für sich: Les Belges et leurs générations historiques. Ebd. 

1902. 350 S. 

Von dem bereits früher (in dieser Zeitschrift 1904 S. 528 f., 
1905 S. 569f.) besprochenen Werke liegen jetzt die Schlußbände vor; 
der letzte Band, der die Begründung der ganzen Theorie enthält, 
wird hauptsächlich unser Interesse erregen. 

Wie früher a. a. O. dargelegt, meint Millard in der Geschichte 
der Völker eine zyklische Wiederkehr von fünf Entwicklungsphasen 
zu je 250 Jahren zu entdecken, die er charakterisiert als Phasen der 
formation, activité, malaise, grand éclat, décadence; diese 1250 Jahre 
bilden je eine generation, an die sich eine andere mit derselben 
Phasenreihe von neuem anschließt. Er begründet diese Rhythmik, 
folgend seinem Landsmann und Berufsgenossen, dem belgischen Genie- 
offizier Nicolas-Remy Brück (1818—1870), auf die regelmäßigen 
Schwankungen des Erdmagnetismus, den regelmäßigen Umlauf der 
magnetischen Pole. Man darf diesen Gedanken nicht ohne weiteres 
wie einen phantastischen Einfall zurückweisen. Der Einfluß der mag- 
netischen Strömungen auf den Bau der Erdoberfläche, die bedeutende 
Rolle, die sie beim Verlauf der Erdbeben spielen u. a. sind Tatsachen, 
die neuerdings immer eingehender von den Fachleuten untersucht und 
bestätigt werden. Solche Wirkungen könnten sich ja auch in anderen 
irdischen Verhältnissen geltend machen. In der Tat sucht M. dies 
statistisch nachzuweisen. Er vergleicht die Kurven der täglichen 
Schwankungen der Magnetnadel mit den Kurven der täglichen Maxima 
und Minima von Geburten, Todesfällen, Selbstmorden in Gent und 
anderwärts für längere Zeit, ebenso die entsprechenden Jahreskurven, 
und findet eine derartige Übereinstimmung dieser magnetischen und 
physiologischen Kurven, daß ein kausaler Zusammenhang der beiden 
anzunehmen scheint. Allerdings wird der Versuch, des weiteren einen. 
Zusammenhang zwischen vier- bzw. dreißigjährigen Perioden auf dem 
ökonomischen und magnetischen Gebiet zu finden, von M. selbst als 


En LS 


Kritiken. 529 


unzulänglich angesehen, und er gibt zu (S. 24), daß der Nachweis 
säkularer magnetischer Perioden weder durch Beobachtung noch Be- 
rechnung bisher zu übereinstimmenden Resultaten geführt bat. Aber er 
meint nach dem bisher Erreichten und Nachgewiesenen zyklische Perioden 
des Erdmagnetismus von durchschnittlich ca. 500 und 1000 Jahren 
ansetzen zu dürfen. Und diese stimmen nun überein mit den genannten 
zyklischen Epocben der Völkergeschichte (S. 114), wie sie M. in den 
vorhergehenden Bänden empirisch nachgewiesen zu haben meint, näm- 
lich je eine Generation zu ca. 1000 bzw. 1250 Jahren, deren impulsive 
Maxima mit den Kulminationspunkten des 500 jährigen magnetischen 
Zyklus zusammenfallen, so daß die Phasen der Maxima und die da- 
zwischen liegenden schwächeren Phasen je 250 Jahre dauern. So 
glaube ich die dem naturwissenschaftlichen Laien nicht ganz leicht 
durchsichtige Deduktion in der Hauptsache verstanden zu haben; nur 
ist mir nicht ersichtlich geworden, wie M. dazu kommt, für seine Ge- 
schichtsperiode einen Zyklus von 1250 Jahren anstatt des von ihm 
konstatierten magnetischen Zyklus von 1000 Jahren zu verwenden. 

Sehen wir ab von der Stichhaltigkeit der naturwissenschaftlichen 
Grundlage der Theorie an sich. Nehmen wir an, daß der Zusammen- 
hang zwischen den magnetischen Tages- bzw. Jahresschwankungen und 
physiologischen Erscheinungen erwiesen sei. Jedenfalls ist der Nach- 
weis eines Zusammenhangs zwischen säkularen Perioden des Erd- 
magnetismus und der Geschichte nur auf dem Wege unternommen, 
daß in der Entwicklung verschiedenster Völker versucht ist, zyklische 
Folgen jener fünf Phasen aufzuzeigen. Ob dieser Versuch und damit 
jener Nachweis als geglückt anzuerkennen sei, das zu entscheiden, liegt 
also rein auf dem Gebiete der (reschichtswissenschaft, gehört zur Kom- 
petenz des Historikers. 

Wenn es dem Autor anscheinend gelingt, sein System der Peri- 
odisierung auf seine Art leidlich durchzuführen, so darf das nicht etwa 
obenhin als Beweis der Richtigkeit angesehen werden. Ich habe schon 
früher a. a. O. gesagt, weshalb der Stoff der Geschichte geschmeidig 
die verschiedensten Einteilungssysteme auf sich anwenden läßt, wenn 
man es nicht zu genau nimmt, und die mannigfachen Theorien der 
Art, die es gibt, zeigen das drastisch genug (vgl. mein Lehrbuch der 
hist. Methode, 5. und 6. Aufl. 1908 S. 81ff.) Wo der schwache 
Punkt aller solchen Theorien und speziell der Millards liegt, wollen 
wir an der Einteilung der deutschen Geschichte im n vorliegenden 
Bande III veranschaulichen und dann erörtern. 

Die zwei ersten Generationen der ‘Germanen lasse ich beiseite, 
weil M. in diesen Abschnitten besonderes Mißgeschick mit seinen Auf- 
stellungen hat. Da er das Frankenreich in Gallien und die Karolinger- 


530 Kritiken. 


monarchie der französischen Evolution zuweist, so läßt er die dritte 
Generation ohne rechten Zusammenhang mit der vorhergehenden durch 
die Sachsen als das repräsentierende Volk der Epoche inaugurieren 
und sich so in den fünf Phasen abspielen: phase de formation bis 
ca. 720, phase d’activite 720—973, phase de malaise 973—1152, 
phase de grand éclat 1150—1400, phase de décadence 1400—1648. 
Nun setzt die vierte Generation gewissermaBen wieder neu mit Bran- 
denburg-PreuBens Entwicklung ein: formation 1417— ca. 1650, activité 
von 1650 an; in unserer Zeit (250 Jahre nach 1650) hat somit eine 
phase de malaise zu folgen, deren Eintreffen M. nach seiner Theorie 
und mit Hinblick auf England, das sich seit 1815 in einer phase de 
grand éclat befindet, unzweifelhaft bevorstehen sieht; wir dürfen uns 
getrösten, daß ebenso unzweifelhaft vom Jahre 2150 an eine phase de 
grand eclat für Deutschland in Aussicht ist. 

Jeder Kenner der Geschichte sieht ohne weiteren Hinweis, welche 
Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich dieser Periodisierung der deut- 
schen Entwicklung bestehen können und bestehen, und wird dadurch 
darauf aufmerksam, daß diese Aufstellungen durchaus auf Werturteilen 
beruhen, und daß es sich dabei um die so schwierige, umstrittene 
Frage handelt, nach welchem Maßstabe Niedergang und Auf- 
schwung der Völker bzw. eines Volkes zu bestimmen seien. 
Hiermit berühren wir den schwachen Punkt bei Millard: jene Vorfrage 
ist gar nicht aufgeworfen, es fehlt jeder bestimmte allgemeine Maß- 
stab, bald sind es politische, bald literarische, bald soziale u. a. Er- 
eignisse und Zustände, welche die Kriterien der malaise oder des 
grand eclat usw. abgeben, und es ist so dem subjektivsten Schalten und 
Schieben mit dem Stoff Raum gegeben. Das ist kein Fundament zur 
Konstatierung eines Gesetzes naturwissenschaftlicher Art, und das ist 
keine methodisch kontrollierte Geschichtsauffassung. 

Millard meint übrigens, wie es schon der Titel seines Werkes 
andeutet, einsichtiger als andere Vertreter positivistischer Systeme, 
z. B. Bourdeau, nicht „das“ Gesetz der Geschichte gefunden zu haben, 
sondern nur eines der Gesetze. Doch muß es immerhin eines der 
mächtigsten sein, wenn es so wesentlich die Struktur des Geschichts- 
verlaufs bestimmt, wie M. annimmt. Meint er doch auch mit seinem 
Vorgänger Brück, daß der große Gesamtgang der menschlichen Zivi- 
lisation durch konstante Verschiebungen der magnetischen Knotenpunkte 
auf der Erde bedingt sei. Und nimmt er doch (S. 220) für Brück 
den Ehrentitel fondateur de la philosophie de l’histoire in Anspruch. 

Wir stehen nach alledem dieser Geschichtsanschauung, die übrigens 
auch in Charles Lagrange (mathématique de l’histoire, Lois de Brück 
etc. 1900) einen ausgesprochenen Vertreter hat, ebenso gegenüber wie 


LA 


Kritiken. 931 


so mancher von ähnlicher Richtung: Wir haben keinen Anlaß, die 
Einwirkungen erdmagnetischer Kräfte auf die menschliche Geschichte 
zu leugnen, soweit sie nachweislich sind, ebensowenig wie wir die 
Einwirkungen anderer Naturfaktoren, Klima, Temperatur, Rasse usw., 
leugnen oder unterschätzen. Aber weder einzelne dieser Faktoren noch 
sie alle zusammen verursachen nach unserer Ansicht allein oder vor- 
herrschend unmittelbar und quantitativ berechenbar die geschichtlichen 
Erscheinungen. Sondern sie bewirken diese Erscheinungen größten- 
teils nur durch Vermittlung und unter eigenständiger Mitwirkung der 
psychischen Qualitäten des Menschen, dessen Eigenart darin besteht, 
mehr oder weniger bewußt nach vorgesetzten Zwecken mit dazu ge- 
eignet erachteten Mitteln als soziales Wesen zu handeln. Ich habe 
dies eingehend in meinem oben genannten Lehrbuch ausgeführt. 
Greifswald. E. Bernheim. 


Mitteilungen über römische Funde in Heddernheim, IV 
Herausgeg. von d. Ver. für Gesch. u. Altertumskunde zu Frank- 
furt a. M. 1907. Frankfurt, Vôlcker’s Verlag. 170 S. 25 Taf. gr. 4. 

Zur Feier des fünfzigjährigen Jubiläums des Vereins (1907) sind 
die Mitteilungen so inhaltsreich, die 25 Tafeln dazu so prächtig aus- 
gefallen; die sieben Aufsätze sind das reiche Arbeitsergebnis der seit 
d. J. 1903 niedergesetzten Ausgrabungskommission, deren Aufgabe 
insbesondere die Erforschung der römischen Niederlassung Nida 
(Heddernheim) ist. Über die Einzelheiten des Heddernheimer Gra- 
bungswerkes berichtet Prof. Dr. G. Wolff auf S. 57—86. Am wich- 
tigsten ist die Aufdeckung von Tôpfereien vor dem Nordtore der 
römischen Stadt. Darüber verbreiten sich in drei folgenden Aufsätzen 
neben Prof. Wolff Direktorial-Assistent R. Welcker und Prof. Dr. H. 
Dragendorff (87—166). Bis in die Gemarkung von Praunheim (süd- 
westlich von Heddernheim) lassen sich die Spuren Nidas nachweisen. 
Ein römisches Gräberfeld daselbst und eine römische Villa nebst dem 
an sie angrenzenden Teile des Gräberfeldes beschreiben Prof. Dr. A. 
Riese und wieder Prof. Wolff in zwei Aufsätzen (1—55). Den Be- 
schluß des Ganzen macht ein kurzer Nachtrag (167—170) des Archi- 
tekten Thomas über das römische Villengebäude bei der Günthersburg; 
der Gesamtgrundriß dieser Frankfurter Villa bietet zu der in einigen 
Punkten abweichenden Praunheimer Villa rustica beachtenswerte Er- 
gänzungen. 

Besonders die ersten sechs Aufsätze sind so inhaltsreich und 
bringen aus der „Töpferstadt und Zentrale der keramischen Produktion 
der Wetterau“ vor allem für das wichtige Gebiet der Keramik so viel 
Neues, daß wir darauf im einzelnen kurz eingehen müssen. 


532 Kritiken. 


Rieses Gräberfeld, ausgegr. i. W. 1901/2, liegt vor dem Westtore 
Nidas und birgt ca. 300 Gräber teils mit, teils ohne Brandspuren.! 
Ihre Größe ist sehr verschieden. 14 Bestattungsgräber sind darunter 
mit Skeletten; in einigen lassen die gefundenen Sargnägel auf einen 
Holzsarg schließen. Um das Ende des zweiten Jahrhunderts ist nämlich 
die Bestattung der unverbrannten Leichname von neuem aufgekommen. 
Sonst aber gehören die Gräber nach den aufgefundenen ca. 63 Münzen 
der Zeit von etwa 90 bis etwa 150 n. Chr. an. I. J. 83 wurde das 
Gebiet erst von Domitian erobert. Diesem Ansatze entsprechen auch 
die ca. 200 Krüge, die ca. 100 Lampen und die Sigillatagefäße. 
Letztere sind wohl alle noch gallischen Ursprungs, einzelne zeigen 
Barbotinetechnik. Die Sigillataschüsseln scheinen „die Händler von 
Nida aus der zur Zeit unserer Gräber blühenden Töpferstadt Rhein- 
zabern bezogen zu haben; einiges wurde wohl auch an Ort und Stelle 
verfertigt.‘“? 

Wolffs Praunheimer Villa ist eine typische Villa rustica mit Bad 
und Wirtschaftsgebäuden, wie sie größer und stattlicher in Nida bisher 
noch nicht gefunden war. Während sonst bei den Privathäusern der 
Keller durch einen Kellerhals von außen zugänglich ist, betritt man 
ihn hier vom Innern des Wohnhauses aus. Noch bemerkenswerter 
ist hinter der Rückseite des Hauses ein zweiter großer (Wein-)Keller, 
nur 1,3 m breit, aber 25 m lang, in kulturhistorischer Hinsicht viel- 
leicht das wichtigste Stück der ganzen Niederlassung. Er öffnete 
sich durch eine von mächtigen Basaltquadern eingefaßte Tür nach 
einer 4 m langen Rampe, die kellerhalsartig hinauf ins Freie führte. 
Nicht allein auf einen regen und ertragreichen Weinbau, noch mehr 
auf eine recht fachmännische Behandlung des gelagerten Weines läßt 
dieser langgestreckte und luftige Aufbewahrungsraum schließen. In 
dem südlich gelegenen größeren Wirtschaftsgebäude war dann die 
Kelterei. Aus dem Mangel an Funden schließt Wolff, daß der Keller 
vor seiner Demolierung geräumt sei. Das aber entspricht dem auch 
sonst gemachten Schluß, daß Nida mehrmals durch Feuer zerstört und 
zuletzt, wenigstens in seinen Hauptteilen, in der Zeit der beginnenden 
Germaneneintülle nach Septimius Severus’ Tode (211) geräumt worden 
ist. Doch auch aus frühester römischer Zeit herrührende Spuren 


? Nach Riese S. 5 Leichenverbrennung in der Ustrina oder nur über 
dem Grabe auf einer Unterlage, nicht auch, wie Marquardt, Handb. d. röm. 
Altertümer VII, I°, 880, meint, in dem Grabe. 
| 3 Aus den außerordentlich zahlreichen Fundstücken (jetzt im Städt. 
Histor. Mus. in Frankf.) geben die Tafeln I—IX eine treffliche Auswahl; 
X bietet einen Lageplan des Praunheimer Gräberfeldes. 

® Vgl. Taf. XI—XII u. XX, 1—15. 


Kritiken. 533 


haben sich unter der Villa, noch mehr unter dem Wirtschaftshause 
gezeigt, ja sogar prähistorische Reste, z. B. eine Wohngrube aus der 
Steinzeit mit zwei Getreidequetschern u. a. — Das Totenfeld in un- 
mittelbarster Nähe, worauf der aufgedeckte unterste Teil einer Ustrina 
hinweist, zeigte dieselben Grabbeigaben, wie sie Riese in seinen ältesten 
Gräbern gefunden hat; es fehlen gänzlich alle nachtrajanischen Münzen 
und alle späteren Gefäßtypen. Es ist somit das älteste zusammen- 
hängende Gräberfeld in Nida, 1 km vor seinem Westtore. 

Zu einem noch viel klareren Bilde von Nida kommt Wolff in 
seinem folgenden Aufsatz, dem eigentlichen Ausgrabungsbericht aus den 
Jahren 1903—1906.! Im Innern des Kastells und der Stadt hat er 
vom Domitianischen Kastell sowohl das westliche Prinzipaltor als 
Doppeltor als auch Teile des Prätoriums gefunden, ferner die Nord- 
ostecke des Forums der jüngeren Stadt und den Vereinigungspunkt 
der drei ehemaligen römischen Landstraßen vor dem Westtor. Auch 
die Entwässerungskanäle der Straßen sind konstatiert. Das Prätorium 
schließt vor dem nördlichen Rande der via principalis ab. Die hier 
gefundenen Kleinaltertümer zeigen zum großen Teil charakteristische 
Merkmale höheren Alters, andere sind auch an sich schon von archäo- 
logischem Interesse. Neben den Spuren des Domitianischen Kastells 
und seiner Innenbauten haben sich auch besser erhaltene Fundamente 
von Gebäuden des 2. u. 3. Jahrhunderts gezeigt, z. B. von einem 
horreum. Das Forum, wozu das horreum gehörte, bildete einen 
quadratischen Gebäudekomplex von je 100 m und einer zentralen Area 
von 10:30 m. Es wurde gleichzeitig mit der Stadtbefestigung unter 
Hadrian gebaut, als das Kastell bereits aufgegeben und seine Gräben 
und Wälle applaniert waren. — Wieder mit Gräbern und Münzen 
aus der Zeit um 100 sind dann ein älteres Flavisches Erdlager 
(Rechteck von ca. 330:420 m), das nur ganz kurze Zeit belegt war’, 
und ein gleichzeitiges nahes, großes Steinkastell, das nur bis in die 
dreißiger Jahre des 2. Jahrhunderts bestanden hat, und zuletzt ein 
jüngeres Erdlager, die nachträgliche Erweiterung des Steinkastells, 
konstatiert. Ja sogar noch 1 km westlich von Praunheim hat man 
beträchtliche Stücke der Nord- und Westseite eines wahrscheinlich 
nur provisorischen rechteckigen Erdlagers (ca. 270:340 m) abgesteckt 
und auf der teilweise erhaltenen Ostseite die Lage des 8—9 m breiten 
Tores in der Mitte ermittelt. — In der Stadt selber hat man zuletzt 
außer den Grundrissen eines Bades und den Resten einer Töpferei 
durch den Fund von Inschriften zwei Straßen festgelegt, eine (plat(ea) 


ı Taf. XIII— XV, XIX. XX 16—26. 
3? Zur Zeit der Beisetzung bereits aufgegeben. 


534 Kritiken. 


praet(oria) und eine platea novi vici, während sich der ältere vicus 
canabarum im Nordwesten entwickelt hat. 

Nach solch überraschendem Ergebnis der erst begonnenen Aus- 
grabung darf man wohl auf einen lohnenden Ausgang dieser mühe- 
vollen Arbeiten rechnen. Das Gefundene berechtigt zu der Annahme, 
daß Nida sogleich von seiner Erbauung an nicht nur in topogra- 
phischer Hinsicht, sondern auch vermöge der Größe seiner bürgerlichen 
Niederlassung das Zentrum der römischen Wetterau gewesen ist. Die 
Töpfereien und die überaus zahlreichen Funde darin, 100 m vor dem 
Nordtore, sind für uns am wichtigsten. Ihnen gelten die folgenden 
drei Aufsätze. 

Wieder gibt Wolff! zuerst einen Bericht über die bloßgelegten 
16 Töpfereien und die ungemein reiche Tonware darin. Den Betrieb 
setzt er in die Zeit zwischen Antoninus Pius (138) und Caracalla (211); 
derselbe ist einmal, als unter M. Aurel (161—180) die Chatten ein- 
fielen, unterbrochen worden. Alle Öfen zeigen den jüngern Typus 
des 2. und 3. Jahrhunderts, wo der Feuerraum in zwei Gewölbe ge- 
teilt ist. Auf dem Töpferacker sind auch ein paar Reste einer Gi- 
gantensäule gefunden worden. Man pflegte diese für das rheinische 
Germanien so charakteristischen Denkmäler von 170 bis 246 zu er- 
richten. In den stürmischen Zeiten seit Caracalla sind die gewerb- 
lichen Anlagen in die bereits teilweise verödete Stadt verlegt worden. 
Das bestätigt der Fund eines Kindergrabes unweit der Giganten- 
säule; nach allen bisherigen Beobachtungen hier wie überhaupt im 
rechtsrheinischen Germanien hat die Leichenbestattung nur in den 
letzten Jahrzehnten der bald nach 250 aufhörenden römischen Okku- 
pation bestanden.” Überaus groß ist, wie gesagt, die Ausbeute an 
Gefäßen und Scherben von Krügen, Amphoren, Töpfen, Tellern, 
Faltenbechern u. dgl. gewesen; am ergiebigsten zeigten sich die in 
der Umgebung der Öfen aufgedeckten Abfallgruben für unbrauchbare 
oder Fehlware. Jetzt wird recht klar, wie die Heddernheimer Töpfer 
die Südwetterau und die Taunusgegend und die Saalburg mit den 
Erzeugnissen ihres lohnenden Handwerks versorgen konnten. 

Die Fundstücke ım einzelnen betrachten sodann Welcker und 
Dragendorf. Ersterer? schildert auch eingehend die verschiedene 
Herstellungsweise. Dabei macht er besonders aufmerksam auf die 
bisher noch nicht beobachteten Reste von Schloten (der Brennöfen) 
und auf drei Schwungräder aus Basaltlava, die den gleichmäßigen 


1 Cf. Taf. XVI—XVIII, XX 27—30. 
? Etwas anders oben Riese. 
8 Cf. Taf. XXI auch XVI— XVII u. XX. 


Kritiken. 535 


Umlauf der Drehscheibe regulieren und beschleunigen, wie W. dies 
nach einem bemalten korinthischen Tontäfelchen (im Louvre) nach- 
gewiesen hat. Das ganze Mittelalter hindurch und auch heute noch 
in primitiven keramischen Betrieben ist dieses einfache und doch so 
nützliche Hilfsmittel unbekannt. — In ihrer großen Mehrzahl sind die 
Erzeugnisse unserer Fabrik meist nur mit Bändern oder mit einer 
oder zwei parallelen Rillen rings um die Oberfläche verziert. Ihre 
verschiedene Färbung bewirkt der Grad der Durchglühung. Sehr 
häufig ist auch ein weißer Überzug, hergestellt wahrscheinlich durch 
Überschlämmung nach dem ersten Brande. Vereinzelt kommt auch 
glasierte Ware vor. Ebenso selten sind eigentliche Flaschen ohne 
Henkel. Der gehenkelte Krug hat ihr Erbe angetreten. Amphoren 
scheinen hier zum ersten Male am Limes gebrannt zu sein. Die 
meisten Scherben derselben zeigen rote Farbe im Bruch und auf der 
Oberfläche; aber es sind auch weißüberfärbte Exemplare unter unseren 
Fundstücken. Ihre mächtigen Henkel sind in die starke Wand am 
Hals und Bauch eingezapft und innen ihre nietkopfartig verbreiterten 
Enden verstrichen. Auf dem Transport hingen diese großen Gefäße 
an dicken Stöcken quer über den Wagenleitern. — Von dem zahl- 
reichen metallenen Kleingerät seien zum Schluß ein praktischer kurzer 
Reitersporn und der Querbügel eines Helms und ein elfenbeinerner 
Schwertknauf erwähnt. 

Die Terra-Sigillata-Funde behandelt zuletzt Dragendorff! Ihre 
Technik ist die mäßige Technik jener durch Wolff näher bestimmten 
Zeit: Dickwandige Gefäße mit hochrotem, oft wenig glänzendem 
Überzug und schlecht geschnittenem Töpferstempel; nach den Stempeln 
sind viele von ihnen sicher von auswärts bezogen, namentlich von 
Rheinzabern. Daneben aber nimmt Dragendorff mit Wolff und Riese 
eine Heddernheimer Lokalproduktion an; das sind aber nur späte Formen, 
vor allem zahlreiche ReliefgefäBe. Einige Stempel können mit Hilfe 
des C. J. L. sogar mehrfach für Heddernheim nachgewiesen werden. 
Der Stempel des Dubitatus, der interessanteste, in vier identischen 
Exemplaren der Töpferei gefunden, ist früher schon achtmal in 
Heddernheim nachgewiesen worden, ebenso verschiedentlich am Wetterau- 
limes. Derselbe Name kommt aber auch in Rheinzabern und in 
derselben charakteristischen „Handschrift“ vor. Dubitatus hat also 
zuerst hier, dann in Heddernheim gearbeitet, unter Mitnahme seines 
Handstempels. Weiter sprechen für eine eigene Terrasigillataproduk- 
tion Heddernheims die ornamentierten Gefäße, die zum guten Teil als 
Ausschuß bezeichnet werden müssen. Ferner löst sich aus der Masse 


1 Taf. XXII—XXV. 


536 Kritiken. 


der Rheinzaberner Erzeugnisse eine zahlreiche Gruppe durch ausge- 
prägte Eigenart der Dekoration, die gerade für Heddernheim und 
seine Umgebung charakteristisch ist, zunächst 14 Gefäße, von denen 
eins den Töpfernamen des Dexter zeigt. In einer folgenden Gruppe 
von 55 Stücken, die einen immer wiederkehrenden, Dragendorff bisher 
unbekannten Typenschatz zeigen, kommt Dexters Stempel zehnmal vor. 
Somit gewinnen wir den Namen eines zweiten Heddernheimer Tôpfers. 
Nun aber hat man auch in Trier bedeutende Töpferei konstatiert. 
Und „es mehren sich die Anzeichen, wonach Dexter und der mit ihm 
eng verbundene Censor(inus) in Trier gearbeitet haben.“ So stehen 
wir bezüglich dieser „Dextergruppe“ wieder vor der Frage, ob etwa 
die Heddernheimer Töpferei zu der Trierer in der Abhängigkeit einer 
Filiale steht, „oder ob wirklich alle in unserer Gegend und in der 
Heddernheimer Töpferei gefundenen Stücke Import aus Trier sind“. 
Gegen diese Vermutung würden die erwähnten Sigillaten aus den 
Heddernheimer Abfallgruben sprechen. Indes verhehlt Dragendorff 
nicht, daß sich dort noch keine Formschüsseln oder noch keine Bruch- 
stücke solcher Modelle gefunden haben, während wir solche „in anderen 
Töpfereien in Menge“ kennen. Jedoch gibt er auch dagegen zu be- 
denken, „daß erst ein Teil der Sigillata-Töpferei durch die Ausgrabungen 
berührt worden ist“. Und „die Gruben mit dem Terrasigillataausschuß, 
dem schwerwiegendsten Argument für die Heddernheimer Pro- 
duktion, liegen hart an der Grenze des Ausgrabungsfeldes. Es darf 
mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß die Gruben 
sich fortsetzen und die Ergänzung zu dem bisher Gefundenen zu 
finden ist“. 

Welch’ reicher Schatz an Ergebnissen! Die Forschung auf dem 
Alt-Heddernheimer Kulturboden ist noch „im Fluß“ und läßt für die 
Folgezeit weitere wichtige Ergebnisse erwarten. — Den hier kurz 
besprochenen gründlichen Aufsätzen gebührt insgesamt die vollste 
Anerkennung. 

Magdeburg. H. Nöthe. 


Historischer Atlas der österreichischen Alpenländer, heraus- 
gegeben von der kaiserl. Akademie der Wissenschaften in 
Wien. I. Abteilung: Die Landgerichtskarte, bearbeitet unter Leitung 
von weil. Eduard Richter. 1. Lieferung: Salzburg (von Eduard 
Richter), Oberösterreich (von Julius Strnadt), Steiermark (von 
Anton Mell und Hans Pirchegger). 12 Karten und ein Heft 
Erläuterungen. (Wien 1906). 12 K. 

Elf Jahre nachdem Eduard Richter mit seinem Plan zu einem histo- 
rischen Atlas der österreichischen Alpenländer vor die Öffentlichkeit 


Kritiken. 537 


trat!, ist die erste Lieferung des großangelegten Werkes erschienen. 
Richter selbst hat diesen Tag äußeren Erfolges nach langjähriger mühe- 
voller Arbeit nicht mehr erlebt. Wer aber die Entstehungsgeschichte 
des Atlas verfolgt hat, der weiß, daß uns hier ein Werk seines Geistes 
vorliegt, das seiner Organisationsgabe und Arbeitsfreudigkeit unendlich 
mehr verdankt, als die verhältnismäßig kleine Fläche, die er persönlich 
bearbeitet hat (Salzburg), äußerlich anzeigt. 

Überraschungen bringt die erste Lieferung der Landgerichtskarte 
nicht, denn über die Anlage und die Fortschritte der Arbeit hatten 
uns Richter und seine Mitarbeiter in dankenswerter Weise durch eine 
Anzahl von Veröffentlichungen? immer auf dem Laufenden erhalten. 
Von Anfang an hatte Richter mit Entschiedenheit betont, daß man die 
Pläne für den Atlas vorerst nicht allzu weit und hoch spannen dürfe, 
damit das Wichtigste, die Grundlage für alle zukünftigen Arbeiten, die 
Landgerichtskarte, auch wirklich bald zur Ausführung gelangen könne. 
So treten die Blätter, die jetzt vor uns liegen, bescheiden auf: das 
Gewirr roter und schwarzer Linien, das sie zeigen, ist sehr unähnlich 
dem bunten und auf den ersten Blick einleuchtenden Bilde, das der 
geschichtliche Atlas der Rheinprovinz bietet. Und doch bedeutet der 
österreichische Atlas in mehr als einer Hinsicht einen Fortschritt gegen- 
über dem älteren rheinischen Kartenwerke. Der Hauptgrundsatz der 
historischen Kartographie, der sich den Mitarbeitern am rheinischen 
Atlas bald nach Beginn ihrer Arbeiten ergab, daß rückläufig gearbeitet, 
aus dem jüngeren, besser bekannten Zustande auf den älteren, noch 
weniger bekannten, geschlossen werden müsse, findet auch beim öster- 
reichischen Atlasse seine Anwendung. Während aber im Rheinlande 
die außerordentliche territoriale Zersplitterung des Bodens zu langsam 
schrittweisem Vorgehen zwingt, machten besonders günstige Umstände 
es möglich, den einmal als richtig erkannten Gedanken in Österreich in 
vollkommenerer Weise durchzuführen. 

Es war bereits seit längerer Zeit bekannt, daß die Sprengel der 
hohen Gerichtsbarkeit eine sehr große Beständigkeit besitzen. Stich- 
proben in dieser Richtung, die Richter selbst für Salzburg? und Anton Mell 
für einen Teil von Steiermark * unternahmen, bestätigten diese Erfahrungen 
auch für das Gebiet der Ostalpen und gaben die Sicherheit, daß man 
in den Landgerichten eine brauchbare Grundlage für den geplanten 


1 Vgl. E. Richter, Über einen historischen Atlas der österreichischen 
Alpenländer. Festgabe für Franz vom Krones. Graz 1896. 
? Vgl. ihre Zusammenstellung, Erläuterungen S. II. 
3 Mitt. des Inst. f. österr. Geschichtsforsch. Ergbd. I (1885). 
* Der comitatus Liupoldi, Mitt. d. Inst, XXI (1900). 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 87 


538 | Kritiken. 


Atlas gefunden habe. Grenzbeschreibungen desselben Landgerichtes aus 
verschiedenen Zeiten stimmten in der Regel vollständig überein, und wo 
wirklich Verschiebungen der Grenzen vorkamen, waren sie ausnahmslos 
von geringem Umfange. Veränderungen in der Gerichtseinteilung — 
und zwar bedeutende — fanden regelmäßig allein in der Form statt, 
daß Landgerichte geteilt wurden. Entstanden also im Laufe der Zeit 
auch viele neue Grenzlinien, so blieben daneben die alten einmal ge- 
zogenen doch dauernd erhalten. Es war unter diesen Umständen, wenn 
man die Grenzbeschreibungen möglichst vollzählig sammelte und ihren 
Verlauf auf die Karte eintrug, möglich, ein vollständiges Netz aller 
Linien zu entwerfen, die die Bezirke der hohen Gerichtsbarkeit von der 
zweiten Hälfte des Mittelalters bis zur Auflösung der alten Einteilung 
im 18. und 19. Jahrh. umgrenzt haben. Die Herstellung von Karten 
dieser Art bezeichnet eine Neuerung, deren Bedeutung und Eigenart 
Richter mit Recht immer hervorgehoben hat: Es ist mit dem alten 
Grundsatze, daß Karten nur ein auf einen bestimmten Zeitpunkt fixiertes 
topographisches Bild darstellen könnten, gebrochen und für die histo- 
rische Kartographie ein neues Ideal, die Entwicklungskarte, aufgestellt. 
Nach seinen eignen und Mells günstigen Ergebnissen bei den Vorarbeiten 
hatte Richter ursprünglich angenommen, er würde auf seiner Land- 
gerichtskarte die jurisdiktionelle Einteilung des Landes von den Gauen 
und Grafschaften des früheren Mittelalters bis zum Beginn der modernen 
Zeit vor Augen führen können. Ganz ließ sich dieser Plan nicht ver- 
wirklichen, man stieß bei dem Versuche, die ältere Landeseinteilung 
kartographisch festzulegen, doch auf mehr Schwierigkeiten und Zweifel, 
als man ursprünglich vorausgesehen hatte, und mußte sich daher begnügen, 
die Landgerichte allein von ihrem Auftauchen bis zu ihrem Vergehen, 
d. h. die Entwicklung eines Zeitraums von etwa 500— 600 Jahren dar- 
zustellen. 

Die Karten, die so entstehen, enthalten, da sie alle Landgerichte 
aufnehmen, die sich im Laufe der Zeit durch Teilung größerer Gerichts- 
bezirke entwickelt haben, Grenzen von sehr verschiedenem Alter. Von 
keiner läßt sich nach dem ersten Augenschein sagen, wann sie entstanden 
ist. Das Liniennetz der Karten wirkt an sich wie ein Rebus. Zu seiner 
Lösung bedarf es eines erklärenden Textes, der in den „Erläuterungen 
zum historischen Atlas“ gegeben wird. Er ist bestimmt, Auskunft zu 
geben, wann und — so weit das bekannt ist — unter welchen Um- 
ständen sich die jüngeren Teillandgerichte von den alten ursprünglichen 
Blutgerichtsbezirken abgespalten haben, um so dem Benutzer die Möglich- 
keit zu geben, sich den Zustand der Landeseinteilung für jeden Zeit- 
punkt, auf den es ihm ankommt, herzustellen. Die Ausführungen über 
die Entwicklungsgeschichte sind übersichtlich und kurz gefaßt, längere 


Kritiken. 539 


kritische Erörterungen und die Behandlung von Einzelfragen werden 
einer anderen Stelle vorbehalten!. Der Grundsatz ist anzuerkennen, 
dennoch aber hätte man m. E. in der Disponierung vielfach noch deut- 
licher sein können. Wie der Text heute vorliegt, läßt sich durch die 
Anordnung des Druckes oft nicht unterscheiden, ob einer der zahlreichen 
aneinander gereihten Abschnitte einen Gau, eine Grafschaft oder über- 
haupt einen der ursprünglichen großen Gerichtssprengel behandelt oder 
ein Teillandgericht jüngeren Ursprungs. Es wäre für die Zukunft eine 
durchgreifendere Gruppierung nach den ältesten bekannten großen 
Bezirken zu wünschen und innerhalb dieser Hauptteile müßten dann die 
einzelnen Landgerichte als deutlich erkennbare Unterabschnitte behandelt 
werden. An der Spitze eines jeden Hauptteils würden wohl die Stamm- 
bäume der Landgerichtsteilung, die auch jetzt schon oft beigegeben sind, 
am passendsten ihren Platz finden. 

Eine Kritik des Textes im einzelnen ist bei ‘einer Arbeit wie der 
vorliegenden schwer oder gar nicht möglich, denn sie würde überall in 
das feinste Detail der Territorial- oder Lokalgeschichte führen, in Ge- 
biete, wo naturgemäß ganz sachverständig immer nur der Bearbeiter 
des Textes selbst ist. Das aber darf erfreut bemerkt werden, daß die 
Leitung für alle Kronländer in der Geschichte dieser Gebiete bereits 
bewährte Bearbeiter gefunden hat, deren Ausführungen von vornherein 
Vertrauen verdienen. 

Eingehendere Betrachtung als der erläuternde Text, der immer nur 
Beilage ist und methodisch daher kaum viel Neues bieten kann, dürfen 
die Karten selbst beanspruchen. Aus doppeltem Grunde: Historische 
Karten, die ganz den Ansprüchen der Wissenschaft entsprechen, sind 
heute noch fast Unica, und zweitens eröffnen die vorliegenden Blätter 
ein großes, weitausschauendes Unternehmen und sind bestimmt, die 
Muster für viele folgende Karten zu werden. 

Der Maßstab 1 : 200000 ist dem für die geschichtlichen Karten 
der Rheinprovinz gewählten ähnlich (1 : 160000) und wird voraus- 
sichtlich für die Spezialkarten der historischen Atlanten der Zukunft 
typisch werden?. Er ist sehr zweckmäßig, denn er ermöglicht erstens, 
wenn nötig, die Aufnahme sämtlicher Ortschaften und läßt, zweitens, 
das Geländebild in seinen unveränderlichen Hauptzügen noch deutlich 
erscheinen, ohne das Auge durch allzuviele Einzelheiten zu verwirren. 


! Sie sollen in besonderen Bänden des Archivs f. österr. Gesch. als 
Abhandlungen zum hist. Atlas erscheinen. Ein solcher Band — XCIV, 1907, 
— ist bereits ausgegeben. 

? Für die Spezialkarten des geplanten geschichtlichen Atlas Bayerns 
ist derselbe Maßstab in Aussicht genommen. 

37* 


540 Kritiken. 


Stand der Kartenmaßstab einmal annähernd fest, so konnte bei einem 
österreichischen Atlas kein Zweifel sein, daß man als Unterlage für die 
Landgerichtskarte die bekannte, vom Wiener militärisch-geographischen 
Institute herausgegebene, Karte von Mitteleuropa wählen mußte. Bei 
Herstellung der Landgerichtskarte sind unverändert verwendet worden: 
der braune Terrain- und der blaue Gewässerstein, während die Namen- 
platte durch zahlreiche Neueintragungen von Signaturen, Grenzen, Orts- 
und Landgerichtsnamen stark überarbeitet wurde und schließlich eine 
rote Platte zum Überdruck für die jüngsten Grenzen neu hinzukam. 

Die Aufnahme von Geländedarstellung in geschichtliche Karten ist 
eine Neuerung Richters, dem rheinischen Atlas fehlt sie noch. Er ging 
bei ihrer Einführung von der Ansicht aus, daß der Lauf jeder historisch 
gewordenen Grenze sich irgendwie der Bodengestalt anschließt, daß 
also ohne Gelände ihr Verlauf nie ganz verständlich wird. Dem Grund- 
gedanken ist uneingeschränkt beizupflichten, und Richters Vorgehen wird 
hoffentlich für die Zukunft allgemeine Nachahmung finden, besonders 
da die Berechtigung seiner Forderung wohl nirgends einleuchtender 
vor Augen geführt werden konnte, als auf Karten aus einem Gebirgs- 
land, wie sie vorliegen. Man betrachte z. B. (Bl. 17, Pongau) die 
Grenzen der Landgerichte Rauris, Gastein, Großarl, die fast in ihrer 
ganzen Ausdehnung den talumschlieBenden Gebirgskämmen folgen und 
sie jede nur einmal für eine ganz kurze SH verlassen, um das Tal 
zu überschreiten. 

War die Wiedergabe des Geländes nach einer bereits vorhandenen 
Karte berechtigt, so ergeben sich m. E. durch die unveränderte Über- 
nahme des Flußnetzes aus derselben Vorlage schon gewisse beachtens- 
werte Schwierigkeiten. Es wirkt störend, wenn das Auge auf Karten, 
die zum guten Teile zur Veranschaulichung mittelalterlicher Grenz- 
beschreibung dienen sollen, überall kanalisierten Wasserläufen begegnet, 
(vgl. z. B. BI. 4: Inn, Bl. 5: Donau, BI. 9: Salzach), und besonders wenn 
längs dieser Flußläufe des 19. Jahrhunderts die alten Grenzen gezogen 
sind. Daß die ideale Forderung — Zurückverfolgung auch der Ver- 
änderungen, die die FluBläufe in historischer Zeit erfahren haben — in 
ihrem ganzen Umfange schwer erfüllbar ist, verkenne ich nicht, aber ein 
gewisser Ausgleich zwischen Theorie und den Geboten der Praxis wird 
sich bei gutem Willen finden lassen. Auf Bl. 10 (Admont) z. B. folgen 
schon jetzt an einer Stelle die Burgfriedsgrenzen dem alten gewundenen 
Flußlaufe, der hier neben dem kanalisierten eingetragen ist. Jedenfalls 
wird man der Frage der Darstellung der Flußläufe in Zukunft, wenn 
es sich um die Bearbeitung von weniger gebirgigen Landschaften als 
bisher handelt, größere Aufmerksamkeit schenken müssen. Eine erheb- 
liche Unstimmigkeit, die aus der vollkommenen Nichtbeachtung der hier 


~ — 


Kritiken. 541 


vorliegenden Schwierigkeit erwächst, ist mir aber auch auf einem der 
bereits herausgegebenen Blätter aufgefallen: Eine Grenzbeschreibung 
des Landgerichts am Straden erwähnt das Dorf Schirmdorf „das in der 
Mauer liegt“ (Erläuterungen S. 39); auf der Karte (Bl. 27a Luttenberg) 
fließt der Fluß etwa 5 km vom Dorfe entfernt. 

Die Schwierigkeiten, die sich beim Eintragen der Grenzen boten, 
sind im allgemeinen wohl glücklich überwunden, besonders der rote 
Überdruck, den die endgültigen Umfassungsgrenzen der einzelnen Teil- 
landgerichte empfangen haben, erleichtert das Verständnis der Karten 
ungemein. Nur mit dem Grundsatze der genau wagerechten Eintragung 
aller Landgerichtsnamen kann ich mich nicht befreunden, denn er er- 
schwert oft sehr das Lesen der Namen, die man bei seiner Befolgung 
nicht selten genötigt war, in zwei Absätzen zu drucken (vgl. z. B. Bl. 4: 
Pfarr-kirchen, Schär-ding, Mauer-kirchen, Bl. 5: Frei-statt, Wims-bach, 
Tillys-burg und andre Fälle mehr). Eine Eintragung der Namen in der 
Weise, daß sich die Richtung der Schrift der größten Ausdehnung der 
einzelnen dargestellten Gerichtssprengel anpaßt, würde m. E. zweck- 
mäßiger und übersichtlicher sein. 

Noch einen Wunsch möchte ich schließlich für die Zukunft aus- 
sprechen: Es würde die Benutzung des Atlas oft erleichtern, wenn man 
auf den vier Rändern einer jeden Sektion, wie das bei unseren deutschen 
Generalstabskarten üblich ist, Nummer und Namen der angrenzenden 
Blätter verzeichnet fände. 

Habe ich mich nicht in allen Punkten mit dem Vorgehen der Be- 
arbeiter der österreichischen Landgerichtskarte einverstanden erklären 
können, so möchte ich damit doch meine aufrichtige Anerkennung und 
Freude über das bedeutende Werk, dessen Anfänge vor mir liegen, nicht 
verdunkeln. Aber gerade weil ich seinen Wert zu schätzen weiß, schien 
es mir richtig, kleine Mängel, die dem aufmerksamen Benutzer begegneten, 


nicht zu verschweigen, um so vielleicht — und sei es auch nur in 
Einzelheiten — zur weiteren Vervollkommnung des Werkes beizutragen. 
Greifswald. F. Curschmann. 


Fritz Curschmann, Die Diözese Brandenburg. Unterstichungen 
zur historischen Geographie und Verfassungsgeschichte 
eines ostdeutschen Kolonialbistums. Leipzig, Duncker & 
Humblot 1906. XV u. 488 S., dazu zwei Kartenbeilagen. (Ver- 
öffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg). 

Die kirchliche Geographie Deutschlands ist bisher, wie wohl all- 
gemein in Fachkreisen anerkannt wird, von der Wissenschaft recht 
stiefmütterlich behandelt worden. So groß die Rolle gewesen ist, die 
die Kirche während des Mittelalters in Deutschland gespielt hat, so 


542 Kritiken. 


wenig hat man im allgemeinen noch für die Erforschung ihrer terri- 
torialen Ausdehnung und ihrer Organisation getan. Große Aufgaben, 
die zumeist über die Kräfte einzelner Bearbeiter hinausgehen und daher 
am besten von Akademien, Geschichtskommissionen oder Altertums- 
vereinen in die Hand genommen werden, harren hier noch der Lösung. 
So wird längst eine Zusammenstellung aller deutschen Klöster mit 
AbriB ihrer Geschichte und namentlich ihres Besitzes in Form eines 
praktisch angelegten Nachschlagewerkes als dringendes Bedürfnis emp- 
funden. Nicht minder notwendig erscheinen historische Geographien 
der 66 Diözesen, in die gegen Ende des Mittelalters die 10 deutschen 
Kirchenprovinzen zerfielen. Vorarbeiten dazu liegen ja namentlich in 
zahlreichen Zeitschriften- Abhandlungen vor; doch bedarf es überall 
noch sehr gründlicher archivalischer Forschungen, um den Schleier 
zu lüften, der über dem Werden der einzelnen Diözesen und ihrer 
inneren Einrichtungen liegt. 

Infolge einer Anregung Meineckes ist seit 1898 die umfassende 
Bearbeitung wenigstens dreier Diözesen in Angriff genommen worden: 
Brandenburgs durch Privatdozent Dr. Curschmann in Greifswald, 
Camins durch Professor Dr. M. Wehrmann in Stettin und Meißens 
durch Professor Dr. Becker in Dresden (früher in Waldenburg), der 
sich später vielleicht auch noch Merseburgs annehmen wird. Während 
die beiden zuletzt genannten Herren noch mitten in der Arbeit stehen, 
hat ersterer sein Werk über die Diözese Brandenburg bereits vor zwei 
Jahren der Öffentlichkeit übergeben und damit, obwohl er es bescheiden 
nur „Untersuchungen zur historischen Geographie und Verfassungs- 
geschichte“ nennt, einen vielversprechenden Anfang zur Erschließung 
der hierarchischen Organisation in Deutschland gemacht. Sein Buch 
darf bis auf das ganz gegen den Willen des Verf. fehlende Register 
ein Muster derartiger Arbeiten genannt werden, das einfach nach- 
zuahmen freilich der besondere Verlauf der Entwicklung und der ver- 
schiedene Zustand der Quellen nicht erlauben wird. , 

Den Kern des Buches bilden Kapitel IV und V über „die 8ußeren 
Grenzen des Bistums“, die sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert 
haben, und über „die innere Einteilung der Diözese“, die doppelter 
Natur war, indem einmal das ganze Gebiet für die bischöfliche Ver- 
waltung in 18 (bischöfliche) Sedes, dagegen für die neben dem Bischof 
vorhandenen Archidiakone in 6 Archidiakonate zerfiel: Brandenburg, 
Leitzkau (diese beiden die sogenannten „Alten Lande“ umfassend), 
Liebenwalde-Templin, Berlin, Stolpe-Angermünde, Bernau (in den 
„Neuen Landen“). Die Archidiakonate gliederten sich auch ihrerseits 
wieder, wenigstens zum Teil, in Sedes, die von den bischöflichen 
Sedes verschieden waren. Die auf kritischem Wege im einzelnen ge- 


Kritiken. 5483 


wonnenen äußeren Bistumsgrenzen, die Grenzen der bischöflichen Sedes 
und der Archidiakonate sind auch auf einer zusammen mit Rechnungs- 
rat Lettkow, Topograph im Topographischen Bureau des Großen Gene- 
ralstabs, entworfenen und von diesem gezeichneten Karte im Maßstab 
1 : 404000 veranschaulicht. Dagegen ist der Umfang der Kirchspiele, 
aus denen sich die Sedes und Archidiakonate zusammensetzen, nicht 
eingetragen; auch ist im Texte nicht versucht worden, sie festzustellen. 
Diese zwar gewiß auch in Brandenburg durchführbare, aber sehr zeit- 
raubende Arbeit würde das Erscheinen des Buches wesentlich ver- 
zögert haben, wie das Beispiel der Diözese Meißen lehrt, deren Be- 
arbeiter mit dieser Feststellung seit Jahren eifrigst beschäftigt ist. 
Da früher lange Zeit die Ansicht herrschte, daß die Archidiakonats- 
grenzen mit den Grenzen der alten slawischen Gaue zusammenfielen, 
so mußte C. auch den Gauen des von ihm behandelten Gebiets seine 
Aufmerksamkeit schenken! Die Ergebnisse seiner Untersuchungen 
and zum Teil diese selbst hat er in dem III. Kapitel „die Gaue das 
Bistums“ niedergelegt, zu dem die schöne, ebenfalls im Verein mit 
Lettkow entworfene Gau-Karte 1: 75000 gehört. Dieses Kapitel, 
das an dem Beispiele von Brandenburg die übrigens auch schon früher 
von anderen betonte Unhaltbarkeit der Annahme einer allgemeinen 
Übereinstimmung der Gau- und Archidiakonatsgrenzen nachweigt, be- 
deutet insofern einen Wendepunkt in der seit dem 18. Jahrhundert 
eifrig gepflegten Gauforschung, als C., den von Helmolt in seinem Auf- 
satze „Die Entwicklung der Grenzlinie aus dem Grenzsaume im alten 
Deutschland“ gegebenen Anregungen folgend, betont, daß die Gaue 
nicht durch Grenzlinien voneinander geschieden waren, sondern durch 
unwegsame Wald- und Sumpfgebiete. Will man also die Gaue richtig 
gegeneinander abgrenzen, so muß man sich den Zustand des Landes 
zur Slawenzeit vergegenwärtigen. Hinsichtlich der Sümpfe ist das 
verhältnismäßig leicht, schwer dagegen hinsichtlich der Wälder. Nur 
eingehende Bodenstudien, Beobachtung der noch vorhandenen Wald- 
reste, Verwertung der Flurnamen usw. können hier zum Ziele führen. 
Auf diese Waldrekonstruktion hat sich aber C., da sie eine Arbeit 
für sich darstellt, nicht eingelassen, so daß also seine Gauuntersuchungen 


1 Da S. 134 auf die Literatur zur Gaugeographie Brandenburgs 
nüher eingegangen ist, so sei der Vollständigkeit halber noch auf die nicht 
erwähnte Zollmannsche Karte hingewiesen, die auch einzelne der branden- 
burgischen Gaue verzeichnet: Ducatus Saxoniae Superioris, ut status ipsius 
antiquissimus fuerit per secula X priora, sc. post Chr. nat. ad ann. 1000 
usque, ex historiae Sax. monumentis compilatus et geographice designatus 
per Fridericam Zollmannum, in publicum emissus ab Homannianis heredibus 
Norib. a. 1732 (vgl. Adelung 42, 2). 


544 Kritiken. 


und seine Gaukarte bis zu einem gewissen Grade noch in der Luft 
schweben und weitere Forschungen herausfordern. Im allgemeinen 
darf ja angenommen werden, daß die zehn Gaue Moraciani, Cieruisti, 
Ploni, Zpriauvani, Heueldun, Vuucri, Riaciani, Zamcici, Dassia und 
Lusici, die Otto I. in der Stiftungsurkunde von 948 dem Bistum 
Brandenburg zuwies, richtig verteilt und ihre Grenzen auch richtig 
angedeutet sind. Im einzelnen aber bleibt die Bestimmung der Grenz- 
streifen noch abhängig von einer einst vorzunehmenden Rekonstruktion 
der alten Waldbedeckung. 

Die vom Verf. vorgenommene Festlegung der äußeren und inneren 
Grenzen der Diözese Brandenburg beruht hauptsächlich auf der Ma- 
trikel von 1459, dem sogenannten Prokurationsregister aus dem 
16. Jahrhundert und den Ertragslisten des Hufengeldes in den Neuen 
Landen, von denen die beiden letzteren, durch Notizen aus den ver- 
schiedenen Visitationsprotokollen ergänzt, im Anhange S. 391—484 
abgedruckt sind, und zwar übersichtlich in Tabellenform. Über 
die Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse, auf denen diese wich- 
tigen Quellen beruhen, handelt das umfängliche VI. Kapitel, das einen 
wertvollen Beitrag zu der noch wenig behandelten Diözesanverwaltung 
im allgemeinen darstellt. Wir erhalten hier eingehende Aufschlüsse 
über die Art, wie die Regierungsgewalt zwischen dem Bischof und 
den Archidiakonen geteilt war, über die Diözesansynoden, die bischöf- 
lichen Visitationen, die Stellung der Archidiakone (die in den Alter 
und Neuen Landen sehr verschieden war) und vor allem über die dem 
Bischof und den Archidiakonen zufließenden Steuern. Die bischöf- 
lichen Steuern zerfielen nach der Person der Leistungspflichtigen in 
zwei Gruppen: der Klerus zahlte für die Visitationen (genauer: für 
die Unterhaltung des Bischofs oder seines Vertreters während der 
Visitationsreisen) als Steuer vom Einkommen der geistlichen Stellen 
die sogenannte Prokuration (Steuereinheit das Frustum, „eine der 
Mark eigentümliche Münzeinheit“) und als außerordentliche Auflage 
(petitio, precaria) das subsidium charitativum oder caritatis, die 
Laien dagegen den Zehnt, an dessen Stelle in den Neuen Landen 
das Hufengeld trat. Auf der anderen Seite erhielten die Archi- 
diakone, die in den Neuen Landen vom Landesherrn präsentiert 
wurden und zu diesem als Kanzleibeamte, später auch Räte in ein 
näheres persönliches Verhältnis traten, als Steuern das synodaticum 
oder cathedraticum, das einen Teil des Nachlasses der im Archi- 
diakonate verstorbenen Pfarrer umfaßte und später aus einer Natural- 
in eine Geldabgabe umgewandelt wurde. 

Den im vorhergehenden besprochenen Kapiteln III bis VI, denen sich 
noch ein diplomatischer Exkurs über das Privileg Bischof Siegfrieds IL 


Kritiken. 545 


von 1216! und ein historisch-geographischer Exkurs über den teilweise 
einst die Grenze zwischen den Alten und den Neuen Landen bildenden, 
heute verschwundenen Wasserlauf „die Massowe“ beigesellen, sind zwei 
Kapitel über die äußere Geschichte des Bistums vorausgeschickt, 
das unter Otto I. 948 gegründet wurde, dann unter Heinrich II. ein- 
ging und schließlich im 12. Jahrhundert (1161, 1165) von neuem 
erstand. In diesen Kapiteln, die 126 Seiten des ganzen Buches um- 
fassen, gibt C. einen die gesamte Fachliteratur kritisch verwertenden 
und durch archivalische Forschungen über den bisherigen Stand der 
Wissenschaft hinausgehenden Überblick über die Slawenpolitik der 
Ottonen und Staufer. Auch hier bleibt im einzelnen für die Wissen- 
schaft, namentlich für die lokale Forschung, noch manches zu tun 
übrig.” Im allgemeinen sind wir aber auch hier ein tüchtiges Stück 

! Bestätigung aller Besitzungen und Rechte des Magdeburger Dom- 
kapitels in einer erweiterten Form der den gleichen Gegenstand behandelnden 
Urkunde Bischof Balderams von 1186. : 

? Daß die hier öfters genannten Wüstungen, ebenso wie die im Fol- 
genden und namentlich in den abgedruckten Quellen auftretenden unter- 
gegangenen Ortschaften, deren Lage als unbestimmbar bezeichnet wird, doch 
in den meisten Fällen mit nicht allzu großer Mühe nachgewiesen werden 
können, erscheint Ref. nicht zweifelhaft. Ein Beispiel möge zum Belege 
für diese Behauptung dienen: S. 117 erwähnt C. die Urkunde von 1161, in 
der u. a. bestimmt wird, daß der Pfarrsprengel der dem Praemonstratenser- 
stifte Gottesgnade geschenkten Kirche zu Jüterbog den Ort Jüterbog 
selbst, Dike, Rothe, Rutnizze, Rothwinesthorph , Brodesse und Ger- 
hardesthorph umfassen solle. Dazu bemerkt er in einer Anmerkung, „die 
sämtlichen Dörfer seien unter den angegebenen Namen heute nicht mehr 
nachweisbar.“ Drei davon sind es ohne weiteres; denn in seiner „Urkund- 
lichen Chronik der alten Kreisstadt Jüterbock und ihrer Umgebungen“ 
(Jüterbock, 1861), mit der Johann Carl Brandts „Kurze Geschichte der 
Kreisstadt Jüterbog“ (Jüterbog, 1840) S. 8 und 5 zu vergleichen ist, sagt. 
‘Carl Christan Heffter S. 28: „In der Umgegend erscheinen (zur Wenden- 
zeit) als damalige Dörfer ..... Dennewitz (SW bei Jüterbog) ..... 
Rutniss auf dem Feldschage Wentdorf beim neuern Rohrbeck (SW bei Jüter- 
bog O Dennewitz) stehend, Oehna (SSW Jüterbog) ..... , Bocho (S Jüter- 
bog) ..... ‚ Broiz oder Brodessa, die jetzige Pretschmark bei Neumarkt 
(der Ostvorstadt von Jüterbog), ein Dalmis auf der Wendemark beim 
neuern Fröden, das Dorf Zinna ...... Unter Gerhardesthorph ist natür- 
lich eines der Goersdorf zu verstehen, die früher immer Gersdorf geschrieben 
wurden, entweder Nieder-Goeradorf NW bei Dennewitz oder Hohen-Goers- 
dorf O Bochow SO Jüterbog. Beide liegen zu den anderen mitgenannten 
Ortschaften gleich günstig. Wegen Rothwinesthorph kann man schwanken, 
ob damit eine Wüstung, die entsprechend den anderen Orten in unmittel- 
barer Nähe Jüterbogs zu suchen wäre, oder das etwas abseits liegende 


546 Kritiken. 


vorwärts gekommen durch die Curschmannsche Arbeit, die großzügig 
angelegt, dabei aber auch vor der mühsamen Kleinarbeit nicht zurück- 
geschreckt ist, einige durchaus berechtigte Ausnahmen, die wir oben 
andeuteten, ausgenommen. Nur wer sich, wie C., mit Liebe auch in 
oft belanglos erscheinende Einzelheiten vertieft und hier Licht zu 
schaffen versucht, wird derartige, die Wissenschaft wirklich fördernde 
Arbeiten liefern können, wie sie „Die Diözese Brandenburg“ genannt 
zu werden verdient. 
Dresden. Dr. Beschorner. 


H. Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter 
Friedrich L: 1152—1158. Leipzig, Verlag von Duncker & 
Humblot 1908. Preis M. 24.—. 

Der vorliegende Band umspannt auf einem Raum von 660 Seiten 
exklusive Exkurse, Nachträge und Berichtigungen die Jahre 1152—1158 
Mitte, also kaum ein Fünftel der ganzen Regierungszeit Friedrichs. 
Wollte man sich danach den mutmaßlichen Umfang des vollendeten 


Reinsdorf SO Jüterbog gemeint ist, dessen Name sich sehr wohl von Rot- 
winsdorf über Roinsdorf zu Reinsdorf entwickelt haben kann. Den beiden 
Dörfern „Dieke und Rothe“ hat Heffter ein besonderes Kapitel seines Buches 
<S. 72—74) gewidmet, worin er aus mehreren Urkunden zu erweisen sucht, 
daß „Dieke offenbar der alte Name für Luckenwalde (NO Jüterbog) war“, 
und daß die Liesterndiekbrücke, die zwischen Kloster Zinna und Lucken- 
walde über das Aarfließ führt, ein Überrest der Rodung Liester-Diek, d. h. 
Klein-Diek — Rothe sei. Daß er bei Dieke das Richtige oder, vorsichtiger 
gesagt, vielleicht annähernd das Richtige getroffen hat, lehrt die von C. 
S. 118 verwertete und stückweise wiedergegebene Urkunde von 1183 über 
die Abzweigung der selbständigen Parochie Dieke; denn darin wird unzwei- 
deutig ausgesprochen, daß die villa, que vocatur Dicke, ganz nahe bei den 
beiden Dörfern gelegen habe, quarum una vocatur Hinrikestorph sive Walt- 
rikestorp, altera Rulestorp, d. h. bei Woltersdorf und Ruhlsdorf NO Lucken- 
walde. Die Erklärung der Lage von Rothe erscheint dagegen zu gekünstelt. 
Die Bestimmung dieses Ortes wird man wohl solange aussetzen müssen, bis 
sicherere Anhaltspunkte gefunden werden, als sie die bisherigen Urkunden 
bieten. Möglicherweise lag Rothe westlich nicht weit von Jüterbog entfernt, 
wo „die Wiesen und Äcker auf der linken Seite des Rohrteichs, die bis an das 
Neumärkter Tor gehen, Radeländer genannt werden“ (Schumann -Schiffner, 
Postlexikon, IV S. 393) — Wegen des einen alten Grenzhandelsplatzes 
Schezla(S. 4), dessen Lage unbekannt ist, möchte ich an das von G. Hertel, 
Die Wüstungen des Nordthüringgaus S. 487 erwähnte Suslove erinnern, das 
bei Alleringersleben O. Helmstedt angenommen wird, also zu der „wohl 
zwischen Bardowiek und Magdeburg vermuteten Lage“ recht gut passen 
würde. 


Kritiken. 547 


Werkes berechnen, so müßte es mindestens noch vier Bände von 
ähnlicher Stärke umfassen, ein Umfang, der demjenigen der Jahr- 
bücher Heinrichs IV. und V. von Meyer v. Knonau nicht nachsteht 
und hier wie dort denjenigen wenig willkommen sein dürfte, die den 
Zweck der ganzen Sammlung nicht lediglich in der Existenz eines 
zuverlässigen Nachschlagewerkes sehen. Doch soll über diesen Punkt 
mit dem Verfasser nicht weiter gerechtet werden, da er, wie im Vor- 
wort auch geschieht, unter allen Umständen für sich geltend machen 
kann, daß sein Buch vorläufig auch mit die noch fehlenden Regesten 
ersetzen muß. 

So leicht kann man sich aber nicht der Bedenken entschlagen, 
die sich inhaltlich gegen das Buch erheben. Wenn ein Autor alle 
paar Seiten die treffende Formulierung eines anderen statt des eigenen 
anzuführen hat, so setzt er sich dem Verdachte aus, daß ihm selbst 
das Treffen einigermaßen schwerfällt, und diesen Verdacht wird man 
hier nicht ungegründet finden. S. zitiert mit Vorliebe, und keineswegs 
immer so, daß er eine bestimmte eigene Stellung zu der angeführten 
Ansicht zu erkennen gäbe. So findet man, wo bei der Beurteilung 
Hadrians IV. in einem konkreten Falle seines Verhaltens sein Charakter 
überhaupt in Frage kommt, ein so problematisches Urteil wie dasjenige 
Haucks in seiner Kirchengeschichte angezogen (S. 324) ohne eine jetzt 
oder früher erfolgende kritische Bewertung dieses Urteils. Daß aber 
derartige Fälle nicht aus bloßer Lässigkeit, wie sie S. fernliegt, sondern 
einer gewissen kritischen Unsicherheit entspringen, muß man urteilen 
nach dem, was man noch sonst beobachtet. 

Man hat, wenn ich nicht irre, S. bereits von anderer Seite her 
den Vorwurf gemacht, daß seine Arbeit keine großen neuen Resultate 
gezeitigt habe; dies meines Erachtens mit Unrecht, denn dies ist nicht 
immer Schuld des Verfassers, wo notorisch kein jungfräulicher Boden 
vor ihm lag. Wenn aber nach dieser Auffassung die Aufgabe für S. 
wesentlich darin bestanden hätte, den bisherigen Stand des Wissens 
im einzelnen noch mehr zu klären und zu bereichern, so muß man 
doch auch da urteilen, daß nicht dasjenige geleistet worden ist, was 
geleistet werden konnte. Ja, man muß hier den Vorwurf erheben, 
daß nicht einmal die vorhandenen Vorarbeiten immer in angemessener 
Weise verwertet worden sind. Hierfür als ein Beispiel das eklatanteste 
von allen, die mir aufgestoBen sind. Bahnbrechend in gewissem Sinne 
oder mindestens äußerst instruktiv erschien 1903 auf dem Internatio- 
nalen Historischen Kongresse zu Rom der Vortrag H. Bresslaus über 
die kaiserlichen Denare Friedrichs I., worin überzeugend dargetan wird, 
daß erst nach der endgültigen Niederwerfung Mailands im Frühjahr 
1162 für Friedrich der Augenblick gekommen war wie überhaupt 


548 Kritiken. 


zur Aufrichtung eines absoluten Regimentes in der Lombardei so 
insonderheit auch zur eigenen, unmittelbaren Ausübung des Münz- 
regales. Die Kenntnis dieser Darlegungen hindert S. nicht, dem Be- 
richte über den im September 1155 gegen Mailand ergangenen Spruch 
des Hofgerichtes und über die im Zusammenhange damit erfolgte Über- 
tragung des Mailänder Münzregales auf Cremona (St. 3723) Folgendes 
hinzuzufügen (S. 375): „Vielleicht gehört in diese Zeit und in diesen 
Zusammenhang auch die Errichtung einer neuen kaiserlichen Münz- 
stätte in Como, wovon in einem leider undatierten Mandat Friedrichs 
die Rede ist.“ Zum Überflusse betont S. unter dem Texte noch selbst, 
daß diese Urkunde (St. 4559) „eigentlich in einem gewissen Wider- 
spruche zu St. 3723“ stehe — wenn man sie nämlich so datiert, 
trotzdem aber begnügt er sich hinsichtlich B.s mit der trockenen und 
noch mißverständlichen Notiz, daß dieser die Urkunde nach (== später 
als) 1162 setze. 

Nach solchen Erfahrungen mit der Verwertung fremder Resultate 
darf man billig auch nicht allzuviel eigene von S. erwarten. Und in 
der Tat kann ich nach meinen Beobachtungen nur sagen, daß er sich 
die Gelegenheit zu kleinen Berichtigungen und Nachträgen vielfach 
entgehen läßt; mitunter selbst da, wo er sich eigener neuer Beobach- 
tungen erfreut, indem er diese nicht vollständig ausschöpft. 

Nach alledem wird sich S. bei diesem Bande wohl im wesent- 
lichen an demjenigen Verdienst genügen lassen müssen, das bloßer 
Fleiß begründet. Anerkennenswert erschien mir die gesunde Unbe- 
fangenheit des politischen Urteils, die beispielsweise bei Bewertung 
des Konstanzer Vertrages die noch neuerdings beliebte schiefe Frage- 
stellung vermeidet, wer von beiden Kontrahenten dabei übervorteilt 
wurde Aber wenn hiernach die Stärke der Arbeit mehr in der Dar- 
stellung als in der Forschung zu suchen wäre, so sind doch auch da 
wieder Einschränkungen am Platze. 

Nordhausen a/H. Carl Schambach. 


Alexander Cartellieri, Philipp I. August, König von Frank- 
reich. Band II: Der Kreuzzug (1187—1191). Mit vier Stamm- 
tafeln. Leipzig, Dyksche Buchhandlung (und Paris, librairie H. 
Le Soudier), 1906. 8°. XXXI u. 360 8. M. 10. 

Der zweite Band von Cartellieris Biographie des französischen 
Königs Philipp August entspricht dem ersten in der äußeren Anlage 
wie an Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Arbeit und an detaillierter 
Darstellungsweise (vgl. meine Anzeige des ersten Bandes -in dieser 
Zeitschrift III, 108ff. und VI, 399ff.). Inhaltlich aber nimmt er eine 
Sonderstellung ein, sofern er uns aus dem Rahmen der französischen 


Kritiken. 549 


Geschichte herausführt und lediglich der Tätigkeit des Königs und 
der Franzosen auf dem dritten Kreuzzug gewidmet ist. Es klingt wie 
eine Art von Entschuldigung, wenn der Verf. darüber im Vorwort 
sagt: „Es war zunächst nicht meine Absicht, mich eingehender mit 
dem Kreuzzuge zu beschäftigen, da ich glaubte, mit einer Nachprüfung 
der bekannten neueren Werke auskommen zu können. Sehr bald 
zeigte es sich aber, daß die bisherige Forschung und Darstellung gar 
nicht ausreichten, um ein tieferes Verständnis der Absichten Philipp 
Augusts zu gewinnen, und es ergab sich die Notwendigkeit umfang- 
reicher Arbeiten, die mit der sonstigen Geschichte des Königs in 
keinerlei Zusammenhang stehen.“ Da das Buch aber laut Titel nicht 
eine französische Geschichte zur Zeit Philipp Augusts, sondern eine 
Biographie des Königs darstellen will, wird man sich die Digression 
gern gefallen lassen. In ausführlicher, manchmal wohl allzu minu- 
tiöser Darstellung wird zunächst die Vorgeschichte des Kreuzzugs klar- 
gelegt, von den Steuerordnungen der Jahre 1146 und 1166 an bis 
zum Aufbruch von Philipp August und Richard Löwenherz im Sommer 
1190; besonders eingehend werden dabei die französisch-englisch-päpst- 
lichen Beziehungen seit dem Fall Jerusalems von 1187 untersucht. 
Dann folgt in einem zweiten Teil ebenso der Kreuzzug selbst, vom 
Abmarsch der beiden Könige aus Vézelay in der Bourgogne (Anfang Juli 
1190) bis zur Wiederankunft Philipp Augusts in Paris (27. Dezember 
1191). Das Ganze will und soll natürlich keine allgemeine Geschichte 
des dritten Kreuzzuges sein, bringt aber doch alles, was mit der 
Tätigkeit der Franzosen und Engländer bis zur Rückfahrt Philipp 
Augusts zusammenhängt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ereignisse 
in Messina (September 1190—April 1191) und die Belagerung und 
Einnahme von Akkon (August 1189—Juli 1191). Zugleich mit 
Philipp August, der am 3. August 1191 von Tyrus abfuhr, verlassen 
auch wir wieder das Heilige Land, um zum Schluß noch den Ver- 
handlungen beizuwohnen, die der König in den drei letzten Monaten 
des Jahres in Italien mit Coelestin III. und Heinrich VI. führte. Doch 
sei erwähnt, daB der Verf. inzwischen in der Historischen Zeitschrift 
101 S. 1ff. als Fortführung seiner Studien einen anziehenden Aufsatz 
über Richard Löwenherz im Heiligen Lande (1191—92) veröffent- 
licht hat. 

Über Einzelheiten in der Darstellung soll hier nicht lange ge- 
rechtet werden. Es kann nicht ausbleiben, daß bei einem solchen 
Werke der einzelne dies oder das etwas anders gewandt oder be- 
handelt sehen möchte. Warum z. B. in dem S. 110 erwähnten Ver- 
trag der beiden Könige vom Juli 1190 die Abmachung, wonach der- 
jenige, der zuerst in Messina ankäme, unter allen Umständen auf den 


550 Kritiken. 


anderen zu warten habe, nur ein Teil einer allgemeinen Bestimmung 
(überhaupt alles gemeinsam zu machen) sein soll, ist nicht recht ab- 
zusehen, da doch Gründe genug vorhanden waren, warum man zunächst 
einmal gerade auf ein gemeinsames Vorgehen in Messina Wert legen 
mußte. Vielleicht hätte auch über Richards Eroberungspläne in Sizilien 
etwas genauer und mehr im Zusammenhang gesprochen werden können;. 
sie werden S. 136, 139f., 142 mehr gelegentlich angedeutet als wirk- 
lich gewürdigt und bildeten natürlich den eigentlichen Grund, wesbalb 
Philipp August nach dem mißglückten Abfahrtsversuch vom 23, Sep- 
tember 1190 (S. 131) noch über sechs Monate in Messina blieb. Daß 
Philipp August dabei den König Tankred von Sizilien gegen Richard 
aufgehetzt habe, ist eine Nachricht, die S. 141f. ohne stichhaltige 
Erwägungen abgelehnt wird, mir aber durchaus glaublich erscheint. 
Anderes sind Äußerlichkeiten: S. 83, Aufhebung des Saladinszehnten, 
lies „Sommer 1189“ (statt 1190); S. 135 scheint der Verf. in einem 
Bespucken keine Tätlichkeit zu sehen; S. 240—246 wird die Dar- 
stellung unterbrochen durch eine lange Erörterung der Quellen über 
die Gründe der Rückreise Philipp Augusts, was wohl gewiß besser 
in einem Exkurs geschehen wäre, u. dgl. m. Aber durch solche Einzel- 
heiten soll dem Dank über die sorgfältige und gewissenhafte Arbeit 
kein Eintrag geschehen. Das bunte Bild der Kreuzfahrt der beiden 
feindlichen Könige ist zu geschlossener und anschaulicher Darstellung 
gekommen. Insonderheit tritt die staatsmännische Überlegenheit des 
französischen Königs über den militärisch nicht unfähigen (S. 136 bis 
139, 197), aber unbeständigen, ruhmrednerischen, an &uBerem Glanz 
und Flimmer Freude und Genüge findenden König von England — 
in dem man sich hüten muß, einen Engländer sehen zu wollen 
(Historische Zeitschrift 101, S. 2) — klar hervor. Die gedruckten 
Quellen dürften wohl vollständig verwertet sein. Aus ungedrucktem 
Material werden uns in den Beilagen wieder einige Stilübungen aus 
dem schon im vorigen Band herangezogenen Wiener Briefsteller sowie 
eine Londoner Fortsetzung des Wilhelm von Tyrus von 1217 mit- 
geteilt, aber beides nur als spätere Stimmungsbilder, nicht als Quellen- 
berichte. Dagegen sei hier angemerkt, daß A. Luchaire in einer An- 
zeige des vorliegenden Bandes noch auf einige andere ungedruckte 
Akten aufmerksam gemacht hat (Revue historique 93, S. 401— 403). 

Von den anderen Beilagen (d. h. kritischen Exkursen) interessiert 
besonders die vierte, über die Kreuzzugsurkunden der Sammlung Cour- 
tois. Diese vielbesprochene und vielberufene Sammlung von über 2000 
unbekannten Kreuzzugsurkunden tauchte in den dreißiger Jahren des 
vorigen Jahrhunderts unter einigermaßen verdächtigen Umständen bei 
einem Herrn Courtois auf, der damit glänzende Geschäfte machte. 


Kritiken. 551 


Über die Frage, ob die (zum großen Teil noch immer nicht veröffent- 
lichten) Urkunden echt oder gefälscht seien, hat sich alsbald ein großer 
Streit erhoben. Die Literatur darüber stellt Cartellieri vollständig 
zusammen, auch einige neue Verdachtsgründe bringt er vor. Sie 
ließen es ihm ratsam erscheinen, von einer Benutzung der Urkunden 
in seiner Darstellung abzusehen; dennoch aber will er eine eigentliche 
Entscheidung in der Echtheitsfrage nicht treffen. Man wird ersteres 
begreiflich und richtig finden, das Fehlen einer systematischen Unter- 
suchung — soweit sie heute möglich ist — aber doch etwas bedauern. 
Ein wirklich abschließender Nachweis der Unechtheit der Urkunden 
ist bis zur Stunde noch nicht geliefert worden. Allerdings meint jetzt 
Adolf Schaube, der die Sammlung noch 1906 in seiner Handels- 
geschichte der Romanischen Völker als echt benutzt hat (vgl. daselbst 
S. 108), einen positiven Beweis der Fälschung in einigen Fällen ge- 
führt zu haben (Historische Zeitschrift 101, S. 168—171). Doch muß 
ich gestehen, daß auch er mir noch nicht zum Ziele gelangt zu sein 
scheint; mit zwei unstimmigen Datierungen, die der Diplomatiker ein- 
fach mit der Annahme einer Uneinheitlichkeit aufzulösen vermag, wird 
man hier doch nicht auskommen. Eher könnte man fragen, ob denn 
die Beweislast in der ganzen Sache nicht vielmehr bei dem liegt, der 
diese so spät, so massenhaft und zu genealogischen Zwecken auf den 
Markt geworfenen Urkunden als echt verwerten will. 

Der Band, von dem wir hiermit in der Hoffnung auf baldige 
Fortsetzung Abschied nehmen, ist pietätvoll dem Andenken unseres 
früh verstorbenen Fachgenossen Theodor Ludwig gewidmet. 

Straßburg i. E. Robert Holtzmann. 


H. Koch, Geschichte des Seidengewerbes in Köln vom 13. 
Ä bis zum 18. Jahrhundert. Staats- und sozial-wiss. Forschungen. 
Herausgeg. v. G. Schmoller und M. Sering. Heft 128. Leipzig, 
Duncker & Humblot 1907. Teil I zugleich Bonner Dissertation. 

124 S. (M. 3,20.) 

Der Verfasser gibt zuerst einen Überblick über die Entwicklung 
des Kölner Seidengewerbes vor seiner zünftischen Organisation. Die 
Anfänge sind unbekannt. Der Bedarf der Kirchen seit dem 11. Jahr- 
hundert und der gesteigerte profane Luxus seit dem Ende des 12. 
regten zur Emanzipation in der Versorgung mit Seidenwaren vom 
Orient und vom europäischen Süden an, und so kamen in Köln 
während des 12. Jahrhunderts zuerst Seidenstickerei und Goldspinnerei 
auf, die während der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch 
Spinnerei und Weberei ergänzt wurden. — Die Sticker waren seit 
1397 als Wappenstickerzunft organisiert. Die Seidenfärber bildeten 


552 Kritiken. 


um die gleiche Zeit eine Zunft mit den Leinfärbern. Die Weberinnen 
schlossen sich 1437 zusammen, 1456 die Spinnerinnen, die aber von 
jenen immer bis zu einem gewissen Grade als Lohnarbeiterinnen ab- 
hängig blieben. Neben den Frauen beteiligten sich im 15. Jahr- 
hundert mehr und mehr auch Männer an dem Gewerbe, teils direkt, 
teils nur als Verkäufer der von ihren Frauen hergestellten Fabrikate. 
Aus diessm Umstande erklärt sich m. E. vor allem die kapitalistische 
Tendenz im Kölner Seidengewerbe, die Verf. auf Seite 47 betont. 
Es mußte selbstverständlich z. B. die Frau des bedeutenden Groß- 
kaufmanns Liblar (s. unten) ganz besonders fähig zum Bezuge großer 
Mengen Rohseide sein. (Verf. berechnet allerdings die 2—3000 „Gulden“, 
die 4—6 Hauptseidmacherinnen dazu ausgäben, mit 18—27 000 Reichs- 
mark zu hoch. Es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um ober- 
ländische Gulden. Dann wäre der Wert der Ausgabe gleich etwa 
10 200—15 300 Rm., aber selbst bei dem teuersten, dem bescheidenen 
Gulden nur gleich 14—21 000 Rm.) 

Die Zunftbriefe des 14. und 15. Jahrhunderts mit ihren viel- 
seitigen Bestimmungen, die der Verf. ausführlich erörtert, wurden im 
Jahre 1506 zu dem sog. Transfixbriefe zusammengefaßt, der Weberei, 
Spinnerei und Färberei des ganzen Gewerbes zu einer einzigen Zunft 
vereinigte. Im 16. Jahrhundert vollzog sich darin ein Umwandlungs- 
prozef. Er wird verursacht durch die Konkurrenz der an zahlreichen 
anderen Orten entstehenden Industrie; in Köln selbst siedelten sich 
Emigranten an, durch die vollkommenere Maschinen (Mühlwerke) in 
die Spinnerei eingeführt wurden, die sie außerdem mit Färberei kom- 
biniert betrieben. Diese Neulinge ließ der Rat auch als Konzessio- 
näre neben den alten, in die Zunft gezwungenen Meistern zu, die sich 
jenen naturgemäß feindselig entgegenstellten. Die Weberei ließ die 
Herstellung von Stoffen größtenteils fallen; sie wurde Band- und 
Posamentenproduktion, für die im Jahre 1659 eine neue Zunft ge- 
bildet wurde. Die dazu neu eindringenden, Menschenkraft ersparenden 
Bandstühle wurden von Zünften und Rat bekämpft, und so kam es, 
daß das Kölner Seidengewerbe von dem an anderen Orten überholt wurde, 
wo man sich wirtschaftspolitisch von moderneren Gedanken leiten ließ, 
wie in Zürich, Basel, Hanau, Frankenthal und in den niederländischen 
Städten. Es wurde zu Ende des 18. Jahrhunderts bedeutungslos, und 
seitdem entwickelte sich zur rheinischen Seidenstadt: Krefeld. 

Verschiedene Annahmen des Verfassers dürften nicht ganz ein- 
wandfrei oder auch zu ergänzen sein.! Man muß z. B. mit der, daß 


: Die folgenden ergänzenden Tatsachen habe ich bei der systematischen 
Durchsicht des Kölner Stadtarchives erst gefunden, nachdem der Verf. seine 
Arbeit bereits abgeschlossen hatte. 


Kritiken. | 553 


Seeschiffe immer bis Köln gegangen seien (S. 2), sehr vorsichtig ver- 
fahren. Bei der Zusammenstellung der Quellen zur Kölner Handels- 
geschichte habe ich wenigstens für das 14. und 15. Jahrhundert keine 
unbedingt sichere Spur eines direkten Seeschiffverkehrs der Stadt finden 
können. Stets sind es Flußschiffe, auf denen die Ware kommt und 
geht, und unten an der Rheinmündung, unter dem Zwange des Dord- 
rechter Stapels, aber wohl auch unter dem der widrigen Stromver- 
hältnisse, erfolgte die Umladung. Seeschiffe werden nur als seltene 
Ausnahme auf der Rhede von Köln erschienen sein. 

Der Verf. nennt als Hauptabsatzplätze für die Kölner Seiden- 
waren Frankfurt und Straßburg, und erst seit dem Ende des 16. Jahr- 
hunderts seien Leipzig und Naumburg hinzugetreten (S. 21 und 61). 
Die Handelsbeziehungen zwischen Leipzig und seinen Nachbargebieten 
und Köln sind aber bereits seit Ende des 14. Jahrhunderts nicht un- 
bedeutend gewesen. Schon 1376 werden meißnische Kaufleute bei 
Köln bekümmert (Briefbücher 1, 72a), und dieses korrespondiert im 
15. Jahrhundert mehrfach mit Leipzig in Handelsangelegenheiten; so 
warnt es dieses z. B. 1414 vor dem Verkehr mit Aachen (Brb. 5, 82a). 
Es benachrichtigt seine auf der Messe weilenden Kaufleute genau wie 
die auf den Märkten von Bergen op Zoom oder Antwerpen über die 
Pläne seiner Feinde gegen ihre Güter (1489: Brb. 36, 258a). Kölner 
Güter werden im Jahre 1415 in Thüringen für meißnisch gehalten 
(Brb. 5, 131b). Die Leipziger Messen sind Zahlungsort für Kölner 
Kaufleute (1449: Briefeingänge; 1473: Brb. 30, 246). Diese haben 
aber auch in Leipzig ständige Faktoren, wie z. B. Peter Moelner 
seinen Verwandten Martin Moelner (1473: Brb. 30, 9b) oder Hein- 
rich Liblar den Johann van Gülpen (1488: Briefeingänge). Liblars 
Frau, Stingin, ist Seidenmacherin (Koch S. 116). Es ist sehr : 
anzunehmen, daß er deren Fabrikate auch nach Leipzig brachte. 
Dort und in Halle tritt aber auch der mit ihm verwandte Seiden- 
großhändler Johann Liblar auf (1488: Briefeingänge bez. 1494: 
Brb. 38, 137a), ebenso die Boele’s, von denen Johann als Seiden- 
verkäufer vorkommt (1473: Brb. 30, 24b; ebd. 33, 165b). 

Als Bezugsorte für Rohseide nennt Verf. Venedig und Brügge 
(S. 21,31 und 61). Vor allem ist hier aber auch Messina hervorzuheben. 
Dort haben z. B. der von Koch (8. 116) erwähnte Großhändler Alf 
van der Burg und nach ihm seine Witwe Faktoreien, von wo aus sie 
Seide direkt erhalten, die zum Teil über Brügge geht (1469 und 73: 
Brb. 30, 1a. 2b). In Brügge wird allerdings auch „gute messinische“ 
Seide durch Kölner von Italienern gekauft (1462: Brb. 26, 205b). 
Die von Koch (8. 63) nach Heyd und Geering übernommene Ansicht, 


daß sich der Ausdruck „metzenese si jden“ auf Morea- (Messene!) 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 38 


554 Kritiken. 


seide beziehe, ist demnach m. E. unrichtig. Gemeint ist eben Seide 
von Messina. Die eben genannte Margareta van der Burg setzt auch 
seidene Gewebe und Taffet in den Niederlanden ab (1471: Brb. 30, 
55b), die seit 1397 auch sonst als Markt dafür bezeichnet werden. 

Dem Zweifel des Verf. an Geerings Annahme, daß die nach 
Köln eingeführte Rohseide vollständig vom lokalen Bedarf aufgesogen 
worden sei (S. 62), kann man sich anschließen. Sie wurde tatsächlich 
zum Teil auch wieder exportiert, aber nicht nur nach den Nieder- 
landen, sondern auch nach London, wo sie z. B. Johann und Hermann 
Blitterswich im Jahre 1492 an verschiedene Frauen verkaufen (Brb. 
37, 367a). Da sehr zu vermuten ist, daß dies Seidspinnerinnen oder 
-weberinnen waren, so würde diese Tatsache allerdings zugleich einer 
Behauptung Kochs, widersprechen, daß England im Mittelalter außer 
der Seidenstickerei noch kein Seidengewerbe gehabt hätte (S. 67). 
(Er setzt erklärend hinzu: es „war ja überwiegend Agrarstaat.‘“ 
Welcher größere Staat ist das übrigens bis ins 19. Jahrhundert hinein 
nicht gewesen? Eine Erklärung für diese angebliche industrielle Lücke 
Englands gibt dieser Satz also nicht.) 

Als Beispiel dafür, daß Köln auch in der Zeit, da es selbst eine 
blühende Seidenindustrie bereits hatte, noch fertige Stoffe bezog, führt 
Verf. nur Import aus Antwerpen im Jahre 1506 an (S. 62). Es 
läßt sich aber ergänzend nachweisen, daß die Kölner besonders auch 
in Italien kauften, z. B. in Lucca (1391. Urkunde 4429) und Venedig. 
So hat Konrad Rummell 1463 im Mainzer Kaufhaus zahlreiche seidene 
Meßgewänder, ferner 21 € Stick- und 37 & Wirkseide aus letzterer 
Stadt liegen (Brb. 26, 218f.). Johann von Kerpen unterhält in seinem 
Kram in Frankfurt ein Lager von seidenen venetianischen Kappen 
(Bonetten) und Tüchern (1500: Handelsakten: Frankfurter Messe). 
Frankfurt diente nicht nur als Absatzort (S. 61), wohin die Kölner 
Seidenmacherinnen oder ihre Männer zogen, um in ständig gemieteten 
Läden auf der Messe ihre Stoffe und Bänder zu verkaufen. Kölner 
kauften vielmehr dort auch seidene Stoffe und Garn ein (1496: Handels- 
akt. Seidenhandel) und schickten sie unter Ausschaltung Kölns weiter 
(z. B. nach Lübeck: 1487. Brb. 36, 46a). 

Schließlich treten auch die Nürnberger in Köln als Seidenhändler 
auf, sie müssen aber entgegen ihren sonstigen Freiheiten von Seide 
Akzise zahlen (1484: Handelsakten; Zoll zu Köln). 

Das Verbot des Feilhaltens von Seide auf den Straßen ist nicht 
erst 1529, sondern bereits im 15. Jahrhundert nachweisbar (S. 62; 
Verfassungsakten). 

Für die Entwicklung des Kölner Seidengewerbes in neuerer Zeit 
ist der Umstand interessant, daß die Kölner Kaufleute im 17. und 


Kritiken. 555 


18. Jahrhundert, als das Gewerbe in ihrer Stadt bereits sehr nieder- 
ging, im bergischen Lande und zwar besonders in Elberfeld die Ent- 
wicklung der Seidenindustrie fördern halfen, dort als Verleger auf- 
traten und die Produkte dann u. a. auf der Leipziger und Braun- 
schweiger Messe absetzten (Staatsarchiv Düsseldorf. Kurköln. Akten). 

Zur Abwanderung der Seidenindustrie haben auch konfessionelle 
Gründe geführt, hinter denen sich allerdings wirtschaftliche versteckten. 
1714 wurden so 14 wohlhabende evangelische Fabrikanten aus Köln 
vertrieben, von denen mehrere in Mühlheim am Rhein blühende Seiden- 
manufakturen begründeten.! Der Verf. deutet diesen Vorgang, den 
er nur auf zwei Seidenfabrikanten: Andreae (nicht Andrelli!) und 
Mühling bezieht, kurz an (S. 91). Die Auswanderer ließen bei Kölner 
Handwerkern Seidenband weiter weben und vertrieben es von Köln 
aus (Seidhandel 1720). Mülheim hatte aber schon vorher Seiden- 
industrie; denn im J. 1702 ersuchten die Kölner Seidenfabrikanten 
den Rat um die Erlaubnis, nach Antwerpener und Mülheimer Manier 
färben zu dürfen, da sie sonst auf den Märkten im Osten aus dem 
Felde geschlagen würden (ebd.). 

Nichts destoweniger ist das Buch Kochs ein interessanter Beitrag 
zur Geschichte des Kölner und des rheinischen Gewerbes. Es ist 
wichtig deshalb, weil es die bedeutendste Seidenindustrie Deutschlands 
im Mittelalter behandelt. Es gewinnt außerdem an Wert dadurch, 
daß der Verf. nicht versäumt, die an andern Orten bestehenden Zu- 
stände zum Vergleich heranzuziehen. — Vielleicht hätte sich aber die 
Klarheit der Darstellung durch eine mehr systematische Disposition 
besonders der die Zeit bis 1506 schildernden Teile erhöhen lassen. 
Der Druck der Beilagen (S. 93—124) entspricht ferner nicht völlig den 
gegenwärtig bei der Wiedergabe von Quellen herrschenden Grundsätzen. 

Köln. Bruno Kuske. 


Dietrich Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit. 2 Bde, 381 u. 418 S. 
8°. Berlin 1907, S. Mittler & Sohn. 

Nicht ohne eine gewisse Verwunderung habe ich die beiden Bände 
zu lesen begonnen, aber zugleich mit freudiger Zustimmung. Verwun- 
derung erregt, daß jemand, der mitten in der Forschung steht und 
die ungeheuren Schwierigkeiten solcher Zusammenfassung ihrer viel- 
seitigen Ergebnisse kennt, den Mut faßt zu solcher Darstellung. 
Freude aber erfüllt mich darüber, daß es geschehen. 


! s. ausführlich darüber die neuerdings erschienene Arbeit von L. 
Schwering, Die Auswanderung protestantischer Kaufleute aus Köln nach 
Mühlheim a. Rh. im Jahre 1714. Westdt. Zschr. f. Gesch. u. Kunst XXVI 
Heft IT. Trier 1907. S. 194—260. 

38* 


556 Kritiken. 


Es muß ja geschehen, wenn wir nicht die breiten Schichten 
unseres Volkes des Segens berauben wollen, der aus der einheitlichen 
Darstellung der welthistorischen Zusammenhänge erwächst. Auch die 
Forschung selbst hat solchen Versuch oder solche Versuche dringend 
nötig. Solche Versuche. Denn es wäre nur zu begrüßen, wenn nun 
von anderem Standpunkte, von einer anders denkenden Persönlichkeit 
ein ähnlicher Versuch gemacht würde. 

In der Einleitung rechtfertigt Schäfer sein Unternehmen. Ich 
trete seinen Ausführungen in allen Hauptpunkten bei. Historische 
Vorstellungen sind ein wichtiger, oft entscheidender Faktor in den 
politischen Kämpfen der Völker. Karl der Große und Friedrich Bar- 
barossa schritten durch unsere Reihen, als wir darum kämpften, das 
Deutsche Reich aufzurichten. Unter ihrer Führung haben wir den 
Widerstand des Partikularismus an Stellen überwunden, an denen er 
sonst vielleicht kaum zu besiegen gewesen wäre. Napoleon IIL würde 
nie an die Spitze Frankreichs gehoben sein, ohne die Zauberkraft seines 
Namens und der Erinnerungen an den Gewaltigen, der ihn zuerst auf 
Frankreichs Throne getragen. Mit vollem Recht betont deshalb Schäfer, 
wie notwendig es ist, „die Vorstellungen, die in einem Volke von 
seiner Vergangenheit leben, zu bereichern, zu vertiefen und zu läutern“. 
Es ist darin der letzte und größte Gewinn historischer Arbeit gegeben, 
und bei aller Blüte der historischen Einzelforschung in Deutschland 
sind die Werke nicht zahlreich, die sich solche Ziele stecken, und was 
vorhanden ist, findet nicht den rechten Einfluß. Trotz der Verbreitung 
namentlich mancher biographischen Werke und der Tätigkeit lokal- 
geschichtlicher Vereine ist das historische Interesse und Verständnis 
in unserem Volke nicht so kräftig, wie es zu wünschen wäre. Be- 
‚zeichnend war mir immer, daß Theodor Mommsens Römische Geschichte, 
das Werk, das vielleicht am lebendigsten in den Kampf der Elemente 
einführt, welche den Staat eines großen Volkes werden und vergehen 
lassen, und das zugleich in einer so packenden und oft die höchste 
Vollendung erreichenden Form geschrieben ist, selbst unter den Stu- 
dierenden der Geschichte meist nur träge Leser findet, wenn nicht ein 
unmittelbarer Anlaß dazu nötigt. So begrüße ich denn auf das Leb- 
hafteste Schäfers Versuch, das historische Bedürfnis der gegenwärtigen 
Generation zu wecken und ihren Blick für die Entwicklung der staat- 
lichen Ordnungen, in denen sie lebt, zu schärfen und zu erweitern. 

Entwicklung der staatlichen Ordnungen der Gegenwart: das ist 
der Kern des Buches. Altertum und Mittelalter werden nicht ge- 
schildert. „Eine Weltgeschichte“, meint Schäfer, „die als erstes Er- 
fordernis einen unter den Völkern der Erde bestehenden Zusammen- 
hang voraussetzt, kann erst einsetzen mit dem Zeitpunkte, da es 


Kritiken. 557 


Menschen gab, deren Blick die gesamte Erde zu umfassen anfing. Das 
ist vor den sogenannten Entdeckungen nicht der Fall gewesen.“ Ich 
kann mich dieser Erwägung nicht ohne weiteres anschließen, aber 
ohne Zweifel sind Gründe genug vorhanden, die es rätlich machen, 
den Überblick über die Geschichte der Völker, der uns die Zustände 
der Gegenwart verstehen lassen soll, nicht durch die früheren Jahr- 
hunderte zu belasten. Die Aufgabe ist wahrlich auch in dieser Be- 
schränkung schwer genug, und es ist zu bewundern, daß die Lösung 
gleich beim ersten Wurfe in so hohem Maße gelungen ist. Gewiß, 
es sind nicht alle Abschnitte gleich vollkommen. Auch Versehen be- 
gegnen, doch sind mir nur ganz einzelne aufgestoBen. So heißt es 
11, 182 in der Schilderung des Vereinigten Landtags irrtümlich: „Mit 
Mühe ward das nötige Geld erlangt“. Der Landtag bewilligte die 
Anleihe aber nicht, die den Hauptgegenstand der Verhandlungen bil- 
dete. Im Zorn darüber ließ der König die schon begonnenen Arbeiten 
an der Eisenbahn augenblicklich unterbrechen, damit die Provinz 
Östpreußen recht nachdrücklich die Folgen der Abstimmung ihrer Ver- 
treter fühle. Irrig ist auch, daB der Vereinigte Landtag nur in der 
einzigen Tagung des Jahres 1847 zusammengetreten sei, im April 
1848 ist er zum zweiten Male berufen worden. Aber im ganzen ist 
es schlechthin zu bewundern, mit welcher Sicherheit Schäfer den un- 
geheuren Stoff der historischen Entwicklung all der Völker von der 
Zeit der Renaissance bis zur Gegenwart beherrscht. Entlegene Einzel- 
heiten stehen ihm zur Verfügung, um den Gang der Dinge zu ver- 
anschaulichen und Personen und Zustände zu charakterisieren. 

Die Sprache ist knapp und klar; nur hier und da ist ein Aus- 
druck fehlgegriffen. Die Auswahl des Stoffes ist durch den Gedanken 
beherrscht, daß die Entwicklung des Staates und seiner Ordnungen den 
Kern aller Geschichte bildet. Die Wichtigkeit des wirtschaftlichen und 
des geistigen Lebens, alles dessen, was man unter Kultur versteht, 
wird nicht unterschätzt, aber diese Dinge bilden doch nicht den eigent- 
lichen Gegenstand der Darstellung. Auch darin trete ich Schäfer ganz 
bei. Will man die politische Entwicklung einer so großen Periode 
erfassen, so können die Wirtschaftsgeschichte und die Kulturgeschichte 
mit ihren mannigfaltigen Gebieten nur soweit berücksichtigt werden, 
als es notwendig ist, um die Kräfte und Bedürfnisse zu bezeichnen, 
welche die politischen Veränderungen herbeiführten oder beherrschten. 

Der erste Band führt von der Reformations- und Entdeckungs- 
zeit bis zum Siebenjährigen Kriege, der zweite von dessen Ende bis 
zur Gegenwart. 

Der erste Band gliedert sich in zwei Bücher, deren erstes S. 1—230 
die Einleitung, dann in zwei Kapiteln die Entdeckungen und die staat- 


558 Kritiken. 


liche Neugestaltung Europas in den letzten Dezennien des 15. und der 
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts schildert. Wir hören von der Zer- 
splitterung Italiens, von der Bedeutung der Eidgenossenschaft und vor 
allem von der Verbindung der Habsburgischen Monarchie mit Burgund 
und Spanien. Das dritte Kapitel behandelt Deutschland und die Re- 
formation, das vierte West- und Nordeuropa in der Reformationszeit, 
das fünfte die Gegenreformation, das sechste den Norden und Osten 
zur Zeit der Gegenreformation, das siebente Europa und die Außen- 
welt. Das zweite Buch vom Tode der Elisabeth bis zum Pariser und 
Hubertusburger Frieden 1603—1763 zerfällt in vier Kapitel: 1. Der 
Dreißigjährige Krieg; 2. England bis zur Restauration, die Nieder- 
lande; 3. Das Zeitalter Ludwigs XIV; 4. Vom Utrechter Frieden bis 
zum Pariser und Hubertusburger Frieden. 

Ich habe den Eindruck, daß Auswahl und Gruppierung mit gutem 
Urteil getroffen ist. Die Erzählung setzt an manchen Stellen zu sehr 
voraus, daß der Leser die Ereignisse und ihren Zusammenhang kenne. 
Die Erzählung wandelt sich dann um in Schreiben über die Vorgänge. 
So in dem Abschnitt über Maria Stuart S. 165f. Das Urteil ist be- 
sonnen, selbständig, aus der Sache herausgenommen. Manche Betrach- 
tung tritt verbreiteten Ansichten entgegen. So wenn er S. 139 
schreibt: „Das Luthertum ist für seine abwartende, gelegentlich 
schwächliche, zaghafte und engherzige Haltung oft getadelt, der Cal- 
vinismus als die weiterblickende tatkräftige Richtung gepriesen worden. 
Man hat ihn als den Retter der bedrängten Reformation bezeichnet, 
von seinem Weltkampf mit der Gegenreform gesprochen.“ Schäfer 
gibt zu, daß Luthers Abneigung, den Glauben mit dem Schwerte zu 
verfechten, bis zu einem gewissen Grade in den lutherischen Fürsten 
wirksam gewesen sei, jedoch keineswegs in allen, und erinnert an 
Philipp von Hessen und Gustav Adolf, die davon frei waren. Er 
hätte dies noch stärker betonen können. Die politische Unfähigkeit 
jener deutschen Fürsten lag weniger an ihrem lutherischen Bekennt- 
nis als an den Persönlichkeiten, insbesondere des führenden sächsischen 
Hauses. Der unfähigste Fürst war übrigens vielleicht der Winter- 
könig, und der war Calvinist. Das Saufen und der elende Neid waren 
in der Regel stärkere Faktoren in der trägen und feigen Politik jener 
Fürsten als der Glaube. 

Daran knüpft Schäfer noch eine andere Betrachtung, die mir 
nicht ohne weiteres einleuchtet. „Die geistigen Führer, die uns be- 
sonders das 18. Jahrhundert, ‚die klassische Zeit‘, in so reicher Fülle 
geschenkt hat, denen unsere heutige Bildung nicht bloß ihre Färbung, 
sondern den Kern ihres Wesens und Inhalts verdankt, entstammen 
ausnahmslos dem lutherischen Bekenntnis. Sollte das Zufall sein? 


Kritiken. 559 


Sollte der bezeichneten Schwäche (in Politik) nicht auch eine Stärke 
gegenüberstehen? Jene Abwendung von irdischer Gewalt, die „das 
Wort“ auf sich allein gestellt sehen will, die den Schutz durch welt- 
liche Macht gering schätzt, die des Glaubens lebt: „Ist es von Gott, 
wer wird’s hindern, ist es aber nicht von Gott, wer kann’s fördern‘, 
sollte sie nicht einer Vertiefung der Bildung, einer Hinwendung des 
Menschen auf sein Selbst, auf die Entwicklung des Besten, was in ihm 
ist, günstig gewesen sein?“ Dagegen möchte ich doch bemerken, daß 
es dem Calvinismus an der Stärke und Tiefe des Gottvertrauens nicht 
gefehlt hat. Weder die Niederländer, noch die Hugenotten, noch die 
englischen Protestanten standen darin zurück hinter den Lutheranern. 
Auch weiß ich nicht, ob wirklich alle führenden Geister Deutschlands 
auf lutherischem Boden erwachsen sind. Schleiermacher war der Sohn 
eines reformierten Predigers, und Friedrich der Große ist doch auch zu 
den führenden Geistern zu zählen. Aber mir scheint, daB es vielleicht 
überhaupt nicht richtig ist, für die geistige und sittliche Entwicklung 
der Menschen Luthertum und Reformiertes Bekenntnis stark einander 
gegenüberzustellen. Will man so fein scheiden, so gerät man in Gefahr 
zu vergessen, daß dogmatische Unterschiede der Art, wie sie von Genf 
oder Heidelberg gegen Wittenberg verfochten wurden, im religiösen 
Leben der Menge ohne Bedeutung sind, wenn sie auch als lärmende 
Schlagworte gebraucht werden. Wirksamer sind die Gegensätze der 
Verfassung und der Kirchenzucht, aber diese Gegensätze sind auch 
unter Gemeinden von gleichem Bekenntnis im Laufe der Zeiten und 
in verschiedenen Staaten recht groß gewesen. 

Recht beachtenswert erscheinen mir die Erörterungen Schäfers 
über die Bedeutung der Habsburgischen Macht für den Bestand des 
Deutschen Reichs S. 62f. Darin stimme ich ihm ganz bei, daß die 
Wahl Friedrichs des Weisen zum Kaiser dem Reiche schwerlich Segen 
gebracht haben würde, nicht ganz in der Art wie er die Ansicht kri- 
tisiert, es sei ein Ungück gewesen, daß unser Volk in jenen großen 
Tagen „kein Oberhaupt fand, das verstand, was es bewegte“. Das 
war sicher ein Unglück, wenn es auch zweifelhaft bleiben muß, wo- 
hin die Entwicklung geführt hätte, wenn damals ein bedeutender 
Fürst, der nicht durch sein Wesen und seine Hausinteressen dem 
deutschen Volke so fremd und fern stand wie Karl V., Kaiser gewesen 
wäre. Doch gehe ich darauf nicht näher ein und hebe nur den fol- 
genden Satz von S. 64 hervor: „Was wäre wohl vom Reiche übrig 
geblieben, wenn im Westen und Südosten die Habsburger mit ihren 
Ländern nicht Jahrhunderte vor dem Riß gestanden hätten, wenn sie 
sich in den Kämpfen gegen Frankreich nicht auf Spaniens Reichtum 
hätten stützen können?“ Es sei nicht richtig, die Habsburger wegen 


560 Kritiken. 


ibrer engherzigen und eigennützigen Hausmachts- und Familienpolitik 
zu tadeln. Das sei der allgemeine Charakter der fürstlichen Politik 
jener Tage. Man wird solcher an Julius Ficker erinnernder Auf- 
fassung, auch wenn man manche Maßregeln der Habsburger anders 
beurteilt, eine gewisse Berechtigung nicht versagen, sie wird sich in 
einem gewissen Umfange begründen lassen, und unbedingt wird man 
Schäfer darin zustimmen, daß man die Staatsmänner nach ihrem 
Standpunkt, ihrem Pflichtbewußtsein, ihrer Art zu urteilen zu verstehen 
suchen muß. Aber um so mehr überrascht es, daß Schäfer einige 
Seiten weiter das herkömmliche ohne solche Vorsicht formulierte 
Urteil wiederholt, Moritz von Sachsen habe durch sein Bündnis mit 
Frankreich „Verrat am Reiche“ begangen. Kurfürst Moritz handelte 
hier doch auch nur ebenso wie die Habsburger, die wiederholt über 
Reichslande nach dem Bedürfnis ihrer augenblicklichen Politik verfüg- 
ten. Ganz abgesehen davon, daß derartige Verträge noch keineswegs 
zu dauernden Abtretungen zu führen brauchten, zumal wenn sie nicht 
der Kaiser, sondern ein anderer Fürst abschloß. Vor allem aber ist 
doch zu bedenken, daß die deutschen Lande von spanischen Soldaten 
und spanischen Herren in empörender Weise bedrückt wurden, und 
daB auch nationale Erwägungen von feinerer Art, als sie der da- 
maligen Politik geläufig waren, wohl hätten zu dem Schluß kommen 
mögen: es sei ein Gewinn für das deutsche Volk, wenn es um den 
Preis jener Grenzlande von solch „viehischer Servitut“ befreit werde. 
Ich bin fern davon, in dem Kurfürsten Moritz einen von National- 
gefühl erfüllten Helden zu erblicken, aber ich nehme für ihn in An- 
spruch, was Schäfer für die habsburgische Politik geltend machte. 
Diese Einzelheit tut jedoch dem Gesamtbilde Schäfers von der 
Reformationszeit keinen Eintrag. Die großen Züge kommen zur Gel- 
tung. Vielleicht hätte aber die Persönlichkeit Karls V. noch etwas 
genauer geschildert werden sollen. Ich verstehe die Schwierigkeit. 
Neben einigen Zügen welthistorischer Größe liegen andere, die wenig 
dazu passen. lch gedenke hier nicht so sehr an die brutale Undank- 
barkeit und an die unmenschliche Grausamkeit, mit der Karl in Spanier 
das Regiment einleitete, das dann unter seinem Sohne das Land er- 
drückte, sondern vor allem daran, daß er die ungeheuren Geldmittel, 
die ihm aus den reichen Landen seiner Krone zuflossen, so ganz und 
gar nicht zusammenhalten konnte; in entscheidenden Stunden wurde 
er durch diese Verschwendung gelähmt, ja die Leitung seiner Politik 
ist ihm dadurch wiederholt geradezu aus der Hand gefallen. 
Die Hugenottenkriege, im besonderen die Bedeutung Heinrichs IV., 
Elisabeth von England, Ludwig XIV., der Große Kurfürst, die Ent- 
wicklung Rußlands und so alle Hauptsachen der Weltgeschichte werden 


Kritiken. 561 


scharf und klar hingestellt, am glücklichsten vielleicht der unver- 
gleichliche Held Gustav Adolf, dessen allseitige Begabung und wunder- 
bare Kraft jeder anerkennen muß, der sich in sein Leben vertieft, 
gleichviel ob man die Rettung des deutschen Protestantismus durch 
ihn als einen Segen betrachtet oder als ein Unglück. 

Der zweite Band gliedert den Stoff in drei Bücher. Das dritte 
Buch 8. 1—109 führt vom Ende des Siebenjährigen Kriegs bis zum 
Sturze Napoleons. Die französische Revolution, die geistigen Strö- 
mungen der Zeit, der Osten und im besonderen das Aufsteigen Ruß- 
lands, Englands Entwicklung, sein Kampf mit den amerikanischen 
Kolonien, die Stellung zu Frankreich, endlich Napoleons Laufbahn und 
welthistorische Bedeutung: das sind die großen Momente dieses Ab- 
schnitts. Es steht auf diesen 109 Seiten sehr viel, und was da steht, 
will wohl erwogen sein und bietet eine gründliche und vielseitige 
Einführung in die Geschichte des 19. Jahrhunderts. Die Beurteilung 
Napoleons ist nüchtern. Schäfer erkennt seine ungeheure Begabung, 
die Schärfe des Verstandes und die Kraft des Willens an, ohne sich zu 
verschweigen, daß er die sittlichen und geistigen Kräfte der Menschen 
wohl in seine Berechnungen einstellte, daß er sie aber falsch wertete. 
Weil er die moralischen Mächte so stark unterschätzte, deshalb konnte 
Napoleon wohl zerstören, aber nichts Dauerndes aufbauen. Wohl hat 
er einen Staat nach dem anderen besiegt und mehr oder weniger ver- 
nichtet, aber das waren Staaten, die entweder eine innere Berechtigung 
überhaupt nicht mehr besaßen, oder deren Politik rein dynastisch 
war, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Gedanken des Volkes. 
Aber die Zeit drängte nach Staaten, deren Träger die Völker waren. 
Dafür hatte Napoleon kein Verständnis. Er spielte mit den Staaten 
wie ein Knabe mit Bausteinen. Dies schroffe Bild wendet Schäfer 
nicht an, aber im wesentlichen kommt er auf das gleiche Urteil hinaus, 
wenn er S. 70 sagt: „Indem aber Napoleon noch ganz in dieser alten 
Auffassung lebte und Politik trieb, indem er die Ideen der Revolution 
nur als Köder für seine Machtpläne gebrauchte, geriet er zu dem, 
was die Zeit im tiefsten bewegte, zu der Neugestaltung staatlichen 
Lebens, die aus dem Schoß der Revolution unaufhaltsam empordrängte, 
in einen unlösbaren, einen ihn vernichtenden Widerspruch. Seine zer- 
störende Arbeit konnte den Boden bereiten für den Neubau, seine 
aufbauende mußte mit ihm zu Grunde gehen.“ 

Das vierte Buch führt vom Sturze Napoleons bis zur Thron- 
besteigung Wilhelms I. 1815—1861. Das erste Kapitel schildert „Das 
neue Europa bis zur Julirevolution“, das zweite „England und Über- 
see“, das dritte „Von der Juli- bis zur Februar-Revolution“, das vierte 
„Napoleon II. und die Zeit seines Aufsteigens“. Besonders auf das 


562 Kritiken. 


zweite Kapitel möchte ich hinweisen, die Schilderung Englands nach 
den napoleonischen Kriegen, der Reform seiner Verfassung und der 
Ausdehnung seiner Kolonien und seiner Seeherrschaft. 

Das fünfte und letzte Buch trägt die Überschrift: Von der Thron- 
besteigung Wilhelms I. und dem amerikanischen Kriege bis zur Gegen- 
wart 1861—1907 und zeigt schon damit an, daß die Ausbildung des 
neuen Deutschen Reichs und die Entwicklung der Amerikanischen 
Union als die wichtigsten unter den großen Ereignissen erscheinen, 
welche das Staatenbild in dieser Periode verändert haben. Die vier 
Kapitel des Buches tragen die Überschriften: Europa und Amerika 
1860—1866. Deutschlands Einigung. Das Deutsche Reich und die 
Weltlage. Die Aufteilung der Erde im letzten Menschenalter. Das 
ist ein Stoff von kaum zu bewältigender Fülle und überdies zu einem 
erheblichen Teile noch nicht befreit von dem Nebel, den der Parteien 
Streit über die Kämpfe der Gegenwart wirft. Aber wie man auch 
über die eine und andere Auffassung urteilen mag, so wird man doch 
gestehen, daß man diesen Seiten reiche Belehrung dankt. Als Muster 
einer klaren Erörterung empfehle ich besonders den Abschnitt S. 245 ff. 
über die Sklavenfrage und über die wirtschaftlichen Verhältnisse und 
die geistigen Strömungen, die zu dem amerikanischen Rebellionskriege 
und zu der Erneuerung der Union führten. In würdigster Weise schließt 
das Werk mit Betrachtungen über den Geist des 19. Jahrhunderts, 
das Gesamtinteresse der weißen Rasse und den Einklang deutscher 
und allgemeiner Kulturinteressen. 

Ich wünsche dem Buche viele Leser, es wird zum Guten wirken 
und auch die Forschung beleben. 

Breslau. G. Kaufmann. 


Dr. Willy Andreas, Die venezianischen Relazionen und ihr Verhältnis 
zur Kultur der Renaissance Leipzig 1908, Quelle u. Meyer. 
VII u. 124 SS. 8°, 

Häufig, wenn man ein Buch in die Hand bekommt, wundert man 
sich, warum es nicht schon früher geschrieben worden ist. Seitdem 
Ranke die venezianischen Relazionen für die Geschichtsforschung so- 
zusagen entdeckt hat, gehören sie, wenn auch in ihrer Bewertung als 
geschichtliche Quelle neuerdings ein wenig herabgemindert, zu den 
meistbenutzten Stücken historischen Quellenmaterials. Seit 40 und 
50 Jahren liegen sie auch in den freilich ebensowenig mustergültigen 
als erschöpfenden Publikationen Eugenio Alberis für das 16. Jahr- 
hundert, Barozzis und Berchets für das 17. und 18. Jahrhundert, 
Joseph Fiedlers für Deutschland und Österreich vor. Trotzdem war 
noch nicht der Versuch gemacht worden, diese quantitativ und quali- 


Kritiken. 563 


tativ so überaus wertvolle Literaturgattung auf ihre Kulturbedeutung 
selbständig und in ihrem Verhältnis zur Gesamtkultur der Zeit zu 
untersuchen und zu bewerten. Erst die vorliegende Arbeit hat sich 
der lohnenden Aufgabe bemächtigt und sie in eigenartig-bemerkens- 
werter Weise gelöst. 

Die Darstellung zerfällt in drei Abschnitte. Der erste „Die Re- 
lazionen und der objektive Geist“ behandelt den Charakter der Berichte 
hinsichtlich Form, Stoff und Inhalt, ihre in den geistigen und mate- 
riellen Verhältnissen Venedigs beruhenden Voraussetzungen sowie deren 
Niederschlag in Anschauung und Urteil. Der zweite Abschnitt „Der 
Geist der Politik im Venedig des 16. Jahrhunderts“ hebt dem Inhalt 
und Zweck der Relazionen entsprechend diese selben Gesichtspunkte für 
die Politik heraus, beschäftigt sich mit Theorie und Praxis des Staates, 
wie sie in den Berichten vertreten werden, und stellt diese ins Ver- 
hältnis zur Staatstheorie und Staatspraxis der Renaissance. Ein dritter 
umfangreicher Abschnitt, dem die gesamte zweite Hälfte des Buches 
eingeräumt ist, widmet sich in sachlich nicht ganz gerechtfertigter Be- 
vorzugung der „Menschendarstellung venezianischer Gesandter“. Er 
geleitet geschickt durch die prächtige Galerie europäischer Herrscher- 
gestalten und ihrer Paladine, vermittelt einen genauen Einblick in die 
Technik der literarischen Portraits und läßt die Schilderung dieser 
Bildniskunst in der Vorführung besonders hervorragender Meisterwerke 
wie namentlich der Charakteristik Kaiser Karls V. durch Alvise Mo- 
cenigo ausklingen. 

Mit Geschick ist die Fülle von Stoff verarbeitet, und man muß 
es dem Verfasser lassen, daß er an beinahe keiner irgendwie be- 
merkenswerten und für den Gegenstand, wie er ihn faßt, benutzbaren 
Stelle vorbeigegangen ist. Auch hinsichtlich der im Druck zugänglich 
gemachten Relazionen ist ihm keine entgangen, während er in bezug 
auf Hinzuziehung ungedruckter Berichte sich mit Recht Beschränkung 
auferlegen konnte, da sie wohl allerhand interessante Bestätigungen und 
Ergänzungen für den Gegenstand, aber gewiß keine wesentliche Be- 
reicherung unserer Kenntnis in der Richtung der in Betracht kommen- 
den Gesichtspunkte geboten hätten. Bedauerlich bleibt nur, daß es allein 
auf Grund mühsamer Recherchen in den venezianischen und italieni- 
schen Bibliotheken und Archiven möglich ist, über das Jahr 1500 
rückwärts hinauszukommen, daß auch der Verfasser sich mit der Unter- 
suchung der Relazionen des 16. Jahrhundests hat begnügen müssen. 

Sprachlich steht die Darstellung weit über dem Durchschnitt. 
Indessen gerade weil der Verfasser auf diese Seite offenbar großen 
Wert legt, muß doch einschränkend betont werden, daß eine allzu 
große Fülle von Schmuckworten, ein bis zur Gesuchtheit aufgehäufter 


564 Kritiken. 


Reichtum an Bildern noch einen gewissen Mangel an Reife und Ab- 
geklärtheit der Diktion erkennen lassen und auch mit der Wissen- 
schaftlichkeit der Arbeit hie und da nicht in Einklang stehen. Trotz- 
dem kann man der Darstellung einen individuellen Reiz nicht ab- 
sprechen. 

Bezüglich des Ergebnisses kann man in den Einzelheiten vielfach 
anderer Meinung sein; das ist bei psychologischer Auslegung von 
Einzelzügen im Sinne eines Gesamtbildes ganz selbstverständlich. Mehr- 
fach scheint der Verfasser aus seiner Quelle zuviel heraus zu lesen, 
häufig scheint er geneigt zu generalisieren, hie und da auch zu ideali- 
sieren. Der individuellen Ungleichheit der Berichterstatter ist nicht 
die gebührende Berücksichtigung gezollt, die Berichte werden geradezu 
als gleichförmige Quellenmasse behandelt; auch die sehr verschieden- 
artige Begabung des Menschen zu gesprochenem und geschriebenem 
Wort wird zu wenig in Rechnung gestellt. Aber auch bier ist zu 
sagen, daß Auffassung und Beurteilung stets individuell wertvoll, 
geistreich und scharfsinnig sind. | 

Sein Urteil über die zweifellos höchst interessante Gesamtleistung 
möchte Ref. dahin zusammenfassen: Verfasser lebt im Venedig des 
16. Jahrhunderts. Er kennt diese Menschen und Dinge vortrefflich; 
das Bild, das er zeichnet, ist im ganzen gewiß historisch richtig. 
Aber er sieht und beurteilt vorwiegend mit künstlerischem Auge, mit 
künstlerischem Empfinden. Das beherrscht und bestimmt seine gesamte 
Darstellung. So kommt es, daß diese weniger eine systematisch auf- 
bauende und Stein auf Stein häufende Abhandlung im wissenschaft- 
lichen Sinne ist, sondern mehr eine Aneinanderreihung von Einzel- 
bildern, die zwar die Welt dieser venezianischen Relazionen überaus 
lebendig vor unseren Blicken erstehen lassen, deren Summe aber doch 
keine völlige wissenschaftliche Ausschöpfung der Quelle darstellt. Ein 
zufällig herausgegriffenes Beispiel begründet das. Verf. spricht: an 
mehreren, bezeichnenderweise voneinander getrennten Stellen von dem 
Verhältnis der Venezianer zu fremdem Volkstum. $S. 12: „In dieser 
Beobachtung des fremden Lebens scheint oft sich der staatliche Eigen- 
nutz der Venezianer völlig zu vergessen, in solch sachlicher Ruhe hält 
sich der Ton.“ S. 24: „Wie in dem Verhalten zu den religiösen Fragen 
und Bewegungen des Jahrhunderts das eigene Wesen in seiner Be- 
grenztheit hervortritt, so verleugnet es sich auch keineswegs in der 
Betrachtung fremden Volkstums; auch hier trübt es öfters die Un- 
befangenheit des Blickes.“ S. 31: „Auch andere Gesandte aus den Tagen 
der Renaissance und Gegenreformation, gerade die Spanier, eifern 
gegen die Zustände aus der harten Einseitigkeit ihres politischen Wollens 
heraus, und viel feindseliger noch als die Venezianer, die sich ruhiger 


Kritiken. 565 


und überwiegend betrachtend verhalten und wenigstens das Bestreben 
haben, sich nicht zu verblenden.“ S. 12 und 24 stehen also in starkem 
Widerspruch, S. 31 steht in der Mitte zwischen beiden! Viel Geist- 
volles wird ausgesprochen, aber in dem künstlerischen Bedürfnis gegen 
eine durch Vergleichen gewonnene These eine Antithese zu stellen, 
wird gegen die sachliche Ausgeglichenheit gefehlt. Der Verf. eilt wie 
eine Biene über eine üppige Wiese bald hierhin, bald dorthin, von 
den prächtigsten Blumen süßesten Honig sammelnd, aber nirgends ver- 
weilend und den kostbaren Stoff ausschôpfend. Wie dieselbe Biene 
kehrt er zu der Blume zurück, die er schon besuchte, und findet in 
ihr neue Nahrung, wie wenn er nie dort gewesen wäre. 

Trotz des Unterschiedes in Ziel und Form bewegt sich die Dar- 
stellung mebr in der Richtung eines Gobineau und einer Isolde Kurz. 
Aber indem auch hinter ihr eine Persönlichkeit steht, begabt mit 
künstlerischem Sehen und historischem Empfinden, füllt sie ihren Platz 
voll aus. Unmittelbarer als manche wissenschaftlich einwandsfreie 
Leistung wird sie die Kenntnis venezianischen Wesens während des 
Renaissancejahrbunderts vermitteln und so zweifellos ihren Wert 
behalten. | 

Leipzig. * Paul Herre. 


L. Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des 
Mittelalters. Vierter Band: Geschichte der Päpste im Zeitalter 
der Renaissance und der Glaubensspaltung von der Wahl Leos X. 
bis zum Tode Klemens’ VII. (1513—1534). Zweite Abteilung: 
Adrian VI und Klemens VIL Erste bis vierte Auflage. Freiburg, 
Herder, 1907. XLVII, 799 S. 

Erfreulich rasch ist der ersten Hälfte des vierten Bandes der 
„Geschichte der Päpste“ (vgl. diese Zeitschr. 1907 S. 437—442) die 
zweite Hälfte gefolgt, die die Pontifikate Adrians VI. und Klemens VII. 
zur Darstellung bringt. Wiederum hat des Vf. ausgebreitete Gelehr- 
samkeit und eindringende Sachkunde eine nahezu unübersehbar reiche 
Literatur verwertet, die aber fast auf jeder Seite noch aus archivali- 
schen Funden ergänzt wird. Pastor ist an keinem Archiv, keiner 
Bibliothek — in Italien, Deutschland, England, Frankreich und an- 
derswo — vorübergegangen, die Ausbeute verhieBen. Außerordentlich 
ergiebig hat sich u. a. wiederum das Gonzaga-Archiv in Mantua er- 
wiesen; auch die römischen Sammlungen haben eine — in Anbetracht 
ihrer vielseitigen Durchforschung in den letzten 30 Jahren — geradezu 
überraschende Fülle unbekannter Dokumente geliefert. Im einzelnen 
sei beispielsweise auf die in Verona verwahrten Depeschen des fran- 
zösischen Diplomaten Ludovico Canossa hingewiesen, die Pastor viel- 


566 Kritiken. 


fach heranzieht. Andererseits hat auch P.s Spürsinn die von Heeze 
in die Niederlande verschleppten Staatsakten Adrians VI. leider nicht 
wieder aufzufinden vermocht; wir dürfen diese Papiere — wie etwa 
auch die Nuntiaturberichte Pimpinellas aus Deutschland — jetzt wohl 
als endgiltig verloren betrachten. Eine Auswahl von Aktenstücken 
(zur ersten und zweiten Hälfte des Bandes) ist als Anhang beigegeben 
worden; dazwischen findet sich ein beachtenswerter textkritischer 
Exkurs über die Leoninischen Briefe des Peter Bembo (S. 648—677). 
Andere noch unveröffentlichte Aktenstücke behält Pastor seinen Acta 
pontificum vor. 

Die Vorgänge bei der überraschenden Wahl des Kardinals von 
Tortosa legt P. eingehend dar, wobei er es unentschieden l&Bt, ob die 
Nennung des Niederländers durch den Kardinal Medici aufrichtig ge- 
meint oder ein Wahlmanöver gewesen sei; in der fast einmütigen, 
augenblicklichen Zustimmung der Kardinäle aber wird man doch kaum 
umhin können, eine Wirkung der zunehmenden Abfallsbewegung im 
Deutschland zu sehen, gleichsam eine Verzweiflungstat des heiligen 
Kollegiums, das die Empfindung hatte, so wie bisher könne es nicht 
weiter gehen. Adrian selbst hat dann ja auch eine gründliche Besse- 
rung der verweltlichten Kirche anzubahnen gesucht; aber es bleibt 
sehr zweifelhaft, ob er selbst bei längerem Leben Entscheidendes er- 
reicht hätte; Pastor verhehlt nicht, daß der Papst durch seine bis zur 
Unentschlossenheit gehende Bedächtigkeit und den Mangel an Bieg- 
samkeit, fast mehr aber noch durch seine Unkenntnis der römischen 
Verhältnisse, seine übertriebene Strenge, sein Mißtrauen gegen die 
italienische Umgebung sein Werk selbst in hohem Maße erschwert 
habe. Außerdem hätten, wie Verf. treffend bemerkt, die Organe zur 
Ausführung der beabsichtigten Reformen gefehlt. Die Mitwelt freilich 
und lange Zeit auch die Nachwelt ist nicht einmal den guten Ab- 
sichten Adrians gerecht geworden; erst mit dem Protestanten Burmann, 
dem Landsmanne des Papstes, beginnt im 17. Jahrhundert eine ge- 
rechtere Würdigung des bis dahin allgemein Verfannten. Warum 
aber, wenn dem so ist, hebt es P. mit scharfem Tadel besonders her- 
vor, daB auch Luther und Melanchthon sich von der Trefflichkeit der 
Absichten Adrians nicht haben durchdringen lassen? Wie sollten sie 
anders geurteilt haben, als fast die ganze Mitwelt, die kaiserlichen 
Diplomaten und die Geschichtschreiber der Kurie obenan? Es wäre 
jedenfalls sehr merkwürdig gewesen, wenn Luther einen Papst ge- 
priesen hätte, der an die Spitze seiner Forderungen an die deutsche 
Nation die Durchführung des Wormser Edikts stellte! Bedauerlicher- 
weise ist hier der Katholik in Pastor mit dem besonnenen Forscher 
durchgegangen. 


Kritiken. 567 


Es verdient bemerkt zu werden, was P. über Adrians Verhältnis 
zur Antike und Renaissance sagt; hatte der Papst für diese kein Ver- 
ständnis, so war er doch kein Kunstbarbar. Daß Adrian die von 
Leo X. verpfändeten Arazzi Rafaels auslöste und in der Sixtinischen 
Kapelle ausstellte (Pastor S. 53), war bisher nicht bekannt. 

Die weitaus größere Hälfte des Bandes nimmt naturgemäß die 
Darstellung des Pontifikats Klemens’ VII. ein. P. charakterisiert Kle- 
mens als eine prosaische Natur, einen Mann der strengsten Arbeit, 
unermüdlich in der Erfüllung seiner Amtspflichten, aber verschlagen 
und unzuverlässig im höchsten Grade und von geradezu verhängnis- 
voller Unentschlossenheit und Wankelmütigkeit. Für das Unglück, 
das unter ihm den Kirchenstaat und die Stadt Rom betroffen hat, 
macht P. mit Recht den „unheilvollsten aller Päpste‘“ in erster Linie 
verantwortlich; den Medizäer trifft überhaupt der schwere Vorwurf, 
daß er in der gefährlichsten Krisis, die den heiligen Stuhl seit den 
Tagen Konstantins betroffen, die kirchlichen Interessen den politischen, 
den italienischen, ja seinen eigenen Haus- und Familieninteressen auf- 
geopfert und hintangesetzt hat. Es ist in der Tat geradezu unbe- 
greiflich, wie wenig Klemens sich der deutschen Dinge angenommen 
hat; trug er doch (worauf schon Ref. gelegentlich hingewiesen hat) 
nicht einmal Sorge, über die Vorgänge dort zuverlässig unterrichtet 
zu werden. So trägt auch der zweite Medizäer, wie der erste, schwere 
Schuld um den Niedergang des katholischen Kirchentums! ! 

Pastor behandelt zunächst in sieben Abschnitten die internatio- 
nalen Beziehungen bis zur Unterwerfung von Florenz; im Mittelpunkt, 
steht der Sacco di Roma, von dem P.s Feder ein mit vielen neuen Zügen 
ausgestattetes, grauenerregendes Bild zu entwerfen versteht; so ent- 
setzlich aber auch die Katastrophe war, so mögen doch einzelne An- 
gaben der zeitgenössischen Berichte, die P. gleichmäßig aneinander 
reiht, phantastisch übertrieben sein; jedenfalls liegt es gerade bei 
einem derartigen Ereignis nahe, das Furchtbare wenn möglich noch 
furchtbarer zu malen. Der achte Abschnitt behandelt — mit sicht- 
barem Streben nach Objektivität — die reformatorische Bewegung in 
Deutschland und die Frage des von Klemens stets verabscheuten 
Konzils bis 1532; ein klares Bild von den Anlässen der Speierer 
Protestation gibt P.s Schilderung allerdings nicht, nach der man an- 
nehmen müßte, den Neugläubigen wären alle Forderungen bewilligt 
worden (S. 406). Ein eigenes Kapitel ist dann der Orientpolitik 


1 Bezeichnend für eine gewisse neuere Richtung in der protestantischen 
Geschichtschreibung ist es, daß sich Pastor S. 583, 4 gegen zu weit getrie- 
bene Rechtfertigungsversuche für Klemens von protestantischer Seite wenden 
muß! | 


568 Kritiken. 


Klemens’ gewidmet, seinen wenig nachhaltigen Bemühungen um den 
Schutz der Christenheit gegen die Türken. Hieran schließt sich die 
weitere Darlegung des Verhältnisses des Medizäers zum Kaiser und zu 
Franz I. bis zur Marseiller Zusammenkunft. Es folgt ein Kapitel 
über die englische Frage; P. kommt zu dem Ergebnis, daß Klemens 
zwar nicht, wie ihm vorgeworfen worden ist, durch vorschnelle Ver- 
hängung der Exkommunikation über Heinrich VIII. die LosreiBung 
Englands von Rom verschuldet, aber auch in dieser bedeutungsvollen 
Angelegenheit die erforderliche Folgerichtigkeit und Entschlossenheit 
vermissen lassen und es versäumt habe, den König, ehe es zu spät 
war, vor eine zwingende Alternative zu stellen. Die Abfallsbewegung 
in den übrigen Ländern: Skandinavien, der Schweiz, Frankreich und 
Italien behandelt das nächste Kapitel, in dem ein sehr reiches Ma- 
terial zusammengefaßt ist. 

Weitere Abschnitte schildern den Ausgang Klemens VII. und 
dessen Stellung zu Literatur und Kunst. In letzterer Beziehung ver- 
leugnet Klemens den Medizäer nicht, ohne daß freilich von ihm son- 
derlich bedeutsame Anregungen ausgehen. Treffend charakterisiert 
Verf. die bunt zusammengewürfelte, nicht gerade im günstigsten Lichte 
erscheinende Künstlerwelt Klemens’ VII., deren Art mit packender 
Naturwahrheit uns aus Cellinis Selbstbiographie entgegentritt (S. 563). 
Die Darstellung der — nicht bedeutenden — innerkirchlichen Tätig- 
keit des Papstes leitet dann zu dem Schlußkapitel über, das den 
„Anfängen der katholischen Reformation“ gewidmet ist. Pastor, der 
so viel Leidvolles für den Katholizismus hat schildern müssen, greift 
hier gleichsam voller in die Saiten; mit unverkennbarer innerer Ge- 
nugtuung schildert er das Wirken der „wahren(!) Reformatoren, die, 
weit entfernt MiBbräuche und Verweltlichung der Träger der päpst- 
lichen Gewalt als Vorwand (!) oder Anlaß zur LosreiBung von der 
gottgesetzten Autorität zu benutzen, die notwendigen Verbesserungen 
im engsten Anschluß an das Dogma und den heiligen Stuhl auf ge- 
setzlichem (!) Wege durchzuführen bedacht gewesen sind“. „Für die 
Vertreter dieser Richtung blieb grundsätzlich jede Veränderung aus- 
geschlossen, welche das Unwandelbare und Göttliche der Kirche, ihre 
Autorität und ihre Lehre, antastete“ (S. 585). Nun ist natürlich mit 
einer Auffassung, die ein einzelnes historisch erwachsenes Institut 
vollkommen willkürlich von den Gesetzen der Entwickluug, der alles 
auf Erden unterliegt, ausnehmen will, wissenschaftlich nicht zu disku- 
tieren; wenn man inde das, was Pastor in dem bezeichneten Ab- 
schnitt über die Bestrebungen und Erfolge der damals entstandenen 
neuen Brüderschaften und Orden sowie eines Carafa, Giberti usw. bei- 
zubringen vermag, genauer prüft, so kann man sich doch eigent- 


Kritiken. 569 


lich nur wundern, daB die Rückwirkung des ungeheuren Abfalls der 
besten Elemente der Christenheit auf die katholisch bleibenden Kreise 
in fünfzehn Jahren nicht Bedeutsameres hervorgebracht hat, als jene 
gewiß löblichen, aber doch verhältnismäßig geringfügigen, ja klein- 
lichen Ansätze zu innerer Einkehr. 

Ihre Wirkungen sind auch, wenn wir den — doch erst wesent- 
lich später gegründeten — Jesuitenorden ausnehmen (mit dem Aus- 
blick auf welchen Pastor schließt), sehr begrenzt geblieben; fast die 
aussichtsvollsten Regungen hat ja später eben jener Carafa mit bar- 
barischer Grausamkeit ausgerottet. Jedenfalls ist es ein überkühnes 
Unterfangen, jene Ordensgründer usw., deren Namen heute fast nur der 
Spezialforscher kennt, in eine gewisse Parallele zu der weltgeschicht- 
lichen Erscheinung eines Luther und Genossen setzen zu wollen! 

Im ganzen betrachtet steht die zweite Hälfte des vierten Bandes 
hinter dem ersten Halbband an Interesse unleugbar zurück; das liegt 
weniger an dem Autor als an dem Gegenstand: das durch und durch 
unerfreuliche zerfahrene Pontifikat Klemens’ VO. und die Persönlich- 
keit dieses unseligen Papstes selbst setzen der künstlerischen Durch- 
dringung seitens des Darstellers nahezu unübersteigbare Hindernisse 
entgegen. Dem Ref. will auch scheinen, als sei Pastors Stil weniger 
gefeilt als in den früheren Bänden; abgesehen von der überreichlichen 
Verwendung des schleppenden Relativum „welcher“ und gar des fatalen 
„derselbe“ begegnen nicht ganz selten häBliche Anakoluthe, wie S. 546: 
„Anfangs stark durch Luthers Erfolge beunruhigt, trat die Sorge um 
Deutschland bei dem Medizäer immer mehr in den Hintergrund.“ — 
Von kleineren Irrtümern sei die Behauptung S. 402, 6 berichtigt: das 
nach Pastor zuerst i. J. 1885 bekannt gewordene, aber bisher von 
allen Forschern übersehene Breve Klemens’ VII. an den Landgrafen 
Philipp von Hessen vom 23. August 1525 findet sich bereits bei 
Rommel, Hessische Geschichte III S. 224 (1830) und ist danach u. a. in 
der Schrift des Referenten „Zur Vorgeschichte des Gotha-Torgauischen 
Bündnisses“ S. 7,2 (1884) herangezogen worden. | 

Walter Friedensburg. 


Johannes Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eid- 
genossenschaft. Dritter Band. Von 1516—1648. Gotha 1907. 
Fr. A. Perthes. 567 S. (= Allgemeine Staatengeschichte. Heraus- 
gegeben von K. Lamprecht. Erste Abteilung: Geschichte der euro- 
päischen Staaten. 26. Werk.) 

Der dritte Band von Dirauers Geschichte der Eidgenossenschaft, 
der dem zweiten nach einer Pause von 15 Jahren gefolgt ist, be- 
handelt die Zeit von 1516—1648, die Eidgenossenschaft unter dem 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 39 


570 Kritiken. 


zersetzenden Einfluß von Reformation und Gegenreformation. Wie in 
den beiden ersten Bänden zeigt sich der Verfasser auch hier als ein 
Meister in der Kunst schlichter historischer Erzählung; in klarer, ein- 
facher Sprache, die häufig durch geschickte Zitate aus den zeitgenössi- 
schen Quellen belebt wird, führt er uns die mannigfaltigen Bilder vor 
Augen, aus denen sich die schweizerische Reformationsgeschichte zu- 
sammensetzt. Ein kurzes Kapitel über die kirchlichen Zustände vor 
der Reformation zeigt die überall bekannten MiBstände, die aber hier 
durch den „wunderlichen, ungehörten Jetzerhandel“ besonders grell 
beleuchtet werden, und es ergibt sich zugleich, daß die Schweizer 
Städte wie Zürich und Bern oder auch die Eidgenossenschaft als Ganzes 
in der Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber kirchlichen Ansprüchen 
hinter den deutschen Territorien keineswegs zurückgeblieben sind. Auf 
dieser Basis schreitet die Erzählung fort zu Zwingli und der Refor- 
mation in Zürich, zu ihrer allmählichen Ausbreitung in den deutschen 
Gebieten der Schweiz bis zur Gründung konfessioneller Sonderbündnisse 
und der Katastrophe von 1531. In zahlreichen Einzelbildern werden 
die Kämpfe um die neue Lehre in Kantonen und Gemeinden ge- 
schildert; die Kompliziertheit der Rechtsverhältnisse, die kirchlichen 
und politischen Bewegungen, die sich jedesmal kreuzen, die vielfachen 
Schwankungen und die Verschiedenheit der Ergebnisse, alles das wirkt 
zusammen, daß die Erzählung niemals durch die Gefahr einförmiger 
Wiederholung bedroht wird, sondern immer wieder neue anziehende 
Bilder dem Leser vor Augen führen kann. Dasselbe gilt auch von 
den folgenden Büchern über die Reformation in der Westschweiz, über 
die Zeiten der Gegenreformation und des dreißigjährigen Krieges. Indem 
der Verfasser jeden Entschluß und jede Tat in erster Linie nach ihrem Ein- 
fluß auf die Entwicklung der Eidgenossenschaft als solcher beurteilt, ge- 
winnt er einen Maßstab, der vom Streit der Konfessionen nicht berührt 
ist, und zugleich ein Mittel, um die bunten Szenen, in die sich seine 
Erzählung auflösen muß, immer wieder in Einem Rahmen zu ver- 
einigen. Andererseits hängen damit, wie es scheint, doch auch manche 
Grenzen der Darstellung zusammen. Daß die dogmatische Seite der 
Reformationsgeschichte im Hintergrund bleibt, könnte bei dem Zweck 
des Gesamtwerkes nicht als Mangel empfunden werden; miBlicher ist, 
daß auf diesem Gebiet auch die Wechselwirkungen mit den Aus- 
wärtigen nicht die genügende Berücksichtigung finden. Der Einfluß 
Zwinglis in Oberdeutschland und die weithinreichenden Erfolge der 
calvinischen Lehre sind für die Geschichte der eidgenössischen Refor- 
mation nicht ohne Bedeutung; andererseits klafft zwischen dem ersten 
und zweiten Kapitel des sechsten Buches eine empfindliche Lücke; hier 
hätte zwischen der Schilderung der alten kirchlichen Zustände und 


Kritiken. 571 


der zwinglischen Reformation darauf hingewiesen werden müssen, daß 
auch anderwärts ähnliche Lüfte wehten, wie sie jetzt in der Schweiz 
sich fühlbar machen, es hätte in einem wenn auch kurzen Abschnitt 
der Zusammenhang mit der deutschen Reformation behandelt und 
untersucht werden müssen. Indem der Verfasser das unterläßt, setzt er 
sich mit seinen eigenen Quellenzitaten in Widerspruch, in denen oft 
genug von der lutherischen Lehre und den lutherischen Pfaffen ın der 
Schweiz die Rede ist. Wünschenswert wäre endlich eine Zusammen- 
stellung derjenigen Momente, die, ohne die Schweiz direkt zu berühren, 
doch auf die vom 16. bis zum 17. Jahrhundert eingetretene Ver- 
änderung ihrer europäischen Stellung von wesentlichem Einfluß sind, 
ein Wunsch, der vielleicht zu Anfang des vierten Bandes seine Er- 
füllung finden kann. Jedenfalls aber sollen solche Wünsche die Freude 
an dem trefflichen Werke nicht stören, das in seiner glücklichen An- 
lage jedem Leser einen Genuß bereiten kann und zudem für den 
Weiterforschenden in seinen Anmerkungen einen guten Führer durch 
die Literatur der schweizerischen Reformationsgeschichte bietet. 

V. Ernst. 


Felix Günther, Die Wissenschaft vom Menschen. Ein Beitrag 
zum deutschen Geistesleben im Zeitalter des Rationalismus mit be- 
sonderer Rücksicht auf die Entwickelung der deutschen Geschichts- 
philosophie im 18. Jahrhundert. Geschichtliche Untersuchungen 
hrsg. v. K. Lamprecht, V 1. Gotha, Perthes, 1907. Preis: bro- 
schiert 4 M. VIII, 193 8. 

Die vorliegende Arbeit, welche den fünften Band der von Lamprecht 
herausgegebenen geschichtlichen Untersuchungen eröffnet, darf als ein 
erwünschter Beitrag zur Kenntnis der geistigen Kulturgeschichte 
Deutschlands im achtzehnten Jahrhundert bezeichnet werden. Man 
möchte sich fast wundern, daß noch niemand auf den Gedanken ge- 
kommen ist, eine für ihre Zeit so charakteristische Wissenschaft, wie 
es die beute unmöglich gewordene Menschheitswissenschaft ist, in einer 
Spezialuntersuchung zu behandeln. 

Trotzdem ist diese so naheliegende Aufgabe im eısten Wurfe 
nur schwer befriedigend zu lösen. Denn ihre Grenzen sind nicht 
leicht abzustecken; und das darüber einzusehende Material darf als 
endlos bezeichnet werden. 

Der Verfasser hat sich in beiden Richtungen redliche Mühe ge- 
geben. Sein Horizont hat eine anerkennenswerte Weite: er behandelt 
für sein Thema nicht nur die Psychologie, Pädagogik, Ethik und 
Geschichtswissenschaft der Periode, sondern auch die Teile der Natur- 


wissenschaften, Geo- und Ethnographie, die mit seinem Thema in 
39* 


572 Kritiken. 


Berührung stehen. Und doch ist das nur eine Auswahl; denn es 
fehlen zwei wichtige Disziplinen, deren menschheitswissenschaftlichen 
Charakter man für das achtzehnte Jahrhundert nicht erst zu beweisen 
braucht: die Staatswissenschaften im weitesten Sinne und die ‘schöne 
Wissenschaft”. Besonders die Staatstheorie als Zweig der allge- 
meinen Staatswissenschaften verdiente in einer solchen Arbeit nicht 
nur gelegentliche Erwähnung, sondern eingehende Behandlung, und 
zwar im Zeitalter des Rationalismus noch viel mehr, als in anderen 
Perioden, weil seine Staatslehre! vor allem auf das als unterschieds- 
los vorgestellte Individuum zugespitzt ist, mithin schon für die 
Werturteile über dies Individuum, also zunächst für die Ethik, aber 
auch für andere Zweige der Menschheitswissenschaft, z. B. für die 
Pädagogik, namhafte Aufklärung liefert. Bei der Ästhetik aber ist 
das Versäumnis des Verfassers um so mehr zu bedauern, als hier die 
zünftige Literaturgeschichte schon schätzenswerte Studien geliefert hat. 
Es bliebe ferner zu erwägen, ob eine Untersuchung der rationalistischen 
Menschheitswissenschaft bei den ebenso nahen wie knechtischen Be- 
ziehungen der damaligen redenden und bildenden Künste zur Wissen- 
schaft diese Künste ganz außer Betracht lassen dürfe. Man sollte 
vielmehr meinen, daß, um nur eins zu erwähnen, die für die Zeit so 
bezeichnende Porträtkunst auch wissenschaftliche Aufschlüsse geben 
könnte. 

Aber auch die Ausnutzung der Quellen für die vom Verfasser 
wirklich behandelten, oben erwähnten Wissenschaften ist ergänzungs- 
bedürftig. Die bibelwissenschaftliche und kirchenhistorische Literatur 
ist z. B. fast vollständig bei Seite geblieben.” Eine Behandlung von 
J. S. Semler erscheint auch vom Standpunkte des Verfassers als ebenso 
unabweislich, wie ein Eingehen auf die durch Nicolai und M. Mendels- 
sohn, teilweise auch durch Wieland repräsentierte Berliner Aufklärung. 
Ein empfindlicher Mangel ist ferner die Nichtberücksichtigung Georg 
Forsters und seiner Freunde Sömmerring und Kanter. Von Georg 
Forster ist es freilich noch wenig bekannt, wie verdienstvoll er in 
den naturwissenschaftlichen und philosophischen Teilen der Menschheits- 
wissenschaft gearbeitet hat. Es pflegt ferner noch vielfach übersehen 
zu werden, daß seine ganze Geistesart trotz der bekannten Sturm- und 
Drang-Exzesse, die auf politischem Gebiete sein vielbewegtes Leben 
beschließen, doch ihr Bestes der späteren geläuterten deutschen Auf- 


! Mit Recht eriunert der Verfasser an ihre Anfänge bei Hugo Grotius. 

» Damit im wesentlichen auch die Literatur über sie. Ich erinnere 
ferner an Dilthey und Troeltsch. 

3 Nur sein Vater Johann Reinhold wird S. 48 und 65 gestreift. 


Kritiken. 573 


klärung verdankt. Auch hätten der allerdings sehr umfassenden und 
durch die Literatur bisher nur ungenügend erläuterten Wochen- und 
allgemeinen Zeitschriftenliteratur des überaus redseligen Jahrhunderts 
noch viele interessante Einzelbelege entnommen werden können. Man 
sieht endlich nicht ein, warum in einer Arbeit, die auch ein Beitrag 
zur Geschichte der Geschichtsphilosophie sein will, die ex professo 
geschichtsphilosophischen Schriften bewußt ausgeschlossen werden. 

Günther hat im allgemeinen den gewiß richtigen Grundsatz, 
seine Quellen selbst zu lesen und sie nicht erst durch Vermittelung 
der Literatur zu benutzen. Aber das Gute ist hier bisweilen der 
Feind des Besseren gewesen. Der Verfasser hat sich nämlich bedeu- 
tendere literarische Teilbehandlungen seines Themas in ganz auf- 
fallender Weise entgehen lassen. 

Von allgemeineren Werken wäre vor allem an Adolf Harnacks 
Geschichte der Kgl. Preußischen Akademie zu erinnern, ferner an 
Jodls Geschichte der Ethik. Zwei größere und in ihrem Werte allgemein 
anerkannte Monographien, nämlich L. Steins Buch über Leibniz und . 
Spinoza und Carl Justis Winckelmann, sind ebenfalls nicht heran- 
gezogen worden. Dasselbe gilt von einer Reihe lehrreicher früherer 
Spezialarbeiten gerade des Leipziger Seminars: von Goerlitz (der wohl 
zitiert, aber nicht genügend verwertet wird), ferner von H. Bock, 
O. Claus, R. Schumann, K. Heussi und P. Rühlmann. 

Auch die Zitiermethode des Verfassers kann nicht immer be- 
friedigen. Benutzt man aus einem Zeitschriftenbande einen bestimmten 
Aufsatz, so genügt die Angabe des Bandes nicht. Man verlangt min- 
destens auch den Namen des Verfassers. Bei der erstmaligen Er- 
wähnung grundlegender Werke, wie es etwa Homes sketches of the 
history of man sind, ist die Angabe der Jahreszahl unerläBlich! Wo 
gute neue Ausgaben vorhanden und leicht zugänglich sind, muß man, 
anstatt nur Titelangaben ohne näheren Hinweis aufzuführen, sie auch 
zitieren. Das gilt z. B. von Goethes Rezensionen in den Frankfurter 
Gelehrten Anzeigen und von Schillers doch ziemlich unbekannter 
‘Philosophie der Physiologie’. Der Verfasser scheint es 8. 183 Anm. 2 
schon für eine besondere Genauigkeit zu halten, wenn er uns den 
ganzen Titel von Schlözers Vorstellung der Universalhistorie mitteilt. 
Es fehlen aber Jahr und Ort des Erscheinens. S. 177 stößt sich der 
Leser an dem lateinischen Polybioszitate unbedingt, wenn ihm die 
sekundäre Quelle dafür vorenthalten wird. 

Es wäre gewiß ein unbilliges Verlangen, wollte man für ein 


! Das sollte auch für moderne Werke durchgeführt werden, z. B. für 
Hettners Arbeit über die Robinsonliteratur. 


574 Kritiken. 


solches Thema nur die primären Quellen zulassen. Immerhin dürfte 
man über Pufendorf trotzdem nicht nur nach Bluntschli referieren. 
In anderen Fällen wieder sind durchaus erwägenswerte Beobachtungen 
nicht genügend belegt, z. B, S. 185 der Einfluß des Rationalismus in 
Justus Mösers Osnabrückischer Geschichte oder S. 112 die unpolitische 
Richtung der Ethik des Rationalismus (im Gegensatz zu der des 
Sturmes und Dranges). Das Zitat ‘Wenck ... S. 7 ff.” [d. b. Band I] 
kann nichts beweisen. Wohl aber hätte hier Christian Garves Schrift 
über die Grenzen des Rechts und der Politik (Breslau 1788) benutzt 
werden müssen, was dann vermutlich zur Einschränkung der über- 
triebenen Charakteristik geführt hätte. : Diese Bemerkung richtet sich 
zugleich gegen die S. 117 gegebene Schilderung der Leibniz-Wolff- 
schen Ethik (‘sie kennt kein Gemeinschaftsgefühl ... sie kennt, im 
Grunde genommen, überhaupt keine Philosophie der Geschichte’) und 
die im Gegensatze dazu sehr naheliegende Überschätzung der ‘so- 
zialistischen’ englischen Moralphilosophie. 

An der Spitze der Untersuchung steht ein Überblick über das 
deutsche Wirtschafts- und Geistesleben um 1750. Ein so ungeheures 
Thema läßt sich auf zwanzig Seiten natürlich nicht ausreichend behandeln. 
Immerhin darf die allgemeine Charakteristik des Rationalismus in 
ihrer straffen Übersichtlichkeit als gelungen bezeichnet werden. Doch 
wird man bei einer stark verkürzenden Darstellungsweise nur zu leicht 
in den Fehler verfallen, gewisse Urteile zu allgemein zu formulieren 
und andererseits gewisse Motivreihen zur Erklärung der Gesamt- 
erscheinungen über Gebühr zu vereinfachen. Beides zum Schaden der 
historischen Wahrheit. So erklärt der Verfasser von der öffentlichen 
Meinung der Periode, daß sie ‘jetzt immer entschiedener als eine neue 
Form seelischen Lebens der Gesamtheit ... in Erscheinung getreten’ 
sei. Wirklich ‘eine neue Form’? Der Verfasser vergißt die Rolle, 
die diese öffentliche Meinung in Deutschland schon während des sech- 
zehnten Jahrhunderts, ja während des Mittelalters gespielt hat. So 
gewiß der Satz einen richtigen Kern enthält, so gewiß enthält er zu- 
gleich eine handgreifliche Übertreibung. Man möchte in solchen Fällen 
von einer etwas vorschnellen entwicklungsgeschichtlichen Sicherheit 
reden, die dann leicht in entwicklungsgeschichtliche Allwissenheit aus- 
artet. Und ferner: der Rationalismus hat sich zweifellos um die Aus- 
gestaltung der Lehre von der Einheit des Menschengeschlechtes die 
größten Verdienste erworben. Aber man wird hier doch jedenfalls 
der wichtigen (von ihm selbst natürlich unterschätzten) Vorläuferschaft 
des Christentums zu gedenken und dann wieder die entwicklungs- 
geschichtliche Bedeutung der ‘Neuerung’ auf ihren wahren Wert zu- 
rückzuführen haben. Ist weiter, so darf man fragen, die Kuriositäten- 


Kritiken. 575 


geschichte wirklich ein kennzeichnendes Merkmal vornehmlich des 
Zeitalters des Intellektualismus? Oder ist sie nicht vielmehr ein zu 
allen Zeiten immer wieder beliebtes Zugeständnis an den Geschmack 
des breiteren Publikums? Es liegt endlich in derselben Richtung, wenn 
Günther im weiteren Verlaufe meint, Tetens habe mit seiner Ansicht 
vom Genie “seinem individualistischen Zeitalter seinen Tribut’ ent- 
richtet, wo doch unsere eigene, mindestens die populäre Ansicht vom 
Genie sich von der Tetensschen gar nicht sonderlich unterscheidet. — 
Ein anderer Irrweg ist es, wenn man im Interesse einer möglichst 
glatten Entwicklung die in der Wirklichkeit vorhandene Summe ver- 
schiedener Motive auf nur wenige oder gar nur auf zwei oder eins 
reduziert. Das ist z. B. der Fall, wenn uns als Väter der Toleranz nur 
das Quäkertum und der Deismus genannt werden. Die Toleranzbewegung, 
besonders als internationale Erseheinung, hat noch eine ganz andere 
Quelle, nämlich den aufgeklärten holländischen Calvinismus, die geistige 
Umwelt, aus der Hugo Grotius hervorgegangen ist. Diese für die 
europäische Geistesgeschichte höchst bedeutsame Erscheinung hätte 
(auch für die heute so beliebten Erôrterungen über die Entstehung 
des Toleranzgedankens) schon längst eine besondere Erforschung 
verdient. 

An mehreren Stellen sucht Günther die Grenzen des bisher fast 
immer aufs stärkste hervorgehobenen französischen Einflusses enger 
zu ziehen. Seine Ergebnisse bedürfen noch eingehender Nachprüfung. 
Wenn ich aber nicht irre, so ist ihre allgemeine Tendenz vollauf be- 
rechtigt; wenigstens könnte ich aus der rheinisch-deutschen Literatur noch 
des letzten Jahrzehnts des Jahrhunderts beweiskräftige Parallelen an- 
führen. Als lohnende Aufgabe aber darf es schon jetzt bezeichnet werden, 
wenn man den Spuren des kürzlich durch besonders ausführliche franzö- 
sische Spezialarbeiten erschlossenen Condorcet in Deutschland noch näher 
nachginge. Wer Verfasser fühlt es selbst, daß man sich für die angeblich 
geringe Wir Voltaires auf die deutsche Kulturgeschichtsschreibung 
nicht allein auf die Verdammungsurteile damaliger deutscher Interessen- 
ten, die auch viele nichtsachliche Gründe haben, berufen kann.! Man 
wird auch hier der Spezialforschung nicht vorgreifen wollen. 

Das Kapitel über die deutsche Geschichtswissenschaft im Zeit- 
alter des Rationalismus leidet vor allem darunter, daß es sein Objekt 
nicht enge genug mit der voraufgehend spezifisch deutschen Entwick- 
lung verknüpft. Daß die deutsche Geschichtswissenschaft um 1700 
an einem Tiefpunkte ihrer Entwicklung angelangt ist, wird niemand 
leugnen. Aber die Gründe dafür liegen nicht nur in der Abneigung 


! Am allerwenigsten natürlich auf Herder! 


576 Kritiken. 


der zeitgenössischen Philosophie! gegen die Geschichte und in der 
Hilflosigkeit des Schulhumanismus, sondern vor allem in der damaligen 
Abhängigkeit der Historiker von der praktischen Politik und vom Staats- 
recht. Darüber steht schon bei Wesendonck und Wegele (trotz ihrer 
sonstigen Unzulänglichkeit) manches Beachtenswerte. Neben der staats- 
rechtlichen verdient ferner die konfessionelle Bindung unserer Wissen- 
schaft ganz besondere Aufmerksamkeit. Man findet bei näherem Zu- 
sehen nur eine Gattung der deutschen historischen Literatur, die sich 
schon im siebzehnten Jahrhundert selbständig” und am erfolgreichsten 
gegen diese beiden Fesseln gewehrt hat. Das ist die von Günther 
auch für das achtzehnte Jahrhundert stark vernachlässigte lokale Ge- 
schichtsschreibung, in der sich auch die frühesten Ansätze zu einer 
kulturgeschichtlichen Betrachtung finden. Hemmungen dagegen ruft 
vielfach der Einfluß der Antike hervor, insbesondere die kritiklose Be- 
wunderung des moralisierenden Methodikers Cicero (es ließe sich eine 
förmliche Geschichte seines Schlagwortes ‘magistra vitae” schreiben) 
und des rhetorisierenden Historikers Livius hervor. 

Es wird vom Verfasser getadelt, daß die frühaufklärerische Ge- 
schichtsschreibung ‘sich sklavisch an den Text der Quellen’ gehalten 
habe. Was Günther hier tadelt, ist aber in Wirklichkeit, d. h. wenn 
man wieder die allgemeine deutsche Entwicklung zur Beurteilung des 
Rationalismus heranzieht, ein entschiedener erst seit B. Ph. v. Chemnitz 
in größerem Umfange nachweisbarer methodischer Fortschritt gegenüber 
der durch künstlerische Gesichtspunkte irre geleiteten Quellenbenutzung 
des Humanismus. Wenn man nun alle diese verschiedenen Einfluß- 
kräfte beachtet, dann wird man über Leibniz und Pufendorf wohl 
noch zu einer tieferen Anschauung gelangen als der Verfasser. Über 
P. werden z. B. (außer Bluntschli) fast nur die Urteile erklärter 
Gegner wie eben Leibnizens, aber auch J. P. von Ludewigs angeführt. 
Will man ferner Leibnizens Stellung in der Geschichte der Kritik 
festlegen, so darf man die posthumen Origines Guelficae nicht über- 
sehen. Das vom Verfasser gezeichnete Bild ist eben hier und über- 
haupt in dem Kapitel über die Geschichtswissenschaft zu einfach aus- 
gefallen.° | 


1 Descartes darf hier nur mit Vorbehalt erwähnt werden, da seine 
Wirkung in Deutschland zunächst ziemlich gering ist. 

2 Bei der allgemeinen Geschichtsschreibung scheinen in dieser Be- 
ziehung die ausländischen Vorbilder häufiger benutzt zu werden. 

3 Dankenswert ist die S. 143 gegebene Zusammenstellung der metho- 
dologischen Literatur. Doch fehlen Wegelin und Mösers Patriotische Phan- 
tasien. 


Kritiken. | 577 


Aus diesen verschiedenen Ausstellungen und Wünschen scheint 
sich doch das eine zu ergeben, daß es im allgemeinen besser ist, un- 
erläBliche Spezialuntersuchungen abzuwarten, ehe man sich an ein so 
allgemeines Thema heranwagt. 

Damit soll aber das Verdienst, den Spaten hier zuerst et 
zu haben, in keiner Weise verkleinert werden. Eine ganze Reihe von 
Kapiteln dieser Arbeit bieten dem Historiker reiche Belehrung, be- 
sonders die naturwissenschaftsgeschichtlichen und das anthropogeogra- 
phische. Auch die Bemerkungen über Psychologie, Pädagogik und 
Ethik sollte man nicht ungelesen lassen. Die Gestalt des Nikolaus 
Tetens ist hier noch über Dessoir hinaus trefflich herausgearbeitet 
worden. Was uns über die Gesellschaftsfeindschaft der Philanthropen 
(IX 3) gesagt wird, ist höchst bemerkenswert. Überhaupt wird für die 
Milieuverachtung des Rationalismus, wenn man diesen kurzen Ausdruck 
wählen darf, ein teilweise neues und umfassendes Material vorgelegt, 
und hier ist der Verfasser einmal vollständig im Rechte, wenn er die Zeit 
für sie verantwortlich macht. So ließen sich, wenn es der Raum er- 
laubte, noch manche auch allgemeinere Beobachtungen als durchaus 
stichhaltig hervorheben. Gleichwohl müssen noch tiefgreifende, gerade 
auch die führenden Geister berücksichtigende Einzeldarstellungen ge- 
liefert werden, ehe man insbesondere daran denken kann, eine Ge- 
schichte der deutschen rationalistischen Geschichtswissenschaft zu schrei- 
ben. Dann wird auch auf die Menschheitswissenschaft wieder manch 
helles Streiflicht fallen. 

Bonn. Justus Hashagen. 


Friedrich August Ludwig von der Marwitz. Ein märkischer 
Edelmann im Zeitalter der Befreiungskriege. Herausgegeben von 
Friedrich Meusel. Erster Band. Lebensbeschreibung mit 3 Ab- 
bildungen. Berlin 1908. E. S. Mittler & Sohn. 8° LVII, 736 S. 
Geh. 12 Mk., gebd. 14 Mk. 

Schon im Jahre 1852 haben Marcus Niebuhr und Oberst Schulz 
aus dem Nachlaß des 15 Jahre zuvor verstorbenen Generalleutnants 
F. A. L. von der Marwitz Memoiren, politische und militärische Schriften 
in zwei Bänden von zusammen etwas über 800 Seiten veröffentlicht. ` 
Nicht bloß, um sein Andenken lebendig zu erhalten oder gar zu 
wissenschaftlichen Zwecken. Man wollte vielmehr der soeben be- 
gründeten Kreuzzeitungspartei dadurch Waffen in die Hand geben und 
„erlaubte sich,“ wie der neue Herausgeber bemerkt, „gelegentlich so- 
gar eine kleine Fälschung, um Lehren und Prophezeiungen, die für 
eine ganz andere Zeit und andere innere Kämpfe geschrieben waren, 
noch für den Kampf gegen die Folgen der Revolution von 1848 wirk- 


578 Kritiken. 


sam zu machen.“ Alle wesentlich politischen Partieen seiner Lebens- 
erinnerungen kamen daher schon damals in vollem Umfang zum Ab- 
druck; das allgemein Historische und eigentlich Biographische dagegen 
mußte etwas zurücktreten und rein Persönliches ganz fortbleiben; unter- 
drückt wurden auf Rankes Rat auch die scharfen Urteile über Friedrich 
Wilhelm IM., Königin Luise und andere Mitglieder des königlichen 
Hauses und an mehreren tausend Stellen der Wortlaut geändert, bis- 
weilen sogar, um Übereinstimmung mit dem konservativen Partei- 
programm zu erzielen, der Sinn. 

Diesem höchst tendenziösen Machwerk will nun Friedrich Meusel, 
dem Verleger und der Familie von Erich Marcks empfohlen, eine neue 
Ausgabe in drei ungleich stärkeren Bänden gegenüberstellen, die Mar- 
witz einem weiteren Leserkreise nahebringt und zugleich allen wissen- 
schaftlichen Anforderungan genügt; der erste Band, am Ende des 
vorigen Jahres erschienen, brachte die Memoiren; der zweite soll die 
politischen Schriften, Tagebücher und Briefe, der letzte die militärischen 
"Aufsätze des Generals enthalten. Was bis jetzt von Meusels Edition 
vorliegt, macht den Eindruck gewissenhaftester Sorgfalt, gründlichster 
Kenntnis und lauterster, über den Parteien stehender Wahrheitsliebe; 
prägnant geformte Seitenüberschriften, eine Fülle von Anmerkungen, 
die im Abschwächen von Marwitz’ Behauptungen und im Hinweisen 
auf die neuesten Erscheinungen der historischen Literatur des Guten 
bisweilen sogar — wenigstens nach meinem Empfinden — etwas zu 
viel tun, und ein ausführliches Register befriedigen jeden billigen Wunsch 
nach Erleichterung des Verständnisses und der Benutzung; eine geist- 
und schwungvolle Lebensskizze führt den Leser geschickt ein in Mar- 
witz’ &ußere und innere Entwicklung. Vollständig ließen sich die 
biographischen Aufzeichnungen, die gar zu umfangreich sind, auch 
diesmal nicht in einem Bande zum Abdruck bringen, sondern nur 
ungefähr drei Fünftel; was Meusel anderswo veröffentlicht hat, in den 
Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, in 
den Preußischen Jahrbüchern und vor allem in den Sonntagsbeilagen 
der Vossischen Zeitung, entbehrt man im Flusse der Marwitzschen Er- 
zählung ganz gern, und was er sonst noch aus eigenem Antrieb aus- 
merzte, verdiente, wie ich auf Grund mündlicher Mitteilungen versichern 
darf, die Aufnahme wirklich nicht wegen völliger Belanglosigkeit oder 
allzu drastischer Derbheit. Zu bedauern aber sind Auslassungen unter 
dem Druck von Umständen, welche außerhalb seiner Einwirkung lagen; 
so ist ihm u. a. eine geringschätzige Äußerung über die militärischen 
Fähigkeiten Wilhelms I. aus dem Jahre 1826 gestrichen worden und, 
wie die dafür eingesetzten Punkte verraten, auch mehrere Sätze über 
Friedrich Wilhelm IH. und die Königin Luise; man hat damit falschen 


Kritiken. 579 


Vermutungen Tür und Tor geöffnet, der ernsten Forschung die Mög- 
lichkeit genommen, den wahren, für sie unzweifelhaft wertvollen Kern 
herauszuschälen, und damit ein gefährliches Vorbild gegeben, die Freiheit 
der Wissenschaft um anderer Interessen willen unnötig zu beschränken. 
Denn daß Marwitz’ Urteile keine absoluten Wahrheiten enthalten, 
ist für jeden nur einigermaßen urteilsfähigen Leser von vornherein 
klar; sind sie doch zum Teil von einer geradezu maBlosen Schärfe!, 
und mehrfach widersprechen sie sich sogar untereinander selbst. So 
ist ihm Hardenberg noch im Frühjahr 1806 ein „verehrungswerter 
Minister, der einzige, der für den Ruhm des Staates stets gesprochen 
und die Nationalschande nicht gewollt hatte“, später, als er sich rück- 
sichtslos hinwegsetzte über die Rechte der alten Stände und Marwitz 
1811 sogar auf die Festung schickte, der schlimmste und unehren- 
hafteste Ratgeber des Königs, 1815 zur Zeit hochgespannter nationaler 
Hoffnungen „ein Mann von hellem und einnehmendem Wesen, aber 
leichtsinnig und liederlich“, endlich am Schlusse seines Lebens wieder 
der „Großvezier‘“, „ein verschmitzter Vagabund“, „ein Schurke“. In 
den Tagen des Wiener Kongresses spricht Marwitz auch von dem 
„verschwenderischen, arbeitsscheuen Nachfolger Friedrichs des Großen“; 
zwei Jahrzehnte später ist ihm Friedrich Wilhelm II. nichts weniger 
gewesen als ein Verschwender und als Herrscher kaum sonderlich zu 
tadeln; seine Meinung über ihn hatte sich erheblich verändert zu Un- 
gunsten seines Sohnes. Aber auch über Friedrich Wilhelm III, in dessen 
Schwerfälligkeit und Tatenscheu er zumeist die Hauptursache sah für 
den Niedergang Preußens, stimmen seine Urteile nicht völlig überein 
und können, wie schon Friedrich Thimme gezeigt hat (Militärwochen- 
blatt 1908 Nr. 29), da Marwitz dem Hof von 1807 bis 1813 ganz 
fern blieb, für diese Jahre nicht als Quelle ersten Ranges gelten; für 
die früheren (und späteren) dagegen möchte ich ihren Wert höher an- 
schlagen als z. B. General von Janson (Militärwochenblatt 1908 Nr. 21); 
gehen sie doch da auf mehrere persönliche Begegnungen mit dem König 
und auf Mitteilungen von Marwitz’ zweiter Gattin zurück, einer ge- 
borenen Gräfin Moltke, die zwölf Jahre Hofdame der Königin Luise 
gewesen war, und eben deshalb ist der Fortfall der Abschnitte auf 
Seite 171 und 404, die vermutlich Belege enthielten für die „Im- 
passibilität“ Friedrich Wilhelms III, seinen „Mangel an Gefühl dessen, 
was er als Landesherr tun und meiden müsse“, und die Schwär- 
merei seiner „ein wahres preußisches Herz und wahre Regentenehre“ 
besitzenden Gemahlin für Alexander I, um so mehr zu beklagen. 


1 So über Schill S. 480/1, über den General von Putlitz S. 560, über 
«das Rindvieh Wrede“ (S. 559) u. a. 


580 Kritiken. 


Bleibt also Marwitz’ Memoiren gegenüber auf Schritt und Tritt 
Vorsicht geboten, besonders wenn sie sich auf nicht miterlebte oder 
weit zurückliegende Ereignisse, Personen, die seinen hohen Idealen 
wenig entsprachen, oder gar politische und militärische Gegner be- 
ziehen, so verdienen sie doch stets Beachtung als Dokumente seiner 
eigenen Entwicklung, und zwar in Meusels Edition ungleich mehr als 
in der alten; das etwas einförmige Bild des starrköpfigen, nach oben 
wie unten gleich eigenwilligen Junkers, das wir uns bisher von dem 
Gutsherrn von Friedersdorf machten, bekommt nun eine Reihe neuer 
sympathischer Züge und erst jetzt wirklich Farbe und Leben. Welcher 
Leser der ersten Ausgabe hätte wohl erwartet, in den Aufzeichnungen 
dieses bärbeißigen Isegrimm so feinsinnig zarte Beobachtungen über 
das Glück der Liebe, so tief ergreifende Klagen über den Verlust der 
Gattin, so herzerquickenden, für Damenohren freilich nicht immer ge- 
eigneten Humor, so prachtvolle Schilderungen von Land und Leuten 
der Heimat und der Fremde zu finden? Überall spürt man wie bei 
der Lektüre von Bismarcks Briefen die stete Berührung mit der Natur 
und den reichen daraus gezogenen Gewinn, überall den Erdgeruch der 
Scholle, die er bebaute, und noch stärker als bisher empfinden wir, 
zumal wenn wir uns in sein am Schlusse teilweise veröffentlichtes 
Testament vertiefen, den tellurischen als den Grundzug in seinem 
Wesen. Landwirt und Gutsherr war er in erster Linie, und alles sah 
er zunächst stets an mit den Augen des Agrariers: die Bauern, die 
seiner Meinung nach immer ein Vorbild und einen Erzieher brauchen 
werden, die Geldleute, „deren Wuchern und Spekulieren ein unwürdiges 
Kunststück ist, durch welches man den Erwerb seines Nebenmenschen 
auf sich zu übertragen sucht, oder wenigstens eine faule Art, sich 
durch die Welt zu bringen“, die Gelehrten und ihre wissenschaftliche 
Erziehung, „durch welche das gesunde Urteil und die Tatkraft, welche 
der Schöpfer in den Menschen gelegt hat, verschoben und gelähmt 
wird, den Allmächtigen selbst und sein Eingreifen in die Schicksale 
der Menschen und nicht zuletzt den Staat“; überall meinte er, müsse 
Zucht und Ordnung, strenge soziale Gliederung und gesunde Arbeits- 
teilung herrschen wie auf seinem Gute, und neben dem Landesherrn 
habe vor allem der grundbesitzende Adel dafür zu sorgen, jeder ein- 
zelne in seinem Kreise, die gemeinsamen Angelegenheiten in Stände- 
versammlungen beratend und beschließend in Übereinstimmung und 
völliger Gleichberechtigung mit dem König. Es wäre töricht, den 
Standes- und Klassenegoismus hierin zu leugnen, aber ebenso falsch, 
Marwitz’ Anschauungen aus ihm allein zu erklären, wie es Liberale 
bis auf den heutigen Tag getan haben; daß ihm Preußens Größe und 
Zukunft nur durch eine solche Verfassung verbürgt schien, und daß 


Kritiken. 581 


er für diese auch Opfer zu bringen bereit war, mehr vielleicht noch 
als mancher seiner Gegner, daran läßt die neue Ausgabe auch nicht 
den geringsten Zweifel; die Worte, die er am 28. April 1815 nieder- 
schrieb: „Ich habe gelebt und werde leben für das Wohl des Vater- 
landes, für das Rechte und Wahre und für die sichere Gründung 
meines Stammes und seines Besitzes“ enthalten die volle, wenigstens 
subjektive Wahrheit. Er hat schon als 13jähriger Knabe die für 
dieses jugendliche Alter fast überschwere Last des militärischen Dienstes 
tapfer und stolz getragen, nach Übernahme des väterlichen Gutes 
seinen Degen dem Vaterlande, wenn es in Not war, immer wieder 
freudig zur Verfügung gestellt, nicht nur für die Wiederherstellung 
Preußens gekämpft, sondern für seine Hegemonie zum mindesten im 
deutschen Norden, und ist so, worauf schon Meinecke hinwies, ein in 
jener Zeit seltener Hüter des friderizianischen Machtwillens und ein 
Vorläufer Bismarcks, an den er auch in vielem anderen so stark er- 
innert, gewesen; er hat die Traditionen des großen Königs auch in 
der inneren Politik hüten zu müssen geglaubt, ja darüber hinaus die 
des frondierenden alten Adels — nicht, wie Boyen den Gegnern vorwarf, 
eigentlich nur um des eigenen Vorteils willen, sondern kraft edelster 
patriotischer Überzeugung und seinem Volke, seinem Stande und seiner 
Familie am besten zu dienen gemeint, wenn er festhielt an den alt- 
preußischen sozialen und politischen Institutionen. 

Erscheint uns Friedrich August Ludwig von der Marwitz somit 
in einem viel helleren Lichte als Häusser, Droysen oder anderen Libe- 
ralen der fünfziger Jahre, so wollen wir uns doch auch hüten, ihn 
allzu günstig zu beurteilen und seine positiven Leistungen für Preußen 
etwa gar höher einzuschätzen als die der großen Reformer; ziehen doch 
die Worte, die Fürst Bülow am 30. November 1907 im Reichstag 
sprach: „Nur die Verbindung von altpreußisch-konservativer Tatkraft 
und Zucht mit deutschem weitherzigen und liberalen Geiste kann die 
Zukunft der Nation zu einer glücklichen gestalten“, die Summe aus 
den Erfahrungen des abgelaufenen Jahrhunderts und müssen auch für 
uns Historiker als Maßstab gelten. Marwitz war ein märkischer Edel- 
mann mit allen Vorzügen seiner Klasse, aber auch den Schwächen 
seines Standes, dem Hochmut und der Engherzigkeit des damaligen 
Junkers; daß Bürger und Bauern gemein sind und bleiben, unwert 
gleicher Rechte mit dem Adel, galt ihm zeitlebens als feststehend; 
das Drängen der unteren Stände nach oben hat er immer mehr als 
eine Gefahr betrachtet und ihm — gewiß nicht zum Segen Preußens 
— gar nicht oder nur möglichst wenig nachgeben zu dürfen geglaubt. 
Meusel behauptet, daß er während der Befreiungskriege, ja noch 1819 
liberale Anwandlungen gehabt habe; in seinen Memoiren ist kaum 


582 Kritiken. 


mehr zu finden als der 1815 niedergeschriebene Satz, „daß das Volk 
selbst vaterländischer gemacht und sein innerstes Leben mit dem Staats- 
leben verflochten werden müsse“, und kurz darauf (S. 532) ein Lob 
der englischen Verfassung; daß diese sich aber für Preußen nicht 
eigne, wird ausdrücklich betont, und wie weit Marwitz jedem Unter- 
tan die Möglichkeit verschaffen wollte, seine Kräfte frei im Dienste 
des Ganzen zu entfalten, bleibt leider im Dunkeln. Vielleicht bringt 
uns der 2. Band darüber weitere Aufklärungen; im ersten kommt ja 
in der Hauptsache der alte Marwitz zum Worte; die von 1832—1837 
aufgezeichneten „Nachrichten aus meinem Leben“ umfassen volle 
520 Seiten, die von Meusel nach Niebuhrs Vorgang als Haus- 
buch bezeichneten Eintragungen in das Hauptrechnungsbuch, 1804 
beginnend, fortlaufend aber erst seit 1815 wiedergegeben, nur 190. 
Jedenfalls ist nach Erscheinen auch des 3. Bandes zu wünschen und 
zu hoffen, daß Meusel aus dieser dann wohl auf über 2000 Seiten 
angeschwollenen Publikation und anderen ihm sonst noch zugänglichen 
Akten — auch über Marwitz’ gutsherrliche Tätigkeit — die Summe 
zieht in einer Biographie seines Helden; neben York verdient dieser 
altpreußische Patriot und Mitbegründer der konservativen Partei- 
anschauung in erster Linie ein solches literarisches Denkmal, und 
kein zweiter ist: mehr berufen, es zu schaffen, vorausgesetzt, daß er sich 
vor der angedeuteten Überschätzung hütet und, eingedenk der Worte 
Bismarcks und Bülows über den Parteiegoismus der Konservativen, 
diesem auch bei Marwitz ebenso nachspürt wie den mir noch nicht 
recht glaubhaften liberalen Anwandlungen, als der neue Herausgeber 
seiner Memoiren. Paul Haake. 


` 583 


Nachrichten und Notizen I. 


A. Molinier’s groBe Quellenkunde zur mittelalterlichen Geschichte 
Frankreichs (Les sources de l'histoire de France des origines aux guerres 
d'Italie (1494) par A. Molinier. VI. Table générale par L. Polain. Paris, 
A. Picard et fils 1906. VII, 218 S.), über die in dieser Zeitschrift wiederholt 
Bericht erstattet wurde (vgl. 1904, S. 251 ff.; 1907, S.114ff.; Nachrichten und 
Notizen 1904, S. 298 ff.), ist nun durch die Veröffentlichung des Registers über 
alle fünf Bände zum Abschluß gebracht worden. Sein Bearbeiter, L. Polain, 
hat sich von den Vorsätzen Moliniers (vgl. Bd. 5, S. CLXXXV) entfernen 
müssen, um nichtin einem mare magnum citationum unterzugehen; ein kurzes 
Vorwort rechtfertigt die von ihm befolgte Methode, die hier zu veranschau- 
lichen der Raum fehlt; die Hauptsache ist doch, daß der Benutzer sich 
rasch orientieren und an der Hand der Verweisungen zu den Quellen selbst. 
vordringen kann. Naturgemäß ist die Anlage des Registers die alphabe- 
tische, derart daß sie die Namen der handelnden Persönlichkeiten, der 
Autoren und der Orte aufzählt und nicht zurückschreckt vor Artikeln wie 
z. B. Lettres, innerhalb deren dann die Hinweise auf die Paragraphen- 
ziffern Moliniers begegnen. So werden unter Philipp I. August alle 
Nummern gebucht, die mit Angaben von Quellen zu seiner Geschichte ver- 
sehen sind, unter Commines (Philippe de) die entsprechenden für sein 
Leben und sein Werk, unter Reims solche mit Einzelquellen für die Ge- 
schichte der Stadt oder des Erzbistums. Schwierig unterzubringen waren 
anonym überlieferte Aufzeichnungen; Polain hat sie eingeschaltet unter 
dem ersten Worte ihres Titels (z. B. Chronicon Aquitanicum, Chroniques de 
Saint-Denis), aber es erinnert doch etwas an Potthast (vgl. dessen bekanntes 
Werk unter dem Stichwort: Aus Wormser Ratsbüchern), wenn auch bei 
Polain sich Artikel finden wie z. B. Ex libro sanctorum Savigniacensium, 
dessen Ziffer allein wiederum unter ‘Savigny’ entgegentritt. Andrerseits 
aber vermag man nicht ohne weiteres zu erklären, warum der Hinweis auf 
die Clausula de consecratione Pippini regis nicht unter ‘Pippin’ (Pépin le Bref) 
wiederholt ist. Gleichwohl soll Polains entsagungsvolle Arbeit anerkannt 
werden, zumal, wie zahlreiche Stichproben lehrten, ihre Zitate als zuverlässig 
sich erwiesen. Es ist zu hoffen, daß sie in ständiger Benutzung sich bewähre, 
um Moliniers Buch zu ergänzen oder besser gesagt erst zu erschließen. 

Königsberg. A. Werminghoff. 


Maximilian Buchner, Die innere weltliche Regierung des Speierer 
Bischofs Mattias Ramung (1464—1478). Münchn. Diss. Speier 1907. 
48 S. 

Die energische, von Erfolg gekrönte Tätigkeit eines Mannes, der es 
verstand, in kurzer Zeit die ganz zerrütteten Finanzverhältnisse des Speierer 
Bistums in gesunde Bahnen zu lenken, beleuchtet vorliegende Arbeit. Der 
Titel erweckt etwas zu weitgehende Erwartungen — denn nur um finan- 


584 Nachrichten und Notizen I. 


zielle Zwecke oder Maßnahmen handelt es sich bei den Regierungshand- 
lungen des Bischofs, die der Verfasser, gestützt auf reichliche archivalische 
Studien, in anschaulicher Folge aneinanderreiht. Und doch hätten sich 
wohl auf Grund eines so reichen Materials auch andere Seiten der „inneren 
weltlichen Regierung“ des Bischofs beleuchten lassen. Z. B. über den innern 
Ausbau der Landeshoheit, etwa den Rechtsansprüchen der Klöster gegenüber, 
erfahren wir nichts. Eine Quelle, wie die historischen Aufzeichnungen des 
Bischofs über den Erwerb der einzelnen Städte, Schlösser und Herrschaften 
des Hochstifts, hätte wohl eine weitgehendere Verwertung verdient, als nur 
einfach zitiert zu werden. Dafür gibt aber die Arbeit einen recht guten 
Einblick in die Finanzwirtschaft eines mittelalterlichen geistlichen Terri- 
toriums. Daß der Wunsch, die Einnahmen des Hochstifts um jeden Preis 
zu erhöhen, den Bischof alle anderen Rücksichten vergessen lassen konnte, 
zeigt die bedenkliche Verordnung, daß die Strafgelder „in der ersten 
Höhe“, da sie verhängt würden, auch eingezogen werden sollen, um eine 
Herabsetzung durch Bitten u. dgl. zu verhindern (S. 34); noch mehr aber 
das nicht minder bedenkliche Verfahren, das der Bischof seinem Land- 
schreiber den Schuldnern des Hochstifts gegenüber anempfiehlt (S. 36 f.). 
Metz. Fritz Rörig. 


Anton Dürrwächter, Christoph Gewold. Ein Beitrag zur Gelehrten- 
geschichte der Gegenreformation und zur Geschichte des Kampfes um 
die pfülzische Kur. (Studien und Darstellungen aus dem Gebiete der 
Geschichte, herausgegeben von Hermann Grauert. IV. Bd. 1. Heft.) 
Freiburg, Herder 1904. VI, 134 S. M. 2,60. 

Gewold ist in der bayrischen Geschichte des 17. Jahrhunderts und in 
der der deutschen Historiographie keine unbekannte Erscheinung. Als 
Geheimsekretär des Herzogs Maximilian I. und als Verfasser historisch- 
publizistischer Werke ist er von Riezler, Stieve, Friedrich, Wegele u. a. 
gelegentlich gewürdigt worden. Auf Grundlage des umfangreichen ge- 
druckten und handschriftlichen Materials entwirft nun D. ein zusammen- 
hängendes Bild seines Lebens und seiner Tätigkeit. Dabei berührt neben 
der Sauberkeit der Forschung besonders wohltuend, daß D. nicht versucht, 
Gewold eine Bedeutung zu geben, die er nicht hat. Als Kanzleibeamter 
wie als Historiker erscheint er durchaus als Subalterner, abhängig von 
seinem Herzog, von Gretser und Welser. (Von diesem auch stilistisch, die 
S. 107! ausgehobene Stelle über Treue bei der Urkundenedition ist wörtlich 
aus Welsers Res Boicae abgeschrieben.) Sein kritisches Vermögen ist 
gering und viel stärker als bei Welser konfessionell und dynastisch be- 
schränkt. — Einen besonders großen Raum nimmt bei D. die Darstellung 
der publizistischen Tätigkeit Gewolds im Streit um die Pfälzer Kur ein. 
Hier wird auf breiter Grundlage und interessant nachgewiesen, daß wir 
diesen Streit, den Gewold mit Freher führte, als ein nicht unwichtiges 
Vorspiel zu der politischen Aktion Maximilians betrachten dürfen, die mit 
der Übertragung der Kur 1623 endete. — D. stellt eine größere Arbeit 
über Gretser in Aussicht, der wir mit Interesse entgegensehen dürfen. 

München. Dr. Paul Joachimsen. 


Nachrichten und Notizen I. 585 


Halfdan Koht, Die Stellung Norwegens und Schwedens im deutsch- 
dänischen Konflikt, zumal während der Jahre 1863 und 1864 auf Grund 
neuer Aktenstudien. . Videnskabs-Selskabets Skrifter. II. Histor. filosof. 
Klasse. 1907. No. 7. Udgivet for H. A. Beneches Fond. Kristiania. 
In Kommission bei Jacob Dybwad. A. W. Broggers Buchdruckerei 1908. 

X u. 848 8. gr. 8°. 

Diese deutsche Ausgabe erscheint ohne Bezeichnung eines Übersetzers 
und ist wohl von dem Verfasser selbst besorgt, worauf auch manches Un- 
gewöhnliche im Ausdruck schließen läßt. Der Text umfaßt 252 S., den Rest 
füllen Aktenstücke. Das Vorwort gibt einen Überblick namentlich über 
die deutsche, englische und skandinavische Literatur und erwähnt, daß der 
Verf. „für Norwegen und Schweden... vor zwei Jahren eine ziemlich voll- 
ständige Zusammenstellung von Quellenhinweisen für den Zeitraum 1857 
bis 1864 als Manuskript zum Gebrauch für die Studenten‘ habe drucken 
lassen. Der Verf. ist ohne Zweifel in dem Stoffe gründlich zu Hause, er 
ist auch bestrebt unbefangen zu urteilen, wenn es schon deutlich genug 
hervortritt, daß er mit seinen Sympathien auf dänischer Seite steht. 

Der Eindruck dieser breiten Darstellung der schwächlichen von Wünschen 
vorwärts gedrängten, von Sorge zurückgehaltenen Politik Schwedens, der 
Norwegen keinen Widerstand leistete und nach der Tradition und der Lage 
der Dinge auch nicht recht leisten konnte, ist ermüdend. Wie ganz anders 
durchlebt man die Zeit, wenn man den Spuren Bismarcks folgt, dessen Auf- 
treten den unteren Mächten mehr wie eine Ungehörigkeit erscheint, ihnen 
aber tatsächlich die Wege vorschrieb. Im ganzen wird die herrschende 
Auffassung der Dinge nicht wesentlich geändert. Schweden, oder vielmehr 
die maßgebende Partei in Schweden, vor allem der König Karl selbst, hätte 
gern die deutschen Mächte gehindert, Dänemark anzugreifen und die De- 
pesche, die der schwedische Minister Manderström am 2. Februar 1864 nach 
Berlin sandte, um den Übergang der deutschen Truppen über die Eider als 
ein Unrecht hinzustellen, das jedes Maß überschreite, erscheint als ein 
phrasenhafter Gefühlserguß, der weder den Tatsachen noch auch den Macht- 
verhältnissen entsprach. Man höre: nous ne saurions trouver un langage 
trop énergique pour condamner des procédés que nous espérions ne plus 
voir se produire à notre époque et dont les conséquences retomberont tôt 
ou tard sur les Puissances, qui ont cru pouvoir en faire usage contre un 
pays, dont les forces matérielles ne sauraient se mesurer avec les forces 
réunies de deux des plus grands États de l’Europe. Wir begreifen, daB 
Bismarck den schwedischen Gesandten, der ihm diese Depesche vorlas, 
heftig angefahren hat. Ganz abgesehen von der Dreistigkeit, mit der ein 
Schwede hier die Rechtsüberzeugung eines großen Nachbarvolkes als null 
und nichtig zu behandeln wagt, ist es doch eine bodenlose und auch von 
manchen Schweden scharf beurteilte Unvorsichtigkeit, daß der Minister eines 
Staates, der in dieser Frage eine ganz schwankende Politik verfolgte, die 
mächtigen Nachbarn so zu verletzen unternahm, ohne den Willen zu haben, 
wirklich für Dänemark etwas zu tun. 

Es gab in Schweden und Norwegen skandinavische Sympathien, die auf 
eine Verbrüderung der drei nordischen Staaten hinzielte, aber keine Partei 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 40 


586 Nachrichten und Notizen I. 


von Bedeutung, die ernsthaft auf dies Ziel losging. Überdies hatte Schweden 
während des Krimkriegs allerlei Verhandlungen mit den Westmächten ge- 
führt, die zuletzt von dem Wunsch getragen waren, Finnland wieder zu ge- 
winnen. Schweden hatte dadurch Rußland gereizt und suchte auch in dem 
deutsch-dänischen Konflikt Anschluß an die Westmächte. Aber hier war 
nichts Gewisses zu finden. Frankreich war ganz kühl und eher wohlwollend 
für Preußen und die nationalen Forderungen der Schleswig- Holsteiner. 
England aber machte zwar große Worte, war aber entschlossen, über einige 
lärmende Demonstrationen gegen das Erscheinen der österreichischen Flotte 
in der Nordsee und Ostsee nicht hinauszugehen. Ohne England hielt sich 
Schweden aber nicht stark genug, für Dänemark einzutreien. Daher die 
halben Maßregeln. Diese namentlich aus schwedischen Akten bereicherte 
Darstellung bestätigt also nur den Hauptpunkt der bisherigen Ansicht: daß 
Dänemark durch die Sympathiebezeugungen und halben Zusagen seiner 
Freunde Schweden und England nur verleitet worden ist, hartnäckig zu sein 
in Perioden des Kampfes, in denen es mit leichteren Opfern den Frieden 
hätte schließen mögen. „Das Endergebnis der kriegerischen skandinavischen 
Politik war somit notwendig gegeben; sie war auf Illusionen aufgebaut und 
konnte eine ernste Probe nicht ertragen. Der persönliche Anteil Mander- 
ströms darin ist schwer zu beurteilen; ein stärkerer Wille scheint ihn vor- 
wärts getrieben zu haben, er hat sich wohl oft nur den Wünschen des 
Königs Karl gefügt. Die Leichtsinnigkeit der königlichen Politik tritt in 
mehreren Fällen in die grellste Beleuchtung, und es ist sogar nicht immer 
möglich, an ihre edlen Motive zu glauben; macht- und glanzsüchtiger Ehr- 
geiz verflicht sich mit dem ritterlichen Drange, dem Schwachen Hilfe zu 
bringen“. Wie weit dies Urteil berechtigt ist, läßt die Untersuchung selbst 
nicht erkennen. Sie bewegt sich nur in den diplomatischen Akten, aber 
in diesen Worten haben wir das Urteil eines in dieser Periode wie wenige 
unterrichteten Autors. 
Breslau. G. Kaufmann. 


Die 27. Jahresversammlung der Gesellschaft für Rheinische 
Geschichtskunde fand am 7. März 1908 in Köln statt. Seit der letzten 
Hauptversammlung gelangten zur Veröffentlichung: Landtagsakten von 
Jülich-Berg (G. v. Below) Bd. 2 (1563—89); Urkunden und Regesten zur 
Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv Bd. 4 (1353—1362); 
Die Kölner Zunfturkunden (H. v. Loesch) Bd. 1—2. Die Leitung der Weis- 
tümer hat nach dem Tode von Geheimrat Loersch vorläufig Prof. Stutz über- 
nommen. Für Bd. 2 der Kurtrierischen Weistümer ist das Material größten- 
teile schon gesammelt, doch muß zu seiner Ergänzung noch ein geeigneter 
Bearbeiter gewonnen werden. Für die Kurkölnischen Weistümer wurde 
als Bearbeiter Referendar Edwin Mayer in Bonn gewonnen. Die Arbeit 
für die Herausgabe der Prümer Weistümer (Forst) konnte noch nicht ab- 
geschlossen werden. Die Arbeiten für Bd. 2 der Werdener Urbare (Kötzschke) 
hofft man in Jahresfrist zu bewältigen, nur noch der Druck von Einleitung 
und Register steht aus. Zur Fortführung der I. Reihe der Jülich-Bergischen 
Landtagsakten ist ein neuer Mitarbeiter zu gewinnen, von der I. Reihe ist 


Nachrichten und Notizen I. 587 


der Abschluß des Druckes von Bd. 1 (Küch) erst im nächsten Jahr zu er- 
warten. Mit der Drucklegung von Bd. 2 der Kölner Matrikel (Keussen) 
kann erst 1909 begonnen werden. Die Ausgabe der ältesten rheinischen 
Urkunden bis 1100 und des 1. Bandes der Regesten der Kölner Erzbischöfe 
konnte von dem Bearbeiter (Oppermaun) infolge von Krankheit nicht ge- 
fördert werden. Dagegen befindet sich Bd. 8 der Regesten (Knipping) 
schon im Druck, und Bd. 4 (Kisky) in Bearbeitung. Vom Geschichtlichen 
Atlas der Rheinprovinz (Fabricius) ist die Karte der Kirchlichen Einteilung 
der Rheinlande im Mittelalter samt dem dazugehörigen Texte im Druck. 
Eine Untersuchung über das pfälzische Oberland Simmern mit dem Gebiet 
der Propstei Ravengiersburg wird demnächst veröffentlicht. Der Textband 
zu den Romanischen Wandmalereien (Clemen) konnte noch nicht abge- 
schlossen werden. Von den Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte 
der niederrheinischen Städte (Ilgen) soll das Manuskript für die Neusser Quellen 
(Lau) bis Weihnachten fertig gestellt werden, das für die Deutzer Quellen 
(Hirschfeld) ist erst später zu erwarten, das Material für die Trierer Quellen 
(Rudolph) ist vollständig gesammelt. Dagegen konnte die Bearbeitung der 
Stadtrechte von Boppard und Oberwesel (Richter) nicht gefördert werden. 
Für das beschreibende Verzeichnis der Trierer Münzen vom Mittelalter bis 
zum Jahre 1794 ist die Bearbeitung des 1. Teils (Menadier) bis auf Erz- 
bischof Balduin zu Ende geführt, die des 2. Teils von 1556 bis 1794 
(v. Schrötter) aber bereits druckfertig geworden. Von den Urkunden und 
Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv 
(Sauer) soll Bd. 5, bis 1878 reichend, noch 1908 erscheinen. Von der 
Publikation der Rheinischen Siegel (Ilgen) geht die 2. Lieferung, welche 
die Siegel der Trierer Erzbischöfe enthalten wird (Ewald) ihrem Abschlusse 
entgegen. Der Druck des 2. Bandes der Jülich-Bergischen Kirchenpolitik 
(Redlich) soll noch im Laufe des Jahres beginnen. Neu in Angriff genommen 
wird die Herausgabe der Statuten des Kölner Domkapitels vom 18. bis 
zum 18. Jahrhundert (Stutz und Kallen). Für die Archivinventarisation hat 
Krudewig die Kreise Montjoie, Eupen und Malmedy bereist. Mit dem Druck 
der Inventarisierung des Neuwieder Archivs (Schultze) soll im Sommer be- 
gonnen werden, die Arbeit wird von der Gesellschaft unterstützt. Mit der 
Kgl. Akademie der Wissenschaften in Berlin wurde die Herausgabe eines 
Wörterbuches der rheinischen Mundarten (Joh. Franck) vereinbart. — Nach 
dem Bericht der Kommission für Denkmälerstatistik der Rheinprovinz, 
deren Vorsitz nach dem Tode von Geheimrat Loersch dem Provinzial- 
konservator Prof. Clemen übertragen wurde, konnte die Drucklegung der 
Kunstdenkmäler des Kreises Düren, weil deren Bearbeiter, P. Hartmann, 
zurückgetreten ist, noch nicht erfolgen. Gefördert wurde dagegen die Be- 
arbeitung der Kunstdenkmäler der Stadt Köln (Rahtgens und Krudewig). — 
Nach dem Bericht über die Mevissenstiftung soll der Druck der zweiten 
Preisschrift, der Historischen Topographie der Stadt Köln im Mittelalter 
(Keussen) binnen Jahresfrist vollendet sein. 


Nach dem 8. Jahresbericht der Gesellschaft für Fränkische Ge- 
schichte über das Jahr 1907 konnte als erste Veröffentlichung die Chronik 
40* 


588 Nachrichten und Notizen I. 


des Bamberger Immunitätsstreites von 1430—1436, nach dem Manuskript 
von Th. Knochenhauer neu bearbeitet von A. Chroust, herausgegeben werden. 
Dazu kam als 3. Neujahrsblatt: G. Schrötter, Die Nürnberger Malerakademie 
und Zeichenschule im Zusammenhang mit dem Kunstleben der Reichsstadt 
von der Mitte des 17. Jahrh. bis 1821. Über den Stand der wissenschaft- 
lichen Arbeiten wird weiter berichtet, daß die Sammelarbeit für die Biblio- 
graphie der fränkischen Geschichte unter Leitung von Prof. Henner ihren 
Fortgang genommen habe. Die Bearbeitung der Akten des fränkischen 
Kreises (Fritz Hartung), die bisher unter der Leitung von Prof. Fester 
stand, ist soweit fortgeschritten, daB man noch in der ersten Hälfte des 
Jahres 1909 damit rechnen kann, ein druckfertiges Manuskript des 1. Bandes 
zu erhalten. Von der Matrikel der Universität Altdorf (Elias Steinmeyer), 
die 2 Bände umfassen soll, wird der erste voraussichtlich schon im Winter 
1908 zur Drucklegung gelangen können. Auch an der Matrikel der Uni- 
versität Würzburg (Sebastian Merkle) ist fleißig gearbeitet worden. Nur 
geringe Fortschritte haben die Vorarbeiten zu einer Ausgabe der fränki- 
schen Weistümer und Dorfordnungen (Schrötter für Mittel-, Pregler für 
Ober- und Mitterwieser für Unterfranken) gemacht, es wurde dafür eine 
eigene Abteilung unter Leitung von Prof. K. Th. Ritter von Eheberg und 
von Prof. E. Steinmeyer geschaffen. Für die Herausgabe der fränkischen 
Urkundenbücher, die der Leitung von A. Chroust unterstellt ist, wurde 
zunächst die Bearbeitung der Urkunden des Benediktinerklosters St. Stephan 
in Würzburg (F J. Bendel) in Angriff genommen, von der man bis 1910 
den 1. Band druckfertig zu machen gedenkt. Auch für den 2. Halbband 
der Bamberger Chroniken (Chroust), welcher Material zur Bamberger Ge- 
schichte im Bauernkrieg und in der Markgrafenfehde bringen soll, können 
Vorarbeiten von Th. Knochenhauer mit zu Grunde gelegt werden. Die 
Repertorisierung der evangelischen (Kolde und Schornbaum) wie der 
katholischen Pfarreien (Amrhein) wurde wesentlich gefördert. Wenn der 
Gesellschaft, wie zu hoffen steht, neue Mittel zugeführt werden, kann man 
daran denken eine Neubearbeitung und Fortsetzung von Lefflads Regesten 
der Bischöfe von Eichstätt und eine Veröffentlichung Nürnberger Geschichts- 
quellen, vor allen aus den Briefbüchern des Nürnberger Rates, die in 
700 Bänden vorliegen, in die Wege zu leiten. 


Am 14. Mai 1908 fand in Stuttgart die 17.-Sitzung der Württem- 
bergischen Kommission für Landesgeschichte statt. Dem Bericht darüber 
entnehmen wir, daß im verflossenen Jahre folgende Schriften zur Ausgabe 
gelangten: Binder, Württembergische Münz- und Medaillenkunde Hit. 5 
(bearb. von Ebner); Briefwechsel des Herzogs Christoph von Württemberg 
Bd. 4 (1556—1559) bearb. von Ernst; Bibliographie der württembergischen 
Geschichte von Heyd Bd. 4. Hft. 1 (bearb. von Th. Schön); Denk, Inventar 
des Finanzarchivs und der laufende Jahrgang der Württembergischen 
Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Noch in Vorbereitung befinden sich: 
Matrikeln der Universität Tübingen Bd. 2 (Hermelink); Württembergische 
Dorfordnungen (Wintterlin); Heiligkreuztaler Urkundenbuch (Hauber); 
Geschichtliche Lieder und Sprüche Hft. 6 (Steiff und Mehring); Ellwanger 


Nachrichten und Notizen 1. 589 


Kapitelsstatuten (Zeller); Politischer Briefwechsel des Königs Friedrich von 
Württemberg (Marx); Urkundenbuch der Stadt Stuttgart (Rapp); Geschichte 
des humanistischen Schulwesens in Württemberg (Weller); Inventare der 
Pfarr- und Gemeinderegistraturen (Duncker). Weiter ist in Aussicht ge- 
nommen eine Geschichte des Feldzugs in Ungarn 1663—1664 (v. Schempp) 
und eine Geschichte des württembergischen Volksschulwesens. | 


Am 16. und 17. Mai 1908 fand in Mühlhausen in Thüringen die 
84. Sitzung der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen 
und das Herzogtum Anhalt statt. Prof. Dr. Heldmann berichtete über den 
Plan, Quellen zur städtischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte her- 
auszugeben. Über den Stand der wissenschaftlichen Arbeiten wurde weiter, 
wie folgt, berichtet: Im vergangenen Jahre ist der zweite Band der von 
Archidiakonus Pallas in Herzberg a. E. bearbeiteten Kirchenvisitations- 
protokolle des Kurkreises erschienen; der dritte Band ist bereits im Druck 
und wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Sommers erscheinen. Mit 
Abschluß dieses Bandes soll einstweilen bei diesem Werke wegen anderer 
dringender Arbeiten und Ausgaben ein Stillstand eintreten. Die Bearbei- 
tung des fünften Bandes des Goslarer Urkundenbuches von Landgerichts- 
direktor Bode in Braunschweig hat durch die Erkrankung des Bearbeiters 
eine Unterbrechung erfabren, doch steht zu hoffen, daß er bis zum Herbst 
dieses Jahres fertiggestellt werden wird. Auch das Erscheinen eines 
sechsten Bandes ist zu erwarten. Das Urkundenbuch der Stadt Halle wird 
von Prof. Dr. Kohlmann in Elberfeld bearbeitet und steht der Abschluß in 
Aussicht. Die Fortführung der Regesten der Wittenberger Kurfürsten An- 
haltinischen Geschlechts hat Dr. Hinze in Naumburg übernommen. Das Ur- 
kundenbuch des Stiftes Naumburg von Dr. Rosenfeld ist in der Sammlung 
des Stoffes vollendet. Mit dem Texte der Quedlinburger „Paurgedinge“ 
hofft Realschuldirektor Lorenz in Quedlinburg bis Ende Juni dieses Jahres 
fertig zu werden. Das Eichsfeldische Urkundenbuch wird Gymnasialdirek- 
tor Dr. Jäger in Duderstadt möglichst fördern. Oberlehrer Dr. Eitner in 
Erfurt ist beschäftigt mit dem dritten Bande des Urkundenbuches der 
Stadt Erfurt, doch sind erst umfangreiche Vorarbeiten zu erledigen. Das 
Neuhaldenslebener Urkundenbuch bearbeitet weiter Professor Dr. Sorgenfrey 
in Leipzig, das der Stadt Aschersleben Professor Dr. Straßburger daselbst. 
Professor Dr. Stange in Erfurt hofft die Abschrift der Erfurter Studenten- 
matrikel von 1635—1816 bald zu vollenden und den Text im nächsten 
Winter überreichen zu können Mit dem Urkundenbuch der Stadt Eisleben 
ist Professor Dr. Größler beschäftigt. Die von dem Domkapitel angeregte 
Fortsetzung des Urkundenbuches des Hochstifts Merseburg läßt sich zurzeit 
nicht ermöglichen, doch wird die Sache im Auge behalten werden. Für das 
handschriftlich vorliegende Urkundenbuch des Erzbistums Magdeburg, be- 
arbeitet von dem verstorbenen Dr. Hertel, fehlt es noch an einem Bearbeiter. 
Professor Dr. Stange in Erfurt hat sich erboten, auch die Erfurter Magister- 
Matrikel herauszugeben. Ein Antrag des Archivrats Dr. Jacobs, ein drei- 
bändiges Werk des Landgerichtsdirektors Bode „die Grafschaften im Harz- 
gebiet‘ unter die Verôffentlichungen der Kommission aufzunehmen, soll im 


590 Nacbrichten und Notizen I. 


nächsten Jahr näher erwogen werden. Das Neujahrsblatt, von Professor 
Dr. Heldmann bearbeitet, brachte die Abhandlung „Mittelalterliche Volks- 
spiele in den thüringisch-sächsischen Ländern“. In dem diesjährigen wird Pro- 
fessor Dr. Voigt in Halle die Persönlichkeit und Missionstätigkeit des Bruno 
von Querfurt darstellen. Die grundsätzliche Erörterung der Frage über die 
Heimatskunden und ihre Ausführung auch in geographischer Hinsicht wird 
bis zum nächsten Jahre vertagt. Von den beschreibenden Darstellungen 
der Bau- und Kunstdenkmäler sind folgende Kreise der Provinz noch nicht 
bearbeitet, beziehungsweise die Darstellungen noch nicht veröffentlicht 
worden: Stadt und Land Magdeburg, Neuhaldensleben, Osterburg, Salzwedel, 
Stendal, Wanzleben, Wolmirstedt, Quedlinburg, Liebenwerda, Querfurt, 
Torgau, Wittenberg, Heiligenstadt, Worbis. Außerdem ist eine Neube- 
arbeitung für folgende Kreise in Aussicht genommen oder zu nehmen: Zeitz, 
Langensalza, Weißenfels, Mühlhausen, Weissensee, Wernigerode, Eckarts- 
berga, Calbe, Stadt Nordhausen (im Buchhandel vergriffen). Gegenwärtig 
befinden sich in Bearbeitung: Liebenwerda, Quedlinburg, Heiligenstadt, 
Stendal, Zeitz (vgl. unten). Gegen die Veröffentlichung der Kreise Torgau 
und Wittenberg liegen augenblicklich unüberwindliche Hindernisse vor. 
Kreis Querfurt von Pastor Dr. Bergner in Nischwitz ist abgeschlossen und 
befindet sich bereits im Druck. Kreis Heiligenstadt, bearbeitet von Bau- 
inspektor Rassow in Greiffenberg (Pommern), ist ebenfalls fertiggestellt und 
kommt demnächst zum Druck. Daran wird sich die Beschreibung des 
Kreises Worbis schließen. Auch Kreis Liebenwerda von Pastor Dr. Berguer, 
wie auch der geschichtliche Teil von Superintendent Nebelsieck in Lieben- 
werda (die dazu gehörige Karte von Professor Dr. Reischel), sind der Voll- 
endung nahe. Die geschichtliche Bearbeitung des Kreises Wernigerode von 
Archivrat Dr. Jacobs, sowie die Karte von Wernigerode (Stadt) sind dem 
Abschluß nahe. Für Kreis Stendal wird dem Staatsarchivar Dr. Theuner 
in Münster Frist bis Oktober 1908 gewährt. Für die Kreise Zeitz und 
Quedlinburg wünscht Professor Brinkmann noch einigen Ausstand. Land- 
kreis Magdeburg, sowie die Kreise Wanzleben und Wolmirstedt hat Pastor 
Dr. Bergner übernommen. Über den Stadtkreis Magdeburg sollen dem- 
nächst mit dem Magistrat daselbst Verhandlungen eröffnet werden. — Be- 
züglich des Provinzialmuseums wurde mitgeteilt, daß von der Jahresschrift 
für die Vorgeschichte der sächsisch-thüringischen Länder der 5. und 6. Band 
ausgegeben sind, und daß das Erscheinen des 7. Bandes für dieses Jahr ge- 
sichert ist. — Zu der Abteilung Karten gab Professor Dr. Reischel einen 
ausführlichen Überblick über die Bestrebungen der Kommission, einen ge- 
schichtlichen Atlas ihres Arbeitsgebietes herzustellen. Die Vorarbeiten dazu 
bilden die Meßtischblätter, die der verstorbene Oberbürgermeister Dr. Brecht 
durch einen Geometer in der Königlichen Generalkommission zu Merseburg 
aus den dort befindlichen alten Flurkarten und Rezeßakten mit den sämt- 
lichen darin enthaltenen geschichtlichen und kulturgeschichtlichen Aufzeich- 
nungen hat vervollständigen lassen. Diese betreffen die Flurgrenzen, Lage 
und Namen der wüsten Dörfer, Burgen, Warten, Klausen, Kirchen, Gerichts- 
stätten, Galgen, Wallburgen, Knicks usw., die alten Wege und Heerstraßen, 
die Flurnamen und Flurbezeichnungen jeder Art. Auch sind alle Örtlich- 


Nachrichten und Notizen I. 591 


keiten mit vermuteten Wüstungen eingetragen worden. Diese wie die ge- 
sicherten Wüstungen nebst den zuführenden Wegen sind mit rot ein- 
gezeichnet. Der besonderen Sicherheit und leichteren Benutzung halber 
sind diese vervollständigten Meßtischblätter in zwei Exemplaren hergestellt 
worden, der Urschrift und der Abschrift. Die Wüstungsbücher bilden eine 
notwendige Ergänzung dieser Blätter. Sie enthalten in der Originalgröße 
der Brouillonkarten die genaue Planlage der Wüstungen mit den alten 
Wegen, Gewannen und Flurnamen. Die zweite Ergänzung sind die Feld- 
wannenbücher, enthaltend die auf den Meßtischblättern eingetragenen Flur- 
namen und Flurbezeichnungen, sowie Größe und Gestalt der betreffenden 
Gewanne. Von geschichtlichen Karten sind als Beigaben zu den Bau- und 
Kunstdenkmälern bisher fertiggestellt worden die für die Kreise Schleu- 
singen, Ziegenrück, Halberstadt, Naumburg. Demnächst werden fertig die 
für die Kreise Querfurt, Quedlinburg mit Aschersleben, Heiligenstadt. Große 
Wüstungskarten sind beigegeben den Werken Hertels und v. Wintzingerodes 
über den Nordthüringgau und das Eichsfeld. Ausgeführt wird zurzeit die 
Wüstungskarte über die Altmark. Mehr als bisher werden sie künftig den 
eigentlichen Kern der Wüstungswerke darstellen. Einen besonderen Vorzug 
haben diese wie die geschichtlichen Karten dadurch, daß sie eine Gelände- 
darstellung in fünffarbigen Höhenschichten aufweisen und damit ein Relief- 
bild geben, das dem Gesamtinhalt der Karten wissenschaftlich dient. Alle 
Karten haben den Maßstab 1 : 100 000. Ein weiteres Kartenwerk bilden die 
Grundkarten, von denen in diesem Jahre fertig werden: Sömmerda-Erfurt, 
Göttingen-Heiligenstadt, Wolfenbüttel-Goslar, Nordhausen-Bleicherode, Len- 
zen-Seehausen, Belzig-Wittenberg. Die Situation ist fertig von: Oschers- 
leben-Halberstadt, Luckenwalde-Schweinitz. Noch nicht begonnen sind: 
Lüchow-Salzwedel, Klötze-Oebisfelde, Langensalza-Gotha, Naumburg-Jena, 
Schleusingen-Suhl, Ziegenrück. — Die Verzeichnung der in der Provinz 
Sachsen uud dem Herzogtum Anhalt vorhandenen nichtstaatlichen Archive 
und ihres Inhaltes konnte wegen des im Herbst bevorstehenden Umzugs 
des Staatsarchivs in ein neues Dienstgebäude noch nicht wesentlich ge- 
fördert werden. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Kommissionen: Der o. Prof. der orientalischen Philologie Dr. Friedrich 
Delitzsch in Berlin wurde zum Mitglied der Akademien der Wissenschaft 
in Christiania und in Bologna ernannt. 

Der o. Prof. der alten Geschichte Dr. Eduard Meyer in Berlin wurde 
als Nachfolger Ermans zum Mitglied des kaiserlichen archäologischen In- 
stitutes ernannt. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. des Kirchenrechts 
in Czernowitz Dr. Walter von Hörmann zu Hörbach wurde als Nach- 
folger Wahrmunds nach Innsbruck und der o. Prof. Dr. Ferdinand Schmid 
in Innsbruck als Ordinarius für Statistik und Verwaltungslehre nach 
Leipzig berufen. Die ao. Professoren der Geographie Dr. Eduard Pechuël- 
Loesche in Erlangen und Dr. Fritz Regel in Würzburg wurden zu Or- 
dinarien ernannt. Der ao. Prof. des Verwaltungs- und Kirchenrechts in 


592 Nachrichten und Notizen I. 


Königsberg Dr. Eduard Hubrich wurde als Ordinarius nach Greifswald, 
der ao. Prof. für Geographie in Wien Dr. August Böhm Edler von 
Böhmersheim als o. Professor nach Czernowitz und der Privatdozent für 
Staatswissenschaften an der Handelshochschule in Köln Dr. Spiethoff 
als Ordinarius nach Prag berufen. 

Der Privatdozent für Geschichte in Wien Dr. Kurt Kaser wurde als 
ao. Professor nach Graz, für Deutsches Recht in Breslau Dr. Karl Rauch 
als Extraordinarius nach Königsberg und der Privatdozent für Sozialwissen- 
schaften Dr. Robert Schachner in Heidelberg als Extraordinarius nach 
Jena berufen. 

Der ao. Prof. der Ägyptologie und altorientalischen Geschichte Dr. 
Karl Alfred Wiedemann in Bonn wurde zum o. Honorarprofessor und 
der Privatdozent der Geschichte Dr. Max Jansen in München zum ao. Prof. 
ernannt. Der Privatdozent für neuere deutsche Literaturgeschichte Dr. 
Wolkan in Wien erhielt den Titel Professor. 

Der Professor der Nationalökonomie an der Akademie in Posen Dr. 
von Wiese und Kaiserswaldau wurde an die Technische Hochschule in 
Hannover und der Privatdozent der Nationalökonomie Dr. Mitscherlich 
in Kiel als Professor an die Akademie in Posen berufen. 

Es habilitierten sich Dr. Paul Joachimsen (Geschichte) in München, 
Dr. Gottlob (Geschichte) in Münster, Dr. Tietze (Kunstgeschichte) in Wien 
und Dr. Kuske (Wirtschaftsgeschichte) an der Handelshochschule in Köln. 

Bibliotheken: Der Assistent an der Universitätsbibliothek in Berlin 
Dr. Fritz Behrend wurde zum Archivar und Bibliothekar für die Geschäfte 
der Deutschen Kommission der Akademie der Wissenschaften in Berlin 
ernannt. 

Todesfälle. Am 26. Juli starb im Alter von 68 Jahren der Direktor 
des Königlichen Friedrichskollegiums Prof. Dr. Georg Ellendt in Königs- 
berg, der sich als Historiker durch eine Untersuchung über die Stadt 
Hagenau als Kaiserpfalz (1865) betätigt hat. 


593 


Nachrichten und Notizen II. 


Hermann Usener, Vorträge und Aufsätze. V u. 259 S. Leipzig 1907, 
B. G. Teubner. Geh. M. 6.—, in Leinwand geb. M. 6.—. 

In dem vorliegenden Bande sind die kleineren Arbeiten und Vorträge 
Useners gesammelt, in denen er über das Gebiet der klassischen Philologie 
hinausgeht, so daß ein weiterer Leserkreis an ihnen Interesse hat. Daß 
A. Dieterich, der leider seinem Schwiegervater allzufrüh in den Tod gefolgte 
Herausgeber, sie von den „Kleinen Schriften“ getrennt hat, wird nament- 
lich der Kulturhistoriker und Forscher der vergleichenden Religions- 
geschichte dankbarst anerkennen. Es ist nicht immer leichte Lektüre, die 
der Verf. bietet, aber für jeden Freund ernster Forschung sind die Aufsätze 
durchweg ein Genuß und Quell reicher Belehrung. Wohl keiner unsrer 
jetzt lebenden klassischen Philologen hat seinen Blick so weit schweifen 
lassen und sich in das Seelen- und Geistesleben zahlreicher Kultur- und 
Naturvölker so vertieft wie Usener; er hält streng an philologischer Arbeit 
und Methode fest, verteidigt die Philologie als den Pionier der Geschichts- 
wissenschaft (S. 35), als den Stamm aller modernen Wissenschaften (S. 106), 
aber er wird neueren Forschungsgebieten durchaus gerecht, stellt die ver- 
gleichende Volkskunde in den Dienst seiner religions- und sittengeschicht- 
lichen Forschung und hat dadurch dem Betrieb der klassischen Philologie 
einen neuen Geist eingehaucht. In seiner Rektoratsrede über Philologie 
und Geschichtswissenschaft (S. 1ff.) verlangt Usener als rechten Wahlspruch 
des Philologen den Vers des Terenz: „Ein Mensch bin ich, nichts Mensch- 
liches bleibt ferne mir“ und damit als philologische Arbeit Berücksichtigung 
alles, was des Menschen Leben und Weben, Sinnen und Trachten, Handeln 
und Schaffen betrifft. Dies Ziel hat Usener redlich zu erstreben gesucht. 
Durch diese Vielseitigkeit ist aber Usener nicht nur der Lehrer der 
klassichen Philologen gewesen, kein Religionsforscher, kein Kulturhistoriker 
darf seine Arbeiten unbeachtet lassen. Von den vorliegenden verdient 
besonders sein Aufsatz „Mythologie“ (S. 37 ff.) Beachtung, mit dem er dem 
Archiv für Religionswissenschaft die Wege wies, als A. Dieterich die Leitung 
übernahm. Daß man heute Religion und Mythologie schärfer voneinander 
trennt, auf jene das Hauptgewicht bei der Forschung legt und durch 
Zauber und Magie, Liturgie, Mythus, Sage, Sprache ihre vorgeschichtliche 
Entwicklung zu entziffern sucht, ist zum großen Teil durch U. veranlaßt worden. 
So ist der Aufsatz gewissermaßen theoretischer Wegweiser zu seinen Götter- 
namen. Ihm zur Seite stellt sich die Arbeit über vergleichende Sitten- und 
Rechtsgeschichte (S. 103 ff), worin die Ephebien des Aitertums mit den 
Jünglingsweihen der deutschen Bauern zusammengebracht werden. Der Auf- 
satz wird seinen Wert behalten, wenn auch der sakrale Hintergrund, den 
Usener in diesen Verbänden findet, nach den Arbeiten von Schurtz (Alters- 
klassen und Männerbünde, Berlin 1902) zurückgewiesen werden muß. In 
anderen Aufsätzen zeigt sich Useners Vorliebe für die kirchlichen Verhält- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4 41 


594 Nachrichten und Notizen II. 


nisse des frühen Mittelalters und die altchristliche Literatur: so in dem 
Aufsatz über die Geburt und Kindheit Christi, der zuerst in englischer Be- 
arbeitung in der Encyclopaedia biblica erschienen ist, in der Legende der 
Pelagia, in der Geschichte vom Gleichnis Christi von der Perle und in der 
hübschen Novelle von der Flucht vor dem Weibe, der Bearbeitung einer 
altchristlichen Legende, aus der vor allem das Darstellungstalent des Be- 
arbeiters spricht. Wohl tut auch bei diesen Aufsätzen, wie in seinem 
Buche über das Weihnachtsfest, der tief religiöse Zug des Verfassers, der 
sich oft in kurzen Bemerkungen zu erkennen gibt. | 
Leipzig. E. Mogk. 


Theodor Mommsen, Gesammelte Schriften V., Historische Schriften II. 
Berlin 1908, Weidmann. VI u. 617 S. Geh. M. 15.—, in Halbfranz 
geb. M. 17. 40. 

Mit überraschender Schnelligkeit vervollständigt sich das große Sammel- 
werk der Abhandlungen und Schriften Theodor Mommsens, das, von Otto 
Hirschfeld herausgegeben, seit 1904 im Verlage der Weidinaunschen Buch- 
handlung in Berlin erscheint. 

Umfaßten der erste bis dritte Band (1904, 1905, 1907) die juristischen 
Schriften des Meisters auf zusammen fast 1600 Seiten, so ist andererseits 
auch vor kurzem (1908) bereits der zweite Band der Historischen Schriften 
zur Veröffentlichung gelangt als fünfter Band in der fortlaufenden Zählung 
des gesamten Corpus Mommsenianum. Er weist gegenüber dem schon sehr 
reichhaltigen vierten Band (Band I der Historischen Schriften)! einen noch 
größeren Inhalt auf: denn auf 617 Seiten (gegen 566 von IV) liegen 37 teil- 
weise der interessantesten und wertvollsten Darlegungen Mommsens vor, 
unter denen sich sogar ein kostbares Ineditum birgt, das den Abschluß des 
Bandes bildet (No. 87 S. 589 ff). Der Aufsatz behandelt in der gedanken- 
reichen Weise des Meisters „Boden- und Geldwirtschaft der römischen Kaiser- 
zeit“ und beruht auf einem Vortrage Moınmsens in der Sitzung der Berliner 
Akademie am 3. Dezember 1885: „Herr Mommsen las über die ökonomischen 
Verhältnisse und insbesondere die Bodenwirtschaft der römischen Kaiser- 
zeit“ (anscheinend für den vierten Band der römischen Geschichte bestimmt). 
Der Titel, den das Stück in der Sammlung trägt, ist Mommsens Manuskript 
entnommen. 

Während uns der vierte Band Untersuchungen hauptsächlich persön- 
lichen Charakters von Romulus und Remus bis zum Ende des weströmischen 
Reiches brachte, umfaßt der fünfte Band einen recht verschiedenartig ge- 
stalteten Inhalt: topo- und chorographische Untersuchungen auf dem Ge- 
biete der Stadt und dem Italiens, Forschungen in Politik und Verwaltung, 
agrargeschichtliche Studien usf. Besonders hervorgehoben mögen werden 
neben der praktischen, ınit einer schönen Doppeltafel in Lichtdruck aus- 
gestatteten Zusammenstellung der drei Abhandlungen über die Schweiz in 
römischer Zeit (S. 352—443), die glänzenden Ausführungen zum römischen 
Bodenrecht (S. 85—122), über die libri coloniarum (S. 146—199), die italie- 


! Von mir angekündigt in dieser Zeitschrift, 1908, S. 580f. 


Nachrichten und Notizen II. 595 


nischen Bürgerkolonien von Sulla bis Vespasian (S. 208—258), die Stadt- 
verfassung Cirtas und der Cirtensischen Kolonien (S. 470—492), den Rechts- 
streit zwischen Oropos und den römischen Steuerpächtern (S. 495—513) und 
das Verzeichnis der römischen Provinzen, aufgesetzt um 297 (S. 561—588). 
Wieder ist der Dank groß, der dem umsichtigen Sammler und Heraus- 
geber solcher Schätze gebührt. Denn ständig sind, wie schon früher von 
mir kurz erwähnt, die Mommsenschen Zitate dem augenblicklichen Stande 
der Wissenschaft angepaßt, wo dies nötig erschien, unter Beifügung sicherer 
Berichtigungen von Seiten des Meisters selbst wie anderer Forscher. Stets 
ist vom Herausgeber die Auslassung direkt irriger Darlegungen Mommsens 
— die, nebenbei bemerkt, ganz selten vorkommt — ausdrücklich bemerkt 
und zu rechtfertigen gesucht worden, so daß ein wirklich getreues Gesamt- 
bild sich ergibt, nicht zum letzten auch von der Enwicklung dieses großen 
Geistes selbst, da die veröffentlichten Schriften auch diesmal aus allen 
Phasen seines reichen und langen Lebens stammen, indem sie den weiten 
Zeitraum von 1845 bis 1903 umfassen. Otto Th. Schulz. 


Otto Th. Schulz, Das Kaiserhaus der Antonine und der letzte Historiker 
Roms. Nebst einer Beigabe: Das Geschichtswerk des Anonymus. Quellen- 
analysen und geschichtliche Untersuchungen. VIu. 274 S. Leipzig 1907, 
B. G. Teubner. Geh. M. 8.—, in Leinwand geb. M. 9.—. 

Die Untersuchungen werden in derselben Weise geführt wie in den 
früberen Arbeiten von Schulz „Beiträge zur Kritik unserer literarischen 
Überlieferung für die Zeit von Commodos’ Sturze bis auf den Tod des Marcus 
Aurelius Antoninus (Caracalla)“ und „Leben des Kaisers Hadrian". In der 
Art der scharfen Analyse der SHA hat Sch. sich zweifellos vervollkommnet. 
Der energische Versuch, den geschichtlichen Wert dieser Überlieferung fest- 
zustellen, ist an sich mit Freuden zu begrüßen. Aber die vorliegende Ar- 
beit weist auch die Schwächen der früheren auf: Sch. überschätzt seinen 
Gewährsmann, den „Anonymus“, denn doch zu sehr, ferner aber nimmt er 
zu wenig Rücksicht auf die sonstige literarische und vor allem die monu- 
mentale Überlieferung. Ohne die fortwährende Konfrontierung der liters- 
rischen Überlieferung mit dieser lassen sich nun einmal einigermaßen ge- 
sicherte geschichtliche Ergebnisse nicht feststellen. Die HA allein reicht 
dazu nicht aus. Wie viel weiter als Sch. man in den geschichtlichen Fragen 
kommen kann, das zeigt ein Vergleich der Arbeit dieses Gelehrten über 
Hadrian mit den 1907 in demselben Verlage erschienenen Untersuchungen 
zur Geschichte des Kaisers Hadrianus von Weber. Auch in der Geschichte 
des Hauses der Antonine wird eine mehr eindringende Untersuchung ge- 
sichertere Ergebnisse zu Tage fördern können. Es muß auch hier wieder 
betont werden, daß das literarhistorische Problem, dem Sch. in erster Linie 
seine Arbeiten widmet, zunächst zurücktreten muß hinter dem eigentlich 
geschichtlichen, d. h. der Sammlung und vergleichenden Gegenüberstellung 
der uns erreichbaren Zeugnisse über die Geschichte der Antonine Im 
übrigen wollen wir gern anerkennen, daß das Buch einen gewissen Fort- 
schritt bedeutet: es ist gewandt geschrieben und regt gerade dadurch, daß 
es vielfach Widersprüche herausfordert, zu tieferem Eindringen in die schwie- 

41* 


596 | Nachrichten und Notizen IL 


rigen Probleme an. Wenig erfreulich ist der schon aus den früheren Ar- 
beiten des Verfassers bekannte, hier noch gesteigerte selbstbewußte Ton, 
der öfters gegen sehr verdienstvolle Arbeiten auf demselben Gebiete, und 
nicht einmal immer mit Recht, angeschlagen wird. 

Liegnitz. G. Mau. 


Wilhelm Weber, Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadrianus. 

VII u. 288 S. Leipzig 1907, B. G. Teubner. Geh. M 8.—, geb. M. 9.— 

Die wichtigste, an Wert alle anderen übertreffende literarische Quelle 
für die römische Kaisergeschichte von der Geschichte Hadrians an (der End- 
punkt ist noch nicht sicher; Kornemann macht bei Severus Alexander einen 
Einschnitt) ist ein Geschichtswerk, das den Kern der Historia Augusta bildet, 
und das wiederherzustellen wir die Möglichkeit haben. Dies nachgewiesen 
und den Versuch einer Rekonstruktion, bis jetzt bis zum Tode Caracallas, 
unternommen zu haben, bleibt das Verdienst von O. Th. Schulz. Dieser Ge- 
lehrte hat nun auch versucht, mit Hilfe seiner Quelle, unter Heranziehung 
der anderen literarischen Überlieferung, das Leben Hadrians darzustellen. 
Daß diese Quellen aber nicht ausreichen, zeigt ein Vergleich seines Buches mit 
den Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadrianus von Weber. Während 
Schulz, und auch Kornemann, das literarhistorische Problem in den Vorder- 
grund gestellt haben, folgt Weber wieder den Spuren Dürrs, indem er für 
das Wichtigste die Sammlung aller für uns erreichbaren Zeugnisse hält und 
diese anstrebt. Auf jeder Seite zeigt sich hier die Wichtigkeit der In- 
schriften, Münzen und Papyri, deren große Fülle der Verf. vollkommen 
beherrscht und verwertet, während Schulz sie so gut wie gar nicht berück- 
sichtigt. Vor allem die Feststellung der schwierigen Chronologie der Reisen 
Hadrians ist erst auf Grund der energischsten Ausbeutung des Inschriften- 
und Münzmateriale möglich. In der Chronologie kommt Weber auch noch 
weiter als Kornemann, der in manchen Punkten Schulz schon berichtigt hatte 
(vgl. diese Ztschr. 1907. S. 457). — An Einzelheiten mögen noch folgende 
Erwähnung finden: Die Verwertung des auf S. 22 abgebildeten interessanten 
Reliefs für die politische Stellung Hadrians im Gegensatze zu Traian; die 
Bemerkungen über Phlegon S. 94—98, als dessen Quelle Hadrians Reise- 
itinerar vermutet wird. Interessant sind vor allem auch die gelegentlichen 
Hinweise auf die Bezeichnung Hadrians als Jupiter, N&og Aıdvvoog, Asklepios, 
Pythios, Olympios. Diese Notizen ließen sich noch weiter im Rahmen einer 
religionsgeschichtlichen Untersuchung ausbeuten. Neu ist die Ausnützung 
der wichtigen Inschrift J. G. IV 1052 für die Datierung der Einweihung des 
Olympieion und die Stiftung des Panhellenion, woraus eine von den bisherigen 
abweichende Erklärung der vita 18, 6 folgt. Im ganzen gesagt stellt das 
Buch Webers eine vortreffliche vollständige Quellensammlung zur Geschichte 
Hadrians dar, welches das seiner Zeit grundlegende Werk von Dürr ersetzt. 

Liegnitz. G. Mau. 


Karl Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte. Erste Hälfte. Die Kirche 
im Altertum und Frühmittelalter. II u. 192 S. Tübingen 1907, J. C. B. 
Mohr. M. 8.—. 

Der Verfasser, bekannt durch seinen und H. Mulerts verdienstlichen 


Nachrichten und Notizen II. 597 


Atlas zur Kirchengeschichte (Tübingen 1905), hat sich nicht verhehlt, daß 
an Darstellungen der Kirchengeschichte kein Mangel ist; er glaubt aber 
mit seiner vorliegenden Arbeit eine Lücke auszufüllen, weil er kein anderes 
Ziel verfolgt, als sich in erster Linie an die Studierenden zu wenden, denen 
er die erste Einführung in die Kirchengeschichte geben will, und er hofft, 
darüber hinaus für sein Buch auf Benutzung durch Pastoren, Religions- 
lehrer und Historiker. Um dieser Bestimmung willen durfte ich die an- 
gebotene Anzeige übernehmen, die aus begreiflichen Gründen nur die Anlage, 
nicht so sehr den Inhalt des Werkes ins Auge zu fassen haben wird. 
Soweit es bis jetzt vorliegt, umspannt es die Geschichte der Kirche bis 
zum Ausgang der Karolinger, d. h. also die der alten Kirche bis Justinian, 
die der mittelalterlichen Kirche in ihrer ersten Periode. Jeder Hauptteil 
ist in sich wiederum in je zwei Abschnitte zerlegt, deren Unterabteilungen 
hier nicht aufgezählt werden sollen; die einzelnen Paragraphen sind durch- 
gezählt, ein jeder zerfällt in kürzere, durch Buchstaben kenntlich gemachte 
Absätze; ein nicht allzu umfangreicher Apparat von Anmerkungen begleitet 
den Text. Sagen wir's aber gleich: H. hat die Bedenken gegen die kom- 
pendiöse Behandlung des vielgestaltigen Stoffes zum guten Teil behoben, 
nicht alle; denn bestehen bleiben ihrer drei. Für den Anfänger und für 
den Historiker (richtiger: den weltlichen Historiker) enthält der Abriß zuviel 
Detail aus den dogmatischen Lehrstreitigkeiten und der Litteraturgeschichte 
der ersten christlichen Jahrhunderte. Es fehlen weiterhin orientierende 
Litteraturnachweise und Fingerzeige auf die maßgebenden Ausgaben der 
Patristiker, Kirchenrechtsquellen usw. Zu allem kommt die absatzreiche 
Gliederung des Stoffes, die dem inneren Pragma der Entwicklung nicht 
ganz zu ihrem Recht verhilft, und als ihre Folgeerscheinung die Anwendung 
der verschiedenartigsten Drucktypen, die das Auge auf die Dauer ermüdet.. 
Gleichwohl wäre es Unrecht, die Vorzüge der Schrift nicht zu betonen. 
Auch ohne daß Litteraturangaben sich fänden, bemerkt der Leser sofort, 
daß H. mit der Forschung und ihren Ergebnissen vertraut ist; in knappen 
Sätzen weist er auf strittige Fragen hin (vgl. z. B. S. 15 § 4f, S. 182 $ 66h). 
Anerkennung verdient auch, daß H. es vermied, jenen abgehackten Stil 
prädikatloser Sätze anzuwenden, den in unseren Zeittafeln oder Abrissen und 
wie sonst diese Hilfsmittel sich zu nennen lieben sein Wesen treibt. Er strebt 
nach Klarheit und Kürze, und beide sind erreicht in einer Reihe von AL- 
schnitten wie z. B. S. 15ff. über das apostolische Zeitalter, S. 162ff. über 
die Kirche im 6. bis 9. Jahrhundert. Gern bekenne ich die zahlreichen 
Paragraphen über die Entfaltung der kirchlichen Verfassung mit Belehrung 
und Dank gelesen zu haben; sie werden — wie das ganze Buch — zumeist 
dem von Nutzen sein, der durch sie angeregt wird, zu umfangreicheren 
Darstellungen wie denen von K. Hase, W. Möller-H. Schubert und K. Müller 
zu greifen, mit denen in Wettbewerb zu treten H. nicht beabsichtigt. Der 
Druck ist fast fehlerlos; nur fiel S. 28 Anm. 6 der falsche Name Diokletian 
statt Domitian auf, S. 188 Anm. 1 Dionysiaca statt Dionysiana, während 
ebenda die fränkischen Capitularien wohl aus Versehen nur als kirchliche 
Verordnungen bezeichnet sind. 
. Königsberg. A. Werminghoff. 


598 Nachrichten und Notizen II. 


G. Eiten, Das Unterkönigtum im Reiche der Merowinger und Karolinger. 
VII u. 215 S. (a. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und 
neueren Geschichte, herausgegeben von K. Hampe, E. Marcks und D. 
Schäfer. 18. Heft). Heidelberg 1907, C. Winter. M. 5.60. 

Zum vierten Male haben die Heidelberger Abhandlungen einer Studie 
aus der fränkischen Zeit Aufnahme gewährt, deren Fleiß und Umsicht sie 
ihren Vorläuferinnen (vgl. diese Zeitschrift 1907, S. 403 ff.) ebenbürtig zur 
Seite stellt. Das Institut des Unterkönigtums in der Periode der Mero- 
winger und Karolinger ist ihr Gegenstand. Ursprünglich ein Kampfmittel 
der partikularistischen Aristokratie wider die zentralisierenden Tendenzen 
des Königtums verdankt es seit Karl dem Großen sein Bestehen der Ini- 
tiative des Herrschers selbst; als eine Art von Apanagierung der Königs- 
söhne wurde es eine mit dem Königstitel ausgestattete Statthalterschaft — 
so richtig S. 54, während trotz S. 88 Anm. 8 nicht von einem Lehnsver- 
hältnis, so S. 53, gesprochen werden sollte —, die durch den Willen des 
übergeordneten Trägers der allein unabhängigen Reichsgewalt ihren In- 
halt empfing und zugleich durch sie ihre im einzelnen nachweisbare Ein- 
schränkung. Sie war ein Mittel der Verknüpfung der Reichsteile mit der 
Zentralinstanz, wenngleich diese unter Ludwig dem Frommen und Arnolf 
von Kärnten in Italien bez. in Lothringen, hier Lothar I., dort Zwentibold, 
weitgehende Befugnisse einzuräumen genötigt war oder nicht fürchtete 
(S. 78 f. und S. 189 ff). Sie entsprang im letzten Grunde der privatrecht- 
lichen Auffassung vom Staat als dem Eigentum des Königs, der über seine 
Teile verfügen konnte nach freiem Ermessen, zugunsten auch eines noch 
minderjährigen Sohnes, um im letzteren Falle die Einsetzung eines Regent- 
schattsrates oder wieder die Herrschaft des Vaters im Nebenreich herbei- 
zuführen. Mit anerkennenswertem Eifer hat sich E. bemüht, der politischen 
und der verfassungsgeschichtlichen Bedeutung des Unterkönigtums gerecht 
zu werden. Kurz schildert er es für die merowingische Periode, in größerer 
Breite für die karolingische unter Karl dem Großen, Ludwig dem Frommen, 
seinen Söhnen und unter den letzten Karolingern im ost- und westfrän- 
kischen Reich. Dankenswert ist die Zusammentragung der Quellenzeugnisse 
aus Urkunden, Kapitularien und historiographischen Aufzeichnungen, aber 
für das Unterkönigtum Pippins I. von Aquitanien (+ 838; S. 96 ff.) hätten 
noch die beiden Schriften des Bischofs Jonas von Orléans herangezogen 
werden sollen, der Traktat De institutione regia (Migne, Patrol. latina CVI, 
279 sqq.) und — zu S. 110 — die von ihm verfaßte Denkschrift des Aachener 
Konzils von 836 oder 837 (Mansi, Concilia XIV, 696 sqq.; künftig auch MG. 
Concilia II, 725 sqq, wo das Konzil noch zu 836 gestellt ist, während es, 
worauf K. Zeumer mich aufmerksam machte, mit den Annales Bertiniani 
ed. Waitz, SS. rer. Germ. S. 13 wohl eher zum Jahre 837 zu stellen ist); 
bei der Würdigung von Ludwigs des Frommen Regiment in Aquitanien 
(S. 35 ff.) fehlt ein Hinweis auf die Schrift des Abtes Smaragdus von St. Mihiel 
im Spreugel von Verdun, die Via regia (Migne, a. a. O. CII, 931s8qq.) So 
allgemein diese predigtähnlichen Elaborate gehalten sein mögen, sie ver- 
leugnen doch nicht ibre Entstehung aus bestimmtem Anlaß, aus bestimmter 
Absicht, und gerade ein Kenner der Überlieferung für die beiden Unter- 


Nachrichten und Notizen I. 599 


könige von Aquitanien wie E. würde durch ihre Benutzung einmal seine 
Darlegungen um Einzelzüge haben bereichern und andererseits die Charak- 
teristik der Traktate vertiefen können (vgl. die Litteraturangaben bei S. Hell- 
mann, Sedulius Scottus, München 1906, S. 5 Anm. 3). Nicht vergessen sei 
aber, ale nicht geringster Vorzug der soliden Arbeit ihre schlichte Dar- 
stellung, die in mannigfachen Einzelheiten Berichtigungen darbietet, nicht so 
sehr die Erkenntnis des Unterkönigtums selbst auf völlig neue Grundlagen 
stellen will. Sie ist im besten Sinne des Wortes konservativ, und das ist 
kein Tadel, zumal wir nachgerade durch andere Arbeiten auf dem Gebiete 
der fränkischen Geschichte an Überraschungen, d. h. Enttäuschungen, über- 
reich geworden sind. 
Königsberg i. Pr. A. Werminghoff. 


René Poupardin, Le royaume de Bourgogne (888—1038), étude sur les 
origines du royaume d'Arles. (Fascicule 163° de la Bibliothèque de l'École 
des Hautes- Études). Paris 1907, Honoré Champion, éditeur. XL u. 
608 S. Fr. 18. | 

Der Verfasser bezeichnet in seiner Einleitung das vorliegende Buch 
als die Fortsetzung seines als 131. Lieferung der Bibliothèque de l’École 
des Hautes-Etudes erschienenen Werkes: Le royaume de Provence sous les 
Carolingiens (856—933). Er will zeigen, wie die zwei, 938 durch eine 
künstliche politische Kombination vereinigten in sich verschiedenartigen 
Staaten bis zu dem Moment sich entwickelten, wo König Rudolf II. sein 
Reich an das Deutsche Kaiserreich gelangen ließ, „mit dessen Staaten die 
lange Kette von Territorien nichts zu verbinden schien.“ Allerdings findet 
er, daß nach der Beschaffenheit des Quellenmaterials eine Geschichte der 
Könige dieses Reiches im Zusammenhang sich nicht erstellen lasse, während 
weit mehr für die Erkenntnis der Wichtigkeit der dieses Königtum immer 
mehr einengenden feudalen Kreise zu gewinnen sei. Immerhin ist nun hier 
in der ersten Abteilung die jedenfalls vollständigste Geschichte der vier 
aufeinanderfolgenden Könige geboten. Der zweite aus reichlichem, beson- 
ders urkundlichem Material, aus dem namentlich auch die geographischen 
Verhältnisse des Reiches beleuchtet sind, geschöpfte Teil behandelt diese 
der Königsgewalt gegenüberstehenden Faktoren, den weltlichen Adel und 
die Kirche. Die Bibliographie, die 25 Seiten füllt, ist das Zeugnis für die 
umfassende Benutzung der ganzen neueren Literatur, die für die Aufgabe 
herangezogen werden konnte. 

Neun Exkurse behandeln teils genealogische Fragen zur Geschichte des 
Königshauses und des Grafen Otto Wilhelm von Burgund — für die An- 
setzung des Todesjahres Rudolfs I. schließt sich der Verfasser dem von 
Trog vorgeschlagenen Jahre 911 an —; die kritische Ausführung über die 
Gründung des Klosters Peterlingen ist durch drei Schriftproben der ein- 
- schlägigen Urkunden illustriert; Exkurs VIII geht von der Überweisung von 
Grafschaften an Kirchen durch König Rudolf III. aus und erörtert die Be- 
griffe „episcopatus“ und „comitatus“. 

In einer Anzeige Ch. Pfisters i in der Revue historique, Bd. XCIV, ist eine 
Anzahl von Ergänzungen und. Berichtigungen gebracht, denen hier einige 


600 Nachrichten und Notizen U. 


beigefügt werden mögen. S. 276 n. 7: Die Burg Oltingen, die der Graf- 
schaft den Namen gab, ist nicht mit dem gleichnamigen Dorf im Kanton 
Basel-Landschaft identisch, sondern lag nahe der Einmündung der Saane 
in die Aare im heutigen Kanton Bern. S. 318 n. 8: Klein-Basel war, wenn 
auch bischöflicher Besitz da vorhanden war, nicht im Territorium der Stadt 
Basel, sondern im Breisgau. S. 869 u. 860: daß der Welfe Konrad Laien-Abt 
von St. Gallen gewesen sei — S. 351 ist da auch ein Fragezeichen ange- 
fügt —, ist nirgends bezeugt. S. 378 n. 1: Waitz spricht sich für 919, nicht 
920, als für das Todesjahr Salomons III. aus, während freilich dem Jahr 
920 der Vorzug zu geben ist. Der Verfasser, der auf S. XI auf die Historio- 
graphie von St. Gallen besonderes Gewicht legt, hat die neue kommentierte 
Ausgabe der Casus sancti Galli, die er zwar S. 108 n. 3 nicht ohne ein 
Mißverständnis zitiert, die in den „Mitteilungen“ des historischen Vereins 
von St. Gallen erschien, nicht herangezogen und so mehrfach Angaben des 
vielfach wenig glaubwürdigen Ekkehard IV. zu viel Glauben (so S. 28 n. 2, 
S. 79 n. 3) beigemessen. 

Ein sorgfältiges alphabetisches Namensverzeichnis ist dem Bande bei- 
gegeben. Ganz besonders darf im hohen Grade anerkannt werden, daß der 
Verfasser, oft bis in Einzelheiten hinein, die Ergebnisse der deutschen 
Geschichtsforschung herangezogen hat und sich mit ihr auseinandersetzt. 

Zürich. G. Meyer von Knonau. 


Jean Guiraud, Cartulaire de Notre-Dame de Prouille. [Bibliothèque 
historique du Languedoc. Études et documents sur l’histoire religieuse, 
économique et sociale du Languedoc au moyen-äge publ. p. Jean Guiraud]. 
Précédé d’une étude sur l’Albigeisme Languedocien aux XIIe et XIII 
siècles. 2 Bde. CCCLI u. 286 + 5568. Paris 1907, Alphonse Picard et fils. 
Fr. 60.—. i 

Der wertvollen Publikation, die uns hier in zwei stattlichen Quartbänden 
vorgelegt wird, hat der Herausgeber bereits früher zwei Vorstudien voran- 
gehen lassen (De Prulianensi monasterio 1896 und Saint Dominique et la 
fondation du monastère de Prouille in der Revue historique 64 [1897]), die 
uns zusammen mit dem Vorwort und der ausführlichen Einleitung zum 
vorliegenden Werk über die äußeren Verhältnisse und Beziehungen des 

Klosters, dessen ältere Urkunden wir hier kennen lernen, allen wünschens- 

werten Aufschluß geben. Das Kloster Prouille in der südwestlichen Lan- 

guedoc, 2 km ostnordöstlich von Fanjeaux gelegen (heute Dép. Aude, Arrond. 

Castelnaudary), ist 1206 durch den heil. Dominikus gegründet worden, kann 

geradezu als das älteste Haus der Dominikaner angesehen werden und ist 

durch den Albigenserkrieg, wo es einen Stützpunkt der Rechtgläubigkeit 
bildete, sehr in die Höhe gekommen. Es war keine ganz leichte Aufgabe, 
die Urkunden dieses wichtigen Klosters zu sammeln, da sie durch die Re- 
volution zerstreut worden sind. Am meisten boten die Archives departe- 
mentales de l'Aude (zu Carcassonne), aber auch zahlreiche andere Archive 
und eine Reihe älterer Publikationen haben zu den vorliegenden Bänden 
beigesteuert, ohne daß wir deshalb eine Gewähr hätten, daß nunmehr 
wirklich alles, was erhalten ist, gedruckt wäre. Sehr zu bedauern ist, daß 


Nachrichten und Notizen Il. 601 


die alte handschriftliche Geschichte Prouilles, die der Dominikaner Combe- 
fort im Jahre 1659 geschrieben hat, und die viele Urkunden enthält, von 
den mißtrauischen Mönchen des Klosters, das sie noch heute bewahrt, dem 
Herausgeber vorenthalten, nicht einmal zur Einsicht vorgezeigt worden 
ist(!); von der Urkundensammlung Labadies von 1726, die das Kloster mit 
gleichem wissenschaftlichen Geist hütet, gibt es zum Glück eine Abschrift 
in der Pariser Nationalbibliothek, so daß sie wenigstens in dieser, allerdings 
schlechten Kopie benutzt werden konnte. Im ganzen druckt Guiraud 548 
Urkünden und Akten, zumeist in extenso, wobei sie nach sachlichen Kate- 
gorien in 17 Abschnitte aufgeteilt werden. Sie gehören den Jahren 1206 
bis 1840 an (nur 8 Stücke von 1342—48, 1365 und 1425—27 fanden noch 
als Nachzügler Aufnahme) und sind größtenteils im Original erhalten. 
Weshalb freilich bei den Akten, die wir nur in fehlerhaften Abschriften 
besitzen, die nötigen Verbesserungen dem Leser überlassen werden (Vorw. 
8. XII — man vgl. z. B. Nr. 370 diu noctuque statt die noctuque usw.), ist 
ebenso unerfindlich wie, weshalb teilweise zerstörte Stücke nicht wenigstens 
so weit als möglich gedruckt werden (vgl. Nr. 245). Die Texte scheinen 
sonst im allgemeinen recht gut wiedergegeben zu sein. Ein interessantes 
Protokoll über eine kanonische Visitation, der das Kloster und seine De- 
pendenzen im Jahre 1840 unterworfen wurden, soll im Anschluß an die Ur- 
kunden eine besondere Veröffentlichung finden. Dem vorliegenden -Werk 
sind gute Register beigegeben, vor allem aber eine vortreffliche Einleitung 
über Lehre, Organisation und Ausbreitung der Katharer (Albigenser) bis 
zur Gründung von Prouille. Sie dürfte zurzeit die beste Darstellung von 
dem Wesen und den Anfängen der südfranzösischen Ketzerei sein. Zum 
Vorw. S. III bemerke ich, daß die sogenannte Abschaffung der Sklaverei : 
durch Ludwig X. auf dem Krongut 1815 lediglich ein fiskalischer Versuch 
ohne große Folgen war. 


Straßburg i. E. | Robert Holtzmann. 


Die Zerbster Ratschronik. Neu herausgegeben von Dr. Wäschke, 
Herzogl. Archivrat. Dessau 1907, C. Dünnhaupt. Der Stadt Zerbst zu 
ihrem Jubelfest 1907. V u. 121 S. M. 8.—. 

Die Zerbster Ratschronik. Übersetzt von demselben. Dessau 1907, 
C. Dünnhaupt. Den Bürgern der Stadt Zerbst gewidmet zum Jubelfest 
1907. 96 S. M. 1.—. 

Schon aus der der niederdeutschen Urschrift beigegebenen hochdeutschen 
Übersetzung ersieht man, daß letztere einem größeren Kreise gebildeter 
Leser dienen soll, die mit der niederdeutschen Mundart nicht oder nicht 
mehr vertraut sind. Eine solche Übersetzung empfahl sich schon aus dem 
Grunde, weil manche Ausdrücke der Chronik wohl sogar einem geborenen 
Niederdeutschen nicht recht verständlich sein würden. Darum setzt z. B. 
der Übersetzer anstelle des Ausdrucks „alse de sunne wolde to sedel gän“ 
den leichter verständlichen „als die Sonne zur Ruhe gehen wollte", der 
freilich auch nicht buchstäblich genau, aber mit gutem Grunde von dem 
Übersetzer abgeändert worden ist, weil das dem lateinischen sedile ent- 
lehnte ahd. sédal mhd. sedel Sessel, Ruhesitz bedeutet und in dieser Be- 


602 Nachrichten und Notizen II. 


deutung das altüberkommene Bild ze södele gän wohl kaum von den heutigen 
Lesern verstanden worden wäre. Wenn dagegen die im Urtext S. 91 er- 
wühnte „kampherdige wunde“ in der Übersetzung S. 78 in eine kampfwer- 
tige Wunde verwandelt wird, so decken sich beide Ausdrücke dem Sinne 
nach nicht, denn es ist eine starke, schwere, schmerzliche Wunde gemeint, 
eine Bedeutung, die hart, harti auch haben kann. 

Der Annahme des ersten Herausgebers der Chronik, Kindscher, daß 
sie ein Werk des ehemaligen Bürgermeisters Peter Becker sei, stimmt 
Wäschke nicht zu, weil die auf irriger Voraussetzung beruhende Bezeich- 
nung „Peter Beckers Chronicon" frühestens aus dem Anfange des 17. Jahr- 
hunderts herrührt. Darum hat er es für seine Pflicht gehalten, dem Werke 
die seinem Inhalte und seinem Urheber zukommende Bezeichnung zurück- 
zugeben. Allerdings ist das Wort Urheber hier nur in dem Sinne zu nehmen, 
daß der Rat der Stadt die Niederschrift nur veranlaßt, nicht selbst herge- 
stellt hat, denn niedergeschrieben ist die Chronik von dem jedesmaligen 
Stadtschreiber. Dieser Auffassung Wäschkes kann ich nur zustimmen, denn 
die Eisleber Stadtchronik z. B. hat einen ganz ähnlichen, um nicht zu 
sagen, völlig gleichen Ursprung. Der Zweck, den der Rat der Stadt Zerbst 
bei diesem Werke verfolgte, war aber nicht etwa der, der Nachwelt die 
Hauptbegebenheiten jedes Jahres hinreichend beglaubigt zu überliefern, 
sondern der, die späteren Ratsmitglieder über den Besitz, die Freiheiten 
und Gerechtsame der Stadt, überhaupt über alles, was ihr zum Schaden 
oder Nutzen gewesen war, zu belehren und diese Belehrung durch den Hin- 
weis auf Akten und Urkunden des Stadtarchivs zu stützen. Der Zweck ist 
also nicht sowohl ein geschichtlicher, als vielmehr ein geschäftlicher; darum 
ist auch auf die Zeitbestimmung wenig Sorgfalt verwendet. Der Plan zu 
dem Werke, welches mit dem Jahre 1259 beginnt und mit dem Jahre 1445 
schließt, wurde, wie die Vorrede bezeugt, vom Rate im Jahre 1451 gefaßt. 
Natürlich müssen bei bem vorwiegend geschäftlichen Zwecke der Chronik 
ihre Angaben an andern Quellen auf ihre Unparteilichkeit geprüft werden. 

Eine dankenswerte Erleichterung wäre es für den Benutzer gewesen, 
wenn der Chronik ein Verzeichnis der in ihr erwähnten Orte und Personen 
oder wenigstens eine Übersicht der in ihr enthaltenen Hauptstoffe beige- 
geben worden wäre. Die Textrezension ist eine sorgfältige und kann auch 
sprachlichen Forschungen als Unterlage dienen. 

Zweifellos hat die Chronik, wie der Herausgeber mit Recht hervorhebt, 
einen bedeutenden Wert, weil sie über viele Ereignisse berichtet, die in 
andern Quellen cütwėder gar nicht erzählt oder nur gestreift sind. Mehr- 
fach scheinen ihr schriftliche Berichte von Augenzeugen zugrunde zu liegen. 
Durch geschichtliche Erläuterungen unter dem Urtexte hat der Herausgeber 
dem Leser das Verständnis der Zusammenhänge wesentlich erleichtert. 
Alles in allem eine dankenswerte Gabe von dauerndem Wert. 

Eisleben. H. Größler. 


Anton Eitel, Der Kirchenstaat unter Klemens V. (Abhandlungen zur Mitt- 
leren und Neueren Geschichte herausgeg. von G. v. Below, Heinr. Finke, Fr. 
Meinecke. Heft 1). VII u. 218 S. Berlin 1907, Dr. W. Rothschild. M. 5.60. 


Nachrichten und Notizen II. 603 


Den höheren Ansprüchen, die nach dem Prospekt des Verlegers von 
vornherein an diese neue Sammlung historischer Monographien gestellt 
werden können, wird die Eitelsche Arbeit i. a. wohl gerecht: es ist eine 
sorgfältige, auf fleißigem und kritischem Quellenstudium ruhende Spezial- 
untersuchung, die auch mancherlei Neues bringt. Freilich bietet der Verf. 
nur eine sehr eingehende Darstellung der äußern Geschichte, der Partei- 
kümpfe und kriegerischen Ereignisse in den einzelnen Gebieten des 
Kirchenstaats, die, in geographischer Anordnung, der Reihe nach besprochen 
werden. Ob diese Disposition glücklich ist, scheint mir fraglich: jedenfalls 
gewinnt man dabei schwer einen Überblick über die Lage des Kirchen- 
staats als Ganzes, zumal m. E. der Verf. oft nicht der Gefahr entgangen 
ist, allzutief in das Detail der Lokalgeschichte einzugehen (z. B. bei der 
Schilderung der Kämpfe der Schwarzen und Weißen in Toskana S. 11—30, 
der Colonna und Gaetani S. 109f. u. d.) Andrerseits wird m. E. manches 
in die Darstellung hineingezogen, was in keinem inneren Zusammenhang 
mit dem Thema steht, sondern der allgemeinen Kirchengeschichte angehört, 
wie z. B. die ausführliche Behandlung des Restitutionsprozesses der Colonna 
an der Kurie S. 80ff., des Konklaves Clemens’ V. S. 94ff., des Verhältnisses 
des Papstes zu Frankreich S. 106f. Hat zu solchen Abschweifungen den 
Verf. vielleicht die Freude an neuem, von Finke und ihm selbst zuerst 
benutztem Quellenmaterial verleitet, so liegt der tiefere Grund doch wohl 
darin, daß die Arbeit zeitlich zu eng begrenzt ist. Das Pontifikat Clemens’ V. 
bietet für die Geschichte des Kirchenstaats kein selbständiges Interesse, es 
bildet weder den Anfang noch den Endpunkt der entscheidenden Ent- 
wicklungen, am wenigsten der politischen Kämpfe. Was wir aber vor 
allem brauchten, wäre eine Darstellung der innern Zustände, der Ver- 
fassung, Verwaltung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kirchenstaats in 
dieser und der ganzen avignonesischen Epoche. E. verspricht für später 
eine solche Darstellung; einen kleinen Anfang dazu hat er im dritten Kapitel 
gemacht. Hier wäre z. T. etwas größere Ausführlichkeit am Platze ge- 
wesen (z. B. S. 103 über den Nepotismus und die französischen Rektoren 
in Tuskien).. Dankenswert sind die Mitteilungen aus dem Vatikanischen 
Archiv; an Stelle der bloßen Signatur (z. B. S. 178 n.) wünschte man freilich 
ein kurzes Exzerpt. Einzelne Ergänzungen bietet jetzt Finke in seinen 
„Acta Aragonensia“ und „Papsttum und Templerorden“. In der Beilage 
wird die bisher ungedruckte Bulle Clemens’ V. über die Restitution der 
Colonna nach dem Original im Archiv der Fürsten Colonna in Rom von E. 
veröffentlicht. Die bekannte Bulle Clemens’ V. gegen Venedig beurteilt 
er m. E. doch etwas zu milde, und ebenso wenig kann ich dem günstigen 
Gesamturteil über Clemens’ V. Politik S. 206 zustimmen. — Ein sorgfältiges 
Personenregister schließt das Buch. 

Rom. Richard Scholz. 


Karl Sell, Katholizismus und Protestantismus in Geschichte, Religion, Po- 
litik und Kultur. VII u. 327 S. Leipzig 1908, Quelle & Meyer. Geh. 
M. 4,40, in Leinwand geb. M. 4,80. 

Ein eigenartiges und wertvolles Buch verdanken wir den Bonner Kirchen- 


604 Nachrichten und Notizen JI. 


historiker Karl Sell. Nicht polemisch oder apolegetisch, sondern rein ge- 
schichtlich will er das Wesen des Katholizismus und Protestantismus 
schildern. So behandelt er im ersten Kapitel Katholizismus und Protestan- 
tismus in der Geschichte, im zweiten die Religion in Katholizismus und 
Protestantismus, im dritten Katholizismus und Protestantismus in der Po- 
litik, im vierten Katholizismus und Protestantismus im Verhältnis zur Kultur 
und gibt endlich im fünften eine Schlußbetrachtung: Zur Psychologie der 
Konfessionen, der Austausch der Konfessionen und die Zukunft des Christen- 
tums. Das Buch von Sell ist mit vornehmer Objektivität und tiefer An- 
empfindungsgabe für das Wesen beider christlichen Konfessionen ge- 
schrieben. Es hätte nicht des Reklamezettels des Verlegers bedurft, um 
das Buch weiteren Kreisen zu empfehlen. Ich sehe die Hauptvorzüge des 
Buches in der überaus feinen psychologischen Analyse des Wesens des 
Katholizismus und Protestantismus und in der geschickten Art, mit der die 
Geschichte vor allem des modernen Protestantismus und Katholizismus von 
dem Verfasser herbeigezogen wird. Es war dies nur einem Kirchenhistoriker 
möglich, der gerade die Entwicklung des Katholizismus und Protestantismus 
im 19. Jahrhundert aufs gründlichste durchforscht hat und so im Stande ist, 
ein lebendiges Bild beider Konfessionen zu zeichnen. Einen Einwand wird 
man allerdings gegen das Buch von Sell erheben, dem dieser selbst bereits 
in seiner Vorrede zu begegnen sucht. Sell fürchtet, daß man diesen seinen 
Versuch einer rein prinzipiellen Betrachtung, bei der die Einzelheiten im 
Leben beider Konfessionen ausschließlich in das Licht des Zusammenhangs 
mit ihrer Grundidee gerückt werden, nicht aber in den Schatten, der von 
ihrer oft mangelhaften Vertretung her fällt, als eine willkürliche oder un- 
willkürliche Idealisierung beanstanden werde. Ich meine, daß dieser Einwand 
vor allen von den Profanhistorikern nicht ganz mit Unrecht erhoben werden 
wird. Die Mängel und Beschränktheiten, die dem Protestantismus und 
Katholizismus anhaften, treten in der Tat in der Darstellung von Sell zu 
stark zurück, und was Sell als Ausartungen der Konfessionen beurteilt, wird 
man vielfach als zu ihrem Wesen gehörig ansehen dürfen. Endlich will es 
mir scheinen, als ob Sell in dem Streben nach möglichster Objektivität gegen- 
über dem Katholizismus doch denselben zu optimistisch aufgefaßt hat. 
Diese Bedenken sollen aber den Wert des außerordentlich anregenden, und 
fesselnd geschriebenen Buches nicht herabmindern, das zugleich ein charak- 
teristisches Dokument ist für die freundliche Beurteilung, die der Katholi- 
zismus in den Kreisen der liberal gerichteten protestantischen Theologen 
unsrer Tage findet. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg. Heraus- 
gegeben von Viktor Ernst. Bd. 4. LIV u. 747 S. Stuttgart 1907, 
W. Kohlhammer. M. 10.—. 

Nach mehrjähriger Pause folgt der vierte Band des Briefwechsels, der 
die Jahre 1556—1659 umfaßt, seinem Vorgänger. Dem emsigen Fleiße des 
Herausgebers ist eg wiederum gelungen, eine stattliche Anzahl von Akten- 
stücken (636, obne die zahlreichen Stücke in den Anmerkungen) zusammen- 


Nachrichten und Notizen II. 605 


zubringen, die sorgsame Veröffentlichung gefunden haben. Allzuviel Neues 
wird freilich nicht geboten, das hängt damit zusammen, daß wir über diesen 
Zeitraum gerade durch ältere und neuere Arbeiten verhältnismäßig eingehend 
orientiert sind, so daß es schwer sein wird, überhaupt noch wesentlich Neues 
beizubringen. Soviel wir sehen, hat das Stuttgarter Archiv wieder den 
Haupteil der Ausbeute ergeben, daneben steuerten die Archive in Dresden, 
Marburg, München und Weimar manches bei, denen sich noch eine ganze 
Reihe kleinerer Archive anschließt. Die Literatur ist, wie früher, umsichtig 
benutzt und in den Noten fleißig herangezogen. Stehen natürlich die Be- 
- strebungen Christophe auf Einigung der Protestanten, sei es auf dogma- 
tischem, sei es auf politischem Gebiete im Vordergrunde, so fällt doch da- 
neben ziemlich viel auch für anderes ab: So bietet der Band manches Wert- 
volle zur Geschichte des Rheingrafen Johann Philipp von Dhaun, des Mark- 
grafen Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, des Herzogs Julius von Braun- 
schweig, sowie anderer hervorragender Persönlichkeiten, wie Schertlin von 
Burtenbach, Johann Aurifaber, Hans Ungnad, Eberhard von der Tann. Neben 
den aus Lebrets Magazin schon bekannten, hier handlich zusammengestellten, 
interessanten Briefen, welche die Verbindung Christophs mit Maximilian von 
Österreich, dem späteren Kaiser, betreffen, sind es vor allem die deutsch- 
französischen Beziehungen jener Jahre, welche klarer durch den vorliegen- 
den Band beleuchtet werden; Christoph zeigt sich dabei vielfach von der 
naivsten und leichtgläubigsten Seite. Auch für Kulturgeschichte und Sprach- 
liches findet sich allerlei Erwünschtes. Natürlich nehmen die Gerüchte von 
kriegerischen Rüstungen und geheimen Praktiken, die in jenen Jahren be- 
kanntlich eine große Rolle spielen, einen beträchtlichen Raum ein; man 
staunt immer von neuem, wie wenig unterrichtet die Fürsten jener Zeit 
waren, und wie begierig und bereitwillig ganz Unwahrscheinliches damals 
geglaubt worden ist. Wie immer hat der Verfasser der eigentlichen Publi- 
kation eine längere Einleitung vorausgeschickt, die er bescheiden als An- 
bahnung eines Weges durch das Gewirr von Tagungen und Projekten be- 
zeichnet; sie ist dankenswert. Behandelt werden darin zwei Punkte: die 
Bestrebungen Christophs auf religiösem und politischem Gebiete zur Einigung 
der Protestanten in Deutschland, sodann seine Beziehungen zu Maximilian, 
beides geschieht in besonnener und umsichtiger Weise. Das beigegebene 
Register macht, nach Stichproben zu schließen, den Eindruck großer Zu- 
verlässigkeit. | 
Weimar. J. Trefftz. 


P. Feret, La faculté de Théologie de Paris et ses docteurs les plus célèbres. 
Teil IV u. V, revue littéraire. 446 u. 4088. Paris 1906 u. 1907, Picard et fils. 
Nachdem Feret in den beiden ersten Bänden seines großen Werkes, 
das die Geschichte der Pariser theologischen Fakultät seit der Reformation 
behandelt, das 16. Jahrhundert dargestellt hatte, hatte er im dritten Band die 
Geschichte der theologischen Fakultät an der Sorbonne im 17. Jahrhundert 
geschildert. Die vorliegenden beiden Bände, der vierte und fünfte, geben 
ein Verzeichnis der hervorragendsten Lehrer an der Sorbonne im 17. Jahr- 
hundert und ihrer literarischen Leistungen. Sie ergänzen also den dritten 


606 Nachrichten und Notizen II. 


‚Band. Die im zweiten Band von Feret vorgenommene Gruppierung der 
Pariser Lehrer des 16. Jahrhunderts in die Gruppen der Ubiquisten, Sor- 
bonnisten, Navarristen und der alten und neuen Mönchsorden wird auch 
für die Theologen des 17. Jahrhunderts von Feret festgehalten, und zwar 
umfaßt der vierte Band die Ubiquisten und Sorbonnisten und der fünfte 
die Navarristen und die einem Mönchsorden angehörigen theologischen 
Lehrer. Mit staunenswertem Fleiß hat Feret aus den Archives nationales 
viel bisher unbekanntes Material zusammengetragen, und sein Werk wird 
trotz der unerträglichen Breite auch für die Geschichte der Theologie in 
Frankreich während des regsamen 17. Jahrhunderts ein unentbehrliches 
Nachschlagebuch sein. In seinem theologischen Urteil zeigt allerdings Feret 
eine starke Voreingenommenheit gegen den Protestantismus und alle mit 
dem korrekten römischen Katholizismus in Widerspruch tretenden ka- 
tholischen Richtungen. Unter den von Feret behandelten Theologen sind 
neben vielen unbekannten fast sämtliche hervorragende und führende ka- 
tholischen Theologen in Frankreich während des 17. Jahrhunderts vertreten. 
Zu den Ubiquisten gehört der Kardinal Richelieu, der merkwürdige François 
Veron, der berühmte Stifter des Trappistenordens Jean le bouthillier de 
Rancé, zu den Sorbonnisten der in den Kämpfen der Sorbonne gegen den 
Jesuitenorden eine hervorragende Rolle spielende Godefroy Hermant und 
der Jansenist Antoine Arnauld, zu den Navarristen endlich der gelehrte Jean 
de Launoy und der berühmte Bischof Bossuet von Meaux. Was die den 
alten Mönchsorden angehörigen Lehrer der Sorbonne betrifft, so ist der 
Franziskanerorden nur durch mittelmäßige Talente vertreten, während der 
Dominikanerorden wenigstens einen der größten Gelehrten des 17. Jahr- 
hunderts Noel Alexandre (+ 1724) zu seinen Mitgliedern zählt. Von den 
Oratorianern haben die hervorragendsten Gelehrten des 17. Jahrhunderts wie 
Morin, Thomassin und Malebranche keine Beziehung zur Sorbonue, während 
eine große Zahl Talente zweiten Ranges dort den theologischen Doktorgrad 
erworben haben. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


Karl Hauck, Die Briefe der Kinder des Winterkönigs. Herausgegeben 
und mit einer Einleitung versehen. (Neue Heidelberger Jahrbücher, 
herausgegeben vom Historisch-philosophischen Vereine zu Heidelberg. 
Band XV.) XLVII u. 365 S. Heidelberg 1908, G. Koester. Mk. 9.—. 
Haucks Edition bedeutet eine vorzügliche Quelle für die Geschichte des 

Kur-Hauses Pfalz-Simmern zwischen 1682 und 1718; sie birgt vierhundert 

Briefe und ein Dutzend urkundlicher Berichte usw., die zum weitaus größten 

Teile bisher unbekannt in den Archiven von Hannover und München ge- 

schlummert haben. Erst das Elend bis zum Westfälischen Frieden, dann 

die mübsame und zähe Wiederherstellung der Pfalz, die Zänkereien in der 

Abtei Herford, die Übertritte des Pfalzgrafen Eduard und der Pfalzgräfin 

Luise (Hollandine) zur katholischen Konfession, der unversöhnliche Hader 

zwischen Karl Ludwig und Rupprecht dem Kavalier, die Freundschaft zwi- 

schen dem Kurfürsten und dem Hoch- und Deutschmeister Joh. Kasp. v. 

Ampringen, zuletzt die sympathische Gestalt Sophiens von Hannover: Das 


Nachrichten und Notizen II. 607 


wären ungefähr die Hauptthemen, die nach- und nebeneinander der leider 
ziemlich lückenhaft überlieferte Briefwechsel — meist klagend, selten an- 
mutig — behandelt. Äußerliche Not und geistige Höhe treffen hier, wie so 
manchmal noch heute, unvermittelt aufeinander. An interessanten Eınzel- 
heiten wird ein wahres Füllhorn geboten. Um nur einiges herauszuheben, 
so sei auf die Mitteilungen über den gänzlich verschollenen kurpfälzischen 
Georgsorden (1654), über die immer noch einigermaßen rätselhafte Pfalz- 
gräfin Katharina Sophie (gest. 7. März 1665!), über Sedan als wahrschein- 
lichen Begräbnisort Friedrichs V. und des Pfalzgrafen Philipp, über die 
„Anfänge“ der M° Degenfelt, über die schon aus Liselottens „Anekdoten“ 
(1789) bekannte homosexuelle Veranlagung der Königin Christine von 
von Schweden, über Karl Ludwigs Aspirationen auf den Kaiserthron (1668) 
und den Versuch Roms, ihn 1671 zum Übertritt zu bewegen, u. a. m. beson- 
ders hingewiesen. 

Bei der Provenienzangabe zu Nr. 56 vermisse ich den gegenwär- 
tigen Aufbewahrungsort, bei 15 Nachträgen jeden Versuch einer Datie- 
rung (!), auf S. 96?° einen Punkt hinter „schädlich“. Auf S. 42 muß 
es in Note 1 Landrecies heißen, auf S. 145 in Anm. 8 La Tremoille, 
auf S. 804 in Anm. 4 und auf S. 863 Keroualles. Auf S. 200 ist in Anm. 1 
das „auch“ in „dagegen“ zu verwandeln; S. 224!° sind die Worte „franzö- 
sische und“ zu tilgen, S. 864 die beiden Kolbe von Wartenberg zusammen- 
geworfen. In den Leibniz-Papieren der K. Bibliothek zu Hannover müssen sich 
übrigens noch Briefe von Luise Hollandine befinden, die Hauck entgangen sind. 

Alles in allem aber eine hochbedeutsame, sehr verdienstliche und ge- 
wissenhafte Veröffentlichung. Helmolt. 


Wolfgang Michael, Cromwell. (Geisteshelden Band 50. 51.) Mit 3 Ab- 
bildungen. 2 Bde. XI u. 281 und VII u. 244 S. Berlin 1907, E. Hof- 
mann & Co. Geh. M. 6.—, in Leinwand geb. M. 8.—. 

Man wird sagen dürfen, daß das Werk Michaels den Zweck, die Per- 
sönlichkeit Oliver Cromwells weiteren Kreisen in Deutschland näher zu 
bringen, gut erfüllt. Die ersten Kapitel führen in die religiösen und po- 
litischen Verhältnisse in England in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts 
geschickt ein, dann erfahren wir von der Entwicklung der Revolution und 
vom Sturze des Königtums gerade so viel, als nötig ist, um Cromwells 
Persönlichkeit und Wirken zu verstehn. Im zweiten Bande tritt er voll in 
den Vordergrund, die verschiedenen Seiten seiner Tätigkeit werden in sach- 
licher Gruppierung verfolgt, wobei auch manche bisher etwas zu wenig 
beachtete Gebiete berücksichtigt werden. Neues vermag der Verfasser da- 
bei vor allem durch die Benutzung brandenburgischer und schwedischer 
Archivalien zu bringen, macht allerdings aus diesen Materialien wohl etwas 
ausführlichere Mitteilungen, als dem Charakter seines Buches entspricht. 

Was die Auffassung des Charakters und der Politik Cromwells betrifft, 
so muß vor allem hervorgehoben werden, daß Michael sehr stark die Ehr- 
lichkeit des Protektors betont, der mehr von den Verhältnissen getragen 
wurde, als daß er sie beherrschte, dem Grundsatz folgend: Niemand steigt 
so hoch, als wer nicht weiß, wohin er geht. Der Verfasser legt ferner 


608 Nachrichten und Notizen II. 


großen Wert darauf, daß die Politik Cromwells nicht so sehr von den Inte- 
ressen des Protestantismus als von denen Englands bestimmt gewesen sei. 
Daneben bleiben auch die Schwächen des Protektors gerade auf politischem 
‚Gebiete nicht unerwähnt, wie der Verfasser sich überhaupt von der Gefahr 
einer zu großen Verherrlichung seines Helden freigehalten hat. 

In den an den Schluß der Bände gesetzten Anmerkungen führt der 
Verfasser die wichtigsten Quellen seiner Darstellung an und gibt dabei zu- 
gleich einige bibliographische Winke für den, der weitere Studien über den 
behandelten Stoff treiben will; in den Anhängen bringt er ein ,,Gesprächlied 
‘zwischen dem König von England und Cromweln“ und einige kleine 
Aktenstücke aus dem Stockholmer und dem Berliner Archiv zum Abdruck. 

Jena. G. Mentz. 


Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich 
Wilhelm von Brandenburg. 19. Band. Politische Verhandlungen 12. Band. 
Hrsg. von Ferd. Hirsch. Berlin 1906, G. Reimer. VIu.9078. M. 86.—. 

Der vorliegende, mit der gewohnten Sorgfalt und Sauberkeit der Editions- 
technik des Herausgebers gearbeitete Band gibt das Aktenmaterial über die 

Beziehungen zu Polen und Rußland in den Jahren 1673—1679 und zu 

Frankreich, Dänemark und dem Reich in den Jahren 1679—1684. Die Be- 

ziehungen zu Rußland sind in diesem Zeitraum nicht eben erheblich, da- 

gegen sind die zu Polen für die brandenburgische Gesamtpolitik dieser 

Jahre von Bedeutung, da ja unter den Kandidaten für den 1673 erledigten 

polnischen Thron der Kurfürst selbst erscheint; in den folgenden Jahren 

ist das Verhältnis zwischen den beiden Mächten entsprechend der engen 

Verbindung Polens mit Schweden und Frankreich ein recht gespanntes. 

Das wichtigste Material des Bandes bieten die Akten über die Beziehungen 

zu Frankreich vom Frieden von St. Germain bis zu dem Waffenstillstande 

zwischen Ludwig XIV. und dem Deutschen Reich von 1684: es ist die 

Periode der Abhängigkeit des Kurfürsten von Frankreich, die ja gerade in 

letzter Zeit so vielfach erörtert worden ist. 

Eine Bemerkung an die Adresse [des Verlegers: Der Band kostet 

36 Mark, erhebt also kaum noch Anspruch, von einem Privatmanne gekauft 

zu werden. Aber da das Erscheinen der „Urkunden und Aktenstücke“ 

wohl nur durch starke Subventionen aus Öffentlichen Mitteln ermöglicht 
wird, dürfte man wohl einen Ausgleich zwischen den Interessen des Ver- 
legers und denen des Publikums erwarten. Das gleiche gilt übrigens für 
die einem anderen Verlage angehörenden „Jahresberichte der Geschichts- 
wissenschaft“, bei denen nachgerade außer bestimmten Lücken nichts so 

konstant geworden ist wie die jährliche Preiserhöhung; dieses Jahr z. B. 

kosten sie nicht weniger als 60 Mark. Es ist so weit gekommen, daß 

selbst manche mittleren Bibliotheken die Jahresberichte, die doch eigent- 
lich jedem Historiker zugänglich sein sollten, nicht mehr kaufen: in einer 

Viertelmillionenstadt an der Elbe z. B., in der der Schreiber dieser Zeilen ° 

eine Zeitlang dienstlichen Aufenthalt nehmen mußte, waren sie an keiner 

öffentlichen Stelle einzusehen. 
Posen. V. Loewe. 


Nachrichten und Notizen Il. 609 


Hans Fieger, P. Don Ferdinand Sterzinger, Lektor der Theatiner in 
München, Direktor der histor. Klasse der kurbayerischen Akademie der 
Wissenschaften, Bekämpfer des Aberglaubens und Hexenwahns und der 
Pfarrer Gaßnerschen Wunderkuren. Ein Beitrag zur Geschichte der Auf- 
klärung in Bayern unter Kurfürst Pons III. Joseph. München 1907, 
Oldenbourg. 275 S. Preis 5 M. 

Sterzinger, ein Tiroler, der in den Orden der Theatiner in München 
eintritt und dann von 1759 an dauernd in München als Mitglied der 
Akademie an der ganzen von dieser ausgehenden Aufklärungsarbeit leb- 
haften aktiven Anteil nimmt, ist sicher ein interessanter Gegenstand einer 
Spezialuntersuchung. Auch für die Kirchengeschichte wäre eine genauere 
Behandlung seiner Stellung z. B. zur Frage der Abhängigkeit der Kirche 
vom Staat, sein Gegensatz gegen die Jesuiten wohl der Erforschung wert. 
Fieger macht auch einige Ansätze dazu. Er gibt Auszüge aus den Heften, 
die Sterzinger für seine Vorlesungen anlegte, bespricht einige ungedruckte 
Arbeiten. Aber das ist auch so ziemlich alles. Weiteres Material hat er 
über Sterzinger nicht beigebracht, sich vor allem nach Briefen Sterzingers 
doch wohl nicht genug umgesehen. Es muß deren noch eine ganze Anzahl 
geben. Die drei aus dem Briefwechsel Lameys im Generallandesarchiv 
in Karlsruhe z. B. sind nicht benutzt. Dagegen bemüht sich Fieger um 
Dinge, die er ruhig hätte auf sich beruhen lassen können. Es gehört nicht 
zu einer Arbeit über Sterzinger, die ganze Geschichte seines Geburtsorts 
vor uns aufzurollen (S. 7). Solcher unnötiger Exkurse sind eine Menge 
(S. 7—9, S. 35—36, S. 68—112, ein ganzes Kapitel über Aberglaube und 
Hexenwahn, das auf drei Seiten hätte zusammengedrängt werden müssen). 
Dadurch wird die sicher bedeutende Stellung Sterzingers nicht genügend 
herausgearbeitet. Wir erhalten keinen rechten Eindruck. Im Kapitel über 
die Bekämpfung der Gaßnerschen Kuren erfahren wir mehr von der 
Stellung des Kurfürsten, als von Sterzinger. Seine Tätigkeit als Akademie- 
mitglied ist zu kurz und nicht quellenmäßig genug behandelt. S. 240 
spricht Verf. von Sterzingers Anteil an der „Chronologischen Einleitung in 
die Kirchengeschichte“. Leider gibt er nicht an, woher er diese sichere 
Kunde hat. Referenten gelang es s. Zt. nicht Pfeffels Anteil authentisch 
festzustellen, denn auf gedruckte Quellen (Baader, Meusel) ist kein sicherer 
VerlaB. Im ganzen gibt die Arbeit eben den wertvollen Beitrag zur 
Geschichte der bayrischen Aufklärung nicht, den man hätte erwarten können. 

Leipzig. Dr. Bergsträßer. 


Etta Hitzig, D. Ernst Constantin Ranke, Professor der Theologie zu 
Marburg [1814—1888]. Ein Lebensbild, gezeichnet von seiner Tochter. 
Mit einem Bildnis vom Jahre 1886. Leipzig 1906, Duncker u. Humblodt. 
VI, 863 S. Preis 6 M. | 

Es weht eine reine Luft in dieser Publikation. Eine ältere Generation 
spricht zu uns: fromm, ernst, gemessen und doch gemütvoll. Wir sind ihr 
in vielem fremd’ geworden. Aber sie hat doch immer wieder einen An- 
spruch darauf, gehört zu werden, auch bei Historikern. 

Ernst Constantin Ranke, jüngerer Bruder Leopolds, hat als Pfarrer be- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. 42 


610 Nachrichten und Notizen II. 


gonnen und als geschätzter Professor der neutestamentlichen Exegese in 
Marburg geendet. Äußerlich ein schlichtes Leben ohne harte Kämpfe und 
jähe Wendungen, einzig erfüllt von dem Streben, eine “beglückende Er- 
kenntnis der göttlichen Dinge’ (21) zu gewinnen. Dieser Ranke ist vielleicht 
am meisten eine poetisch-musikalische Natur.! “Zeitlebens ein Kind’, nennt 
ihn seine Tochter (41). “Ernst und still und freudig” bezeichnet er selbst 
einmal (141) sein Streben. ‘Ein Kind voll Hingebung und Hoffnung’ sagt 
Leopold von ihm (168). ‘Eine reine und ideale Gemütsrichtung’ (41), ‘eine 
auf das Höchste gerichtete Stimmung’ (309), so und ähnlich lauten die Ur- 
teile der Nächststehenden. 

Seine Frömmigkeit kleidet sich im allgemeinen in konfessionell-luthe- 
rische Formen. Wenn er sich auch, nach einem spekulativen Ausbau der 
Abendmahlslehre strebend, gelegentlich durch das kirchliche Dogma beengt 
fühlt (52), wenn auch manches in seiner irenischen Natur zur Vermittlungs- 
theologie hinübersieht, wie er denn über Neander das bezeichnende Urteil 
fällt: “so wissenschaftlich und so erbaulich’ (112): so verwirft er doch aus- 
drücklich eine “halb warme, halb kalte’ Dogmatik (103), bleibt er stets auf 
dem Boden der Bekenntnisschriften (45. 292) und fühlt er sich gerade zur 
“alten lutherischen Theologie’ (145) besonders hingezogen. Aber man kann 
doch auch nach rechts seine Anschauungen ziemlich sicher abgrenzen, weil 
man über sein Verhältnis zu seinem Freunde Hans von Kleist-Retzow (25) 
recht genau orientiert wird. Die von Kleist vertretene politisch infizierte 
Form eines theokratisierenden Protestantismus wird von Ranke ebenso ab- 
gelehnt, wie jener Pseudobiblizismus des adligen Freundes, der gelegentlich 
sogar den Patronat aus der Bibel herleitet.? Eine ‘redliche Forschung’ weiß 
R. auch bei einem dogmatischen Gegner durchaus zu schätzen, wie ins- 
besondere die interessanten Mitteilungen über sein Verhältnis zu dem Mar- 
burger Junghegelianer Eduard Zeller (46ff. 223) beweisen können. Die 
knorrige Gestalt Vilmars verfehlt auch auf ihn ihres Eindruckes nicht. Aber 
R. ist weit entfernt, ihr kritiklos zu folgen (50f.). Er vertritt grundsätzlich 
die Lehrfreibeit der theologischen Professoren und ist sogar an Adolf 
Harnacks Berufung nach Berlin (1888) als hervorragender Fürsprecher beteiligt 
(63f). Auch in politischer Beziehung ist er trotz seiner Freude über das Sozia- 
listengesetz (329) kein Reaktionär. Wenigstens ist er einmal in der Konfliktszeit 
für die unverbrüchliche Autorität der Verfassung eingetreten (255). Man ver- 
steht auch, daß er sich 1866 von den hessischen Renitenten fernhält (61. 809). 

Zwei Gedanken vor allem verbinden die Rankischen Brüder: der pro- 
testantische Glaube (253f. 349) und der wissenschaftliche Sinn, das Streben 
nach einer ‚‘religiöshistorischen Erklärung’ im Gegensatz zum Rationalismus 
(140). Vielleicht aus keiner der bisherigen Rankepublikationen aber er- 
kennt man so deutlich den ausgeprägten Familiensinn all dieser Brüder, 
der, man möchte sagen, wiederum diese beiden Wurzeln hat, die wissen- 
schaftlich-historisch-genealogische * und die religiöse.* Sie alle haben den 
Ehrgeiz, ‘das gute Gerücht des Rankeschen Namens’ (140) zu vermehren 

14.6. 58. 70. 75f1. ? 174ff. 259; vgl. 288. 292ff. 803 ff. 

5 819. 321. 823. 332. * 184. 253f. 


| Nachrichten und Notizen I. 611 


In diesem Sinne sprechen sie oft! vom Rankischen Blut und Geschlechte. 
Es ist dieselbe Stimmung, die dann am Abend des Lebens den immer noch 
jugendfrischen Greisen die anmutigen Bilder der thüringischen Heimat vor 
die Seele bringt.? 

= GewiB bemerkt man dieselbe geistige Grundstruktur in diesen arbeit- 
samen Köpfen (9). Aber der älteste überragt sie doch alle. Man sieht, er 
ist nicht nur äußerlich das Haupt der Familie, man hat in ihr eine Ahnung 
von seiner frühen Größe (168. 226). Nicht nur als Bruder, sondern auch 
als Sohn fühlt sich Ernst ihm gegenüber.’ Wohl vereinigt sich Leopold 
mit Ernst öfters zu einem harmonischen und stimmungsvollen Zusammen- 
leben und Zusammenarbeiten, besonders in Wolfenbüttel 1847 (205f), wo 
sie archivalische und biblische Studien treiben, und in Marburg 1864 
(263ff.) nach dem bekannten Unfalle Leopolds, wo sich zur Bibel- 
lektüre die Romantiker und Klopstock gesellen. Wie eigenartig berührt 
uns das Weihnachtsfest der Brüder in Berlin 1835 in Leopolds Wohnung. 
Auf dem Tisch als Geschenk ein Jesajakommentar und als Text des Abends 
der Prolog zum Vierten Evangelium. * Gewiß ist das Verhältnis besonders 
in späterer Zeit höchst intim. Ernst ist auch durchaus nicht immer nur 
der Nehmende gewesen. Vielleicht haben seine konservativen Anschauungen 
über das Alte Testament (146. 238) den Bruder zu den bekannten Äuße- 
rungen in der Weltgeschichte wenn nicht veranlaßt, so doch darin bestärkt. 
Man darf nach diesen neuen Zeugnissen (338 ff.) von einer gewissen Mit- 
arbeit Ernsts an der Weltgeschichte reden. Nicht nur in theologischen, 
sondern auch in kirchenbistorischen Dingen holt Leopold sich Rats bei ihm. 
Aber Leopold ist doch immer, auch menschlich, der Größere. Man lese in 
dieser Sammlung aus den früheren Jahren die kurzen klassischen Briefe an 
Ernst (94 etc.), besonders das Kabinettsstück einer kurzen und schlagenden 
Antwort auf einen weitschweifigen, noch unreifen Erguß des Bruders (137 f.). 
— Das Verhältnis der Brüder zum Pantheismus, wie sie ihn verstehen, von 
neuem zu untersuchen, geben unsere Briefe vielleicht Veranlassung. Ernst 
ist von Fichte stark beeinflußt.° Er hält ihn für “pantheistisch und fromm’ 
zu gleicher Zeit.* Aber es ist noch eine offene Frage, wie weit sie, wenig- 
stens in ihrer Jugend, diesen Strömungen, die bei Leopold durch Hegel 
verstärkt worden sind, nachgegeben haben. 

Man würde jedenfalls dem Verhältnis der Brüder nicht gerecht werden, 
wenn man bei Leopold immer nur die intelektuelle Überlegenheit und den 
Universalismus seiner Interessen hervorhebt. Er selbst spricht in einem 
Briefe von 1872 (311) einmal von der “inneren Agitation, welche von einem 
literarischen Leben nun einmal unzertrennlich ist’. Das ist das verhaltene 

1 93. 102. 136. 262. 297. 360. 857.  * 279. 315. 384. 360. 

8 28. 105. 141. 310f.; vgl. 148. 

4 28. 114. Aus den übrigen Mitteilungen über Ensts Studentenzeit seien 
die Berichte über Bonn 1836f. (30ff. 135, vgl. 42. 188 ff. 153ff. 182f.) hervor- 
gehoben. 

5 26. 111. vgl. 315 und über Steffens 109. 

° Vgl. Leopolds Briefschluß 158. 

42” 


612 Nachrichten und Notizen II. 


Feuer, das für den Sehenden auch in den Werken dieses zu Unrecht unter 
die kühlen ‘Objektiven” versetzten Historikers glüht. Das hat er für sich 
allein. Den Brüdern ist nicht viel davon zuteilgeworden. 

Wertvolles Material wird uns von der Herausgeberin ferner über Hans 
v. Kleist-Retzow geboten. Ein Wort der Erwähnung verdienen auch die 
liebenswürdigen Briefe der Mutter Kleists an Ernst Ranke (116 etc.), hüb- 
sche Beispiele eines adlig-herzlichen Tones. Auf ihren Sohn Hans näher 
einzugehen, ist hier um so weniger der Ort, als H. v. Petersdorff uns kürz- 
lich ein wesentlich bereichertes Bild von ihm geschenkt hat. Aus der vor- 
liegenden Publikation gewinnt man den Eindruck, als wenn Kleist im Alter 
doch stark verknöchere; gerade im Verkehr mit dem vorurteilsloseren theo- 
logischen Freunde tritt das grell hervor. Seine Briefe werden immer mehr 
zu Predigten (233 etc.) und zu weltfremden Philippiken gegen die ‘große 
beginnende Fiüulnis’ (257) der Zeit. 

Der Tochter Ernst Rankes gebührt der Dank auch der Historiker für 
diese Gabe, die man als willkommene Ergänzung zu den älteren Publika- 
tionen von F. v. Ranke, Th. Wiedemann und A. Dove bezeichnen darf! Sie 
hat sich bei der Publikation nur in einiger Hinsicht zu große Beschränkung 
auferlegt. In der Korrespondenz eines Theologen dürfen doch die theolo- 
gischen Stellen (113. 127) nicht gestrichen werden. Ebenso ungern vermißt 
man die näheren Angaben über einen journalistischen Plan Kleists aus dem 
Jahre 1847 (202). Auch hätten gelegentliche, dem Fernerstehenden nicht 
gleich verständliche Anspielungen erklärt werden sollen. Unbedingt aber 
verlangt eine solche Publikation ein Namenregister und eine Stammtafel. 

Bonn. Justus Hashagen. 


Der elfte Jahrgang des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen und 
Abbildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen, 
herausgegeben von Paul Seidel, Verlag von Giesecke & Devrient, Berlin- 
Leipzig 1907, 4°, 278 S.) steht nicht an bildnerischem Schmucke, wohl aber 
an wissenschaftlichem Wert hinter seinen Vorgängern etwas zurück; er 
wird als Ganzes den höfischen Kreis seiner Leser und Leserinnen mehr fesseln 
als die Gelehrten. Eröffnet wird er durch einen apologetischen Artikel des 
Herausgebers „Der Kaiser und die Kunst“; gleichfalls aus Seidels Feder 
stammt ein zweiter größerer Beitrag „Zur Geschichte des Kronprinzen-Palais 
in Berlin, insbesondere der ehemaligen Wohnung der Königin Luise“; 
„Hohbenzollern-Erinnerungen im Bayerischen Nationalmuseum in München“ 
bespricht Friedrich H. Hofmann, „Hohenzollern als Ritter des Ordens vom 
Goldnen Vlies in alter Zeit“ Stephan Kekule von Stradonitz; „die Ver- 
wandtschaft der Häuser Hohenzollern und Wettin“ verfolgt Georg Schuster 
durch die Jahrhunderte unter Beigabe von drei Konsanguinitätstafeln und 
zahlreichen Abbildungen. Gustaf Lehmann setzt uns in den Stand, einige 
„brandenburgisch-preußische Fahnen in der Zeit des letzten Kurfürsten und 
des ersten Königs 1688—1715“ kennen zu lernen; es sind diejenigen, welche 
von den Arıneen Ludwigs XIV. erobert und nebst andern erbeuteten Feld- 
zeichen auf seinen Befehl in Aquarellen reproduziert wurden; sie umfassen 
im Cabinet des estampes der Pariser Nationalbibliothek, die dem Berliner 


Nachrichten und Notizen II. 613 


Zeughause die Nachbildung für ihre Sammlungen gestattete, mehrere Bände. 
„Aus der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Sigismund von Branden- 
burg“ betitelt Eduard Clausnitzer eine knappe Charakteristik der mär- 
kischen Stände und des Beamtentums, unter denen er den Kanzler Friedrich 
Pruckmann als das treibende Element der inneren und äußeren Politik 
hervorhebt; Fritz Arnheim setzt die biographische Skizze von „Gustav 
Adolfs Gemahlin Maria Eleonora von Brandenburg“ fort und erzählt 
spannend -ihre Reisepläne und ihre heimliche Flucht nach Dänemark; 
„Das Münzwesen Brandenburgs während der Geltung des Münzfußes von 
Zinna und Leipzig“ schildert Friedrich Freiherr von Schrötter, wohl sein 
bester jetzt lebender Kenner, „die Ausbildung des brandenburgisch-preu- 
Bischen Kalenderwesens in Beziehung zur Geschichte“ um die Wende des 
.17. und 18. Jahrhunderts der leider inzwischen verstorbene, wie immer, 80 
auch bier sorgfältige und doch nicht kleinliche Louis Erhardt. Eine Ar- 
tikelserie „Friedrich der Große und seine Leute“ kündigt Gustav Berthold 
Volz an und beginnt mit einem geschmackvollen Essai „Hans Karl von 
Winterfeldt", im wesentlichen einem Auszug aus der Mollwoschen Bio- 
graphie: auch sein zweiter größerer Aufsatz „eine türkische Gesandtschaft 
am Hofe Friedrichs des Großen im Winter 1763/4“ bietet nur im 
Detail mehr als Bekanntes; dagegen verdient ein von ihm zuerst ver- 
öffentlichter „Österreichischer Bericht über den Hof Friedrichs des Großen“ 
— aus dem September 1768 vom Feldmarschall-Leutnant Freiherrn 
von Ried — allgemeine Beachtung und wohl auch etwas mehr Glauben als 
Volz ihm schenken möchte. Zu den Miscellanea hat außerdem beigesteuert 
Edgar von Ubisch „Zwei Weidblätter mit Namenszug des Kurfürsten Johann 
Georg von Brandenburg von 1582“, die, wie er nachweist, als Kredenz 
dienten, Franz Genthe „Die alte Heide Bötzow, Jagdlich-Historisches über 
das neuerrichtete Hofjagdrevier Oranienburg‘, Martin Wehrmann das Pro- 
gramm einer Feier aus Anlaß der Geburt des Prinzen Ludwig von Bran- 
denburg 1666, Emil Schnippel eine Notiz über ein im Privatbesitz befind- 
liches künstlerisches Wachsbild Friedrichs des Großen, Herman von Petersdortf 
einen m. E. inhaltarmen Brief Kaiser Wilhelms I. an den Oberpräsidenten 
von Pommern von Senfft-Pilsach vom 6. Oktober 1866; zuguterletzt handelt 
Paul Seidel über ein im Berliner Schlosse hängendes Bild von Lukas Cranach 
d. J. und bestimmt es im Gegensatz zu der bisherigen Auffassung als Taufe 
Christi mit den Bildnissen des Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin, 
seiner Gemahlin und seiner Freunde; er will darauf im nächsten Jahrgang 
noch einmal zurückkommen und bittet, ihn mit Hinweisen, die zur defini- 
tiven Feststellung führen können, zu unterstützen. 
Berlin. Paul Haake. 


Am 17. Oktober fand in Metz die Jahressitzung der Historischen 
Kommission zur Heransgabe Lothringischer Geschichtsquellen statt. 
Der ständige Sekretär, Dr. Wolfram, teilt mit, daß die Herausgabe weiterer 
Lothringer Chroniken durch Abschreiben eines großen Teiles der Chroniken 
des Huguenin und Praillon vorbereitet werde. Dr. Sauerland wird während 
des Winters die Sammlung „der Vatikanischen Urkunden und Regesten“, 


614 Nachrichten und Notizen H. 


die bis zum Jahre 1410 durchgeführt werden soll, beenden. — Von dem 
von Professor Follmann bearbeiteten „Wörterbuch des lothringischen Dia- 
lekts sind 24 Bogen gedruckt. Das Werk wird 1909 erscheinen. — Von 
den Bannrollen legt Professor Wichmann den eben vollendeten 1. Band, 
der die Jahre 1220—1279 umfaßt vor; Band 2—4 werden spätestens in 
Abständen von je einem Jahre erscheinen. Zur Frage der Metzer Bischofs- 
regesten entschließt man sich, von Regesten der Diözese Metz abzusehen 
und Spezialregestenwerke für die Bischöfe und die einzelnen geistlichen 
Institute in Angriff zu nehmen. Die Bearbeitung der Bischofsregesten 
übernimmt Professor Dr. Buur, dem noch eine geeignete Hilfskraft zur 
Seite gestellt werden soll. Die Protokolle des Metzer Domkapitels, deren 
Bearbeitung Professor Dr. Grimme übernommen hat, sollen bis zum Jahre 
1461 möglichst vollständig, einschließlich des Urbarbuches veröffentlicht 
werden. Eine ergänzende Publikation der Statuten des Metzer Domkapitels 
wird vorgesehen. — Professor Zelicqzon hat die Vorarbeiten zu einem 
Patois-Wörterbuch wesentlich gefördert. — Die Herausgabe der „Usages 
locaux“, der lokalen Gewohnheitsrechte, wird geplant. Der kritische 
Apparat der Ausgabe soll historisch auf die Coutümes (Weistümer), prak- 
tisch auf die moderne Gesetzgebung verweisen. Es soll eine Unterstützung 
der Justizverwaltung erbeten werden. Für die Bearbeitung ist Referendar 
Richard in Aussicht genommen. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Geschichte Dr. Felix Rachfahl 
in Gießen wurde als Ordinarius nach Kiel, der o. Prof. der Geographie 
Dr. Max Friedrichsen in Bern als Ordinarius nach Greifswald berufen. 
Dem Prof. Supan in Gotha wurde der Lehrstuhl für Geographie als Nach- 
folger Passarges in Breslau übertragen. 

Der Direktorialassistent am Kaiser Friedrich-Museum in Berlin Dr. Voege 
wurde als ao. Professor für Kunstgeschichte nach Freiburg i. B. berufen. 
Die Privatdozenten der Nationalökonomie Dr. Adolf Weber in Bonn und 
Dr. R. Passow in Frankfurt wurden als Professoren der Staatswissen- 
schaften, ersterer an die Handels-Hochschule in Köln, letzterer an die 
Technische Hochschule in Aachen berufen. 

Der Privatdozent der Wirtschaftspolitik Dr. Karl Mollwo an der 
Technischen Hochschule in Danzig wurde zum Titularprofessor ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. Rudolf Smend (Staats- und Kirchenrecht) 
in Kiel, Dr. Anton Scharnagl (Kirchenrecht) in München und Dr. 
Heinrich Hammer (Neuere Kunstgeschichte) in Innsbruck. 

Institute und Museen: Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Arthur 
Haseloff in Berlin wurde zum 3. Sekretär am Kgl. Preuß. Historischen 
Institut in Rom ernannt. Der Direktor des Buchgewerbemuseums in Leipzig 
Dr. Wittich wurde zum Vorstand der Kupferstichsammlung in Stuttgart, 
der Universitätsbibliothekar Prof. Dr. Rudolf Sillib in Heidelberg wurde 
zum städtischen Konservator der Kunst- und Altertumssammlung, der Titu- 
larprof. für Geschichte Dr. Anton Mell in Graz wurde zum Konservator 
der Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und 


Nachrichten und Notizen II. 619 


historischen Denkmale und Dr. Felix Mader in München wurde zum 
Kustos am Generalkonservatorium der Kunstdenkmäler und Altertümer 
Bayerna ernannt. 

Todesfälle. Am 30. Dez. 1908 starb nach kaum vollendeten 52. Lebens- 
jahr der Gymnasialoberlehrer Prof. Dr. Alfred Baldamus in Leipzig. 
Wir verdanken ihm als Erstlingsarbeit eine Untersuchung über das Heer- 
wesen unter den späteren Karolingern. Vor allem bekannt aber war der 
Verstorbene durch die gediegene Neubearbeitung von G. Webers Lehr- 
und Handbuch der Weltgeschichte in 21. Auflage, ein Werk, das ihm eben 
noch abzuschließen vergönnt war. Überaus verdienstlich sind seine neuen 
Ausgaben von F. W. Putzgers Historischem Schulatlas zur alten, mittleren 
und neueren Geschichte und seine wertvolle Sammlung historischer Schul- 
wandkarten. Viel zu früh ist diese treffliche Persönlichkeit der Schule und 
der Wissenschaft entrissen worden, ein Mann, der manchen Schüler für das 
Studium der Geschichte begeistert, der, selbst ein ausgezeichneter wissen- 
schaftlicher Arbeiter, die Verbindung von Wissenschaft, Lehre und allge- 
meiner Bildung in ersprießlichster Weise gepflegt hat. 


Erwiderung. 

Die Besprechung meines Buches „Konstantin Frantz, 1. Teil“ von 
seiten des Herrn Rudolf Goette zwingt mich um die Aufnahme folgender 
Berichtigung zu bitten: l 

Mein Buch stellt nicht „den Lebensgang von K. F. dar“, sondern nur 
die erste Hälfte dieses Lebens. (Am Schlusse kurze Skizze der mir noch 
bevorstehenden Aufgabe.) F. schied nicht 1856 aus dem preußischen 
Staatsdienste, „um sich als erbitterter Gegner Bismarcks ganz publizistischen 
Tätigkeiten zu widmen‘; sondern aus persönlichem und sachlichem Gegen- 
satz zu Manteuffel, und weil er hoffte, daß sein Weg mit Bismarck zu- 
sammengehen würde. F. ist nicht „durchaus der Typ der politischen Ro- 
mantik, die auch bei ihm mit dem Legitimismus verschwistert erscheint; 
sondern er war bereits 1852 einer der schneidigsten Gegner und Bekämpfer 
der Restaurationspolitik und der Legitimitätsdoktrin. Das „geniale Philo- 
sophieren‘“ seiner allerersten Schriften hat F. schon 1848 und 1850 selber 
verurteilt; und was sein „platonisches‘‘ Verfassungsideal anbelangt, so hat 
er schon 1861 gezeigt, wie dies Ideal praktisch verwirklicht werden soll. 
Wenn F. 1860 gegen den von der konstitutionellen Presse geforderten Krieg 
mit Österreich schrieb, so tat er das aus denselben Gründen staatsmännischer 
Einsicht, die Bismarck damals bewogen, gegen diesen Krieg zu reden, 
und nicht weil „das Gefühl für preußische Ehre bei ihm wie bei manchen 
andern legitimistischen Politikern vor der Doktrin schweigen“ mußte. End- 
lich: „sehr gegen F.’ Ehrlichkeit spricht“ nach meiner bisherigen gänzlich 
unparteiischen Forschung garnichts, aber es spricht alles dafür, daß F. 
als Schriftsteller und als Mensch moralisch unantastbar war. Der Rat des 
Herrn Rezensenten, daß ich mir eine F.sche Schrift ansehen solle, kommt 
zu spät, ich habe den Inhalt dieser Schrift bereits zweimal in meinem Buch 
berührt. (S. 85 u. 278, siehe auch 9. 229 ff.!) 

Heidelberg. Eugen Stamm. 


616 Nachrichten und Notizen II. 


Antwort. 

Meine Anzeige der Stammschen Arbeit war ursprünglich weit ausführ- 
licher gehalten; ich mußte sie aber, da mir die Redaktion der Historischen 
Vierteljahrschrift erklärte, sie könne dem Buche höchstens eine Druckseite 
einräumen, auf knappen Umfang beschränken. Hierbei ist in der Bezeich- 
nung des Werkes ein Versehen untergelaufen, mein erster Satz sollte sich 
natürlich nicht auf den vorliegenden ersten Band, sondern auf das ganze 
Werk beziehen. 

Hiermit ist aber die wirkliche Berichtigung des Verfassers bereits zu 
Ende. Eine Kritik, der enge Grenzen vorgeschrieben sind, muß sich auf 
die Betonung des Wesentlichen beschränken. „Um sich als erbitterter 
Gegner Bismarcks“ usw. sollte zur Aufklärung des Lesers über den späteren 
Entwicklungsgang der geschilderten Persönlichkeit dienen. Ich glaube 
nicht, daß ein Leser der Zeitschrift das falsch verstanden haben kann. 
In seiner Gegnerschaft wider die Restaurationspolitik war ich Frantz in 
meiner ausführlichen Anzeige gefolgt; hier erachtete ich es für richtig, 
seine Gesamtrichtung zu kennzeichnen. Wie das geschieht, ist eine Frage 
des Augenmaßes und des literarischen Urteils; der Verfasser wird mir doch 
meine wohlerwogene Ansicht über seinen Helden lassen müssen. Wenn ich 
einiges aus Frantz’ wandlungsreicher Entwicklung hervorhob, so konnte ich 
doch die Übergünge auf so beschränktem Raume nicht gut ausführen. Von 
staatsmännischer Einsicht vermag ich bei seinem Eifer für die Politik, die 
nach Olmütz führte, nicht viel zu entdecken. Die Anschauungen, die der 
reife Mann in dem erwähnten Pasquill S. 8f. äußert, sind ohne Frage 
reiner Legitimismus, der sich bis zu der Wahnvorstellung von einer 
Rückwärtsrevision der politischen Umwälzungen von 1866 steigert. Meine 
Zweifel an Frantz’ Ehrlichkeit, d. h. an seiner inneren Geradheit, beruhen 
vornehmlich auf der Flugschrift; er mißt hier z. B. Napoleon und Bismarck 
mit zweierlei Maß. Meinen Rat hat der Verfasser mißverstanden. Ich 
habe gar nicht bezweifelt, daß ihm die Broschüre bereits bekannt war. 
Ich wollte ihm nur empfehlen, sie bei dem Gesamturteil über seinen Helden 
ın Rechnung zu ziehen. | | 

Spremberg (Niederlausitz). | Rudolf Goette. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1907/1908 


BEARBEITET VON 


Dr. OSKAR MASSLOW 


OBERBBIBLIOTHBKAR IN BONN 


Ee 


1908 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, 
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften: Seite 
1. Bibliographien und Literaturberichte. . . . . 2 2 2 2 2.0. *1. *66 
2. Geographie . . . . . . 22200... Du die me Be. >06 
8. Sprachkunde . . . . Er ee . 2 206 
4. Paläographie; Diplomatik: Chronologie: || 
6. Sphragistik und Heraldik... . . . .. D et se D .  *3. *67 
6. Numismatik . . 2 2 Co on nen . *. *63 
7. Genealogie, Fainiliengeschichte und Biographie les ne De, 768 

I. Quellen: 

1. Allgemeine Sammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . *6. 70 
2. Geschichtschreiber . . . . . . . . . . . . RS ee er 
3. Urkunden und Akten. . .. | 
4. Andere schriftliche Quellen “hd Denkmäler. RS . *8. 972 

IO. Bearbeitungen: 

1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . . . . . . . . . . *9. *73 
2. Territorial-Geschichte . . . . . MSI E E ee. 
3. Geschichte einzelner Verhältnisse ee . ‘11. 76 

a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sosialgeschichte. a Recht und "Gericht. 

d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur, Kunst. 

g) Volksleben. 

4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . . . . . . . . ‘20. *85 
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der 
Begebenheiten. 

1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . . . . . ‘24. ‘88 

a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte. 

b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 

germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 

2. Fränkische Zeit bis 918. . . . . u y 791 

a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. 0) laneta Verhältnisse. 

8. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *29. *92 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254 

c) Innere Verhältnisse. 

4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . . "82 *95 


a) Vom Interregnum bis sum Tode Karls IV., 1254—1378. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


a’ 


IV Inbalt. 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen 


Krieges, 1517—1648 CR DU Biene rat ra Ber È 
a) Reformationszeit, 1517 — 1555. b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555—1643. c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche). 


6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 
Wilhelms I., 1648—1740 

7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740— 17 89 . ; 

8. Zeitalter der französ. Révolution u. Napoleons, 1789—1815. 

9. Neueste Zeit seit 1815 

Alphabetisches Register . 


Seite 


*39. *99 


*47. *107 
*50. *109 
*53. *112 
*68. *116 
*121 


Teil I.* 


À. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Literaturberichte. 


Dahlmann-Waitz, Quellenkde. d. 
dt.G. 7. Aufl. (s. ’07, 1961). Erg.-Bd. 
150 S. 3 M. 1 

Loewe, Dt. Bücherkde., s. ’07, 3. Rez.: Dt. 
Herold '07, Nr. 9 Kekule v. Stradonitz. [2 

Jahresberichte d. G.-wiss. etc. s. in Abt. A, 
Gruppe III, 4 bei d. Zeitschriften. [3 


Chevalier, U., Répert. des sources 
hist. du moy.-äge. Bio-Bibliogr. (8. 
’07, 1961). Fasc. 9: Sperman-Zysper. 
Sp. 4313-4832. 7 fr. 50. [4 

Lasteyrie, R. de et A. Vidier, 
Bibliogr. des travaux hist. et archl. 
publ. p. les Sociétés savantes de la 
France (8. "06, 1916). V, 2. Col. 201- 
400. 4 fr. — Dieselben, Desgl. Bi- 
bliogr. ann.: ‘03/4. 296 S. 8 fr. [5 


Bretholz, B., Die hist.-period. Lit. Böh- 
mens, Mälırens u. Öst.-Schlesiens: ’02-’04. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 28, 539-53.) [6 


Bibliographie d. schweiz. Landes- 
kde. (s. 07, 1968). V 9f.: Ed. Boos- 
Jegher, Gewerbe u. Industrie. H.. 
828 S. 3 M.60. V 10c: A. Sichler, 
Erziehgs.- u. Unterrichtswesen. I, 2: 
Schulwesen im allg. xıj, 443 S. 


3 M. 50. [7 
Schön, Th., Württb. G.-Lit.: °06 Mit 
Nachtrr.: ’02-5. (Württb. Vierteljhfte. N. F. 
16, 446-74.) — Steiff, Württb. Lit.:’05. (Württb. 
Jbb. f. Stat. u. Ldkde. ’06, v-xviij.) [8 
Frankhauser, F., Badische G.-Lit.: ’06. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 486-527.) [9 
Teichmann, W., Elsäss. G.-Lit.: ‘06. (Ebd. 
663-710.) [10 
Volts, Neue hess. Lit.: ’06 u. ’07. (Quartal- 
bll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 4, 70-76; 
116-231; 146-52.) [11 


Katalog d. Stadtbibliothek in Köln. 
Abt.: Rh. Gesch. u. Landeskde. d. 
Rheinprov. Bd. II. (Veröffentlichgn. 
d. Stadtbiblioth. Köln. Hft. 7/8.) 
Köln: Du Mont-Schauberg. xxvıj, 
283 S. 5M. [12 

Rez.: Jit. Zbl. ’07. Nr. 38 S-n. 

Rhamm, A., Verzeichn. d. bis z. 
J. 1815 ersch. Drucksachen u. d. 


Handschriften d. Landschaftl. Biblioth, 
zu Braunschw. Braunschw.: Waisen- 


haus-Buchdr. 205 S. [18 

Dobenecker, O., Übers. üb, d. neuerd. 
ersch. Lit. z. thür. G. u. Altertkde. (Zt.d. Ver. f. 
thür. G. 17, 504-16.) — V. Hantzsch, Desgl. z. 
sächs. G. u. Altertkde. (N. Arch. f. săchs. G. 
28, 350-69.) [14 

Biber, A., Geschichtl. u. landeskundl. 
Lit. Pommerns: ’05 u. ’06. (Pomm. Jahrbb. 


8, 159-204.) [15 
Nentwig, H., Lit. d. Landes- u. 
. Prov. Schlesien: ’04-’06. 


Volkskde. 
Bresl.: Aderholz. 186 S. 3 M. [16 
(Erg.-Hft. z. 84. Jahresber. d. Schles. Ges, 


f. vaterl. Kult.) 


Zitterhofer, Die Heeres- u. Truppen- 
geschichten Österr.-Ungarns. (Streffleurs mi- 
lit. Zt. ’07, IL 1449-70) Sep. Wien: Seidel. 
22 S. 1 M. (17 

Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.: 
1. Febr. bis 1. Okt. ’07. (Zt. f. Kirch.-G. 28, 
Beil. 37-146.) Jg. 190/7. Sep. Gotha: Perthes. 
6M 


R [18 
Loesche, @. u. G. A. Skalský, Lit. Rund- 
schau üb. d. dt. Protest. in Österr. (Zislei- 
thanien) betr. Veröffentlichgn.: ’06. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Prot. in Öst. 98, 217-85.) [19 
Pijper, F., Overzicht van geschriften betr. 

d. Nederl. Kerkgerch.: *05-06. (Nederl. Arch. 
v. Kerk esch. 4, 410-50). [20 
Schiffmann, K., Katal.e.schulhist.Sammig. 

f. d. Erzhrzgt. Österreich obd. Enns. I. (Beitrr. 
3. öst. Erziehgs.- u. Schul-G. 8, 83-114.) [21 


* Abgeschlossen 1. Dez. 1907. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


merkt , 1907. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 1. 


Bibliographie. 1 


"2 


Freytag, E. R., Zur Bibl. d. G. d. sächs. 
Volksschulwesens. (Sächs. Schulztg. 707, 189f. 
etc. 478-80.) [22 


2. Geographie. 


Abhandlungen z. hist. Atlas d. 
öst. Alpenländer (s. ’06, 1942). Forts. 
(Arch. f. öst. G. 94, 311-661.) Sep. 
Wien: Hölder. 4 M. 50. [23 

Inh.: a) Voltelini s. Nr. 305. b) S. 465- 


661. J. Strnadt, Das Gebiet zw. d. Traun 
u. d. Enns. 


| 


} 


Mit Kte. u. Kartenskizze im Texte. | 


— Rez. v '07, 84 (Hist. Atlas): Zt. d. Sav.- ` 


Stiftg. 38, Germ. Abt., 575-77 Stutz; Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 4, 225-29 Vuènik. 
Topographie v. Niederösterr. (s. 
’07, 85). VI, 12/14. S. 705-896. 
6 M. [24 
Schneider, K., Üb. d. Entwicklg.d. Karten- 
bildes v. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 45, 321-67; 3 Ktn.) [25 
Orts-Repertorium f. d. Kgr. Böhm. 
Im Auftr. d. k. k. Statthalterei auf 
Grund amtl. Daten zsgest. Prag: 
Neugebauer. 4°. 780 S. 12 M. [26 
Mehring, G., Oberschwäb. Ortsnamen. 
(Württb. Viertelj.hfte. N.F. 16, 438-42.) [27 
Beck, Christoph, Die Ortsnamen d. fränk. 
Schweiz. Erlang.: Junge. 132 S. 2M. Rez.: 
Zt. f. dt. Mundarten ’08, 86-89 Miedel. [28 
Ohlhaut, G., Das Landschaftsbild um 
Würzburg im 16.u.17.Jh. Nacharchirv. u. lit. 
Quellen vornehml. a. d. Zeit d. Fürstbischofs 
Jul. Echter v. Mespelbrunn 1573-1617. Beitr. 
z. hist. Topogr. Frankens. (Würzb. Diss) 
Würzb.: Göbel & Sch. 95 8. 1 M. [29 
Krieger, Topogr. Wörterb. d. Grhzgts. 
Baden. 2. Aufl., s. 07, 39 Rez.: Alemannia 
N.F. 7, 299-309 u. 8, 129-52 Miedel: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 28, 380-82 Th. Schön. [30 
Clauß, J. M. B., Hist. - topogr. 
Wörterb. d. Elsaß (s. '06, 1950). 
Lie: 12. S. 705-768. 1 M. [31 
ichhorn, E., Die Grafschaft Cam- 
burg (s. ‘05, 325). VII. (Schrr. d. Ver. 
f.Sachs.-Mein.G. LV.) 163S. 8M. [32 
Kötzschke, R., H. Beschorner, 
A. Meiche, R. Becker, Die hist.- 
geogr. Arbeiten im Kgr. Sachs. Im 
Auftr. d. Kgl. Sächs. Komm. f. G. 
zusammengest. Lpz.: Teubner. 4°, 
84 S. 33 
Beschorner, H., G. d. sächs. Kartographie 
im Grundriß. (Erweit. Abdr. a. Nr. 33.) Ebd. 
21 S. 1 M. 20. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 4 
S. Günther. . [34 
Dilich, Wilh., Federzeichnungen 
kursächs. u. meißnisch. Ortschaften 
a. d. J. 1626-1629. Hrsg. v. P. E. 
Richter u. Chr. Krollmann. I-II. 
(= Nr. 154.) Dresd.: Meinhold & S. 
qu. 8° 30 S. Text; 49, 56 u. 40 Taf. 
28 M. [35 
Pfau, Cl., Topographisches vom alten 
Rochlitz. (N. Arch. f. sächs. G. 28,269-304.) [36 


| 20 M. 


‘crit. ’07, Nr. 7 V. Henry. 


Bibliographie Nr. 22— 78. 


Partsch, J., Schlesien. Eine Lan- 
deskde. (s. ‘03, 2055). II, Hft. 2: 
Mittelschlesien. S. 187-466. 7 M. 50. [37 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (s. ‘07, 
2011). III, 2: canditus-caro. Sp. 241 
-80. IV, 3: cönsölor-continor. Sp. 481 
-720. à 7 M. 20. [38 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. 
(s. ’07, 2018). Bd. X, 2, Lfg. 4-6: 
Stählen-Stark. Sp. 561-880. à2M. [39 


Priese, O., Altdt. Wörterbücher. I-IIL 
Halle: Niemeyer. 1) Wortschatz d. Ulfilas. 
2. [Tit-JAusg. 64 S. 1 M. 60. 2) Wortsch. 


d. Heliand. 2. [Tit.-] Ausg. 44 B. 1 M. 20. 
3) Wortsch. d. Otfrid. (Hall. Schulprogr.) 
50 S. 1 M. 20. [40 


Kluge, F., Seemannssprache. Wort- 
geschichtl. Handb. dt. Schifferaus- 
drücke älter. u. neuer Zeit. Lfg. 1. 
Halle: Waisenhaus. 1608. 5M. [41 


Idiotikon, Schweizer. (s. ’07, 2016). 
Hft. 68-59 (Bd. VI, Sp. 929-1248) 
à 2 M. 42 


Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
(8. ‘07, 2017) Lfg. 18-19 (II, 1121- 
1440). à 3 M. [43 

Bez. v. Lfg. 7-18: Zt. d. dt. Mundarten 
’08, 84-86 Ph. Lenz. 

Martin, Nachtrr. u. Berichtigungen z. 
Wörterb. d. elsäss. Mundarten. (Jahrb. f. G. 
etc. Els.-Lothr. 23, 159-64.) Rez. v. ’07, 57: 
Zt. f. G. d. Oberrh. 22, 558-60 v. Borries; 
Zt. f. dt. Wortforschg. 8, 852-64 Götze; Rev. 
[44 

Walthard, E., Wörterb. d. Mundart v. 
Habkern; hreg. v. W. Hopf. (Zt. f. dt. Mund- 
arten ’07, 52-67; 289-8316.) — J. Erdmann, 
Beitrr. z. Kenntnis d. Mundart v. Bingen-Stadt 
u. Bingen-Land. (Ebd. ’06, 146-77; 231-553.) — 
W. Schoof, Beitrr. z. Kenntn. d. Schwälmer 
Mundart (s. ’Oi, 1972). Schluß. (Ebd. 64-85; 
199-230; 345-72.) [45 


Heintze, Die dt. Familiennamen, s. 04, 57. 
Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 65, Nr. 8 
Wäschke. [46 

Wertner, M., Zur G. d. Namenswand- 
lungen. (Dt. Herold ’07, Nr. 6.) [47 

Brasse, E., Die Familiennamen in M.- 
Gladbach u. Umgexend bis z. Schluß d. 16. Jh. 
Progr. M.-Gladb. 58 8. [48 

Seppeler, G., Die Familiennamen Bochoits 

s. 07, 63). Forts. Progr. Bocholt 1907. 
. 93-182. [19 


£. Paläographie; Diplomatik ; 
Chronologie. 

Arndt, W., Schrifttafeln z. Er- 
lerng. d. lat. Paläogr. (s. "07, 1981). 
Hft. II. 2. unveränd. Aufl., hreg. v. 
M. Tangl. Taf. 71-107 u. S. 36-64. 

| [50 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie. *3 


Steffens, F., Lat. Paläogr. 125 Taf. 
in Lichtdr. m. gegenübersteh. Tran- 
skription nebst Erläuter . u. e. syst. 
Darstellg. d. Entwicklg. d. lat. Schrift. 


Suppl. z. 1. Aufl. 1. Abt. Trier: 
Schaar & Dathe. Fol. 24 Taf. m. 
Text auf d. Rückseite. 12 M. — 


2. verm. Aufl. 1. Abt. 47 Taf. m. Text 
auf d. Rückseite. Ebd. 20 M. — 
Proben a. Handschrr. lat. Schrift- 
steller z. erst. Einfübrg. in d. Pal. 
(Sep.-Abz., vermehrt um 3 neue Taf.) 
Ebd. 6 M. [51 

Rez. d. 2. Aufl.: N. Arch. 33, 277 M.T. 
Krzyżanowski, St., Album palaeo- 
graph. Cracoviae. 31 Taf. [52 
Vornholt, F., Die Initialen u. 
Großbuchstaben d. latein. Buchschrift 
in ihr. Entwicklg. bis z. Frakturschrift. 
Greifsw. Diss. 66 S. [53 
Brandi, K., Der byzantin. Kaiser- 
brief a. St. Denis u. d. Schrift d. 
frühmittelalterl. Kanzleien. Diplom.- 
paläogr. Untersuchgn. z. G. d. Be- 
ziebgn. zw. Byzanz u. d. Abendlande, 
vornehmÌ. in fränk. Zeit. (Arch. f. 
Urkundenforschg. 1, 5-86; 4 Tat.) — 
M. Tangl, Die Tironisch. Noten in 
d. Urkk. d. Karolinger. Mit 31 Ab- 
bildgn. (Ebd. 87-166.) [54 
Jusselin, M., Notes tironiennes 
dans les diplômes. (Moyen Age 20, 
55 


121-34.) 

Poupardin, R., A propos de l'abréviation 
9 =S. (Bibl. de l’École des chartes 68, 426 f.) [56 

Meister, Geheimschrift im Dienste d. päpstl. 
Kurie, s. ’U7, 71. Bez.: Riv. stor. it. 23, 406-8 
Cipolla; Theol. Rev. ’06, Nr. 18 Buschbell; 
Rev. d’hist. eccl. 8, 136-38 Maere; Lit. Zbl. 
’07, Nr. 24 Fed. Schneider; Hist. Jahrb. 28, 
606-9 Dengel; Röm. Quartalschr. 21, II, 59-61 
Ehses; Arch. stor. it. Ser. 5, T. 39, 483-86 
Fortini. [57 


Erben, Schmitz-Kallenberg u. 0. Redlich, 
Urkundenlehre. I, s. ’07, 2031. Rez.: N. Arch. 
32,785 1. Tangl; Dt.Lit.-Ztg.’07,Nr.40 Brandi; 
Rev.hist.94, 143 f. Halphen; Hist. Zt. 100,361-74 
Steinacker; Riv. stor. it. 24, 401-3 Cipolla. [58 

Sufflay, M. Ve Sigillum citationis. 
(Mitt. d. Inst. £ öst. G.forschg. 28, 
515-18.) [59 

Bresslau, H., Der Ambasciatoren- 
vermerk in d. Urkk. d. Karolinger. 
(Arch. f. Urkundenwesen 1, 167-84.) [60 

Bleeck, 0., Die Dauerformeln in 
d. Urkk. Ottos I. bis II. in ihr. 
Bedeutg. f. d. Geltungsdauer d. Urkk. 
Greifsw. Diss. 62 S. 61 

Stengel, E., Die Verfasser d. dt. 
Immunitätsprivilegien d. 10. u. 11. Jh. 
Marb. Habil.-Schr. 136 S. [62 


Kern, Dorsualkonzept u. Imbreviatur, s. 
’07, 2033. (Berl. Diss. ’06.) Bez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 28,580-82 v. Voltelini. [68 


Schiaparelli, L., Charta Au- 
ustana. Note diplom. (Arch. stor. 
it. 5. Ser., Bd. 39.) [64 


Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 682-84 
v. Voltelini. 


Lazzarini, V., Originali antichis- 
simi della Cancelleria Veneziana. 
Osservazioni d. Cancelleria Veneziana. 
(N. Arch. veneto 8, 199-229.) [65 

La Mantia, G., Su l'uso della 
registrazione nella Cancelleria del 
regno di Sicilia dai Normanni & 
Federico III d'Aragona. (Arch. stor. 
Sicil. 31, 197-220.) [66 

Albert, P. P., Die älteste dt. Ur- 
kunde d. Stadt Freiburg i. Br. Mit 
Nachbildg. d. Urschrift. (Alemannia 
N.F. 8, 43-66.) [67 

Schillmann, F., Beitrr. z. Urkun- 
denwesen d. älter. Bischöfe v.Cammin 
1158-1843. Lpz.: Klinkhardt. 116 S.; 
2 Taf. u. 1 Bl. Erklärgn. 4 M. 50. [68 

Bier, H., Das Urkundenwesen u. 
d. Kanzlei d. Markgrafen v. Brandenb. 
a. d. Hause Wittelsbach 1323-1373. 
T1. I: Die Register. Einleitg. u. Kap. I. 
Berl. Diss. 59 S. [69 

Gutjahr, Die Urkk. dt. Sprache in d. 
Kanzlei Karls IV., s. 707, 2037. Rez.: Hist. 
Zt. 99, 380f. Hans Kaiser; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 35, 437-39 n. Mühlhäus. G.bll. 8, 222-25 


v. Kauffungen; Gött. gel. Anz. ’07, 905-20 
Ehrismann. [70 


Schwartz, E., Christl. u. jüd. Ostertafeln, 
8.’06,1993. Rez.: Wochenschr. f.klass. Philol. 
’06, Nr. 37 Ginzel. [71 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Kraus, J., Frankenthaler Siegel (s. ’07, 
2045). Forts. (Monatsschr. d. Frankenth. 
Altert.-Ver. ’07, Nr. 11.) [72 

Ewald, Siegel d. Erzbischöfe v. Köln 948- 
1795, s. ‘07, 86. Rez.: Westdt. Zt. 26, 126-28 
Knipping. 7 

Stephan. Stolzenberger Siegel. 
Westpr. G.-Ver. 6, 10-72.) 


[78 
(Mitt. d. 
[74 


Siebmachers Wappenbuch (s. 07, 
2046). Lfg. 522-525. à 6 M. [76 
Inh.: Lfg. 522, 523 u. 525 = Bd. VI, 12. 
H.3-5. (Abgestorb. Adel d. sächs. Herzogtümer.) 
8. 49-118; Taf. 37-88. — Lfg. 524 = Bd. V, 8. 
H. 1. (Bürgerl. Geschlechter.) S. 1-18; 20 Taf. 
Hauptmann, Das Wappen bei Adoptionen. 
(Dt. Herold ‘07, Nr. 7.) 6 


[7 

Mitis, 0. Frhr. v., Zur G. d. Rang- 
kronen. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“ 
17, 158-69.) | [77 

Martin, Die Wappenverleihungen 
d. Erzbischöfe v. Salzburg. (Ebd. 
130-37.) [78 


1* 


*4 Bibliographie Nr. 79—144. 


Neuenstein, K. Frhr. v., Wappen- 
codex d. Hof- u. Staatsbiblioth. zu 
Stuttg. (s. '07, 93). Forts. (Wappen- 
kde. Herald. Monatsschr. Jg. XII.) [79 

Wilckens, Heraldisches a.d Hofbibliothek 
zu Darmstadt. (Dt. Herold ’07, Nr. 7.) — 
EKn., Wappen d. Fleckens Enkirch a. d. Mosel. 
(Ebd. Nr. 8.) — Bastgen, Wittlicher Stadt- 
wappen. (Trier. Chronik N. F.4, 14-16; 27-30.) — 
H. Gloël, Inschrr. u. Wappen an alt. Wetz- 
larer Bauten. (Mitt. d. Wetzl. G.-Ver. 1, 15- 
68.) — E. Heydenreich, Wappen d. Bistums 
Meißen. (N. Arch. f. sachs. G. 28. 329-35.) [80 


6. Numismatik. 

Luschin v. Ebengreuth, Allg. Münzkde, 
s. ’06, 95. Rez.: Arch. f. Kult.-G. 4, 432-86 
Lauffor, Dt. Lit.-Ztg. ’°07, Nr. 12 Friedens- 
burg; Jahrbb. f. Nationalök. 88, 551f. Som- 
merlad: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 526f. 
V. v. Hofmann. (51 

Bahrfeldt, E., Münzen- u. Me- 
daillen-Sammig. in d. Marienburg 
(8 ’06, 2006). IV, Abt. 1: Münzen u. 
Medaillen d. Könige v. Preuß. als 
Kaiser v. Dtld. Abt. 2: Medaillen auf 


Privatpersonen. 209 8. 16 M. [82 


Amardel, G., Les monnaies wisigothes 
anonymes du musée de Narbonıe. (Bull. 
de la Commiss. archl. de Narbonne 9, 5-16 ) [83 

Prou, M. et 8. Bougenot, Catal. 
des derniers mérov. de la trouvaille 
de Bais, Ille-et-\ilaine. (Rev. num. 
4. S., 11, 184-228 etc. 481-514.) — 
P. Bordeaux, Triens mérov. du moné- 
taire Dedo- et siliques franques. 
(Ebd. 229-47.) [84 

Kerkwyk, A. O. van, Trouvaille de mon- 
naie- ca.oling. dans les Pays Bas. (Frankf. 
Münzztg. ’U , 541f.) [x5 

Schottle, G., Münzwesen im obern Neckar- 
gebiet zur Zeit d. Hohenstaufenkaiser. 
(Schwarzwälder Bote ’0t‘, Nr. 245-48.) [>6 

Friedennburg, F., Schles.. Münzfunde. 
(Schles. Vorz: it 4, 54-62.) [87 


Binder, Chr., Württb. Münz- u. 
Medaillen-Kunde, neu bearb. v. J. 
Ebner (s. ’07, 109). Hft. 5. S. 163- 
244; 4 Doppeltaf. 1 M. 80. [88 

Mühlheim a. Rhein als Münzstätte d. 
bergisch. Grafen u. d. Reiches. (Mouat:schr. 
d. Berg. G.-Ver. 14. 161-68.) … [9 

Fiala, E., Münzen u. Medaillen 
d. welfisch. Lande (s ’07, 2058). 
Tl.: Das alte Haus Braunschw., 
Linie zu Grubenhagen. Mittelbraun- 
schweig. Mittellüneburg. vi]. 112$. ; 
6 Taf. u. 2 Stammtaf. 16 M. [90 

Jeep, W., Der Wildemannspfonniug. 
(Braunschw. Masaz. ‘07, 100-3.) — Deorsa., 
2 braunschw. Müuzkuriosa. (Kbd. 93f) [91 

Meißner, M., Zur G. Altenburg. Münz- 
meister u. Medailleure. (Mitt. d. Geschichts- 
u. Altertumsfursch. Ges. d. Osterlandes 11, 
443-61.) [92 


Schröder, Edw., Zu d. märk. Münznamen. 
I: Kehlpfennige. (Zt. f. Num. 26, 196-99.) [93 


7 Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Tille, A., Geneal. als Wissonschaft u. 
geneal. Quellen. (Mitt. d. Zentralstelle f. dt. 
Personen- u. Fam.-G. Hft. II.) [94 


Hof kalender, Gothaisch. geneal. 
(s. '07, 115). Jg. 145: 1908. 8M. [95 
Fastlinger, M., Die Ahnherrn d. Wittels- 
bacher als Vogte d. Freisinger Hochstifts. 
(Beitrr. z. G. etc. d. Erzbistums Münch. u. 
Freising 10, N.F 4, 140 :0.) (96 
Müsebeck, E., Regesten z. Geneal. 
d. Seitenlinie Flörchingen-Ennery d. 
lothr. Herzogshauses. (Jahrb. d. Ges 


f. lothr G. 18, 110-30.) [97 

Dachenhausen, A. Frhr. v., Stammtaf. d. 
Grafen v. d. Mar:k(!) u. d. H.rzoge v. Cleve, 
Jülich u. Berg, soweit sie aus ersteren hervor- 
gegangen, Stammtaf. d. herzogl. Hauses Aren- 
borg reit d. Mitte d. 18 Jh. u. seine Ab- 
stammg. v. d. Grafen v. d Marck. Brüssel 
1905: H. Rein. Rez.: Korr.-B!. d. Westat. 
Zt. 26, 78f. Kisky. [93 

Forst, H., Zur clevischen Stammessage. 
(Zt. d. Berg. (}.-Ver. 39, 229.) 

Dungern, Frhr. v., Die Ahnen d Heiligen 
Elisabeth. (Dt. Herold ’07, Nr. 7.) — W. C. 
v. Arnwaldt, Zur Ahneutaf.d Heil. Elisab. 


(Eud. Nr. 9.) [100 
Taschenbuch, Gothaisch. geneal. 
d. gräfl. Häuser (s. 07, 122). Jg. 81: 


1908. 8 M. — Dass. d. freiherrl. 
Häuser. Jg. 58: 1908. 8 M. — Dass. 
d. ur-adelig. Häuser. Jg. 9: 1908. 
8 M. — Dass. d. briefl.-adel. Häuser. 
Jg. 2: 1908. 8 M. [101 

Handbuch, Gen., bürgerl. Familien 
(a. "07, 2069). Bd. XIV. 8 M. [102 


Endemann, J., Die Gelegenheitsschriften 
d. Reichsgrüfl. v. Hochbergscheu Majorats- 
biblioth-k zu Fürstenstein in Schles. (Dt. 
Herold ‘07, Nr. 9-11.) Verz. d. in denselben 
behand:ılten Familien. [103 

Grube, M. W., Dt. Edelleute in däuisch. 
Hofdienst 1559-1618. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde etc. 35, 315 ff.) [104 

Taschenbuch, Gen.,d.adel. Häuser 
Österreichs (s. ‘06, 120). II: 1906/7. 
xvj, 635 S.; 6 Taf. 10 M. 50. [106 

Haan, F., Geneal. Auszüge a. d. 
Sperr-Relationen d. n.-ö. u. k. k. n.-ö. 
Landrechtes 1762 bis 1852 (s. ‘06, 
2027). Forts. (Jahrb. d. Herald. Ges. 
„Adler“ 17, 1-129.) 106 

Kindler v. Knobloch, Oberbad. 
Geschlechterbuch (s. ’07, 127). III, 2. 
S. 81-160. 6 M. [107 

Schwab, J., Die Franziskanerkirche in 
Andernach als Begräbnisstätte vornehm., An- 
dernach. Familien im 17. u. 18. Jh. Andern. 


Progr. 4°. 50 S. [108 
Beiträge z. hess. Fam.-G. I u. II s. Nr. 
129 u. 136. [109 


Sphragistik u. Heraldik. — Numism. — Genealogie, Familiengesch.u.Biogr. *5 


Tille, A., Leipziger Leichenpredigten. 
Nebst Verzeichn. d. im Besitze d. Ver. f. d. 
G. Leipzigs befindl. Leichenpredigten unt. 
Anführg. d. darin enthalt. geneal. Tatsachen. 
(Mitt. d. Zentralstelle f. dt. Personen- u. 
Fam.-G. U, ’06, 65-127.) — Metzsch, G. v., 
Beitrr. z. G. adelig. Familien a. d Kirchen- 
büchern d. Umgebg. Leipzigs. (Ebd.123-33.) [110 


Baer, 


Wertner, M., Diplomatarium 
Apponyi. (Jahrb. d. Herald. Ges. 
„Adler“ 17, 138-57.) [111 


Urkunden z. G.d. Fam. Bachoven 
v. Echt. Im Auftr.d.Frhrn. Bachoven 
v. Echt hrsg. v. K. Keller. Bonn: 
Hanstein. xvırj, 489 S. 10 M. [112 
Bassermann, E. u. K., Basser- 
mann’sche Familien-Nachrr. Hft. 1. 
Mannh.: Haas 1906. 59 S. Vgl. ’06, 
2035. [113 
Guttenberg, F. K. Frhr. v., Re- 
esten d. Geschlechtes v. Blassen- 
erg u. dessen Nachkommen. (Arch. 
f. G. v. Oberfrank. 23, II, 113-232.) [114 
Bürger, F. G. E., Chronik d. am. 
Bürger; ergänzt v. B. Bürger. Gör- 
litz 1906: Starke 4°. 47 S. [116 
Halling, A., Stammtaf. d. Fam. Callisen 
Als Ms. grdr. Glückstadt: Augustin. 1 Bl. [116 
Cölln, & v., Die von Cölln. 
Geneal.-biogr. Umschau durch frühere 
Jahrhh. bis z. Gegenw. Als Ms. gedr. 
Hannov.1906 :Culemann. 4°. 1428.[117 
Veldeu, A. v. den, Die Fam v. Coste- 
nobel oder Costeuoble in Frankenthal. 
(Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. ’07, 
32-35.) [118 
Dobeneck, Alb. Frhr. v., G. d. 
Fam. v. Dobeneck. Hrsg. v. Arn. 
Frhr. v. Dobeneck. Als Ms. gedr. 
Schöneb.-Berl. 1906. 512; 20 S. [119 
Schönhoff, H., Das Geschlecht der von 
Düthe im 13. u. 14 Jh. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. etc. 55, 245-55.) [120 
Schmidt, Hugo, Zur Gen. d. Grafen v. 
Eberstein in Franken im 14. Jh. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N.F. 22, 716-19.) [121 
Gallandi, Die v. Eıchicht in Ostpreußen. 
(Dt Herold ’07,Nr.9u.11.) Vgl.’07,3394. [123 
Eigenbrodt, K., Stammb. d. Fam. 
Eigenbrodt. (Als Ms. gedr.) Darmst. 
1906. [123 
Eissen, Ch. F., Arbre généal. de 
la fam. Eissen de Strasbourg. 
[Lithogr. o. O. u. J. 1906.] 14 Taf. [124 
Hopfmüller, Stammb. d. fränkisch. Linie 
d. Fam. Ellrod. (Arch. f. G. v. Oberfranken 
23, II, 15-56) (125 
‚Bielenberg, K., Stammbaum d. 
Fam. Franzenburg nebst SR 
Bemerkgn. üb. d. Entwicklg. u. 


derselb. v. 1624-1906. Glückst.: Dr. 
v. Augustin. 4° 95 S. [126 

Frickhinger, H., Gen. d. Fam. 
Frickhinger in Nördlingen. Nördl.: 
Beck. 79 S.; 7 Taf. u. 1 Stammtaf. 
8 M. (127 

Studien z. Fugger-G. Hrsg. v. 
M. Jansen. I: Die Anfänge d. Fugger 
(bis 1494) v. M. J. Lpz.: Duncker & H. 


jx, 200 S. 5 M. [128 
Arnswaldt, W. C. v., Die Geilfus. 
(Quartalbil. d. Hist. Vor. f. d. Grhrzgt. Hess. 
4, 105-15.) I v. Nr. 109. [129 
Kiefer, K., Goethesche Ahnentafeln. 
(Dt. Herold 07, Nr. 9 u. 11.) Vgl.’07, 2038. [130 


Hammerstein-Equord, H. Frhr. V., 
Beitrr. z. Geneal. d. Fam. v. Ham- 
merstein,v.Oldershausen, v. Gustedt, 
v. Flemming. (Viertelj.schr. f. Wap- 

enkde. etc. 35, 255-347.) Sep. Gör- 


itz: Starke. 4 M. [131 
Hübner, 0., Die Familien Hübner u. 
Rothschier in Mühlhausen i. Thür. (Mühln. 
G.1.11. 8, 129-77.) [132 
Schlenke, Fam. v. Kaldenbach. (Mo- 
natsschr. d. Berg G.-Ver. 14, 169-74.) [133 
Klemms Archiv (s. '07, 145). Nr. 19. 


Bd. I, 271-96. [134 


Arnswaldt, W.C.v., Fragmentar. Stammb. 
d. ausgestorb. v. Lüskow in Pommern. (Dt. 
Herold ’07, Nr. 6) [136 
Schäfer, R., Die Familien Rehe in Ober- 
hessen u. d. Nachbargebieten. (Quartalbll. d. 
Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 4, 143-46.) II v. 
Nr. 100. [136 
Velden, A. v. den, Die Fam. Roeder in 
Frankenthal. (Monatsschr. d. Frankenth. Al- 
tert.- Ver. 07, Nr. ff.) [137 
Hauser, K., Die Herren v. Rümlang zu 
Alt-Wülflingen. (Jahrb. f. schweiz. G. 39, 
57-88.) [138 
Hegi, F., Zur Geneal. d. Stauffacher 
v. Schwyz. (Anz. f. schweiz @. ’07, 194-96.) [139 


Stüve, À. G. d. Fam. Stüve. 


Als Ms. gedr. Osnabr. 1906. 101 S.: 
gen. Tafi. [140 
Unruh, Die Vurugher. Versuch 


e. Anfanges z. Stoffsammig. f. d. 
Unruh’sche Fam.-G. Cöthen: Dünn- 
haupt 1906. xıj S., 500 Sp. 10 M. [141 


Klock, v. (m. Nachwort v. Kekule v. Stra- 
donitz), Üb. d. Vorkommen d. Namen Wald- 
stein u Wallenstein im Heere Gust. 
Adolfs. (Dt Herold ’07, Nr. 8.) [142 


Wernher-Archiv. Mitt. a. d. Fam. 
f. d. Fam. Hft. I u. II. Oppenh. 
1905/6. [143 


Biographie, Allg dt. (s. °07, 2130.) 
LIU, Lfg. 4-5 (Lfg. 264 u. 265). 
Nachtrr.: Kören-Schets. S. 481-796. 
à 2 M. 40. [144 


*6 Bibliographie Nr. 145—198. 


IL Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


uellensammlung z. dt. G., hrsg. 
v. E. Brandenburg u. G. Seeliger. 
Lpz.: Teubner. [146 


(3 Hfte.: Qn. z. G. d. Investiturstreites v. 
Bernheim. 1 Hft.: Qn. z. G. d. Entstehg. d. 
Kirchenstaates v. Haller. 2 Hfte.: Die dt. 
Parteiprogramme v. Salomon.) 


Veröffentlichungen d. Komm. f. ncuere 
G. Österreichs (s. ’07, 2135). VII 8. Nr.801. [146 
Truhlár, Catalogus codicum manu script. 
latin. univ. Pragensis, 8.’06 2075. Rez.: Hist. 
Zt. 98. 613-17 Loserth; Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 45, Lit. Beil., 3:3-37 Steinherz [147 
Fischer, Hans, Die Kgl. Bibliothek 
in Bamberg u. ihre Hss. (Zbl. f. 
Bibliothw. 24, 364-93.) [148 
Veröffentlichungen a. d. Stadt- 
arch. zu Colmar; hrsg. v.E. Waldner. 
Hft. I. Colm.: StraBb. Dr. u. Verlags- 


anst. 177 S. 4 M. [149 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
107, 2142). XXIII, 4. (Urkk. u. Reg. z. G. d. 
Rheinlande. IV). 150 
Hansen, J., Die Gesellschaft f. rhein. 
G.kde. 1881-1906. Vortr. Köln: Ges. 34 S. 
1 M. 20. [150 a 
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. Archivs 
d. Stadt Trier (s. ’07, 2143). Bog. 10: Nr 331 
-341. (Trier. Arch. XI, Beil. S. 145-60) [151 
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. d. 
Prov. Westfal. s. Nr. 184 [152 
Quellen u. Abhdign. z. G. d. Abtei u. 
Diözese Fulda. (8 '07,2146). III s. Nr. 465. [153 
Aus d. Schriften d. Kgl. Sächs. Kommission 
f. G. XIII s. Nr. 35. [154 
Publikationen a. d. Kgl. preuß. Staats- 
archiven (s ’06, 202). Bd. LXXX. (Protokolle 
d. Brandb. Geh. Rates. V.) [155 
Schuster, Geo., Die Niederlausitzer Schrif- 
tensammlg. K. Rödenbecksim Kgl. Hausarchiv 
(Niederlaus. Mitt. 9, 360-75.) [156 


.— i a E a — 


2. Geschichtschreiber. 


Manitius, M., Geschichtliches a. 
mittelalterl. Bibliothekskatalogen. (N. 


Arch 32, 647-709.) Be: 
Münnich, F., Die Individualität 
d. mittelalterl. Geschichtschreiber 
bis z. Ende d. 11. Jh. Hall. Diss. 
99 S. [158 
Chroniken d. dt. Städte. XXIX: Augs- 


burg, Bd. VI, s. 06, 2090. Rez.. Gött. gel. 
Anz. ’07, 888-95 Frensdorff. [159 


Luginbühl, R., Anonyme Zürcher- 
u. Schweizerchronik a. d. Dreißiger- 
jahren d. 16. Jhb., nach ihr. Qn. 
unters. (Jahrb. f. schweiz. G. 32, 
139-204.) [160 

Abhandlungen üb. Corveyer G.schreibg., 
s. Nr. 185. Rez.: N. Arch. 32, 520-23 Holder- 
Egger. [161 


Bartels, Die älter. ostfries. Chroniken u. 
G.schreiber u. ihre Zeit (s. '06, 2093). II, 3: 
Enno Rudf. Brenneysen u. seine Studien z. 
ostfr. G. 4: Tilemann Dothias Wiarda. (Ab- 
bdign. etc. z. G. Ostfrieslands. VII) 63 S. 
80 Pf. [162 

Chronik d. St. Mühlhausen in Th. Von 
R. Jordan, s. ’06, 2094. Rez. v. II u. III: 
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 115-17 u. Mühlhaus. 
G.bll. 7, 153 v. Kauflungen. [163 


3. Urkunden und Akten. 


Altmann u. Bernheim, Ausgewählte Urkk. 
z. Verfassgs.-G. Dtlds. im Mitt-lalter. 3. Aufl., 
8. ‘05, 203. Rez.: N. Arch. 30, 497 f. Zeumer; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 521-25 v. Below. [164 
Lippert, W., Archivliteratur. (Hist. Vier- 
teljschr. 10, 281-95.) . [165 


Staatsverträge , Österr. England, bearb. 
v. Pribram. 1: 1526-1748, s.’07, 2163. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 10, 544-47 Loewe. [166 


Urkundenbuch d. Landes ob d. 
Enns. Bd. IX. Nebst Index. Linz: 
Museum Franc.-Carol. xvj, 925; 
147 S. 10 M. [167 

Monumenta Vaticana res gestas Bohemiae 
illustr. T. II. (Acta Innocentii VI., 1352- 
1362.) [168 
Nováček, V. J., Zprávy zemského 
archivu království čéskeho. Prag: 


Rivnáč 1906. 179 S. 4 K. [169 

Friedl, K., Die Urkk. d. Marktes Fried- 
berg in Südbühmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 45, 535-54. 46, 89-99; 133-53.) [170 


Rückert, @., Lauinger Urkk. (s. 
'07, 199). Schluß: 1501-1792 u. An- 
hang. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 
19, a 171 

Arehivinventare, Württb. Hrsg. 
v. d. Württb. Kommiss. f. Landes-G. 
Hft. I: E. Denk, Das württb. Finanz- 
arch. 1.: Die Aktensammig. d. hrzgl. 
Rentkammer. Stuttg.: Kohlhammer. 
160 S. 2 M. [172 

Regesten d. Markgrafen v. Baden 
u. Hachberg 1050-1515 (s. ’07, 200). 
Bd. III: Regesten d. Markgrafen v. 
Baden 1431 (1420)-1453. Lfg. 5. 
(Orts- u. Personenregister), bearb. v. 
H. Witte. S. 323-410. 6 M. 173 

Mayer, K. u. H. Neu, Archivalien 
a. Gemeinden d. Amtsbezirks Lahr. 
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 29, 83- 
97.) — H. Funk, Desgl. a. Orten d. 
Amtsbezirks Karlsruhe. (Ebd. 98-100.) 
— H. Nen, P. P. Albert u. B.Schwarz, 
Desgl. a. Orten d. Amtsbezirks Etten- 
heim. (Ebd. 101-4.) — Archivalien, 
d. ehemal. Grafsch. Hohengeroldseck 


Allg. Quellen-Sammlgn. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *7 


betr. Mitg. v. Fürstl. v. d. Leyen- 
schen Hausarchiv in Waal. (Ehd. 
105-11.) = M. Ve Gulat, Frhrl. V. 
Berckheimisches Archiv zu Ritters- 
bach, Amt Bühl. (Ebd. 112-27.) — 
Udry u Roder, Archivalien a. Orten 
d. Amtsbez. Überlingen. (Ebd. 128 
-76.) [174 

Waldner, E., G. d. Archivs d. St. Colmar. 


(Veröffentl. a. d. Stadtarch. zu Colmar, 1, 
1-12.) [175 


Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz 
1289-1396. Bd. I, bearb. v. E. Vogt. 
Lfg. 1. Veit & Co. Fol. 


S. 1-80. 4 M. 50. [176 

Codex dipl. Moenofrancofurtanus, hrsg. v. 
Böhmer; neu bearb. v. Lau, s. ‘05, 2166. 
Rez. v.Il: Hist. Zt. 98,595-99 Werminghoff. [177 


Urkundenbücher d. geistl. Stif- 
tungen d. Niederrheins. Hrsg. v. 
Düsseldorf. G.-Ver. (s. ‘06, 2170 u. 
’07, 2181). Il: Urkundenb. d. Abtei 
Heisterbach;bearb.v.Ferd.Schmitz. 
jx, 885 S. 28 M. [178 

Schäfer, H., Inventare u. Regesten 
a. d. Kölner Pfarrarchiven. Bd. III. 
(Ann.d.Hist. Ver. f.d. Niederrh. H. 83.) 


Köln: Boisserée. 219 S. 5 M. 80. [179 
Pfarrarch. v. S. Maria im Kapitol, v. 8. 
Kunibert, v. S. Mauritius, v. S. Alban, v. 


S. Georg-S. Jakob, v. S. Johann Baptist, v. 


Groß S. Martin. 

Japiske, N., Verslag van een onderzoek 
naar ongedr. resolutien d. Staten van Holland 
na 1572. (Bijdragen en med. v. h. Hist. Ge- 
nootsch. te Utrecht 98, LXxvuj-cxıj.) [180 


Urkundenbuch d. St. Friedberg. 1, s. '06, 
2123. Rez.: Hist. Zt. 97, 613-17 Werming- 
hoff; Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 360-62 Wiese; 
Hist. Vierteljschr. 10, 530-37 Waas. [181 

Block, J., Beitrr. a. Archiven d. In- u. 
Auslandes zur Waldeckisch. Landes- u. Re- 
gentengoschichte m. Berücksichtig. d. Grenz- 
gebiets. (G.bll. f. Waldeck u. Pyrmont 7, 
147-255.) [182 

Urkundenbuch, Westfälisches (8. 
’04, 19 9). VO. (Urkk. d. kölnisch. 
Westfalens v. J. 1200-1300), Abt. 5: 
1280-1289. S. 801-1000. 6 M. 50. [183 

Inventare d. nichtstaatl. Archive 
d. Prov. Westfal. Reg -Bez. Münster 
(8. '05, 2180). I, 4: Kreis Steinfurt; 
bearb. v. Döhmann u. Schmitz- 
Kallenberg. (= Nr. 152.) 376 S. 
8M. [184 

Rez. v. I (Reg.-Bez. Münst.): Hist. Zt. 95, 
814-17 Ilgen. | 

Urkundenbuch, Hansisches (8. "07, 
2195). X: 1471 bis 1485; bearb. v. 
Walth. Stein. Mit Sachregister. 
xjv, 796 S. 27 M. 40. [185 

Rez. v. IX: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 5, 473-76 v. Below. 


Urkundenbuch d. St. Braun- 
schweig. Hrsg. v. H. Mack (s. "06, 
241). IV, 1: 1841-1350. 380 S. 
19 M. [186 

Rez v. II u. IJI: Hans. G.bll. ’06, 365-71 
Reinecke; v. IH: Hist. Vierteljschr. 10, 428 f. 
Keussen; Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘07, 
388-938 Brennecke. 


Gritzer, E., Nachtrr. zu Herquets Ur- 
kundenb. d. Reichsst. Mühlhausen i Th. 
Mühlhäus. G.bll. 7, 145-47.) — K. v. Kauf- 

ngen, Regesten zu d. im Archiv d. Stadt 
Mühlhaus. i. Th. depouierten Urkk. d. Pfarr- 
amts zu Görmar, 1318-1597. (Ebd. 8, 1-11.) [187 


Urkundenbuch, Mecklenburg. (8. 
’03, 2241). XXII: 1391-1395. 660; 
173 S. 18 M. |188 

Urkundenbuch, Pommersches (s. 
07,211). VI,2: 1325. Nebst Nachtrr. 
u. Ergänzgn.; bearb v. O. Heine- 


mann zu I-VI,1. S.249-581. 9M. [189 
Rez. v. V, 2 bzw. VI, 1: Hist. Zt. 98, 424f. 
u. Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 06, 170-73 
Wehrmann. 
Unterlauff, Neißer Urkk. im Diözesan- 
archiv zu Breslau. TI. I. (Ber. d. wiss. Ges. 
„Philomathie“ in Neiße 38, 78-112.) [190 


Karge, P., Die handschriftl. Quel- 
len d. Kaiserl. Öffentl. Biblioth. zu 
Petersb. z. G. Polens im 16. u. 17. Jh. 
(Zt. d. Hist. Ges. Posen 22, 1-57.) [191 


Recueil, Nouveau, génér. de traités 
et autres actes relat. aux rapports 
de droit intern., de G. F. de Martens, 
cont. p. F. Stoerk (s. ‘07, 214). 
T. XXXIV. 786 S. 87 M. 10. [192 


Schäfer, D., Die Sundzollrechnungen als 
intern. Geschichtsquelle. (Int. Wochenschr. f. 
Wissensch. etc. I, 365-74; 401-410.) [193 

Tille, A., Quellen z. städt Wirtsch.-G. 
(Dt. G.biL 9, 33-47.) (194 

Philppi, F., Üb. Veröffentliohg. v. Rechts- 
quellen u. Rechtsaltertümern. (Westdt. Zt. 
26, 33-42.) | [195 

Knapp, H., Die Zenten d. Hoch- 
stifts Würzburg (s. ‘07, 2204). U 
(Das Alt-Würzburg. Gerichtswesen u. 
Strafrecht). xj, 979 S. 30 M. [196 

Bez. v. 1: Lit. Zbl. ’07, Nr. 40 O. 

Codex traditionum Westfal. (s. '01, 
205). VI: Güter- u. Einkünfte-Ver- 
zeichnisse d. Klöster Marienborn u. 
Marienbrink in Coesfeld, d. Klosters 
Varlan sowie d. Stifter Asbeck u. 
Nottuln. Von F. Darpe. 391 S. 
10 M. [197 

Corpus juris Polonici. Sectionis 
primae privilegia, statuta, constitu- 
tiones, edicta, decreta, mandata 
regnum Poloniae spectantia compreh. 
Vol. III annos 1506-1522 continens 


‘8 Bibliographie Nr. 198—250. 


typis mandavit, adnotationibus instr. 
O. Balzer. Cracoviae: Akad. 1906. 
4% ıxıj, 796 S. 25 M. [198 


Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 52-54 
Perlbach, 


Stein, H., Bibliogr. génér. des 
cartulaires franç. ou relat. à l'hist. 
de France. (Manuels de bibliogr. hist. 
IV.) Paris: Picard. xv,627S 15fr. [199 

Eez.: Rev. hist. 95, 156-53 Halphen. 

Regesta chartarum Italiae (s. "07, 
2216). II: Regesto di Camoldoli a 
cura di L. Schiaparelli e F. Bal- 
dasseroni. Vol.I. xv, 2778. 6M. 80. 
III: Regesto di S. Apollinare Nuovo 
a cura d. Vinc. Federici. xvj, 
416 S. 10 M. 1209 

Rez. v. I-III: N. Arch. 33, 265-67 H Br. 

Archivi d. storia d'Italia; pubbl. 
fond. dal G. Mazzatinti, dirett. dal 
Dott. G. Degli Azzi (s. 07, 2217). 
V, 1/2. xvnj, 112 S. [201 

Inh.: Perugia. Arezzo. Salò (prov. di 
Brescia). Lucca. 


Regesta diplom. hist. Danicae (s. 
02, 2015). Ser. 2, T. II, 6: 1644-1660. 
S. 1437-1793; xxıj S. 6 kr. 50. [202 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 

Necrologia Germaniae. T. III; ed. Bau- 
mann, 8. 07, 2221. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 35, 411-16 Ilwof. [203 

Delehaye, H., Die hagiograph. 
Legenden. Deutsch v. E. A. Stückel- 
berg. Kempt.-Münch.: Kösel. 234 S. 
8 M. Vgl. ‘07, 2222. [204 

Quentin, H., Les martyrologes 
histor. au moy. âge. Etude sur la 
formation du martyrol. romain. Paris: 
Lecotfre. xjv, 745 S. 12 fr. [205 

Wilhelm, F., Dt. Legenden u. 
Legendare. Texte u. Untersuchgn. zu 
ihr. G. im Mittelalter. Lpz.: Hinrichs. 
xvj, 234 u. 57 S. 8 M. [206 


Leidinger, G., Eine verschollene 
Rebdorfer Legendenhandschrift. (N. 


Arch. 33, 191-96.) [207 
Müller, Geo., Visitationsakten als Ge- 
sch chtsquelle. (Dt. G.bll. 8, 287-316.) [208 
Hofmann, Frdr. H., Bayreuther Turm- 
knopf-Nachrichten. (Arch. f. G. v. Oberfrank. 
23, II, 57-62.) [209 
Kraus, Joh., Die Frankenthaler Kirchen- 
bücher. (Monatsschr. d. Fraukenth. Altert.- 
Ver. 15, S. 36.) [210 
Bôtticher, A., Die 20 ältest. ev. Kirchen 
in Berlin, d. Hof- u. Garnisonkirche in Pots- 
dam u. ihre Kirchenbücher. (Dt. Herold '07, 
Nr. 11.) Vgl. ’06, 2136. [211 


Dehlo, Handb. d. dt. Kunstdenkmäler. 


Bd. II, s. ’07, 2233. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, 
Nr. 86 u. Entgegng. v. Dehio ebd. Nr. 47. [212 


Stückelberg, E. A., Denkmäler z. 
Basler G. 33 Taf. m. begleit. Text 
u. 10 Abbildgn. Basel: Wopf. 20 fr. [213 

Kunstdenkmäler, Berner (s8. ’06, 
2143). 1I, Lfg. 5-6 u. III, 1-3. à 4 fr. [214 

Kunstdenk:: äler d. Kgr. Bayern 
(8. '07, 2238). Bd. Il: Reg.-Bez. Ober- 
pfalz u. Regensb. Hft. 8: Bez.-Amt 
Vohenstrauß; bearb. v. Rich. Hoff- 
mann u. Gg. Hager. Mit 9 Taf., 
99 Abbildgn. im Text u. 1 Kte. 
140 S. Hit. 9: Bez.-Amt Neustadt a. 
W.-N.; bearb. v. F. Mader Mit 
6 Taf., 123 Abbildgn. im Text u.1Kte. 
172 S. Hft. 10: Bez.-Amt Kemnath; 
bearb. v. F. Mader. Mit 8 Taf., 
74 Abbildgn. im Text u. Kte. 104 S. 
(8-10 = 19 M.) [215 

Hoffmann, Rich., Die Kunstaltertümer im 
erzbischöfl. Klerikal- Seminar zu Freising. 
(Beitrr. z. G. d. Erzbistums Münch. u. Frei- 
sing 10, N. F. 4, 205-353.) Sep. Münch.: 
Lindauer. 2 M. 50. [216 

Riesenhuber, M., Die Grabdenkmale zu 
Vornbach am Inn. (Vhdign. d. Hist. Ver. f. 
Niederbayern 43, 229-82.) [217 

Kunst- u. Altertums-Denkmale 
im Kgr. Württemb. (s. ’07, 229). In- 
ventar. Lfg. 32-35: Jagstkreis. Schluß, 
Hall; bearb. v. E. Gradmann. 
S. 545-767. à 1 M. 60. [218 

Gradmann, E., Die Kunst- u. 
Altertums- Denkmale d. Stadt u. d. 
Oberamtes Schwäb.-Hall. (Aus: „Die 
Kunst- u. Alterts.-Denkmale im Kgr. 
Württb.“) EBling.: Neff. 240 S.; 
23 Taf. 8 M. [219 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.- 
Bez. Wiesbaden (s. ’07, 2242). Il: 
F. Luthmer, Die B. u. K. d. Lahn- 
Bee Oberlahnkreis, Kr. Limburg, 

nterlahnkr. xx, 297 S.; Taf. u. Kte. 
10 M. [220 
Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz; 
hrsg. v. P. Clemen (s. ‘07, 2243). 
V, 4: Siegkreis; bearb. v. E. Renard. 
Mit 21 Taf. u. 177 Abbildgn. im Text. 
293 S. 6 M. [221 

Inventaire archéol. de Gand (s. '06, 
2151). Fasc. 41/42. 7 fr. [222 

Bau- u. Kunstdenkmäler v. West- 
fal. (s. ’07, 2245). Kr. Tecklenburg. 
Bearb. v. A. Ludorff. Mit genchichtl 
Einleitgn. v. A. Brennecke. Mit 
3 Ktn., 200 Abbildgn. auf 37 Taf. u. 
im Text. Kr. Lübbecke. Bearb. v. 
A. Ludorff. Mit gesch. Einleitgn. 


And. schriftl. Quellen u. Denkm. — Allg. dtsche. Gesch. — Territorial-Gesch. *9 


v. Frhr. v. d. Horst. Mit 3 Ktn., 
168 Abbildgn. auf 27 Taf. u. im Text. 
(à 2 M. 40) [223 

Bau- u. Kunstdenkmäler, Die, 
d. Hrzgts. Oldenburg (e. "04, 1937). 
Bd. IV: Die Amter Oldenbure, Del- 
menhorst, Elsfleth u. Westerstede. 
196 S. m. 170 Abbildgn. 6 M. 76. Hs 

Darsteilung, Beschreib., d. älter. 


Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kgr. Sach- 
sen (s. '07, 236). XXX: C. Gurlitt, 
Zittau (Stadt). 292S.; 8 Taf. 10M. [226 

Bericht d. Konservators d. Kunstdonk- 


mäler d. Prov. Os preuß. (s. ’07, 238). V: 
1. XIL ’06 bis 30. XI.’06. 408.; Taf. 1 M. [226 


Hofmann, F. H., Zur Glockenkunde. (Beitrr. 
z. G. etc. d. Erzbistums Münch. u. Freising 
10, N.F. 4, 195-204.) [227 


II. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Lamprecht, K., Dt. G. (s. ’07, 
2252). Bd. X (3. Abt. Neueste Zeit. 
Zeitalter d. subjekt. Seelenlebens. 
Bd. UN. Aufl. 1 u. 2. xıj, 539 S. 


6 M. [228 
Kuhnert, A., Der Streit um d. geschichts- 
wiss. Theorien Lamprechts. Erlang. Diss. 
1906. 53 8. [228 a 
Kaemmel, 0., Dt. G. 2 Bde. 2. Aufl. Il. 
Tit.- Ausg. Lpz.: Spamer. [’05] 1908. 637 u. 
608 S. m. 32 Taf. 16 M. [229 
Jahrbücher d. dt. Gesch. s. in Abt. B, 
Gruppe 8b: Simonsfeld, Friedr. I. {230 
Klopp, 0., Dtld. u. die Habsburger. 
Aus sein. Nachlasse hreg. u. bearb. 
v. L. König. Graz u. Wien: Styria. 


xv, 440 S. 10 M. [281 


2. Territorial - Geschichte. 


Uebersberger, Österreich u. Rußland seit 
d. Ende d. 15. Jh. Bd. 1: 1488-1605, s8. ’06 289. 
Rez.: Ceský časopis hist. 12, 2232-24 Bidlo; 
Allg. Lit.bl ’06, Nr. 24 Lampel; Hist. Vier- 
teljschr. 10, 5643 f. Hötzsch. [232 

Vancsa . Nieder- u. Oberösterreichs. 
Bd. I, s. 2164. Rez.: Hist. Jahrb. 37, 
903f. u. Zt. f. öst. Gymn. 58, 423-25 Starzer; 
Allg. Lit.bl.’06, Nr. 21 Hirn; Hist. Vierteljschr. 
10, 396-402 Erben. i [233 

Geschichte d. Stadt Wien; hrsg. 
v. Altert.-Ver. zu Wien, redig. v. 
A. Starzer. Bd. III: Von d. Zeit d. 
Landesfürsten a. habsburg. Hause bis 
z. Ausgange d. Mittelalters (s. ‘07, 
2268). 2. Hälfte. Mit 63 Taf. u. 68 Text- 


ill. X) S.; S. 459-795. 120 M. [234 
Giannoni, G. d. St. Mödling, s. ’06, 2165. 
Bez.: Hist. Zt. 98, 617f. Uhlirz. [235 
Pirchegger, H., Beitrr. z G. Pettaus u. d. 
Pettauer Feldes. Progr. Pettau. 1906. [286 
Plazer, M. v., Traunkirchen-Aussee. Hist. 
Wandergn. Graz: Moser. 1725. 2M.60. [237 
Pegger, H., Aus d. Chronik v. Latsch u. 
sein. umgebend. Pfarr-Gemeinden. Meran: 
Jandl. 190 S. 8 M. , [238 
Urban, M., Zur älter. Entwicklgs.- 
u. Quellen-G. d. Kurstadt Marienbad. 


Verl. d. Verf. 107 S. [239 


G 
06, 


Weber, Ottok., Bergreichenstein. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 225-35.) — 
d. Stocklöw, Burg Birsenstein u. Sommer- 
frische Pürstein. (Ebd. 235-301.) [240 


Berger, K., G. d. Stadt Hof. (Zt. 
d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 
11, 189-223; 293-343.) [241 

Teutsch, F., G. d. siebenbürg. 
Sachsen. Il: 1700-1815. Hermannst.: 
Krafft. xxxjv, 467 S. 6 M. 50. [242 

Cuallner, R., Aus d. ältest. Vergangenheit 
d. dt. Ansiedign. im Norden Siebenbürgens. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 65 
-77.) [243 

Kaindl, R. F., G. d. Deutschen 
in d. Karpathenländern (s. ’07, 2270). 
Bd. ID: Ungarn u. Siebenbürgen 
bis 1768, in d. Walachei u. Moldau 
bis 1774. (Allgem. Staaten-G. Abt. 3: 
Dt. Landesgeschichten. Werk 8, Bd. II.) 
xj, 421 S.; Kte. 10M. [244 
‚.Rez. v. I: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. 
Abt., 496f. v. Künßberg; v. I u. II: Zt. d. 


Hist. Ver. f. Steierm. 5, 143f. u. 922f. 
Reissenberger. 


Hürbin, J., Handb. d. Schweizer- 
G. (s. "07, 257). Lfg. 16 (Bd. II, 449- 
612). 80 Pf. [245 

Steimer, R., Die päpstl. Gesandten 
in d. Schweiz 1078-1873. (34 Bildnisse 
m. 38 Bl. u. xv S. Text m. 1 Taf.) 


Stans: v. Matt. 10 M. [246 

Wackernagel, B., G. d. Stadt Basel. I, s. 
’07, 259. Rez: Zt. f. G. d. Oberrb. N. F. 22, 
546-50 Lenel; Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 46 Boos; 
Hist. Zt. 100, 400-403 Nabholz. [247 

Burri, F., Grasburg unt. savoyischer Herr- 
schaft. Í: Die polit. Herrschaft Grasb. bis 
1423, 8. 07 2274. (Berner Diss.) [248 


Zahnbrecher, F. X., Die Koloni- 
sationstätigkeit d. Hochstifts Freising 
in d. Ostalpenländern. (Aus: Beitrr. 
z. G. etc. d. Erzbistums Münch. u. 
Freising. X, N.F. IV.) Münch. Diss. 


88 S. [249 

Ritzinger, W., Ist Heiligenstadt d. ur- 
sprüngl. Neustadt a. D.? (Vhdlgn. d. Hist. 
Ver. f. Niederbayern 43, 141-75.) [250 


*10 


Lommer, F. X., Die böhmisch. 
Lehen in d. Oberpfalz. I. (Progr.) 
Amberg: Pustet. 111 S. 1 M. 50. [251 

Steichele, A. v., Das Bist. Augs- 
burg hist. u. statist. beschrieben; 
fortges. v. Alfr. Schröder (s. ‘07, 
2283). Lfg. 53-54. (VII, 161-320.) 
à 1 M. 60. [252 

Stammnitz, M., Die ehemal. Festung Frei- 
burgi.B. (Schau-ins-Land 33, II, 77-108) [253 


Siebert, K., Das Hanauerland in Baden. 
(Hessenland 21, 279f.; 294-96, 310-12.) [254 


Schönemann, Das Elsaß etc. v. d. ältest. 
Zeit bis 610, s. ’07, 2289. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 22, 726f. Weller; Rev. crit. "07, 
Nr. 49 R. (255 

Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18. 
siècle, publ. p. A. M. P. Ingold (e. 
"07, 2290). T. IV. 595 S. [256 

Städte u. Burgen in Els.-Lothr. (s. ’06, 
2182). XII: Bernstein u. Dambach. Beschreibg. 
u. G. 76 S.; Taf. 1 M. 20. [257 

Brieger, Die Herrschaft Rappoltstein, s. 
»07,2291. (Leipz. Diss. 1906.) Rez.: Zt. f. G. 
d. Oberrh. N.F. 22, 7131 f. Wentzcke. [258 

Sifferlen, La vallée de St. Amarin (s. 07, 
281). Forts. (Rev. cath. d'Alsace N. 8. 
T. XXVL) ; [259 

Huber, É., Sarreguemines au 
17. siècle. Documents. 1) La guerre 
de trente ans en Lorraine et a Sarreg., 
1618-48. 2) Sarreg. et la Lorraine 
pend. l'occup. franç., 1648-98. Metz: 
Even 1906. 4°. 564 S. [260 

Rez.: Ann. de l’Est et du Nord 8, 271-73 
Parisot; Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 557-59 
Großmann. 


Küchler, J., Chronik d. Stadt 
Kaiserslautern 1566-1798 (s. '07, 283). 


Kplt. 846 S.; Taf. 12 M 50. [261 

Kirsch-Puricelli, N., Burg Reichenstein. 
(Rhein. G.bll. 8, 321-36.) [262 

Heck, R., Entstehg. d. Neustadt Dietz. 
Nach archival. Material. Diez a. d. L.: Meckel. 
47 S. 1 M. (263 

Bastgen, Das kurfürstl.-erzbischöfl. Schloß 
zu Wittlich. (Trier. Chron. N. F. 3, 142-44.) 
Vgl.: Kentenich (Ebd. 4, 16). — Lager, No- 
tizen 2.G.d.Burg Ramstein. (Ebd. 3, 129-40.) [264 

Zimmer, Kurze hist. Mitt. üb. d Burg 
Neuerburg u. ihre Besitzer. Bonn: Georgi. 
34 8; 5 Taf. [265 

Gerhard, 0., Eckenhagen imWech- 
sel d. Zeiten. Versuch e. zusammen- 
häng. Darstellg. d. Heimat-G. d. 
beiden Bürgermeistereien Eckenhagen 
u. Denklingen. Düsseld.: Selbstverl. 


240 S.; 2 Taf. 2 M. 60. [266 


Pirenne, G. Belgieus. Übers. v. Arn- 
heim. Bd. UI, s. ’07, 2303. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 10, 433-37 Rachfahl; N. rev. hist. 
de droit franç. etc. 31, 584-7 Blondel; Zt. f. 
Sozialwiss. 10, 712-14 v. Below; Dt. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 47 des Marez; Lit. Zbl. ’08, Nr. 4 
P. K. [267 


Bibliographie Nr. 251—315. 


Blok, P. J., G. d. Niederlande 
(8. '06, 330). Bd. III: Bis 1609. xj, 
671 S. 18 M. [>62 

(Allg. Staaten-G. 1. Abt. Lfg. 80: G. d. 
europ. Staaten. Werk 30, III.) 

Ryckel, A. de, Hist. de la ville 
de Herve. 2. éd. Liége: Demarteau. 
332 S. 8 fr. 50. [269 

Bertrand, C. Jes Hist. de la ville 
d’Ath, documentée par ses archives. 
Mons: Desquesne-Masquillier. 479 S.; 
Ktn. u. Pläne. 5 fr. [270 


(Sep. a.: Mémoires etc. de la Soc. des 
sciences etc. du Hainaut. 6. S., T. VIII.) 


Zitzer, G., Aus d. G. v. Burg u. Stadt 
Biedenkopf. Biedenk.: Heinzerling. [271 


Weinitz, F., Das Fürstl. Residenz- 
schloß zu Arolsen. Geschichtliches, 
Bau- u. Kunstgeschichtliches. Lpz.: 
Grumbach. Fol. 71 8. [272 

Esser, Herm., Hohenlimburg u. 
Elsey. Beitr.z. westf. Orts-u.Territ.-G. 
Dortmund: Ruhfus. xvj,5918.,27 Taf. 


u. 1 Kte. 6 M. [273 
Döhmann, G., Beitrr. z. G. d. St.u.Grafsch. 
Steinfurt (s. 04, 2999 u. 07, 289). IV: Das 
Bagno. 1. Progr. Burgsteinf. 44 S.; 6Taf. [274 
Bauer, Die Straßennamen d. St. Hannover. 
(Hannov. G.bll. 10, 1-65; 189 f.) — E. Wittram, 
Einbecks Entwicklg. a. e. karol. Königshofe. 
(Ebd. 305-15.) | (275 
Buhlers, M., Alt-Hildesheim. Aus- 
wahl ortsgeschichtl. Vortrr. Hildesh.: 
Gerstenberg. 164 S. 2 M. 50. [276 
Götting, L., Hildesheim zur Zeit 
d.Hanse. (Hans. G bll.10,291-304.) [277 
Wütschke, J., Beitrr. z. Siedlungs- 
kde. d. nördl. subherzynischen Hügel- 
landes. (Arch. f. Landes- u. Volkskde. 


d. Prov. Sachs. 17, 1-77.) 278 
Zahn, W., Die Beziehgn. d. Burg 
u. Stadt Arneburg zum Erzstift 


Magdeb. (G.bll. f. Magdeb. 42, 1 
-26.) [279 
Pleines, W., Rippachs hist. Beziehgn. 
Rippach: Selbstverl. 14 S. [280 
Trippenbach, M., Bilder a. Wallhausens 
Vergangenheit. Wallh. a. d. Helme: Selbat- 
verl. 52 8. 40 Pf. [281 
Berendt, F., Die Beziehgn. Anhalts 
zu Kursachsen 1212-1485. Hall. Diss. 
70 S. [282 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 28, 337 Wäschke. 
Becker, Hnr., G. d. Stadt Zerbst. 
Zerbst: Gast. 1358.;Taf. 1M.50. [283 
Gorges, O., G. d. Stadt Aken an 
d. Elbe. (Beitrr. z. anhalt. G. X.) 
Cöthen: Schettler. 60 S. 1 M. [284 
Devrient, E., Thüring. G. (Sammlg. 
Göschen 352.) Lpz.: Göschen. 181 3 
80 Pf. [285 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. 


Lutze, @., Aus Sondershausens 
Vergangenheit (s. '07, 2322). II, 8-4. 
S. 57-120; 2 Taf. a 80 Pf. [286 

Beiträge z. G. Eisenachs (s. ’07, 2324). 
IX: K. Kahle, Aus Eisenachs gut. u. bôs. 
Tagen. Hft. 5: 1841-1350. 178 S. 1 M. 30. 
XVI: (Kühn, Elisabeth, d. Heilige) XVII 
8. Nr. 389. [ 287 

Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s. 
*07, 2323). Lfg. 16. S. 449-480; 4 Taf. 
80 Pt. [288 

Jordan, R., Zur G. d. St. Mühl- 
hausen i. Th. (s. ’06, 349). VI. Mühlh. 


Progr. 40 S. [289 

Jahn, H., Zur G. d. Burg Reichenfels. 
(Jahresber. d. Vogtländ. Altertumsforsch. Ver. 
Hohenleuben 76,77, 1-24.) [290 

Wustmann, G. d. St. Leipzig I, s. ’07, 
9325. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 528-30 
Kretzschmar; Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 8 Be- 
schorner. [291 

Lippert, W., Die älteste. Erwähnungen 
Lübbens v. 11. bis 13. Jh. (Niederlaus. Mitt. 
9, 289-305). — B. Lutter, Eine vergessene 
Grenzstadt d. Niederlausitz. (Ebd. 75-83.) [292 


Lavisse, E., Études sur l'hist. de Prusse. 
6. tirage. Paris: Colin. xxj,266S. 3fr.50. [293 

Treblin, M. u. K. Fedde, Zur G. d. 
Wüstungen in Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 41, 375-83.) — F. Mantuszkiewicz, 
Steht d. mittelschles. Preseka zu d. nieder- 
schles. Dreigräben in Verbindg. (Ebd. 392- 
401.) — @. Croon, Zur schles. Ortsnamenkde. 
(Ebd. 402-8.) [294 
= Wäber, A., Preußen u. Polen. Der 
Verlauf u. Ausgang e. 2000jähr. 
Völkergrenzstreites u. dt.-slav. Wech- 
selbeziehgn. Münch.: J. F. Lehmann. 
391 S. 6 M. [295 

Lohmeyer, K., Zur altpreuß. G. 
Aufsätze u. Vortrr. Gotha: Perthes. 


821 S. 6 M. [296 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 


Meister, A., Dt. Verfassungs-G. v. 
d. Anfängen bis ins 15. Jh. (Grundr. 
d. G.wiss. II, 3.) Lpz.: Teubner. 


143 S. 2 M. 80. [297 

Sander, Feudalstaat u. bürgerl. Verfg. 8. 
07, 824. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 393 96 
Caro; Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 1373-79 O. 
Hintze; Zt. f. Sozialwiss. 10, 4147-52 Keutgen; 
Hist. Jalırb. 38, 625 f. Riedner; Bibl. de l'École 
des chartes 68, 369f. Lot; Zt. d. Sav.-Stiftg. 
28, Germ. Abt., 612-25 Gierke. [298 

Krammer, Wahl u. Einsetzg. d. dt. Königs 
im Verhältnis zu einander, s. ’07, 2338. Rez.: 
Hist. Zt. 99, 564-69 Heldmann; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 35, 418-21 Volkmar; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 28, 684-93 Hugelmann. [299 


Lotz, A., G. d. dt. Beamtentums 
(8. ‘07, 2340). Lfg. 8-4. S. 129-266. 
à 1 M. 80. [300 


*11 


Fellner, Th., Osterr. Zentralver- 
waltg. 1. Abt.: Von Maximilian I. 
bis z. Vereinigg. d.öst. u. böhm. Hof- 
kanzlei 1749. Bd. III: Aktenstücke 
1683-1749. Bearb. v. Th. Fellner 
u. vollend. v. H. Kretschmayr. 


(= Nr. 146.) 636 S. 14 M. [301 
Rez. v. 1. Abt., Iu II: Zt. d. Ferdinan- 
deums 51, 362-66 v. Voltelini. 
Berger, J. M., Der große Titel d. Kaisers 
v. Österr. u. sein hist Aufbau. Wien u. Lpz.: 
Hartleben. 48 S. 1 M. 80. [302 
Turba, G. d. Thronfolgerechtes in allen 
habsburg. Landen, 1156-1732, s. ’03, 2382. 
Rez.: Hist. Zt. 99, 617-21 Uhlirz. (303 
Mell, R., Beitrr. z. G. d. Landstände im 
Erzbist. Salzbarg, s. *06,2235. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 28, 698-700 Bittner. [304 


Voltelini, H. v., Immunität, grund- 
u. leiherrliche Gerichtsbarkeit in Süd- 
tirol. (Aus: Arch. f. öst. G. 94, II.) 


Wien: Hölder. 153 S. 3 M. [306 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 23, G. A., 515-19 
Bietschel. 


Pekar, J., Üb. d. Verwaltungs- 
einteilg. Böhmens bis z. Mitte d. 
13. Jh. (In: Sbornik praci hist. 
Festschr. f. Goll.) [306 


Schollenberger, J., G. d. schweiz. 
Politik (s. '07, 330). 5.-7. Lfg. (Bd. II, 
1-288.) à 1 M. 60. [307 


Wintterlin, G. d. Behördenorganisation 
in Württemb, s. "07, 336. Rez. v. Bd. I: Hist. 
Vierteljschr. 10, 121-24 Seidler; v. II: Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 22, 552-54 Moericke; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 577f. Stutz. [308 

Merk, G., Das Amt Jagstberg u. seine 
Verwalter, namentl. v. 1610 bis z. Aufhören 
d. Amtes. (Württb. Viertelj.hfte. N. F. 16, 
31-45.) [309 


Müller, F. W., Die elsäss. Land- 
stände. Straßb.: Schlesier & Schw. 


211 S. 4 M. 50. [310 
(73 S. unt. d. Tit. „Organisation u. Ge- 
schäftsordng. d.elsäss. Landständeversammign. 
u. ihr Verhältnis zu Frankr. nach d. westf. 
Frieden nebst Verzeichn. d. Ständetage“: 
Straßb. Dies. ’06.) 
Himmelreich, F., Abgaben u. Steuern in 
d. ländlich. Bezirken d. Kreises Wetzlar vor 
d. J. 1812. (Mitt. d. Wetzlar. G.-Ver. 1, 
69-74.) [311 
Rudolph, Entwicklg. d. Landeshoheit in 
Kurtrier bis z. Mitte d. 14. Jh., s. ’07, 339. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 411-18 Rôrig.; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 478-80 Wopfner. (812 
Rôrig, Entstehg. d. Landoshoheit d. Trierer 
Erzbischofs zw. Saar, Mosel u. Ruwer. s. ’07, 
840. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 252-54 Caro; 
Hist. Jahrb. 28, 684f. Sägmüller; Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirt«ch.-G. 5, 3885-41 Rietschel; 
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr.338 Rudolph; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 23, G. A., 472-77 Wopfner. [313 
Thamm, M., Die Kellnerei d. kurtrierisch. 
Amtes Montabaur. Progr. Montab. 4°. 22S. [314 
Acquoy, J., De admissie in de ridderschap 
van Overijsel gedurende de Republiek. (Bij- 
dragen v. vaderl. gesch. 4. 8., 6, 258-76.) [315 


°12 


Marré, W., Die Entwicklg. d. 
Landeshoheit in d. Grafsch Mark 
bis z. Ende d. 13. Jh. (Münst. 
Diss.) Dortmund: Rubfus. 96 S. 
2 M. 40. [316 

Rez.: Dt. Lit-Zta. ’08, Nr. 3 Rudolph. 

Ortioff, H., Die Verfassungsent- 
wicklg. im Grhrzgt. Sachs.-Weimar- 
Eisenach. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
Suppl.-Hft. II.) Jena: Fischer. 140 S. 
2 M. [317 

Riehme, E., Markgraf, Burggraf 
u. Hochstift Meißen. Beitr. z. G. d. 
Entwicklg. d. sächs. Landesherrschaft. 
Leipz. Diss. 146 S.; Kte. [318 

Roch, A., Noch einmal Dr. Jocksch-Poppe: 
Die patrimoniale Verfassg. u. Verwaltg. d. 
Standesherrschaft Forst u. Pfört-n. (Nieder- 
laus. Mitt. 10. 105-13.) Vgl. '07, 351. [319 

Lohmeyer, K., Die Entwicklg. d. 
ständisch. Verhältnisse in Preußen 
bis z. Gewinnung d. Souveränetät 
durch d. Gr. Kurfürsten. (Lohm., Zur 
altpr. G. 282-810.) [320 


PreuB, Entwicklg. d. dt. Städtewesens. 
I, s. 07, 352. Rez.: Preuß. Jahrbb. 127, 325 
-83 W. Kaufmann, Verwaltungsarch. 15, 
979-81 Freund; Lit. Zbl. '07, Nr. 23 Markull; 
N. Jabrbb. f. d. klass. Altert. etc. 19, 540f. 
Schwemer; Rev. crit. '07. Nr. 38 R. [331 

Rietschel, Stadtverfassung I, s. ’07, 352. 
Rez.: Lit. Rundschau f. d. kath. Dtid. ’06, 
Nr. 4 Meister. — Zu Mummenhoff, Älteste 
Stadtbefestigung Nürnbergs (s. ’07, 352) vg!.: 
G. Seeliger (Hist. Vierteljachr. 10, 300). [322 

Ehrentraut, Uutersuchgn. üb. d. Frage d. 
Frei- u. Reichsstädte, s. '04, 2063. Rez.: Hist. 
Zt. 99, 360-63 Keutgen. [>33 


Doubravsky, F., Organisation d. 
Olmützer Stadtbehörde im Mittel- 
alter. Progr. Mähr.-Neustadt. 1906. 
49 S. [324 

Werner, Hans, Verfassgs-G. d. 
Stadt Schaffhausen im Mittelalter. 
Bern. Diss. 276 S. [325 

Kappes, U., Wertheim a. M., ein Beitr. z. 
Stäntekultur. (Mitt. d. Hist. Vor. „Alt Werth.‘ 
I.) Wertheim : Buchheim Nachf. 27S 50 Pf. [326 

Walter, Theob., Die Schicksale 
d. bischöfl. Stadt Rufach nach d. 
80jähr. Kriege. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 23, 16-33.) [327 

Derwort, H., Zur Entstehg. d. 
Stadtverfg. v. Frankf. a. M. Freiburg. 


Diss. 1906. 86 S. [328 

Rez. v. ’u7, 360 (Bothe, Direkte Besteuerg. 
in Frkf.): Hist. Zt. 99, 602-5 Schaube; Zt. f. 
Sozialwiss. 10, 514f. v. Loesch. 

Oppe: mann, 0., Zur mittelalterl. Verf.-G. 
v. Köln (s. ’07, 2565). Nachtr. (Westdt. Zt. 
26, 25-32.) [329 

Sunder, Finanzwesen d. St. Osnabrück 
1648-1900, s. 106, 2264 Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 30 Fink. [330 


Bibliographie Nr. 316—879. 


Horn, Erfurts Stadtverfassg. otc., s. ’05. 369. 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. etc. 29, 750-52 
H. Preuß; Hist. Vierteljschr. 8, 459f. Sander ; 
Zt. d. Ver. f. thür. G. 17, 502 Overmann; 
Hist. Zt. 9., 606-8 Schaube. [>31 

Hertzer, @., Die Finanzwirtschaft 
d. Stadt Weimar u. ihre Entwicklig. 
Hall. Diss. 177 8. [332 

Popiołek, F., Die Städte in Schlesien; 
e. Umriß ihr. früher. Verfg. (Poln.) Progr. 
Teschen. 1906. 27 S. [353 

Schoenaich, Q., Entstehg. d schles. Stadt- 
befestigungen. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 
41, 17-36.) [334 


Joachim, H., Die Gilde als Form 
städt. Gemeindebildung. (Westdt. Zt. 
26, 81-110.) Vgl. ’07, 362. [335 

Hoffmann, Leo, Das württemb. 
Zunftwesen u. d. Politik d. herzogl. 


Regierung gegenüber d. Zünften im 
18. Jh. Nebst e. Anhg.: Die Reichs- 


zunftordng. v. 16. Aug. 1731 u. ihre 
Bedeutg. f. d. Hrzgt. Württb. Tübing. 
Diss. 1906. vıj, 79 8. [336 
Hermandung, A., Das Zunftwesen 
d. Stadt Aachen bis z. J. 1681. 
Aachen: Cremer. 1088. 1M.60. [837 
Rez.: Zt. d. Aachen. G.-Ver. 29, 349-57 
Schué. 
Hüser, B., Aus d. Zunftleben. (Zt. d. Ver. 
f. rhein. u. westf. Volkskde. 4, 3211-67.) [338 
Kauffungen, K. v., Urkdl. Beitrr. z. G. d. 
Mühlhäuser Grob-, Huf- u. Nagelschmiede. 
(Mühlh. G.bil. 8, 12-26.) [339 
Mettig, C., Die Schragen d. Großen 
Gilde zu Dorpat. Materialien z. Ver- 
fassgs.-G. d. St. Dorpat. Dorp.: 
Krüger. 111 S. 8 M. [840 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 


Caro, Beitrr. z. älter. dt. Wirtsoh.- u. Verf.- 
G., s. ’U7, 2377. Rez.: Hist. Zt. 99, 350-60 
Keutgen; Vierteljschr. f. Bozial- u. Wirtsch.- 
G. 5, 3849-51 Rietschel. [341 


Sievekiug, H., Grundzüge d. neuer. 
Wirtsch.-G. v. 17. Jh. bis z. Gegenw. 
(Grundr.d. G.wiss. Il, 2.) Lpz. : Teubner. 
91 S. 1 M. 80. [342 


Schrötter, G., Nürnbergs wirtschaftl. u. 
finanzieller Niedergang. (Hist.-polit. B11. 140, 
887-57.) | [348 

Fechner, H., Wirtsch.-G. d. preuß. 
Provinz Schlesien in d. Zeit ihr. 
provinziell. Selbständigkeit 1741-1806. 


Breslau: Schottländer. x, 736 BS. 
80 M. [344 
Caro, G., Probleme d. dt. Agrar-G. 


(Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 
5, 438-57.) [345 


Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Bauer, Mor. R. v., Die Land- 
wirtschaft in Mähren vor Aufhebg. 
d. Untertänigkeit, 1781-1848. Münch. 
Diss. 178 S. [346 

Wismüller, F. X., G. d. Teilung 
d. Gemeindeländereien in Bayern. 
Stuttg. u. Berl.: Cotta 1906. xij, 
253 S. 6 M. [347 

Gerdolle, H., Zur G. d. herrschaft]. 
Grundbesitzes im Metzer Lande. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 205 
-75.) [348 

Brinkmann, R., Studien z. Verfg. 
d. Meiergüter im Fürstent. Paderborn. 
(= Nr.586.) Münst.:Coppenrath. 1128. 
2 M. 20. (72 S.: Münst. Diss.) [349 

Lappe, J., Die Geseker Huden. Münst. 
Diss. 101 S.; Plan. [350 

Dassel, W., Zur G. d. Grundherrschuft 
Überwasser v. d. Reform. d. Klosters im letzt. 
Drittel d. 16. Jh. bis z. Ende d. 30jühr. 
Krieges. Münst. Diss 1906. 44 8. [351 

Lerch, R., Der Besitzwechsel b. d. groß. 
Gütern in Schlesw.-Holstein. Berl. Diss. 
41 S. (352 

Dessmann, G. d. schles. Agrarverfassung, 
s. 0», 385. Rez.: Jahrb. f. Gese'zgebg. 29, 
779 81 hern. — C.J. Fuchs, Z. G. d. schles. 
Agrarverfg. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks- 
kde. Hft. 17, 71-90.) [353 


Jarschel, J., Der Hopfenbau im Auschaer 
Rotlande. Äusche 1905. 76 S. [354 


Zycha, A., Zur neuest. Lit. üb. d Wirtsch.- 
u. Rechts-G. d. dt. Bergbaues. (Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 5, 238-92.) [355 
Bahn, F., Das Hrzgl. Salzber:werk Leo- 
poldshall. (Beitrr. z. anbalt. G. VI.) Cötben: 
Schettler. 37 S. 75 Pf. [356 


Kummer, S., Das mittelalterl. 
Banngewerbe nach d. Weistumsüber- 
liefergn. Lpz. Diss. 100 S. [357 

HôBle, F. v., G. d. Augsburger 
Papiermühlen als neuer Baustein z. 
dt. Papier-G. Augsb.: Rieger. 4°. 
39 S.; 37 Taf. 4 M. [358 

Koch, Hans, G. d. Seidengewerbes 
in Köln v. 13. bıs z. 18. Jahrh. (Staats- 
u. sozialwiss. Forschgn. Hft. 128.) 
Lpz.: Duncker & H. xv, 124 S. 
3 M. 20. (33 S.: Bonner Diss.) [359 

Isenburg, R., le üb. d. 
Entwicklg. d. bergisch. ollenin- 
dustrie. Heidelb. Diss. 1906. 688. [360 

Grewe, J., Das Braugewerbe d. 
Stadt Münster bis z. Ende d. fürst- 
bischöfl. Herrschaft 1802. Mit bes. 
Berücks. sein. Besteuerg. (Abhdlgn. 
a. d. staatswiss. Seminar zu Münster. 
V.) Lpz.: Hirschfeld. 95 S. 2 M. 60. 


(66 S.: Münst. Diss.) [361 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 29, 403-6 Weigert. 


°13 


Gulat, M. v., Die Perlenfischerei in Baden. 
(N. Arch f. G. d. St. Heidelb. 7, 134-40 ) [362 
Richter, Karl, Fischereige-chichtliches 
a. d. Nieder-Oderbruch. (Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Neumark 19, 101-5.) [363 


Schäfer, Die dt. Hanse, 8. 04, 2103. Rez.: 
Hist. Zt. 98, 156-58 Danell. [364 


Ropp, G. v. der, Kaufmannsleben 
zur Zeit d. Hanse. (= Nr. 702.) Lpz.: 
Dunker & H. 51 S. 1 M. [365 

Beug, K. F., Die Handlungs- 
gehülfen d. hansisch. Kaufmanns. 
Rostock. Diss. 60 S. [366 

Söderberg, G., Die Handelsbe- 
zichgn. zw. Schweden u. Dtld. 
(Leipz. Diss.) Stockh.: Fritze 1906. 
178 Š. 8 M. 20. [367 


Juritsch, Handel u. Handelsrecht in 
Böhmen, s. ’07, 2393. Rez.: Mitt. d. Ver. f. 
G. d.Dt.in Böhm. 46, Lit.Beil.,5-7 Horcicka [368 

Blau, J., Der Neuerner Federnhandel. 
Beitr. z. G. d. Handels in Böhmen (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, 67-84.) [369 

Blaustein, A., Die Mitglieder d. Mann- 
heim. Handelskammer 1728-1830-1907. (Mannh. 


G.bll. 8, 10-16; 232-37.) (370 
Hauptmann, F., Ein ital. Handelshaus in 
Bonn. (Rhein. G.bll. VIII.) [871 


Schwann, G. d. Kölner Handelskammer. 
I, s. 07, 383. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 
26, Nr. 8/4 Hashagen; Jabrbb. f. Nationalök. 
89, 126 f. Fritz Schneider. [372 

Kuske, Kölner Fischhandel v. 14.-17. Jh., 
8. 07, 2396. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 5, 351-54 Pappenheim. (373 


Mosler, H., Der Düsseldorfer Rhein- 


zoll bis z. Ausg. d. 16. Jh. (Aus: 
Düsseld. Jb. xx) Münst. Diss. 1906. 
76 8. [374 


Diferee, H. C., De gesch. van d. 
Nederl. handel (s. ‘06, 453). Stuk 2. 
S. 127-288. [375 


Baasch, Kampf d. Hauses Braunschw.- 
Lüneb. m. Hamburg um d. Elbe v. 16.-18. Jh., 
8. 06, 2407. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 
445-47 Schaer. [376 


Boschan, R., Der Handel Ham- 
burgs m. d. Mark bis z. Ausgang d. 


14. Jh. Berl. Diss. 104 S. [377 
Rez.: Forschgn. z. braudb. u. pr. G. 20, 
544 f. Baasch. 


Rauers, F., Zur G. d. alt. Handels- 
straBen in Dtld. Versuch e. quellen- 
mäß. Übersichtskarte. Mit 4 kartogr. 
Beilagen. Hrsg. v. Hans. G.-Ver. 
Gotha: Perthes. 4°. 24 S. 3 M. [378 


(Erweit. Sonderabdr. a. Petermanns Mitt, 
’06, Hft.3.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’07,Nr.44 Kende. 


Post, Die, in Karlsbad. Geschichtl. 
Darstellg. ihr. Entwicklg.; bearb. u. 


hrsg. v. Post- u. Telegr.-Amt I in 
Karlsb. Karlsb.: Selbstverl. 1906. 
890 S. [379 


*14 


Kende, O., Zur frühest. G. d. Passes 
üb. d. Semmering. Progr. Wien: 
Staatsgymn. in Wien XVI. 198. 
75 Pf. [380 

Leythäuser, Die goldenen Steige 
im ehemaligen Fürstbistume Passau. 


(Vhdlgn. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
bayern 43, 177-228.) [381 
Knüfermann, H., d. Max- 


Clemens Kanals im Münsterland. 
(X v. Nr. 698.) Hildesh.: Lax. 147$. 
2 M. 80. (Münst. Diss.) [382 

Tietze, W., Die Oderschiffahrt. 
Stud. zu ihr. G. u. wirtschaftl. Be- 
deutg. Lpz.: Deichert. 131 S. 3 M. 
(43 S.: Bresl. Diss. 06.) [383 


Bertram, H. G. Ph., Entwicklg. 
d. Deich- u. Entwässerungswesens im 
Gebiet d. heutig. Danzig. Deichver- 
bandes seit d. 14. Jh. Festschrift 
Danzig. Fol. 194 S.; 6 Ktn. [384 


Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 74-77 
Foltz. 


Schaub, Kampf geg. d. Zinswucher etc. 
im Mittelalter, s. ‘07, 398. Rez.: Vierteljschr. 
£.Sozial- u.Wirtsch.-G. 5, 292-307 Fed.Schneider 
u. 476-79 Grupp. [385 


Pinck, Die Metzer Armenpflege. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 148 
-64.) [386 

Caspari & F. Koldewey, G. d. 1. groß. 
Witwen- u. Waisen- Sozietät, 1705 - 1860. 
Braunschw.: J. H. Meyer. 198 8. 3 M. [387 


Greiner, G. d. Ulmer Spitals im Mittel- 
alter. (Württb. Viertelj.hfte. N.F. 16, 78- 
154.) [388 

Peter, H., Die Hospitäler St. Clemens, 
St. Spiritus, St. Anna u. St. Justus in Eisenach. 


(XVII v. Nr. 287.) Eisen.: Kahle. 76 8. 
1 M. 10. [389 
| Seeliger, @., Forschgn. z. G. d. 


Grundherrschaft im früher. Mittelalter 
(s. ‘06, 474). II: Zur Organisation d. 
frink. Grundherrschaft. (Hist. Vier- 
teljschr. 10, 305-54.) [390 

Rez. v. ’06, 474 (Seeliger, Soz. u. pol. 
Bedeutg d. Grundherrsch.): Hist. Zt. 99, 345 
-50 v. Below. — G. Caro, Grundherrschaft 
u. Staat. (Dt. G.bll. 9, 95-112.) — Rez. v. ’06, 
2299 (Wopfner, Tirol. Freistiftrecht): Hist. 
Jahrb. 27, 911 Turba. 

Eichwede, B., Rechtsgeschichtl. 
Darstellg. d. Entwicklg. d. Stände in 
Dtld. u. d. Ehe zur linken Hand. 
Heidelb. Diss. 99 8. [391 

Heck, Ph., Der Ursprung d. sächs. 


Bibliographie Nr. 380—434. 


Dienstmannschaft. (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. b, 116-72.) [392 

Rez. v. ‘07, 408 (Wittich, Altfreiheit 
etc. d. Uradels in Nieders.): Mitt. d. Ver. f. 
G. v. Osnabr. 31, 266-68 Jellinghaus; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 35, 491-93 Platzhotff; Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 38, G A., 445-52 Fehr. 


Cohen, Verschuldg. d. bäuerl. Grundbe- 
sitzes in Bayern, s. ’07, 410. Rez.: Hist. Zt. 
99, 599-601 v. Below; Jahrb. f. Gesetzgebg. 
81, 400-402 Wygodzinaki. 393 

Beusch, P., Essfeld, e. fränk. 
Bauerngemeinde. Beitr. z. Kenntn. d. 
hist., wirtschaftl. u. sozialen Verhält- 
nisse d. fränk. Bauernstandes. TI. I. 
(Diss) Würzb.: Schöningh. 109 S. 
1 M. 20. | [394 

Ottemeyer, 6., Die bäuerl. Rechtsverbält- 
nisse in d. Luxemburg. Weistümern. I. Progr. 
Borna. 4°. 19 8. [395 

Briesen, E v., Die Rechtslage d. 
Eigenbehörigen in Mind.-Ravensberg 
nach d. Kgl. Preuß. Eigentumsord- 
nung d. Fürstentums Minden u. d. 
Grafsch. Ravensb. v. 26. Nov. 1741. 
Münst. Diss. xj, 147 S. [396 

Jensch, F., Rechtsgeschichtl. Ent- 
wicklg. d. Landgemeinden u. Guts- 
bezirke in d. östl. Provinzen d. preuß. 
Monarchie bis 1800. (Diss.) Bresl.: 
Marcus. 74 S. 2 M. [397 

Behr, 0., Die Fronen in d. Pflege Reichen- 


fels. (Jahresber. d. Voatländ. Altertumsforsch. 
Ver. Hohenleuben 76/77, 38-63.) [398 


Eckstein, A., G. d. Juden im 
Markgrafentum Bayreuth, 1248-1780. 
Bayreuth: Seligsberg. 1808. 3 M. [399 

Riemer, A., Die Juden in nieder- 
sächs. Städten d. Mittelalters. (Zt. d. 
Hist.Ver.Niedersachs.'07,803-64.)[400 


Ackermann, G. d. Juden in Brandenburg, 
s. ’06, 2311. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 20, 244-46 Gebauer. [401 

Heppner, A. u. J. Herzberg, Aus Ver- 
gangenbeit u. Gegenw. d. Juden in Hohen- 
salza Frkf. a. M.: Kauffmann. 688. 1 M. 50. 
(Erweit. Sep.-Abdr. v.: Aus Vergangenh. etc. 
d. Juden u. jüd. Gemeinden in d. Posener 
Landen.) [402 


c) Recht und Gericht. 


Schröder, R., Lehrb. d. dt. Rechts- 
G. 5. verb. Aufl. Lpz.: Veit. x), 


1016 S. 24 M. [403 

Brunner, Dt. Rechts-G. Bd. I. Aufl 3,8. 
07, 422. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 18 
Schreuer; Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 1739-65 
Rachfabl. [404 


Osswald, P., Ursprung u. Ent- 
wicklg. d. Gerichtsbezirke v. Grund- 
herrschaft u. Dorfherrschaft in Nieder- 
österr. Lpz. Diss. 67 8. [405 


Wirtschafts- u. Sozialgesch. — Recht u. Gericht. — Kriegswesen. 


Carlebach, Badische Rechts-G. I, s. ’06, 
2314. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 21, 702-5 F. 
Geier; Mannh. G.bll. ’06, 229f.; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 28, G. A., 513-15 Beyerle. [4106 

Bastgen, Einiges üb. d. Rechtspflege zu 
Wittlich in d. kurfürstl. Zeit. (Trier. Arch. 
N.F. 3, 173-75.) [407 

Ahsbahs, L., Bemerkgn. zu d. Abhdig. 
„Das friesische Recht“ v. Detlefsen. (Zt. d. 
Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 295 f.) Vgl. ‘06, 
495. : [408 

Behr, ©., Streitigkeiten um d. hohe Ge- 
richtsbarkeit zu Weißendorf. (Jahresber. d. 
Vogtland. Altertumsforsch. Ver. Hohenleuben 
16,77, 26-31. | [409 

Frost, B., Das Recht im Deutsch- 
ordensstaat Preußen. Tl. I. Heidelb. 
Diss. 1906. 60 8. [410 
- Conrad, G., G. d. Königsberger 
Obergerichte. (Publik. d. Ver. f. d. 
G. v. Ost- u. Westpreuß.) Lpz.: 
Duncker & H. xıj, 521 S. 12 M. [411 

(Festgabe z. Gedenkfeier d. vor 250 J. er- 
folgt. Eiurichtg. d. Oberappellationsgerichts 
zu Königsb. 9. Okt. 1907.) 


Suchier, W. G. d. Venia aetatis 
in Deutschland vor 1900. Hall. Diss. 
164 S. [412 

Schnyder, 0., Die Fertigung nach 
luzernisch. Recht. Bern. Diss. Luzern 
1906. 187 S. [418 

Bretagne, P., Le testament en 
Lorraine des origines au 18. siècle. 
Paris & Nancy: Berger-Levrault 1906. 


106 S. [414 
. Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 546-48 
J. Richard. 

Loening, 0., Grunderwerb u. 
Treuhand in Lübeck. (=93 v. Nr.613.) 


Bresl.: Marcus. 87 S. 2 M. 80. [415 
Goerlitz, Übertragung liegend. Gutes in 
Breslau, s. ’07, 432. (Bresl. Diss.) [416 


Trenckner, J., Das Deichrecht d. Kremper- 
u. Wilster-Marsch. Rostock. Diss. 41S. [417 


Rintelen, M., Schuldhaft u. Ein- 
lager im Vollstreckungsverfahren d. 
altniederländ. u. sächs. Rechts. Lpz.: 
Duncker & H. xv, 237 S. 6 M. [418 

Künßberg, E. Frhr. v., Üb. d. 
Strafe d. Steintragens.(— 91 v. Nr. 613.) 
Breslau: Marcus. 65 S. 2 M. 40. [419 

Horn, F., Die unbestimmte Verurteilg. in 
d. G. d. altöst. Strafgesetzgebg. (Strafrechtl. 
Ahhdlgn. C. Stooß gewidm. Wien: Manz. 
Nr. 5.) [420 

Harster, Th., Das Strafrecht d. freien 


Reichsstadt Speier in Theorie u. Praxis. 
Tübing Diss. 63 S. (Teilabdr. a.: Untersuchgn. 


z. dt. Staats- u. Rechts-G. H. 61.) [421 
Knapp, Alt-Würzburg Gerichtswesen u. 
Strafrecht s. Nr. 196. [422 


Koeniger, A. M., Die Sendgerichte 
in Dtld. (Veröffentlichgn. a. d. Kirchen- 


*15 


hist. Seminar Münch. II, 2). Münch.: 
Lentner. xvj, 203S. (Subskr.-Pr.: 4M. 
Einzelpr.: 4 M. 40.) [423 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 553-56 
Stutz. 

Beres, A., Die geschichtl. Anfänge 
d. Recursus ad Principem in Dtld. 
Würzb. Diss. 1906. 85 S. 424 

Schäfer, H., Die Kanonissenstifter 
im dt. Mittelalter. Ihre Entwicklig. 
u. innere Einrichtg. im Zusammen- 
hange m. d. altchristl. Sanktimonia- 
lentum. (Kirchenrechtl. Abhdlgn.; 
hrsg. v. U. Stutz. Hft. 43/44.) Stuttg.: 
Enke. xxjv, 303 S. 11 M. [425 

Quadfiieg, P., Rechtsgeschichtl. Studien 
üb. d. kigentumsverhältnisse d. kath. Kirchen- 


gemeinde in Werden. (Beitrr. z. G. d. Stiftes 
Werden 12, 18-130.) [426 


d) Kriegswesen. 


Pochon, A. et A. Zesiger, Le 
soldat suisse de l’année 1700 à nos 
jours. Livr. 1. Bern: Scheitlin. 4°. 
vij u. S. 1-8; 4 Taf. 4 M. 60. [427 


Walter, G., Militärwesen im alten Schaff- 
hausen. (In: Neujahrsbl. d. Hist.-antiquar. 
Ver. etc. Schaffh. XV.) [428 

Schäfer, W., Triers Bürgerwehr zur Zeit 
d. Kurfürstentums. (Trier. Chronik N.F. 3, 
161-69.) [429 

Pelet-Narbonne, G. v., G. d. brandb.- 
preuß. Reiterei v. d. Zeiten d. Gr. Kurf. bis 
Z. Gegenw. 3. (Tit.-]Aufl. 32 Bde. Berl.: Mittler 
[05] 1908. 12 M. [480 

Erzieher d. preuß. Heeres. Hrsg.: 
v. Pelet-Narbonne (s. ’07, 448). 


II u. X. [431 

(Friedr. Wilh. L u. Fürst Leop. L zu 
Anh.-Dessau. Moltke. 

Regimentsgeschichten u. dgl.: [432 

Proksch, A., G. d. K. u. K. Artillerie- 
kadettenschule in Wien. Wien: Stern. 95 S. 
8 M. 60. 

Blaha, K., G. d. K. u. K. Feldjäger- 
bataillons Nr. 19. Mit 12 Skizzen. Pozsony: 
Bataillon 1905. 4°. 293 8. 

Moldenhauer, Offiz.-Stammliste d. Kurhess. 
Jäger-Bat. Nr.11, 1513-1907. Oldenb.: Stalling. 
1 M. 20. 

Hinüber, E. A. v., Stammliste d. Kgl. 
sächs. Garde- Reiter- Regiments, 1680-1905. 
Berl.: Mittler. 361 8. 10 M. (Subskr.-Pr.: 
8 M. 25.) | 

Neuschaefer, Stammliste d. Kgl. Kadetten- 
hauses Culm-Cóslin, 1. VI. 1778-1. XL 1907. 
Berl.: Herm. Walter. 460 S. 8 M. 


e) Religion und Kirche. 


Jacoby, H., Christentum u. Kultur im 
Früh-Mittelalter d. Abendlandes. (Dt.-ev. 
BI. ’07, 587-622.) [433 


Hauck, A., Die Rezeption u. Um- 
bildg. d. allgem. Synode im Mittel- 
alter. (Hist. Vierteljschr. 10, 465 
-82.) [434 


*16 


Quellen u. Forschungen z. G. d. 
Dominikanerordens in Dtld.; hrsg. v. 
P. v. Loë u. B. M. Reichert. Hit. 1: 
P. v. Loë, Statistisches üb. d Ordens- 
prov. Teutonia. Lpz.: Harrassowitz. 
55 S. 2 M. [435 

Prutz, H., Die geistl. Ritterorden. 
Ihre Stellg. z. kirchl.-polit., gesell- 
schaftl. u. wirtschaftl. Entwicklg. d. 
Mittelalters. Berl.: Mittler. xvırj, 
549 S. 14 M. [436 

Duhr, B., G. d. Jesuiten in d. 
Ländern dt. Zunge. I: Im 16. Jh. 


Freib.: Herder. xvj, 876S. 22 M. [437 
Rez.: Hist.-pol. Bil. 140, 144-49 Paulus; 
Lit. Zbl. '07, Nr. 38 Leipoldt. 


Eisler, A., Das Veto d. kath. 
Staaten bei d. Papstwahl seit d. 
Ende d. 16. Jh. Wien: Manz. xij, 
362 S. 6 M. 80. [438 


Merk, G., Der Kampf um d. Parität in 
Attenweiler b. Biberach. (Diözesanarch. v. 
Schwab. 25, 75-79, 92-96.) 489 

Schneider, Th., Keligionsgeschichtl. Bilder 
aus Nassau. TI. I u. II. Progr. Wiesbaden. 
1906 f. 4°. 42; 48 S. (440 

Wedekind, Th., Aus d. kirchl. Vergangen- 
heit d. Inspektion Finbeck. (Jahresber. d. Ver. 
f. G. etc. d. St. Einb. ’u6, 1-27.) [441 

Schubert, H. v., Kirch.-G. Schles- 
wig-Holsteins auf Grund v. Vorlesgn. 
an d. Kieler Univ. Bd. I. (= Nr. 703.) 
Kiel: Cordes. xvj, 419 u. 17 S. 


7 M. 50. [442 

Ders., Richtlinien u. Aufgaben d. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 9. R.), 4, 121-40.) — Rez. d. 
Hauptschrift: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr.3H.G.Voigt. 


Lindner, P., Monasticon metro- 


polis Salzburgensis antiquae. I. 
Kempt. u. Münch.: Kösel. 288 8. 
9 M. [443 


Wretschko, A. v., Zur Frage d. 
Besetzg. d. erzbischöfl. Stuhles in 
Salzburg im Mittelalter. (Aus: Mitt. 
d. Ges. f. Salzb. Ldkde. XLVII.) 
Stuttg.: Enke. 111 S. 8 M. [444 

Bief., J. C., Beitrr. z. G. d. ehemal. Kar- 
thäuserklosters Allerengelberg in Schnals. 
(s. ’07, 2146$). IV. Progr. Bozen 1906. [445 

Hrady, J., Die Marienkirche in Aussig an 
d. Elbe bis z. J. 1426. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Röhm. 45, 413-23. 46, 3-32.) [446 

Mörath, A., Zur G. d. Marien-Verohrg. in 
d. Pfarrkirche zu Gojan b. Krummau. (Dt. 
Böhmerwaldztg. 07, Nr. 12-14.) [447 

Gnann, A., Beitrr. z. Verf.-G. d. 
Domkapitel v. Basel u. Speyer bis 
z. Ende d. 15. Jh. (Tübing. Diss.) 
Freib.: Charitas-Dr. 1906. x, 86 S. 
2 M. [448 


Bibliographie Nr. 435—494. 


Doll, J., Die Anfänge d. altbayer. 
Domkapitel. (Aus: Beitrr. z. G. etc. 
d. Erzbistums Münch. u. Freising. X, 
N.F. IV.) Münch. Diss. 55 S. [449 


Kohlhagen, H. Th. v., Das Domkapitel 
d. alt. Bist. Bamberg u. seine Canoniker. 
Bamberg: Handels-Dr. u. Verlagsanst. 58 S. 
1 M. [450 

Heldwein,J., Aus Kirche u.KlosterAndechs 
Münch.: Foth. 34 8. 1 M. 50. [451 


Marius, Wolfg., Annales eccl. 
Alderspacensis 1514-1544; m. erl. 
Anmerkgn. hrsg. v. M. Hartig (e. 
07,458). Forts. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. 


f. Niederbayern 48, 1-118.) [452 

Rez. v. I: N. Arch 32, 687f. H. H. 

Sproll, Zur G. d. Pfarreien Oberschwabens. 
(Diözesanarch. v. Schwab. 25, 113-18.) — S., 
Das alte Landkarpitel Riedlingen. (Ebd. 65-15 
etc 187-90.) — Finkbelner, Aus d. Pfarrei-G. 
v. Wurzach (s. ‘07, 459). Forts. (Ebd. 53-61 
etc. 167-71.) (453 

Volz, Die Deutsch - Ordens - Herrschaft in 
Biberach, O A Heilbronn, 1631-1806. (Bl. f, 
württb. Kirch.-G. 11, 32-62.) (454 

Müller, K., Die Eslinger Pfarrkirche im 
Mittelalter. Beitr. z. G. d. Organisation d. 
Pfarrkirchen. (Aus: Württb. Vierteljhfte. 
N.F. 16, 237.) Stuttg.: Kohlhammer. 30 S. 
1 M. 50 455 


. 50. [ 
Schuster, W., Zur kirchl. G. im Quell- 
gebiet d. Donau. (Alemannia N.F. 8, 257 
-68.) [456 
Münzer, Waldkircher Pröpste. (Schau-ins- 
Land 38, II, 57-76.) (457 
Lévy, Die ehemal. Wallfahrtsorte d. Mutter 
Gottes im Elsaß. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., 
Bd. IV, Hft. 3/5.) 458 
Scholly, K., Die G. u. Verfassg. 
d. Chorherrenstiftes Thann nach 
archival. Urkk. (XXXIII v. Nr. 666.) 
Straßb.: Heitz. 204 S. 6 M. [459 
Jeunhomme, O., Études hist. sur 
le diocèse de Metz (s. "07, 461). Forts. 
(Rev. eccl. de Metz 06.) [460 
Falk, F., Wimpinensia. (Quartalbll.d Hist. 
Ver. f. d. Grhzgt. Hossen 4, 50-52 ) [461 
Schlager, P., Zur G. d. Franziskaner- 
klosters in Wittlich. (Trier. Arch. 11,71-79.) [462 
Schmithals, 0., 3 freiherrl. Stifter (Essen, 
Elten, Gerresheim) am Nied -rrhein. (Ann. d. 
Hist. Ver. f.d. Niederrh. 84, 10 -80.) Bonn. 
Diss. — A. Schulte, War Werden e. frei- 
herri. Kloster? , s. ’07, 466. (Auch in: Beitrr. 
z. G. d. Stiftes Werden 12, 165-80.) — H. 
Schäfer, Zur Rechts-G. u. Topogr. d. Wer- 
dener Münsters Ebd. 3-12.) — F. Arens, 
Das Essener Kapuzinerkloster. (Beitrr. z. G. 
v. Essen 29, 75-125.) 463 
Görres, J., Das Lütticher Dom- 
kapitel bis z. 14. Jh. Tl. I. (Diss.) 
Berl.: Trenkel. 71 S. 2 M. [464 
Bihl, M., G.d.Franziskanerklosters 
Frauenberg zu Fulda 1628-1887 (= 


Nr. 153.) Fulda: Fuldaer Aktiendr. 


x, 252 S. 3 M. 80. [465 
Heideibach, P., Kloster Weißenstein. 
(Hessenland 21, 165-67; 181-84.) [466 


Religion und Kirche. — Bildung. 


Fink, G., Standesverhältnisse in Frauen- 
klöstern u. Stiftern d. Diözese Münster u. 
Stift Herford. Bonner Diss. 82 S. [467 

Meier, P. J., Bilder a. d. G. d. Klosters 
Steterburg. (Braunschw.Mazaz.’07, 97-100.) [468 


Bergner, H., Das Kloster Gülden- 
stern in Geschichte u. Kunst. (Als 
Ms. gedr.) Magdeb.: Baensch. 4°. 


115 S. [469 
Thiele, G., G. d. Zist.-Nonneuklosters An- 


rode b. Mühlhausen i. Th. I: 1263-1525. 
(Mühlh. G bll. 3, 29-58.) [470 

Schmaltz, K., Begründg. u. Ent- 
wicklg. d. kirchl. Organisation Meck- 
lenburgs im Mittelalter. (Jahrbb. d. 
Ver. f. meckl. G. 72, 85-270.) [471 

Frydrychowicz, R., G. d. Cist.- 
Abtei Pelplin u. ihre Bau- u. Kunst- 
denkmäler. Düsseld.: Schwann. xxvj, 
638 S. 15 M. [472 


Hadorn, W., Kirch.-G. d. reform. 
Schweiz (s. '07, 2494). Schl.-Lfg. 3-4. 


S. 177-320. 3 M. 20. [473 

Seeberger, Üb. d. Lage d. Protestanten 
in Bamberg v. Westf. Frieden bis z. Säku- 
larisierg. d. Hochstifts Bamberg. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G. 14, 28-36.) . "474 

Frauer, Rechtl. Stellung d. württb. 
Konsistoriums, geschichtl. unters. (Dt. 
Zt. £. Kirchenrecht 17, 225-52; 319 


274) [475 

Schön, Th., Liebestätigkeit d. Reichsstadt 
Reutlingen geg. ev. Glaubeusgenossen. (KI. 
f. württb. Kirch.-G. 11, 15-32.) (476 

Hengstenberg, F., G. d. ev. Gemeinde 
Delling im ehemal. Hrzgt. Berg nebst Über- 
sicht üb. d. berg. Landes- u. Ref.-G. Lissa: 
Ebbecke. 134 S.; Taf. 2 M. (477 

Natorp, Andr., G. d. ev.-luth. Gemeinde 
Radevormwald. Festschr. Radev.: Selbstverl. 
125 S.; Taff. : f (478 

Bijdragen, Nieuwe, tot kennis van 
de gesch. en het wezen van het 
Lutheranisme in de Nederlanden I. 
Schiedam: Roelants. 12, 173 8. 


1 fl. 90. [479 

Inh.: J.W. Pont, Gesch. d. Schiedamsche 
Luthersche gemeente, 1757-1907. De belijdenis 
van de Luthersche gemeente te Antwerpen 


over de erfzonde, 1579. 
Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 
arienberg. 18 u. 


’07, 2502). Eph. 
19. Schluß-Lfg. Sp. 815-904. Diözese 
Löbau. Lfg. 1-14. 366 Sp.; Taf. 
(à 40 Pf.) [480 

Hering, H., Aus d. 1. Jahrh. d. akad. 
Gottesdienstes d. Friedrichs- Universität in 
Halle. (Hull. Osterprogramm.) Halle: Nie- 
meyer 1406. 109 S. (481 

Wiemann, H., G. d. Hof- u. Stifts-Kirche 
zu St. Bartholomäi. Zerbst: Luppe. 170 S. 
2 M. [482 

Färber, A., G. d. Kirchengemeinde Schir- 
windt. Pillkallen 1906. 237 S. 2 M. 50. Rez.: 
Altpr. Monatsschr. 44, 472f. Sahm. 433 


*17 
f) Bildung, Literatur, Kunst. 


Eulenburg, Die Frequenz d. dt. Universi- 
täten, s. ’06, 554%. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
10, 429-33 QG. Kaufmann. [484 


Matrikel d. Univ. Freiburg i. Br. 
1460-1656; hrsg. v. Herm. Mayer. 
Bd. I: Einleitg. u. Text. Freib.: 
Herder. xcjv, 943 5. 30 M. [485 

Toepke, G., Die Matrikel d. Univ. 
Heidelberg. Tl. VI: 1846-1870. Fortg. 
u. hrsg. v. P. Hintzelmann. Nebst 
Anh., enth.: I. Vorschriften üb. d. 
Immatrikulation 1805-1868. II: Ver- 
zeichn. d. Rektoren u. Prorektoren 
1669-1870. Heidelb.: Winter. 712 S. 
22 M. 50. [486 

Beiträge z. G. d. Universitäten 


Mainz u. Gießen. Hrsg. v. J R. 
Dieterich u. K. Bader. (V v. 
Nr. 673.) [487 


Universität, Die, Gießen v. 1607- 
1907. Beitrr. zu ihr. G. Festschr. z. 
3. Jahrhundertfeier hrsg. v. d. Univ. 
Gießen. 2 Bde. Gieß.: Töpelmann. 


905 S.; 22 Taf. 25 M. [488 

Inh.: H. Haupt u. G. Lehnert, Chronik 
d. Univ. 1607-1907. (Sep. 110 S. 3 M.) — 
J. Geppert, Einleitg. in d. G. d. med. Fak. 
(Sep. 50 Pf.) — W. Diehl, G. d. Gießen. 
Stipendiatenanstalt 1605 bis 1780. (Sep. 132 S.; 
5 Taf. 4M.) — P. Drews, Der wiss. Betrieb 
d. prakt. Theologie in d. Theol. Fak. zu G. 
(Sep. 488.; 1 Taf. 1 M. 40.) — Vgl. Nr. 1336; 
1360 ; 1448. 

Oncken, H., Der hess. Staat u. d. Landes- 
univ. Gießen. Festrede. Gieß.: v. Münchow. 
26 S. 60 Pf. [489 


Catalogi studiosorum Marpurg. (8. 
'07, 497) Fasc. 5: 1700-1702. Marb. 
Univ.-Progr. 4°. S. 147-206. [490 

Loth, R., Die Dozenten d. med. 
Fakultät d. Univ. Erfurt 1646-1816. 
(Jahrbb. d. Akad. zu Erfurt 33, 
179-250.) [491 


Kolb, A. G., Beteiligung d. Zabergäus u. 
Leintala am akad. Studium im Mittelalter. 
Vierteljahrshfte. d. Zabergäuvereins ’04;5.) — 

. Söhnel, Niederlausitzer auf mittelalterl. 
Universitäten. (Niederl. Mitt. 9, 83-104.) — 
P. Beh, Oberschlesier auf d. Univ. Frankf. a. O. 
1: 1506-1767. (Oberschlesien 5, 461-72.) — 
W. A. Christiani, Liv-, Est- u. Kurländer 
auf d. alt. Univ. Straßburg. (Balt. Monats- 
schr. 64, 33-55.) [492 


Monumenta Germ. paed. (s. ’07, 2513) 
XXXIX (Cohrs, Katechismusversuche. V). 
XL (Delbrück, Tagebuchbil. III). Rez. v. 
XXXIV,1u.2(G.Schuster u. F. Wagner, 
Jugend etc. d. Kurfürsten v. Brandenb. u. 
Könige v. Pr.): Forschgn. z. brandenb. u. pr. 
G. 20, 246-48 Tschirch. [493 


Stein, R., Die Schule als Staats- 
anstalt in Schul-G. u. Staatslehre 
bis 1794. Lpz. Diss. 1906. 63 S. [494 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 2 


18 


Matthias, A., G. d. dt. Unterrichts. 
(Handb. d. dt. Unterrichts I, 1.) 


Münch.: Beck. 446 S. 9 M. [495 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 28 Münch; Mitt. 
d. Ges. f. dt. Erziebgs.- u. Schul-G. 17, 241- 
46 Heubaum. 

Wetzstein, Geschichtl. Entwicklg. d. Real- 
schulwesens in Dtid. (s. ’07, 504b). II. Neu- 
strelitz. Progr. 4°. 48 8. [496 

Heimbucher,M.,Die armen Schulschwestern 
de Notre Dame. Hist.-stat. Skizze (Mitt. d. 
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 17, 153-74.) [497 

Hübl, A., G. d. Unterrichtes im 
Stifte Schotten in Wien. Wien: 
Fromme. xj, 336 S. 6 M. 25. [498 


Wieser, Th., G. d. k. k. Gymn. d. Bene- 
diktiner v. Marienberg in Meran (s. ’06, 573). 
Forts. Progr. Meran 1906. [499 

Seibel, M., Zur G. d. Gymn. in Passau. 
Nachtrr. u. Beitrr. Pass. Progr. 59 5. m. 
Tab 1500 

Wagner, H., Zur G. d. Aschaffenburger 
höher. Unterrichtswesens. II: Das Aschaffenb. 
Gymn. 1773-1814. Progr. Aschaffenb. 1906. 
46 S. (501 
Böhner, F., Geschichtl Überblick üb. d. 
Entwicklig. d. Lateinschule zu Amorbach 
1807-1907. Progr. 46 S. [502 

Brungs, J., G. d. Gymn. Thomaeum zu 
Kempen, Rhein (s. '01, 544). IV. (Zeit d franz. 
Fremdherrsch.) Kemp. Progr. 32 8. [503 

Lemmen, A., Das Schulwesen d. Stadt 
Malmedy bis z. Ende d. franz. Herrschaft. 
Progr. Malmedy. 42 S. [504 

Eickhoff, Neue Beitrr. z. G. d. Kgl. Gymn. 
in Hamm. (Festschr. d. Kgl. Gymn. zu Hamm 
S. 1-17.) [505 

Genzken, H., Die Abiturienten d. Katha- 
rineums zu Lübeck 1807-1907. (Progr.) Lüb.: 
Lübcke & N. 111 S. 1 M. 60. [506 

Wienecke, F., Die Magdeburg. Garnison- 
schulanstalten. (G.bll.f. Magdeb. 42, 27-46.) [507 

Jentsch, H., G. d. Gymn. zu Guben. I: 
Bis 1708. Guben. Progr. 4. 508. [508 

Festschrift z. 300jäbr. Jubil. d. 
Kgl.Joachimsthalschen Gymn. T1 1.2. 
Halle: Waisenhaus. 2 Bde. 4°. 


14 M. [509 
1) E. Wetzel, G. d. Gymn. 1607-1907. 
2) E. Bahn etc., Zur Statist. d. Gymn. 
Lazarus, J., Joachimsthalsches Gymn. 
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins '07, 153-57.) [510 
Wegner, A., Zur G. d. baltisch. Schul- 
wesens. (Balt. Monatsschr. 68, 403-26.) [511 


Senger, A., Das kaiserl. Hochstift 
Bamberg nach sein. kulturellen Be- 
deutsamkeit. Geschichtl. Studie. (Aus 
Nr. 652.) Bamb.: Schmidt. 97 S. 
1 M. su. [512 

Schottenloher, Bamberg. Privat- 
bibliotheken a. alter u. neuer Zeit. 
(Zbl. f. Bibliothw. 24, 417-60.) Vgl. 


Nr. 148. À [513 
Wüstefeld, Hannov. Arzte im 18. Jh. 
(Hannov. G.bll. 10, 193-218.) [514 
Liebe, G., Beitrr. z. G. d. Wundarznei- 
kunde im Hrzgt. Magdeburg bis z. Medizinal- 
ordng. v.1725. (G.bll. f. Magdeb. 42,86-109.) [515 


Bibliographie Nr. 495—562. 


Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt. 
Dichtg. 2. Aufl. (s. '06, 600). Bd. IV. 
Umgearb. Neudr. Hft. 1 (d. 2. Aufl. 
9. Hft). S. 1-208. 5 M. [516 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 46 Petsch. 

Scherer, W., G. d. dt. Lit. 11. Aufl. - 
Berl.: Weidmann. x1),8348. 10 M. [517 

Meyer, R. M., Grundr. d. neuer. 
dt. Lit.-G. 2. verm. Auf. Berl: 
Bondi. xıj, 812 S. 5 M. [518 

Golther, W., Tristan u. Isolde in 
d. Dichtgn. d. Mittelalters u. d. 
neuen Zeit. Lpz.: Hirzel. 466 S. 


8 M. 50. [519 

Hisserich, W., Die Prinzessin v. Ahlden 
u. Graf Königsmark in d. erzähl. Dichtg. 
Beitr. z. vergleich. Lit.-G. Rostock. Diss. 
1906. 50 8. [520 


d’Ester, K., Das Zeitungswesen 
in Westfalen v. d. erst. Anfängen bis 
z. J. 1813. (Münstersche Beitrr. z. 
neuer. Lit.-G. I u. Il) Münst.: Schö- 
ningh. xvj, 2228. 3 M. 60. (70 S. 
Münst. Diss.: Zur G. d. Journalismus 
in Westfal.) [521 


Sachs, C., Beitrr. z. Entwicklungs- 
G.d.dt. Abendmahlsdarstellg. (Repert. 
f. Kunstw. 30, 94-126; 204-12.) [522 

Hauser, P., Kunstgeschichtl. Vor- 
arbeiten z. Topogr. v. Kärnten: Die 
mittelalt. Architektur u. Malerei in 
d. pol. Bezirken Hermagor u. Spittal. 
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. N.F. 
4, 1-66.) [523 

Schröder, A., Kunst u. Künstler 
vergang. Jahrhunderte in Dillingen 
(s. '07, 532). Forts. (Jahrb. d. Hist. 
Ver. Dilling. 19, 1-18.) [524 

Beringer, J. A., Kurpfälz. Kunst 
u. Kultur im 18. Jh. Freib.: Biele- 
teld. 189 S.; Taf. 3 M. [525 

(Baden. Seine Kunst u. Kultur.) 

Renard, E., Köln. Lpz.: Seemann. 


216 8. 4 M. [526 
(Berühmte Kuuststätten Nr. 38.) 


Terme, G., L'art ancien au pays 
de Liege. Liege: Bénard. 8 S.; 
200 Taf. 20 fr. [527 


Bezold, @. v., Die Baukunst d. 
Renaissance in Dtld., Holland, Bel- 
gien u. Dänemark. 2. Aufl. (Hdb. d. 
Archit. II, 7.) Lpz.: Kröner. 268 S.; 
6 Taf. 16 M. [528 


Gerland, Üb. d. Profanbauten u. insbes. 
d. Holzarchitektur Hildesheims. (Hannov. 
G.bll. 10, 219-33.) [529 


Bildung, Literatur, Kunst. — Volksleben. 


Piper, Burgenkunde. 2. Aufl., s. ’07, 543. 
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’06, Nr. 11/12 
Rabtgens; Hist. Zt. 99, 571-73 Meyer v. 
Knonau. — Piper, Zur Abwehr u. Entgegng. 
v. Schuchhardt: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. ’07, 158-74. [530 

Schuster, E., Burgen u. Schlösser 
Badens (s. "07, 2652). Lfg. 6-7. S. 89 
-180; Taf. à 1 M. [531 

Wartburg, Die. Ein Denkmal dt. 
Kunst u. G. Dem dt. Volke gewidm. 
v. Grhrzg. Carl Alexander v. Sachs. 
Dargest. in 14 Monographien u. in 
706 Abbildgn. im Text u. auf 54 Taf. 
Berl.: Baumgärtel. Fol. xx, 743 S. 
260 M. [532 


Kemmerich, Frühmittelalterl. Porträtma- 
lerei in Dtld. bis z. Mitte d. 19. Jh., s. ’07, 
2561. Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 33 J.S. [533 


Handzeichnungen schweiz. Meister 
d. 16.-18. Jh., hrsg. v. P. Ganz (s. 
*07, 548). 3. Ser., Lfg.1u.2. (à 15 Taf. 
m. Text.) Subskr.-Pr.à8M. (Einzelpr. 
10 M.) [534 

Oidtmann, H., Die Glasmalerei 
imalten Frankenlande. Lpz. : Duncker. 
218 S. 535 

Escherich, M., Die Schule v. Köln. 
(Hft. 89 v. 626.) Straßb.: Heitz. 
153 S. 6 M. [636 

Riehl, B., Studien üb. Miniaturen 
niederländ. Gebetbücher d. 15. u. 
16. Jh. im Bayer. National-Museum 
u. d. Hof- u. Staatsbiblioth. zu Mün- 
chen. (Aus: „Abhdlgn. d. Bayer. 
Akad.“) Münch.: Franz. S. 4388-60; 
7 Taf. 3 M. [537 


Neumann, W. A., Kleinkünste 
währ. d. Mittelalters. (G. d. St. Wien 
III, 2, 667-609; Taf. 46-60.) [538 

Schütte, M., Der schwäbische 
Schnitzaltar. (Hft. 91 v. 625.) Straßb.: 
Heitz. xjv, 266 S. 25 M. Vgl. ‘04, 
2875. [539 

Wilke Die kirchl. Gold- 
schmied a Augsburgs v. Beginn 
d. Renaissance bis z. Ausgang d. 


18. Jh. Münch. Diss. 54 S. [540 
Scherer, Chr., Die Goldschmiede-Ausstellg. 
im Hrzgl. Museum Sept. ‘06. (Braunschw. 
Magaz. 07, 74-82.) [541 
Braun, E. W., Alt-Troppauer Gold- 
schmiedekunst. (Zt. f. G. etc. re 
siens 1, 24-33.) 


Kolberg, J., Ermländische Gold- 
schmiede. Braunsberg: Bender. 213 
u. xij S.; Taf. 3 M. 60. [543 

Widmer, K., Keramik. Freib.: 
Bielefeld. 77 S.; Taf. 2 M. [544 

(Baden. Seine Kunst u. Kultur.) 


19 


Savelsberg, H., Die keramisch. Funde u. 
Pfahlbauten in d. Korneliusstraße (Aus 
Aachens Vorzeit 19, 7-21; 2 Taf.) Sep. Aach.: 
Cremer 1906. 75 Pf. [545 


Wallaschek, R., G. d. Wiener 
Hofoper. Hft.1- 4. (Die Theater Wiens. 
Hft. 42-45.) Wien: Ges. f. vervielfält. 
Kunst. Fol. S. 1-104 m. Abbildgn., 


13 Taf. u. 7 Fksms. à 6 M. [546 

Meißner, M., Geistl. Aufführgn. u. Schul- 
komödien in Altenburg. (Mitt. d. Geschichts- 
u. Altertumsforsch. Ges. d. Osterlandes 11, 
351-422.) 


g) Volksleben. 


Reuschel, K., Volkskde. u. volkskundl. 
Vereine. (Dt. G.bll. 9, 63-83.) [548 
d. Vergangen- 


Leben Deutsches, 
heit in Bildern (8. '07, 2676). Bd. I. 
x), 268 S. 18 M. 50. 649 

Quellen u. Forschgn. z. dt. Volks- 
kde.; hrsg. v. E. K. Blümml. Iu. 


II. Wien: Ludwig. [550 
I: F. F. Kohl, Heitere Volksgesänge a. 

Tirol (Tisch- u. Gesellschaftslieder). Mit 

Singweisen. 164 S. 6 M. I: A. Kopp, 

Bremberger Gedichte. Beitr. z. Bremberger- 

sage. 63 S. 3 M. 

Kulturlebens in Steiermark. Graz: 


Moser. 4 M. [561 
Senger, Bamberg nach sein. kulturell. 
Bedeutsamkeit s. Nr. 5132. (552 
Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bezirks 
Minden (s. 07, 2583). Forts. (Zt. d. Ver. f. 
rhein. u. westf. a 4,171-98 ; 268-86.) [553 
Lüpkes, W., Ostfries. 'Volkskde. 


Emden: Schwalbe. 260 e. 260S. 5 M. [554 


Frauenbriefe, Dt., : Dt., aus 2 Jahrhh. 
Von E. Burger. Frankf. a. M.: Diester- 


weg. 249 S. 1 M. 50. [555 
Poirier, J. F., La famille messine au bon 
vieux temps. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
18, 78-109.) [556 
Kauffungen, K. v., Beitrr. z. G. d. Nitt- 
lichkeit in Mühlhausen im Zeitalt. reichs- 
städt. Freiheit. (Mühlh. G.bll. 8, 178-90.) [557 
Preuschen s Aus alt. Gießener Stamm- 
büchern. (Arch. f. hess. G. N.F. 5,390-405.) [558 


Dähnhardt, 0., Beitrr. z. vergleich. Sagen- 
forschg. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 1-16; 
129-43.) — J. Bolte, Neuere Arbeiten. üb. d. 
dt. Volkslied. (Ebd. 203-10.) — K. Adrian, 
Volksbräuche a. d. Chiemgau. (Ebd. 16, 3291. 
17, 321-25.) — RB. Eder, Volkstüml. Uber- 
liefergn. a. Nordböhmen. (Zt. f. öst. Volkskde. 
12, 208-15. 13, 130-39.) [559 

Sagen, Walliser. Hrsg. v. Hist. Ver. v. 
Oberwallis. Bd. I. Brig (Schweiz): Geschichts- 
forsch. Ver. jx, 289 S. 2 M. 50. [560 

Hebel, F. W., Pfälzische Sagen (s.’07, o 
2. Sammig. 173 S. 2 M. 40. [561 

Pfaff, F., Volkslieder u. Schwänke a. 
Lobenfeld. (Alemannia N.F. 8, 105-25.) — 
Menges, Sagen a. d. krummen Elsaß (s. ’05, 
610). Forts. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 33, 


2* 


*20 


106-33.) — A. Brunk, Volksrätsel a. Osna- 
brück u. Umgegend. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
17, 398-307.) — Max Wolff, Rietzmecker Volks- 
bräuche. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 742- 
51) — Kühnan, Schles. Schatzsagen als 
Quelle schles. Volksglaubens. (Mitt. d. Schles. 
Ges. f. Volkskde. 18, 68-97.) (562 


Klapper, J., Das Gebet im Zauberglauben 
d. Mittelalters. Aus schles. Quellen. (Mitt. d. 
Schles. Ges. f. Volkskde. 18, 5-41.) (563 
Österreicher, K., Beitrr. z. Volksaber- 
glauben u. z. Volksmedizin in Niederüsterr. 
(Zt. f. dat. Volkskde. 18, 99-110.) (564 
John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im 
sächs. Erzgebirge (s. ’07, 2593). Schluß. (Mitt. 
d.Ver.f.sächs. Volkskde.4,205-10; 2315-39) [565 
Dettling, A., Die schwyzer Hexenprozesse. 
(Aus: Mitt. d. Hist. Ver. d. Kant. Schwyz. 
Hft. 15.) Schwyz: Steiner 1105. 125 S. [566 
Kauffungen, K. v., Hexenprozesse in Mühl- 
hausen i. Th. (Mühlh. G.bll. 8, 190f.) [567 


Thormann, B., Üb. d. Humor in 
d. dt. Weistümern. Münst. Diss. 


86 S. [568 

Schell, 0., Bergischer Volkshumor. (Der 
Volksmund. Alte u. neue Beitrr. z. Volks- 
forschg. XIL) Lpz.: Dt. Verlagsaktienges. 
1488. 1 M. [569 

Haffner, 0., Alemann. Ortsneckereien a. 
Baden. (Alemannia N.F. 8, 88-104.) [570 


Kassel, Mesti u. Kirwe im Elsaß. (Jahrb. 
f. G. etc. Els.-Lothr. 23, 165-240.) [571 
Hobohm, E., Zur G. d. Halberstädter 
Schützengesellschaft. Progr. Halberstadt. 4°. 
66 8. [572 


Mielke, R., Das dt. Dorf. Mit 
61 Abbildgn. im Text. (Aus Natur 
u. Geisteswelt. 192.) Lpz.: Teubner 


1908. 132 S. 1 M. [578 
Pfaff, F., Zum ländlich. Hausbau. (Ale- 
mannia N.F. 8, 245-54; 320.) [573a 


Häuser, Altbergische, in Bild u. 
Wort. Mit 20 Lichtdr.-Taf. u. 90 Text- 
Abb. nach Orig.-Aufnahmen v. W. 
Fülle u. e. Orig.-Holzschn. v. M. 
Jacoby. Text v. O. Schell. Barm.: 
Fülle. 4°. 68 S. 20 M. [574 

Gallée, J. H., Das niederländ. 
Bauernhaus u. seine Bewohner. (In 
4 Lfgn.) Lfg. 1 u. 2. Utrecht: Oost- 
hoek. Fol. 32 Taf. (Subskr.-Pr. p.c.: 
50 M.; v. März ‘08 ab: 60 M.) [575 


PeBler, Das altsächs. Bauernhaus in sein. 
geogr. Verbreitg., s. ‘07, 592. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07, 382-86 Brandi. — 
Fr. Kauffmann, Zur G. d. niedersächs. 
Bauernhausos. (Zt.f.dt. Philol.39, 282-92.) [576 

Lacher, K., Die Hausindustrie u. Volks- 
kunst in Steiermark. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steierm. 4, 19-32.) (577 


Kassel, Üb. elsüss. Trachten. 
Hochtelden: Selbstverl. 47 S.; 3 Taf. 
1 M. 80. [578 


Bibliographie Nr. 562—636. 


Jacobs, P., Die Krankenpflege in Werden 
u. Kettwig in alter. u. neuer. Zeit. (Beitrr. z. 
G. d. Stiftes Werden 12, 131-56.) (579 

Pflug, W., Syphilis oder Morbus Gallicus ? 
Straßb.: Trübner. 62 S. 1 M. 50. Bez.: De. 
Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 45 Pagel. (530 

Wehrhan, K., Zur G. u. z. Verbreitg. d- . 
Ausdrucks: „die Franzosen haben“. (Zt. d. 
Ver. f. rhein. u. westf.Volkskde.4, 198-203.) (580a 

Laube, G. C., Teplitzer Badeleben in alter 
Zeit. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 
487.63.) (581 

Heerwagen, H., Die Totenbrettersitte im 
Bezirke Forchheim, Oberfranken. (Festschr. 
z. 16. dt. Geographentage 21. bis 23. Mai ’07 
in Nürnb. S. 167-78.) (582 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Grundriß d. G.wiss. (s. 07, 2610). U, 2 u. 3 
s. Nr. 297 u. 312. [583 
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete d. G. 
(s. ’07, 608). VI, 1 8. Nr. 1212. 584 
Studien, Hist., veröff. v. Ebering (s. "07, 
2611). Hft. LVII-LIX s. Nr.895; 1602; 1701. [585 
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s.’07, 
2612). XVI ». Nr. 349, (556 
Abhandlungen, Loipz. hist. (s. ’07, 2613). 
IV u. VII s. Nr. 1043; 1415 (V-VI inzwischen 
ersch.) (587 
Untersuchungen, Geschichtl., hreg. v. 
Lamprecht (s. ’07,2614). V,2s.Nr.1851. (583 
Studien, Breslauer, z. G. Hrsg. v. C. 
Cichorius, F. Kampers, G. Kaufmann, 
G. F. Preuß. Breslau: Trewendt & C. H. I 
u. II s. Nr. 1127; 1810. (589 
Studien, Prager, a. d. Geb. d. Geschichte- 
wiss. (s. ’07, 2615). Hft. XIII s. Nr. 1012. [590 
Abhandlungen, Heidelb., z. mitti. u. neuer. 
G. (s. ’07, 2618). XVIII u. XIX s. Nr. 844, 
1726. [591 
Delbrück, H., Hist. u. polit. Aufsätze. 
9. Aufl. Berl.-Hamb.: Stilke. 352 S. 6 M. [592 


Zeitschrift, Hist. (s. ‘07, 2620). 
XCIX (3. F., IIÍ), 2-3 u. © (3. F., IV), 1. 
S. 238-700; 1-236. [593 

Jahrbuch, Hist. (s. '07, 2622). 
XXVIII, 3-4. S. 499-986; xL1j S. [594 

Mitteilungen d. Inst. f. öst. G. (s. 
'07, 2621). XXVIII, 3-4. S. 401-720. 
Erg.-Bd. VII, 3. S.471-784. 8M.60.[595 

Abhandlungen d. Kgl. Bayer. Akad. 
d. Wiss. Hist. KI. (s. "06, 2512). 
XXIV, 2 (Denkschrr. LXXIX, 2). 
S. 281-460; 7 Taf. 7 M. 50. [596 

Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere 
dt. G.kde. (s. "07, 2623). XXXII, 3 u. 
XXXIII, 1. S. 589-836; 1-288. [597 

Geschichtsblätter, Dt. (s.'07,2624). 
VIII, 10-12 u. IX, 1-4. S. 263-338; 
1-118. [598 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. ’07, 2625). LV, 7-11. Sp. 269 
-460. [599 

Mitteilungen d. German. Nationalmuseums 


(s. *07, 2627). 1907, Hft. 1/2. S. 1-52; 10 Taf. 
— Anzeiger. 1907, 1/2. S. j-xx. [600 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Jahresberichte d. Geschichtswiss., 
hrsg. v. G. Schuster (s. '07, 625). 
Jg. XXVII: 1906. 2 Tle. xı)j, 316,519; 
vil], 332, 326 S. 42 M. [601 

Rez.: Dt Lit.-Ztg. ’07, Nr. 46 Kende. 

Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. ’07, 


2629). XXXV, 3-4. S. 257-502. [602 
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. ’07, 
2630). XIV: 1903. Hft.3. 8. 793-878. 6 M. [608 


Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. 
"07, 2631). IX, 2-4. S. 87-332. [604 
Zeitschrift f. dt. Mundarten. Im 
Auftr. d. Vorstandes d. Allg. Dt. 
Sprachver. Jg. 1906 u. 1907. Berl.: 
Allg.Dt.Sprachver. à 384 S. 310M.[606 


Korrespondenzblatt d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. (s. ’07, 629). Jg. 1906. 97 S. 
M 606 


2M. [60 

Archiv f. Urkundenforschg. Hrsg. 
v. K. Brandi, H. Bresslau, M. 
Tangl. I, 1. Mit 31 Abbildgn. im 
Text u. 4 Taf. Lpz.: Veit. S. 1-184. 
(Bd.: 24 M.) [607 

Zeitschriftf.Numismat.(s.’07,2633). 
XXVI, 3. S. 229-326, 28 S.; Taf. [6u8 


Zeitschrift, Num. (s. ’07, 2634). Bd. 39/40. 
(Regist. zu 1-38.) 221 S. 12 M. [609 
Vierteijahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. ’07, 2636). 
XXXV, 3. S. 255-366. . 610 
Herold, Deutscher (8.'07, 26363). XXXVIII, 
7-11. S. 109-202. — Verzeichnis d. Mit- 
glieder d. Ver. Herold: 1907. 50 S. (610a 


Jahrbuch d. K. K. herald. Ges. 
„Adler“ (s. ‘06, 2530). N. F. XVII. 
181 S. 16 M. [611 

Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog 
(8. "07, 637). X: 1905. 358 S.; 278 Sp. 
12 M. [611 a 


Archiv f. Kultur -G. (e. ’07, 2639). 
V, 3-4. S. 273-512. Erg.-Hft. II s. 


Nr. 1331. [612 

Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
(8. ‘07, 2640). Hft. 59-91 u. 93 s. Nr. 415; 419; 
798 f 3 


; [61 
a a f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. ’07, 640). Bd. V. 
608 S. [614 

Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f. 
Rechts-G. (s. ‘07, 641). Bd. XXVII, 
Germ. Abt. xx1j, 637 S. 16 M. 60. [615 

Mitteilungen d. K. u. K. Kriegs- 
archivs (8. ‘06, 2586). 3. F. V. Mit 
4 Textskizzen. 382 S. 10 M. [616 

Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. '07, 2644). 


XXVIII, 2-4. S. 129-499; 37-146. [617 
Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden (s. ’07, 2645). XXVIII, 2. S. 267-428. [618 


Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. (s. ’07, 2646). XVII, 3/4. 
S. 153-269. [619 


21 


Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. '07, 2647). 
XIV, 2-3, S. 223-688. [620 
Studien z. vergl. Lit.-G. (s. ‘07, 2649). 
VII. 3-4. S. 257-512 621 


Zeitschrift f. dt. Philol. (s. ‘O7, 
2650) XXXIX, 3/4 u. XLI, 1. S. 274 
-528; 1-128. [622 

Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ’07, 
2651). XLIX, 1-3. S. 1-404. — An- 
zeiger. XXXI, 1-3. S. 1-152. [623 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(s. ‘07, 2652). XXXII, 3 u. XXXIII, 1. 
S. 299-570; 1-192. [624 

Studien z. dt. Kunst-G. (s. ’07, 2653). Hft. 84 
-98 8. Nr. 536; 539; 862; 956; 1356; 1367; 
1876; 1379; 1469; 1465. [625 

Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. 
d. Allerh. Kaiserhauses (s. ’07, 2654). 
XXVI, 5-6. u. XXVII, 1. S. 293-426 
u. xxjx S.; Taf. 21-34. 64S.; 3 Taf. [626 

Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammilgn. (s. '07, 2656). XXVIII, 3-4. 
Sp. Luj-xcvuj; S. 131-272; Taff. Bei- 
hft. zu XXVIII. 111 S. 8 M. — Beibl.: 
Amtl. Berr. XXIX, 1-5. Sp. 1-140. 
(5 M.) Lu 

Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 
(8. ‘07, 2656). XVII, 2-4 S. 129- 
479 


[628 
Mitteilungen d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. (s. ‘07, 2658). Hft. XVII 
u. XVII. 112; 134 S. 6 M. [629 


Archiv f. österr. G. (s. "07, 2669). 
Bd. XCIV, 2. S. 311-661. 7 M. — 
Bd. XCVI. 389 S. 7 M. 60. [630 

Beiträge z. neuer. G. Österreichs 
(s. ‘07, 666) Mai 1907. 79 S. 
2 M. 60. [631 

Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. (s. ’07, 658). Jg. XXVII. 
294 S. 9 M. 60. [682 

Beiträge z. öst. Erziehgs.-u. Schul.- 


G. (s. ‘06, 739). Hft. VII. 1906. 
135 S. 8 M. Hft. IX. 205 8. 
4 M. 60. 633 


Jahrbuch d. K.K. Denken 
(s. ’07, 2661). N.F. IV,2. Mit 3 Taf. 
u. 63 Textabbildgn. Sp. 1-242. — 
Jahrbuch f. Altertskde., hrag. v. d. 
Zentr.-Komm. Bd. I, 1/8. Wien: Schroll. 
137 S. (10 M.) — Kunstgeschichtl. 
Jahrbuch d. Zentr.-Komm. Nebst 
Beibl. f. Denkmalpflege. 1907, 1-2. 
Ebd. 67S. 88 Sp.; 8 Taf. (20 M.) [634 

Carinthia I. (s. ’07, 2667). Jg. 97, 
Nr. 4-6. S. 109-200. [635 

Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg. 
Landeskde. (s. '07, 662). XLVII: 
1907. 436 S. [638 


*22 


Forschungen u. Mitteilungen z. ! 
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. '07, 2668). 
IV, 2-4. S. 117-480. [637 

Zeitschrift d. Ferdinandeums f. 
Tirol u. Vorarlberg (s. ‘07, 2669). 
3. F., Hft. LL 374, Lxxxjx S.; 32 Taf. 
u. 1 Kte. 14 M. [638 

Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Deut- 
schen in Böhmen (8. ’07, 664). XLV, 
2-4 u. XLVI, 1. S. 197-564 u. 1-68; 
S. 1-106 u. 1-16. en 

Zeitschrift d. Dt. Ver. f. d. G. Müh- 
rens u. Schlesiens (s. ’07, 2671). XI, 
8-4. S. 189-404. [640 


Jahrbuch f. schweiz. G. (s. '07, 
668). Bd. XXXII. xxv,298S. 6M. [641 
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (s. 
'07, 2674). N.F. IX, 1-3. S. 1-264; 
Taf. 642 
Argovia. Jahresschr. d. Hist. Ges. 
d. Kant. Aargau (s. '06, 2564). Bd. 
XXXII. xjv, 161 S. [643 
Geschichtsfreund, Der. Mitt. d. 
Hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (s. 
’07, 2679). Bd. LXII. xrıj, 252, 
64 S. 6 M. 60. [644 


Forschungen z. G. Bayerns (s. "07, 
2685). XV, 3-4. S. 145-294. m 
Bayerland (s. ‘07, 2686). X : 
1907. 620 S. [646 
Darstellungen a. d. Bayer. Pa 
u. Heeres-G. (s. ‘07, 678). Hft. XVI. 
282 S.; 2 Taf. [647 
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. "07, 
2688). XII, 6 u. XIV, 1-2. $. 263 
-94; 1-100. [648 
Beiträge z. G., Topogr. u. Statist. 
d. Erzbistums München u. Freising (8. 
06.762). X (N.F. IV). Mit 3 Kärtchen 
u. 34 Abbildgn. 368 S. 4 M. [649 
Verhandlungen d. Hist. Ver. f. 
Niederbayern (s.’07, 683). Bd. XLII. 
291 S. 4 M. 650 
Archly f. G. u. Altertkde. v. Ober- 
franken (s. ‘06, 2675). XXII, 2. 
256 S. [651 
Bericht d. Hist. Ver. Bamberg (s. 
07, 686). LXV u. Jahrbuch: ‘07. 
xvj; 159 S. 4 M. 50. 
uellen u. Forschungen z. 
insbes. hohenzoll. G.; ang. v. Chr. 
Meyer (8.'07, 687). IV,2. 3. 269-440. 
V,1. 285 S. [653 
Sammelblatt d. Hist. Ver. Eich- 
stätt (s. ’07, 2701). XXI: 1906. 
180 S.; 14 Taf. 4 M. [654 


Bibliographie Nr. 637—719. 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben 


| u. Neuburg (8. '06, 768). Jg. XXXII 


= '07, 2004. — Jg. XXXII. 98, 365.; 
20 Taf. 6 M. [655 
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen 

07, 689). XIX: 1906. 258 S.; 
Taf. (656 
Vierteljahrshefte, Württemb., f. 
Landes-G. (s. ’07, 691). N.F. XVI, 
605 S.; vj Š. 657 

Diözesanarchir v. Schwaben (s. ’07, 2705). 
XXV, 7-12. S. 97-192. [653 

Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ‘07, 
2706). N.F. XI, 1/2. S. 1-96. [659 

Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. 
’07, 2708). N. F. XXII 3-4. S. 369 
-1388. (660 


Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s. 
07, 2708a). Nr. 29, S. 83-176. [660 a 
Alemannia. Zt. f. alemann. u. 
fränk. G. (s. '07, 2710). N. F. VIO. 
820 S. 10 M. [661 
Schau-ins-Land (s.07,699).Jg.XXXIV,1.(662 
Mitteilungen d. Hist. Ver. „Alt Wertheim“ 
I s. Nr. 326. [663 


Jahrbuch f. G. etc. Els.-Lothr. (s. 
’07,700). Jg. XXII. 258 S. 2M.50. [664 
Bausteine z. els.-lothr. G. u. Ldkde. Hft. 
VIII s. Nr. 1664. [665 
Beiträge z. Landes- u. Volkeskde. in Els.- 
Lothr. (s. ’07, 2712). XXXII u. XXXIII sa. 


Nr. 459; 1558. [666 
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertkde. (s. ’07, 704). XVII: 1906. 
665 S.; 26 Taf. 15 M. [667 
Revue ecclesiast. de Metz (s. ’07, 
705). Année XVII: 1906. 668 
Mitteilungen d. Hist. Ver.d. Pfalz 
(s. ’07, 2713). Hft. 29/30. 304 S.; 


2 Taf. 6 M. [669 
Archiv, Neues, f. G. d. Stadt Heidelb. u. 
d. rhein. Pfalz (s. ’07, 2715). VIL 3. S. 129- 


(8. 
3 


92. 60 Pf. [670 
Geschichtablätter, Mannheim. (s.’07, 2716). 
VID, 6-12. Sp. 121-296. (671 


Monatsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver. 
(8. ’07, 2717). Jg. XV, Nr. 7-11. S. 25-44. [672 
Archiv f. hess. G. u. Altertkde. (s. 
07, 709). N.F. IV, 8 u. V. S. 355- 
510; 532 S. = Quartalblätter (s. 
07, 2718). N. F. IV, Nr. 8-5 (Jg. 06, 
3-4 u. ‘07, 1). S. 37-166. [673 
Zeitschrift, Mainzer (s. 07, 7118). 
II: 1907. Mit 4 Taf. in Lichtdr. u. 


zahlr. Abbildgn. 105 S. [674 

Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst. 
8. F. (s. ‘06, 788). Bd. IX. 406; 
xxxjx S.; Taf. 6 M. [675 


Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(s. ‘07, 2721). XXVI, 1-2. S. 1-128; 
Taf. — Korr.-Bl. XXVI, 3-8. Sp. 33 
-128. [676 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Geschichtsblätter, Rhein. (s. 
VIII, 10-11. S. 289-352. 


Jahrbücher, Bonner (s. "07, 2723). 
CXVI, 1 u. 2. 290 S.; 20 Taf. [678 
Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 
(8. ‘07, 2725). I, 7-11. S. 289-528. [679 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. west- 
fäl. Volkskde. (s. ’07, 2726). IV, 3-4. 
161-327. [680 
Archiv, Trierisches (s. ‘07, 2727). 
Hft. XI. 88S. u. Beil. S. 146- 60. [681 
Chronik, Trier. (8. ’07, 2727a). N. F. III, 
10-13 u. IV, 1-2. S. 145-92; 1-32. [651a 
Mitteilungen d. Wetzlarer G.-Ver. Hft. I. 
Wetzlar: Verein. 91 5.; 3 Taf. [682 
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. '07, 2728). Hft. 88 s. Nr. 179. 
Hft. 84. 265 S. 6 M. 75. [683 
Beiträge z. G. d. Niederrheins. 
Jahrb. d. Düsseld.G.-Ver. (8.07, 2729). 
XXI: 1906/7. 343 S. 6 M. [684 
Beiträge z. G. d. Stiftes Werden 
(s. '07, 717). XU: 1907. 192 S. [685 
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift 
Essen (s. '07, 2731). Hft. XXIX. 
148 S.; 4 Taf. 2 M. 60. [686 


07, 112) 
[6% 


Bulletin de la Comm. Roy. d'hist. de 
l’Acad. Roy. de Belgique (s. ’07, 2785). 
LXX VI, 2-5. S. Lvij-xovırj; 39-586. [687 

Annales de l’Acad. d’archl. de 
een (s. ’07, 2736). LIX (5. S., 

IX), 1-2. x 8.; S. 1-294; Taff. [688 

Verslagen en meded.d. Vereenigin 
tot uitg. d. bronnen v. h. oude sedal 
recht (8. °07, 722). V, 4. S. 217-820. 
1 fl. 76. [689 

Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkunde (s. ‘07, 2788). 4. S., 
VI, 3. S. 241-360. 1 fl. 25. [690 

Analectes p. serv. à l’hist. ecclés. 
de la Belgique (s. '07, 2737). XXXIIL 
(3. S., ID, 3-4. S. 265-511. 691 

Bijdragen tot de gesch. bijzonderl. 
v. h. oude hertogd. Brabant, uitg. d. 
P. J. Goetschalckx (s. 07, 2740). 
VI, 837-580. [692 

Bijdragen en meded. van het Hist. 
Genootschap te Utrecht (s. ’07, 2741). 
D. XXVII. cxxxvj, 618 S. [693 


Hessenland (s. 707, 2746). Jg. XXI, a 2 
-34. 8. 181-370 

Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver. 
{8. ’07, 2747). N.F. Bd. XV. (Fest- 

be z. 3. Jahrhundertfeier d. Univ. 
Gießen) 156 S.; 4 Taf. 2M. 50. [695 

Beiträge z. G. Dortmunds u. d. 
Grafsch. Mark (s. ’07, 809). XVI. 
268 S. 4 M. [696 


| 


*23 


Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries- 
lands (s. ’07, 2735). VII s. Nr. 168. (697 
Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West- 
falens (s. ’07, 3758). Hft. XI u. XII s. Nr. 
382; 754. [698 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
pe (8. °07, 2759). 1907, 2-4. S. 99 
[699 
* Geschichteblätter, Hannov. (s. ’07, 
2768). X, 7-12. S. 198-368; 88 S. [700 
Geschiehtsblätter, Hans. (8. ‘07, 
2766). 1907,2. S.276-537. 6 M.40. [701 
Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. (s. n 
739a). III s». a 
Schriften L Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. (s. ‘07, 741a). I. Reihe, 3 
s. Nr. 442. — II. Reihe (Beitrr. u. 
Mitt.), IV,2. S. 121-42. 60 Pf. [703 
Zeitschrift d. Harz-Ver. (8.°07,748). 


Jg. XL, 1-2. S. 1-482; Taf. [704 
Magazin, Braunschw. (s. '07, 2768a). 1907, 
7-10 8. 73-108. (705 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. Prov. 
Pa di (s. ‘07, 143). XVII: 1907. an = 


'&eschichtsblätter f. Magdeburg 
(s8. °07, AU XLII, 1. S. 1-128. [707 
Veröffentl chungen d. Altert.-Ver. zu 
Torgau (s. ‘06, 2633). Hft. XX. vij, 57 8.; 
Kte. 1 M. 2. 


Beiträge z. anhalt. G. Hft. 6, 9 u. pe 
Nr. 284; 356; 1949. 709 
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u. 
Altertkde. (s. ‘07, 749). N. F. XVII, 2 
u. XVIII, 1. S. 363-516. 3 M. 50. 
S. 1-248. 5 M. — Suppl.-Hft. II s. 
Nr. 811. [710 
Mitteilungen d. Ver. f. d. G. u. 
Altertkde. v. Erfurt (s. ‘06. 2637). 
H.XXVII. xxıj, 82 S.; 12 Taf. [711 
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (8. 
'07,2774). VIIT: 1907/8. 248 S. 4 M. be 
Jahresbericht d. Vogtländ. Alter- 
tumsforsch. Ver. zu Hohenleuben (s. 
‘06, 830). Nr. 76/77. 119 S. [713 
Mitteilungen d. Vereinigung f. 
gothaische G. u. Altertumsforschg. 
(s. ‘06, 2638). Jg. 1906/7. 98 
8 M. [714 
Schriften d. Ver. f. sachs.-meining. 
G. u. Ldkde. (s. ’07, 2775). H. LV u. 
LVI. 183; 108 S. 5 M. [715 
Mitteilungen d. Geschichts- u. 
Altertumsforsch. G. d. Osterlandes (s. 
"06, 761). XI, 4. S. 351-482. [716 
Archiv, N., f. sächs. G. etc. (8. 07, 
2776). XXVII, 3/4. S. 187-389. [717 
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. (s. '07, 2779). IV, 6-7. 


S. 181-244. [7 18 
Neujahrsblätter d. Biblioth. u. d. Archivs d. 
St. Leipzig (s.’07, 2781). IV s. Nr. 1244. [719 


"24 


Mitteilungen d. Ges. f. Zittauer G. Nr. 4. 
Zittau: Dr. v. R. Menzel Nachf. 24 S.; Taf. [720 


Magazin, N.lausitz. (s. ‘07, 2784). 
LXXXIII, 2. S. 161-304. [721 
Mitteilungen, Niederlaus. (s. "07, 
2785). X,1/2. 114S.; Taf. 3 M. [722 


Forschungen z. brandb. u.preuß.G. 
(8. "07, 769). Bd. XX. 610; 30S. [723 
. Hohenzollern-Jahrbuch (s. ‘07, 
760). XI: 1907. vrij, 278 S.; 40 Voll- 
bilder u. Beilagen. 20 M. [724 

Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. ’07, 
2787). 1907, Nr. 7-12. S. 121-244. [725 

Schriften d. Ver.f.G.d. Neumark (s. 
‘07, 2788). H. XX. 349 S.; 2 Ktn. 
5 M. [726 


| 
| 
| 


Bibliographie Nr. 720—771. 


Jahrbücher u. Jahresberichte d- 
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde. 
(8. 07, 767). Jg. LXXI 334; 41 S. 
Register üb. d. Jg. 51 bis 60. 346 S. 
à 8 M. [727 

Jahrbücher, Pommersche (s. '07, 
768). Bd. VIII. 215 S. 5 M. [728 

Zeitschrift d. Hist. G. f. d. Prov. 
Posen (s. ’07, 2794) Jg. XXII. 
309 S. [729 

Monatsschrift, Altpreuß. (s. ’07, 
2795). XLIV, 4. S. 479-622. [730 


Mitteilungen d. Westpr. G.-Ver. (s. ‘07, 
2796). VI, 3-4. 8. 41-78. [731 
Monatsschrift, Baltische (s. ’07, 2798). 
LXIII, 6 u. LXIV, 1-4 S. 385-439 u. 1-150; 
57-200. (732 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Schlemm, J., Wörterbuch z. Vor-G. 
Hilfsmittel beim Studium vorge- 
schichtl. Altertümer v. d. paläolith. 
Zeit bis z. Anfange d. provinzial-röm. 
Kultur. Mit nahezu 2000 Abbildgn. 
Berl.: Reimer 1908. xvj, 689 S. 
20 M. [733 


Reinhardt, L., Der Mensch zur 
Eiszeit in Europa u. seine Kultur- 
entwicklg. bis z. Ende d. Steinzeit 
(s. '06, 855). 2. vollk. umgearb. u. 
stark verm. Aufl. m. 535 Abbildgn., 
22 Kunstdr.-Taf. u. 2 Ktn. 92 S. 


12 M. [734 
Kossinna, G., Die Grenzen d. Kelten u. 
Germanen in d. La Tene-Zeit. (Korr.-Bl. d. 
Dt. Ges. f. Anthrop. etc. 38, 57-62.) | [735 
Bugge, A., Die Wikinger; Bilder 
a. d. nordisch. Vergangenheit. Übers. 
v.H.Hungerland. Halle: Niemeyer 
1906. 282 S. 6 M. [736 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 109-19 Kahle. 
Montelius, Kultur-G. Schwedens, 8.’07, 2305. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10,515-17 Much. [737 


Seger, H., Die vorgeschichtl. Be- 
wohner Schlesiens. (Mitt. d. Schles. 
Ges. f. Volkskde. Hft. 17,1-18.) [738 

Lohmeyer, K., Ist Preußen d. 
Bernsteinland der Alten gewesen? 
(Lohm., Zur altpr. G. 93, 118-33.) [739 


Lissauer, A., 3. u. 4. Bericht üb. d. Tätigkeit 
d. v. å. Dt. Anthrop. Ges. gewählt. Kommission 
f. präbist. Typenkarten. (Zt. f. Ethnol. 38, 
819-62. 39, 785-831.) Vgl. ’06, 2669. [740 

Schumacher, K. u. L. Lindenschmit, 
Jahresber. d. Röm.-Germ. Zentralmuseums zu 
Mainz: 1905/6 u. 1906/7. (Mainz. Zt. 2, 1-4; 
54-56.) — P. Beinecke, Die Originalalter- 
tümer in d. Sammign. d. É.-G. Zentr.-Museums. 
Vermehrg. 05/5. (Ebd. 40-63.) [741 

Much, M., Die Hausberge in Niederösterr.; 
ihre Bedeutg. u. Zeitstellg. (Mitt. d. Anthrop. 
Ges. Wien 37, 163-71.) — A. Dungel, Aus- 
grabgn. b. Kuffern. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 
Sp. 85-95.) — A. Rzehak, Der Bronzedepot- 
fund v. Przestawik in Mähren. (Ebd. 95-110; 
3 Taf.) — Der s., Beitrr. z. Kenntn. d. Bronze- 
zeit in Mähren (s.'06, 2671). IL (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens u. Schles. 11. 239-48.) [742 

Viollier, D., Études sur les fibules de l’âge 
du fer trouvées en Suisse. (Anz. f. schweiz. 
Altertkde. N. F. 9, 8-22; 177-85; 9 Taf) — 
J. Heierli, Die goldene Schüssel v. Zürich. 
(Ebd. 1-7; 2 Taf.) [74$ 

Birkner. Neue steinzeitl. Funde in Bayern. 
(Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 136-38.) 
— Rietzler u. J. Naue, Bronzefund auf d. 
Neurissfeld westl. v. Bruck b. Fürstenfeld, 
Oberbayern. (Prähist. Bll.19, 1-3.) — F. Weber, 
Verhalten d. Hochäcker u. Hügelgräber zu 
einander im südl. Bayern u. ihr Altersunter- 
schied. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. etc. 
37, 21-29; 38-41.) — Eug. Fischer, Die Löh- 
brücke b. Ihringen am Kaiserstuhl, Grab- 
hügel a. d. Hallstattzeit. Fundber. Mit 20 Ab- 
bildgn.u. 1 Taf. (Alemannia N.F 8, 1-42.) [744 

Schötensack, O., Üb. d. Gleichzeitigkeit 
d. menschl. Niederlassg. im Lössb. Munzingen 
unweit Freiburg i. B. u. der dem Magdadélien 
zugehörig. palüolith. Schicht v. Thaingen u. 
Schweizerbild b. Schaffhausen. (Arch. f. 
Anthrop. N.F. 6, Bd. 34, 169-79; 3 Taf.) Vgl. 
’07, 2811 Steinmann. [745 

Schumacher, K., Aufgaben d. Forschg. u. 
Grabg.in Südwestdtld. (Mainz. Zt. 3,11-32.) [746 

Paradeis, Fund a. d. älter. Steinzeit b. 
Rottenburg. (Westdt. Zt. 26, 63-70; Taf.) [747 


Deutsches Altertum. 


Forrer, R., Keltische Numismat. d. Rhein- 
u. Donaulande (s. ’07, 790). Forts. VI. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 18, 284-316.) — Comte dJ. 
Beaupre, Nouv. observations sur les sépul- 
tures sous tumulus de la Lorraine. (Ebd. 131 
-42.) — Hinrichs, 2 prähist. Befestigungen 
b. Rombach. (Ebd. 537f.) — J. B. Keune, 
Bronzezeitl. Fund a. Urville. (Ebd. 538-41.) [743 

Baumann, K., Karte z. Ur-G. v. Mannheim 
u. Umgegend. (Mannh. G.bll. 8, 175-92; Kte.) 
— Ders., Neue Funde u. archl. Untersuchgn. 
d. Mannh. Altert.-Ver. (Ebd. 07, Nr. 5f.) — 
Baldes, Vorgeschichtl. Spuren b. Bosen, 
Fürstent. Birkenfeld. (Korr.-Bl. d. Westdt 
Zt. 26, 33-40.) — E. Fölzer, Spät-La Tène- 
fund in Roden a. d. Saar. (Ebd. 69-74.) [749 

Höfer, P., Die Gerichtsurne v. Neinstedt. 
(Zt. d. Harz-Ver. 40, 241f.; Taf.) — 0. Schö- 
nermark u. P. Höfer, Ausgrabg. b. Thale. 
(Ebd. 242-49.) — Th. Yoges, Die Urne vom 
Wippsteine b. Gr. Steinum. (Braunschw. Magaz. 
»07, Nr. 8.) [750 
__ Feyerabend, Der gegenwärt. Stand d. vor- 
geschichtl. Forschg. in d. Oberlausitz. (Korr.- 
Bl. d. Dt. Ges. f. Autbrop. etc. 37, 88-91.) — 
Seger, Einige ostdt. Brouzetypen. (Ebd. 
125-28.) [751 


b) Einwirkungen Roms. 
Winkler, C., Der Cäsar-Ariovist'- 
sche Kampfplatz. Colmar: Selbstverl. 
47 S.; 8 Ktn. u. Pläne. [762 
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 45 A. 8. 
Bartels, E., Zur Varusschlacht. 
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 87-89; 
115-19.) Vgl. '05, 822 u. 2746. [758 
Nöthe, H., Die Drususfeste Aliso 
nach d. röm. Quellen u. d. Lokal- 
forschen. Mit 2 Ktn. (XI v. 698.) 
Hildesh.: Lax. 80 S. 1 M. 20. [754 


Huverstuhl, W., Fossa Drusiana, Elison, 
apa und d. Römerfeste Aliso. Antwerp.: 
Laporte & D. 38 S. — W. Vollgraf, Vechten 
u. d. Fossa Drusiana. (Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 26, 146-48.) Vgl. ‘07, 2880. [755 

Prein, Aliso b. Oberaden, s. ’07, 2831. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 517-20 Nöthe. — 
Dragendorff m. Bemerkgn. v. Knoke u. 
Schuchhardt, Die bisher. Ergebnisse d. Aus- 
grabgn. b. Oberadeu. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. ’07, Nr. 9.) [756 


Limes, Der Obergerm.-Raet. (s. "07, 
2833). Lfg. XXIX. 5M. 60. (Subskr.- 


Pr.: 4 M. 20.) [757 

Inh.: Eidam, Kast. Gnotzheim. 28 8.; 
4 Taf. (Sep. 4 M. 80.) — Ders., Kast. Gunzen- 
hausen. 6 8.; 1 Taf. (Sep. 1 M.60.). — Kast. 
Pfünz. Inhaltserläuterg. zu d. Taff. S. 77-84. 
— Fr. Winkelmann, Kast. Böhming. 16 8.; 
2 Taf. (Sep. 2 M. #0.) 

Fabricius, E., Mainz u. d. Limes. (Mainz. 
Zt. 2, 4-10.) — P. Helmke, Bericht üb. d. 
Untersuchgn. u. Arbeiten an d. Kapersburg 
’06. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 
Hess. 4, 134-43.) Vgl. ’07, 811. 1158 


Kenner, F., Die Dekumantore v. Vindo- 
bona. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 25-43; Taf. 1.) 
— 0. Cuntz, Planskizzen d. Ausgrabgn. auf 
d. Kugelstein b. Deutsch-Feistritz 1886. 1887. 


25 


(Ebd. 51-54.) — W. Kubitschek, Inschrift a. 
Salona. (Ebd. 78-85.) — 0. Klose, Röm. Ge- 
bäudereste b. Hellbrunn. (Ebd. 110-19.) — 
M. Abramil, Spätröm. Grabfund zu Velm b. 
Gutenhof, N.-Ö. (Ebd. 119-21.) (759 

Klose, 0., Röm. Mosaiken v. Domplatze 
zu Salzburg. (Mitt. d. Zentr.-Komm. V ('06) 
u. Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 47, 307-16.) [760 

Frey, F., Führer durch d. Ruinen v. 
Augusta Raurica. Hrsg. unt. Mitwirkg. d. 
hist. u. antiq. Ges. zu Basel. Liestal: Lüdin. 
91 S. m. 21 Abbildgn. u. 3 Taf. 1 M.85. [761 

Fels, C., L. Fröllch u. E. Fröhlich, 
Grabungen d. Gesellschaft Pro Vindonissa ’06. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 9, 33-38.) — 
S. Heuberger u. L. Frölich, Grabgn. d. Ges. 
P. V. ’06 am Nordtor v. V. u. Herbst ’05 bis 
07 am röm. Schutthügel. (Ebd. 94-113.) — 
J. Helerli, Das röm. Kast. Burg b. Zurzach, 
unters. i. A. d. Komm. f. röm. Forschgn. 
(Ebd. 23-32; 83-93.) — J. Egli, Münzfund im 
st. gallisch. Rheintal. (Ebd. 138-200.) [762 

Weber, F., Röm. Fund aus Oberammergau. 
(Altbayer. Monatsschr. 3, 180f.) — J. Fink, 
Inschrift v. Kösching. (Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 26, 65f.) [763 

Seyler, E., Die Mönchsfabel v. d. Fossa 
Carolina. Nürnb.: Verf. 20 S. 30 Pf. [764 

Roger, 0., Die Terrasigillatareste v. Augs- 
burg. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub. 
33, 1-36; 9 Taf.) — Ders., Rôm. 'Töpferwaren 
v. Wertheim b. Augsb. (Ebd. 37-42; 2 Taf.) — 
Frank, Die Römerstraße Kempten-Epfach. 
(Ebd. 74-79.) — Schurrer, Der röm. Friedhof 
b. Faimingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 
19, 221-82; Taf.) Vgl. ’07, 822. — L. Sont- 
heimer, Röm. Villa b. Betzingen. (Reutling. 
G.bll. XVI, Nr. 6.) [765 

Welter, T., Die Besiedelg. d. Vorstufen d. 
Vogesen unt. besond. Berücks. d. gebirgig. 
Teiles d. Kreises Saarburg in Lothr. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 18, 371-97; Taf. 9 u. 10.) 
J. B. Keune, Anhang. (Ebd. 398-412.) — 
T. Welter u. H. E. Heppe, Die gallo-röm. 
Villen b. Kurzel iu Lothr. (Ebd. 413-35; Taf. 
11-19.) — J. B. Keune, Die Fundstücke a. 
d. Bauerngehöft röm. Zeit b. Urville. (Ebd. 
486-49.) — Ders., Neugefundene Inschrr. d. 
Mediomatriker. (Ebd. 477-516.) — v. Do- 
maszewski, War Metz eine Colonias? (Korr.- 
Bl. d. Westdt. Zt. 26, 36f.) (766 

Huber, E., Le Herapel. Les fouilles de 1831 
à 1894. Description des planches. Strassb. [767 

Asbach, J., Neue Arbeiten z. G. u. Kultur 
d. röm. Rheinlande (s. ’06, 2700). III. (Beitrr. 
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. 
31, 312-16.) [768 

Mehlis, C., Beitrr. z. pfälz. Altertskde. 
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, Nr. 7.) — H. 

aurer, Alte Neckarläufe u. d. röm. Kast. 
b. Mannheim. (Mannh. G.bll. 8, 77-81; 226-32.) 
— F. Haug, Die röm. Militärgrabsteine d. 
Mannheim. Antiquariums. (Ebd. 191-206; 
2 Taf.) (769 

Körber, K., Die ’06 gefund. röm. Iuschrr. 
u. Skulpturen. (Mainz. Zt. 2, 23-36.) — Frz. 
Falk, Röm. Bauwerke in u. bei Mainz nach 
mittelalterl. Urkk. (Ebd. 37-39.) — Körber, 
Röm. Inschrr. u. Skulpturen in Mainz u. 
Weisenau. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 103-7 
u. 65-69.) (770 

Mitteilungen üb. röm. Funde in 
Heddernheim (s. '01, 864). IV. 170 S.; 


25 Taf. 8 M. [771 
Inh.: a) S. 1-36; Taf. 1-10. A. Riese, Das 
röm.Gräberfeld b. Praunbeim. Die Ausgrabgn. 


*26 


d. Winters ‘01-02. b) 8. 37-56; Taf. 11, 12 
u. 20, 1-15. Geo. Wolff, Ròm. Villa in 
Praunheim nebst d. an sie angrenz. Teile d. 
Gräberfeldes. c) 8. 57-86; Taf. 13-15 u. 19. 
Ders., Bericht üb. d. Arbeiten d. Ausgra- 
bungskommission 1903-6. d) 8. 87-102; Taf. 
16-18 u. 20. Ders., Die Tüpfereien vor d. 
Nordtore d. röm. Stadt. e) S. 103-44; Taf. 21. 
R. Welcker, Die Fundstücke a. d. röm. 
Topferei vor d. Nordtore. f)S. 145-66; Taf. 22 
-25. H.Dragendorff, Neue Terra-Sigillata- 
Funde a. Heddernh. g) 5. 167-70. Chr. L. 
Thomas, Das röm. Villengebaude bei d. 
Günthersburg. 

Heierli, J., Die Römerwarte beim kleinen 
Laufen zu Koblenz. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N.F. 9, 186-59.) — 0. Schultheß, Die Bau- 
inschrift d. Römerwarte beim kleinen Laufen 
b. Koblenz. (Ebd. 190-97.) (172 

Mestwerdt, G., Archäol. Mitt. vom Nieder- 
rhein. (Bonner Jbb. 116, 27-44.) — E. Funk, 
Röm. u. fränk. Gräber b. Remagen. (Ebd. 
141-62.) — A. Oxé, Röm. Grabstein e. Frau, 
gefund. in Asberg, Asciburgum. (Ebd. 19-26.) 
— H. Lehner, Ausgrabg. v. Vetera auf d. 
Fürstenberge. ’06. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 
26, 74-77) — W. Brüll, Zur Marcodurum- 
Frage. (Rhein. G.bll. 8, 348-52.) [773 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 
Auctores antiquissimi. Tom. XIV, s. '05, 
2764. Roz.: Hist. Zt. 99, 663f. Levison; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 83, 401-3 Hirsch. [774 
Allard, P., La jeunesse de Sidoine 
Apollinaire. (Rev. des questions hist. 
83, 24-44. [775 
Foulke, W. D., History of the 
Langobards by Paul Ho Doa don 
transl. with explanatory and critical 
notes, & biography of the Author 
and an account of the sources of the 
hist. Philadelphia: Univ. of Pennsyl- 
vania. xııj, 437 S.; Ktn. [776 


Waitharii poosis. Das Waltharilied, hrsg. 
u. erl. v. Althof, s. "06, 915. Rez.: Gött. 
gel. Anz. ’07, 835-66 Strecker. [777 

Simons, L., Eenige Vraagstukken bij het 
Walthariusonderzoek. (Versiagen en meded. 
d. Kgl. Vlaamsche Akad. vor taal- en letter- 
kde. 'U7, 520-65.) 738 

Gering, H., Glossar zu d. Liedern 
d. Edda (Saemundar-Edda). 3. Aufl. 
Paderb.: Schöningh. xıj, 229 S. 


5 M. 40. [779 
(Bibl.d.ältest.dt. Literaturdenkmäler. VIII.) 
Neckel, G., Zu d. Eddaliedern d. lücke. 

(Zt. f. dt. Philol. 39, 293-330) — F. Niedner, 

Ragnarök in d. Völuspa. (Zt. f. dt. Altert. 

49, 239-98.) BR | [780 
Muth, R. v., Einleitg. in d. Ni- 

belungenlied. 2. Aufl; hreg. m. d. 

Verfassers Nachtrr. u. m. liter. Nach- 

weiser bis z. Gegenw. v. J. W. Nagl. 


Paderb.: Schöningh. x,502S. 8M. [781 

John, E., Nibelungennot u. Nibelungenlied 
(s. '06, 2715). Abt. II. Progr. Wertheim. 
1906/7. 4°. 26 S. [782 


Bibliographie Nr. 771—827. 


Boer, Ursprung u. Entwickig.d.Nibelungen- 
sage, 8. '07, 843. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 31, 
77-102 Wilmanns; Lit.bl. f. germ. u. rom 
Philol. ’08, Nr. 1 Golther. [733 

Cramer, W., Kriemhild. TI. III: Ob. d. 
Entstehg. d. Nibelungenliedes. Progr. Colmar. 
4°, 30 8. [784 

Lassbiegler, H., Beitrr. z. G. d. Ecken- 
dichtgn. Bonn. Diss. 56 8. (785 


Smid, W., Die Reihengräber v. Krainburg. 
(Jabrb. f. Altertskde. 1, 55-77; Taf.) [786 
Schäble, L., Alemann. Gräberfeld im 
Dorfe Kicklingen. (Jahrb. d. Hist Ver. 
Dilling. 19, 238-40 ) (787 
Schuchhardt, Die Ausgrabgn. b. Sievern 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 07, Nr. 9.) 788 


Schmidt, Ldw.,G.d.Wandalen. 1902. Bez.: 
Anz. f. dt. Altert. 31, 103-7 Much; Rev. hist. 
96, 131-35 Yver. (189 

Kaul, L., Abwanderg. u. Verteilg. d. Ala- 
mannen. Beitrr. z. G. d. Völkerwanderg 
Vortr. Augsb.: Huttler. 31 S. 50 Pf. [790 

Franck, J., Der Name der Franken. 
(Westdt. Zt. 26, 70-80.) [791 


d) Innere Verhältnisse. 


Annibaldi, C., L'Agricola e la 
Germania di Corn. Tacito nel ms. 
latino n. 8 della biblioteca d. Conte 
G. Balleani in Jesi. Con prefaz. d. 
N. Festa. Lpz.: Harrassowitz. Fol. 
xıj, 176 S.; 6 Taf. 16 M. [792 

Rez.: Berl. phil. Wochenschr. ’07, 32/33 


Wünsch; Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 37 G. Andresen ; 
Lit. Zbl. ’07, Nr. 49 tz. 


Krammer, M., Zur Erklärg. d. 
Titels LVIII d. Lex Salica de chrene- 
cruda. (N. Arch. 82, 713-16.) Vgl. 
07, 854. [793 

Gierke, J., Chrena cruda u. Spaten- 
recht. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. 
Abt., 290-341.) [794 


Rietschel, Der Pactus pro tenore pacis 
u. d. Entstehungszeit d. Lex Salica, s. ’07, 909. 
Vgl.: M. Krammer (N. Arch. 32,773 f.) [795 

Cramer,Verfassgs.-G.d.Germanen u.Kelten 
(s. ’07, 855). Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 458 
Law. Schmidt; Hist. Zt. 100, 144-50 Heldmann; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 261-63 Martens. [796 


Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord. 


Rechts-G. (s. '07, 2876). Bd. I: 
Kirchenverfg. u. Eherecht. 678 8. 
22 M. [797 


Rez.v.I,2u.II: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 51/52 
u. 08, Nr. 3 K. Lehmann. 


Halban, A. v., Das röm. Recht in 


d. german. Volksstaaten. Beitr. z. 
dt. Rechts-G. (s. '02, 848). TI. II. 
(Hft. 89 v. 613.) Bresl.: Marcus. 
xx, 420 S. 12 M. [798 


Schwerin, C. Frhr. Y., Die alt- 
german. Hundertschaft. (Hft. 90 v. 


613.) Ebd. 215 S. 4 M. 80. [799 
Ders., Zur Abwehr [geg. Heck]. Münch. 
1908: Bayer. Dr. u. Verlagsanst. 3 8. 


Deutsches Altertum. 


Rietschel, S., Untersuchgn. z. G. 
d. german. Hundertschaft. I: Die 
skandinav. u. angelsächs. Hundert- 
schaft. (Aus: Zt. d. J Une 
XXVII.) Weimar: Böhlau. 96 5. 
2 M. 40. [800 

Hoffmann, H. v., Die Entscheidung üb. 
Krieg u. Frieden nach german. Recht. Tübing.: 
Mohr. 70 S. 3 M. [$01 

Rachfahl, F., Zur ältest. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. d. Germanen. (Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 31, 1739-63.) Vgl. 
Nr. 404. [802 

Caillemer , R., Les travaux récents sur 
l’état social des Germains et sur les sources 
du droit de l’époque franque et la nouv. éd. 
de ia „Deutsche Rechts-G.“ de M. Brunner. 
Paris: Larose & T. 23 S. [808 

Peisker, Die älter. Beziehgn. d. Slawen zu 
Turkotataren u. Germanen u. ihre sozial- 
geschichtl. Bedeutg., s ’06, 935. Rez.: Mitt. 
d. Inst. f. òst. G.forschg. 28, 670-80 Rachfahl; 
Hist. Jahrb. 28, 889-91 Mangold. — H. 
Schreuer, Przemysl = Samo. (Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 5, 197-214), J. 
Peisker, Zur Abwehr (Ebd. 215-38) u. H. 
Schreuer, Zum Abschluß (Ebd. 466f.) [804 


Kanffmann, Fr., Altgerman. Religion. 
(Arch. f. Religionswiss. 11, 105-26.) [805 


Brandstetter, R., Die Wuotansage im alten 
Luzern. (Geschichtsfreund 62, 101-60.) [806 


Pfeilschifter, G., Kein neues Werk d. 
Wulfila. (Veröffentlichgn. a. d. Kirchenhist. 
Seminar Münch. 3. R., 1, Festgabe f. Knöpfler, 
192-224.) Vgl. 03, 2903. — B. Henning, Ein 
Ulfilas-Stempel. (Zt.f. dt Altert. 49, 146-54.) [807 

Per il XV. Centenario della morte 
di S. Vigilio vescovo e martire. 
Scritti di storia e d’arte. Trento 1905: 
Tipogr. d. Comitato Diocesano. 4°. 
396 S. [808 


Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 51, 349-55 
Voitelini. 
Moretus, H., La Légende de S. 


Béat, apôtre de Suisse. (Anal. Bolland. 
26, 423-53.) [809 


Rhyn, C. H. van, Martinus van 
Tours. Utr.: Kemink & Zoon. 10: 
140 S. 2 fl. 60. 


Pfändler, W., Die Vergnügungen d. Angel- 
sachsen, s. ’07, 871. (Zürich. Diss. 1906. 
110 S.) (811 

Budde, E., Die Bodeutg. d. Trinksitten in 
d. Kultur d. Angelsachsen. Jen. Diss. 104S. [312 


Ranke, J., Feuerböcke u. BratspieBe a. 
prähist. Zeit in Bayern. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. 
f. Anthrop. etc. 37, 128-33.) [813 

Bartels, P., Tuberkulose (Wirbelkaries) 
in d. jünger. Steinzeit. (Arch. f. Anthrop. 
N.F. 6, Bd. 34, 243-56.) (814 


[810. 


— Fränkische Zeit. 


»27 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 


Van der Essen, L., Études 
d’hagiogr. médiév. (s. "07, 873). VII. 
VII. (Anal. p. serv. à l’hist. eccl. 


de la Belg. 33, 329-47.) [815 

7) L'hagiogr. des Saints Omer, Winnoc et 
Bertin. 3 S. Silvin. 

Van der Essen, L., Etude crit. et 
litt. sur les Vitae des saints méro- 
ving. de l’anc. Belgique. (Rec. de 
travaux publ. p. les membres des 
conférences d'hist. ete. XVII.) Louvain. 
xx, 447 S.; Taf. 7 fr. 50. [816 

Rez.: Rev. d’hist. eccl. 8, 787-9 Warichez; 
Anal. Bolland. 27, 77-80 Poncelet; N. Arch. 
83, 557-59 Levison. 

Krusch, B., Ein Salzburger Le- 
gendar m. d. ältest. Passio Afrae. 
(N. Arch. 33, 13-52.) [817 

Besson, M., Mémoire p. serv. à 
l'hist. de saint Aimé, moine à St.- 
Maurice et premier abbé de Remire- 
mont. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 
20-51.) [818 

Jordan, L., Stud. z. fränk. Sagen- 


G. Y ’07, 2893). IV, Schluß. (Arch. 
f. d. Stud. d. neuer. Sprach. 118; 
82-106.) [819 


Depoin, J., Essai de fixation d'une 
chronologie des rois méroving. de 
Paris aux 6. et 7. siècles. (Bull. hist. 
et philol. du Comité des travaux 


hist. et phil. 06, 205-14.) [820 
Levillain, Le baptême de Clovis, s. 07, 877. 
Vgl.: B. Krusch (N. Arch. 33, 756f.) [+21 
Nèmetek, 0., Das Reich d. Slawenfürsten 
Samo. Progr. Mähr.-Ostrau. 1906. 13 S. 
VgL Nr. 804. [832 
Görres, Fr., Die byzantin. Besitzgn. an 
d. Küsten d. spanisch-westgot. Beiches. 
(Byzant. Zt. 16, 515-38.) [823 


Kutzbach, F., Oeren, e. fränkische Siedig. 
(Trier. Chronik N.F. 8, 177-79.) [824 

Löscher, K., Eine slavische Begräbnis- 
stätte u. andere vorgeschichtl. Funde. (Jahres- 
ber. d. Vogtländ. Altertumsforsch. Ver. Hohen- 
leuben 76/77, 64-68.) (825 

Amende, E., Die vorgeschichtl. Funde im 
Tagebau Molbits-Fichtenhainichen. (Mitt. d. 
Geschichts- u. Altertumsforsch. Ges. d. Oster- 
landes 11, 4238-32) — Ders., Die Paditzer 
Schanzen. (Ebd. 433-43; Taf.) [826 


b) Karolingische Zeit. 


Haller, J., Die Quellen z. G. d. 
Entstebg. d. Kirchenstaates. (TL v. 
Nr. 145.) Lpz.: Teubner. xvj, 260 S. 
3 M. 60. [827 


"28 


Nithardi historiarum libri IV. Ed. 3. post 
G. H. Pertz recogn. Ernest. Müller, s. 
707, 2899. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 31, 141-46 
Edw. Schröder. [828 

Latouche, R., Essai de critique sur la 
continuation des Actus pontificum Cenoman- 
nis in urbe degentium. (Moyen Age 20, 225- 
75.) Vgl. 07, 890. [829 


Böhmer, J. F., Regesta Imperii I. 
Die Regesten d. Kaiserreichs unter 
d. Karolingern 751-918. Neu bearb. 
v. E. Mühlbacher. 2. Aufl. (s. ’04, 
2589). I, 3; besorgt v. J. Lechner. 
1908. cxxıj, S. 833-952. 13 M. 80. [830 

Rez.: N. Arch. 33, 577-719 Tangl. 

Urkunden d. Karolinger I, s. ’07, 2900. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 407-10 Hahn. 
— W. Erben, Zur Herausgabe d. Karolinger- 
urkk. (Hist. Zt. 99, 531-47.) [831 

Caspar, E., Echte u. gefälschte 
Karolingerurkk. f. Monte Cassino. 
(N. Arch. 33, 53-73.) [832 

Schnürer u. Ulivi, Das Fragmentum Fan- 
tuzzianum, s. 07, 892. Rez.: Riv. stor. it. 
24, 159-61 Cipolla; N. Arch. 32, 786 f. Levison; 
Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 1 Haller u. Erwiderg. 
v. Schn. m. Antw. v. H. ebd. Nr. 4; Dt. Lit.- 
Ztg. ’08, Nr. 7 F. Wilhelm. — Schnürer, 
Zum Streit um d. Fragmentum Fantuzzianum. 


(Hist. Jahrb. 29, 80-49.) [833 
Meyer, W., Smaragd’s Mahnbüch- 
lein für e. Karolinger. (Nachrr. d. 


Gött. Ges. d. Wiss. '07, 39-74 u. 
112.) [834 


Rübel, Die Franken, s. ’07, 2904. Rez.: 
Gött. gel. Anz. ‘08, 1-51 Brandi. [835 


Agahd, R., Die Sieverner Gra. 
bungen u. d. Sachsenforschg. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘07, 117 
-46.) — A. Frhr. v. Schele, Zur 
„Sachsenforschg.* (Ebd. ’08, 96-102.) 
— C. Schuchhardt, Archäologisches 
z. Sachsenfrage. (Ebd. 103-14.) [836 


Lokys, Die Kampfe d. Araber m.d. Karo- 
lingeru bis z. Tode Ludwigs II., s. 07, 904. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 403f. Werming- 
hoff, Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 43 Caspar; Rev. 
hist. 95, 158f. Luchaire. [837 


Vogel, Die Normannen u. d. Fränk. Reich 
799-911, 8. ’07, 905. Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 21; 
Hist. Vierteljschr. 10, 404-6 Werminghoff. [838 


Buchkremer, J., Das Grab Karls 
d. Gr. (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 29, 
68-210.) [839 

Müller, Ernst, Der Schlachtort 
Fontaneum (Fontanetum) v. 841. (N. 
Arch. 33, 201-11.) [840 


Schmidt, Jul., Das Kirchen d. Karolinger. 
(Alemannia N.F. 8, 269-86.) [841 
Uhl, B., Eine alte Siedelg. b. Lehrte; m. 
Anbg. v. C. Schuchhardt. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niel. rsachs. ’07, 365-77.) [842 


Bibliographie Nr. 828—886. 


c) Innere Verhältnisse. 


Lot, F., La question des Fausses Décré- 
tales. (Rev. hist. 94, 290-99.) Rez.: N. Arch. 
33, 2347-49 E. P. — Rez. v. ’07, 2918 (Four- 
nier): Bibl. de l’École des chartes 68, 583- 
85 Poupardin. [843 


Eiten, G., Das Unterkönigtum im 
Reiche d. Merovinger u. Karolinger. 
(Hft. XVIII v. 591.) Heidelb.: Winter. 
215 S. 6 M. 60. (Tl. Iu. II, Abschn. A, 
Kap. 1: Berl. Diss. 84 S.) [844 

Meininghaus, A., Karoling. Kö- 
nigsgut in u. um Soest. (Aus: „Beitrr. 
z. G. Dortmunds u. d. Grafsch. Mark“ 
XVI.) Dortw. : Ruhfus. 82S. 80 Pf. [845 

Reichel, J., Die Hufenverfassung 
z. Zeit d. Karolinger. Lpz. Diss. 
69 S. [846 

His, R., Zum Münzwesen d. fries. 
Rechtsquellen. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, 
Germ. Abt., 439-43.) [847 


Gutmann, F., Die soziale Gliederg. d. 
Bayern zur Zeit d. Volksrechtes, s. ’07, 917. 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 533- 
47 v. Schwerin u. U. Stutz. [848 


Tangl, M., Zum Judenschutzrecht 
unt. d. Karolingern. (N. Arch. 38, 
197-200.) 849 

Gäl, A., Der Zweikampf im frän- 
kisch. Prozeß. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, 
Germ. Abt., 236-89.) [850 


Bigelmair, A., Die Anfänge d. 
Christentums in Bayern. (Veröffent- 
lichgn. a. d. Kirchenhist. Seminar 
Münch. 3 R., 1, Festgabe f. Knöpfler, 
1-24.) [851 

Oppermann, 0., Zur Kirchenverfg. Ripus- 
riens in merov. u. karol. Zeit. (Ann. d. Hist, 
Ver. f. d. Niederrh. 84, 209-14.) — K. Har. 
Schäfer, Zur Kirchenverfg. d. Diözese Kölns 
in merov. u. karol. Zeit. Eine Klarstellg. 
(Ebd. 215-20.) — K. Füssenich, Erwiderg. 
(Ebd. 221f.) (852 


Grasshoff, H., Langobard.-fränk. 
Klosterwesen in Italien. Gött. Diss. 
xvj, 77 5. [853 

Albers, B., Die Reformsynode v. 
817 u. d. von ihr erlassene Kapitular. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 28, 528-40. [854 

Jud, R., Agobards v. Lyon theolog. 
Stellg. nach sein. Schrr. (Veröffent- 
lichgn. a. d. Kirchenhist. Seminar 
Münch. 3.R.,1, Festgabe f. Knöpfler, 
126-44.) en 

Falk, F., DieMainzer Weihbischöfe 
(Chorbischöfe) d. 9. Jh. (Hist. Jahrb. 
28, 570-77.) [856 


Fränkische Zeit. — Zeit der sächsischen u. fränkischen Kaiser. 


Ehwald, R., Aldhelm v. Malmes- 
bury. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu Erfurt 
N.F. 33, 91-116.) 857 


Jostes, F., Winileodes. (Zt. f. dt. Altert. 
49, 306-14.) [358 


Sommerfeld, E. v., Der Westbau d. Palast- 
kapelle Karls d. Gr. zu Aachen, s. 07, 930. 
Rez.: Westdt. Zt. 26, 51-62 Rahtgens. [859 

Saalwächter, A., Die Wasserleitg. d. ka- 
roling. Kaiserpalastes zu Nieder-Ingelbeim. 
(Arch. f. hess. G. N.F. 4, 355-63.) [860 

GrôBler, H., Die Ausgrabg. d. Kloster- 
kirche Holzzelle, früher Hornburg (877). (Aus: 
Monatsbl. Wiss. Wochenbeil. d. Magdeb. Ztg.) 
Dessau: Größler. 16 S. 60 Pf. [861 


Eichholz, P., Das älteste dt. Wohn- 
haus, e. Steinbau d. 9. Jh. Mit 46 
Abbildgn. im Text. (Hft. 84 v. 625.) 
StraBb.: Heitz. 50 S. 4 M. [862 


Kentenich, G., Fränkische Weihegaben 
d. 9. Jh. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks- 
kde. 4, 206-8.) [863 


3. Zeit der sächsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 


Bernheim, E., Quellen z. G. d. 
Investiturstreites. Í: Zur G. Gregors VII. 
u. HeinrichsIV. II: Zur G. d. Wormser 
Konkordates. (Teil v. Nr. 145.) Lpz. 
u. Berl.: Teubner. 104; 88 S. 
2 M. 60. [864 


Bédier, J., La légende de Raoul 
de Cambrai. (Rev. hist. 95, 225-62. 
97, 1-26.) [865 

Pekar, Die Wenzels- u. Ludmilla-Legenden 
u. d. Echtheit Christians, s. 07, 937. Rez.: 
Hist. Zt. 99, 622-24 L.; Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 46, Lit. Beil., 17-20 Pick; Lit. 
Zbl. 07, Nr. 43 Pick. — H. G. Voigt, Der 
Sermon v. d. Übertragung d. H. Wenzel. 
(Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss. ’06, VI.) 
7 S. — Bretholz, Lösg. d. Christiansfrage, 
s. ’06, 2765. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 
269-71 Ilwof. [866 


Poncelet, A., La vie et les oeuvres 
de Thierry de Fleury. (Analecta 
Bolland. 27, 5-27.) [867 

Koehler, Frz., Beitrr. z. Text- 
kritik Wipos. (N. Arch. 33, 212-19.)[868 

Guibert de Nogent, Hist. de sa 
vie 1053-1124; publ. p. G. Bourgin. 
(Coll. de textes p. s. à l'étude etc. 
de l'hist.) Paris: Picard. LXII), 249 S. 
5 fr. [869 

Rez.: N. Arch. 33, 236-38 Holder-Egger. 

Tangl, M., Die Vita Bennonis u. 
d. Regalien- u. Spolienrecht. (N. Arch. 
83, 75-94.) [870 


*29 


Schürr, A., Un moine franç. en 
Pologne au 12. siècle; le chroniqueur 
Gallus Anonymus. (Rev. hist. 95, 
80-90.) [871 


Poupardin, R., Diplôme d'Otton I. 
pour Gilbert, comte de Bergame. (Bibl. 
de l'École des chartes 68, 315-19.) [872 

Giglio-Tos, E., Di un diploma 
apocrifo di re Ardoino e della sua 
incoronazione. Torino: Tip. Subalpina. 
65 S. [873 

Bernheim, Wormser Konkordat, 8. ‘07, 942 
u. 2943. Rez. (auch d. Arbeit Rudorffs): 


Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 604-8. 
v. Wretschko. [874 


Brunner, K., Das dt. Herrscherbildnis v. 
Konrad IL bis Lothar v. Sachs., s. ’06, 1005. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 13 Leitschuh; Zt. 
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07, 386-88 
Ernst Müller. (875 

Kemmerich, M., Die bildl. Darstellgn. 
Ottos III. (Die christl. Kunst 3, 200-213.) [576 


Wallmenich, K. v., Die Ungarnschlacht 
auf d. Lechfelde. (Aus: Beil. z. Allg. Ztg. 
*07, 179-81.) Münch.: Lüneburg. 27 8. 60 Pf. 
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’08, Nr. 1 Roeßel. [877 


Lohmeyer, K., St. Adalbert, Bisch. 
v. Prag, d. erste christl. Apostel u. 
Märtyrer bei d. Preußen. (Lohm., Zur 
altpr. G. 134-79.) PE 

Voigt, H. G., Brun v. Querfurt. 
Mit 10 Taf. Stuttg.: Steinkopf. xıj, 
525 S. 16 M. [879 


Rez.: Anal. Bolland. 27, 113-15 Poncelet; 
Lit. Zbl. ’08, Nr. 6 H. v. Schubert. 


Giglio-Tos, E., La morte di Ot- 
tone III. Dissert. con append. bibliogr. 
Torino: Tip. Subalpina. 67 S. [880 

Sägmüller, J. B., Die Ehe Heinrichs II., 
d. Heil., mit Kunigunde. (Theol. Quartalschr. 
89, 563-77.) [881 

Bresslau, H., Üb. d. Zusammen- 
kunft zu Deville zw. Konrad II. u. 
Heinr. I. v. Frankr. u. üb. d. Todes- 
datum Hrzg. Friedrichs II. v. Ober- 
lothringen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 18, 456-62.) [882 

Hugelmann, Einfluß Papst Viktors II. auf 


d. Wahl Heinrichs IV., s. '07, 951. Vgl: 
M. Krammer (N. Arch. 32, 763.) [883 


Predeck, A., Papst Gregor VII, 
König Heinr. IV. u. d. dt. Fürsten 
im Investiturstreite. Münst. Diss. 
104 S. [884 
Rez.: N. Arch. 33, 235f. Holder-Egger. 
Massino, J., Gregor VII. im Ver- 
hältn. zu sein. Legaten. Diss. Greifs- 
wald. 95 S. [885 
Messing, Gregors VII. Verhältnis zu d. 


Klöstern, s. ’07, 2955. Rez.: Hist. Jahrb. 28, 
927f. Barth. (856 


*30 


Jaksch, À. v., Die Entstehg. d. bamberg. 
Besitzes in Kärnten. (Carinthia I. J. ’37, 
109-31.) [887 

Giese, R., Wo lag d. Gau Hemmerfelden? 
Mit e. Kte. (Zt. d. Hist. Ver. Niedersachs. 
’07, 203-39.) [888 


b) Staufische Zeit, 1125-1251. 


Schmidlin, Geschichtsphilos. u. kirchen- 
polit. Weltanschauung Ottos v. Freising, 8. 
107, 959. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 110 f. Kro- 
patscheck; Röm. Quartalschr. 20, II, 216-18 
Ebses; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18 S. Keller; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 383-85 Sester ; 
Mitt.d. Inst. f. öst. G. 29, 176-81 Hofmeister. [889 


Annales Marbacenses qui dicuntur 
(Cronica Hohenburgensis cum con- 
tinuatione et additamentis Neo- 
burgensibus); rec. H.Bloch. Accedunt 
annales Alsatici breviores. (Scriptores 
rer. Germ. in us. schol.) Hann.: Hahn. 
xxjv, 167 S.; Taf. 2 M. 50. [890 

Siragusa, G. B., Le annotazioni 
di Werner Huber al Liber ad ho- 
norem Augusti di Pietro da Eboli. 
(Bull. d. Ist. stor. ital. 28, 99-110.) [891 

Huyskens, A., Quellenstudien z. 
G. d. hl. Élisa eth Landgräfin v. 
Thüring. Marb.: Elwert. 2688. 5M. 
— Ders., Stud. üb. d. Quellen ihrer 
G. (Hist.Jahrb. 28, 499-528; 729-848.) 
Abgedr. in d. Quellenstud. [892 

Bihl, M., Ein Minorit Verfasser d. Ge- 


dichtes „de laude civitatis Laudae“. (N. Arch. 
89, 7:0f.) [893 


Krabbo, Der Reinhardsbrunner Briefsteller 
d. 12. Jh., s. ’07, 968. Vgl: Krabbo, Zur 
Abhdig. d. Albert v. Samaria. (N. Arch. 32, 
717-19. [894 

Gerlich, F., Das Testament Hein- 
richs VI. Versuch e. Widerlegung. 
(Hft. LIX v. Nr. 585.) Berl.: Ebering. 
114 S. 3 M. 20. [895 

Lohmeyer, K., Kaiser Friedrichs II. 
goldene Bulle über Preußen u. Kulmer- 
land v. März 1226. (Lohm., Zur altpr. 
G. 212-55.) Vgl. Nr. 911. [896 

Thiel, F., Krit. Untersuchgn. üb. d. im 
Manifest Kais. Friedrichs II. v. J. 1236 geg. 
Friedr. II. v. Österr. vorgebracht. Anklagen, 
s. ’05, 2878. Rez.: Hist. Zt. 100, 363f. 
Hampe. [897 


Bach, M., Ein Bild Kaiser Friedrich Rot- 
barts a. d. 12. Jb. zu Hagenau. (Jahrb. f. G. 
etc. Els.-Lothr. 23, 241-45.) Vgl. ’07, 977. — 
Entgegng. v. Lempfrid. (Ebd. 246-54.) [898 


Werner, Jak., Verse auf Papst 
Innocenz IV. u. Kaiser Friedrich II. 
(N. Arch. 32, 589-604.) [899 

Holder-Egger, 0., Italien. Prophe- 
tieen d. 13. Jh. (s. ‘05, 2868). III. 
(N. Arch. 33, 95-187.) [900 


Bibliographie Nr. 887—946. 


Krabbo, H., Albrecht d. Bär (s. 07, 979). 
Bericht. (Porschgn. g. br. u. pr. G.20, 318.) [901 
Baltzer, M., Beitrr. z. Kriegs-G. d. stauf. 
Zeit. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 28, 694 
-97.) Lit.bericht. [902 


Davidsohn. R., G. v. Florenz. Il: 
hibell 


Guelfen u. G inen. Tl. 1: Stau- 
fische Kämpfe. Berl.: Mittler. x1], 
621 S. 13 M. [903 


Simonsfeld, H., Jahrbücher d. Dt. 
Reiches unt. Friedrich I. Bd. 1: 


1152 bis 1158. (= Nr. 230.) Lpz.: 
Duncker & H. 1908. xxjv, 784 S. 
24 M. [904 


Rez.: N. Arch. 33, 552f. Güterbock. | 

Fedele, P., Un diplomatico dei 
tempi di Federico II.: Tommaso da 
Gaeta. (Arch. stor. napol. 81, 345 
-59.) [905 

Vervaeck, L., Les reliques de S. Albert 
de Louvain, évêque de Liege. (Anal. Boll 
36, 393-422.) [906 

Hampe, Zum Erbkaiserplan Heinrichs VI, 
s. ’06, 2802. Vgl: M. Krammer (N. Arch. 
32, 765). [907 

Davidsohn, R., Toskana zur Zeit Kaiser 
Otto d. IV. (Davidsohn, Forschgn. z. G. v. 
Florenz 4, 1-8.) — Ders. Entstehg. d. Guelfen- 
u.d.Ghibellinen-Partei. (Ebd. 29-67.) — Ders, 
Die Einigung d. Reichslegaten Gebhard v. 
Arnstein m. Florenz im Juni 1238. (Ebd. 91 
-98.) — Ders., Die angebl. Verheimlichung 
d. Todes Kaiser Friedrichs d. II. (Ebd. 
98-100.) [908 

Luchaire, Innocent III., la papauté et 
l'empire, s. ’07, 2977. Rez.: Journ. des savants 
07, 611-20 Berger; Hist. Zt. 100, 359-62 
Hampe; Engl. hist. rev. 33, 126-29 Barker. [909 

Huyskens, A., Elisabeth, d. heilige Land- 
gräfin v. Thüring. (Hist.-polit. Bll. 140, 725- 
45 ; 808-21.) Vgl. Nr. 892. — 6. Kühn, Desgl. 
(XVIv.287.) Eisenach: Kahle. 265. 50 Pf. [910 

Lohmeyer, K., Die Berufg. d. Dt. 
Ordens nach Preußen. (Lohm., Zur 
altpr. G. 98-117.) Vgl. Nr. 896. [911 

Zorn, J., Umfang u. Organisation 
d. päpstl. Eingreifens in Dtld. v. 
1238 bis z. Tode Friedrichs II. 


Progr. Baden b. Wien. 16 S. [912 

Salzer, E., War die i. J. 1344 verstoßene 
Gemahlin Ezzelins v. Romano e. Tochter 
Kaiser Friedrichs II.? (N. Arch. 33, 2320-24.) [913 


Zeller, G., König Konrad IV. in 
Italien 1252-1254. Straßb. Diss. 
109 S. [914 


Eisler, M., G. Brunos v. Schauen- 
burg (s. 07, 985). Schluß. (Zt. d. 
Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 
11, 344-80.) 915 

Heigel, K. Th. v., Die Gründung 
d. Stadt München. (Heigel, Biogr. u. 
kulturgeschichtl. Essays S.. 85-105.) 
— F. L. Baumann, Zur G. Münchens. 
(Archival. Zt. 14, 189-280; 318.) Vgl. 
Nr. 939. [916 


Staufische Zeit. 


Kempfler, A., Bertold II. v. 
Andechs. (Veröffentlichgn. a. d. Kir- 
chenhist. Seminar Münch. 3. R., 1, 
Festgabe f. Knöpfler, 145-66.) [917 

Krenzer, 0., Heinrich I. v. Bilvers- 
heim, Bisch. v. Bamberg 1242-1257. 
T1 I. Bamberg. Progr. 53 S. [918 


Zimmer, N., Albero v. Montreuil, Erzbisch. 
v. Trier 1132-1152. (Trier. Chron. N.F. 3,113 
-23 ; 145-54.) (919 
Kurth, 6., Recherches sur Henri de Dinant. 
(Bull. de l’Acad. Roy.de Belg. ’07, 465-513.) [920 
Schulte, Wilh., Die Schrodka. Beitr. z. 
ältest. G. d. Stadt Posen. (Zt. d. Hist. Ges. 
Pos. 22, 237-76.) [921 


Zurkalowski, E., In welches Jahr fallt d. 


Belagerung Memels durch d. Samländer? 


(Altpr. Monatsschr. 44, 419-36.) [932 | 


c) Innere Verhältnisse. 


Heck, Ph., K. v. Amira u. mein 
Buch üb. d. Sachsenspiegel. Mit e. 
Beil.: Sprachgefühl u. Vorstellungs- 
analyse in Anwendg. auf d. Leihe- 
stelle Landrechts. (Ssp. UI 52 § 2, 3). 
Halle: Niemeyer. 112 S. 2 M. [928 

v. Amira, Pfiegbafte. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 


28, Germ. Abt. 435-37.) — Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. ebd. 547-53 v. Schwerin. , 

Lehmann, K., Sachsenspiegel I, 35 
u. d. altnord. Schatzregal. (Zt. f. dt. 
Philol. 39, 274-81.) [924 

Ilgen, Th., Zum Hantgemal. Mit 
Taf. u. Textbild. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 28, 561-76.) Vgl. ‘07, 
991: Heck. — H. Schönhoff, Hand- 
gemal u. Schwurbruderschaft. (Zt. f. 
dt. Altert. 49, 321-62.) [925 

Rez.v.’07,991 (Heck, Der Sachsenspiegel 
u. d. Stände d. Freien): Hist. Vierteljschr. 
10, 418-23 Spangenberg. — Zu ’07, 991 (Heck, 
Hantgemal d. Cod. Falkenst. etc.) vgl.: Zeu- 
mer (N. Arch. 32, 776f.) 

Meinardus, Neumarkter Rechtsbuch, s. ’07, 
2984. Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 977-1001 
Frensdorff; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr.3 Beyerle. [926 

Stieber, Das öst. Landrecht u. d. böhm. 
Einwirkgn. auf d. Reformen König Ottokars 
in Österr.,=.’06, 1051. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
10, 537-39 Spangenberg; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, 
Germ. Abt. 608-12 Schreuer; Hist. Zt. 100, 
355-88 Luschin v. Ebengreuth. [927 


Flamm, Herm., Die älter. Stadt- 
rechte v. Freiburg i. B. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 28, 401-47.) [928 

Rietschel, S., Neue Stud. üb. d. 
älter. Stadtrechte v. Freiburg i. B. 
m. e. vergl. Ausg. d. lat. Stadtrechts- 
texte d. 13. Jb. (Aus: Festgabe d. 
Tüb. Jur.-Fak. f. F. v. Thudichum.) 
Tübing.: Laupp. 45 S. 1 M. 50. 
Vgl. ‘06, 1052. [929 

Frensdorff, F., Beitrag z. Lübisch. 
Recht a. d. Korrespondenz G. A. v. 


‚31 
Münchhausens. (Nachrr. d. Götting. 
Ges. d. Wiss. ’07, 223-40.) [930 

Lampel, J., Die österr. Freiheits- 
briefe v. 1156 u. d. „drei Grafschaf- 
ten“. (Forschgn. z. G. Bayerns 15, 
184-201; 213-43.) [931 

Ganzenmüller, W., Die flandrische 
Ministerialität bis z. 1. Drittel d. 
12. Jh. Tübing. Diss. 40 S. (= '07, 
2420.) [932 


Marre, Entwicklg. d. Landeshoheit in d. 
Grafsch. Mark s. Nr. 316. [933 
Kentenich, Entstehg. d. bürgerl. 
Selbstverwaltg. in Trier im Mittel- 
alter. (Trier. Arch. 11, 56-70.) [934 
Riedner, 0., Das Speierer Offi- 
zialatsgericht im 13. Jh. (Mitt. d. 
Hist. Ver. d. Pfalz 29/30, 1-107.) [935 
Amira, v., Die Dingzeiten d. Schultheißen 
zu Magdeb. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, 437-39.) [936 
Fabricias, W., Grundherrl. Rechte im 
Fronhof d. Klosters Wörschweiler zu Uden- 
heim in Rheinbessen u. deren Ablösung durch 
e. Geldabgabe i. J. 1266. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch -G. 5, 553-58.) (937 


Dopsch, A., Die älteste Akzise in 
Österreich. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 28, 651-59.) [938 

Riezler, S., Studien z. ältest. G. 
Münchens. Zugleich e. Beitr. z. G. d. 
dt. Zollrechts. (Abhdign. d. Münch. 
Akad. Hist. Kl. 24, 281-343.) Sep. 
Münch.: Franz 1906. 1 M. 60. [939 

Rez.: Lit. Zbl. 07, Nr. 51/52. 


Ilgen, Th., Die Kanonisationsbulle 
f. Erzbisch. Heribert v. Köln. (Westdt. 
Zt. 26, 1-25.) [940 
Rez.: N. Arch. 33, 253 M.T. 
Koeniger, A. M., Beitrr. zu d. 
fränk. Kapitularien u. Synoden. (Arch. 
f. kath. Kirchenrecht 87, 393-406.) [941 
Hirsch, H., Studien üb. d. Privi- 
legien süddt. Klöster d. 11. u. 12. Jh. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. Erg.- 
Bd. 7, 471-611.) [942 
Monseur, E., Les moines et les 
saints de Gand. Croquis d’hist. rel. 
dessines pour la plupart d’apr. une 
étude de O. Holder-Egger. Brux. 


181 S. [943 

Pfaff, F., Die Kirche St. Johannes d. 
Täufers in d. Burg Krukenberg b. Helmars- 
hausen. (Hessenland 21, 74-77.) (914 


Weiß, M., Albert d. Gr. als Bischof 
v. Regensb. (Veröffentlichgn. a. d. 
Kirchenhist. Seminar Münch. 3. R., 1, 
Festgabe f. Knöpfler, 317-28.) [945 

Schmeck, H., Die Bibelcitate in 
d. altdt. Predigten. Greifswald. Diss. 
94 S. [946 


32 Bibliographie Nr. 947—1004. 


Michael. G. d. dt. Volkes IV, s. ’07, 1035. 
Erwiderg. Ms auf d. Rez. Schönbachs: Zt. f. 
kath. Theol. ’07, 77-85. — Rez.: Hist. Jahrb. 
98, 700f. K. Br.; Rev. des questions hist. 82, 
686-42 de Bernon. (947 


Lundius, B., Dt. Vagantenlieder 


in d. Carmina Burana. (Zt. f. dt. 
Philol. 39, 330-493.) 96 S.; Kieler 
Diss. [948 


Schiller, A., Der Minnesang als Ge- 
sellschaftspoesie. Bonn.Diss. 598.[949 
Walther v.d. Vogelweide, Gedichte. 
7. Ausg. v. K. Lachmann. Besorgt 
v. C. v. Kraus. Berl.: Reimer. xxjv, 
230 S. 4 M. [950 
Wallner, A., Zu Walther v. d. Vogelweide. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 33, 1-58.) 
— Herm. Fischer, Waltheriana. (Zt. f. dt. 
Altert. 49, 154-59.) — R. M. Meyer, Walthers 
2. Tagelied. (Ebd. 385-94.) (951 
Stahl, W., Ulrich v. Singenberg 
d. Truchseß v. St. Gallen. Rost. Diss. 
127 5. 952 
Priest, G. M., Ebernand v. Erfurt. 
Zu sein. Leben u. Wirken. Jen. Diss. 
104 S. [953 
Brecht, W., Ulrich v. Lichtenstein 
als Lyriker. (Zt. f. dt. Altert. 49, 
1-122.) [954 
Schultz, P., Die erotisch. Motive 
in d. dt. Dichtgn. d. 12. u. 18. Jh. 
Greifsw. Diss. 99 S. [955 


Humann, G., Die Beziehgn. d. 
Handschriftornamentik zur roman. 
Baukunst. Mit 96 Abbildgn. (Hft. 86 
v.625.) Straßb.: Heitz. 998. 6M. [956 

Rez.: Korr-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 148-46 
P. Richter. 


Riehl, B., Zur G. d. Regensburg. 
Baukunst d. 1. Hälfte u. Mitted.13.Jh. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 15, 146 
-59.) [957 

Neubauer, J., Zur Bau-G. d. Bam- 
berger Doms. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
Bamberg '07, 99-123 [958 

Kemmerich, M., Unbekannt. Codex 
d. Vögeschen Malschule in Augsburg. 
Beitr. z. Kunst-G. d. 10. u. 11. Jh. 
(Sep. a.: Altbayr. Monatsschr. '07, 
Münch.: Callwey. S. 57-96. 
2 M. f [959 

Buberl, P., Üb. einige Werke d. 
Salzburger Buchmalerei d. 11. Jahrh. 
(Kunstgeschichtl. Jahrb. 1, 29-60; 
2 Taf > [960 

Cohn, Ernst, Üb. d. Codex Bruch- 
sal I d. Karlsruher Hof- u. Landes- 
biblioth.u.e. ihm verwandte Handschr. 
Heidelb. Diss. 36 S. [961 


| 
| 


Haseloff, A., Die Glasgemälde d. 
Elisabethkirche in Marburg. Berl.: 


Spielmeyer. Fol. 21 8.; 22 Taf. [962 
Rez.: Dt. Lit. -Ztg.’07, Nr.51/52 Strzygowski. 


Dieffenbacher, Dt. Leben im 12. u. 13. Jh., 
s. ’07, 3019. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 48 
Lauffer. [963 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 
Dex, Jaique, Metzer Chronik üb. d. Kaiser 
u. Könige a. d. Luxemb. Hause, s. ’06, 2877. 
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, Nr. 3/4 
Kisky; Lit. Zbl. 07, Nr. 35; Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. ’07, Nr. 9 P. Richter ; Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 20, 540-42 Sternfeld. [964 
Ziesemer, W., Nicol. v. Jeroschin 
u. seine Quelle. (Berl. Beitrr. z. germ. 
u. rom. Philol. XXXI, Germ. Abt. 18.) 
Berl.: Ebering. 158 S. 4 M. 60. [965 
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver.6, 77 f. Simson; 


N. Arch. 33, 240 f. Holder-Egger; Altpr. Monats- 
schr. 45, 168f. Perlbach. 


Fluri, A., Die älteste Kopie Justingers. 
(Ans. f. schweiz. G. ’07, 197-203.) Vgl. ’07, 
1040. [966 


Krudewig, J., Einige mittelalterl., bisher 
nicht veröff. Urkk. (1248-1311) a. d. Gebieten 
d. Mittelrheins, d. Mosel u. d. Eifel. (Trier. 
Arch. 11, 79-83.) (967 


Noväk, J. F., Üb. d. Formelbuch 
d. Königin Kunigunde, d. 2. Gemahlin 
Premysl Ottokars II. im Cod. 526 d. 
Hofbiblioth. (In: Sbornik praci hist. 
Festschr. f. Goll.) [968 


Vogt, Ernst, Bemerkgn. zu d. Regesten 
König Rudolfs. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
28, 659-64.) [969 
Schônaich, L., 3 böhm. Urkk. a. d. J. 1274, 
1370 u. 1410. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 


Böhm. 45, 424-26.) [970 
Regesten d. Erzbischüfe v. Mainz 1289-1396 
s. Nr. 176. (971 


Acta Aragonensia. Quellen z. dt., 
ital., franz., spanisch., zur Kirchen- 
u. Kultur-G. a. d. diplomat. Kor- 
respondenz Jaymes II., 1291-1827; 
hrsg. v. H. Finke. I u. II. Berl. u. 
Lpz.: Rothschild 1908. xxj, 975 S. 
45 M. [972 
Rez.: N. Arch. 83, 581f. Tangl. 
Grotefend, 0., Zu d. Urkk. üb. d. Erhebg. 
Landgraf Heinrichs I. v. Hessen in d. Reichs- 
fürstenstand. (N. Arch. 38, 225-27.) (973 
Füsslein, W., Das älteste Kopial- 
buch d. Eichstätter Hochstiftes nebst 
e. Anhang ungedr. Königsurkk. (Ebd. 
32, 605-46.) (974 
Otto. Eide u. Privilegien Heinrichs VII. 


u. Karls IV., s. ‘07, 1045. (Sep. Rom 
Loescher. 1 M. 60.) (975 


a motif 
ue Bam 


nn 


Vom Interregnum ! 


Samanek, Zu d. genues. Aktenstücken d. 
Nachlasses Bernards v. Mercato, s. ’0i, 5026. 
Vgl. Schwalm (N. Arch. 33, 244f.) u. Sa- 
manek (Ebd. 5611). (976 

Acta Innocentii VI., Pontif. rom., 
1352-1362; opera J. F. Novák 
= Nr. 168.) Prag. 1), 655S. 12 M. [977 

Rez.: N. Arch. 33, 355f. M. T. 

Urkunden u. Regesten z. G. d. 
Rheinlande a. d. Vatik. Archive, ge- 
samm. u. bearb. v. H. V. Sauerland 
(8. 07, 3027). I: 1353-1362. (= Nr. 
150.) x), zcjx, 377 S. 13 M. [978 
a. DA (Sauerland, Vatik. Urkk. 


. ens): Korr.-Bl. d. 


Sanerland, H. V., V 


z. G. d 14 u. 15. Jh. N. F 
Ge. £ lotbr. G. 18, 72) SO (Jahrb d. 


Scholz, Publizistik it Phi 
un u. Bonifaz’ VIL, < 07 ee 3 
at Zt 99, 366-80 Haller,  ' 7 Toz: 


[980 


hn, Die Kämpf 
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Kaiser; Röm. Quartalschr. 19, 201 f. Kentenich. 


atikan. biogr. Notizen | 


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Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Samanek, Zu d. wenues. Akteustücken d. 
Nachlasses Bernards v. Mercato, s. ’0i, 3026. 
Vgl. Schwalm (N. Arch. 33, 244f.) u. Sa- 
manek (Ebd. 5n3f.) [976 

Acta Innocentii VI., Pontif. rom., 
1352-1362; opera J. F. Novak 
= Nr. 168.) Prag. L), 6558. 12M. [977 

Rez.: N. Arch. 33, 255f. M. T. 

Urkunden u. Regesten z. G. d. 
Rheinlande a. d. Vatik. Archive, ge- 
samm. u. bearb. v. H. V. Sauerland 
(8. "07, 3027). IV : 1353-1362. (= Nr. 
150.) xxj, xcjx, 377 S. 13 M. [978 

Rez. v. '06,251 (Sauerland, Vatik. Urkk. 
etc. z. G. Lothringens): Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 24, Nr. 910 Hashagen; Hist. Zt. 99, 409f. 
Kaiser; Röm. Quartalschr. 19, 201 f. Kentenich. 

Sauerland, H. V., Vatikan. biogr. Notizen 
z. G. d. 14. u. 15. Jh. N. Folge. (Jahrb. d. 
Ges. f. lothr. G. 18, 517-24.) [979 

Scholz, Publizistik z. Zeit Philipps d. 
Schönen u. Bonifaz’ VIIL, 8. ’07, 1050. Rez.: 
Hist. Zt. 99, on Haller. [280 


Davidsohn, R. Die Kämpfe d. 
Jahres 1260 u. d. Schlacht v. Monta- 
perti. (Davidsohn, Forschgn. z. G. v. 


Florenz 4, 143f) [981 

Cartellieri, Peter v. Aragon u. d. sizilian. 
Vesper, s. ’06, 1090. Rez.: Riv. stor. ital. 
22, 441-43 Capasso; Hist. Zt. 98, 571-74 
Sternfeld. (982 

Wenck, Philipp d. Schöne v. Frkr., seine 
Persönlichkeit u. d. Urteil d. Zeitgenossen, 
s. '07, 1057. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 423 
-27 R. Scholz; Rev. hist. 94, 358f. Funck- 
Brentano. [983 

Klein, Wilh., Schicksale d. Überreste d. 
Königs Johann v. Bohm., Grafen v. Luxemb. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 
363-91.) [: 4 
Dormann, H., Stellg. d. Bistums 
Freising im Kampfe zw. Ludw. d. 
Bayern u. d. röm. Curie. Heidelb. 


Diss. 54; xxxvi] S. [985 

Steinherz, Margareta v. Tirol u. Rudolf IV. 
s. ’06, 1099. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 50, 
543-48 O. Stolz. (986 


P168, A., Über d. Anmarsch d. Gugler, 1375. 
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 175 f.) [987 
Schrod, F., Zur G. d. Deutschordens- 
Komturei Sachsenhausen bis z: Mitte d. 14. Jh. 
(Arch. f. Frankf. G. 3.F., 9, 93-155.) 1988 
Sellmann, K., Die Zerstörg. d. Mühlhäus. 
Kaiserl. Burg (d. Hainerburg d. Chrouisten) 
i. J. 1256. (Mühlh. G.bll. 8, 59-69.) [959 


Reuter, Chr., Die Askanier und d. 
Ostsee. (Hans. G.b1l.’07,291-318.) [990 

Lohmeyer, K., Polen-Littauen u. 
d. Ordensstaat in Preußen. (Lohm., 
Zur altpr. G. 93, 180-211.) — Ders., 
Die Littauerschlacht im Samland 1370, 
ihre gleichzeitige u. spätere Dar- 
stellg. (Ebd. 77-92.) 991 

Rediger, P., Der Zwist d. Bischots 
Johannes f. Clare v. Samland m. d. 


*33 
Deutschorden, 1321-1322. Greifsw. 
Diss. 76 S.; kte. [992 


b) Von W a bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Schaus, E., Üb. d. Todesjahr d. 
Limburger Chronisten Tilemann. (N. 


Arch. 32, 722-27.) [993 
Luginbühl, R., Die Schweizerchronik d. 
Johs. Jud 1436- 1509. (Anz. f. schweiz G. 
07, 165 f.) [994 
Bacha, E., Deux écrits de Mathieu 
Herbenus sur la destruction de Liege 


par Charles le Téméraire. (Bull. de 


| la Comm. Roy. d’hist. de l'Acad. Roy. 


de Belg. 76, 385-90.) [995 

Brandis, C. @., Zur Überlieferungs-ti. 
d. Erphurdianus Antiquitatum Variloquus. 
(Jahrbb. d. Akad. zu Eriurt 53, 874-355.) Vgl. 
"05, 1078. (996 


Mitis, Gust. Frhr. v., Eine Quelle z. G. 
Friauls. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 28, 
518-21.) [997 

Wäschke, Regesten d. Urkk. d. 
Hrzgl. Haus- u. Staatsarchivs zu Zerbst 
1401-1500 (8. "07, 1677). Hft. 10 u. 11. 
S. 433-528. 2 M. [998 

Schmidt, Geo., 2 Urkk. z. G. Westböhmens 
im 15. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 45, 522-34.) (999 


Cartellieri, 0., Üb. e. burgund. 
Gesandtschaft an d. kaiserl. u. päpstl. 
Hof i. J. 1460. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 28, 448-64.) [1000 

Gomez de Fuensalida, G., Cor- 
respondencia. (Embajador en Ale- 
mania, Flandes é Inglaterra, 1496- 
1509; publ. p.el.Duque de Berwick 
y de Alba, Conde de Siruela. 
Madrid. Fol. 620 S. 22 M. [1001 

Pélissier, L. G., Una ambasciata 
francese a Firenze. Tre lettere ined. 
dell” „avvocato di Napoli“. (Arch. 
stor. it. Ser. 5, T. 39, 435-51.) [1002 

Kreiten, H., Der Briefwechsel 
Kaiser Maximilians I. mit sein. Toch- 
ter Margareta. Untersuchgn. üb. d 
Zeitfolge d. durch neue Briefe ergänzt. 
Briefwechsels. (Arch. f. öst. E 96, 
191-318.) Sep. Wien: Hölder. 3 M. 


(50 S.: Bonner Diss.) [1003 
Rez.: Hist. Zt. 100, 458f. R. H. 


Stouff, L., Comptes du lomaine 
de Catherine de Bourgogne, duchesse 
d'Autriche, dans la Haute- Alsace. 
Extraits du Trésor de la Chambre 
des Comptes de Dijon (1424; 1426). 


Paris: Larose 86 S. [1004 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrb. N.F. 22, 7331. 
H. Kaiser. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 3 


‚34 Bibliographie Nr. 1005—1064. 


Fabricius, W., Ein Mannbuch d. 
Wild- u. Rheingrafschaft a. d. 15. Jh. 
(Arch. f. hess. G. N. F.4,443-510.) [1005 

Sthamer, E., Erzbisch. Johann II. 
v. Mainz u. d. Absetzg. König Wenzels. 
Kap. 1. Jen. Diss. 30 S. [1006 

Heveker, Schlacht b. Tannenberg, s. ‘06, 
2889. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 1 Perlbach; 


Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 6, 14f. Ziesemer; 
Altpr. Monatsschr. 44, 607-9 Seraphim, [1007 


Mandrot, R. de, Jean de Bour- 
gogne, duc de Brabant, comte de 
Nevers, et le procès de la succession 
1415-1525. (Rev. hist. 93, 1-45.) [1008 

Hinze, E., Der Übergang d. sächs. 
Kur auf d. Wettiner. Ball. Diss. 
1906. 71 8. [1009 

Koch, M., Die Kirchenpolitik 
König Sigmunds währ. sein. Rom- 
zuges, 1431-1433. Leipz. Diss. 1906. 
73 S. [1010 

Lang, K. v., Die Schlacht b. 
Lipan 30. Mai 1484. (Streffleurs 
milit. Zt. '07, II, 1659-70.) [1011 

Wostry, W., König Albrecht II. 
1437-1439 (s. '07, 8068). Tl. IL 


(= Nr. 590.) 198 S. aM. [1012 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 28, 338 f. Ermisch. 
Darst, R., Königin Elisabeth v. Ungarn 

u. ihre Beriehgn. zu Österr. 1439 - 1442. 

Progr. Böbm.-Leipa. 26 8. [1018 


Hollweg, W., Dr. Georg Heßler. 
Kaiserl. Diplomat u. röm. Kardinal 
d. 15. Jh. Lpz.: Hinrichs. 130 S. 
2 M. 40. Vgl. '07, 3072. 1014 

Siedersleben, E., Die Schlacht b. 
Ravenna 11. IV. 1512. (Diss.) Berl.: 
Nauck. 82 S. 2 M. 1016 

Gagliardi, E., Novara u. Dijon. 
Höhepunkt u. Verfall d. schweiz. 
Großmacht im 16. Jh. Zürich: Lee- 
mann. v, 346, xjv S. 8 M. [1016 

Gagliardi, E., Der Feldzug v. 
Novara 1518. Zürich. Diss. 126$. [1017 

Luzio, A., Isabella d'Este e Leone X 
dal Congresso di Bologna alla presa 
di Milano 1515-1521. (Arch. stor. ital. 
4 S., 40, 18-98.) [1018 

Bliemetzrieder, F., Die wahre 
hist. Bedeutg. Konrads v. Gelnhausen 
zu Beginn d. groß. abendländ. Schis- 
mas. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden 28, 549-58.) [1019 


Alpartil, Martin de, Chronica Bene- 
dicti XIII., veröff. v. F. Ehrle, s. '07, 1103. 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 118f. Beß; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 85, 277-79 Werner; Hist. Jahrb. 
28, 610-12 E. König; Röm. Quartalschr. 21, 
II, 61f. Ehses; Arch. f. kath. Kirchenrecht 


87, 574-78 Speiser; Rev. d’hist. eccl. 8, 681-84 
Mollat; Zt. f. kath. Theol. 31, 728-33 Kröß ; Hist, 
Vierteljschr. 11, 99-104 R. Scholz [1020 
Sommerfeldt, G., Dio Datierg. d. v. Ulrich 
v. Albeck im Dez. 1405 zu Rom gehalt. Papst- 
rede. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 28, 643.) Vgl. "07, 1108. (1021 
Mulder, W. dJ. M., Dietrich v. Nie- 
heim, zijne opvatting van het concilie 
en zijne kroniek. Amst.: van der Vecht. 
24, 215; 84, 88 S. 4 fl. 25. (198; 
88 S.: Leipz. Diss.) [1022 
Faber, W. u. J. Kurth, Wie sah 
Huß aus? Ikonogr. Studie auf Grund 
d. Miniaturen d. latein. Cantionale 
in Leitmeritz. Mit 8 Taf. Berl.: 
Warneck. 4°. 21 S. 4 M. 50. [1028 
Rez.: Theol. Lit.-Zt. °03, Nr. 6 Köhler; 
Protestantenblatt ‘07, Nr. 32 v. er: 
Werner, H., Der kirchl. Verfas- 
sungskonflikt v. J. 1438/89 u. d. sog. 
Reformation d. Kairers Sigmund. N i 


Arch. 32, 728-45.) 1024 
Anwesenheit Joh. Turrecremata’s in Mainz 
25. März 1439. (Katholik '07, II, 429f.) [1025 


Irauschek, J., G. Elbogens bis z. Aus- 
gango d. Hussitenkriege. Progr. Elbogen. 
1906. 20 S. [1026 

Sommerfeldt, @., Zur G. der Grafen v. 
Tübing. ca. 1453-1490. (Württb. Viertelj.hfte. 
N.F. 16, 4322-31.) 1027 


Heitz. 9 S.; 2 Taf. 2 M. 60. (1028 
Reimer, Verfall d. Deutschordensballei 
Koblenz im 15. Jh. (Trier. Arch.11,1-43.) [1029 
Jürgens, O., Die Erzählg. v. Hannovers 
Spartanern. (Hannov. G.bll. 10, 322-42.) [1030 
Kohat, A., Der süchs. Prinzenraub vor 
450 Jahren. (Herald.-geneal. Bil. 8, 142f.; 
156-659) — K. v. Kauffungen, Erwiderg. 
u. Berichtigg. (Ebd. 159.) — Rez. v. ’06, 2902 
oretzsch, Prinzenraub): N. Arch. f. sächs, 

. 28, 145f. u. Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 62f. 
v. Kauffungen. [1031 
Thiele, R.. Der Erfurter Stadtsyndikus 
Dr. Berth. Bobensahn u. sein Ende. Beitr. 
z. inner. dt. G. am Anfang d. 16. Jh. (Jahrbb. 
d. Akad. zu Erfurt 33, 141-77.) Sep. Erf.: 
Villaret. 37 8. 1 M. 50. [1082 
Loewenberg, R., Die Besiehgn. d. Reichs- 
stadt Mühlhausen z. Hanse. (Mühlh. G.bll. 
8, 70-84.) [1033 
Witte, H., Der Sterbetag d. Herzogin 
Katharina v. Mecklenb. (Jahrbb. d. Ver. f. 
mecklenb. G. 73, 333 f. (1084 
Verrier, P., Érik de Poméranie d'apr. un 
ouvrage récent: Erslev, Erik af Pommern. 
1901. (Rev. hist. 93, 262-69.) (1035 
Lohmeyer, K., Witowd, Großfürst v. Lit- 
tauen, t 1450. (Lohm., Zur altpr. G. 256-81.) [1036 


c) Innere Verhältnisse. 

a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u. 
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; 
Kriegswesen. 

Smend, R., Ein Reichsreformpro- 
jekt a. d. Schriftenkreise d. Basler 
onzils. (N. Arch. 32, 746-49.) [1037 


Vom Interregnun 


Akten u. Recessed. livländ. Stände 
tage. Hrsg. v. O. Stavenhagen 
Bd. I (1304-1460). Lfg. 1. Riga 
Deubner. S. 1-128. 4 M. 50. [103 

Weber, Xav., Der älteste Steuer. 
rodel Luzerna, 1852. (Geschichtsfreund 
62, 185-252.) [1039 

Schnettler, 0., Die Stellg. d. Kur- 
fürstenkollegiums Z. Könige de 
Reicheregierg. bis z. Zeit Sigmunds. 
Hall. Diss. 1906. 69 S. [1040 


Heinemann, U., L i 
u. lehnsrechtl. Verfügung ln 
Karls IV. Hall. Dies. 95 S. [1041 
an R. v., Die Versuche e. 
n Ban unter Ruprecht v. 
= u. Sigismund. Progr. Teschen. 

Bemmann, R., Zur G. d dt a 
tages im 15. Jh. (= Nr. 87) La 


he & M 95 S. (Subskr. - Pr . 


p 9 J., 


TA in Breslau nnt. 
mge Johann n, d. Kaiser Karl IV * 


‚Hoppeler, R., D; [1044 
nisse d. Talschaft Um rechteverhäit | 


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1406. | 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Akten u. Recessed. livländ. Stände- 
tage. Hrsg. v. O. Stavenhagen. 
Bd. I (1304-1460). Lfg. 1. Riga: 
Deubner. S. 1-128. 4 M. 50. [1038 

Weber, Xav., Der älteste Steuer- 
rodel Luzerns, 1352. (Geschichtsfreund 
62, 185-252.) [1039 

Schnettler, 0., Die Stellg. d. Kur- 
fürstenkollegiums z. Königtum u. z. 
Reichsregierg. bis z. Zeit Sigmunds. 
Hall. Diss. 1906. 69 S. [1040 

Heinemann, U., Lehnserteilgn. 
u. lehnsrechtl. Verfügungen Kaiser 
Karls IV. Hall. Diss. 95 S. [1041 

Kreißle, R. v., Die Versuche e. 
dt. Reichsreform unter Ruprecht v. 
d. Pfalz u.Sigismund. Progr. Teschen. 
28 S. [1042 

Bemmann, R., Zur G. d. dt. Reichs- 
. tages im 15. Jh. (= Nr. 587.) Lpz.: 
Quelle & M. 95 S. (Subskr.-Pr.: 
2 M. 60. Einzelpr.: 3 M. 25.) [1043 

Kopietz, J., Die böhmische Landes- 
hauptmannschaft in Breslau unt. d. 
Könige Johann u. d. Kaiser Karl IV. 
Bresł. Diss. 78 S. [1044 

Hoppeler, R., Die Rechtsverhält- 
nisse d. Talschaft Ursern im Mittel- 


alter. (Jahrb. f. schweiz. G. 32, 
1-56.) [1046 
R. H., Zur G. d. Urserntales. (Anz. f. 


schweiz. G. "07, 227f.) 

Fehr, Entstehg. d. Landeshoheit im Breis- 
gau. s. ‘07, 1125. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
10, 408-11 v. Below. [1046 


Buchner, M., Die innere weltliche 
Regierg. d. Bischofs Ramung v. Speier 
1464-78. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 
29/30, 108-65.) [1047 

Meininghaus, A., Die Herren- u. 
Rittersitze d. Grafsch. Dortmund im 
13. u. 14. Jh. (Aus: ,Beitrr. z. G. 
Dortmunds u. d. Grafsch. Mark“ XVI.) 
Dortm.: Ruhfus. 74 S. 1 M. 60. [1048 

Hradil, P., Ein Bogener Markt- 
recht a. d. 14. Jh. (Vhdign. d. Hist. 
Ver. f. Niederbayern 43, 115-834.) [1049 

Waldner, E., Verordngn. d. Rates 
v. Colmar a. d. J. 1362-1432. (Ver- 
öffentl. a. d. Stadtarch. zu Colm. 1, 


13-84.) [1050 

Zimmer, N., Urkk. z. Verf.-G. 
Triers im 14. (Trier. Arch. 11, 
83-86.) [1051 


Ratsrechnungen, Die üältest. Gör- 
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht 
(8. '07, 1137). Hft. 3: 1399 bis 1406. 


"35 


(Cod. dipl. Lus. sup. III, 3.) S. 329- 
504. 3 M. 60. [1052 


Chronik d. Bamberger Immunitatenstreites 
1430-1435; hrsg. v. A. Chroust. I, 1, s. ‘Ur, 
3093. Rez.: Dt. Lir.-Ztg.’07, Nr.45 S. Rietschel ; 
Gött. gel. Anz. '08, 52-61 Frensdorff. (1053 

Bühring, J., Das Stadtrechnungsbuch 
Johanns v. Jena (1440-1460) u. sein Quellen- 
wert. (Alt-Arnstadt 3, 37-42.) — Ders., Lie 
Ratsmeister u. Kämmerer v. 1440-1459. (Ebd. 
43-46.) — Ders., Termin d. Arnstädter Rats- 
wechsels. (Ebd. 47-54.) (1054 


Harms, B., Die Steuern u. Anleihen 
im öffentl. Haushalt d. Stadt Basel 
1361-1500. (Zt. f. d. ges. Staatswiss. 
63, 627-81.) 1055 

Holtschmidt, W., Die Kölner Rats- 
verfassg. v. Sturz d. Geschlechter- 
herrschaft bis z. Ausg. d. Mittelalters. 
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. 
Düsseld. G.-Ver. 21, 1-96.) 78 S.: 
Marb. Diss. 1906. [1056 

Kraus, Christ., Entwicklg. d. 
Weseler Stadthaushaltes v.1342-1390. 
Bonn. Diss. 33 S. [1057 

Duvernoy, Les Corporations ou- 
vrieres dans les duches de Lorraine 
et de Bar au 14. et au 16. siècle. 
Nancy: Crepin-Leblond. [1058 


Rez.: Ann. de l’Est et du Nord 3, 2688-70 
Arbois de Jubainville. 


Stalmann, M., Beitrr. z. G. d. 
Gewerbe in Braunschw. bis z. Ende 
d. 14. Jh. (Zt. d. Harz-Ver. 40, 
303-71.) [1059 


Verriest, L., Quelques doce. tour- 
naisiens p. serv. à l’hist. économ. du 
moy.-âge. (Bull. de la Comm. Roy. 
d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76, 
136-52.) [1060 

Dopsch, Die landesfürstl. Urbare Nieder- 
u. Oberösterreichs a. d. 13. u. 14. Jh., s. ’05, 
205 u. ‘07, 216. Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 503 
-19 v. Voltolini; Vierteljschr. f. Soz. u.W irtach.- 
G 5, 469-73 Kaser; Jahrb, f. Gesetzgeby. 31, 
398-400 Großmann. [1061 

Mörsth, A., Ein dt. Zinsregister d. Ge- 
richtes Reichenau a. d. Maltsch v. Ende d. 
15. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
45, 554-56.) (1062 

Nuglisch, A., Das Geschäftsbuch 
d. Konstanzer Goldschmiedes Steffan 
Maignow 1480-1800. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 22, 456-70.) [1063 

Bothe, F., Das Testament d. Frank- 
furt. GroBkaufmanns Jak. Heller v. 
J. 1519. Beitr. z. Charakterist. d. 
bürgerl. Vermögen u. d. bürgerl. 
Kultur am Ausgange d. Mittelalters. 
(Arch. f. Frankf. G. 3. F., 9, 339-401.) 
Sep. Berl.: Duncker. 2 M. 50. [1064 


g* 


Ih Bibliographie Nr. 1065—1118. 


Seerechte, Die altniederländ. Hrsg. 
v. A. Telting. Haag: Nijhoff. xvj, 
458. 5 M. [1065 


Rez. v. "07, 3107 (Zeller, Seerecht v. Oléron): | vaderl. recht 5, 258-83.) 


Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 493-96 
Pappenheim., 

Jecht. R.. Ein Schreiben Geo. Emerichs 
aus Ofen v. J. 1478 u. d. damals gefährdete 
Waidstapelrecht d. Görlitzer. (N. laus. Mag. 
83, 249-56.) [1066 

Petit-Dutaillis, Ch., Documents 
nouv. sur l’hist. sociale des Pays-Bas 
au 15. siècle. (Ann. de l'Est et du 
Nord 3, 560-601.) [1067 

Ott. C., Bevölkerungsstatistik in 
d. Stadt u. Landsch. Nürnberg in d. 
1. Hälfte d. 15. Jh. Hist.-statıst. 
Untersuchgn. Berl : Trenkel. xvj, 965. 
m. Abbildgn.u.1 farb. Plan. 3M. [1068 

Worms. Schwazer Bergbau im 15. Jh., 8. 
06, 2932. Rez.: Mitt. d. Inst. f. Öst. G. 28, 
700-4 Bittner: Forschen. ete. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs 3, 235-41 Wopfner. [1069 

Koch. Hans, Die Anfänge d. Seiden- 
gewerbes in Köln. Bonner Diss. 33 B. 
(T1. v. 359.) [1070 

Davidsohn. R., Florentiner in Tirol 
u. andern Alpenländern. Handels- 
Regesten. (Davidsohn, Forschgn. z. G. 
v. Florenz 4, 323-56 [1071 


Daenell, Blütezeit d. Hanse, 8. 07, 3110. 
Rez.: Hist. Zt. 100, 378-81 Meltzing; Jahrbb. 
f Nationalök. 90, 125-27 Heldmann. — G F. 


Preuß, Ursachen d. Größe u. d. Niedergangs 
d. Hanse. (Beil. z. Allg. Zt.’07, Nr. 60 ff.) [1072 

Stahr, K., Die Hanse u. Holland 
bis z. Utrechter Frieden 1474. (Marb. 
Diss.) Lübeck: Carstens. 91 S.; Tab. 
1 M. 50. [1073 

Brakel, S. van, Entwicklg. u. Or- 
ganisation d. Merchant-Adventurers. 
(Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 5, 401-32.) 11074 

Jansen. M., Die Anfänge d. Fugger 8. 
Nr. 128. [1075 

Müller, J., Geleitswesen u. Güter- 
verkehr zw. Nürnberg u. Frankf. a. M. 
im 15. Jh. (Vierteljschr. f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. 5, 173-96; 361-400.) [1076 

Mosler, H., Der Düsseldorfer Rhein- 
zoll bis z. Ausg. d. 16. Jh. (Beitrr. 
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. 
G.-Ver. 21, 97-275.) [1077 

Hertzog, A., Mittelalterl. Armen- 
pflege. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
23, 9-15. [1078 

Hoppeler, R., Chiminagium oder usferte. 
(Anz. f. schweiz. G. 07, 1931.) [1079 

Meyer, F., Essai sur l'hist. des 
juifs du Hainaut au 14. siècle. (Ann. 
de l'Est et du Nord 3,321-43.) | 1080 


Veen, J. S. van, Zalt-Bommelsche 
rechten. (Verslagen en med. d. Ver- 
eenig. tot uitg. d. bronnen v. h. oude 
[1081 

Oster, P., Urkundl. Beitrr. z. 
Rechts-G. a. d. Arch. d. ehemal. Colle- 
giatstiftes U. L. F. zu Wetzlar. (Mitt. 
d. Wetzlar. G.-Ver. 1, 76-84) [1082 

Christ, K., Das Weistum v. Oppau v. 
1467/68. (Monatsschr. d. Frankenthal. Altert.- 
Ver. 15, 8. 31; 35f.) [1088 

Schlauch, 6&., 30 weitere Doh- 
naische Schöppensprüche. (N. Arch. 
f. sächs. G. 28, 321-29.) Vgl. ‘06, 
496. [1084 

Zentgerichts- Reformation, Die 
Würzburger, 1447. Hrsg. u. erl. v. 
H. Knapp, eingel. v. J. Kohler. 
(Quellen z. G. d. Strafrechts außer- 
halb d. Carolinakreises; hrsg. v. J. 
Kohler. 1.) Mannh.: Bensheimer. xx, 
93 S. 3 M. [1085 

Puntschart, P., Zur Quellen-G 
d. Görzer u. Tiroler Bergrechts. (Zt. 
f. Bergrecht 48, 489-529.) 1086 

Brünneck, W. v., Der Schloß- 
glaube. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. 
Abt., 1-62.) [1087 

Kaindl, R. F., Beitrr. z. G. d. dt. 
Rechtes in Galizien (s. '07, 1153). 
IIN-VII. (Arch. f. öst. G. 96, 319-89.) 

Sep. Wien: Hölder. 1 M. 90. [1088 
Gut, M., Das ehem. kaiserl. Land- 


| gericht auf d. Leutkircher Heide u. 


26, 305-16.) 


in d. Pirs. (Urkdl. Beitrr. z. G. d. 
bürgerl. Rechtsganges; hrsg. v. J. 
Kohler. II.) Berl.: Erich Weber. 73 S. 
2 M. 60. [1089 

Grosch, Das spätmittelalterl. Niedergericht 
auf d. platten Lande am Mittelrhein, s. "07, 
1154. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 334 Rietschel; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 480-82 
Wopfner. [1090 

Escher, A., Zur G. d. zürcherisch. 
Fertigungsrechts. (Jahrb. f. schweiz. 
G. 82, 89-138.) 1091 

Koeniger, A. M., Vemegerichts- 
prozeß d. Stadt Lauingen. (Jahrb. d. 
Hist. Ver. Dilling. 19, 86-381.) [1092 


Frisch, E. v., Der Übergang v. 
Lehendienst zum Solddienst in Öster- 
reich. Beitr. z. Heeres-G. d. 14. Jh. 
Wien: Seidel. 49 S. 1 M. 60. [1098 


p) Religion und Kirche. 
Hocedez, E., La Vita prima Ur- 


bani V auctore anon. (Anal. Bolland. 
[1094 


Vom Interregnum bis : 


Lager, Eine Urkunde d. Domkapitels in 
Trier v. J. 1283. (Trier. Arch. 10, 94) [1095 K 

Schmidt, Val, Ein Lilienfelder g 
Formelbuch. (Stud. u. Mitt. a. d. | 
Bened.- u. Cist.-Orden 28, 292-402; 
577-95. 1096 

Schoolmeesters, Les statuts données p. | 
Jean d'Arkel, évéque de Liege au Chapitre . 
de la Collégiale de Huy en 1965. (Anal. p. h 
ser à l'hist eccl. de la Belg. 38, 449-85.) [1097 XV] 

Hansen, Ein Breve Leos X. an 1 
Herm. v. Wied. (Korr.-Bl. d. Westdt. NF 
Zt. 26, 119-21.) [1098 | 


Pahacke, M., 2 ungedr. dt Mystiker-Re 1m 
(Zt. f. dt. Altert. 49, 395-404.) a 1085 Wi 
geste E., Ein niederdt. Vaterunser u, N 

subensbekenntnis a d. Anfang d. 15. Jh 
(Mählhäus. G.bIL. 7, 144) [1100 P 


Falk, F., Verschollene Unterrichts- y in | 


Erbauungsbücher a d i 
drucka. (Katholik 36, Hip ns | (Au 


Grering, J., Zum nat. | SE 
€ d. vo 
Beichtonterricht (V ar $ 


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„Clemen, O., Epi [1102 re 
(N. Arch. f. säche, ee p oi: Emser, . 
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Klosters Mer M., Zur G Polit, 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Lager, Eine Urkunde d. Domkapitels in . 


Trier v. J. 1233. (Trier. Arch. 10, 94.) [1095 

Schnidt, Val., Ein Lilienfelder 
Formelbuch. (Stud. u. Mitt. a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden 28, 292-402; 
577-95.) [1096 


Schoolmeesters, Les statuts données p. 
Jean d’Arkel, &veque de Liége au Chupitre 
de la Collégiale de Huy en 1365. (Anal p. 
serv. à l'hist. eccl. de la Belg. 33, 449-88.) [1097 


Hansen, Ein Breve Leos X. an 
Herm. v. Wied. (Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 26, 119-21.) [1098 


Pahncke, M., 2 ungedr. dt Mystiker-Reden. 
(Zt. f. dt. Altert. 49, 395-404.) [1099 
Kettner, E., Ein niederdt. Vaterunser u. 
Glaubensbekenntnis a d. Anfang d. 15. Jh. 
(Müblhäus. G.bll. 7, 144 f) [1100 
Falk, F., Verschollene Unterrichts- u. 
Erbauungsbücber a. d. Frühzeit d. Buch- 
drucks. (Katholik 36, 215-18.) [1101 


Greving, J., Zum vorreformat. 
Beichtunterricht. (Veröffentlichgn. a. 
d.kirchenhist. Seminar Münch. 3. R.,1, 
Festgabe f. Knöpfler, 46-81.) — F. X. 
Thalhofer, Ein Beichtbüchlein a. d. 
Ende d. 15. Jh. Nach Inhalt u. Her- 
kunft unters. (Ebd. 295-313.) — Adf. 
Schmidt, Das älteste gedr. Beicht- 
büchlein. (Zbl. f. Bibliothw. 24, 
579-82.) [1102 

Clemen, 0., Epigramm v. Hieron. Emser. 
(N. Arch. f. sächs. G., 25, 320 f.) (1103 


Siebert, Herm., Beitrr. z. vor- 
reformator. Heiligen- u. Reliquienver- 
ehrung. (Erläutergn. etc. zu Janssens 
G. d. dt. Volkes. VI, 1.) Freib.: 
Herder. xj, 64 S. 2 M. [1104 

Villermont, Comtesse M. de, Un 
groupe mystique allem., étude sur 
la vie relig. au moy. âge. Brux.: 
Dewit. jx, 469 S. [1105 

Jacob, E., Johs. v. Capistrano (8. 
"06, 1195). TL II: Die auf d. Kgl. u. 
Univ.-Bibl. zu Breslau betindl. hand- 
schriftl. Aufzeichngn. v. Reden u. 
Traktaten Capistranos. 2. F.: Ma- 
teria triginta sex sermonibus Lipsiae 
praedicata. Tractatus de cupiditate. 
472 S. 5 M. [1106 


Straganz, M., Zur G. d. Klarissen- 
klosters Meran in d. erst. 200 Jahren 
sein. Bestandes, 1309-1518. (Forschgn. 
etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 
117-58.) — J. Zöchbaur, Zur Kirch.- 
G. Wiltens u. Innsbrucks a. d. Zeit 
d. Bruches zw. Eugen IV. u. d. Basler 
Konzil. (Ebd. 255-71.) [1107 


| 


°31 


Heldwein, J., Zustände in d. bayer. 
Klöstern am Vorabende u. im Beginn 
d.Ref. Münch. Diss 1906. 48S. [1108 

Kallen, G., Die oberschwäb. Pfrün- 
den d. Bistums Konstanz u. ihre Be- 
setzg. 1275-1508. Beitr.z. Pfründen-G. 
vor d. Reform. (Kirchenrechtl. Ab- 
halgn. Hft. 45/46.) Stuttg.: Enke. 
xvj, 308 S.; Kte. 11 M. [1109 

Rez.: Lit. Zbl. ‘UN, Nr. 5; Zt. f. G. d. Oberrh. 
N F. 23, 184-8 H. Baier. 

Kaiser, H., Die Konstanzer An- 
klageschritten v. 1416 u. die Zustände 
im Bistum Straßburg unt. Bischof 
Wilhelm v. Diest. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N.F. 22, 387-455.) [1110 

Pfleger, L., Zur G. d. Predigtwesens 
in Straßb. vor Geiler v. Kaysersberg. 
(Aus: Strab. Diözesanbl. 3. F. IV.) 
Straßb.: Herder. 82 S. 1 M. 60. [1111 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. *0X, Nr. 4 Paulus. 

E., Der Roraffe zu Straßburg im Münster. 
Krit. Bemerkgn. geg. O. Winckelmann. (Hist.- 
pol. Bil. 140, 656-73.) Vgl. 07, 3160. [11118 

Lossen, R., Staat u. Kirche in d. 
Pfalz im Ausgangd. Mittelalters. (Vor- 
reformationsgeschicht!. Forschen., 
hrsg. v. Finke. III.) Münster: Aschen- 
dort. xıj, 268 S. 5 M. 50. (54 S.: 
Freiburg. Diss.) [1112 

Rez.: Hist.-pol. WIL 140, 694-705 RieB; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, Germ. Abt., 578-83 Stutz. 


Brom, G., De tegenpaus Cle- 
mens VII. en het bisdom Utrecht. (Bij- 
dragen en med. v. h. Hist. Genootsch. 
te Utrecht 28, 1-102.) 1113 

Riemer, M., Mönchtum u. kirchl. 
Leben im Bistum Halberstadt währ. 
d. 2. Hälfte d. Mittelalters. Leipz. 
Diss. 1906. 68 S. [1114 

Oergel, G., Die Karthause zu Er- 
furt. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Erfurt 
Der Erfurter Kaland. Ein Beitr. z. 
Charakterist. d. Pfarrgeistlichkeit u. 
d. kirchl. Kultus d. Stadt im 14./15. Jh. 
(Ebd. 51-72.) [1116 

Hennig, B., Kirchenpolitik d. älter. Hohen- 
zollern in Brandenb., s. '07, 11:9. Rez.: Zt. 
f. Sozialwiss. 10, 516f. v. Below; Zt. f. Kirch.- 
G. 28x, 468-70 Hermelink; Theol. Lit.-Ztg. ’08, 
Nr.3 Werminghoff. — U. Stutz, Zur Kirchen- 
polit. d. 15. Jh. (Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 20.) [1116 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Hermelink, Die theol. Fak. in Tübingen 
vor d. Reform.. s. ‘07, 1180. Rez.: Hist. Zt. 
99, 384-86 u. Württb. Viertelj.hfte. N. F. 16, 
366f. Bossert; Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 2 
Köhler. [1117 

Falk, F., Jak. Welder, d. erste 


Rektor d. Mainzer Hochschule, 1478 


*38 Bibliographie Nr. 1118—1175. 


-33. (Arch. f. hess. G. N.F. 5, 87-93.) ' Bd. IV (Numeri-Ruth). xuj, 472; 


— F. Herrmann, Die Mainzer Bursen 
„zum Algesheimer“ u. „Zum Schen- 
kenberg“ u. ihre Statuten. (Ebd. 94 
-124.) [1118 


Bossert, Ber. scolaris de Tuwingen. Beitr. 
z. G. d. Unterrichts in Schwaben. (Württb. 
Viertelj.hfte. N.F. 16, 8-12.) [1119 
Killmer, W., Kasseler Schulverhältnisse 
am Ende d. Mittelaiters. (Hessenland 21, 
261-63.) [1120 
| Heigenmooser, J., Das Rechenbuch v. 
Joh. Böschenstein 1514. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. 17, 113-41.) (1121 


Buchner, M., Ein Jugendgedicht Jak. 
Wimpfelings auf Bisch. Mathias Ramung v. 
Speier. Beitr. z. G. d. Humanismus in Heidelb. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 478-55.) [1122 


Fertig, H., Neues a. d. literar. 
Nachlasse d. Humanisten Johs. Butz- 
bach(Piemontanus). Würzburg. Progr. 
94 S. [1123 

Falk, F., Zum Briefwechsel d. Beatus 
Rhenanus. (Hist. Jahrb. 28, 714-16.) [1124 

Schelenz, H., Humanisten als Natur- 
wissenschafter u. Arzneikundige. (Dt. G.bll. 
9, 1-17.) [1125 

Bauch, G., Aus d. G. d. Mainzer 
Humanismus. (Arch. f. hess. G. N.F. 
5, 3-86.) 1126 

Thierse, P., Der nationale Gedanke 
u. d. Kaiseridee bei d. schles. Huma- 
nisten. (II v. Nr. 589.) Breslau: Tre- 
wendt & C. xj, 188 S. 4 M. 50. 
(39 S.: Bresl. Diss.) [1127 


Mayer, Ant., Buchdruck u. Buch- 
handel. (G. d. St. Wien III, 2, 610- 
25; Taf. 61-74.) [1128 


Heinrich v. Freiberg, hrsg. v. Bernt, 
s. ‘06, 2987. Rez.: Gött. gel. Ans. "06, 961-68 
Edw. Schröder; Zt. f. öst. Gymn. 58, 514-30 
Wallner. — A. Wallner, Zu Heinr v.Freib. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 32, 
532-43.) (1129 

Bömer, A., Eine Vagantenlieder- 
sammlg. d. 14. Jh. in d. SchloBbiblioth. 
zu Herdringen, Kr. Arnsberg. (Zt. f. 
dt. Altert. 49, 161-238.) [1130 

Tilos v. Kulm Gedicht „Von siben 
Ingesigeln“ a. d. Königsb. Hs. hrsg. 
v. K. Kochendörffer. Mit e. Taf. 
(Dt. Texte d. Mittelalters. IX.) Berl.: 
Weidmann. xıj, 110 S. 3 M. 60. [1131 

Hesler, Hnr. v., Apokalypse a. 
d. Danziger Hs., hrsg. v. K. Helm. 
(Dt. Texte. VIIL) Ebd. xv, 414 S. 
12 M. 1132 

Bibel, Die erste deutsche. Hrsg. 
v. W. Kurrelmeyer (s. ‘06, 1219). 
Bd. II (Genesis, Exodus, Leviticus). 


| 449 S. [1188 


(Publ. d. Liter. Ver. in Stuttg. Nr. 243 u. 
246. 57. Jg, I u. IV.) 

Fehse, W., Der oberdt. vierzeilige Toten- 
tanztext. (Zt. f. dt. Philol. 40, 67-92.) Vgl. 
07, 3176. | __. (us 

Strobl, J., Kaiser Maximilians I. 
Anteil am Teurdank. Krit. Unter- 
suchg. Innsbr.: Wagner. 96 S. 
1 M. 20. [1135 


Sikora, A., Urkk. u. Regesten 
kunstgeschichtl. Inhalts a. d. Stadt- 
archiv in Innsbruck. (Jahrb. d. K. K. 
Zentral-Komm. N.F.4,169-224.) [1136 

Neumann, W. A., Bau-G. v. Sanct 
Stephan in Wien (Goth. Periode). 
(Gesch. d. St. Wien III, 2, 4569-98; 
Taf. 14-29) — K. Lind u. W. A. 
Neumann, Die kirchl. Bauten außer 
St. Stephan in Wien. (Ebd. 499-566; 
Taf. 30-45.) [1137 

Haendcke, B., Zur Entwicklungs- 
G. d. dt. Landschaftsmalerei. (Repert. 
f. Kunstw. 30, 127-42; 213-39; 
358-66.) [1138 

Vitzthum, G. Graf, Die rhein. 
Malerei zu Anfang d. 14. Jh. Leipz. 
Habil.-Schr. 47 S. [1139 

Gümbel, A., Zum Wolgemutwerk. Noch- 
mals Sebast Dagy im Kioster Heilsbronn. 
(Rep. f. Kunstw. 30, 327-31) [1140 

Lange, K.,(Beitrr. z.schwäb. Kunst- 
G. I u. Ñ) Barthol. Zeitblom, Jörg 
Stocker u. Jak. Acker v. Ulm. Der 
Hochaltar d. Augustinerkirche zu den 
Wengen in Ulm. (Rep. f. Kunstw. 
30, 421-40; 514-35.) [1141 

Wickhoff, F., Dürer-Studien (Kunst- 
geschichtl. Jahrb. 1, 1-12.) — D. Burckhardt, 
Dürer u. d. Meister d. Bergmannschen Offizin. 
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammìign. 23, 
1653-0.) — H. Kogler, Zu Duürers Aufenthalt 
in Basel. (Rep. f. Kuustw. 30, 195-203.) [1149 

Fischer, 0., Marx Reichlich u. d. tirol. 
Malerei in Salzburg. (Mitt. d. Ges. f. Salz- 
burg. Ldkde. 47, 119-43.) [1148 

Grünewald, M., Gemälde u. Zeich- 
nungen. Hrsg. v. H. A. Schmid. 
T1. I: Tafelwerk. Straßb.: Heinrich. 
Fol. 62 Lichtdr.bilder. 60 M. [1144 

Rôttingen, H., Hans Wechtlin. 
Mit 3 Taf. u. 41 Textabbildgn. (Jahrb. 
d. kunsthist. Sammlgn. 27, 1-54.) 
Sep. Wien: Tempsky. 15 M. [1145 

Kaesbach, W., Das Werk d. Maler Victor 
u. Hnr. Duenwege u. d. Meisters v. Kappen- 
berg. Beitr. z. G. d. Malerei am Niederrh. 
u. in Westfal. im Anfang d. 16. Jh. Straßb. 
Diss. 45 8. [1146,47 

Riehl, Studien üb. Miniaturen niederländ. 
Gebetbücher d. 15. u. 16. Jh. se. Nr. 537. [11483 


Vom Interregı 


Major, E., Holzschı 
in d. öffentl. Kunstsam 
StraBb.: Heitz. 15 S.; 
— 6. Leidinger, Einze 
d. 15. Jh. in d. Hof- u. $ 
München. Ebd. 27 S.; 
— R. Sillib, Holz- u. ] 
a. d. Grhzgl. Univ.-B 
Ebd. 13 S.; 18 Taf 3 

(Einblattdrucke d. 15. Jh.; ] 

Freund, K., Wand- u. 
Münchener Kunstzone im Aus 
alters. Münch. Diss. 1906 Sn 

Dehio, @., Historisches in d 
d Straßburger Münsters: Die 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22. 
… Löw, A., Die alt. Glasfonste 
in Wien. Beitrr. z. G. d. Gla«m 
(Berr. etc. d. Altert.-Ver. 40,1, 1-: 


Lüthren, R., Die Hol 
i à ji l 
im Gebiete zw. Inn u. Salza 
mg s agegeschichtl. Studie. 


. Batka, R., Stud. MN C 
in Böhmen. Die karolin 
(Mitt. d. Ver. £ G. d. Dt 
46, 508-21. 46, 122-33; 


Denkmäler d. dt. Kultu 
v, 6. Steinhausen, Be 


Privatbriefe d. Mittelalters 
teinhausen. Bd. 2. Gi 


Frauen in Leip 2 Frauenhäus« 


Kultur.G. 5, {gs ne m Mittelalter 


d., H } 
Hezen, > eo Har. Institor: 
| tbimmers, U seine Tatigkeit s 


= s 6, 110-1x 


Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit. 


Major, E., Holzschnitte d. 15. Jh. 
in d. öffentl. Kunstsammlg. zu Basel. 
Straßb.: Heitz. 16 S.; 20 Taf. 40 M. 
— 6. Leidinger, Einzel-Holzschnitte 
d. 15. Jh. in d. Hof- u. Staatsbiblioth 
München. Ebd. 27 S.: 47 Taf. 80 M. 
— R. Sillib, Holz- u. Metallschnitte 
a. d. Grhzgl. Univ.-Bibl. Heidelb. 


Ebd. 13 S.; 18 Taf. 30 M. [1149 
(Einblattdrucke d 15. Jh.; hrag, v. P. Heitz.) 
Freund, K., Wand- u. Tafelmalerei d. 

Münchener Kunstzone im Ausgange d. Mittel- 

alters. Münch. Diss. 1906 88 S. [1150 
Dehio, @., Historisches in d. Glasgemälden 

d. Straßburger Münsters: Die Kôuigsbiluer. 

(Zt. f. G. d. Oberrb. N.F. 22, 471-77.) (1151 
Löw, A., Die alt. Glasfenster v. St. Stephan 

in Wien. Beitrr. z. G. d. Glasmalerei in Wien. 

(Berr. etc. d. Altert.-Ver. 40, I, 1-27; 6 Taf.) [1153 
Lüthgen, E., Die Holzplastik d. Spätgotik 

im Gebiete zw. Inn u. Salzach. Eine ent- 

wicklungsgeschichtl. Studie. Münch. Diss. 

103 8. [1153 


Batka, R., Stud. z. G. d. Musik 
in Böhmen. Die karolinische Zeit. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
45, 508-21. 46, 122-33.) [1154 


Denkmäler d. dt. Kultur-G.; hrsg. 
v. G. Steinhausen. Bd. Il: Dt. 
Privatbriefe d. Mittelalters; hrsg. v. 
Steinhausen. Bd. 2: Geistliche— 
Bürger. I. Berl.: Weidmann. xxırj, 
215 S. 8 M. [1155 

Müller, Rich., Wiens höfisches u. 
bürgerl. Leben im ausgeh. Mittelalter. 
(G. d. St. Wien III, 2, 626-757.) [1156 


Wustmana, G., Frauenhäuser u. freie 
Frauen in Leipzig im Mittelalter. (Arob. f. 
Kultur-G. 6, 469-82.) [1157 

Paulus, N., Ist d. Kölner Approbation d. 
Hexenhammers e. Fälschg.? (Hist. Jahrb. 
38, 871-76.) [1158 

Hansen, J., Hnr. Institoris, d. Verf. d. 
Hexenhammers, u. seine Tätigkeit an d. Mosel 
im J. 1488. (Westdt. Zt. 26, 110-18.) [1159 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30jühr. Krieges, 1517-1648. 
a) Reformationszeit, 1517-1555. 

Archiv f. Reform.-G. Texte u. Un- 
tersuchgn. (s. ’07, 3197). Nr. 16 u. 17. 
(Jg. IV, 4 u. V, 1). S. 329-420: 1-112. 
(SM. 95. Subskr.-Pr.: 5M. 80.) [1160 

Quellen u. Darstellungen a. d. G. 
d. Ref.-Jahrhunderts; hrsg. v. G. 
Berbig (s. ‘07, 1212). II: Acta Comi- 
cioram Augustae ex litteris Philippi, 
Jonae et aliorum ad M. L. Aus d. 
Veit Dietrich-Kodex d. Ratsbiblioth. 
zu Nürnb. hrsg. v. G. Berbig. 58 S. 


*39 


3 M. 20. (Subskr.-Pr.: 2 M. 40.) II.: 
Desid. Erasmus u. seine Stellg. zu 


Luther auf Grund ihr. Schriften. 
69 S. [1161 

Res. v. II: Zt. f. Kirch.-G. 29, 99-101 
O. Clemen. 


Clemen, 0., Bibliographica z. Ref.- 
G. (s. 06, 3013). VII-X. (Zbl. f. 
Bibliothw. 24, 594-99.) [1162 

7) Der Teufelsbrief v. 1351 in d. Ref.zeit. 
8) Unbek. Druck Jak. Fabris in Speyer. 
9) Unbek. Plakatdruck. 10) Interess. Eigen- 
tumsvermerk. 


Luthers Werke. Krit. Gesamtausg. 
(s. ’07, 3199). XVII, 1. (Predigten d. 
J. 1525.) ıxjv,528S. 17 M. 80. [1163 

Luthers Briefwechsel, bearb. u. m. 
Erläutergn. vers. v. E. L. Enders. 
XI: Juli 1536-Aug. 1538. Calw u. 
Stuttg.: Vereinsbuchh. [1164 

Smith, Luthers Table Talk. A crit. study. 
(Studies in hist., econom. and publ. law. 
XXVI, 2.) Diss. New York: Columbia Univ. 
Press. 135 S. 1 Doll. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 21 Kawerau. [1165 

Luther, M., Geistl. Lieder, hreg. v. A. 
Lietzmann. (KL Texte f. theol. Vorlesgn.; 
hrsg. v. H. Lietzm. 24/25.) Bonn: Marcus & 
Weber. 31 S. 60 Pf. (1166 

Herrmann, F., Luthers Tractatus de in- 
dulgentiis. (Zt. f. Kirch.- G. 28, 370-73.) [1167 

Paulas, N., Zu Luthers These üb. d. 
Ketzerverbrennung. (Hist.- polit. Bl. 14, 
357-67.) [1168 

Preuß, H., Was bedeutet d. Formel „Con- 
victus testimoniis scripturarum aut ratione 
evidente": in Luthers ungehörnter Antwort zu 
Worms’ (Tbeol. Stud. u. Krit. ’08, 62-83.) 1169 

Galle, R., An d. Wiege d. „Biblischen 
Geschichts-Unterrichts“ u. Luthers „Passional- 
buch“. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul- 
G. 17, 175-235.) — Chr. Geo. Keller, Luther 
üb. Jugenderziehg. u. Volksbildg. (Vortr.) 
Basel: Spittler. 44 S. 50 Pf. [1170 

Berbig, G., Der Veit Dietrich- 
Kodex Solger 88 zu N ürnberg. 
Rhapsodia seu concepta in librum 


Justificationis [cum] aliis obiter ad- 


ditis 1530. Lpz.: Heinsius. 50 S. 
2 M. [1171 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 8 O. Clemen. 

Friedensburg, W., 3 Briefe v. Phil. 
Gluenspieß, Wittenb. 1522. (Arch. f. Ref.-G. 
4, 409-13.) [1173 

Müller, Nik., Mark u. Märker in Me- 
lanchthons Vorlesen. (Jahrb. f. brandb. 
Kirch.-G. 4, 249-60.) [1173 


Berbig, Spalatiniana (s. ’07, 8210). 
Schluß. (Theol. Stud. u. Krit. ’08, 
245-72.) [1174 

Corpus reformatorum (s. '07, 3213). 
Vol. 89, 8: Zwinglis sämtl. Werke, 
hreg. v. E. Egli u. G. Finsler. 
I, 8. S. 561-640. 3 M. (Subskr.- 
Pr.: 2 M. 40.) [1176 


*40 Bibliographie Nr. 1176—1223. 


Schottenloher, K., Joh. Fabri in Rom, 
nach e. Berichte Jak. Zieglers. (Arch. f. Ref.- 
G. 5, 31-47.) — G. Kentenich, Die rhein. 
Dominikaner im Kampf geg. Luther. (Monats- 
bfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 333.) — W. Rot- 
scheidt, Propositionen zu e. Disputation tb. 
Luthers Lehre im Dominikanerkloster zu 
Coblenz a. d. J. 1524. (Ebd. 433-41.) — P. Leh- 
mann, Geo. Witzel an Beatus Rhenanus. (Zt. 
f. Kirch.-G. 28, 458-60.) [1176 


Flugschriften a. d. erst. Jahren 
d. Ref. Hrsg. v. O. Clemen (s. ’07, 


3218). II, 2 u. 3. S. 245-337. [1177 

Inh. II, 2: Nikol. Herman, Ein Mandat 
Jesu Christi an alle seine getreuen Christen 
1524. Hrsg. v.G. Loesche. (Einzelpr : 1 M.) 
IL, 3: Brüderl. Vereinigung etzlicher Kinder 
Gottes sieben Artikel betreffend. Item e. 
Sendbrief Mich. Sattlers an e. Gemeine Gottes 
samt seinem Martyrium 1527. Hrsg. v. Walth. 
Köhler. (Einzelpr : 1 M. 20.) 

Götze, A., Erasmus Albers Anfänge. (Arch. 
f. Ref.-G. 5, 48-68.) — 0. Clemen, Spott- 
gedicht a. Speier v. 1524. (Ebd. 77-86.) [1178 


Cohrs, F., Die ev. Katechismus- 
versuche vor Luthers Enchiridion (s. 
’03, 1228). V: Register. (XXXIX v. 
Nr. 493.) xv, 212 S. 5 M. (1179 

Rotscheidt, W., „Des Evang. 
Burgers Handtbüchlein “ Beitrr. zu 
sein. G. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.- 
G. 1, 387-49.) [1180 

Urbanus Rhegius, Wie man für- 
sichtiglich u. ohne Argernis reden soll 
v. d. fürnemesten Artikeln christl. 
Lehre (Formulae quaedam caute et 
citra scandalum loquendi). Nach d. 
dt. Ausg. v. 1536 nebst d. Predigt- 
anweisg. Hrzg. Ernst d. Bekenners 
v. 1529 hrsg. v. A. Uckeley. (Quel- 
lenschrr. z. G. d. Protest. hrsg. v. J. 
Kunze u. C. Stange H. 6.) Lpz.: 
Deichert. 96 S. 2 M. [1181 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 5 Tschackert. 

Pallas, K., Die Registraturen d. 
Kirchenvisitationen im ehem. sächs. 
Kurkreise (s. °07, 1236). Abt. 2, T1. II: 
Ephorie Bitterfeld. (G.-Quellen d. Prov. 
Sachs. XLI.) xxjv, 358 S. 10M. [1182 

Berbig, G., Die erste kursächs. 
Visitation im Ortsland Franken 5 
‘07, 1237). Forts. (Arch. f. Ref.- 
4, 370-408.) 1183 


1263 (Hasencl., Sleidan-Studien): Hist. Zt. 
96, 549 R. H.; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 440f. 
Barge. [1186 

Baix, F., Fragments d’une chro- 
nique inéd. de D. Martin de 
Remouchamps, abbé de Florennes. 
(Bull. de la Comm. Roy. d’hist. de 
l'Acad. Roy. de Belg. 76, 39-60.) [1187 


Schuller, Fr., Regesten z. G. d 
siebenbürg. Landesteile Ungarns v. d. 
Schlacht +. Mohäcs (29. Aug. 1526) 
bis z. Tode Zapolyas (21. Juli 1540). 
Hermannst. Progr. 4°. 83 S. [1188 

Du Bellay, Jean, Ambassades en 
Angleterre. La première ambassade 
ie 1527-Fevr. 1529). Correspond. 
diplom.; publ. avec une introd. p. 
V. L. Bourrilli et P. de Vaisière. 
Paris: Picard 1906. xrıj, 562 S. [1189 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 547-50 
Friedensburg. 

Bornate, Ch., Mémoire du chan- 
celier de Gattinara sur les droits 
de Charles-Quint au duché de Bour- 

ogne. (Bull. de la Comm. Roy. 

’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76, 
391-533.) [1190 

Recueil des anc. ordonnances de 
la Belgique. 2. S.: 1506-1700 (s. ’08, 
1245). T. IV: 9. janv. 1536 (n. st. 
1537) au 24. dec. 1543, par J. La- 
meere. 528 S. 25 fr. [1191 

Brandt, Asverus v. (Rat u. Ge- 
sandter Herzog Albrechts v. Preußen), 
Briefe u. Berichte etc., hrsg. v. A. 
Bezzenberger (s. ’05, 1228). H. II: 
1545-1547. S. 187-246. [1192 

Roth, Fr., Der offiz. Bericht d. v. 
d. Evangelischen zum Regensburg. 
Gespräch Verordneten an ihre Fürsten 
u. Obern. (Arch. f. Ref.-G.5,1-30.)[1193 


Sommerfeldt, @., 2 geschichtl. interessante 
Prophezeiungen auf d. Jahr 1538. (Zt. f. 
Kirch.-G. 28, 454-58.) [1194 

Mehring, Paul Speltachers Lied vom 
Krieg in Siebenbürgen. 1561. (Württb. Vier- 
telj.hfte. N.F. 16, 1-7.) [1195 


Kawerau, G., Ref. u. Gegenref. 
3. überarb. u. verm. Aufl. (W. Moeller, 
Lehrb. d. Kirch.-G. II.) Tübing.: 


Lorenz, M., Die Kirchenordngn. | Mohr. xvj. 496 S. 11 M. [1196 


d. Stiftes u. d. Stadt Quedlinburg 
bei u. nach Einführg. d. Ref. Magdeb.: 
Holtermann. 64 S. 1 M. [1184 


Büchi, A., Zu Fridolin Sicher. (Anz. f. 
schweiz. G. ’07, 204.) [1185 
Hasenclever, A., Ungedr. Brief Joh. 
Sleidans an Dr. Leonh. Badehorn. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N.F. 22, 528-32.) — Rez. v. '’06, 


Lindsay, Th. M., History of the 
reform. (s. '06, 3047). II: The reform. 
in Switzerland, France, the Neder- 
lands, Scotland and England, the 
anabaptists and socinian movements, 
the Counter-Reformation. xvrj, 681 S. 


10 sh. 6 d. 1197 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg.’07, Nr.8 u. 22 Benrath. 


Thudichum, F., 
-1537. I: 1517-152. 


Nr. M (XXV, 1) a Nr. 130. 
Berger, A. E., Die 
d. Reformation. Ei 


Meyer, Waldem., Unstim 
Widersprüche in d. Abendmahl- 
Bekenntnisschrr. (Dt-ev. BU. % 
F. Loofs, Luthers Stellg. z. A 
Neuzeit (Ebd. 513-38.) Sep. Hs 
50 Pf. — W, Köhler, Luthers We 
on 11, 292-300; 345-56 ) | 

er 
“ie a A UE (Konser 


Stephan, H., Luther in d. 


u. L. Zscharnack. 1) Gieb. 
mann. 136 S. 9 Lo 


Zurhellen, 0.. Die Wi 


persönl. Religi ederentdec 


6 
Religion jn Caire Luther. (Ans 


UM 425. co pr | ogenw.“) Tub 
Sa ne Luther u. Karleta 
unters. Tap E geuseit. Verhält 
6 M. mg.: Mohr. xvj, 243 


Rez : f 
Z.: Preuß. Jahrbb. 151, 328-3] =, a 


Vite” a Lut er u. Karlstadt ; 
Hist Pr 8; e. nt. Untersu h 
Re ZE 99, 256-324.) pen 

ez v. *07, 1268 (B | 120: 


Vierte]; Sarge, K | 
vB 10 4348 Hermeling ade): Hiat, 


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eller, J, : 
K Berkant aP rahus r. Rôtlen, 


> d. Ref. (s. 9 a 

Ba Ne g PO) 1907 Ne | o 
anà: Leo Jag 20092; Taf (1908 | (A 
we her 66 = Ruanda, | To 


et 

C 
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2 
+ = 
u 
> 
> 
E 
‘= «+ 
an. 


Reformationszeit. 


Thudichum, F., Die dt. Ref. 1517 
-1537. I: 1517-1525. Lpz.: Sünge- 
wald. xvj, 614 S. 5 M. [1198 


Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. ’07, 3247). 
Nr. 94 (XXV, 1) s. Nr. 1306 (1199 


Berger, A. E., Die Kulturaufgaben 
d. Reformation. Einleitg. in e. Luther- 
biogr. 2. durchg. u. verm. Aufl. Berl.: 

E. Hofmann & Co. 1908. xj, 483 S. 
6 M. [1200 


Meyer, Waldem., Unstimmigkeiten u. 
Widersprüche in d. Abendmahlslehre d. luth. 
Bekenntnisschrr. (Dt.-ev. Bll. ‘07, 623-38.) — 
F. Loofs, Luthers Stellg. z. Mittelalter u. 
Nenzeit. (Ebd. 513-38.) Sep. Halle: Strien. 
50 Pf. — W. Köhler, Luthers Werden. (Prot. 
Monatshfte. 11, 292-300; 3415-56.) — A. Nev- 
berg, Der kranke Luther. (Konserv. Monats- 
schr. 64, II, 641-53.) | (1201 

Stephan, H., Luther in d. Wand- 
lungen sein. Kirche. (Stud. z. G. d. 
neuer. Protest., hrsg. v. Hnr. Hoffmann 
u. L. Zscharnack. I.) Gieß.: Töpel- 
mann. 136 S. 2 M. 60. | 1202 

Zurhellen, O.. Die Wiederentdeckg. d. 


persönl. Religion durch Luther. (Aus „Die 
Religion in Gesch. u. Gegenw.“) Tübing.: 
Mohr. 42 S. FO Pf. (1203 


Müller, Karl, Luther u. Karlstadt. 
Stücke a. ihr. gegenseit. Verhältnis 
unters. Tübing.: Mohr. xvj, 243 S. 
6 M. [1204 

Roz.: Preuß. Jahrbb. 181, 328-31 Holl. 

Barge, H., Luther u. Karlstadt in 
Wittenberg; e. krit. Untersuchg. 
(Hist. Zt. 99, 256-324.) [1205 

Rez v. ‘07, 1268 (Barge, Karlstadt): Hist. 
Vierteljschr. 10, 442-48 Hermelink u. Erwiderg. 
v. B. m. Antw. v. H. ebd. 11, 120-25; Beitrr. 
z. bayer. Kirch.-G. 14, 144 Kolde. 

Kroker: Katharina v. Bora, s. ’06. 3061. 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27. 356f. Clemen; 
Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 8 Köhler. — Kroker, 
Luthers Hochzeitsbecherin Greifswald.(Pomm. 
Jahrbb. 8, 85-96.) Vgl: Vikt. Schultze 
(Ebd. 97-103). [1206 

Zeller, J., Paul Speratus v. Rötlen, 
seine Herkunft, sein Studiengang u. 
seine Tätigkeit bis 1522. Mit e. un- 
gedr. Brief d. Speratus a. d. J. 1514 
u. sein.Bildnis. (Württb. Viertelj.hfte. 
N.F. 16, 327-58.) [1207 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. '07, 3260). 1907, Nr. 2 
(Bd. II, Nr. 6). S. 161-92; Taf. [1208 


Inh.: Leo Jud u. seine Propaganda- 
schriften. (S. 161-66) — P. Wernle, Das 
angebl. Zürcher Ratsmandat ev. Predigt v. 
1520. (S. 166-72.) — E. Egli, Aus Zwinglis 
Bibliothek. (8. 180-84) — Ders., Zwingli- 
Drucke in Paris. (S. 1x4.) — Ders., Chroni- 
kal Notizen. I: Anon. Aufzeichngn. zu d. 
Jahren 1514/19. (S. 185-87.) — Ders., Zwingli- 
briefe in d. Schweiz. (8. 187-89.) — Ders., 
Ex-Libris Zwingli. (S. 191.) — G. Finsler, 
Dedikationen Zwinglis. (S. 189f) — R. We- 


| 


"41 


geli, Aus d. Zürcher Seckelmeisterrechnung 
1531. (8. 192) — H. Herzog, Widmung 
Bullingers. (5. SB — Vgl. Nr 1330. 
Fleischlin, B., Zwinglis Person, 
Bildungsgang u. Wirken. DieGlaubens- 
erneuerg. in d. dt. Schweiz 1484-1529. 
(Fleischlin, Schweiz. Ref.-G. I) Lfg. 1 
u. 2. Stans: v. Matt. 4808. 4M. [1209 
Hall, T. 8., Was John Calvin a reformer 
or a reactionary? (Hibbert Journ. Okt. ’07, 
171-85.) [1210 
Greving, Joh. Eck als junger Gelehrter, 
. 07, 1273. Rez.: Beitrr. z bayer. Kirch.-G. 
18, #50. Kolde; Zt. f. Kirch.-G. 28, 241-48 
Hermelink; Theol. Lit.-Ztg.'07, Nr. 19 Kohler; 
Hist. Zt. 99, 574-76 u. Hist. Vierteljschr. 11, 
142f. Clemen. [1211 
Creutzberg, H. Au Karl v. Miltitz 
1490-1529. Sein Leben u. seine ge- 
schichtl. a (= Nr. 584.) Freibg.: 
Herder. 123 S. 2 M. 80. (26 S.: 
Bonner Diss [1212 
Stolze, W., Der dt. Bauernkrieg. 
Untersuchgn. üb. seine Entstehg. u. 
sein. Verlauf. Halle: Niemeyer 
3018. 8 M. [1213 
Zimmermann, W., Groß. dt. Rauernkriog; 
hrsg v. W. Blos Billige Volksausg. 
Stuttg.: Dietz. K16 S. 5 M [1214 


Kojevnikov, V., Velikaia kre 
anskaia volna v Germanii 1524-25. 
St. Petersb.: Glagolev 1906. 132 S. 

t i [1215 

K., Die Bauernkriege im 
T t Sabu in d. Jahren 1525 
u. 1526. (Mitt. d. Ges. f Salzb. Ldkde. 


47, 1-117.) [1216 

Erhard, 0., Matthias Waibel, e. Martyrer 
d. ev. Wahrheit im Allgäu. (Ev. "Gemeindebl. 
f. d. Dekanatsbez. Münch. ’07, Nr. 6.) [1217 


Rodocanachi, E., Le château Saint- 
Ange pend. l'occupation de Rome par 
les armées de Charles-Quint 1526- 
1527. (Rev. des questions hist. 83, 
45-55.) [1218 

Vitale, V., L’impresa di Puglia 
degli anni 1528-29. (N. Arch. veneto 
N.S. 13, 5-68.) [1219 

Schaub, E., Wilh. Arsents Fehde m. Franz I. 
1533-1539. Realschul-Prugr. Basel 1906/7. [1220 

Marchisio, P., L'arbitrato di 
Carlo V nella causa del Monferrato. 
(Atti d. R. Accademia d. scienze di 
Torino 42, 1203-28.) [1221 

Müller, Nik., Zur G. d. Reichs- 
tags v. Regensburg 1541. (Jahrb. f. 
Dane Kirch.-G. 4, 175-248.) [1222 


Hecker, Karls V. Plan z. Gründg. o. Reichs- 
bunden, s. ’07, 1279. Rez.: Hist. Zt. 99, 155- 
57 Hasenclever; Engl. hist. rev. 22, 5x2f. 
Armstrong; Hist. Vierteljschr. 10, 550-52 
Hartung; Zt. f. Kirch.-G. 28, 451 f. Ohr; Korr.- 
Bl. d. Westdt. Zt. 26, 140f. llashagen. [1223 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 4 


*42 Bibliographie Nr. 1224—1277. 


Voltz. L., Ein kaiserl. Kommissar in Hessen 
1547-49 im Verducht d. Untreue (Arch. f. 
hess. G. N. F. 4, 365-79.) [1224 


Kobza, J., Kirchengesch. Böhmens 
seit Luthers Zeit bis z. Tode Kaiser 
Ferdinands I., 1617-64. (Tschech.) 
Progr. Pisek. 1906. 22 8. [1225 

Höchle, J. J., G. d. Ref. u. Gegen- 
ref. in d. Stadt u. Grafsch. Baden 


bis 1535. Zürich: Speidel. 207 S. 
2 M. 50. [1226 

Marius, Annales eccl. Alderspacensis s. 
Nr. 452. [1227 


Schottenloher, K., Bamberg u. 
d. Pack’schen Händel. (Jahrb. d. Hist. 
Ver. Bamberg ‘07, 124-58.) [1228 

Hartung, F., Die Lit. üb. d. Ref.-G. d. 
Markgrafschaft Ansbach-Kulmbach. (Beitrr. 
z. bayer. Kirch.-G. 14, 79-96.) . [12:9 

Schornbaum, K., Das Interim im 
Markgraftum Brandenb. - Ansbach. 
(Ebd. 1-27; 49-79; 101-26.) [1230 

Roth, Fr., Augsburgs Ref.-G. (8. 
'07, 1289). Ill: 1539-1547, bezw. 1548. 
564 S. 9 M. [1231 

Herrmann, Fritz, Dieev. Bewegung 
zu Mainz im Ref.-Zeitalter. Mainz: 
Quasthotf 1907. xı1j, 280 5. 6 M. [1232 

Euler, K., Beitrr. z. Ref.-G. d. 
Stadt Frankf. a. M. (Arch. f. Frankf. 
G. 3. F., 9, 157-210.) [1233 

Besser, G. d. Fraukfurtor Flüchtlings- 
Gemeinden 1554-1558, 8. '06, 3078. (30 S.: 
Hall. Diss) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 3 
Aug. Baur; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 14 (auch 
v. 07, 483 Ebrard) E. Foerster; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 35, 441 f. Barge. [1234 

Kübn, A., Stadt u. Stift Köln im 
Zeitalter d. Ref. (Quellen u. Forschgn. 
z. dt. insbes. hohenz. G. 4, 393- 
422.) [1235 

Meyhoffer, J., Le Martyrologe 
protest. des Pays-Bas 1523-1597. 
's Gravenh.: Nijhoff. xjv, 2048. [1236 

Knappert, L., Gesch. van de 
hervorming binnen Leiden van d. 
aanvang tot op het beleg (s. °06, 3080). 
Forts. (Theol. tijdschr. XLI.) [1237 

Dresbach, E., Ref.-G. d. Grafsch. 
Mark. Gütersloh: Bertelsmann. xx, 
519 S. 6 M. [1238 

Rahlwes, Autor Sander. (Allg. dt. Biogr. 
53, 702-4) [1239 

Clemen, 0., Zu Georg Aemilius. (Zt. d. 
Harz-Ver. 40, 249-53) — E. Jacobs, Zu d. 
Stolbergisch. Hochzeit auf Schloß Wernige- 
rode im Juni 1541. (Ebd. 268-71) — Ders, 
Ratsyesaudtschaft v. Wernigerode nach Wit- 
tenberg zu kirchl. Zweckeu Jun. 1544. (Ebd. 
271-50.) [1240 

Liebe, G., Aus d. letzt. Tagen d. S. Lorenz- 


klosters in d. Neustadt Magdeb. (G.bll f. 
Magdeb. 42, 255f.) (1241 


Heine, F., Die ersten Kirchen- 
visitationen im Cöthener Lande währ. 
d. Reformationszeit. (Hft. IX v. 709.) 
Cöthen: Schettler. 67 S. 1 M. [1242 

Knieb, Ph., G. d. kath. Kirche in 
d. freien Reichsstadt Mühlhausen in 
Thür. v. 1525 bis 1629. (Erläutergn. 
etc. zu Janssens G. d. dt. Volkes. 
V, 5.) Freib.: Herder. xjv, 151 5. 
3 M. 30. [1248 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 29, 102-4 v. Kauffungen. 

Kroker, E., Beitrr. z. G. d. Stadt 
Leipzig im Ref.-Zeitalter. (= Nr. 719.) 
Lpz.: Hirschfeld. 134 S. 4M. [1244 


Wotschke, Th., Die Verwandten d. kur- 
sächs. Kanzlers Brück in Posen. (Hist. Mo- 
vatsbll. f. d. Prov. Posen 7, 49-52.) [1245 


Gebauer, J. M., Beitrr. z. G. d. 
Matthiasv. Jagow, Bischofs v. Brandb. 
1526-1544. (Jahrb. f. brandb. Kirch.- 
G. 4, 87-109.) — Nik. Müller, Be- 
ziehgn. zw. d. Kurf. Joachim I. u. II. 
v. Brandenb. u. d. Fürsten Georg III. 
v. Anhalt 1534-1540. (Ebd. 127 
-74.) [1246 

Muhs, Zur Einführg. d. Ref. in d. Kreis 


Teltow.  Gr.- Lichterfelde: Gebel. 21 8. 
40 Pf. [1247 


Bahlow, F., Wer ist Nicolaus De- 
cius? (Arch. f. Ref.-G.&, 3561-69.) [1248 


Krause, G., Ref. u. Gegenref. im ehemal. 
Königr. Polen. 2. Aufl., 8. ’06, 1335. Rez.: 
Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 7, 93-95 
Wotschke. [1249 


Wotschke, Th., König Sigism. 
August v. Polen u. seine ev. Hof- 
prediger. (Arch. f. Ref.-G. 4, 329-50.) 
Ders., Stanisl. Ostrorog. Ein 
Schutzherr d.großpolnisch. ev. Kirche. 
(Zt. d. Hist. Ges. Posen 22, 59 
-132.) [1250 

Moritz, H., Ref. u. Gegenref. in 
Fraustadt. Tl. I. Progr. Posen. 1907. 
4°. 40 S. [1251 

Berendts, A., Der Landtag v. 
Rujen-Wolmar 1526. (Balt. Monats- 
schr. 63, 385-402.) |1252 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555-1648. 


Dohna, Burggraf Fabian zu, Selhstbiogr. 
1550-1621, hrsg. v. Krollmann, 8. ’07, 1314. 
Rez.: Altpr. Monatsschr. 44, 473-76 Joachim, 
Hist. Zt. 49, 577 ff. Gebauer; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 86, 81-55 Th. Preuß. (1253 

Lechner, A., Die Chronik Ant. Haffners 
v. Solothurn. (Anz. f. schweiz. G. ’°07, 209 f.) [1254 

Denker, H., Bemerkgn. zu d. Chronik d. 
Wildemänner Fastors Hardanus Hake, sowie 
zu d. erst. G. d. Stadt Grund u. d. benach- 
barten Bergstädte. (Zt. d. Harz-Ver. 40, 87- 
114; 297.) [1255 


Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Keussen, H., Die 3 Reisen d. 
Utrechters Arnold. Buchelius nach 
Dtld., insbes. sein Kölner Aufenthalt; 
hrsg. u. erl. (Ann. d. Hist. Ver. f. 
d. Niederrh. 84, 1-102.) [1256 

Narratio, (renuina, tragicae prae- 
cipitationis etc., hrsg. v. Greg. 
Fischer (8. '07, 1316). Schluß. Progr. 
Komotau 1906. 42 S. 1257 

Neubauer, E., Pet. Meyers Tage- 
buch, 1626 in Magdeb. geführt. 
(G.bll. f. Magdeb. 42, 110-212 ) [1258 

Stiegele, R., Beitrr. zu e. Biogr. 
d. Jesuiten Wilh. Lamormaini. (Hist. 
Jahrb. 25, 561-69; 849-70.) [1259 


Germain, L., Francois de Rosières, seigneur 
de Chaudeney. (Ann. de l'Est et du Nord 3, 
560-4) Vgl. 07, 3309. [1260 


Briefwechsel d. Herzogs Chri- 
stoph v. Wirtemberg; hrsg. v. V. 
Ernst (s. ‘04, 1090). Bd. IV: 1556- 


1559. ıjv, 747 S. 10 M. [1261 

Rez. v. III: Bll. f£. württb. Kirch.-G. 8, 93 
-96 Bossert; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
26, 531f. Kretschmayr. Rez. v. IV: Theol. 
Lit.-Ztg. 08, Nr. 5 Bossert. 


Steinherz, S., Briefe d. Prager 
Erzbischofs Anton Brus v. Müglitz 
1562-1563. Prag: Calve. 153 S. 
3 M. [1262 

Cauchie, A., Inventaires des Ar- 
chives de Marguerite de Parme, 
dressés après la mort de cette prin- 
cesse, précédés d'une liste d'anciens 
inventaires d'archives et de joyaux 
conserv. aux archives farnésiennes à 
Naples. (Bull. de la Comm. Roy. 
d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76, 
61-135.) [1263 

Wolfram, &., Aktenstücke z. lothr. 
G. d. 16. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 


G. 18, 529- -37.) [1264 

Schenner. F., Eine Bürgerstiftg. in Iglau. 
(Zt. d. Dt Ver. +. G. Müahrens u. Schles. 11, 
394-404. (1265 

Blo 9 P. J., Het advies der Spaan- 
sche inquisitie. (Bijdragen v. vaderl. 
gesch. 4.8., 6, 241-57; 468-70.) [1266 

Nuntiaturberichte a. d. Schweiz seit d. 
Konzil v. Trient. Abt. I: Die Nuntiatur 
v. Bonhomini 1579-51. Dokumente. Bd. I. 
Bearb. v. F. Steffons u. H. Reinhardt, 
8. 07, 1322. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 49 
Friedensburg; Anal. Roll. 26, 378-80 V. O.; 
Engl. hist. rev. 22, 583-87 H. F. Brown; Rev. 
d’hist. eccl. 8, 817f. van Isacker. (1267 

Akten u. Korrespondenzen z. G. d. 
Gegenref. in Innerösterr. unt. Fer- 
dinand II. (s. ’06, 3103). TL II: Von 
d. Autlösg. d. prot. Schul- u. Kirchen- 
ministeriums bis z. Tode Ferdi- 


"43 


nands II., 1600-1637. Gesamm. u. hrsg. 
v. J. Loserth. (Fontes rer. Austr. 


II, 60.) cxx), 1031 S. 21 M. 75. [1268 
Rez. v. I: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 184-91 
Gust. Wolf. 


Loserth, J., Die Reformations- 
ordnungen d. Städte u. Märkte Inner- 
österreichs a. d. J. 1587-1628. (Arch. 
f. österr. G. 96, 99-191.) Sep. Wien: 
Hölder. 2 M. 45. [1269 

Clauß, H., [Aktenstücke:] Zur G. 
d. Gegenref. an Niederösterr. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 
28, 1-16.) — F. Selle, Eine Bekennt- 
nisschrift d. Stadt “Steyr v. J. 1597 
(8. ’06, 3104). Forts. (Ebd. 17-26.) — 
G. A. Skalský, Die Kirchenordng. 
v. Sternberg in Mähren a. d. J. 1614. 
(Ebd. 78-122.) [1270 

Dengel, J. Ph., Berichte v. Bi- 
schöfen üb. d. Stand ihrer Diözesen. 
Relationes status ecclesiarum. Als 
Beitr. z. Kirch.-G. Österreichs im 16. 
u. 17. Jh. a. d. Archiv d. Konzils in 
Rom. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs 4, 307-72.) [1271 

Willaert, L., Negociations polit.- 
relig. entre l'Angleterre et les Pays- 
Bas cath., 1598-1625 (s. ‘07, 1323). 
Forts. (Rev. d’hist. eccl. 8, 305-11; 
514-32.) [1272 

Löschhorn, K., Eine d. ältest. dt. Toleranz- 
Urkunden. (Monatshfte. d. Comen.-Ges. 16, 
313-15.) (1273 

Dony, E., Le dénombrement des habitants 
de la principauté de Chimay en 1616. (Bull. 
de la Comm. Roy. d’hist. de ’Acad. Roy. de 
Belg. 76, 182-267.) [1274 

Briefe u. Akten z. G. d. 30j. Krieges 
in d. Zeiten d. vorwaltend. Einflusses 
d.Wittelsbacher (8.06, 3109). Bd. VII: 
F. Stieve, Von d. Rüstungen Hrzg. 
Maximilians v. Bayern bis z. Auf- 
bruch d. Passauer; bearb. v. Karl 
Mayr. 1908. 800; xxxjv S. 21 M. — 
N. Folge. Die Politik Maximilians I. 
v. Bayern u. sein. Verbündeten 1618 
-51. Tl. II. Bd. 1: 1623, 1624. Bearb. 
v. Walt. Götz. Lpz.: Teubner. 1908. 


xvıj, 680 S. 20 M. [1275 

kez. v. VII u. X: Hist. Zt. 99, 578-84 
Friedensburg; Hist. Jahrb. 28, 877-79 V. 
Schweitzer; v. X: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 
293-95 Th. Preuß. 


Hofbauer, Z., Korneuburger Do- 
kumente a.d. 17.Jh. Progr. Korneub. 
1906. [1276 

Doeberl, M., Das Kaiserprojekt 
u. d. letzt. Absichten Gustav Adolfs 
v. Schweden nach bayer. Auffassg. 
(Forschgn.z.G.Bayerns 15, 202-8.)[1277 


4* 


*44 


Loserth, J., Wallensteiniana. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhm. 45,423) Betr. d. Eindruck 
pd. entdeckt. Verräterei“ W.s in Wien. [1278 


Ammer, 6., Akten z. G. ev. Ge- 
meinden in d. Umgebg. Aachens. 
(Monatshfte. f. rhein. K.-G. 1, 451 
-74; 538-46.) [1279 

Ciauß, H., Nürnberg. Verzeichn. österr. 
Emigranten v. J. 1643. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 13, 226-47; 271-90) — Th. Kolde, 
Zur G. d. Nürnb. Exulanten. (Ebd. 40-42.) [1280 

Fredericq, P., Het Nederl. Proza 
in de zestiendeeuwsche pamfletten 
uit d. tijd der beroerten met eene 
bloemlezing (1566-1600) en een aan- 
hangsel van liedjes en gedichten uit 
dien tijd. (Mémoires de l’Acad. Roy. 
de Belg. 2. S., II, 1.) Brux.: Hayez. 
xLjv, 411 8. [1281 

Jordan, R., Die liter Tätigkeit d. M. Andr. 
Cramer, 1615-31 Pfarrer zu St. Johannis in 
Magdeb. (G.bll. f. Magdeb. 42, 80-55.) [1282 


Ancel, R., Paul IV. et le Concile. 
(Rev. d’hist. eccl. 8, 716-41) [1283 
Lohmeyer, K., Des Herzogs Johann 
Albrecht zu Mecklenb. Versuch auf 
Livland. (Lohm., Zur altpreuß. G. 
64-76.) [1284 
Herre, P., Papsttum u. Papstwahl 
im Zeitalter Philipps II. Lpz.: Teubner. 
xx, 660 S. 24 M. [1285 

Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 49. 

Rachfahl, F., Wilhelm v. Oranien 
u. d.niederländ. Aufstand (8.’07,1348.) 
Bd. IL. 901; 95 S. 24 M. [1286 

Rez. v. I: Hist. Zt. 100, 153-535 Brugmans; 
Lit. Zbl. ’07. Nr. 51,52; Rev. hist. 96, 290 92 
Waidivgton. — A Zimmermann, Wilh. 
Fürst v. Oranien u seine Rolle als Befreier 
d. Niederlande, (Hist.-polit. K1. 140, 898-907.) 


Kröß, A., Die Erpressung d. Ma- 
jestätsbriefes von Kaiser Rudolf II. 
durch d. böhm. Stände 1609. (Zt. f. 
kath. Theol. 31, 474-99; 619-47. 32, 
56-74.) [1287 

Hager, E., Ein „hochfürstliches 
Geheimnis“ a d. Beginne d. 30). 
Krieges. Verhalten d. Erzherzogs 
Leopold geg. sein. Bruder Ferdinand II. 
am Vorabende d. österr. Stände- 
erhebg. (Forschgn. etc. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 4, 3873-89.) [1288 

Gorge, S., Zu d. erst. Güterkäufen 
Wallensteins. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 45, 433-36.) — Ders., 
Zum Besitzwechs. böhm. Güter im 
30jäbr. Kriege. (Ebd. 46, 36-60.) — 
Ders., Beitrr. z. G. d. Konfiskationen 
nach Albr. v. Wallenstein u. seiner 
Anhänger. (Ebd. 158-76; 246-64.) |1289 


Bibliographie Nr. 1278 —-1334. 


Lohmeyer, K., Gustav Adolf u. 
d. preuß. Regierg. 1626. (Lohm., Zur 
altpr. G. 1-64.) [1290 

Arnheim, F., Gustav Adolfs Gemahlin 
Marin-Eleonora v. Brandb. (s. ’06, 3130). IV: 
Reiseplane u. Fluchtversuche. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 11, 175-205.) [1291 

Langenbeck, Politik d. Hauses Braunschw.- 
Lüneb. 1640 u. 1641, s. ’07, 1863. Bez.: Güit. 
gel. Anz. ‘07, 559-69 Mor. Ritter. [1292 


Richter, Hub., Die Verhdign. üb. 
d. Aufnahme d. Reformierten in d. 
Religionsfrieden auf d. Friedens- 
kongreß zu Osnabrück 1645-48. Leipz. 
Diss. 1906. 99 S. [1298 


Loserth, J., Zur G. d. Gegenref. 
in d. bamberg. Gebieten v. Kärnten. 
I. Wolfsberg. II. Villach. (Carinthia I. 
Jg. 97, 131-68.) [1294 

Radikofer, M., Markgf. Karl v. 
Burgau, Sohn Erzhrzg. Ferdinands v. 
Tirol u. d. Philippine Welser. (Zt. d. 
Ferdinandeums 51, 1-49.) [1295 

Klaar, K., Eine Episode a. Tirols 
Schwedenzeit. (Forschen. etc. z. G. 
Tirols u. Vorarlbergs 4, 406-22.) [1296 

Alberti, K. u. Wa Ref. u. Gegen- 
ref. im Ascher Gebiet (s. '07, 1285). 
Schluß. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Prot. in 
Osterr. 28, 50-77.) — Arth. Schmidt, 
Ref. u. Gegenref. in Bielitz u. Um- 
gebg. (Ebd. 163-214.) — F. Schenner, 
Karl v. Zierotins, d. mährisch. Exu- 
lantenkönigs, letzte Lebensjahre (8. 
'07,1370). Schluß. (Ebd. 123-62.) [1297 

Durrer, R., Landammann Heintzli, 
e. Beitr. z intimen G. Unterwaldens 
im Zeitalter d. Gegenref. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 32, 205-93) [1298 

Meyer, Chr., Die Rekatholisierg. 
d. Oberpfalz. (Quellen u. Forschgn. z. 
dt. insbes. hohenz. G. 5, 208-12.) [1299 

Dirr, P., Anfänge d. Jesuiten- 
ordens im Hochstift Augsburg. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub. 
33, 85-92.) [1300 

Roth, F., Die Ref. d. Herrschaft 
Angelberg durch Konr. v. Rietheim 
6. u. 13. Mai 1576. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 13, 253-71.) [1801 

Schnizer, Ref.-G. v. Enabeuren, 
O. A. Münsingen. (Bll. f. württb. 
Kirch.-G. 11, 62-68.) — G. Bossert, 
Juk. Ratz, Prediger in Heilbronn. 
(Ebd. 1-15) — Heintzeler, Das Re- 
stitutionsedikt in Franken. (Ebd. 
68-87.) [1302 


Gegenreformation und 80jähr. Krieg. 


Pfalzgräfin Elisabeth. 
(Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes. 
hohenz. G. 5, 154-66.) [1303 

Becker, W. M., Landgraf Lud- 
wigs V. v. Hessen angebl. Religions- 
wechsel u. d. öttentl. Meinung. (Arch. 
f. hess. G. N.F. 4, 381-96.) [1304 

Schneider, Fr., Ein Mainzer Dom- 
herr d. erzstiftl. Zeit Wennemur v. 
Bodelschwingh 1558-1605. Freib.: 
Herder. 206 S.; 8 Taf. 6 M. [1305 

Ney, J., Die Ref. in Trier 1559 u. 
ihre Unterdrückg. (8.'06,3148). Hft. II: 
Die Unterdrückg. (Nr. 94 v. 1199.) 


Lpz.: Haupt. 101 S. 1 M. 20. [1306 
Rez. v. I: Hist Jahrb. 97, 885 Paulus. 
Rotscheldt, W., Casp. Isselburg. Sein 

k'nfessionell. Standpunkt u. Testament. (Mo- 

natshfte. f. rhein. Kirch.-G. 3, 3550-60.) [1307 


Huyskens, V., Everwin v. Droste, 
Dechant an d. Kollegiatkirche St. 
Martini zu Münster (1567-:604) u. d. 
Stiftskirche seiner Zeit. Tl. I: Leben 
u. Wirken. Gymn.-Progr. Münster. 
51 8. [1308 

Müller, G. H., Üb. d. FEinwohnerschaft d. 
Stadt Hannover 1602. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. ’07, 147-57.) [1309 

Stolzenburg, M. A., Franz Albrecht v. 
Sache.-Lauenb. ; e. Lebensbild a. d. 30j. Krirge. 
(Dt. Revue 33, I, 242-46.) [1310 

Buchwald, G., Ergänzgn. z. Biogr. 
d. M. Steph. Reich. (Arch. f. Ref -G. 
5, 69-76.) [1311 

Gebauer, J. H., Joach.v.Schleinitz, 
kursüchs. Generalquartiermeister unt. 
Johann Georg I. (N. Arch. f. sächs. 
G. 28, 187-99.) [1312 

Clausnitzer, E., Aus d. Regierungs- 
zeit d. Kurf. Joh. Sigismund v. Bran- 
denb. (Hohenzoll.-Jahrb. 11, 170 
-74.) [13138 

Gebauer, J. M., Entstehg. d. Diö- 
zese Dom-Brandenburg. (Jahrb. f. 
brandb. Kirch.-G. 4, 110-26.) [1314 

Rackwitz, A., Die Kirchenbaupflicht d. 
brandb. Konsistorial-Ordnung v. 1573. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Neumark 20, 1-35.) Vgl. ’04, 
3080. [1315 

Berg, K., Arnswalde, Stadt u. 
Kreis, im 30). Kriege. (Ebd. 103- 
342; 2 Ktn.) [1316 

Stehmann, R., Auswärt. Polit. d. 
Herzogs Adolf Friedrich I. v. Meck- 
lenb.-Schwerin 1636-1644. (Jahrbb. 
.d. Ver. f. mecklenb. G. 72, 1-84.) 
Münst. Diss. 1906. [1317 


Koch, Frz., Joach. Morlin als samlünd. 
Bischof, 1567 bis 1571. Lpz. Diss. 57 8. 
Vgl. ’07, 3392. [1318 


Horn, De 


*45 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 
Hasenclever, A., Die tagebuchartig. Auf- 

zeichngn. d. pfülz. Hofarztes Dr. Johs. Lange 


üb. seine Reise nach Granada i. J. 1526. 
(Arch. f. Kultur-G. 5, 385-439.) [1319 


Simson, P., Organisation d. Hanse 
in ihr. letzt. Jahrh. (s.’07,3396). Forts. 
(Hans. G.bll. ’07, 381-438.) [1320 

Beemelmans, W., Organisation d, 
vorderöst. Behörden in Ensisheim im 
16. Jh. (s. '07, 3397). Forts. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N.F. 22, 627-56.) [1321 

Günther, F., Die ersten Klausthaler Berg- 
hauptleute, insbes. ihr Amtssitz u. ihre Be- 
fugnisse. (Zt. d. Harz-Ver. 40, 52-87.) [1322 

Lager, Eine Amt-ordnung d. trierisch. 


(Trier. Arch. 4, 
(1323 


Schifferzunft v. J. 1588. 
25-21.) 


Lager, Eine statist. Aufnahme d. 
volkswirtschaftl. Zustände im Amte 
Saarburg vor u. nach d.30jähr. Kriege. 
(Trier. Arch. 11, 42-56.) [1324 

Urban, M., Eine Schätzungs- 
urkunde üb. d. Herrschaft Königs- 
wart. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 46, 60-66.) 1325 

Schreiber, K., Das Urbar d. Graf- 
schaft Ravensberg v. J. 1560. Münst. 
Diss. 1906. 107 S. [1326 

Hinrichson, G., Henr. Stanges 
Einkunftsregister d. Hauses Ritze- 
büttel a. d. J. 1577. Progr. Cux- 
haven. 60 S. 1327 

Haustein, P., Wirtschaftl. Lage 
u. soziale Bewegungen im Kurfürstent. 
Trier 1525. Hall. Diss. 45 S. [1328 

Blümcke, 0., Zur Topogr. d. Stet- 
tiner Fitte auf Falsterbo. (Hans. 
G.bll. °07, 439-55.) [1329 

Köhler, W., Die Post v. Hessen 
nach d. Schweiz zur Zeit Zwinglis u. 
Bullingers. (Zwingliana II (07, 2), 
172-80.) 1330 

Bothe, F., Frankfurter Patrizier- 
vermögen im 16. Jh. Beitr. z. Charak- 
terist. d. bürgerl. Vermögen u. d. 
bürgerl. Kultur. (Erg.-Hft. II v. Nr. 
612.) Berl.: Duncker. xıj, 189 S. 
6 M. 25. (Einzelpr. 7 M. 50.) [1331 


Buchwald, @., Das thüring. Hegemalh. 
(Zt d. Sav.-Stiftg. 38, Germ. Abt., 444.) [1339 
Salis-Soglio, N., Der Salis-Stockhausen’- 
sche Prozeß um d. Herrschaft Lüttmarsen. 
(Zt. g. vaterl. G. Westfal. 64, I, 1-23.) [1333 
Veen, J. S. van, Eone verborging te 
Wageningen 1564. (Verslagen en med. d. 
Vervenig. tot uitg. d. bronnen v. h. oude 
vaderl. recht 5, 283-89.) [1334 


“46 


Bonin, B. v., Vom erst. brandb. 
Generalauditeur u. Generalgewalti- 
gen. (PreuB.Jahrbb.131,260-74.) [1335 


Becker, M., Das erste halbe Jahr- 
hundert d. hess.-darmstädt. Landes- 
universität. (Aus: 488.) Gieß.: Töpel- 
mann. 870 S.; 13 Taf. 12 M. [1336 


Schrohe, H., Die Wiederbesetzg. erledigt. 
Professuren. Beitr. z. Mainzer Uuiv.-G. d. aus- 
geh. 16. sowie d. 17. Jh. (Arch. f. hess. G. N. F. 
5, 125-64.) — M. Becker, Zur G. d. Peunalis- 
mus iu Marburg u. Gießen. (Ebd. 327-55.) [1337 


Hofmeister, H., Die Univ. Helm- 
stedt zur Zeit d. 30j. Krieges. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘07, 241 
-76.) [1338 

Bauch, G., Die Einführg. d. Hebräischen 
in Wittenberg. Mit Berücks. d. Vor-G. d. 


Studiums d. Sprache in Dtid. (Monatsschr. f. 
G. etc. d. Judentums XLVIIL.) [1339 


Clemen, 0., 2 Schulmeisterbriefe v. 1541 
u. 1512. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 20, 
465-70.) (1340 

Braun, Ph., Die Gründung d. Hanauer 
Gymnasiums u. d. Stadtschultheiß Dr. Wilh. 
Sturio. (Hesseulund 21, 306-10; 331-23; 
343-45.) (1341 

Schubert, F. v., Fin Schulkonflikt a. d. 
17. Jh. (Mitt. d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.- 
G. 2. R., 4, 109.) [1342 

Kaemmel, 0., Ein Charakterkopf a. d. 
älter. Leipz. Schul-G.: Johs. Muschler. (Grenz- 
boten ’07, 1I, 665-72.) (1348 

Needon, R., Beitrr. z. G. d. Bautzner 
Gymnas. (8. ’05, 1401). Forts. (N. laus. Mag. 
#3, 196-229.) [1344 

Wehrmann, M., Vertrag m. e. Prüzeptor 
für e. jungen Adligen 1577. (Arch. f. Kultur- 
G. 6, 79-84.) (1345 


Bornemann, W., Johs. Wolffs Beicht- 


büchlein, e. Beitr. z. Religionsunterricht d, 
Reform. (Zt. f. d. ev. Rel.-Unterr. 19, I, ’07, 


4-21.) [1346 


Götze, Die hochdt. Drucker d. Ruform -Zeit, 
8. ’06, 1454. Rez.: Hist. Zt. 98, 4377-80 O.Clemen; 
Zt. f. dt. Philol. 40, 122-25 Lucke. [1347 

Löffler, K., Weiteres z. Dortmunder Buch- 
druck d. 16. Jh. (Beitrr. z. G. Dortmunds etc. 
16, 1-10.) Vgl. ‘06, 1455. (1518 

Mayer, Herm., Erasmus in sein. 
Beziehgn. z. Univ. Freiburg. (Ale- 
mannia N.F. 8, 287-302.) [1349 

Brandis, C. G., Ein Brief d. Eohanus 
Hessus. (Jahrbb. d. Akad. zu Erfurt 53, 211 
14) [1350 

Bossert, G., Theod. Reysmann, 
Humanist u. Dichter a. Heidelb. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 561-626. 
23, 79-115.) Vgl. 07, 1435. — Ders., 
Th. Reysmann u. sein Lobgedicht auf 
Speier. Hrsg. m. Lebens-G. etc. u. m. 
Anmerkgn. versehen, übers. v. A. 
Kennel. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 
29/30, 156-248.) — L. Löwenstein, 


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Bibliographie Nr. 1335—1398. 


Nicol. Cisner a. Mosbach. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. 22, 711-16.) [1351 
Duhr, B., Der bayer. Historiograph 
Andr. Brunner. (Hist.-pol. Bil. 141, 
62-83.) [1352 
Lühmann, J., Joh. Balthas. Schupp. 
Beitrr. zu sein. Würdigung. Marb.: 
Elwert. 106 S. 2 M. — W. Diehl, 
Neue Beitrr. z. G. v. J. B. Schuppius 
in d. 2. Periode sein. Marburg. Re- 
formtätigkeit, 1639-46. (Arch. f. hess. 


G. 5, 255- -326.) [1353 
Zur Geschichte d. kurpfälz. Archive. 
(Mannh. G.bil. 8, 219-22.) [1354 


Manacorda, G., Zu d. Quellen Hans Sachsi- 
scher Motive. (Stud. z. vergl. Lit.-G. 7, 329- 
35.) Vgl. ’06, 3197 a. [1355 

Springer, J., Sebast. Brants Bild- 
nisse. Mit 2 Lichtdr.taf. u. 3 Ab- 
bildgn. im Text. (Hft. 87 v. 625.) 
Straßb.: Heitz. 26 S$. 2 M 50. [1366 


Streinz, F., Urkk. d. Iglauer Meister- 
singer. TI. II. Progr. Wion. 44 S. [1357 
Henrici, E., Andr. Mylius, e. Dichter d. 
16. Jh. (Brauuschw. Magaz. ‘07, 66-68.) — 
Ders.. Die Psalmendichtg. d. Andr. Mylius. 
(Ebd. 91-93.) [1358 
Hitzeroth, C., Joh. Heermann 
1585-1647. Beitr. z. G. d. geistl. 
Lyrik im 17. Jh. Marb.: Elwert. 


184 S. 4 M. [1359 
(Bvitrr. z. dt. Lit.-G., hrag. v. Elster IL.) 
Slebeck, H., Christoph Helwig als Di- 

daktiker 1605-1617. (Aus Nr. 458.) Gieß.: 

Töpelmann. 86 8.; Taf. 1 M. [1360 
Kuhlmann, G., Leben u. Dichten d. Hanse- 

syndikus Dr. Johs. Domann. Münst. Diss. 

75 S. (1361 
Krollmann, C., Brief Opitzens a. d. fürstl. 

Dohnaisch. Hausarchive in Schlobitten. (Altpr. 

Monatsschr. 44, 597 f.) [1362 
Belnert, J., J. W. Moscherosch u. sein 

Geburtsort "Willstätt. (Alemannia N.F. 8, 186 

-200.) — Ders., Moscherosch im Dienste d. 

Stadt Straßb. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 98, 

135-46.) [1363 


Köhler, W., Aktenstücke z. G. d. 
Wiener Kunstkammer in d. Hrzgl. 
Biblioth. zu Wolfenbüttel. (Jahrb. 
d Kunsthist. S d. Allerh. 


Kaiserh. 26, J-x [1364 
Mader. Loy ie . "06, 1471. (32 S : 
AE Diss. 05) Rez.: Rep. f. Kunstw. 30, 
255-62 Th. Hampe; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 9 
Neuwirth. (1365 


Rauch, M. v., Zur G. d. Bildhauers Sem 


Schlör. (Württb. Viertelj.hfte. N. F. 16, 
412-21.) 1366 


Baum, J., Die Bauwerke d. Elias 
Holl. (Hft. 93 v. 625.) StraBb.: Heitz. 


x, 132 S.; 33 Taf. 10 M. [1367 
P. Dirr. Handschrr. u. Zeichngn. Hollis. 
J. Baum, Dasalte Augsburg. Rathaus. (Aus: 
Zt. d. Hist. Ver. f. Seliwal. u. Neub. XXXIII.) 
Auysb.: Schlosser. 31 S.; 16 Taf. 2 M. 


Reformation, Gegenreformation und 80jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *47 


Stuhlfauth, Dürer in neuest. konfessio- 
neller Beleuchtg. (Dt.-ev. Bll. 32, 535-59.) [1368 

Schneider, Fr., Dürers Tafelgemälde 
„Barmherzigkeit“ 1523 ehemals im Dom zu 
Mainz. (Mainz. Zt. 2, 75-87, Taf. 4) Vel. 
Nr. 1142. [1369 

Kögler, H., Ergünzen. z. Holzschnittwerk 
d. Hans u. Ambros. Holboin. Mit 34 Text- 
abbilden. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
samınlgn. 28, Beihft., 85-111.) [13:0 

Glück, G., Brief Hans Malers an Anna v. 
Ungarn a. d. K. K. Statthaltereiarch. zu Inns- 
bruck. (Jahrb. d. Kunsthist. Sammlgn d. 
Allerh. Kaiserhauses 26, xxjf.) Vgl. ’06, 


3207. [137 1 

Baum, Jul., Gemäldezyklus a. d. Werk- 
statt d. Ulr. Äpt. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘07, 
Nr 181.) (1372 


Mayer, Ant., Leben u. Werke d. Brüder 
Mattheus u. Paul Brill. Beitr. z. G. d. Land- 
schuftsmulerei um d. Wende d. 16.Jh. Hall. 
Diss. 75 8. [1373 


Rooses, M., Correspondance de 
Rubens et docce. épistol. concern. sa 
vie et ses oeuvres publ. T. III-V: 
1622-1631. Anvers: Buschmann 1900 
-7. T6 fr. [1374 

Brown, &. B., Rembrandt. A study 
of his life and work. Lond.: Duck- 
worth. 364 S. 7 sh. 6 d. [1375 

Brinckmann, A., Die prakt. Be- 
deutg. d. Ornamentstiche f. d. dt. 
Frührenaissance. Mit 25 Taf. (Hft. 90 
v. 625.) Straßb.: Heitz. x, 98 S. 
10 M. (Ohne Taf.: Heidelb. Diss.) [1376 


Roder, Chr., Zur Lebens-G. u. Würdigung 
d. Hafners Hans Kraut v. Villingen u seiner 
nächst. Nachkommen. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 22, 369-85; Taf. 4.) [1377 
Bode, W., Kleinbronzen d. Söhne d. ältern 
Pet. Vischer. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammign. 29, 30-13.) f [138 
GeiBberg, M., Die Prachtharnische 
d. Goldschmiedes Heinr. Cnoep a. 
Münster in W. (Hft. 85 v. 625.) Mit 
14 Taf. u. 1 Hochätzg. Straßb.: Heitz. 
59 S. 7 M. [1379 
Rez.: Rep. f. Kunstw. 31, 86-93 v. Ubisch. 


Schmitz, Eug., Der Nürnberg. Organist 
Joh Staden. Beitrr.z. Würdigung sein. musik- 
geschichtl. Bedeutung. Münch. Diss. 1906 
4. 378. [1380 


Kaulfuß-Diesch, Inszenierg. d. dt. Dramas 
an d. Wende d. 16. u. 17. Jh., 8. ’06, 1434. 
(Lpz. Dies. 1905) Rez.: Stud. z. vergl. 
Lit.-G. 7, 138-47 Kilian. (1381 

Löffler, Kl., Just. Lipsius u. d. Westfalen. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 4, 
161-71.) [1892 

L., J.. Eine altzollerische Hochzeit.((juellen 
u. Forschgn. z. dt. insbes. hoheuz. G. 5, 199 
-203.) [1383 

Kauffungen, K. v., Mühlhüuser Hochzeits- 
u. Kipdtaufs- Ordnungen. (Mühlh. G.-bll. 8, 
201-6.) [1384 

Berdrow, W., Fahrendes Volk im 17. Jh. 
(Grenzboten ’07, II, 245-54.) [1385 


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Pfister, Ch., Nicol. Remy et la sorcellerie 
à la fin du 16. siècle. (Rev. hist. 93, 225-39. 
94, 28-44.) — A. M. Koeniger, Zum Kapitol 
Hexenprozesse. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. 
u. Neub 38, 79-83.) — Ed. Otto, Protest (d. 
Herrschaft Breuberg im Odenwald) geg. 
Hexenverbrenng. a. d. Zeit d. 30jähr. Krieges. 
(Arch. f. Kult.-G. 6, 81-89) (1356 


6. Vom Westfäl. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 

Lnginbähl, R., Üb. d. Stadt St. Gallen v. 
Nathan. Mittelholzer. 1655. (Anz. f. schweiz. 
G. 07, 204-9; 2296.) | [1357 

Lefebvre, G., Une nouv. relation 
du siege de Lille en 1667. (Ann. de 
l'Est et du Nord 3, 391-409.) [1388 

Weizsäcker, 2 Quellenschriften a. 
d. Zeit d. 2. Zerstörg. v. Calw Sept. 
1692. (Württb. Vierteljhfte. N.F. 
16, 46-65.) [1389 

Hammann, W., Die Lebenserin- 
nergn. Kasim. Wilhelms, Landgrafen 
v. Hessen-Homburg. (Arch. f. hess. 
G. N.F. 4, 397-422.) [1390 

Protokolle u. Relationen d. bran- 
denb. Geh. Rates a. d. Zeit d. Kurf. 
Frdr. Wilh. V: 1655-1659. Hrsg. v. 
O. Meinardus. (= Nr. 155.) ıxxı], 
699 S. 28 M. [1391 

Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 2 Breysig. — A. 
Zimmermann, Der Gr. Kurfürst u. d. Zer- 
rüttung d. Reiches. (Hist.-polit. BIL. 141, 
417-23.) 

Schlippenbach, v., Zur G. d. hohenz. 
Souveränitatin Preußen. Dipl. Briefwochs. d. 
Königs Gust. v. Schwed. m. d. Gesandten 
v. Schlippenbach 1654-57, s. 06, 3227. 
Rez.: Forschgn. z. brandb u. pr. G. 19, 586- 
89 Salzer; Altpr. Monatsschr. 44, 123-25 Se- 
raphim; Korr.-Bl. d (Gesamt-Ver, '07, Nr. 7 
Joachim; Hist. Zt. 99, 584-86 Pribram. [1392 

Stephany, G. Chr., Bremensia im Reichs- 
arch. in Stockholm. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Nivdersachs. ‘07, 378-80. 2... [11398 

Wimarson, N., Bidrag till historien 
om sommarfälttiget i Brandenb. 1675. 
(Svensk hist. tidskr. 27, 170-79.) [1394 

Elisabeth Charlotte, Herzogin v. 
Orleans, Briefe. In Auswahl hrsg. d. 
N.F.Helmolt. (2 Bde.) Bd. I. Lpz.: 
Insel-Verl. xvj, 326 S. (12 M) [1395 


Elisabeth Charlotte. Auswahl a. 
ihr. Briefen; hrsg. u. eingel. v. J. 
Wille. (Dt. Charakterköpfe; hrsg. 
v. W. Capelle. I) Lpz.: Teubner. 
160 S.; Taf. 2 M. [1396 

Correspondance de R. Dupré, 1680-88, 
publ p. F.Barbey,s.’06,3231. Rez.: Journ. 
des savants ‘07, 254-58 Waddington; Gött. 
gel. Anz. '07, 5514-58 Meyer v. Knonau. [1397 

Archives ou correspondance ined. 
de la maison d'Orange-Nassau. 3. S. 


“48 


p. p. F. J. L. Krämer (s. 
H: 1697-1700. 
6 fi. 76. 


07, 1468). 
xxxvi, 603 S. 
[1398 

Rez. v. I: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 97 Elkan. 
Doebner, Briefe d. Königin Sophie 
Charlotte v. Preuß. u. d. Kurfüretin So- 
phie v. Hannov. an hannov. Diplomaten, 
s. ‘06, 1503. Rez.: Furschgn. z. brandb. u. 
pr. 19, 591-93 Granier; Hist. Zt. 98, 
5165-18 Haake; Hist. Vierteljschr. 10, 459f. 
O. Weber. (1399 


Schmidt, Paul, Dt. Publizistik in 
d. Jahren 1667-1671. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 28, 577-630.) [1400 

Flugschrift üb. d. Katte-Tragödie. 
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins '07, 
166-69.) [1401 

Haß, M., Die preuß. Adreßkalender 
u. Staatshandbücher als hist.-statist. 
Quellen. (Forschen. z. brandb. u. pr. 
G. 20, 138-493 ; 305-46.) — L. Erhardt, 
Die Ausbildg. d. brandb.-preuß. Ka- 
lenderwesens in Beziehg. z. G. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 11, 75-89.) [1402 

Pletcher, N. M., Some chapters 
from the history of the Rhine Country. 
Diss. d. Columbia Univ. 129 S. [1403 

Abel, v., Gefechtskalender nebst 
Armee-Listen, Personen- u. Truppen- 
Verzeichn. f. d. brandb.-preuß. Heer 
1656-1688. (Beihft. z.Milit.-Wochenbl. 
"07, Hft. XI.) Berl.: Mittler. S. 399 
-457. 90 Pf. [1404 

Waldner, E., Die Angelegeuheiten 
d. Reichsstüdte d. Elsaß am Reichs- 
tage u. vor d. Reichs-Gerichte zu 
Regensb. 1663-1673. (Veröffentlichgn. 
a. d. Stadtarch. zu Colm. 1, 85- 
177.) [1405 

Escher-Ziegler, C., Eine schweiz. 
Garnison z. Beschützg. d. Neutralität 
d. Reichsstadt Straßburg 1673-79. 
103. Neujahrsbl. d. Feuerwerker-Ges. 
in Zürich auf d. J. 1908.) Zürich: 
Fäsi&B.1908. 41S.;3 Taf. 3M. [1406 


Fehling, Frankr. u. Brandenb. 1679-84, 8. 
‘07, 1480. Rez.: Rev. crit. '07, Nr. 23 Wadding- 
ton: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 549-54 


Salzer. [1407 
Beck, J., Prinz Eugen v. Savoyen im 
Lichte d. neuer. G.forschg. (Aus: „Danzers 


Armee-Ztg.“) Wien: Konegen. 175. 1M. [1408 
Kalken, F. van, La fin du régime 
espagnol aux Pays-Bas. These. 
Brux.: Lebègue. 291 S. [1409 
Rez.: Rev. des questions hist. 82, 651-53 


Bibliographie Nr. 1898—1456. 


truppen in d. Feldzügen 1693 bis 1697 am 


Oberrhein. Seine Pläne u. Bestrebgn. in 
Bezug auf d. Reichsheerwesen. Karlsruhe: 
Reiff. 149 S.; Kte. 2 M. [1410 


Ichon, E., Die Verhdign. üb, d. 
Anerkennung d. preuß. Königswürde 
am Reichstage zu Regensb. 1701. 
Heidelb. Diss. 64 S. [1411 


Apell, F. v., Die Inbesitznahme d. Festung 
Rheinfels durch Landgraf Karl v. Hessen- 
Kassel 1702. (Hessenland 21, 277-79; 292-94; 
323-26 ; 340-412; 356-58.) [1412 

Carlson, E., Fördraget mellan 
Karl XII. och kejsaren i Altranstädt 


1707. Stockh.: Norstedt. 4°. 69 S.; 
10 Taf. 10 M. 1413 
Chance 


J. F., The Northern Paci- 
fication of 1719-20. (Engl. hist. rev. 
22,478-507; 694-726. 23,35-63.) [1414 

Philipp, A., August d. Starke u. 
d. pragmatische Sauktion. (IV v. 587.) 
Lpz.: Quelle & M. 1908. xv, 139 S. 
Subskr.-Pr.: 4 M. Einzelpr.: 5 M 
(x, 68 S.: Leipz. Diss.) [1415 


Hofbauer, K.. 
v. Polen Johann DI. Sobieski in Oberholla- 
brunn. Progr. Oberholl. S. 27-4. (1416 

Meyer, Chr., München i. J.1729. (Quellen 
u. Forschen. z. dt. insbes. hoheuz. G. 5, 
213-18.) (1417 

Schoen, Th., Herzogin Maria Augusta v. 
Württemb., geb. Prinzessin v. Thuru u. Taxis. 
(Diözesanarch. v. Schwab. 25, 81-90 etc. 
Schwab. Arch. 26, 27-29 etc.) [1418 

Heigel, K. Th. v., Die Brautwerbg. d. 
Markgrafen Ludw. Wilh. v. Badeu u. d. 
Prinzen Eugen v. Savoyen 1689-1690. (Heigel, 
Biogr. u. kulturgeschichtl. Essays 9. 106 
-56.) [1419 

Meyer, Chr., Wittelsbacherinnen an fremden 
Höfen. (Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes. 
hohenzoll. G. 5, 167-96.) [1420 

Schrohe, H., Edm. Rokoch. Ein Mainzer 
Kaufmann u. Beamter d. 17. Jh. I. Progr. 
Mainz. 94 S. [1421 

Nommer, R., Goethes Wetzlarer Verwandt- 
schaft. Lpz.: Barth. 47 S. 1 M. 50. [1422 

Boch, L. v., Einzelheiten a. d. Kriegs- 
leben v. P. A. Galhau. (Trier. Chron. N.F. 
8, 65 72.) (1423 

Philippi, F., Frär. Chr. Frhr. v. Pletten- 
berg. (Alig. dt. Biogr. 53, 76-79.) [1434 

Richter, P. E., Friedrich Wilhelm, Sohn 
d. Moritz v. Sachs.-Zeitz, e. unbekannt. Wet- 
tiner. (N. Arch. f. sächs. G. 28, 135.) [1425 


Der Aufenthalt d. Königs 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Denkmälerd.preuß. 
Staatsverwaltg.im 18. Jh. (s.’05, 1480). 
Die Behördenorganisation u. d. allg. 
Staatsverwaltg. Preußens. Bd. IV, 
Hälfte 1 u. 2. Akten v. Jan. 1723 


de Landosle; Bull. de l'Acad. Roy. de Belg. | bis Ende Dez. 1725; desgl. v. Anfang 


’07, 526-28 Discailles; Rev. d’hist. mod. 9, 
274-76 Driault. 

Platz, H., Markgraf Ludwig Wilhelm v. 
Baden-Baden als Oberbefehlshaber d. Reichs- 


| 


| 


} 


Jan. 1726 bis Ende Dez. 1729. Bearb. 
v. G. Schmoller u. W. Stolze. 
884; 571 S. 32 M. [1426 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Schwarte, Die neunte Kur u. Braunschw.- 
Wolfenbüttel, s. ‘06, 1533. Rez.: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. 07, 287-91 P. Ritter; Dt. 
Lit.-Ztg_’vs8, Nr, 6 Pribram. [1427 

Wild, Staat u. Wirtschaft in d. Ristümern 
Würzburg u. Bamberg, s. ’07, 1504. Reoz.: 
Hist. Vierteljschr. 10, 552-56 Hartung. [1128 

Hartberger, M., Erbhuldigung d. Bürger 
zu Dillingen 1650. (Jahrb. d. Hiat. Ver. Dilling. 
19, 241-50.) [1429 

Carlebach, R., Hof- u. Staatsdienerrang- 
ordnung a. d. Zeit d. Markgrafen Ludw. Wilh. 
v. Baden-Baden. (Manub. G.bll. x, 263-67 ) (1430 

Below, G. v., Zur G. d. landstand. Verfg. 
(Hist. Zt. 100, 317-29.) [1431 

Rachel, Der Gr. Kurfürst u. d. ostpreuß. 
Stande 1640-1688, s. ‘05, 3329. Rez.: Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 30, 822-25 Hötzsch. — Skal weit, 
Ostpreuß. Domänenverwaltg. unt Friedr. 
Wilb. I., 8. '07, 1507. Rez.: Ebd. 31, 1387-94 
Breysig. — Gundlach, Friedr. Wilh. I. u. d. 
Bestellg. d. städt. Beamten, s. ’07, 1507. Rez.: 
Hist. Zt. 99, 556-58 Haß, Beil. z. Allg. Ztg. 
*06, Nr. 198 Consentius. 11432 

Pechel,J., Umgestaltg. d.Verfg. v. Soest im 
Zeitalter FriedrichWilhelmsl.u. Friedrichs II. 
1715-1752, 8. ‘06, 1536. (Gött. Diss.) Rez.: 
Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 555-60 
Has. [1433 
Simons, @., Wie wurde Magdeburg Re- 


gierungs - Hauptstadt? Progr. Magdeb. 4°. 
23 5. : DARI [1434 
Meister, A., Die Chronik d. Mat- 


thias Dullacui aus Altena, e. Quelle 
f. d. Wirtsch.-G. d. Grafsch. Mark. 
(Beitrr. z. G. Dortmunds u. d. Grafsch. 
Mark 16, 251-68.) [1435 

Schwering, L., Die Auswanderg. 
protestant. Kaufleute a. Köln nach 
Mülheim a. Rh. i. J. 1714. (Westdt. 
Zt. 26, 194-250.) 57 S. : Bonn. Diss. [1436 

Dam van Isselt, W. E. van, De 
klachten, tusschen 1672 en 1675 in- 
gebracht teg. Jacob v. Dam, consul 
te Smirna 1668-1688. (Bijdragen v. 
vaderl. gesch. 4. S., 6, 277-351.) [1437 

Liebe, 6., Kursächs. Bericht üb. 
d. Magdeb. Herrenmesse 1687. (G.bll. 


f. Magdeb. 42, 230-39.) [1438 
Lederer, P., Maximil. Frhr. v. 
Lamingen u. d. Choden; d. Privi- 


legien d. 10 dt. Gemeinden bei Taus. 
Beitr. z. G. d. Bauernbefreiung in 
Böhmen im 17. u. 18. Jh. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 464 
-507.) [1439 

Nordmann, R., Friedr. Wilh. I. 
u. d. Organisation d. preuß. Armee. 
(Milit. Charakterbilder, hrag. v. Barth 
u. Kolbe. VIII.) Lpz.: Engelmann. 
45 S. 1 M. 20. [1440 

Linnebach, K., König Friedr. 
Wilh. I. u. Fürst eopold I. zu An- 
halt-Dessau. (II v. 431.) Berl.: Behr. 


*49 
120 S. m. 2 Bildn. u. 1 Fksm. 
(Einzelpr. 2 M.) [1441 


Lehmann, 6., Brandenb.-preuß. Fahnen 
in d. Zeit d. letzt. Kurfürsten u. d. erst. 
Königs, 1688-1713. (Hohenzoll.-Jahrb. 11. 59 
-108 ) [1442 


Helmes, H., Kurze G. d. fränkisch. 
Kreistruppen 1714-1756 u. ihre Teil- 
nahme am Feldzuge v. Roßbach 1757. 
(Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- u. 
Heeres-G. 16, 1-116.) Sep. Münch.: 
Lindauer. 2 M. 50. [1443 

Beschorner, H., Das Zeithainer 
Lager von 1730. Mit Kte. (N. Arch. 
f. sächs. G. 28, 50-113; 200-52.) 
Vgl. ‘06, 3274. [1444 


Moog, G., Johs. v. Neerkassel u. s. „Amor 
poenitens“. (Rev.int. de théol. 15, 603-21.) [1445 


Zinzendorf, Graf, Tagebuch v. 
1716-1719; brsg. v. G. Reichel u. 
J. T. Müller. (Zt. f. Brüder-G. 1, 
113-204; 6 Stammtaf.) [1446 

Eckerlin, H., Die Halberstädter 
Klöster unt. brandenburg. Herrschaft. 
(Zt. d. Harz-Ver. 40, 393-467.) [1447 

Kottenhahn, W., Aus d. Zeit d. 
Gegenref. in Kirchenbollenbach, 1706 
-1754. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.- 
G. 1, 481-524.) [1448 

Köhler, W., Die Anfänge d. Pie- 
tismus in Gießen 1689-1695. (Aus Nr. 
488.) Gieß.: Töpelmann. 112 S.; 
Taf. 3 M. [1449 


Uckeley, A., Eine Rügische Synode vor 
2 Jahrhh. (Pomm. Jahrbb. 8, 105-34.) [1450 
Raebiger, K., Die Wegnahme d. evang. 
Kirchen im Fürstent. Wohlau 1680-1706 u. 


d. Konvention v. Alt-Ranstädt 1707. (Flug- 
schrr. d. Evang. Bundes 251.) Lpz.: Braun. 
36 S. 50 Pf. [1451 


Voltz, L., 2 hessen-homburg. Prinzen als 
Gießener Studenten 1722-23. (Arch. f. hess. G. 
N. F. 5, 356-74.) — K. Bader, „Von tödlichem 
Ableben u. solenner Beerdigung Rectoris 
Magnifici“, (Ebd. 375-89.) [1452 

Windel, R., Zur G. d. Schulbücher. (Mitt. 
d. Ges. f. dt. Erziebgs - u. Schul-G. 17, 236 f.) 
— Fel. Günther, Das Lehrbuch d. Universal- 
G. im 18. Jh. (Dt. G.bli. 8, 263-78.) [1453 


Roeschen, A., Wann u. wo ist M. Johs. 
Cervinus, d. Verf. d. Wetterfelder Chronik, 
verstorben? (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d 
Grhzgt. Hess. 4, 52-54.) 11454 

Paldus, Joh. Christoph Müller. 
Beitr. z. 6. vaterländ. Kartographie. 
(Mitt. d. K. K. Kriegsarchivs 3. F., 
5, 1-121.) [1455 

Sandler, Chr., Ein bayer. Jesuitengeo- 
graph: Hnr. Scherer v. Dillingen. (Mitt. d. 
Geogr. Ges. München II, 1.) [1456 


*90 Bibliographie Nr. 1457—1517. 


Pachaly, P., Paulus Gerhardt als Lyriker. 
(Euphorion 14, 489-507.) — Geyer, P. Ger- 
hardts geistl. Lieder. (N. kirchl. Zt. 18, 
177-99.) [1457 

Jentsch, H., Abfassungszeit u. erste Ver- 
öðtentlichg. d. geistl. Lieder Joh. Francks v. 
Guben. (Niederlaus. Mitt. 10, 51-60.) [1458 


Tietze-Conrad, E., Des Bildhauer- 
er Frz. Ferd. Ertinger Reise- 
eschreibg. durch Österr. u. Dtld. 
Nach d. Hs. CGM. 3312 d. Hof- u 
Staatsbiblioth. Münch. hrsg. (Quellen. 
schrr. f. Kunst-G. XIV.) Lpz.: Teubner 
u. Wien: Graser. xxv, 91 S. 4M. [1459 
Schrohe, H., Zur Mainzer Kunst- 
G. in d. 2. Hälfte d. 17. Jh. (Mainz. 
Zt. 2, 88-105.) [1460 
Hürbin, J., Barock u. Rokoko in 
d. Schweiz. (Veröffentlichgn. a. d. 
Kirchenhist. Seminar Münch. 3 R., 1, 
Festgabe f. Knöpfler, 94-125.) [1461 
Baumeister, E., Rokoko-Kirchen 


Oberbayerns. Mit 31 Taf. (Hft. 92 
v. 625.) Straßb.: Heitz. 78 S. 10 M. 
Text: Münch. Diss.) [1462 


Hämmerle, A., Die ehemal. Kloster- u. 
Wallfahrtskirche zu Bergen b. Neuburg a. D., 
ihre G. u. Beschreibg. Leben u Werke d. 
Meisters ihrer Fresken, d. Augaburg. Kunst- 
u. Historienmalers Joh. Wolfg. Baumgartner 
1712-1761. Beitr. z. Kunst-@G., insbes. d. 18. Jh. 
Mit 22 Abbildgn. u. 14 Taf. (Aus: Sammelbl. 
d. Hist. Ver. Eichstätt.) Eichst.: Brünner. 
103 S. 3 M. (1163 


Tietze, H., Joh. Mich. Rottmayr. 
(Jabrb. d. K. K. Zentral-Komm. N.F. 
4, 81-167; Taf.) [1464 

Hieber, H., Joh. Adam Seupel, 
e. dt. Bildnisstecher im Zeitalter d. 
Barocks. (Hft. 88 v. 625.) StraBb.: 
Heitz. 42 S. 2 M. 50. (Auch Heidelb. 


Diss.) [1465 

Weixlgärtner, A., Ein Prunkschrank d. 
Prinzen Eugen. (J'abrb. d.Kunsthist. Sammlgn. 
d. Allerh. Kaiserhauses 26, 373-93; 3 Taf.) [1466 


Schweitzer, A., J. S. Bach. Lpz.: 
Breitkopf & H. xvj,844S. 15M. [1467 
Krauß, R., Zur G. d. Schauspiels 
am württb. Hofe bis z. Tode Karl 
Alexanders. (Württb. Viertelj.hfte. 
N.F. 16, 377-411.) [1468 


Jacobs, E.. Die Sage vom Wilden Jäger 
zur Pietistenzeit 1759. (Zt. d. Hurz-Ver. 40, 
280-855.) (1469 

Horn, E., Der letzte großo Hexenbrand 
in Dtld. (Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes, 
hohenz. G. 5, 1-22. [1470 

Kauffungen, K. v., Mühlhäuser Verordngn. 
a. d. 17. u. 18. Jh. betr. d. Polizeistunde in 
d.Wirtshäusern u. Schenkwirtschaften. (Mühlh. 
G.bIL 8, 206-10.) [1471 


Schwerdfeger, J., Die Pest in Wien 1679 
(nach Matth. Fuhrmann) u. d. Augustinlegende. 
Wien. Progr. 17 8. [1472 

Gesundheitspaß, Brandenb., a. d. J. 1710. 
(Mitt. d. Ver. f. G. Berl. ’07, 171f.) [1473 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Korrespondenz, Polit., Fried- 
richs d. Gr. (s.'06 73295). Bd. XXXII: 
März bis Okt. 1772; red. v. G. B. Volz. 
1908. 682 S. 19 M. [1474 


Bussemaker, Th., Verslag van een voor- 
loopig onderzoek naar de Bentinck-Papieren, 
aanwezig in de Brit. Museum. (Bijdragen 
en med. v. h. Hist. Genootsch. Utrecht 28, 
XL-LXXVIJ.) [1475 

Walter, F., Riaucours Gesandtschafts- 
berichte als Quelle z G. d. Kurf. Karl Theodor. 
(Mannb. G.bll. 8, 213-20.) (1476 


Konopezynski, W., La deuxième 
mission du comte de Broglie. Un 
supplément aux „Instructions de 
Pologne“ 1755-1756. (Rev. d’hist. 
diplom. 21, 495-508.) [1477 

Meyer, Chr., Posener Gedenk- 
blätter a. d. 18. Jh. (Quellen u. 
Forschgn. z. dt. insbes. hohenz. G. 
5, 71-153.) [1478 

Volz, G. B., Österr. Bericht üb. d. 
Hof Friedrichs d. Gr. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 11, 270-74.) [1479 

Vander Meulen, W. W., Brieven 
van J. D. van der Capellen tot den 
Pool. (Bijdrr. en med. v. b. Hist. 
Genootsch. Utrecht 28, 103-341.) | 1480 

Volz, Die Massinschen Vorschläge. 
Beitr. z. Vor-G. d. erst. Teilg. Polens. 
(Hist. Vierteljschr. 10, 355-381.) — 


R. Koser, Aus d. Vor-G. d. erst. 
Teilung Polens. (Berl. Sitzungsberr. 
08, 286-92.) [1481 


Görisch, W., Friedrich d. Gr. in 
d. Zeitungen. Beitrr.z.G.d. Beurteilg. 
Friedrichs durch die Zeitgenossen. 
Bern. Diss. 265 S. [1482 

Koser, R., Die aufgefund. Ode 
Friedrichs d. Gr. a. d. J. 1742. 
(Sitzungsberr. d. Berl. Akad.’08, 61-81.) 
Sep. Berl.: Reimer 1908. 1 M. [1483 

Poet. Rechtfertigung d. Breslauer Friedens, 
überhaupt d. preuß. Polit. jm 1. schles. Kriege. 

Walter, F., [Mitt.a.d. „Mannheimer Ztg.“ 
betr.] Karl Theodors Aufenthalt in d. Pfalz 
1785. (Mannh. G.bll. 8, 81-87.) [1484 


Volz, G. B., Aus d. Zeit Friedrichs 
d. Gr. Gotha: Perthes. 270 S.; 5 Taf. 
4 M. 50. [1486 


Zeitalter Friedrichs d. Gr. 


Bleibtreu, K., Friedrich d. Gr. im 
Lichte sein. Werke. Ein Seelenbild. 
Stuttg. : Lutz 1908. 329 S. 2 M. 50. [1486 

(Aus d Gedankenwelt groß. Geister. Bd. 8.) 

Volz, G. B., Friedr. d. Gr. u. seine 
Leute. I: K. v. Winterfeldt. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 11, 155-69.) [1487 

Noël, E., Friedricha d. Gr. Tages- u. 
Jahreseinteilg. Vortr. Charlottenh.: Amelang. 
39 8. 1 M. 50. [1458 

Kohut, A., Friedr. d. Gr. als Hu- 
morist. Lpz.: Gracklauer. 293 S. 
3 M. 50. [1489 


Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’07, 243. 
Lazarus. 


Ziekursch, Sachsen u. Preußen um d. Mitte 
d. 18. Jh., =. ’06, 3301. Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 20, 564-67 Küntzel; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 34,451 f. K.v.Kauffungen. [1490 


Sautai, M., Les débuts de la guerre 
de la succession d'Autriche. (Rev. 
d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée 
27, 805-71; 513-55. 28, 1-51; 257 
-92.) [1491 

Heigel, K. Th. v., Der sogen. 
Nymphenburger Vertrag v. 22. Mai 
1741. (Heigel, Biogr. u. kulturge- 
schichtl. Essays S. 198-235.) [1492 

Karl Eugen, Hrzg. v. Württemb., 
u. seine Zeit (s. '07, 1558). Hit. 9 
(II, 1-124 m. Abbildgn., 5 Taf. u. 
1 Tab). 2 M. [1493 

Zurlinden, La vérité sur Fontenoy. 
(Rev. des 2 mondes '07, Per. 5, 
T. 41, 93-117.) [1494 

Strieder, Öst. Politik v. Aachener Frieden 
bis z. Beginn d. 7j. Krieges, s. ‘O7, 1557. 
(Lpz. Hab.-Schr. 06) Rez.: Forschen. z. 
brandb. u pr. G. 20, 560-64 Küntzel; Dt. Lit- 
Ztg. ‘07, Nr. 21 Pribram. [1495 

Waddington, R., La guerre de 
sept ans (s. "05, 1550). T. IV: Torgau- 
Pacte de famille. 637 S.; Ktn. 
7 fr. 50. [1496 

Rez. v. II u. III: Hist. Zt. 98, 399 f. Mollwo; 
Engl. hist. rev. 20, 377-52 Ward. 


Kerchnawe, H., Kolin. Ein Ruh- 
mesblatt in d. G. uns. Kavallerie. 


Wien: Konegen. 1 M. 20 [1497 
Schroeter, E., Schlacht b. Roßbach. 


Weißenfels; Schirdewahn. 31 S. 50 Pf. [149% 
Stünkel. E., Frdr. Wilh. v. Seydlitz, d. 
Held v. Roßbach. Lpz.: Hirt. 1205. 2M. [1499 
Helmes, Teilnahme d. fränk. Kreistruppen 
am Feldzuve v. Roßbach s. Nr. 1443. [1500 


Rehtwisch, Th., Leuthen, Blätter 
d. Erinnerg. an d. groß. König u. d. 
Jahr 1757. Mit 28 Portr., 10 hist. 
Darstellgn. u. 22 Terrainstudien. Lpz.: 
Wigand. 365 S. 7 M. 50. [1501 

Hermkes, W., Die Schlacht b. 
Crefeld 23. Juni 1758. Münst. Diss. 
1906. 71 S. [1502 


i 
| 


*51 


Mülverstedt, v., Des Generals v. Wunsch 
Avancement u. d. erste Preuß Adelslexikon. 
(Dt. Herold ‘07, Nr. 5.) Vgl. '05, 1555. [1503 

ke G. B., Eine türkische Ge- 

af 


sandtschaft am Hofe Friedrichs d. Gr. 
im Winter 1763/64. (Hohenzollern- 
Jahrb. 11, 17-54.) [1504 


Meyer, Chr., Kaiser Joseph II. in Rom 1769. 
(Quellen u. Forschgn. z. dt. iusbes. hohenz. 
G. 5, 218f.) — C. Mariani, Il viaggio di 
Giuseppe II. a Roma e a Napoli nel 1769. 
Lanciano: Carabba. 121 S. IL. … [1505 

Schlitter, H., Die Sendg. Birken- 
stocks nach Berlin u. „der große 
Plan Hertzbergs“. Beitr. z. G. d. Be- 
ziehgn. Osterreichs zu Preuß. in d. 
letzt. Lebensjahren Josefs II. (Beitrr. 
z. G. Österreichs. Mai’07, 24-79.) [1506 


Kraelitz-Greifenhorst, F. v., P. Ph. Herbert 
v. Rathkeal. (Allg. Dt. Biogr. 53, 210-15.) [1507 
Watte, M., Die Lage d. bambrrg. Herr- 
schaften in Kärnten vor ihr. Verkauf i. J. 1759. 
(Carinthia I. Jg. 97, 168-99.) [1508 
Kalndl, A. F., Preuß. Ansiedler in Sieben- 
bürgen. (Beil. z. Allg. Ztg. ’07, Nr.149) [1509 
Kempf, F. B., Bruchsaler Streitigkeiten 
zw. Stadt u. Bischof unt. d. Regierg. d. Fürst- 
bischofs Karl Phil, August, Grafen v. Lim- 
burg-Styrum 1773-1797. Heidelb. Diss. 1608 ; 
Kte. [1510 
Zu Voltalires Besuchen am kurpfälz. Hofe. 
(Mannh. G.bll. 8, 222f.) (1511 
Schröder, Ferd., Maria Kunigunde v. 
Sachsen, d. letzte Äbtissin v. Essen. (Beitrr. 
z. G. v. Essen 29, 1-47.) — H. Wiedemann, 
Die Wahl d. Prinzessin Maria Kunigunde v. 
Sachs. zur Koadjutorin d. Stiftes Essen. 
(Ebd. 49-73.) Val. 07, 1589. [1512 
Consentius, E., Alt-Berlin. Anno 1740. 
Mit 10 Abbildgn. u. 1 Plan. Berl.:Schwetschke. 
190 5. 3 M. [1513 
Bertram, Fr., Friedrichs II. Aufenthalt 
in Berlin 1785. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. '07, 
153-86.) (1514 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Denkmäler d. 
preuß. Staatsverwaltg. im 18. Jh. (s. 
"07, 1574). Behördenorganisation u. 
d. allg. Staatsverwaltg. Preußens. 
IX: Akten v. Anfang Aug. 1750 bis 
Ende 1753. Bearb. v. G. Schmoller 


u. O. Hintze. x1]),982S. 20M. [1515 
Rez. v. VIII: Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 20, 252-79 HaB. 


Ziekursch, J., Bilder a. d. Ent- 
wicklungs-G. d. preuß. Bureaukratie 
im friderizianisch. Schlesien. (Preuß. 
Jahrbb. 130, 283-304.) [1516 

Rez. v. '07, 2351 (Ziekursch): Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 20, 565-74 Haß. 

Grünhagen, C., Entstehg. e. schles. 
Sonderministeriums. (Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 20, 105-24.) — 
D ers., Die beiden erst. schles. Sonder- 
minister. (Ebd. 429-64.) [1517 


"32 


Schrötter, Gg., Verfassg. u. Zu- 
stand d. Markgrafschaft Bayreuth 
1769 (s. '06, 1602). Forts. (Arch. f.G. 


v. Oberfrank. 23, II, 63-107.) [1518 

Jürgens, 0., Kur-Braunschw.-Lüneb. Ver- 
ordugn. a. d. 18. Jh. (s. ’06, 1535). Forts. 
(Hannov. G.bll 10, 97-117.) [1519 


Schwartz, P., Brenkenhoffs Be- 
richte üb. seine Tätigkeit in d. Neu- 
mark. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 20, 37-101.) [1520 

Ilwof, F., Kaiser Joseph II. als 
Volkswirt. (Preuß. Jahrbb. 129, 277- 


301.) [1521 

Fechner, Wirtsch.-G. d. preuß. Prov. Schle- 
sien 1741-1806 s. Nr. 344. (1522 

Neuhaus, Friderizian. Kolonisation im 
Netze- u. Warthebruch, s. ’06, 3318. (Abschn. 
I u. 11: Berl. Diss. 42 5.) Rez.: Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 20, 281-86 Skalweit; 
Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 856-59 Grußmann; 
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 31 Küntzel. [1523 

Walther, W. L., Polit.-geogr. Grundlagen 
d. Agrarverfg. d. Hrzgts. Magdeb., s. ’07, 
1580. (Leipz. Diss. ’06.) [1524 

Schäfer, E., Frdr. Eberh. v. Rochow. 
(Aus: Monatsschr. f. innere Mission.) Güters- 
loh: Bertelsmann 1906. 1008. 1 M. 50. [1525 

Moericke, O., Eine Reise badisch. Bauern 
nach England im 18. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N.F. 22, 657-62.) [1526 

Habbicht, H., Eine Urkunde üb. d. Frei- 
gebung einer Leibeivenen v. 13. Sept. 1768. 
(Dt. Herold ’07, Nr. 10f.) [1537 

Wolff, M., De houding d. Joden in Neder- 
land in den strijd tusschen Oranjegezinden 
en Patriotten. (Bijdragen voor vaderl. gesch. 
etc. 4. R, 6, 430-67.) (1528 


Winkler, A., „Kaiser u. Reich“ 
u. d. Reichskammergericht um 1767, 
zu Beginn d. letzt. Visitation d. 


höchst. dt. Reichsgerichtes. Wien. 
Realsch.-Progr. ‘06. [1529 


Perels, K., Die Datierg. d. preuß. privi- 
legium generale de non appellando illimi- 
tatum. (Sitzungsberr. d. Kgl. Preuß. Akad. 
d. Wiss. ‘05, 852-58.) [1530 


Menzel, A., Die Armee Friedrichs 
d. Gr. in ihr. Uniformierg. (s. ’07, 
3575). Lig. 7-9. (a 10 Taf. u. 10 Bl. 


Text.) Subskr.-Pr. à 20 M. [1531 

Wilckens, Th., Die Kurpfülz. u. Bayer. 
Armee unt. Karl Theodor i. J. 1185. (N. Arch. 
f. G. d. St. Heidelb. 7, 148-204) — Ders., 
Militärisches a. d. Zeit Karl Theodors 13588. 
(Mannh. G.bIL 8, 237-48.) (1532 

Zesiger, A., Der Gießer Sam Maritz in 
Bern. (Anz. f. schweiz. Altertkde N.F. 8, 
217-34.) DE [1533 


Geiler, Durchführg. d. kirchl. Reformen 
Josephs II. im vorderöst. Breisgau, 8. '06, 3325. 
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, Nr. 3/4 Has- 
bagen; Hist.-polit. Bll.140, 205-14 G. M. [1534 

Hittmair, Jusetinisch. Klostersturm im 
Lande ob d. Enns, s. "07, 3577. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. 36, 103-5 Ilwof. [1535 


Bibliographie Nr. 1518—1580. 


C-11, Zur G. d. evang. Bücherschmuggels. 
(Mitt. d. Öst. Ver. f. Bibliotheksw. 10, 157 
-60.) [1536 

Kolde, Th., Zur G. d. gottesdienstl. Lebens 
in Franken. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 
36-40.) Vgl. ’07, 1597. [1537 

Sägmüller, Kirchl. Aufklärg. am Hofe d. 
Herzogs Karl Eugen v. Württb. 1744-93, s. 
’06, 3326. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 6 
Mirbt, Beil. z. Allg. Ztg.’07, Nr. 11 Hermelink 
u. Entgegng. v. S.: Theol. Quartalschr. 89, 
654f.; Diözesanarch. v. Schwab. 25, 142f. 
Beck. [1538 

Drews, P., Das Eindringen d. Aufklärg. 
in d. Univ. Gießen. (Preuß. Jahrbb. 1:30, 
85-59.) [1539 

Heussi, Joh. Lor. Mosheim, s. ’06, 3327. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 9 Bonwetsch, 
Hist. Zt. 99, 398-400 Foerster. [1540 


Kelle, F., Mart. Ehlers’ pädag. Reform- 
bestreben. Beitr. z. G. d. Pädagog. d. 18. Jh. 
Leipz. Diss. xj, 93 S. (1541 

Wotke, K., Iuspektionsbericht tb. d. Brün- 
ner Gymn. v.J.1780. (Beitrr. x. öst. Erziehgs.- 
u. Schul-G. 8, 1-27.) — Ders., K. H. Seibts 
Rede: , Von d. Einflusse d. Erziehg. auf d. 
Glückseligkeit d. Staates“. (Ebd. 115-35.) — 
Ders., K. H. Seibt. Der erste Univ.-Prof. 
d. dt. Sprache in Prag, e. Schüler Gellerts 
u. Gottscheds. Beitr. z. G. d. Deutschunter- 
richts in Osterr. (Ebd. 9, 1-174) — Fr. 
Wiechowski, G. u. Analyse d. Josefinisch. 
Disziplinarvorschrift d. Normalinstitutes. 
(Ebd. 8, 28-60 ) — Ders., Ferd. Kindermanns 
Versuch e. Verbindg. v. Elementar- u. In- 
dustrieschule. (Ebd. 9, 175-205.) — F. Mentik, 
Ein Brief d. Bischofs Kindermann. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, 84-89.) [1542 

Schultz, Frdr., Gottl. Conr. Pfoffel u. d. 
Militärschule in Colmar. TI. I. Pädag. Ab- 
bdig. Colmar. Progr. 72 S. [1543 

Haug, F., Lebrplan u. Schulordng.d. Mann- 
heim. Gymnasiums» nach Aufhebg. d. Jesuiten- 
ordens. (Mannheim. G.bll. 8, 147-60.) [1544 

Fries, Frdr. Gedike, e. altpreuß. Schul- 
mann. (Jahrbb. d. Akad. zu Erfurt 33, 71 
-30.) [1545 

Müller, Hans v., Die Königsberg. Burg- 
schule u. ihr Rektor Wannowski. (Altpr. 
Monatsschr. 44, 599-605.) [1546 


Stieda, W., Wie man im 18. Jh. 
an d. Universität Mainz f. d. Aus- 
bildg. v. Professoren d. Kameral- 
wissenschaft sorgte. (Arch. f. hess. G. 
N.F. 5, 165-216.) [1547 

Hasenjaeger, R., Aus d. literar. 
u. wiss. Leben Greifswalds im 2. Drittel- 
d. 18. Jh. (Pomm. Jahrbb. 8, 135 
-58.) [1548 

Bergsträßer, L., Die hist. Forschg. an 
d. Mannheim. Akademie. (Mannh. G.bll. 8, 
207-14.) — Ders., Briefwechsel zw. Stengel 
u. Lamey. (Ebd. 122-33.) [1549 


Hecht, W., Die Fürst]. Anhalt. Dt. Gesell- 
schaft in Bernburg. Hall. Diss. 53 5. [1550 


Friedrichs d. Gr. Korrespondenz 
m. Arzten; hrsg. v. G. L. Mamlock. 


Stuttg.: Enke. xıj, 168 S. 6 M. [1551 
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 41 Pagel, Dt Lit.- 
Ztg. ‘07, Nr. 43 Ebstein. 


Zeitalter Friedrichs d. Gr. 


Ermatinger, E., Weltanschauung 
d. jung. Wieland. Beitr. z. G. d. 
Aufklärg. Frauenf.: Huber. 175 S. 
3 M. 20. [1562 

-Seuffert, B., Mitt. a. Wielands Jünglings- 
alter (s. ’07, 3592). Forts. (Euphorion 14, 
2271-42.) . [1552 a 

Gleim u. Ramler, Briefwechsel; 
hrsg. u. erl. v. C. Schüddekopf 
(s. ‘07, 1607). Bd. I: 1753-1759. 
JX, 416 S. [1553 

(Publ. d. Lit. Ver. in Stuttg. Nr. 244.) 

Peiser, G., Die Schule d. Welt. Ein 
preuß. Lustspiel Friedrichs d. Gr. (Grenz- 
boten ‘06, Bd. IV.) [1554 

Müller, R., Ein vergess. schles. Dichter: 
Dr. Balth. Ldw. Tralles a. Breslau 1708-1797. 
(Zt. d Dt. Ver. f. G. Mahrens u. Schles. 11, 


268-88.) [1555 
Goethes Briefe (s. ‘07, 1610). 
XXXVI: Apr. 1822-März 1823. xuj, 


485 S. XXXIX: Nov. 1824-Juni 1825. 
xij, 3378. 12 M. 80. (Weim. Goethe- 
Ausg. Abt. IV.) [1556 


Goethes Briefe an Charlotte v. Stein. 
Hreg. v. J. Petersen. 3 Bde Lpz: Insel- 
Verl xt, 359; 410; 431 S. m. 3 Taf. 7 M. [1557 


Maurer, Th., Die Sesenheimer 
Lieder. Eine krit. Studie. (XXXII v. 
666.) Straßb.: Heitz. 38S. 2M. > 

Boucke, E. A., Goethes Welt- 


anschauung auf hist. Grundlage. 
Stuttg.: Frommann. xxj, 459 S. 
8 M. [1559 


Strecker, R., Roligion u. Politik bei Goethe. 
GieB.: Roth. 158 S. 1 M. 60. [1560 
Briefe v. Goethes Mutter. Ausgew. u. 
eingel. v. A. Köster. Lpz.: Insel-Verl. 
xx1j, 244 S. 2 M. [1561 
Relfferscheld, A., Aus d. Lager d. Gegner 
Goethes. (Grenzboten ‘07, III, 393-99.) [1562 
Becker, Alb., Schiller u. d. Pfalz. Mit 
12 Abbildgn. (Beitrr. z. Heimatkde. d. Pfalz. I.) 
Ludwigshaf.: Baumgartner. (Progr.) 86 S. 


1 M. [1563 

Bode, W., Amalie, Herzogin v. 
Weimar. 3 Bde. Berl: Mittler. 
160; 234; 220 S. 10 M. [1564 


Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 10 M. K. 

Alafberg, F., Wolfg. Herib. v. 
Dalberg als Bühnenleiter u. als Dra- 
matiker. (Berl. Beitrr. z. germ. u. 
rom. Philol. XXXII, Germ. Abt. XIX.) 
Berl.: Ebering. 157 S. 4 M. 50. 
(Kap. 3: Berl. Diss. 85 S.) [1565 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 3 Kilian. 


Uslar-Gleichen, v., Bürger als Justiz- 
amtmann d. Usl. Patrimonialgerichis Alten- 
gleichen, 8. ‘07, 1614. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. 


Niedersachs. ’07, 177-82 Thimme. 11566 
Wagner, A., 8 Briefe an Gôckingk. (Eu- 
phorion 14, 260-70.) [1557 


Schissel v. Fleschenberg, O., J. Fr. Pri- 
missers Leben. (Zt. d. Ferdinandeums 50, 
4719-94.) [1568 


"33 


Klopfleisch, J., Joh. Christian Brandes, 
e. Angehöriger d. dt. Bühne z. Zeit Lossings. 
Beitr. z. dt. Schauspielkunst u. d. dt. Theaters 
a. d. 2. Hälfte d. 18. Jh. Heidelb. Diss. 1906. 
99 S. [1569 


Barth, A., Zur Bau-G. d. Dresdner Kreuz- 
kirche. Stud. üb. d. prot. Kirchenbau u. 
Dresdens Kunstbestrebgn. im 18. Jh. (Dresd. 
Diss.) Dresd.: Meinhold. 4°. 148S. 3M. [1570 

Neeb, E., Beitrr. z. Kenntn. d. Bildhauers 
Joh Sebast. Barnab. Pfaff. (Mainz. Zt. 2, 57 
-14; 3 Taf. (1571 

Schnorr v. Carolsfeld, L., Der plastische 
Schmuck im Innern d. Müusters zu Salem 
a. d. J 1774-1784 v. Joh. Geo. Dürr u. Joh. 
Geo. Wiegand. Leipz. Diss. 1906. 124 S.: 
Taf. (1572 

Peltzer, A., Goethe u. d. Ursprünge d. 
neuen dt. Landschaftsmalerei. Lpz.: See- 
maun. 67 S. 1 M. 20. Rez: Dt. Lit.-Ztg. 
08, Nr. 7 v. Oettingen. [1573 

Hammer, H., Jos. Schöpf, 1745-1822. Mit 
al!g. Studien tb. d. Stilwandel d. Fresko- u. 
Tafelmalerei Tirols im 18. Jh. (Zt. d. Fer- 
dinandeums 51, 139-338; 22 Taf.) Sep. Innsbr.: 
Wagner. 3 M. [1574 

Heuser, E., Pfälz. Porzellan d. 18. Jh. im 
Zusammenhang m. d. Entwicklg. d. europ. 
Porzellanfabrikation. (Mitt. d. Hist. Ver. d. 
Pfalz 29/30, 249-304; 2 Taf.) Sep. Neustadt 
a. d. H.: Witter. 2 M. [1575 


Fieger, H., P. D. Ferd. Sterzinger. 
Beitr. z. G. d. Aufklärg in Bayern 
unt. Kurf. Maximilian III. Joseph. 
Münch.: Oldenbourg. xj, 275 S.; 
2 Stammtaf. 5 M. [1576 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Quellen z. G. d. Zeitalters d franz. 
Revolution; hrsg. i. A v. H. Hüffer. 
TI. U: Qn. z. G. d. diplom. Verhdlgn. 
Bd. 1: Der Frieden v. Campoformio. 
Urkk. u. Aktenstücke z. G. d. Be- 
ziehgn. zw. Österr. u. Frkr. 1795-1797. 
Gesamm. v. H. Hüffer; erg., hrsg. u. 
eingel. v. F. Luckwaldt. Innsbr.: 
Wagner. cc, 561 S. 18 M. [1577 

Wilhelm, Markgraf v. Baden, Denkwürdig- 
keiten; bearb. v. Obser. I, s. ’06, 3,55. 
Rez.: Hist. Zt. 98, 580 W. L.; Alemannia 8, 
15Sf. Wahl; Beil. z. Alig. Ztg. ’06. Nr. 117 
v. d. Wengen; Hist. Jahrb. 23, 879-86. [1578 

Briefwechsel d. Herzogs Friedr. 
Christian zu Schlesw.-Holst.- 
Sonderb.-Augustenb. m. König 
Friedr. VI. v. Dänemark u. d. 
Thronfolger Prinz. Christian Friedr. 
Namens d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 
hreg. v. Hans Schulz. Lpz.: Ave- 
narius 1908. 612 S. 12 M. [1579 

Rez.: Lit. Zbl. 08, Nr. 10 Frdr. Schulze. 


Brauns, B., Aus d. Leben e. hess. Offiziers 
vor 100 Jahren. (Hessenland 07, Nr. 1f.) [1580 


"54 


Gedenkstukken d. algem. gesch. 
v. Nederland 1795-1840; uitg. d. 
H. T. Colenbrander (s. ’07, 1630). 
Il]: 1799-1801/2. 1281S. 8.50. [1581 


t 


Olfers, Hedw. v., geb. v. Staege- 


mann, 1799-1891, Lebensbild. Bd. I: 
Elternhaus u. Jugend 1799-1815. Berl.: 
Mittler. 413 S. 6 M. 50. [1582 


Strickler, J., Fragment e. Briefwechsels 
zw. J. J. Cart u. Finanzminister Finsler, 
9. Mai 1799. (Auz.f.schweiz.G.'06,17-49.) [1583 

Brauer, A. Y., Tagebuchaufzeichngn. e. 
Reichsritters zur Zeit d. Reichsdeputations- 
bauptschlusses. Frh. Ph. R. v. Berstett. 
(Dt. Revue ’07, Sept.) (1584 


Slovak, A., La bataille d’Auster- 
litz. Documents inéd. sur la campagne 
de 1805; trad. p. L. Leroy. Paris: 
Daragon. 268 S. 3 fr. 60. [1585 

Roz.: Rev. d’hist. mod. 4, 276-78 Caron. 

Meyer, Chr., Erinnerungen a. d. 
Feldzügen d. Jahre 1806 u. 1807. 
(Quellen u. Forschgn. z. dt. insbes. 
hohenz. G. 4, 269-304.) — Ders., 
Aus e. Tagebuch [d. bayer. Haupt- 
manns Jos. Maillinger] vom Feldzug 
d. J. 1812. (Ebd. 305-15.) — Ders., 
Erinnergn. e. preuB. Offiziers a. d. 
Kriege 1814. (Ebd. 316-92.) [1586 

Schabaert, v., Erzählg dessen, was ich 
in d. unglückl. Feldzug 1806/7 erlebt habe. 
(Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 126 f.) [1557 

Jung, R., Aktenstücke üb. d. Besitz- 
ergreifg. d. Reichsstadt Frankf. a. M. 
9. Sept. 1806. (Arch. f. Frankf. G. 
3. F., 9, 299-337.) [1588 

Czygan, P., Zur G. d. Zerstörg. 
d. Holländ. Mühlen v. d. Friedländer 
Tor in Königsberg vor 100 Jahren. 
Akten d. Geh. Staatsarchivs zu Berl. 
u. Königsb. (Altpr. Monatsschr. 44, 
487-533.) [1589 


Heidelbach, P., Ein sonderbares Quellen- 
werk [Kaisenberg, König Jérome. ’99]) z. G 
d. Königreichs Westfalen. (Hessenland '07, 
353-56.) ı 1590 


Relations, Les, diplom. de la Russie 
et de la France d’upr. les rapports 
des ambassadeurs d'Alexandre et de 
Napoléon 1808-12. T. IV & V. St. Pé- 
tersb. 1906/7. 434; 494 S. [1591 

Rez.: Hist. Zt. 99, 647-51 Schiemann, 

Delbrück, F., Jugend d. Königs 
Friedrich Wilhelm IV. v. Preuß. u. 
d. Kaisers u. Königs Wilhelm I. 
Tagebuchblätter ihr. Erziehers 1800 
-1809. Mitg. v. G. Schuster (s. ’07 
3613). IL: 1808-9. (XL v. 493.) 337 8. 
10 M. [1592 

Skall, J. B., Feldzugsreise d. 
Kaisers Franz I. v. Österr. 1809. 


| 


Bibliographie Nr. 1581—1635. 


Mitg. v. Sommeregger. (Mitt. d. 
K. K. Kriegsarchivs Er 5, 185-276.) 
— A. Veltzé, Gedrängt. Journale z. 
Übersicht d. Ereignisse bei d. Armee 
unt. höchst. Befehle Sr. kais. Hoheit 
d. Erzherzogs Johann in d. Feldzug 
v. J. 1809. Mitg. (Ebd. 277-94.) [1593 

Wachholtz, F. L. v., Auf d. 
Peninsula 1810 bis 1818. Kriegstage- 
buch d. Generals; im Auszuge hrsg. 
v. sein. Enkel H.L.v. W. (Beihft. z. 
Milit.-Wochenbl. ’07, 259-326.) [1594 

Journal des campagnes du Prince 
de Wurtemberg 1812:1814. Avec 
une introd., des notes et des pieces 
justificat par C. G. F. Paris: Chapelot 
& Co. 15 fr. [1595 

Thimme, F., Das Seydlitzsche 
„Tagebuch“ d. Yorckschen Korps im 
Feldzuge v. 1812. (Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 20, 503-13.) [1596 

v. Janson, Ein Brief Scharnhorsts v. Sept. 
1812. (Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 144.) [1597 

Nesselrode, Chancelier Comte de, 
Lettres et papiers (s. '07, 3685). T.V: 
1813-18. 312 S. 7 fr. 60. [1598 

Marwitz, Fr. Aug v. der, Ein 
märkisch. Edelmann im Zeitalter d. 
Befreiungskriege. Hrsg.v.F.Meusel. 
Bd. I: Lebensbeschreibg. Berl.: Mitt- 
ler. ıvıj, 736 S. 12 M. [1599 

Rez.: Mil-Wochenbl. '08, Nr. 15. Vgl.: 
v. Janson (ebd. Nr. 21) u. F. Thimme 
(ebd. Nr. 29). 

Marwitz’ Schilderg. d. altpreuß. Armee. 
Veröfl. v. F. Meusel. (Preuß. Jahrbb. 131, 
460-854.) [15998 

Elsner v. Gronow, Eine Episode a. d. 


Schlacht v. Belle-Alliance a. d. Feder e. Mit- 
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3 M. 20. [1602 

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Inst. f. öst. G.forschg. 28, 631-50.) [1603 


Gllow, H., Poet. Zeitstimmen in d. Vossisch. 
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Berl. ’07, 206-8; 226-29.) "1604 

Heidelbach, P., Gelegenheitsschriften a. 
westfal. Zeit. (Hessenland 21, 199-203; 216-18; 
234-88; 250-52.) [1605 

Skladny, A., Ein schwarzes Register a. 
Napoleonisch. Zeit. (Zt. d. Hist. Ges. Pos. 
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Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


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Deutschland u. Preußen im Zeitalter : 


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384 S. 4 M. 80. [1607 

Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 46 Frdr. Schulze. 

Wittichen, F. C., Preußen u. d. Revolu- 
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20, 287-59 Volz. [160% 

Coutanceau, H., La campagne de 
1794 à l'armée du Nord (8. 06, 1684), 
Partie 2: Opérations. T. 1. XII), 
819 S. 18 fr. [1609 


Meinecke, Das Zeitalter d. dt. Erhebung 
1796-1815, 8. ’07, 1669. Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 20, 573-81 Thimme. [1610 


Heigel, K. Th. v., Die Preußen in 
Nürnberg i. J. 1796. (Heigel, Biogr. 
u. kulturgeschichtl. Essays S. 236 
-50.) [1611 

Nordin, R., En blick på Sveriges 
förhållande till Österrike under tiden 
närmast före kongressen i Rastatt. 
(Svensk hist. tidskr. 27, 129-56.) [1612 


Souchon, J., Rastatt. L'assassinat des 
ministres français le 28. avril 1199, d'apr. un 
livre récent et des docc. inéd. Laon: Journ. 
de l'Alsace. 55 S. [1613 


Campagne, La, de 1800-1801 à 
l'armée d'Italie. (Rev. d'hist. réd. 
à l'Etat- Major de l’armée 25, 287- 
320.) N 

Schwertfeger, B., G. d. Kgl. Dt. 
Legion 1803-1816. Hannov.: Hahn. 
xvj, 718; xjv, 492 S.: Taf. u. Ktn. 
30 M. [1615 


Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07, 
393-99 v. Poten. 

Kessler, E., Beitrr. z. Beginn d. 
Krieges v. 1805 u. d. Aufmarsch d. 
Großen Armee an d. Donau. Frei. 
burg. Diss. 70 S. [1616 

Leroy, L., La question des étangs d'Auster- 
litz. (Rev. des questions hist, 83, 222-26.) [1617 

Thümen, C. v., Der ruhmreiche Anteil d. 
ältest. preus. Inf.-Regiments Graf Kunheim 
- Nr. 1 an d. Feldzügen 1805 u. 1806 unt. 
Blücher u. d. Untergang d. Regiments. (N. 
milit. Bil. Bd. 70 u. 71.) [1613 

Neubauer, F., Preußens Fall u. 
Erhebg. 1806-1815. Mit zahlr. Ab- 
bildgn. im Text, 19 Ktn. u. 14 Beil. 
Berl.: Mittler. xvj,5858. 12M. [1619 


Etudes tactiques sur la campagne 
de 1806. I: Saalfeld. II: Jena. (Rev. 
d’hist. réd. à l’Etat-Major de l'armée 
27, 556-603. 28, 62-121, 293-351; 
463-89.) [1620 

Schönaich, Frhr. v., General v. Rüchel 
in d. Schlacht b. Jena. Eine Rekonstruktion 
u. krit. Untersuchg. (Beihft.z. Milit.-Wochenbl. 
707, 459-92.) — v. Janson, Beitr. z. Charak- 
terist. d. Generals v. Rüchel. (Mil-Wochenbl. 
’07, Nr. 124.) (1621 


— — 


*55 


Pflugk - Harttung, J. Ves Nelson, 
Wellington u. Gneisenau, d. milit. 
Hauptgegner Napoleons. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 28, 465-514.) [1622 

Delbrück, H., Leben d. Feld- 


marschalls Grafen v. Gneisenau. 
3. durchges. u. verb. Aufl. Berl.: 
Stilke. xx, 410; 376 S. 10 M. [1623 


Selbstanz.: Preuß. Jahrbb. 130, 502-6. 

Heigel, K. Th. v., Gneisenau. (Heigel, 
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— A. Chroust, Gneisenau i Würzburg. Rede. 


Würzb.: Stahel 1906. 91 8. [1624 


Noël, General v. Neumann, d. tapfere Ver- 
teidiger d. Festung Kosel 1807. (Aus: „Ober- 
schlesien“.) Kattowitz: Böhm. 32 S.; 3 Taf. 
u. 1 Plan. 1 M. 95. [1625 

Fischer, P., Feste Graudenz 1807 unt. 
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Belagerg. m. Vor-G. v. 1806. Graud.: Kriedte. 
64 S. 75 Pf. [1626 

Klaje, Waldenfels u. seine Grenadiere, s. 
’07, 3671. Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr. 
G. 20, 592f. Granier. [1427 

Schnippel, E., Zur Erinnerg. an d. Kapi- 
tulation v. Königsberg 15.,16. Juni 1807. 
(Altpr. Monatsschr. 44, 595 f.) [1628 


Leisner, G., Die bayer. Brigade 
Vincenti in Schwed.-Pommern u. auf 
Rügen 1807. (Darstellgn. a. d. bayer. 
Kriegs- u. Heeres-G. 16, 117 ff.) [1629 

Meyer, Chr., Preußen nach d. 
Tilsiter Frieden. (Quellen u. Forschgn. 
z. dt. insbes. hohenz. G.5,35-70.) [1630 

Rassow J., E. M. Arndt u. d. preuß. 
Staat. (Pomm. Jahrbb. 8, 1-64.) [1631 

Balagny, Campagne de l’Emper. 
Napoleon en Espagne 1808-1809 (8.07, 
1695). T. V. 571 S.; 5 Ktn. 12fr. [1632 

Krieg 1809 (s. ‘07, 1696). Bd. II: 
Italien. Von M. v. Hoen u. À Veltzé. 
(G. d. Kämpfe Österr.) 1908. x, 507 S. 
16 M. [1633 

Rez. v.I (Mayerhoffer v. Vedropolje, 
Regensburg): Gött. gel. Anz. 0, 569-79 
v. Janson; Hist. Zt. 100, 158-62; Stretfleurs 
mil. Zt. ‘07, Lit.bl., 100-106 G. S. 

Veltzé, A., Der Grazer SchloBberg 
1809. Mit 2 Textskizzen. (Mitt. d. 
K. K. Kriegsarch. 3. F., 5, 295-337.) 
— L. Eberle, Die Mission d. Obersten 
Steigentesch nach Königsb. i. J. 1809. 
(Ebd. 339-82.) [1634 

Zelle, W., G. d. Freiheitskriege 
1812-15. Bd. I: 1812. Das Völker- 
drama in RuBland. Braunschw.: Satt- 
ler 1903. 245 S.; Kte. 3 M. (Bd. II: 
1813 s. 06, 1707.) Bd. III: 1814. Der 
Zusammenbruch d. 1. Kaiserreichs. 
Lpz.: Sattler 1906. 494 S. 6 M. 
Bd. IV: 1815. Die 100 Tage v. Elba 
bis Helena. Mit Kte. Ebd. 679 S. 
6 M. 50. (Bd. I-IV zusammen: 
18 M.) [1635 


"56 


Guerre, La, nationale de 1812. 
Publ. du Comité scient. du Grand 
État Major Russe. Trad. du capit. 
E. Cazalas (s. ‘06, 1703). IV: Pré- 
paration de la guerre de 1811. 
481 S. 11 fr. [1636 


Schultze, Maxim., Chr. Fr. K. Ldw. Reichs- 
graf Lehndorfi-Steinort, s. '05, 1692. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 10, 556f. v. Below. [1637 

Andrees, H., Der Einfluß d. Flügel- 
adjutanten Frhrn. Ludw. v. Wrangel 
auf d. Konvention v. Tauroggen. 
(Diss.) Berl.: Trenkel. 718. 2M. |1638 

F. Thimme, Frhr. Ldw. v. Wraugel u. 
d. Konvention v. Tauroggen. (Hist. Zt. 100, 
112-29) — Frhr. v. Sell, Friedr. Wilh. III. 
u. d. Konvention v. Taur. im Lichte neuer 
Forschg. (Konserv. Monatsschr. 64, II, 627- 
40; 736-49.) 

Ursel, Vte J. d’, Études sur l’ann&o 1813. 
La défection de la Prusse. s. 07, 3684. Rez.: 
Hist. Zt. 100, 162-66 Thimme. [1639 
= Doeberl, M., Bayern u. d. dt. Er- 

hebg. wid. Napoleon I. (Aus: Abhdign. 
d. Bayer Akad. Hist. Kl. XXIV, 2.) 
Münch.: Franz. S. 345-432. 3 M. [1640 

Wetzel, P., Die Genesis d. am 
4. Apr. 1813 eingesetzt. Zentral- 
Verwaltungsrates u. seine Wirksam- 
keit bis z. Herbst dies. Jahres. 
Greifswald. Diss. 110 $. [1641 


Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 28, 346 f. Fritz 
Friedrich. 


Ulmann, H., Die Detachements d. 
freiwillig. Jäger in d. Betreiungs- 
kriegen. (Hist. Vierteljschr. 10, 483- 
505.) [1642 

Duvernoy, v., Die württb. Kaval- 
leriebrigade Normann im Feldzuge 
1813. (Beihft. z. Milit.-Wochenbl. ‘07, 
347-70.) [1643 

Demmler, H., Anteil d. bayer. 
Division Raglovich am Frühjahrs- 
feldzuge 1813. (Darstellgn. a.d. bayer. 
Kriegs-u. Heeres-G.16,165-232.) [1644 

Janson, v., Scharnhorsts milit. Testament 
u. sein Verhaltnis zu Knesebeck, s. ’07, 1704. 
kez.: Hist. Zt. 99, 583-90 Thimme. — v. d. 
Knesebeck-Löwenbruch, Knesebeck u. 
sein Verhaltnis zu Scharnhorst. (Milit.- 
Wochenbl. ’07, Nr. 159.) (1645 

Janson, v., König Friedr. Wilh. III. in 


d. Schlacht, s ‘07, 3658. Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G, 20, 581-57 Thimme. [1646 


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Akad. v. wetenschappen 4. R. 8, 
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Grünzweig v. Eichensieg, A., Die 
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(s. ’07, 3690) II. (Neujahrsbl. 71 z. 
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auf: '08.) Zürich: Fäsi & B. 1908. 
56 S; Taf. 8 M. 60. [1649 

Chesney, C. C., Waterloo lectures: 
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Lond.: Longmans, Green & Co. xvj, 
251 S.; Kte. 6 sh. [1650 

Charras, Hist. de la campagne de 
1815: Waterloo. 5. éd. avec un atlas 
nouveau. Genève: Soullier. 667 S.; 
5 Taf. 10 fr. [1661 

Aerts, W., Waterloo. Opérations 
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la campagne de Belg. en 1816 dep. 
la bataille de Ligny jusqu'à l'entrée 
en France des troupes pruss. Brux.: 
Spineux & Co. 1908. 5 fr. [1652 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ‘03, Nr. 1 Vs. 

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Ghon, C., Oberkärnten unt. franz. Herr- 
schaft. Villach: Liegel. 74 S. 1 M. Rez.: 
Carinthia I. Jg. 96, 23-30 Wutte. [1655 

Hirn, F., Vorarlbergs Herrscherwechsel 
vor 100 Jahren. Progr. Dornbirn. 1906. [1656 

Hira, F., Der Weiberaufstand in Krum- 
bach. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 4, 423-80 ) [1657 


Siegfried, F., Zofingen zur Zeit 
d. Helvetik 1798-1803. (Aus: Argovia 
XXXII.) Aarau: Sauerländer. 151 S.; 
Taf. 2 M. 80. [1658 

Steiner, @., Napoleons I. Politik 
u. Diplomatie in d. Schweiz währ. 
d. Gesandtschaftszeit d. Grafen Au- 
guste de Talleyrand. I: Bis z. Wiener 
Frieden 1809. Zürich: Schultheß. 
xxıj, 367 S. 7 M. [1659 

Scheglmann, A. M., G. d. Säku- 
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"06, 3421). Lfg. 24 32. (Bd. II, TI. 2, 
1-720). à 80 Pf. [1660 

Schweizer, J., Ludw.Timoth. Spitt- 
ler. Tübing. Diss. xıj, 151 8. [1661 

Heigel, K. Th. v., Die letzten 
Tage d. freien Reichsstadt Lindau im 
Bodensee. (Heigel, Biogr. u. kultur- 
geschichtl. Essays S. 251-88.) [1662 


Cd 
t 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. +51 


Hoffmann, Ch., La Haute-Alsace 
à la veille de la révolution (s. ‘07, 
1719. IV: Les troubles de 1789. 
V: Les villes impér. en 1789. (Vgl.: 
Rev. cath. d’Als. N.S. XXVI). Publ. 
p. A. M. P. Ingold. 137; 152 S. 
à 3 M. 20. [1663 

Roth, J., Das einstige bischöfl. Städtchen 
Dambach in d. Revolutionszeit. (VIL v 66%.) 
Zabern: Fuchs. 80 8. 1 M. [1664 

Dieterich, J. R., Ein Gießener 
Professor (Chr. H. S. Gatzert) als 
hess. Staatsminister. (Arch. f. hess. G. 
N.F. 5, 462-514.) [1665 

Herse, W., Kurmainz am Vorabend 
d. Revol. Berl. Diss. 55 S. [1666 

Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 109-11 
Hashagen. 

Kracauer, J., Frankfurt u. d. franz. 
Revolution 1789-1792. (Arch. t. Frankf. 


G. 3. F., 9, 211-98.) [1667 

Waas, Chr., Die freie Reichsstadt u. Reichs- 
burg Friedberg in d. Wetterau beim Unter- 
gang d. alt. Reiches. Zur Erinnerg. an d. 
Vervinigg. m. Hessen 1802 u. 1806. Friedb.: 
Scriba. 50 S. 90 Pf. [1668 

Schmidt, Ch., Le Grand-Duché de Berg 
1806-1818, s. ’07, 1123. Rez.: Beitrr. z. G. d. 
Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. 21, 319 
-22 Redlich. [1669 

Bendel, F. J., Ùb. d. Schicksale d. Müller’- 
schen Werkes, behand. d, G. v. Werden. 
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 12, 13-17.) [1670 

Peyster, H. de, Les troubles de Hollande, 
s. ’05, 3501. (Thèse.) Rez.: Rev. d'hist. mod. 
7, 119-814 Muret. [1671 

Caumont La Force, de, L’archi- 
trésorier Lebrun, gouverneur de la 
Hollande 1810-1813. Paris: Plon. 


378 S. 7 fr. 50. [1672 
(Vgl. Ann. des sciences polit. 22, 221-46: 
juillet-sept. 1810.) 
Poten, B. v., Ein Reiteroffizier vor 100 
Jahren: d. Huunov. Generalmajor Geo. Frhr. 
v. Krauchenberg. (Beihft. z. Milit.-Wochenpbl. 


707, 327-46.) (1673 

Holtzmann, Th., Das spanische 
Militär in Hamburg 1807-1808. 
Hamb.: Jürgensen & B. 29 S.; 5 Taf. 
4 M. [1674 


Schmidt, Hellmuth, Chr. Benj. Geißler. 
Beitr. z. G. d. Bauernunruhen 1796. (N. Arch. 
f. sächs. G. 28, 353-68.) [1675 

Mix, G., Aufruhr in Stargardt Kr. Guben 
1794. (Nivderlaus. Mitt. 9, 331-36.) [1676 

Linke, Frdr, Theod. v. Merkel im Dienste 
fürs Vaterlaud. I: Bis Sept. 1810, s. ’07, 3715. 
Rez.: Hist. Zt. 100, 375-77 Ziekursch, [1677 

Prümers, R., Die Stadt Posen in süd- 
preuß. Zeit. (Zt. d. Hist. Ges. Pos. 22, 163 
-236.) (1678 


Innere Verhältnisse. 


Hartung, Hardenberg u. d. preuß. Ver- 
waltg. in Ansbach-Bayreuth, 1792-1806, s. ’06, 
8433. (Kap. I u. II: Berl. Diss. ’06. 51 S.) 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 39 Thimme; Mitt. 
e. d. hist. Lit. 35, 87-89 Th. Preuß; Beitrr. z. 


bayer. Kirch.-G. 13, 150-52; Jahrb. f Gesetz- 
gebg. 31, 424f. Hötzsch; Forschgu. z. brandb. 
u. pr. G. 20, 289f. Süßheim; Hist. Jahrb. 93, 


956 f. Schrötter. [1679 
Schönbeck, 0., Der kurmärk. 


Landtag v. Frühjahr 1809. (Forschgn. 
2. brandb. u. pr. G. 20, 1-103.) 
62 S.: Götting. Diss. [1680 

Steffens, W., Hardenberg u. d. 
ständ. Opposition 1810/11. (Veröff. 
d. Ver. f£. G. d. Mark Brandenb.) 
Lpz.: Duncker & H. 204 S. 5 M. 
(58 S.: Gött. Diss.) [1681 

Schröder, A., Die staatsrechtl. 
Verhältnisse im bayer. Schwaben um 
1801. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 
19. 134-220.) Sep. Dilling.: Keller. 
1 M. 20. Vgl. ‘07, 2004. [1632 

Lesprand, P., Quelques mots sur 
les cahiers de doléances des com- 
munes en 1789. (Jahrb. d. Ges. f. 


lothr. G. 18, 165-204.) [1683 

Welcker, Haltung Kursachsens im Streite 
um d. unmittelbar» Reichsritterschaft 1803-6, 
s. ’07, 1739. Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr. 
G. 20, 290-92 Hartung; Mitt. a. d. hist. Lit. 
36, 110-12 v. Kauffungen. [1684 


Zeyss, R., Entstehg. d. Handels- 
kammern u. d. Industrie am Nieder- 
rhein währ. d. franz. Herrschaft. 
Beitr. z. Wirtschaftspol. Napoleons. 
Lpz.: Duncker & H. xjv, 278 S.: 
Kte. 7 M. [1685 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 4 Darmstädter. 

Richter, A., Üb. d. franz. Kanal- 
projekte f. Nordwestdtld. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. ‘07, 99-116.) 
Vgl. ‘06, 1746. [1686 

Maeng, J., Die Juden im Kgr. 
Westfalen. (G.bll. f. Magdeb. 42, 
47-66.) [1687 


Picard, L., La preparation d’une 
campagne de Napoleon. La trans- 
formation de l’armée républ. en 
armee imper. (Rev. des questions 
hist. 82, 79-111; 490-525.) [1688 


Janson, v., Ein vergossener Zivilstratege. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. ’07, 493-512) [1689 

Peters, Die Anfänge d. Militärluftschiffahrt 
u. ihre erste Anwendg. im Feldzug 1794. 
(Mitt.d.K.K Kriegsarchivs3.F.,5, 123-84.) [1690 

Schinzinger, F., Die Lazarette d Refrei- 
ungskriege 1813-1815 im Breisgau m. besond. 
Darstellg. d. Lazaretts in d, früher. Abtei 
Thennenbach b. Emmendingen. Freiburg i.B.: 
Charitasverband. 84 S. 1 M. [1691 


Schirmer, Die Zerstückelung d Bistums 
Konstanz. (Rev. int. de théol. 15 122-31.) [1692 


Muth, Die Kongregation Unser. 
lieb. Frau v. Trier. Welschnonnen- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 2. Bibliographie. 5 


*08 


kloster. Kirchenrechtl. Studie z. Ent- 
wicklg. d. Instituts d. relig. Genossen- 
schaften unt. d. franz. Konsulat u. 
erst. Kaiserreich. Straßb.: Heitz. 
248 S. 6 M. [1693 


Kaiser, Dor kirchl. Besitz im Arrondisse- 
ment Aachen geg. Ende d. 18. Jh., s. 07, 1757. 
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’07, Nr. 3/4 
Hashagen; Aun. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
84, 230 32 A. Herrmann; Hist. Jahrb. 2», 464 
F. Schröder. [1694 


Mulert, H., Schleiermachers Stu- 
dien. I: Sch.s geschichtsphilos. An- 
sichten in ihr. Bedeutg. f. seine Theo- 
logie. (Studien z. G. d. neuer. Pro- 
testantismus, hrsg. v. Hnr. Hoffmann 
u. L. Zscharnack. II.) Gieß.: Töpel- 
mann. 92 S. 2 M. 50. 1695 

Wehrung, G., Dergeschichtsphilos. 
Standpunkt Schleiermachers zur Zeit 
sein. Freundschaft m. d. Romantikern. 
(Straßb. Diss.) Stuttg.: Frommann. 


140 S. 2 M. 50. [1696 

Foerster, E., Entstohg. d. preuß. Lundes- 
kirche unt. Friedr. Wilh. III., e. ‘07, 1758. 
Rez.: Zt. f. wiss. Theol. 50, 26-90 F. N.; Zt. 
f. Kirch.-G. 28, 488f. Kropatscheck; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 35, 477-80 Löschhorn; Lit. Zbl. 
’07, Nr. 45 Hermelink. "1697 

Loesche, G., Aus d. franzisceischen Zeit. 
Abenteuer 6. Raınsauer Pastors. (Jahrb. d. 
Ges f. G. d. Prot. in Öst. 28, 27-39.) [1648 


Augé, Fr., Dr. med. Samuel Collen- 


busch u. sein Freundeskreis. Neu- 
kirchen: Erziehgs.-Verein 1905/7. 
143; 179 8. 5 M 50. [1699 


Dyroff, A., Die Karlsuniversität in Aschaf- 
feuburg. (Sep. a.: Aschaffenburg. G.bll.) 
Aschaffenb.: Werbrun. 52 S. [1700 


Wischnitzer, M., Die Universität 
Göttingen u. d. Entwicklg. d. liberalen 
Ideen in Rußland im 1. Viertel d. 
19. Jh. (LVIII v. 585.) Berl: Ebering. 
221 S. 6 M. [1701 

Schultze, V., Die Univ. Greifs- 
wald wühr. d. franz. Okkupation 
1807-1810. (Pomm. Jahrbb. 8, 65 
-83.) [1702 


Klinke. W., Das Volksschulwesen 
d. Kant. Zürich zur Zeit d. Helvetik 
1798-1803. Zür.: Leemann & Co. 
172 S.; 15 Tabellen. 4 M. [1703 


Beck, P., Das Lyzeum bezw. Gymnasium 
in Rottweil vor 100 Jahren. (Diözesanarch. 
v Schwab. 25, 97-101; 118.24) [1704 

Beuss, R., Notes sur l’instruction prim. 
en Alsace pend. la revol. (Ann. de l'Est et 
du Nord 3, 481-528.) (1705 

Caspari, W., Zur Vor-G. d. Gründg. d. 
Mannheimer Lyzeums. (Mannh. G.bll. 8, 160 
-65.) {1106 


l 


Bibliographie Nr. 1693—1749. 


Poetzsch, A., Studien z. früh- 
romant. Politik u. Geschichtsauf- 
fassg. (Beitrr. z. Kultur- u. Univ.-G.; 
hrsg. v. Lamprecht. III.) Lpz.: Voigt- 
länder. 118 S. 83 M. 60. (Leipz. 


Diss.) [1707 
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 796-98 v. Below. 
Mehlis, G., Schellings Geschichtsphilo- 

sophie 1799-1804, 8. 'U7, 1765. (Heidelb. 

Diss. 1906.) [1708 
Schneider, Theod., Karl Christian Krause 

als Geschichtsphilosoph. Leipz. Diss. 63 S. [1709 
Esselborn, K., Karl Ldw. v. Grolman in 

Gießen. (Arch. f. hess. G. N.F. 5, 406-61.) [1710 


Kosch, W., Zur G. d. Heidelberger Ro- 
mantik. (Euphorion 14, 310-20) — Alf. F. 
Cohn. Will. v. Burgsdorff. (Ebd. 533-65.) — 
E. Eckertz, Die Verfasser zweier antiromant. 
Satiren a. d. J. 1803, d. „Asthet. Prügelei“ 
u. d. „Ansichten d. Lit u. Kunst uns. Zeit- 
alters“. (Ebd. 67-83.) — H. Gilow, S. H. Catel, 
Lehrer Hnr. v. Kleists. (Ebd. 287-308.) — 
P. Czygan, Neue Beitrr. zu M. v. Schenken- 
dorfs Leben u. Denkeu (s. ’07, 3791). Schluß. 
(Ebd. 833-49; 577-87.) [1711 

Schulze, Berth., Zu Hnr. v. Kleists Briefen 
u. zu d. „Abendblättern“. (Stud. z. vergl. 
Lit.-G. 7, 352-61) (1712 

Nägeli, J. M. Usteri, 8. ’07, 1768. Rez.: 
Lit. Zbl. ’07, Nr. 42 Enders. (1713 

Rüdiger, W., Ch. C. E. W. Buri. Beitr. 
z. hess. Lit-G. (Arch. f. hess. G. N.F. 4, 
423-42.) (1714 


Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit. 
Ausg. m. Erläutergn. v. A. Chr. 
Kalischer (s. '07, 1173). Lfg. 12-28. 
(Bd. Il, 193-Schl.; Bd. Ill. xvj, 301 S.; 
Bd. IV, 1-351.) à 60 Pf. [1715 

Thayer, A. W., Ludw. v. Beethovens 
Leben Bd. IV. Mit Vorw., Regist., 
Berichtiggn. u. Ergünzgn. v. H. Rie- 
mann. Lpz.: Breitkopf & H. xjv, 
594 S. 12 M. [1716 

Beethovenjahrbuch. Hrsg. v. Th. 
v. Frimmel. Bd. I. Münch.: Geo. 
Müller. x, 195 S. m. Bildn. u. Taf. 
6 M. [1717 

Krone, W., Wenzel Müller. Beitr. z. G. d. 
komisch. Oper. Berl. Diss. 1906. 86 S. [1718 


Müller, Hans v., Hoffmann, Jul. v. Voß 
u. Holbein in Berlin. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berl. ’07, 135-40.) [1719 


Houpert, N., Lothring. Landleben geg. 
Ende d. 18..Ih. Beitr. z. Kultur-G. Lothringens. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 18, 463-76.) [1720 

Hecht, R., Die Kost auf d. Magdeburg. 
Dörfern vor 100 Jahren. (G.bll. f. Magdeb. 
42, 67-79.) [1721 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Humboldt, W. v., Polit. Denkschrr. JI u. 
III, hrsg. v. Gebhardt, s. ’05, 1756. Rez.: 
Forschen. z. brandb. u. preuß. G. 14, 294-96 
Luckwaldt. (1722 


Neueste Zeit seit 1815. 


Rochow, Carol. v., geb. v. d. 
Marwitz, u. Marie de la Motte- 
Fouqué, Vom Leben am preuß. Hofe 
1815-1852. Aufzeichngn. bearb. v. 
Luisev.d. Marwitz. Berl.: Mittler. 
xvj, 496 S.; 3 Stammtaf. 8M.50. [1723 

v. Schoeler, Vom Leben am preuß. Hofe 
1815 bis 1810. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
08, Nr. 4.) 

Hausenstein, W., Dokumente z. G. 
d. Studenten Karl Ldw. Sand. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 15, 160-83; 
244-70.) [1724 

Helmolt, H. F., Ein verschollener 


polit. Aufsatz Leop. Rankes. (Hist. 
Zt. 99, 548-63.) [1725 
Stamm, E., Konst. Frantz’ 


Schriften u. Leben. I: 1817-56. (XIX 
v. 591.) Heidelb.: Winter. xj, 291 S. 
7 M. 60. [1726 

(Kübeck.) Aus K. F. Frhrn. v. Kübecks 
Tagebüchorn: 1836-38. (Dt. Revue 32, IV, 208 
-14; 297-307 ) Vgl. 06, 3461. (1727 

Victoria, Queen, The Letters: a 
selection of her Majesty’s Correspon- 
dence between the years 1837 and 
1861. Ed. by A. Ch. Benson and 
Viscount Esher. 3 vols. Lond.: 
Murray. 63 sh. — Dt. Übersetzg. v. 
M.Plüddemann. Berl.: Siegismund. 


xv, 691; 693 S. 24 M. [1728 
Rez. d. Originals: Engl. hist. rev. 23, 65- 


18 Ward. 
Salomon, F., Die dt. Partei- 
programme. I: 1844-1871. II: 1871- 


1900. (Tl. v. Nr. 145.) 112; 136 S. 


8 M. [1729 

Poschinger, H. v., Friedr. Wilh. IV. u. 
Wilh. 1. Charakterzüge a. unverötf. Briefen 
beider Könige. (Konserv. Monatsschr. 64, II, 
820-32) — Ders., Ein Brief d. Kaisers Ni- 
kolaus I. an d. Kg. Friedr. Wilh. IV. (Ebd. 
1114-17.) (1730 

Tiedemann, Y., Aus 7 Jahrzehnten, s. 06, 
9466. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 
30, 600-604 Granier. (1731 

Bergsträßer, L., Briefe a. d. Revolution 
1848 u. 1849 (Mannheim. G.bll. 8,250-63.) [1732 

Egelhaaf, G., Briefe Frdr. Theod. Vischers 
a. d. Paulskirche. (Dt. Rundschau 132, 203 
-26.) [1733 

Verdy du Vernois, Der Zug nach Bronzell 
1850, s. ‘06, 1782. Rez.: Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 19, 296f. Granier; Fuldaer G.bll. 4, 
193-93 Seelig. [1734 

Schurz, C., Lebenserinnergn. (8. 
*07, 1787). 2. (SchluB-)Bd.: 1852-1870. 
528 S. 9 M. [1735 

Poschinger, H. v., Aus d. Korrespondenz 
Leopolds I, Königs d. Belgier 1852 bis 1856. 
(Dt. Revue 32, IV, 265-69.) — Ders., Aus d. 
Korresp. d. russ. Reichskanzlers Graf Nessel- 
rode 1852 bis 1853. (Ebd. 64-72.) — Ders, 
Diplomatisches a. allen Welten. (Ebd. III, 
133-41.) — Ders., Die Wedell- Usedomsche 
Beschwerde üb. d. Minister Manteuffel. 
(Grenzboten ’07, IL, 118-24; 181-86.) [1736 


59 


Hohenlohe-Schillingsfürst, Denkwürdig- 
keiten, 8.’07,17399. Rez.: Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 20, 604-7 O. H. — E. Salzer, Fürst 
Chlodw. zu H.-Sch., seine polit. Anschau- 
ungen u. seine polit. Tätigkeit bis z. J. 1870. 
(Nord u. Süd 121, 246-66.) — Ders., Fürst 
Chl. zu H.-Sch. u. d. dt. Frage. (Hist. Vier- 
teljschr. 11, 40-74.) [1737 

Poschinger, H. v., Aus d. Denkwürdig- 
keiten v. Hur. v. Kusserow. (Dt. Revue 33, I, 
63-72; 186-97; 267-74.) [1738 

Hohenlohe-Ingelfingen, Aus mein. Leben, 
s. ’07, 1810. Rez. v. III u. IV: Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 20, 593-600 Granier. [1739 

Schönleins Verhaltnis zu König Friedr. 
Wilh. IV. v. Preuß. Widerlegung d. Berichte 
d. Prinzen Kraft zu Hohenlohe-Ingeltingen. 
(Dt. Revue '07, III, 193-97.) [1740 

Larsen, K., Ein modern. Volk im 
Kriege in Auszügen a. dänisch. Briefen 
u. Tagebüchern d. Jahre 1863/64 
geschildert. Dt. Ausg. unt. Mitwirkg. 
v. K. Larsen besorgt v. R. Fischer- 
Benzon. Kiel: Lipsius & T. 347 S. 


6 M. [1741 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 41 G. Kauf- 
mann. 


Blum, Hans, Lebenserinnergn. I: 
1841-70. II: 1871-1907. Berl.: Vossi- 
sche Buchh. 1907f. 835; jx, 308 S. 


12 M. [1742 
Hoffmann, Otto v., Kgl. preuß. 
Generalleutnant, Lebenserinnergn.; 


bearb. u. hrsg. v. Oberst v. Hoffmann. 
Oldenb.: Schulze. 2355. 3M.50. [1743 
Bismarck, @.v., Kriegs-Erlebnisse 
1866 u. 1870,71. Dessau: Dünnhaupt. 
298 S. 2 M. 50. [1744 
Bötticher, G., Bismarck als Zensor. 
Eigenhünd., bisher noch unveröff. 
Randbemerkgn. d. erst. Reichskanz- 
lers zu Mor. Buschs Werk „Graf 
Bismarck u. seine Leute“. In Fksm.- 
Dr. hrsg. Lpz.: Grunow. 25 BIL; 
11 S. Text. 2 M. [1746 
Hatzfeldt, Briefe an seine Frau, a. ’07, 
1811. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 
20, 299-301 v. Petorsdorff. [1746 
Güßfeldt, P., Meine Kriegserlebnisse im 
dt.-franz. Feldzug, nebst autobiogr. Mitt. a. 
d. J. 1868, 69 u. 1906/7. Berl.: Paetel. Xij, 
195 S. 4 M. Vgl. ‘05, 3767. [1747 
Hepner, A., Der Schutz der Deut- 
schen in rankr, 1870 u. 1871. Brief- 
wechsel d. ord. Gesandten d. Ver. 
Staaten E. B. Washburne in Paris 
v. 17. Juni 1870 bis z. 29. Juni 1871. 
Aus d. diplom. Akten d. Regierg. d. 
Ver. Staaten ausgew., übers. u. m. 
Einleitg. versehen. Stuttg.: Dietz 
Nachf. 175 S. 2 M. 40. [1748 
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 33. 
Gontaut-Biron, Mon ambassade en Alle- 
magne 1872-73, p. A. Dreux s. 06, 3454. 
Rez. (auch v. '07, 3771): Rev. d’hist. mod. 9, 
281-91 Muret. [1749 


b* 


*60 


Schulte, F. v., Erinnergu. an Fürst Bis- 
marck. (Lt. Revue 32, II, 141-54.) [1750 


Haupt, H., Karl Follen u. d. 
Gießener Schwarzen. Beitrr. z. G. d. 
pos Geheimbünde u. d. Verfassgs.- 

ntwicklg. d. alt. Burschenschaft 
1815-1819. (= Nr. 695.) Sep. Gieß.: 
Töpelmann. 2 M. 50. [1751 

Heigel, K. Th. v., Fr. Chr. Dahl- 
mann. (Heigel, Biogr. u. kulturge- 
schichtl. Essays. S. 50-84.) [1752 

Winter, Gust., Einiges Neue üb. 
Charles Sealsfield. (Beitrr. z. neuer. 
G. Österreichs Mai ‘07, 1-23.) [1753 


Demelié, V. v., Fürst Metternich u. d. 
Übertritt d. Herzogs Karl IL v. Lucca zum 
Protestantismus. (Dt.Revue 32,1V, 275-92.) [1754 

Stern, A., Le prince Louis Bonaparte et 
le prince de Metternich en 1538. (Rev. hist. 
93, 270-52.) [1755 

Discailles, E., Trois dates de l’hist. du 
graud-duché de Luxemb. 1839, 1851, 1867. 
(Acad. Roy. de Belg. Bull. de la classe des 
lettres etc. ’07, 298-337.) (1756 


Geschichte d. Fürsten Bismarck 
in Einzeldarstellgn. Hrsg. v. J. Penz- 
ler (in 19 Bdn.). Bd. I; II; XIII. 


Berl.: Trewendt. à 3 M. 75. [1757 

I: Geo. Schmid, Das Geschlecht v. Bism. 
jx, 392 S.; 4 Stammtaf. — II: J. Penzler, 
Jugend-@. d. Fürst. B. 435 S. — XIII: Ders, 
Bism. u. d. Hamburg. Nachrr. Die v. B. be- 
eiuflußt. Artikel a. d. J. 1890-98. Bd. 1: 
Apr. 1890- März 1892. 403 S. 

Matter, Bismarck et son temps, s. ‘06, 1804. 
Rez.: Rev. d’hist. mod. 7, 631-33 Muret; Engl. 
hist.rev.21,810 W. Miller; Forschen z.brandb. 
u. pr. G. 20, 292f. v. Petersdorif; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 35, 830-32 Kôdderitz; Hist. Zt. 99, 
593-95 v. Petersdorff; Rev. hist. 93, 163-65 
Pages. [1758 

Heyck, E., Johanna v. Bismarck. (Frauen- 
leben XI) Bielef.: Velhagen & Kl. 197 8 
4 M. (1759 

Hassel, Jos. Maria v. Radowitz. I., 8.06, 
1801. Rez.: Hist. Zt. 98, 1850-83 Meinecke; 
Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 15 Baumvarten. [1760 

Matter, P., Les vicissitudes du peuple 
allemand, 1848-1870. (Ann. des sciences polit. 
22, 89-101.) — Ders., Les négociations sur 
l'Unité allem., sept.-oct. 1870. (Ebd.: 720 
-38.) | (1761 

Friedjung, H., Österreich v. 1848 
bis 1860. I: Die Jahre d. Revolution 
u. d. Reform 1848 bis 1851. Stuttg. 
& Berl.: Cotta. xvrij, 512 S. 


11 M. 50. [1762 
Rez.: Dt. Lit-Ztg. ’08, Nr. 3 O. Weber; 
Lit. Zbl. ‘08, Nr. 8 F. Fdch.; Korr.-Bl. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkde. 31, 84-86. 
Ilwof, F., Ant. Ritter v. Schmerling. 
(Allg. dt. Biogr. 54, 56-72.) [1762 a 
Studie üb. d. Feldzug d. Feld- 
marschalls Grafen v. Radetzky 1848. 


Wien: Seidel. 398.;Kte. 2 M. 40. [1763 

Helfert, v., Die Tiroler Landesverteidigung 
184%, 8. ’04, 3498. Rez.: Mitt. d. Inst. f. üst. 
G. 28, 172-74 Prem. [1764 


Bibliographie Nr. 1750—1812. 


Fischer, Karl, Prager Studenten u. Le- 
gionäre im J. 1848. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 45, 55-61.) [1765 

Bartsch, R., Haynau. Eine psychol. Studie. 
(Aus: „Danzers Armee-Ztg.“) Wien: Konegen. 
178. 1 M. [1766 


Czeike, Verteidigung d. Festung 
Peschiera 1848. (Streffleurs milit. Zt. 
’07, 1I, 1511-40.) [1767 


Enax, K., Otto v. Manteuffel u. 
d. Reaktion ın Preußen. Leipz. Diss. 
82 S. [1768 


Denis, E., La fondation de l’Empire allem. 
1852-71, s. ’06, 3489. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
10, 557-61 Kaufmann; Mitt. a. d. hist. Lit. 
35, 324-30 Th. Preuß. [1769 

Friedjung, Der Krimkrieg u. d. öst. Po- 
litik, 8. ‘07, 1827. Rez.: Preuß. Jahrbb 129, 
1-33 Daniels; Hist. Zt. 100, 394-97 Hasen- 
clever. [1770 


Hirschberg, H. H., Der Frank- 
furter Fürstentag v. 1863. Bern. Diss. 
59 S. [1771 

Tollow (Crenneville), Die öst Nordarmee 
u. ihr Führer 1866, s. ’06, 3503. Rez.: Mil.- 
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 9 v. Caemmerer; Mitt. d. 
Ver. f.G. d. Dt. in Böhm. 45, Lit. Beil., 12f. 


O. Weber. | [1772 
Moosbrugger, Die Operationen 
geg. Borgoforte 1. J. 1866. Mit 


Skizzentat. (Streffleurs milit. Zt. '07, 
I, 165-84.) [1773 

Muth, Untersuchgn. z. Frieden v. Nikols- 
burg, 8. ’05, 3570. Rez.: Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 19, 297-99 v. Ruville. (1774 


Lang, W., Allianzversuche Frank- 
reichs 1868-1870. (Grenzboten '07, 
III, 8-18; 115-119; 172-82.) [1775 

Ollivier, E., L'Europe à la fin de 
l'année 1869. (Rev. des 2 mondes 
5. Pér., T. 38, 53-90.) [1776 


Welschinger, H., La France, l'Autriche 
et l'Italie en 1870. (Correspondant 228, 209-39.) 
Vgl. ‘07, 3783. [1777 


Guerre, La, de 1870/71 (8.°07,3794). 
Mesures d'organisat. dep. le début de 
la guerre jusqu'au 4 sept. et situation 
des forces franç. au 1. sept. Paris: 
Chapelot. 142 S. — Desgl. Opéra- 
tions en Alsace et sur la Sarre. Il: 


Journées des 3, 4 et 5 août. Ebd. 
255 S. — Desgl. L'investissement 
de Metz. Ebd. 223 S. (Vgl.: Rev. 


d’hist. XXVIL) — Desgl. L'inves- 
tissem. de Paris. (Rev. d’hist. XXVIII 


u. XXIX.) [1778 
Publ. p. 1. „Rev. d’hist. red. à la sect. hist, 
de l’Etat-Major de l'armée.) 


Lehautcourt, P., Hist. de la guerre 
de 1870/71 (s. '06, 1814). VI: Sedan. 
7 aoüt-2 sept. 1870. 800 S.; 9 Ktn. 
10 fr. [1779 


Neueste Zeit seit 1815. 


Moser (Oberstleutn.), Kurz. strateg. Über- 
blick üb. d. Krieg 1870/71. 4. umgearb. Aufl. 
Berl.: Mittler. xıj, 48 S. 2 M. 25. [1780 


Palat, La strategie de Moltke en 
1870. Paris: Berger-Levrault. 393 S.; 
22 Ktn. 10 fr. [1781 

Rez.: Milit.-Wochenbl.’07, Nr. 107 v. Blume. 

Balck, Zur franz. Inf.-taktik in d. August- 
schlachten d. J. 1870. (Milit.-Wochenbl. ’07, 
Nr. 95.) [1782 

Maistre, Spicheren 6. août 1870; 
préface du génér. H. Langlois. Nancy 
& Paris: Berger-Levrault 1908. 428S.; 
9 Ktn. u. 10 panoram. Ansichten in 
qu. fol. 12 fr. [1783 

Picard, E., La route de Sedan. 
(Rev. de Paris ’07, IV, 809-25; 
V, 182-205.) [1784 

Busch, Das dt. große Hauptquartier u.d. 
Bekämpfg. v. Paris, s. "06, 1829. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 9, 563-65 R. Schmitt. — Die 
BeschieBung v. Paris. Eine Widerlegung. 
(Grenzboten 707, II, 605-15.) [1785 

Ulmo, Etude hist. sur le combat 
de Nuits 18. déc. 1870. Lyon, impr. 
Poncelet. 93 8. [1786 

Fabricius, H., Das franz. Ostheer 
u. seine Führer im Winterfeldzug 
1870/71. Oldenb.: Stalling. xjv, 
895 S. 8 M. [1787 

Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 6 Varnhagen. 

Barrelle, J. et A. Le Bret, La 
défense nation. dans les Deux-Sèvres 
pend. la guerre de 1870/71. Niort: 
Clouzot. 236 S.; Kte. 4 fr. [1788 


Busch, Die Kümpfe um Reichsverfg. u. 
Kaisertum 1870-71, s. ’06, 1833. Rez.: Lit. 
Zbl. ’06, Nr. 47; Württb. Vierteljhfte. N. F. 
15, 186; Hist. Zt. 99, 407-9 Meinecke. [1789 


Baer, 0., Prinzeß Elisa Radziwill. 
Ein Lebensbild. Berl.: Mittler. xv, 
156 S. 4 M. [1790 


Jessen, J., Die Kaiserin Friedrich. (Die 
Kultur XIV.) Berl.: Bard, Marquardt & Co. 
72 S.; 10 Taf. u. 1 Fks. 1 M. 50. [1791 


Wippermann, K., Dt. G.kalender 
(8. '07, 1859: 1907). Bd. I. xj, 364 S. 
6 M. [1792 

Kämpfe, Die, d. dt. Truppen in Südwest- 
afrika (s. °07, 3508). Bd. II: Der Hottentotten- 
krieg. Mit 47 Abbildgn. u. 28 Skizzen. (Aus: 
Vierteljahrshfte. f. Truppenführg. u. Heeres- 
kde.) 349 S. 1 M. 25. [1793 


Prem, S. M., Graz in d. März- u. April- 
tagen 1848. Graz. Progr. 25 S. [1794 
Weber, K., Die Revolution im 
Kant. Basel 1830-1833. Liestal: 
Lüdin. 253 S. 4 M. 50. 1795 


Bernoulli, A., Basel in d.Dreißiger- ` 


wirren (s. ’07, 3811). II: Die 2. Re- 


. Verfassg. 


‘61 


März 1832. (86. Neuj.bl.) 83 S.; Taf. 
1 M. 60. 1796 

Isler, A., Bundesrat Dr. Jonas 
Furrer 1805-61. Lebensbild e. schwei- 
zer. Republikaners. Winterthur: 
Kieschke. 224; 69 S. 6 M. [1797 


Hartmann, J., Chr. Frdr. Schmidlin. (Allg. 
dt. Biogr. 54, 86-89.) [1798 


Rapp, A., Die öffentl. Meinung in 
Württemb. v. 1866 bis zu d. Zollpar- 
lamentswahlen, März 1868. Tübing. 
Diss. 84 S. (Vgl.: Württb. Vier- 
teljhfte. 16, 157) [1799 

Schwarzkopf, Die Einweihg. d. Stadtbaues 
zu Kassel u. d. Gräfin v. Reichenbach-Lesso- 
nitz. (Hessenland 21, Nr. 4f) — Ders, 
Erinnerg. an d. Einmarsch d. Bayern u 
Österreicher in Kassel 22. Dez. 1850. (Mitt. 
d. Ver. f. hess. G. ’U5/6, 30-32.) [1800 

Sieveking, H., Der hamburg. Syn- 
dikus Karl Sieveking, 1787-1847. 
Ein Lebensbild a. d. Zeit d. Erneuerg. 
d. hans. Selbständigkeit. (Hans. G.bll. 
’07, 343-80.) [1801 

Rôsing, J., B. M. Schleiden. (Allg. dt. 
Biogr. 54, 33-41.) [1802 

Asbach, J., Ldw. Frhr. Roth v. 
Schreckenstein. Köln: Du MontSchau- 
berg. 129 S. 6 M. [1803 

Poten, B. v., Edw. Frhr. v. Manteuffel. 
(ADB 52, 176-86.) [1504 

Oertzen, v., Leben u. Wirken d. Staats- 
ministers Jasper v. Oertzen, s. ’05, 3599. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 473-76 Vorberg; 
Hist. Zt. 100, 381-84 A. Werner. [1805 


Innere Verhältnisse. 


Rhamm, A., Die Verfassungsge- 
setze d. Hrzgts. Braunschw. 2. erw. 
Aufl. Braunschw.: Vieweg 1907. 
414 S. 5 M. -~ [1806 

Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 966-69 Smend. 

Handbillette, Unveröff., d. Königs Friedr. 
Wilh. IV. (Dt. Revue 32, IV, 154-58.) [1807 

Bauer, L., Die Mitglieder d. Erst. Kammer 
d. Badisch. Ständeversammlg. 1819-1904. 
4.Ausg. Als Ma. gedr. Karlsr.1906: Fidelitas. 
93 8. [1808 

Pache, A., G. d sächs. Landtags- 
wahlrechts v. 1831-1907. Dresd.: 
Zahn & J. 179 S, 3 M [1809 

Ludwig, 0., Üb. Friedrich Wil- 
helms IV. Stellg. z. preuß. Verfas- 
sungs-G. (H. 1 v. 589.) Breslau: 
Trewendt & C. 105 S. 3 M. [1810 

Kratochvíl, V., Kanzler Metternich 
u. d. Anfänge d. Konstitutionalismus 
in Preußen 1842. (In: Sborník prací 
hist. Festschr. f. Goll.) 1811 

Sachsse, H., Die landständische 

Mecklenburgs. 4 Vortrr. 


volution bis z. teilweis. Trennung im : nebst d. Regierungsvorlagen v. 1872 


*62 


u. 1874. Rostock: Boldt. 96 S. 
2 M. [1812 

Gerber, Ph., La condition de 
l'Alsace-Lorraine dans ’Empireallem. 
(Jur. Diss. Dijon) Lille: Morel 1906. 


335 S. [1813 
Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 8, 427-29 
P. Braun. 


Garr, M., Die österr. Wahlreform. 
Beitrr. z. @. ihr. Entstehg. (Jahrb. 
f. Gesetzgebg. 31, 1575-1612.) [1814 


Wygodzinski, W., Wandlungen 
d. dt. Volkswirtschaft im 19. Jh. 


Köln: Du Mont-Schauberg. 203 S. 
3 M. [1815 
Schmoller, G., Gust. Rümelin. Lebens- 


abri d. schwiüb. Staatsmunnes, Statistikers u. 
Sozialphilosophen. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 
1469-1526.) — Ders., Gust. Rümelin. (Allg. 
dt. Biogr. 53, 597-635.) [1816 

Jahre, 20, dt. Kulturarbeit. Tätig- 
keit u. a neu-preuß. Koloni- 
sation in WestpreuB. u. Posen, 1836 
-1906. Berl.: Moeser. 308 S.; Taff. 
10 M. [1817 

Vgl.: F. Swart (Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 
1817-36). 

Histoire document. de l'indastrie de Mul- 
house et de ses environs au 19. siècle, s. ‘03, 
1936. Rez.: Rev. d'Alsace 54, 98-100 Ingold; 
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 5, 308- 
35 Boissounade. [1818 

Penndorf, B., Das Innungswesen 
im Kgr. Sachsen seit Einführg. d. 
Gewerbefreiheit. (Tüb. Diss.) Lpz.: 
Thomas. xvj, 230 S. 6 M. [1819 

Krauel, R., Die Ablösung d. Sund- 
zolles u. d. preuß. Politik. (Hans. 
G.bll. ‘07, 319-41.) [1820 

Fischer, Kurt, Studie üb. d. Elb- 
schiffahrt in d. letzt. 100 Jahren unt. 
spez. Berücks. d. Frage üb. d. Er- 
hebg. v. Schiffahrtsabgaben. Jena: 
Fischer. xvj, 269 S. 7 M. 50. [1821 


(Sammilg. nationalökon. u. stat. Abhdlgn. 
d. staatsw. Seminars zu Halle. Bd. 58.) 

Himer, K., Die Hamburg-Ame- 
rika-Linie ım 6. Jahrzehnt ihr. Ent- 
wicklg. 1897-1907. Hamb.: Weit- 
brecht & M. 153 S. 10 M. [1822 

Spenkuch, G., Zur G. d. Münchener 
Börse. (Wirtsch.- u. Verwaltungs- 
studien XXX.) Lpz.: Deichert. 148 S. 
3 M. [1823 


Gygax, P., Augsburg, d. einstige Geld- 
reservoir d. Platzes St. Gallen, 1835-50. 
Finanzgeschichtl. Studie. (Jahrb. f. Gesetz- 
gebg. 31, 1763-81.) [1824 

Laubert, M., Die Errichtg. d. erst. staatl. 
Bankinstitute in d. Prov. Posen. (Zt.d. Hist. 
Ges. Pos. 22, 145-61.) (1835 


Bibliographie Nr. 1812—1873. 


Mayer, Gust., Die Lösung d. dt. 
Frage im J. 1866 u. d. Arbeiter- 
bewegung. (Aus: Festgaben f. Lexis.) 
Jena: Fischer. S. 221-68. 2 M. [1826 


Blume, W. v., Moltke. (X v. 431.) 
Berl.: Behr. 127 S. m. Bildn. u. Fksm. 
(Einzelpr.: 2 M.) 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’07, Nr. 8. 


[1827 


Brück, H., G. d. kath. Kirche in 
Dtld. (s. '06, 1868). IV: Vom vatikan. 
Konzil 1870 bis z. Gegenw. 1. Abt.: 
Das vat. Konz. u. d. sogen. Kultur- 
kampf in Preußen bis z. Anknüpfg. 
v. Verhdlgn. in Rom. 2. verm. Aufl., 
hrsg. v. J. B. KiBling. xjv, 560 S. 
7 M. 50. [1828 


Weiß, Alb. M., Ein Kapitel Erinnergn. 
a. d. großen Zeit. (Hist.-poi. Bll. 141, 293 


-312.) [1828 a 
Goyau, G., Les origines du Cultur- 
kampf allem. (Rev. des 2 mondes 


6. Pér., T. 38-44.) [1829 


Kaufmann, G., Treitschkes Urteil üb. Johs. 
Ronge. (Hist. Zt. 99, 515-30.) [1830 

Menn, Reusch als Schriftsteller (s.’07,1917). 
Schluß. (Rev. int. de théol. 16, 75-93. 462-80.) 
— Ders., Desgl. Pet. Frz. Knodt. (Ebd. 641 
-71.) — Ders., Desgl. Frdr. v. Schulte. (Ebd. 
221-59.) — v. Schulte, Erinnergn. u. Erleb- 
nisse m. Adalb. Falk. 
53-63.) 


(Dt. Revue 32, IV, 
[1831 


Rettenbacher, J., Das bischôfi. Priester- 
seminar d. Diözese Linz 1806 bis 1906. 
Linz a. D.: Selbstverl. 4°. 128 8. [1832 

Wolfsgruber, Frdr. Kardin. Schwarzen- 
berg. Bd. I, s. ’06, 3556. Rez.: Mitt. d Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhm. 45, Lit. Beil, 16f. O. 
Weber; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 320-24 Ilwof; 
Allg. Lit bl. ’06, Nr. 11 v. Helfert. (1833 


Wymann, E., G. d. kath. Gemeinde Zürich. 
Denkschrift z. Feier d. 100jühr. Bestandes d. 
Pfarrei Zürich. Rez.: Hist.-pol. Bill. 141, 
608-15 Gabr. Meier. [1834 

Pfaff. F., Der Wissmeister Brugger. 
(Alemannia N.F. 8, 57-87.) [1835 


Ziegler, Th., Dav. Frdr. Strauß 
I: 1808-39. Straßb.: Trübner 1908. 


xjx, 324 S. 6 M. [1836 
Rez.: Prot. Monatshfte. 12, 29-88 u. 74-79 
Websky; Dt. Rundschau 134, 467-72 Hausrath. 


Kohut, A., Dav. Frdr. Strauß als 
Denker u. Erzieher. Lpz.: Kröner 
1908. 240 S. 3 M. [1837 


Hermann, E., Erinnergn. an Dav. Frür. 
Strauß. (Dt. Revue 33, I, 137-55.) [1838 


Wenke, A., Junghegeltum u. Pie- 
tismus in Schwaben. Kulturbild a. d. 
Mitte d. 19. Jh. (Diss.) Dresden-A.: 
E. H. Meyer 1903. 112 S. 3 M. [1839 


Neueste Zeit seit 1815. 


| 
| 


Hasenclever, A., Hundert Jahre Protestan- 
tismus. Festschrift z, Feier d. 100jahr. Ju- 
biläums d. ev. Gemeinde in Freiburg i. Br. 
Freib.: Troemer. 275 S. 1 M. 20. [1840 

Adolph, H., Erinnergn. e. niedersachs,. 
Geistlichen. Bielef. u. Lpz.: Velhagen & KI. 
296 S. 3M. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. ’07, 292-94 Hardeland. [1841 

E., Livland um d. Mitte d. 19. Jh. (Ealt. 
Monatsschr. 64, 1-19.) [1842 


Re se 


Frdr. Althoff. (Dt. Revue 32, 
[15143 


Sachse, A., 
IV, 175-92.) 


Gass, Projet de création d’une faculté de 
théologie cathol. à Strasbourg 1823. (Rev. 
cath. d'Alsace N.S. 26, 581-89.) [1844 

Schrörs, H., Kirche u Wissenschaft. 
Zustände an e. kath.-theol. Fakultät. Bonn: 
Georgi. 169 S. 1 M. 20. [15:5 

Zitelmann, E., Frz. v. Rottenburg. (Chronik 
d. Univ. Bonn 1907 u. Dt. Revue ‘07, Ill, 
205-10.) (1846 


Schnelderhan, d., M. Korn. v. Münch, e. 
schwäbisch. Pädagoge, 1771-1858. Zugl. e. 
Beitr. z. G. d. Volksschulwesens in d. 1. Hälfte 
d. 19. Jb. 3. vollst. umgearb. Aufl. Ravens- 
burg: Alber. 248 S. 2 M. 40. [1847 

Reichenbach, K. Ritter Y., Die Sprachen- 
frago u. d. Uuterricht im Böhmischen am 
Staatsgymnas. in Iglau 1848,49 bis 1866,67. 
(Beitrr. z. öst. Erzivhgs.- u. Schul-G. 8. 61 
-82.) [1848 

Hinrichsen, L., Dio Schleswiger Dom- 
schule im 19. Jh, (8. '04, 2234). III. Schlesw. 
Progr 4°. 42 S. [1849 


Krägelin, P., Aus d. Leben Hnr. 


Leos 1830-1844. Lpz. Diss. 108S. [1850 

Pflaum, Chr. D., J. G. Droysens 
Historik in ihr. Bedeutg. f. d. mo- 
derne G.wiss. (V, 2 v. 588.) Gotha: 
Perthes. 115 S. 2 M. 40. [1851 


Lauchert, F., Die kirchengeschichtl. u. 
zeitgeschichtl. Arbeiten v. P. B. Gams 0. S. B. 
im Zusammenhang gewürdigt. (Stud. u. Mitt, 
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 27, 634-49. 28, 
53-71; 299-315.) 1552 

Krauß, R., Ldw. Karl Schmid. (Allg. dt. 
Biogr. 54, 85f. — Ed. Jacobs, Karl Gust. 
Schmid. (Ebd. 100-102.) [1853 

Neumann, C., Jak. Burckhardts polit. Ver- 
mächtnis. (Dt. Rundschau 133, 37-54; 252 
-64.) [1854 

Heigel, K. Th. Yes Karl Adf. Cornelius. 
Heigel, Biogr. u. kulturgeschichtl. Essays 

- 805-37.) [1855 

Klopp, Onno Klopp, s. '07, 3868. Rez.: 
Zt. d. Hist. Ver. f, Niedersachs. 707, 294-97 
Thirame. [1856 


Jung, J., Jul. Ficker 1826-1902. 
Beitr. z. dt. Gelehrten-G. Innsbr.: 


Wagner. xv, 572 S. 12 M. [1857 
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 1 v. Below 
Steinacker, H., Theod. v. Sickel. (Aus: 

nBericht d. Akad. Ver. dt. Historiker in 

Wien.) Wien: Beyer. 209. 90 Pf. — Ders, 

Desgl. (Arch. stor. 

R. F. Kaindl, 

Inst. f. öst. 

Dietr. Kerler. 

— Mehring, 


*63 
94.) — W. Reichardt, Hnr. Gelzer. (Biogr. 
Jahrb. f. Altertkde. 136 B, 1-48. [1858 


Overbeck, F., Briefe an Treitschke u. 
Rohde. (Neue Rundschau 17, IL 863-82.) [1859 

Lindner, Th., O. Förtsch, (Jahresschr. f. 
d. Vor-G. d. sächs.-thür. Länder 4, j-viij.) — 
A. Lefort, Gudefr. Kurth. Brux.: Dewit. 
34 8. 1 fr — A. Pölchau, Phil. Schwartz. 
(Balt. Monatsschr. 63, 364-73.) — K. Bihi- 
meyer, F. X. v. Funk. (Rev. d’hist. eccl. 8, 
620-23) — J. B. Kißling, Frdr. Schneider. 
(Katholik 36, 353-68.) Sep. Mainz: Kirch- 
heim. 30 Pf. [1860 

Stutz, U., Hugo Loersch. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 28, Germ. Abt., vij-xxīj. — P. Clemen, 
Desgl. (Dt. G.bll. 8, 327-31 .) — M. Scheins, 
Desgl. (Zt d. Aachen. G.-Ver. 29, 317-26.) 
G. Blondel, Desgl. (Nouv. revue hist. de droit 
franç. et étr. 32. 95-96.) [1851 

Marold, K., Osk. Schade. (Zt. f. dt. Philol 
39, 493-511.) — W. de Vreese, Mor. Heyne. 
Gent: Siffer. 97 S. fr. 0,75. 11862 

Jhering, R. v., 1852-1868. Briefe u. Erin- 
nergn. Berl.: H. W. Muller. 106 S. 2 M. [1863 


Hartwig, Aus d. Leben, s. ’06, 1896. kez.: 
Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 372-74. Edw. 


Schröder. EA [1864 


Riese, A., Rückblick auf 
Entwicklg. d. Vereins f. G. u. Altertkde. in 
Frankf. a. M. 1857-1907. Mit Verzeichn. d. 
v. Ver. veröff Schrr. (Arch. f. Fraukf. G. 
3. F., 9, 1-34.) [1865 


Henckell, K., Dt. Dichter seit Hnr. Heine. 
(Die Literatur. Bd. 37,38.) Berl.: Bard, Mar- 
quardt & Co. 178 S. m. Vollbildern u. Fksma. 
3M. [1866 

Elster, E., H. Heino u. H. Laube. Mit 46 
bisher ungodr. Briefen Laubes an Heine. (Dt. 
Rundschau 133, 210-32; 394-412. 134, 77-90.) [1867 

Vielhaber, L, W., Der junge Lenau als 
Mensch u. Dichter. Greifsw. Diss. 588. [18:8 


Briefe an Wolfg. Menzel. Für d. 
Literaturarch.-Ges. hrsg. v. H. Meis- 
ner u. E. Schmidt. Mit Einleitg. 
v. R. M. Meyer. Lpz.: Harrassowitz. 
xjv, 295 S. 10 M. [1869 

Volbert, Ferd. Freiligrath als 
polit. Dichter. (Münst. Beitrr z. neuer. 
Lit.-G. III.) Münst.: Schöningh. 1048S. 
2 M. (69 S.: Münat. Diss.) [1870 

Bettelheim, A., Berth. Auerbach. 
Stuttg. u. Berl.: Cotta. jz, 450 S. 
8 M. [1871 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 8 J. Hartmann. 

Tobler, G., Jerem. Gotthelf u. d. Schule. 
(Neujbl. d. Lit. Ges. Bern: 1907.) Bern: Wy8 
1906. 66 S.; 2 Taf. 2 M. [1872 

Hebbel, Fr., Briefe. Hist.-krit. 
Ausg. v.R.M. Werner (8. ’07, 1948), 
Bd. VII: 1861-63. Wien, Weimar, 
Gmunden, Norddtid., Wien, London, 
Gmunden, Wilhelmsthal , Wien, 
Gmunden, Baden, Wien. Nr. 699-902. 
x1),415S. Bd. VIII: 1832-62 Nachtrr., 
Zusätze, Berichtigungen u. Ergänzen. 


Entstehg. u. 


Unzugängl. u. verlor. Briefe, Register 
u. Beil. Nr. 903-951. 294 $. 
à 2 M. 50. [1873 


*64 


Werner, R. M., Neueste Hebbellit. (Dt. 
Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 5f. '1873 a 

Conradi, H., Frdr. Hebbel in sein. Tage- 
büchern; hrsg. u. eingel. v. C. F. Schulz- 
Euler. Frkf. a. M.: C. F. Schulz- Euler. 
36 S. 1 M. 50. (1874 

Lindau, H., Gust. Freytag. Lpz.: 
Hirzel. 482 S. 8 M. [1875 

Mayrhofer, 0., Gust. Freytag u. d. Junge 
Dtid. (Marb Diss. u. Beitrr. z. dt. Lit.-G.; 
hrsg. v. Elster 1.) Marb.: Eiwert. 56 8S. 
1 M. 20. [1876 

Dreyer, A., Just. Kerners Briefwechsel 
m. Franz v. Kobeil. (Stud. z. vergl. Lit -G. 
7, 439-53.) H [1877 

Storm’s, Th., Briefe in d. Heimat, 
1853-1864. Berl.: Curtius. 218 5. 
5 M. — P. Schütze, Theod. Storm. 
2. verb. u. verm. Aufl.; hrsg. v. Edm. 
Lange. Berl.: Paetel. x1j, 333 S. 


6 M. [1878 

Walter, E., Adolf Frdr. Graf v. Schack 
als Übersetzer. (Breslauer Beitrr. z. Lit.-G. 
X.) Lpz.: Hesse. 180 S. Subskr.-Pr.: 4 M. 25. 
(Einzelpr.: 5 M.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 11 
v. Wurzbach. [1879 


Bibliographie Nr. 1873a—1886. 


Maync, H., Adolf Bartels als Literar- 
historiker. (Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 21f.) [1880 


Weizsäcker, H. u. A. Dessof. 
Kunst u. Künstler in Frankf. a. M 
im 19. Jh. Bd. I: H. W., Das Frankf. 
Kunstleben im 19. Jh in sein. grund- 
legend. Zügen. Frkf.: Keller. 4°. 
vu), 118 S.; 52 Taf. 24 M. [1851 


Vallentin, F., Schinkel. (Allg. dt. Biogr. 
54, 17-28) [1882 


Bülow, H. v., Briefe u. Schrr. 
(8. "05, 3681). VII: Briefe, Bd. 6 (1880 
-86). xxjv, 422 S.; 8 Taf. 6 M. [1883 

Bondi, G., 25 Jahre Eigenregie. G. d. 
Brünuer Stadttheaters 1882-1907. Brünn: 
Winiker. 256 S. 5 M. [1884 

Hennings, J., G. d. Singakademie zu 
Lübeck 1832-1907. Lüb.: Carsten. 49 8. 
1 M. 50. [1885 


Schmidt, K. E., Dtid. u. d. Deutschen in 
d. franz. Karrikatur seit 1848. Stuttg.: K. A. E. 
Müller. 133 S. m. 90 Abbildgn. 3 M. (1886 


Teil IL* 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Literaturberichte. 
Chevalier, Répert. des sources hist. du 


moy.-âge. Bio-Bibliogr., s. Nr. 4. Rez.: N. 
Arch. 33, 543f. Holder-Egger. ‘1887 


Unterkircher,K., Tirol.-vorarlb. Bibliogr. : 
25. Dez. 06 - 31. Dez. ‘07. (F'orschyn. etc. z. G. 
Tirols u. Vorarlbergs 4, 207-12. 5,89-100.) [1888 


Zibrt, Bibl. české hist. (s. °07, 9). 


II, 3. . 481-737. [1889 
Rez.: Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw. 
11, 65-63 Welkan. 
Plüß, A., Hist. Lit., d. Schweiz betr.: ’06. 
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 231-56. ’08, 275 f.) [1890 


Bibliographie d. schweiz. Landes- 
kde. (s. Nr. 7). V, 5: F. Heine- 
mann, Aberglaube, geheime Wissen- 
schaften, Wundersucht. (1.u.2. Hälfte.) 
Hft. I (2. Hälfte) d. Kultur-G. u. 
Volkskde. (Folklore) d. Schweiz. 
(xxvi) S. u.S.241-591.) 3M.50. [1891 


Bibliographle d. J. ’07 z. G. Bayerns. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 16, 136-51) {1892 

Gulat-Wellenburg, M. v., Zur kriegsge- 
schichtl. Lit. d. Oberrheins. Verzeichn. d. in 
d. österr. milit. Zt. Jg. 1808-1908 ersch., d. 
Kriegs-G. d. Oberrh. betr. Abhdlgn. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N.F. 23, 46-53.) [1893 


Sensburg, W., Bibliogr. z. G. d. 
St. Lindau i. B. (Schrr. d. Ver. f. G. 
Bodens. 36, 102-53.) Sep. Lindau: 
Stettner. 1 M. 80. [1894 

Marckwald, E. u. F. Mentz, Katal. 
d. Els.-Lothr. Abtlg. d. Kais. Uni- 
versitäts- u. Landesbibliothek Straß- 


Fabricius, W., Verz. neuer hess. Lit.: ’07. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 349-59.) [1897 
Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. Okt. "06 bis 
1. Okt. ‘07, mit Nachtrr. u. Zeitschriften- 
schau: ’04 bis ‘O6. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 40, 
311-17.) [1898 
Brugmans, H., Bibliogr. d. werken van 
Nederlandsche archivarissen:’05 u.’06.(Nederl. 
Archievenbl. 15, 42-47. 16, 51-55.) (1899 
Johannsen, A., Bibliogr. Übers. f. ’05 u. 
’06, sowie Nachtrr. v. ’01 ab. (Mitt. d. Nord- 
fries. Ver. f. Heimatkde. °’05/6, Hft. 3, 
132-37. [1900 
Mucke, E., Bibliogr. d. Lit. üb. d. Lüne- 
burger Wenden u. d. Wendland. (Zt. d. hist. 
Ver. f. Niedersachs. ’08, 175-95.) [1901 
Fischer-Benzon, R. v., Lit.ber.: ’06/7. 
(Zt. d. Ges. f.schlesw.-holst. G. 37, 478-515.) [1902 
Hantzsch, V., Übersicht üb. neuerdings 
ersch. Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. Al- 
tertskde. (N. Arch. f. sachs. G. 29, 1836-206.) [1903 
Kauffungen, K. v., Übers. üb. neuerdings 
ersch. Schrr. u. Aufsätze sz. G., Alterte.- u. 
Volkskde. v. Mühlbaus. i. Th. (Stadt- u. Land- 
kreis) u. Umgegend. (Mühlh. G.bll. 8, 233 
-38.) [1904 
Neupert, A., Übers. üb. ersch. 
Schrr. u. Aufsätze z. G., Landes- u. 
Volkskde. d. Vogtlandes. Plauen: 


Neupert. 96 S. 1 M. 75.) [1905 

(Beilagehft. zu d. Mitt. d. Alt.-Ver. Plauen. 
Jahresschrift XIX ) 

Jecht, R., Lausitz. Lit. (N.laus. Mag. 83, 
276-84.) (1:06 

Minde-Pouet, G. u. A. Skladny, Übers. d. 
Erscheinungen a. d. Geb. d. Posen. Prov.-G.: 
’06 nebst Nachtrr. zu ’05. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Pos. 8, 166-88.) [1907 


Mühlbrecht, H., Übers. d. gesamt. 
staats- u. rechtewiss. Literat. (s. '07, 


Le 1986). Jg. XL: ‘07. 346 S. 
burg. Lfg. 1. Straßb.: Bibliothek. | ; M” ‘8 Ts os 
xjv, 202 S. 3 M. [1895 Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.: 

Zedler, @., Nass. G.-Lit.: ’07. (Mitt. d. | 1. Okt. ’07 bis 1. Jan. ’08. (Zt. f. Kirch.-G. 
Ver. f. nass. Altertkde. ’07/8, 121-32.) [1896 29, Beil. 1-30.) [1909 
* Abgeschlossen 1. Mai 1908. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


merkt, 1908. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1903. 3. Bibliographie. 6 


*66 


Literaturbericht, Hist.-pädagog., 
üb. d. J. ’06. Hrsg. v. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. (Beihft. 15 
zu 2550.) Berl.: A. Hofmann & Ko. 
214 8. 3 M. [1910 

Zeitschriftenschau, Volkskundl.: 
’05; hrsg. i. A. d. Hess. Vereinigg. 
f. Volkskde. v. L. Dietrich. 366 S. 
9 M. 60. [1911 


2. Geographie. 

Gemeindelexikon d. im Reichs- 
rate vertret. Königreiche u. Länder 
(8. ’07, 1997). II: Salzburg. 77 S. 
7 M. VII: Tirol u. Vorarlberg. 
x, 299; 408. 15M. XIV: Dalmatien. 
jx, 182 S. 12 M. [1912 

Paldus, Joh. Chr. Müller, Beitr. z. vaterl. 
Kartographie, s. Nr. 1455. [1913 

Bibliothek d. geogr. Lexikons d. 
Schweiz. Geogr., volkswirtsch., ge- 
schichtl. Atlas d. Schweiz. (In6Lfgn.) 
Neuchâtel: Attinger. Lfg. 1-3. 
à 8 Kart. Subskr.-Pr. bis 30. VI. ’08 
à 65 Pf.; bis 30. XI. ’08 à 86 Pf. — 
Dass., Die Schweiz. Geogr., demo- 
graph., polit., volkswirtsch. u. ge- 
schichtl. Studie. (In 15 Fasce.) Fasc. 
1-3. S. 1-192. (Subskr. bis 30. VI. ’08: 
à 80 Pf.; bis 30. XI. 08: à 1 M. [1914 

Luginbühl, R., Anfünge d. Kartographie 
in d. Schweiz, m. Sob. Schmidts Anleitg. zum 
Kartenzeichnen a. d. J. 1556. (Festschr. z. 
49. Versammig. dt. Philologen etc. in Basel ’07. 
8. 213-31.) Sep. Lpz.: Beck 1907. 1 M. [1915 

Witte, H., Roman. Bevölkerungsrückstände 
in dt. Vogesentälern. (Dt. Erde ’07, 8-14; 49 
-54; 87-91.) Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 
4, 287-258 Auerbach; Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 23, 188 W. W. [1916 

Gemeindelexikonf.d.Kgr.Preußen. 
Auf Grund d. Materials a. d. Volks- 
zählg. v. 1. XII. 1905 u. and. amtl. 
Qn. bearb. v. Kgl. Preuß. Stat. Landes- 
amt. H. I: Prov. OstpreuB. H. II: 
Prov. Westpreuß. Berl.: Stat. Landes- 
amt. 3558. 4 M. 80. 1798. 2M.60.[1917 

Cramer, Frz., Die Ortsnamen auf -weiler 
im Aachener Bezirk. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
29, 277-316.) (1918 

Kühnel, R., Finden sich noch Spuren d. 
Slawen im mittler. u. westl. Hannover. (I, 5 
v. 2630.) Hannov. u. Lpz.: Hahn. 47 S; 
4 Taf. 1 M. 20. (1919 

Cassel, C., Die St. Celle hist.-topograph. 
(Hannov. G.bll. 11, 136-191.) [1920 

GrôBler, H., Die Entstehung u. Zusammen- 
setzg. d. Kreises Querfurt. (Mansfeld. Bil. 
21, 79-96.) Sep. Kisleb.: Selbstverl. 1107. 
60 Pf. [1921 

Boehme, P., Zur Ortskde. d. Saaltales 
zw. Kosen u. Naumburg. (N. Mitt. a. d. Geb. 
hist -ant. Forschen. 23, 189-270.) [1922 


Bibliographie Nr. 1910—1962. 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 38). 
IV, 4: continösus-comix. Sp. 721- 
960. 7 M. 20. [1923 

GrundriB d. germ. Philol. (s. "06, 
48). Bd. II, Abt. 1, Lfg. 5. S. 941- 
1134. 3 M. 50. [1924 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. 
(8. Nr. 39). IV, 1, 3, Lfg. 8: Gewie- 
rigkeit-Gewinnen. Sp. 5797-5956. 
XIII, 7: Waldicht-Wallung. Sp. 1153 
-1312. à 2 M. [1925 

Paul Herm., Dt. Wörterb. 2. verm. 
Aufl. Hälfte 1: Aal-meisterlos. Halle: 
Niemeyer. 352 S. [1926 

Weigand, Fr. L. K., Dt. Wörterb. 
5.Aufl.v.H.Hi rt. Gießen: Töpelmann. 
Lfg. 1-3. Sp. 1-576. à 1 M. 60. [1927 


Brunner, H., Bericht d. Kommission f. 
d. Wörterb. d. dt. Rechtssprache f. ’06. (Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A. 632-36.) — E. Frhr. 
v. Künssberg, Das dt. Rechtswörterb. (Ale- 
mannia N F. 9, 71-14.) (1928 


Wôrterbuch, Siebenbürg.-sächs. 
Mit Benutzg. d. Sammlgn. Joh. Wolffs 
hrsg. v. Ausschuß d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 1. LB bearb. v. A. Schul- 
lerus. Straßb.: Trübner. S. jx-ıxxıj 
u. 1-96. 4 M. [1929 

G. Kisch, Zum Wörterb. II. (Korr.-Bil. 
d. Ver. f siebenb. Ldkde. 31, 23.) Vgl.’05, 55. 
— R. Huß, Desgl. III. (Ebd. 78-83.) — 
H. Ungar, Zum Wörterb. a. Reussen. (Ebd. 
19-23, 41-43.) — G. Phleps, Z. Wörterb.: 
Aus Birthälm. (Ebd. 30, 98, 100.) 

Kisch, Vergleich. Wörterb. d. Nösner 
(siebenbürg.) u. moselfränk.-Iuxemb. Mundart, 
s. ’06, 1968. Rez.: Korr.-Bl.d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 29, 124-27 Schullerus; Zt. d. Ver. f. 
Volkskde. 16, 352-54 u. Zt. f. dt. Mundarten 
’07, 80-84 Joha. Franck; Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. ’07, Nr. 1/2 Jungk. [1930 

Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 42). 
Lfg. 60. (Bd. VI, Sp. 1249-1408). 
2 M. [1931 

Schatz, A., Altbairische Gramma- 
tik. Laut- u. Flexionslehre. (Gram- 
matiken d.ahdt. Dialekte. I.) Götting.: 
Vandenhoeck & R. 1907. 183 S. 
5 M. 40. [1932 

Gebhardt, A., Grammatik d. Nürn- 
berger Mundart. Unt. Mitwirkg. v. 
O. Bremer. (Sammilg. kurzer Gram- 
matiken dt. Mundarten. VII.) Lpz.: 
Breitkopf & H. 1907. xvj, 392 S5. 
12 M. [1933 

Fischer, H., Schwäb. Wörterb. 
(8. Nr. 43). Lfg. 20-21. (U, 1441-1760.) 
à 8 M. [1934 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie. *67 


Helten, W. L. van, Zur Lexiko- 
logie d. Altfriesischen. (Verhande- 
lingen d. Kgl. Akad. van wetensch. 
te Amsterd. N.R. IX.) Amsterd.:Johs. 


Müller 1907. 397 S. 10 M. [1935 

Siewert, M., Die Mundart v. Besten, Kr. 
Teltow, Prov. Brandenb. (Jahrb. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschg. 33, 9-26.) — H. 
Teuchert, Mundart v. Warthe, Uckermark. 
(Ebd. 27-44) — E. Mackel, Mundart d. 
Prignitz (8.07, 2021). Forts. (Ebd. 73-105.) [1936 


Wilser, Namen als Geschichtsquelle. 
(Korr.-Bl d. Gesamt-Ver. ’08 Nr. 2.) (1937 
Schröder, Edw., Die dt. Personennamen. 
Festrede. Götting.: Vandenhoeck & R. 1907. 
22 S. 40 Pf. [1938 
Rieder, J., Vorname Eitel. (Schrr. d. Ver. 
f. G. d. Bodensees 36, 80-91.) [1939 
Schulz, Hans, Namen d. Wochentage in 
d. Spraché d. Freiburger Urkk. u. Protokolle. 
(Zt. f. dt. Wortforschg. 9, 182-85.) [1940 


4. Palüographie; Diplomatik; 
Chronologie. . 


Steffens, Lat Paläogr. 2. Aufl, s. Nr. 51. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 196-98 
v. Ottenthal. (1941 

Fruin, R., Het Handboek d. Nederl. 
Palaeographie. (Nederl. Archievenbl. 15, 
103-106.) [1942 


Thommen, R., Schriftproben a. 
Basler Handschrr. d. 14.-16.Jh. 2. verm. 
Aufl. Basel: Helbing & L. 
25 Taf. u. 27 S. Text. 14 M. [1943 

Guenin, L. P. & E., Hist. de la 
sténogr. dans l'antiquité et au moy.- 
âge. Les notes tironiennes. Paris: 
Hachette 1907. 416 S. 4 fr. [1944 

Jusselin, M., Notes tironiennes 
dans les diplômes mérov. (Biblio- 
thèque de l'École des chartes 68, 
481-508.) — Ders., Tironiana. (Ebd. 
668f.) — Ders., L’invocation mono- 
grammatique dans quelques diplômes 
de Lothaire I et Lothaire II. (Moyen 
Age 20, 318-22.) En 

Seeliger, G., Zur G. d. fränk. 
Kanzlei im 9. Jh. (Hist. Vierteljschr. 
11, 75-86.) Vgl. Nr. 54 u. 60. — 
W. Erben, Zu d. Tiron. Noten d. 
Karolingerzeit. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 29, 153-62.) [1946 


Baumgarten, P.M.,Kleine diplom. 
Beitrr. (Röm. Quartalschr. 21, U, 
143-49; 198-209.) [1947 

Mehring, Zur G. d. Notariats. 
(Archival. Zt. 14, 281-86.) [1948 

Weemaes, R., Les actes privés en 
Belgique depuis le 10. jusqu’au com- 
mencement du 13. siècle. Étude 
diplom. (Anal. p. serv. à l’hist. ecclés. 
de la Belg. 34, 5-45.) [1949 


Fol. 


Hirsch, Die Urkundenfälschgn. d. Klosters 
Prüfening s. Nr. 2790. [1950 

Schillmann, Beitrr. z. Urkundenwesen d. 
älter. Bischöfe v. Cammin, s. Nr. 68. (Marb. 
Dise. 1907.) Rez. (auch d. Arbeiten von: 
Wecken 1900; Stephan 1902; Heimen 1903; 
v. Mitis 1506; Stengel 1904): Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 29, 347-54 Steinacker. [1951 


Berlière, U., La réforme du Calendrier 
sous Clément VI. (Rev. bénéd. 25, 240f.) [1952 
Fruin, R., De formule „consulatus eius 
(Augusti) anno ....‘ in de pauselijke Kan- 
selarij. (Nederl. Archievenbl. 15, 222-35.) [1958 


Hinrichs, H., Die Datirung in d. 
G.schreibg. d. 11.Jh. Beitr.z. Chronol. 
d. Mittelalters. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. Erg.-Bd. 6, 613-740.) [1954 

Rez.: N. Arch. 33, 600f M.T. 

Acht, W., Entstehg. d. Jahres- 
anfangs m. Ostern. Hist.-chron. 
Untersuchg. üb. d. Entstehg. d. Oster- 
anfangs u. seine Verbreitg. vor d. 


13. Jh. Berl.: Trenkel. 108S. 2 M. [1956 

Muller, S., De jaardagstijl. (Nederl. Ar- 
chievenbl. 15, 76-85; 139-45) — R. Fruin, 
De jaarstijl d. Middelburgsche abdij. (Ebd. 
86-92; 189-45.) — Ders., De jaarstijl van 
Gervasius Cantuariensis. (Ebd. 151-55) — 
Ders., Met welken dag beginnen Dionys. 
Exiguus en Beda Venerabilis de anni do- 
minicae incarnationis? (Ebd. 149-209.) — 
H. Obreen, Over de jaarstijlen door Floris V. 
en zijne voogden gebruikt 1256-1296. (Ebd. 
92-103.) — M. H. van Visvliet, Delftsche 
stijl. (Ebd. 210-13.) — J. G. C. Joosting, De 
jaarstijl te Maastricht. (Ebd. 218-18.) Ant- 
woord door P. Doppler. (Ebd. 319-22.) 
Antw. door Joosting. (Ebd. 26, 44f.) [1956 

Thommen, R., Einführg. d. gregorian. 
Kalenders in d. Schweiz. Eidgenossenschaft. 
(Festschr. z. 49. Versammig. dt. Philologen 
etc. in Basel ’07, 279-94.) Sep. Lpz.: Beck. 
1907. 60 Pf. [1957 


ö. Sphragistik und Heraldik. 


Schmut, J., Ein alt. Mariazeller Markt- 
siegel. (Zt.d. Hist. Ver. f. Steierm. 5,135 f.) [1958 

Küch, F., Siegel u. Wappen d. St. Kassel. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 242-66; 4 Taf.) 
Sep. Kassel: Dufayel. 80 Pf. [1959 

Kekule v. Stradonitz, 8., Siegel d. St. 
Stadthagen v. J. 1324 zugl. Beitr. z. Kenntn. 
d. sog. „Nesselblattes‘“. (Dt. Herold ’07, Nr. 12.) 
— MN. ü., Unbek. Siegel d. Götting. städt. 
Altertumssammig. (Ebd. ’08, Nr. 4.) — Siegel 
d. Hüttener Harde, Bergharde. (Ebd. Nr. 3 
u. Zt. f. schlosw.-holst. G. 37, 463-65.) [1960 


Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 


75). Lfg. 526-28. à 6 M. [1961 
Inh.: Lfg. 526 u. 528 = Bd. VI, 1. H. 21 
u 22. (Abgestorb. bayer. Adel.) S. 57-108; 
Taf. 37-72. — Lfg. 527 = VL 13. H.1. (Ab- 
gestorb. schwarzburg. Adel.) S. 1-24; 16 Taf. 
G. Sommerfoldt, Der „alte Siebmacher“ 
u J. Z. Hartung, e. Brief v. J. 1667. (Dt. 
Herold ’07, Nr. 12 n. ’08, Nr. 3.) 
Schubert’s Album dt. Staaten- u. 
Städtewappen. Coburg: Schubert. 


4°. 24 Taf. 6 M. [1962 
6* 


*68 


Macco, H. F., Aachener Wappen 
u. Genealogien. Beitr. z.Wappenkunde 
u. Geneal. Aachener, Limburg. u. 
Jülicher Familien. Bd. I. Aachen: 
Aach. Verlags- u. Druck.-Ges. 1907. 
4°. 324 S.; 70 Taf. [1963 


Bauer, Jos. v., Die notwendige Plan- 
müBigkeit d. herald.- geneal. Forschg. u. 
Quellenpublikation. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
*08, Nr. 3 u. Dt. Herold ’07, Nr. 12 Beil.) — 
G.A. Cloß, Was soll d. Heraldiker v. hist. 
Waffeukde. wissen ? (Dt. Herold ‘08. Nr. 3.) — 
Herrenberger, E. herald. Seltenheit. (Ebd. 
Nr. 4) — 6. v. Törne, Grabstein d. Mark- 
gräfin Anna v. Baden, + 1574. (Ebd. Nr. 3.) — 
Nochmals d. Enkircher Wappen. (Ebd. Nr. 6. 
Val. ‘07, Nr. 8) — W. C. v. Arnswaldt, 
Grabinschrr. d. luth. Kirche in Rinteln. (Ebd. 
Nr. 2f.) — Ders., Aufschrr. u. Wappen d. 
Särge in d. Krypta d. Stiftskirche zu Fisch- 
beck. (Ebd. Nr. 4f) — Ders., Steininschrr. 
zu Stift Fischbeck. (Ebd. Nr. sf) — S, Kekule 
v. Stradonitz, Unbek. Originalzeichng. 
Goethes m d. Wappen Zelters. (Ebd. Nr.2.) [1964 

Genth, F., Zur Frage d. Kasseler Stadt- 
wappons. (Hessenland ‘03, Nr. 2 u. 3.) — 
E. KieBkalt, Die Bildwerke d. St. Saalfeld 
a. S. in berald. u. geneal. Beziehg. (Vier- 
teljschr. f. Wappenkde. etc. 35, 403-23.) — 
R. Prümers, E. Posener Wappensage. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 8, 33-39.) [1965 


6. Numismatik. 


Laschin v. Ebengreuth, Beitrr. z. Münz-G. 
im Frankenr. I s. Nr. 2:45. (1966 
Bordeaux, P., Un trésor do m:nuuies 
caroling. au musée de Coire. (Sep. a.: Rev. 
belge de num. '07.) Brux.: Goemaere 1907. 


16 S. 1 fr. 1:67 

Münzfunde. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 126 
-136.) RES [1968 

Moeser, K., Studien üb. d. ältere 
Münzwesen Tirols. (Forschgn. etc. 
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 224 
-57.) [1969 


Pachinger, A. M., Wallfahrts-, 
Bruderschafts- u. Weihemünzen d. 
gefürst. Grafsch. Tirol u. Vorarlberg. 
Wien: R. Ludwig. xıj, 69 S. m. 4 Ab- 
bildgn., 4 Taf. u. 8 Bl. Erklärgn. 
12 M. [1970 

Beschreibung v. Münzen u. Me- 
daillen d. Fürstenhauses u. Landes 
Baden a. d. Sammig. O. Bally. 
Fortg. u. erw. auf Grund in- u. aus- 
länd. öffentl. Sammlgn. T1.IT: Einzel- 
untersuchen. (s. ’U7, 2057). Neuer 
Zugang. Lit., Register. Lfg. 4. S. 63 


-70. 50 Pf. [1971 
Nessel, X., Willstett in Baden, e. Hanau- 
Lichtenberg. Münzstatte. (Fraukf. NOR 
Nr. »3, 1. Nov. ’07) [1972 
Buchenau, H., Eschwege als mittelalterl. 
Münzstatte. 0. O. u. J. 7 S. u. 1 Licht- 
drucktaf. (1973 
Weinmelster, P., Hess. Groschen Ludwig I. 
(Hessonland '08, Nr. 5.) [1974 


Bibliographie Nr. 1963— 2029. 


Weinmeister, P., Schaumburg- 


Lippesche Münz-G. (Sep. a.: Bil. f. 
Münzfreunde. Jg. 41/42.) Dresd.: 
Thieme 1907. 4°. 16 S.; 3 Taf. 
3 M. 20. [1975 


deep, W., D. braunschw. Speciestaler v. 
J. 1821. (Braunschw. Magaz. '08. Nr. 2) — 
Ders., Noch e. braunschw. Münzkuriosum! 


(Ehd. Nr. 5.) [1976 
Schmidt, Berth. u. K. Knab, 


Reußische Münz- G.; bearb. unt. Mit 


wirkg. v. J. Erbstein. Dresd.: 
Num. Ges. 1907. 283 S.; 17 Taf. 
16 M. [1977 


Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 9 F. F. 

Wappler, Dittmansdorfer Münzfund 1904. 
(Mitt. v. Freiberg. Altert.-Ver.40, 99-101.) [1978 

Schrötter, F. Frhr. v., Münzwesen 
Brandenburgs währ. d. Geltung d. 
Münzfußes v. Zinna u. Lpz. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 11, 63-74.) [1979 

Schröder, Edw., Düttchen. G. e. Münz- 
namens. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprach- 
forschg. 33.) — Ders., Papphahn. Ein meck- 
lenb. Münzuame. (Ebd.) [1980 

Baumert, H., Münzfund v. Hammer. 
(Hist. Monatsbll. d. Prov. Pos. 8, 163-66.) [1981 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Genealogie d. Gesamthauses Hohenzollern, 
s ’06, 2021. Rez.: Forschen. z. brandb. u. 
preuß. G. 19, 265-67 O. Hintze. [1982 
Schuster, Geo., Verwandtschaft d. 
Häuser Hohenzollern u. Wettin. 
(Hohenzoll.-Jahrb. 11, 109-54.) [1983 


Meyer, Chr.. Wahnsinn u. Geistesstörgn. 
im Hause Habsburg. (Quellen u. Forschgn. z. 
dt. insbes. hobenz. G. 5, 23-34.) [1984 

Vochezer, J., G. d. fürstl. Hauses 
Waldburg in Schwaben (s. 1900, 2093). 
Bd. III. 1907. xr, 1038 S.; 16 Taf. 
u. 1 Stammtaf. 15 M. [1985 

Thelemann, E., Die herrschaftl. Gruft in 
d. Klosterkirche zu Blomberg. (Mitt. a. d. 
lipp. G. 5, 160-94.) [1986 

Leers, R.,Geschlechtskde.d. Grafen 
v. Mansfeld Querfurter Stammes. 
(Mansfeld. Bll. 21, 97-151.) [1987 

Knapp, E., Die Ulriche, e. früh- 
mittelalterl. Geschlecht am Bodensee. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 
36, 11-30.) [1988 


Tille, A., Sammig. u. Verwertg. familien- 
geschichtl. Forschen. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. ’0s, Nr. 2.) [1989 

Boetticher, P., Dt. Namen im russ. Adel 
(8. 07. 2070). Nachtr. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde. etc. 35, 425-29.) (1990 

Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Beitrr. 
z. Adels-G. Is.’07, 2115. II s. Nr. 2032. [1991 

Hirsch, J. D., Verwandtschaftl. Verkettg. 
cinig. Rav ennberg. Familien in hist. Beleuchtg. 
(Ravensb. B11. ’07, Nr. 81f.) (1993 


Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengesch. 


*69 


Poseck, M. v., Verzeichnis d. in ! thal. Den Familienangehörigen ge- 


d. v. Poseck’schen familiengeschichtl. 
Sammlgn. vorkommenden Namen. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. 36, 79 
= [1993 
Fischer, A., Aus d. „Lausizischen Mo- 
nataschrift“ (Ebd. 1-29.) [1994 

Röbel, A. v., Kirchenbücher in d. Mark. 
(Dt. Herold ’08, Nr. 5.) — Adf. Fischer, 
Adelige in d. Berl. Bürgerbüchern. (Ebd. 
Nr. 6.) de [1995 

Machholz, Familien-Nachrr. a. 
altpr. Kirchenbüchern. I: Das Kir- 
chenb. d. ref. Kirchengemeinden 
Soldau-Mohrungen. Königsb.: Selbst- 
verl 2 M. [1996 


Zernicki, E. v., Der polnische 
Klein-Adel i im 16. Jh. nebst e. Nachtr. 
zu „Der poln. Adel u. d. demselb. 
hinzugetret. andersländisch. Adels- 
familien“ u. d. Verzeichn. d. 1260- 
1400 in d. Ermland eingewand. 
StammpreuBen. Hamb.: Grand 1907. 
151 S. 6 M. [1997 


Stammbäume d. Familien Ambos u. 
Simon in Zweibrücken. (In: Westpfülz. 
G.bll. Jg. XI) [1998 

Alınen, 256, v. W. C. v. Arnswaldt. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. 86, 30-61.) [1399 

Damm, R. v., Zur Stammtaf. d. Fam. 
Bärtling bezw. v. Bärtling. (Dt. Herold 
»08, Nr. 6. [2000 

Schmidt, Geo., Das Geschlecht v. Bis- 
marck s. Nr. 1757. [2001 

Blumenthal, H. Graf v., G. d. 


Geschlechts d. "Grafen u. Herren v. 


Blumenthal. Bielefeld: Velhagen 
& Kl. 270 S.; Beill. (Stamm- u. 
Ahnentaff.) [2002 


Stotzingen, ©. Frhr. v., Cron- 
berg'sches Diplomatarium. (Ann. d. 
Ver. f. nass. Altertkde. 37, 180- 
227.) [2003 

Knebel- Doeberitz, H. v., G. d. 
Geschlechtes v. Doeberitz. Berl.: 
Dr. v. Mittler. 4°. 50 S. [2004 

Kekule v. Stradonitz, S., Haus Ermeler. 
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘O5, Nr. 1f) [2005 

Kiefer, K., Goethesche Ahnentafeln. 


(Dt. Herold ‘07, Nr. 12 u. ‘08, Nr. 3) Vgl. 
Nr. 130. [2006 


Kaufmann, D. u. M. Freudenthal, 
Fam. Gomperz. 
milien Ill.) Frkf. a. M.: Kauffmann 


1907. xjx, 437 S. 12 M. [2007 
Habicht, M. E., Starmtaff. d. Familien 
Habicht. TI I: Lucka (S.-A.) 1907. [2008 
Kiefer, A., Lindauer Zweig d. Fam. 
Haider v. Heider u. v. Heider zu Gitzen- 
weiler. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees :6, 
154-64) {2009 
HaBlacher, A., Zur G. d. Fan. 


Haßlacher, 


Oswald u. Leyen- 


© 2. Ausg. Bonn 1907. 6785. 


m 


(Zur G. jüd. Fa- . 


| 


widm. Bonn 1905. 60 S. Desgl. 
[2010 

Michel, Herren v. Helfenstein, s. 06, 
2016. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 41- 
44 P. Richter. [2011 


Doerr, A. v., Beitrr. z. G. u.Geneal. 
d. Fam. Henckel v. Donners- 
marck. (Sep. a.: Jahrb. d. herald. 
Ges. „Adler“ '07.) Sep. Görlitz: 
Starke. 36 S. 2 M. [2012 

Hübner, 0., Familie Hilliger. (Mitt. v. 
Freiberg. Altert.-Ver. 42, 1-72. 43, 35-87.) [2018 

Angermann, C., Familie Jugler u. ihre 
Beziehgg. zu Plauen. (Mitt. d. Altert.-Ver. 
Plauen 19, 188-97.) [2014 

Rothert, E., G. d. Fam. kiter 
Düsseld. 1906: Bagel. [2015 


Schmidt, Gg., Fam. v. Klitzing. 


TI. III. 1907. [2016 
Schmidt o G. d. Geschlechts 
v. Maltzahn (s. 1901, 144). Abt. II. 


Bd. 1: Das Mittelalter. Mit 4 Taf., 
1 Besitzkarte u. ausführl. Register. 


Berl.: Stargardt 1907. 428 Ss. 
15 M. [2017 
Rez.: Dt. Herold ‘08 Nr.1 v. Kauffungen. 


Zuhorn, Stammtafel d. Fam. Meinders. 
(Ravensberg. Bl. ‘07, Nr. 5f.) [2018 
Meininghaus, A., Familiendenk- 
mäler d. Voerder Meininghaus. 
Dortm.: Ruhfus 1907. 63S. 2 M. [2019 
Stenger, A., Zur @. (d. Ortes Mengede) 
u. d. Fam. v. Mengede, alias Mengden. 
(Beitrr. z. G. Dortmunds u. d. Grafsch. Mark 
16, 85-117.) [2020 
Metzsch, 6. v., Allianzen d Fam von 
Metzsch (8. ’U6, 156). TL II. (Vierteljschr. 


f. Wappenkde. 36, 62-78.) | [2021 
Wöber, F. X., Die Miller von 
u. zu Aichholz. (Geneal. Studie 


(8. 1899, 2034). III: Tiroler Miller bis 
z. Tode d. Stammherrn d. Wiener: 
Miller v. u. zu Aichh., 1871. Wien: 


Gerold. 606 S., 308 Sp. u. S. 809- 
391; 25 Taf. 60 M. [2022 

Leieh, K., G. d. Fam. Molly. 
Gelsenkirchen 1907. 63 S. [2023 


J., Das Orthsche Familienbuch. (Dt. 


Herold ’08, Nr. 5.) 
Staudt, R., Fam. v. Raumer. 
Ver. f. G. Berl. ’08, Nr. 6,1) 


Reichenbach- Goschütz, H.Graf Vos 
Urkal. G. d. Grafen v. Reichenbach 
i. Schl. Breslau. 4°. [2026 

Rüggeberg, H. W., Fam. Rügge- 
berg. Voerder u. Schwelmer Linie. 
Schwelm 1905. 32 S. [2027 

os G., Die Savelli. (Dt. Herold 07, 
Nr. [2028 

Weltrich, R., Schillers Ahnen. 
Familiengeschichtl. Untersuchg. Mit 
6 Stammtaf. u. 4 in d. Text gedr. 


+70 


Weimar: Böhlau. 103 S. 

[2029 

: Dt. Herold ’08, Nr. 4 K.R.; Lit. 
.K. 


Wappen. 
4 


Zbl. 
Schottelius, C., rem Schottelius;hrsg. 
u. bearb. v. R. v. Damm. (Dt. Herold ’08, 
Nr. 1 u. 2.) [20 030 
Steinaa-Steinrück, R. v., Abriß a. d. G. 
d. fränk. Geschlechtes v. Bteinau gen. 


Steinrück. (Arch. d. hist. Ver. f. Unter- 
frank. 49, 1-134.) [2031 
Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Fam. 


v. Thienen. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. 


G. 37, 221-374 u. 516; ee), [203 
Arnswaldt, W. C. v., Aus d. 
d.Fam. Varrentrapp. "Frankf. a. M, 


Gebr. Knauer. 4°. 146, xvj S.; 9 Taf. 


u. 7 Stammtaf. 8 M. [2033 
Rez.: Dt. Herold ‘08, Nr. 2 v. d. Velden. 


Bibliographie Nr. 2029— 2087. 


Vogtherr, F., G. d. Fam. Vogt- 
herr im Lichte d. Kulturlebens. 
2. verm. u. ill. Aufl. Ansbach: Sey- 


bold. 175 S.; 9 Taf. u. 1 Stammtaf. 
8 M. 50. [2034 
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14 1% f. 


Beiträge z. G. d. Fam. Welcker 
(a. Treysa u. Alsfeld). Als Ms. gedr. 
Gießen. 61 S. [2035 


Biographie, Allg. dt. Bd. LIV, 1 
(Lfg. 266). Nachtrr.: Scheurl- Schor- 
lemer. 160 S. 2 M. 40. [2036 

Biographie nation. de Belg. (8. ’07, 
2132). XIX, 2: Robert- Romunde. 
Sp. 449-964. [2037 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Čelakovský, J., Soupis rukopisù 
chovanych v archivu král. hlav. mesta 


Prahy. (Katalog d. Hss. d. Prager 
städt. Archivs.) T1. I. 1907. 1288. [2038 
Handschriften, Die, d. öffentl. 


Biblioth. d. Univ. Basel. Abt. 1: Die 
dt. Hss.; beschr. v. G. Binz. Lpz.: 
Beck. xj, 437 S. 25 M. 2039 

Scherg, Th. J., Die Rulandsche 
Handschriftensammlg. in d. Vatik. 
Bibliothek. (Arch. d. hist. Ver. f. 
Unterfrank. 49, 159-99.) [2040 

Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
Nr. 150). XI, 2 s. Nr. 2099. XXII s. Nr. 
2900. [2041 

Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. Archivs 
d. Stadt Trier (s. Nr. 151). Bog. 11: Nr. 341- 
370. (Trier. Arch. 12, Beil. S. 161-76.) [2042 

Quellen u. Darstellungen z. G. Nieder- 
sachsens (s. ‘06, 2031). XXIV s. Nr. 2082. 
XXV s. Nr. 2902. [2013 

Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. 
’07, 176). Bd. XLI s. Nr. 1182. [2044 


Beer, R., DieHandschrr. d. Klosters 
Santa Maria de Ripoll. I. (Sitzungs- 
berr. d. Wien. Akad. CLV, 3.) Wien: 
Hölder 1907. 112 S.; 12 Taf. 
4 M. 70. [2045 


2. Geschichtschreiber. 


Scriptores rer. Germ. in us. scholarum 


s. Nr. 90. [2046 
Straganz, M., Gerard v. Roos 
österr. Annalen unters. nach ihr. 


Quellen u. ihr. Werte. (Forschgn. etc. 
2. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 272- 
306.) [2047 


Chronik , Eine Mieser, d. 18. Jh. Nach 
Kulenderaufzeichngn. d. Mieser Bürgers u. 
Töpfermeisters A. M. Reißer (1717-1804) u. 
ander. zeitgenöss. Qu. hrsg. v.Geo.Schmidt. 
Mies: Dworzak 1907. xıj, 168 S. 3 M. [2048 


Quellen z. Schweizer G. (s. '07, 
2137). N.F. 1. Abt.: Chroniken. Bd.I: 
Hnr. Brennwalds Schweizerchro- 
nik I. Hrsg. v. R. Luginbühl. 
608 S. 10 M. 40. [2049 


Joetze, Die Chroniken d. Stadt Lindau, 
s. '06, 2092. Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 
14, 828-30 Roth. [2050 

Chronik, Hannov.; brsg. v. O. Jürgens, 
8. ’07, 2157. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. '07, 121-23 Wichmann. (3051 


Behm, 0., Die ältest. clevischen 
Chroniken u. ihr Verhältnis zu ein- 
ander. (Wisseler Grafenreihe, Ano- 
nymi Chronicon u. Gert v. d. Schüren.) 
Bonner Diss. 96 S. [2052 

Küch, F., Fortsetzgn. d. Alten- 
r Abtschronik. (Zt. d. Berg. 

er. 40, 81-125.) [2053 


3. Urkunden und Akten. 


Abert, J. F., Die archival. Lit. d. letzt. 
8 Jahre ’1898 - 1906. (Archival. Zt. 14, 85- 
188. [2054 

uellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt. 
Reiches im Mittelalter u. Neuzeit; breg. v. 
Zeumer (s. ’07, 1533). IL, 1 u. 3 s. Nr. 
2897.) [2055 


Fontes rer. Austr. 2 Abt.: Diplomata et 
Acta (s. ’07, 2160). Bd. LX s. Nr. 1268. [2056 


Berger, F., Regesten a. d. Salbuch 
d. Gotteshäuser d. Landgerichtes 
Mauerkirchen, 1579. (Arch. f. d. G. 
d. Diöz. Linz 4, 491-520.) [2057 


Allg. Quellen-Sammlungen. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *71 


Monumenta hist. ducatus Carinthiae, hrag. 
v.A.v. Jaksch, 8.’07,191. Rez.: Gött. gel. 
Anz. '07, 535-44 u. ’08, 61-65 Puntschart. [2058 

Widmann, H., Namen-Register zu d. Urkk. 
d. Benediktinerinnen-Stiftes Nonnberg (8. ‘07, 
2166). Forts. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 
47, 147-78; 317-64.) . . [2059 

Codex dipl. et epistol. regni Bo- 
hemiae; ed. Gust. Friedrich fs. 
'05, 2161). I: 806-1197. Fasc. 2. 
S. 117-567. 20 M. [2060 

Rez. v. I, 1: N. Arch. 30, 754 f. Tangl. 

Bretholz, B., Das mährische Lan- 
desarchiv, seine G., seine Bestände. 
Brünn: Mähr. Landesausschuß. [2061 

Rez.: Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens etc. 
12, 201-4 Schober. 


Urkundenbuch d. St. Basel (s. *06, 
223). Bd. X [1523-1600], bearb. d. 
R. Thommen. 687 S. 10 M. [2062 

Rez. v. IX: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
29, 365f. H. Kaiser. 

Urkundenregister f. d. Kanton 
Schaffhausen (s. '07, 194). Il: 1470- 
1530. S. 349-692. [2063 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 92, 191f. 
u. 28, 377-79 Fr. 

Urkundenbuch d. Stiftes Bero- Münster 
(s. ’07, 2170). II, 1-64. (Beil. zu: Geschichts- 
freund LXII.) [2064 


Gümbel, A., Hersbrucker Stadt- 
urkk. 1297-1833. (Archival. Zt. 14, 
39-84.) [2065 

Krebs, Das Fürstl. Leiningische Archiv 
in Amorbach. (Dt. G.bll. 9, 112-16.) [2066 

Seeger, K., Frhrl. Buol v. Beren- 
bergsches Archiv in Zizenhausen. 
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 30, 12-18.) 
— L. Graf v. Oberndorff, Grf. v. 
Oberndorffisch. Archiv zu Neckar- 
hausen. (Ebd. 19-45.) — Ph. Ruppert, 
Archivalien a. sämtl. Orten d. Amts- 
bezirks Oberkirch. (Ebd. 54 ff.) [2067 


Kaiser, Hans, Neuerschlossene Materialien 
z. elsäss. Landes-G. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 
28, 127-30.) Vgl. ’07, 202. [2068 
Begesten d. Bischöfe v. Straßburg. Veröff. 
v. d. Komm. z. Hrsg. elsäss. G.-Qn. I, 1 
s. Nr. 2785. [2069 
Heuser, E., Pfälz. Urkk. im Brit. Museum. 
(In: Pfalz. Museum Jg. XXIV.) [2070 
Schmich, 0., Leininger Urkk. im Besitz 
d Großh. General-Landesarchivs in Karlsruhe 
(In: Leininger G.bll. Jg. VI.) [2071 
Christ, K., Urkk. z. G. Mannheims vor 
1606 (s. ’04, 1400.) Forts. (Mannh. G.bll. ’06, 
Nr. 11 u. ’07, Nr. 11f.) [2072 
Stotzingen, Cronberg’sches Diplomata- 
rium s. Nr. 2008. [2073 


Verslagen omtrent ’s rijks oude 
archieven. XXIX: 1906. 's Gravenh.: 
Nijhoff. 533 S. 4 fl. [2074 


| 
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| 
| 


m —— mm An 


—— m lu ST sn Fe an SE a nn 


Werveke, N. van., Archives de 
Betzdorf et de Schuttbourg, anal. et 
publ. (Publications de la Sect. hist. 
de l'Inst. G.-D. de Luxemb. 55, 1- 
338.) — P. Lamort, Archives du 
Château de Schutbourg. (Ebd. 339- 
474.) [2076 

Joosting, J. G. @., De gemeente-archieren 
in 1905 u 1906. (Nederl. Archievenbl. 15, 
47-55. 16, 55-62.) [2076 

Unger, J. H. W., Regestenlijst 
voor Rotterdam en Schieland tot in 
1425. (Bronnen vor de gesch. van 
Rotterdam. IV.) Rotterd.: van Hengel. 
4°. 22, 759 S. 10 fl. [2077 

Brassinne,J., Analecta Leodiensia. 
Rec. de docc. relat. aux églises de 
l'anc. diocèse de Liege. Liege: Cor- 
maux 1907. 240 8. [2078 

Cartulaire de la commune de 
Dinant; p. L. Lahaye (s. '01, 2216). 
VI:1666-1700. VII: 1701-1792. 1906 f. 


350; 400 S. 10 fr. [2079 
(Docc. rel. à l'hist. de la province de 
Namur.) 


Kreater, J. L., Beitrr. zur G. d. Urkk.d. 
St. Gelnhausen. Vortr. Frkf. a. M. 1907: 
Gleiber. 24 S. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 
41, 307 K. Wenck. [2080 

Reimers, H., Oldenb. Papsturkk.: 
1246-1507. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. 
Oldenb. 16, 1-177.) [2081 

Urkundenbuch d. Hochstifts Hil- 
desheim u. sein. Bischöfe. Bearb. v. 
H. Hoogeweg (s. ‘07, 207). V: 
1341-1370. Mit 4 Siegeltaf. (XXIV v. 
Nr. 2043.) 974 S. 20 M. [2082 

Rez. v. IV: Hist. Vierteljschr. 10, 539-41 
Keussen. 

Urkundenbuch, Hansisches. X: 1471-1485. 
Bearb. v. Stein, s. Nr. 185. Rez.: Hist. Zt. 
101, 150-53 Keussen. [2083 

Urkundenbuch, Hamburg.; v. Lappen- 
berg. Bd. L Anast. Reprod. d. Ausg. v. 
1842. Hamb.: Voß 1907. xxxvirj, 882 S. 
80 M. [2084 


Mansberg,. R. Frhr. v., Erbar- 
mannschaft wettinischer Lande. Ur- 
kdl. Beitrr. z. obersächs. Landes- u. 
Orts-G. in Regesten v. 12. bis Mitte 
d. 16. Jh. (s. ‘06, 251). Bd. IV: Die 
Ostmark (Niederlausitz) u. Fürstent. 
Sachsen. Oberlausitz, Sagan-Nord- 
böhmen. Mit 6657 Regesten, 19 Taf. 
in Mappe, 62 Abbildgn. xjv, 735 S. 
75 M [2085 


Codex dipl. Lusatiae super. (s. ’07, 2198). 
II, 3 s. Nr. 1052 086 


62. [2 
Schmidt, F., Urkk. d. Cottbuser 
Stadtarchivs in Regestenform. (Nie- 
derlaus. Mitt. 10, 115-239.) [2087 


"12 


Krusch, B., G. d. Staatsarchivs 
zu Breslau (XI v. 2539.) Lpz.: 
Hirzel. 348 S. 10 M. [2088 


Recneil, Nouv., général de traités 
et autr. actes relatifs aux rapports 
de droit intern. de G. F. de Martens, 
cont. F. Stoerk (s. Nr. 192). 
XXXV, 1. S.1-240. 11 M. 40. [2089 


Gmür, M., Aus d. G. v. Wattwil m. bes. 
Berücks. d. Hofjünger- u. Gotteshäusler- 
korporationen. Die Rechtsquellen v. Wattwil 
bis 1798. (Aus: „Sammlg. schweiz. Rechts- 
quellen‘. XIV, 2.) Aarau: Sauerländer 1907. 
XXV, 62 8. 3 M. 60. [2090 

Krebs, Linksrhein. Weistümer im Lei- 
ningisch. Archiv zu Amorbach. (Pfalz. Museum 
’08, 1 £f.) [ 


2091 
andtagsakten v. Jülich-Berg 1400 
-1610; hrsg. v. G. v. Below. Bad. Il: 
1563-1589. Mit Sachregister zu I u. 
IL (XI, 2 v. 2041.) xvj, 1018 S. 
Düsseld.: L. VoB & Co. 24 M. [2092 
Rez.: Lit. Zbl. ‘08, Nr. 21 K. 
Rechtsbronnen van Zierikzee. 
Uitg. door W. Bezemer, voortg. 
door A. S. de Blécourt. (Werken 
d. Vereen. tot uitg. d. bronnen v. het 


oude vaderl. recht. 2. R., Nr. IX.) 
's Gravenh.: Nijhoff. xjv, 543 S. 
10 fl. [2093 


Visvliet, M. H. van, Inventaris d. 
rechterlijke archieven van Middel- 


burg. Middelb.: Altorffer 1906. [2094 
Rez.: Nederl. Archievenbl. 15, 168-72 
P. v. Meurs. 


Joosting, J. &. C., De archieven 
van de schultengerechten in Drente. 


Leiden: Brill 1907. [2095 
Rez.: Nederl. Archievenbl. 15, 108f. Berns. 
Heeringa, K., Bladen uit het oudste keur- 

boek en het stadboek van Schiedam. (Verslagen 

en med. d. Vereenig. tot uitg. d. bronnen v. 

h. oude vaderl. recht 5, 229-58.) [2096 


Stein, H., Bibliogr. génér. des cartulaires 
franç. ou relat. à l’hist de France, s. Nr. 199. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 372f. 
Wentzke. [2097 

Regesta chartarum Italiae. I: Regestum 
Volaterranum v. Fed. Schneider, s. ’07, 2216. 
Vgl.: N. Arch. 33, 579f. H. Br. | . [2098 

Archivi di storia d'Italia, dir. d. 
G. Degli-Azzi (s. Nr. 201). V, 8/4. 
S. 113-264. [2099 

Inh.: Colle Val d'Elsa. Gubbio. Prato, 
Faenza. Cortona. Grosseto. Batignano. Istia. 
Firenze. Pisa. Pistoia. 

Regesta pontificum Roman., cong. Kehr, 
8. 07, 2218. Rez. v. I u. Il: Dt. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 51/52 Brandi; v. I: Hist. Vierteljschr. 
10, 521-23 Schmitz-Kallenberg; v. II: Arch. 
f. kath. Kirchenrecht 88, 390f. Chrys. 
Schulte. 2100 


Bibliographie Nr. 2088—2137. 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 

Quentin, Les martyrologes hist. du moy.- 
âge, a. Nr. 205. Rez.: N. Arch. 33, 553-56 
B. Kr.; Hist. Jahrb. 29, 417-19 C. W.; Zt. f 
kath. Theol, 32, 401-3 Garcia. [2101 

Menge, Q., Haben d. Legendenschreiber 
d. Mittelalters Kritik geübt? Beitr. z. G. d. 
Hagiographie. Münster: Aschendorff. 59 8. 
1 M. [2102 


Kampfmanv, L., Die Kirchenbücher d. 
reform. Pfarrei Winterbach. (In: Westpfälz. 
G.bll. Jg. XI.) — R. Buttmann, Die Kirchen- 
bücher d. reform. Gemeinde Walsheim-Breit- 
furt v. 1704-1798. (Ebd.) (2 


103 

Bürgerlisten d. Stadt Alsfeld. 
Hrsg. v. Edu. Becker. Darmstadt 
1907. 121 S. 8 M. [2104 
Kemmerich, M., Die Porträts dt. 
Kaiser u. Könige bis auf Rud. v. 
Habsburg. (N. Arch. 33, 461-513.) 
Sep. Hannov.: Hahn. 1 M. 20. [2105 


Fürsten-Bildnisse d. Hauses Wettin, bearb. 
v. Sponsel, s. ’06, 2139. Rez.: Zt. d. Ver. 
f. thür. G. N.F. 16, 420-22 Dobenecker; Wiss. 
Beil d. Leipz. Ztg. ’°06, Nr. 4 Ermisch; Hist. 
Zt. 98, 231f. Wenck; Hist. Vierteljschr. 11, 
140f. P. Haake. : (2106 

Kretzschmar, J., Der Stadtplan als Ge- 
schichtsquelle (Dt. G.bll. 9, 133-41.) [2107 


Kunsttopographie, Österr. ; hrsg. 
v. d. K. K. Zentral-Komm. unt. d. 
Leitg. v. J. A. Frhrn. v. Helfert u. 
M. Dvorák. I: Die Denkmale d. 
polit. Bez. Krems. Mit Beitrr. v. M. 
Hoernes u. M. Nistler. Wien: 
Schroll 1907. 4°. xxjv, 608 S.; Kte. 
u. 29 Taf. 32 M. Beihft.: H. Tietze, 
Die Sammlgn. d. Schlosses Grafen- 
egg. Ebd. 103 S.; 11 Taf. 4 M. 80. 
(Sep. 9 M. 30.) [2108 

Museographie üb. d. J. 1906/07; red. v. 
E. Krüger: Westdtld.; bayr. Sammign.; 
Schweiz. (Westdt. Zt. 26, 280-336; Taf. 12 
-33.) [2109 
- Kunst- u. Altertums- Denkmale 
im Kgr. Württemb. (s. Nr. 218). 
Ergünzungs- Atlas Lfg. 23 u. 24. 
(57. u. 58. Lfg. d. Gesamtwerkes. 
10 Taf. à 1 M. 60. [2110 

Kunstdenkmäler d. Grhzgts. Baden 
(s. ‘07, 230). Bd. VII: M. Wingen- 
roth, Kreis Offenburg. Mit 390 Text- 
bildern, 24 Lichtdr.-Taf., 3 Ktn. u. 
52 Wappenbildern. ıxxxvırj, 719 S. 
16 M. [2111 

Kautzsch, Die Kunstdenkmäler in 
Wimpfen a. Neckar. Darmst.: Denk- 
malarchiv. 115 S.; 9 Taf. u. 2 Pläne. 
1 M. 20. [2112 


Bericht üb. d. Tütigkeit d. Provinzial- 
kommission f. d. Denkmalpflege in d. Rhein- 


Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch. *73 


prov. (s. ’07, 232): 1. IV. ‘05 bis 81. III. ’06. 
(Bonner Jbb. 116, 176-235; 8 Taf.) [2118 


Bau- n. Kunstdenkmäler v. West- 
falen (s. Nr 223). Kreis Bochum Land. 
Bearb. v. A. Ludorff. Mit geschicht!. 
Einleitgn. v. Darpe. Mit 5 Ktn. u. 
14 Taf. 1907. 52 Š. 1 M. 20. 2114 

Kunstdenkmäler d. Prov. Han- 
nover; hrsg. v. d. Prov.-Komm. z. 
Erforschg. d. Denkmäler in d. Prov. 
Hannover (s. ’07, 233). IV: Reg.-Bez. 
Osnabrück. 1 u. 2: Stadt Osnabr 
Bearb. v. H. Siebern u. Erich 
Fink. Mit 33 Taf. u. 254 Textill. 


| 


| 


(H. 7/8 d. Gesamtwerkes.) 1907. 
xvj, 328 S. 12 M. [2115 

Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 
32, 355-58 Jänecke. 

Bau- und Kunstdenkmäler d. 
Hzgts. Braunschw.; hrsg. v. P. J. 
Meier (s. ’07, 234). IV: K. Stein- 
acker, Kr. Holzminden. 1907. xxrj, 
430 S. 15 M. [2116 


Rez. v. III (Wolfenbüttel): Braunschw. 
Magaz. ‘07, Nr. 12; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
’08, Nr. 7 Bergner. 

Schmid, Bernh., Die Denkmalpflege in d. 
Prov. Westpreuß. 1907. Bericht. Danzig: 
Kafemann. 4°. 29 S.;3 Taf. 1 M. [2117 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Gedenkhalle, Dt. Bilder a. d. 
vaterl. G. Schriftleitg.: J. v. Pflugk- 
Harttung. Berl.: Verlagsanst.Vater- 
land. Fol. xvj, 418 S.; 50 Taf. 
120 M. [2118 

Lamprecht, Dt. G. Bd. X (3. Abt.: Neueste 


Zeit. Bd. III), s. Nr. 228. Rez.: Lit. Zbl. 
08, Nr. 19 F. Fdch. [2119 


Stubbs, W., Germany in the early 
middle ages, 476-1250; ed. by A. 
Hassall. Lond.: Longmans. x, 254 S.; 
2 Ktn. 6 sh. [2120 


Klopp, Dtld. u. d. Habsburger, s. Nr. 231. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr.14 Uhlirz. [2121 


2. Territorial - Geschichte. 


Redlich, ©., Die neuere G.wissenschaft 
u. d. Landes-G. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mahrens 
etc. 12, 1-9.) [2122 


Vancsa, G. Nieder- u. Oberösterreichs. I, 
s. Nr. 233 Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 167 
-12 Dopsch; Rev. hist. 96, 234-36 Blondel. [2123 
Giannoni, K., G. d. Stadt Mödling, s. ’07, 
2165. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 23, 372-74 


v. Srbik. [2124 
Widmann, G. Salzburgs I, s. 07, 2261. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 4 Fra. Martin ; 


Lit. Zbl. ‘08, Nr. 14 Knöpfler. [2125 

Steinitzer, Geschichtl. Wandergn. durch 
Tirol u. Vorarlb., s. ‘06, 295. Rez.: Forschen. 
etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 5, 80-82 Kraft. [2126 

Grabherr, J., Die reichsunmittelb. 
Herrschaft Blumenegg. (Sep. a.: Fest- 
schr. u. 44. Jahresber. d. Vorarlb. 
Museum.-Ver. 44,1 13-238.) Feldkirch: 
Unterberger 1907. 136 S. 1 M. [2127 

Bachmann, G. Böhmens. II, ’07,250. Rez.: 
Hist. Zt. 99, 621f. Loserth; Mitt. d. Inst. f. 
Öst. G. 29, 271-76 Bretholz. [2128 


Altrichter, A., Kolonisat.-G. d. 
Iglauer Sprachinsel. (Zt. d. dt. Ver. 
f. G. Mährens etc. 12, 67-141. [2129 

Berger, K., G. d. St. Hof (s. Nr. 
241). Schluß. (Ebd.) [2130 

Teutsch, F., G. d. Siebenb. Sachsen. Bd. u, 
8. Nr. 242. Rez.: Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. 
Läkde. 31, 1-11 G. A. Schuller. [2131 

Csallner, R., Aus d. ält. Vergangenh. d. 
dt. Ansiedlungen im Norden Siebenbürgens 
(s. Nr. 243). II. Die Reener Ansiedlungs- 
gruppe. III: Die Schogener Ansiedlungs- 
gruppe. (Korr.bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
31, 34-41; 49-55.) — Fischer, Emil, Das 
vorsächs. Burzenland. (Ebd. 65-70.) (2192 


Dierauer, G. d. schweiz. Eidgenossenschaft. 
III, s. ’07, 258. Rez.: Rev. crit. '07, Nr. 18 R.; 
Lit. Zbl. 07, Nr. 99 C.D.; Hist. Jahrb. 28, 
623f. G. Meier; Hist. Zt. 100, 397-400 Meyer 
v. Knonau; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 149- 
53 Büchi. [2133 

Roth, Carl, Entstehg. u. Entwicklig. d. 
Herrschaft Farnsburg. (Basler Zt. 6, 444- 

[2134 


Doeberl, M., Entwicklungs-G. 
Bayerns. Ba. I. 2. verm. u. verb. 
Aufl. Münch. u. Berl.: Oldenbourg. 


3x, 6248. 12M.50. Vgl.’07,2275. [2135 

Rez. d. 1. Aufl.: Hist. Vierteljschr. 11, 91 
-95 Vancsa; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 707, 
Nr. 8 E. M. 


Reidelbach, H., Bayerns G. in 
Bild u.Wort. Nach d. Wandgemälden 
d. Bayer. Alten Nationalmuseums. 
Lfg. 1-8. Münch.: Vereinigte Kunst- 
anstalten 1906-8. à 2 M. 50 [2136 

Hibler, I. J., G. d. ober. Loisach- 
tales u. d. Grafsch. Werdenfels. 
Regensburg: Manz. 224 S.; Kte. 
3 M. 60. [2137 


*14 


Dachauer, 8., Geringe Beitrr. z. Chronik 
v. Rosenheim u. d. nächst Umgebg. (In: 
Bayer. Inn-Oberland. Jg. VI.) [21383 


Warg 9 W. 9 Das Reichsgebiet 
Regnitzland bis zu sein. endgültigen 
Erwerbg. durch d. Burggrafen v. 
Zollern Nürnberg 1160-1373. Kap. 1. 
Jen. Diss. nn 41 S. [2139 

Looshorn, J., Die G. d. Bist. 
Bamberg (s. 07, 26 ge VII: 1729-1808. 
Lfg. 1. 320 S.; 9 Taf. 10 M. [2140 | 

Goepfert, 6. , Amt Wallburg u. 
Stadt Eltmann. Beitr. z. fränk. G. 
Würzb.: Bauch. 272 S. 3 M. [2141 : 

Rez.: Hist. Jahrb. 29, 441 f. Riedner; Arch. 
d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 49, 240 f. 

Meyer, Chr., G. d. Burggrafsch. 
Nürnberg u. d. später. Makani 
schaften Ansbach u. Bayreuth. (= 
2544.) Tübing.: Laupp. 184S. 4 M.80. 
(Subskr.-Pr.: 3 M. 60.) [2142 

Meyer, Chr., G. d. Stadt Augsburg, 8. ’07, 
2284. Rez.: Hist. Zt. 100, 463 J. M.; Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 5/6 E. M.; Dt. 
Lit.-Ztg. '08, Nr. 16 Fr. Roth. [2143 

Schurhammer, G., Schloß Winterbach im 
unter. Glottertale. I. (Alemannia N. i 9, 
12- 2) 2144 

nn A., Chronik v. Länshheim. 
ehemal. Deutschordenskom- 
Kapfenburg. Ellwangen a. L.: 
Bucher. 363 S. 3 M. [2145 

Tumbült, G., Das Fürstent. Fürsten- 
berg v. s. Anfängen bis z. Media- 
tisierung i. J. 1806. Freiburg i/B.: 
Bielefeld. 245 S. 5 M. [2146 

Döser, Eutingen u. Ober-Jettingen in d. 
Konstanzer Steuerregistern 1275-1508.(Schwäb. 
Arch. 26, 58-60.) [2147 

Beyerle, K., Konstanz im Wandel 
8. Landeshoheiten. (Schrr. d. Ver. f. 
G. d. Bodensees 36, 92-101.) [2148 
Rez. v. ‘07, 2288 (Konst. Häuserb,): Hist. 
99, 597-99 v. Below. 

Schmidt, W., Chronik d. Gemeinde Bau- 
schlott b. Pforzheim. Karlsruhe: Reiff. 
90 S. 1 M. 20. [2149 

Bender, K. L., G. d. Dorfes Nonnen- 
weier b. Lahr in Baden. Karlsruhe: 
Reiff. 147 S.; 4 Taf. 2 M. [2150 | 


Zt. 


Herr, E., Bemerkenswerte mittel- 
alt. Schenkgn. [an hervorrag. Klöster 
u. geistl. Herrschaften] im Elsaß. 
(= 2597.) Straßb.: Heitz. 82 S. 

3 M. [2151 

Schmidlin, J., G. d. Sundgaues 
v. Standort e. Landesgemeinde aus 
oder G. v. Dorf u. Bann Blotzheim 


m. Berücks. sein. nächst. Umgebg. 
Ludwig: Perohni & Sch. 1906. 
700 8. [2152 


4 


Bibliographie Nr. 2138— 2207. 


Kocher, A., Die Ämter Offendorf 
u. Bischweiler u. d. 8 Dörfer Kalten- 
hausen, Schirrhein u. Schirrhofen. 
Straßb. 1907: Manias. 126 S. [2153 


: Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 23, 180 


H. Kaiser. 
Pfister, C., Hist. de Nancy. T. I. 


Nancy & Paris: Berger-Levrault. 915 S.; 


29 Taff. u. 9 Pläne. 25 fr. [2164 
Stein et Le Grand, La frontière d’Argonne, 
. ’06, 2184. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 
s, 106- 9 Hamant. [2155 
Sprater, F., Beitrr. z. G. u. Vor-G. der 
Pfalz. (In: Pfälz. Museum Jg. XXIV.) [2156 
Stock, P., G. d. Stadt Otterberg. (In: 
Nordpfälz. G.bll Jg. IV) — Pöhlmann, 
Beitrr. z. G. v. Winterborn. (Ebd.) (2157 
Walter, F., Aus Mannheims G. (Korr.-Bl. 
d. Gesamt- Ver. °08, Nr. 5/6.) — 0. Halter, 
Beitrr. z. G. v. St. "Ilgen. (Mannh. G.bll. 9, 
55-65.) [2158 
Waldner, A., Dalsheim. Ortsbeschreibung. 
(Vom Rhein ‘06, 20-22 eto. 77-79.) [2159 


Thudichum, F. v., Wettereiba. 
Eine Gau-G. (Aus: Festschr. d. jurist. 
Fak. d. Univ. Gießen überr.) Gieß.: 


Töpelmann 1907. 60S 1M.80. [2160 
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 442 O. R. 

Hillebrand, J. A., Überblick üb. d. G. d. 
St. Hadamar. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
’07/8, 76-90.) [2161 
Langen, W. J., Remagen in d. Kriegen 
d. Mittelalters bis nach d. spanisch. Erbfolge- 
kriege. Remag.: Selbstverl. 61 S. 1 M. [2162 
Schönneshöfer, B., G. d. bergisch. 
Landes. 2. verm. u. neubearb. Aufl. 


Elberf.: Martini&G. 6018. 6 M. [2168 
Schell, O., Hist. Wandergn. durchs berg. 
Land (s. ’07, 2299). Forts. (Monatsschr. d. 
Berg. G. -Ver. 1908.) [2164 
Heck, K., G. v. Angermund. Chronik d. 
Stadt, d. Amtes u. d. Schlosses m. Berücks. 
d. näher. Umgebg. TI. I. Duisburg: Selbst- 
verl. 1906. 49 S. (2165 
Krach, @., Vluyn. Seine G. bis 
zu Anfang d. 19. Jh. Crefeld: Greven. 


758. 2 M. [2166 
Becker, Johs., Die Eifel vom hist. u. 
kirchl. Standpunkte. (Sonder-Abdr. d. Einleitg. 
a. d. G. d. Pfarreien d. Dekanates Blanken- 
heim v. Becker.) Bonn: Hanstein. 142 8. 


[2167 
Brëll, Villa Duria u. Reichsst. Düren. 
(Rhein. @.bll. R, 365-369.) [2168 


Pirenne, Hist. de Belgique. T. III, s. ’07, 
2303. Rez.: Rev. hist. 97, 412-18 Fredericq ; 
Vierteljsobr. f. Soz.- u. Wirtsch. -G. 6, 141-44 

Sieveking.! (2169 
Blok, P. J., Gesch. van het Nederl. 


Volk (8. "07, 2304). Schluß-Bd. VII: 


1830 f. 334 S.; Kte. 6 fl. 26. ‚12170 
Thisquen, J., Hist. de la ville de 
Limbourg. T. i. (Bull. de la Soc. 


on d'archl. a d’hist. IX, 1.) 
368 S.; 


Verviers 1907: Feguenne. 
[2171 


8 Taf. 


Territorial-Geschichte. 


Schenk zu Schweinsberg, 6. Frhr., 
Alt-Gießen. (Arch. f. hess. G. N.F. 


5, 219-54 ) [2172 
Becker, Ed., Aus d. Vergangenheit v. 
Leusel. (Mitt. d. G.- u. Altert-Ver, Alsfeld. 
1. R., Nr. 12, 1-16.) [2173 
Zitzer, G., Aus d. G. v. Burg u. Stadt 
Biedenkopf. Biedenk. 1907: Heinzerliug. 
32 S. [2174 
Stendell, E., Wie sind Eschwege u. d. 
Eschweger geworden? Eschw.: Himmelreich 
1907. 50 Pf. ; | (2178 
Usbeck, K., Chronik v. Nieder- 
zwehren. Niederzw.: Selbstverl. 1907. 


185 S. 3 M. [2176 
Pfaff, F., Burg Gieselwerder. (Hessenland 
’08, Nr. 3-5.) [2177 
Schloemann, F., G. v. Gevelsberg 
bis in d. Neuzeit. Gevelsb. 1907. 


85 S. 1 M. 26. [2178 
Stenger, Zur G. d. Ortes Mengede s. 
Nr. 2020. [2179 


Dachenhausen, A. Frhr. v., Die Burg Al- 
tena. (Dt. Herold '07, Nr. 12.) — H. Ehren- 
berg, Ist Burg Altena e. Stammburg d. 
Hohenzollern? (Ebd.’Vs, Nr. 1.) — Zur Nieden, 
Burg Altena. (Ebd. Nr. 6.) [2180 

Sichart, K., Der Kampf um d. 
Grafschaft Delmenhorst 1482-1547. 
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenb. 16, 
193-291.) [2181 

Eckart, R., Aus d. alt. Nieder- 
sachsen. Eine Sammilg. kulturhist. 
Denkwürdigkeiten. 8 Bde. Bremen: 
Schünemann. 128; 123; 128 S, 
à 1 M. 60. [2182 

Ritter, Fr., Entwicklg. Hildesheimas bis 
z. Ende d. 12. Jh. Hildesh : Helmke. 22 S. 
80 Pf. (2188 

Gerland, O., Die Dammstadt v. Hildesheim. 
(Zt. d. Harz-Ver. 40, 372-92.) [2183 a 

Benecke, Th., Hist.-topogr. Nachrr. üb. 
d. ehemal. Amt Harburg a. d. 16 u. 17. Jh. 
Harb.: Benecke. 59 S. 1 M. 10. [21x4 

Grote-Ebstorf, Frhr., Beitrr. z. G. d. Elb- 
inseln vor Hamburg. Hrsg. v. Ver. f. Hei- 
matkde. in Wilhelmsburg. Hamb.: Veith. 
110 S.: Taf. 1 M. 50. [2185 

Hoffmann, M., Chronik d. Stadt Lübeck. 
Mit 2 Taf. u. Stadtplan v. 1787. Lübeck: 
Lübcke & N. 59 8. 1 M. 80.. [2186 

Volquardsen, Chr. A., Aus schlesw.-holst. 
G. Umrisse. (Hrsg. v. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G.) Lpz.: Avenarius 1907. 15 S. 
40 Pf. [2187 


Hohnstein, 0., G. d. Herzogt. 
Braunschweig. Braunschw.: Bartels. 
xv, 619 S. 8 M. 76. [2188 


Schmidt, Ernst, Aus d. Vor-G. d. 
Altmark (8. '07, 2318). TL II. Progr. 
Seehausen 1907. 4°. 15 S. [2189 

Jacobs, Ed., Alt-Wernigerode. 
Festschr. z. Vierzigjahrfeier d. Harz- 
vereins f. G. u. Altertkde. Hrsg. v. 
Ver. m. Unterstützg. d. Hist. Kommiss. 
d. Prov. Sachs. etc. Mit e. geschichtl. 


"15 


Plane d. Stadt u. 10 Taf. Wernige- 
rode: Selbstverl. d. Ver. Quedlinb.: 
Huch. Fol. vu, 48 S. 6 M. [2190 

Löbus, K., Heimatskde. d. Amts- 
bez. Beesenlaublingen. Nachrr. üb. 
Lebendorf, Leau, Bebitz, Trebitz, 
Trebnitz, Gröna u. "Burg Phule. Bern- 


burg: Wieprecht 1905. 157 S. [2191 
Reoz.: Mansfeld. Bll. 21, 251-53 Größler. 
Lucke, Chr., Der Wendelstein. Beitr. zu 

sein. G. Roßleb.: Sauer. 112 S.; 2 Taf. 

1 M. 75. [2192 
Schotto, H., Rammelburgisches a. d. 13. 

bis16.Jh Nachtr.z. „Rammelburger Chronik“. 

(Mansfeld. Bil. 21, 152-64) Rez. v. ’07, 341 

(Rammelb. Chronik): Forschen. z. brandb. u. 

pr. G. 20, 546-49 Haß; Mansfeld. Bll. 20, 268 

-72 Größler; Lit. Zbl. ’07, Nr. 12. (2193 
Trippenbach, M., Bilder a. Wallhaus-ns 


Vergangenheit. Sangerh.: Arendt 1907. 52S. 
30 Pf. Rez.: Mansfeld. BI. 21, 244-47 
Größler. [2194 


Größler, H., Das Werden d. Stadt 
Eisleben (s. '07, 2319). Tl. IU. (Mans- 
feld. Bil. 21, 165-210.) Sep. Eisleb.: 
Selbstverl. 1907. 1 M. 25. [2196 

Gerhardt, F., G. d. Stadt Weißen- 
fels a. S. Weißenf.: Schirdewahn. 


xvj, 398 S.; 12 Taf. 6 M. [2196 
Huth, R., Die Cyriaksburg b. Erfurt. 
Geschichtl. Darstellg. u. Beschreibg. Erf.: 
Keil 1907. 100 8. 50 Pf. [2197 
Schneider, M., Gotha in d. Reise-Literatur 
v. 1671-1824. (Mitt. d. Vereinigung f. gotha- 
ische G. ’06/7, 18-62.) [2198 
Berbig, &., Bilder a. Coburgs Ver- 
ngenheit. Bd. II. Lpz.: Heinsius 


achf. 188 S. 2 M. 50. [2199 
Schmidt, Otto Eduard, Kursächs. Streif- 
züge. III. '07, 309. Rez.: N. Arch. f. sächs. 
G. 29, 166f H. Beschorner; Hist. Zt. 99, 
610-14 Lippert. [2200 
Fritzsche, Ch. H., Beitrr. z. Orta. G. 
v. Wermsdorf. Weni, Seibod. 


87 S. 1 M. 30. [2201 

Richter, O., Dresdens Bedeutg. in d. G. 
(Dresdn. G.bll. ’07, Bd. 4, 185-92.) — P. Rachel, 
Fürstenbesuche in Dresd. (s. ’0%, 2326). I: 
Dt. Kaiser. Forts. (Ebd. '03, IV, 229-44.) [2308 


Maurenbrecher, M., Die Hohenzollern- 
Legende. (2 Bde. = 50 Lfgn.) Berl., Vorwärts. 
1905f. 788 S. 10 M. [2203 

Seidel, P., Zur G. d. Kronprinzen-Palais 
in Berlin, insbes. d. ehemal. Wohnung d. 
Königin Luise. (Hohenzoll.-Jahrb. 11, 206 
Fi [2204 

uch, F. v., Der Königl. Preuß. Ober- 
marstall. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’08, 
Nr. 2f.) [2205 


(Theuner, E.), Aus d. Vorzeit d. 
Kreises Beeskow-Storkow. Festschr. 


Berl. 1906: Büxenstein. 4°. 425. [2206 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 
545f. Haß. 

Wehrmann, G. v. Pommern, s. ’07, 2333. 
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’07, 10 
-15 v. Petersdorff; Hist. Monatsbll. £ d. Prov. 
Posen 8, 105-10 O. Heinemann. [2207 


16 


Heinze, A., G. d. St. Treptow a. d. 
Rega. I: Bis zur Reformat. Treptow: 
Laß 1906. [2208 

Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. '07, 
10s f. Wehrmann. 

Strecker, Einige Nachrr. z. G. d. Dorfes 
West-Divenow. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. 
G. ‘07, 82-85.) [2209 

Courtois, J., G. d. Stadt Körlin 
a. d. Persante. Kolberg: Courtois 
1907. 36 S.; Taf. 60 Pf. [2210 

Barta, E., Entstehg. d. Fürsten- 
tums Neisse u. s. Q. bis in die Zeiten 
Karls IV. Progr. Jägerndorf. 1907. 
47 S. [2211 

Schoenborn, H., G. d. Stadt u. d. 
Fürstentums Brieg. Ein Ausschnitt 
a. d. G. Schlesiens. Brieg: Leichter 
Nachf. 388 S.; Taf. 6 M. [2212 

Hartmann, F., G. d. Stadt Münster- 
berg in Schles. Münsterb.: Diebitsch 
1907. xvj, 600 S. 7 M. 50. [2213 

Arbusow, L., GrundriB d. G. Liv-, 
Est- u. Kurlands. Riga: Jonck & P. 


vij, 291 S. 4 M. 80. [2214 

Seraphim, E., Baltische G. im 
Grundriß. Reva Kluge 418 S. 
3 M. 60. [2215 


Seraphim, G. v. Livland. I, s. ’06, 386. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 34 u. Mitt. a. d. 
hist. Lit. 34, 401f. Girgensohn; Lit. Rund- 
schau f. d. kath. Dtld. ’06, Nr. 7 Wittmann; 
Rev. crit. ‘07, Nr. 18 E.; Hist. Vierteljschr. 
11, 131f. Hôtzsch. (2216 

Schinckell, E. v., Beitrr. z. Kenntnis d. 
mittelalt. Stadtbefestigung Rigas. (Sitzgsberr. 
d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands 
’06, 38-40.) [2217 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Stidte.) 

Meinecke, F., Weltbürgertum u. 
Nationalstaat. Studien z. Genesis d. 
dt. Nationalstaates. Münch.: Olden- 
bourg. 498 S. 10 M. [2218 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr.8 Küntzel; Lit. 
Zbl. ‘08, Nr. 16/17 F. Fach. 

Reincke, Der alte Reichstag u. d. neue 
Bundesrat, s. ’06, 2230. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 28, G. A. 482-355 Rauch. (2219 

Hintze, 0., Entstehg. d. modern. 
Staatsministerien. Vergleich. Studie. 
(Hist. Zt. 100, 53-111.) |2220 

Hofmeister, A., Die hl. Lanze, e. 
Abzeichen d. alten Reichs. (H. 96 v. 
2543.) Breslau: Marcus. xıj, 86 S. 
2 M. 80. [2221 

Fischel, Studien z. österr. Reichs-G., s. 
%07, 2343. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A, 


490-93 Peterka; Hist. Vierteljrchr. 11, 132f. 
Bretholz; Dt. Lit.-Ztg. "08, Nr.22 Kogler. [2222 


Bibliographie Nr. 2208—2274. 


Strobl v. Alberg, E., Das Oberst- 
hofmarschallamt Sr. k. u. k. apostol. 
Majestät. Auf urkdl. Grundlage bearb. 
(= 2556.) Innsbr.: Wagner. 175 S. 
7 M. (Subskr.-Pr.: 6 M.) [2223 


Osswald, P., Gerichtsbefugnisse d. 
patrimonial Gewaltenin Niederösterr. 
Ursprg. u. Entwicklg. v. Grund-, Dorf- 
u. Vogtobrigkeit. (V v. 2523.) Lpz.: 
Quelle & M. 1907. 100 S. (Subskr.- 
Pr.: 2 M. 80. Einzelpr.: 8 M. 40.) 
Vgl. Nr. 405. [2224 

Wopfner, Almendregal d. Tiroler Landes- 
fürsten, s. ’07, 2346. Rez.: Hist. Jahrb. 8x, 
686 Riedner; Dt. Lit.-Ztg. 07, Nr. 40 Schreuer; 
Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 
191-94 Th. Mayer; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A, 
581-33 v. Schwerin; Hist. Zt. 100, 3ľ9f. 
Luschin v. Ebengreuth. [2225 

Peterka, Das Burggrafentum in Böhmen, 
8.07. 2347. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A, 
519-21 Rietschel. [2226 

Luschin v. Ebengreuth, Ungar. Verfassgs.- 
u. Verwaltgs.-G. d. ältern Zeit. (Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 32, 275-812.) Vgl. ’07,826. [2227 

Rosenthal, G. d. Gerichtswesens u. d. 
Verwaltungsorganisation Bayerns, s. Nr. 332. 
Rez.: Dt. Lit.-Zig. ’07, Nr. 8 E. Mayer; 
Forschen. z. G. Bayerns 15, 280-83 Glaß- 
schröder; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 465-723 
Adler; Arch. f. öff. Recht 22, 32426 Rothen- 
bücher. (2228 

Schollenberger, J., G. d. schweiz. 
Politik (s. Nr. 307). 8. (Schluß-)Ufg. 
(Bd. II, 289-382; jx S.) 1 M. 60. [2229 

Becker, G. d. Reichslandvogtei im Elsaß, 
1273-1648, 8. ‘07, 2351. Rez.: Forschgn. etc. z. 
G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 1589-91 Th. Mayer; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 456-61 Niese. (2230 

Schwarz, H., Zur G. d. rhein. 
Pfalzgrafschaft. (Westdt. Zt. 26, 145- 
93; 337-71.) [2231 

Schreibmüller, Landvogtei im Speyergau, 
s. ’06, 398. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28,G A., 
462-65 Nivse. [2232 

Pergameni, Ch., L'avouerie ecclés. 
belge des orig. à la période bour- 
guignonne. (These) Gand: Volks- 
drukkerij 1907. jx, 226 S. [2233 

Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 264-265 
Leclère. 

Schotte, H., Studien z. G. d. west- 
fäl. Mark u. Markgenossenschaft m. 
besond. Berücks. d. Münsterlandes. 
(= 2522.) Münst.: Coppenrath. 148S.; 
Kte. 3 M. [2234 

Fressel, Ministerialenrecht d. Grafen v. 
Tecklenburg, s. 707, 2357. (44 S.: Münst. 
Di-s.) Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A. 
4h3f. Fehr. [2235 

Schrecker, Landesfürstl. Beamtentum in 
Anhalt, 8. '07, 344. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
28, G. A., 512f. Rosenthal. [22:6 

Riehme, E.. Markgraf, Burggraf u. Hoch- 
stift Meißen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen 
7, 161-955.) Vgl. Nr. 818. [2237 


Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Hubrich, E., Zur Entstehg. d. 
preuß. Staatseinheit. (Forschgn. 2. 
brandb. u. pr. G. 20, 347-427.) |2238 

Spangenberg, Hof- u. Zentralverwaltg. d. 
Mark Brandenb. im Mittelalter a. Nr. 2907. [2239 

Liebegott, Der brandenb. Landvogt bis 
zg. 16. Jh., s. ’07, 349. Rez.: Hist. Zt. 100, 
465f. M. H. [2240 

Raspe, 0., Immunität d. Kirchen- 
diener u. d. Kirchenguts in Mecklenb. 
Von d. Ref. bis z. Ausgange d. 
18. Jh. (Jahrbb. d. Ver. f. meckl. G. 
72, 271-332.) [2241 


Schröder, Edw., „Stadt u. Dorf“ in d. dt. 
Sprache d. Mittelalters. (Nachrr. d. Ges. d. 
Wise. Götting. Geschäftl. Mitt. '06, 96-108.) [2242 


Popiotek, Fr., Materyaly do 
dziejów m’ast w Księstwie Cieszy..s- 
` kiem. Materialien z. G. d. Städte 
im Herzogt. Teschen. Tesch. Progr. 
38 S. [2243 

Lahusen, J., Zur Entstehg. d. 
Verfg. bayrisch-öst. Städte. (Htt. V 
v. 2524.) Berl.: Rothschild. 78 8. 


2 M. (Subskr.-Pr.: 1 M. 60.) [2244 
Abhdlgn. z. mittl. G. etc., hrsg. v. Below. V. 
Schrötter, ©., Finanzverhältnisse Nürn- 

bergs in d. letzten Zeit s. Reichsunmittel- 

barkeit. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 

07, 11-13.) u [2245 
Keller, S., Patriziatu.Gerchlechter- 

herrschaft in d. Reichsstadt Lindau. 

(I, 5 v. 2545.) Heidelb.: Winter 1907. 

S. 361-478. 3 M. 20. [2246 
Bothe, Entwickelg. d. direkt. Besteuerung 

in d. Reichsst. Frankfurt, s. ’07, 360. Rez.: 

Hist. Zt. 101, 145-47 Schaube. 2247 
Kentenich, G., Die Trierer Hausgenossen 

(Trier. Archiv 12, 85-90.) 2248 
Koppmann, K., Gildebuch der Bürger- 

meisterdiener. (Beitrr. 3. G. d. St. Rostock 

4, IV, 17-30.) — Ders., Die Frohnmeister 

Rostocks. (Ebd. 31-54.) [2249 


Mettig, K., Die dt. Titulaturen d. rigischen 
Rats. (Sitzungsb. d. Ges. f. G. etc. d. Ustsvue- 
provinzen Rußlands ‘06, 49-51.) (2250 


Keutgen, Ämter u. Zünfte, s. ’05, 2311. 
Rez.: Rev. hist, 96, 139-41 Pirenne. [2251 
Ankert, H., Statuten d. Leitmeritzer 
Maurerzunft. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 46, 177-99.) [2252 
Joachim, Herm., Gilde u. Stadtgemeinde 
in Freiburg i. B., s. ’07, 362. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 28, 521-25 Rietschel. (2253 
Reck, L., Die alte Bruderschaft d. Stahl- 
schmiede in Siegen. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 37, 225-244) [2254 
Becker, Ed., Aus d. Vergangenheit d. 
Alsfelder Metzgerzunft. (Mitt. d. G.- u. Alt.- 
Ver. Alsfeld. 1. R., Nr. 10, 1-24.) [2255 
Ohlendorf, H., Von d. Gilden d. St. 
Wunstorf, insbes. d. sog. „bunten Amt“. 
(Hann. G.bll. 11, 19-31.) [2256 
Tuckermann, Gewerbe d. St. Hildesheim, 
8. '07, 2374. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 5, 599f. v. Liesch. [2257 


"11 


Hartmann, Mor.. G. d. Handwerkerver- 
bände d. St. Hildesheim im Mittelalter, s. ’07, 
365. Rez.: Hist. Viertelischr. 11, 135 f. 
P. Sander, Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 5, 596-99 v. Liesch. (2258 


Horster, P., Entwicklg. d. sächs. 
Gewerheverfassg., 1780-1861. (Diss.) 
Krefeld: Fürst. jx, 169 S. 4 M. [2259 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 
Bücher, K., Entstehg. d. Volks- 
wirtschaft. 6. Aufl. Tübing.: Laupp. 
JX, 464 S. 7 M. 20. 2260 
Below, G. v., Wirtschafts-G. 
innerhalb d. Nationalökonomie. (Vier- 
teljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 
481-524.) [2261 
Kötzschke, R., Dt. Wirtschafts-G. 
bis z. 17. Jh. (= 2520.) [2262 
Juffinger, M., Wirtschaftl. Streiflichter 
üb. d. Gerichtsbez. Kufstein (s. ‘07, 370). 
Abt. II: Weistümer. (Forschgn. etc. z. G. 
Tirols u. Vorarlb. 5, 51-54) [2263 
Just, Rob., Die Gemeinde Arosa. Ihr 
Wirtschaftsleben vor u. seit d. Fremdenver- 


kehr. (Zurcher volkswirtschaftl. Stud. XI.) 
Zürich: Rascher & Co. 1907. 168 S. 5 M. 50. [2264 


Jürgens, A., Wirtschafts- u. Ver- 
waltgs.-G. d. Stadt Varel. Oldenb.: 
Stalling. x, 189 S. 5 M. [2265 

Eulenburg, F., Die Bevölkerg. e. 


bad. Stadt im 18. Jh. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 23, 340-56.) Vgl. ‘07, 
2378 Roller. [2266 


Gmelin, Bevölkerungsbewegg. a. Grund d. 
Kirchenbücher. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, 
Nr. 2.) (2267 


Wimmer, J., G. d. dt. Bodens (s. ’07, 371). 
Nachtr.: Dt. Pflanzenlebon nach Albertus 
Magnus. 1907. 77 S. 1 M. 60. [2268 

Mauer, H., Das landschaftl. Kredit- 
wesen Preußens agrargeschichtl. u. 
volkswirtschaftl. betrachtet. Beitr. z. 
Bodenkreditpolitik d. preuß. Staates. 
(Abhdlgn. a. d. staatswiss. Seminar 
d. Univ. Straßb.) Straßb.: Trübner 
1907. 206 S. [2269 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 6, 154-57 W. Wygodzinski. 

Wrede, A. J., Kölner Bauerbänke, s. ’06, 
425. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 593 
-93 Heymann. [2270 

Rothert, Der Hof zu Stockum, e. Grund- 
herrschaft d. Stiftes Herford. (Beitrr. z. G. 
Dortmunds u. d. Grafsch. Mark 16, 151- 
250.) (2371 

Weerth, 0., Rothensiek. (Mitt. a. d. lipp. 
G. 5, 29-40.) [2272 

Stockhorner v. Starein, O. Frhr., Aus d. 
G. d. Rittergutes Kalbsrieth u. s. Bewohner. 
Heidelb.: Winter. 85 S.; 2 Taff. 1 M. [2373 

Bruiningk, H. v., Analekten z. G. d. 
Landw u. d. Viehzucht in Livland. (Sitzb. 
d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Ruß- 
lands ’06, 7-18.) (2374 


"18 


Lommer, V., Beitrr. Z. G. d. 
Altenburgischen Jagd- u. Forstwirt- 
schaft. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. zu 
Kahla u. Roda 6, 183-276.) [2275 


Sinz, Hoge- oder Jagdsäulen. (Mitt. d. Ver. 
f. sächs. Volkskde. 4, 318-21.) [2276 


Zycha, A., Zur neuest. Lit. üb. d. Wirtsch.- 
u. Rechts-G. d. dt. Bergbaues (s. Nr. 355). 
Forts. (Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
6, 85-133.) [2277 

Müllner, A., G. d. Eisens in Inner- 
Österreich von d. Urzeit bis z. An- 
fange d. 19. Jh. Wien: Halm & Gold- 
mann. Abtlg. I: Krain, Küstenland u. 
Istrien. Lfg. 1-3. S.1-432. a5M. [2278 

Bergbaue Steiermarks. Hrsg. v. 
Karl A. Redlich. Hft. I-VI. (Sep. a.: 
„Österr. Zt. f. Berg- u. Hüttenwesen 
Jg. 1901 u. 1903 u. „Berg- u. Hütten- 
männ. Jahrb. d. Bergakademien zu 
Leoben u. Pribram“ Jg. 1903 u. 1904.) 
Leoben: Nüßler 1901-06. [2279 

Widerhofer, L., G. d. oberösterr. 
Salzwesens v.1282-1656. Wien. Schul- 
Progr. 1907. 67 S. [2280 


Otto, Ed., Das dt. Handwerk in 
sein. kulturgeschichtl. Entwicklg. 


3. durchges. Aufl. (Aus Natur u. 
Geisteswelt Nr. 14.) Lpz.: Teubner. 


1478. 1 M [2281 

Sigerus, E., Das siebenb. Sgraffati- 
Geschirr. (Korr.-Bl.d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
30, 95-97.) [2282 

Weyhmann, A., G. d. älter. lothring. Eisen- 
industrie, s. '06, 441. Rez.: Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 151f. L. Bittner; Zt. 
f. d. ges. Staatsw. 62, 767-71 Zwiedineck. [2283 

Muth, G. Fr., Altdt. Tonfließen im Paulus- 
Museum. (Vom Rhein ’05, 68-71.) [22384 

Knebel, K., Die Freiberger Kupferschmiede. 
(Mitt. v. Freib. Altert.- Ver. 48, 34-45.) — 
Ders., Die Zarworchten, Plattner oder Panzer- 
macher. (Ebd, S. 46-50.) [2285 

Wehrmann, M., Anfänge d. Industrie in 
Pommern. (Veröffentl. d. Ver. d. Industriellen 
Pommerns ’07, Nr. 16.) [2286 


Arup, Erik, Studier i engelsk og 
tysk handelshistorie. En undersøgelse 
af kommissionshandelens praksis og 
theori i engelsk og tysk handelsliv 
1350-1850. Diss. Kjsbenh. 1907. 
xvj, 616 S. [2287 

Feit, P., Alte u. neue Deutungen 
d. Wortes hansa. (Hans. G.bll. %07, 
275-89.) 2288 

KieBelbach, G. A., Wirtschaftl. 
Grundlagen d. dt. Hanse u. d. Han- 
delsstellg. Hamburgs bis in d. 2. Hälfte 
d. 14. Jh. Berl.: Reimer 1907. 2958. 
6 M. [2289 


Bibliographie Nr. 2275—2339. 


Forcher v. Ainbach, F., Die alten 
Handelsbeziehgn. d. Murbodens mit 
d. Auslande. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steierm. 5, 49-134.) [2290 


Bückling, Bozener Märkte bisz. 30j. Kriege, 
8. ’07, 2392. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 51, 
867-70 Stolz; Hist. Zt. 100, 390 f. v. Below; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 85, 450-52 Ilwof. [2291 


Wimmer, E., Mannheims Stellg. 
im Nutzholzverkehr 1800 bis 1905. 
Karlsruhe: Braun. xj,132S.4M. [2292 

Kieffer, Zwei Originalberr. v. Bergstrüsser 
Messgeleit gen Frankfurt. (Vom Rhein ’07, 
55; 61-63.) — Ders. Kin Bergsträsser Fürsten- 
geleite. (Ebd. S. 90-92.) [2293 

Geschichte d. Handelskammer zu 
Frankfurt a. M. 1707-1908. Beitrr. z. 
Frankf. Handels-G. Hrsg. v. d. Handels- 
kammer zu Frankf. Frankf.: Baer. 
xv, 1371 S.; 16 Taf. 15 M. [2294 

Feldhus, G., Üb. d. Fischerei im Zwischen- 
ahner Meer. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 
16, 388-96.) [2295 

Baasch, E., Quellen z. G. v. Ham- 
burgs Handel u. Schiffahrt im 17., 18. 
u. 19. Jh. Hft. 1. Hamb.: Gräfe & S. 
170 S. 5 M. 50. [2296 

KieBelbach, A., Schleswig als 
Vermittlerin d. Handels zw. Nordsee 
vom 9. bis in d. 13. Jh. (Zt. d. Ges. 
f. schlesw.-holst. G. 37, 141-66.) [2297 


Bartsch, L., Die Annaberger Borten- 
schotten. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Annaberg 
Jahrb. IX (Bd. TI, 4), 221-86.) (2298 

Mettig, K., Über d. Schwarz. Häupter su 
Pernau- (Sitzb. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 
Rußlands ’06, 33-86.) — Ders., Über d. vor- 
reformat. Bildwerke der Sohwarzen Häupter 
zu Riga. (Ebd. 62-69.) (2299 


Geschichte d. dt. Buchhandels. 
I. A. d. Börsenvereins d. dt. Buch- 
händler hrsg. v. d. Hist. Kommission 
desselben. Bd. II: J. Goldfriedrich, 
Vom Westfäl. Frieden bis z. Beginn 
d. klass. Litteraturperiode 1648-1740. 
Lpz.: Börsen-Ver. xvj, 552 S. 
10 M. [2800 

Druckenmiüller, A., Buchhandel 
in Stuttgart seit Erfindg. d. Buch- 
druckerkunst b. z. Gegenw. Stuttg.: 
Metzler. 272 S. 3 M. [2301 


Guilhiermoz, P., Note sur les 
poids du moy.-äge. (Bibl. de l'École 


des chartes 67,161-233 ; 402-50.) [2302 
Rez.: N. Arch. 33, 600-604 L. v. E. 


Watrain, P., Zur G. d. Post in Trier. 
(Trier. Chronik N.F. 3, 179-86.) [2308 


Eßlinger, C., Postwesen in Ost- 
friesland v. 1744 bis 1806. (= 2627.) 
Aurich: Friemann. 908. 1M.20. [2804 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Recht und Gericht. 


Karll, A., Hamburger Verkehrs- 
wesen bis z. Mitte d. 17. Jh. (Arch. 
f. Kultur-G. 5, 311-62.) [2305 


Schultz, Die alte Poststraße üb. d. Danziger 
Nehrung. (Mitt.d. Westpr. G.-Ver.7,6-8.) [2306 


Winiarz, Erbleihe u. Rentenkauf in Österr. 
ob u. unter d. Enns im Mittelalter, s. ’06, 2271. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 12 Rietschel; Hist. 
Jahrb. 28, 455f. Turba; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, 
G. A., 603f. v. Wretschko. [2307 


Blaum, K., Geldwesen d. Schweiz 
seit 1798. (Abhdlgn. a. d. Staatswiss. 
Seminar zu Straßb. XXIV.) Straßb.: 
Trübner. jx, 178 S. 4 M. 50. [2308 

Koch, Joh. Th., G. d. Lotterie- 
wesens In Bayern. Münch.: Acker- 
mann. 228 S. 3 M. 60. LS 

Mayer, Melch., Lebensmittel-Po- 
litik d. Reichsstadt Schlettstadt bis z. 
Beginn d. tranz. Herrschaft. Freiburg: 
Troemer 1907. 161 S. 2 M. 50. |2310 


Lennhoff, Ländl. Gesindewesen ind Kur- 
mark Brandenburg, 8. ‘07, 413a. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’07%, Nr. 19 Holtze; Hist. Zt. 99, 
228 f. M. H.; Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A. 
600-2 Heymann. [2311 

Hedemann, Fürsorge d. Gutsherrn f. sein 
Gesinde, s. ’06, 458. Rez.: Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch. -G. A, 354-56 v. Sommer- 
feld. [2312 

Moeller, E. v., Die Elendenbrüderschaften, 
s. ’07, 395. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 116f. 
Hermelink ; Theol. Lit.-Ztg. '07, Nr. 20 Lempp ; 
Hist. Zt. 99, 569-71 Curschmann. [3313 

Mitterwieser, G. d. Stiftgn. u. d. Stiftungs- 
rechtes in Bayern. Würzb. Diss. 1907. 104 8. 
Vgl. ’06, 469. (2314 

Wilden, J., Zur G. d. öffentl. 
Armenpflege in Düsseldorf. (Beitrr. 
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. 
G.-Ver. 21, 276-311.) 2315 

Zechlin, E., Lüneburgs Hospitüler 
im Mittelalter. E 6 v. 2630.) Hannov.: 
Hahn. 82 S. 1 M. 50. [2316 


Eccardus, G. d. nieder. Volkes in 
Dtld. Stuttg.: Spemann. xvırj, 862 S. 
14 M. [2317 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 3 Schultheiß. 

Wopfner, H., Bäuerl. Besitzrecht 
u. Besitzverteilg. in Tirol. (Forschgn. 
etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 4, 
890-405.) (2818 


Schlenke, Th., Leibeigensch. u. Hôrigkeit 
in Much. (Rhein. G.bll, 8, 361-64.) (2319 
Killmer, W., Frondienste in Althessen. 
(Hessenland ’08, Nr. 1 u. 2.) [2320 


Nübling, E., Zur G. d. Frauen- 
frage. Beitr. z. Städte- u. Wirtsch.-G. 
Ulm: Nübling. 83 S. 1 M. 50. [2321 


19 


uellen u. Forschungen z. G. d. Juden 

in Dt.-Österreich. Hrag. v. d. Hist. Kom- 
mission d. israelit. Kultusgemeinde in Wien. 
Is. Nr. 2915. [2322 
Lewin, A., Blutbeschuldigung in ober- 
badisch. Liedern a. d. 15. u. 16. Jh. (Mtschr. 
f. G. u. Wiss. d. Judentums 50, 316-33.) VgL: 
F. Pfaff. (Alemannia N.F. 7, 32z-32. 8, 
256.) [2323 
Weckerling, Judengasse in Worms. („Vom 
Rhein“ 6, 13-16 etc. 102-4.) — 8. Rothschild, 


Der alte israelit. Friedhof in Worms. (Ebd. 
52 f.) [2324 

Haubrich, F., Juden in Trier. Trier: 
Jak. Lintz 1907. 48 S. 50 Pf. [2325 


Riemer, A., Juden in niedersüchs. 
Städten d. Mittelalters (s. ‘07, 400). 
Schluß. (Zt. d. Hist. Ver. Nieder- 
sachs. ’08, 1-57.) [2326 

Rixen, G. etc. d. Juden im ehemal. Stift 
Münster, 8. ’07, 420. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’0S, 
Nr. 11 Bahlmann. [2327 

Stoewer, R., Mitt. üb. d. Leben u. d. 
Rechte d. westpreuß. Juden 1772 bis 181%. 
(Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 7, 8-11.) [2323 


c) Recht und Gericht. 


Brunner, H., Grundzüge d. dt. 
Rechts-G. 3. verm. Aufl. Lpz.: 
Duncker & H. 3278. 6 M. 80. [2829 


Below, v., Ursachen d. Rezeption d. röm. 
Rechts in Dtld., s. ’07, 2431. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 29, 182-88 v. Voltelini. [2330 

Freudenberg, J., Frauenrecht im Mittel- 
alter u. in d. Neuzeit. (Beil. z. Allg. Ztg. 
07, Nr. 160f.; 203-5.) (2331 

Rudorff, Zur Rechtsstellg. d. Gäste im 
mittelalt. städt. Prozeß, s. ’07, 2482. Rez.: 
Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A.,502-11 Alfr. Schultze; 
Hist. Zt. 101, 119 f. Alfr. Schultze. [2332 

Voltelini, v., Entstehg. d. Landgerichte 
im bayer. -österr. Rochtsgebiete, s. ’06, 493. 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 515-19 
Rietschel. [2333 

Trieb, A., Kntstehg. u. Bedeutg. d. früh. 
kurpfälz. Ortsgerichte. (Vom Rhein ’06, 66 f. 
etc. 92-95.) [2334 

Markgraf, B., Güteverfahren in d. Weis- 
tümern d. Moselgegend. Beitr. z. G. d. dt. 
Rechtspflege. (Trier. Arch. 12, 1-45.) (2335 

Pauls, E., Gerichts- oder Dingstätten unt. 
freiem Himmel in d. Aachen. Gegend. (Zt. 
d. Aach. G.-Ver. 29. 340-43.) [2336 

Jaekel, H., Forschgn. z. altfries. 
Gerichts- u. Ständeverfassg. (Aus: 
Zt. d. au y-Stiftg. f. Rechts-G. 
XXVII u. XXVIII.) Weimar: Böhlau. 
232 S. 6 M. 2337 

Heck, Ph., Die fries. Gerichts- 
verfg. u. d. mittelfries. Richtereide. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. Erg.- 
Bd. 7, 741-84.) Vgl. "07, 2483. [2338 

Heck, Ph., Die friesisch. Standes- 
verhältnisse in nachfränkisch. Zeit. 
Mit sprachwiss. Beitrr. v. Th. Siebs. 
(Festgabe d. Tübing. Juristenfak. f. 
Thudichum S. 47-230.) Sep. Tübing.: 


Laupp 1907. 6 M. [2339 


*80 


Engelke, B., Das Gogericht auf dem 
Stemwede. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
08, 58-94.) [2340 

Markgraf, B. 0., Vlämisches Recht in d. 
Umgebg. v. Leipzig. (N. Arch. f. sächs. G. 
29, 150-54.) (2341 

Smend, R., Brandenb.-Preußen u. 


d. Reichskammergericht. (Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 20,465-501.) [2342 


Koehne, C., Mühlenbann u. Burgenbau. 
(Zt. d. Sav.-Stiftg. 38, G. A., 63-68.) [2343 

Weber, Ant., Die Eigeuleute d. Gottes- 
hausgerichtes am Menzingerberge u. im 
Aegeritale in ihr. Verhältnissen u. Beziehgn. 
z. Stifte Einsiedeln u. andererseits zu Stadt 
u. Amt Zug. (Geschichtsfreund 62, 1-99.) 12344 


Hübner, R., Vom dt. Privatrecht. (Preuß. 
Jahrbb. 139, 477-90.) [2345 
Bothenbücher, G. d. Werkvertrages nach 
dt. Rechte, s. ’07, 429. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 28, G. A., 528-30 v. Schwerin. [2346 
Treytag-Loringhoven, A. Frhr. V., 
Beispruchsrecht u. Erbenhaftg. (Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 28, G. A., 69-102.) 
Vgl. ’07, 2439. [2347 
Merkel, J., Die Justinianischen 
Enterbungsgründe. Eine rezeptions- 
geschichtl. Studie. (H. 94 v. 2543.) 


Breslau: Marcus. 152$. 4M.40. [2348 


Loening, Das Testament im Gebiet d. 
Magdeb. Stadtrechtes, s. 06, 2337. (36 S.: 
Hallens. Diss.) Rez.: Ztg. d. Sav.-Stiftg. 28, 
G. A., 525-23 Rietschel. [2349 

Voigt, E., Heergewette u. Gerade. (Mitt. 
d. Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 252-54; 318.) [2350 

Hellmann, Konkursrecht d. Reichsstadt 
Augsburg, s. ’05, 2360. Rez.: Ztg. d. Sav.- 
Stiftg. 28, G. A., 485-89 Peterka. [2351 

Dokumente z. G. d. Eherechts- 
reform in Österr. Gesamm. u. hrsg. v. 
L. Wahrmund. Innsbr.: Wagner. 
1405 S. 34 M. [2362 

Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 
375-79 v. Voltelini. 


Schmid, W. M., Altertümer d. 
bürgerl. u. Strafrechts, insbes. Folter- 
u. Strafwerkzeuge. (Kataloge d. bayer. 
Nationalmuseums VI.) München: 
Bayer. Nationalmus. 68 S. 2M. [2353 


Birett, Bayer. Strafrecht im 18. Jh. (In: 
Jahresber. d. Hist. Ver. f. Straubing 
Jg. IX.) (2354 

Baethcke, G., Die eiserne Jungfrau v. 
Georgenthal. (Mitt. d. Vereinigung f. gotha- 
ische G. '06/7, 1-13.) [2355 


Beres, A., Grundlagen d. Be- 
schwerde weg. kirchl. Amtsmiß- 
brauchs im mittelalterl. Dtld. (Beres, 
Mißbrauch d. geistl. Amtsgewalt. I.) 
Münch.: Schweitzer 1907. 91 S. 


2 M. 40. [2356 
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 100-7 Eichmann. 


Bibliographie Nr. 2340—2407. 


Muth, DasKollegiat-StiftSt. Arnual 
u. d. späteren Urteile d. Gerichte. (Dt. 


Zt. f. Kirchenrecht 17, 375-425.) [2357 

Bindschedler, Kirchl. Asylrecht u. Frei- 
stätten in d. Schweiz, s. ’07, 2449. (Zürich. 
Diss. 1906.) Rez.: Hist. Zt. 101,157f.M.v.K.; 
Arch. f.kath.Kirchenrecht 88, 401-3 Sester. [2358 _ 


d) Kriegswesen. 
Spicer, M., Vom Landsknecht bis z. 


modern. Soldaten. Zagreb: Breyer. 53 S. 
80 Pf. , [2359 
Beck, W., Die ält. Artikelsbriefe 


f. d. dt. Fußvolk. Ihre Vorläufer u. 
Quellen u. d. Entw. bis z. J. 1519. 
Münch.: Lindauer. xıj, 124 S. 3M. [2360 
Kriege Preußen - Deutschlands, v. d. Zeit 
Friedrichs d. Gr. bis auf d. Gegenw.; hrsg. v. 
v. d. Boeck, s. in Abt. B, Gruppe 7. [2361 
Kölner, P., Die Basler Stadtgarnison. 
(Basler Zt. 6, 404-43.) (2362 
Peter, G. J., Zur G. d. zürcher. 
Wehrwesens im 17. Jh. Zür.: Schult- 
heß 1907. 159 S. 4 M. 2363 
Linnebach, K., G. d. badisch. 


Pioniere. Lpz.: Jacobsen. 421 S. [2364 

Meyer, T., Die Stammtruppteile d. 2. Kur- 
hess. Inf.-Regts. Nr. 83 (Hessenland ’08, 
Nr. 12{.) (2365 

Pratsch, Offiz.-Stammliste d. Inf.-Reg.Graf 
Barfuß (4. westf.) Nr. 17. Von d. Errichtg. 
d. Regiments 1. VII. 1813 bis z. 1. X. 1907. 
Berl.: Mittler. x1j, 164 S. 6 M. [2366 

Zychlinski, F. v., v. Voigts-Koenig u. 
P. Becher, G. d. Inf.-Reg. Friedr. Franz II. 
v. Mecklenb.- Schwerin (4. brandb.) Nr. 24. 
3. durchges. u. verb. Aufl. 2 Bde. Ebd. 
18 M. (2367 


e) Religion und Kirche. 
Burger, W., Rôm. Beitrr. z. G. d. 


Katechese im Mittelalter. (Röm. 
Quartalschr. 21, II, 1659-97.) [2368 
Böhmer, H., Die Jesuiten. Eine 


hist. Skizze. (Aus Natur u. Geistes- 
welt. Bdchn. 49.) 2. verm. u. verb. Aufl. 


Lpz.: Teubner 1907. 182S. 1M. [2369 

Rez.: Hiest. Jahrb. 29. 371-74 Duhr. 

Duhr, G. d. Jesuiten in d. Ländern dt. 
Zunge, @ Nr. 437. Rez.: Hist. Jahrb. 29, 
154-56 G. A.; Grenzboten ’08, I, 118-28 Jentsch ; 
Zt. f. kath. Theol. 32, 879-83 Kröß; Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 88, 391-96 Sauer. [2370 


Basel, R., Zur G. d. Predigerordens 
in Österr. Eger. Progr. 1907. 87 S. [2871 

Rant, G., Die Franziskaner d. 
österr. Prov., ihr Wirken in Nieder- 
Österreich, Steiermark u. Krain bis 
z. Verfalle d. Kustodie Krain u. ihr. 
Klöster (1596). Laibach: Kath. Buchh. 
137 S. 2 M. 80. 2372 

Berger, F., Die Pfarren Moosbach, 
Mining u. Weng. (Arch. f. d. G. d. 
Diöz. Linz 4, 47-308.) [2373 


Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


Kolb, Geo., Mitteilgn. üb.d. Wirken 
d. Jesuiten u. d. marianisch. Kongre- 


gationen in Linz währ. d. 17. u. 
18. Jh. Linz: Preßverein. 282 S.; 
Taf. 1 M. 50. [2374 


Bief, Beitrr. z. G. d. ehem. Kartauser- 
klosters Allerengelberg in Schnals, s. Nr. 445. 
Rez.: Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 5, 58-79 Mocser. [2375 

Plaček, J., O starSich klääterech deskomo- 
ravsk\ch, zväät® řehole benediktinské. (Co. 
d. ält. böhm.-mähr. Klöster, insb. jene d. Be- 
nedikt.-Ordens.) Ungarisch-Hradisch, Progr. 
15 8. . 12376 

Stückelberg, E. A., G.d. Reliquien 
in d. Schweiz (s. 02, 2269). II. (= 2568.) 
193 S; 9 Taf. 9 M. 60. [2377 

Stückelberg, E. A., Die Kata- 
kombenheiligen d. Schweiz. Kempt. 
u. Münch.: Kösel 1907. 2M.50. [2378 

Rez.: Zt. f.schweiz.Kirch.-G. 1. 2323-34 Besson. 

Henggeler, A., Der Archidiakonat u. d. 
nied. hierarch. Ordnung in uns. Heimat. (Zt. 
f. schweiz. Kirch.-G. 1, 128-32.) (2379 

Wind, A., Die Pfarrkirche Lunk- 
hofen u. ihre Tochterkirchen. Berikon 
u. Jonen: Bremgarten 1907. 81 8. 
1 fr. 25. [2380 

Rez.: Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 234 Hauser. 

Meyer v. Knonau, Die Fraumünster-Abtei 
in Zürich ein Kanonissen-Stift. (Anz. f.schweiz. 
G. ’07, 224-26.) Vgl. Nr. 425. ü [2381 

Mayer, Joh. Geo., G. d. Bistums 
Chur. Lfg. 1-4. Stans: v. Matt. xj u. 
S. 1-256; 4 Taf. u. 2 Ktn. à 1 M. [2382 

Heuser, K., Das Augustiner-Chor- 
herrenstift Heiligenberg b. Winter- 
thur 1225-1525. Winterth.: Kieschke. 


80 S.; Taf. 2 M. 50. [2383 
(Neujabrsbl. d. Stadtbibl. Winterthur. 
243. Stück.) 
Hardegger, A., Mariazell zu 


Wurmsbach. Hrsg. v. Hist. Ver. d. 
Kantons St. Gallen. St. G.: Fehr. 


4°. 63 S.; 2 Taf. 2 M. [2384 

Thaler, A., Notizen üb. d. hl. Blut in d. 
Stiftskirche zu Münster, Ct. Graubünden. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
28, 596-609.) [2335 

Fleury, B., Quelques notes s. la fondation 
et la supprossion du couvent d. Cordeliers 
de Grandson. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 


133-37.) [2386 
Debler, N., G. d. Klosters Thier- 
haupten. 1. Hälfte. Donauwörth: 


Hist. Ver. f. Donauw. 1668. 3M. [2387 


Merk, G., Statuten d. Priesterbruderschaft 
an d. Liebfrauenkirche zu Ravensburg. 
(Schwäb. Arch. 26, 49-58 ; 67-76.) — A. Pfeiffer, 
Die „Weiße Sammlung“ in Friedrichshafen, 
Buchhorn. (Ebd. 11-16; 29f.) — Finkbeiner, 
Aus d. Pfarrei-G. v. Wurzach (s. Nr. 453). 
Forts. (Diözesanarch. v. Schwab. 25, 184 
-87.) (2383 

Gerwig, K., Zur G. d. Propstei Bürgein 
. 04, 2178). Schluß. (Schau-ins-Land 34, 
69-87.) [2389 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 3. 


*81 


Lévy, Ehemal. Wallfahrtsorte d. Mutter 
Gottes im Elsaß (s. Nr. 458). Forts. (StraBb. 
Dioczesanbl. 3. F., IV, Hft. off.) (2390 

Kranzbühler, E., Bischofsgräber d. Worin- 
ser Domes. (Vom Rhein ‘06, 17-19.) [2391 


Löhnert, K., Personal- u. Amts- 
daten d. Trierer Erzbischöfe d. 10.- 
16. Jh. Greifswald. Diss. 65 S. [2392 

Frenz, H., Letzte Chronik d. Benedikt.- 
Abtei Prum in d. Eifel. (Stud. u. Mitt. a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden 28, 609-42.) [2393 

Fritz, A., Auflösg. d. Aachen. 
Jesuitenkollegs u. ihre Folgen, im 
besond. d. Streit um d. Jesuiten- 
vermögen bis z. J. 1823. (Zt.d. Aach. 
G.-Ver. 29, 211-76.) [2394 

Hasselt, H. T. A. van, Gesch. van 
het Klooster d. Kruisheeren te Wick- 
rath. (Geschiedkundige Bladen Jg. 2, 
I, 17-37; 358-83.) [2395 

Poncelet, A., N cons des Jésuites 
de la province Gallo-Belge. (Anal. p. 
s. à l'hist. eccl. de la Belg. 33, 275 
-312. 34, 55-75.) [2396 

Fink, G., Standesverhältnisse in Frauen- 
klöstern u. Stifiern d. Diöz. Münster u. Stift 
Herford. (Aus: Zt. f. vaterl. G. etc. Westf.) 
Münster: Regensberg 1907. 84 8. 1 M. Vgl. 
Nr. 461. [2397 

Bönhoff, Die Parochie Plauen u. ihre Ent- 
wickelung von 1122-105. (Mitt. d. Altert.- 
Ver. Plauen 19, 53-119.) — Ders., Parochie 
Reichenbach u. ihre Entwicklg. bis 1529. 
(Ebd. 120-32.) — Ders., Parochie Elsterberg 
u. ihre Entwicklg. bis z. Ende d. 15. Jh. 
(Ebd. 133-42.) "2398 

Curschmann, Diözese Brandenburg, s. ‘01, 
472. Rez.: Theol. Lit.-Ztg.’07, Nr. 18 Stengel; 
Zt. f. Kirch.-G. 28,471-73 Hermelink ; Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 20. 537-40 Tschirch; Gött. 
gel. Anz. ’08, 75-81 Krabbo ; Monatsbll. d. Ges. 
f. pomm. G. ’07, Nr. 9 Wehrmann. [2399 


Kleinert, P., Grundsätze evang. Kirchen- 
verfg. (Kleinert, Zur christl. Kultus- u. Kultur- 
G. 2. wohlf. Ausg. S. 172-60; 307-27.) [2400 


Fischer, i Dt. ev. Kirchenlied 


d. 17. Jh. Vollend. u hrsg. v. W. 
Tümpel (s. ‘07, 476). Hft. 19-28. 
(Bd. IV, 1-480.) [2401 


Wolkan, R., Österr. Wiedertäufer in Ame- 
rika. (Öst. Rundschau 14, 216-25. 12402 
Schuller, G. A., Ältest. Rosler Kirchen- 
rechnungsbuch, 1571-1728. (Korr.-Bl. d. Ver. 
f. siebenb. Ldkde. 31, 55-59.) [2403 
Horning, W., Zur Straßburger 
Kirchen-Gesch. d. 18. Jh. Tl. 1. 2. 
StraBb.: Selbstverl. 1907. 127; 
152 S. [2404 
Diehl, W., Zur G. d. Darmstädter Stadt- 
kapelle. (Beitrr.z.hess.Kirch.-G. 3, 260-64.) [2405 
Weckerling, A., Beitrr. z. G. d. ev. Kirche 
in Worms. (Vom Rhein ’07, 82-88.) [2406 
Buddeberg, E.. Aus d. Vergangenheit d. 
ref. u. luth. Gemeinde Velbert-Heiligenhaus. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 16-29; 
41-56.) [2407 


Bibliographie. 7 


"82 


Kiefer, K., Pfarrer-Buch d. Graf- 
schaft Hanau-Lichtenberg. E. selb- 
ständ. Register z. Pfarrbuch à. Grafsch. 
H.-L. v. L. A. Kiefer. Frankf. a. M. 
Sachsenh.: Schulstr. 10. 1907. 4°. 
488. 2 M. [2408 

Roz.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 308-10 Spieß. 

Wolff, E., Chronik d. Altstädter 
Gemeinde zu Kassel. Kassel 1907. 
77 S. [2409 

Brandes, Aus d. synodal. Leben d. 
Konföderation ref. Kirchen in Nieder- 
sachsen. I-II. (= 2548.) Magdeb.: 
Heinrichshofen 1907. 45S. 90 Pf. [2410 

Kayser, K., Die hannov. Pfarren 
u. Pfarrer seit d. Ref. (s. ’07, 487). 
Nr. 30: Generaldiözese Hildesheim, 
Inspekt. Osterode a. H. 1907. 116 S. 
1 M. [2411 

Thomsen, P., Beitrr. z. Glücks- 
burgisch. Kirch.- u. Prediger-G. 
(Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.- 
G. 2. R., 4, 179-258.) [2412 

Löbe, E., Kirchl. Zucht u. Sitte im Her- 


zogt. S.-Altenburg. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
zu Kahla u. Roda 6, 277-348.) [2413 


Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 
Nr. 480). Diözese Löbau. Doppel-Lfg. 
8-13 (= Lfg. 15/26). Sp. 337-624; 
Taf. (à 80 Pt) [2414 

Freytag, R., Zur G. d. Kirchen d. St. 
Auerbach i/V. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 
19, 143-87. [2415 

Schmidt, Hans Gg., Die ev. Kirche 
d. Altmark, ihre G., Arbeit u. Einfluß. 
Halle: Strien. 161 S. 5 M. [2416 


Raspe, Immunität d. Kirchendiener etc. 
in Mecklenburg s. Nr. 2241. [2417 
Dengler, B., G. e. Dorfkirche. Der Kirchen- 
gem. Rauße, Kr. Neumarkt i. Schles. Selbst- 
verlag 1 M. 50 u. Buchdr. d. Rettungsanst. 
zu Diesdorf 1 M. 50. [2418 


f) Bildung, Literatur, Kunst. 

Gebauer, C., Quellenstud. z. G. d. 
neuer. franz. Einflusses auf d. dt. 
Kultur. (Arch. f. Kultur-G. 5, 440-68. 
6, 1-21.) [2419 


Klee, F., Die G. d. Physik an d. 
Univ. Altdorf bis z. J. 1650. Erlang.: 
Mencke. 180 S. 2 M. [2420 

Jung, R., Frankfurter Hochschul- 
pläne 1384-1866. (Arch. f. Frankf. G. 
3. F., 9, 35-91.) [2421 

Beiträge z. G. d. Korps Hassia zu Marburg. 
(Hessenlaud ’08, Nr. 2-4; 8.) [2422 

Monumenta Germ. paed. (s. Nr. 493). 
XLI u. XLI: G. Lurz, Mittelschul- 
geschichtl. Dokumente Altbayerns, 


Bibliographie Nr. 2408—2470. 


einschließl. Regensburgs, gesamm. u. 
m. e. geschichtl. Überblick versehen. 
Bd. I: Bis z. Mitte d. 16. Jh. Bd. II: 
Seit d. Neuorganisat. d. Schulwesens 
in d. 2. Hälfte d. 16. Jh. bis z. Sā- 
kularisation. xj, 848 S. 9 M. 630 S. 
16 M. [2423 

Moser, M., Der Lehrerstand d. 
18. Jh. im vorderöst, Breisgau. Beitr. 
z. dt. u. öst. Volksschul-G. (UI v. 
2524.) Berl.: Rothschild. xx, 226 S. 
6 M. (Subskr.-Pr. 6 M.) [2424 

Lechner, K., G. d. Gymn. in Innsbruck. I. 
Innsbr. Progr. 1907. 41 8. [2425 

Toischer, W., Zur G. d. Saazer Gymn. 
Saaz. Progr. 1907. 30 S. [2426 

Tschochner, A., Das dt. Gymn. in Olmütz 
(s. 06, 2394). 4. Forts.: 1650-1700. Olm. Progr. 
1907. S. 12-26. [2427 

Zur Entwicklig. d. Kal. Lyzeen in Bayern. 
(Hist.-pol. Bll. 140, 843-59; 08-19.) [2428 

Fuchs, A., Zur G. d. Aschaffenburger höher. 
Unterrichtsweseus (s. Nr. 501). III: Das 
Aschaffenb. Gymn. 1814-30. Progr. Aschaffenb. 
1907. #1 8. [2429 

Stölzle, R., Pädag. Einrichtgn. u. Stiftgn. 
im Juliusspital zu Würzburg. (Hist.-pol. BI. 
141, 255-92.) [2130 

Ruck, E., Verhältnis v. Kirche u. 
Volksschule in Württemb. u. seine 
geschichtl. Entwicklg. Tübing. Diss. 
1907. 141 S. [2481 

Weckerling, A., Rektoren u. Direktoren 
d. Wormser Gymn. seit s. Kegründg. Febr. 
1527. (Vom Rhein ’05 Beibl.) [2432 

Braun, Ph., Zur G. d. Hanauer Gymn. 
Mitt. üb. Matricula illustr. Paedagog. Hanor. 
1648-1748. (In: Festschr. zur Gedenkfeier d. 
800jähr. Bestehens d. Gyınn. 1-33.) [2433 

Hartwig, Th., Mitteilungen a. d. G. d. 
Collegium Carolinum in Cassel. (Aus: „Zt. d. 
Ver. f. hess. G. u. Ldkde.“ XLI.) Cassel: 
Dufayel. 31 S. 60 Pf. [2484 

Doormann, J., Zur Obronik d. Schule in 
Busenwurth b. Meldorf. (Schrr. d. Ver. f. 
schlesw.-holst. Kirch.-G. 2.R., 4, 261-65.) [2435 

Cunze, F., Das Gymn. Anna-Sophianeum 


zu Schöningen. (Braunschw. Magaz. ’07, 
(2436 


Nr. 10. 

Waschinskt, E., Erziehg. u. Unter- 
richt im dt. Ordenslande bis 1525 
m. besond. Berücksicht. d. nieder. 
Unterrichtes. Danzig: Brüning. xıj, 
99 S. 2 M. 60. [2487 


Stefan, K., G. d. Entstehg. u. 
Verwaltg. d. K. K. Studien-Biblioth. 
in Laibach. (Mitt. d. Museal-Ver. f. 
Krain 20, 1-116.) [2438 


Engel, Edua., G. d. dt. Lit. v. d. 
Anfingen bis z. Gegenw. 2 Bde. 
3.u. 4. umgearb. Aufl. Lpz.: Freytag. 


xv, 601; 528 S. geb. 15 M. [2439 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 132, 525-29 Metz. 


Religion und Kirche. — Bildung, Literatur, Kunst. 


Köster, H. L., G. d. dt. Jugend- 
literatur (s. ’07, 527). Bd. II. 191 S. 
2 M. 50. [2440 

Sauer, A., Literat.-G. u. Volkskde. Rek- 
toratsrede. Prag: Calve. 42 S. 1 M. 20. [2441 

Prehn, A., Agnes Bernauer in d. dt. Dichtg. 
Progr. Nordhausen. 1907. 4°. 27 B. [2442 

Lazarus, J., Die Berl. Presse. Beitrr. z. 
e. G. d. Berl. Zeitungwesens. (Mitt. d Ver. 
f. d. G. Berlins ‘08, Nr. 61) [2443 


Haendcke, B., Dt. Kunst im tägl. 
Leben bis z. Schlusse d. 18. Jh. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 198.) Lpz.: 
Teubner. 151 S. 1 M. [2444 

Künstler-Lexikon, Schweiz. Red. 
v. C. Brun (s. ‘07, 2532). Lfg. 7. 
(Bd. II, 321-480.) 8 M. 20. [2445 

Lange, Konar., Beitrr. z. schwäb. Kunst-(G. 
lu. Ie. Nr. 1141. (2446 

Pfleiderer, R., Münsterbuch. Das 
Ulmer Münster in Vergangenheit u. 
Gegenw. Ulm: Ebner 1907. 230 S. 
3 M. 50. [2447 

Rez.: Diözesanarch.v.Schwab.25,191-93 Beck. 

Wurzbach, A. v., Niederländ. 
Künstler-Lexikon (s. 07, 2533). II, 
6-7: Queborne-Ryckaert. S. 369-528. 
à 4 M. [2448 

Welzl, H., Zur Kunst-G. Schlesiens. 
(Zt.f.G. etc. Öst.-Schles. 1,89-92.)[2449 


Michael, E., Üb. geistl. Baumeister im 
Mittelalt. (Zt. f. kath. Theol. 32, 213-29.) [2450 
Schulz, F. Tr., Die Rundkapelle in Alten- 
furth b. Nürnb. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. 
St. Nürnb. ’07, 19-24.) [2451 
Kutzbach, F., Nachrr. z. Bau- u. Kunst- 
G. Triers u. d. Trierer Abtei S. Matthias f. 
d. J. 1818-1565. (Trier. Arch. 12, 77-80.) 12452 
Rauda, F., Mittelalterl. Baukunst 
Bautzens. Görlitz: Ges. d. Wiss. 1905. 
x], 99 S. [2453 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 29, 182 f. 
Knebel, K., G. d. Rathaunes zu Freiberg. 
(Mitt. v. Freib. Altert.-Ver. 40, 3-29.) 2454 


Ebhardt, B., Dt. Burgen (s. '07, 


2548). Lfg. X. S. 433-80; 2 Taf. 
u. Suppl.-Hft. I. 62 S.; 6 Taf. 
à 12 M. 50. [2455 

Schuster, E., Die Burgen u. 


Schlösser Badens (s. Nr. 531). Lfg. 8. 
S. 161-200; 18 Taf. 1 M. [2466 

Ebhardt, B., Die Hohkönigsburg 
im Elsaß. (= Nr. 2455, Suppl.-Hft.) 
Berl.: Wasmuth. 52 S.; 6 Taf. 
12 M. 50. [2457 

Bausteine z. G. d. Hohkönigsburg. 
Urkk., Akten u. Regesten a. d. Zeit 
d. 15. bis 17. Jh.; hrsg. v. E. Hau- 
viller. Straßb.: Trübner. xj, 61 S. 
1 M. 60. [2458 


*83 


Löwis of Menar, K. v., Die Burg Wesen- 
berg in d. estland. Landsch. Wierland. (Sitzb. 
d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Ruß- 
lands `u6, 55-57.) [2459 


Bezold G. Veg Beitrr. Z. G. d. Bild- 
nisses. (Mitt. d. Germ. Nationalmus. 
07, 31-44; 77-89; 13 Taf.) [2460 

Kemmerich, Frühmittelalterl. Porträt- 
malerei in Dtid. s. ’07, 2561. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 11, 133-35 Vitzthum. (2461 


Voil, K., H. Braune u. H. Buch- 
heit, Katalog d. Gemälde d. bayer. 
Nationalmuseums. (Kataloge d. bayer. 
Nationalmus. VIII) Münch.: Bayer. 
Nationalmus. xxj, 340 S.; 75 Taf. 
6 M. 80. 2462 

Bassermann-Jordan, Unveröffent!. 
Gemälde alt. Meister a. d. Besitze d. 
bayr. Staates. Il: In d. kgl. Galerien 
zu Ansbach, Bamberg u. Würzburg 
u. d.städt. Galerie zu Bamb. Frkf.a.M.: 
Keller. 4°. 42 Taf. u. 15 S. Text m. 
8 Lichtdr. 50 M. [2463 

Swarzenski, G., Denkmäler d. 
süddt. Malerei d. frühen Mittelalters 
(s. °01, 3041). IT: Die Salzburg. Malerei 
v. d. erst. Anfängen bis z. Blütezeit 
d. roman. Stils. Tafelbd. m. 457 Ab- 
bildgn. auf 135 Lichtdr.-Taff. 4°. 
(vn) S. Text.) 96 M. [2464 

Schrötter, &., Die Nürnberger 
Malerakademie u. Zeichenschule im 
Zusammenhang m. d. Kunstleben d. 
Reichsstadt v. d. Mitte d. 17. Jh. 
bis 1821. (= 2583.) Würzb.: Stürtz. 
94 S. 2 M. 60. [2465 

Lehmann, H., Zur G. d. Glas- 
malerei in d. Schweiz. I. (s. ‘07, 
2560). Hälfte 2, Abschn. 1: St. Gallen, 
Schaffhausen u. Basel. (= 2572.) 
S. 115-92. 3 M. 20. [2466 


Schmitt, Ferd., Merkzeichen d. Mannh. 
Goldschmiede u. deren Arbeiten. (Mannh. 
G.bll. 9, 101-11.) [2467 

Posselt, F., Silberschatz d. Kirchen, 
Gilden u. Zünfte in d. Stadt Schleswig. 
Beitr. z.Kunst-G. Schlesw.-Holsteins. Schlesw.: 
Borgas. 47 S.; 9 Taf. 1 M. 50. (2468 

Doenges, W., MeiBner Porzellan. 
Seine G. u. künstler. Entwicklg 
Berl.: Marquardt & Co. x1j, 305 S.; 
Taf. 12 M. [2469 

Foinesles, J. u. E. W. Braun, 
G. d. K. K. Wiener Porzellan-Manu- 
faktur. Hrsg. v. K. K. öst. Museum 
f. Kunst u. Industrie. Mit 42 Taf., 
1 Markentaf. u. 147 Text-Il. Wien: 
Hof- u. Staatsdr. 1907. Fol. xij, 
334 S. 200 M. [2470 


7* 


*84 


Gass, J., Alte Bücher u. Papiere a. d. 
Clarissenkloster Alspach. Straßb.: Le Roux 
1907. 68 S. 1 M. 20. [2471 

Meysenbarg, O. Frhr. v., Beitrr. z. G. 
musik. u. theatral. Lebens in Detmold (s. ’06, 
3598). II: Lippesche Theat.-G. zur Zeit Graf 
Simon Augusts u. Fürst Leopolds I. (Mitt. z. 
lippisch. G. etc. 4, 82-146.) T2472 

Helmrich, R., Plauens Theatergeschichte 
bis z. Weihe d. Stadttheaters im J. 1898. 
(Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen i. V. 19, 198- 
244.) Sep. Plauen: Neupert. 75 Pf. [2473 


g) Volksleben. 
Mogk, E., Wesen u. Aufgaben d. Volkskde. 
(Mitt. d. Ver. f.sichs. Volkskde 4, 282-91.) [2474 
Quellen u. Forschgn. z. dt. Volks- 
kde., hrsg. v. E. K. Bliimml (8. Nr. 
550). Bd. III: F.F. Kohl, Die Tiroler 
Bauernhochzeit (Sitten, Bräuche, 
Sprüche, Lieder u. Tünze m. Sing- 
weisen). 6 M. Bd. IV: R. v. Kralik, 
Zur nordgerm. Sagen-G. 121 S. 
4 M. 80. [2475 
Rez. v. II: Dt. Lit.-Ztg. 08, Nr.24 E. Martin. 
Leben, Deutsches, d. Vergangen- 
heit in Bildern (s. Nr. 549). Bd. II. 
(S. 269-541.) 20 M. [2476 


Rez. v. I: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 
119f. Bolte. 


Grupp, @., Kultur-G. d. Mittel- 
alters. 2. Bearbeitg. (s. ‘07, 2576). 
Bd. I. 549 S. 10 M. [2477 


Rez. v. I: Korr.-Bl. d. Gesamt -Ver. ‘05, 
Nr. TA W. 


Zur Volkskande. Aus d. Protokollen d. 
Hermannst. Kapitels mitg. v. A. N. (Korr.-Bl. 
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 31, 72-78.) [2478 


Friedli, E., Bärndütsch als Spiegel 


dt. Volkstums (s. ’07, 563). Bd. I: 
Grindelwald 1907. Mit 197 [Il u. 
17 Farbendr. 10 M. [2479 


Bronner, F. J., Von dt. Sitte u. 
Art. Volkssitten u. Volksbräuche in 
Bayern u. d. angrenzend. Gebieten. 


Münch.: Kellerer. 360 S. 4 M. [2480 

Markgraf, B., Das moselländ Volk in s. 
Weistümern, s. ‘5, 2581. Rez.: Westdt. Zt. 
26, 405-8 P. Richter; Hist. Vierteljschr. 11, 
104-1: Rörig; Vierteljachr. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 6, 1415-18 v. Loesch; Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. ‘08, Nr. 3 A W. [2181 

Prümer, K., Aus Altwestfalen. 
Volk skundi. u.kulturgeschichtl.Beitrr. 


Lpz.: Lenz. 131 S. 2 M. 50. [2482 

Wortmann, J., Allerlei, bes. Voikekund- 
liches, vom alt. Klosterplatzo in Bielefeld. 
(Ruvensberg. Bll. ’ux, Nr. 4f.) (2483 


Dâhnhardt, O., Beiträge z. vergl. Sagon- 
u. Märchenforschg. Progr. Lpz.: Hinrichs. 
54 S. 1 M. 20. Vgl. Nr. 559. (2484 

Wehrhan, K., Die Sage. (Handbücher z. 
Volkskde. I.) Lpz.: Heims. 1628. 2 M. [2455 

Sagen, Walliser. Hrag. v. Hist. Ver. v. 
Oberwallis (s. Nr. 560) Bd. II. 297 S. 
2 M. 10. (2486 


= i SSRS S N HERE = nn nn nn LE ee 


Bibliographie Nr. 2471—2548. 


Größler, H., Neunte Nachlese v. Sagen 
u. Gebräuchen d. Grafschaft Mansfeld u. ilır. 


Umgebg. (Mansfelder Bl. 21, 223-38.) Sep. 
Eisleb. 1907: Selbstverl. 50 Pf. [2487 
Massow, W. v., Die Vinetasage. (Grenz- 


boten ’08, I, 14-21; 169-76.) 


Brunier, J. W., Das dt. Volkslied. 3. um- 
gearb. u. verm. Aufl. (Aus Natur u. Geistes- 
welt VII.) Lpz.: Teubner. 151 8. 1 M. [24839 

Steglich, L., Volkslieder. (Mitt. d. Ver. f. 
sächs. Volkskde. 4, 291-99.) [2490 

Meisinger, O., Volkswörter u. Volkslieder 
a. d. Wiesentale. Freib.: Bielefeld 1.07. 
728. 2 M. 50. [2491 

Schläger, @., Nachlese zu d. Sammign. 
dt. Kinderlieder. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 
264-98; 387-411. 18, 24-53.) (2192 

Nölle, E., Sprichwörtl. Redensarten u. 
Sprichwörter a. d. Wosergebiete, Mindener 
Gegend. (Ravensberg. Bil. ’08, Nr. 2f.) [2498 

Warschauer, A., Zur dt. Handwerker- 
poesie in d. Prov. Posen. (Hist. Monatsber. 
f. d. Prov. Pos. 8, 49-62.) — Ders., Die 
Poesieen d. Seifensieder zu Punitz. (Fbd. 
113-23.) [2494 


Paulus, N., Die Rolle d. Frau in d. G. d. 
Hexenwuhns. (Hist. Jahrb. 29, 72-95.) Val. 
Nr. 1159 u. 2'96. [2195 

Rückert, G., Der Hexenwahn; Kulturbild 
a. Lauingens Vergangenheit. (In: Alt-Lauingen 
Jg. IL.) [2496 

Schütte, 0., Zauberei in Braunschweig 
im 16. u. 17. Jh. (Braunschw. Magaz ‘ui, 
Nr. 12.) (2197 

Wappler, Alte sächs. Wünschelruten-Ge- 
schichten. (Mitt. v. Freiberg. Altert.-Ver. 43, 
51-84.) — K. Heidler, Die Schatzgrüber auf 
d. Geldberg. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
4, 258-62.) — B. Wilhelm, Aberglaube in d. 
Oberluusitz (Ebd. 314-16.) — dJ. Radyserb, 
Der Teufel im Sprichwort d. Oberlaus. 
Wenden. (Ebd. 311-14.) [24398 


Keller, Die Schwaben in d. G. d. Volks- 
humors, 8. ’07, 2587. Rez.: Ztg. f. G. d. 
Oberrh. 23, 188-90 R. Kraus. [2499 

Schmidt, Jul., Ortsneckereien im Mark- 
gräflorland. (Alemannia N.F. 9, 65-70.) [2500 


Rehm, H. S., Dt. Volksfeste u. Volks- 
sitten. (Aus Natur u. Geisteswelt CCXIV.) 
Lpz.: Teubner. 116 S. 1 M. [2501 

Becker, Alb., Pfälzer Frühlingsfeiern. 
(Beitrr. z. Heimatkde. d. Pfalz II.) Kaisers- 
lautern: Kayser. 49 8. 1 M. Vgl. Korr.-Bl. 
d. Gesamt-Ver. 08, Nr. 4. [2502 

Spieß, K., Grenzgangfest in Biedenkopf. 
(Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. ’07/8. 91- 
94.) {2503 

Andresen, L., G. d. tondernschen Fast- 
nachtsgelags u. d. Schützenkorps. (Zt. d. Ges. 
f. schlusw.-holst. G. 37, 375-459.) [2504 

Lingke, A., Der Streittag, o. Bergfeiertag 
d. Freiberger Knappschaft. (Mitt d. Ver. f. 
sächs. Volkskde. 4, 247-52.) — Markgraf, Der 
Lobetanz in Sachsen. (Ebd. 309-11.) — D ers., 
Zur G. d. Dorfordngn. (Ebd. 316-18.) [2505 


Keller, L., Großloge Indissolubilis u. au- 
dere dt. GroBlogen-Systeme d 17. u. 18. Jh. 
(Monatshfte. d. Comen.-Ges. 16, 121-57.) Sep. 
als Vortrr. etc. a. d. Com.-Ges. XVI, 3. Jena: 
Diederichs. 60 Pf. [2506 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. *S9 


Göbel, H., Süddt. Bürgerhaus. 
Dresden: Kühtmann. 411 S.; 30 Taf. 
46 M. [2507 

Hunziker, J., Schweizerhaus (8. 
07,588). Abschn. V: Das dreisässige 
Haus (umfass. d. schweiz. Hochebene 
v. d. Saane bis zur Thur, m. d. dt. 
Jura. Abt. 1: Reisebericht. Hrsg. v. 
C.Jecklin. jx, 2528. 11M.60. [2508 

Gradmann, Schwib. Bauernhaustypen. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt- Ver. US, Nr. 4.) [2509 

Kutzbach, F., Zur Bestimmg. u. wissen- 
schaftl. Überlieferg. d. älter. Bürgerhauser 
Triers. Zugleich e. Beitr. z. älter. G d. dt. 
Bürgerhauses. (Trier. Chronik 4, 65-80.) [2510 

Eberth, R., Das althess. Dorf, s. Wohn- 
hausban u. s. Inneneinrichtung. (Hessenland 


08, Nr. 8f.) [2511 

Wehrhahn, K., Das altsächs., bes. d. lip- 
pische Bauernhaus. (Mitt. a. d. lipp. G. 5, 
1-28.) 2512 


Pappusch, O., Westfül. Hausinschrr. (Ra- 
vensberg. Bill. ’07, Nr. 6f.) [2513 


Stegmann, H., Die Holzmöbel d. Germ. 


Mus. X (Mitt. d. Germ. Nationalmus. ’07, 
103-23; Taf.) ie [2514 
Hecht, R., Üb. d. Volkstracht auf d. Mag- 


deburg. Dörfern. (G.bll. f, Magdeb. 42, 240 
-54.) [2515 


Martin, Dt. Badeleben in vergang. Tagen, 
8. 07, 604. Rez.: Arch. f. Kult.-G. 5, 382-84 
Th. Hampe; Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 237 
-39 P. Bartels; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 494- 
96 Kaindl; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "08, Nr. 3 
K. v. Kauffungen. [2516 

Knebel, K., Die alten Freiberger Bad- 
stuben u. ihre Bader. (Mitt. d. Freib. Altert.- 
Ver. 40, 79-87.) [2517 

Steinhuber, Auftreten d. Pest u. anderer 
Seuchen in früher. Jahrhunderten. (In: Dt. 
Gaue VIII) (2518 

Asen, J., Leprosenhaus Melaten b. Köln. 
Bonn. Diss. 104 8. [2519 


£. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 
GrundriB d. G.-Wiss. (s. Nr. 583). II, 1,5. 
Nr. 2262. (2520 
Studien, Hist., verüff. v. Ebering (s. Nr. 
685). LX. (Promnitz, Bismarck.) [2521 
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s. Nr. 
586). N. F. XVII s. Nr. 9934. [2522 
Abhandlangen, Leipz. hist. (8. Nr. 587). 
V u. VI s. Nr. 2224; 23744. [2523 
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (8. ’07, 
2617). III-V s8. Nr. 2244; 2424; 9891. 2524 
Abhandlungen, Hallesche, z. neuer. G. (s. 
707, 2619). XL VI. (Bock, Erfurt. Universität 


währ. d. 30jühr. Krieges). [2525 
Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 593). 


C (3. F., IV), 2 u. CI 
S. 237-472; 1-236. [2526 

Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 594.) XXIX 
1-2. S. 1-495. 


(3. F., V), 1. 


sà 


[2527 | 


| 
| 
| 


| IX 


Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. (s. Nr. 595). XXIX 1-2. 
S. 1-384; 4 Taf. u. Kte. [2528 
Geschichtsblätter, Dt. (8. Nr. 598). 
, 5. S. 119-42. [2529 
Archiv, Neues, d. Ges. f. ält. dt. 
G.kde. (s. Nr. 597). XXXIII, 2 u. 3. 
S. 285-803. [2680 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. Nr. 599)). LV, 12 u. LVI 1-6. 
Sp. 462-508; 1-264. [2531 

Mitteilungen d. German. Nationalmuseums 
(s. Nr. 600). 1907, S. 53-134; Taf. 11-22. — 
Anzeiger. 1907, 3/4. S. XXj-xxxvj. [2589 


Blätter, Prähist. (s. Nr. 623). XIX, 1. 
S. 1-16; Tat. [2533 


Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibl. (8. 07, 2628). X, 2. 
S. 247-474, [2534 


ee ————— 


Mitteilangen a. d. hist. Lit. (s. Nr. 
602). XXXVL 1. S. 1-128. [2535 
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.- 
G. (s. Nr. 603). XVI: 1905, Hft. 1 
u. 2. 527 Sp. 24 M. [2536 
Jahrbuchd.Ver.f.niederdt. Sprach- 
forschg. (Niederdt. Jb.), s. ’07, 2632. 
XXXIT: 1907. 164 S. 4 M. [2537 
Zeitschrift, Archival. (8. 07, 680). 
N. F. XIV. 318 S. 12 M. [2538 
Mitteilungen d. Kgl. Preuß. Archivver- 
waltg. (s. ’07, 2633). Hft. X. 39S. 1 M. 20. — 
Hft. XI s. Nr. 2088. [2539 
Vierteljahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 610). 
XXXV, 4-XXXVI, 2 S. 367-499 
S. 1-176. [2540 


Herold, Deutscher (s. Nr. 6108). XXXVIII, 
T-XXXIX, 6. S. 203-22. S. 1-124. [25102 


Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 612). 
VI, 1. S. 1-136. — Erg.-Hft. III 
s. Nr. 2870. [2541 


Beiträge z. Kultur-G. d. Mittelalters u. d. 
Renaiss.; hrsg. v. W. Götz. Lpz.: Teubner. 
Hft. I u. IlI s. N. 2778; 2817. [2543 

Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
(s. Nr. 613). Hft. 94-96 s. Nr. 2221; 2343; 
2793. (2548 

Studien, Tübing,, f. schwäb. u. dt. Rechts- 
G., hrsg. v. F. Thudichum (8. ’07, 9641). 
II, 1 (Nr. 5) s. Nr. 2149 [2544 

Beiträge, Deutschrechtl. Forschgn. etc. z. 
G. d. dt. Rechts; hrsg. v.K. Beyerle (8. ’07, 
2642). I, 4 u. 5 s. Nr. 2246; 2906. [2545 


Vierteljahrschrift f. Sozial- u. 


Wirtsch.-G. (s. Nr. 614). VI, 1. 
S. 1-158. [2546 

Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 617). 
XXIX, 1. S. 1-122; 1-30. [2547 


Geschichtsblätter d. Dt. Hugenotten-Ver. 
(s. ’07, 644a). XII, 6 s. Nr. 3410. [2548 


*86 


Zeitschrift f. Brüder-G. Hrsg. v. 
Jos. T. Müller u. Gerh. Reichel. 
Jg. I. Herrnhut: Ver. f. Brüder-G. 
1907. 204 S. 7 M. 2549 

Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. (s. Nr. 619). XVII, 1. 


S. 1-64 — Beihft. XV œ. Nr. 
1910. [2550 

Euphorion (s. Nr. 620). XIV, 4 S. 689- 
857. (2551 


Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(s. Nr. 624). XXIII,2. S. 193-404. [2552 


Studien z. dt. Kunst-@. (s. Nr. 625). Hft. 94 
u. 95 s. Nr. 2834; 3987. (2553 


Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammign. (s. Nr. 627). XXIX, 1-2. 
136 S.; 10 Taf. — Beibl: Amtl. 
Berr. Nr. 6. Sp. 141-64. [2554 


Beiträge z. neuer. G. Österreichs 
(s. Nr. 631): März 1908. 85 S.; 2 Taf. 
3 M. 20. [2555 


Forschungen z. inner. G. Österreichs, hrsg. 
v.Dopsch, 8.’07,657. H. IV a. Nr.2233. (2556 


Archiv f. d. G. d. Diözese Linz 
(8. ’06, 2552). Jg. II. 419 S. 5 M. 
Jg. IV. 636 S. 8 M. 33. [2557 

Zeitschrift d. a Ver. f. Steier- 
mark (s. ’07, 2665). Jg. V. 236 S. [2558 

Carinthia 1. (B. Ñ 685). Jg. 98, 
Nr. 1-3. S. 1-95. — Jahresbe- 
richt: 1907. 24 S. [2669 

Forschungen u. Mitteilungen z. 
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. Nr. 637). 
V, 1. 8. 1-100. [2560 

"Festschrift z. 60jähr. Bestande, 
zugleich Jahresber. d. Vorarlberg. 
Museum-Ver. (s. ’07, 2670). XLIV: 
1906. 298; 40 S. [2561 

Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen (s. Nr. 639). XLVI, 2-3. 
S. 107-306; 17-54. 2562 

Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mäh- 
rens u. Schlesiens (s. Nr. 640). XII, 
1-3. S. 1-388. [2563 

Archiv d. Ver. f. siebenb. Landeskde. 
(B. "07, 2672). XXXIV, 2-4. S. 191-425 
u. 47 S.; 9 Taf. — Korrespondenz- 
blatt. XXX, 6-12 u. XXXI, 1-6. 
S. 49-112; 1-88. [2564 


Anzeiger f. schweiz. G. (8.’07,2673). 
07, 2-4 u. ‘08, 1. Bd. X, 165-276. [2565 
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (B. 
Nr. 642) N.F. IX, 4. S. 265-384; 
Taf. [2566 
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 
Rev. d’hist. ecclés. suisse. Hrsg. v. 
A. Büchi u. J. P. Kirsch. Red.. 


Bibliographie Nr. 2549—2683. 


Sekr.: M. Besson. Jg. I. Stans: 
v. Matt & Co. 320 S. 4 80. [2567 
Schriften d. Schweiz. Ges. f. hor 
V s. 2877. 
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altert- 


kde. (s. "07, 2676). Bd. VI. 461 u. 

xjv S. 10 M. 85. [2569 

Jahrbuch, Basler (s. '07, 26768): 

1908. 376 &. 8 Taf. 6 M. [2570 
„Taschenbuch Züricher (8.’07,2677). 
Jg. XXXI: 1908. 327 S; 

à Tai 4 M. [2671 


Mitteilungen d. Antiquar. Ges. in Zürich 
(s. ’07, 2677a). XXVL 6 s. Nr. 2466. (2572 


Archiv d. Hist. Ver. d. Kantons 
Bern (s. ’07, 2682). XVII, 3. S. ıvı] 
-Lxxx1); 269-468; 35 Taf. u. Plan. 
5 M. 50. [2573 

Taschenbuch, Neues Berner (s. ’07, 
2682 a): 1908. 327 S.; 17 Taf. 4 M. [2574 


Forschungen z. G. Bayerns (s. Nr. 
646). XVI, 1/2. 154 S. [2575 
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr. 
648). XIV, 3-4 S. 101-96. [2576 
Inn-Oberland, Das bayer. (s. 07, 2690). 
VI: 1907. 104 8. 
Sammelblatt d. Hist. Ver. f. Ingolstadt 
u. Prgeès: (8. '07, 681). i 
46 S. [2578 
“ahrenbericht d. Hist. Ver. f. d. Bezirk 
Bruck f. d. 4 Vereinsjahr 1906/7. Bruck: 
Wurmdobler. 64 8. [2579 
Geschichtsblätter, Landsberger (s. ‘07, 
2692.) VI: 1907. 68 8. 2580 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing 
u. AROSE (s. ’07, 2693). IX: 1906. 130 8.; 
3ST [2581 
Die Oberpfalz, Monatsschr. f. G., Volks- 
u. Heimatkde.; hrsg. v. J. B. Laßleben. I: 
1907. Kallmünz: Selbstverl. 193 S. [2582 
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Ges. f. frănk. 
G. (s. "07, 2697). IIT: s. Nr. 2465. [2583 


Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfran- 


ken u. Aschaffenb. (s. ‘07, 2698). 
Bd. 49: 1907. 243 S. — Jahres- 
bericht: 1906. 50 S. [2584 


Jahresbericht d. Ver. f. G. d. 'St. Nürn- 
berg (s. 07, 2700). XXX: 1907. 81 8. [2585 
Jahresbericht üb. d. Tătigkeit d. Ver. 
Alt-Rothenburg 1906/7. 45 S. [2586 
Koilektaneen-Blatt, Neuburger (s. 
’07, 688). LXIX: 1906. 48S. u. Beil. 84 
u. 46 S. [2587 
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen 


(8. Nr. 656) XX: 1907. 289 S.; 
9 Taf. [2588 

Alt-Lauingen (s. ’07, 2701). Jg. II. Lauing.: 
Stadelmeier 1907. [2589 


Archiv, Schwäbisches. (Fortsetzg. d. Diö- 
zesanarch. v. Schwab. (s. Nr. 658). XXVI, 1-6. 
Ravensb.: Alber. S. 1-96. [2590 


Zeitschrift f. G. d. Oberrheins 
(8. Nr. 660). N.F. XXII, 1-2. 
S. 386. [2591 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (8. . 


Nr. 660a). Nr. 30, S. 1-64. (Verbund. m. d. 
Zt. f. G. d. Oberrh.) [259i a 
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Komm. (s. 
*07, 2709). N.F. XI s. Nr. 2833. [2592 
Alemannia. Zt. f. aleman. u. fränk. 
G. (8. Nr.661). N.F. IX, 1. 808S. [2593 
Biätter d. Badisch. Vereins f. Volkskde. 
Hrsg. v. F. Pfaff. Freib.: Fehsenfeld. 
Hft. VI. S. 78-120. 1 M. [2594 
Schriften d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees (s. ‘07, 698) XXXVI: 1907. 
xxx, 1798. 5 M. [2595 
Schau-Ins-Land (s. Nr. 662). XX XIV, 2. [2596 


Beiträge z. Landes- u. Volkeskde. v. Els.- 
Lothr. (s. Nr. 666). XXXIV s. Nr. 2151. [2597 
Bulletin du Musée hist. de Mulhouse (s. 
707,703). XXX: 1906. 165 S.; 8 Taf. 2 M. [2598 
Museum, Pfülzisch. (s. 07, 2714). XXIV: 
1907. 196 8. 12599 
Geschichtsblätter, Westpfülzische. Hrsg. 
v. R. Buttmann. XI: 1947. Zweibrücken: 
Kranzbühler. 48 8. [2600 
Gexchichtsblätter, Nordpfälzer. Jg. IV: 
1907. Kirchheimbolanden: Thieme. 888. [2601 
Geschichtsblätter, Leininger. Hrsg. v. 
E. Müller. Jg. Vi: 1907. Kirchheimbo. 
landen: Thieme. 94 S. [2602 
Archiv, Neues, f. d. G. d. Stadt Heidelb. 
u. d. rhein. Pfalz (s. Nr. 670). VII, 4. S. 193 
-261. Br S. 1-64. & 60 Pf. [2603 
Geschichtsblätter, Mannheim. (s. Nr. 671). 
1-6. S. 1-144. [2604 
onatsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver. 
(s. Nr. 672). XV, 19 u. XVI, 1-5. Sp. 45-48; 
1- 


24. (2606 
Archiv f. hess. G. u. Altertkde. 
Ergänzgsbd.:Beitrr.z. hess. Kirch.- 
G. (s. ‘07, 709). III, 2-3. S. 89- 
264. [2606 
Vom Rhein. Monatsschr. d. Altert.-Ver. 
Worms (s. 06, 2630). Jg. IV-VI: 1905-7. 
96; 96; 104 S. [2607 
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
(s. '07, 2720). XXXVII: 1907. 257 S.: 
8 Taf. — Mitteilungen: 1907/8. 
132 Sp. 2608 
Zeitschrit, Westdt., f. G. u. Kunst 
(8. Nr. 676). XXVI, 3-4. S. 129-414; 
Taf. 2-18. — Korr.-Bl. XXVI, 9-12. 
Sp. 129-92. -- Röm.-germ. Korr.- 
BL I, 1-8. S. 1-40. (Jg. 8 M.) [2609 
Geschichtsblätter, Rhein. (s. Nr. 677) 
VII, 19. 8. 353-80. [2610 
Jahrbücher, Bonner (s. Nr. 678). 
CXVI, 3. 8. 291-399; Taf. 21-28. 
(Jg.: 16 M.) [2611 
Archiv, Trierisches (s. Nr. 681). 
Hft. XII. 96 S. u. Beil. S. 161-76. 


3 M. 50. [2612 
Chronik, Trier. (e. Nr. 681a). IV, 3-9, 


8. 33-144. [2612 a 

Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. (s. ’07, 
716). XL (= N. F. XXX): 1907 
223 S. [2613 


Monatsschrift d. Berg. G.-Ver. (s.’07, 2730). 
XIV, 7-13 u. XV, 1-3. S. 125-216; 1-60. (2613 


e 


*87 


Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (8. 
'07,719). Bd. XXIX. 364S. 6 M. [2614 
Publications de la Sect. hist. de 
l'Institut G.-D. de Luxemb. (8. °07, 
2734). Vol. LV. 474 S. [2615 
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. 
de l'Acad. R. de Belg. (s. Nr. 687). 
LXXVI, 6. S. xcjx-cjx; 537-712, [2616 
Oud-Holland. Jg. XXV u. XXVL 1. 
vij, 248; 68 S. [2617 
Archievenblad, Nederl. Jg. XV: 
1906/7 u. XVI: 1907/8, 1-2. Groning.: 
van der Kamp. 236; 158 S. [2618 
Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkunde (s. Nr. 690). 4. R., 
VI, 4. S. 361-478. 1 fl. 25. [2619 
Analectes p. serv. à l’hist. ecclés. 
de la Belgique (s. Nr. 691). XXXIV 
(8. S., IV), 1. S. 1-128. [2620 


4 
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde. (s. 07, 2746). Bd. XLI. (N. F. 
XXXI.) 359 S.; 4 Taf. u. Kite. 
8 M. [2621 
Hessenland (s. Nr. 694). Jg. XXII, Nr.1 
-12. S. 1-180. [2623 
Gelnhusana. Aus d. G. d. Stadt Geln- 
hausen. Beil. z. Kreisblatt Amtl. Ans. f. 
Goluhausen 1905-1908. 108 S. Rez.: Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 41, 285 K. Wenck. [2623 
Mitteilungen aus G. u. Heimatkde. d. 
Kreises Biedenkopf. L Jg. Nr. 1-17. Hrsg.: 
K. Spieß. Biedenk.: Heinzerling. 68 $. 
1 M. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 285f. 
K. Wenck. [2624 
Zeitschrift d. Ver. f. d. G. v. Soest u. d. 
Börde (s. ’07, 730). Hft. XXIII: Index zu 
Hft. 1-21 incl. A-K. 189 S. [2625 


Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. 


Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld (8. 
'07, 731). XXI: 1907. xvj, 118 S. 
M [2626 


Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries- 


lands (s. Nr. 697). VIII s. Nr. 2304. [2627 
Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden- 
XVI 449 S. 


(s. '07, 2757). 
8 M. [2628 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (s. Nr. 683). 1908, H. 1-3. S. 1 
-822; Taf. [2629 


Forschungen z. G. Niedersachsens (8. '07, 
2760). I, 5 u. 6 s. Nr. 1919; 2316. — II, 1 
(Wesenberg,Vizekanzler D.G. Strube). (2630 


Mitteilungen a. d. lippisch. G. u. 
Ldkde. (s. ’07, 2762). V: 1907. 
202 S. [2631 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr. 
700). XI, 1-6. 192 S. 2632 

eitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst. 
G. (s. '07, 741). Bd. XXXVII. 5168. 
8 M. [2683 


"88 
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. 


Kirch.-G. R. Il (Beitrr. u. Mitt), 8. | 
Nr.7u3. IV,3. S. 143-270. 2 M. [2634 


Magazin, Braunschw. (s. Nr. 705). 1907, 10- 
1908, 5. 8. 109-114. 1-60. [2635 


Geschichtsblätter f. Magdeburg 
(s. Nr. 707). XLII, 2. S.129-295. [2636 
Blätter, Mansfelder (s. '07, 2771). 
XXI: 1907. 288 S. [2637 
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb. 
hist.-antiqu. Forschgn. (s. ’U7, 2773). 


XXI, 2. S. 121-272 2 M. — 
Jahresbericht: 1906/7. 43 S. 
1 M [2638 


Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Al- 
tertkde. v. Erfurt (s. Nr. 711). XX VIII: 
1907. xxır), 144 S. [2639 

Beiträge, Neue, z. G. dt. Alter- 
tums, hrsg. v. d. Henneberg. Alter- 
tumsforsch. Ver. in Meiningen (s. ’06, 
2640). Lfg. XXI. 168; xv S.; 5 Taf. 
4 M. [2640 

Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Al- 
tertskde. zu Kahla u. Roda (s. ’U5, 
162). VI, 3. 1906. S. 183-354. [2641 


Mitteilungen d. Gesch.- u. Altertumsforsch. 
Ver. zu Eisenberg (s. ’06, 2641). Hft. 23 
(Bd. IV, 3). 8. 157-214. 1 M. [2642 


Archiv, Neues, f. sächs. G. u. 
Altertskde. (s. Nr. 717). XXIX, 1/2. 
2168.; Kte. 6 M. [2643 

Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (s. 


07, 2777). Hft. XXI: 1907. 132 S. 
4 M. [2644 
Mitteilungen d. Ver. f. süchs. 


Volkskde. (s. Nr. 718). IV, 8-9. S. 245 
-324. Jahresbericht: 1907. 
30 S. [2645 


Mitteilungen d. Altertertumsvereins zu 


Plauen i/V. (s. '07, 2780). XIX: 1908-1909. | XX, 1. 1907. 124 S. 8 M. 


Bibliographie Nr. 2631—2689. 


XV, 271 S.; 3 Taf. 4 M. 2V0. — Beilageheft 
8. Nr. 1905. (2646 


Beiträge zur G. d. Stadt Buchholz. 
Hft. VI  Buchh.: Handreka 1907. 
111 S. 1 M. 50. [2647 

Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Anna- 
berg u. Umgegend (s. ‘06, 2647). 
Jahrb. X: 1905-7. S. 297-376. 
1 M. 50. [2648 

Mitteilungen d. Freiberger Altert.- 
Ver. (s. ‘06, 2646). Hft. 42 u. 43. 
144; 92 S. [2649 

Geschichtsblätter, Dresdner (s.'07, 
2782). ‘07, 3 -'08, 2 (IV, 153-248). [2650 

Mitteilungen, Niederlaus. (s. Nr. 
722). X,3u.4. S. 115-262. 2 M. [2651 


Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. Nr. 
725). 1908, 1-7. S8. 1-186. — Verz. d. Mit- 
glieder: Febr. 1908. 40 S. 8°. (2652 

Beiträge z. G. d. St. Rostock (s.’06, 2656). 
IV, 4. 1907. 169 S. 9 M. [2653 


Studien, Baltische (s. Nr. 2789). 
N. F. XI. 219, xvıjS.; 4Taf. 6 M. [2654 
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. u. Al- 
tertkde. (s. ’07, 2789a): 1907. 140 S. 
Register zu Jg. 1887-1906. 80 S. [2655 
Zeitschrift d. Hist. G. f. d. Prov. 
Posen (s. Nr. 729). XXIII, 1. 148 S. 
— Hist. Monatsblätter (s. "07, 
2794). VIII: 1907. 192 S. [2666 
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia 
(5. '06, 2663). Hft. XII. 224S. 4 M. [2657 
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster- 


burg (s. ‘06, 2662). Hft. X. 1907. 
55 S. 2 M. > 
Sitzungsberichte d. Ges. f. G. u. 


Altertkde. d. Ostseeprovinzen Ruß- 


lands (s. 07, 778): 1906. 119 S.; 
te. 2659 
Mitteilungen a. d. livländ. G. 

[2660 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Ürzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Deecke, W., Geologie u. Prä- 
historie. (Balt. Stud. N. F. 11, 
1-21.) [2661 


Zunkovit, M., Wann wurde Mitteleuropa 
v. d. Slaven besiedelt? Beitr. z Klarg. eo. 
Geschichts- u. Gelehrten-Irrtums. 2. weseutl. 
verm. Ausg. Teschen: Stuks 1:06. 212 S. 
4 M. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 5, 
225-383 Glonar. [2662 


| 


Detlefsen, Entdeckg. d. german. Nordens 
im Altert., 8. ’06, 2668 Roz.: Zt. f. dt. Philol. 
39, 136-38 F. Kauffmann. [2663 


Altertiimer, Die, uns. heidn. Vor- 
zeit (s. ’07, 2304). V,9. S. 275-313; 
Taf. 49-54. 8 M. [2664 

Inh.: K. Schumacher, Neolith. Grab- 
funde d. Schnurkeramik a. Süd- u. Nord- 
dtld. (S. 275-50; Taf. 49.) — P. Reinecke, 
Grabfunde d. erst. La Tènestufe a. Nordost- 
bayern. (S. 281-87; Taf. 50.) — Ders.. Grab- 
fuude d. 8. La Tènestufe a. d. bayer. Donau- 
tal. (5. 288-94; Taf. 51.) — Vgl. Nr. 2698; 
2764. 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. 


Rzehak, A., Beitrr. z. Kenntnis d. Bronze- 
zeit in Mähren (s. Nr. 742). Forts. (Zt. d. Dt. 
Ver. f. G. Mahrens etc. 12, 142-62.) — M. v. 
Kimakowicz, Stolzenburger Funde. (Korr.- 
BI. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 30, 39-95.) [2665 

Viollier, D., Étude sur les fibules de l’âge 
du fer trouvées en Suisse (s. Nr. 743). Schluß. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 9, 279-292.) 
— J. Helerli, Bronzezeitl. Quelifassg. v. 
. 8t. Moritz. (Ebd. 265-78.) [2666 

Wiedmer-Stern, J., Das gallische Graber- 
feld b. Münsingen, Kant. Bern. (Aus: Arch. 
d. Hist. Ver. d. Kt. Bern XVIII, 3.) Bern: 
Grunau. 93 S.; 35 Taf. u. Kte. 4 M. [2667 

Vierling, A., Vor- oder frühgeschichtl. 
Altertümer in Werken ält. bayer. G.-Schreiber. 
(In: Jahresber. d. Hist. Ver. f. Straubing. IX.) 
— F. Weber, Neue Beitrr. z. Vor-G. v. Ober- 
bayern. (Forsch. z. G. Bayerns 16, 1-29.) — 
Hasselmanu, Über Urzeit- (Kelten-) Kultur in 
Noricum. (In: Bayer. Inn-Oberland VI) — 
L. Schacble, Ausgrabgn. in Kicklingen: ’07. 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20, 18ñf.) — 
J. Demleitner, Öffnung e. präh. Grabhügels 
im Donauried. (Ebd. 187 f.) (2658 

Levy, H., Archüolog. Funde in Winden. 
(In: Pfülz. Museum Jg. XXIV.) — F. Sprater, 
Urneufriedhof b. Hußloch. (Ebd.) — Ders., 
Wohnplatz d. jüng. Steinzeit b. d. Eyers- 
heimer Mühle, Gemeinde Weisenheim. (Fbd.) 
— Ders., Grabfund d. Bronzezeit v. Klingen- 
münster. (Ebd.) — Ders. u. F. J. Hilden- 
brand, Untersuchg. v. Grabhügeln im Benzen- 
loch. (Ebd.) — Dieselben, Reihengrüberfeld 
zu Bobenheim a. Rh. (Ebd.) — Hildenbrand, 
Urgeschichtl. Fund a. Harthausen. (Ebd.) — 
Ders., Reihengraber im Gemeindewalde v. 
Weingarten. (Ebd.) (2669 

Schumacher, Die neue archäol. Karte d. 
Umgebg. v. Mannheim. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. ’08, Nr. 1) — K. Baumann, Funde a. 
d. Steinzeit in u. bei Mannheim. (Manuh. 
G.bll. 9, 26-30; 66f.; 142-44.) (2670 

Koehl, Üb. stratigraph. Verhältnisse neo- 
lith. Fundplätze b. Worms. (Korr.-Bl. d. Dt. 
Ges. f. Anthrop. etc. 37, 123-25.) — Dors., 
Neue Beobachtgn. auf neolith. Wohnplätzen 
in d. Umgebg. v. Worms. (Korr.-Bl. d. Ge- 
samt-Ver. "08, Nr. 1.) — Ders., Wohugruben 
d. Hallstattzeit b. Kriegsheim. (Röm.-germ. 
Korr.-Bl. 1, 26) — Ders., Hockergraber b. 
Osthofen b. Worms. (Ebd. 25.) (2671 

Körber, Röm. u. frühmittelalterl. Inschrr. 
in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 172-76.) 
— E. Ritterling, Bronzedepotfund a. d. 
Taunus. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 37, 
245-57; 3 Taf.) — Ch. Thomas, Aufdeckg. 
einig. Podien am Nordhange d. Altküniys. 
(Mitt. desselb. Ver. ’07/8, 42-48.) Vgl. ’06, 2678. 
— M. Jacobi, Hügelgrüber vor Wilhelmsdorf 
b. Usingen. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 13f.) — 
Kramer, Hügelgräber in d. Lindener Mark 
u. frühfränk. Gräber auf d. Exerzierpl. (Ebd. 
16-19 ; 27.) [2672 

Günther, A., Paläolith. Fundstellen im 
Löss b. Coblenz. (Bonner Jbb. 116, 844-62; 
Taf. 9-11.) — H. Lehner, Mayen in d. Eifel; 
e. neolith. Stadt. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 
1-4.) [2673 

Knorr, F., Hausreste neolith Zeit b. KL- 
Meinsdorf, Ksp. Plön. (Mitt. d. Anthrop. 
Ver. Schlesw.-Holst. XVIII.) C. Roth- 
mann, Grabhügel a. d. Bronzezeit b. Schaf- 
stedt in Dithmarschen. (Ebd.) (2674 

Größler, H., Das Fürstengrab im groß. 
Galgenhügel am Paulschachte b. Helmsdorf 
im Mansfelder Seekreise. (Jahresschrift f. d. 


‚89 


Vor-G. d. süchs.-thür. Länder t, 1-87; 9 Taf.) 
Rez.: Mansfeld. Bll. 21, 254-59 Blümel. — 
Ders., Das Helmsdorf. Fürstengrab. (Aus: 
Magdeb. Ztg. Montagsblatt.) Eisleb.: Selbst- 
veri. 278. 60 Pf. — 6. Eichorn, Depottund 
im Münchenrodaer Grund b. Jena. (Zt. f. 
Ethnol. 40, 194-200.) — H. Jentsch, Vor- 
geschichtliches a. d. Niederlausitz. (Nieder- 
laus. Mitt. 10, 260 f.) (2675 

Walter, E., Úb. Altertt. u Ausgrabgn. in 
Pommern ’06. (Balt. Stud. N.F. 11, 209-19.) — 
W. Deecke, Alte Siedelungen b. Gristow, 
Kr. Greifswald. (Monatsbll. d. Gos. f. pomm. 
G. ’07, 63-66.) — Spielberg, Burgwall u. 
Urnenfeld b. Güntershagen. (Ebd 100f.) [2676 

Hollack, E., Grabformen ostpreuß. Graber- 
felder. (Zt. f. Ethnol. 10, 145-13.) [2617 


b) Einwirkungen Roms. 


Schulz, ©. Th., Das Kaiserhaus 
d. Antonine u. d. letzte Historiker 


Roms. Beigabe: Das G.-werk d. 
Anonymus. Lpz.: Teubner 1907. 
274 S. 8 M. [2678 


Knoke, F., Neue Beitrr. zu e. G. d. Römer- 
kriege in Dtld., s. '07, 2827. Rez.: Lit. Zbl. 
’07, Nr. 49 A.R. [2679 

Clerc, La bataille d’Aix, s. "07, 804. Rez.: 
Journ. des savants ‘07, 151-56 Jullian. [2680 

Riese, A., L.Appius Norbanus Maxi- 
mus. (Westdt. Zt. 26, 129-41.) [2681 

Bang, Die Germanen im röm. Dienst bis 
z. Regierungsantritt Constantins I, s. ’07, 810. 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 17 Ritterling; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 90-93 Dietrich; 


Wochenschr. f. klass. Philol. ’07, Nr. 43 
Edua. Wolff; Hist. Vierteljschr. 10, 581f. 
Ldw. Schmidt. [2682 


Limes, Der Obergerm.-Raet. (s. Nr. 
767). Lfg. XXX. 1907. 62 S.; 7 Taf. 


6 M. 60. (Subskr.-Pr.: 4 M. 20.) [2683 

Inh.: A. Mettler, Kast. Küngen. (Sep. 
8 M. *0.) 

Domuszewski, À. v., Die Anlage d. Limes- 
kastelle. Heidelb.: Winter. 31 S. 80 Pf. Rez.: 
Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 29-36 Fabricius. [2684 

Limes, Der röm., in Österr. s. ’07, 2834. 
Rez. v. VU u. VIII: Hist. Zt. 101, 104-7 
Ritterling. — M. Nistler, 2 Probleme nm rom. 
Limes in Österr. Wien. Progr. 1907. 15S. [2685 

Bericht d. Vor. Carnuntum in Wien f. d. 
J. 1904 u 1805 (s. 06, 2309). xxımj, 223 8. 
m. 3 Taf. u. 107 Fig. im Text. [2686 

Blanchet, Les enceintes romaines de la 
Gaule, s. ’07, 239. Rez.: Moy. âge 21, 27-35 
Prou; Röm.-Germ. Korr.-Bl.1,9f. Anthes. [2687 


Nowotny, E.. Bericht üb. d. ’06 u. ‘07 auf 
d. Zollfelde durchgef. archüol. Grabungen. 
(Carinthia I. 98, 1-11.) — C. v. Schwerzen- 
bach, G. d. ròm. Ausgrabungen in Bregenz. 
(Jahresber. d. Vorarlberg. Museum -Ver. 44, 
5-11.) [2688 

Meyer, A. B. u. A. Unterforcher, 
Die Römerstadt Agunt b. Lienz in 
Tirol. Vorarbeit zu ihr. Ausgrabg. 
Mit Kte., 3 Doppeltaf., 2 Bildn. u. 
6 Textabbildgn. Berl.: Friedländer. 


x1j, 251 S. 18 M. [2689 


*90 


Burckhardt-Biedermann, Die röm. Stadt- 
befestigung v. Augusta Raurica. (Korr.-Bl. 
d. Gesamt-Ver. ‘07, Nr. 12.) — Heuaberger, 
Die neueste Forschg. in Vindonissa. (Ebd. 
’08, Nr. 1.) — K. Gutmann, Röm. Villa im 
Kast. Larga. (Westdt. Zt. 26, 273-79; Taf. 2.) 
— À. GeBner, Röm. Kalkbrennofen b. Brugg. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 9, 13; Taf. 22.) 
— W. Cart, Le temple Gallo-Rom. de la 
„Grange du Dime“ à Avenches. (Ebd. 293- 
312; Taf. 20f.) (2690 

Franziss, Bayern zur Römerzeit, s. ’07, 
3845. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’07, 
Nr. 9/10 Siebourg. (2691 

Frank, C., Römerstraße Grünwald-Klein- 
helfendorf. (In: Dt. Gaue VIIL) — Ders, 
Feststellg. d. röm. Straße Kempten-Epfach. 
(Ebd.) — G. Wagner, Unsere röm. Ausgrabgn. 
(In: Alt-Lauingen Jg. IL) — Ders., Fai- 
minger Ausgrabgn. (Ebd.) [2692 

Oberndorfer, R., Ausgrabgn. d. Hist. Ver. 
Günzburg ’06 u. ‘07. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
Dilling. 20, 154-75.) — M. Scheller, Aus- 
grabgn. in Faimingen Sept. ’07. (Ebd. 176-81.) 
— K. F. Scharer, Ausgrabgn. b. Faimingen 
’07. (Ebd. 182-84.) [2693 

Bencker, M., Röm. Funde in d. Bammig. 
d. Hist. Ver. zu Günzburg. Günsb. Progr. 1907. 
30 S.; 4 Taf. [2694 

Knorr, R., Die verzierten Terra-sigillata 
Gefäße v. Rottweil. Stuttg.: Kohlhammer. 
79 8.; 82 Taf. 5 M. — Ders., Sigillata- 
Stempel v. Rottweil. (Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 26, 81-84.) Vgl. ’07, 834. [2695 

Ludowici, Stempelbilder röm. Töpfer a. 
mein. Ausgrabgn. in Rheinzabern nebst d. 
2. TI. d. Stempelnamen, s. ’06, 2698. Rez.: 
Westdt. Zt. 26, 42-51 J. Jacobs. [2696 

Christ, K., Borbetomagus (s. ’05, 2753). 
(Vom Rhein ’05, 43-15 etc. 74-76. ’06, 5-7; 
61-63.) — Fr. Cramer, Borbetomagus-Wormaz- 
feld-Worms. (Ebd. ’06, 26-28.) — L. Wilser, 
Die Burgunden im Wormsgau. (Ebd. 8. 30f.; 
84-37.) [2697 

Schamacher, K., Glasierte röm. Ton- 
gefäße. (Altertümer uns. heidn. Vorzeit 5, 
235-302; Taf. 52.) — L. Lindenschmit, Röm. 
Schreibgeräte. (Ebd. 303-9; Taf. 58.) [2693 

GelBner, V., Die im Mainzer Museum 
befindl. Sigillata-Gefäße u. ihre Stempel 
(s. °05, 835). Nachtr. I Mainz. Progr. 1907. 
11 S.; Taf. [2699 

Wolff, Geo., Die Rômerstadt Nida b. 
Heddernheim u. ihre Vor-G. Mit Kte. d. röm. 
Befestigungen b. Heddernh. u. Praunheim. 
Frankf. a. M.: Jügel. 46 8. 1 M. 50. [2700 

Ritterling, E., Röm. Münzen a. Wies- 
baden u. Umgeg. im Altertums-Mus. zu Wiesb. 
Nachtr. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 37, 
1-58.) [2701 

Krüger, E., Bemerkgn. zu d. Neumagener 
Grabdenkmälern. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
*08, Nr. 1.) — Ders., Dolabrarii Inschr. in 
Trier. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, 4-7.) — Ders, 
Minervarelief b. Saarbrücken. (Ebd. 26f.) — 
E. Fölzer, Marsstatuette a. d. Trier. Kanali- 
sation. (Ebd. 20f) — B. Knorr, In Trier 
fabriz. Sigillaten u. ihr Verbreitungsgebiet. 
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 114f.) 2702 

Arnoldi, Röm. Ansiedig. Ober-Winningen 
„auf dem Bingstel“, (Bonner Jbb. 116, 363- 
80.) — H. Lehner, Vetera. Ausgrabgn. in d. 
J. '06 u. ’07. (Ebd. 802-493 u. Taf. 5-8) — 
Ders., Xanten. Ausgrabg. v. Vetera ’07, 
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 169-72. [2703/4 

Koepp, F., Ausgrabgn. b. Haltern i. W. ’07. 
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 162-69.) — @. 


Bibliographie Nr. 2690—2750. 


Kropatscheck, Ausgrabgn. im Römerlager 
1906/7 v. Oberaden. (Ebd. 133-388.) — Ders., 
Zu d. „pila“ v. Oberaden. (Röm.-germ. Korr.- 
Bl. 1, 7-9.) (2705 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Friedrich, J., Üb. d. kontroversen 
Fragen im Leben d. gotisch. G.- 
Schreibers Jordanes. (Sitzungsberr. d. 
Münch. Akad. ’07, 379-442.) [2706 

Beowulf. Mit ausführl. Glossar 
hrsg. v. M. Heyne. 8. Aufl.; besorgt 
v. L. L. Schücking. Paderb.: Schö- 


ningh. xıj, 315 S. 6 M. 40. [2707 
(Biblioth. d. ält. Lit.-Denkmäler. IIT.) 


Becker, John, Die Alt-Lieder d. 
Edda. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
u. Lit. 23, 193-285.) [2708 


Schmidt, E., Zur Entstehgs.-G. u. Ver- 
fasserfrage d. Virginal, s. ’07, 2864. Rez.: 
Zt. f. öst. Gymn. 58, 740-42 Jos. Pohl. [2709 


Bay, Baron de, Les Goths de Crimée. 
Nogent le Rotrou 1907: Imp. Dau- 
peley Gouverneur. 16 S.; 2 fig. [2710 


Campora, B., Alarico Re dei 
Visigoti. (Riv. di storia etc. d. prov. 
de Alessandria 16, 455-67.) 2711 


Pillement, O. v., Mauri. Lpz.: Dieterich 
1907. 19 S. 60 Pf. [2712 


Chadwick, H. Munro, The origin 


of the English nation. Cambridge: 
University Press 1907. 360 S. 
7 sh. 6 d. [2713 


Rez.: Engl. hist. rev. 23, 880-37 Stevenson. 
Weiß, Jak., Hadrianus Valesius 
u. d. Frage nach d. Herkunft d. 
Bayern. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 29, 162-66.) [2714 
Widemann, J., Die Herkunft d. 
Baiern. (Forsch. z. G. Bayerns 16, 
30-84.) 2716 
Voges, T., Urnenfriedhof b. Wol- 
fenbüttel. (Braunschw. Magaz. ‘07, 
Nr. 11.) [2716 


d) Innere Verhältnisse. 


Steinhausen, German. Kultur in d. Urzeit, 
s. ’06, 931. Rez.: Dt. Lit. Ztg. ’06, Nr. 33 
Lauffer; Lit. Zbl. ’06, Nr. 46; Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. ’07, Nr. 7 u. Erwiderg. v. St. 
m. Entgegng. v. E. ebd. Nr. 10,11. [2717 


Bruckner, W., Üb. d. Barditus. 
Zu Tacitus Germ. 3. (Festschr. z. 
49. Versammlg. dt. Philologen etc. 
in Basel. S. 65-77.) [2718 


Gierke, Chrenecruda u. Spatenrecht, s. Nr. 
794. Rez.: N. Arch. 33, 563f. M. Kr. [2719 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


Kluge, F., Dpef odori u. 
pen (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 6, 73-84.) [2720 

Fleischmann, W., Altgerm. u. altröm. 
Agrarverhältnisse in ihr. Beziehgn. u. Gegen- 
sätzen, s. ’07, 869. Rez.: Hist. Zt. 100, 142 
-44 Weller. (2721 

Rhamm, Großhufen d. Nordgermanen, s. 
’07, 860. Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 328 
-32 O. Schlüter. [2732 

Willers, H., Neue Untersuchgn. 
üb. d. röm. Bronzeindustrie v. Capua 
u. v. Niedergermanien, besond. auf 
d. Funde a. Dtld. u. d. Norden hin. 
Mit 56 Abbildgn. im Text u. 8 Taf. 
Hann.: Hahn 1907. 4°. xıj, 111 S. 
8 M. [2728 

Watrain, P., Röm. Posturk., ausgefertigt 
in Trier 378 n. Chr. (Trier. Chron. N.F. 4, 
441-43.) [2724 


Rlese, A., Die sogen. Juppiter- od. Giganten- 
säulen. (Westdt. Zt. 26, 141-44.) — Hertlein, 
Die Juppitergigantensäulen. (Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. ’07, Nr. 12.) | (2725 

Schaus, E., Die Überlieferg. v. 
hl. Lubentius. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertskde. 37, 162-79.) [2726 

Selder, A., Die Bleitafel im Sarge des 
hl. Valentin. (Veröffentlichgn. a. d. Kirchen- 
hist. Seminar München, 3. R. I, ’07, 254 
-74.) [2727 


Haupt, A., Die äußere Gestalt d. 
Grabmals Theoderichs zu Ravenna 
u, d. german. Kunst. (Zt. f. G. u. 
Architektur I, 1 u. 2.) [2728 


Becker, Fritz, Hirschhaken oder Grandeln 
als uralter Schmuck. (Vom Rhein ’05, 2-3.) [2729 


2. Fränkische Zeit bis 918. 


Meyer, W., Üb. Handschrr. d. 
Gedichte Fortunats. (Nachrr. d. Ges. 
d. Wiss. zu Gött. ’08, 82-114.) [2780 


Annales Mettenses priores, recogn. B. 
de Simson, s. ‘06, 949. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. 34, 268-70 Hahn. (2731 

Bondois, La translation des saints Marcellin 
et Pierre. Étude sur Einhard et sa vie polit. 
de 827 à 834, 8. 07, 2898. Rez.: Lit. Zbl. 07, 
Nr. 47 M. M.; N. Arch. 38, 233f. Holder- 
Egger; Moyen Age 20, 332-34 Poupardin; 
Hist. Jahrb. 29, 419 G. M.; Hist. Zt. 101, 
113 v. Simson. [2732 


Besson, M., Silentium ou Sallentium ? Note 
pour la critique textuelle de quelques actes 
anciens. (Anz. f. schweiz. G. ’07, 221-24.) [2733 


Jusselin, M., Un diplöme original 
de Charles le Chauve du 8. novembre 
846. (Moyen Age 21, 14-26.) [2734 


Größler, H., Nochmals d. thür.-fränk. 


Krieg v. 581. (Aus: Zt. f. thür. G.) Eis- 
leben: Größler. S. 452-90. 1 M. Vel. ’07, 
2894. 12735 


*91 


Uhl, B., Arkeburg u. Sierhäuser Schanzen, 
zwei alte Befestiguugen d. Münsterlandes. 
(Jahrb. f. G. d. Hrzgts.Oldenb. 16, 3237-51.) [2736 


Vogel, W., Die Normannen u. d. Fränk. 
Reich, s. ’07, 907. Rez.: Hist. Zt. 101, 107-13 
Perels [2737 


Hartmann, L. M., Italien u. d. 
fränkische Herrschaft. (Hartm., G. 
Italiens im Mittelalter. III, 1.) Gotha: 
Perthes. 809 S. 8 M. [2738 


Allg. Staaten-G. 1. Abt., Werk 33. Bd III, 1.) 
otter, K., Vom „Schwert Karls d. Großen“ 

in Alsfeld. (Quartalbli. d. Hist. Ver. f. d. 
Grhzt. Hess. 4, 192-95.) (3739 


Knapp, E., Die Ulriche, e. früh- 
mittelalterl. Grafengeschlecht am 
Bodensee. (Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Bodens. 36, 11-30.) [2740 


Willoh, K., Fränkische Gräber b. Finen. 
(Jahrb. f. Ġ. d. Hrzgts. Oldenb. 16,352.) [2741 


Innere Verhältnisse. 


Conrat (Cohn), Max, Der west- 
gothische Paulus. Rechtshist. Unter- 
suchg. (Verhandelingen d. Kgl. Akad. 
v. wetenschapp. te Amsterdam. N. R. 
VII, 4) Amsterd.: Johs. Müller 1907. 
259 S. 6 M. [2742 

Oechsli, W., Zu d. Churer Urbar a. d. 
Zeit Ludwigs d. Fr. (Anz. f. schweiz. G. ’08, 
265-68.) Vgl. ’07, 2911. [2743 

Vormoor, J., Soziale Gliederg. im 
Frankenreich. (VI v. 2628.) f Z 
Quelle & M. 1907. 105 S. (Subskr.. 
Pr.: 2 M. 80; Einzelpr.: 3M.60.) [2744 

Luschin v. Ebengreuth, A., Beitrr. 
z. Münz.-G. im Frankenreich. I. 
(N. Arch. 83, 435-59.) (2746 

Opet, 0., Zum Brautkauf nach 
altalamann. Recht. (Aus: Festgabe d. 
Kieler Jur.-Fak. f. Hänel.) Kiel: 
Lipsius & T. 1907. 37 S. 1 M. [2746 


Chadwick, Studies on Anglo-Saxon in- 
stitutions, 8. '05, 2816. Reoz.: Engl. hist. rev. 
20, 348-51 Stevenson. [2747 


Morin, &., Un lectionnaire mérov. 
avec fragments du texte occident. des 
Actes. (Rev. bénéd. 25, 161-66.) [2748 

Levison, W., Willibrordiana (N. 
Arch. 83, 517-80.) [2749 

Rez.: Analecta Bollandiana 27, 473 A. P. 

Albers, B., Consuetudines mo- 
nasticae. III: Antiquiora monumenta 
Casinenses 


maxime consuetudines 

inde ab a. 716.-817. illustrantia. 
Typis Montis Casini 1907. xxjv, 
243 S.; 3 Taf. [2750 


Rez.: N. Arch. 33, 570f. 


*92 


Besson, M., Les évêques de Genève d’Abe£- 
lénus à Bernard, 626-892. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 1, 241-48.) Rez. v. 07, 918 (Besson): 
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 143 Kirsch. — 
P. E. Martin, „Castrum Argentariense“. 
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 189-92. ) [2751 

Weber, G. A., Das angebl. Grab d. h. Em- 
meram. (Röm. Quartalschr. 21, I, 192-96.) [2752 

Bruder, Die liturg. Verehrg. d. hl. Abtes 
Wigbert v. Fritzlar. (Katholik 3. F., 35, 47-58; 
128-42; 217-35; 266-81.) [2753 

Zösmair, J., Noch einmal Kloster Tuberis 
in Vorarlberg. (Jahresber. d.Vorarlb. Museum- 
Ver. 44, 13-30.) Vgl. ‘05, 923. (2754 

Zemp u. Durrer, Das Kloster St. Johann 
zu Münster in Graubünd., e. ’07, 2.35. (15 fr.) 
Rez.: Forschen. u. Mitt. z.G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 4, 184-89 Wieser. [2755 

Christ, K., Anfang d. Klosters Lorsch. 
(Vom Rhein ‘07, 1-4 etc. 50-52.) 2756 

Widmann, S., Heidnische Spuren in christl. 
Legenden unser. Gegend, Lahngau. (Ann. d. 
Ver. f. nass. Altertkde. 37, 59-71.) [2757 

Größler, H., Die Lage desin d. Drübecker 
Stiftungsurkunde erwähnten Klosters Horn- 
burg. (Mansfeld. Bll. 21, 69-78.) Sep. Eisleb.: 
Selbstverl. 1907, 30 Pf. (2758 


Roger, L'enseignement des lettres clas- 
siques d'Ausone à Alcuin, 8. ‘07, 928. Rez.: 
Rev. d’hist. eccl. 8, 563-66 Jacquin. [2759 

Meyer, W., Ein Merowinger Ryth- 
mus üb. Fortunat u. altdt. Rythmik 
in latein. Versen. (Nachrr. d. Ges. d. 
Wiss. zu Gött. '08, 31-81.) [2760 

Lehmann, Paul, Erzbischof Hildebald u. 
d. Dombibliothek v. Köln. (Zbl. f. Biblio- 
theksw. 25, 153-58.) 12761 


La Croix, de, L'art aux temps mérov. 
Poitiers 1907: Blais et Roy. 128. — C. de 
la Croix ot L. Levillain, L’autel de Saint- 
Sixte et ses reliques dans la cathédrale de 
Poitiers. (Aus: C. de la Croix, La chapelle 
Saint-Sixte et les cathédrales de Poitiers.) 
Poitiers: Imprimerie Biais et Roy. 1907. 
22 S., Taf. 4-6.) [2762 


Stückelberg, E. A., Die Aus- 
grabun. zu Disentio. (Basler Zt. 6, 
489-503. 7, 220-33.) [2763 

Schumacher, K., Frühmittelalterl. 
Steinskulpturen a. d. Rheinlanden. 
(Altertümer uns. heidn. Vorzeit 5, 
310-13; Taf. 54.) [2764 

Künstle, Kunst d. Klosters Reichenau im 
9. u. 10. Jh., 8. ‘07. 2936. Rez.: Hist. Jahrb. 
29, 212f. Pelka; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ‘08, 
Nr. 5/6 Bergner. 2165 

Levillain, L., L'église caroling. de Saint- 


Denis. Essai de reconstruction. (Caen: 
Delesques. 54 8. [2766 


Ostheide, A., Medizinisches a. e. Hand- 
schr. in Essen a. d. Ruhr. (Beitrr. z. G. v. 
Esson 29, 127-35.) [2767 


Bibliographie Nr. 2751—2809. 


3. Zeit der sächsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 

Herrmann, M., Latinität Widu- 

kinds v. Korvei. Greifswald. Diss. 


1907. [2768 
Rez.: N. Arch. 33, 559 Holder-Egger. 


Kolberg, A., Die v. Papst Sil- 
vester Il. herausgegebene Passio S. 
Adalberti. Braunsberg 1907.92 S. [2769 

Rez.: N. Arch. 38, 560 Holder-Egger. 

Weinert, A., Die Quellen f. d. 
Aufenthalt Ottos v. Bamberg vor 
Demmin. (Festschr. d. Gymn. Demmin. 
4°. S. 45-55.) [2770 

Chronique, La, de Saint-Hubert. N. éd. 
p. Hanquet, s. '07, 938. Rez.: Annuaire de 
l’Univ. cath. de Louvain ’08, 167-77; Engl. 
hist. rev. 23, 351-55 Davis. [2771 


Balau, S., Rodolphe de St.-Trond. (Biogr. 
nat. de Belg. 19, 613-23.) [2:72 


Cartulaires del'abbayede Molesme, 
anc. diocèse de Langres 916-1250. 
Recueil de docc. sur le Nord de la 
Bourgogne et le Midi de la Cham- 
pagne publ. avec une introd. diplom., 
hist. et géogr. T.I:Introduction. Paris: 
Picard 1907. 4°. xxxıj, 854 8. [2773 

Rolland, G., Un faux diplôme de 
Conrad II. (Bull. de la Comm. Roy. 
d'hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 76, 
648-67; Taf.) [2774 


Hirsch, E., Kardinal Deusdedits 
Stellg. z. Laieninvestitur. (Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 88, 34-49.) [2775 


Renaux, Humbert I. et le royaume de 
Bourgogne 1000-1048, s. ’07, 947. Rez.: Riv. 
stor. ital. ’07, 26-30 Usseglio. [2776 


Chalandon, F., Hist. de la do- 
mination normande en Italie et en 
Sicile. Paris: Picard 1907. xcenj, 
403; 814 S. 25 fr. [2777 

Rez.: Lit. Zbl. ’08s, Nr. 23 Fed. Schneider; 


Rev. hist. 97, 410-12 Halphen; Moy. Age 12, 
103-3 Poupardin. 


Drehmann, J., Leo IX. u. 
d. Simonie. Beitr. z. Untersuchg. d. 


Vor-G. d. Investiturstreites. (II v. 
2542.) Lpz.: Teubner 1907. jx, 96 S. 
3 M. [2778 


Meyer v. Knonan, Jahrbücher d. Dt. Reiches 
unt. Heinrich IV. u. V. Bd. VI, s. ’07, 970. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 421-25 Mat- 
thaei; Hist. Vierteljschr. 11, 95-97 Bernh. 
Schmeidler. [2779 

Massino, J., Gregor VIIL (Hist.-pol. BU. 
141, 469-83.) [2780 


Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser — Staufische Zeit. 


Bresslau, H., Führer durch Canossa. 
(N. Arch. 33, 531-34.) [2781 

Rez. v. ’0i, 2956 (Dammann): Zt. f. 
Kirch.-G. 28, 468 Hermelink. 


Monod, B., Essai sur les rapports 
de Pascal IL avec Philippe I., 1099- 
1108. (Biblioth. de l'École des hautes 
études. CLXIV.) Paris: Champion 
1907. xxvıj, 163 S. [2782 
Rez.: Hist. Zt. 101, 166f. Cartellieri. 
Kirsch, J. Ps: St. Bernard in 
Lothringen; geschichtl.-archl. Studie. 
(Hist. Jahrb. 29, 43-71; 264-303.) [2783 


Zierler, P. B., Die Herren v. Tarasp u. 
ihre Gründgn., 1042-1220. (Yorschgn. etc. z. 
G. Tirols u. Vorarlb. 5, 1-26.) 2784 


b) Staufische Zeit, 1125-1254 


Bloch, Th., Die elsäss. Annalen 
d. Stauferzeit. Quellenkrit. Einleitg. 


zu d. Regesten d. Stauferzeit. Mit 
Anh. v. E. Polaczek u. 13 Taf. 
(= Nr. 2069.) Innsbr.: Wagner. 


xı). 209 S. 14 M. . [2785 
Fricke, W., Zur älter. holstein. G. 
Jen. Diss. 1907. [2786 
Rez.: N. Arch. 33, 661f. B. Schm. 
Novotny, V., Zur böhm. Quellen- 
kde.: Der 1. Fortsetzer d. Cosmas. 
(Sitzungsberr. d. böhm, Ges. d. Wiss. 
"07, VII) Sep. Prag: Rivnac. 114 S. 
1 M. 40. [2787 
Huyskens, A., Quellenstudien z. G. d. hl. 
Elisabeth, s. Nr. 892. Rez.: Zt. d. Ver. f. 


hess. G. 41, 316-18 u. N. Arch. 33, 562f. 
Wenck. [2788 


Botteghi, L. A., Annales S. Justi- 
nae Patavini. (Arch. Muratoriano 


N. 4.) [2789 
Rez.: N. Arch. 33, 563-65 Lenel. 


Hirsch, H., Urkundenfälschgn. d. 
Klosters Prüfening. Mit 4 Lichtdr.taf. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 
1-63.) | 2790 

Simonsfeld, H., Urkk. Frdr. Rot- 
barts in Italien. 3. F. (Aus: Sitzungs- 
berr. d. Bayer. Akad. '07.) Münch.: 
Franz. S. 531-62. 40 Pf. [2791 

Urkunde, Die älteste, d. Rostocker 
Ratsarchivs v. 25. III. 1252. Lichtdr.- 
Ausg. d. Originals m. lat. Text, dessen 
Übersetzg. u. erl. Anmerkgn., hrag. 
v. E. Volckmann. Rostock: „Cap- 
tain.“ 4°. 1 Taf.; 68. Text. 2M. [2792 


Krammer, M., Der Reichsgedanke 
d. stauf. Kaiserhauses. (H. 95 v. 2543.) 
Breslau: Marcus. 84 S. 2M.60. [2793 


"93 


Hofmeister, A., Zur u Eber- 
hards I. auf d. Salzburger Erzstuhl 
1147. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 71-78.) [2794 

Simonsfeld, Jahrbb. d. Dt. Reiches unt. 
Friedr. L Bd. I, s. Nr. 904. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. ’08, Nr. 18 Meyer v. Knonau. [2795 

Cartellieri. Philipp II. Aug. v. Frkr., e. 
‘07, 2975. Rez. v. I: Rev. hist. 93, 400-405 
Luchaire; Hist. Zt. 101, 167-71 Schaube. [2796 

Cartellieri, A., Richard Löwenherz 
imhl. Lande. (Hist. Zt. 101,1-27.) [2797 

Krabbo, H., Die dt. Bischöfe auf 
d. 4. Laterankonzil 1215. (Quellen etc. 
a. ital. Archiven u. Biblioth. 10, 275 
-300.) Sep. Rom: Loescher 1907. 
1 M. 20. Vgl. ‘07, 973. [2798 

Luchaire, A., Innocent III et le 
quatrième concile de Latran. (Rev. 
hist. XCVII.) [2799 

Krabbo, Die ostdt. Bistümer, bosond. ihre 
Besetzg. unt. Kaiser Friedr. IL, s. ‘06, 2804. 
Rez.: Forschen. z. brandb. u. pr. G. 20. 534 
-37 Curschmann; Hist. Vierteljschr. 11, 97-99 
Srbik. [2800 

Wenck, K., Die heilige Elisabeth. 
(Sarnmlg. gemeinverständl. Vortrr. u. 
Schrr. a. d. Gebiet d. Theologie u. 
Religions-G. 52.) Tübingen: Mohr. 
56 S. 1 M. 50. [28301 

Osten-Sacken, P. Ye d., Der erste 
Kampf d. Deutsch. Ordens geg. d. 
Russen. (Mitt. a. d. liv. G. 20, 
87-124.) [2802 


Eisler, M., G. Brunos v. Schauen- 
burg (s. Nr. 915). Anhg.: Uned. 
Urkundenoriginale. (Zt. d. Dt. Ver. f. 
G. Mährens etc. 12, 187-196 ) [2808 

Hofmeister, A., Zur histor. Topographie 
Rostocks. (Beitrr. z. G. d. St. Rost. 4, IV, 
1-13.) [2804 


c) Innere Verhältnisse. 


Philippi, F., Sachsenspiegel u. 
Sachsenrecht. (Mitt, d. Inst. f. öst. G. 
29, 225-52.) [2805 

Henrici, E., Ein lat. Sachsenspiegel 
u. dt. Bruchstücke in Braunschw. 
(Braunschw. Magaz. ’07, Nr. 11.) [2806 


Kiesel, Bedeutg. d. Gewere d. Maunes am 
Frauengut f. d. Ehegüterrecht d. Sachsen- 
spiegels, s. "07,918. Rez: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
28, G. A. 589-93 Heymann. [2»07 


Schlüter, W., 2 Bruchstücke e. 
mittelniederdt. Fassung d.Wisbyschen 
Stadtrechtes a. d. 13. In. Hrsg. u. m. 
sprachl. Erläutergn. versehen. (Aus: 
Mitt. d. Ges. f. G. etc. d. Ostseepr. 
Rußlands.) Götting.: Peppmüller 1907. 
S. 487-553; Taf. 2 M. 60. [ass 

Werunsky, E., Die landrechtl. Re- 
formen König Ottokars II. in Böhmen 


N 


*94 


u. Österreich. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
29, 253-90.) Vgl. '08, Nr. 927. [2809 

Karth, G., Les origines de la commune 
de Liége, s. ’07, 2989. Sep. Liege: Poncelet. 
100 8. 8 fr. [2810 

Thoms, H. E., Entstehg. d. Zünfte 
in Hildesheim. Beitr. z. G. d. Zunft- 
wesens. Braunschw.: Wagner. 898. 


2 M. 50. [2811 

Schaube, Handels-G. d. roman. Völker d. 
Mittelmeergebiete, s. ‘07, 2993. Rez.: Vier- 
teljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 5, 565-77 
Fed. Schneider. , | [2812 

Pischek, A., Die Vogtgerichts- 
barkeit süddt. Klöster in ihr. sachl. 
Abgrenzg. währ. d. früher. Mittel- 
alters. Tübing. Diss. 1907. 101 S. [2813 

Rez.: Ztg. d. Sav.-Stifig. 2x, G. A., 557-65 
Stutz; Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 23, 182 f. H. B. 


Mitis, 0. Frhr. v., Unbekannte Urkk. d. 
12. Jh. üb. d. nieder-öst. Pfarre Michelstetten. 
(Mitt. d. Inst. f öst. G 29, 323-25.) [2814 

Besson, M., Privilèges accordés aux bien- 
faiteurs de {hopital d’Avenches. (Zt. f. 
schweiz. Kirch.-G. 1, 234.) (2815 

Kentenich, G., Zu d. ältt. Urkk. d. Trierer 
Stiftes St. Paulin. (Trier. Arch.12.74-77.) [2816 

Zoepf, L., Das Heiligen-Leben im 
10. Jh. (I v. 2542.) Lpz.: Teubner 
1907. 250 S. 8 M. [2817 

Koeniger, A. M., Der Ursprung 
d. Ablasses. (Veröffentlichgn. a. d. 
Kirchenhist. Seminar München, 3. R., 
1, 167-91.) — A. Gottlob, AblaB- 
oa u. Ablaßinhalt im 11. Jh. 
Stuttg.: Enke 1907. 68 S. [2818 

Kleinert, P., Das erste Werden 
d. dt. Kirchenliedes. (Kleinert, Zur 
christl. Kultus- u. Kultur-G. 2. wohlf. 
Ausg. S. 33-59; 271-80.) — Ders., 
Schweifende Kleriker im Mittelalter. 


(Ebd. 60-94; 281-95.) [2819 
May, J.. Familie d. heiligen Hildegard. 
(Katholik $7, 143-50.) [2520 
Melzer, V., Zur ält. G. d. Benediktiner- 
Abtei Garsten. (Arch. f. d. G. d. Diöz. Linz 
4, 3-46.) (2521 
Reymond , M., Un conflit ecclés. à Lau- 
sanne à la fin du 1%. siècle. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 1, 98-111.) [2823 
Weigel, M., Anfänge d. Frauenklosters 
Prediger 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 149-64.) [2823 
Christ, K., Das fragl. Kloster Hagen b. 
Lorsch u. d. darauf bezogenen Besitzgn. d. 
pfalzer Klöster Hüningen u. Hagen. (Vom 
Rhein ’06, S. 67-69; 83.) 


"2824 


Größler, H., Begründg. d. christl. 
Kirche in d. Lande zw. Saale u. Elbe. 


(Aus: Zt. d. Ver. f. Kircheng. in d. 
Prov. Sachsen.) Eisleben: Selbstverl. 
1907. S. 94-145. 1 M. 60. [2825 

Schulte, W., Anfängo d. St. Marienstifts 
d. Augustiner-Chorherrn auf d. Breslauer 
Sande, 8. "07, 1021. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
üst. G. 29, 354-56 Rachfahl. [2x26 


cc aaa aie a a a meo 


rdens iu Rothenburg o. d. Tauber. ; 


Bibliographie Nr. 2809—2869. 


La vie et les oeuvres 


Poncelet, A. 
À leury. (Anal. Bolland. 


de Thierry de F 
27, 5-27.) Br 

Kelle, J., Untersuchgn. üb. d. 
nicht nachweisbaren Honorius Au- 
gustodunensis ecclesise presbiter et 
scholasticus u.d. ihm zugeschr. Werke. 


(Wiener Sitzungsberr. CLIII, 5.) [2828 

Rez.: Hist. Jahrb. 29, 451f. Endres. — 
Rez. v. ’07, 1022 (Endres): Lit. Zbl. ’07, 
Nr. 17; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 274 f. Clemens. 


Habel, E., Der dt. Cornutus. I: 
Der Cornutus d. Johs. de Garlandia, 
e. Schulbuch d. 13. Jh. In d. dt. 
Übersetzgn. d. Mittelalters. zum erst. 
Male hersg. Berlin: Mayer & M. 
63 S. 2 M. [2829 


Psilander, Mittelhochdt. Frauen- 
gebete in Upsala. (Zt. f. dt. Altert. 
49, 863-75.) 2830 

Meier, J., Wolfram v. Eschenbach 
u. einige sein. Zeitgenossen. (Fest- 
schr. z. 49. Teana dt. Philologen 
etc. in Basel ’07. S. 507-20.) [2831 

Schulz, Hans, Zu König Tirol. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
23, 398-400.) — A. E. Schönbach, 
Studien zur Krone Heinrichs v. dem 
Türlin. (Ebd. eaa — Fr. Panzer, 
Zum Meier Helmbrecht. (Ebd. 391-98.) 
— F. Vogt, Die Heimat d. großen 
Heidelb. Liederhandschrift. (Ebd. 
873-81.) [2832 

Pfaff, F., Der Minnesang im Lande 
Baden. (= 2592.) Heidelb.: Winter. 
xxj, 71 S. 1 M. 20. [2833 


Schulz, Fritz Traug., Die Rund- 
kapelle zu Altenfurt b. Nürnber , €. 
Bauwerk d. 12. Jh. Geschicht!. u. 


bauwissenschaftl. Untersuchg. Mit 
12 Abbildgn. (Hft. 94 v. 2653.) 
Straßb.: Heitz. 58 S. 6 M. [2834 


Fastenau, J., Die roman. Stein- 
plastik in Schwaben. EBßling a. N.: 
Neff. 91S.m. 82 Abbildgn. 4 M. [2835 

Zeller, A., Die roman. Baudenk- 
mäler v. Hildesheim. Unt. Berücks. 
d. einheimisch. roman. Kunstgewerbes. 
Mit 50 Taf. Berl.: Springer 1907. Fol. 
xıj, 104 S.; 50 Taf. 40 M. [2836 

Rez.: Röm. Quartalschr. 21, I, 205-7 Witte. 

Haseloff, Glasgemälde d. Elisabethkirche 


in Marburg, s. Nr. 962. Rez.: Zt. d. Ver. f. 
hess. G. 41, 813-16 Wenck. [2837 


Begiebing, Die Jagd im Leben d. salisch. 
Kaiser, s. ’06, 2844. Reoz.: Anz. f. dt. Altert. 
30, 135 Edw. Schroeder. [2838 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 

Velthem, L. van, Voortzetting van den 
Spiegel Historiael: 1248-1316, s. ’07, 3020. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 23 J. Franck. [2839 

Schulte, W., Die polit. Tendenz d. Cronica 
principum Poloniae, s. '07, 1036. Rez.: Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. 29, 356-58 Rachfahl. [2840 

Calligaris, G., Per una nuova 
edizione del „Liber de gestis in ci- 
vitate Mediolani" di Stetfanardo da 
Vimercate. (Arch. stor. Lomb. Ser. 8, 
Vol. 18, 6-32.) [2841 

Dex, Jacques, Metzer Chronik üb. d. 
Kaiser u. Könige d. Luxemburg. Hauses, 8. 
Nr. 964. Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 4, 
277-85 Harmand; Hist. Vierteljschr. 11, 136f. 
Holtzmann; Zt. f. G. d. Oberrb. N. F. 23, 
376f. v. Borries. [23x42 


Redlich, 0. u. A. E. Schönbach, 
Des Gutolf v. Heiligenkreuz Trans- 
latio s. Delicianae. (Aus: Sitzungsberr. 
d. Wien. Akad.) Wien: Hölder. 38 S. 
1 M. — Berichtigung v. Redlich: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 
383f. 2843 

Schmeidler, B., Studien z. Tholo- 
meus v. Lucca. (N. Arch. 33, 285- 


343.) [2844 


Hoppeler, R., Üb. e. alte Briger Chronik 
u. deren Bericht v. e. Treften zu Hospental 
1321. (Anz. f. schweiz. G. ’08, 269-72.) [2845 


Werner, J., Brief Friedr. d. Frei- 
digen an König Enzio v. J. 1270. 
(N. Arch. 33, 535-38.) [2846 

Registres, Les, de Boniface VIII. 
(8. ’07, 3026). Fasc. IV, publ. p. G. 
Digard. (T. I, 881-974.) 3 fr. 60. 
(Bibl. 2. S. IV, 4.) [2847 


Dragendorff, E., Geleitsbrief v.1312 Juli 15. 
(Beitrr. z. G. d. St. Rostock 4, IV, 14-16.) [2848 


Register, Ein oberpfälzisches, a. 
d. Zeit Kaiser Ludwigs d. B. erl. u. 
hrsg. v. W. Erben. Münch. u. Berl.: 
Oldenbourg. 171 S. 4 M. [2849 

Fricaudet, Chartes de l'abbaye de St- 
Étienne de Dijon de 1321 à 1342, s. Nr. 
2927. [2850 

Lüdicke, R., Die Sammelprivi- 
legien Karls IV. f. d. Erzbischöfe v. 
Trier. (N. Arch. 33, 345-98.) [2851 

Wentzcke, P., Ausgabenverzeichn. 
d. Abtei St. Stephan zu Straßburg 
1276 bis 1297. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N.F. 28, 116-26.) [2862 


Bappert. J. F., Richard v. Cornwall seit 
s. Wahl zum dt. König 1257-1272, s. '7, 
1052. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 355-60 
H. Otto. [2853 


24-27.) 


“95 


Müller, Max, Schlacht b. Benevent 
26. Febr. 1266. Berl. Diss. 1907. 
78 S. [2854 

Winter, D. A., Politik Pisas währ. d. 
Jahre 1268-1282, s. ’06, 3855. (Hallens. Diss.) 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 6 Cartellieri. [2855 

Hyrvoix de Landosle, Les origines hist. 
de la Confédération suisse. Histoire et légende. 
(Le Correspondant 229, 533-60.) [3556 

Caro, 6., Zur Signorie Heinr. VII. 


in Genua. (Hist. Vierteljschr. 11, 
226-231.) 2867 
Haller, J., Verschwörung v. Sege- 


wold, 1316. (Aus: Mitt. a. d. Geb. d. 
G. Liv-, Est- u. Kurlands.) Riga: 
Kymmel. 44 S. 1 M. 20. [2858 

Dormann, H., Stellung d. Bist. Freising 
im Kaınpfe zw. Ludwig d. Bayern u. d. röm. 
Curie, s. Nr. 985. Lpz.: Fock 1907. 9 M. [2359 

(zeppan, Schlacht b. Crecy 26. VIII. 1316, 
s. ‘06, 2866. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 15 
R. Holtzmann. [2360 


Kreß, Frhr. v., Sage v. d. orlamtindischen 
Kindermord u. d. Stiftg. d. Frauenklosters 
Himmelsthron im neuen Spital zu Nürnb. 
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. ‘0%, 
[2861 

Crue, F. de, La guerre féodale 
de Genève et l'établissement de la 
commune, 1285-1320. Genève: Kündig 
1907. 95 S.; 7 Taf. 8 fr. 50. we 

Obreen, H., Floris V., graaf van 
Holland en Zeeland, heer van Fries- 
land 1256-1296. Gand: Van Goethem 
1907. xuvıj, 179 S. 6 fr. [2363 

(Recueil de travaux publ. par la Fac. de 
philos. etc. de Univ. de (and. Fasc 34.) 

Fris, V., Robert III., comte de Flandre. 
(Biogr. nation. de Belg. 19, 145-62.) [2364 


Armbrust, L., Göttingens Be- 
ziehgg. zu d. hess. Landgrafen. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 41, 97-222.) [2865 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Nells, H., La chronique d'Edmond 
de Dynter et la continuation des 
Brabantsche Yeesten. (Bull. de la 
Comm. Roy. d'hist. de l'Acad. Roy. 
de Belg. 76, 568-96.) [2866 

Wyclif, J., De potestate papae; 
ed. by J. Loserth. London: Trübner 
& Co. 1907. [2867 


J. Loserth, Wiclifs Lehre v. wahren u. 
falsch. Papsttum. (Hist. Zt. 99, 23-55) 

Horcicka, A., Notiz üb. die Zerstörung d. 
Klosters Smitheim O. C. in Mähren durch d. 
Hussiten. (Mitt. d. Ver. f. d. G. d. Dt. in 
Böhm. 46, 306.) l | [2868 

Loserth, J., Kirchenpolit. Dialog 
a. d. Blütezeit d. Taboritentums. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 


46, 107-21.) [2869 


*96 


Reformation d. Kaisers Sig- 
mund. Die erste dt. Reformschrift 
e. Laien vor Luther. Hrsg. v. H. 
Werner. (Erg.-Hft. III v. Nr. 2541.) 
Berl.: Duncker. ıvırj, 118 S. 3 M. 35. 
Vgl. Nr. 1024. [2870 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 17 Werminghoff. 

Buchner, M., Human. Lobrede (Peter 
Luders?) auf Kilian v. Bibra, d. später. Dom- 
propst, t 1494. (Arch. d. Hist. Ver. f. Unter- 
frank. 49, 201-22. [2871 

Brouwers, Mémoires de Jean, sire 
de Haynin et de Louvignies 1465-77. 
Nouv. éd. (Publ. de la Soc. des 
bibliophiles liégeois.) Liége: Cor- 
maux 1905. xvj, 263; 2688. 30 fr. [2872 

Büchi, A., Freiburger Mission zur 
G. d. Burgundenkrieges. (Freib, G.- 
bll. XIII. '06.) 102 S. [2873 


Privileg v. Kaiser Friedrich f. Hans 
Bernh. v. Eptingen zu Pratteln 1476. (Basler 


Zt. 6, 504 f.) [2874 

Ratschronik, Die Zerbster. Neu, 
hrsg. v. H. Wäschke. Dessau’ 
Dünnhaupt 1907. 121 S. 3 M. — 


Dieselbe übers. v. H. Wäschke. 
Ebd. 96 S. 1 M. [2875 

Werminghoff, A., Neuere Arbeiten 
üb. d. Verhältn. v. Staat u. Kirche 
in Dtld. währ. d. später. Mittelalters. 
(Hist. Vierteljschr. 11, 153-92.) [2876 


Mohr, Schlacht b. Rosebeke 27. Nov. 1382, 
8. ’07, 1085. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 15 
R. Holtzmann. [2377 


Janiczek, K., Aus d. G. K. Sig- 
munds. Prgr.ProßBnitz’07. 208. [2878 


Schmidt, V., Sidböhmen während 
d. Hussitenkriege. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhm. 46, 203-45.) [2879 

Pirenne, H., Nicol. Rolin, chan- 
celier de Bourgogne. (Biogr. nat. de 
Belg. 19, 828-39.) [2880 

Fechner, H., Giuliano Cesarini. 
Bis zu sein. Ankunft in Basel 9. Sept. 
1431. Marburg. Diss. 114 S. [2881 

Heller, K., Die Teilnahme d. Reichsstadt 
Rothenburg an d. Feldzug geg. Karl d. 
Kühnen, Herz. v. Burgund, 1474 u. 1175. (In: 
Jahresber. d. Ver. Alt-Rothenburg 06/7.) [2882 

Fris, V., Jacques de Savoie, comte de 
Romont. (Biogr. nat. de Belg. 19, 928-37.) [2883 

Girgensohn, P., Inkorporations- 
politik d. Deutsch. Ordens in Liv- 
land 1378-1397. (Mitt. a. d. livl. G. 
20, 1-86.) [2884 

Richert, Schlacht b. Guinegate 7. VIII. 
1479, s ‘07, 3073. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, 
Nr. 15 R. Holtzmann. [2885 

Friedjung, H., Kaiser Maximilian I. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ’07, Nr. 199.) Vgl. '07, 
8063: Kaser. [286 


| 


Bibliographie Nr. 2870— 2934. 


Knöpfler, Belagerg. u. Eroberg. Kufsteins 
durch Maximilian 1504, s. ‘06, 1126. Rez: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 191f. u. Forschgn. 
etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 3, 165-68 
Sinwel. [2837 

Wolff, M. v., Venetianerpolitik Kaiser 
Maximilians I. währ. d. Liga v. Cambray, 
8. ’07, 3077. Rez. (auch v. '07, 1096, Berger): 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 192-94 Kaser. (2858 

Schulte, Maximilian I. als Kandidat f. 
d. päpstl. Stuhl 1511, s. '07, 1097. Rez.: Mitt. 
d. Inst. f. òst. G. 29, 194-96 Kaser. [2889 


Durst, R., Königin Elisabeth v. Ungarn 
u. ihre Beziehgn. zu Österr., 1439-1442. Progr. 
Böhmisch-Leipa ’07. 23 8. [2530 

Wopfner, H., Die Lage Tirols zu 
Ausgang d. Mittelalters u. d. Ur- 
sachen d. Bauernkrieges. Mit Ur- 
kundenbeilagen,Tabellenu. Registern. 
(H. IV v. 2524.) Berl.: Rothschild. 
232 S. 6 M. (Subskr.-Pr.: 


| [2891 
Haßler, 0., Die Heistersheimerfehde. 
(Basler Zt. 6, 464-88.) [2892 
Schmidlin, L. R., Zur Mordnacht in 
Solothurn 1382. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 
215-218.) [2893 
Armbrust, Göttingens Beziehgn. z. d. hess. 
Landgrafen s. Nr. 2865. [2894 
Groeneveld. E., Festschr. aus Anlaß d. 
400. Wiederkehr d. Gallimarktes z. Leer, 
Ostfriesland. Leer: Zopf. 30 Pf. [2895 
Buchner, M., Zur Biographie d. Stamm- 
vaters d. sichs. Königshauses, Herz. Albrechts 
d. Beherzten, u. 8. Bruders, Kurf. Ernst v. 
Sachsen. (N. Arch. f. sächs. G. 29, 155-62.) [2896 


c) Innere Verhältnisse. 
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u. 
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte. 
Zeumer, K., Die goldene Bulle 
Kaiser Karls IV. T1. 1: Entstehg. u. 
Bedeutg. Tl. 2: Text d. gold. B. u. 


Urkk. zu ihr. G. u. Erläuterg. 
(= 2055.) Weimar: Böhlau xv, 
256; 135 S. 13 M. (Subskr.-Pr.: 
10 M. 80.) [2897 


Rez.: N. Arch. 83, 571f. M.T. 
Salomon, R., Ein Rechnungs- u. 
Reisetagebuch v. Hofe Erzbischof 
Boemunds II v. Trier. 1354 - 1357. 
(N. Arch. 33, 399-434.) [2898 
Felerfeil, W., Die Privilegien d. Stadt- 
chens Pfraumberg. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 46, 282-86.) [2399 
Zunfturkunden, Die Kölner, nebst 
ander. Kölner Gewerbeurkk. bis z. 
J. 1500; bearb. v. H. v. Loesch. 
(XXII v. 2041.) Bonn: Hanstein. xxx, 
158, 267: 757 S. 40 M. [2900 
Rez.: Lit. Zbl. 08, Nr. 16/17 v. Below. 
Deiter, H., Das Schultheißen Recht 
d. Stadt Hameln n. e. niederdt. Hs. 
d. 15. Jh. (Jabrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 33, 1-8.) [2901 


Vom Interregnum bis zur Reformation. *97 


Statnten, Götting. Akten z. G. d. 
Verwaltg. u. d. Gildewesens d. Stadt 
Gött. bis z. Ausg. d. Mittelalters. 
Bearb. v. G. v. d. Ropp. (XXV v. 
2043.) Hannov. u. Lpz.: Hahn 1907. 
xxxjx, 667 S. 12 M. [2902 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 306 Küch. 

Müller, Geo., Die Grafen d. Modiascher 
Provinzialverbandes oder der sogen. zwei 
Stühle. (Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
M, 261-75.) (2903 

Hoppeler, R., Über Landherrendieust. 
(Anz. f. schweiz. G. ’07, 167 f.) [290% 


Jecklin, F., Organisation d. Churer 
Gemeindeverwaltg. v. d. Stadtbrande 
d. J. 1464. Chur: Sprecher & V. 
1906. 54 S. Ta 

Schulze, R. Landstände d. Graf- 
schaft Mark bis z. J. 1510. Mit 
urkdl. Beilagen. (1,4 v. 2545.) Heidelb.: 
Winter 1907. S. 197-359. 4 M. 60. [2906 

Spangenberg, Hans, Hof- u. Zen- 
tralverwaltg. d. Mark Brandenb. im 
Mittelalter. Lpz.: Duncker & H. 


548 S. 14 M. 40. [2907 
(Verüffentlichg.d.Ver.f G.d Mark Brandenb.) 
Stalmann, M., Beitrr. z. G. d. Geworbe 

in Braunschw., s. Nr. 1059. (Freiburg. 


Kende, 0., Zur Handels-G. d. 
Passes üb. d. Semmering v. d. Mitte 
d. 18. bis z. Mitte d. 15. Jh. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 5,1-48; Kte.) [2917 

Schaube, A., Die Anfänge d. ve- 
nezian. Galeerenfahrten nach d. Nord- 
see. (Hist. Zt. 101, 28-89.) [2918 

Müller, Johs., Umfang u. Haupt- 
routen d. Nürnb, Handelsgebietes im 
Mittelalter. (Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 6, 1-38.) [2919 

Müller, J., Hauptwege d. Nürnb, Handels, 
insb. d. Geleitstr. Nürnb.-Fraukf. im Spät- 
mittelalter. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnb. ‘07, 5-0) Vgl. ‘07, 3119 [2980 

Müller, Johs., Rodwesen Bayerns u. Tirols, 
8. ’06, 1165. Rez.: Forschgn. ete. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 4, 199-204 Wopfner. [2921 

Thiel, F., Lage d. süddt. Bauern nach d. 
Mitte d. 13. Jh., 8. ’07, 1147. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. '08, Nr. 19 Lauffer. [2922 

Süßmann, A., Judenschuldentilgn. unter 
König Wenzel, s. "07, 1143. Rez.: Hist. Zt. 
101, 115-18 Niese; Dt, Lit.-Ztg. "08, Nr. 23 
Kober. [2993 


Maschke, R., Aus d. Urteilsbuch 
d. geistl. Gerichts Augsburg. (Fest- 
gabe d. Kieler Juristen-Fak. f. Hänel 


Diss. 1907.) Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 215-51.) [2924 
26, 180-532 Tuckermann. [2908 Keussen, H., Aus d. Papierkorb e. Kölner 
-= Rechtsanwalts zu Anfang d. 16. Jh. (Arch. 

Schrader, Th., Rechnungsbücher d. hamb. f. Kultur-G. 6, 22-27.) (2925 
Gesandten in Avignon, 1338-1355, s. "017, 3105. Juritsch, Die Deutschen u. ihre Rechte 
Rez.: Röm. Quartalschr. 21, II, 151-54 u. Hist. in Böhmen im 13. u. 14. Jh. s. "06, 1174. 
Jahrb. 29, 449 K. H. Schäfer. [2909 Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 46, 
Heinemann, 0., Wirtschaftsinventar d. Lit. Beil., 20-22 Horcicka. [2926 
Pudaglaer Klosterhofs Gothen v. 1400. (Mo- Fricaudet, J., Essai sur la fidé- 


natsbll.d. Ges f pomm. G. etc. "01, 25-27.) [2910 
Schlecht, K., Das älteste Rechnungsbuch 4 
d. oberen Pfarrkirche zur Schönen Unserer chartes de l’abbaye de St.-Etienne de 


Lieben Frau in Ingolstadt 1497,98. (In: Dijon de 1321 & 1332. Thèse. Dijon 


ee Hist. Ver, £. Ingolst. u. Son 1907: Jobard. 174 S. 2927 
° | de à Urfehde d. Priest. Joh. Salman, 1450 ept. 3. 
a F., Lübeck. ‚P fundzoll- (Trier. Chron. N.F. 4, 143 1) (2998 
ucher v. 1492-1496 (s. ‘06, 1158). Künstle, Die dt. Pfarrei u. ihr Recht zu 


Forts. (Hans. G.bll. '07, 457-99.) 2912 Ausgang d. Mittelalters. (1905) s. ’05, 3010. 


i Rez.: Allg. Lit.bl. 'og Nr. 14 R. v. Scherer; 
Buchhändleranzeigen d.15.Ja rh. ; Hist. Vierteljschr. 10, 269 f. Keussen. [2929 


in getreuer Nachbildg. hrsg. v. K. Krebs, R., Zur Frage d. Zuständigkeit d. 
Burger. 32 Faksimilebll. m. einleit. geistl. Gerichte, (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 
u. beschr. Text. Lpz.: Hiersemann. | 23, 361£) Vgl. Nr. 1112. nn 
Fol. 32 Bl; vj u. 15 S. Text. 
60 M. è [2918 P) Religion und Kirche. 
Petit-Dutaillis, Ch. Documents „„Berliere, Suppliques de Clement VL, 8. 
nouv. s. l'hist. sociale des Pays-Bas en Ser BE SEND. an, [3931 
au 15. siècle (s, Nr. 1067). Forts. Acta Salzburgo-Aguilejensia. I, 2 hrsg. 
(Ann. de l'Est et du Nord 4, 214 v. A. Lang, a. ’06, 2959. Rez.: Carinthia I, 
-38: 341-70 [2914 Jg. 97, 27-31 v. Jaksch; Mitt. d. Inst. f. öst. 
j ° A G. 28, 535 v. Srbik u. Berichtigung v. Lang 
Judenbuch d. Scheffstraße zu Wien ebd. 29, 384. [293° 


(1389-1420); hrsg. v. A. Goldmann Schiffmann, K., Quellen z. G. d. 
= 2322). Wien: Braumüller, xLi], | Altpfarre Pischelsdorf. (Arch. f. d. G. 
148 S. 6 M. [2915 | d. Diöz. Linz 4, 355-490.) [2933 

Knebel, K Balistarii, Sct ußmeister oder Pfleger, L., Ludolf x Sachsen 
kr on Ana T Schul ert- | Üb. d. kirchl. Zustände d. 14. Jh. 
Ver 40, gagne litt, v. Freiberg eis | (ist, Jahrb. 29, 96f.) [2934 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. Bibliographie. 8 


*98 


Redlich, Juüulich-bergische Kirchenpolit. 
am Ausgange d. Mittelalters etc., I: Urkk. 
u. Akten, a. ’07, 3132. Rez.: Westdt. Zt. 
26, 250-72 Hashagen;, Zt. d. Aach. G.-Ver. 
29, 344-48 E. Pauls. — Hashagen, Anfänge 
d. landesherrl. Kirchenregimentes am Nieder- 
rhein. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 
1-15.) [2935 

Liber ordinarius d. Essener Stifts- 
kirche. Mit Einleitg., Erläutergn. u. 
Plan d. Stiftskirche u. ihr. Umgebg. 


im 14. Jb. Hrsg. v. Frz. Arens. 


Paderb.: Junfermann. 280 S. 
6 M. 50. [2936 
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 


85, 185-88 Levison. 

Mayer, J. G., Chronik d. Fri- 
dolin Bäldi in Glarus, 1488-1529. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.- G. L) [2937 


Hofer, P., Bruderschaftsrodel d. Kapelle 
v. Oberbüren. (Arch. d. Hist. Ver. d. Kant. 
Bern 18, 362-453.) [2938 


Franz, Drei dt. Minoritenprediger a. d. 13. 
u. 14. Jh, e. ’07, 3147. Rez.: Zt. f. kath. 
Theol. 31, 515-19 Michael; Zt. f. Kirch.-G. 
28, 475f. Hermelink; Hist. Jb. 28, 930f. 
Bihlmeyer. (2939 

Schäfer, H., Päpstl. Eisenkaplane 
& dt. Diözesen im 14. Jh. (Röm. 
Quartalschr. 21, I, 97-113.) [2940 


Kisky, Die Domkapitel d. geistl. Kur- 
fürsten nach ihr. persönl. Zusammensetzg. im 
14. u. 15. Jh, 8. ’07,1121. Rez.: Lit. Zbl. ‘07, 
Nr. 17 Knöpfler; Zt. f. Kirch.-G. 98, 114f. 
Dietterle; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 435-37 
v. Kauffungen; Röm. Quartulschr. 21, II, 
154f K. H. Schäter. [2941 

Schmitt Chr., Kardinal Nikol. 
Cusanus. (Sep. a : Festschr. d. Real- 
gymn. Coblenz 07. III.) Sep. Coblenz: 

cheid 1907. 27 S. 1 M. [2942 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 6 Elsenhans. 

Crohns, H., Ein mittelalterl. Prediger 
(Gottschalk Hollen) über Liebe u. Liebeswahn. 
(Ofversigt af Finska Vetenskaps Societ. 
Förhandi. 49, 1906/7, Nr. 14.) 26 S. [2948 


Schmidt, Walth. E., Das relig. 
Leben in i erst. Zeiten d. Brüder- 
unität. (Zt. f. Brüder-G. 1, 33-92.) [2944 


Gertraudis, M., Eine Gebetsverbrüderg. d. 
Abteien Frauenchiemsee u. Raitvuhaslach. 
(Forsch. z. G. Bayerns 16, 120.) [2945 


Kirsch, J. P., Prozeß geg. Bischof 
u. Domkapitel v. Würzburg an d. 
päpstl. Kurie im 14. Jh. (Röm. 
Quartalschr. 21, II, 67-96.) [2946 

Kolde, Th., Nachlaß e. Äbtissin d. Zister- 
zienserinnenklosters Himmelthron zu Groß- 
Gründluch a. d J. 1504. (Beitrr. z. Layer. 
Kirch.-G. 13, 35-87) (2947 

Herrmann, F., Miscell. Moguntina. 
(Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 3, 185- 
204.) [2948 

Henrici, E., Nonnengelübde a. Wöltinge- 
rode. (Braunschw. Magaz. ’07, Nr. 4.) [2949 


Bibliographie Nr. 2985—2998. 


Zahn, W., Die altmärk. Dorfkirchen u. 


ihre Geistlichen im Mittelalter. (SB. d. Alt- 
märk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 
34, 33-88.) (2950 


Pfau, W. C., Nachgrabgn. im Kloster 
Cronschwitz u. d. dabei entdeckt. „Deutsch- 
herrensteine“. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 17, 353 
-82.) Vgl. ‘07, 1178. Berth. Schmidt, Er- 
klärg. (Ebd. 494) — E. KieBkalt. Grabdenk- 
mäler d. ehem. Benediktinerklosters Paulin- 
zella. (Ebd. 383-90.) [2951 

Bihl, M., Zur G. d. Mühlhäuser Franzis- 
kanerklosters. (Mühlhäus. G.bll. 8, 26-28.) (2952 

Kentenich, Mattheiser Klosterreform im 
15. Jh. u. d. Kunst. (Trier. Chron. N. F. 4, 
100-102.) (2953 

Hennig, Kirchenpolitik d. älteren Hoheu- 
zollern in Brandenb., s. ’07, 1179. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 11, 245-47 F. Ourschnann. [2954 

Wehrmann, M., Zur G. v. Kolbatz. (Mo- 
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. eto. ’07, 7f.) [2955 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Hove, A. van, Statuts de l'Uni- 
versité de Louvain antérieurs à l’année 
1469. (Bull. de la Comm. Roy. d'hist. 
de l'Acad. R. de Belg. 76, 597- 


662.) [2956 

Allen, P. Some letters of 
masters and scholars, 1500-1530. 
(Engl. hist. rev. 22, 740-54.) [2957 

Sommerfeldt, G., Aus d. Zeit d. 
Begründg. d. Universität Wien. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. 29, 291-322.) [2958 


Kentenich, Trierer suf d. Heidelberg. u. 
Kölner Universität bis 1473. (Trier. Arch. 
N. F. 3, 192.) [2959 

Meltzer, 0., Ein Traktat Peters v. Dresden. 
(Dresdn. @.bll. ’07, Bd. 4, 192-202.) [2960 


Wille, J. 
È 


Pfalz. (Zt. 
Ohne Anmerkgn.: Korr.-Bl. 


1-40.) 
Ver. ’08, Nr. 5,6. 

Hoßfeldt, M., Johs. Heynlin a. 
Stein. Kapitel a. d. Frühzeit d. dt. 
Humanismus. (Basler Zt. 6, 309-56. 
7, 79-219; 236-431.) Tl. I: Berl. Diss. 
1907. 64 S. [2962 

Brecht, Die Verfasser d. Epistulae obscu- 
rorum virorum, 8. 07, 1188. Rez.: Hist. Zt. 
99, 397-89 Ellinger. E. Hora, Zu d. 
Dunkelmännerbriefen. (Zt. f. öst. Gymn. 58, 
685-97.) [2963 


Waldseemüller, M.. Die Cosmo- 
graphiae introductio i in Fksm.-Druck; 
hrsg. m. Einleitg. v. Fr. R. v. Wieser. 
Straßb.: Heitz 1907. 29, 108 S.; 


Taf. 10 M [2964 
(Drucke u. Holzschnitte d. 15. u. 16. Jh.) 
Wilhelm, Frz., Zur Biogr. d. Mathematikers 

Johs. Widmann v. Eger. (Mitt. d. Ver. f. G. 

d. Dt. in Böhm. 46, 429f.) (2965 


Der Humanismus in d. 
G. d. Oberrh. N.F. 23, 


[2961 
d. Gesamt- 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Schmidt, Adf., Beitrr. z. älter. 
Druck-G.d. Schweiz. (Zbl. f. Bibliothw. 
25, 107-81.) [2966 

Collljn, J., Rostochiana i. d. Kgl. Univ.- 
Bibl. zu Upsala. (Beitrr. z. G. d. St. Rost. 
4, IV, 89-15 [2967 

Sudhoff, K., Dt. mediz. Inkunabeln. 
Biogr.-liter. Untersuchgn. Mit 40 Ab- 
bildgn. im Text. (Stud. z. G. d. Me- 
dizin Hft. 2/3) Lpz.: Barth. xxjv, 
278 S. 16 M. [2968 

Alexander d. Gr.; a. d. Wer- 
nigeroder Hs. hrsg. v. G. Guth. Berl.: 
Weidmann. xıj, 102 S. 4 M. [2969 

(Dt. Texte d. Mittelalters. XIII) 


@ümbel, A., Kleine Beitrr. z. alter. Rothen- 
burger Kunst-G. (Rep. f. Kunstw. 31, 7-17.) [2970 

Hoffmann, Rich., Die ehemal. Dominikaner- 
kirche St. Blasius in Landshut. (Beitrr. z. G. 
etc. d. Erzbistums Münch. u. Freising 10, 
N.F. 4, 161-94.) 2971 

Matthis, Ch., Die Wasenburg. Eine elshss. 
Ritterburg im 14. Jh. u. e. röm. Merkur- 
tempel. Straßb.: Heitz 1906. 52 S.; 2 Taf. u. 
2 Pläne. 1 M. (2972 


Redslob, E., Die frünkisch. Epi- 


taphien im 14. u. 15. Jh. (Mitt. a. 
d. Germ. Nationalmus. ’07, 1-30; 
53-76; 5 Taf.) [2973 


Diemand, Neucs üb. Barthol. Zeitblom — 
Z. ein Nordling. Bürgerssohn. (Schwäb. Arch. 
26, 65-67; 86-91.) . … [2974 

Glaser, C., Hans Holbein d. Altere. 


Monographien, kunstgeschichtl. XI.) 
pz.: Hiersemann. 219 S; 49 Taf. 
20 M. [2975 


Dürer’s, Albr., schrift. Nachlaß. 
Familienchronik, Gedenkbuch, Tage- 
buch d. niederländ. Reise, Briefe, 
Reime, Auswahl a. d. theoret. Schrr. 
Hrsg. v. E. Heidrich. Berl.: Bard. 
jx, 364 S. 6 M. [2976 

Wölfflin, H., Die Kunst Albr. 
Dürers. 2. verm. Aufl. München: 


Bruckmann. 379 8. 10 M. [2977 
Rez. d. 1. Aufl.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 50 
Zucker. 
Weber, Albr., Neues Jugendbildnis Dürers. 
(Rep. f. Kunstw. 81, 42-47.) [2978 
Beth, J., Zu Cranachs Missalien - Holz- 
schnitten. (Rep. f. Kunstw. 30, 501-13.) [2979 
Lange, Konr., Matthias Grünewalds Stup- 
pacher Madonna. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlgn. 29, 44-61; 3 Taf.) [2980 
Sulda, W., Zur G. d. altösterr. Malerei. 
(Rep. f. Kunstw. 31, 37-41.) [2981 
Roth, V., Der spätgotische Flügelaltar in 
Mediasch. (Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
34, 193-240; 9 Taf.) [29x2 
Escher, K., Die Heilig- Kreuzkapelle b. 
Mels u. ihre neuentdeckten Wandgemälde. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 9, 114-81; 
8 Taf.) — J. R. Rahn, Wandgemälde in d. 
Kirche v. Brütten, Zürich. (Ebd. 204 -13; 
Taf. 20.) [2983 


"99 


Gebhardt, C., Triptychon d. St. Johannie- 
kirche zu Nürnberg. (Rep. f. Kunstw. 30, 
299-313.) [2984 

Beck, P., Altdt. Freskenstück v. Just. de 
Alemannia (Just. v. Ravensburg?) in Genua. 
(Schwab. Arch. 26, 81-86.) _ [2985 

Lutz, J., Les verrières de l'anc. 
église Saint-Étienne à Mulhouse. 
Lpz.: C. Beck 1906. 3 M. [2986 

Rez : Hist. Jahrb. 29, 213f. Pelka. i 

Leidinger, G., 40 Metallschnitte 
d. 15. Jh. a. Münchener Privatbesitz. 
Hft 95 v. 2553.) StraBb.: Heitz. 
48 S.; 20 Taf. 8 M. [2987 

Tietze, H., Die Handschrr. d. Concordantia 
Caritatis d. Abtes Ulrich v. Lilienfeld. 
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. N. F UI, 2, 
28-64; Taf.) Vgl. ‘06, 636. 2... 12988 

Gebetbuch Kaiser Maximilians I. 
Mit Zeichnen. v. Dürer u. and. Künst- 
lern. Photogr. Faksimiledr.; hrsg. v. 
K. Giehlow. Münch.: Bruckmann. 


Fol. 157 Doppels. u. 21 S. Text. 
425 M. [2989 
Roth, V., Üb. heimische Taufbecken. 


(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 105-7.) 
Vgl. ’07, 8191. [2990 

Hann, F., Stuckreliefs d. Hochzeitstruhen 
d. letzt. Gräfin v. Görz u. d. Kunst Andr. 
Mantegnas. (Carinthia I. 98, 11-22.) (2991 


Pauls, E., Aus d. ält. G. d. Hu- 
bertusordens am Niederrhein. (Zt. d. 
Berg. G.-Ver. 40, 159-78.) [2992 


Clemen, 0., Leipziger Kleiderordng. v. 
1506. (N. Arch. f. sächs. G. 38, 305-20.) [2993 


Kartenspiel, Das ülteste dt., vom 
Meister d. Spielkarten vor 1446 in 
Kupfer gestochen. 82 Bl. (Aus: 
M. Geisberg, Das ält. gestoch. dt. 
Kartenspiel vom Meister d. Spiel- 


karten.) Straßb.: Heitz. 10 M. [2994 

Hegi, F., Verhaftg. o. tirolisch. Liebes- 
pärchens zu Zürich 1491. (Anz. f. schweiz. G. 
07, 169-75.) [2995 

Hansen, J., Dor Hexenhammer, seine Be- 
deutg. u. d. gefälschte Külnor Approbation 
v. J. 1487. (Westdt. Zt. 26, 372-404.) Vgl. 
Nr. 115sf. u. 2495. [2998 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30jühr. Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-1555. 


Archiv f. Reform.-G. Texte u. 
Untersuchungen (s. Nr. 1160). Nr. 18 
(Jahrg. V, 2). S. 113-216. (4 M. 70. 
Subskr.-Pr.: 3 M.) [2997 

Quellen u. Darstellungen a.d.G. 
d. Ref.- Jahrhunderts; hrsg. v. G. 
Berbig (s. Nr. 1161). Il: Max 
Richter, Desid. Erasmus u. seine 
Stellg. zu Luther auf Grund ihr. 
Schriften. 2 M. 60. IV: L. Theo- 


gt 


*100 


bald, Leben u. Wirken d. Tendenz- 
dramatikers d. Ref.zeit Thom. Nao- 
georgus seit sein. Flucht a. Sachsen. 
106 S. 3 M. 50. Vgl. ’07, 3244. — 
V: Spalatiniana. Hrsg. v. G. Berbig. 
123 4 M. [2998 

Rez. v. I (Berbig, Spalatin u. sein Ver- 
hältn. zu Luther): Theol. Lit.-Ztg. '07, Nr. 25 
Bossert; v. III: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 14 
Kawerau. 

Studien u. Texte, Reformations- 
geschichtl., hrag. v. J. E (8. 
"07, 3248). IV/V: Greving, Joh. 
Ecks Pfarrbuch f. U. L. Frau in In- 
golstadt. Beitr. z. Kenntn. d. pfarr- 
kirchl. Verhältnisse im 16. Jh. xjv, 


254 S. 6 M. 80. [2999 
Rez. v. Nr. 1211: Röm. Quartalschr. 21, 
II, 219 f. Ehses. 


Quellenschriften, Ungedr., z. G. 
d. 16. Jh.; hrsg. v. Nikol. Müller. 
I, 1: Fürst Georgs III., d. Gottseligen 
v. Anhalt schriftstellerische Tätigkeit 
1530-1538 u. sein Bericht v. d. Lehre 
d. Zeremonien, so zu Dessau gehalten 
werden v. J. 1534. Lpz.: Haupt. 
102 S. 6 M. 


[3000 | 


Flugschriften a. d. erst. Jahren 


d. Ref Hrsg. v. O. Clemen (s. Nr. 


1178). Il, 4. 1178. IIl,1. 258. [3001 
Inh. II, 4: Chr. Schappeler, Verant- 
wortung u. Auflösung etlicher vermeiuter 
Argument. Hrsg. v. A.Götze. Joh. Lach- 
mann, Drei christl. Ermalimungen an d. 
Bauernschaft. Hrsg. v. G. Bossert. (Einzel- 
pr.:4M.)— III, 1:Pamphil. Gengenbach, 
Ein klägl. Gespräch v. e. Abt, Curtisanen u. 
d. Teufel wider d. frommen Papst Hadrian. 
Hrsg. v. À. Richel. (Einzelpr.: 35 Pf.) 


Luthers Werke. Krit. Gesamtausg. 
(s. Nr. 1163). XVIIL 794 S. 24 M. 
XXXIV, 1. 586 S. 17 M. 6v. [3002 

Luthers Briefwechsel, bearb. v. Enders, 
8. Nr. 1163. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 20 
O. Clemen. [3003 

Luther, M., als dt. Klassiker. 
a. sein. Dichtgn. u. Schrr. nebst Einführg. v. 
Eug. Lessing. (Hausbücherei der dt. 
Dichter - Gedächtnis - Stiftg. XXVIII.) 
burg-Großborstel: Stiftg. 176 8. 1 M. [3004 

Müller, K., Luthers SchluBworte 
in Worms 1521. (Philotesia. Paul 
Kleinert z. 70. Geburtstage dargebr. 
S. 271-89.) [3005 

Reu, J. M., Zur dt.-lat. Magdeburg. Schul- 
ausgabe d. klein. Katechismus Luthers. 
(Mitt. d Ges. f. dt. Erziehgs- u. Schul-G. 
18, 33-13.) [3006 

Tschackert, P., Spittas Konstruktion d. 
Entstehg. d. Liedes Luthers. (N. kirchl. Zt. 
18, 790-802.) Vgl. ‘06, 3016. [3007 

Brieger, Th., Luther u. d. Neben- 
ehe d. Landgrafen Philipp. Unter- 
suchgn. I: Die angebl. Entstehg. d. 


` Aleanders Nachlaß. 


| 


Auswahl ` 


Bibliographie Nr. 2998—3052. 


Wittenberg. Ratschlags in Hessen. 
Der älteste Entwurf desselben. (Zt. 
f. Kirch.-G. 29, 174-96.) [3008 

Hasenclever, A., Krit. Bemerkgn. 
zu Melanchthons Oratio de congressu 
Bononiensi Caroli Imperatoris et 
Clementis Pontificis. Corp. ref. Bd. 
XVII, 307-317. (Ebd. 154-73.) [3009 

Zell v. Kaysersberg, Mathis, des ersten 
Straßburger Reformators Verantwortg. weg. 
d. Anklage auf Ketzerei 1523. Im Auszuge hrag. 
v. Th. Renaud. Colmar: Straßb. Druck- u. 
Verl.-Anst. 48 8. 50 Pf. [3010 

Schneider, J., Brief M. Butzers an d. 
Ritter Hans Landschad v. Steinach üb. d. 
hl. Abendmahl 1526. (Beitrr. z. hess. Kirch.- 
G. 3, 103-16.) (3011 

Bugenhagen, Joh., Gottesdienst- 
ordng. f. d. Klöster u. Stifte in Pom- 
mern 1535. (Pia ordinatio caeremo- 
niarum.)Mitg.u.bearb.v.A.Uckeley. 
(Arch. f. Ref.-G. 5, 113-70.) [3012 


Corpus reformatorum (s. Nr. 1175). 
Vol. 89,9: Zwinglis sämtl. Werke; 
hrsg. v. E. Egli u. G. Finsler. 
II, 9. S. 641-720. 3 M. (Subskr.-Pr.: 
2 M. 40.) [3013 

Ballingers Korrespondenz m. d. Graubiind- 
nern, hrsg. v. T. Schieß. III, s. ’07, 3216. 
Rez. v. II u. IJI: Hist. Vierteljschr. 11, 394 f. 
Gust. Wolf; v. III: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 
22 Virck. (3014 

Hartranft, Ch. D., A study of the 
earliest letters of Casp. Schwenckfeld 
v. (Corpus Schwenckfeldiano- 
rum. Vol. 1) Lpz.: Breitkopf & H. 
ıxxx, 661 S. 25 M. [3015 

Kaikoff, P., Aleander gegen Luther. 
Studien zu ungedr. Aktenstücken aus 
Lpz.: Haupt. 
162 S. 5 M. [3016 

Rez.: Rev. des questions hist. 84, 336f. 
Paquier. 

Zickendraht, K., Eine anon. Kundgebg. 
d. Erasmus a. d. J. 1522 im Lichte sein. 
Stellg. z. Reform. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 22-28.) 
— Rez. v. 'u5, 1403 (Briefe an Des. Erasmus, 
hrsg. v. Förstemann u. O. Günther): 
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 186-91 Barge. — 
Rez. v. ’07, 1186 (Erasmus, Opus episto- 
larum p. P. S. Allen): Engl. hist. rev. 23, 
139-42 Whitney. (3017 


Hasenclever, A., Neue Mitt. üb. d. Ver- 
bleib v. Melanchthons lat. Originalhs. d. Con- 
fessio Augustana. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 81-83.) 
— Ders.. Noch einmal d. lat. Originalhand- 
schrift d. Confessio Augustana. (Ebd. 
221-23.) f [3018 

Berbig, G., Von d. Kirchengütern. 
Das Schmalkaldener Gutachten v. 
März 1540 nach d. Orig. mitg. (Zt. 
f. wiss. Theol. 50, 374-83.) [3019 

Reu, Quellen z. G. d. kirchl. Unterrichts 
in d. ev. Kirche Dtlds. 1530-1600. TI. Il, s. 
"07, 1234. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 247-49 


Reformationszeit. 


G. Wolf; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 188- 
90 Kolde. — Ders., Zur katechet. Lit. Bayerns 
im 16. Jh. (s. ‘07, 1234). Nachtr. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G. 14, 127-36.)— K. Schornbaum, 
Pfarrbesoldgn. im 16. Jh. (Ebd. 42-45.) [3020 

Friedrich, Jul., Entstehg. d. Reform. ec- 
clesiarum Hassiae v. 1526, s. '07, 1235. Rez.: 
Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 306-685 (auch v. 
Köhlers Aufs.) Dersch; Arch. f. kath, 
Kirchenrecht 88, 192f. G. A. (3021 

Herrmann, F., Mainzer Palliums-Gesandt- 
schaften u. ihre Rechngn. (8.’06, 1261). Schluß. 
(Beitrr. z. hess. kirch.-G. 3, 117-34.) [3023 

Sehling, E., Einleitg. z. e. Aus- 
gabe d. ev. Kirchenordngn. d. 16. Jh. 
im Hrzgt. Preußen. (Beitrr. z. Kirchen- 
recht. Festschr. E. Friedberg ge- 
widm. S. 1-38.) [3028 

Koch, Frz., Die Konfession d. 
Herzogs Albrecht v. Preußen v.18. Juli 


1554. (Arch. f. Ref.-G.5,171-90.) [3024 


Reichstagsakten, Dt. Jüngere Reihe, 
Bd. IV: Unter Karl V. Bd. 4; bearb. v. 
Wrede, s. "06, 1266. Rez.: Mitt. a. d. bist. 


Lit. 4, 287-93 Gust. Wolf. [3025 

Fraikin, Nonciatures de Clément VII, 
s. 07, 3236. Rez.: Hist. Zt. 100, 403-5 
Friedensburg. [3026 


Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. Herzog 
Georgs v. Sachsen, hrsg. v. GeB, s. '07, 1210. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 448-51 Friedens- 
burg; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 20 Gust. Wolf; 
Mühlbäus. G.bll. 7, 162f. Jordan. (3027 


uellen z. G. d. Bauernkrieges in 
Deutschtirol 1525. I: Zur Vor-G. 
Beschwerdeartikel a. d. J. 1519-1526; 
hrsg. v. H. Wopfner. (Acta Tiro- 
lensia. II.) Innsbr.: Wagner. xxvn]), 
235 S. 10 M. [3028 
Stolze, W., Die Supplemente zu 
Magister Lor. Fries’ G. d. Bauern- 
krieges in Ostfranken. (Arch. f. Ref.- 
G. 5, 191-212.) [3029 


Bossert, Seb. Lotzer u. seine Schriften, 
s. ‘06, 3044. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 
112-15 W. Stolze. [3030 


Merx, O., Beitrr. (Aktenstücke) z. 
G. d. religiös. u. soz. Bewegung in 
d. Stiftern Mainz, Würzburg u. Bam- 
berg, 1524-1526. (Arch. d. Hist. Ver. 
f. Unterfrank. 49, 135-158.) [3031 

Ehses, St., Kardinal Lorenzo 
Campegio auf d. Reichstage v. Augs- 
burg 1530 (s. '07, 3237). Schluß. 
(Rôm.Quartalschr.21,11,114-39.)[ 3032 


Acta Tomiciana. XII: 1530, s. ‘06, 3041. 
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 7, 
166-69 Warschauer. (3043 

Clemen, 0., Zu Georg Sabinus. (Forschgn. 
2. brandb. u. pr. G. 21, 215f.) [3034 


Hinwil, Hans v., Bericht üb. d. 
Kappeler Krieg; hrsg. v. Gabr. 
Meier. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 
161-182.) [3035 


a 


-101 


Feierfeil, W., Die Türkenpredig- 
ten d. Wiener Bischofs Joh. Fabri 
a. d. J. 1582. Progr. Teplitz-Schönau. 
‘07. 85. [3036 

Huber, A., Zeitgenüss. Bericht üb. d. 
Eroberg. Chillons durch d. Berner 1586. 
(Basl. Zt. f G. 7, 459-460.) [3037 

Bericht d. Grafen Herm. zu Wieit an d. 
Grafen Johann zu Nassau-Katzenellenbogen 
üb. d. Überrumpelung Bonns durch Mart. 
Schenk 1537. (Rhein. G bil. 8, 369-72.) [3038 


Wolff, R., Sleidaniana. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 23, 265-75.) [3039 
Friedensburg, W., Aktenstück z. 
Frage d. Bestrafs . d. gefangen. Kur- 
fürsten Johann Friedrich v.Sachs. 1547. 
(Arch. f. Ref.-G. 5, 213-15.) [3040 
Chytraeus, D., Das Kraichgau u. 
seine Bewohner zur Zeit d. Reform.; 
a. d. Lat. übers. u. erl. v. O. Becher. 
Karlsr.: Reiff. xıj, 162 S.; 8 Taf. 
2 M. 50. [3041 
Rez.: Zt. f.G.d.Oberrh. N.F. 23, 177-79 Bossert. 


Gaebel, Thomas Kantzow. (Mouatsbll. d. 
Ges. f. pomm. G. '07, 43-45.) [30423 


Stephau, Luther in d. Wandlungen sein. 
Kirche, s. Nr. 1202. Rez.: Lit. ZLl. ’08, Nr. 
22 Buchwald. (3013 


Kleinert, P., Luther im Verhältn. 
z. Wissenschaft u. ihrer Lehre. 
(Kleinert, Zur christl. Kultus- u. 
Kultur-G. 2. wohlf. Ausg. S. 95-127; 
295-98.) [3044 

Braun, W., Bedeutg. der Con- 
cupiscenz in Luthers Leben u. Lehren. 
Berl.: Trowitzsch. 812 S. 6 M. [8045 

Scheel, 0., Individualismus u. Ge- 
meinschaftsleben in d. Auseinander- 
setzg. Luthers m. Karlstadt 1524/25. 
(Zt. f. Theol. u. Kirche °’07, 5, 
352-75.) [3046 

Vogl, K., Der moderne Mensch 
in Luther. Jena: Diederichs. 229 S. 
4 M. [3047 

Kolde, Th., Veit Dietrich u. Luther 
auf d. Feste Koburg. (Beitrr. z. bayer. 


Kirch.-G. 14, 137-42.) [3048 
Vetter, P., Lutherana. I: Luthers 
Streit mit Hrzg. Heinr. v. Sachsen. 


II: Ein neues Ordinationsformular. 
(N. Arch. f. süchs. G. 29, 82-103.) [8049 

Hans, J., Beziehgn. Luthers zu Augsburg. 
(In: Bilder a. Augsburgs kirchl. Ver- 
gangenbh.) [3050 

Ebstein, W., M. Luthers Krank- 
heiten u. deren Éinflus auf s. körperl. 
u. geist. Zustand. Stuttg.: Enke. 
64 S. 2 M. [8051 

Kalkoff, W. Capito im Dienste Erzbischof 
Albrechts v. Mainz, s. '07. 3258. Rez.: Katho- 
36, 422-24; Hist. Jahrb. 28, 932 Paulus; 
Lit. Zbl. ‘05, Nr. 11 Köhler. [vos 


*102 


Ziegler, H., Sebast. Franck. Kurze 
Darstellg. sein. theol. Standpunktes 
nach sein. Buch d. 280 Paradoxa. 
(Zt. f. wiss. Theol. 50, 383-421.) Vgl. 


’07, 3266) [3053 

Harvey, Bucer in England, s. 07, 3259. 
Rez.: Hist. Zt. 100, 442f. Hasenclever; Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 23, 1738-75 Holtzmann. [3054 

Walther, W., Heinr. VIII. v. England u. 
Luther. Ein Blatt a. d. Ref.-G. Lpz.. 
Deichert. 53 S. 1 M. s : [3056 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. Nr. 1208). 1908, Nr. 1 
(Bd. U, Nr. 7). S. 193-224; Taf. 


75 Pf. [3066 

Inh.: E. Egli, Konr. Pellikan. Mit Bildn. 
(S. 193-98.) — Ders., Leo Jud u. seine Propa- 
gandaschrr. Schluß. (8. 198-208.) — Ders., 
Der Basler Karthäuser u. Chronist Carpen- 
țarii. (S. 221f) — Ders, Ein Zwingli- 
Autograph. (8. 224.) — W. Köhler, Ist d. 
Zürcher Ratsmandat ev. Predigt v. 1520 ein 
angebliches? (8. 208-14.) — A. Fluri u. A. 
Thürlingo, Cosmas Alder, d. Komponist 
d. Gedächtnisliedes auf Zw. (S. 214-20.) — 
Th. Burckhardt-Biedermann, Zum Ar- 
tikel: „Aus Zwinglis Bibliothek“. (S. 220 £.) 

Bossert, A., Johann Calvin. Dt. 
Ausg.v.H. Krolli ck. Gießen: Töpel- 


mann. 176 S. 8 M. 60. [3057 

Clemen, 0., Erh. Hegenwald. (Zt. f. 
Kirch.-G. 29. 223f.) [3058 

Steck, R., Bercht. Hallers Refor- 
mationsversuche in Solothurn (1530) 
nach sein. eignen u. Niklaus Manuels 
Briefen dargest. Bern: Grunau 1907. 
248. [3059 

Simons, Ed., Die ev. Buß- u. Bet- 
tagsfeier in Dtld. bis z. 30jähr. Kriege. 
(Philotesia. Paul Kleinert z. 70. Ge. 
burtstage dargebr. S. 128-46.) [3060 


Bezold, Fr. v., Staat u. Gesell- 
schaft d. Reformationszeitalters. 
(Kultur d. Gegenwart. Tl. U, Abt. 


V, 1. S. 1-136.) [3061 

Creutzberg, H. A. Karl v. Miltitz, 1490- 
1529, s. Nr. 1212. Rez.: Hist. Zt. 101, 120-22 
Kalkoff. [3062 

Pastor, Adrian VI. u. Klemens VII., s. 07, 
8266. Bez.: Lit. Zbl.’08, Nr. 1 Fed. Schneider; 
Zt. f. kath. Theol. 81, 719-26 E. Michael; 
Katholik 37, 60-67 J. Schmidt, Rev. bénédict. 
25, 135-37 Berlière; Rev. hist. 97, 415-23 
Bourdon; Mitt. a. d. hist. Lit. 86, 167-70 
Schmitz-Mancy. [3063 

Bauer, Wilh., Anfänge Ferdinands I., s. 
’07, 3268. Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 61, 
359-62 Wopfner; Lit. Zbl. ’08, Nr. 6; Engl. 
hist. rev. 23, 148-50 Armstrong; Hist. Vier- 
teljschr. 11, 285-37 Friedensburg. [3064 

Heling, R., Pommerns Verhältn. 
z. Schmalkald. Bunde (s. ’07, 3269). 
Schluß. (Balt. Stud. N.F. 11, 23 
-67.) [3065 

Cardauns, L., Paul IIL, Karl V. 
u. Franz I. in d. J. 1535 u. 1536. 


 chiven u. Bibl) 


Bibliographie Nr. 3058—3114. 


(Aus: Quell. u. Forschgn. a. ital. Ar- 
Rom: Loescher. 
100 8. 2 M. 80. [3066 


Hasenclever, Kurpfälz. Politik in d. Zeiten 
d. schmalkald. Krieges, s. ’06, 3069. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 11, 144f. V. Ernst; Lit. 
Zbl. 07, Nr. 8 Hermelink. [3067 


Schweizer, P., Der Donaufeldzug 
v 1546. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
29, 88-152; Kte.) [3068 
Büttner, E., Krieg d. Markgrafen 
Albr. Alcibiades in Franken 1552-55. 
(Arch. f. G. v. Oberfrank. 23, II, 


1-164.) [3069 

Bonwetsch u. Kühns, G. d. Passauisch. 
Vertrages 1552, s. ’07, 3277. (Auch d. Arbeit 
v. Ks: Götting. Preisschr) Bez : Dt. Lit.- 
Ztg. ’08, Nr. 5 Gust. Wolf. [3070 


Zukal, J., Die Einführg. d. Ref. 
in Troppau. (Zt. f. G. u. Kultur-G. 
Österr.-Schles. II, 4.) 3071 

Fleischlin, B., Kirchenpolit. u. 
relig. Händel in d. 5 alt. Orten 
Glarus, Freiburg u. Solothurn 1519- 
1520. (Fleischlin, Studien u. Beitrr. 
z. schweiz. Kirch.-G. IV, 9.) Luzern: 
Schill 1907. 800 S. [3072 


Gauss, K., Liestals Pfarrer u. Schulmeister 
in d. Zeit d. Ref. (Basler Zt. f. G. 7, 432 


8.) [3073 
Götz, J. B., Glaubensspaltg. im Gebiete 
d. Markgrafsch. Ansbach-Kulmbach 1520-1535, 
8. ‘07, 3280. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 24 
F. Herrmann; Röm. Quartalschr. 22, II, 73-75 
Ehses. (3074 

Schnizlein, A., Einiges üb. Joh. Hornburg 
u. Joh. Boëmus Aubanus. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 14, 174-83.) [3075 

Roth, F., Beziehgn. Thomas Naogeorgus 
(Kirchmairs) zu d. Rate v. Augsburg. (Ebd. 
14, 183-88.) Vgl. Nr. 2998. [3076 

Rauscher, V., Dornstetten in d. Ref.-Zeit. 
Freudenstadt: Schlaetz. 18 S. 235 Pf. [3077 

Wolfram, Pfalzgraf Georg, Hans, e. Lebens- 
tragüdie. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’U8, 
Nr. 5/6.) [3078 

Hofmann, Albrecht v. Rosenberg ; 
e. fränk. Ritter u. Reformator. (N. 
Arch. f. G. d. St. Heidelb. 7, 207-44. 
8, 1-45.) [3079 

Kißling, Lor. Truchseß v. Pommersfelden, 
s. ’06, 3077. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 20 
Harnack; Zt. f. Kirch.-G. 28, 249 O. Clemen; 
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 89 F. Herrmann. [3080 


Wintzingerode, W. Ch. Frhr. v., 
Berth. v. Wintzingerode. Kultur- u. 
Lebensbild a. d. Ref.-Jahrh. Gotha: 


Perthes 1907. xv,2168.; Taf. 6 M. [3081 
Rez.: Zt. d Ver. f. hess. G. 41, 322 
Schreckenbach. 


Schiele, F. M., Die Ref. d. Klosters 
Schlüchtern. Tübing.: Mohr 1907. 


144 S. 4 M. 50. 3082 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 321 Wenck ; 


- Rev. bénéd. 25, 84f. 


Reformation, Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Haustein, P., Wirtschaftl. Lage 
u. soz. Bewegungen im Kurfürstent. 
Trier 1525. (Trier. Arch. 12, 46 


-64.) [3083 
Wolf, Gust., Aus Kurköln im 16. Jh, a. 


? 07, 1295. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 272f. 
Trefitz; Hist. Zt. 101, 123f. Keussen. [3084 
@ulik, Johs. Gropper, s. ’07, 3287. Rez.: 


Hist. Vierteljschr. 11, 142 W. F.; Westdt. Zt. 
‘26, 409-14 Keussen. — W. Rotscheidt, Zur 
Charakterist. Groppers. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 2, 56-60.) (3085 

Fischer, Frz., Die Reformationsversuche 
-@. Bischofs Franz v. Waldeck im Fürstbist. 
Münster, s. ‘07, 1301. (Tl. I: Münst. Diss. 1906. 
77 S.) Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 368 
Wenck; Zt. f. Kirch.-G. 29, 101f. Hasen- 
©lever. (3086 

Einführung d. Ref. in Hannover. (Hannov. 
G.bll. 11, 32-44.) 5087 

Cassel, Die Stadt Celle zur Zeit Hrzg. 
Ernst d. Bekenners, s. ’06, 3052. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 115f. Ad. 
Wrede. [3088 

Sippell, T., Zur Ehrenrettg. d. Laurent. 


Mörsken. (Beitrr. =. hess. Kirch.-G. 3, 235- 
54.) | | [3089 
Rolfs, C., Die kirchl. Verfassg. 


Dithmarschens v. d. Einführg. d. Ref. 
bis z. Eroberg. d. Landes. (Schrr. d. 
Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 2. R., 
4, 143-78.) [3090 


Kaikoff, Ablaß u. Reliquienverehrg. an d. 
Schloßkirche zu Wittenberg unt. Friedr. d. 
Weisen, 8. ’07, 1305. Bez.: Zt. f. Kirch.-G. 
28, 235-37 Hermelink; Rev. d’hist. eccl. 8, 
5535 f. Deschepper; Hist. Zt. 99, 573f. Rarge; 
Lit. Zbl. ’08, Nr. 10 V.S.; Hist. Vierteljschr. 
11, 285 Geo. Müller. (3091 


Clemen, 0., Alex. Chrosner, Hrzg. 
Georgs v. Sachsen ev. Hofprediger. 
Lpz.: Heinsius. 70 S. 2 M. [3092 

Sturmhoefel, Kurfürstin Anna v. Sachsen, 
s. ’06, 1332. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 
444-16 Gust. Wolf; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 10 
Holtzmann; N. Arch. f. süchs. G. 25, S11f. 
Beschorner. (3098 

Nebelsieck, Ref.-G. d. Stadt Mühlhausen 
i. Th, s. 06, 1330. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 27, 
386f. u. Mitt. a. d. hist. Lit. 86, S11f. K. v. 
Kauffungen; Zt. d. Ver. f. thür. G. N.F. 16, 
417-20 u. Mühlhäus. G.bll. 7, 158-62 Jordan. [3094 

Einicke, 20 Jahre schwarzburg. Ref -G. 
1521-1541. Ti. I, s. 05, 1292. Rez.: Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N.F. 16, 420 Mentz; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 35, 177-80 u. Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. ‘08, Nr. 1 v. Kaufiungen ; Mühlhüus. @.bll. 
7, 164f. Jordan. [3095 

Wappler, P., Inquisition u. Ketzer- 
poan in Zwickau zur Ref.-Zeit. 

pz.: Heinsius. 219 S. 6 M. 60. — 
Ders., Thom. Münzer in Zwickau u. 
d. Zwickauer Propheten. Progr. 


Zwickau. 4°. 43 S. [3096 

Wotschke, Stanisl. Lutomirski, s. ’06, 3091. 
Rez.: Hist. Monatabll. f. d. Prov. Posen 7, 
157f. Moritz. (3097 

Wotschke, T., Andr. Gorka auf s. Kranken- 
u. Sterbebette. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Pos. 8, 145-52.) [3098 


*103 


Kolankowski, L., Bewerbg. d. 
Markgrafen Johann Albrecht um d. 
Bischofssitz v. Plock, 1522-28. (Altpr. 
Monatsschr. 45, 38-57.) [3099 


Simson, Ein Krawall v. Engländern in 
Danzig i. J. 1547. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 
7, 2-8.) (3100 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555 - 1648. 

Wymann, E., Sebast. Werro üb. Pius V 
u. Gregor XIII. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 
219-23.) (3101 

Kekule v. Stradonitz, S., Gedenkb. e. 
böhm. Exulantenfam. in d. Herzogl. Bibl. zu 
Wolfenbüttel. (Dt Herold ’08, Nr. 5.) [3102 

Jacob, K.,2 Fragmente d. Wencker- 
schen Chronik z. G. d. 30j. Krieges. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 28, 137-49; 


243-64.) [3103 


Concilium Tridentinum. T. IV: Actorum 
pars 1, coll. St. Ehses, 8. ’06, 1347 u. 07, 
1318. Entgegng. v. Ehs. auf d. Rez. Brandis: 
Röm. Quartalschr. 20, II, 219-23. [3104 


Dareste, R., Hotman, d'après de 
nouv. lettres des années 1561-1563. 
(Rev. hist. 97, 297-315.) [3105 


Prinsen, Uit het Notaris-Protocol van Jan 
van Hout. (Oud-Holland 26, 43-66.) [3106 

Hassebrauk, 6., Brief d. Herzogs Julius 
an d. Stadt Braunschweig, 1573. (Braunschw. 
Magaz. '07, Nr. 11.) (3107 

Nantiaturberichte a. d. Schweiz. Abt. I: 
Die Nuntiatur v. Bonhomini 1579-81. Doku- 
mente Bd. I. Bearb. v. F. Steffens u. H. 
Reinhardt,s. Nr. 1267. Rez.: Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G 1, 146-49 Wymann; Röm. Quartal- 
schr. 21. II, 150f. Baumgarten; Hist. Zt. 101, 
161-64 Fueter; Lit. Zbl. ’08. Nr. 15 -ch-; Zt. 
f. kath. Theol. 32, 403-5 Kröß;, Mitt. a. d. hist. 
Lit. 36, 317-23 Gust. Wolf. (3108 

Sommerfeldt, G., Brief d. Kurfürstin 
Anna v. Sachsen üb. ihre Reise nach Berlin, 
Ende Febr. 1581. (Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 21, 217-19.) (3109 

Johann Casimir, Pfalzgraf, Briefe m. ver- 
wandt. Schriftstücken hrsg. v. F. v. Bezold, 
s. ’06, 3102. Rəz.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 27, 522f. Bibl. (3110 


Lindermayr, G., Akten z. G. d. 
Pfalzgrafen Wolfg. Vilh. v. Neuburg 
u. sein. Brüder Aug. v. Sulzbach u. 
Joh. Friedr. v. Hilpoltstein. Zugleich 
Beitr. z. G. d. Primogenitur im Hause 
Wittelsbach. (Neuburger Kollekt.-Bl. 
69, 1-29) ` 3111 

Siegl, K., Wallenstein'sche Quar- 
tierlisten v. J. 1632 im Egerer Stadt- 
archiv. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 46, 265-281.) [3112 


Hollweg, Verzeichn. d. notleidenden re- 
form. Prodiger- u. Lehrerfamilien d. Pfalz 
a. d. J. 1628.) (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 
1, 385-426.) (3113 

Faik, F., Relatio ecclesiae metropolitanae 
Moguntinae v. c. 1620. (Rôm. Quartalschr. 
21, IL, 140-42.) [3114 


*104 


Köhler, W., Das älteste bis jetzt bekannte 
Hessen-Darmstädt. Gesangbuch. (Beitrr. z. 
hess. Kirch.-G. 3, 59-102.) [3115 

Müller, J. C., Gravamina d. ref. Gemeinde 
v. 1629. (Monatshfte. f. rhein. Kirch -G. 1, 
8324-28.) — Bockmühl, „Zustand d. Kirchen 
v. Deuren.“ Bericht dero v. Deuren 1641. 
(Ebd. 829f.) — Ders., 2 wichtige Stellen a. 
Casp. Sibels Autobiographie. (Ebd. 426 ff.) [3116 

Könnecke, M., Evang. Kirchenvisitationen 
d. 16. Jh. in d. Grafsch. Mansfeld (s. 07, 3337). 
T1. VII: Die letzt. Kirchvisitationen Menzels 
1584, 88 u. 59. Nachtrr. u. Anhang. (Mans- 
feld. Bil. 21, 1-68; 211-18.) [3117 

Jentsch, H., Die Gubener Kirchenordng- 
v. J. 1682 u. ihre Umpgestaltg. durch d. Kon- 
sistorium d. Niederlausitz. (Niederlaus. Mitt. 
10, 240-58.) (3118 

Parisius, A., Verfasser d. brandb. Visi- 
tations- u. Konsistorialordng. v. 1573. (Jahrb. 
f. brandb. Kirch.-G. 4, 75-86.) [3119 

Uckeley, A., Zwei Pomm.-Wolgast. Ordi- 
niertenbücher. (Balt. Stud. N. F. 11, 69- 
106.) [3120 


Hupfeld, R., Die Ethik Joh. Ger- 


hards. Beitr. z. Verständn. d. luth. 
Ethik. Berl.: Trowitzsch. 261 8. 
6 M. 80. [3121 


Wolf, Gust., Dt. G. im Zeitalter 
d. Gegenref. Ba. I. 2. (Tit.-) Aufl. 
Berl.: Brandus | xvj, 790 8. 
24 M. — Bd. II, Abt. 1. 284 S. 
8 M. [3122 

Gothein, E., Staat u. Gesellschaft 
d. Zeitalters d. Gegenref. (Kultur d. 
Gegenw. Tl. I, Abt. V, 1. S. 136- 
280.) [3123 


Elermann, Lazarus v. Schwendi, s. ‘07, 
1347. Rez.: Hist. Jahrb 28, 668 Steinberger; 
Hist. Zt. 99, 299-301 Holländer. (3124 

Gossart, E., L'établissement du régime 
espayn. dans les Pays-Bas, 8.’05, 3184. Rez.: 
Anu. de l'Est et du Nord 12,561-65 Carpentier; 
Hist. Zt. 99, 391-93 Stählin. [3125 


Heyck, E., Wilh. v. Oranien u. d. 
Entstehg. d. freien Niederlande. Mit 
e. Fksm. u. 106 Abbildgn. Bielef.: 
Velhagen & Kl. 1418.;Kte.4M. [3126 

(Monographien z. Welt-G. XXVIII.) 

Jonsson, A, Hertig Karl och 
Sigismund 1597-98. Göteborg :Wetter- 
gren 1907. x1), 179 5. 3 M. 40. [3127 

Burger, W., Ligapolitik d. Mainz. 
Kurfürsten Joh. Schweickhard v. Cron- 
berg 1604-1613. (Würzb. Stud. z. G. 
d. Mittelalt. etc. I.) Lpz.: Quelle & M. 
vi, 98 S. (Subskr.-Pr. 2 M. 80; 
Einzelpr. 8 M. 40.) [8128 

Mayer, Rob., Kaiser Rudolf II. 
u. d. Nachfolgerfrage. I. Brüx. Progr. 


18 S$. [3129 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
46, Lit. Beil, 3. 61 Horcicka. 


Em nn 
—— nn 


Bibliographie Nr. 3115—3177. 


Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug 
d. J. 1622 am Oberrhein. Vhdlgn. 
üb. d. Neutralität Badens nach d. 
Schlacht v. Wimpfen. Rückblicke 
auf d. Kampf um Oberbaden. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. 23, 150-67.) [3130 

Herold, R., General Graf Pappenheim im 
westl. Mitteldtld. u. s. Feldzug an d. untern 
Elbe 1630, s. ’06, 3129. (32 S.: Münch. Diss.) 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs ‘07, 
90 f. Kretzschmar; Hist Jahrb. 28, 487 Ldm.; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 86, 174-76 Kloevekorn. [3131 

Teitge, Frage nach d. Urheber d. Zer- 
störg. Magdeburgs 1631. s. ‘06, 1334. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 10, 273f. u. Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. ’08, Nr. 2 Krebs. [3132 

Schaedel, L., Gustav Adolf v. Schwed. in 
München. (Forschgn. z. G. Bayerns 16, 121-26.) 
— F. Drechsel, Desgl. in Augsburg. (In: 
Bilder a. Augsburgs Vergangenheit.) [3133 

Tümpel, K., Polenüberfall auf Fürstin 
Hedwig v. Pommern in Neustettin 1642. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’07, 1-7.) [3134 


Planitz, G., Die prot. Glaubens- 
kämpfe in Steiermark, Kärnten u. 
Krain zur Zeit Ferdinands I. u. 
Karls II. (Das ev. Dtld. ‘07, Hft. 6 
-11.) [3135 

Schenner, F., Zur G. d. Ref. in 
Znaim. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schles. 12, 310-37.) [8136 

Schmidt, Arth., Ref. u. Gegenref. in 
Bielitz u. Umgebg., s. Nr. 1297. (Sep. Bielitz: 
Frôblich 1907. 2 M.) [3137 

Amlacher, A., Zur Lebensg. Damas. Dürrs. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 
100 f.) (3138 

Büichi, A., Zur tridentin. Reform 
d.th urgauisch. Klöster. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. I.) [3139 

Grüter, S., Das Kollegium zu Lu- 
zern unt. d. erst. Rektor P. Mart. 
Leubenstein, 1574-1596. Progr. Lu- 
zern. 1906. 4°. 73 S. [5140 

Wymann, E., Dekan Heinr. Heil als Haus- 


besitzer in Altdorf 1573. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 1, 298 f.) [3141 


Pfieger, L., Martin Eisengrein 
(1636-1578). Lebensbild a. d. Zeit d. 
kath. Restaur. in Bayern. (Erläutergn. 
etc. zu Janssens G. d. dt. Volkes 
VI, 2 u. 3.) Freiburg i. B.: Herder. 
x11], 175 S. 3 M. 60. [3142 

Geyer, C., Nürnb. u. d. Gegenref. (Jahres- 
ber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. ’07, 17-19.) [3143 

Zindel, Fr., Ketzerprozeß a. d. 17. Jh. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 164-74.) Geg. 
Andr. Dreßler, früher. Pfarrer v. Ullstadt. [5144 

Rückert, G., Lauingen in d. 
2. Hälfte d. 30j. Krieges 1634-1650. 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20, 
1-62.) [3145 

Oclenheinz, L., Aus e. württemb. Pfarrers- 
leben. (Württb. Viertelj.hfte. N.F. 16, 13 
-19.) [3146 


Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


Kroener, A. u. A. M. P. Ingold, 
Jean Hanser, abbé de Lucelle. (Moines 
et religieuses d'Alsace.) Colmar: Hüf- 
fel 1907. 85 S. 2 M. [3147 

Witzel, G., Beitrr. z. Kenntn. der erst. 
Frankenthaler Bürger. (Monatsschr. d. Fran- 
kenth. Altert.-Ver. ’08, Nr. 5.) — W. Küstner, 
Aus Lambheims Vergangenh. (Ebd. Nr. 1; 
«u.6) [3148 

Weber, J., Die Bevölkerg. Arzheims z. 
Zeit d. 30j. Krieges. (In: Pfalz. Heimatskde. 
Jg. IIL) (3149 

Rotscheïdt, W., Johs. Wicradius. (Mo- 
natshfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 331f.) VgL: 
W. Wolff. (Ebd. 383f.) [3150 

Classen, Konfession. u. polit. Bewegung in 
d. Reichsst. Auchen zu Anfang d. 17. Jh., 8. 
*07, 1386. (Würzb. Diss. 1906.) [3151 

Keussen, H., Eine Rechtfertigung d. Aachen. 
Jesuiten. (Zt.d.Aachen. G.-Ver. 29, 3383-40.) (3152 


Jonge van Ellemeet, B. M. de, 
Geschiedkundig onderzoek nar den 
rechtstoestand der Zeeuwsche gee- 
stelijke goederen van 1572 tot in 
het begin der 17e eeuw. Diss. Ut- 


recht 1906. [3153 
Rez.: Nederl. Archievenbl. 16, 62-67 
Gratama. 


Huizinga, J., De vergadering d. 
Staten-Generaal op 10. Juli 1584 na 
den noen. (Bijdragen v. vaderl. gesch. 
etc. 4. R., 6, 361-78.) [3154 

Brants, V., La création do la Chaire de 
théol. scolast et la nominat. de Malderus à 
lunivers. de Louvain en 1596. (Anal. p. serv. 
à l'hist. ecclés. de la Belg. 34, 46-54.) — A. 
Cauchie, Témoignages d'estime rendus en 
Belgique au cardin. Baronius, spéc. à l'oc- 
casion du conflit de Paul V avec Venise. 
(Ebd. 34, 76-82.) [3155 

Heeres, J. E., Gouverneur-Generaal 
Hendrik Brouwer. (Oud-Holland 25, 
174-96; 217-41.) [3156 

Hotz, W., Cyriacus Spangenbergs Leben 
u. Schicksale als Pfarrerin Schlitz 1550-1590. 
(Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 3, 205-34.) (3157 

Wehrhan, K., Simon VI., Graf u. Edl. 
Herr z. Lippe u. s. Pfandschaft Reyenburg 
1597-1607. (Zt.d. Berg. G.-Ver. 40, 179-201.) [3153 

Rachel, P., Maximilian 11. in Dresden 
1564 u. 1575. (Dresdn.G.b11.'0X,1V, 229-44.) [3159 

Ludwig, Frank, Entstehungs-G. 
d. Lokalvisitationen d. „Synodus“ 
u. d. Oberkonsistoriums in Kur- 
sachsen, Kirchenordng. v. 1580. 
(Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 21, 1-72.) 
— Ernst Otto, Streit d. beiden kur- 
sächs. Hofprediger D. Matth. Höe v. 
Höenegg u. Mag. Dan. Hünichen, 
1613-1618. Nach d. Akten d. Kgl. 
Sächs. Hauptstaatsarchivs. (Ebd. 82 
-123.) — 0. Pinder, „Wenn wir in 
höchst. Nöten sein u. wissen nicht, 
wo aus noch ein“. (Ebd. 73-81.) [3160 

Liebe, G., Die letzten Schicksale d. St, 


Petersklosters zu Merseburg. (Jalıresb. d. 
Thür.-Süchs. Ver. ’04;7, 5-15.) (3161 


| 


105 


Lützen, 0., Notizen zu den Personalien 
einig Pfarrer um 1600. (Niederlaus. Mitt. 
9, 318 f.) [3162 

Kettner, A., Wahl d. Prinz. Karl 
Ferd. v. Polen zum Bischof v. Breslau. 
Seine Regierungszeit u. d. österr. 
Anteil d. Fürstentums Neisse. (Zt. 
d. Dt. Ver. f. d. G. Mährens etc. 
12, 300-9.) [3163 


c) Innere Verhältnisse runter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 
Händcke, Dt. Kultur im Zeitalter d. 30j. 


Krieges, s. ’07, 1336. Rez.: Arch. f. Kult.-@. 
6, 106-8 Steinhausen. (3164 


Hartung, F., Zum Traktat üb. d. 
Reichstag im 16. Jh. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 29, 326-38.) Vgl. ‘07, 
1397. [3165 

Frank, K., Die Institution d. 
Fürsten- u. Grafenrichter. (Zt. d. Dt. 
Ver. f. G. Mährens etc. 12, 163-86.) 
Vgl. 07, 1402. [3166 

Beemelans, W., Organisation d. 
vorderösterr. Behörden in Ensisheim 
im 16. Jh. (s. Nr. 1321). Schluß (Zt. 
f.G.d.Oberrh. N. F. 23,195-220.) [8167 

Raab, C. v., Schloß u. Amt Vogtsborg bis 
Mitte d. 16. Jh. u. d. Erbbuch v. J. 1542, a. 


’07, 3398. Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 29, 
179-81 Oppermann. [3168 

Below, G. v., Prozeß d. Städte 
geg. d. Ritterschaft v. Jülich am 
Reichskammergericht. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 40, 1-29.) [3169 

Veränderung d. Ratsverfassg. in Hannover 
1533. (Hannov. G.bll. 11, 44 f.) [3170 

Pilling, E., Bäcker-Ordnung v. 1549 u. 
1559. (Mitt. d. Gesch.- u. Altertsforsch. Ver. 
zu Eisenberg Hft. 23, Bd. IV, 179-202. [3171 


Trieb, A., Eppelsheimer Weistum. (Vom 
Rhein ‘05, 58, 71, 76.) [3172 
Schreiber, K., Urbar d. Grafschaft Ra- 


vensberg v. J. 1550, s. Nr. 1326. (Sep. a.: 
31. Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. 
Raveneb.) (3173 

Schönach, L., Zwei Patente K. Ferdi- 


nands I. z. Schutze d. Schlaggenwalder Berg- 
baues auf Zinn. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 46, 286-90.) [3174 

Kochendörffer, Greiffenklau’sches Güter- 
verz. v. 1618. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 


07,8, 104-16.) [3175 
Barge H., Die ält. ev. Armen- 
ordng. (Hist. Vierteljschr. 11,198-225 ; 


296.) Wittenberg. Beutelordnung. Vgl. 
Nr. 1204. „ie 

Schröder, Alfr., Beitrr. z. Wirt- 
schafts-Verfassgs.-G. d. Hochstiftes 
Augsburg. I: Pet. Gaisbergs Statistik 
d. Amtes Oberndorf. (Jahrb. d. Hist. 
Ver. Dilling. 20, 128-53.) [3177 


*106 


Bastgen, F. J., Aus d. Restauratious- 
-poche nach d. 30j. Kriege. (Trier. Chron. 
N.F. 4, 95f.; 104-8. [3178 

Henkel, A., Die Saline Soden an 
d. Werra unt. d Landgraf. Phil. d. 
Großmüt. u. Wilh. IV. (Zt. d. Ver. 
f. hess. G. 41, 1-67.) Sep. Kassel: 
Dufagel. 1 M. [3179 


Bothe, Frankf. Patriziervermögen im 
16. Jh., s. Nr. 1331. Rez. (auch v. 1064) Dt. 
Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 18 Strieder; Lit. Zbl. ’08, 
Nr. 24. [8180 

Schoenlank, B., Soziale Kämpfe vor 3v0 
Jahren. Altnürnberg. Studien. 2. (Tit.-)Aufl. 
Lpz.: Duncker & H. [1894]. 1907. xıj, 212 S. 
ı M. 82. "3181 

Mráček, J., Der Frondienst in 


Mähren im 16. Jh. Leipnik. Progr. 
24 S. [3182 


Mitzschke, P., Aus e. alt. Gerichtsbuche. 
(Mitt. d. Gesch.- u. Altertsforsch. Ver. Eisen- 
berg Hft. 23, Bd. IV, 173-78.) [3153 

Wotschke, T., Fin Sprachenstreit vor Ge- 
richt in Posen 1535. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Pos. 8, 1-3.) (3184 

Beck, Wilh., SpieBrechtsordnung a. d. J. 
1512. (Arch. f. Kultur-G. 6, 28-38.) (3185 

Willoh, K., Brüchtengerichtsurteile u. 
Verwandtes. (Jabrb. f. G. d. Hrzgts. Uldenb. 
16, 354-77.) (3136 

Braun, K. 0., Eine Hinrichtg. zu Edig- 
heim 1596. (Mannh. G.bll. 08, Nr. 2.) [3187 


Bock, O., Die Reform d. Erfurter 
Universität währ. d. 30j. Krieges. 
(= Nr. 2525.) Halle: Niemeyer. 


105 S. 2 M. 80. [3188 

Kelter, E., Ein Jenaer Student um 1630 
(Eberh. v. Todenwartb). Jena: Diederichs. 
83 S. 2 M. 50. (3189 


Schiele, F. M., Luther u. d. Luthertum 
in ihr. Bedeutg. f. d. G. d. Schule u. Erziebg. 
(Preuß. Jahrbb. 132, 381-95.) (3190 

Meyer, Frdr., Schulplan f. d. Dreikronen- 
kolleg in Köln a. d. J. 1552. (Mitt. d. Ges. f. 
dt. Erziehgs- u. “chul-G. 18, 23-32.) (3191 

Bauch, G., Aus d. Hausbuche d. Gold- 
berger Lehrers Zachar. Bart, 1529-1612. Bres- 
lauer Realsch.-Progr. ’07. -38 S. [3192 


Schottenloher, K., Johs. Schöner u. seine 
Hausdruckerei. (Zbl. f. Bibliothw. 34, 145 
-55.) [3193 

Clanßen, B., Anfänge d. Buchdrucker- 
kunst in Bremen 1525-1625. (Jabrb. d. brem. 
Sammign. 1, 61-68.) [3194 


Krieg, Zur Charakterist. Joh. Sleidans, 
s ‘07, 3427. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 50 
Hasenclever. [3195 


Bossert, G., Theodor Reysmann, 
Humanist u. Dichter a. Heidelb. (s. 
Nr. 1351). Forts. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N.F. 23, 221-42.) [3196 

Lehmann, Paul, Franciscus Mo- 
dius als Handschriftenforscher. (Quel- 
len etc. z. lat. Philol. d. Mittelalters, 


Bibliographie Nr. 3178—3248. 


hrsg. v. Traube. IlI. 1.) Münch.: Beck. 


xuj, 152 S. 7 M. [3197 
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 25, 171-74 Ewald. 
Kampffmeyer, G., Nicolaus Clenardus. 

(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs. u. Schul-G. 

18, 1 22.) [3198 
Reicke, E., Aus d. Leben d. Joh. Schöner, 

erst. Professors f. Mathemat. u. Geogr. in 

Nürnberg. (Festschr. z. 16. dt. Geographen- 

tag '07 in Nürnb. 8. 41-59.) — Vgl. Reicke 

(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. ’07, 

13-15.) | (3199 
Boysen, K., Beitrr. z. Lebens-G. 

d. preuß. Kartographen u. Historikers 

Kasp. Hennenberger 1529-1600. (Alt- 


pr. Monatsschr. 45, 67-185.) [3200 
Murland, M., Markus Wagner, e. Magdeb. 
Geschichtsforscher. (Montagsbl. Wiss. Beil. 
d. Magdeb. Ztg. ‘07, Nr. 49-59.) (3301 
Schenk, Matthäus Merian-Frankfurt a. M. 
u. Konr. Buno aus Fraukenberg in Kurhessen. 
(Hessenland ’08, Nr. 10f.) (3202 
Jochner, G. M., Briefwechsel zw. Wolfg. 
Wilh. v. Neuburg u. Johs. Kepler. (Hist.- 
pol. Bll. 141, 153-68.) (3203 
Hofmeister, A., Conr. u. Magnus PegeL 
(Beitrr. z. G. d. St. Rostock. 4, IV, 55-62.) [3204 
Roth, M., Die Hof- u. Leibärste d. letzten 
oldenburg. Grafen Johann VII. (+ 1603) u. 


Anton Günther (+t 1667). Beitr. z. G. d. 
ärztl. Standes. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts. 
Oldenb. 16, 292-326.) [3205 


Dreyer, A., Hans Sachs in Mün- 
chen u. d. gleichzeit. Münchener 
Meistersänger. (Analecta German. 


H. Paul dargeb. S. 323-89.) [%206 

Michel, H., Dr. Hnr. Knaust, s. ‘04, 1258. 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 30, 97-103 Brecht; 
Hist. Vierteljschr. 7, 461-63 G. Wolf; Dt. 
Lit.-Ztg. '06, Nr. 4 Goetze. (3207 

Rückert, G., Welsche Baumeister in 
Lauingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20, 
192-96.) (3208 

Schröder, A., Die Hofkirche in Neuburg 
a. D. Beitrr. z. G. d. Spütrenaiss. in Süd-Dtid. 
(Neuburger Kollekt.-Bl. 69, 30-48.) (3209 

Vöge, W., Konr. Meit u. d. Grabdenkmäler 
in Brou. Mit 4 Taf. u. 34 Textabbildgn. 
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 29, 
77-118.) [3310 

Muller, S., De Utrechtsche beeldhouwer 
Colyn de Nole en zijn geslacht. (Oud-Hollaud 
25, 49-56.) (3211 

Hofstede de Groot, C., Beschreib. 
u. krit. Verzeichn. d. Werke d. her- 
vorragendsten holländ. Maler d. 17. Jh. 
(In 10 Bdn.) Bd. I. Unt. une v. 
W. R. Valentiner. Eßling.: Neff 


1907. vnj, xv, 649 S. 25 M. [3212 
Rez.: Rep. f. Kunstw. 81, 81-86 Bredius. 
Ganz, P., Schaffhauser Malkunst im 16. Jh. 

Vortr. Schaffh.: Kühn 1907. 188. [3213 
Velden, A. von den, Niederl Maler in 

Frankenthal. (Monatsschr. d. Frankenth. 

Altert.-Ver. ’08, Nr. 4 Beil.) [3214 
Brediun, A. u. W. Moes, De schilders- 

familie Mytens. II u. IU. (Oud-Holland 25, 

83ff.; 211-16) — A. Bredius, M. J. van 

Mierevelt. (Ebd. 26, 1-17.) [3215 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Rôttinger, H., Zum Holzschnittwerke 


Jörg Breus d. À. (Rep. f. Kunstw. 31, 48 
-62.) [3216 
Bezold, G. v., Pet. Flötner. (Jahresber. 
. Ver. f. G. d. St. Nürnb. "07, 15-17.) [3217 
Redslob, E., Silbervergoldetes Monile. 
(Mitt. d. Germ. Nationalmus. '07, 90-95; 
Taf.) (3218 


Roder, C., Zur Lebens-G. u. Würdigung 
d. Hafners Hans Kraut v. Villingen (s. Nr. 
1377). Nachtrag. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
23, 357-61.) (3219 


Kaulfuß-Diesch, Inszenierg. d. dt. Dramas 
an d. Wende d. 16. u. 1%. Jh., 8. Nr. 1351. 
Rez.: Euphorion 14, 794-504 Minor. [3220 


Schmid, W. M., Das FostschieSen zu 
Passau 1555. (In: Bayerland Jg. XVIII.) [3221 
Schellhaß, K., Ital. Schlendertage Hrzg. 
Ernst v. Bayern, vornehml. auf Grund d. 
Korrespond. Camillo Capilupi's m. Rom 1575. 
(Quellen etc. a. ital. Archiven u. Bibliotheken 
10, 325-64.) Sep. Rom: Loescher 1907. 
1 M. 66. (3222 
Simson, P., Die Reise d. Danziger Ruts- 
herrn Am. v. Holten durch Spanıen u. Ober- 
italien 1606-1608. (Arch. f. Kultur-G. 6, 39 
-70.) 19223 
Schirmer, Zur Sitten-G. d. 17. Jh. (Mitt. 

d. Gesch.- u. Altertsforsch. Ver. Eisenberg 
Hft. 23, Bd. IV, 203-6.) [3224 
Laven, H., Die Hexenprozesse in Trier 

u. Umgegend. (Trier. Chron. N. F. 4, 113 
-85. [3225 
Wotschke, T., Eine Herausforderg. z. 
Zweikampf im 16. Jh. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Pos. 8, 81-86.) — R. Prümers, Posener 
Wappensage. (Ebd. 33-39.) [3226 
Rachel, P., Höfische Festordng. aus Kurf. 
Augusts Tagen 1572. (Dresdn. G.blL ‘07, 
Bd. 4, 202-4.) 19297 
. M., Ein Weihnachtsspiel am Berliner 
Hofe 1589. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. Rund- 
schau ’07, Nr. 800.) (3228 
Gevatterbrief an d. Churf. Joh. Sigism. 

v. J. 1615. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘05, 
Nr. 4.) [3229 
Domarus, M., Ein Opfer d. Pest v. 1635 


in Dillenburg. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 


07/8, 26-31.) 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Hauck, K., Das Reisetagebuch 
Rupprechts v. a. Pfalz, 1651-1653. 
(Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 23, 276 


(3230 


-99.) [3231 
Haffschmid, Ein französ. Reise- 
bericht üb. Heidelberg 1664. (N. 


Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 8, 
59 ff.) [3232 

Meininger, Fragment de chronique 
mulhousienne, 1694-1729, par Jean 
Henri Goetz. (Bull. du Musée hist. 


de Mulhouse 30, 12-120.) 8233 

Friederike Sophie Wilhelmine, ark- 
gräf. v. Bayreuth, Memoiren: 1709-1712. 
11. Aufl., fortges. bis 1758. Berl.: Barsdorf. 
240; 230 S. 5 M. (3234 


°107 


Reuss, R., Un voyage d'affaires en Espagne 


en 1718. Extraits des mémoires inéd. du 
Strasbourgeois J. E. Zetzner. Straßb.: 
Noiriel 1907. 67 S. 1 M. [3235 


Kentenich, €., Kurf. Frz. Geo. v. Schön- 
born 1729-1756 u. seine Zeit. (Trier. Chronik 
4, 53-48; 2-95.) Abdr. d. Berichtes v. Ldw. 
Boos v. Waldeck. [3236 


Briefe, Die, d. Kinder d. Winter- 
königs; hrsg. K. Hauck. (N. Hei- 


delb. Jbb. Heidelb.: Koester. 
XLVIj, 866 S. y M. [3287 
Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. ’08, 


Nr. 65 Helmolt. 

Liebenau, Th. v., Üb. d. Geständnisse u. 
letzt. Augenblicke d. fe zernisch. Bauernführer. 
Aus d. Verhörprotokoll v. 1653. (Anz. f. 
schweiz. G. ‘Où, 75-82.) (3235 

Elisabeth Charlotte, Herzogin v. Orleans, 
Briefe üb. d. Zustände am franz. Hofe u. 
Ludwig XIV. Ausgew. a. d. J. 1672-1720 u. 
hbrag.v.R. Friedemann. 3. Aufl. (Biblioth. 
x qi: u. 18. Jh.) Stuttg.: Franckh. 151 8. 

[3239 

Elisabeth Charlotte, Herzogin v. 
Orleans, Briefe nach Modena, Stock- 
holm u. Turin; mitg. v. H. F. Hel- 
molt. (Hist. Vierteljschr. 11, 314 


-32.) [3240 

Elisabeth Charlotte, Herzogin v. 
Orleans, Briefe an d. Königin Sophie 
Dorothee v. Preuß. a. d. J. 1716-22; 
mitg. v. H. F.Helmolt. (Hist. Jahrb. 
29, 337-67.) [3241 

Lager, Aktenstücke z. G. Triers 
währ. s. Besetzg. durch d. Franzosen 
1674. (Trier. Arch. 12, 81-85.) [3242 


Friedrich Wilhelms I. Briefe an d. Farst. 
nes zu Anhalt-Dessau, bearb.v. Krauske, 
. 07, 1469. Rez.: Forschen. z. brandb. u. 
br G. 20, 249-51 Spannagel; Jahrb. f Gesetz- 
gebg. 32, 415-17 Loewe. (3343 


Kraelits-Greifenhorst, F. v., Be- 
richt üb. d. Zug des GroB-Botschaf- 
ters Ibrahim Pascha nach Wien 1719. 
Im Orig.-Text hrsg., übers. u. erl. 


(Aus: „Sitzungsber. d. K. Akad. d. 
Wiss“) Wien: Hôlder. 66 S. 
1 M. 58. [3244 


Briefwechsel d. Kronprinz. Friedrich 1736 
-1740 m. Voltaire a. Nr. 3322. [3245 
Schmidt, Paul, Dt. Publizistik in d. 
Jahren 1667-1671, s. Nr. 1400. (Sep.: Jen. 
Diss. ’07 54 S.) [3246 
Kohfeldt, O., Plattdt. mecklenb. Bauern- 
gespriiche a. d. Zeit d. Karl Leopold’schen 
Streitigkeiten 1719-1734. (Jahrb. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschg. 33, 159-64.) [3247 


Koser, R., Staat u. Gesellschaft 
zur Höhezeit d. Absolutismus. (Kultur 
d. Gegenw. TI. II, Abt. V, 1. S. 281- 
349.) [3248 


*108 


Immich, G. d. europ. Staatenaystems v. 
1660-1789, s. ’05, 3304. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 34, 91-94 Tb. Preuß; N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. etc. 17, 391 f. Egelhaaf; Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 19, 602-5 O. H.; Hist. Zt. 
99, 398 Pribram; Zt. f. òst. Gymn. 58, 615f. 
Loserth. [3249 


Waddington, A., Le Grand Électeur. 
Sa politique extérieure (s.’07, 1473). 
Il: 1660-1688. 10 fr. [3250 


Hauck, Hlisabeth, Königin v. Böhmen, 
Kurfürstin v. d. Pfalz in ihr. letzt. Lebens- 
jahren, s. ’05, 3319. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 
21, 699f. J. W.; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 
295f. Gust. Wolf. [3251 

Klaje, Feldzug d. Kaiserlichen unter 
Souches nach Pommern 1659, s. '06, 1511. 
Rez.: Lit. Zbl. '07, Nr. 7 Vanselow; Monats- 
bll. d. Ges. f. pomm. G. ’06, 60-62 Wehr- 


mann. [3252 

Schoolcraft, H. L., The capture 
of New Amsterdam. (Engl. hist. rev. 
22, 674-93.) [3253 


Des Robert, Campagnes de Turenne en 
Allemagne, s. ’u3, 3477. Rez.: Ann. de l'Est 
et du Nord 1, 114-17 Parisot; Rev. d'hist. 
mod. et contemp. 7, 45-48 Picavet. [3254 

Pochettino, G., Il Contado Alessandrino 
nella guerra per la successione spagnuola, 
1700-1707. (Aus: Riv. di storia etc. della prov. 
di Alessandria. XVII) Alessandria: Piccone 
1906. 109 S. [3255 

Ow-Wachendorf, W. Frhr. v., 
Feldmarschall-Leut. Graf Phil. v. Arco, 
Kommandant v. Breisach, + 1704. 
(Alemannia N.F. 9. 1-11.) [3256 


Wallmenich, v., Oberländer Aufstand 
1705, a. ‘07, 1488. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 29, 367f. O. Weber; Beil. z. Allg. Ztg. ’06, 
Nr. 110 Geo. Preuß. [3257 

Lang, K., Die Ettlinger Linien u. ihre G. 
Mit 2 Planen u. 2 Skizzen. (Veröffentlichen. 
d. Karlsruher Alt.-Ver.) Karlar.: Braun 1907. 
53 S. 1 M. Vgl. ’07, 1491. [3258 

Schartau, Forhallandet mellan Sverige 
och Hannover, 1709-1715, s. ’06, 3253. Rez.: 
Svensk hist. tid»kr. 26 Öfvers., 13-45C.H.H.13259 

Rosenlehner, Kurf. Karl Phil. v. d. Pfalz 
u. d. jülichsche Frage 1725-1729, s. ’07, 149%. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst G. 29, 368f. O. 
Weber; Hist. Vierteljschr. 11, 399-101 Has- 
hagen; Zt. f. G. d. Oberrli. 23,175 K.Hauck. (3260 

Hohenlohe, C. v., Frieir. Karl Graf Schön- 
born, Reichsvizekanzler u. Bisch. zu Bamberg 
u. Würzb., 1674-1746. (Vortrr. etc. d. Leo- 
Gesellsch. XXVI.) Wien: Mayer & Co. 1906. 
42 S. 50 Pf. (3261 


Ebner, F., Die inner. Verhältnisse 
Österreichs unt. Leop. I. Progr. Ol- 
mitz. ‘07. 38 S. Ru 

Stefanovié-Viloysky, T., Belgrad 
unt. d. Regierg. Karl VI. (1717-1739). 
(= Nr. 2555.) Wien: Holzhausen. 
85 S. 3 M. 20. [3263 


Rückert, G., Lauingens Schicksale in d. 
Reichskriegen geg. Frankreich 1673-1697. 
(In: Alt-Lauingen Jg. II.) — Ders., Truppen- 
durchzüge u Quarticre währ. d. poln. Thron- 
folgekrieges 1733-35. (Fbd.) [3264 


Bibliographie Nr. 3249—3318. 


Hugard, R., Staufen währ. d. pfälzisch. 
Erbfolgekrieges. (Schau-ins-Lend 84, $8- 
100.) [3265 

Weber, J., Die Kriegslasten d. Gemeinde 
Arrheim in d. J. 1689, 1691 u. 1692. (In: 
Pfälz. Museum Jg. XXIV.) [3266 

Hubert, E., Les Pay Bas espagnols 
et la république des Provinces Unies 
dep. la paix de Munster jusqu'au 
traité d'Utrecht, 1648-1713. La 
question relig. et les relations diplom. 
Brux. : Lebègue 1907. 4°. 4818. [8267 

Beglerungswechsel in Hannover 1679/1680. 
(Hannov. G.bll. 11. 68-76.) — Türkische Geo- 
fangene in Hannov. (Ebd. 9313-46) — Re- 
decker, Aufzeichngn. üb. d. J. 1693-1710. 
(Ebd. 255 69.) — Ders., Verhaftg. u. Hin- 
richtg. d. Oberjägermeisters v. Moltke. (Ebd. 
250-54 ) (3268 

Garnisonkirche, Die Berliner, nach e. 
Ber. a. d. J. 1727. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
08, Nr. 5.) [3269 

Lemcke, Stettin z. Zeit d. Übergangs in 
preuß. Besitz. (Monatebll. d. Ges. f. pomm. 
G. ’07, 8-10.) (3270 


Innere Verhältnisse. 
Nachrichten üb. d. Acta Borussica. Denk- 


mäler d. preuß. Staatsverwaltg. im 18. Jh. 
Berl.: Parey. 16 S. Vgl. Nr. 3352. [3371 


Hartung, F., Zeitalter d. Absolu- 
tismus im Fürstbist. Bamberg. (Dt. 


G.bll. 9, 119-33.) [3272 
Levy, M., Kapitel Wormser Finanz-G. 
(Vom Rhein ’05, 22-24 u. 28-31) [8273 
Ankert, H., Die Statuten d. Leitmeritzer 
Zimmerleutezunft. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 46, 291-300.) [3274 


Hedemann - Heespen, P. v., Zu- 
stand d. Herrschaft Pinneberg nach 
d. Reunion bis um 1700. (Zt. d. Ges. 


f. schlesw.-holst. G. 37, 1-140.) [3275 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 158-63 
Joachim. 

Gantzer, P., Zustände iu Pommern nach 
d. schwed.-poln. Kriege 1660. (Monatsbll. d. 
Ges. f. pomm. G. ’07, 66-69.) [3276 

Srbik, Staatl. Exporthandel von Leopold I. 
bis Maria Theresia, s. '07, 2391. Rez.: Engl. 
hist. rev. 22, 593-95 G. B. Hertz; Jahrbb. f. 
Nationalök. 89, 412-15 Levy; Zt. d. Hist. Ver. 
f. Steierm. 5, 227f. Doblinger. [3377 


Mauer, H., Landeskreditkassen- 
Projekt König Friedr. Wilhelms I. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21. 
220-24.) [3278 

Zimmermann, E., Noch einmal d. Jahr 
d. Erfindg. d. Meißner Porzellans? (N. Arch. 
f. sächs. G. 29, 162-64.) Vgl. Nr.’07, 3504. [8279 

Reich, Zur Erinnerung an d. Freiberger 
Notstand vor 200 Jahren. (Mitt. d. Freib. 
Altert.-Ver. 43, 1-9.) [3330 


Huber, A., Beispiel d. kaiserl. Militär- 
rechtspflege a. d. Anf. d. 18. h. (Basl. Zt. 
f. G. 7, 461.) [3281 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Lütkemann, H., D. Joach. Lütke- 
mann. Sein Leben u. Wirken. 8. Ju- 
biläumsausg. Braunschw. u. Lpz.: 


Wollermann. 189 S. 3 M. [3282 
Rez : Braunschw. Mag. ’0S, Nr. 5 Beste. 
Brauer, K., Die Unionstätigkeit John 

Duries unter d. Protektorat Cromwells. Beitr. 

= Kirch.-G. d. 17. Jh. Marburg: Elwert 1907. 
‚252 S. 4 M. 80. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. 

6. 41, 322-24 Müsebeck. (3283 

Bähler, E., Kulturbilder a. d. Re- 

fugientenzeit in Bern, 1685-1699. 

(Neujahrsbl., hrsg. v. Hist. Ver. d. 

Kant. Bern f. '08.) Bern: Grunau. 


98 S. 2 M [3284 
Clausz, Deseregger Exulanten in Nürnberg. 
(Ev. Gemeindeblatt f. d. Dekanatsbezirke 
Nürnb. u. Fürth. 14. Jg. Nr. 49 f.) [3235 
Diehl, W., Neue Beitrr. z. G. Joh. 
Konr. Dippels in d. theolog. Periode 
8. Lebens. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 
3, 135-84.) [3286 
Herrmann, F., Traurede f. e. gefall. Braut- 
paar a. d. J. 1688. (Ebd. 255-59 ) [3287 
Blanckmeister, F., Val. E. Löscher u. d. 
Rat zu Dresden. (Beitrr. z. sächs. Kirch -G. 
21, 124-28.) | (3288 
Bickerich, W., Lissa u. Herrnhut. 
Beitrr. z. G. d. Pietismus in d. Prov. 
Posen. (Aus: Zt. f. Brüder-G.) Lissa: 


Eulitz. 74 S. 1 M. 25. [3289 

Müller, J. Th., Das Altestenamt Christi 
in d. erneuert. Brüderkirche. (Zt. f. Brüder-G. 
1, 1-32.) [3290 

Kreschn ka, J., Schola Pia Hornana. 
Bilder a. d. Zeit d. Gründg. d. Horner Gymnas. 
1657-1700. Horn. Progr. 1907. 4°. 85s S. [3291 

Fischel, A., Vorschlag Christ. Jul. v. 
Schierendorfis weg. Errichtg. e. ständ. Aka- 
demie in Brünn od. Olmütz. (Zt. d. Dt Ver. 
f. d. G. Mahrous etc. 12, 295-99.) [3292 

Schneider, M., Themata d. öffentl. Schuler- 
disputationen am Gymn. Illustre zu Gotha 
(s. ‘07, 3522). Forts.: 1693-1727. (Mitt. d. Ges. 
f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 18, 44-56.) [3293 


Zimmermann, P., Eine Buchdruckerei in 
Bevern. (Braunschw. Mana ’08, Nr. 3.) [3294 


Ar P., Der Chronist 
e 


Friedr. Lucä. (Hessenland ’08,Nr. 131.) 
— W. Bickerich, Friedr. Lucäs Reise nach 
Lissa um 1612. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Pos. 8, 129-38.) [3295 

Schwanold, H., Engelb. Kämpfers Tests- 
ment, (Mitt. a. d. lipp. G. 5, 41-61.) (3296 


Schmidt, Horm., Leibniz u. d. dt. Sprache. 
(Hannov. G.bll. 11, 1-12.) (3297 
Schulz, Fritz Traug., Bildnis Geo. Phil. 
Harsdörfers v. Geo. Strauch. (Mitt. d. Germ. 
Nationalmus. ’07, 96-101; 3 Taf.) (3298 
Werner, R. M., Hist. u. poet. Chronologie 
bei Grimmelshausen. (Stud. z. vergl. Lit.-G. 
8, 75-112.) [3299 
Wittstock, 0., Zur Kultur-G. d. 18. Jh. 
8 Briefe an Gottsched. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 31, 12- P [3300 


°109 


Hajdecki, A., Die Niederländer in Wien. 
Ill. (Oud-Holland 25, 9-26.) [3301 
Sitte, A., Nachlaß d. Fürstbisch. v. Würz- 
burg Joh. Phil. Frauz v. Schönborn, t 18. VIL. 
1724. (Arch. d. Hist. Ver. f. Unterfrauk. 49, 
2323-34.) [3302 
Braun, J., Ein bayer. Jesuitenkünstler d. 
spat. 17. Jh.: Joh. Hörmann. (Die christl. 
Kunst 4, 49-63.) 13303 
Lessing, O., Schloß Ansbach. Barock- u 


Rokoko-Dekorationen a. d. 18. Jh. 2. Aufl. 
Lpz.: Baumgärtner. 104 Taf; vij 8. Text. 
60 M (3304 

Welssmann, A. W., Symon Bosboom. 


(Oud-Holland 95, 1-8.) — W. Martin, Mich. 
Sweerts als Schilder. Proeve van een Bio- 
gratie en een Catalogus van zijn schilderijen. 
(Ebd. 133-56.) — A. Bredlus, Jets over de 
jeugd van Gabr. Metsu (Ebd. 197- -203.) [3305 


Wehrmann, M., J. G. Ebeling, d. Kom- 
ponist d. Lieder Paul (rerhardts. (Monatsbll. 
d. Ges. f. pomm. G. ’07, 33-40.) (3306 

Klecfeld, W., Hessens Reziehgn. z. alt. dt. 
Oper. (Vom Rhein ‘05, 15f.) (3307 

Wustmann, R., Süchsische Musikanten- 
artikel, 1653. (N. Arch. f. sächs. G. 29, 104 
-117) (30 


Lager, Empfang u. Inthronisation d. Erz- 
bisch. u. Kurf. Karl Kasp. v der Leyn in 
Trier. (Trier. Chron. N.F. 4, 97-100.) [3309 

Stephany, G. C., Merkwürdige städt. Ver- 
ordngn. bei „Hochzeiten, Kindtauffen u. Be- 
gräbnussen“ in d. St. Stade, 1660-1663. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 196-206.) [3310 

Waas, Chr., Ein Hexenprozes a. „d. guten 
alt. Zeit“ zu Friedberg in d. Wetterau 1663. 
(Preuß. Jahrbb. 132, 37-74.) (3311 

Herbeck. J., Die Pest zu Regensburg 1113. 
(In: Oberpfalz Jg. 1.) [3312 


2. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Lehndorff, v., 30 Jahre am Hofe Fried- 
richs d. Gr. VonK.E.Schmidt, s. ’07, 1542. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr. 4 Koser; Forschen. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 234-90 Meusel. [3313 

Khevenhüller-Metsch, Fürst Joh. 
Jos., Aus d. Zeit Maria Theresias. 
Tagebuch: 1742-1776 (s. ’07, 3539). 
Il: 1745-49. 632 S.;2 Taf. 14 M. [3314 

Rez. v. I: Zt. d. Hist. Ver. f. Steivrm. 5, 
223-26 Bunzel. 

Lobedanz, E., Aufzeichngn. d. holsteinisch. 
Amtmanns Dav. Reinhold v. Sievers, (Zt. d. 
Ges. f. schlesw.-holst. G. 37, 167-220.) [3315 

Becker, Ed., Bauernchronik a. d. sieben). 
Kriege. (Mitt. d. G.- u. Alt.-Ver. Alsfeld II, 
31-36.) (3316 

Engel, Karl, Dor Fahnrich Zorn v. 
Bulach v. Regimente Württemb. zu Pferd 
im 7j. Kriege 1757-53 nach sein. Tawebuche. 
Mit Kte. d. Kriegsschauplatzes. Straßb.: 
Scblesier & Schw. 56 S. 1 M. [3317 

Köster, Die Stadt Naumburg a. S. 
im 7j. Kriege. Aufzeichngn. d. damal. 
Oberkümmerers Weinich, a. d. 
Städt. Arch. veröff. (N. Mitt. a.d. Geb. 


hist.-ant. Forschgn. 23,121-88.) [3318 


*110 


Aus d. letzt. Zeit d. Republ. Polen. Ge- 


denkblätter e. Posener Bürgers. Hrag. v. 
Chr. Meyer. Münch.: Meyer. 83 S. 2 M. 
Vgl. Nr. 1478. [3319 


Köhler, W., Die Denkwürdigkeiten d. Ge- 
heimsekretärs v. Stengel. (Monatsschr. d. 
Frankenth. Altert.-Ver. '08, Nr. 1-4.) Aus d. 
Feuilleton d. Frankf. Ztg. 1899 abgedr. [8320 

Pacco, Kard. B., Denkwürdigkeiten üb. s. 
Aufenthalt in Dtld. 1756 bis 1794. Übers. v. 
A. Sleumer. Tl. I. (Frankf. zeitg. Brosch. 
XXVII, 7.) Hamm: Breer & Th. 40 S. 
50 Pf. [3321 


Friedrichs d. Gr. Briefwechsel m. 
Voltaire. Hrsg. v. R. Koser u. H. 
Droysen. I. Tl. Briefw. d. Kronpr. 


Friedr. 1736-1740. (Publ. a. d. K. 
reuß. Staatsarch. LXXXI.) Lpz.: 
Hirzel xv; 368 S. 12 M. [3322 


Koser, R., Aus d. Vor-G. d. erst. 
Teilung Polens. (Sitzungsberr. d. Berl. 
Akad. '08,286-92.) Sep. Berl.: Reimer. 
75. 50 Pf. 2 bish. unbekannte Briefe 
Friedr. d.Gr. an d.Prinz.Heinrich. [3323 


Vos, G., Bilder a. d. brandb.-preuß. 
G. Nach Radiergn. v. D. Chodo- 


wiecki. Album m. 33 Lichtdrbild. 
u. erl. Text. 3. Aufl. Berl.: Spiro. 
4 M. [3324 


Domarus, M., Die ält. polit. Zei- 
tung in Nassau. (Ann. d. Ver. f. 
nass. Altertkde. 87, 143-61.) [3325 


Winter, Friedrich d. Gr., s. ’07, 1552. 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 20, 279 
-81 O. Hintze. [3326 

Büsching, D. A. F., Charakter Friedrichs 
d. Gr. Vier Kapitel a. d. 1788 ersch. Werke: 
Charakt. Friedr. 1I. Hrsg. v. J. Lorsch. 
Frankf. aM : N. Frankf. Verlag 1907 32 8. 
50 Pf. [3327 

Adlersfeld-Ballestrem, E. v., Eli- 
sabeth Christine, Königin v. Preuß., 
Herzogin v. Braunschw.-Lüneb. Le- 
bensbild e. Verkannten. Nach d. 
Quellen bearb. unt. Verwendg. noch 
nicht veröff. Briefe d. Königin a. d. 
Braunschw. Landesarch. zu Wolfenb. 


Berl.: Schall 219 S. 4 M. [3328 
Rez.: Braunschw. Magaz. '08, Nr. 5. Mitt. 
d. Ver. f. G. Berl. ‘08, Nr. 9 v. Schoeler. 


Schönaich, Frhr. v., DieExekution 
eg. Herstal im Sept. u. Okt. 1740. 
Nach d. Akten d.Geh. Staatsarch. (In: 
Milit.-Wochenbl. '08, Beihft.5.) [3329 

Hoen, v., Der 1. u. 2. schles. Krieg. 
Auf Grund d. beiderseit. General- 
stabswerke m. Benutzg. d. Akten d. 
K. u. K. Kriegsarchivs. Mit 12 Por- 
träts d. Fürsten u. bedeutendst. Heer- 
führer sowie e. kurz. Lebensbeschr. 
derselb. (= Nr. 2361.) Berl.: Voss. 


Bibliographie Nr. 3319—3879. 


Buchh. 1907. xıj, 362 S.; 6 Ktn. 


10 M. [3330 
Hofmann, W., Politik d. Fürstbischufe v. 
Würzburg u. Bamberg Adam Frdr. Grafen 
v. Seinsheim 1756-68, s. ’05, 3386a. Rez.: 
Hist. Zt. 95, 549f. Bitterauf. [3331 
Brabant, A., Das hl. röm. Reich teutsch. 
Nation im Kampf mit Friedrich d. Gr. 
s. ’07, 8553. Rez.: Hist. Zt. 101, 127-31 
Hecker. [3332 
Corbett, J., England in the seven 
years war. 2 vols. Lond.: Longmans 
1907. 488; 416 S. m. Ktn. u. Plänen. 
21 sh. [3333 
Rez.: Engl. hist. rev. 23, 585-88 Atkinson. 
Kästner, Generalmajor v. Mayr u. sein 
Freikorps in Kursachs., s. ’05, 1554. Rez.: 
N. Arch. f. süchs. G. 27, 370f. Lippert, 
Forschgn.z G. Bayerns 14, 331 Rüthnick. (3334 
Harbauer, K., Kollin- Berlin - Breslau. 
Gedenkbll. z. 150jähr. Wiederkehr d. ruhm- 
voll. Tage v. 1:57. Wien: Stern. 91 8. ill. 
8 M. | (3335 
Schier, 0., Die Kämpfe b. Gunders- 
dorf u. Domstadtl 28. u. 29. VI. 1758. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. d. G. Mährens etc. 
12, 236-77; Kte.) Sep. Brünn: Wi- 
niker. 1 M. [3336 
Dalwigk, Frhr. v., Anteil d. Hessen an 
d. Schlacht b. Hastenbeck 26. VII. 1757. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 41, 223-41; Plan.) [3337 
Noël, Friedr. d. Gr. in d. Schlacht b Zorn- 
dorf. (Mitt. d.Ver. f. G. Berlins’03, Nr. 6/7.) [3338 
Volz, B., Die Schlacht b. Leuthen. (Uuter- 
haltungsbeil. z. Tägl. Rundschau ’07, Nr. 
284 f.) [3339 
Bergsträßer, L., Pfeffels polit. Tätigkeit 
im franz. Dienste, 1753-1784, s. ‘07, 1560. 
Rez.: Hist. Zt. 99, 214f. Ziekursch; Ann. de 


l'Est et du Nord 3, 606f. Schoell. [5340 
Lage Preußens im Frühjahr 1758. (Milit.- 
Wochenbl. ‘08, Nr. 32.) (3341 


Elsentraut, G., Die Hessen b. Krefeld 
23. VI. 1158. (Hessenlaud ’08, Nr. 12f.) (5342 


Friederich, Schlacht b. Zorndorf 
25. VIII. 1768. Mit 5 Text-Skizzen 
u. 2 Plänen. (Milit.-Wochenbl. ‘07, 
Beihft. 7.) Sep. Berl.: Mittler. S. 293 
-322. 90 Pf. [3343 


Schuller, G. A., Hermannstadt 
um d. Mitte d. 18. Jh. (Arch. d. Ver. 
f. siebenb. Ldkde. 34, 276-380.) [3344 

Pfister, A., Zur G. Basels u. d. 
ev. Zeitgenossen im Zeitalt. d. 7). 
Krieges: Joh. Rud. Iselin. (Basler 
Zt. 6, 357-408.) [3845 

Traber, J., Die Leiden d. St. Donauwörth 
währ. d. öst. Erbfolgekrieges, 1742-45. (In: 
Bayerland Jg. XVIII.) [3346 

Körholz, L., Wahl d. Prinzen 
Friedr. v. York zum Bischof v. Os- 
nabrück u. Regierg. d. Stifts währ. 
s. Minderjührigkeit. Münster. Diss. 


134 S. [3347 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. @. u. Ldskde. v. Os- 
nabr. 33, 353-55 Krusch. 


Zeitalter Friedrichs d. Gr. 


Hashagen, J., Der „Menschenfreund“ d. 
Frhrn. Friedr. v. d. Trenck. Beitr. z. G. d. 
Aufklärg. in Aachen. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
29, o, 67.) | (3348 

Görler K., Studien z. Bedeutg. 
d. 7jäbr. Kia f. Sachsen. (N. Arch. 
f. süchs. G. 29, 118-49.) [3349 

Vietzke, G., Ein hinterpomm. Dorf im 
Zjähr. Kriege. Aus Wusterbarther Kriegs- 
papieren. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 
107, 55-62.) [3350 

Philippson, M., Die ersten Polen unter 
preuß. Herrschaft. (Nord u. Sud 124, 120-29; 
821-29.) [3351 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Denkmäler d. preu8. 
Staatsverwaltg.im 18. Jh. (s.Nr.1515). 
Münzwesen. Münzgeschichtl. Tl. Bd. IÍ. 
Die Begründg. d. preuß. Münzsyst. 
durch Friedr. d. Gr. u. Grauman, 
1740-1766 Darstellg. v. Friedr. 
Frhr. v. Schrötter. Akten bearb. 
v.G.Schmoller u. Frhr. v. Schröt- 
ter. x,611 S. 14 M. Vgl. Nr. 3271. [3352 


Rez. v. Behördenorganisation VIII: Hist. 
Vierteljschr. 11, 249f. Seidler. 
Wiegand, W., Das polit. Testa- 
ment Friedrichsd.Gr.v.J.1752. Rede. 
Straßb.: Heitz. 29 S. 1M.20. [3363 
Ziekursch, Beitrr. z. Charakterist. d.preuß. 
Verwaltungsbeamten in Schlesien bis z. Un- 
tergange d. friderizian. Staates, s. Nr. 1516. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 24 Fechner. — 
Erwiderg. Zs auf d. Rez. v. Haß u. Replik 
v. H.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 
326-33. | (3354 
Skalweit, A., König Friedr. d. Gr. 
u. d. Verwaltg. Masurens. Beitr. z. 
Vor-G. d. Regierg. zu Allenstein. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 
139-73) [3355 
Waschinski, E., Wie groß war d. Be- 
völkerg. Pommerellens, ehe Friedr. d. Gr. d. 
Land übernahm? Hist.-stat. Skizze. Danzig: 
Brüning. 51 8. 1 M. (3356 
Mayer, Mart., Die steirischen Rezesse zur 
Zeit Maria Theresias. (Wiener Ztg. ’06. 
Nr. 244f) | [3357 
Wesenberg, Vizekanzler Dav. Geo. 
Strube, e. hannov. Jurist d. 18. Jh. 
Seine staatsrechtl. Anschauungen u. 
deren Ergebnisse. (II, 1 v. 2630.) 
Hannov.:Hahn. xj,100S. 1 M. 50.[3358 
Warmuth, 0., G. d. Moorkultur 
in Bayern unt. Kurf. Karl Theodor m. 
bes. Berücks. d. Kolonisierg. Münch.: 
Ackermann. 217 S. 4 M. 80 [3359 
Upmeyer, Die Minden-Ravensberg. Eigen- 
tums-Ordnung v. 1711, s. ’07, 1579. Rez: 
Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 31, 270-72 
Jellinghaus. E [3360 
Kelper, J., Markgräfi. bad. Straferlaß geg. 
Weinfälschg. (Mannh. G.bll. 9, 30-33.) [3361 


‘111 


Menzel, A., Die Armee Friedrichs 
d. Gr. in ihr. Uniformierg. (s. Nr. 
1531). Lfg. 10. (10 Taf. u. xxvj S. 
Text.) Subskr.-Pr. 20 M. [3362 


Feldlager b. Schwetzingen im Sommer 1748. 
Nach Briefen d. kursächs. Gesandten v. Riau- 
cour. (Mannheim. G.bll. 9, 1-6.) [3363 


Kusej, J. R., Joseph I. u. die 
äußere Kirchenverfaasg. Inneröster- 
reichs. (Kirchenrechtl. Abhandlgn. 
49/50.) Stuttg.: Enke. xvj, 858 S. 
13 M. 60. [5364 


Hittmair, Josefinisch. Klostersturm im 
Lande ob d. Enns. s. Nr. 1535. Rez.: Hist. 
Jahrb. 29, 374-77 Zibermayer. (3365 


Sander, H., Kleine Bilder a. d. 
G. Vorarlbergs im Zeitalter Maria 
Theresias u. Josefs II. (Festschr. u. 
44. Jahresber. d. Vorarlb. Museum- 
Ver. 44, 93-111.) [3366 


Beck, P., Dissidion zw. Kapuzinern u. 
Jesuiten in Rottweil. (Schwäb. Arch. 26, 


60 f.) [3367 

Stümper, F., Die kirchenrechtl.. 
Ideen d. Febronius. Würzb. Diss. 
201 S. [3368 


Volk, H., Visitationsprotokolle v. 41 Pfar- 
reiun d. Niedererzstifts Trier a. d. J. 17732- 
1773. (Trier. Arch. 12, 65-73.) (3369 

Spalding, Bestimmg. d. Menschen (1748). 
u. Wert d. Andacht; m. Einleitg. neu hrsg. 
v. H. Stephan. (Stud. z. G. d. neuer. Protest. 
Quellenhft. I.) Gießen: Töpelmann. 44 S8. 
1 M. (3370. 

Cuntz. J. C.. Öb. d. Kirchspiel Weißen- 
stein. ge '08, Nr. 1.) (3371 

Deetjen, H., Prediger Geo. Conr. v. Cölln 
u. s. Söhne. (Mitt. a. d. lipp. G. 5, 62-88. [3372° 

Bickerich, W., Entscheidgn. e. kath. Erb- 
herrn in Disziplinarfällen ev. Geistlichen. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 8, 17-21.) (3373 


Kleinert, P., Bei hgn: Friedrichs 
d. Gr. z. Stiftg. d. Univ. Berlin. 
(Kleinert, Zur christl. Kultus- u. 
Kultur-G. 2. wohlf. Ausg. S. 151-71; 
303-6.) . [3374 

Stieda, W., Projekt zur Errichtg. e. 


„Kameral-Hohenschule“ ia München im J. 
1777. (Forschgn. z. G. M 1, 85-108.) (3375. 


Schnackenburg, E., Verwendg.v. Invaliden 
als Schulimeist. in frideriz. Zeit. (Mitt. d. Ver. 
f. G. Berlins ’08, Nr. 1.) (3376 

Richter, 0., Erlebnisse e. Annenschülers 


1758-72. Aus d. Selbsthiogr. d. Pastors Chr. 
Hnr. Schreyer. (Dresdn. G.bll. 07, Bd. 4, 
153-84.) (3377 


Walter, K., Herder u. Heinze. Aus d. G. 
d. weimarisch. Gymnasiums. (N. Jahrbb f. 
d. klass. Altert. etc. 22, 36-59.) (3378. 


— 


Brode, Friedrich d. Gr. u. d. Wolffsche 
Philosophie. (Jahresb. d. Thür.-Sächs. Ver. 
’06/7, 22-24.) [3379 


°112 


Herrmann, Frz., Geschichtsauffassg. Lu- 
dens, s. ’06, 3453. Rez.: Arch. f. Kultur-G. 
5, 114f. Rosenfeld; Rev. hist. 96, 124 
Seignobos. [3380 

Bernoulli, Johs. II, Autobiographie; 
hrsg. v. Fr. Burckhardt. (Basler Zt. f. 
G. etc. 6, 287-308.) (3381 

Obser, K., Markgrüfin Karoline Luise v. 
Baden u. ihr botan. Sammelwerk. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N.F. 23, 41-78.) [3382 


Witkowski, G., Der Wurmsaamen. 
6 poet. Streitsc 1751 u. 1762. 
Mit Nachbildgn. d. 6 Originaltitel. 
(Mitt. d. Dt. Ges. z. Erforschg. vaterl. 
Sprache etc. in Lpz. X, 2.) Lpz.: 
Hiersemann. 79 S. 3 M. [3383 

Volz, Die hist. Örtlichkeit in Lessings 
„Minna v. Barnhelm“. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins ’0X, Nr. 4.) [3384 

Grombacher, H., Verbot von Lessings 
„Nathan“ in Frankfurt a. M. (Euphorion 11, 
187 £.) (5385 

Goethe-Jahrbuch (s. ‘06, 3338). 
XXVIII. jx, 364; 62 S. 10 M. [3386 

Goethes Briefe (s. Nr. 1656). XL: 
Aug. 1825-März 1826. xjv, 483 S. 
7 M. 20. XLI: Apr.-Dez. 1826. xij, 
890 S. 5 M. 80. XLII: Jan.-Juli 1827. 
xt], 405 S. 6 M. [3387 


Goethe’s Briefe; ausgewählt u. in chronol. 
Folge m. Anmerkgn. hrag. v. E. v. der 
Hellen (s. ’05, 1611). V: 1807-1818. 312 S. 


1 M. [3388 
Kiefer, Goetliesche Ahnentafeln s. Nr. 
2006 [3389 


Petzet, Verbandlen. d. bayer. Regierg. m. 
Goethe üb. e. dt. Nationalbuch. (Bill. f. d. 
Gymn.-Schulwesen 43, 449-66.) [5390 

Wertherfieber, Das, in Österreich. 
Sammlg. v. Neudrucken. Eingeleit. v. 
G. Gugitz. Wien: Knepler. xxvı), 
16: 16; 125; 46 S. 8 M. [3391 

Kaulitz-Niedeck, R., Das Urbild v. Goethes 
Werther, Karl Wilhelm Jerusalem. Gießen: 
v. Münchow. 30 S. 40 Pf. [3391 a 


Schillerbuch, Marbacher. Bd. II; 
hrsg. v. O. Güntter. (Veröff. d. 
schwäb. Schiller-Ver. II.) Stuttg. u. 


Berl.: Cotta 1907. 422S. 7 M.50. [3392 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’0s, Nr. 14 Dan. Jacoby. 
Engel, B. K., Schiller als Denker. 


Prolegomena zu Schillers philos. 
Schrr. Berl.: Weidmann. 182 S. 
4 M. [3393 


Roz.: Preuß. Jahrbb. 132, 514-21 Ferd. 
Joh. Schmidt. 
Pintschovius, K., Schiller u. Jena. Jena: 


Frummann. 32 8. 50 Pf. [3394 
Roess, G. R., Schiller in Worms. (Vom 
Rhein '05, 34-36.) [3395 


Weltrich. Schillers Ahnen s. Nr. 2029. (3396 
Hofstaetter, W., Das dt. Museum 
(1776-1788) u. d. Neue dt. Museum 
(1789-1791). Beitr.z.G.d.dt.Zeitschrr. 
im 18. Jh. (Probefahrten. XII.) Lpz.: 
Voigtländer. jx, 237 S. 6 M. [3397 


- Jg. XL) 


Bibliographie Nr. 3880—3444. 


Eggers, K., D. G. Babst u. d. plattdt. 
Dichtung. (Beitrr. z. G. d. St. Rostock 4, IV, 
63-84.) — @. Kohfeldt, Zur Biographie D. G. 
Babst’s. (Ebd. 85-87.) [3398 


Weckerling, A., Zwei Schauspielgesell- 
schaften in Worms 1781 u. 1782. (Vom Rhein 
’05, 36-40.) [3399 

Erlaß d. Intend. v. Dalberg betr. d. Opern- 
pro\en. (Mannh. G.bll. 9, 11f) [3400 

Phleps, H., Zwei Schöpfungen d. Sim. 
Louis du Ry a. d. Schlössern Wilhelmstal u. 
Wilhelmshöhe b. Kassel. (Aus: „Zt. f. Bauw.“) 
Berl.: Ernst. 27 8.; 4 Taf. 6 M. (3401 

Fragment d. Lebens-G. d. Mannb. Kupfer- 
stechers K. M. Eınst. (Mannh. G.bll. 9, 49-51 
etc.; 136-42.) | .. [3403 

Heuser, E., Die Pfalz-Zweibrücker 
Porzellanmanufaktur. Beitr. z. G. d. 
Porzellans u. z. Kultur-G. e. dt. Klein- 
staates im 18. Jh. Neustadt a. d. Hdt. : 


Witter 1907. 240 S. 10 M. [3403 
Roz.: Manuh. G.bll. ’08, Nr. 4 Brinckmann. 
Baer, K., Adam Cleer, e. Künstler d. 

Frankenth. Porzellanmanufaktur. (Mannh. 

G.bll. 9, 33-36. 65f.) — J. Kraus, Desgl. 

(Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. ’08, 

Nr. 3.) (3404 


Laukhard, Magist. F. Ch., Leben 
u. Schicksale. Von ihm selbst beschr. 
Dt. u. franz. Kultur- u. Sittenbilder 
a. d. 18. Jh. Bearb. v. V. Petersen. 
Einleitg. v. P. Holzhausen. (Me- 
moirenbiblioth. 2. Ser., Bd. 14/15.) 
Stuttg.: Lutz. xxjx, 316; 352 S. 
11 M. [3405 

Strecker, Aus e. Stammbuch d. 18. Jh. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.’07, 133-35.) (3406 

Siehe, S., Stammbuch e. Juristen a. d. 
Tagen Friedr. d. Gr. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins ’08, Nr. 5.) [3407 

Sommerfeldt, 6., Etwas v. d. Ein- 
quartierung Erfurts im letzt. Jahre 
d. 7jähr. Krieges. (Arch. f. Kultur- 
G. 6, 90-93.) [3408 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Buttmann, R., Aufzeichngu. d. Zwei- 
brück. Reg.-Rates Ldw. Ph. Horstmann 
a. d. J. 1789-1817. (In: Westpfälz. G.bll. 
[3409 

Wilhelm, Markgraf v. Baden, Denkwürdig- 
keiten; bearb. v. Obser. I. 1792-1818, s. Nr. 
1578 Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 251-583 
Ch. Waas. [3410 

Bodecker, A. v., Nachrichtendienst vor 
100 Jahren, (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 
16, 78-87.) [3411 

Rose, J. H., Select despatches relat. to 
the formation of the third coalition against 
France 1804-1805, s. '05, 3462. Rez.: Engl. 
hist. rev. 20, 388-90 Atkinson. [3412 

Doerries, Frdr. v. Gentz’ „Journal...“ 
1805/6, s. ‘06, 3365. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, 
Nr. 25 Wittichen; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 
206 f. Pflüger. [3413 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Mell, L., Tagebuch e. Trompeters d. großen 


Armee. Beitr. z. G. Steiermarks im Fran- 
zosenzeitalter. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 
5, 182-91.) [314 


Meinhold, P., Zeitbilder a. d. J. 
1806-1813/15 nach gleichzeit. Kriegs- 
tagebb. (Balt. Stud. N. F. 11, 107 
-94.) | [3415 

Clausewitz, Y., Nachrr. üb. Preußen 
in sein. großen Katastrophe. 2. verb. 
Aufl. (Kriegsgeschichtl. Einzelschrr., 
hreg. v. Gr. Generalstabe, Kriegs- 
geschichtl. Abt. II.) Berl.: Mittler. 
159 S.; 2 Ktn. 2 M. 76. [3416 

Schottmüller, Polenaufstand 1806,7. Urkk. 
u. Aktenstücke a. d. Zeit zw. Jena u. Tilsit, 
s. ’07, 3624. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 20, 576-78 Hôtzsch, Hist. Zt. 101, 140f. 
P. Goldschmidt; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 16 
Seraphim. [3417 

Goltz, K. Frhr. v. d., Erinnergn. a. d. 
Leben auf d. Hause Consbruch in d. Graf- 
schaft Ravensberg zur Zeit d. Fremdherr- 
schaft 1807-1813. (Ravensberg. Bll. ‘01, 
Nr. 8,9.) (341$. 

Klaje, H., Ein Waldenfels-Brief.(Monatsbll. 
d. Ges. f. pomm. G. 07, 113-21.) (3419 

Stiefel, Pro memoria et dolore. Auf- 
zeichngn. im Kirchenb. d. Gem. Borgholz- 
hausen, im Aug. 1807; mitget. v. Sander. 
(Ravensberg. B1l. ’07, Nr. sff.) [3420 


Obser, K., Sendung d. Obersthof- 
meisters Frhr. Christ. v. Berckheim 
nach Paris 1807 u. s. Unterredg. mit 
Napoleon. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 
23, 328-39.) [3421 


Gentz u. Wessenberg, Briefe d. Ersten 
an d. Zweiten, mitg. v. A. Fournier, s. ’07, 


3631. Bez.: Hist. Vierteljschr. 11, 115-17 
Wittichen; Preuß. Jabrbb. 132, 151-54 
Daniels. (3423 


Schalenburg, v. der, Erlebnisse e. westf. 
Grenadiers im Dienate König Jérômes 1809- 
1813; eingel. v. H. Niemann. (Ravensberg. 
Bil. ’08, Nr. 1f.) (3423 

Meusel, F., 11 Briefe v. Hohenlohe, Blücher 
u. Gneisenau, Karl August v. Weimar u. 
Hardenberg. (Sonntagabeil. d. Voss. Ztg. ’08, 
Nr. 9.) Aus d: Marwitzsch. Familienarchiv 
in Friedersdorf. [3424 

La Horie, M. de, Notes sur la campagne 
de Russie en 1812; publ. p. Le Barbier. 
Paris: Dujarric 1906. 40 S. 1 fr. 25. [3125 

Marwitz, F. A. v. d., Ein märk. Edel- 
mann im Zeitalter d. Befreiungskriege; hrsg. 
v.F.Meusel.I.,s. Nr. 1599. Rez.: Forschgn. 
Z. brandb. u. preuß. G. 21, 295-303 Thimme. 
— F. Meusel, Ranke u. Marwitz. (Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 250-52.) [3426 

Noël, Zur Erinnerg. an d. Gefecht b. Lüne- 
burg 2. Apr. 1813. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
%03, Nr. 4.) [3427 

Aster, F., Aus d. Tagebuche e. sächs. 
Offiziers 1314-1815. (Dresdn. G.bll. ‘08, Bd. 4, 
205-28; 215-48.) [34233 

Stägemann, Frdr. Aug. v., Mit König 
Friedr. Wilh. Im. in London. Aus Briefen 
v. 1814. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. Rund- 
schau '07, Nr. 266.) [3429 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. Bibliographie. 


“113 


Fröhlich, Fichtes Redon an d. dt. Nation, 
8. 07, 8647. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 21, 293-95 Tschirch. — R. Meincke, 


Joh. Gottl. Fichte. Hamb.: Meißner. 27 8. 
75 Pf. [3430 

Blämml, E. K., Ein hist. Lied auf d. 
Aufstand à. Tiroler 1809. (Hist. -pol. Bil. 
141, 691-95.) 


[3431 

Czygan, P., E.M. Arndts hist.-polit. Schrif- 
ten in d. Beurteilg. d. Berliner Zensors 1813 
-15. (Sonntagsbeil. d. Voss. Ztg. ’07, Nr. 47.) 
— Ders., Funde z. Arndt-Literatur währ. d. 
Befreiungskriege. (Ebd. ’08, Nr. 7.) [3432 
Müller, Rud., Gruners Auffordrg. a. dt 
Jünglinge u. Männer z. Kampfe f. Deutsch- 
lands Freiheit in ihr. Verbindg. m. Arndts 
Schrift: „Was bedeutet Landsturm u. Land- 
wehr?“ (29. XL 1813). (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
40, 30-41.) [3433 


Bourcart, Ch. D., William Wick- 
ham, brit. Gesandter in d. Schweiz 
(1794-97 u. 1799), in sein. Beziehgn. 
zu Basel. (Basler Zt. 7,1-78.) [3434 

Campagne, La, de 1794 à l’armée 
du Nord (s. 07, 3651). Schluß. (Rev. 
d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée 
29, 1-90; 213-33.) [3435 

Skladny, A., Der Zug Dabrowskis in d. 


Prov. Posen, 1794. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Pos. 8, 65-73.) [3436 


Adámek, J., Ulastenstve Rakouska 
ve třetím dělení Polska. (Über d. 
Teilnahme Österreichs an d. dritten 
Teilung Polens.) Progr. Trebitsch. 
07. 108. [3437 

Cavalerie, La, pend. la campagne 
de 1796/97 en Italie (Rev. d’hist. 
red. à l’Etat-Major de l'armée 29, 
91-119; 234-66.) [3438 

Honig, E., Die Kämpfe um Mantua 
v. d. 2. bis z. 3. Einschließg. durch d. 
Franzosen Aug.-Sept. 1796. (Aus: 
„Die militär. Welt.) Wien: Stern. 
118 S. 4 M. [3439 

Leplus, H., La campagne de 1800 
à l'armée des Grisons. Paris : Chapelot. 
10 fr. [3440 

Windelband, W., Der Anfall d. 
Breisgaus an Baden. Tübing.: Mobr. 
141 S. 8 M. Vgl. Nr. 3470. [3441 


Clementi, A., Der Leutnantskrieg. Erin- 
nergn. an d. Feldzug d. Bayern in Schlesien 
1806 bis 1507. (In: Bayerland Jg. XVIIL.) [3142 


Czygan, P., Üb. d. franz. Zensur 
währ. d. Okkupation v. Berlin u. 
ihr. Leiter d. Prediger Hauchecorne 
1806 bis 1808. (Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 21, 99-137.) [3443 

Müller-Bohn, H., Die dt. Befrei- 
ungskriege. Dtids. G. v. 1806-1815. 
(In 30 Lfgn.) Lfg. 1-14. Berl.: Kittel. 
(I, 1-440; Taff.) à 1 M. [3444 

9 


“114 


Sell, v., Die Heeresreformen 1807 u. 1808 
im Rahmen d. Wiedergeburt Preußens. (Kon- 
servat. Monatsschr. f. Polit. etc. 65, 315-26.) [3445 

Lehmann, Frhr. vom Stein. TI. III: 1808 
-1831, 8. ’05, 3486. Rea.: Beil. z. Allg. Ztg. 
’05, Nr. 154f. Prutz; N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. 17, 229-32 v. Petersdorf; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 34, 322-26 Ködderitz; Lit. Zbl. ‘06, 
Nr. 60. | 2.846 

Hänel, A., Das zweite Ministerium 
d. Frhr. v. Stein. Rede. Kiel: Lipsius 
& T. 22 S. 60 Pf. [3447 

Bleibtreu, C., Die Große Armee. 
Zu ihrer Jahrhundertfeier. Bd. Il: 
1809. Regensburg, Aspern, Wagram. 
Stuttg.: Krabbe 1907. 3028. 4 M. | 3448 

Hirn, I. Tirols Erhebg. im J. 1809. 
Innsbr.: Schwick. xvj,874S.10 M.[3449 

Thimme, F., Hat General v. York 
d. Konvention v. Tauroggen auf Grund 
einer geheimen Instruktion vollzogen 
oder nicht? (Jahrbb. f. d. dt. Armee 
’08, Htt. 438.) — M. Lehmann, Major 
v. Wrangel, d. angebl. Urheber d. 
Konvention v. Tauroggen. (Preuß. 
Jahrbb. 131, 428-42.) — F. Thimme, 
Die geheime Mission d. Flügeladju- 
tanten v. Wrangel 1812. Ein Nach- 
wort. (Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 
21, 199-218.) [3450 

Caemmerer, Die Befreiungskriege 1813-15; 
strat. Überblick, s. ‘07, 3683. Rez.: Lit. Zbl. 
‘08, Nr. 10 v. Pflugk-Harttung. (3451 

edern, v., Die franz. Armeeführg. im 
Herbstfeldzuge 1813: Groß- Beeren. Dennewitz. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee ’07, Hft. 434.) [3453 

Anders, E., Schwarzenbergs Dis- 
position £ d. 14. X. 1813. (Diss.) 
Berl.: Eisenschmidt. 60S. 1 M. 20. [3453 

Janson, G. d. Feldzuges 1814 in Frkr. II. 
(1905.) Rez.: Hist. Zt. 98, 582 f. — K. Bleib- 
treu, Neues üb. 1814,15. (Beil. z. Allg. Ztg. 
’06. Nr. 204.) (5454 

Lettow-Vorbeck, v.. Napoleons Untergang 
1815. II, s. ’07, 1701. 
Nr. 22 v. Pfugk-Harttung. (3155 


Müller, Paul, Zur Beurteilg. d. 
Persönlichkeiten im Feldzuge v. 1816. 
Berl. Diss. 1907. 66 S. [3456 

Pflugk-Harttung, J. v., Ver- 
nichtg. d. Brigade Sohr 1. Juli 1815. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 
253-55.) [3457 

Petonke, Konflikt zw. Preußens Staats- 
u. Heeresleitg. währ. d. Okkupation in Frankr., 


Juli bis Nov. 1815, 8. Nr. 1654. Rez.: Forschen. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 291-93 Meusel. [3158 


Criste, Feldmarschall Johannes Fürst v. 
Lichtenstein, 8. '05, 3474 Rez.: Hist. Zt. 98, 
612f. O. Weber; Gött. gel. Anz. ‘05, 759f. 
v. Janson; Hist. Jahrb. 27, 122-26 v. Land- 
mann. , [3459 

Scherr, J., Blücher. Seine Zeit 
u. sein Leben. 5. Aufl. Lpz.: Hesse. 


458; 689; 590 S. 5 M. [3460 


Rez.: Lit. Zbl. '08- 


Bibliographie Nr. 8445—3504. 


Unger, W. v., Blücher, s. ‘07, 3693. 
II: 1812-1819. Berlin: Mittler. II. 


xv, 397 S. 9 M. [8461 

Rez. v. I u. Il: Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 21, 308-13 Granier. v. I: Dt. Lit.-Ztg. 
’08, Nr. 6 v. Petersdorff; Grenrboten ’07, 
III, 339-51. 

Bötticher, A., 
H. v. Flemming — bürgerlich. 
'08, Nr. 1.) 


Der Schillsche Leutn. 
(Dt. Herold 
[3462 


Wutte, M., Zur G. Joh. B. Türks. (Carin- 
thia I. 98, 60-65. [3468 
Schissel v. Fleschenberg, O., Rückkehr 
d. Erzherzogin Maria Elisabeth Josepha nach 
Innsbruck 1797. (Forschgn. etc. z. G. Tirols 
u. Vorarlb. 5, 55-57.) [3464 


Burckhardt, F., Die schweizer. 
Emigration, 1798-1801. Basel: Hel- 
bing & L. 582 S. 10 M. [3466 

Escher, H., Die Staatsgefangenen 
auf Aarburg im Winter 1802/3. Aus 
d. Aufzeichn d. Seckelmeisters 
Joh. Casp. Hirzel. (Neujahrsbl. d. 
Stadtbiblioth. Zürich: '08.) Zürich: 
Füsi & B. 48 S.; Taf. 3 M. [3466 

Scheglmann, A. M., G. d. Säku- 
larisation im rechtsrhein. Bayern (s. 
N. 1660). Lfg. 33. (Bd. III, Tl. 2, 
721-820.) 80 Pf. [8467 

Pfeiffer, M., Beitrr. z. G. d. Sä- 
kularisation in Bamberg. Mit d. 
Berichte e. Zeitgenossen. Bamb.: 
Schmidt 1907. 184 S. 3 M. [3468 

Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 192f. 

Baier, H., Die revolutionäre Be- 
wegung in d. Landvogtei Ortenau 
1789. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 23, 
300-27.) [3469 

Albert, P. P., Zur G. d. Regenten- 
wechsels im Breisgau 1806. (Zt. d. 
Ges. f. Beförderg. d. G.kde. etc. v. 
Freib. 23,257-68.) Vgl.Nr.3441. [3470 

Drescher, Die Pfalz z. Zeit d. Franzosen- 
herrschaft unter bes. Berücks. d. Nordpfalz, 
1792-1814. (In: Nordpfälz. G.bll. Jg. IV) — 
J. Brandstettner, Rockenhausen z. Zeit d. 
franz. Revol. bis z. Wiedervereinigg. d. Pfalz 
m. Bayern, 1789-1816. (Ebd.) [34171 

Braun, K. 0., Brandschatzg. Frankenthals 
1794. (Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. 
‘07, Nr. 12.) (3472 

Krusch, B., Der Staat Osnabrück, 
ein Opfer d. franz. Revol. (Mitt. d. 
Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 32, 168- 
316.) 3473 

Hoffmeyer, L., Osnabrück z. Fran- 
zosenzeit. Bild a. d. G. d. Stadt u. 
d. Reg.-Bez. Osnabrück. Osnabr.: 
Kisling. 71 S. [3474 

Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osuabr. 
82, 355 Fiuk. 

Zum Gedüchtnis d. Herz. Marie v. Braun- 
schw. u. Lüneb. + 20. IV. 1808. (Braunschw. 
Mag. ‘08, Nr. 4f.) (3475 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Heyderhoff, J., Der berg. Volks- ' Herrschaft (s. 


*115 


707, 2355 u. 3720,. 


mann J. F. Benzenberg. (Zt. d. Berg. | Forts. (Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 
3476 


G.-Ver. 40, 126-58.) 

Krebs, K., Sächs. Kriegsnot 1806 
bis 1815. Neue (Titel-)Ausg. v. avor 
100 J.“ Lpz.: Teutonia-Verl. xıj, 
243 S. m. 3 Vollbild. 3 M. 13477 | 

Maenß, König Jeromes Besuch in Magdeb. 
22. u. 23. Mai 180%. (Montagsbl. Wiss. Beil. 
d. Magdeb. Ztg. ’08, Nr. 5.) (3478 

Nappler, Napoleon I. in Freiberg. 
(Mitt. d , Freib. Altert.-Ver. 40, 80 
-61.) (3479 

Scholtze, A., Plauen 1813. (Mitt. 
d. Altert. „Ver. Plauen 19, 1-44.) [3480 


Müller, Franz, Generalleutn. Friedr. Phil. 
v. Cardell. Ein Demminer Bürgermeister- 
sohn. Aus d. Zeit d. Schmach u. d. Wieder- 
geburt d. Vaterlandes. Demmin: Gesellius 
1906. 46 8. [3481 

Knötel, R., Die oberschles. Garnisonen 
1806. (Oberschlesien 6, 377-89.) [3432 

Askenazy, S., Fürst Jos. Ponia- 
towski 1763-1813. (Poln) Krakau: 
Gebethner & Co. 1905. 337 S. [3483 

Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 
8, 11-13 Schottmüller. 


Innere Verhältnisse. 


Montgelas, Graf Max Jos. V., 
Denkwürdigkeiten üb. d. innere 
Staatsverwaltg. Bayerns 1799-1817. 
Hrsg. v. G. Laubmann u. M. 
Doeberl. Nebst Einleitg. üb. d. Ent- 
stehg. d. modern. Staates in Bayern 
v. M. Doeberl. Münch.: Beck. 
ıxxjx, 166 S. 7 M. [3484 

Meier, Ernst v., Franz. Einflüsse 
ur les à Rechbentrickiz. 
Preußens im 19. Jh. (s. '07, 3823). 
II: Preußen u. d. franz. Revol. x), 


509 S. 12 M. [3485 


Rez. v. I u. II: Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 20, 607-9 u. 21, 313-26 O. Hintze. v.]: 
Hist. Vierteljachr. 11, 258f. O. Mayer; Hist. 
Zt. 100, 156-58 G. Koch ; Hist. Jahrb. 29, 
447 f. Turba. 


Lehmann, M., Die preuß. Reform 
v. 1808 u. d. franz. Revolution. (Preuß. 
Jahrbb. 182, 211-29.) — Fr. Thimme, 
Franzôs. Einflüsse auf Preußen im 
19. Jh. (Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 35/36. 
Sp. 2181-87 u. 2245-49.) [3485 a 


Czygan, Französ. Zensur währ. d. Okkupa- 
tion v. Berlin s. Nr. 3443. [3486 
Lefort, Hist. du départem. des Foröts, s. 
06, 3425. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 
86. Hashagen. [3487 


Merker, A., Die Steuerreform im 
Herzogt. Nassau 1806-1814. (Ann. d. 
Ver.f.nass. Altertkde. 37, 72-142.)[3488 

Meister, A., Das Herzogt. West- 
falen in d. letzt. Zeit d. kurköln. 


65, I, 211-80.) Sep. Münster: Selbst- 
verl. 111 S. 1 M. 60. [3489 


Landsberger, J., Prozeß d. jüd. Gemeinde 
zu Posen m. d. preuß. Fiskus als Vertreter 
d. Schulfonds 1799-1802. (Hist. Monatsbl. f. 
d. Prov. Pos. 8, 97-100.) [34:0 

Gebauer, Breslaus kommunale Wirtschatt 
um d. Wende d. 18. Jh.; s. '07, 1741. Rez: 
Hist. Zt. 99, 614-16 Schaube. [3491 

Boser, F., Magistrat u. Fleischerinnung 
zu Voitsberg am Ende d. 18. Jh. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Steierm. 5, 193-204.) [3192 


Seitz, F., Reisebeschreibungen üb. 
d. berg. Land a. d. Ende d. 18. Jh. 
(Zt. d. Berg. G:-Ver. 40, 42-66.) [3493 


Aus den Tagen d. Kontiuentalsperre. 
(Mannh. G.bll. 9, 144.) (3494 
Voretzsch, M., Zur Einführg. d. Konti- 
nentalsperre in Altenburg. Altenb.: Voretzsch 
1907. 8 8. 30 Pf. [3495 
Walter, F., Besuch d. Markgraf. Karl 
Friedr. v. Baden in Manuhcim 8. u. 9. Apr. 


1s02. (Mannh. G.bll. 9, 78-80.) Interess. 
; Datum in d. Entwicklg. d. Rhein-Neckar- 
: Flo8-Verkehrs. (3196 


Leistle, Aus d. Leben u. Wirken d. Frz 
Xav. Kummer a. Dillingen, letzt. Kloster- 
richters d. St. Magnusstiftes in Füssen. (Jahrb. 
d. Hist. Ver. Dill. 20, 63-86.) (3497 

Laubert, M., Aufhebg. d. Patrimonial- 
gerichtsbarkeit d. Grafen v. Blankensee- 
Filehne. (Hist. Monatsbil. f. d. Prov. Pos. 
8, 4-8.) [3498 


Meusel, F., Die Besoldg. d. Armee 
im alten Preußen u. ihre Reform 1808. 
Aus Marwitz’ Memoiren. (Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 243-49.) |3499 


Lingke, A., Ehemalige Bürger-Grenadier- 
Kompagnie zu Freiberg. Uniformenstreit a. 
d. J. 1794. (Mitt. v. Freib. Altert.-Ver. 48, ` 
10-17.) (3500 


Westerburg, H., Preußen u. Rom 
an d. Wende d. 18. Jh. (Kirchen- 
rechtl. Abhdlgn.; hrsg. v. Stutz. 
XLVII.) Stuttg.: Enke. xjv, 193 S. 
7 M. 20. [3501 

Frantz, Adf., Das Projekt e. 
Reichskonkordats nach d. Wiener 
Konferenzen 1804-1806. (Aus: Fest- 

abe d. Kieler Jur.-Fak. f. Hänel.) 


iel: Lipsius & T. 1907. 57 8. 
1 M. 40. kis 

Ludwig, A. F., Beitrr. z. 
Pöschlianismus. (Arch. f. d. G. d. 
Diöz. Linz 4, 309-54.) Vgl. ’07, 
1754. [3508 

Rez.: Hist. Jahrb. 29, 684 Linsenmayer. 


Wymann, E., Erste Admission f. d. kath. 
Pfarrei Zürich 1.07. (Zt. f. schweiz. Kirch.- 
G. 1, 138.) [3504 


g* 


“116 


tiiefel, König Friedr. v. Württemb. als 
Reformer. (Schwäb. Arch. 26, 44-46.) [3505 


Bauer, J., Schleiermacher als 
patriot. Prediger. Beitr. z. G. d. 
national. Erhebg. vor 100 Jahren. 
Mit Anhg. v. bisher ungedr. Predigt- 
entwürfen Schl.s. Gieß.: Töpelmann. 
xı), 364 S. 10 M. [3506 
(Stud. z. G. d. neuer. Protest. IV.) 
Trieb, A., G. d. ev. Kirchengüter in d. 
früh. Kurpfalz, ihre Einziehg. u. nachm. 


Freigabe durch d. Franzosen. (Vom Rhein 
107, 71f. etc. 101f.) [3507 


Horn, E., Die kath.-poln. Univer- 
sitätspolitik Preußens vor 100 Jahren. 
(Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen 
23, 1-69.) [3508 

Hille, Zum Kieler Prorektoratswechsel v. 
1797. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 37, 460 
-82.) Vgl. ’07, 3738. [3509 

Esselborn, K., Nachtrr. zu K. L. W. 
v. Grolman in Gießen. (Quartalbll. d. Hist. 
Ver. f. d. Grhzt. Hess. 4, 166-69.) [3510 


Liermann, 0., Das Lyceum Caro- 
linum. Beitr. z. Ġ. d. Bildungswesens 
im Großherzogt. Frankfurt. Frankf. 
a. M.: Knauer. 70 S. 2 M. [3511 


Reass, R., Notes sur l'instruct. primaire . 


en Alsace pend. la révol. (8. Nr. 1705.) Forts. 
(Ann. de l'Est etc.; 4, 175-213; 305-40.) [3512 


Kentenich, G., Zum Schicksal d. Biblio- 
thek d. Benediktinerabtei St. Maxim b. Trier. 
(Trier. Arch. 12, JOf.) [3513 


Neupert, A. sen., J. G. Heynig „d. teutsche 
Sokrates a.d. Voigtland“. (Mitt. d. Altert.- Ver. 
Plauen 19, 45-52.) [3514 


Koch, M., Die dt. Literatur im Zeitraum 
v. d. Zusammenbruch b. Jena bis zum Beginn 
d. Befreiungskriege, m. besond. Berücksichtg. 
Schlesiens. Kattowitz: Phönix-Verl. 21 8. 
80 Pf. [3515 

Kayka, E., Kleist u. d. Romantik, s. ’06, 
8457. Rez.: Euphorion 14, 811-21 A. E. 
Berger. [3516 

Kleist, Heinr. v., Briefe an seine Schwester 
Ulrike. Mit Einleitg., Anmerkgn., Photo- 
grammen u. 6. Anh.: Aus d. Tagebuche 
Ludwig v. Brocke’s, hrag. v. 8. Rahmer. 
2. (Tit-)Auf. Berlin: Behr. xj, 238 S. 
2 M. (3617 

Gilow, H., Fund z. Vorg. v. Kleists „Prz. 
Friedr. v. Homburg“. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins ’08, Nr. 1f.) [3518 


Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit. 
Ausg. m. Erläutergn. v. A. Chr. 
Kalischer (s. Nr. 1715). Lfg. 29-32. 
(Bd. V, 1-192.) à 60 Pf. _ [8519 

Lenz, W. v., Beethoven. Eine 
Kunststudie. I: Leben d. Meisters. 
Berlin: Schuster & L. 348 S5. 
4 M. [3520 


Bibliographie Nr. 3505—3575. 


Rolland, R., Vie de Beethoven. 
Paris: Hachette 1907. 1608. 2 fr. [3521 


Apelt, F. U., Frz. Gareis, e. oberlaus. 
Maler. Beitr. z. Kunst-G. d. Empire. (Ober- 
laus. Mag. 33, 239-48.) . (3522 

Schröder, A., Kupferstecher J. F. Bolt. 
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’03, Nr. 5.) [3523 


Geschichte, Geheime, d. ehemal. 
westfäl. Hofes zu Cassel. Neudr. 
Cassel: Buchdr. Guttenberg 1907. 


225 S. 1 M. 60. [3524 

Frensdorff, E., Allerlei Ungemütliches im 
alt. gemütl. Berlin. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
’08, Nr. 4.) — v. Schoeler, Lied f. d. Nacht- 
wächter in Berlin 1813. (Ebd. Nr. 3.) [3535 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Ritter, P., 4 Briefe d. Prinzen 
Wilh. v. Preuß., Kaiser Wilhelms I., 
and. Major (General) Wilh. v. Willisen. 


(Dt. Rundschau 134, 187-217.) [3526 

Mollinary, v., 46 Jahre im öst.-ung. Heere, 
s. ‘06, 3462. Boz.: Hist. Zt. 100, 9392-94 
Friedjung. [3527 

Sasse, E., Erinnergn. an Alt-Berlin in 
trüber Zeit. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. 
Rundschau ’08, Nr. 59-61; 64; 67f.; TOf.; 
74.) [3528 

Petersdorff, H. v., Zur G. König 
Friedr. Wilhelms IV. 14 Aktenstücke 
a. d. Nachlaß d. Generals v. Gerlach 
1848-53. (Konservat. Monatsschr. f. 


Polit. etc. 65, 19-29; 110-21.) [3529 
` Bremen, v., Erinnergn. d. Generals d. Inf. 
E. v. Fransecky an Kaiser Wilhelm d. Gr. 
(Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 146-48.) [3530 
Friedrich Karl, Prinz, v. Preußen, 
Aufzeichngn. a. d. j ahren 1848 u. 1849. 
(Dt. Revue 33, II, 1-14; 129-46.) [3531 
Lüders, G., 4 vergessene Artikel Theod. 
Fontanos a. d. J. 1848. (Sonntagsbeil. d. Vosa. 
Ztg. '07, Nr. 43.) [3532 
Hebbel, H. G., Kriegserinnergn. e. Acht- 
undvierzigers, hrsg. v. Adf. Bartels. 
Glückst.: Hansen. 111 S. 1 M. (3538 
Fischer, P., Erinnergn. au d. poln. Auf- 
stand 1848 a. d. preuß. Provinzen Posen u. 
Westpreuß. 4. Aufl. Graudenz: Röthe 1907. 
48 S. 50 Pf. [3534 
Schreiben e. Weinheimers üb. d. Ereignisse 
1845/49. (Mannheim. G.bll. 9, 18-24.) [3535 
Mathy, L., Briefe von u. an Karl Mathy 

a. d. Frühling 1849. (Dt. Revue 33, II, 265 
81) (3536 
riefe a. d. Belagerg. Maunbeims 1319. 
Hrsg. v. L. Bergsträßer. (Mannh. Gil. 
9, 126-36.) | [3537 
Poschinger, H. v., Eine Denk- 
schrift a. d. J. 1850 üb. d. Aufent- 
halt d. Prinzen v. Preuß. in Koblenz. 
(Grenzboten '08, I, 210-15.) [3538 
Poschinger, H. v., 7 unveröf. 
Briefe d. Staatsministers Frhrn. v. 
Manteuffel z. Zollvereinskrisis v. 1852. 


(Ebd. ’07, IV, 666-74.) [3539 


Neueste Zeit seit 1815. 


Aepli u. Karl Anton v. Hohenzollern- 
Sigmaringen, Korrespondenz 1864-1884, hreg. 
v. J. Dierauer, s. ‘06, 1739. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 28 Hasenclever. [3540 

Abeken, Fin schlichtes Leben in bewegter 
Zeit, aus Briefen. 3. verm. Aufl., s. ‘06, 1773. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 460f. Branden- 
burg; Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 18, 
852f. Granier; Preuß. Jahrbb. 124, 172-74 
Daniels. (3541 


Poschinger, H. v., Aus d. Denk- 
würdigkeiten Wilh. v. Kardorffs. 
(Dt. Revue 33, II, 152-60.) 3542 

Pelet-Narbonne, Ve, Aus d. Tage- 
buch e. preuß. Korpsadjutanten im 
böhm. Feldzug 1866. Wien: Konegen. 


29 S. 75 Pf. [3543 

Hohenlohe-Ingelfingen, Prinz Kraft zu, 
Aus mein. Leben. Bd IV: Krieg 1810/71. 
Reise nach Rußland (s. "07, 1810). 7. Aufl. 
jx, 567 S. 11 M. 50. Vgl. Nr. 3578. [3544 

Bonnal, General, Der Marsch ins Ver- 
derben. Persönl. Erinnergn. a. d. Kampfen 
v., 23. bis 31. Aug. 1870. (Dt. Revue 3%, I, 
2375-83.) (3545 

Schneegans, Memoiren, s. ’05, 1780. Rez.: 
Hist. Zt. 95, 100f. Meinecke; Mitt. a. d. hist. 


Lit. 34, 471-73 Ködderitz. (3546 
Cramm, Baron, Wiener Tagebuchauf- 
zeichngn. (Dt. Revue 33, II, 215-25.) [3517 


Oncken, H., Aus d. Briefen Rudfs. v. 
Bennigsen (8. ‘07, 3762). Forts. (Ebd. 33, I, 
2534-95. II, 53- 60.) [::548 


Fgelhaaf, &., G. d. neuest. Zeit 
v. Frankf. Frieden bis z. Gegenw. 
Stuttg.: Krabbe. 452 S. 6 M. [3549 

Haupt, Kar! Follen u. d. Gießen. Schwarzen, 


s. Nr. 1751. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘08, Nr. 12 
G. Kauffmann ; Lit. Zbl. '08, Nr. 14 F.Fdch. [3550 


Lenz, M., Zur Entlassg. de Wettes. 
(Philotesia. Paul Kleinert z. 70. Ge- 
burtstage dargebr. S. 339-88.) [3551 

Herzberg, W., Das Hambacher 
Fest. G. d. revolut. Bestrebgn. in 
Rheinbayern u. d. J. 1832. Ludwigs- 
hafen: Gerisch. 263 S. 5 M. [3552 

Langguth, A., Karl Mathy. Ein Lebens- 
bild a. sturmbewegt. Zeit. (Burschenschaft!. 
Bücherei. UI) Berl: Heymann. 88 S. 
60 Pf. (3553 

Mathy, L., Zu Karl Mathys 100. use 
(Mannheim. G.bll. 8, 51-65.) 3554 

Valentin, V., Frankfurt a. M. u. 
die Revolution v. 1848/49. Stuttgart: 
Cotta. xjv, 554 S. 10 M. [3555 

Strobl v. Ravelsberg, F., Feldmarschall 


Radetzky. Wien: Stern 1907. viij, 128 S. 
90 Pf. [3556 
Hansen, G. v. Mevissen, 8. ’07, 3782. Kez.: 


Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 51,53 Küntzel; Jahrbb. 
f. Nationalök. 91, 122-26 Wirminghaus; Zt. 
f. Suzialwiss. 11, 516-15 Eckert. [3557 


Friedjung, H., Der Kampf um 
d. Vorherrschaft in Dtld. 1859 bis 
1866. IL Bd. 7. Aufl. Stuttgart: 
Cotta. xjv, 663 S. 14 M. [3558 


"117 


Matter, P., Bismarck et son temps 
(s. Nr. 1758). III: Triomphe, splendeur 
et déclin, 1870-98. 664 8. 10 fr. [3559 

Promnitz, K., Bismarcks Eintritt 
in d. Ministerium. (= Nr. 2521.) 
Berl.: Ebering. 257 S. 6 M. [3560 

Nirrnheim, O., Das erste Jahr d. 
Ministeriums Bismarck u. d. öffentl. 
Meinung. (Heidelb. Abhdlgn. z. mitt]. 
u. neuer. G. XX.) Heidelb.: Winter. 
xxvj, 624 S. 16 M. [3561 

Strobl v. Ravelsberg, M., Schles- 
wig-Holstein meerumschlungen. (Aus 
Vergangenheit u. (regenwart.) Nach 
d. Erinnergn. e. aktiven österr. Mit- 
kümpfers Ant. Edlen v. Hofmann. 
Wien: Seidel. xıj, 159 S. 4M. [8562 

Philippson, M., Leben Kaiser 
Friedr. III. 2.verm. Aufl. Wiesbaden: 
Bergmann. xıj, 485 S. 8 M. 80. F 563 

Regensberg, F., Der Mainfeldzug 
(1866). Stuttgart: Franckh. 168 S.; 

2 Ktn. 2 M. [3564 


Regensberg, F., Lissa en Ebd. nn 
8. Auti. 80 S; 1 Kte. 1 M (356 


Pacor y. Karstenfels u. Hegyalja, 
Das Gefecht v. Bezzecca 21. Juli 1866. 
Mit Textskizze u. 2 Beilagen. (Stretf- 
leurs milit. Zt. ’08, I, 193-206.) [3566 

Reh, L., Das lotzte „Schwarz-Rot-Gold“, 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 20, 198-200.) [3567 

MatschoB, A., Die Kriegsgefahr 
v. 1867. Die Luxemburger Frage. 
Bunzlau: Kreuschner. 1868. 3 M. [3568 


(Umarbeitg. u. Fortsetzg. d. Diss. v. 1903 
nDie Luxemb. Frage v. 1867.“ TI. I.) 


Jaurès, J., La guerre franco-allem. 
1870/71. La Commune 1871 p. L. 
Dubreuilh. (Hist. social. XI) Paris: 


Routf 1907. 4°. 497 S. [3569 
Guerre, La, de 1870-71. Opérations dans 
l'Est, s. ‘07, 3794. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrli. 
N.F. 23, 3831-84 Linnebach. [35709 
Regensberg, 1870-71 (8. 07, 3796). 
Abt. IV: Die Trilogie v. Metz. 


128 S.; Kte. 2 M. 60. [3571 

Hülsen, Y., Wandren. üb. franz. Schlacht- 
felder d. Krieges 1870,71. (Beiheft z. Milit.- 
Wochenbl. ‘03, Nr. 1.) (8572 

Tecklenburg, A., Die Hannoveraner, 
Braunschweiger u. Oldenburger im Kriege 
geg. Frankr. 1870/71. Kriegs- u. Ehrenbuch 
d. X. Armeekorps u. e. Volksbuch f. Nieder- 
sachs. u. Ostfriesl. Hannov.: Geibel. xıj, 
318 S. m. Abbildgn. 4 M. (3573 

Cugnac, de, Les prodromes de 
Froeschwiller, ou 40 heures de stra- 
tegie de Mac-Mahon. Nancy: Berger- 


Levrault. 83 S.; 3 Taf. 1 M. 60. [3574 

Mohr, R., Die Schlacht bei Wörth, unt. 
besond. Berücks. d. Kunz’schen Schrr. u. d. 
neuest. franz. Veröffentlichgn. Gießen: Roth. 
68 S. 1 M. 20. (3575 


*118 


Maistre, Spicheren (6 août 1870). 
Paris: Berger-Levrault. 428 S.; 9 Ktn. 
12 fr. [3576 

Rozat de Mandres, Les regiments 
de la division Margueritte et les 
charges à Sedan. Ebd. 305 S.; 5 Ktn. 
7 fr. 50. [3677 

Wagner, Reinhold, Ein erheiterndes 
Kuriosum währ. d. Belagerg. v. Paris 1870/71. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee ’07, Hft. 435.) Vel. 
Nr. 3544. [3578 

Roeßel, Sprengung d. Moselbrücke b. 
Fontenoy 22. Jan. 1871. (Milit.-Wochenbl. ’08, 
Nr. 19.) [3579 

Pelet-Narbonne, v., Polnische Regimenter 
24. Jan. 1871. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. 
Rundschau ’08, Nr. 59.) [3580 

Dittrich, M.. König Albert v. Suchsen 
als Heerführer. Ein dt. Feldherrnleben. Lpz.: 
Engelmann. 71 S. 1 M. [3581 

Körner, 6., Die norddt. Publizistik 
u. d. Reichsgründg. 1870. Hannover: 


Göhmann. 344 S. 8 M. [3582 


Schultheß’ europ. G.-Kalender (s. 
07, 3806). N.F. XXIII: 1907; hrsg. 
v.G. Roloff. vırj, 4318. 10M. [3583 

Wippermann, K., Dt. G.kalender 
(8. Nr. 1792): 1907, Ba. IL. xv, 3978. 
6 M. [3584 

Schiemann, Th., Dtld. u. d. große 
Politik (s. ’07, 3807). VII: 1907. 
455 S. 6 M. [3586 


Knaffl, W., Deutschlandsberg in d. Jahren 
1548 u. 1849. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 5, 


205-19.) (3586 
Beck, P., Wangenheim in Württemb. 
(Schwäb. Arch. 26, 33-44.) (3587 


Napoleons IIl. Besuch in Mannheim- 


L:ıdwigshafen 1857. (Mannh. G.bll. 9,42 f.) (3588 ` 


Pleitner, E., Oldenburg im 19. Jh. 
I: 1800-1848. II: 1848-1900. Oldenb.: 
Bültmann. 10 M. [3589 

Wille, K., Ein franz. Gesandter am hannov. 
Hofe 1863-66: Graf Reiset. (Montagsbl. Wiss. 
Beil. d. Mugdeb. Ztg. ‘08, Nr. 9.) [3590 

Weidner, F., Gotha in d.Bewegun 
v. 1848. Nebst Rückblicken auf d. 
Zeit v. 1815 an. Gotha: Perthes. 
xjx, 265 S. 4 M 50. [3591 

Tschirch, 0., Bismarck u. d. Stadt Bran- 
denb. a. d. Havel. Festschr. Brandenb.: 
Evenius. 43 S. 75 Pf. [3592 

Petersdorff, H. v., Graf Albrecht 
v. Alvensleben-Erxleben. (Hist. Zt. 


100, 263-316.) |3593 
Curtius, P., Kurt v. Schlözer. (Allg. dt. 
Biogr. 54, 47-54.) [3594 


Voß, G., Die Straße „Unt. d. Linden“ u. d. 
J. 1822. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘OS, Nr. 4.) 
— J. Lazarus, Zur G. d. Str. „Unt. d. Lin- 
den“. (Ebd.) — H. Gilow, „Unt. d. Linden“, 
(Ebd. Nr. 5.) — Vgl: E. Fronsdorff. 
(Ebd. Nr. 6,1.) [3595 


Bibliographie Nr. 3576-—3654. 


Laubert, M., Studien z. G. d. Prov. 
Posen in d. erst. Hälfte d. 19. Jh. 
(Sonder-Verôff. d. Hist. Ges. f. d. 
Prov. Pos. V.) Lissa: Eulitz. 351 S. 
6 M . 


| [3596 

Laubert, M., Eine heitere Episode a. d. 
dt.-poln. Nationalitätenstreit. (Hist. Monatsbil. 
f. d. Prov. Pos. 8, 72-75.) (3597 


Innere Verhältnisse. 


Binding, K., Dt. Staatsgrundge- 
setze in diplom. genauem Abdr. 
Hft. IV: Verfassungsurk. f. d. preuß. 
Staat v. 31. I. 1850 nebst ihr. Ab- 
ändergn. 3. verm. Aufl. Lpz.: Engel- 
mann. 93 S. 1 M. 80. De 

Pöppelmann, O., Geo. Beseler u. 
seine Tätigkeit f. d. Grundrechte d. 
dt. Volkes 1848. Greifswald. Diss. 
1907. 133 S. [3599 

Gerlach, H. v., Die G. d. preuß. 
Wahlrechts. Berl.-Schöneb.: Buch- 
verl. d. „Hilfe“. 252 S. 3 M. [3600 

Hüsgen, Windthorst, s. ’07, 3825a. Rez. 
Lit. Zbl. '07, Nr. 45; Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niodersachs. ’08, 118-20 Thimme; Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 88, 196 f. Kissling; Grenz- 
boten ’07, IV, 340-51 Jentsch. [3601 

Mayer, Ant., Zur niederösterr. stănd. 
Verfassgs.- u. Verwaltungsfrage 1848 - 61. 
(Monatsbl. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederöst. 
06, Nr. 7-9.) [3602 

Castabell, 0., Entwicklg. d. Fi- 
nanzen im Hrzgt. Sachs.-Meining. v. 
1831 bis z. Gegenw. (Abhdlgn. d. 
staatsw. Sem. zu Jena. VI, 2.) Jena: 
Fischer. jx, 153 S. 8 M. [3603 

Bing, S., Entwicklg. d. Nürnberger 
Stadthaushalts 1806-1906. (Wirtsch.- 
u. Verwaltungsstud. XXXI.) Lpz.: 
Deichert. x, 176 S. 4 M. [3604 


Delbrück, R. v., Lebenserinnergn., s. ‘05, 
3610. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 
18, 664-68 O. Hintze; Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 44, Lit. Beil., 55f. O. W.; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 44, 467-70 G. Schuster; 
Lit. Rundschau f. d. kath. Dtld. *06, Nr. 7 
Spahn. . 13606 

Zimmermann, F. W. R., Die dt. 
Handelsstatistik in ihr. geschichtl. 
Entwicklg. u. ihr derzeitig, Stand. 
(Jahrbb. f. Nationalökon. 90, 280- 
324; 433-73.) [3606 

Reformbewegung, Die, im dt. 
Buchhandel 1878-1889. Hrsg. v. Vor- 
stand d. Börsenvereins d. dt. Buch- 
händler. Bd.I: 1878-83. Lpz.: Börsen- 
verein. x, 416 S. 8 M. [3607 

(Publikationen d. Börsenvereins. XI.) 

Schell, O., Beitrr. z. G. d. ehem. Handels- 
börse zu Elberfeld. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 40, 
67-80.) [3608 


Neueste Zeit seit 1815. 


Pilgram, H., G. d. Mühlhäuser Woll- 
marktes. (Mühlh. G.bll. 8, 108-28.) [3609 
Neupert, A., Verkehrsverhältnisse u. wirt- 
schaftl. Zustände im alt. Plauen. (Mitt. d. 
Altert.-Ver. Plauen 19, 245-69.) [3610 
Himmel, P., Untersuchgn. üb. d. Ent- 
wicklg. u. d. Stand d. Betriedsverliältnisse 
e. schlesisch. Rittergutes. Bonn. Diss, 
152 S. (3611 
Heyn, E., Die Westerwälder u. d. gr. Not- 
stand d. Westerwaldes im 19. Jh. (Mitt. d. 
Ver. f. nass. Altertkde. ‘07,8, 45-61.) (5612 
Straub, K., Württemb. Standeserhöhgn. 
uw Gnadenakte 1880 bis 1908. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. etc. 36, 99-173; 224 f.) "3613 


Conring, F., Das dt. Militär in 
d. Karikatur. Mit 480 Textill. u. 
72 Beilag. Stuttg.: Herm. Schmidt 


1907. 471 S. 25 M. [3614 
Wiest, G. d. Kgl. württ. Landjägerkorps. 
Ebd. Kohlhammer 1907. 17 S. 50 Pf. [5613 
Bertkau, F., G. d. 6. Rhein. Inf.-Reg. 
Nr. 69. Coblenz: Groos. 267 8. 3 M. (3616 
Moidenhauer, Oftiz.-Stammliste d. kur- 
hess. Jiger-Bat. Nr. 11: 1813-1907. Oldenb.: 
Stalling 1907. 291 S.; 5 Taf. 7 M. 20. [3617 
Walther, P., Das erste Jahr d. preuß.Marine. 
{Dt. Revue 33, I, 326-42.) [3618 


Vogt, A., Ch. L. de Haller et sa cor- 
respondance. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 1, 183- 
93; 2865-94.) (3619 

Oesch, J., Dr. Augustin. Egger, Bisch. v. 


8t. Gallen. St. Gall.: Köppel. 187 8. 
1 M 20. (3820 
Zusammenstellung, Systemat.,, d. Ver- 


handign. d. bayer. Episkupates m. d. Kgl. 
Bayer. Staatsregierg. 1850-89 üb. d. Vollzug 
d. Konkordates, s. 06, 3626. Rez.: Hist. Zt. 
97, 604-6 Riezler. [3621 

Oncken, H., Zu Johannes Ronge. (Hist. 
Zt. 101, 100-103.) Vgl. Nr. 1830. — G. Tschirn, 
Joh. Ronges Brief an Bisch. Arnoldi v. Trier. 
Frankf.a, M.: N. Frankf. Verl. 325. 50 Pf. [3629 

Schulte, v., Erinnergn. an u. Gesprüche 
m. Hnr. Gelzer. (Dt. Revue 33, II,286-91.) (3623 


Schiele, F. M., Die kirchl. Einigung des 
ev. Dtld. im 19. Jh. (Sammlg. gemeinverst. 
Vortrr. u. Schrr. a. d. Geb. d. Theologie etc. L.) 
Tübing.: Mohr. 83 S. 1 M. 50. [3624 

Herold, R., Die Arbeit d. dt. prot. Theo- 
logie d. 19. Jh. am Neuen Testament. (N. 
kirchl. Zt. 18, 379-408.) [3625 

Cornelius, H., Das Luthertum im Kgr. 
Preußen. Eine geschichtl. Betrachtg. (Ebd. 
763-89.) [3626 

Leitzke, M., D. Fr. Strauß in Berlin. (Mitt. 
d. Ver. f. G. Berlins ’08, Nr. 5.). [3627 


Hilgenfeld, H., Der Fall Hilgen- 
feld in Osterburg 1856. Mit Nach- 
wort v. F. Nippold. (Zt. f. wiss. 
Theol. 50, 297-323.) [3628 

Rotscheidt, W., Dr. theol. Max Goebel. 


Zur 60. Wiederkehr sein. Todestages. (Monats- 
bfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 529-37.) [3629 


Beringer, U., G.d. Zofingervereins. Kultur- 
bilder à. d. schweizer. Studentenleben d. 
19. Jh. II: 1830-1847. Basel: Helbing & L. 

1907. 10 M. (3630 


| 
| 


*119 


Auszug d. Heidelberger Studenten am 
14. Aug. 1838. (Mannh. G.bll. 9, 80-83; 117.) [3631 
Buß, C., G. d. Korps Teutonia zu Mar- 
burg 1825-1905. Marburg: Verb. alt. Marb. 
Teutonen 1907. xvj, 306, 102 S.; 13 Taf. [3632 


Schntiele, E., Das Königl. Wilhelms- 
Gymnasium 11858 bie 1908. Festschr. Berl: 
Trowitzsch. vij, 223 S. 1 M. 8. [3633 

Detlefsen, A., Die Abiturienten d. Kieler 
Gelehrtenschule Ost. 1848 bis Ost. 1908. 
Kiel: Toeche. 38 S. 1 M. 50. [3634 


Helmolt, H. F., Name u. Geburtstag d. 
größten dt. Geschichtsschreibers. (Beil. d. 
Münch. Neuest. Nachrr. ’08, Nr. 47.) — C. 
Rethwisch, Leop. v. Rauke als Oberlehrer 
in Frankfurt a. O. Progr. Berl.: Weidmann. 
53 S. 1 M. [3635 

Varrentrapp, C., Briefe v. Savigny 
an Ranke u. Perthes. (Hist. Zt. 100, 
330-51.) [3636 

Erben, W.. Theod. Sickel. Umrisse sein. 
Lebens u. Schaffens. (Hist. Vierteljachr. 11, 
333-59.) — M. Tangl, Desgl. (N. Arch. 33, 
773-81.) [3637 

Meinecke, F., Louis Erhardt. (Hist. Zt. 
101, 90-99.) [3638 

Bresslau, H., Ludwig Traube. Nachruf. 
(N. Arch. 33, 589-47.) — H. Brunn, Zur 
Erinnerg. an I. Traube. (Süddt. Monatshfte. 
108, 347-50.) [3639 

Ward, A. W., Mor. Brosch. (Engl. hist. 


rev. 22, 758-60 ) [3640 
Hartmann, R. J., Albert Pfister. (Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, Nr. 12.) [3641 


Zur Erinnerung an Georg Oergel u. Rich. 
Thiele. (Mitt. d. Ver. f. d. G. u. Altkde. v. 
Erfurt 28, 1-8.) (3612 

Ule, W., Alfr. Kirchhoff. Ein Lebensbild. 
Halle: Waisenhaus 1907. 30 S. 50 Pf. [3643 

Meier, Hans P., Raimund Dürnwirth. 
(Carinthia I. 98, 90-95; Bild.) [3644 

Totenschau schweiz. Historiker: 1905 u. 
1906. (Anz. f. schweiz. G. ’07, 214-20.) [3645 

Wolf, Geo., Reinhard Suchier. (Zt. d. Ver. 
f. hess. G. 41, 266-80; Bild.) (3646 

Ermisch, H., Kurt v. Raab. (N. Arch. f. 
sächs. G. 29, 1-9.) — K. v. Kauffgngen, 
Desgl. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 19, 
vj-xv.) [3647 

Dürrwächter, A., Wege u. Ziele d. Hiet. 
Ver. Bamberg. Jubiliumsfestrede. Bamb.: 
Buchner 1907. 33 S. 1 M. 20.), (3648 


Fischer, Kuno, Schopenhauers Leben, 
Werke u. Lehre. $. Aufl. (Fischer, G. d. 
neuer. Philos. N. A. Bd. IX.) Heidelb.: Winter. 
xvj, 560 S. 14 M. (3619 

Traumann, E., Aus Kuno Fischers Kor- 
respondenz. 7 Briefe. (Dt. Revue 33, I, 
10-25.) [3650 

Meili, F., Bluntschli u. seine Bodeutg. f. 


d. moderne Rechtswiss. Zürich: FüBli. 
39 S. 1 M. [3651 

Wappler, Winkler u. s. Ahnen. (Mitt. d. 
Freiberg. Altert.-Ver. 42, 73-122.) [3652 


Engel, Edua., G. d. dt. Lit. d. 19. Jh. u. 
d. Gegenw. s. Nr. 2439, Bd. II. (3653 
Wendland, A., Die Handschrr. d. Kestnor'- 
schen Nachlasses in d. Stadtbibl. z. Hannover. 
(Hannov. G.bll. 11, 97-135.) (694 


*120 


Meyer-Benfey, H., Jos. Frhr. v. Eichen- 
dorff. Götting.: Kronbauer 1907. 26 S. 
80 Pf. (3655 

Strzemcha, P., Die Olmützer Dichter- 
schule. I.: Jos. Leonh. Knoll u. s. Schüler. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. d. G. Mahrens etc. 12, 


278-94.) [3656 
Ranftl, J., Aus Frdr. Schlegels alten 
Tagen. (Hist -pol. Bil. 141, 629-52.) [3657 
Sutermeister, W., Zur polit. 


Dichtg. in d. dt. Schweiz 1830-48. 
(Neuj.bl. d. Lit. Ges. Bern. ’08.) 
Bern: Wyß. 808. 2 M. [3658 


Schlossar, A., Anast. Grün. Sein Leben 
u. Schaffen. Lpz.-R.: Hesse 1107. 200 S. 
ı M. 50. (Aus d. Anust. Grün-Ausg. v. 
Schlossar.) [8659 

Houben, H. H., Karl Gutzkows Leben u. 
Schaffen. Ebd. 126 S. 1 M. 50. (Aus: Karl 
(rutzkows ausgew. Werke in 12 Bdn.) [3660 

Mitzschke, P., Das Naumburger Hussiten- 
lied. Beitr. z. G. d. dt. volkstüml. Dichtg. 
Naumb.: Domrich 1907. 32 S. 1 M. [3661 

Schröder, Ldw., Fırd. Freiligrath. Sein 
Leben u. Schaffen. Lpz.-R.: Hesse 1207. 
119 S. 1 M. 60. (Aus d. Freiligr.-Ausg. v. 
Schröder.) [3662 


Hebbel’s Briefe. Ausgew. u. bio- 


raph. verbund. v. K. Küchler. 
ena: Costenoble. xn), 309 S. 
2 M. 80. [3663 


Alberts, W., Hebbels Stellg. zu Shake- 
spcare. (Forschgn. z. neuer. Lit.-G. XXXIII.) 
Borl.: Duncker. 78 S. 2 M. (Subskr.-Pr.: 
1 M. 70.) (3664 

Krauß, RB., Eduard Mörikes Leben u. 
Schaffen u. Auswahl sein. Briefe. Lpz.-R.: 
Hesse. 261 S. 1 M. 50. (Aus d. Mörike- 
Ausg. v. Krauß) (3665 

Windegg, W. E., Eduard Mörike in 
Schwäb.-Hall u. Mergentheim 1843-1847. 
(Euphorion 14, 595-611; 764-758.) [3666 

Emmingbaus, A., August Lammers. 
Lebensbild e. dt. Publizisten etc. a. 
d. 2. Hälfte d. vorig. Jh. Dresden: 
Böhmert. 206 S. 3 M. 60. [3667 


Engel, E., Das Jüngste Deutsch- 


land. (Sep. a. d. Verf. d. dt. Lit.) 
Wien: Tempsky. Lpz.: Freytag. 
1 M. 20. [3668 


Strzemcha, P., Dor mähr. Literarhisto- 
Tiker Jul. Feifalik. (Zt. d. Dt. Ver. f. G 
Miahrens etc. 11, 224-353.) [3669 


“Biehl, B., Zum Gedächtnis dt. Kunst vor 
50 Jahren. (Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. 
08, Nr. 46f.) [3670 


Bibliographie Nr. 8655—3682 


Hermann, J., Die kirchl. Kunst d. 19. Jh. 
in Bayern u. d. Wittelsbacher. (In: Bayer- 
land Jg. XVIII) [3671 


Malerei, Dt., d. 19. Jh. 100 farb. 
Reproduktionen nach Gemälden. Mit 
hist. Übersicht v. F. Dülberg. (In 
20 Hftn.) Hft. 1-9. Lpz.: Seemann. 
Fol. à 5 Bl. m. je 1 Bl. Text. (Subskr.- 
Pr.: à 2 M. Einzelpr.: à 3 M.) [3672 

Roessler, A. u. G. Pisko, Ferd. 


Geo. Waldmüller. 2 Bde. Wien: 
Graeser. 4°. 228, 53 S.: 302 Taf. 
136 M. [3673 


Meyer, Frz., Frdr. v. Nerly. (Mitt. d. Ver. 
f. G. v. Erfurt 28, 45-144; 14 Abbildgn.) [3674 


Lehmann, W. L., Rudf. Koller. 
(Neujahrsbl. d. Züricher Kunst-Ges. 
f. ‘08.) Zürich: Fäsi & B. 52 S.; 
4 Taf. 3 M. [3675 

Mayr, Jul., Wilhelm Leibl. Sein 
Leben u. sein Schaffen. Mit 30 Taf., 
69 Abbildgn. u. e. Fksm. Berl.: 
Cassirer 1907. 225 S. 18 M. [3676 


Wagner, R., an Minna Wagner. 


Berl.: Schuster & L. 323: 319 S. 
8M. | [3677 
Kalbeck, M., Johs. Brahms. 


2. durchges. Aufl. I, 1 u. 2. II, 1. 
Berl.: Brahms-Ges. xvj, 492; xij, 
283 S. 15 M. [3678 


Bartels, Adf., Chronik d. Weimar. 


Hoftheaters 1817-1907. Festschr. 
Weim.: Böhlau. xxıvj, 375 S. 
4 M. [3679 


Meysenbug, O. Frhr. v., Beitrr. z. G. 
musik. u. theatral. Lebens in Detmold. IJI: 
Die letzt. Jahre im alt. Komödicnhause. 
(Mitt. a. d. lipp. G. 5, 88-160.) [3680 


Laubert. M., Die vers. Erneuerung d. 
Schwanenordens in d. Prov. Posen 1843/4. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos. 8, 100- 
109.) (3681 

Lindner, R., Das erste Winzerfest in d. 
Lössnitz. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
4, 254-58.) [3682 


*121 


Alphabetisches Register. 


Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *20—*24 und *85—*88 verzeichneten 


„Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften“, 


Abeken 3541 

Abel, v. 1404 

Abert 2054 

Abhandlungen: Hist. At- 
las 23; Corvey 161 
Abramič 759 

Acht 1955 

Ackermann 401 
Acquoy 315 

Acta: Aragonensia 972; 
Borussica 1426. 1515. 
8352: Innocentii VI. 
977; Salzburgo - Aqui- 
lej. 2932: Tormiciana 
3038 

Adámek 3437 
Adlersfeld - Ballestrem 
3328 

Adolph 1841 

Adrian 669 

Aepli 3640 

Aerts 1652 

Agahd 836 

Ahsbahs 408 

Akten etc.: Gegenref. 
in Innerösterr. 1268; 
Kirchenpol. Georgs v. 
Sachs. 3027; livländ. 
Ständetage 1038 
Alafberg 1565 

Albers 854. 2750 
Albert 67. 174. 3470 
Alberti 1297 

Alberts 3664 

Aleander 3016 
Alexander d. Gr. 2969 
Allard 775 

Allen 2957. 3017 
Alpartil 1020 
Altertümer: heidn. Vor- 
zeit 2664 

Althof 777 

Altmann 164 


qq à om ÖÖ—a = 


Rezensenten-Namen. 


Altrichter 2129 
Amardel 88 

Amende 826 

Amira, v. 923. 936 
Amlacher 3138 

Ammer 1279 

Ancel 1283 

Anders 3463 

Andrees 1638 
Andresen 2504 
Angermann 2014 
Ankert 2252. 3274 
Annales: Marbacenses 
890; Mettenses 2731 

Annibaldi 792 

Apell, v. 1412 

Apelt 3522 

Arbusow 2214 

Archiv: Ref -G. 1160. 
2997 

Archives: Orange-Nas- 
sau 1398 

Archivi: storia d'Italia 
201. 2099 

Archivinventare, Würt- 
temb. 172 

Arens 463. 2936 

Armbrust 2865 

Arndt 50 

Arnheim 1291 

Arnoldi 2703/4 

Arnswaldt, v. 100. 129. 
135. 1964. 1999. 2033 

Arup 2287 

Asbach 768. 1803 

Asen 2519 

Askenazy 3483 

Aster 3428 

Auctores antiqu. 774 

Auge 1699 


Baasch 376. 2296 
Bach 898 


ferner anonyme Aufsätze und die 


: Bacha 995 


Bachmann 2128 
Bader 487. 1452 
Bähler 3284 

Bäldi 2937 

Baer, K. 3404 

Baer, O. 1790 
Baethcke 2355 
Bahlow 1248 

Bahn 509. — 856 
Bahrfeldt 82 

Bahrs 1602 

Baier 8469 

Baix 1187 - 
Balagny 1632 

Balau 2772 

Balck 1782 
Baldasseroni 200 
Baldes 749 

Bally 1971 

Baltzer, M. 90 
Balzer, O. 198 

Bang 2682 

Bappert 2853 
Barbey 1397 

Barge, H. 1205. 8176 
Barrelle 1788 
Barta 2211 
Bartels 162 
Bartels, A. 
3679 
Bartels, E. 753 

Bartels, P. 814 

Barth 1570 

Bartsch 1766. — 2298 

Basel 2371 
Bassermann, E. u. K. 
113. 
Bassermann-Jordan 
2463 

Bastgen 80. ‘264. 407. 
3178 

Batka 1154 


8538. 


“122 


Bau- u. Kunstdenkmäler 
214 ff. 2108 f. 
Bauch 1126. 1839. 3192 
Bauer 275 
Bauer, J. 3506 
Bauer, Jos. v. 1964 
Bauer, L. 1308 
Bauer, M. R. v. 346 
Bauer, W. 3064 
Baum 1367. 1372 
Baumann, F. L. 203. 916 
Baumann, K 749. 2670 
Baumeister 1462 
Baumert 1981. 
Baumgarten 1947 
Bausteine: Hohkönigs- 
burg 2458 
Bay, de 2710 
Beaupré 748 
Becher, O. 3041 
Becher, P. 2367 
Beck, Ch. 28 
Beck, J. 1408 
Beck, P. 1704. 
3367. 3587 
Beck, W. 2360. 3185 
Becker, A. 1563. 2502 
Becker, E. 2104. 2173. 
2255. 3316 
Becker, F. 2729 
Becker, H. 283 
Becker, John 2708 
Becker, Johs. 2167 
Becker, Jos. 2230 
Becker, M. 1336f. 
Becker, R. 33 
Becker, W. M. 1304 
Bédier 866 
Beemelmans 1321. 3167 
Beer 2045 
Beethoven 1715. 3519 
Beethovenjahrbuch 1717 
Begiebing 283% 


2985. 


Behm 2052 

Behr 398. 409 

Beinert 1363 

Beiträge z. G. : Eisenachs 
287; Univ. Mainz u. 
Gießen 487; Fam. 


Weleker 2035 

Below, v. 1431. 2092. 
2261. 2330. 3169 
Bemmann 1043 
Bencker 2694 

Bendel 1670 

Bender 2150 

Benecke 2184 
Bennigsen, v. 3548 


i 


Alphabetisches Register. 


Benson 1728 

Beowulf 2707 

Berbig 1161. 1171. 1174. 
1183. 2199. 2998. 3019 
Berdrow 1385 

Berendt 282 

Berendts 1252 

Beres 424. 2356 

Berg 1316 

Bergbaue 2279 

Berger, A. E. 1200 
Berger, F. 2057. 2378 
Berger, J. M. 302 
Berger, K. 241. 2130 
Bergner 469 
Bergsträßer 1549. 1732. 
3340. 3537 

Bericht: Denkmalpflege 
in d. Rheinprov. 2113; 
Kunstdenkm.Ostpreuß. 
226; 
tum 2686 

Beringer 525. — 3630 
Berliere 1952. 2931 
Bernheim 164. 864. 874 
Bernoulli 1796. 3381 
Bernt 1129 

Bertkau 8616 

Bertram, Fr. 1514 
Bertram, H. G. Ph. 384 
Bertram, M. P. 1115 
Bertrand 270 

Berwick, de 1001 
Beschorner 33f. 1444 
Beschreibung: Münzen 
1971 

Besser 1234 

Besson 818. 2733. 2751. 
2815 

Beth 2979 

Bettelheim 1871 

Beug 366 

Beusch 394 

Beyer 288 

Beyerle 2148 

Bezemer 2093 

Bezold, Fr. v. 3061. 3110 
Bezold, G. v. 528. 2460. 
5217 

Bezzenberger 1192 
Bibel 1133 

Biber 15 

Bibliographie d.: 
schweiz.Ldkde.7.1891: 
kirchengeschichtl. Lit. 
18. 1909 

Bibliothek: geogr.Lexik. 
d. Schweiz 1914 


Verein Carnun- 
| 


Bickerich 3289. 3295. 
3873 

Bielenberg 126 

Bier 69 

Bigelmair 861 

Bihl 465. 893 2952 

Bihlmeyer 1860 
Bijdragen : Luthera- 
nisme 479 

Binder 88 

Binding 3598 
Bindschedler 2358 
Bing 3604 

Binz 2039 

Biographie: allg. dt. 
144. 2036; de Belg. 
2037 

Birett 2354 

Birkner 744 

Bismarck, G. v. 1744 
Blaha 432 

Blanchet 2687 


- Blanckmeister 3288 


Blau 369 

Blaum 2308 

Blaustein 370 

Blecourt, de 2093 
Bleeck 61 

Bleibtreu 1486. 3448. 
3454 

Bliemetzrieder 1019 
Bloch, H. 890 

Bloch, Th. 2785 
Block, H. 182 

Blok, P. J. 268. 1266. 
1647. 2170 

Blondel 1861 

Blos 1214 

Blümcke 1329 


- Blümml 560. 2476. 8481 


Blum 1742 

Blume, v. 1827 
Blumenthal, v. 2002 
Boch, v., 1423 

Bock 3188 
Bockmühl 3116 
Bode 1378. 1564 
Bodecker, v. 3411 
Boeck, v. d. 2361 
Boehme 1922 
Böhmer, H. 2369 
Böhmdr, J. F. 177. 830 
Böhner 502 

Bömer 1130 
Bönhoff 2898 


| Boer 783 


Bötticher, A. 211. 3462 
Bötticher, G. 1745 


Boetticher, P. 1990 
Bolte 559 

Bondi 1884 

Bondois 2732 

Bonhomini 1267. 3108 
Bonifaz VIII. 2847 
Bonin, v. 1335 

Bonnal 3545 
Bonwetsch 3070 

Boos-Jegher 7 
Bordeaux 84. 1967 

Bornate 1190 

Bornemann 1346 

Boschan 377 

Boser 3492 

Bossert, A. 3057 
Bossert, G. 1119. 1302. 
1351. 3001. 3030. 3196 

Bothe 328. 1064. 1331. 
2247. 3180 

Botteghi 2789 

Boucke 1559 
Bougenot 84 

Bourcart 3434 

Bourgin 869 

Bourrilli 1189 

Boysen 3200 

Brabant 3332 

Brakel, van 1074 
Brandenburg 145 
Brandes 2410 

Brandi 54 

Brandis 996. 1350 
Brandstetter 806 

Brandstettner 3471 
Brandt, v. 1192 

Brants 3155 

Brasse 48 

Brassinne 2078 
Brauer, A. v. 1584 
Brauer, K. 3283 

Braun, E. W. 542. 2470 
Braun, J. 3303 

Braun, K. O. 3187. 3472 
Braun, Ph. 1341. 2133 
Brann, W. 3045 
Braune 2462 

Brauns 1580 

Brecht 954. 2963 
Bredius 8215. 3305 
Bremen, v. 3530 
Bremer 1933 
Brennecke 223 
Brennwald 2049 
Bresslau 60. 882. 2781. 
3639 

Bretagne 414 

Bretholz 6. 866. 2061 


l 
j 


Alphabetisches Register. 


Briefe: d. Kinder d. 
Winterkönigs 3237; an 
Wolfg. Menzel 1869 

Briefe u. Akten: 30). 
Krieg 1275 

Briefwechsel: Herzog 
Christoph zu Würt- 
temb. 1261; Herzog 
Friedr. Christian zu 
Schlesw.-Holst. 1579 

Brieger, R. 258 

Brieger, Th. 3008 

Briesen 396 

Brinckmann, A. 1376 

Brinkmann, R. 349 

Brocke, v. 3517 

Brode 3379 

Brom 1113 

Bronner 2480 

Brouwers 2872 

Brown 1375 

Bruckner 2718 

Bruder 2753 

Brück 1828 

Brüll 773. 2168 

Brünneck, v. 1087 

Brugmans 1899 
Bruiningk, v. 2274 
Brun 2445 
Brungs 503 
Brunier 2489 
Brunk 562 
Brunn 3639 
Brunner, H. 404. 1928. 
2329 
Brunner, K. 875 

Bruns 2912 

Buberl 960 

Buchelius 1256 

Buchenau 1973 

Buchhändleranzeigen 
2913 
Buchheit 2462 

Buchkremer 839 

Buchner 1047. 
2871. 2896 

Buchwald 1311. 1332 

Budde 812 

Buddeberg 2407 
Bücher 2260 

Büchi 1185. 2873. 3139 

Bückling 2291 - 

Bühring 1054 


. Bülow, v. 1883 


Bürger 115 
Bürgerlisten 2104 


= Büsching 3327 


_ Büttner 8069 


1122. : 


| 


*123 


Bugenhagen 3012 
Bugge 736 

Buhlers 276 

Bullinger 3014 
Burckhardt, D. 1142 
Burckhardt, F. 3381. 
3465 

Burckhardt - Bieder- 
mann 2690. 3056 
Burger, E. 555 
Burger, K. 2913 
Burger, W. 2368. 3128 
Burri 248 

Busch 1785. 1789 
Buß, C. 3632 
Bussemaker 1475 
Buttmann 2103. 3409 


Caemmerer 3451 
Caillemer 803 
Calligaris 2341 
Campagne (de 1794. 
1800,01): 1614. 3435 
Campora 2711 
Capistrano 1106 
Cardauns 3066 
Carlebach 406. 1430 
Carlson 1413 
Caro 341. 345. 390. 2857 
Cart 2690 
Cartellieri 982. 
2796. 
Cartulaire: Dinant 2079; ` 
Molesme 2773 
Caspar 832 
Caspari 387. — 1706 
Cassel 1920. 3088 
Castabell 3603 
Catalogus stud. Marp. 
490 
Cauchie 1263. 3155 
Caumont 1672 
Cavalerie 3438 
Cazalas, E. 1636 
Celakovsky 2038 
Centenario: S. Vigilio 
808 
Chadwick 2713. 2747 
Chalandon 2777 
Chance 1414 
Charras 1651 
Chesney 1650 
Chevalier 4. 1887 
Christ, K. 1083. 2072. 
2697. 2756. 2824 
Christiani 492 
Christoph, Hrzg. v. Wir- 
temb. 1261 


1000. 


*124 


Chronik : Bamberg 1063 ; 
Hannover 2051; Mies 
2048; Mühlhausen 163 

Chroniken d. dt. Städte 
159 

Chronique: St. Hubert 
2771 

Chroust 1053. 1624 

Chytraeus 3041 

Classen 3151 

Clausewitz, v. 3416 

Clausnitzer 1313 

Clauß, H. 1270. 1280. 
8286 

Clauß, J. M. B. 31 

ClauBen 3194 

Clemen, O. 1103. 1162. 
1177f.1240. 1340. 2998. 
3001. 8034. 3058. 3092 

Clemen, P. 221. 1861 

Clementi 8142 | 

Clerc 2680 

CloB 1964 

Codex dipl.: Bohemiae 
2060; Lusatiae sup. 
2086: Moenofranc. 177 

Codex trad: Westf. 197 

Cölln, v. 117 

Cohen, A. 393 

Cohn, A. F. 1711 

Cohn, E. 961 

Cohn, M. 2742 

= Cohrs 498. 1179 

Colenbrander 1581 

Collijn 2967 

Concilium Trid. 3104 

Conrad 411 

Conradi 1874 

Conrat 2742 

Conring 8614 

Consentius 1513 

Corbett 3333 

Cornelius 3626 

Corpus jur. Pol. 198; 
reform. 1175. 3013 

Correspondance: Dupré 
1397 

Courtois 2210 

Coutanceau 1609 

Cramer, F. 1918. 2697 

Cramer, J. 796 

Cramer, W. 784 

Cramm 3547 

Creutzberg 1212. 3062 

Criste 3459 

Crohns 2948 

Croon 294 

Crue, de 2862 


Alphabetisches Register. 


Csallner 243. 2132 
Cugnac, de 3574 
Cuntz, J. C. 3871 
Cuntz, O. 759 
Cunze, F. 2436 
Curschmann 2399 
Curtius 3594 
Czeike 1767 
Czeppan 2860 
Czygan 1589. 1711.3432. 
3443. 3486 


Dachauer 2138 

Dachenhausen, v. 98. 
2180 

Dähnhardt 559. 2484 

Daenell 1072 

Dahlmann-Waitz 1 

Dalwigk, v. 8337 
Dam van Isselt 1437 
Damm, v. 2000. 2030 

Dammann 2781 
Dareste 3106 

Darpe 179. 2114 

Darstellung: Bau- u. 
Kunstdenkm. 225 
Dassel 351 

Davidsohn 903, 908. 981. 
1071 

Debler 2387 

Deecke 2661. 2676 

Deetjen 8372 

Degli Azzi 201. 2099 

Dehio 212. 1151 
Deiter 2901 
Delbrück, F. 1592 

Delbrück, H. 1623 

Delbrück, R. v. 3605 

Delehaye 204 
Demelié, v. 1754 

Demleitner 2668 
Demmler 1644 
Dengel 1271 

Dengler 2418 

Denis 1769 

Denk 172 

Denker 1255 

Denkmäler: dt. Kult.-G. 
1155 

Depoin 820 

Derwort 328 

Des Robert 3254 

Dessmann 353 

Dessoff 1881 

d’Ester 521 

Detlefsen 2663. 3634 
Dettling 566 
Devrient 285 


En + AE RON nee ee dm ce 


Dex 964. 2842 
Dieffenbacher 963 
Diehl 488. 1358. 2405. 
8286 

Diemand 2974 
Dierauer 2133. 8540 
Dieterich 487. 1665 
Dietrich 1911 
Diferee, H. C. 376 
Digard 2847 

Dilich 35 

Dirr 1300. 1367 
Discailles 1756 
Dittrich 3581 
Dobeneck, v. 119 
Dobenecker 14 


: Doeberl 1277.1640.2135. 


3484 

Doebner 1899 
Döhmann 184. 274 
Doenges 2469 
Doerr, v. 2012 
Doerries 8418 

Döser 2147 

Dohna 1253 
Dokumente: Eherechts- 
reform 2352 

Doll 449 

Domarus 3280. 3825 
Domaszewski, v. 766. 
2684 

Dony 1274 
Doormann 2485 
Doppler 1956 
Dopsch 938. 1061 
Dormann 985. 2859 
Dotter 2739 
Doubravsky 324 
Dragendorff, E. 2848 
Dragendorff, H. 756. 772 
Drechsel 3133 
Drehmann 2778 
Dresbach 1238 
Drescher 3471 
Dreux 1749 

Drews 488. 1539 
Dreyer 1877. 8206 
Droysen 3322 
Druckenmüller 2301 
Du Bellay 1189 
Dülberg 3672 

Dürer 2976 
Dürrwächter 8645 
Duhr 487. 1852. 2870 
Dullaeus 1435 
Dungel 742 
Dungern, v. 100 
Dupré 1897 


Durrer 1298. 2755 
Durst 1013. 2890 
Duvernoy 1058. — 1643 
Dvořák 2108 

Dyroff 1700 


Eberle 1634 
Eberth 2511 
Ebhardt 2455. 2457 
Ebner, F. 3262 
Ebner, J. 88 
Ebstein, E. 3051 
Eccardus 2317 
Eckart 2182 
Eckerlin 1447 
Eckertz 1711 
Eckstein 399 
Eder 559 
Egelhaaf 1733. 3549 
Eggers 3398 
Egli, E. 1175. 1208. 3013. 
3056 
Egli, J. 762 
Ehrenberg 2180 
Ehrentraut 323 
Ehrle 1020 
Ehses 3032. 3104 
Ehwald 857 
Eichholz 862 
Eichhorn, E. 32 
Eichhorn, G. 2675 
Eichwede 391 
Eickhoff 505 
Eidam 767 
Eiermann 3124 
Eigenbrodt 123 
Einicke 3096 
Eisentraut 3342 
Eisler, A. 438 
Eisler, M. 915. 2803 
Eisner 1607 
Eissen 124 
Eiten 844 
ElisabethCharlotte(Her- 
zogin v. Orleans) 1395 f. 
3239. — 41 
Elsner v. Gronow 1600 
Elster 1867 
Emminghaus 3667 
Enax 1768 
Endemann 103 
Enders 1164. 3003 
Eudres 2828 
Engel, B. K. 3393 
Engel, E. 2439. 36583. 
3668 
Engel, K. 3317 
Engelke 2340 


| nn Lu 


Alphabetisches Register. 


Erasmus 3017 
Erben 58. »31. 
2849. 3637 
Erbstein 1977 
Erdmann 45 
Erhard, O. 1217 
Erhardt, L. 1402 
Ermatinger 1552 
Ermisch 3647 
Ernst, O. 3160 
Ernst, V. 1261 
Ertinger 1459 
Erzieher d. pr. Heeres 
431 
Escher 1091. — 3466. — 
2983 
Escher-Ziegler 1406 
Escherich 536 
Esher 1728 
Esselborn 1710. 3510 
Esser 273 
Eßlinger 2304 
Ester, d' 521 
Etudes tact. 1620 
Eulenburg 484. — 2266 
Euler 1233 
Ewald 73 


1946. 


Faber 1023 

Fabricius, E. 758 
Fabricius, H. 1787 
Fabricius, W. 937. 1006. 
1897 

Färber 483 

Falk 461. 770. 856. 1101. 
1118. 1124. 3114 
Fastenau 2835 
Fastlinger 96 
Fechner 314. 1522. 
2881 

Fedde 294 

Fedele 905 
Federici 200 
Fehling 1407 

Fehr 1046 

Fehse 1134 
Feierfeil 2899. 3036 
Feit 2288 

Feldhus 2296 

Fellner 301 

Fels 762 

Fertig 1123 

Festa 792 
Festschrift: Joachimsth. 
Gymn. 509 
Feyerabend 761 

Fiala 90 

Fieger 1576 


nn nenn. om 


*125 


Fink, E. 2115 

Fink, G. 467. 2397 

Fink, J. 763 

Finkbeiner 453. 2388 
Finke 972 

Finsler 1175. 1208. 3013 

Fischel 2222. 3292 
Fischer, A. 1994f. — 
2401 

Fischer, Em. 2132 
Fischer, Eug. 744 
Fischer, Frz. 3086 
Fischer, Greg. 1257 
Fischer, Hans 148 
Fischer, Herm. 43. 1934. 
— 951 

Fischer, Karl 1765 
Fischer, Kuno 3649 
Fischer, Kurt 1821 
Fischer, O. 1143 
Fischer, P. 1626. 8684 
Fischer-Benzon 1741. 
1902 

Flamm 928 

Fleischlin 1209. 3072 
Fleischmann 2721 
Fleury 2386 
Flugschriften d. Ref. 
1177. 3001 | 
Fluri 966. 3056 

Fölzer 749. 2702 
Förstemann 3017 

Foerster 1697 

Folnesics 2470 

Fontes rer. Austr. 2056 

Forcher v. Ainbach 2290 

Forrer 748 

Forst 99 

Foulke 776 

Fouque 1723 

Fournier, A. 8422 
Fournier, P. 813 
Fragmentum Fantuzz. 
833 

Fraikin 3026 

Franck, J. 791 

Frank, C. 765. 2692 
Frank, K. 8166 

Frankhauser 9 

Frantz, A. 3502 

Frantz, K. 1726 

Franz 2939 

Franziss 2691 
Frauenbriefe 555 
Frauer 476 

Fredericq 1281 
Frensdorff, E. 3525. 8595 

Frensdorff, F. 930 


*126 


Frenz 2393 
Fressel 2235 
Freudenberg 2331 
Freudenthal 2007 
Freund 1150 
Frey 761 
Freytag 22. — 2415 
Freytagh - Loringhoven, 
v. 2347 
Fricaudet 2927 
Fricke 2786 
Frickhinger 127 
Friedemann 3239 
Friedensburg, F. 87 
Friedensburg, W. 1172. 
3040 
. Friederich 3343 
Friedrike Sophie Wil- 
helmine 3234 
Friedjung 1762. 1770. 
2886. 3558 
Friedl 170 
Friedli 2479 
Friedrich d. Gr. 
1551. 3322 
Friedrich VI. (v. Dänem.) 
1579 
Friedrich Christian (zu 
Schlesw.-Holst.) 1579 
Friedrich Karl (Prinz v. 
PreuB.) 3531 
Friedrich Wilhelm I. 
3243 
Friedrich, G. 2060 
Friedrich, J. 2706 
Friedrich, Jul. 8021 
Fries 1546 
Frimmel, v. 1717 
Fris 2864. 2883 
Frisch, v. 1093 
Fritz 2394 
Fritzsche 2201 
Fröhlich, E. 762 
Fröhlich, F. 3430 
Frölich, L. 762 
Frost 410 
Fruin 1942. 
1956 
Frydrychowicz 472 
Fuchs, A. 2429 
Fuchs, C. J. 353 
Fülle 574 
Fürsten-Bildnisse 2106 
Füssenich 852 
Füsslein 974 
Fuensalida 1001 
Funk 174. — 778 


1474. 


1968. 


Alphabetisches Register. 


Gaebel 3042 

Gagliardi 1016f. 

Gäl 850 

Gallandi 122 

Galle 1170 

Gallée 575 

Gantzer 3276 

Ganz 534. 3218 
Ganzenmüller 932 
Garr 1814 

Gass 1844. — 2471 
Gattinara 1190 

Gauss 3073 

Gebauer 2419.— 1312. — 
1246. 1314. — 3491 
Gebetbuch: Maximil. I. 
2989 

Gebhardt, A. 1933 
Gebhardt, B. 1722 
Gebhardt, C. 2984 
Gedenkhalle 2118 
Gedenkstukken 1581 
Geier 1534 

Geißberg 1379 
Geißner, V. 2699 
Gemeindelexikon 1912. 
1917 

Genealogie: Hohenzoll. 
1982 

Gengenbach 3001 
Genth, F. 1965 

Gentz, v. 3413. 3422 
Genzken 506 

Georg III. v. Anhalt 8000 
Geppert 488 _ 

Gerber 1813 

Gerdolle 348 

Gerhard, O. 266 
Gerhardt, F. 2196 
Gering 779 

Gerlach, A. 2146 
Gerlach, H. v. 3600 
Gerland 529. 2183 a 
Gerlich 895 

Germain 1260 
Gertraudis 2945 
Gerwig 2389 
Geschichte: d. Fürsten 
Bismarck 1757; d. dt. 
Buchhandels 2300; d. 
Handelskammer Frkf. 
2294: d. westfül. Hofes 
3524; d. Stadt Wien 
234 
Geschichtsquellen: Prov. 
Sachs. 2044 

GeB 8027 

Gessner 2690 


Geyer 1457. — 3143 
Ghon 1655 

Giannoni 235. 2124 
Giefel 3505 
Giehlow 2989 

Gierke 794. 2719 
Giese 888 

Giglio-Tos 873. 880 
Gilow 1604. 1711. 3618. 
3595 

Girgensohn 2884 
Glaser 2975 

Gleim 1553 

Gloël 80 

Glück 1371 

Gmelin 2267 

Gmür 2090 

Gnann 448 

Göbel 2507 

Goedeke 516 

Goepfert 2141 

Görisch 1482 

Görler 3349 

Goerlitz 416 

Görres, Fr. 823 
Görres, J. 464 

Goethe 1556ff. 8887 ff. 
Götting 277 

Götz, J. B. 3074 
Goetz, J. H. 3288 
Götz, W. 1275 

Götze, A.1178.1347.3001 
Goldfriedrich 2300 
Goldmann 2915 
Golther 619 

Goltz, v. d. 3418 
Gomez de Fuensalida 
1001 

Gontaut-Biron 1749 
Gorge, S. 1289 

Gorges 284 

Gossart 3125 

Gothein 3123 

Gottlob 2818 

Goyau 1829 

Grabherr 2127 
Gradmann 218f. 2608 
Grasshoff 853 

Greiner 388 

Greving 1102.1211.2999 
Grewe 361 

Grimm 39. 1925 
Gritzer 187 
Groeneveld 2895 
Größler 861. 1921. 2195. 
2487. 2675. 2735. 3758. 
2825 

Grombacher 3385 


a 


Grosch 1090 
Grote-Ebstorf 2185 
Grotefend 978 ' 
Grube 104 

Grünewald 1144 
Grünhagen 1517 
Grünzweig v. Eichensieg 
1648 

Grüter 8140 

Grundriß d.:G.wiss. 583. 
2520 ; germ. Philol. 1924 
Grupp 2477 

Gümbel 1140. 2065. 2970 
Guenin 1944 

Günther, A. 2673 
Günther, F. 1322. — 
1453 

Günther, O. 3017 
Güntter. O. 3392 
Guerre de 1812: 1636; 
de 1870/71: 1778. 3570 
Güßfeldt 1747 

Gugitz 3391 

Guibert de Nogent 869 
Guilhiermoz 2302 
Gulat, v. 174. 362. 1898 
Gulik 3085 

Gundlach 14% 

Gurlitt 225 

Gut, M. 1089 

Guth, G. 2969 

Gutjahr 70 

Gutmann 848. — 2690 
Guttenberg, v. 114 
Gygax 1824 


Haan 106 

Habbicht 1527 

Habel 2829 

Habicht 2008 

Hadorn 473 

Hämmerle 1463 
Haendcke 1138. 2444. 
3164 


Hänel 3447 


Häuser: altberg. 574 
Haffner 570 
Hager, E. 1288 
Hager, G. 216 
Hajdecki 3301 
Halban, v. 798 
Hall 1210 
Haller 827. 2858 
Halling 116 
Halter 2158 
Hammann 1390 
Hammer 1574 


Alphabetisches Register. 


Hammerstein - Equord 
181 

Hampe 907 

Handbuch, gen. 102 
Handschriften: Basel 
2039 
Handzeichnungen 534 
Hann 2991 

Hanquet 2771 

Hans 3050 

Hansen 1508.1098.1159. 
2996. 3557 

Hantzsch 14. 1903 
Harbauer 3335 
Hardegger 2334 
Harms 1055 

Harster 421 
Hartberger 1429 
Hartig 452 

Hartmann, F. 2213 
Hartmann, J. 1798 
Hartmann, L. M. 2738 
Hartmann, Mor. 2258 
Hartmann, R. J. 3641 
Hartranft 3015 
Hartung, F. 1229. 1679. 
3165. 3272 _ 
Hartwig, O. 1864 
Hartwig, Th. 2434 
Harvey 3054 

Haseloff 962. 2887 
Hasenclever 1186. 1319. 
1840. 8009. 3018. 3067 
Hasenjaeger 1548 
Hashagen 2935. 3348 
HaB 1402 

Hassall 2120 
Hassebrauk 3107 
Hassel, 1760 
Hasselmann 2668 
Hasselt, van 2395 
Haßlacher 2010 
HaBler 2892 

Hatzfeldt 1746 
Haubrich 2325 

Hauck, A. 434 

Hauck, K. 3231. 3237. 
3251 

Haug 769. 1544 
Haupt, A. 2728 
Haupt, H. 488. 1751. 
3560 

Hauptmann 76. 371 
Hausenstein 1724 
Hauser, K. 138 
Hauser, P. 523 
Haustein 1328. 3083 
Hauviller 2458 


<q 


°127 


Hebbel, Fr. 1873. 3663 

Hebbel, H. G. 3533 

Hebel, F. W. 561 

Hecht, R. 1721. 2515 

Hecht, W. 1550 

Heck, K. 2165 

Heck, Ph. 392. 923. 925. 
2838f. 

Heck, R. 263 

Hecker 1223 

Hedemann, J. W. 2312 

Hedemann - Heespen 
3275 

Heeres 3156 

Heeringa 2096 

Heerwagen 582 

Hegi 139. 2996 
Heidelbach 466. 1590. 
1605. 3295 

Heidler 2498 

Heidrich 2976 

Heierli 743. 762. 772. 
2666 

Heigel 916. 1419. 1492. 
1611. 1624. 1662. 1752. 
1856 

Heigenmooser 1121 
Heimbucher 497 

Heine 1242 
Heinemann, F. 1891 
Heinemann, O. 189.2910 
Heinemann, U. 1041 
Heinrich v.Freiberg 1129 
Heintze 46 

Heintzeler 1302 

Heinze 2208 

Heitz 1028 

Heldwein 451. 1108 

Helfert, v. 1764. — 2108 
Heling 3066 

Hellen, v. der 3388 
Heller 2882 

Hellmann 2351 


Helm 1132 

Helmes 1443. 1500 
Helmke 758 

Helmolt 1395. 1726. 
3240 f. 3635 


Helmrich 2473 

Helten, van 1935 
Henckell 1866 
Henggeler 2379 
Hengstenberg 477 
Henkel 3179 

Hennig 1116. 2954 
Henning 807 

Hennings 1885 

Henrici 1358. 2806. 2949 


“128 


Hepner 1748 
Heppe 766 
Heppner 402 
Herbeck 3812 
Hering 481 
Hermandung 387 
Hermann, E. 1838 
Hermann, J. 8671 
Hermelink 1117 
Hermkes 1502 
Herold 3131. — 3625 
Herr 2151 
Herre 1285 
Herrenberger 1964 
Herrmann, F. 1167.3287. 
— 1118. 1232. 2949. 
3022. — 3380 
Herrmann, M. 2768 
Herse 1666 
Hertlein 2725 
Hertzer 332 
Hertzog 1078 
Herzberg, J. 402 
Herzberg, W. 8552 
Herzog 1208 
Hesler, v. 1132 
Heuberger 762. 2690 
Heuser, E. 1575. 2070. 
3403 
Heuser, K. 2383 
Heussi 1540 
Heveker 1007 
Heyck 1759. 3126 
Heydenreich 80 
Heyderhoff 8476 
Heyn 8612 
Heyne 2707 

Hibler 2137 
Hieber 1465 
Hildenbrand 2669 
Hilgenfeld 3628 
Hille 3509 
Hillebrand 2161 
Hiiner 1822 
Himmel 3611 
Himmelreich 311 
Hinrichs 748. — 1954 
Hinrichsen 1849 
Hinrichson 1827 
Hintze 1515. 2220 
Hinüber, v. 432 
Hinwil 3035 
Hinze 1009 
Hirn 1656f. — 3449 
Hirsch, E. 2775 
Hirsch, H. 942. 2790 
Hirsch, J. D. 1992 
Hirschberg 1771 


— 


Alphabetisches Register. 


Hirt 1927 

Hirzel 3466 

His 847 

Hisserich 520 

Histoire: industrie de 
Mulh. 1818 

Hittmair 1535. 3865 
Hitzeroth 1859 
Hobohm 572 

Hocedez 1094 

Höchle 1226 

Höfer 750 

Hoen, v. 1633. 8330 

Hoernes 2108 

Hößle, v. 358 
Hofbauer 1276. — 1416 
Hofer 2938 

Hoffmann, Ch. 256. 1668 
Hoffmann, H. v. 801 
Hoffmann, L. 336 
Hoffmann, M. 2186 

Hoffmann, O. v. 1748 
Hoffmann, R. 215f. 2971 
Hoffmeyer 3474 

Hofkalender 95 
Hofmann 3079 
Hofmann, F. H. 209. 227 

Hofmann, W. 3331 

Hofmeister, A. 2221. 
2794. 2804. 3204 
Hofmeister, H. 1338 

Hofstaetter 3397 
Hofstede de Groot 8212 
Hohenlohe, C. v. 3261 
Hohenlohe-Ingelfingen 
1739. 3544 
Hohenlohe - Schillings- 
fürst 1737 

Hohnstein 2188 
Holder-Egger 900 
Hollack 2677 

Hollweg 1014. — 3113 
Holtschmidt 1056 
Holtzmann 1674 
Holzhausen 3405 
Honig 3439 
Hoogeweg 2082 
Hopfmüller 126 
Hoppeler 1045. 
2845. 2904 
Horcicka 2868 
Horn, E. 1303. 1470. 
2963. 3508 

Horn, F. 420 

Horn, W. 331 

Horning 2404 

Horst, v. d. 223 
Horster 2259 


1079. 


Horstmann 3409 
Hoßfeldt 2962 
Hotz 3157 

Houben 3660 
Houpert 1720 
Hove, van 2956 
Hradil 1049 

Hrsdy 446 

Huber, A. 3087. 3281 
Huber, E. 260. 767 
Hubert, E. 8267 
Hubrich 2288 
Hübl 498 

Hübner, O. 132. 2013 
Hübner, R. 2345 
Hüffer 1577 
Hülsen, v. 8672 
Hürbin 245. — 1461 
Hüser 338 

Hüsgen 3601 
Huffschmid 3232 
Hugard 3266 
Hugelmann 833 
Huizinga 3154 
Humann 956 
Humboldt, v. 1722 
Hungerland 736 
Hunziker” 2608 
Hupfeld 8121 

Huss 1929 

Huth 2197 
Huverstuhl 755 


Huyskens, A. 892. 910. 


2788 

Huyskens, V. 1308 
Hyrvoix de Landosle 
2856 


Ichon 1411 

Idiotikon 42. 1931 
Ihering, v. 1863 

Ilgen 925. 940 

Ilwof 1521. 1672a 
Immich 3249 

Ingold 256. 1663. 3147 
Innocenz VI. 977 
Inventairearchl.de Gand 
222 

Inventare d. Archive 
Westf. 184 

Irauschek 1026 
Isenburg 360 

Isler 1797 

Isselt, van 1487 


Jacob, E. 1106 
Jacob, K. 3108 
Jacobi 2672 


a a, Ei = a 2 se —— = 


Jacobs, E. 1240. 1469, 
1853. 2190 

Jacobs, P. 579 

Jacoby, H. 433 

Jacoby, M. 574 

Jaekel 2337 

Jahn 290 

Jahrbücher d. dt. G. 230 
Jahre dt. Kulturarbeit 
1817 

Jaksch, v. 887. 2058 

Janiczek 2878 

Jansen 128. 1075 
Janson, v. 1597. 1621. 
1645 f. 1689. 3454 
Japiske 180 

Jarschel 354 

Jaures 3569 

Jecht 1052. 1066. 1906 
Jecklin, C. 2508 
Jecklin, F. ‚2905 

Jeep 91. 1976 

Jensch, F. 397 

Jentsch, H. 508. 1458. 
2675. 3118 

Jessen 1791 
Jeunhomme 460 
Joachim 335. 2253 
Jochner 3203 

Joetze 2050 

Johann Casimir 3110 
Johannsen 1900 

John, E. 565. 782 


Jonge van Ellemeet 3153 

Jousson 3127 

Joosting 1956. 2076. 
2095 


Jordan, L. 819 

Jordan, R. 163. 289. 1282 
Jostes 858 

Journal: campagnes du 
prince de Wurt. 1595 
Jud 855 

Judenbuch 2915 
Jürgens, A. 2265 
Jürgens, O. 1030. 1519. 
2051 

Juffinger 2263 

Jung, J. 1857 

Jung, R. 1588. 2421 
Juritsch 368. 2926 
Jusselin 65. 1945. 2734 
Just 2264 


Kaemmel 229. 1343 
Kämpfe dt. Truppen 
1793 


Alphabetisches Register. 


Kaesbach 1146/47 
Kästner 8334 

Kahle 287 

Kaindl 244. 1088. 1509. 
1858 

Kaiser, H. 1110. 2068 
Kaiser, P. 1694 
Kalbeck 3678 
Kalischer 1715. 3519 
Kalken, van 1409 
Kalkotf, P. 3016. 3062. 
3091 

Kallen 1109 

Kamptfmeyer 3198 
Kampfmann 2103 

Kappes 326 

Karge 191 

Karl Anton 3540 

Karl Eugen 1493 

Karll 2305 

Karstentels 3566 
Kartenspiel 2994 
Kassel 571. 578 
Katalog: Stadtbibl. Köln 

Fr. 576. 
Kauffungen, K. v. 187. 
839. 557. 567. 1081. 
1384. 1471. 1904. 8647 
Kaufmann, D. 2007 
Kaufmann, G. 1830 
Kaul 790 

Kaulfuß - Diesch 1381. 
3220 

Kaulitz-Niedeck 8891a 
Kautzsch 2112 
Kawerau 1196 

Kayka 3516 

Kayser 2411 

Kehr 2100 

Keiper 3361 

Kekule v. Stradonitz 
1960. 1964. 2005. 3102 
Kelle, F. 1541 

Kelle, J. 2828 

Keller, A. 2499 

Keller, Ch. G. 1170 
Keller, K. 112 

Keller, L. 2506 

Keller, S. 2246 

Kelter 3189 
Kemmerich 533. 876.959. 
2105. 2461 

Kempf 1510 

Kempfler 917 

Kende 380. 2917 


| Kenner 759 


Histor. Vierteljahrschrift. 1908. 4. Bibliographie. 


°129 


Kentenich 264. 863. 934. 
1176. 2248. 2816. 2953. 
2959. 3236. 3613 

Kerchnawe 1497 

Kerwyk, van 85 

Kern 63 

Kessler 1616 

Kettner, A. 8163 

Kettner, E. 1100 

Keune 748. 766 

Keussen 1256. 2925. 83152 

Keutgen 2251 

Khevenhüller - Metsch 
8314 

Kiefer, A. 2009 

Kiefer, K. 130. 2006. 
2408 

Kietfer 2293 

Kiesel 2807 

KieBelbach 2289. 2297 

Kıeßkalt 1965. 2951 

Killmer 1120. 2320 

Kimakowicz, v. 2666 

Kindler v. Knobloch 107 

Kirchengalerie 480. 2414 

Kirsch 2783. 2946 

Kirsch-Puricelli 262 

Kisch 1929 

Kisky 2941’ 

Kißling 1828. 1860. 3080 

Klaar 1296 

Klaje 1627. 3252. 3419 

Klapper 563 

Klee 2420 

Kleefeld 3307 

Klein 984 

Kleinert 2400. 
3044. 8374 

Kleist 3517 

Klemm 134 

Klinke 1703 

Klock, v. 142 

Klopfleisch 1569 

Klopp 231. 2121. — 1856 

Klose 759 f. 

Kluge 41. — 2720 

Knab 1977 

Knaff 3586 

Knapp, E. 1988 

Knapp, H. 196. 1085 

Knappert 1237 

Knebel, K. 2285. 2454. 
2517. 2916 

Knebel-Doeberitz 2004 

Knesebeck -Löwenbruch 
1645 

Knieb 1243 

Knöpfler 2887 


10 


2819. 


*130 


Knötel 3482 
Knoke 2679 
Knorr 2674. 
2702 
Knüfermann 382 
Kobza 1225 

Koch, F. 1318. 3024 
Koch, H. 359. 1070 
Koch, J. Th. 2309 
Koch, M. 1010. — 3515 

Kochendörffer 1131.8175 
Kocher 180 

Köchl 1216 

Kögler 1142. 1370 
Koehl 2671 

Koehler, F. 868 
Köhler, W. 1177. 1201. 
1330. 1449. 3021. 3056. 
3115. — 1364. — 3320 

Koehne 2343 

Kölner 2362 

König 231 

Koeniger 423. 941. 1092. 
1386. 2818 

Könnecke 3117 

Koepp 2705 

Körber 770. 2672 

Körholz 3347 

Körner 3582 

Köster 3318. 

Köster, A. 1561 

Köster, H. L. 2440 

Kötzschke 33. 2262 

Kohfeldt 3247. — 3398 

Kohl 550. 2475 

Kohler 1085. 1089 

Kohlhagen, v. 450 

Kohut 1031. 1489. 1837 

- Kojevnikov 1216 

Kolankowski 3099 

Kolb, A. G. 492 

Kolb, G. 2374 
Kolberg, A. 2769 

Kolberg, J. 548 

Kolde 1280. 1537. 2947. 
3048 

Koldewey 387 

Konopczynski 1477 

Kopietz 1044 

Kopp 550 

Koppmann 2249 
Korrespondenz Friedr. 
d. Gr. 1474 

Kosch 1711 

Koser 1481. 1483. 3248. 
3322. 3323 

Kossinna 735 
Kottenhahn 1448 


2695. 


© © © ae e e m [Um nn ne nn 


Alphabetisches Register. 


Krabbo 884. 901. 2798. 
2800 

Kracauer 1667 

Krach 2166 

Krägelin 1850 
Kraelitz- Greifenhorst 
1507. 8244 

Krämer 1398 

Kralik, v. 2475 
Kramer 2672 

Krammer 299. 793. 795. 
883. 907. 2793 
Kranzbühler 2391 
Kratochvil 1811 
Krauel 1820 

Kraus, C. v. 950 
Kraus, Ch. 1057 
Kraus, J. 72. 210. 3404 
Krause, G. 1249 
Krauske 3243 

KrauB 1468. 1853. 3666 
Krebs 2066. 2091. 
2930. — 3477 
KreiBle, v. 1042 
Kreiten 1003 
Krenzer 918 
Kreschnicka 3291 
KreB, v. 2861 
Kretschmayr 301 
Kretzschmar 2107 

Kreuter 2080 

Krieg, A. 3195 
Krieg (1809): 1633 
Kriege Preuß. - Dtlds. 
2361 

Krieger 30 

Kroener 3147 

Kröß 1287 

Kroker 1206. 1244 
Krollick 3057 
Krollmann 35. 1253. 1362 
Krone 1718 
Kropatscheck 2705 
Krudewig 967 

Krüger 2109. 2702 
Krusch 817. 2088. 3473 
Krzyżanowski 52 
Kubitschek 759 
Kübeck 1727 

Küch 1959. 2053 
Küchler 261. — 3663 
Kühn, A. 1235 

Kühn, G. 237. 910 

Kihnau 562 

Kühnel 1919 

Külıns 3070 

Künßberg, v. 419. 1928 
Künstle 2765. 2929 


Künstler - Lexikon 2445 
Küstner 2148 
Kuhlmann 1361 
Kuhnert 228a 

Kummer 357 
Kunstdenkmäler 212 ff.; 
2110 f. 
Kunsttopographie 2108 
Kurrelmeyer 1133 
Kurth, G. 920. 2810 
Kurth, J. 1023 

Kusej 3364 

Kuske 373 

Kutzbach 824. 2452.2510 


Lacher 577 

Lachmann, J. 3001 
Lachmann, K. 950 

La Croix, de 2762 
Lager 464. 1095. 1323. 
1324. 3242. 3309 
Lahaye 2079 

La Horie 3425 
Lahusen 2244 

La Mantia 66 

Lameere 1191 

Lamort 2075 

La Motte-Fouqué 1728 
Lampel 931 

Lamprecht 228. 2119 
Landsberger 3490 
Landtagsakten 2092 
Lang, A. 2932 

Lang, K. 3258 

Lang, K. v. 1011 
Lang, W. 1775 

Lange, K. 1141. 2446. 
2980 

Langen, W. J. 2162 

Langenbeck 1292 

Langguth 3553 

Lappe 350 
Lappenberg 2084 

Larsen 1741 

Lassbiegler 785 
Lasteyrie 6 

Latouche 829 

Lau 177 

Laube 581 | 
Laubert 1825.3498.3596. 
3597. 3681 

Laubmann 3484 
Lauchert 1862 
Laukhard 3405 

Laven 3226 

Lavisse 293 | 

Lazarus 510. 2443, 3596 

Lazzarini 65 


Le Barbier 3425 
Leben: Dt. 549. 2476 
Le Bret 1788 

Lechner 1254. — 830. — 
2425 

Lederer 1439 

Leers 1987 

Lefebvre 1388 

Lefort 1860. 3487 

Le Grand 2155 
Lehautcourt 1779 
Lehmann, G. 1442 
Lehmann, H. 2466 
Lehmann, K. 924 
Lehmann, M. 3446. 3450. 
34858 

Lehmann, P. 1176. 2761. 
3197 

Lehmann, W. L. 3675 
Lehndorff, v. 3313 
Lehner 773. 2673.2703/4 
Lehnert 488 

Leidinger 207. 1149.2987 
Leieh 2023 

Leisner 1629 

Leistle 3497 

Leitzke 8627 

Lemcke 3270 

Lemmen 504 

Lempfrid 898 

Lennhoff 2311 

Lenz, M. 3551 

Lenz, W. v. 3520 
Leplus 3440 

Lerch 352 

Leroy 1585. 1617 
Lesprand 1683 
Lessing, E. 3004 
Lessing, ©. 3304 
Lettow-Vorbeck, v. 3455 
Levillain 821. 2762. 2766 
Levison 2749 

Lévy 458. 2390 

Levy, H. 2669 

Levy, M. 3273 

Lewin 2323 
Leythäuser 381 

Liber ordin. 2936 
Liebe 515. 1241. 1438. 
3161 

Liebegott 2240 
Liebenau, v. 3238 
Liermann 3611 
Lietzmann 1166 
Limes: obergerm.-raet. 
757. 2683; röm. in Öst. 
2685 

Lind 1187 


Alphabetisches Register. 


Lindau 1875 
Lindenschmit 741. 2698 
Lindermayr 3111 
Lindner, P. 443 
Lindner, R. 3682 
Lindner, Th. 1860 
Lindsay 1197 

Lingke, A. 2505. 3500 
Linke 1677 

Linnebach 1441. 2364 
Lippert 165. 292 
Lissauer 740 
Literaturbericht, hist.- 
päd. 1910 

Lobedanz 3315 

Loë, P. v. 435 

Löbe 2413 

Löbus 2191 

Lötfler 1348. 1382 
Löhnert 2392 

Loening 415. 2349 
Loesch, v. 2900 
Loesche 19. 1177. 1698 
Löscher 825 

Löschhorn 1273 

Löw, A. 1152 

Loewe 2 ' 
Loewenberg 1033 
Löwenstein 1351 
Löwis of Menar 2459 
Lohmeyer, K. 296. 320. 
739. 878. 896. 911. 991. 
1036. 1284. 1290 
Lokys 837 

Lommer 251. — 2276 
Loots, F. 1201 
Looshorn 2140 

Lorenz 1184 

Lorsch 3327 

Loserth 1268. 1269.1278. 
1294. 2867. 2869 
Lossen 1112 

Lot, F. 843 

Loth, R. 491 

Lotz 300 

Luchaire 909. 2799 
Lucke 2192 

Luckwaldt 1577 
Ludorff 223. 2114 
Ludowici 2696 
Ludwig, À. F. 3503 
Ludwig, F. 3160 
Ludwig, O. 1810 

Lüders 3532 

Lüdicke 2851 
Lühmann 1353 

Lüpkes 554 

Lüthgen 1153 


— m e me 


*131 


Lütkemann 3282 
Lützen 3162 
Luginbühl 160. 994. 
1387. 1915. 2049 
Lundius 948 

Lurz 2493 

Luschin v. Ebengreuth 
81. 2227. 2746 
Luther 1163 ff. 3002ff. 
Luthmer 220 

Lutter 292 

Lutz 2986 

Lutze 286 

Luzio 1018 


Macco 1963 

Machholz 1996 

Mack 186 

Mackel 1986 

Mader 215. 1365 
Maenß 1687. 3478 
Maistre 1783 

Major 1149 

Malerei d. 19. J. 3672 


' Mamlock 1551 


Manacorda 1355 
Mandrot, de 1008 
Manitius 157 
Mansberg, v. 2085 
Mantuszkiewicz 294 
Marchisio 1221 
Marckwald 1895 
Mariani 1505 
Marius 452 
Markgraf 2335. 2341. 
2481. 2505 

Marold 1862 


: Marré 316 


ne a lH a an m — M Va aa aae 


Martens, de 192. 2089 
Martin 78 

Martin, A. 2516 
Martin, E. 44 

Martin, P. E. 2751 
Martin, W. 3305 
Marwitz, v.der1599.1728 
Maschke 2924 

Massino 885. 2780 
Massow, v. 2488 
Mathy 3536. 3554 
Matrikel 485f. 
Matschoß 3568 

Matter 1758. 1761. 3659 
Matthias 495 

Matthis 2972 

Mauer, H. 2269. 3278 
Maurenbrecher 2203 
Maurer, H. 769 
Maurer, K. 797 


10* 


*132 


Maurer, Th. 1558 
Maximilian I. 1003 
May 2820 

Mayer, Ant. 1128. 3602. 
— 1373 

Mayer, Gust. 1826 
Mayer, Herm. 485. 1349 
Mayer, J. G. 2937 
Mayer, K. 174 

Mayer, Mart. 3357 
Mayer, Melch. 2310 
Mayer, Rob. 3129 

Mayerhotfer v. Vedro- 
polje 1633 

Maync 1880 

Mayr, Jul. 3676 

Mayr, Karl 1275 
Mayrhofer 1876 

Mazzatinti 201. 2099 
Mehlis, C. 769 

. Mehlis, G. 1708 

Mehring 27. 1196. 1858. 
1948 

Meiche 33 

Meier, E. v. 3485 
Meier, Gabr. 3035 
Meier, H. P. 8644 
Meier, J. 2831 

Meier, P. J. 468. 2116 
Meili 3651 

Meinardus 926. 1391 

Meincke, R. 3430 
Meinecke 1610. 2218. 
3638 

Meinhold 3415 
Meininger 3233 

Meininghaus 845. 1048. 
2019 

Meisinger 2491 
Meisner, H. 1869 
Meißner, M. 92. 547 
Meister 57. 297. 1486. 
3489 

Mell 804. — 3414 
Meltzer, O. 2960 
Melzer, V. 2821 
Menčik 1542 

Menge 2102 

Menges 562 

Menn 1831 

Mentz 1895 

Menzel 1531. 3362 
Merk 309. 439. 2388 
Merkel 2348 

Merker 3488 

Merx 8031 

Messing 886 
Mestwerdt 773 


[LU nn BEER: 
2 m — m m m 


Alphabetisches Register. 


Mettig 340. 2250. 2299 
Mettler 2683 

Metzsch, v. 110. 2021 
Meusel 1599f. 3424. 3426. 
3499 

Meyer, A. B. 2689 
Meyer, Chr. 1299. 1417. 
1420. 1478. 1505. 1586. 
1630. 1984. 2142. 2143. 
3319 

Meyer, F. 1080 

Meyer, Frdr. 3191 

Meyer, Frz. 3674 
Meyer, R. M. 518. 961. 
1869 

Meyer, T. 2865 

Meyer, Waldem. 2101 

Meyer, Wilh. 834. 2730. 
2760 

Meyer-Benfey 3655 

Meyer v. Knonau 2381. 
2779 

Meyhoffer 1236 

Meysenburg, v. 
3680 

Michael 947. 2450 

Michel 2011. — 3207 

Mielke 573 

Minde-Pouet 1907 
Mitis, v. 77. — 997. 2814 

Mitteilungen: Heddern- 
heimer 771 

Mitterwieser 2314 

Mitzschke 8188. 3661 

Mix 1676 

Moeller, E. v. 2313 

Moeller, W. 1196 

Mörath 447. 1062 

Moericke 1526 

Moes 3216 

Moeser 1969 

Mogk 2474 

Mohr, F. 2877 

Mohr, R. 3675 
Moldenhauer 432. 3617 
Mollinary, v. 3527 

Monod 2782 

Monseur 943 

Montelius 737 

Montgelas, v. 3484 
Monumenta: hist. duc. 
Carinthiae 2058 ; Germ. 
paed. 493. 2423; Vatic. 
168 

Moog 1445 
Moosbrugger 1773 
Moretus 809 

Morin 2748 


2472, 


Moritz 1251 

Moser 1780. — 2424 
Mosler 374. 1077 
Mrâtek 3182 

Much 742 

Mucke 1901 
Mühlbacher 830 
Mühlbrecht 1908 
Müller, E. 828. 840 
Müller, F. W. 310 
Müller, Frz. 3481 
Müller, G. H. 1309 
Müller, Geo. 208. 2903 
Müller, Hans v.1546.1719 
Müller, J. C. 3116 
Müller, J. Th. 1446. 3290 
Müller, Johs. 1076. 
2919 fF. 

Müller, K. 456 

Müller, Karl 1204. 3005 
Müller, M. 2854 
Müller, N. 1173. 1222. 
1246. 3000 

Müller, P. 3456 
Müller, R. 1555 
Müller, Rich. 1156 
Müller, Rud. 3433 
Müller-Bohn 3444 
Müllner 2278 
Mülverstedt, v. 1608 
Münnich 158 

Münzer 467 

Müsebeck 97 

Muhs 1247 

Mulder 1022 

Mulert 1695 

Muller 1956. 3211 
Mummenhoff 322 
Murland 3201 

Muth 1693. 2367 
Muth, F. 1774 

Muth, G. Fr. 2284 
Muth, R. v. 781 


Nachrichten 8271 
Nägeli 1718 
Nagl 781 
Narratio 1267 
Natorp 478 
Naue 744 _ 
Nebelsieck 3094 
Neckel 780 
Necrologia 203 
Neeb 1571 
Needon 1344 
Nelis 2866 
Němeček 822 
Nentwig 16 


Nessel 1972 

Nesselrode, de 1598 
Neu 174 

Neubauer, E. 1258 
Neubauer, F. 1619 
Neubauer, J. 958 
Neuenstein, v. 79 
Neuhaus 1523 
Neumann, C. 1854 
Neumann, W. A. 638. 
1137 

Neupert, A. 1906. 3614. 
3611 

Neuschaefer 432 

Ney 1306 

Niedner 780 

Niemann 3423 

Nippold 3628 
Nirrnheim 3561 
Nistler 2108. 2685 
Nithard 828 

Noël 1488. 1625. 3338. 
3427 

Nölle 2498 

Nöthe 754 

Nordin 1612 
Nordmann 1440 
Nováček 169 

Novak 968. 977 
Novotny, V. 2787 
Nowotny, E. 2688 
Nübling 2321 
Nuglisch 1063 
Nuntiaturberichte 1267. 
3108 


Oberndorfer 2693 
Oberndorff, v. 2067 
Obreen 1956. 2868 
Obser 1578. 3382. 3410. 
3421 
Oechsli 1649. 2743 
. Oelenheinz 3146 
Oergel 1115 
Oertzen, v. 1805 
Oesch 3620 
sterreicher 564 
Ohlendorf 2266 
Ohlhaut 29 
Oidtmann 536 
Olfers, v. 1582 
Ollivier 1776 
Oncken 489. 548. 3622 
Opet 2746 
Oppermann 329. 862 
Ortloff 317 
Orts-Repertorium 26 
Osswald 405. 2224 


Alphabetisches Register. 


Osten-Sacken 2802 
Oster 1082 

Ostheide 2767 

Ott 1068 

Ottemeyer 395 

Otto, Ed. 976. 1386. 2281 
Overbeck 1859 

Ow- Wachendorf, v.3256 
Oxe 773 


Pacco 3321 
Pachaly 1457 
Pache 1809 
Pachinger 1970 
Pacorv. Karstenfels 3566 
Pahncke 1099 
Palat 1781 
Paldus 1455 
Pallas 1182 
Panzer 2832 
Pappusch 2613 
Paradeis 747 
Parisius 3119 
Partsch 37 
Pastor 3063 
Paul 1926 


: Pauls 2336. 2992 


Paulus Diaconus 776 


| Paulus, N. 1158. 1168. 


2495 

Pechel 1433 

Pegger 238 

Peiser 1554 

Peisker 804 

Pekaï 306. 866 
Pelet- Narbonne 430f. 
3643. 3580 
Pélissier 1002 
Peltzer 1573 
Penndorf 1819 
Penzler 1757 
Perels 1530 
Pergameni 2233 
Pertz 828 

Peßler 576 

Peter, G. J. 2368 
Peter, H. 389 
Peterka 2226 

Peters 1690 
Petersdorff, v. 3529. 3693 
Petersen 1557. 3406 
Petit-Dutaillis 1067. 
2914 
Petonke 1654. 3458 
Petzet 3390 
Peyster, de 1671 
Pfändler 811 


~ama mam a nn 


*133 


Pfaff 562. 573a. 944. 
1836. 2177. 2328. 2833 
Pfau 36. — 2961 
Pfeiffer, A. 2388 
Pfeiffer, M. 3468 
Pfeilschifter 807 
Pfister, A. 3346. 
Pfister, Ch. 1386. 2154 
Pflaum 1851 

Pfleger 1111. 2934. 3142 
Pfleiderer 2447 

Pflug, W. 580 

Pflugk -Harttung 1622. 
1653. 2118. 3467 
Philipp 1416 

Philippi 195. 1424. 2806 
Philippson 3351. 8563 
Phleps 1929. 3401 
Picard 1688. — 1784 
Pijper 20 

Pilgram 3609 
Pillement, v. 2712 
Pilling 8171 

Pinck 386 

Pinder 8160 
Pintschovius 3394 
Piper 530 

Pirchegger 236 
Pirenne 267. 2169. 2880 
Pischek 2813 

Pisko 8673 

Plaček 2376 


' Planitz 3135 


Platz 1410 
Plazer, v. 237 
Pleines 280 
Pleitner 3589 
Pletcher 1403 
Plüddemann 1728 
PlüB 987. 1890 
Pochettino 3255 
Pochon 427 
Pöhlmann 2157 
Pölchau 1860 
Pöppelmann 3599 
Poetzsch 1707 
Poirier 556 
Polaczek 2785 
Poncelet 867. 2396. 2827 
Pont 479 
Popiolek 333. 2243 
Poschinger,v. 1730.1736. 
1738. 3638f. 3542 
Poseck, v. 1993 
Posselt 2468 
Post in Karlsb. 879 
Poten, v. 1673. 1804 
Poupardin 56. 872 


134 


Pratsch 2366 
Predeck 884 
Prehn 2442 
Prein 756 
Prem 1794 
Preuschen 558 
Preuß, G. F. 1072 
Preuß, H. 321. 1169 
Pribram 166 
Priese 40 
Priest 953 
Prinsen 3106 
Proksch 432 
Promnitz 3560 
Protokolle 1391 
Prou 84 
Prümer 2482 
Prümers 1678. 
3226 
Prutz 436 
Psilander 2830 
Publikationen: d. Ges. f. 
rhein. G.kde. 150.2041; 
a. d. Preuß. Staats- 
archiven 155 
Puntschart 1086 


1965. 


Quadflieg 426 
Quellen (ete.) z.: G. 
d. Bauernkrieges in 
Deutschtirol 3028; G. 
d. Dominikanerordens 
435: G.v. Fulda 153; G. 
v. Hamburgs Handel 
2296; G. d. Juden 2322; 
G.Niedersachsens 2043; 
G. d. Ref.-Jahrh. 1161. 
2998 ; Schweiz. G. 2049; 
G. d. kirchl. Unter- 
richts 3020; G. d Zeit- 
alters d. franz. Revol. 
1577; Verf.-G. d. Dt. 
Reiches 2055 ; dt. Volks- 
kde. 550. 2475 
Quellensammlung 145 
Quellenschriften 3000 
Quentin 205. 2101 


Raab, v. 3168 

Rachel 1432. 2202. 3159. 
3227 

Rachfahl 802. 1286 
Rackwitz 1315 
Radikofer 1295 
Radyserb 2498 
Raebiger 1461 
Rahlwes 1239 


ee ia a i 


Alphabetisches Register. 


Rahmer 3517 

Rahn 2983 

Ramler 1553 

Ranftl 3657 

Ranke 813 

Rant 2372 

Rapp 1799 

Raspe 2241 

Rassow 1631 
Ratschronik 2875 
Ratsrechnungen 1052 
Rauch, v. 1366. 2205 
Rauda 2453 

Rauers 378 

Rauscher 3077 
Rechtsbronnen 2093 
Reck 2254 

Recueil: des anc. or- 
donnances 1191; de 
traités etc. de droit 
intern. 192. 2089 
Redern, v. 3452 
Rediger 992 

Redlich, K. A. 2279 
Redlich, Osw. 58. 2122. 
2843 

Redlich, Otto 2935 
Redslob 2973. 3218 
Reformation d. Kais. 
Sigmund 2870 
Retormbewegung 3607 
Regensberg 3564 f. 3571 
Regesta: chartarum It. 
200. 2098; dipl. hist. 
Dan. 202; pontificum 
Rom. 2100 

Regesten d.: Bischöfe v. 
StraBb. 2069; Erzbi- 
schöfe v. Mainz 176; 
d. Markgrafen v. Baden 
173 

Register, oberpfälz. 2849 
Registres: Bonif. VII. 
2847 

Reh 492. — 3567 
Rehm 2501 

Rehtwisch 1501 

Reich 3280 

Reichardt 1858 
Reichel 846. — 1446 
Reichenbach, K. v. 1848 
Reichenbach - Goschütz 
2026 

Reichert 435 

Reichstagsakten 3025 

Reicke 3199 

Reidelbach 2136 

Reifferscheid 1562 


Reimer 1029 
Reimers 2081 
Reincke, H. 2219 
Reinecke, P. 741. 
2698 
Reinhardt, H. 1267.3108 
Reinhardt, L. 734 
ReiBer 2048 
Reitzenstein, v. 3130 
Relations 1691 

Renard 221. 526 
Renaud 3010 

Renaux 2776 
Rethwisch 3636 
Rettenbacher 1832 
Reu 3006. 3020 
Reuschel 548 

Reuss 1706. 3235. 3512 
Reuter 990 

Reymond 2822 
Rhamm 2722 

Rhamm, A. 13. 1806 
Rhyn, van 810 

Richel 3001 

Richert 2885 

Richter, A. 1686 
Richter, H. 1293 
Richter, K. 363 
Richter, M. 2998 
Richter, O. 2202. 3877 
Richter, P. E. 35. 1425 
Rieber 1939 

Riedner 935 

Rief, J. C. 446. 2375 
Riehl 537. 957. 3670 
Riehme 318. 2237 
Riemann 1716 

Riemer, A. 400. 2326 
Riemer, M. 1114 

Riese 771. 1865. 2681. 
2725 

Riesenhuber 217 
Rietschel 322. 795. 800. 
929 

Rietzler 744 

Riezler, S. 939 
Rintelen 418 

Ritter, Fr. 2183 
Ritter, P. 3526 
Ritterling 2672. 2701 
Ritzinger 250 

Rixen 2327 

Roch 319 

Rochow, v. 1723 
Roder 174. 1377. 3219 
Rodocanachi 1218 

Röbel, v. 1995 

Rörig 313 


Roeschen 1454 

Rösing 1802 

Roess 3395 

Roeßel 3579 

Roessler 3673 

Röttingen 1145. 3216 

Roger 2759 

Roger, O. 765 

Rolfs 3090 

Rolland, G. 2774 

Rolland, R. 8521 

Roloff 3583 

Rooses 1374 

Ropp, v. der 365. 2902 

Rose, J. H. 3412 

Rosenlehner 3260 

Rosenthal 2228 

Roth, C. 2134 

Roth, F.1193.1231.1301. 
3076 

Roth, J. 1664 

Roth, M. 3205 

Roth, V. 2982. 2990 
Rothenbücher 2346 
Rothert, E. 2015. — 2271 
Rothmann 2674 
Rothschild 2324 

Rotscheid 1176. 1180. 
1307. 3086. 3150. 3629 

Rozat de Mandres 3677 
Rubens 1374 

Ruck 2431 

Rudolph 312 

Rudorff 874. 2332 
Rübel 835 

Rückert 171. 2496. 3145. 
3208. 3264 

Rüdiger 1714 

Rüggeberg 2027 

Ruppert 2067 

Ryckel, de 269 
Rzehak 742. 2665 


Saalwächter 860 
Sabel 2028 

Sachs 522 

Sachse, A. 1843 
Sachße, H. 1812 
Sigmüller 881. 1538 
Sagen, Wallis. 560. 2486 
Salis-Soglio 1333 
Salomon, F. 1729 
Salomon, R. 2898 
Salzer 913. 1737 
Samanek 976 
Sander 3420 
Sander, H. 3366 


Alphabetisches Register. 


# 


Sander, P. 298 
Sandler 1456 
Sartorı 553 

Sasse 3528 

Sauer 2441 
Sauerland 978f. 
Sautai 1491 
Savelsberg 545 
Savigny 3636 
Schäble 787. 2668 
Schaedel 3133 
Schäfer, D. 193. 364 
Schäfer, E. 1525 
Schäfer, H. 179. 425.468. 


. 852. 2940 


Schäfer, R. 136 
Schäfer, W. 429 
Schappeler 3001 
Schartau 3259 

Schatz 1932 

Schaub 385. — 1220 
Schaube 2812. 2918 
Schaus 993. 2726 
Scheel 3046 
Scheglmann 1660. 3467 
Scheins 1861 

Schele, v. 836 
Schelenz 1125 

Schell 569. 2164. 3608 
Scheller 2693 
Schellhaß 3222 

Schenk 3202 

Schenk zu Schweinsberg 
2172 
Schenner 
3136 
Scherer, Chr. 541 
Scherer, W. 517 
Scherg 2040 

Scherr 8460 
Schiaparelli 64. 200 
Schiele 3082. 3190. 3624 
Schiemann 3585 
Schier 3336 

Schieß 3014 
Schiffmann 21. 2933 
Schiller 949 
Schillerbuch 3392 
Schillmann 68. 1951 
Schinckell, v. 2217 
Schinzinger 1691 
Schirmer 1692. — 3224 
Schissel v. Fleschenberg 
1568. 3464 

Schlager 462. — 2492 
Schlauch 1084 
Schlecht 2911 
Schlemm 783 


1265. 1297. 


*135 


Schlenke 133. 2319 
Schlippenbach, v. 1392 
Schlitter 1506 
Schloemann 2178 
Schlossar 551. — 3659 
Schlüter 2808 
Schmaltz 471 

Schmeck 946 
Schmeidler 2844 
Schmich 2071 

Schmid, B. 2117 
Schmid, G. 1757 
Schmid, H. A. 1144 
Schmid, W. M. 2353. 
3221 
Schmidlin 889. 
2893 

Schmidt, Adf. 1102. 2966 
Schmidt, Arth.1297.3137 
Schmidt,B. 2017.—1977. 
2951 

Schmidt, Ch. 1669 
Schmidt, E.1869.—2189. 
2709 

Schmidt, F. 2087 
Schmidt, G. 999. 2016. 
2098 

Schmidt, Hans G. 2416 
Schmidt, Hellm. 1675 
Schmidt, Herm. 8297 
Schmidt, Hugo 121 
Schmidt, Jul. 841. 2500 
Schmidt, K. E. 1886.3313 
Schmidt, L. 789 
Schmidt, O. E. 2200 
Schmidt, P. 1400. 3246 
Schmidt, V. 1096. 2879 
Schmidt, W. 2149 
Schmidt, W. E. 2944 
Schmiele 3633 
Schmithals 463 
Schmitt, Ch. 2942 
Schmitt, F. 2467 
Schmitz, E. 1380 
Schmitz, F. 178 
Schmitz-Kallenberg 58. 
184 

Schmoller 1426. 
1816. 3352 
Schmut 1958 
Schnackenburg 3376 
Schneegans 3546 
Schneider, Fed. 2098 
Schneider, Fr. 1305. 1369 
Schneider, J. 3011 
Schneider, K. 25 
Schneider, M. 2198. 3298 
Schneider, Th. 440. 1709 


2152. 


1515. 


*136 


Schneiderhan 1847 
Schnettler 1040 
Schnippel 1628 
Schnizer 1302 
Schnizlein 3075 
Schnorr v. Carolsfeld 
1572 
Schnürer 838 
Schnyder 413 
Schoeler, v. 1723. 3525 
Schön 8. 476. 1418 
Schönach 3174 
Schönaich 1621. 3329. 
— 334. — 970 
Schönbach 2832. 2843 
Schönbeck 1680 
Schoenborn 2212 
Schönemann 255 
Schönermark 750 
Schönhoff 120. 925 
Schoenlank, B. 3181 
Schönneshöfer 2163 
Schötensack 745 
Schöttle 86 
Schollenberger 307.2229 
Scholly 459 
Scholtze 3480 
Scholz 980 
Schoof 45 
Schoolcraft 3253 
Schoolmeesters 1097 
Schornbaum 1230. 3020 
Schotte 2193. 2234 
Schottelius 2030 
Schottenloher 613. 1176. 
1228. 3193 
Schottmüller 3417 
Schrader 2909 
Schrecker 2236 
Schreiber 1326. 3173 
Schreibmüller 2232 
Schreuer 804 
Schreyer 3377 
Schriften (Ref.-G.) 1199 
Schrod 988 


Schröder, A. 252. 524. | 


1682. 3177. 3209. 3523 
Schröder, E. 93. 1938. 
1980. 2242 
Schröder, F. 1512 
Schröder, L. 3662 
Schröder, R. 403 
Schrörs 1845 
Schroeter, E. 1498 
Schrötter, F.v.1979.3352 
Schrötter, G. 343. 1618. 
2245. 2465 
Schrohe 1387. 1421. 1460 


Alphabetisches Register. 


Schubaert, v. 1587 
Schubert 1962 
Schubert, F. v. 1342 
Schubert, H. v. 442 
Schuchhardt 788. 836. 
842 

Schücking 2707 
Schüddekopf 1558 
Schürr 871 

Schütte, M. 539 
Schütte, O. 2497 
Schütze 1878 
Schulenburg, v. d. 3423 
Schuller, Fr. 1188 
Schuller, G. A. 2403, 
3344 

Schullerus 1929 
Schulte, A. 463. 2889 


| Schulte, F. v. 1631. 1750. 


3623 

Schulte, W. 921. 2826. 
2840 

Schultheß 772. — 3583 
Schultz 2306 

Schultz, Fr. 1543 
Schultz, P. 955 
Schultze, M. 1637 
Schultze, V. 1206. 1702 
Schulz, F. Tr. 2451. 2839. 
3298 

Schulz, H. 1579. 1940. 
2832 

Schulz, O. Th. 2678 
Schulz-Euler 1874 
Schulze, B. 1712 
Schulze, R. 2906 
Schumacher 741. 746. 
2670. 2698. 2764 
Schurhammer 2144 
Schurrer 765. 2693 
Schurz 1735 

Schuster, E. 531. 2456 
Schuster, G. 156. 493. 
1592. 1983 

Schuster, W. 456 
Schwab 108 

Schwalm 976 

Schwann 372 
Schwanold 3296 
Schwarte 1427 
Schwartz, E. 71 
Schwartz, P. 1520 
Schwarz, B. 174 
Schwarz, H. 2231 
Schwarzkopf 1800 
Schweitzer, A. 1467 
Schweizer, J. 1661 
Schweizer, P. 3068 


Schwenckfeld 3016 
Schwerdfeger 1472 
Schwerin 799 
Schwering 1436 
Schwertfeger 1615 
Schwerzenbach, v. 2688 
Scriptores rer. Germ.890. 
2046 

Seeberg 1201 
Seeberger 474 

Seeger 2067 

Seeliger 145. 322. 390. 
1946 

Seerechte 1065 

Seger 738. 751 

Segner 1858 

Sehling 8023 

Seibel 500 

Seidel 2204 

Seider 2727 

Seitz 1898. 3493 

Sell, v. 1638. 3445 
Selle 1270 

Sellmann 989 

Senger 512 

Sensburg 1894 
Seppeler 49 

Seraphim 2215. 3216 
Seuflert 1552a 

Seyler 764 

Sichart 2181 

Sichler 7 

Siebeck 1360 

Siebern 2115 

Siebert, H. 1104 
Siebert, K. 254 
Siebmacher 75. 1961 
Siedersleben 1015 
Siegfried 1658 

Siegl 3112 

Siehe 8407 

Sieveking 342. 1801 
Siewert 1936 

Sifferlen 259 

Sigerus 2282 

Sigmund (Kaiser) 2870 
Sıkora 1136 

Sillib 1149 

Simons, Ed. 3060 
Simons, G. 1434 
Simons, L. 778 
Simonsfeld 904. 2791. 
2795 

Simson, B. v. 2731 
Simson, P. 1320. 3100. 
3223 

Sinz 2276 

Sippell 8089 


Siragusa 891 

Sitte 3302 . 

Skall 1593 

Skalsky 19. 1270 
Skalweit 1432. 3355 
Skladny 1606. 1907. 3436 
Sleumer 8321 

Slovak 1585 

Smend 1037. 2342 
Smid, W. 786 

Smith 1165 

Söderberg 867 

Söhnel 492 

Sommer 1422 
Sommeregger 1593 
Sommerfeld, E. v. 859 

Sommerfeldt 1021. 1027. 
1194. 1961. 2958. 3109. 
3408 

Sontheimer 765 

Sophie (Kurf.v. Hannov.) 
1399 

Sophie Charlotte (König. 
v. Preuß.) 1399 
Souchon 1613 

Spalatin 1174 
Spalding 3370 
Spangenberg 2907 
Spenkuch 1823 

Spicer 2359 

Spielberg 2676 

Spieß 2508 

Sponsel 2106 

Sprater 2156. 266% 
Springer 1356 

Sproll 453 

Srbik 3277 
Staatsgrundgesetze 
3598 

Staatsverträge 166 

Städte etc. (Els.-Lothr.) 
267 

Stägemann, v. 3429 
Stahl 952 

Stahr 1073 

Stalmann 1059. 2908 
Stamm 1726 
Stammnitz 253 

Starzer 234 

Statuten (Gött.) 2902 
Staudt 2025 
Stavenhagen 1038 
Steck 3059 

Stefan 2438 
Stefanovié-Vilovsky 
3263 

Steffens, F. Al. 1941. — 
1267. 3108 


Alphabetisches Register. 


Steffens, W. 1681 
Steglich 2490 
Stegmann 2514 
Stehmann 1317 
Steichele, v. 252 

Steiff 8 

Steimer 246 

Stein, H. 199. 2097. 2155 
Stein, R. 444 

Stein, W. 185. 2083 
Steinacker 1858 
Steinau-Steinrück 2031 
Steiner 1659 
Steinhausen 1155. 2717 
Steinherz 986. 1262 
Steinhuber 2518 
Steinitzer 2126 
Stendell 2175 

Stengel, v. 3320 
Stengel, E. 62 

Stenger 2020 

Stephan 74 

Stephan, H. 1202. 8043. 
3370 

Stephany 1393. 3310 
Stern 1755 

Sthamer 1006 

Stieber 927 

Stieda 1547. 3375 
Stieffel 3420 

Stiegele 1259 

Stieve 1275 

Stock 2157 
Stockhorner v. Starein 
2273 

Stocklöw 240 

Stölzle 2430 

Stoerk 192. 3089 
Stoewer 2328 

Stolze 1213. 1426. 3029 
Stolzenburg 1310 
Storm 1878 
Stotzingen, v. 2003 
Stouff 1004 


' Straganz 1107. 2047 


Straub 8613 

Strecker 2209. 3406. — 
1560 

Streinz 1357 


Strieder 1495 

Strnadt 23 

Strobl, J. 1135 

Strobl v. Alberg 2223 
Strobl v. Ravelsberg 
3556. 3562 

Strzemcha 3656. 3669 
Stubbs 2120 


*137 


Studie (Feldzug 1848) 
1768 

Studien (etc.): z. Fugger. 
G. 128; reformations- 
gesch. 2999 
Stückelberg 204. 213. 
2377f. 2763 

Stümper 3368 

Stünkel 1499 

Stüve 140 

Stuhlfauth 1368 
Sturmhoefel 3093 
Stutz 1116. 1861. 3501 
Suchier 412 

Sudhoff 2968 

Süßmann 2998 

Sufflay 69 

Suida, W. 2981 
Sander 330 
Sutermeister 3658 
Swart 1817 

Swarzenski 2464 
Tacitug 792 

Tangl 50. 54. 849. 870. 
8637 

Taschenbuch 101. 105 
Tecklenburg 3573 
Teichmann 10 

Teitge 8132 

Telting 1065 

Terme 527 

Teuchert 1936 

Teutsch 242. 2131 
Texte 1182 

Thaler 2385 

Thalhofer 1102 
Thamm 814 

Thayer 1716 
Thelemann 1986 
Theobald 2998 
Thesaurus 88. 1923 
Theuner 2206 

Thiel, F. 897. 2922 
Thiele G. 470 

Thiele, R. 1032 
Thierse 1127 
Thimme1596.1638.3450. 
84858 

Thisquen 2171 

Thomas 771. 2672 
Thommen 1943. 1957. 
2062 

Thoms 2811 

Thomsen 2412 
Thormann 568 
Thudichum 1198. 2160 
Thümen 1618 
Thürlings 3056 


*138 


Tiedemann, v. 1731 
Tietze, H. 1464. 2108. 
2988 

Tietze 383 

Tietze-Conrad 1459 
Tille 94. 110. 194. 1989 
Tilo v. Kulm 1131 

Tobler, G. 1872 

Toepke 486 

Törne, v. 1964 

Toilow 1772 

Toischer 2426 
Topographie 24 
Traber 3346 
Traumann 3650 
Treblin 294 

Trenckner 417 

Trieb 3137. 3507 
Trippenbach 281. 2194 
Truhlár 147 
Tschackert 3007 
Tachirch 3592 

Tschirn 3622 

Tschochner 2427 

Tuckermann 2257 

Tümpel 3134 

Tumbült 2146 

Turba 303 


Uckeley 1181. 1460. 
3012. 3120 

Udry 174 

Uebersberger 232 

Uhl 842. 3736 

Ule 3643 

Ulivi 833 

Ulmann 1642 

Ulmo 1786 

Ungar 1929 

Unger, J. H. W. 2077 

Unger, W. v. 3461 

Universität (GieBen) 488 

Unruh 141 

Unterforcher 2689 
Unterkircher 1888 

Unterlauff 190 

Upmeyer 3360 

Urban 239. 1325 

Urbanus Rhegius 1181 
Urkunden (etc.): Fam. 
Bachoven 112; Karo- 
linger 831; Rheinlande 
978 

Urkundenbuch  (etc.): 
Basel 2062; Bero-Mün- 
ster 2064; Braunschw. 
186: ob d. Enns 167; 


Alphabetisches Register 


Friedberg 181; ham- 
burg. 2084; hans. 185. 
2083; Heisterbach 178; 
Hochstift Hildesh.2082; 
mecklenb. 188; pomm. 
189; Schaffhausen 2063; 
geistl. Stiftgn. d. Nie- 
derrh. 178; westfäl. 183 
Usbeck 2176 
Uslar-Gleichen 1566 
Ussel, d’ 1639 


Vaisiere, de 1189 

Valentin 3555 

Valentiner 3212 

Vallentin 1882 

Vancsa 233. 2123 

Vander Essen 816f. 

Vander Meulen 1480 

Varrentrapp 3636 

Veen, van 1081. 1334 
Velden, v. d. 137. 3214 
Velthem, van 2839 
Veltzé 1593. 1633 f. 

Verdy du Vernois 1734 

Veröffentlichungen: 
Komm. f. n. G. Österr. 
146; d. Hist. Komm. 
Westf.152; a. d. Stadt- 
arch. Colmar 149 

Verrier 1035 

Verriest 1060 

Verslagen 2074 
Vervaeck 906 

Verzeichnis: Hss. Trier 
151. 2042 

Vetter 3049 

Victoria (König. v. Engl.) 
1728 

Vidier 5 

Vielhaber 1868 
Vierling 2668 

Vietzke 3350 
Villermont 1105 
Viollier 743. 2666 
Visoliet, van 1956. 2094 
Vitale 1219 

Vitzthum 1139 

Vochezer 1985 

Vöge 3210 

Vogel 838. 2737 

Voges 750. 2716 

Vogl 3047 

Vogt, A. 3619 

Vogt, E. 176. 969 
Vogt, F. 2832. 
Vogtherr 2034 


Voigt, E. 2350 

Voigt, H. G, 866. 879 
Voigts-Koenig 2367 
Volbert 1870 
Volckmann 2792 

Volk 3369 

Voll 2462 

Vollgraf 755 
Volquardsen 2187 
Voltelini, v. 2333 
Voltz, L. 1224. 1452 
Volz 454. 1481 

Volz, G. B. 1474. 1479. 
1481. 1485. 1487. 1509. 
3339 

Voretzsch 1031. 3495 

Vormoor 2744 

Vornholt 53 

Voß 3324. 3595 
Vreese, de 1862 


Waas 1668. 3311 
Wachholtz, v. 1594 
Wackernagel 247 
Waddington 1496. 3250 
Wäber 295 
Wäschke 998. 2875 
Wagner, À. 1567 
Wagner, F. 498 
Wagner, G 2692 
Wagner, H. 601 
Wagner, Reinh. 3578 
Wagner, Rich. 3677 
Wahrmund 2852 
Waldner, A. 2159 
Waldner, E. 149. 175. 
1050. 1405 
Waldseemüller 2964 
Wallaschek 546 
Wallmenich 877. 3257 
Wallner 951. 1129 
Walter, E. 1879. — 3676 
Walter, F. 1476. 1484. 
2158. 3496 
Walter, G. 428 
Walter, K. 3378 
Walter, Th. 327 
Walthard 45 
Waltharilied 777 
Waltherv.d.Vogelweide 
950 
Walther, P. 3618 
Walther, W. 3055 
Walther, W. 1524 
Wappler 1978. 
3096. 3479. 3652 
Ward 3640 


2498. 


Warg 2139 
Warmuth 3359 
Warschauer 2494 
Wartburg 532 
Waschinski 2437. 3356 
Washburne 1743 
VWatrain 2303. 2724 
Weber, Albr. 2978 
Weber, Ant. 2341 
Weber, F. 744. 763. 2668 
Weber, G. A. 2752 
Weber, J. 3149. 3266 
Weber, K. 1795 
Weber, O. 240 
Weber, X. 1039 
Weber v. Rosenkrantz 
1991. 2032 
Weckerling 2324. 2406. 
2452. 3399 
Wedekind 441 
Weemaes 1949 
Weerth 2272 
Weveli, R. 1208 
Wegner 511 
Wehrhan, K. 580a. 2485. 
2512. 3158 
Wehrmann 1345. 2207. 
2286. 2950. 3306 
Wehrung 1696 
Weicker 1684 
Weidner 3591 
Weigand 1927 
Weigel 2823 
Weinert 2770 
Weinich 3318 
Weinitz 272 
Weinmeister 1974f. 
Weiß, A. M. 1828a 
WeiB, J. 2714 
WeiB, M. 945 
Weissmann 3305 
Weixlgärtner 1466 
Weizsäcker 1389.—1881 
Welcker 771 
Welschinger 1777 
Welter 766 
Weltrich 2029 
Welzl 2449 
Wenck 933. 2801 
Wendland 3654 
Wenke 1839 
Wentzcke 2852 
Werminghoff 2876 
Werner 325. 
2870 
Werner, J. 899. 2846 
Werer, R. M. 1873f. 
3299 


1024. 


RE 


+ mn — © ee m ——_—_—_— ne 


Alphabetisches Register. 


Wernher-Archiv 143 
Wernle 1208 
Wertherfieber 3391 
Wertner 47. 111 
Werunsky 2809 
Werveke, van 2075 
Wesenberg 3358 
Wessenberg 3422 
Westerburg 3501 
Wetzel, E. 509 
Wetzel, P. 1641 
Wetzstein 496 
Weyhmann 2283 
Wickhotf 1142 
Widemann 2715 
Widerhofer 2280 
Widmann, H. 2059.2125 
Widmann, S. 2757 
Widmer 544 
Wiechowski 1542 
Wiedemann 1512 
Wiedmer-Stern 2667 
Wiedt, zu 3038 
Wiegand 3353 
Wiemann 482 
Wienecke 507 
Wieser, F. R. v. 2964 
Wieser, Th. 499 
Wiest 3615 
Wilckens 80. — 1532 
Wild 1428 

Wilden 2315 
Wilhelm I. 3526 
Wilhelm (Markgraf v. 
Bad.) 1578. 3410 
Wilhelm, B. 2498 
Wilhelm, F. 206. — 2965 
Wilke 540 
Willaert 1272 
Wille, J. 1396. 2961 
Wille, K. 3590 
Willers 2723 
Willoh 2741. 3186 
Wilser 1937. 2697 
Wimarson 1394 
Wimmer, E. 2292 
Wimmer, J. 2268 
Wind 2380 
Windegg 3666 
Windel 1453 
Windelband 8441 
Wingenroth 2111 
Winiarz 2307 
Winkelmann 757 
Winkler, A. 1529 
Winkler, C. 762 
Winter, D. A. 2855 
Winter, G. 3326 


in ete men ne ee se 


| Wolf, 


*139 


Wintterlin 308 
Wintzingerode, v. 3081 
Wippermann 1792. 3584 
Wischnitzer 1701 
Wismüller 347 
Witkowski 3383 

Witte 173. 1034. 1916 
Wittich 392 

Wittichen 1603. 1608 
Wittram 275 
Wittstock 3300 

Witzel 3148 

Wôber 2022 

Wôlttlin 2977 

Wolf 3084. 3122 

E. 2409 

Wolff, G. 771. 2700. 3646 
Wolff, M. 562. — 1528 
Woltf, M. v. 2888 
Woltt, R. 3039 

Woltf, W. 3150 
Wolfram 1264. 3078 
Wolfsgruber 1833 
Wolkan 2402 
Wopfner 390. 2225. 2318. 
2891. 3028 
Wörterbuch 1929 
Worms 1069 
Wortmann 2483 
Wostry 1012 

Wotke 1542 

Wotschke 1245. 1250. 
3097f. 3189. 3226 
Wrasky, v. 1601 
Wrede, A. J. 2270 
Wrede, Adf. 3025 
Wretschko, v. 444 
Wiistefeld 514 
Wütschke 278 
Wurzbach, v. 2448 
Wustmann 291. 1157. 
3308 

Wutte 1508. 3463 
Wyclif 2867 
Wygodzinski 1815 
Wymann 1834. 3101. 
3141. 3504 


Zahn 279. 2950 
Zahnbrecher 249 
Zechlin 2316 

Zedler 1896 
Zeitschriftenschau 1911 
Zell v. Kaysersberg 3010 
Zelle 1636 

Zeller, A. 2836 

Zeller, G. 914 


*140 


Zeller, J. 1207 

Zemp 2755 

Zenten (Würzb.) 196 
Zentgerichts - leforma- 
tion 1085 

Zernicki, v. 1997 
Zesiger 427. 1533 
Zetzner 3235 

Zeumer 925. 2066. 2897 
ZeyB 1685 

Zibrt 1889 
Zickendraht 3017 
Ziegler, H. 3053 
Ziegler, Th. 1836 
Ziekursch 1490. 
3354 


1516. 


Alphabetisches Register. 


Zierler 2784 

Ziesemer 965 

Zimmer 265. 919. 1051 
Zimmermann, A. 1286 
Zimmermann, E. 3279 
Zimmermann, F. W.R. 
3606 

Zimmermann, P. 3294 
Zimmermann, W. 1214 
Zindel 8144 
Zinzendorf 1446 
Zitelmann 1846 
Zitterhofer 17 

Zitzer 271. 2174 
Zöchbaur 1107 

Zoepf 2817 


Zösmair 2754 

Zorn 912 

Zuhorn 2018 

Zukal 8071 
Zunfturkunden (Köln.) 
2900 

ZunkovizZ 2662 
Zurhellen 1203 
Zurkalowski 922 
Zurlinden 1494 


` Zur Nieden 2180 


Zusammenstellung 8621 
Zwingli 1175. 8013 
Zwingliana 1208. 8056 
Zycha 855. 2277 
Zychlinski, v. 2367 


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