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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XII. JAHRGANG 1909
NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWANZIGSTER JAHRGANG
Ee
1909
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt
des zwölften Jahrgangs 1909.
Aufsätze.
Hilliger, B., Alter und Münzrechnung der Lex Salica. Eine
Anbikritike 3... 2a u a a ea ee
Curschmann, Fritz, Über den Plan zu einem geschichtlichen Atlas
der östlichen Provinzen des preußischen Staates . . . . 2...
Bloch, Herm., Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. Teil 1 und 2 . 212
Moeller, E. v., Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen und
die Ivobrüderschaften . . . 2.2.2: En en rer.
Schybergson, M. G., Heinrich Gabriel Porthan, ein Vertreter der
vergleichenden Geschichtsforschung im 18. Jahrhundert . . .. .
Bitterauf, Th., Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Kon-
sorton 1805 -sT a T ai a a e wb ee we
Kleine Mitteilungen.
Fliedner, F., Zur Lage Roncaglias . . . . 2.2 2 2 2 2 2 220.
Kentenich, G., Ein deutscher Parteigänger Arnolds von Brescia . .
Samanek, Vincenz, Zur Beurteilung der Herrschaftsverhältnisse
Kaiser Heinrichs VII. in Italien . . . 2... 22 2 2 er nee.
Heeg, Jos., Zwei Briefe Samuel Pufendorfs an Johann Friedrich
GODOT EE EE
Mischler, E., Nachruf für Karl Theodor von Inama-Sternegg .
Wahl, A., Nachruf für F. K. Wittichen. . . . .. 2 2 2 2 2 20.
Sommerfeldt, G., Nachruf für Karl Lohmeyer. . . . . 2.2...
Besprechungen.
Acta Aragonensia. Hrsg. von H. Finke (R. Holtzman) . .....
Acta Borussica. Behördenorganisation Bd. 9 bearb. von Schmoller
und Hintze (Seidler) . . . 2 22 ern n.
Acta Tirolensia. Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs in Deutsch-
land. Teil I. Hrsg. von H Wopfner (Goetze) e
Agats, A., Der Hansische Baienbandel (Daenell) `, . . ». o 2.2...
IV Inhalt.
Akten, Ungedruckte, zur Geschichte der Päpste vornehmlich im 15.,
16. und 17. Jahrh. Hrsg. von L. Pastor, Bd. 1 (W. Köhler) .
Albert, F. R., Der Briefwechsel Heinrichs von Einsiedel mit Guter,
Melanchthon, Spalatin u. a. (0. Clemen). . 2 2 22 22 ren.
Annales Marbacenses ed. H. Bloch (Simansfeld). . . 2 2 2 22 ..
Beer, G. L., The origin of the British Colonial System (Darmstaedter)
Bestimmungen aus dem Geschäftsbereich der Kgl. Preußischen
Archivverwaltung (Lippert). . © 2 2 2 En ren
Binz, G., Die Handschriften der öffentlichen Bibliothek der Univer-
sität Basel (Goetze) . . . 2: 2 0 m on
Bloch, H., Die Elsäseischen Annalen der Stauferzeit (Simonsfeld)
Brader, D., Bonifaz von Montferrat (Hadank) . . . 2 > 2 2220.
Brennwald, Heinrich, Schweizerchronik Bd. 1 hrsg. v. R. Lugin-
bübl (Dir) = 5 42 3 E ee nd
Bretholz, Das mährische Landesarchiv (Lippert). . . » 2 2 22.0.
Briefwechsel des Herzogs Friedrich Christian zu Schleswig-Holstein-
ee u Hrsg. von H. Schulz (R. Kayser) .
- Caro, G., Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden. Bd. 1 (Puntschart)
a R., Österreichs innere Geschichte von 1848 —1907. Bd. 1.
(P Henes ne ee ee Are ee der ch
Cichorius, C., Untersuchungen zu Lucilius (Mau) . . . . 2.22 a.
Circourt, Adolphe de, Souvenirs d'une Mission à Berlin publ. p.
G. Bourgin (Kaufmann)... a
Dähnhardt, O., Natursagen (Mogk) . . 2 2 2 em nen
Dagget, St., Railroad Reorganization (Darnstaedter) . . . 2.2...
Davenport, F. G., The economic development of a Norfolk manor
RER EE EE EE er ee en Be
Ebstein, W., Dr. Martin Luthers Krankheiten (Baas). . . . ....
Egelhaaf, G., Geschichte der neuesten Zeit (Salzer) . . . . 22...
Erhard, O., Der Bauernkrieg in der gefürsteten Grafschaft Kempten
(Goetze) A er Sie te e zur Se a a ee are a ee S
Feret, P., La faculté de Theologie de Paris T. 6 (Grützmacher) . . .
Fischer, E., Das Patriziat Heinrichs III. und Heinrichs IV. (H. Kro-
Igel, ie Är Dt ut d gi ag ge E a er Ke a ae
Fischer, G., Die Schlacht bei Novara (Liebe). -. - 2.2 2 2220.
Friedjung, H., Österreich von 1848 bis 1860. Bd. 1 (P. Herre)
Friedländer, M., Synagoge und Kirche in ihren Anfängen (R. Knopf)
Gagliardi, E., Novara und Dijon (Liebe). . . 2 2 2 2 2 0020.
Getffcken, J., Zwei griechische Apologeten (Hermelink).. . . 2...
Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern (Loewe). . . . 2...
Goetz, K. L., Staat und Kirche in Altrußland (Milkowiez). . . . . .
Guibert de Nogent, Histoire de sa vie, publ. par G. Bourgin
(Hellmann) e e we ee ee We
Häbler, K., Geschichte Spaniens unter den Habsburgem Bd. 1
E Hare SE re en ei, A ee aA EE
Hampe, K., Urban IV. und Manfred (R. Sternteld). . 2 2 22.0.
Inhalt.
Hartmeyer, H., Der Weinhandel im Gebiet der Hanse (Daenell) . .
Hermelink, H., Die Theologische Fakultät in Tübingen (Grützmacher)
Hirn, J., Tirols Erhebung 1809 (0. Weber). . » 2 2 2 2 2 2 02...
Hirsch, F., Das Tagebuch Dietrich Sigismund von Buchs (Haake).
History, The Cambridge Modern. Vol. 3 (A. O. Meyer). . .....
Hohenzollernjahrbuch Jahrg. 12 (Haake) . -. -. . 2 2 2 2 2 2...
Holtze, F., Geschichte der Stadt Berlin (Keußen) . . . 2.2...
Hoogeweg, H., Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens
AE o Ea a u ee an sa Be nd ur u Ar u Br ee a a
Houze, E., L’aryen et l'anthropologie (Bernheim). . . » 2 2 2.2...
Hus, Joh., Opera ed. Flaishans und Komínková (Hermelink) . . . . .
Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandesarchivs
(Eippert) a aa. wer a e A e er dr Dre
Jorga, N., Geschichte des osmanischen Reiches. Bd. 1 (Manguld) . 110
Kaemmel, O., Die Besiedelung des deutschen Südostens (Vancsa) . .
Kasasis, N, Griechen und Bulgaren im 19. und 20. Jahrhundert
(Mangold). 2. cu in. er ar Bine ec ër er lt Ta
Katalog der Stadtbibliothek in Köln. Abt. Rheinische Geschichte
Bd? E EE a ar re a ee
Kern, O. und £., Carl Ottfried Müller. Lebensbild in Briefen an
seine Eltern Immisch) er er A nie ee Bee. er Bari edle ee e
‘Knapp, H., Die Zehnten des Hochstifts Würzburg (v. Schwerin). . .
Knoke, F., Neue Beiträge zu einer Geschichte der Römerkriege in
Deutschland (Nöthe). , ‘e
Kolmer, G., Parlament und Verfassung in Österreich Bd. 5 (P. Herre)
Kooperberg, L. M. G., Margaretha van Oostenrijk (Walther). . . .
Kopfermann, P., Das Wormser Konkordat (Hofmeister). . . . .. .
Kraus, V. v., Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittelalters
Bd b AUCH. ne eva e A a a re A
Krumbacher, K., Populäre Aufsätze (F. Hirsch). . . . 2.2.2...
Krusch, B., Geschichte des Staatsarchivs zu Breslau (Lippert). . . .
Kunz, H., Die Sehlacht von Wörth (Schmitt) . . 2 2 2 2 2 220.
Kusej, J. R., Joseph I. und die äußere Kirchenverfassung Inner-
österreichs (v. Sibik). . - 2: 22 m m Er rn
Lappe, J., Die Bauernschaften der Stadt Geseke (Th. Knapp) . . . .
Lepp, F., Schlagwörter des Reformationszeitalters (Goetze) . . . . .
Lippert, W., Maria Theresia und Kurfürstin Maria Antonia von
Sachsen (Ziekursch) kl, a ee ee a Na E A
Loewe, V., Bibliographie der Hannoverschen und Böaunschweigischen
Geschichte Haaa u Er Ber BI ee er deg ër e
Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen Bd. 1. 3. Aufl.
(Simson) r An are ee ar ei he de
Mamlock, G. L., Friedrich des Großen Korrespondenz mit Ärzten
(Weber was, a Gar an a a ee ee éi É ë
Marre, W., Die Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft
Mark (Rörig)
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466
468
559
139
138
149
VI Inhalt.
Seite
Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums zu Herborn. Hrsg.
von G. Zedler und H Sommer (Keußen) . . .» 2 22 2 22.0. 585
Meinardus, O., und R. Martiny, Das neue Dienstgebäude des Staats-
archivs zu Breslau (Lippert) . . . 2 2 2 2 2 Er ren 457
Meinecke, F., Weltbürgertum und Nationalstaat (Ziekursch) . 305
Mergentheim, Die Quinquennalfakultäten pro foro NEES
(Schlinge) se H. Agut u a an cet A A e E e Ae 586
Meyer, Chr., Geschichte der Stadt Augsburg (Keußen) . 577
Mißlack, J., Politik Kursachsens im deutschen Fürstenbunde
(Ziekursch): s d seana S e E Ne sa re e ee E e 592
Monod, G., Jules Michelet (Holtzmann) . . 2 2 22 22200. 151
Moser, M., Der Lehrerstand des 18. Jahrh. im vorderösterreichischen
Breisgau (G. Müller). . . =»: aa a ae 692
Müller, F. W., Die elsässischen Landstände (v. Borries) . .. ... 677
Nase, J., Die Ortsbestimmung für Aliso und Teutoburg (Nöthe). . . 408
Nöthe, H., Die Drususfeste Aliso (0 Langer) . . s.s 2.2 22020. 569
Peisker, J., Neue Grundlagen der slavischen Altertumskunde
(Sechter) a wa et Bee we ne ee ee A 570
Pfannmüller, G., Jesus im Urteil der Jahrhunderte (Heinrici) . . . 265
Pirenne, H., Qu'est-ce qu'un homme lige? (G. Seeliger) . . . . . .» 570
Pomerania. Eine pommersche Chronik aus dem 16. Jahrh. Hrsg.
von G. Gaebel Bd. 1 und 2 (Simson)... . . FEED TE 684
Poupardin, R., Les institutions politiques et administratives des
prineipautes Lombardes (Caspar) . . . 2 2 2 2 2 220 enn. 411
Preuß, H., Die Entwicklung des an Städtewesens Bd. 1
(Hashagen) EI er An Re ae San ar Ha a lea a a a aan N a 107
Pribram, K., Geschichte der österreichischen Gewerbepolitik Bd. 1
ET WEEN EECHER EE 436
Quellen zur lothringischen Geschichte Bd. 9. Cahiers et Dolsances
Bailliages de Boulay et de Bouzonville (Wahl). . . 22220. 698
Recueil des actes du comité de salut public. T. 17 publ. par
F. A; Aulard (Wahl). „0%. 8 2 u nen ie ca A 593
Regesta Habsburgica. Abt. 1 bearb. von H. Steinacker (Steinherz) 316
Regesta pontificum Romanorum. Italia pontificia Vol. 2 und 3
ed. P. F. Kehr (Schmitz-Kallenberg) . . » . 2 2 2 02 nn ne. . 140
Regesten der Bischöfe von Straßburg Bd. 1 Teil 2 bearb. von
Wentzke (Simonsfeld). . . 2 2 2 20 a a e 413
Rietschel, S., Untersuchungen zur Geschichte der germanischen
Hundertschaft. Teil I (Seeliger) . . 2: 2 2 20 nen. 98
Ritschl, O., Dogmengeschichte des Protestantismus. Ba. 1 (Grütz-
macher) a. na te ar u ai er ee ee e 147
Roedder, Zur Geschichte des Vermessungswesens Preußens (Cursch-
MANAJ ee er ee ec anne RTL EUR 434
Roscher, W., Politik. 3. Aufl. (Rehm) . . 2.2. 2 2 2 222200. 137
Rümelin, G., Kanzlerreden (Hashagen) . . . . 222 2 02. 131
Salomon, F., Die Deutschen Parteiprogramme (Kaufmann) . . .. . 471
Inbalt. vu
. Seite
Schäffle, A. E. Fr., Abriß der Soziologie (Bernheim). . . . .. .. 94
Schubert, Hans, Eine Lütticher Schriftprovinz (Bretholz). . . . . . 312
Schulze, Friedr., Die Franzosenzeit (Herrmann) `... . 470
Schwerin, C. Frhr. v., Die altgermanische Hundertschaft (Seeliger) . 98
Schwerin, C. Frhr. v., Zur Hundertschaftsfrage (Seeliger) . . . . . 98
Senn, F., EEN des vidamies en France (E. Mayer) . . .. . 570
Simon, Joh., Stand und Herkunft der Bischöfe der Mainzer Kirchen-
provinz (Spangenberg) . 2 2 2 2 2 0 e e 314
Soehn&e, F., Catalogues des actes d'Henri I" roi de France (R. Holtz-
WENN): zé we ee re RR Dre Dei 142
Sřbik, H. v., Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I.
bis Maria Theresia (Loewe) . . . 2 2 2 2 2 2 rer. 436
Stavenow, L., Geschichte Schwedens (Arnheim) . . . 2 22.22 .. 289
Steffens, W., Hardenberg und die ständische Opposition (Herrmaun). 594
Tschamber, K., Der deutsch-französische Krieg von 1674—1675
(O Webern EENEG 589
Visitationsberichte der Diözese Breslau: Archidiakonat Liegnitz
Tl. 1. Hrsg. von J. Jungnitz (G. Maler) . . 2.2: 22000. 588
Vormoor, Jos., Soziale Gliederung im Frankenreich (Spangenberg) . . 813
Wappler, P., Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Refor-
mationszeit (G. Müller). e e 583
Warschauer, A., Mitteilungen aus der Handschriftenabteilung des
Britischen Museums (Lippert). . . . o 22 2 2 0 en een. 457
Wauer, E., Entstehung und Ausbreitung des Klarissenordens (Hermelink) 148
Waxweiler, E., Esquisse d'une sociologie (Bernheim). . . . 2... . 92
Weidner, F., Gotha in der Bewegung von 1848 (Kaufmann). . . . . 565
Wenck, Älteste Geschichte der Wartburg. — Die heilige Elisabeth. —
Geschichte der Landgrafen und der Wartburg (Hampe). . . . . . 426
Wendt, H., Die Steinsche Städteordnung in Breslau (Ziekursch) . . . 563
Willcock, J., A Scots Earl in Covenanting Times (A. O. Meyer) . . 587
Witt, Johan de, Brieven uitg. door G. W. Kernkamp (Mentz). . . 469
Wopfner, H., Die Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters (Rörig) . 115
Ziekursch, J., Das Ergebnis der Friderizianischen Städteverwaltung
(Herrmann): were: care ee ee ee ae er ee E 438
Zoepf, L., Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert (Schmeidler) . 570
Nachrichten und Notigen.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
Badische Historische Kommission 156. — Historische Kommission bei
der Kgl. Bayrischen Akademie der Wissenschaften 134. 478. —
Historische Kommission für Hessen und Waldeck 477. — Kommission
für neuere Geschichte Österreichs 155. — Historische Kommission für
die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt 474. — Metzer Bezirks-
archiv 133. — Monumenta Germaniae Historica 446. — Versammlung
Deutscher Historiker in Straßburg 450.
VNI Inhalt.
Zeitschriften: 446. 472.
Preisaufgaben: 113. 158. 452.
Erwiderungen: H. Simonsfeld 158. — C. Schambach 159. — H. Knapp
480.
Personalien: 136. 158. 319. 452. 567.
Todesfälle: Egli 136. — Ernst von Halle (Levy) 568. — Hilty 568. —
v. Inama-Sternegg 453. — v. Laubmann 567. — Lohmeyer 456. —
Mahrenholz 320. — Mau 320. — Muther 568. — v. Pelet-Narbonne
668. — Joh. Nep. Sepp 567. — Schaarschmidt 136. — P. v. Stälin
320. — Vollers 136. — Walcker 136. — Ernst aus’m Werth 320. —
Wickhoff 320. — F. K. Wittichen 456.
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Oberbibliothekar
Dr. Oskar Maßlow in Bonn.
Über den Plan zu einem geschichtlichen Atlas der
östlichen Provinzen des preußischen Staates.
Von
Fritz Curschmann.
Jünger als alle übrigen Spezialdisziplinen der Geschichts-
wissenschaft ist die moderne, kritische Richtung der historischen
Geographie.” Sie verdankt ihre Entstehung erst den Mitarbeitern
an den beiden ersten, und bis jetzt einzigen, großen geschicht-
lichen Kartenwerken deutscher Territorien, die wir besitzen: dem
geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz und dem historischen Atlas
der österreichischen Alpenländer.
Gemeinsam ist beiden Werken der methodische Grundsatz
daß es in der historisch-geographischen Forschung nötig ist, rück-
1! Die folgenden Ausführungen geben, in stellenweise etwas erweiterter
Form, einen Vortrag wieder, der im August auf dem internationalen Historiker-
kongreß in Berlin gehalten wurde. Sie beanspruchen nicht mehr als eine
Skizze zu sein. Vielerlei, was sicher ein historischer Atlas des östlichen
Preußen — kommt er einmal zur Ausführung — berücksichtigen müßte,
konnte noch nicht berührt werden, ich denke z. B. an die Frage der Dar-
stellung der Gerichtsverfassung in neuerer Zeit, der militärischen Landes-
einteilung, der Domänenämter. Auf die Benutzung der Archive, die schon
zur Aufstellung eines endgültigen Planes nötig wäre, habe ich grund-
sätzlich verzichtet, nur einige Erinnerungen wurden verwertet. Ebenso
konnte ich an eine vollständige Heranziehung der Literatur einstweilen
nicht denken; schon das zu erreichen, was ich benutzt habe, machte in
Greifswald, wo ich schreibe, die größten Schwierigkeiten. Finden sich trotz-
dem ziemlich zahlreiche Literaturangaben in den Anmerkungen, so sollen
sie dennoch nur Stichproben sein und einen Begriff davon geben, was sich
bereits dem leichter zugänglichen Material entnehmen läßt.
? Über den gegenwärtigen Stand der historisch-geographischen For-
schung hat erst vor kurzem H. Beschorner in dieser Zeitschrift Bd. IX (1906)
LP. gehandelt. Auf seinen Aufsatz, Wesen und Aufgaben der historischen
Geographie, verweise ich für das Folgende, ich kann hier nur weniges her-
vorheben, was speziell für meinen Gegenstand von Bedeutung ist.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 1
2 Fritz Curschmann.
läufig zu arbeiten und von dem besser bekannten Neueren ausgehend,
das weniger bekannte Ältere zu erschließen. Sie beginnen daher
ihre Arbeit um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts, d. h.
zu der Zeit, als auf der einen Seite politische Vorgänge, auf der
anderen die moderne Bureaukratie historisch Gewordenes aufs tiefste
umgestaltete und oft bis zur Unkenntlichkeit veränderte. Der
Rheinische Atlas! wurde eröffnet durch zwei Übersichtskarten
(1: 500000), die die Verwaltungseinteilung in französischer Zeit
(1813) und die Neueinteilung des Landes nach der endgültigen
preußischen Besitzergreifung (1818) darstellen. Es folgte, bearbeitet
von Wilhelm Fabricius, eine Reihe von Blättern (1: 160000), die
die politische Einteilung des Rheinlandes im Jahre 1789 wieder-
gibt. Ein ausführlicher Textband macht die Karte rückwärts bis
gegen das Ende des 16. Jahrhunderts benutzbar. Dem weiteren
Vordringen der Arbeit in die ältere Zeit, bis ins Mittelalter, stellten
sich einstweilen unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg,
und man ging daher, um Erfahrungen für ihre Fortsetzung zu
sammeln, zur monographischen Behandlung einzelner kleiner land-
schaftlicher Abschnitte über (Hochgericht Rhauen, Fürstentum
Prüm). Vom historischen Atlas der österreichischen Alpenländer
ist bis jetzt nur die erste Lieferung erschienen?, sie enthält 12
Sektionen einer Landgerichtskarte. Trotzdem darf das Werk, das
unter der Leitung des seit kurzem verstorbenen Grazer Geographen
Eduard Richter bearbeitet wurde, besonderes Interesse beanspruchen.
ı Die Vorarbeiten zum Rheinischen Atlas begannen 1887 mit der Aus-
arbeitung einer kurzen Denkschrift durch den Bonner Rechtshistoriker Loersch,
abgedruckt: Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 13. H. S. 95—99,
über die Fortschritte der Arbeit und die angewandte Methode berichtet
J. Hansen, Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz, Verhandl. des 14. deut-
schen Geographentages zu Köln 1903 (Berlin 1903) S. 236 ff. Eine genaue
Übersicht der bisher erschienenen Karten und Erläuterungsbände gibt H. Be-
schorner a. a. O. S. 19ff. Nachzutragen ist als seitdem erschienen: W. Fa-
bricius, Das Hochgericht auf der Heide (Die Wildgrafschaft zwischen Ober-
stein, Meisenheim, Lauterecken u. Kusel), Westdeutsche Zeitschrift XXIV
(1905) 101—200.
2? Historischer Atlas der österreichischen Alpenländer, herausg. v. der
kais. Akademie der Wissenschaften in Wien, I. Abteilung, Die Landgerichts-
karte, bearbeitet unter Leitung von weil. Eduard Richter. I. Lieferung:
Salzburg (von Eduard Richter), Oberösterreich (von Julius Strnadt), Steier-
mark (von Anton Mell u. Hans Pirchegger), 12 Kartenblätter und ein Heft
Erläuterungen. Wien 1906.
Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 3
In doppelter Beziehung hat Richter sich hervorragende Verdienste
um die Förderung der historisch-geographischen Arbeitsmethode
erworben: Er erhob zuerst die grundsätzliche Forderung, daß keine
geschichtliche Karte ohne Geländedarstellung erscheinen dürfe,
und zweitens stellte er als ein neues Ideal die historische Ent-
wicklungskarte auf. Entgegen einem sonst feststehenden Grund-
satze, daß die Karte nur den Zustand eines bestimmten Zeit-
punktes darzustellen vermöge, wollte er die historische Entwick-
lung territorialer Gebilde auf den Blättern seiner Landgerichts-
karte vorführen.: Das war möglich, weil die in der Regel seit
dem ausgehenden Mittelalter durch Grenzbeschreibungen gut be-
kannten Landgerichte zwar oft geteilt worden sind, die einmal
bestehenden Grenzen aber — die alten Umfangsgrenzen sowohl
wie die neuen Teilungslinien — in der Regel nie wieder Ver-
änderungen erfahren haben. So umfassen die österreichischen
Karten einen Zeitraum von ungefähr 6 Jahrhunderten. Für sein
‚Arbeitsgebiet hat Richter mit diesem Vorgehen sicherlich einen
sehr glücklichen Griff getan, ob es sich für andere Kartenwerke
wird wiederholen lassen, muß man abwarten.
Den beiden bereits vorhandenen historischen Atlanten wird
sich in absehbarer Zeit als dritter ein bairischer Atlas! hinzu-
gesellen, dessen Bearbeitung seit kurzem in Angriff genommen
worden ist. Man plant hier zunächst die Herstellung einer poli-
tischen Karte von 1802, die zeigen soll, aus welchen Territorien
ın napoleonischer Zeit der heutige bairische Staat zusammen-
gewachsen ist. Sodann soll eine der österreichischen Land-
gerichtskarte entsprechende Karte der Pfleggerichte entworfen
werden. Karten zur kirchlichen Geographie und solche, die die
organisatorischen Veränderungen in der Begrenzung der Verwaltungs-
und Gerichtsbezirke veranschaulichen, werden folgen. Für das Vor-
dringen ins Mittelalter läßt sich einstweilen ein bestimmter Plan
noch nicht aufstellen, zunächst ist hier nur die monographische
Behandlung einzelner Territorien ins Auge gefaßt.
Von verschiedenen anderen historischen Kartenwerken, die
teils geplant, teils bereits in den Vorbereitungen begriffen sind,
ist ein Atlas der Provinz Hannover besonders dadurch-bemerkens-
1 Th. von Karg-Bebenburg wird ihn herausgeben. Näheres in seinem
Aufsatze, Aufgaben eines hist. Atlasses für das Königreich Bayern, Forsch.
z. Gesch. Bayerns XIII (1905) S. 237 ff.
j*
4 Fritz Curschmann.
wert, weil er stark mit der Benutzung handschriftlicher Karten
des 18. Jahrhunderts rechnet.! Beabsichtigt sind auch noch histo-
rische Atlanten für das Großherzogtum und die Provinz Hessen,
ohne daß etwas Näheres bisher bekannt geworden ist.?
Eine besondere Stellung, was die Förderung historisch -geo-
graphischer Arbeit angeht, nehmen die Provinz und das König-
reich Sachsen ein. Bereits vor 25 Jahren (1883) begann man in
der Provinz Sachsen auf Anregung des inzwisehen verstorbenen
Quedlinburger Oberbürgermeisters Brecht eine umfassende Flur-
forschung.” Die gesamten Katasterkarten der Provinz wurden
durchgearbeitet und alles sprachlich oder geschichtlich Wertvolle,
das man fand, auf Meßtischblätter (1 : 25000) handschriftlich ein-
getragen. Diese Karten enthalten daher jetzt: die heutigen und
eventuell abweichenden älteren Gemarkungsgrenzen, Wüstungen,
alte, heute verschwundene Wege, Landwehren, Verwallungen und
Ringwälle, schließlich auch die Flurnamen, soweit ihre Eintragung
möglich war. Außer diesen nur handschriftlich vorhandenen soge-
nannten bearbeiteten Meßtischblättern? sollen besondere Wüstungs-
verzeichnisse für die einzelnen Landesteile herausgegeben werden.
Erschienen sind davon bisher drei, für das Eichsfeld, den Nord-
thüringgau® und die Kreise Jerichow.‘ Durch solche Vorarbeiten
gewann man eine außerordentlich feste Grundlage für alle weiteren
IJ Kretzschmar, Der Plan eines historischen Atlasses der Provinz
Hannover. Ztsch. d. hist. Vereins f. Niedersachsen Jg. 1904 S. 391 ff.
7 Beschorner a. a. O. S. 21.
3 Einen kurzen Bericht über das Unternehmen hat Brecht selbst anf
- der Tagung des Gesamtvereins deutscher Geschichts- und Altertumsvereine
in Blankenburg (1896) gegeben, vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins
XLIV (1896) 142 ff.
4 Nur gelegentlich ist einmal ein Stück eines solchen Meßtischblattes
als Probe reproduziert worden, als Beilage zu H. Beschorners Denkschrift
über die Herstellung eines historischen Ortsverzeichnisses für das König-
reich Sachsen. Dresden 1903.
6 Bearbeitet durch L. von Wintzingeroda-Knorr, behandelt ein Gebiet
außerhalb des Gebietes des historischen Atlasses, von dem hier die Rede ist.
$ Gustav Hertel, Die Wüstungen im Nordthüringgau (Gesch.-Quellen
d. Prov. Sachsen XXXVIIT) Halle 1899, vgl. dazu auch Hertel, C'hronolog.
Verzeichnis der Wüstungen im Nordthüringgau, Magd. Gesch. Bi. XXXIV
(1899) 190 ff.
7 G. Hertel, Wüstungen im Jerichowschen, Magd. Gesch. Bl. XXXIV
(1899) 206 ff. In Vorbereitung ist ein Wüstungsverzeichnis der Altmark, das
W. Zahn herausgeben wird.
Über den Plan zu einen: geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 5
historisch-geographischen Arbeiten, die bereits mehrfach nützliche
Verwendung gefunden hat, besonders bei der Herstellung von
Kreiskarten historischen und kunstgeschichtlichen Inhaltes, die
man den einzelnen Heften der Kunstinventare beigab.
Auch im Königreich Sachsen hat man sich zur Aufstellung
eines näheren Planes für den beabsichtigten geschichtlichen Atlas
bisher noch nicht entschließen können, um so mehr aber die
topographische und agrarhistorische Einzelforschung gefördert.'
Bereits sind sämtliche Flurkrokis der älteren Katasteralvermessung?
aus der Zeit vor der Zusammenlegung mechanisch reproduziert
und so der historischen Forschung leichter zugänglich gemacht”,
ein Flurkartenatlas, der die Besiedelungsgeschichte des Landes
außerordentlich klären wird, soll aus diesem Material zunächst
herausgegeben werden 7 Gleichzeitig wird mit Eifer und auf sehr
breiter Grundlage an der Herstellung eines sächsischen Orts-
lexikons gearbeitet.° Historisch-geographische Beschreibungen der
Bistümer Meißen und Merseburg sind in absehbarer Zeit zu er-
warten. Schließlich ist die Erforschung des älteren Kartenmaterials,
wie eine vorläufige Veröffentlichung H. Beschorners, ein Abriß
der sächsischen Kartographie’, zeigt, hier weiter gediehen als in
irgendeinem anderen Lande.
1 Über die Arbeiten dieser Art, die im Königreich Sachsen im Gange
sind, überreichte die hist. Kommission den Teilnehmern am Dresdener
Historikertage 1907 einen eingehenden Bericht: Die bistorisch-geographischen
Arbeiten im Königreich Sachsen. Im Auftrage der Kgl. sichs Kommission für
Gesch. zusammengestellt von R. Kötzschke, H Beschorner, A. Meiche, R. Becker.
» Vgl. über sie in der eben zitierten Schrift S. ö2ff. H. Beschorner,
Die Flurkrokis und ihre Vervielfältigung. Die erste einheitliche Kataster-
vermessung Sachsens fand, nachdem Vorarbeiten bereits Ende des 18. Jahrh.
begonnen hatten, zwischen 1835—1842 statt.
® Einstweilen sind von den reproduzierten Flurkrokis je zwei Exemplare
hergestellt worden, das eine wird im Seminar für Landesgeschichte und
Siedlungskunde an der Universität Leipzig, das andere im Hauptstaats-
archiv zu Dresden aufbewahrt, vgl. Beschomner a. a. O. S. 60.
* Rudolf Kötzschke wird ihn bearbeiten, über den Plan vgl. seine Aus-
führungen, Hist.-geograph. Arbeiten S. 62ff.
5 Mit der Herausgabe ist A. Meiche betraut, über Anlage und Vor-
arbeiten des Werkes handelt er Hist.-geograplı. Arbeiten S. 68 ff.
$ Sie werden von R. Becker bearbeitet, Hist.-geograph. Arbeiten S. 74 ff.
` H Beschorner, Gesch. der sächsischen Kartographie im Grundriß.
Leipzig 1907. S. 6 wird angedeutet, daß die vorliegende Arbeit nur der
Vorläufer einer größeren über denselben Gegenstand ist.
6 Fritz Curschmann.
So hat die moderne historisch-geographische Forschung im
Westen und Süden bereits verheißungsvoll begonnen, in ver-
schiedenen Landschaften Mitteldeutschlands hat man Pläne auf-
gestellt oder Vorarbeiten in Angriff genommen. Allein der Nord-
osten ist bisher leer ausgegangen. Hier steht meine eigene historisch-
geographische Arbeit über das Bistum Brandenburg! bisher
noch vereinzelt da” Die Absichten meiner Auftraggeber glaube
ich in dem Buche im wesentlichen erfüllt zu haben, für mich selbst
aber ist eins der Hauptergebnisse dieser praktischen historisch-
geographischen Arbeit die Überzeugung, daß die isolierte Behand-
lung eines mittelalterlichen territorialen Gebildes nicht berechtigt
ist. Nur wenn man von der neueren Zeit rückwärts schreitend
bis zum Mittelalter die historisch-topographische Entwicklung
verfolgt, wird man zur gewünschten Klarheit über die ältere Zeit
kommen, gleichgültig, ob man staatliche oder kirchliche Grenzen
bearbeitet.
Der augenblickliche Stand der historisch-geographischen For-
schung scheint also zu einer Ausdehnung der Arbeit auf den
Nordosten aufzufordern, denn es ist klar, daß sich die alten Pro-
vinzen Preußens einer wissenschaftlichen Bewegung, die fast das
ganze übrige Deutschland bereits erfaßt hat, auf die Dauer nicht
verschließen können. Sicherlich ist aber auch der günstige Augen-
blick zum Beginn der Arbeit gekommen, denn dank der Arbeiten
im Rheinlande und in Österreich ist die Methode der historisch-
geographischen Forschung so weit entwickelt, daß, wer heute die
Vorbereitungen zu einem neuen geschichtlichen Atlas beginnt, nicht
mehr zu befürchten braucht, er werde allzusehr in die Irre gehen.
Das Gebiet, das ein historischer Atlas des östlichen Preußen
zu behandeln hätte, ganz genau zu bestimmen, ist nicht einfach.
Ich möchte mich daher einstweilen auf einige kurze Andeutungen
beschränken. Der Atlas muß m. E. umfassen: die alten Provinzen,
Brandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen, weiter Schlesien
und auch Posen. Links der Elbe gehört natürlich die Altmark
! Fritz Curschmann, Die Diözese Brandenburg. Untersuchungen z.
hist. Geographie u. Verfassungsgesch. eines ostdeutschen Kolonialbistums
(mit 2 Karten). Veröffentlichungen des Vereins für Gesch. d. Mark Branden-
burg. Leipzig 1906.
? Für das Bistum Cammin hat M. Wehrmann eine ähnliche Arbeit
übernommen.
Über den Plan zu einem geschicht). Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 7
noch dazu, und auf beiden Ufern des Flusses das Herzogtum
Magdeburg, dessen Gebiet sich wie ein Keil zwischen die Mittel-
und Altmark schiebt. Einige Schwierigkeiten wird die Abgrenzung
gegen Sachsen machen. Vom rein wissenschaftlichen Standpunkte
aus wäre es zweifellos am richtigsten, dem geplanten sächsischen
Atlasse bliebe das gesamte alte kursächsische Gebiet, also der
ganze Süden der heutigen Provinz Sachsen vorbehalten. Sollte
man in Sachsen zu dieser Ausdehnung des Arbeitsgebietes aber
nicht bereit sein — einstweilen denkt man dort nur an einen
Atlas des heutigen Königreichs — so müßte der preußische Atlas
weitergreifen, bis zur jetzigen sächsisch-preußischen Grenze.!
Ist sein Gebiet einigermaßen genau bestimmt, so fragt es
sich jetzt, was sind die Hauptaufgaben eines historischen Atlasses
der östlichen Provinzen des preußischen Staates, wie hat die Arbeit
zu beginnen? |
Die östliche Hälfte Preußens ist aus wenigen älteren Staaten
zusammengewachsen. Eine Staatenkarte, wie sie in dem politisch
tausendfach zersplitterten Gebiete des Rheinlandes als Grundlage
für den historischen Atlas am Platze war, würde im Osten der
weiteren Forschung wenig Hülfe bieten. Es ist klar, ein preußischer
Atlas muß sich den österreichischen zum Vorbilde nehmen und
von einer Karte der Gerichts- und Verwaltungsgebiete ausgehen.
Zuerst wäre also zu entscheiden, welche Bezirkseinteilung die
erste Karte darstellen soll.
Drei Eigenschaften müssen diesen Bezirken innewohnen, die
von den alten österreichischen Landgerichtssprengeln in geradezu
idealer Weise erfüllt wurden:
1. Die Bezirke dürfen nicht zu groß sein, denn ein dichtes
Netz von Grenzen soll als Grundlage für die weitere Arbeit das
Land überspannen.
2. Die Bezirke müssen in neuerer Zeit, etwa um die Wende
des 18. und 19. Jahrhunderts, noch bestanden haben, denn man
muß von einer Zeit ausgehen, in der sich die Grenzen ihrem
vollen Umfange nach ganz zweifelsfrei bestimmen lassen.
3. Die Bezirke müssen möglichst alten Ursprungs sein, damit
man hoffen kann, daß ihre Grenzen auch wirklich in alte Zeiten
zurückleiten.
' In diesem Falle würde dann auch das Herzogtum Anhalt noch mit
zu behandeln sein.
BH
g Fritz Curschmann.
Die Gerichtsbezirke des 18. oder beginnenden 19. Jahrhunderts
bieten offenbar keine geeignete Grundlage, denn in einem Lande,
wo jeder Rittergutsbesitzer eine Patrimonialgerichtsbarkeit über
seine Untertanen ausübt, ist die Zersplitterung der Untergerichte
bis zum äußersten getrieben. Die Sprengel der Obergerichte da-
gegen sind unzweifelhaft zu groß, um als die gesuchte Grundlage
zu dienen.’ In den Kreisen dagegen, dieser altbrandenburgischen
Verwaltungseinteilung, wird man sie finden.
Blickt man zurück in die Zeit nach der vorläufig vollzugenen
Germanisierung und Christianisierung des ostelbischen Deutsch-
lands, so findet man als die unteren Bezirke der Staatsverwaltung,
die um diese Zeit natürlich auch Gerichtsbezirke waren, in Branden-
burg Vogteien?, in den Gebieten des polnischen Reiches, die der
Atlas zu behandeln haben wird, in Schlesien und in der heutigen
Provinz Posen Kastellaneien?, in Pommern den Kastellaneien wohl
wesensgleiche Burgbezirke*, im Ordenslande Komtureien.’
! Zur Veranschaulichung dieser Tatsache sei erwähnt, daß es zu Ende
des 18. Jahrhunderts in Brandenburg drei Obergerichte gab: das Kammer-
gericht zu Berlin, das altmürkische OÜbergericht zu Stendal, die neumärkische
Regierung zu Küstrin; ebenfalls drei Obergerichte bestanden in Schlesien:
die Oberamtsregierungen zu Breslau, Glogau, Brieg; während sich Pommern,
Ost- und Westpreußen mit je zwei Obergerichten begnügen mußten.
? Die beste Zusammenstellung über die märkischen Vogteien bietet
immer noch F. J. Kühns, Gesch. d. Gerichtsverf. i. d. Mark Brandenburg I
(1865) $ 11 S. 101—133. Er zählt 32 Vogteien auf, Ergänzungen bietet
S. Isascsohn, Gesch. d. preuß. Beamtentums I, 43 ff.
H Neuling, Die schlesischep Kastellaneien bis zum Jahre 1250 (mit
Karte). Ztsch. f. schles. Gesch. X (1870) 96 ff. stellt 86 schlesische Kastellaneien
zusammen. F. Rachfahl, Die Organisation der (resamtstaatsverwaltung Schle-
siens (Staats- u. sozialwiss. Forsch., herausg. v. G. Schmoller XII, 1) zäblt
S. 84 Anm. 1 schon 57 schlesische Kastellaneien auf, aber immer noch mit
dem ausdrücklichen Bemerken, daß die Liste nicht vollständig sei. Für den
Bereich der heutigen Provinz Posen nennt Christian Meyer, Gesch. d. Prov,
Posen (Gotha 1891) S. 45, 24 Kastellaneien, ich möchte aber auch hier be-
zweifeln, ob das Verzeichnis vollständig ist.
+ Sie werden seit der ältesten Zeit sehr häufig in den Urkunden er-
wähnt, an einer systematischen Zusammenstellung aber fehlt es bisher. Die
sorgsame Arbeit von L. Quandt, Ostpommern, seine Fürsten, fürstlichen
Landesteilungen und Distrikte (Balt. Studien XVI H. 1 S. 97 ff. und H 2
S. 41 ff.) behandelt nur den äußersten, heute größtenteils zu Westpreußen
gehörigen, Teil des Landes.
5 Eine genaue Zusammenstellung über diese Landeseinteilung Preußens
Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der Det). Prov. des preuß. Staates. 9
Nur in Preußen führt eine organische Entwicklung auf geradem
Wege von den Komtureien über die Hauptämter zu den Kreisen
des 18. Jahrhunderts.! Vögte und Kastellane dagegen verschwinden
mit dem ausgehenden Mittelalter, oder, wo sie sich halten, ist ihre
Stellung aufs äußerste herabgemindert. Exemptionen der Kirchen,
Verleihung der Gerichtsbarkeit und fast aller staatlichen Rechte
an die Grundherren, große wie kleine, haben ihren Wirkungskreis
immer mehr eingeengt, und die Nachfolger der alten Vögte oder
Kastellane sind schließlich nichts anderes mehr als Verwalter
landesherrlicher Domänen, die allerdings — eine Erinnerung an
alte Zeiten — nicht selten noch in dem ehemaligen Burgsitze
ihren Mittelpunkt haben?
Mehr Beständigkeit aber als die Rechtsbefugnisse der großen
landesherrlichen Beamten scheinen ihre Verwaltungsbezirke be-
wahrt zu haben. Der ständische Adel, der seinem alten Bezirks-
haupte allmählich fast alle Macht entrissen hatte, hielt, wie es
scheint, im altgewohnten nachbarlichen Landesverbande zusammen,
und überall, wo man begonnen hat, die Dinge etwas näher zu
betrachten, läßt sich eine Brücke schlagen zwischen den ältesten
bekannten Bezirken ständischer Verwaltung und der ihr voran-
gibt M. Toeppen, Historisch-comparative Geographie von Preußen (Gotha
1858) S. 166ff., vgl. auch Taf. II in dem dazu gehörigen Atlas. =
! Die Hauptämter entstanden zu Anfang des 16. Jahrhunderts nach
der Umwandelung des Ordenslandes in ein weltliches Herzogtum, vgl. M.
Toeppen, Hist.- comparative Geographie S. 259ff. und Atlas Taf. III; nach
der Aufzählung S. 262f. bestanden 34 Haupt- und 5 Erbämter, sie entsprachen
fast ohne Ausnahme den Amtsbezirken früherer Ordensbeamten: der Vögte,
Pfleger und Hauskomture. Eine durchgreifende Neueinteilung des Landes
fand dann erst wieder im 18. Jahrhundert statt: 1752 wurden in Ostpreußen
10 landrätliche Kreise, jeder aus mehreren Hauptämtern bestehend, gebildet,
vgl. Toeppen a. a. O. 819, dazu kamen dann später für die bei der ersten
polnischen Teilung (1772) erworbenen Gebiete 2 Kreise im Ermeland, 7 Kreise
im Bezirke der Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder und 4 Kreise
im Netzedistrikt, vgl. Toeppen a. a. O. 322ff. und Atlas Taf. IV. Die Um-
formung der Verwaltungseinteilung im 18. Jahrhundert behandelt außer
Toeppen noch eine Spezialarbeit: Georg v. Frisch, Einteilung Ostpreußens
im XVIII. saecl. in administrativer und juristischer Beziehung. Königsberg.
Diss. 1879 mit Karte.
? Über die Entwicklung in Schlesien, F. Rachfahl, Organisation der
Gesamtstaatsverwaltung S. 68 ff,
10 Fritz Curschmann.
gehenden, damals längst zerstörten, landesherrlichen Bezirks-
einteilung.'
Am klarsten liegen die Verhältnisse in der Mark. Hier
bilden die Landreitereien offenbar die Verbindung zwischen der
alten und neuen Zeit. Der Landreiter war der Exekutivbeanıte
des Vogtes.? Er hat seinen Herren überdauert, und in den Land-
reitereien versammelte sich später der stündische Adel. Sie werden
zu landrätlichen Kreisen und haben sich in dieser Form zum
größten Teile fast unverändert bis ins 19. Jahrhundert erhalten.’
Nicht ganz so einfach und durchsichtig ist die Entwicklung in den
anderen Provinzen, aber auch hier haben Friedrich Wilhelm I. und
Friedrich der Große, als sie die brandenburgische Kreisverfassung
über das ganze Bereich ihres Staates ausdehnten, an Bestehendes
1 Ich kann mich für diese Annahme auf das Urteil verschiedener Forscher
berufen: O. Hintze urteilt über die brandenburgischen Kreise (Acta Borussica,
Behördenorganisation VI, 259): ‚Der Kreis ist seinem Ursprung nach ein
ritterschaftlicher Communalrerband, dessen Absonderung auf uralten histo-
risch-geographischen Zusammenhängen, nicht auf planmäßiger Einteilung zu
administrativen Zwecken, beruht,“ vgl. auch Forsch. z. Brandenb. u. Preuß.
Gesch. XVII (1905) 297. Vielleicht noch weiter geht Martin Hass, Forsch.
7. Brandenb. u. Preuß. Gesch. XVIII (1905) 322 (Besprechung von Gelpke,
Gesch. Entwicklung des Landratsamtes): „Außerdem ist diejenige territoriale
Einteilung, die für die spätere, noch heute bestehende, Kreisverfassung
maßgebend geworden ist, erheblich älter ala die ganze ständische Ver-
fassung: sie reicht in der Hauptsache bis in die slawische Zeit zurück.“
Über die schlesischen Verhältnisse urteilt F. Rachfahl (Organisation d. Gesamt-
staatsverwalt. Schlesiens S. 656): „Es besteht im großen und ganzen ein un-
verkennbarer Zusammenhang in der Entwicklung vom slavischen Gau bis
zum preußischen Kreise Friedrichs des Großen; freilich sind die Mittelglieder
zwischen beiden, wenn auch bezüglich des Bezirkes im allgemeinen eine
Kontinuität nachweisbar ist, dennoch in staatsrechtlicher Beziehung von
großer Verschiedenheit.‘
? Ausführlich über den Landreiter S. Isaacsohn, Gesch. d Preuß. Be-
amtentums I, 78#f.
° Für die 6 altmärkischen Kreise von 1740 stellt O. Hintze (Acta Bo-
russica, Behördenorganisation VI, 1 S. 355) die Übereinstimmung mit alten
Landreitereien ausdrücklich fest. In der Neumark stimmen die 8 im Jahre
1608 vorhandenen Landreiterbezirke (vgl. O. Behre, Gesch. d. Statistik in
Brandenburg-Preußen S. 47) genau mit den landrätlichen Kreisen von 1815
überein, und ebensolche Übereinstimmung findet wenigstens für eine größere
Anzahl von Kreisen der Mittelmark statt: Oberbarnim, Niederbarnim, Teltow,
Havelland = Beritt Spandau, Lebus = Beritt Müncheberg.
t
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 11
angeknüpft und die neuen Kreise aus den Distrikten Pommerns!,
den Weichbildern Schlesiens® und den Hauptämtern Preußens®
geformt? `
Diese historisch gewordene Kreiseinteilung hat ohne starke
Eingriffe von außen bis ins zweite Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts
bestanden. Damals wurde die gesamte Staatsverwaltung einer
durchgreifenden Reorganisation unterzogen und in ihrem Verlaufe
auch die Verwaltungseinteilung des Landes zum großen Teile um-
gestaltet. Die alten Kammerdepartements® verschwanden, an ihre
Stelle traten Provinzen und als deren Unterabteilungen Regierungs-
bezirke. Über die nächstfolgenden Verwaltungsbezirke, die Kreise,
bestimmte die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der
Provinzialbehörden vom 30. April 1815’, daß in der Regel die
alte Kreiseinteilung beibehalten werden sollte, nur wo sie für
eine „gehörige Verwaltung unangemessen wäre, sollte mit mög-
lichster Berüeksichtigung früherer Verhältnisse eine angemessene
Einteilung neu bewirkt werden“. Die Anweisung ist pietätvoll,
historisch gedacht, tatsächlich aber hat die Bürokratie mit rauher
Hand an vielen Orten mehr zerstört, als wohl dringend notwendig
! Die Verordnungen hierzu von 1723, Acta Borussica, Behördenorg.
IV, 1 8.176 u. 183.
? Die Verordnungen von 1741 und 1743, Acta Borussica, Behördenorg.
VI, 2 S. 260 u. 541.
° Die Neueinteilung Preußens erfolgte 1752, ein Entwurf dazu ist
veröffentlicht: Acta Borussica, Behördenorg. IX, 553 ff.
4 Ich mache hier darauf aufmerksam, daß eine vollständige Kreis-
einteilung des ganzen preußischen Stastes nach dem Stande von 1753 Acta
Borussica, Bebördenorg. IX, 553ff. abgedruckt ist.
* Kurz zusammenfassend C. Bornhak, Preuß. Staats- und Rechtsgesch.
(Berlin 1903) S. 376ff., über die neue Verwaltungseinteilung S. 379ff. Das
grundlegende Gesetz ist die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der
Provinzial-Behörden vom 30. April 1815. (Gesetz-Sammlung f. d. Preuß.
Staaten Jg. 1815 Nr. 9 S. 85 ff.
° Eine Zusammenstellung nach dem Stande von 1806 gibt Bornhak,
Gesch. d. preuß. Verwaltungsrechts II, 306f. Der östliche Teil der Monar-
chie zerfällt demnach in folgende Kammerdepartements: Ostpreußen, Litauen,
Westpreußen, Bialystok, Plozk, Warschau, Kalisch, Posen, Pommern, Neu-
mark, Kurmark, Magdeburg, Halberstadt-Hildesheim, Glogau, Bréslau. Sie
entsprechen teils den späteren Provinzen (z. B. Westpreußen, Pommern), teils
den Regierungsbezirken (z. B. Ostpreußen, Litauen).
7 § 35 a. a. O. S. 91,
12 Fritz Curschmann.
gewesen wäre! Man hat manche Kreise bis zur Unkenntlichkeit
verkleinert?, andere unter die Nachbarn aufgeteilt”, wieder andere
aus Bruchstücken neu gebildet‘, kurz und gut, die Bezirkseinteilung
in vielen Gegenden von Grund aus umgestaltet. Die Verordnungen
über diese Veränderungen der Kreise liegen uns in den Amts-
blättern der Regierungen vor. Sie gehen bis ins einzelnste, zählen
gewissenhaft jeden Ort auf, der von einem Kreis in den anderen
übergetreten ist, und bieten so das beste Material, die alte Ein-
teilung wiederherzustellen.
Als Grundlage für den historischen Atlas wäre also eine
Kreiskarte des gesamten Gebietes der östlichen Provinzen nach
dem Stande vor der Neuordnung in den Jahren 1815—1819 zu
entwerfen. Ihre Herstellung wird keinerlei erhebliche Schwierig-
keiten haben, denn Material jeder Art ist für diese Zeit bereits in
großer Menge und Zuverlässigkeit vorhanden. Entscheidend für die
Grenzgestaltung sind natürlich die schon erwähnten Regierungs-
verordnungen. Aber sie genügen allein nicht, denn sie nennen
nur die Orte, die aus einem Verwaltungsbezirk in den anderen
übergetreten sind, d. h. also in der Regel nur Ortschaften in den
Grenzstrichen. Zur Vervollständigung bedarf es lückenloser Orts-
verzeichnisse. Sie liegen — ein glückliches Zusammentreffen —
in Aufnahmen des statistischen Bureaus aus der Zeit unmittelbar
vor und nach der großen Umgestaltung der Kreiseinteilung vor.®
Die Karten, die neben diesem statistischen Material für die Kreis-
karte zu berücksichtigen sein werden, stammen ebenfalls zum
guten Teile aus dem statistischen Bureau, dessen topographische
ı Eine Übersicht der neuen Kreiseinteilung bietet Bornhak, Gesch. d.
preuß. Verwaltungsrechts III, 51 ff.
? Z. B. Kreis Anklam in Vorpommern, der über die Hälfte seines Ge-
bietes abgeben mußte, zum größten Teile zur Bildung des neuen Kreises
Ückermünde. Der Kreis Insterburg in Ostpreußen blieb nur dem Namen
nach erhalten, auf seinem Gebiete wurden 9 Kreise neu gebildet (Memel,
Heidekrug, Niederung, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Insterburg, Gumbinnen,
Stallupönen), für Darkehmen und Goldapp gab der alte Kreis Insterburg
noch die gute Hälfte der Fläche her.
3 So verschwanden von der Karte z. B. der Glin-Löwenbergsche Kreis
in Brandenburg und der Osten-Blüchersche Kreis in Hinterpommern.
4 Z. B. der Kreis Ückermünde.
5 R. Boeckh, Die gesch Entwicklung der amtlich. Statistik d. preuß.
Staates, erwähnt Ortschaftsverzeichnisse von 1810 (5. 35) und 1817—21 (S. 46).
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 13
Abteilung unter der Leitung des Kriegsrats B. G. Engelhardt die
Aufgabe einer allgemeinen Landesvermessung übernommen hatte.
Die offizielle Generalkarte des preußischen Staates von 1820 wird,
ihres großen Maßstabes 1 : 600000 wegen, allerdings nur zur all-
gemeinen Orientierung brauchbar sein. Als wichtiger werden sich
voraussichtlich Engelhardts Provinzialkarten erweisen und ins-
besondere, soweit sie erhalten sind, die handschriftlichen Vor-
arbeiten der topographischen Abteilung. Von sonstigen gedruckten
Karten wird man zur Herstellung der alten Kreisgrenzen wohl
nur die sogenannte Schröttersche Karte von Ost- und Westpreußen !
nützlich verwenden können, auf die Arbeiten Güssefeldts, Sotzmanns
und ihrer Zeitgenossen aber verzichten und lieber auf die vor-
trefflichen, aber vor den Mitlebenden streng geheim gehaltenen
handschriftlichen Karten aus der letzten Zeit Friedrichs des Großen
zurückgreifen: die Schmettausche Cabinetskarte und den Schulen-
burgschen Atlas.’
Als Maßstab für die Kreiskarte wird sich voraussichtlich das
Verhältnis 1:200000 als geeignet erweisen. Es ist%erselbe Maß-
stab, der auch bei der Landgerichtskarte des Atlasses der öster-
reichischen Alpenländer Verwendung gefunden hat, und ein ähn-
licher (1 : 160000) wurde auch beim Rheinischen Atlas gewählt.
Der angegebene Maßstab ermöglicht nicht nur die Eintragung
aller bestehenden Einzelsiedlungen bis herunter zu den selbst-
ständigen Gütern, deren Aufnahme in dem strichweise sehr dorf-
armen Osten nötig ist, er ist auch der Darstellung des Geländes
günstig durch die Möglichkeit, alles Wesentliche aufzunehmen,
ohne durch allzuviel Detail das Auge zu stören. Jedenfalls darf
das Gelände nicht fehlen, hierin befinde ich mich völlig in Über-
einstimmung mit Eduard Richters Anschauungen. Welche Karte,
wenn man sich für den Maßstab 1:200000 entscheidet, die Grund-
lage für den Atlas abzugeben hat, kann nicht zweifelhaft sein: die
neue, eben im Erscheinen begriffene topographische Übersichtskarte
‘ Karte von Ost-Preußen nebst Preußisch Litauen und West-Preußen
nebst dem Netzedistrikt, aufgenommen unter Leitung des Königlich Preußischen
- Staateministers Freiherrn von Schrötter in den Jahren 1796—1802. Heraus-
gegeben wurde die Karte 1802—1810, Maßstab 1:150000. Vgl. über die
Karte F. v. Selasinski, Über Land- und Seekarten etc., welche Ost- und
Westpreußen betreffen, N. Preuß. Provinzialbl. VI (1848) 391 ff.
? Vgl. u. S. 21.
14 Fritz Curschmann.
des Deutschen Reichs." Gerade ihr hervorragend deutliches und
plastisches Terrainbild macht sie für historisch-geographische
Zwecke besonders geeignet.
Die Kreiskarten würden also enthalten:
1. alle zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestehenden
Ortschaften, durch Signaturen in Größenklassen geschieden.?
2. Kreisgrenzen, die alten sowohl wie die neuen.
3. möchte ich vorschlagen, die Hauptstraßen des Landes
aufzunehmen. Der Zeitpunkt ist günstig gewählt, denn noch be-
findet man sich in der Zeit, ehe der Chausseebau allzu große Um-
wälzungen im Straßennetze bewirkt hatte” Man darf darauf
rechnen, vielfach Straßenzüge festzulegen, die unverändert bereits
seit Jahrhunderten bestanden haben.
Jeder historischen Karte ist zur Erläuterung ein ziemlich
eingehender Text nötig, er dürfte natürlich auch der Kreiskarte
nicht fehlen. Dreierlei wäre hier zu behandeln:
1. die Neuordnung der Kreiseinteilung zwischen 1815 und
1819. Nur über die Veränderungen in Altpreußen kaun man
bisher etwas aus der Literatur erfahren‘, sonst ist meines Wissens
noch nicht das Geringste über den Gegenstand gedruckt. Aus den
Akten aber wird sich feststellen lassen, nach welchen Grundsätzen
die einzelnen Regierungen bei Revision der Kreiseinteilung verfuhren.
1 Nach dem letzten mir vorliegenden Übersichtsblatte ist die Karte
zum größten Teile bereits fertiggestellt. Es fehlen im östlichen Teile von
Preußen nur noch: Ostpreußen, der größte Teil von Westpreußen und kleine
Stücke von den Provinzen Posen, Brandenburg und Sachsen.
? Dasselbe ist auch bereits auf den beiden Blättern des geschichtl.
Atlasses der Rheinprovinz, die die Organisation der französischen (1813)
und preußischen Verwaltung (1818) darstellen, geschehen.
` Die ersten Chausseen wurden in Preußen gegen Ende des 18. Jahr-
hunderts angelegt, größere Ausdehnung gewann diese neue Art des Straßen-
baues aber erst nach den Befreiungskriegen, vgl. A. Meitzen, Der Boden u.
die landwirtschaftl. Verhältnisse d. preuß. Staates III, 219ff., besonders die
Tabelle S. 221.
4 Aus dem unmittelbaren Interesse an den Tagesvorgängen heraus
entstand: Reusch, Darstellung der gegenwärtigen Einteilung des Königreichs
Preußen, insbesondere des Verwaltungsbezirks der Königlichen Regierung
zu Königsberg, Beiträge zur Kunde Preußens II (1819) 447f. Die neue
Kreiseinteilung von Ost- und Westpreußen behandelte später M. Toeppen,
Hist.-comparative Geographie von Preußen S. 344 ff. G. v. Frisch, Einteilung
Östpreußens im XVII. saecl. (Königsberg. Diss. 1879) trägt auf der bei-
gegebenen Karte auch die Grenzen der neuen Kreise als punktierte Linien ein.
Über den Plan zu einem geschicht, Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 15
2. wird es nützlich sein, besonders, um den Atlas vielseitig,
auch für andere als rein historische Zwecke verwendbar zu machen,
die Verbindung mit der Gegenwart zu suchen. Kurz und über-
sichtlich wäre also zusammenzustellen, welche Veränderung die
Kreiseinteilung der östlichen Provinzen während der letzten 90
Jahre erfahren hat. Am bedeutendsten war in dieser Hinsicht die
Wirkung des 1887 erlassenen Gesetzes, das — zumeist durch
Teilung alter, großer Kreise — in Posen und Westpreußen 19
neue Kreise schuf.! Aber auch in den meisten anderen Provinzen
sind einzelne Kreise neu entstanden? oder die Grenzen der vor-
handenen mehr oder weniger stark verändert worden ?
3. Wird die Geschichte der Kreise als topographischer Ge-
bilde rückwärts zu verfolgen sein. Ein sofortiges Zurückgehen
bis in die Zeit, wo uns die Verwaltungseinteilung der christlichen
ostelbischen Staaten zuerst in großen Zügen bekannt wird, ein
Zurückgehen auf die Zeit der Vogteien, Kastellaneien und Kom-
tureien, wird ohne tiefeingreifende Vorarbeiten nicht möglich sein
Es wird daher sich einstweilen nur darum handeln, die alten
Kreisgrenzen von 1815 durch das 18. ins 17. und vielleicht bis
ins 16. Jahrhundert zu verfolgen.
Die Kreiskarte soll die Grundlage für den historischen Atlas
sein, sie wird sicherlich ein sehr nützliches Hülfsmittel für die
Geschichte des 17., 18. und 19. Jahrhunderts abgeben. Das
eigentliche Hauptproblem aber des historischen Atlasses — darüber
kann keine Unklarheit bestehen — liegt in älterer Zeit. Es handelt
sich darum, die Verbindung zwischen der Verwaltungseinteilung
des 18. Jahrhunderts und der des 12. und 13. Jahrhunderts her-
zustellen, eine Zeit zu überbrücken, in der sich die oberste Staats-
gewalt des Einflusses auf die Lokalverwaltung so gut wie ganz
u a en er i ae
! Gesetz betreffend die Teilung von Kreisen in den Provinzen Posen
und Westpreußen vom 6. Juni 1887. Gesetz-Sammlung d Kgl. Preuß.
Staaten 1887 Nr. 21 S. 197 ff.
2 Um zwei beliebige Beispiele anzuführen, so ‚wurde 1873 der Kreis
Sternberg in der Mark in Ost- u. Weststernberg geteilt (Gesetz vom 10. März
1873 G. S. 1873 Nr. 5 S. 105) und in demselben Jahre der Kreis Beuthen
in Oberschlesien in vier Kreise zerlegt: Beuthen, Tarnowitz, Zabrze, Katto-
witz (Gesetz v. 27. März 1873 G. S. 1873 Nr. 10 S. 173).
® Eine Anzahl kleinerer Grenzveränderungen in den Provinzen Ost-
preußen, Brandenburg, Schlesien und Sachsen erfolgten z. B. auf Grund des
Gesetzes vom 17. Juni 1875, G. S. 1875 Nr. 23 S. 805.
16 | Fritz Curschmann.
entäußert hatte. Hieraus ergibt sich naturgemäß eine große
Schwierigkeit für die Beschaffung des Arbeitsmaterials, eine weitere
liegt darin, daß, wie bereits bemerkt, Vogteien, Kastellaneien,
Komtureien auf der einen, die Kreise auf der anderen Seite ihren
ursprünglichen Aufgaben nach Verwaltungsbezirke durchaus ver-
schiedener Natur sind. Nur mit Bezug auf ihr Territorium, ihre
Grenzen, scheinen sie, soweit bis jetzt bekannt, durchgängig mit-
einander in Verbindung zu stehen. Wie hier vorzugehen ist, was
erreicht werden kann, darüber lassen sich bis jetzt höchstens all-
gemeine Vermutungen aufstellen. Alles kommt auf das heute
noch unbekannte oder wenigstens für historisch -geographische
Zwecke noch gänzlich unbenutzte Material an, das sich der Arbeit
bieten wird. Seine systematische Sammlung wird eine unum-
gängliche Vorbedingung für ihre weitere Fortsetzung sein. Zwei-
erlei ist zu scheiden: archivalisches und kartographisches
Material.
Über die erste Gruppe kann ich mich kurz fassen. Von den
Urkunden ist im allgemeinen nicht viel zu erwarten, wichtiger
werden sie nur für die älteste Zeit sein, wo noch alles Material
zusammengehalten werden muß und sich Schlüsse auf die alte
Landeseinteilung nur durch die Zusammenstellung der Erwähnung
von Amtspersonen und ihren Amtssitzen in den Urkunden ziehen
lassen! Besondere Beachtung verdienen dann außerdem natür-
lich alle Urkunden oder sonstige Aufzeichnungen, die Grenz-
beschreibungen enthalten.’
! Solche Zusammenstellungen sind schon oft versucht worden, man
vgl. z. B. die Listen der brandenburgischen Vogteien bei F. J. Kühns, Gesch.
d. Gerichtsverf. in d. Mark Brandenburg I, 101fl. und Johannes Voigt,
Namen-Kodex der deutschen Ordensbeamten, Königsberg 1843. Die Listen
der lokalen Verwaltungsbeamten ergeben natürlich auch einen Überblick
über die Einteilung des Landes in Verwaltungsbezirke, über die Komture
S. 17 f.
? Die älteste Urkunde des nordöstlichen Deutschlands, die eine umfang-
reiche Grenzbeschreibung enthält, ist wohl das Diplom Ottos III. für das
Bistum Meißen von 996 (DO. III. 186) Um einige weitere bezeichnende
Beispiele anzuführen, nenne ich: die Grenzbeschreibung des Bistums Lebus,
enthalten in einer Urkunde Boleslaws des Kahlen von Schlesien 1249 (Riedel,
Cod. dipl. Brand. A. XXIV, 336 ff. Nr. 17; Schles. Reg. 696); den Vertrag
von Landin von 1250, der eine genaue Beschreibung der Grenze zwischen
der Uckermark und Pommern gibt (Cod. Pom. dipl. I 916 Nr. 452), den Ver-
trag der Herzöge Bogislaw IV. und Otto I. über die Teilung Pommerns von
Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der östl. Droe. des preuß. Staates. 17
Das Material, auf das sich die Forschung für den historischen
Atlas in erster Linie wird stützen müssen, sind die Verwaltungs-
akten des ausgehenden Mittelalters und der ersten Jahrhunderte
der neuen Zeit. Hier bieten sich Quellen der verschiedensten
Art: Urbare, Amtsbücher, Lehnsregister, Steuerrollen! und die
ältesten Aufzeichnungen bewußt statistischer Art. Ich denke hier
z. B. an die Ortsverzeichnisse, die 1608 sämtliche Landreiter der
Mark Brandenburg von ihren Amtssprengeln anlegen mußten.?
Auch die Zeugnisse kirchlicher Verwaltung verdienen Be-
achtung und Sammlung, teils weil die Darstellung der bischöf-
lichen Diözesen und ihrer Unterabteilungen sicherlich zu den
Aufgaben des historischen Atlasses gehört, teils weil die Grenzen
geistlicher und weltlicher Verwaltung voraussichtlich nicht selten
in einem gewissen Zusammenhange stehen werden. Besonders die
äußeren Grenzen der Bistümer werden sich öfter für die Kon-
struktion älterer Landesgrenzen verwerten lassen, denn es war im
12. und 13. Jahrhundert in Ostdeutschland allgemein anerkannter
Grundsatz, daB Diözesan- und Landesgrenzen nach Möglichkeit
sich decken sollten. Wieweit dasselbe Zusammenfallen auch
1295 (Pomm. UB. III, 243 Nr. 1729). Zahlreiche Grenzbeschreibungen aus
jüngerer Zeit, vom 15. Jahrh. an, enthalten die im Königsberger Staatsarchiv
aufbewabrten, sogenannten ostpreußischen Folianten, eine Sammlung von
über 30 Bänden Grenzbüchern. Der Inhalt beschrieben von H. Roedder, Zur
Gesch. d. Vermessungswesens Preußens (Stuttgart 1908) S. 42 ff.
! Die Quellen der angegebenen Art sind ja bekannt genug, ich möchte
daher die vorliegenden Ausführungen nicht durch umfangreiche Literatur-
angaben belasten und nur auf die auch grundsätzlich wichtigen Ausführungen
über diese „historisch -statistischen Quellen“ hinweisen, die R. Kötzschke,
Hist.-geograph. Arbeiten im Kgr. Sachsen S. 26 ff. gibt.
? Näheres über diesen interessanten Versuch einer ÖOrtsstatistik bei
O. Bebre, Gesch. d. Statistik in Brandenburg-Preußen S. 46 #f.
> Bezeichnend für diese Anschauung ist die Schutzurkunde Innocenz II.
von 1140 für das neu gegründete pommersche Bistum (Pomm. UB. I, 12
Nr. 30), die dem Bischof als Abgaben zuweist: „de tota Pomerania usque
ad Lebam fluuium de unoquoque arante duas mensuras annone — —.“
Ein anderes Beispiel bietet die interpolierte Stiftungsurkunde des Bis-
tums Schwerin aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts (Meckl. UB. I, 98
Nr. 100 B: „— — terminos eiusdem episcopatus et nostri ducatus
uersus Pomeraniam et Rviam et uersus marchyam Brandeburgensem sub
eodem limite concludentes.“ Für das Bistum Brandenburg habe ich die
Frage näher behandelt in meinem Buch Die Diözese Brandenburg S. 194 ft.,
207 ff. und 219f#f. Für die Beständigkeit alter kirchlicher Grenzen bietet ein
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 2
ui
18 Fritz Curschmann.
bei den inneren Verwaltungsgrenzen der Bistümer stattfindet, läßt
sich noch nicht sicher übersehen. Als Quellen der kirchlichen
Geographie kommen besonders die Listen zur Erhebung der Pro-
kuration und anderer kirchlicher Steuern in Betracht? Daneben
sind auch Zehntenregister erhalten.’
Geistliche und weltliche Verwaltung wirkten zusammen bei
der Abhaltung der großen Kirchenvisitationen, durch die die Fürsten
im 16. Jahrhundert den neuen Glauben in ihren Ländern einführten.
Wo sie sorgsam geführt und erhalten sind, bieten diese Akten
hervorragend wertvollen historisch-topographischen Stof. Denn
um die kirchlichen Abgaben und die Einkünfte des Pfarrers zu
besonders gutes Beispiel die uns 1249 zuerst genau beschriebene Grenze des
Landes und Bistums Lebus (Riedel, Cod. dipl. Brand. A XXIV, 336 Nr. 17).
Zwischen Spree und Oder ist sie bis heute fast unverändert erhalten, sie war
auf diesem Grenzabschnitte im Laufe der Jahrhunderte: ursprünglich wohl
Grenze zweier slawischer Gaue, dann Grenze des deutschen (Markgrafschaft
Brandenburg) und polnischen Reiches (Herzogtum Schlesien), Bistumsgrenze
zwischen Brandenburg und Lebus bis ins 16. Jahrhundert, schließlich bis
heute Grenze der Regierungsbezirke Potsdam (Kreise Ober- u. Niederbarnim)
und Frankfurt (Kreis Lebus).
1 Ich habe über diese Frage eingehend, Diözese Brandenburg S. 269 ff.
gehandelt, dort sind auch S. 272 einige Fälle angeführt, wo kirchliche Ver-
waltungsbezirke Gaunamen tragen, also doch wohl wenigstens ursprünglich
diesen Gauen entsprochen haben.
? Register dieser Art sind mir bisher die folgenden bekannt:
Bistum Halberstadt, Hilmar von Strombeck, Zur Archidiakonats-Ein-
teilung d. Bistums Halberstadt, Ztschr. d. hist. V. f. Niedersachsen, Jg.
1862 S. 1 ff.
Erzbistum Magdeburg, Bruchstücke veröffentlicht von F. Winter, Magd.
Gesch. Bl. II (1867) S. 64f. u. 67f. und E. Jacobs, Neue Mitt. aus d. Ge-
biete d. hist.-antiq. Forsch. XI, 1 (1865) S. 97.
Bistum Brandenburg, Riedel, Cod. dipl. Brand. A VIII, 418 Nr. 463,
ibid. 457 Nr. 501 und F. Curschmann, Die Diözese Brandenburg S. 394 ff.
(mit Karte).
Bistum Meißen, Cod. dipl. Sax. reg. I. Hauptt. Bd. I, 200 ff. (vgl. dazu
Richard Becker in N. Arch. f. Sächs. Gesch. XXIII (1902) 193 ff.
Bistum Lebus, S. W. Wohlbrück, Gesch. d. ehemaligen Bistums Lebus.
I, 96 ff.
Erzbistum Gnesen, Joannis de Lasco, Liber beneficiorum archidiocesis
Gnesnensis. 2 Bd. Gnesen 1880—81 (mit Karte in Bd. ID.
s Über ein vollständiges Zehntenregister des Bistums Lebus vgl. Wohl-
brück a. a. O. II, 30, über das Bruchstück eines Camminer Verzeichnisses
Curschmann, Diöz. Brandenburg S. 186 Anm. 4.
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 19
regeln, ist eine genaue wirtschafts-statistische Aufnahme eines
jeden Dorfes nötig.!
Kurz und gut, es gilt, ein großes Aktenmaterial, das bisher
wohl für Arbeiten zur Verfassungs-, Wirtschafts-, Kirchen- und
Kulturgeschichte verwendet worden ist, nun auch auf seinen
historisch-topographischen Inhalt zu prüfen. Es wird sich hierbei
sicherlich öfter das Bedürfnis nach besonderer Publikation dieses
Materials herausstellen. Dann wird die Beigabe von Kartenskizzen
wohl überall nötig sein und die Arbeit für den historischen
Atlas erheblich fördern.
Fast unbekannt und bis heute so gut wie gänzlich unbenutzt
ist das kartographische Material der älteren Zeit. Auch beim
Rheinischen Atlas und bei dem der österreichischen Alpenländer
scheint es mir noch nicht ganz die Würdigung erfahren zu haben,
die ihm gebührt. Der Grund dafür, daß die Historiker den Karten
früherer Jahrhunderte bis jetzt so wenig Beachtung geschenkt
haben, liegt offenbar darin, daß die gedruckten Karten des 18.
und noch viel mehr die der vorhergehenden Jahrhunderte so un-
genügend sind, daß mit ihnen tatsächlich nicht viel anzufangen
ist. Zur gleichen Zeit aber, wo die Fürsten gestatteten und es
aus politischen und militärischen Gründen sogar gerne sahen,
wenn längst veraltete Kartenwerke immer von neuem wieder auf-
gelegt wurden?, besaßen sie selbst handschriftlich, aber in der
! Vgl. Georg Müller, Visitationsakten als Geschichtsquelle, Deutsch.
Geschichtsbl. VIII (1907) 287 ff., als Anhang 305ff. ein Verzeichnis der bis-
her gedruckten Visitationsakten. Einige Nachträge mögen hier Platz finden:
Brandenburgische Visitationsakten sind gedruckt — aber unsagbar lieder-
lich — in zahlreichen Bänden von Riedels Cod. dipl. Brand. (leicht auf-
findbar im chronolog. Register unter den Jahren 1540, 1541, 1542). Ein
Visitationsprotokoll von Potsdam, E. Fidicin, Die Territorien der Mark
Brandenburg II (1858) 147ff. Ich selbst habe zweimal kleine Beiträge aus
Brandenburgischen Visitationsakten veröffentlicht: Die Berufung des ersten
Pfarrers der Altstadt Brandenburg, 34—35 Jb. d. hist. V. z. Brandenburg a. H.
(1904) S. 82ff. Ein Urkundeninventar d. Klosters Spandau, Jahrbuch f.
Brand. Kirchengesch. I (1904) 36 ff. Auf die Visitation in Pommern bezieht
sich: A Uckeley, Zwei Bugenhagiana, Ztsch.f. Kirchengesch. XXVIII (1907) 48 ff.
? Sehr bezeichnend ist hier Friedrichs d. Gr. Verhalten nach der Er-
oberung Schlesiens. Anfangs verbot er den Vertrieb von Karten des Landes
überhaupt, erst 1750 gab er ihn Homanns Erben frei, aber nur unter der
Bedingung, daß die Karten unverbessert, also bewußt fehlerhaft, heraus-
gegeben würden (Stavenhagen, Geograph. Ztsch. VI, 441).
ST.
20 : Fritz Curschmann.
Regel nur für ihren eigenen persönlichen Gebrauch bestimmt, vor-
treffliche Aufnahmen ihrer Liinder. Die Fürsten dieser Zeit, die
Vertreter des fürsorglichen, landesväterlichen Absolutismus, die aus
ihrem Kabinett heraus regierten, alles möglichst selbst schaffen
und kontrollieren wollten, ließen sich in diesen Karten Hilfsmittel
hervorragender Art herstellen.!
Aın Anfange und am Schlusse der Periode stehen die beiden
hervorra:rendsten Kartenwerke dieser Gattung: der Ödersche Atlas
des Kurfürstentums Sachsen (entstanden um die Wende des 16.
und 17. Jahrhunderts)? und die Schmettausche Kabinettskarte
Friedrichs des Großen.? Neben diesen beiden Hauptwerken sind
! Nüher orientiert über dieses handschriftliche Kartenmaterial sind wir
nur für Kursachsen und Ostpreußen durch zwei erst neuerdings erschienene
Arbeiten: Hans Beschorner, Gesch. d. süchsischen Kartographie im Grund-
riß, Leipzig 1907 und H. Roedder, Zur Gesch. des Vermessungswesens
Preußens, insbesondere Altpreußens aus den ältesten Zeiten bis in das
19. Jahrh., Stuttgart 1908.
? Matthias Oder begann die Laudesaufnahme des Kurstaates bereits
unter August I. ‘F 1586) und arbeitete an ihr bis an sein Lebensende im
Jahre 1614, dann setzte Balthasar Zimmermann die Arbeit noch eine Zeit lang
fort, bis die Stürme des dreißigjührigen Krieges sie zum Stocken brachten
(Beschorner, (srundriß der sichs Kartographie N. 9f.). Erhalten ist von dem
Werke im Original ein großes Stück im mittleren Teile des Königreichs
Sachsen, ein kleineres in der heutigen Provinz Sachsen zwischen Merseburg
und Halle iBeschorner a. a. O. S. 11). Außerdem besitzen wir noch eine
gleichzeitige alte Kopie, die große Teile der Provinz Sachsen und des
Südens der heutigen Provinz Brandenburg umfaßt. Der das Königreich
Sachsen betreffende Teil von Öders Aufnahme ist jetzt im Faksimile heraus-
gegeben unter dem Titel: Die erste Landesvermessung des Kurstaates
Sachsen. Auf Befehl des Kurfürsten Christian I. ausgeführt durch Matthias
Öder, herausg. von der Direktion d. Kgl. Hauptstaatsarchivs, bearb. von
S. Ruge. Dresden 1889.
S Das unter Leitung des Obristen Friedrich Wihelm Carl Grafen von
Schmettau zwischen 1767 — 1787 aufgenommene Kartenwerk, Maßstab 1:50000,
enthält aut 270 Blättern alle Länder Preußens östlich der Weser, Braun-
schweig, Anhalt und große Teile von Kursachsen und Polen. Berghaus
(Landbuch der Mark Brandenburg S. 10) kennt von ihm zwei Exemplare,
eins in der Plankammer des Generalstabs, das andere im Archiv des Preuß.
Statistischen Bureaus, dazu kommt jetzt noch ein drittes im Geh. Staats-
archiv. Über das Verhältnis dieser drei Exemplare zueinander, die Ent-
stehung der Karte, ihre Grundlagen usw. ist nichts Näheres bekannt. Berg-
haus a. a. O. S. 10f., R. Boeckh, Gesch. Entwicklung d. amtl. Statistik in
Preußen S. 35, Stavenhagen, Gesch. Entwicklung d. preuß. Militärkarten-
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 21
auch bereits jetzt schon mannigfaltige andere Aufnahmen bekannt.
Auf Vermessung beruhende Karten von Grenzzügen, einzelnen
Ortsfluren und Ortsgruppen reichen bis ins 16. Jahrhundert
zurück.!' Seit dem 17. Jahrhundert kommen dann genauere Karten
ganzer Länder und größerer Landesteile hinzu. Unter dem Großen
Kurfürsten begann Joseph Naronski 1660 die Vermessung der
ostpreußischen Ämter, seine Arbeit setzte Samuel von Suchodoletz
bis 1713 fort, ohne sie allerdings ganz zu Ende führen zu können.’
Von der Hand dieses vortrefflichen Kartographen besitzen wir
außerdem noch einen Atlas des Amtes Potsdam (1:12500), entstanden
zwischen 1679 und 1684.4 Einige Jahrzehnte später wurden im
Magdeburgischen die landesherrlichen Domänenämter vermessen.’
wesens, Geograph. Ztsch. VI, 445 begnügen sich mit wenigen kurzen Be-
merkungen. Eine eingehende und umfassende Untersuchung des gesamten
Werkes, insbesondere die Feststellung seiner Quellen und seines Verhält-
nisses zu dem nach ihm entstandenen Schulenburgschen Atlas (1: 100000,
vgl. Berghaus a. a. O. S. 11f.) wäre ein dringendes Bedürfnis.
! Wenigstens in Ostpreußen, für das allein bis jetzt eine nähere Unter-
suchung vorliegt. Roedder erwähnt in seiner Arbeit über die Gesch. des
Vermessungswesens in Preußen (genauer Titel s. o. S. 20 Anm. 1) ein-
fache Risse der Landesgrenzen bereits aus der Zeit vor Mitte des 16. Jahr-
hunderts (a. a. O. S. 45 u. 49), zwischen 1571—85 ist die älteste von ihm
reproduzierte Karte, das Vorwerk Waldau, entstanden (S. 53). Aus West-
preußen sind ebenfalls bereits aus dem 16. Jahrh. handschriftliche Karten
erhalten, vgl. die Angaben von M. Toeppen, Beitrüge z. Gesch. des Weichsel-
deltas, Abhandl. z. Landeskunde d Prov. Westpreußen H VIII (1894) S. 3 ff.
Näheres über die Verhältnisse in den anderen östlichen Provinzen Preußens
ist mir nicht bekannt..jedenfalls stimmt gut zu den Ergebnissen im äußersten
Nordosten, daß auch im Kurfürstentum Sachsen die ersten Spezialkarten
gleich nach der Mitte des 16. Jahrhunderts auftauchen, vgl. Beschorner
a. a O. S. 8.
? Vgl. Roedder a. a. O. S. 78 ff., daselbst auch ein Faksimile, Aus-
schnitt aus der Karte des Amtes Loetzen. Ernst Friedlaender, Beiträge z.
Gesch. d. Landesaufnahme in Brandenburg-Preußen unter d. Großen Kur-
fürsten und Friedrich III./I., Hohenzollern -Jahrbuch 1900 druckt S. 339 ff.
zwei Verzeichnisse der kartographischen Arbeiten Naronskis ab.
3 Sehr ausführlich über ihn, sein Leben und seine Arbeiten in Ost-
preußen handelt Friedlaender a. a. O. S. 341f. und 345ff., vgl. auch
Roedder a a. O. S. 83, bemerkenswert ist, was hier über Ss Verhältnis zu
den Karten seines Vorgängers gesagt wird.
+ Vgl. Friedlaender a. a. O. S. 343 ff., dort auch das Faksimile eines
Atlasblattes, Stadt Potsdam und Umgebung Jarstellend.
" Die in verschiedenen Jahren, zumeist im ersten Jahrzelint des 18. Jahrb.,
22 Fritz Curschmann.
Sind nun die bisher genannten kartographischen Arbeiten des
17. und beginnenden 18. Jahrhunderts auch schon sicher
sehr anerkennenswert und historisch-geographisch brauchbar,
so werden sie doch von der im Maßstabe 1:8000 gehaltenen
Landesaufnahme Vorpommerns und Rügens weit übertroffen. Man
darf sie wohl, ohne zu übertreiben, als das einheitlichste und
sorgsamste unter den bis jetzt bekannten Kartenwerken des
ausgehenden 17. Jahrhunderts betrachten. Wenn es nötig ist,
läßt sich hier die Existenz jedes einzelnen Hofes, jedes Feldweges
über zwei Jahrhunderte weit zurückverfolgen. Bei eingehendem
Suchen wird sich das handschriftliche Material des 17. und 18. Jahr-
hunderts voraussichtlich noch unerwartet erweitern. Denn was
der historischen Forschung bequem zugänglich ist, ist zum großen
Teile erst seit wenigen Jahren in die öffentlichen Archive über-
gegangen.” Außerordentlich viel ruht sicher noch in den Re-
gistraturen der Verwaltungsbehörden? und in kleineren, der Be-
nutzung nicht allgemein zugänglichen Archiven.*
entstandenen Karten wurden 1722 zu einem Magdeburgischen Kammeratlas
zusammengefaßt, vgl. F. Rosenfeld, Der Magdeburgische Kammer-Atlas,
Magd. Gesch. Bl. XL (1905) 259 ff.
! Die Karte ist zum Zwecke der Aufstellung einer Hufenmatrikel
zwischen 1691 und 1702 aufgenommen worden (vgl. Kommission zur Ver-
fertigung einer Landesmatrikel von 1702, Dähnert, Pomm. u. Rüg. Landes-
urkunden III, 1101). Sie ist fast vollständig erhalten (nur die Inseln Usedom
und Wollin fehlen) und befindet sich jetzt im Staatsarchiv zu Stettin. An
einer wissenschaftlichen Bearbeitung auch dieser Karte fehlt es noch voll-
ständig.
? Das Geheime Staatsarchiv übernahm sein Exemplar der Schmettau-
schen Karte 1901 vom Landwirtschaftsministerium, das Staatsarchiv zu
Stettin einen großen Teil der alten schwedischen Landesaufnahme erst
1906 von der Regierung zu Stralsund. Vom Magdeburgischen Kammeratlas
schreibt Rosenfeld 1905 (Magd. Gesch. Bl. XL S. 261), daß er erst „vor
kurzer Zeit“ in das Magdeburger Staatsarchiv gelangt sei.
3 Zwei wichtige ältere Karten von Vorpommern, das ganze Land 1700
und der schwedische Anteil 1755, im Besitze der Regierung zu Stralsund
erwähnt C. Drolshagen, Pomm. Jahrbücher VI (1905) 140f.
t So besitzt z. B. der Graf von Dohna-Schlodien eine größere Sammlung
älterer handschriftlicher Karten zumeist von 1621—22 (Roedder, Vermessungs-
wesen S. 80), von älteren Karten im fürstlich Putbusschen Archiv erfuhr, ich
durch Herrn Oberlandmesser Drolshagen in Greifswald. Ansehnliche Karten-
bestände besitzt auch die Stadt Greifswald und die Registratur des Kura-
toriums der Universität Greifswald.
Über den Plan zu einem geschicht, Atlas der Get). Prov. des preuß. Staates. 23
Wo die modernen Karten und die handschriftlichen der alten
Zeit nicht genügen, da wird man als letzte Instanz wohl auf die
Katasterkarten zurückgreifen müssen. Wieviel sie der historisch-
topographischen und agrarhistorischen Forschung zu bieten ver-
mögen, das haben .die Arbeiten der historischen Kommission der
Provinz Sachsen bereits bewiesen.!
Welcher Art das Material ist, das bei der Fortsetzung des
historischen Atlasses über das 18. Jahrhundert hinaus rückwärts
zu verwenden sein wird, glaube ich kurz zusammengefaßt zu
haben. Wer aber nun versuchen wollte, mit Urkunden, landes-
herrlichen Hebungsrollen und Karten des 17. oder 18. Jahrhunderts
ausgerüstet, Karten des ausgehenden Mittelalters zu entwerfen,
würde sofort auf neue Schwierigkeiten stoßen.
Wenn man den aus alter Zeit vorhandenen Bestand an
Ortsnamen nacheinander auf der modernen Karte identifiziert, so
wird sich fast regelmäßig zeigen, daB auf ihr eine größere An-
zahl von Siedlungen vorhanden sind, die in den alten Quellen nicht
genannt werden. Was ist der Grund? Ungenauigkeit der Register-
führung in früherer Zeit, Exemptionen irgendeiner Art für die
fehlenden Orte? Beide Möglichkeiten können vorliegen, aber sie
genügen nicht vollständig zur Erklärung der beobachteten Er-
scheinung. Wer Karten zu lesen versteht, wird sofort erkennen,
daß die in der mittelalterlichen Überlieferung fehlenden Orte in
der Regel Siedlungen jüngeren Ursprungs sind. Es handelt sich
um Ortschaften, die ihre Entstehung nenzeitlicher Kolonisations-
tätigkeit verdanken.?
m e
! Vgl. o. S. 4f.
2 In doppelter Beziehung heben sich auf der Karte die alten und die
neuen Dörfer in der Regel deutlich von einander ab: durch die Form ihrer
Anlage und ihren Namen. Man vergleiche z. B. nur die Sektionen der
Generalstabskarte (1: 100000), die Teile des Warthe- und Oderbruches, des
größten einheitlichen Kolonisationsgebietes des 18. Jahrhunderts, darstellen.
Die geradlinig, regelmäßig angelegten Kolonien im Bruche unterscheiden sich
unverkennbar von den Haufen- und Straßendörfern im höher gelegenen, un-
gefähr 500 Jahre früher besiedelten Gelände Von Namen sind für die
neuzeitliche Kolonisation besonders bezeichnend Entlehnungen aus fremden
Sprachen: Esperance (im Netzebruch), Beauregard (im Oderbruch), Lob of
Sund (im Havelluch), Namen außereuropäischer Länder und Städte — natur-
gemäß auch in fremder Sprache, aber in ihrer im Deutschen üblichen
Form —: Pennsylvanien, Havanna, Quebeck, New-York (im Warthebruch),
Mexiko (in Pommern), Zusammensetzungen mit dem Namen des Landes-
24 Fritz Curschmann.
Auf den Abschluß der ersten großen Kolonisationsperiode inr
deutschen Osten! folgte nur eine verhältnismäßig kurze Zeit der
Ruhe. Bereits im 16. Jahrhundert erschienen in Ostpreußen? die
Vorläufer einer zweiten großen Kolonisation, die zwar der ersten
an Bedeutung nachsteht, sonst aber in deutschen Landen ihres-
gleichen nicht findet. Die Bewegung verstärkte sich ım 17. Jahr-
hundert, als der Große Kurfürst und sein Sohn den Hugenotten*
und anderen BEE Aufnahme in Ihre Länder gewährten.
— m —
fürsten oder von Mitgliedern seiner Familie: Friedrichshorst, Friedrichstal
(im Warthebruch), Friedrichsaue (im Oderbruch), Friedrichshagen (o. Berlin
am Müggelsee), Heinrichswalde, Heinrichsruh (Amt Königswalde im Kreis
Ückermünde), Amalienhof (Kreis Kammin), Charlottenburg. Häufig sind
auch die Namen verdienter Beamten und Generale auf der Landkarte ver-
ewigt: Coccey, Brenkenhoftsfleiß (im Warthebruch), Bodenhagen, Podewils-
hausen, Buddenbrock, Schwerinsthal, Aschersleben, Spaldingsfelde, Eichel-
hagen (vgl. hierzu P. Wehrmann, Friedrich d. Gr. als Kolonisator in Pommern,
Per d Bismarckgymnas. z. Pyritz 1897 S. 16f.).
! Ein bestimmter Termin ist natürlich schwer anzugeben, will man ihn
aber bestimmen, so wird man ihn wohl ins 14. Jahrhundert legen müssen.
2? Im Jahre 1527 ließen sich die ersten niederländischen Ansiedler im
Amte Preußisch-Holland nieder. Vgl. Bruno Schumacher, Niederländische
Ansiedlungen im Herzogtum Preußen zur Zeit Herzog Albrechts (1525 — 1563).
Leipzig 1903 (mit 2 Karten). Erschienen als Publikation d. V. f. d. Gesch.
von Ost- u. Westpreußen. |
3 Die Auswanderung der Reformierten aus Frankreich begann als Folge
mannigfaltiger Verfolgungen und Bedrückungen schon vor der offiziellen
Aufhebung des Edikts von Nantes (1685). Bereits 1672 erhielten die Franzosen
die Erlaubnis zum Bau einer Kirche in Berlin, und um dieselbe Zeit entstand
eine Kolonie in Alt-Landsberg. Nach 1685 verstärkte sich dann der Zuzug
bedeutend. Um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts war die
französische Kolonie in Brandenburg-Preußen etwa 20000 Köpfe stark. Vgl.
über diese Vorgänge Max Beheim-Schwarzbach, Hohenzollernsche Koloni-
sationen. Ein Beitrag zur Geschichte des preußischen Staates u. d. Koloni-
sation des östlichen Deutschlands, Leipzig 1874, S. 40ff Neuerdings ist der
Versuch gemacht worden, die Verbreitung der französischen Kolonien in
Deutschland kartographisch darzustellen, Deutsche Erde I (1902), der zur
Karte gehörige Text: Henri Tollin, Die französischen Kolonien im deutschen
Reiche a. a. O. S. 4—7 ist nur ganz kurz, das ‘Verzeichnis der Kolonien nach
der Zeit ihrer Gründung entbehrt leider der Quellenangaben.
* Unter dem Großen Kurfürsten wanderten außer den Refugies auch
zahlreiche evangelische Schlesier in die Mark ein (Beheim-Schwarzbach a.
a. O. 8. 84), die Einwanderung der Waldenser wurde vorbereitet, zur Aus-
führung kam sie erst unter seinem Nachfolger (Beheim-Schwarzbach a. a. O.
S. 87ff.). Unter Friedrich I. kamen als neue Zuwanderer Pfälzer hinzu, die
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 25
Sie erreichte ihren Höhepunkt im 18. Jahrhundert unter Friedrich
Wilhelm I. und Friedrich dem Großen. Einzelansiedlungen wurden
damals überall, wo sich Gelegenheit bot, neu gegründet, große
Strecken Bruchlandes urbar gemacht und mit Tausenden von neuen
Bewohnern besetzt.! Ich erinnere nur, um allein das größte
Werk zu nennen, an die Besiedlung des Oder-, Warthe- und
und Netzebruchs? unter Friedrich dem Großen. Die Bewegung
ebbte gegen Ende des 18. Jahrhunderts ab, hörte aber immer
noch nicht ganz auf und fand ihre letzten Ausläufer in der Auf-
nahme der Philipponen in Ostpreußen?, der Zillertaler in Schlesien.‘
Daß wir seit den letzten Jahrzehnten wieder in einer Zeit ständig
anwachsender innerer Kolonisation leben, ist bekannt. Nicht nur
in Posen und Westpreußen, sondern auch in allen anderen ost-
elbischen Provinzen entstehen alljährlich neue Dörfer.’
durch die Kriegszüge der Franzosen aus ihrer Heimat vertrieben waren.
Sie ließen sich im Magdeburgischen und in der Mark nieder (Beheim-
Schwarzbach a. a O. S. 111ff.). Ihnen folgten Schweizer aus den refor-
mierten Kantonen, in diesem Falle freiwillige Auswanderer, denen es zu
eng in der Heimat wurde. Sie siedelten sich in der Mittelmark und in
Ostpreußen an (Beheim-Schwarzbach a. a. O. S. 132 ff.).
! Beheim-Schwarzbach a. a O. 441 schätzt die Zahl der unter Friedrich
d. Gr. neu angelegten Dörfer auf 900, die Zahl der Kolonisten auf 300000.
? Die Urbarmachung und Besiedlung dieses großen zusammenhängenden
Bruchgebietes ist neuerdings wieder in zwei Monographien behandelt worden:
A. Detto, Die Besiedlung des Oderbruchs durch Friedrich d. Gr., Forsch. z. Brand.
u. Preuß. Gesch. XVI (1903) und Erich Neuhaus, Die Fridericianische Koloni-
sation im Warthe- und Netzebruch (mit Karte der Kolonien nach Abschluß
der Besiedlung) Schriften d. V. f. Gesch. d. Neumark H. X VIII (1906).
® Die Angehörigen dieser russischen Sekte wanderten zwischen 1828—32
ein und gründeten im Kreise Sensburg eine Anzahl neuer Dörfer, vgl. Franz
Tetzner, Die Slawen in Deutschland (Braunschweig 1902) S. 212ff., daselbst
S. 216 eine kleine Karte der Philipponendörfer.
1 Die Einwanderung der evangelischen Zillertaler erfolgte im Jahre
1837. Sie wurden in den Kolonien Hohen-, Mittel- und Nieder-Zillertal im
Riesengebirge südl. Schmiedeberg angesiedelt. Max Beheim-Schwarzbach,
Die Zillertaler in Schlesien. Die jüngste Glaubenskolonie in Preußen. Bres-
lau 1875. Ergänzungen dazu von demselben Verfasser: Friedrich Wilhelm III.
und die Zillertaler im Riesengebirge, Ztsch. d. V. f. Gesch. u. Altertk. Schle-
siens XIII (1876) S. 73 ff.
š Der Überblick über die Erfolge und den Umfang dieser Kolonisation
ist durch eine erst vor kurzem erschienene größere Arbeit leicht gemacht:
Martin Belgard, Parzellierung und innere Kolonisation in den 6 östlichen
Provinzen Preußens 1875—1906. Leipzig 1907. Im Anhang gibt der Verf.
26 Fritz Curschmann.
Diese Siedlungen der allerneuesten Zeit werden der historisch-
geographischen Arbeit allerdings kaum Schwierigkeiten bereiten,
die des 16., 17. und 18. Jahrhunderts dagegen erfordern besondere
Berücksichtigung. Zwar liegen Spezialarbeiten über diese zweite
Kolonisationsperiode in großer Zahl vor, auch in Beheim-
Schwarzbachs „Hohenzollernscher Kolonisation“ bereits ein zu-
sammenfassendes Werk.! Aber so verdienstvoll auch viele dieser
Untersuchungen? sein mögen, naturgemäß sind sie recht ungleich-
artig, und insbesondere fehlt es ihnen fast allen an Kartenbeilagen.°
So ist es bis heute noch immer nicht möglich, die große Kultur-
arbeit, die geleistet worden ist, in ihrer vollen Bedeutung zu würdigen.
Hier liegt eine neue, dringende Aufgabe für einen Atlas der alt-
preußischen Provinzen vor. Es handelt sich darum, die bisherigen
S. 461ff. ein nach Provinzen geordnetes namentliches Verzeichnis aller im
Laufe der letzten Jahrzehnte aufgeteilten Güter. Von den Erfolgen der
Ansiedlungskommission in Posen und Westpreußen gibt ein Bild die bereits
mehrfach herausgegebene „Karte der Tätigkeit der Ansiedlungs-Kommission
für die Provinzen Westpreußen und Posen, bearbeitet von Paul Langhans“
neueste, 9. Auflage nach dem Stande vom 1. Jan. 1907.
1 Genauer Titel s. o. S. 24 Anm. 3. Nach Beheim-Schwarzbach ver-
öffentlichte Gustav Schmoller seine ebenso lehrreiche wie übersichtliche
Studie „Die preußische Einwanderung und ländliche Kolonisation des 17.
und 18. Jahrhunderts“. Ursprünglich erschienen in Schriften d. V. f. Sozial-
politik XXXII, Innere Kolonisation, jetzt auch abgedruckt: Umrisse u. Unter-
suchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- u. Wirtschaftsgesch., Leipzig 1898
S. 562ff. Sehr beachtenswert sind auch, weil z. T. auf ungedrucktem Mate-
rial beruhend, die, innerhalb des Gesamtwerkes allerdings nur kurzen, Aus-
führungen Reinhold Kosers, König Friedrich d. Gr. I? (1904) 374ff., 631f.
(Literatur u. Quellen); II? (1905) 367 ff., 679f. (Literatur u. Quellen‘.
? Ausführliche Literaturangaben zur Geschichte der neuzeitlichen Koloni-
sation haben bereits Schmoller und Koser zusammengestellt (s. vorige Anm.).
Hier mögen nur einige kleine Nachträge, teils aus älterer, teils aus der
neuesten Zeit folgen: Halle, Nachricht von dem mit Kolonisten besetzten
Lattanabruch im Ostpreußischen, Domänenamt Willenberg und allen daselbst
seit dem Frieden des Jahres 1763 ausgeführten Meliorationen. Beiträge zur
Kunde Preußens I (1818) 97ff. A. F. Riedel, Die Urbarmachung des Havel-
ländischen Luches, Märk. Forsch. I (1841) 56ff. H. Kägler, Chronolog. Nach-
richten über das Kgl. Domünenamt Königshorst im Kreise Osthavelland,
Märk. Forsch. XX (1887) 60ff. W. Schmidt, der Trüben und seine Um-
gebung, Magd. Gesch Bl. XXXIX (1904) 56 ff., W. Schmidt, Der Fiener u.
seine Umgebung (mit Karte), Magd. Gesch. Bl. XL (1905) 195 ff.
s Wo den zitierten Büchern und Aufsätzen Karten beigegeben sind,
habe ich es immer ausdrücklich bemerkt.
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 27
Veröffentlichungen nachzuprüfen, Lücken zu ergänzen und durch
kartographische Darstellung die Kolonisation der neueren Zeit in
ihrem ganzen Umfange leicht sichtbar vor Augen zu führen. Am
einfachsten wird sich das vielleicht erreichen lassen, wenn man auf
der Kreiskarte durch Unterstreichung die neu entstandenen Orte
kenntlich macht. Verschiedene Farben könnten leicht das Werk
der einzelnen Regenten von einander unterscheiden. Für be-
sonders wichtige Gebiete würden wohl Spezialkarten nötig sein,
um den Zustand des Landes vor und nach der Kolonisation zu
zeigen!, und ein möglichst kurz gehaltener Text wäre selbst-
verständlich auch hier notwendig. Die so geleistete Arbeit würde
die Kreiskarte noch mehr ausnutzen, sie würde einen sehr wich-
tigen Vorgang unserer inneren Geschichte illustrieren, sie würde
aber auch, und das war ja der Ausgangspunkt, eine unumgängliche
Vorarbeit für die Karten der älteren Zeit sein, denn erst wenn
man die seit dem 16. Jahrhundert entstandenen Orte ohne Aus-
nahme kennt, machen sie der kartographischen Darstellung der
vorhergehenden Jahrhunderte keine Schwierigkeit mehr und lassen
sich mit Leichtigkeit auf den Karten für die Zeit vor ihrem Ent-
stehen ausscheiden.
Derandere Fall, daß Orte, diein mittelalterlichen Aufzeichnungen
genannt werden, fehlen, daß sie inzwischen Wüstungen geworden
sind, wird auch vorkommen, und zwar nicht selten. Daher ist
eine Sammlung der Wüstungen rechtzeitig ins Auge zu fassen.
Wie hier vorzugehen ist, hat die historische Kommission der
Provinz Sachsen gezeigt’, doch glaube ich, daß man sich die
Arbeit in einzelnen Punkten wird etwas leichter machen können.
Mit der Forderung einer systematischen Bearbeitung der
Kolonisation der Neuzeit und der Berücksichtigung der Wüstungen
ist ein Schritt über die Geographie der Verwaltungsgrenzen hinaus
ins Gebiet der Wirtschafts- und Kulturgeographie getan, d. h. etwas,
was die Bearbeiter der beiden im Erscheinen begriffenen historischen
! Ihre Herstellung würde voraussichtlich nicht sehr schwierig sein,
denn die Originalkarten und Pläne für die Anlegung der Bruchkolonien sind
uns, wie es scheint, zum großen Teile noch erhalten, wenigstens entsinne
ich mich, s. Z. eine größere Anzahl von Karten dieser Art im Geh. Staats-
archiv gesehen zu haben.
? Vgl. o. S. 4f. Allgemein orientierend über die Anlage von Wüstungs-
verzeichnissen und alle damit zusammenhbängenden Fragen: H Beschorner,
Wüstungsverzeichnisse, Deutsch. Gesch. Bl. VI (1905) 1ff.
28 Fritz Curschmann.
Atlanten bisher vermieden haben! Trotz der unverkennbaren
Schwierigkeiten, die in dieser Erweiterung des Programmes liegen,
wird es unbedingt nötig sein, die Behandlung der angeregten
Fragen der Siedlungsgeographie sofort ins Auge zu fassen, eben
weil im deutschen Nordosten die innere Kolonisation eine un-
endlich viel höhere Bedeutung hat als im Rheinlande und in den
Alpenländern.
Aber auch nach Erledigung der eben angedeuteten Vor-
arbeiten sind noch nicht alle Schwierigkeiten gehoben, die sich
der Bearbeitung mittelalterlicher Karten entgegenstellen. Bei der
Darstellung der Wasserläufe und der vielfach sehr ausgedehnten
Waldflächen werden sich vielmehr neue Schwierigkeiten ergeben.
Alle Flüsse des östlichen Deutschlands, auch die größten, sind
Rinnsale gegenüber den gewaltigen Urströmen, in deren zum Teil
meilenbreiten Tälern sie sich bewegen. Diese Urstromtäler? sind
seit der ältesten Zeit typische Grenzen für die Länder des Ostens”,
als genaue Grenzlinie aber wird uns immer der in ihnen laufende
Fluß genannt. Sein Lauf aber ist unbeständig, denn auf der
ebenen Talsohle, die er durchströmt, sind Flußverlegungen leicht
möglich und, wie die unsere Flüsse auf beiden Seiten begleitenden
Altwasser zeigen, tatsächlich sehr häufig vorgekommen. Um
die Grenzzüge der älteren Zeit sicher festzulegen und ihre Gestaltung
zu begreifen, ist daher eine Kenntnis der Veränderungen, die die
Flußläufe erfahren haben, nötig. Man unterschätze sie nicht;
! Wobei aber zu bemerken ist, daß man sich weder am Rhein noch
in Österreich grundsätzlich ablehnend gegen eine spütere Ausdehnung der
Arbeit auf das Gebiet der Kulturgeographie verhält, vgl. Hansen in seinem
Vortrag über den Rheinischen Atlas, Verhandl. d. 14. Geographentages zu
Köln S. 240 und O. Redlich in der Einleitung zu den Erläuterungen z. hist.
Atlas der österreich. Alpenländer S. II.
® Eine hübsche Übersichtskarte der norddeutschen Urstromtäler gibt
R. v. Erckert, Wanderungen und Siedelungen der germanischen Stämme in
Mitteleuropa (Berlin 1901) Tat. I.
3 Wie in der Vergangenheit, so auch vielfach noch heute, man be-
trachte z. B. den Zug der pommerschen (Grenze gegen Mecklenburg und
Brandenburg.
* Die ältesten Erwähnungen solcher Flußgrenzen sind in den Zirkum-
skriptionsprivilegien der ostdeutschen Bistümer enthalten. Ottos 1. Stiftungs-
urkunden der Bistümer Havelberg und Brandenburg (DDO. I. 76 u. 105,
MG. DD. I, 156 u. 187) nennen als Grenzflüsse: Elbe (für beide Diözesen),
Elde, Pene, Stremme (für Havelberg‘, Oder (für Brandenburg).
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 29
sie haben nicht selten einzelne Dörfer, öfter ganze Gruppen
von Orten von der einen auf die andere Seite des Flusses ver-
setzt.‘ Den natürlichen Veränderungen der Wasserläufe gleich
zu achten sind die künstlichen, wie sie sich in der Durch-
stechung einzelner Flußschleifen oder auch in umfassenden Gerad-
legungsarbeiten zeigen. Immer wird man die Erfahrung machen,
daß die Grenzen die Tendenz haben, an den alten Flußläufen zu
haften, die neuen zu meiden?” Eine systematische Erforschung
der bedeutenderen Veränderungen, die die wichtigeren Flüsse
im Laufe der Zeit erfahren haben, ist daher auch eine not-
wendige Vorarbeit zur Herstellung befriedigender Karten der
älteren Zeit. Wie weit man hier im einzelnen gehen kann, was
zu erreichen ist, muß erst die Erfahrung lehren. Jedenfalls
lassen sich die Probleme, die hier auftreten, nicht nebenher be-
wältigen, sondern erfolgreich nur meistern, wenn man ganze Fluß-
gebiete oder einzelne Flüsse, zum mindesten aber größere Fluß-
strecken, monographisch behandelt.” Es würden auf diese Weise
! Sehr instruktiv ist die Karte des Saalelaufes und der an seinen
Ufern liegenden Dörfer, die H. Größler im Archiv für Landes- u. Volksk.
d. Prov. Sachsen VII (1897) veröffentlicht hat. Ein anderes Beispiel bietet
die Karte bei Hertel, Wüstungen im Nordthüringgau, sie zeigt, wie eine
Fiußverlegung nördlich von Magdeburg ‘der alte Flußlauf bezeichnet durch
die „alte Elbe“ und den Unterlauf der Ohre) 3 Dörfer und 6 Wüstungen
vom rechten auf das linke Flußufer versetzt hat.
? Ein vortreffliches Beispiel bietet die Westgrenze des Bistums
Brandenburg. Nach der Stiftungsurkunde des Bistums (DO. I. 105 MG. DD. I,
187) soll sie dem Elblaufe folgen. In Wahrheit wich sie gegen Ende des
Mittelalters südlich von Magdeburg auf einem beträchtlichen Stück von der
Stromelbe zurück, während sie nördlich der Stadt noch mehrere Orte auf .
dem linken Flußufer einschließt, in beiden Fällen zeigt die Bistumsgrenze
den alten Hauptlauf des Stromes an. Näheres vgl. Curschmann, Diözese
Brandenburg S. 146f.
® Eine Arbeit, die den Monographien, wie sie mir vorschwelien, nahe
kommt, ist: R. Leonhard, Der Stromlauf der mittleren Oder, Bresl. Diss.
1893. Ich erwähne weiter, um nur einige wenige Beispiele anzuführen:
M. Toeppen, Beiträge zur Gesch. des Weichseldeltas, Abhandl. z. Landesk. d.
Prov. Westpreußen H. VIII (1894. H. Bindemann, Die Abzweigung der
Nogat von der Weichsel, ebenda H. XII (1903). C. Grünhagen, Beiträge z.
älteren Topographie Breslaus Nr. 2. Der Mündungslauf der Ohlau vor ihrer
Leitung um die Stadt, Abh. d. schles. Gesell. f. vaterländ. Kultur. Philo-
soph.-hist. Abt. Jg. 1866. G. Häussler, Beiträge zur Kenntnis der Strom-
30 Fritz Curschmann.
sehr wünschenswerte Ergänzungen nach der historischen Seite zu dem
großen, bereits vorhandenen, vom wassertechnischen Standpunkte
aus bearbeiteten Werken über die norddeutschen Ströme! entstehen.
Schwierig sind die Arbeiten, die ich hier anrege, aber man denke
sie sich nicht zu unüberwindlich schwer. Da die großen Fluß-
regulierungsarbeiten zumeist erst seit der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts vorgenommen worden sind, so wird schon die
Vergleichung der alten mit den modernen Karten viel ergeben.
Was weiter historisch wichtig ist, wird die Durcharbeitung der
Urkunden und Akten zutage fördern, denn größere Veränderungen
der Flußläufe — natürliche, wie durch Menschenhand herbei-
geführte —, sind Vorgänge von großer Bedeutung, die man
laufveränderungen d. mittleren Elbe. Hall. Diss. 1907. J. Maenß, Die Teilung
der Elbe bei Magdeburg in den neueren Jahrhunderten (mit 2 Karten),
Arch. f. Landes- u. Volksk. d Prov. Sachsen VIII (1898) 1tf. (ältere Arbeiten
desselben Verf. über den Elblauf dort zitiert). H. Größler, Urkundl. Nachweis
über den Lauf der Saale zwischen Halle u. der Wippermündung u. d. an
demselben gelegenen Wüstungen (mit Karte), Arch. f. Landes- u. Volksk.
d Prov, Sachsen VII (1897) S. 1 ff.
! Es handelt sich um die folgenden drei Werke:
Memel-, Pregel- und Weichselstrom, ihre Stromgebiete und ihre
wichtigsten Nebenflüsse.. Im Auftrage des preuß. Wasser-Ausschusses
herausg. von H. Keller. 4 Bde. Text und 1 Bd. Karten. Berlin
1899.
Der Oderstrom, sein Stromgebiet und seine wichtigsten Nebenflüsse.
Herausg. vom Bureau d. Ausschusses zur Untersuchung der Wasser-
verhältnisse usw. 3 Bde. Text, 1 Bd. Tabellen u. Atlas. Berlin 1896
(übersichtliche Zusammenstellung der Ergebnisse: A. Penck, Geogr. Ztsch.
V (1899) 19 ff.).
Der Elbstrom, sein Stromgebiet und seine wichtigsten Nebenflüsse.
Herausg. v. d. Kgl. Elbstrombauverwaltung zu Magdeburg. 3 Bde. Text,
1 Bd. Tabellen u. Atlas. Berlin 1898.
Der Charakter und Zweck der drei Werke bringt es mit sich, daß sie
den Lauf der einzelnen Flüsse bis ins einzelste beschreiben und kartographisch
darstellen. Notizen über Veränderungen der Flußläufe — natürliche wie
künstliche —, die im 18. Jahrh. und z. T. auch früher vorgekommen sind,
finden sich im Text ziemlich häufig, auf den Karten ist die Veränderung
der Flußläufe in historischer Zeit nur äußerst selten berücksichtigt, vgl. z. B.
im Odereerke die Darstellung des Flusses bei Küstrin und Breslau und am
ausführlichsten im Weichselwerke die 9 Karten, die die Abzweigung der
Nogat von 1554—1855 veranschaulichen.
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 31
früh der Aufzeichnung! und kartographischen Darstellung?
wert fand.
Die östlichen Provinzen Preußens gehören unter den Ländern
der Ebene zu den ausgesprochen waldreichsten Teilen Mitteleuropas. *?
Karten ohne Waldsignatur würden daher auf der einen Seite leere
Flächen, auf der anderen eine, für mit den Landesverhältnissen nicht
genau Vertraute, unverständliche Häufung der Siedlungen zeigen.?
Daß also grundsätzlich Wälder in historische Karten dieser Gegenden
aufgenommen werden müssen, ist sicher, besonders da sie nicht
nur für die Verteilung der Siedlungen, sondern auch für den
Verlauf der Grenzen wichtig sind. Ungeheure Wildnisse haben
in alter Zeit als Grenzsäume die verschiedenen slawischen Länder
und Gaue voneinander geschieden’, und ihre Reste sind heute
! Überschwemmungen sind häufig die Ursache für die Entstehung
neuer Flußbetten. Jeder Historiker weiß, wie viel Nachrichten wir über sie
in den Annalen und Chroniken haben. Bei der Bearbeitung der natürlichen
Veränderungen der Flußläufe wird man von selbst dazu kommen, Listen der
Überschwemmungen aufzustellen. Solche Zusammenstellungen sind auch
von anderem Standpunkte aus sehr wünschenswert, vgl. die anregenden Aus-
führungen Oswald Redlichs, Historisch-geographische Probleme, Mitt. d.
Inst. f. österr. Geschichtsforschung XXVII (1906) 553ff. Bereits jetzt besitzen
wir Zusammenstellungen von Überschwemmungen in einzelnen Flußgebieten,
vgl. z. B. A. Warschauer, Die Überschwemmungen in der Stadt Posen in den
früheren Jahrhunderten, Ztsch. d. hist. Gesellsch. f. d. Prov. Posen V (1890)
155 ff. und H Berghaus, Landbuch d. Mark Brandenburg II, 27 eine Tabelle
der Oderüberschwemmungen.
3 Ich denke hier an Karten, wie jener „OÖhngefehrlicher Entwurf des
Havelstroms von Fürstenberg an bis Spandau — — nach der wegen des
extraordinären großen Wassers veranlaßten Kommission“ von 1698, vgl.
meine Diözese Brandenburg DU Exkurs S. 385 ff.
$ Zu dem folgenden Abschnitte über die Wälder muß ich bemerken,
daß mich die forstwissenschaftlichen Handbücher, die ich durchsah, für die
wichtigsten Fragen, auf die es mir ankam: Ausdehnung der Wälder in
alter und neuer Zeit, Veränderungen in der Größe der Waldflächen, gänzlich
im Stiche ließen. Was ich vorbringe, beruht daher mehr als an anderen
Stellen auf subjektiver Auffassung.
1 Die Bedeutung der Wälder für das Kartenbild zeigt deutlich jede
Karte mit Waldsignatur. Man vergleiche z. B. die Blätter der bekannten
Vogelschen Karte von Deutschland. Sehr instruktiv ist auch die Karte der
Waldverteilung in Schlesien bei Partsch, Schlesien I.
5 Vgl. meine Diözese Brandenburg S. 137 und die beigegebene Karte
der Gaue des Bistums; lehrreich für die berübrte Frage ist auch die Karte
der böhmischen Gaue bei Julius Lippert, Sozialgesch. Böhmens I (Wien 1896).
32 Fritz Curschinann.,
noch an vielen Stellen zu erkennen. Man denke nur an die aus-
gedehnten Forsten längs der pommersch-neumärkischen Grenze"
und an die Reste der Preseka, die einst Ober- und Niederschlesien
trennte?
Wenn von den Wäldern die Rede ist, so ziele ich nicht
darauf hin, in den Rahmen des historischen Atlasses sofort die Be-
handlung des höchsten und letzten Problems der ostdeutschen
Geschichte aufzunehmen, das darin bestehen würde, zu zeigen, wie
durch die Rodungen der mittelalterlichen deutschen Kolonisation
das Verhältnis zwischen besiedeltem Boden und Wald im Lande
östlich der Elbe verändert worden ist. Die Zeit, die für den
Atlas praktisch zunächst in Frage kommt, liegt nach dem Abschluß
dieser Epoche, und die wichtigsten Fragen, die mit dem Walde
zusammenhängen, werden sich hier verhältnismäßig leicht lösen
lassen. Rodungen außerhalb der Bruchwälder? sind, wie es scheint,
seit dem Beginn der neuen Zeit, d. h. der Zeit, wo man den Wald
pfleglich zu behandeln anfing, in großem Umfange nur an wenigen
Stellen vorgenommen worden.‘ Neusiedlungen im Walde liegen
zumeist auf bereits bestehenden Lichtungen oder an den Fluß-
läufen, die den Wald durchziehen. Sie sind bei der Bearbeitung
! Sie heben sich noch jetzt deutlich auf jeder Karte ab. Die Durch-
schreitung dieser Waldeinöde „nemus horrendum et vastum" beschreibt an-
schaulich, wenn auch natürlich übertreibend, der Biograph Ottos von
Bamberg, Heribordi dialogus de vita Ottonis II, 10, Jaffe, -Bibl. rer. Germ.
V, 753.
? Über diesen alten Grenzhag, der ehemals das ganze Land Schlesien
umgab, hat zuletzt J. W. Schulte gehandelt in der Einleitung zum liber
fundationis episcopatus Vratislaviensis. Cod. dipl. Silesiae XIV, S. XXX Ë.
S Wenn bei der inneren Kolonisation des 18. Jahrhunderts vielfach
von Waldrodungen die Rede ist (vgl. z. B. Koser, Friedrich d. Gr. I$, 375),
so handelt es sich sicher meistens um die Niederlegung solcher Bruchwälder.
Wenn die ehemaligen Brüche sich uns heute als weite Wiesenpläne dar-
stellen, so erweckt das leicht eine falsche Vorstellung von ihrer früheren
Beschaffenheit, sie waren durchgehends mehr oder weniger bewaldet, schon
ihre Bezeichnung als „silva“ in den mittelalterlichen Urkunden weist deut-
lich darauf hin. Sehr bezeichnend ist, um nur ein Beispiel anzuführen,
daß sich die Besiedelung des Lattanabruches in Ostpreußen durch mehrere
Jahrzehnte hinzog, weil sich die umfangreichen Holzbestände schwer ver-
wenden ließen, vgl. Halle, Beiträge zur Kunde Preußens I, 97 ff.
t Ich denke z. B. au die Abholzung der kurischen Nehrung unter
Friedrich Wilhelm 1.
u in
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 33
der neuzeitlichen Kolonisation mit zu behandeln. Hat man die
Möglichkeit, sie für die Darstellung des Waldes auf älteren Karten
zu tilgen, so wird seine Eigenschaft als Einöde klar vor Augen
treten, und man wird deutlich erkennen, weshalb er der alten Zeit
als Grenze so geeignet erschien.
Neuaufforstungen haben in größerem Umfange erst im 18.
und 19. Jahrhundert wieder stattgefunden.! Es kann naturgemäß
keine Schwierigkeit haben, sie festzustellen. Wie die Dinge liegen,
wird bei der Wichtigkeit einer genauen Woalddarstellung eine
monographische Behandlung größerer und wichtigerer Waldkomplexe
nicht selten nötig werden, bis jetzt sind nur ganz geringe Anfänge
in dieser Richtung gemacht worden.?
Die Landstraßen sind in der Zeit vor der Erbauung der
Eisenbahnen den Adern des Staates vergleichbar, in denen Handel
und Verkehr flutet. Über die Berechtigung, sie in historische
Karten aufzunehmen, kann daher kein Zweifel bestehen. Es wurde
ja auch bereits bemerkt, daß die Kreiskarten ein Netz der wich-
tigeren Straßen enthalten sollten.” Von dieser Grundlage aus wird
man entsprechend der historisch-geographischen Arbeitsmethode
den Lauf der Straßen chronologisch rückwärts verfolgen müssen‘,
und an Material zu dieser Arbeit wird es nicht fehlen. Für die
1 Unter Friedrich d. Gr. wurden z. B. einmal in 6 Jahren 20000 Morgen
Sandschollen neu aufgeforstet. Behre, Gesch. d Statistik in Brandenburg-
Preußen S. 220.
? Von den wenigen Monographien über Wälder, die mir in die Hände
gekommen sind, erwähne ich: K. F. Klöden, Die ehemalige große Heide
Werbellin, Märk. Forsch. II (1847) 152ff. L. Schilling, Gesch. des Bunzlauer
Stadtforstes 1594—1894. Bunzlau 1894. R. Schuette, Die Tucheler Heide
vornehmlich in forstlicher Beziehung, Abhandl. z. Landesk. Westpreußens
H. V 1893.
s S. o. S. 14. |
* An Vorarbeiten auf dem Gebiete der Straßenkunde ist bisher noch recht
wenig geleistet worden: Bodo Knüll, Hist. Geographie Deutschlands im MA.
gibt S. 187 ff. u. 193 ff. einen summarischen Überblick über die wichtigsten
Straßen östlich der Elbe, vgl. auch H. Kretschmer, Hist. Geograpbie von
Mitteleuropa S. 211 u. 403. Bei F. Rauers, Zur Gesch. der alten Handels-
straßen in Deutschland. Petermanns Mitt. LU (1906) liegt das Hauptgewicht auf
der Übersichtskarte, in seinem beigegebenen Text ist besonders bemerkenswert
die Beobachtung, daß Handels- und Poststraßen nicht immer zusammenfallen
(a. a. O. S. 51). Aufgabe eines historischen Atlasses wird es natürlich sein,
beide Arten von Wegen darzustellen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 3
34 Fritz Curschmann.
neuere Zeit kommen in erster Linie die Quellen und Literatur
zur Geschichte des Postwesens! in Betracht. Wichtig sind ferner
die älteren Karten, soweit sie ein Wegenetz enthalten ?, insbesondere
natürlich die Reisekarten.” Die Literatur an gedruckten Reisehand-
büchern reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück? Reisebeschreibungen
gibt es bereits aus dem Mittelalter”, das als eine besondere
Quellengruppe noch die Itinerare liefert.‘ Gelegentliche Notizen,
ı Eine zusammenfassende Darstellung gibt: H. Stephan, Gesch. der
preußischen Post von ihrem Ursprunge bis auf die Gegenwart. Berlin 1859.
Zahlreiche Spezialarbeiten enthält das Archiv für Post u. Telegraphie.
: Die Wege fehlen auf den älteren Karten auffallend häufig.
s Vgl. A. Wolkenhauer, Über die ältesten Reisekarten von Deutschland
aus dem Ende der 15. und dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Deutsch.
Geograph. Blätter XXVI (1903) S. 120 ff, besond. S. 130f., wo W. eine Auf-
zählung der ältesten Straßenkarten bis 1569 gibt. Sie sind heute fast
durchgehends Unika. Neuerdings wieder vervielfältigt sind nur zwei der von
W. aufgezählten Karten, die älteste bei L. Gallois, Les géographes allemands
de la Renaissance (Paris 1890) und die jüngste Karte der Gruppe als Beilage
zu H. Zimmerers Aufsatz, Hans Sachs u. sein Gedicht von den 110 Flüssen
des deutschen Landes, Jb. d. geograph. Gesell. in München H. 16 (1896)
SIP Von den Post- und Reisekarten späterer Zeit ist die berühmteste
die von A. Fr. Zürner herausgegebene Chur-Sächsische Postcharte 1736 (vgl.
Beschorner, Abriß d. sächs. Kartographie S. 17). Zahlreiche andere sächsische
Postkarten von 1704 an zählt auf Joh. Chr. Adelung, Kritisch. Verzeichnis
der Landkarten der Chur- u. Fürstl. Süchs. Lande (Meißen 1796) S. 35 ff.
* Im Archiv für Post u. Telegraphie XI (1883) 248 ff. beschreibt ein
Ungenannter, des Augsburger Georg Mayr, Wegebüchlein durch gantz Teutsch-
land, Hungern, Böhmen usw. (Augsburg 1590). Über Reisehandbücher seit
dem 16. Jahrhundert vgl. Struve, Postkurskarten und Postkursbücher, Arch. `
f. Post u. Telegraphie XXI (1893) 756 ff.
š Die ältesten Reiseberichte über das östliche Deutschland rühren von
Arabern des 10. u. 11. Jahrhunderts her, darunter der berühmte Bericht
Ibrahim Ibn Jakubs (zuletzt herausg. von F. Westberg, Mémoires de l’aca-
demie de St. Petersbourg, cl. hist.-phil. VIII. ser. tom. III 1899), der z. B.
eine genaue Beschreibung des Weges nach Prag gibt. Wichtig für die
älteste Zeit sind weiter die Berichte über Ottos von Bamberg Missionsreisen
nach Pommern, aus denen wir zwei wichtige Eintrittsrouten in das Land
von Polen (Heribordi dialogus II c. 10 Jaffe, Bibl. rer. Germ. V, 752f.) und
Magdeburg (Ebbonis vita Ottonis HI c. 3—5 Jaffe, Bibl. rer. Germ. V, 656 ff.)
her kennen lernen.
6 Die bedeutendsten der bisher bekannten Itinerare, wie das Alberts
von Stade oder des Abtes Nikolaus von Thingeyrar, deren Ziel Rom und
das Heilige Land ist, berühren allerdings Ostdeutschland nicht. Anders da-
gegen ein großes Brügger Itinerar von ca. 1380, das J. Lelewel, Géo-
Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 35
die zur Konstruktion des alten Wegenetzes wertvoll sind, enthalten
auch die Schriftsteller!, z. B. in ihren Berichten über Kriegszüge?,
und schließlich bieten auch die Urkunden nicht wenig, man denke
nur an die zahlreichen Zollprivilege: jede Zollstätte bezeichnet
doch eine Station an der Handelsstraße. Nimmt man alles er-
wähnte Material zusammen, so wird es nicht schwer fallen, auf
den modernen Spezialkarten die alten, dem Historiker wichtigen
Wege herauszufinden, denn erhalten sind sie fast ohne Ausnahme
bis heute. Die unveränderliche Gestaltung des Geländes weist den
Straßen von vornherein eine gewisse Richtung, und insbesondere
sind die Stellen, wo die breiten versumpften Urstromtäler ver-
hältnismäßig leicht überschritten werden können, seit uralter Zeit
aufgefunden und so die wichtigsten Punkte im Zuge der Straßen
seit vielen Jahrhunderten festgelegt.’ Kurz und gut, man darf
sich von einer Wegeforschung besonders sicheren Erfolg ver-
sprechen, wenn sie — woran es bisher immer gefehlt hat —
methodisch durchgeführt wird.
Die Pläne zu Arbeiten auf dem Gebiete der Kulturgeographie
und der physikalischen Geographie und dem Gebiete, auf dem
sich beide Fächer berühren, mögen weitausschauend, vielleicht allzu
kühn erscheinen. Ich verkenne die großen Schwierigkeiten, die sich
hier dem Forschenden in den Weg stellen werden, nicht im ge-
graphie du Moyen-Age, Epilogue 286ff. abdruckt. Unter den zahlreichen
angegebenen Routen findet sich auch eine Wegbeschreibung von Lübeck
nach Königsberg (Nr. II) und eine andere von Königsberg nach Prag (Nr. IV).
1 Z. B. gibt Thietmar lib. IV c. 45 (MG. SS. rer. Gern. p. 89) die
Skizze eines Weges von Deutschland nach Polen mit den Stationen: Zeitz
—Meißen—Eilau (am Bober wenig unterhalb Sprottau)—Gnesen.
? Diese Quelle für die Straßengeschichte ist zweifellos noch lange nicht
genug gewürdigt, man muß sich nur immer vor Augen halten, daß in einem
wenig kultivierten Lande ein größeres Heer durchaus auf ganz bestimmte
Hauptstraßen angewiesen ist. Um ein Beispiel anzuführen, läßt sich leicht
erkennen, daß die südliche Heeresabteilung des Kreuzheeres, das 1147 gegen
die Slawen zog, denselben Weg einschlug, den 20 Jahre früher Otto von
Bamberg zog, als Stationen sind in beiden Füllen überliefert: Havelberg
—Mürizsee— Demmin (vgl. die Belege bei Bernhardi, Jahrbücher Konrads Ill.
S. 563 ff.
3 Gedanken dieser Art verdankt ein Aufsatz des Geologen Wilhelm
Deecke seine Entstehung: Die alten vorpommerschen Verkehrswege in
ihrer Abhängigkeit vom Terrain, Pomm. Jahrbücher VII (1906) S. 169 ff.,
vgl. besonders die Kartenbeilagen.
3°
36 Fritz Curechmann.
ringsten und bin darauf gefaßt, daß nicht alle Wünsche, die man
theoretisch hegen könnte, sich auch praktisch werden erfüllen
lassen. Nur das war die Absicht der vorliegenden Ausführungen,
darauf hinzuweisen, daß es bei der Natur Ostdeutschlands und
seiner Geschichte nicht möglich sein wird, sich auf die Geographie
der Verwaltungs- und politischen Grenzen zu beschränken, und
daß es daher nötig ist, von vornherein das Material zu vielseitigerer
Ausgestaltung des Atlasses zu sammeln und bis zu einem gewissen
Grade zu bearbeiten.
Das Hauptproblem des historischen Atlasses liegt, wie be-
reits bemerkt, in der Behandlung des Zeitraumes etwa vom An-
fange des 14. bis zum Ausgange des 17. Jahrhunderts. Über die
nötigen und wünschenswerten Vorarbeiten wurde schon mancherlei
ausgeführt, über die Hauptsache selbst läßt sich einstweilen leider
nur sehr wenig sagen. Alles hängt von dem Material ab, das
sich der Untersuchung bieten wird. Nur so viel scheint mir
sicher, daß es für die ältere Zeit nicht möglich sein wird, auf
ein bestimmtes Jahr fixierte Spezialkarten für das ganze Gebiet
des Atlasses herzustellen. Die staatliche Organisation der einzelnen
Länder ist, wenn auch in den Grundzügen vielfach verwandt, doch
in den Einzelheiten wieder außerordentlich verschieden, und diese
Mannigfaltiskeit hat zumeist auch noch geraume Zeit nach ihrer
Vereinigung mit dem brandenburgisch -preußischen Staate fort-
gedauert. So kommt es, daß die entscheidenden Wandlungen in
der Verfassungsgeschichte, die die natürlichen Ziel- und Ruhe-
punkte abgeben, sich zu verschiedener Zeit vollzogen haben. Es
wird sich daher von selbst machen, und die Zufälligkeiten der
Überlieferung werden in derselben Richtung wirken, daß für die
ältere Zeit jedes der alten Länder, der heutigen preußischen Pro-
vinzen, gesondert behandelt werden muß. Das große Werk wird
sich also schließlich doch, für die ältere Zeit wenigstens, in Pro-
vinzialatlanten spalten, aber sie sollen unter gemeinsamer Leitung,
nach einheitlichem Grundplan und im steten Zusammenhange mit-
einander bearbeitet werden. Wieviel Karten zur Verfolgung der
Geschichte der Verwaltungsgrenzen bis ins Mittelalter zurück bei
jedem einzelnen Lande nötig sein werden, läßt sich natürlich mit
Sicherheit noch nicht sagen, ich schätze aber, daß zwei bis drei
wohl immer genügen werden. Zwischenstadien oder besondere
lokale Schwierigkeiten müssen durch Kartenskizzen in den Text-
Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 37
bänden oder auf Seitenkartons der Hauptkarten erledigt werden.
Erst nach eingehender Bearbeitung der Verwaltungseinteilung ist
es möglich, sowohl die Außengrenzen der Territorien genauer zu
bestimmen, wie auch ihre Teilungen unter die einzelnen Linien
der fürstlichen Häuser. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen
werden sich z. T: in die Verwaltungskarten eintragen lassen, wo
das nicht möglich ist, müssen wieder Skizzen oder Übersichts-
blätter aushelfen. i
Eine Frage bliebe endlich noch übrig, die, ob es möglich sein
wird, den Atlas noch weiter bis in das Zeitalter der ersten großen
Kolonisation oder sogar bis in die slawische Zeit zurückzuführen
und vielleicht auch noch die Grenzen der uralten slawischen Gaue,
die bereits in den Urkunden des 10. Jahrhunderts vorkommen, zu
bestimmen. Es würde damit wieder das Thema der Gaugeographie
angeschnitten, das seinerzeit um die Mitte des vorigen Jahr-
hunderts die Territorialforscher lebhaft beschäftigt hat. Natur-
gemäß läßt sich hier am allerwenigsten Sicheres sagen, die Über-
zeugung aber darf man wohl schon aussprechen, daß, wenn in
sorgsamer Forschung der Weg bis zur Höhe des Mittelalters
zurückgelegt ist, daß dann auch neues Licht in die vorhergehen-
den Jahrhunderte fallen wird und daß wir über sie klarer sehen
werden, als heute die meisten unter uns ahnen. Spezialkarten
in großem Maßstabe sind für das 10., 11. und 12. Jahrhundert
natürlich ausgeschlossen, aber das glaube ich zuversichtlich, daß
sich später wissenschaftlich begründete Übersichtskarten zur Ge-
schichte auch dieser Zeit schaffen lassen werden.
38
Friedrich von Cölln und der Tugendbund.
Von
Johannes Ziekursch.
Den niederschlesischen Domänen- und Steuerrat Friedrich von
Cölln, der die „Vertrauten Briefe über die innern Verhältnisse
am Preußischen Hofe seit dem Tode Friedrichs IL“ und die
„Neuen Feuerbrände“ 1807 und 1808 verfaßte, halten gegen-
wärtig die meisten Historiker für einen schamlosen literarischen
Wegelagerer, dem nichts heilig war, weil er sein von Napoleon
zu Boden geworfenes Vaterland verhöhnte und begeiferte, den
ohnmächtigen Staat und seine Vertreter, besonders aber das
friderizianische Heer und seinen Führer, den preußischen Adel,
mit Kot bewarf und dem verächtlichen Gelächter der Mit- und
Nachwelt preisgab, sei es aus schnöder Geldgier, vielleicht im
Solde des Korsen, sei es aus perverser Schmähsucht. Ähnlich
urteilten schon viele seiner besteu Zeitgenossen; der Freiherr vom
Stein sprach von der Notwendigkeit, „den Unfug“ Cöllns und
seinesgleichen zu bekämpfen; sein Nachfolger, der Minister des
Innern Graf Dohna, redete von dem „abscheulichen“ Cölln, an-
dere von dem „berüchtigten“ Cölln, von den Schändern des preu-
Bischen Staates usw.! Verworfene Menschen hat es zu allen
Zeiten gegeben, und, da man hier auf ein solches Subjekt allem
Anschein nach stieß, so erklärt sich wohl daraus die eigenartige
Tatsache, daß die meisten Historiker der preußischen Reformzeit
ı H. v. Treitschk«, Deutsche Geschichte im 19. Jahrh. 5. Aufl. (Leipzig
1394) S. 298/99. — Max Lehmann, Scharnhorst, Bd. II (Leipzig 1887) S. 1ft.
— Max Lehmann, Freiherr vom Stein, Bd. II (Leipzig 1903) S. 530. —
O. Linke, Fr. Th. Merckel im Dienste fürs Vaterland (Breslau 1907) S. 210.
— G. Baersch, Beiträge zur Gesch. d. sogen. Tugendbundes (Hamburg 1852)
S. 56. — L. Geiger, Berlin, 1688—1840. Gesch. d. geistigen Lebens d. preuß.
Hauptstadt. Bd. II (Berlin 1895) S. 226 ff.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 39
bisher Cölln einer eingehenden Untersuchung nicht gewürdigt
haben, obwohl seine Schriften für viele Jahrzehnte die Tradition
über die letzten zwanzig Jahre des friderizianischen Staates und
seinen Sturz begründeten und obwohl bei der Langsamkeit, mit
der die Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen bis
zu den breiten Volksmassen durchsickern, noch heute die von
Cölln geschaffene Legende immer wieder auftaucht. H. Hüffer,
der fast allein Cöllns Schriften größere Aufmerksamkeit geschenkt
hat!, kommt zu dem merkwürdigen Ergebnis: „Man würde Cölln
unrecht tun, wollte man sein Werk als eine Schmähschrift gegen
Preußen bezeichnen ...; wenn er auch manches Tadelnswerte über
die preußischen Zustände mitteilt, in einem Tone, der die Freude
verrät, Dinge solcher Art ans Licht zu ziehen, so fühlt er sich
doch noch immer als preußischer Beamter, dem an der Erhaltung
des Staatswesens gelegen ist.“ L. Salomon spricht sogar von dem
mit reichen Lebenserfahrungen und umfassender Geschäfts- und
Weltkenuntnis ausgestatteten Cölln® Auch mancher Zeitgenosse _
pries Cölln; um hier nur einen zu nennen, der bekannte Histo-
riker, der ehemalige preußische Hauptmann Freiherr von Archen-
holz urteilte über ihn: „Seit langer Zeit ist über die inneren Ver-
hältnisse eines großen Staats kein so aufschlußvolles, belehrendes
Buch erschienen als die Vertrauten Briefe... Der Briefsteller
schreibt mit großer Sachkenntnis und bei einem zerrissenen Her-
zen mit vieler Mäßigung .. 2 Archenholz bezeichnet die Ver-
trauten Briefe als ein gehaltreiches, freimütiges und belehrendes
Buch, er sprach von dem berühmten Cölln, der sich durch seine
Schriften dem Publikum vorteilhaft bekannt gemacht habe usw. °
Freilich eine eingehende Beschäftigung mit seiner literarischen
Tätigkeit hat Cölln selber dadurch erschwert, daß er außer den
schon genannten Schriften in den beiden Jahren 1807/08 noch
die „Intelligenzblätter zu den Neuen Feuerbränden“, ferner „Ge-
danken über die Aufhebung der Erbuntertänigkeit in Schlesien“,
ein Buch unter dem Titel: „Berlin und Wien in Parallele“ und
den ersten Band des „Feldzuges der Franzosen und alliierten
! Die Kabinetsregierung in Preußen und J. W. Lombard. Leipzig 1891.
S. 346.
2 Gesch. des deutschen Zeitungswesens, II (Oldenburg 1902) S. 249.
3 Minerva, ein Journal histor. u. polit. Inhalts, hrgg. von J. W. v.
Archenholz, Jahrg. 1807, Bd. II, S. 189/90, Bd. IH, S. 171, Bd. IV, S. 651.
40 Johannes Ziekursch.
nordischen Völker in den Jahren 1806/07“ verfaßte, insgesamt weit
über 6000 Druckseiten.
Wer sich aber erst diese Seitenzahlen zusammenstellt, dem
tauchen Bedenken auf. Zwischen dem 14. Oktober 1806, dem
Tage von Jena und Auerstädt, dessen Ausgang den Anstoß zum
Abfassen aller jener Werke gab, und dem 14. Dezember 1808,
an dem die Verhaftung Coins seiner Schreiberei ein vorläufiges
Ende bereitete, lagen nur zwei Jahre; auf den Arbeitstag kämen
ungefähr 10 Druckseiten, selbst für den federgewandtesten Skri-
benten ein Ding der Unmöglichkeit. Cölln muß also eine statt-
. liche Anzahl von Mitarbeitern herangezogen haben. Welcher Art
waren sie? Blicken wir in die unter Cöllus Namen gehenden
Schriften, so stoßen wir auf ausführliche, z. T. durch Karten er-
läuterte Schilderungen der Schlachten bei Jena und Auerstädt,
der Vorfälle auf der Flucht am Abend des 14. Oktober, der Er-
eignisse während der nächsten Tage in Erfurt, der Vorgänge iu
Magdeburg, der Schlacht bei Eylau, eingehende Berichte über die
Belagerung Hamelns, der schlesischen Festungen, Küstrins, Grau-
denz’, Danzigs, Stralsunds, über das Verpflegungswesen des preu-
Bischen Heeres usw. usw. unter Anführung so zahlloser Einzel-
heiten, die sich niemand aus den Fingern saugen oder den da-
maligen Zeitungen entnehmen konnte; die Mitarbeiter Cöllns
waren Augenzeugen oder Teilnehmer an den, Ereignissen, also
Offiziere oder Bewohner der Festungen. Wenn wir nun berück-
sichtigen, daß bei der Einführung der Städteordnung 1809 selbst
in Niederschlesien, geschweige denn in Oberschlesien, die des
Lesens und Schreibens kundigen Bürger zur Besetzung der Stadt-
verordnetenposten nicht hinreichten und die Regierung die Wahl
von Analphabeten zulassen mußte, so ergibt sich daraus, daß
Cöllns bürgerliche Berichterstatter in der Regel mehr als einfache
Bürger, also etwa an Schreibarbeit gewöhnte Beamte, Lehrer
oder ähnliches waren. Ebenso dürften bei der damals überaus
geringen Bildung der Offiziere die an Cölln Schlachtenberichte
liefernden Militärs in geistiger Beziehung wenigstens die Masse
der Kameraden weit überragt haben.
Wir haben es also nicht mehr mit einem verdorbenen Men-
schen, sondern mit einer über Norddeutschland verteilten Gruppe
gebildeter Gelegenheitsschriftsteller zu tun; um so mehr wird der
Gedanke an eine Bestechung seitens Napoleons und an. eine
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 41
schmähsüchtige Revolverjournalistik zurücktreten. Was trieb aber
dann diese Leute? Die Art ihrer Beweggründe entscheidet über
den Wert ihrer Schriften, natürlich nicht als Tatsachenquelle,
sondern als Stimmungsbilder. Zudem ist seit 58 Jahren bekannt,
daß Cölln dem Tugendbund angehörte.’ Die Glogauer Kammer
des Tugendbundes, „von deren gesinnungstüchtigem Charakter“
der heißblütige Patriot und Agitator des Tugendbundes Regierungs-
assessor Heinrich Bardeleben „einen bedeutenden Erfolg erwartete“,
nahm Cölln in ihre Mitte auf, obwohl doch die Verfassung des
Vereins vorschrieb, daß nur Leute mit dem „unbescholtenen Ruf
eines rechtlichen und tätigen Mannes und treuen Staatsbürgers“
eintreten und die Zivilmitglieder in der Öffentlichkeit das Militär
verteidigen sollten, während doch Cölln am ärgsten das alte Heer
verleumdete.e Das Wahlverfahren war im Tugendbund so ge-
staltet, daß Überrumpelungen nicht vorkommen konnten. Hatte
sich in Glogau, dem Cölln als Steuerrat seit 9 Jahren vorgesetzt
war, keine Stimme wider ihn erhoben, wo jedermann ihn als
Verfasser der genannten Werke kannte? Warum dachte niemand
an seine Wiederausstoßung? Entweder war also das so viel ge-
feierte Treiben des Tugendbundes eitel Heuchelei oder — unser
Urteil über Cölln ist falsch, zum mindesten einseitig. Um diese
Widersprüche zu lösen, müssen wir Cöllns Lebensgang verfolgen.
Am 14. April 1766 wurde er in Oerlinghausen, mitten im
Teutoburger Walde an der Westecke der Grafschaft Lippe-Detmold,
als Sohn eines Öljährigen Vaters und einer J4jährigen Mutter
geboren. 15 Jahre später erlag die Mutter ihren hysterischen
Leiden; zwei ihrer Töchter verfielen in Schwermut; dieselbe
Krankheit trieb einen Sohn zum Selbstmord. Auch Friedrich er-
griff mit 18 Jahren das gleiche Leiden, Musik und Glockengeläute
riefen bei ihm Tränensiröme und Gliederzittern hervor; eine Bade-
kur heilte aber wieder seine zerrütteten Nerven. Zwei seiner
Brüder starben an der Skrofulose, die Friedrich zeit seines Le-
bens plagte und sich in starken Drüsengeschwülsten an allen
Körpertellen, Hautausschlägen und Flechten äußerte. Dazu traten
später Magenbeschwerden, Unterleibskrämpfe, Ohrensausen, Schwin-
delanfälle und hypochondrische Beängstigungen; 1797 verursachten
Öhrengeschwüre eine halbjährige Taubheit, 1805 war Cöllns rech-
—
! Johannes Voigt, Gesch. d. sogen. Tugendbundes (Berlin 1850) S. 27.
49 Johannes Ziekursch.
tes Bein zeitweilig gelähmt. Nur durch jährlich wiederholte Bude-
kuren vermochte er sich aufrechtzuerhalten" Zum Teil dürfte
das schwere Leiden Cöllns seine gallige Kritiksucht, seine bissige
Gehässigkeit, seine cholerische Schwarzseherei und schrankenlose
Neigung zu Übertreibungen erklären.
Diese Entwieklungstendenz des Pastorensohns förderte seine
von religiöser Mystik und demokratischer Schwärmerei beherrschte,
einseitige Erziehung. Gesellschaftlicher Schliff wurde ihm nicht
zuteil; im Rückblick auf die Anfänge seiner Beamtenlaufbahn
gestand er 1811 vor der Öffentlichkeit: „Es fehlte mir an aller
sogenannten feinen Lebensart; ich war ohne alle Facon.“? Aber
noch mehr, die Eigenschaften, die den Menschen liebenswert
machen, gingen ihm ab, sein Zartsefühl blieb stets überaus be-
scheiden entwickelt. Er besaß einen engen, aber feurigen Geist;
der Gedanke, der ihn beherrschte, wurde mit Fanatismus ver-
fochten.
Als Westdeutscher wuchs er unter anderen sozialen, wirt-
schaftlichen und politischen Bedingungen auf, als er später im
östlichen Preußen kennen lernte. Der Adel besaB im Westen
geringere Bedeutung, der Bauer stand ungleich höher als im
Osten. Schon die Tatsache, daß aus der Adelsfamilie Cölln der
Vater, der Bruder und dessen Söhne sich dem geistlichen Berufe
widmeten, dürfte ım Preußen des 18. Jahrhunderts kaum ein
Gegenstück finden. Wie in den deutschen Territorien des 16. Jahr-
hunderts beherrschten in Lippe noch in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts der Hof, die Justiz und das protestantische
Kirchenregiment die öffentliche Teilnahme; die ersten Soldaten
erblickte Cölln in Kassel auf dem Wege zur Universität. Um so
schärfer mußten kraft ihrer durch die Neuheit bedingten Ein-
drucksfähigkeit die ostelbischen Kulturzustände Cöllns kritische
Stellungnahme herausfordern.
In Marburg, Halle und Jena studierte er die Rechte. Er las
die Werke der französischen Aufklärer, von Voltaire und Montes-
quieu bis Helvetius, er begeisterte sich für die Ideen von 1789,
für die französische Revolution, er teilte ihren Adelshaß; zugleich
verrat betr. Berliner Geh. Staatsarchiv. R. 46 B nr. 150 p.. |
? Aktenmäßige Rechtfertigung des Kriegsraths von Cölln. Leipzig,
W. Rein. 1811. S. 6. '
Lë E EE O E e pen n bg gë
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 43
aber sah er von früh auf mit seinen westdeutschen Landsleuten
in Preußen den Beschützer des protestantischen Deutschlands.
Der berühmte Müller-Arnoldprozeß, das Eingreifen Friedrichs zu-
gunsten des kleinen Mannes gegen die angeblichen Übergriffe der
großen Herrn, gewann das Herz des Knaben, wie die preußische
Justizreform und die preußische Prozeßordnung den angehenden
Juristen und die Œuvres posthumes Friedrichs den Jünger der
Aufklärung gefangennahmen. Seine eigenwillige Weltfremdheit
verriet sich darin, daß er spätestens beim Abgang von der Uni-
versität trotz seiner Armut — der Vater war im Februar 1789
gestorben, über sein geringes Vermögen wurde der Konkurs er-
öffnet — mit einem zwei Jahre älteren Mädchen als 23- oder
24jähriger seine erste Ehe schloß. 1790 oder 1791 wurde sein
ältester Sohn geboren. So hatte Cölln von Anfang an mit des
Lebens Notdurft zu ringen; die Ehe gestaltete sich unglücklich
und wurde Ende der neunziger Jahre geschieden: lauter Erfah-
rungen, die seine Neigung zur Verbitterung entwickeln mußten.
Nach dem Tode des Vaters fand sich kein Platz für ihn in
der engen Heimat, so trat er im April 1790 in den preußischen
Staatsdienst als Auskultator bei der Kriegs- und Domänenkammer
und zugleich bei der Regierung in Minden. Im Juli 1790 be-
stand er das Referendarexamen, 1792 wurde er Kammerassessor.
Von dieser Zeit erzählt er: „In der Gesellschaft der Schöngeister
spielte ich eine schlechte Rolle, aber, wo bei der Flasche ge-
kannegießert wurde, da, wo die Weltreformatoren sich versam-
melten, wo man damit umging, die Ordnung der Dinge umzu-
kehren und umzuformen, da war ich mitten unter ihnen. Diese
Partei, welche die französische Revolution auch in Deutschland
zur Welt gebracht hatte, nannte man damals Jakobiner; zu ihnen
gezählt zu werden, hielt ich für rulımwürdig.“ Bei diesen An-
schauungen und seinem Charakter drohte Cölln früher oder spä-
ter die Gefahr eines scharfen Zusammenstoßes mit der eckigen
Eigenart des friderizianischen Staates. Als Adeliger machte er
zunächst freilich schnell Karriere; 1793, mit 27 Jahren, wurde
er Kriegs- und Domänenrat — aber im fernen Posen.
So kam Cölln plötzlich in ein Land mit halb barbarischen
Zuständen, dessen Bevölkerung eine Sprache redete, von der Cölln
und seine Amtsgenossen kein Wort verstanden; schlecht bezahlte
und vielfach untaugliche Dolmetscher und Übersetzer vermittelten
v
44 Johannes Ziekursch.
den schriftlichen und mündlichen Verkehr zwischen der Behörde
und den Einwohnern. Selbst beim besten Willen mußte es unter
diesen Umständen zu zahllosen Mißverständnissen und Mißgriffen
kommen, und dadurch erhielt der nationale und kirchliche Fana-
tismus der Polen gegen die protestantischen Beamten Preußens
immer neue Nahrung. Die altpreußischen Behörden hatten an
die neuerrichteten Kollegien im polnischen Gebiet vielfach ihre
abgelebten und untüchtigeren oder zum mindesten ihre jüngsten
und unerprobtesten Mitglieder, wie Cölln es war, abgegeben.
Daß Cölln hier wenig erfreuliche Erfahrungen sammelte, wird
verständlich, ebenso, daß auch er wohl manchmal danebengrifi.
So erklärt sich wohl die Kabinettsordre vom T. Oktober 1795
an den schlesischen Provinzialminister Grafen Hoym, dem damals
auch Südpreußen unterstellt war: „Ferner wären Seine Majestät
nach Seiner Exzellenz Vorschlage vom ?. dieses davon zufrieden,
daß zur gehörigen Wahrnehmung des Dienstes bei den süd-
preußischen Kammern die dort als Räte angestellten jungen Leute
nach und nach versorgt und dagegen erfahrene Männer aus den
alten Kammern dahingebracht würden. Seine Exzellenz könnten
damit bei der Kammer zu Posen den Anfang machen und den dor-
tigen Kriegsrat von Cölln nach Breslau nehmen, in seine Stelle aber
den Kriegsrat von Reibnitz dahin versetzen.“ Reibnitz kam auch
nach Posen, Cölln blieb aber dort, vermutlich weil Hoym mit seinen
Leistungen im allgemeinen recht zufrieden war, denn die Kon-
duitenliste von 1797 urteilt über ihn: „Er ist fleißig und ge-
schickt, faßt sich aber im mündlichen Vortrage besser als im
schriftlichen. Gegen seine Moralität ist nichts einzuwenden.“
Zwölf Jahre später sagte im Prozeß gegen Cölln sein unmittel-
barer Vorgesetzter in Posen, der 2. Kammerdirektor Finke, 1309
Geheimer Obertribunalrat, aus, „daß Inkulpat, soviel sich der
Aussteller des Attests erinnere, die ihm aufgetragenen Dienst-
geschäfte fleißig bearbeitet habe. Er erinnere sich auch nicht,
daß Inkulpat wührend seiner Dienstzeit eines pflichtwidrigen Be-
nehmens im Dienste halber zur Verantwortung gezogen, am
wenigsten eines solchen Benehmens überführt sein sollte oder
daß auch nur einen erheblichen Verdacht vorsätzlicher Pflichtver-
letzung gegen ihn erregende Tatsachen dem damaligen Kammer-
präsidio oder ihm, dem p. Finke als Mitglied dieses Präsidii, an-
gezeigt worden“ Am 8. Juni 1796 schrieb Hoym an Cölln:
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 45
„Fahren Euer Hochwohlgeboren nur fort, Ihren geraden Weg
als rechtschaffener und tätiger Mann zu gehen, und Sie dürfen
nicht besorgen, daß dieses unerkannt bleiben oder irgend eine
Intrigue dagegen aufkommen werde.“ Damit deutete Hoym ge-
wisse Vorgänge an, die schließlich doch Cölln zum Schaden aus-
schlugen.
Gemäß seiner Vorbildung in Minden unter dem bauern-
freundlichen Kriegs- und Domänenrat Hoffbauer! wurde Cölln
als Dezernent in der Domänenverwaltung beschäftigt, er hatte
sich also amtlich mit den berüchtigten südpreußischen Güter-
verleihungen zu befassen; daß dabei seine Achtung vor den
preußischen Zuständen zusammenschrumpfen mußte, liegt auf der
Hand. Bei diesen zweifelhaften Geschäften das Staatsinteresse
zu wahren und sich nicht den Zorn einflußreicher Personen zu-
zuziehen, war schier unmöglich, besonders da die Verwaltung
Südpreußens erst dem Minister von Voß, dann Hoym, später
wieder Voß übertragen wurde, beide Männer verschiedene Ziele
verfolgten, aufeinander schlecht zu sprechen waren und ihre An-
hänger wechselweise plagten.” Cölln war bei Hoym gut ange-
schrieben, stand sich infolgedessen mit Voß schlecht, Voß wollte
sich des häufig leidenden und seiner Badekuren halber oft be-
urlaubten Beamten entledigen. Nach der erneuten Übernahme
der südpreußischen Verwaltung durch Voß versuchte der von
Jena und Prenzlau her bekannte preußische General Fürst von
Hohenlohe-Ingelfingen, der Schwiegersohn des sächsischen Geheim-
rats Grafen von Hoym, eines Verwandten des preußischen Mini-
sters, gegen seine südpreußischen Güter das aus Hans von Helds
Schwarzem Buche bekannte Domänenamt Krotoschin einzutauschen.
Dem widersetzte sich Voß, darauf wandte sich Hohenlohe an
Cölln, dem dieser Güterkomplex zeitweise unterstand, und der
verschuldete und durch seine Ehescheidung mitgenommene Cölln
wollte es nun nicht auch noch mit dem einflußreichen Ver-
wandten Hoyms verderben: er lieferte, freilich vergebens, an
Hohenlohe amtliches Material zur Entkräftung der von Voß er-
! Vgl. M. Lehmann, Freiherr vom Stein, I, S. 211.
? Was Cölln in seinem Dezernat geleistet haben will, erzählt er in
seiner Aktenmäßigen Rechtfertigung S. 11 ff.
> Vgl. Grünhagen, Zerboni und Held in ihren Konflikten mit der
Staatsgewalt. Berlin 1897. S. 38.
46 Johannes Ziekursch.
hobenen Einwände! Als die Sache ruchbar wurde, konnte Cölln
in Posen unter Voß nicht länger bleiben; daß sein Vergehen
aber von manchem nicht schlimm bewertet wurde, beweist das
oben mitgeteilte Gutachten Finkes über Cöllns Führung in Posen.
Im Mai 1799 wurde deshalb Cölln auf seinen Antrag nach
Schlesien als Steuerrat versetzt. Wenn er nun auch seinen bis-
herigen Titel beibehielt, so wurde doch tatsächlich aus dem Mit-
glied des Posener Kammerkollegiums ein Untergebener der Glo-
gauer Kammer; zugleich mit seiner Stellung verringerten sich
seine Einnahmen. Dadurch erhielt der Wechsel den Charakter
einer besonders harten Strafversetzung, während Cölln darauf ge-
rechnet hatte, durch Hoym sofort in das Glogauer Kollegium
aufgenommen zu werden, da in Schlesien schon öfters Steuerräte
Mitglieder der Kriegs- und Domänenkammern waren.
Bei seinen neuen Vorgesetzten stieß Cölln anfangs auf das
ärgste Mißtrauen und die feste Absicht, ihn beim ersten besten
Anlaß aus der Beamtenschaft völlig hinauszudrängen; da will es
doch viel sagen, daB der 1799 Cölln verwünschende Glogauer
Kammervizepräsident von Massow im Prozeß gegen Cölln 1809
betonte, daB ihm „von dem Dienstverhalten des p. von Cölln
während der Zeit, in welcher er den steuerrätlichen Posten ver-
waltet, nichts Nachteiliges bekannt“ geworden sei. Etwas un-
günstiger fiel das Urteil des Kammerdirektors Kieckhöfer aus,
„er bezeugt dem Inkulpaten, daß er während seines Dienstes als
Kriegs- und Steuerrat sein Talent und seine Kenntnisse zu diesem
Posten befriedigend dargetan; auch sei seine sittliche Führung
so eingerichtet gewesen, daB dabei nichts zu erinnern vorge-
kommen. Aber nicht genug habe er den Sinn gehabt, sich mit
den Bestimmungen der sein Amt angehenden Gesetze und mit
den Formen seiner Geschäftsführung so vertraut zu machen, als
der Dienst es verlangt habe. Dieser Abneigung, auf welche sein
Interesse an fremdartigen literarischen Arbeiten vorzüglich ein-
gewirkt haben möge, sei es zuzuschreiben, daß bei seinen Dienst-
arbeiten öfters die Sorgfalt, worauf es angekommen, zu vermissen,
öfters eine Amtsgrenzenverletzung zu tadeln gewesen.“
Mit Notwendigkeit mußte ein Mann von den Lebenserfah-
rungen und dem Ehrgeiz Cöllns bei der Aussicht, in seinem welt-
1 Cölln, Meine Dienstlaufbahn, in Nr. 8 des 1. Bandes der Intelligenz-
blätter zu den Neuen Feuerbränden (Leipzig 1808).
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 47
verlassenen Amtssitze Sagan dereinst als Steuerrat begraben zu
werden, unter die neuerungssüchtigen, reformdurstigen politischen
Schriftsteller geraten. Etwa 1803 begann er mit der Ausarbei-
tung politischer Aufsätze, 1805 fand er endlich in Glogau einen
Verleger für seine anonym ohne Druckort erschienenen „Reflexionen
über den preußischen Staat in zwanglosen Heften“ Es blieb bei
dem ersten Hefte. Darin verlangte Cölln gegenüber der immer
bedrohlicher anschwellenden Übermacht Frankreichs die Begrün-
dung eines an Rußland sich anlehnenden neuen Fürstenbundes
zwischen Preußen, Sachsen, Hessen-Kassel, Braunschweig, Mecklen-
burg und Teilen Westfalens; Preußen sollte das militärische
Exekutionsrecht gegen die Bundesgenossen zustehen. Gemeinsam
sollten die Verbündeten an geeigneten Orten Befestigungen an-
legen und eine Landmiliz auf der Grundlage der allgemeinen
Wehrpflicht nur mit Ausschluß der Geistlichen und der Spitzen
der Behörden unter eigenen aus der Miliz genommenen Offizieren
errichten. Den Milizgedanken ließ Cölln fortan nicht mehr fallen.
Bei der Beurteilung der inneren Lage Preußens ging Cölln von
der durchaus berechtigten Frage aus: „Woher kommt es, daß im
preußischen Staate so viele zweckmäßige Edikte und Verfügungen
so wenig in Anwendung sind und eludiert werden?“ Die Er-
klärung dieser merkwürdigen Erscheinung suchte er in der pro-
vinziell verschieden gestalteten Handhabung der Verwaltung, der
zweckwidrigen Behördenorganisation, der mangelhaften Vorbil-
dung der Beamten, der Minderwertigkeit der meisten Magistrats-
mitglieder nnd der Sonderstellung des Militärs außerhalb und
oberhalb der Gesetze. Zur Beseitigung dieser Übelstände forderte
Cölln die Umbildung des vielköpfigen Generaldirektoriums in ein
von einem Chef geleitetes Ministerium des Inneren und der
Finanzen, eine Verminderung der Kopfzahl, bessere Vorbildung,
stärkere Inanspruchnahme, aber auch höhere Besoldung der Be-
amten, die Verschmelzung aller verwaltenden und rechtsprechenden
Provinzialbehörden zu einem einzigen, in Departements geglie-
derten Organismus unter einem Oberpräsidenten, dem zugleich
die Garnison der Provinzialhauptstadt unterstehen sollte; kollegial
organisierte Landeshauptmannschaften sollten die Geschäfte der
Landräte, Steuerräte und Gerichte erster Instanz übernehmen,
den Landeshauptleuten in ihren Bezirken die Polizeigewalt über
das Militär zufallen. Also in gewisser Anlehnung an das Vor-
48 Johannes Ziekursch.
bild des napoleonischen Frankreichs wollte Cölln einen einfachen,
übersichtlichen, in drei Instanzen scharf gegliederten, schnell ar-
beitenden, bureaukratischen Apparat schaffen; der bisherige Gre-
bieter des Staates, das Militär, sollte sich unter die Herrschaft
dieser Bureaukratie beugen.
1806 erschien das zweite Werk aus Cöllns Feder: „Schlesien,
wie es ist. Von einem Österreicher.“, nicht ausschließlich von
ihm verfaßt, sondern unter Mitwirkung zweier katholischer Gym-
nasiallehrer!; man darf wohl auf ihre Rechnung setzen, was in
den drei Bändchen über Schulwesen, die Breslauer Jesuitenunir+
versität, die schlesischen Gelehrten usw. gesagt worden ist. In
der Form und in sachlichen Einzelheiten der anderen Teile ver-
rät sich zwar schon Cöllns verhängnisvolle Neigung zur flüch-
tigen Vielschreiberei, aber seine langjährigen Erfahrungen als
Verwaltungsbeamter setzten ihn doch in den Stand, ohne große
Vorarbeiten und Studien eine umfassende, strenge, aber keines-
wegs ungerechte Beurteilung des friderizianischen Staates kurz
vor seinem Zusammenbruch zu bieten. Nach dem Unglück von
Jena, im Mai 1807, schrieben über Cöllns Buch die Schlesischen
Provinzialblätter, das offiziöse Organ der schlesischen Regierung,
herausgegeben von dem Geheimsekretär des Ministers Hoym, dem
1809 bei der Neuordnung der Verwaltungsbehörden zum Regie-
rungsrat beförderten Kammerkalkulator Zimmermann und dem
gleich tüchtigen und in derselben Weise ausgezeichneten Kanzlei-
direktor Streit: „... Auch meint man gar wohl den in Berlin
lebenden Verfasser zu kennen, aber es wäre so unbillig als un-
artig, einen Schriftsteller öffentlich zu nennen, der nicht hat ge-
nannt sein wollen und der ohne Anonymität schwerlich so frei-
mütig gewesen wäre. Wir haben Ursach, ihm Dank zu
wissen, daß er es gewesen ist und daß er so vieles offen
zur Sprache gebracht hat, worüber wir uns sonst nur
unter Bekannten unterhielten. Vielleicht wird doch
manches, das sonst nur als Stimme des Publikums im
Verborgenen umherflüsterte, von Personen gelesen,
denen es niemand unter die Augen sagte, und von man-
chem beherziget, der einem Übel abzuhelfen Gelegen-
heit hat...“
a K. G. Nowack, Schlesisches Schriftstellerlexikon, Heft 3 (Breslau
1838) S. 24/5: Fr. A. Ender und Heft 4, S. 167: X. A. Veith.
ee ` m mF m m rn ist Mm a
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 49
Zu den wertvollsten Teilen dieses Buches gehört des Steuer-
rats Cölln Schilderung des Städtewesens, des gewaltigen Gegen-
satzes zwischen den erlassenen Vorschriften und ihrer Ausführung."
Die Kritik der bestehenden Einrichtungen führte Cölln wieder zu
Reformvorschlägen, die sich nicht auf Schlesien beschränkten. Er
forderte wie früher Fachminister an Stelle des Generaldirektoriums,
ihnen untergeordnete Oberpräsidenten an der Spitze der Pro-
vinzen, Vereinigung aller Provinzialbehörden, der Kriegs- und
Domänenkammern mit den Akzise-, Post- und Bergbehörden zu
einem einzigen in zwei Abteilungen für die innere und für die
Finanzverwaltung gegliederten Kollegium, aber im Gegensatz zu
seinen Vorschlägen in den Reflexionen volle Trennung der Justiz
von der Verwaltung, Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, be-
sonders aber scharfe Bekämpfung der übermäßigen Zentralisation.
Unschwer erkennt man die starke Übereinstimmung der Vor-
schläge Cöllns mit den vom Freiherrn vom Stein wenige Jahre
später vollzogenen Reformen; derartige Gedanken lagen damals
unter dem Einfluß der französischen Revolution und des napo-
leonischen Systems in der Luft?; deutlich hebt sich aber Stein
aus dem Haufen der reformfreudigen Gemüter durch seine ethische
Staatsauffassung, seine starke Betonung des erzieherischen Wertes
der Selbstverwaltung; davon findet sich bei Cölln keine Spur, die
Herrschaft der Bureaukratie will er nicht stürzen, das durch die
Wahl der Rittergutsbesitzer bisher vergebene Landratsamt soll
ın Zukunft ein Präfekt bekleiden.
Soviel Cölln an den bestehenden Zuständen auszusetzen hat,
noch singt er ein Loblied auf das friderizianische Heer, wenn er
auch hier Einzelheiten, die Bewaffnung, Kleidung, die Fülle der
Stabsoffiziere, die schlechten Lazarettanstalten, die Vernachlässigung
der Invaliden, das Anwerben von Ausländern, die übertriebene
Bevorzugung großer Rekruten, die Exemtionen der Kantonregle-
ments tadelt. In gleicher Weise erkennt Cölln die Berechtigung
des Adels und seiner Vorzugsstellung im Staate voll an, er redet
der Leibeigenschaft, dem patriarchalischen Verhältnis zwischen
ı Bd. I, S. 136—146, II, S. 147,48, 172—175, III, 269 70.
? Vgl. meinen Aufsatz: Eine bürgerliche Stimme aus Schlesien über
die Reform des preußischen Staates nach dem Tilsiter Frieden in den
Preuß. Jahrb. Bd. 127. S. 433.
® Bd II, 8. 122 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 9909. 1. 4
50 Johannes Ziekursch.
Herren und Bauern, das Wort; in einem vom Ehrgefühl be-
herrschten Adel sieht er ein notwendiges Gegengewicht gegen
die Gefahren des reinen Kapitalismus, aber er betont schon, daß
durch das Pfandbriefsystem der Grundbesitz mobilisiert wurde,
sich infolgedessen ein fürchterlicher Güterschacher entwickelte,
der durch den häufigen Herrenwechsel die patriarchalischen Bande
zerschneide und durch den großen plötzlich in den Schoß fallenden
Spekulationsgewinn den Adel demoralisiere. Überhaupt stellt er
den raschen Niedergang des Adels fest. Der Keim der für Cöllns
spätere Werke hochbedeutsamen Legende von der Verworfenheit
des Adels tritt hier schon ans Tageslicht, dagegen fehlt noch die
unberechtigte Lobpreisung des dritten Standes; der Herr Beamte
steht noch turmhoch über der zu regierenden Masse.
Während dieses Buch erschien, wurde Cölln befördert; der
1799 strafversetzte Beamte hatte sich so gut geführt, während
der furchtbaren Boberüberschwemmung 1804 in Sagan persönlich
so ausgezeichnet, daß er 1805, zunächst kommissarisch, an die
Oberrechenkammer nach Berlin kam. Hier redigierte Cölln den
zu Beginn des Jahres 1806 begründeten Preußischen Staats-
anzeiger, eine volkswirtschaftliche Monatsschrift, herausgegeben
„von einer Gesellschaft von Geschäftsmännern“ In dieser Zeit-
schrift kam Cölln auf seine früheren Fürstenbundspläne insofern
zurück, als er in dem Anfang Mai 1806 erschienenen Hefte trotz
des Pariser Februarvertrages Preußen aufforderte, Ansbach, Bai-
reuth, Neufchätel, Kleve, Paderborn und einige Teile Westfalens
einzutauschen gegen Hannover, Osnabrück, die Lippeschen Ge-
biete, Mecklenburg und die drei Hansastädte. Schärfer als bisher
verlangte er Heeresreformen, die Aufhebung des adeligen Vor-
rechts auf die Offiziersstellen, die Beseitigung der ausländischen
Werbung und aller Exemtionen von der Kantonpflicht, die Ein-
führung der allgemeinen Wehrpflicht, aber mit Stellvertretung,
ein allmähliches Ausschalten der Prügelstrafen, Verbesserung der
Verpflegung und Bewaffnung der Truppen. Beim Ausbruch des
Krieges mit Frankreich dringt er stürnisch auf allgemeine Volks-
bewaffnung.
Als im Oktober 1806 die ersten schlimmen Gerüchte aus
Thüringen in Berlin einliefen, entwarf auf Cöllns Veranlassung
der frühere Leutnant und damalige Lustspieldichter und Militär-
schriftsteller Julius von Voß einen Plan, wie südlich Berlins an
er o aeaaeae mr mp teg a
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 51
den sumpfigen Ufern der Nute und Notte die in Berlin zurück-
gebliebenen 6 Depotbataillone zum Schutze der Hauptstadt vor
einem Handstreich Stellung nehmen sollten. Der Gouverneur von
Berlin, Graf Friedrich Wilhelm von der Schulenburg-Kehnert,
stand als Generalkontrolleur der Finanzen in engen Beziehungen
zur Oberrechenkammer; ihm ließ Cölln durch einen der Geheim-
räte dieser Behörde den Entwurf vorlegen, wurde aber abgewiesen.
Auf die Nachricht von dem unglücklichen Gefecht bei Saalfeld
nahm Schulenburg die Besprechungen von neuem auf, Cölln ver-
trat den Gedanken einer Bewaffnung der Berliner Bevölkerung,
aber vielleicht gerade deshalb ging Schulenburg auf Cöllns Vor-
schläge nicht ein. Die von ihm ausgegebene berüchtigte Wei-
sung, Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, gewinnt im Zusammen-
hange mit den vorhergegangenen Besprechungen eine neue, eigen-.
artige Beleuchtung. `
Auf die Nachricht von den unglücklichen Schlachten bei
Jena und Auerstädt eilte Cölln nach Schlesien, un hier den
Widerstand gegen die Franzosen zu organisieren. Am 22. Ok-
tober langte er in Glogau an und arbeitete am Abend dieses
Tages mit dem Kammersekretär Gottlieb Gärtner, dem Stadt-
syndikus Ludwig Wilhelm Schwadtke und einem Baron von Bohlen
einen Plan aus, nach dem die Schlesier, zum allgemeinen Auf-
stand aufgerufen, einen Landsturm bilden und in der nieder-
schlesischen Heide zwischen der Lausitzer Neiße und dem Bober
in den ausgedehnten Wäldern der Herrschaft Priebus den Vor-
marsch der Franzosen aufhalten sollten.” Es galt nun, die Zu-
1 Cöllns Aktenmäßige Rechtfertigung N. 26/27. — Untersuchungsakten
gegen Cölln (Berl. Staatsarchiv): „Der Geheime Rat Tiesmer bestätigt, daß
ihm Inkulpat Vorschläge zur Verteidigung von Berlin kommuniziert, um
sie dem Minister von Schulenburg vorzulegen, welcher sie aber unausführ-
bar gefunden.“
2 Nach der im Prozeß gegen Cölln beschworenen Aussage Gärtners.
Gärtner, 1808 Mitbegründer der Glogauer Tugendbundkammer, blieb bei der
Verlegung der Kriegs- und Domänenkammer von Glogau nach Liegnitz zu
Beginn des Jahres 1809 auf Befehl des ÖOberpräsidenten v. Massow als
Vertrauensmann der preußischen Regierung zur Überwachung der französi-
schen Festungsbesatzung zurück; er ist der „gewisse Gärtner aus Glogau“,
der den von Cölln entworfenen Plan einer Überrumpelung Glogaus (s. w. u.)
Ende April 1809 durch den Major v. Roeder dem Grafen Goetzen mitteilte.
Fr. Meinecke, E. Beitrag z. Gesch. d. J. 1809 in d. Hist. Zeitschr. Bd. 70,
A3
D) Johannes Ziekursch.
stimmung und Unterstützung der leitenden Persönlichkeiten zu
gewinnen; Gärtner glückte es scheinbar, die Billigung ihres Vor-
habens durch den Glogauer Kanımervizepräsidenten von Massow
zu erlangen; Massow, der die Glogauer Kassenbestände nach
Breslau in Sicherheit brachte, wollte beim Provinzialminister
Grafen Hoym den Entwurf befürworten. Während die Glogauer
Freunde die weiteren Vorbereitungen trafen, reiste Cölln zur
gleichen Zeit wie Massow nach Breslau, um mit Hoym persön-
lich Rücksprache zu nehmen.
Dieser Minister hatte unterdessen die ersten Maßnahmen er-
griffen, um die schlesischen Festungen in Verteidigungszustand
zu setzen und die staatlichen Gelder zu retten; am 25. Oktober
teilte ihm eine am 22. von Küstrin abgegangene Kabinettsordre
die Eröffnung von Friedeusunterhandlungen mit Napoleon durch
den Marchese Lucchesini mit. Wie die meisten Preußen hatte
auch Hoym allen Glauben an die Möglichkeit eines erfolgreichen
Widerstandes gegen den siegreichen Korsen verloren; nach Cöllns
Angabe hatte Hoym schon vor Ausbruch der Feindseligkeiten in
einem Gespräch mit Cölln die ärgsten Besorgnisse vor einem
Zusammenstoß Preußens mit Frankreich gehegt; jetzt bat er
Friedrich Wilhelm III. inständigst, doch ja Frieden zu schließen.
„Da unter der jetzigen Lage dies (Friedensunterhandlungen anzu-
knüpfen) der einzige Weg zur Rettung zu bleiben scheint“, so
schrieb Hoym dem Könige am 25. Oktober, „so wage ich meine
alleruntertänigste, aus den treuesten Gesinnungen fließende Bitte
an E. M. Landesväterliches Herz, Ihrem treuen Volk die Wohl-
tat des Friedens zu verschaffen und selbiges zugleich von der
quälenden Besorgnis für E. M. heiligste Person und teures Leben
zu befreien. Weder Mitwelt noch Nachwelt wird in einem solchen
Schritt etwas anders finden als weise Unterwerfung unter das
Gesetz der Notwendigkeit.“
Als dann der Befehl einlief, die in Breslau und Glogau
stehende Artillerie, den Train, alle in Schlesien vorhandenen
Waffen- und Ausrüstungsgegenstände nach Graudenz zu schaffen,
betrieb Hoym die Absendung der Transportzüge mit wahrem
Feuereifer; dem Oberbergamt verweigerte er dagegen die nötigen
N
S. 464 ff. Vgl. auch H. v. Wiese u. Kaiserswaldau, Fr. W. Graf v. Goetzen
(Berlin 1902) S. 38 Anm. 1.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 53
Fuhren zum Transport der in den Hütten an der Malapane, in
Gleiwitz und Kreuzburg hergestellten Geschosse nach den schle-
sischen Festungen: „Es ist vorauszusehen“, meinte er, „daß, wenn
für das Land etwas Feindliches zu befürchten steht, gedachte
Ammunitionsstücke in den entfernteren Gegenden, wo sich die
Vorräte befinden, nicht minder sicher sein dürften als in den
Festungen, vielleicht aber im Gegenteil beim Transport dahin
noch eher in Gefahr kommen könnten.“ So wenig dachte Hoym
an eine ernsthafte Verteidigung der schlesischen Festungen; durch
das Wegschaffen der Kantonisten, des Geldes und der Waffen
hoffte er, seine heißgeliebte Provinz vor den Schrecken des seiner
Meinung sicher erfolglosen Feldkrieges zu bewahren. In diesen
Gedankenkreis paßten Cöllns Vorschläge einer Volksbewaffnung
nun freilich nicht. Auch Massows Fürsprache fiel schwächlich
genug aus; die Verhandlungen beendete Hoym mit den an Cölln
gerichteten Worten: „Sprechen Sie mir das verfluchte Wort Land-
sturm nicht mehr aus.“ Damit nun nicht Cölln auf eigene Faust
vorging, verwies ihn Hoym nach Schmiedeberg; dort war er un-
schädlich. Cölln reichte seinen Plan durch einen nach Graudenz
zurückkehrenden Eilboten dem Könige ein, erhielt aber keine ihm
die nötige Vollmacht gewährende Antwort, da unterdessen der
polnische Aufstand in Südpreußen die Verbindung zwischen West-
preußen und Schlesien zerriß. Wären seine Entwürfe ausgeführt
worden, hätten sie auch die Franzosen in Strömen von Blut er-
stickt, die Volksehre wäre doch gerettet worden. Hoym erließ
gleich Schulenburg am 29. Oktober an das Breslauer und wahr-
scheinlich auch an das Glogauer Kammerpräsidium die weise
Mahnung: „Die veränderten Gesinnungen dieses Zeitalters machen
auch andere Maßregeln notwendig, so zum Exempel werden ge-
wöhnlich die Fehler einzelner Personen den höheren und ver-
waltenden Behörden zugeschrieben, daher könnte es denn auch
wohl geschehen, daß, wenn die fremden Truppen unfreundliche
Begegnung erhielten oder nicht nach Wunsch befriedigt würden,
man sich hinter ein Verbot der Kammer versteckte und derselben
dadurch Unannehmlichkeiten zuzöge. Ich halte es daher für sehr
dienlich, daß auf das schleunigste durch Land- und Steuerräte an
die Untertanen die Ermahnung erginge, den fremden Truppen
mit Bereitwilligkeit und herzlichkem Betragen zuvorzukommen
und, insoweit die Kräfte es erlauben, ihre Forderungen zu be-
PA Johannes Ziekursch.
friedigen, sich auch bei Annäherung des Feindes dazu in Zeiten
gefaßt zu machen.“
In der Erbitterung über das Fehlschlagen seines patriotischen
Vorhabens und unter dem Eindruck des entsetzlichen Zusammen-
bruchs Preußens, in der Erinnerung an seine in den letzten Jah-
ren immer wiederholten, aber nicht beachteten Reformforderungen..
verfaßte Cölln während der nächsten Wochen seiner unfreiwilligen
‚Muße in Schmiedeberg den ersten und bittersten Teil seiner Ver-
trauten Briefe. Im Dezember 1806 ermöglichte Cölln ein fran-
zösischer Paß die Rückkehr nach Berlin; seinen Platz in der
Oberrechenkammer fand er besetzt, den Treueid den Franzosen
zu leisten, verweigerte er) Seine Zeitschrift, den Preußischen
Staatsanzeiger, verschmolz er mit einer andern, „Berlin oder der
preußische Hausfreund“, die bisher der patriotisch gesinnte Pro-
fessor Heinsius herausgegeben hatte. Ein von Cölln verfaßter
Aufsatz über den Diensteid, in dem er die Unterwerfung der Be-
amten unter Napoleons Willen mißbilligte, wurde von der fran-
zösischen Zensur beanstandet und führte Anfang Februar 1807
beide Herausgeber auf mehrere Wochen in die Hausvoigtei.
Cölln fürchtete ernstlich für sein Leben, weil er vermutete, daß
die von ihm mit mehreren Patrioten getroffenen Verabredungen
zu einem Aufstand, falls Schill bei seinen Streifzügen von Kol-
berg aus bis Berlin vorstoße, an die Franzosen verraten wären.’
1 Untersuchungsakten: „Inkulpat habe sich nicht nur in Berlin, son-
dern auch in Glogau geweigert, den Eid der Treue zu leisten ... dies hat
die Regierung zu Liegnitz sowie der Geheime Oberrechnungsrat Marquard
als richtig nachgegeben.*
ZO. v. Lettow-Vorbeck, Der Krieg von 1806 und 1807. Bd. II (Berlin
1892) S. 324 Anm. — L. Geiger, Berlin 1688—1840. Gesch. d. geistigen
Lebens der preuß. Hauptstadt. Bd. II (Berlin 1895), S. 221’22. — L. Salomon,
Gesch. d. deutschen Zeitungswesens, Bd. II (Oldenburg 1902) S. 248. —
Am 30. AU 1808 sandte Cölln dem Oberpräsidenten ein für den König
bestimmtes Rechtfertigungsschreiben; darin heißt es (Bresl. Staatsarchiv.
Suppl. M. R. D. 640): „Meine gute Intention beweise ich: 4) durch den in
Berlin von den Franzosen verfügten und von mir erduldeten monatlichen
Kriminalarrest, weil ich mit mehreren Patrioten in Verbindung gestanden,
um, wenn Schill nach Berlin kam, einen großen Aufstand zu erregen. Der
Hausvoigteiinspektor kann es bezeugen.“ Die Untersuchungsakten, deren
Beilagen verloren gegangen sind, erwähnen diese Tatsache nicht. Da aber
alle anderen Angaben Cöllus durch Zeugenaussagen erhärtet wurden und
da in diesem Falle durch die Vernehmung des Inspektors leicht Cölln hätte
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 55
Daß ihn der französische Platzkommandant von Berlin, General
Hulin, Ende Februar wieder laufen ließ, dankte ihm Cölln in
seinen Schriften mit zahlreichen Lobeserhebungen seiner Menschen-
freundlichkeit.
Von Berlin wandte sich Cölln im Beginn des April 1807
nach Schlesien, da ihm in der Hauptstadt der Boden unter den
Füßen zu heiß geworden war. Seine fortgesetzte Weigerung, den
Franzosen den Treueid zu leisten, verhinderte seinen Eintritt ın
sein altes Amt als Steuerrat. Darauf ging Cölln nach Wien, um
dem dortigen preußischen Gesandten Grafen Finckenstein Vor-
schläge zur Überrumpelung der von den Franzosen während der
Kämpfe um Neiße und Cosel schwach besetzten Festung Glogau
zu unterbreiten; auch dieser Plan wurde zu Wasser. Nach dem
Tilsiter Frieden im November 1807 konnte Cölln endlich ohne
Eidesleistung den Steuerratsposten in Glogau wieder übernehmen.
Die Zwischenzeit hatte er mit Reisen nach Sachsen, Pommern
und Ostpreußen ım Dienste seiner Schriften ausgefüllt, um Stoff
und Mitarbeiter zu sammeln, zugleich wirkte er zum Wohle sei-
nes Vaterlandes. |
Schon in der zweiten Hälfte des Jahres 1807 wurden in
Preußen die ersten Fäden geheimer Verbindungen gesponnen, um
einen Aufstand gegen die ım Lande zurückgebliebene französische
Armee vorzubereiten. Cölln wurde eingeweiht und ging mit
Feuereifer auf diesen Gedanken ein. Einen wackeren Gehilfen
fand er in dem Saganer Forstinspektor Johann Friedrich Hesse.
Wie Cölln und Voß, wie Cöllns Freunde in Glogau, Graf Pückler-
Gimmel in Breslau!, war auch Hesses erster Gedanke bei der
Kunde von der Schlacht bei Jena, dasselbe Mittel anzuwenden,
das 1793 den Franzosen die Kraft zum Widerstande gegen die
europäische Koalition gegeben hatte, das Aufgebot aller Waffen-
fähigen. Hesse wandte sich mit diesem Vorschlag an den Saganer
Landrat, Herrn A. A. von Raden, und ließ sich von ihm zu einem
Rekognoszierungsritt nach Dresden bestimmen, um festzustellen,
wie weit die Franzosen vorgedrungen seien. So entledigte sich
der Landrat des unbequemen Mahners; als Hesse zurückkam,
widerlegt werden können, so liegt kein Grund vor, an seiner Angabe zu
zweifeln.
1 Über Pückler vgl. Fr. Wiedemann, Breslau in der Franzosenzeit
(Mitt. aus dem Stadtarchiv zu Breslau Heft 8) (Breslau 1906) S. 9.
56 Johannes Ziekursch.
merkte er erst, daß ihn Raden übertölpelt hatte, jetzt aber noch
ans Werk zu gehen, war es zu spät; die Franzosen rückten schon
in Schlesien ein. Mit Hesse trat Cölln im August 1807 in Ver-
bindung. Cölln hatte sich heimlich von einer Gewehrfabrik in
Suhl die Lieferung von 10000 Infanteriegewehren binnen Jahres-
frist auf königliche Rechnung an den Kaufmann Petri in Sorau,
der Sagan zunächst gelegenen sächsischen Stadt, ausbedungen; im
August 1807 sandte er auf seine Kosten Hesse nach Suhl, um
die Gewehre auf ihre Brauchbarkeit prüfen, ihre Ablieferung be-
schleunigen, unterwegs Infanteriegewehre und Jagdflinten auf-
kaufen und den Geheimbund in Sachsen ausbreiten zu lassen.
Hesse wurde von Cölln an einen Herrn Wagner in Leipzig, den
Erzieher eines Grafen von Pückler, verwiesen, mit dem Cölln
wahrscheinlich auf seiner oben erwähnten Reise nach Sachsen
angeknüpft hatte; Wagner versprach, beim Ausbruche eines Auf-
standes in Schlesien sofort mit einer Freischar von 500 Mann `
von Leipzig aus loszuschlagen; an diesen Beratungen mit Hesse
beteiligte sich auch der bekannte Dichter Seume. „Von Leipzig
ging ich“, so sagte Hesse im Prozeß gegen Cölln eidlich aus,
„nach Weimar, woselbst ich während meiner kurzen Anwesenheit
einen vortrefflichen Gemeingeist und echte Patrioten fand.“ In
der Suhler Fabrik wies man Hesse schon 2000 äußerst brauch-
bare Gewehre vor. Cölln wandte sich daraufhin an den zum
Generalzivilkoınmissar ernannten von Massow, um das nötige Geld
zum Ankauf der Waffen zu erlangen, bekam aber folgende ab-
lehnende Antwort: „Lieber Cölln! Sie wissen, ich halte Sie für
einen rechtschaffenen Mann, ich schätze Sie als Patriot, ich tue
es um so mehr, da ich Ihre gute Absicht nicht verkenne; Ihren
Plan kann ich aber nicht gutheißen teils, weil alle solche Pläne,
mögen sie auch noch so vortrefflich angelegt sein, bei dem immer
seltener werdenden Patriotismus nur zu bald verraten werden
und nie verborgen bleiben, teils weil ich nicht dazu autorisiert
bin. Ich verbiete Ihnen also, Ihre Insurrektionsideen in Gang
zu bringen.“
In den nächsten Monaten beschäftigte sich Cölln mit der
Konstruktion eines schweren und eines leichten Infanteriegewehrs,
das nicht bloß das alte preußische, sondern das viel bessere fran-
zösische übertreffen sollte. Hesse machte sich wieder nach Leip-
zig auf den Weg, um die von einem dortigen Büchsenmacher
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 57
nach Cöllns Angaben hergestellten Flinten an Ort und Stelle zu
erproben. Cölln reiste deshalb selber im März 1808 nach Suhl.
Trotzdem blieb der Erfolg hinter dem guten Willen stark zurück.!
Im August 1808 kam Regierungsassessor Heinrich Barde-
leben nach Niederschlesien, um für den in Königsberg begrün-
deten Tugendbund zu werben. „Ich entdeckte“, so berichtete er
nach Königsberg, „besonders bei der unteren Volksklasse einen
freieren, liberaleren Geist, viel Ungeduld über die Dauer der
Leiden, große Abneigung gegen die vorhandenen Offizianten des
Staats, herzliche Liebe zum Könige und Neigung zum Auflehnen
gegen die fremde Macht, ihre scheinbaren und wirklichen Helfer.
Es ıst aus mehr als einer Rücksicht heilsam, diese herrliche Pro-
vinz des Staats unter den Einfluß patriotischer, gemeinsinniger
und uneigennütziger Männer zu bringen.” In Glogau entstand
die erste schlesische Kammer des Tugendbundes. Außer den
schon erwähnten Männern, Gärtner und Schwadtke, und vielen
andern trat auch Cöllns Kreiskalkulator Johann Gringmuth ein
und erhielt das Direktorat dieser Tugendbundkammer.
Bardeleben verfolgte realistischere Zwecke als die Königs-
berger. Es war emm Zeit furchtbarer Spannung. Die Spanier
waren gegen Napoleon aufgestanden, Bürger und Bauern hatten
zu den Waffen gegriffen und die plötzlich zusammengerafften,
ungeübten und undisziplinierten, kümmerlich bewaffneten Massen
die französischen Heere besiegt und zur Übergabe gezwungen.
Diese Ereignisse entfachten bei den leitenden Männern und allen
Patrioten ın Preußen eine fieberhafte Glut; das Mittel war ja
jetzt gefunden, um Preußen die verlorene Freiheit, Macht und
Ehre zurückzuerobern: der Volksaufstand.” Pläne wurden ent-
worfen, Vorbereitungen getroffen, Ende Juli 1808 Oberst Graf
von Götzen, der ruhmvolle Verteidiger Schlesiens im Jahre 1807,
wieder in diese Provinz entsandt als Leiter des nahenden Ent-
scheidungskampfes. Hier fand er mehrere Geheimbünde und An-
sätze zu solchen vor. „Die erste Verbindung“, so meldete er
dem Freiherrn vom Stein am 19. Oktober 1808, „ging von der
! Acta betreff. d. Projekt des Kriegsrats v. Cölln wegen eines neuen
Infanterie-Feuergewehrs. Bresl. Staatsarchiv. Rep. 199. Suppl. M. R. C. 157.
3 Voigt, Gesch. d. sogen. Tugendbundes S. 21.
>’ Fr. Thimme, Zu den Erhebungsplünen der preuß. Patrioten im
Sommer 1808. Histor. Zeitschr., Bd. 86 (München 1901), S. 78 ff.
bt J ohannes Ziekursch.
' Dresdner Loge aus; sie wirkte auf weit aussehende Pläne.“ Da-
. mit dürfte jene Gruppe gemeint sein, zu der Cölln und Hesse,
Wagner und Seume in Leipzig und die von Hesse aufgesuchten
Weimarer Gesinnungsgenossen gehörten. „Die zweite war durch
unvollständige Winke von Königsberg her entstanden. In ihren
- Unterabteilungen wollten sie augenblicklichen Aufstand, mehr
Massacre als militärische Operation.“ Das sind die niederschlesi-
schen Freunde Cöllns, die Mitglieder des Tugendbundes und, wie
wir noch sehen werden, seine literarischen Mitarbeiter. Dazu
traten noch einige andere Geheimbünde. Götzen ließ sie durch
Bardeleben im Tugendbund einheitlich zusammenfassen und über-
nahm die Leitung. Ihn wies Stein an, die Bauern durch ihre
Grundherrn und die Bürger in den Schützengilden zu organisieren.!
Von seinen Glogauer Freunden wurde Cölln zum Eintritt in
den Tugendbund aufgefordert und nach der beeideten Aussage
des schon mehrfach erwähnten Kammersekretärs Gärtner „diesem
Bunde nach verschiedenen Diskussionen nicht bloß in Hinsicht
seiner früheren bewiesenen guten Gesinnungen, sondern besonders
auf die Erklärung einiger Mitglieder, daß sie mit ihrem Kopfe
für ihn einstehen würden, beigesellt. Durch sein Betragen wurde
die Wahl gerechtfertigt. Gelehnt an mehrere wackere Männer,
gewann er neue Hoffnungen, neues Vertrauen. Seine Schriften
atmeten von nun an (Oktober 1808) einen andern Geist, und
eine überall bewiesene Energie verschaffte ihm unsern einstim-
migen Beifall. Unter unsern Augen verfolgte er den Plan, das
Volk zu bearbeiten, mit Klugheit und Vaterlandsliebe. In den
Städten seines amtlichen Bezirks suchte er die besten Patrioten
zu vereinigen, sie zu (sewehrankäufen behufs ihrer künftigen Be-
waffnung als Nationalgarden zu vermögen; dem Plane, die Festung
Glogau zu nehmen, widmete er das angestrengteste Nachdenken,
er kundschaftete Kanonen? und, soviel ich mich erinnere, 10000
Stück Gewehre außerhalb des Landes aus und besprach eventuell
die Herbeischaffung der letzteren und Verfertigung einer noch
größeren Anzahl. In seinen Schriften rief er das Volk auf, ihr
Metall, ihr Silber und Gold dem Könige zum Opfer darzu-
ı P. Hassel, Gesch. d. preuß. Pol. 1807—1815 (Publik. aus d. preuß.
Staatsarch. VI), Leipzig 1881, S. 553.
* Im Besitz der Herzogin von Sagan, die sie dann an Preußen überließ.
Friedrich vou Cölln und der Tugendbund. : 59
bringen’, und wir würden gemeinschaftlich mit ihm, wenn der
Monarch einen Wink gegeben hätte, in wenigen Wochen die Glocken
in der dortigen Gegend in die Stückgießereien abgeliefert haben,
da die öffentliche Meinung für uns war und sich nur durch uns
aussprach. Die von mir auf Veranlassung des kgl. Geheimen
Staatsrats Herrn von Massow zusammengekauften Gewehre lagen
größtenteils in Glogau oder nahe um die Stadt verborgen und
konstituierten gleichsam den ersten Fonds. Wir sahen nur dem
großen Momente entgegen, wo Friedrich Wilhelm uns aufrufen
würde, unsern Glauben, unsern Mut auf dem Schlachtfelde oder
in den Ringmauern der widerrechtlich besetzt gehaltenen Städte
durch Taten zu bewähren. Von 60000 feindlichen Bajonetten
und unzähligen Spionen umgeben, würden wir sehr bald als
Schlachtopfer unserer Vaterlandsliebe aufgeopfert worden sein,
wenn einer aus unserer Mitte, wenn Cölln ein Verräter gewesen
wäre, Dies war er nicht. Er verwandte unter unsern Augen
sogar einen Teil seines Einkommens zu patriotischen Zwecken,
und er offerierte sich damals, nach und nach in einer einmonat-
lichen Frist zur Bildung eines Fonds behufs der ersten Unter-
nehmungen, für seine Person die Summe von 500 Reichstalern
herzugeben.” Wahrhaftig kein kleines Opfer, wenn man seine
Vermögensumstände kennt und erwägt. Ich bin daher verpflichtet,
auf mein Gewissen, auf meinen Diensteid und auf meine innigste
T Im Intelligenzblatt zu den Friedenspräliminarien, der Fortsetzung
der Neuen Feuerbrände, abgedruckt. °
? Cölln an Massow, Grünberg, den 12. XII. 1808: ... Ferner zeige
ich Euer Hochwohlgeboren noch folgendes an: ... 2) bin ich bemüht, S. M.
— wenn Solche nach Breslau kommen sollten —- eine ansehnliche Depu-
tation entgegenzuschicken, um Höchstdieselben sowohl zu begrüßen als
auch zu neuen Opfern sich bereitwillig zu zeigen. Damit aber Euer Hoch-
woblgeb. sehen, daß ich selbst geneigt bin, Opfer zu bringen, so erkläre
ich mich hierdurch bereit, fünf Jahre lang von meinem Gehalt, wenn es so
bleibt, wie es jetzt ist, dem Staate 200, also überhaupt 1000 rth. zu zahlen
und, was ich an Silber oder Gold, einige 100 rth. an Wert, besitze, in die
Münze ohne Ersatz zu schicken. Euer Hochwohlgeb. dürfen desfalls nur
an die kgl. Kammer das Nötige verfügen und bestimmen, wohin ich das
Silber senden soll.“ — Rechtfertigungsschreiben an den König vom 30. XII.
1808: „Der Pastor Wagner in Grünberg und der dortige Magistrat können
es mir bezeugen, daß ich am Tage meiner Arretierung die dortige Kom-
mune instruiert und willig gemacht, Seiner Majestät ein Don gratuit von
Tächern zur Bekleidung der Armee zu überreichen.“
60 Johannes Ziekursch.
Anhänglichkeit und Treue gegen die Allerhöchste Person des
Monarchen und sein königliches Haus feierlich zu erklären, daß
Herr von Cölln, weit entfernt ein Feind des Vaterlandes oder des
Königs zu sein, einer seiner wärmsten Freunde ist ...... daß
er aber die Umwandlung mehrerer jetzt schon zum Teil abolierter
Formen für zweckdienlich erklärt hat.“
Sofort nach seinem Eintritt in den Tugendbund erbat Cölln
von dem gerade in. Glatz beim Grafen Götzen weilenden Barde-
leben, der Cölln kurz vorher in seiner patriotischen Schrift über
Preußens Zukunft auf das schärfste angegriffen hatte, eine Zu-
sammenkunft. Bardeleben „kam“, wie Cölln in einer Immediat-
eingabe an den König am 26. Mai 1809 angab, „im geheim nach
Glogau, und wir verständigten uns bald. Jener Verein (der
Tugendbund) enthält zwar die Bedingung des Entfernthaltens von
allen politischen Gegenständen. Wir glaubten aber nicht zu sün-
digen, wenn wir zu einer Zeit, wo die Konvention (mit Frank-
reich) vom 8. September a. pr. noch nicht ratifiziert war, Pläne
zu einer Überrumpelung von Glogau machten wie auch zu einem
allgemeinen Aufstande, wenn so etwas nötig und von Eurer Kgl.
Majestät approbiert werden sollte; ich tat dies vorzüglich auch
um deshalb, als ich um diese Zeit von dem Geheimen Staatsrat
von Massow den geheimen und gefährlichen Auftrag erhalten
hatte, in Anwesenheit der Franzosen Einleitung zur Errichtung
der Bürgergarden zu treffen und möglichst für Armaturen zu
sorgen.
„Ich bescĦäftigte mich damit eifrigst, fand diejenigen Ka-
nonen in Sagan auf, welche jetzt Euer Kgl. Majestät von der
Herzogin überlassen worden sind.
„Was Glogau anlangte, so machte ich den Plan zur Über-
rumpelung, ich konnte dies um so eher, als ich schon 1807 dem
Grafen von Finckenstein in Wien einen ähnlichen übergeben hatte.
„Mit vieler Mühe und Gefahr hatte ich mit Hilfe meines
Sohnes mir das Detail der Festung verschafft und einen schwachen
Punkt ausgemittelt, wo man, ohne die Werke zu berühren, zu
einem schlecht bewachten Tor kommen konnte (die Mühlenpforte).
Ich war auf gutem Wege, durch Gewinnung des Schlüsselmajors
mich ın den Besitz eines Abdrucks aller Torschlüssel zu setzen,
denn dieser Mann ist von den Franzosen in seinem Amte gelassen
worden.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 61
„Es waren von dem Regierungssekretär Gärtner 1500 Stück
Gewehre aufgekauft und in Glogau versteckt; der rechtlichste
Teil der Bürger war, ohne die Verbindung genau zu kennen, von
dem Syndikus Schwadtke gewonnen, um bei einer Überrumpelung
von innen zu wirken; in den 14 (andern) Städten meines Depar-
tements waren von mir in jeder Stadt Nebenzweige des Vereins
gestiftet, ein Teil der rechtlichsten Bürger gewonnen, um auf den
ersten Befehl die Waffen zu ergreifen. Kurz, ich hatte alles vor-
bereitet, um selbst mit Aufopferung meines Lebens, sobald die
Genehmigung erfolgen würde, die Festung Glogau zu überrumpeln
und die Städte meines Departements in Aufstand zu setzen.“
Endlich suchte Cölln dem Freiherrn vom Stein, dessen Stel-
lung die Veröffentlichung seines Briefes an den Fürsten von
Wittgenstein völlig erschüttert hatte, durch eine Vertrauenskund-
gebung des Volkes neuen Rückhalt zu gewähren; wie Cölln am
14. Dezember 1808 Massow mitteilte: „Ich habe die Petition we-
gen des Baron von Stein, von dem rechtlichsten Teil der Bürger
meines Departements unterschrieben, Seiner Majestät eingereicht
und eine Vorstellung damit verbunden, worin ich ungefähr fol-
gendes gesagt habe: Ist auch der Baron von Stein dem Staate
entzogen, so soll sie doch Euer Kgl. Majestät den Beweis geben,
daB ich sowie mein Departement nicht aufgehört haben, diesen
Mann zu achten und daß die Furcht vor einem allgewaltigen Ein-
Hub uns nicht hindert, dies laut zu sagen.“
1 Stein schrieb aus Berlin am 26. XI. 1808 an Th. von Schön:
„Euer Hochwohlgeb. werden sich freuen, wenn in einer Vorstellung an den
König von den Glogauschen Ständen, die sie bei seiner Zurückkunft über-
reichen werden, gesagt wird, daß Höchstdieselben bewogen werden, uns
alle durch eine, den jetzigen Umständen angemessene, vor der ganzen Na-
tion geprüfte und freudig angenommene Konstitution und durch Einführung
eines Repräsentationensystems zu beglücken usw.“. Aus den Papieren des
Ministers Th. v. Schön, Bd. II (Berlin 1875) S. 67/68. — Hat etwa diese Vor-
stellung der eigentlich nicht existierenden Glogauer Stände mit der Peti-
tion Cöllns etwas zu tun? P. Stettiner, D. Tugendbund S. 16 schreibt:
„Bardeleben stellte (Herbst 1808) als Bevollmächtigter Schlesiens den An-
trag, daß der Rat des Stammvereins im Namen des ganzen Vereins dem
Minister v. Stein für sein männliches Ausharren bei der guten Sache sowie
seine Opfer für das Vaterland Ehrfurcht zolle und verspreche, in aller sei-
ner Wirksamkeit zur Realisierung der wohltätigen Absichten der Regierung
zu helfen.“
62 Johannes Ziekursch.
Die Kriegspläne der Glogauer Tugendbündler reichten weit
über Niederschlesien hinaus. Im Frühjahr 1811 übergab Cölln
dem Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg „Bruchstücke aus
den Verhandlungen des Vereins“, die gegen Ende 1808 gepflogen
worden waren." Unter dem Eindruck der Nachrichten aus Spa-
nien hielt man in Glogau die Zeit zu einem allgemeinen Auf-
stand in Deutschland für gekommen. Preußen sollte den Anfang
machen, eine Landwehr aufstellen, jeden Waffenfühigen, d. h. jeden
„wanzigsten Menschen zum Kampfe heranziehen, so daß Preußen
über 250000 „Insurgenten“ aufbrächte „Der Wohlstand ist ge-
rade um so viel vermindert, als nötig ist, das Volk willig zu
machen, das Letzte zu verteidigen, was der Feind ihm übrig
De ... Der Staatsminister Baron Stein beweist durch die be-
reits publizierten Edikte und Verfügungen, daß er erst eine Na-
tion schaffen will, um durch sie zu siegen. Da er stark genug
ist, die Schmach zu ertragen, welche Napoleon über ihn gewälzt
hat, da er wagt, am Throne Friedrich Wilhelms den Feind Na-
poleons zu machen, so wird er auch Mut und Stärke genug ha-
ben, einen Plau gutzuheißen, der, mag er auch desperat genannt
werden, sicher zum Ziele führt.“ Während die Preußen von Kol-
berg, Graudenz, Kosel und Glatz aus auf Magdeburg vorrückten
„und alles auf ihrem Wege, was streitfähig ist, in sich aufnäh-
men“, die von den Franzosen besetzten Festungen durch ein vor-
her verabredetes Zusammenwirken der Bevölkerung mit den an-
greifenden Haufen überrumpelten und Österreich zum Kriege mit
fortrissen, sollten sich die Aufständischen in Westfalen, Hessen
und Hannover der Weserfestungen bemächtigen „und den Harz
zum Sammelpunkt ihrer Kräfte machen.“ Man rechnete damit,
daß schließlich Deutschland beinahe eine Million „Insurgenten“
stellen würde. Das Ziel des Kampfes bezeichnete man mit fol-
genden Worten: „Wir wollen wiedererobern, was wir ehemals
1! Acta betreff. Untersuchung gegen den Kriegsrat von Cölln und dessen
spätere Beschäftigung. Rep. 92 Hardenberg. J. 16. Berl. Staatsarch. —
Der Aufsatz schließt mit den Worten: „Das sind hingeworfene Ideen, hier
kann ich sie nicht vollenden...“ Es dürfte sich also um einen Vortrag
in der Glogauer Tugendbundkammer handeln. Dem Aufsatz hat Cölln sehr
scharfe kritische Randglossen hinzugefügt, ob 1808 etwa in der Rolle eines
advocatus Diaboli, oder erst 1811, steht dahin. Jedenfalls ergibt sich daraus,
daß er nicht der Verfasser ist.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 63
schon hatten: Ein jeder ehemalige Staat trete in seine vorigen
Grenzen zurück. Er mag seine inneren Verhältnisse formen, wie
er wil. Damit aber Deutschland mit Übermacht allen fremden
Einmischungen” und der Gewalt entgegenstrebe, so muß dem
Kaiser mehr Gewalt und der Oberbefehl der Armee eingeräumt
werden. Ohne Frage aber müssen allenthalben Gewissens-, Denk-,
Schreibe- und Druckfreiheit herrschen. Es müssen Mittelmächte
zwischen Kaiser und Reich durch seine Fürsten herrschen, zwi-
schen diesen und ihren Völkern gebe es Stände, die nicht ge-
boren, sondern gewählt werden. Allenthalben sei Gleichheit des
Anspruchs und kein geborener Adel, die Repräsentanten werden
den Fürsten die Gesetze, mit der Zeit fortgehend, vorschlagen.
Diese (die Fürsten) dem Kaiser. So ein Landtag in jedem Fürsten-
tum, so ein Reichstag, wo Kaiser und Fürsten selbst erscheinen
und sich beraten. Es gebe nur ein deutsches bürgerliches Gesetz-
buch, allgemeine Normen enthaltend, nur eine Justiz für alle
Staatsbürger, sowie eine Münze, einerlei Maß, einerlei Steuer, von
allen mit gleichen Schultern getragen. Jeder gesunde Staats-
bürger ist zur Landesverteidigung verpflichtet. Es gibt weder
Zünfte, Monopole, Konzessionen und alle solche Institute mehr,
welche die Entwicklungsfreiheit hindern. Auf dem Ackerbau
laste kein Zwang, kein Leibeigentum seiner Bearbeiter. So frei
wie der Eigentümer, so frei sei der Tagelöhner. Frei sei die
Ein- und Ausfuhr, frei die Straßen und Flüsse von Zöllen. Mit
einem Namen bezeichue man den Deutschen; es gebe keine
Hessen, Württemberger, Hannoveraner oder Preußen mehr, es
gebe nur Deutsche. Es gebe nur einen Souverän, den Kaiser,
de Fürsten seien seine Ratgeber und die Führer des Volks ihres
Distrikts, in ihrem Lande die ersten Diener des Staats.“
So drängten sich in den Köpfen der Glogauer 'Tugendbündler
gewaltige zukunftsreiche Gedanken und unmögliche, ıhnen wider-
sprechende Phantastereien in wilder Gärung durcheinander. Das
deutsche Nationalgefühl erwachte und mischte sich mit einem
unbändigen Freiheitsdrange; von dem Preußen der Hohenzollern,
dem friderizianischen Staate, war keine Rede mehr.
Mitten aus diesen Plänen wurde Cölln durch seine Ver-
haftung auf einer Dienstreise in Grünberg am 14. Dezember 1808
herausgerissen. In einer Kabinettsordre vom 16. Februar 1808
war schon Massow die Festnahme Cöllns und die Eröffnung des
64 Johannes Ziekursch.
Disziplinarprozesses gegen ihn nach der Räumung der Provinz
durch die Franzosen anbefohlen worden, weil Cölln durch seine
Vertrauten Briefe „zu einer Zeit des allgemeinen Leidens die
Regierung verunglimpft, Unmut verbreitet und Nachrichten über
den Zustand des öffentlichen Einkommens, Bank und Seehandlung
zur Kenntnis des das Land okkupierenden Feindes gebracht habe,
der einen nachteiligen Gebrauch davon gemacht.“ Als nun im
November 1808 die Franzosen aus Schlesien abgerückt waren,
fragte Massow, dem ja das Wirken Cöllns in Glogau bekannt
war, noch einmal in Königsberg an, ob er jenen Befehl wirklich
ausführen solle, freilich ohne Angabe irgendwelcher Gründe, die
die Verhaftung Cöllns nicht ratsam erscheinen ließen; Stein, dem
Graf Götzen die Einzelheiten seiner Maßnahmen natürlich nicht
mitteilte, dem infolgedessen Cöllns patriotische Bestrebungen un-
bekannt geblieben waren, befahl selbstverständlich die Voll-
streckung des einmal gegebenen Befehls, ja wies darauf hin, daß
der Inhalt der Vertrauten Briefe die Handhabe böte, den geplanten
Disziplinarprozeß in ein Kriminalverfahren zu verwandeln.!
So verfuhr man auch, als man in Cöllns beschlagnahmten
Papieren einen genauen Plan der Glogauer Festungswerke fand.
Deshalb deckte er, nachdem er schon bald nach seiner Verhaftung
am 30. Dezember 1808 den König in einem Rechtfertigungs-
schreiben auf manche seiner Leistungen während der letzten Jahre
hingewiesen hatte, in einer Immediateingabe an den König am
26. Mai 1809 seine Karten auf. Die dadurch bedingten umfang-
reichen Vernehmungen der von Cölln angeführten zahlreichen
Zeugen verzögerten den Fortgang des Prozesses um Monate.
Unterdessen blieb Cölln in seiner Glatzer Festungshaft nach wie
vor in Fühlung mit der Patriotenpartei.?
! G. H. Pertz, D Leben des Ministers Freiherrn v. Stein, Bd. II (Berlin
1850) S. 142.
? Diese Tatsache ergibt sich aus folgendem Briefe Cöllns an den
Generalleutnant von Köckritz vom 23. IX. 1810: „Nur ein Blick in die
Vergangenheit. Baron Stein und Graf Götzen stellten mich in Glogau en
prise und übertrugen mir Dinge, die niemand weiter ausführen wollte.
Alle Beweise dafür kann ich gewähren. — Die Konstitution des bekannten
Vereins, der große Insurrektionsplan, das Projekt zur Überrumpelung von
Glogau, ein anderes zu einem nordischen Bunde, der Auftrag zur Errich-
tung der Nationalgarden, zur Anschaffung der nötigen Waffen. Nur zu
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 65
Da Cölln den Besitz des Planes der Glogauer Festungswerke
aus seinen Handlungen gegen Ende des Jahres 1808 erklären
konnte und alle Zeugenaussagen seine Behauptungen glänzend
rechtfertigten, schlug eine Kabinettsordre vom 12. Dezember 1809
die Untersuchung wegen Landesverrats und „angeblicher Insur-
rektionspläne“ nieder. Den Vorwurf, in den Vertrauten "Briefen
Finanzgeheimnisse verraten zu haben, entkräftete die Aussage der
Sachverständigen, daB der größte Teil des von Cölln vorgeführten
Zahlenmaterials schon früher anderwärts abgedruckt worden sei,
daß er zur Veröffentlichung des Restes kurz vor der Schlacht
bei Jena die Erlaubnis erhalten habe, und daß vor allem die
Franzosen ihre Kenntnis der preußischen Finanzen nicht aus
Büchern, sondern dem Aktenmaterial der von ihnen für Napo-
leon in Eid genommenen preußischen Behörden geschöpft hätten.
So blieb nur noch die Anklage auf Verunglimpfung der Regie-
rung und Verbreitung von Unmut unter dem Volke bestehen.
Anfang Dezember 1809 wurden die abgeschlossenen Unter-
suchungsakten zum Urteilsspruch dem Kriminalsenat des Berliner
Kammergerichts überwiesen, aber hohe Gönner scheinen sich für
Cölln verwandt zu haben, das Gerücht nannte namentlich den
Großkanzler Beyme; Monate verstrichen. Erst nach dessen Aus-
scheiden aus dem Amte wurde Cölln zu Beginn des Juli 1810
lebhaft steht in meinem Gedächtnisse, daß Graf Götzen mit dem öster-
reichischen Hofe korrespondierte (vgl. Hassel, S. 544 ff), den hessischen
Kabinettssekretär Delbrück (vgl. E. Janke, Zur Gesch. d. Verhaftung d.
Staatsrats J. Gruner. Rostocker Diss. Berlin 1902. S. 36) mit den Schätzen
seines Herrn in Glatz protegierte und — die Truppen zur Revue mit 30
scharfen Patronen gegen die österreichische Grenze hat ausrücken lassen.
Gar wohl ist mir bekannt, wie er Kommissäre bestellte und Summen ver-
wendete, um mit Dörnberg und Schill in Rapport zu bleiben, wie sehr
Graf Schmettau, Schmiedeberg (Pertz, Gneisenau, I, 431, 455), Graf Bereskow
(a. a. O. 440) und Bardeleben darein verwickelt waren, — daß Herr von
Falkenhausen (Lehmann, Stein, Il, S. 554) während des ganzen Krieges im
Lager des HKirzlferzogs Ferdinand sich befunden hat, um diesem vorzu-
spiegeln, der König werde teil am Kriege nehmen, wern man sich nur
Graudenz nähere und Kanonen mitbringe! — Nur zu deutlich ist mir der
Inhalt eines Gesprächs gegenwärtig, welches zwischen des Prinzen Wilhelm
Kgl. Hoheit und dem Oberstleutnant Roeder (Hist. Zeitschr. Bd. 70, S. 464 ff.)
mit einem gewissen Österreichischen Offiziere in Glatz noch 1810 verhandelt
worden ist.“ Rep. 92. Hardenberg. 16. Berl. Staatsarchiv. — Derartige
Angaben kann doch nur ein Eingeweihter, ein Gehilfe Götzens, machen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 5
66. Johannes Ziekursch.
wegen Beleidigung Friedrich Wilhelms II. zu dreijährigem Festungs-
arrest und damit zugleich zur Amtsentsetzung verurteilt. Wahr-
scheinlich rechtzeitig gewarnt, floh er am 12. Juli 1810 vor der
Bestätigung des Urteils seitens des Königs von Landeck über die
nahe Österreichische Grenze.
In Jena ließ sich Cölln nieder; die Weimarer Regierung er-
bot sich im September 1810 zu seiner Auslieferung an Preußen;
unterdessen war in Berlin wieder ein Umschwung in der Beur-
teilung Cöllns eingetreten. Hardenberg, der neue Staatskanzler
verstand es, derartige oppositionslüsterne, aber geldarme Literaten
anders als bisher zu behandeln und sie in den Dienst des Staates
zu stellen. Er ließ den Prozeß gegen Cölln niederschlagen, den
von Cölln veranlaßten Abdruck seiner Untersuchungsakten, ein
Buch von 27! Bogen, mit Cöllns Einwilligung vor der Heraus-
gabe aufkaufen und vernichten; Cölln durfte eine kurze Recht-
fertigung drucken lassen, in der aber die Insurrektionspläne von
1808 und alles, was damit zusammenhing, übergangen werden
mußten. Cölln, dessen literarischer Kampf gegen die Zustände
des friderizianischen Staates sich durch die Reformen der Regie-
rung erledigte!, trat wieder in den preußischen Staatsdienst, unter
Leitung des Staatsrats Justus Gruner arbeitete er für die preu-
Bische Geheimpolizei; um, wie er 1819 im Verhör vor der Mainzer
Zentraluntersuchungskommission aussagte, „besonders im Auslande
für die geheimen Pläne der Regierung gegen die Franzosen auf
alle Weise tätig zu sein, welches ich vorzüglich dadurch ward,
daß ich in Sachsen und Westfalen Waffen aufkaufte und Korre-
spondenzen anknüpfte, welche das Gouvernement von den Plänen
der Regierung beständig in Kenntnis setzten.“? Zeitweise wirkte
Cölln als Spezialkommissar bei der schlesischen Klostersäkulari-
sation, ein Zeichen, wieviel man seiner Ehrlichkeit zutraute.
Später wurde er im Bureau Hardenbergs beschäftigt. Seine un-
ermeßliche literarische Produktion setzte er, jetzt zugunsten Preu-
! Diese Erkenntnis drängte sich Cölln schon Ende 1808 auf, deshalb
begann er vor seiner Verhaftung die Herausgabe einer neuen Zeitschrift
unter dem Titel: Friedenspräliminarien.
? P. Stettiner, D Tugendbund. Beil. z. Jabresber. d. städt. Realgymn.
Königsberg in Pr. 1904 S. 56. Auf diese Tätigkeit bezieht sich die Notiz
über Cölln (de Kollm) in dem merkwürdigen Schriftstück aus dem Pariser
Archiv bei L. Engel, Gesch. d Illuminatenordens (Berlin 1906) S. 457.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 67
Bens und seiner Regierung, unverdrossen fort!, bis er am 31. Mai
1820 in Berlin starb.
Wie kam nun dieser Mann dazu, die Vertrauten Briefe und
die Neuen Feuerbrände herauszugeben? Der demokratische Radi-
kalismus, der die Handlungen und Pläne der niederschlesischen
Tugendbündler erfüllte, durchdrang auch Cöllns Schriften. Daß
er dem preußischen Staate in aufrichtiger Vaterlandsliebe ergeben
war, beweisen seine Leistungen in den Jahren 1806—1808. Aller-
dings wollte er nicht bloß die Franzosen aus dem Lande ver-
jagen, sondern zugleich von ihnen lernen und seinen vor 1806
dem französischen Muster zumeist entlehnten, durch die Nieder-
lage seiner Meinung bestätigten und verschärften Reformplänen
zum Siege verhelfen, das hieß freilich, den friderizianischen Staat
so umbauen, daß auch nicht ein Stein auf dem andern geblieben
wäre. Deshalb malt er die Vergangenheit schwarz in schwarz.
Die Ursachen für den Zusammenbruch Preußens sieht Cölln in
dem unsittlichen Treiben und der Regierung Friedrich Wilhelms II.,
dem Unterbleiben einer Heeresreform nach französischem Vorbild,
der entarteten Kabinettsregierung, vor allem in der völlig ver-
fehlten auswärtigen Politik. Er wird jetzt nicht müde zu be-
tonen, darin wie in den meisten Punkten ein äußerst gelehriger,
seine frühere Meinung verleugnender, wenig selbständiger Schüler
Friedrich Buchholz’?, daß die Kriegswirren der letzten Jahre ihre
Ursache in dem Ringen Englands mit Frankreich um die Vor-
herrschaft auf dem Meere, in den Kolonien und im Welthandel
hätten, daß Preußen sich in diesem Streite auf Frankreichs Seite
hätte schlagen müssen, um Englands Übermacht vernichten zu
helfen, daß also nicht Frankreich Preußens Feind gewesen sei,
sondern England und außerdem noch Rußland; deshalb wären
auch die polnischen Teilungen Preußen zum Verhängnis ausge-
schlagen. An Stelle der erfolglosen Neutralitätspolitik hätte Preu-
ßen den Bund mit Frankreich suchen müssen, der ihm die Herr-
schaft über Norddeutschland dauernd gesichert hätte.
Zur Reform des Staates forderte Cölln völlige Vernichtung
des Feudalsystems, aller Vorrechte des Adels, ja des Erbadels an
! Salomon, Gesch. d. deutschen Zeitungswesens, III (Oldenburg 1906)
8. 155, 208, 210 u. A. D. B. IV, S. 411.
? Vgl. K. Bahrs, Friedrich Buchholz, ein preußischer Publizist. Ebe-
rings Hist. Studien, Heft 57 (Berlin 1907).
5*
68 "Johannes Ziekursch.
sich, Aufhebung der Leibeigenschaft, Ersetzung der Patrimonial-
gerichte durch staatliche Kreisgerichte, Demokratisierung und
Egalisierung des Volkes durch die Beseitigung der ständischen
Gliederung, aller Rechtsungleichheit, der verschieden starken Be-
steuerung, der wirtschaftlichen Trennung von Stadt und Land,
des Zunftzwanges.' Von Selbstverwaltung ist nirgends, von einer
Volksvertretung äußerst selten die Rede, das Vorbild gab nach
wie vor das demokratische Kaisertum Napoleons ab.
Mit vollem Recht bemerkt H. Hüffer über Cöllns Schriften ?:
„Darin lag eine Art von Verdienst, daß die gespannte Neugier
in einer Menge nicht unwichtiger, aufklärender Mitteilungen Be-
friedigung fand, und ein wirklicher Vorteil war es, daß zur öffent-
lichen Erörterung staatlicher Dinge vielleicht zum ersten Male in
Preußen sich Gelegenheit bot. Wie wichtig, ja wie unerläßlich
war es für die folgende große Entwicklung, daß politische Inter-
essen in weiten Schichten der Bevölkerung sich verbreiteten.“
Noch bedeutsamer wirkte die Legende, die Cöllns Schriften we-
niger schufen als verbreiteten und mit 1000 Anekdoten, Einzel-
heiten, Schilderungen der Kriegsereignisse zu belegen suchten,
die Legende von dem körperlichen, geistigen und sittlichen Nieder-
gange des Adels und dem strahlenden Aufstieg des mit allen
Tugenden und Vorzügen ausgestatteten dritten Standes, auch hier
unverkennbar die Nachwirkung der durch Buchholz vermittelten,
vor und während der Revolution in Frankreich und auch in
Deutschland? gezeitigten Gedanken. Cöllns Schriften bilden darin
das preußische Gegenstück zu der von fanatischem Adelshaß er-
füllten Schrift des Abbe Sieyes: Qu’est ce que le tiers etat?
In Wahrheit verteilte sich natürlich Tugend und Laster ziem-
lich gleichmäßig auf alle Stände; der preußische Adel verfügte
auch noch naclı 1807 über die stärkste Bildung und den größten
Reichtum, für die Kunst des Verwaltens und Regierens besaß der
Adel im Gutsbetrieb, der gutsherrlichen Polizeiverwaltung und der
Kreisverwaltung eine Schule, die dem Bürgerstande noch fehlte;
die meisten Städte zählten wenige Tausende, oft nur Hunderte
von Einwohnern, 113 der 130 schlesischen Städte hatten 1809
1 Neue Feuerbr. V, 30 ff., V1, 16 ft, VIII, 134 f., IX, 1 ff.
? Die Kabinetsregierung in Preußen u. J. W. Lombard. Leipzig 1891,
S. 352.
` Vgl. Fr. Meusel, Fr. A. L. v. d. Marwitz, Bd. 1 (Berlin 1908) S. 41 ff.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 69
weniger als 3500 Einwohner. Kleinbürger, Handwerker, Acker-
bürger, Krämer und Gastwirte bevölkerten diese Orte, die wenig-
sten Städter konnten fließend lesen und schreiben!; jene mit der
Gedankenwelt der Aufklärung und unserer klassischen Literatur-
periode erfüllte Schicht war recht dünn, sie bestand aus den Be-
anıten, Ärzten, Geistlichen, Lehrern und den überaus spärlich ver-
tretenen Großkaufleuten und Industriellen. Gerade darin lag die
Tragik der Reformperiode im Beginn des 19. Jahrhunderts, daß
das Bürgertum noch nicht so viel Wohlstand, Bildung, politischen
Sinn besaß, um als breitere Basis für den Staat die bisherige
Stütze, den Adel, voll zu ersetzen.
Jene dünne Schicht des gebildeten Bürgerstandes stellte nun
gerade den größten Teil der Mitarbeiter Cöllns. Außer den oben-
genannten unbedeutenderen Schriften: Berlin und Wien in Par-
allele usw. verfaßte Cölln den ersten der 6 Bände Vertrauter
Briefe, zu den andern 5 trug er nur.einige Aufsätze bei; der
größte Teil des ersten Heftes der Neuen Feuerbrände und einige
Aufsätze in den späteren Heften stammen ebenfalls aus Cöllns
Feder. Das zweite und dritte Heft der Feuerbrände gab ohne
Cöllns Vorwissen während seiner Reise nach Pommern und Ost-
preußen auf Veranlassung des Verlegers, des Leipziger Buch-
händlers Gräff, der Privatgelehrte Claudius in Leipzig heraus,
das 4.—8. Heft redigierte Cölln, dann übernahm im Januar 1808
die Herausgabe der Neuen Feuerbrände und der seit dem März
1808 erscheinenden dazugehörigen Intelligenzblätter unter Cöllns
theoretischer Oberleitung ein Kandidat der Rechte Vetter zu
Leipzig. Nach dem Erscheinen des 13. Heftes der Feuerbrände
wandte sich die preußische Iımmediatfriedensvollziehungskommission
an die sächsische Regierung mit der Bitte, die Zeitschrift zu unter-
drücken; Vetter entging dieser Gefahr dadurch, daß er sich im
Juni 1808 unter französische Zensur stellte, mußte aber in die
Bedingung des französischen Generalintendanten Bignon willigen,
Cölln von jeder weiteren Teilnahme an der Zeitschrift auszu-
schließen. So wurden seit dem Sommer 1808 die Neuen Feuer-
brände ein französischen und rheinbündlerischen Interessen die-
nendes Organ.’
! Vgl. mein Buch: Das Ergebnis der friderizianischen Städteverwaltung.
? Vgl. H. Hüffer, D. Kabinetsregierung S. 345 ff. — Obige Angaben
stammen aus den Prozeßakten.
10 Johannes Ziekursch.
Von den Mitarbeitern Cöllns haben sich drei selber genannt:
der Glogauer Oberamtsregierungsassessor A. C. von Jariges, also
ein Sproß einer in der preußischen Geschichte des 18. Jahr-
hunderts wohlbekannten Adelsfamilie, ferner ein Auditeur Erhardt
aus Graudenz, dessen während der Belagerung der Festung ge-
führtes Tagebuch ohne sein Vorwissen von seinen Verwandten
Cölln zugestellt wurde, endlich C. F. Benkowitz, ursprünglich
Theologe, dann Hauslehrer, schließlich Glogauer Kammersekretär,
ein in Schlesien vielgefeierter Literat, der sich nach der Erobe-
rung Glogaus, wie die offiziösen Schlesischen Provinzialblätter
bei seinem Tode im Frühjahr 1807 rühmend hervorhoben, seiner
bedrängten Landsleute den französischen Behörden gegenüber tat-
kräftig annahm. Mit der 1798 nach Glogau verbannten Gräfin
Lichtenau, der Geliebten Friedrich Wilhelms IL, war Benkowitz
befreundet, durch diesen Kanal erhielt Cölln seine Nachrichten
über das höfische Leben und Treiben unter diesem Herrscher.!
Seine nichtpreußischen Mitarbeiter waren der Schriftsteller Vulpius
in Weimar, der Schwag®r Goethes, ein Professor Fischer in Würz-
burg, der außerordentliche Professor der Philosophie in Leipzig
J. A. W. Geßner?, der 1805—08 in Braunschweig lebende Hof-
meister eines polnischen Grafen K. L. Krutsch?, der es zum Pro-
fessor der Naturwissenschaften in Tharandt brachte, ein Sekretär
Thomas zu Stralsund, der frühere Offizier und damalige Schau-
spieler Grüner‘, dessen Buch: Belagerung und Einnahme von
Danzig im 7. Hefte der Feuerbrände mit seiner Einwilligung zum
größten Teil abgedruckt wurde. Ebenso wurde die Schrift des
hannöverschen Geheimen Kabinettsrats Brandes: Über den Ein-
Hub und die Wirkung des Zeitgeistes auf die höheren Stände
Deutschlands für die Intelligenzblätter ausgezogen!’ Vorsichtiger
verfuhr Cölln bei der Angabe seiner preußischen Mitarbeiter; er
nannte zunächst zwei Männer, die ihn anfangs mit Beiträgen
unterstützt, aber später angegriffen hatten, um ihre Kritik bloß-
1 Schles. Provinzialbl. Bd. 45, Litt. Beilage zum Aprilheft 1807 S. 121 ff.
Bd. 47 Anhang S. 24 ff. Feuerbr. I, Heft 1. — Goedecke, Grundriß d Gesch.
d deutschen Dichtung 2. Aufl. Bd. 5 (Dresden 1893) S. 491/92.
? Vgl. über ihn Allg. Deutsche Biogr. IX, S. 106/07.
3 Vgl. A. D. B. XVII, S. 276 ff.
4 Vgl. A. D. B. X, S. 49/50.
°® Vgl. A. D. B. II, S. 241/42.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 71
zustellen, nämlich den schon erwähnten Julius von Voß! und den
Kriegsrat und Schriftsteller Müchler in Berlin?, ferner den schon
verstorbenen Benkowitz, aber wohlweislich nicht den Herrn von
Jariges; wenn daher Cölln noch den früheren Artilleriehauptmann
und späteren Ratsherrn Kahlhoff in Schweidnitz und den Schau-
spielinspektor Carnier in Königsberg aufzählt, so dürfen wir viel-
leicht annehmen, daß sie gestorben waren oder Preußen verlassen
hatten und daher nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
In seiner Aktenmäßigen Rechtfertigung nach der Niederschlagung
des Prozesses führte Cölln (S. 37) aas: „Das Sonderbarste bei der
Sache war, daB größtenteils preußische Offiziere die Verfasser von
solchen Aufsätzen waren, die das Militär gegen mich ressentiert
hat .... (S. 44/45) Die preußischen Offiziere (der aufgelösten
Regimeuter) gingen (1807/08 in den Städten des steuerrätlichen
Departements Cöllns d. h. meist in ihren Garnisonen) ohne die
notwendigsten Bedürfnisse umher ... Viele von diesen Herren
waren auch Mitarbeiter an den Feuerbränden und hatten daher
ihre Substanz. Die Vorschläge zu Verbesserungen im Militär,
welche nachher unter einigen Modifikationen fast alle rezipiert
und ausgeführt worden sind, wie der Augenschein lehrt, die Be-
schreibung der Belagerung von Magdeburg, Hameln, Küstrin,
Glogau, Schweidnitz und Anklam, die Darstellung der Belagerung
von Kosel, Glatz und der Einnahme des Kreuzberges daselbst,
die Erzählung über den kleinen Krieg in Schlesien, eine Menge
von Anekdoten, das ist alles von Offizieren geschrieben.“ End-
lich erwähnte Cölln in dem am 11. April 1808 an Massow ab-
gesandten Begleitschreiben zu den von ihm konstruierten Ge-
wehren im Rückblick auf seine Tätigkeit Ende Oktober 1806:
„Hier (in Glogau) verband ich mich mit mehreren braven und
geschickten Männern zu einem Aufstande in Masse ..... Hier
(in Cöllns Departement) stand auch alles auf einen Wink bereit.“
Die in Glogau während Cöllns Reise nach Breslau zum Minister
Hoym zurückgebliebenen Gesinnungsgenossen müssen also eine
die Nachbarstädte umfassende Organisation zur Vorbereitung für
die Volkserhebung geschaffen haben. Cölln fährt dann in dem
Schreiben vom 11. April 1808 fort: „Unterstützt durch die eben
ı Vgl. A D. B. XL, S. 349 ff.
® Vgl. A. D. B. XXII, 8. 438 ff.
12 Johannes Ziekursch.
erwähnten Patrioten, kamen ... die Vertrauten Briefe und die
‚Feuerbrände ins Publikum.“ Da wir aus der beeideten Aussage
Gärtners wenigstens die von Cölln wohlweislich nicht genannten
Namen der an den Beratungen in Glogau am’ 22. Oktober 1806
beteiligten Personen kennen, es sind Gärtner, der Stadtsyndikus
Schwadtke und Baron von Bohlen, so ist damit bewiesen,
daß die Begründer der ersten schlesischen Kammer des
Tugendbundes! die Genossen Cöllns bei seinen patrio-
tischen Entwürfen und zugleich seine Mitarbeiter an
den Vertrauten Briefen und Neuen Feuerbränden waren.
Zu dieser Gruppe, d. h. zu den Freunden, Gesinnungsgenossen,
Mitarbeitern Cöllns und Mitgliedern des Tugendbundes gehörte
eine größere Anzahl niederschlesischer Beamter, freilich läßt es
sich nicht mit Sicherheit bestimmen, wie weit ein jeder von ihnen
sich an den patriotischen und literarischen Unternehmungen Cöllns
beteiligt bat?
me E 1 m
! S. oben und das völlig unzureichende Verzeichnis bei A. Lehmann,
D. Tugendbund (Berlin 1867) S. 214.
* In Glogau: Außer den Genannten Kreiskalkulator Gringmuth (Er-
gebnia d. frideriz. Städteverwaltung S. 177 ff.), Assessor Hampe, Leutnant
v. Schoß, Dr. Handke, Kammerkalkulator Lange, Registrator Hanke; in
Beuthen a. O.: Bürgermeister Tieme, Polizeiinspektor Kübler, Kämmerer
Nitschke; in Grünberg: Stadtdirektor Auders (Charakteristik in meinem
Ergebnis der friderizianischen Städteverwaltung S. 203), Polizeidirektor
Hoepfner (ebenda S. 203), Senator und Justizassessor Heinrich, Major von
Kleist, Pastor Wegener, Tuchfabrikant Foerster (Zeitschr. d. Ver. f. Gesch.
Schles. Bd. 40 (Breslau 1906) S. 27273); in Schwiebus: Polizei- und Feuer-
bürgermeister Gellrich (Ergebnis d. frideriz. Städteverw. S. 206); in Sagan:
Forstmeister von Linker, Forstinspektor Hesse (doch betont Hesse in seiner
Aussage ausdrücklich, daß er, der ausgediente Soldat, an den Schriften
Cöllns keinen Anteil habe), Konsul Dirigens und Justizkommissionsrat
Fiedler, Cöllns Sohn und sein Schwiegervater Oberstleutnant von Ploetz im
Regiment von Gracvenitz (nach dem Tode seiner zweiten Frau 1805/06 hatte
Cölln sich im März 1808 mit Marie Antoinette v. Pl. verheiratet), Baron
Bandemer (Cölln an Hardenberg, Berlin, d. 25. XII. 1810: Schließlich mache
ich Euer Exzellenz noch einmal auf den Baron Bandemer aufmerksam als
einen sehr geschickten, routinierten, rechtlichen und verständigen Mann.
Er war ein sehr tätiges Mitglied des Tugendvereins 1809, wo er Herzoglich
Saganscher Generalbevollmächtigter war). — Eine Beschreibung d. Belage-
rung Breslaus (Vertr. Br. III, 196 ft., IV, 98 ff.) stammt (v. Wiese, Graf v.
Goetzen S. 83) von dem Breslauer Gymnasialprofessor, dem späteren Pro-
fessor der Geschichte in Greifswald P. F. Kanngießer (vgl. über ihn A.D.B..
XV, S. 79/80). l
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 73
So scharte sich um Cölln eine stattliche Reihe vornebmlich
bürgerlicher Beamter, Literaten und Offiziere aus allen Teilen
Preußens, hauptsächlich aber aus Niederschlesien; die zahlreichen
militärischen Berichterstatter der Festungsbelagerungen dürften
der Artillerie oder den in den Festungen zurückgebliebenen dritten
Bataillonen angehören, also meist bürgerlicher Herkunft sein; dazu
traten adelige Offiziere der bis 1806 in Niederschlesien stehenden
Regimenter.
Aus diesen Elementen bildete sich unter dem Eindruck der
Kriegsereignisse der Ansatz zu einer radikal-demokratischen Pa-
triotenpartei, bei der wie in Frankreich mit dem demokratischen
Gedanken das Nationalgefühl zum Durchbruch gelangte Kampf
gegen die Franzosen,. aber auch Kampf gegen die alten Zustände,
gegen das alte Preußen und das alte Deutschland, so lautete ihre
Parole. Natürlich wichen diese Leute in den Einzelheiten ihrer
politischen Anschauungen voneinander ab, Gringmuth wurde zum
erbittertsten Gegner der Städteordnung Steins; diese Meinungs-
verschiedenheiten und die unverantwortliche Flüchtigkeit, ınit der
Cölln seine Schriften herausgab, erklären manche Widersprüche
in ihnen. Im allgemeinen aber haßten diese Männer die stän-
dische Gliederung und die Bevorzugung des Adels so grenzenlos,
daß sie vor keiner Waffe zurückscheuten, mit Verleumdungen,
Verdrehungen, Lügen, Schmutz und Kot ihren Feind bekämpften,
um eine Reform zu erzwingen. Wir dürfen da fragen: Welche
traurigen Erfahrungen müssen die meisten von ihnen gesam-
melt haben, welche Demütigungen vor 1806 erduldet haben,
daß sich eine solche Fülle von Leidenschaft in ihnen aufspei-
chern konnte. Ihre rücksichtslosen Angriffe ‘und ihr wildes Ge-
schrei zeitigten in gewisser Beziehung auch gute Früchte: sie
dürften manchem Anhänger des alten Systems den Mund zu
seiner Verteidigung verschlossen und die breite Gasse, welche der
Krieg für die Reform gebrochen, während der Vorbereitung
der Reformen offen gehalten haben. Die Durchführung der
Reformen, die Erfüllung eines Teiles der demokratischen For-
derungen, besänftigte in den nächsten Jahren die leidenschaft-
liche Glut.
Selbstverständlich stieß Cölln mit seinen Schriften sofort auf
den schärfsten Widerspruch, auf ingrimmige Proteste unschuldig
Verleumdeter, die abfälligsten Kritiken wurden ihm zuteil, eine
74 Johannes Ziekursch.
Reihe von Gegenuschriften erschienen), Zeitschriften unter den
bezeichnenden Namen: Löscheimer, Wassereimer, Löschinstru-
mente, Feuerschirpe wurden begründet; kein unparteiisch ur-
teilender Mensch konnte ja die vielen leichtfertigen und unge-
rechten Behauptungen Cöllns und seiner Genossen ohne Empö-
rung lesen. Aber es verdient doch auch betont zu werden, daß
Cölln unter gewissen Vorbehalten von vielen Seiten in der Haupt-
sache zugestimmt wurde. Ein so überzeugter Anhänger des alten
Systems wie der General von Zastrow soll nach den Untersuchungs-
akten geäußert haben, „daB er zwar nicht alles billigen könne,
was in den Vertrauten Briefen stehe, daß sie jedoch viel Wahres
und Gutes enthielten.“ Archenholz’ Urteil haben wir schon kennen
gelernt. In den Göttinger Gelehrten Anzeigen? schloß eine aus-
führliche Besprechung mit den Worten: „Der Verfasser ist un-
verkennbar ein preußischer Staatsbürger, der es, was wir sehr
achten, mit seinem Staate redlich meint.“ Das in Hamburg er-
scheinende Politische Journal führte aus: „(Cöllns Buch) zeichnet
sich vor andern ähnlichen Erscheinungen dadurch aus, daß es die
guten Seiten der public characters nicht verschweigt. Die ganze
Tendenz des Werkes beweist, daß der Verfasser ein Patriot ist,
dem das Unglück des Landes und der Hohenzollernschen Familie
wehe tut ... Die Erscheinung des zweiten Bandes dieser Ver-
trauten Briefe erfüllt auf eine angenehme Weise die Hoffnungen
und Erwartungen, welche der erste Teil dieses vielgelesenen Buches
erregt? In den von dem Schweizer Staatsmann und Schrift-
steller Heinrich Zschocke herausgegebenen Miszellen für die
Neueste Weltkunde heißt es: „Viele haben über den unglück-
lichen Krieg Preußens gegen Frankreich geschrieben, keiner aber
mutiger, sachkundiger, reichhaltiger als Herr von Cölln. Er
würde weniger Übereilungen begangen, mehr Ordnung in seine
Tatsachen gebracht, minder Wahrheit mit Irrtum vermischt ha-
ben ... hätte er länger daran feilen wollen. Aber dem Manne
war das Wort, zur rechten Zeit gesprochen, wichtiger als sein
eisener Ruhm. Ihm schien es verdienstvoller, den Zeitgenossen
zu nützen als der Nachwelt. Er war minder Schriftsteller als
E
ı Vgl. Hallische Literaturzeitung, 1808, Bd. HI, 8. 937 ff.
® Jahrg. 1807, Bd. I, S. 774.
s Jahrg. 1807, Bd. I, S. 390 ff.
Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 75
empörter Patriot .... Er hat von seiner Arbeit Verdruß, Ver-
folgung und Haß vielleicht auf Lebenszeit zu erwarten. Es ge-
brach ihm nicht an Scharfblick, dieses selbst sehr gut voraus-
zusehen. Dennoch wagte ere Er sprach die größten Wahrheiten
aus, die falscher Patriotismus, feige Selbstsucht in Ewigkeit nicht
gesprochen haben würden... .“! Die Jenaische Literaturzeitung
rühmte, daß sich die Vertrauten Briefe durch Ton und Gehalt
hoch über die Mehrzahl ähnlicher Schriften zu einem historischen
Dokument erhöben.?
Höchst merkwürdig verhielten sich die preußischen Behörden.
Eine Verwarnung wurde Cölln nicht zuteil; seine bedingungslose
Wiedereinsetzung in sein altes Amt als Steuerrat im Herbst 1807
wurde als eine stillschweigende Duldung und Billigung seiner
literarischen Tätigkeit angesehen’; erst im Sommer 1808 bean-
tragte die preußische Regierung, wie wir schon hörten, die Unter-
drückung der Schriften Cöllns in Sachsen; erst im November 1808
wurde ihr Verkauf in Ost- und Westpreußen verboten. In Schle-
sien entschloß sich der Generalfiskal im Oktober 1807 zum Ein-
schreiten gegen die mannigfachen Schmähschriften; die Mehrheit
der Breslauer Kammer lehnte aber nach höchst eigenartigen Aus-
einandersetzungen den Vernichtungskampf gegen Cöllns Schriften ab.
Diese Bücher lösten eine ungeheure Wirkung aus. Wenn
auch im Durchschnitt täglich mehr als ein halber Druckbogen
auf den Markt geworfen wurde, die Massen waren im Handum-
drehen vergriffen. Von den Vertrauten Briefen und den ersten
Heften der Feuerbrände erschienen mehrere Auflagen, von den
Vertrauten Briefen und dem Buch: „Berlin und Wien in Parallele“
eine französische Übersetzung; zeitweise wurden die Feuerbrände
in einer Auflage von 5500 Stück abgesetzt, obwohl die Leiden
der Franzosenzeit so hoch gestiegen waren, daß die Regierung in
Schlesien im Juni 1808 Rezepte ausgab, wie man durch stunden-
langes Kochen aus Hirschhorn und Fischgräten Gallert, aus aller-
hand Unkraut Salate und aus Eicheln und Bucheckern einen nahr-
haften Brei gewinnen könnte. Im Angesicht der drohenden
Hungersnot, da der von den Franzosen völlig ausgesogenen Be-
völkerung das Geld zum Sattessen fehlte, schlug man sich um
‘ Jahrg. 1808, Nr. 11, S. 42.
? Jahrg. 1807, Bd. II, S. 518 ff, 1808, Bd. II, S. 441 ff.
3 Vgl. Minerva, 1807, Bd. IV, S. 551.
76 Johannes Ziekursch. Friedrich von Cölln und der Tugendbund.
die Schriften Cöllns. Bis 1806 hatten die großen Volksmassen
in Preußen so gut wie gar keine politische Literatur in die Hände
bekommen; jetzt verschlangen sie mit unstillbarem Heißhunger
die Botschaft von der Verderbtheit der bisherigen Zustände, der
Verkommenheit des alten Herrenstandes, der Tüchtigkeit ihrer
eigenen Schicht. Sie wirkte, wie in den letzten dreißig Jahren
des 19. Jahrhunderts die sozialdemokratische Lehre von der
Unsittlichkeit der Bourgoisie und der Tugendboldigkeit des
vierten Standes; sie gab den Spießbürgern etwas Selbstbewußt-
sein. Hatten sie bisher mancherlei Anmaßungen und brutale
Übergriffe des Adels und Militärs stillschweigend heruntergewürgt,
hatten sie sich scheu allen Anordnungen der Magistrate und
Steuerräte gefügt, so fanden sie jetzt den Mut, dem Adel und
Militär gegenüber hin und wieder Gleichberechtigung zu fordern
und in den neuen Stadtverordnetenversammlungen den Vorschlägen
und Anordnungen des Magistrats eine eigene Meinung entgegen-
zustellen.
In dieser agitatorischen Aufrüttelung der dumpfen Massen
und in der Übertragung einer Reihe bedeutsamer Gedanken aus
der französischen Revolution und dem napoleonischen Kaiserreich
auf das preußische Bürgertum besteht Cöllns Bedeutung; seine
Geistessaat hat lange nachgewirkt und in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts den Liberalismus in Preußen entwickeln helfen.
(RI
Kleine Mitteilungen.
Zur Beurteilung der Herrschaftsverhältnisse
Kaiser Heinrichs VII. in Italien.
Als Heinrich VII. seine Romfahrt antrat, schickte er Gesandte
nach Italien, welche dort ihm die Wege zu ebnen bestimmt waren.
Diesem Zwecke entsprechend lauteten deren Aufträge bei den ober-
italienischen Kommunen und Herren hauptsächlich auf Anerkennung
des Königs, Beilegung des Parteienzwistes und Leistung der dem
Reiche gebührenden Dienste. Die Tätigkeit der Bevollmächtigten war
eine mehr informative, sie hatten das Ergebnis ihrer Mission in einem
Berichte zusammenzufassen!, der den König über Zustand und Ge-
sinnung besonders der einzelnen lombardischen Gemeinwesen aufklärte
und so eine erste Grundlage für Heinrichs Vorgehen in Italien schuf.
Derartige Berichte setzten den König in den Stand, selbst die Form
zu bestimmen, in welcher Huldigung und Unterwerfung stattzufinden
hatten. Demnach waren die Beurkundungsformulare solcher Akte und
städtische Vollmachtsbriefe im großen und ganzen einheitlich gefaßt?,
ja zeigen mitunter. an einer Stelle den gleichen sehr auffälligen Fehler.”
Ebenso ging für alle weiteren Handlungen, die etwa im Gefolge der
Huldigung sich ergaben, die Anregung stets vom Könige aus, wurde
auch die Form, in der sie vor sich gehen sollten, nie von seiten der
Kommune bestimmt. Heinrich hatte die Anschauung, daß ihm die
Herrschaft dort, wo er sie ausüben wollte, kraft seiner unbegrenzten
königlichen Gewalt auch durchaus zustand.” Um jedoch seine Herr-
schaft auf realere Grundlagen zu stellen, schien es ihm erwünscht,
1 Vgl. Bonaini 1, 31—37, no. 24; M. G. Constitutiones IV, no. 379.
? Warum Caro, Historische Vierteljahrschr. XI, 227, auf die Überein-
stimmung des genues. Treueides vom 14. Nov. 1311 mit dem Bergamos
Arch. stor. Lomb. 3, 19, 195 verweist, ist mir nicht klar geworden. Dieser
Eid ist ganz typisch; von irgendeiner verfassungsrechtlichen Besonderheit
dieses Eidesformulars fiel mir gar nicht ein zu reden.
® Vgl. Bonaini Acta 1, 78 no. 57, 80 no. 58, 81 no. 59, 83 no. 60,
90 no. 65, 92 no. 66, 265 no. 165.
* Vgl. die Worte des Nikolaus v. Butrinto bezügl. Genuas (ed. Heyck
34 2.25) „dominium... quod in veritate erat suum (Heinrichs VII)".
78 Vincenz Samanek.
wenn er zu diesem Rechtstitel noch den der ausdrücklichen Gut-
heißung seiner Schritte durch die betreffende Kommune hinzufügen
konnte! Das wird einmal ganz unzweideutig ausgesprochen: „et
quamquam possit ex plenitudine sue potestatis hec facere cum sit lex
animata in terris, tamen magis placebat eidem si vota fidelium
cum eiusdem ad hec peragenda concurrerent“*.? Daher nimmt er denn
Rechtshandlungen und Herrschaftsakte ausdrücklich vor: tam ex
auctoritate regia quam ex potestate seu ballia sibi super hoc per cives
concessa, ?
Mitunter ist unverkennbar zu ersehen, wie der König diese Über-
einstimmung gewaltsam herbeizuführen suchte. Für Asti ergibt der
betreffende Notariatsakt, verglichen mit dem sehr zuverlässigen und
genauen Berichte des G. Ventura, daß, was in Wirklichkeit nur der
zum größeren Teile mißgünstig aufgenommene Vorschlag eines Antrag-
stellers war, im königlicherseits abgefaßten Protokolle zu einem von
der Stadt einhellig dem König gemachten Zugeständnis der Balia
wurde.* In derselben Weise wie bei Asti schildern die Akten
Heinrichs VII. den Hergang der Herrschaftsübernahme bei Genua P
Auch hier finden wir wie dort Antragsteller, auch bier sind sie un-
bedingte Anhänger des Königs. Der eine war unter den städtischen
Gesandten in Mailand anwesend, der andere, Obizo Spinola, des
Königs ständiger Begleiter; besonders der letztere wird Heinrich VII.
Aussicht auf leichte Gewinnung der Herrschaft gemacht haben; er
dachte dabei nur an seinen eigenen Vorteil: denn nicht lange her war
1 Nicht aber ist die Sachlage so zu verstehen, daß der König eut-
weder ex auctoritate regia vorgehen mußte, oder die Herrschaft ihm nur
mit Willen der Kommune übertragen werden konnte. — Eine derartige
Auffassung scheint bezüglich Genuas der Darstellung Caros zugrunde zu
liegen. Nach Caro übernahm der König hier die Signorie „nicht als von
rechtswegen ihm gebührend‘, sondern nur zum Zwecke der Friedensstiftung
mit Willen der Stadt. Dh: weil die Gewalt nur zu einem von der Stadt
verlangten Zwecke übernommen wurde, so konnte er sie nicht kraft eigenen
Rechtes, sondern nur durch Übertragung erhalten; diese Gewalt genügte
ja eben auch dem bestimmten Zwecke vollkommen, jene aus eigener Macht-
vollkommenheit war gar nicht nötig. — Damit wäre natürlich gerade das
Gegenteil von dem behauptet, was Nikolaus v. Butrinto sagen will. Vgl.
unten S. 84.
? Bonaini 1, 69 no. 53 (M. G. Const. IV, 419) bei der Huldigung Astis.
s Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 264. Zum Vergleiche läßt sich auch heran-
ziehen, daß bei Städtetagen die Entscheidung König und Hofrat verblieb
(Alb. Muss. IV. 10, Muratori X. 896).
* Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 561, Anm. 1.
ë S. meine Darstellung ebd. 27, 257 — 268.
Kleine Mitteilungen. 79
es, als es den Anschein erweckte, daß er die Stadt ebenso in die
Hände des Angiovinen zu spielen beabsichtige, wenn es galt, sich
dadurch im Besitze der usurpierten Kastelle zu behaupten.! In dem,
was G. Ventura in diesem Zusammenhange berichtet?, steckt zweifellos
ein wahrer Kern. Die ganze Situation zeigt: Genua hat zum mindesten
nicht ganz aus freiem Antrieb sich dem Könige überliefert (1), der
König nicht so ganz ohne eigene Motive die Herrschaft gewollt (2).
Nach der Darstellung, die Caro den Vorgängen in Genua gewidmet
hat, wäre freilich in beiden Punkten das Gegenteil der Fall gewesen.
1. Für Caro handelt es sich um eine spontane Übertragung der
Signorie an Heinrich VII., für ihn ist dieser Akt das Ergebnis einer
ganzen Epoche der inneren Geschichte Genuas”, die förmliche Kreierung
einer neuen Staatsform durch die Stadt‘, einer Staatsform, die auch
die von ihrer Gründerin beabsichtigte Wirkung hatte. Caro, der auf
unzulängliches Material sich stützen mußte, hätte nach meiner durch
neue Funde angeregten Untersuchung? nicht an seiner unhaltbaren
Auffassung festhalten sollen. Er geht darüber hinweg, daß die ganze
Zeit der Signorie hindurch Streitigkeiten stets von neuem entbrennen,
die gerade das Verhältnis von Stadt und Herrscher betrafen. In den
1 Das, was ich schon früher darüber äußerte, erhält nun eine vortreffliche
Bestätigung. Zu Ventura Chron. Ast., Muratori XI, 225, wo von der be-
absichtigten Überlieferung der Stadt an König Robert die Rede ist, ver-
gleiche man Finke, Acta Aragon. 1, 264 no. 180: „... (castra) tenentur per
dominum Opicinum Spinulam et illud per quod adhuc nundum recuperata
sunt est favor, quem habuit a domino rege Roberto, licet credamus quod
ipsa non teneat in longo.“ Vgl. auch Alb. Mussato V, 1.
* Muratori XI, 234. An einen förmlichen Vertrag mit den genue-
sischen Gesandten brauchen wir deshalb noch lange nicht zu glauben. Das
ist auch nicht das Wesentliche an dieser Nachricht; ganz abgesehen davon,
daß es sich nicht um einen offiziellen Auftrag, wie Caro a. a. O. 229 an-
nimmt, zu handeln braucht. Übrigens ist selbst Caros Behauptung, ein
solcher Vertrag hätte sofort bei Heinrichs Einzug in Kraft treten müssen,
unstichhaltig. Ebensogut könnte man fragen, warum man dem Könige
zum zweiten®@Male den Treueid geleistet, in Genua, nachdem er früher schon
von den Gesandten in Mailand geschworen worden. — Die Nachrichten des
G. Ventura sucht Caro ohne jeden ersichtlichen Grund in ihrer Glaub-
würdigkeit zu entkräften.
` Genua und die Mächte etc. 2, 408, Schlußworte.
‘ Histor. Vierteljahrschr. XI, 226.
" Mitteilungen d. Inst. 27, 237 ff.; 560 ff.
* Das seit Erscheinen meiner Arbeit „Die verfassungsrechtliche Stellung
Genuas 1311—1313“ neu hinzugekommene Material, das Finkes Acta Ara-
gonensia bieten, kennt Caro überhaupt nicht!
80 Vincenz Samanek.
umfangreichen Forderungen Genuas aus der Zeit der Herrschaft
Heinrichs VIL! ist mit keinem Worte von dem Verlangen nach Friedens-
stiftung die Rede, obwohl die Parteikämpfe während der Signorie
keineswegs aufgehört hatten.” Schon dies zeigt mit positiver Gewiß-
heit, daß Genuas nächste Sorge etwas anderem galt: was bei der
Herrschaftsbegründung Schwierigkeiten verursachte, führte in den ersten
Monaten 1312 dahin, daß der König die Stadt nur mit Mühe in Bot-
mäßigkeit halten konnte?; durch das neue Material der Acta Ara-
gonensia erhalten wir da jetzt noch genauern Einblick* Nicht die
Stadt war es, die dem König die Herrschaft übertrug’, und
ihm wenigstens zeitweilig, solange es eben der Zweck der
Friedensstiftung mit sich brachte, die Ausübung ihrer Hoheits-
rechte überließ. Die mußte ja im Gegenteil die Möglichkeit eines
! Zur Edition, Mitt. d. Inst. 27, 627, darf ich hier wohl ergänzend hin-
zufügen, daß man bei a) Art. 14 „alia(s)“, bei b) Art. 9 „nimi(s)‘“ in den
Text aufnehmen kann an Stelle der aus fehlerhafter Schreibweise des No-
tars sich ergebenden Lesungen, die sich besser in Anmerkung geben ließen.
2? Vgl. Dönniges 1, 54 no. 17, 115, 118.
> Finke, Acta Arag. 1, 301 no. 204: Anfrage König Jakobs I. an Chri-
stienus Spinola über Genua: „.. . comune vestrum et alia omnia qualiter
se gerunt versus predictum (sc. Henricum) et si status ipsius regis tam in
officialibus quos posuit super vestrum comune quam aliis per eum cum eo-
dem comuni gestis ... perseveraverit huc usque in eadem condicione";
dazu ib. 1, 306 no. 207, die Antwort Christians, daB die Komune saugen-
blicklich in oboedientia Heinrichs sei, und Alb. Muss. V, 9 (Muratori X,
410). Vgl. die folgende Anm.
s Ich muß es mir an dieser Stelle versagen, alle Ergänzungen, welche
besonders die aragonesischen Stücke für meine Auffassung bieten, nach-
zutragen. Eine teilweise Umarbeitung meines in den Mitt. d. Inst. 27 er-
schienenen Aufsatzes, welche ich aus Anlaß einer von der Societä Ligure di
Storia Patria unternommenen Übersetzung desselben vornahm und die nun
seit Februar 1908 der-genannten Gesellschaft zur Verfügung steht, gab mir
Gelegenheit, ausführlich und in Zusammenhang darauf einzugehen.
5 Übrigens weiß auch Alb. Mussato V, 1 auf den Caro sich stützt,
nichts von einer Übertragung. Ja, seine Schilderung erweckt gerade den ent-
gegengesetzten Eindruck. Nach Mussato war es nicht die Stadt als solche,
die dem König etwa die Herrschaftsübernahme unterbreitet hätte, sondern
die einzelnen Parteien suchten sich gegenseitig den Rang beim Könige ab-
zulaufen, jede wollte auf Kosten der andern sich behaupten.
® Caro, der a. a. O. 2, 405 ausführte, daß die Stadt durch den Akt
der Signorieübertragung die Ausübung der ihr durch die Privilegien ver-
liehenen Regalien dem König „zeitweilig“ überließ, gibt jetzt meine Auf-
fassung stillschweigend zu, daß es sich nicht um Übertragung einer un-
beschränkten Gewalt handle. Wenn er dies aber mit seiner früheren
Kleine Mitteilungen. gl
derartigen königlichen Eingriffes zur Beilegung des Zwistes in Frage
gestellt sehen, wenn sie sich bis zu Heinrichs Tode gegen ein Ver-
bältnıs wehrte, das schon von Anfang an überschritt, was sie im
höchsten Falle hinzugeben gesonnen war. Wollte die Stadt auch
während der Herrschaft ihre freiheitlichen Institutionen gewahrt wissen,
so deutet dies darauf hin, daß sie Grund hatte, dem Friedensstifter
nicht mit jenem Vertrauen zu begegnen, das Caros Auffassung zu-
grunde liegt. In nicht mißzuverstehender Weise hat Christianus Spi-
nola in seiner diplomatischen Korrespondenz mit König Jakob II. von
Aragonien die passive Rolle der Stadt, nicht dem römischen Könige
zugewiesen, indem er das Unvermögen eines ernstlichen Widerstandes
gegen dessen Erscheinen betonte und die Herrschaftsäbernahme als
einen gerade für Heinrich glücklichen Umstand bezeichnete! Damit
kommen wir zum andern Punkte.
2. Nach Caros Auffassung hätte Heinrich die angebotene „Signorie“
nur gezwungen übernommen und nur um seinen „Herrscherpflichten“ zu
genügen.” Der da freilich befremdlichen Tatsache gegenüber, daß
Heinrichs „Signorie“ von stetem Konflikt mit Verfassungsansprüchen
der Stadt erfüllt war, mag Caro vielleicht geltend machen, daß die
ablehnende Haltung des Königs in der Notwendigkeit begründet lag,
zur Herstellung des Friedens sich freie Hand zu behalten. Aber
sehen wir davon ab, daß auch dann der prinzipielle Gegensatz kaum
zu erklären wäre. Der Kaiser verweigert der Stadt die im zweiten
Teile ihrer Petition geforderten freiheitlichen Einrichtungen.” Wenn
Darstellung in Einklang zu bringen sucht, so ist das genau so, wie wenn
jemand behaupten wollte: Weil der aufgeklärte Absolutismus den Herrscher
als ereten Diener des Staates betrachtet, ihm zwar die Ausübung der staat-
lichen Hobeiterechte nach Gutdünken, aber doch nur zum Zwecke der
Staatswohlfahrt überläßt, darum müsse man eigentlich von einer beschränkten
Monarchie sprechen! War denn da die Bestimmung der Geltungsweite des
Staatszwecks nicht noch immer in die Hände des Souveräns gelegt? —
Nicht eine Überlassung der Regalienausübung ist das Wesentliche, sondern
daß Genua die Regierung nicht dem Gutdünken des Herrschers anheim-
stellen, vielmehr selbst an ihr teilnehmen wollte. — Bei der Beurteilung
der italienischen Herrschaft Heinrichs VII. reichen wir mit Vorstellungen
nicht aus, die uns aus der Zeit Friedrichs I. und aus früherer Zeit ge-
läufig sind. Für Heinrich VII. war nicht nur der Konstanzer Friede nicht
maßgebend, er hat sich z. B. auch an das Wormser Konkordat nicht mehr
gehalten (vgl. Dönniges 1, 21 no. 21 und auch Felsberg, Beitrüge zum
Romzug H.s VII. 61).
1 Finke, Acta Arag. 1, 276 no. 192.
> Histor. Vierteljahrschr. XI, 229 und Genua 2, 403.
> 5. Mitt. d. Inst. 27, 627 f. und Neues Archiv XXXII 771 no. I.
Hiet. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 6
82 Vincenz Samanek.
er u. a. den 6. Artikel, das Verlangen nach der Polizeigewalt in den
Rivieren, zurückweist, so könnte dies, wollten wir im Gedankengange
Caros verbleiben, nur aus dem Grunde geschehen, weil er selbst Ord-
nung im Interesse des Parteifriedens zu schaffen sich vorbehielt.e. Nun
war man den Artikel unter einer Bedingung am Hofe dennoch zu-
zugestehen bereit: in dem Falle nämlich, daß der Vertrag zustande-
kam, der Genua alle Reichsrechte gegen eine hohe Pfandsumme über-
antwortete!; der Kaiser verzichtet bis zu deren Rückerstattung auf
jede Herrschaft, er hätte also getrost dort, wo es sein Vorteil gebot,
das Staatswesen unter dem Parteienzwiste zugrunde gehen lassen!
Es sind nicht vage Vermutungen; sondern es geht einfach aus meinen
Ausführungen als feste Tatsache hervor, daß dem Kaiser die „Sig-
none" vor allem den eigenen Absichten dienen sollte. Im Interesse
der Stadt regierte der Kaiser nicht besser, als es die Kommune selbst
geübt haben würde. Das wird besonders aus einem Falle ersichtlich,
wo Heinrich durch die Bestellung zweier einander feindseliger Vikare
an der östlichen Riviera? beinahe einen Bürgerkrieg heraufbeschworen
bätte; verhindert ward der ungeeignete Schritt nur, als der kaiserliche
Gesandte an Ort und Stelle im Verein mit dem genuesischen Vikar
und namentlich durch Obizo Spinola darüber informiert wurde, welche
Gefahr das mit sich bringe.” Es ist gerade im Hinblick darauf von
Caros Standpunkt aus nicht verständlich, warum der Kaiser es ab-
schlug, die Ernennung der Rivierenvikare der Stadt zu überlassen *,
welche doch die schon früher übliche Teilung der Ämter® auch nicht
ungeschickter durchführen konnte, als wie sie in dem angeführten
Beispiele sich erkennen läßt; ebensowenig verstünde man den Be-
scheid auf die 11. Forderung, deren Gewährung für Genua nicht nur
unschädlich, sondern vorteilhaft gewesen wäre. Gerade dort, wo es
sich ausschließlich um den Ausgleich der Fraktionsgegensätze handelte,
hat Heinrich keine höhere Gewalt geltend gemacht. Im Gegenteil:
er konnte selbst nichts mehr tun, als schließlich einen Apell an die
Parteien richten, ihren Frieden zu machen.” Und trotzdem seine
ı 2. Teil, Artikel 1.
7 Dönniges 1,116 no. 9: Es sind Brancaleo Aurie und Thomainus Spinola.
° Dönniges 1, 77 no. 90.
4 Wie im 10. Artikel des 2. Teiles gefordert wird.
5 Vgl. Hist. patr. mon. 18, 15 no. IV etwa mit Dönniges 1, 115 (Zeile
3, 2, 1 von unten).
® Vgl. Dönniges 1, 115: super hiis omnibus videat dictus vicarius et
habeat consilium cum aliis amicir . . . domini, per quem modum predicta
pacificari possent.
1 Dönniges 1, 118: .. . requirant eos (den Conradus de Auria und
Kleine Mitteilungen. 83
ganze Regierung hindurch der Parteikampf in Genua nicht eigentlich
zur Ruhe kam?, hat Heinrich hier dennoch eine Herrschaft ausgeübt.
Der Parteienzwist hatte für ihn den äußeren Anlaß zum Eingriff in
die genuesischen Verhältnisse gebildet.” Daß die Angelegenheit zur
Bedingung der „Signorie“ geworden, davon kann keine Rede sein.
Freilich wäre es öfters im Sinne der Reichsbestrebungen gelegen, in
Genua den innern Frieden herbeizuführen. Es ist interessant zu sehen,
wie man sich gerade aus solchen Motiven mit dieser Frage be-
schäftigte, wie man aber gegebenenfalls auch ohne hier zum Ziele
zu kommen, auf die Durchführung der Herrschaftsnotwendigkeiten
rechnete.°
Heinrich VII. glaubte seine Herrschaft in den oberitalienischen
Städten desto sicherer und müheloser zu begründen, je weniger er
dabei sein Interesse in den Vordergrund rückte. Er hat einen Anlaß
aufgegriffen, der sich ihm wegen der Parteiwirren ungesucht darbot,
die Übernahme des Friedenswerkes, und er konnte dieses Anlasses
halber auf eine Form Wert legen, welche die beifällige Aufnahıne
seiner Regierungsabsichten betonte. Die Herrschaft wurde übernommen
ohne irgendwelche Einschränkung* „absque diminucione aliqua vel
condicione nullaque condicione vel exceptione appositis que sue arbi-
trium voluntatis in disposicione civitatis et districtus eiusdem in
aliquo repugnarent“, wie wenigstens in einem Falle erläuternd den
sonstigen Urkundenwendungen hinzugefügt wird.’ So auch in Genus
Hier haben es aber die schwierigen Verhältnisse geraten erscheinen
lassen, dennoch eine solche „exceptio“ vorzunehmen: der König
Obizo Spinola) ex parte domini per omnem modum per quem melius pote-
runt ad hoc ut quilibet ipsorum inducat .. . omnes de domo sua..., ut
foveant concordiam, pacem et amorem inter se .. .; et si necesse fuerit
quod dominus interponat partes suas in aliquo etc.
ı Dönniges 1, 115; dazu 1, 54 no. 17, wo der Vikar (1818 April) den
wohltătigen Einfluß, den die eben begonnene gleiche Ämterverteilung bringe,
hervorhebt. Dann aber wieder 118: „.. . omnis materias .. . odii et ran-
coris . . . tollatur“ und 77 no. 90.
? Vgl. auch Alb. Muss. V, 1.
° Dönniges 1, 77 no. 90 Bericht des kais. Gesandten über die Partei-
schwierigkeiten bei Besetzung der Vikariate in der Ostriviera: „. .. e dist
que ciz delaiemenz na porte aucun domage juques a ores ou fait de larmee,
mais deis or avant pourroit pourter domage.“
* Vgl. über die freie kaiserliche Verfügungsgewalt u. a. Dönniges 1,
66 no. 47, Verbot höherer Vikarsbezüge „se ce nestoit par le commande-
ment espres dou segnour“.
" Bonaini 1, 70 (M. G. Const. IV, 420) bezügl. Astis.
° Mitt. d. Inst. 27, 610.
6”
84 Vincenz Samanek.
schränkt freiwillig die in Übereinstimmung mit der Stadt schrankenlos
übernommene Gewalt ein! So fiel es ihm nicht allzu schwer, das
Zugeständnis der Freiheit in seinem Sinne anzuwenden, es zu ver-
äußerlichen.” Nikolaus von Butrinto hatte recht: „Visum fait regi
pro meliori quod sie dominium acciperet, sperans quod infra viginti
annos totum posset recuperare.“* Auf Seite der Stadt aber zeigen
die folgenden Konflikte, wie strenge sie diesen Begriff der Freiheit
zu nehmen wußte. Gegenüber den begründenden Rechtsakten gewinnt
die Frage der verfassungsrechtlichen Stellung Genuas im Laufe der
Herrschaft an Schärfe, ja sie wird da erst eigentlich in vollem Um-
fange aufgerollt. *
Für die Beurteilung der Herrschaftsverhältnisse Heinrichs VII. in
Italien bedeuten die Vorgänge in Genua nach zweifacher Richtung
hin eine Erweiterung unserer Erkenntnis.” Zunächst gibt uns das
1 Das ist doch ein ganz anderes verfassungsrechtliches Verhältnis als
wenn ihm Genua die Gewalt zu der Stadt eigenem Wohle, zam Zwecke
der Friedensstiftung übergab.
? Vgl. bes. die Verfassungsinstruktion für den Vikar und den Bescheid
auf den 11. Artikel des 2. Petitionenteiles.
3 ed. Heyck p. 34f. Man beachte den gleichen Gedankengang in der
schon besprochenen urkundlichen Äußerung Bonaini 1, 69.
t Caro Histor. Vierteljahrschr. XI, 226—231, ignoriert das 2. und 3. Ka-
pitel meiner Arbeit vollständig. Daß die verfassungsrechtliche Stellung
Genuas schon vor mir genügend klargelegt sei, hätte er dann noch weniger
behaupten können. In Caros Darstellung kann ich gegenüber Senckenbergs
Traktat keine wesentlich neue Auffassung finden; nur daß bei Caro cine
Verschwommenheit und mangelnde Präzision des Ausdrucks herrscht, die
gerade in verfassungsgeschichtlichen Fragen höchst unangenehm berührt.
Aufgabe der Forschung ist, glaube ich, doch auch, an Stelle vager und
widerspruchsvoller Vorstellungen zu klarer Erkenntnis der Dinge vor-
zudringen. Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 314 Nachtrag, den Caro übersah; er
hätte sich sonst wohl die Bemerkung gespart, für mich existiere die ganze
Literatur über den Römerzug Heinrichs VII. einfach nicht. Sie existiert für
mich wohl, aber sie bot nichts für mein Problem. Ich verzichte daher auclı
darauf, es zu rechtfertigen, daß ich Salzers Werk nicht eigens an-
geführt habe.
5 Caro genügen die Ergebnisse meiner Arbeit nicht. Er glaubt, daß
eine Untersuchung der Beziehungen Genuas zu Heinrich VII. noch manches
zutage fördern würde. Was er aber selbst beibringt, ist kaum geeignet,
uns darin zu bestärken. Seine Hypothese von einem finanzpolitischen
Meisterstücke des Kaisers entbehrt jeder Grundlage. Nach den Ratsakten
hat die Stadt 25 Galeeren dem Kaiser bewilligt. Villani 1. 9 c. 51 gibt 70
an. Caro glaubt daraus schließen zu dürfen, daß die genuesische Flotte
außer den von der Kommune gerüsteten Galeeren noch Schiffe, die vom
Kleine Mitteilungen. 85
hier umfassender erhaltene Material darüber Aufschluß, wie gerade
für eines der wichtigsten Gebiete, in denen die Reichsgewalt ausgeübt
wurde, der Satz Fickers, soweit man überhaupt geneigt gewesen, dem
Könige sich zu fügen, sei die strenge Form der Herrschaft, auf welche
er zurückgegriffen, als selbstverständlich, als hergebracht hingenommen
` worden!, jedenfalls keine Geltung haben kann. Das andere Moment
Kaiser bezahlt wurden, enthalten habe. Sehen wir näher zu! Dönn. 1, 116
dankt die kais. Regierung der Stadt für die Bewilligung der Flotte und will
deren Fertigstellung beschleunigt sehen; denn der Kaiser erwarte noch
Schiffe von anderwärts; wenn aber die Genuas mit diesen nicht recht-
zeitig zusammenträfen, sei der ganze Kriegszug gefährdet. Mit keinem
Worte ist hier von andern Schiffen aus Genua die Rede, außer den von der
Stadt bewilligten. Nur auf die letztern bezieht sich das, was wir von der
Sorge um Ausrüstung und Instandhaltung der genuesischen Flotte ver-
nehmen. Vgl. Dönniges 1, 113f. und 116 Z. 38, wo die Vikare verpflichtet
werden, expeditionem presentis armate galearum (d. i. der hier eben ge-
nannten bewilligten Flotte) zu beschleunigen; dann ib. 118, wo diesen
Rivierenvikaren für die Matrosenbesoldung zu sorgen befohlen wird, damit
sich die Instandsetzung der Flotte wegen Soldmangels nicht verzögere „et
ipsi vicarii habeant ... cautelam a communi, quod de predictis
.. . ipsis sațisfiet“ (bei der pisanischen Flotte, für welche die Aus-
rüstung so wohl nicht zu beschaffen war, mußte der Kaiser nach einem Aus-
kunftsmittel greifen: sie sollte instandgesetzt werden mittels des Geldes,
das ihm der König Friedrich von Sizilien schuldete: Dönn. 1, 109 und 112);
endlich Dönn. 1, 77 no. 90: Schwierigkeiten der Rüstung, und 78 no. 91:
Hoffnung des Vikars auf baldige Beendigung derselben mit der feierlichen
Installierung des Lamba Doria zum Kommandanten. Die vom Kaiser ver-
langte und von Genua bewilligte Flotte, zu deren Befehlshaber die Stadt
diesen Lamba erwählt hatte, kennt auch Villani l. 9 c. 51; nur irrt er
sich in ihrer Größe, wie denn überhaupt seine Zahlenangaben über die
Flottenstärke zu hoch gegriffen sind (König Friedrich soll 50 Schiffe bei-
gestellt haben, in den Ratsakten sind nur 6—10 verlangt: Dönn. 1, 109,
Z. 35 f.). Hingegen gibt Alb. Mussato XVI, 2 (Muratori X, 562) richtig die
Zahlen wieder, welche wir auch aus den Ratsakten kennen, nämlich bei
Genus 25, bei Pisa (vgl. Dönn. 1, 112, Z. 21) 12 Galeeren. — Natürlich ist
möglich, daß sich unter dem Oberkommando des Bernabo Aurie, dem
Lamba unterstand (Mitt. 27, 602, Anm. 1), noch zahlreicher Zuzug von ein-
zelnen Genuesen eingefunden hat (Dönn. 1, 53 no. 7; 100, Z. 13, 14, 29 — 34;
Mitt. 27. 601, A. 1). — Auch was Caro über den Zweck der Flotte beibringt
ist nicht haltbar. Vgl. unten S. 90 A. 5.
ı Ficker, Ital. Forschungen 2, 560. Die genuesischen Verhältnisse,
wie sie Caro darstellt, kämen hierfür gar nicht in Betracht, weil nach dieser
Auffassung die Stadt nicht dem Könige sich fügte, sondern aus eigenem
Antriebe die „Signorie‘ übertrug, die Heinrich gar nicht übernehmen wollte,
da er hier keine Herrschaftsabsichten hatte, sondern höchstens das Interesse
86 Vincenz Samanek.
betrifft die Erscheinung, daß für Heinrich VII. die intensive Herr-
schaft der letzten Zeit seiner Regierung nicht so sehr Selbstzweck
war als Mittel zu einem weit ausgreifenden Ziele. Dies Ziel, durch
das so das Wesen der Herrschaft sich bestimmte, war die Nieder-
werfung der florentinischen Reichsrebellen, der entscheidende Schlag
gegen König Robert von Neapel.
Im April 1313 hat Mailand einen umfassenden Bericht über
den Stand der kaiserlichen Sache in der Lombardei an den Hofrat
eingesendet, aus dem ersichtlich werden sollte, wie sehr Vikar und
Stadt hier eigentlich zur Erhaltung der Herrschaft beitrugen.! Mai-
land war es danach, das den Städten und Ortschaften der Lombardei
gegen die Rebellen Succurs leistete, aber schließlich allein dieser Auf-
gabe sich nicht gewachsen fühlte und an die Unterstützung des
Kaisers appelliert.” Am Hofe aber nahm man diese zum Teil parti-
kulären Verhältnisse, trotzdem sie eine ernste Gefahr bedeuten
konnten‘, nicht so schwer, daß man sich veranlaßt gesehen hätte,
darüber das größere Vorhaben zu vernachlässigen.” Man ließ sich
nicht beirren®, auch von lombardischen Gemeinwesen die entsprechenden
Kontributionen zu verlangen, bestand auf genauer Eintreibung des seit
Ui Jahren rückständigen Vikarszinses von Mailand und lehnte die
Bitte, dem Vikar den schuldigen Jahreszins von 25000 fl. in An-
betracht der schwierigen Reichslage jener Gegenden zu erlassen’, mit
der Begründung ab? „quia (dominus) de ipsa pecunia indiget vehe-
menter pro expeditione negotiorum imperii“.? Mehrfach wird An-
Genuas wahrzunehmen gedachte. Trotzdem fänden wir auch in diesem
Ausnahmsfalle den strengen Formen der Herrschaft als etwas Selbst-
verständlichem Rechnung getragen.
1 Dönniges 1, 68 f. no. 43.
2 U. a. sollte der heranziehende K. Johann von Böhmen deutsche
Ritter in der Lombardei zurücklassen.
® Vgl. neuerdings Biscaro im Arch. stor. Lombardo ser. IV vol. 7, 309.
* Zum mindesten konnte das Einlangen der Kontribution dadurch
unmöglich gemacht werden (vgl. Dönn. 1, 110: Brescia entschuldigt sich
mit Rebellenkampf).
° Vgl. den Index der bei Fol. 20 des Ratsprotokollhefts I noch un-
erledigt gebliebenen Stücke Donn. 1, 49 (fol. XD).
ê Die kais. Gesandten, welche in die Lombardei gingen, hatten sich
selbst über den dortigen Zustand genau zu informieren. Dönn. 1, 105,
letzter Absatz, 108 Abs. 4, 111 Abs. 3.
1 Dönn. 1, 65, Z. 6, 7.
" Dönniges 1, 106, Z. 3—5, 15—19.
? Vgl. auch den Vermerk zum letzten Punkte den Petition Arezzos
Dönn. 1, 67 no. 49.
Kleine Mitteilungen. 87
erkennung der Reichsgewalt in einem bestimmten Bezirke gleich-
bedeutend gewesen sein mit einer weitgehenden Rücksichtnahme auf
die Sonderinteressen desselben, die einer Konzentration der Regierungs-
bestrebungen nur schädlich gewesen wäre. Was brachte es für Vor-
teile, wenn dem Begehren der Außenpartei von Padua Folge gegeben
wurde und das Aufgebot gegen die rebellische Stadt an alle Unter-
tanen der Lombardei erging?! Es konnte gegebenenfalls geradezu
unmöglich werden, die Herrschaft in ihrer Extensität aufrecht zu er-
halten, ohne daß ihr Inhalt verloren gegangen und der Zweck, dem
sie zu dienen hatte, vereitelt worden wäre.” In diesem Sinne hat
man vielleicht noch manche der vielen Klagen, mit denen Kastelle
und Ortschaften den Schutz des Kaisers anriefen, im Hofrate erwogen.
Um so größeres Augenmerk wurde dann wohl jenen Punkten und
Gegenden zugewendet, welche besondere Bedeutung für den bevorstehenden
Reichskrieg hatten. Dem Markgrafen Isnardus Malaspina war vom
Vikar der Lombardei vergebens anbefohlen worden, mit seiner ganzen
Macht gegen Alexandria zu Felde zu ziehen — der Kaiser hatte ihn
für den Kampf gegen die Rebellen der Lunigiana bestimmt.” Nach
Pontremoli schickte man einen kaiserlichen Pacificator. Er sah sich
bald gezwungen, in Pisa um Succurs vorstellig zu werden, und bekam
vom Hofrate bereitwilligst die verlangte Hilfe benachbarter Vikare
zugesagt, da Pontremoli für den Kaiser eben eine ganz hervorragende
militärische Bedeutung hatte? Es wird da oft nicht so sehr auf
möglichste Fundierung der Herrschaft als auf den nächstliegenden
Reichszweck angekommen sein. So darf man es wohl deuten, wenn
wir den Kaiser das eben genannte Kastell den Grafen von Lavagna
als Burglehen überlassen sehen, in deren Händen er es besser bewacht
wissen mochte, als wenn er auf unmittelbare Verwaltung durch das
Reich bestand®; indem sich Heinrich hier ohnedies die Hoheitsrechte
vorbehielt, waren doch wenigstens die notwendigen Leistungen für
den Reichsdienst sichergestellt. Etwas Ähnliches war es, wenn man
! Dönniges 1, 72 no. 75; Erledigung wurde aufgeschoben: Dönn. 1,
49 (XX). |
? Man halte dazu, daß Heinrich Regierungshandlungen in der Lom-
bardei auf die Zeit seiner persönlichen Anwesenheit verschiebt (vgl. Dönn. 1,
106, bezügl. Comos).
s Dönniges 1, 77 no. 89.
* Dönn. 1, 60 no. 34 und 76 no. 89.
5 Winkelmann, Acta ined. 2, 266 no. 415.
* Vgl. Dënn, 1, 68 no. 58, wo betreffe eines Kastells im Armotal ge-
sagt wird, der Kaiser könne ihm selbst keinen bessern Schutz gewähren
als diejenigen, denen es angehörte.
HR Vincenz Samanek.
sich die Heeresfolge bestimmter Herrn und Ritter durch Belehnungen
in reichsitalienischem Gebiete zu erhalten suchte.
Den Kriegsdienst seines Gefolges, das ihn auf der Romfahrt be-
gleitete, mußte der Kaiser durchwegs entlohnen „cum nemo propriis
militare stipendiis teneatur“.! Es sollte dies eigentlich durch An-
weisungen aus der kaiserlichen Kasse gescheben. Mit den einzelnen
Großen hatte Heinrich VII. bei Beginn seines italienischen Zuges Ver-
träge abgeschlossen, welche deren Dienstpflicht normierten? und auch
die Besoldung der beigestellten Mannschaft betrafen” Im Laufe der
Zeit zwang wohl der Geldmangel dazu, soweit es sich um höhere
Beträge handelte‘, Territorien und befestigte Orte als Lehen an die
Teilnehmer der Romfahrt auszutun Wie der Kaiser 1313 den
Grafen Amadeus v. Savoyen für seine vielfachen Dienste mit Asti
belehnte®, so hat er seinem Heeresmarschall Heinrich von Flandern -
als Äquivalent für die jährliche Summe von 10000 8. Stadt und Ge-
biet des von König Robert arg gefährdeten Lodi verliehen’, womit er
nicht nur Mailands Stellung bedeutend entlastete®, sondern sich,
freilich eben durch Aufgabe der bis dahin durch einen Vikar geübten
unmittelbaren Ingerenz, eine dauernde Verpflichtung verschaffte. Der
Graf von Forez erhielt 4000 fi. auf das Kastell Soncino angewiesen’,
mit welchem vordem der Heeresmarschall hatte vorlieb nehmen
! Galantino, Storia di Soncino 8, Documenti 33 p. 44.
? Vgl. Or. St.-Arch. Turin, Ducato di Monferrato Mazzo 3 no. 7 (1810
Nov. 25), Dienstvertrag mit dem Markgrafen von Montferrat; dann die Modi-
fikation dieses Vertrags, Dönn. 1, 32 no. 52 (M. G. Const. IV, 508 no. 548)
von 1311 Jan. 12 und die Verpflichtung von 1312 Febr. 2 (Dönn. 2, 168
no. 86; M. G. Const. IV no. 714), wo der vorhergehenden Verträge Er-
wähnung geschieht, indem der Markgraf für gewährten Nachlaß weitere
3 Monate zu dienen verspricht. Dazu Dönn. 2, 23 no. 14 (M. G. Const. IV
no. 713.) — Über die Dienstverhältnisse anderer Großen und Herrn sind
wir nicht so genau unterrichtet.
3 Vgl. M. G. Const. IV no. 382, 383, 451, 453, 462.
t Vgl. im allgemeinen über Soldzahlungen Prowe, Finanzverwaltung
am Hofe Heinrichs VII. 64—75; Bonaini Acta 1, 339 f.
5 Entsprechend dem in Deutschland geübten Brauche, für eine auszu-
zahlende Soldsumme Rechtstitel zu verpfänden. Vgl. M. G. Const. IV no.
303—305.
€ Dönn. 2, 211—215 no. 61, 62, 63. `
1 Dönn. 1, 75 no. 86 und Nicol. Butrint. ed. Heyck p. 79.
8 Dönn. 1, 64, Abs. 3 klagt Mailand: e pour les descordies qui sont
e pour le peril qui en peut avenir, covient que cil de Melan y tiegnent con-
tinuement granz genz armes.
® Galantino, Doc. 33 p. 44 und Nicol. v. Butrinto ed. Heyck p. 79.
Kleine Mitteilungen. 89
müssen !, andere Herrn und Ritter wurden mit geringern Gebieten im
Werte von 300—2000 fl. jährlicher Einkünfte bedacht.” Dabei ward
genau darauf gesehen, daß die Lehen den angegebenen Beträgen
entsprachen, ein Manko des Wertes war vorläufig aus der kaiserlichen
Kasse zu decken’, ein Überschuß an diese abzuliefern. Die Burg-
lehen wurden nur mit der Verpflichtung zu Heeresfolge und Kriegs-
dienst verliehen, worüber im einzelnen die kaiserlichen Kameral-
register, in denen ihr finanzieller Wert gebucht war, Aufschluß gaben’;
die Ausrüstung je eines Reiters erscheint in der einzigen Urkunde, die
genauern Einblick gewährt, als Bedingung für die Nutznießung einer
Rechnungssumme von je 100fl. — Der Kaiser hat, wenn wir dem
zuverlässigen Nicolaus v. Butrinto glauben dürfen, ziemlich aus-
gedehnten Gebrauch gemacht von diesem Mittel, sich Kriegsdienste zu
sichern. Ihm sollen in Italien schließlich nicht mehr Kastelle genug
zu freier Verfügung gestanden haben, um alle seine Ritter zu be-
friedigen.®
Durch eine solche Maßnahme, die in ihrer umfassenden An-
wendung ohne Zweifel in Zusammenhang zu bringen ist mit dem
Aufgebot zum Kriegszuzug, das Heinrich VII. in alle Gegenden des
Reiches von Pisa aus ergehen ließ’, und die demnach auch zu den
Sorgen des Hofrates gehörte®, mußte sich der Kaiser jedenfalls in
einem nicht allzu geringen Teile seines Machtbereiches der unmittel-
baren Herrschaft begeben. Aber die Streitkräfte zu konzentrieren,
sich überdies die bessern Dienste der deutschen Krieger zu erhalten,
ging ihm vor. Statt für die Verteidigung etwa entlegener Kastelle
durch kaiserliche Vikare oder Kastellane wird man sich vielfach dem
nächsten Zwecke entsprechend für die Heeresfolge aus den Burgen
ı Vgl. Dënn 1, 75 no. 86.
? Darüber Nicolaus v. Butrinto l. c.
® Das entspricht einem von Heinrich auch sonst geübten Brauche
(vgl. M. G. Const. IV, 347 no. 395).
* Vgl. nebeu der Erwähnung in der Urkunde bei Galantino Doc. no. 88
auch Dönniges 1, 94 no. 128, 129. — Ein Blatt aus einem solchen
Kameralregister dürfte das Fragment bei Dönniges 2, 107—109 no. 5 sein.
5 Galantino, Storia di Soncino, Documenti no. 33 p. 44 (Belehnung des
Grafen v. Forez).
6 Mehrfach sehen wir denn auch, wie Heinrich VII. in Italien an
deutsche Getreue wegen geleisteter Dienste Burglehen aus deutschem Ge-
biete verleiht, z.B. M. G. Const. IV no. 673, 719.
1 Vgl. die Rundschreiben Dönn. 1, 125 und 140.
" Solche Belehnungen finden sich daher auch im Ratebuche ver-
zeichnet, mit ausdrücklichem Hinweis auf das servitium. Vgl. Dönn. 1, 75
no. 86, 93 f., no. 126—129.
90 Vincenz Samanek.
entschieden haben. Beides in gleicher Intensität war kaum zu er-
reichen. Wo der Burgherr mit einem Teil der tüchtigsten Mannschaft
abwesend war, dürfte denn in der Tat das Kastell des öftern aufs
ärgste gefährdet gewesen sein.! Der Graf von Forez kam überhaupt
zu Heinrichs Zeiten nicht in den Besitz seines Lehens? So hören
wir, auch davon, daß solche Lehen als zu drückend und ungünstig
dem Kaiser wieder aufgelassen wurden.” — Man sieht: Soweit es sich
um botmäßige Gebiete Reichsitaliens handelte, war sogar der wenigstens
vorläufige Verzicht auf wirksame, ja auf unmittelbare Herrschaft ver-
bunden mit dem Bestreben, die Mittel zur Verfolgung bestimmter
Reichsziele zu erlangen.
Umgekehrt ward zunächst auf die Übung der Reichsgewalt um so
eifriger Bedacht genommen, je mehr dadurch dem Interesse des ge-
planten Kriegszuges gedient sein konnte. So wurde Genua für den
Kaiser zu einem der wichtigsten Herrschaftsgebiete. Der Widerstand
der Stadt hat hier mehr als sonst zu intensiver Regierungstätigkeit
genötigt, um die erwarteten bedeutenden Leistungen dem Reiche
nutzbar zu machen; die Rüstungen erheischten zielbewußte Verwaltungs-
organisation. Gleichwohl war der Kaiser selbst in Genua bereit, die
Herrschaft einstweilen aufzulassen, sie als Lehen hinzugeben, wenn ihm
entsprechender Ersatz geboten wurde, welcher ihn in den Stand setzte,
den Krieg gegen König Robert vielleicht noch machtvoller auf-
zunehmen‘, als ihm das sonst möglich gewesen wäre, und dessen Reich
um so sicherer in seinen Besitz zu bringen.’
! Vgl. übrigens auch das Schreiben Heinrichs an die Stadt Vicenza,
M. G. Const. IV no. 654, worin er ihr befiehlt, dem Vikar (Kastellan)
des castrum Vincencie Befestigung und Besoldung nicht weiter zu ver-
weigern (1311).
? Galantino, Storia di Soncino 1, 98.
3 Vgl. Or. St.-Arch. Turin, Marchesato di Saluzzo I* Categoria Mazzo 1
no. 4 (1318 Juli 14), wo der Markgraf Manfred v. Saluzzo Lehn aufläßt
„nolens retinere feudum sibi concessum ab illustrissimo domino Henrico
septimo dei gracia Romanorum imperatore semper augusto ... eo quod
ipsum feudum seu feuda sentit sibi dampnosa etc.“ Dazu auch Nicolaus
v. Butrinto ed. Heyck 79 „De huiusmodi feodis predictis et comites et alii
tenebantur facere servitia imperio ...licet eis modus et forma gravis
et dura videatur aliquibus“.
* Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 588—592.
5 Caro nimmt Hist. Vierteljahrschr. XI, 230 f. an, Heinrich habe mit
Rücksicht auf die päpstliche Politik gar nicht beabsichtigt, das Königreich
anzugreifen. Ich verweise demgegenüber einfach auf die Stelle Dönniges 1,
109, Z. 34; 112, Z. 15: „imperator facit et parat armatam gualearum ad in-
vadendum regnum predictum et terras predictas,“ womit sich alle bezüg-
Kleine Mitteilungen. 91
In den letzten Monaten der Regierung Heinrichs VII. sehen wir die
Herrschaftsverhältnisse durchaus davon abhängig, wie sie dem bevor-
stehenden Unternehmen von Nutzen waren! Die Vorgänge in Genua
zeigen uns das im Lichte weitblickender Durchführung und großartiger
Konsequenz. Inwiefern diese in ihrer Art so hervorstechende Betätigung
der Reichsgewalt bestimmend auf die Gestaltung des kaiserlichen Hof-
rates”, auf das Hervortreten von Verordnungen und Beschlüssen, ja
einer förmlichen Regierungsgewalt desselben einwirkte, in der sich das
Wesen dieser Körperschaft doch wieder nicht erschöpfte — wieweit
durch all das ein Unterschied gegenüber dem Kronrate der späteren
italienischen Reichsverhältnisse begründet war, darauf werde ich im
Zusammenhang demnächst zurückzukommen Gelegenheit nehmen.
Vincenz Samanek.
lichen ErörterungenCaros erledigen. Der Kaiser eifert auch den K. Friedrich
von Sizilien an, das Reich Neapel anzugreifen (vgl. ib. 109, 112). Das
Schreiben Clemens’ V. (Reg. 10051) vom 6. Sept. richtete sich wohl auch
gegen K. Friedrich, der am 1. September schon in Calabrien eingefallen
war: Finke, Acta Aragon. 1, 337 no. 226, Schreiben K. Roberts an Jakob II.
von Aragonien: „don Frederic .. . es vengut en Calabre et com non nos
gardessem del com de frare, es entrat en Calabre et a pres Rego et daltres
castels. Et ere ordenat entre el et Henric saenrere rer Dalamagna, quel
dit rey venges assallir lo regne devas Roma“; vgl. Villani 9, c. 51.
! Dieses Unternehmen war für Heinrich VII. die Hauptsache: Vgl.
Finke, Acta Arag. 1, 831: „In hoc vero pendent finaliter sua facta quod si
gens de qua dicitur, venerit, omnium victor erit; si vero non venerit, eius
facts pro nichilo reputantur“; Streitkräfte, um sich zu behaupten, habe
er auch jetzt schon genug.
2? Von ihm sind 2 Protokollhefte erhalten: I. Dönn. 1, 49—96. II. 1,
9x — 120.
Kritiken.
Emile Houz6, L’Aryen et l’anthroposociologie, étude critique.
Brüssel und Leipzig 1906, Misch & Thron. 117 Seiten in gr. 8°.
Emile Waxweiler, Esquisse d'une sociologie. Daselbst 1906.
306 Seiten in gr. 8°.
Diese beiden Werke aus den „Travaux de l'institut de sociologie”
ın Brüssel unter der Leitung E. Solvays ergänzen gewissermaßen
einander.
Houze entwurzelt mit harter Hand die Grundlagen, die Methoden,
den Aufbau der sogenannten Anthroposoziologie, jenes jungen Zweiges
mehr der Anthropologie denn der Soziologie, als deren Hauptvertreter
er Vacher de Lapouge in Frankreich, Otto Ammon bei uns speziell
kritisiert. Die Lehre von der relativen Konstanz des Rassencharakters
und dessen Beeinflussungen durch Blutmischung, negative Auslese, In-
zucht stebt bekanntlich im Mittelpunkt jener Anschauungen; der
Rassencharakter wird als der bestimmende Faktor aller Geschichte,
alles (sesellschaftswesens betrachtet; auf Grund anthropologischer
Merkmale werden die Rassen unterschiedlich qualifiziert, und es wird
der arische Typus als der höchststehende zum Hauptträger der Civili-
sation gestempelt. Houze bestreitet das alles als radikale Irrungen.
Er verwirft die zunächst aus sprachlicher Einheit, dann aus anthro-
pometrischen Kriterien abgeleitete Annahme eines einheitlichen arischen
Volktums, bemängelt die ganze Bestimmungsmethode der Rassen-
charaktere; er leugnet die fundamentale Bedeutung solcher Charaktere
für das soziale Leben, er erkennt weder diese Anthropologie noch
diese Soziologie als wissenschaftlich an und erklärt schließlich sum-
marisch: „L’antlıroposociologie n'est qu’une pseudo-science bätie sur
des erreurs fondamentales et des deductions pueriles“. Dem entgegen
tordert er eine von jenen Theorien freie Anthropologie und Soziologie
auf positiver biogenetischer Grundlage.
Die Skizze einer solchen Soziologie im Geiste des Positivisnus
entwirft Waxweiler.
Er definiert zunächst die Grundbegriffe und scheidet das Gebiet
der Soziologie in seinem Sinne scharf sezierend aus den vielfach ja
recht unbestimmten Verbindungen mit verwandten Materien ab. Er
Kritiken. 93
geht dabei aus von dem Grundgedanken des Comteschen Positivismus,
den er in der modernen Energetik wiederfindet, daß die Entwicklung
aller Lebewesen abhänge von deren Reaktionen auf das umgebende
Milieu in Anpassung an dje dadurch gegebenen Existenzbedingungen.
Die Lehre von den Beziehungen der Organismen zu ihren Existenz-
bedingungen, die Ethologie oder Ökologie, erscheint ihm so sehr als
die Grundlage der Soziologie, daß er diese gern als „Ethologie sociale“
bezeichnen möchte. Da die Biogenese den Menschen zur komplizier-
testen, feinsten Ausgestaltung des Nervensystems mit dessen cerebralem
Hauptzentrum, dem Gehirn, geführt hat, sind die Reaktionen der
Reizbarkeit (sensibilite physique) gegenüber dem Milieu das Charak-
teristische menschlichen Wesens und Tuns. Darauf beruht es, daß
die Menschen in besonderer Weise befähigt sind „de reagir aux exci-
tations des autres individus de la même espèce“, und zwar unendlich
mannigfaltiger und intensiver zu reagieren, als die anderen Organismen,
selbst die einfachsten Zellen derselben Spezies, vermöge der „affinité
spécifique“ dies tun. Die „affinite spécifique“ wird beim Menschen
zur höchsten „affinite sociale“. Die Erscheinungen, die vermöge dieser
affinite sociale statthaben, bilden das Gebiet des Sozialen, das W.
scharf beschränkt auf die „actions et reactions effectivement exercees
ou subies par les individus dans les rapports qu’ils ont entre eux“ —
sans distinction de sexe fügt er hier wie überall hinzu, um die ein-
seitige Betonung der sexuellen Beziehungen seitens gewisser Richtungen
ausdrücklich abzulehnen; das soziale Milieu besteht nur aus den In-
dividuen, die auf einander reagieren; die Soziologie definiert er (S. 627
als die Wissenschaft „des phenomenes reactionels dus aux excitations
mutuelles des individus de même espèce“, er charakterisiert sie (S. 53)
als „un aspect particulier de la sensibilite physique de l'être, qui le
rend susceptible de répondre, dans des conditions déterminées, aux
excitations des autres individus de la même espèce“.
Mit bewundernswerter analytischer Schärfe und Konsequenz leitet
W. nun aus diesen engumrissenen Begriffen die mannigfaltigen Funk-
tionen der Individuen untereinander ab, indem er fast ängstlich alles
daraus fern hält, was sich an diesen Funktionen nicht unmittelbar
und gewissermaßen gegenständlich beobachten läßt. Er bezeichnet als
Quelle der soziologischen Erkenntnis — außer direkter Beobachtung,
Experiment, Schlüssen aus analogen Erscheinungen und in beschränk-
tem Maße aus ursächlichen Beziehungen — zwar auch die indirekte
Beobachtung, aber er versteht darunter nur die Beobachtungen, die,
sei es in der Vergangenheit, sei es in der Gegenwart von einer anderen
Person gemacht sind als von derjenigen, die sie wissenschaftlich ver-
wertet, also die historischen, ethnographischen, statistischen Zeugnisse
94 Kritiken.
streng einschlagenden Charakters. „Se eramponner à l'individu agissant
dans son milieu“ ist W.s methodischer Grundsatz (S. 64). Wie der
Biologe das kollektive Leben und Wesen der Arten am Leben und
Verhalten der Individuen studiert, so muß für den Soziologen das
Individuum Ausgangs- und Endpunkt der Forschung sein (S. 206);
auch das Kollektive ist nur als Zusammenwirken von Individuen in
deren reaktionellen Funktionen zu erfassen. Die Abneigung des Po-
sitivismus gegen „metaphysische“ Begriffe und Entitäten führt hier
bezeichnenderweise sogar zu einer Abkehr von Comte’s komparativer
Methode der Massenbeobachtung, einer Abkehr, die gerade jetzt gegen-
über der vielfach üblichen Hypostasierung der Massenfunktionen bei
Historikern und Soziologen ganz zeitgemäß sein mag, aber doch nun
wieder zu weit geht, insofern alle sozialen Organisationen und Formen
als einheitliche Ganze nur für Gegenstände der Analyse, gewisser-
maßen für Arbeitsfelder der Analyse erklärt werden, ihre Betrachtung
an sich aber der Soziologie abgesprochen und anderen Wissenschaften
synthetischer Art zugewiesen wird (S. 260ff.). Positivistisch im alten
Sinne bleibt immerhin die Methode durch die prinzipielle Beschränkung
auf äußere Beobachtung unter möglichstem Absehen von psychischer
Motivierung. Daß diese doch unumgänglich ist, wird hier und da
anerkannt, aber durchweg mit der Bemerkung, die Psychologie —
natürlich die positive, rein physiologische Psychologie — sei einst-
weilen noch nicht imstande, die erforderlichen Einsichten zu gewähren.
Sich hier auf eine Kritik der dargelegten Ansichten einzulassen,
ist selbstverständlich ausgeschlossen. Handelt es sich doch dabei um
Grundprinzipien der Erkenntnistheorie und der gesamten Walt-
anschauung. Es muß genügen, eine Vorstellung der Ansichten selbst
gegeben zu haben. Wenn wir diese für einseitig biologisch erachten,
so hindert das nicht, anzuerkennen, daß auch eine solche einseitige
Anschauungsweise, wenn sie, wie hier, mit umfassender Kenntnis und
eindringender Gedankenschärfe durchgeführt ist, die Erkenntnis ver-
dienstlich fördert, indem sie Elemente beachten lehrt, die von anderen
Gesichtspunkten aus unterschätzt oder übersehen sind, Vorurteile ent-
gegengesetzt einseitiger Art beseitigt und überall auf bewußte Aus-
einandersetzung, auf Klärung der Ansichten dringt.
Greifswald. E. Bernheim.
Albert E. Fr. Schäffle, Abriß der Soziologie. Herausgegeben
mit einem Vorwort von Karl Bücher. Tübingen 1906, Laupp’-
sche Buchhandlung. 252 Seiten in 8°.
Schäffle gehört zu den Älteren, die nicht veraltet sind, weil sie
früh voran waren. Schon 1878 lag sein fundamentales Werk „Bau
Kritiken. 95
und Leben des sozialen Körpers“ vor, worin die allseitigste Darlegung
der Gesellschaftselemente und -verhältnisse gegeben war, die wir noch
immer besitzen, gleichmäßig in der Würdigung der physischen wie
der psychischen Momente, bahnweisend in der Einschätzung und Analyse
der sozialpsychischen Tatsachen, ohne in die Geringschätzung der
individuell-psychischen zu verfallen, und ohne das Sozialpsychische zu
hypostasieren, genial vorausschauend in der Richtung anthropogeo-
graphischer, politischanthropologischer Betrachtung, sozialer Psycho-
pathologie und so mancher anderer neuer Gesichtspunkte. Referent
darf das aussprechen, ohne sich der Note nachhinkender Schätzung
ex eventu auszusetzen, da er bereits in der ersten Auflage seines
„Lehrbuches der historischen Methode“ Schäffles Werk, soweit es da
in Betracht kam, herangezogen und gewürdigt hat.
Der Herausgeber des vorliegenden Buches, Karl Bücher, hat in
der Vorrede mit Recht bemerkt, daß Schäffles Leistung zu ihrer Zeit
nicht die Aufnahme gefunden habe, die zu erwarten gewesen wäre.
Und der Autor selbst beklagt sich schwer und bitter darüber, daß
man ihn, äußerlich genug, mit der Note abgetan habe, er vertrete
eine „organische“ Gesellschaftslehre, d. h. die Auffassung der Gesell-
schaft als eines Körpers im Sinne eines höheren tierischen Organismus;
er betont, daß er die biologischen und anderen Analogien nur als
solche, als heuristische und erläuternde Hilfsmittel, nicht im Sinne
der Gleichsetzung und deduktiver Ableitung verwendet habe. Allerdings
sind diese Analogien von ihm so weit ins Einzelne getrieben und bei
idem Schema seiner Einteilungen angewandt worden, daß die Kritik
Anstoß daran nehmen konnte; aber sie durfte doch nicht übersehen,
daß die ganze Anschauung Schäffles auf einem durchaus anderen
Grunde ruhte, daß sie der Anschauung Lotzes von der einheitlichen
Wechselwirkung aller Lebenselemente am nächsten stand und somit
weit entfernt war von einer einseitig biologisch und physiologisch be-
gründeten Auffassung des sozialen Lebens. Und auch abgesehen davon,
durfte die reiche Fülle der Einsichten und Anregungen, die das Werk
darbietet, nicht mit der Parole eines solchen Schlagwortes beiseite ge-
schoben werden. Es hat Schäffle sehr am Herzen gelegen, den hart-
näckig ihm entgegentretenden Vorwurf zu entkräften, indem er durch
Fortlassen aller der erwähnten Analogien zeigte, daß sein Werk im
Wesen davon unabhängig sei, und er hat diese Absicht in dem vor-
liegenden Buche ausgeführt.
Das Buch ist nicht gleichmäßig ausgearbeitet, z. T. weil es vom
Autor nicht überall endgiltig vollendet ist, größerenteils aber, weil
es nicht eigentlich als verkürzter Ersatz des großen Werkes gelten
soll, sondern mehr eine stellenweise verbesserte und ergänzte Rekapitu-
96 Kritiken.
lation desselben unter Verweis auf die früheren ausführlicheren Er-
örterungen geben will. Es ist so gerade recht geeignet, in Schäffles
Gedankenkreise einzuführen, und gerade gegenwärtig scheint es zeit-
gemäß zu dieser umfassenden Würdigung des sozialen Lebens in seiner
Mannigfaltigkeit und Einheitlichkeit zurückzukehren, d. h. tatsächlich
fortzuschreiten, angesichts der vielfach so einseitigen Richtungen bald
des biologischen oder des ökonomischen Materialismus bald des Psycho-
logismus, die zwar die Erkenntnis der in ihrer Richtung liegenden
Elemente ungemein gefördert haben, aber dem Ganzen mehr dienen
würden, wenn sie nicht den Anspruch machten, von sich aus die
Gesamtauffassung zu beherrschen, sondern sich begnügten, die Stellung
einzunehmen, die ihnen im Rahmen einer allseitigen Gesamtanschauung,
wie die Schäffles es ist, eingeräumt werden kann und tatsächlich
überall vom Autor eingeräumt wird. Man muß Karl Bücher für die
pietätvolle Herausgabe des Werkes außerordentlich dankbar sein.
Greifswald. E. Bernheim.
0. Dähnhardt. Natursagen. Eine Sammlung naturdeutender
Sagen, Märchen, Fabeln und Legenden. Bd. I.: Sagen zum
alten Testament. XIV u. 376 S. gr. 8°. Leipzig 1907, B. G.
Teubner. 8 M.
Durch den vorliegenden ersten Band von Dähnhardts Natursagen
hat die vergleichende Sagenforschung einen bedeutenden Fortschritt
gemacht. Nicht allein in der Fülle des Materials, das wir in ähn-
lichem Umfange bei saggeschichtlichen Forschungen unter bestimmten
` Gesichtspunkten nirgends finden, liegt der Wert der Arbeit, sondern
auch in der Methode, die Dähnhardt namentlich im ersten Kapitel
anwendet: ihm genügt es nicht, die Übereinstimmung von Sagen und
Sagenzügen festzustellen, sondern er verfolgt, soweit es möglich ist,
die profan- und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge, die die Wande-
rung der Sagen erklären, und die Geistesströmungen gewisser Zeiten
und Körperschaften, die Veränderungen der Volkssage veranlaßt und
neue Anschauungen mit den Erzeugnissen der Volksphantasie verquickt
haben. Es ist deshalb nicht richtig, wenn der Verf. das Werk nur
als eine „Sammlung von Sagen“ bezeichnet. Gewiß enthalten ver-
schiedene Kapitel nur Sagen, nur Material (cf. Kap. 5: die Sünden-
fallsagen, Kap. 17: Die Salomonsagen u. a.), aber bei den bei weitem
meisten Gruppen sucht er den Ausgangspunkt festzustellen, die Ver-
änderungen innerhalb der Gruppe zu erklären, das Gebiet der Erscheinung
zu umgrenzen. Mit besonderem Scharfsinn — und man kann auch sagen
mit besonderem Erfolge — hat er dies im Kapitel über die Welt-
schöpfungssagen getan, das den eigentlichen Schwerpunkt der Arbeit
Kritiken. 97
bildet. Nachdem Dähnhardt den ruhenden Pol aller Weltschöpfungs-
sagen festgestellt hat (der Dualismus zwischen Gott und dem Satan, das
Emportauchen der Erde aus dem Wasser), geht er den religiösen Welt-
anschauungen der alten Völker nach, um zu prüfen, wo diese Züge
ihre Heimat haben müssen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Welt-
schöpfungssage unter babylonischem Einfluß in Iran entstanden ist, und
daß sie sich von dort nach Aufnahme auch indischer Elemente über
Asien, Europa und Amerika verbreitet habe. Unter Einfluß der
Gnostiker wurde sie vielfach umgestaltet; die Paulicianer, die bulga-
rischen Bogumilen wirkten für ihre Verbreitung in Europa, Trans-
kaukasier brachten sie zu den slavischen Stämmen, von da drang sie
zu den finnischen Völkern Europas, auf den alten Handelswegen zu den
Mongolen von Nord- und Ostasien, und von hier aus über die Behrings-
straße zu den Indianerstämmen Nordamerikas, die sie in der neuen
Welt südwärts zu ihren Stammverwandten fortpflanzten. Überall, wo
sie hinkam, rankten sich an sie neue Züge, die die Phantasie oder
Volksdichtung der betreffenden Völker geschaffen hatte.
Zu solch sicherem Ergebnis konnte Dähnhardt nur durch die
Fülle des Materials kommen, das er teils selbst mit unermüdlichem
Fleiße zusammengetragen, teils durch die Opferwilligkeit befreundeter
Forscher erlangt hat. Aber doch hat er im Grunde genommen nur
einen Typus der Schöpfungssagen verfolgt, den ich kurz als den bib-
lischen bezeichnen möchte. Schon im Quellenverzeichnis (S. 358 ff.)
sucht man Literatur über die Mythen und Sagen der Naturvölker —
abgesehen von denen der Indianer Amerikas — vergebens. Hier gibt
es verschiedene Schöpfungsmythen, die mit dem biblischen Typus
zweifellos in keinem Zusammenhange stehen. Man vergleiche nur den
Mauimythus der Neuseeländer (Schieren, Die Wandersagen der Neu-
seeländer), die Batakmythen, die Bezomer in seiner Volksdichtung aus
Indonesien (S. 192 ff.) berichtet, die Schöpfungsmythen afrikanischer
Völker (Schneider, Religion der afrikanischen Naturvölker, S. 33 f.,
74 f., 85 ff. u. oft, Frobenius, Die Weltanschauung der Naturvölker
S. 348 ff.) oder der Eskimos (K. Rasmussen, Neue Menschen, S. 120),
und man wird zu der Überzeugung kommen, daß es neben dem
biblischen Typus doch noch zahlreiche andere gibt. Auch bei den
Indianern Amerikas gehen noch viele andere Schöpfungssagen neben den
biblischen einher, wie aus Müllers Geschichte der amerikanischen Ur-
religionen zu ersehen ist. Über gewisse Typen gibt Schurtz, Urgeschichte
der Kultur, S. 563 ff. Fingerzeige. Ich weiß nicht, ob sie Dähnhardt, da
er ja nur die biblischen Sagen behandelt, absichtlich ausgeschlossen hat.!
1 Sie werden in einem der nächsten Bände folgen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. T
98 j Kritiken.
Um ein Gesamtbild von der Vorstellung menschlichen Denkens über die
Uranfänge der Welt zu erlangen, sind sie unbedingt nötig; sie allein
klären den Kampf heimischer Vorstellung vom Weltschöpfungsmythus
mit importierter und den Sieg letzterer, der namentlich bei vielen
Indianerstämmen Amerikas erfolgt zu sein scheint. Hier hat also weitere
Forschung einzusetzen, zu der Dähnhardt die Wege gewiesen hat.
Außer der Schöpfungssage verfolgt Dähnhardt in der Sagen-
literatur alle biblischen Stoffe und Personen des Alten Testamentes,
soweit sie mit Naturerscheinungen oder Geschöpfen der Erde in Zu-
sammenhang gebracht sind. Bei den meisten dieser Stoffe macht er
den iranischen oder jüdischen, überhaupt den orientalischen Ursprung
sehr wahrscheinlich. Erschöpft ist natürlich das Material nicht. Es
wird gewiß für die meisten Sagenforscher eine geringe Mühe sein, zu
diesem oder jenem Kapitel weitere Beiträge zu liefern. Aber heute
ist es unmöglich, das weite, überall zerstreute Gebiet der Sagen-
sammlungen zu überschauen oder gar zu beherrschen, und es wäre
kleinlich, die Lücken dem Verfasser zum Vorwurf zu machen. Wir
müssen ihm vielmehr dankbar sein, daB er soviel Material gesammelt
und unter bestimmten Gesichtspunkten gruppiert hat, und hoffen, daß
er die noch außenstehenden drei Bände (Sagen zum neuen Testament;
Tier- und Pflanzensagen; Sagen von Himmel, Erde und Menschen)
uns in gleich trefflicher Weise bietet.
Leipzig. E. Mogk.
Claudius Frhr. v. Schwerin, Die altgermanische Hundertschaft.
(Gierkes Untersuchungen zur Deutschen Staats- und Rechtsge-
schichte 90.) Breslau 1907, Marcus. 215 S. M. 6.40.
Siegfried Rietschel, Untersuchungen zur Geschichte der germa-
nischen Hundertschaft. Teil I. Die skandinavische und angel-
sächsische Hundertschaft. (Ztschr. der Savigny-Stiftung 28, Germ.
Abt. 1907. 8. 342—434.)
Cl. Frhr. v. Schwerin, Zur Hundertschaftsfrage. (Ebd. 29, 1908.
S. 261—304.)
Schwerins Schrift von 1907 ist eine Arbeit, in der mit Gründ-
lichkeit und Sachkenntnis, mit Schärfe und glücklicher Kombination
ein viel behandeltes Problem erörtert und, wie mir scheinen will, in
den wesentlichsten Punkten endgiltig gelöst wird.
Schwerin behandelt kritisch die verschiedenen Ansichten über eine
nach Zahlen, nach Hunderten oder Tausenden, vorgenommene Glie-
derung der germanischen Völker und des besetzten Landes, er beban-
delt die „Heerestheorie“, welche die Einteilung des Staatsgebiets von
einer ursprünglichen Gruppierung des Heeres ableitet, „die Hufentheorie
Kritiken. 99
und verwandte Theorien“, welche von der Annahme ausgehen, daß
eine bestimmte Anzahl von Hufen in Bezirke zusammengefaßt wurde,
welche mit der „Heerestheorie“ verbunden, oder welche unter der
Voraussetzung, daß jeder Haushalt eine Hufe erhielt, zur „Haushalt-
theorie“ wurde. — Der Verfasser bietet ferner in eingehender, wich-
tiger Erörterung (S. 53—64) eine „Worterklärung“, d. h. er ergründet
Sinn und Bedeutung des ältesten germanischen Hundertschaftsweseus,
Sprachlich bestehe die Möglichkeit, in der Hundertschaft etwas anderes
zu sehen als einen Komplex von irgendwelchen hundert Einheiten;
man brauche nicht wie die bisherigen Hundertschaftstheorien an der
Zahl zu scheitern und eine Verwischung des ursprünglichen Zahlen-
verhältnisses anzunehmen; im Wort „hund“ sei nichts anderes zu sehen
als der Ausdruck für eine Vielheit, eine Menge, Hundertschaften seien
von Anfang an „Mengen“ gewesen. Schwerin weist darauf hin, daß
diese „Mengentheorie“ oder „Haufentheorie“ schon Philipps angedeutet,
sodann Gierke und Amira selbständig vertreten haben. — Der Ver-
fasser erörtert ferner die Nachrichten der römischen Geschichtschreiber
über den „pagus“ als Unterbezirk der „civitas“, er behandelt eingehend
die Meldungen über fränkische „centenae“, besonders die vielbe-
sprochenen Stellen des Pactus pro tenore pacis und der Decretio
Childeberti und gelangt dabei zum Ergebnis, daB die fränkische cen-
tena eine alte Einrichtung und Fortsetzung der germanischen Hundert-
schaft, der „centenarius“ von gleicher Zuständigkeit wie der „thunginus“
und nicht nur Richter im gebotenen Ding, sondern Richter des
untersten Gerichtsbezirkes schlechthin sei. Auch die Untersuchung
der alamannischen „huntari“ führt ihn zur Annahme, daß es sich um
eine Fortsetzung der altgermanischen Hundertschaft handle, in der
der „centenarius“ als der ordentliche Richter fungierte, bis er vom
fränkischen Grafen beiseite geschoben wurde. Die Betrachtung der
bairischen, friesischen und sächsischen Verhältnisse zeigt dasselbe:
Hundertschaften seien teils zu vermuten, teils mit Sicherheit anzunehmen,
u. z. nicht persönliche Hundertschaftsverbände, sondern auch territo-
riale Hundertschaftsbezirke, nur sei an die Stelle des „hunteri“ als des
Hundertschaftsvorstehers der gogreve getreten und aus seiner ursprüng-
lichen Stellung als ordentlicher Richter durch den Grafen verdrängt
worden. Dagegen glaubt Schwerin einen Zusammenhang der angel-
sächsischen hynden und, im Gegensatz zur gewöhnlichen bisherigen
Meinung, des angelsächsischen hundred mit der altgermanischen
Hundertschaft ablehnen zu müssen, während er in der schwedischen
hundari, für die später die Bezeichnung herath angewendet wurde, die
altgermanische Hundertschaft sieht, ebenso in der norwegischen Hered
und dänischen Haräth. ae
ap EE
100 Kritiken.
So konstatiert Frhr. v. Schwerin, daß in späterer Zeit bei sieben
germanischen Völkern — bei den Franken, Alamannen, Baiern, Friesen,
Sachsen, Schweden und Dänen — Unterbezirke beobachtet werden
können, die zwar nicht dem Namen aber der Sache nach unter sich
und mit dem germanischen pagus identisch sind. Die auch in Nor-
wegen ursprüngliche Einteilung in Herads war bald durch andere
Einteilungen verwischt, die Angelsachsen aber, Goten und Langobarden
haben bei ihren staatlichen Gründungen auf fremdem Boden neue
Einrichtungen geschaffen. Das Schlußergebnis aller Untersuchungen
ist, „daß auch der germanische Staat Hundertschaftsbezirke gekannt
hat und in solche zerfallen ist, dagegen eine Einteilung in größere
Bezirke oder „Gaue“ nicht aufweist.“ Die Hundertschaften aber, so
bemerkt Schwerin nachdrücklichst, seien nicht „wie die herrschende
Lehre annimmt, auf irgendwelche Zahlenverhältnisse zurückzuführen,
insbesondere nicht auf eine numerische Gliederung des Heeres oder
auf Gebiete von bestimmter Hufenzahl, sondern vielmehr anzusehen als
Niederlassungsgebiet eines unbestimmt großen wandernden Haufens.“
a
x k
Gegen Schwerins Buch von 1907 wandte sich in einer größeren
Arbeit Rietschel, dem dann kürzlich Schwerin antwortete R. unter-
suchte die skandinavische und angelsächsische Hundertschaft. Mit großer
Gelehrsamkeit. Schon das Verzeichnis der 66 abgekürzt verzeichneten
Werke legt Zeugnis davon ab. Hier sei von allen Ausführungen, die
das Hauptproblem nicht eigentlich beeinflussen, abgesehen, hier sei
nur das hervorgehoben, was die im Anschluß an ältere Forscher ver-
tretene These stützen soll: die alt- und gemeingermanische Hundert-
schaft ist der Bezirk von 100 Hufen.
Rietschel (S. 380f.) erklärt die westskandinavischen Gebiete als
für die Erforschung der germanischen Hundertschaft unbrauchbar.
Denn in Island werde das Wort herab in unbestimmtem Sinne für
die verschiedensten Landstriche verwendet, in Norwegen bezeichne
der Name haera ursprünglich einen beliebigen Bezirk. Norwegen
kenne nicht das, was die Grundlage der Hundertschaft in Schweden
und Dänemark war, Norwegen habe keine Hufenverfassung. Mit vollem
Recht wies Schwerin (S. 264f.) auf die Irrigkeit dieser Schluß-
folgerung hin, welche das als sichere Voraussetzung annimmt, was zu
beweisen war: weil die norwegische Haerad nicht die Eigenschaften
besaß, die nach Rietschels Annahme der germanischen Hundertschaft
zukomme, ist sie keine Hundertschaft.
Die Hauptfrage aber: ist bei den Dänen und Schweden eine
Hundertschaft als Begriff von hundert Hufen nachgewiesen?
e Z MEN,
(3 . o d è
Kritiken. 101
Für Dänemark kann (Rietschel S. 372) einer Quelle des 13. und
einer des 17. Jahrh. entnommen werden, daß zwei Härad der Insel
Falster 144! und 218! Großhufen (Bole), daß drei seeländische
Härad 113, 141'/, und 163 Großhufen haben. Und diese Angaben,
die einzigen, sollen „trefflich zu einem ursprünglichen Bestand von
100 Bolen stimmen“. Schwerin (S. 267) hat wohl recht, wenn er
meint, diesen Schluß konnte nur der ziehen, der „von den 100 Hufen
so überzeugt ist, daß er eines Beweises nicht bedarf“.
In Schweden fällt „vereinzelt die Zahl der hemman in einem
Härad unter 150; ebenso vereinzelt übersteigt sie 600 oder 700, ein-
mal sogar 1000; gewöhnlich bewegt sie sich um die 200 oder 300.“
(R. 8.374) Auch das stimmt nach Rietschel „aufs trefflichste‘“ zur
Annahme, „daß die dänisch-schwedische Hundertschaft bez. Härad ein
Verband von 100 Hufen war“!
Aber es wird von Rietschel für Schweden noch ein anderer Be-
weis versucht. Das schwedische Normaldorf sei Achthufendorf gewesen,
zwölf Dörfer machten eine Hundertschaft aus, folglich besaß die Hundert-
schaft 96 Hufen — oder ungefähr 100 (R. S. 376—380). Eine
wichtige Voraussetzung dieses Gedankenganges hat Schwerin (S. 268
— 78) eingehend widerlegt: „das altschwedische Dorf ist kein Acht-
hufendorf; eine Frage für sich bleibt es, von welcher Maßeinheit der
attunge ein Achtel ist.“ Aber selbst die Richtigkeit der Voraussetzung
Rietschels würde noch keineswegs die schwedische Hundertschaft als
Einheit von 100 Hufen erweisen. Denn 12 Dörfer oder Achthufen-
siedelungen, das ist R.s Meinung, bilden eine Hundertschaft. Fragen
wir aber, was uns bekundet, daß 12 Dörfer eine Hundertschaft ge-
bildet haben, so ist nur ein Grund ersichtlich: weil im upplün-
dischen Gesetz unter Umständen die ganze Hundertschaft mit 40, die
halbe mit 20, die viertel mit 10 Mark, das Dorf aber mit 3 Mark büßt.
Der Bußstaffel müsse, so argumentiert Rietschel, das Größenverhältnis
entsprechen. Darnach müßte allerdings die Hundertschaft 13"/, Acht-
hufendörfer oder 106”, Hufen umfassen, was unmöglich sei; aber es
liege offenbar die Normalzahl 12 zugrunde, d. h. 3 Dörfer kämen auf
eine Viertelhundertschaft und die entsprechende Buße von 3”/, Mark
sei „einfach auf 3 Pfund abgerundet worden“. Ob solche Betrachtungen
als Beweis gelten dürfen? Ich verweise auf die weiteren Gegenaus-
führungen Schwerins S. 278 ff. und schließe mich dessen Endergebnis
an: Rietschels Versuch, die Hufentheorie für Skandinavien zu beweisen,
ist mißlungen.
Nicht besser steht es mit dem Beweis, daß die angelsüchsische
Hundertschaft ein Gebiet von 100 Hufen umfaßte, und daß sie eine
altgermanische Einrichtung sei. Die Nachrichten über Hundertschaften
102 Kritiken.
der Angelsachsen freilich sind zahlreich genug. Das Domesdaybook
von 1086 kennt eine allgemeine Landeseinteilung in Hundertschaften
(hundred), u. z. in Hundreds zu 100 Hufen (hiden), also in Hiden-
hundreds; eine Landeseinteilung in Hundreds hat sich seitdem Jahr-
hunderte lang erhalten. Mit diesen Hidenhundred des Domesdaybook
bringt R. das Hundred in Verbindung, dessen die Königsgesetze des
10. Jahrhunderts gedenken. Das Hundred sei als Gerichtsbezirk auf-
zufassen. Allerdings sei anfangs der kgl. Gerichtsbeamte, der Gerefa,
nicht Vorsteher des Hundred, sondern eines größeren Bezirks gewesen,
erst im 10. Jahrhundert wurde nach Rietschels Meinung das Hundred
ein königlicher Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, aber es war ein alter
volksrechtlicher Bezirk mit einer genossenschaftlichen Verfassung. Die
Ergebnisse der eigenen Forschung werden als unangreifbar fest-
stehend, die entgegenstehenden Ansichten als durchaus überwunden
erklärt. Es sei „nicht daran zu zweifeln, daß wir es hier mit einer
urgermanischen Volks- und Landeseinteilung zu tun haben“. Es „ist ein
Zweifel an der Hufentheorie nicht mehr möglich“, „nicht darum handelt
es sich mehr, ob die Hufentheorie zutrifft, sondern wie diese eigen-
tümliche Hufenverfassung zu erklären ist“; „jedem, der wirklich tiefer
in die angelsächsische Verfassungsgeschichte eingedrungen ist“, müsse
die Meinung Schwerins als „absolut aussichtslos erscheinen“, der Beweis
sei „mit völlig unzureichenden Mitteln unternommen“, die Ausführungen
seien „nicht recht begreiflich“ u. dgl. Auf diese siegesgewissen Aus-
führungen ist die scharfe Antwort Schwerins (S. 280—299) gefolgt.
Schritt für Schritt wird der Gegenbeweis geführt. „Die hundred des
10. Jahrhunderts“ sind „wie die hynden persönliche Verbände von
ursprünglich je 100 in Gruppen von 10 geteilten Männern“; „das
hundred“ ist „ebenso wie unbestritten die hynden eine Einrichtung
des 10. Jahrhunderts, nicht eine germanische Hundertschaft“; es ist
nicht dem Hidenhundred gleichzustellen usw.
Mag auch manches in Schwerins positiven Ansichten problematisch
bleiben — seine kritischen Ausführungen lassen den ganzen Aufbau
der Rietschelschen Folgerungen in sich zusammenbrechen. Das was
Rietschel über ein angebliches Fünfhidensystem in den angelsächsischen
Dörfern, über die Identität des Wortes „regio“ der älteren angel-
sächsischen Quellen mit dem späteren „hundred“ bemerkte u. dgl.,
hat Schwerin auf das gründlichste widerlegt. Dafür, daß das „hundred“
der Angelsachsen über das 10. Jahrhundert hinaufreicht, fehlt einst-
weilen jeder Anhaltspunkt. Vollends die „Hufentheorie‘“ erscheint der
Stützen beraubt.
Rietschel entwirft am Schluß seiner Untersuchungen der skandi-
navischen und angelsächsischen Hundertschaft ein Bild der ursprüng-
Kritiken. 103
lichen germanischen Niederlassung, ein Bild, dem er selbst übrigens
nur hypothetische Bedeutung beimißt. Die Gesamtvorstellungen sind
in der Hauptsache folgende:
„Man teilte das gesamte Volk in eine Anzahl annähernd gleich-
großer Haufen, man teilte das Land in eine ebensogroße Anzahl an-
nähernd gleicher Bezirke und wies jedem dieser Haufen einen solchen
Bezirk zur Weiterverteilung zu.“ Gewisse Dezimalzahlen spielten bei
dieser Teilung eine Rolle, und „so mag sich erklären, daß Mercia 130,
Kent, Sussex und Ostangeln je 60, Essex 20 Hundertschaften zählten“.
Dadurch daß das einem Haufen zugewiesene Gebiet in hundert Teile
geteilt wurde, entstand die nordgermanische Großhufe. „Sie ist weder
der Komplex, der eine Familie ernährt, noch der, der mit einem
Achterpflug bestellt werden kann, sondern einfach der hundertste
Teil einer Hundertschaft“. Die Hundertschaft hat demnach
Rietschels Meinung gemäß ihren Namen lediglich daher, daß ihr Ge-
biet hundert Hufen umfaßte, oder besser gesagt daher, daß ihr Gebiet
in hundert Teile geteilt wurde. Die Großhufe aber, so führt Rietschel
weiter aus, ist nicht regelmäßig der Besitz einer Familie, vielmehr
waren „in den meisten Fällen auf einer Hufe sicher mehrere Familien
angesiedelt“, daher „die Unterteilung der Hufe in Viertel, Achtel,
Sechzehntel, oder Sechstel, Zwölftel, Vierundzwanzigstel“. Was die
tatsächliche Verteilung des einem Haufen zugewiesenen Gebietes an
die einzelnen Familien betrifft, so erfolgte „die Landteilung in Eng-
land“ derart, daß „man die Hundertschaft in genau 100 Unterabtei-
lungen und dementsprechend 100 Hiden gliederte und die Ansiedelung
sich dann in Komplexen von 5, 10, 15, 20 oder 25 Hiden vollzog“; .
„bei den Schweden“ aber „scheint die Vierteilung und Dritteilung zu
einer Zwölfteilung geführt zu haben; innerhalb dieser Zwölftel aber
ist es zu einer Achtteilung gekommen“. „In den Gegenden Englands“,
die von der dänischen Einwanderung am stärksten betroffen worden
sind“ tritt uns ein Sechshufensystem entgegen. Die Dörfer und Dorf-
verbände bilden hier Einheiten von 6, 12, 18, 24 Großhufen (Carucaten).
Diese Carucateneinteilung „baut sich“ „nicht auf der Hundertzahl auf“.
„Auch hier sehen wir unabhängig von dem Fünfhufensystem der Angel-
sachsen und dem Achthufensystem der Schweden, daß ein germani-
sches Volk bei seiner Niederlassung seine Ansiedelungen nach einem
festen zahlenmäßigen System anlegt“.
Wem fiele nicht gleich das Widerspruchsvolle dieser Ansicht auf?
Es sei hier nicht die Unwahrscheinlichkeit, ja die Unmöglichkeit der
gesamten Vorstellungen Rietschels von den Ursiedelungen der nor-
dischen Völker, der Schweden ebenso wie der Angelsachsen, näher
erörtert, es sei hjer nicht die Unvereinbarkeit solcher zahlenmäßiger
104 Kritiken.
Niederlassungen mit den gut bezeugten Sippenverhältnissen der Ger-
manen betont — das haben Hilliger und Schwerin nachdrücklich getan,
hier werde nur ein Moment hervorgehoben. Das Wesen der nord-
germanischen Großhufe soll nach Rietschel darin bestehen, daß sie
den hundertsten Teil des einem Volkshaufen zugewiesenen Gebiets
bilde — aber die Nachrichten dafür fehlen. Ja Rietschel führt Tat-
sachen an, die m. E. das Gegenteil beweisen: bei den Schweden ist
das den einzelnen Volkshaufen zugewiesene Gebiet nicht in 100,
sondern in 12 Teile geteilt, die dann wieder eine weitere Achtel-
teilung erfuhren; in den von Dänen besetzten Landstrichen Englands
begegnen Großhufen, die nicht auf der Hundertzahl beruhen.
Setzen wir alle positiven Ausführungen Rietschels als richtig
voraus, nehmen wir als erwiesen an, daB das „germanische Volk bei
seiner Niederlassung seine Ansiedelungen nach einem festen zahlen-
mäßigen System anlegte* — die Annahme der Siedelung nach
Hunderten ward nicht begründet, sondern widerlegt. Rietschels posi-
tiven Angaben könnte nur das eine entnommen werden: die Siedelung
erfolgte nach verschiedenen Systemen, hier nach der Teilung
12 und 8, dort nach der von 6, 12 und 24 oder nach der von 5,
10 und 100. Rietschels tatsächliche Ausführungen stützen nicht die
Hundertschafts- und Hufentheorie, sie leugnen sie vielmehr.
Aber die tatsächlichen Voraussetzungen selbst sind ja hinfällig.
Sie hat Schwerin beseitigt. Die von Rietschel gesammelten Nach-
richten führen, richtig benutzt, wie ich glaube, lediglich zu einer weiteren
Begründung der in Schwerins Buch von 1907 vertretenen Ansichten.
Ka
Kä *
Fast einmütig hatte die bisherige Forschung angenommen, daß die
römischen Geschichtschreiber als Unterbezirke der „civitas“ die „pagi“
anführten, und daß diesen Nachrichten Glauben zu schenken sei. Nur
die Vorstellungen über Größe und Bedeutung der „pagi“ waren ver-
schieden. Die einen (Waitz und zahlreiche Gelehrte) faßten den pagus
als Hundertschaft auf, die andern (W. Sickel) als Tausendschaft. Die
Anhänger der Hundertschaftstheorie stützten sich besonders auf das
Vorkommen von Hundertschaften bei verschiedenen germanischen
Völkern der späteren Zeit, überdies auf die — wie angenommen
wurde, allerdings mißverständliche — Erwähnung der „centeni“ in
Tacitus Germania c. 6 und 12. Die Anhänger der Tausendschaft
dagegen beriefen sich vornehmlich auf Caesars Nachricht Bell. Gall. IV 1:
die Sueben sollen 100 „pagi“ haben, aus denen jährlich 1000 Mann
in den Krieg ziehen, während 1000 zurückbleiben, um für sich und
jene wirtschaftlich zu arbeiten und die Genossen im folgenden Jahre
Kritiken. 105
als Krieger abzulösen. Sie stützten sich ferner besonders auch auf die
beiden erwähnten Stellen des Tacitus, die in ihren Aussagen über die
Größe der germanischen pagi mit Cäsar durchaus übereinstimmen.
Eine Vereinigung beider Ansichten hat sodann Brunner versucht, dem
Schröder und andere gefolgt sind: die pagi seien Gebiete der Tausend-
schaften, aber in diesen staatlichen Gebieten begegnen die rein per-
sönlichen Verbände der Hundertschaften, welche gerichtlichen und
militärischen Zwecken dienten, die eben erst in späterer Zeit zur
Bildung besonderer Unterbezirke, der Hundertschaftsbezirke, geführt
haben. Durch diese Verbindung der Hundertschafts- mit der Tausend-
schaftstheorie ist eine früher gemeingame Grundlage der Ansichten
aufgegeben worden: während früher trotz des Auseinandergehens der
Meinungen über die Deutung der „pagi“ als Hundertschaften oder
als Tausendschaften daran festgehalten war, daB innerhalb der „civi-
tates“ nur die staatliche Einteilung in „pagi“ begegne, und daß neben
dem „concilium“ der civitas nur die Gerichtsversammlungen der „pagi“
stattfanden, so ist durch Brunners Ansicht zu den beiden Arten von
Versammlungen noch eine dritte, die der Hundertschaftsverbände inner-
halb der pagi, hinzugekommen, ist zugleich der Anfang einer späteren
weiteren territorialen Gliederung der pagi in Unterbezirke voraus-
gesetzt. Ferner: während Waitz und andere aus den germanischen
„pagi“ die Hundertschaftsbezirke der fränkischen Periode entstehen
ließen und die germanischen civitates mit den Gaugrafschaften der
Franken in Verbindung brachten, entwickelten sich nach Brunners und
Schröders Ansicht die germanischen pagi zu den Grafschaften des
fränkischen Reichs, die germanischen Personalverbände der Hundert-
schaften zu territorialen Bezirken und Untergliedern der Gaugraf-
schaften. |
Frhr. v. Schwerin, der in erster Linie Kritik an der von Brunner
vertretenen und, wie er meint, herrschenden Ansicht übt, bekämpft in
seinem Buch von 1907 vor allem die Meinung, daß der germanische
Staat Gaue gekannt habe (vgl. S. 76, 79 usw.), Gaue im Sinne von
Bezirken, die das Gebiet mehrerer Hundertschaftsverbände umfaßten. Das
ist sicherlich zutreffend, aber da er im scharfen Gegensatz zu Brunner
nicht nur Hundertschaftsverbände sondern auch Hundertschafts-
bezirke der alten’ Germanen annimmt und diese mit den „pagi“
identifiziert (z. B. S. 79), da man überdies längst gewöhnt ist, die
von den römischen Historikern erwähnten „pagi“ als Gaue zu bezeich-
nen, so wäre es m. E. zweckmäßiger gewesen, nicht die Existenz von
„Gauen“ für das germanische Zeitalter abzulehnen, sondern die pagi
(Gaue) anders als Brunner zu erklären und die rein persönlichen
Hundertschaftsverbände Brunners zu leugnen.
106 Kritiken.
Das hat nicht viel auf sich. Die Ergebnisse Schwerins sind ja
klar. Es ist die Ansicht, wie sie folgerichtig Waitz vertreten hat.
Allerdings mit dem einen wesentlichen Unterschied: Schwerin sieht in
den altgermanischen Hundertschaften nicht Einteilungen nach bestimmten
Zahlen. Und damit hat erst er — wenn wir von den wenigen früheren
Vertretern einer „Haufentheorie“ absehen — den Widerspruch gelöst,
der zwischen der „Hundertschaftstheorie“ und den Nachrichten von
Cäsar und Tacitus bestand, hat der „Tausendschaftstheorie“, die auch
Rietschel bekämpfte, die eigentliche Grundlage dauernd entzogen. Ein
wichtiges Ergebnis der Schrift von 1907: die Germanen kennen nur die
Einteilung der Völkerschaften in Hundertschaften, aber die Hundert-
schaften haben mit bestimmten Zahlen nichts zu tun.
Den Übergang zu den späteren Verhältnissen deutet Frhr. v.
Schwerin nur an: der fränkische Staat brachte die Grafschaftsverfassung.
eine neue Einteilung des Staats in Mittelbezirke, die zwischen die
Hundertschaften und das Staatsgebiet traten; der fränkische Graf aber,
anfangs nur Verwaltungsbeamter, hat den Vorsteher der Hundert-
schaft aus der Stellung .eines ordentlichen Richters verdrängt, ibn
zum Niederrichter herabgedrückt, hat aber das Fortbestehen der Hundert-
schaften als der normalen Gerichtsverbände nicht alteriert. Zwei
Fragen möchte ich hinzufügen.
Einmal, ob nicht schon bei der Stammesbildung, welche mehrere
„civitates“ zu staatlicher Einheit zusammenführte, solche größeren,
mehrere Hundertschaften umfassenden Bezirke aus den einzelnen civi-
tates entstanden waren, und ob nicht diese fränkische Grafschafts-
ordnung sich manchmal an ältere Mittelbezirke der Stämme anlehnte.'
Gesi spricht manches für solche Beziehungen, ohne daß man alle
und die einzelnen Gaugrafschaften der fränkischen Zeit einfach aus
den civitates des germanischen Zeitalters abzuleiten versuchen dürfte.
Sodann, ob wirklich überall der Vorsteher der Hundertschaft zum
Niederrichter herabgedrückt wurde. Wenn wir bedenken, daß die
Hundertschaftsbezirke ihre Funktion als Gerichtsbezirke zumeist ge-
wahrt hatten — was auch Schwerin betont, wenn wir sehen, daß
auch später die Vorsteher dieser Bezirke als Richter im Hochgericht
erscheinen, so werden wir die verbreitete Annahme, daß in karo-
lingischer Zeit allgemein der frühere ordentliche Richter durch den
königlichen Verwaltungsbeamten verdrängt und auf Niedergerichts-
sachen beschränkt wurde, für wenig wahrscheinlich halten. In der
Tat fehlt dieser Meinung die eigentliche Stütze. Einzugehen ist hier
nicht auf diese Fragen. Nur das sei bemerkt: unhaltbar scheint
" So Waitz, Verfassungsgesch. 2, S. 888. 398 ff. 409f.
Kritiken. 107
mir die landläufige Ansicht, die auch in der neuesten Auflage der
Rechtsgeschichte Schröders! vertreten wird, daß die karolingische
Scheidung der Gerichte nach Sachen bis in das 13. Jahrhundert währte
und sodann von einer Scheidung nach Personen abgelöst worden sei,
daß vorher das Gericht in ein Hoch(Grafen)- und in ein Nieder-
(Centenar-)gericht gesondert, nachher aber die Land(Grafen-)gerichte
zu ordentlichen Gerichten für den Landesadel, die bisherigen niederen
Gerichte zu Gerichten über die niederen Stände wurden und dabei
eine Kompetenz über Hochgerichtssachen gewannen.
Gerhard Seeliger.
H. Preuß, Die Entwicklung des deutschen Städtewesens.
Erster Band: Entwicklungsgeschichte der deutschen Städteverfassung.
Leipzig 1906, Teubner. XU u. 379 S. Preis geheftet M. 4,80.
Preuß behandelt die mittelalterliche Städteverfassung auf wenig
mehr als 100 Seiten, die neuzeitliche auf etwa 260. Die beiden Teile
stehen also fast im Verhältnisse von 2:5. Die für beide Perioden
tatsächlich vorhandene monographische Literatur aber zeigt nicht nur
das gerade umgekehrte Verhältnis; sondern bei genauerer Betrachtung
verschiebt es sich in ihr noch weit mehr zuungunsten der Neuzeit.
Preuß hat also in seiner zusammenfassenden Darstellung die am
meisten und am besten durchforschte Zeit am stiefmütterlichsten be-
handelt. Es ist gewiß zu bedauern, daß die stadtgeschichtliche
Spezialliteratur regelmäßig? an der Schwelle der neueren Zeit abbricht,
und es ist demgemäß zweifellos ein Verdienst, wenn man eben diesen
vernachlässigten Teil besonders eingehend studiert. Aber ist damit
die Zurücksetzung des Mittelalters entschuldigt? Noch viel mehr aber
werden (und diesmal im Einklang mit der bisherigen Forschung) das
16. und 17. Jahrhundert vernachlässigt. Während also der Titel eine
einigermaßen gleichförmige und lückenlose „Entwicklungsgeschichte“
erwarten läßt, werden in der Darstellung selbst die einzelnen Perioden
mit sehr verschiedenem Nachdrucke behandelt. Das Hauptinteresse ist.
dem 18. und 19. Jahrhundert zugewandt. Diese Ungleichmäßigkeit
wirkt um so auffallender, als sie in beiden Teilen des Werkes durch
einen Kompositionsfehler verstärkt wird. Preuß läßt sich nämlich
verleiten, über eine Anzahl von Gegenständen zu berichten, die aus
dem Rahmen einer städtischen Verfassungsgeschichte herausfallen.
Wenn man schon zum Beginne manche wirtschaftsgeschichtliche Mit-
teilung streichen möchte, so leiden die späteren Partien noch mehr
—
! Schröder, Rechtsgeschichte. 5. Aufl. S. 615f.
2 Aber doch keineswegs immer!
108 Kritiken.
unter Überschreitungen des Themas. Das gilt z. B. von der Schilde-
rung der vormärzlichen Reaktion in Preußen und vor allem vom fünften
Abschnitte des dritten Kapitels, der in eine Steinbiographie, nicht
aber in eine städtische Verfassungsgeschichte gehört.
Der Grund für diese Mängel ist wohl vor allem darin zu suchen,
daß der Verfasser nicht nur historische, sondern auch politische, und
zwar kommunalpolitische Absichten verfolgt. Das sieht man besonders
aus den drei neuzeitlichen Kapiteln. Was sie nachweisen sollen, ist
die auffallende Rückständigkeit der Entwicklung der deutschen und
besonders der preußischen Städteverfassung. Dagegen wird die
Steinsche Städteordnung als Oase in der Wüste gefeiert. Der Ver-
fasser will historische Waffen liefern zum politischen Kampfe für eine
freiheitlichere Ausgestaltung der Städteverfassung und für eine stärkere,
auch verfassungsmäßige Urbanisierung im allgemeinen. Diese Tendenz
hat der Verfasser selbst in keiner Weise verhällt Er wird deshalb
verlangen dürfen, daß man sie sich bei Beurteilung seiner Arbeit stets
gegenwärtig halte.
Wenn man hier nun auch auf die politischen Gesichtspunkte
nicht eingehen kann, so darf man doch als Historiker ein Urteil aus-
sprechen. Es würde dahin lauten, daß die Hauptthesen der drei
neuzeitlichen Kapitel auch historisch als voll berechtigt erscheinen, und
daß sie vom Verfasser einleuchtend begründet worden sind. Es kann
nur als gesunder Rückschlag gegen manche Lieblingsvorstellung besonders
preußischer Historiker bezeichnet werden, wenn Preuß die klägliche
Lage der Städte unter dem Absolutismus einmal ohne Umschweife
und in ihrer ganzen erschreckenden Ausdehnung enthüllt. Er hat
dafür keine einzige neue Quelle benutzt; aber er hat sich bei Be-
urteilung der längst gedruckten verwaltungs- und wirtschaftspolitischen
Dokumente des Absolutismus durch dessen Verdienste um andere Ver-
waltungszweige nicht blenden lassen. Eine ähnliche grundsätzliche
Bedeutung möchte man dem vierten Kapitel (über die Ideen von 1789
und 1808) beilegen. Es ist zwar vor dem Streite verfaßt worden,
der neuerdings um die Steinbiographie Max Lehmanns entbrannt ist.
Aber man wird es bei Wertung dieses Streites noch nachträglich
heranziehen dürfen. Gerade weil es den Anschein hat, als wenn sich
die deutsche wissenschaftliche Kritik in namhaften Vertretern, ohne
daß nennenswerter Widerspruch laut würde, auf die Seite der Gegner
Lehmanns schlüge, wird es gut tun, sich zum Zwecke der Antikritik
die Stellung der Steinschen Reform im Zuge der ganzen Entwicklung
recht klarzumachen. Das hat Preuß in dankenswerter Weise erleichtert.
Auch im Schlußabschnitte finden wir berechtigte Abweichungen von
manchen herrschenden Ansichten, so eine eindringende Kritik der inneren
Kritiken. 109
Politik Hardenbergs, der partikularistischen Zersetzungselemente, die in
der provinzialständischen Gesetzgebung enthalten sind, der nach der Re-
volution mit beflügelten Schritten vorwärts eilenden Reaktion und vor
allem der erstaunlichen Tatsache des Scheiterns einer gesamtpreußischen
Städtereform im Jahre 1876. Im Gegensatze dazu findet der Ver-
fasser beherzigenswerte Worte der Anerkennung für die Frankfurter
Städteordnung, wenn man so den vierten Artikel der Grundrechte be-
zeichnen darf, für die österreichischen Gesetze von 1849 und 1862
und für manche parallele hoffnungsvolle partikularrechtliche Er-
scheinung. Die von der gesamtpreußischen abweichenden Züge der
rheinischen Entwicklung ferner sind im ganzen treffend hervorgehoben.
Die rheinische Opposition gegen die revidierte Städteordnung von 1831
ist mit der rheinischen Abneigung gegen die künstliche Wieder-
herstellung des schon vor der Ankunft der Franzosen hinfälligen
Gegensatzes zwischen Stadt und Land richtig und ausreichend moti-
viert. Doch hätte die rheinische Bürgermeistereiverfassung schon hier
(der zweite Band wird darauf zurückkommen) genauer charakterisiert
werden müssen. Eine besondere Aufmerksamkeit verlangt in ihr die
geradezu diktatorische Gewalt des Maire-Bürgermeisters.
Endlich kommen auch die wirtschaftsgeschichtlichen Tatsachen,
die der verfassungsmäßigen Autonomie der Städte im 19. Jahrhundert
gegen Bureaukratie und Feudalismus des Staates immer wieder
förderlich gewesen sind, sehr gut zur Geltung. Der Verfasser hat
eine Reihe trefflicher Beobachtungen gemacht, wenn er auch in der
Wahl seiner kritischen Prädikate den historischen Stil öfters ver-
gewaltigt. Ä
In dieser Richtung etwa liegt die Stärke des Buches. Man wird
das auch dann noch anerkennen, wenn sich nun weiterhin im einzelnen
manche Bedenken erheben. Eine solche Detailkritik würde sich be-
sonders gegen den so mageren mittelalterlichen Teil richten müssen.
So sind z. B. die Anschauungen Büchers und Sombarts nach der
Kritik von Belows und Strieders stärker zu revidieren, als es hier
geschieht. Siegfried Rietschels Resultate sind nicht genügend verwertet.
Gegen die moderne Rolandliteratur zeigt der Verfasser eine ganz un-
berechtigte Abneigung. Auch tatsächliche Irrtümer sind zu bemerken,
wie z. B. die Identifizierung von Zünften und Gaffeln in Cöln oder die
merkwürdige Behauptung, Friedrich II. sei der letzte universale Kaiser
gewesen u. A. Öfters ist Preuß durch seine vorwiegend modernen
Interessen verleitet worden, das Verständnis mittelalterlicher Er-
scheinungen durch moderne Parallelen nur zu erschweren. So hält er
das Lokatorentum des ostdeutschen Koloniallandes für eine hyper-
moderne Form der Entreprise durch einen Großunternehmer, oder er
110 Kritiken.
will auf das Verhältnis von Engem und Weitem Rate den hier nur
irreleitenden parlamentarischen Begriff des Zweikammersystems an-
wenden. Gelegentlich macht sich die politische Tendenz sogar in den
mittelalterlichen Kapiteln störend bemerkbar, so wenn die überragende
politische Begabung vieler mittelalterlicher Geschlechter nicht gewür-
digt oder wenn Nürnberg (vermutlich wegen seiner aristokratischen
Verfassung) über Gebühr vernachlässigt wird. Gerechtfertigt ist es
dagegen wieder, wenn die scharf reaktionäre innere Politik der Hanse-
städte genauere Berücksichtigung findet.
Bedauerlicherweise sind der Arbeit keine Belegstellen beigegeber
worden. Die dafür in der Vorrede angeführten Gründe wird man
schwerlich als stichhaltig anerkennen. Vielleicht macht Preuß diese
Unterlassungssünde dadurch wieder gut, daß er für das 18. und
19. Jahrhundert eine Urkundenauslese zusammenstellt, die dem Ver-
ständnis seiner eigenen Darstellung nur zugute käme.
Bonn. Justus Hashagen.
N. Jorga, Geschichte des osmanischen Reiches. Aus den
Quellen dargestellt. Bd. I (bis 1451). Gotha, 1908. Perthes-
Aktiengesellschaft. 486 S.
Da seit dem Erscheinen der türkischen Geschichte von Hammer-
Purgstall und Zinkeisen 72, resp. 45 Jahre verflossen sind, darf der
Entschluß der jetzigen Herausgeber der „Gesch. der europäischen
Staaten“, diesem Unternehmen eine neue osmanische Geschichte anzu-
gliedern, wohl begründet erscheinen. Und da die onverhofft akut
gewordene Balkankrise das Interesse der Leserkreise mächtig anregte,
haftet dem Buch Jorgas auch aktuelles Interesse an.
Im Vorwort begegnen wir zunächst einer kurzen Charakterisierung
des allzuviel Legenden und Anekdoten einflechtenden Buches von
Hammer und des fast ausschließlich der politischen Entwicklung ge-
widmeten Werkes von Zinkeisen, der zudem fast nur aus europäischen
Quellen schöpfte.e Dann legt Jorga jene Gesichtspunkte klar, welche
nach seinem Dafürhalten in einer Entwicklungsgeschichte des türkischen
Volkes nicht fehlen dürfen. Vor allem muß man alle überlieferten
Vorurteile über das grausame, blutdürstige, lächerliche Volk der Tür-
ken, über ihre unmoralischen, bestechlichen Wesire und über die mon-
ströse Psychologie ihrer Sultane über Bord werfen. i
Mehr noch als anderswo obliege dem Historiker die Aufgabe,
unter Beiseitelassen absichtlich erfundener Fabeln, pomphafter Phraseo-
logie und grober Unwissenheit vergangener Zeiten aus den gleich-
zeitigen Quellen die Wahrheit herauszuschälen. [Vorwort u. S. 456/57.
Wie bei den bisherigen Werken Jorgas, bestechen auch in seinem
Kritiken. 111
jüngsten Opus seine staunenswerte Arbeitskraft und seine beneidens-
werten Sprachkenntnisse, sodann die Verwertung des schwer zugäng-
lichen Quellenmaterials und schließlich seine lebhafte Darstellung, ob-
gleich ihr undeutsche Namensformen und stilistische Härten anhaften.
Dies seine Vorzüge. Ref. hat aber auch auf die Schattenseiten hinzu-
weisen und erlaubt sich daher einige allgemeine Bemerkungen einzu-
flechten, dann aber im Interesse der größeren Brauchbarkeit des Buches
auf eine Anzahl von Mängeln hinzuweisen.
Was zunächst die Quellen betrifft, so erscheint das byzantinische
und im großen und ganzen auch das südslavische und abendländische
Material in umfassender Weise herangezogen; die benützte serbische
Literatur dagegen weist Lücken auf und die ungarische ist geradezu
stiefmütterlich verwertet. Die türkischen Quellen waren dem Verf. nur
in Übersetzungen zugänglich. Nirgends bietet uns der Verf. eine wenn
auch noch so kurze Skizze der osmanischen Historiographie. Über
die alten türkischen Chroniken wird der Leser erst auf S. 150,
und leider ungenau aufgeklärt; denn erst aus der Note auf 5. 275
erfährt man den eigentlichen Wert der Chronik Seadeddins, und erst
hier begegnen wir dem Namen Nöldekes und Thürys. Diese beiden
Noten sollten übersichtlich zu einem Ganzen verschmolzen werden. —
Zu S. 150 bemerkt Ref. noch, daß Leunclavius’ Annalen schon 1590
erschienen; wie hätte sonst 1591 die zweite Auflage herauskommen
können? Über die besonders von Hammer-Purgstall verwerteten Reichs-
annalen und ihre Verfasser findet der Leser bei Jorga keinerlei Be-
lehrung, während selbst unsere im Raum beschränkten Lexika, so z. B.
Meyer, darüber kurz und bündig Rede stehen. Dieser Anomalie wird
in der IL Aufl. abgeholfen werden müssen. In einem anderen
Punkte muß dagegen Ref. den Autor in Schutz nehmen. Gewiß
ist, daß Jorga nicht in allen Teilen seines Buches ein übersichtliches
Bild der Entwicklung entwirft, und daß vielfach das Detail über-
wuchert. Das ist aber bei der in fortwährender Umwandlung begriffe-
nen, zerklüfteten, lange Zeit jeder einheitlichen Tendenz entbehrenden
Geschichte der Balkanstaaten anders nicht gut möglich. Schon aus
diesem Gesichtspunkt wäre die Beigabe von Landkarten dem Leser
willkommen gewesen; leider fehlen sie zur Gänze, und bezüglich der
Indices werden wir auf den letzten Band vertröstet. — Ref. gibt der
Hoffnung Raum, daß die späteren Bände auch über die in den Biblio-
theken des Abendlandes behüteten türkischen Handschriften histo-
rischen Inhalts Nachweise bringen werden. An Vorarbeiten mangelt
es ja nicht. Bezüglich mehrerer in Konstantinopel aufbewahrten, bisher
von niemand verwerteten Handschriften vgl. die eben im Erscheinen
begriffene Studie von Karäcson in den Szäzadok. 1908.
112 Kritiken.
Auf Einzelheiten übergehend, vermißt Ref. im I. und II. Kap.
die ausgezeichnete Schilderung der Steppennatur Turkestans von
Middendorf und das Buch Hahns: „Das Alter der wirtschaftlichen
Kultur der Menschheit“ (1905), welches das Nomadentum als Produkt
der Steppe darlegt. |
Den von Thomssen entzifferten alten Inschriften am Jenissei und
der sich daran schließenden Literatur (Radloff, Marquart-Bang, Thüry) ist
der Verf. leider nicht näher getreten. Auch die Arbeiten des Sino-
logen Hirth und Franke (Beitr. der chines. Quellen usw.) sind über-
gangen, selbst die von stupender Gelehrsamkeit triefende, für die alte
Zeit der Turkvölker unschätzbare Fundgrube: Marquarts „Streifzüge“
nicht einmal genannt. — Georg Acropolita liegt seit 1903 in der
Ausgabe Heisenbergs vor. (S. 117.) — Im Kap. III (Seldschuken)
und IV. (Kreuzzüge) vermißt Ref. das Quellenwerk Houtsmas’ (Leiden
1887 ff.) und von Bearbeitungen die Arbeiten von Hertzberg, Bernh.
Kugler und Gruhn. Über den Verfall des Griechentums in Klein-
asien wäre Wächters Arbeit (1904) zu vergleichen, zur seldschukischen
Kunst Sarres Reise in Kleinasien (1896).
Das II. Buch schildert die Bildung des osmanischen
Staates. Im 3. Kap. gelangen wir zum „ersten Zusammenstoß
mit den lateinischen Mächten“. (1366—69): Hier bieten die
trotz aller Bemühungen Jirečeks noch immer unklaren Verhältnisse
Bulgariens und das Eingreifen Ungarns dem Bearbeiter außergewöhn-
liche Schwierigkeiten. Jorga, der die um das Jahr 1365 erfolgte,
durch die von Ludwig nach Mariazell und Aachen übersandten Weih-
geschenke verbürgte erste kriegerische Begegnung der Ungarn und
Türken unerwähnt läßt, stützt sich Bulgarien betreffend auf die „neu-
entdeckten Aktenstücke ungarischen Ursprungs“, die Thalloczy ver-
öffentlichte, sowie auf dessen zwei Abhandlungen (in den Századok).
Mit vollem Recht, doch darf Ref. nicht verschweigen, daß die Dar-
stellung Jorgas sich mit jener Thallöczys nicht deckt. So z. B. 15Bt
Jorga den Zaren Alexander schon Anfang 1365 das Zeitliche segnen,
während er nach Thalloczy am 15. April noch unter den Lebenden
weilte. Nach Thallöoczy war der Hauptbeweggrund des Einschreitens
Ludwigs des Großen die Gefangennahme seines Verbündeten des
Kaisers Johann V. durch Schischman. Für ihn handelte es sich also
in erster Linie um einen Akt der Rache. Nach Jorga waren andere
Umstände ausschlaggebend (S. 222), und „darf man von einer Gefangen-
nahme des Kaisers nicht sprechen“ (224). Nebenbei sei bemerkt,
daß Ludwig den Zaren Straschimir samt Gemahlin nach Slavonien in
die Burg Gimnik bringen ließ, und daß der Woiwode von Sieben
bürgen (Dionys) dem Geschlecht der Laczkfi entstammte (223).
Kritiken. ` 113
Die Reihenfolge der ungarischen Befehlshaber und Banusse in Bul-
garien war (richtiggestellt) die folgende: 1365: Laczkfi; 1367: Fülpös
(d. h. Philipps Sohn (231)), rectius Ladislaus Körogyi, den Jorga
irrtümlich als Banus bezeichnet. Der erste Träger dieser Würde war
seit 1367 Peter Himfi (nicht Hemffy, wie er S. 230 und öfters ge-
nannt wird), dessen Amtsbürde sein Bruder Benedikt mit ihm teilte. —
Die von Thalloczy aufgehellte Mission des Magisters Nikolaus nach
Bulgarien und das Auflassen des bulgarischen Banats läßt Jorga un-
erwähnt. — Faßt man die nach allen Richtungen der Windrose in
Anspruch genommene, von Venedig im Rücken bedrohte, exponierte
Stellung Ludwigs des Großen ins Auge, so verliert die ironische Be-
merkung (S. 229) ihren Stachel. Bedauerlicherweise hat Jorga die neue
ungarische Literatur über den Anjoukönig, selbst die Arbeiten des ersten
Kenners dieser Epoche, jene Ant. Pors nicht einsehen oder nicht be-
nutzen können. Warum aber die deutsche Abhandlung des nüchter-
nen Kritikers, Alf. Hubers (im Arch. für öst. Gesch. 66) nicht heran- -
gezogen wurde, ist nicht recht faßlich. — Im Kap. IV. wird der
Kampf Serbiens mit Murad erzählt, über den Jorga äußerst milde
urteilt. Hier vermißt Ref. das mit dem Wust von Fabeln tüchtig
aufräumende Buch von Ruvarac (O knezu Lazaru. Neusatz 1888),
ferner die Volksliedersammlung von ÖOstoi6 über die Schlacht am
Amselfeld. Der Held des folgenden (V.) Kapitels ist Bajesid, den
Jorga (S. 275) als „Ritter ohne Tadel, als großen Kaiser und ver-
ständigen Staatsmann“ preist. (Darüber wird wohl schwerlich jemals
Harmonie der Meinungen erreicht werden.) — Zur Schlacht bei
Nikopolis sind noch die Arbeiten von Huber und Kropf einzusehen;
die Dissertation Kings blieb Jorga unzugänglich. (S. XX.) S. 278
wird Thuroezis Chronik irrtümlich als gleichzeitige Quelle bezeichnet.
Daß Callimachus nicht nach der Ausgabe von Kwiatkowski (Mon. Pol.
Hist.), sondern nach Schwandtner citiert wird, ginge noch an; daß
aber Windecke nicht in der Ausgabe Altmann benützt wurde, darf
nicht ungerügt bleiben. Über den in Türkenhände gefallenen sieben-
bürgischen Studenten (420) vgl. den Aufsatz von A. Kirchhoff im.
Korr. Blatt d. Ver. für siebenbürg. Landeskunde, Bd. 13, S. 57. Nach
Gf. Géza Kuun schöpfte Seb. Franck diese Nachricht aus dem Werke
„Turcarum mores“; möglicherweise war der Gefangene mit dem unter
dem Namen Septemcastrensis bekannten Mönche identisch. Über den
von Jorga (S. 416) erwähnten blinden türkischen Prätendenten Murad,
sowie über seinen Sohn, verbreitete Thüry einiges Licht. (Cf. Jahres-
ber. der Geschichtswiss. 1893. III. 413). — Die Literatur über
Hunyadi, den „rumänischen Bauernsohn“ ist nur lückenhaft herange-
zogen. Selbst die Arbeiten Fraknois und Thürys fehlen. Den Quellen
Histor. Vierteljabrschrift. 1909. 1. 8
114 Kritiken.
der Schlacht von Warna wäre die 1902 in der Sammlung der By-
zantine Texts von Lambros herausgegebene Ecthesis Chronica and
Chronica Athenarum und jene zwei byzantinischen Quellen anzureihen,
auf die W. Pecz hingewiesen hat. (Jahresber. d. Gesch. 1894, 3.183.)
Nicht benützt wurde der leicht zugängliche Bericht Palatios, der in
jüngster Zeit so viel Polemik verursachte. (Cf. Bleyer in den Mitt.
d. Inst. für österr. Gesch. 1904.) Dagegen findet sich im Jahrg. 1904
der Szazadok, auf den Jorga S. 443 verweist, keine einschlägige biblio-
graphische Arbeit. Über das Schlachtfeld von Warna vgl. Peter-
manns Geogr. Mittlg. 1906. H. 2—3 und das gleichfalls topogra-
"phische Fragen („Das Grab Wladislaus“ usw.) berührende, in bulga-
rischer Sprache erschienene I. Jahrbuch (1907) der histor. Gesell-
schaft in Warna. — Hunyadis Bedeutung wird Jorga nicht überall
gerecht; S. 439 wird wird Hunyadis berühmter Winterfeldzug über
den Balkan sogar zu einer „vom glücklichen Zufall begünstigten mili-
tärischen Parade“ degradiert. — Über den Frieden von Szegedin liegt
eine Dissertation von Frankl vor, die insafern Beachtung verdient, da
die neuere ungarische Literatur darin verwertet erscheint. Die Nach-
richt über die Entsendung einer offiziellen türkischen Gesellschaft nach
Ofen erklärt Jorga für eine Fabel, ebenso verwirft er die Nachricht
über den für Murad beschämenden Vertrag (S. 439), ohne jedoch
einen zwingenden Beweis liefern zu können. An der Kontroversfrage,
mit wessen Hilfe Murad über die Meerenge (nach Jorga: über den
Bosporus) gelangte, geht der Autor vorüber, und Diels schöne Studie
„L’empire grec sous les Paleologues (in den Etudes byzantines“) ver-
schmäht er. Von Brankovitsch entwirft Jorga kein so günstiges Bild,
wie jüngst Thallöczy, der im XXI. Bd. der Mon Hung. Hist. (1907)
den Despoten als einen der größten Staatsmänner und Diplomaten
hinstellt und ihn besonders gegen die serbischen Historiker, insbe-
sonders gegen St. Novaković in Schutz nimmt. Zur Brankovitsch-
Literatur sind übrigens Wertners Studie (in der Ungar. Revue 1890
und die Arbeiten von Vuković und Ruvarac nachzutragen, bezüglich
der Beziehungen zu Ragusa nebst dem Thalloczyschen Diplomatarium
auch das dreibändige Werk: Dubrovnik i Osmansko carstro von Voj-
novi6 einzusehen. Daß die „Eiserne Pforte“ längs des Marosch nach
Ungarn führe und durch dieses Flußtal gebildet sei, (S. 426) ist wohl
nur ein Versehen. Ebendort wird die Bedeutung der Schlacht von
Szent-Imre überschätzt. „Donauisch“ (S. 419) ist undeutsch; „Zypern“
nicht gebräuchlich, statt Lepes (231) lies Lepes, statt szekely (427)
szekely. Bezüglich einiger chronologischer Irrtümer und unrichtiger
Beurteilungen des Islams und seiner Institutionen verweist Ref. auf
die Anzeige des ÖOrientalisten Brockelmann im Liter. Centralblatt
Kritiken. 115
(1908. N. 25). Ref. zweifelt nicht, daß Jorgas’ einem Bedürfnis
entgegenkommendes Buch seinen Weg machen wird, und würde sich
freuen, wenn er mit den obigen Bemerkungen dessen Brauchbarkeit
in etwas erhöht hätte.
Budapest. Ludwig Mangold.
Dr. Hermann Wopfner, Die Lage Tirols zu Ausgang des
Mittelalters. (Abhandlungen zur mittleren und neueren Ge-
schichte. Herausgegeben von G. v. Below, H. Finke und F. Mei-
necke, Heft 4.) Berlin und Leipzig 1908. (XVI u. 232 S.) Einzel-
preis 6 M; Subskriptionspreis 5 M.
Eine stattliche Zahl größerer und kleinerer Untersuchungen zur
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Tirols ist bereits aus der fleißigen
Feder des Verfassers geflossen; und so war er gewiß wie kein anderer
berufen, aus den in mühsamer Arbeit gewonnenen einzelnen Bausteinen
ein einheitliches Gebäude aufzuführen. Und war Wopfner ein guter
Steinmetz, so ist er auch ein guter Bauherr. Nicht nur in dem Sinne,
daß er die verschiedensten Arten von Quellen zu erschließen weiß
und an ihrer Hand in vorsichtigem Abwägen der ganzen Fülle der
im geschichtlichen Leben wirksamen Motive nachzugehen sucht;
sondern das fertige Werk — und das erscheint mir kein geringes
Verdienst zu sein — verbindet streng wissenschaftliche Forschung
mit einer Darstellungsweise, die nicht nur den Fachhistoriker fesseln
wird, sondern das Buch, wenigstens für Tirol, zu einem populär-
wissenschaftlichen im besten Sinne des Wortes machen dürfte.
Vom Grundbesitz und seiner Verteilung geht W. aus. Die große
Rolle, die der landesfürstliche und kirchliche grundherrliche Streu-
besitz spielte, wird eingehend gewürdigt. Wenn sich das bäuerliche
Besitzrecht an diesem grundherrlichen Lande in Tirol so günstig
entwickeln konnte, so war hieran ein „politisches Moment ganz her-
vorragend beteiligt: die Begünstigung des Bauernstandes durch den
Landesfürsten“. Kraftvoll und rücksichtslos gegenüber den alten
grundherrschaftlichen Rechten dringt die landesherrliche Macht seit
dem 14. Jahrhundert nach unten vor; und indem die Landesordnung
von 1404 Streitigkeiten des Baumanns mit dem Grundherrn endgiltig
dem grundherrlichen Gericht entzieht und dem Richter überweist, in
dessen Bereich der Baumann ansässig war, ist das Schicksal der
alten Grundherrschaft entschieden: sie ist auf reinen Rentenbezug
zurückgedrängt und bedarf zu allen gerichtlichen Handlungen in Sachen
ihres alten „Leihegutes“ eines fremden, des öffentlichen Richters. Für
den Bauerstand bildete diese Wandlung, die dem Grundherrn alle un-
mittelbare Gewalt über den Baumann entzieht, einen außerordentlichen
Ch
116 Kritiken.
Gewinn; und im Hinblick auf die so gewonnene Unabhängigkeit des
Baumanns der Grundherrschaft gegenüber kann man allerdings von
einer durch politische Motive bedingten zunehmenden Verbreitung
„freier bäuerlicher Erbleihen“ im späteren Mittelalter reden.!
Das zweite Kapitel beginnt mit sehr lesenswerten Ausführungen
über die wirtschaftliche Rentabilität der tirolischen Landwirtschaft.
Für Nordtirol, das vorwiegend Produkte des Ackerbaus und der Vieh-
zucht auf den Markt brachte, war die wirtschaftliche Konjunktur ent-
schieden günstiger, als für den Süden des Landes, da der Südtiroler
Weinbau unter der Konkurrenz des billigen italienischen Weins sowie
starker Abhängigkeit von den Händlern litt. Dagegen wurden die
Bauern in der wirtschaftlichen Ausnutzung der Almend empfindlich
durch die rücksichtslose Betonung der landesfürstlichen Almendregeln
gehemmt. — Es folgt eine eingehende Prüfung der Belastung des
Bauerngutes mit Steuern und anderen Abgaben. Die ordentliche
Steuer, als deren Steuersubjekte dem Landesfürsten gegenüber die ein-
zelnen Gerichte erscheinen, spielt weder in den Einnahmen des Landes-
herrn noch in der Belastung der Untertanen eine große Rolle; dagegen
war die Belastung mit außerordentlichen Steuern, namentlich in der
! Es ist mir eine besondere Freude, W. in dieser seiner jüngsten
Darstellung der Leiheverhältnisse so rückhaltlos zustimmen zu können. Wer
seine früheren Arbeiten über dasselbe Problem kennt — „Beiträge zur Ge-
schichte der freien bäuerlichen Erbleihe“ etc., 1903; „Freie und unfreie
Leihen im späteren Mittelalter,“ Vtjschr. f. Social- u. Wirtschaftsgesch., Bd. 3,
1905 — wird die Unterschiede, die vor allem in der inneren Bewertung des
ganzen Vorgangs liegen, unschwer herausfühlen. Den letztgenannten Auf-
zatz von 19056, den Ulrich Stutz zwar als „siegreiche Verteidigung gegen
Seeligers Angriffe" bezeichnete, der aber trotzdem in einer wenig glück-
lichen Stunde entstanden sein dürfte, gibt W. jetzt selbst stillschweigend
preis: auf S. XV f. führt er ihn nicht im Literaturverzeichnis an und im
Text nimmt er Gelegenheit, seine Ausführungen von 1905 selbst gründlich
zu desavouieren. (Man vgl. 1908 S. 17: „Unfreie Leiheverbältnisse . . . ge-
hören zu Ausgaug des Mittelalters entschieden zu den Ausnahmen“ zu 1905,
H 5: „Nachweisen lüßt sich dieser Entwicklungsprozeß [enge Verbindung
zwischen persönlicher Hörigkeit und Besitz grundherrlichen Landes] erst
seit dem 14. Jahrhundert.“) Der Gegensatz zu seinen Ergebnissen von 1903
ist wohl nicht minder bemerkenswert. Zwar hat W. die Fülle sorgsamer
und treffender Einzelbeobachtungen, die er damals brachte, 1908 mit Er-
folg verwenden können; aber von der Grundthese von 1903, von der Ent-
stehung der „freien Erbleihe‘* aus der Prekarie hören wir diesmal nichts
mehr; statt dessen hat W. jetzt die Zurückdrängung der grundherrlichen
Gerichtsbarkeit durch den Staat mit allem Nachdruck als das eigentlich
entscheidende Moment in den Mittelpunkt seiner Darstellung gerückt. —
Vgl. H. Vtjschr. 1906, S. 227 ff., bes. 236 f.
Kritiken. 117
Regierungszeit Maximilians I., oft recht empfindlich. Die übrigen auf
dem Bauerngute dauernd ruhenden Abgaben an Gerichts- und Grund-
herrschaft bildeten keine wirklich drückende Last, so „daß in der
Regel von einer Überlastung nicht gesprochen werden kann“. Weit
bedenklicher waren die Schatten, welche die beginnende geldwirtschaft-
liche Periode vorauswarf: durch „Versetzung“ und Rentenkauf war
bereits im 16. Jahrhundert eine starke private Verschuldung des
bäuerlichen Grundbesitzes herbeigeführt. — Den Abschluß des Kapitels
bildet eine Würdigung der Stellung des Handels im Tiroler Wirt-
schaftsleben, besonders in seiner Beziehung zur Landwirtschaft. Die
zu Ausgang des Mittelalters auch in Tirol auftretenden Handelsgesell-
schaften wurden redlich gehaßt, da sie großen Einfluß auf die Preis-
bildung gewannen, und dem kleinen einheimischen Kaufmann das
Leben sauer machten. Die Monopolgewährung an diese Handels-
gesellschaften seitens der Regierung in der Zeit der Venetianerkriege
rief aber so energischen Protest der Stände hervor, daß sie wieder
aufgehoben wurde Eine Unterdrückung der Handelsgesellschaften
wurde dagegen nicht errecht Die hohen Finanzzölle, mit denen
Landesherr und Gerichtsherrn den Handel belasteten, trafen indirekt
die einheimische Bevölkerung, doch vor allzu starkem Anziehen der
Zollschraube hielt den Landesherrn die Besorgnis zurück, die Kauf-
leute könnten die Tiroler Straßen meiden. Der rege Bergbau Tirols
gab dem Handel Tirols reiche Nahrung, indem er ihm einmal seine
sehr beträchtliche Metallproduktion überließ und ihm dann in der
stattlichen Zahl der einheimischen (Gewerke einen konsumfähigen
Abnehmerkreis für seine Waren stellte. — Das Gesamtergebnis dieses
umfangreichen Kapitels, daß nämlich die wirtschaftliche Lage des Ti-
roler Bauernstandes zu Ausgang des Mittelalters „keine ungünstige“
war, scheint durchaus berechtigt und hätte eine schärfere Formulie-
rung wohl zugelassen.
Die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine ver-
hältnismäßig große wirtschaftliche Unabhängigkeit des Bauern den
Grundherren gegenüber; und diese beeinflußte ihrerseits günstig die
soziale Stellung des Bauern. Denn der Tiroler Landesfürst — und
hier möchte ich allerdings die Motivierung, die W. auf S. 70, Abs. 1,
gibt, gerade umkehren — hatte die unmittelbare Fühlung zum Bauern-
stande zu gewinnen vermocht, und deshalb war es den Grundherren
unmöglich gemacht, ihre „grundherrlichen Rechte zur Unterwerfung
des Bauern unter ihre politische Herrschaft zu benutzen“. So war
dem Bauernstande Luft geschaffen; und seine soziale Geltung sowie
sein eigenes Standesbewußtsein wurden kräftig gehoben, als er in
die Landstube einzog. Dazu kam, daß die alten Unfreiheitsverhält-
118 Kritiken.
nisse, die sich auf Zugehörigkeit zu persönlichen Verbänden gründeten,
immer mehr schwanden, und daß die einzige Macht, die in Tirol eine
neue Form der Gebundenheit im Anschluß an territoriale Bezirke
hätte durchführen können, der Landesfürst, daran selber kein Interesse
hatte. So kann man den Tiroler Bauernstand, als er in die neu-
zeitliche Geschichte eintritt, unbedenklich als „frei“ bezeichnen. Scharf
ausgeprägt war im bäuerlichen Standesbewußtsein der Gegensatz zu
den kleinsten Grundbesitzern, den Besitzlosen und vollends gar zu dem
Arbeiterstand der kapitalistisch organisierten Bergwerke. Mißtrauisch
sah der Bauer andererseits zu den höheren Ständen, Adel und Geistlich-
keit, auf; denn da er nur materielle Werte produzierende Arbeit
gelten lassen wollte, betrachtete er ihre Tätigkeit als unproduktiv und
sie selbst somit als überflüssig. Von dieser Anschauung bis zu dem
Gedanken, diese überflüssigen Stände nun auch beseitigen zu wollen,
war allerdings kein weiter Weg; und so war hier gefährlicher Zünd-
stoff angehäuft. Wenig erfreulich war auch die Gesinnung, die der
Bauer dem Städter entgegenbrachte. Denn die engherzige städtische
Wirtschaftspolitik reizte mit den Versuchen, alles Gauhandwerk in der
Nähe der Stadt einzuschränken, den Widerstand der Bauern, und in
dem Kaufmann „sah die naive bäuerliche Auffassung des Wirtschafts-
lebens Ausbeuter der produzierenden Stände“.
Die sittlichen und religiösen Zustände Tirols zu Aegae des
Mittelalters zeigen das bekannte wenig erfreuliche Bild. Von der
erhöhten Lebensfreudigkeit der Renaissance war, namentlich bei den
unteren Schichten, nur der Hang nach rohen sinnlichen Genüssen
haften geblieben. Die schon ohnehin durch den gehässigen Streit
zwischen Herzog Siegmund und dem Hochstift Brixen erschütterte
kirchliche Autorität verlor vollends an Ansehen durch das anstößige
Leben des Klerus, die Pfründenwirtschaft und andere sichtbare Schäden.
So fand auch in Tirol die Reformation gleich starken Anklang; und
die extremen religiösen Neuerer, die Wiedertäufer, gaben auch den
politischen Umsturzgedanken neue Nahrung.
Die Darstellung von Landesregierung und Landesverwaltung,
welche das 5. Kapitel bringt, ist durchzogen von dem Gegenspiele
fürstlicher und ständischer Kräfte. Die Persönlichkeit der einzelnen
Herrscher spielt hierbei naturgemäß eine bedeutende Rolle, und des-
wegen hringt W. mit Recht am KEingange dieses Abschnittes eine
kurze Charakterisierung der einzelnen Fürsten dieser Zeit. Namentlich
um den Einfluß auf die neuen Zentralbehörden wurde zäh und hart-
näckig gestritten; aber hier erwies sich das Fürstentum stärker, wie
denn überhaupt die Fortschritte in der Verwaltungsreform sich auch
in Tirol unter der Initiative des Landesfürsten vollzogen. Aber bei
Kritiken. 119
der Zentralverwaltung machte die Reform auch halt: „die Lokal-
verwaltung blieb im Wesen von Reformen unberührt“, und das Ver-
pfändungssystem einzelner Gerichte herrschte nach wie vor. Insofern
trat allerdings eine Änderung ein, als der Lokalverwaltung immer
mehr Befugnisse zugunsten der Zentralverwaltung entzogen wurden.
Ihre größte Macht übten die Stände bekanntlich durch das Steuer-
bewilligungsrecht. Aber hier waren die Tiroler Fürsten in verhältnis-
mäßig günstiger Lage. Hatten sie doch, namentlich durch die Haller
Saline, sehr bedeutende Kameraleinnahmen, die ihnen eine gewisse
Unabhängigkeit den Ständen gegenüber verbürgten.
Doch verstanden es die Landesfürsten wenig, diese bei weitem
wichtigste Einnahmequelle auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
zu pflegen. Denn — so belehrt uns ein weiteres Kapitel, das die
Finanz- und Wirtschaftspolitik behandelt — der Gewinn aus der ganz
gewaltigen Steigerung der Metallproduktion während des 15. Jahr-
hunderts kam in erster Linie den Gläubigern des Fürsten zugute, da
er diesen in Form des „Metallkaufs‘“‘ gestattete, die ganze Silber-
produktion zu dem ihm zustehenden Vorzugspreise zu erwerben. Die
Einnahmen der Zentralkasse aus grundherrlichen und gerichtsherrlichen
Rechten waren infolge von Verpfändung von Ämtern und Zahlungs-
anweisungen an dritte Personen im Laufe des 15. Jahrhunderts rapid
gesunken (1426: 47940 Gulden; 1505: 12000 Gulden). Eine wich-
tige Einnahmequelle bildete nur noch die außerordentliche, von den
Ständen zu bewilligende Steuer, deren Veranlagung in Tirol, dank der
Landstandschaft der unteren Stände, gerechter war, als in anderen
Territorien, die aber darin rückständig blieb, daß sie nur das un-
bewegliche, nicht das bedeutend angeschwollene bewegliche Vermögen
erfaßte. — Die territoriale Wirtschaftspolitik findet eingehende und
liebevolle Behandlung. Von besonderem Interesse ist die Stellung,
welche die Regierung zu den modernen kapitalistischen Wirtschafts-
formen, wie sie sich im Bergbau herausgebildet hatten, nimmt. In-
folge ihrer Abhängigkeit von den kapitalistischen Arbeitgebern stellt sie
sich auf ihre Seite und weist die Lohnbewegung der Arbeiter mit dem
Bemerken zurück, daß ja kein Arbeiter „zu arbaiten genot ist ge-
wesen“. Doch abgesehen von dieser durch die finanzielle Notlage der
Regierung bedingte Stellung verdienen ihre übrigen wirtschaftspoliti-
schen Maßnahmen mehr den Namen Wohlfahrtspolitik, und wenn sie
keinen allzu großen Erfolg erzielt haben, so liegt es einmal daran,
daß sie mehr mechanisch die äußeren Übelstände beseitigen wollten;
dann aber auch an der Beschaffenheit der lokalen Verwaltungsorgani-
sation, die von der Reform unberührt geblieben war.
Da die lokale Verwaltungsorganisation mit der lokalen Gerichts-
120 Kritiken.
verfassung zusamimenfiel, so machte sich in Recht und Gericht, zu
deren Darstellung W. in einem neuen Kapitel übergeht, der Mangel
einer Reform nicht minder fühlbar. Die Gerichtsverfassung war eben
„das Produkt einer Entwicklung, die im 13. und 14. Jahrhundert
ihren wesentlichen Abschluß gefunden hatte" Landgerichte, Hof-
marktsgerichte und Stadtgerichte finden sich mit gleicher Niedergerichts-
kompetenz nebeneinander — je nach der herrschaftlichen oder auto-
nomen Gewalt, welcher der Zentralisierungsprozeß der Niedergerichts-
rechte zugute gekommen war. Verschiedene dieser Niedergerichts-
bezirke waren zu Hochgerichtsbezirken zusammengefaßt; als Gerichtshof
zweiter Instanz diente das Hofgericht zu Meran; in dieser einheitlichen
Regelung des Instanzenweges dürfte allerdings ein wesentlicher Fort-
schritt bereits liegen. Manche Unklarheit wurde durch die Konkurrenz
einzelner personaler Gerichtsverbände, in erster Linie des Adels und
der Geistlichkeit, geschaffen; dazu kam noch mit dem Aufblühen der
Bergwerke ein besonderes Gericht für die beim Bergbau beschäftigten
Personen. Die kirchliche Jurisdiktion über Laien drängten die Landes-
fürsten dagegen immer mehr zurück, und für die kirchlich abhängigen
Zinsgüter galt längst bereits das „forum rei sitae“. Von grund-
berrlicher Gerichtsbarkeit sind infolgedessen auch nur noch geringe
Reste aufzufinden, und die rechtliche Stellung der Churer Gottes-
hausleute, die, mit Ausnahme der Kriminalfiälle, einen personalen Ge-
richtsverband bildeten, war auch mehr ein Rechtsaltertum, das sich in
die Zeit des Territorialitätsprinzipes im Rechte hinübergerettet hatte
und nun fortwährend Anlaß zu Mißhelligkeiten bot. Das Fehlen
einer festen Gerichtsordnung hatte den Unfug der „Zwischenurteile‘“
und das Absagerunwesen zur Folge; und das Mißtrauen der Be-
völkerung gegen die ordentlichen Gerichte begünstigte eine große Aus-
dehnung der kompromissarischen Gerichtsbarkeit. Endlich setzten die
Reformen auch hier ein. 1481 wurde die Geschworenenverfassung
der Zivilgerichte obligatorisch; 1491 wurde die Höhe der Gerichtsgebühren
festgesetzt; 1499 wird die Kriminalgerichtsbarkeit einheitlich geregelt;
und in den Landesordnungen von 1499 bzw. 1506 fand diese Re-
formtätigkeit ihren vorläufigen Abschluß. Aber auch diese Reform-
tätigkeit hatte nur halbe Arbeit geleistet, und der Fortbestand von MiB-
bräuchen sowie die Durchführung halber Reformen erzeugten im
Lande nur Mißstimmung.!
1 In einem Punkte dieses Kapitels vermag ich W. nicht zuzustimmen,
Wenn er S. 155 (und sonst) von einem Gegensatz von „Amtsrecht“ und
„Volksrecht" spricht, scheint es mir richtiger zu sein, von einem Wider-
spiel zwischen landesherrlichem Recht und den wohlerworbenen Rechten
anderer Herrschaften innerhalb des Territoriums zu sprechen.
Kritiken. 121
Zum Schlusse seines Werkes unternimmt es Wopfner, die ver-
schiedenen gewonnenen Ergebnisse im Hinblick auf die Entstehung
des Bauernkrieges zu bewerten. Für Tirol ist es eine absolute Un-
möglichkeit, den Bauernkrieg als eine Reaktion auf wirtschaftliche und
soziale Mißstände aufzufassen. Politische Motive wirkten ein. Der
Venetianerkrieg schlug dem Lande schwere Wunden und veranlaßte
allerdings eine starke Erhöhung der Steuerlast. Elementarereignisse
‚und Mißernten wirkten in ähnlicher Richtung. Sehr wichtig scheint
mir ein psychologisches Moment zu sein, auf das W. aufmerksam
macht: „Das Streben der Staatsgewalt nach vielseitiger Betätigung
und die damit zusammenhängende Vielgeschäftigkeit der Regierung
beengten die individuelle Handlungsfreiheit der Untertanen“. So
wirkte namentlich das landesfürstliche Almendregal erbitternd, und
die Einschränkung der kompromissarischen Gerichtsbarkeit verletzte den
Unabhängigkeitssinn.. Was die Reformen an wirklich Gutem brachten
— soweit das eben bei dem Mangel einer Reform der Lokalverwaltung
möglich war — wurde darüber vergessen. Opposition gegen Adel und
Klerus spielten auch ihre Rolle; aber das alles reicht nicht aus, um
ein plötzliches Losbrechen einer bäuerlichen Revolution aus den Ver-
hältnissen des Landes selbst heraus zu erklären. Und so kann man W.
nur zustimmen, wenn er der Ansicht ist, daß die bäuerliche Revolution
des Jahres 1525 wie eine Welle von außen her kommend über das Land
dahin flutete; und daß nur der suggestive Einfluß der Nachbarländer
den Ausbruch der Tiroler Unruhen verständlich macht.
Den Abschluß des Buches bilden — wie bei allen Arbeiten
Wopfners — geschickt ausgewählte Beilagen und einzelue lehrreiche
Tabellen.
Metz. Fritz Rörig.
Konrad Häbler, Geschichte Spaniens unter den Habs-
burgern. Erster Band: Geschichte Spaniens unter der
Regierung Karl I. (V.) [Allgemeine Staatengeschichte, hrsg.
von K. Lamprecht. Erste Abteilung: Geschichte der europäischen
Staaten, 36. Werk, erster Band.| Gotha 1907, Friedrich Andreas
Perthes A.-G. XVI und 432 SS.
Mit Recht hebt der Verf. hervor, daß es eine Geschichte
Spaniens unter Karl V. (er sei im folgenden nach der uns Deutschen
geläufigeren Zählung als römischer Kaiser stets so genannt) bisher
noch nicht gab, daß alle Darstellungen, die diesen Anspruch erhoben,
lediglich Geschichten Kaiser Karls V. waren, und so stellt sich das
vorliegende Buch von vornherein als eine höchst verdienstvolle Leistung
dar. Zum erstenmal rückt H. statt der Persönlichkeit des Herrschers
122 Kritiken.
und der durch diese bestimmten über die halbe Welt sich erstreckenden
Vorgänge Spanien und die sich an seine Entwicklung knüpfenden
Ereignisse in den Vordergrund der Darstellung. Er ist sich bewußt,
damit einen Versuch zu unternehmen, dessen Durchführung erhebliche
Schwierigkeiten entgegen stehen. Tatsächlich ist es bei dem Charakter
des kaiserlich-königlichen Regiments Karls V. beinahe unmöglich ge-
macht, eine Grenze zu ziehen, die ohne nach einer Seite hin zuviel
oder zuwenig zu geben, die national-spanische und die internationale
Geschichte unter dem Kaiser befriedigend voneinander scheidet. In
den meisten Einzelheiten ist der vom Verf. vorgenommenen Be-
grenzung wohl zuzustimmen, dagegen scheint diese hinsichtlich der
allgemeinen Anlage des Buches in zwei wesentlichen Punkten nicht
geglückt.
Einmal hat sich H. verleiten lassen, die Beschränkung auf Spanien
so weit zu führen, daß er der italienischen Kronländer und der ita-
lienischen Politik mit kaum einem Worte Erwähnung tut. Während
Karls Züge gegen die mohammedanischen Raubstaaten in Nordafrika
als Äußerungen der gegen die Ungläubigen gerichteten Politik eingehend
behandelt werden, hat der Verf. seine italienische Politik offenbar
lediglich als eine Äußerung seiner Stellungnahme als Kaiser an-
gesehen. Das hat zur Folge, daB von der zusammenhängenden
Mittelmeerpolitik, die Karl wie seine Vorgänger gerade als spanischer
König geführt hat, so gut wie kein Wort verlautet. Und doch war
Spanien während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch sehr
stark Mittelmeermacht, vor allem in seinen politischen Ansprüchen
jedoch auch in seinen wirtschaftlichen Bestrebungen. Nach dieser
Seite bedarf das vom Verf. gezeichnete Bild einer bedeutenden Er-
gänzung.
Noch enger hat H. seine Grenze nach einer andern Richtung
gezogen. Der bewußt ins Auge gefaßten Aufgabe, die lediglich die
geschichtliche Betrachtung des Landes Spanien zum Gegenstand hat,
zu Liebe, hat er von einer Behandlung der Persönlichkeit Karls ganz
abgesehen. Der Kaiser tritt zwar auf, und es sind hie und da auch
recht wertvolle Bemerkungen über ihn und sein Wesen eingestreut,
aber jede zusammenhängende Charakteristik ist unterblieben, und im
ganzen schwebt Karl wie eine große Unbekannte über den Dingen.
Dieser auf einer irrigen Überlegung ruhende Entschluß, im weitest-
gehenden Umfange von dem Persönlichen abzusehen, ist Ursache des
offenbarsten Mangels des Buches geworden: die außerordentlich wichtige
Frage, was die große geschichtliche Persönlichkeit, die wie keine
andere für Leben und Zukunft Spaniens bestimmend geworden ist, für
Volk und Staat bedeutet, wird nur in Einzelfällen angeschnitten, aber
Kritiken. 123
nicht zusammenhängend und einheitlich beantwortet. Es fehlt das ab-
schließende Werturteil, in welchem Verhältnis Verdienst und Schuld
bei dem Wirken des Kaisers zu verteilen sind, und wie weit dem-
gegenüber Charakter und Geschichte des spanischen Volkes von
Bedeutung gewesen sind, und es mutet unter dieser Feststellung
höchst sonderbar an, daß das Buch durch ein Kapitel „Karls
Ende“ beschlossen wird, das in ganz äußerlicher Form die des
Kaisers Person berührenden Ereignisse nach seiner Abdankung
behandelt.
Entsprechend den angedeuteten Grunderwägungen hat es H. auch
unterlassen, sich der Frage der allgemeinen Entwicklung des spanischen
Volkes zuzuwenden. Vielleicht trägt eine nicht einwandfreie Ökonomie
der Darstellung daran eine Mitschuld. Es kann kaum als eine gute
Lösung angesehen werden, daß der „Eingeborenenfrage in den Kolonien“
15 Druckseiten eingeräumt werden, obschon „die Kolonien“ zuvor in
einem ebenso umfangreichen Kapitel behandelt sind, während dem
„spanischen Volk“ nur ein Kapitel von 10 Seiten vorbehalten bleibt.
Dieses selbst aber stellt durchaus keine in die Tiefe dringende und
erschöpfende Behandlung des in der Überschrift beschlossenen Gegen-
standes dar; wichtige Mitteilungen über die geistige und religiöse
Entwicklung des spanischen Volkes sind auch in dem Kapitel „Poli-
tische Testamente“ vergraben, wo sie die Schilderung des Zuges
gegen die Schmalkaldener einleiten. Es mag auch sein, daß ein ge-
wisser Mangel an Durcharbeitung dabei mitspricht, der sich auch
sonst nachweisen läßt; so wenn die Expedition gegen Algier von 1516
zweimal und durchaus nicht in der gleichen Auffassung dargestellt
wird (S. 14—15 und S. 237—238); so wenn der ältere Barbarossa
auf den ersten Seiten des Buches stets „Horruch“, nachher aber
ebenso konsequent „Harudj“ heißt!; so wenn auch die Einnahme von
Bona 1535 unnötig zweimal (S. 255—256 und S. 260—261) be-
handelt wird.
Im ganzen aber dürfte für des Verfassers Verfahren das Be-
streben ausschlaggebend gewesen sein, seine vor 20 Jahren geäußerte,
wissenschaftlich abgelehnte These in der Darstellung zurücktreten zu
lassen, ohne sie aufzugeben. Daß H. trotz allerhand Abschwächungen
in Grunde doch an seiner Anschauung festgehalten hat, beweist
eine ganze Reihe einzelner Ausführungen (namentlich S. 402 ff.). Da-
gegen offenbart sich ebenso häufig sein Bestreben, der Gegenmeinung
entgegenzukommen. Das Verfahren ist psychologisch außerordentlich
` Übrigens sei bemerkt, daß der Name des jüngeren : Barbarossa
„Chaireddin“ keinesfalls Chei — reddin gekürzt werden kann,
124 Kritiken.
begreiflich, doch beeinträchtigt nach Auffassung des Ref. dieses Aus-
weichen nach beiden Seiten das Buch mehr, als es ein offenes Bekennen
zur einst vertretenen These und eine unbekümmerte Gruppierung des
Stoffes um diese These getan hätte.
Es ist bei dieser Ausweichungs- und Vermittlungstaktik natürlich
außerordentlich schwierig, aus den zerstreuten Bemerkungen, die in
sich nicht ohne Unebenheit sind, eine Gesamtauffassung des Verf.
über das Spanien Karls V. herauszulesen. Sie stellt sich dem Ref.
etwa folgendermaßen dar. Entsprechend der in seinem Buche „Die
wirtschaftliche Blüte Spaniens im 16. Jahrhundert und ihr Verfall“ ge-
äußerten These wird die Staatstätigkeit des Kaisers in der Richtung
des Merkantilismus als überaus bedeutsam in günstigem Sinne be-
urteilt; von einem durch ihn bewirkten Niedergang kann nach H.s
Auffassung keine Rede sein, vielmehr ist seiner Einwirkung ein ent-
schiedener Aufstieg des spanischen Wirtschaftslebens zuzuerkennen.
Eine ähnliche Bedeutung wird Karl in den staats- und weltpolitischen
Dingen zugesprochen, hier aber in entgegengesetzter Bewertung. Weniger
die Ausführungen auf S. 241 und 401—402 lassen das erkennen, als
der Schlußsatz des Buches, der diesen Bemerkungen nicht völlig ent-
spricht, aber doch die Grundanschauung des Verf. wiederspiegelt: „Der
Fürst, der als Niederländer geboren, sein ganzes Leben hindurch
seinen spanischen Untertanen ein halb Fremder geblieben war, faud
seine letzte Ruhestätte in dem Lande, dem er fast gegen dessen
Willen eine weltbestimmende Stellung geschaffen hatte.“ Es ergibt
sich aus diesen Worten klar, daß das Unterlassen einer zusammen-
fassenden und in die Tiefe gehenden Beurteilung der in Volk und
Herrscher wirksamen Kräfte den Verf. verleitet hat, diese als zwei
selbständige Größen zu bewerten, deren Entwicklungsströme nur äußer-
lich zusammenfließen. Ref. dagegen erscheinen diese durch Volk und
Herrscher vertretenen, Ideen eine volle Einheit. Zweifellos hat die
Idee des römischen Kaisertums deutscher Nation, das in Karl neben
dem spanischen Königtum verkörpert war, auf die national-spanische
Idee stark eingewirkt und die gegen Unglauben und Ketzertum ge-
richteten christlich-katbolischen Universalherrschaftsansprüche wesentlich
gestärkt. Aber doch ist zu sagen, daß es zu dieser Überspannung
auch aus der nationalen Entwicklung heraus gekommen wäre, daß zu
der von König Philipp II. verkörperten höchsten Äußerung weniger
das Nachwirken der kaiserlichen Anschauung als vielmehr die unab-
hängig von dem Gedankeninhalt des römischen Kaisertums sich aus-
reifende Idee der Gegenreformation und die Tatsache beitrugen, daß
die Katholizität aller übrigen europäischen Völker ins Wanken kam.
Das Streben, dem Kaiser nach der einen Seite, der staatlich-wirtschaft-
Kritiken. 125
lichen, zuviel zu gebeu, hat den Verf. verführt, ihm nach der andern,
der staatspolitischen, zuviel zu nehmen, um so das Rechenexempel zu
dem Ergebnis bringen zu können, dessen Richtigkeit auch er schließlich
nicht zu bestreiten scheint: daß Spanien seit dem kaiserlichen Regiment
ım Absteigen begriffen ist. Ref. dagegen möchte die sogenannte Schuld-
frage dahin beantworten, daß man den Betreiber der zu frühzeitigen
Weltpolitik Spaniens nicht einseitig suchen darf. Karl trägt die Schuld
durchaus nicht allein, vielmehr hat das spanische Volk zweifellos eine
gleiche Mitschuld. Sein nationaler Aufstieg wie sein religiöser Cha-
rakter verlangten nach dieser Weltpolitik, und indem man verschiedene
andere im spanischen Wesen ruhende Erscheinungen hinzunimmt,
kommt man zu dem Urteil, daß der Niedergang in der gesamten
spanischen Entwicklung begründet ist.
Ref. hofft recht verstanden zu werden. Es liegt ihm fern, über
H.s Buch abzusprechen; es ist und bleibt eine höchst verdienstvolle
Leistung. Wer immer der Geschichte Spaniens während der 40 Re-
gierungsjahre Karls sein Interesse zuwendet, wer immer selbst darin
arbeitet, wird seine Darstellung zur Grundlage machen müssen und
reiche Belehrung und Aufklärung daraus schöpfen. Sie stellt eine
hervorragende Verarbeitung des zerstreuten literarischen Materials dar
und erweist sich stichprobenmäßigen Nachprüfungen gegenüber bis in
die kleinsten Einzelheiten hinein als außerordentlich zuverlässig. Über-
all offenbart sich der bewährte und gründliche Kenner, der selbst `
durch wertvolle Einzelarbeiten dazu beigetragen hat, die Voraus-
setzungen für die vorliegende zusammenfassende Darstellung zu schaffen.
Die geäußerten Bedenken gegen ihre Anlage und gegen die Behandlung
des Stoffes müssen demgegenüber gleichwohl ebenso entschieden betont
werden, und im Sinne einer fruchtbringenden Aussprache glaubte
sie Ref. nicht unterdrücken zu dürfen. Eine „Geschichte Spaniens
unter der Regierung Karls V.“ hätte doch anders geschrieben werden
müssen.
Leipzig. Herre.
The Cambridge Modern History, planned by the late Lord
Acton, ed. by A. W. Ward, G. W. Prothero, Stanley Leathes.
Vol. II: The Wars of Religion. Cambridge 1904. XXVIII u.
914 S. gr. 8".
Der dritte, die Gegenreformation behandelnde Band dieses Werkes
hält durchaus, was die früheren versprochen haben (s. Jahrg. 1905,
S. 102 f., 1906, S. 444 ff. d. Ztschr.) Im 1. Kapitel gibt A. J.
Butler einen sachlichen, allerdings herzlich nüchternen Bericht über
die Hugenottenkriege von 1562—1593. A. A. Tilley folgt mit
126 Kritiken.
einer knappen Zusammenfassung der Leistungen des französischen
Humanismus, der wissenschaftlichen wie der poetischen; das wesent-
liche tritt bei ihm gut hervor, eingehender wird Montaigne behandelt.
Die Geschichte Polens, besonders der religiösen Kämpfe, unter Sigis-
mund II. Augustus, Heinrich Valois und Stephan Bathory wird durch
R. N. Bain erzählt, der den dankbaren Stoff anschaulich zu gestalten
weiß. Hervorgehoben sei das 4. Kapitel, „Die Osmanen auf der Höhe
ihrer Macht“, in dem Moritz Brosch ein vortreffliches Bild der
äußeren Geschichte des Türkischen Reiches von 1529—1579 entrollt.
In einem Abri der deutschen Reichsgeschichte unter Ferdinand I.
und Maximilian II. (Kap. 5) gibt Ward einen guten Überblick über
die Kräfte und Gegenkräfte der religiösen Parteien in Deutschland.
Auch durch das territorialgeschichtliche Wirrwarr der den dreißig-
jährigen Krieg vorbereitenden Regierung Rudolfs IL (Kap. 21) weiß
er seinen Weg zu finden. Das Urteil über den kranken Kaiser und
sein tragisches Los ist gerecht und maßvoll. Der oft und gut er-
zählte Heldenkampf der Niederlande um Freiheit und Religion, der
Aufschwung der jungen Handelsmacht und ihre inneren Kämpfe,
werden von George Edmundson so fesselnd und würdig wieder-
erzählt (Kap. 6, 7, 19), daß man ihm gern von neuem zuhört. Die
Erzählung, die 70 Jahre von der Abdankung Karls V. bis zum Tode
des Prinzen Moritz umfassend, ist stoffreich, ohne sich in Einzelheiten
zu verlieren, und voll inneren Anteils, ohne parteiisch zu urteilen.
Das Kapitel über Maria Stewart ist, wie von T. G. Law zu erwarten
war, ausgezeichnet durch Beherrschung des Stoffes, Klarheit der Dar-
stellung und Streben nach gerechtem Urteil. Doch wünschte man dem
nur zurückhaltend gezeichneten Bilde der Heldin gern etwas vollere
Farben» Auch aus den widerspruchsvollen Ansätzen zu einer Charakte-
ristik Elisabeths gewinnt man keinen klaren Gesamteindruck. Die
Frage nach der Echtheit der Kassettenbriefe läßt Law unentschieden,
neigt aber zur Bejahung. Sehr lesenswert ist J. K. Laughtons Er-
‚ählung des englisch-spanischen Seekrieges (Kap. 9). Beste Kenntnis
der Quellen — die zur Geschichte der Armada hat L. ja zu gutem
Teil selbst erschlossen — und Vertrautheit mit dem Marinefach
vereinigen sich hier zu einer durch lebendige Anschauung und un-
befangene Sachkritik gleich hervorragenden Darstellung. Das be-
kannte Ergebnis der Laughtonschen Armadaforschung — Entscheidung
nicht durch Wind und Wellen, sondern durch die Schlacht — wird
aufs neue überzeugend begründet.
Die Persönlichkeit der großen Königin, „the paradoxical union
in her of the extremes of masculine strength and feminine weakness“
(8. 363) tritt erst bei Sidney Lee dem Leser vor Augen (Kap. 10).
Kritiken. 127
Aus dem reichen Inhalt der letzten fünfzehn Jahre von Elisabeths
Regierung hebt L. das Wesentliche heraus und faßt es in einer durch
edle Sprache und ruhiges Urteil wohltuenden Darstellung zusammen.
Die religiöse Frage, die inneren Krisen und die leitenden Persönlich-
keiten treten klar hervor; der Abschnitt über den englischen Katholizis-
mus hätte durch Berücksichtigung der Forschungen J. H. Pollens noch
gewonnen. In einer kurzen, hie und da wohl zu kurzen, Skizze, die
jedoch in jeder Linie die sichere Hand des Zeichnenden verrät, ent-
wirft Lee darauf (Kap. 11) ein Gesamtbild der Elisabethanischen
Literatur und der Epigonenzeit der nach Shakespeare lebenden Gene-
ration. Indem L. zugleich die starken Einflüsse des Auslandes be-
tont und doch den Zusammenhang der Elisabethanischen Literatur,
der poetischen wie der prosaischen, mit dem nationalen Leben und
Empfinden aufweist, sucht er die Schöpfungen dieser Periode zugleich
als Spätfrucht der europäischen Renaissance und als Erzeugnis des
englischen Geistes zu erfassen.
E. Armstrong erzählt die Geschichte Toscanas unter seinen
drei ersten Großherzögen, und die Savoyens unter der Herrschaft der
beiden Kraftnaturen Emanuel Philibert und Karl Emanuel (Kap. 12).
A. legt Wert darauf, diese Periode der italienischen Geschichte nicht
zu charakterisieren als eine Zeit des Verfalls, des Erschlaffens der
nationalen Spannkraft, wie sie im allgemeinen bewertet wird, sondern
weist, ohne darum die Schattenseiten zu übersehen, auf die positiven
Leistungen des Absolutismus in jenen beiden Staaten, auf die wirt-
schaftliche Blüte und die Ansätze der künftigen nationalen Ent-
wicklung. — Es läßt sich mit guten Gründen verteidigen, wenn in
einer Weltgeschichte wie dieser die Schicksale Italiens nicht in den
Wandlungen aller, sondern nur der für das nationale Leben wich-
tigsten Territorialstaaten, verfolgt werden. Ob die nur beiläufige Be-
rücksichtigung der venetianischen Geschichte in diesem Sinne gerecht-
fertigt ist, mag sich verschieden beantworten lassen. Doch ist schwer
zu begreifen, mit welchem Recht die Geschichte des Papsttums im
Zeitalter der Gegenreformation nur in einem einzigen seiner Vertreter
dargestellt wird. Man mag die Bedeutung Sixtus V. noch so hoch
einschätzen — man wird doch nicht den weltgeschichtlichen Inhalt
eines halben Jahrhunderts Papstgeschichte in die fünf Jahre seines
Pontifikates zusammendrängen können. War aber einmal die Auf-
gabe so gestellt, dann hätte der Bearbeiter den Dispositionsfehler
ausgleichen können durch Anfügung von Rückblicken und Ausblicken.
Leider hat Graf Balzani dies unterlassen und so in dem (13.) Ka-
pitel „Rom unter Sixtus V.“ einen Essai geschaffen, der zwar manche
gelungene Partie enthält, aber völlig aus dem Rahmen des Gesamt-
128 Kritiken.
werkes herausfällt. Von Pius V. und Gregor XIII. erfährt der Leser
nur durch gelegentliche, über den ganzen Band verstreute Bemerkungen;
von Sixtus V, erhält er eine ausführliche, anekdotengeschmückte Bio-
graphie: über drei Seiten werden der Laufbahn des Papstes vor seiner
Thronbesteigung, eine volle Seite wird allein der oft erzählten Auf-
richtung des Vatikanischen Obelisken gewidmet. In dem anschließen-
den Kapitel über den Ausgang der italienischen Renaissance ergreift
Butler noch einmal die Feder, und diesmal mit glücklicherer Hand
und sichtlich engerer Fühlung mit dem Stoffe als im ersten Kapitel
des Bandes. Der weitschauende und gut auswählende Überblick über
die Literatur des späteren Cinquecento, die im Zusammenhang mit
dem Charakter des Zeitalters der Gegenreformation betrachtet wird,
enthält auf knappem Raume eine Menge feiner Beobachtungen und
treffender Urteile. Martin Hume erzählt den Niedergang der spani-
schen Macht unter Philipp II. und Philipp II. (Kap. 15, 16). Die
aus Humes populärgeschichtlichen Werken bekannten Vorzüge seiner
Darstellung, gewandte Erzählerkunst und Vertrautheit mit dem Stoffe,
kehren auch hier wieder; seine Schwächen, Neigung zur Phrase und
Übertreibung, machen sich ebenfalls fühlbar, treten aber weniger
hervor als in jenen für einen weiteren Leserkreis berechneten Schriften.
Das Kapitel über Großbritannien unter Jakob I. ist eine nachgelassene
Arbeit des berufensten Darstellers, S. R. Gardiner, der seinen Gegen-
stand mit der ihm eigenen klaren Sachlichkeit und eindringenden
Kenntnis behandelt. Die verwickelte Geschichte Irlands im 16. Jahr-
hundert, die Wandlungen der irischen Politik Englands und die Arbeit
der Gegenreformation in Irland, werden durch R. Dunlop in dankens-
werter Weise vor Augen geführt. Stanley Leathes folgt mit einem
korrekten Bericht über die Regierung Heinrichs IV. von Frankreich.
J. Neville Figgis schließt den Band würdig ab mit einem (22.) Ka-
pitel über die politischen Anschauungen im 16. Jahrhundert. Seine
scharfsinnigen, zuweilen paradoxen Darlegungen fordern stellenweise
zum Widerspruch heraus, sind aber reich an fruchtbaren Gedanken,
weitgreifenden Kombinationen, kühnen Parallelen, und erfreuen durch
manche kurze treffende Charakteristik. Unter der etwas sprunghaften
Darstellungsart leidet allerdings die Klarheit der Entwicklungslinien
und die Übersichtlichkeit der Disposition. Die Bibliographie zeigt den
Verf. in nicht immer glücklichem Kampfe mit der deutschen Sprache.
Im allgemeinen gilt für die Literaturangaben, was in den Referaten
über die früheren Bände bemerkt worden ist.
Breslau. A. O. Meyer.
Kritiken. 129
Carl Otfried Müller. Lebensbild in Briefen an seine Eltern
mit dem Tagebuch seiner italienisch-griechischen Reise.
Herausgegeben von O. und E. Kern. Berlin 1908, Weidmann.
XVI u. 4018. 8°.
Der Anteil, den der Historiker an diesem Lebensbild nehmen
wird, bezieht sich zunächst wohl darauf, daß Otfried Müller in der
vordersten Reihe der Männer steht, die in der klassischen Philologie
den Umschwung von humanistischer zu geschichtswissenschaftlicher
Auffassung herbeigeführt haben. Diese Richtung hat er von seinem
Lehrer Boeckh empfangen, und so ist auch bei ihm der von Herder
und der Romantik herkommende Geist (Müller hielt etwas auf seine
Freundschaft mit Tieck) noch friedlich verschwistert mit einem stark
ausgeprägten und im Grunde vom Neuhumanismus her verbliebenen
Klassizismus. Derselbe Mann, der Sinn und Interesse zeigt für die
Bauformen des westniederdeutschen Bauernhauses (S. 110), der in
Italien die „vollkommene Harmonie“ feststellt, in welcher der „prunkende
Baustil und der flirrige Putz“ einer Barockkirche mit der „bald heulen-
den bald tändelnden Beredsamkeit‘ eines Jesuitenpredigers steht (S. 306),
urteilt gleichwohl z.B. über die „kolossalen Statuen von Michel Angelo,
Bandinelli usw.“ so einseitig, daß er findet (S. 273), sie reichten doch
alle zusammen einer Antike selbst vom zweiten oder dritten Range
nicht das Wasser. Viel weniger auf Grund von prinzipiellen und
die Denkrichtungen sondernden Spekulationen als mit unmittelbarer
und positiver Tatsachenforschung hat O. Müller an der Neuorientierung
seiner Wissenschaft gearbeitet. Mehr noch als es eine ausgeführte
Biographie deutlich machen würde, tritt dies zutage in dem vorliegen-
den Buche, das sich bescheiden als bloßer Ersatz für eine solche Bio-
graphie vorstellt, für die E. Curtius der berufene Verfasser gewesen
wäre. Es hat etwas geradezu Überraschendes, wie so ganz ohne
schwere Krisen und Stürme dieses Gelehrtenleben sein Arbeitsprogramm
abwickelt, wie alle die weittragenden Leistungen fast wie etwas
Selbstverständliches zutage treten, wie selbst literarische Fehden von
prinzipieller Bedeutung nur ein leichtes Wellengekräusel in diese
selbstsichere Seele hineintragen. Freilich, O. Müller ist auch ein be-
sonderer Liebling des Glückes gewesen, wie er das selber öfter mit
demütiger Dankbarkeit bekennt, rasch empor getragen, fast niemals
durch äußere Umstände gehemmt, bis zu seinem frühen Tode in
Griechenland von blühender Gesundheit und Frische, voll glänzender
Laune, die nur selten Ermüdungsgefühle überwältigen, auch diese
wohl erklärlich durch die Arbeitsleistungen eines literarischen Schaffens,
das mit Rücksicht auf die kurze Spanne seines Lebens geradezu un-
vergleichlich erscheint. Was für ein Sonntagskind er war, das zeigen
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 9
130 Kritiken.
die Briefe nicht selten auch in Äußerlichkeiten des Zufalls: in der-
selben Stunde, wo er den Eltern voll jungen Vaterstolzes die Geburt
seines ersten Kindes meldet, erhält er von Boeckh die Anzeige, daß
die Berliner Akademie sein Werk über die Etrusker mit dem Preise
gekrönt hat! Die tiefe Gesundheit der Gesamtnatur, die allein seine
reichen Erfolge zu zeitigen vermochte, hat aber, wie die Briefe
lehren, eine Voraussetzung, die unserer Zeit manches zu denken gibt:
sie ist ersichtlich das Ergebnis einer patriarchalisch-frommen Einfach-
heit seiner Erziehung. Der Leser wird überrascht sein, mit wieviel
kindlichem Gehorsam Müller an seinen Eltern hing: gerade das Wort
Gehorsam betont er selbst auf das nachdrücklichste, auch noch zu
der Zeit, als er längst eine europäische Zelebrität war. Familiensinn,
Geschwisterliebe, Anhänglichkeit an die enge schlesische Heimatstadt,
das ist der starke Grundklang seiner Seele, und nicht als Letztes
kommt dazu eine tiefe und schlichte Christgläubigkeit, die ihm ein
so selbstverständliches Lebenselement ist, daß auch seine tiefgreifenden
religionsgeschichtlichen Forschungen nicht einmal ihre Oberfläche be-
unruhigen (freilich lag ihm auch das Historische am Mythus näher
als das Kultische). Von Boeckh ühernimmt er den festen Glauben
an die religiöse Bedingtheit aller wahren Kunst und spricht sich von
hier aus (1819) bemerkenswert schrof über Goethe aus („der alte
Heide, der er ist“, S. 58). Es ist gewiß kein Zweifel, daß die ge-
waltige Leistungsfähigkeit, die wir an den Forschern jener Zeit mit Be-
schämung zu bewundern haben, zu einem guten Teil mitbedingt ist durch
diese kampflose und unverwirrte Einfachheit in der Gesamtstimmung ihrer
Seele, eine Einfachheit, wie sie uns jetzt verloren gegangen ist: aus O. Mül-
lers Briefen tritt sie uns besonders deutlich entgegen. — Den Historiker
wird besonders noch interessieren, wie sich Müller zu der Angelegenheit
der Göttinger Sieben verhielt. DaB sein Nichtanschluß keine Charakter-
losigkeit war, zeigt S. 246 sehr deutlich. Die Herausgeber haben
sich bemüht, den Briefnachlaß überall verständlich zu machen. Nur
S. 319/374 ist die Note Nr. 80 verunglückt, und über die S. 262 zu-
erst erwähnte und dann öfter berührte „erschreckliche und jammer-
volle Geschichte“ vermißt man jede Aufklärung, während eine solche
doch wohl mit Hilfe derselben Nummer der Augsburger Allgemeinen
Zeitung hätte beschafft werden können, aus der Müller selbst den
Vorfall zuerst erfuhr.
Gießen. O. Immisch.
o EEE nn E EE e pm weg e mn rm en
131
Nachrichten und Notizen I.
Dr. H. Hoogeweg, Archivrat, Verzeichnis der Stifter und Klöster Nieder-
sachsens vor der Reformation, umfassend die Provinz Hannover, die
Herzogtümer Braunschweig und Oldenburg, die Fürstentümer Lippe-
Detmold und Schaumburg-Lippe, die Freien Städte Bremen und Hamburg
und Hessisch-Schaumburg. Hannover und Leipzig 1908, Hahn. X,
154 S. 8°.
Das kleine, aber sehr inhaltreiche Buch ist eine treffliche Vorarbeit
für das bislang noch schmerzlich vermißte Klosterlexikon des Deutschen
Reiches und bis zu dessen Erscheinen sehr geeignet, nicht allein die
Pflege der niedersächsischen Geschichte, sondern auch die weiterer Gebiete,
ala da sind deutsche Kulturgeschichte, Geschichte der geistlichen Orden
und Kirchengeschichte überhaupt, erheblich zu unterstützen. Es verzeichnet
die wirklichen und angeblichen klösterlichen Niederlassungen innerhalb
der aus dem Titel ersichtlichen örtlichen und zeitlichen Grenzen 1) nach
der alphabetischen Reihenfolge der Ortsnamen, 2) nach den Gründungs-
jahren, 3) nach den Diözesen, 4) nach den Orden, 5) nach den Heiligen
(Patronen). Den bei weitem größten Teil des Buches nimmt naturgemäß
das erste Verzeichnis ein. Darin werden jedesmal außer den nötigen An-
gaben über Namen und Lage in möglicher Kürze alle für die Entwicklung
des Klosters oder Stiftes wichtigen Daten (Gründung, Verlegung, Änderungen
des Geschlechtes der Insassen, des Ordens und der Konfession, letzte
Schicksale) sowie reiche, wohl geordnete Literaturnachweise geboten.
Namentlich die letztgenannten Mitteilungen sind sehr verdienstlich, weil
sie jedem, dem die historischen Skizzen des Buches noch nicht genügen,
gleich die rechte Tür zu genauerer Belehrung zeigen. Daß hie und da
Einzelheiten der Berichtigung bedürfen, versteht sich bei der großen Fülle
von Daten, die aus einer sehr zerstreuten und zum guten Teil recht ab-
legenen Literatur zusammengetragen werden mußte, eigentlich von selbst
und vermag das Verdienst der gelehrten und überaus nützlichen Arbeit
nicht zu schmälern.
Braunschweig. . Dr. H. Mack.
G. Rümelin, Kanzlerreden [herausgegeben von M. Rümelin]. Tübingen 1907,
Mohr. 509 S. Preis gebunden 8,50 M.
Aus den früher erschienenen drei Folgen der „Reden und Aufsätze“,
von denen die erste vergriffen ist, sind hier die „Reden zu einer nenen
Sammlung vereinigt worden, weil sie im Gegensatze zu den teilweise über-
Oh
132 Nachrichten und Notizen I.
holten „Aufsätzen“ in der Tat „ihre dauernde Bedeutung behalten“, d. h.
sowohl objektiv noch heute erhebliche Belehrung bieten, als auch besonders
geeignet sind, das wissenschaftliche Porträt Gustav Rümelins der Nachwelt
zu erhalten.
In diesem Porträt ist das rein geschichtliche Interesse der entscheidende
Zug zweifellos nicht. Auch in dieser Sammlung findet man nur zwei davon
zeugende Reden über Tübinger Universitätsgeschichte, die in ihrem Gegensatze
gegen H. v. Treitschke Beachtung verdienen, in der Betonung der Einzig-
artigkeit der altwürttembergischen, besonders der ständischen (811) Verhält-
nisse aber gelegentlich des Guten zu viel tun. Im übrigen lassen sich die
Reden viel besser nach zwei anderen Wissenschaften! gruppieren, denen der
Forscher Rümelin vornehmlich gedient hat. Es ist die Statistik, d h. die
Gesellschaftslehre im weitesten Sinne und die Psychologie. Für diese
beiden, deren Verbindung ihn besonders bezeichnet, hat er sich einst als
42 jähriger in Tübingen habilitiert (1867). Unter den 21 Reden sind 9 jener
und 6 dieser gewidmet. Rümelins besondere Stärke liegt stets in der Auf-
werfung individual- und sozialpsychologischer Probleme. Deshalb wird auch
der Historiker, wofern er aus solchen Studien Förderung seiner Wissen-
schaft erwartet, mit Nutzen von diesen Reden Kenntnis nehmen.
Sie gehören den 70er und 80er Jahren an. Ihr geistiger Gehalt deutet
somit, denn Rümelin hält sie in seinem Alter, vielfach in eine frühere Zeit
zurück. Wir finden bei diesem charakteristischen Vertreter des württem-
bergischen Liberalismus noch jenen aus dem achtzehnten Jahrhundert über-
nommenen Individualismus wieder, der unter den Menschen im wesentlichen
nur quantitative, nicht qualitative Unterschiede zugeben will und auch die
qualitativen Gegensätze etwa zwischen Natur- und Kulturvölkern möglichst
verringert (144. 155). Dieser Individualismus ist in der deutschen Aufklärung,
wie man weiß, fast regelmaßig mit einem schroffen Intellektualismus ver-
bunden. Die späteren Erben im neunzehnten Jahrhundert haben den letz-
teren aber vielfach abgestreift: es kann keinen ausgesprocheneren Willens-
psychologen geben, als Rümelin. Kein Problem wird von ihm häufiger be-
handelt, als das der Willensfreiheit. Daher auch die lebhafte Abneigung,
den Begriff der Notwendigkeit in die Geschichtsphilosophie einzuführen.
Ihm scheint der Grund dafür: daß es keine anerkannten ‘Gesetze’ der Ge-
schichte gibt, weniger in den Grenzen menschlicher Erkenntnis als viel-
mehr in der indeterministischen Natur des Forschungsobjektes zu liegen.
Auch der einzelne, meint er, der „von reiferen Jahren aus auf seine Ver-
gangenheit zurückblickt‘‘, werde für sich selbst kaum ein bestimmtes Ent-
wicklungsgesetz herausfinden. Daher endlich auch das Mißtrauen gegenüber
voreiliger sozialpsychologischer Motivierung. Es ist hier nicht der Ort, über
die Richtigkeit dieser Behauptungen zu sprechen. Immerhin wird man sich
auch heute noch mit ihnen auseinandersetzen müssen; denn sie stammen
von einem bewährten Statistiker, vielleicht sogar von einem Soziologen.
Durch die sorgfültigste Disposition und durch ausgefeilte, bilder- und
! Daneben sei auf die höchst belehrende Rede “über die Berechtigung
der Fremdwörter’ besonders aufmerksam gemacht.
-r a e mn a mm
‚Nachrichten und Notizen L 133
zitatenreiche, die Breite allerdings nicht scheuende Sprache hat übrigens
der Redner das Verständnis seiner Worte außerordentlich erleichtert.
Leider erfahren wir zu seiner politischen Charakteristik fast nichts;
denn zwei ältere politische Reden sind von der Edition ausgeschlossen
worden. Es wäre aber zu wünschen, daß hierüber außer den bekannten
Artikeln aus der Paulskirche noch neues Material ans Licht träte, da der
württembergische Liberalismus bis jetzt viel weniger deutlich erkennbar ist,
als z. B. sein badischer Genosse.
Bonn. Justus Hashagen.
Preisarbeiten. Gesellschaft für Rheinische Geschiehtskunde.
Die Frist für die beiden Preisaufgaben der Mevissen-Stiftung: 1) „Die rhei-
nische Presse unter französischer Herrschaft“ (Preis 2000 M.), 2) „Begrün-
dung und Ausbau der Brandenburgisch-Preußischen Herrschaft am Nieder-
Thein“ (Preis 3000 M.) ist bis zum 1. Juli 1910 verlängert worden.
Die Bestände des Metzer Bezirksarchivs haben eine wertvolle Be-
reicherung und Ergänzung erfahren durch den Ankauf von etwa 400 Ur-
kunden, vorwiegend des 14. Jahrhunderts, die im vergangenen Jahre auf einer
Londoner Versteigerung auftauchten. Die Geschichte dieses Urkunden-
bestandes dürfte nicht ohne Interesse sein für die Schicksale, denen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts die Archivalien des Mittelalters ausgesetzt waren.
Sir Thomas Philipps erwarb mit Unterstützung des Herzogs von Wellington
in Frankreich eine sehr große Zahl westeuropäischer Urkunden und Hand-
schriften, darunter auch die jetzt zurückgekauften Stücke. Diese Schätze,
wohl die größte Sammlung mittelalterlicher Archivalien, die je ein Privat-
mann besessen hat (etwa 30 000, Handschriftensammelbände) gelangten durch
Erbgang in den Besitz seines Enkels, Sir Fenwik, der in den 90er Jahren
des letzten Jahrhunderts einzelne Bestände veräußerte.e Damals war es
dem Metzer Bezirksarchiv bereits gelungen, etwa 4000 sehr wertvolle
mittelalterliche Urkunden und Handschriften (Cartularien), die sich auf Metz
und Lothringen bezogen, zurückzuerwerben. Als eine Ergänzung dieser
Stücke sind die jüngst erworbenen Urkunden zu betrachten. Sie rühren
zum großen Teil aus den ehemaligen Archiven der Metzer Klöster S. Vincenz
und S. Symphorien; doch auch das Domkapitel und die Abtei S. Arnulf
und besonders einzelne Metzer Familien sind mit einer stattlichen Zahl
von Stücken vertreten.
Wenn auch diese neuerworbenen Urkunden ihren vollen Wert erst in
Verbindung mit den schon vorhandenen reichen Beständen dieser Zeit er-
halten, so stellen sie doch schon für sich allein betrachtet eine recht be-
achtenswerte Quelle für die Metzer Wirtschaftsgeschichte des 14. Jahrhunderts
dar. Sie zeigen, wie hypothekarisch belastetes Eigentum immer mehr
grundherrliches Leiheland verdrängt; sie haben eine bereits sehr ausgebildete
Wertordnung der einzelnen hypothekarischen Belastungen zur Voraussetzung,
und geben interessante Aufschlüsse über das gerichtliche Verfahren bei
solchen Anlässen, namentlich über das Verhältnis der Einzelurkunden zu den
134 Nachrichten und Notizen L
gleichzeitigen „Bannrollen“.! Von besonderem Interesse ist es aber, an diesen
Urkunden das Aufsteigen und den Rückgang der allgemeinen wirtschaftlichen
Lage in der Stadt zu beobachten; hier ergeben sich auffallende Parallelen
zu den von Flamm für Freiburg festgestellten Verhältnissen *, namentlich im
Hinblick auf die innere Ursache der Wandlungen. So scheinen die Ur-
kunden zu beweisen, daß Flamm trotz mancher von der Kritik geüußerter
Zweifel? die Linien der Entwicklung richtig gezogen hat; und wenn seine
Beobachtungen naturgemäß keine generelle Verallgemeinerung zulassen
oder auch nur beanspruchen, so dürfte sich doch aus ihnen gerade für Metz
aus inneren Gründen manches lernen lassen.
Metz. F. Rörig.
Die 49. Plenarversammlung der Historischeu Kommission bei
der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften tagte vom 10.—12. Juni 1908
unter dem Vorsitze ihres bisherigen Sekretärs, Geheimen Rates, Professor
von Heigel, Präsidenten der K. Akademie der Wissenschaften. Dem Bericht
des neuen Sekretärs Professor Dr. Riezler entnehmen wir folgendes. Seit
der letzten Plenarversammlung sind folgende Publikationen erschienen:
1) Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter K. Friedrich I.,
1. Band. 2) Deutsche Reichstagsakten, ältere Serie, Bd. 13, 1. Hälfte
(König Albrecht II., 1438), bearbeitet von Beckmann. 3) Allgemeine Deutsche
Biographie, Nachträge: Rören-Schorlemer, Lieferungen 264—266. 4) Briefe
und Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges, lI. Teil, 1. Band: Die
Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1623, 1624, be-
arbeitet von Professor Götz in Tübingen. Im Druck und teilweise dem
Abschlusse nahe sind: Briefe und Akten zur Geschichte des 30jührigen
Krieges, Band 11 (1613), bearbeitet von Professor Chroust in Würzburg;
Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, N. F.,
Abteilung Chroniken: die 2. Hälfte des 2. Bandes, enthaltend die bayerische
Chronik Ulrich Fuetrers, bearbeitet von Professor Spiller in Frauenfeld,
Abteilung Urkunden: der 2. Band der Traditionen des Hochstifts Freising,
bearbeitet von Privatdozent Dr. Bitterauf in München; der 2. Band der mit
Unterstützung der Kommission von Bibliothekar August Hartmann in
München herausgegebenen Historischen Volkslieder und Zeitgedichte vom
16. bis 19. Jahrhundert. Für die Geschichte der Wissenschaften hat Pro-
fessor Gerland in Clausthal in Aussicht gestellt, das Manuskript der Ge-
schichte der Physik bis Ostern 1909 oder doch bald darauf druckfertig zu
liefern. Professor Landsberg in Bonn ist mit der Fortsetzung der Geschichte
der deutschen Rechtswissenschaft beschäftigt. Von den Städtechroniken,
1 Die „Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde“
hat bekanntlich die Herausgabe der Metzer Bannrollen übernommen. Der
erste Band umfassend die Bannrollen von 1220—1279 ist in diesem Jahre
erschienen.
2? H. Flamm, Der wirtschaftliche Niedergang Freiburgs und die Lage
des städtischen Grundeigentums im 14. und 15. Jahrhundert. Karlsruhe 1905.
8s J. B. Nuglisch, Ibb. Nationalökonomie und Statistik. III. Folge 32,
S. 247 ff, l
Nachrichten und Notizen L 135
die unter Leitung v. Beiows fortgesetzt werden, kann mit dem Drucke des
von Stadtarchivar Reinecke bearbeiteten 4. Bandes der Lübecker Chroniken
vielleicht noch in diesem Etatsjahre begonnen werden. Die Kommission
beschloß, die Aufzeichnungen des Reimar Hock in ihr Programm aufzu-
nehmen. Von den Jahrbüchern des Deutschen Reichs wird der 7., ab-
schließende Band der Jahrbücher Heinrichs IV. und Heinrichs V. nach
Mitteilung des Verfassers, Professor Meyer von Knonau, wahrscheinlich im
Laufe des Jahres 1909 erscheinen. Professor Uhlirz konnte die Jabrbücher
Ottos II., ebenso Professor Hampe die Vorarbeiten für die Jahrbücher
Friedrichs II. erst im Herbst 1908 in Angriff nehmen. Für die deutschen
Reichstagsakten, ältere Serie, ist Professor Beckmann mit Fertigstellung des
Manu.kriptes für den 14., Dr. Herre mit der für den 15. Band beschäftigt.
Die jüngere Serie der Reichstagsakten ist durch den Tod Professor Wredes
verwaist. Mit dem Schlusse des 53. Bandes der Allgemeinen deutschen
Biographie sah sich der Redakteur, Exzellenz v. Liliencron, durch seine
geschwächte Sehkraft genötigt, die Redaktion niederzulegen. An seiner
Stelle wurde Dr. Bettelheim in Wien mit der Herausgabe des noch aus-
stehenden Restes der Nachträge betraut. Der 54. Band wird bis Ende 1908
ausgegeben werden können (die Lieferungen 267 und 268: Schorlemer-
Stephan, sind bereits erschienen), und mit dem 55. Bande, der voraussichtlich
Ende 1909 erscheint, wird das Werk bis auf das Generalregister abge-
schlossen sein. Von den Humanistenbriefen unter Leitung v. Bezolds ist
die Pirkheimer-Abteilung durch Dr. Reicke in Nürnberg so weit gefördert
worden, daß die Hoffnung besteht, mit dem Drucke nach der nächsten
Plenarversammlung beginnen zu können. Geheimer Rat Ritter berichtete
über die Arbeiten am 2. Bande der Briefe und Akten zur Geschichte des
30jährigen Krieges, N. F., 2. Abteilung, der voraussichtlich die Jahre
1625—1627 vereinigen kann. Professor Götz in Tübingen wird auch für
die Bearbeitung dieses Bandes eintreten. Professor Preuß ist wegen Über-
nahme eines neuen Lehramtes in Breslau als Mitarbeiter ausgeschieden, an
seiner Stelle Dr. Endres in München eingetreten. Professor Karl Mayr in
München hat sich nach Vollendung des 8. Bandes der Briefe und Akten
mit Vorarbeiten für den 1. Band der Neuen Folge, 1. Abteilung, beschäftigt.
Für die Neue Folge der Quellen und Erörterungen zur bayerischen und
deutschen Geschichte, Abteilung Landeschroniken, ist der Herausgeber der
bayerischen Chronik des Ulrich Füetrer, der Germanist Professor Spiller in
Frauenfeld, noch mit dem Glossar beschäftigt. Dem Werke wird ein Licht-
druck des einzigen bekannten Gemäldes von der Hand Füetrers, einer Dar-
stellung der Kreuzigung, nach dem Originale in der Schleißheimer Galerie,
beigegeben werden. Bis Ende 1908 wird Kustos Leidinger der K. Hof- und
Staatsbibliothek in München auch das Manuskript der Chroniken des Veit
Arnpeck fertigstellen.. Von der Abteilung Urkunden liegen 50 Bogen vom
2. Bande der Traditionen des Hochstifts Freising, bearbeitet von dem
Münchener Privatdozenten Dr. Bitterauf, gedruckt vor. Eine Pause im
Drucke wurde von Dr. Bitterauf dazu benutzt, auch die Traditionen des
Hochstifts Passau in Angriff zu nehmen und den ältesten Traditionskodex
dieses Stiftes (9.—12. Jahrhundert) zu kopieren.
136 Nachrichten und Notizen L
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der Assistent am Kgl. Preuß. Historischen Institut
in Rom Dr. Emil Goeller wurde als Ordinarius des kanonischen Rechts
nach Freiburg i. B., der o. Prof. des Staats-, Völker- und Kirchenrechts in
Tübingen Dr. Heinrich Triepel als Ordinarius nach Kiel berufen.
Die Privatdozenten für Volkswirtschaftslehre Dr. E. Jaffé in Heidel-
berg und Dr. Ferdinand Tönnies in Kiel wurden zu ao. Professoren
ernannt.
Todesfälle. Am 26. Dez. 1908 starb im 86. Lebensjahre der o Honorar-
professor der Geschichte der Philosophie Geh. Regierungsrat Dr. Karl
Schaarschmidt.
Am 31 Dez. 1908 starb in Zürich der o Prof. der Kirchengeschichte
Emil Egli im Alter von 60 Jahren. Der Verstorbene war ein hervor-
ragender Forscher nicht nur auf dem Gebiet der älteren Kirchengeschichte,
sondern auch der Reformationsgeschichte seines Vaterlandes. Er hatte
1898 eine kurze Kirchengeschichte der Schweiz bis auf Karl den Großen
verfaßt und gab 1896 die Sammlung der christlichen Inschriften der Schweiz
heraus. Schon 1879 gab er eine Aktensammlung zur Geschichte der Züricher
Reformation heraus, dann veröffentlichte er 1899 und 1901 zwei Bände
Analecta Reformatoris, 1904 das Diarium Bullingers, und im gleichen Jahre
begann er mit G. Finsler die Ausgabe der Werke Zwinglis im Corpus
Reformatorum.
Am 5. Jan. 1909 starb der o. Prof. der orientalischen Philologie
Dr. Karl Vollers in Jena im 51. Lebensjahre.
Am 21. Jan. 1909 starb im 70. Lebensjahre der Privatdozent der Staats-
wissenschaften Dr. Karl Walcker, der Verfasser zahlreicher Schriften
zum politischen Leben der Gegenwart.
137
Nachrichten und Notizen II.
Katalog der Stadtbibliothek in Köln, Abteilung Rh. Geschichte und
Landeskunde der Rheinprovinz. Bd. 2. Köln 1907 (= Veröffeutlichungen
der Stadtbibliothek in Köln hg. von Adolf Keysser 7/8). XXVIII, 283 S. 8°,
Kurz bevor die Landesbeschreibung und Landesgeschichte von Elsaß-
Lothringen durch den Druck der betreffenden Abteilung des Straßburger
Katalogs ein bibliographisches Hilfsmittel ersten Ranger bekommen haben,
hat sich der Katalog der Kölner Stadtbibliothek angeschickt, zum Hilfs-
mittel gleicher Art für die Geschichte und Landeskunde der Rheinprovinz
heranzuwachsen. Der im Jahre 1894 von Franz Ritter ausgearbeitete erste
Band dieses Katalogs bot in vier Abteilungen geordnet Bibliographie,
Naturgeschichte, Geographie und Statistik, Landesgeschichte, Ortsgeschichte
und Kirchengeschichte der Rheinprovinz. Jetzt erhalten wir durch Joseph
Gotzen vier weitere Abteilungen: Adels- und Familiengeschichte, Wappen-
und Siegelkunde, Orden, Münzwesen; Kultur- und Sittengeschichte; Recht
und Verwaltung: endlich die Volkswirtschaft. Damit sind gegen 4800 Num-
mern der Kölner Bestände verarbeitet, die übrigen Abteilungen des landes-
geschichtlichen Katalogs, darin Geschichte der Wissenschaften, schöne
Künste, Literatur und Sprache, Typographie, Biographien und Memoiren,
werden für die nächsten Jahre versprochen. Unterdessen werden die reichen
Kölner Bestände, von denen uns allzu bescheiden das Vorwort versichert,
daß sie in keiner der Büchergruppen auch nur annähernd Anspruch auf
Vollständigkeit erheben können, unablässig vermehrt. Für die Zukunft
wird die Sammeltätigkeit dadurch erleichtert werden, daß sich die größeren
rheinischen Stadtbibliotheken unter Aufteilung des Gebiets zu gemeinsamer
Arbeit vereinigt haben.
Typographisch ist der Kölner Katalog ein Meisterwerk zu nennen: in
der Wahl der Schriftgattungen, der Verteilung des Satzes über die Seiten,
der wohltätig sparsamen Zeichensetzung haben Redaktion und Kölner Ver-
lagsanstalt, beraten von einem Kenner wie Milchsack, das Höchste an
Übersichtlichkeit und Gefälligkeit geleistet, das der zühen Materie eines
Katalogs abgewonnen werden kann.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
Roscher, Wilhelm, Politik. Geschichtliche Naturlehre der Monarchie,
Aristokratie und Demokratie. 3. Aufl. Stuttgart und Berlin 1908, Cotta.
X u. 722 S.
Die neue Auflage ist ein bis auf Zahlenangabenverbesserung unverän-
derter Abdruck des ursprünglichen Werkes, das an seiner belehrenden
Kraft nichts verloren hat, trotzdem ihm die Entwicklung der Verfassungs-
formen in den letzten 18 Jahren fehlt.
Straßburg. Rehm.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 10
138 Nachrichten und Notizen IL
Geffcken, J., Zwei griechische Apologeten. (Sammlung wissenschaftlicher
Kommentare zu griechischen und römischen Schriftstellern.) Leipzig und
Berlin 1907, B. G. Teubner. XLIII u. 383 S. M. 10.
Das Buch enthält viel mehr, als den sorgfältig hergestellten Text und
die ausführlichen Kommentare zu den Apologien des Aristides und des
Athenagoras. Es enthält in nuce eine Geschichte der apologetischen Lite-
ratur bis auf Augustin und Theodoret; viel Sorgfalt ist dazu nicht nur auf
die heidnischen Gegner des Christentums Celsus, Porphyrius und Julian,
sondern auch auf die jüdische und popularphilosophische Vorgeschichte der
christlichen Apologetik verwendet. Es zeigt sich in krasser Weise die Un-
selbständigkeit und schriftstellerische Ungewandtheit der kirchlichen Apo-
logetik, wenn auch ihre sittliche Wärme und siegreiche Kraft anerkannt
werden muß. Ihre dogmengeschichtliche Bedeutung tritt bei dieser philo-
logischen Betrachtungsweise naturgemäß in den Hintergrund. Die sorg-
fäültigen Sach- und Stellenregister erleichtern die Übersicht über die in der
Apologetik immer wieder verarbeiteten Massen des Traditionsstoffe.. Möge
dieser „Vorarbeit“ die Geschichte der altkirchlichen Apologetik folgen!
Leipzig. H. Hermelink.
Lohmeyer, Karl, Geschichte von Ost- und Westpreußen. I.: bis 1411.
3. verbesserte und erweiterte Auflage = Deutsche Landesgeschichten,
herausgeg. von Armin Tille. Erstes Werk. Gotha 1908, Fr. A. Perthes.
VII, 880 S. 8°. M. 6.
Nachdem auf die 1. Auflage von Bd. I von Lohmeyers Geschichte von
Ost- und Westpreußen bereits nach Jahresfrist die zweite ganz unveränderte
gefolgt war, während ein zweiter Band nicht geschrieben wurde, ist jetzt
nach 27 Jahren eine 3. erweiterte und auch etwas veränderte Auflage er-
schienen. Da der hochbetagte Verf. nicht mehr darauf rechnen konnte,
sein Werk zu vollenden, so hat er den Schlobitter Archivar Krollmann für
die Weiterführung gewonnen und ihn auch bereits für diese Neuauflage als
Mitarbeiter herangezogen.
Die neue Auflage führt die Geschichte Preußens den früheren gegenüber
um vier Jahre weiter, vom Tode des Hochmeisters Konrad von Iungingen
bis zu dem naturgemäßen Abschluß, dem ersten Thorner Frieden, 1411. Von
den drei neuen Kapiteln ist das zweite, die Schlacht von Tannenberg behan-
delnde bereits von Krollmann verfaßt. Dieser neue Teil beruht auf dem
inzwischen reichlich veröffentlichten Quellenmaterial und bietet danach eine
gute, wenn auch etwas knappe Darstellung. Hervorzuheben ist, daß Hoch-
meister Ulrich von lungingen wohl mit Recht auf Grund der eingehenden
Prüfung der Zustände im Lande in wesentlich besserem Lichte als früher
erscheint, und daß die Gründe für den unerhörten Abfall des Landes nach
der Niederlage einerseits in der dadurch hervorgerufenen Verzweiflung,
andrerseits in dem Charakter der Ordensherrschaft gefunden werden. Bei
der Behandlung der Schlacht von Tannenberg ist in sorgfältiger Weise aus
der nicht ganz unbedeutenden neueren Literatur Nutzen gezogen.
Der größte Teil des Buches zeigt fast keine Veränderungen gegen
früher, auch kleine Versehen sind mit übernommen, nur stilistische Ver-
Nachrichten und Notizen I. . 139
besserungen und übersichtlichere Einteilung der Absätze fallen angenehm
auf. Von größeren Neuerungen sind nur die Ausführungen über die Anlage
der Marienburg und einige Seiten über die Bauten im Ordenslande zu nennen.
Ganz umgearbeitet sind dagegen von Krollmann die beiden ersten, die
alten Preußen behandelnden Kapitel. Es sind dabei ausgiebig die zahl-
reichen neueren vorgeschichtlichen Funde, neu erschlossene Quellen und auch
die Literatur benutzt worden. Es ergibt sich ein bedeutend klareres Bild
als früher, sowohl was die Beziehungen des Preußenlandes zu der Welt
des Südens und Westens, als auch was die Kulturzustände der Preußen
betrifft, wobei besonders auf die Ausführungen über ihren Götterglauben
und Kultus hingewiesen werden soll.
Die lebhafte geschichtliche Tätigkeit der letzten 25 Jahre auf dem
Boden der altpreußischen Geschichte hätte wohl auch für den größeren Teil
des Buches eine Berücksichtigung verdient und zu mancher Änderung
führen müssen. Doch soll darüber mit dem Verf. nicht gerechtet werden,
zumal die Notwendigkeit einer schnellen Beschaffung einer neuen Auflage
vorlag und er bei seinen Jahren an eine völlige Umarbeitung sich nicht
mehr machen konnte.
Danzig. Paul Simson.
Dr. Vietor Loewe, Archivar, Bibliographie der Hannoverschen und Braun-
schweigischen Geschichte. Posen 1908, Joseph Jolowicz. VII, 460 S.
Der Verf. hat in fünfjähriger, zuletzt durch Versetzung von Hannover
nach Posen erschwerter Arbeit ein zweifellos tüchtiges Werk geschaffen.
Über die welfischen Kernlande — die Regierungsbezirke Osnabrück und
Aurich sind aus guten Gründen nicht mit berücksichtigt worden — bringt
es vor allem die seit etwa 1815 erschienene Literatur, aus der älteren, die
ja schon in den bekannten Bibliographieen von Baring, v. Praun, Ompteda
u. a. verzeichnet ist, hat nur das nach Ansicht des Verf. auch heute noch
Bedeutsame Aufnahme gefunden, womit man sich wohl einverstanden er-
klären kann. Innerhalb des so bestimmten Rahmens sind nach meiner
bisherigen Prüfung des Buches wirklich wichtige Werke kaum übergangen
— doch vermisse ich z. B. die französischen Hauptveröftentlichungen über
das Königreich Westfalen —; von den kleineren Schriften, zumal aus dem
Bereiche des Herzogtums Braunschweig, fehlt manches. Auf die große Reich-
haltigkeit der Abteilung „Familiengeschichten und Biographieen“ macht der
Verf. in der Vorrede mit Recht aufmerksam. Das als Inhaltsverzeichnis
vorangestellte Realsystem, das der Ordnung der Titel zu Grunde liegt, ist,
wie mir scheint, logisch gut begründet und praktisch brauchbar, dagegen
läßt die Gliederung der einzelnen Abteilungen in nicht mit Überschriften
versehene kleine Unterabschnitte an Straffheit und Folgerichtigkeit zu
wünschen übrig: ich verweise nur auf die Auseinanderreißung der Literatur
zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges (Nr. 869 ff. und Nr. 888 ff.).
Mehrfach sind mir auch Fälle aufgestoßen, wo m. E. einzelne Schriften
unbedingt nicht am rechten Orte stehen. Trotz dieser Mängel aber, die
man bei der großen Schwierigkeit der Arbeit nicht zu stark betonen darf
und zum Teil sogar als unvermeidlich anerkennen muß, füllt das Werk
10*
140 = Nachrichten und Notizen I.
doch seinen Platz wohl aus und kann deshalb allen, die auf dem Gebiete
der niedersächsischen Geschichte arbeiten, warm empfohlen werden.
Braunschweig. Dr. H. Mack.
Regesta pontificum Romanorum. Italia pontificia sive Repertorium
privilegiorum et litterarum a Romanis pontificibus ante annum
MCLXXXXVII Italiae ecclesiis, monasteriis, civitatibus singulisque per-
sonis concessorum. Jubente regia societate Gottingensi congessit Paulus
Fridolinus Kehr. Vol. II: Latium. Berolini apud Weidmannos
MDCCCCVI, XXX u. 230 S. br. 8 M. — Dasselbe Vol. II: Etruria.
Ebda. MDCCCVII, LII u. 492 S. br. 16 M.
Auf den in dieser Zeitschrift 1907 S. 621 ff. besprochenen, 1906 ver-
öffentlichten ersten Band der Kehrschen Regesta pontificum Romanorum sind
inzwischen die beiden vorgenannten Bände gefolgt. Das Vorwort des
zweiten ist vom 1. April 1907, das des dritten vom 1. Juni 1908 datiert.
Wenn demnach die frühere Ankündigung, daß jährlich etwa zwei Bănde
des Werkes ausgegeben werden sollten, nicht eingehalten worden ist, so
wird darüber um so weniger mit dem Bearbeiter zu rechten sein, als der
dritte Band den Umfang der zwei ersten Bände zusammengenommen um
mehrere Bogen übertrifft.
Von der Italia pontificia liegt nunmehr schon ein beträchtlicher Teil
vor, und zwar gerade die Partien, die inhaltlich zweifelsohne zu den wich-
tigeren, die Italien bieten wird, gehören; rein geographisch genommen frei-
lich umfaßt das bisher Erschienene erst etwa ein Zehntel Italiens. Nach-
dem im ersten Bande die Papsturkunden an stadtrömische Empfänger be-
handelt sind, enthält Bd. II — abgesehen von den Patrimonien — die
Empfänger innerhalb der suburbikarischen Bistümer, in der Campagna und
in Tuscia Romana. An der von Kehr für dieses Gebiet gewählten, auch
von ihm als nicht ganz zutreffend hingestellten Bezeichnung „Latium“ wird
man angesichts der allzeit schwankenden Benennungen in der mittelalter-
lichen Geographie Italiens ebensowenig Anstoß nehmen wie an der des
dritten Bandes „Etruria, der von dem weit umfangreicheren, teilweise
bereite in dem zweiten Bande behandelten, teilweise auch noch in den
vierten Band (Umbrien) aufzunehmenden mittelalterlichen Etrurien oder
Toscana bloß 12 Bistümer, allerdings überaus wichtige und mit besonders
reicher archivalischer Überlieferung, umfaßt; nämlich Florenz, Fiesole,
Pistoja, Arezzo, Siena, Volterra, Pisa, Lucca neben den weniger bedeuten-
den Chiusi, Sovana, Grosseto und Massa Maritima. Denn in beiden Fällen
sind geschichtlich eng zusammengehörende Gebiete auch in der Darstellung
zusammengefaßt worden.
Die Ausbeute, die zumal der dritte Band bringt, ist sehr groß. Es
kann dies nicht überraschen. Denn einmal sind, wie schon angedeutet und
wie dies auch Kehr in dem Vorworte kurz hervorhebt, in Toscana die
Archive besonders reichhaltig, und sodann hat gerade auch diese Land-
schaft eine außerordentlich reiche historische Vergangenheit. Daß die
systematische Durchforschung der geschichtlichen Überreste hier eine große
Menge bisher unbekannten oder unbeachteten Materials ans Licht bringen
Nachrichten und Notizen I. 141
würde, war deshalb von vornherein anzunehmen: gegenüber 754 Regesten
bei Jaffé? erhalten wir bei Kehr 1501 Regesten. Noch günstiger ist das
Verhältnis in dem zweiten Bande, in dem 677 Regesten mitgeteilt werden,
so daß also zu den 290 von Jaffe * angeführten Urkunden mehr als die gleiche
Zahl noch hinzugekommen ist.
Die Art der Bearbeitung und Drucklegung, auf deren Einzelheiten ich
bereits früher eingegangen bin, ist in diesen beiden Bänden dieselbe ge-
blieben. Zu ihrem Lobe braucht kein Wort mehr verloren zu werden.
"Hat diese doch, soweit mir bekannt geworden ist — abgesehen von ver-
einzelten nebensächlichen Ausstellungen, welche die Gediegenheit und Zu-
verlässigkeit des Werkes als Ganzes nicht berühren —, nur Anerkennung
und Zustimmung gefunden. i
Je mehr man sich mit dem Regestenwerk Kehrs beschäftigt und auf
Schritt und Tritt die mustergültige, in jeder Beziehung exakte Arbeit zu
bewundern Gelegenheit hat, um so mehr drängt sich uns deutschen Histo-
rikern — und ebenso wird es auch anderen nichtitalienischen Geschichte-
forschern in bezug auf ihre Länder ergehen — der Wunsch auf, baldigst
einen der Italia pontificia gleichwertigen sicheren Führer durch die älteren
Papsturkunden Deutschlands zu erhalten. Da ja bekanntlich die Bear-
beitung der Germania pontificia schon vor Jahren in Angriff genommen ist,
brauchen wir hoffentlich auf die Erfüllung dieses Wunsches nicht bis nach
dem Abschluß der Italia pontificia zu warten.
Münster i. W. L. Schmitz-Kallenberg.
Paul Kopfermann, Das Wormser Konkordat im deutschen Staatsrecht.
Dissertation. Berlin 1908, E. Ebering. 77 S. 8°.
Anknüpfend an Dietrich Schäfers Ausführungen, nach denen der päpst-
lichen Urkunde des Wormser Konkordats von 1122 dauernde Rechtskraft nicht
zukommt und nicht hat zukommen sollen, untersucht der Verf. die staatsrecht-
liche und rechtshistorische Literatur bis zum Ausgang des alten Reichs auf ihre
Stellung zu dieser Frage. Kennt schon das spätere Mittelalter das Wormser
Konkordat nur aus der Geschichte, ohne die geltende Praxis mit ihm in
Verbindung zu bringen — zu Anfang vermisse ich eine Äußerung über
Gerhoh von Reichersberg —, so ist seine Spur auch weiterhin zunächst nur
im Kreise der gelehrten Kenner zu verfolgen. Freilich spricht bereits
Albert Krantz (} 1517) von dem Fortbestehen des Vertrags bis auf seine
Zeit, wohl hat schon Goldast ihn in seine „Statuta“ (1607) aufgenommen;
die einzelnen 1122 für die Bischofswahlen getroffenen Anordnungen dem
Bestand des geltenden Staatsrechts zuzuweisen, diesen entscheidenden Schritt
hat als einer der ersten erst Leibniz in seinem „Codex iuris gentium
diplomaticus" (1698) getan, der das Wormser Konkordat durch die Be-
zeichnung als „Concordatum nationis Germanicae antiquissimum“ deutlich
den Vereinbarungen des 15. Jahrh. gleichstellte.e Den Anlaß gab die Kölner
Doppelwahl von 1688. Die so entstandene Auffassung gelangte im 18. Jahrh.
zur Herrschaft, freilich nicht sofort und nicht ohne Widerspruch. Neben
„den jüngern Vertretern der Hallischen staatsrechtlichhistorischen Schule“
(J. C. Spener, J. J. Schmauß, J. J. Maskov u. a.) wurde dafür J. J. Moser
142 Nachrichten und Notizen II.
maßgebend, der wohl zugab, daß nicht alle Punkte des Vertrages mehr in
Übung seien, aber doch den Rechtszustand seiner Zeit im weitesten Umfang
darauf zurückführte. „Gemeinsame Anschauung der Forscher ist geblieben,
daß die erste Bestimmung des Kalixtinischen Privilegs in Kraft trete, sooft
der Kaiser einen Wahlkommissar zu den Bischofswahlen entsende.“ „Weniger
Übereinstimmung herrschte über die Anordnungen, die das Wormser Kon-
kordat für die Investitur getroffen hatte“ (S. 68). Bernheim gegenüber stellt
Kopfermann fest, daß die Investitur mit den Regalien vor der Weihe nicht
formell „bis in die letzten Zeiten des Reichs“ bestanden habe, daß vielmehr `
„dem 18. Jahrh. ... die jetzt anerkannte Auslegung des Wormser Konkordats
(electus = non consecratus) völlig fremd ist, daß die Deutung, die an deren
Stelle erscheint (electus = non confirmatus) die angesehensten Lehrer des
deutschen Staatsrechts zu dem Urteil geführt hat, in dieser Hinsicht stehe
das Recht der Zeit in strengem Gegensatz zum Wormser Konkordat“ (S. 73).
Das ist in Kürze das Ergebnis der nützlichen und dankenswerten Unter-
suchung, die eine weitschichtige und wenig gekannte Literatur übersichtlich
verarbeitet hat. Ein Exkurs weist darauf hin, daß Lupold von Bebenburg
mit der häufig angezogenen „Historia Francorum" den Annalista Saxo
meint. f
Friedenau. Adolf Hofmeister.
Soehnée, Frederic, Catalogue des actes d'Henri Ier roi de France
(1031—1060). [Bibliothèque de l'école des hautes études, Sciences
historiques et philologiques, 161. Fascicule.] Paris 1907, Librairie
Honoré Champion. VIII u. 147 S. 8%. 6 fr.
Die historische und diplomatische Forschung kann es nur dankbar be-
grüßen, daß man in Frankreich zurzeit wieder daran geht, die älteren
Königsurkunden in Regestform, mit genauen Nachweisungen und kritischen
Bemerkungen, zusammenzustellen. Denn das große, sehr verdiente und noch
heute unentbehrliche Werk de Brequignys, Table chronologique des diplomes,
chartes, titres et actes imprimés concernant l'histoire de France, das im
Jahre 1769 zu erscheinen begann und im 19. Jahrhundert von Pardessus
und Laboulaye bis zum Tode Philipps des Schönen (1814) fortgesetzt wurde
(8 Folianten), ist zum mindesten in seinen älteren Bänden heute doch
schon erheblich überholt. Man ging deshalb daran, die Arbeit für einzelne
Herrscher noch einmal vorzunehmen und ihre Regesten nach den Urkunden
zusammenzustellen (wobei man übrigens von solchen Privaturkunden, in
denen der König gar nicht genannt wird, im Gegensatz zu Brequigny zu-
meist absieht). Noch befindet man sich am Anfang dieses Werkes der
Erneuerung: von den 22 Königen, die Frankreich in der Zeit von 848—1314
gehabt hat, sind erst von neun die Regesten neu erschienen. Den lange
vereinzelt gebliebenen Beginn machte 1556 L. Delisle mit seinem Catalogue
des actes de Philippe-Auguste (1180—1223). Es folgten erst 1886 Ch. Pfister,
der in seinen Études sur le règne de Robert le Pieux (996—1031), Einleitung
S. LAU ein Verzeichnis der von diesem König ausgestellten oder unter-
schriebenen Urkunden gegeben hat, sowie A. Luchaire, Etude sur les
actes de Louis VII. (1137--1180). Etwas weiter ist der Rahmen bei
Nachrichten und Notizen II. 143
A. Luchaire, Louis VI. le Gros, Annales de sa vie et de son règne (1108—1137),
1890 gespannt worden, wo er am ehesten sich mit dem alten Plane
Brequignys deckt. Wie Pfister gab 1894 Ch. Petit-Dutaillis in seiner Etude
sur la vie et le règne de Louis VIII. (1223—26) S. 449ff. ein Verzeichnis
der Urkunden des Königs. Dazu kamen nun 1907 die vorliegende Arbeit des
Archivars F. Soehnee für Heinrich I. (1031—60) und seitdem bereits noch
zwei ähnliche: L. Halphen und F. Lot, Recueil des actes de Lothaire et de
Louis V., rois de France (954—987), und M. Prou, Recueil des actes de
Philippe Ier roi de France (1059—1108), beides 1908. — Was speziell die
Arbeit von Soehnée angeht, so verzeichnet sie 125 echte Nummern, darunter
freilich keineswegs nur wirkliche Urkunden Heinrichs I., sondern auch zahl-
reiche andere Akten, die entweder vom König mit seiner Unterschrift, seinem
Monogramm oder seinem Siegel versehen wurden, oder aber in Gegenwart,
auf Bitten oder mit Zustimmung des Königs von ihren Ausstellern gegeben
worden sind; auch verlorene Urkunden, die nur im Zitat bekannt oder aus
späteren Erwähnungen zu erschließen sind, sowie zwei Gerichtsurteile
(Nr. 14 und 65) werden mitgezählt. Zieht man das alles ab, so bleiben 55
wirkliche Urkunden des Königs übrig, von denen 12 im Original erhalten
sind (darunter Nr. 51 in doppelter Gestalt). Das ist nicht eben viel. Neu
sind von den 55 Urkunden nur zwei (Nr. 16 und 100), ferner drei hand-
schriftliche Zitate (Nr. 13, 34 und 93), zwei auf Bitten oder in Gegenwart
des Königs ausgestellte und vier von ihm unterschriebene Privaturkunden
(Nr. 61, 62, 74, 83, 101, 103). Zum Schluß folgen noch vier Fälschungen.
Das ganze Verzeichnis ist sorgfältig gesammelt und mit kritischem Ver-
ständnis angelegt worden. Nr. 7 wurde freilich schon von Pfister zweifellos
zu Recht vor die Krönung Heinrichs gestellt, und Nr. 9 gehört ebenso
gewiß nach den Tod des Vaters. Auch einige Druck- oder Flüchtigkeits-
fehler fallen auf (S. 6 Zl. 16 lies 14. Mai statt 11. Mai, S. 8 Zl. 15 lies 1.
statt, 11. November, S. 28 Zl. 6 lies 20. statt 28. Juli); sie sind vielleicht
Herrn Martin-Chabot zur Last zu legen, der nach dem Vorwort S. VIII die
Drucklegung der Arbeit besorgt hat. Ein gutes Register der Personen- und
Ortsnamen schließt das Werk ab. Mit Freuden begrüßen wir es auch,
daß der Verfasser S. 13 und S. 48 Anm. 1 eine Étude sur le règne d'Henri Ier
ankündigt. R. Holtzmann.
Wauer, E., Entstehung und Ausbreitung des Klarissenordens besonders
in den deutschen Minoritenprovinzen. Leipzig 1906, J. C. Hinrichs. III
u. 179 S. M. 5,80.
Durch diese von Hauck angeregte und auf Grund des gedruckten
Quellenmaterials sehr sorgfältig durchgeführte Arbeit werden die Dar-
stellungen E. Lempps (Zeitschr. f. Kirch.-Gesch. 1892 u. 1902) und L. Lemmens’
: (Röm. Quartalsschr. 1902) in dankenswerter Weise überholt. Ein allgemeiner
Teil berichtet über Entstehung und innere (Geschichte des Ordens. Das
Armuts- und evangelische Lebensideal wurde namentlich vom Kloster der
heil. Klara, St. Damian, aus selbständig gepflegt, während außerhalb Italiens
fast überall der Frauenorden im Anschluß an die Minoriten der von den
Päpsten begünstigten Lebensform der Klausur und Askese sich hingab.
144 Nachrichten und Notizen I.
Verschiedentlich motivierte Reaktionen des Armutsideals gefährdeten um
die Mitte des 13. Jahrhunderts die Disziplin und die Einheit auch des
weiblichen Ordens. Trotz der Bemühungen der Päpste Urbans IV. und
Klemens’ IV. mißlangen die Uniformierungsversuche; mehrere Regeln bleiben
in Geltung; aber überall, auch in St. Damian, erhält sich das Armuteideal
nur als äußere Form; die strenge Klausur und mönchische Askese wird
Ordensregel. Ein zweiter spezieller Teil schildert die Ausbreitung des
Ordens naclı Provinzen. Hier, wie in den geschickten Klosterverzeichnissen
am Schluß, wird die ortsgeschichtliche Forschung aus den Archiven noch
vieles zu ergänzen haben. ;
Leipzig. H. Hermelink.
Heinrich Brennwalds Schweizerchronik 1. Band, hrgb. im Auftrag
der allg. geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz von Rudolf
Luginbühl in: Quellen zur Schweizer Geschichte N. F. I. Abtlg. Chro-
niken, Bd. I. Basel 1908. Basler Buch- und Antiquariatshandlung.
603 S. M. 10,40. Fres. 12,80.
Nachdem die etwas buntgemischte Sammlung der „Quellen zur Schweizer
Geschichte“ mit dem 25. Bande eine erste Serie abgeschlossen hat, beginnt
eine „Neue Folge“, die sich in die drei Abteilungen I. Chroniken, II. Akten
und III. Briefe und Denkwürdigkeiten gliedert. Diese „Neue Folge“ wird
mit der genannten Chronik eröffnet.
Vor Ausbruch der Züricher Reformation geschrieben, wird der Chronik
Brennwalds in der Geschichte der schweizerischen Historiographie darum
eine erhebliche Bedeutung zugesprochen werden müssen, weil ihr Verfasser
— einst Chorherr zu Embrach und nach durchgeführter Reformation in ver-
schiedenen amtlichen Stellungen in Zürich tätig — wahrscheinlich als erster
die schweizergeschichtlichen Quellen aus den vorausgehenden 200 Jahren zu
einer groß angelegten Kompilation gesammelt hat, welche die Grundlage
und den Ausgangspunkt der gesamten zürcherischen Historiographie im
16. Jahrhundert bilden sollte. Stumpf, Bullinger, Simler und sogar Tschudi
haben aus dieser Chronik geschöpft. Brennwald leitet sein Werk mit der
Geschichte der Heivetier nach Caesars Bellum gallicum ein und führt dar-
auf mit ausgiebiger Berücksichtigung der Gründungssagen die Geschichte
der einzelnen eidgenössischen Orte und Zugewandten, von welch ersteren
jedoch merkwürdigerweise Solothurn und Schaffhausen fehlen, jeweilen bis
zu deren Eintritt in den eidgenössischen Bund herauf, was alles dargestellt
wird von S.1 bis S. 343. Von bier an geht Brennwald zur gemeineid-
genössischen Geschichte über, wie sie sich in den Jahren 1331—1436 äußert
in dem Zusammenwirken der Fidgenossen gegenüber Österreich und Mai-
land. Als Quellen, die in dieser Kompilation deutlich zu erkennen sind, seien
hauptsächlich angeführt die von Joh. Dierauer herausgegebene Zürcher Chronik,
Klingenberg, Vitoduran, Iustinger, Kiburger, Etterlin und Hartmann Schedel.
Es ist zu bedauern, daß die Edition den Leser nicht in den Stand setzt,
zu beurteilen, inwieweit über jene Quellen hinaus der Kompilation Brenn-
walds noch ein selbständiger Wert zukommt. Da der Herausgeber für den
zweiten Band der Chronik Brennwalds ein eingehendes Nachwort ankündet,
Nachrichten und Notizen II. 145
worin er sich wohl auch über die Editionsgrundsätze äußern wird, so sei
vorderhand hier nur zu einem Punkte Stellung genommen. Rund die Hälfte
des Bandes nehmen Anmerkungen und Erklärungen in Anspruch. Dies
kommt daher, weil der Herausgeber, es für nötig gefunden, die Quellen
von Brennwalds Kompilation zu interpretieren, wie dies z. B. in besonders
reichem Maße S. 200—250 in bezug auf Iustinger geschieht. Ja, diese An-
merkungen haben förmlich den Umfang von Abhandlungen und den Charakter
von kleineren Bibliographien angenommen, wie solche über die umstrittene
Teilnahme Rudolfs von Erlach an der Schlacht bei Laupen (S. 236), über
das Herkommen der Schwizer (S. 259), über den Namen Berns (S. 201), über
die St. Fridolins- und’St. Gallus-Literatur (S. 293 und 317) und vieles andere.
Wie weit der Herausgeber geht, möge man aus S. 12 Anm. 2 ersehen, wo
er sich mit Göler, dem Kommentator von Caesars bellum gallicum, ausein-
andersetzt. Wenn nun auch die von dem Herausgeber auf über 2000 An-
merkungen verwendete Mühe billig anerkannt werden soll, so darf doch ge-
sagt werden, daß der größte Teil dieser Anmerkungen überflüssig war, und
zwar deshalb, weil, wenn es schon umstritten ist, ob sich der Herausgeber
primärer Quellen als Kommentator betätigen dürfte, es ganz gewiß nicht die
Aufgabe des Editors einer Kompilation sein kann, sich in eine Kritik und
Erklärung der von dem Kompilator verwendeten primären Quellen einzulassen.
Hierin hat der Herausgeber seine Aufgabe wohl vollständig verkannt. Auf
Einzelheiten der Edition kann noch nicht eingegangen werden; es sei da-
her auf die Besprechung des zweiten Bandes verwiesen, der in einigen
Monaten erscheinen wird.
Basel. Emil Dürr.
Für die tschechische Ausgabe der Werke von Joh. Hus, in der 1904
der Traktat De Corpore Christi (verfaßt 1408) und 1905 der Traktat de
Sanguine Christi (gegen das Wunderblut von ‘Wilsnack; verfaßt zwischen
1406 und 1408) erschienen sind, vollendete jüngst der verdiente Wenzel
Flaishans, unterstützt von Frl. Dr. Marie Kominkovä die erstmalige Edition
des Sentenzenkommentars (Mag. Io. Hus Opera omnia. Tom II Super IV.
Sententiarum. Prag, Jos. R. Vilímek. XL u. 773 S.), Die zwischen 1407
und 1409 gehaltene Sentenzenvorlesung ist bis jetzt aus 23 Handschriften
bekannt, deren älteste, in der Petersburger kaiserlichen Bibliothek, die
Grundlage dieser Edition bildet. Ihr Wert liegt darin, daß die theolo-
gieche Gesamtanschauung von Hus hier vorgeführt wird, so daB das Ver-
ständnis von verschiedenen der späteren Traktate nach diesem Hauptwerk
zu korrigieren sein wird. Es zeigt sich aber auch zugleich in verstärktem
Maß die Unselbständigkeit und die Abhängigkeit des tschechischen Theo-
logen von Wiclif und von Petrus Lombardus.
Leipzig. H. Hermelink.
Dr. phil. E. Gagliardi, Novara und Dijon, Höhepunkt und Verfall der
schweizerischen Großmacht im 16. Jahrhundert. Zürich 1907. 346 u.
XIV S.
Dr. phil. G. Fischer, Die Schlacht bei Novara. Berlin 1908. 158 S.
146 Nachrichten und Notizen JI.
Die letzte Schlacht, in der der Waffenruhm der Schweizer erstrahlte,
um dann vor dem der Landsknechte zu verblassen, verdiente eine genaue
Untersuchung um so mehr, als die taktischen Vorgänge ziemlich verwickelte
waren. Die vorliegenden Arbeiten ergänzen sich in glücklicher Weise.
Gagliardi hat, um die Bedeutung der Mailänder Kriege für das Aufsteigen
des Schweizer Staatenbundes wie für seinen sittlichen und politischen Ver-
fall zu zeichnen, den kriegerischen Ereignissen einen breit ausgeführten
politischen Hintergrund gegeben und ist in dem Bemühen, die diplomatische
Tätigkeit der französischen und päpstlichen Agenten aus der Korrespondenz
darzulegen, stellenweise etwas weit gegangen. Hatten nach dem siegreichen
Feldzuge von 1512 die Eidgenossen Mailand zum Vasallenstaat herabge-
drückt, so mußte Ludwig XII. es wieder zu gewinnen suchen, um die Ver-
einigung Habsburgs und Spaniens zu hindern, und bereitete das durch
Bestechungen und Werbungen in der Schweiz vor. Grell trat die dortige
Korruption zutage, als im Frühjahr 1513 gleichzeitig mit dem nach Mailand
entsandten Hilfskorps auch die vom Feinde Geworbenen ausrückten, ohne
freilich infolge der raschen Entscheidung Verwendung zu finden. Der
Gegensatz zwischen der langsam und siegesbewußt sich heranwälzenden
französischen Armee und den stürmischen Eilmärschen der mangelhaft ge-
rüsteten Schweizer tritt in Gagliardis weitläufiger Darstellung nicht deut-
lich genug zutage. Auch bei der Schilderung ihres Zusammenpralls vor
Novara bleiben die durch die Einseitigkeit der zahlreichen Überlieferungen
veranlaßten Unklarheiten ungelöst. Hier hat Fischer mit Glück eingesetzt
nach einer sorgfältigen Aufzählung und Würdigung der Quellen. Den
Franzosen, die bei seinem Anrücken das belagerte Novara verließen, war
das Schweizer Entsatzheer unmittelbar gefolgt, um tollkühn den an Reiterei
und Artillerie überlegenen Gegner zur Schlacht zu zwingen. Sie wurde
durch das sumpfige Gelände in mehrere Akte zerlegt, über welche die Be-
richterstatter ungleichmäßig unterrichtet waren. In besonnener Kritik ver-
sucht Fischer den tatsächlichen Kern herauszuschälen, wobei er im Gegen-
satz zu Gagliardi auch Jovius Gerechtigkeit widerfahren läßt. Die unge-
stüme infanteristische Taktik der Schweizer, selbst den ungünstigsten
Umständen gegenüber, erfährt glänzende Beleuchtung. Dankenswert sind
die eingehenden Untersuchungen über die Zahlen der Kämpfer und die
Marschrouten sowie die Terrainskizze. Wie und weshalb der Erfolg der
glänzenden Waffentat den Eidgenossen zerraun, das zu zeigen ist Gagliardis
Hauptverdienst. Die in Ausnutzung der strategischen Lage gegen Frank-
reich unternommene Offensive, vom Kaiser mit Artillerie unterstützt,
scheiterte nach der raschen Übergabe Dijons nicht durch die damals
behauptete Bestechung der Hauptleute, sondern an der Disziplin-
losigkeit der Massen. Der Kontrast im Ausgang beider Kriegszüge
gibt Gagliardi Anlaß zu fesselnden Ausführungen über Kraft und
Schwäche in den politischen und militärischen Einrichtungen der Eid-
genossenschaft, beide wurzelnd in dem ungebändigten Individualismus der
Einzelglieder.
Magdeburg. G. Liebe.
Nachrichten und Notizen I. 147
Otto Ritschl, Dogmengeschichte des Protestantismus, Grundlagen und
Grundzüge der theologischen Gedanken- und Lehrbildung in den pro-
testantischen Kirchen. I. Band: Prolegomena, Biblicismus und Traditio-
nalismus in der altprotestantischen Theologie. Leipzig 1908, Hinrichs.
M. 9,50.
Nachdem Otto Ritschl in den Prolegomena die Notwendigkeit einer
Dogmengeschichte des Protestantismus im Interesse des theologischen Unter-
richte und der protestantischen Kirche begründet hat, behandelt er im
ersten Abschnitte seines Buches die altprotestantische Lehre vom biblischen
Kanon und dessen göttlicher Inspiration und im zweiten den Traditiona-
lismus in der altprotestantischen Theologie vor Georg Calixt. Das Resultat,
zu dem er in seinen überaus gründlichen Untersuchungen, die nur bisweilen
sich zu fast selbständigen Abhandlungen wie z. B. über die Bekenntnis-
verpflichtung in den Statuten der Wittenberger Fakultät ausgestalten und
dann wie ein Fremdkörper innerhalb des Buches erscheinen, läßt sich dahin
formulieren: Lutber vertrat einen grundsätzlichen Biblicismus, bei dem er
aber den Nachdruck auf die hellen und klaren Stellen in der Bibel legte.
Diesem Biblicismus ordnete sich logisch auch seine Rechtfertigungslehre
unter. So stand ihm die Lehre von der Rechtfertigung mit der Lehre von
der alleinigen Autorität der Heiligen Schrift im vollen Einklang. Auf
diesen Standpunkt haben sich auch die viel verkannten Gnesiolutheraner
des 16. Jahrhunderts, die treuesten und echtesten Nachfolger Luthers,
gestellt. Flacius hat die Lehre von der alleinigen Autorität der Heiligen
Schrift des näheren begründet, indem er als erster unter den lutherischen
Theologen die Ansicht von der Bibelinspiration vertrat, die allerdings in
der reformierten Kirche, wie Seeberg zuerst nachgewiesen hat, bereits von
Calvin vertreten wurde. Die orthodoxen Lutheraner des 17. Jahrhunderts,
vor allem Johann Gerhard, behaupten dann diesen Standpunkt der Gnesio-
lutheraner. Dagegen ist Melanchthon der Urheber eines formalen Traditio-
nalismus in der protestantischen Theologie und der Vertreter einer grund-
sätzlich traditionalistischen Kirchlichkeit. Die altkirchliche Tradition ist
nach dem Praeceptor Germaniae der in allen zweifelhaften dogmatischen
Fragen entscheidende Faktor der kirchlichen Lehre. So treten der ursprüng-
lich reformatorische Biblieismus und ein neu begründeter Traditionalismus
nebeneinander, bis die Lutheraner nach der Konkordienformel, indem sie
diese völlig ignorierten, zu dem Biblicismus Luthers wieder ganz zurück-
kehrten. Diese Resultate Otto Ritschls bedeuten m. E. eine wertvolle Be-
reicherung unsrer Erkenntnis der dogmengeschichtlichen Entwicklung des
Protestantismus. Auch wo man ihm im einzelnen widersprechen wird, wie
bei der Ausbildung der Verbalinspirstion in der lutherischen Kirche, die
nach meiner Meinung von der reformierten Kirche stärker abhängig ist,
als Ritschl es Wort haben will, wird man seinen Erörterungen mit
Interesse folgen. So empfehlen wir das gründliche, etwas umständlich
geschriebene Buch auch den Profanhistorikern zur fleißigen Durch-
arbeitung. S
Heidelberg. G. Grützmacher.
148 Nachrichten und Notizen II.
W. Ebstein, Dr. Martin Luthers Krankheiten. Stuttgart 1908, Enke
64 S. „und deren Einfluß auf seinen körperlichen und geistigen Zustand“, so
wird im Untertitel die wohl wichtigste Absicht der Studie gekennzeichnet,
welche auf verhältnismäßig zahlreichen Literaturangaben, sodann auf vielen
Briefen von und an Luther sich aufbaut, und welche mit der eindringenden,
ärztlichen Kritik begründet ist, zu der der Verfasser gerade für die hier in
Betracht kommenden Hauptkrankheiten durch seine große spezifische Er-
fahrung befähigt ist. — Vielleicht ist das zum Teil sozusagen negative
Ergebnis der Untersuchung manchem von besonderem Interesse und Wert;
in den letzten „Schlußsätzen“ heißt es nämlich: „Was aber auch alles Luther
an körperlichen Leiden ... heimgesucht hat, ... so ist er doch seiner
krankhaften Stimmung durch die Kraft seines Willens und seiner nie ver-
sagenden Energie stets Herr geworden und bis zu seines Lebens Ende Sieger
in einem Kampfe geblieben, den auszufechten die denkbar größte geistige
Widerstandskraft erforderte.“ Unter den Krankheiten spielten die Haupt-
rolle einmal die mehrfachen und höchst bedenklichen Attacken von Nieren-,
resp. Blasensteinen mit ihren Folgen, sodann eine in ursächlicher Beziehung
zu jenen stehende Gicht, welche ihrerseits wiederum zusammenhing mit
einer Neigung zu öfter qualvoller Darmträgheit, Stuhlverhaltung und Hämor-
rhoidalbeschwerden; dazu kam noch eine chronische Ohrenaffektion. Höchst-
wahrscheinlich sind diese Leiden die Ursache der mannigfachen nervösen
Erscheinungen gewesen, welche man sonst z. T. als besondere Krankheiten
aufgefaßt hat. Trotz alledem hätte Luthers Leben nicht so vorzeitig enden
müssen, wenn nicht noch eine Störung der Herztätigkeit dazugekommen
wäre, welcher der mit einer gewissen Fettleibigkeit behaftete, sonst kräftige
Mann erlag.
Wenn ein Historiker, „der sich zur Beurteilung der Persönlichkeit
Luthers nach ärztlichem Beistand sehnte“, der äußere Anstoß zur Ab-
fassung der vorliegenden Abhandlung war, so sind wir ihm jedenfalls zu
Dank verpflichtet. Sicherlich werden viele Leser das liebevoll und auch
für ärztliche Laien verständlich geschriebene Büchlein am Schlusse mit der
Empfindung weglegen, daß durch die genauere Kenntnis des Erdenrestes
der Krankheiten Luthers das Bild des großen Mannes nur gewonnen habe.
Karlsruhe. K. Baas.
George Louis Beer, The origins of the British Colonial System 1578— 1660.
Newyork 1908, Macmillan. VII, 438 S. 3 Doll.
Der Verfasser, dem wir eine Reihe höchst wertvoller Untersuchungen
über die amerikanische Kolonialgeschichte verdanken, hat in diesem Buche,
das als erster Band eines größeren Werkes gedacht ist, die Beziehungen
Englands zu seinen amerikanischen Kolonien bis zur Wiederherstellung des
Kinigtums im Jahre 1660 geschildert. Er berücksichtigt nicht nur die
Festlandskolonien, sondern auch Neufundland, die Bermudainseln, und vor
allem Westindien, nnd weist auch auf die vielfachen Zusammenhänge hin,
die zwischen der Kolonialpolitik, der jeweiligen Lage der englischen Finanzen
und der auswärtigen Beziehungen des Königreiches bestanden.
Den Hauptinhalt des Buches bildet der Nachweis, daß die volkswirt-
Nachrichten und Notizen II. 149
schaftlichen Gedanken, die dem merkantilistischen Kolonialsystem zugrunde
lagen, schon beim Beginn der englischen Kolonisation eingewirkt haben,
und daß dementsprechend die leitenden Ideen der späteren Kolonialgesetz-
gebung, das Bestreben, das Mutterland zum Stapelplatz für die wichtigsten
kolonialen Erzeugnisse zu machen, und der Wunsch, Fremde vom Handel
mit den überseeischen Besitzungen auszuschließen, sich bie in die ersten
Anfänge der englischen Kolonisstion zurückverfolgen lassen. Um 1640
waren bereits die Ansätze eines politisch und wirtschaftlich straff organi-
sierten Kolonialreiches vorhanden; die großen politischen Kämpfe im Mutter-
land haben indes eine Reaktion im Sinne einer weitgehenden Dezentrali-
sation des Reiches herbeigeführt, in politischer Beziehung eine nahezu
vollständige Autonomie, in wirtschaftlicher Beziehung eine Durchbrechung
des bisber sehr engen Zusammenhanges zwischen den einzelnen Teilen des
Reiches, die namentlich dem holländischen Handel zugute kam. Aber
sogleich nach der Wiederherstellung einer starken Regierungsgewalt im
Mutterland durch Cromwell nahm man, in Verbindung mit dem Kampfe gegen
Holland, die alten Bestrebungen wieder auf; das Gesetz vom 3. Oktober
1650 und die Navigationsakte vom 9. Oktober 1651 sind die Grundlage
des späteren Kolonialsystems geworden, das seinen Abschluß freilich erst
nach 1660 erfahren hat. Verf. zeigt auch, von wie großer Bedeutung für
die spätere englische Kolonialpolitik die westindischen Inseln gewesen sind,
die um die Mitte des 17. Jahrhunderts sich in geradezu erstaunlicher Weise
entwickelt haben, und deren wirtschaftliche Struktur dem kolonialpolitischen
Ideal des Zeitalters weit mehr entsprach als die Kolonien auf dem ameri-
kanischen Festland. Paul Darmstaedter.
Mamlock, Dr., G.L. Friedrich des Großen Korrespondenz mit Ärzten.
Stuttgart 1907, Ferd. Enke. XI + 168 S.
Der Verf., der uns auf historisch-medizinischem Gebiete, besonders was
Friedrich den Großen betrifft, kein Fremder ist, will mit der vorliegenden
Publikation ein Bild von Friedrichs „Stellung zur Heilkunde als Landes-
herr“ geben, dabei werden aber auch eine Reihe von persönlichen Be-
ziehungen des Königs zutage gebracht. Der ganze Briefwechsel, der 174
meist kürzere Stücke umfaßt, von denen die allermeisten noch unediert
sind, zeigt, wie sehr Friedrich der Große für das Wohl seiner Untertanen
auch auf dem sanitären Gebiete bedacht war und wie er, wie in so vielem,
auch hier seiner Zeit vorausgeeilt ist. Wir finden des Königs Aufmerk-
samkeit zu allererst natürlich der Verpflegung und Versorgung im Kriege
zugewandt, dann wird aber derselben Tätigkeit auch in Friedenszeiten
ernste Sorgfalt gezollt. Friedrich interessiert sich für die Einführung
der Schutzpockenimpfung, zu welchem Zwecke ein englischer Arzt Dr. Baylies
nach Berlin berufen wird: er will eine Veterinärschule gründen und sendet
deshalb zwei „Feldscheers‘‘ nach Lyon zum Studium der dortigen Schule.
Er interessiert sich für Hundswut, venerische Krankheiten; er kennt alle Per-
sonalverhältnisse auf das gründlichste und greift, mit Lob und Tadel nicht
sparsam, da oft energisch ein. Wie er für seine Generale sorgt und mit
den Ärzten gern herumkommandiert — am liebsten möchte er das mit dem
150 Nachrichten und Notizen II.
Tode selbst tun — zeigt folgender Brief an den Geh. Rath Muzell: „ich
muß mich sehr wundern aus Eurem Bericht vom 4. d. zu ersehen, wie Ihr
der Krankheit Meines G. L. von Krusemarck gegenwärtig den Nahmen von
Wassersucht geben, und woher Er solche auf einmahl bekommen mögen,
- da vorhero nur von Gicht, und dergl. Zufillen die Rede gewesen. Seine
Ärzte mögen die eigentliche Krankheit wohl nicht recht zu unterscheiden
wissen: wenn es indessen gewiß die Wassersucht ist, so sind ja auch
Mittel dagegen, und kann man durch incisiones zwischen den Ribben das
Wasser abzapfen und wegschaffen. Ich wünsche daher wohl, daß dem Ge-
neral von Krusemarck auf diese oder andere gute Arth zu helfen stünde,
und wird es Mir lieb seyn, wenn Er bald und glücklich wird hergestellt
werden“ (S. 112).
Das Buch ist mit vielen und sorgfältigen Anmerkungen versehen und
wird, da man annehmen kann, daß M. eine gewisse Vollständigkeit des
Materials erzielt haben dürfte, seinen Zweck vollauf erfüllen.
Prag. O. Weber.
Neokles Kasasis, Griechen und Bulgaren im 19. und 20. Jahrhundert.
Autorisierte Übersetzung. Leipzig 1908, Liebisch. 139 S.
Einer der eifrigsten Vorkämpfer der griechischen Interessen auf dem
Balkan, H. Kasasis, Präsident des griechischen Nationalvereins „Hellenismos“,
unterzieht sich in seiner jüngsten Schrift der Aufgabe, die wahren Ur-
sachen und den Charakter der auf der Halbinsel nie versiegen-
den Gräuel und Anarchie darzulegen. Diese entsprängen keineswegs
dem Konfessionshaß oder dem Rassenkampf (zwischen Slawen und Griechen),
sondern sind einzig auf die unbezähmbare Selbst- und Herrschsucht der
Bulgaren zurückzuführen. Westeuropa und besonders die irregeführte öffent-
liche Meinung Englands erblicke noch immer in den Bulgaren die Opfer;
in Wirklichkeit seien gerade sie die Urheber der Anarchie und mitnichten die
Befreier des angeblich bulgarischen Mazedoniens, dessen Bewohner von den
bulgarischen Rettern nichts hören wollen. Getreu dem Programm Sarafows
(S. 66) wollen die Bulgaren die ihnen insbesonders auf dem Gebiete des Handels
überlegenen und durch althergebrachte Privilegien geschützten, daher
doppelt verhaßten Griechen in Bulgarien und ÖOst-Rumelien mit allen
Mitteln zur Auswanderung zwingen oder aber zugrunde richten, in Maze-
donien aber auf Kosten des Griechentums im Wege der räuberischen
Komitatschi festen Fuß fassen. Alles dies habe Salisbury auf dem Berliner
Kongreß prophetischen Auges vorausgesehen; aber die gefaßten Maßregeln
wurden nicht ausgeführt und die heutigen Machthaber im Foreign Office
segelten im bulgarischen Fahrwasser. Folgen die „Beweise“. Kapitel I—II
schildert die Griechenverfolgung in Bulgarien und Ostrumelien, die blutigen
Pogroms von Warna, Philippopel und besonders die Zerstörung von
Anchilaos, die das Ministerium Petkov ungehindert geschehen ließ. Kap. IV:
„Bulgarische Politik in Mazedonien“ beschreibt die Raubzüge und Gewalt-
taten der bulgarischen Komitatschi, ohne daß aber ein einziges bulgarisches
Dorf Mazedoniens sich den Banden angeschlossen habe oder zum Exarchat
übergetreten sei. Kap. V bespricht die auf der Kaiser-Entrevue in Mürz-
Nachrichten und Notizen II, 151
steg vereinbarten Reformen, denen sowohl die Türken, als die Komitatschi
entgegenarbeiteten, während Kap. VI die seitens der Griechen nach der
Zerstörung von Krusovo aus Selbsterhaltungstrieb verwirklichten, allerdings
zweischneidigen Verteidigungsmaßregeln aufzählt, zu denen auch die Auf-
stellung griechischer Banden gehört. Im Vilajet Monastir z. B. standen sich
1906 20 bulgarische, 10 griechische und 6 serbische Banden gegenüber.
Mit strengen Noten der Großmächte ist dem Krebsübel nicht beizukommen;
die einzige Möglichkeit, die Ruhe herzustellen, erblickt Verf. in der Zurück-
ziehung der bulgarischen Banden und in einer friedlichen Politik der bul-
garischen Regierung. Im „Schlußwort“ (S. 128) beruft sich der Autor auf
die Erklärungen des früheren diplomatischen Vertreters an der Pforte,
H. Natschewitsch, aus denen man auf die Mitschuld des Ministeriums
Petkov schließen könne. — Die Schrift wird mit aller Wahrscheinlichkeit
auf bulgarischer Seite ein literarisches Echo wecken.
Budapest. L. Mangold.
Gabriel Monod, Jules Michelet. Études sur sa vie et ses oeuvres avec
des fragments inédits. Paris, librairie Hachette et C!°, 1905. V u. 384 S. 8°.
Wenn auch das Interesse an Jules Michelet in Deutschland bei weitem
nicht so groß ist wie in Frankreich, so wird man doch auch bei uns nicht
ohne innere Bewegung diese intimen Mitteilungen aus dem Leben und
Bildungsgang des Verfassers der gelesensten Französischen Geschichte in
sich aufnehmen. Es sind ausgewählte Bilder, die uns der Herausgeber auf
Grund von Michelets reichem Nachlaß entwirft, insonderheit auf Grund
seiner Briefe und seines sehr ausführlichen Tagebuchs. Und wenn sich die
Breite des letzteren gelegentlich auch auf die Darstellung übertragen hat,
so findet man doch immer wieder anziehende persönliche und sachliche
Momente, die das Interesse wach halten. Monod hat den Stoff in fünf
Kapitel zerlegt. Das erste, Michelet und Italien überschrieben, ist eine
Studie, die er bereits 1903 auf dem Historikerkongreß zu Rom vorgetragen
hat. Michelet, der dreimal (1830, 1853—54, 1870—71) in Italien war, ist
zu keiner fremden Nation in ein so enges Verhältnis getreten, als zu den
Italienern. Oft hat er sich als Kind italischen Geistes bekannt und in-
sonderheit Vergil und Vico seine Erzieher genannt. Die nationale Wieder-
geburt des Landee hat er mit der regsten Anteilnahme verfolgt, und zu
Amari, den Brüdern Orlando und Mazzini ist er in persönliche Berührung
getreten. Das zweite Kapitel behandelt Michelet von 1839—1842, Jahre,
die äußerlich zu seinen glücklichsten zu gehören schienen, die aber durch
den Tod seiner ersten Gemahlin Pauline (1839) und durch denjenigen von
Frau Dumesnil (1842), zu der er während zweier Jahre in einem tiefen und
reinen Verhältnis gestanden hatte, sich außerordentlich bewegt und traurig
gestaltet haben. Der Einfluß von Frau Dumesnil, der ihn aus einer ver-
zweifelten Stimmung gerettet und zu den ertragreichsten Stunden seiner
Arbeit befähigt hat, wird von Monod sehr hoch bewertet. Nach ihrem Tod
unternahm Michelet im Sommer 1842 zur inneren Sammlung eine Reise
nach Süddeutschland, und wir sind dem Herausgeber besonderen Dank
schuldig, daß er uns ihre ausführliche und interessante Beschreibung aus
152 Nachrichten und Notizen II.
dem Tagebuch wörtlich mitgeteilt hat; ich möchte daraus namentlich die
zahlreichen, höchst subjektiven, aber immer anziehenden Äußerungen über
die betrachteten Kunstschätze hervorheben, daneben z. B. auch die ge-
lungenen Bemerkungen über Land und Leute in Schwaben (S. 153, 161, 164)
und ähnliche hübsche Aperçus. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit
Michelets Vater Jean Francois Furcy Michelet (1770—1846), der bis an
sein Ende ein Mann des 18. Jahrhunderts geblieben ist, aber seinen Sohn
fast abgöttisch liebte und, da dieser vielseitiger Liebe allzeit bedürftig
war, gleichfalls sein Verdienst an dem raschen Fortgang der Arbeiten des-
selben hatte. Das vierte trägt den Namen von Yves Jean Lazare Michelet,
dem nur wenige Wochen alt gewordenen Sohne Michelets aus seiner zweiten
Ehe, die der 51jährige im März 1849 mit der 23jährigen Frl. Mialaret ein-
ging, und die, anfangs nicht ohne Trübungen, 1850 durch die Geburt und
noch mehr durch den Tod des Sohnes Festigkeit und Weihe für immer
erhielt. Die seltsame geistige Entwicklung dieser ersten Jahre der Ehe
spiegelt sich sowohl in dem Tagebuch Michelets wieder als in demjenigen
seiner Frau über eine Reise, welche die beiden Gatten im August 1849
nach Belgien unternahmen. Wührend der Herausgeber aber in der Ein-
leitung die oft erörterte Frage nach dem (in der Tat großen, wenn auch
bie und da überschätzten) Anteil Frau Michelets an den posthumen Werken
ihres Gemahls in erschöpfender Weise beantwortet hat, hätte die Tatsache,
daß Michelets Tagebuch an gewissen Stellen offenbar nach seinem Tod
durch seine Gemahlin verstümmelt worden ist (vgl. S. 235), schärfer hervor-
gehoben werden sollen; den Grund dazu vermute ich in Vorgängen, wie
dem, welchen uns die schamhafte Anmerkung auf S. 225 kennen lehrt, wo-
nach Michelet in den Jahren 1844—47 eine Liebschaft mit seinem Dienst-
mädchen unterhielt. Im fünften Kapitel erörtert Monod schließlich die
eigenartigen Beziehungen Michelets zu George Sand, die von 1841—1862
bestanden und trotz gegenseitiger Bewunderung aus allerhand Gründen
keine wirkliche Freundschaft aufkommen ließen.
In bezug auf Michelets geistige Art, wie sie uns aus den reichlichen
Ergüssen seines Tagebuchs entgegentritt, bemerke ich noch, daß er keines-
wegs erst durch die Angriffe der Klerikalen (seit 1843) dem Katholizismus
und der Kirche entfremdet worden ist, sondern daß seine religiöse Ent-
wicklung ihn bereits in dem Jahrzehnt von 1830— 1840 zu einer gänzlichen
Verwirrung geführt hat, und daß darauf langsam in den Jahren 1840—49
die Herausbildung eines persönlichen, freigeistigen, stark mit politischen
Idealen durchsetzten Credos gefolgt ist (vgl. S. 90—130). Dem Christentum
prophezeite er ein baldiges Ende, und vielleicht interessiert es da oder
dort, daß er ein leidenschaftlicher Vorkümpfer für die Feuerbestattung war
(S. 227ff.), die ihm mit jenem unvereinbar schien. Seine politischen Ge-
danken weisen einen stets fortschreitenden Radikalismus auf. Das Mittel.
alter nennt er greulich (affreux) und bedauert, sich mit ihm ernstlich haben
beschäftigen zu müssen, da seine Ideen der Realität so durchaus wider-
sprochen haben. — Ich gebe zum Schluß einige Verbesserungen. Die
deutsche Sprache scheint dem Herausgeber nicht völlig geläufig zu sein.
Die Stelle S. 142, die ihm einiges Kopfzerbrechen verursachte, muß natür-
Nachrichten und Notizen D 153
lich lauten: „Eins ist Not“ (Lucas 10,42); S. 154 Anm. 1 lies „Vom Fels
zum Meer“, S. 155 Anm. 2 „Uhland“. Die „Minnesinger‘‘ (S. 153, 155, 164)
statt Minnesänger und die „Rohe-Alpen“ (S. 155) statt Raube Alb scheinen
auf Michelet zurückzugehen. S. 168 Anm. 3 ist Christoph Friedrich v. Stälin
gemeint, und statt 1883 ist 1805, statt 1842 ist 1841 zu lesen. Verbesse-
rungen zu Michelets kunstgeschichtlichen Angaben, wie sich S. 166 Anm. 1
eine vereinzelt findet, hätten noch sehr viele gegeben werden können. Ver-
dienstlicher wäre es gewesen, bei den Tagebüchern Frau Michelets darauf
hinzuweisen, daß sie sich gelegentlich selbst abgeschrieben zu haben scheint;
vgl. S. 241f. mit S. 263. Im Kolumnentitel S. 81—129 und im Inhaltsver-
zeichnis S. 384 lies 1839 statt 1838; S. 225 ZI. 7 muß es offenbar 19 statt
10 novembre heißen. — In der Einleitung stellt uns Monod noch weitere
Beiträge ähnlicher Art über Michelet für die Zukunft in Aussicht. Möge
er dafür sorgen, daß das Interesse an diesen Veröffentlichungen nicht durch
allzu große Breite erlahme. R. Holtzmann,
Hermann Kunz: Die Schlacht von Wörth am 6. August 1870, aus dem Nachlaß
bearb. von Balck. Mit einem Bildnis, einer Übersichtskarte und 6 Gefechts-
plänen. Berlin 1909, E. S. Mittler u. Sohn. 8. XVII, 248 und 64 S.
Hier haben wir ein vortreffliches Buch über die Schlacht von Wörth,
das nicht nur dem Militär, sondern auch dem Historiker wertvolle Dienste
leistet. Der bekannte Militärschriftsteller Major Kunz hat die Arbeit be-
gonnen, sie ist jedoch zu einem großen Teil erst nach seinem Tode durch
Oberstleutnant Balck zum Abschluß gebracht. In einem Vorwort hat
General Keim die großen Verdienste, welche sich Major Kunz um unsere
moderne Kriegsliteratur erworben, gewürdigt.
Das Buch selbst gibt zunächst eine klare Übersicht über die Lage der
beiden Armeen vor der Schlacht. Die Schwierigkeiten, in welche die fran-
zösische durch die mangelnde Verpflegung geraten war, sind uns ja schon
längst bekannt, werden hier aber aufs neue geschildert. Auch wie die
Schlacht gegen alle Absicht der deutschen Heerführung durch das Vorgehen
des Generals Walther von Montbary verursacht wurde, ist ja schon vom
Generalstabswerk erzählt worden, aber eine Fülle von Einzelheiten, das
Verhalten der Korps- und Divisionskommandeure, des Generalstabschefs
vom 5. Armeekorps und verschiedener anderer höherer Führer, tritt im vor-
liegenden Buche klarer hervor als in anderen Werken. Auch die einzelnen
Gefechtsepisoden sind äußerst anschaulich geschildert, und wo infolge des
wirren Durcheinanders, des Vermischens der Verbände, ein klares Gefechts-
bild nicht gegeben werden konnte, haben doch die Verfasser versucht, diese
Schwierigkeiten zu heben, soweit es möglich ist.
Als ich in der Historischen Vierteljahrschrift IX, 423 —425 (1906) die
Tagebücher Blumenthals besprach, hatte ich den Einfluß dieses Generals
bei der Frage der Beschießung von Paris als verhängnisvoll bezeichnet.
Bald darauf referierte ich an derselben Stelle (IX, 563—5665) über die Schrift
von Busch, die sich mit der Bekämpfung von Paris befaßt. Ich sprach
dort die Frage aus, ob Blumenthal nicht vielleicht überschätzt worden ist,
und meinte, es wäre wohl nachzuprüfen, was ihm, oder bei Nachod und
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1 11
154 Nächrichten und Notizen II.
Skalitz Steinmetz, bei Wörth Kirchbach und Bose zuzuschreiben ist. Immer
mehr drängt sich mir diese Frage auf, das Buch von Kunz und Balck zeigt
neue Verdienste Kirchbachs und Boses und manchen Unterlassungsfehler
Blumenthals, besonders in der Ausnutzung des Sieges. Das dürfte wohl
feststehen, daß Blumenthal nicht imstande gewesen wäre, den von ihm oft
spöttisch bekrittelten Moltke zu ersetzen. Wieviel durch Unterlassung der
Verfolgung versäumt worden ist, tritt in Balcks Darstellung deutlich hervor.
Sehr richtig ist es auch, daß er dafür nicht den Kronprinzen verantwortlich
macht, sondern auf die politische Bedeutung hinweist, die es hatte, wenn
der Erbe der zukünftigen deutschen Kaiserkrone zu den Regimentern ritt,
zu den Preußen, Bayern und Württembergern, und ihren Jubel teilte Für
die Verfolgung mußte ein anderer sorgen, und das wäre in erster Linie
Blumenthal zugekommen.
Dagegen glaube ich, daß Balck die Bedeutung der Schlacht von Wörth
überschätzt, wenn er meint, daß es die wahre Geburtsstätte und der
6. August 1870 der eigentliche Geburtstag des Deutschen Reiches ist (S. 235).
Das ist und bleibt Sedan. Zu den Schlesiern, Thüringern, Hessen, Franken,
Bayern und Schwaben, die bei Wörth fochten, traten bei Sedan noch die
Regimenter des Königreichs und der preußischen Provinz Sachsen, vor
allem aber die Garde, die sich aus allen Teilen der preußischen Monarchie
rekrutiert. Neben dem preußischen Kronprinzen focht der sächsische, an
der Spitze aber der beiden siegreichen deutschen Heere stand nicht wie
bei Wörth der Erbe, sondern der Träger der preußischen Krone, der der
erste Kaiser des neuen Reichs werden sollte. Weit großartiger waren auch
die unmittelbaren Folgen des Tages von Sedan, die Gefangennahme der
französischen Armee und des Kaisers Napoleon. Ich meine, Sedan, und
nicht Wörth, wird mit Recht als der entscheidende Tag gefeiert.
Wenn übrigens Balck (S. 234) bei Aufzählung der Stämme, die bei
Wörth gefochten, auch die Westfalen nennt, so irrt er sich, Westfalen
waren nicht dabei. Wohl hat das Westfälische Füsilierregiment Nr. 37
einen ganz besonders ruhmreichen Anteil am Siege, wohl hat dieses Regi-
ment noch 1866 aus Westfalen bestanden, aber nicht mehr 1870. Unmittel-
bar nach dem Kriege von 1866 wurde ihm Schlesien und Posen als Re-
krutierungsbezirk überwiesen, bei der Mobilmachung von 1870 erhielt es
ferner eine ganze Reihe von Berliner Reservisten. Westfalen waren wohl
nur noch vereinzelt im Offizier- und Unteroftizierkorps vertreten. Aus der
namentlichen amtlichen Verlustliste des Regiments bei Wörth ergibt sich,
daB die Mannschaften ganz überwiegend aus Schlesiern und Posenern be-
standen, die Angehörigen anderer Provinzen dürften wohl zum großen Teil
auf Rechnung der Berliner Reservisten kommen, denn in der Hauptstadt
sind ja immer junge Leute aus allen Gegenden des Landes vertreten.
Ferner ist S. 16, Anmerkung, die Provinzialbezeichnung des 10. Ulanen-
regiments nicht richtig wiedergegeben: ea muß dort heißen: Posensches
Ulanenregiment Nr. 10.
Ich kann jüngeren Historikern, die sich ein Bild von einer Schlacht
des Jahres 1870 machen wollen, nur raten, das vorliegende Buch zu lesen.
Berlin. Richard Schmitt.
Nachrichten und Notizen II. 155
G. Egelhaaf, Geschichte der neuesten Zeit vom Frankfurter Frieden bis
zur Gegenwart. Stuttgart 1908, Carl Krabbe (Erich Gußmann). 452 8.
Bei der Lückenhaftigkeit, vielfach auch der Einseitigkeit des vorban-
denen Quellenmaterials ist es immer eine schwierige und eine gewisse
Resignation erfordernde Aufgabe, eine Geschichte der neuesten Zeit zu
schreiben. Um so dankenswerter ist das vorliegende, handliche Buch, das
einen sehr brauchbaren, kurzen Überblick über die welthistorisch bedeut-
samen Ereignisse der letzten vier Jahrzehnte bis Anfang Februar 1908 bietet.
Daß dabei vielfach nur eine Aneinanderreihung von Tatsachen möglich ist,
liegt in der Natur der Sache. Beachtenswert sind einige Mitteilungen aus
der Zeit von Bismarcks Entlassung (S. 216, 222ff.), die Delbrück in den
Preußischen Jahrbüchern (CXXXIII, 361ff. — vgl. auch Literar. Zentral-
blatt vom 11. Juli 1908) mit Unrecht! als eine Bestätigung seiner bekannten,
(mit einigen nicht ganz unwesentlichen Modifikationen vielleicht richtigen,
bis jetzt aber keineswegs — auch nicht durch den Brief des Herrn v. Hell-
dorf-Bedra — bewiesenen) Hypothese über Bismarcks „Staatsstreichplan‘ ?
in Anspruch genommen hat. °
Der Verf. ist bemüht, sachlich und ohne Voreingenommenheit zu er-
zählen, ohne ein Hehl aus seiner warmen Verehrung für Deutschlands
größten Staatsmann zu machen, nach dem er mit Recht die Zeit von
1871—1890 benennt; vielleicht steht er stellenweise etwas zu sehr unter
dem Einfluß des auf Bismarck zurückgehenden Quellenmaterials — aber
die Behauptung, das ganze Buch sei darauf gestimmt, daß der Kaiser
Bismarck ohne objektiven Grund entlassen habe, ist nicht zutreffend. Die
Kritik an der Aera Caprivi erscheint durchaus berechtigt. Eine Zeittafel
und ein Register sind dankenswerterweise beigegeben.
Charlottenburg. Ernst Salzer.
Bericht der Kommission für nenere Geschichte Österreichs für
das Jahr 1908. Die diesjährige Vollversammlung der Kommission fand
am 3. November 1908 im Institut für österr. Geschichtsforschung in Wien
unter Vorsitz Sr. Durchlaucht des Fürsten Franz von und zu Liechtenstein
statt. Publikationen: Im Berichtsjahre wurde das Heft Nr. 2 und 3 der
„Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs“ als Doppelheft ausgegeben.
Es enthält wie das 1. Heft Berichte über 14 fürstliche und gräfliche Archive
und Bibliotheken Böhmens und Mährens; mit dem 4. Hefte, das wieder
Archivberichte aus den genannten Ländern und die Register enthalten
wird und zu Ende 1909 erscheinen dürfte, wird der 1. Band der Archivalien
abgeschlossen werden. Abteilung Staatsverträge: A. Fr. Pribram hat die
! Vgl. die Erwiderung Egelhaafs ebd. 553f. und die Replik Del-
brücks 554f.
? Preuß. Jahrbücher CXXVI, 375ff.; 501 ff.
` Mit Recht dagegen weist Delbrück den Gedanken zurück, daß die
völlige Abschaffung des Reichstagswahlrechts und die Reduzierung der
Reichsverfassung auf ein bloßes Zoll- und Kriegsbündnis ernstlich in Frage
gekommen wäre.
11*
156 Nachrichten und Notizen U.
Arbeiten für den 2. Band der österr.-englischen Verträge, der bis 1848
reichen soll, weiter gefördert. Hans Schlitter konnte wegen anderweitiger
wissenschaftlicher Verpflichtungen die Vorarbeiten für die mit Frankreich
geschlossenen Konventionen nicht fortführen. H. v. Srbik hat die Ein-
leitungen der österr.-holländischen Verträge der Jahre 1677 bis 1711 fertig-
gestellt und hofft im Laufe dieses Jahres das Manuskript des 1. Bandes
(bis 1718) zu vollenden. Roderich Gooß hat die Bearbeitung der mit den
Fürsten von Siebenbürgen geschlossenen Verträge ziemlich vollendet. In
Anbetracht des Umstandes, daß Österreich seit dem Jahre 1813 eine ganze
Reihe großer Verträge mit mehreren Staaten zugleich geschlossen hat, und
daß demnach die uneingeschränkte Fortführung der länderweisen Publika-
tion der Traktate im 19. Jahrhundert allzu zahlreiche Wiederholungen er-
geben würde, wurde beschlossen, alle jene Verträge, die Österreich seit 1813
mit mehreren Mächten zu gleicher Zeit eingegangen ist, in einer besonderen
Abteilung zu publizieren, während die Bearbeiter der übrigen Sektionen sich
für den Zeitraum von 1818 bis 1848 in der Regel auf die Veröffentlichung
und Erläuterung jener Verträge zu beschränken haben, die Österreich mit
dem betreffenden Staate allein geschlossen hat; die Bearbeitung der be-
sonderen Abteilung der Kollektivverträge hofft die Kommission baldigst in
Angriff nehmen zu können. — Das Manuskript des zweiten bis 1847 rei-
chenden Bandes des „Chronologischen Verzeichnisses der österr. Staats-
verträge“ von L. Bittner befindet sich im Drucke; für den 3. (Schluß-)
Band wurden die Vorarbeiten bereits begonnen. Für die Ausgabe der
Korrespondenz Ferdinands I. hofft W. Bauer im Frühsommer 1909 das
druckfertige Manuskript des ersten Bandes vorlegen zu können. V. Bibl
hat für die Korrespondenz Maximilians II. die Materialsammlung fort-
gesetzt. Ebenso H. Kretschmayr die Vorarbeiten für die zweite Ab-
teilung der Geschichte der österr. Zentralverwaltung, die von 1749 bis 1848.
reichen wird.
Am 4. Dezember 1908 fand in Karlsruhe die 27. Plenarsitzung der
Badischen Historischen Kommission statt. Nachstehende Übersicht zeigt
den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission. Die von Dr.
K. Rieder bearbeiteten Römischen Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte
sind erschienen. Die Fortführung der Regesten der Bischöfe von Konstanz
hat derselbe in Angriff genommen. Für den V. Band der Regesten der
Markgrafen von Baden, der die Regesten des Markgrafen Christof I. bringen
soll, hat Geh. Archivrat Dr. Krieger weiteres Material gesammelt. Der
Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein widmete sich Dr. jur.
Graf v. Oberndorff unter Leitung von Professor Dr. Wille; für seine Ge-
schichte der Rheinischen Pfalz hat letzterer weiteres Material gesammelt.
Die Bearbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl
Friedrichs von Baden wurde von Archivdirektor Dr. Obser unter Heran-
ziehung eines Hilfsarbeiters weiter gefördert. Für die Herausgabe der
Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert von St. Blasien war Professor
Dr. Pfeilschifter tätig. Von den Grundkarten des Großherzogtums Baden
sind nach Mitteilung des Oberregierungsrats Dr. Lange die noch ausstehenden
`
Nachrichten und Notizen II. 157
Blätter im nächsten Jahre zu erwarten. Von der Bearbeitung des Ober-
badischen Geschlechterbuches trat Oberstleutnant a. D. J. Kindler v. Knobloch
aus Gesundheitsrücksichten zurück; die Fortsetzung des Werkes hat die
Kommission Rittmeister z. D. Freiherrn v. Stotzingen übertragen. Den Ab-
schluß des Manuskripte für den zweiten Band seiner Wirtschaftsgeschichte
des Schwarzwaldes vermag Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein für 1909 noch
nicht in Aussicht zu stellen. Von den Oberrheinischen Stadtrechten ist
erschienen in der schwäbischen Abteilung das Ueberlinger Stadtrecht, be-
arbeitet von Dr. Geier; druckfertig liegen vor das 8. Heft der fränkischen
Abteilung von Dr. Koehne, sowie in der schwäbischen Abteilung das Re-
gister zu dem 1905 erschienenen Villinger Stadtrecht von Professor Dr. Roder.
Das Neuenburger Stadtrecht bereitet Rechtspraktikant Merk vor. Für das
Konstanzer Stadtrecht hat Professor Dr. Beyerle in Göttingen umfassende
Vorarbeiten im Konstanzer Stadtarchiv gemacht. Für die Sammlung der
Siegel und Wappen der badischen Gemeinden war Zeichner Held tätig.
Es wurden die Siegel für insgesamt 61 Orte entworfen. Das 3. Heft der
Badischen Städtesiegel wird im Laufe des Jahres 1909 zur Ausgabe ge-
langen. Der Bearbeiter der Münz- und Geldgeschichte der im Großherzog-
tum Baden vereinigten Territorien, Dr. Cahn in Frankfurt a. M., legte eine
Probe des Manuskripts für den ersten Teil des Werkes vor, der im Jahre 1909
abgeschlossen werden soll. Die Arbeiten am zweiten Bande der Denk-
würdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden hat Archivdirektor Dr.
Obser fortgesetzt. Vom Briefwechsel der Gebrüder Blaurer, mit dessen
Herausgabe Archivar Dr. Schieß in St. Gallen beauftragt ist, ist der erste
Band, der die Briefe von 1509—1538 umfaßt, erschienen; der zweite Band
wird 1909 zur Ausgabe gelangen. Die Pfleger der Kommission waren unter
Leitung der Oberpfleger Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr.
Albert, Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Dr. Obser
und Professor Dr. Walter für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien
der Gemeinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. tätig. Die Gemeinde- und
Pfarrarchive des Landes sind sämtlich verzeichnet. Die Verzeichnung der
grundherrlichen Archive nähert sich: dem Abschluß. Die Ordnung der
Gemeindearchive wurde in sechs Amtsbezirken weiter- bzw. durchgeführt.
Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist der 23. Band unter
der Redaktion von Archivdirektor Dr. Obser und Professor Dr. Wiegand
erschienen. In Verbindung damit wurde Heft 30 der Mitteilungen der
Badischen Historischen Kommission ausgegeben. Für die Bände 1—39 der
alten Reihe der Zeitschrift ist ein Register herausgegeben, vom 2. Hefte
des 5. Bandes der neuen Folge ein anastatischer Neudruck veranstaltet
worden. Das Neujahrsblatt für 1908, „Der Minnegesang im Lande Baden“,
von Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff in Freiburg, gelangte im
Januar zur Ausgabe. Das Neujahrsblatt für 1909, „Mittelalterliche Gesund-
heitspflege im heutigen Baden“, von Professor Dr. Baas, befindet sich unter
der Presse; für 1910 hat Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein als Neujahrs-
blatt eine Darstellung der Verhältnisse in der Markgrafschaft Baden im
16. Jahrhundert übernommen.
158 | Nachrichten und Notizen Il.
Verdunpreis. Der Verdunpreis wurde Prof.. Dr. Sigismund Ritter
von Riezler, dem Ordinar für bayerische und Landesgeschichte in
München, für seine Geschichte Bayerns zuerkannt.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der
o. Prof. E. von Ottenthal in Wien wurde zum korrespondierenden Mit-
glied der Akademie der Wissenschaften in München, der o. Prof. Osw.
Redlich in Wien zum ordentl. Mitglied der Histor. Kommission an der
Münchener Akademie, Prof. Dr. Felix Liebermann in Berlin zum
korrespondierenden Mitglied der kgl. Gesellschaft der Wissenschaften in
Göttingen gewählt.
Universitäten: Die ao. Professoren S. Steinherz (Histor. Hilfswissen-
schaften) in Prag, Adolf Schulten (alte Geschichte) und Gustav Beck-
mann (mittlere und neuere Geschichte) in Erlangen wurden zu Ördinarien
ernannt. Dr. Vöge (Berlin), der einen Ruf als ao. Professor nach Frei-
burg i. Br. erhalten hatte, geht als o. Professor der Kunstgeschichte nach
Basel. Der ao. Prof. Dr. Walter Köhler in Gießen wurde als Nach-
folger Eglis als Ordinarius für Kirchengeschichte nach Zürich und der
Privatdozent Dr. Gustav Roloff in Berlin als Ordinarius für mittlere und
neuere Geschichte nach Gießen berufen.
Es habilitierten sich: Lic. Wilhelm Goeters (Kirchengeschichte) in
Halle, Dr. Arthur Salz (Nationalökonomie) in Heidelberg), Dr. Hugo
Kehrer (Kunstgeschichte) in München und Dr. Ph. Witkop (Ästhetik und
deutsche Literaturgeschichte) in Heidelberg.
Erwiderung.
Zu der Besprechung meines ersten Bandes ‚Friedrich I.“ durch Herrn
C. Schambach im Heft IV S. 546 ff. dieser Ztschr. (1908) habe ich folgendes
zu bemerken:
Wenn Sch. mir vorwirft, daß ich „alle paar Seiten“ fremde Urteile
zitiere, weil mir selbst das Treffen einigermaßen schwer werde, so ist das
einerseits eine starke Übertreibung, wie ein genauerer Blick in mein Buch
zeigt, und andererseits ein böses Mißverständnis. Muß denn der Kritiker
immer in der übelwollendsten Weise gerade die ungünstigste Erklärung
heraussuchen? Kann mein Vorgehen nicht auch einen anderen Grund
haben? Ich glaube, ich habe an mehr als einer Stelle meines Buches ge-
zeigt, daß mir der Mut der Entscheidung nicht fehlt. Wenn ich „mit Vorliebe“
zitiere, geschieht es nicht aus Unsicherheit, sondern in erster Linie, um so
entschieden wie möglich meine volle Übereinstimmung mit dem betreffenden
Satze usw. auszusprechen, und weil ich es für ehrlicher halte, in einem
solchen Falle den Autor selbst zum Worte kommen zu lassen, statt daß
ich mit ähnlichen, nur etwas anders gedrechselten Worten dasselbe zu
sagen mich bemühe. Ich zitiere auch nicht immer, nur um zuzustimmen;
wiederholt geschieht es, um eine kritische Bemerkung daran zu knüpfen.
So ist es auch nicht richtig, wenn Sch. behauptet, daß ich in dem
Falle Hadrian IN — Hauck (wie ich ihn kurz nennen will) keine kritische
Nachrichten und Notizen I. 159
Bewertung des „problematischen“ Urteiles von Hauck über den Papst gebe.
Ich habe S. 274 A. 275 gesagt, daß mir die Beurteilung Hadrians durch
Hauck zu ungünstig erscheine, ebenso S. 276, daß ich nicht wie Hauck
glaube, die Erneuerung des Konstanzer Vertrages habe Hadrian aus Miß-
trauen verlangt, habe auch S. 324 A. 144 betont, daß die von Hauck ge-
rügte Charakterschwäche Hadrians (zuerst einen zu großen Schritt zu tun,
um ihn dann zurücknehmen zu müssen) bei dessen Vorgehen gegen das
aufständische Rom eigentlich nicht sichtbar sei. Aber als möglichen Er-
klärungsgrund für das seltsam feindliche Verhalten Hadrians gegen den
heranrückenden Friedrich (den er vorher zur größten Eile angespornt)
glaubte ich allerdings die von Hauck angedeuteten Charakterschwächen
Hadrians anführen zu müssen.
Ebenso hat Sch. daneben gegriffen in dem Falle Como — Breßlau,
den Sch. als ‚eklatantesten“ bezeichnet für meine „unangemessene‘“
Behandlung von Vorarbeiten anderer. Hier muß ich mich — ebenso ehr-
lich — einer gewissen „Lässigkeit" schuldig bekennen, die sonst Sch.
mir freundlichst abspricht. Ich hatte die betreffende Stelle (wie sie jetzt
im Text S. 375 gedruckt ist) mit meinen Bedenken gegen Weiland (Anm.
305) im Manuskript fertig, als ich von Prof. Breßlau (dessen Vortrag ich
in Rom nicht gehört hatte) die briefliche Mitteilung erhielt, er sei mit
Weilands Datierung von 1155 nicht einverstanden. Dies notierte ich kurz
in meinem Manuskript, und so wanderte es in die Druckerei. Erst bei
der Korrektur sah ich, daß ich es leider unterlassen hatte, nach dem Er-
scheinen des Vortrages von Breßlau die Stelle entsprechend abzuändern.
Dazu schien mir nun aber während des Druckes die Möglichkeit einerseits
nicht mehr recht vorhanden, andererseits die Notwendigkeit nicht so drin-
gend, da ich auf den Gegenstand später doch zurückkommen mußte. Daher
die „trockene“ Notiz in der jetzigen Fassung. Wieso ich aber BreßBlaus
Angabe ‚posteriore al 1162‘ nicht verstanden haben soll, wenn ich sie mit
„nach 1162“ übersetzt habe, ist mir völlig unerfindlich. .
München, 3. Dezember 1908. H. Simonsfeld.
Antwort.
Prof. S. zeiht meine Kritik seines Buches des Übelwollens: dieser Vor-
wurf wird diejenigen der Leser überraschen, die neben meiner Besprechung
auch die von Güterbock (N. A.) und Hampe (H. Z.) gelesen haben; im übrigen
gehe ich nur auf die Spezialausführungen von Prof. S. ein.
Zum ersten der Fall Hadrian IV.— Hauck S. führt jetzt drei
Stellen an, die zur Not als die dürftigen Ansätze zu einer Kritik gelten
können. Hampe a. a. O. läßt sie dafür gelten und gründet darauf das Ur-
teil, daß sich S. in dem Falle Hadrian IV.—Hauck widerspreche. Aber von
einer wirklichen „kritischen Bewertung“ der Hauckschen Ansicht, d h. von
einer ernsthaften Nachprüfung derselben mit dem greifbaren Ergebnis einer
entschiedenen Zustimmung oder Ablehnung kann bei diesen drei beiläufigen
Bemerkungen mit ihrem „mir scheint“ und „eigentlich“ gar nicht die Rede
sein, sondern 9. hat die neue Frage, die Hauck mit seinem geistreichen Ein-
fall der Forschung gestellt, in Wahrheit einfach offen gelassen: Ich hatte
160 Nachrichten und Notizen II.
sachlich also volles Recht, den Fall als Beispiel anzuführen, wie S. mitunter
eine fremde Ansicht lediglich wiedergibt und im übrigen auf sich beruhen
läßt.
Zweitens der Fall Como-Breßlau. Hier wird die Richtigkeit meiner Dar-
stellung in der Hauptsache gar nicht zu bestreiten versucht (über meinen an-
geblichen Vorwurf, B. sei auch noch mißverstanden, nachher); es wird nur
eine Vorgeschichte des gravierenden Passus bekannt gemacht, die geeignet
scheint, seinen ungünstigen Eindruck nachträglich noch abzuschwächen. Ge-
setzt aber den Fall, daß diese Abschwächung einigermaßen gelingt — ich
enthalte mich hier der Kritik —, wird denn dadurch meine richtige Kenn-
zeichnung der Stelle, so wie sie im Buche steht, zu einem „Fehlgriff‘‘? Diese
Ausdrucksweise muß mir ein neuer Beleg sein für mein in der Kritik ge-
fälltes Urteil, daß S. das Treffen der richtigen Formulierung mitunter
etwas schwer füllt.
Nun noch mein angeblicher Vorwurf, daß S. Breßlau auch noch miß-
verstanden. Eine „mißverständliche“ Äußerung ist nach meinem Sprach-
gebrauch keine solche, die von Mißverständnis zeugt, sondern die Mißver-
ständnis erzeugen könnte. „Mißverständlich“ in diesem Sinne erschienen
mir die Worte: „B. setzt die Urkunde nach 1162.“ Setzen ist ein Örtlicher
Ausdruck; man kann also richtig sagen: „B. setzt die Urkunde vor 1162“,
weil wir die Präposition vor ebensowohl örtlich als zeitlich gebrauchen.
Der richtige Gegensatz zu dem örtlichen vor ist aber nicht nach, sondern
hinter (hinter 1162), während nach in öÖrtlichem Gebrauche uns zunächst
die Richtung bedeutet, aber damit zugleich häufig die Vorstellung des “hin-
ein in’ verbindet; man vergleiche: “er ist nach Frankfurt gesetzt’ und "das
Regiment ist nach Krefeld verlegt’. Ein Leser von korrektem Sprachgefühl,
der B.s eigene Darlegungen noch nicht kennt, muß hier also geradezu ver-
stehen: „B. setzt die Urkunde in das Jahr 1162“, wiewohl die S.sche Aus-
drucksweise hüufiger vorkommen mag. Müßig war meine Bemerkung also
nicht; indessen den grundlosen Vorwurf des Mißverständnisses erhebt sie
wie man sieht, auch gar nicht.
Heidelberg, Febr. 1909. C. Schambach.
161
Alter und Münzrechnung der Lex Salica.
Eine Antikritik
von
Benno Hilliger.
Im letzten Bande der Zeitschrift für Rechtsgeschichte (G. A.
Bd. 29 S. 135—179) bringt Heinrich Brunner einen Aufsatz
„Über das Alter der Lex Salica und des Pactus pro tenore pacis“,
in welchem er sich gegen Siegfried Rietschel und den Unter-
zeichneten wendet, weil wir, ohne selbst der gleichen Meinung zu
sein, der eine dies und der andere jenes Gesetz für erheblich jünger
erklärt haben, als es die heutige Ansicht der Gelehrten will. Ich
gehe im folgenden nur auf das ein, was Brunner gegen mich
vorgebracht hat, d. h. gegen die von mir vertretene Ansicht, daß
die Lex Salica in der uns heute vorliegenden Gestalt unmöglich
noch aus der Zeit König Chlodwigs stammen kann.
Ich bin zu jener Behauptung gekommen durch eine Unter-
suchung des fränkischen Münzwesens, bei welcher sich heraus-
stellte, daß das Münzrechnungssystem der Lex Salica einer viel
späteren Entwickelungsstufe entspricht und sich in keiner Weise
deckt mit dem, was uns die Fundergebnisse für das ältere fränkische
Münzwesen des 6. Jahrhunderts lehren. Es waren in der Haupt-
sache zwei verschiedene Beobachtungen, die sich mir aufdrängten
und die zunächst nichts miteinander gemein haben. Die eine
betraf die fränkische Gold-, die andere die fränkische Silbermünze,
die eine den Schilling, die andere den Denar der Lex Salıca.
Zuerst?! entdeckte ich im Anschluß an die Forschungen Babelons,
welcher den fränkischen Denar der Merowingerzeit mit der rö-
mischen Halbsiliqua identifizierte, daB die Rechnungsweise der
Lex Salica, des Schillings zu 40 Denaren, en Wertverhältnis
! Der Schilling der Volksrechte und das Wergeld. Hist. Vierteljahr-
schrift 1902 S. 196 ff. und S. 453 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 12
162 Benno Hilliger.
zwischen Gold und Silber voraussetzt, welches nicht zu dem
schweren Goldschilling der ersten Merowingerzeit paßt, der genau
nach konstantinischem Fuße zu 24 Siliquen oder 4,518 g ausge-
bracht war. Es konnte somit für die Lex Salica nur ein leich-
teres Schillingsgewicht in Betracht kommen, wie wir es etwa
seit 575 in gallischen Münzstätten auftreten sehen und dann
massenhaft ausgeprägt finden.
Später machte ich die Entdeckung, daß auch der Denar,
welcher ın der Lex Salica die herrschende Münze ist, in den
Münzfunden des 6. Jahrhunderts überhaupt noch nicht auftritt.
Und in einer zweiten Untersuchung), die diesem „Denar der Lex
Salica“ gewidmet ist, legte ich an der Hand bisher unbeachteter
Quellenstellen dar, daß der Denar dieser Zeit ein selbständi-
ger von der römischen Halbsiliqua unabhängiger Münz-
wert gewesen ist. Er entstammte der spätrömischen oder byzan-
tinischen Kupferrechnung, welche noch in alter herkömmlicher
Weise 16 As oder 4 Unzen Kupfer zum Werte eines Denars zu-
sammenfaßte. In Silber ausgeprägt hätte er sich zur Zeit Justi-
nians um 534, als das Fünftel des Miliaresions, auf Y,, Unze,
d. h. 1,09152 g stellen müssen. Sein Gewicht war aber veränder-
lich, denn es richtete sich nach dem wechselnden Wertverhältnis
der Münzmetalle zueinander. Für Gallien wird uns in zwei ver-
schiedenen metrologischen Quellen sein Gewicht, einmal zum 24.
und dann wieder zum 20. Teil der Unze, also zu 1,187 und 1,3641 œ
angegeben.
Nun wissen wir aus zahlreichen Angaben der Quellen, daß
mindestens schon seit dem Ausgang des 4. Jahrhunderts das Gold
stetig im Preise fiel. Der konstantinische Schilling, welcher im
Jahre 395 noch 300 Unzen Kupfer gegolten hatte, war bereits
um 534 auf 240 Unzen gesunken und dieser Preisrückgang hielt,
wie uns sicher bezeugt ist, noch weiter an. Danach hätte also
im Jahre 534 der Schilling bei einem Werte von 240 Unzen
Kupfer genau 60 Denare zu 4 Unzen oder 16 As gelten müssen.
Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß die Lex Salica bei ihrer
Rechnungsweise des Schillings zu 40 Denaren einer viel späteren
Zeit angehören muß. Die Zeit vor 575 kommt für sie überhaupt
nicht mehr in Betracht, weil die Frankenherrscher bis dahin nur
ı Hist. Vue, 1906, S. 266 f.
— i.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 163
den schweren Solidus nach konstantinischem Fuße zu XXIV Sili-
quen geprägt haben. Dieses stimmt überraschend zu der anderen
Beobachtung, daß die fränkische Silbermünze des 6. Jahrhunderts
viel zu klein ist, als daß wir sie für einen Denar halten könnten,
und daß das erste Münzstück, welches eine solche Deutung ver-
trägt, von Charibert II (629—631) zu stammen scheint. Aber die
massenhafte Ausprägung von Denaren, wie sie die Lex Salica mit
ihrer Rechnungsweise voraussetzt, beginnt doch erst in der zweiten
Hälfte des 7. Jahrhunderts, und für das 8. und den Anfang des
9. Jahrhunderts ist uns dann auch die Geltung einer solchen
Rechnung für den Goldschilling bezeugt.
1. Brunners numismatische Theorien.
Diese numismatischen Ergebnisse sind es, welche Brunner
in seinem Aufsatze entkräften möchte, um die heutige Annahme,
daß die Lex Salica schon unter Chlodwig entstanden sei, auf-
rechterhalten zu können. Wie ist ihm das gelungen? Wenn man
dem Urteil Mario Krammers im Neuen Archiv! Glauben schenken
darf, haben damit die Angriffe gegen die herrschende Lehre „ihre
endgültige Widerlegung. gefunden“.
Gewiß macht es Eindruck, wenn man bei Brunner liest und
immer wieder auf die Behauptung? trifft, daB meine „ganze Argu-
mentation von der nicht erwiesenen Voraussetzung ausgehe, daß
der fränkische Denar sich genau mit der römischen Halb-
siliqua deckte.“ Wie spielend leicht wird ihm nun der Gegen-
beweis. Was hat es dann zu sagen, daß Gregor von Tours in
seinen Schriften mehrfach einen argenteus, aber niemals den de-
narius erwähnt? Brunner antwortet? schlagfertig: „Daß er den
Denar nicht anführt, ist kein durchschlagendes Argument gegen
dessen damalige Existenz. Denn Gregor nennt auch die Siliqua
und deren Bruchteile nicht.“ Und wenn ich das Zeugnis der Münz-
funde anrufe, die für das sechste Jahrhundert gleichfalls den
Denar vermissen lassen, antwortet? er nach demselben Rezept:
„Das Fehlen einer solchen Silbermünze ist kein Beweis gegen das
Alter der Lex Salica. Denn für die maßgebende Zeit lassen uns
1 Neues Archiv der Ges. f. ält. deutsche Geschichtskunde, Bd. 34
(1909), S. 560 ff.
2 A. a. O. S. 139 u. 149. s A. a. O. S. 144 u. 149.
12*
164 Benno Hilliger.
jene Münzfunde auch Silbermünzen vermissen, die mit Sicherheit
als Siliquen oder als Halbsiliquen gedeutet werden könnten.“
So hat mich Brunner in die kunstvollste aller Zwickmühlen
gebracht, einen Beweis zu führen, der auf diesem Wege nicht
geführt werden kann. Denn wo ich mich auf die Tatsachen der
Überlieferung stütze, antwortet er: „Das beweist ja nichts, denn
du findest ja auch keine Halbsiliqua“. Fände sie sich aber doch,
so würde er mir sofort entgegenhalten: „Da haben wir ja den
Denar; denn beide sollen sich decken!“ Man kann also — mögen
sich nun Denare finden oder nicht — stets und unter allen Um-
ständen nur ihre Existenz erweisen! |
Ihr wissenschaftliches Placet hat die Ansicht Brunners, wie
schon erwähnt, im Neuen Archiv gefunden, wo man uns die frohe
Botschaft wiederholt: „Dabei geht Hilliger von der ganz uner-
wiesenen Annahme aus, daß der fränkische Denar sich genau mit
der römischen Halbsiliqua gedeckt habe“. Nur schade, daß ein
kleiner Irrtum diese Entdeckerfreude trübt. Die Meinung, die man
bekämpft, daß wir im fränkischen Denar lediglich die römische
Halbsiliqua zu erblicken hätten, rührt von Babelon, Vinogradoff
und Grote her und wurde anfangs auch von mir geteilt. Wer
sie aber zuerst aufgegeben und mit Quellenzeugnissen direkt
widerlegt hat, ist nicht Brunner, sondern bin ich selber gewesen.
Und zwar geschah dies in meinem zweiten Aufsatz über den
„Denar der Lex Salica“, dem Brunner den größten Teil seiner
Widerlegungsschrift widmet! Dies ist Brunner völlig entgangen
und nach ihm auch Mario Krammer. Ich habe im Eusebianischen
Fragment den späteren Denar als einen selbständigen Münz-
wert der Byzantinerzeit nachgewiesen und u. a. auf Seite 17
geschrieben: „Da das Miliaresion auch nach dem Eusebianischen
Fragment 20 Unzen galt, so war der Denar mit 4 Unzen genau
das Fünftel davon. Das Miliaresion stellte den doppelten Wert
einer Siliqua dar und wog in Silber genau 5,4575 g oder !/, Unze.
Das ergibt für den Denar ein Silbergewicht von 1,09152 g oder
IL, Unze. Dieses Gewicht des Denars mußte sich ändern, wenn
sich das Wertverhältnis zwischen Silber und Bronze wieder ver-
schob.“ Wenn der Denar das Fünftel des Miliaresions ist und das
Miliaresion das Doppelte der Siliqua, so geht doch für jeden, der
rechnen kann, unweigerlich daraus hervor, daß ich den Denar
eben nicht mit der Halbsiliqua identifizierte. Ich sprach
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 165
weiter! davon, daß man nach verschiedenen metrelogischen Angaben
im Frankenreiche den Denar im Gewicht eines scrupulus, also als
den 24. Teil der Unze ausgeprägt habe, und gedachte endlich!
des „wachsenden Gewichtes des fränkischen Denars, welches schon
Ende des 7. und Anfang des 8. Jahrhunderts bisweilen dem 20.
und in karolingischer Zeit schließlich dem 16. und dem 15. Teil
der Unze entsprach.“
Es ist mir unverständlich, wie man angesichts dieser Tat-
sachen gegen mich einwenden konnte, daß sich nach meiner un-
erwiesenen Annahme der fränkische Denar mit der römischen
Siliqua genau gedeckt habe! Gerade das Gegenteil habe ich be-
hauptet. Damit zerbricht die ganze Beweisführung Brunners in
Scherben. Denn die bloße Unkenntnis meiner Ansicht ist das
einzige Argument, dessen sich beide Forscher wetteifernd be-
dienen, um sich der Beweiskraft meiner numismatischen Dar-
legungen zu entziehen.
Doch sehen wir uns nun Brunners eigene Aufstellungen über
das merowingische Münzsystem an. Da ergibt sich von vornher-
ein zwischen ihm und mir ein fundamentaler Unterschied in der
Behandlung des ganzen Problems. Während ich bei der Frage
nach dem älteren Münzsystem der Frankenzeit in Ermangelung
anderer Quellen von den Münzfunden selber ausgehe, schiebt
Brunner diese beiseite und erklärt, daß er sich mit dem Zeug-
nis der Lex Salica begnüge.” Ihre Angabe, daß der Schilling zu
40 Denaren gerechnet werden soll, sind für ihn der Beweis, daß
die Franken schon zur Zeit Chlodwigs diese Münze und diese
Rechnungsweise kannten. Mit diesem Urteil richterlicher Ent-
scheidungskunst, welche den Zeugen Schweigen gebietet und nur
den Beschuldigten zu Worte kommen läßt, kann man füglich
alles beweisen, was man beweisen will.
Da ist zunächst die merkwürdige Eigentümlichkeit der Lex
Salica, daß sie nach dem Schema „sexcentos denarios qui faciunt
quindecim solidos“ alle Bußsätze in doppelter Berechnung sowohl
? Hist. Vtje. 1906. S. 27 und 42. — Ich werde mich des Ausdruckes
Siliqua oder Halbsiliqua für ein feststehendes Silbergewicht künftig nicht
mehr bedienen, weil die siliqua ein Goldgewicht ('/,, solidus) war und eine
ihr entsprechende Silbermünze mit ihrem Gewicht vom jeweiligen Stande
des Wertverhältnisses beider Edelmetalle abhängen mußte.
? Brunner a. a. O. 29 S. 149.
166 . Benno Hilliger.
nach Denaren wie nach Schillingen aufführt. Über den Grund
dieser Erscheinung hat man oft und viel gestritten. Brunner!
erklärt, daß bei den Salfranken ein praktisches Bedürfnis vorge-
legen habe, die eine Münzsorte durch die andere zu er-
läutern, und meint, daß die ganze Satzfassung keinen Zweifel
lasse, daß nicht der Solidus, sondern der Denar als die erläute-
rungsbedürftige Größe angesehen wurde Als ein Feind jeder
Ansicht, die im fränkischen Denar dieser Zeit einen bestimmten
Münzwert sehen möchte, behauptet er, daß die Schillingszahlen
beigefügt wurden, „um die Denare als solche zu kennzeichnen,
von denen 40 auf einen Solidus gingen“ So wird ihm die
Schillingszahl zu einer notwendigen Beigabe, welche den Münz-
wert dieses Denars erst bestimmte. Aber Brunner geht in
seinen Behauptungen noch weiter und schreibt: „Bei Satzung und
Aufzeichnung der Lex wurden die einzelnen Bußsätze zunächst in
Denaren festgesetzt und zwar so, daB die größeren Bußen in
runden Denarhunderten und Denartausenden, einzelne geringere
wohl auch in Großhunderten berechnet wurden. Die Denar-
zahlen sind die primären, die Schillingszahlen die sekun-
dären Zahlen.“
Damit bekennt sich Brunner zu der Auffassung, daß schon
zur Zeit Chlodwigs nicht etwa der Schilling, sondern der Denar
die ausschlaggebende Münze gewesen sei. „Die Denarsummen,“
sagt er, „sind nicht etwa eine bloße Paraphrase althergebrachter
Schillingszahlen, da die Schillingszahlen sich dem Bestreben fügen
mußten, volle Denarhunderte als Bußzahlen einzustellen, wie die
Bußen von 17’, Solidi (700 Denaren) und von 35 Solidi (1400
Denaren) ersehen lassen.“ Deshalb verwirft er die Ansicht Richard
Schröders?, der an eine Neuberechnung gewisser Bußsätze unter
Chlothar II. oder Dagobert I. denkt, als eine mir gemachte un-
berechtigte Konzession. Deshalb wendet er sich auch gegen
Luschin von Ebengreuth?, der gleichfalls mit mir in der Berech-
1! Ebenda, S. 141. 7 Ebenda, S. 142.
® Brunner bemerkt über den halben triens zu 7 den. in Cod. 1 und 2
von Titel 4, 1 der Lex: „Die Variante jener Handschriften glaube ich nach
wie vor nur aus dem Streben nach Abrundung erklären zu müssen“ und fügt
in einer Anmerkung hinzu: „Bei der Gleichstellung des balben triens mit
7 Denaren wurde ein Dritteldenar von den Schreibern nicht in Anschlag
gebracht. Minima non curat scriptor.“ Allein für Brunners These als Prüf-
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 167
nung des halben triens zu 7 Denaren ein Überbleibsel älterer
Rechnungsweise des Schillings zu 42 Denaren in der Lex Salica
erblicken wollte. Denn wie Brunner ganz richtig erkennt, würden
sich hierbei seine Denarhunderte in den unmöglichsten Brüchen
verlieren. Das alles darf ja nicht sein.
Wenn Brunners Behauptung richtig wäre, daß wir die Denar-
und nicht die Schillingszahlen als die primären Wertziffern der
Lex Salica zu betrachten hätten, dann könnte man sich wohl
vorstellen, daß bisweilen vielleicht eine Schillingszahl vergessen
worden wäre, nie aber eine Denarzahl. Nun ist aber gerade das
Gegenteil der Fall. Ganz abgesehen davon, daß einige Hand-
schriften nur die Schillingszahlen kennen, so gibt es doch noch
eine Reihe von Titeln in der Lex, wo die Handschriften in
größerer Zahl und fast mit einer gewissen Regelmäßigkeit an
einzelnen Stellen die Denarzahlen gegenüber den Schillingszahlen
unterdrücken. Solche Beispiele finden sich in Titel 44 (De reipus)
für die Reipusabgabe selbst, in Titel 50,2 (De fide facta), 52 (De
rem prestata), 53,3 (De manu de hinio redemenda), 55 (De cor-
poribus expoliatis) und in einigen anderen Fällen. Man sieht
also gerade in Titeln, denen man mit Vorliebe ein höheres Alter
zuweisen möchte, nimmt die Auslassung der Denarzahlen einen
größeren Umfang an.
Aber Brunners Annahme krankt weiter an einer inneren Un-
wahrscheinlichkeit. Für ihn ist der Solidus der einzig feste und
sichere Münzwert bei den Franken, während der Name denarius
überhaupt keinen festen Wert repräsentiert und keine bestimmte
Münzsorte bezeichnet hätte. Man versteht dann nicht, wie sich
eine Münzrechnung nach Denarhunderten und Denartausenden
hätte verwirklichen lassen. Denn ohne den Wertmaßstab der
sekundären Münze des Schillings wäre der Wert eines Denars
stein ihrer Richtigkeit kommt, wie ich glaube, auch diese kleine Abweichung
in Betracht. Man fragt, wie sie möglich geworden? Waren die 7 den.
primär, dann hatten ja die Schreiber keinen Grund, von einem halben triens
zu sprechen, wenn diese Zahl falsch war. Oder hofften etwa die Redak-
toren der Lex mit einer falschen Zahl den Wert der Denare richtig zu „er-
läutern“? War aber der halbe triens primär, dann konnte man ruhig den
Bruch von or, den. verwenden, wenn man den Bruch von 13'/, den. für den
vollen triens in der Lex nicht scheute! Tat man dies nicht, so spricht dies
eben dafür, daß früher einmal eine andere Rechnungsweise herrschte, wo
der Triens von VII Siliquen genau 14 Denare galt.
168 Benno Hilliger.
gar nicht festzustellen gewesen. Dazu kommt endlich die ent-
scheidende Frage, wo finden wir denn die Denare Chlodwigs oder
seiner Söhne, von denen wir 40 auf einen Schilling rechnen
könnten ?
Auch Brunner überfliegt prüfend die Ergebnisse der Münz-
funde!, und doch muß er mir alles bestätigen, was ich zuvor be-
hauptet habe. Er bekennt erstens, daß die alten römischen Silber-
denare im Grabmal Childerichs I. „um mehr als das Doppelte zu
schwer sind, als daß ihrer vierzig auf einen Solidus gehen
konnten.“ Zweitens, daß die Silbermünzen merowingischer Könige
aus dem 6. Jahrhundert im „Gewicht zu gering“ sind, „als daß
sie für Denare gelten könnten, deren 40 einen Solidus ausmachten.“
Drittens, daß „schwerere Silbermünzen uns in den Münzfunden
erst seit dem siebenten Jahrhundert entgegentreten“, von denen
„einzelne Stücke sich als Denare bezeichnen“, und daß sie bei
einem Durchschnittsgewicht von 1,20 bis 1,30 g „ungefähr einem
Denar entsprechen, der den vierzigsten Teil eines leichteren
merowingischen Solidus bildete.“ Und Brunner bekennt am Schluß
dieser Betrachtung: „So ist denn unter den fränkischen Münz-
funden für die ältere merowingische Zeit allerdings kein Denar
vertreten, der dem vierzigsten Teil des konstantinischen Gold-
solidus gleichzustellen wäre, wenn wir ein rationelles Wertver-
hältnis des Silbers zum Golde zugrundelegen.“ Allein er tröstet
sich damit, daß man ja auch keine Siliqua und Halbsiliqua finde,
und meint: „Da uns die Münzfunde hinsichtlich der Silbermünzen
nur ein sehr lückenhaftes Bild des altmerowingischen Münzwesens
liefern, werden sich die Numismatiker den Angaben der Lex
Salica gegenüber vorläufig mit einem ignoramus bescheiden
müssen.“ Mit diesen Sätzen zeigt Brunner den Bankerott seiner
Ansichten über das Münzwesen der Merowingerzeit an. Er ver-
mag die Ergebnisse der Münzfunde nicht mit seinen Theorien in
Einklang zu bringen und verzichtet deshalb auf ihr Zeugnis, in-
dem er dem Gegner einen gleichen Verzicht zumutet.
Ich hatte für die Doppelrechnung der Lex Salica eine andere
Erklärung? gegeben und gesagt: „Ihrer ganzen Wortfassung nach
sind die Bußbestimmungen so gehalten, daB man den Wert in
Denaren zu entrichten hat; die danebenstehende Schillingszahl er-
! Ebenda S. 147f. 7 Hist. Vtjs. 1906, S. 25.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 169
scheint nur noch als bloße Rechnungsgröße, als letzte Erinnerung
an ein verschollenes oder abgestorbenes Münzsystem.“ Brunner!
meint, ich hätte damit den „Verfassern der Lex“ eine „kaum ver-
ständliche Verschrobenheit“ zugemutet, weil der Denar als eine
feststehende und unzweideutige Größe keiner Erläuterung be-
durfte und der Solidus eben eine verschollene Münze war. „Was
in aller Welt“, fährt er fort, „hätte unter diesen Umständen die
Redaktoren der Lex veranlassen sollen, die Schillingssummen neben
den Denarsummen zu nennen? Dadurch an ein abgestorbenes
Münzsystem zu erinnern, wäre für sie ein geradezu sträflicher
Luxus gewesen.“
Brunner ignoriert dabei den wichtigsten Teil meiner Meinung,
daß die Bußsätze der Lex Salica schon unter Chlothar II. oder
Dagobert I. aufgezeichnet worden wären, also zu einer Zeit, wo
der Solidus noch die herrschende Münze war und der Denar noch
keine Rolle spielte, und daß man erst später, gegen Ende des 7.
oder im Anfang des 8. Jahrhunderts, als die Denarprägung über-
wog und den Schilling fast völlig verdrängte, in den alten Text
die neue nun gangbare Geldmünze miteinfügte. Daß daneben
noch alte Goldmünzen im Verkehr geblieben waren, habe ich
niemals geleugnet, sondern im Gegenteil aus dem Konzilsbeschluß
von 813 direkt gefolgert.” Aber sie verschwanden unter der
Masse des umlaufenden Silbergeldes, denn wir dürfen nicht ver-
gessen, daß den Tausenden von Goldprägungen älterer Zeit in den
Münzfunden Tausende von Silberprägungen jüngerer Zeit gegen-
überstehen. Mag Brunner aus den Bußsätzen der Lex Salica mit
aller Interpretationskunst herauszudeuten suchen, daß die Denar-
zahlen die primären, die Schillingszahlen aber die sekundären
sein müßten, so steht dem schroff die numismatische Tat-
sache gegenüber, daß in allen uns bekannten Münzfunden
die Schillinge als die primären, die Denare dagegen als
die sekundären Münzen der Merowingerzeit auftreten.
Halten wir uns aber, unter Berücksichtigung dieser nicht hinweg-
zudisputierenden Tatsache, das Schema der Lex Salica „sexcentos
denarios qui faciunt solidos quindecim“ noch einmal vor Augen,
so wird man mir zugestehen müssen, daß auch dem Wortlaut
dieser Stelle nach die Zahlung in Denaren gedacht war und
daß man den Schilling hier nur noch als bloße Rechnungsgröße faßte.
1 A. a. P. 29, S. 141. 2? Hist. Vue, 1906. S. 44.
170 Benno Hilliger.
2. Der Denar in der rechtsgeschichtlichen Überlieferung.
Die heutige Auffassung von der Entstehungszeit und der
Überlieferungsgeschichte der Lex Salica konnte keinen schärferen
Ausdruck finden als in dem Bemühen ihrer Vertreter, den „Denar“
der Lex unbedingt noch für die Zeit Chlodwigs zu retten. Denn
an dem Denar dieses Gesetzes hängt ein gutes Teil Rechtsge-
schichte oder wenigstens rechtsgeschichtlicher Konstruktion. An
seinen Namen knüpfen sich Einrichtungen und Gepflogenheiten,
die man in dieser Form schon für uralt hält und an die man
nicht tasten möchte aus Furcht, daß damit der ganze Boden, auf
den man sein Gebäude gründet, zu gleiten beginnen könnte. Man
darf also sagen, daß mit der Existenz einer fränkischen Denar-
münze zur Zeit Chlodwigs die heutige Lehre von der Lex Salica
und der ältesten Rechtsgeschichte der Franken steht und fällt.
Ich selber freilich bin von Anfang an nicht so weit gegangen,
daß ich die Existenz der Lex Salica vom fränkischen Denar ab-
hängig machen möchte. Für mich ist er in dieser Beziehung
belanglos. Ich glaube zwar, daB er erheblich jünger ist, als jene
Forscher annehmen möchten, halte es aber nicht für ausgeschlossen,
daß es schon vor seiner Existenz ein fränkisches Volksrecht ge-
geben habe. Allerdings spricht sich darin die Überzeugung aus,
daß uns dieses Volksrecht in der Lex Salıca, wie sie uns heute
vorliegt, bei einer schriftlichen Überlieferung des 8. Jahrhunderts,
nur in sehr überarbeiteter Gestalt erhalten geblieben ist. Denn
auf eine so späte Überlieferung deuten nicht nur der Hand-
schriftenbefund und das ausdrückliche Geständnis einzelner Hand-
schriften, sondern auch die gelegentlich beigefügten Königslisten.
Brunner selbst bezeichnet es als eine unbestreitbare Tatsache,
daß uns im fränkischen Reiche der Denar außerhalb der fränki-
schen Leges erst verhältnismäßig spät begegnet'!, und sieht darin
ein Hauptargument für meine Ansicht Was er dagegen einzu-
wenden hat, ist wenig. Er beruft sich auf zwei Urkunden aus
der Zeit Dagoberts I. von 629 und 632, welche des Denars ge-
denken, und verteidigt unter Berufung auf Rietschel und Krusch
ihre Echtheit, die früher in Zweifel gezogen worden war. Ich
brauche mich darüber in einen Streit nicht einzulassen, weil, wie
ich selber hervorgehoben habe, der erste uns erhaltene Denar
1 Brunner a. a. O. 29, S. 144.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 171
der Münzfunde von den Sachverständigen Charibert II. (629
bis 631) zugewiesen wird!, also genau aus derselben Zeit
stammt, für welche jene beiden Urkunden plädieren, wenn sie
echt sind.
Nun möchte aber Brunner das Vorhandensein des Denars
gern noch auf indirektem Wege für eine weit ältere Zeit wahr-
scheinlich machen. Er beruft sich auf eine Anzahl Gebräuche
der Franken beim Verlöbnis, der Freilassung und der Witwenehe,
wo der Denar teils nach der Lex Salica teils nach anderen Quellen-
zeugnissen eine gewisse Rolle spielte. Diese Gebräuche wären
so alt, daß wir daraus auch auf ein höheres Alter des Denars
schließen müßten.
Bekannt ist ja die Erzählung, daß schon König Chlodwig um
Chrodehildis nach fränkischer Weise mit Schilling und Denar
werben ließ. Allein diese Erzählung findet sich erst im so-
genannten Fredegar, einer Quelle des 7. Jahrhunderts. Brunner
wendet gegen mich ein, daß für diese Angabe nicht der dritte
Kompilator dieses Geschichtsbuches, der um 658, in der zweiten
Hälfte des 7. Jahrhunderts geschrieben habe, sondern entweder
der erste (bald nach 613) oder der zweite (642) in Betracht
komme, je nachdem man den Gregorauszug dieser Quelle dem
ersten’ oder dem zweiten Kompilator? zuschreibe. Der Verfasser
hätte aber damals die Verlobung per solidum et denarium nicht
als mos Francorum bezeichnen können, wenn der Denar den Sal-
franken nicht bereits eine längst bekannte Münze gewesen wäre.
Auch hier ist es nicht nötig, über ein Dutzend und mehr Jahre
zu streiten. Denn viel schwerer wiegt die Tatsache, daß Gregor
von Tours, dessen Bericht dem Schreiber jener Zeilen vorgelegen
hatte, die entscheidenden Worte legati offerentes solido et dinario
ut mos erat Francorum nicht kennt. Diese Tradition macht also
vor dem Hauptwerk fränkischer Geschichtsüberlieferung, dessen
Abschluß um 591 erfolgte, halt. Ist es denn aber erlaubt, ohne
zwingenden Grund einer jüngeren Quelle vor einer älteren wich-
tigeren den Vorzug zu geben? — Was Brunner sonst noch für
das Alter dieses Brauches anführt, daß uns als stehende Formel
ı Hist. Vtjs. 1902, S. 200. 1906, S. 42.
® Brunner a a O. 29, S. 145. Wenn sich Brunner mit Schnürer gegen
Krusch für den ersten Kompilator entscheidet, müßte er freilich nicht „bald
nach 613“ sondern „zwischen 625 und 628‘ sagen.
172 Benno Hilliger.
dieses sponsare per solido et denario secundum legem Salicam
in fränkischen Formelsammlungen des 8. Jahrhunderts begegnet,
braucht uns — ganz abgesehen davon, daß die Lex Salica in der
uns erhaltenen Fassung davon schweigt, — wegen des Zeitunter-
schiedes vorläufig nicht zu kümmern.
Der zweite Brauch, aus dem Brunner ein höheres Alter für
den Denar erschließen möchte, ist die fränkische Art der Frei-
lassung, welche als manumissio per denarium bezeichnet wird.
Sie begegnet uns, wie er hervorhebt, nicht nur in der Lex Salica
und in der Lex Ribuaria, in den Formelsammlungen seit Markulf,
sondern auch in der einen schon erwähnten Urkunde aus der Zeit
Dagoberts, die Krusch jetzt für echt erklärt. Es ist eine Schen-
kungsurkunde des heiligen Eligius von 632, in der sich die Worte
finden „exceptis libertis mes, quibus per cartulam vel denarium
manum misi“. Dazu kennt die Lex Ribuaria die technischen Aus-
drücke homo denarialis und denariare. Brunner! meint: „Mag
die altfränkische Bezeichnung, wie aus den Glossen scazwurf,
scazfrigitha gefolgert werden darf, scat gelautet haben, so geht
doch die versio latina: per denarium dimittere, sicherlich bis in
die Zeit zurück, da man zuerst über die vor dem König erfolgte
denariatio Königsurkunden ausstellte. Die Formelsammlung Mar-
kulfs, die in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts entstanden
ist, enthält in I 22 ein praeceptum denariale, wo es heißt: vir ille
servo suo .. iactante denario secundum lege Salica dimisit inge-
nuum. Für seine Formeln hat Markulf nachweislich ältere Ur-
kunden als Vorlagen benutzt. Und schon die Vorlage für Markulf
122 berief sich wahrscheinlich für das dimittere iactante denario
auf das hergebrachte salische Recht.“
Fassen wir zuerst nur den letzten Punkt ins Auge, die Be-
rufung auf das hergebrachte salische Recht, so bewundert man
die Energie, mit welcher sich hier bei Brunner die Wünsche so-
fort zu Behauptungen verdichten. Gerade das Beispiel der Ur-
kunde des heiligen Eligius von 632 müßte ihn daran erinnern,
daB die uns erhaltenen Urkunden des 7. Jahrhunderts, da, wo
man es erwarten könnte, eine Berufung auf die „Lex Salica“ ver-
meiden. Markulf aber schrieb, wie man heute mit Zeumer? anzu-
nehmen pflegt, erst am Ausgang des 7. Jahrhunderts.
! Brunner a. a. O., Bd. 29. S. 145f.
Daß man die Formelsammlung Markulfs jetzt überwiegend dem Aus-
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 173
Auch Mario Krammer! hat in dieser Frage das Wort er-
griffen und unter Bezugnahme auf das eingeschobene Königs-
gesetz, welches man Dagobert I. (629—639) zuschreiben will und
welches sich der Ausdrücke homo dinarialis und dinariari bedient,
geäußert: „Muß nicht der dinarius schon lange vorher von den
Franken rezipiert und beim Schatzwurf verwendet worden sein,
damit derartige Ausdrücke sich prägen konnten? Oder soll man
etwa annehmen, daß die Franken den Brauch der Freilassung
durch Schatzwurf (L. Sal. 26) erst im 7. Jahrhundert erfunden
haben? War dieser Brauch aber älter, so müßte vorher eine
andere Münze als der Denar dabei (und ebenso beim reipus
L. Sal. 43) benutzt worden sein; warum hat man dann jene später
nicht beibehalten und warum nicht nach ihr den Schatzwurf und
was damit zusammenhängt benannt?“ Es ist schwer, den kunst-
vollen Beweisgängen dieser Logik zu folgen. Ich halte es immer
noch für das Natürlichste, daß, wenn es eine Münze nicht mehr
gab, man sie auch nicht mehr benutzen konnte.
Man verkennt durchaus das Wesen eines solchen Freilassungs-
aktes, wenn man meint, er wäre unlösbar an das Geldstück ge-
bunden gewesen, welches die Franken in ihrem Latein denarius
nannten. Schon die Glossen scazwurf und scazfrigitha sprechen
dagegen, weil der Ausdruck Schatz unzweifelhaft älter gewesen ist
als der fränkische Denar, er findet sich bereits bei Ulfilas in der
mannigfachsten Verwendung. Brunner ist darum auch vorsichtiger
und spricht nur von der versio latina, die mit ihrer Ausdrucks-
weise per denarium dimittere sicherlich bis in die Zeit zurück-
gehe, da man zuerst über die vor dem König erfolgte denariatio
Königsurkunden ausstellte. Wann dies gewesen ist, sagt er uns
freilich nicht, und seine Berufung auf das praeceptum denariale
bei Markulf bringt uns auch nicht weiter, als höchstens bis in
die Zeit Dagoberts, aus dessen Urkunden, wie Zeumer nachge-
wiesen hat, Markulf besonderer Umstände halber einmal etwas
geschöpft hat. Es wäre auch widersinnig gewesen bei einem
Handbuch, das für den modernen Schulgebrauch einer Kanzlei
gang des 7. Jahrhunderts zuweist, vgl. Brunner, Rechtsgeschichte I? S. 6579:
„Wahrscheinlich .. nicht schon um die Mitte, sondern erst gegen Ende des
7. Jahrhunderts abgefaßt“. Schröder, Rechtsgeschichte, 5. Auf, S. 277:
„Um 700 sind die Formulae Marculti entstanden.“
1 Neues Archiv, Bd. 32 (1907) S. 774.
174 Benno Hilliger.
berechnet war, auf Beispiele entlegenster Zeit zurückzugreifen.
So sind wir glücklich bei König Dagobert wieder angelangt,
d. h. in der Zeit, wo wir den Denar bereits aus Fundstücken
kennen.
Wie wenig der Denar aber auch bei der Handlung des Schatz-
wurfes zu bedeuten hatte, zeigt uns eine Freilassungsformel! aus
St. Gallischer Handschrift, die aus einer Urkunde Ludwigs des
Deutschen abgeleitet ist, aber in dieser Fassung Karls II. unter-
gelegt erscheint. Hier heißt es: „Nos vero manu propria nostra
excutientes de manu supradicti N denarium [vel nummum vel argen-
tum vel aureum vel dragmam vel sestertium vel minam] secun-
dum legem Salicam eum liberum dimisimus et ab omni iugo
servitutis absolvimus.“ Mögen immerhin die eingeklammerten
Worte, wie der Herausgeber vermutet, späterer Zusatz eines Ab-
schreibers sein, so ändert dies nichts an der Tatsache, daß nach
der Rechtsanschauung jener Tage der Schatzwurf der Lex Salica
nicht an den Denar gebunden war, sondern mit jeder beliebigen
Gold-, Silber- oder Kupfermünze vorgenommen werden konnte.
Nach Brunner deutet drittens „auf hohes Alter auch der
Denar zurück, der nach Lex Salica 44, 1. 3 neben drei Schillingen
als Reipus zu zahlen ist.“ Es ist doch merkwürdig, daß gerade
in einem Titel, der sich vor anderen durch sein hohes Alter aus-
zeichnet, die Merkmale fehlen, welche Brunner für die älteste
Münzrechnungsweise der Franken in Anspruch genommen hat.
Wir hätten hier ein Großhundert von Denaren erwarten sollen,
statt dessen finden wir die Abgabe mit drei Goldstücken normiert,
wobei jegliche Angabe der Denarzahl fehlt. Aber neben den Gold-
stücken erscheint noch ein einzelner Denar, der das Großhundert
stört. Ich habe zwar darauf hingewiesen, daß dieser einzelne
Denar als Beigabe nicht an allen Stellen und nicht in allen Hand-
schriften auftritt, aber Brunner? will ihn sich um keinen Preis
von mir abstreiten lassen. Er erklärt sogar: „In Cod. 2 ist der
Denar dank einer Flüchtigkeit des Schreibers in beiden Stellen
ausgefallen.“ Weiter heißt es in dem Titel von dieser Abgabe,
daß man „tres solidos aeque pensantes et denario“ zahle und daß
1! Mon. Germ. Formulae S. 434.
? Brunner a. a. O., Bd. 29, S. 146, Anm. 1. Was Brunner bier an den
Angaben meines Aufsatzes (Hist. Vtjs. 1907, S. 48) berichtigt, habe ich selbst
vor Jabr und Tag richtig gestellt, vgl. Hist. Vtjs. 1907, S. 160.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 175
drei Männer betraut werden sollen „qui solidos pensare vel pro-
bare debeant.“ Mit dem Denar macht man keine solchen Um-
stände. Auch das ist merkwürdig, denn nach Brunner ist es ja
der Denar, der erst durch den Schilling seine Erläuterung emp-
fängt, und hier wird der Schilling geprüft, der Denar aber nicht.
Es hat also mit allen diesen Erörterungen Brunners dabei
sen Bewenden, daB wir mit keinem einzigen Zeugnis für die
Existenz des Denars über den Anfang des 7. Jahrhunderts hin-
ausglangen. Wenden wir uns nun dem 6. Jahrhundert zu, so
stoßen wir gleich an seinem Ausgang auf das große Geschichts-
werk Gregors von Tours. Wir haben schon einmal an ihn er-
innert, daß er an einer entscheidenden Stelle unsere Rechtshisto-
riker mit seinem Zeugnis im Stiche läßt. Aber Gregor schweigt
nicht nur über einen alten Rechtsbrauch, sondern von dem Denar
überhaupt. Selbst Brunner! gesteht: „Für die fränkischen Münz-
verhältnisse fällt es scheinbar ins Gewicht, daß Gregor von Tours,
dessen Darstellung bis zum Jahre 591 reicht, den Denar niemals
nennt. Er erwähnt 25mal einen Aureus, wogegen er das Wort
Solidus regelmäßig vermeidet, 12 mal einen Triens und an neun
Stellen (vielleicht im Anschluß an den biblischen Sprachgebrauch)
einen Silberling (argenteus). Daß er den Denar nicht anführt, ist
kein durchschlagendes Argument gegen dessen damalige Existenz.
Denn Gregor nennt auch die Siliqua und deren Bruchteile nicht.
Mit dem argenteus kann ein Denar gemeint sein.“
Bezüglich Gregors ist Brunner nicht gut unterrichtet. Denn
der Ausdruck solidus läßt sich bei ihm wohl ein dutzendmal be-
legen? und ihm entspricht meistens der aureus. Daneben kommt
noch die Bezeichnung nummisma auri vor, die dem vöuıoue Togo
der byzantinischen Geschäftssprache entlehnt ist. Wir stoßen bei
ihm weiter auf die Gewichtsrechnung nach libra und talentum,
Goldes sowohl wie Silbers, aber nach irgendeiner Zahlenrech-
nung, die an die urfränkischen Denarhunderte und Denartausende
‘ Brunner a. a. O., Bd. 29, S. 144.
" Mir sind für den Solidus aus Gregor folgende Stellen bekannt, ohne
daß ich sagen könnte, daß es alle wären: Historia Francorum lib. Il, 12
(zweimal). IV, 43. 46. V, 18. 38. VI. 42. VIII, 41. IX, 16. 18. De virtutibus
S. Martini lib. IV, 40 (vidit ante pedes suos aureum in similitudine triantis,
quo adsumpto pensatoque unius solidi appensus est pondere). Liber in
gloria confessorum bei Krusch, Tom. II, p. 819, l. 17. 27.
176 Benno Hilliger.
Brunners erinnern könnte, suchen wir vergebens. Was nun die
Silbermünze betrifft: warum sollte denn Gregor die Siliqua er-
wähnen? Doch nur in dem Fall, daß die Franken damals wirk-
lich nach der Siliqua rechneten, allein er nennt uns den argen-
teus. Wohl ist das ein Ausdruck allgemeinerer Art, der füglich
auf jede Silbermünze bezogen werden kann, während der Name
denarius auf einen bestimmten Münzwert zu deuten scheint. Warum
sollen wir uns aber gerade der ersten und nächstliegenden Mög-
lichkeit verschließen, daß Gregor darunter die Silbermünze seiner
Zeit verstand, jene kleinen und kleinsten Prägstücke der ersten
Frankenzeit, die später verschwinden, aber noch zu Lebzeiten
Gregors, wie ich unten beweisen werde, im Umlauf waren und
ausgeprägt wurden? Und wir werden bei dieser Gelegenheit sehen,
daß auch Gregor von Tours mit diesem Ausdruck „argenteus“ in
den Quellen seiner Zeit keineswegs vereinzelt steht.
3. Von der Reihentheorie.
Ein besonderes Kapitel widmet Brunner meiner „Reihen-
theorie“, welche darauf hinzielt, die regellose Vielheit von Buß-
werten in der Lex Salica nach bestimmten Gesichtspunkten zu
gruppieren und aus ihnen ein ursprünglicheres und einfacheres
Zahlensystem herauszuschälen, wie wir es in anderen Volksrechten
finden. Denn diese Vielheit der Bußwerte, diese weitgehende
Differenzierung der Straffälle, welche dem salischen Recht eigen-
tümlich ist, muß jedem Forscher den Gedanken nahelegen, daß
wir es hier nicht mit etwas Ursprünglichem, sondern mit einem
Zustand fortgeschrittener Rechtsentwicklung zu tun haben. Das
hatte bereits Wilda erkannt und ausgesprochen. Wer natürlich
von der Vorstellung ausgeht, daß wir es in der Lex Salica, wie
sie uns überliefert ist, noch mit einem Werk Chlodwigs zu tun
haben, wird sich heute dieser Erkenntnis verschließen müssen.
Da meine Reihentheorie schon von anderen abgelehnt und
bekämpft worden sei, — er beruft sich auf Heck, Vinogradoff,
Rietschel, Krammer und Jaekel!, — so will sich Brunner nur
! Jaekel sagt an der von Brunner angezogenen Stelle (Zeitschrift der
Savigny-Stiftung G. A. Bd. 28, 115): „In seiner Reihentheorie, die Heck
mit Unrecht verspottet, steckt übrigens ein gesunder Kern. Nur die Über-
treibungen waren vom Übel.“ Jaekel macht sich anheischig, das fränkische
Münzwesen der Lex Salica aus dem keltischen abzuleiten!
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 177
auf wenige Bemerkungen beschränken. Er wendet sich gegen
zwei Punkte, einmal gegen meine Beobachtungen bezüglich der
Chunnas, zweitens gegen meine Vergleichung der verschiedenen
Stammeswergelder. Das ist in Summa alles, was man bisher da-
gegen geltend gemacht hat. Auch ich will mich hier nur auf das
Notwendigste beschränken, weil die Frage der Reihentheorie für
unsere Hauptfrage nach dem Alter der Lex Salica nur sekundäre
Bedeutung hat. Denn die Reihentheorie ist kein Beweisargument
für sie, sondern eine Schlußfolgerung aus den gewonnenen Er-
gebnissen. Man mag sich gegen sie wehren und sträuben, so-
lange man will, aber in dem Augenblicke, wo sich die Erkenntnis
Bahn bricht, daß die Münztheorie Brunners von der Vorexistenz
des Denars und sein Gedanke, daß die Franken schon zur Zeit
Chlodwigs den Schilling zu 40 Denaren gerechnet haben könnten,
unhaltbar ist, wird jeder von selbst auf die Reihentheorie gewiesen.
Denn dann wird es ja klar, daß zwischen beiden Zeitpunkten die
grobe Münzumwälzung im Frankenreiche liegt, welche gegen Ende
des 6. Jahrhunderts das Schillingsgewicht von 24 auf 21 Siliquen
ermäßigte, deren Einfluß auf die Gestaltung der Bußsätze Brunner
Ignorieren möchte.
Die Vielheit der Bußsätze in der Lex Salica ist eine erstaun-
lich große. Die Rekapitulationen verschiedener Handschriften
sprechen abweichend bald von 31, bald von 36 einzelnen Straf-
sätzen. Schon an diesen Zahlenschwankungen sieht man, daß
Zusätze und Erweiterungen im Bußzahlensystem selbst nicht von
der Hand zu weisen sind. Ich habe weiter darauf aufmerksam
gemacht!, daß die Lex Ribuaria in ihrem zweiten Teil, wo sie
sich an die Lex Salica anlehnt, nur solche Titel und Paragraphen
übernommen hat, welche auch dort schon, sei es in einzelnen oder
in allen Handschriften, das Zahlensystem der beiden Reihen 15,
30, 46, 60 (62%/,), 90 und (50), 100, 200, 300, 600 sol. erkennen
lassen, und alle übrigen ausläßt, welche ausschließlich die Zahlen-
reihe der Zwischenstufe 17'/, (18), 35 (36), (70) 72 sol. aufweisen.
Das letztere ist um so verwunderlicher, als die Lex Ribuaria im
ersten Hauptteil dafür die entsprechenden Zahlen der Zwischenstufe
18 und 36 sol. führt. Dazu kommt die Beobachtung an den
Chunnas, welche den Solidusziffern des lateinischen Textes der Lex
—
! Hist. Vtjs. 1907 S. 776. |
Hist. Vierteljabrschrift. 1909. 2. 13
178 Benno Hilliger.
Salica die Denarzahlen in fränkischer Sprache an die Seite stellen,
ohne freilich diese letztere Münze irgendwie zu bezeichnen. Es
heißt hier: „Incipiunt chunnas. Hoc est unum thoalasti solidos III
culpabilis iudicetur. Sexan chunna sol. XV culpabilis iudicetur“ usw.
Diese Chunnas sind uns in zwei Handschriften überliefert, von denen
allerdings nur die erste erhalten ist, während die zweite noch Herold
vorlag. Sie bieten folgende Zahlen:
Text A: 3 16 30 45 62', 100 200 600 700
Text B: 3 15 17, 30 35 45 62", 100 200 600 700
für die Schillingsziffern. Es ist doch höchst merkwürdig, daß
auch hier wieder in Text A die Zwischenreihe von 17’, und 35
Schillingen ausgefallen ist, welche ihrerseits schon die Lex Ribuaris
ignoriert hatte, in den Titeln, wo sie sich an die Lex Salica an-
schloß. Ich habe aus diesem Zusammentreffen gefolgert, daß es
einmal eine Textrezension gegeben hat, welche die Bußwerte der
Zwischenreihe noch nicht kannte.
Diese für die Bekämpfer der Reihentlieorie unbequeme Tat-
sache versuchte zuerst Mario Krammer'! mit der Bemerkung ab-
zutun: „In den Chunnas sind die Bußen von 17'% und von 35 sol.
wohl durch ein begreifliches Versehen fortgeblieben.“ Hier zeigt
es sich, wie leicht und rasch man mit den größten Schwierigkeiten
-fertig zu werden vermag, wenn man den Willen dazu hat. An
diese Schreiber habe ich freilich nicht gedacht, und doch be-
gegnen sie uns immer wieder, schon oben bei Brunner ım Titel
vom Reipus, wo in irgendeiner Handschrift „der Denar dank
einer Flüchtigkeit des Schreibers in beiden Stellen ausgefallen“
ist. Dasselbe ist wieder in einer anderen Handschrift der Lex
Salica bei Titel 26 (Freilassung) der Fall, wo auch die Worte
„per denarium“, wie Brunner zugibt, an beiden Stellen ver-
mißt werden. Man möchte fast an berechnete Bosheit glauben,
mit der diese spitzbübischen Schreiber doppelt unterschlagen, was
von entscheidender Bedeutung ist. Das alles setzt die Wissenschaft
geduldig auf das Konto des Zufalls, und man sieht, sein Blatt
füllt sich.
Allerdings muß ich zugeben, daß Brunner? es diesmal ver-
schmäht, sich das Argument Krammers zu eigen zu macnen. Er
erklärt vielmehr unter Beziehung auf die 30 varietates der Reca-
! Neues Archiv Bd. 32 (1907) S. 775. ? A. a. O. Bd. 29 S. 151.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 179
pitulatio C: „Wenn davon in den Heroldschen Chunnas elf, in
denen des Codex 8 nur neun begegnen, so beruht das auf dem
sehr einfachen Grunde, daß diese sich auf Bußzahlen beschränken,
die in der Lex Salica ziemlich häufig vertreten sind. Bußen von
171 Solidi finden sich nur dreimal, Bußen von 35 Schillingen
zwar 24mal. Allein die Zahlen der kürzeren Chunnas kommen,
soweit sie unter hundert Solidi stehen, sämtlich in der Lex noch
öfter vor.“ Was ist das für eine gezwungene und sich selbst auf-
hebende Beweisführung. Wozu diese künstliche Unterscheidung
von Zahlen unter und über 100 Schillingen? Von einer Ein-
schränkung kann hier nicht die Rede sein; entweder trifft die Be-
hauptung Brunners glatt zu, — dann ist sie richtig, oder sie kennt
Ausnahmen, — dann ist sie unrichtig. Hier das Resultat im An-
schlof an die Angaben der Rekapitulatio A, in Zweifelsfällen,
bei größeren Schwankungen der Lesarten, verglichen und berich-
tigt durch eigene Nachprüfung:
3 15 [174] 30 [35] 45 Gë, 100 200 600 700 sol.
41 93 8 28 24 36 40 13 17 14 1 mal.
Die Häufigkeitszahlen haben nur relativen Wert, je nachdem
man die eine oder andere Handschrift zugrunde legt. So habe ich
in einigen Handschriften die 30 sol. etwa 24—26 und die 35 sol.
etwa 22—26 mal gezählt. Aber das Ergebnis ist so klar und ein-
wandfrei, daß man ohne Voreingenommenheit zugestehen muß: die
Erklärung Brunners für das Ausfallen der Bußsätze von IL und
35 in der einen Rezension der Chunnas ist nicht zutreffend. Denn
die Häufigkeitszahl von 3 für die 17", sol. ist immer noch größer
als die von 1 für die 700 sol. und die Häufigkeitszahl von 24 für
die 35 sol. ist der von 28 für die 30 sol. fast gleich und über-
ragt die von 100, 200, 600 und 700 sol. mit 13, 17, 14 und 1
um ein gewaltige. Man wird sich also für diese Erscheinung
nach einer anderen Erklärung umsehen müssen.
Zu der Frage der Wergelder möchte ich zunächst bemerken,
daß für Titel 64 der Lex Salica die Erklärung Krammers! zu-
trifft, daß die Zahl von 187!/, sol. als Verdreifachung der Lebens-
gefährdungsbuße von 62%, sol. zu deuten ist, weil es sich um eine
Frau handelt, die ja das dreifache Wergeld des Mannes hat. Was
bedeutet aber die Buße von 62'/, Schilling? Brunner erklärt in
1 Neues Archiv. 32 (1907) S. 775.
Eh
180 Benno Hilliger.
seiner deutschen Rechtsgeschichte II 619: „Auf eine eigenartige
Teilung des Wergeldes scheint die rätselhafte salische Buße von
62'/, Solidi oder 2500 Denaren zurückzugehen“, und er führt im
weiteren aus, daß wir in ihr die Hälfte eines um die Magsühne
verkürzten Wergelds zu erblicken hätten. Nun beträgt aber nach
seinen eigenen Darlegungen die Magsühne selber die Hälfte eines
um sein Friedensgeld, also um sein eigenes Drittel verkürzten
Wergelds, und damit kommen wir trotz allen Sträubens doch wieder
zu dem Resultat, daß die Buße von 62"), Solidi auch nach Brunner
dem Drittel eines Wergelds entspricht. Nur die Erklärung dieser
Zahl macht ihm selbst noch einige Schwierigkeiten, er sagt:
„Die daraus abgeleitete Buße (66°, sol.) müßte dann freilich einer
glatten Denarrechnung zuliebe auf 2500 Denare (62), sol.) abge-
rundet worden sein.“
Für mich ist es gleichgültig, wie man sich die Zahl von
621% sol. entstanden denkt, ob aus der Hälfte eines um die Mag-
sühne verkürzten Wergeldes oder ohne Umschweif als das Drittel
eines unverkürzten Wergeldes. Zahlenmäßig kommt es auf das-
selbe hinaus. Nur daß es gerade 62'/, und nicht 66, sol. sind,
fordert das Nachdenken heraus. Brunner greift natürlich zum
Prinzip der Abrundung, dem bewährten Hausmittel der Forschung
bei widerspenstigen Zahlen. Ich machte auf Titel 36 der Lex
Ribuaria aufmerksam, wo neben dem Frankenwergeld von 200 sol.
das Wergeld der Burgunden und übrigen Stämme zu 160 sol.
angegeben wird, während die Lex Burgundionum nur von 150 sol
spricht und diese letztere Zahl auch bei den Friesen und Bayern
vereinzelt noch durchschimmert.! Ich schloß daraus, daß in der
späteren Merowingerzeit eine Erhöhung der Wergeldzahlen im Ver-
hältnis von 15 auf 16 eingetreten ist. Auf das Frankenwergelil
angewendet, stellt sich dann neben die jüngere Zahl von 200 eine
ältere von 187", sol. Das Drittel dieser letzteren Zahl wäre also
62"), sol, d. h. dieselbe Zahlengröße, die Brunner zögernd mit dem
Mittel der Abrundung zu erklären versucht. Betrachten wir sie
in der Ableitungsweise Brunners, so ist diese „salische Glieder-
buße von 62'% sol.“ wirklich „aus einer Halbteilung des Wergeldes
und zwar eines um die Magsühne verkürzten Wergeldes“ von
1871 sol. hervorgegangen.
! Hist. Vtjs. 1907, S. 37. Vgl. auch unten S. 184.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 181
Es hat niemand auch nur den Versuch gemacht, die übrigen
von mir angeführten Beispiele, welche die Berechtigung der Reihen-
theorie erweisen, zu beanstanden. Ich erinnere hier an die Ver-
leumdungsbuße, wo den 62! sol. der Lex Salica die 60 sol. der
Lex Ribuaria gegenüberstehen, an die Daumenbuße, die in beiden
Gesetzen zwischen 45 und 50 sol. schwankt, an die Buße für den
Pfeilfinger, die hier 35 und dort 36 sol. beträgt, und an das
Sklavenwergeld, welches bald zu 30, bald zu 35 und bald wieder
zu 36 sol. angesetzt erscheint. Das waren Dinge, die gelegentlich
auch von anderen Forschern schon beobachtet worden waren, frei-
lich ohne daß man sich weiter den Kopf darüber zerbrochen und
den inneren Zusammenhang dieser Erscheinung erkannt hätte.
Ja daß selbst Brunner wandelnd auf den schwindelerregenden
Pfaden der Reihentheorie zu erblicken ist, wird mit geheimem
Grauen jeder zugeben, der seine hingestreuten Bemerkungen über
die Buße für den Pfeilfinger und die Sklaventötung kennt! oder
sich an seine eben besprochene Erklärung der Lebensgefährdungs-
buße erinnert. Beruhigend sei bemerkt, daß an der Reihentheorie
eigentlich nur der Name jung ist, — er stammt von Philipp
Heck, — die Sache selbst ist alt. Schon Wilda, auf den man
sich häufiger beruft, als daß man ihn liest, versuchte in seiner
Weise ein älteres Wergeld der Franken zu rekonstruieren.
Wenn sich Brunner darauf beruft, daß jene von mir bean-
standeten Bußzahlen z. T. schon wegen der Abstufung der Delikts-
folgen, wie sie die Anordnung der Rechtssätze erfordert, aus dem
Texte der Lex nicht hinweggedacht werden können, so genügt ja
ein Blick in den zweiten Teil der Lex Ribuaria, dort, wo sie die
Lex Salica „ausschreibt“, um zu sehen, wie sich dies Rätsel löst.
Nun aber wendet man sich vor allen gegen die Vergleichung
der Stammeswergelder, wie ich sie vorgenommen habe. Philipp
Heck? machte nämlich die überraschende Entdeckung, daß ich bei
dieser Wergeldvergleichung, wo ich den 200 sol. der Franken die
160 sol. der nichtfränkischen Stämme gegenüberstellte, mir einen
groben Fehler dadurch zuschulden kommen ließ, daß ich die Exi-
stenz des Friedensgeldes ignorierte. Gesamtbußen und Privatbußen
als gleichbedeutende Zahlen zu behandeln, wäre durchaus unzu-
1 Brunner, Duodezimalsystem und Dezimalsystem in den Bußzahlen
der fränkischen Volksrechte. Sitzungsber. der Berl. Akad. 1889, S. 1048.
7 Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1904, S. 538f,
182 Benno Hilliger.
lässig. Das sind, wie er sagte, seit den Ausführungen Brunners
allgemein anerkannte Wahrheiten.
Es mag nicht überflüssig erscheinen, heute daran zu erinnern,
daß fast genau dieselbe Streitfrage, wenn auch in anderem Zu-
sammenhang, schon einmal in der Wissenschaft erörtert worden
ist, zwischen Heck und Brunner. Damals handelte es sich um die
Vergleichung des Friesenwergeldes von 160 sol, wie es in Titel
36 der Lex Ribuaria erscheint, mit den Angaben der Lex Frisio-
num. Heck machte geltend, daß in den 160 sol. der Lex Riburia
bereits der Fredus inbegriffen wäre und daß man schon aus diesem
Grunde nicht an eine Gleichsetzung dieses Betrages mit dem Wer-
gelde von 53'/, sol. oder 160 Golddenaren für den liber in der
Lex Frisionum denken könne, wie Brunner und andere es wollten.
Damals sträubte sich Brunner! gegen diese Schlußfolgerung und
erklärte: „Auch wenn dies richtig wäre, verlöre Lex Ribuaria 36
nicht jegliche Beweiskraft für die heimischen Wergelder der dort
angeführten Stämme. Die Lex hätte dann eben die nationalen
Wergeldsätze zugrunde gelegt, ohne die nationalen Friedensgelder
hinzuzufügen, so daß der fredus in den 160 Solidi enthalten war.“
Genau genommen erkennt hiermit Brunner das Prinzip an, daß bei
einer Wergeldvergleichung die nationalen Friedensgelder ignoriert
werden dürfen. So macht es wenigstens die Lex Ribuaria. Heute
scheint Brunner anderer Meinung zu sein, denn er beruft sich mir
gegenüber auf den von Heck erhobenen Einwand.
Freilich ließ uns Brunner damals schon die Wahl, ob nicht
ein anderer Weg gangbarer und sicherer wäre, aus dem unange-
nehmen Dilemma herauszukommen. Er erinnerte an die Möglich-
keit, daß auf Grund von Titel 36 der Lex Ribuaria neben dem
Wergelde für den geschädigten Oberdeutschen (160 sol.) auch noch
ein Friedensgeld eingefordert sein könnte. Denn mit dem Abzug
des fränkischen Drittels als fredus sei es hier nicht getan gewesen,
weil dann die geschädigte Partei nur 106), statt der ihr gebüh-
renden 160 sol. erhalten hätte. „Vielleicht zog in solchem Falle,“
meint Brunner, „der Richter, nachdem die Magschaft ihr volles
Wergeld erhalten hatte, im fränkischen Rechtsgebiete 5383Y, Solidi
als fredus von dem Täter ein. Denn für den fredus könnte auch
die Lex fori in Betracht kommen.“ Man sieht statt der angeb-
! Brunner, Nobiles und Gemeinfreie der karolingischen Volksrechte.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung 19 (1898), S. 97.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 183
lichen Gewißheit bei Brunner in diesem Falle doch nur unsichere
und unbestimmte Vermutungen. Gerade für ihn liegt eine un-
überwindliche Schwierigkeit in der Forderung der Friedensgelder
nach den Grundsätzen der Lex Ribuaria. Ist nämlich Titel 89
derselben auch für Titel 36 maßgebend, so würde er das Wer-
geld des Alamannen und Bayern von 160 sol. so gut wie das des
Franken von 200 sol. treffen. Erlischt aber seine Verbindlichkeit
auch nur für einen Teil dieses Titels, so ließe sich auch für den
Rest desselben aus Titel 89 überhaupt nichts folgern. Das zwingt
Brunner zu den wunderlichsten Rechenkünsten, mit denen er noch
ein viertes Drittel herausklügeln möchte, ohne zu bedenken, daß
damit aus dem Drittel ein Viertel wird und die Beweiskraft von
Titel S9 wieder in sich erlischt, daß die erstrebte Übereinstim-
mung aller Wergelder sich löst und daß der Oberdeutsche mit
213/, sol. höher gebüßt wird selbst als der Franke. Somit würde
die Lex Ribuaria gerade nach der Deutung Brunners die Gleich-
heit der Stammeswergelder, die er beweisen möchte, einfach zer-
stört haben.
Doch nicht nur eine Betrachtung der Lex Ribuaria allein,
sondern auch der einzelnen Stammesrechte wird zeigen, wie un-
sicher diese These Brunners von der nur scheinbaren Ungleich-
heit der Stammeswergelder fundiert ist. Auch für die Angeln
und Warnen nimmt er an, daß sich das Freienwergeld von 200 sol.
aus einer Privatbuße von 160 und einem Friedensgeld von 40 sol.
zusammengesetzt habe. Er schließt dies aus den Wergeldsätzen
in cap. 45 und 49 für den Freigelassenen und das noch nicht ge-
bärfähige freie Weib.! Im ersten Titel wird dem Freigelassenen
eine Wergeldbuße von 80 sol. zugewiesen und bemerkt, daß er
in allen anderen Fällen die Hälfte der Buße eines Freien zu be-
anspruchen habe: „Si occisus fuerit, 80 sol. conponatur vel quic-
quid ei solvi debeat, medietas conpositionis liberi hominis solva-
tur.“ Daraus ergebe sich, wie Brunner bemerkt, „ein Freienwer-
geld von 160 sol., worin das Friedensgeld nicht eingerechnet sein
dürfte“ Dies halte ich nun für unbedingt ausgeschlossen. Denn
cap. 40.41 desselben Gesetzes lauten: „Qui hominem liberum infra
patrianı vendiderit, solvat eum quasi occisum et in fredam sol. 12
qui liberum extra solum vendiderit, solvat eum similiter et in
! Brunner, Rechtsgeschichte I?, S. 472 und 337 Anm. 19.
184 Benno Hilliger.
fredam sol. 60. similiter de foemina.“ Daraus ersehen wir, daß
das Friedensgeld wie auch sonst in der Lex nicht, wie Brunner
vermutet, 40 sol, sondern 12 oder 60 sol. betrug, Würden wir
aber das Freienwergeld mit Brunner zu 160 sol. annehmen, dann
würde es einschließlich des Friedensgeldes entweder 172 oder 220,
aber niemals 200 sol. betragen können. Im anderen Titel wird
über die Tötung einer nicht gebärfähigen freien Frau bestimmt:
„bis 80 et sex solidos et duos tremisses componat“. Nach Brunner
läßt sich dies „mit den sonstigen Kompositionen für Tötung von
Frauen nur dann in rationellen Einklang bringen, wenn man an-
nimmt, daß die 6%, solidi sechsmal zu zahlen waren. Das gäbe
ein Friedensgeld von 40 sol. Der Passus beruht auf einer Kor-
ruptel oder auf einem Rechnungsfchler.“ Diese Behauptung be-
darf nach dem Obengesagten wohl keiner weiteren Widerlegung.
Ich bemerke, es sind dies die einzigen Beweise, die Brunner für
seine Theorie eines Friedensgeldes von 40 sol. in der Lex Anglio-
rum et Werinorum beizubringen vermag.
Aber die Theorie Brunners scheitert noch an anderen Klippen.
Auch für den advena Burgundio kennt Titel 36 der Lex Ribuaria
ein Wergeld von 160 sol, während die Lex Burgundionum von
150 sol. spricht. Niemand aber wird behaupten wollen, daß das
Stammesrecht dieser Völkerschaft für diesen Fall jemals ein Friedens-
geld von 40 od. 50 sol, sondern höchstens von 36 sol. gekannt
habe. Denn die Handlösung für den Juden beträgt 75 sol.. und
die dazu fällige multa 12 sol, während im Falle einer Buße von
150 sol als dreifachem witimo der adeligen Jungfrau eine multa
von 36 sol. erhoben wird.! So mögen wir es drehen und wenden,
wie wir wollen, wir werden für die Burgunden niemals ein Ereien-
wergeld von 200 sol. herausrechnen können.
Ähnlich aber verhielt es sich ursprünglich mit den Bayern.
Wohl stimmt das Freienwergeld nach der Angabe der Lex Baju-
variorum im Betrage von 160 sol. mit Titel 36 der Lex Ribuaria
überein. Allein wie die Burgunden müssen auch die Bayern ur-
sprünglich nur ein Wergeld von 150 sol. gehabt haben. Das er-
sehen wir daraus, daß nach Titel 3,1.2 der Lex Baj.? die Agilol-
! Lex Gundobada, Tit. 102 und 101.
? Agilolvinga vero usque ad ducem in quadruplum conponat etc. Et
pro hoc quod dux est, addatur ei maior honor quam ceteris parentibus eius,
sic ut tertia pars addatur super hoc quod parentes eius conponuntur. Und
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 185
finger das vierfache und der Herzog selbst das sechsfache Wer-
geld eines Gemeinfreien genießen sollen und daß die Handschriften
trotzdem in beiden Füllen zwischen den Zahlen von 600 und 640
oder von 900 und 960 sol. schwanken. Daraus ergibt sich das
eine Mal ein Freienwergeld von 150, das andere Mal von 160 sol.
Freilich sind wir noch nicht sicher, ob nicht auch diese Doppel-
abweichung von den Vertretern heutiger Forschungsmethode auf
einen bloßen Zufall und Schreiberirrtum zurückgeführt werden dürfte.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann hätte sich Brunners Theorie
auch noch mit der Tatsache abzufinden, daß das bayerische Freien-
wergeld, welches‘ ursprünglich auch nur 150 sol. betrug, selbst
mit Hilfe eines Fredus von 40 sol. noch nicht die gleiche Höhe
mit dem Frankenwergelde von 200 sol. erreichte.
Wenn also wirklich etwas an Brunners Theorie von der
Gleichheit der Stammeswergelder ist, dann dürfen wir ihm im
günstigsten Falle zugestehen, daß man in sehr später Zeit im
Frankenreich bestrebt gewesen wäre, die verschiedenen Stammes-
wergelder einheitlich auf dieselbe Höhe mit dem Frankenwergeld
zu bringen." Allein auch dagegen spricht noch manches, vor
allem der Titel 36 der Lex Ribuaria.
zwar schreiben 600 sol. die Hss. A 1.3.4. B2—5.7. D. 1.2.4. [gegen
640 sol. in den Has. A 2. B1.6. C 1.2. E 1—6. 8—11. GI und 900 sol.
die Hss. A 2—4. B 1—7. C 2. D 1. 2. 4 [gegen 960 sol. in den Hss. E 2—6.
Bal Außerdem erscheinen noch 600 sol. in A 1., 800 sol. in C 1. G. und
940 sol. in E 1. 10. 11.
1 Die Bedenken, die ich in meiner letzten Untersuchung (Hist. Vtjs.
1907, S. 31 Anm. 1) bezüglich des Friedensgeldes in der Lex Alamannorum
erhoben babe, lasse ich fallen. Denn ich bemerke zu Lex Alam. Tit. 60
(si quis autem liber liberum occiderit, conponat eum bis octuaginta solidis,
ad filios suos, si autem filios non reliquit nec heredes habuit, solvat eum
200 solidis) in Lex Baj. IV, 28 (si quis liberum hominem occiderit, solvat
parentibus suis, si habet, si autem non habet, solvat duci vel cui commen-
datus fuit, dum vixit, bis 80 solidos, hoc sunt 160) eine Parallele, aus der
hervorgeht, daß hierbei an ein Erlöschen des Geschlechts gedacht ist. Be-
fremden mag allerdings, daß nach der bayerischen Parallele der dux, der
sonst das Friedensgeld von 40 sol. bezieht (duci vero 40 sol. pro fredo vgl.
LL II, S. 814 f.), hier nur 160 sol. erhält. Ich lege aber keinen Wert dar-
auf und will Brunner zugeben, daß in der Zahlung von 200 sol. der Lex
Alamannorum ein fredus von 40 sol. enthalten sein kann. Für die Frage
der Wergeldvergleichung trägt, wie ich gleich zeigen werde, dieser Um-
stand nichts aus. Die Behauptung Brunners a. a. O. S. 153, daß ich parentes
als „Abkömmlinge“ aufgefaßt hätte, habe ich nicht verschuldet.
186 Benno Hilliger.
Was bedeuten nun die doppelten Wergeldziffern der Bur-
gunden und Bayern hier von 160 und dort von 150 sol. anderes
als den strikten Beweis, daß zwei verschiedene Zahlen für ein und
dieselbe Buße vorliegen. Hat aber, wie an dem vorliegenden Bei-
spiel ersichtlich, eine Erhöhung der Wergeldsätze im Verhältnis
von 15 zu 16 stattgefunden, was darf uns dann hindern, diesen
Maßstab auch an das Frankenwergeld anzulegen? Der 16. Teil
dieses Frankenwergeldes von 200 sol. beträgt 12", sol. und mit
seinem ldfachen gelangen wir auf die Zahl von 1871% sol. Das
ist das Dreifache der Lebensgeführdungsbuße von 62"/, sol., welche
selbst Brunner für ein Wergelddrittel ansehen will. Dann gibt
es keinen Halt mehr und auf der abschüssigen Bahn der Reihen-
theorie geht es weiter bergab zur Pfeilfingerbuße und dem Sklaven-
wergeld und all den anderen Beispielen einer Bußzahlenvertau-
schung für ein und dasselbe Vergehen. Es löst sich das Rätsel
jener unverständlichen Fülle von Bußzahlen, welche die Lex Salica
vor anderen Gesetzen auszeichnet. Alle die Doppelerscheinungen,
in welchen Brunner oder Krammer ein bloßes Spiel des Zufalls
sehen möchten, die Auslassungen in den Chunnas und die deut-
lich beschränkte Übernahme salischer Bußzahlen in den zweiten
Teil der Lex Ribuaria finden hierin die geforderte Erklärung. Und
zu diesem allen gesellt sich das Zeugnis der Münzfunde, welches,
wie wir gesehen haben, die Denarrechnung der Lex Salica erst
dem 7. und 8. Jahrhundert zuweist, d. h. einer Zeit, auf welche
auch die handschriftliche Überlieferung unserer Texte deutet.
Doch sehen wir uns den Begriff des Wergeldes noch etwas
genauer an. Brunner ist nicht imstande, auch nur ein einziges
Zeugnis dafür beizubringen, daß der Ausdruck weregildum in ober-
deutschen Rechten jemals im Sinne seiner Theorie auf den Ge-
samtbetrag der Privatbuße von 160 sol. und des Friedensgeldes
von 40 sol. angewandt worden wäre. Wenn hier der Ausdruck
weregildum auftritt, bezeichnet er immer nur die Privatbuße.!
Dies erkennt auch die Lex Ribuaria in Titel 36 an, indem sie
1 z. B. Lex Baj. 7,1: componat hoc marito eius cum suo weregildo id
est centum sexaginta sol. 16,5; cum weregeldo componat, hoc est 160 sol.
solvat parentibus. Lex Alam. 45: cum wirigildum eum parentibus solvat,
id est bis octuaginta solidos, si heredem reliquit, si autem heredem, non
reliquit, cum 200 sol. componat. 4: fiscus fredum adquirat, parentibus autem
legitimum wirigildum solvat.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 187
dem Frankenwergeld von 200 sol. (leudis der Lex Salica) die
reinen Privatbußen der übrigen Stämme in der Höhe von 160 sol.
gegenüberstell. Damit erklärt auch sie sich gegen die Theorie
Brunners.
In den Quellen wird der Ausdruck leudis und weregildum
unterschiedslos gebraucht, jedoch überwiegt ersterer in den frän-
kischen, letzterer in den oberdeutschen. Die Lex Salica spricht
nur vom leudis, die Lex Ribuaria nur vom weregildum, die Ewa
Chamavorum von beiden. Der Ausdruck weregildum kommt schon
im Edikt Childeberts II von 596 vor. Bei Markulf ist vom were-
gildum des Antrustionen in der Höhe von 600 sol. die Rede. In
dem „Capitulare legibus additum“ von 803 heißt es vom Freige-
lassenen: „Weregeldum eius componat, duas partes illi quem in-
servire voluerit, tertiam regi.“ Aus den beiden letzten Beispielen
ersehen wir, daß man bei den Franken im Gegensatz zu den Ober-
deutschen unter Wergeld die Privatbuße einschließlich des Friedens-
geldes verstand. Also steht die Lex Ribuaria bei ihrem Verfahren,
die Wergelder zu vergleichen, anders, als es Brunner tut, nicht
allein, sondern in vollem Einklang mit allen uns bekannten Rechts-
quellen. |
Werfen wir jetzt die Frage auf, was eigentlich die Quellen
unter dem Wergeld verstehen, wenn sie dabei von einer Summe
hier mit Einschluß und dort mit Ausschluß des Friedensgeldes
sprechen. Die Antwort auf diese Frage hat, ohne es zu wissen,
Brunner selber gegeben, wenn er in seiner Polemik gegen Heck
bemerkte: „Die Lex Ribuaria nennt in Titel 36 nur die Beträge,
die an den Verletzten gezahlt wurden.“ Das ist in der Tat des
Rätsels Lösung. Ich hatte schon in meiner letzten Arbeit be-
merkt, daß man den Zeugnissen aus der Lex Alamannorum, wo-
nach der ganze Wergeldbetrag von 160'sol. an die parentes fallen
soll, ein ebensolches Zeugnis aus der Lex Salica zur Seite stellen
kann, wo nach Titel 16,1 (De incendiis) die ganzen 200 sol. für
den Umgekommenen an die parentes gelangen. Pflichten wir
Brunner! darin bei, daß im letzteren Falle das Friedensgeld in
der Höhe eines Drittels vom Wergelde den parentes nachträglich
abgefordert wurde. Was sehen wir nun? Die volle Überein-
stimmung des Namens und des Begriffes Wergeld bei den
* Brunner, a. a. O. Bd. 29, S. 155.
188 Benno Hilliger.
Franken wie bei den Oberdeutschen, es bezeichnet eben
die Summe dessen, was die geschädigte Partei zu fordern
hat. Das ist es, was Titel 36 der Lex Ribuaria klar und deut-
lich zum Ausdrucke bringt, wenn er die 200 sol. des fränkischen
mit den 160 sol. des Wergeldes der übrigen Stämme auf die
gleiche Stufe stellt.
Es wird allseitig zugegeben, daß die germanischen Stammes-
rechte eine verschiedene Art der Erhebung des fredus kennen; ent-
weder steht er „innerhalb“ oder er steht „außerhalb der compositio“.
Brunner! meint in Hinblick auf Tacitus, daß das erstere System
das ältere wäre. Lassen wir das gelten, was wäre daraus dann
zu folgern? Daß eben bei einer Vergleichung der Bußen, der
Jüngere fredus, weil er „außerhalb der compositio steht“, ignoriert
werden muß, wie es die Lex Ribuaria in Titel 36 bei Vergleichung
der Wergelder tut. Somit muß das Friedensgeld in der
ganzen Frage ausgeschaltet werden.
Das war vor den Ausführungen Brunners allgemein aner-
kannte Wahrheit, solange man nämlich das Zeugnis der Lex
Ribuaria und aller anderen Quellen höher einschätzte, als eine
bloße gelehrte Vermutung. Und ich meine, daß sich die Reihen-
theorie nicht besser rechtfertigen kann, als wenn sie den Begriff
des Wergeldes festhält, wie er uns in den Quellen überliefert ist,
und eine Theorie ablehnt, die den Quellen widerstreitet und sich
selbst in Widersprüche verirrt, aus denen es keinen Ausweg gibt.
4. Vom Ausdruck: Lex Salica.
Wer zu der Überzeugung gekommen ist, daß die Lex Salica
wegen ihres Münzrechnungssystems schlechterdings nicht mehr
von Chlodwig stammen kaun, wird sich wohl zuerst die Frage
vorlegen, ob wir in ihr nicht vielleicht die Umarbeitung eines
älteren Gresetzeswerkes zu erblicken haben, das selbst noch von
diesem Könige herrühre. Dafür hat sich Richard Schröder? in
der jüngsten Auflage seiner „Deutschen Rechtsgeschichte“ erklärt.
Auf den ersten Blick erscheint in der Tat manches dafür zu
sprechen. Denn wir finden eine direkte Erwähnung der Lex
Salica schon in zwei Gesetzen, die bestimmt noch dem 6. Jahr-
hundert angehören. Das eine ist der Pactus pro tenore pacis
! Brunner, Rechtsgeschichte I? S. 231.
* Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, 5. Aufl. (Leipzig 1907) S. 250.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 189
Childeberts und Chlothars, den ich mit der Mehrzahl der Forscher,
wenn auch aus anderen Gründen, noch für ein Gesetz der beiden
ersten Könige dieses Namens halte und darum in die Zeit zwischen
511 und 558 setze, obwohl ihn Rietschel wieder den zweiten
Königen dieses Namens zuweisen möchte. Das andere ist das
Edictum Chilperiei, welches von Chilperich I. (561—584) her-
rühren muß. In beiden wird der Lex Salica gedacht, das eine Mal
mit den Worten „quod lex Salica habet“, das andere Mal mit einer
ähnlichen Redewendung „sicut et lex Salica habet“. Dazu tritt
endlich als drittes Zeugnis aus dem 6. Jahrhundert die Erwäh-
nung der „Salici“ im Edikt Childeberts II. von 596.
Schon in meiner letzten Untersuchung hatte ich einem Ein-
wurfe Brunners gegenüber angedeutet, daß die Erwähnung der
Lex Salica im Edikt Chilperichs ebensowenig Beweiskraft habe,
wie ihre Erwähnung im Pactus pro tenore pacis. Brunner! be-
merkt jetzt hierzu: „Hilliger entgegnet mir, ich hebe selbst her-
vor, daß Chilperichs Gesetz nur in einer Handschrift überliefert
sei. Das ist richtig, aber kein Grund, das Gesetz als Zeugnis
abzulehnen. Hilliger fährt fort: Wer bürgt uns denn dafür, daß
die Worte: sicut et lex Salica habet, nicht ein späteres Ein-
schiebsel sind? Der Einwurf ist an sich unmethodisch. Mit
gleichem Rechte könnte man in jeder Quelle, die nur in einer
Handschrift überliefert; ist, jedes beliebige Wort als Einschiebsel
verdächtigen.“ Diese Belehrung über die Methode ist nicht an-
gebracht, weil Brunner in der Wiedergabe meiner Meinung nicht
mit der notwendigen philologischen Akribie verfahren ist. Denn
bei mir heißt es wörtlich: „Allein er (Brunner) hebt selbst her-
vor, daß dieses Gesetz uns nur in einer einzigen Handschrift er-
halten ist! Und wo findet es sich? Im Codex Vossianus
Q119 eingefügt mit anderen Gesetzen in die Lex Salica
selber. Wer bürgt uns dann dafür, daß die Worte sicut et lex
Salica habet nicht ein späteres Einschiebsel sind?“ Man sieht, die
hier gesperrt gedruckten Worte hat Brunner ausgelassen oder ver-
ändert und damit einen anderen Sinn erzielt. Ausschlaggebend
für meinen Zweifel ist nicht die bloße Überlieferung in einer
Handschrift, sondern zugleich die Art der Überlieferung, welche
uns dieses Gesetz im Rahmen der Lex Salica und als einen Teil
! Brunner a. a O. Bd. 29, S. 156. — Hilliger a. a. O. 1907, S. 54.
190 Benno Hilliger.
derselben überliefert hat, und ich hatte noch weiter darauf hin-
gewiesen, daß diese Berufung der Lex Salica auf sich selbst bei
ihr noch öfter wiederkehrt, ohne daß sie auch in alle Handschriften
eingedrungen wäre.
Für das zweite Zeugnis, den Pactus pro tenore pacis, ist aller-
dings zuzugeben, daß die zwei Handschriften, welche die Berufung
auf die Lex Salica vermissen lassen, gerade an dieser Stelle eine
Textverderbnis zur Schau tragen oder zu stolpern scheinen, wo
die anderen Handschriften glatt von der Lex Salica sprechen.
Doch wenn zwei voneinander unabhängigen Handschriften an
gleicher Stelle etwas Ähnliches widerfährt, darf man es nicht für
belanglos halten, besonders wenn noch andere Verdachtsgründe
mitsprechen.
Das dritte Zeugnis für die Geltung salischen Rechtes im
6. Jahrhundert bietet das Edikt Childeberts II. von 596 mit seiner
Erwähnung der Salier. Ich hatte dazu die Frage aufgeworfen,
wie es käme, daß ihre erste Erwähnung uns diese Salier gerade
in Köln finden lasse auf ribuarischem Boden? Wohl eine Ant-
wort auf diese Frage soll es sein, wenn Brunner S. 172 seines
Aufsatzes erklärt, daB dieses auf verschiedenen austrasischen
Märzteldern zustande gekommene Gesetz auch in den salischen
Rechtsgebieten Childeberts eingeführt worden sei, und in der An-
merkung behauptet: „Das erklärt den rätselhaften Salicus in c. 14.
Er ist in den für die salischen Gebiete bestimmten Text einge-
fügt worden. Wir haben das Gesetz nur in der für die Salier
bestimmten Rezension. In dem ribuarischen Text mag statt Sali-
cus das Wort Ribuarius gestanden haben.“ Hier wird sich wohl
jeder fragen, ob dieses Verfahren Brunners methodisch richtiger
ist, als das, was er an mir rügen wollte? Es ist ja nur der Unter-
schied, daß ich die Lesart einer einzigen Handschrift, Brunner
aber die Übereinstimmung von vollen 18 Handschriften für den
gleichen Ausdruck in Frage ziehen will.
Was berechtigt ihn aber zu solcher Konjektur? Vielleicht
die Beobachtung, daß in cap. 8 und 13 dieses Gesetzes weder
vom Salicus noch vom Ribuarius, sondern schlechthin vom Fran-
cus die Rede ist? Und Francus kommt ja in beiden Stammes-
rechten als technische Bezeichnung für den Gemeinfreien vor!
Wer die schriftliche Überlieferung der Frankenzeit betrachtet,
kann sich schwerlich verbergen, daß sich eine Bezugnahme auf
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 191
die „Lex Salica“ erst sehr spät bemerkbar macht. Weder Gregor
noch Fredegar gedenken ihrer, und selbst die Urkunden scheinen
diesen Ausdruck geflissentlich zu vermeiden. Zuerst begegnet er
uns in den Formelsammlungen des ausgehenden 7. Jahrhunderts
und wird erst häufiger in der Karolingerzeit. Das ist gewiß Grundes
genug, jede Erwähnung der Lex Salica in Quellen des 6. Jahr-
hunderts für verdächtig zu halten.
Versuchen wir einmal in kurzen Umrissen das Eindringen
dieses Wortgebrauchs zu verfolgen. Ich habe schon hervorgehoben,
daß es in den Urkunden des 7. Jahrhunderts strenger Sprachge-
brauch ist, jede Berufung auf eine „Lex Salica“ zu vermeiden.
Das fällt uns besonders bei Betrachtung der sogenannten Placita
auf. Hier, wo man dies am ehesten erwarten sollte, weil die
ganze Nomenclatur der salischen Gerichtssprache zur Anwendung
kommt, erfolgt zwar eine Beziehung auf das Gesetz, aber nie ist
dann von der „Lex Salica“ die Rede, sondern immer nur von der
„lex“ und den „leges“ schlechthin Bis in die Karolingerzeit hinein
erbt sich diese Gewohnheit fort, und wir können behaupten, daß
es überhaupt keine echte Königsurkunde gibt, die von diesem
Sprachgebrauch abwiche. Eine einzige Ausnahme macht das Prae-
ceptum denariale, die Königsurkunde für Freilassung durch Schatz-
wurf, aus einem Grunde, den wir unten kennen lernen werden.
Die erste Erwähnung der „Lex Salica“ finden wir in den
Formeln! von Angers. Hier begegnet uns der Ausdruck „lex
filicitatis“, und wir werden darunter wohl die Lex Salica verstehen
dürfen, wenn wir annehmen, daß man in falscher Etymologie das
fränkische Wort salig auf das lateinische felix gedeutet habe.
Früher wollte man diese Formeln noch dem beginnenden 6. Jahr-
hundert zuweisen, weil man das zweimal darin erwähnte vierte
Regierungsjahr Childeberts auf den ersten König dieses Namens
und mithin auf das Jahr 514/5 bezog. Heute ist man davon ab-
gekommen und begnügt sich, da der zweite König dieses Namens
nicht in Frage kommt, mit Childebert II. und dem Jahre 698.
Freilich regt sich versteckt wohl noch der Wunsch, die einge-
streute Notiz einer Berechnung der Weltjahre bis zum dritten
Regierungsjahre Theuderichs III. dahin zu verwerten, diese For-
meln noch über das Jahr 678 zurückzudatieren. Allein die Er-
1 Nr. 54. Bei Zeumer S. 23.
192 Benno Hilliger.
wähnung Childeberts gleich zu Anfang und dann wieder in der
zweiten Hälfte derselben ermuntert nicht recht zu diesem kriti-
schen Saltomortale. Es sind dies Nachklänge einer gelehrten Zeit-
richtung, welche auch die Formulae Arvernenses ins 6. Jahr-
hundert rückte, während man sie nachträglich dem 8. Jahrhundert
zuwies. Ein paar Jahrhunderte spielen in der Forschung keine
Rolle.
Weiter begegnet uns eine direkte Beziehung auf die „Lex
Salica“, in den Formulae Marculfi, welche, wie schon erwähnt, um
das Jahr 700 zu einer Sammlung vereinigt wurden, und in den
sogenannten Formularum Pithoei fragmenta, welche man wohl
derselben Zeit zuweisen darf und von denen erst jüngst wieder
neue beachtenswerte Reste! gefunden worden sind. Doch kommt
in beiden Sammlungen diese Erwähnung nur ganz vereinzelt vor,
wir begegnen ihr bei Markulf einmal und bei Pithou zweimal, und
erst in den Formeln der Karolingerzeit wird sie etwas häufiger.
Und prüfen wir den Inhalt aller in Betracht kommenden Formeln,
so sehen wir, daß die Berufung auf die „Lex Salica“ namentlich
in drei Fällen erfolgt, einmal bei der Freilassung, zweitens beim
Verlöbnis und drittens beim Erbgang. Sonst erscheint sie noch
einmal bei Erwähnung einer gerichtlichen Reklamationsfrist. End-
lich begegnen wir noch den homines Saliei oder homines bene
„Franci Salici in Fällen des Zwölfereides.
Wir wissen ja schon, daß die beiden Formelgattungen, die
der Freilassung und die des Verlöbnisses, selbst auf kein hohes
Alter zurückblicken können, eben weil sie beide die Existenz des
Denars voraussetzen.
Was nun die erstere Gattung im besonderen betrifft, so ge-
hört die Freilassung iactante denario, von der sie spricht, nicht
einmal ausschließlich dem salischen Rechte an. Wohl können
wir das Praeceptum denariale, welches schon bei Markulf er-
scheint, mit Titel 26 der Lex Salica in Verbindung bringen, allein
seiner ganzen Wortfassung nach lehnt es sich mehr an den Titel 57
der Lex Ribuaria an? Wir vermissen in dem Titel der Lex
! Rene Poupardin, Fragments du recueil perdu de formules franques.
Bibliothèque de l'École des Chartes 69, p. 642—662.
? In der Lex Salica 26 heißt es: „si quis servo alieno ante regem (per
dinarium) ingenuum dimiserit etc.“ Dagegen lautet es im Praeceptum de-
nariale bei Markulf: „inlustris vir ille servo suo nomen illo per manu susa
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 193
Salica vor allem die Berufung auf das salische Recht, wie wir
sie bei Markulf finden und in Analogie zur Lex Ribuaria wohl
erwarten dürften. Genau so aber verfährt nun die Eligiusurkunde
von 632, welche von „libertis meis, quibus per cartulam vel de-
narium manu misi“ spricht, ohne der Lex Salica dabei zu gedenken.
Noch seltsamer mutet die Berufung auf die „Lex Salica“ in
der Verlöbnisformel „de solido et denario secundum legem Sali-
cam sponsare“ an, welche uns zuerst bei Pithou! begegnet. Denn
wir vermögen überhaupt: keinen Titel in der Lex nachzuweisen,
auf den sich diese Sitte beziehen könnte. Auch Fredegar berichtet
von der Brautwerbung Chlodwigs nur mit den Worten: „Legati
offerentes solidum et denarium, ut mos erat Francorum“ und ver-
meidet dabei jede Erwähnung der Lex Salica. Bei Pithou hin-
wiederum findet sich noch ein Gegenstück? zu dieser Formel,
worin es ohne jede Bezugnahme auf die Lex Salica heißt: „per
solido et denario et in arras habui desponsata.“
So sehen wir bei genauer Prüfung, daß gerade die Formeln,
welche an zwei Rechtsbräuche anknüpfen, denen Brunner gern
ein höheres Alter zuweisen möchte, jüngeren Ursprungs sind, ja
es scheint, als ob die Beziehung auf die Lex Salica, wie sie in
diesen Formeln zutage tritt, gar nicht einmal von Anfang an
mit diesen Rechtsbräuchen selber verknüpft gewesen ist.
Wir kommen zur dritten Formelgattung, den Testamenten.
Die Beschränkung des F rauenerbrechts, wie sie in den Titeln De
alodis sowohl in der Lex Salica wie in der Lex Ribuaria zum
Ausdruck kam, begegnete vielem Widerspruch, und man war
häufig bemüht, die Strenge des hergebrachten Rechts in der
Praxis durch schriftliche Willensverfügung zu umgehen. In den
Formeln, wo dies geschieht, gedenkt man anfangs, wie z. B. bei
Markulf (l, 12) und bei Pithou (46) des üblichen Rechts als
einer „Diuturna sed inter nos impia consuetudo.., ut de
terra paterna sorores cum fratribus portionem non habeant“,
—
aut illius in nostri presentia iactante denario secundum lege Salica demisit
ingenuum“: Damit vgl. man Lex Rib. 57: „si quis libertum suum per ma-
num propriam reu per alienam in praesentia regis secundum legem Ribus-
riam ingenuum demiserit et dinarium iactaverit et eiusdem rei carta acci-
perit etc.“
! Bei Poupardin a. a. 0O., Fragment 55.
2 Ibid. Fragment on.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 14
194 Benno Hilliger.
während es in einer späteren Formel! der Merkelschen Samm-
lung, die sich sonst im Wortlaut an Markulf anlehnt, heißt:
„Cognitum est, qualiter secundum legem Salicam in portione
paterna cum fratribus tuis filiis meis minime potes accedere.“
Wir sehen auch hier, wie die direkte Berufung auf die „Lex
Salica“, der Gewohnheit einer späteren Zeit entsprechend, nach-
träglich Eingang gefunden hat. Aus der diuturna sed inter nos
impia consuetudo der Markulfschen ist die Lex Salica der Merkel-
schen Formel geworden.
Ein noch viel lebendigeres Beispiel für diesen Vorgang bietet
eine Formel? der Pithouschen Sammlung, welche den Anspruch
auf das Recht einer Allodialübereignung mittels Urkunde aus der
Lex Salica selber ableitet: „Lex priscorum exposeit auctoritatem,
ut quicunque voluerit de rebus suis propriis vendere cedere con-
donare, et per suum strumentum cuicunque voluerit ad legem
salicam licentiam habeat alligare.. De alode paterno mihi le-
gibus obvenit etc.“ Einer viel geübten Praxis jener Zeit mochte
dieses Verfahren wohl entsprechen, aber mit einem Titel der Lex
Salica, wenigstens wie sie uns vorliegt, läßt es sich nicht be-
legen. Höchstens könnte man dabei an Titel 48 und 59 der Lex
Ribuaria denken. Pate gestanden bei dieser Formel hat viel-
leicht das Urbild einer Formel? aus der Auvergne, die selbst einer
späteren Zeit angehört. Hier heißt es mit einigen Anklängen
wenigstens dem Sinne nach: „Quociens inter quascumque
inienuis personis lex beneficium edocet, ut quantumcum-
que persona de rebus propriis suis in alterius transferre voluerit,
libera abeat potestatem ad hoc faciendum quicquit voluerit.“
Wir gehen jetzt gleich zur Betrachtung der Lex Salica selber
über. Da fällt es sofort auf, daß sie in ganz ungewohnter Weise
mehr als jedes andere Volksrecht von sich selber zu sprechen
pflegt. Höchstens die Lex Ribuaria tut es ihr darın gleich.
Allerdings ist die Zahl der Stellen, wo auch die Lex Salica nur
von der „lex“ schlechthin spricht, die weitaus größere und nur
in einigen scharf umgrenzten Fällen verläßt sie diesen gewohnten
Sprachgebrauch. Es geschieht dies einmal in Titel 45, 2. 50, 2. 3.
52 und 57,1.2.(8), wo in der Anrede salisches Recht verlangt
1 Nr. 25 bei Zeumer S. 250.
3? Poupardin a. a. O., Fragment 63.
3 Nr. 6. Bei Zeumer H 31.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 195
oder geboten wird, und zweitens in Titel 41,1. 47 und 63, wo
ee sich um die Standesbezeichnung „qui lege salica vivit“ handelt.
Betrachten wir zuerst den letzteren Fall. Eine Berufung auf
die Lex Salica zur Hervorhebung einer Standesbezeichnung ist
uns bereits in den Formeln begegnet für die Freilassung und
das Verlöbnis. Zu ihnen gesellen sich weiter die Formeln über
den Zwölfereid „apud 12 homines bene Francos Salicos“. Konnten
wir schon bei den ersteren diese Beziehung auf die Lex Salica
als eine spätere Gewohnheit nachweisen, so ist es auch bei den
letzteren der Fall. Denn schon in den Formeln von Angers finden
sich die Vorläufer! dafür, wo es einfach heißt „aput homines 12
mano sua 13 vicinis circamanentis debiat coniurare“, ohne daß
ihre Standesbezeichnung als Salier ausdrücklich betont wird.
Sollte das nicht ursprünglich auch in der Lex Salica der
Fall gewesen sein? Man beachte nur das Schwanken ihrer Aus-
drucksweise in Titel 14,2, wo sich die Handschriften willkürlich
für barbarus francus, barbarus salicus, barbarus salicus francus,
homo francus oder franco salicus entscheiden. Und damit ver-
gleiche man wieder die Bestimmtheit des Ausdruckes in Titel 14,3,
wo alle Handschriften übereinstimmend schreiben, „si vero fran-
cus romanum expoliaverit etc.“ Auch in anderen Titeln? der Lex
kommen Bezeichnungen wie francus oder homo francus oder in-
genuus francus vor, doch nur ausnahmsweise, im Gegensatz zum
romanus und zur Kennzeichnung des Standes. Dagegen erscheint
der bloße Ausdruck salicus dafür in der Lex überhaupt nicht,
wobl aber in einem versprengten Zusatzkapitulare und in dem
schon erwähnten Edikt Childeberts II. von 596 aus dem Ribu-
arierlande.
Dagegen finden wir als die übereinstimmende und allen Hand-
schriften geläufige Bezeichnung, wenn wir von dem wesenlosen
quis absehen, welches die meisten Titel und Paragraphen ein-
leitet, den Ausdruck ingenuus für den Gemeinfreien. Jedenfalls
vermeidet die Lex geflissentlich, sich des bloßen Wortes salicus
in diesem Sinne zu bedienen. Nur ganz vereinzelt sprechen in
Titel 14,2 einige Handschriften von einem barbarus salicus oder
1 Nr. 10 und 50. Bei Zeumer S. 8 und 22.
7 Freilich nur in einzelnen Handschriften, nämlich in Cod. 5. 6. 10.
Em. zu Titel 25,5. 32,3.4 und in Cod. 10 zu Titel 40,3.8. Durchgängig
in allen Handschriften nur in Titel 41,1.
14*
196 Benno Hilliger.
franco salicus oder auch barbarus salicus francus. Man scheut
sich offenbar, das Wort absolut zu gebrauchen und bedient sich
deshalb in Titel 41,1. 47 und 63 eines umständlichen Relativ-
satzes „qui lege salica vivit“, um seinen Gedanken auszudrücken.
Wir ersehen daraus mit aller Deutlichkeit, daß das Wort salicus
nicht Stammesbezeichnung ist wie Alamannus und Bawarius oder
Burgundio, Bogio, Saxo und Frisio, die man bald substantivisch
bald adjektivisch gebraucht. Es ist, wie schon Dippet hervor-
gehoben hat, lediglich eine Standesbezeichnung. Freilich dürfen
wir mit diesem Forscher nicht so weit gehen, daß wir nach dem
Wortlaut von Titel 41 „si quis ingenuo franco aut barbaro qui
lege salica vivit“ zwischen dem ingenuus francus und dem bar-
barus qui lege salica vivit dem Sinne nach zu scheiden hätten.
Beides sind vielmehr Umschreibungen für ein und denselben Be-
griff. Das beweist schon die Fassung in Titel 63 (ingenuus qui
lege salica vivit) und in Titel 47 (de filtortis qui lege salica vi-
vunt oder si quis qui lege salica vivit) verglichen mit dem Sprach-
gebrauch in Titel 14, 2 vom barbarus salicus oder francus salicus
oder auch barbarus salicus francus. Wir ersehen daraus, daß der
barbarus qui lege salica vivit eben der gemeinfreie Franke selber ist.
Daß wir es aber in all diesen Titeln bei Erwähnung des
salicus oder der lex salica mit späteren Einschiebungen oder Zu-
sätzen zu tun haben, erkennt man schon daraus, daß sie sich nur
selten in allen Handschriften finden. So erscheint die Lesung
salicus des Titels 14, 2 nur in Cod. 1—4 und 10 und die Lesung
qui lege salica vivit des Titels 63 nur in Cod. 2, 7—9 und 10,
während andere Handschriften wie Cod. 5—6 eine Fassung bieten,
die eine solche Erwähnung von vornherein ausschließt. In Titel 47
findet sich dieser letztere Zusatz entweder nur in der Titelrubrica
(De filtortis qui lege salica vivunt) oder nur im Text des Titels
selber (si quis qui lege salica vivit), und in Cod. 1 fehlt er
überhaupt.
Freilich in Titel 41 findet er sich in allen Handschriften.
Allein gerade hier läßt sich direkt der Nachweis führen, daß es
sich bei ihm um einen späteren Zusatz handelt. Denn nach
seiner Rubrica handelt der Titel „De homicidiis ingenuorum“ und
bespricht doch nacheinander die Straffälle für Erschlagung erstens
! Der Prolog der Lex Salica, die Entstehung der Lex und die Sali-
schen Franken. Hist. Vtjs. 2.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 197
des ingenuus franco aut barbarus qui lege salica vivit, dann dessen
qui in truste dominica est, dann des romanus homo conviva regis,
dann des romanus homo possessor und endlich des romanus tri-
butarıus. Daraus ergibt sich, daß sich die Rubrica mit dem In-
halt des Titels selbst nicht mehr deckt. Der romanus tributa-
rius mit seinem Wergeld von 45, 63 oder 70 Schillingen fällt
aus dem Rahmen eines Titels, der vom ingenuus handelt, be-
stimmt heraus. Aber wie man von anderer Seite! schon längst
beobachtet hat, versteht die Lex Salica in allen sonstigen Fällen
unter ingenuus nur den Franken und niemals den Römer. Somit
wurde erst durch die Auffüllung dieses Titels mit Wergeldern der
anderen Stände zum ingenuus des ersten Paragraphen ein er-
läuternder Zusatz nötig, der diesen als einen Mann salischen
Standes oder fränkischer Abstammung von den übrigen unter-
schied. Genau denselben Vorgang beobachten wir in Titel 14
„De superventis vel expoliationibus“ Hier lautet $ 1 „Si quis
hominem ingenuum in superventum expoliaverit etc. sol. 62'/, culp.
iudicetur.“, darauf folgt $ 2 mit seiner schon erwähnten Schwan-
kung im Ausdruck „si vero romanus homo francum expoliaverit
etc sol. 621/, culp. iudicetur“ und endlich $ 3 „si vero francus
romanum expoliaverit etc sol. 30 culp. iudicetur.“ Es ist doch
klar, daß entweder $ 1 oder § 2 dieses Titels überflüssig ist,
denn wie die Strafhöhe zeigt, verstand man darunter denselben
Fall. Solange man nach dem Sprachgebrauch der Lex mit in-
genuus nur den freien Franken bezeichnete, genügte die Fassung
des ersten Paragraphen, und erst später, als man darunter auch
den Römer verstand, machte sich die Einfügung des zweiten nötig,
der schon durch seinen schwankenden Sprachgebrauch seinen
späteren Ursprung verrät.
Daß auch die Lex Ribuaria unter dem ingenuus fast immer
den gemeinfreien Ribuarier versteht, wird gleichfalls allseitig? zu-
gegeben. Unter diesen Umständen halte ich es für höchst wahr-
scheinlich, daß wir auch an der viel berufenen Stelle im Edikt
Childeberts von 596 „ut si quiscunque ingenuus etc si salicus
fuerit solidos quindecim componat sı romanus septem et di-
ı Heck, Die Gemeinfreien der karolingischen Volksrechte (Halle 1900)
S. 63. — Brunner, Ständerechtliche Probleme. Zeitschrift der Savigny-
stiftung. G. A. 23, S. 239.
2 Heck a. a. O., S. 63. Brunner a. a. O., Bd. 33 S. 239.
198 Benno Hilliger.
midium solidi, servus vero aut tres solidos reddat aut de dor-
sum suum componat“ in den mit Sperrdruck ausgezeichneten
Worten eine nachträgliche Interpolation vor uns haben. Denn
dafür spricht nicht nur das sinnwidrige Auftreten des salicus in
einem in Köln geschaffenen ribuarischen Gesetze, sondern auch
die ungewöhnliche Beziehung des ingenuus auf den romanus,
welche der Lex Ribuaria im Grunde ebenso fremd war wie der
Lex Salica. Dazu kommt endlich, daß man in cap. 8 und 13
nicht vom salicus, sondern vom francus spricht, ein Ausdruck, der
in beiden fränkischen Rechten heimisch war. Hier zeigt sich
deutlich, wie plump man bei dieser Interpolation verfuhr.
Die übrigen Titel der Lex Salica, die eine Berufung auf das
salische Recht enthalten (45, 2, 50, 2.3, 52 und 57, 1. 2. (8.)) be
ziehen sich auf die Anrede im Gericht, wo salisches Recht ver-
langt oder geboten wird. Hier ist die Übereinstimmung der Hand-
schriften eine größere, denn eigentlich nur in Titel 45, 2 be-
schränkt sich diese Angabe auf einige wenige Handschriften.
Allein wir haben schon gesehen, daß die Placita des 7. Jahr-
hunderts samt und sonders diesen Brauch noch nicht kennen.
Auch wo unzweifelhaft die Lex Salica gemeint ist, begnügt man
sich dort von der „lex“ oder den „leges“ zu sprechen. So heißt
es, um hier nur der Ladung und des Erscheinens im Gericht zu
gedenken, regelmäßig noch in den Formeln von Angers! so oder
ähnlich: „veniens in eo placito illi de manum usque ad vesperum
placitum suum legibus custodivit et solsadivit“ und ebenso bei
Markulf?: „a quo placito veniens memoratus illi ibi in palatio
nostro et per triduo seu amplius, ut lex habuit, placitum suum
custodisset vel memorato illi abiectisset vel solsatisset“ und genau
dasselbe findet sich noch in den Urkunden Chlodwigs III. vom
Jahre 692 und 693. Um so auffülliger ist die fragliche Stelle
im Pactus pro tenore pacis, wonach im Falle mehrmaliger vergeb-
licher Ladung Eideshelfer ernannt werden sollen, „qui sacramenta
firmarent pro placito quod lex Salica habet fuisse completum.“
Es muß dies hier um so verdächtiger erscheinen, als im Edictum
‚Chilperici $ 7, wo dieselbe Rechtsmaterie abgehandelt wird, immer
nur von der „lex“ oder den „leges“ die Rede ist.
—
1 Nr. 18. 14. 16. 53. Bei Zeumer S. 9, 10 und 28.
2? Liber I. Nr. 37. Bei Zeumer S. 67.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 199
Doch auch das zweite Zeugnis des 6. Jahrhunderts, die ver-
einzelte Erwähnung der Lex Salica im Edikt Chilperichs, muß
überraschen oder geradezu befremden, weil es Titel 59 des Ge-
setzes ist, den man dabei im Auge hat. Müßte man nicht auch
erwarten in cap. 8 des Ediktes, wo der graphio, der seine Amts-
gewalt mißbraucht, mit dem Tode bedroht wird, an den ent-
sprechenden Titel der Lex Salica (51,3) erinnert zu werden und
doch ist es unterblieben! Um so seltsamer ist es doch, daß man
bei Titel 59 die Ausnahme macht, der in seiner Rubrica „De alo-
dis“ sich eines Wortes bedient, welches man schon längst! als
ein Merkmal jüngeren Sprachgebrauches erkannt hat. Ich finde
die erste mir bekannte Erwähnung des Wortes alod in einer Pa-
pyrusurkunde Dagoberts I. etwa aus der Zeit von 628, während
in den Quellen des 6. Jahrhunderts dieser Ausdruck vermieden
wird. Daß aber die Rubrica älter ist als unsere Textgestaltung
der Lex Salica, haben wir oben bei Behandlung von Titel 41 gesehen.
So haben wir bis ins Mark der fränkischen Volksrechte hin-
ein verfolgen können, wie die Berufung auf eine „Lex Salica“, ja
das Wort Salicus selbst erst allmählich aufkam, Verbreitung ge-
wann und sich einbürgerte..e Wir haben gesehen, daß man mit
diesem Worte nicht an einen besonderen Stamm, sondern zunächst
nur an einen Rechtsstand dachte. So erklärt es sich, daß man
sich in den Formeln gerade bei bestimmten Rechtsgeschäften, wo
der Stand in Frage kam, bei der Freilassung, beim Verlöbnis, im
Erbrecht und bei der Eideshilfe auf die „Lex Salica“ zu berufen
liebte. So konnte es kommen, daß man sich selbst in Fällen,
wie beim Verlöbnis auf sie bezog, obwohl das geschriebene Gesetz
darüber nichts aussagte. Auch daß die königliche Kanzlei im
Praeceptum denariale abweichend von ihrer sonstigen Gepflogen-
heit gleichfalls das „secundum legem salicam“ betont, wird jetzt
erklärlich als die Folge einer Sprachwandelung, welche auch im
Frankenreiche den Römer als ingenuus zu bezeichnen anfing. Es
sollte eben beim Schatzwurf die Freilassung zum vollen Rechte
eines freien Franken hierdurch ausgesprochen werden. Wie seine
Formel, so war, wie wir sahen, auch der Rechtsbrauch selber, so-
weit er an den Denar anknüpfte, jüngeren Ursprungs.
ı Waitz, Verfassungsgeschichte II, 1, S. 287ff. Zeumers Ausgabe der
Formulae S. 726, Z. 20.
200 Benno Hilliger.
Nichts zwingt also zur Annahme, daß es schon im 6. Jahr-
hundert, vor der Münzreform von 575/9, ein geschriebenes west-
fränkisches Stammesrecht gegeben habe, welches den Namen einer
„Lex Salica“ trug. Ihre Erwähnung im Pactus pro tenore pacis
wie im Edikt Chilperichs ist ebenso verdächtig, wie die Erwähnung
der Salier in Köln im Edikt Childeberts II., die sogar Brunner
bei einer geschlossenen Überlieferung von 18 Handschriften zu
beanstanden sich genötigt sieht.
5. Vom ältesten Münzwesen der Franken.
Brunner ermahnt die Numismatiker, sich bei den Angaben
der Lex Salica vorläufig bescheiden zu wollen. Warnend erinnert
er an eine längst vergessene Meinung, welche in den Gold-
prägungen Karls des Großen keine eigentlichen Münzen, sondem
bloße Schaustücke habe sehen wollen, während der neue llanzer
` Münzfund das Gegenteil beweise. Doch gerade dieses Beispiel ist
lehrreich für diejenigen, welche sich gern der Erkenntnis ver-
schließen möchten, daß wir in den ersten Frankenmünzen des
6. Jahrhunderts, die uns vom Boden wiedergegeben worden sind,
wirklich das Geld jener Tage zu erblicken haben, auch wenn es
keine Denare sind.
Man kennt ja diese Münzen lange genug, aber man scheute
sich davor, sie zu nehmen für das, was sie sind, weil man glaubte,
Denare finden zu müssen in einer Zeit, wo es noch keine gab.
Man fürchtete das Zeugnis der Lex Salica, welche nach einer
rechtsgeschichtlichen Legende unbedingt von Chlodwig herrühren
soll, und verzichtete einer gelehrten Meinung zuliebe auf das
sicherste Zeugnis, welches eine Zeit in ihren eigenen Denkmälern
hinterläßt. Deshalb verfiel man auf die seltsame Ansicht,
diese leichten fränkischen Münzstücke, welche die ersten Prä-
gungen dieses Volkes darstellen, für bloße Grabmünzen zu er-
klären. Und mit welchem Rechte tat man dies? Lediglich aus
dem Grunde, weil man sie bisher nur auf alten merowingischen
Friedhöfen gefunden hatte. Mit dem gleichen Rechte hätte man
auch die Goldmünzen, die man auf diesen Friedhöfen fand, für
solche Grabmünzen erklären müssen. Doch tat man dies nicht,
weil man diesen Münzen auch anderwärts begegnete. Jetzt aber
ist auch bez. der Silbermünzen dieser schöne Traum vorbei. Denn
un — A sf
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 201
erst jüngst sind bei einem glücklichen Funde in Narbonne! wieder
fünf solcher Münzen zum Vorschein gekommen, die zusammen mit
einer Glasperle in einer Kapsel verwahrt gewesen waren und
nicht aus einem Grabe stammten. Vielleicht ergrübelt ein sinnen-
der Geist, der sich auch das Ungewohnte zurechtzulegen versteht,
daraus die Möglichkeit, daB diese Kapsel durch einen heim-
tückischen Zufall auf dem Weg zum Leichenbegängnis verloren
gegangen ist, eine Lösung, die doch vielleicht manchem Forscher
die Ruhe und der Lex Salica ihr ehrwürdiges Alter wiedergeben
könnte.
Wir haben schon erwähnt, daß seltsamerweise auch Gregor
von Tours gegen Ende des 6. Jahrhunderts von einem fränkischen
Denar nichts weiß, sondern, wenn er der Silbermünze gedenkt,
von einem „argenteus“ spricht. Brunner meint, daB darunter der
Denar verstanden sein könnte, und hält es für möglich, daß sich
Gregor in Anlehnung an biblischen Sprachgebrauch gerade dieses
Wortes bedient habe. Diese Ansicht läßt sich schwerlich auf-
recht erhalten. Denn der Ausdruck denarius findet sich weit
zahlreicher im biblischen Latein selbst als argenteus, und Gregor
bedient sich doch auch der Worte solidus und triens, die man als
Münzbezeichnungen dort vergebens sucht. Vollends wenn er einen
Zug aus dem Leben des heiligen Paulinus von Nola mit den
Worten schildert „triante vinum conparat admixtisque aquis ite-
rum per argenteos venumdatum duplat pecuniam“, so nennt er
beide gleichsam in einem Atem und zeigt, daß ihm der argenteus
eine kleine Teilmünze des triens ist. Aber Gregor steht für uns
mit seinem Zeugnis jetzt nicht mehr allein. Denn eine Ironie
des Schicksals will es, daB in demselben Bande der Zeitschrift
der Savignystiftung, in welchem Brunner mit dem Aufgebot all
seines Scharfsinns die Aussage Gregors umzudeuten und zu ent-
kräften sich bemüht, ein neuer Zeuge aus der Merowingerzeit
auftritt, der genau das gleiche sagt, wie Gregor. Conrat ver-
öffentlicht dort seinen bemerkenswerten Fund eines Traktates über
romanisch-fränkisches Ämterwesen, der zwar an sich nicht genauer
zu datieren ist, aber doch sicher, wie schon der Herausgeber er-
kennt, der merowingischen Zeit angehört. Dort heißt es an einer
! G. Amardel, Trois monnaies merovingiennes inédites. Revue numis-
matique Ser. IV, tom. 11 (1907) p. 66—78.
202 e Benno Hilliger.
Stelle!: „Interdum consul coram rege munutos arguenteos
super planam terram spargit, ut certatim pauperes propriis et
velocissimis manibus sibi ut valuerint, rapiant, ut letus rex aspi-
ciat subridens.“ Da erscheint plötzlich statt des gewohnten di-
narius der Lex Salica der minutus argenteus wie bei Gregor als
die bei den Franken gebräuchliche Silbermünze In diesem Zu-
sammenhang ist jede Beeinflussung durch biblischen Sprachge-
brauch abzulehnen, und wir werden uns daran gewöhnen müssen,
scheinbar im Widerspruch zur Lex Salica den Franken des 6. Jahr-
hunderts eine andere Münze und darum ein anderes Münzrech-
nungssystem, als das des Schillings zu 40 Denaren, zuzugestehen.
Die Zahl der Silbermünzen aus der frühen Merowingerzeit,
die man gefunden hat?, ist freilich nicht allzu groß, allein sie ge-
nügt doch, um uns den Charakter dieser Münzen erkennen zu
lassen. Ist auch die Zahl der Fundstücke gering, so ist doch die
Zahl der Fundorte verhältnismäßig groß und erstreckt sich über
ein weites Gebiet, das von Namur in Belgien durch das Land der
Oise, Marne und Seine über Poitiers bis zur Charente, ja südlich
bis nach Narbonne hinabreicht. Es sind vielleicht 40 bis 50
solcher Münzen bekannt geworden, die man an 10 oder mehr
Stellen gefunden hat. Man kann zwar nicht behaupten, daß sich
die Münzen auch nur von zwei Fundorten vollständig glichen,
allein sie haben doch alle gewisse Merkmale, wodurch sie sich
scharf von den Münzen der späteren Merowingerzeit, von den De-
naren, unterscheiden. Das ist einmal ihr Gepräge und zweitens
ihr Gewicht. Ihr Gepräge haben sie mit dem Namen der Herr-
scher den Kaisern des 5. Jahrhunderts entlehnt, wir begegnen
Nachprägungen des Honorius (395—423), Theodosius I. (408—450),
Valentinian II (425—455), Anthemius (467—472), Julius Nepos
(474—4715) und besonders des Anastasius (491—518) unter ihnen.
Ihr Gewicht schwankt meistens zwischen 0,40 und 0,20 g, einige
sinken bis auf 0,09 und 0,07 g herab, und drei Stücke des Theo-
dosius steigen bis auf 0,600, 0,648 und 0,907 g. Zu ihnen gesellen
sich dann noch einige Stücke, die das Bild und den Namen der
ersten merowingischen Herrscher in Gallien tragen. |
Von diesen letzteren Münzen sind allerdings nur sehr wenige
1 Zeitschrift der Savigny-Stiftung G. A., Bd. 29, S. 249.
? Hilliger, Hist. Vtjs. 1907, S. 22.
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 203
erhalten. Bisher kannte man vier Stück, eine von Chlothar I., zwei
von Theudebert I. und eine von Childebert I., und erst jüngst bei
dem Funde in Narbonne sind noch fünf weitere dazu gekommen,
von denen aber nur drei erhalten und beschrieben worden sind.
Sie alle zusammen geben folgende Übersicht:
Chlothar I. (511—561) Gewicht 0,5 g
Theudebert I. (534—548) is 0,45 g
Childebert I. (511—558) X 0,10 g
Theuderich (511—534) j 0,30 g
Sigebert (561—570) S 0,25 g
. . ebert 2 o 0,25 B.
Wir bemerken, es sind Prägstücke von fünf verschiedenen Herr-
schern, und doch zeigen sie alle die gleichen niedrigen Gewichte
wie die vorerwähnten Nachprägungen römischer Kaisermünzen.
Und die Namen der Herrscher verraten uns weiter etwas über
die Zeit, wann diese Münze im Frankenreiche gang und gäbe
war, denn sie umschließen die Jahre von 511 bis 570 und geben
für den Zeitraum von 534 bis 561 einen festen Anhalt. Ihre
Vorläufer sind offenbar die Nachprägungen römischer Münzen
und diejenigen unter ihnen, welche den Namen und das Bild des
Anastasius tragen, mögen aus der Zeit Chlodwigs stammen.
Was nun die Deutung dieser kleinen fränkischen Silber-
münzen betrifft, so ist man bisher über Vermutungen nicht hin-
ausgekommen. Ich selbst hatte in meiner ersten Untersuchung!
bemerkt, daß bei dem Mangel jeglicher Angabe über ihre Be-
nennung und ihren Wert jede sichere Deutung ausgeschlossen sei,
hielt es aber für das Wahrscheinlichste, daß wir in ihnen Bruch-
stücke der Siliqua, etwa Viertel, Sechstel, Zwölftel und Vierund-
zwanzigstel sehen könnten. Jetzt, wo uns neue Quellen zu Gebote
stehen und wir den Namen dieser Münze kennen, scheint sich
auch dieses Dunkel zu lichten.
Ich hatte schon in meiner letzten Arbeit? ausgeführt, daß
das byzantinische Münzsystem des 6. Jahrhunderts auf der Kupfer-
einheit des as beruhte, welches in Stücken mit der Aufschrift X
zu Ausprägung gelangte und den Wert von IL uncia Kupfers
darstellte. Seit Anastasius (491—518) tragen die Prägstücke dieses
Systems teils in griechischen (€. LKA M.) teils in römischen
(V. X. XX. XXX. XXXX) Ziffern ihre Wertzahlen als Aufschrift.
Das oberste und letzte Stück dieses Systems mit der Wertzahl M
1 Hist. Vtjs. 1908, S. 199. ? Ibid. 1907, S. 11.
204 Benno Hilliger.
oder XXXX bedeutet also das Vieras oder die Unze. Dieses
selbe System hatten auch die Ostgoten in Italien adoptiert, von
denen uns noch Münzstücke mit den Wertzeichen I und M er-
halten sind, die sich auch im Gewicht den Prägstücken der kaiser-
lichen Münze vergleichen lassen.
Nun haben wir aber aus der Zeit Justinians I. (527—565)
auch eine Reihe von Silbermünzen italienischer Herkunft, welche
ebenfalls Wertaufschriften tragen und welche man heute, sei es
mit Recht oder Unrecht, für Prägstücke der Gotenkönige erklärt.
Diese Silbermünzen tragen die griechischen Wertaufschriften CN.
PKE und PK, d. h. 250. 125 und 120.
Was liegt nun näher, als die Einheiten dieser beiden Münz-
arten aufeinander zu: deuten? Machen wir die Probe auf das
Exempel. Wir haben im Codex Justinianeus also für das
Jahr 534 die doppelte Wertgleichung für den konstantinischen
Solidus von 24 Siliquen oder 4,548 g Gold einmal, daß man an
den Staatskassen 5 Solidi für 1 Libra Silber in Zahlung geben
dürfe und zweitens, daß die Provinzialen für 20 Librae Kupfer
1 Solidus geben könnten. Das ergibt eine Bewertung des Solidus
mit 240 unc. Kupfer oder mit 2,4 unc. Silber. Kupfer und Silber
standen also damals in einem Wertverhältnis von 1 zu 100 und
Silber und Gold in einem solchen von 1 zu 14,4.
Diese 2,4 une Silber sind genau 65,4912 g Silber, und die
240 unc. Kupfer sind 960 as zu X Einheiten oder 9600 Ein-
heiten, in welche der Solidus zerfiel. Das as mit X Einheiten
repräsentierte also einen Silberwert von 0,06822 g, und wir erhalten
folgende Übersicht:
1 as zu 10 Einh. = 0,0682? g
2 5» n 20 p = 0,1344 „
4 o n 40 on = 0,27288 „ = 1 uncia
5 w DU „ = 0,311 „= 1 obolus
6 o a DU „= 0,1092 „
8 no aw 80 „p e 0,5476 „
10 wn 100 „ = 0,6822 „ = 2 oboli
12 „n „ 120 „ = 08184 „ = PK
LÉI an » 125 „ = 0,85235 „ = PER
16 a 160 „ = 1,09152 „= 1 denarius
25 p „o p» 250 „n = 17055 „= CN
50 5 u» 500 „ = 3411 „= 1 dragma
80 n vy 800 IP = 5.4576 „= 1 miliarense.
Die so verrechneten Zahlen decken sich, wie ich schon früher
gezeigt habe, so gut als man es irgend verlangen kann mit den
Fundgewichten der obengenannten Prägstücke PK. PKE und EN
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 205
aus der Zeit Justinians. Für das miliarense, den denarius und
den obolus leptos sind uns die Gewichtszahlen von 20, 4 und
Yọ unc. durch das Eusebianische Fragment übermittelt.
Die Spuren einer Kupferprägung finden wir auch bei den
Franken im 6. Jahrhundert. Es sind solche Münzstücke von
Theuderich I. (511—534), von Childebert I. (511—558) und von
Theudebert I. (534—548) gefunden worden, die also aus demselben
Zeitraum stammen wie die kleine fränkische Silbermünze der
argentei. Sie tragen keine Zahlaufschrift und sind ebenfalls sehr
leichten Gepräges, denn sie wiegen 0,50. 0,76. 0,92. 1,00. 1,01 und
1,20 g, so daß sie sich noch weit unter das Durchschnittsgewicht
des byzantinischen Halbasses (€ oder V) stellen. Wir haben in
ihnen jedenfalls die nammi oder nummuli zu erblicken, die klein-
sten Münzeinheiten des Systems wahrscheinlich in ihrer Doppelung
als das Fünftel des Asses und sein Mehrfaches.
Im Gegensatz zu den übrigen Provinzen des römischen Reiches
war in Gallien schon seit Jahrhunderten der Umlauf der Kupfer-
münze immer spärlicher geworden. Die Germanen scheinen die
Silbermünze bevorzugt zu haben, und so sehen wir gleich zu Be-
ginn der Frankenherrschaft, daß man durch die Ausprägung der
kleinen Silberstücke das größere Kupfergeld, nämlich das As, mit
seinen Vielheiten verdrängte. Für diese Deutung der ersten
Frankenmünzen auf das System des as spricht auch die Über-
legung, daß sich der Name dinarius für die spätere Franken-
münze, wenn man nicht an eine schlichte Entlehnung aus Byzanz
denken will, nur auf einem Boden entwickeln und einbürgern
konnte, dem das as selber ein bekannter Münzwert war. Denn
wir haben aus dem Eusebianischen Fragment ersehen, daß der
Denar dieser Zeit seinen Namen aus seiner Bewertung mit vier
Unzen oder 16 As empfing. Damit gewinnen wir für das frän-
kische Münzwesen nicht nur die Grundlage und den Ausgangs-
punkt für die Entwicklung einer Denarprägung, sondern auch
die Brücke zu dem älteren Rechensystem der Drachme, die man
noch im Grabe Childerichs I. (f 481) zahlreich gefunden hat.
Denn wie sich oben aus der Übersicht ergibt, ordnet sich die
Drachme mit 50 as diesem Systeme ein.
Nach dem Eusebianischen Fragment ist der byzantinische
Denar mit 4 Unzen genau das Fünftel des Miliaresions von
20 Unzen. Bei einer Bewertung des Solidus unter Justinian mit
206 Benno Hilliger.
240 Unzen Kupfer oder mit 2,4 Unzen Silber mußten 60 solcher
Denare auf ihn gehen und das Gewicht des Denars 1%; Unze oder
1,09152 g Silber betragen. Vom fränkischen Denar aber wird uns
berichtet, daß er dem scriptolus oder dem 24. Teil der Unze mit
einem Gewicht von 1,137 g entsprochen habe. Ich habe diese ge-
ringe Verschiedenheit auf eine Änderung des Wertverhältnisses
der Münzmetalle zurückzuführen versucht, welche im Franken-
reiche oder auch schon in Byzanz das Silber gegen Kupfer noch
weiter von 1 zu 100 auf 1 zu 96 im Preise sinken ließ. Das
zog alle Münzwerte in Mitleidenschaft, die sich auf die Kupfer-
rechnung gründeten und somit vor allem auch den Denar. Wurden
sie in Silber ausgeprägt, so mußte beim Fallen des Silberpreises
ihr Gewicht entsprechend steigen. |
Sank also das Silber um IG im Preise, so erhöhte ach um
genau so viel auch das Gewicht des Denars und der anderen
Kupferwerte, die wir in Silber ausgeprägt finden. Somit ergibt
sich für das Frankenreich folgende Berechnung der Münzgewichte:
1 denar = 4 unc. Kupfer = 16 as = In unc. Silber = 1,37 g
L y „” = 4, = EN ” „ = 0,28425 g
f py = Vaii „ ID = 0,07106 g.
Nun haben wir aus westgotischer Quelle eine Nachricht!, die
allerdings aus späterer Überlieferung auf uns gekommen ist, die
aber noch dadurch ihren alten Ursprung verrät, daB sie die
Münzwerte des Altertums der libra, des solidus, der uncia, des
stater, der dragma, des tremissis und der siliqua aufführt. Hier
tritt auch der argenteus wieder auf, und es heißt, daß er der
12. Teil einer dragma sei. Damit stellt sich sein Wert auf t,
Unze oder 0,28425 g Silbers, und wir bemerken, daß wir im ar-
genteus? nichts anderes als die Ausprägung des Vieras oder der
1! Mon. Germ Leges Visigothorum ed. K. Zeumer (Hanov. 1902) p. 464:
De pondere et mensura. Aura libra I: 72 sol. auri. Uncia una: 6 sol.
Statera auri I: 3 sol. Dragma I: 12 argenteos. Tremissis I: quinque ar-
genteos. Seliqua I: argencium et tertia pars argencii. Baldres faciunt
argencotabili.
2? In der Berechnung des tremissis zu 5 argentei hat sich eine Unge-
nauigkeit in diese Gewichtstabelle eingeschlichen. Denn wenn der solidus
als der 72. Teil der libra auri und als der 6. Teil der uncia aufgeführt
wird, müßte der tremisis der 18. Teil der uncia sein. Die dragma (als der
8. Teil der uncia) zu 12 argentei berechnet ergibt für die uncia 96 ar-
gentei, während der tremissis zu 5 argentei berechnet nur 90 argentei für
ne e rg ze
EE
— e r
ee ee EEE EEE et a o EE een un
I ne a deeg?
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 207
Kupferunze in Silber vor uns haben. Derselben Quelle ent-
nehmen wir, daß die siliqua UL argencium wiege. Da nun die
siliqua als der 24. Teil des Solidus 0,1895 g wiegt, so entspricht
das argencium einem Gewicht von 0,142125 g, und wir haben in
ihm eine Silberausprägung der halben Kupferunze oder des Doppelas
zu erblicken.
Werfen wir noch einen Blick auf den Denar. Es wird sich
jedem die Beobachtung aufdrängen, daß der Denar als die Summe
von vier Unzen oder 16 As seinem ganzen Wesen nach einer
Dreiteilung widerstrebt, wie sie ihm die späte Textüberlieferung
der Lex Salica aufzwingt. Durch ihre Berechnung des Schillings
zu 40 Denaren stieß sie stets auf einen Bruch an den paar Stellen,
wo ihr der triens begegnete. Das ist um so verwunderlicher, als
nach all unseren Beobachtungen in den Münzfunden nicht der
solidus, sondern gerade der (reng die beherrschende Rolle spielt.
Sollte man annehmen, daß die Franken ihrer Goldmünze ein
System zugrunde gelegt hätten, welches in Brüche ausartete? Das
ist an sich wenig wahrscheinlich. Aber auch die Münzfunde selber
lassen uns fig jedes Prägstück im Stich, welches als Drittel des
Denars gedeutet werden könnte. Sie bieten nur Vollstücke, und
selbst in der Karolingerzeit erscheint als einzige Teilmünze des
denars der obolus, d. h. ein Hälbling.
Allein man sollte bei Betrachtung des Denars nicht völlig
die Münzfunde außer acht lassen, welche man bisweilen auf altem
friesischen Boden in Holland und Seeland gemacht hat. Es sind
die sogenannten Skotmünzen, die man mit Recht oder Unrecht
gern den Angelsachsen oder Friesen zuweist.' Sie stammen
zwar auch in der Hauptsache erst aus dem Ende des 7. oder dem
Anfang des 8. Jahrhunderts. Nur einer scheint etwas älteren
Ursprungs zu sein, das ist der Fund von Domburg in Seeland.
Ganz abgesehen von der rohen barbarischen Art ihrer Prägung
sind diese Münzen interessant durch ihr Gewicht. Macare, der
diesen Fund beschrieben hat, sonderte sie nach ihrem Gepräge in
u
die uncia ergeben würde. Man möchte vermuten, daß die Gleichung ur-
sprünglich gelautet hätte: tremissis 1 quinque argenteos et terciam partem
argentei.
1 J. Dirks, Les Anglo-Saxons et leurs petits deniers dits sceattas.
Revue de la numismatique belge. Ser. V, tom. 2 (1870). Die Schrift von
Macaré war mir nicht zugänglich.
208 Benno Hilliger.
drei verschiedene Gruppen, und die Gruppen gliederte er in sich
wieder nach dem Durchschnittsgewicht, was zu folgendem Er-
gebnis führte:
gram stück gram stück gram stück
louve-etendard 0,87 (66) 050 (46) 0,25 (16)
profil royal-étendard 0,00 (6) 0,00 (8)
profil royal 0,9355 (25) 0,500 (18) 0,340 (9)
Über den Ursprung dieser Münzen wage ich nichts zu sagen,
aber ich meine, sie enthüllen uns doch im Zusammenhang mit
dem, was uns die schriftlichen Zeugnisse gelehrt haben, ein Stück
von der Entwicklungsgeschichte des Denars. Die Ganzstücke
dieses Fundes nähern sich doch auffallend dem Normalgewichte
des Denars von 1,09152 oder 1,137 g, wie wir es aus den Quellen
berechnen konnten. Dazu kommt nun das Auftreten von Teil-
stücken dieser Münze, welche dem Erfordernis einer Teilung nach
Hälften und Vierteln, wie es im Wesen. des Denars begründet
ist, entsprechen.
Solche Teilstücke des Denars hat man bisher in den großen
Schatzfunden auf fränkischem Boden noch niemals angetroffen.
Sie gehören augenscheinlich der älteren Periode der ®enarprägung
an, denn auch in den anderen friesischen Skotfunden begegnen
wir ihnen nicht mehr.
In diesem Zusammenhang sei noch auf den jüngsten großen
Denarfund der Merowingerzeit hingewiesen, der 1904 in Bais
(Ille-et-Villaine) an den Grenzen der alten Bretagne zutage ge-
kommen ist und jetzt in einer sorgfältigen Beschreibung von Prou
und Bougenot! vorliegt. Man hat hier in einem irdenen Gefäß
einen Schatz von nicht weniger als 400 Denaren gefunden, der
besonders dadurch wichtig ist, daB er eine große Zahl der ver-
schiedensten Prüägorte und Typen aufweist. Obwohl auch dieser
Hort erst gegen Ende der Merowingerzeit d h. im 8. Jahrhundert
vergraben sein kann, enthält er einige ältere Stücke, von denen
zwei bis in die Mitte des 7. Jahrhunderts zurückweisen. Der
eine dieser Denare zeigt ein Kopfbild, wie man es auf den Gold-
münzen Chlodwigs II. (639—657) findet, und der andere trägt
die Aufschrift Ebroin, so daß man wie bei einem früher gefun-
` Catalogue des deniers merovingiens de la trouvaille de Bais (Ille-et-
Vilaine) redige par MM. Pron et Bougenot in der Revue numismatique
1906—1907 (Auch separat: Paris chez C. Rollin et Feuardent 1908.)
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 209
denen derartigen Prägstück an den Hausmeier gleichen Namens
denken möchte, der 681 seinen Tod fand.
Auch das Ergebnis dieses Fundes ist also dasselbe, wie das
aller früheren. Es weist uns mit seinen ältesten Prägstücken
etwa in das zweite Drittel des 7. Jahrhunderts, während die Haupt-
masse davon erst dem Ausgange des 7. und dem 8. Jahrhundert
entstammt. So erzählt uns jeder Denarfund dieselbe Geschichte,
daß wir nämlich die Zeit, wo die Denarprägung den Geldumlauf
beherrschte, erst in den letzten Zeiten des Merowingerkönigtums
zu suchen haben. Wir erinnern uns dabei wieder an das Schema
der Bußsätze in der Lex Salica „sexcentos denarios qui faciunt
solidos quindecim“ und verstehen, daB sie damit die Denarrech-
nung an die Stelle der Schillingsrechnung setzen will.
Wie aber kam man zu einer Berechnung des Schillings zu
40 Denaren, da sie sich doch, wie wir gesehen haben, mit dem
triens nicht vertrug? Ich erinnere zunächst an die alte Ver-
mutung, daß der sogenannte Silberschilling von 12 Denaren aus
der Trientenrechnung entstanden ist. Danach mußte zu irgend-
einer Zeit der solidus einmal 36 Denare gegolten haben. Ich
habe weiter darauf aufmerksam gemacht!, daß seit der Mitte des
T. Jahrhunderts die Wertzeichen von VII und XXI Siliquen auf
den fränkischen Goldmünzen wieder verschwinden und daß dafür
auf den Schillingsstücken ein System von 6 Punkten erscheint,
‚hinter dem ich eine Wertbezeichnung (6 Halbtriente) vermute.
Gleichzeitig aber erhöht sich wieder das Schillingsgewicht, neben
vielen leichteren Stücken finden wir doch eine ganze Reihe von
solchen, die wieder über 4 g wiegen. Einige Anhaltspunkte
sprechen dafür, daß das Normalgewicht des neuen Schillings
4,0936 g oder ",, libra betragen sollte. Damit hätte sich das
Gewicht des triens mit 1,3644 g wie das des Denars auf 13, uncia
gestellt, und das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber wäre
12:1 gewesen. Aber schon am Ausgang des 7. Jahrhunderts tritt
immer deutlicher das Streben hervor, das Schillingsgewicht weiter
zu erhöhen und zum konstantinischen Fuße von Ji libra oder
4,548 g zurückzukehren. Wenn aber das Wertverhältnis dasselbe
blieb, mußte sich in diesem Falle der Schillingswert genau von
36 auf 40 Denare erhöhen. So lege ich mir aus den Trümmern
1 Für das Folgende vgl. Hist. Vtjs. 1907, S. 24 und 40ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 15
210 Benno Hilliger.
unserer Überlieferung die Entstehung der neuen Rechnungsweise
des Schillings zu 40 Denaren zurecht, deren Geltung wir bis in
den Anfang des 9. Jahrhunderts verfolgen können.
Brunner gab den Numismatikern den Rat, sich gegenüber
den Angaben der Lex Salica mit einem ignoramus zu bescheiden.
Welches sind denn aber die Angaben der Lex Salica? Sagt sie
uns etwa, daß König Chlodwig ihr Urheber sei, oder gibt es
irgend eine andere Quelle, die das behaupten möchte? Ich habe
schon früher gezeigt, daß dies nicht der Fall ist und daB wir es
bei dieser Behauptung mit einer gelehrten Fabel zu tun haben.
Denn die fränkische Tradition verlegt die Entstehung der Lex
Salica in die erste Zeit des merowinigischen Königtums, d.h. an
den Anfang des 5. und nicht des 6. Jahrhunderts. Wenn wir
uns aber, wie uns Brunner empfichlt, an die Angaben der Lex
halten sollen, so kann dies eben nur ihre entschiedene Aussage
sein, daß zu ihrer Zeit die Franken ein Münzsystem hatten, welches
in keiner Weise mit der Frankenmünze des 6. sondern erst mit
der des ausgehenden 7. und 8. Jahrhunderts übereinstimmt.
Schon Waitz hatte auf die Bedeutung des Münzwesens für
die Altersbestimmung der Lex Salica hingewiesen und Brunner
war es, der bisher diese Auffassung teilte. Nur freilich wußte
man damals noch nicht, zu welchen Konsequenzen dies führen
würde Heute, wo man den Schaden besieht, möchte man sich
gern seiner früheren Meinung entschlagen.
Aber es ist zu spät. Die alten landläufigen Ansichten über
das Münzwesen der ersten Frankenzeit stehen in zu grellem
Widerspruch mit den Tatsachen der Münzfunde und sonstigen
Quellenzeugnisse, als daß man sie zu neuem Leben erwecken
könnte. Deshalb lauscht man auf ferne Stimmen, die Wunder
verheißen. An zwei Möglichkeiten möchte man sich noch
klammern. Die eine wäre, daß man den Denar der Lex Salica
zu einem bloßen Rechenwert degradieren könnte, da ihn die
Münzfunde der älteren Zeit, wo man ihn sucht, uns vorenthalten.
Es wäre scherzhaft, wenn man den Franken, nachdem man ihnen
schon den Solidus entzogen, jetzt auch den Denar als wirkliche
Münze abstreiten wollte. Dann hätten sie tatsächlich keine Münze
gehabt und sich mit bloßen Rechenwerten begnügt, ein Resultat,
Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 211
welches der archäologische Befund manches Frankengrabes nach
allen Regeln der Beweiskunst bestätigen könnte. Wie stimmungs-
voll müßte sich in solchem Falle die symbolische Handlung des
Schatzwurfes- per denarium ante regem gemacht haben, wenn der
Herr dem Freizulasgenden den Rechenwert eines Denars aus den
Fingern schlug. Und dieser selbe Rechenwert feierte einen Augen-
blick höchsten weltgeschichtlichen Triumphes, als König Chlodwig
schön und stolz die burgundische Königstochter freite. Geblendet
von solchem Glanze muß auch die Wissenschaft den Blick zu
Boden senken, selbst wenn sie noch fragen möchte, warum denn
die Lex Salica nur 40 Denare auf den Schilling rechnet, während
e doch mindestens 60 sein sollten. Die andere Möglichkeit
wäre, daß man das fränkische Münzwesen nicht vom römischen
sondern vom gallischen ableitete. Dafür sprechen ganz abgesehen
von den Münzgewichten vor allen auch die Münznamen solidus,
tremissis, siliqua und denarius, und ich bin überzeugt, daß damit
endlich der selige Leo zu seinem Rechte kommt, der in richtiger
Erkenntnis der Sachlage schon vor mehr als zwei Menschenaltern
auch die Malbergische Glosse der Lex Salica für keltisch erklärte.
15*
212
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit.
Erster Teil.
Von
Hermann Bloch.
„Eine Wahl zum Kaiser durch deutsche Fürsten ist eine
Abnormität und nie vorher vorgekommen“ — so hat im J. 1889
K. Rodenberg! geurteilt, als er sich mit der „Kaiserwahl“ Fried-
richs II. von 1211 auseinandersetzen mußte. Noch vor kurzem
hatte auch K. Hampe? bei dem gleichen Anlaß erklärt: „Ein er-
wählter römischer Kaiser ist allerdings für das deutsche Mittel-
alter staatsrechtlich ein Unding.“ Die Beobachtung, daß diese,
bis zum J. 1908 herrschende Auffassung falsch sei und daß in
der Stauferzeit wiederholt deutsche kaiserliche Wahlen beabsich-
tigt und selbst vollzogen worden sind, eröffnet uns — einmal
gemacht — tiefen Einblick in die politischen Ideen des 12. und
13. Jahrh.; in neues Licht rücken durch ihre Erklärung die
Kämpfe zwischen Kaisertum und Papsttum; vor allem gewinnt
die Haltung der Herrscher, aber auch die Stellung des deutschen
Fürstentums die auf fester Überzeugung ruhende Geschlossenheit,
die wir bisher nur auf seiten der Päpste zu erblicken gewohnt
waren: bestimmt umrissene Gedanken, die im letzten Grunde das
Verhältnis der geistlichen zur weltlichen Gewalt behandeln,
scheinen — über den Wechsel der Zeiten und Menschen hinweg —
in der Politik Deutschlands gegenüber der machtvoll emporstei-
genden Universalherrschaft der Kirche von den Tagen Friedrichs I.
bis zu den Kämpfen Ludwigs des Bayern fortgewirkt zu haben.
1 Über wiederholte deutsche Königswahlen (Gierkes Untersuchungen zur
Rechtsgeschichte. Bd. 28), S. 83.
3 Zur Geschichte des Klosters Marbach (Zeitschr. für Gesch. des Ober-
rheins N.F. 20, S. 10). — Doch hat er inzwischen in seiner „Deutschen Kaiser-
geschichte im Zeitalter der Salier und Staufer“ (Leipzig 1909) S. 197 seine
Ansicht (unabhängig von Krammer) schon geändert.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 213
Aus dem Kreise dieser Gedanken heut einen Ausschnitt vorzu-
tragen, treibt mich der Umstand, daß jüngst M. Krammer, durch
seine auf die Geschichte des Kurfürstenkollegs zielenden Arbeiten
veranlaßt und angeregt durch Mitteilungen, die ich ihm gab,
das Problem der „Kaiserwahl“ in den Mittelpunkt seiner Schrift
über den „Reichsgedanken des staufischen Kaiserhauses“! gerückt
und es damit, soviel ich weiß, zum ersten Mal vor die Öffentlich-
keit gebracht hat. Bei dem begrenzten Material, das allein ihm
bekannt wurde, war er jedoch außerstande, seine Beobachtungen
in den rechten historischen Rahmen einzufügen: er suchte sie aus
einem Gegensatze der „imperialistischen staufischen Staatsauffas-
sung“ zu der „bodenständigen Eigenart des deutschen Königtums“
zu erklären. Eine solche Anschauung führt indessen von dem
Verständnis und von historischer Würdigung der Stauferzeit so weit
ab?, daß ich den dringenden Wunsch hege, mit den Mitteln, die mir im
Augenblick zu Gebote stehen, die Forschung sogleich auf den Weg
binüberzulenken, den sie verfolgen muß, um die unzweifelhafte Tat-
sache der ‚electio imperatoris‘ für die Erkenntnis der staufischen
„Staats- und Geistesgeschichte“ nutzbar zu machen. Aus der äußeren
Geschichte der Kaiserwahl nämlich, die wir von ihren theoretischen
Ausgängen her in ihren charakteristischen Abwandlungen bis zum
Ende der Stauferzeit betrachten wollen, tritt der enge Zusammen-
hang mit dem Anspruch der Päpste auf die Bestätigung der
deutschen Wahl überzeugend hervor. Von hier aus gewinnen wir
das Verständnis für ihre wahre politische Bedeutung.
I
Von Nikolaus I. bis zum Ausgang des Investiturstreits.
Seit dem Ende der Karolingerzeit galt es als Befugnis des
Papstes, durch Krönung und Weihe die kaiserliche Würde zu ver-
leihen; die päpstliche Konsekration war im Laufe des 9. Jahr-
hunderts von einer religiösen zu einer staatsrechtlichen Handlung
1 Gierkes Untersuchungen. Bd. op — In meiner Besprechung in dem
Maiheft der Göttinger Gelehrten Anzeigen 1909 habe ich mich vorwiegend
darauf beschränkt, Krammers für seine Gesamtauffassung maßgebende An-
sicht von dem Reichsreformplan Heinrichs VI. zu widerlegen.
3 Und sie ist um so verlockender und gefährlicher, je enger sie bei
Krammer mit den richtigen Betrachtungen über wirklich vollzogene Kaiser-
wahlen verknüpft ist.
214 Hermann Bloch.
geworden." Nikolaus I. spricht es aus, daß die Karolinger ihre
Erhebung den Päpsten zu danken haben. ?
Bereits Kaiser Ludwig II. erklärte in seinem Schreiben an
Kaiser Basilius II. im J. 871, daß die fränkischen Könige durch
die päpstliche Salbung zu Kaisern erhoben wurden.” Wenige
Jahre darauf ließ Karl II. bekennen, daß ihn Johann VII. zu
Rom erwählt und gesalbt habe“ Der Papst verkündete 877 auf
der Synode zu Ravenna unter Berufung auf Papst Nikolaus I., daß
er Karl II. gewählt und bestätigt habe.’
Bei dem Zerfall des karolingischen Reiches kam es dahin,
daß die Päpste den jeweiligen König von Italien zum Kaiser
krönten, bis mit Berengar I. im Beginne des 10. Jahrb. das
Kaisertum erlosch. Erst nach der Eroberung Italiens erhielt
Otto I. von Johann XII. unter der jubelnden Zustimmung des
römischen Volkes wieder die kaiserliche Krönung. Seitdem waren
die Päpste gebunden, den rechtmäßigen deutschen König, der ja
zugleich über Italien herrschte, als Kaiser anzunehmen. Hieraus
erwuchsen seit dem Aufstieg des Papsttums im 11. Jahrh. die
Schwierigkeiten, die erst im ausgehenden Mittelalter durch geän-
derte Weltverhältnisse beseitigt worden sind. Die Päpste kamen
1! Vgl. W. Sickel, Die Kaiserkrönungen von Karl bis Berengar (Hist.
Zeitschr. N. F. 46, 1ff.).
2 Vgl. Hauck, Der Gedanke der päpstlichen Weltherrschaft S. 21.
8 MG. SS. 8, 521: ‚nam Francorum principes primo reges, deinde vero
imperatores dicti sunt, hii dumtaxat qui a Romano pontifice ad hoc oleo
sancto perfusi sunt‘.
* MG. Cap. D 99. 848. 851: eum ecclesie ipsius defensorem ac tuto-
rem elegit imperialique diademate coronavit, eum prae cunctis solum et speci-
alem eligens qui Romani imperii sceptra teneret‘.
8 Mansi Concilia XVII, 262. 108: elegimus hunc merito et approba-
vimus‘. Doenitz, Ursprung und Bedeutung des Anspruchs der Päpste
auf Approbation der Königswahlen (1891), hat das Verdienst, auf die
Bedeutung der Ereignisse des 9. Jahrhunderts für die Approbation hin-
gewiesen zu haben. Von besonderem Interesse ist es für uns, den
Gegensatz zu bemerken, in den Johann VIII. mit den italienischen Großen
gerät. Er fordert sie im J. 879 auf, sich mit ihm über einen Nachfolger
des schwerkranken Königs Karlmann für das Regnum Italiae zu ver-
ständigen. Weil nämlich der Papst nur den König von Italien zum Kaiser
erheben kann, verlangt er, schon bei dessen Einsetzung mitzuwirken: ‚antea
nullum absque nostro consensu regem debetis recipere, nam ipse qui a
nobis est ordinandus in imperium, a nobis primum atque potissimum debet
esse vocatus atque electus‘. Vgl. Böhmer-Mühlbacher Reg.*, ur. 1538*.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 215
dazu, die kaiserliche Salbung nicht mehr als eine Pflicht anzu-
sehen, die sie an dem in Deutschland erwählten und gekrönten
König zu erfüllen hätten, sondern vielmehr als eine Gnade, die
sie nur dem von ihnen für würdig Erachteten gewährten.
Das reformierte Papsttum griff mit seinen hochgespannten
Forderungen an entscheidender Stelle unmittelbar in die deutsche
Verfassung ein: der Konflikt zwischen dem weltlichen Staat and
der hierarchischen Idee wurde unvermeidlich. So selbstverständlich
den Deutschen die Wahl des römischen Königs zustand, so unbe-
dingt andererseits die Erhebung des Kaisers beim Papste lag —,
indem beide Würden nur ein und derselben Persönlichkeit zu-
fallen durften, mußte es zu einem Zusammenstoß der Gewalten
kommen, deren Rechtsansprüche einander entgegenstanden. Die
Frage drängte zur Entscheidung, ob der Papst verpflichtet sei,
jeden beliebigen von den Deutschen erhobenen König zum Kaiser
zu weihen, oder ob nicht vielmehr die Fürsten Deutschlands ge-
halten seien, nur einen dem Papste für das Kaisertum genehmen
König zu wählen. Das freie Wahlrecht der deutschen Fürsten
zum römischen Königtum und das freie Krönungsrecht des Papstes
zum römischen Kaisertum waren unvereinbar miteinander!; das
eine mußte dem andern mindestens bis zu einem gewissen Punkte
weichen.
Die Ausbreitung der hierokratischen Gedanken, die seit den
Tagen Gregors VII. unwiderstehlich einsetzt, brachte auf den Grenz-
gebieten, in denen kirchliche und staatliche Ansprüche um die
Vorherrschaft rangen, den Sieg der Kirche. Wie in den theore-
tischen Auseinandersetzungen die weltliche Gewalt von der über-
geordneten geistlichen abgeleitet wurde, die den Päpsten, als den
Statthaltern Petri, übertragen sei?, so beanspruchten diese auf
dem Felde der realen Machtpolitik, über die Nachfolge im deutschen
Königtum zu entscheiden. Gregor VII. setzte Heinrich IV. ab und
1 Domeier, Die Päpste als Richter über die deutschen Könige (Gierkes
Untersuchungen Bd. 53. 1897) hat diesen Gegensatz für das 13. Jahrhun-
dert vortrefflich herausgearbeitet. Mir kommt es darauf an, zu zeigen, wie
er bereits zu Beginn der Stauferzeit vorhanden war.
2 Vgl. Hauck, Gedanke der Weltherrschaft S. 27; Werminghoff, Ge-
schichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittelalter I, 142 ff. — Ich
kann hier nicht weiter auf die Lehre von der ‚Translatio imperii‘ eingehen.
Zur Zweischwertertheorie vgl. insbesondere Gierke, Genossenschaftsrecht II.,
528 ff.
916 Hermann Bloch.
bestätigte den in Gegenwart päpstlicher Legaten gewählten Gegen-
könig Rudolf), sogleich nach dessen Tode brachte er seinen Ein-
fluß vor der Erhebung Hermanns von Luxemburg kräftig zur
Geltung. Mit Paschalis II. verständigte sich Heinrich V. bei dem
Abfall von seinem Vater und ließ sich 1106 zu Mainz von seinen
Legaten durch die Handauflegung konfirmieren.” Honorius II.
durfte die Wahl Lothars von Supplingenburg bestätigen; seinem
Nachfolger Konrad Ill. verkündigte der Kardinallegat Dietwin die
Zustimmung des Papstes und des ganzen römischen Volks und
setzte ihm selbst die Krone aufs Haupt.’
Gregor VII. leitete seine Ansprüche von der Oberherrschaft
ab, die dem Nachfolger Petri über alle Reiche der Erde gebühre.*
Aber es scheint, daß mindestens im beginnenden zwölften Jahr-
hundert der Einfluß der Päpste gerade auf die deutsche Königs-
wahl damit in Zusammenhang gebracht wurde, daß der Gewählte
zum römischen Kaiser gekrönt werden müsse Und schon damals
wurde der päpstlichen Haltung gegenüber, die schließlich die Un-
abhängigkeit der deutschen Wahl gefährdete, ein Vorstoß in das
seit dem Ende des neunten Jahrhunderts unbestrittene Rechts-
gebiet des Papsttums gewagt und in Frage gestellt, ob überhaupt
1 Vgl. Engelmann, Anspruch der Päpste auf Konfirmation und Appro-
bation bei den deutschen Königswahlen (1886). Er geht auf das Ver-
halten Gregors VII. zurück, während Deussen, Die päpstliche Approbation
der deutschen Königswahl (1879), von Lothar II. ausging. Erst Doenitz
hat a. a. O. (vgl. oben S. 214 N. 5) die Vorgänge unter Johann VIII. heran-
gezogen und damit den Zusammenhang der Gedanken Gregors VII. mit den
päpstlichen Ansprüchen des 9. Jahrh. erschlossen (vgl. auch Krammer, Neues
Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde XXXII, 762, Nr. 269 gegen Hugel-
manns Aufsatz in den Mitt. des Inst. für österreich. Gesch. XXVII, 209 ff.)
* Ekkehard (MG. SS. VI, 233): ‚per manus impositionem catholice
confirmatus‘; vgl. oben den Brief Ludwigs II. S. 214 N. 3.
® Ottonis Chron. VII, c. 22. — Ohne mich in den Kampf der Parteien
einzulassen, die um die Echtheit des bekannten Briefes Hattos von Mainz
an Johann IX. (Böhmer-Mühlbacher Reg.?, nr. 19834) streiten, will ich gegen
Lindner, Königswahlen S. 216 nur bemerken, daß die Anschauung von dem
Einfluß des Papstes auf die deutsche Wahl der ersten Hälfte des 12. Jahrh.
recht wohl entspricht. Hatto will nämlich entschuldigen. daß die Wahl
Ludwigs des Kindes ‚sine vestra (scil. papae) iussione et permissione fac-
tum sit‘.
t Engelmann S. 7 ff.; in gleichem Sinne Hugelmann, Die deutsche
Königswahl im Corpus iuris canonici (Gierkes Untersuchungen. Heft 98),
S. 24 ff.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 217
ihm die Verfügung über die Kaiserwürde zustehe, ob nicht viel-
mehr durch die Wahl der deutschen Fürsten auch bereits das
Kaisertum vergeben werde.! Wohl waren seit der Zeit Heinrichs IV.
die Päpste häufig genug mit einem großen Teil der deutschen
Fürsten verbunden, sobald es galt, gegenüber dem Erbanspruch
des herrschenden Geschlechts die Thronfolge auf die freie Wahl
zu begründen; aber schon in den Tagen Lothars IJI. gingen die
Ansichten über die Bedeutung dieser Wahl weit auseinander:
schon damals müssen Stimmen laut geworden sein, die die pa-
palen Lehren von der Übertragung der kaiserlichen Gewalt zurück-
wiesen und behaupteten, daß die Wahl der deutschen Fürsten
bereits dem Kaiser gelte.
In solche Gegensätze führen uns Äußerungen des Honorius
Augustodunensis ein, die bisher, soviel ich sehe, nicht gewürdigt
worden sind. Dieser merkwürdige Schriftsteller handelt in seiner
um 1124 verfaßten ‚Summa gloria de apostolico et augusto‘, die
den Vorrang der päpstlichen vor aller weltlichen Gewalt dartun
will, über die Stellung, die Kaiser Konstantin dem Papste Syl-
vester eingeräumt habe?: „Konstantin übertrug ihm die Krone des
Reichs und setzte kraft kaiserlicher Vollmacht fest, daß niemand
in Zukunft sich des römischen Kaisertums ohne Zustimmung des
Papstes unterwinde“ Die erste Regierungshandlung Sylvesters
war, Konstantin zum Schützer und Verteidiger der Kirche anzu-
nehmen; er übergab ihm das Schwert zur Bestrafung der Übel-
täter und die Krone zur Belohnung der Guten. Zu den Befug-
1 Von italienischen Großen läßt bereits Leo von Vercelli im J. 1014
Kaiser Heinrich II. sagen (MG. DH. II. nr. 821): ‚postquam nos in regem et
imperatorem elegerunt‘. Die, wenn auch unbestimmte, Möglichkeit einer
Wahl des Kaisers gibt auch Manegold von Lautenbach (Ad Gebehardum
Liber, MG. Libelli de lite I, 891) c. 47 zu: ‚cum nullus se imperatorem vel
regem creare possit, ad hoc unum aliquem super se populus exaltat‘.
Ze 17. MG. Libelli de lite III, 71: ‚Constantinus Romano pontifici
coronam regni imposuit, et ut nullus deinceps Romanum imperium absque
consensu apostolici subiret, imperiali auctoritate censuit ... Cumque sacer-
dotii cura et regni summa in Silvestri arbitrio penderet, . . . [Constantino]
coronam ... regni imposuit‘. Gegen die hier von Honorius vorgetragene An-
schauung, nach der die weltliche Gewalt vor Konstantin unabhängig, also
unmittelbar göttlichen Ursprungs gewesen und erst durch ihn an den Papst
übertragen worden wäre, wendet sich noch Innocenz IV. (Böhmer-Ficker
Reg. nr. 7584): ‚minus acute perspiciunt ... qui apostolicam sedem autumant
a Constantino principe primitus habuisse imperii principatum‘.
218 Hermann Bloch.
nissen des Papstes gehört seitdem Wahl und Einsetzung im rö-
mischen Reich?
Der Kaiser — so führt Honorius aus? — muß vom Papste
gewählt, mit Zustimmung der Fürsten und unter Akklamation
des Volkes als Oberhaupt eingesetzt, vom Papste geweiht und ge-
krönt werden.” Ausdrücklich wird die Meinung streitsüchtiger,
unwissender Gegner abgewiesen, die behaupten wollen, daß der
Kaiser nicht vom Papste, sondern von den Fürsten gewählt werden
müsse‘ Endlich begründet Honorius den Mißbrauch, den die
deutschen Könige mit der Vergebung geistlicher Würden treiben,
damit’, daß unter den Nachfolgern Karls des Großen „Männer,
die nichts von Gott wußten und die Würde der Kirche mißach-
teten, ohne römische Wahl die Herrschaft im Reich an sich ge-
rissen hätten.“
Wie man im einzelnen die politischen Ansichten des gelehrten
Vorkämpfers der Kirche auffassen mag, so viel steht fest, daß er
dem Papste einen entscheidenden Einfluß auf die Wahl des deut-
schen Königs und römischen Kaisers zuspricht; der Verfall der
deutschen Kirche ist ihm dadurch herbeigeführt, daß die Päpste
1 c. 19 p. 72: ‚Ad huius providentiam dominica auctoritate pertinet
cura universalis ecclesie . . . apostolica auctoritate sollicitudo omnium eccle-
siarum, imperiali auctoritate Romani regni electio vel constitutio‘.
3 Er spricht in völlig parallelen Abschnitten über Wahl und Einsetzung
des Papstes, der Bischöfe, des Kaisers.
Ze 21 p. 73: ‚Imperator Romanus debet ab apostolico eligi, consensu
principum et acclamatione plebis in caput populi constitui, a papa conse-
crari et coronari‘. Vgl. Gierke, Genossenschaftsrecht III, 532 N. 32.
4 c. 22: Bed hic forte contentiosi sermone et scientia imperiti erum-
punt et imperatorem non ab apostolico, sed a principibus eligen-
dum affırmabunt‘. In seiner Entgegnung spricht Honorius nur von einem
Recht der Fürsten, den König einzusetzen. Doch sei er nicht consti-
tuendus a ducibus et comitibus‘; denn diese wären den Bischöfen als ihren
Herren untergeben, „quia ab eis beneficia et ecclesiarum predia habent;
ergo rex a Christi sacerdotibus, qui veri ecclesie principes sunt, est consti-
tuendus; consensus tantum laicorum requirendus‘. Ich sehe hier von dem
Versuch einer Deutung ab. Die Stellen sind bei Waitz, Verfassungsgeschichte
VI?, 193. 226 angeführt.
fe 31, p. 78: „Postquam vero en Deum ignorantes et ecclesie hono-
rem execrantes absque Romana electione in regnum irruperunt‘. Vorher
wird erzählt, wie Papst Leo Karl dem Gr. bei der Kaiserkrönung ‚hoc privi-
legium concessit, ut citra Alpes in partibus Gallie et Germanie eius vice
episcopatus ecclesiastico more institueret‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 219
nicht mehr bei der Erhebung der Herrscher mitwirkten. Er sieht
sich einer Partei gegenüber, die das Recht der Fürsten verficht,
mit ihrer Wahl zugleich über das Kaisertum zu verfügen.
Aus der Schrift des Honorius geht hervor, daß im Ausgange
der Salierzeit die Frage, in welcher Weise die kaiserliche Würde
geschaffen werde, im Widerstreit der Meinungen auftauchte!; hüben
und drüben wurde das Problem der Kaiserwahl erörtert: ob der
Papst über sie entscheide, ob die Fürsten sie unabhängig voll-
ziehen, darüber gingen die Gegner im kirchenpolitischen Kampfe
auseinander. Wenn im Investiturstreit, wie mit Recht gesagt
wird, das deutsche Fürstentum den Grund zu seiner Macht gelegt
hat, wenn gegenüber dem Erbanspruch des Geschlechts sein Recht,
den Herrscher Deutschlands zu setzen, durch das Eingreifen der
Päpste wirksamst unterstützt wurde, gleichzeitig treten über die
Unabhängigkeit der in Deutschland vollzogenen Wahl und ihre
rechtliche Tragweite Gedanken ans Licht, die den päpstlichen
Anspruch auf Übertragung des Kaisertums und auf Approbation
der deutschen Erhebung zu bekämpfen bestimmt sind. Daher
liefern die „Kaiserwahlen“ der Stauferzeit einen bisher unerkannten
und unverwerteten Beitrag zur Geschichte von Kaisertum und
Papsttum, von Staat und Kirche im Mittelalter.?
II.
Von Lothar IL bis zum Tage von Besançon.
Zum ersten Male scheinen uns über die Erhebung Lothars
von Supplingenburg Meldungen vorzuliegen, nach denen in der
feierlichen Versammlung deutscher Fürsten durch ihre Wahl ein
Kaiser erkoren worden sei‘: sie stammen aus dem Westfranken-
1 Ich lasse dahingestellt, ob — seit Johann VIII. — Honorius der erste
sei, der wieder von einer förmlichen Wahl zum Kaiser spricht; vgl. oben
S. 217 N. 1. Jedenfalls ist das Problem erst eine Folge des Papsttums
Gregors VII. und des Wiederauflebens römischer Vorstellungen.
? Indem Krammer, Der Reichsgedanke des staufischen Kaiserhauses,
erst von der Doppelwahl von 1198 ausging, ist ihm dieser Zusammenhang
verschlossen geblieben.
° Für die außerdeutschen Quellen gebe ich diese Behauptung nur mit
Vorbehalt.
* Ordericus Vitalis läßt (MG. SS. XX, 76) nach dem Tode Hein-
richs V. den Erzbischof Adalbert von Mainz mit den deutschen Fürsten
‚de imperatore constituendo‘ verhandeln. Petrus Diaconus berichtet in
9920 Hermann Bloch.
reich und aus Unteritalien; und von den Nachbarn begreifen wir
am ehesten, daß ihnen die Begriffe „römisches Königtum“ und
„Kaisertum“ ineinander übergingen. In Deutschland selbst ist,
wie es scheint, während des 12. Jahrhunderts! die Wahl aus-
nahmslos als eine solche zum Könige bezeichnet worden.” Aber
dafür greift hier die Ansicht Raum, daß sie bereits das Recht
gebe, das Imperium Romanum zu lenken. „Durch göttliche Gnade“,
so läßt es Lothar vor der Kaiserkrönung aussprechen’, „stehe er
an der Spitze des Reichs.“ Heinrich V. hatte durch die Vereini-
gung der getrennten Kanzleien für Deutschland, Italien, Burgund
die Einheit der Herrschaft im Gesamtreich zur Geltung gebracht?
Ihr gab auch der Titel ‚Romanorum rex‘ Ausdruck, der gelegentlich
unter Heinrich IV. und dann seit Heinrich V. von den deutschen
Königen geführt wurde’; er umschrieb überdies die Stellung,
welche die fränkisch-deutschen Könige schon als solche der Stadt
Rom und der Kirche gegenüber einzunehmen wünschten. Von
hier aus bedeutete es nur ein Kleines, wenn für den König bereits
‘ die Ausübung kaiserlicher Gewalt beansprucht wurde.
seiner Chronik von Monte-Cassino (MG. SS. VII, 805): „principes in unum
convenientes de imperatoris electione tractare ceperunt .. Lotharium ...
utilem atque idoneum ad imperiale fastigium accipiendum iudicavitt. —
Besonders fällt jene Urkunde zugunsten Sugers von S. Denys auf (vgl.
Bernhardi, Jahrbücher Lothars S. 25, N. 63), die ausgestellt ist zu Mainz
‚in illo celebri colloquio, quod de electione imperatoris apud Magun-
tiam habitum est‘. Wir stehen in der Zeit des Honorius.
1 Bis zur Doppelwahl von 1198. Über Gislebert von Mons, der erst
1196/7 schrieb und von der Kaiserwahl Friedrichs I. erzählt, vgl. unten S. 231.
2 Überhaupt ist es nicht richtig, zu behaupten, daß damals zwischen
‚König‘ und ‚Kaiser‘ nicht geschieden worden sei. Ich hoffe, daß einer
meiner Schüler die Abwandlung der staatsrechtlichen Begriffe in den Quel-
len des 12.—13. Jahrh dartun und hierdurch eine für die deutsche Ver-
fassungsgeschichte nützliche Ergänzung von Vigeners bekannter Zusammen-
stellung liefern wird.
® Stumpf Reg. 3263: Quoniam divinae pietatis favente clementia locum
Romani tenemus imperii'; vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VI’, 224.
* Otto III. hatte für Deutschland und Italien schon einmal denselben
Schritt getan.
6 Vgl. Waitz, Verfassungsgesch. VI, 146 f. Nicht ohne Belang für
die Deutung des Titels ist es, daß Petrus Damiani in seiner Disceptatio
synodalis (Libelli de lite I, 78) die Wahl des Papstes für unvollkommen
hält, ‚nisi Romani regis assensus accesserit‘. In der (nicht falschen) Ur-
kunde Alexanders II. für Eb. Liemar (laffe-Löwenfeld Reg. 4765) wird von
Heinrich 1V. als ‚domni H Francorum et Romanorum regis‘ gesprochen.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 221
Vielleicht gehört es in den Kreis der hier berührten Gedanken,
daß man einmal unter Lothar kurz vor der Kaiserkrönung', häufig
jedoch unter Konrad III. dem Titel ‚rex Romanorum‘ das Beiwort
Augustus‘ hinzufügte, das als der eigentliche kaiserliche Ehren-
nahme galt und bis dahin ausnahmslos erst nach der Kaiser-
krönung gebraucht wurde” Die volle Form et semper augustus‘
begegnet in Konrads Brief an Papst Eugen HI., in dem er die
Wahl seines Sohnes Heinrich 1147 fast gelegentlich mitteilt, ohne
ihre Bestätigung zu erbitten?; zweimal spricht er darin von der
Herrschaft, die ihm von Gott übertragen sei; erkennen wir hier
das Streben des Königs, seine Unabhängigkeit vom Papste zu
betonen‘, so mag — mit aller Vorsicht sei es ausgesprochen —
der neue Titel, der von Friedrich I. und Heinrich VI. aufgenommen
und seitdem für den König der allein übliche geworden ist?, sein
Anrecht auf kaiserliche Waltung ausdrücken sollen.
Daß wir es bei Lothar und Konrad III. wirklich mit An-
sätzen zu tun haben, der kirchlichen Weltanschauung so entgegen-
zutreten, wie es Honorius von seinen Gegnern berichtete, wird
erst recht deutlich, wenn wir erkennen, wie damals Innocenz Il.
1 Vgl. Erben, Urkundenlehre I, 813.
! Wenn die ersten Kapetinger, zumal Robert, in ihren Titel ‚augustus‘
aufgenommen haben (vgl. Erben a. a. O.), so werden sie gerade hierdurch
ihre Unabhängigkeit vom ostfränkisch-deutschen Kaiser haben hervorheben
wollen. Robert wird von seinem Biographen gar ‚imperator Francorum* ge-
nannt;-vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte V*, 123. Über die Fortdauer des
‚imperrum Romanum‘ bei den regen Francorum‘ vgl. Adsonis Epistola ad
Gerbergam reginam de ortu et tempore Antichristi bei Sackur, Sibyllinische
Texte S. 110. — Zu der Bedeutung von ‚augustus‘ vgl. auch den Brief
Hadrians in den Trierer Stilübungen (s. unten S. 226 N. 2) p. 91: ‚Nonne
ideo translatum est imperium a regno Grecorum in Alamannos, ut rex Theu-
tonicorum, non antequam ab apostolico consecraretur, imperator vocaretur
et esset augustus?‘ und die Glosse zu c. 2 Dist. 63: ‚Not. quod filii impera-
torum dicuntur etiam augusti, quia sperabatur quod essent futuri impera-
tores‘ (Hugelmann a. a. O. S. 31).
"MO. Const. I, 179; vgl. Engelmann a. a. O. S. 19 f.
* Über die Absicht Konrads IlI., seine Herrschaft mit kaiserlichem
Glanze zu umkleiden vgl. Pomtow, Über den Einfluß der altrömischen Vor-
stellungen vom Staat auf die Politik Kaiser Friedrichs I. S. 31. In den
Briefen nach Byzanz nennt sich König Konrad bekanntlich ‚Romanorum im-
perator augustus‘ (Ottonis Gesta Friderici I, c. 25) und malt die Weltherr-
schaft über die ‚regna imperio nostro adiacentia‘ aus!
5 Wir werden später davon hören, daß er in den Kürruf überging.
222 Hermann Bloch.
im Sinne der Anschauungen des Honorius selbst aussprach, daß
Lothar seine kaiserliche Stellung von Papstes Gnaden besitze!: „Mit
Willen und Rat unserer Bischöfe und Kardinäle und der freien
Römer haben wir Dich nach Anrufung des heiligen Geistes zum
Gipfel des Reiches erhoben.? Wir, die wir die Majestät des Reiches
nicht niedern, sondern mehren wollen, verleihen Dir die Fülle
kaiserlicher Würde.“ Und jenes berühmte Bild im Lateran zeigte
Lothar bei der Kaiserkrönung als Lehnsmann des Papstes!’
Die Zeit war noch nicht gekommen, die Selbständigkeit der
weltlichen Gewalt theoretisch gegenüber der hierokratischen Idee
siegreich zu verteidigen‘; so maß man die Kräfte in der Frage,
ob das Kaisertum dem römischen König als göttliches Geschenk
zustehe — oder ob päpstlicher Wille allein imstande sei, es ihm
zu verleihen. Als Hadrian IV. durch den Kardinal Roland Fried-
rich I. und seinem Kanzler Rainald vor aller Welt verkünden ließ,
daß die kaiserliche Würde vom Papst als eine Gnade, ja! als ein
Lehen vergeben werde’, — da entfesselte er den Sturm, in dem
der Kaiser das eigene göttliche Recht seiner Gewalt kraftvoll
wahrte. Friedrich bekannte feierlich, daß königliche und kaiser-
liche Herrschaft von Gott allein ihm durch die Wahl der Fürsten
1 MG. Const. I, 168: Nos igitur ... imperatorie dignitatis pleni-
tudinem tibi concedimus‘. So auch Hadrian IV., siehe unten N. 5. — Vgl.
Innocentii III. Registrum de negotio imperii Nr. 83 (ed. Migne col. 1036):
A nobis tamen imperator imperii recipit diadema in plenitudinem
potestatis‘. Man sieht, wie Innocenz Ill. an die Lehren der Vorgänger
anknüpft und über sie hinausführt.
? Vgl. oben S. 218 N. 3 die Worte des Honorius.
® Rahewini Gesta Friderici III, c. 10, ed. Waitz p. 141; vgl. auch
Gerhohi Reichersberg., De quarta vigilia noctis (MG., Libelli de lite UL 512):
‚nova pictura hec emerserit, qua Romanorum imperator pingitur mare-
scalchus‘ und De investigatione Antichristi I, c. 72 (a. a. O. p. 392).
* Man erinnere sich an die einfache Wahlanzeige Friedrichs I. an
Eugen III., an die Bitte Wibalds von Stablo, ‚ut declaretis eum in regem‘,
an die Antwort des Papstes, der die genehme Person des Gewählten und
die Wahlhandlung ‚benigno favore sedis apostolice approbiert. (MG.
Const. I, 191 f.).
° In dem Schreiben Hadrians IV. (Rahewini Gesta Friderici II, e?
ed. Waitz p. 140), heißt es: ‚quantam [scil. ecclesia Romana] tibi dignitatis
plenitudinem contulerit et honoris, et qualiter imperialis insigne corone
[beneficium] libentissime conferens, benignissimo gremio suo tue gublimi-
tatis apicem studuerit confovere‘. Die ersten Worte stimmen genau zu
dem Privileg Innocenz’ II.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 223
verliehen sei!; vor den Bischöfen und mit ihrer Zustimmung pro-
klamierte er die Unabhängigkeit des Kaisertums von der Kirche
und ihrem Haupte?: „Die schuldige Ehrfurcht erweisen wir gern
unsern Vater, (dem Papste), aber die freie Krone unseres Reichs
danken wir nur der göttlichen Gnade; die erste Stimme bei der
Wahl erkennen wir dem Erzbischof von Mainz zu, ihr folgen der
Ordnung nach die Stimmen der übrigen Fürsten; die königliche
Salbung erkennen wir dem Erzbischof von Köln, die höchste aber,
die kaiserliche, dem Papste zu; was darüber ist, das ist vom
Übel.“
Hier tritt uns endlich offen jene staatsrechtliche Anschauung
entgegen, deren Dasein wir aus den um 1125 gegen sie gerich-
teten Worten des Honorius Augustodunensis erschlossen haben,
deren leise Spuren wir bei Lothar und Konrad III. vermuteten:
hier wird vom Herrscher selbst und in bedeutungsvollen, wohl-
erwogenen Erklärungen das Imperium unmittelbar mit der Königs-
wahl der deutschen Fürsten in Zusammenhang gebracht. Die
Wahl zum römischen Könige gibt mehr als den Anspruch auf
die Kaiserwürde, sie gewährt bereits das Recht auf das Imperium,
die kaiserliche Gewalt; wie der Erzbischof von Köln gehalten ist,
den Erwählten der Fürsten zum Könige, so ist der Papst ver-
pflichtet, den gekrönten König der Römer zum Kaiser zu salben.*
Die päpstliche Konsekration wird wieder, wie die Weihe in Aachen,
zu der rein kirchlichen Handlung, die sie in der Zeit Karls des
! Rabewini Gesta Friderici II, c. 11 (Waitz, p. 142): ‚Cum divina po-
tentia. .. nobis, christo eius, regnum et imperium commiserit ... Cumque
per electionem principum a solo Deo regnum et imperium nostrum sit.....
quicumque nos imperialem coronam pro beneficio a domno papa suscepisse
dixerit, divinae institutioni et doctrinae Petri contrarius est et mendacii
reus erit‘.
TA a. O. p. 150: ‚Debitam patri nostro reverentiam libenter exhibemus;
liberam imperii nostri coronam divino tantum beneficio asscribimus, electi-
onis primam vocem Maguntino archiepiscopo, deinde quod superest caeteris
secundum ordinem principibus recognoscimus; regalem unctionem Coloniensi,
supremam vero, quae imperialis est, summo pontifici; quidquid praeter
haec est, ex habundanti est, a malo est‘. Und gleichsam, um die Stellung,
die er dem Papst anweist, noch schärfer zu bezeichnen, spricht er gleich
darauf von ihm als „patris nostri et consecratoris‘.
® Sobald der Herrscher verspricht, die herkömmlichen Pflichten des
Kaisers gegen den Papst ‚ut dilectum et reverendum patrem et beati Petri
vicarium‘ zu erfüllen (vgl. den Frieden von Venedig, MG. Const. I, 363, $ 6).
224 Hermann Bloch.
Großen und Ludwigs des Frommen gewesen, die sie im byzanti-
nischen Reiche noch immer geblieben war. Königliches und
kaiserliches Amt werden von Gott durch die Wahl der Fürsten
übertragen: „Wenn der Erkorene von den Bischöfen geweiht wird,
die dazu gesetzt sind, und auf den Stuhl zu Aachen kommt, so
hat er königlichen Namen; wenn ihn der Papst weiht, so hat er
kaiserlichen Namen.“ In diesen Worten gibt ein Eike von Rep-
gow recht im Sinne der politischen Anschauungen Friedrichs I.
mit ihrem hohen nationalen Fluge Zeugnis davon, daß königliche
und kaiserliche Herrschergewalt aus der Wahl ableitet, daß die
Weihe nur den Namen mit der Würde hinzufügt.!
Kein Zweifel, daß der „staufische Reichsgedanke‘‘, wie er in
den Manifesten vom Herbste 1157 ausgesprochen wurde, dahin
neigte, die Grenzen zwischen Regnum und Imperium zu verwischen
und das fränkisch-deutsche Königtum im römischen Kaiserreiche
aufgehen zu lassen. Der Erbkaiserplan Heinrichs VI. hat in dieser
Hinsicht folgerichtig das Programm des Vaters aufgenommen.?
Denn er setzt voraus, daß die deutschen Fürsten in der einen
Wahl — wie Friedrich I. es erklärte, und wie es schon die Gegner
des Honorius Augustodunensis ansahen — zugleich den römischen
König und den Kaiser wählen, über Regnum und Imperium verfügen;
nur hierdurch wird es ganz verständlich, daß Heinrich durch den
Verzicht der Fürsten auf ihr Wahlrecht die Erbfolge nicht nur
in Deutschland, sondern zugleich auch im Kaisertum zu erlangen
hoffte.
e — -— mn.
1 Der hier gedeutete Wortlaut des Sachsenspiegels III, 52 § 1 beruht
nur auf der ältesten, Quedlinburger Hs. (vgl. Zeumer, Quellensammlung
S. 68); die jüngeren Texte haben den Text bezeichnend dahin geändert, daß
die Weihe zu Aachen „königliche Gewalt und Namen“, zuRom „kaiser-
liche Gewalt und Namen“ verleiht. Diese Auffassung entspricht erst der
nachstaufischen Zeit. Krammer, Reichsgedanke S. 46 hat das Gewicht der
Stelle erkannt, aber sie im Rahmen seiner unrichtigen Gesamtauffassung
(vgl. Maiheft der Gött. Gel. Anzeigen 1904) dazu verwertet, Eike als „echten
Vertreter des imperialistischen Geistes‘ gegenüber dem „bodenständigen
deutschen Königtum‘“ zu charakterisieren.
2? In der Besprechung von Krammers „Reichsgedanken“ habe ich meine
Auffassung des Reformplans dargelegt. Ob Heinrich VI. die letzten Fol-
gerungen der imperialen Idee zog und unter Verzicht auf die Aachener
Krönung allein durch den Papst seinen Sohn Friedrich sogleich zum Kaiser
des Erbreichs weihen lassen wollte, wird bei dem Versagen der Quellen
ungewiß bleiben; doch spricht manches dafür, vgl. Abschnitt V1.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 225
In den Vorgängen von Besançon — darin liegt ihre welt-
geschichtliche Bedeutung — hat Friedrich I. mit der Gesamtheit
der deutschen Fürsten dem hierokratischen Ideal der Gregorianer,
das Innocenz II. wie Hadrian IV. verfochten, das Bild des unab-
hängigen Imperium gegenübergestell. Der Widerstand gegen
eine päpstliche Weltregierung, der allmählich im Investiturstreit
einsetzte und seitdem langsam erstarkt ist, führt durch die Tat-
kraft Friedrichs und Rainalds von Dassel zu einer nationalen Re-
aktion, die für den deutschen Herrscher mit dem römischen Reiche
die in der christlichen Weltanschauung begründete Universal-
monarchie des Imperator fordert, mit ihr aber gegen die Kirche
die Freiheit des Staates überhaupt verteidigt.
Von hier geht! „das staufische Reichsprogramm, eine staufi-
sche Theorie des Imperium aus, die... bis zum Tode Friedrichs I.
die Gemüter aller Anhänger des Kaisertums erfüllte.“ Aus dem
Königtum erwachsen, das zu einem „römischen“ bereits geworden
war und zu Deutschland noch Italien und Burgund umfaßte, wird
das Kaisertum von dem Bewußtsein des deutschen Volkes freudig
getragen; von seinen Fürsten durch die Wahl begründet, ist das
staufische Imperium der stolze Ausdruck nationaler Selbständig-
keit? In dem Ringen gegen die Universalherrschaft der Kirche
ist es mit seinen Taten ein Vorläufer der Lehren eines Marsilius
von Padua und Wilhelm von Occam.
Die Volksgenossen Friedrichs I. und Heinrichs VI. haben in
dem Kaisertum, das sich in den Staufern darstellte, einen Höhe-
punkt deutscher Entwicklung gesehen. Ob wir zu der Chronik Ottos
und den Gesta Friderici, zu Gottfried von Viterbo oder dem Ligu-
rinus Gunthers greifen, ob wir die Carmina Burana oder das
! Burdach, Walther von der Vogelweide S. 175.
? Burdach a. a. O. hat richtig gesehen, daß der „unversalistische Patrio-
tismus der Stauferzeit einen seltsamen nationalen Einschlag enthält.“ In
den Berliner Sitzungsberichten 1902, S. 903 bezeichnet er Walthers berühmten
Spruch als „Manifest eines nationalen Imperialismus in deutscher Sprache.“
Vgl. Vogt, Das Königs- und Kaiserideal in der deutschen Dichtung des
Mittelalters S. 13: „Die Idee des deutschen .. Nationalkönigtums ist von
vornherein aufs engste verknüpft mit den imperialistischen Gedanken.“ —
Krammer a. a. O. S. 78 konstruiert mit Unrecht einen Gegensatz zwischen
„der Idee des Imperium Romanum“ und „dem Gedanken des Regnum Teu-
tonicum“, statt sie aus diesem zu entwickeln. Vgl. auch Kampers, Die
deutsche Kaiseridee S. 59 ff.
Histor. Vierteljabrschrift. 1909. 2 16
296 Hermann Bloch.
Tegernseer Antichristspiel lesen, ob wir den Sprüchen Walthers
lauschen oder den Erzählungen eines Caesarius von Heisterbach —,
sie alle spiegeln uns das staufische Imperium als das politische
Ideal des deutschen Volkes wider.!
Wie klar man auch außerhalb der nächsten höfischen Kreise
begriff, daß Friedrich I. den Päpsten gegenüber die Unabhängig-
keit des Reiches verteidige, beweisen jene Trierer Stilübungen, die
an die Ereignisse zu Besancon und die durch sie veranlaßten
Schreiben anknüpfen.” Der Diktator legt in dem Briefe, den er
Hadrian IV. an die drei rheinischen Erzbischöfe schreiben läßt,
das Schwergewicht darauf, die Abhängigkeit der Kaiser von den
Päpsten darzutun: vom Papsttume allein habe Friedrich die kaiser-
liche Gewalt.” Wir spüren, daB die Gegensätze der Weltanschau-
ungen, die zu Besancon aufeinanderstießen, im politischen Leben
der Zeit nachwirkten. Auf beiden Seiten hatte man erkannt, daß
man in der Frage, ob das Kaisertum vom Papste oder durch die
Wahl der deutschen Fürsten übertragen werde, um die Vormacht-
stellung geistlicher oder weltlicher Gewalt kämpfe. Um so über-
raschender ist der Erfolg, den noch Friedrich I. selbst dadurch
errungen hat, daß ein Papst ihm gegenüber sich veranlaßt sah,
eine deutsche Wahl als eine für das Kaisertum vollzogene anzu-
erkennen. Mit diesem Zugeständnis Gregors VIII. scheiden die
„Kaiserwahlen“ aus dem Rahmen theoretischer Erörterungen aus
und spielen ihre Rolle auf dem Boden der realen Politik.
ı Hier liegt Stoff genug bereit, um noch über J. Ficker hinaus dem
mittelalterlichen Kaisertum gerecht zu werden und sein universales Streben
in seiner geistigen Bedingtheit aus der Weltanschauung der Zeit zu ver-
stehen.
2 Wattenbach im Archiv für österreich. Gesch. XIV, 86 ff. Jaffe hat
a. a. O. S. 60 ff. die Unechtheit der Stücke erwiesen, aus denen Ficker,
Rainald von Dassel S. 18, noch den Plan eines deutschen Papsttums ent-
nommen hatte.
3 A. a. O. S. 91: ‚ante consecrationem solummodo res, post consecratio-
nem imperator et augustus. Unde ergo habet imperium nisi a nobis? Ex
electione principum suorum, videlicet Theutonicorum, habet nomen regis et
non imperatoris; ex consecratione autem nostra habet nomen imperatoris
augusti et cesaris. Ergo per nos imperat. Später wird übrigens die
Möglichkeit erörtert, daß der Papst das Kaisertum von den Deutschen wieder
den Griechen zurückgeben oder sonst vergeben könne: ecce in potestate
nostra est, ut demus illud cui volumus‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 2997
III.
Der „erwählte“ Kaiser der Römer.
In dem Kampfe Friedrichs I. gegen Alexander III. hatte der
Friede von Venedig dahin entschieden!, daß die Unabhängigkeit
des Papsttums von kaiserlicher Gewalt unbestreitbar blieb; die
Versuche Friedrichs, Päpste von seinen Gnaden zu erheben, waren
völlig gescheitert. Aber Friedrich I. war weit entfernt, ein Zu-
geständnis zu machen, das dem Papst ein Recht über das Kaiser-
tum eingeräumt hätte. In der Bestätigung des Friedens sprach
er vor Alexander Ill. aus, daß von dem König der Könige die
kaiserliche Majestät auf Erden gesetzt und er von Gott auf den
Thron des römischen Reiches erhoben worden sei.?
Allerdings hielt er als frommer Christ noch immer daran
fest, daß der Papst im Namen Gottes die feierliche Krönung des
Kaisers zu vollziehen habe, und deshalb bemühte er sich lange
Jahre hindurch’, bei den Päpsten die Salbung seines Sohnes zum
Mitkaiser zu erwirken* Er war mit den Ordnungen der Karo-
lingerzeit vertraut, die wiederholt Vater und Sohn als Kaiser
nebeneinander gesehen hatte; noch in den Tagen Ottos I. war
dies Vorbild nachgeahmt worden. Allein dem 12. Jahrhundert
war es fremd; Lucius III. weigerte sich, den Sohn zu Lebzeiten
des kaiserlichen Vaters zu krönen; und als während des Ponti-
fikats Urbans Ill. jede Aussicht zur Verständigung mit der Kurie
geschwunden war, tat Friedrich I. den ungewöhnlichen Schritt,
Heinrich VI. nach altrömischer Weise mit der Cäsarenwürde zu
schmücken. Eine weltliche Krönung, wie Karl d. Gr. sie an
Ludwig, dieser sie an Lothar vollzog, hätte der kirchliche Sinn
nicht mehr ertragen.” So griff Friedrich auf das Vorbild der
1 Vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 292f.
® MG. Const. I, 372 nr. 270: ‚Cum imperatoria maiestas a rege regum
ad hoc in terris ordinata sit, ut per eius operam totus orbis pacis gaudeat
incremento, nos quos Deus in solio Romani imperii constituit . . .“.
® Schon 1169 schreibt Johannes von Salisbury (Migne Patrol. Lat. 199,
337): ‚ut filium suum natu secundum, quem in regem eligi fecit, in impe-
ratorem recipiat dominus papa et a catholicis episcopis precipiat consecrari‘.
* Vgl. Toeche, Jahrbücher Heinrichs VI. Beil. I, S. 513 ff. und Scheffer-
Boichorst, Friedrichs I. letzter Streit mit der Kurie S. 32 ff.
® Gerade auf solche Gedanken beziehen sich meiner Meinung nach die
von Krammer S. 7. zitierten Verse Gottfrieds im Pantheon (MG. SS. XXII, 221).
Die Rezension A bringt kräftig die Unabhängigkeit des Kaisertums zur Geltung.
16*
228 Hermann Bloch.
römischen Imperatoren zurück, das zu Byzanz in Übung ge-
blieben war!, sich einen Cäsar als Mitregenten und als Nach-
folger im Kaisertum zu setzen. Die Ernennung sollte, wie mir
scheint, bekanntgeben, daß Heinrich VI. befugt sei, kaiserliche
Rechte zu üben; die gleichzeitige Festkrönung? in Mailand sollte
den Lombarden den Herrscher zeigen, dem Friedrich die oberste
Gewalt in Italien nunmehr übertragen wollte Beide Hand-
lungen trugen den Charakter einer Promulgation; eine staatsrecht-
lich konstituierende Bedeutung hatten sie nicht: Heinrich VI. hat
ja tatsächlich zu Lebzeiten des Vaters nicht als Cäsar, sondern
als Rex Romanorum in Italien regiert.’ Der Titel eines Cäsar,
der dem römischen König gegeben wurde, brachte nur offensicht-
lich zum Ausdruck, daß der Rex Romanorum bereits die Aus-
übung kaiserlicher Rechte in der Hand habe, ohne vom Papste
zum Imperator geweiht und gekrönt worden zu sein. Er machte
kund, da wie das Regnum Romanum auch das Imperium
bereits durch die Wahl der deutschen Fürsten übertragen worden
sei: so ist er gegenüber Papst Urban II. ein neuer Protest der
weltlichen Gewalt, ein Gegenstück zu dem Reichstage von Besancon.
Der Kurie ward vor Augen gestellt, daß Deutschland unverändert
an der Überzeugung festhalte, nach der dem gewählten und ge-
krönten Könige der Römer von Gottes und Rechts wegen die
kaiserliche Waltung zustehe.!
In Rom verstand man sehr genau, worauf es Friedrich L
ankam. Nach dem Tode Urbans III. nahm Friedrich I. die Ver-
handlungen mit dem zum Frieden geneigten Gregor VII. auf; es
galt, nach dem Falle Jerusalems den Kreuzzug vorzubereiten; der
Kaiser forderte wieder die Kaiserkrönung des Sohnes, um das
Reich wohlgeordnet vor dem Aufbruch gen Osten zu hinterlassen.
Jetzt war die Zeit der Erfüllung seiner Wünsche gekommen. Ent-
schlossen, um der Rettung des Heiligen Landes willen den Frieden
1 Pomtow a. a. O. S. 93.
? Vgl. Haase, Die Königskrönungen in Oberitalien S. 45f.
3 Ich stehe hier in vollem Gegensatz zu dem, was Krammer, Reichs-
gedanke S. 6 vorgetragen hat.
* Gottfried von Viterbo gibt die Auffassung des höfischen Kreises wieder,
wenn er 1185 Heinrich VI. als Kaiser anredet (SS. XXII, 94. 103. 106); vgl.
Krammer S. 6. — ‚Caesar‘ wird in den Quellen der Zeit, soviel ich sehe,
ausnahmslos im Sinne von ‚Imperator‘ gebraucht; vgl. besonders den Ligurinus.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 299
mit den Staufen zu schließen, machte Gregor VIII. ein außer-
ordentliches Zugeständnis, indem er Heinrich VI. in dem ersten
an ihn gerichteten Schreiben mit der ungewöhnlichen Anrede aus-
zeichnete!: „Unserm geliebtesten Sohne in Christo, Heinrich, dem
erlauchten Könige, dem erwählten Kaiser der Römer“.
Zum erstenmal in der Geschichte erscheint hier der Titel
des „Erwählten Kaisers“; der Papst ist es, der ihn gebraucht und
der hiermit die unmittelbare Beziehung zwischen der Königswahl
in Deutschland und der Kaiserwürde zugesteht; das Oberhaupt
der Kirche tritt auf den Boden der staufischen imperialen Idee
hinüber, der zufolge die deutschen Fürsten in dem Könige zu-
gleich den Kaiser wählen! Und indem der Papst ihren Anteil
an der Erhebung des Kaisers durch den Titel anerkennt, indem
er mit ihm den römischen König anspricht, erklärt er, ohne daß
ein Wort darüber gewechselt ist, seine Bereitwilligkeit, dem Er-
wählten die kaiserliche Krone aufs Haupt zu setzen. Wie immer
man in. Rom das Vorgehen Gregors VIII. deuten mochte?, vor
der Welt bezeichnete es einen Triumph der Staufer und des
deutschen imperialen Staatsgedankens, den Friedrich I. seit Jahr-
zehnten vertreten hatte. Dem Papste schien der Preis nicht zu
hoch, um durch ihn den Kreuzzug des gesamten Abendlandes
unter der Führung des mächtigen und glänzenden Kaisers zu
ermöglichen.
Nach Gregors schnellem Tode hat sein Nachfolger Clemens III.
versprochen, die Kaiserkrönung zu vollziehen. Nur das un-
erwartete Ende Friedrichs I. hat verhindert, daB sich das Bei-
spiel der beiden Ottonischen Herrscher wiederholte, die gleich-
zeitig die kaiserliche Krone schmückte.
Wir besitzen in der Sammlung des Kämmerers Cencius das
1 MG. Const. I, 586 nr. 411: ‚karissimo in Christo filio Heinrico illustri
regi, electo Romanorum imperatori‘. Vgl. v. Simson bei v. Giesebrecht,
Kaiserzeit VI, 172. 671. — Fast unbegreiflich, daß niemand von denen, die
über den entsprechenden von der Kurie für Otto IV. und Friedrich l. ge-
brauchten Titel gehandelt haben, etwas von diesem Muster geahnt hat,
auf das Innocenz III. nur zurückgriff, um daraus eine Waffe gegen die Frei-
heit der deutechen Wahl zu schmieden (vgl. unten in Abschnitt V).
? Ob schon in der Kanzlei Gregors VILL der Gebrauch des Titels ge-
radezu als das Aussprechen der Approbation der deutschen Wahl aufgefaßt
worden ist, wie das später unter Innocenz III geschah, muß dahingestellt
bleiben.
230 Hermann Bloch.
Zeremoniell, nach dem endlich im März 1191 an Heinrich VI.
und seiner Gemahlin Konstanze die Kaiserkrönung vollzogen
wurde! Darin wird bis zu dem Augenblick, wo ihm die Krone
aufs Haupt gesetzt wird, Heinrich VI als „Erwählter Kaiser“
oder nur der „Erwählte“ genannt, während seine Gattin stets als
„Königin“ bezeichnet wird: es ist der Beweis, daß der Titel, den
Gregor VII. geschaffen hatte, in Rom für den zur Krönung be-
rufenen römischen König beibehalten worden ist. Innocenz IL.
konnte auf ihn zurückgreifen, als durch die Ereignisse von 1193
ihm die Möglichkeit gegeben wurde, den Einfluß des Papstes auf
die deutsche Wahl zu erneuern, und als er entschiedener als je
versuchen konnte, das Kaisertum vollständig der päpstlichen Ver-
fügung zu unterstellen.
Wir werden später sehen, mit welchem unvergleichlichen
Geschick er sich der staufischen Theorie von den Kaiserwahlen
in Deutschland bediente, um die Erhebung des römischen Königs
durch die deutschen Fürsten von seiner Konfirmation abhängig
zu machen. An dieser Stelle genügt es, bevor wir die Geschichte
der Doppelwahl von 1198 betrachten, uns der Entwicklung zu
erinnern, die während des 12. Jahrhunderts den Gedanken an eine
„Kaiserwahl“ gezeitigt hat. Je nach der Stellung der Herrscher
zum Papst taucht er flüchtig empor und verschwindet wieder, wird
er von ihnen mutig ausgesprochen oder vorsichtig angedeutet,
von den Päpsten mit Leidenschaft bekämpft. Friedrich 1 stützt
auf ihn? seine Auffassung von Imperium und Sacerdotium und
führt ihn zum Siege; Heinrich VI. kann von ihm ausgehen, um
sein Gesamtreich als eine Erbmonarchie zu begründen. ` Als er
mitten im Werke stirbt, als keine Aussicht bleibt, dem jungen
Sohne die Krone zu erhalten, da werden die Fürsten, die mit ihrer
überlegenen Mehrheit — die Tage von Besancon, Würzburg,
Gelnhausen lehren es — den Staufern gegen päpstliche Über-
1 MG. Leges II, 187: ‚electus‘ oder „electus imperator‘. Ganz ent-
sprechend der Veränderung, die später Innocenz III. an dem Titel vorge-
nommen hat, heißt es in dem Ordo zur Kaiserkrönung Ottos IV: ‚rex in
imperatorem electus® (Diemand, Das Zeremoniell der Kaiserkrönungen
S. 126).
3 Ich erwühne noch das Würzburger Rundschreiben von 1165 (Const. I,
816 nr. 223, c. 3): „Preterea noster in imperio successor, quem principes
universi elegerint, hunc honorem ecclesie Dei et imperii . . . tuebitur’.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 231
griffe zur Seite gestanden hatten, die imperialen Gedanken auf-
nehmen und jetzt zu einer förmlichen Kaiserwahl schreiten. Ihnen
tritt Innocenz III. gegenüber.
IV.
Die Doppelwahl von 1198.
Die Doppelwahl von 1198 — die mit gutem Recht als der
Epochentag in der Geschichte der deutschen Kaiserzeit angesehen
wird — ist seit der Erhebung Friedrichs I. von 1152 die erste,
über die wir eingehender unterrichtet sind. Für die zu Lebzeiten
der Väter erfolgenden Wahlen des jungen Heinrich VI. von 1169
und des zweijährigen Friedrich II. von 1196 sind wir auf wenige
Angaben angewiesen, die zunächst nicht erkennen lassen, ob bei
ihnen die neue Anschauung von der Kaiserwahl in irgendwelcher
Weise einwirkte.! Wie fest sie jedoch ausgebildet war, lehrt uns
Gislebert von Mons, der wegen seines Verständnisses für die Ver-
fassungsgeschichte unter den deutschen Geschichtschreibern mit
Grund gerühmt zu werden pflegt. In seiner Chronik von Henne-
gau, die im J. 1196 oder wenig später verfaßt ist, schildert er
die einzige in seinem Werke behandelte Wahl, die Friedrichs I.,
als eine Kaiserwahl®, sicherlich aus der Anschauung heraus, die
er aus seiner eigenen Zeit gewonnen hatte.
Allerdings würde ich zögern, aus der öffentlichen Meinung
—m — —
1 So vortrefflich der Bericht über den Erbfolgeplan Heinrichs VI. in
der gekürzten Çhronik des Ägidius von Oval ist und so sicher angenommen
werden darf, daß er durch Vermittlung der verlorenen Lütticher Chronik auf
einen bestunterrichteten Gewährsmann zurückgeht, der Satz von den ‚prin-
cipes quinquaginta duo, qui imperatorem eligere consueverunt‘ (SS. 25,
132) läßt sich nicht als Beweis für die Auffassung im J. 1196 anführen.
Über eine andere Nachricht derselben Quelle vgl. unten. — Auch für die
1209/10 abgeschlossenen Gesta epist. Halberstad. (SS. 23, 112) könnte
gelten, daß sie unter dem Eindruck der Ereignisse von 1198 und 1208
schon von der Wahl Friedrichs II. erzühlten, daß ihn die Fürsten ‚vivente
patre elegerant in imperatorem‘. Vgl. hierzu in Abschnitt VI.
3 Gislebert (Handausgabe der Mon. Germ.) p. 88: ‚defuncto Conrado Ro-
manorum rege principes Teutonie, sicut iuris et moris est, in villa supra
Mogum flurium que Franchonefors dicitur convenerunt ad eligendum sibi
imperatorem. ... Illorum autem quatuor, quorum dispositioni imperialis
electio commissa erat...‘. Daß Gisleberts Bericht für die Vorgänge von
1152 nicht zu verwerten ist, mindert sein Zeugnis für unsere Frage nicht.
232 Hermann Bloch.
des Auslandes! auf die staatsrechtliche Auffassung der Wahl im
Reiche selbst zu schließen; denn — wie wir es schon für die Er-
hebung Lothars bei Ordericus Vitalis und Petrus Diaconus be-
merkten — dort gingen im Laufe des 12. Jahrhunderts nicht nur
die Bezeichnungen ‚regnum‘ und ‚imperium‘, sondern selbst die
Begriffe ‚rex‘ und ‚imperator‘ ineinander über, — ein Beweis,
wie sehr man sich unter dem Eindrucke der staufischen Fürsten-
gestalten daran gewöhnte, den Herrschaftsbereich des Kaisers in
Mitteleuropa als eine Einheit anzusehen. Wenn aber Männer wie
Burchard von Ursberg oder der Halberstädter Chronist, wenn der
Italiener Sicard von Cremona nach dem Tode Heinrichs VI. vom
Streit um die Kaiserwahl sprechen?, so liegt es klar zutage, daß
den Zeitgenossen die Wahlhandlung der deutschen Fürsten gleich-
zeitig für die königliche wie für die kaiserliche Würde galt.‘
In der Tat dürfen wir behaupten, daß schon die Ladungs-
schreiben der beiden Parteien, die in Abwesenheit des Erzbischofs
von Mainz und des Pfalzgrafen bei Rhein die Thronfolge im
Reich zu ordnen sich mühten, die Fürsten zur Wahl eines Kaisers
beriefen. Übereinstimmend berichten einige unserer besten Quellen
hiervon. Nach der Fortsetzung der Cölner Chronik in ihrer ersten
Fassung und dem für diese Zeit trefflichen Halberstädter Chro-
1 Z. B. Radulfus Niger (M G. SS. 27, 342) zu 1197: „facta est discordia
inter Alemannos pro electione imperatoris‘; vgl. Radulfus de Coggeshale
(a. a. O. H 863). — Schwer fallen ins Gewicht die Ann. Gemmeticenses
(SS. 26, 509): ‚Archiepiscopi et episcopi et duces imperii ... elegerunt impe-
ratorem Othonem, nepotem regis Ricardi... Ricardus eum ad imperium
transmisit. O laudabilis viri ... factum, qui totum mundi imperium nepoti
suo comparavit. Nondum tamen imperator nominatus est, sed rex tantum'.
Dieser gleichzeitigen Notiz kann vortrefflichste Kenntnis und Verständnis
zugrunde liegen. Vgl. unten S. 261.
” So wird Konrad lII. z. B. bei Wilhelm von Newbury und Gervasius
von Canterbury Kaiser genannt (SS. 27, 227; 298); charakteristischer noch,
wenn Philipp von Schwaben bei Robert von Auxerre und Rigordus als ‚im-
perator‘ erscheint. Ganz anders sind allerdings die Deutschen Walther von
der Vogelweide und Gunther von Pairis zu beurteilen. Vgl. unten S. 236.
3 Chron. Ursp. S. 71: ‚ubi iam principes ... de electione novi impera-
toris tractare ceperunt‘; Gesta episc. Halberstad. (SS. 23, 118): ‚in electione
imperatoris perniciosa dissensio inter principes est exorta‘; Sicard (SS. 31,
175): ‚facta est in regno de imperatoris electione seditio‘.
* Überall wird für die darstellenden Quellen zu beachten sein, daß
weitverbreitete päpstliche Briefe Innocenz’ III. von einer ‚electio imperatoris*
sprechen, vgl. unten S. 248.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 233
nisten beriefen die staufisch gesinnten Fürsten ÖOstdeutschlands
nach Erfurt!, „um dort einen geeigneten und Gottes würdigen
Kaiser und Vogt der Kirche zu wählen“ Aber auch die rhei-
nischen Gegner unter Erzbischof Adolf von Köln schrieben —
nach Burchard von Ursberg — einen Tag nach Andernach aus?,
„damit man dort einen Kaiser wähle“; und von ihrem Wahl-
ausschreiben selbst erzählt Roger von Howden, daß es König
Richard als vornehmstes Glied des Reiches nach Köln berief, wo
mit Gottes Hilfe dem Reich ein geeigneter Imperator gesetzt
werden sollte“?
Den Ladungen stellen wir gegenüber die offiziellen Akten-
stücke* über die Wahlen Philipps und Ottos, die wir in den
Schreiben beider Parteien an Papst Innocenz III. besitzen. Ihre
charakteristischen Unterschiede? beleuchten hell den Zusammen-
hang mit den großen prinzipiellen Gegensätzen, um die im
12. Jahrh. gekämpft worden war. Im Mai 1199 haben die Wähler
Philipps ihr Programm vor Papst Innocenz III. entwickelt. Die
1 Chronica regis Colon. p. 162: ‚electuri cum eis ydoneum et dignum
Deo imperatorem et advocatum ecclesiarum‘; Chron. Halberstad. (SS. 23,
113): ‚Cum electores Saxonie principes ad eligendum imperatorem uni-
versos imperii principes crebrius invitarent‘. — In der Cölner Chronik ist
wohl der Ladungsbrief benutzt.
? Chron. Ursp. p. 74: ‚ut in preiudicium dominationis antiquae et
generationis in regno diuturnae condicerent curiam apud Andirnach, qua-
tenus ibidem eligerent imperatorem‘.
3 83.27,177: quod omnes magnates ... convenirent apud Coloniam octavo
Kal. Marcii, ad eligendum imperatorem ..., ut ipse sicut precipuum
membrum imperii esset simul cum illis ad eligendum imperio idoneum Deo
auxiliante imperatorem‘. (Vgl. hierzu oben N. 1 die Stelle der Chron. Colon.)
Später sagt er von Richard: „nitebatur quod Henricus ... fieret imperator‘,
und von den Fürsten: ‚quod elegerunt Ottonem ... in imperatorem‘.
‘Von den darstellenden Quellen über die Vorgänge bei der Wahl
selbst verdienen in diesem Zusammenhang Erwähnung nur Otto von
S. Blasien und die Halberstädter Chronik, die über die Nomination zu
Ichtershausen (bei Arnstadt) berichten. Otto sagt c. 46, p. 480, daß die
‚orientales principes‘ Philipp bis zur Ankunft des jungen Friedrich zunächst
‚in defensorem imperii‘ zu wählen beschlossen (vgl. Scheffer-Boichorst, Ge-
sammelte Schriften II, 334); der Halberstädter (SS. XXIII, 118): Imperatorem
unanimiter elegerunt‘.
ê Schon Engelmann, Anspruch der Päpste S. 38 und Domeier S. 93
haben das Speierer Schreiben sehr gut charakterisiert, allerdings ohne die
prinzipielle Bedeutung der ‚electio in imperatorem‘ zu sehen.
234 Hermann Bloch.
Fürsten und Großen Deutschlands teilen ihm mit, daß sie in großer
Versammlung der Fürsten, an der eine stattliche Zahl von Edlen
und Reichsministerialen teilnahm, Herrn Philipp zum Kaiser des
römischen Reichs rechtmäßig und feierlich erwählt haben! Sie
haben sich auf dem Reichstage zu Nürnberg zu ihm gesellt, ent-
schlossen, ihm gegen alle Widersacher Hilfe zu leisten, so daß
niemand im Kaiserreich und in den Ländern, welche sein Bruder
besaß, seine Herrschaft anzufechten wagen wird. Innocenz möge
nimmermehr Reichsrechte bedrohen, wie sie selbst keine Schmäle-
rung der Kirche dulden werden. Sie bitten, daß er Markward,
den Markgrafen von Ancona, Herzog von Ravenna und Proku-
rator des Königreichs Sizilien, in den Geschäften Philipps hilf-
reich unterstütze; und sie kündigen dem Papste an, daß sie binnen
kurzem mit ihrem Herrn nach Rom kommen werden, damit er
dort die Würde kaiserlicher Krönung erhalte.?
Hier wird dem Papste die Tatsache einer vollzogenen Kaiser-
wahl mitgeteilt: die deutschen Fürsten haben mit Philipp das
Erbe des „staufischen Reichsgedankens“, das Friedrich I. und
Heinrich VI. hinterließen, angetreten; sie wahren gleich ihnen
die Selbständigkeit der höchsten Gewalt; in ihrer Wahl, nicht in
der päpstlichen Krönung, sehen sie den Rechtsgrund der kaiser-
lichen Herrschaft. Der Papst ist verpflichtet, den zum Kaiser Ge-
wählten, zum römischen Könige Gekrönten seinerseits zum Kaiser
zu weihen. So stehen die Erklärungen Friedrichs I. von 1157 und
der Speierer Protest von 1199 auf demselben staatsrechtlichen
Boden.
Darüber hinaus knüpft das Schreiben unmittelbar an den
Reformentwurf Heinrichs VI. an. Wie Philipp von dem Erz-
bischof von Tarentaise gekrönt wurde, so begegnet hier unter den
Ausstellern der Erzbischof von Besançon; beides bezeugt, wie
Philipps Erhebung für das einheitliche Gesamtgebiet des Regnum
Romanum vollzogen worden is. Doch noch mehr: Philipp
will — und auch hier folgen ihm die Fürsten — sogleich mit
1! MG. Const. II, 3 nr. 3: ‚illustrem dominum nostrum Philippum in
imperatorem Romani solii rite et sollempniter elegimus‘.
2? omnibus viribus quibus possumus Romam in brevi cum ipso do-
mino nostro divinitate propicia veniemus pro imperatorie coronationis digni-
tate ... obtinenda“.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 235
der Wahl die Regierung im ganzen Imperium ergreifen.! Zu
seinem Herrschaftsbereich gehören die Lande, die sein Bruder
Heinrich VI. mit dem Imperium besessen hat; wenn wir hören,
wie Innocenz ersucht wird, den Prokurator Siziliens, Markward
von Anweiler, zu unterstützen, so ist kein Zweifel, daß mit jenen
Gebieten das Königreich Sizilien gemeint ist.?
Die Ansichten, die von den Fürsten über das Imperium vor-
getragen werden, entsprechen den Gedanken, aus denen die Ent-
würfe Heinrichs VI. hervorgingen: das Regnum Romanum mit
Sizilien verknüpft in dem einen Imperium, beide Länder in der
Hand des einen Kaisers vereint. Nur ist von einer Erbmonarchie
keine Rede mehr; dieser Teil des Reformplans ist mit dem Tode
Heinrichs VI. und mit der Übergehung seines (schon gewählten)
Sohnes Friedrich hinfällig geworden; Philipp dankt seine Nach-
folge der freien Wahl der deutschen Fürsten, die nach deutschem
Herkommen an das Herrschergeschlecht gebunden bleibt. Darum
wird er gemeinsam mit den Fürsten, über Heinrich VI. auf Fried-
rich I. zurückgreifend, die Wahl als Übertragung des königlichen
und des kaiserlichen Amtes verkünden.
Das Wahlkaisertum Philipps rückt dem Papst und auch
Sizilien gegenüber in die Stellung ein, die Heinrich VI. seinem
1 Es ist die Folge der staufischen Staatslehre, daß die Könige wieder
seit der Wahl die Herrschaft ausüben. Philipp, Friedrich II., seine Söhne
und die Gegenkönige haben alle seitdem geurkundet. Philipp hat vor
seiner eigenen Erhebung im Januar 1198 den noch nicht gekrönten
Friedrich UI. als rechtmäßigen König bezeichnet: er privilegiert die Stadt
Speier ‚ex persona domini nostri regis‘ (Const. II, 617 nr. 415). Wie Philipp
haben auch Heinrich (VII) und Heinrich Raspe schon vor der Krönung den
Titel „römischer König“ geführt. — Was Krammer S. 41ff. von der Miß-
achtung der Königseinsetzung durch Philipp sagt, ist in der Motivierung
ebenso verfehlt, wie wenn er S. 40. 42 auf Philipp, „den Vater dieser Gedanken“,
die Idee einer „electio in imperatorem‘ zurückführt. Kr. kannte nichts von
deren Vorgeschichte im 12. Jahrh. — Das „Gehen unter Krone“ am Weißen
Sonntag 1198 zu Worms wird dadurch in seiner Bedeutung als Demon-
stration nicht gemindert (vgl. Burdach, Walther S. 253ff. 315ff. und unten
in Abschnitt VI); denn es bringt zum Ausdruck, daß der Erwählte der
Herrscher ist. `
? Vgl. v. Kap-herr, Die unio regni et imperii (Deutsche Zeitschr. für
Geschichtswiss. I) S. 109f. Zugleich wenden sich die Fürsten gegen die
päpstlichen Rekuperationen italienischer Reichslande; vgl. Winkelmann,
Jahrbücher Philipps I, 176f. — Zu der Speierer Erklärung wird man Burchards
Äußerung über die Absichten Philipps stellen (Chron. Ursperg. p. 71).
236 Hermann Bloch.
Erbreich hatte begründen wollen. So leuchtet die Erklärung von
Speier in das Dunkel zurück, das die Reform Heinrichs VI. um-
gab, und läßt den Erbkaiserplan Heinrichs VI. mit der „Kaiser-
wahl“ Philipps von 1198 in die Entwicklung des staufischen
Staatsgedankens einordnen, in dem sie beide wurzeln.! Zu Speier
proklamieren der König und seine Anhänger vor dem Papste die
Unabhängigkeit des römischen Kaisertums? —
In eine andere Gedankenwelt führt uns das Schreiben, das
die Wähler Ottos IV. bereits im Sommer 1198 nach Rom entsandt
haben: nach langen Erwägungen der Fürsten über die Nachfolge
eines Königs gefiel es Gott, ihnen Herrn Otto zur Leitung des
römischen Kaisertums darzubieten. Darum haben sie ihn gesetz-
und rechtmäßig zum römischen Königtum erwählt, seiner Wahl
zugestimmt, ihn zu Aachen auf den Stuhl Karls d. Gr. erhoben
und durch Adolf von Köln feierlich mit dem königlichen Diadem
krönen lassen. Sie flehen den Papst an, Wahl und Weihe des
Welfen kraft seiner Autorität zu bestätigen und mit väterlicher
Milde ihm die Kaiserkrönung zu gewähren.’
! Darf man im Kanzler Konrad von Querfurt die Persönlichkeit sehen, die
die Politik im Sinne Heinrichs VI. fortsetzte? (Schwemer, Innocenz III. S. 12).
? Burdach a. a. O. S. 317 ist daher unbedingt zuzustimmen, wenn er
Walthers Wort von Philipps „kaiserlichem‘‘ Haupte (ed. Lachmann 18,
32) sehr bedeutungsvoll im staatsrechtlichen Sinne faßt: Walther erblickt
in dem legitimen König den berechtigten, designierten Kaiser. Walther
steht hier wirklich, wie Burdach sagt, „im Einklange mit den Anschauungen
des Speierer Fürstenprotestes“‘ und daher Friedrichs I. Doch hat Burdach
hier wie auch sonst nicht bemerkt, daß das Halle-Bamberger Schreiben von
1202 einen veränderten Standpunkt vertritt. Vgl. unten S. 251. — Dem Aus-
spruch Walthers wird man wohl an die Seite stellen dürfen die Worte, die
Gunther von Pairis in der Historia captae Constantinopolis einmal gebraucht
‚hat (Migne, Patrol. Lat. 212, p. 254): ‚ad honorem Dei et totius Romani
imperii domino Philippo serenissimo imperatori‘. Sonst spricht er von
dem rer invictissimus‘, aber auch von dem „imperiale privilegium‘. —
Erwähnt mag werden, daß auswärtige Schriftsteller der Zeit wie Robertus
Autisiodorensis (MG. SS. 26, 272) oder Rigordus (a. a. O. S. 294) von Philipp
als Kaiser sprechen.
3 MG. Const. II, 24 nr. 19: ‚de substituendo rege tractatum et collo-
quium habere .. .. Placuit ei (scil. Deo)... Ottonem .. ad regimen
Romani imperii ... nobis otfere .. . Ottonem .. . ad Romani regni
fastigium elegimus...... Ipsius electionem et consecrationem auctoritate
vestra confirmare et imperiali coronationi annuere paterna pietate digne-
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 237
Wohl ist in dieser Bitte um Konfirmation von Wahl und
Krönung des römischen Königs und um Verleihung der kaiser-
lichen Krone ein Anklang daran zurückgeblieben, daß die Fürsten
an der Erhebung des Kaisers mitwirken: weil Gott ihnen in Otto
den Herrscher gezeigt hat, der des Kaisertums würdig ist, des-
halb haben sie ihn erkoren. Allein ihre Wahl hat ihm nur das
Anrecht auf das Regnum Romanum gegeben, und nur in dem
Königreich ist ihm mit der Aachener Krönung und Thronsetzung
die Herrschaft zugefallen. Von der Gunst des Papstes hängt es
ab, ob er dem Könige die kaiserliche Würde gewähren will oder
nicht; sein Recht ist's, ihn anzunehmen — oder zu verwerfen.
Niemand verkennt, daß wir in diesem Schriftstück einen ge-
treuen Ausdruck der papalen Theorie vor uns haben, wie sie,
soviel wir wissen, ein Johann VIII. zuerst ausgesprochen hatte,
wie sie durch Gregor VII. aufgenommen, von Innocenz II. und
Hadrian IV. fortgebildet war: das Kaisertum eine freie Gabe des
Papstes; wohl kann er sie nur dem römischen Könige verleihen;
aber um deswillen untersteht die königliche Erhebung in Wahl
und Krönung der Bestätigung des kirchlichen Oberhauptes der
Christenheit.
So treten in den beiden Erklärungen! der Wähler Philipps
und Ottos der staufische und der päpstliche Staatsgedanke neben-
einander; unvereinbar und unversöhnlich vertreten sie, die eine
das höchste Recht der weltlichen, die andere das der geistlichen
Gewalt. Das deutsche Fürstentum, das einst geschlossen hinter
mini‘. Der Brief Ottos nr. 18, p. 23, der die Vorgänge selbst entsprechend
erzählt und um die Berufung zur Kaiserkrönung bittet, enthält nicht die
Bitte um Konfirmation.
1 Ich spreche hier nur von diesen Schreiben. Auf die Form der Wahlen
von 1198 einzugehen, wird später Gelegenheit sein. Daß sie für unser Ver-
ständnis des Kurfürstenkollegs außerordentlich wichtig sind, darin stimme
ich mit Krammer, Wahl und Einsetzung S. 52, und Hugelmann, Die deutsche
Königswahl im corpus iuris canonici S. 164 überein. Aber für mich ist das
Entscheidende das Hervortreten des jüngeren Reichsfürstenstandes (das
allerdings Seeliger, Mitt. des öst. Inst. XVI, 79ff. mit Lindner geleugnet
hat), weil es mit der „Kaiserwahl“ unmittelbar zusammenhängen dürfte.
Krammer hat a. a. O. nur von dem Vorstimmrecht gesprochen, das daneben
seine Bedeutung besitzt; Hugelmann überschätzt trotz zutreffender Ein-
schränkungen noch immer den Einfluß des Papstes auf die „Bildung eines
engeren Fürstenkreises“, deren treibende Kraft vielmehr in der deutschen
Entwicklung selbst zu suchen ist.
238 Hermann Bloch.
Friedrich I. stand, ist gespalten; dieselben niederrheinischen
Kreise, die einst, wenn nicht alles trügt, den Erbkaiserplan Hein-
richs VI. zu Fall gebracht, haben sich jetzt gegen das staufische
Wahlkaisertum Philipps verbunden. In den beiden Parteien stehen
zwei Weltanschauungen einander gegenüber; jahrhundertalte Gegen-
sätze sind in ihnen verkörpert.
Erzbischof Adolf von Köln trägt mit seinen Genossen vor
der Geschichte die Verantwortung! für die Doppelwahl selbst und
zugleich für die tiefe Demütigung des Königtums, die dem
Papsttum den Weg zu den Triumphen über die deutschen Herrscher
von Otto IV. bis zu Albrecht eröffnet hat.” Allerdings war er
nur das Werkzeug in der Hand eines Mächtigeren, der entschlossen
war, alle weltliche Gewalt sich untertan zu machen. Der staufische
Reichsgedanke unterlag in der Doppelwahl von 1198 dem Größten
der Päpste. Ohne daß wir eine Nachricht hierüber erhalten, ,
dürfen wir allein aus dem Schreiben der Wähler Ottos IV. er-
schließen, daß Innocenz Ill. sie in den Bann seiner Gedanken ge-
zwungen und seinem Willen gebeugt hat?
V.
Innocenz UI und die Kaiserwahl.
Das Gottesurteil des Krieges mußte nach germanischem
Brauche zwischen den beiden Gegenkönigen entscheiden. Des
Papstes Scharfblick täuschte sich darüber nicht, daß hier zugleich
ein Kampf der Geister ausgefochten werde, bei dessen Ausgang
das Papsttum auf der Seite des Siegers gefunden werden müsse‘,
1 Wolfschläger hat in der Dissertation „Erzbischof Adolf von Köln“
sein Verhalten aus seiner Stellung als Fürst und Landesherr verständnisvoll
erklärt; vgl. hierzu auch unten Abschnitt VI. Allein von einer höheren
Warte aus gesehen bleibt seine Schuld die größte; ohne ihn würde nach
menschlichem Ermessen Deutschland für Philipp von Schwaben gewonnen
worden sein.
2 Je schärfer man die Zeit Friedrichs I. und Heinrichs VI. der Zeit
Friedrichs II. gegenüberstellt, um so klarer wird meiner Überzeugung nach,
daß zwischen dem Tode Heinrichs VI. und der Erhebung Friedrichs Il. die
entscheidende Wendung der deutschen Geschichte eingetreten ist.
® Für die Verbindung, die zwischen dem Kölner und der Kurie be-
stand, liefert außerdem Zeugnis der Umstand, daß Erzbischof Adolf (vgl.
Const. II, 26) sich für Rückgabe und Garantie des Kirchenstaats verbürgt.
t Unter Innocenz IV. hat Albert Beham (ed. Höfler p. 120) einmal
erklärt: ‚necesse est, ut in omni negotio semper ecclesia Dei vincat‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 239
um seine Herrschaft über dem Kaisertum neu aufzurichten. Je
weniger das Glück der Waffen Otto IV. hold war, um so mehr
kam es darauf an, die Fürsten Deutschlands dem hierarchischen
System einzuordnen, das Innocenz III. zu verwirklichen gedachte.
So nötigte ihn die Speierer Erklärung eines stattlichen Teils des
Fürstenstandes, sich mit der Theorie einer deutschen Kaiserwahl
auseinanderzusetzen. Es kommt darauf an, ihren Einfluß auf
den Standpunkt aufzudecken, den Innocenz UI. schließlich ein-
zunehmen gezwungen war, weil wir hiermit erst das rechte Ver-
ständnis für seine Haltung gewinnen.!
Anfang Mai 1199 hatte der Papst sich entschlossen, die ab-
wartende Stellung, die er bis dahin der Doppelwahl gegenüber
bewahrt hatte, aufzugeben. Er legte beiden Parteien nahe, ıhm
die Entscheidung zu übertragen, wer von den beiden zu Königen
nominierten? Gegnern wirklich Herrscher werden solle.’ Er stellte
sich auf den Standpunkt, als ob eine rechtsgültige, die Königs-
gewalt verleihende Handlung noch nicht vollzogen sei; erst durch
! Neben den Werken Winkelmanns und Haucks und den schon ge-
nannten Arbeiten über die Approbation kommen für die hier behandelten
Vorgänge besonders in Betracht: Schwemer, Innocenz III. und die deutsche
Kirche; Engelmann, Philipp von Schwaben und Innocenz III. (Progr. 1896);
die Untersuchungen über die Königswahlen bei Lindner, S. ont: Kirch-
höfer, Zur Entstehung des Kurkollegs S. 45; Seeliger, Mitt. des Inst. für öst.
Gesch. XVI, 79ff. Die letzten Arbeiten von Krammer, Reichsgedanke, und
Hugelmann, Königswahl im Corpus iuris canon. handeln im wesentlichen
nur von der Dekretale ‚Venerabilem‘. — Ich beschränke mich selbstver-
ständlich darauf, das für unser Problem Wichtige aus dem gewaltigen Stoff
herauszuheben.
? Die Nominatio war bei den kirchlichen Wahlen der Beginn der
Handlung; in Versammlungen vor der eigentlichen Wahl wurden die Kan-
didaten genannt und, wenn möglich, die Einigung auf einen einzigen No-
minatus herbeigeführt.
3 Registrum de negotio imperii ed. Migne, Patrol. Lat. 216, nr. 1,
col. 995; nr. 2, col. 998 (an die Fürsten): ‚tantam inter vos discordiam se-
minavit, ut duos vobis in reges presumpseritis nominare... Ex-
spectavimus, si forte . . . ad nostrum recurreretis auxilium, ut per nos, ad
quos ipsum negotium principaliter et finaliter noscitur pertinere, . . . dis-
sensio sopiretur. Innocenz lehnt sich hier eng an den Brief Ottos IV. an,
der geschrieben hatte (Reg. nr. 3, col. 999; M G. Const. II, 24 nr. 18), daß
andere Fürsten Philippum in regem nominare ... presumpserunt‘. —
Die Ursache, im Mai 1199 einzugreifen, war für den Papst der Tod
von Richard Löwenherz (ep. 105, col. 1107).
240 Hermann Bloch.
die päpstliche Approbation werde der eine der Nominierten wahrer
König" Wenn die Fürsten nicht selbst für den Austrag des
Streites sorgen, sei es seine Pflicht, das Notwendige zu tun und
demjenigen die päpstliche Gunst zuzuwenden, auf dessen Seite der
höhere Eifer der Wähler und das größere Verdienst des Ge-
wählten gefunden werde.?
Als er bald darauf? die Wahlschreiben der Anhänger Ottos
erwiderte, beschränkte er sich darauf, den Inhalt ihrer Briefe zu-
sammenzufassen und wohlwollende Erwägung ihrer Bitten zu ver-
sprechen.“ Allerdings gestand er hier zu, daß eine formelle Wahl
zum Könige, nicht nur eine Nomination stattgefunden habe, und
ganz entsprechend redete er im August 1199 in seiner Antwort
auf die Speierer Erklärung davon, daß viele deutsche Fürsten sich
durch ihre Wahl Philipp zum Könige gesetzt hätten.’
Unverkennbar hatte Innocenz jetzt den schroffsten Stand-
punkt schon verlassen; er paßte sich dem deutschen Reichsrecht
an und betrachtete beide Erhebungen als wirkliche Königs
wahlen. Aber er blieb bei dem Anspruch, daß es seines Amtes
1 Reg. nr. 1, col. 995: ‚praecipias, ut eum, cuius nominatio per sedem
fuerit apostolicam approbata, in regem recipiant‘. Diese Anschauung ist
später unter Innocenz IV. und seinen Nachfolgern wieder aufgenommen
worden, vgl. unten und Wilhelm im VII. Ergänzungsband der MIÖG. S. og
2 Reg. nr. 2: ‚ei curabimus favorem apostolicum impertiri quem cre-
demus maioribus studiis et meritis adiuvari‘; vgl. nr. 21: ‘cum duo fuissent
.. in reges electi, de studiis eligentium et meritis electorum in-
quireremus veritatem'. Darnach wird mit Krammer, Rechtsgesch. des Kur-
fürstenkollegs S. 16 N. 5, Seeliger a. a. O. S.81 anders zu fassen sein. Vgl.
auch Reg. nr. 15 unten N. 5. Den Kanon, auf den Innocenz sich stützte,
hat v. Simson, Analekten zur Gesch. der deutschen Königswahlen (Freiburger
Programm 1895) in c. 36, Dist. LXIII nachgewiesen.
3 1199 Mai 20. Reg. nr. 11, col. 1006.
* Reg. nr. 11: et electionis modum et coronationis processum ...
Ottonis, quem elegistis in regem, plenius intimantes‘.
5 Reg. nr. 15, col. 1010: ‚multi principes . . . Philippum sibi prefece-
runt per electionem in regem‘. — Es ist bewundernswert, wie Innocenz in
diesen Schreiben nr. 11. 15 sich dem verschiedenen Standpunkt der Emp-
fänger anpaßt. So spricht er in nr. 15 nur von dem favor‘, den er ge-
währt, kein Wort von einer ‚confirmatio‘ wie in nr. 11.
° Deutlich tritt der Wandel in seiner Stellung hervor in dem folgenden
Brief an die Fürsten vom Juni 1200 (nr. 21, col. 1019). Hier heißt es von
Philipp, daß er zunächst ‚in regem se fecerat nominari‘, dann ‚excom-
municatus electus fuerat in regem‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 241
sei, die Form des Hergangs, die Absichten der Wähler und die
Eigenschaften des Gewählten zu prüfen!, ehe er die Wahl be-
stätige und den Anerkannten nach Rom zur Kaiserkrönung be-
rufe. Nur den förmlich zum „Herrscher“ (‚princeps‘) Gewählten
und rechtmäßig zum König Gekrönten — so erwidert der Papst
den Anhängern Philipps — werde er nach alterprobter Gewohn-
heit zum Romzuge auffordern und nach Erfüllung der zur
Krönung des ‚princeps‘ notwendigen Leistungen ihm die kaiser-
liche Krone aufsetzen, die vom Papste zu vergeben ist.” Noch
einen erheblichen Schritt kam er mit diesen Sätzen den Wählern
Philipps entgegen, die ihm die Kaiserwahl kundgegeben hatten:
wohl nimmt er noch nicht den von ihnen gebrauchten Ausdruck
der Wahl ‚in imperatorem‘ auf, aber indem er von Wahl und
Krönung des ‚princeps‘ spricht, scheint er sich ihrer Auffassung
möglichst nähern zu wollen.
Inzwischen versuchten im Sommer 1200 in bewußtem Gegen-
satz zum Papst? die Fürsten unter Erzbischof Konrad von Mainz,
den Thronstreit unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zu beenden.
Ein fürstliches Schiedsgericht sollte über die Krone des römischen
Reichs — also über das Kaisertum — verfügen.* Otto teilte, voll
Mißtrauen, dem Papste diese Absichten mit und bat ihn, mit
allen Mitteln und der obersten Autorität des Papsttums seine An-
! Gregor VII. hatte bei der Wahl Rudolfs von Rheinfelden gefordert,
über negocium personam et mores‘ unterrichtet zu werden (Jaffe Bibl. II, 475).
? Reg. nr. 15: ‚Cum autem imperialis corona sit a Romano pontifice
concedenda, eo rite prius electo in principem et prius in regem le-
gitime coronato, talem ..... ad coronam suscipiendam vocabimus et
iis de more perfectis que ad coronationem principis exiguntur, eam...
conferemus'. — So entgegenkommend der Papst hinsichtlich der Kaiser-
wahl ist, so entschieden lehnt er jede Einmischung der Fürsten in Sizilien ab.
3 Nur seiner Mahnung, den Ausgleich herbeizuführen, wird gedacht;
Reg. nr. 20, col. 1017.
t Otto an den Papst. Reg. nr. 20, a. a. O.: ‚qui principes finaliter de
facto imperii in eo colloquio tractare debent ... et quod a maiori parte
ipsorum de corona Romani imperii statutum fuerit, hoc . . . inviolabiliter
volunt observari‘. Otto bittet deshalb, daß er in der Krone Deuts ch-
lands geschützt werde: coronam Alemanniae quam nos iuste adeptam
indubitanter existimamus ab eo qui debuit et in loco quo debuit nobis
impositam defendere ... adiuvent‘. Die letzteren Worte sind von Innocenz
in seinen späteren Briefen häufig benutzt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. ı 17
242 Hermann Bloch. .
erkennung zu befehlen!! Innocenz sah, daß Gefahr im Verzuge
war, und sandte den Diakon Aegidius mit Briefen nach Deutsch-
land, die an seinem Willen keinen Zweifel ließen und die Form
eines Befehls, Otto anzuerkennen, kaum noch vermieden. Die Zeit
der scheinbaren Neutralität war vorüber.
Ausführlich legt Innocenz? sein Recht dar, die Entscheidung
zu fällen; doch will er aus besonderer Achtung noch einmal den
Fürsten anheimgeben, selbst den inneren Frieden herzustellen;
allerdings mit der Ermahnung und dem Befehl, ihre Augen nur
auf den zu lenken, der geeignet sei, dem Kaisertum vorzustehen,
und der ein gerechter Verteidiger der Kirche sei; „denn nur einen
solchen können und dürfen wir nach Gebühr krönen.“ Wohl
weiß er, daß die Fürsten über ihren Gerechtsamen wachen und
nicht gesonnen sind, sich ihr Wahlrecht verkümmern zu lassen;
aber indem er beteuert, ihr Privileg zu achten, weist er sie dar-
auf hin, daß sie nur den zum König annehmen dürfen, den er
in der Lage ist, zum Kaiser zu krönen.” Offenkundig ist, daß die
Anerkennung Ottos gefordert wird. Der Papst nutzt sein Recht
der Krönung, um den Fürsten in der deutschen Wahl seinen
Willen aufzuerlegen.
In Schreiben, die bald darauf nach Deutschland in der Ab-
sicht erlassen wurden, die Freunde Philipps zu gewinnen, und die
deshalb mit Belohnungen lockten, ward noch einmal die nicht
ganz eindeutige Wendung einer deutschen Erhebung zum ‚princeps‘
gebraucht‘, während im übrigen Innocenz in seinen programma-
tischen Äußerungen noch daran festhielt, daß die Fürsten zum
König wählen, nur er allein über das Kaisertum verfüge. In
einzelnen Briefen gab er schon wertvolle Zeichen seines Wohl-
1 Reg. nr. 20. Eines der würdelosesten Schreiben, das die Kanzlei
Ottos verlassen hat. Wer trägt die Verantwortung für das Betteln um die
päpstliche Hülfe, für diese Preisgabe Deutschlands und des Kaisertums?
3 Reg. nr. 21.
3 A. a. O. col. 1020: ‚is sit a vobis assumendus in regem, quem nos
in imperatorem possimus et debeamus merito coronare‘.
* Reg. nr. 24, col. 1022: „quod omnes, qui cum eo qui assumptus
in principem nostram obtinuerit gratiam et favorem ..'; vgl. die vorige
Anm. und S. 241 N. 2. — ‚Princeps‘ war nach dem Sprachgebrauch der
Zeit als Kaiser: aufzufassen, ohne daß die Beziehung auf den römischen
König ausgeschlossen wäre.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 243
wollens für Otto, indem er ihn als den „zum König Erwählten
und Gekrönten“ Bereet !
Die Vermittlung des Mainzer Erzbischofs kam nicht zustande?,
und nach seinem Tode fehlte es an einer gleich ang sschezeh
Persönlichkeit, die darauf hätte zurückkommen können. Die
Deutschen hatten die Mahnung Innocenz’ III. nicht beachtet; so
blieb ihm nichts übrig, als aus eigener Machtvollkommenheit
ein Ende zu machen. Im Winter 1200/1 bereitete er sich darauf
vor®, Otto feierlich als König zu verkünden und damit die sach-
lich erwünschte Entscheidung selbst auszusprechen.
Die Aufnahme seiner früheren Schreiben, die Berichte, die
ihm sicherlich aus Deutschland zugingen, und vor allem wohl die
Eindrücke, die soeben Aegidius gesammelt hatte, dürften den
Papst darüber unterrichtet haben, daß der größte Teil der Fürsten
daran festhielt, ihm keinen Einfluß auf die Freiheit ihrer Wahl
zu gestatten, und nach wie vor als Verfechter des staufischen
Imperium von der Wahl die Herrschaft über das Kaisertum ab-
leitete. Stets hatte er Sorge getragen, sie nicht zu verletzen, und
sich deshalb oft in wichtigen Erklärungen möglichst eng an den
Wortlaut der an ihn gesandten Briefe gehalten‘; wenn trotzdem
das Mißtrauen nicht überwunden worden war, so entschloß sich
Innocenz den Fürsten ein Zugeständnis zu machen, von dem er
sich gerade bei der feindlichen staufischen Partei einen besonders
nachhaltigen Eindruck versprechen mochte, kräftig genug, um
eine Reihe von Fürsten von ihr abzusprengen und zu Otto hinüber-
zuziehen. Eben sie hatten ihm in dem Schreiben von Speier ent-
! An Herzog Heinrich von Brabant. Reg. nr. 23, col. 1022: ‚charissimo
filio nostro Ottoni ... electo et coronato in regem‘. Ebenso nr. 27 an Kon-
rad von Mainz. Der Titel ist sehr zu beachten. Otto ist gewählt und ge-
krönt und doch nicht ren. Er wird es erst nach der fürstlichen Entschei-
dung — und der päpstlichen Konfirmation. Aber durch die Bezeichnung
erkennt der Papst schon an, daß für ihn Otto der „rite electus‘ und legitime
coronatus‘ sei, der allein Kaiser werden darf; vgl. Reg. nr. 15 oben S 241 N. 2.
? Vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 700 ff.
> Nachdem er sich vergeblich bemüht hatte, König Johann von Eng-
land zu tatkräftiger Unterstützung Ottos zu bewegen. Vgl. E. Gütschow,
Innocenz III. und England, S. 130.
“ Dies muß generell hervorgehoben werden. Schon hiermit verlieren
die Behauptungen von dem bestimmenden Einfluß des Papstes auf die
Ausbildung der Wahlformen den Boden.
17*
244 Hermann Bloch.
gegengehalten, daß die Deutschen den Kaiser wählten; und wie
fest eingewurzelt diese Überzeugung war, schien der Vermittlung»
versuch des Mainzer Erzbischofs zu erweisen.” Zugleich lehrte
er aufs neue, daß nach dem Tode der beiden großen staufischen
Herrscher jetzt die Fürsten gewillt waren, die Selbständigkeit der
weltlichen Gewalt zu verteidigen. Wieder standen die alten Gegen-
sëtze der imperialen und der kurialen Theorie von der Über-
tragung des Kaisertums unvermittelt einander gegenüber.
Da fand der vielgewandte päpstliche Diplomat einen Ausweg,
der geeignet schien, die Empfindlichkeit der Deutschen zu schonen °,
ohne doch die Ansprüche des Papstes irgend zu beschränken. Er
schied in der einen Wahl zwei Momente: insofern sie den rö-
mischen König bestimmte, war sie eine Angelegenheit der deutschen
Fürsten, insofern sie jedoch dem Papste zugleich den zukünftigen
Kaiser nominierte, bedurfte die Wahl, um verbindlich zu sein,
der päpstlichen Bestätigung. ®
Schon einmal hatte ein Papst den Deutschen das Zugeständ-
nis gemacht, daß ihre Wahl auch den Kaiser bestimme. Es war
der Friedensgruß und zugleich das Versprechen der langbegehrten
Krönung, als Gregor VII. im J. 1187 an Heinrich VI., „den er-
lauchten König und erwählten Kaiser der Römer“ schrieb.“ Da-
mals bezeichnete der ungewohnte Zusatz zum Königstitel ein
Nachgeben des Papsttums vor den Staufen ‘und ihrer Staatsan-
schauung. Jetzt griff Innocenz III. auf dieses Vorbild zurück’;
allerdings wich er auch dadurch von der starren kurialen Doktrin
ab und gestand — zum ersten Male in seinen Erklärungen —
1 Vgl. oben S. 241 und N. 4.
? Ich übernehme die Motivierung, die E EN Über wiederholte
deutsche Königswahlen (Gierkes Untersuchungen zur Rechtsgesch. 28) 8. 37
für das Verhalten des Papstes 1211/12 gefunden hat,
® Ich bin überzeugt, daß diese Deutung derselben Wahl auf zwei ver-
schiedene Würden, die von ihr ausgehen, nicht der dialektischen Kunst
Innocenz’ III. zu danken ist, sondern daß sie ihm durch die damalige Form
der deutschen Wahl geradezu dargeboten wurde. Hierüber später.
4 Vgl. oben S. 229.
° Er war von Gregor VII. zu seinem Subdiakon ernannt worden;
Klemens III. machte ihn zum Kardinaldiakon. Es ist durchaus wahrschein-
lich, daß Innocenz III. mit den Verhandlungen beider Päpste mit den Staufen
wohl bekannt war, und daß er sich bei dem neuen Titel für Otto IV. an
das Schreiben Gregors VII. angelehnt hat.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 245
den Fürsten unumwunden einen Anteil an der Erhebung des
Kaisers zu. Doch unvergleichlich größer war sein Erfolg, wenn
er mit diesem Opfer in Deutschland den päpstlichen Anspruch
zur Anerkennung brachte, über die Wahl — weil sie nicht nur
dem römischen König, sondern auch für das vom Papste über-
tragene Kaisertum gelte — zu entscheiden, den gewählten Herrscher
anzunehmen oder zu verwerfen.!
Innocenz beschloß im Anfange des J. 1201, eine neue Ge-
sandtschaft unter dem Kardinal Guido von Praeneste nach Deutsch-
land zu senden. In ihrer Beglaubigung bei den deutschen Fürsten
schob er in den Vordergrund das Recht und die Pflicht des
Papstes für das Kaisertum zu sorgen? aber auch die Rücksicht,
die er bisher auf die Deutschen genommen habe, wurde betont.® Ihre
! In der Deliberatio super facto imperii (Reg, nr. 29, col. 1022) legte
er vor sich selbst und wohl auch vor den Kardinälen die Gründe dar, die
ihn zu seiner Entscheidung gegen Friedrich II. und Philipp, für Otto be-
wogen. Sie ist gleichsam das Arsenal, aus dem er seitdem die geistigen
Waffen für die Kämpfe, die vor ihm lagen, geholt hat. Vgl. Winkelmann,
Philipp, S. 198. Nur in ihr, die über den engsten Kreis der Kurie nicht
hinausdrang, hat er wet. mit Innocenz I. und Hadrian IV. nach dessen
Worten auf die Lehnsabhängigkeit des Kaisertums hinzuweisen: ‚cum ... ei
coronae beneficium contulisset. Wegen dieser Worte wird man nun die
‚palla aurea‘ mit der, wie Innocenz dort behauptet, Heinrich VI. nach der
Krönung „investiert‘‘ zu werden wünschte, als Symbol einer „Belehnung‘“,
mindestens nach dem Sinne Innocenz’ III., auffassen müssen. Übrigens
scheint mir mit Rücksicht auf die Verse Gottfrieds von Viterbo (MG.
SS. XXII, 274) die ‚palla‘ doch eher auf den goldenen Reichsapfel zu deuten,
der erst, nachdem die Krone dem Kaiser aufs Haupt gesetzt ist, übergeben
wird, als auf den Mantel, wie Diemand, Ceremoniell der Kaiserkrönung S. 12
meinte. — In den für die Öffentlichkeit bestimmten Schreiben spricht In-
nocenz nur aus, daß der Papst die Kaiserkrone ‚concedit‘ (so schon nr. 18,
col. 1015); vgl. auch nr. 33, col. 1086: ‚a nobis imperii recipit diadema in
plenitudinem potestatis’.
3 Zum ersten Mal erscheint hier, soviel ich sehe, öffentlich — aus
der Deliberatio übernommen — die im 13. Jahrh. so wichtig gewordene Be-
hauptung, daß dem Papste die ‚provisio Romani imperii‘ zustehe. Über den
Zusammenhang mit der kirchlichen Provision vgl. v. Wretschko in Savigny-
Zeitschr. für Rechtsgesch., Germanist. Abteilung 20, 199, der die Beleg-
stellen aus dem Beginne des 13. Jahrh. nicht berücksichtigt.
> Reg. nr. 30, col. 1031 vom 5. Jan. 1201.: ‚Nec vos nec alios credimus
dubitare, quin imperii Romani provisio principaliter et finaliter nos
contingat; principaliter quidem, quoniam per Romanam ecclesiam de Grecia
fuit specialiter pro ecclesise defensione translatum; finaliter quia, etsi alibi
946 Hermann Bloch.
Vollmachten mußten die Legaten je nach den Verhältnissen nützen,
die sie in Deutschland antrafen. Denn sie sollten zunächst nur die
Aufforderung des Papstes übermitteln, daß die Fürsten selbst sich
untereinander einigten oder — wenn dies unmöglich — dem Papste
als dem geeignetsten und ihrer würdigen Vermittler den Urteils-
spruch übertrügen.! Allein von vornherein war man an der
Kurie überzeugt, daß diese Mahnungen ebenso wirkungslos bleiben
würden wie die gleichen vom Mai 1199 und die ähnlichen vom
Sommer 1200, und nur in dieser Überzeugung hatte man den
Legaten scheinbar einen zum Frieden zielenden Auftrag gegeben:
man wollte zwar den Argwohn der deutschen Fürsten gegen den
Papst zurückdrängen?, aber zugleich sie durch die Unmöglichkeit,
sich untereinander zu verständigen, und die Weigerung, den Papst
coronam regni recipiat, ab apostolica tamen sede ultimam manus inposi-
tionem et coronam imperii recipit imperator. Vgl. Reg. nr. 18, col.
1015 und Reg. nr. 38, col. 1036.
I Reg. nr. 31, col. 1034 vom 5. Jan. 1201. An die Gesamtheit der
Fürsten Deutschlands: concordantes in eum quem nos ad utilitatem
imperii cum ecclesiae honestate merito coronare possimus, vel si
forte per vos desiderata non posset concordia provenire, nostro vos saltem
consilio vel arbitrio committatis, — salva in omnibus tam libertate
vestra quam imperii dignitate, cum neminem magis quam Romanum
pontificem super hoc deceat vos mediatorem habere...‘ Den Unterschied
zwischen diesem Schreiben und den Briefen vom 1. März haben Winkel-
mann a. a. O. S. 206 und besonders Schwemer a. a. O. S. 33ff. mit Recht
hervorgehoben. Allein das Ziel, das Innocenz verfolgte: die Proklamation Ottos,
war schon vorher am Schluß der Deliberatio — die vollständig hierauf zugespitzt
ist — ausgesprochen. Der öffentliche Auftrag an den Legaten, zu vermitteln,
war nur ein vorzügliches taktisches Mittel, um dem Papste den Schein des
Rechts zu dem angekündigten Arbitrium zu geben, und schon im ersten
Augenblick nicht im mindesten der wirkliche Zweck seiner Sendung. Das
geht ebenso aus der Deliberatio wie vor allem aus Reg. nr. 33, col. 1038
hervor. — Deshalb braucht man nicht nach besonderen Gründen zu suchen,
die den Wechsel der päpstlichen Absichten zwischen dem 5. Januar und
dem 1. März erst verständlich machen müßten. Das Beglaubigungsschreiben,
Reg. nr. 30, war absichtlich so gehalten, daß es über den Auftrag der Ge-
sandten selbst nichts aussagte, also ebenso galt, wenn sie nach nr. 31, oder
wenn sie nach nr. 33 in Deutschland verfuhren.
7 Vgl. Reg. nr. 31 in der vorigen Anm. und Reg. nr. 80: ‚ne tamen
principum dignitatem ignorare vel laedere videremur, exspectavimus.‘
Schon in Reg. nr. 2 hieß es: ‚ne libertas (scil. imperii) depereat et dignitas
annulletur, ad provisionem ipsius ... intendatis‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 247
anzurufen, offen ins Unrecht setzen! So sicher war man in
Rom des Ausgangs, daB man nach einigen Wochen, vielleicht
auf Grund neu eingegangener Nachrichten, am 1. März 1201 das
zweite Schreiben an die deutschen Fürsten aufsetzte und dem
Kardinallegaten Guido den Brief mit auf den Weg gab, in dem
seine noch nicht einmal begonnene Vermittlung als gescheitert
dargestellt und aus dem Widerstand der deutschen Fürsten gegen
die wohlwollenden Ratschläge des Legaten — der die Mauern
Roms noch nicht verlassen hatte! — die Notwendigkeit des päpst-
lichen Machtspruchs begründet wurde.?
Die Legaten erhielten den Auftrag, wenn es die Umstände
in Deutschland zuließen, an Otto das päpstliche Schreiben zu über-
geben, durch das er als König angenommen und ihm der Erlaß
einer Verfügung mitgeteilt wurde, daß ihm nunmehr der dem
König geschuldete Gehorsam zu leisten sei; zugleich wurde ihm
die Kaiserkrönung zu geeigneter Zeit in Aussicht gestellt.” Sie
sollten den Welfen feierlich auf Grund päpstlicher Autorität als
König verkünden.“ Tatsächlich übte der Papst hiermit das von
—
1! Reg. nr. 33, col. 1037: ‚quoniam hactenus nec exspectationis nostre
modestia (1198/9) nec exhortationis studium (Reg. 1 und 2 vom Mai 1199)
nec consilii maturitas nec instructionis discretio (Reg. 21 vom Juni 1200 und
die mündliche Instruktion durch Ägidius; vgl. darüber Reg. nr. 30: litteras
nostras .. consilium exponentes‘; Reg. nr. 31: ‚per instructionem plenariam‘)
vos commovit nec legatorum nostrorum usque adeo sollicitudo profecit, ut
vel per vos ipsos sepulta discordia, sicut vos saepe monuimus, concorditer
ad provisionem intenderetis imperii vel consilio aut arbitrio nostro commit-
tere vos velletis, ... cum alteri de vestris electis favorem impendere non
possimus, ... consentire in alterum nos oportet. Wahrscheinlich hat Guido
von Praeneste das Schreiben nr. 31 in Deutschland überhaupt nicht bekannt
gemacht.
? Reg. nr. 33, col. 1038 vom 1. März 1201; vgl. die vorige Anmerkung.
® Reg. nr. 32, col. 1034: ‚Nos... . auctoritate Dei omnipotentis
nobis in beato Petro collata te in regem recipimus et regalem tibi praeci-
pimus de cetero reverentiam et obedientiam exhiberi, praemissisque omnibus
quae de iure sunt et consuetudine praemittenda, regiam magnificentiam
ad suscipiendam Romani imperii coronam vocabimus‘. — Aus diesen Worten
scheint auch hervorzugehen, daß Innocenz erst von der Bestätigung an die
rechtliche Übung der königlichen Gewalt gelten lassen will.
* Reg. nr. 51, col. 1052. Bericht Guidos von Praeneste an den Papst:
„litteras vestrae sanctitatis regi et de ipsius receptione et approbatione
cunctis exhibuimus et eum de cetero auctoritate vestra publice denun-
tiavimus regem Romanorum et semper augustum‘.
248 Hermann Bloch.
ihm beanspruchte Bestätigungsrecht aus; aber sorgsam vermied
er, die Konfirmation der Wahl förmlich auszusprechen!, um das
Selbstgefühl der deutschen Fürsten zu schonen und ihnen sein
Eingreifen erträglich zu machen. Darum auch stützt er seinen
Spruch in den für die Gesamtheit bestimmten Schreiben nicht so
sehr auf die Vorgänge bei der Wahl als auf die geeignete und
würdige Persönlichkeit des Gewählten?; und darum nimmt er jetzt
sogar die Auffassung der staufischen Partei an, als ob die deutsche
Wahl bereits dem Kaiser gelte. Was Innocenz niemals vorher
offen zugestanden hatte, was der kurialen Lehre der früheren Zeit
geradezu widersprach, das gibt er in dem Zwange des Augenblicks
zu; in den entscheidenden Briefen vom Frühjahr 1201 spricht er
nie von einer Königs-, sondern ausschließlich von einer Kaiserwahl
durch die Fürsten.” Ja, er wirft sich zum Verteidiger dieses ihres
Wahlrechts gegen die staufischen Gelüste einer Erbmonarchie auf.
1! Von Engelmann, Approbation S. 30 richtig als auffallend hervor-
gehoben, doch blieb ihm der Grund unbekannt. Nur in den Schreiben an
Adolf von Köln und Ottos unmittelbare Anhänger sprach der Papst von
einer Approbation z.B. Reg. nr. 55, col. 1056; auch in nr. 57, col. 1060 an
Otto selbst: ‚nec umquam reprobabimus, .. quod semel noscimur approbasse‘.
? Reg. nr. 83, col. 1040: ‚personam Philippi tamquam indignam quoad
imperium ... obtinendum reprobamus‘. Insoweit wird man Seeliger S. 81
zustimmen.
® Reg. nr. 80, col. 1032: „audito .. quod vota principum in impera-
toris fuissent electione divisa‘; nr. 33, col. 1038: ‚et ne libertas principum
in imperatoris electione vilescat, si non per electionem, sed successionem
transferri ... imperium videatur‘; col. 1039: ‚hoc solum quod vobis in substitu-
tione imperatoris eligendi voluerint adimere facultatem, libertati et honori
vestro non modicum derogarunt‘. Man findet sogar in der Deliberatio, Reg.
nr. 29, col. 1030: ‚cum tot vel plures ex his, ad quos principaliter spec-
tat imperatoris electio, in eum consensisse noscantur‘; selbst von Fried-
rich II. sagte er col. 1026: „intelligebant enim, quod, etsi eum tunc in im-
peratorem eligerant, non tamen ut tunc impersret...‘. Über die
Schlüsse, die auf die Form der deutschen Wahl aus den Worten des Papstes
zu ziehen sind, werde ich später handeln.
* Hugelmann, Die deutsche Königswahl, S. 51 ff. scheint mir diese
Äußerungen nicht genügend zu werten, wenn er meint, daß Innocenz im
J. 1201 ein Devolutionsrecht beansprucht und tatsächlich ein solches „unter
dem Schein einer Approbation“ geübt habe. Die Rechtsgrundlage, von der
aus er handelt, ist immer das dem Papste gebührende Bestätigungsrecht:
bei Doppelwahlen darf er, ja, wenn die Parteien sich nicht verständigen,
muß er es üben zugunsten des würdigen und geeigneten Fürsten. Der
Unterschied zwischen den Erklärungen von 1201 und der Dekretale ‚Vene-
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 249
Es gibt kein glänzenderes Zeugnis für die Bedeutung des stau-
fischen Reichsgedankens, als daß sein größter Gegner — um ihn
niederzuzwingen — sich ihm zunächst selbst anpassen mußte, um
dann erst ihn seinen eigenen Zwecken dienstbar zu machen. Es
ist der Beweis für die Gewalt, welche die imperiale Idee über die
Geister in Deutschland gewonnen hatte.
Innocenz begrüßte Otto IV. mit dem Titel; „Dem erlauchten
König Otto, dem zum Kaiser der Römer Erwählten“. Nicht, wie
einst Gregor VIII. Heinrich VI. angeredet hatte und wie es der
Krönungsordo Heinrichs VI. im Buche des Cencius überlieferte,
erkannte er ihn als „den erwählten Kaiser“ an; die scheinbar so
leichte Wandelung des Titels! gab bestimmt genug wieder, daß
die Wahl nur eine Designation zur Kaiserwürde sei, daß sie kaiser-
liche Gewalt noch nicht gewähre?; die rechtliche Erhebung, die
Promotion zum Kaiser? blieb nach wie vor dem Statthalter Christi,
dem Verwalter der beiden Schwerter, dem Papste, vorbehalten?
rabilem‘, den Hugelmann empfunden hat, liegt in deren verschiedener Stel-
lung zur „Kaiserwahl‘“, die ihm entgangen ist, vgl. unten S. 254.
1 Zuerst in Reg. 32, col. 1034: „Illustri regi Ottoni in Romanorum
imperatorem electo‘. Auch wenn von Otto gesprochen wird, heißt es
nur ausnahmsweise anders. Ein gewisses Schwanken scheint einzutreten
1207, ala Innocenz mit Philipp zu verhandeln begonnen hatte. Reg.
or. 138, col. 1137, ist „illustri regi Ottoni‘ geschrieben, in nr. 139 ist von
‚Otto ren die Rede; in nr. 141, col. 1141 an alle Fürsten werden — wie
1199 vor der Entscheidung Reg. nr. 1 — Philipp und Otto nebeneinander
gestellt: ‚Nuper autem viris illustribus, Philippo et Ottone, ad invicem discor-
dantibus‘; nr. 180, col. 1145: Illustri regi Ottoni in augustum electo‘. Nach
Philipps Tod und bis zur Kaiserkrönung heißt es wieder regelmäßig: ‚in
Romanorum imperatorem electo‘. In dem Ordo der römischen Kaiser-
krönung Ottos IV. wird er entsprechend zer in imperatorem electus‘ ge-
nannt (Diemand, Zeremoniell der Kaiserkrönungen S. 126); vgl. oben S. 230 N.1.
? Man beachte oben S. 243 electo et coronato in regem‘ und später
über das Weistum von 1252. — Außerdem ist zu beachten, daß Innocenz III.
dem Herrscher nicht etwa den Titel gibt: ‚Romanorum regi in imperatorem
electo‘, sondern ‚regi in Romanorum imp. electo‘; denn hieran konnte später
die Meinung anknüpfen, daß der zer noch nicht ein ‚Rex Romanorum‘,
sondern nur zer Alemaniae‘ sei, also sein Herrschaftsbereich noch nicht
das ‚Regnum Romanum‘ umfasse.
® Vgl. das zuerst in der Dekretale ‚Venerabilem‘ gebrauchte ‚regem in
imperatorem postmodum promovendum‘. Bei Arnulf von Mailand (MG.
SS. VII, 17) begegnet schon zur Zeit Heinrichs 1V. ‚regem ad imperium
promovendum‘.
‘t Die päpstliche Auffassung in den Schreiben, in denen er den Fürsten
250 Hermann Bloch.
So war Innocenz bereit, den Deutschen einen Anteil an der Kaiser-
erhebung, die sie für sich gefordert hatten, wirklich zu gewähren.
Aber sein Zugeständnis sollte ihm dazu dienen, den Einfluß auf
die Wahl, den er erstrebte, zu einem auch vor den deutschen
Fürsten berechtigten zu machen. Einst hatten Philipps Wähler
im J. 1199 die kaiserliche Erhebung Philipps verkündet, um Inno-
cenz III. von ihr auszuschließen und ihn auf die kirchliche Weihe
zu beschränken. Jetzt erkannte der Papst ihr Recht auf die
Kaiserwahl an, um daraus seinen Anspruch auf die Bestätigung
der deutschen Wahlhandlung abzuleiten.
Es erweckt Bewunderung zu sehen, wie schnell die Anhänger
Philipps die Gefahr erkannten, die dem Wahlrecht der Fürsten
und zugleich doch auch der Selbständigkeit Deutschlands von der
neuen Haltung des Papstes erwuchs, und wie stolz und klug sie
Innocenz III. entgegentraten. Sie ließen sich so wenig dadurch
blenden, daß er ihnen jetzt die ‚electio imperatoris‘ einräumte, daß
sie vielmehr sein Danaergeschenk entschlossen zurückwiesen.
Die päpstlichen Legaten, die im Juli 1201 zu Köln Otto als
den vom Papst angenommenen König ausriefen, überzeugten sich,
daß die Deutschen noch weit entfernt waren, sich päpstlichen
Machtsprüchen zu fügen. Die Entscheidung Innocenz’ IIL wurde
als eine Schmälerung der nationalen Freiheit so bitter empfunden!,
daß er vorschrieb, wie solchen Behauptungen entgegenzutreten
wäre 7 Indessen ließen sich die Führer der staufischen Partei mit
den Gehorsam gegen Otto befiehlt. Reg. nr. 34, col. 1041: ‚tamquam regi
vestro in Romanorum imperatorem electo et a nobis, dante Domino, coro-
nando honorem et reverentiam impendatis‘; cf. nr. 36.
1 Reg. nr. 52, col. 1054. Magister Philipp an den Papst: ‚conqueritur
de vobis idem dux Suevie et de Romana ecclesia coram ipsis (scil. principibus),
dicens quod ea sola ratione invehimini contra ipsum, quia sine licentia vestra
voluerit imperare, eos intelligere faciens, quod ex hoc deperit libertas
eorum, et nemo preter voluntatem Romani pontificis poterit imperare‘. Die
Ausübung der Herrschergewalt (vgl. oben S. 248 N. 3 Schluß) sollte vom
Papste abhängig sein.
2 Reg. nr. 56, col. 1058; Ende 1201: ‚nec praevaleant maledicta
quorundam, qui nos asserunt libertatem electionis adimere principibus
voluisse, in auribus omnium verbis et scriptis saepius inculcetis, quod
libertati eorum in hoc facto detulimus et illesam eam duximus conservandam.
Nos enim non personam elegimus, sed electo ab eorum parte maiori
qui vocem habere in imperatoris electione noscuntur, et ubi debuit et
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. ` 251
Philipp keinen Augenblick über die prinzipielle Tragweite des
päpstlichen Vorgehens täuschen; sie begriffen, wie sie selbst durch
die zu Speier vertretene Theorie, daß die deutsche Wahl über
das Kaisertum entscheide, dem Papste den scheinbaren Rechts-
grund für seine Einmischung lieferten. Indem sie gegen die Mission
Guidos von Praeneste förmlich protestierten, hatten sie die Ein-
sicht, die staufische Staatslehre so umzubilden, daß sie dem Papste
durch Preisgabe der Kaiserwahl den Rechtsboden entzogen, auf
den er sich mit ihnen gestellt hatte, und doch die nationale Un-
abhängigkeit und die Freiheit weltlicher Gewalt vor den Über-
griffen des Papsttums mit der Energie eines Friedrich I. und
Rainald von Dassel verteidigten. Der Bamberg-Hallische Protest
ist eine programmatische Erklärung, die sich würdig neben die
berühmten Schreiben Friedrichs I. und der Bischöfe gegen Ha-
drian IV. stellt und auf die spätere politische Entwicklung tief
a quo debuit coronato favorem prestitimus et prestamus, cum apostolica
sedes illum in imperatorem debeat coronare qui rite fuerit coronatus
in regem. In eo quoque stamus pro principum libertate, quod ei favorem
penitus denegamus qui sibi iure successionis nititur imperium vin-
dicare‘ Vgl. Winkelmann, Jahrbücher Philipps S. 219. — In dem Schreiben
an Eb. Adolf, Reg. nr. 55, col. 10556 läßt sich der Papst ganz hinter dem
Kölner verschwinden; er erinnert, daß er nur ‚reprobavit quod reprobaveras,
et quod approbaveras approbavit et ... regem Ottonem in Romanorum
imperatorem electum et a te coronatum in regem in imperatorem proposuit
coronare.‘ ‘— Überaus geschickt läßt in diesen Briefen Innocenz die Wahl
zurücktreten und legt alles Gewicht auf die Krönung, während er früher
2. B. Reg. nr. 15, oben S. 241, beide Vorgänge nebeneinander stellte. Sein
Approbationsrecht wird dadurch nicht im geringsten beschränkt; denn er
ist es natürlich, der entscheidet, ob der König ‚rite‘ gekrönt, daher als (nach
Wahl und Person) rechtmäßiger Empfänger die Krone am rechten Ort und
in rechter Weise erhalten habe. Es handelt sich also nur um einen diplo-
matischen Ausweg gegenüber den Fürsten, die in der Prüfung der Wahl
eine Beeinträchtigung ihrer Rechte sahen. Inn. gebraucht sogar die Worte,
daß es seine Pflicht sei, die Krönung zu vollziehen, als ob er hierdurch
von Deutschland abhängig sei; vgl. auch Reg. nr. 67. 80. 100. Aber wieder
zielt auch hier Innocenz auf einen besonderen Vorteil. Je wichtiger die
Aachener Krönung für die deutsche Königswürde ist, um so wichtiger die
römische für die kaiserliche: der Erzbischof von Köln und der Papst ziehen
gemeinsam Vorteil daraus, die konstituierende Bedeutung der Wahl in Ab-
rede zu stellen. Vgl. Krammer, Wahl und Einsetzung S. 17ff., wo die
spätere Entwicklung behandelt wird. Ich komme unten in Abschnitt VI
auf die Stellung des Kölner Erzbischofs zurück.
952 l Hermann Bloch.
nachgewirkt hat. Niemals zu irgendwelcher Zeit — so wird hier,
mehr der Leidenschaft des Augenblicks als historischer Kenntnis
entsprechend, verkündet — haben die Päpste sich in die Wahlen
der römischen Könige eingemischt; und selbst bei zwiespältiger
Wahl des ‚rex Romanorum‘ gibt es über sie keinen höheren
irdischen Richter; sie ist nur durch freiwillige Übereinkunft der
Wähler zu heilen, — nicht durch päpstlichen Entscheid.” Denn
der Mittler zwischen Gott und Menschen, Jesus Christus, hat die
beiden Ämter so geordnet, daß weder der Streiter Gottes in welt-
liche, noch der Lenker des Staats in geistliche Geschäfte ein-
greifen dürfe. Wieder wird in ihrem Bereich die weltliche Ge-
walt als gottgewollt und unabhängig der geistlichen ebenbürtig
an die Seite gestellt. Im Ausdruck ergeben, in der Sache uner-
schüttert, verkünden die Fürsten denr Papste, daß sie einmütig
Philipp ‚in regem Romanorum et semper augustum‘ gewählt
haben, und bitten, ihm pflichtgemäß die Wohltat der Salbung
zu gewälren.?
Wie in diesem Schriftstück, abweichend von der Speierer
Erklärung, nirgend von kaiserlichen Rechten noch auch von Sizilien
die Rede ist, so spricht es auch niemals von einer Kaiserwahl.
Die Verteidiger des staufischen Staatsgedankens weichen vor
Innocenz III. und der papalen Idee einen Schritt zurück und er-
kennen die geschichtliche Tatsache von mehr als drei Jahrhunder-
ten an, daß der römische König erst durch die päpstliche Salbung
Kaiser wird; aber sie halten dafür entschlossen fest, daß es
Pflicht des Papstes sei, dem König diese Gnade zu gewähren.
Sie geben den Anspruch preis, daß sie durch ihre Wahl bereits
die kaiserliche Erhebung bewirken, und verzichten insoweit darauf,
die imperialen Gedanken Friedrichs I. zu verwirklichen; aber in-
dem sie die Wahl zum römischen Könige als das ausschließliche
1! Reg. nr. 61, col. 1063; MG. Const. II, 5 nr. 7: ‚Ubinam legistis.... vestros
antecessores ... Romanorum regum se electioni immiscuisse ... Roma-
norum enim regis electio, si in se scissa fuerit, non est superior iudex,
cuius ipsa sententia integranda, sed eligentium voluntate spontanea
consuenda.‘ Das Folgende — was sehr zu beachten — aus e 8 Dist. X!
3 „Vobis enim, pater sanctissime, insinuare decrevimus, quia electionis
nostre vota in serenissimum dominum nostrum Philippum Romanorum regem
et semper augustum uns voce, uno consensu contulimus. ... Unde petimus,
ut veniente tempore et loco, sicut vestri officii est, unctionis ipsi bene-
ficium non negetis.'
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 253
und unanfechtbare Vorrecht der deutschen Fürsten proklamieren,
schließen sie jeden Anteil des Papstes an ihr mit rücksichtsloser
Schärfe aus und schützen die Unabhängigkeit der deutschen
königlichen Gewalt.!
Der Augenblick, eine so entschiedene Sprache zu führen, war
von der Partei Philipps schlecht gewählt; denn seit dem Sommer
1201 wuchs Ottos Macht in Deutschland.” Der Papst mochte die
welfischen Aussichten dort überschätzen; aber da er in Rom jetzt
die Herrschaft wieder gewonnen hatte, und unter dem Eindruck
der Fortschritte in Unteritalien, wo durch den Erfolg bei Cannä
(Okt. 1201) die päpstliche Regentschaft auf dem Festlande ge-
sichert schien“, fühlte er sich jetzt als Sieger. Im März 1202 ant-
wortete er der staufischen Partei in dem Briefe ‚Venerabilem‘ an
den Herzog von Zähringen, der seinen Anschauungen über das
päpstliche Recht vom römischen Königtum und Kaisertum die
endgiltige Form gab. Das Schreiben? hatte eine doppelte Auf-
t Die Bedeutung des Hallischen Protestes haben Schwemer S. 41ff.;
Engelmann, Philipp von Schwaben und Innocenz III. S. 11; Burdach S. 46
gewürdigt. Auch Hugelmann, Königswahl S. 53 rühmt „das mannhafte
Auftreten der Fürsten, eine stolze Erinnerung der deutschen Geschichte.
: Vgl. Winkelmann, Philipp von Schwaben S. 214 ff.
? In den Sommer 1201 — ungefähr in die Zeit der Kölner Proklama-
tion Ottos als des vom Papst designierten Kaisers — muß der Vorgang
fallen, den Roger von Howden höchst glaubhaft aus Rom berichtet. Der
Papst verkündigte dort seine Entscheidung im Thronstreit; sie wurde von
den Römern mit der kaiserlichen Akklamation für Otto beantwortet (M G.
SS. 27, 180): „Innocencius papa et Romani elegerunt sibi in imperatorem
Ottonem regem Alemannie et Philippum ... refutaverunt. Confirmata a papa
Innocencio ... electione Ottonis, Innocencius excommunicavit Pbilippum.
Et publice clamatum est in Capitolio et per totam Urbem: ‚Vivat imperator
noster Otto‘. Otto itaque electus imperator ...‘ — Der Vorgang ist wohl
aus der italienischen und stadtrömischen Politik Innocenz’ III. zu erklären,
der hiermit den Ansprüchen der Römer Genüge tat. Man könnte auch
daran denken, daß Innocenz der deutschen eine römische, durch ihn ver-
anlaßte und auf seine Konfirmation erfolgende Kaiserwahl gegenüberstellen
oder wenigstens solche Entwickelung vorbereiten wollte. Doch mag dies
vorläufig unerörtert bleiben.
* Reg. nr. 56, col. 1059 an Guido von Praeneste.
5 Es ist in seinem engsten Zusammenhang mit dem Hallischen Protest
bisher noch nicht hinreichend gewürdigt worden. Soeben macht Hugel-
mann, Königswahl S. 45ff. näher darauf aufmerksam, im einzelnen gut be-
obachtend, im Gesamturteil über den Brief irrend, weil er in ihm ein
254 Hermann Bloch.
gabe: es kam darauf an, die für Otto getroffene Entscheidung zu
stützen, nachdem ihr Rechtsgrund in der „Kaiserwahl“ durch die
staufische Erklärung, daß die deutsche Wahl nur dem König
gelte, der stattlichen Partei Philipps gegenüber unwirksam wurde.
Es hieß weiter, den Fürsten und der öffentlichen Meinung Deutsch-
lands darzutun, daß die Haltung des Papstes und das Auftreten
seines Legaten an der Freiheit der Wahl nichts gemindert, den
deutschen Rechten nichts genommen habe.
Wieder paßte sich Innocenz nach seiner Weise den Ansichten
an, die ihm entgegengetragen wurden, um sie seinen Zielen dienst-
bar zu machen. Hatten die Fürsten — ohne eines Anteils. an
der kaiserlichen Erhebung zu gedenken — von der Wahl des
römischen Königs als von ihrem alten, nie geschmälerten Rechte
gesprochen, so schien sich der Papst ihnen zu nähern, wenn er
die Teilung der Gewalten, die im Hallischen Proteste durchgeführt
war, annahm und das fürstliche Recht anerkannte, den „König,
der später zum Kaiser zu befördern sei“ zu wählen!; er läßt sogar
durchscheinen, daB er — wenn nicht schwerste kirchliche An-
stöße es hindern — wie die Fürsten es für seine Pflicht halte,
den rechtmäßigen König zum Kaisertum zu berufen.” Allein mit
überlegener Gewandtheit nimmt Innocenz dem Gegner die Waffe
aus der Hand und wendet sie gegen ihn selbst. Weit entfernt,
auf das Recht der Bestätigung zu verzichten, weil die Deutschen
jetzt von einer „Kaiserwahl“ nichts mehr wissen wollen, gründet
er es schroffer als je darauf, daß der römische König und niemand
sonst zum Kaiser zu befördern sei und vom Papste durch Salbung,
Weihe, Krönung mit der kaiserlichen Würde geschmückt werden
müsse; daher gebühre dem Papste, der die kirchliche Feier voll-
zieht und mit der Handauflegung den Kaiser weiht, nach kano-
Zurückweichen des Papstes gegenüber den Schreiben von 1201 bemerken
will (vgl. unten S. 256 N. 6). Hier, wie auch sonst, macht sich fühlbar, daß
ihm die historische Bedeutung der „Kaiserwahl‘“ fremd geblieben ist,
für deren Geschichte er wichtiges Material bereitgestellt hat.
T Reg. nr. 62, col. 1065 (Const. II, 505, nr. 398): Au et potestatem
cligendi regem in imperatorem postmodum promovendum‘ ... ‚personam
electam in regem et promovendam ad imperium!‘.
> Numquid enim, si principes non solum in discordia, sed etiam in
concordia sacrilegum ... eligerent aut paganum, nos inungere consecrare
SC coronare hominem huiusmodi deberemus‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 255
nischem Rechte! — das müssen auch die Fürsten anerkennen —
die Prüfung der zum Kaiser bestimmten Person auf ihre Wür-
digkeit und Eignung, des Reiches zu walten. Und weil der Papst
gehalten ist, die Kaiserwürde einem römischen König zu erteilen,
sind die Fürsten — so ist der Sinn des Schreibens aus zahl-
reichen älteren Äußerungen zu ergänzen — gebunden, niemanden
zum Könige zu wählen, der nicht dem Papste zum Kaiser genehm
sei? So deckte Innocenz III. die Unmöglichkeit auf, beide Ämter,
wie es der Hallische Protest versuchte, gegeneinander zu isolieren;
noch blieben sie — auch nach den Gedanken eines Innocenz III? —
unlöslich in einer Person verbunden; mochten die Anhänger
Philipps durch die scharfe Sonderung der Würden den wirklichen
Zustand verschleiern, immer war der römische König zum Kaiser-
tum berufen, „rex in imperatorem Romanorum electus“, wie ihn
wohlerwogen Innocenz Ill. nach wie vor nannte‘; immer stellte
die deutsche Wahl eine Designation zum Kaiser dar, immer unter-
stand sie darum — mindestens hinsichtlich der Person — der
Bestätigung des. Papstes.
1 Est enim regulariter ac generaliter observatum, ut ad eum exami-
natio persone pertineat, ad quem impositio manus spectat‘; vgl. c. 19 X 16.
? Vgl. z. B. Reg. nr. 21 oben S. 242. Von hier aus begründet Innocenz
im Anschluß an die Darlegungen in Reg. nr. 29. 33 das Recht des Papstes,
bei einer Doppelwahl nach vergeblichen Versuchen, die Fürsten zu einen,
selbst für einen ‚advocatus et defensor ecclesiet zu sorgen und „alteri
partium favere‘.
3 Niemals hat er ausgesprochen, daß er das Recht beanspruche, die
Kaiserkrone anderweitig zu vergeben. Er schreibt 1202 an König Philipp
August (Reg. nr. 64, col. 1070): ‚cum duo simul imperatores esse non possint
et reprobato predicto duce Suevie per nos creare tertium non possimus,
personam regis eius [scil. Ottonis] ... nos oportuit approbare‘. Wieweit
auch seine Gedanken schweifen mochten (vgl. unten S. 257), hier fühlte
sich selbst ein Innocenz IU. in seiner ‚plenitudo potestatis noch gebunden
durch die Macht historischer Entwicklung und die Welt der Tatsachen.
Schon unter Gregor IX. schritt man weiter.
* Dagegen verschwindet jetzt der Ausdruck „imperatoris electio‘. Ich
finde ihn nur noch 1202 in zwei Schreiben; Reg. nr. 79, col. 1084 in einem
wörtlich aus Reg. nr. 33 entnommenen Satze; Reg. nr. 92, col. 1098, wo
der Satz an Reg. nr. 29 sich anlehnt. Charakteristisch ist Reg. nr. 80,
col. 1085 (Warnungsbrief ah Adolf von Köln): er möge nicht dem anhangen,
‚qui in ecclesie Coloniensis ac tue persone contemptum, ad quam specialiter
inter reliquos principes electio regis spectat, ... cum tu solummodo
reges in imperatores electos (also wie Ottos Titel!) coronare debeas ...*
Über die Bedeutung der Stellen für die Form der Wahl später.
256 Hermann Bloch.
In den kurzen Sätzen, in die Innocenz sein Recht zusammen-
faßt, über die Persönlichkeit des Erwählten sein Urteil zu fällen,
spricht er zu uns mit der Überlegenheit des Trägers einer welt-
geschichtlichen Aufgabe; in ihm verkörpert sich die kirchliche
Tradition, die ein Nikolaus I. und Johann VIII. geschaffen,
Gregor VII. und sein Nachfolger erneut hatten. Ganz anders in
den langen Darlegungen, in denen er sich um den Nachweis
bemüht, daß trotz des päpstlichen Eingreifens das Wahlrecht der
deutschen Fürsten unversehrt geblieben sei. Hier setzt er aus-
einander, daß Kardinal Guido von Praeneste keineswegs — wie
im Hallischen Protest behauptet werde! — zu Köln als ‚elector‘
oder ‚cognitor‘ gehandelt und dadurch dem deutschen Recht
Abbruch getan habe; hier wird geschildert, wie der päpstliche
Wille, den Guido verkündet, geradezu ruht auf der Rechtslage,
die die deutschen Fürsten durch die Ausübung ihrer freien Wahl
geschaffen?: Innocenz hat als König denjenigen angenommen, der
von der Mehrheit der dazu Berechtigten gewählt, am rechten Ort
vom zuständigen Bischof gekrönt, gegen dessen Person und Er-
hebung bisher kein gültiger Einwand erhoben worden ist; er
hat denjenigen verworfen, dessen Wahl unregelmäßig und deshalb
nichtig‘, dessen Person wegen offenkundiger Mängel ungeeignet
für das Imperium ist, dessen Aufstieg zum Kaisertum die Erb-
folge der Staufer gefestigt, die Hoffnung anderer Reichsfürsten
auf die Kaiserkrone für ihr Geschlecht zerstört®, das freie Wahl-
recht der Fürsten vernichtet haben würde.®
! Hugelmann bemerkt S. 46 mit Recht, daß Innocenz ihn absichtlich
anders auffaßte wie er gemeint war.
? Der größte Teil der Ausführungen ist aus Reg. nr. 33 einfach über-
nommen worden, einiges direkt aus Reg. nr. 29.
3 So werden die neu hinzugefügten Worte zu deuten sein: „nisi tunc
demum contra personam vel factum legitimum quid ab eis obiectum fuerit
et ostensum.‘
4 Auch diese Sätze neu formuliert: „pateat eos perperam processisse,
cum explorati sit iuris, quod electioni plus contemptus unius quam con-
tradictio multorum obsistat‘; vgl. c. 28 X I 6. i
5 imperii obtinendi de cetero ceteris fiducia tolleretur ..., si nonnisi
de domo ducum Suevie videretur aliquis ad imperium assumendus‘. Auch
dieser Gedanke ist Eigentum des Briefes.
° Von den angeführten Stellen abgesehen, lehnen sich die Sätze, die
das Wahlrecht der Fürsten angehen, so völlig an die älteren Schreiben an,
daß schon hierdurch Hugelmanns These S. 51ff., wonach Innocenz früher
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 9517
Hier überall hören wir nur den dialektisch geschulten Po-
litiker!, der selbst da noch den Gegner überzeugen will, wo schon
die eigenen Worte ihn Lügen strafen.” Denn dräuend erscheinen
— von ihnen nur eben verhüllt — hinter den Sätzen selbst
letzte Möglichkeiten, in denen die Gedanken des geistlichen
Weltenherrschers verschwimmen. War nicht Deutschlands Selbst-
bestimmungsrecht schwer bedroht, wenn es dem Papste freistand,
die dem römischen Könige geschworenen Eide zu lösen, sobald
er als Kaiser verworfen wurde?? Was mußte geschehen, wenn der
Papst einen einmütig gewählten Herrscher als unwürdig verwarf?*
Wenn die Deutschen dennoch an ihm festhielten? Nichts scheint
Innocenz darüber auszusagen, an solchen Widerstand kaum zu
denken. Aber in dem Eingang seiner ganzen Erwiderung an die
Fürsten hat er — mit unerhörter Kühnheit über die Tatsachen
der Geschichte hinwegschreitend, über sich selbst emporwachsend
— zum ersten Male den Satz gesprochen, daß die deutschen
Fürsten ihr Wahlrecht niemandem danken als dem päpstlichen
Stuhl, der in der Krönung Karls das römische Reich von den
ein Devolutionsrecht beansprucht und erst jetzt im Briefe ‚Venerabilem‘
das Wahlrecht voll anerkannt habe, hinfällig wird. Innocenz hat fast von
Anbeginn seinen Bund mit den Fürsten auf die Zubilligung der freien Wahl
gestellt. Vgl. auch Engelmann, Anspruch der Püpste S. 32ff. und die
folgende Note.
! Von Hugelmann S. 58 gut gesagt: „Es ist aus dem kanonischen
Recht ... alles zusammengetragen, was für den päpstlichen Kandidaten,
und alles beiseitegelassen, was gegen ihn sprach. Die Frage war zu einer
Machtfrage geworden.“ Mag die von H. daran geknüpfte Bemerkung über
die Staufer strittig bleiben, darüber ist kein Zweifel möglich, daß „die
nationaldeutschen Interessen“ unter keinen Umständen mit der Politik
Innocenz’ IH. verknüpft waren. Der Bund Innocenz’ II. mit Adolf von
Köln wie später Innocenz’ IV. mit Siegfried von Mainz und dem Kölner
Konrad von Hochstaden, — das sind dunkelste Blätter in der Gerchichte
des deutschen fürstlichen Partikularismus, der das Reich gestürzt hat.
? Darin ist die Unklarheit begründet, die Hugelmann richtig emp-
funden hat.
3 ‚non obstante iuramento ... ratione regni ..., cum eo quantum ad
obtinendum imperium reprobato iuramentum huiusmodi non debeat
observari! (vgl. Reg. nr. 33). Der vom Papste nicht zum Kaiser ange-
nommene König würde demnach die königliche Herrschaft verlieren; die
deutsche Wahl wäre ungültig.
* Vgl. oben S. 255 N. 3.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 18
258 Hermann Bloch.
Griechen auf die Deutschen übertrug.! Den Ton, den diese Worte
anschlagen, müssen wir durch den ganzen Brief nachklingen hören,
um in uns lebendig werden zu lassen, was die Dekretale ‚Venera-
bilem‘ dem dreizehnten Jahrhundert geworden ist. Nur von den
Wählern Philipps erklärte der Papst im Laufe des Schreibens,
daß sie sich der übertragenen Gewalt unwürdig erwiesen und
deshalb das Privileg der Wahl verloren hätten.” Doch wer sollte
hier nicht fühlen, daß der Lenker der Christenheit, wenn es
die Not erheische, entschlossen sein werde, im Namen der Kirche
Gottes der Gesamtheit der deutschen Fürsten das Wahlrecht wieder
zu nehmen, das niemand anders als der Papst ihr gegeben habe?
Bis dahin hatte er die Provisio imperii, die er sich zusprach $,
nur in Gemeinschaft mit den deutschen Fürsten üben wollen;
jetzt deutete er darauf hin, daß er wohl auch ein Recht besitze,
ohne und gegen sie über das Kaisertum zu verfügen.‘
Aber selbst in solche Gedanken wußte der kluge Staatsmann
Lockungen zu verflechten, um das Fürstentum von den Staufen
fort auf seine Seite zu ziehen. Kaisertum und Wahlrecht — so
verkündet er — danken die Deutschen der päpstlichen Verleihung;
in bedeutender Absicht stellt er hier beide nebeneinander, den
Fürsten vor Augen zu führen, wie sie zusammengehören. Mit
dem Verlust des Kaisertums würde Deutschland wieder das Erb-
reich, das es vorher gewesen war. Nur indem die Fürsten — so
dürfen wir Innocenz verstehen — in dem Könige zugleich den
Kaiser wählen, den der Papst krönen wird, ist ihre Freiheit gegen
das staufische Herrschergeschlecht durch die römische Kirche
selbst verbürgt. ‚So warnt er sie nachdrücklich vor den Gefahren
1 presertim cum ad eos ius et potestas huiusmodi ab apostolica sede
pervenerit, que Romanum imperium ... a Grecis transtulit in Germanos*.
3 privilegium meruerunt amittere, qui permissa sibi abusi sunt
potestate‘.
3 Vgl. oben S. 245 N. 3.
* Mit diesem nur leicht umrissenen Hinweis auf Möglichkeiten, ein
Devolutionsrecht zu üben, geht Innocenz in dem Briefe über alles, was er
früher gesagt, hinaus. Das entspricht auch durchaus der allgemeinen Lage,
die ihn jetzt hoffen läßt, unabhängig von den Launen der Deutschen zu
werden. Vgl. oben S. 253. Hugelmanns These (S. 53), daß Innocenz in dem
Schreiben „die letzte Konsequenz seines Standpunktes, das Devolutions-
recht, nicht aufrecht erhalten konnte“, muß vielmehr lauten: „Zum ersten
Male wagte der Papst, auf die letzten Konsequenzen hinzudeuten‘“.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 259
des Weges, den sie in dem Hallischen Protest eingeschlagen
haben: ihr eigenstes Interesse fordere, gemeinsam mit dem Papste
die deutsche Wahl als eine kaiserliche anzusehen — und deshalb
seinen hierauf begründeten Anteil an der Entscheidung anzu-
erkennen?! —
Der Brief ‚Venerabilem‘ hat auf den deutschen Thronstreit
irgendeinen Einfluß nicht ausgeübt. In ihm ist er verhallt; die
Entscheidung war hier durch die Papstschreiben vom März 1201
und das Auftreten Guidos von Praeneste zu Köln gefallen.
Dennoch hat Innocenz III. nicht jene Erklärungen, sondern er hat
den Brief ‚Venerabilem‘ in die Sammlung der Dekretalen auf-
nehmen lassen, die sein NSubdiakon Petrus Collivacinus aus
Benevent um 1210 veranstaltet hat? Er hatte mit ihm den
Anhängern Philipps im Frühjahr 1202 geantwortet, als endlich,
endlich die Lage Europas den Sieg der päpstlich-welfischen Partei
zu verheißen, die Niederlage des verhaßten Staufen zu versprechen
schien. Den Triumph der Kirche durfte er nahe glauben. Wohl
mußte er auch jetzt noch darauf bedacht sein, diese selbstbewußten
Deutschen zu gewinnen; aber der Augenblick war da, wo er ihnen
die Gefahren zeigen konnte, die ihr Widerstreben, sich dem
päpstlichen Willen zu beugen, heraufbeschwor. Noch hütete er
sich, die Folgerungen zu ziehen, doch unheilkündend ließ er sie
in unbestimmter Ferne aufsteigen. Er war sich bewußt, in seinem
Schreiben den Grund gelegt zu haben, auf dem in Zukunft die
Herrschaft des Papsttums über das römische Reich deutscher
Nation, die er erstrebte, sicher errichtet werden könne. Er ver-
traute, daß seine Nachfolger die Gunst der Umstände zu nutzen
und den Gehalt der Dekretale ‚Venerabilem‘ auszuschöpfen wissen
würden. Die kirchliche Wissenschaft mit ihren Glossen’, die
1 Sehr interessant ist das Schreiben ‚Novit scrutator renum‘ Reg.
nr. 92, col. 1097, das eine an die Lombarden gerichtete Fassung des Briefes
‚Venerabilem‘ darstellt.
® Vgl. Chron. Ursp. p. 72. Aus der Compilatio tertia I, 6, 19 ging
die Dekretale in die Sammlung Gregors IX. über (c. 84 X de electione I 6).
* Des Verfassers wegen ist von besonderer Bedeutung der Kommentar
Innocenz’ IV., den Krammer, Reichsgedanke S. 73 nur an einer Stelle heran-
gezogen hat. Hugelmann hat das ganze Problem des Verhältnisses von
Königswahl und kanonischem Recht mit rühmlichem Mute angegriffen.
18*
260 Hermann Bloch.
Päpste mit ihrem Aufbau einer geistlichen Universalmonarchie
haben im Laufe des Jahrhunderts seine Hoffnung zur Wahrheit
gemacht. Das Recht war aufgerichtet, das dem Statthalter Christi
die Entscheidung über die deutsche Wahl des Königs, der zum
Kaiser zu befördern sei, in die Hand gab. Allein wenn auch
nach der Überzeugung Innocenz’ III. und nach der Wirkung auf
die Folgezeit der Brief eine stolz überragende Stellung einnimmt,
dem Forscher ist vor allem andern wichtig, ihn in den histori-
schen Zusammenhaug wieder einzureihen, aus dem er hervor-
gegangen ist. Da ordnet er sich in die Zahl der großen pro-
grammatischen Erklärungen ein, in denen seit dem Tode Hein-
richs VI. die Parteien einander gegenübergetreten waren. In den
Briefen über die Wahl Ottos IV., in den staufischen Erlassen
von Speier und Halle, in den Schreiben Innocenz’ III. stoßen
die Gegensätze aufeinander; sie alle begleiten den Kampf, der
zwischen den deutschen Gegenkönigen ausgebrochen ist und den
das Papsttum zu seinen Ehren zu enden sucht. Mit Wort und
Schwert, mit weltlichen und geistlichen Waffen wird um das
Erbe der ersten großen Staufer, um das Kaisertum gerungen.
Nicht um Philipp oder Otto, Staufen oder Welfen allein geht es
in dem Thronstreit, sondern zugleich um den Ursprung der
kaiserlichen Gewalt.
Indem zunächst auf der einen Seite ihre Übertragung durch
den Papst, auf der andern die staufische Theorie einer deutschen
Kaiserwahl verfochten wurde, traten die Parteien als Vorkämpfer
der beiden Welt- und Staatsanschauungen auf den Plan, die seit
dem Investiturstreit im Machtkampf von Staat und Kirche ihre
Kräfte gemessen hatten. An ihrem Urteil über die „Kaiserwahl
der deutschen Fürsten“ schieden sich seit den Tagen Heinrichs V.
bis zur Erhebung Philipps und der Speierer Fürstenerklärung
die Geister. Sie erschien als das Wahrzeichen der Unabhängig-
keit der höchsten weltlichen Gewalt, das um deswillen von der
Papstkirche in ihrem Streben nach der Oberhoheit über das
Imperium umgestürzt werden sollte.
Das überlegene Vorgehen Innocenz’ III. verschiebt die Stellung
der Parteien zu den großen prinzipiellen Fragen so vollständig,
Die Einzelforschung wird, davon ausgehend, es durch tieferes Eindringen
zu bewältigen haben.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 261
daß wir geradezu von einer Umkehrung reden dürfen. Erst in-
dem dieser Wandel der leitenden Anschauungen aufgedeckt ist, wird
uns recht der Blick auf das reiche politische Treiben jener Tage
und die bedeutenden Gedanken, von denen es bewegt wurde, er-
öffnet. Innocenz III. nahm, wesentlich unter dem Eindruck der
Speierer Fürstenerklärung, die staufische Auffassung von einer
deutschen Kaiserwahl in seinen grundlegenden Erlassen vom Jahre
1201 an, um durch sie die Selbständigkeit Deutschlands zu
brechen und mit dem Kaisertum zugleich das deutsche Königtum
der obersten Gewalt des Papstes zu unterwerfen, das Imperium
des Westens dem hierokratischen System einzugliedern.! Nur in-
soweit es durch den Hallischen Protest nötig wurde, hat Innocenz
in der Dekretale ‚Venerabilem‘ im März 1202 seinen Standpunkt
neu begründet und zugleich, der Gunst der Lage gemäß, dem
Recht der Kirche über das Kaisertum wenigstens theoretisch
Möglichkeiten bis nahe an die Grenzen gewiesen, wo es das
Wahlrecht der deutschen Fürsten, wenn nicht vernichten, so doch
schwer gefährden mußte.
Dem Schachzug des Papstes gegenüber hat Philipp mit seinen
Anhängern die „Kaiserwahl“, auf die sie ihre Forderungen zu Speier
im Jahre 1199 gestellt hatten, durch die Hallische Erklärung
vom Jahre 1202 preisgegeben. Sie ziehen sich jetzt auf den
Boden zurück, auf dem, bis zu Innocenz III. die Päpste gestanden
hatten. Indem die Fürsten aussprechen, daß ihre Wahl dem rö-
mischen Könige gilt, noch nicht kaiserliche Würde gewährt,
schützen sie mit ihrem eigenen Recht zugleich die Selbständigkeit
Deutschlands und die Unabhängigkeit des Staats. König Philipp
! Auf den päpstlichen Schreiben von 1201 beruht die Erklärung des
Gervasius von Tilbury in den Otia imperialia (MG. SS. 27, 378): ‚apud
principes Alemannie imperialis est electio, apud papam electi confirmatio
ac consecratio‘. — Ein sehr hübsches Gegenstück zur Translation von
Kaisertum und Wahlrecht in der Dekretale ‚Venerabilem‘ findet sich in den
Gesta abbreviata des Aegidius von Orval, die auf die ältere verlorene
Lütticher Bischofschronik zurückgehen (MG. SS. 25, 138): ‘cum Karolus
sedem imperialem Graecorum ad Romanos feliciter reportasset, constituit,
ut principes imperatorem eligerent, papa vero examinaret et consecraret‘.
Entsprechend heißt es bei Jordanus von Osnabrück, De prerogativa Romani
imperii c. 6, (Waitz in den Göttinger Abhandlungen XIV, 69): „Karolus
Magnus instituit . ., ut imperium Romanorum apud electionem canonicam
principum Germanorum .. resideret‘.
262 Hermann Bloch.
bewahrte diese Haltung auch dann, als der Sieg, der ihm schließ-
lich in Deutschland wieder zufiel, durch die Verständigung mit
Innocenz III. vollkommen werden sollte. Sein bekanntes Ent-
schuldigungsschreiben vom Jahre 1206 spricht — getreu dem
Wortlaut des Hallischen Protestes von 1202 — niemals von
kaiserlichen, sondern nur von königlichen Wahlen, die in Deutsch-
land vorgenommen wurden. 7
Durch diesen Frontwechsel, den Innocenz HI. bewirkt hat,
kommt es dahin, daß im Beginn des 13. Jahrhunderts die beiden
großen Mächte, das Papsttum und das römische Reich deutscher
Nation, gleichsam mit vertauschten Waffen einander bekämpften.”?
Erst diese Erkenntnis wird es uns gestatten, das Dunkel, das
noch immer über der Erhebung Friedrichs II. ruht, zu lichten
und die Kaiserwahl von 1211 ebenso wie die ihr folgende von
1212 zum Könige aus dem Gegeneinander der politischen Gewalten
der Zeit endlich zu erklären. Wir werden uns aus den Tatsachen
selbst davon überzeugen, daB wirklich — was uns bisher nur die
Manifeste des Thronstreits kundtaten — eine deutsche Kaiser-
wahl als eine Forderung des Papstes, eine Königswahl zum Zeichen
deutscher Freiheit von Rom vorgenommen werden konnte.
Daß jedoch Innocenz durch den Verzicht der Fürsten auf
die ‚electio imperatoris‘, der ihm das Bestätigungsrecht der Wahl
entziehen sollte, einen sichtbaren Erfolg wenigstens über den
staufischen imperialen Gedanken davongetragen habe, davon kann
keine Rede sein. Der Rückzug, der zu Halle angetreten wurde,
betraf nur die Form, nicht das Wesen der staufischen Reichsidee;
sie wurde so wenig aufgegeben, daß sie vielmehr erst unter den
veränderten Weltverhältnissen ihre höchste Lebenskraft gegen das
Papsttum entwickelt hat. Die staufischen Fürsten gaben den
Anspruch preis, daß ihre Wahl kaiserliche Würde und kaiser-
lichen Namen gewähre; hier wichen sie dem historischen Rechte
1 MG. Const. II, 10 nr. 10: Die Fürsten hatten Friedrich II. 1196 ‚in
dominum ac regem' gewählt. ... Jost principes ... alium regem sibi creare
voluerunt‘. Die Herzöge Berthold und Bernhard sollen ‚in regem‘ erwählt
werden; von Philipp selbst heißt es: ‚nos in Romanorum regem eligi per-
misimus et consensimus‘.
3 Weil Krammer von dieser ganzen Entwicklung nichts bemerkt hat,
sind seine Bemühungen um das Verständnis der Kaiserwahlen ohne den
rechten Ertrag geblieben.
mm ` mpa — -
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 263
der Kirche. Dafür blieben sie unerschüttert auf dem Grunde
stehen, von dem aus Friedrich I. und Rainald von Dassel mit
den deutschen Bischöfen Hadrian IV. und Kardinal Roland be-
kämpft hatten!; sie hielten daran fest, daß die Wahl der Fürsten
dem Erkorenen Königtum und Kaisertum verleihe. Von dieser
Überzeugung aus war man im Laufe des 12. Jahrhunderts dazu
gelangt, sie als eine Kaiserwahl anzusehen, und hatte damit schließ-
lich dem Vorstoß Innocenz’ III. die Bahn frei gemacht. Aber
schon Friedrich I. hatte im letzten Kampf mit der Kurie durch
die Übertragung des Titels ‚Caesar‘ an König Heinrich den an-
dern Sinn kundgetan?, der „dem Reichsgedanken des staufischen
Kaiserhauses“ innewohnte, daß nämlich bereits dem römischen
Könige die Übung kaiserlicher Gewalt zustehe. Auf diesen kost-
baren Kern der staufischen Staatsauffassung griff die Partei
Philipps zurück, als sie die Gefahren, die eine „Kaiserwahl“ der
deutschen Unabhängkeit brachte, vor Augen sah: in jenem Ent-
schuldigungsschreiben von 1206, in dem er jede einzelne Wahl-
handlung nur auf das römische Königtum gerichtet sein läßt,
spricht Philipp es wiederholt aus*, daß die rechtmäßige und ein-
mütige Wahl der Fürsten die kaiserliche Herrschaft über-
trage. Im Geiste Friedrichs I. und Heinrichs VI. vertritt er die
Selbständigkeit kaiserlicher Waltung: dem Papste bleibt in der
Weihe nur die Übertragung der äußeren Würde mit dem Namen
überlassen.
Es ist — wie wir wissen — dieselbe Anschauung, die Eike
von Repgow im Sachsenspiegel wiedergegeben hat. Sie ist es
auch, die in dem Braunschweiger Weistum von 1252 — das wir
Zeumer danken — als Reichsrecht förmlich verkündet worden ist®:
1 Vgl. oben S. 222. 2 Vgl. oben S. 228. ® Vgl. oben S. 262.
7 MG. Const. II, 10 nr. 10: ‚qualiter demum... nos animum conceperimus
ad optinendum Romanum imperium per iustam principum electio-
nem‘... Er habe sich endlich entschlossen, ‚ut nos per iustam et concordem
principum electionem imperium obtineremus‘. Man wird hier den be-
wußten Gegensatz zu den Ansichten Innocenz’ III. sehen dürfen; vgl. z. B.
oben S. 257 N. 3. In dem Schreiben ‚Venerabilem‘ heißt es auch von
Lothar III.: imperium obtinuit coronatus‘.
5 Vgl. oben S. 224.
€ Neues Archiv XXX, 406: ‚Rex autem Romanorum ex quo electus est
in concordia eandem potestatem habet quam et imperator; nec dat ei
inunctio imperialis nisi nomen‘.
264 Hermann Bloch. Die Kaiserwahlen der Stauferzeit.
1
„der einmütig gewählte römische König hat dieselbe Gewalt wie
ein Kaiser; die kaiserliche Salbung gibt ihm nichts als den
Namen.“ Fester als man bisher gesehen, ist es daher in der
Geistesrichtung der Stauferzeit verankert.
So rücken die Kundgebungen der Parteien im Thronstreit
Philipps und Ottos in den Mittelpunkt jeder Betrachtung, die den
politischen Ideen der staufischen Epoche nachforschen will. Sie
lehren, wie die Gegner hüben und drüben von den Gedanken
ausgehen, von denen Regnum und Sacerdotium im Ringen um
die oberste Gewalt seit einem Jahrhundert getragen wurden; sie
weisen uns zugleich, wie diese Gedanken in die Gestalt umge-
bildet werden, in der sie für die Folgezeit wirksam geworden
sind.! Die Probleme von der Kaiserwahl der deutschen Fürsten
und von dem Kaiserrecht des deutschen Königs durchdringen in
merkwürdiger Verschränkung die Beziehungen Deutschlands zu
den Päpsten im 13. Jahrhundert und wirken nach bis auf de
Kämpfe Ludwigs des Bayern und die Goldene Bulle Karls IV.
1 Man lese etwa, was Domeier, Die Päpste als Richter S. 98f. über
das Verhalten Deutschlands gegenüber der Gefahr einer Vergewaltigung
durch den Papst Innocenz IN. ausgeführt hat, und man wird mit Erstaunen
bemerken, daß der Kampf Innocenz’ IV. gegen die Staufer durchaus die
Erscheinungen zeitigt, die wir bei dem Eingreifen Innocenz’ III. in den
Thronstreit jetzt erst sehen gelernt haben.
Kritiken.
Gustav Pfannmüller, Jesus im Urteil der Jahrhunderte. Die
bedeutendsten Auffassungen Jesu in Theologie, Philosophie, Lite-
ratur und Kunst bis zur Gegenwart. 1908. Leipzig und Berlin.
Druck und Verlag von B. G. Teubner. S. IV, 578.
Orientierungen über die Wertung von schöpferischen Geistern und
von Epochenmännern in der Geschichte gewähren einen Durchblick
durch die Wandlungen des Urteils, des Geschmacks, der Ideale, der
ungemein lehrreich ist. Die Aufgabe ist klar umrissen, wo die Indi-
vidualität des Helden für sich scharf ins Licht tritt. Daher ist es
Zielinski wohl gelungen, Cicero im Wandel der Jahrhunderte dar-
zustellen. Auch Sokrates, um nur diesen zu nennen, gibt einen dank-
baren Stoff. Bei Jesus liegt die Aufgabe schwieriger. Das Christen-
tum ist eine Weltmacht geworden, die in einzigartiger Weise sich
durchgesetzt hat und Grundlage geworden ist für eine neue Kultur.
Wie Jesus, der Religionsschöpfer, sich zum Christentum verhält, dies
zu bestinnmen ist für die Wissenschaft bis heute ein Problem, das nur
für den Christen, der im Glauben an die Heilskraft Jesu sein besseres
Selbst wiedergefunden hat, endgültig gelöst ist. Zum Problem aber
ist diese Frage geworden seit dem Erstehen der Geschichtskritik, welche
die Voraussetzungen des Christenglaubens, ich möchte sagen, von außen
her, von einem außerchristlichen Standpunkte aus einer Prüfung
unterzieht. Die Frage nach der Persönlichkeit Jesu und nach dem
Christentum ist daher, so innig beides auch zusammengehört, nicht
einfach gleichzusetzen. Das Jesusbild ist bestimmt durch das Christen-
tum und wandelt sich mit der verschiedenen Bedingtheit des Christen-
tums, aber das Christentum geht nicht auf in das Jesusbild.
Pfannmüller, der sich die Aufgabe gestellt hat, Jesus im Urteile
der Jahrhunderte zu vergegenwärtigen, vermischt beide Gesichtspunkte.
So entgeht er nicht der Gefahr, vor der das Sprichwort warnt: Qui
trop embrasse, mal etreint. Sein Buch gibt einerseits in allgemeinen
Orientierungen eine Übersicht über die Entwicklung des Christus-
dogmas, für die ihm vorwiegend Harnack Führer ist, anderseits eine
Würdigung der Arbeiten für das „Leben Jesu“, für die das „geistvolle“
(S. 371), „herrliche“ (S. 567) Buch von Weinel, Jesus im 19. Jahr-
hundert (1907), ihm die Richtpunkte liefert. Daher tritt auch in der
Schrift, die doch eine objektive Orientiernng zum Zweck hat, ein-
seitig die Tendenz hervor, die Arbeiten der religionsgeschichtlichen
266 Kritiken.
Schule als den Höhepunkt und Abschluß der Forschung ins Licht zu
stellen. „Im Jahre 1904 traten die religionsgeschichtlichen Volks-
bücher ins Leben, die in großartiger und umfassender Weise die Er-
gebnisse der Religionswissenschaft dem gesamten Volk zu vermitteln
suchen“ (S. 371). Daß im Gegensatz zu diesen die „Zeit- und Streit-
fragen“ das audiatur et altera pars zur Geltung bringen, ver-
schweigt er. So wird das ÖOrientierungsbuch zum Parteibuch, und das
ist zu bedauern. Gewiß hat der Forscher das Recht, seine Anschauung
auch einseitig vorzutragen, um die Einsichten zu fördern und weitere
Verhandlungen anzuregen, der Autor aber, der über die Sachlage „das
Volk“, oder auch nur „die Gebildeten“ unterrichten will, sollte Licht
und Schatten sachgemäß verteilen. Daß dies nicht geschehen ist, be-
dauere ich um so mehr, als die hier gebotene Blumenlese charakte-
ristischer Äußerungen über Jesus, die ihre Stoffe aus allen in Betracht
kommenden Gebieten zusammenholt, in der Tat ein reiches, mannig-
faches Bild gibt von den Einwirkungen Jesu auf Wissenschaft, Literatur,
Poesie, bildnerische Kunst. Die Stoffe sind geschickt angeordnet,
die beigegebenen Bilder sind taktvoll ausgewählt und veranschaulichen
auch die Wandelungen des religiösen Empfindens vortrefflich.
Allerdings, zu einer vollständigen Orientierung fehlt in diesem
Wald von Darbietungen mancher wertvolle Stamm. Während z. B.
den Gnostikern ein Platz eingeräumt wird, vermißt man Gegner des
Christentums, wie Porphyrius und Julian, auch die wichtigsten Äuße-
rungen nichtchristlicher Schriftsteller, wie des Lukian, des Galen u. a.
Die Urteile der jüdischen Gelehrten vom Talmud bis zu Grätz und
M. Friedländer sind nicht herangezogen. Das einzige Drama der
Patristik, Xoıoros zogen, das mit Anleihen aus Euripides das Leiden
und Auferstehen Christi feiert, bleibt unerwähnt. Von der Stellung-
nahme des Humanismus und der Renaissance zu Jesus erfährt der
Leser nichts. Wie wertvolle Äußerungen z. B. des Erasmus sind da
zu buchen. Wie merkwürdig ist das Epos der Sannazar De partu
virginis, das den Olymp mit Bethlehem verbindet (vgl. besonders II
445—468) und die Christias des Hieronymus Vida. Die Verfasser
von „Leben Jesu“ aus der Zeit des Rationalismus und Supranatura-
lismus und aus der voraufgehenden Generation (Hase, B. Weiß, Bey-
schlag) hätten doch auch verdient, zu Worte zu kommen. Die Aus-
wahl der Zeugen der Gegenwart enthält manches Unterwertige; viel
Gutes, wie z. B. Deißmanns oder von Dobschütz’ schöne Skizzen,
werden nicht einmal genannt.
Und doch behauptet diese Sammlung von Äußerungen über Jesus
und das Christentum ihr Interesse. Aus dem Stimmengewirr klingen
einige charakteristische Grundtöne heraus, wenn man auch bei der
Kritiken. 267
Durchmusterung schließlich die Stimmung Goethes teilt, der (6. IV.
1782) an Frau von Stein schreibt: „Die Geschichte von dem guten
Jesus habe ich nun so satt, daß ich sie von keinem, als allenfalls
von ihm selbst hören möchte.“ Frage ich mich, indem ich mich nach
der zerstreuenden Fülle der Gesichte sammele „Was ist wohl der
Gesamteindruck der Blumenlese?“, so tritt vor allem andern hervor die
einzige Kraft des Christentums, anzuziehen und abzustoßen. Ich be-
wundere sodann die nie erlahmende Anpassungfähigkeit des Christen-
tums, das mit magnetischer Kraft alle wahlverwandten Größen an
sich zieht. Ich bewundere den unerschöpflichen Reichtum der Person
Jesu, in der schließlich jeder das findet, was er sucht, der eine den
Erlöser, der andere den Goëten und Betrüger; der eine das Ideal
der Humanität, der andere den Heroismus des Leidens; der eine den
Helden der Tatkraft, der andere den sentimentalen Dekadenten; der
eine den Volksmann, der andere den Übermenschen; der eine den en-
thusiastischen Jenseitigkeitsmenschen, der andere den weisen Lehrer;
der eine den Revolutionär, der andere den Sozialreformer; der eine
den lebensvollsten Charakterkopf, der andere eine Dichtung der Jünger-
phantasie oder der Jüngerschlauheit. Gewiß, solche Gegensätze der
Wertung sind ohnegleichen in der Weltgeschichte. Wer es ernst
nimmt mit den großen Lebensfragen, kommt nicht an ihm vorüber,
dem „auserwählten Eckstein“ und dem „Fels des Ärgernisses“.
Leipzig. G. Heinrici.
Conrad Cichorius, Untersuchungen zu Lucilius. Berlin, Weid-
mannsche Buchhandlung 1908. 364 S. 12 M.
Die 1904 erschienene mustergültige, von bewunderungswürdigem
Scharfsinn und größter Gelehrsamkeit zeugende Ausgabe der Frag-
mente des Lucilius von Fr. Marx hat die Luciliusforschung auf eine
völlig neue Grundlage gestellt. Ein Vergleich dieser Ausgabe mit den
früheren, von Lachmann, Luc. Müller, Bährens, zeigt den gewaltigen
Fortschritt, schon was die Anordnung der Fragmente und die Grund-
lage des Textes betrifft. Marx hat dann 1905 seiner Ausgabe einen
Kommentar folgen lassen, der sich jener würdig an die Seite stellt.
Sein Werk muß das Fundament für die geschichtliche Betrachtung
des Dichters bilden. Auch Cichorius steht in seinen „Untersuchungen“
ganz auf den Schultern von Marx; das erkennt er auch dankbar an.
Und doch zeigt fast jede Seite seines Buches, wie man in dem ge-
schichtlichen Verständnisse noch weiter als Marx vordringen kann.
Die hervorragende Bedeutung des Lucilius als Geschichtsquelle ist von
jeher erkannt. Er bietet für die wichtige Periode der römischen Ge-
schichte etwa von der Mitte des numantinischen Krieges bis zum
268 Kritiken.
Ende des Cimbernkrieges, abgesehen von einigen wenigen Redner-
fragmenten, die einzigen zeitgenössischen Nachrichten. Und der un-
schätzbare Wert der Fragmente des Lucilius für den Historiker ist
in dem Charakter seiner Satiren begründet, die ja vor allem die inner-
politischen Kämpfe seiner Zeit widerspiegeln. Cichorius hat es nun
verstanden, nicht nur ein lebensvolles und lebenswahres Bild der Per-
sönlichkeit des genialen Satirendichters zu schaffen, sondern auch in
die vielfach dunklen Verhältnisse der damaligen römischen Geschichte
Licht zu bringen, so daB wir eine lebendige Anschauung von der
Stellung des Dichters zu seinen Zeitgenossen gewinnen. Das Werk
von Cichorius erscheint mir vorbildlich für die Art, wie derartige
historische Untersuchungen überhaupt zu führen sind.
Das Buch gliedert sich in drei Abschnitte: I zur Lebensgeschichte
des Lucilius (S. 1—62), II zur Chronologie der Satiren (S. 63—98),
II Untersuchungen zu den einzelnen Büchern (S. 99—355). Das
Ganze wird durch praktische Indices abgeschlossen. C. behandelt zu-
nächst die Familienverhältnisse des Dichters; denn gerade sie sind
für die Auffassung von dessen ganzer Persönlichkeit von Wichtigkeit.
Durch die Verwertung des sog. Senatuskonsults von Adramyttium ge-
lingt es C., Licht in die Familie des Bruders des Dichters zu bringen.
In ausführlicher und äußerst. scharfsinniger Untersuchung wird dann
gegen die seit M. Haupt allgemein, auch von Marx, gegebene Da-
tierung des Geburtsjahres des Dichters (a. 180) polemisiert. Die
Ansetzung um 167 ist überzeugend. Ebenso treffend ist der gegen
Marx geführte Nachweis, daß Lucilius tatsächlich römischer Bürger,
nicht Latiner, gewesen ist. Er gehörte dem Ritterstande an. Wichtig
erscheinen mir vor allem das Kapitel über Lucilius und Spanien, in
dem durch scharfe Interpretation und Kombination verschiedener Frag-
mente ganz neue Resultate über die Teilnahme des Lucilius am nu-
mantinischen Kriege gewonnen werden, und das über seinen Studien-
aufenthalt in Griechenland, der in der Tat die Eigenart des
Dichters in vieler Hinsicht verständlicher macht. Der Abschnitt über
die Chronologie der Satiren scheint mir diese verwickelte Frage end-
gültig abzuschließen. Die Ergebnisse, die über die dichterische Tätig-
keit des Lucilius gewonnen werden, über die Publikation der beiden
Sammlungen, über die Anordnung der einzelnen Bücher innerhalb der
Sammlungen und über die Verteilung der einzelnen Satiren auf die
einzelnen Bücher sind so überzeugend, daß man sie als gesichert an-
sehen kann, soweit man da von „gesicherten Ergebnissen“ reden kann,
wo nur Hypothesen möglich sind, weil die Überlieferung zu unvoll-
kommen ist. Ich muß es mir versagen, auf den letzten Hauptteil
des Buches näher einzugehen. Es soll nur hervorgehoben werden,
Kritiken. 269
daß einzelne Männer, die in den Dichtungen des Lucilius eine große
Rolle gespielt haben, wie Scipio und sein Kreis, weiter Lentulus Lupus,
Qu. Metellus Macedonicus, die interessante Gestalt des Juniug Congus,
C. Sempronius Tuditanus, Qu. Mucius Scävola, die Dichter Afranius
und Accius, die demokratischen Staatsmänner C. Memmius und
L. Fulvius Flaccus trotz der verhältnismäßig geringen Anzahl der er-
haltenen Fragmente als scharf umrissene Persönlichkeiten erscheinen.
Der Kulturhistoriker findet manche interessante Fragen erörtert, wie
über die Stellung des Lucilius zur Ehe und zur Ehegesetzgebung und
zum Luxus der damaligen Zeit.
Die Darstellung ist fesselnd und lichtvoll, die Beweisführung ist
auf breiter Grundlage aufgebaut, behält aber stets das Ziel fest im
Auge und wirkt fast immer zwingend.
Liegnitz. G. Mau.
Hermann Knapp, Die Zenten des Hochstifts Würzburg. Bd. I
Abt. I (XII u. 708 8.) u. II (IV u. 697 S.): Die Weistümer und
Ordnungen der Würzburger Zenten. Bd. II (XI u. 979 S.) Das Alt-
Würzburger Gerichtswesen und Strafrecht. Berlin 1907, Guttentag-
„Wohl noch nie baute sich ein ähnliches Werk auf so zahllosen
Satzungen und praktischen Beispielen auf; gewiß nicht weniger Mühe
verursachte hier die Sichtung des überreichen Stoffes, als selbst bei
Plancks gewaltigem Verfahren des Mittelalters (sic!).... Auch in der
wissenschaftlichen Darstellung wurde dem bürgerlichen Verfahren eine
bedeutsame Rolle zugesprochen; nicht leicht war es hier, an Hand
der vielen praktischen Fälle die wichtigsten Namen aufzuspüren, den
ruhenden Pol in der Erscheinungen Flucht zu finden. Außerdem wurden
die Quellen des ersten Teils in jener ausgiebig verwertet.... In dem
Bewußtsein endlich, daß ein groß angelegtes Werk wenig Jünger
werben wird, wenn es genauer Register entbehrt, wurde auf diese
große Sorgfalt verwendet.“
Angesichts dieser Worte des Autors im „Geleitswort‘“ zum zweiten
Band ist es nicht zu verwundern, wenn man mit hochgespannten Er-
wartungen an Lektüre und Prüfung des vorliegenden Werkes heran-
tritt. Um so größer aber wird die Verwunderung sein bei der Wahr-
nehmung, daß auch Erwartungen, die man einem weit weniger ange-
priesenen Buch dieses Titels und Umfangs entgegenbringen müßte,
nicht befriedigt werden. Und leider wird man diese Wahrnehmung
machen müssen. Denn keineswegs trifft man auf die Gründlichkeit,
das Verständnis für die Quellen und die juristischen und rechtshisto-
rischen Kenntnisse, die allein eine befriedigende Lösung der gestellten
Aufgabe hätten erzielen können.
270 Kritiken.
Dieses Gesamturteil muß ich wie schon früher (vgl. Beilage zu
den Münchner Neuesten Nachrichten 1908 Nr. 12) so auch jetzt nach
wiederholter, eingehender Prüfung aussprechen, nachdem andere bereits
höchst beifällig das Werk beurteilt haben!, die „Akribie“ des Ver-
fassers gerühmt, er selbst als „Meister“ bezeichnet wurde. Es ist
deshalb eine eingehende Begründung nicht zu umgehen, und ich muß
mir von der Redaktion dieser Zeitschrift mehr Raum erbitten, als sonst
Besprechungen gewährt wird. Was ich aber im folgenden sage, ist
nur gegen die Art der Arbeit gerichtet. Daß der Verfasser viel Fleiß
aufgewandt und eine umfänglich bedeutende: Arbeit geleistet hat, will
ich gern anerkennen. Es ist zu bedauern, daß die Art der Durch-
führung die Resultate seiner Mühe so sehr entwertet hat. Wem mehr
oder weniger ungenaue Darstellungen dienen können, wird, nament-
lich wenn er Fehler und Mißverständnisse selbst zu korrigieren vermag,
bei Knapp viel finden. Ferner muß ich bemerken, daß die folgenden
Ausstellungen durchweg nur Beispiele enthalten. Die Zahl der
Fehler ist in Wirklichkeit eine viel größere.?
Der erste Band in zwei Abteilungen ist der Quellenpublikation
gewidmet. Den Grundstock bilden die beiden Zentbücher, das des
Bischof Julius und das des Magister Lorenz Fries; ergänzend treten
Zentordnungen, Zentweistümer etc. aus anderen handschriftlichen Be-
ständen hinzu, insbesondere ältere Ordnungen, ferner Halsgerichts-
formulare und das Schema der Zentfragen.
Man vermißt zunächst eine Beschreibung der Quellen. Sie ist im
zweiten Band nachgebracht. „Lediglich um die Einleitung des Werkes
nicht mit dieser, das Interesse nur weniger erweckenden (!), aber
immerhin notwendigen Ausführung zu belasten, sei derselben erst hier
eine bescheidene Stelle zugebilligt‘‘ DaB diese Worte nicht überall
Anerkennung finden, darf den Verfasser nicht überraschen. Es ist mir
geradezu unverständlich, wie man bei einer erstmaligen Quellenpubli-
kation die Quellenbeschreibung so nebensächlich behandeln kann. Auch
der Grund, aus dem die Beschreibung als „Beilage“ des 2. Bandes
ı E. Mayer in Deutsche Literaturzeitung 1908. Günther, Zeitschrift
für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1908 S. 617—57; hier findet sich
neben einigen Ausstellungen, die auch bei Mayer nicht fehlen, eine brauch-
bare Ergänzung der bei Knapp recht mangelhaften Literatur. Nach der
Fertigstellung des Manuskripts erschien eine Besprechung des Werkes durch
Rietschel, Zeitschr. f. Rechtsgeschichte Bd. 42 S. 391ff., die trotz vieler
Aussetzungen die Mängel keineswegs genügend aufdeckt.
? Deshalb ist es auch für die Sache selbst ohne Belang, wenn mir im
Folgenden bei dem einen oder dem anderen Fall ein Versehen unterlaufen
sein sollte.
Kritiken. 271
erscheint, ist nicht einleuchtend. Die Beschreibung umfaßt fünf Seiten,
die Einleitung des ersten Bandes wäre durch sie von 18 auf 23 Seiten
gestiegen und- die Beschreibung wäre da, wo sie allein zu suchen ist.
Man möchte fast glauben, daB der wahre Grund der ist, daß der Ver-
fasser bei seiner geringen Bewertung der Quellenbeschreibung deren
Abfassung nicht von Anfang an beabsichtigt hatte.
Der geringen Bewertung der Quellenbeschreibung als solcher
entspricht auch ihre Durchführung. Leider war mir eine eingehende
Nachprüfung an Hand der nicht zu München befindlichen Quellen
nicht möglich. Echters Zentbuch und das Zentgrafenbuch habe ich
zuerst im Würzburger Archiv, dann hier noch einmal eingesehen. Das.
Zentbuch des Fries war mir überhaupt nicht zugänglich.
Die Beschreibung des „Zentgrafenbuchs‘“, das ich genauer einsah, erwies
sich vollkommen lückenhaft und irreführend. Während nach Knapp das.
dort stehende Privilegium universitatis (relatum de 1703) die ersten 4"), fol.
umfaßt, nimmt es in Wirklichkeit nur 4! fol. ein; dann folgt auf weiteren
3 fol. eine Declaratio super privilegio universitatis. Auf das Register des ersten
Teils und ein leeres Folium folgt nach Knapp: juramentum centurionum.
sequitur forma centurionum. Niemand wird daraus ersehen, daß nach der
Überschrift jur. cent. der Eid folgt, dann die Überschrift sequ. forma cent.
und dann diese forma. Die sich anreihenden „verschiedenen Ernennungen
bzw. Belehnungen“ sind, wie auch bei Knapp zu ersehen, nach den Bischöfen
von Würzburg geordnet. Niemand aber kann ahnen, daß vor dem bei
Knapp an erster Stelle stehenden Gottfried Schenk von Limburg außer
Johann von Brun noch Johann von Egloffstein steht, daß einige Folien oder
Folienseiten leer sind, daß unter Julius Echter eine neue Anordnung nach
Jahren mit jedesmaliger Überschrift der Jahreszahl beginnt, daß bis fol. 56
eine anscheinend gleiche Hand sich findet, von da ab eine ziemliche Man-
nigfaltigkeit der Hände beginnt. Jedermann wird überrascht sein, daß die
Einträge unter Gottfried Schenk v. L. auf fol. 14b beginnen, nachdem
bereits zwei Pergamentfolien vorausgegangen sind, mehr als 8'/, beschriebene
und 11 leere Papierfolien. Das Rätsel löste sich, wenn Knapp bemerkt
hätte, daß die Folienzählung erst bei der Aufzählung der Zentgrafen etc.
beginnt. Nach dem Register des zweiten Teils soll folgen die Überschrift
„Bey dem hochw. Fürsten Herrn H. Johann Gottfried, Bischoffen zu Bam-
berg u. Wirtzburg, Hertzogen zu Francken, haben nochvolgende Wirtzb.
Centgraven den Bann übers Blueth empfangen. de anno 1617“. In Wirklich-
keit folgen zunächst sieben leere Folien, dann die Überschrift, bei deren
Abdruck aber Knapp hinter Fürsten ein vnd, hinter Blueth ein zue richten
ausgelassen und statt Gottfriden nur Gottfried geschrieben hat. Durchaus
nicht zu entnehmen ist sodann aus Knapps Beschreibung, daß dieser zweite
Teil durch zahlreiche leere Folien (am Ende allein 70!) und durch den
steten Wechsel von Seitenzählung und Folienzählung einen sehr ungeord-
neten Eindruck macht, daß die vorkommenden Korrespondenzen in der
Regel eingeheftete Originale sind, daß die Einträge nach Jahren geordnet.
272 Kritiken.
sind, daß S.98 und 101 noch Einträge aus den Jahren 1783 bzw. 1736 folgen,
obgleich schon S. 84 die fortlaufenden Einträge das Jahr 1740 erreicht
haben, daß sich das Wasserzeichen keineswegs auf allen Blättern findet.
Bezüglich des Zentbuchs Julius Echters wäre zu berichtigen, daß das
Register nicht 17, sondern Y, Folium umfaßt, dann auf 15 Lan Folien
ein zweites Register über die Orte in den Zenten folgt, daß nicht fol. 45—47,
sondern 45—72 leer sind, daß auch inzwischen leere Seiten vorkommen, die
Knapp übersehen hat (z. B. 44b; 80b; 105b; 670b; 708b), daß die Zent
Aichelberg nicht fol. 75—80 steht, sondern 73—80. Bezüglich der „Zentbücher
des XVIII. Jahrhunderts‘' hebe ich nur hervor, daß der Rücktitel der vier Bände
nicht nur „Centbuch“ heißt, sondern auf dem ersten Band hinzugefügt ist:
I. Generalia, auf dem zweiten: Il. a lit. A usqu. I., auf dem dritten: 1I. a
lit. I. usq. O, auf dem vierten: IV.a lit. O usque ad finem.
Was sodann die Anordnung des Werkes anlangt, so hat Knapp
die aus den einzelnen Quellen entnommenen Stücke nach Zenten an-
geordnet. So sind die beiden Zentbücher von Fries und Julius Echter
gehalten, so daB Knapp nur bei den einzelnen Zenten frühere Zent-
ordnungen und spätere Änderungen einzufügen, soweit die Ordnungen
bei Fries und Echter fehlen, das auf jede Zent treffende Material
chronologisch zusammenzustellen hatte. Allerdings ist durch dieses
Verfahren der einheitliche Charakter der Quellen, insbesondere der
grundlegenden Zentbücher, gestört, aber es sind die demgegenüber
größeren Vorzüge der jetzigen Anordnung nicht zu bestreiten.
Den Abdruck selbst habe ich an einigen Zentordnungen des Echter-
schen Zentbuchs verglichen. Die Vereinfachung der Schreibweise ist
an Sich nicht zu beanstanden. Leider aber hat der Grundfehler des
Werkes, die Ungenauigkeit und der Mangel an Akribie, zu einem
Mangel an konsequenter Durchführung fester Grundsätze geführt.
So verstehe ich z. B. nicht, warum Knapp trotz des Grundsatzes der
Vereinfachung immer haab und nicht hab schreibt, urtheil und nicht urteil,
warum I S. 227 mit der Handschrift „aid“ steht, I S. 217 aber „eide“, warum
„treierlei‘‘ statt quellenmäßigem „dreierlei‘ steht, „treimal“ statt „dreimal“
(I 42, 54), „zwai* statt „zwei“ (I 518). Auch hat die Umschrift bei den
Ortsnamen zu dem m. E. nicht glücklichen Ergebnis geführt, daß die An-
ordnung der Zenten gestört wurde. So steht z. B. „Aichelberg, die erst
zent“ S. 301 als zwölfte Zent, weil der Verf. Eichelberg schreibt.
Im übrigen läßt sich sagen, daß, was bei Knapp gedruckt ist, im großen
und ganzen ebenso in den Quellen zu finden ist. Aber nur cum grano
salis! Woran es fehlt, mögen folgende Beispiele zeigen.
Von dem bei Echter geistvoll durchgeführten Wechsel der Schrift
gibt Knapps Abdruck trotz Verwendung verschiedner Typen kein rich-
tiges, ja sogar ein falsches Bild.
Das Original zeigt in der Regel zwei Schriftarten, seltener (z. B. Zent
Gerolzhofen) drei, meist Wechsel von großen und kleinen Buchstaben, aus-
Kritiken. 273
nahmsweise nur groß geschriebene Wörter (z. B. von Knapp nicht ent-
sprechend hervorgehoben „Altherkommen“ I S. 392). Die Masse des Textes ist
in einer der Zeit entsprechenden deutschen Kurrentschrift geschrieben, davon
heben sich durch Zierschrift (bei Knapp „gesperrter Druck“) die Über-
schriften ab und, was Knapp übergeht, die markanten Schlagwörter des
Textes. Da heißt es z. B. bei der Zent Haßfurt
Original (fol. 580b). | Knapp (I, 508).
Wievil im jahr Gericht gehal- Wievil im jahr gericht
ten werden. | gehalten werden.
Alle jahr werden ordinarie zway Alle jahr werden ordinarie zwai
hohegericht gehalten, daß erst uff | hohe gericht gehalten, das erst uf
dinstag nach obersten, daB ander uff | dinstag nach obersten, das ander uf
dinstag nach quasimodogeniti. ! dinstag nach quasimodogeniti.
Im Original wurden durch den Druck sogleich die zur Beantwortung
der Frage wesentlichen Worte hervorgehoben ; ohne den Text ganz zu lesen,
ereicht, man die Antwort. Knapp hat diese systematisch durchgeführte Idee
ebenso systematisch unterdrückt, wie auch folgendes Beispiel aus der Zent
Fladungen zeigt.
Original (fol. 420b). Knapp (I, 383).
Frevel und Bueß Frevel und bueß
S ist zehen pfund, unserm ist zehen pfund, unserm
cs ueß genedigen herren von Far te bueß genedigen herren von
Seumbueß Wirtzburg allein zu- Ee SE Wirtzburg allein zu- |
gehörig gehörig.
Mit der gleichen Willkürlichkeit ist die Anordnung der Über-
schriften behandelt. Man vgl. z. B.
Original (Col, 432 b) mit Knapp (I, 394)
Volgt hernach das Weysthumb so man | Volgt hernach das weisthumb, so man
alle PetersgerichtanderzenthFlladungen | alle petersgericht ander zent Fladungen
uf befragen des Zenthgrafen mei- uf befragen des zentgraven meinem
nem genedigen herren zu genedigen herren zu Wirtzburg zu
Wirtzburg zu recht recht und herrligkait erthailet. (1552)
und herrligkait
erthaslet
Der Schreiber des Zentbuchs hat sich bemüht, lange Überschriften
für das Auge angenehm zu ordnen. Knapp zerstört die Anordnung,
um sie durch Willkür zu ersetzen.
Da kann es auch nicht mehr überraschen, daß Zwischenräume zwischen
den Absätzen nicht angemerkt werden, große leere Stellen nicht einmal da,
wo offensichtliche, von Knapp anderweit ergänzte Auslassungen vorliegen (so
z. B. 1388, wo zur im Original fol. 426a stehenden Überschrift „Land-
knechtslohn“ der Text ergänzt, im Original fast eine Seite leer ist), daß
Marginalvermerke in das Schema eingefügt werden, (z. B. steht „vorgericht“
1519 des Abdrucks fol. 593a marginal in der Schrift der übrigen Über-
! Die Worte ordinarie und quasimodogeniti im Original mit latei-
nischen Buchstaben.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 19
274 Köliken:
schriften). Ähnliche Einräckungen finden sich noch I 206 (mordacht), I 240
(proceß etc.), I 261—264 (sämtliche Überschriften mit Ausnahme der letzten),
I 270 (sämtliche Überschriften) I 524 (Überschrift), I 537 („werden“ Z. 18
v. oben), 1 539 (übelthetter etc.), I 540 (ohne zuthun [Z. 5 v. unten] — dörfer),
I 667 (Reg. 1 [Z.6 v. unten] — fol. 23), I 586—588 (sämtl. Überschriften), daß
ohne ersichtlichen Grund Anführungszeichen gesetzt werden (z. B.1379, 432),
daß sogar Überschriften erscheinen, die nicht im Original stehen (z. B. I 397
proceß in peinl. Halsgerichtssachen, I 464 Ordnung des peinl. rechtstags,
I 193 peinlicher proceß, I 311 u. I 528 ordnung des peinl. rechtstags), daß
Esterfelt (Original) E.-Rimpar heißt, daß andererseits willkürlich gekürzt
oder ausgelassen wird (I 64 fehlen die Unterschriften unter dem Privileg,
I 233 die ganze Hegung im Umfang von ca. 1Y, fol., I 270 eine Marginal-
überschrift, I 262 ein ganzer Absatz I 273 Marginalbemerkungen: Ketten,
Stöck, Bränger, Räder, Laitern, I 380 dreizehn Zeilen Eidesformel, 1538 nach
Z. 9 v. oben eine Überschrift: ob ein zentbuch, sigel und schreiben vor-
handen, I 526 das Ergebnis einer Umfrage über die Zuständigkeitsgrenzen in
26 art auf 2'/, fol. (man beachte den Titel: „Weistümer und Ordnungen‘“\,
I 532 ein Abschnitt „Schöffenpflicht‘‘ von 9 Zeilen, I 891 die Überschrift
„zentfolg‘ am Ende der Seite, I 550 ebda. „wohin appellirt“, I 557 nach
Z. 20 v. oben „ob etliche Dorfschaften vnd ort sonderbare zentpflicht tun“,
I 584 eine Überschrift, I 585 nach „gewachsen“ Z. 18 v. o. „vnd wirdt ge-
braucht wie hernach folgt“, I 463 steht „Kundschaft, daß die inwohner zu
Crautheim und Lißfelt blutrust, verwundung, schmachwort etc. an der zent
zu verrechten schuldig“ an Stelle eines langen Zeugenverhörs, I 509 eine
Note, noch dazu in Anführungszeichen, die in Wirkliokkeit erheblich länger
ist, I 380 folgen die Überschriften „Schöpfen aid“ und „Besoldung der
schöpfen“, unmittelbar ohne Absatz aufeinander, während sie im Original
durch das hier fehlende Eidesformular von 18 Zeilen getrennt sind, aus der
Zent Hohenaich fehlen höchst interessante Bestimmungen, die Verf. durch
Bemerkungen, wie es folge eine kundschaft, abgetan glaubt, daß Zeichnungen
im Original ignoriert werden, daß Absätze und die Interpunktionen im
Original nicht beachtet werden (so z. B. I 380 Z. 14 v. u. vor „und thun“,
I 522 letzte Z. v. u. vor „und geben‘, 1523 Z. 2 v. o vor „aber das“) oder
umgekehrt (I 524 ist nach „gehegt werden sollen kein Absatz), daß die
Sperrung des Drucks ‚vergessen wird („urtheil“ I 204ff. und „Beschaid‘“
I 831 haben im Uriginal dieselbe Type, wie die sonst im Druck gesperrten
Worte), daß Verschiebungen erfolgen (die „Nota‘“ I 528 steht marginal am
Beginn des Textes, die „Nota“ I 524 marginal zur Überschrift „wie sich
den etc“ auf I 523(!)), daß ungenaue Abdrucke erfolgten (I 35 steht
„hernach volgen zwo gemaine reformation und ordnung der zentgericht im
stift W. die erste bischofe Godfriden von Limpurg, die ander bischof Con-
raten von Thungen, im Original aber: volgt ein g. r. und o d. z. i. stift
W. bischofe Godfridtz von L., I 204 Z. 14, „urtheil“ statt ‚das urtheil‘“,
I 223 Z. 7 v. u. „Dampfsdorf‘ unter Weglassung des darübergeschriebenen
„Donnersdorf“, 1585 Z. 14 v. o. „Bestellung“ statt „bestetigung“), daß I 226
der Text dreier Absätze ausgelassen wird unter Verweisung („wie oben“)
auf frühere Texte unter gleicher Überschrift, die aber nicht dem Wortlaut
Kritiken. 275
wie dem Sinne nach gleich sind, daß Überschriften in den Text ein-
gerückt werden (so I 204 ff. das Wort „Urteil“), daß Zusätze von späterer
Hand teils ausgelassen, teils nicht als solche gekennzeichnet werden, daß
bei Angabe der von den einzelnen Orten zu stellenden Zahl von Schöffen
in dem durchweg lateinisch gedruckten Buch gerade arabische Ziffern ver-
- wendet werden, obgleich das im wesentlichen deutsch geschriebene Origi-
nal lateinische verwendet.
Alles in allem zeigen die gemachten Stichproben, daß gerade das
fehlt, was einen Quellenabdruck auszeichnen sollte, die genaue Über-
einstimmung mit dem Original, wobei noch besonders belastend ist,
daß manche Fehler (z. B. die erwähnte Behandlung der Marginalver-
merke, die Auslassung von Überschriften ohne folgenden Text) nicht
systematisch auftreten, sondern die offensichtliche Folge von Nach-
lässigkeit sind.
Als letztes Beispiel für die Willkürlichkeit des Abdrucks sei folgendes
aus der Zent Haßfurt gewählt.
Original (fol. 598 ff.)
Vorgericht (marginal)
Wan nun das zentgericht herbeikomt,
komen den abend darvor die schöpfen
zusammen und halten vorgericht.
herr zentgraf erlaubt mir, dem cleger
sein wort zu thun
Der zenigraf antwort
es sei dir erlaubt
Der Fursprech fragt ferner
Ob im die red verleg — — — —
Fursprecher fragt
ob er sich zu diesem peinlichen hals-
gericht — — — — — — — — —
auf fragen antwortet der schöpf
ja, welche — — — — — — — —
Fursprecher fragt
wer das thun soll
Antwort
das soll der landknecht thun
So nun der der ubeltheter fur gericht
gebracht,
fragt der fursprecher
Wan nun das endurtheil gehet
alsdan fragt fursprecher
wie das geschehen soll
Knapp (I 519).
Vorgericht
Wan nun das zentgericht herbeikomt,
komen den abend darvor die schöpfen
zusammen und halten vorgericht.
herr zentgraf erlaubt mir, dem cleger
sein wort zu thun.
Der zentgraf antwort: es sei dir
erlaubt.
-e (mm e din e e > ë ë ë ` agoe ë
Der fursprech fragt ferner:
Ob im die red verleg — — — —
Fursprecher fragt, ob er sich — —
auf fragen antwort der schöpf: ja
welcher sich anderst um rechten will
genugen lassen
Fursprecher fragt, wer das thun soll.
Antwort: das soll der landknecht
thun
So nun der ubeltheter fur gericht
gebracht, fragt der fursprecher
Wan nun das endurtheil gehet, als-
dan fragt fursprecher: wie das
| geschehen soll.
Man beachte, wie der Schreiber zwischen durch Stellung allein her-
vorgehobener Überschrift (‚Antwort‘) und durch Schrift ausgezeichneter
19*
276 Kritiken.
wechselt, wie Knapp dies übersieht und im übrigen die Überschriften teils
als solche behandelt, teils in den Text vermengt.
Die dem Original entnommenen Bilder sind sehr gut reproduziert.
Warum das auf fol. 2 des Zentgrafenbuchs stehende Bild vor dem auf
fol. 1 stehenden eingeheftet ist, verstehe ich nicht, ebensowenig, warum nicht
auf den Bildern steht, woher.sie stammen; die Bemerkung hierüber im Vor-
wort, gibt über die Frage, welchen Folien die Bilder angehören, eben-
falle keinen Aufschluß.
Immerhin sind die zwei Abteilungen des ersten Bandes nicht
ohne Wert, da doch auch durch den mangelhaften Abdruck ein un-
gewöhnlich reicher Quellenschatz erschlossen wurde Auch die den
einzelnen Zenten vorgesetzten von Knapp ausgearbeiteten Übersichts-
tabellen bieten namentlich für den Historiker viel Interessantes über
die Entwicklung der Zenten, ebenso die „Einleitung“. Und vor allem
ist der erste Band weit erfreulicher als der nun zu besprechende
zweite. !
Dieser Band beginnt — von dem oben berichteten Geleitswort
abgesehen — mit einem Inhaltsverzeichnis, das die Überschriften der
Kapitel bringt. Aber wer etwa glaubt, aus dieser durch verschiedene
Typen ein System andeutenden Übersicht eine Übersicht über die tat-
sächliche Anordnung des Stoffes zu erhalten, geht dabei fehl.
Z. B. zeigt der „Inhalt“, soweit nicht wieder Systemlosigkeit in der
Anwendung von Drucktypen die Ordnung zerstört, den Stoff in verschiedene
Abschnitte geteilt, deren z. B. einer „Gerichtsverfassung“ überschrieben ist,
dann finden sich — immer durch besonderen Druck gekennzeichnet — Unter-
&bteilungen und innerhalb dieser die einzelnen Kapitel. Im Text erscheinen
dann solche einzelne Kapitel nur als nicht einmal unterschiedene Teile anderer;
die Koordination in der Übersicht weicht in solchen Fällen der Subordi-
nation im Text. So z. B. vermutet man so wie S. 122 ein Kapitel über „die
bischöfliche Kanzlei" steht, so S. 181 ein solches über den bischöflichen Hof
zu finden. Statt dessen findet man unter dem ÖObertitel „Hofgericht‘‘ einige
Bemerkungen über den Hof, die dort systematisch mit im „Inhalt“ überhaupt
nicht erwähnten Erörterungen über „Lehengericht“, „Gerichte der Zünfte“
u. dgl. parallel stehen. Aber auch wenn die Systematik des „Inhalts“ mit
der des Buches selbst konkordierte, wäre die Systematik als solche zu be-
anstanden. In dem eben erwähnten Abschnitt über „die Gerichte“ kommt
! Sehr richtig bemerkt Rietschel a. a. O. S. 395, daß dieser Band
„einen mebr antiquarischen als historischen Charakter“ trägt. Aber
entschuldigen kann dies nicht die nicht einmal vom Verf. vorgebrachte
„Entschuldigung“, daß die Bearbeitung „an die Stelle der ursprünglich ge-
planten Anmerkungen und Exkurse getreten ist‘. Der Verf. ist eben, wie
fast jedes Kapitel zeigt, nur Antiquar und nicht Historiker. Treffend auch
sagt Rietschel S. 397, daß wir „keine wirkliche Geschichte der Würz-
burger Gerichtsverfassung erhalten“ haben.
Kritiken. 277
zuerst unter der Überschrift „Würzburger Stadt- und Gerichtsverfassung“
eine Besprechung von in Würzburg abgehaltenen Gerichten, dann je ein
Kapitel „die Zentgerichte der Landschaft“, „Dorf- und Stadtgerichte“, „Geist-
liche Gerichte‘. Niemand wird hieraus ersehen können, in welchem Ver-
hältnis „Zentgericht“ und „Dorfgericht“ standen. Aber mag das immerhin
doch aus dem Namen zu schließen sein, so kommt man in fast unentwirr-
bare Fragen, wenn man die Kapitel selbst liest. So erfährt man z. B.
S. 135, daß es ungebotene und gebotene Gerichte gab, von denen jenes
(„das erstere“) „das ein für alle Mal vorausbestimmte, alljährlich an ge-
wissen Heiligentagen gehegte Gericht“ war und im W. Gebiete „als Hoch-
gericht‘ bezeichnet wurde. 8.137 erfährt man, daß „es bei den Hochgerichten
nicht selten vorkam, daß zwar die Zahl der jährlich abzuhaltenden echten
Dinge, nicht jedoch der Termin im voraus fest bestimmt ist“. Unter den
„Arten“ der Gerichte — in Wirklichkeit handelt es sich meist um ver-
schiedene Bezeichnungen desselben Gerichts — erscheint S. 136 als ge-
botenes Gericht, bei dem nur „die besonders hiezu Geladenen (UD anwesend
zu sein haben, das „Notgericht*. S. 137 aber erfahren wir, daß das Not.
gericht“ das Gericht auf hbandhafter Tat ist, dessen Teilnehmer durch
Gerüft versammelt werden. S.135 hören wir, daß das „Hochgericht“ das
ungebotene „Zentgericht der Landschaft‘ sei, S. 146, daß das „Hauptmahl‘
genannte „Dorfgericht“ (!) ein „Hochgericht“ sei. Dazu wird dann S. 143
bemerkt, daß diese Hochgerichte im Dorf „den gleichnamigen Gerichten
an den Zenten gleich‘ sind. Der Verfasser war nicht imstande, die Fülle
der verschiedenen Erscheinungsformen von Gerichten richtig zu systemati-
sieren, er hat die örtliche Zuständigkeit zum Ausgangspunkt genommen, aber
nicht scharf durchgeführt; die richtige Systematisierung wäre es gewesen,
von der sachlichen Zuständigkeit auszugehen, in Hochgerichte und Nieder-
gerichte zu scheiden und dann Unterabteilungen für die örtliche Zu-
ständigkeit zu schaffen oder umgekehrt. - Dabei aber hätte die Frage, ob
gebotenes oder ungebotenes Gericht, ausscheiden müssen, da sie sich auf
alle Gerichte bezieht, die Trennung in bürgerliche nnd peinliche Gerichte
müßte über der in Hochgerichte und Niedergerichte stehen. So wie die
Anordnung steht, hat der Verfasser Einteilungen aus den verschiedensten
— zum Teil einander über- und untergeordneten — Gesichtspunkten, mit
rein äußerlichen im Namen liegenden Unterscheidungen koordiniert neben-
einander gestellt. Unter „Zentgerichte der Landschaft‘ findet man S. 136 ff.
koordiniert der Reihe nach folgende Rubriken: 1. Offenes, gehegtes Gericht,
2. Ungebotenes und gebotenes Gericht, 3. Ordentliches und Bei-, Helf- oder
Nachgericht, 4. Peinliches und bürgerliches Gericht, 5. Notgerichte, Notmal,
notpeinlich Gericht, 6. Hochgericht, hohes Gericht, hohe Rug, hohe Zent,
Rugzent, Ruggericht, Burggericht, 7. Heergericht, 8. Mahlgericht, Mal-
recht, Landzent, kleine Zent, Freigericht, 9. Kauf-, gekauftes, Gastgericht,
10. Sondergerichte. Der Verfasser sieht eben durchweg den Wald vor
Bäumen nicht, was ihn andererseits wieder zu Generalisierungen verführt.
So werden insbesondere sehr häufig Bestimmungen einer Ordnung als
Regel hingestellt und so ein falsches Bild der tatsächlichen Zustände ent-
wickelt. — Die Judengerichte werden im strafrechtlichen Teil behandelt (!),
278 Kritiken.
in der Gerichtsverfassung nur gestreift, die Geldstrafen unter den Ge-
richtsgefällen, die Schuldlosigkeit unter den Strafausschließungsgründen
koordiniert dem Tod und der Verjährung, die Hehlerei unter Diebstahl,
die Freiheitsstrafen unter „Gefängniswesen“, die Verurteilung zu Reiter-
dienst unter „körperliche Züchtigung“, Teilnahme und Versuch unter
„die rechtswidrige Absicht“, ebenda auch „Vorsatz und Fahrlässigkeit“,
nicht aber Zufall, der unter dem koordinierten Abschnitt „der verbreche-
rische Wille“ erscheint. S. 325 beginnt ein Kapitel „Dingpflicht“. Nach
Erwähnung der Rügepflicht, Folge (!), Pflicht zur Ergreifung von Missetätern,
kommt man „zur eigentlichen (!) Dingpflicht“, um dann S. 331 auf ein ko-
ordiniertes Kapitel über „Folge“ zu stoßen, S. 336 zu hören, daß „die Ab-
und Auslieferung“ ein „Attribut der Dingpflicht“ sei. H 635 lernen wir
als Arten der Urteile kennen „a) Haupturteil . . ., b) das bedingte Endurteil,
c) das Beiurteil“; bei dem zweitgenannten bedürfe es, „um den Ausfall der
Bedingung festzustellen, eines nochmaligen Ausspruchs“. Ganz gelegentlich
erfahren wir aber S. 612 unter „Kundschaft (Zeugnis) und Schein“, daß es
auch ein „Beweisurteil‘‘ gibt, das entweder „bedingtes Endurteil“ ist und
dann selbst entscheidet oder einer späteren Entscheidung bedarf. Hätte
Knapp besser systematisiert, das Beweisurteil bei den Arten der Urteile
erledigt, wäre ihm der Widerspruch aufgefallen. S. 264 beginnt eine Er-
örterung der Tätigkeit des Gerichtsknechts, S. 265 folgt einiges über seine
Tracht; dann folgt „Im Hinblick auf seine Tätigkeit, so wird.. nm. S. 287
wird unter „örtliche Zuständigkeit“ der Grundsatz „ne bis in idem“ be-.
sprochen. Unter dem Kapitel „Dingpflicht‘‘ wird das Verhalten gegenüber
Ladungen auswärtiger Gerichte behandelt, nicht minder die prozessuale
Antwortpflicht. Unter „Gerichtsdienst“ findet man die Zahl der abge-
haltenen Gerichte erörtert, ein Thema, das zum Teil richtiger S. 141 ff. be-
handelt ist oder zu „Dingpflicht‘‘ gehört, sodann den „Gerichtsort“, die
„Gerichtsfrevel“. Der „Rechtstag‘“ gibt Veranlassung, über das Begräbnis
der Selbstmörder zu schreiben. S. 603 unter Frage und Antwort ist die
Stellung der Fremden hierzu erörtert, obwohl der Abschnitt „Gerichtsfremde“
der richtige Platz wäre, Unter „Kundschaft und Schau“ erscheint die Be-
sprechung des Beweisurteils, die man dafür unter „Urteil“ vermißt. Die
Darstellung der Endurteile unterbricht eine längere Auslassung über die
Ausführung der einzelnen Prozeßschritte auf Grund besonderer Urteile, die
unter „Rechtstag‘“ allenfalls besseren Platz hätte. Die Frage, was zu rügen
ist, wird nicht etwa im Kapitel „Rügeverfahren“, sondern unter „Zuständig-
keit“ erledigt. Dagegen wird dort mitgeteilt (S. 415), daß bei den Schütt-
malen die Vermehrung des Viehstandes nicht verschwiegen werden darf.
Ein Muster von Unklarheit ist die Übersicht über das „peinliche Ver-
fahren“ S. 350f. Unklar und teilweise irrig sind die Ausführungen über
Übersiebnen S. 430ff., weil Verf. zwei grundverschiedene Dinge, Verfahren
mit und ohne handhafte Ergreifung vermengt, überhaupt das Verhältnis des
Übersiebnungsprozesses zum ordentlichen Prozeß mißversteht.
Daß dabei auch Wiederholungen vorkommen, ist nicht verwunderlich.
So wird 8. 72 die schon 8. 10ff. erörterte Frage des Erwerbs des Herzogstitels
wieder angeschnitten. Es wird eben alles „in bunter Reihenfolge vorgeführt“.
Kritiken. 279
Können diese systematischen Mängel durch den verständigen
Leser selbst berichtigt werden, und muß man sich nur wundern, daß
dieses System „geradezu Schule gemacht hat“ (S. 763), so fehlt diese
Möglichkeit, wenn es sich darum handelt, daß das Quellenmaterial
nur schlecht verwertet ist.
So sind vor allem die im ersten Bande veröffentlichten Quellen
nicht ausgenützt. Eine Durcharbeitung einzelner Zenten hat große
Lücken ergeben, bei deren beispielsweiser Anführung ich jedoch be-
merken muß, daß natürlich nur geprüft werden konnte, ob die Quelle
an der entsprechenden Stelle des Systems verwertet, eventuell wenigstens
mit Hilfe des Verzeichnisses eine Verwertung an anderer Stelle fest-
zustellen ist.
In dem Abschnitt über den Zentgrafen vermißt man eine Bemerkung,
daß der fragende Zentgraf auch die Bezeichnung „redender Zentgraf“ führt
(wäre S. 184 zu erwähnen, ebenda auch die erst S. 186 gelegentlich
folgende Erwähnung der zwei schweigenden Zentgrafen in Michelrieth),
8. 258 wird von der Verpflichtung der Stadtschöffen gehandelt, nicht aber
von dem interessanten Verhältnis des Ratseids zum Schöffeneid, wie es sich in
Volkach in der Bestimmung äußert, daß die schon als Ratspersonen dem
Fürsten von Würzburg verpflichteten Personen als Schöffen wiederholt ver-
pflichtet werden müssen (I 1172f.). In einem Kapitel über örtliche Zu-
ständigkeit wird das forum domicilii erörtert, doch fehlt eine Bestimmung
aus der Schlüsselfelder Zent (I 1082), wo das forum delicti commissi ent-
scheidet. S. 325 ff. findet man Ausführungen über Dingpflicht, aber nichts
über die in Haßfurt (I 500) mögliche Befreiung gegen Geldzahlung, S. 436
Beschreibung der Ergreifung auf handhafter Tat, aber nicht etwa neben der
Erwähnung eines Diebstahlsfalls und eines Mordfalls auch die charakteri-
stische Schilderung eines Gerüftes bei Notzucht aus Mellrichstadt (I 839),
die mehr Wert hat als das Angeführte (S. 861 ist sie mißverstanden),
8. 631 läßt ein kurzer Satz über den Aufzug des Gerichts eine wertvolle
Beschreibung I 1074 nicht vermuten. Manch nebensächliches Detail findet
sich S. 550 ff. über den Galgenbau; daß in Ebern der Zentgraf „sus dem
uberschwaif die ersten drei speen herauser zu hauen“ hat, daß er und
der Kellner die Nägel einzuschlagen haben, wird man trotzdem nicht er-
fahren. Im Kapitel „Bußen“ ist die Unterscheidung zwischen kleinem und
großem Frevel nicht entsprechend berücksichtigt (11183f.), S. 767 f. nicht die
Haftung für unbeabsichtigte Folgen (dazu ein Beispiel Il 679), ebenso nicht
die fahrlässige Grenzverrückung (11008), S. 778 ist das Rädern erwähnt, nicht
aber die Varianten (Radflechten I 955, Radbrechen I 205, StoB mit dem Rad
1952), im Kapitel Strafen fehlt die Erwähnung der Umwandlung von Geld-
strafe in Gefängnisstrafe (I 265). Das Kapitel „Sachbeschädigung“ kennt nicht
„Holzbauen“ (I 264), „Fenstereinschlagen‘ (I 1099), das Kapitel „Fälschung“
nicht Überreinen, Übersteinen (I 715), Übermähen (I 1188), Marksteinver-
rücken (I 1008), Schiedsteinverrückung (I 1008), Siebnersteinverrückung (I 1008),
Gewichtfälschung (I 1182). Unter Gotteslästerung fehlt das Fluchen (I 746),
280 Kritiken.
unter den Beamtendelikten die Bestechung (I 722). S. 378 wird sehr un-
vollkommen über die nach der Hegung folgenden Eröffnungsakte berichtet,
der I 203 auf die Hegung folgenden Gebote nicht gedacht. S. 623 werden
die Formen des Eides angeführt, aber der Eid mit erhobenen Fingern
(I 984) wird nicht erwähnt, auch nicht die verschiedene Eidesform für
Katholiken und Protestanten bei der Schöffenbeeidigung (I 1004), ebenso-
wenig S. 376 die Hegung im Namen des Königs (I 1000).
Ferner werden im Text Institutionen zwar erwähnt aber nicht erklärt.
So das Eiermarktgericht (S. 121).
Es fällt diese Lückenhaftigkeit umsomehr auf, als an anderen Stellen
die Darstellung keineswegs knapp ist. In behaglicher Breite ergeht sich
der Verfasser auf 33 Seiten über Hexenprozesse, ohne juristisch oder auch
sonst die Sache zu fördern !, nicht minder auf 48 Seiten über das Gefängnis-
wesen, sucht er m. E. ohne Glück auf 45 Seiten seine Ansicht über die
landschädlichen Leute gegen Zallinger zu halten, und der Wert gerade
dieser langatmigen Kapitel ist gering.”
Diese leicht vermehrbare Reihe zeigt, daB man aus Knapps
Darstellung von dem Inhalt der Quellen nicht die entsprechende Vor-
stellung erhält. Dieser Mangel wird nicht ausgeglichen durch die
Heranziehung geschriebener Quellen, die, wie ich besonders betonen
möchte, an sich sehr verdienstlich, überdies zum Schaden der ge-
druckten, allgemein zur Verfügung stehenden Quellen erfolgte. Hier und
da findet sich als Beleg eine geschriebene Quelle, wo ein gedruckter
Beleg vorhanden war, und dessen Nichterwähnung täuscht sein Fehlen
vor oder statt vieler Stellen nur eine.
Zu ergänzen wäre z. B. S.267 Anm. 12: I 839; S. 254 A.55: I 262, 1076,
984; S. 267 A. 18: I 725; S. 814 A.1: I 721; S. 250 A. 44: I 719 A. 1;
S. 580 A. 5: I 516.
Ganz entsprechend der Nichtausnützung der Quellen ist die häufige
ungenaue Ausnützung, sind überhaupt Ungenauigkeiten.’
S. 36 heißt es, daß „Bischöfe, Kapitel und Ritterschaft den sogenannten
Rundvertrag‘‘ von 1435 vereinbarten; eine Nachkontrolle ergibt als beteiligt
auch „Grafen“ und „Herren“. 8. 136 werden die gebotenen Zentgerichte
aufgezählt, S. 139 erführt man gelegentlich, daß die Aufzählung unvoll-
ständig ist, S. 242 wird von der Zahl der Schöffen gehandelt, das prinzipielle
Genügen geringerer Zahl bei handhafter Tat (z. B. Bütthart) nicht erwähnt,
ebda. Anm. 24 die Zahl für Ebern auf 12 angegeben, daß aber in peinlichen
1 Zustimmend Rietschel 8. 399; Günther S. 643f.
3 Vgl. Knapp bezüglich der landschädlichen Leute mit Vorbehalt zu-
stimmend Rietschel a. a. O. S. 399f., der aber außerdem auf geringe Tiefe
des Verf. bei Erörterung von Problemen und das häufige Fehlgreifen mit
Recht hinweist, und gegen Knapp, E. Mayer a. a. O.
8 Eine Reihe anderer Ungenauigkeiten in historischen und geographi-
schen Angaben verzeichnet Rietschel a. a. O. S. 394f.
Kritiken. SCH
Sachen die zwei Bürgermeister hinzukommen, übergangen, S. 236 erfolgt
eine Aufzählung der Bezeichnungen für die Schöffen, der terminus „stuhl-
bruder“ fehlt, wie „stublgeselle“, S. 252 ist allgemein behauptet, „daß für
die Sitzordnung der Schöffen‘ nur das erste Mal die Bedeutung des ver-
tretenen Ortes, später lediglich das Dienstalter des Vertretenen maßgebend
ist, I 736 hören wir für Königshofen das Gegenteil. Nach S. 250 wird die
Verpflichtung der Schöffen „stets durch den Zentgrafen vorgenommen“, I 1229
erscheint der Dorfschulze mit dieser Funktion betraut.
Zu diesen Ungenauigkeiten kommen andere. Von den im Text
und in den Anmerkungen in Anführungszeichen mitgeteilten Quellen-
stellen erwiesen sich die meisten der nachgeprüften als mit dem
Original nicht übereinstimmend. Knapp hat gekürzt und ausgelassen
bis zur Unverständlichkeit, ja sogar Sinnlosigkeit.
So steht S. 186: wollt iemand außerhalb, zentgraf nicht abschlahen,
sondern verhelfen; die Stelle heißt I 109: wolt aber iemand außerhalb
solcher ordenlicher zeit gericht haben, dem solle es der zentgraf uf des
begehrenden costen...nit abschlahen, sondern verhelfen.
Hand in Hand damit gehen falsche Zitate
(z. B. 8.8 A. 2; S. 29 A. 10; S. 76 A. 9; S. 80 A. 15; S. 109 A. 32; S. 113
A. 41; S. 844 A. 24; S. 235 A. 2; S. 136 A. 4; S. 582 A. 9; S. 800 A. 11;
S. 365 A. 2; S. 875 A.7; 8.461 A. 57; 9.403 A. 10; S. 504 A. 6; S. 562
A. 6; S. 653 A. 1). |
Daß auch die Literaturangaben trotz ihres seltenen Vorkommens
ungenau sind, ist nicht zu verwundern.
So muß man selbst wissen, wo v. Möllers Aufsatz über das Stabbrechen
steht (S. 533), um welchen Band der Zeitschrift für RG. es sich handelt
(8. 432 A. 7), welcher Band von Mayers Verfassungsgeschichte gemeint ist,
welcher Akademie Abh. Nicht angenehm ist es auch, daß Verf. sein
eigenes Werk nur nach Kapiteln zitiert. Wie soll man z. B. im Kapitel
Hexenprozesse mit 83 Seiten die zitierte Stelle herausfinden? Noch weniger
erfreuen Verweisungen ohne Zitat (oben, „unten“, „wie wir sahen“).
Auch Abkürzungen finden sich, die im Abkürzungsverzeichnis
keinen oder falschen Platz haben,
so VOS (S. 116), MS (40), StGO (S. 116), Hist.-Saal (309), Lib. ommiss. (83).
Nicht besser erging es der Terminologie.
Am bezeichnendsten für deren Behandlung ist wohl, daf das Wort
„centa“ (Mon. boica 38, 118) nicht erwähnt wird. Bei Erörterung der Ladung
im Hause des zu Ladenden (S. 593) vermißt man die technische Bezeichnung
„zu baus und zu hofe“ (I 871), S. 778 fehlt für die Hinrichtung mit dem
Feuer der Terminus „mit dem Feuer zu aschen brennen" (I 205), S. 835 ff.
unter „Leibesverletzungen“ vermißt man Erörterung von „handhaftige Wunden"
(vgl. 1353), unter den Strafen das „durch die Backen brennen“ (S. 861 A. 1).
Die Trunkenheit wird nur als Strafmilderungsgrund behandelt, obwohl S. 861
A. 2 die Einrede „das doch ime nit wissen“ auf Schuldausschließung hin-
zielt (vgl. auch I 907), unter „Diebstahl“ fehlen „Deube“ (I 507), „dieberei‘
zg EE
282 Kritiken.
(1 498) und die Erörterung des wissentlichen Diebstahls (I 533), des Nacht-
diebstahls. Die „Doppelehe“ wird behandelt; daß sie in den Quellen „zwie-
fach ehe" heißt (I 613, 855), nicht erwähnt. Bei „Notzucht“ fehlen die Worte
„erentreb‘‘ (I 499), „ehrnraub‘“ (I 507), „notzwang“ (I 278, 498), bei „Un-
zucht und Sodomie“ fehlen „blutschand‘“ (I 855) und „sothomithische sünd“
(I 855), wobei zu bemerken, daß die fehlenden Termini meist die einzigen
und meist nicht etwa andere erwähnt sind. Daß Güter, auf denen die
Schöffenpflicht liegt, „zentgüter“ heißen (I 1076), ist bei ihrer Erörterung
(S. 245) verschwiegen, ebenso daß das Verpflichten der Schöffen (S. 250)
„mit pflichten beladen“ (I 506) heißt, daß der Zentknecht (S. 263) die Namen
„zentbüttel‘ (I 60, 807, 349) und „gebutel“ (I 196) führt, daß die Späne, die
der Zentknecht bei der Dingbeschreiung in Wüstungen aus Bäumen schlägt,
„wertzeichen‘“ (I 501) heißen, daß die Klage auch technisch „clage‘‘ heißt
(I 205). Ferner habe ich vermißt S. 270 „fahegülden‘“ (I 388), „gerichtgülden*
(ebenda), „verweisgülden‘‘ (ebenda), „ligender mord" (I 839), „dieb am seil“
(I 839), S. 369 „Freunde“ für „Verwandte“ (I 208), S. 371ff. „behegen“
(I 1005), S. 127 „gebrechenschreiber“ (I 510).
Andererseits treten Wörter auf, die an sich quellenmäßig sein könnten.
Aber weder ein Zitat im Text, noch das Register verrät einen Beleg. Dies
gilt für Feldgeschwornengericht (II 120 f.), Gebrechensekretär (II 127), für
sämtliche Bezeichnungen der Schötten (II 338), für gebotenes und ungebotenes
Gericht (I 135), ordentliches Gericht (II 136), Ketzerei (II 874; dazu I 855).
Auch die Etymologie scheint nicht die stärkste Seite des Verf.
Aufgefallen ist mir S. 387 die Ableitung des Wortes „Bitzing“ von
Bezichtigung, ferner das „Achte Ding“. Das Ding ist doch ein echtes,
ehaftes, gesetzliches der ê entsprechendes und hat mit Acht nichts zu tun!
Sehr überrascht ist man sodann, wenn man die im Vorwort so
sehr angepriesenen „genauen Register“ prüft.
Ich habe im Sachregister gelegentlich, ohne systematisch zu
arbeiten, ca. 400 Schlagworte nachgetragen, darunter z. B. zentbar, zent-
büttel, zentfall, zentknecht, zentgüter, zentherr, zentschöpf, zentstab, zent-
statt, zentstuhl, zentrecht, zentrichter, zentgericht, zentvolk, zentmann, zent-
laden, zentio, zenthilfe, zentgeschrei, zentgehörig, allein 20 Wörter mit zent
zusammengesetzt — in einem Werk über Zenten!
Aber auch soweit die Schlagworte vorhanden sind, darf man
nicht annehmen, daß nun auch alle einschlägigen Stellen der Quellen
oder des Textbandes angeführt sind. Man darf auch nicht annehmen,
daB ein Wort in Band I oder II fehlt, weil nur der andere Band
angeführt ist, ebensowenig, daB die Hauptstelle des Textbandes an-
geführt ist, ebensowenig, daß das Zitat richtig ist. — Auch im Orts-
und Personenregister, das ich nicht besonders geprüft.habe, fielen mir
gelegentlich Mängel auf.
Vermißt habe ich Hartrhein (I 846), Korner (I 196), Langenberg (I 196),
Marißfeldt (I 842), Rosserickh (1 845), Schiltknecht (I 196), Bennelberg‘(I 842,
843), Linden (I 757), Bronschardt (I 844), Fessern (I 844). Unter Henneberg-
Kritiken. 283
Boppo v.II stehen 3 Zahlen, in den Quellen finden sich verschiedene Per-
sonen dieses Namens.
Auch fehlende Zitate zeigten sich.
Die Register zeigen also mit Sicherheit weder, was in den
Büchern zu finden ist, noch wo es zu finden ist. Der Verf. hätte
sich Zeumer zum Muster nehmen sollen. `
Nicht einwandfrei erweisen sich die rechtshistorischen und ju-
ristischen Kenntnisse des Verfassers, die sich aus gangbaren Büchern
über Rechtsgeschichte hätten berichtigen lassen.
Mit Staunen liest man von einer „altgermanischen Heerschau" auf
dem „Maifeld“ (S. 139), sieht man S. 154 die Lehnsleute als „Lehenträger“
auftreten, erfährt man, daß die Nacheilepflicht nach dem Dieb eine ‚Abart
der alten Heerfolge“* ist (S. 881), erfährt man, daß die außergerichtliche
Bühne ein „Unfug“ ist (S. 842; vielleicht Mißverständnis von Brunner
RG. II S. 226). Verworren sind die Ansichten Knapps über die Hegung.
Diese hat nicht, wie Knapp S. 371 meint, den doppelten Zweck einer
„Feststellung der für die Abhaltung des Dings notwendigen Voraus-
setzungen“ und den der „Befriedung, Verbannung (sic!) des Gerichts".
Die Hegung ist vielmehr Betriedung, Bannung. Die Feststellung der Vor-
aussetzungen, wenngleich man von Hegungsfragen spricht, ist noch nicht
Hegung. Und ebensowenig gehört eine Reihe von Fragen, so die, wie lange
der Richter richten soll (S. 374), gehört die Verlesung des Zentweistums
(S. 376) zur Hegung; das sind Formalitäten der Eröffnung, nicht der Hegung.
Deshalb ist es m. E. in der Halsgerichtsordnung von Iphofen nicht „wider-
sinnig“ (S. 376), wenn die Frage, ob das Gericht „recht beschten der
Hegung nachfolgt. (Vorzüglich klar handelt über diese Verhältnisse das
von Knapp so gerühmte Buch Plancks über das Gerichtsverfahren im MA.
18. 130 ff.) — Auch die Begriffe Zeuge, Eidhelfer und Schreimanne sind dem
Verfasser nicht klar. Allerdings sind die Schreimannen ursprünglich Eid-
helfer (vgl. Brunner RG. II, S. 399), aber schon im Mittelalter sah man in
ihnen Zeugen (vgl. Schröder RG.’ S. 793, Brunner, „Grundzüge“? S. 167).
Es handelt sich also nicht darum, daß der Überfallene „die erforderliche
Eidhelferzahl zustande“ bringt (S. 353), und geradezu irrig ist der Satz, daß
die Schreimannen „nicht Zeugen der Tat sind“ und „lediglich in die
Seele des Klägers schwören“ (ebda.), nicht minder die Behauptung, daß die
Herbeigeeilten „nicht als Zeugen, sondern allein als Schreimannen in Be-
tracht kommen (S. 433). Daß in der Tat in den Quellen ein Übersiebnen
auftritt, „bei dem die sechs Mitschwörer Eidhelfer sind (so S. 797, 1363,
1385), ist eine Sache für sich. Gerade in den angeführten Fällen ist nicht
mit einem Wort davon die Rede, daß es sich um einen auf handhafter Tat
gefangenen Täter, um eine unvernachtete Klage handelt. Aber der Verfasser
scheint das ganze Verfahren zu verkennen, wenn er den Übersiebnungs-
prozeß als den ordentlichen Prozeß hinstellt. — Daß der Fürsprecher beim
Andingen das Recht der Erholung sichert, ist richtig, daß diese Andingung
„hauptsächlich“ zu diesem Zweck geschehen (S. 364), ist falsch. Nicht minder
falsch ist Knapps Behauptung, daß das Andingen in Meiningen und Medlitz
284 Kritiken.
von der Partei ausgehe; diese Behauptung ruht auf beispiellos leichtfertiger
Quellenlektüre. Die Zentordnung von Medlitz ist prima vista unklar, ent-
hält aber den doch deutlichen Satz „ob ich mich genugsam angedingt habe,
in seinen worten zu reden“. Knapp allerdings zitiert den unklarsten
Satz der ganzen Stelle. Und in Meiningen ist von Andingen überhaupt
nicht die Rede, steht übrigens offensichtlich „eleger“ statt „fursprecher‘‘, was
Knapp übersieht. — S. 417 läßt sich der Verfasser über die Bedeutung des
Zweikampfes „nach altem Recht‘ aus. Praktisch sei dieser nur gewesen bei
übernächtiger Klage, handhafter Tat, bei rückfälligen Räubern und Dieben,
bei der Klage gegen den toten Mann und zur „Verhinderung eines Schwurs
unter Bezichtigung des Meineids“. Daß diese Aufzählung nicht erschöpfend
ist, ist nicht besonders hervorzuheben. Aber betonen möchte ich, daß
Knapp die Grundlage des Zweikampfes nicht zu kennen, nicht zu wissen
scheint, daß Zweikampf im alten Recht Folge der Eidesschelte ist und in-
folgedessen immer da zur Anwendung kommt, wo der Eid gescholten ist oder
wegen des Vorlebens des Täters schon ungeschworen als gescholten be-
handelt wird. Dies ist doch die Grundlage für eine Fülle von verschiedenen
Fällen des Zweikampfes. Aber die Beschränkung auf fünf Fälle stimmt
ganz zu Knapps Ansichten über den Eid, in dem er „eine Art der Ver-
sicherung“ sieht, „welche durch göttliche Mitwirkung verstärkt- wird“, der
ibm „ein naiver Notbehelf“ (!) ist. Daß der Eid ursprünglich eine bedingte
Selbstverfluchung, ein Zauber war, ist wohl in allen Lehrbichern der deut-
schen Rechtsgeschichte, aber nicht bei unserem Verfasser zu lesen. Auf
der gleichen Stufe steht die Behauptung, daß sich die „Rechtsausführung
bei Notwehr“ „ehedem“ als Inzichtverfahren darstellte. Die Klage gegen den
toten Mann ist eben Knapp trotz Planck und Brunner ein dunkles Gebiet.
Dieselbe Unkenntnis erklärt den Satz, daß die „Blütezeit der Abschreckungs-
theorie“ das Rädern und Vierteilen „mit sich brachte“ (S. 538. Grimms
R.A. hätten über das hohe Alter dieser Strafen Aufschluß geben können.
Schröders Rechtsgeschichte hätte den Verfasser davor bewahrt, S. 661 zu
behaupten, daß das Gericht den Täter vielleicht zu „keinem größeren...
Wergeld verurteilt“ hätte als die Schiedeleute Was soll denn um den Be-
ginn der Neuzeit das „Wergeld‘, im Ssp. schon eine Antiquität, im Schwap.
c. 310, dem Namen nach nicht mehr, der Sache nach als obsolet bezeichnet.
Und das Wergeld ist doch ein bestimmter Betrag, den das Gericht nicht
nach Belieben ändern konnte! Aber auch S. 679 erfreuen sich die Ver-
wandten der Versicherung „stattlichen Wergeldes“. Die Sätze über pro-
zessualische Beistände belehren uns darüber, daß z. B. die Söhne für den
Vater „an des Richters Stab rühren“ und „damit die Verpflichtung, für die
Tilgung der Schuld desselben (!) einzustehen“* übernehmen. Tietes Ver-
ständnis für die Entwicklung des modernen Staates und Strafrechts be-
weist die Behauptung, daß das Rügesystem „vornehmlich der Habgier...
seine Entstehung verdankt“ und „äußerst verächtlich und verwerflich“ war
(S. 409), daß man dem Peinlein das Amt eines Öffentlichen Klägers übertrug,
weil „man dem Volke zuliebe die Form des alten Anklageverfahrens, bei
dem es keinen Richter ohne Kläger gibt, nicht zerbrechen will" (S. 501).
Von hier aus kann man allerdings in diesem Amt „eine untergeordnete
Kritiken. 285
Rolle“ sehen, den Peinlein „automatenhaft sein Sprüchlein hersagen“ lassen.
Genaue Kenntnis deutscher Rechtsentwicklung bezeugt der Satz, daß „der
Gerechtigkeitssinn zu jener Zeit noch sehr unvollkommen entwickelt“ war
(S. 386), daß „man in früherer Zeit“ Mord und Totschlag „nur wenig“ unter-
schied, „d. h. Totschlag fällt bäufig unter den Begriff Mord, wenn er auch
milderer Sühne unterstellt ist“ (S. 289), daß man Weiber nicht enthauptet,
weil man sie „nicht für mutig genug“ hält (S. 801), daß man sich die „Un-
redlichkeit‘‘ zuzog, wenn man einmal „den Henker spielte“ (S. 545).
Daß hier auch Mißverständnisse entstehen und Interpretationen
fehlgehen mußten, ist klar. |
S. 331 wird zur „Folge“ eine Stelle aus Mon. Boic. XXXVIII, 155 ange-
führt, wonach Niemand zu einer Streiterei („geschichte“) hinzulaufen soll, wenn
er nicht Frieden stiften wolle. S. 436 erfahren wir, daß bei handhafter Tat
der Kläger, der den Täter gebunden hat, näher zum Beweise ist, weil
er ungebunden ist. S. 402 wird aus der Stelle „bei tag heißts ein rug,
bei nacht ein diebstal“ abgeleitet, daB manche Rüge „ihren Charakter
nach Zeit und Art der Begehung ändert“, während doch gesagt sein soll,
daß Tagdiebstahl Rüge ist, Nachtdiebstahl dagegen nicht. S. 388 wird
aus der Stelle „ob sich aber iemant vermesse, ain beizig oder die thate
eines leimuts also zu beweisen, als obgeschriben steht, und des nit
thete sovil und zum rechten genug were“ geschlossen, daB das Wort
„Beizig‘‘ eine Bedeutungsveränderung durchgemacht habe. In Wirklichkeit
steht „oder“ hier disjunktiv, wenn der Kläger die Tat oder der Beklagte
den Beizig nicht beweist etc. H 417 wird aus einem Kolben, der „drei
ecken und fornen ein spitzen“ haben soll, ein dreieckiger etc. (man stelle
sich einen dreieckigen Körper vor!), vorne zugespitzter Kolben! S. 733 wird
es als eine „Geschmacklosigkeit‘‘ bezeichnet, daß für „Züchtlinge“ (soll
heißen Sträflinge) doppelfarbige Tracht „eingeführt“ wird. Daß schon im
14. und 15. Jahrh. das Miparti allgemein in die Kleidung eingedrungen,
scheint der Verf. nicht zu wissen. Auch ist ihm offenbar unbekannt, warum
man Leichen unter der Schwelle durch aus dem Hause bringt. Er findet
diesen Brauch nur „originell“ (vgl. dazu Meyer, Germ. Mythologie 8. 70).
S. 622 lernen wir den Ausdruck „Parteiverteilung‘“ für „Beweislast“ kennen
S. 642 erfahren wir, daß die Selbstpfändung verboten (!) ist, weil es heißt,
wenn „iemant pfendet, der schol das pfand faren in das nechste gericht
und pfentlich damit gefaren“; hier wird doch die Pfändung geradezu
geregelt.
Der Verfasser scheut aber auch falsche Angaben nicht. Er behauptet
S. 378 in vollem Widerspruch mit I 828, daß „in Meiningen überbaupt kein
Geleite zugesichert“ wird 8.418, daß der Stock des mit der Frau kämpfenden
Mannes einen Daumen dick sei (statt 2), S. 529, daß das Ding 3—8 Tage
vor Abhaltung angekündigt wird, wogegen I 720 4 Wochen gibt, S. 700, daß
der Ausdruck Kerker nicht vorkomme, wogegen er S. 722 Anm. 72 ein Bei-
spiel hiefür bringt, daß fraisch und fraischlich „im würzburgischen Gebiet
durchaus ungebräuchlich“ (S. 764), während I 841, 1074, 333, 1072, 1090
Beispiele für das Gegenteil zu bieten scheinen.
286 Kritiken. S
Knapp verleidet aber dem Leser sein Buch nicht nur durch den
Inhalt, sondern mindestens ebensosehr durch die auch von Günther
S. 656 und Rietschel S. 400 gerügte Form. Es gibt wohl wenig
Bücher die sich für wissenschaftlich ausgeben und gleichzeitig hinsicht-
lich der Sprache und der Stilistik so viel zu wünschen übrig lassen.
S. 26 erwirkt Bischof Hermann „Schutz gegen die Beeinträchtigung
königlicher Beamten‘ (soll heißen: durch k. B.), 8. 86 erzählt von den in
Fehmbriefen „sich brüstenden Phrasen“, S. 458 erfreut sich die Tortur
„geradezu banausischer Anwendung“, S. 522 werden Verbrecher „einge-
äschert“, S. 332 Übeltäter „erobert“. Es gibt eine „Habhaftwerdung“' eines
Diebs (S. 381, 335) „schadbare‘‘ Leute (S. 336), ein „Urteilskollegium“ (S. 350),
ein „Beiwesen‘ statt Beisein (S. 345). Immer wieder taucht das Wort „ori-
ginell“ auf, wenn etwas interessant ist oder „abenteuerlich‘‘ oder „wunder-
lich“. „Der erstere", der „letztere“, „derselbe“ statt „er, „eigentlich" (eigent-
liche Dingpflicht S. 827), sind beliebte Abweichungen von gutem Deutsch.
Am meisten aber stören die laxen Ausdrücke. Der Verfasser läßt sich zu
sehr gehen. Dem Rat sucht man in einem Prozeß „einen Köder ... vorzu-
werfen“, (S. 457), bei Zallingers Auffassung der landschädlichen Leute
bleibt für den ordentlichen Verbrecher „nur blutwenig‘“ übrig (S. 464) eine
Hinrichtung in Ochsenfurth ist „eine große Schinderei“ (S. 518), in Würzburg
wird „lustig gefoltert‘ (S. 620), der Büttel nimmt „eifrigst auf Schmierung
seiner Gurgel Bedacht" (S. 530). Die Gefangenen verursachen „Fütterungs-
kosten“ (S. 542), eine Abgabe wird so und so „benamst“ (S. 601), „Gerücht“
steht für „Ruf“ (S. 853), „fremdherris£h“ steht für „fremder Herrschaft
untertan‘* (S. 867,413). Nicht unter eine bestimmte Fehlerkategorie weiß ich
einzureihen die Bezeichnung der Fehmrichter als „nordische Richter‘ (S. 85),
das wiederholte männliche Geschlecht bei „Flur“ (der Flur statt die Flur;
so S. 340, 354). Eigenartig ist der Gebrauch von „passiv“. Dem Kläger
kommt „da ihm ja in erster Linie die Festnahme und Bewahrung des
Täters obliegt, eine mehr oder minder passive Rolle zu“ (S. 336).
Mit diesen Zitaten schließe ich. M. E. zeigt nichts besser den
Charakter des ganzen Werkes, als solche Stilproben. Leider verbietet
die Rücksicht auf den Raum, auch die schwülstigen Phrasen mitzu-
teilen, in denen sich der Verfasser da und dort ergeht (z. B. charak-
teristischer Weise im Kapitel „Hexenprozesse‘“), und so manche ganz
unsachliche Auslassungen, wie z. B. gute Ratschläge, die dem Beschul-
digten S. 353 gegeben werden. Es ist nur zu bedauern, daß die
Savignystiftung diesen Textband unterstützen mußte, daß die historische
Kommission an der bayrischen Akademie der Wissenschaften, um: die
Quellenausgabe zu erhalten, auch hierzu die Hand bieten mußte.
Fleiß allein, den der Verf. allerdings in reichem Maße bewiesen hat,
ist es nicht, der den Gelehrten und Herausgeber schafft. Ohne Genauig-
keit kann aller Fleiß nicht frommen.
v. Schwerin.
Kritiken. 287
Viktor von Kraus, Deutsche Geschichte im Ausgange des
Mittelalters (1438—1519). Erster Band. Deutsche Geschichte
zur Zeit Albrechts IL und Friedrichs II. (1438—1486). Stuttgart-
Berlin 1905, J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger. (Bibliothek
Deutscher Geschichte hrsgg. von H. v. Zwiedineck-Südenhorst.) 8.
VIII und 655 SS. 8M.
Man konnte es mit Freude begrüßen, daß der Herausgeber der
Bibliothek deutscher Geschichte für den Abschnitt vom Tode Kaiser
Sigmunds bis zum Tode Maximilians I. Victor v. Kraus als Bearbeiter
gewonnen hatte, dessen wissenschaftliche Forschung seit langem dieser
Zeit gewidmet war, so daß es wünschenswert schien, ihm Gelegenheit
zur Verwertung seiner Vorarbeiten von einem allgemeinen Standpunkte
aus zu bieten. Freilich stand dem schon damals die aufopfernde und
höchst verdienstliche Wirksamkeit entgegen, die v. Kraus als Ab-
geordneter und als Obmann des Deutschen Schulvereins entfaltete, sie
hat es auch verursacht, daß er das begonnene Werk nicht zum Abschluß
bringen konnte, die Fortsetzung einem jüngeren Gelehrten, Dr. Kurt
Kaser, tiberlassen mußte, daß endlich Abfassung und Drucklegung des
vorliegenden ersten Bandes sich über einen ungewöhnlich langen Zeit-
raum hinschleppten.
Die Aufgabe, die v. Kraus übernommen hatte, war wohl eine
der schwierigsten. Die deutsche Geschichte im fünfzehnten Jahr-
hundert setzt schon an und für sich zusammenhängender Betrachtung
und Darstellung den größten Widerstand entgegen; niemals erscheinen `
die Kräfte des deutschen Volkes mehr zersplittert, als zu jener Zeit,
in der Altes und Neues miteinander rangen, das Alte in seinem Be-
stande und den überkommenen Formen bedroht, das Neue noch
durchaus der festen Gestaltung und sicheren Geschlossenheit ent-
behrend. Nicht unbegreiflich, wenn die Mehrzahl der Historiker und
mit ihnen v. Kraus hier nur „Zerfall und Zersetzung auf sittlichem,
religiösem und staatlichem Gebiete“ erblicken, wenn v. Kraus klagt,
daß ihn, „den warmblütigen Deutschen, bei Betrachtung der damaligen
Zustände das Gefühl tiefer Beschämung überkommen habe“, eine
Klage, die in seinem Buche immer wiederkehrt, der es eigentlich zur
Begründung und Beleuchtung dienen soll. Ist er aber damit dieser
Zeit gerecht geworden? Man wird es billig bezweifeln dürfen, wenn
man seinen Blick von dem Wirrsal der politischen Verhältnisse, von
der Unzulänglichkeit kaiserlicher Amtswaltung, dem oft recht häßlichen
Gebahren der deutschen Fürsten und der höheren Stände auf das
deutsche Volk richtet, das gerade damals mit einer an allen Orten
emporschieBenden, allerdings oft ungeregelten, aber immer triebfähigen
Kraft sich auf geistigem, künstlerischem, wirtschaftlichem und nicht
288 Kritiken.
zum wenigsten auch auf politischem Gebiete betätigt, sich den Ver-
suchen zur Einzwängung in die Formen überlebter Zustände entzogen,
in lebhaftem inneren Verkehr und vielseitiger Berührung mit andern
Völkern einen großen Schritt zu seiner Ausgestaltung als Kulturnation
getan hat. Wohin man schauen mag, Kampf und Leben! Allerdings
beruft sich v. Kraus im Vorworte darauf, daß er die Schilderung der
kulturellen Verhältnisse seinem Nachfolger überlassen habe, aber ganz
abgesehen davon, daß eine derartige Abtrennung kaum zulässig war,
hätte er gewiß gut getan, sie fortwährend im Auge zu behalten, viel-
leicht hätte er in den angedeuteten Vorgängen, die er nur nebenher
berührt (S. 239, 494), ein Mittel gefunden, seiner Darstellung einen
etwas einheitlicheren Charakter zu verleihen. Zu diesem grund-
legenden Versäumnis tritt das andere, daB v. Kraus dem Norden
Deutschlands nicht ganz jene Beachtung geschenkt hat, auf die er
für jene Zeit Anspruch erheben darf. - Allerdings treffen diese Be-
mängelungen den Verfasser nur zur Hälfte, denn kein Zeitabschnitt
deutscher Geschichte vor 1519 ist so wenig für die Darstellung vor-
bereitet, wie der von Kraus behandelte.
Die lange Dauer der Ausarbeitung, das Erscheinen in Liefe-
rungen hat auch die schriftstellerische Anordnung, die Verteilung des
Stoffes ungünstig beeinflußt; während in den ersten Kapiteln manche
nebensächlichen Ereignisse recht weitläufig abgehandelt sind, sah
v. Kraus sich genötigt, in dem letzten Kapitel auf vierzig Seiten die
Jahre 1477 bis 1486 zusammenzudrängen. Nicht weniger nachteilig
hat die zögernde Ausarbeitung auf die Benützung der einschlägigen
Literatur gewirkt. Es ist für den Berichterstatter schwer, in diesem
Betracht zu einem bestimmten Urteil zu gelangen, da ihm die Er-
scheinungszeit der einzelnen Lieferungen nicht bekannt ist, aber daß
der im Jahre 1902 erschienene zweite Band von Pirennes Geschichte
Belgiens nicht benutzt wurde, ist mindestens auffällig. Störend wirkt
die ungleiche und etwas nachlässige Behandlung der Ortsnamen.
Mehrfach begegnen ganz willkürliche Schreibungen (Szenstochau S. 28;
Badonsviller S. 47; Haimburg S. 65, 302; Dotis S. 70; Weideneck
S. 302), manchmal sind ältere Formen beibehalten, ohne daß die Be-
ziehung zu den jetzt gebräuchlichen hergestellt wurde (Wuldersdorf
S. 209; Guntersdorf S. 367; Städteldorf S. 406).
Unbeschadet der grundsätzlichen Verschiedenheit in der Beurteilung
des geschichtlichen Verlaufes dürfen mit aller Anerkennung die guten
Seiten des Buches gerühmt werden, als beste wohl die, daß darin das
liebenswürdige, mannhafte Wesen des Verfassers zu vollem Ausdruck
gelangt, und daß er es verstanden hat, die bedeutenden Persönlich-
keiten, an denen das 15. Jahrhundert so reich ist, in ihrer Eigenart
Kritiken. | 289
zu erfassen und anschaulich zu schildern. So ist das Buch wohl ge-
eignet, die dankbare Erinnerung an den verdienten Mann, der bald
nach der Vollendung des Bandes aus dem Leben geschieden ist, wach
zu erhalten.
Graz. Karl Uhlirz.
Ludvig Stavenow, Geschichte Schwedens 1718—1772. Deutsch
von Dr. C. Koch. Gotha 1908, Friedrich Andreas Perthes, Aktien-
gesellschaft. (XX und 443 Seiten.) [Auch unter dem Titel: Ge-
schichte der europäischen Staaten. Herausgegeben von A. H. L.
Heeren, F. A. Ukert, W. v. Giesebrecht und K. Lamprecht. Achtes
Werk. Siebenter Band.]
Die schwedische Geschichtsepoche, die man als „Freiheitszeit“ zu
bezeichnen pflegt, und deren Grenzen durch den Tod Karls XII. (1718)
sowie durch den kühnen Staatsstreich Gustavs IT. (1772) bestimmt
werden, bietet aus verschiedenen Gründen kaum geringeres Interesse
als die unmittelbar vorhergehende Periode, in der Schweden als nor-
dische Großmacht wiederholt in die Geschicke Europas entscheidend
eingriff. Sein besonderes Kennzeichen hat dieser Zeitraum durch
die eigenartige parlamentarische Verfassung empfangen, die sich in
Schweden nach dem Sturze des königlichen Absolutismus ausbildete,
und die schließlich in einer unumschränkten Reichstags- und Partei-
herrschaft gipfelte, deren Erscheinungsformen namentlich für den
modernen Staatsrechtslehrer eine Fülle beachtenswerter Gesichtspunkte
enthalten. Aber nicht nur in verfassungsgeschichtlicher, sondern auch
in politisch-historischer Hinsicht ist die schwedische „Freiheitszeit“ von
großer Bedeutung. Während Schweden bisher sozusagen „Subjekt“
der europäischen Politik gewesen war, wird es jetzt auf einmal deren
„Objekt“. Rußland, Frankreich, England, Preußen, Dänemark und
Österreich kämpfen fortan um die Vorherrschaft in Stockholm. Mil-
lionen und Millionen ausländischen Goldes wandern in die Taschen
schwedischer Abgeordneten und Senatoren. Ja vorübergehend gewinnt
die „nordische Frage“ ein so drohendes Aussehen, daß sogar das Fort-
bestehen Schwedens als eines wenigstens nominell unabhängigen Reiches
ernstlich gefährdet erscheint. Bezeichnet mithin die „Freiheitszeit“
für Schweden in politischer Beziehung im allgemeinen eine Epoche
des Niederganges, so macht sich anderseits gleichzeitig auf den
meisten Gebieten des Kulturlebens ein erstaunlicher Aufschwung be-
merkbar. Dank den regen Beziehungen des schwedischen Adels zu
den künstlerischen und literarischen Größen Frankreichs und dank
dem Umstande, daß Luise Ulrike, die hochbegabte Schwester Friedrichs
des Großen, seit 1744 in Schweden weilte, war dieses Land damals
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2 20
290 Kritiken.
ein wichtiges europäisches Kulturzentrum, in dem die Künste und
Wissenschaften sich zur höchsten Blüte zu entfalten vermochten. Und
nicht genug hiermit. Auch die wirtschaftliche Entwicklung Schwedens
in diesen Jahren weist so manches bemerkenswerte Moment auf.
Unter solchen Umständen kann es nicht wundernehmen, daß die
schwedische „Freiheitszeit‘“ seit jeher das lebhafte Interesse der ein-
heimischen und ausländischen Geschichtsforscher erregt hat. Als eine
Leistung ersten Ranges ist vor allem das sechsbändige Werk Karl
Gust. Malmströms zu bezeichnen, von dem jetzt auch eine zweite (ver-
besserte und erweiterte) Auflage vorliegt. Wollte man die Dar-
stellung dieser Epoche einem schwedischen Historiker übertragen, so
konnte, da Malmström schon ein sehr hohes Alter erreicht hat, wohl
kaum ein anderer in Betracht kommen, als der Gotenburger Uni-
versitätsprofessor Ludw. Stavenow, der — außer zahlreichen kleineren
verfassungsgeschichtlichen Beiträgen — ein treffliches populäres Buch
„Die Freiheitszeit, ihre Epochen und ihr Kulturleben“ (1898, 2. Aufl.
1907) geschrieben und dieselbe Periode in dem von Emil Hildebrand
redigierten, namentlich für das gebildete schwedische Laienpublikum
bestimmten Prachtwerk „Geschichte Schwedens bis zum 20. Jahr-
hundert“ (Bd. VII, 1902/03) bearbeitet hat.
Es läßt sich nicht bestreiten, daß die deutsche Arbeit Stavenows
sich von den bisher in der „Allgemeinen Staatengeschichte‘‘ erschienenen
Werken äußerlich sehr unterscheidet. Außer ein paar flüchtigen An-
deutungen in der Vorrede bringt sie nämlich keinen einzigen Hinweis
auf die einschlägige Literatur. Freilich erklärt der Verf., daß seines
Erachtens etwaige Zitate und Quellenangaben „für den der schwedischen
Sprache unkundigen Leser sicherlich nur von geringem Nutzen sein“
würden. Diese Ansicht vermag ich indessen nicht zu teilen. In meiner
Aufsatzreihe „Beiträge zur Geschichte der nordischen Frage in der
2. Hälfte des 18. Jahrhunderts“ (Deutsche Ztschr. f. Geschichtswissen-
schaft, 1889, 1891, 1892) habe ich verschiedene deutsche, franzö-
sische usw. Aktenpublikationen und Schriften angeführt, die recht
wertvolle Ergänzungen zu den Ausführungen des Verf. enthalten.
Auch ein Personenregister durfte nicht fehlen. Gehört es doch, wie
der Verf. in der Vorrede sehr richtig betont, zu den besonderen Kenn-
zeichen der „Freiheitszeit“, daß „sich auf dem politischen Schauplatze
eine Menge Personen herumdrängen“.
Es wäre aber sehr zu bedauern, wenn diese äußeren Mängel ein
Mißtrauen gegen den wissenschaftlichen Wert des hochinteressanten
Buches wachrufen und die Fachgenossen von dessen Studium ah-
schrecken sollten. Der Verzicht auf den gelehrten Apparat erklärt
sich dadurch, daß die deutsche Arbeit Stavenows nichts anderss als
Kritiken. 291
eine verkürzte Übersetzung seiner in dem Hildebrandschen Werke ver-
öffentlichten Schilderung ist, die sich,_wie schon erwähnt, haupt-
sächlich an das gebildete schwedische Laienpublikum wendet. Ob es
sich nicht vielleicht empfohlen hätte, für die „Allgemeine Staaten-
geschichte“ diese populäre schwedische Ausgabe in einer den Inter-
essen der nichtschwedischen Geschichtsforscher entsprechenden Weise
umzuarbeiten, mag dahingestellt bleiben. Das eine steht jedenfalls
fest, daB das Buch auch in seiner jetzigen Gestalt dem ausländischen
Fachmann in reichem Maße Anregung und Belehrung bietet.
Vor allem gilt solches für die verfassungsgeschichtlichen Teile.
Hier befindet sich Stavenow auf seinem Lieblingsgebiet, und hier er-
weist sich die wörtliche Übertragung der schwedischen Ausgabe ent-
schieden als ein Vorzug. Mit wirklichem Vergnügen liest man die
klare und anschauliche Darstellung, die er von dem schwedischen
Verfassungsleben im 18. Jahrhundert gibt, und die zu Betrachtungen
über die heutige parlamentarische Entwicklung förmlich herausfordert.
Dem modernen Staatsrechtslehrer erschließt sich hier somit eine Fund-
grube, deren Ertrag zweifellos der vergleichenden Staatswissenschaft
zugute kommen wird.
Auch die rein historischen Partien zeugen von stilistischer Be-
gabung und scharfsinniger Auffassung. Daß die den ausländischen
Historiker besonders interessierenden Themata — z. B. die Einmischung
der europäischen Mächte in die innere Politik Schwedens und die
Entwicklung der „nordischen Frage“ — teilweise nur eine flüchtige
Behandlung erfahren haben, hängt natürlich mit dem ursprünglichen
Leserkreis des ÖOriginalwerkes zusammen. Aufgefallen ist mir die
ausführliche Schilderung (S. 167—80, S. 189—92) des schwedisch-
russischen Krieges von 1741—43, über dessen Verlauf die nicht-
schwedischen Geschichtsforscher doch schon seit längerer Zeit durch
M. G. Schybergsons „Geschichte Finnlands“ (Gotha 1896) recht gut
informiert sind. Einer Berichtigung bedarf die Angabe des Verf.
(S. 255), Friedrich der Große habe sich 1755—56 in seiner schwe-
dischen Politik durch verwandtschaftliche Rücksichten bestimmen lassen.
Im Gegenteil hat der König im Frühling 1755 seinen Stockholmer
Vertreter ausdrücklich angewiesen, den seiner Schwester feindlich ge-
sinnten Senat „bei kommendem Reichstage gegen die Hofpartei mit
zu soutenieren“. Rühmend hervorgehoben sei die knappe und doch
plastische Form, in der die wichtigsten Persönlichkeiten charakterisiert
werden. Nur erscheint es mir zweifelhaft, ob man in der Tat be-
rechtigt ist, den aus Hessen-Kassel stammenden Schwedenkönig Frie-
drich I. einen „unbedeutenden deutschen Fürsten“ (S. 31) oder gar
einen „ausländischen Glücksritter“ (S. 32) zu nennen. Daß der Verf.
20*
292 Kritiken.
die politische und geistige Bedeutung Luise Ulrikens nicht immer
richtig würdigen konnte, ist sehr verzeihlich, da ihr Briefwechsel mit
dem preußischen Königshause (Gotha 1909) erst vor wenigen Wochen
von mir veröffentlicht wurde.
Die Mitteilungen Stavenows über das wissenschaftliche und
künstlerische "` Leben während der „Freiheitszeit‘“ sind ziemlich knapp
gehalten. Vor allem hätte vielleicht noch schärfer betont werden
können, daß Schweden damals einen der wichtigsten europäischen
` Mittelpunkte für französische Kultur und für französisches Wesen
bildete. Bedauert habe ich ferner die Nichterwähnung des berühmten
Medailleurs Hedlinger sowie das Fehlen jeder Angabe über Theater
und Musik. Rückhaltloses Lob verdient dagegen die Schilderung der
wirtschaftlichen Zustände in Schweden und in Finnland!; sie gehört
unstreitig zu den Glanzpartien des Buches.
Die deutsche Übertragung liest sich flüssig und gibt eine gute
Vorstellung von der schwungvollen Schreibweise Stavenows, der als
einer der besten schwedischen Stilisten der Gegenwart gilt. Da der
Übersetzer nicht zu den Fachhistorikern zählt, fehlt es natürlich
keineswegs an schiefen Ausdrücken und drolligen Stilblüten; doch
ist deren Zahl immerhin verhältnismäßig gering. — Bei dieser Ge-
legenheit will ich übrigens die Benutzer des Buches in ihrem eigenen
Interesse noch daruuf aufmerksam machen, daß der Verf., einer alten
schwedischen Sitte gemäß, alle Daten bis 1753 nach dem juliani-
schen Kalender, die späteren aber nach dem gregorianischen angeführt
hat, ohne dies ausdrücklich zu bemerken.
Die Arbeit Stavenows ist im großen und ganzen unbedingt eine
hervorragende Leistung und verdient eine weite Verbreitung. Hoffentlich
erweist sich bald eine neue Auflage nötig, bei der aber eine größere
Berücksichtigung der den nichtschwedischen Historiker besonders inter-
essierenden, rein politischen Fragen und eine dem Charakter der
„Allgemeinen Staatengeschichte“ mehr entsprechende äußere Form zu
wünschen wären.
Charlottenburg. Fritz Arnheim.
Acta Borussica. Die Behördenorganisation und die all-
gemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert.
Neunter Band. Akten von Anfang August 1750 bis Ende
1753, bearbeitet von G. Schmoller und O. Hintze. Berlin
1907, Paul Parey.
Unter den 401 Nummern des vorliegenden, von Prof. Hintze
! Schwedisch-Pommern wird leider mit keiner einzigen Silbe erwähnt.
Kritiken. 293
redigierten Bandes nimmt das politische Testament Friedrichs des
Großen aus dem Jahre 1752, das hier zum ersten Male in seinen auf
die innere Politik bezüglichen Abschnitten — mit einigen kleinen
Auslassungen — veröffentlicht wird, eine überragende Stellung ein. Es
ist in der Tat, wie die Vorrede sagt, ein Dokument von unvergleich-
licher Bedeutung, in dem die ganze innere Politik des Königs, wie
sie in diesem Zeitraume in seinem Kopf als ein zusammenhängendes
System von Grundsätzen und Maßregeln sich ausgestaltet hatte, einen
literarischen Niederschlag gefunden hat. Nach einer kurzen Einleitung
spricht der König zunächst in wenigen, aber sehr inhaltsreichen
Sätzen von der Verwaltung der Justiz und kennzeichnet das Ver-
hältnis des Monarchen zur Rechtsprechung in den schon vorher bekannt
gewesenen Worten: „C'est dans les tribunaux, où les lois doivent
parler et où le souverain dot se taire.“ Das eigentliche Thema des
Testamentes bildet die Verwaltung im engeren Sinne, die in den drei
Hauptabschnitten der Finanzen, der Politik und der Militärverwaltung
behandelt wird, woran sich noch eine kurze Auseinandersetzung über
Prinzenerziehung schließt. Die Ausführungen über die Finanzverwaltung
umfassen auch die Maßnahmen der Volkswirtschaftspolitik, in welchen
der König die Grundlagen guter Staatsfinanzen erkennt. In dem Ab-
schnitt über die innere Politik wird zunächst über die Grundsätze
gebandelt, von welchen sich der Fürst in seinem Verhalten gegen
Adel, Bürgerschaft und Bauern leiten lassen soll, um sich die
speziellen Dienstleistungen jedes dieser Stände für den Staat zu
sichern. Vom besondern Interesse ist, was der König über die Prinzen
von Geblüt sagt, die sich mitunter sehr schwer regieren lassen. Ein
folgender Abschnitt über Strafen und Belohnungen ist für den König
und seine Untertanen gleich ehrend. Es heißt hier: „Je lai dit et
le répète: dans ce pays ici on est plus embarasse de trouver autant
de recompenses qu’en demandent les belles actions, qu’on n’est con-
traint à punir les mauvaises.“ Nach Erörterung der Frage, ob ein
Souverän geizig oder verschwenderisch sein soll, kommt der König
zur Hauptthese seiner Politik, daß ein Souverän persönlich regieren
soll. Hier findet sich der zum geflügelten Wort gewordene Aus-
spruch, daß der König der erste Diener des Staates ist, als der
prägnanteste Ausdruck seiner Auffassung von den Pflichten eines
Monarchen, deren Vernachlässigung selbst kriminell werden kann. Es
wäre zu wünschen, daß, sowie das ganze Testament, so speziell dieser
Teil nicht nur von den Historikern, sondern auch von den Vertretern
der Staatsrechtswissenschaft in vollem Maße beachtet und gewürdigt
werde, zumal nach der jüngsten Leipziger staatsrechtlichen Offen-
barung, welche auf Maurenbrecher zurückgehend, dem Staate den
294 Kritiken.
Charakter eines Rechtssubjektes abspricht und ihn zum Objekt des
Herrscherwillens degradieren will. Auch auf die wenigen köstlichen
Zeilen über das Zeremoniell bei Hofe sei aufmerksam gemacht. Eine
Betrachtung über Vormundschaft eines minderjährigen Königs bildet
den letzten Gegenstand dieses Abschuittes, den eine „Conclusion“ zum
Abschluß bringt, in welcher sich der Übergang zum Hauptabschnitt
über die Militärverwaltung vollzieht. So sehr der König sich der
Einheit und Untrennbarkeit aller Teile der Staatsverwaltung bewußt
ist, das Militärwesen ist ihm doch der Mittelpunkt seines ganzen
Denkens über den Staat. Speziell der Kriegshistoriker wird die Aus-
führungen dieses Teiles des Testamentes, welcher sich über die ver-
schiedenartigsten militärischen Fragen, an die die Kriegsverwaltung
im Frieden zu denken hat, ausläßt, mit höchstem Interesse lesen.
Die Ratschläge über die Erziehung eines Prinzen, welche das letzte
Kapitel des Testamentes ausmachen, befassen sich vorerst mit den
Ursachen der allgemein schlechten Prinzenerziehung und finden die-
selben in der eigenmächtigen Politik der Minister und kirchlichen
Kreise, welche es darauf absehen, unselbständige, von ihnen abhängige
Fürsten zu erziehen. Von den positiven Vorschlägen ist der Rat,
den Thronerben nicht in fremde Länder reisen zu lassen, wobl das
einzige, was daran erinnert, daß uns mehr als anderthalb Jahrhunderte
von dem Vorstellungskreise des Verfassers trennen.
Was die übrigen Akten betrifft, so bezieht sich ein großer Teil
derselben noch auf die Coccejische Justizreform, die in diesen Jahren
in der Hauptsache beendet wird. Mit der Durchführung der schlesi-
schen Justizreform verbindet sich das Strafverfahren gegen den un-
getreuen Präsidenten von Benckendorff, dessen aus verschiedenen Akten-
stücken des Berliner und Breslauer Archivs und aus alten Druck-
sachen der Breslauer Stadtbibliothek zusammengestelltes Material (Nr. 1)
manchen interessanten Einblick in die schlesischen Verhältnisse ge-
währt. Die Prozeßtabellen verschiedener Landesgerichtshöfe zeigen
als Wirkung der Coccejischen Reform raschere Erledigung der Pro-
zesse und weniger Rückstände.
In Ostpreußen und Cleve-Mark werden gleichzeitig mit der Justiz-
reform die dort noch fehlenden J,andratsämter eingeführt. Ein hier-
bei zwischen Cocceji und dem Generaldirektorium ausgebrochener
Konflikt führt zu einem in bezug auf die örtlichen Verwaltungs-
verhältnisse von Cleve instruktiven Schriftenwechsel (Nr. 301).
Eine größere Reihe von Akten betrifft auch in diesem Bande
die Verwaltung der Kammern, darunter besondere Dienstvorschriften
für die schlesischen (Nr. 64, 65). Der neu ernannte schlesische Pro-
vinzialminister von Massow erhielt eine geheime Instruktion, deren
Kritiken. | 295
französische, eigenhändige Niederschrift des Königs Nr. 377 enthält,
und deren Bedeutung über die innere Verwaltung des Landes zu den
Beziehungen zu Österreich hinausreicht.
Auch das Generaldirektorium, über welches der König in ge-
wissem Sinne selbst die oberste Leitung führt, berührende Akten
fehlen nicht. Der Oberrechnungskammer, welche von dem ihr über-
geordneten Direktorium in ihrer Bedeutung herabgedrückt wird, sucht
der König ihre relative Selbständigkeit zu wahren (Nr. 237).
Mit der Einsetzung des Oberkonsistoriums (Nr. 14) erhält die
lutherische Kirche in der ganzen Monarchie (Schlesien und Geldern
ausgenommen) ein einheitliches Oberhaupt.
Endlich sei erwähnt, daß auch in diesem Band reiches Material
zur Geschichte des preußischen Beamtentums geboten wird, sowie
daß auch hier helle Streiflichter auf die verschiedenen materiellen
Verwaltungsgebiete geworfen werden, eine Illustration der im poli-
tischen Testament niedergelegten allgemeinen Grundsätze im einzelnen.
Ein ausführliches Register von 144 Seiten erhöht die praktische
Brauchbarkeit des Bandes.
Wien. Gustav Seidler.
Felix Salomon: William Pitt der Jüngere. (1. Band, bis zum
Ausgang der Friedensperiode 1. Teil, die Grundlagen; 2. Teil,
die politische Wirksamkeit. Leipzig und Berlin, Teubner 1901,
1906.)
Ein ausgezeichnetes und zugleich merkwürdiges Werk: ausge-
zeichnet infolge der auf gründlicher Forschung beruhenden Darstellung,
merkwürdig durch die Art der Bearbeitung, denn es gleicht einem
Monumentalbau, dessen einzelne Steine selbst wieder von der Kunst
und Eigentümlichkeit des Architekten zeugen. In dieser Beziehung
sei besonders auf das dritte Kapitel des ersten Teiles hingewiesen,
das „die wirtschaftlichen Lehren von Adam Smith im Zusammenhange
der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Englands“ behandelt.
Es ist ein Stück für sich und paßt zugleich in das Gefüge des
Ganzen: das Parlament ist Träger nicht bloß der Politik, sondern
auch des Wirtschaftsgetriebes, und die politische Rolle seiner Mit-
glieder wird bedingt durch die Individualität jedes einzelnen in öko-
nomischer Richtung. Dieser Umstand schien dem Verfasser, und wohl
mit Recht, von zu großer Bedeutung zu sein, als daß es ihm genügt
hätte, „nur das von Pitt unmittelbar Vorgefundene“ wirtschaftliche
Verhältnis zur Darstellung zu bringen. Er griff daher weiter aus und
schilderte eine Entwicklung, die lehren solle, „inwiefern von Pitt be-
sondere Bedürfnisse, unterschiedlich von den vorangehenden, zu be-
296 Kritiken.
friedigen waren, und ob dann auch hier vor seinem Eingreifen die
Mittel bereit gestellt gewesen sind, ihnen zu entsprechen“. Das Er-
gebnis ist folgendes: den Wandlungen im politischen Leben gemäß
vollzogen sich auch solche im Wirtschaftsleben, die neue Aufgaben
an die Staatsleitung stellten. Zur Lösung dieser Aufgaben hatten
Chatham und Adam Smith vorgearbeitet, so sehr sich auch, was den
Ausgangspunkt betrifft, die Welt- und Staatsanschauungen beider
Männer voneinander unterschieden — in einem Punkte traf ihr
Streben zusammen: politisch und wirtschaftlich das Wohl der Allge-
meinheit, u. z. gegenüber einer bevorzugten Minderheit zu vertreten
und die Staatslenker über die Mittel aufzuklären, durch welche das
staatliche Interesse gestärkt und mit dem nationalen am voll-
kommensten verquickt werden könnte.
So fand Pitt die Bedingungen vor, die es ihm ermöglichten, einer
gewaltigen Aufgabe gerecht zu werden; diese bestand in Vollstreckung
der Ideen jener beiden Männer: in der Vereinigung der Staatsordnung
des einen mit der Wirtschaftspolitik des andern; das Ergebnis hatte
den Erfordernissen und Bedürfnissen einer neuen Gesellschaft zu
dienen.
Pitts Vater, Lord Chatbam, hatte die Revolution von 1688 als
einen Sieg des Rechtes gefeiert, für dessen weitere organische Fort-
entwicklung er, im Gegensatz zur Staatsanschauung Walpoles, eine
Bahn freilassen wollte, indem er die Befugnis betonte, bestehende
Einrichtungen abzuändern. Wiederaufrichtung einer nationalen und
kräftigen Staatsgewalt war das Ziel; das monarchische Prinzip mußte
daher mit dem parlamentarischen in Einklang gebracht werden.
Chatham legte sonach die Fundamente des staatlichen Lebens in der
Weise klar, „daß er in die alte Institution einen Geist brachte, der
es ermöglichte, die Verfassungsformen zu dehnen, so daß sie den
sozialen Wandlungen anpaßbar wurden, ohne daß sie gesprengt wurden,
und die staatliche Gewalt, welche durch die Usurpation der Oligarchie
allzusehr schon geschwächt war, nicht nur vor weiterer Zersetzung
zu wahren, sondern das Staatsgefühl neu zu beleben. Mit dem Be-
mühen, es dahin zu bringen, daß das Parlament wieder in den Dienst
der Allgemeinheit trat, verbanden seine Lehren als Ziel die Wieder-
herstellung eines gestärkten Königtums, welches als die staatliche
Zentralgewalt das Ganze zusammenhielt. Wenn dieses dann seine
Exekutive im Einklang mit der Nation ausübte, so waren die Mittel
verfügbar, um das Verfassungsproblem zu lösen, wie sich das monar-
chische Prinzip mit dem parlamentarischen, die könglichen Prärogativen
mit konstitutioneller Freiheit versöhnen ließen.“
- So war Chatham, obwohl ein Whig, der Winkelried eines neuen
Kritiken. 297
Torysmus, „welcher das in dem Ursprünglichen liegende, aus der Natur
des Staatslebens abgeleitete und für die Existenz des Staates unent-
behrliche Streben mit dem Errungenschaften der Revolution vereinbart
hat, dadurch diesem Streben neuen Rückhalt schaffend und in seinem
Geiste das Werk der Revolution ausbauend.“
Als der vornehmste Repräsentant dieses Torysmus trat William
Pitt in die Fußstapfen seines Vaters und damit in eine Stellung, die
sich wesentlich von der Foxens, des Führers der Whigs, unterschied.
Auch dieser sprach der Reform wohl das Wort, aber im Sinne der
Vorherrschaft des Parlaments, während Pitt daran festhielt, daß der
Wille des Königs nicht auszuschalten sei. Das Parlament galt Pitt
keineswegs als souveräne Gewalt. Dem Unterhause gebührte seiner
Überzeugung nach keine Negative gegenüber der Nation. Er trium-
phierte über Fox, der die entgegengesetzte Ansicht verfochten hatte,
und verfolgte mit eiserner Energie die einmal eingeschlagene Bahn,
Verteidiger der königlichen Prärogative sucht er zugleich Fühlung mit
den Kreisen außerhalb des Parlaments. Er berücksichtigt den Willen
des Landes und, um sich auf ihn zu stützen, begnügt er sich nicht
mit der üblichen Aufnahme von Aristokraten und Bischöfen — auch
dem Handels- und Kaufmannsstand will er die Pforten des Oberhauses
öffnen. Das bisherige aristokratische Klassenregiment beginnt zu ver-
blassen, je mehr es sich der konstitutionellen Monarchie nähert.
Was Pitts Stellung als leitenden Ministers betrifft, geht auf ihn
über, „was der König an persönlicher Initiative in den Regierungs-
geschäften verliert.“ Pitt ist die Seele der Regierung, der oberste
verantwortliche Staatsmann, verantwortlich sowohl dem König wie dem
Parlament und der Nation gegenüber. Dem König erübrigt, sogar
in Fragen der auswärtigen Politik, einzig und allein das Recht der
Kontrolle. Der Schlußstein des Regierungssystems Pitts sollte die
Parlamentsreform (Erweiterung der Vertretung und Vermehrung der
Wihlerschaft) sein. Sein Antrag, den Gesetzentwurf einbringen zu
dürfen, ward jedoch abgelehnt. Immerhin sah er seine ministerielle
Tätigkeit keineswegs erschüttert, vielmehr gestärkt, denn die Nation
schenkte erst recht dem Manne Vertrauen, der sich als Anwalt ihrer
Interessen erwies.
Nach wie vor blieb Pitt das treibende und fördernde Element in
der inneren Politik. Er wurde es auch in der äußeren Sphäre, wobei
er sich bemühte, die auswärtigen Angelegenheiten nach Möglichkeit den
Bedürfnissen der inneren Politik anzupassen. So wurde 1788 zu Loo
der Vertrag geschlossen, von dem Pitt hoffte, daß er „zu einem sehr
sicheren und dauerhaften System kontinentaler Politik führen werde.“
In Frankreich jedoch, gegen dessen Übergriffe die Allianz als Sicherung
298 Kritiken.
gedacht war, vollzog sich ein Zersetzungsprozeß, der es, aller Wahr-
scheinlichkeit nach, für längere Zeit der Möglichkeit berauben mußte,
auf die Weltverhältnisse einzuwirken. Pitt erkannte diesen Wechsel
der Dinge und widmete fortan — wie unser Gewährsmann entgegen
der Anschauung Sorels konstatiert — der auswärtigen Politik die-
selbe Hingebung, die er bisher in der Frage der inneren Reform an
den Tag gelegt hatte.
Von dem Wunsche geleitet, den Frieden in Europa zu erhalten,
wollte Pitt allen größeren Besitzveränderungen Einhalt tun, die das
politische Gleichgewicht zu stören vermöchten. Deshalb trat, als eine
solche Störung im Norden (Kriegserklärung Schwedens an RuBland,
Vordringen der mit Rußland verbündeten Dänen) zu erfolgen drohte,
England dazwischen und bewirkte dadurch, daß der schwedisch-russische
Streit seinen gefährlichen Charakter verlor. Dem Verbündeten Eng-
lands war es jedoch darum zu tun, bei ähnlichen Interventionen nicht
leer auszugehen — die Tripelallianz, die sich so glänzend eingeführt
hatte, zeigte gar bald einen bedenklichen Riß: nach der Erwerbung
von Danzig und Thorn strebte Preußen zugleich nach dauernder
Schwächung Österreichs. Diese agressive Politik fand bei Pitt keine
Unterstützung; gleiches Verhalten beobachtete der britische Staats-
mann auch in der belgischen und galizischen Frage. Um so lieber
ging er daher auf den Vorschlag des Nachfolgers Josephs II. ein, die
Friedensvermittlung zu übernehmen. Eine führende Rolle in der euro-
päischen Diplomatie war Pitt zugedacht — die Forderungen aber, die
Preußen an Österreich stellte, ließen es recht bezweifeln, ob sie auch
dankbar sein würde. Ä
Da trat, in den Regionen des Stillen Ozeans, ein Zwischenfall
ein, der Pitts Aufmerksamkeit auf eine andere Aufgabe lenkte: die
englische Niederlassung im Nookasunde hatte den Konkurrenzneid
Spaniens erregt, das den größeren Teil der nordamerikanischen West-
küste rechtlich zu beanspruchen glaubte. Der Ausbruch eines Krieges
stand in Aussicht, weshalb sich Pitt veranlaßt sah, den Frieden in
Europa mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten. So mußte England
notgedrungen die Expansionsgelüste Preußens zu befriedigen trachten;
es erklärte sich daher damit einverstanden, daß Danzig und Thorn an
Preußen übergehen sollten, gegen einen Handelsvertrag zwischen Eng-
land, Preußen und Polen jedoch, der dem Inselreich sowohl wie Polen
wirtschaftliche Vorteile sichere.
Die Dinge gestalteten sich indes anders, als Pitt es gemeint hatte.
Sie trieben zu einer bewaffneten Demonstration gegenüber Rußland.
Während Pitt mit Zuversicht auf das Parlament und die Nation
baute, rührten sich die Opposition und geschäftige von dem russischen
Kritiken. ° 299
Botschafter geworbene und bezahlte Federn, welche die öffentliche
Meinung bearbeiteten. Pitt mußte den Rückzug antreten: RußBlands
weitausgreifende Politik hatte dem Allianzsystem von 1788 den Todes-
sto versetzt. Der Begründer der Tripelallianz sah sich wieder auf
das ursprüngliche Feld verwiesen: auf das der inneren Politik. Indem
er es mit frischer Zuversicht betrat, suchte er alles zu fördern, was
dem Neutralitätsprinzip entsprach. Infolge dieses Bestrebens billigte
er die Intervention der Mächte, die das Feuer in Frankreich ersticken
solle. Der Brand griff jedoch immer weiter um sich und schließlich
erklärte am 1. Februar 1793 der Konvent an England den Krieg.
Das langjährige Ringen in der Folgezeit und seinen Rückschlag
auf die innere Politik werden wir im zweiten und zugleich Schluß-
bande des Salomonschen Geschichtswerkes beschrieben finden.
Wien. Dr. Hanns Schlitter.
Briefwechsel des Herzogs Friedrich Christian zu Schleswig-
Holstein-Sonderburg - Augustenburg mit König Fried-
rich VI. von Dänemark und dem Thronfolger Prinzen
Christian Friedrich. Namens der Gesellschaft für Schleswig-
Holsteinische Geschichte herausgegeben von Hans Schulz. Mit
einem Bildnis. Leipzig 1908, Kommissions-Verlag von Ed. Avenarius.
Der Urgroßvater der deutschen Kaiserin, der Herzog Friedrich
Christian von Augustenburg [1765—1814], ist in Deutschland kein
Unbekannter; jeder kennt ihn als den hochherzigen Gönner Schillers,
den er in Vereinigung mit dem dänischen Finanzminister Grafen Ernst
Schimmelmann fünf Jahre lang vor materieller Not schützte. Hans
Schulz, der Bibliothekar am Reichsgericht, der vor einigen Jahren
den Briefwechsel zwischen Schiller und dem Herzog vollständig her-
ausgegeben und jetzt eine umfassende Biographie des letzteren vor-
bereitet, hat hier als zweite Vorarbeit zu ihr seinen Briefwechsel mit
dem Kronprinzen, Reichsregenten (für seinen geisteskranken Vater
Christian VII.) und nachherigen Könige Friedrich VI. von Dänemark,
mit dessen spätern Nachfolger Christian VIII., mit seiner eignen un-
verheirateten Schwester Luise, seiner Gemahlin und einigen andern,
besonders nordischen Zeitgenossen herausgegeben, vorwiegend aus dem
augustenburgischen Hausarchiv zu Primkenau und dem dänischen
Reichsarchiv zu Kopenhagen, — eine Materialsammlung ohne Ein-
leitung und leider nur mit sehr wenigen Erläuterungen zur Kenntnis
der Personen und Tatsachen, deren Spärlichkeit für einen mit der
Geschichte Dänemarks nicht genau vertrauten Leser doch manches
unverstanden lassen muß. Der Briefwechsel rundet das Bild des
Herzogs, soweit es schon anderweitig bekannt ist, in dankenswerter
300 - Kritiken.
Weise ab und ergänzt so mehr unsere Kenntnis der Menschen als die
der Ereignisse. Da steht auf der einen Seite der rein militärisch
[übrigens nicht einmal für die Flotte] interessierte, geistig enge, in
der Handhabung der deutschen Sprache lächerlich ungewandte Kron-
. prinz und König, freundlich nur bis dahin, wo sein maßBloses fürst-
liches Selbstbewußtsein in Tätigkeit treten soll, übrigens zugleich der
Schwiegersohn des mit dem Herzog verfeindeten Landgrafen Karl von
Hessen; auf der andern Seite der Herzog, geistig, staatswissenschaftlich
und pädagogisch lebhaft interessiert, in religiös-kirchlichen Fragen ein
entschiedener Vertreter eines besonnenen Vernunftglaubens, in poli-
tischen ein gemäßigter Anhänger der neuen französischen Ideen. So
verfolgen wir im Briefwechsel die Tätigkeit des Herzogs im Unter-
richtswesen Dänemarks, wo er gegen die Verlegung der Universität
nach dem großen Brande von 1795 aus der Hauptstadt an einen
kleinern Ort des Landes sich ausspricht, wo er eine Sonderstellung
als Patron der Universität neben der dänischen Kanzlei und die Ein-
setzung einer besondern Direktion für die gelehrten Schulen erreicht.
Wir verfolgen ihn in den Fragen, die zu stärkeren Differenzen führen
mußten: er verteidigt die Familienvorrechte der jüngeren holsteini-
schen Linien gegen Dänemark und die königliche Linie; er bekämpft
die Einziehung Holsteins nach der Auflösung des Deutschen Reiches
1806 in den dänischen Staat unter Gefährdung der Erbfolgerechte
der herzoglichen Linien, ein Vorspiel der entscheidenden Ereignisse
der nächsten Generation, wo der Herzog dann auch der Vertreter der
holsteinischen Interessen und des Deutschtums gegen die einseitig
dänischen des Königs wird. Wir verfolgen endlich die schwedische
Thronfolgefrage 1810, wo nach dem plötzlichen Tode des erwählten
Thronfolgers Christian August von Augustenburg nun der Herzog,
sein Bruder, der Wahl zum Throne und der allgemeinen Zustimmung
sicher war, wenn ihm nicht die törichte Ilusion des Königs, in seiner
Person die drei nordischen Reiche vereinigen zu können, den Weg
dazu versperrt hätte. Das rücksichtslos selbstherrliche Benehmen des
Königs gerade in dieser Frage und der folgenden, der Entlassung des
Herzogs aus seinen Ämtern, führte dann zum Bruche zwischen beiden.
Stark kommen in dem Briefwechsel die persönlichen Sympathien für
die Geschicke Preußens 1806 und 1807 und die Fortschritte der
deutschen Sache in den Freiheitskriegen zu Worte. Zwei Universitäts-
reden und ausführliche Denkschriften des Herzogs über seine all-
gemeinen pädagogischen Grundsätze, über die Preßfreiheit, die hol-
steinische Erbfolge und die schwedische Thronfolge begleiten den Brief-
wechsel.
Hamburg. | R. Kayser.
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Kritiken. 301
Heinrich Friedjung: Österreich von 1848 bis 1860. Erster
Band: Die Jahre der Revolution und dér Reform 1848
—1851. (1. u. 2. Aufl.) Stuttgart und Berlin, J. G. Cottasche
Buchhandlung Nachfolger, 1908. XVII u. 512 SS.
Richard Charmatz: Österreichs innere Geschichte von 1848
—1907. I. Die Vorherrschaft der Deutschen. (Aus Natur u.
Geisteswelt 242.) Leipzig, B. G. Teubner, 1909. VII u. 140 SS.
Dr. Gustav Kolmer: Parlament und Verfassung in Öster-
reich. Fünfter Band: 1891—1895. Wien und Leipzig, Carl
Fromme, 1909. XVI. u. 552 SS.
Ein Buch Heinrich Friedjungs wird niemals zu spät an-
gezeigt; denn es geht unabhängig von jedem empfehlenden Hinweis
seinen Weg und findet einen dankbaren Leserkreis in dem Augenblick,
da es das Licht der Welt erblickt. Auch bringt es stets soviel Neues,
daß dem Ref. im Grunde nur übrig bleibt, auf das Bedeutungsvolle
der neuen Erscheinung hinzuweisen, und wenn der Besprecher es als
einen Hauptteil seiner Aufgabe ansieht, neben dem Lob auch Tadel
auszusprechen, so ist er einem Werke Friedjungs gegenüber in die
peinliche Notwendigkeit versetzt, von vornherein auf dieses erhebende
Recht zu verzichten. Und nur ein Bedauern bleibt bei dem Gesamt-
eindruck übrig, dem schon Ottokar Weber (in seiner Bespr. Deutsche
Litzeitg. 1908, Nr. 3) Ausdruck gegeben hat: daß man das Buch
nicht selbst geschrieben hat.
Seinem früheren Buche über den Kampf um die Vorherrschaft
in Deutschland läßt Friedjung nunmehr eine Geschichte Österreichs
von 1848 bis 1860 folgen, deren erster vorliegender Band die Jahre
der Revolution und der Reform behandelt. Der Verf. beweist mit seinem
neuen Werk, daB er nicht nur Meister auf dem Forschungsgebiete
einer Entwickelung ist, die sich in großen politischen und kriegerischen
Ereignissen äußert, sondern daß er auch eine mehr innere Entwickelung
mit scharfem, historischem Blick zu überschauen und ihr Bild mit
Meisterhand zu zeichnen vermag. Das Buch bedeutet eine souveräne
Beherrschung und Durchdringung des Stoffes. Es ist aufgebaut auf
der genauen Kenntnis der gesamten Literatur, und es kommen ihm
zugute die Einsichtnahme in die Nachlässe hervortretender Persön-
lichkeiten wie Wessenbergs, Bachs und Kübecks, sowie die Benutzung
gewisser Staatsakten, die dem Verf. zugänglich gemacht sind. Wie
die früheren Darstellungen Friedjungs zeichnet sich auch diese durch
eine Kunst der Anlage und eine Beherrschung der Sprache aus, die
die Lektüre auch dem nicht zünftigen Leser zu einem reinen Genuß
gestalten. Auch das vorliegende Buch ist zugleich wieder ein wissen-
schaftliches Meisterwerk und ein literarisches Kunstwerk.
302 Kritiken.
Dinge und Menschen treten gleich plastisch entgegen. Überall
findet der Verf. den Standpunkt, von dem aus die bisher unklaren
Vorgänge plötzlich klar und einfach erschienen. Er entwickelt und
legt dar, und so muß sein Urteil, das er keineswegs unterdrückt,
stets überzeugen; außerordentlich fein und besonnen ist die schwierige
Grenze zwischen Objektivität und subjektivem Urteil beobachtet. Die
in der Revolution wirksamen Kräfte werden gegeneinander abgewogen,
und doch leuchtet durch die ganze Darstellung die innere Teilnahme
und sogar Sympathie hindurch, die der Verf. der Erhebung des Volkes
entgegenbringt. Mit warmem Anteil verfolgt er auch die Reform-
arbeit dieser Jahre, zumal an ihr sich und den Leser erhebend. Mit
durchaus nicht ungerechtem Urteil behandelt er schließlich die all-
mählich stärker einsetzende Tätigkeit der Reaktion bis zu dem Staats-
streich vom 31. Dezember 1851, und Ref. muß ihm in dem harten
Spruche recht geben, daß dieser Widerruf der Verfassung „zu den
größten politischen Mißgriffen in der Geschichte, in die Reihe der ver-
säumten Gelegenheiten gehört“. Demgegenüber wird das Nach-
wirken der Errungenschaften der Revolution besonders freudig betont,
der Glaube an die immanenten in der Geschichte wirksamen Kräfte
findet sympathischen Ausdruck.
Im einzelnen wird unsere Kenntnis von der österreichischen Ent-
wickelung dieser Jahre wesentlich bereichert und vertieft. Persönlich-
keiten, von denen wir bisher kaum wußten, erhalten Fleisch und Blut
und erstehen sozusagen zu geschichtlichkem Leben. Wir lernen ihr
Wirken kennen und sind erstaunt zu erfahren, was alles damals ge-
leistet worden ist. Das meiste Neue bieten vielleicht die Abschnitte
über Ungarn, das in der ursprünglichen Auslegung des Begriffes
„Österreich“ mit Recht eingehend behandelt wird, und über die Re-
aktion, in der neben persönlichen auch soviel allgemeine Kräfte zu
Worte kommen. Es scheint Ref. unzweckmäßig, aus diesen Feststellungen
in Einzelheiten zu gehen; hoffentlich hat vielmehr die Beschränkung
auf diese Andeutungen gerade die Wirkung, daß der Leser, der das
Buch noch nicht kennt, dieses selbst in die Hand nimmt.!
Genug: die österreichische Geschichtschreibung kann auf das
neue Werk Friedjungs stolz sein, und Ref. möchte hinzufügen, daß es
auch im geschichtlichen Sinne nicht hoch genug eingeschätzt werden
1 Übrigens verdient die Aufsatzreihe, die H. C. H. in der Wiener
Zeitung „Das Vaterland“ in kritischer Auseinandersetzung mit Friedjungs
Buch veröffentlicht hat (Beil. „Die Welt“ Nr. 59, 61 u. 63 von 1908; Beil.
„Lit. Rundschau“ Nr. 15, 20 u. 24; Hauptblatt 2. Oktbr. und 27. Novbr.
1908) Beachtung.
Kritiken. 303
kann. Es ist neben dem früheren Buch nach des Ref. Auffassung die
erste Äußerung einer echt österreichischen Geschichtschreibung.
Eine solche steht dem nationaldeutschen Charakter ebenso fern wie dem
dynastisch-habsburgischen wie auch dem durch die einzelne Natio-
nalität des Donaustaats bestimmten. Nach dem langen wenn auch
begreiflichen Stillschweigen der österreichischen Historiker zur neuesten
Entwicklung ihres Staates und ihrer Völker ist mit der Durchsetzung
eines ruhigeren Urteils über die neueste Geschichte Österreich-Ungarns
auch die Zeit gekommen, da sich die geschichtswissenschaftlich voll-
wertige Forschung ihr zuwenden und sich zu klassisch-objektiver Auf-
fassung über sie erheben kann. Heinrich Friedjung wird dereinst der
Geschichtschreiber des neuen Österreich-Ungarn genannt werden, wie
heute für uns Alfred von Arneth und Hermann Bidermann die Histo-
riker der Epoche des deutschen Großbürgertums in Österreich sind.
Richard Charmatz’ Buch ist der innern Entwickelung Öster-
reichs bis zum Jahre 1879 gewidmet und stellt zweifellos eine sehr
verdienstvolle Leistung dar, denn es faßt zum erstenmal die Geschichte
dieses Zeitraums in einer knappen und geschlossenen Darstellung zu-
sammen. Das bisher bekannt und zugänglich gewordene Material ist
geschickt und zuverlässig verarbeitet, und der Verf. hat nicht die
Mühe gescheut, neben der eigentlichen Fachliteratur auch die wichtige
Quellengattung publizistischer Äußerungen sowie die Zeitungen in weit-
gehendem Umfange heranzuziehen.
Gegen die Darstellung als solche ist einzuwenden, daß sie einen
stark chronistischen Charakter behalten hat. Die Dinge sind häufig
nur aneinandergereiht, statt daß sie auseinander herauswachsen, und
dem Leser erscheinen deshalb manche Vorgänge nicht genügend be-
gründet. Jedoch soll in dieser Konstatierung kein sachlicher Vorwurf
beschlossen sein, denn gelegentliche Äußerungen an anderer Stelle
lassen erkennen, daß die Kausalität der Aufeinanderfolge dem Verf.
wohl bekannt ist, und daß er es nur unterlassen hat, sie an der ge-
hörigen Stelle darzulegen. Häufig setzt er auch zuviel voraus.
So berichtet er eingehend über die Tätigkeit der Ministerien und
Parlamente, aber er vergißt hie und da dabei anzugeben, was denn
eigentlich der Inhalt der zur Beratung stehenden Gesetzvorlagen war.
Aus der Darstellung der Verhandlungen über das Ehegesetz von 1868
(5. 82—84) kann z. B. kein Leser entnehmen, daß es sich dabei um
die Einführung der Notzivilehe handelt.
Hinsichtlich des geschichtlichen Urteils, das der Verf. über die
Vorgänge hat, kann man ihm im ganzen wohl zustimmen. Trotzdem
muß Ref. als Historiker einige Bedenken dagegen geltend machen. Denn
die Gesamtleistung als geschichtliche Arbeit wird insofern ein wenig
304 Kritiken.
beeinträchtigt, als immer wieder der deutsch-österreichische Liberale aus
der Auffassung herausschaut; manchesmal kommt der Historiker und
Nichtvolksgenosse zu einem andern, ruhigeren Urteil. Der Zug der
österreichischen Staatspolitik ist trotz des Schwankens gerader als er
bei Ch. erscheint, und mehr noch die Entwickelung des Völkerganzen.
Die wirkenden historischen Kräfte sind vom Verf. nicht immer mit
der notwendigen Nüchternheit in Rechnung gestellt; Erwägungen poli-
tischer Möglichkeit gewinnen hie und da die Oberhand gegenüber der
Einsicht in die auf der geschichtlichen Relativität ruhende Zuläng-
lichkeit. So dürfte beispielsweise ein streng geschichtliches Urteil
über das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861
anders lauten als es Ch. besitzt.
Indessen ist zuzugeben, daß der mitten im politischen Tageskampf
stehende Verf. sich zu einem anerkennenswert hohen Maß von Objek-
tivität erhoben hat. Auch dieses Buch ist ein Beweis dafür, wie sehr
sich das Deutschtum in Österreich bereits aus dem alten in das neue
Österreich hinübergelebt hat. Und die stark persönliche Färbung der
Darstellung wird manchem Leser nicht als Schwäche sondern als
Stärke erscheinen, da die Lebendigkeit und Wärme dadurch nur ge-
wonnen hat. Das Buch wird seinen Zweck nicht verfehlen, einem
nicht fachmännischen Kreise die Kenntnis der neuesten Entwickelung.
der Donaumonarchie zu vermitteln und zu vertiefen. Aber auch der
zünftige Historiker wird es gern in die Hand nehmen, zumal ihm
reiche Literaturangaben den Weg von der allgemein orientierenden
Darstellung zu spezielleren Werken ebnen.
Noch eine rein äußerliche Bemerkung. Es wäre wünschenswert,
daß die Sprache etwas weniger journalistisch wäre. Der Verf. schreibt
häufig mehr in der Art, wie man spricht; eine ganze Reihe von
Phrasen hält dem kritischen Sprachgefühl, das für das geschriebene
Wort Geltung behalten muß, nicht stand. Das „über Anregung von“
(S. 54), „über Fürsprache von“ (S. 92) ist allerdings auf einen leider
unausrottbar gewordenen Sprachgebrauch in Österreich zurückzuführen.
Dagegen dürfte der Fehler S. 32: „aus der Welt schuf“ statt „schaffte:
individuellen Charakter haben.
Von dem gut eingeführten und hochgeschätzten Werke Gustav
Kolmers ist nach 2jähriger Pause der 5. Band erschienen. Mit an-
erkannter Gründlichkeit und Zuverlässigkeit stellt der Verf. hier die
verfassungs- und parlamentsgeschichtlichen Materialien für die Jahre 1891
bis 1895 zusammen, also für die letzten Jahre des Ministeriums Taafe,
die Jahre des Koalitionsministeriums Windischgrätz und die des Be-
amtenministeriums Kielmansegg, das das Regime Badeni vorbereitete.
Auch diese Materialsammlung gründet K. auf die Protokolle und Bei-
Kritiken. 305
lagen zu den Verhandlungen des Reichsrats, die Berichte über die Ver-
handlungen der Delegationen und Landtage, und wie die früheren Bände
zeichnet sich auch der neue durch eine übersichtliche und zweckmäßige
Gruppierung des überreichen Stoffes nach staatsrechtlichen, wirtschaft-
lichen und sozialen Gesichtspunkten aus. Der Zweck des Unter-
nehmens, ein unübersehbares Quellenmaterial in zugleich sorgfältiger
und geschickter Auswahl wissenschaftlicher Benutzung zugänglich
zu machen, wird auch durch diesen Band aufs glücklichste erreicht,
und es bleibt angesichts eines solchen verdienstvollen Werkes nur zu
beklagen, daß es im Deutschen Reich an einer derartigen Material-
sammlung, die gewiß viel entsagungsvolle Arbeit in sich schließt,
aber doch für die Geschichts- und Staatswissenschaft von unschätz-
barem Werte ist, noch völlig mangelt.
Leipzig. Herre.
Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat. Stu-
dien zur Genesis des deutschen Nationalstaates.. München u.
Berlin, R. Oldenbourg, 1908. VII u. 498 S. M. 10.
M. hat die Fortsetzung der Radowitzbiographie des verstorbenen
Dresdner Archivdirektors P. Hassel übernommen, oder, wie es wohl
richtiger lauten wird, er will uns eine neue Radowitzbiographie aus
einem Gusse geben, diesen eigenartigen, schon seinen Zeitgenossen
rätselhaften Mann aus dem Geiste seiner Zeit erklären; deshalb deckt
er in dem vorliegenden Buch die geistigen Zusammenhänge auf, die
aus dem Zeitalter der Revolution und der Freiheitskriege, Meineckes
bisherigem engeren Arbeitsgebiet, aus dem Weltbürgertum hinüber-
führen zu den nationalstaatlichen Ideai2n und Kämpfen der Generation,
besonders der Gesinnungsgenossen Friedrich Wilhelms IV. Hat man
bisher meist im Weltbürgertum und Nationalgefühl feindliche Gegen-
sätze, den Besiegten und den Sieger, erblickt, so bildet eine Haupt-
aufgabe dieses Buches, „als eine Art Einleitung sowohl zur Geschichte
Friedrich Wilhelms IV. wie zur Geschichte Bismarcks“, „das wahre
Verhältnis universaler und nationaler Ideale in der Entstehung des
modernen deutschen Nationalstaatsgedankens nachzuweisen“.
Über die allgemeinen Vorzüge eines Buches aus der Feder
Meineckes braucht man nicht viele Worte zu verlieren, sie sind
allenthalben bekannt und anerkannt: der Geist schwebt immer über
den Wassern, und ein klarer und feiner Geist, der sich nicht genug
tun kann, durch die mannigfachsten Einschränkungen, Korrekturen,
Differenzierungen, durch das Zerfasern und Wiederzusammendrehen
der eben ausgesprochenen Gedanken, durch das Brechen und Biegen
der eben gezogenen Linien die allerfeinsten Spitzen herauszuarbeiten.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 21
306 Kritiken.
Freilich wird dadurch dem Referenten das Handwerk erschwert; dazu
kommt, daß M. hier ziemlich einsame Pfade zieht, nicht allzu häufig
läuft ihm jemand über seinen Weg; eine kritische Nachprüfung müßte
einen großen Teil der von M. geleisteten gewaltigen Arbeit auf sich
nehmen; bedeutsame Ergebnisse bezeichnet M. selber als Konstruk-
tionen und Hypothesen. Deshalb muß ich mich begnügen, das Wich-
tigste mit ein paar Schlagworten herauszuheben, und ich darf so ver-
fahren, weil doch jeder, der sich mit der deutschen Geschichte des
19. Jahrhunderts beschäftigt, das Buch lesen und die kritische For-
schung sich mit ihm auseinandersetzen muß.
M. unterscheidet je nach dem Bindemittel Kultumationen und
Staatsnationen und innerhalb dieser beiden Gruppen je nach dem
stärkeren oder schwächeren Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und
dem stärkeren oder schwächeren Verlangen, der nationalen Zusammen-
gehörigkeit Ausdruck und Form zu geben, Kultur- und Staatsnationen
älteren und jüngeren Gepräges. Das deutsche Volk gegen Ende des
18. Jahrhunderts war sich durch die Entwicklung unserer klassischen
Literatur seiner Eigenschaft als Kulturnation wohl bewußt geworden,
da ihm aber der Trieb zu staatlichem Zusammenschluß noch fehlte,
bildete es eine Kulturnation älteren Gepräges; das preußische Volk
fing gerade an, sich zu einer Staatsnation älteren Gepräges zu ent-
wickeln, d. h. sich mit einem preußischen Nationalgeist zu erfüllen,
ohne daß dieser schon politisch sich auswirkte. Wie gelangte nun
die deutsche Kulturnation bei ihrer Sättigung mit den universalen und
weltbürgerlichen Gedanken der Aufklärungszeit, bei den in Deutsch-
land bestehenden zahllosen Einzelstaaten und der preußischen Staats-
nation zur Idee des autonomen Nationalstaates? Ein Weg, der des-
halb so schwer zu finden war, weil der Kampf Europas gegen die
französische Revolution, Napoleon I. und ihre Nachwirkungen
universale Tendenzen wecken und stärken mußte, und weil der preu-
Bische Staat, die einzig brauchbare Grundlage zu einem modernen
deutschen Nationalstaat, zwar die dem Herzen der deutschen Kultur-
nation entströmende nationale Idee durch seine Adern rinnen lassen
mußte, um nach der Katastropbe von Jena die rettenden Kräfte zu
wecken, aber die mit dieser Idee verbundenen weltbürgerlichen und
unpolitischen Elemente auf die Dauer nicht ertragen konnte, sie
wieder ausscheiden mußte. Endlich wie vermochten sich die preu-
Bische Staatsnation und die sie umschlingende, auf staatliche Betätigung
hindrängende deutsche Kulturnation zu finden?
An dem Beispiel einer Reihe großer Persönlichkeiten führt M.
diesen Entwicklungsgang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts vor; er
zeigt W. v. Humboldts, des reinen Idealisten, Ringen nach der Idee
Kritiken. 307
der Nation und die von ihm sofort vollzogene Unterordnung dieser
Idee unter den universalen Menschheitsgedanken, des Frühromantikers
Noralis Anerkennung der historischen Individualität und der Leben und
Kraft spendenden Bedeutung des Staates für den einzelnen und die von
Novalis der Zukunft zugedachte Eingliederung des deutschen Staats-
lebens in einen mittelalterlichen -hierarchischen, universalen Staaten-
staat Europas, das Fortspinnen dieses Fadens durch den Führer der
Frühromantiker Fr. Schlegel, der die Autonomie des nationalen Staates
betonte, um sie sofort aufs stärkste durch einen Zukunftstraum zu
beeinträchtigen, in dem Kaisertum, Hierarchie und ständische Ver-
fassungsformen die europäischen Nationen zu einer universalen Har-
monie zusammenfassen sollten, Gedanken, die durch die Zeitereignisse,
die Universalmonarchie Napoleons, mächtig gefördert, hinüberführten
zur Heiligen Allianz und zur Restaurationszeit und zur Verkennung
des autonomen Charakters der in gewaltigen Machtkämpfen wider ein-
ander entstandenen modernen Staaten.
So stark nun auch Fichte die politische Autonomie des nationalen
Machtstaates unterstrich, so stark auch Adam Müller die Herrschaft
des historisch gewordenen, eine lebensvolle Individualität darstellenden
Staates und Volkes über das Einzelwesen, die innere Notwendigkeit
jener Machtkämpfe, die Durchdringung von Staat und Nation betonte,
so blieb selbst bei ihnen die nationale Idee in innigster Gemeinschaft
mit dem universalen Mutterboden, dem sie entsprossen. In einem der
wichtigsten Kapitel weist M. nach, .wieweit selbst die praktischen
Staatsmänner, Stein, Gneisenau, W. v. Humboldt, in ihren deutschen
Zukunftspläinen 1812—16 noch unter dem Einfluß universaler Ideen
standen und wie diese Gedanken das nationale und politische Leben
bald stärkten, bald schwächten !. |
Diese Durchdringung des nationalstaatlichen Gedankens mit uni-
versalen Elementen dauerte fort auf beiden Seiten, der liberalen und
der konservativen. M. verfolgt die Entwicklung des konservativen
Nationalstaatsgedankens, das leise Eindringen der nationalen Idee in
das System Hallers im Freundeskreise Friedrich Wilhelms IV., den
Versuch, durch die Zwischenschaltung zwischen das Gesetz Gottes und
die ständische Monarchie die nationale Idee zu immunisieren, das end-
giltige Fehlschlagen dieses Versuches und die beginnende Zersetzung
des christlich-germanischen Staatsideals durch die übernommenen
nationalstaatlichen Elemente. Ich glaube nicht zu viel zu behaupten,
wenn ich sage, daß erst durch den Nachweis dieses Entwicklungs-
! Der Druckfehlerteufel hat S. 171, Z. 5 v. u. das Zitat aus Lehmann
völlig entstellt; es heißt Nichtigkeit, nicht Wichtigkeit.
21*
308 Kritiken.
ganges und der Verquickung nationaler und universaler Tendenzen
auf allen Seiten der Weg zum leidenschaftslosen Verständnis Friedrich
Wilhelms IV. völlig gebahnt ist (vgl. die Parallele zwischen der Ge-
dankenwelt des Freiherrn vom Stein zur Zeit der Freiheitskriege und
Friedrich Wilhelms IV. S. 259 ff).
Die Loslösung des politischen Denkens von den unpolitisch-
universalen Ideen erfolgte unter der Führung Hegels, Rankes und
Bismarcks.
Den nationalen Plänen eines Zusammenschlusses der deutschen
Staaten unter der Führung der Hohenzollern stellte sich als mögliches
Hindernis die Gefahr in den Weg, daß sich die preußische Staats-
nation durch die Entwicklung eines konstitutionellen Verfassungslebens
zu fest konsolidiere, infolgedessen nicht in der deutschen Nation aufgehen,
sondern sie zu beherrschen und zu beengen versuchen werde. Mit
diesem Problem beschäftigten sich vor der Revolution schon P. Pfizer
und Fr. v. Gagern; 1848 verdichteten sich diese Sorgen zu der
Forderung eines Verzichtes Preußens auf eine Volksvertretung, seiner
Auflösung in selbständige Provinzen, seiner Verwandlung in unmittel-
bar den Reichsministern und dem Reichsparlament unterstehendes
Reichsland, kurz zu der Forderung einer Vernichtung der preußischen
Staatspersönlichkeit. Die Möglichkeit zur Verwirklichung dieser Pläne
bot der Konflikt der preußischen Regierung mit der Berliner National-
versammlung seit Ende Oktober 1848; ein Teil der Erbkaiser-
lichen in der Paulskirche dachte daran, der preußischen Regierung
die Hand zum Kampf gegen die Berliner Demokraten zu bieten, um
damit das Zustandekommen einer preußischen Verfassung zu hinter-
treiben und für die Frankfurter Ideale durch diese Unterstützung die
Macht der preußischen Krone zu gewinnen. Der Augenblick wurde
aber nicht richtig benutzt, und nun tauchte in Berlin der Gedanke
einer Verfassungsoktroyierung auf. Ihn aus den eben angegebenen
Gründen zu ersticken, war der Zweck der Berliner Reise H. v. Gagerns.
Allein weil die Frankfurter wohl den Berliner Steuerverweigerungs-
beschluß für null und nichtig erklärt, zugleich aber die Entlassung
des Ministeriums Brandenburg gefordert hatten, sah sich Friedrich
Wilhelm genötigt, wenn er sich vor den Frankfurtern nicht demütigen
wollte, das Ministerium zu balten und die von ihm geforderte Ver-
fassungsoktroyierung zuzulassen. Das Ministerium war dabei die
treibende Kraft. Möglich, daß ultramontane Bestrebungen in dem
Justizminister Rintelen hierbei ihren Wortführer fanden; die Rück-
sicht auf die Märzverheißungen spielten eine große Rolle; die Ent-
scheidung gab aber die Notwendigkeit, jene Frankfurter Pläne einer
Zerschlagung Preußens zu zerstören und durch die liberale Konstitution
Kritiken. 309
doch Preußens Befähigung zur Führung Deutschlands zu beweisen.
Trotz des Staatsstreichs gaben aber die Frankfurter die Hoffnung auf
eine allmähliche Auflösung Preußens in ihrem neuen deutschen Reiche
nicht auf, ein Gesichtspunkt, der bei der Ablehnung der Kaiserkrone
durch Friedrich Wilhelm berücksichtigt werden muß.
Erst Bismarcks Reichsverfassung und sein Bundesrat hat das
preußisch-deutsche Problem gelöst, wenigstens für einige Zeit; in ge-
wiser Beziehung besteht es fort und dürfte vielleicht, worauf M.
im letzten Kapitel hinweist, in Zukunft politisch aktuelle Bedeutung
gewinnen.
Breslau. Ziekursch.
310
Nachrichten und Notizen.
Die Handschriften der Öffentlichen Bibliothek der Universität Basel.
Erste Abteilung: Die deutschen Handschriften beschrieben von Gustav
Binz. Band 1: Die Handschriften der Abteilung A. Basel 1907. XI,
437 H gr. 8.
Der vorliegende Band beschreibt 101 Handschriften mit insgesamt 1287
Bestandteilen — dieses Zahlenverhältnis ist nicht nur typisch für die Zu-
sammensetzung unserer mittelalterlichen Handschriften überhaupt, es be-
stimmt auch durchaus den Charakter des Baseler Handschriftenkatalogse.
Dessen Abfassung und Druck ist veranlaßt durch die von der Deutschen
Kommission der Berliner Akademie unternommene Inventarisierung der
deutschen Handschriften, der die Baseler Bibliotheksverwaltung 1904 bei-
getreten ist. Demgemäß sollte der Katalog nur literarische Handschriften
in deutscher Sprache bis etwa 1520 verzeichnen, von mittellateinischen die
auf deutschem Boden entstandenen Dichtungen und die weltliche Unter-
haltungsprosa. Indem man die Stücke dieses Charakters zunächst aus der
Abteilung A der Baseler Bestände, die die theologischen Handschriften auf
Papier umfaßt, herauslas, ergab sich alsbald die bibliothekarische Notwen-
digkeit, die a potiori bei der Theologie untergebrachten Mischbände, die
solche Bestandteile enthielten, vollständig zu beschreiben — nur 23 unter
allen diesen Handschriften sind in ihrem Inhalt einheitlich — und damit
hat der erste Band des Baseler Katalogs wesentlich theologischen Anstrich
bekommen.
Das entspricht denn auch der Herkunft der Codices: 88 stammen aus
allen Baseler Klöstern, davon 41 aus der Kartause, 34 aus dem Prediger-
kloster; wie die alten klösterlichen Bestände allmählich in der Universitäte-
bibliothek vereinigt worden sind, hat Andreas Heuslers Rektoratsprogramm
‘Geschichte der öffentlichen Bibliothek der Universität Basel’ 1896 be-
schrieben. Am stärksten sind Autoren vertreten wie der heilige Anselm,
Augustin, Bernhard, Bonaventura, Hieronymus, Albert d. Gr., Johannes
Gerson, Gregor I., Hugo von St. Viktor, Jakob de Voragine, Nikolaus von
Lyra, Johannes Nider, Petrus Lombardus, Heinrich Seuse, Thomas von
Aquino; dazu kommen natürlich viel Gebete, Predigten, Hymnen, Bibeln u.
Passionen.
Der eigentliche Reichtum des Bandes, um deswillen er der Baseler
Philologenrersammlung als eine hochwillkommene Festgabe geboten werden
konnte, sind aber doch die außer-theologischen Stücke: z. B. bringt gleich
die fünfte der beschriebenen Handschrifter die beiden ersten Libri miracu-
lorum des Caesarius von Heisterbach in einer bisher unbekannten Nieder-
schrift von 1417 ans Licht, in der sechsten folgen 54 Erzählungen der Gesta
Romanorum in einer Oesterley unbekannt gebliebenen Handschrift von etwa
1410, danach bringt der Katalog noch eine vollständige Handschrift der Gesta
Nachrichten und Notizen. ` all
Romanorum und weiterhin veratreut 23 einzelne Kapitel daraus von der
Mitte des 15. Jahrhunderts. Vier lateinisch-deutsche Vokabularien aus den
ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts, ein hebräisch-lateinisches und ein
griechisch-lateinisches mit einzelnen deutfchen Glossen erweitern das Pro-
gramm nach der philologischen Seite. Durch ein umsichtiges Register
wird der Reichtum, den wir hier kaum andeuten können, in wirksamster
Weise erschlossen.
Die Beschreibungen der einzelnen Stücke sind mitteilsam im besten
Sinne und sichtlich bemüht, lieber einmal zu viel zu bieten als durch
Knappheit Zweifel zu lassen. Namentlich die poetischen Stücke sind gern
im vollen Wortlaut mitgeteilt und manches reizvolle Poem damit unmittel-
bar zugänglich gemacht, auch einigen Meisterliedern kommt diese Vorliebe
des Katalogs, die ihm alle Trockenheit nimmt, zustatten. Die literarischen
Anmerkungen sind mit einer Belesenheit zusammengestellt, der auch nicht
die entlegenste Erwähnung und Beziehung einer Baseler Handschrift ent-
gangen zu sein scheint, namentlich die Traktate der deutschen Mystiker
verdienen hier hervorgehoben zu werden. Zweckmäßig wird auch ge-
sagt, wenn ein Stück bisher ungedruckt geblieben ist — an solchen Stellen
können ja Handschriftenkataloge direkt anregend wirken. Alles in allem
kann nach dieser Probe der dankbare Benutzer nur wünschen, daß durch
die Übersiedlung des verdienstvollen Bearbeiters nach Mainz die Katalogi-
sierung der Baseler Handschriften nicht unterbrochen werden möge.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
Karl Krumbacher, Populäre Aufsätze. Leipzig, B. G. Teubner 1909. 8°.
XIV und 388 S.
Krumbacher hat diese Sammlung populärer Aufsätze, die er meist in
der Beilage zu der Allgemeinen Zeitung oder in den Münchener Neuesten
Nachrichten veröffentlicht hatte, seinen griechischen Freunden gewidmet,
die ihn, wie er in der Zueignung erzählt, als jungen Studenten mit der
nengriechischen Sprache und dem neugriechischen Volkstum bekannt ge-
macht und so seinen Studien die Richtung gegeben haben, die ihn dann
zu der mittelgrieehischen, byzantinischen Literatur und Geschichte hinge-
führt hat. Dementsprechend beschäftigt sich der größere Teil dieser Auf-
sätze mit neugriechischen Gegenständen, teils mit Erzeugnissen der neugrie-
chischen Literatur, teils mit literarisch-politischen Fragen, die neuerdings
in Griechenland die öffentliche Meinung lebhaft bewegt und erregt haben.
Besonders ist es die von einer Partei erhobene Forderung, daß die bis jetzt
herrschende, künstlich von den Gelehrten unter Anlehnung an das klassische
Griechisch erfundene Schriftsprache durch die von dieser sehr verschie-
dene Volkssprache ersetzt werden solle, die er in sehr entschiedener Weise
und mit sehr beachtenswerten Gründen verteidigt. Mit gleichem Eifer und
gleicher Wärme hat er dann selbst ganz neuerdings eine andere, allerdings
Griechenland nicht betreffende Forderung erhoben, nämlich die, daß der
Kulturwert des Slawischen in Deutschland mehr als bisher berücksichtigt
werde, daß die Gebildeten ebenso wie das Französische und Englische auch
eine slawische Sprache (vornehmlich wird die russische in Betracht kommen)
312 e Nachrichten und Notizen.
erlernen und daß zu diesem Zwecke auf allen Universitäten Lehrstühle für
slawische Philologie errichtet werden sollen.
Die 24 hier vereinigten Aufsätze sind in vier Abteilungen gesondert:
Sprachliches, Literarisches, Geschichtliches und Allerlei. Von den der ersten
Abteilung zugehörigen 5 Stücken behandeln die ersten drei jenes Problem
der neugriechischen Schriftsprache, die beiden anderen die noch jetzt vor-
handenen griechischen Kolonien in Unter-Italien und die Aussprache des
Griechischen und Lateinischen. Von den 6 Aufsätzen der zweiten Gruppe
haben die drei ersten Erzeugnisse der neugriechischen Literatur zum Gegen-
stande, der vierte beschäftigt sich mit der Verbreitung der Lenorensage bei
Slawen und Griechen, in den beiden letzten wird über die Bibliotheken der
Athosklöster und über die griechischen Handschriften Frankreichs berichtet.
Die dritte Abteilung enthält ausführliche Besprechungen der wichtigsten,
neuerdings erschienenen Werke aus dem Gebiet der byzantinischen Ge-
schichte, nämlich von Diehls Iustinien et la civilisation byzantine au VI°
siècle, von Burys History of the later Roman empire, von Schlunibergers
Nicéphore Phocas und von Gregorovius’ Geschichte der Stadt Athen im
Mittelalter, sowie eine eingehende kritische Würdigung von Chamberlains
„Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“. Unter den in der vierten Gruppe
vereinigten 8 Aufsätzen sind außer der schon erwähnten Arbeit über den
Kulturwert des Slawischen und die slawische Philologie in Deutschland noch
die schönen Nachrufe an Gregorovius und Therianos hervorzuheben. Zu-
letzt sind noch Anmerkungen bibliographischen und erläuternden Inhalts
hinzugefügt.
Berlin. F. Hirsch.
Schubert, Hans, Eine Lütticher Schriftprovinz nachgewiesen an Urkunden
des elften und zwölften Jahrhunderts. Marburg 1908. 114 S., 3 Taf.
In Sickel-Traubeschen Bahnen sich versuchend, hat Sch. den ältesten
Urkundenbestand (ca. 1040 bis ca. 1195) von 14 Klöstern und Stiftern, die zum
größeren Teil in der Lütticher, zum kleineren in der Kölner Diözese ge-
legen sind, einer fleißigen paläographisch -diplomatischen Untersuchung
unterzogen und daraus eine eigene Schriftprovinz konstruiert. Den Aus-
gangspunkt der Schriftprovinz sucht er in der Domschule zu Lüttich, doch
scheint mir gerade die Frage nach Ursprung und frühester Entwicklung
der Schriftprovinz weder gelöst noch mit diesem Material leicht lösbar.
Das Charakteristische dieser Schriftprovinz sieht Schubert 1) in bestimmten
Buchstabenformen (vor allem Minuskel g mit verdoppelter oder verviel-
fachter Schlinge, die dann auch bei Majuskel C und Minuskel s erscheint),
2) in Verzierungen der Buchstaben (Auflösung der Schäfte in Schlingen-
linien, Ausgestaltung der Ober- und Unterschäfte durch kleine aneinander-
gefügte Häkchen, Besetzung der Schäfte mit kleinen Horizontalstrichen) und
3) Abbreviaturverzierungen bei us und que. Die Beobachtung dieser Eigen-
tümlichkeiten, die zum Teil schon Schum u. a. aufgefallen sind, ist wichtig
und von Schubert das Material aus den einzelnen Schreibstuben reichlich
zusammengebracht. Mit dieser Feststellung beschäftigt sich der umfang-
reichere Abschnitt der Arbeit u. d. T. „Paläographischer Teil“, in dem nach
Nachrichten und Notizen. 313
einer Einleitung über die Hilfsmittel zur Feststellung der Schriftprovinz
und über die Schreibeigentümlichkeiten der Schriftprovinz die einzelnen
Klöster und Stifter der Schriftprovinz eingehend durchgesprochen werden.
Weitere Kapitel handeln von sporadisch vorkommenden Händen, von den
Schreibern mit denselben Eigentümlichkeiten in der päpstlichen und Reichs-
kanzlei, worauf die Resultate der paläographischen Untersuchung zusammen-
gefaßt werden.
Ich glaube aber, daß der Herr Verf. sich in einem Irrtum befindet
wenn er annimmt, daß die von ihm wahrgenommenen Schreibeigenheiten sich
auf eine bestimmte (von ihm die Lütticher genannte) Schriftprovinz be-
schränken. Ich kann hier nur von dem mir genauer bekannten mährischen
Urkundenmaterial sprechen, finde aber das g, wie es Sch. beschreibt und
wie es in seinen Tafeln erscheint, ganz genau wieder in einer Urkunde von
c. 1144 (Cod. dipl. Morarv. I, p. 225) für die Olmützer Kirche und in der
bischöflichen Kanzlei geschrieben, das von ihm charakterisierte us Kürzungs-
zeichen in einer Kloster-Welehrader Urkunde von 1228 (ib. II, p. 197) und
das Minuskel s mit Schlingen in einer anderen Kloster-Welehrader Urkunde
von 1232 (ib. II, p. 235). Gewiß sind das nur einzelne Belege aus der
Mitte saec. XII. und aus der ersten Hälfte saec. XIII., allein ich bezweifle,
daß wir da von langzügigen Einflüssen der Lütticher Schriftprovinz auf den
Osten sprechen können. Dann wäre aber der neukonstruierten Schrift-
provinz der Boden entzogen.
Der zweite „Diplomatische Teil: Fälschungen“ will gleichsam die
Nutzanwendung der paläographischen Ergebnisse für die diplomatische
Untersuchung erbringen; allerdings sind die Stücke, um die es sich hier
handelt, zumeist aus inneren Gründen als Fälschungen schon bekannt.
Schuberts Bemerkung, daß „der Diplomatiker noch immer den paläogra-
phischen Ergebnissen eine gewisse Mißachtung entgegenbringt“, scheint
mir heute wenig am Platze.
Brünn. B. Bretholz.
Jos. Vormoor, Soziale Gliederung im Frankenreich. Leipzig 1907, Verlag
von Quelle und Meyer. 105 S.
Nicht das gesamte Ständewesen der fränkischen Zeit, nur bestimmte
Standesschichten behandelt V., zunächst (auf Grund der Volksrechte und
Formeln) die standesrechtlichen Verhältnisse der nach römischem Recht
(per tabulam und per cartam) und nach germanischem Recht durch den
symbolischen Akt des Schatz- oder Denarwurfs (per denarium) freigelassenen
Personen, vornehmlich in den fränkischen Stammesgebieten. Die in der
Kirche freigelassenen tabularii blieben in erblicher Schutzherrschaft der
Kirche, die cartularii dagegen genossen volle Freizügigkeit. Beide Schichten
der nach römischem und germanischem Recht lebenden Freien waren, wie
Brunner meint, schon zur Zeit der fränkischen Volksrechte in ständischer
Beziehung einander gleichberechtigt. V. dagegen sucht zu erweisen, daß
der freie Germane damals einen ständischen Vorrang vor dem freigelassenen
Römer besaß. Vielleicht geht er zu weit, wenn er die tabularii und cartu-
larii im Vergleich zu den Franken als Minderfreie bezeichnet. Im ganzen
314 Nachrichten und Notizen.
verdienen seine Argumente volle Beachtung. Bestanden in älterer Zeit
zwischen den Freien beider Nationalitäten zugleich ständische Gegensätze,
so glichen sich dieselben bis zur karolingischen Periode jedenfalls aus.
Auf diese Fragen kommt V. nach einem eingeschalteten Kapitel über
die Personen in herrschaftlicher Abhängigkeit, die homines regii und ec-
clesiastici, die freien und unfreien Kolonen, im dritten Abschnitt wieder
zurück. Wenn ein standesrechtlicher Gegensatz zwischen Römern und Ger-
manen in karolingischer Zeit nicht mehr vorhanden war, so brauchte doch
der nationale nicht geschwunden zu sein; die Römer konnten auch ferner-
hin nach römischem Rechte leben. In welchem räumlichen und zeitlichen
Umfange geschah dies? Wie lange bestand der nationale Gegensatz nach
Ausgleich des ständischen fort? In Mittel- und Südfrankreich blieb die Masse
der aus alter römischer Zeit erhaltenen Bevölkerung bis über das 10. und
11. Jahrhundert hinaus Trägerin römischen Rechtes. In Nordfrankreich da-
gegen gehörten schon während des 9. Jahrhunderts die ehemals römischen
Freien dem fränkischen Rechte an. Ein letztes zur Verdrängung der persön-
lichen Rechte, zur Ausgleichung des nationalen Gegensatzes tat die karo-
lingische Reichsgewalt, die ihre gesetzgeberischen Maßnahmen auf alle
Untertanen ohne Ansehen der Nationalität ausdehnte.
Einer zweifelfreien Beantwortung dieser wichtigen, bisher jedoch wenig
beachteten Fragen bieten sich auch abgesehen vom Stande der Überliefe-
rung große Schwierigkeiten. Um so sympathischer berührt die vorsichtige
und besonnene Art, mit der V. die Ergebnisse seiner Untersuchungen
vorträgt. l
Königsberg i. Pr. H. Spangenberg.
Joh. Simon, Stand und Herkunft der Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz
im Mittelalter. Weimar 1908. 107 8.
Auf Anregung Al. Schultes, der mit eigenen Untersuchungen über das
Stift Werden und freiherrliche Klöster in Baden den Weg gewiesen, haben
seine Schüler Kisky, Schäfer, Fink, Schmithals u. a. die Standesverhältnisse
zahlreicher Klöster und Domkapitel des westlichen Deutschlands in ver-
dienstlicher Weise geprüft. Eine Ergänzung bietet nun die fleißige Arbeit
Simons, der zuerst auch die Träger des Episkopats in den Kreis dieser
Untersuchungen zieht. Er will Stand und Herkunft der Bischöfe des aus-
gedehnten Mainzer Metropolitanverbandes (mit Ausschaltung Böhmens, aber
einschließlich des gesamten Bamberger Bistums) feststellen. Nach seinen
Ergebnissen, die er zum Schluß (S. 99 ff.) in Übersichtstafeln veranschaulicht,
gehörten bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts sämtliche Bischöfe der
Mainzer Kirchenprovinz mit 8 Ausnahmen freien oder freiherrlichen Fa-
milien an. Vereinzelt saßen schon im 11. und 12. Jahrhundert Ministerialen
(bzw. Unfreie) auf dem Bischofsstuhl. Seit dem 18. Jahrhundert gelangten
Stifts- und Reichsministerialen in wachsender Zahl, seit dem 14. Jahrhundert
auch Bürger zur Bischofswürde. Trotzdem stellte noch wäbrend des 14. und
und 1ö. Jahrhunderts der freiherrliche Adel in den Bistümern Mainz,
Straßburg, Paderborn, Halberstadt, auch Konstanz, Würzburg den größeren
Teil der Kandidaten, während die Bischöfe in Worms damals ausschließlich
Nachrichten und Notizen. 315
Ministerialgeschlechtern, in Speier und Eichstätt fast zu gleichen Teilen
freiherrlichen und Ministerialen- (bzw. Ritter-)familien entstammten.
Nicht einwandfrei erscheint mir die Klassifizierung des Adels in „Frei-
herren, Grafen und Fürsten einerseits, Ministerialen andererseits‘ (vgl. S. 5).
Während des früheren Mittelalters gehörten die unfreien Ministerialen jeden-
falls dem „adligen Stande“ überhaupt nicht an. Freiheit galt damals so
sehr als notwendige Voraussetzung der Zugehörigkeit zum Adelsstande, daß
die Ausdrücke „liber“ und „nobilis“ mehrfach gleichbedeutend gebraucht
wurden. Noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts schied man die
Ritter als „strenui viri“, „feste Leute ausdrücklich von der Nobilität. Und
erst gegen Ende des Mittelalters bildete sich aus der Ministerialität durch
die Mittelstufe der Ritterschaft ein niederer Adel (in Baiern nach Riezler
schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts). Leider fehlt es bisher so gut wie
ganz an genaueren Untersuchungen, welche diese Entwicklung für einzelne
deutsche Landschaften eingehend erörtern und ständegeschichtlichen Arbeiten
als zuverlässige Grundlage dienen könnten. An einen einzelnen Forscher
kann naturgemäß nicht das Ansinnen gestellt werden, jene außerordentlich
mühsamen und zeitraubenden Vorarbeiten zu erledigen — am wenigsten in
einem Werke, das so verschiedene und weitentlegene Gebiete umfaßt, wie
die Bistümer Halberstadt und Konstanz, in denen die ständische Entwick-
lung offenbar vielfache Abweichungen aufweist.
Königsberg i. Pr. H. Spangenberg.
Guibert de Nogent, Histoire de sa vie, publiée par Georges Bourgin.
(Collection de textes pour servir à l'étude et à l’enseignement de l'histoire.)
Paris, A Picard 1907. LXIV und 249 S.
Die merkwürdige Selbstbiographie des Guibert von Nogent hat von
Augustin Thierry bis auf Bezold und B. Monod immer wieder das Interesse
derer auf sich gezogen, die sich mit der Geschichte der geistigen Strömungen
im 11. und 12. Jahrhundert beschäftigten. Mit den Aufzeichnungen seines
älteren Zeitgenossen Otloh darf man sie freilich nicht vergleichen; es fehlt
ihnen die Tiefe und das Ringen, die den Regensburger Mönch zu einer so
merkwürdigen Erscheinung innerhalb seiner Zeit machen. Dagegen zeigen
sie einen lebendigen Sinn für die Erscheinungen des damaligen Lebens,
freilich auch eine Neigung zur Selbstbespiegelung die sich besonders in
den Visionen ausspricht, deren Gegenstand der Verfasser und seine Mutter
sind. In bezug auf die Form gibt Guiberts Buch ein noch immer nicht
gelöstes Rätsel auf: es geht von Augustinus’ Confessiones aus, aber mehr
und mehr tritt das Vorbild zurück; den Selbstbekenntnissen folgt eine Ge-
schichte des Klosters Nogent, dieser wiederum Ausführungen über die
städtische Bewegung in Nordfrankreich und endlich wertvolle Mitteilungen
über das geistige und sittliche Leben des Klerus, aber auch der höheren
weltlichen Stände. Vielleicht fehlt dem Werke die letzte Hand; daraus
würden sich am leichtesten die sprachlichen Schwierigkeiten erklären, die
in manchen Teilen (z. B. den mittleren, die Geschichte von Nogent behan-
delnden) fehlen, in anderen aber dem Verständnis erhebliche Hindernisse
bereiten.
316 Nachrichten und Notizen.
Für die Herstellung des Textes, den er mit einer ausführlichen, gut
orientierenden Einleitung und reichlichen Noten begleitet, sah sich Bourgin
auf dieselbe, aus dem Besitze Duchesnes stammende, wohl dem 17. Jahrh.
angehörende Abschrift angewiesen, die auch der bisherigen einzigen Aus-
gabe von Dachery (Guiberti abbatis S. Mariae de Novigento opp. omnia
1651) zugrunde lag. Er vermag aus ihr einige Lücken auszufüllen, die der
erste Editor gelassen hatte. So erscheint als Novum die angeblich durch
einen Mönch von Monte Cassino beglaubigte Erzählung, daß Viktor III. das
Papsttum durch Simonie erlangt, aber, durch eine Erscheinung des hl. Be-
nedikt erschreckt, sich nach Monte Cassino zurückgezogen habe. Sonst sind
die Veränderungen, die Bourgin Dacherys Ausgabe gegenüber bringen
kann, begreiflicherweise gering. Er gibt eine Reihe besserer Lesarten, an
anderen Stellen (wie z.B. 7c, 9a, 68c, 101d, 112d u.a.) wäre wohl die
frühere Version beizubehalten gewesen. Ich erlaube mir noch folgende
Änderungen vorzuschlagen: S. 5 Z. 8. desinat; 13, 10 quibusdam mei streichen;
28, 7 potest; 33, 19 numquam; 40, 6 temptamenta; 43, 14 exanimata (vgl.
52, 8); 67,15 quondam; 100, 21 nedum; 101, 15 ilico; 116, 17 miserabili;
123, 7 sine certa ratione aliquis (vgl. 122, 16); 136, 28 nutantibus ist. vacan-
tibus); 155, 18 loquar; 192, 8 (h)odoeporscun; 193, 12 verbosor. — Woher
hat Guibert die taciteische Redensart (39, 21) hoc et huius simili modo
modernum hoc saeculum corrumpitur et corrumpit, und woher stammen die
Verse
Arte superductum violat quandoque pudorem
Impietas contecta diu, nec fisa (so oder ähnlich zu lesen st. clara) recondi,
Ut lux clara vitrum, sic penetrat faciem. l
(S. 160 bei Bourgin)? Der Reim fehlt, aber es ist dasselbe Schema, nach
dem ein paar Jahrzehnte später Gottfried von Viterbo seine Strophen banut.
S. Hellmann.
Regesta Habsburgica. Regesten der Grafen von Habsburg und der Her-
zoge von Österreich aus dem Hause Habsburg. Herausgegeben vom
Institute für österreichische Geschichtsforschung unter Leitung von Os-
wald Redlich. I. Abteilung, die Regesten der Grafen von Habsburg bis
1281, bearbeitet von Harold Steinacker. Innsbruck, Wagner 1905.
IX und 148 S.
Im Jahre 1904 hat das Institut für österreichische Geschichtsforschung
in Wien das Jubiläum seines 50jährigen Bestandes gefeiert, und bei diesem
Anlasse ist von dem gegenwärtigen Vorstande des Instituts, Dr. v. Ottentbal,
die Ausgabe zweier großer Publikationen von seiten des Institutes ange-
kündigt worden: ein Verzeichnis der illuminierten Handschriften Österreichs
und die Regesta Habsburgica. Über den Plan dieses Regestenwerkes hat
sich Redlich (in dem Vorworte zur ersten Abteilung) ausgesprochen. Da
die Regesten von Birk, welche dem in den Jahren 1836—1844 erschienenen
Werke von Lichnowsky „Geschichte des Hauses Habsburg‘ beigegeben sind,
den gegenwärtigen Anforderungen nicht mehr genügen, hat das Institut für
österreichische Geschichtsforschung eine Neubearbeitung dieser Regesten
als eine den eigentlichen Zwecken des Iustituts entsprechende Aufgabe in
Nachrichten und Notizen. 317
Angriff genommen. Seit dem Jahre 1894 wurden archivalische Vorarbeiten
für dieses Unternehmen durchgeführt, das Material wurde systematisch durch
Reisen der Institutsmitglieder, ganz besonders des Herrn Dr. Steinacker,
eingesammelt,.und ihm ist auch die Bearbeitung und endgültige Redaktion
der beiden ersten Abteilungen (bis 1330 reichend) übertragen worden. Über
die erste Abteilung bemerkt Redlich, daß sie einen Zeitraum von mehr als
800 Jahren umfasse, aber doch klein an Umfang sei. Denn das urkund-
liche Material sei bis ins XIII. Jahrhundert der Zahl nach gering, allerdings
sei jedes einzelne Stück um so bedeutsamer, und das bedinge wiederum
größere Ausführlichkeit der Regesten.
Von diesem Werke liegt nun die erste Abteilung vor. Es sind 702
Stücke, die das Material für die Geschichte der Grafen von Habsburg bis
zum Jahre 1281 enthalten. Mit Rücksicht auf die von Redlich herausge-
gebenen Regesten (regesta imperii VI) sind bis zum Jahre 1273 (Wahl Ru-
dolfa zum deutschen König) alle auf die Habsburger bezüglichen Urkunden,
von diesem Zeitpunkte ab jedoch von Urkunden König Rudolfs nur diejenigen
aufgenommen worden, welche mit der Geschichte seiner Familie zusammen-
hängen (vgl. Nr. 539). Als Ausgangspunkt sind die Stellen der Acta Mu-
rensia über Lanzelin und Radbot genommen worden, und diese Quelle ist von
dem Herausgeber einerseits, von H. Hirsch andererseits in besonderen Ab-
handlungen einer eindringenden Untersuchung unterzogen worden. Auf die
Ergebnisse dieser Regestenarbeit kann hier nicht eingegangen werden, so
verlockend es auch wäre, einzelne Urkunden wegen ihres Inhalts oder ihrer
Form hier vorzuführen. Man kann sagen, daß die Arbeit Steinackers, was
Beherrschung des Stoffes und Sicherheit der Kritik anbelangt, auch den
höchsten Anforderungen entspricht. Einzelnen Stücken, z. B. Nr. 75, 98, 265,
482 usw. sind ganze Exkurse beigegeben, man sieht hier deutlich, welch
großen Fortschritt unsere Regestenwerke gemacht haben. Nur in einer
Richtung ist nach Ansicht des Referenten die Aufgabe nicht vollkommen
gelöst worden. Die Fassung einzelner Regesten ist sehr schwerfällig und
durchaus nicht geeignet, das Verständnis der betreffenden Urkunden zu er-
leichtern. Steinacker sagt in den Vorbemerkungen, für die Fassung des
Regestes sei maßgebend gewesen, ob in der Urkunde Habsburger als Aus-
steller oder Empfänger erscheinen, in diesem Falle suche das Regest ein
erschöpfendes Bild des Inhalts und womöglich auch der Struktur der
Urkunde zu geben. Der Referent hält diese Ansicht für unrichtig, das
Regest soll nicht „die Struktur“ der Urkunde wiedergeben (sonst müßte
auch das Protokoll der Urkunde berücksichtigt werden), sondern nur den
Inhalt, aber es soll — was ja nicht immer leicht ist — der Inhalt in klaren,
leicht verständlichen Sätzen wiedergegeben werden. Gegen diesen Grund-
satz ist in dem vorliegenden Werke manchmal gröblich gesündigt worden.
Es sei ein Beispiel angeführt. Regest Nr. 477 lautet: „Graf Rudolf (IV.)
von H. und Kiburg Landgr. i. E. gibt zu dem Verkauf der Besitzungen zu
Rapperswyl und anderwärts einschließlich des Kirchensatzes zu Rapperswyl,
welche das Kloster Frienisberg (de Aurora) von den Brüdern Berthold und
Werner von Rüti und von H. von Oenz (Onza), den damaligen Prokuratoren
Annas, der Waise seines Vetters, des Grafen Hartmann d. Jüng. v. Kiburg
318 Nachrichten und Notizen.
um 140 Mark Silber unter Verzicht der verwitweten Gräfin Elisabeth
v. Kiburg auf die ihr als ‚Leibgeding‘ zustehende Nutznießung und mit
Zustimmung des Grafen Hugo von Werdenberg als Vormunds der Gräfin
Anna erworben hat, unter Verweis auf die darüber ausgestellten drei Ur-
kunden nachträglich seine Zustimmung, die er bisher verweigert hatte, weil
der Verkauf erfolgte, ohne ihn, den rechtmäßigen noch vom Grafen Hart-
mann selbst bestellten Schirmer (Tutor) der Herrschaft Kiburg und seiner
Nichte Anna zu befragen, während er sich nunmehr überzeugt hat, daß die
Kaufsumme zur Deckung dringender, durch die Kosten der Bürgen und die
hohen Zinsen unerträglich gewordener Schulden, also zum Vorteil der Herr-
schaft Kiburg erfolgt ist, aus welchem Grunde er auch die Präsentation
seines Notars C. für die Kirche von Rapperswyl widerruft, die Präsentation
des C. v. Lobsigen durch den Abt v. Frienisberg gutheißt und auf alle Ein-
reden des kanonischen und weltlichen Rechtes verzichtet.“ Hier hört der
Satz wirklich auf, was jeden Leser angenehm überraschen wird.
Prag. S. Steinherz.
J. R. Kusej, Joseph I. und die äußere Kirchenverfassung Innerösterreichs
(Bistums-, Pfarr- und Klosterregulierung). Ein Beitrag zur Geschichte
des österreichischen Staatskirchenrechtes. Mit drei Karten. Stuttgart,
Ferdinand Enke 1908. XVII, 858 S. (Kirchenrechtliche Abhandlungen,
herausgegeben von Ulrich Stutz, 49 u. 50 Heft).
In den letzten Jahren hat sich die Forschung mit lebhaftem Interesse
der kirchlichen Politik Josephs II. zugewendet, von der Einsicht geleitet,
daß die „Erkenntnis der kirchenpolitischen Verhältnisse des 18. Jahrhunderts
in Österreich mehr als territoriale Bedeutung habe“, daß vielmehr im Jose-
phinismus das Streben der katholischen Landesfürsten nach einem staat.
lichen Kirchenregimente zur höchsten Entfaltung gelangte‘ (H. Franz).
Zunächst stand Vorderösterreich in erster Linie: F. Geier, Die Durch-
führung der kirchlichen Reformen Kaiser Josephs II. im vorderösterreichi-
schen Breisgau (1905), bot einen tüchtigen Anfang, E. Gothein, Der Breis-
gau unter Maria Theresia und Joseph II., (Neujahrsblatt der badischen
Histor. Kommission N. F. X. 1907) folgte in seiner anregenden Darstellung
Geiers Spuren, und kürzlich hat Hermann Franz, Studien zur kirchlichen
Reform Josephs II. mit besonderer Berücksichtigung des vorderösterreichi-
schen Breisgaus (Freiburg i. B. 1908) die Forschungen Geiers verbreitert
und vertieft. Mit Hittmayers Buch, Der josephinische Klostersturm im
Lande ob der Enns (Freiburg i. B. 1907) trat Altösterreich auf den Plan,
ihm steht nun Kuäejs Arbeit zur Seite. Wie Geiers Untersuchungen ver-
danken auch die seinen Ulrich Stutz Anregung und Unterkunft.
Kusej hat auf breiter Aktengrundlage aufgebaut; er ist einer der
wenigen, die bisher aus dem reichen Archive des österreichischen Unter-
richtsministeriums schöpften, und hat sich durch die Fülle des Materials
nicht überwältigen lassen; glücklicherweise vermeidet er auch jene uner-
quickliche Polemik, deren sich manche Autoren gegenüber der jose-
phinischen Kirchenpolitik noch immer nicht enthalten können: das Werk
ist vielmehr von ruhiger Objektivität getragen und wird in vornehmer Weise
Nachrichten und Notizen. 319
den edien Intentionen des großen Reformators und den segensreichen Wir-
kungen seiner Tätigkeit gerecht. Der Umstand allein, daß die heutige
kirchliche Organisation Österreichs im wesentlichen auf Joseph II. zurück-
geht, läßt schon erkennen, wie bedeutungsvoll der Vorwurf dieses Werkes,
die Bistume-, Pfarr- und Klosterregulierung des Kaisers, ist; um so mehr
da die bisherige Forschung gerade an diesen dauernden Werken mit ge-
ringerer Aufmerksamkeit vorübergegangen war und sich den mehr ins Auge
fallenden Erscheinungen der Kirchenpolitik mit Vorliebe zugewandt hatte.
Der Titel ist etwas zu enge gefaßt: nicht für Innerösterreich (Steiermark,
Kärnten, Krain, Görz, Gradiska und Triest) allein, sondern für den ge-
samten Komplex der deutsch-österreichen Erblande gelangt die Bistums-
regelung zur Darstellung, mit besonderer Ausführlichkeit allerdings für
Innerösterreich, dessen Pfarr- und Klosterregelung auch allein behandelt
wird. Wir lernen bei Kušej neuerdings kennen, wie mannigfach und un-
glaublich zersplittert bis auf Joseph Österreichs Diözesanverhältnisse waren,
wie ausländische Kirchenfürsten trotz jahrhundertealter Gegenbestrebungen
des Landesfürstentums noch immer über bedeutende Teile der Erblande die
Jurisdiktion ausübten, wie die Sprengel bunt ineinander und durcheinander
gelegt waren und die Wirrnis der oberhirtlichen Gestaltung der Seelsorge
selbst große Nachteile brachte und auch von den Kirchenfürsten in ihrer
Schädlichkeit erkannt wurde; wir verfolgen die einzelnen Phasen, in denen
des Kaisere einsichtsvoller Plan einer Ausscheidung der Diözesangewalt
auswärtiger Bischöfe und einer Neueinteilung und vernünftigen Abgrenzung
der Sprengel endlich im ganzen erfüllt wurde, dank namentlich dem ehren-
haften und klugen Verhalten des Erzbischofs Hieronymus Colloredo von Salz-
burg. Durch Wiedergabe der wichtigsten Urkunden und drei Karten hat
Kuse) das Verständnis dieses großen Werkes erleichtert. In gleicher Klar-
heit tritt uns vor Augen, wie das Überwuchern des Regularklerus und der
Bruderschaften dem Säkularklerus das Feld abgewonnen hatte, welche tief-
gehenden Mängel der alten Pfarreinteilung anhafteten und wie das kirch-
liche Leben unter den verhärteten Mißständen litt. In der durchgreifenden
Neuordnung dieser Verhältnisse und der Schöpfung des Religionsfonds hat
Joseph, von einem aufgeklärten Episkopate unterstützt, nicht nur dem Staate,
sondern auch der Kirche selbst einen unvergänglichen Dienst erwiesen. Die
Bistums-, Pfarr- und Klosterregulierung wird stets zu seinen größten Taten
zählen; daß der reinigende Sturm auch manchen lebensfähigen Ast vom
Baume der Kirche losriß, war wohl kaum zu vermeiden.
Wien. Heinrich Ritter von Srbik.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der ao. Professor Dr. A. W. Hunzinger in Leipzig
wurde als o. Professor der historischen und systematischen Theologie nach
Erlangen berufen.
Der ao. Professor der Volkswirtschaft in Kiel Dr. Ferdinand Tönnies
wurde zum o Honorar-Professor ernannt. Die Professur für Geographie an
der Universität Bern wurde dem Gymnasiallehrer Dr. Hermann Walser
übertragen.
320 Nachrichten und Notizen.
Der Privatdozent der Geschichte Dr. Alfred Doren in Leipzig wurde
zum ao. Professor ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. Franz Oppenheimer (Volkswirtschafts-
lehre) in Greifswald, Dr. Fritz Kern (Geschichte des Mittelalters) in Kiel,
Dr. H. Kehrer (Kunstgeschichte) in München, Dr. Otto Freiherr
v. Dungern (Staatsrecht und Verfassungsgeschichte) in Graz, Dr. Martin
Wackernagel (Kunstgeschichte) in Halle, Dr. Bernhard Schmeidler
(Mittlere und neuere Geschichte) in Leipzig.
Todesfälle. Am 6. März starb in Rom im Alter von 69 Jahren der
Archäolog Dr. August Mau, der in einer großen Reihe von Schriften die
Ausgrabungen von Pompeji beleuchtete. Er hat unter anderen einen in
mehreren Auflagen verbreiteten Führer durch Pompeji verfaßt, eine Ge-
schichte der dekorativen Wandmalerei in Pompeji (1882) und ein Werk
Pompeji in Leben und Kunst (1900) geschrieben. Außerdem hat er in zwei
Bänden den Katalog der Bibliothek des Archäologischen Institutes in Rom
herausgegeben.
Am 14. März starb in Dresden Dr. Richard Mahrenholz im Alter
von 60 Jahren. Der Verstorbene war bekannt als Forscher auf dem Gebiet
der romanischen Literatur und der Geschichte. Wir verdanken ihm eine
Reihe von Werken über Moliere, Voltaire, Fenelon, Grillparzer, über Jeanne
Darc in Geschichte, Legende und Dichtung, und ebenso eine Reihe histo-
rischer Schriften als über die Relation des Nicolaus von Butrinto, Zur
Kritik des Johann von Viktring, Zur Geschichte der holsteinschen Expe-
dition des Generals Torstensohn 1644 und eine Geschichte der ersten fran-
zösischen Revolution (1888).
In Bonn starb der frühere Direktor des Rheinischen Provinzialmuseums
Prof. Dr. Ernst aus’m Werth im Alter von 80 Jahren, dem wir das große
Werk der Kunstdenkmäler des christlichen Mittelalters in den Rheinlanden
verdanken, von dem in den Jahren 1857 bis 1880 im ganzen 5 Bände er-
schienen sind.
Am 2. April starb in Stuttgart der frühere Direktor des Königl. Ge-
heimen Haus- und Staatsarchivs Dr. Paul v. Stälin im Alter von 68 Jahren.
Er war der Verfasser einer Geschichte von Württemberg, von der 1882 bis
1887 zwei Teile erschienen sind, einer Geschichte der Stadt Calw (1888),
und der Bearbeiter von Bd. 4 bis 7 des Württembergischen Urkunden-
buches. Auch sorgte er für eine Neubearbeitung des Werkes „Die Herr-
schaftsgebiete des jetzigen Königreichs Württemberg nach dem Stande vom
Jahre 1801 (1896).
Am 7. April starb in Venedig der o. Prof. der Kunstgeschichte an der
Wiener Universität Dr. Friedrich Wickhoff im 57. Lebensjahre. Er war
einer der bedeutendsten Vertreter seines Faches, der mit strenger historischer
Schulung und kritischem Scharfsinn feinstes ästhetisches Verständnis verband.
Im Jahre 1904 begründete er als Beiblatt der Mitteilungen des Instituts für
österreichische Geschichtsforschung die „Kunstgeschichtlichen Anzeigen“.
321
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen und
die Ivo-Brüderschaften.
Von
Ernst von Moeller.
Der heilige Ivo gehört zu derjenigen Gruppe von Heiligen,
über deren historische Existenz keinerlei Zweifel herrscht. Wir
wissen sogar nicht nur, daß er wirklich gelebt, sondern auch ziem-
lich genau, wann, wie und wo er gelebt hat. Doch es ist nicht
die Absicht, hier sein Leben! zum tausend und ersten Male zu
erzählen. Es genügt daran zu erinnern, daß er 1253 in der Nähe
von Treguier in der Bretagne geboren ist, in Paris Theologie und
Philosophie, in Orleans bei Wilhelm von Blaye und Petrus de la
Chapelle römisches und kanonisches Recht studiert hat, dann
nacheinander Offizial der Bischöfe von Rennes und Treguier, in
höherem Alter aber Landpfarrer, zuletzt in Lohanec geworden ist,
wo er am 19. Mai 1303 starb. Seine Heiligsprechung und seinen
Ehrennamen Schutzpatron der Juristen hat er sich durch die
vorbildliche Tätigkeit verdient, die er zur Verteidigung Armer in
Streitigkeiten vor geistlichen und weltlichen Gerichten entfaltete.°
Da er sich auch sonst der Schwachen und Elenden nach Kräften
annahm, ist er in den Ruf des Wundertäters gekommen, so daß
nicht lange nach seinem Tode eine Synode zu Treguier einen
Fasttag verordnete, damit Gott „durch die Fürbitte des Herm
Iro“ neue Wunder geschehen lasse.’ Schon seit 1329 wurde seine
Heiligsprechung betrieben, 1347 erfolgte sie durch Papst Cle-
mens VI? Seitdem hat sich der Ruhm seines Namens schnell
! Wetzer und Welte, Kirchenlexikon. VI? 1889, Sp. 1143. Haureau,
in der Histoire litteraire de la France. XXV. 1869, p. 132 ff.
? Zu der Erzählung von dem Gelddepot bei der Witwe vgl. Pauli,
Schimpf und Ernst. 1534. Fol. 22 (Demosthenes).
® Lobineau, Histoire de Bretagne II. 1707, Sp. 1606.
* Acta Sanctorum, Bd. XVII = Mai Bd. IV. Editio novissima. 1866,
p. 538—614. l
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 22
322 Ernst von Moeller.
durch Frankreich und die Nachbarländer verbreitet. Auch in
Deutschland hat es eine Zeit gegeben, in der der heilige Ivo für
die Juristen eine berühmte Persönlichkeit war, die jeder kannte.
Heute aber ist sein Name bei den deutschen Juristen so sehr in
Vergessenheit geraten, daß der Romanist Ivo Pfaff auf dem Wege
ist, sich bei ihnen bekannter zu machen, als es der Pfaff Ivo,
unser Schutzpatron, ist. Ihering hat einmal in seinem Geist des
römischen Rechts! den Spießbürgern in der Jurisprudenz, denen
weh ums Herz wird, wenn statt von ihren Paragraphen vom Geist
die Rede ist, den Rat gegeben, sich lieber den ungläubigen Thomas
als den heiligen Ivo zum Schutzpatron zu wählen. Sonst ist sein
Name in der neueren juristischen Literatur so gut wie verschollen.
Um den heiligen Ivo dieser Vergessenheit zu entreißen,
müssen wir zunächst ein Bild von der Verbreitung der Ivo-Ver-
ehrung zu gewinnen suchen. Wir werden dann weiter die Formen
der Ivo-Verehrung und im Zusammenhang damit endlich die Ivo-
Brüderschaften besprechen, die bisher fast gänzlich unbeachtet
geblieben sind.
| L
Die Verbreitung der Ivo-Verehrung.
Da Ivo aus der Bretagne stammte und nach seinen Studien-
jahren dauernd in seiner Heimat tätig war, so steht erklärlicherweise
Frankreich unter allen Ländern, in denen der Ivo-Kult eine
Rolle gespielt hat, voran.
In der Bretagne wurden zu Ehren des Heiligen Kapellen ge-
baut, Messen und Feiern veranstaltet. Das Patronat der Pro-
vinzialuniversität und verschiedener Städte wurde ihm übertragen.
Sogar das Kriegsgeschrei der Bretagner lautete Ivo, wie Froissard
im 14. Jahrhundert erzählt? Der schnellen Ausbreitung seines
Kultus soll zustatten gekommen sein, daß verschiedene andere
Lokalheilige denselben oder ähnliche Namen hatten.?
Die Stadt Rennes verehrte Ivo als ihren Patron“ Das dor-
1 I.6 1907, p. 47.
? Lobineau, Les vies des saints de Bretagne. Nouvelle édition par
l'abbé Tresvaux. lI. 1837, p. 54.
° Annales de Bretagnes, publiées par la faculté des lettres de Rennes.
IV. 1888/89, p. 632 f.: Loth, Une cause de la popularité de Saint Yves.
t Wessely, Ikonographie Gottes und der Heiligen. 1874, p. 258.
Müller und Mothes, Ilustr. archäol. Wörterbuch der Kunst. II. 1878, p. 546-
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 323
tige Parlament, der oberste Gerichtshof der Bretagne, feierte jähr-
lich sein Fest und hielt an dem Tage keine Sitzungen ab.! Ein
Krankenhaus und eine Kirche waren nach dem Heiligen genannt.?
Die Universität in Nantes, nicht bloß die juristische Fakultät,
wählte ihn bei ihrer Errichtung im Jahre 1460 zu ihrem Patron.’
Die Universitätsstatuten von 1461/62 enthalten demgemäß Vor-
schriften über die Feier seines Festes*; sie fand alljährlich in der
Peterskirche statt. Eine Ivo-Kapelle stand ferner in der Rue des
Halles.’
Die Stadt Tréguier, in der Ivo als Offizial gelebt hatte, in
deren Nähe er geboren war und in der er begraben lag, hatte
ihn zum Patron. Im Jahre 1890 hat man ihm ein neues Grab-
denkmal gesetzt.” Von seinen Reliquien ist daselbst nur noch
der Kopf, die rechte Schulter und der linke Radius vorhanden.
Alles andere befindet sich zerstreut im Besitz anderer in- und
ausländischer Kirchen, soweit es überhaupt noch existiert. Und
auch der Schädel war vor einigen Jahren mit der Zerstörung be-
droht, da ein Champignon sich darin eingenistet hatte. Es wur-
den deshalb zu seiner Konservierung besondere Maßnahmen im
Jahre 1896 ergriffen, über die ein ausführliches Protokoll nähere
Auskunft gibt? Eine Gruppe in der Kathedralkirche zu Tréguier
stellt eins der zahlreichen Ivo-Wunder dar
In Guingamp, der größten Stadt des einstigen Bistums Tre-
guier, ist 1852 ein Arbeiterverein unter dem Namen „Societe de
Saint Yves“ gegründet worden "
Keller, Die Patronate der Heiligen. 1905, p. 283. Göschel, Zerbster Blätter.
II, 1. 1887, p. 64.
! Lobineau, Le Ropartz, Histoire de Saint Yves, patron des gens de
Justice. 1856, p. 303.
? Haureau p. 141. Lobineau l. c. p. 47.
° Wetzer und Welte l. c. Stadler-Ginal, Heiligenlexikon. II. p. 87.
Biographie universelle. XLV. 1865, p. 306. Hauréau l. c. Ropartz l. c.:
Patron des lettrés de Bretagne. Samson, Die Schutzheiligen. 1889, p. 200.
t Fournier, Les statuts et privilèges des universités françaises. III.
1892, p. 49, § 31.
5 Lobineau L c. ê Kerler L e
1 Revue de l'art chrétien LXXXIII = IV. Serie I. 1890, p. 532.
® Revue des sciences ecclésiastiques LXXVI = VIII. Serie VI. 1897, 127 ff.
’ Didron, Annales archéologiques XV. 1855, p. 128.
10 Ropartz, p. 304, not. 2. |
22*
324 Ernst von Moeller.
In manchen Kirchen der Bretagne werden noch jetzt seine
Tage festlich begangen. So in Rennes, Dol, St. Malo, Quimper,
Leon, St. Brieuc, Tréguier und Vannes! Und von den Juristen
sagt 1856 der Advokat Ropartz?, das Beispiel des Parlaments sei
von den anderen bretonischen Gerichtshöfen nachgeahmt worden,
noch jetzt vereinigten sich fast überall Richter und Anwälte am
Tage des Heiligen und befestigten unter Anrufung Ivos die Bande
guter Eintracht nnd brüderlicher Gesinnung.
Nach alledem nimmt es nicht Wunder, wenn Ivo geradezu
Patron der Bretagne genannt wird.’
Aber auch in anderen Teilen Frankreichs außerhalb der Bre-
tagne stand Ivo in hohem Ansehen. In der Normandie ist vor
allem die Universität Caen zu nennen. Nach den Statuten der
juristischen Fakultät aus dem 15. Jahrhundert darf man annehmen,
daß Ivo ihr Patron war. Monatlich feierte sie ihm zu Ehren die
Messe, und an ihrer Ivo-Feier am Tage des Heiligen nahmen
außerdem auch Vertreter der anderen Fakultäten teil. In den
Kirchen von Courtances und Avranches wird noch jetzt sein Fest
am 23. Mai jeden Jahres gefeiert.’ An der Universität in Angers
wurde am 26. Mai 1396 seitens der bretonischen Nation ein Ver-
trag mit der Kathedrale wegen der Feier des Ivo-Tages geschlossen.‘
Und 1437 stiftete sie eine Ivo-Messe in der Kirche St. Maurice.’
Der Text einer Missa Sancti Yvonis steht in einem Missale der
Kirche von Angers, das in Rouen 1523 gedruckt worden ist.” Der
Heilige wird darin unter anderem als „Amator concordie“, als
„Reformator justicie“ und als „spretor pecunie“ gefeiert. Am
22. Mai jeden Jahres wird noch jetzt sein Tag in Angers be-
gangen” In Orleans, wo er Jurisprudenz studiert hatte, wurde
er seitens der Universität verehrt.” In Chartres soll er Patron
. gewesen sein."
ı Flament, Le culte de saints de France, II. 1893, p. 116. 119. 124.
131. 137. 139.
3 p. 303. 3 Revue de l'art chrétien |. c.
4 Amédée de Bourmont, La fondation de l'université de Caen. 1883.
(Separatabdruck aus dem Bulletin de la société des antiquaires de Nor-
mandie). p. 148f.
° Flament p. 177. ° Fournier I, 1. 1890, p. 317. 7 Fournier p. 396.
e De la Borderie, Daniel, Perquis et Tempier, Saint Yves. 1887,
p. XLVIII. 481. i
T Flament II. p. 266. 10 Hauréau l. c. 11 Kerler l. c.
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Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 325
In Paris wurde 1348, ein Jahr nach der Heiligsprechung,
die Erlaubnis zum Bau einer Ivo-Kapelle! erteilt. Die Einweihung
fand 1357 statt. Sie stand an der Rue de St. Jacques, da wo
der Boulevard St. Germain sie schneidet. Bis zur Revolution hat
sie ihrem Zwecke gedient. 1790 wurde sie geschlossen, 1793
verkauft und 1796 zerstört. 1823 waren nur noch einige Reste
vorhanden. 1791, also kurz nach der Schließung der Kapelle,
hat einer der bisherigen Administratoren, Cailleau de Courcelles,
ein Urkundenbuch für sie zusammengestellt, das sich jetzt in den
Archives nationales in Paris befindet. Aus dieser und anderen
dort aufbewahrten Quellen hat Bournon vor wenigen Jahren in
seinen Rectifications et additions? zu Lebeufs Histoire de la ville
et de tout le diocèse de Paris Neues über den Ivo-Kult in Paris
mitgeteilt. In Verbindung mit dieser Kapelle bestand in Paris
eine Ivo-Brüderschaft. Der Ivo-Tag wurde seit 1420, wenn nicht
von der ganzen Universität, dann doch jedenfalls von der medi-
zinischen Fakultät gefeiert, die eine Zeitlang ihre Sitzungen in
der Iro-Kapelle abgehalten haben soll? Ob in Paris die medi-
zinische oder die juristische Fakultät oder keine von beiden Ivo
zum Patron hatte, ist zweifelhaft.‘
Zu dem Kirchenschatz der Sainte-Chapelle in Bourges gehört
eine Monstranz aus vergoldetem Silber mit dem Bilde Ivos?’ In
Chalon-sur-Saöne läßt sich eine Ivo-Brüderschaft nachweisen. Zu
ihren Festen am Ivo-Tag stiftete in älterer Zeit die Stadt dem
Bätonnier, dem Vorsteher der Advokaten, Wildbret und Wen?
In Döle wurde 1581 in der Kirche der Cordaliers eine Statue
lvos errichtet. Sie wurde 1897 ausgebessert und in der Kirche
Notre Dame neu aufgestellt.” In Besançon wird noch jetzt jähr-
lich am 24. Mai sein Gedächtnis begangen.® In Montpellier wurde
1 Haureau p. 140. Felibien, Histoire de la ville de Paris. I. 1725.
p. 601f. Lobineau Le Millin, Antiquités nationales. IV. 1792, p. 1f.
? 1890—1901, p. 106f.
3 Crévier, Histoire de l'université de Paris. V. 1761. p. 61. Denifle,
Chartularium universitatis Parisiensis. IV. 1897. p. 376. nr. 2151. Adolphe
Fabre, Études historiques sur les clercs de la Bazoche. 1856, p. 130.
* Aschbach, Geschichte der Wiener Universität. I. 1865. p. 190.
" Didron, Annal. archéol. XI. 1851. p. 322.
* Fouque, Histoire de Chalon-sur-Saöne. 1844. p. 636.
' Analecta Bollandiana. XVII. 1898. p. 259. nr. 66. 67.
* Flament I. p. 192.
326 Ernst von Moeller.
1447 beschlossen, eine Ivo-Feier der Universität in der Kirche
der heiligen Eulalia zu veranstalten.” In Nimes wird Ivo an je-
dem 22. Mai gefeiert.” In Pau beging das Parlament das Ivo-
Fest „in roten Roben mit unglaublicher Pracht.“?
In Spanien soll Ivo an der Universität Salamanca verehrt
worden sein. Die Statuten von 1625 nennen jedoch in dem sehr
ausführlichen Festkalender Ivo nicht.” Vielleicht trifft die Angabe
für eine frühere oder spätere Zeit zu.
In Italien finden wir zunächst in Rom zwei Ivo-Kirchen. Die
eine ist die Kirche der Sapienza®, der Universität. Die andere,
mit der ursprünglich ein Hospiz verbunden war, ist die Kirche
der Bretagner.” In beiden finden seit alter Zeit alljährlich am
19. Mai große Feiern zu Ehren des Juristenpatrons statt. In der
Sapienza wird ein Bild Ivos von Pietro Berretini da Cortona
(1596—1669) gezeigt. Eine römische Prälatur ist nach Ivo ge-
nannt; einer ihrer Inhaber war der spätere Kardinalstaatssekretär
Lorenzo Nina.” Außerdem haben sich im Lauf der Jahrhunderte
in Rom vier verschiedene Vereinigungen gebildet, die entweder
den Ivo-Kult allein oder gleichzeitig die Verehrung anderer Hei-
ligen oder der Mutter Gottes bezwecken.
! Fournier Il,1. p. 227. nr. 1147. Die Kirche steht noch jetzt: Meyers
Reisebücher, Riviera. 7. Aufl. 1907. Karte bei p. 280.
? Flament I. p. 161.
° Hauréau, p. 141; er verweist auf de l'Œuvre, Vie de St. Yves, p. 272.
* Hauréau |. c.
° Constitutiones apostolicas y estatutos de la muy insigne universidad
de Salamanca. Recopilados nuevamente por su comision. En Salamanca.
fol. p. 407—410. Nikolaus und Katharina werden mit aufgeführt.
€ Burckhardt, Cicerone. II, 1.27. 1898. p. 528.
" Piazza, Emerologio di Roma. I. 1713. p. 340. Opere pie di Roma.
1679. p. 122. Ropartz p. 329f. Barbier de Montault, Œuvres complètes.
I. 1889. p. 99f.; derselbe in der Revue de lart chrétien. XXXIV =
IV. Serie II. 1891. p. 74. Guillotin de Corson, St. Yves des Bretons à Rome.
Mskr. der Bibliothek in Nantes; vgl. Catalogue général des manuscrits des
bibliothèques publiques de France. Départements. XXII. 1893, p. 138. nr. 1007.
° Nagler, Künstlerlexikon. I. 1835. p. 461. Meyer, Küħñsterlexikon.
II 1885. p. 686. Stadler-Ginal l. c. Barbier de Montault, Revue de lart
chrétien Le
? Du Broc de Segange, Les saints patrons des corporations et protec-
teurs spécialement invoqués dans les maladies et dans les circonstances
critiques de la vie. I. p. 383.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 327
In Neapel war Ivo Patron des Oratorium charitatis S. Mariae
Portaenovae apud clericos regulares S. Poull: eine Kapelle des
Hospizes war ihm geweiht. Bei dem Theatinerkloster bestand
eine Ivo-Kongregation; auch hier hatte Ivo eine besondere Ka-
pelle, die von Paolo de Matthaeis ausgemalt war.
In den Uffizien zu Florenz ist ein Bild von Ivo von Jacopo
Chimenti genannt d’Empoli (1554—1650) zu sehen.’
Wenn wir uns weiter Belgien zuwenden, so sind zunächst
Ryssel, das heutige Lille, und Douai zu nennen, die beide erst
von Ludwig XIV. mit Frankreich vereinigt worden sind. In Douai
ist im Jahre 1573 eine Rede über Ivo von Boetius Epo heraus-
gegeben worden, die er vor den Studenten der Jurisprudenz an
der dortigen Universität gehalten hatte Es ist also sehr wahr-
scheinlich, daß dort solche Festakte zu Ehren Ivos regelmäßig
veranstaltet wurden. In Ryssel beschlossen die Juristen, Verwal-
tungsbeamte und Advokaten, am 5. Juli 1607, am 19. Mai jeden
Jahres einer Ivo-Messe gemeinsam beizuwohnen und sich eine Je-
suitenpredigt mit besonderer Rücksicht auf die Pflichten der Ad-
vokaten und Prokuratoren halten zu lassen.’
In Löwen wurde 1483 an der Universität von dem Professor
der Rechte Robert van den Poele, Robertus de Lacu, ein Colle-
gium S. Ivonis gestiftet. Es bestand mindestens bis 1776; denn
damals wurden die zugehörigen Gebäude neu aufgeführt. Jetzt
dienen sie anderen Zwecken. In der St. Peterskirche fand jähr-
lich die Ivo-Feier der Juristen statt; 1682 heißt es, diese Sitte
bestehe schon seit vielen Jahren” Es gab hier eine besondere
Ivo-Kapelle oder Kapelle der juristischen Fakultät. Ein darin
befindliches Gemälde von Josse van der Baren stellte eine Szene
! Acta Sanctorum |, c. p. 539. ? Ropartz p. 338.
1 Nagler, Il. 1835. p. 519. Müller-Singer, Künstlerlexikon I. 1895.
p. 255. Saulnier in: Levot, Biographie bretonne. II. 1857. p. 982.
* Acta Sanctorum l. c. p. 538.
5 Frans de Potter, Geschiedenis van de gemeenten der provincie Oost-
Vlaanderen. 7. Reeks. Gent. 7. Deel. 14. Aflevering. 1896. p. 471f.
° Jo. Molanus, Historia Lovaniensium. Ed. de Ram. I. 1861. p. 629f.
Lib. X. cap. 10. Rashdall, The universities of Europe in the middle ages.
HL 1895. p.261. Brants, La faculté de droit de l'université de Louvain.
1906. p. 26. van Ewen, Louvain dans le passé et dans le présent. 1895.
p. 586£.
1 Acta Sanctorum l. c. p. 614.
328 Ernst von Moeller. =
aus dem Leben des Heiligen dar. Auf den Altar stiftete die Fa-
kultät 1666 eine fünf Fuß hohe, silberne Statue Ivos; eine Ab-
bildung derselben in Kupferstich stellte Peter van Lisbetten her.'
Die Peterskirche besaß seit 1682 ein paar Ivo-Reliquien. Für
das Oratorium sodalitatis Marianae hat Rubens 1621 auf Bestel-
lung der Jesuiten ein Bild Ivos gemalt.” Antonius Perez hielt
die Festrede bei der Übernahme. Später befand sich das Bild
in der Michaelskirche.” Einige Jahre nach der Aufhebung des
Jesuitenordens, 1717, wurde es verkauft und wechselte in den
nächsten Jahrzehnten wiederholt den Besitzer. 1822 gehörte es
zur Collection Didot. Wo es sich heute befindet, ist ungewiß.
Nach Naglers Angabe war Ivo dargestellt „in rotem Gewande,
wie er einer vor ihm mit dem Kinde knieenden Frau ein Papier
reicht“.* Die Sache wird jedoch vermutlich umgekehrt dahin
aufzufassen sein, daß Ivo die Bittschrift einer Witwe entgegennahm.
Nach Mecheln wurden auf Bitten des Rats 1680 einige Re-
liquien Ivos gebracht. Eine jährliche Ivo-Feier der Juristen war
schon vorher seit Jahren üblich” In Antwerpen bestand der
gleiche Brauch.° In Gent ist zweimal eine Ivo-Gilde errichtet wor-
den. In Brügge soll Karl von Blois Ivo bereits vor seiner Heilig-
sprechung Altäre gestiftet haben.’
In Deutschland kommt, wenn wir im Südwesten anfangen,
an erster Stelle Basel in Betracht? Hier wurde von der ju-
ristischen Fakultät der 19. Mai alljährlich festlich begangen. Die
Statuten enthalten eine ausführliche „Rubrica de festo Sancti
Ivonis et missa ın eodem celebranda“. Bernoulli hat seiner Aus-
gabe als Titelbild eine Miniatur in Reproduktion beigefügt, die
den Heiligen „S yfo“ als Wappenhalter darstellt, wie er von
einem Armen eine Bittschrift annimmt. Das Bild stammt aus der
1 van Ewen p. 361.
2? Acta Sanctorum l. c. p. 538f. ° van Ewen p. 377.
4 XIII. 1843. p. 567f. 5 Acta Sanctorum l. c. p. 611f.
® Ibid. p. 539. 7 Lobineau l. c. p. ai,
® Die Statuten der juristischen Fakultät der Universität Basel. Nach
der ältesten vorhandenen Fassung herausgegeben von Bernoulli. 1906. p. 20f.
Wilh. Vischer, Geschichte der Universität Basel. 1860. p. 232.236. Hom-
mel, Litteratura juris. Editio secunda.. 1779. p. 276f. Millin l. c. IV.
1792. p. 19 not. 29. Hauréau p. 141. Saulnier l. c. p. 982 not. 1. Fabre
l. c. p. 131.
_ Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 329
Wappen dasjenige des Joh. Marolff de Fridberg ist, der in diesem
Jahre zum Rektor gewählt wurde.
In Freiburg im Breisgau! wurde gleichfalls jährlich eine Ivo-
Feier mit Messe und Rede veranstaltet. Das Fakultätssiegel der
Juristen zeigt seit der Errichtung der Universität im 15. Jahr-
hundert bis zum heutigen Tage den Heiligen, auf dem Katheder
sitzend. Abbildungen finden sich bei Hommel 1779 und jetzt in
Siebmachers Wappenbuch. Eine Notiz von Zasius über die Ivo-
Feier von 1514 hat Schreiber aus dem Protokollbuch der juristi-
schen Fakultät mitgeteilt.
In Tübingen? ist die übliche Ivo-Feier durch die Statuten
der juristischen Fakultät von 1539 bezeugt. Eine 1595 daselbst
gedruckte Rede über Ivo von Samuel Heider oder Heyden wird
mehrfach erwähnt.
In Dillingen? verehrte die erst 1625/29 errichtete juristische
Fakultät Ivo als ihren Patron. Am 21. Mai 1715 feierte sie sein
Fest mit Gottesdienst und Festmahl in Wittislingen. Ähnliche
Feiern fanden vermutlich auch hier jedes Jahr statt.
In Ingolstadt? enthalten die Statuten der juristischen Fakultät
von 1524 Vorschriften über die Feier des „Festum divi Ivonis“.
Sie scheinen noch im 18. Jahrhundert befolgt worden zu sein.
In Erfurt wurde die Ivo-Feier von der juristischen Fakultät
durch einen Beschluß vom 10. Mai 1425 geregelt. In der Marien-
kirche stand ein Ivo-Altar.
1 Schreiber, Geschichte der Stadt und Universität Freiburg i. B. I, 1.
1868. p. 171. Siebmacher 1, 8A: Die Siegel der deutschen Universitäten
in Deutschland, Österreich und der Schweiz, bearbeitet von Gritzner. 1906.
Text p. ut Taf. VIII, 6. 8. 9. 10. Hommel, Millin, Haureau, Saulnier,
Fabre l. e
? Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren
1476 bis 1550. Tübingen 1877. p. 289. Hommel p. 275. Lipenius, Biblio-
theca realis iuridica. I. Lief. 1757. p. 644. v. Ipho. Heinr. Joh. Otto
König, Lehrbuch der allgemeinen juristischen Literatur. I. Halle 1785.
p. 58, $ 60.
® Specht, Geschichte der ehemaligen Universität Dillingen (1549—1804).
1902. p. 188. 2
* Rosmarus, Engerdus, Mederer, Annales Ingolstadiensis Academiae.
1782. I. p. XXXIL IV. p. 237f. 254f. Prantl, Geschichte der Ludwig
Maximilians-Universität in Ingolstadt, Landshut, München. I. 1872. p. 190.
® Akten der Erfurter Universität, bearbeitet von Weißenborn. II. (= Ge-
schichtsquellen der Provinz Sachsen VIII, 2). 1884. p. 9öf. 81. 103.
330 Ernst von Moeller.
In Wittenberg! wird Ivo in den Statuten der juristischen
Fakultät von 1508 als Patron genannt. Die Ivo-Feier scheint
seit der Reformation außer Übung gekommen zu sein. Aber im
Fakultätssiegel ist Ivos Bild nicht nur 1510, 1519 und 1528,
sondern noch 1669 zu sehen. Die Umschrift auf dem Siegel von
1510/19 lautet: „S. Ivo Albiorenus (?) docet“; auf dem Siegel von
1528/1669: „S. Ivo Facultatis Juridice Wittenbergensis Patronus.“
Jüngere Fakultätssiegel von 1676 und 1731 zeigen dagegen statt
Ivos eine Wage. Offenbar nahm man bei dem protestantischen
Charakter der Universität Anstoß daran, noch länger einen Hei-
ligen im Siegel zu führen und offiziell als Patron anzuerkennen.
In den Wittenberger Universitätsstatuten von 1508 wird der Tag
des heiligen Ivo als Festtag nicht nur für die Juristen, sondern
für die „superiores facultates“ überhaupt bezeichnet.?
In Wien? stand eine Kapelle des heiligen Ivo bei der Juristen-
schule. Sie war 1397 von dem Kanonisten Coloman Kolb ge-
stiftet worden. Am 30. Januar 1474 wurde sie zu Ehren der
heiligen Maria, des heiligen Bartholomäus, der heiligen Hedwig
und des heiligen Ivo konsekriert. 1635 und in den folgenden
Jahren wurde von der juristischen Fakultät eine neue Kapelle zu
Ehren Ivos allein errichtet. 1759 wurde sie den Piaristen über-
lassen. 1788 oder bald darauf wurde sie entweiht und der Schät-
zungspreis von 3443 Gulden der Fakultät ausgezahlt. Ivo war
seit 1426 Patron der juristischen Fakultät. In ihren revidierten
Statuten vom 6. Dezember 1703 ıst von der Ivo-Feier und Ivo-
Kapelle ausführlich die Rede. Charakteristisch für Wien ist das
Amt eines besonderen Ivonisten.
In Tyrnau? wurde Ivo gleichfalls als Patron der juristischen
1! Die Wittenberger Universitäts- und Fakultätsstatuten vom Jahre
MDVIII, Halle 1867. p. 26f. Siebmacher Le Text p. 38, Taf. XXXI, 7.
XXXIII, 1. Hommel p. 276. Otte, Handbuch der kirchlichen Kunstarchäo-
logie des deutschen Mittelalters. I5. 1883. p. 578. Millin Le Haureau
Le Göschel p. 66. Samson p. 200.
3 p. 14. ,
s Weiß, Geschichte der Stadt Wien. I. p. 159. Bermann, Alt- und
Neu-Wien. 1880. p. 411. Geschichte der Stadt Wien, herausgegeben vom
Altertumsverein. U,2. 1905. p. 903. 925. 985. Kink, Geschichte der Uni-
versität zu Wien. I. 1854. p. 102ff. not. 113. II (Statutenbuch) p. 489 ff.
Aschbach 1l. c. p. 190. 306.
* Backer, Bibliothèque des écrivains de la compagnie de Jesus. I. 1869.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 331
Fakultät verehrt. Auf dem Titel der Rede, die Peter Spaits dort
1764 zu seinen Ehren hielt, wird er als „Facultatis juridicae pa-
tronus“ ausdrücklich bezeichnet. Zahlreiche andere solche Reden
führt Backer aus den Jahren 1723—1770 auf. Als die Univer-
sität 1777 von Tyrnau nach Budapest verlegt wurde, blieb Ivo
Patron der Juristen. Und auch die Sitte, seinen Tag festlich zu
begehen, wurde zunächst beibehalten.
Es ist ein weites Gebiet, in dem sich der Ivo-Kult nach-
weisen läßt: von der Bretagne durch Frankreich hindurch bis nach
Neapel hinunter und hinauf bis nach Belgien, im Osten bis Wit-
tenberg, bis Budapest. Die Formen der Verehrung sind großen-
teils die gleichen: Ivo-Kapellen begegnen uns in der Bretagne, in
Paris, in Löwen, in Rom und in Wien und an anderen Orten.
Allenthalben werden die Jahrestage, vor allem der 19. Mai gefeiert.
Messen werden Ivo zu Ehren gestiftet, gelesen, Reden gehalten
und Schmausereien veranstaltet. Aber trotz aller Gleichartigkeit,
die in der mittelalterlich-katholischen Kultur wurzelt, treten zwi-
schen den Ländern, die wir durchwandert haben, doch zugleich
deutliche Unterschiede hervor.
In den romanischen Ländern sind es weitere Kreise, die sich
den Ivo-Kult zur Aufgabe machen. Einzelne Universitäten und
Fakultäten gehören dazu, aber ebenso Stadträte und Gerichtshöfe,
Richterkollegien und Anwälte, Arbeiter, Geistliche und in großer
Zahl .siegreiche Prozeßparteien, die mit Erfolg zu Ivo gebetet
haben und ihm hinterher ihren Dank bezeugen.
In Deutschland hat der Ivo-Kult namentlich ım 15. und 16.
Jahrhundert seine Rolle gespielt. Allenthalben war er damals in
Mittel- und Süddeutschland bekannt; er gehörte zu den charakte-
ristischen Erscheinungen des Universitätslebens jener Zeit. Aber
anders als in Frankreich, Italien und Belgien beschränkt sich hier
die Verehrung des Heiligen fast ausschließlich auf die Universi-
täten und speziell auf die juristischen Fakultäten. Von keinem
deutschen Stadtmagistrat und von keinem deutschen Gericht, etwa
vom Reichskammergericht oder Reichshofrat oder vom Hofgericht
in Rottweil ist es bekannt, daß hier der Tag des heiligen lvo wie
in Rennes oder Pau gefeiert worden wäre Nur in den wenigen
col. 563. II. 1872. col. 92. 153. 236. 332. 393. 1182. 1960. 2015. II. 1876.
col. 702. 882. 1134. Szerdahely, Sanctus Ivo. Budae 1784. p. V. VI. L.
332 Ernst von Moeller.
Städten, in denen eine Fakultät oder Universität den Tag feiert,
ist es mitunter üblich, daß die sämtlichen Doktoren und Lizen-
tiaten der Rechte, die in der Stadt wohnen, an der Feier teil-
nehmen.
Mit diesem Unterschied hängt es zusammen, daß die eigen-
artigste Form der Ivo-Verehrung, die Ivo-Brüderschaften — um-
gekehrt wie die Elenden-Brüderschaften — vom Mittelalter bis
heute ausschließlich in den romanischen Ländern vorkommen, aber
in Deutschland vollständig fehlen.
II.
Die Formen der Ivo-Verehrung.
Wir haben uns jetzt im einzelnen der Frage zuzuwenden, in
welcher Art und Weise der Ivo-Kult betrieben worden ist. Die
Brüderschaften werden wir im folgenden Abschnitt für sich be-
sprechen. Hier haben wir es vor allem mit den Ivo-Feiern zu tun.
Unter den Ehrennamen, die man Ivo beigelegt hat, scheint
der älteste „Advocatus pauperum“ zu sein. Er läßt sich, wenn
auch wohl noch nicht technisch, bereits in den Akten des Kanoni-
sationsprozesses nachweisen. Einer der über sein Leben und seinen
Wandel vernommenen Zeugen sagte im Jahre 1330 aus: „quod
D. Yvo erat defensor et patronus viduarun, orphanorum, pupil-
lorum, pauperum et aliarum miserabilium personarum gratis“.
Jüngeren Ursprungs ist die Bezeichnung Ivos als Schutzpatron
der Juristen. Und zwar ist sie erst ganz allmählich seit dem
Ausgang des Mittelalters ın der Weise üblich geworden, daß man
Ivo zunächst als Patron einer bestimmten Gruppe von Juristen,
z. B. einer juristischen Fakultät erklärte Er wird dann als „pa-
tronus iuristarum‘ oder als ‚„noster patronus“ in den Statuten
aufgeführt. Aber erst als dies lange Zeit hindurch an vielen
Orten geschehen war, hat dieser Name die Bedeutung gewonnen,
daß darunter der Schutzpatron aller Juristen zu verstehen ist.
Alle möglichen anderen Beinamen werden Ivo in Festreden, Messen
! Acta Sanctorum l. c. p. 546. Die Form „advocatus pauperum" ist
z. B. 1429 durch ein anonymes Wörterbuch bezeugt (Catalogue general.
Departements. III. p. 216), 15868 durch die Inschrift über der Tür der
bretonischen Ivo-Kapelle in Rom (Barbier de Montault, Œuvres. I. 1889.
p. 99, not. 2).
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 333
und Hymnen beigelegt! Aus einem Hymnus stammt auch das
früher sprichwörtliche, eigenartige Lob der Verse:
Sanctus Ivo erat Brito,
Advocatus et non latro
Res miranda populo.?
Weniger authentisch scheint es zu sein, wenn neuerdings be-
hauptet wird, Ivo sei auch Patron der Drechsler, weil die Rechts-
gelehrten beim Volke vielfach im Verdachte ständen, eine Sache
tüchtig verdrehen zu können.” Sonst ist noch zu erwähnen, daß
der Schutzpatron der Juristen unzählige Male mit dem Bischof
Ivo von Chartres verwechselt worden ist. Selbst in der Ge-
schichte der christlichen Kunst von Franz Xaver Kraus* steht
diese irrige Angabe, der jeder historische Grund fehlt. Ivo von
Chartres war ein ausgezeichneter Kanonist, aber niemals Patron
der Juristen.
Über die kirchlichen Feiern, die die Juristen ihrem Schutz-
heiligen, dem Advokaten der Armen, zu Ehren veranstalten, wer-
den regelmäßig Verträge mit einer bestimmten Kirche abge-
schlossen. So in Angers 1396. Überall da scheint es der Fall
gewesen zu sein, wo nicht eine Ivo-Kirche oder -Kapelle vor-
handen war, die für die Feier genügte In Wien begann die
Feier in der Ivo-Kapelle der juristischen Fakultät und wurde in
der Stephanskirche fortgesetzt, so daß hier gleichfalls eine beson-
dere Vereinbarung stattgefunden haben muß. Die Erfurter Sta-
tuten erwähnen ausdrücklich die Einwilligung und Erlaubnis der
ehrwürdigen Männer, des Herrn Dekans und des Kapitels der
dortigen Marienkirche.
Der Tag der Ivo-Feier ist in der großen Mehrzahl der Fälle
der 19. Mai, der Tag, an dem der Heilige starb und heilig ge-
sprochen wurde Am 17. Oktober, dem Geburtstage, finden zu-
Seilen besondere Feiern, aber sehr selten® die Hauptfeiern statt.
In Wittenberg wie an den meisten deutschen Universitäten, die
hier in Frage kommen, fällt das Fest auf den 19. Mai. Die Be-
hauptung verschiedener französischer Schriftsteller‘, bier sei der
| Vgl. den unten mitgeteilten Hymnus von Sebastian Brant.
? Eine niederländische Form dieser Verse teilt Potter l. c. mit.
3 Kerler l. c., p. 71. 4 II, 1. 1897. p. 434.
® So z. B. bei der römischen Ivo-Kongregation. Statuten, p. 6.
€ Millin l. c. IV. p. 19, not. 29. Fabre l. c. p. 131.
334 Ernst von Moeller.
3. Mai vorgeschrieben gewesen, wird durch die Statuten von 1508.
widerlegt. Zuweilen wird der Fall berücksichtigt, daB auf den
19. Mai ein anderer hoher Festtag fällt. Alsdann wird mit der
Geistlichkeit der betreffenden Kirche ein anderer Tag vereinbart.
In Basel soll nach den Statuten der Juristenfakultät das Kapitel
der Peterskirche dem Dekan von der Verlegung des Festes recht-
zeitig Mitteilung machen. In Ingolstadt soll die Feier am 19. Mai
gehalten werden, wenn es in der Marienkirche an diesem Tage
bequem möglich ist. In Dillingen fand sie 1715 am 21. Mai statt.
Am Tage der Ivo-Feier fallen in der juristischen Fakultät,
zuweilen an der ganzen Universität die Vorlesungen aus. „Non
legitur“ heißt es in dem Beschluß der Pariser Universität von
1420; „non legatur“ in den Baseler Statuten. In Montpellier
steht in dem Beschluß von 1447, die Doktoren seien nach löb-
lichem und altem Brauche gewohnt, an diesem Tage nicht zu
lesen, an der „alma parens universitas“ ruhten die Vorlesungen
und der gesamte Lehrbetrieb. Dasselbe versteht sich überall von
selbst, wo der Ivo-Tag unter den Festen und Vakanzen mit auf-
gezählt wird. Gelegentlich machen es die Statuten dem Pedell
zur Pflicht, tags vorher die Feier in dem Auditorium anzukin-
digen und das Ausfallen der Vorlesungen bekannt zu machen.
Am Nachmittag und Abend des 18. Mai finden nicht selten
zur Vorfeier Vespern und Vigilien statt. So in Nantes, Freiburg
i. B. und Erfurt.! Die Teilnahme daran blieb in Erfurt den Pro-
fessoren und Studenten anheimgestellt. Dagegen haben sich hier
am Ivo-Tage selbst die erlauchten Herren Grafen, Barone, Adligen,
Doktoren und Scholaren der Jurisprudenz vollzählig oder doch
die meisten von ihnen, die nicht verhindert sind, nach dem
ersten Läuten der Wolveramglocke in dem Umgang der Marien-
kirche zu versammeln, angetan mit glänzenden und ziemlichen
Kleidern gemäß dem Stande eines jeden. Bei dem Glockenläuten
unmittelbar vor Beginn des Hochamts sollen sich dann die Herren
unter Vorantritt der Pedelle und der vier Kerzenträger in den
Chor begeben und zur Linken Aufstellung nehmen. Die rechte
Seite bleibt den Prälaten, Kanonikern und sonstigen Geistlichen
vorbehalten. Die Ausschmückung der Kirche ist bis ins einzelne
geregelt. Aufdem Wolveramkandelaber, dem sog. Büßer, in der Mitte
1 Akten der Erfurter Universität. II. p. 95.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 335
des Chores brennen drei Kerzen, jede drei Pfund schwer; ebenso
zwei Kerzen von einem halben Pfund auf dem Ivo-Altar in der
Sakristei. Bei dem Offertorium haben die Prälaten, Kanoniker und
Vikare den Vortritt. Nach ihnen kommen die Grafen, Barone, Dok-
toren, Bakkalarıen und Scholaren — die Pedelle mit den Universi-
tätsstäben vorauf — an die Reihe. Bei der Konsekration und
Elevation des Altarssakraments sollen zwei von den Kerzenträgern
dem Diakonus, zwei dem Subdiakonus zur Seite stehen. Der
Priester spricht das Pater Noster. Der Chor antwortet: „Sondern
erlöse uns von dem Übel“ Es folgt ein Sermon zu Ehren
Ivos.
In Wien! fand nach den Statuten von 1703 ein Gottesdienst
in der Ivo-Kapelle am Sonntag nach Himmelfahrt mit einer An-
sprache in deutscher Sprache statt. Das Ivo-Fest wurde hier am
dritten Pfingstfeiertag, also jedes Jahr wechselnd, gefeiert. Mor-
gens um 8 Uhr war zunächst Andacht in der Kapelle. Nachdem
sie beendet war, versammelten sich Rektor, Dekan und die Mit-
glieder aller vier Fakultäten in der Stube der juristischen Fakul-
tät. Und von dort ging der Zug, Rektor und Dekan mit den
Insignien und den beiden Szeptern voran, in Prozession zur Ste-
phanskirche. Hier wurde abermals Gottesdienst gehalten und
eine lateinische Lobrede auf den heiligen Ivo angehört.
In Ingolstadt wird nach den Statuten von 1524 mit dem
Hochamt zu Ehren Ivos eine Totenmesse für die im Lauf des
letzten Jahres verstorbenen Doktoren und Studenten der juristischen
Fakultät verbunden 7 Sehr viel häufiger scheinen bei diesen kirch-
lichen Feiern Hymnen auf Ivo rezitiert oder gesungen worden zu
sein. Ein Beispiel aus Deutschland vom Ende des 15. Jahrhun-
derts liefert uns Sebastian Brants „De sancto Ivone hymnus“.?
Da der Dichter von der Versammlung spricht, die „heute“ statt-
findet, wird er die Verse vermutlich für eine solche Universitäts-
feier im Südwesten Deutschlands gedichtet haben. Sie lauten:
Ivo, qui miles fueras togatus,
Miles et Christi bonus et sacerdos
Perfidas turmas superas duello
Nocte dieque.
! Kink, II. p. 490. 7 Annales IV, p. 254.
® Brant, Varia carmina. Basel, Joh. Bergman de Olpe. 1498.
fol. Fiir fg.
336 Ernst von Moeller.
Inclytam vitam simul et modestam
Instar in terris agis angelorum.
Non mero nec tu satiaris unquam
Carnis in esca.
Vestibus duris capreoque amictu
Uteris, corpus maceras, iejunans
Abstines, noctes vigilans precaris
Saepe perhennes.
Pauperem Christum satis aemulatus
Pauperes semper inopesque turbas
Insequens nunquam miseros sinebas
Mente gravari.
Tu pater iuris, decus atque custos,
Suetus et causas tuitare iustas,
Pauperis nunquam viduae aut pupilli
Despicis ora.
Ivo, doctorum venerande fautor,
Quem colit noster chorus et frequentat
Laudibus dignis, hodie faventem
Respice coetum.
Impetra nobis veniam cupitam.
Fac pares vita meritisque tantis
Curiae tandem comites supernae
Participesque.
Id quod excelsae moderator aulae
Cum suo praestet genito sacroque
Spiritu: trinus deus unus omnis
Arbiter aevi.
Sebastian Brant, der bekanntlich selber Jurist war, hat sich ın
seinen Carmina noch öfter mit Ivo beschäftigt. „Ad divum Ivo-
nem advocatum pauperum“ lautet die Überschrift eines langen
Gedichtes!, in dem er ähnlich wie dort einzelne Züge der Ivo-
Legende verwertet und hinterher von den Advokaten ein Bild
zeichnet, als wären sie wirklich ohne Ausnahme Latrones. Dem-
entsprechend läßt Brant in einem Carmen „De natura et moribus
advocatorum consistorialium“? Ivo lange Zeit vor den Toren des
Himmels in der Erwartung stehen, ob sich kein einziger Berufs-
genosse blicken lasse. Er kann noch lange warten:
Stabit item, donec justus, pius atque fidelis
Causidicus illi forsitan obveniat.
Aber nicht bloß mit Hymnen, Glockengeläut und Kerzenlicht,
sondern mit Örgelspiel und Gesang wurden diese Ivo-Feiern ver-
! Fol. Fi fg. ? Fol. i.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-BrüderscLaften. 337
anstaltet und überhaupt genau so festlich ausgestattet, als ob es
sich um einen der hohen Festtage der Christenheit handele. Die Sta-
tuten der Fakultäten stellen mehrfach diese generelle Klausel auf.
Über die Einzelheiten geben uns die Kostenfestsetzungen den ge-
nauesten Aufschluß. Nach den Statuten von Ingolstadt bekommen `
der Pleban und zehn Priester jeder einen halben Gulden, der Or-
ganist sechs Kreuzer und der Küster drei; auch der Pedell be-
kommt sechs Kreuzer vom Dekan, „prandii nomine“, als Trink-
geld, weil er „bei allen diesen Veranstaltungen die meiste Mühe
hat“. Sehr viel umfangreicher ist der Ivo-Etat in Erfurt. Hier
werden auch der Schullehrer, der mit seinen Jungen der Feier
beizuwohnen hat, die Chorsänger, Bälgetreter, Kerzenträger, Chor-
knaben, Glöckner, der dormitorialis, der daviseferus und sermo-
cinans aufgeführt; der Festredner bekommt 28 alte Groschen.
Für die richtige Verteilung der Gelder hatte der Dekan zu sorgen.
Die zwei Gulden, die die Geistlichkeit bekam, wurden aus einer
Rente bezahlt, die die Fakultät gekauft hatte. Im Basel ver-
sprechen die Statuten den Doktoren der Fakultät, um sie zur
Teilnahme bereitwilliger zu machen, einen Schilling, falls sie wirk-
lich erscheinen. Zasius gibt während seines Dekanats an der
Universität Freiburg i. B. im Jahr 1514 die Kosten der Ivo-Feier
auf zwei Gulden, sechs Schillinge und elf Pfennige an. In Witten-
berg wurden zwanzig Groschen ausgeworfen. Davon sollten die
Geistlichen entschädigt, der Rest aber den Armen gegeben
werden.
Neben der Ivo-Messe bildet die Ivo-Rede den Mittelpunkt der
kirchlichen Feier. In Deutschland sind diese Reden regelmäßig
von Studenten der Jurisprudenz gehalten worden; z. B. in Frei-
burg 1514 von dem scholaris iuris Wilhelm Riechhaimer. In
Wien hatte gemäß den Statuten die Ivo-Rede in der Stephans-
kirche ein Studiosus juris in Toga und Barett zu halten. Die
Leistung wurde ihm als „disputatio pro exereitiis“ angerechnet.
War er arm, aber rechtschaffenen Lebenswandels, und erweckte
er gute Hoffnungen, so bezahlte ihm die Fakultät die Kosten der
Drucklegung. Fand der Dekan unter den Studenten der juristi-
schen Fakultät keinen passenden Festredner, so konnte er ihn aus
einer andern Fakultät nehmen.
Wie verbreitet diese Sitte war, zeigt eine Bemerkung
Fichards (1512—1581) in seinen „Vitae recentiorum jureconsul-
Histor. Vierteljahrachrift. 1909. 3. 23
338 Ernst von Moeller.
torum“!, die um die Mitte des 16. Jahrhunderts geschrieben worden
sind. Er hat dem heiligen „Ipho“ einen Abschnitt darin einge-
räumt und einiges über sein Leben mitgeteilt. Es sei ihm unpassend
erschienen, einen Juristen, den der Papst in die Zahl der Heiligen
~ aufgenommen habe, aus diesem Katalog berühmter Juristen fort-
zulassen. Vor allem aber habe er diese Angaben gemacht, damit
die Studenten, die der Sitte nach am Ivo-Tage zu reden hätten,
sich hier einigermaßen über den Heiligen informieren könnten.
Ihm selbst sei es einst höchst fatal gewesen, als er sich auf eine
solche Ivo-Rede vorbereiten mußte, nichts über ihn zu wissen.
Die Festreden auf Ivo wurden ohne Zweifel, auch wenn der
Redner einiges Material hatte, infolge der jährlichen Wiederholung
leicht eintönig und langweilig. In Tübingen bestimmen darum
die Statuten von 1539, der Dekan solle dafür sorgen, daB am
Ivo-Tag eine Rede „in laudem legum aut Ivonis“ gehalten werde.
Dadurch kam Abwechslung in die Sache. Eine Tübinger Ivo-
Rede von 1595 ist oben bereits angeführt worden. Bei der Ivo-
Kongregation in Rom half man sich auf andere Weise, indem
man dem Festredner eine Frist von einer Viertelstunde steckte.
Auch im Ausland findet sich derselbe Brauch. Aber es sind
nicht immer Studenten, die die Reden halten. Szerdahely, der
1784 zwei Ivo-Reden in Budapest drucken ließ, war weder Stu-
dent, noch Jurist, sondern Professor der Ästhetik. In Montpellier
ist der Sermo neben der Missa schon für das Jahr 1447 bezeugt.
Aber wir erfahren nicht, aus welchen Kreisen der Redner genommen
wurde. In Rom wurden solche Ivo-Reden außer bei der Ivo-Kongre-
gation Jahr für Jahr in der Ivo-Kirche der Sapienza gehalten.
Verfasser und Redner sind hier durchaus nicht immer identisch.
Der Verfasser ist oft ein älterer Jurist. Irgendein junger Anfänger,
ein „seminarii romani clericus“ oder ein Student der Sapienza,
hat dann die Rede zu memorieren und aufzusagen. Die Kardinäle
pflegten diesen Festakten beizuwohnen. Zahlreiche Titel gedruck-
ter Ivo-Reden aus Rom weist Backer nach. Die Überschriften
sind nicht immer, aber häufig böchst sonderbar, z. B.: Thauma-
turgus Gallicus; Obtutus in Deum; Speculare caritatis incendium;
Nundinae caritatis; Ivo divinitatis hospes; Aurum Ivonianum;
1 Patavii. 1565. fol. 4. Nach Stintzing, Geschichte der Rechtswissen-
schaft I, p. 592, ist diese Ausgabe ein veränderter Nachdruck der ereten,
welche ohne Jahr in Basel erschien.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 339
Caelestis harmonia; Ivo non Ivo; Manuum eloquentia; Pandectae
porphyrogenitae sive juris ac justitiae via regia, per quam S. Ivo
jureconsultus honores aeternos adivit; Ivo cor pauperum; Ivo alter
Hercules; Lingua ignea; Sanctitatis gigas; Aemulator divinitatis;
Gladius flammeus seu conjunctio iuris et charitatis; Imago publicae
felicitatis; Medicus coelestis; Avis paradisi. In Neapel, Douai,
Gent, Antwerpen, Mecheln and Tyrnau waren gleichfalls Lobreden
auf Ivo üblich.
Die Teilnahme an E Kirchenfeiern wird zuweilen durch
Strafvorschriften sichergestellt. Belohnungen finden sich einzig
und allein bei den Baseler Doktoren. In Montpellier wird es den
einzelnen zur Gewissenspflicht gemacht zu erscheinen, aber gleich-
zeitig die „pena prestiti iuramenti“ angedroht. In Nantes ist die
Strafe dieselbe wie für das Ausbleiben in der Sonntagsmesse.
Nach den Statuten von Ingolstadt soll bei der Aufforderung zur
Teilnahme eine bestimmte oder willkürliche Strafe angedroht
werden. In Basel beträgt die Strafe fünf Schillinge, so daß der
Doktor, der zu Hause bleibt und zugleich die Prämie verliert,
einen Schaden von sechs Schillingen erleidet.
Derartige Strafvorschriften waren dagegen niemals üblich,
wenn es sich um die Teilnahme am Ivo-Schmaus handelte. Wenn
in Wien die Feier in der Stephanskirche zu Ende ist, so be-
geben sich Rektor und Dekan, samt allen Mitgliedern der vier
Fakultäten, zur Kollation ins Universitätsgebäude. Hierauf haupt-
sächlich, daneben auf den Gottesdienst in der Ivo-Kapelle am
Morgen des Ivo-Tages, bezieht sich das Amt des Wiener Ivonisten,
dessen Inhaber jährlich wechselte und beide Veranstaltungen auf
eigene Kosten auszurüsten hatte. Zum Lohn hatte er an diesem
Tage den Vortritt vor dem Dekan, in der Kapelle und in der
Kirche, in der Prozession und bei der Kollation. War der Ivonist
verhindert, sein Amt persönlich zu versehen, so hatte er einen
Vertreter aus der Zahl der anderen Doktoren der Fakultät, die
bereits das Dekanat bekleidet hatten, zu bestellen. Gegen Ende
der Kollation wurde der Nachfolger nach bestimmtem Turnus be-
rufen. Wer kein Vermögen besaß und die Kosten fürchtete, konnte
auf seinen Wunsch übersprungen werden. Aus Dillingen wurde
das Festmahl von 1715 schon erwähnt. In Tübingen wurden zu
dem Prandium nicht nur die Doktoren, sondern auch die Studiosi
juris mit dem Pedell eingeladen. Jedoch mußten die Teilnehmer,
23*
340 Ernst von Moeller.
mit Ausnahme der Professoren, des Festredners und des Pedells,
Beiträge zu den Kosten zahlen. In Freiburg i. B. beliefen sich
die Kosten des gemeinsamen Mahles auf acht bis zehn Gulden.
In Basel hatte der Dekan ein solennes Prandium zu veranstalten
und sämtliche Doktoren der juristischen Fakultät, gleichviel ob
sie zum Kollegium gehörten oder nicht, dazu einzuladen. Was er
gut und nicht unnütz dafür verausgabt hatte, durfte er der Fa-
kultät in Rechnung stellen. Starb er während seines Amtsjahres
vor dem Ivo-Fest, so fiel das Mahl aus. In Caen bot die juri-
stische Fakultät den Dekanen der anderen Fakultäten und ebenso
den „Offizianten“ nach der Messe Wein an. In Chalon-sur-Saône
fanden regelmäßig am 19. Mai große Schlemmereien statt. Die
Menus sind zum Teil erhalten und könnten selbst einen Gourmand
zufriedenstellen. So heißt es z. B. 1618: „Monsieur Loys de
Mucie a fait le festin de son prieurat très splendidement, avec
poissons monstrueux, voir même de grandes truites et ombres en
päte et toutes autres viandes de carême très délicates et très
magnifiques.“ Kein Wunder, daß es hier nach einem solchen
Souper „très magnifique avec viandes de toutes sortes bien apprè-
ties et d’un ordre artistement disposé“ heißt: „Chacun en a été
content et satisfait“. i
Der Tag des heiligen Ivo, der eine so große Rolle im Leben
der juristischen Kreise spielte, wird von den Fakultäten mitunter
zum Anfangs- und Endtermin für das Dekanat gewählt. Nach den
Baseler Statuten findet die Wahl des neuen Dekans am 19. Mai
statt. Ebenso in Erfurt, wo ausdrücklich gesagt wird, daß das
Amt an diesem Tage beginnt und endet. Übrigens ist hier aus
der entsprechenden Bestimmung der Statuten von 1634 der Name
Ivos herausgestrichen, aber der 19. Mai beibehalten worden.
Nur selten finden sich besondere Anordnungen, die zwar den
Ivo-Kult, aber nicht den Ivo-Tag betreffen. Wer in der juristi-
schen Fakultät zu Wittenberg Baccalaureus werden will, muß
früh morgens in der Kollegiatkirche eine Messe „de sancto spiritu
vel beata Virgine cum collecta divini Ivonis et sancti Augustini“
lesen lassen. Vor dem Examen selbst wird hier wie in Basel
zwar der göttliche Beistand, aber nicht Ivo angerufen. Augustinus
soll angeblich früher gleichfalls Patron der Juristen gewesen sein.
In Wien finden sich endlich genaue Bestimmungen über die dor-
tige Ivo-Kapelle. Die Einkünfte des Benefiziums betrugen nur
Der heiligo Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 341
19 Gulden. Darum sollten die Doctores collegiati, wenn sie Testa-
mente aufzunehmen hatten, die Testanten erinnern, die Kapelle
mit einem, wenn auch nur geringen Legat zu bedenken; nament-
lich wenn bei der Teilung des Erbes Prozesse zu erwarten stünden.
Der Grund, der die Sache den Testanten schmackhaft machen
sollte, verdient wörtlich mitgeteilt zu werden. „Ea spe certa“,
sagen die Statuten, „quod testantes et illorum haeredes praesen-
tissimam opem S. [vonis causarum caeteroquin patroni sibi polli-
ceri sperareque valeant.“ Außerdem wurde ein detaillierter Tarif
aufgestellt, der der Ivo-Kapelle weitere Einnahmen sichern sollte.
Für jede öffentliche Disputation pro exercitiis, pro baccalaureatu,
pro licentia oder pro repetitione sind anderthalb rheinische Gulden
zu zahlen. Wer die Gebühr verweigert, muß gewärtigen, daß
der Dekan das Auditorium abschließt und den Akt der Disputa-
tion verhindert. Jeder Baccalaureus muß daneben noch einen und
der Repetens sechs Gulden entrichten. Wird ein Doktor in das
Kollegium aufgenommen, so bekommt die Ivo-Kapelle von ihm
drei Gulden. Teilweise Ermäßigungen genossen die Söhne der
Professoren.
III.
Die Ivo-Brüderschaften.
Bei der Verbreitung der Ivo-Verehrung hat sich uns bereits
ergeben, daß Jie Brüderschaften nur in Frankreich, Italien und
Belgien nachzuweisen sind. Die meisten wurden bereits genannt.
In Frankreich kommt vor allem die Pariser Confrérie de
St. Yves in Betracht. Sie soll bereits 1348 gegründet worden
sein. Aus der Zeit von 1406 bis zur Revolution sind ihre Rech-
nungsbücher in den Archives nationales vorhanden, die daneben
noch weiteres Material besitzen. Die Angaben in der gedruckten
Literatur sind höchst lückenhaft und unvollständig! Über die
1 Ich hatte mich deshalb an die Direktion der Arch. nat. mit der Bitte
gewandt, mir die betreffenden Schriftstücke durch Übersendung nach Berlin
zugänglich zu machen, erhielt jedoch zur Antwort, daß die Benutzungsord-
nung die Verleihung nach außerhalb ausschließe. Bournon p. 106 f. Felibien
l, p. 601 f. Lobineau, Les vies des saints de Bretagne Ill, p. 47. Haureau
p.140f. Delachenal, Histoire des avocats au parlement de Paris. 1855 p. 46.
Le calendrier des confréries de Paris par Le Masson, précédé d'une intro-
duction par Dufour. 1875. p. 36. Statuten der Ivo-Kongregation in Neapel.
1809. p. 18.
342 Ernst von Moeller.
Confrerie de St. Yves in Chalon-sur-Saöne hat Henri Batault 1869
nähere Mitteilungen gemacht, die sich auf ein in Privatbesitz be-
findliches Register der Brüderschaft aus der Zeit von 1616 bis
1789 stützen! Die Gründung scheint bereits vor 1616 erfolgt
zu sein. Denn das Register sagt zum Jahr 1616 nichts über die
Errichtung der Brüderschaft, sondern behandelt sie als bereits be-
stehend. Von der kirchlichen Ivo-Feier heißt es, sie finde seit
unvordenklicher Zeit statt? Auch die Wildbret- und Weinliefe-
rungen des Magistrate? weisen auf die Zeit vor 1616, da in dem
Register sich keine Bezugnahme darauf findet. Die Societe de
St. Yves in Guingamp* ist ein Arbeiterverein, der 1852 „zum
Gedächtnis der Liebeswunder, die der heilige Ivo in diesem Lande
selbst vollbracht hat“, gestiftet wurde. Als Zweck wird „le pa-
tronage des ouvriers“ angegeben. Nähere Angaben fehlen. In
Pau feierte, wie wir sahen, das Parlament jährlich das Ivo-Fest.
Haureau erwähnt dies und fügt hinzu: Eine andere Ivo-Brüder-
schaft bestand in Gent. Daraus darf man schwerlich schließen,
daß in Pau wirklich eine solche Brüderschaft vorhanden war.
Wahrscheinlich liegt nur Nachlässigkeit im Ausdruck vor.
In Italien sind Rom und Neapel der Sitz von Ivo-Brüder-
schaften. Die vier römischen haben wiederholt zu Verwechslungen
Anlaß gegeben. Die älteste scheint die Confraternitas S. Ivonis
zu sein, die 1513 errichtet und von Leo X. bestätigt wurde.
Ungewissen, aber vermutlich jüngeren Ursprungs ist die Con
gregatio immaculatae conceptionis et S. Ivonis pauperum advocati
apud clericos regulares ad ecclesiam S. Caroli ad Catenarios.“'
Sie hat anfangs nicht bei der Kirche S. Carlo ai catenari, son-
dern „ad Columnam Romae“ bestanden. Denn ihr Titel lautet
ein andermal: „apud Clericos Regulares Sancti Pauli, olim ad
1 Mémoires de la société d'histoire et d'archéologie de Chalon-sur-
Saône. V, 2. 1869. p. 177—216. Batault, Etude sur la corporation des avo-
cats de l'ancien bailliage de Chalon-sur-Saône, La confrérie de St. Yves de
Ch.-s.-5. Das Register gehörte damals dem Propriétaire Loyseau de Char-
reconduit in Chalon. Delachenal p 46. Annuaire de la société de l'histoire
de France, Jahrg. 1868, Erster Teil p. 57.
? Batault p. 184: prieur antique.
3 Fouque p. 636. t Ropartz p. 304. not. 2. 6 p. 141.
ê Lobineau, Histoire de Bretagne II Sp. 1575 ff.; Vies des saints MI,
p. 54. Ropartz p.330. Hauréau p 141. Barbier de Montault, Œuvres I, p. 99.
? Statuten von 1724, Titel.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 343
Columnam Romae modoque ad Ecclesiam S. Caroli ad Catenarios.“!
Die älteste Indulgenz, deren sie sich rühmt, stammt von Papst
Paul V. Borghese? (1605—1621), so daß sie spätestens am An-
fang des 17. Jahrhunderts gegründet worden sein muß. Dazu
stimmt, daß in den zu Rom 1722 gedruckten „Constitutiones“
gesagt wird, von den älteren Statuten, die offenbar gleichfalls ge-
druckt waren, sei kaum noch ein einziges unversehrtes Exemplar
vorhanden.” Im Jahre 1829 hat Gian Carlo Alessi ihre Geschichte
geschrieben.* Sie selbst hat aber noch länger bestanden” Aus
dem Jahre 1723 stammt eine Sodalitas, die sich nach der hei-
ligen Maria „Salus infirmorum“ nannte und unter das Patronat
der Heiligen Ägidius, Ivo und Genesius stellte. 1886 wurde sie
zur Archisodalitas erhoben. In demselben Jahre wurden ihre
Statuten gedruckt. Endlich hat sich 1886 in Rom ein Collegium
iurisconsultorum S. Ivonis neu gebildet” Aus Neapel, und zwar
aus dem Jahre 1804, liegen die Statuten einer Ivo-Kongregation
vor, welche im Theatiner-Kloster zu den Aposteln errichtet war?
Ihre Entstehungszeit ist ungewiß. Celano, ein Neapolitaner Hi-
storiker, sagt um 1700, sie sei bereits vor undenklicher Zeit ge-
gründet worden.” Da die Theatiner erst 1524 von Caraffa ge-
stiftet worden sind, wird der Ursprung schwerlich über das 16.
Jahrhundert hinauf zu setzen sein. Ein Versuch, den die Jesuiten
im 17. Jahrhundert unternahmen, in ihrem Hause zu Neapel eine
Konkurrenz-Bruderschaft unter dem Patronat des hl. Eustachius
zu gründen, ist an dem Widerspruch der Ivo-Kongregation ge-
scheitert.’ Und ungewiß ist, ob der Beschluß des 7. italienischen
en - go ——
! Ibid. p. 5. ? p. 42. °p.4.
t Compendio istorico del pio istituto congregazione e ven. Arcicon-
fraternita sotto l'invocazione dell’ immacolata concezione e di S. Ivo, avvo-
cato dei poveri oppressi, desunto dalle memorie antiche ed originarie costi-
tuzioni, libri e documenti. Roma, Rev. Cam. Apost. 1829. 4°. Unzugänglich;
angeführt von Barbier de Montault, Œuvres IX, p. 437. not. 1.
® Ropartz p. 337 f.
© Analecta ecclesiastica II. 1894. p. 197 f. 238 f. Barbier de Montault
L c. p. 434 f.
7 Analecta ecclesiastica. II. 1894. p. 283 ff.
® Regole e statuti della pia congregazione sotto il titolo di S. Ivone
eretta nel chiostro del ven. convento de’ SS. Apostoli de’ Padri Teatini di
questa città. Con altre notizie interessanti. In Napoli MDCCCIV. Nella
Stamperia Simoniana. Das Titelbild zeigt Ivo, von mehreren Armen umgeben.
? Regole p. 18. a D
344 Ernst von Moeller.
Katholiken-Kongresses zu Lucca vom 23. April 1887, in allen
größeren Städten der katholischen Welt Ivo-Kollegs nach dem
Muster des 1886 in Rom gegründeten ins Leben zu rufen‘, den
gewünschten Erfolg gehabt hat.
In Belgien ist Gent? zu nennen. Hier wurde 1677 eine Ivo-
Gilde gestiftet, die sich zur Michaelskirche hielt und bis zur Zeit
der französischen Revolution bestanden hat. 1796 wurde sie von
den Franzosen aufgelöst. 1883 wurde eine neue Ivo-Gilde genau
nach dem alten Muster von drei Advokaten begründet, denen sich
binnen einer Woche bereits siebzehn Genossen anschlossen. Nähere
Mitteilungen über beide Gilden hat Frans de Potter 1896 in
seiner Geschichte von Gent gemacht. Es ist danach anzunehmen,
daß die Brüderschaft noch jetzt ihre Tätigkeit ausübt. Saulniers®
Behauptung, daß auch in Löwen eine Ivo-Brüderschaft existiert
habe, ist wahrscheinlich durch eine Verwechslung mit jenem Col-
legium S&S. Ivonis veranlaßt, das 1483 an der dortigen Universität
errichtet wurde.
Im ganzen sind damit zehn Vereinigungen nachgewiesen, die
sich entweder allein oder unter anderem auch nach dem heiligen
Ivo nennen. Fragen wir, ob alle zehn Brüderschaften sind, so
erweckt zunächst die Societe de St. Yves in Guingamp lebhaftes
Bedenken. Soweit die dürftigen Angaben von Ropartz überhaupt
ein Urteil erlauben, scheint es sich hier lediglich um einen rein
weltlichen Verein von Arbeitern zum Schutz ihrer gemeinsamen
Interessen zu handeln. Bedenken erweckt ferner die große Mannig-
faltigkeit in den Namen. Von den neun übrigbleibenden Ver-
einigungen nennen sich zwei, in Paris und Chalon, confrerie, eine,
in Rom, confraternitas, eine andere in Rom sodalitas und zwei
in Gent Gilde. Diese vier Ausdrücke sind für Brüderschaften
allgemein durchaus üblich.
Dazu kommen eine Kongregation in Rom, eine andere in
Neapel und endlich ein Kollegium in Rom. Nun besteht be-
kanntlich nach kanonischem Recht ein durchgreifender Unter-
schied zwischen Kongregationen und Fraternitäten, wenn beide
Ausdrücke in strengem Sinne gebraucht werden. Die Mitglieder
1 Anal. eccl. II, p. 285.
? Potter, Gent VII, p. 469 ff. Acta Sanctorum L c. p. 610f. Haureau,
p. 141. Saulnier p. 982. Samson p. 200.
3 Saulnier l. e
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 345
der Kongregation widmen ihre ganze Persönlichkeit und ihr ganzes
Vermögen den Vereinszwecken. Dagegen erfordern die Fraterni-
täten kein gemeinsames Leben." Aber der Ausdruck wird nicht
immer in diesem ordensähnlichen Sinne gebraucht. Der Unter-
schied ist hier sehr viel weniger erheblich. Denn die römische
Kongregation ist zur Erzbrüderschaft erhoben worden.? Die Nea-
politaner Kongregation wird daneben offiziell einfach als „Advoca-
torum collegium“ bezeichnet” Und das römische Ivo-Kollegium
bildet seinerseits nur eine Abteilung der Erzbrüderschaft der rö-
mischen Kurie* Unter diesen Umständen ist es gerechtfertigt,
diese acht Vereinigungen als Ivo-Brüderschaften zu bezeichnen.
Immerhin zeigen schon die verschiedenen Namen, daß hier im
einzelnen kleine Abweichungen obwalten. Und es erhebt sich die
Frage: Sind nur die Namen teilweise gleich, teilweise ähnlich?
Oder besteht zwischen diesen Confreries, Kongregationen, Erz-
brüderschaften usw. eine innere, über den gemeinsamen Charakter
als Brüderschaft hinausgehende Verwandtschaft, die uns erlaubt,
von einem gemeinsamen Typus der Ivo-Brüderschaften zu sprechen?
Um hierüber Klarheit zu gewinnen, müssen wir die Zusammen-
setzung und Organisation, den Zweck und die Betätigung dieser
Brüderschaften näher untersuchen.
Über die Mitglieder der Pariser Confrerie de St. Yves lauten
die Angaben verschieden. Lobineau sagt, sie sei von Bretonen
gegründet worden. Und Delachenal® behauptet, es sei eine bre-
tonısche Studentenverbindung gewesen. Dagegen bezeugt Felibien®
1125, daß sie damals größtenteils aus Advokaten und Prokura-
toren bestand. Und Lobineau” sagt gleichfalls an anderer Stelle,
sie setze sich gewöhnlich aus Advokaten zusammen. Ebenso nennt
Haureau® als Mitglieder Geistliche und Juristen, „d’ecclesiastiques
et dhommes de loi“. Der Calendrier des confreries de Paris von
1621 gibt keinen Aufschluß. Die Schwierigkeit besteht darin,
daß eine hauptsächlich aus Advokaten bestehende Nikolaus-Brüder-
schaft und auch eine besondere Brüderschaft der Notare in Paris
vorhanden war. An einen allgemeinen Advokaten- oder Juristen-
! Friedberg, Kirchenrecht? p. 232 f. Hinschius in Holtzendorffs En-
cyklopädie der Rechtswissenschaft® p. 885.
? Constitutiones p. 40. ® Regole, Titelbild.
t Analecta eccl. II, p. 283. ° p. 46. e I, p. 601f.
" Les vies des saints. III, p. 47. ep. 141.
346 | Ernst von Moeller.
verein ist also keinenfalls zu denken. Es ist möglich, daß in
der Zusammensetzung im Laufe der Jahrhunderte Änderungen er-
folgt sind. Vielleicht haben Bretonen tatsächlich bei der Grün-
dung die Hauptrolle gespielt. Später werden sich überwiegend
Pariser Advokaten und Prokuratoren, die nicht zu der Nikolaus-
Brüderschaft gehörten, als Mitglieder haben aufnehmen lassen.
Delachenals Meinung ist falsch.
Die Confrerie de St. Yves in Chalon-sur-Saöne! bestand 1616
aus den „officiers du roi, graduez et advocats aux bailliage et
chancellerie de Challon“. Außer den „avocats et procureurs du
roi“ werden 32 Advokaten genannt, ferner zehn königliche Be-
ante und endlich der „doyen de l'église cathédrale de St. Vincent“
und „le belle temporel de l'évêque“. Fast ausnahmslos waren
die Mitglieder also Juristen, vorwiegend Advokaten, daneben könig-
liche Beamte. Jeder Advokat, der sein erstes Plaidoyer in Chalon
hielt, hatte drei Livres für das Droit de chapelle zu bezahlen.?
Die Brüderschaft hatte also alle dortigen Advokaten zu Mitgliedern.
Im Jahre 1674 trat eine Spaltung ein, weil die königlichen Be-
amten den Vorrang für sich in Anspruch nahmen. Der Streit
zog sich bis 1678 hin und endete damit, daß die Ivo-Brüderschaft
in Zukunft nur noch aus Advokaten bestand.®
Die Confraternitas St. Yvonis in Rom) gewährte Christ-
gläubigen beiderlei Geschlechts aus aller Herren Ländern Auf-
nahme. Leo X. bestätigte sie 1513 auf Antrag der „dilectorum
filiorum universitatis curialium inclite nationis Britannie dictam
curiam sequentium“. Unter der Universitas ist die Sapienza zu
verstehen, die in demselben Jahre von dem Papst reorganisiert
worden ist. Es ist darum sehr wahrscheinlich, daß sich unter
der bunten Gesellschaft, aus der diese Brüderschaft sich zusammen-
setzte, auch Juristen befanden.
Die Congregatio immaculatae conceptionis et S. Ivonis in Rom
bestand aus Advokaten, Prokuratoren und Prälaten. Die Sodalitas
„Salus infirmorum“ zu Ehren Ivos und anderer hatte ausschließ-
lich Juristen zu Mitgliedern. Einzelne konnten natürlich gleich-
zeitig Geistliche sein. Das 1886 gegründete Collegium S. Ivonis
in Rom verlangt von denen, die Mitglied werden wollen, 1. daß
1 Batault p. 134. ? p. 186. ° p. 195 ff.
* Lobineau, Hist. de Bret. If Sp. 1575 f.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 347
sie Doctores juris sind, 2. daß sie der Erzbrüderschaft der römi-
schen Kurie mindestens ehrenhalber als Brüder angehören. Die
Congregazione di S. Ivone in Neapel hatte hauptsächlich Advo-
katen zu Mitgliedern, wie schon ihr Name „Advocatorum colle-
gium“ zeigt.
Die ältere Genter Ivo-Gilde hatte Advokaten, Prokuratoren,
Räte und Geistliche umfaßt. Die 1883 neu gestiftete besteht nach
den Angaben Potters nur aus Advokaten.'
So ergibt sich in der Frage der Zusammensetzung weitgehende
Übereinstimmung bei den neun Ivo-Brüderschaften. Die Mitglieder
sind zum größten Teil Juristen, insbesondere Advokaten. Die
Geistlichen, die nicht zugleich Juristen sind, bilden daneben eine
kleine Minderzahl. Wie bei anderen Brüderschaften sind sie na-
mentlich als Geistliche der Kirche, in der die kirchlichen Feiern
stattfinden, mitbeteiligt. Die Ausnahmestellung, die in dieser Hin-
sicht die römische Confraternitas von 1513 einnimmt, würde viel-
leicht weniger erheblich erscheinen, wenn die Statuten bekannt
wären.
Wir kommen zur Organisation. An der Spitze der Ivo-Brüder-
schaften stehen stets ein oder mehrere Vorsteher. Die Namen
sind verschieden. In Paris sind es zwei, ein Geistlicher und ein
Laie; Felibien nennt sie „gouverneurs honoraires“. In Chalon-sur-
Saône wählte man jedes Jahr am Ivo-Tag einen „prieur“. Die
römische Ivo-Kongregation hatte einen Prälaten mit dem Titel
Praefectus zum obersten Beamten. Das dortige Kolleg steht unter
der Leitung des Vorstehers der Erzbrüderschaft der römischen
Kurie. In Neapel finden wir einen Signor Presidente, in Gent
1677 zwei Praepositi. |
Neben diesen Vorstehern, die bald jährlich wechseln, bald
dauernd im Amt bleiben, gibt es häufig andere Beamte, zuweilen
in erheblicher Zahl. In Chalon fungieren außer dem Prieur zwei
Syndici, ein Einnehmer, zwei Armen-Advokaten und ein Sekretär.
Der Präfekt der römischen Kongregation hat einen Advokaten
und einen Prokurator zu Assistenten; außerdem gibt es hier sechs
Räte, einen Quästor, einen Sekretär, vier Friedensstifter und einen
Sakristan; zwei anderen liegt ob, die Kranken zu besuchen. Das
römische Ivo-Kolleg hat neben dem Präsidenten einen Vizepräsi-
1 Vgl. Samson p. 200.
348 Ernst von Moeller.
denten, einen Sekretär und drei Vizesekretäre. In Neapel stehen
dem Leiter vier Gubernatoren, ein Fiskal und ein Sekretär zur
Seite In Gent wurden bei der älteren Ivo- Gilde zwei Prokura-
toren zu Schriftführern bestellt.
Die Statuten treffen ferner regelmäßig Bestimmungen über
periodisch wiederkehrende Versammlungen, zu denen entweder
alle Mitglieder oder nur Vorsteher und Beamte zu erscheinen
haben. Zuweilen finden Vollversammlungen nur einige Male im
Jahr statt. Bei anderen Brüderschaften, und dies scheint die Regel
zu seiu, folgen sie in kurzen Pausen, alle Monate oder alle Wochen,
aufeinander. In Chalon besteht außer der allgemeinen Versamm-
lung und außer den Beamten ein Ausschuß von sieben Mitgliedern,
der zusammen mit den Syndici für „le reglement de la justice et
affaires du corps de la compagnie“ zu sorgen hat.
In diesen Versammlungen werden bald Vorsteher und Be-
amte gewählt, bald die Statuten festgesetzt oder geändert, bald
der heilige Ivo mit Messe oder Schmaus gefeiert. Vor allem aber
dienen sie der unmittelbaren Erfüllung des Zwecks der Brüder-
schaften.
Der Hauptzweck der Ivo-Brüderschaften ist Rechtsschutz für
Arme, insbesondere Vertretung Armer in Prozessen. Daß die
Confrérie de St. Yves in Chalon-sur-Saône sich in dieser Weise
betätigt hat, ist durch die zwei „advocats des pauvres“ bewiesen,
die hier jährlich neben den übrigen Beamten gewählt wurden)
Die Congregatio immaculatae conceptionis et S. Ivonis in Rom
hat in ihren Statuten von 1722 ein langes Kapitel „De ordine
servando in suscipiendis agendisque pauperum patrociniis“.? Den
Armen vor Gericht zu helfen wird in der Vorrede neben dem
Marienkult als Ziel der Kongregation angegeben.” Unter den
Verdiensten der römischen Sodalitas „Salus infirmorum“ werden
von Leo XIII. 1886 „litium et jurgiorum causae sublatae“ genannt?
Das römische Ivo-Kolleg verfolgt den Zweck, durch einen billigen
Vergleich die Zivilhändel und Streitigkeiten zwischen allen Per-
sonen zu beendigen, welche sich an das Kolleg wenden In der
Approbation des Kardinalvikars Lucidus Maria von 1886 ist davon
die Rede, daß durch die Tätigkeit des Kollegs die Armen, die
1 Batault p. 184. ? Cap. VII, p. 14 fl. 3 p. 3.
* Anal. eccl. II, p. 198. 5 Ibid. p. 284.
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. dielvo-Brüderschaften. 349
sonst der Hilfe des Rechts beraubt seien, geschützt und aus den
Klammern des Betrugs befreit würden, worauf der heiligste Ivo
seine Sorge hauptsächlich gerichtet habe! Die Regelung der
Kostenfrage zeigt, daß die Unterstützung keineswegs etwa nur
eine außergerichtliche ist.” Die Ivo-Kongregation in Neapel hat
in ihren Statuten eine ausführliche Regelung „della difesa delle
cause de poveri“.?” Die Statuten der älteren Genter Ivo-Gilde
von 1677 bezeichnen, abgesehen von dem Ivo-Kult, den Zweck
mit den Worten, „ut confratres pro tempore existentes, singulari
assumpti muneris cura, viduarum, pupillorum, pauperum, capti-
vorum aliarumque miserabilium personarum causis patrocinio suo
invigilent.“ Die jüngere Genter Gilde hat sich diesem Beispiel
genau angeschlossen. Für die Pariser Confrérie de St. Yves läßt
sich aus den lückenhaften Angaben der Nachweis ihrer Betätigung
in Armenprozessen nicht erbringen. Aber daß sie auch dort geübt
wurde, geht mit groBer Wahrscheinlichkeit aus der Notiz in den
Statuten der Neapolitaner Kongregation hervor, die Regeln der
Kongregation seien dieselben wie die der Pariser Brüderschaft.
Über die römische Confraternitas von 1513 läßt sich nur sagen,
daß der päpstliche Bestätigungsbrief, auf den wir allein angewiesen
sind, nur von dem lvo-Kult im allgemeinen und der Sorge für
die Kirche S. Ivo spricht.
Damit ist für sieben von den neun Ivo-Brüderschaften der
Beweis erbracht, daß sie sich der Unterstützung Armer in Rechts-
streitigkeiten widmen. Bei einer achten ist es wahrscheinlich
gemacht. Bei der neunten müssen wir uns nach Lage der vor-
liegenden Quellen auf ein „non liquet“ beschränken. Im einzelnen
haben wir die Bedingungen, unter denen die Hilfe erteilt wird,
ferner die Formen, in denen sie gewährt wird, und endlich die
Kostenfrage zu unterscheiden.
Die Ivo-Brüderschaften verlangen regelmäßig schriftliche Ge-
suche, in denen die Bittsteller ihre Armut und ihr Recht glaub-
haft darzulegen haben. Nach den Statuten der Kongregation in
Neapel muß der Arme ein Attest seines Pfarrers über seine Woh-
nung, Armut und Herkunft beibringen. Ist er nicht Neapolitaner,
so sind außerdem besondere Bescheinigungen der Heimatsbehörden
erforderlich. Er muß ferner den Gegenstand des Streits, die Person
1 Ibid. ? Art. A 8 § 16 p. T1 f.
350 Ernst von Moeller.
des Gegners und eventuell das Gericht angeben, bei dem die
Sache anhängig gemacht ist. Die ältere Genter Ivo-Gilde verlangt
außer dem Armutszeugnis, daß die Sache von mindestens zwei
oder drei Advokaten der Gilde für gerecht gehalten wird. Der
Beweis muß erbringbar sein und darf nicht so schwierig oder
kostspielig sein, daß die Kosten fast soviel oder gar mehr als
das Objekt des Prozesses betragen würden. Denn in solchem Fall,
sagen die Statuten, lohnt es sich nicht, für zahlungsfähige Klienten
einen Prozeß zu übernehmen, für arme aber noch viel weniger.
Die Armen der Stadt Gent sollen vor anderen Bittstellern stets
den Vorzug haben. Prozesse von Spitälern, Armentischen und
sonstigen Stiftungen zu führen, die selber ihre Einkünfte haben,
wird ausdrücklich abgelehnt. Überhaupt soll die Übernahme von
Prozessen nicht vorschnell, sondern nur nach sorgfältiger Erwä-
gung erfolgen. Zur Vornahme dieser genauen Prüfung wird die
Eingabe des Armen bei der römischen Kongregation, nachdem der
Sekretär sie in der Versammlung verlesen hat, ohne daß sich
dabei sofort ihre Unzulässigkeit herausgestellt hat, einem Mitgliede
übergeben. Der Beauftragte hat alsdann die Sache sofort nach
allen Richtungen zu untersuchen und vor allem zu verhindern,
daß ein drohendes ungünstiges Urteil ergeht. Er hat im übrigen
nicht die Befugnis, sich des Armen anzunehmen, vielmehr die
Pflicht, über das Ergebnis seiner Nachforschungen in der nächsten
Generalversammlung Bericht zu erstatten. Die Versammlung ent-
scheidet dann genau wie in Neapel und Gent mit Stimmenmehr-
heit definitiv, ob die Sache zur Vertretung durch die Brüder-
schaft geeignet ist oder nicht.
Ist das Gesuch des Armen genehmigt, so wird ein Advokat
und ein Prokurator, so in Gent, oder zunächst nur ein Prokurator,
so ın Rom, mit der Betreibung der Sache beauftragt. In erster
Linie und mit größter Anstrengung wird jetzt dahin gestrebt, die
Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, entweder durch
Herausgabe des Eigentums an den Armen, wenn die Sache völlig
klar liegt, oder durch Abschluß eines Vergleichs, wenn sie zweifel-
haft ist. Um zu diesem Ziel zu gelangen, soll sich in Rom der
Prokurator der Hilfe eines der Prälaten der Kongregation bedienen,
deren Mitwirkung, auch wenn sie keine Juristen sind, in diesem
Stadium möglich, nützlich und erwünscht ist. Läßt sich die Sache
aber absolut nicht in Güte und Frieden ins Reine bringen, so
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 351
soll sie zugunsten des Armen mit voller Kraft vor Gericht ver-
treten werden. Keine Mühe darf gescheut werden, damit der
Sieg erfochten wird. In Rom kann der Prokurator einen oder
den anderen Advokaten oder Sollizitator oder sonst ein Mitglied
der Kongregation an die Seite gestellt bekommen; der Präfekt
oder die Versammlung wird die Betreffenden bestimmen. Keinerlei
Schwierigkeiten, selbst dann nicht, wenn sie von dem Klienten,
von dem Armen verursacht werden, dürfen die Energie erlahmen
lassen. Wenn die Sache früher bereits das Gericht beschäftigt
hat, so kann es unter Umständen zweckmäßig sein, sich mit dem
damaligen Vertreter des Armen in Verbindung zu setzen. Freilich,
alles hat seine Grenzen. In Gent hat der Advokat, der zu der
Überzeugung gelangt, daß der Arme die Hilfe der Gilde nicht
verdient, sich mit den Advokaten, die der Gilde angehören, ins
Einvernehmen zu setzen, ob die Sache weiter geführt oder fallen
gelassen werden soll. Bei der römischen Kongregation war dauernd
über die einzelnen Streitsachen eines Prozesses in den Versamm-
lungen zu berichten. Doch sollten die Referate kurz und sachlich
sein und sich nicht zur Pein der Hörer maßlos in die Länge ziehen.
Die Kosten der Armenvertretung fallen den Brüderschaften
zur Last. Die Genter Statuten sprechen die Hoffnung aus, die,
wie sie meinen, nicht unberechtigt ist, daß sich Christgläubige
finden, die in viele Prozesse verstrickt, dem heiligen Ivo eine be-
sondere Verehrung widmen und der Ivo-Gilde Schenkungen und
Stiftungen zur Deckung ihrer Unkosten zufließen lassen werden.
Zu den Kosten, für die die Brüderschaftskasse aufzukommen hat,
gehört selbstverständlich keinerlei Entschädigung für die persön-
liche Müheleistung der Mitglieder. Denn überall ist es Prinzip,
daß diese Arbeit unentgeltlich geleistet wird, in der Erwartung
allerdings, wie die Genter Statuten betonen, von Gott hundert-
fältigen Ersatz zu erhalten. Die römische Kongregation verbietet
ihren Mitgliedern aufs strengste, für ihre Tätigkeit in irgendeinem
Stadium des Prozesses von ihren Klienten eine Entschädigung
gleichviel welcher Art anzunehmen. Wer dawider handelt, soll
als unwürdig aus der Kongregation ausgestoßen werden. Eine
andere Frage ist es, wie es gehalten werden soll, wenn der Gegner
unterliegt und in die Zahlung der Prozeßkosten, also auch der
Vertretergebühren verurteilt wird. Das römische Ivo-Kolleg von
1886 weist diese Einnahmen der Kasse der Erzbrüderschaft der
352 Ernst von Moeller.
römischen Kurie zu. Und schon die Genter Statuten von 1677
stellen sich auf den Standpunkt, daß es falsch wäre, diese Sum-
men den Prozeßgegnern zu schenken. Denn, sagen sie sehr rich-
tig, dadurch würden die Leute nur ermutigt, um so dreister die
Armen mit frivolen Prozessen zu martern. Aber in Gent werden
die Gebühren den Advokaten und Prokuratoren, die den Prozeß
geführt haben, ausgezahlt und kommen nicht der Gildekasse zu-
gute Mit Rücksicht auf diese eventuelle Einnahme müssen die
Armen gleich zu Beginn mit Unterschrift im Gildebuch das Ver-
sprechen bekräftigen, während der Dauer des Prozesses keinen
Vergleich vor Fällung des Urteils ohne Billigung des Advokaten
und des Prokurators abzuschließen. Denn sonst gehen diese ihrer
Gebühren verlustig.
Aus den mancherlei sonstigen Bestimmungen verdient noch
hervorgehoben zu werden, daß die römische Kongregation Armen
unter den besprochenen Voraussetzungen auch dann ihren Schutz
lieh, wenn der Gegner zu ihren Mitgliedern gehörte, und daß sie
andererseits, ohne nach Reichtum oder Armut zu fragen, ihren
Mitgliedern ihre Unterstützung vor Gericht zuteil werden ließ,
wenn sie in Prozesse von langer Dauer verwickelt waren.
Der Rechtsschutz für Arme, der Hauptzweck der Ivo-Brüder-
schaften, steht nicht überall in demselben Maße im Vordergrund,
wie etwa bei den Kongregationen in Rom und Neapel oder bei
den Genter Gilden. Mancherlei Nebenzwecke können sich damit
verbinden. Der Erzbrüderschaft „Salus infirmorum“ rühmt Leo XIII.
nach, daß sie der Armut und Einsamkeit Trost spendet, für Kranke
sorgt, den Glanz des Gottesdienstes, die Frömmigkeit in der Be-
völkerung und die Pflege der christlichen Tugenden nach Kräften
befördert. Das römische Ivo-Kolleg von 1886 treibt juristische
Studien zum Ruhme Gottes und der heiligen Kirche; es bearbeitet
jede juristische Frage, mit der es von seiten des heiligen Stuhles
direkt oder indirekt befaßt zu werden die Ehre hat, gibt sein
Gutachten ab und revindiziert alle päpstlichen Rechte bei Ge-
richten und Verwaltungsbehörden. Außerdem zeigen die Namen
einzelner Brüderschaften, daß die Verehrung sich nicht auf Ivo
beschränkt, sondern auf Maria oder Aegidius oder Genesius mit
erstreckt.
Aber trotz der verschiedenen Abweichungen, die in der Be-
nennung, in der Organisation und in den Zwecken dieser Ver-
Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die [vo-Brüderschaften. 353
einigungen bestehen, haben wir das volle Recht, von einem be-
stimmten Typus der Ivo-Brüderschaften zur Unterstützung Armer
in Rechtsstreitigkeiten zu sprechen. Ihre Zahl scheint auch in
den romanischen Ländern, in denen sie vorläufig allein nachzu-
weisen sind, niemals sehr erheblich gewesen zu sein. Ihre An-
fänge reichen in das 14. Jahrhundert, in dem Ivo heilig gesprochen
worden war, zurück. Aber ihre Gründung verteilt sich mindestens
auf das spätere Mittelalter, das 16., 18. und 19. Jahrhundert. Die
Bestrebungen der Gegenreformation und des Jesuitismus haben
die Entwicklung zu manchen Zeiten und an manchen Orten be-
günstigt. Armen zu ihrem Recht zu verhelfen erschien nicht nur
als ein Gott wohlgefälliges Werk, sondern auch als ein Mittel,
Einfluß und Ansehen in weiten Kreisen der Bevölkerung zu ge-
winnen. Aber auch die kirchlichen und sozialen Interessen inner-
halb des Standes der in aller Welt wegen ihrer Geldgier ver-
schrienen Advokaten und Prokuratoren fanden hier ein ergiebiges
Feld zu erfolgreicher Betätigung. Das Ergebnis wird mehrfach
als sehr günstig bezeichnet. Niemand, heißt es in den römischen
Statuten von 1722, kann verkennen, wie viele in Armut und Elend
an Leib und Seele zugrunde gehen würden, wenn ihnen nicht
unsere Hilfe zuteil würde. Beweiskräftiger noch ist das Urteil
von Potter, der in seiner Geschichte von Gent auf die ansehnliche
Zahl von Prozeßakten in den dortigen Archiven hinweist, die noch
jetzt von der Tätigkeit der älteren Genter Ivo-Gilde Zeugnis geben.
Der heilige Ivo, dem diese Brüderschaften ihre Verehrung dar-
brachten und nach dem sie sich nannten, spornte die Mitglieder
an, wie er, als Advocati pauperum tätig zu sein. Und mit Freude
sieht man, wie der Heiligenkultus, an den sich soviel Aber-
glauben und Mißbrauch gehängt hat, in der Person des Schutz-
patrons der Juristen einmal, wenn auch in bescheidenen Grenzen,
Gutes gewirkt hat.
Hist. Vierteljabrschrift. 1909. 3. 24
354
Heinrich Gabriel Porthan,
ein Vertreter der vergleichenden Geschichtsforschung
im 18. Jahrhundert.
Von
M. 6. Schybergson.
Der Begründer der Studien, welche ich hier berühren will,
war G. W. Leibniz, dessen universelle wissenschaftliche Tätigkeit
auch das geschichtliche und sprachliche Gebiet umfaßte. Er hatte
ein lebhaftes Interesse für die Durchforschung der Völkerverhält-
nisse des europäischen Ostens und Nordens, bei der ihm ein
Zusammenarbeiten der wissenschaftlichen Kräfte nötig schien.
Er korrespondierte darüber mit polnischen, russischen, öster-
reichischen und schwedischen Gelehrten. Wie aus diesen Briefen
und aus kleinen Aufsätzen hervorgeht, kannte er die Verwandt-
schaft der lappischen, finnischen und magyarischen Sprache und
die Ausbreitung des finnischen Stammes über Rußland.!
Seine Gedanken wurden von den Gelehrten der neugegrün-
deten und blühenden Universität Göttingen aufgenommen, wo der
bedeutende A. L. Schlözer dieselben Wege verfolgte. Man hat
vielleicht nicht genug beobachtet, daß Schlözer ein Schüler der
schwedischen Forschung war. In den Jahren 1755—1758 war
er als Privatlehrer in Stockholm und als „Famulus“ des Professors
Ihre in Upsala angestellt, und sein Sohn Christian erzählt, daß
er mit „Ihres Beihülfe“ zuerst anfing „die damals allgemeinen und
zum Teil noch herrschenden Begriffe über Völkerabstammung
und Sprachverwandtschaft zu berichtigen“ Nachmals hielt er
IG W. Leibnitii opera omnia (Ed. Dutens 1768) IV, pars 2, S. 186:
„Brevis descriptio meditationum de originibus gentium ductis potissimum
ex indicio lingvarum“; VI, pars 2, S. 228: „Desiderata circa lingvas popu-
lorum ad D Podesta.“
Heinrich Gabriel Portban. 355
sich in Petersburg auf, wo sein Interesse sich auf die slawischen,
finnischen und litauischen Völker richtete, deren Verwandtschafts-
verhältnisse er in seinem großen Werke „Allgemeine nordische
Geschichte“ besprochen hat.
Schlözers Schriftstellerei war sehr anregend, aber etwas un-
ruhig, epigrammatisch. Er schrieb viel und sehr schnell und
traf dabei nicht immer das Richtige, aber der Ruhm bleibt ihm
immer, die Geschichte der ganzen östlichen und nordischen Völker-
welt beleuchtet zu haben.
Auch andere lieferten Beiträge. Der Akademiker J. E. Fischer
in Petersburg beschäftigte sich mit den sibirischen Völkern und
der Geschichte Sibiriens. Er schrieb ein vergleichendes W örter-
buch über 40 finnisch-ugrische Sprachen, das nicht gedruckt
wurde, aber in einem handschriftlichen Exemplar in der Göttinger
Bibliothek zugänglich war. Ein begabter Forscher war auch
Johann Thunmann, ein Schwede von Geburt, der 1772 eine An-
stellung als Professor in Halle erhielt, wo er 1778, erst zweiund-
dreißig Jahre alt, starb. Thunmann wendete sich mit Eifer gegen
einige Sätze Schlözers. Ihm war die Berührung der Finnen mit
den gotischen und litauischen Völkern besonders wichtig.
Zu den Historikern derselben Richtung muß auch der finn-
ländische Forscher Heinrich Gabriel Porthan gerechnet werden,
dessen Bedeutung ich hier erörtern möchte.!
Porthan war seit frühen Jahren ein entschiedener Anhänger
des deutschen Neuhumanismus, dessen Zentrum die Hochschule
Göttingen war, und als er 1779 eine Reise nach Deutschland
unternahm, war Göttingen sein Hauptziel, wo er einen großen
Teil seines Aufenthalts zubrachte. In Göttingen machte er per-
sönlich Schlözers Bekanntschaft, und das freundliche Entgegen-
kommen des berühmten Mannes war für ihn sehr ermunternd;
das Verbältnis der Beiden wurde ganz vertraulich; leider ist ihr
Briefwechsel verloren gegangen. Auch mit anderen Göttinger
Historikern kam er in Berührung, z. B. mit J. Chr. Gatterer, der,
1 Heinr. Gabr. Porthan, geb. 1739, Bibliothekar der Universität Abo
1772, Professor der Eloquenz an derselben Universität 1777, gest. 1804.
Sein Leben findet man beschrieben in: „M. G. Schybergson: Henrik Gabriel
Portban. I“ (Skrifter utg. af Svenska Litteratursällekapet i Finland
LXXXII, 1908.)
24*
356 M. G. Schybergson.
wie er sagt, ihm Gelegenheit bot, das obengenannte Wörterbuch
Fischers zu sehen.!
Die kulturhistorische Tendenz der Göttinger Historiker mußte
dem finnländischen Forscher gefallen. Finnland hatte keine
selbständige politische Rolle gespielt und nur als Provinz Schwedens
an den Staatsbegebenheiten teilgenommen. Aber eine kulturelle
Entwicklung war dem Lande eigentümlich, und es war verlockend,
den Werdegang der Kultur zu schildern. Dieses Ziel setzte sich
Porthan u. a in dem Werke „Chronicon Episcoporum“, einer
Reihe lateinischer Dissertationen, welche als Fundgrube der
mittelalterlichen Geschichte Finnlands benutzt wurde. Er war
auch mit Untersuchungen zur Völkergenealogie Nordeuropas be-
schäftigt. Die Lappen waren ihm ein den Finnen und Magyaren
fernstehendes Volk, es ist das eine von den Ansichten mehrerer
gleichzeitigen und auch späteren Forscher abweichende Meinung,
welche jedenfalls durch die neuesten Beobachtungen bekräftigt
worden ist. Wie die Göttinger Gelehrten klassifizierte er die Völker
nach den Sprachen. In der Einleitung seines „Chronicon“ findet man
u. a. eine nach der Göttinger Methode entworfene Tabelle, welche
die einfachsten Wörter der verschiedenen finnisch-ugrischen
Sprachen mit gleichlautenden lateinischen, russischen und tatari-
schen Wörtern zusammenstellt. Er wollte ein umfassendes ety-
mologisches finnisches Wörterbuch ausarbeiten, worin die finni-
schen Wörter mit Wörtern anderer Sprachen verglichen werden
sollten. Am meisten steht er endlich Gatterer und Schlözer nahe
in einer scharfsinnigen Monographie über König Alfreds bekannte
Beschreibung des europäischen Nordens. Er bespricht eingehend
die Mitteilungen der nordischen Berichterstatter König Alfreds
über geographische und ethnographische Verhältnisse und gibt
somit einen Kommentar, welcher.noch immer hoch geschätzt wird.
In den zuletzt genannten Arbeiten befolgte Porthan haupt-
sächlich das Verfahren, welches den Göttinger Forschern eigen
war. Er gab auf das, was äußerlich bei den Völkern lag, acht.
Die Genealogie der Völker, ihre Verbreitung und ihre Ver-
zweigungen waren die Gegenstände der Untersuchungen. Er wollte
wie Schlözer und Thunmann die Völkerkarte vervollständigen.
! Vgl. „Fritz Arnheim: Göttinger Studenten und Professoren im Jahre
1779.“ (Finnländische Rundschau II, 1903.)
Heinrich Gabriel Porthan. 357
Aber er ging, und das scheint mir vor allem wichtig zu sein, noch
einen Schritt weiter. Er ist meines Wissens der erste, der das
geistige Leben der Völker historisch-vergleichend zu untersuchen
begann mit Hilfe der Lieder, der Traditionen und der Sprachen.
Das finnische Volkslied war ihm schon früh lieb geworden,
und er sammelte von Jugend an die teilweise aus dem Heidentum
stammenden Lieder, welche noch im Munde der Bauern der Pro-
vinzen Tawastland und Sawolax lebten. In seiner ersten Disser-
tationsserie „De poesi fennica“ (Über die finnische Poesie 1766—
1778) legt er die Art und Bedeutung der finnischen Volkspoesie
dar, und schon hier bemerkt man das Streben, das Fremde von
dem Eigenen zu scheiden. Der Gedanke, daß die Finnen aus
den geistigen Vorräten anderer Völker viel entliehen hatten, be-
ginnt schon hervorzutreten.!
Die Frage interessierte ihn immer mehr, und als er den
fünften Teil seines Werkes „De poesi fennica“, welches leider
nicht vollendet wurde, herausgegeben hatte, suchte er schon neue
Wege, um das Verhältnis der finnischen Volkspoesie zu den
dichterischen Leistungen der Nachbarvölker zu ermitteln. „Könnte
ich“, schrieb er, „einige alte russische Lieder bekommen, wie sie
in der Vorrede von Cheraskoffs Combat de Tzesme besprochen
worden, gewänne ich etwas Einsicht in das Alter der finnischen
Runen; man sagt, jene hätten mit diesen große Ähnlichkeit und
seien von der neuen russischen Poesie ganz verschieden.“ Aus
Karelien hatte er Runen (Volkslieder) bekommen, welche von
weinenden Weibern vorgetragen wurden („Grätrunor“), und hoffte
in ihnen eine Zwischenart zwischen den russischen Volksliedern
und den finnischen Runen zu finden.” Er sah in der Volkspoesie
eine stetige Wechselwirkung, ein unablässiges Geben und Nehmen.
In der 1782 veröffentlichten Dissertation „De superstitione
veterum Fennorum“ (Über den Aberglauben der alten Finnen)?
ist die vergleichende Methode schon mehr entwickelt. Ihre hatte
m a han
! Man findet „De poesi fennica" in „Henrici Gabrielis Portbani Opera
selecta" (Helsingfors 1859—73; Finska Litteratursällskapet) III S. 303—381.
? „Ernst Lagus: Bref från Henrik Gabriel Porthan till samtida“ S. 13.
‘Skrifter utgifna af Svenska Litteratursällskapet i Finland XXXVIII, 1898).
® Opera omnia IV S. 33—115. Der Respondent Christian Lencgvist
und sein Vater Erich Lencqvist nahmen an der Ausarbeitung teil, aber die
wissenschaftliche Grundlegung und Durchführung gehört Porthan.
358 M. G. Schybergson.
in einer lateinischen Dissertation „De superstitionibus hodiernis
ex gentilismo residuis“ (Über den aus dem Heidentum stammenden
Aberglauben unserer Tage, 1750) den Übergang abergläubischer
Gebräuche, Ammenmärchen usw. aus dem klassischen und skan-
dinavischen Heidentum in die katholische Zeit besprochen. Porthan
führt den Gedanken weiter aus und vergleicht unablässig die
finnischen mythologischen Vorstellungen mit den skandinavischen
und katholischen. Vor allem bemerkenswert ist ein Fund, den er
getan hat, der Fund von zwei finnischen Beschwörungsliedern,
welche zwei schwedischen so nahe entsprechen, daß sie nur als
Varianten desselben Themas betrachtet werden können: eine Be-
schwörung für das Pferd, das sich den Fuß verstaucht hat, und
eine andere gegen eine in der Hand sitzende Krankheit (Pustel).
Er zitiert die schwedischen und finnischen Texte, die letzteren mit
Hilfe mehrerer ihm vorliegenden Redaktionen, gibt an, was ver-
schieden und was gleich ist, findet richtig die schwedische Re-
daktion älter und sucht die Ursachen der Abweichung des finni-
schen Textes. Hätte er auch die Fundorte genannt, was er leider
unterläßt, so wäre schon die vergleichende folkloristische Methode
ganz fertig. Er erkannte die Wanderung der Volkslieder, aber in
seiner kurzen Weise geht er nicht auf die Einzelheiten ein, ob-
gleich er sicher Material für eine ausführlichere Darstellung be-
saß. Er gibt, was er gefunden, als eine einfache und natürliche
Sache, größtenteils in kurzen Noten wieder, aber daß er die
Ähnlichkeit als wichtig betrachtete, geht schon daraus hervor,
daß er die Besprechung der Varianten in einer folgenden Disser-
tation „De fama magiae Fennis attributae“ wiederholte, was nur
selten bei ihm geschehen ist.!
1 Porthan gibt die schwedischen und finnischen Redaktionen mit
lateinischer Übersetzung in „De superstitione“ S. 94 und 110—111, in „De
fama magiae‘‘ S. 192—194. Das Lied für das Pferd lautet:
Schwedischer Text. | Lateinische Übersetzung.
Jesus red på sin fala; | Jesus vehebatur equulo suo;
Hans fäla vred sig, , Equulus suus luxatus est.
Satte led mot led, ` Aptavit (sc. Jesus) articulum contra
Sena mot sena | articulum,
|
Blod mot blod Tendinem contra tendinem,
Lade la i la, Sanguinem contra sanguinem,
Bot som är gjordt. Posuit cuncta in ordinem,
Remedium qvod perfectum est.
Die finnische Redaktion ist breiter, was auf einen späteren Ursprung
deutet:
Ee A ke, o in EEE r Emo
Heinrich Gabriel Porthan.
359
Porthan bemerkt, daß das Lied gegen die Pustelkrankheit in
der finnischen Version von der schwedischen
Die schwedische Fassung wendet sich gegen eine
schieden ist.
Finnischer Text.
Kjesus Kirkohon ajavi
Hevoisellä hirvisellä
Kalahauvin karvaisella;
Ajoi siltos sinistä,
Maata maxankarvallista;
Hiveltyi hevoisen jalka,
Kivisellä kirkkotiella,
Vahaisella voiniolla;
Kjesus maahan rattahilta,
Suonia sovittamahan,
Jäseniä jatkamahan.
Mist‘ on luuta luiskahtanut,
Siihen luuta liityköhön;
Mist’ on liutunut lihoa,
Siihen liityön lihoa;
Mist’ on suonta suljahtanut,
Siihen suonta solmustelle:
Ehommaxi ennellistä
Paremmaxi muinallista.
|
i
|
wesentlich ver-
Lateinische Übersetzung.
Jesus in templum vectus est
Eqvo coloris alcini (fusci)
Lupi marini similis;
Vehebatur super pontem coeruleum
(obscurum, qvia sc. summo mane
iter fecit)
Terram coloris hepatici (caligine ob-
ductam);
Luxatus est eqvi pes,
Lapidosa templi — via,
Petris — aspero campo;
Jesus descendit ex dorso eqvi,
Tendines coaptatum,
Membra coagınentatum,
Unde ossa evolarunt,
Illuc os adjungatur;
Unde dissoluta est caro,
Illuc addatur caro;
Unde tendo dejectus est,
Illuc tendo constrigatur:
Ut fiant vegetiora pristinis,
Meliora praeteritis.
Das Lied zur Vertreibung der Pustel lautet:
Schwedischer Text.
Vär Herre Christ och Sancte Pehr
Gingo vägen fram.
Så mötte da Qvesan;
Sa frägar vár Herre:
Hvart skall du gå?
Jag skall gi i en man-(kvinn-)hand.
Nej, svarar vår Herre;
Du skall gå i den skog där ingen bor,
I den sjö dör ingen ror,
Och under en jordfast sten,
Och icke göra denna mannen (qvin-
nan) men.
|
|
|
|
|
|
Der finnische Text ist auch hier
`
Finnischer Text.
Jesus kävi tietä myöden;
Lateinische Übersetzung.
Dominus noster Christus et Sanctus
Petrus
Ambulabant per viam
Tum obviam venit Paronychia;
Tum interrogabat Dominus:
Quorsum ibis?
Ibo viri (foeminae, in manum.
Neqvaqvam respondet Dominus;
Ibis in silvam ubi nemo habitat,
In lacum ubi nemo remigat
Ac sub lapidem terrae infixum;
Ac huic viro (foeminae) non nocebis.
etwas breiter:
Lateinische Übersetzung.
Jesus ambulabat secundum viam;
Obviam ei venit Paronychia.
Jesus dixit Paronychae severe:
Qvorsum vadis vermicule?
Vado illuc, ossa rosum,
Carnem vado corruptum,
Vade illuc sub lapidem,
Congverere ibi nebulo,
Lamenta ibi exsecrande,
Per longum hoc aevum,
Per cunctos meos dies.
Tuli händä Koi vastaan
Jesus sanoi koille komasti:
Mihingäs mnet matoinen?
Menen tuonne luuta syömään,
Lihoa menen mädättämään.
Mene tuonne kiven alle,
Kidu siellä kinnahainen,
Paru siellä pannahainen,
Täsä pitkäsä ijäsä,
Minun päiväkunnisani.
360 M. B. Schybergson.
in der Hand sitzende Entzündung (lat. Paronychia). In der
finnischen Variante hat das Übel dagegen die Form eines nagenden
Wurms (lat. tinea) angenommen. Die Ursachen findet er in der
doppelten Bedeutung des finnischen Wortes „Koi“, das ebensowohl
Pustel oder Motte bedeutet, was leicht eine Verwechslung veran-
lassen konnte. Jene auffallende Modifikation legt nach seiner
Ansicht noch Zeugnis dafür ab, daß die schwedische Version
älter ist.
Er leitet endlich aus seiner Darlegung das allgemeine Resultat
ab, daß die Beschwörungspoesie überhaupt aus Schweden nach
Finnland herüber gekommen ist.!
Ein finnischer Gelehrter, Dr. O. J. Brummer, der vor kur-
zem eine Abhandlung über die finnische Zauberpoesie ver-
öffentlichte und daneben eine Spezialuntersuchung über die Koi-
Zauberworte durchgeführt hat, bestätigt vollständig die Aussagen
Porthans.. Das Zauberlied von der Pustel war ursprünglich
katholisch, wurde nachmals in Schweden eingebürgert, ging viel-
leicht durch Vermittelung der in Finnland ansässigen Schweden
in die Zauberpoesie der westlichen Finnen über und wanderte
endlich nach Ost-Finnland und Ingermanland. Zahlreiche Varianten
geben uns die Möglichkeit, die Wege des Liedes zu verfolgen.
Und dasselbe gilt von der ganzen großen Menge der Zauberlieder.
Die finnischen Beschwörungen „waren unbedingt germanischer
Herkunft. Durch Schweden kamen sie nach West-Finnland, ver-
breiteten sich weiter in Ost-Finnland, wo sie sich verschieden
entwickelten und zahlreiche neue Züge aufnahmen, um endlich in
Ingermanland, Esthland und Rußland noch eine Heimat zu finden.?
Den Gedanken, daß der finnische Aberglaube von außen ge-
kommen sei, entwickelt Porthan eingehender in der obenerwähn-
ten Abhandlung „De fama magiae Fennis attributae“ (Über
die den Finnen zugeschriebene Zauberkunst, 1789), die für die
Beurteilung des vergleichenden Standpunkts Porthans wichtig ist.
Neben den schwedischen berücksichtigt er hier die lappischen
Einwirkungen. Man hat, sagt er, den Finnen eine eigentümliche
1 „Qvis hasce nugas cum reliqvo Papisticae superstitionis agmine a
Svecis ad Fennos nostros pervenisse, non videat?"
? „O. J. Brummer: Über die Bannungsorte der finnischen Zauberlieder‘,
ak. Diss., Helsingfors 1908; Ders.: „Koinsanat Länsisuomessa" ‘Die Koi-
wörter in West-Finnland), Zeitschr. Suomi IV, 6 S. 97—131.
Sean ern aga E, a rn i aa + m a mi nes ZA. — a
TE -=
Heinrich Gabriel Porthan. 361
Zauberkunst zugeschrieben, aber zu Unrecht, denn ihre Zauberei
ist nicht ein Produkt ihres eigenen geistigen Lebens, sondern
Lehngut, öfters lappisch, zuweilen schwedisch oder germanisch.
Was man finnischen Aberglauben genannt hat, haben die Finnen
infolge ihrer Beziehungen zu anderen Völkern aufgenommen,
wie man durch vergleichende Untersuchung leicht nachweisen
kann. Er schließt mit allgemeinen Betrachtungen, welche seine
Ansicht kurz, klar und deutlich wiedergeben. Die Überein-
stimmung, welche offenbar in den abergläubischen Vorstellungen
der Völker herrscht, kann, meint er, zuweilen davon abhängen,
daß gleiche natürliche Ursachen gleiche Folgen hervorbringen;
er zielt auf Naturrevolutionen und anderes ab, was sich bei ver-
schiedenen Völkern in gleichartiger Tradition abspiegeln kann.
Aber bei näherer Beobachtung erweist es sich, daß die aber-
gläubischen Vorstellungen manchmal nicht anders erklärt werden
können, als dadurch, daß ein Volk vom anderen entliehen hat.
Die bei den Griechen ehemals allgemeinen Sagen von Verwand-
lungen der Menschen und Tiere durch Zauberei gehören vermut-
lich der letztgenannten Klasse an. ‚Solche Sagen waren auch bei
den alten Skandinaviern verbreitet und wurden aus Skandinavien
nach Finnland gebracht! Man sieht, daß sich vor ihm ein
weites Gebiet vergleichenden Studiums der abergläubischen Vor-
stellungen und Gebräuche auftat.
Dies lag gewissermaßen in der Luft, und einzelne Beobach-
tungen findet man auch bei anderen Zeitgenossen. J. G. Herder
sammelte „Die Stimmen der Völker in Liedern“, aber Herders
Aufmerksamkeit war auf die Schönheit, den ästhetischen Wert
der Volkspoesie gerichtet. Den ersten Anfang, das Volks-
liedermaterial zusammenzufassen und für historisch - vergleichende
1 Es wird zweckmäßig sein, Portbans eigene lateinische Worte wieder-
zugeben (Opera omnia 4, S. 194): „Minime negamus insignem inter diver-
sarum gentium barbararum superstitiones ubiqve deprehendi similitudinem,
ex causarum earundem eosdem effectus gignentium vi facile deducendam:
sed tamen quasdam qvasi locales esse, aegre nisi per mutuatam uni populo
ab alio stultitiam explicandas, deprehendit credo qvisqve, accuratius in-
dolem earum considerans. Atqve ex hoc genere suspicor somnia fuisse
Graecis olim familiarissima, de hominibus in ferarum variarum formas ope
pharmacorum aut incantationum mutatis; qvas nugas inde in septentrionem
propagatas reor." '
362 M. G. Schybergson.
Zwecke auszubeuten, hat Porthan gemacht, freilich in kurzer
Form und in gar bescheidener Weise Er war der erste Ent-
decker des reichen Schatzes der finnischen Volkslieder, und bei
ihrer Durchforschung eröffnete sich ihm eine reiche Welt der
Völkerbeziehungen, aus welcher sehr alte Kulturstufen hervor-
ragten.
Auch das Studium der Sprichwörter war ihm wichtig. Er
schätzte die Sprichwörter als historisch bedeutende Erzeugnisse
des Geisteslebens der Völker, deren älteste Weisheit und früheste
Erfahrungen in solcher kurzen Form Ausdruck gefunden hatten.
Ein vergleichendes Verfahren lag auch hier nahe, und daß ihm ein
Plan zu einer Vergleichung der Sprichwörter vorschwebte, schließe
ich daraus, daß er neben einer großen Sammlung finnischer
Sprichwörter eine kleinere Sammlung schwedischer Sprichwörter
zusammenbrachte Er wollte sicher die schwedischen Redens-
arten mit den finnischen vergleichen. Leider sind heute nur
schwache Überbleibsel von seiner Sprichwörtersammlung vor-
handen.
Auf rein sprachlichem Felde finden wir denselben Zug wieder.
Leibniz, Tbunmann und die anderen Göttinger Historiker hatten
in einzelnen Fällen Kulturwörter aus verschiedenen Sprachen ver-
glichen, aber Porthan drang tiefer vor. Er benutzte das sprach-
liche Material als Mittel, die ältesten Kulturstufen der Völker
aufzuspüren. Er ist der Erfinder der vergleichenden Kulturwörter-
forschung.
In einer kleinen 1795 gedruckten Abhandlung „De linguarum
usu historico“ (Über die Benutzung der Sprachen für die Ge
schichte) gibt uns Porthan eine kurze Zusammenfassung. `
Der geistige Standpunkt eines Volkes manifestiert sich, sagt
hier Porthan, in der Sprache, nicht nur bei den zivilisierten,
sondern auch bei den barbarischen Völkern, deren Verhältnisse
nur mit sprachlicher Hilfe untersucht werden können. Man weiß,
wieviel Licht die Kenntnis der Wörter und Ausdrucksweisen der
Hebräer, Griechen und Römer auf ihre Antiquitäten wirft. Noch
wichtiger muß es sein, die Sprachen solcher Völker kennen zu
lernen, welche uns keine schriftlichen Zeugnisse geliefert haben,
! „De lingvarum usu historico“ ist nicht in die Opera selecta auf-
genommen worden; man findet die auf 8 Seiten 4° gedruckte Schrift nur
unter den Dissertationen der Universität Abo.
ve A E up Ee, AR 2 es
EE EE EE
Heinrich Gabriel Porthan. 363
wie z.B. die Völker Nord- und Südamerikas, in deren alte Sitten
und Einrichtungen wir beinahe nur durch sprachliches Studium
eindringen können.!
Es genügt nicht, sagt Porthan weiter, daß man eine Sprache
untersucht und mit einer anderen vergleicht. Mehrere Sprachen
müssen verglichen werden, um zu ermitteln, was einem Volke
eigentümlich ist, was ihm mit andern Völkern gemeinsam ist und
was es von ihnen entliehen hat. Die ältesten Wörter und Rede-
wendungen stehen dabei als Zeugnisse der Sitten und Einrich-
tungen in erster Linie. Kann man alte Gesetzbücher und Schriften
bekommen, so ist viel gewonnen. So erweist es sich, welches
von zwei Völkern das ältere ist und früher eine reife Kultur er-
rungen hat und welche geistigen und religiösen Relationen es
mit anderen verknüpft haben. Die Wörter müssen bis in ihre
Geburt hinein verfolgt werden, um das Fremde sicher vom Eigenen
scheiden zu können. Die römischen Namen der Künste und
Wissenschaften waren meistens ursprünglich griechisch, die
Schweden erhielten von den Deutschen die Benennungen der
Handwerke, gaben sie den Finnen usw.?
Porthan ist wie immer sehr behutsam. Eine umsichtige
Kritik findet er um so mehr nötig, als wir oft unsicher sind über
Wohnplätze, Alter, Handelsbeziehungen usw. Als Beispiel von
Irrtümern, welche durch Schwäche der Kritik verursacht wurden,
erwähnt er die Hypothese, welche Ihre, der im übrigen hoch
geschätzte Forscher, gutgeheißen: daß die Finnen ehemals über |
die skandinavische Halbinsel ausgebreitet gewesen seien. Das
kann von den Lappen, aber nicht von den Finnen gelten. Ihre
untersuchte nicht genau, welche Wörter ursprünglich finnisch,
lappisch, schwedisch, germanisch oder slawisch sind. Er be-
! Porthan zitiert hier Monboddo: „Von dem Ursprung und Fortgange
der Sprache.“ Monboddos 1773 englisch publiziertes Werk, das Porthan
ın deutscher Übersetzung benutzte, gab ihm Erläuterungen über die
Sprachen der Huronen, Karsiben usw.
? „Deinde aegre sufficit unam aut alteram nosse lingvam easqve inter
se comparasse; sed opus est, ut plures conferantur, qvo videamus, qvid
alter ab altero fuerit mutuatus. Ex compluribus verbis haec conspici
possunt; sed inter ea eminent et primarium quasi habent locum, voces et
loqvendii formulae ex moribus et institutis vetustissimis natae et ad ea
spectantes. Qvales in antiqvissimis populorum legibus et scriptis, qvibus
aliquid de rebus majorum suorum memoriae mandarunt, sunt qverendae.“
364 | M. G. Schybergson.
rücksichtigte nicht die russischen Einwirkungen, welche gar nicht
leicht zu untersuchen sind. Es ist oft zweifelhaft, welche Wörter
ursprünglich finnisch oder ursprünglich russisch sind, denn die
Beziehungen der Finnen zu den Russen sind sehr alt und mannig-
faltig. Durch Kenntnis der Grenzdialekte könnte man am besten
gute Resultate gewinnen.
Welches sind die ursprünglichen Elemente einer Sprache”?
Was hat ein Volk durch Berührung mit anderen gewonnen? Wie
ist die Kultur unter den Wechselwirkungen der Völker fortge-
schritten? Das sind die Fragen, welche Porthan hier aufstellt.
Er gibt ein Programm der vergleichenden Sprachforschung als
Hilfswissenschaft der Geschichte.
Die Fragen von dem Ursprung der Sprachen hatten schon
Monboddo, Herder und andere beschäftigt, welche die Probleme
oft auf mehr metaphysischem als sachlichem Wege lösen wollten,
aber eine methodische Vergleichung der Kulturwörter hatte noch
niemand unternommen. Auf dem erstmals von Porthan bebauten
Felde sind später reiche Früchte geerntet worden.
Er blieb nicht in der Theorie stecken, sondern wandte seine
Methode praktisch bei der Erörterung der alttinnischen Zustände
an. In dem schon erwähnten „Chronicon episcoporum“ zeichnet
er auf Grund der Kulturwörter ein Bild von der kulturellen
Stellung der Finnen vor der schwedischen Eroberung. Die heid-
nischen Finnen waren ein halbzivilisiertes Volk, das keine eigent-
‚ lichen Staatseinrichtungen besaß, aber sonst eine nicht unbedeutende
Bildungsstufe erklommen hatte. Er gibt die einheimischen Wörter
für Jagd, Fischerei, Viehzucht und Ackerbau, für mehrere Metalle
und ihre Anwendung, für Hausgerät usw. Auch zur Kenntnis der
Sitten der Nation liefert er Beiträge! Als er 1788 seinen Ein-
trittsvortrag als Mitglied der schwedischen Akademie der schönen
Wissenschaften, Geschichte und Altertumskunde (Vitterhetsaka-
demie) hielt, nahm er den Gegenstand nochmals auf und besprach,
hauptsächlich von den Kulturwörtern ausgehend, die Entwickelungs-
stufe der heidnischen Hunnen ? Ein aufmerksames Studium der
finnischen Sprache gewährt, sagt er, ein ziemlich zuverlässiges
! Opera selecta I S. 25—32; gedr. als ak. Diss. 1787.
? „Anmärkningar sörande det finska folkets läge och tillständ vid
tiden, när det först lades under svenska kronans vissa och varaktiga välde.“
Opera selecta V. S. 1—-27.
Heinrich Gabriel Porthan. 365
Bild von Denkart, Sitten und Kultur der Nation in der Zeit ihrer
Unabhängigkeit. Auch müßte, was man von den Verhältnissen
der Nachbarn, besonders der Esthen kennt, herangezogen werden.
Die Erwerbszweige der Finnen schildert er etwa wie im „Chro-
nicon“, aber ihre Sitten erörtert er in breiterer Darstellung. Die
Ehe wurde durch Kauf geschlossen. Die Dichtkunst war sehr
beliebt, und in Liedern, welche einfach und ernst wie die Nation
selbst waren, suchte man Erheiterung bei geselligen Gelegenheiten
oder Trost in schwierigen Lebenslagen. Auch in Krieg und See-
fahrt betätigten sich die alten Finnen, wie manche ursprünglich
finnische Wörter beweisen. Das Material Porthans war, mit dem
Reichtum einer späteren Zeit verglichen, arm und sein linguisti-
sches Verfahren noch nicht ganz sicher, aber im ganzen ist das
von ihm entworfene Bild richtig und hat späteren Darstellungen
als Grundlage gedient.
Porthan, der als Universitätslehrer und Führer des wissen-
schaftlichen und literarischen Lebens einen hohen Platz in der
Geschichte Finnlands einnimmt, lebte in Verhältnissen, welche
seiner wissenschaftlichen Wirksamkeit nicht günstig waren. Er
war gezwungen, seine Forschungen meistens. als kleine latei-
nische Dissertationen zu veröffentlichen, und dabei kam eine an- `
sprechende stilistische Darstellung wenig in Frage. Seine Werke
wurden außerhalb seiner Heimat nicht viel verbreitet, und sein
Name als Historiker wurde nur im kleinen Kreise der Fachgenossen
recht gewürdigt. Seine Bedeutung konnte erst mit dem Fort-
schritt der vergleichenden Forschung klar werden.
Aus dem Humanismus des 18. Jahrhunderts ging im Sinne
J. G. Herders ein volkstümliches Streben hervor, welches sich im
Studium der Sprachen, der Lieder usw. kundgab. Porthan ar- `
beitete eifrig daran mit, und dabei entdeckte er das historisch-
vergleichende Verfahren, gewiß noch nicht vollendet, aber schon
in sicheren Umrissen entworfen.
366
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und
| Konsorten 1806.
Von
Theodor Bitterauf.
Der Friede von Preßburg war geschlossen, aber noch nicht
in allen seinen Teilen zur Ausführung gelangt. ‚Während Napo-
leon in Holland und Italien die Veränderungen vornahm, die er
für gut fand, und in Paris Verhandlungen mit Preußen, England
und Rußland statthatten, während der Rheinbund „als das einzig
plausible Mittel, alle Beunruhigungen zu entfernen und alle Inter-
essen zu schützen“!, unter Dach und Fach gebracht wurde, horchte
man ängstlich auf die öffentliche Meinung in Deutschland, die
immer bedrohlicher klang. Englische Emissäre und Agenten der
Bourbonen, die von Hamburg nach Norddeutschland kamen und
namentlich in Braunschweig, Berlin und Dresden ihr Unwesen
trieben, verbreiteten insgeheim die Schriften von D’Antraigues:
Réponse au Moniteur, Fragments de Polybe usw. oder die „Erklä-
rung Ludwigs XVIII. von Frankreich“ In Berlin zirkulierten
geschriebene Pamphlete, die einen französischen Emigranten zum
Verfasser hatten: Bonaparte et l'écho, oder Testament de Em-
pereur Napoleon. Die Bayreuther Zeitung vom 9. Januar brachte
einen Artikel, in Wien sei ein Aufstand ausgebrochen, die Fran-
Zosen seien zum Verlassen der Stadt gezwungen, General Clarke
uns Leben gebracht worden. Der Redakteur dieser Zeitung, der
nicht franzosenfeindlich war, mußte sich nach den Diktaten des
Polizeipräsidenten dieser Provinz richten, der die Franzosen ver-
abscheute. In Preußen und Sachsen war der europäische Aufseher
viel gelesen, ein Organ, das sich die unschicklichsten Ausfälle
gegen Frankreich und seinen Kaiser erlaubte „Mehrere Num-
! Projet de note pour la cour de Vienne. Paris 20 jouillet 1806. Paris
Arch. des aff. étr. Vienne 1806 6 drs. mois.
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 367
mern“, lautet ein Bericht hierüber, der Napoleon selbst vor Augen
kam, „sind ein allgemeiner Kriegsruf gegen Frankreich; was wird
geschehen, wenn unsere Armee erst Deutschland verlassen hat.“!
Denn noch war, formell ganz mit Recht, Süddeutschland von den
französischen Truppen besetzt, und obwohl man über die Diszi-
plinlosigkeit der Armee nicht klagen konnte, war die Last, die den
einzelnen Provinzen dadurch auferlegt wurde, eine sehr beträcht-
liche. Aber in Paris konnte man sich unter dem Eindruck der
von allen Seiten einlaufenden Alarmnachrichten nicht entschließen,
die Truppen zurückzuberufen. „So ungeduldig ich auch die Rück-
kehr der Armee erwarte“, schreibt Napoleon am 16. Juli an Soult,
„so sehe ich doch ein, daß ihre Heimkehr sich noch um einige
Tage verzögern muß, bis die Dinge in Deutschland in Ordnung
gebracht sind.“* Der General, an den diese Zeilen gerichtet sind,
hatte schon am 13. Juni von Passau aus dem Fürsten von Neuf-
chatel in München Mitteilung gemacht von einer Schrift, die ge-
heim feilgeboten werde und großen Absatz finde: Die Franzosen
in Wien.” Man behauptet, fügte er hinzu, es sei eine furchtbare
Gärung in Wien, veranlaßt durch das rapide Fallen des Papier-
geldes. Die Ernennung des Kardinals Fesch zum Koadjutor des
Erzkanzlers mache tiefen Eindruck. Man spreche davon, daß Na-
poleon Kaiser von Deutschland werde, man sage öffentlich in Wien,
die Kaiserkrone sei für immer verloren für das Haus Österreich;
der gegenwärtige Kaiser werde in den jetzigen Umständen die
größten Opfer bringen, um das Gewitter zu beschwören. Einer
der besten Autoren von Wien, ein Hannoveraner, hätte ein an
! Rapports de police, Archives nationales, Paris. A. F. IV, 1496, 1497.
Spätere Beschwerden Napoleons speziell über die Bayreuther Zeitung: Cor-
respondance de Napoleon I. Bd. 12, p. 16n. 9765. 18, p. 456 n.10347. Zum
folgenden: R. Graf Du Moulin Eckart, München am Vorabend des Rhein-
bundes in Forschungen zur Gesch. Bayerns. namentlich Bd. 8 u. 11.
? Correspondance de Nap. Ier Bd. 12, p. 548 n. 10504. Der in diesem
Schreiben erwähnte Rapport von Soult folgt weiter unten. Die weiterhin
im Text zitierten Berichte finden sich in den Akten des Kriegsgerichts
gegen Palm und Genossen, Paris, Archives nationales BB?’182. (Ministöre
de la justice: Procédure et jugement contre des distributeurs et colporteurs
de libelles contre l'armée française en Allemagne, août 1806).
> Gemeint ist wohl: Die Franzosen zu Wien. Eine historische Skizze
nach den Berichten eines Augenzeugen entworfen durch M. J. C. H. Pho-
topel 1806, und nicht die bei J. C. Hinrichs in Leipzig 1806 erschienene
mit demselben Titel.
368 Theodor Bitterauf.
Anspielungen reiches Stück zur Aufführung eingereicht und wandte
sich, als er bei der Polizei auf Schwierigkeiten stieß, an die Kai-
serin, die das Stück las, dann selbst radierte und änderte, was zu
gewagt erschien, und es dem Kaiser übergab. Einige Tage später
wurde der Dichter zur Audienz zugelassen, und der Kaiser sagte
ihm, die Umstände erlaubten in diesem Augenblick die Auffüh-
rung nicht, aber in drei oder höchstens vier Monaten würde der
Autor entschädigt werden für den Verlust, den diese Verzögerung
ihm bereiten könne. Am 7. Juli sandte Soult einen langen Be-
richt an den Kaiser, dessen auf Bayern bezügliche Teile er Ber-
thier mitteilte, um ihn über die Agitation aufzuklären, die man
seit einiger Zeit in diesem Staate bemerkte. „Diese Agitation“,
schrieb er, „besteht wirklich, so wie E. H. mir die Ehre erwies
es zu sagen, und ich habe nicht mehr den geringsten Zweifel,
daß der Wiener Hof sie hervorruft durch alle erdenklichen Mittel.
Man macht daraus in den Bureaus der Regierung kein Geheimnis
mehr, und man heißt das préparer les esprits. Man muß in Mün-
chen das größte Mißtrauen hegen gegen alles, was einen öster-
reichischen Charakter trägt; ebenso gegen Personen, die vor dem
Preßburger Frieden durch ihre Besitzungen in Schwaben und
Tirol sich in Abhängigkeit vom Hause Österreich befanden; ich
habe in meiner Korrespondenz einige davon genannt. Die Kriegs-
gerüchte in den österreichischen Provinzen erneuern sich, und seit
kurzem sind die Bauern in Mähren mit Piken bewaffnet. Alle
Sonntage sammelt man sie in den Bezirken zu Übungen. Offi-
ere und Soldaten sagen laut, die Armee des Erzherzogs Karl,
die sich in Italien befand, werde in kurzem die deutsche rächen
für die im letzten Feldzug erlittene Schmach und Erniedrigung. ..
Ich kann mich täuschen, aber ich glaube fest, daß die österrei-
chische Regierung sich auf den Krieg vorbereitet und daß das
Ereignis nicht mehr ferne ist; ich glaube auch, daß sie nur dann
in ihren Ansprüchen nachlassen und mit den erklärten Feinden
Seiner Majestät des Kaisers und Königs aufrichtig (wenigstens
dem Anscheine nach) brechen wird, wenn sie von neuem ihre
Hauptstadt bedroht sieht. Bis dahin oder bis zur Räumung Deutsch-
lands durch die Armee S. M. wird es in Bayern, in Schwaben, in
Tirol und besonders in den abgetretenen Provinzen eine sehr
starke Bewegung geben, welche die Agenten des Wiener Hofes
und von England mit ihren abscheulichen Pamphleten hervorrufen,
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 369
und zu diesen Gründen wird sich der freilich durchsichtige Vor-
wand gesellen, von der immer mehr wachsenden Erschöpfung der
Einwohner, dessen man sich mit Vorteil zu bedienen nicht ver-
säumen wird.“ Über das Treiben der österreichischen Emissäre
in Bayern war man in München schon vorher unterrichtet; hatten
sie sich doch bis in die bayrische Hauptstadt selbst gewagt.
„Seit etwa vierzehn Tagen“, schreibt der französische Gesandte
Otto an Bertbier am 4. Juli, „ist die Stadt München der Schau-
platz mehrerer Intrigen geworden, die sehr ärgerlich werden
könnten. Zahlreiche österreichische Agenten sind unter verschie-
denen Vorwänden gekommen und bedienen sich der kühnsten
Mittel, um die Meinung zu verderben und das Volk gegen die
große Armee und gegen die bayrische Regierung aufzuhetzen.
Diese Agenten haben Korrespondenzen in Tirol, Schwaben, Regens-
burg und besonders in Augsburg. Sie lassen infame Libelle zir-
kulieren, in denen die Absichten des Kaisers mit den schwärze-
sten Farben und beleidigendsten Ausdrücken geschildert werden. Der
Hauptgegenstand dieser Libelle ist, das Volk zum Aufstand zu bringen
und einige Detachements unserer Arınee massakrieren zu lassen.
Um die Verfasser dieser Schriften besser zu verbergen, trägt man
Sorge, Diatriben über Österreichs Schwäche, Unvorsichtigkeit usw.
einzuflechten; aber man spricht mit Emphase von England und
dem Nutzen seiner Beziehungen zum Kontinent. Es ist mir un-
möglich, an der Existenz dieses Komplottes und der Brandschriften
zu zweifeln, von denen ich einige gelesen habe; aber ich bin nicht
gleich sicher über die Mitteilungen, die man mir über die Haupt-
agenten in Österreich macht. Man nennt mir einen Herrn von
Steigentesch, einen österreichischen Obersten, der mehrere Wochen
vor dem Marsch des Generals Mack an den Inn nach München
kam Dieser Militär ist wieder in München; er hat viel Geld
mitgebracht unter dem Vorwand, Güter zu kaufen. Man hat mir
auch einen anderen österreichischen Offizier genannt, namens Hun-
biß, der mit seiner Frau und zwei Schwestern angekommen ist,
die alle geneigt sind, Herrn von Steigentesch zu unterstützen.
Es wäre sehr nützlich, Euer Gnaden, diese Leute überwachen zu
lassen. E. H. wird vielleicht auch von der Wichtigkeit überzeugt
sein, alle Aufmerksamkeit der Marschälle auf dieses Komplott zu
richten und in ihren Kantonnements eine sehr aktive Polizei zu
organisieren. Besonders in Augsburg, der alten kaiserlichen Stadt,
Histor. Vierteljahrschrift. 190). 3. 25
370 Theodor Bitterauf.
scheinen die Intrigen der Österreicher einen ernsthafteren Cha-
rakter angenommen zu haben, und die große Zahl der Gefangenen,
die in Schwaben zerstreut sind, würden eine Katastrophe, wenn
nicht leicht, so doch in den Augen der Übelgesinnten wahrschein-
lich machen. Ich darf Sie nicht im ungewissen lassen, daß die
beträchtliche Anzahl von Pamphleten, die verschwenderisch bis
in die Hütten der Bauern verbreitet werden, die öffentliche Mei-
nung in Bayern vollständig verändert hat. Die Unzufriedenheit
zeigt sich überall und selbst ohne Schonung gegen den König,
dessen Popularität die schwersten Angriffe erfahren hat.“!
Wir wissen heute aus österreichischen Quellen selbst, daß
Stadion als Leiter der auswärtigen Politik des Kaiserstaates einen
neuen Krieg mit Frankreich damals für unvermeidlich hielt, und
daß er schon im März 1806 einen Vertrauten nach Bayern und
Württemberg sandte, die öffentliche Meinung zu bearbeiten. Ein
längerer Bericht des von Otto erwähnten Obersten Steigentesch
aus dem Jahre 1806 fiel später 1809 mit den Papieren Stadions
! Andere Berichte Ottos (Paris, archives des affaires étrangères, Ba-
viere 1806 u. Supplement dazu) sind verwertet in Du Moulins Rheinbund-
studien und Bitterauf, Geschichte des Rheinbundes I. Vgl. auch R. Graf
Du Moulin Eckart, Zum hundertsten Todestage Palms. Deutschland in
seiner tiefen Erniedrigung. 2. Neuabdruck, Stuttgart 1906. — Schon am
13. März schreibt Otto: Der Wunsch des Volkes in Österreich sei nach Krieg.
Das Ministerium nährt sorgfältig diese kriegerischen Neigungen, aber es
verbirgt seine wahren Absichten nach außen bis zur Reorganisation seiner
militärischen Streitkräfte, an der es unter der Hand arbeitet. Die Übel des
letzten Krieges hätten Österreich mehr Energie und einen öffentlichen Geist
gegeben, der vorher nicht existierte usw. Am 11. Juli: Österreichische
Spione wurden aus München ausgewiesen, aber es scheinen noch solche da
zu sein, weil eine ganz geheime Unterredung zwischen mir und einem Mi-
nister des Königs in die Öffentlichkeit gedrungen ist. Am 18. Juli erwähnt
Otto ein Libell, das er schon in der Depesche n.56 (fehlt) besprochen hat
und dessen Verfasser ihm ein Österreicher zu sein scheint. Das Kommis-
sariat von Passau informierte das Ministerium, daß viele Exemplare durch
öffentliche Boten, die von Linz und anderen österreichischen Städten kom-
men, an die Bürger der Stadt verteilt werden. Pamphblete jeder Art kommen
auf diesem Weg. Sie sollen das bayrische Volk gegen die französische
Armee aufreizen und gegen die eigene Regierung. Auf dem Lande ver-
mebren sich die Streitigkeiten, und man hat einige Aufrührer sagen hören,
man müsse eine Vendée in Bayern machen. Die österreichischen
Kommissäre, die die Münchener Polizei vertrieben hat, nehmen andere Na-
men an und verbreiten sich in Schwaben, besonders in Ulm und Günzburg usw.
are ee
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 37]
den Franzosen in die Hände.!, So ist es begreiflich, daß auch die
bayrischen Behörden sich zum Einschreiten genötigt sahen, sei
es auf einen direkten Befehl des Königs, wie Kommandant Binot
später vor dem Kriegsgericht in seinem Plädoyer behauptete, oder
aus eigener Initiative, wie man aus einem Schreiben des General-
landeskommissärs von Schwaben an den bayrischen Herrscher vom
21. Juli wird folgern dürfen.” Als die Polizeidirektion in Augs-
burg unterrichtet wurde, daB in der Stageschen Buchhandlung
daselbst zwei Flugschriften unter dem Titel „Betrachtungen über
Napoleon Bonapartes bis jetzt ungehinderte Fortschritte“? und
„Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung“ feilgeboten wurden,
erteilte sie dem Polizeiaktuar Herbst den Auftrag, die erste Schrift,
deren Inhalt ihr bereits bekannt war, zu konfiszieren, von der anderen
aber ein Exemplar in Vorlage zu bringen und die übrigen unter
Siegel zu nehmen. Herbst fand jedoch von den Betrachtungen
kein einziges, von dem anderen Büchlein nur drei Exemplare, die
er beschlagnahmte. Noch am gleichen Tage, 16. Juli, wurde der
Kommis Friedrich von Jenisch in Gegenwart des provisorischen
Polizeidirektors Freiherrn von Andrian und des Polizeioffizianten
Friedrich Benz einem Verhör unterzogen. Er gab an, laut einem
dem Aktuar Herbst übergebenen Originalfakturazettel seien die
„Betrachtungen“ in Wien in der Kupferschen Buchhandlung auf-
gelegt worden; den Verlagsort der zweiten Broschüre kenne er
nicht, da die Faktura nur die Unterschrift Anonymus enthielt;
ebensowenig könne er die Verfasser beider Schriften angeben.
Die „Betrachtungen“ habe er vor ungefähr zwei Monaten unmittel-
bar von Wien, jedoch durch die Riegersche Buchhandlung mittels
Einschluß in 4 Exemplaren, die zweite Piece aber vor ungefähr
8 Tagen durch die Steinsche Buchhandlung in Nürnberg mittels
des Nürnberger Boten in 12 Exemplaren erhalten. Die erhaltenen
1 S. im allgemeinen Fournier in dessen Historischen Studien und Skizzen
1885, p. 253—300: "Au Süddeutschlands Franzosenzeit. Steigenteschs Be-
richt veröffentlichte Du Moulin, Forsch. z. bayr. Gesch., Bd. 8, p. 238 ff.
7 Vgl. das Schreiben Berthiers an Montgelas d d Munich, le 15. jouillet,
bei M. Dumas, Precis des evenements militaires XV, 389.
3 Napoleon Bonapartes bis jetzt ungehinderte Fortschritte zur Unter-
jochung aller Staaten und Völker von Europa und die Verbindungen der
noch freyen Monarchen zur Rettung der Völker. Von einem Deutschen.
Erstes Heft. Zweyte echte verbesserte Auflage. Erfurt und Naumburg im
Kommissionsbureau (Oktober 1805).
25%
372 Theodor Bitterauf.
Exemplare der ersten Schrift wurden sämtlich abgesetzt zum
Preise von 30 Kreuzern, von der anderen nur 9 um einen Gul-
den.‘ Da der Verleger von „Deutschland“ ihm nicht bekannt sei,
wisse er gegenwärtig nicht, wohin er den Geldbetrag einsenden
müsse; aber er erwarte von demselbeu auf der nächsten Michaelis-
messe eine nähere Anweisung. Er vermutete schließlich, daß diese
Stücke noch an mehrere Buchhandlungen versandt worden seien:
namentlich von „Deutschland“ sollten mehrere Pakete nach München
und Salzburg addressiert worden sein; ein solches Paket habe
auch die Riegersche Buchhandlung erhalten. Demzufolge wurde
noch an demselben Tage Johann Simon Rieger verhört, und am
folgenden Tage die Untersuchung auf alle übrigen Augsburger
Buchhändler ausgedehnt, ohne daß dabei wesentlich neue Momente
zutage gefördert worden wären.?
—.
! Die Käufer der Betrachtungen waren: Frhr. v. Brugglach in Lands-
berg, Pfleger Stall in Welden, k. Rechnungskommissar v. Grauvogl und
Schullehrer Stark in Augsburg. „Deutschland“ wurde von der Buchhand-
lung an folgende Kunden als an ihre regelmäßigen Abnehmer versandt, wo-
bei es zweifelhaft war, ob sie diese Bücher behielten oder sie wieder zurück-
senden würden: v. Heuß in Memmingen, v. Sicherer in Klosterholzen, Karl
Heußner in Edringen, Sekretär Allfahrer in Landshut, Graf Loesch in Jetzen-
dorf, v. Bek in Babenhausen, Frhr. v. Brugglach in Landsberg, Pfleger
Stall in Welden, Mathias Bachschmidt in Kaufbeuren. Man sieht daraus,
wie sich die Agitation tatsächlich weit ins Land erstreckte.
® Joh. Sim. Rieger hatte die „Betrachtungen“ direkt von der Kupfer-
schen Buchhandlung in Wien und Euricks akademischer Buchhandlung in
Linz, „Deutschland“ durch die Stagesche Buchhandlung in je 12 Exemplaren
erhalten. Er kannte weder die Verfasser beider Schriften, noch den Ver-
leger der zweiten, doch habe er erwartet, daß dieser, wie es bei anonymen
Schriften oftmals der Fall sei, sich seinerzeit um Bezahlung melden werde. Von
„Deutschland“ hatte er ein Exemplar einem Augsburger Handlungsbedienten,
den er nur von Ansehen, nicht dem Namen nach kannte, verkauft und
eines dem Buchhändler Doll gelieben. Die übrigen Buchhändler wurden
aufgefordert, „bei ihren bürgerlichen Pflichten und bei sonstiger schwerer
Verantwortung zu erklären, ob sie vorgedachte Schriften besitzen, in wel-
chem Fall sie auszuliefern wären.“ Der Buchhändler Nikolaus Doll gab zu,
daß er ein Exemplar von „Deutschland“ auf einige Stunden sich zum Lesen
entlieh, das er aber schon gestern zurückgeschickt habe. Er besitze beide
Schriften nicht und unterwerfe sich jeder Visitation. Dieselbe Erklärung
gaben Daniel Heinrlin, Geschäftsführer der Frankischen Buchhandlung,
Christof Krazfelder, Christ. Fr. Bürglen, Ulr. Al. Eurisch, P. P. Bollinger,
J. A. Rieger. Dagegen hatte Vinz. Mayr, Buchhalter der Veit-Riegerschen
Buchhandlung, tor ungefähr 3 Wochen 4 Exemplare der Betrachtungen er-
D ige er en ee EEE eG NEE ee, E
ke
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 373
Die Augsburger Polizeidirektion hatte sich zu ihrem Vor-
gehen wegen der beiden Schriften veranlaßt gesehen, da, wie sie sich
ausdrückt, ihr Inhalt gegen den Kaiser Napoleon. gerichtet sei;
aber mit der Konfiskation der aufgefundenen Exemplare hielt sie
die Sache für erledigt; Jenisch wurde nicht verhaftet, und Frei-
herr v. Andrian machte nur den Vorschlag, daß in Zukunft
die Buchhändler gehalten sein sollten, alle anonymen Schriften,
insbesondere die politischen Inhalts, unter schwerer Strafe der
Polizeibehörde anzuzeigen. Der Generallandeskommissär in Ulm
bestätigte die Maßregeln der Polizei in Augsburg und dehnte sie
auf alle Buchhandlungen in der Provinz aus, nachdem er sich
halten, von denen er eines in die Schweiz, das andere an den Rhein ver-
schickt Hatte. Senator und Buchhändler Joh. Balth. Schmidt bekundete,
„daß er lauter Bethbüchl verkaufe, und daher von denen vorgezeigte zween
Werke nicht die geringste Wissenschaft besitze‘. Kein Exemplar der be-
zeichneten Schriften zu kennen oder zu besitzen gaben ferner an: Cassian
Köchler, Buchhalter der Wolfischen Buchhandlung, Jos. Plazer in Firma Plazers
Witwe u. Sohn, Jos. Ant. Moy, Jos. Ant. Goll, Inhaber der Ign. Wagnerschen
Buchhandlung, Gg. Holzmaier, Buchbalter der Ign. Veitschen Buchhlandlung,
Joh. Bapt. Merz, letzterer mit dem Zusatz, „daß er sich schon seit ungeführ
einem Jahr bloß mit Schul- und Gebeth-Büchern, dan Kristenlehr-Schan-
kungen ausschließend befasse“. Als man in Erfahrung brachte, daß der
Magister Sam. Bachmaier, Lehrer am Gymnasium zu St. Anna, sich eben-
falls mit dem Buchhandel befasse, wurde auch er verhört; er erklärte je-
doch, keine der beiden Schriften gesehen zu haben, noch viel weniger sich
mit ihrer Verbreitung zu befassen. — Vorstehendes nach dem „Protokoll,
gehalten bei der k. Polizeidirection in Augsburg am 16. Juli 1806“ nebst
„Continuatio, den 17. Juli 1806 im Pariser Nationalarchiv a. a. O. Vgl.
dazu: Aus den Vorakten zum Braunauer Kriegsgericht. Börsenblatt für d. d.
Buchhandel, Leipzig 1870 n. 181 u. 184 (ursprünglich in der Allgemeinen
Zeitung 1870 erschienen). Für die Literatur über Palm im allgemeinen
verweise ich ein für allemal auf die Zusammenstellung von J. Braun, Bör-
senblatt f. d. d Buchhandel, 1906, S. 8031 f. Das Buch von J. Rackl, Der
Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm, ein Opfer napoleonischer
Willkür, Nürnberg, bringt einzelne neue archivalische Hinweise, enttäuscht
aber durch Mangel an Literaturkenntnis und Unzulänglichkeit des Stand-
punktes. Die Akten des Kriegsgerichtes benutzte schon vor mir der fran-
zösische Hauptmann E. Gachot zu dem Artikel im Correspondant, Paris 1906
vom 25. aout: Napoleon et les pamphletaires allemands en 1806. — L’exe-
cution du libraire Palm, aber nicht immer mit klarer Hervorhebung der
Hauptmomente. — Bei meinen Arbeiten im Pariser Nationalarchiv hat mich
in selbstlosester Weise der Archivar Charles Schmidt, der Geschichtschreiber
des Großherzogtums Berg, unterstützt, wofür ihm auch an dieser Stelle mein
herzlichster Dank ausgesprochen sei.
374 Theodor Bitterauf.
durch die Lektüre der Libelle überzeugt hatte, „daß ihr Inhalt
nebst dem, daß sie mit Anzüglichkeiten gegen die allerhöchsten
Regenten-Personen angefüllt sind, die Tendenz habe, die öffent-
liche Stimmung zu vergiften, den öffentlichen Glauben an den
Friedensschlußmäßigen Staatenbestand zu schwächen, Unzufrieden-
heit und Geringschätzung des Untertans gegen die Regierung zu
erzeugen, und ihre Verbreitung daher entschieden schädlich gei.“!
Wenn Montgelas das Protokoll über die Verhöre in Augsburg
nachher dem französischen Gesandten mitteilte, so geschah es nur,
um zu beweisen, daß die bayrische Regierung nicht blind sei
gegen die Intrigen der Österreicher, und daß sie ihnen entgegen-
treten wolle, so gut sie könne; die Folgen, die dieses Protokoll
später für Palm haben werde, konnte der bayrische Staatsmann
unmöglich voraussehen, und wenn man erwägt, wie die Regierung
nachher zum Schutze der eigenen Untertanen aufgetreten ist, wird
man kaum den Vorwurf gegen sie aufrecht erhalten können, daß
sie sich zum Schergen des französischen Kaisers erniedrigt habe.
Auch Otto, der bei diesem Anlaß wie später 1809 in dem Kampfe gegen
die norddeutschen Gelehrten in Bayern eine große Zurückhaltung an
den Tag legte, handelte nur pflichtgemäß, wenn er von dem Protokoll
am 28. Juli? dem Kriegsminister Berthier Mitteilung machte, der
darüber an den Kaiser berichtete. Nach der irrigen Erzählung
eines bayrischen Kommissärs, die Schriften seien von den Buch-
händlern Kupfer und Eurich umsonst versandt worden, ließ Otto
in einem weiteren Schreiben direkt nach Hause vom 29. Juli die
Worte einfließen: „Es ist jetzt klar, daß diese Schriften in Öster-
reich verfaßt und gedruckt werden. Den Beweis enthält ein Brief
an den Fürsten von Neufchatel. Dieser Minister hat Befehl ge-
gegeben, den Buchhändler Stein unmittelbar nach der Besetzung
von Nürnberg festzunehmen. Der Fürst Bernadotte hat eine Be-
lohnung von 1000 Talern ausgesetzt für die Entdeckung der Ver-
fasser dieser Libelle.“
Die Wirkung dieser Nachrichten auf Napoleon nach allem,
was er von der Agitation in Deutschland schon vorher gehört
hatte, läßt sich begreifen. Seine Hauptwut richtete sich gegen
Österreich, und doch konnte er es nur mit einer sehr starken
we
1 Fr. v. Leyden an den König von Bayern, Ulm am 21. Juli 1896
(Abschrift) bei den Akten des Kriegsgerichts.
? Gedruckt bei Du Moulin, Forschungen z. Gesch. Bayerns XI. 60.
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 375
Note an Metternich bekämpfen. Talleyrand sollte darin die Em-
pörung des Kaisers ausdrücken, daß der Wiener Hof zu so feigen
Mitteln greife, und die Verhaftung und exemplarische Bestrafung
der Verfasser und Verbreiter dieser Schmähschriften fordern.!
Dieselbe Mahnung sollte Talleyrand an den Senat von Nürnberg
richten und durch die Drohung verstärken, wenn ihr nicht sofort
Folge geleistet werde, wolle der Kaiser die Stadt vor der Räu-
mung Deutschlands exemplarisch strafen.? Noch vor der dauern-
den Besetzung Nürnbergs durch die französischen Truppen unter
General Frere (seit dem 11. März) hatte Otto die Stadt unter
ihrem gegenwärtigen Regiment als einen Herd der Intrigen für
die österreichische Partei und für den reichsunmittelbaren Adel
denunziert, und als ihr Schicksal bereits durch die Rheinbunds-
akte besiegelt war, hatte Marschall Bernadotte nach wiederholten
Beschwerden des Generals Frere und auf die Mitteilungen des
Grafen von Thürheim von den unter den Bürgern verbreiteten
Libellen die Absicht ausgesprochen, er wolle den Kaiser selbst
auf den Geist dieser allen österreichischen und englischen Intrigen
zugänglichen Reichsstadt aufmerksam machen. Auch wenn dieser
Bericht noch nicht in Paris eingetroffen war, ist Napoleons zweite
Verfügung an Talleyrand vom 5. August begreiflich und durch-
aus korrekt. Aber wir besitzen noch ein drittes Schreiben vom
gleichen Tage von ihm, das an Berthier gerichtet ist und auf den
ersten Blick den Schein erwecken könnte, das ganze spätere
Kriegsgericht sei nur eine leere Farce gewesen:
Als wie der Kaiser pfeifet
So tanzt das Kriegsgericht.®
Zum Verständnis wird man wohl eine weitere offizielle Kund-
gebung vom 6. August heranziehen dürfen, einen Artikel im Jour-
nal de Paris, der unzweifelhaft aus des Kaisers eigener Feder ge-
1 Decision d. d 5 août 1806. Correspondance de Napoleon Ier 13,
36 n. 10593.
2? Correspondance 18, 37 n. 10594. Zum folgenden siehe Du Moulin,
Forschungen XI. 59. Rackl, S. 42 und im allgemeinen: Dr. Gg. Schrötter,
Die letzten Jahre der Reichsstadt Nürnberg usw. in Mitteilungen des Ver-
eins für Geschichte der Stadt Nürnberg, 17. Heft, 1906. |
° Correspondance 13, 37 n. 10597. Worte aus dem Gedicht: Palms
Tod bei Ditfurth, die historischen Volkslieder vom Ende des siebenjährigen
Krieges 1763 bis zum Brande von Moskau 1812. Berlin 1872, S. 289 n. 130.
376 Theodor Bitterauf.
flossen ist! Danach hielt er den Buchhändler Stein (Palm) in
Nürnberg für einen Korrespondenten der Wiener und Linzer
Firma, jene Schmähschriften, die mit der österreichischen Propa-
ganda zunächst nichts zu tun haben, erscheinen ihm als ein Aus-
Hub des Komplottes, von dem man ihm berichtet hatte, und er
glaubte in ihnen die österreichischen Spione selbst zu bekämpfen.
So erklären sich die Worte an Berthier: „Es ist kein gewöhnliches
Verbrechen, wenn man in den Orten, wo sich die französischen
Armeen befinden, Schmähschriften verbreitet, um die Einwohner
gegen sie aufzureizen; es ist ein Verbrechen des Hochverrats.“*®
1 Da über diesen Artikel vielfach irrige Anschauungen verbreitet sind,
teile ich ihn im Wortlaut mit: Augsburg 26 jouillet. On a saisi chez le
libraire Stag un grand nombre de libelles allemands dont il a inonde la
Souabe. Ce libraire les avait recus de son correspondant Stein de Nurem-
berg, lesquel les tenait des libraires Kupfer de Vienne et Eurich de Lintz,
villes dans lesquelles on fabrique ces libelles. C'est un singulier moyen
qu’ emploie la maison d'Autriche pour reconnaitre la modération et la gé-
nerosite de l'Empereur Napoleon que celui d’exciter par des libelles lea
habitants de la Souabe contre ses armées. Quelle triste ressource! L'Empe-
reur d'Autriche, trop loyal, ignore ces manœuvres; mais les ministres qui
dirigent le cabinet et qui restent ennemi de leur nation finiront par en
entrainer la ruine.
Au reste, les libraires Kupfer et Eurich, pourront un jour payer cher
cette déloyale conduite. L'Empereur a fait traduire devant une commission
militaire les colporteurs de ces libelles comme coupables d'avoir tenté d'in-
surger le pays contre l'armée. Certes, si l'armée française avoit voulu in-
surger les pays contre les gouvernements, elle n'aurait pas eu besoin de
libelles. — Möglicherweise wurde zu diesem Artikel auch von den rapports
de police (Paris, Archives nationales AFIV 1497) das Bulletin vom 6. August
benutzt, von dem gerade der Teil über das Ausland heute mit der Schere
herausgeschnitten ist. Das Bulletin vom 9. August verweist unter „Exté-
rieur. Allemagne. Journal séditieux“ darauf zurück: „NB. Man hat früher
von verschiedenen Libellen gesprochen, die in Deutschland zirkulieren (Bul-
letin vom 6. August)“, und daß Stein hier genannt wurde, macht das Bul-
letin vom 29. August wahrscheinlich: Nuremberg. Arrestation de Stein.
Le Sr. Stein, libraire à Nuremberg, a été désigné comme un des distribu-
teurs des libelles sediticux qui s’inprimaient en Allemagne (Bulletin du
6. août). La gensdarmerie annonce qu'il a été arrêté le 19., conduit le 20.
à Anspach et de là à Braunau pour être jugé par la commission militaire.
3 Vgl. M. Busch, Tagebuchblätter II. 89: „Alle Autoritäten auf dem
Gebiete des Völkerrechts, von Vatel bis auf Bluntschli und Haller stimmen
darin überein, daß die schonende Behandlung der friedlichen Bevölkerung
auf der Voraussetzung beruht, daß zwischen den Soldaten und den Zivi-
listen eine vollkommen deutlich erkennbare Demarkationslinie existiere ...
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Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 377
Ich glaube nicht, daß Napoleon die Schrift „Deutschland“ wirk-
lich gelesen hat, da es nicht nachweisbar ist, daß sie auch nur
in Übersetzung oder auszugsweise vorläufig nach Paris mitgeteilt
wurde; den Verfasser zu eruieren, war, nachdem Otto ibn in Öster-
reich gesucht hatte, ein vergebliches Bemühen und nach der Ge-
setzgebung der französischen Revolution gar nicht notwendig.
Denn das Gesetz vom 28. Germinal IV (17. April 1796) hatte
zur Unterdrückung der Preßdelikte bereits jenes System der stufen-
weisen Verantwortlichkeit (responsabilité pour cascades) begründet,
das in der belgischen Rechtsentwicklung sich bis heute behauptet
hat. Danach ist derjenige, welcher eine Druckschrift erscheinen
läßt, für den Inhalt anonymer Artikel verantwortlich, und gleiche
Strafen werden den Verbreitern und Verkäufern usw. angedroht.
Es galt also, wenigstens französischen Untertanen gegenüber, wenn
man den Verfasser nicht eruieren konnte, die Haftung in der
Reihenfolge: Verleger, Drucker, Verbreiter." Aber Napoleon geht
in seinem Briefe an Berthier noch weiter, wenn er erwartet, daß
dieser die Buchhändler von Augsburg und Nürnberg bereits ver-
haften hieß, und sie vor ein Kriegsgericht zu stellen befiehlt.
Dazu hatte er den bayrischen und württembergischen Untertanen
gegenüber kein Recht, und das hat er wohl selbst später eingesehen,
indem er sie auf die Reklamationen ihrer Regierungen hin den
zuständigen Gerichten überließ. Anders steht die Sache mit Palm.
Da die Zivilbesitzergreifung seiner Stadt von seiten Bayerns noch
nicht erfolgt war, war er auch noch kein bayrischer Untertan.?
Der Soldat kann verlangen, daß man ihn, wenn er nicht mehr in der Lage
ist, zu schaden, mit Schonung behandle.‘
1 Vgl. Fr. Zimmermann, Die Grundbegriffe des französisch - belgischen
Preßstrafrechtse. Breslau 1907 (Strafrechtliche Abhandlungen, begründet
von Prof. H. Bennecke, Heft 81).
3? Das übersieht z. B. R. Schröder, wenn er in seinem Lehrbuch der
deutschen Rechtsgeschichte, 3. Aufl., S. 855 zum Beweis des Satzes, daß „die
Rheinbundstaaten sich dem Kaiser-Protektor gegenüber in dem Zustande
vollkommenster Rechtlosigkeit befanden,“ in einer Anmerkung hinzufügt:
„vgl. die von Napoleon befohlene Ermordung des Herzogs v. Enghien (!)
und des Buchhändlers Palm.“ Daß übrigens jener Satz auch falsch ist, ge-
denke ich noch in einer Untersuchung über die Verfassung des Rheinbundes
darzutun. Auf die Klagen der eigenen Agnaten über die Aufführung des
Herzogs von Anhalt-Köthen, der nach Reinhards Wort dem Zwerg das Ge-
wand des Riesen anlegte, verfügte Napoleon 25. März 1811: Man muß diese
378 Theodor Bitterauf.
Die Wirksamkeit des Rates der freien Reichsstadt hatte zwar nach
der Okkupation durch die französischen Truppen noch fortgedauert,
aber andererseits war durch die Ratifikation der Rheinbundsakte
von seiten Frankreichs die Selbständigkeit der Stadt in Napoleons
Augen bereits vernichtet, und wenn Bayern das Gebiet von Nürn-
berg aus der Hand des Kaisers entgegennehmen sollte, so konnte
er in diesem Zwischenzustand die oberste Polizeigewalt für sich
wohl usurpieren und die zweifelhafte staatsrechtliche Grundlage
für sich ausbeuten.
Berthier hatte Napoleons Brief noch nicht in Händen, als
ihm Marschall Davout von seinem Hauptquartier Öttingen am
8. August ein neues Pamphlet in französischer Übersetzung zukom-
men ließ: „Die Genealogie der kaiserlichen Majestäten und Hoheiten“.
Am 4. August hatte zwischen 12 und 1 Uhr der Bote von Donau-
wörth, Leonhard Sattich, dem Pfarrer Sonnenmeyer in Möttingen
einen anonymen Brief! gegeben. Das Erstaunen des Geistlichen
Sache dem König von Sachsen schicken und ihn beauftragen, daß er sich
informiert über die Mittel, sie zu beendigen.“ Vgl. auch Montgelas, Denk-
würdigkeiten, p. 299f.
! Die Schrift wurde nebst Sattichs Verhör am 8. August dem Obersten
Saunier übergeben und liegt bei den Akten des Kriegsgerichts.. Der Um-
schlag enthält von Schoderers Hand die Aufschrift: „wird empfohlen zur
übergab an Sr. Hoch Ehrwürden den Herrn Magister Sonne-mayer“* und auf
der Innenseite: „Lesen Sie es bis zur retour des Boeths.‘“ Die Schrift selbst,
ein Oktavheft von 8 Doppelblättern, deren erstes ursprünglich leer, die Ver-
merke der Untersuchungskommission aufnehmen mußte, ist weder von
Schoderer noch von Merckle geschrieben. Die flüchtige Handschrift und
die arge Verstümmelung der Namen läßt darauf schließen, daß das Pam-
phlet oft abgeschrieben wurde. Nach dem Bulletin de Paris vom 4. Sept.
(Arch. Nat. AFIV 1498) hatte der Kaufmann Link von Heilbronn nach sei-
nem Geständnis die „Genealogie“ von dem Kaufmann Gaspard in Stuttgart
erhalten und an Merckle weitergegeben, der sie für Schoderer durch
einen gewissen Müller in Neckarsulm kopieren ließ. Der Inhalt ist für die
Entstehung der Napoleon feindlichen Legende nicht uninteressant; so wird
die Vorliebe Napoleons für den Sohn der späteren Königin Hortense daraus
erklärt, daß er dieses Kindes Vater, Großvater, Oheim und Pate sei. Der
einzige mir bekannte Druck, der dem Manuskript gegenüber einzelne ge-
ringfügige Zusätze, Umstellungen und weitere Verstümmelungen aufweist,
hat den Titel: Genealogie oder Stammbaum der französischen kaiserlichen
Majestäten und Hoheiten 1814. 8° 8 S., und ich glaube kaum, daß früher
ein Verleger dafür aufzutreiben war; vgl. meine Geschichte des Rhein-
bundes I. 447.
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 379
über diese Sendung veranlaßte den bei ihm einquartierten Artil-
leriemajor Vasservaz, nach dem Inhalt zu fragen, und als Sonnen-
meyer ihm einzelne Stellen übersetzt hatte, sandte der Offizier,
schon durch einen Tagesbefehl von den „unerschöpflichen Libellen“
unterrichtet, auf seinem besten Pferde seinen Diener zur Verfol-
gung des Boten aus, der schon nach einer Viertelstunde zu-
rückgebracht wurde. Man führte ihn vor den Kommandan-
ten der 1. Division des 3. Armeekorps, General Morand, in
Nördlingen, und dieser behielt ihn in Haft. Bei seinem Verhör
am 6. August gestand Sattich, das Paket nebst 24 Kreuzern für
die Bestellung von dem Handelsmann Josef Schoderer in Donau-
wörth erhalten zu haben. Dieser hatte seiner Frau gesagt, wenn
ihr Mann verhaftet würde, solle er angeben, ein Unbekannter habe
ihm den Brief ausgehändigt. Schon am nächsten Tag bat der
bayrische Regierungrat Schafberger den Platzkommandanten von
Nördlingen um näheren Aufschluß über die Verhaftung und
führte zu Sattichs Gunsten an, er sei ein rechtschaffener Mann,
der in seinem Berufe niemals zu Klagen Anlaß gegeben habe.
Morand antwortete darauf am 8. August, die Verhaftung sei eine
einfache Polizeimaßregel, aber man habe sie als unbegründet schon
wieder aufgehoben. In Wirklichkeit hatte die Freilassung den
Zweck, Schoderer sicher zu machen, der sich in der Nacht vom
6. zum 7. August den Nachforschungen des maréchal de logis
J. Guillegoz durch die Flucht entzogen hatte. In den folgenden
Tagen betrieb der Schwadronschef Saunier auf Befehl des Bri-
gadegenerals D’Aultane, später des Marschalls Davout selbst seine
Verfolgung bis nach Augsburg, und am 14. gelang es drei Gen-
darmen, ihn vor seinem Hause in Donauwörth zu verhaften. Eine
Haussuchung an demselben Tage in Gegenwart des Regierungs-
rates Schafberger und des Polizeisekretärs Leonhard Krämer so-
wie der Franzosen Saunier und Guillegoz förderte nur 5 Briefe poli-
tischen Inhalts zutage, zwei von Sonnenmeyer und drei unterzeichnet
von Merckle! Das war der Löwenwirt Joh. Seb. Merckle von
! Das Vorstehende nach den offiziellen Schreiben und Protokollen bei
den Untersuchungsakten. Dadurch werden vielfach frühere Darstellungen,
so noch Rackl, p. 87 ff., berichtigt. Vgl. auch J. Traber, Kaufmann Josef Scho-
deser von Donauwörth, der Gefährte J. Ph. Palms, 1906. Ein mandat d'arrêt gegen
Schoderer vom 9. August enthält folgendes Signalement: Joseph Schoderer,
âgé de 38 à 40 ans, taille de 5 pieds trois pouces, cheveux et sourcils cha-
380 Theodor Bitterauf.
Neckarsulm, der das Manuskript Schoderer erst angeboten und
in den letzten Tagen des Juli überschickt hatte. In seinem Ver-
hör behauptete Schoderer am 15. August, morgens um 9 Uhr, er
habe es in seinen Sekretär gesperrt, ohne einen Blick darauf zu
werfen, und erst nach der Weinbestellung für den Neffen des
Pfarrers wieder daran gedacht. Die Äußerungen gegenüber der
Frau Sattich bestritt er; erst als sie ihn von der Verhaftung
ihres Mannes wegen des Briefes unterrichtete, habe er ihr gesagt:
„Ich bin unschuldig; aber wenn ich die Ursache bin, lassen Sie
ihrem Gemahl 4 Gulden in seinem Gefängnis zukommen“ Wirk-
lich widerrief Frau Sattich ihre früheren Angaben vor dem Platz-
kommandanten und den Lokalbehörden: man habe sie in ihrer
Aufregung falsch verstanden, und Schoderer habe ihr vor der
Arretierung ihres Gemahls kein Geld angeboten. Sein Verschwin-
den nach der Verhaftung des Boten motivierte Schoderer mit Ge-
tains, front haut et peu garni, nez assez gros, bouche grande, teint bour-
geonne, regard en dessous, air mélancolique, ayant les cheveux en queue. —
Die beschlagnahmten Briefe zeigen die Briefschreiber als harmlose, phili-
ströse Neuigkeitskrämer. Der erste Brief an Schoderer lautet: „Moettingen,
den 22. Juli 1806. Mein unterschriebenes Conto habe samt dem FäBlein
Wein richtig erhalten; und ich sende schon wieder das FäßBlein, um es zu
füllen, und mir zu senden. Herr Sebastiani von Augsburg war bey mir in
der vorigen Woche und er wollte mir durchaus Wein senden. Ich sagte
ihm aber, ich würde so gut von Ihnen bedient, daß ich unmöglich von
einem anderen Weinhändler mir könnte Wein bringen lassen. Leider scheint
es, daß der Krieg wieder seinen Anfang nehmen werde. Es sollen schon
große Anstalten dazu getroffen werden. Gott erbarme Dich unser in Gnade.
Schreiben Sie mir, was Sie wissen. Ich bin Ihr Freund and Diener M. Son-
nenmayer.“ Der zweite Brief des Pfarrers vom 3. August handelt wieder vom
Wein; sein Neveu will den gleichen Wein kommen lassen „und durch diese
Gelegenheit sende ich Ihnen mein Fäßlein mit der Bitte, es genau messen
und mit dem gewöhnlichen Wein füllen zu lassen. Daß wieder Franzosen
zu uns kommen, erschreckt mich nicht. Denn dieses war schon lange be-
fohlen; aber wenn sie nicht baldigst fortmarschieren, so sorge ich, wir muß-
ten sie noch lange behalten. Wissen Sie gar nichts neues? Ihnen empfiehlt
sich bestens usw.“ Von Merckles Briefen an Schoderer ist der zweite vom
12. Juli unwesentlich; der erste, d. d Neckarsulm 1. Juli, kaufmännischen Inhalts,
hat folgende Nachschrift: „Wenn Ihnen die Genealogie der französischen
Kaißerlichen Familie, und ein Ego noch nicht bekannt ist, so kann Ihnen
solches verschaffen.“ Die Nachschrift des dritten Briefes vom 23. Juli lautet:
„Neuerdings kommen noch 5000 Mann Franzosen vom Rhein herüber als
Erganzungs-Truppen. Man spricht stark von einem neuen unvermeidlichen
Krieg. Auch hierzulande sind die Fruchten um ein merkliches gefallen.“
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1306. 381
schäften; er sei in Ingolstadt gewesen, um das Weinmagazin eines
ungarischen Kaufmanns, der ihm eine Summe Geld schuldete, mit
Beschlag zu belegen. Er bedauerte, die Schrift nicht gelesen zu
haben; wenn sie etwas gegen die Person des Kaisers der Fran-
zosen enthielt, für den er die größte Achtung hege, hätte er sie
sonst ins Feuer geworfen und niemandem mitgeteilt. Hätte er in
die Rechtschaffenheit Merckles den geringsten Zweifel gesetzt, so
hätte er ihn nicht gebeten, das empfohlene Manuskript zu schicken;
sein Vertrauen auf diesen allein habe seine traurige Lage ver-
schuldet. Nach dem Abschluß der Voruntersuchung sandte
Saunier noch am 15. August durch Guillegoz Schoderer und
die auf ihn bezüglichen Papiere an die Militärkommission in
Braunau. \
Berthier hatte nämlich nach Empfang des Briefes von Napo-
leon, dessen Rechtsauffassung er sich ganz zu eigen machte, am
12. August den Zusammentritt einer Militärkommision in dem öster-
reichischen Grenzstädtchen Braunau verfügt. Ein Militärgericht
hatte Napoleon selbst befohlen, da ein anderes sich kaum gefun-
den hätte; auch war jeder peinliche Gerichtshof, der französische
Gesetze auf die Länder anwenden wollte, in denen die Franzosen
nur als befreundete Truppen anzusehen waren, gebrandmarkt. Der
Kaiser konnte sich hier zugleich auf ein Dekret vom 6. Juli 1804
stützen, dem dann die durch Berthier verordnete Zusammensetzung
des Kriegsgerichts durchaus entsprach.! Je ein Oberst dieses Ge-
1 Siehe das Décret imperial relatif à l'établissement de commissions
militaires spéciales pour le jugement des espions et des embaucheurs, au
palais de St. Cloud le 17. messidor an XII im Bulletin des lois de l'Empire
français 4. Serie T. 1 [Paris, brumaire an 13] pag. 112 n.77. Die Erwähnung
dieses Dekrets im Urteil gab Soden, Johann Philipp Palm, Buchhändler zu
Nürnberg etc., Nürnberg 1814, p 116, Anlaß zu der Bemerkung: „Es erhellt
hieraus unwidersprechlich, daß Palms Verhaftung und Verurteilung auf Na-
poleons unmittelbaren ausdrücklichen Befehl erfolgte. Die späteren
„Palmforscher“* haben daraus einen Blutbefehl vom 6. Juli 1806 konstruiert,
und noch Rackl a. a. O. 18 meint, es handle sich um die Einsetzung einer
außerordentlichen Kommission eigens aus Anlaß der durch das Jahr 1806
geschaffenen Lage. Und doch hatte schon Sodens Rezensent in der (Halle-
schen) Allgemeinen Literaturzeitung, November 1814, n. 256, der sich über-
haupt, wenn man etwa Du Moulin ausnimmt, durch die klarste Auffassung
der Rechtslage in der deutschen Palmliteratur auszeichnet, bemerkt, daß
ein Dekret vom Revolutionsjabr 12 oder voın christlichen Jahr 1804 wohl
382 Theodor Bitterauf.
richtshofes sollte nämlich aus der Armee der Marschälle Berna-
dotte, Mortier, Ney und Davout, drei Obersten und ein Adjutant-
kommandant, um die Funktionen des Referenten (rapporteur) zu
versehen, aus dem Korps des Marschalls Soult ausgewählt werden.
Dem Vorwurf, das französische Gesetz sei auf befreundetem Ge-
biet gegen die Einwohner nicht verwendbar, suchte Berthier zu
begegnen, indem er die Kommission an einem noch von Frank-
reich zurückgehaltenen Orte vereinigte. Gleichzeitig hatte er dem
General René Befehl gegeben, den Buchhändler Stag (Jenisch)
nach Braunau zu führen und Bernadotte, Stein (Palm) von Nürn-
berg ebendahin zu bringen; die drei Obersten sollten bis zum
Eintreffen ihrer Kameraden mit der Instruktion des Prozesses einst-
weilen beginnen. Schoderer, der noch nicht verhaftet war, erschien
dem Kriegsminister in diesem Zeitpunkt als einer der Hauptagenten,
der aufrührerische Schriften redigiert und verbreitet hatte. „Cet
homme“, schreibt er an Soult am 12. August, „est regardé comme
le plus coupable de tous ainsi que vous le verrez par les pieces
no. 1, 2 et 3.“ Und doch mußte es noch zweifelhaft erscheinen,
ob man seiner habhaft würde; daher die Absicht in einem Brief
an Davout vom gleichen Tage ausgesprochen wird, im Falle seiner
Uneinbringlichkeit ihn in contumaciam zu verurteilen. Dasselbe
Mittel blieb gegen Palm, über dessen Entweichung von Berna-
dotte zwei Tage später Nachricht eingetroffen war. Fast schien
es, als sollte der ganze Prozeß unblutig verlaufen. Von Jenisch
überzeugte sich Berthier, daß „le nommé Stag sogenannter Buch-
händler in Augsburg“ nur der Kommis der Witwe Stag war; er
befand sich überdies bereits in München im Gefängnis, und die
bayrischen Behörden machten ihm den Prozeß. Die Obersten,
die Soult am 15. August zu Mitgliedern der Kommission ernannt
hatte, Lemorois, Latrille und L’Huillier, und ihr Referent, Adjutant-
kommandant Binot, Generalstabschef der ersten Division des vierten
Korps der großen Armee, waren daher der Meinung, die Militär-
kommission habe sich mit dem Fall Jenisch überhaupt nicht ab-
zugeben; aber Soult verwies ihnen diesen Irrtum: ihr Urteil müsse
sich auf alle Angeklagten erstrecken, die durch die Instruktion
den Befehl zu einem Todesurteil über eine Schrift, die 1806 erscheint, nicht
enthalten könne: „Hier war von keinem Gerichtshofe, sondern von einer
scheußlichen Ausgeburt der Revolutionszeit, von einer Militärkommission die
Rede usw.“
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 383
des Prozesses bloßgestellt waren; sie möchten darauf nur die
letzten Schreiben des Kriegsministers ansehen.!
Und schon hatte auch Palm sein Unglück erreicht. Leider
lassen uns über die näheren Umstände, unter denen es zu seiner
Verhaftung kam, die Akten des Kriegsgerichtes im Stich, so daß
wir auf spärliche, ungenaue und höchst parteiische Mitteilungen
von deutscher Seite allein angewiesen sind.” Seit dem 9. Juli
schon war General Frere auf ihn als gefährlichen Franzosenfeind
aufmerksam gemacht, aber ein wirksames Einschreiten gegen Palm
scheiterte an dem Widerstand der Nürnberger Behörden. Unge-
hindert konnte er sich wie alljährlich zur Münchener Jakobidult
begeben, und dort erhielt er Kunde von dem Vorgehen gegen die
Augsburger Buchhändler, und von einer Haussuchung, die bei ihm
! Berthiers Verhalten erhellt aus drei Schreiben an Soult vom 12. August,
von denen die beiden ersten ungenau, wohl nach dem Konzept, veröffent-
licht sind bei M. Dumas, Précis des evenemens militaires etc. T. XV (Cam-
pagne de 1806 et 1807 T. D) p. 399—402, und einem Brief an Davout mit
demselben Datum. Ein viertes Schreiben an Soult, wohl von demselben
Tag, aber mit Freilassung für das Datum, sollte offenbar sofort auf die
Kunde von Schoderers eventueller Gefangennahme abgehen: „Le nommé
Schoderer, principal colporteur des libelles, a été arrêté et conduit à Brau-
nau. C'est d'ailleurs un mauvais sujet qui servira d'exemple.“ Außerdem:
copie d'un ordre de Mr. le maréchal Soult etc. au quartier général à Passau,
le 15. août 1806. Berthier an Soult 14. August und Soult an Binot 19. und
21. August, sämtlich bei den Prozeßakten. Über den Streit zwischen fran-
zösischen und bayrischen Behörden um Jenisch siehe den angeführten Auf-
satz: Aus den Vorakten zum Braunauer Blutgericht.
? Die Angaben (sachots a.a. O. 782 f. aus mir nicht zugänglichen Akten
des Pariser Kriegsarchivs vermehren nur die Verwirrung. Die Haussuchung
durch vier Ratsherrn fand nach dem bei Soden S. 105 zitierten Brief der
Frau Palm am 28. Juli statt und konnte dann nicht von Berthier veranlaßt
sein. Gachot, der den deutschen Monographien dies Datum nachschreibt,
berichtet aber von einer (doch kaum zweiten?) Haussuchung am 4. August,
was mit dem Ratsverlaß vom 4. August bei Rackl S. 47 zu vereinigen wäre;
dann ist sie auf den von Otto am 29. Juli erwähnten Befehl Berthiers zu-
rückzuführen. Dagegen irrt Gachot, wenn er Palm vor dem 9. August von
München zurücksein läßt. Die positive Angabe von Soden S. 106 stützt
Pechs Brief vom 7. August (zuletzt bei Rackl S. 47 ff. gedruckt), der nach
München gerichtet ist, wie der Vorschlag, sein Prinzipal möge sich von
dem König von Bayern ein Diplom erwirken etc., durchaus wahrscheinlich
macht. Aus München haben wir einen Brief Palms (Rackl S. 46), der, wenn
kein weiteres Schreiben verloren gegangen ist, vom 5. August herrührt.
S. auch Montgelas, Denkwürdigkeiten S. 131.
384 Theodor Bitterauf.
selbst vorgenommen worden war. Die Warnungen der bayerischen
Behörden scheinen auch ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben,
da er seinen Buchhalter Pech zur besonderen Vorsicht ermahnte.
Von dem Artikel im Journal de Paris vom 6 August kann er
aber erst in Nürnberg unterrichtet worden sein, wohin er am
9. August zurückgekehrt war. Warum er sein sicheres Versteck
in dem unter preußischer Herrschaft stehenden Erlangen wieder
verließ, ist nicht recht ersichtlich. Vielleicht geschah es, weil er
jetzt jene Untersuchung gegen sich selbst beantragen wollte, von
der Frau Palm in ihrer Eingabe an den französischen Gesandten
spricht. Aber dazu war es schon zu spät. Am 19. August!
wurde er zwischen zwei und drei Uhr verhaftet, am folgenden
Tage nach Ansbach transportiert, und schon am 21. trat er von
hier in Begleitung des Regimentsquartiermeisters Lupin und eines
Gendarmen die Reise nach Braunau an.
Inzwischen hatte das Vorgehen gegen die Augsburger Buch-
händler und die Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Braunau im
ganzen Königreich Bayern unter der Bevölkerung die größte Sen-
sation gemacht; man wußte, daß sie die Bücher mit dem Post-
karren von Linz und von Wien erhalten hatten, daß sie die ihnen
zugesandten Schriften meist nicht selbst zu lesen pflegten, und
hielt sie daher für unschuldig. Geringer war die Teilnahme für
Schoderer, und Otto erwartete keine Reklamationen zu seinen
Gunsten mehr vom Publikum und der Regierung.” Später hat
man dann gegen das Kriegsgericht und namentlich gegen Binot,
„den die Natur zu einem zweiten Robespierre geschaffen" 2, die
! Dies Datum ist aus der genauen Angabe Palms selbst in seinem Ver-
hör vor Binot (Gachot 784) mardi 19. aoüt (der 19. August 1806 war wirk-
lich Dienstag) sichergestellt, ebenso findet es sich in dem früher angeführten
Bulletin de la police vom 29. August, in einem weiteren Bulletin vom 4. Sept.
(Arch. Nat. A. F. IV 1498), und darauf läßt “schließen ferner ein Brief von
Soult an Binot vom 19. August. Der nach Sophie Palms Erzühlung vom
12. Oktober 1863 (Pedrazzi, Beiträge z. Gesch. des Buchhändlers Palm bei
Enthüllung dessen Denkmals zu Braunau a. I., wiederholt gedruckt) allgemein
von den deutschen Schriftstellern akzeptierte 14. August erscheint schon
deshalb unmöglich, weil eine Verschleppung von acht Tagen bis zum Trans-
port nach Braunau der Eile des ganzen Vorgehens schlecht entsprochen hätte.
" Ottos Bericht vom 17. August, Arch. des aff. étr.
>` Soden, a. a. O. 8.163. Vgl. dazu die Äußerungen in Kremers Tage-
buch bei Traber, a. a. O. S. 21.
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 385
schwersten Vorwürfe erhoben, und doch haben diese Männer nur
ihre Schuldigkeit getan. Von seinem Standpunkte konnte Otto
nachher mit Recht behaupten: Die Verbreitung ähnlicher Schriften
in einem von einer fremden Armee besetzten Lande wurde immer
als die peinlichste und straffälligste Spionage betrachtet, und ein
gewöhnliches Kriegsgericht hätte zu jeder anderen Zeit über die
Schuldigen entschieden; aber der Fürst von Neufchatel wollte alle
mögliche Feierlichkeit und forderte die in Deutschland komman-
dierenden Marschälle auf, in ihren verschiedenen Korps durch
Billigkeit und Mäßigung ausgezeichnete Offiziere zu dieser
Kommission zu ernennen.! Sehr richtig bemerkt ganz vereinzelt
auch eine deutsche Stimme schon im Jahre 1314: Die Kommis-
sion „hatte nicht zu untersuchen, ob und mit welchem Recht sich
das Heer in Franken aufhalte, noch weniger die Staatsverhältnisse
zwischen Frankreich und Deutschland, und am wenigsten ob Palm
nach deutschen Gesetzen strafbar sei. Für die Militärkommission
war genug, daß die Armee in Deutschland und Palm in ihrer Haft
war. Zur Bestimmung ihres Urteils kam es nur auf zwei Fragen
an: 1. Ist die Armee und der Kaiser in der Flugschrift beleidigt?
Das lehrte der Augenschein. 2. Ist sie von Palm verbreitet? Das
war erwiesen und unleugbar. Daraus ergab sich von selbst, daß
die Kommission, und wenn sie aus den edelsten Männern bestand,
nicht frei sprechen konnte. Auch bedurfte es, um ihn zu ver-
dammen, keiner Verletzung des äußeren Verfahrens von seiten der
Militärkommission...“? Die Instruktion schloß sich genau an den
Wortlaut von Napoleons Brief an, und das Beweismaterial, das
1 Ottos Ber. vom 11. Sept. Arch. des aff. étr.
? Hallesche Literaturzeitung 1814. n. 256.
® Mau vgl. Napoleons Brief Cor. 13,37 mit den beiden Briefen Berthiers
an Soult bei M. Dumas a. a. O. S. 399 f. und der Instruktion, unterzeichnet
von Soult: Passau 15. aoüt, Ordres et instructions pour la commission extra-
ordinaire qui doit se réunir à Braunau. Dort heißt es: „Enfin le rapporteur
fera remarquer à la commission, que l'intention de l’empereur est, que les
coupables arrêtés soient jugés et exécutés dans les 24 heures, et quant aux
absents que l'instruction de la procédure fera reconnaitre comme complices,
qu'ils doivent être jugés et condamnés par contumace, la sentence portante;
que partout où il y a une armée, le devoir du chef étant de veiller à sa
conservation et à sa sûreté, les individus tels et tels convaincus d'avoir tenté
de soulever les habitants de la Souabe contre l'armée française sont con-
damnés à mort.
Si par l'instruction de la procedure il est constaté que les libraires
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 26
386 Theodor Bitterauf.
Binot in seinem Plädoyer gewissenhaft benützte, enthielt kaum
eine Lücke. Auch das Recht der Verteidigung wurde den persön-
lich erschienenen Angeklagten, Schoderer und Palm, nicht ver-
kürzt. Auf eine Anfrage Binots, ob man ihnen Verteidiger ge-
währen dürfe, hatte Soult am 21. August geantwortet, er sehe
darin keine Schwierigkeit, wenngleich der Fürstminister in seinen
Depeschen nicht davon sprach. Schoderer erhielt auch den Hofrat
Erdel aus Passau als Rechtsbeistand, und das Kriegsgericht trifft
keine Schuld, wenn der von Palm erbetene Anwalt, ebenfalls aus
Passau, nicht rechtzeitig erschien. Schoderer war bei seinem
letzten Verhör im Militärgefängnis in Braunau am 21. August
bei seinen früheren Angaben stehen geblieben! Palm hat be-
kanntlich noch in seinem letzten Schreiben an seine Frau eine
halbe Stunde vor seinem Tode daran festgehalten, er habe die
Schrift: „Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung“ nicht verlegt.
In seinem Verhör vor Binot am 23. August? übergab er zu seiner
Entlastung ein Paket mit dreierlei Schriften è, das er zur Spedition
Kupfer de Vienne et Erich (!) de Lintz ont envoyé et distribué de ces li-
belles contre l'empereur Napoleon et son armée, ils seront aussi condamnés
à mort par contumace lequel jugement sera exécuté, s'ils sont saisis dans
les lieux où se trouvera l'armée française.
La commission ordonnera par son jugement, que la sentence portant
peine de mort contre les auteurs, colporteurs, distributeurs de ces libelles et
leurs complices, soit sur le champ mise à exécution à l'égard de ceux qui
sont déjà saisis, et qu'elle le soit pour les autres aussitôt qu'ils auront po
être arrêtés; elle ordonnera aussi, que traduction de la sentence soit faite
en allemand et que des exemplaires en soient répandus et affichés dans
toute l’Allemagne........
Le délit que la commission doit juger est d'une trop grande évidence
d’après les pièces qui sont produites pour que M. M. les colonels qui en
font partie n'aient pas la conviction intime, que les coupables qui lui sont
amenés, en sont les auteurs, et que comme atteints du crime de sédition et
de haute trahison envers l'empereur, notre auguste souverain, et son armée,
ils ont mérité la peine capitale, conformement aux lois militaires, et ils senti-
ront aussi qu'un pareil exemple de sévérite et de justice ert nécessaire pour
arrêter les dangéreux effets de ces perfides insinuations.: S. auch Binots
Rapport, der von Gachot a. a. O. S. 786 ff. nur auszugsweise veröffentlicht
ist, weshalb ich ihn in der Beilage folgen lasse.
1 Information vom 21. August bei den Kriegsakten.
* Das Protokoll über das Verhör liegt nicht vor; das Datum gibt
Gachot S. 784; der Inhalt erhellt aus Binots Rapport.
°? Anecdotes sur Buonaparte. Et bestias agri dedi ei ut serviant illi.
Jerem. XXVII. 6. Londres, 1° Mars 1800. — Können die Europäischen Mächte,
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 387
an eine Mannheimer Firma aus Regensburg erhalten hatte, und
dessen Inhalt ihm ebenfalls unbekannt geblieben war. Damit
wollte er beweisen, daB ein Buchhändler in seinem Magazin oft
verbotene Schriften ohne sein Vorwissen haben könne. Heute
ist aus dem Briefwechsel zwischen Palm und seinem Buchhalter
Pech einwandfrei festgestellt, daß die Broschüre aus seinem Ver-
lage stammt.! Die Art seiner Verteidigung erinnert nur allzusehr
an sein Verhalten in einem ähnlichen Falle im Jahre 1798.?
Damals weigerte er sich, der Salzburger Regierung den Verfasser
oder Verleger der Schrift: „Über öffentliche Lehranstalten, ins-
besondere über Lektionskataloge auf Universitäten“ zu nennen,
und als aus seinem Bücherverlags- und Kommissionszettel ihm
bewiesen wurde, daß er selbst der Verleger sei, führte er aus, man
nehme es damit nicht so genau und bezeichne nicht selten Bücher
als eigenen Verlag, die man in beträchtlichen Partien von anderen
an sich gebracht habe. Wenn im Jahre 1806 Justizrat Kießling
Palm riet, er solle angeben, Verleger und Drucker nicht zu kennen,
und versicherte, die Angabe des Verfassers mache ihn nach den
französischen Gesetzen ganz frei, so ist die letztere Meinung rg?
Nach dem Gesetz vom 28. Germinal IV war die Verfolgung des
Verlegers durchaus berechtigt, solange der unbekannte Verfasser
nicht in der Gewalt des Gerichtes war. Palm hätte sich also
durch eine Denunziation nicht retten können, und es ist ganz
verkehrt, wenn man ihn als erstes Opfer des Zeugniszwanges der
Presse verherrlicht hat.“ Durch sein Leugnen schnitt Palm selbst
dem Kriegsgericht jede weitere Frage ab nach dem Verfasser, und
bes. England und Österreich, ruhig zusehen und ohne Störung des politischen
Gleichgewichts verstatten, daß die Niederlande, Holland und das linke Rhein-
ufer unter französischer Botmäßigkeit bleibe. 1800. — Gespräche eines Dorf-
barbiers über Geistlichkeit und Adel und derselben Güter. 1800.
I Siehe die Briefe bei Rackl S. 46 ff.
? Korrespondent von und für Deutschland, Nürnberg, vom 1. Nov. 1863,
n. 561.
3 Siehe den Brief Pechs vom 7. August.
1 Schon Soden spricht S. 108 von dem „Ungrund des allgemein ver-
breiteten Gerüchts, als ob Palm sich geweigert habe, den Namen des Ver-
fassers jener Flugschrift zu nennen, und dieses ihm den Tod zugezogen
hätte.“ Das paßt freilich schlecht zu der sonst allgemein verbreiteten Le-
gende, der auch Du Moulin, Zum hundertsten Todestage Palms, und ich selbst,
Gesch. d. Rheinbundes I 431, noch gefolgt sind. Den richtigen Sachverhalt
erkannte zuerst Dr. E. Reicke im Fränkischen Kurier 1906 vom 26. August.
26*
388 Theodor Bitterauf.
wenn man ihm auch keinen Glauben beimaß, so konnte man auf
weitere Nachforschung doch verzichten schon nach dem französi-
schen Recht an sich, und dann, weil Otto ja den Verfasser in
Österreich gesucht hatte; die Aktenstücke, die dem Kriegsgericht
vorgelegt waren, wurden überhaupt keiner weiteren Nachprüfung
unterzogen. Über Palms Charakter fällt ein Urteil nach den uns
heute zu Gebote stehenden Quellen äußerst schwer. Weahrschein-
lich gehört er zu jenen damals nicht seltenen Männern, die der
kritische Geist der Aufklärung schon lange in die Opposition ge-
drängt hatte; das Auftreten der Franzosen und namentlich die
Gestalt des Franzosenkaisers gab ihrem Widerspruchsgeist neue
Nahrung, und so wurden sie, was ihnen selbst vielleicht früher
ferne gelegen hatte, deutsche Patrioten. Aber das Nationalgefühl
jener Zeit war ein anderes als heutzutage, und als der Druck der
Fremdherrschaft beseitigt war, hat es nicht die Früchte getragen,
die man davon erwartete. Immerhin war es stark genug, die
französische Herrschaft zu beseitigen, und das ist sein Verdienst.
Napoleon aber erkannte frühzeitig die Gefahr, die ihm von dieser
Seite drohte, und daraus erklärt sich sein Vorgehen gegen Palm
und seine Genossen. Die Entscheidungsgründe des Urteils waren
„nicht sowohl gegen Palm als gegen eine sogenannte Lehre oder,
mit anderen Worten, gegen die Feinde Napoleons gerichtet“; so
sagt der Rezensent Sodens schon 1814. Palm wurde das Opfer
der besonderen politischen und militärischen Verhältnisse seiner
Zeit. Die Verantwortung für seinen Tod trifft in absteigendem
Grade Napoleon, Berthier, Soult, und in gewissem Sinne auch
Otto. Man kann es Napoleon nicht verargen, wenn er, durch eine
in einzelnen Punkten unzuverlässige Berichterstattung getäuscht,
so handelte, wie er gehandelt hat. Daß er aber nicht darauf aus-
ging, die Rheinbundsfürsten rechtlos zu machen, beweist die Be-
gnadigung Schoderers und die Überweisung von Jenisch, Merckle!
1 Über Jenisch und Schoderer siehe die früher angeführten Schriften;
Diedorf, ein Gefährte von Palm [Schoderer] im Bayerland. 14. Jg. 1903 n. 50
enthält apokryphe Aktenstücke, die leider auch Rackl S. 124 f. für echt hält;
über Merckle und Link: W. Ganzhorn, der Löwenwirth P. H. Merckle von
Neckarsulm und der Kaufınann G. Link von Heilbronn etc. Heilbronn 1871.
Zwei würzburgische Unterthbanen, deren Auslieferung der am großherzoglichen
Hofe bevollmächtigte Minister Hirsinger am 16. August wegen Verbreitung
der Brochüre „Deutschland u. 8. w.“ gefordert hatte, wurden gerettet, indem
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 389
und dem durch letzteren in die Angelegenheit verwickelten Kauf-
mann Link aus Heilbronn an die heimischen Behörden zur Ab-
urteilung. Berthier erklärte die Milde seines (Gebieters daraus,
daß die von den Genannten verbreiteten Schriften gegen die aller-
höchste Person S. M. gerichtet waren und nicht die Tendenz
hatten, die deutsche Bevölkerung gegen die französische Armee
aufzuwiegeln!; in Wirklichkeit war der Zweck des Kaisers, ein
Exempel zu statuieren, mit dem Tode des einen erreicht, der keine
so wirksamen Fürsprecher? gefunden hatte als seine Leidensgenossen.
Auch eine geschicktere Verteidigung hätte ihn kaum zu retten
vermocht; wenn er aber, wie Otto behauptet, seit lange bekannt
war als „propagateur de tous les libelles repandus en Allemagne
pour soulever les peuples contre leurs souverains et contre les
Francais“, so hätte er mindestens nach wiederholten Warnungen
von verschiedenen Seiten vorsichtiger sein müssen. Aber was er
auch gefehlt haben mag, sein Name lebt im deutschen Volke fort
als „Opfer napoleonischer Tyrannei“, und man hat längst beobachtet,
daß Napoleon durch diesen Akt die Neigung der Süddeutschen
verlor. Aber auch im Norden erregte Palms Schicksal die Ge-
müter aufs lebhaftestee Vier Wochen nach seinem Tode, am
26. September, fand der französische Gesandte Laforest in Berlin
im Kasino, dem Treffpunkt der guten Gesellschaft, eine Subskrip-
tionsliste zugunsten der Witwe ausgelegt, und die Verwirrung
STEE Të, DE
die großherzoglichen Behörden die Untersuchung selbst in die Hand nahmen.
"gl. S. Göbel in Archiv d hist. Vereins von Unterfranken u. Aschaffenburg.
Bd. 38 (Würzburg 1896) S. 263 f.
! Schreiben an Otto 9. Sept. Arch. des aff. étr. Bavière, supplément
1805/6. Daß die Bemerkung Jenisch gegenüber nicht zutrifft, brauche ich
nicht zu bemerken.
7 Ein Schreiben von Palms Gattin an Otto (zuerst bei Soden, S. 111 f.,
zuletzt bei Rackl, S. 67 ff.) blieb unbeantwortet. Die Vorstellungen des Rates
der Stadt Nürnberg bei Bernadotte (Rackl, S. 72 f.) waren von vornherein an
eine falsche Adresse gerichtet; vollends das Handschreiben Max Josefs von
Bayern vom 25. August, das den k. Generalkommissar v. Thürheim ermäch-
tigte, soweit er tunlich finde, sich möglichst nachdrücklich bei demselben
Marschall zu verwenden (Rackl, S.73f.), kam zu spät. Für Palms letzte
Stunden ist auch der Rackl unbekannt gebliebene Bericht des Totengräbers
Tschaumer, zuerst 1843 in verschiedenen Blättern gedruckt, heranzuziehen.
Daß das Urteil schon drei Stunden nach der Mitteilung an Palm vollstreckt
wurde, möchte ich aus der allgemeinen Parteinahme der Bewohner Braunaus
für den Verurteilten erklären.
390 Theodor Bitterauf.
des Diplomaten war grenzenlos, als man ihn über den Sachverhalt
aufklärte, da er nicht deutsch verstand. Seine Meinung über
diesen „Affront“ drückt ein anderer Franzose dahin aus: „Il (Laforest)
pretend, que c’est la cabale qui entraine le chef et c’est la nation
entiere qui veut; il n’y a pas un seul opposant. Voilä du moins
une cabale puissante.“! Andrerseits ist freilich die Frage berech-
tigt, ob nicht gerade die Strenge gegen Palm es war, die nachher
während der Krisis von Eylau und der folgenden Monate den
Franzosen die Ruhe des deutschen Volkes gewährleistete.?
Beilage.
Rapport de Mr. l’adjutant commandant Binot, rapporteur
dans l'affaire des prévenus de distribution de libelles sur le
territoire occupé par la grande armée.
Messieurs! Nommé rapporteur dans l'affaire importante qui vous
rassemble aujourd'hui, je vais essayer de mettre sous vos yeux dans tout
son jour un complot infâme et bien réel qui existe pour soulever les ha-
bitants de la Souabe et de la Bavière contre l’armée française. C'est pour
en venir à ces fins, que plusieurs agents se sont répandus dans les villes
principales de l'Allemagne d'où ils distribuent leurs libelles jusqu’aux points
où ils peuvent atteindre.
C'est surtout à Augsbourg, ancienne ville impériale, que ces intrigues
paraissent avoir pris un caractère plus sérieux. Le nombre considérable
des pamphlets répandus avec profusion jusque dans les cabanes des paysans
a entièrement changé l'esprit public en Bavière, le mécontentement se
manifeste partout et même sans réserve.
Une brochure allemande se vend à Vienne; elle est intitulée les
Français à Vienne. C'est un libelle injurieux contre notre auguste em-
pereur et son armée.
Deux libelles étaient colportés en Souabe; le premier a pour titre:
Réflexions sur les efforts de Napoléon pour subjuguer tous les états et peuples
de l'Europe; le second: l'Allemagne dans son plus grand avilissement.
D'après les ordres de Sa Mis le Roi de Bavière la régence de Souabe a
cherché à connaître les auteurs et colporteurs de ces écrits infimes. Ayant
appris, que plusieurs exemplaires avaient été vendus par la librairie Stag
à Augsbourg, elle a préscrit au commissaire de police de cette ville de
faire subir un interrogatoire à ce libraire; il résulte de cet interrogatoire
Á nn m ee
1 Brief des Agenten Perlet d. d. Berlin 27. Sept. 1806 in dem Bulletin
de police vom 10. Oct. (Arch. Nat. A. F. IV 1498).
? So Bignon in seiner histoire de France, der in der französischen
Literatur den Fall Palm am objektivsten betrachtet, so wie Lanfreys Urteil
am einseitigsten und durch Sachkenntnis nicht getrübt ist.
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 391
dont Mr. le bon de Montgelas a donné connaissance à Mr. Otto, m’. de
France en Bavière comme il est rapporté dans la lettre du 28 jouillet dr.
que le libelle n. 1 a été publié à Vienne dans la librairie de Kupfer et
que celui n. 2 a été envoyé à Augsbourg par le libraire Stein de Nuremberg.
On a déposé en outre que plusieurs envois de ces écrits ont été faits à
Munich et à Salzbourg, par les messageres de Vienne et de Nuremberg.
Par le même interrogatoire il se trouve que l'individu arrêté et interrogé
n'est pas le libraire Stag, mais bien Frédéric Jenisch, commis de librairie
de la veuve Stag; au reste ceci ne change rien à l'idendité de la personne
et le crime est le même.
Un autre libraire d’Augsbourg nommé Steiger! a aussi avoué que
douze exemplaires de ces pamphlets lui avaient été adressés par les mêmes
voies, il résulte de sa déposition, que la librairie d’Eurichs à Lintz est en
relation avec celle de Kupfer à Vienne pour faire distribuer ces écrits, en
les envoyant à divers libraires d'Allemagne.
Un troisième libraire d’Augsbourg, nommé Weith?, a déposé que les
dits libelles avaient été envoyés par le libraire Euricks de Lintz et qu'il
en avait adressé quelques exemplaires en Suisse et du coté du Rhin. Ces
deux pamphlets émanent donc évidement, le premier de l'Autriche par le
moyen de Kupfer de Vienne et Euricks de Lintz qui les faisaient parvenir
à Stag, leur agents et à d'autres libraires d'Allemagne.
Le second sort de la librairie de Stein de Nuremberg. Une observation
qui se trouve dans une lettre de Mr. Otto et qui prouve que le complot
était bien tramé et venait d’autorites supérieures, c'est que les libelles dont
il est question sont envoyés gratuitement par les libraires Kupfer et
Eurick.
Un pamphlet d'un autre genre a paru dans le commencement de ce
mois; Cest une prétendue généalogie de notre auguste empereur et de sa
famille contenant de plates injures, maladroitement méchantes.
Un exemplaire en fut apporté anonyme chez le pasteur de Mettingen
qui en fit part aussitôt à un major d'artillerie logé chez lui; cet officier fit
courir après le messager, on l'atteignit et il fut conduit à Nordlingen près
le général Morand. On l’interroga et il avoua tenir le paquet oul avait
remis au pasteur de Mr. Schoderer, négociant de Donaverthe.
Tels sont, M. M., les faits dont j'avais à vous donner connaissance.
Eux seuls suffiraient, sans doute, pour établir la culpabilité des prévenus.
Mais je vais y joindre quelques réflexions sur les libelles qui vous sont
présentés et qui forment la pièce matérielle et principale du délit.
J’ajouterai enfin le résumé des preuves acquises sur chacun des individus,
et j'appellersi votre sévérité sur les coupables, auteurs ou colporteurs de
ces écrits.
Il ne s'agissait rien moins, M. M., que de soulever les paisibles
habitants de la Bavière et de la Souabe contre l'armée française. Les
intentions de Sa Mis sont empoisonnées; les réflexions et les expressions
ı So schreibt auch Otto; gemeint ist J. S. Rieger.
2 Veit-Rieger. l
392 Theodor Bitterauf.
les plus outrageantes n'y sont pas menagees, et le gouvernement bavarois
y est avili et maltraite. |
L'auteur anonyme, quelquefois se couvrant du manteau du patriotisme,
fait un appel au peuple de l'Allemagne, lui représente son prétendu
abaissement et lengage à rompre ses entraves et à reprendre sa liberté; mais
changeant de style et de masque, il devient politique et sème l'alarme sur
les prétendus projets d’envahissement de notre auguste empereur.
L'exagération, la calomnie sont les moyens qu'il emploie; le desinte-
ressement le plus profond semble régner dans ses écrits. L’interet des
peuples, le maintien des autorités sont donnés pour seuls motifs.
Le piège est grossier et ne peut séduire l'homme éclairé des villes,
mais la masse générale, avide de nouveautés, simple dans sa croyance, reçoit
avidement des suggestions perfides qui lui sont présentées sous les couleurs
de la vérité et de l'intérêt qu'inspire sa situation. Voilà ce qu'on appelle
„préparer les esprits. Le mécontentement, le mépris des chefs étant né-
cessairement la suite de semblables menées, il ne faut plus alors qu'une
étincelle pour causer un incendie, mettre en révolte un peuple doux et
bon contre une armée brave et disciplinée et faire couler des flots de sang.
Combien sont donc coupables ceux qui peuvent ainsi commander de
sang-froid le meurtre et l'assassinat.
Les libelles saisis dans la librairie Stag, l’envoi-qui en a été fait à
plusieurs libraires, linterrogatoire de Frédéric Jenisch démontrent évide-
ment que cet individu était un des principaux colporteurs et distributeurs
de ces libelles. Ce même interrogatoire et les factures fournissent également
la preuve que Kupfer, libraire à Vienne, et Euricks, libraire à Lintz, étaient
en correspondance pour répandre ces écrits en Allemagne. Les Qépositions
de Steiger et de Veit, libraires d’Augsbourg, viennent à leur charge.
Le libraire Stein de Nuremberg, ici présent, a fait à la librairie Stag,
à Augsbourg, par la messagerie de Nuremberg l'envoi de douze exemplaires
du libelle n. 2, intitulé l'Allemagne dans son plus profond avilissement.
L'interrogatoire de Frédéric Jenisch sert à cet égard de pièce de conviction
suffisante. Stein a produit, comme pièce à décharge, un paquet de trois
espèces de libelles que M. Preux, commis dans les bureaux de la légation
de la Diete de Ratisbonne, avait envoyés il y a plus d'un an à M. M.
Schwane et Goetz, libraires à Mannheim, et qui lui étaient revenus dans
le renvoi qui était fait a M. Preux par ce libraire de Manheim, Iyi, Stein,
faisant la commission, ignorant d'abord son contenu et ensuite le devinant
par un des exemplaires qui s'échappe par un des coins du paquet déchiré.
Il argue de là et il veut prouver à la commission que souvent les libraires,
qui sont en même temps commissionnaires, peuvent recevoir, expédier et
avoir dans leurs magasins des libelles ou autres livres défendus et l'ignorer
absolument. Mais comment se fait-il que Stein garde ce paquet pendant
six mois? comment ne découvre-t-il son contenu qu'au moment de s'en
servir pour sa justification? Car s'il l'a connu avant, il est coupable de
n'avoir pas dénoncé le nommé Preux et livré à la police tous les exem-
plaires oul pouvait avoir. Je regarde donc ces preuves matérielles comme
plutôt à charge qu'à décharge. Deux des libelles sont en allemand; le
Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 393
troisième est en français et réunit tout ce que la calomnie a de plus noir
et de plus söt en même temps contre notre auguste empereur.
Certes, M. M., les intentions du commis de légation Preux n'étaient
pas pures en cherchant à multiplier de semblables écrits et je ne puis
m'empêcher de le dénoncer à qui de droit.
Dans son interrogatoire, le nommé Stein déclare qu'il n’est que le
successeur de Stein, libraire décédé, dont il porte le nom, mais que le
sien est Jean-Philippe Palm. Cet usage est commun en Allemagne, dans
les villes de commerce; au reste, la différence de nom ne change pas
l'individu.
Johann Philipp Palm est bien le même qui, sous le nom de Stein,
est convaincu d’avoir fait parvenir plusieurs exemplaires des libelles à la
librairie Stag d’Augsbourg, et d’avoir eu chez lui un paquet renfermant
trois espèces de libelles, dont j'ai eu l'honneur de vous parler plus haut.
L’autre délit qui se lie avec ceux, que je viens d’avoir l'honneur de
vous dénoncer, parcequ’il tend au même but, est celui de Schoderer, négociant
à Donaverthe, present devant vous.
Un manuscrit intitulé: Genealogie de l'empereur Napoleon et de aa
famille, est saisi chez le pasteur de Metting, qui, lui même, le remet
aussitôt qu'il l'a reçu au major d'artillerie qui logeait chez lui.. Le com-
missionaire qui l'avait apporté est arrêté, interrogé, et déclare qu'il le
tient de Schoderer; celui-ci s’evade aussitôt l'arrestation du commissionaire
et ne reparait que lorsque son élargissement semble lui promettre sécurité.
Arrêté lui même, il avoue avoir envoyé au pasteur de Metting le manuscrit
dont il est ci-dessus question, mais qu'il le tenait du nommé Merckle,
aubergiste à Neckarsulm, qu'il nen connaissait que le titre, qu'il l'avait
envoyé sans le lire au pasteur de Metting; mais Schoderer devait savoir
l'importance de cet écrit; toutes ses précautions servent de preuves; il écrit
au pasteur sur l'intérieur de l'enveloppe: „Lisez jusqu'au retour du
messager‘ et ne signe pas, il recommande à la femme du messager de dire
à son mari qu'il ne nomme pas celui qui lui avait remis ce manuscrit; il
sevade à la nouvelle de l'arrestation du commissionaire et ne rentre à
Donaverthe qu'après son élargissement. Sil n'eut su que le titre, comme
il le prétend, eüt-il mis tant de réserve vis-à-vis du pasteur? Eñût-il re-
commandé de taire son nom et se fut-il enfui? Il est donc coupable
d'avoir cherché à propager un écrit aussi injurieux que calomnieux contre
l'empereur et sa famille. Le nommé Merckle, aubergiste à Neckarsulm, ne
l'est pas moins. La déclaration de Schoderer, les lettres d'envoi, originales
et signées de lui, servent de preuves constantes, et il est coupable du même
crime que Schoderer.
M. M., tout concourt à prouver qu'il existe une agence chargée de
répandre des libelles en Allemagne, d'y propager le mécontentement et
par ce moyen avilir les autorités supérieures et soulever les habitants
contre l’armée française. Les libelles ont éte saisis, la trame découverte,
les principaux distributeurs et colporteurs reconnus, et personne de vous,
M. M., ne se méprendra sur la source d'un pareil complot et tous vous
frémirez des résultats funestes qu'on se proposait pour but.
394 Theodor Bitterauf. Der Prozeß gegen J. Ph. Palm u. Konsorten 1806.
Comme la commission doit mesurer sa sévérité à la nature et à
l'énormité du délit qu'il me semble avoir suffisamment démontré et prouvé;
et considérant, en outre, que partout où il y a une armée, le devoir des
chefs est de veiller à sa sûreté et à sa conservation, la commission étant
convoquee à ces fins:
Je conclus à ce que Frédéric Jenisch, commis de la librairie Stag
d’Augsbourg, Jean-Philippe Palm, sous le nom de Stein, libraire à Nurem-
berg, Kupfer, libraire à Vienne en Autriche, Euricks, libraire à Lintz,
Schoderer, négociant à Donaverthe, et Merckle, aubergiste à Neckarsulm,
soient condamnés à la peine de mort. Je conclus, en outre, à ce qu'il soit
imprimé en langue française et allemande six mille exemplaires du jugement
pour être répandus en Allemagne et que les dénommés ci-dessus soient
condamnés aux frais de la procédure et de l'impression.
L’adjutant commandant rapporteur de la commission militaire.
L. Binot.
Kleine Mitteilungen.
Zur Lage Roncaglias.
Roncaglia — einst so berühmt in den Tagen der deutschen
Kaiserzeit, dann vergessen und verschollen für viele Jahrhunderte —
ist in den letzten Jahren mehrfach der Gegenstand historischer For-
schung gewesen. Das Hauptgewicht fiel hierbei meist auf die Fest-
stellung der Lage.
Bekanntlich war man bis vor kurzem allgemein der Ansicht, Ron-
caglia rechts des Po, zwischen Piacenza und Cremona, an der Nure,
einem kleinen Nebenflusse des Po, sei identisch mit dem Roncaglia
der Kaiserzeit, und erst in den letzten Dezennien wurden ernstliche
Zweifel an dieser Lokalisierung laut. Nicht mehr unterhalb, sondern
oberhalb Piacenzas sollte Roncaglia liegen, nicht mehr auf dem
rechten, sondern auf dem linken Poufer, und zwar auf lodesi-
schem Gebiete gegenüber der Trebbiamündung.
Der lodesische Gelehrte G. Agnelli hat das Verdienst, diese
These als erster ausführlich begründet und verfochten zu haben.! In
Deutschland habe ich zuerst Agnellis Beweisführung durchgeprüft, im
wesentlichen als richtig erkannt und mit neuen und zum Teil trif-
` tigeren Gründen zu stützen gesucht.” Wenig später erschien, eben-
falls angeregt durch Agnellis Aufsätze, eine Abhandlung über „Die
Lage der ronkalischen Ebene“ von Ferdinand Güterbock. G. erzielt
zwar vielfach ähnliche oder gar gleiche Ergebnisse wie ich, zu einer
völligen Klärung der Verhältnisse ist er aber nicht durchgedrungen.
Seine Quelleninterpretation erscheint oft ergänzungs- und verbesserungs-
bedürftig. Ich würde das alsbald nach Erscheinen seiner Schrift des
Näheren dargelegt haben, wenn nicht Verhältnisse persönlicher Natur
mich daran gehindert hätten. Jetzt erscheint eine solche Auseinander-
1 Vgl. Archivio storico lombardo 18. Serie II. 8. 1891, p. 505—561
und Arch. stor. di Lodi XVI (1897), p. 72ff. u. XX (1901), p. 148 ff.
? Vgl. den zweiten Teil meiner Dissertation über „Die ronkalischen
Felder in der deutschen Kaiserzeit“ Berlin 1906), p. 8f.
° Vgl. „Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und
Bibliotheken,“ IX, 197 ff.
396 Fritz Fliedner.
setzung um so mehr angezeigt, als die von G. und mir vertretene
Auffassung von der Lage Roncaglias noch keineswegs zu voller An-
erkennung gelangt ist.!
Schon in den Berichten über einzelne Tagfahrten des 11. Jh.
finden sich Stellen, die für die neue These sprechen.
Bonitho berichtet im „liber ad amicum“ von der Versammlung,
die Graf Eberhard auf Befehl Heinrichs IV. 1075 in Roncaglia ver-
anstaltete: „. . . Qui (sc. Eberhard) veniens Longobardiam, mox in Ron-
calia curiam congregavit, ibique Mediolanensibus pro morte Erlim-
baldi gratias agens, ... Moxque Placentinos, ibi in vicino positos,
cum propter pusillanimitatem animi invenisset inparatos, plerosque
ab urbe fugavit ...? Die Anwesenheit der Mailänder macht wahr-
scheinlich, daß hier nicht Roncaglia an der Nure gemeint ist, sondern
das lodesische Roncaglia, da letzteres an der Stelle lag, wo die Terri-
torien von Mailand, Lodi und Pavia zusammenstießen und zudem durch
den Po viel besser gegen das feindliche Piacenza geschützt war, als
der placentinische Ort gleichen Namens. Landulf senior ferner er-
wähnt Roncaglia zweimal. Sein erster Bericht lautet: „. .. . Hoc
audiens domnus Arnulfus .... in Ronchalia cum omnibus Italiae
primatibus colloquium statuit .. . D, und der spätere: „Praeterea summa
Henrici I. imperatoris ductus amicitia .. .. in Roncalia ob regni
stabilimentum multis cum ducibus et episcopis tempore competenti
colloquium decenter construxit.“ In beiden Fällen beruft also nach
des Mailänders Landulf Bericht ein Erzbischof von Mailand die Ver-
Sammlungen. Damit würde schlecht stimmen, daß der Sammelplatz
in der Erzdiözese Ravenna gelegen haben soll. Roncaglia a. d. Nure
liegt im Bistum Piacenza und somit im Erzbistum Ravenna. —
Wenn Güterbock aus den angeführten Zeugnissen nicht das Geringste
für die Bestimmung der geographischen Lage Roncaglias entnehmen
zu können glaubt (p. 208), so ist zuzugeben, daß es sich hierbei
natürlich nur um Wahrscheinlichkeitsbeweise handelt; aber diese
geben uns mehr Gewißheit als z. B. die zeitgenössischen Zeugnisse
über die Tage von 1132 und 1159, die doch G. ohne Bedenken für
! Vgl. Simonsfeld, „Jahrbücher des deutschen Reichs unter Friedrichl.,“
I, 249, 722, Note z. p. 202, Anm. 178 und Hampe, „Deutsche Kaisergeschichte
in der Zeit der Salier und Staufer, p. 130, Anm. 1.
Während Hampe sich an dieser Stelle der neueren Lokalisierung Ron-
caglias im großen und ganzen geneigt zeigt, hält Simonsfeld vorläufig noch
an der alten Ansicht fest (a. a. O., p. 202 u. 249).
? Jatfe, Bibliotheka rer. Germanic. II, 664.
"AS VII, 57, 29ff u. 58, TË.
* Vgl. Diss. p. 10.
Kleine Mitteilungen. 397
Roncaglia lodig. in Anspruch nimmt (p. 216 u. 217)‘, mehr Ge-
wißheit auch als seine indirekten Argumente, deren hauptsächlichstes
in der Betrachtung der politischen Lage Piacenzas seinen Grund-
gedanken findet (p. 208). Die Hervorhebung dieses schwächsten aller
indirekten Beweisgründe und die Ablehnung der übrigen nicht direkten,
aber gerade sehr triftigen Momente lassen denn auch die Beweis-
führung Ga sehr matt erscheinen.
Das zeigt sich besonders bei der Besprechung des Tages von 1154.
Das Bezugnehmen auf die politische Lage Piacenzas hilft uns hier
keinen Schritt weiter. G. muß selbst zugeben, daß Piacenza damals
für Friedrich I. kein offenkundiger Feind war (p. 211). Auch daß
der König sich ausschließlich mit lombardischen Angelegenheiten be-
schäftigt habe (p. 212), übrigens eine Feststellung, deren Unrichtig-
keit ein Blick in die Überlieferung dartut?, beweist nichts, „da nach
dem Sprachgebrauch des Mittelalters die Lombardei beide Seiten des
Po und somit beide Roncaglia umfaßte.“ So nach den eigenen
Worten G.'s in der deutschen Literaturzeitung.” Seine letzte Schluß-
folgerung kann ebenfalls nicht befriedigen: Weil die vorausgehenden
Reichstage von Heinrich V. und Lothar nördlich vom Po abgehalten
wären, so könnte es keinem Zweifel unterliegen, daß ebendort auch
die Versammlung im Jahre 1154 erfolgte (p. 212). Das sind alles
1 Über den Tag von 1132 läßt uns G. auf p. 209 u. 212 noch im Un-
gewissen, erst auf p. 217 wird auch bei den keichsversammlungen unter
Lothar, also doch in den Jahren 1132 u. 1136, an Roncaglia lodig. gedacht.
Vgl. ferner Diss. p. 11 u. 20 (Rahewin, 1. IV, c. 38).
» Vgl. Annales Pisani M. S. XIX, 242, 34ff u. Cafari Ann. Januenses
M. S. XVIII, 22, (oft Wenn G. gleich darauf die Ansicht vertritt, daß die
Lombarden, die Barbarossa vor seinen Richterstuhl lud, fast alle nördlich
vom Po gewohnt hätten (p. 212), so hat er wohl übersehen, daß Chieri und
Asti — außer Mailand die einzigen Städte, welche damals zu Beschwerden
Anlaß gaben — südlich vom Strom liegen. Vgl. auch Giesebrecht, „Ge-
echichte der deutschen Kaiserzeit“ V, 40ff u. VI, 335 ff und Simonsfeld,
a. a. 0O., p. 249 ff.
® Vgl. seine Besprechung meiner Dissertation in der „Deutschen
Literaturzeitung“ vom 28. Juli 1906, col. 1889 ff, deren ungünstiges Fazit
von Holder-Egger im „Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche
Geschichtskunde‘‘ XXXII, 527, No. 48 mitgeteilt wird.
Es würde zu weit führen, an dieser Stelle die Grundglosigkeit der
G.’schen Ausstellungen des Näheren darzutun, was nicht allzu schwer sein
dürfte. Eins der wichtigsten Momente meiner Beweisführung, die Korrektur
der O. Morena-Stelle (M. S. XVIII, 59040/5911 Vgl. Diss., p. 12, 37 ff.)
überging G. Wenn es befremdlich erscheinen dürfte, daß ich nicht sofort
an eine eingehende Widerlegung des G.’schen Artikels gegangen bin, so hat
diese Versäumnis, wie gesagt, ausschließlich Gründe persönlicher Art.
398 Fritz Fliedner.
keine Gründe, um die A-Überlieferung der strittigen O. Morena-Stelle,
welche Roncaglia als einen Ort fixiert, „qui est inter Placentiam et
Cremonam“!, als unbedingt unecht zu kennzeichnen; erst eine Prüfung
des ganzen Zusammenhangs, in welchem O. Morena diesen Passus
bringt, gibt zwingende Momente.
Nach Morenas Darstellung rückt Friedrich in Lombardien ein,
ist am 29. Nov. auf lodesischem Gebiet bei S. Vito in der Nähe von
Castiglione, macht dort Rast und steht am 30. Nov. schon in Ron-
caglia. Sein Heer hatte inzwischen am 29. Nov. Borgo Piacentino’
angegriffen und traf zu gleicher Zeit mit ihm in Roncaglia ein. Es
hatte also wahrscheinlich die „strada di Roncaglia“® benutzt, welche
von Alt-Lodi in Verbindung mit der Straße nach Cremona fast direkt
den Verkehr nach den ronkalischen Feldern vermittelte. — Diese An-
gaben machen uns deutlich, daß es sich nur um das lodesische Ron-
caglia handeln kann. Von der Gegend um Castiglione nach Ron-
caglia beträgt die Entfernung etwa 12 km, von Borgo Piacentino
nach Roncaglia reichlich 26 km. Wenn wir Roncaglia a. d. Nure als
Treffpunkt annehmen, so wird es sehr schwer, eine richtige Inter-
pretation der Stelle zu bieten. Der Bericht über Friedrichs Marsch
könnte noch zur Not vor der Kritik bestehen — es sind zirka
23 km —, wenn ja auch der Poübergang sehr flott von statten ge:
gangen sein müßte. Daß jedoch das Heer in einem Tage zirka
45 km, den Poübergang miteingerechnet, bewältigt haben sollte,
ist kaum anzunehmen. Zudem ist ja überhaupt kein Poühergang
erwähnt, vielmehr ist die ganze folgende Geschichte von dem Treueid
der Lodesen so wiedergegeben, als ob sich diese Vorgänge ganz in der
Nähe von Lodi, mindestens in lodesischem Gebiete abgespielt hätten.
Beim Aufbruch Friedrichs von Roncaglia wird wieder nichts von einem
Poübergang erzählt. Der Marsch ging durch das Gebiet zwischen
Mailand und Pavia, und man kam am ersten Marschtage noch nach
Landriano. Hier versagt Roncaglia a. d. Nure nun völlig; denn man
käme dann zu der unmöglichen Annahme, daß das Heer am
selben Tage den Po überschritten und dann noch 50 km
(Luftlinie!) zurückgelegt habe, während der 36 km betragende
Marsch vom lodesischen Roncaglia, da keine natürlichen Hindernisse
eine Verzögerung verursachten, immerhin zu leisten war.*
1 M. S. XVII, 59040/5911 ff. Vgl. Diss., p. 13.
? Etwas östlich von Alt-Lodi. (Vgl. Agnelli, Arch. stor. lomb., a. a. O.,
p. 547.) 3 Vgl. p. 403, Anm. 4.
* Vgl. Diss., p. 14. Leider sind hier infolge eines Versehens die Ent-
fernungsangaben nicht ganz genau. Eine Änderung in der Beweisführung
ist dadurch in keiner Weise bedingt.
Kleine Mitteilungen. 399
Diese Entfernungsberechnungen geben uns erst die volle Gewiß-
heit, daß es sich bei der A-Überlieferung um eine späte Interpolation
handelt. Es ist einfach unmöglich, daß ein Mann wie O. Morena,
der sich fast immer vorzüglich orientiert zeigt, bei dieser Darstellung
an das Roncaglia a. d. Nure gedacht hat. Daran vermag auch die
Tatsache nichts zu ändern, daß Ottos von Freising Bericht — aller-
dings scheinbar — abweichende Zeitangaben enthält! Es kommt
eben nicht so sehr darauf an, alle Nachrichten über die jeweiligen
Tagfahrten zusammenzustellen, als daß wir ein klares Bild von der
Anschauung des einzelnen Chronisten gewinnen. Der Vorteil dieser
Methode ist gerade an dieser Stelle besonders einleuchtend.
Treten wir nunmehr in die Behandlung des Tages von 1158
ein. Während ich das Hauptquartier des Kaisers hier ebenfalls auf
der ronkalischen Ebene nördlich des Po lokalisiere?, fixiert G. seine
Lage südlich des Po, bei Cotrebbia (p. 217). Lassen wir die
Quellen reden. O. Morena gibt folgenden Bericht: „Interea domnus
imperator colloquium in Roncalia in sancto Martino proximo veniente
maximum se constituit habiturum, precepitque omnibus fere Ytalie
principibus atque civitatum consulibus, ut ipsi .... colloquio interessent.
Omnes predicti .... convenerunt ad colloquium nono Kalend. Decembris
ultra Padum prope ecclesiam sancti Petri de Contrebia in 1158.
anno, inditione septima .... 608, 23: de Roncalia tandem discessit
(sc. imperator)“ Diese Zeilen sind von größter Wichtigkeit. Der
Reichstag wurde berufen nach Roncaglia, doch war die Sitzung
vom 23. November „ultra Padum“ in der Nähe der St. Petrus-
1 Während O. Morena den Aufenthalt des Königs in Roncaglia auf
6 Tage bemißt, sagt Otto von Freising (M. S. Schulausgabe, 1. II, c. 16)
weniger korrekt: „Igitur rege aput Roncalias per quinque, ut aiunt, dies
sedente.“ Über den Marsch von Roncaglia westwärts vgl. Friedrichs Brief
an Otto von Freising. (M. S. Schulausgabe, p. 2). Friedrich zeigt bei
besonnener Interpretation mit O. Morena vollständige Über-
einstimmung. Giesebrecht hat dies übersehen. (Gesch. der deutschen
Kaiserzeit V, 43), ebenso G. (deutsche Literaturzeitung, a. a. O.) und Simons-
feld, a. a. O., p. 263 ff.
Aus O. Morenas Schilderung sowohl wie aus Friedrichs Brief erhellt,
daß das deutsche Heer volle 8 Tage unter dem -Mangel an Lebensmitteln
gelitten hat. Es ist nicht angängig, aus dem königlichen Bericht heraus-
zulesen, daß der Marsch bis Landriano — ein Urt, der übrigens vom Könige
gar nicht erwähnt wird — 3 Tage gewährt habe. Es müssen vielmehr
Friedrichs Worte unter Zuhilfenahme der Angaben O. Morenas interpretiert
werden. So lange man die ronkal. Felder an die Nure verlegte, mußte
man natürlich ein derartiges Verfahren ablehnen.
2 Vgl. Diss., p. 14ff, 16ff, 19 f. SM S. XVII, 607, öf.
400 Fritz Fliedner.
kirche von Cotrebbria. Hieraus erhellt klärlich, daB wir das Ron-
caglia a. d. Nure, welches etwa 18 km von Cotrebbia entfernt liegt,
vollkommen auszuschalten haben. Es kann sich nur um das lodesische
Roncaglia handeln, das gerade gegenüber von Cotrebbia liegt. Dann
aber zeigt das deutliche Hervorheben des „ultra Padum“, daß Roncaglia
links des Po lag, und somit Barbarossa nördlich des Po lagerte;
denn O. Morena war Lodese. Daß die Versammlungen von Roncaglia
und Cotrebbia klar geschieden sind, beweist auch die Nennung Ron-
caglias am Schluß; denn es ist nicht recht einzusehen, warum dann
nicht dastehen sollte: „discessit de Contrebia“. Charakteristisch ist
auch, daß nur eine Urkunde (St. R. 3821a), die am Tage jener denk-
würdigen Beratung ausgefertigt wurde, den Ausstellungsort Cotrebbia
trägt!, während eine andere gleichen Datums (St. R. 3821)
schon wieder in Roncaglia lokalisiert ist. Dasselbe gilt von den
übrigen Dokumenten dieser Tage. Die Hauptsache jedoch ist, daB
O. Morena unzweideutig den Kaiser nördlich vom Po lagern läßt. —
G. findet sich mit dieser Stelle ab, indem er den Lodesen O. Mo-
rena kurzweg des Lokalpatriotismus beschuldigt (p. 215). Er
stützt seine Thesen vorzüglich auf die Angaben der Placentiner An-
nalen, der Chronik des späten Joh. de Mussis und des Rahewin. Die
Placentiner Annalen bringen zum Jahre 1158 nur folgende dürftige
Notiz: „Posteaque descendit ad partes Mantue et Verone et transpadanvit
(se. Friedrich I); et die festo sancti Martini proximo venit in comi-
tatu Placentie in loco, qui Medianus iniquitatis dieitur, suaque ibi
tentoria fixit.“? Gesetzt, der Annalist habe an den großen Reichstag
gedacht — und die Daten lassen das nicht unmöglich erscheinen —,
so kam der Kaiser am 11. Nov., also am Eröffnungstage, nach einem
augenscheinlich südlich vom Po befindlichen Orte namens „Medianus
iniquitatis“. Der Herausgeber der Annalen Holder-Egger merkt an,
daß vielleicht das Dorf Mezzano Vigoleno (2-km nördlich von Cotrebbia)
mit „Medianus iniquitatis“ gemeint sei. Das „iniquitatis“ wäre aller-
dings noch unerklärt. Jedenfalls ließe sich diese Hypothese mit
unserer Annahme in Einklang bringen; denn das genannte Dorf liegt
gerade Roncaglia gegenüber. Hier in der Nähe hat Friedrich eventuel]
die bei Ralıewin? erwähnte Brücke bauen lassen. Mezzano Vigoleno
! Genauer: „prope Placentiam iuxta sanctum Petrum de capite Trebbie
super rippa Padi.“
? M. S., Schulausgabe, p. 5/6. Das Semikolon der Ausgabe hinter
„transpadavit“ läßt G. bei seiner Zitierung fort, ebenso die Worte vor
„transp“, so daß er den Anschein erweckt, als ob „transpadavit‘ unlöslich
mit dem folgenden Satze verbunden sei.
° Vgl. weiter unten.
Kleine Mitteilungen. 401
hätte in diesem Falle die Stellung eines Brückenkopfes eingenommen
und könnte somit kaiserliche Begleitmannschaften, die zum Schutze
der Brücke beordert waren, in seinen Mauern beherbergt haben.
Mezzano wäre gleichsam ein Teil des kaiserlichen Lagers gewesen.
Andererseits ist es aber auch gar nicht ausgeschlossen, daß in der
Datierung eine Verwechslung mit dem Tage von Cotrebbia vorliegt.
Daß der Annalist von solchen Versehen nicht freizusprechen ist, zeigen
die Daten des Jahres 1136." Wie dem indessen auch sein mag, auf
keinen Fall ist es angängig, diese höchst zweifelhafte Notiz zu den
ausführlichen und zuverlässigen Nachrichten O. Morenas in Parallele
zu Setzen. |
Erst recht aber müssen wir es ablehnen, eine so trübe Quelle
wie Joh. de Mussis als vollgültigen Zeugen anzuerkennen. Die An-
gaben dieses späten Kompilators entstammen zum Teil wörtlich den
älteren Quellenschriften, wie ja G. für die Placentiner Annalen selbst
nachzuweisen versucht (p. 21317 Wir können uns also jede weitere
Auseinandersetzung sparen und sogleich zu Rahewins Bericht über-
gehen. In topographischer Beziehung ist folgendes zu .entnehmen:
„Jam dies placiti affuit, quae Romanum principem ad campestria
Roncaliae, sicut fuerat condietum, invitabat. Veniens ergo cum
multo comitatu, super litus Eridani tentoria ponit, Mediolanensibus,
Brixiensibus et compluribus aliis in altera parte fluminis e regione
castra metantibus. (c. 2 Schluß) ... Medio autem ducis vel principis
tabernaculum templo simillimum, circaque rectorum et primatum, ut
quemque decet suo ordine; armisque septi milites .. .. velut in
procinctu positi.. .. His ita dispositis, castra Ligurum et eorum
Italorum qui aliud litus Padi insederant pons medius, infra biduum
iussu principis confectus, cum castris nostrorum continuavit.“ Diese
Angaben ergänzen in glücklichster Weise, was wir vorhin von O.
Morena gehört haben: Der Kaiser hat sein Lager auf den ron-
kalischen Gefilden aufgeschlagen. „Super litus Eridani“ ist links
des Po. Die Mailänder, Brescianer und andere mehr lagern eben-
falls auf dem linken Ufer, etwas entfernt von den kaiserlichen Zelten.
„In altera parte“ heißt weiter nichts als „an einer anderen
Stelle“, da nach dem mittelalterlichen Sprachgebrauch „alter“ und
ı Vgl. M. S., Schulausgabe, p. 4, a. 1136.
Die Einnahme von Soncino u. H Bassano wird fälschlicherweise in die
Zeit nach dem ronkal. Reichstag dieses Jahres gesetzt. Vgl. Diss., p. 30.
3 Allerdings nicht sehr glücklich. Eine Wendung wie „tentoria
figere‘‘ ist zu wenig charakteristisch, als daß aus ihrer Benutzung weiter-
gehende Schlüsse zu ziehen wären.
3 M. S., Schulausgabe, p. 186ff, 1. IV, c. 1ff
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 27
402 Fritz Fliedner.
„alius“ völlig identisch sind! Man hätte sonst auch statt
„pars“ „litus“ oder „ripa“ erwarten sollen. Daß diese Interpretation
dem Sachverhalt entspricht, zeigt unverkennbar das „aliud litus“, wo-
mit vom Rahewinschen Standpunkte sicher das rechte Ufer gemeint
ist. Hier lagern die Bewohner der südlich des Po gelegenen Land:
schaften. Beide Lager waren durch eine Brücke verbunden.
Bot die Interpretation der Überlieferung über die Tage von 1158
immerhin einige Schwierigkeiten, so ist sie bei der Tagfahrt von 1194
selten eindeutig und klar. Es ist schwer zu verstehen, daß G.
an dieser Stelle so wenig befriedigende Resultate erzielte Er kann
nicht erkennen, welches Roncaglia gemeint ist, wenn er persönlich
sich auch für das lodesische Roncaglia entscheidet. In seiner Zu-
sammenfassung der Ergebnisse wird denn auch dieser Tag nicht für
das lodesische Roncaglia in Anspruch genommen.
Der Stand der Frage ist folgender: „In den Placentiner Annalen,
der einzigen Quelle, die uns von diesen Ereignissen zusammenhängende
Kunde gibt, lesen wir: „. ... imperator Enricus venit in Lonbardiam,
et primo intravit Mediolanum, postea ivit Papiam; die Veneris tertio
mensis Junii venit Placentiam; die Martis proximo exercitus eius venit
in Roncalia, et stetit ibi cum domino imperatore per unum diem;
die vero Jovis, nono mensis Junii, predictus exercitus transivit
per Placentiam, et hospitatus fuit ille exercitus intus burgum
Pontenurii et deforis illis partibus; et tunc predictus dominus
imperator ivit Januam; deinde predictus exercitus semotus ivit et
hospitatus fuit inter Burgum Sancti Domnini et Senum. Deinde
ivit et hospitatus fuit iuxta Tare.“ ?
Heinrich kam also in die Lombardei, besuchte Mailand und Pavia
und begab sich am Freitag, den 3. Juni, nach Piacenza. Kurz darauf,
am Dienstag, den 7. Juni, traf sein Heer in Roncaglia ein; der
Kaiser erschien ebenfalls dort auf einen Tag. Am 9. Juni zog das
Heer durch Piacenza und wurde in „burgum Pontenurii“, d. h. in der
nach Pontenure zu liegenden südöstlichen Vorstadt von Piacenza, und
in der Nachbarschaft außerhalb der Vorstadt einquartiert. Der Kaiser
ging nach Genua. Das Heer setzte seinen Marsch auf der via Aemilia
weiter südöstlich fort und machte zunächst Station zwischen Borgo
San Donnino und Alseno.
Offenbar kann es sich hier nur um das lodesische Roncaglia han-
1 Vgl. Du Cange, Glossarium Mediae et infimae Latinitatis ed.
Henschel, Bd. 1, p. 206 unter „alter“. Das Außerachtlassen dieser Be-
deutung von „alter“ erklärt vor allem G.'s falsche Auffassung.
TM S., Schulausgabe. Vgl. Diss., p. 16f.
Kleine Mitteilungen. 403
deln; darauf weisen schon die Worte „transivit per Placentiam“.
„Transire“ deutet in prägnanter Weise auf die Poüberschreitung
und den Durchzug durch die Stadt. Bei einem Marsche von
Roncaglia a. d. Nure nach „burgum Pontenurii‘‘ dürfte es gar nicht
„per Placentiam“ heißen. Auch ist nicht einzusehen, warum das
Heer den sinn- und zwecklosen Umweg von Roncaglia an der
Nure über Piacenza nach. Pontenure! machen sollte, mit andern
Worten statt 5 km — denn soviel beträgt die Entfernung zwischen
Roncaglia a. d Nure und Pontenure — volle 19 km zurücklegen. Ge-
rade diese Überlegung beweist unwiderleglich, daß nur an das lode-
sische Roncaglia gedacht werden darf. Der Weg von hier nach
Pontenure muß notgedrungen über Piacenza führen. -
Das Ergebnis ist also, daß nicht nur unter Heinrich V., Lothar
und Friedrich L? die ronkalischen Reichsversammlungen nördlich des
Po in unmittelbarer Nähe des lodesischen Roncaglia stattfanden, son-
dern mit größter Wahrscheinlichkeit bei allen Tagfahrten, von denen
wir Kenntnis haben, an diese Stätte zu denken ist, ganz ohne Frage
in den Jahren 1110, 1136, 1154, 1158 und 1194. Zu dieser
Erkenntnis tragen nicht nur direkte Zeugnisse bei, wie die völlig
eindeutigen Worte in Ekkehards Chronik, sondern auch in
nicht geringem Maße indirekte. Hierhin rechne ich z. B. die Auf-
findung einer besonderen „strada di Roncaglia“, deren Dasein sich
nur aus der einstigen Bedeutung Roncaglias erklären läßt? — ein
Argument, daß G. allerdings zu seinem Schaden gänzlich übersieht —
und nicht zum wenigsten die überraschenden Ergebnisse der Ent-
fernungsberechnungen.
1 Zwischen Piacenza und Borgo San Donnino, etwa 10 km südöstlich
von Piacenza auf der via Aemilia. Dieser Punkt mußte unbedingt auf dem
Weitermarsche berührt werden.
2 So G., a. a. O., p. 217.
3 Vgl. M. S. VI, 243/44 a. 1110.
* Südöstlich von der einstigen Straßenkreuzung S. Giacomo in Carobbio
(jetzt Mascarina genannt) — etwa 2 km südlich von dem alten Lodi —,
die den Verkehr nach Lodi, Mailand, Pavia, Piacenza, Cremona und be-
sonders nach Crema, Bergamo, Brescia und den östlichen Alpenpässen ver-
mittelte, zweigte von der Straße nach Cremona einst die Strada di Roncaglia
ab. Noch jetzt sind deutliche Spuren dieses Weges vorhanden. Sie führte
in gerader Linie über Ossago, Brembio, Pizzolano, S. Martino del Pizzolano,
Somaglia nach Roncaglia. In einem Dokument vom Jahre 1307 wird aus-
drücklich die „via de Ronchalia“ erwähnt. Die Straße schneidet demnach
die breite Heerstraße des gr. St. Bernhard 1 km nördlich von Somaglia
und verkürzt damit den Weg nach Roncaglia. Vgl. des Näheren Diss.,
p. 23ff und Agnelli, Arch. stor. lomb. 18. Serie Il. 8. 1891, p. 547/48.
27°
404 Fritz Fliedner.
Einige lokalhistorische Anmerkungen mögen diese Erörterungen
beschließen. Das einschlägige Quellenmaterial bringt fast aus-
schließlich Agnelli.! Es besteht zum großen Teil aus ungedruckten
Notizen und Abschriften von Urkunden des verstorbenen Alessandro
Riccardi. Ein gewissenhafter Lokalhistoriker müßte diese Dokumente
an Ort und Stelle nachprüfen, besonders da Agnellis Genauigkeit sehr
zu wünschen übrig läßt?, müßte dann vor allem noch weitere For-
schungen in den italienischen Archiven anstellen, da wir von einer
vollen Klärung der Sachlage sichtlich noch weit entfernt sind. Daß
eine Darstellung, die sich nur auf die uns zugänglichen Quellensamm-
lungen stützt, sehr lückenhaft bleiben muß, zeigen Gs Erörterungen.
Seine Feststellung, daß bereits im 12. Jh. der Name „Castrum novum
de Roncaliis*“ auftauche?, steht z. B. im Widerspruch mit der Ansicht
Riccardis, daß diese Benennung schon zur Zeit Karls des Großen
gebräuchlich gewesen seif; Riccardis Hypothese ist bis jetzt noch
nicht zur absoluten Gewißheit erhoben. Sollte sie sich bestätigen, so
hätte die Schlußfolgerung, daß wir es bei der „curtis Roncaliae“
mit einer fränkischen „curtis“ zu tun hätten, gewichtige Gründe
für sich® G. hatte wenig Veranlassung, diese Überlegungen kurz-
weg von der Hand zu weisen®, um so weniger als seine Identifizie-
zierung Roncagliass mit dem 2 km nördlich von Castelnuovo ge-
legenen Somaglia (p. 201) — eine These übrigens, die Agnelli zu-
erst vertreten hat? — etwas gewagt erscheint, Ist auch G.’s Polemik
gegen die Gleichsetzung Roncaglias mit Castelnuovo di Roncaglia
(p. 201ff) berechtigt, so kann eine wirkliche Klarstellung dieser Ver-
hältnisse doch erst auf Grund umifangreicherer Untersuchungen er-
hofft werden.
Ein Punkt allerdings kann schon jetzt mit einiger Sicherheit
entschieden werden, die Frage nämlich, ob Roncaglia der Name eines
bestimmten Ortes oder einer ganzen Gegend sei.
Letztere Meinung vertritt hauptsächlich Holder-Egger, wenn er
schreibt: „Danach möchte ich als wahrscheinlich bezeichnen, daß die
mittelalterlichen Berichterstatter überhaupt an keinen der kleinen Orte
! Vgl. die zitierten Schriften.
3 Vgl. Diss., p. 3 ff, 6, 13, 18, 21 u. 22. Ta a O., p. 201.
1 Vgl. Agnelli, a. a. O., p. 518.
Wenn G. dieses Urteil für unbegründet hielt, hätte er es mindestens
anmerken müssen.
° Vgl. Diss., p. 23, 34.
èe Vgl. deutsche Literaturzeitung vom 28. Juli 1906, col. 1891.
1 Vgl. Arch. stor. lombardo, a. a. O., p. 527ff und Arch. stor. di
Lodi XX, 158 ff.
Kleine Mitteilungen. 405
dachten, die heute in jener Gegend den Namen Roncaglia tragen,
sondern daß der ganze Trakt stromaufwärts und abwärts von Pia-
cenza, nördlich und südlich des Po so hieß.“! Diese Deutung ist
jedoch nicht haltbar. Die „curtis“ Roncaglia, deren Existenz zur
Zeit der Tagfahrten zweifellos bezeugt ist?, besteht, wie sich von
selbst versteht, in einer fest umgrenzten Örtlichkeit. Von ihr mag
dann auf die benachbarte Ebene der Name übertragen sein. Darauf
weist auch die Überlieferung, in der Roncaglia bald als Ort, bald als
Ebene bezeichnet wird.” Fritz Fliedner.
1 Vgl. N. A. XXXII, 527. Bemerkenswert ist, daß auch Pallastrelli,
der Herausgeber der „Monumenta historica ad Provincias Parmensem et
Placentinam pertinentia“, der indessen von den Ergebnissen der Agnellischen
Abhandlung noch nicht unterrichtet ist, bei der Erläuterung des ihm
natürlich höchst unklaren Berichts der Placentiner Annalen vom 26. Mai 1216
(Bd. 8 der zitierten Monumente, Chronicon Placentinum a. 1216) sich mit
der Auskunft hilft, Roncaglia = „piani disbocati“ zu setzen.
2 Vgl. bes. Agnelli, Archivio stor. lomb. a. a. O., Teil I.
° Vgl. Diss., p. 1f.
406
Kritiken.
J. Nase: Die Ortsbestimmung für Aliso und Teutoburg. Zu-
gleich ein Beitrag zur Burgenkunde. Witten, Aug. Pott
(ohne Jahreszahl), 133 S. 8.
Das Buch enthält eine ganze Reihe unsicherer Behauptungen in
wirrem Durcheinander. Trotzdem regt es, wie oft solche Werke, zu
weiteren allerdings besonnenen Forschungen an. Hätte sich der Ver-
fasser doch ausschließlich auf das erste Thema, auf Aliso und Teuto-
burg beschränkt! Denn wir können es nur gutheißen, daß auch er
jenes wichtige Drususkastell bei Oberaden (östl. bei Lünen an der
Lippe) und die Katastrophe des Varianischen Heeres bei dem in der
Ludolfingerzeit schon schr bedeutenden Werl (ca. 15 km westl. von
Soest) annimmt. Wenn N. aber durch die zweifelhaftesten Worterklä-
rungen aus dem Keltischen die an Oberaden vorbeifließende Seseke,
die nicht weit davon bei Lünen in die Lippe mündet, mit dem Elison
des Dio Cassius allen Ernstes identifiziert (S. 7—26), so können wir
ihm da in keiner Weise zustimmen. Nur soviel läßt sich mit ziem-
licher Sicherheit behaupten, daß noch Spuren des alten Namens Elison
am Sesekelauf vorhanden sind. Trotzdem aber besteht die von Prein
zuerst behauptete Gleichheit zwischen Aliso und der heutigen Bauern-
schaft Elsey (bei Oberaden) und der „Burg“ Else mit ihrem kolossalen
Römerlager. Für die auf Hülsenbeck zurückgehende Ansetzung der
Örtlichkeit der Varusschlacht bei Werl bringt N. S. 53ff. neue Be-
weise; die hauptsächlichsten seien hier kurz erwähnt (99 ff.): die
Nähe Alisos (Oberaden). Die vetus ara Druso sita (Tac. An. II 7)
nimmt man allgemein bei Aliso an, im engsten Zusammenhang mit
ihr erwähnt Tacitus den tumulus nuper (d. i. im Herbst 15 n. Chr.)
Varianis legionibus structus, also muß auch das Schlachtfeld nicht zu
weit von Aliso gesucht werden. Bei Strabo c. 292 wird unter den
Gefangenen, die i. J. 17 im Triumphzuge des Germanicus aufgeführt
werden, der Sugambrer Deudorix erwähnt. In einer Werler Urkunde
bei Seibertz II 705 (J. 1398) „fungiert als Zeuge Henneke Deydeke“;
bei demselben Seibertz II 506 (J. 1367) „kommt Joannes Tedesalt,
praepositus monasterii Montismartis, vor“, Marsberg, die alte Eres-
burg, „gehörte zum Gebiet der Grafen von Werl“. „Auch der reine
Kritiken. 407
Name Teutenburg findet sich in Werl und im Magistratsbezirk Arns-
berg, hier urkundlich zuerst 1060 bei Seibertz III 418: Thiadburch
iuxta Arnesberge.‘‘! Die Sage von der zukünftigen Weltschlacht am
Birkenbaum bei Büderich unweit Werl (S. 115ff.) geht sicherlich auf
ein bedeutendes weltgeschichtliches Ereignis, wie es die Varuskata-
strophe gewesen ist, zurück und enthält eine Reihe von Momenten
— dreitägige Dauer, viel Blutvergießen, Flucht und Verteidigung der
Feinde, „die sich am Ufer des Flusses niedersetzen; nur einige wer-
den übrig bleiben“ —, die sich auch in den römischen Berichten über
Varus’ Niederlage finden. Und zuletzt: Nach Strabo c. 291, 4 ist „die
Vernichtung der drei Legionen nicht lediglich bei den Cheruskern,
sondern bei ihnen und ihren Untergebenen erfolgt, wenn nicht noch
richtiger bei diesen, den Marsen-Sugambern allein“.
Drittens bekennt sich auch Nase zu unserer Annahme, daß die
Hauptanmarschlinie der Römer in dieser Zeit von der Lippe nach der
Weser wohl mehr in folgender Richtung gegangen sei: Aliso, Werl,
Haarstrang, Eresburg (Marsburg), Diemeltal. Doch hätte er noch auf
Arbalo (bei Soest), auf Kneblinghausen und die Wile hinweisen können.
Die Vellejusstelle II 105 über Tiberius? Winterlager (4/5 n. Chr.),
das angelegt war „in (Germaniae) mediis finibus ad caput Iuliae,
hat den Forschern schon viel Schwierigkeit bereitet. Schon lange hat
man „verbessert“ ad caput Lupiae; Nase kommt auf die Konjektur
ad caput Suliae oder Hiliae und zweifelt nicht, daß jenes Lager „an
der Sesekenquelle“ gelegen habe. Schon längst aber scheint mir in
„Aliso“ S. 171 der „gute“ Hülsenbeck auf eine sehr annehmbare Lö-
sung des Rätsels gekommen zu sein: In der Hdschr. steht wlıae; da
! Der Arnsberger Wald wäre dann der Teutoburgiensis saltus, Hart-
manns Kneblinghauser Lager (bei Rüthen), das erste Lager des Varus auf
seinem so unheilvollen Rückzug im Herbst des Jahres 9 n. Chr. Das scheint
mir alles zuverlässiger, als die heute noch immer beliebte Ansetzung der
Varusschlacht bei Detmold im Teutoburger Walde. So heißt aber erst seit
200 Jahren jener Lippische Wald, ganz willkürlich durch den Paderborner
Bischof Ferdinand. So hat also nicht die Grotenburg bei Detmold dem
Teutoburger Wald den Namen gegeben. Denn sie ist nicht die „Teuto-
burg“ gewesen, eine vorgeschichtliche Befestigung ist möglicherweise auf
ihr überhaupt nicht vorhanden, „bisher ist ihr erst ein einziges Feuerstein-
messerchen abgerungen worden, und zwar in dem kleinen Hünenringe unter-
halb der Grotenburg. Die Anlage der Grotenburg weist auf die Steinzeit
zurück und hat mit einer germanischen Volksburg römischer Zeit nichts zu
tun“ (Knoke, Neue Beiträge S. 49, 50). Das ist also die historisch höchst
zweifelhafte Berechtigung der Detmolder, heuer in ihren engen Grenzen
nach 1900 Jahren Arminius als liberator Germaniae zu feiern.
403 Kritiken.
liest er nicht iuliae, sondern uiliae, viliae, Vilise Und in der Tat
beißt noch heute der nordwestlich von Marsberg entspringende Kar-
bach nicht weit davon unterhalb Fürstenberg (nw. von Marsberg) die
Wile, von Wünnenberg bis Büren gar die Afte. Wir dürfen also
diesen Karbach als die alte Vilia ansprechen und Tiberius Winter-
lager auf den nördlichen Höhen des Diemeltals suchen: Wieder ein
neues Moment zur Unterstützung meines Rates, die oben angegebene
Linie, wo Arbalo, Kneblinghausen und die „Wile“ eine sichere Rich-
tung nach der Weser anzugeben scheinen, einmal gründlich zu ver-
folgen, statt immer noch an Aliso-Oberaden zu zweifeln.
Doch eilen wir zum Schluß unserer Besprechung! Dem „Beitrag
zur Burgenkunde“, der besonders von S. 73 an mehr hervortritt, kann
ich in keiner Weise gerecht werden. Und die Etymologie gar! Alles
wird da möglich gemacht, Schulze, Sachsen, ja sogar limes und fiscus
sind keltische Wörter, und die Franken wieder werden aus dem Grie-
chischen abgeleitet. Wer wird das Fundament dieses „Beitrages“ gut-
heißen, paludes seien germanische „Wasserfliehburgen“, aggeres rö-
mische „Erdburgen“ und saltus die „Burgmark“ als Wasserburggelände?
Domitius’ pontes longi setzt N. bei Haltern an usw. Störend wirkt
auch die Menge von Druckfehlern, die auf S. 131—133 kaum zur
Hälfte beseitigt sind.
Magdeburg. H. Nöthe.
Georg Caro: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden
im Mittelalter und der Neuzeit. Band I. Leipzig, Gustav
Fock, 1908 (Schriften herausgegeben von der Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaft des Judentums: Grundriß der Gesamt-
wissenschaft des Judentums).
Die Aufgabe, eine Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Juden-
tums zu schreiben, ist ebenso interessant und lohnend wie kompliziert
und schwierig. Denn einzig in seiner Art hat sich das Schicksal der
Hebrüer gestaltet. Leben sie doch seit dem Verlust von Staat und
Land über die ganze Erde zerstreut, eingesprengt in die verschie
densten Völker, all den mannigfachen Beeinflussungen ausgesetzt, die
von den Lebensverhältnissen eines fremden Volkstums ausgehen. Dessen
ungeachtet hat die jüdische Gesellschaft, zugleich Religionsgenossen-
schaft und Volk, ein beträchtliches Maß einheitlichen Geistes sich be-
wahrt und fühlt sich einst und jetzt durch ein starkes Band der
Solidarität zusammengehalten. Darum läßt sich immerhin von einer
jüdischen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sprechen, obschon ihr na-
türlich nicht jener einheitliche Charakter innewohnen kann, der eine
geschlossene Entwicklung kennzeichnet.
Kritiken, 409
Georg Caro ist als erster an diese Aufgabe herangetreten und
hat es versucht, den Gegenstand seit dem Beginn des Mittelalters für
weitere Leserkreise zusammenfassend zu schildern. Er beweist einen
richtigen Blick für das Wesen des durchaus eigentümlichen Problems,
wenn er die Darstellung nicht auf Deutschland beschränkt, sondern
umfassend in weitem Rahmen durchführt. Zunächst werden Wesen
und Begriff der jüdischen Wirtschaftsgeschichte erörtert. Das „erste
Buch“ handelt über die soziale und wirtschaftliche Tätigkeit der Juden
vom Ausgang des Altertums bis zum Beginn der Kreuzzüge. Es zer-
fällt in fünf Abschnitte, welche sich mit den Juden im ausgehenden
Altertum, in den aus der Völkerwanderung hervorgegangenen germa-
nischen Staaten, im Orient zur Zeit Mohammeds und der Kalifen,
im Reich Karls d. Gr. und in der früheren deutschen Kaiserzeit be-
schäftigen. Das „zweite Buch“ gilt dem Zeitalter der Kreuzzüge: dem
Judentum im 12. Jahrhundert, speziell der Bedeutung des ersten und
zweiten Kreuzzuges für die Juden und Benjamin von Tudela sowie
den von ihm besuchten Gemeinden Süd-Europas und des Orients;
ferner dem Verhalten der P&äpste, besonders Innocenz III. gegenüber
den Juden und den Wandlungen in der Stellung der englischen, fran-
zösischen und deutschen Juden. Die „Anmerkungen“ sind vereint dem
Texte am Schlusse angefügt. Es präsentiert sich hübscher und er-
leichtert eine flotte Lektüre; ich für meine Person ziebe aber doch
vor, das Material der Anmerkungen sogleich an Ort und Stelle lesen
zu können. — Eine sehr große Zahl von Fragen heischt da Beant-
wortung. Der Leser kann sich orientieren z. B. ebenso über den jü-
dischen Grundbesitz, die einschlägige Kaisergesetzgebung, über Handel,
Schiffahrt, Seidenmonopol und Seidenweberei oder über die Wucher-
frage, wie über Mischehen, Wunderglauben und Bekehrungen, die
Judenverfolgungen oder über einzelne hervorragende Juden, etwa über
den berühmten Philosophen und Arzt Maimonides, dessen diätetisches
Sendschreiben an den Sultan Saladin vielleicht einer skizzenhaften
Mitteilung wert gewesen wäre, enthält es doch, wie die Geschichte
der Medizin lehrt, eine Reihe von unsterblichen Wahrheiten. Der
Gegenstand brachte es mit sich, daß der Verfasser auch zu Fragen
kurz Stelluug nimmt, welche nicht das Judentum betreffen, so z. B.
zur überkommenen Anschauung, daß die alten Germanen ein Bauern-
volk waren. Lehnt Caro eine solche Meinung ab, so kann ich ihm
nur beipflichten. Ob aber die neuere Forschung von dieser unnatür-
lichen und quellenwidrigen Hypothese wirklich schon in dem Maße
zurückgekommen ist, wie er anzunehmen scheint (S. 182)? Vorder-
hand ist erst der Beginn dieser gesunden Strömung zu verzeichnen,
und insbesondere werden noch einige bedenkliche Konsequenzen des
410 ‚Kritiken.
alten Irrtums zu beseitigen sein. Übrigens sind auch Ansichten von
Gegnern der Bauern-Hypothese noch in wesentlichen Punkten berich-
tigungs- und verbesserungsbedürftig. Was die Beurteilung des jū-
dischen Volkscharakters anbelangt, so glaube ich von Caro in manchem
abweichen zu sollen. Er leugnet eine angeborene Hinneigung der Juden
zum Handel. Nun ist es ja richtig, daß es nicht an Erscheinungen fehlt,
die auf den ersten Blick dagegen sprechen. Allein faßt man nicht einen
einzelnen Menschen oder einzelne Volkssplitter, sondern die jüdische
Gesellschaft im großen und ganzen ins Auge, so wird sich kaum mit
Gründen in Abrede stellen lassen, daß eine starke Dosis von Händlergeist
seit je in ihr lebendig war. Schon die Bibel weiß davon zu erzählen.
Der Jude ist gewöhnlich energisch-spekulativ veranlagt und neigt zu
Überspannung in der Betätigung materialistischen Erwerbsinnes. So
manche Schattenseite des jüdischen Charakters wurzelt in dieser Ver-
anlagung und ward mit die Ursache davon, daß die Geschicke des
Judentums, für deren Verständnis die Beachtung des Zusammenwirkens
von nationalem, religiösem und wirtschaftlichem Moment notwendig
ist, mehr als einmal eine tragische Färbung erhielten. Wenn in der
Literatur, zumal in der Presse, häufig einseitig das „finstere Mittel-
alter“ und die „Intoleranz“ der nicht-jüdischen Gesellschaft dafür ver-
antwortlich gemacht wird, während man Fehler des jüdischen Volks-
charakters milde ignoriert oder doch in den Hintergrund treten läßt,
so kann ich das nicht gerecht finden.
Auf Einzelheiten einzugehen, ist angesichts der Knappheit des
zur Verfügung stehenden Raumes unmöglich. In zahlreichen Partien
des Werkes darf ich mir auch kein Urteil anmaßen, weil es ein-
dringende Studien auf Gebieten voraussetzt, die mir wenigstens bisher
noch fremd sind. Ich möchte nur allgemein sagen, daß ich dem von
gediegenem Studium und vielen Kenntnissen zeugenden Werke Caros
reiche Anregung und Belehrung verdanke. Nach mehreren durchaus
zugunsten des Verfassers ausgefallenen Stichproben zu urteilen, ist die
Arbeit gewissenhaft fundiert.
Schließlich noch eine sachlich belanglose Kleinigkeit, .die aber
doch störend wirkt: die Fassung „im Mittelalter und der Neuzeit“ im
Buchtitel. Im Hinblick auf den zweiten Band sei dem Wunsche Aus-
druck gegeben, es möge diese sprachlich nicht korrekte Fassung ent-
sprechend verbessert werden. Ich würde vorschlagen zu sagen: „in
Mittelalter und Neuzeit“.
Der zweite Band soll die Darstellung bis an die Schwelle der
neuesten Zeit herabführen; ihm ist speziell die einheitliche Schilderung
.der Zustände in Spanien vorbehalten.
Graz. Paul Puntschart.
Kritiken. 411
R. Poupardin, Les institutions politiques et administratives des
principautes Lombardes de l'Italie méridionale (IX°—XI® siècle).
Étude suivie d'un catalogue des actes des princes de Bendvent et
de Capoue. Paris 1907.
P. hat seinen zahlreichen Arbeiten zur Geschichte der süditalischen
Langobardenstaaten eine Zusammenfassung dessen, was sich über ihre
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte sagen läßt, folgen lassen. Er
ist nicht zu Resultaten gelangt, die unsere bisherige Anschauung in
wesentlichen Punkten berichtigen oder ergänzen, aber er hat alles ver-
fügbare urkundliche Material herangezogen und Vollständigkeit der
Belege, die sich aus dem nicht sehr zahlreichen Material gewinnen
lassen, erstrebt. So sind die Zusammenstellungen der nachweisbaren
Gastaldate (S. 34ff) und Grafschaften (S. 44ff) sehr dankenswert.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in den sich anschließenden
Regesten der Fürsten von Benevent und Capua samt einem Anhang
von 21 ungedruckten Stücken, die auch räumlich den größten Teil des
Ganzen ausmachen. Mit Recht sagt P. (Introd. p. VI), daß es genauer
Regesten nach den sehr summarischen Notizen von K. Voigt im An-
hang seiner Beiträge zur Diplomatik der langobardischen Fürsten
(Göttingen 1902) noch bedürfe, mit Unrecht aber hat er es ver-
säumt, die Nummern der Voigtschen Regesten jeweils bei den seinen
anzuführen.
Holt man diese Unterlassung nach, so ergibt sich zunächst, daß
Voigt 6 edierte Stücke übersehen hat (P. n. 3, 71, 99, 125, 138,
160, von denen indes n. 99 und 125 der Form nach Privaturkunden
sind, n. 160 nur ein Excerpt ist); dazu kommen fünf ihm unbekannte
Inedita (P. n. 2 U., 85, 100, 102, 167) und weitere 13 Inedita, die
er nur zitierte, ohne den Text zu geben (V. n. 49, 121, 134, 139,
141, 142, 154, 165, 179, 187, 212, 213, 214). Drei Inedita salerni-
tanıscher Fürsten, die streng genommen nicht zum Thema gehören,
vervollständigen den Anhang von 21 Urkunden. Unter den Regesten
kommen ferner sechs Deperdita (n. 6, 7, 22, 50, 56, 67), deren Zahl
sich indes wohl noch vermehren ließe, hinzu.
Aber auch auf Seiten Voigts ist ein Plus beim Vergleich mit
P. zu verzeichnen, zunächst am Ende beider Reihen capuanischer
und beneventanischer Urkunden. Man versteht vielleicht noch, daß
P. zwei Stücke Waimars IV. von Salerno (V.n. 223, 224) nicht auf-
genommen hat, aber Waimar war bekanntlich zeitweilig auch Fürst
von Capua, und wohl sicher als solcher hat er n. 223 für Monte
Cassino ausgestellt. Unverständlich dagegen ist, warum P. die letzten
drei beneventanischen Nummern Voigts übergangen hat und mit 1057
schließt. Daß es nicht mehr souveräne Herrscher sind, die hier ur-
412 Kritiken.
kunden, trifft doch schon für die letzten von P. noch aufgenommenen
Stücke zu.
Wichtiger ist, daß P. zwei schon von Voigt (n. 177, 209) be-
zeichnete Inedita entgangen sind, beides im Archiv von Monte Cassino
beruhende Originale. Ich benutzte einen Aufenthalt daselbst, um sie
einzusehen, und gebe nachfolgend die Regesten:
1. 980 iun. 3. Paldolf I und Landolf VI schenken auf Bitten
Graf Atenulfs ihrem Getreuen Agelmund ein Landgut bei Suessa in
angegebenen Grenzen. Signum f domni Paldolfi excellentissimi prin-
cipis. Adelchisi scriba ex iussione supradicte potestatis scripsi. Dat.
III non. iun. a. tricesimo septimo princ. d Paldolfi glor. princ. et a.
duodecimo princ. d. Landolfi eius filii, ind. octaba. Actum in cibitate
Capuana. Prächtig erhaltenes Wachssiegel. — Orig. Monte Cassino
Arch. abbaziale caps. XII n. 25. Reg. Voigt, n. 177.
2. 1001 sept. 3. Landolf V bestätigt dem Abt Johann von
Monte Cassino alle Schenkungen der Kaiser, Könige und Fürsten, ins-
besondere seine Besitzungen in der Stadt Capua bei Porta S. Angelo
in angegebenen Grenzen. Signum f domni Landolfi excellentissimi
principis. Adeodatus clericus et scriba ex iussione supradicte gloriose
potestatis scipsi. Dat. III non. sept. a. tertio princ. d. Landolfi glor.
princ., ind. quintadecima. Actum in civitate Capuana. — Orig. Le
caps. X. n. 76.1 Reg. Voigt. n. 209.
Auch andere Differenzen in Voigts und P.s Angaben fallen nicht
zugunsten des letzteren aus. P. n. 48 und n. 134 sind die Daten
854 und 24. Nov. falsch ausgerechnet, während Voigt n. 64 und
n. 175 richtig 855 und 25. Nov. hat, P. n. 16 und n. 148 fehlen
die Angaben über den Fundort, Orig. Monte Cassino (esposto) und
Orig. Benevent Arch. capit., die Voigt n. 34 und n. 188 gibt,
ebenso P. n. 146, wo nur der Druck bei Ughelli, nicht das von Voigt
n. 186 genannte Manuscript zitiert ist, das Madelbertus scriba statt
Radelchisus clericus et scriba hat. P. n. 57 ist eine Notiz in Leos
Chronik als „Wiedergabe“ einer solchen im Register des Petrus dia-
conus bezeichnet, während das chronologische Verhältnis bekanntlich
umgekehrt ist, P. n. 20 ist die Ortsangabe Sava (?, statt Benevent)
ein mir gänzlich unverständlicher lapsus calami. P. n. 175 endlich
ist Gattula Acc. p. 125 eine falsche Druckangabe. Voigt n. 216
nennt keinen Druck, und somit dürfte das Stück ein viertes In-
editum sein.
! Caps. X n. 16 wird bei P. n. 185 als Fundort eines anderen Origi-
nals Paldolf I und Landolf IV 980 ian. 27 zitiert, während Voigt n. 176,
wie ich mich überzeugte, die richtige Signatur caps. XIII n. 6 hat.
Kritiken. 413
Angesichts solcher Beobachtungen nahm ich die Gelegenheit
wahr, die Zitate P.s an dem beträchtlichen Teil des Materials, der in
Monte Cassino beruht, insbesondere an dem Chartular des 12. Jahrh.,
dem Registrum Petri diaconi, allgemein nachzuprüfen. Das Resultat
war eine unangenehme Überraschung. Von den 32 Zitaten aus dem
Register sind 13, also ?/, von allen, unvollständig oder in den allermeisten
Fällen falsch! Ich lasse die Berichtigungen, die ich mir notiert habe,
folgen. N. 4: f. 79 n. 175; n. 8: f. 82 n. 183; n. 12: f. 82 n. 181;
n. 13: f. 82 n. 182 (hier auch der Druck Gattula Access. 19 statt
18); n. 34: f. 86 n. 197; n. 56: f. 87 n. 200 B; n. 89: f. 136
n. 301; n. 98: f. 137 n. 311; n. 109: f. 93 n. 212; n. 111: f. 93
n. 213; n. 159: f. 138 n. 315; n. 167: f. 255 n. 617; n. 179:
f. 125 n. 275. Dieser Tatbestand ist nur so zu erklären, daß allzu
hastig an Ort und Stelle gemachte Notizen nachher in heillose Ver-
wirrung geraten sind.
Niemand wird vom Kritiker verlangen, daß er in dieser Weise
allen Wegen des Autors nachgeht; er kann zum Schluß nur der Hoff-
nung Ausdruck geben, daß andere Gruppen von Zitaten weniger an-
fechtbar sein mögen.
Berlin. E. Caspar.
H. Bloch, Die Elsässischen Annalen der Stauferzeit. Eine
quellenkritische Einleitung == Regesten der Bischöfe von Straß-
burg veröffentlicht von der Kommission zur Herausgabe Elsässischer
Geschichtsquellen. Bd. I, Teil I: Innsbruck, Wagner 1908. XII,
198 S. 4°. Mit einem Anhang von E. Polaczek (— S. 209)
und 13 Tafeln. |
— — Annales Marbacenses qui dicuntur = Scriptores rerum
Germanicarum in usum scholarum ... Hannover, Hahn 1907.
XXIV, 167 S. 8° mit einer Tafel.
P. Wentzcke, Regesten der Bischöfe von Straßburg bis zum
Jahre 1202 = Regesten der Bischöfe von Straßburg etc. (s. oben)
Bd. I, Teil U. Innsbruck, Wagner 1908. XXVII, 206 S. 4°.
Verschiedene Arbeiten verhinderten mich früher über die hier
verzeichneten Publikationen Bericht zu erstatten, und auch jetzt kann
ich dies nicht auf Grund einer eigenen ganz genauen Nachprüfung
tun; es bleibt mir nichts übrig als von dem Eindruck zu berichten,
den die Untersuchungen besonders H. Blochs auf mich gemacht haben.
Längst ist ja das Resultat derselben von anderen bekannt gegeben
worden, und ich kann denen, welche sich mit Bloch einverstanden
erklärt haben, nur meinerseits zustimmen und zugleich meiner vollen
Bewunderung Ausdruck geben über den außerordentlichen Scharfsinn,
414 Kritiken.
den Bloch dabei bekundet hat, über die großartige Geschicklichkeit,
mit der er die einzelnen Untersuchungen geführt hat, über die un-
gemeine Sauberkeit und Reinlichkeit der Arbeit. Es ist, wie wenn
ein geschickter Arzt mit dem Seziermesser eine schwierige Operation
vornimmt und erst nach Beseitigung verschiedener bösartiger Wuche-
rungen bis zum eigentlichen Sitz der Krankheit vordringt und dann
durch kunstreiche Verflechtung und Verbindung der Gewebe, Fasern
oder Nerven neues Leben schafft, kurz: Blochs Arbeit ist eine Meister-
und Musterleistung.
Veranlaßt ist Bloch zu seinen Untersuchungen worden durch die
von ihm übernommene Aufgabe, die Regesten der Bischöfe von Straß-
burg zu bearbeiten, wofür er sich erst die sichere Grundlage schaffen
wollte. Dabei ist er zu dem überraschenden, wichtigen Resultat ge-
langt, daß die kurzen Straßburger Annalen von 673—1207, welche
zuerst der Abbe Grandidier in dem nach seinem Tode (11. Okt. 1787)
veröffentlichten zweiten Bande seiner „Histoire d’Alsace“ mitgeteilt
hat, nicht, wie bisher angenommen wurde, eine ältere Quelle, sondern
vielmehr eine Fälschung von Grandidier selbst sind. Dies wird von
Bloch ım ersten Teil seiner Arbeit, wie auch ich glaube, überzeugend
nachgewiesen und zwar zunächst durch Vergleichung dieser „Annales
breves Argentinenses“ mit dem „Fragmentum historicum incerti auc-
toris“ bei Urstisius, Germaniae Historicorum illustrium pars altera
(Frankfurt 1585) p. 74ff., einem Auszug aus den sogenannten Mar-
bacher Annalen, dessen Überlieferung Bloch zugleich p. 8ff. genauer
untersucht. Die Ann. brev. Argentin. stimmen, wie Bloch konstatiert,
besonders in Fehlern viel mehr mit dem „Fragmentum“ als mit den
Marbacher Annalen. Da sie deshalb nicht vor dem Ende des 14. Jahrb.
entstanden sein können, hindert nichts, sie auch als Vorlage für die
Ann. Argentinenses bei Ellenhard anzunehmen, deren Handschrift
Grandidier im September 1784 in S. Blasien kennen lernte und bis
Anfang 1787 in Straßburg benutzte. Besonders hübsch und schlagend
ist der Nachweis Blochs (S. 17 ff.), wie in den Ann. brev. Argentino.
desselben Grandidier „Histoire de l'Eglise et des évêques de Stras-
bourg“ benutzt ist, und wie Grandidier mit seiner Behauptung, der
Straßburger Codex, dem er die Ann. breves Argent. entnommen haben
wollte, sei am 8. Sept. 1779 im Schloß zu Zabern verbrannt, sich
in seiner eigenen Schlinge gefangen hat, da die Ann. breves Argent.
erst zwischen 1784 (Sept.) u. 1787 (Anfang) verfaßt sein können.
Aber auch die Bischofsliste von Straßburg, die Grandidier an der
Spitze der Ann. brev. Argent. mitteilte, ist, wie Bloch zeigt (S. 27 f.)
nur ein Machwerk des nämlichen Grandidier. Sträubt man sich aber
vielleicht, einen solchen Mann und Gelehrten für einen Fälscher zu
Kritiken. 415
halten, so ist daran zu erinnern, daß Bloch früher schon (s. S. 32)
denselben Grandidier als Fälscher von Urkunden überführt und bloß-
gestellt hat. — Als Beilage I dieses ersten Teiles gibt dann Bloch
eine genaue Übersicht über die „Zusammensetzung der Ann. brev.
Argentin.“ und in Beilage II eine vergleichende Tabelle der „StraB-
burger Bischofsliste in der elsässischen Geschichtschreibung von der
ersten Überlieferung in den „Versus Erchenbaldi“ (s. X.) an bis herab
eben auf Grandidier.
x Die Erkenntnis des wahren Charakters der Ann. brev. Argentin.
ist nun aber deshalb von Belang, weil diese früher — z. B. für
Böhmer und Wilmans — als Quelle der sogenannten Marbacher An-
nalen, als „Ausgangspunkt der elsässischen Annalistik der Stauferzeit“
galten. Aloys Schulte freilich (s. S. 5) hatte schon erkannt, daß sie
selbst durch Kompilation entstanden sind; ihn aber und andere, deren
Verdienste Bloch übrigens wiederholt rückhaltlos anerkennt, täuschte
die nunmehr beseitigte Autorität Grandidiers, so daß sie zu unrichtigen
Vermutungen und Schlüssen verleitet wurden. Bloch, der nicht bloß
einreißen, sondern auch aufbauen will, behandelt nun im zweiten
Teil eingehend diese Marbacher Annalen. Sie sind nur in einer ein-
zigen Handschrift (hinter einer Abschrift der Chronik Ottos von
Freising) überliefert, die sich auf der Universitätsbibliothek zu Jena
befindet und nach einem früheren Besitzer (dem Professor Joh. Andr.
Bose) dort als Bosianus 9-6 aufgestellt ist. Durch ihren Bilderschmuck
zu Ottos Chronik (cf. unten) lenkte sie bereits die Aufmerksamkeit
Goethes auf sich; alle, die sich mit den Marbacher Annalen be-
schäftigt haben, Böhmer, Wilmans, Hegel und besonders Schulte,
mußten sich mit ihr abgeben, aber eine so eingehende Untersuchung
wie jetzt durch Bloch hat sie vorber noch niemals erfahren. Bloch
weist nach (S. 54), daß die Handschrift ursprünglich nur die ersten
T Bücher von Ottos Chronik enthielt, die um 1180 in die Hand-
schrift eingetragen wurden. Erst nach 1238, wahrscheinlich um
1244—45, wurde das achte Buch hinzugefügt und sind zugleich die
sogenannten Marbacher Annalen angereiht worden und zwar von
einer Hand A des 13. Jahrhunderts in einem Zuge von 631 bis
1199, die, wie eine interessante Schriftvergleichung ergeben hat, einem
Cisterzienser der Abtei Neuburg im Elsaß angehört. Der zweite
Schreiber B, welcher den Schluß bis 1238 geschrieben hat, zeigt eine
schulverwandte Hand: die Neuburger Herkunft der Jenenser Hand-
schrift ist damit erwiesen; aber, da es sich um eine Abschrift handelt,
nicht auch zugleich damit die Frage nach dem Entstehungsort der
Annalen selbst, die auch durch die Feststellung der Benützer der-
selben nicht zu lösen ist.
416 Kritiken:
Hier hieß es, auf die Annalen selbst näher eingehen. In meister-
hafter Analysis zerlegt nun Bloch die Marbacher Annalen in deren
einzelne Bestandteile. Er scheidet aus: erstlich eine Chronik von
631—1212 und zweitens eine Fortsetzung bis 1238. Die erstere ist
um 1210 von einem Augustinerchorherren des Elsasses verfaßt (und
bis 1212 fortgeführt worden) und in sie — dies ist wichtig — sind
Straßburger Annalen von 1015—1200 aufgenommen (und dadurch
allein überliefert): Straßburger Reichsannalen, „Annales imperiales
Argentinenses“, wie sie Bloch nennt, mit denen er sich in $ 1 des’
3. Kapitels (S. 67 ff.) näher befaßt. Ihr Anfang ist um 1180—1183
aus „Straßburger Münsterannalen“ (Aufzeichnungen eines Schreibers
im Straßburger Domstift) und aus einem Katalog der Straßburger
Bischöfe zusammengestellt worden; dabei hat der Verfasser, der unter
den Straßburger Kanonikern der Hauptkirche zu suchen ist, schon ge-
legentlich Ergänzungen hinzugefügt; um 1184 hat er mit seinen
gleichzeitigen Aufzeichnungen begonnen, und diese sind für die Zeit-
geschichte von höchstem Wert. Ihr Verfasser legt eine durchaus
staufische Gesinnung an den Tag, er sieht in den Staufern „das welt-
beherrschende Kaisertum verkörpert. Der Kaiser ist dazu bestimmt,
der Herr der Welt zu sein. Selbst dem Papste gegenüber tritt der
Verfasser für die Ehre des Reiches ein“, besonders sympathisch aber
ist ihm die Idee des Kreuzzuges unter einem Rotbart und Heinrich VI.
Mit Recht setzt Bloch das Werk der „Chronica regia Coloniensis“ an
die Seite. — Diese Straßburger Reichsannalen von 1015—1200 sind
also, um es zu wiederholen, übergegangen in die Chronik von 631
bis 1212, welche nach Blochs weiteren Ausführungen ein Augustiner
Chorherr der Marbacher Kongegration während eines längeren Aufent-
haltes in dem Kloster der heiligen Odilie zu Hohenburg unter Be-
nutzung der Chronik des Bernold von S. Blasien und anderer Quellen,
wie der Historia Miscella des sogenannten Landulfus Sagax, der Gesta
Friderici Ottos von Freising und lokalgeschichtlicher Aufzeichnungen
aus Marbach-Schwarzenthann und Ebersheimmünster um 1210 zu-
sammeugestellt hat. Auffallend mag dabei erscheinen, daß der Ver-
fasser dieser „Hohenburger Chronik“ — obwohl Hohenburg eine stau-
fische Zentralstätte literarischer Beziehungen war (S. 90) — auf ent-
schieden welfischem Standpunkt steht, freilich nicht ohne auch einem
Otto IV. gegenüber die Übermacht des Papsttums zu betonen. Daß
aber der welfische Hohenburger Chronist die staufischen Straßburger
Reichsannalen in sein Werk aufnahm, motiviert Bloch mit der beiden
gemeinsamen Auffassung von dem christlichen Charakter und der
religiösen Aufgabe des Kaisertums.
Die bereits oben kurz erwähnte Fortsetzung dieser Hohenburger
Kritiken. 417
Chronik (die übrigens in der Jenenser Handschrift nicht im Original,
sondern nur in einer Abschrift überliefert ist), ist nach Bloch in der
Cisterzienserabtei Neuburg bei Hagenau um 1238 verfaßt worden
und zeigt wieder eine durchaus stauferfreundliche Gesinnung. Wie
Bloch auf Grund eingehender, mühsamer, wie er selbst gesteht, nicht
immer absolut überzeugender, Stilvergleichung darzulegen versucht,
haben — auch dies wurde oben schon angedeutet — zwei Schreiber
A und B sich in die Arbeit der Fortsetzung und zugleich Umarbeitung
oder Ergänzung, des Vorausgehenden geteilt. Mit Bloch (S. 111)
dürften wir uns vorstellen, daß in den 30er Jahren des 13. Jahr-
hunderts in Neuburg eine (um 1180 geschriebene) Handschrift der
Chronik Ottos von Freising und eine (um 1210 verfaßte) Handschrift
der Hohenburger Chronik sich befanden, welche nun — wahrschein-
lich unter dem (am 25. Februar 1244 gestorbenen) Abt Albero —
in eine einzige, den jetzigen Codex Jenensis Bos. 9.6 vereinigt
wurden. Schreiber A mag den Plan dazu hergegeben haben; er hat
der Chronik Ottos von Freising das fehlende achte Buch hinzugefügt
und aus dem 4. und 5. Buche einen Auszug gemacht, der jetzt am
Ende der Handschrift steht usw.; er hat die Abschrift des ersten Teiles
begonnen und mit mancherlei Zusätzen bis 1208 fortgeführt, hier trat
Schreiber B in Tätigkeit, der schon vorher die Fortsetzung bis 1238
verfaßt hatte und nun auch seinerseits Zusätze machte. Es scheint
(s. S. 118 A. 4), daß man in Neuburg die Fortsetzung über 1238
hinauszuführen beabsichtigte, daß man aber bei der Verschärfung des
Konfliktes zwischen Kaiser und Papst 1243—1245 davon absah.
In den Beilagen dieses zweiten Teiles untersucht Bloch zuerst
die „Hohenburg-Neuburger Chronik“, wie er die Marbacher Annalen
nun nennt, und die Fortsetzung von Ottos Chronik, die dem Otto von
S. Blasien zugeschrieben wird. Daß hier Übereinstimmungen vor-
handen, war schon früher bekannt; ich habe mir z. B. selbst längst
notiert, daß in beiden Quellen die Rückgabe Goslars bei dem Konflikt
zwischen Friedrich Rotbart und Heinrich den Löwen eine wichtige
Rolle spielt. Mir scheint es nicht recht wahrscheinlich, hier mit Bloch
die mündliche Überlieferung als gemeinsame Quelle anzunehmen,
wenn die Fortsetzung des Otto von S. Blasien 1207—1210 (s. S. 126),
die Neuburger Chronik erst um 1240 verfaßt ist. Warum sollte der
Neuburger Chronist nicht auch aus Otto von S. Blasien haben
schöpfen können? — Dann prüft Bloch die Beziehungen zwischen
der Hobenburg-Neuburger Chronik und der Chronik des Burchard von
Ursberg, welche Bloch S. 129 vielleicht etwas zu niedrig einschätzt.
Von der Hohenburger Chronik meint Bloch nicht, daß sie eine Quelle
der Ursberger gewesen sei, obwohl dies zeitlich wohl möglich wäre;
Histor. Vierteljahrschrift 1909. 3 28
418 Kritiken.
umgekehrt glaubt er, daß die Ursberger Chronik als Quelle für die
Neuburger Zusätze zur Hohenburger Chronik gedient habe, freilich nicht
ohne die Möglichkeit einer anderen Annahme selbst zuzugestehen
(s. S. 137, A. 3). Ebenso fraglich ist, ob die Ursberger Chronik als
Quelle für die Neuburger Fortsetzung bis 1238 gelten darf, woraus
sich weitere Fragen für die Ursberger Chronik selbst ergeben würden,
deren Beantwortung vielleicht die bevorstehende Neuausgabe derselben
in der Schulausgabe der Scriptores rer. Germanic. bringen wird. Die
Interpretation des Satzes „Alias et per alios etc.“ (S. 139, A. 2)
scheint mir etwas künstlich. — Endlich behandelt Bloch hier noch
kurz die Fortsetzungen der Hohenburg-Neuburger Chronik von 1262
bis 1375 von 8—9 verschiedenen Händen, die zum Teil auf die
Chronik des Matthias von Neuenburg und des „Albertus Argentinensis“
hinweisen.
Die schwierigste, weil ganz auf Vermutungen beruhende Aufgabe
hat Bloch im 3. Teil seiner Arbeit zu lösen unternommen: die Wieder-
herstellung der ältesten elsässischen Annalen, der „Annales monasterii
Argentinensis“. Schon Jaffe und Schulte erkannten die Verwandtschaft
der früheren Marbacher Annalen mit anderen kleineren elsässischen
Aufzeichnungen, wurden aber durch Grandidiers Fälschung an der
klaren Einsicht über das gegenseitige Verhältnis behindert. Zunächst
behandelt Bloch hier nun die „Annales Argentinenses minores“. Einer
Anregung Wiegands folgend (s. S. 146, A. 4) hat er vor allen die
annalistischen Einträge des „Ellenhardcodex“ getrennt, jener Hand-
schrift, welche „der große Ellenhard vor dem Münster, Pfleger des
Domwerks“, in den 90er Jahren des 13. Jahrhunderts zu Straßburg
hat anlegen lassen (jetzt in der Benediktinerabtei von S. Paul in
Kärnten befindlich). Er scheidet da „Annales priores codicis Ellen-
hardi“ 1132—1273 (1291), im Jahre 1292 geschrieben (in der
Handschrift auf den Schluß der Imago Mundi des Honorius Augusto-
dunensis folgend) und dann „Annales posteriores cod. Ellenhardi“, vom
Notar der Straßburger Kurie, Gottfried von Ensmingen 1290, also
früher als die vorausgehenden „Ann. priores“, niedergeschrieben (mit
Zusätzen bis 1297). Die Ann. priores zeigen nach Bloch eine Ver-
wandtschaft mit einer Straßburger Fortsetzung Gottfrieds von Viterbo
(in dem Münchner Cod. latin. 21259 Heinrichs von Diessenhofen er-
halten), welche nur durch Annahme einer gemeinsamen Vorlage zu
erklären ist. Bloch bezeichnet diese als eine um 1246 zur Zeit des
Bischofs Heinrich von Stahleck (unter dem auch die Imago des
Honorius von Straßburg eine Fortsetzung erhielt) entstandene „Epi-
tome“ aus den von ihm angenommenen „Ann. Argentin. minores“.
Eben diese letzteren sind ferner überliefert in Jahrbüchern von 1132
Kritiken. 419
bis 1275, welche bei den Straßburger Dominikanern aufgezeichnet
wurden (von Bloch daher als „Ann. Argentinenses fratrum Praedi-
catorum“ bezeichnet) und welche in die (obenerwähnten) „Ann.
posteriores codicis Ellenhardi“, wie auch in kleinere Colmarer Domini-
kaneraufzeichnungen „Ann. Colmarienses minores“, übergegangen sind.
Eine dritte Ableitung jener „Ann. Argentin. minores“ endlich findet
sich nach Bloch in den „Notae historicae Altorfenses“, welche Al.
Schulte (s. S. 158) entdeckt hat, welche nach Bloch „von 1132 bis
1262 aber mit dem Benediktinerkloster des hl. Cyriakus zu Altorf im
Kreise Molsheim gar nichts zu tun haben“, sondern ebenfalls um die
Mitte des 13. Jahrhunderts in Straßburg beim Münster entstanden
sind. Auf dieser dreifachen Grundlage stellt dann Bloch 8. 167 f.
diese „Ann. Argentinenses minores“ für die Zeit von 1132 bis
1233 wieder her, obwohl er glaubt, daß sie weiter gereicht haben.
— Die so wiedergewonnenen Ann. Argeutin. min. zeigen nun aber
weiter mit jenen obenerwähnten „Ann. imperiales Argentinenses“ und
andererseits mit in der Benediktinerabtei Maursmünster im Laufe des
13. Jahrhunderts entstandenen Annalen und diese auch selbst mit den
Ann. imper. Argent. wiederholt solche Übereinstimmung, daß auch für
sie eine gemeinsame Quelle vorausgesetzt werden darf, Jahrbücher
des Straßburger Münsters selbst „Annales monasterii Argen-
tinensis“, welche damit als die älteste Quelle die Grundlage der
ganzen elsässischen Annalistik der Stauferzeit bilden, deren Text für
die Zeit von 1122—1218 Bloch S. 175 ff. endlich zusammenstellt.
Eine beigegebene Tafel (S. 181) erleichtert den Überblick über die
verschiedenen Ableitungen und Verzweigungen. — Ich gestehe, daß
ich gerade bei diesem Teile mehr als ein Fragezeichen mir an den
Rand gemacht, daß man mehr als einmal an der Richtigkeit der auf-
gestellten Behauptungen zweifeln möchte, wie ja freilich die große
Unsicherheit und die Möglichkeit einer anderen Erklärung Bloch selbst
wiederholt vorsichtig und bescheiden zugestanden hat. Wer aber
wollte es wagen, nur ein Steinchen aus dem so kunstfertig auf-
gerichteten wundervollen Bau zu lockern oder herauszunehmen, ohne
zu befürchten, daß derselbe dann vielleicht ganz in sich zusammen-
stürzen würde? Das könnte höchstens ein anderer ebenso geschickter,
mit gleichen Detailkenntnissen ausgestatteter Baumeister wagen, als
den ich mich weder gerieren kann noch will.
Damit aber nicht genug! Im Anhang gibt Bloch noch eine ge-
naue Beschreibung der Jenenser Handschrift — auf S. 190, Zeile 10,
16 und 17 von oben muß es wohl statt Fol. 120, 121, Fol. 121,
122 (cf. das Schema S. 194 und 195) heißen — und zeigt dann
deren Wichtigkeit für die Textesfrage der Chronik Ottos von
28°
420 Kritiken.
Freising. Denn sie gibt, soweit sie im 12. Jahrhundert entstanden
ist (s. oben), für Buch I—VI gewissermaßen den Normaltext der
Gruppe B (ohne die Invektive gegen die Wittelsbacher), wie es scheint,
„fehlerlos“ wieder. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sie ebenfalls auf
dem Odilienberg zu Hohenburg entstanden ist und zwar auf Grund
einer Abschrift, die von dem Exemplar der Chronik genommen wurde,
das Otto von Freising 1157 selbst an Friedrich Rotbart gesandt und
dieser der staufischen Bibliothek zu Hagenau einverleibt hatte. Von
Interesse ist, daß auch in einer Handschrift der Chronik des 13. Jahrh.
der Ambrosiana zu Mailand F. 129 sup. der Text nur bis Buch VII,
cap. 33 reicht d h. soweit als er zuerst in der Jenenser Handschrift
eingetragen war. Dasselbe scheint der Fall zu sein bei einer Hand-
schrift der Chronik des 13. Jahrh. auf der Biblioteca Casanateuse in
Rom 372 (A. III. 29). Natürlich, daß alle diese Fragen bei der
bevorstehenden Neuausgabe der Chronik Ottos durch Hofmeister in
der Schulausgabe der Scriptores rer. German. zu erörtern sein
werden.
Die Jenenser Handschrift ist aber besonders wertvoll noch durch
die Bilder zur Chronik Ottos von Freising. Sie erläutert sachgemäß
und kunstverständig im Anhang II Prof. Dr. Ernst Polaczek.
Auf 11 Tafeln finden sich 32 Bilder von der Erschaffung Evas
bis auf Innocenz II mit brauner Tinte in einfacher Federzeichnung
mit ausführlichen Inschriften am Rande und Namensbeischriften in
den Bildern selbst, welche vom Zeichner selbst zur Erklärung bei-
gefügt sind. Die Bilder zeigen namentlich Verwandtschaft mit der
berühmten Handschrift des „Hortus Deliciarum“, die unter der
Äbtissin Herrad (1167—1196) gleichfalls auf dem Odilienberg zu
Hohenburg entstanden und bekanntlich im August 1870 den Flammen
Straßburgs zum Opfer gefallen ist. Um so wichtiger ist natürlich jetzt
der Jenenser Kodex als eines der Denkmäler der Hohenburger Schule
aus der gleichen Zeit. Dank einer Unterstützung des kaiserlichen
Statthalters, des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, konnte der Publi-
kation eine vortreffliche Abbildung der Tafeln in Originalgröße in
Lichtdruck beigegeben werden, wozu noch auf Taf. XII in gleicher
Technik eine Probe der Hand A des Jenenser Kodex (Fol. 144) und
auf Taf. XIII die Probe einer von A mundierten angeblichen Original-
urkunde Friedrich Rotbarts für das Kloster Neuburg (St. 4480) im
Großherzogl. Hessischen Staatsarchiv zu Darmstadt hinzugefügt wurde.
Dieselben Bilder finden sich übrigens nachgezeichnet auch in der Mai-
länder Handschrift (mit Ausnahme der jetzt fehlenden zum 4. Buche
der Chronik); ebenso sollten sie der römischen Handschrift bei-
gegeben werden: die Plätze dafür sind frei gelassen genau so wie in
Kritiken. 421
der Jenenser Handschrift; aber der Schreiber hat sich wohl nicht recht
an die Bilder selbst herangewagt und sich damit begnügt, die Verse
und die meisten der Namen beizufügen, die er in der Vorlage vorfand.
$ $
k
Die neue (obenverzeichnete) Schulausgabe der „Annales
Marbacenses qui dicuntur“ von Bloch beruht ganz auf diesen
Untersuchungen. Doch ist zu bemerken, daß sie vor der bisher be-
sprochenen Abhandlung erschienen ist, weshalb sich noch manche —
von den Forschern zu berücksichtigende — Änderungen ergaben (cf.
Abhandlung 8. 115, A. 3 u. 4, S. 129, A. 1, 5. 138, A. 4, S. 142,
A. 2). Mit der gleichen Textestafel aus der Jenenser Handschrift ge-
schmückt, die als Tafel XII der Abhandlung beigegeben ist, gibt die
. Schulausgabe nach dem Vorwort zuerst (p. 1—103) die „Annales
Marbacenses“ selbst als Cronica Hohenburgensis von 631—1212,
Continuatio Neoburgensis 1213—1238 (1263) mit kurzen Continua-
tiones Argentinenses von 1308—1375 und dann (p. 104—133) die
„Annales Alsatici breviores“ und zwar 1. die „Annales Maurimona-
sterienses“ von 814—1288, 2. die „Annales Argentinenses minores“
in der Gestalt der „Annales priores codicis Ellenhardi“ von 1132—1291,
dann der „Continuatio Argentinensis Godefridi Viterbiensis“ von 1148
(1140)—1246, sowie der „Notae historicae Altorfenses“ von 1132
bis 1356; 3) die „Annales Argentinenses fratrum Praedicatorum“ von
1132—1275 (1297). (Die „Annales monasterii Argentinensis“ sind
hier nicht aufgenommen; s. oben.) A. Hofmeister hat den Index und
das Glossar beigesteuert. — Hier vermag ich zu p. 55 eine kleine
Ergänzung zu geben. Es wird hier (in der Hohenburger Chronik)
der Tod einer Tochter Friedrich Rotbarts (der Braut eines Sohnes
des ungarischen Königs) erwähnt und ebenso das bald darauf erfolgte
Ableben der Kaiserin Beatrix. Wie aus Giesebrecht-Simson, Geschichte
der deutschen Kaiserzeit VI, 625 ersichtlich, steht das Todesdatum
der Kaiserin nicht ganz fest; am wahrscheinlichsten ist es der
15. November 1184 gewesen. Eine Stütze erhält diese Ansicht durch
eine bisher übersehene, urkundliche Notiz über den Tod dieser
Tochter Rotbarts. In einem Privileg für das Kloster S. Donati de
Turre bei Florenz vom 4. November 1184 (St. 4394) gedenkt Friedrich
Rotbart seiner „kürzlich verstorbenen“ Tochter: „pro remedio et
salute animae filiae nostrae nuper defunctae“ — das „nec diu postea
obiit Beatrix imperatix“ der Hohenburger Chronik schließt sich sehr
gut daran an.
492 Kritiken.
Die von Bloch gewonnenen Resultate kommen natürlich nun auch
den Regesten der Straßburger Bischöfe zu gute, von denen
(s. oben) der erste Teil bis 1202 in stattlicher Bearbeitung durch
P. Wentzcke bald nach Blochs Abhandlung erschienen ist. Mit
Knipping, Regesten der Erzbischöfe von Köln, wird „größtmögliche
Vollständigkeit in der Sammlung des Stoffes“ angestrebt, und handelt
es sich daher darum „einerseits außer den Urkunden und Briefen alle
chronikalischen und sonstigen nichturkundlichen Nachrichten heran-
zuziehen, andererseits über die gedruckte Überlieferung hinaus auch
das noch unbekannte Material zusammenzutragen“. Das letztere war
freilich dem Verfasser bei den fleißigen Vorarbeiten anderer nur in
sehr beschränktem Umfange möglich. Darüber wie über alles weitere,
, was die Technik der Publikation betrifft, gibt das Vorwort Aufschluß.
Ein Literaturverzeichnis, eine Übersicht über die benützten Archive
und Bibliotheken vervollständigen die wichtige Publikation, der ein
ausführliches Orts- und Personenregister selbstverständlich nicht fehlt.
Ich konnte mich bei der Durchsicht nur auf eine Nachprüfung
der Regesten Bischof Burchards aus der ersten Regierungszeit Friedrich
Rotbarts beschränken und bemerke hierzu folgendes: Regest nr. 531
und 532 gehören vor nr. 530; s. meine „Jahrbücher des deutschen
Reiches unter Friedrich L“ Bd. I, S. 126, A. 404. Nach nr. 536
wäre die Zeugenschaft Burchards in St. 3676 zu verzeichnen; s. ebenda
S. 192, A. 145; nr. 537 ist zu lesen St. 3677 st. 3675. Zu nr. 539
s. meine Jahrbücher I, 224; zu nr. 548 ebenda S. 298, A. 54; zu
nr. 566 bemerke ich, daß die Handlung schon mit Stumpf 3767a auf
den Reichstag zu Worms (April 1157) zu verlegen ist; vgl. meine
Jahrbücher I, 527 A. 46.
München, März 09. H. Simonsfeld.
W. Marre: Die Entwicklung der Landeshoheit in der Graf-
schaft Mark bis zum Ende des 13. Jahrhunderts. Rostock
1907. VIII und 96 S.
Im Anschluß an Ilgens Forschungen gibt der Verfasser zunächst
eine Übersicht über die Anfänge und Geschichte der späteren Grafen
von Mark und schildert, wie sie als Zweig des bergischen Grafen-
hauses nach Osten vordringen: schon im 12. Jahrhundert besitzen sie
im Bereich der späteren Grafschaft Mark grüfliche und Vogteirechte,
die sich um die Burg Altena, ein kölnisches Lehen, als Mittelpunkt
gruppieren. Nahe verwandtschaftliche Beziehungen zu einzelnen Kölner
Erzbischöfen um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts waren der
Ausdehnung der Herrschaftsrechte der Altenaer Grafen günstig: die
Burg Isenburg, auch wohl der Erwerb der wichtigen Burg Mark, die
Kritiken. 423
später den Grafen und dem Territorium den Namen gab, ist ihrer
Mithilfe zu verdanken. Die Ermordung Engelberts des Heiligen durch
den Grafen Friedrich von Isenburg war iusofern für die Bildung des
Territoriums günstig, als sie durch den Anfall der Güter der Isenburger
an die Grafen von Mark eine bereits erfolgte Trennung in zwei
Linien wieder beseitigte. Gegen den Sohn des geächteten Grafen und
dessen Verbündete weiß sich der Graf von Mark mit Erfolg zu be-
haupten; und die Friedensurkunde von 1243 bestätigt ihm „in we-
sentlichem die Gebiete, die während der folgenden Jahrhunderte die
Grafschaft Mark bildeten“.
Hier macht Marre halt, um sich zunächst über die Entstehung
der Landeshoheit in dem von ihm behandelten Territorium, dessen
äußere Entwicklung er mit dem Vertrage von 1243 im wesentlichen
‚für abgeschlossen hält, Rechenschaft zu geben. Das Mißlingen der
Versuche der Grafen, die Grenzen ihres Territoriums auf Grund von
Gerichtsrechten über die Lippe hinaus nach Norden vorzuschieben, führt
ihn zu dem besonnenen Urteil, daß die Landeshoheit den Besitz der
vollen Gerichtsgewalt zwar zur nötigen Voraussetzung hat, daß aber
„die volle Gerichtsgewalt allein nicht hinreicht, um zur Landeshoheit
sich durchringen zu können“, — wenn diese nicht durch finanzkräf-
tigen Grundbesitz gestützt wird.
Die Mitte des 13. Jahrhunderts bringt einen Umschwung in der
Stellung des Grafen zum Kölner Erzbischof, dem Herzog von West-
falen. Der Grund liegt in dem Bestreben des Grafen, durch Anlage
von Befestigungen in einigen seiner Herrschaftsgebiete seine Stellung
zu stärken. Hierdurch verletzte er aber die herzoglichen Rechte. Krie-
gerische Maßnahmen auf beiden Seiten waren die Folge. Zunächst
wußte der Kölner seine Herzogsgewalt zu behaupten; aber die Schlacht
von Worringen vom Jahre 1288 zwang den Bischof, auf jegliche
Herzogsgewalt gegenüber dem Grafen zu verzichten: „Das Märkische
und das Kölnische »dominium et terra« werden als vollständig gleich-
wertig betrachtet.“
Nicht minder glücklich erwiesen sich die auf Arrondierung des
Territoriums gerichteten Bestrebungen des Grafen. Entfernt und zer-
streut liegender Besitz an Gütern oder Gerechtsamen wurde abge-
stoBen, innerhalb des eigentlichen Herrschaftsbereiches aber alles der
eigenen Landeshoheit untergeordnet. Teils mit Gewalt, teils aber auch
auf friedlichem Wege, auf Grund einer allgemeinen Schutz- und
Schirmherrschaft der im Lande Ansässigen. Diese Schutzherrschaft
wurde auch noch auf das Stift Essen sowie die innerhalb der Grenzen
des märkischen Gebietes liegenden Reichsgüter ausgedehnt.
Hand in Hand mit dieser erfolgreichen Zentralisierungspolitik
424 Kritiken.
geht die Ausbildung einer geschlossenen Gerichtsbarkeit. Die an sich
kaiserlichen Freigerichte gewannen durch Ernennung von Rittern und
Ministerialen aus der Umgebung des Grafen zu Freigrafen territorialen
Charakter; die Einsetzung der Gografen durch den Grafen wurde
auch noch im 13. Jahrhundert erreicht. Die Gerichte der landesherr-
lichen Städte waren von vornherein vom Landesherrn abhängig.
Zwei knappe und etwas schematisch bearbeitete Schlußkapitel
berühren noch die landesherrlichen Regalien und Steuern.
In ansprechender, sorgfältiger und — mit Ausnahme der Schlof,
kapitel — auch selbständiger Art gibt Marre seine Darstellung der
hier kurz berichteten Tatsachen und Probleme. Wenn ich dennoch
gegen die Gesamtanlage und Disposition der Arbeit ein Bedenken
geltend machen muß, so hat das seinen Grund darin, daß auch Marre
zu sehr von einer Lehrmeinung befangen ist: daß nämlich um die Mitte
des 13. Jahrhunderts die Bildung der deutschen Territorien, also auch
die der Grafschaft Mark, „im wesentlichen“ fertig abgeschlossen sei.
Die entscheidende Züsur legt Marre in das Jahr 1243: der in
diesem Jahre abgeschlossene Friedensvertrag ist ihm „ein abschließen-
des Moment in der Entwicklung der Grafschaft“, und die Bildung des
Territoriums ist damals in den Hauptzweigen vollendet. Dabei spricht
die Urkunde selbst von nichts weniger als einem „territorium“, son-
dern führt nacheinander eine Fülle verschiedenartigster und zerstreuter
Herrschafts- und Besitzrechte auf, deren einzig Gemeinsames zunächst
nur ist, daß ihr Besitz den Grafen der Mark zuerkannt wird. Aller-
dings sind damals bereits die Grafen der Mark „domini terrae“ —
aber nicht in dem Sinne, der gewöhnlich damit verbunden wird, In-
haber eines fertigen Territoriums —, sondern im Sinne des Kölner
Dienstrechtes von 1154, welches die „domini terre“ oder „nobiles
terre Coloniensis“ als Leute charakterisiert: „qui jurisdictionem in
locis et terminis suis habent.“ Inhaber von Gerichtsrechten und grund-
herrlichem Streubesitz innerhalb des Kölner Herzogtums, und diesem
untergeordnet: nicht mehr und nicht weniger waren damals die Grafen
von Mark. Dieser herrschaftliche Besitz war allerdings groB genug,
um den Grafen im rechten Augenblick die Macht zu geben, noch
mehr zu gewinnen als nur herrschaftliche Rechte unter dem Kölner
Herzoge: als der Graf im Jahre 1288 mit seinen Bundesgenossen den
Erzbischof bei Worringen besiegt und gefangen setzt, hat er damit
die erste Vorbedingung für ein wirkliches „Territorium“ geschaffen:
die Unabhängigkeit nach oben; und diese ermöglicht es ihm, nun
ernstlich zur Bildung eines Territoriums, d. h. eines in sich abge
schlossenen, seiner Landeshoheit unterworfenen Gebietes zu schreiten.
Noch das ganze 14. Jahrhundert ist von diesem Zentralisierungs-
Kritiken. 425
proze nach unten erfüllt, und hätte Marré archivalisches Material
zur Verfügung gestanden, so hätte er diesen interessanten Arron-
dierungsprozeß noch eindringender charakterisieren können, als er es
in anerkennenswerter Weise ohnehin schon im 4. und 5. Kapitel
seiner Arbeit tut.
Die Entstehungszeit wirklicher Territorien später anzusetzen als
es bisher üblich war, scheint mir mehr als ein Spiel mit Worten zu
sein. Vielleicht wird sich für weite Gebiete Deutschlands zeigen, daß
der Territorialstaat, auch seinen Institutionen nach, nicht unmittelbar
dem Schoße des Reiches entwächst, sondern daß es eine Zwischenzeit
des Erschlaffens der staatlichen Kräfte überhaupt gegeben hat, in der
sich das politische Leben nur in kleinen oder größeren lokalen Herr-
schaftskreisen bewegte. Aus den Verhältnissen dieser Zwischenperiode
heraus würde sich ungezwungen eine Institution des späteren Terri-
torialstaates erklären lassen: die ordentlichen Steuern. Was Marre
über die Steuern sagt, ist ganz unter dem Eindruck geschrieben, als
seien die Steuern zwischen dem 10. und 13. Jahrhundert notwendiger-
weise von den Landesherren — die es meiner Ansicht damals über-
haupt nicht gab — eingeführt worden. Marre erwähnt die Vogtei-
abgaben in diesem Zusammenhange; und gewiß wird ein großer Teil
der „Bede“, welche die Grafen von Mark später bezogen, auf solche
Vogtsteuern zurückgehen. Nun geht es doch aber nicht an, solche
Vogteiabgaben, die, wie uns die Quellen lehren, im 10. bis 12. Jahr-
hundert fixiert wurden, als „landesherrlich“ zu bezeichnen. Eine an-
dere Beobachtung scheint hier weiter zu führen. Bei Festsetzung
solcher Vogtabgaben pflegt ein lokaler Einzelvogt der empfangende,
die Bevölkerung eines oder mehrerer zusammenliegender Dörfer, un-
abhängig von den grundherrlichen Abhängigkeitsverhältnissen, der
gebende Teil zu sein. Und so dürfte in vielen Fällen die Antwort
lauten: als mit dem 10. Jahrhundert neue geschlossene Herrschafts-
kreise („Bannherrschaften‘“) "entstehen, setzen die in diesen Bezirken
herrschenden Gewalten als Entgelt für den von ihnen gewährleisteten
Schutz eine Abgabe sämtlicher in ihrem Bereiche ansässigen Leute
durch, obne auf ihre sonstigen Abhängigkeitsverhältnisse Rücksicht zu
nehmen. Solche Steuern haben sich gewiß in die Zeit der späteren
Territorialstaaten hinübergerettet. Aber ihre Erträgnisse waren zu
gering, als daß sie den neuen Anforderungen gewachsen gewesen
wären; und deshalb gewinnen bald die außerordentlichen Steuern ihre
hervorragende Bedeutung: der junge Territorialstaat hat sie aus sich
heraus für seine Zwecke geschaffen. |
Und aus seinen Bedürfnissen heraus dürften die Territorien zum
großen Teil auch jene Rechte entwickelt haben, die man sich meist
426 Kritiken.
aus ähnlichen Institutionen des fränkischen Reiches abzuleiten bemüht:
die Regalien. Für das Geleitsrecht weist Marre selbst nach, wie die
Grafen dieses „Regal“ einfach gegen seine bisherigen Besitzer durch-
gesetzt haben. Eine ähnliche Entwicklung scheint mir aber auch da:
Wildbannrecht der Grafen genommen zu haben: es hat sich die kleinen
Wildbanne, die in der Zeit der lokalen Herrschaftskreise entstanden
waren, unterworfen.!
Metz. Fritz Rörig.
Karl Wenck, Älteste Geschichte der Wartburg. — Die hei-
lige Elisabeth. — Geschichte des Landgrafen und der
Wartburg als fürstlicher Residenz vom 13. bis 15. Jahr-
hundert. Abschnitte (S. 29—46, 183—210, 213—262) aus
dem Prachtwerk: Die „Wartburg“. Ein Denkmal deutscher Ge-
schichte und Kunst, dem deutschen Volke gewidmet von Groß-
berzog Karl Alexander von Sachsen. Berlin 1907. Baumgärtel
Nach längeren Vorbereitungen seit Mitte der neunziger Jahre
des 19. Jahrhunderts ist das reich illustrierte Wartburgwerk, eine sehr
dankenswerte Gabe des darüber hingestorbenen Großherzogs Karl
Alexander, noch kurz vor der siebenten Säkularfeier des Geburtstages
der heiligen Elisabeth erschienen. Für die wissenschaftliche Benutzung
sind solche Prachtwerke — man erinnere sich der etwa gleichzeitig
erschienenen vielpfündigen „Deutschen Gedenkhalle“ — ja eigentlich
unleidlich; wer nicht zufällig das Glück‘ hat, von einem der Mit-
arbeiter Separatabzüge zu erhalten, sieht sich von der Benutzungs-
möglichkeit vielfach geradezu ausgeschlossen. Da ich in diesem Falle
zu den glücklichen Besitzern zähle, so möchte ich um so nachdrücklicher
darauf hinweisen, daB wir es hier mit Arbeiten zu tun haben, an
denen man schlechterdings nicht vorbeigehen darf. Wer Karl Wencks
frühere Leistungen kennt, die ja nicht nur in der eigentlichen For-
schungsarbeit, sondern gerade auch in ihrer feinsinnigen Auffassung
und künstlerischen Darstellung unter der neueren Produktion zur Ge-
schichte des Mittelalters in der ersten Reihe stehen, der weiß freilich
von vornherein, daß eine Darstellung von ihm, die sich auf die
thüringisch-hessischen Gebiete vor allem im 13. und 14. Jahrhundert
bezieht, nur Vortreffliches bieten kann, ist er da doch in den Quellen
wie kaum ein anderer zu Hause, und liegen doch bereits verschiedene
bedeutende Abhandlungen über einzelne Gegenstände des umfassenderen
Stoffes vor.
* Marre, S. 87 unten: „in allen diesen Wildbanen" ... Vgl. dazu:
Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergzgshft. XIII, S. ot und S. 63 Anm. —
Für die Beurteilung der Entstehung der Regalien: Hist. Vtjsch. 1906, 544.
Kritiken. 427
Wer gedächte nicht sogleich des schönen älteren Aufsatzes über
die heilige Elisabeth (Histor. Zeitschr. 69. 1892)? Ihre Figur steht
auch hier im Mittelpunkt. Die in den letzten beiden Jahrzehnten
stetig gewachsene, jetzt beinahe schon über ein vernünftiges Maß
hinausgehende allgemeine Anteilnahme am heiligen Franz und den An-
fängen seines Ordens (vgl. auch Wencks kurzen Abriß über Franz
v. Assisi. in „Unsere religiösen Erzieher I. 1908“), die genauere Er-
kenntnis dieser Einflüsse auf Elisabeth, neue Funde und Forschungen
haben ihr früheres Bild bereichert und vertieft, haben eine feinere
psychologische Motivierung ihres Werdens, ein noch verständnisvolleres,
noch mehr von unsern heutigen Anschauungen absehendes Einfühlen
in ihr aufs Extrem gerichtetes asketisches Streben, eine gerechtere
Beurteilung auch des planvoll zügelnden Einflusses Konrads von Mar-
burg erzielt.
Das Jubiläumsjahr 1907 hat seitdem eine neue Flut von Schriften
über die heilige Elisabeth hervorgerufen. Noch immer tauchen neue
Quellen zu ibrer Geschichte auf. Wenck selbst hat kürzlich einen
wertvollen Brief Papst Gregors IX. an die Landgräfin veröffentlicht
(Hochland, Nov. 1907), und er stellt jetzt sogar ein umfangreiches
Bruchstück einer bisher unbekannten franziskanischen Biographie Elisa-
beths aus dem 13. Jahrhundert in Aussicht (Neues Archiv 34, 500).
Auch Huyskens hat in seinen „Quellenstudien zur Geschichte der heil.
Elisabeth‘ (1908) bemerkenswerte neue Wunderberichte abgedruckt.
Jm übrigen war freilich gerade diese Publikation weniger erfreulich,
weil darin mit großer Zuversicht unhaltbare Aufstellungen über die
Quellen und über eine angebliche Vertreibung Elisabeths aus der Burg
Marburg (statt ihres freiwilligen Fortgangs aus der Wartburg) gemacht
wurden, die andern Forschern unnütze Zeit und Mühe zu Wider-
legungen gekostet haben, — ein Kreislauf, der sich neuerdings
leider allzu oft in der Geschichtswissenschaft vollzieht, und nicht
immer gelingt die Beseitigung verkehrter Hypothesen und die-Rück-
kehr zur längsterkannten Wahrheit so schnell, wie in diesem Falle.
Wie es dann wohl zu gehen pflegt, ist die intensive Beschäftigung
zum Zwecke der Widerlegung auch hier nicht ganz ohne fördernde
Nebenergebnisse geblieben (vgl. Heymann, Zum Ehegüterrecht der
heiligen Elisabeth, Zeitschrift des Vereins f. thür. Gesch. 27 (1908)
S. 1ff. und Wenck, Quellenuntersuchungen und Texte zur Geschichte
der heiligen Elisabeth I. Neues Archiv 34, 42001 Für die Leser,
die schwer des Wartburgwerkes habhaft werden können, hat übrigens
Wenck selbst, was die heilige Elisabeth betrifft, schon Ersatz ge-
schafft durch seinen 1908 erschienenen Marburger Festvortrag, der
auch durch die Ergänzungen und Beilagen beachtenswert ist.
428 Kritiken.
Gern besäßen wir eine derartige handliche Neuausgabe und Be-
arbeitung auch der Landgrafengeschichte, zum mindesten für die
Epoche, in der sie mit dem großen Gange der Reichsgeschichte aufs
engste verquickt ist und dadurch ein weit über das lokale hinaus-
gehendes Interesse gewinnt, also etwa von Hermann I. bis zu Friedrich
dem Ernsthaften (1180—1349). Der Verfasser sollte sich das doch
ernstlich überlegen! Auch hier gibt es viel des Neuen und viel des
Lebensvollen. Der von der historischen Seite her geführte und dann
auch von der baugeschichtlichen Seite her bestätigte Nachweis, daß
der Ausbau der Wartburg aus einer bloßen Wehrburg zu einem
Fürstensitz erst in den letzten Zeiten Hermanns I. (F 1217) erfolgt
ist, und wir uns daher seinen durch die Kunst unserer großen Minne-
singer verklärten Musenhof noch nicht auf der Wartburg vorstellen
dürfen, war für den Zweck des Prachtwerkes vielleicht schmerzlich;
aber hier wie auch sonst bleibt ja Wenck bei der negierenden Kritik
nicht stehen, sondern setzt Positives an die Stelle und weiß auch dem
poetischen Gehalt der mancherlei Sagen gerecht zu werden. Überaus
plastisch und dem historischen Verständnis nahegebracht treten die
markanten Figuren der Landgrafen hervor: der kunstfreudige, in dem
Egoismus seines Dahin-daher-Schwankens doch durchaus begreifliche
Hermann I., der zartfühlende, ritterliche Gemahl der heiligen Elisabeth
Ludwig IV., der finstere, großmannssüchtige, aber doch zaghafte Hein-
rich Raspe, der aus Geldhunger zu jeglicher politischen Entäußerung
und moralischen Erniedrigung fähige Albrecht, der siegreiche, helden-
hafte Wiederhersteller Friedrich der Freidige und der zielbewußte,
kluge Staatsmann Friedrich der Ernsthafte. Seitdem dann die Wet-
tiner den Schwerpunkt ihrer Herrschaft wieder nach dem Osten ver-
schoben haben, für die zweite Hälfte des 14. und 15. Jahrhunderts,
ebbt die Darstellung naturgemäß ab, um nur noch die thüringische
Sonderherrschaft Balthasars (1382—1406) mit Wärme und Farbe zu
schildern. Im einzelnen gäbe es mehr des Erwähnenswerten, als in
einer kurzen Anzeige Platz zu finden vermöchte. Hingewiesen sei nur
noch auf die gehaltvollen Anmerkungen am Schluß des Werkes, die,
weil sie einige Jahre später als der Text gedruckt sind, ihm gegen-
über bereits eine Anzahl kleiner Penchngingen und Ergänzungen bieten.
Heidelberg. K. Hampe.
Acta Aragonensia, Quellen zur deutschen, italienischen, französi-
schen, spanischen, zur Kirchen- und Kulturgeschichte aus der
diplomatischen Korrespondenz Jaymes II. (1291—1327). Heraus-
gegeben von Heinrich Finke. 2 Bde., Berlin und Leipzig,
Walther Rothschild 1908. CLXXXXI u. 975 S., gr. 8°. M.45.
Kritiken. 429
Mit aufrichtiger Freude bringen wir hier ein Werk zur Anzeige,
das durch seine Eigenart eine ganz besondere Stellung unter allen
Quellenpublikationen zur mittelalterlichen Geschichte einnimmt. Es
handelt sich um umfangreiche Mitteilungen aus der Korrespondenz des
Königs Jayme (Jakob) II. von Aragonien (1291—1327), die in wahrhaft
gewaltigen Massen im Kronarchiv zu Barcelona erhalten ist. Daß die
Bestände daselbst mit der Regierung Jaymes so außerordentlich an-
schwellen, während aus der früheren Zeit nur dürftige Bruchstücke
vorhanden sind, beruht nicht auf Zufall. Denn Jayme hatte für die
internationale Politik ein Interesse wie wenige Herrscher der Zeit,
und selbst seine Nachfolger, deren Archivalien die seinigen an Um-
fang z. T. noch übertreffen, haben keinen so großen internationalen
Verkehr gepflogen wie er. Von sehr vielen und sehr verschieden-
artigen Personen und Orten hat Jayme seine Nachrichten empfangen.
In vorderster Linie stehen da die Berichte seiner Prokuratoren, d. h.
seiner ständigen Gesandten an der Kurie. Solche ständige Gesandten
tauchen vor und um 1300 auch anderweitig auf; aber einzigartig ist
die große Zahl der erhaltenen Berichte bei den Prokuratoren Jaymes.
Dazu kommen dann aber ferner die Berichte vieler Spezialgesandter
von der Kurie und von anderen Orten, die Schreiben freiwilliger
Korrespondenten und die Familienbriefe des Königs. Alle diese Gruppen
sind sehr stark vertreten. Von den Prokuratoren Jaymes sind die
wichtigsten: Gerald von Albalato (1300—02), Garsias Michael von
Ayerbe (1303—05), Johannes Burgundi (1305—08) und Peter von
Abbacia (1320—26). Sie waren alle Geistliche, während zu den
Spezialgesandtschaften gewöhnlich Laien verwandt wurden. Der be-
deutendste, häufig verwandte Spezialgesandte ist Vidal von Villanova,
Majordomus der Königin Blancha (der Gemahlin von Jayme). Zu den
freiwilligen Korrespondenten gehören fast alle Kardinäle, viele Bischöfe,
zahlreiche Katalanen im Ausland und Italiener. Besonders treten aus
dieser Schar hervor: der Kardinal Napoleon Orsini, der Vertreter
einer eigenen Kardinalspolitik unter den Päpsten, der einmal bio-
graphisch gewürdigt werden sollte; sein Vertrauensmann, der Domini-
kaner Ferrarius von Apilia, der uns die subjektivsten Berichte mit
gewiß einseitigen, aber höchst interessanten Nachrichten übermittelt
hat; Christian Spinula aus Pisa, die Doria aus Genua u. a. m. Unter
den Familienbriefen stehen an erster Stelle diejenigen, welche Jayme
mit seinen Kindern und mit seinem Bruder Friedrich von Sizilien
wechselte. Übrigens kam es auch zwischen ihm und den Königen
von Neapel (Karl II. und Robert) gelegentlich zu schriftlichem Ver-
kehr (besonders mit Robert).
Das gesamte Material ist so außerordentlich groß, daß selbst
430 Kritiken.
durch die Abstoßung einzelner Teile nur eine geringe Entlastung er-
folgt. Die ersten, überraschenden Funde hat Finke schon 1902 in
seinem Buch „Aus den Tagen Bonifaz’ VIII.“ veröffentlicht und ver-
wertet (vgl. meine Anzeige in dieser Zeitschrift Bd. 7, S. 409 ff);
seine damaligen Studien werden durch die jetzt vorliegenden Akten
in mancher Hinsicht ergänzt. Außerdem aber hat er eine ganze
Gruppe des Materials, die Quellen nämlich, welche sich auf den Unter-
gang der Templer beziehen, ausgeschieden und in einem besonderen
Buch behandelt (Papsttum und Untergang des Templerordens, 2 Bde.,
1907). Doch auch so schien die Arbeit kaum übersehbar und mußte
die Kräfte eines einzelnen, auf seine Ferienzeit beschränkten Mannes
übersteigen. Daher wird man es begreifen und billigen, daß Finke
überhaupt eine Auswahl vornahm und nur einen Teil des Stoffes ab-
schrieb, anderes hingegen, was den deutschen Forscher weniger anging,
beiseite ließ. Den Mittelpunkt der Sammlung bilden die diplomati-
schen Berichte von der Kurie mit ihren internationalen Interessen.
Darum gruppieren sich zahlreiche Schreiben zur deutschen, italieni-
schen und französischen Geschichte Die Kreuzzugspläne, denen wir
häufig begegnen, führen mehr als einmal sogar in den Orient. Das
andere aber blieb im allgemeinen weg, insonderheit das meiste von
dem, was nur die spanische Geschichte betrifft: hier ist den spani-
schen Historikern noch ein weites Feld der Tätigkeit geöffnet. Die
Sammlung Finkes hat auch so nicht nur genug Umfang und Inhalt
erhalten, sondern vor allem genug Arbeit und Entsagung gekostet,
und man wird mit dem Herausgeber nicht darüber rechten, daß die
Texte gelegentlich etwas von der Eile des Mannes verraten, der jahre-
lang und allein seine gesamte freie Zeit einem schier erdrückenden
Material gewidmet hat. Besonderen ' Dank schulden wir ihm noch
wegen der instruktiven Einleitung über die aragonesische Diplomatik
und das Gesandtschaftswesen zur Zeit Jaymes, sowie wegen der aus-
führlichen Regesten, die er jedem Stück vorangestellt hat, und die
namentlich bei den in katalanischer Sprache geschriebenen Akten will-
kommen sind. Das Interesse, das die Stücke erwecken, beruht weniger
auf der Bedeutung der gemeldeten Tatsachen als auf der fast un-
erschöpflichen Fülle intimster Nachrichten über die handelnden Per-
sonen und die Begleitumstände. Finke selbst hebt es hervor: „Wenn
auch die meisten großen Quellenpublikationen ganz andere bedeutende
Tatsachen der Geschichte ans Licht gebracht haben, durch die Fülle
des Subjektiven, durch die Menge der Einzelzüge persönlichen und
kulturgeschichtlichen Inhalts dürften die Acta Aragonensia doch alles
überragen. Kaum ein hervorragender Name aus Dantes Zeit bleibt
hier unerwähnt; für die Geschichte und Charakteristik Philipps des
Kritiken. 431
Schönen, Roberts von Neapel, Friedrichs von Sizilien, der deutschen
Kaiser und Könige, Jaymes II. selbst, vor allem aber der zeitgenös-
sischen Päpste und der bedeutendsten Kardinäle und vieler Prälaten
wird man in Zukunft stets zu den Acta greifen müssen. Zum ersten
Male wird hier eine vollständige diplomatische Korrespondenz für das
Mittelalter geboten, die fast den ganzen damaligen europäischen Inter-
essenkreis umspannt und auch öfter nach dem Oriente hinübergreift.
Vielleicht überrascht aber noch mehr der Strom modernen Empfindens,
der hier aus echt mittelalterlicher Zeit hervorquillt. Daß unser Ge-
samturteil über mittelalterliches Wesen zu sebr, weil allein von der
Beurteilung des Erhaltenen beeinflußt ist, ist öfter gesagt und dürfte
auch diese Sammlung zeigen.‘ — Daß die meisten Berichte von
aragonesisch, d. h. ghibellinisch gesinnten Personen herrühren, wird
man bei ihrer Beurteilung nicht vergessen. Die Haupteindrücke frei-
lich, wie der recht schlechte von Papst Johann XXII. und der sehr
sympathische von König Friedrich von Sizilien, sind gewiß nicht nur
in der Stellung unserer Berichterstatter begründet.
Den reichen, vielgestaltigen und bunt schillernden Inhalt hier im
einzelnen analysieren zu wollen, ist unmöglich. Finke selbst hat das
Bedürfnis nach einem Wegweiser durch die Fülle des Stoffes gespürt
und deshalb sein Material nach sachlichen Gesichtspunkten in 19 Gruppen
zerlegt, um dadurch Zusammengehöriges zusammenzustellen. Die Be-
denken, die dieses Verfahren mit sich bringt, hat er sich nicht ver-
hehlt (vgl. Einl. S. IX). Sie beruhen hauptsächlich in der Tatsache,
daß viele Stücke inhaltlich zu mehreren Gruppen gehören, sich nun
aber nur.an einem Orte finden. Überhaupt sind die Beziehungen
zwischen einzelnen Gruppen so stark, daß der Gesamteindruck durch
die Scheidung Schaden leidet. Zum mindesten hätte dieser Übelstand
durch ein chronologisches Verzeichnis sämtlicher Akten am Schluß ge-
mildert werden sollen. Das Namenregister genügt für diese Zwecke
nicht, zumal es nicht ganz frei von Auslassungen und Fehlern zu
sein scheint.! Auch ein Verzeichnis der Briefschreiber wird vermißt.
Wir begnügen uns hier damit, an der Hand der 19 Gruppen Finkes
auf das Wichtigste kurz aufmerksam zu machen. Die Abschnitte 1
! Nach Stichproben. Ein größeres Versehen S. 588, wo von Be-
mühungen eines König Karl, Ludwig dem Heiligen die Kardinalswürde zu
verschaffen, die Rede ist. Gemeint ist natürlich Ludwigs Bruder Karl L
von Neapel. Im Regest und im Register ist aber dessen Sohn Karl II. ge-
nannt, der im Regest sogar als Vater Ludwigs bezeichnet wird; und bei
Ludwig dem Heiligen ist die Seitenzahl verdruckt (ebenda ist eine Er-
wähnung auf S. 735 vergessen).
432 Kritiken.
und 2 enthalten Berichte über die P&pste und die Kurie von 1290
bis 1313, Nachträge zu dem früheren Buch Finkes über Bonifaz VII.
und die Wahl Clemens’ V. Abschnitt 3 unterrichtet ebenso über
die Wahl Johanns XXII. (1314—16), Abschnitt 4 über die Be-
ziehungen Jaymes zu Deutschland (Albrecht IL, Bayern, Köln) und zu
den letzten Hohenstaufen (Kaiserin est, Söhne von Manfred
und Enzio) 1292—1312. Von größerer Bedeutung sind die folgenden
Abschnitte: 5. Zur Romfahrt Heinrichs VII. (namentlich über die
Beziehungen zu Neapel und Sizilien); 6. Zur Geschichte Friedrichs
des Schönen und seiner Gemahlin Elisabet von Aragonien 1304—26
(mit interessanten Nachrichten über die Doppelwahl 1314 und den
Streit der deutschen Könige); 7. Zur Geschichte des kirchenpolitischen
Kampfes und der Romfahrt Ludwigs des Bayern 1323—30 (mit sehr
bezeichenden Erzählungen über die häßliche Haltung Johanns XXI.
und 8. 937 ff. einem Nachtrag über die Einigung Ludwigs mit Fried-
rich dem Schönen 1325). Den 8. Abschnitt über Beziehungen zu
Frankreich 1300—28 bezeichnet Finke selbst als etwas willkürlich
„zusammengelesen“ und sehr der Ergänzung fähig (Einl. S.Xf.). Dem
lange erwogenen und schließlich ausgeführten Lieblingsplan Jaymes
betreffs Eroberung der Insel Sardinien sind die Abschnitte 9 und 10
gewidmet (mit Berichten von 1305—26); an den Verhandlungen dar-
über, die wegen der Verwicklungen mit Pisa auch zu Beziehungen
zu Florenz führten, war namentlich Vidal von Villanova beteiligt, der
1309 sogar dem Plan einer Unterwerfung Pisas nachging und 1323
den Papst vergebens für die aragonesische Sache gewinnen wollte
(Johann XXII. hat im folgenden Jahr seinen Vorgänger Bonifaz VII.
sogar einen „Narren“ genannt, weil dieser Sardinien 1297 dem Ara-
gonesen geschenkt hatte: S. 409). Es folgen im Abschnitt 11 Legaten-
berichte über den Kampf um Ferrara (1309); 12. Verhandlungen
wegen der Spiritualen (1312—28), deren sich Friedrich von Sizilien
gegen den Papst und den allzeit rechtgläubigen Jayme annahm; 13. Be-
ziehungen der Könige von Neapel und Sizilien zueinander (1304—27,
allerhand Nachträge zu früheren Berichten); 14. Beziehungen Jaymes
zum christlichen Orient (Byzanz, Armenien, Cypern, die Christen in
Marocco, Tunis, Ägypten und Jerusalem, fabelhafte Nachrichten über
den Tatarenkönig). Die fünf letzten Abschnitte schließlich enthalten
Akten zur aragonesischen Geschichte, aber mit der ausdrücklichen
Maßgabe, daß hier nur Dinge von allgemeinem Interesse Berücksichti-
gung fanden; 15. und 16. Berichte von der Kurie aus der Zeit
Clemens’ V. und Johanns XXII. (darunter einige weitere Nachrichten
über Marocco, dessen König Beziehungen zu Jayme unterhielt wegen
der gemeinsamen Gegnerschaft gegen Granada); 17. Zur Geschichte
Kritiken. 433
der aragonesischen Kirchenpolitik (Jayme wachte gleichermaßen über
die Rechtgläubigkeit wie über die Aufrechterhaltung der königlichen
Autorität über die Kirchen des Landes); 18. Zur Geschichte be-
rähmter Spanier (Berichte von 1305—17 über Arnald von Villanova,
Raimundus Lullus, den Geschichtschreiber Petrus Marsili u. a.);
19. Kulturgeschichtliches (dieser Schlußabschnitt bringt nach Einl.
S. XII „rein zufällig Aufgelesenes“, u. a. Akten über die Universität
Lerida, Bestellungen von Büchern und Kunstwerken, Ankauf einer
Liviushandschrift 1315 u. dgl. m.).
Im Gegensatz zu den beiden früheren Büchern, in denen Finke
nicht nur Quellen publiziert, sondern auch den Hauptertrag der Ernte
gleich selbst eingeholt hat, begnügt er sich in dem vorliegenden
Werk angesichts der bunten Mannigfaltigkeit des Materials im wesent-
lichen mit dem Abdruck der Akten und gibt für ihre historiographische
Verwertung nur einige „Fingerzeige“ (Einl. S. XIT—XX). In der
Tat ist die volle Ausschöpfung des hier gebotenenen Stoffes nicht die
Aufgabe einer einzelnen Person und einer einzelnen Schrift; die histo-
rische Forschung wird noch lange an ihm zu zehren haben. Es wird
dem Referenten aber vergönnt sein, auf einen Punkt, der ihn be-
sonders interessiert, gleich hier nachdrücklich hinzuweisen: auf das
neue Material zu der Frage, ob Papst Bonifaz VIII. ein Ketzer
war oder nicht. K. Wenck hat im Jahre 1905 den Versuch gemacht,
den Verfasser der Bulle „Unam sanctam“ der Häresie zu beschuldigen,
indem er dabei die im Stile der Zeit gehaltenen Verleumdungen der
Colonna und Philipps des Schönen für bare Münze nahm.! Schon an
anderem Ort? glaube ich die Haltlosigkeit dieser Hypothese nach-
gewiesen zu haben. Der Streit spitzte sich hauptsächlich um die Be-
wertung eines (in Finkes Buch von 1902 veröffentlichten) Berichtes
zu, den Gerald von Albalato 1301 an Jayme geschickt hat, und aus
dem Wenck’ eine Bemerkung über Ketzereien des Papstes heraus-
w oaaao
1 Historische Zeitschrift 94.
? Mitteilungen des Instituts f. österreichische Geschichtsforschung 26;
vgl. ebenda 27 Wencks Replik und meine Erwiderung.
3 Dem sich H. Kfaiser] in der Historischen Zeitschrift 96, 163 und
R. Scholz in der Historischen Vierteljahrschrift 9, 478f. 498 angeschlossen
haben. Vgl.dagegen meine Bemerkung in den Mitteilungen 27,196. Der Aufsatz
von Scholz scheint mir unfruchtbar. Nicht darauf kommt es an, daß die
Angaben der Prozeßakten über das grobe Ungestüm und den Hochmut des
Papstes durch die aragonesischen Berichte bestätigt werden, sondern darauf,
daß die Behauptungen von ireschen Ansichten des Papstes durch keine
einzige Stelle der Berichte beglaubigt werden. Auch wiederholt Scholz Be-
merkungen von Wenck, ohne nur mit einem Wort auf meine ernsten Gegen-
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 29
434 Kritiken.
lesen wollte, während er mir den Text stark und nachweislich miß-
verstanden zu haben schien. Die neuen Akten dürften abermals einen
schlagenden Beweis für die Richtigkeit meiner Ansicht bieten. Sie
werfen allerhand neue, bezeichnende Lichter auf Bonifaz, insonderheit
auf seinen großen Hochmut, der im Unglück immer maßlosere Formen
annahm (S. 133—135), und der zusammen mit der Familienpolitik
des Papstes seine allgemeine Verhaßtheit erklärt. Aber davon, daß
Bonifaz ein Ketzer gewesen sei, wissen die neuen Berichte so wenig
etwas wie die früheren Im Gegenteil: eben König Jayme, der an-
geblich schon 1301 über die Ketzerei des Papstes verständigt worden
sein soll, erklärt im Jahre 1309 (S. 150) auf die Kunde von dem
bei der Kurie gegen Bonifaz anhängig gemachten Ketzerprozeß und
ebenso wieder im Jahre 1310 (S. 778), als das Verfahren inzwischen
in Avignon wirklich begonnen hatte, mit großer Entschiedenheit und
innerer Erregung, daB er von einer Ketzerei Bonifaz’ VIII. nicht das
Geringste wisse und die Gerüchte auf Grund seiner eigenen Kenntnis
des verstorbenen Papstes für eine ganz unglaubwürdige, scheußliche
Verleumdung halte („nos, qui ipsum vidimus ac novimus, hoc in-
credibilius suscepimus et orribile reputamus“); er sei ein Vertrauter
des Papstes geworden, habe Zwiste mit ihm gehabt, aber nie irgend-
einen Makel, irgendeine Häresie an ihm bemerkt, sondern ihn nur als
katholischen Christen gekannt. Damit dürfte die französische Partei
ihren Prozeß wohl zum zweiten Male und endgültig verloren haben.
Straßburg i. E. Robert Holtzmann.
H. Roedder (Kgl. Oberlandmesser in Königsberg in Pr.). Zur Ge-
schichte des Vermessungswesens Preußens, insbesondere
Altpreußens, aus der ältesten Zeit bis in das 19. Jahrhundert.
Mit 30 Abbildungen im Text u. einer lithogr. Übersichtskarte.
Stuttgart, Carl Wittwer, 1908. VIII u. 191 S. 4,50 M.
Die vorliegende Schrift eines technischen Beamten, ein erweiterter
Sonderabdruck aus einer Zeitschrift, — Zeitschrift für Vermessungs-
wesen, Jg. 1907/08 — die wohl nur selten einem Historiker in die
Hände kommen wird, enthält vielerlei, was es rechtfertigt, die Auf-
merksamkeit der Fachgenossen in dieser Zeitschrift auf sie zu lenken.
Wie schon der vorsichtig und etwas umständlich gefaßte Titel
zeigt, haben wir kein einheitlich gestaltetes Werk vor uns, mehr eine
Gelegenheitsschrift, die offenbar entstand, als dem Verfasser bei seiner
amtlichen Tätigkeit klar wurde, auf wie alter Grundlage das Ver-
gründe einzugehen (z. B. S. 496 über die Widerspruchslosigkeit der vielen,
Zeugnisse, was mir a. a O. 195f. gerade auf ein abgekartetes Spiel zu
deuten schien).
Kritiken. 435
messungswesen in Altpreußen beruht, und wie unerwartet vortreffliche
Zeugnisse über die Tätigkeit seiner Vorgänger aus früheren Jahr-
hunderten noch erhalten sind.
Die ersten 6 Abschnitte (S. 1—24) des Buches haben den Cha-
rakter einer allgemeinen Einleitung. In ihnen sucht der Verfasser
einen kurzen Überblick von der Entwicklung der Vermessungskunst
in Deutschland während des Mittelalters und in der neueren Zeit bis
etwa ins 18. Jahrhundert zu geben. Schon hier wird der Histo-
riker, wenn er sich nicht durch einige mathematische Formeln ab-
schrecken läßt, mancherlei kulturgeschichtlich Interessantes finden
(vergl. z. B. S. 14, Abb. 5, Herstellung einer Rute) und manches,
was ihn ältere Karten besser verstehen und würdigen lehrt. Das
Hauptgewicht der Arbeit liegt im VII. Abschnitte: Das Vermessungs-
wesen in Altpreußen vom Beginn der ÖOrdensherrschaft bis ins
19. Jahrhundert. Das 3. Kapitel dieses Abschnittes über die Personal-
verhältnisse der Landmesser, mit seinem Anhange gesetzlicher Vor-
schriften aus dem 18. und 19. Jahrhundert wird auf größeres
Interesse allerdings nur bei den Fachgenossen des Verfassers rechnen
dürfen. Für den Historiker sind die beiden ersten Kapitel, die an
Umfang fast die Hälfte des Buches ausmachen (S. 25-—-112), wichtiger.
Kapitel I behandelt die Ordenszeit. Gewisse Kenntnisse der Ver-
messungskunst brachten die Ritter und ihre deutschen Kolonisten
schon aus der Heimat nach Preußen mit. Nur so ist es erklärlich,
daß es von vornherein gelang, ein von der Obrigkeit festgesetztes
Landmaß, die Kulmsche Rute (über das Normalmaß an der Außen-
mauer der Kirche zu Kulm vgl. S. 26) im ganzen Lande einzuführen.
Besonderer beamteter Landmesser bedurfte es zu den Ackervermessungen
anfangs aber wohl noch nicht. Sie treten erst ums Jahr 1400 auf
(Belege aus dem Tresslerbuche S. 28 f.), und um dieselbe Zeit ließ
der Ordenshochmeister die erste amtliche Vermessungsanweisung, die
Geometria Culmensis, ausarbeiten.
Im zweiten Kapitel behandelt der Verfasser das Vermessungs-
wesen seit der Säkularisation, an der Hand der erhaltenen archivalischen
und karthographischen Zeugnisse. Für die ältere Zeit, das 16. und
die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts bewahrt das Staatsarchiv in
Königsberg die Sammlung der sog. ostpreußischen Folianten (über
30 Bände) auf. R. gibt S. 44—71 eine durch verschiedene Abbil-
dungen erläuterte Übersicht über dieses höchst merkwürdige und m.
W. wenigstens außerhalb Ostpreußens noch völlig unbekannte Material
an Grenzakten und Rissen. Zwei Typen lassen sich unter den
Folianten im wesentlichen unterscheiden: Zum Teil handeln sie von
den Außengrenzen des Staates z. B. Nr. 1292 gegen Littauen,
299%
436 Kritiken.
1541—46; Nr. 1296 gegen das Bistum Ermland, 1554—1601:
Nr. 1299—1301 gegen Masovien, 1528—1617; zum Teil sind e
Grenzbücher über die Ortschaften einzelner Ämter (z. B. Nr. 1302
über die 8 Kammerämter des Samlandes seit 1527, Nr. 1321 da
Amt Lyck von 1601, Nr. 1313 das Amt Tapiau 1623—24). Alk
Folianten enthalten außer den Grenzrissen, von denen R. in den Ab
bildungen eine Anzahl beachtenswerter Proben gibt, auch Gren-
beschreibungen, die zum Teil auf die ältern Zeiten, bis ins 14. und
15. Jahrhundert zurückgreifen (die beiden ältesten 1322 und 1383).
Den topographischen Detailarbeiten folgte in Ostpreußen früher
als in den meisten anderen Territorien bereits in der 2. Hälfte de
17. Jahrhunderts eine Landesaufnahme. Joseph Naronski begann se
1660 und hatte bis 1678 20 Bezirke aufgenommen (S. 79 Probe
seiner Karte), Samuel von Suchodoletz setzte die Arbeit bis 1713
fort. Was der Verfasser über diese beiden verdienten Landmesser
sagt, ergänzt in willkommener Weise die Angaben Ernst Friedlaender:
(Hohenzollernjahrbuch 1900) und erweckt den lebhaften Wunsch, daß
diese merkwürdige alte Landesaufnahme bald eine umfassende Be
arbeitung fände. |
Wir Historiker müssen dem Verfasser sehr dankbar sein, daß er
uns darauf aufmerksam gemacht hat, welches wertvolle Material zur
historischen Geographie, zur Wirtschafts- und Siedlungsgeschichte sich
in Ostpreußen erhalten hat. Sein Buch wird hoffentlich zu Nach-
forschungen anregen, wie es in anderen Territorien in dieser Hinsicht
steht. Bekannt ist aus ihnen bis jetzt so gut wie nichts, und doch
liegt ja kein triftiger Grund vor, anzunehmen, daß das Herzogtum
Preußen die Nachbarländer in der Pflege des Vermessungswesens 50
außerordentlich überragt haben sollte. Hier bietet sich ein ergiebiges
und dankbares Feld für weitere Untersuchungen.
Greifswald. F. Curschmann.
Srbik, H. v., Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold L
bis Maria Theresia. — Wien und Leipzig, Braumüller, 190‘.
XXXVI u. 432 S.
Pribram, K., Geschichte der österreichischen Gewerbepolitik von
1740 bis 1860. Band I: 1740 bis 1798. — Leipzig, Duncker &
Humblot, 1907. XIX u. 614 S.
Die beiden Bücher sind ein schönes Zeugnis für den Eifer und
die Gründlichkeit, mit denen neuerdings auch in Österreich die Studien
zur Wirtschaftsgeschichte betrieben werden, und den Verfassen ge
bührt doppelte Anerkennung dafür, daß sie nicht erst umfassende
Publikationen abgewartet, sondern aus dem spröden und massenhaften
\
Kritiken. 437
Material der in Betracht kommenden Archive ihre Darstellungen auf-
gebaut haben: daß beide Arbeiten nicht nur sehr wertvollen sach-
lichen Ertrag liefern, sondern auch in der Formgebung und in der
stilistischen Durcharbeitung wesentlich mehr als der Durchschnitt
wirtschaftsgeschichtlicher Arbeiten leisten, sei hier besonders angemerkt.
In seiner die wirtschaftliche Entwicklungsstufe Österreichs im
17. Jahrhundert schildernden Einleitung, die übrigens auch in sehr
lehrreicher Weise die österreichische und die brandenburgisch-preußische
Wirtschaftspolitik gegenüberstellt, bezeichnet Srbik es als seine Auf-
gabe, die Handelspolitik und praktische Handelsführung Wer Zentral-
gewalt in ihren Maßnahmen für den eigenen Export zu untersuchen
und damit die Umsetzung der theoretischen Grundlagen der Merkantil-
politik in die Tat kennen zu lernen. Der spezielle Gegenstand der
Arbeit ist die Geschichte des Handels mit Quecksilber und Kupfer,
den einzigen Objekten des unmittelbaren staatlichen Exporthandels
_ jener Zeit, denn der Export des auch von dem Ärar monopolisierten
Salzes wurde durch die Prohibitivmaßregeln der Nachbarstaaten unter-
bunden, und der Handel mit Eisen lag in den Händen einer privaten
Erwerbsgesellschaft, die nur unter staatlicher Aufsicht stand. Die
Gewinnung des Idrianer Quecksilbers war im Jahre 1631 in „Appalt‘“
— Pacht — gegeben worden, kurz nach dem Regierungsantritt Leo-
polds I aber ging das Ärar, da das bisherige System nur zu Miß-
erfolgen geführt hatte, dazu über, den Quecksilberbergbetrieb und
Handel in eigene Regie zu nehmen: freilich nur der Form nach, denn
der mit der Leitung beauftragte Unternehmer verstand es, bei der
noch fast völlig fehlenden Aufsicht und Einsicht der staatlichen
Organe in erster Reihe seine eigenen Taschen zu füllen, und nicht
‚anders lagen die Dinge bei der Kupfergewinnung. So war es denn
ein wesentlicher Fortschritt, als das Ärar sich in Übereinstimmung
mit den immer mehr durchdringenden Lehren des Merkantilsystems
entschlof, zunächst 1670 den Handel mit Quecksilber und dann 1681
auch den mit Kupfer in eigene Verwaltung zu nehmen. Die un-
geheure Inanspruchnahme der wirtschaftlichen Kräfte des Staates aber,
die seine auswärtige Politik erforderte, bereitete auch diesem Bra.
rischen Handel bald ein Ende: da man anders für die Zinsen der in Hol-
land aufgenommenen Anleihen nicht aufkommen konnte, mußte man
schon zu Beginn des spanischen Erfolgekrieges holländischen Kapitalisten
das ausschließliche Recht des Fruchtbezuges von Kupfer und Quecksilber
überlassen, und erst unter Karl VI. gelang es wieder, das holländische
Kapital auszuschalten. Mit einem Ausblick auf die Regierung Maria
Theresias schließt Srbik seine Darstellung: indem Österreich damals
Schlesien, seinen „Fabrikanten und Spediteur“, wie man es genannt
438 Kritiken.
hat, verlor, wurde es nunmehr auf seine eigenen Kräfte angewiesen und
so gezwungen, sich vom Ausland ökonomisch unabhängig zu machen.
Die Pribramsche Darstellung, die übrigens in noch höherem Grade
als das Srbiksche Buch auch für die Behördengeschichte wertvoll ist,
setzt zeitlich betrachtet dort ein, wo Srbiks Schilderung abschließt:
bei der Regierung Maria Theresias. Sie zeichnet einleitend die Ge-
werbeverfassung unter Karl VI. und behandelt dann in einem ersten
Buche eingehend die Organisation der Kommerzbehörden, die Zunft-
politik und die positiven Maßnahmen zur Förderung der Industrie,
die die ersfen Jahrzehnte der Regierung der Kaiserin etwa bis zum
Ende des siebenjährigen Krieges füllen. Ein zweites Buch gibt dann
eine ausführliche Darstellung der Gewerbepolitik unter dem immer
stärker hervortretenden EinfluB der Gesamtstaatsidee, ein drittes die
Entwicklung neuer, freiheitlicherer Ideen, die in den letzten Jahren
der Regierung der Kaiserin hervortreten. Eine eingehende Schilde-
rung findet dann die Gewerbepolitik Josefs II.: wie für seine Mutter,
so ist auch für ihn das Ziel die Umgestaltung der Monarchie in
einen Einheitsstaat, der seinen Bedarf an gewerblichen Produkten
nach Möglichkeit selbst decken und dabei auch noch für den Export
produzieren kann, im Gegensatz aber zu seiner Mutter sucht er sein
Ziel nicht mehr durch behördliche Leitung und Regulierung, sondern
durch Befreiung aller wirtschaftlichen Kräfte und Erzielung einer mög-
lichst großen Konkurrenz zu erreichen. Das letzte Buch des Bandes
endlich schildert die Reaktion gegen die Politik Josefs, die auch in
der Wirtschaftspolitik dem letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts in
Österreich ihren Stempel aufdrückt, die Darstellung der unter dem
Einflusse der verschiedensten Momente ganz veränderten Gewerbe-
politik des 19. Jahrhunderts ist dem bisher noch nicht erschienenen
zweiten Bande des vortrefflichen Werkes vorbehalten.
Posen. V. Loewe.
Johannes Ziekursch, Dr. phil., Privatdozent an der Universität
Breslau, Das Ergebnis der friderizianischen Städtever-
waltung und die Städteordnung Steins. Am Beispiel der
schlesischen Städte dargestellt. Jena, H. Costenoble, 1908. XI u.
228 S. 6 M.
Mit vorliegendem, ganz vortrefflichem Werke setzt Z. seine ver-
dienstvollen Untersuchungen zur schlesischen Geschichte in dem Zeit-
raum von 1786/1850 fort, gestützt auf ein reiches archivalisches Ma-
terial, aber auch unter Heranziehung zeitgenössischer Literatur, der
er ein weitgehendes Vertrauen entgegenbringen zu dürfen glaubt. In
vier Kapiteln schildert uns Z.: I. die wirtschaftliche Lage der schles.
Kritiken. 439
Städte im Beginn des 19. Jahrhunderts; II. das Aussehen, die Ein-
wohnerzahl, die sozialen und politischen Verhältnisse der schlesischen
Städte an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert; III die Ver-
fassung und Verwaltung der schlesischen Städte bis 1809 und IV. die
Einführung der Städteordnung in Schlesien und ihre Wirkung in den
ersten Jahren.
Das 1. Kapitel zeichnet in flotten und sicheren Strichen die
Wandlungen, die unter dem Einfluß der politischen Lage und der
Wirtschaftspolitik Friedrichs d. Großen im schlesischen Wirtschafts-
leben vor sich gegangen sind. Für die Durchbrechung der für Alt-
preußen so charakteristischen Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land
bringt Z., im Anschluß an das Werk von Zimmermann (1785 ff.,
13 Bde), sehr interessante Daten bei: von 79000 Künstlern und
Handwerksmeistern lebten 1795 in Schlesien nur 33000 in den
Städten, dagegen 46000 auf dem Lande; von 138 aufgeführten Ge-
werben fehlten nur 25, und das zumeist nur ganz engumgrenzte, auf
den Dörfern. Diese Daten bereiten vor auf das, was wir im zweiten
Kapitel Ungünstiges über das Äußere und die sozialen und politischen
Verhältnisse der schlesischen Städte, einschließlich Breslaus, erfahren.
Verfasser scheint mir nicht recht zu beachten, daß diese kulturhistorisch
sehr interessanten Einzelheiten z. T. notwendige Folgen aus dem wirt-
schaftlichen Rückgang der schlesischen Städte, z. T. für jene Zeit, die
wir nicht aus unserem heutigen Gesichtswinkel betrachten dürfen, im
Städtebild überhaupt typisch sind, jedenfalls nicht nur eine Folge
speziell der friderizianischen Städteverwaltung. Über diese wie über
die schlesische Städteverfassung unterrichtet uns Kapitel III. Be-
merkenswert ist vor allem die Tatsache, daß mehr als die Hälfte der
schlesischen Städte mit etwa JL der schlesischen Stadtbewohner bei
Einführung der Steinschen Städteordnung noch sog. Mediatstädte, d. h.
von einem Grundherren, meist einem Adligen, abhängig waren. Zwar
hatte Friedrich d. Gr., der allgemeinen Tendenz des absoluten Staates
folgend, auch die schlesischen Grundherrn in der Besetzung der städti-
schen Beamtenposten von der Staatsgewalt abhängig gemacht, und
namentlich durch die allein von den Kammern eingesetzten, von den
Grundherren unabhängigen sog. Polizeibürgermeister (seit 1751) hatte
Sich die Staatsgewalt den maßgebenden Einfluß auf die Finanzwirt-
schaft und Polizei der Städte gesichert, aber wie stets bei Vernich-
tung ihrer politischen Vorrechte in Preußen waren auch den
schlesischen Grundherren ihre sozialen, wirtschaftlichen und gerichts-
herrlichen Privilegien geblieben, die sie reichlich, vor allem auch
finanziell, ausbeuteten, ohne ihre entsprechenden Pflichten immer zu
erfüllen. In diesem Zustande lag zweifellos ein erhebliches Hindernis
440 Kritiken.
für die Entwicklung der schlesischen Städte, und Z. erklärt es mit
Recht als einen Fehler, daß der Staat die mit Einsetzung der Polizei-
bürgermeister begonnene Emanzipation der Mediatstädte nicht fort-
setzte, sie nicht systematisch in Immediatstädte umwandelte. Freilich
auch über diese, die mit ihren, auch gegen die bestehenden Privi-
legien, vom Staate eingesetzten Magistraten und den nur ein Schein-
dasein führenden Stadtrepräsentanten durchaus von den staatlichen
Organen (Kammer, Steuerräte, Militärs) abhängig waren, weiß Z. nicht
viel Gutes zu berichten.
Besonders hingewiesen sei aus seinen Ausführungen auf eine
Fülle wertvollen statistischen Materials über die Kämmereiverwaltung
der schlesischen Städte (es gab in Schlesien z. T. direkte Kommunal-
steuern!), die Konfession, Nationalität und Vorbildung der schlesischen
Magistratsbeamten u. a Das Gesamtbild ist, wie gesagt, kein sehr
günstiges, ebenso wie die Charakteristiken der Breslauer Steuerräte
in demselben Kapitel im allgemeinen recht ungünstig sind, wobei man
freilich über die Unbefangenheit von Z.s Quelle — Voten eines Bres-
lauer Regierungsrates — geteilter Ansicht sein könnte.
Kapitel IV ist das wichtigste des ganzen Buches. Die Auspizien
für Steins großes Werk waren nicht günstig: 1804/6 waren Notjahre;
dazu kamen die gewaltigen Kriegsleiden und Lasten, die vielfach den
Zusammenbruch der alten Kämmereiverwaltung und des bureaukra-
tischen Systems zur Folge hatten. Es fehlte nicht an offenen Tu-
multen.
Die Aufnahme der St.O. war jedenfalls sehr verschieden; Wider-
stand, namentlich der alten Stadtbeamten, hier, freudiger Eifer für
die Neuerung dort. In Oberschlesien war bezeichnenderweise der
schroffe Bildungsmangel häufig ein Hindernis für die Einführung der
St.O.; man fand buchstäblich nicht hinreichend Männer, die genug
lesen und schreiben konnten. Auch konfessionelle und nationale Re-
gungen waren hier ein Hemmnis, indem bei den Wahlen zu den
Magistraten und Stadtverordnetenkollegien nur wenig alte (weil meist
deutsche und protestantische) Beamte und Träger der Intelligenz, son-
dern überwiegend Handwerker gewählt wurden. In Mittel- und Nieder-
schlesien überwogen dagegen bei den Wahlen die alten Berufsbeamten.
Von 128 im Jahre 1809 gewählten Bürgermeistern waren hier 78
Berufsbeamte oder dazu Gewordene, nur 50 Bürger.
Eine gewisse Abneigung des Beamtentums — an der Spitze des
Oberpräsidenten von Massow — gegen die St.O. offenbarte sich durch
die sehr starke Tendenz, den § 166 der St.O., der die Überweisung
der Polizei an besondere kgl. Polizeibehörden statt an die Magistrate
vorsieht, in Anwendung zu bringen. Eine weitere, die Selbstverwal-
Kritiken. 441
tung einschränkende Maßnahme war die polizeiliche Unterordnung
aller Städte ohne kgl. Polizeiverwaltung unter den Landrat, dem in
dieser Eigenschaft Kreisdeputierte, von den Kreisinsassen gewählt, bei-
gegeben wurden,
Die Wirkung der St.O. bezeichnet Z., die ungünstigen finanziellen
und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt, als recht erfreulich;
vor allem habe die Selbstverwaltung vaterländischen Sinn und An-
hänglichkeit an den preußischen Staat erweckt, was sich sehr bald
bewährte, namentlich im Jahre 1813, wo freilich die oberschlesischen
Polen vielfach versagten. Das Interesse an der Selbstverwaltung schwand
indes in Schlesien sehr rasch wieder, und dahin gewirkt haben nicht
zuletzt die stärkere finanzielle Belastung, die sie im Gefolge hatte,
wie auch die das städtische Wirtschaftsleben tief berührende Einführung
der Gewerbefreiheit. Die schlesischen Handwerker, die in den Stadt-
verordnetenversammlungen die Mehrheit und beinahe die Hälfte aller
unbesoldeten Ratsstellen innehatten, wurden durch Aufhebung der
Zunftverfassung zu Gegnern der Reformen überhaupt.
Die nur langsame Entwicklung der schlesischen Städte und ihres
Bürgertums in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die noch heute
in etwa nachwirkt, erklärt sich überhaupt aus wirtschaftlichen Ur-
sachen, denen Z. am Schluß seines Buches einige bemerkenswerte Be-
trachtungen widmet.
Im Anhang bietet Z. Charakteristiken von Mitgliedern der alten
und der neugewählten Magistrate.
Die hochinteressante Lektüre des inhaltreichen Buches drängt
dem Leser unwillkürlich zum Schluß die Frage auf: Wie bewertet
Verfasser den friderizianischen Staat? Es ebe die Kontroverse
Meier-Lehmann aufrollen, wollte ich meine Ansicht näher begründen,
daß As Urteil entschieden zu ungünstig ist, wenn er z. B. ausspricht,
das schlesische Bürgertum habe beim Zusammenbruch des friderizia-
nischen Staates ungefähr. auf der gleichen niederen Stufe gestanden
wie beim Beginn der preußischen Herrschaft, und wenn er als das
Hauptergebnis der friderizianischen Zeit lediglich das Erwachen des
Gemeingeistes bezeichnet, ohne den die von Stein gewährte Selbst-
verwaltung in Parteikämpfe und Anarchie ausgeartet wäre. Zweifellos
ist das Bürgertum, unter dem Einfluß der Selbstverwaltung, im 19.
Jahrhundert der vornehmste Träger des politischen, sozialen und wirt-
schaftlichen Fortschrittes gewesen, aber es ist doch wohl, wie stets,
wenn man einzelne Erscheinungen für die Katastrophe von Jena und
Auerstädt verantwortlich machen will, einseitig, wenn Z. in der Unter-
drückung des 3. Standes „den toten Punkt nachgewiesen zu haben
glaubt, den der friderizianische Staat aus sich heraus nicht überwin-
442 Kritiken.
den konnte, bis der Anstoß von außen kam, bis der unglückliche
Krieg von 1806/7 dem Bürgertum die Bahn zur weiteren Entwick-
lung freigab.“
Auch dagegen vermag ich meine Bedenken nicht zurückzuhalten,
daß Z., wie Titel und Vorwort seines Werkes zeigen, die Ergebnisse
seiner schlesischen Forschungen als für ganz Preußen maßgebend hin-
zustellen wenigstens stark geneigt ist. Z. unterschätzt doch wohl die
provinziellen Verschiedenheiten, die auch im 18. Jahrhundert, und selbst
innerhalb der ostelbischen Landesteile, in der preußischen Monarchie
bestanden. Gegen Z.s Annahme spricht m. E. schon die doch so
wohlbekannte Tatsache (vgl. oben das über Kapitel 1 Gesagte), daf
die Eroberung Schlesiens durch Friedrich d. Gr. die wirtschaftliche
Struktur dieses Landes von Grund aus änderte. Der schlesische Handel,
und damit dessen Trüger, die Städte, gingen rapid zurück, und der
absolute Staat bemühte sich Ersatz zu schaffen durch die eifrigste
staatliche Fürsorge für Entwicklung von Gewerbe und Industrie. Ihr
unleugbarer Aufschwung vollzog sich nun aber in Schlesien, zum
Nachteil der Städte, in ganz unverhältnismäßig hohem Maße auf dem
flachen Lande, weil die Rohprodukte (z. B. Garn) und die Betriebs-
mittel (Kohle, Holz) für viele Industrien auf das flache Land wiesen,
und dann auch, weil der kapitalkräftige Adel, der doch vorzugsweise
auf seinen Gütern saß, sich sehr stark an der Industrialisierung be-
teiligte. Diese schlesische Entwicklung widersprach aber doch durchaus
der starren Trennung von Stadt und Land im übrigen Preußen, die
Gewerbe und Industrie in den Städten monopolisierte.
Für die friderizianische Städteverwaltung überhaupt und für die
Vorbedingungen, die die Steinsche Städteordnung im übrigen Preußen
antraf, werden uns also Z.s schlesische Forschungen doch nur mit
Vorbehalt maßgebend sein dürfen. Z.s Verdienst ist wahrlich groß,
wenn seine vortrefflichen Untersuchungen das Muster werden für
weitere Monographien, die in ähnlich eindringender Weise dieselben
Fragen für die anderen preußischen Territorien behandeln.
Bonn. Alfred Herrmann.
Adolphe de Circourt, Souvenirs d'une Mission à Berlin en
1848 publiées pour la société d'Histoire Contemporaine par
M. Georges Bourgin. Archiviste aux Archives nationales.
Paris, A. Picard et Fils. Rue Bonaparte 1908. XCVIII u.
447 p. 8.
Adolphe de Circourt war 1801 geboren als Sohn eines wenig
begüterten lothringischen Edelmannes, verlor die Eltern früh, trat in
die Verwaltung ein, stieg durch seine Familienverbindungen rasch auf
Kritiken. 443
und wurde 1829 von dem Minister de la Bourdonnay zu seinem Chef
du Cabinet particulier gemacht. Als der Minister schon nach wenigen
Wochen gestürzt wurde, reichte auch Circourt seine Entlassung ein,
wurde aber von dem Nachfolger ersucht seinen Posten zu behalten
und im folgenden März in ähnlicher Stellung in das Ministerium des
Auswärtigen berufen. Die Julirevolutiou ließ ihn zurücktreten. Eine
reiche Heirat setzte ihn in den Stand große Reisen zu machen und
im Verkehr mit den vornehmen und den literarischen Kreisen zu leben.
Mit Lamartine, Montalembert, Girardin, Ponsart und anderen poli-
tischen und literarischen Zelebritäten stand er in regem Verkehr, be-
sonders mit Lamartine. Trotz der verschiedenen Anschauungen.
Circourt war Legitimist und Aristokrat, aber im weiteren Sinne liberal
und vor allem Franzose. So trat er denn auch ohne Zaudern in den
Dienst der Republik, als ihn sein Freund Lamartine, der an die Spitze
der Regierung erhoben war, zum Gesandten der Republik am Berliner
Hofe ernannte (Charge d’aflaires de la France aupres du gouverne-
ment de Berlin.) Circourt hat vielerlei geschrieben. Nach dem Urteil
des Herausgebers sind die meisten der nicht edierten Sachen ohne hin-
reichende Bedeutung, aber von diesen Berliner Erinnerungen sagt er
p. CXXXIX: „Ces Souvenirs méritaient d’être publiés parcequ’ils four-
nissent une importante contribution à l'histoire diplomatique de la
France et celle des évènements europeens au milieu du XIX siecle.“
Sie sind von einer etwas großen Breite und nicht eben glänzend ge-
schrieben, aber sie bieten zuverlässige Beobachtungen. Ich glaube,
wir können dem Herausgeber zustimmen. Als Beispiel hebe ich p. 129
den Abschnitt über die Schleswig-Holsteinischen Wirren heraus, die
Charakteristiken der Vertreter von Dänemark, Schweden, Österreich,
Belgien und anderer Diplomaten, mit denen er bei seinem Eintreffen
in Berlin verhandelte.e Von dem Belgier Nothomb sagt er p. 128:
Fils de ses oeuvres et gardant quelque chose de son origine dans ses
manières M. Nothomb s’etait élevé à force de capacité, de labeur et
de prudence à une grande fortune politique. Très devoué au système
constitutionel il ne l'était pas moins au principe monarchique; sa
loyauté envers son souverain, son zèle pour le maintien de l'ordre et
de la paix ne se démentirent durant cette année d’epreuve décisive,
pas un instant. Mais il s’exposait le moins possible et ne mettait
nul héroisme dans son dévouement. Il avait acquis le talent diploma-
tique de n'énoncer jamais gratuitement aucun sentiment, de ne pro-
fesser jaimais sans necessité présente aucune idée. Auch über Canitz
und über Savigny, mit dem er von früher her befreundet war, bietet
er recht bemerkenswerte Aufzeichnungen, und über viele andere. Sehr
lebhaft ist p. 137£. der Kreis gezeichnet, der im Hause der Frau von
444 Kritiken.
Arnim verkehrte, und von großem Interesse ist der Bericht über die
Vorgänge des 18. und 19. März.
Von den Soldaten rühmt er p. 163f: Mais partout le soldat
calme et même triste pendant la mêlée, fut admirable de constance,
de discipline et d'humanité. Über die Barrikadenkämpfer ist sein
Urteil weniger günstig. Am Abend des 18. März suchte er Schelling
auf, der nahe dem Brandenburger Tore wohnte. Rien ne pourrait
peindre la douleur de cet illustre vieillard: mais sa fermeté était in-
ébranlable: „si fractus illabatur orbis...“ me dit il en me tendant la
main. Im Hotel de Russie suchte er Herrn von Arnim auf und
fand bei ihm den Fürsten Felix Lichnowski, den er seit Jahren gut
kannte. Er schildert ihn als einen jeune et infortuné rejeton d'une
grande maison de la Bohême, voué en partie pas des circonstances
défavorables a une vie d’aventurier, aimant la bizarrerie et cher-
chant le scandale, accourant partout où le désordre venait d'éclater:
il portait alors l'uniforme prussien. Je fus révolté de la légèreté
cruelle, avec laquelle il s'exprimait sur la crise affreuse que traver-
saient alors Berlin, son roi et la monarchie prussienne: il y avait
pourtant a travers cette folie coupable quelque chose du frémissement
martial que donne à un homme de coeur l'approche de dangers et
d'une lutte où il pourra se faire un rôle.
Früh um 4 Uhr am anderen Morgen machte Herr von Circourt
einen Rundgang durch einen Teil der Stadt. Er fand sie zum großen
Teil in der Gewalt der Truppen, die Haufen von Gefangenen trans-
portierten. In einigen Vorstädten sah er neue Barrikaden bauen, eine
in der Nähe von Alexander von Humboldts Wohnung. Er trat bei
ihm ein und fand ihn le front serein mais rempli d’un degout indi-
cible pour la compagnie au milieu de laquelle il avait passé la
nuit et dont les traces immondes s’apercevaient dans le désordre de
l’apartement. Ein Haufe von Arbeitern mit einem jungen Studenten
oder Schüler als Sprecher hatten Waffen von ihm verlangt, aber nur
einen alten Karabiner gefunden und dann im Unmut einige Ver-
wüstung angerichtet. Gegen 9 Uhr ging er in das Hotel de Russie.
Dorthin kam Arnim unmittelbar vom Könige mit der Nachricht, der
König wolle die Truppen zurückziehen. Er habe ihm darauf zu-
gerufen: „faire retirer les troupes! au moment où elles sont absolu-
ment victorieuses! au moment où il suffirait des quelques volées de
canon pour abattre les dernières barricades! Capituler! et cela sur une
victoire ... Décourager son armee en la deshonorant...“ Alle diese
Einwendungen sind dem Könige schon gemacht, habe Arnim erwidert,
aber der König will das BlutvergieBen beenden. Gegen 11 Uhr be-
gannen die Truppen traurig und erregt, aber gehorsam abzuziehen:
Kritiken. 445
jamais, en effet de bonnes troupes n'avaient été plus indignement
abandonnées et comme desavouées pas leurs chefs.
Diese Probe wird wohl schon genügen zu dem Beweise, daß
diese Souvenirs wert sind der Forschung zugänglich gemacht zu
werden. Die Gespräche werden ja in der Erinnerung ihre Form ver-
ändert haben, denn Circourt schrieb seine Souvenirs erst im Jahre
1858 (cf. p. XC), aber der Herausgeber, dessen kritischen Sinn wir
schon kennen lernten, rühmt das vorzügliche Gedächtnis des Verfassers
und den zuverlässigen Anhalt, den ihm seine Akten boten.
Etwas ruhmrednerisch erscheint S. 184 die Mitteilung, daß der
König, Camphausen, Arnim und andere in jenen Tagen wiederholt
erklärt hätten, wie wertvoll die Zurückhaltung gewesen sei, die der
Vertreter der französischen Republik geübt habe. Wenn er die fran-
zösische Fahne von dem Balkon seines Zimmers hätte wehen und in
den Klubs hätte verlauten lassen, die Republik Frankreich würde gern
sehen, daß Preußen seinem Beispiel folge, und wenn er sonst in
diesem Sinne tätig gewesen wäre, wie es andere Vertreter Frank-
reichs in Neapel und an anderen Orten getan: „la republique serait
sortie des barricades de Berlin comme elle etait sortie de celle
de Paris.“ Nun, der Satz ist recht geeignet, die Schranken des
Urteils des gut unterrichteten, aber doch an der Oberfläche haftenden
Beobachters zu erkennen. Die Monarchie war in Preußen auch da-
mals fester begründet, auch unter den Barrikadenkämpfern und
unter der Bürgerschaft, welche jenen Kämpfern erst rechten Nach-
druck gab. Indessen ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß in
jenen Tagen selbst der König und viele andere sich wirklich so
geäußert haben. In solchen Tagen gewinnen die Dinge und die Vor-
stellungen, die wir mit ihnen verbinden, leicht eine außerordentliche
Gestalt.
Von besonderem Wert sind naturgemäß die Aufschlüsse, die uns
Circourt über die französische Politik gibt. So rühmt er p. 224f die
Haltung des französischen Gesandten in Wien, p. 248 die vergeblichen
Bemühungen Lemartines, Deutschland gegenüber loyal zu handeln und
die Grenzgebiete nicht durch französische Parteigänger zu beunruhigen.
„Mais son cabinet, occupe par dessus tout de menager la popularite
dun chef dont il attendait toutes choses, denatursit autant qu’il lui
etait possible, dans le sens des perturbateurs et des declamateurs du
parti alors dominant les mesures, que le ministre determinait de sa pa-
role ou même de sa signature.
Breslau. G. Kaufmann.
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446
Nachrichten und. Notizen I.
Von der Bibliographie des „Theologischen Jahresberichtes“
(Herausgeber Prof. Dr. Krüger und Prof. Dr. Köhler in Gießen, Verlag von
M. Heinsius Nachfolger in Leipzig) erscheint vom diesjährigen, die Literatur
von 1907 behandelnden Band ab außer der Sonderausgabe der gesamten
Bibliographie (etwa 6—7 je fünf Bogen starke Lieferungen zu je 1 Mark)
auch eine Sonderausgabe der Bibliographie der kirchengeschicht-
lichen Literatur zum Preise von M. 3,80.
Jahresbericht über die Herausgabe der Monumenta Germaniae
historica. Die Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica ver-
einigte sich zu ihrer fünfunddreißigsten ordentlichen Plenarver-
sammlung in Berlin am 15., 16. und 17. April d. J. Im Laufe des Be-
richtsjahres 1908/09 erschienen: In der Abteilung Scriptores: Alberti de
Bezanis abbatis S. Laurentii Cremonensis Cronica ed. O. Holder-Egger (in
usum scholarum). In der Abteilung Leges: Concilia, Tomi Il pars II ed.
A. Werminghotf. Constitutiones et acta publica, Tomi IV partis II fasci-
culus prior ed. J. Schwalm. Vom Neuen Archiv für ältere deutsche Ge-
schichtskunde: Bd. XXXIII . Heft 3 und Bd. XXXIV, Heft 1 und 2. Im
Druck befinden sich sieben Quartbände, seehs Oktavbände. Die Druck-
legung des fünften Bandes der Scriptores rerum Merovingicarum, dessen
Abschluß für 1910 bestimmt zu erwarten ist, wurde vom 32. bis zum
58. Bogen gefördert. Neu bearbeitet hat Hr. Archivrat Krusch die Lebens-
beschreibungen des heiligen Amandus, deren älteste nicht dem Baudemund,
einem Zeitgenossen des Apostels der Franken, zuzuschreiben ist, sondern der
zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts angehört und am Sitze des Diözesan-
bischofs in Noyon entstanden sein wird. Hr. Privatdozent Dr. Levison in
Bonn bearbeitete neben seiner Beteiligung an der Herstellung des fünften
Bandes die Historia Wambae des Julian von Toledo und ergünzte das ge-
sammelte Material für den Liber Pontificalis. Für die Hauptserie der
Scriptores ist die Arbeit an den Annalen des Tholomeus von Lucca mit
einer unter der Presse befindlichen Untersuchung (Neues Archiv XXXIV,
Heft 3) über die verlorenen Gesta Florentinorum und ihre zahlreichen Ab-
leitungen fortgeführt. Der Abteilungsleiter Hr. Geheimrat Holder- Egger
war mit der Ausarbeitung der Vorrede zu seiner Ausgabe der Chronik des
Minoriten Salimbene de Adam beschäftigt. Eine Wiederholung dieser Aus-
gabe in der Sammlung der Scriptores rerum Germanicarum bleibt vorbe-
halten. In derselben Sammlung werden der im Berichtsjahre erschienenen,
Nachrichten und Notizen I. 441
von Hrn. Holder-Egger bearbeiteten Cronica des Albertus de Bezanis in
einigen Wochen folgen die Annales Xantenses et Vedastini in der Ausgabe
des Hrn. von Simson und die von Hrn. Dr. Schmeidler besorgte neue Auf-
lage der Chronik des Helmold; als Appendices werden mit der Slawen-
chronik erscheinen die bisher in den Monumenta Germaniae nicht vor-
liegenden Versus de vita Vicelini und die Epistola Sidonis des Propstes von
Neumünster. Das Manuskript seiner neuen Ausgabe der Chronik des Bischofs
Otto von Freising hat Hr. Dr. Hofmeister schon im vorigen Jahre abge-
schlossen. Bei den durch Hrn. Landesarchivdirektor Dr. Bretholz in Brünn
wiederaufgenommenen Arbeiten für Cosmas von Prag ergab sich für die
bisher als „konfus und wertlos“ betrachtete Chronologie dieser Quelle ein
unerwarteter Grad von Glaubwürdigkeit, wie in zwei demnächst im Neuen
Archiv zu veröffentlichenden Aufsätzen des näheren nachgewiesen werden
wird. Für die von Hrn. Prof. Dr. Uhlirz in Graz übernommene Bearbeitung
der Annales Austrise ist noch die Heranziehung zerstreuter Handschriften
erforderlich. Von dem Liber certarum historiarum des Abtes Johann von
Victring hat Hr. Dr. Fedor Schneider in Rom jetzt 20 Bogen zum Druck
befördert. Eine Ausgabe des Johannes Porta de Annoniaco mit dem Bericht
über die Krönung Karls IV. und zahlreichen Aktenstücken stellt Hr. Prof.
Zeumer in Aussicht; die erforderlich gewordene dritte Auflage des Wipo
und in weiterer Folge eine Ausgabe des Frutolf-Ekkehard wird Hr. Prof
Breßlau besorgen. Von der Einleitung des Hrn. Prof. Seemüller in Wien
zur Österreichischen Chronik von den 95 Herrschaften sind bis jetzt
15 Bogen abgesetzt. Für die Serie der Deutschen Chroniken hat weiter
Hr. Dr. Gebhardt in Erlangen den Text der Kreuzfahrt des Landgrafen
Ludwig III. von Thüringen, der im Druck ungeführ 9 Bogen füllen wird,
nunmehr druckfertig hergestellt. Die in andere Hände übergegangenen
Arbeiten für die Sammlung der Historischen Lieder in deutscher Sprache
aus der Zeit bis 1500 sind in der Weise gefördert worden, daß im Bereiche
der historisch-politischen Lyrik des 13. Jahrhunderts Hr. Oberlehrer Dr.
Pinnow in Frankfurt a. M. der noch durch Hın. Dr. Heinrich Meyer be-
wirkten Herstellung der Texte historische Erörterungen und Erklärungen,
vor allem auch genauere Datenbestimmungen, an die Seite stellte, und daß
Hr. Dr. Hermann Michel in Berlin bei Ergänzung des Katalogs insonderheit
die historischen Volkslieder der Mark Brandenburg und die auf die Soester
Fehde bezüglichen Stücke eingehender Prüfung unterzog. Den Text der
Dichtungen Suchenwirts hofft Hr. Dr. Lochner in Göttingen binnen Jahres-
frist abschließend aufstellen zu können. Für die Abteilung Leges, soweit
‘sie durch Hrn. Geheimrat Brunner geleitet wird, hat Hr. Privatdozent
Dr. Claudius Freiherr von Schwerin in München sich eine photographische
Reproduktion der dem British Museum gehörigen Handschrift der Lex Saxonum
(Spangenbergianus) verschafft; seine Bemühungen, für die von ihm über-
nommene Ausgabe der Lex Anglorum et Werinorum in England Material
aufzufinden, blieben bisher ohne Erfolg. Im Neuen Archiv erschien die
zweite Studie des Hrn. Prof. von Schwind in Wien über die Lex Baiuwariorum.
Ebendort veröffentlichte Hr. Geh. Justizrät Prof. Seckel in Berlin eine neue
Untersuchung zu Benedictus Levita, welche die Quellen für Buch U,
448 Nachrichten und Notizen I.
Kap. 1—161 behandelt. Als unentbehrliche Vorarbeit für die Edition
wurden ein Index initiorum und, soweit die im Neuen Archiv niedergelegten
sieben „Studien“ reichen, ein Index fontium ausgearbeitet; begonnen wurden
die auf Vollständigkeit angelegten Indices personarum, locorum, verborum,
rerum. Bei der Schlußrevision des Textes der älteren fränkischen Placita
haben sich dem Herausgeber, Hrn. Prof. Tangl, noch einige weitere Auf-
gaben gestellt, die einen abermaligen Aufschub des Drucks angezeigt er-
scheinen ließen, nunmehr aber gelöst sind. Der Leitung des Hrn. Prof.
Zeumer unterstanden in der Abteilung Leges wie bisher die Arbeiten für
die Lex Salica, die Concilia, die Constitutiones, die Tractatus de iure im-
perii saec. XIII. et XIV. selecti, und die Hof- und Dienstrechte des 11. bis
13. Jahrhunderts. Hr. Dr. Krammer hat bei der Konstituierung des Textes
der Lex Salica vor allem die Frage vor Augen behalten, ob man über den
Archetypus der neustrischen A-Redaktion (früher Ill) hinaus zum Urtext
gelangen könne; insofern nun die älteste, um die Mitte oder gar in dem
Anfang des 6. Jahrhunderts zu setzende Form der nüchstjüngern (austrasi-
schen) B-Redaktion (früher I), bereits eine der jüngeren Formen von A be-
nutzt hat, wird geurteilt werden dürfen, daß, wenn es auch nicht möglich
ist, zum Urtext selber zu gelangen, doch ein Text erreichbar wird, der aus
der Zeit Chlodovechs oder aus der seiner Söhne stammt. Die von Hrn.
Prof. Werminghoff Ende 1908 veröffentlichte Schlußhälfte des zweiten
Bandes der Concilia führt bis 843; die ihm beigegebenen Concordantiae
editionum wurden durch Hrn. Dr. Richard Salomon zusammengestellt. Dem
im Jahre 1906 erschienenen ersten Teile des vierten Bandes der Constitu-
tiones et acta imperii hat Hr. Dr. Schwalm in Hamburg schnell den zweiten
Teil folgen lassen, in welchem der Ausgang der Regierung Heinrichs VII.
erreicht wird; ein Schlußfaszikel mit Titelzeug und Register wird gesondert
zur Ausgabe gelangen. Ein von Hrn. Referendar F. Salomon hergestelltes
chronologisches Verzeichnis aller in den vier ersten Bänden der Constitu-
tiones enthaltenen Stücke liegt druckfertig vor. Inzwischen hat Hr. Dr.
Schwalm mit der Drucklegung des fünften Bandes (1813 ff.) begonnen und
sie bis zum 25. Bogen geführt. Auch der von dem Hrn. Abteilungsleiter
in Verbindung mit Hrn. Dr. R. Salomon vorbereitete Band VIII, der die
Anfänge Karls IV. bis 1350 begleiten wird, konnte bereits in Druck ge-
geben werden. Nachdem für die Ausgabe der Schriften des Marsilius von
Padua bereits früber Hr. Prof. Otto in Hadanıar gewonnen war, haben sich
der Sammlung der Tractatus de iure imperii saec. XIII. et XIV. selecti
weiter freundlichst zur Verfügung gestellt Hr. Dr. Franz Wilhelm in Wien
für den Tractatus de praerogativa imperii, die Notitia und den Pavo des
Jordanus von Osnabrück, Hr. Geheimrat Prof. Dr. Grauert in München für
die Monarchia des Dante und die Schriften Konrads von Megenberg und
vielleicht des Augustinus Triumphus. Für eine Ausgabe des Lupolt von
Bebenburg liegt in der Inauguraldissertation des Hrn. Dr. H. Meyer, eines
Schülers des Hrn. Grauert, eine beachtenswerte Vorarbeit vor. Zunächst
aber hat Hr. Dr. Krammer in den Fontes iuris Germanici antiqui mit dem
Druck seiner Ausgabe der Determinatio compendiosa de iurisdictione imperii
begonnen, die er für Tholomeus von Lucca in Anspruch nimmt und unge-
Nachrichten und Notizen 1. 449
fähr zum Jahre 1280 ansetzt. Bei einem Besuche in Paris fand Hr. Krammer
zwei noch unbekannte Traktate des Tholomeus, deren einer zusammen mit
der Determinatio veröffentlicht werden wird. Über vorbereitende Schritte
für die Bearbeitung der Hof- und Dienstrechte des 11. bis 13. Jahrhunderts
hat Hr. Dr. Ferdinand Bilger in Heidelberg dem Abteilungsleiter einen
ersten Bericht erstattet. Für die Abteilung Diplomata Karolinorum gelang
Hrn. Prof. Tangl im Kapitelarchiv zu Verona die Wiederauffindung einer
Abschriftengruppe, nach der von anderer Seite bisher vergeblich gesucht.
worden war. Über alle Erwartungen ergiebig war eine Nachprüfung der
tironischen Noten in den wenigen für unsere Zwecke noch nicht unter-
suchten Originalen. Im Zusammenhange dieser Arbeiten verfaßte der Hr.
Abteilungsleiter eine Abhandlung (in den „Beiträgen zur brandenburgischen
und preußischen Geschichte“ herausgegeben vom Verein für Geschichte der
Mark Brandenburg) über die Urkunden Ottos I. für Brandenburg und Havel-
berg als Vorbilder für die gefälschten Urkunden der sächsischen Bistümer,
und Hr. Dr. Müller eine Untersuchung über die „Urkunden- und Legenden-
fälschungen im St.-Medardus-Kloster zu Soissons" (Neues Archiv XXXIV,
Heft 3); entsprechende Arbeiten von Hrn. Tangl für Osnabrück (im Archiv
für Urkundenforschung II, 2) und von Hrn. Müller für Hildesheim und
Le Mans werden sich ansehließen. Der vierte Band der Diplomata regum
et imperatorum Germaniae ist bis auf das unter der Presse befindliche
Register der Eigennamen vollendet. Zu den in dem Bande vereinigten
Diplomen Konrads UI. hat der Leiter der Abteilung Diplomata saec. XI.,
Hr. Prof. Harry Breßlau, im Neuen Archiv XXXIV fünf Exkurse veröffent-
licht, denen Hr. Dr. Wibel einen sechsten über die Reinhardsbrunner Ur-
kundengruppe folgen lassen wird. Aus dem Verband dieser Abteilung ist
der Mitarbeiter Hr. Dr. Hessel am 1. Juli 1908 ausgeschieden, um sich im
Auftrage der Kommission zur Herausgabe elsässischer Geschichtsquellen der
Bearbeitung der Register der Bischöfe von Straßburg zu widmen. Die
Drucklegung der Urkunden Heinrichs III., für dessen Regierungszeit das
Material nahezu vollständig gesammelt ist, werden die Hrn. Breßlau und
Wibel vorbereiten. In der Abteilung Diplomata saec. XII traten die Archiv-
reisen in den Vordergrund, ausgeführt durch den Abteilungsleiter Hr. von
Ottenthal und Hrn. Dr. Hirsch. An der Sichtung und Zurichtung des
Materials beteiligte sich auch der ständige Hilfsarbeiter Hr. Dr. Samanek.
Die Leitung der Abteilung Epistolae hat auf Ersuchen der Zentraldirektion
Hr. Prof. Tangl abermals übernommen, doch wird Hr. Werminghoff die
Drucklegung der von Hrn. Dr. Perels jetzt bis zum 15. Bogen fortgeführten
Edition der Briefe des Papstes Nicolaus I. bis zum völligen Abschlusse
leiten. Der neu eingetretene ständige Mitarbeiter dieser Abteilung, Hr.
Privatdozent Dr. Caspar, hat das Register Johannes’ VIII. in Angriff ge-
nommen und die Repertorisierung von Einzelbriefen im Anschluß an die
bis 911 reichende Übersicht von Gundlach (Neues Archiv XII) fortgesetzt.
Für die Bearbeitung der Briefe Hincmars von Reims ist Hr. Privatdozent
Dr. Hellmann in München gewonnen worden. Hr. Realgyınnasialdirektor
Dr. Henze in Südende bei Berlin hat den Text des Briefes Kaiser Ludwigs II.
an den byzantinischen Kaiser Basilius mit Hilfe einer photographischen
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 30
450 Nachrichten und Notizen I.
Aufnahme des Codex hergestellt und auch die Einleitung bereits verfaßt;
in einer in Ilbergs Jahrbüchern für das klassische Altertum demnächst er-
scheinenden Abhandlung wird die Frage der Verfasserschaft des Bibliothekars
Anastasius erörtert werden. Zu den in der Abteilung Antiquitates durch
die Herren Prof. Ehwald in Gotha, Prof. Strecker in Berlin und Bibliothekar
Privatdozent Werner in Zürich fortgeführten Arbeiten ist insbesondere zu
erwähnen, daß Hr. Strecker im Jahresbericht des Luisengymnasiums auf
Grund zahlreicher Handschriften den Rhythmus de Asia et de universi
mundi rota neu herausgegeben hat, der bisher als „fränkische Kosmographie
des 7. Jahrhunderts“ nur in der unvollkommenen Ausgabe von Pertz aus
den Abhandlungen der Berliner Akademie von 1845 vorlag. Nach Abschluß
des zweiten Halbbandes der Poetae Carolini IV beabsichtigt Hr. Strecker,
die darin enthaltenen Rhythmi in unserer Sammlung von Schulausgaben
zu wiederholen. Die Vorbereitungen für die Edition der Necrologia aus
der Diözese Passau, der Erzdiözese Wien und den Diözesen Linz und
St. Pölten sind so erfreulich vorgeschritten, daß jeder der beiden Heraus-
geber, der Erzbischöfliche Bibliothekar Hr. Dr. Fastlinger in München und
der Hr. Pfarrer Dr. Adalbert Fuchs O. S. B. in Brunnkirchen, den von ihm
übernommenen Band in absehbarer Zeit druckfertig vorlegen kann. Mit
dem 1. April d J. ist die Zentraldirektion in den Besitz der kostbaren
Bibliothek eines ehemaligen Mitgliedes, des am 20. Mai 1907 verstorbenen
Professors an der Universität München Dr. Ludwig Traube, eingetreten.
Für die Zwecke dieser „Iraube-Bibliothek“ wurde durch den Reichshaus-
haltsetat für 1909 eine dauernde Vermehrung der den Monumenta Germaniae
von Reichs wegen gewährten Unterstützung um jährlich 5000 Mark vor-
.gesehen. Sie wird über den Kreis der Mitglieder und Mitarbeiter der
Zentraldirektion hinaus auch anderen Gelehrten zugänglich sein.
Programm für die XI. Versammlung Deutscher Historiker in
Straßburg i. E. vom 15. bis 19. September 1909. Ea wird dazu ein-
geladen durch den Vorsitzenden des Verbandes, Prof. Dr. H. Breßlau, und
den Vorsitzenden des Ortsausschusses, Prof. Dr. W. Wiegand. — Mittwoch,
15. September. 5 Uhr: Sitzung des Verbands- und des ÖOrtsausschusses in
der Universität. 8 Uhr: Zwanglose Vereinigung im großen Saale des Zivil-
kasinos. — Donnerstag, 16. September. 9 Uhr: Eröffnung in der Aula der
Universität. 9%, Uhr: Vortrag von Prof. Dr. E. Schwartz (Freiburg): Die
Konzilien des IV. Jahrhunderts. 11, Uhr: Vortrag von Prof. Dr. E. Bran-
denburg (Leipzig): Die Staatsanschauungen von Macchiavelli und Thomas
Morus im Zusammenhang mit der Weltanschauung der Renaissance. 6", Uhr:
Öffentlicher Vortrag von Prof. Dr. @. Dehio (Straßburg): Historische Be-
urteilung der Kunst im Elsaß. Abends: Zusammenkunft im Restaurant
Luxhof (Luxhofgasse). — Freitag, 17. September. 9 Uhr (pünktlich): Vor-
trag von Dr. W. Lenel (Straßburg): Epochen der älteren venezianischen Ge-
schichte. 10, Uhr: Vortrag von Prof. Dr. H. Finke (Freiburg): Dante als
Historiker. 12 Uhr: Sitzung des Verbandes Deutscher Historiker im Senats-
saale der Universität. 6 Uhr: Öffentlicher Vortrag von Redakteur W. Kauf-
mann (Dresden): Das Wirken der Deutschen im amerikanischen Bürger-
Nachrichten und Notizen I. 451
kriege. 8 Uhr abends: Festvorstellung im Stadttheater, dargeboten von der
Stadt Straßburg. Erstaufführung von „Michel Angelo“, Historie in 5 Auf-
zügen von H. K. Abel. — Samstag, 18. September. 9 Uhr: Vortrag von
Prof. Dr. W. Michael (Freiburg): Walpole als Premierminister. 11 Uhr:
Vortrag von Prof. Dr. H. Oncken (Heidelberg): Bennigsen und die Epochen
des parlamentarischen Liberalismus in Deutschland und Preußen. 3 Uhr:
Vortrag von Prof. Dr. R. Sternfeld (Berlin): Ablenkungen und Abirrungen
der Kreuzzüge. 6Y, Uhr: Festmahl im Bäckehiesel (das trockene Gedeck
Mark 4,50). Nachher Vereinigung in der Orangerie. Festliche Beleuchtung
des Parks. — Sonntag, 19. September. Ausflug nach Rappoltsweiler, den
Rappoltsweiler Burgen und Schlettstadt Abfahrt vom Hauptbahnlıoufe
10 Uhr 54 Min. Für Teilnehmer, welche die Besichtigung der Hohkönigs-
burg mit dem Ausflug zu verbinden beabsichtigen, Abfahrt 7 Uhr 39 Min.
Treffpunkt beider Abteilungen: die Ulrichsburg ob Rappoltsweiler. — Die
Vorträge finden in der Aula, die öffentlichen im Vorsaal der Aula der
Universität statt. Das Empfangsbureau befindet sich Mittwoch, den 165. Sep-
tember 3—6 Uhr im Lichthof der Universität, von Y,8 Uhr ab im Zivil-
kasino, an den anderen Tagen von Ia Uhr an im Lichthof der Universität.
Vorherige schriftliche Anmeldung bei Herrn Archivsekretär Haensel, Straß-
burg i. E., Bezirks-Archiv, ist erwünscht. — Am Donnerstag, den 16. Sep-
tember, nachmittags 3 Uhr, findet eine Führung durch das Münster in drei
Abteilungen statt. Zur Führung haben sich die Herren Prof. Dr. Ficker,
Dombaumeister Knauth und Prof Dr. Polaczek freundlichst bereit erklärt.
Das Bezirksarchiv und das Stadtarchiv haben eine gemeinsame Ausstellung
in den Räumen des Bezirksarchivs veranstaltet, die für die Teilnehmer am
Donnerstag, den 16. und Freitag, den 17. September, von 3—6 Uhr geöffnet
ist. Eine Ausstellung von Karten und älteren Städteansichten des Elsaß
(im Auditorium maximum der Universität), vorbereitet von Herrn Bibliothekar
Dr. E. Marckwald, wird an den drei Sitzungstagen vormittags von 9—12 Uhr
und an den beiden ersten Tagen auch nachmittags von 3—6 Uhr den Teil-
nehmern zugänglich sein. — Zur Teilnahme am Historikertage sind alle
Fachgenossen und Fachverwandten sowie alle Freunde geschichtlicher
Forschung eingeladen. Von den Teilnehmern, die nicht Mitglieder des
Verbandes sind, wird ein Beitrag von A Mark erhoben, den Mitgliedern des
Verbandes wird die Teilnehmerkarte gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte
für 1909 ausgehändigt. Anmeldungen zum Eintritt in den Verband (Jahres-
beitrag 8 Mark) sind an dessen Schatzmeister, Archivdirektor Prof. Dr. Josef
Hansen in Köln a. Rh., oder in der Woche vor und während der Versamm-
lung an den Vorsitzenden bzw. das Empfangsbureau zu richten. Zu den
öffentlichen Vorträgen hat jedermann Zutritt. Antrüge, die auf dem
Historikertage erörtert werden sollen, können nur von Verbandsmitgliedern
gestellt werden und sind schriftlich bei dem Vorsitzenden des Verbandes
einzubringen.
Gleichzeitig mit dem Historikertage findet die „IX. Konferenz von
Vertretern landesgeschichtlicher Publikationsinstitute“ statt.
Vorläufige Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. Vorschläge betreffend die
Organisation der Konferenz landesgeschichtlicher Publikationsinstitute
30*
452 Nachrichten und Notizen I.
(Prof. Dr. Kötzschke- Leipzig). 2. Aussprache über die Stellung der Mit-
arbeiter landesgeschichtlicher Institute. 3. Besprechung der Leitsätze von
Dr. A. Tille-Dresden über die Veröffentlichung von Quellen zur städtischen
Wirtschaftsgeschichte. 4. Bericht über den Plan einer photographischen
Reproduktion der älteren Urkunden. 5. Vortrag von Prof. Dr. M. Spahn-
Straßburg über systematische Sammlung der deutschen Zeitungen. Die
erste Sitzung soll am 15. September, nachmittags 3 Uhr, im Hörsaal V der
Universität stattfinden. Die Zeit weiterer Sitzungen wird in Straßburg
bekanntgemacht werden. Die Besucher des Historikertages sind zur Teil-
nahme an den Sitzungen der Konferenz eingeladen. |
Preisaufgabe. Die Kantgesellschaft (Geschäftsführer Prof. Dr.
H. Vaihinger-Halle) hat soeben eine vierte Preisaufgabe ausgeschrieben mit
einem 1. Preis von 1500 Mark und einem 2. Preis von 800 Mark. Die
Mittel hierzu haben 174 Schüler, Freunde und Verehrer von Professor
R. Stammler-Halle aufgebracht. Die Preisaufgabe ist formuliert von
Professor Stammler, welcher zugleich mit Professor Huber-Bern und Pro-
fessor Natorp-Marburg Preisrichter ist. Das Thema dieser „Rudolf Stammler-
Preisaufgabe“ lautet: „Das Rechtsgefühl, erkenntniskritisch und psycho-
logisch untersucht, seinem Auftreten nach in der Geschichte der Rechts-
philosophie erörtert und in seiner Bedeutung für Theorie und Praxis des
heutigen Rechts dargelegt.“ Die näheren Bestimmungen sind gratis und
franko zu beziehen von Dr. Jörges-Halle a. S., Seebenerstraße.
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde in Köln. Der Preis
für die Lösung der Preisfrage der Mevissen-Stiftung: „Die Glasmalereien
in den Rheinlanden vom 13. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts“ ist
durch Beschluß des Vorstandes vom 29. Juni d. J. Herrn Dr. H. Oidtmann
in Linnich zuerkannt worden.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die
British Akademy in London wählte Prof. Dr. F. Liebermann in Berlin und
den o. Prof. der deutschen Sprache und Literatur Dr. Eduard Sievers in
Leipzig zu korrespondierenden Mitgliedern. Die kaiserliche Akademie der
Wissenschaften in Wien ernannte den Prof. der Geschichte Dr. Alfons
Dopsch, den Prof. der Archäologie Dr. Robert von Schneider, den
Prof. des deutschen Rechts und der Österreichischen Reichsgeschichte
Dr. Hans von Voltelini in Wien, sowie den Schriftsteller Dr. F. Fried-
jung in Wien zu korrespondierenden Mitgliedern.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der ao. Prof. der neueren
deutschen Literaturgeschichte Dr. Alexander von Weilen und der ao. Prof.
der Volkswirtschaftslehre Dr. Karl Grünberg, beide in Wien, wurden zu
Ördinarien befördert.
Der Gymuasialprofessor Dr. Karl Strecker in Berlin wurde zum
ao. Prof. der Universität für mittelalterliches Latein ernannt.
Der Privatdozent für neuere Kunstgeschichte Dr. Franz Bock in Mar-
burg erhielt den Titel Professor.
Nachrichten und Notizen I. l 453
Es habilitierten sich Dr. August Wolkenhauer (Geographie) in Göt-
tingen, Dr. Hans Gehrig (Volkswirtschaftslehre) in Halle und Dr. Hans
Planitz (Deutsche Rechtsgeschichte) in Leipzig.
Archive: In Wien wurde, an Stelle des in den Ruhestand tretenden
Sektionschefs Dr. Gustav Winter, der Vicedirektor Dr. Arpád v. Károlyi
zum Direktor des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs befördert. Der
Sektionsrat Dr. Hans Schlitter wurde zum Vicedirektor, Dr. Árpád
Györy v. Nádudvar zum wirklichen Sektionsrat, Dr. Tankred Stokka
zum wirklichen Staatsarchivar ernannt, Dr. Arthur Goldmann erhielt
Titel und Charakter eines Staatsarchivars, Dr. Karl Hönel wurde Concipist
I. KI. und Josef Graf Hardegg Coneipist II. Kl.
Museen: Der Direktor der königlichen Nationalgalerie in Berlin Prof.
Dr. H. v. Techudi wurde zum Direktor der Zentralgemäldegalerie in München
und der Kustos Dr. Friedrich Knorr zum Direktor des schleswig-holstein-
schen Museums vaterländischer Altertümer in Kiel ernannt.
Karl Theodor von Inama-Sternegg, gestorben am 28. November 1908.
K. Th. von Inama-Sternegg war eine der hervorragendsten Persönlich-
keiten Österreichs auf dem Gebiete der wissenschaftlich fundierten Ver-
waltungssphäre und einer der einflußreichsten Statistiker unserer Zeit über-
haupt. Einer südtiroler Familie entsprossen, aber in Bayern geboren,
erzogen und vorgebildet, verbrachte er sein Berufsleben in Österreich. Als
Wirtschaftshistoriker und Nationalökonom brachte er die erste Manneszeit,
von seinem 26.—38. Lebensjahre, als Professor an der Innsbrucker Universität
zu, worauf sein Lebensweg stark abbog, indem Inama die Präsidentschaft
der österr. statistischen Zentralkommission in Wien übernahm und fast
25 Jahre leitete, wobei er, höber und höher steigend, 1905, als er vom
Amte schied, die Würden und Ehrenämter eines Geheimrats und Herren-
hausmitglieds, Präsidenten des Internationalen Statischen Institutes, Vor-
sitzenden mehrerer wissenschaftlicher und humanitärer Institute sowie
Kongresse, Ehrendoktors und Mitglieds wissenschaftlicher Akademien ost
in seiner Person vereinte. Auch hatte Inama neben seiner Amtsstellung
als Honorarprofessor die statistische Lehrkanzel an der Universität Wien
sowie einige andere Lehrstellen inne.
Inama war eine Kraftnatur und ein Vollmensch im wahrsten Wort-
verstande. Intensivste Anspannung seiner Kräfte in rastloser Arbeit, all-
seitige Betätigung auf den verschiedensten Gebieten: Wirtschaftsgeschichte,
Wirtschaftslehre und -politik, amtlicher und wissenschaftlicher Statistik,
Anthropologie, Staatspolitik, praktischer Wohltätigkeit usf., ferner ver-
schiedenartigste Betätigung als: Amtschef, Lehrer und Prüfer, einfluß-
nehmeuder Präsident, Mitglied verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und
humanitärer Körperschaften, wissenschaftlicher und populärer glünzender
Schriftsteller und Redner zeichneten ihn aus. Daneben blieb Neigung
und Veranlagung, aber wenig Zeit für die rein menschliche Lebenssphäre:
für die Familie, als Gutsherr, Jäger, Landwirt und Freund heiterer Lebens-
auffassung, ferner für Literatur und Künste. Daß Inama diese Vollmensch-
natur besitzen und so reichlich entfalten konnte, lag in dem Umstande seiner
454 Nachrichten und Notizen L
außerordentlich frühzeitigen geistigen Reife und sehr bald abgeschlossenen
geistigen Entwickelung begründet; frühe konsolidiert aber niemals stehen-
bleibend, weil die wissenschaftliche Fortbildung aufmerksam verfolgend,
vermochte er sich auszugeben, ohne viel Zeit auf das Rezipieren vergeuden
zu müssen. Er wirkte, klug und zielbewußt, geradezu suggestiv auf seine
Umgebung und weite Kreise, insbesondere durch seine Rednergabe; damit
ist aber gegeben, daß ein großer Teil des Erfolges Inamas im unmittelbar
persönlichen Momente lag.
, Der nachhaltige Ausgangspunkt von Inamas wissenschaftlicher Richtung
war die Wirtschaftsgeschichte. Sein Hauptwerk die „Deutsche Wirtschafts-
geschichte des Mittelalters“ erschien in 8 (resp. 4) Bänden 1879, 1891, 1899
und 1901; der 1. Band befindet sich vollendet in 2. Auflage im Nachlasse.
Dieses Werk, eigentlich eine Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, war sein
Stolz, sein Lebenswerk aber auch sein Schmerzenskind, und die meisten
seiner sonstigen wirtschaftsgeschichtlichen Arbeiten sind nur im Anschlusse
an dieses Hauptwerk entstanden. Der erste Band gedieh in Innsbruck, in
der Muße des Gelehrtenlebens, aber während allzufrüher Entwicklungsjahre,
und für die andern Bände fehlte ihm im späteren Leben die volle Zeit.
Viele seiner Feststellungen sind angefochten und widerlegt worden, sei
dem so; nach zwei Richtungen aber ist seine wirtschaftsgeschichtliche Be-
deutung unbestritten und groß: erstens, daß er den Mut fand und daß
es ihm gelang, die Wirtschaftsgeschicke eines großen Volkes in einem
großen Zeitabschnitte allseitig wirtschafts- und rechtsgeschichtlich darzu-
stellen und das angesichts der lückenhaften Quellen und mangelnden Vor-
arbeiten — welches Wagnis, welches Selbstvertrauen, aber auch welcher
RiesenfleißB und welcher Scharfsinn bei der Quellenverwertung — und
zweitens daß er sein ganzes späteres wissenschaftliches Leben auf der
Wirtschaftsgeschichte aufbaute und in ihr ein gediegenes nie wankendes
Fundament fand.
Als Nationalökonom und Statistiker ging Inama neben der Geschichte
von der Soziologie aus und das zu einer sehr frühen Zeit; ohne theoretischen
Fragen auszuweichen, fühlte er sich mehr von wirtschaftspolitischen Problemen,
namentlich jenen weltwirtschaftlicher Natur angezogen, sowie insbesondere
das Neue, Große und Moderne stets einen besonderen Reiz für ihn hatte.
Ein zusammenfassendes nationalökonomisches Werk liegt nicht vor, wohl
aber zahlreiche Abhandlungen, welche mit solchen auf dem Gebiete der
Verwaltungslehre und Statistik in den zwei Reihen der ‚Staatswissen-
schaftlichen Abhandlungen‘ gesammelt sind (1903 u. 1908).
Für die Verwaltungsstatistik war Inama von hervorragender Bedeutung,
und sein Wirken wird lange andauernde Erfolge aufweisen; theoretisch
betätigte er sich insbesondere in dem Statistischen Seminare, und eine
blühende Schule von Statistikern in Österreich hält seine Traditionen, sie
weiter ausbauend, auf den Lehrkanzeln der Universitäten aufrecht. So
zahlreich Inamas Abhandlungen, Reden und Schriften über verschiedene
statistische Probleme (insbesondere in der Statistischen Monatsschrift ver-
öffentlicht) auch sind, so daß sie im Verein mit den Seminarberichten und
allfälligen mündlichen Traditionen das Wesentlichste eines statistischen
Nachrichten und Notizen L 455
Kompendiums ergeben könnten, selbst schrieb er keines und auch keine
sonstige zusammenfassende einschlägige Schrift.
Inama war stolz auf seine Erfolge und Ehren, aber nie eitel; er ver-
mochte der schlichte, joviale Kollege zu sein, aber, wo es nottat, auch
seine Würde und Persönlichkeit sehr gut zur Schau zu tragen; er besaß,
ohne sich je zu verläugnen, eine seltene Anpassungsfähigkeit für hoch und
niedrig, verstand ausgezeichnet zu repräsentieren, er scheute sich aber
ebensowenig, in entfernte Vorstädte zu Sitzungen humanitärer Vereine zu
wandern, und liebte es, sich voll in den Dienst der Menschheit, ebenso aber
auch eines einzelnen Armen zu stellen. Eisern streng gegen sich, war er gütig
gegen reine Beamten, vornehm über Neid und Intrigen hinwegsehend, und
der liebevollste Gatte und Vater für seine Familie, der er sich, so vielfach
in Anspruch genommen, zu seinem Leidwesen nicht voll genug widmen
konnte. Ein heiterer Lebensabend war ihm nicht vergönnt; er starb nach
dreijähriger Ruhepause 65 Jahre alt zu Innsbruck, wohin er sich in die
Nähe seines Gutes Lichtenwert bei Brixlegg am Inn zurückgezogen hatte.
Graz. E. Mischler.
F. Karl Wittichen $.
Am 1. Mai starb nach 6wöchentlichem Leiden infolge einer Blinddarm-
erkrankung in Hannover, wo er sich vor kurzem an der technischen Hoch-
schule habilitiert hatte, F. Karl Wittichen (geb. 1878). In ihm verliert
die historische Wissenschaft sehr viel; und zwar sicherlich viel mehr, als
diejenigen wissen, welche nur seine, jetzt schon einige Jahre zurückliegenden
Monographien (Preußen und England in der europäischen Politik 1785—1788,
Heidelberg 1902. Preußen und die Revolutionen in Belgien und Lüttich
1789—1790, Göttingen 1905) kannten. Freilich zeugten auch sie schon von
außergewöhnlich starkem Talente und, bei einer gewissen Einseitigkeit des
Interesses, von einer erstaunlichen Beherrschung der auswärtigen Lage der
Staaten jener Zeiten. Es kommt mir dabei das glänzende Urteil in Erin-
nerung, das ein so hervorragender Forscher und Kenner der Zeit wie Hanns
Schlitter in Wien vor einigen Jahren mir gegenüber über diese Arbeiten abgab.
Wittichen zeigte schon damals, daß er einer der wenigen Historiker sei,
die von Bismarck wirklich gelernt haben. Seit jenen Arbeiten aber war
er, wie die ihm Näherstehenden wußten, in einer müchtig aufsteigenden
Entwickelung begriffen. Er war bedeutend vielseitiger geworden; er hatte
sich im Zusammenhang mit seinen Gentzstudien in philosophischer und
geistesgeschichtlicher Richtung vertieft und versprach gerade auf letzterem
Gebiete das Höchste zu leisten. Eine gewisse Neigung zur Einseitigkeit
auch im Urteil war er im Begriff durch strenge Selbstzucht völlig abzu-
streifen. Er war von leidenschaftlichstem Interesse für unsere Wissenschaft
erfüllt; dabei machte er daraus, daß dieses Interesse stark politisch belebt
war, im Gegensatz zu manchem andern, niemals ein Hehl. Kompromisse
mit Nützlichkeitserwägungen sind ihm immer unmöglich gewesen. So sinkt
mit ihm ein Historiker von seltener Begabung und ein Mann von Mut
und Charakter frühzeitig ins Grab. Sein Verlust ruft den Schmerz über
den frühen Tod seines älteren Bruders, Paul Wittichen, wach, der vor
b
456 Nachrichten und Notizen I.
einigen Jahren in Rom am Typhus starb. Es ist ein wahrhaft erschütternder
Gedanke, daß diese beiden Menschen, die so besonders voller Leben, körper-
licher und geistiger Kraft und Gesundheit und glänzender Gaben waren, uns
in der Frühblüte der Jahre entrissen worden sind. Von der, auf vier oder
fünf Bände berechneten, Gentzpublikation, die Karl Wittichen als Nachfolger
seines Bruders im Auftrag der Wedekind-Stiftung in Göttingen über-
nommen hatte, liegt der erste Band großenteils fertig gedruckt, der zweite
druckfertig vor; diese dürften demnächst erscheinen. Es ist zu hoffen,
daß sich für den Rest der Publikation der geeignete Fortsetzer finde.
Auch in den späteren Bänden wird eine Fülle von Vorarbeiten und Ge-
danken Karl Wittichens wirksam sein. So wird sein Name im Zusammen-
hang mit dieser Publikation auch in einem weiteren Kreise von Fach-
genossen weiterleben. Denjenigen aber, die ihm näher standen, wird seine
Art, als Mensch zu sein und als Historiker zu denken, immer in dankbarer
und fruchtbarer Erinnerung bleiben.
Hamburg. A. Wahl.
Karl Lohmeyer $£,
Ein langjähriger Mitarbeiter der Histor. Vierteljahrschrift, der Extra-
ordinarius der Albertina Dr. Karl Lohmeyer ist im Alter von 77 Jahren
am 15. Mai in Königsberg gestorben.
Er war zu Gumbinnen in Ostpreußen geboren und hatte bei seinen
Studien, die er mit Unterstützung des königlichen Hauses, wie man sagt,
seinerzeit betrieb, erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, da er ohne
Arme geboren war und mit dem Fuße die Feder führte.
Die Zahl seiner Werke ist nicht unbeträchtlich, die seiner Abhand-
lungen sehr groß. Meist bewegten sich seine Studien auf dem Gebiete der
Provinzialgeschichte, doch ließ er u. a. auch eine Übersetzung des C. Paoli-
schen Grundrisses der Paläographie (1839 und 1895) erscheinen. Im Liter.
Zentralblatt rezensierte er mehrere Jahrzehnte hindurch historische Werke
der verschiedensten Art. Seine „Geschichte von Ost- und Westpreußen“,
die einen Teil von Heeren-Ukert bildet, erschien 1908 in dritter Auflage
und ist um drei Kapitel am Schluß (gegen die früheren Auflagen) erwei-
tert, die Darstellung ist jetzt bis etwas über 1410 geführt worden.
; Dr. G. Sommerfeldt.
457
Nachrichten und Notizen II.
Archivliteratur.
Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandes-
archivs. Herausgegeben von der Großherzoglichen Archivdirektion.
II. Bd. II. Hälfte. Karlsruhe, C. F. Müllersche Hofbuchhandlung, 1907.
VIII und 200 S. (S. 195—394) gr. 8°.
2. Bertold Bretholz, Das mährische Landesarchiv. Seine Geschichte,
seine Bestände. Herausgegeben vom Landesausschusse der Markgraf-
schaft Mähren. Brünn, Verlag des Landesausschusses 1908. IX und
161 S. nebst 15 Tafeln, 4°.
3. Bestimmungen aus dem Geschäftsbereich der Kgl. Preußi-
schen Archivverwaltung (Mitteilungen der Kgl. Preußischen Archiv-
verwaltung, Heft 10). Leipzig, S. Hirzel, 1908. II und 39 S. gr. 8°.
4. Bruno Krusch, Geschichte des Staatsarchivs zu Breslau (Mitt. d. K.
Pr. Archivverwalt., Heft 11). Leipzig, S. Hirzel, 1908. VIII und 348 S.
gr. 8°.
5. Otto Meinardus und Rudolf Martiny, Das neue Dienstgebäude des
Staatsarchivs zu Breslau und die Gliederung seiner Bestände (Mitt. d.
K. Pr. Archivverwalt., Heft 12). Leipzig, S. Hirzel, 1909. VII und 89 S.
gr. 8° mit 7 Figuren und einem Vollbild.
6. A. Warschauer, Mitteilungen aus der Handschriftenabteilung des Bri-
tischen Museums zu London vornehmlich zur Polnischen Geschichte
(Mitt. d. K. Pr. Archivverwalt., Heft 13). Leipzig, S. Hirzel, 1909.
I und 80 S. gr. 8°.
1. Die erste Hälfte des zweiten Bandes der Karlsruher Inventare ist
in der Übersicht über neuere Archivliteratur in der Historischen Viertel-
jahrschrift Band 10 Heft 2 S. 291 folg. besprochen worden. Die dort dar-
gelegte Behandlungsweise ist naturgemäß auch in der vorliegenden zweiten
Hälfte beibehalten, so daß es genügt, hierfür auf jene Besprechung zu ver-
weisen. Das Verzeichnis der Bestände der Abteilung I des Großherzoglichen
Haus- und Staatsarchivs, der Personalien, wird hier fortgesetzt; den Linien
Altbaden, Hachberg und Baden-Baden schließt sich die Linie Baden-Durlach
an, die mit Markgraf Ernst (f 1553) beginnt und mit dem ersten Groß-
herzog Karl Friedrich (t 1811) in diesem Bande ihren Abschluß findet; die
folgenden Großherzöge sind nicht mit behandelt. Diese Materialien bilden
den Hauptinhalt des Heftes (S. 195—323); ihnen schließen sich Nachträge
zur „Sammlung der Handschriften‘ an, die im ersten Band der Inventare
beschrieben sind; es handelt sich hier um 189 seit 1901 neu hinzu-
gekommene Nummern, unter denen die Monesche Sammlung (der litera-
rische Nachlaß, Konzepte von Ausarbeitungen, Kollektaneen, Quellenab-
schriften, Korrespondenzen des ehemaligen Direktors des Generallandes-
archive Franz Joseph Mone + 1871, und seines Sohnes Professor Fridegar
Histor. Vierteljahrschrift. 1009. 3. 31
pi
458 Nachrichten und Notizen II.
Mone + 1900) den Hauptbestand ausmacht, eine allerdings in ihrem Werte
sehr ungleichartige Masse. Ein gutes Register der Personen- und Orts-
namen verleiht den beiden Teilen des zweiten Bandes die rechte Brauch-
barkeit. Das Hauptverdienst an der Bearbeitung der zweiten Hälfte ge-
bührt dem Archivassessor Frankhauser, der sich dabei der Unterstützung
des Archivdirektors Obser zu erfreuen hatte.
2. Die österreichischen Archive stehen in erster Reihe hinsichtlich der
stattlichen, ja geradezu prächtigen Beschreibung ihrer Gebäude und deren
innerer Einrichtung. Dem K. K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien,
das in einer schön ausgestatteten, für den Fachmann durch die zahlreichen
Abbildungen einzelner Teile der Einrichtung lehrreichen Festschrift von
Gustav Winter, Das neue Gebäude des K. und K. Haus-, Hof- und Staats-
archivs zu Wien (mit 15 Tafeln, 4°, Wien 1903), eine Schilderung seines
neuen Heims erhalten hat, ist jetzt das Mährische Landesarchiv nachgefolgt.
Wie vor fünfzig Jahren der Bezug eines neuen eigenen Heims den äußeren
Anlaß geboten hatte zu dem „Bericht über das mährische ständische Landes-
archiv" (1858) von Chlumecky und Chytil, so ist auch jetzt die Übersiede-
lung aus den inzwischen nochmals gewechselten, aber wieder ungenügend
gewordenen alten in neue passende Räume die Mitveranlassung zur Her-
ausgabe der Bretholzschen Publikation. Der „Landesausschuß für die
Markgrafschaft Mähren“, der in seinem neuen schönen Amtsgebäude am
Radwitplatz in Brünn dem Landesarchive eine geräumige und würdige
Heimstätte bereitete, veranlaßte auch die Bearbeitung dieses Bandes, der
sich aber durch die Art, wie Bretholz seiner Aufgabe gerecht geworden ist,
weit über die Bedeutung einer Gelegenheitsschrift oder Baufestschrift er-
hebt; denn der jetzige Archivvorstand hat sich nicht begnügt, eine mit
Plänen ausgestattete Beschreibung des Baueg zu geben, sondern eine Ge-
schichte des Archivs vorausgeschickt, die sich zu einer Geschichte der mo-
dernen mährischen Historiographie erweitert und uns das Wesen und Wirken
Boczeks (der in seinem Eifer für die mährische Geschichte bei der Publi-
kation seines Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae so weit ging, die
Lücken der urkundlichen Überlieferung der ältesten Jahrhunderte durch
selbstgefertigte Urkunden zu ergänzen), Dudiks, Chlumeckys, Chytils u. a.
vorführt. Heute, wo allerorten die Inventarisierung auch der kleineren
Archive zum Teil durchgeführt, zum Teil in Angriff genommen ist oder
wenigstens angestrebt wird, sei es als besonderer Ruhmestitel Mährens
hervorgehoben, daß sein Landesausschuß und seine Archivleitung bereits
vor zwei Menschenaltern den Archiven im Lande sorgfältige Aufmerksam-
keit widmeten; man bemühte sich, ihre Bestände zu verzeichnen, ihre Depo-
nierung im Landesarchive zu erwirken, und dergleichen Gedanken mehr,
die in neuerer Zeit überall im Mittelpunkt archivarischer Interessen stehen.
Besonders interessant ist der ins Jahr 1858 fallende Versuch Chlumeckys,
eine geregelte Archivfürsorge für das ganze Land dadurch einzurichten,
daß man das Ehrenamt von „Archivkorrespondenten“ schuf, die auf Vor-
schlag der Archivdirektion vom Landesausschuß für jeden Amtsbezirk er-
nannt wurden; sie sollten das in ihrem Bezirk befindliche Material aus-
forschen, verzeichnen, auf dessen Erhaltung hinwirken und über ihre Tätig-
Nachrichten und Notizen II. : 459
keit dem Landesarchiv Bericht erstatten, wobei besondere Grundsätze,
Instruktionen, Formulare für Berichte aufgestellt wurden. Wir finden hier
also einen Vorläufer der Bestrebungen, wie sie in den letzten Jahrzehnten
mehrfach, am erfolgreichsten in Baden, aufgenommen worden sind. Die
Institution bewährte sich zunächst glänzend, aber schon in den ersten
sechziger Jahren schlief die ganze Unternehmung ein: Chytils Tod 1861,
Chlumeckys Tod 1863 hemmten die Weiterentwickelung des so gut ein-
gerichteten Archivwesens. Brandls Tätigkeit war vorwiegend auf die Publi-
kation des Codex diplomaticus Moraviae, der Libri citationum et senten-
tiarum und anderer rechtsgeschichtlicher Arbeiten gerichtet; die rein archi-
varische Seite trat für ibn mehr zurück. Der zweite Teil des Bandes
umfaßt die Beschreibung der einzelnen Hauptteile des Archivs, geordnet
nach ihrer Aufbewahrung in den verschiedenen Räumen; Bretholz betont,
daß sie nicht Kataloge und Regesten, sondern nur eine allgemeine Über-
sicht über den Inhalt bieten soll; dennoch gibt sie sehr wertvolle Auf-
schlüsse über das, was im Archive zu suchen ist, und vermag also in vielen
Fällen nützliche Fingerzeige zu gewähren. Daran schließt sich der Katalog
der archivalischen Ausstellung. Zur besonderen Zierde gereichen dem
schönen Bande, für den die mährische Geschichtsforschung dem Landes-
archivar Bretholz zu Dank verpflichtet ist, die bildlichen Beigaben, unter
denen ausgezeichnete, selbst bei der Wiedergabe der Siegel trefflich ge-
lungene Faksimilien mehrerer besonders wichtiger Urkunden, sowie präch-
tige Reproduktionen farbiger Handschriftenblätter hier hervorgehoben seien.
8. Das dünne Heftchen gibt eine Zusammenstellung der für die Ver-
waltung und Benutzung der preußischen Staatsarchive heute gültigen Be-
stimmungen, insbesondere der „Dienstanweisung für die Beamten der Staats-
archive“ vom 21. Januar 1904, der Bestimmungen über Vorbildung und
Prüfung der Archivaspiranten vom 3. Mai 1906, und über die Ordnungs-
arbeiten in den Staatsarchiven, sowie über Aktenkassation bei den ver-
schiedenen königlichen Behörden u. del Aus diesem Zusammenhange
fallen einige Verfügungen heraus, die die staatliche Fürsorge für städtische
Archivalien betreffen; die vorliegende Zusammenstellung enthält leider
keineswegs sämtliche einschlägigen Bestimmungen; dieselben sind vielmehr
schon weit vollständiger und zusammenhängender — worauf schon in einer
früheren Besprechung hingewiesen ist — dargestellt und abgedruckt in
meinem Aufsatz in den Niederlausitzer Mitteilungen VII S. 383 f., der, so-
weit städtische Archivpflege in Frage kommt, auch neben diesem neuen
Hefte nicht überflüssig geworden ist.
4. In Breslau bildete nicht das alte Archiv der einstigen Landesregie-
rung, wie bei der Mehrzahl anderer Staatsarchive, den Ausgangs- und Kern-
punkt, an den sich allmählich die Sonderarchive anderer Behörden desselben
Staates oder die Archive selbständiger Territorien, die in dem betreffenden
Staate aufgingen, angliederten, sondern hier ist das Archiv ursprünglich
ein neu geschaffenes, durch die Vereinigung der Klosterarchive zusammen-
gebrachtes Institut. Kruschs ausführliche, sehr ins Einzelne gehende Schil-
derung der Vorgänge bei der Einziehung der Bibliotheken, Archive und
Kunstgegenstände der Klöster, Stifter, Orden usw. zeigt, welche Schwierig-
81°
460 Nachrichten und Notizen I.
keiten damals zu überwinden waren; die Seele des Ganzen, Dr. J. G. G. Bū-
sching, der Sohn des bekannten Geographen, war ein von trefflichen Ab-
sichten erfüllter, unermüdlicher Mann, der aber nicht Fachmann war, und
dem daher nur zu oft die Erfahrung und der praktische Blick fehlten;
über ihm stand eine Anzahl von Verwaltungsbeamten, die ohne Verständnis,
ja oft genug mit Übelwollen den Anregungen Büschings entgegentraten,
durch deren „Willkür, Nachlässigkeit und Eigensinn“ (Krusch S. 24) Staat
und Wissenschaft unabsehbare Verluste erlitten haben. Ein unglücklicher
Zufall fügte es, daß auch in die Beamtenstellen lauter fachlich nicht vor-
gebildete Leute kamen, und daß gerade der treffliche Worbs, an dem das
Archiv den geeignetsten Beamten erhalten hätte, nicht berufen wurde. Eine
auf die Dauer unhaltbare Stellung nahm das Archiv durch die sonderbare
Verquickung mit der Universitätsbibliothek ein; in diese schiefe Lage hatte
es Büschings Plan einer großen wissenschaftlichen Zentralanstalt (Bibliothek,
Museum, Archiv) gebracht, worin die Schätze der Klöster usw. vereint wer-
den sollten. Wohltuend berührt die gerechte Verteilung der Anerkennung,
die Kruschs praktische Erfahrung und reife Kritik dem dienstlichen Wirken
der Beteiligten zuteil werden läßt; mit Wärme betont er die Verdienste
des von seinen Vorgesetzten sehr übel behandelten, elend bezahlten Jarick
für die Urkundenregistrierung. Auch aus dieser Spezialarbeit ist wieder
(wie schon bei Besprechung des Heftes 7 gezeigt ist) das rege, wohlwollende
Interesse zu ersehen, das am Archivwesen der Staatskanzler Fürst. Harden-
berg nahm, der an Verständnis für die Bedürfnisse des Archivs und an
einsichtsvoller Würdigung ihrer Bedeutung auch für staatliche Interessen
den meisten übrigen Verwaltungsbeamten Preußens weit voranstand. Es ist
unmöglich, hier den sehr reichen Inhalt des Bandes auch nur andeutung*
weise weiter zu verfolgen; es sei aber nicht unterlassen zu betonen, daß
diese Erörterungen nicht lediglich für die Geschichte des Breslauer Archivs
wichtig sind, sondern, da das Archiv stets in hervorragendem Maße einen
Mittelpunkt der schlesischen Geschichtsforschung bildete, auch für diese
letztere. Ferner fällt auf die Behördenorganisation und ihre Geschäfts
führung manches Licht. Vielfach greift die Darstellung auf die Vorge-
schichte der einzelnen Archivbestünde, ehe sie in das Breslauer Archiv ein-
geliefert wurden, zurück, besonders die Schicksale der Archive der alten
kaiserlichen Behörden werden eingehend erörtert. Am ausführlichsten sind
die ersten 15 Jahre bis zu Büschings Abgang 1825 behandelt, gleichfalls
noch sehr eingehend die folgende Periode von Stenzels alleiniger Amts
waltung bis 1855, kürzer die 45 Jahre der Tütigkeit Wattenbachs (bis 1862)
und Grünhagens (bis 1901).
5. Heft 12 steht in engem Zusammenhang mit dem vorigen Hefte; ès
schildert den Bau und die Einrichtung des neuen Breslauer Staatsarchivs
an der Tiergarten- und Dickhuthstraße. Jedermann wird es billigen, daß
man den Mängeln des alten, wenig zweckentsprechenden Gebäudes, das
von 1876 bis 1906 in Benutzung war, nicht durch Aufsetzung eines weiteren
Stockwerkes eine notdürftige, auf die Dauer ungenügende Abhilfe schuf,
sondern einen Neubau vornahm, bei dessen Planung und Durchführung die
Erfahrungen und technischen Errungenschaften der zahlreichen Archivneu-
Nachrichten und Notizen II. 461
bauten besonders des letzten Jahrzehnts ausgenützt wurden. Wie jetzt
meist, wenigstens bei größeren staatlichen Archiven, üblich, ist auch hier
das Verwaltungsgebäude von dem Urkunden- und Aktenmagazin räumlich
getrennt, nur daß hier an Stelle des bloßen Verbindungsganges ein kurzer,
6 m langer Zwischengebäudeteil getreten ist, der zugleich zur Aufnahme
verschiedener Diensträume mit vorgerichtet wurde. Das System der vom
untersten bis zum obersten Geschoß durchbrochenen Eisenrostböden (bzw.
Decken), wie es z. B. im Großherzoglichen Staatsarchiv zu Weimar ange-
wandt ist, findet ja neuerdings kaum noch unbedingte Anhänger, da ihm
mancherlei Unzuträglichkeiten anhaften, es auch nicht obne Gefahr für das
Archiv, besonders bei Bränden, ist. Man hat daher einzelne Fußböden nicht
durchbrochen, sondern in festem Bodenbelag (Beton zwischen dem Eisen-
rost oder ähnliche Systeme) ausgeführt, um das ganze Gebäude horizontal
wenigstens in mehrere Hauptteile, die feuerdicht gegeneinander abschließbar
sind, zu zerlegen.! In Breslau ist man noch weiter gegangen und hat alle
Decken massiv gewölbt (Koenensche Voutendecke, d. h. flache Wölbungen
aus Eisengittern, die mit Zement umkleidet sind), und diese Einrichtung
ist in der Tat als sicherster Abschluß der einzelnen Geschosse untereinander
zu betrachten; nur ist bei der Niedrigkeit der Geschosse zu berücksichtigen,
daß die Fenster auch den Gängen in der Mitte des Gebäudes noch genügend
Licht zuführen. Die Einrichtung und Anordnung der Zimmer für Beamte,
Benutzer und für verschiedene dienstliche Zwecke macht einen durchaus
praktischen Eindruck und verbindet Schlichtheit mit angemessenem Schmuck.
Die Höhe der Urkundenschränke erscheint indessen wegen der etwas un-
bequemen Benutzbarkeit der obersten Schubfächer nicht sonderlich prak-
tisch, wäre auch schwerlich bei vollständiger Neuherstellung zur Anwen-
dung gekommen, wenn man nicht die noch guten alten Eichenschränke
mit hätte verwerten wollen. Auf die von Rudolf Martiny verfaßte Gebüude-
beschreibung folgt die vom Archivdirektor Meinardus gegebene Über-
sicht der Bestände, die sich mehrfach an Kruschs Geschichte des Ar-
chivs anschließt. Die räumliche Gliederung der Archivalien geschieht in
die drei Hauptabteilungen Urkunden, Akten und gebundene Bände, für die
verschiedenartige Gestelle beschafft sind; sie entspricht nicht der Reper-
torisierung. Die Ordnung der ins Staatsarchiv eingelieferten Akten erfolgte
nicht nach dem Provenienzprinzip, sondern nach geographisch-sachlichen
Gesichtspunkten ; nur einzelne Teile, wie die Urkunden der Klöster und
Stifter, sind nach ersterem gegliedert.
6. Ähnlich wie Knipping im 8. Hefte über die in Paris befindlichen
niederrheinischen Archivalien berichtet hat, gibt Warschauer im 13. Hefte
Aufschlüsse über die im Britischen Museum vorhandenen Akten, Brief-
schaften, Urkunden und sonstigen Materialien zur polnischen (Geschichte,
Dankenswert und belehrend auch für die Geschichtsforscher, die sich nicht
I So in Karlsruhe und Speier; vgl. „Der Neubau des Großherzoglich
Badischen General-Landesarchivs in Karlsruhe“, Archivalische Zeitschrift
N. F. XIV (1907); „Das neue Kreisarchiv der Pfalz in Speier", a. a. O. XII
(1905).
462 Nachrichten und Notizen II.
für Polonica speziell interessieren, sind die allgemeinen Bemerkungen über
die äußeren Benutzungsverhältnisse im Britischen Museum, über die Glie-
derung seiner Bestände und die Hilfsmittel bei ihrer Benutzung, besonders
die gedruckten Kataloge. Die Übersicht über die für Polen in Betracht
kommenden Stücke ist chronologisch angelegt; sie verzeichnet für das
Mittelalter (14. und 15. Jahrh.) nur weniges, wird aber im 16. Jahrh. reich-
haltiger; ein Hauptstück dieser Zeit ist das künstlerisch und geschichtlich
wertvolle Gebetbuch König Siegmunds I. Besonders ausgiebig ist die Zeit
Johann Sobieskis vertreten, und im 18. Jahrhundert setzen die umfänglichen
Sammlungen von Korrespondenzen und sonstigen Geschäftspapieren eng-
lischer Staatsmänner (Minister, Gesandter) ein, die eingehend Polen mit
berühren, so die 807 Bände zählenden Newcastle-Papers (Thomas Pelham
Holles, Herzog von Newcastle), darunter seine Korrespondenz mit dem
Grafen Flemming, dem sächsisch-polnischen Gesandten in London, die
Mitchell-Papers, eine für die Zeit und Beziebungen Friedrichs des Großen
bekanntermaßen hochwichtige Quelle, die Hardwick-Papers, Auckland.
Papers. Auch Tagebücher und Reisebeschreibungen (Richard Pococke,
William Coxe, Moritz Beniowski u. a.) liefern manchen Beitrag. Die No-
tizen reichen bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts; sie sind nicht nur für
die polnische Geschichte beachtenswert, sondern auch für die Nachbar-
länder (Ost- und Westpreußen, Schlesien, Rußland, gelegentlich aber auch
für andere deutsche Gebiete) ist mancherlei daraus zu entnehmen. Der
fleißigen Arbeit wird hoffentlich der verdiente Erfolg zuteil, daß durch ihre
willkommenen Hinweise die lange nicht genügend berücksichtigten Hand-
schriftenschätze des Britischen Museums auch der deutschen Forschung
mehr erschlossen werden. W. Lippert.
F. Knoke, Neue Beiträge zu einer Geschichte der Römerkriege in Deutsch-
land. 62 S. 8. 2 Tafeln Abbildungen. 2 Mark. Berlin, Weidmann, 1907.
Die „neuen Beiträge‘‘ beginnen erst mit S. 20. Zunächst bespricht Kn.
die zahlreichen Funde — „mehrere hundert Scherben der verschiedensten
Gefäße“, „über den gesamten Lagerraum verteilt‘ —, die in dem von ihm
1896 entdeckten Lager im Habichtswalde bei Stift Leeden, dem „zweiten
Varuslager aus der Unglücksschlacht d. J. 9 n. Chr.“, 1903—1906 gemacht
worden sind. Das Lager ist entschieden römisch: „Am meisten fällt ins
Gewicht, daß auch nicht eine einzige Scherbe auf dem gewachsenen Boden
sich gefunden hat“; diese „Anticaglien sind teils als römische, teils als
gallische Ware der frührömischen Periode zu bezeichnen“. „Die in Ober-
aden ausgegrabene Ware stimmt zum großen Teil mit diesen Gefäßresten
überein“. In seinem letzten Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit der
römisch-germanischen Kommission bestreitet übrigens Dragendorff nach den
ihm vorgelegten Scherben den Augusteischen Charakter des Lagers im
Habichtswalde, wogegen Kn. mit Recht geltend macht, daß „sich dieselben
Gegenstände auch in Haltern unter dem Nachlaß römischer Soldaten ge-
funden haben“. Für den römischen Ursprung unseres Lagers zeugen aber
auch noch andere Funde, eine eiserne Schnellwage, ein Bleigewicht, ein
Hufeisen und zumeist das Bruchstück einer eisernen Schwertscheide.
Nachrichten und Notizen II. 463
Weiter wendet sich Kn. S. an dem Lager bei Iburg, dem „ersten
Varuslager“, und dem Caecinalager bei Mehrholz zu. Hier sind weitere
„erfreuliche Funde“ gemacht worden. Auch für die pontes longi zwischen
Mehrholz und Brägel „wurde eine wichtige Tatsache gewonnen“; dort sind
nämlich im Sommer 1905, „etwa 15 m von dem Bohlwege Nr. II entfernt,
die Überreste einer richtigen Römerbrücke“ gefunden worden, „die Fort-
setzung der bereits 1889 entdeckten Brückenreste“, „mit der römischen
Brücke III genau in derselben Höhe“. So muß aus der Reihe der 8—9
Bohlenwege in jenem Moore die Brücke Nr. IV wieder gestrichen werden.
Ferner sind bei den pontes longi zu der römischen Silbernadel zahlreiche
Scherben gefunden worden, „in derselben Tiefe wie die Brücken“, „zum
Teil hingen an ihnen noch die Splitter von Bohlen“. Eins der wieder zu-
sammengesetzten Gefäße hat neuerdings sein Pendant „bei Elsey an der
Lippe auf klassischem Boden“ erhalten. Erwähnenswert auch ist der bei
Goldenstedt (Oldenburg) gemachte Fund von „zwei zusammengenieteten
Gesichtsmasken aus der besten römischen Zeit“, ganz ähnlich solchen im
Dresdener Museum. Diesen Weg bei Goldenstedt „muß Germanicus i. J. 15
auf seinem Rückzuge betreten haben“.
Die letzten Seiten seines schon 1907 erschienenen Buches (S. 55 ff.)
widmet Kn. dem großen Römerlager bei Oberaden. Auch er sieht in dem-
selben die Drususfeste Aliso. Was er aber sonst darüber sagt, das ist jetzt
durch die Ausgrabungen und Forschungen daselbst zum großen Teil über-
holt und nicht mehr richtig. Geradezu falsch scheint mir Knokes An-
nahme, Aliso sei im Frühjahr 10 n. Chr. „nicht von den Germanen einge-
nommen worden“, Asprenas habe es entsetzt. Kn. beruft sich auf Dio
Cass. 56, 22, 4 und Vell. II 120, 2. Die erstere Stelle bezieht sich aber
ohne jeden Zweifel nur auf die Römer, die im Frühjahr 10 Aliso geräumt
haben. Ihnen ist Asprenas auf die Kunde von ihrer Flucht von seinen
Standort castra vetera aus oder sonstwoher die Lippe hinauf entgegenge-
zogen und hat sie in seinen Schutz genommen. Das övrwg scheint mir
diese Auffassung sehr zu unterstützen; vor vol d Aozerivag muß ein Punkt
stehen. In der Velleiusstelle, wo von der Tapferkeit des Caedicius und
seiner Leute (in Aliso) die Rede ist, muß der zweite Relativsatz (qui) auf
Caedici eorumque und nicht allein auf die letzteren bezogen werden; sonst
hätte Vell. ja gegen seine Absicht das wackere Verhalten jenes Lager-
präfekten ganz ungerühmt gelassen. Übrigens ist in dieser Stelle Alisone
Konjektur für das handschrif:liche a Lisone.
Magdeburg. H. Nöthe.
Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern. Nach den Quellen
bearbeitet und herausg. von J. Großmann, E. Berner, G. Schuster,
K. Th. Zingeler. Berlin, W. Moeser, 1905. XXVI, 590 S. gr. 4°.
Das vornehm ausgestattete, Kaiser Wilhelm II. und dem Andenken des
Fürsten Leopold von Hohenzollern gewidmete Buch ist aus der gemeinsamen
Arbeit der preußischen und hohenzollernschen Hausarchivare erwachsen und
ist ein würdiges Denkmal der Familiengeschichte des deutschen Kaiser-
hauses von dessen bescheidenen Anfängen an bis auf den heutigen Tag.
464 Nachrichten und Notizen I.
In einem Vorbericht orientiert J. Großmann, der Gesamtredakteur des
Unternebmens, über die Literaturgeschichte der hohenzollernschen Genea-
logie seit dem 15. Jahrhundert, nicht ohne zu den einzelnen Problemen
selbst Stellung zu nehmen; noch Friedrich der Große hat es für überflüssig
erklärt, „dans les tenèbres de l'antiquité“ nach dem Ursprunge seines Hauses
zu forschen, und erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts haben die „Hohen-
zollernschen Forschungen“ von Stillfried und Märcker das Material zur
ältesten Geschichte zusammengebracht und zwar gleich relativ so voll-
ständig, daß man auch jetzt noch nicht weit darüber hinausgekommen ist.
Diese Forschungen waren, wie man weiß, die Vorfrucht jenes großen
Quellenwerks „Monumenta Zollerana“, die 1852—1861 in sieben Bänden
erschienen und, indem sie alle erreichbaren Familienurkunden des Hauses
Zollern von 1095—1417 veröffentlichten, die mittelalterliche Genealogie des
Hauses damit für alle Zeiten festlegten. Um so mehr hatten die Bearbeiter
des vorliegenden Werkes noch für die neueren Zeiten zu tun: aus mehr als
100 Archiven usw. galt es den Stoff zusammenzutragen, das Resultat hat
freilich auch die Mühe gelohnt: alles in allem konnten über 1000 Zollern
urkundlich festgestellt werden, und ganz erhebliche Berichtigungen wichtiger
Daten sogar regierender Personen und umfangreiche Ergänzungen aller Per-
sonalien sind das Ergebnis der Arbeit.
In der ersten Abteilung des Werkes behandelt J. Großmann den Ur-
stamm Zollern und die (fränkische) Hauptlinie Nürnberg-Brandenburg-
Preußen. Die Schmidsche Annahme von dem Ursprunge der Zollern aus
den schwäbischen Burkardingern wird im Anschluß an die bekannten Berner-
schen Untersuchungen für eine bloße Hypothese erklärt, und so steht denn
auch im Eingange der Genealogie als erste glaubwürdige Erwähnung des
Hauses Zollern in der Geschichte die chronikalische Notiz vom Tode der
Brüder Burchardus et Wezil de Zolorin aus dem Jahre 1061. In der zweiten
Abteilung behandelt der hohenzollernsche Archivar Zingeler die (schwäbische)
Linie der Grafen und Fürsten von Zollern-Hohenzollern, anhebend mit
Friedrich IV. (ca. 1188 — ca. 1255), der bei der Teilung mit seinem älteren
Bruder, dem Burggrafen Konrad von Nürnberg, die Stammburg Zollern er-
hielt. Hieran schließen sich in der Bearbeitung durch den inzwischen ver-
storbenen E. Berner die ausgestorbenen selbständigen Nebenlinien und zwar
die 1486 erloschenen Grafen von Zollern-Hobenberg, die älteren und die
Jüngeren Markgrafen von Ansbach und Baireuth und die 1618 erloschenen
Herzöge in Preußen. Diesen genealogischen Übersichten folgen auf mehr
als 200 Seiten die Anmerkungen, die Bericht über die Quellen und Litera-
tur erstatten und sich zu den Kontroversen äußern, hervorgehoben sei hier
daraus der Exkurs Großmanns über die sogenannte Abenbergische Frage.
Zum Abschlusse werden — von Schuster bearbeitet — ein Familienkalender,
eine alphabetische Übersicht über die Grabstätten, eine Reihe von Stamm-
tafeln und erschöpfende Register geboten.
Der Hauptteil des Ganzen, die Genealogie, ist nicht in Stammtateln
nach dem Klammersystem, sondern in Buchform mitgeteilt, und es ist nicht
zu verkennen, daß dadurch die wissenschaftliche Verwendbarkeit des Buches
wesentlich erhöht wurde, indem es so möglich war, alle eine Person be-
Nachrichten und Notizen II. 465
treffenden Notizen bei dieser zusammenzubringen. Die nötigen Erklärungen,
Begründungen und Quellennachweise konnten dann den Anmerkungen vor-
behalten werden, übrigens sind für eine Gesamtübersicht noch drei kleine
Stammtafeln nach dem Klammersystem beigefügt. Alles in allem: das
Werk ist ebenso nützlich für die Praxis wie ertragreich für die Wissen-
schaft.
Posen. V. Loewe.
David Brader: Bonifaz von Montferrat bis zum Antritt der Kreuzfahrt
(1202). Mit fünf Stammtafeln und einer Karte. Berlin, E. Ebering,
1907. — Historische Studien, Heft LV, 262 S. 8,50 wv
Auf Anregung von Richard Sternfeld hat David Brader eine Teilbio-
graphie von dem vielgenannten Führer des 4. Kreuzzuges verfaßt. Aber
nicht die Taten und Schicksale dieses Helden auf seinem Unternehmen nach
dem Orient bilden den Gegenstand seiner Untersuchung, sondern der vor-
bergehende Lebensabschnitt des Markgrafen. Namentlich die sich immer
wiederholenden, freilich auf die Dauer unglücklichen Kämpfe, die Bonifaz
um die Vorherrschaft in Piemont mit den großen Kommunen, besonders
Asti, zu führen hatte, werden ausführlich behandelt. Konnte auch Brader,
wie nicht anders zu erwarten war, hauptsächlich nur piemontesische Pro-
vinzialgeschichte bieten, so geht er doch dem Zusammenhang der Lokal-
historie mit der Reichsgeschichte aufmerksam nach. Wir lernen die Dienste
kennen, welche der treue Anhänger der staufischen Sache den Kaisern lei-
stete, wie umgekehrt die bedeutenden Vorteile, die Bonifaz aus dieser Stel-
lung zum Reich für sich selbst gewann.
Mit großem Fleiß hat der Verfasser das weitverstreute Quellenmaterial
gesammelt und die Ergebnisse neuerer Einzeluntersuchungen zusammen-
gefaßt. Er stützt sich weniger auf annalistische Aufzeichnungen, als viel-
mehr auf eine reiche Fülle von Urkunden. In umfassender Weise ist die
"italienische und deutsche Literatur herangezogen, nicht so sehr die franzö-
sische. Unbenutzt geblieben sind, wie ich zu S. 55 bemerke, die Urkunden-
Regesten auf p. 448 bei Giacomo Gorrini, Il Comune Astigiano e la sua
storiografia, Firenze 1884. Bedenken habe ich gegen die Darstellung des
Gefechts bei Montiglio (1191) auf S. 64. Zur Erklärung der Niederlage des
Markgrafen in dem langen Ringen mit den Kommunen hätte auch als wich-
tiger Grund die Ohnmacht von Feudalheeren gegenüber größeren poliorke-
tischen Aufgaben angeführt werden müssen. Auf S. 62 erwähnt Brader die
„montferratischen Geschichtschreiber des 16. Jahrhunderts Benvenuto
St. Giorgio und Galeotto del Carretto“; abweichend davon werden auf
8.191 beide dem 15. Jahrhundert zugewiesen. Die öfter -vorkommenden
Verstöße gegen die italienische Orthographie und Grammatik mögen einen
Philologen stören; für einen Historiker sind das Äußerlichkeiten, durch die
er sich an der Wertschätzung der Arbeit nicht irremachen läßt. Durch
Braders Werk ist die Literatur über die staufische Epoche in erfreulicher
Weise bereichert worden.
Friedrichshagen. | Karl Hadank.
466 Nachrichten und Notizen II.
Joseph Lappe, Die Bauerschaften der Stadt Geseke. (Untersuchungen
zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte herausgegeben von Otto
Gierke, 97. Heft.) Breslau 1908. XVI und 171 S.
In einer Anzahl west- und mitteldeutscher Städte finden sich, zum
Teil bis ins 19. Jahrhundert, Sondergemeinden, die in mehreren Städten
des Nordwestens teils Bauerschaften, teils Huden heißen. Über ihre Ent-
stehung und Bedeutung sind die verschiedensten Ansichten aufgestellt wor-
den (S. 44 ff. der besprochenen Schrift. Es ist daher verdienstlich, daß
hier einmal für einen bestimmten Fall, nämlich für die kleine Stadt Geseke
(zwischen Lippstadt und Paderborn), eine genaue, zuverlässige Untersuchung
angestellt worden ist. Die Urkunden, die als Quelle dienen, hat der Verf.
durch unermüdliche Bemühung großenteils in seinen Besitz gebracht und
dadurch nicht nur aus der Zerstreuung gesammelt, sondern vor dem fast
sicheren Untergang gerettet. Er kommt zu folgenden Ergebnissen. Geseke
hat ohne Zweifel im Anfang des 13. Jahrhunderts Stadtrecht erhalten. Im
ferneren Verlauf des Jahrhunderts siedelten in die schon bestehende Stadt,
vermutlich zum Schutz vor Kriegsgefahr, vielleicht auch zwangsweise zur
Verstärkung der Stadt, nicht weniger als 6 Bauerschaften über, die vorher
in 11—12 einzelnen, zum Teil durch Markgenossenschaft verbundenen Ort-
schaften gewohnt hatten; und zwar ließ sich jede Bauerschaft in dem Stadt-
teil nieder, der ihrem bisherigen Wohnort zunächst lag. Diese 6 Bauer-
schaften bestanden bis ins 19. Jahrhundert fort, nicht als städtische Ver-
waltungsbezirke, deren es vier gab, sondern als selbständige Gemeinschaften
innerhalb der Stadtgemeinde mit eigenen Rechten und Aufgaben. Jede be-
hielt ihre gesonderte Feldmark, innerhalb deren die Stätte des vormaligen
Dorfes an mancherlei Anzeichen, besonders der Dorflinde, noch zu erkennen
ist. Zuständig war die Bauerschaft insbesondere für die Feldpolizei auf
ihrer Markung, für Entscheidung von Grenzstreitigkeiten auf diesem Gebiet,
‘für Verfügungen über ihre Allmende. Ihre gemeinsamen Angelegenheiten
verhandelte sie in jährlichen Versammlungen, den Bauergerichten, unter
dem Vorsitz des aus ihrer Mitte gewählten Holzgrafen. An die Verhand-
lung schloß sich auf Kosten der gemeinsamen Kasse ein Gelage, der Bauer-
zehr. Berufungen von den Urteilen der Bauergerichte gingen entweder an
das landesherrliche Gogericht, das in Geseke seinen Sitz hatte, oder an das
Stadtgericht daselbst. Eingriffe aber von.Bürgermeister und Rat in die
Befugnisse der Bauerschaften wurden entschieden und erfolgreich zurück-
gewiesen.
Zur Bauerschaft gehörte, wer ein Bauerngut besaß. Darunter verstand
man ursprünglich, was anderswo Hufe heißt, also Haus und Hof samt dem
dazu gehörigen — übrigens nicht räumlich geschlossenen, sondern im Ge-
menge liegenden — Feldbesitz und dem Nutzungsrecht an der Allmende.
Nach der Übersiedelung in die Stadt trennten sich aber die Häuser von
den zugehörigen Gütern in der Weise, daß nunmehr jedes von beiden für
sich besonders verkauft werden konnte, Gut ohne Haus und Haus ohne
Gut. Dabei blieb die Weidegerechtigkeit am Hause „kleben“. Seit-
dem standen diese vormaligen Bauernhäuser auf gleicher Stufe mit denen
anderer vormaliger Dorfbewohner, die kein Bauerngut, aber ein Haus und
Nachrichten und Notizen II. l 467
allenfalls einige Feldstücke besessen hatten (süddeutsch: Söldner); die hatten
seinerzeit, als sie noch im Dorfe wohnten, Anteil am Weiderecht in der
Dorfmark gehabt und diesen Anspruch bei der Übersiedelung in die Stadt
auf die von ihnen in der Stadt gebauten Häuser übertragen. Die Inhaber
der sämtlichen auf einer der 6 Dorfmarken weideberechtigten Häuser, gleich-
viel, ob sie vormals zu einem Bauerngut gehört hatten oder nicht, bildeten
jetzt zusammen eine Hude d. h. eine Weidegenossenschaft, in deren Eigen-
tum das eigentliche Weideland der Dorfmark überging, und der außerdem
das Weiderecht auf der übrigen Markung des vormaligen Dorfes zustand.
(Über die Huden der Stadt Geseke hat der Verf. 1907 eine eigene Abhand-
lung veröffentlicht.)
Ohne Zweifel werden diese Ergebnisse für eine ganze Reihe anderer,
namentlich benachbarter Städte ebenfalls zutreffen. Vor übereilter Verall-
gemeinerung warnt der Verf. selbst mit gutem Grund. — S. 50 sollte dem
Inhaber eines Gutes nicht der Besitzer, sondern der Eigentümer gegenüber-
gestellt sein. — Sprachlich bemerkenswert ist der Gangenoß, den der In-
haber eines Bauerngutes, wenn er selbst nicht Bürger der Stadt G. ist, aus
der Zahl der Stadtbürger als Vertreter bei der Bauerschaft stellen muß.
Zur Erklärung des Wortes, das man mißverständlich schon als Gang-genoß
gedeutet oder in Gaugenoß verkehrt hat, verweist der Verf., sicherlich mit
Recht, auf Ganerbe.
Tübingen. Theodor Knapp.
Heinrich Hermelink, Privatdozent „Die Theologische Fakultät in Tü-
bingen vor der Reformation 1477—1534, Tübingen, Mohr (Paul Siebeck)
1906.
Das gelehrte und gründliche Buch von Hermelink enthält viel mehr als
der Titel besagt. Im ersten Abschnitt wird die äußere Geschichte der
Fakultät behandelt. Auf Grund minutiösester Lokalforschung — Hermelink
hat im Auftrag der Württembergischen Kommission für Landesgeschichte
die Tübinger Universitätsmatrikel ediert — schildert der Verfasser das Ver-
hältnis der theologischen Fakultät zu Georgenstift und Pfarrei, ihre Organi-
sation und ihr Verhältnis zu den anderen Fakultäten, ihre Studienordnung
und das Verhältnis der theologischen Fakultäten und Universitäten zur
Kirche. Besonders wertvoll erscheint mir der Nachweis über die Bibelvor-
lesungen im Verhältnis zu denen über die Sentenzen. Wenn auch Denifle
gezeigt hat, daß im Mittelalter die Psalmen und Paulinen viel häufiger
kommentiert wurden, als man annahm, so bleibt doch die Tatsache be-
stehen, daß die Bibel an den mittelalterlichen Universitäten nicht in dem
Maße Gegenstand der wissenschaftlichen Bearbeitung und des Studiums ge-
wesen ist, wie die Bücher der Sentenzen. An manchen deutschen Universi-
täten wie Freiburg, Ingolstadt, Heidelberg und Erfurt wurden jahrzehnte-
lang keine ordentlichen biblischen Vorlesungen gehalten. Durchaus über-
zeugend ist auch die Darlegung Hermelinks, daß die deutschen Universitäten
des Mittelalters nicht mit Kaufmann in erster Linie als staatliche Anstalten,
sondern als eine Neubildung im kirchlichen Leben des Mittelalters zu wür-
digen sind. Die Parallele zu dem Mönchtum, das eine Neubildung im Leben
468 Nachrichten und Notizen I.
der alten Kirche ist, kann ich allerdings nicht für glücklich halten. Im
zweiten Abschnitt kommt die in Tübingen gelehrte Theologie zur Darstel-
lung, und dieser Abschnitt bildet einen wichtigen Beitrag zur vorreforma-
torischen Theologie. Mit historischer Gerechtigkeit werden die beiden an
den Universitäten um die Herrschaft ringenden theologischen Richtungen
der ausgehenden Scholastik, die via moderna und die via antiqua, geschil-
dert. Als Charakteristikum der via moderna, die sich an das philosophische
und theologische System Ockams anlehnt, wird nicht die Erneuerung des
Nominalismus, sondern ihre scharfe Abgrenzung der Gebiete des Glaubens
und Wissens ausgewiesen. Der erkenntnistheoretische Standpunkt der vis
moderna ist ein Konzeptualismus und zwar ein Konzeptualismus des Urteils.
Unter der via antiqua dagegen ist eine vorwiegend scotistische Reaktion
gegen den herrschenden Ockamismus zu verstehen, die die terministische
Logik Ockams ablehnt. Interessante Schlaglichter fallen von bier auf die
theologische Entwicklung Luthers und Zwinglis. Der Humanist Zwingli
wurde durch den letzten Vertreter der scholastischen Reformbewegung, der
via antiqua, den in Tübingen gebildeten Thomas Wyttenbach in Basel, zum
Reformator, während der Mönch Luther durch den letzten Scholastiker, den
ehrwürdigen und hervorragendsten Tübinger Professor der Theologie, Gabriel
Biel, den Vertreter der via moderna, auf seine reformatorische Bahn ge-
trieben wurde. Endlich sei noch auf die instruktiven Erörterungen über
den Humanismus in Tübingen vor der Reformation hingewiesen. Herme-
link kommt zu dem Resultat, daß der Tübinger Humanismus nicht die
Reformation der Universität und des Landes vorbereitet hat. Im Gegenteil,
die Tübinger Hochschule war seit der Vorherrschaft des Humanismus ein
Hauptwaffenplatz der gegenreformatorischen Bewegung. Die in den Jahren
1534 und 1535 durch Herzog Ulrich durchgeführte Reformation bedeutet
deshalb nicht nur für die theologische Fakultät, sondern für die gesamte
Hochschule den Abbruch sämtlicher wissenschaftlichen Traditionen. Wir
empfehlen das trotz der subtilen Einzeluntersuchungen klar geschriebene
Buch auch dem Studium der Protanhistoriker aufs angelegentlichste.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Friedrich Lepp, Schlagwörter des Reformationszeitalters. Leipzig, M. Hein-
sius [= Quellen und Darstellungen aus der Geschichte des Reformations-
jahrhunderts, hg. von Berbig, Band 8]. 144 S. 8%. 450 A
Die moderne Schlagwortforschung, die mit dem Erscheinen von Richard
M. Meyers Vierhundert Schlagworten 1900 eingesetzt und, gefördert nament-
lich durch Albert Gomberts und Robert F. Arnolds Studien in Kluges Zeit-
schrift für deutsche Wortforschung, in Otto Ladendorfs Historischem Schlag-
wörterbuch 1906 einen vorläufigen Abschluß gefunden hat, beschränkt sich
im ganzen auf Schlagworte des 19. Jahrhunderts. Wilhelm Feldmann ist
in seinen gleichfalls in Kluges Zeitschrift erschienenen Arbeiten vielfach
auf Schlagworte der Revolutionszeit eingegangen, jetzt erhalten wir in
Lepps Erstlingsarbeit — sie ist gleichzeitig als Freiburger Doktorschrift
unverkürzt erschienen — die Anfänge einer Schlagwortforschung für das
16. Jahrhundert, für Reformation und Gegenreformation. Es bestätigt sich,
Nachrichten und Notizen II. 469
was ich gehofft habe, als ich vor zwei Jahren den Verfasser zu dieser Arbeit
anregte: das zuletzt erschlossene Gebiet verspricht das lohnendste und, was
die Zahl der Probleme anlangt, die der Lösung harren, das reichste zu
werden, mindestens in sprachlicher Beziehung. Was sich in der Epoche
des 19. Jahrhunderts vom modernen Sprachgefühl aus ungesucht dem Ver-
ständnis erschließt, muß in der Sprache Luthers und Emsers, Wicels und
Fischarts mit philologischer Methode und einem erst zu erwerbenden Sprach-
gefühl erarbeitet und gesichert werden. Auf dieser lexikalischen Seite, im
Reichtum der Belege und dem Geschick, sie zu gruppieren, so daß sie
ohne viel Worte einander erläutern und ihre Beziehungen aufdecken,
liegen denn auch unverkennbar die Vorzüge von Lepps Arbeit. Dennoch
lohnt es sich, seinen Versuch auch einem historischen Kreis mit einem
empfehlenden Wort anzuzeigen, denn man kann nicht über Schlagworte
schreiben, ohne von den Worten zu den Sachen zu gelangen. Die Schlag-
worte der Reformationszeit, die ‘fein und derb, verblümt und deutlich, aber
immer wirksam’ den großen und kleinen Kämpfern als Waffe gedient haben,
haben jenen historischen Kampf selbst mit gestaltet. Schon die Tatsache,
daß das Zeitalter überreich an Schlagworten ist, gehört zu seiner geistigen
Signatur, die Färbung vollends, die sie tragen, die Arsenale, aus denen sie
genommen sind, die Ziele, gegen die sie sich wenden, die Tendenzen, die
sie von Tag zu Tag umgestalten, bieten ein Bild der Zeit und ihrer Geistes-
art, wie es farbenfrischer und naturgetreuer kaum gedacht werden kann.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
Brieven van Johan de Witt. Eerste deel 1650—1657 (1658) bewerkt
door Robert Fruin uitgegeven door G. W. Kernkamp. (Werken uitg.
door het historisch genootschap III, 18). Amsterdam 1906. XXVI und
602 S.
In Band 98 der Historischen Zeitschrift hat Rachfahl die Verdienste
Robert Fruins um die Geschichtswissenschaft gewürdigt. Er erwähnt dort
auch die Sammlungen, die dieser über das Zeitalter de Witts angelegt
hatte. Sie waren Vorarbeiten für ein Buch über Johan de Witt und seine
Zeit, und man darf vielleicht bezweifeln, ob Fruin mit der Veröffentlichung
dieser Abschriften und Exzerpte, die mit dem vorliegenden Bande beginnt,
einverstanden gewesen wäre, um so mehr als der Herausgeber die Sammlung
noch durch minderwichtige Stücke, die Fruin weggelassen hatte, ergänzt
hat. Auch dieser war bei seiner Sammlung schon reichlich weit gegangen,
und man würde manches ohne Schmerz entbehren oder wenigstens gern
gekürzt sehen.
Man darf nicht etwa erwarten, hier eine Ausgabe der Briefe de Witts
zu erhalten. Es handelt sich nur um eine Ergänzung der großen Ausgabe
von 1723—1725, und der Leser muß diese zur Hand haben, um das vor-
liegende Werk benutzen zu können. Nur solche Briefe de Witts, die an
anderen Stellen zerstreut gedruckt sind, hat der Herausgeber wieder mit
aufgenommen. Eine Sammlung aller irgendwie erreichbaren ungedruckten
Briefe de Witts dagegen hat er nicht erstrebt, sondern beschränkt sich
prinzipiell auf die Briefe, deren Konzepte sich im allgemeinen Reichsarchive
470 Nachrichten und Notizen II.
befinden. Da Fruin in seinen Exzerpten die Briefe de Witts und die an
ihn getrennt hatte, erhalten wir auch in der Ausgabe zunächst nur jene
und werden in bezug auf die an den Ratspensionär auf die späteren Bände
der Publikation vertröstet.
Es ließe sich noch manches über die Art der Ausgabe sagen, be-
schränken wir uns aber auf den historischen Ertrag dieses ersten die Jahre
1650—1658 umfassenden Bandes, so wird man sich aus ihm vor allem
unterrichten können über die Art und Weise, wie damals in den Nieder-
landen regiert wurde, über die Art, wie die Familieninteressen de Witts
sich mit den Staatsangelegenheiten verflochten, über die Gegensätze inner-
halb der Generalstaaten, die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ein-
zelstaaten u. dgl. DaB dabei auch für die Kenntnis der Persönlichkeit des
Ratepensionärse manches abfällt, ist klar. Für die auswärtige Politik ist
zunächst der 3. Abschnitt von Wichtigkeit, der die Briefe von de Witt
an Van Beverningh und Nieuwpoort, die Gesandten in England, aus den
Jahren 1653 und 1654 enthält, also gerade aus der Zeit der Friedens- und
Bündnisverhandlungen mit England. In die Zeit des nordischen Krieges
führt uns der 5. Abschnitt mit den Briefen an Van Beuningen, den Ge-
sandten der Staaten in Dänemark, aus den Jahren 1656—1658. Hier wird
vielfach auch das Verhältnis zu deutschen Staaten, besonders zu Branden-
burg berührt. Auf deutsche Verhältnisse, z. B. den Kampf um Münster
beziehen sich auch einige Stücke des 6. Abschnittes, der Briefe an ver-
schiedene Personen aus dem Jahre 1657 enthält.
Den Schluß des Bandes bildet ein chronologisches Verzeichnis der
Briefe und ein nach den Namen der Adressaten geordnetes. Ein Personen-
register wird erst für den letzten Band der Briefe de Witts in Aussicht
gestellt.
Jena. G. Mentz.
Friedrich Schulze, Die Franzosenzeit in deutschen Landen 1806/15. In
Wort und Bild der Mitlebenden. Leipzig, R. Voigtländer 1908. 2 Bde.
XIV u. 336, IX u. 379 S. geb. 20 M.
Der bekannte Volksschriftenverlag von Voigtländer hat die Anregung
gegeben zu vorliegendem Unternehmen, dem die Beachtung der Fachkreise
nicht fehlen wird, wenn es auch in erster Linie dem großen Publikum zu-
gute kommt.
Das Werk gehört zu der sich ständig mehrenden Gattung von Büchern,
denen es nicht auf die objektive Feststellung historischer Geschehnisse an-
kommt, die uns vielmehr sog. Stimmungsbilder bieten- wollen, Querschnitte
der Öffentlichen Meinung, aus denen wir ersehen sollen, welchen Wider-
hall die historischen Ereignisse in den Herzen und Köpfen des Volkes ge-
funden. Sch. macht sich die Aufgabe erheblich leichter als manche seiner
Vorgänger auf diesem Gebiet; die den einzelnen Abschnitten seines Buches
voraufgeschickten historischen Örientierungen sind in solcher Knappheit
fast als entbehrlich zu bezeichnen, zumal sie nicht einmal immer ganz
hieb- und stichfest sind.
Jedenfalls wirkt so im vorliegenden Falle das Subjektive solcher Stim-
Nachrichten und Notizen Il. 471
mungsbilder mit voller Stärke, worin für den Laien zweifellos eine gewisse
Gefahr liegt. Ich glaube nicht, daß der sorgfältige Abschnitt am Schluß
des 2. Bandes: „Nachweis der Fundorte und Bewertung der Quellen“ ganz
ausreicht, diese Gefahr zu beschwören.
Schon mit Rücksicht auf den ungleichen Wert der Quellen wird man
darüber streiten können, ob der Wunsch des Herausgebers, die Zeit von
1806/15 in allen wichtigen Stationen lückenlos zu umspannen, berechtigt
war. Für die Wiederbelebung mancher in Vergessenheit geratenen Stimme
wird auch der Fachmann dankbar sein. Aber ist es nicht bedenklich, wenn
Ausschnitte aus vielfach weit nach den Ereignissen aufgezeichneten und
keineswegs immer einwandfreien Memoiren als jeweils einziger Beleg und
zur Charakteristik für eine einzelne Schlacht oder sonstige Ereignisse auf-
geführt werden? M. E. wäre es richtiger gewesen, lediglich wirkliche
Stimmungsbilder, wirklich gleichzeitige Stimmen im strengsten Sinne zu
bieten.
Aber vielleicht hält mir der Herausgeber entgegen, daß ich seinen
Ehrgeiz bei vorliegendem Werke überschätze. Für die Kreise, an die es
sich doch vornehmlich wendet, bleibt es trotz allem eine höchst interessante
und auch belehrende Lektüre, die ihren Weg machen wird schon wegen
der überaus reichen Ausstattung des Werkes mit Bildern (176), Tafeln,
Karten und Faksimiles (45), für deren mühevolle Sammlung Sch. besonderer
Dank gebührt.
Bonn. Alfred Herrmann.
Felix Salomon, Die deutschen Parteiprogramme. Heft 1: von 1844 bis
1871, Heft II: 1871—1900. 111 S. und 134 S. Berlin und Leipzig. B.
G. Teubner, 1907.
Die Sammlung ist aus den Bedürfnissen des akademischen Unterrichts
hervorgegangen und zunächst für den akademischen Unterricht bestimmt.
Sie sind deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt einer Partei zusammen-
gestellt, sondern mit der Absicht des Forschers und Lehrers. Die Samm-
lung soll allen Parteien das Wort geben und möglichst allen Richtungen
und Wandlungen in den Parteien.
Das ist ja in gewisser Weise erreicht, aber nur in gewisser Weise. An
der Parteibewegung habe ich seit 1866, ja schon etwas früher, selbst teil-
genommen und habe manches Programm abfassen helfen, meist allerdings
im örtlichen Verbande, aber zeitweise doch auch im Zentralausschuß und auf
Delegiertentagen der nationalliberalen Partei. Aus dieser Kenntnis heraus
möchte ich znnächst betonen, daß nur wenige Programme ihrem ganzen Inhalt
nach wirklich den Wert einer grundsätzlichen, die Meinung der führenden
Männer wirklich zum Ausdruck bringenden und die Richtung ihrer Taktik
beherrschenden Erklärung haben. In vielen, namentlich in den längeren
Programmen, sind Abschnitte, die nur einer augenblicklichen Stimmung oder
Voreingenommenheit der Redaktionskommission oder der beschließenden
Versammlung entsprechen. Diese Tatsache bezeichnet eine Schwierigkeit,
hebt aber den Wert nicht auf, und es ist dankenswert, daß eine möglichst
große Zahl dieser auf flüchtigen Blättern und in schnell vergilbenden Zei-
4712 Nachrichten und Notizen I.
tungen gedruckten und vergrabenen Urkunden der Parteibewegung gesammelt
werden. Ich begrüße deshalb diese neue Sammlung, die auch schon manches
nur noch schwer zu erlangende Blatt festgehalten hat. Bedenken habe ich
dagegen, wie diese Blütter zu historischen Übungen gebraucht werden sollen.
Einige, wie das Gothaer Programm der Sozialdemokratie vom Mai 1875, II,
23—25, oder der Wahlaufruf der Zentrumspartei vom Dezember 1876, II, 21,
das Programm der Deutschen Konservativen Partei vom 8. Dezember 1892
(Tivoli-Programm), der Landtagswahlaufruf der Nationalliberalen Partei in
Preußen vom 18. September 1898 u. a. scheinen wohl eine solche Behand-
lung zuzulassen. Auch gestehe ich gern, daß ich während des Lesens von
Blatt zu Blatt meine Bedenken sich verringern fühlte. Indessen, wenn ich
auch von der Notwendigkeit überzeugt bin, in den Seminaren auf die Wichtig-
keit dieser Programme hinzuweisen, so gehören doch besonders begnadete
Lehrer und kleine Kreise begabter Schüler dazu, einen längeren Abschnitt
des Semesters darauf zu verwenden. Schüler vor allem, die noch manche
Monographie nebenher lesen. Es wird doch darauf hinauskommen, daß nur
einzelne der berührten Fragen eingehender behandelt werden. Das kann
allerdings recht nützlich gemacht werden, und unter allen Umständen ist
hier dem Lehrer wie dem Forscher und dem Politiker wichtiges Material
bequem zugänglich gemacht worden. G. Kaufmann.
Der zwölfte Jahrgang des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen
und Abbildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen
herausgeg. von Paul Seidel 1908, Berlin und Leipzig, Giesecke & Devrient,
270 Bi, den einige Gedenkworte des Herausgebers zum 22. Oktober 1908
und ein frischer feuilletonistischer Essai des kgl. Oberförsters Frhrn. Speck
v. Sternburg „Kaiser Wilhelm II. als Jäger“ einleiten, enthält als zweiten
Beitrag zur Jaglgeschichte der Hohenzollern eine Miszelle von Franz Genthe.
„Die Ausrottung der Bären in Preußen“, als dritten Eduard Eyssens Be-
schreibung einer „Pürschbüchse König Friedrichs des Ersten im Zeughaus“;
doch wendet sich letztere zugleich an die Kunsthistoriker, und ihnen bringt
dieser mit gewohnter Pracht ausgestattete Band überhaupt weitaus am
meisten. „Zwei Hohenzoilernsche Harnische im Zeughause zu Berlin“, die
Turnierrüstung des Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Baireuth und
den Feldharnisch des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, bespricht
Edgar e Ubisch, der außerdem noch eine kurze Notiz über die verbrannten
Fahnen der alten Berliner Garnisonkirche beisteuert; Stephan Kekule v.
Stradonitz liefert eine Nachlese zu seinem im vorigen Jahrgang erschienenen
Aufsatz „Hohenzollern als Vliesritter in alter Zeit“; er beschreibt darin die
früher im Ambraser Schlosse, jetzt in Wien befindliche Rüstung des Grafen
Eitel Friedrich II. und das Wappen des Markgrafen Johannes von Branden-
burg am Chorgestühl der Kathedrale zu Barcelona vom Jahre 1519. Über
die aus dem letzten Drittel des 17. Jahrhunderts stammende Kanzel aus
der ehemaligen Kapelle des Stadtschlosses zu Potsdam, die sich jetzt in
der Nikolaikirche zu Spandau befindet, handelt Friedrich Laske; der Her-
ausgeber selbst kündigt eine Artikelserie „Kunst und Kunstgewerbe in den
königlichen Schlössern“ an; er eröffnet sie mit der Abbildung und Be-
Nachrichten und Notizen II. 473
schreibung einiger Wandteppiche, Möbel und Schmuckstücke aus der
Mecklenburgischen Wohnung im Berliner Schlosse, mehrerer Potsdamer
und Berliner Standuhren, des Porträts des Prinzen Heinrich von Anton
Graff (1778) und der Entwürfe zu Grabdenkmälern des Prinzen Louis von
Preußen von Gottfried Schadow und andern. Das 1800 von Alexander
Macco nach dem Leben gemalte Bildnis der Königin Luise, das im Wittums-
palais zu Weimar hängt, würdigt der Urgroßneffe des Künstlers unter Mit-
teilung wertvoller Aufzeichnungen von ihm über die Entstehung des etwas
fremd anmutenden, in der Körperhaltung stark an Gerards Julie Recamier
erinnernden Gemäldes; ein Andenken an die letzte Lebenszeit der Königin
Luise im Hohenzollernmuseum, die Strumpfbänder, die sie am Tage ihrer
letzten Erkrankung trug und die die Gräfin Voß am 19. Oktober 1810
einem interessanten Briefe an den Oberstleutnant v. Schoeler als Andenken
für seine Gattin beilegte, bespricht Paul Seidel; derselbe würdigt endlich
noch Menzels jüngst verstorbenen Freund Fritz Werner als preußischen
Geschichtsmaler. Der Aufsatz von Gustav Berthold Volz „Ein Geschenk
Friedrichs des Großen an Katharina IL‘ schildert in der Hauptsache die
Umstände, die den König veranlaßten, der Zarin im Herbst 1772 das kost-
bare Tafelservice zu senden, das zu den bedeutendsten Erzeugnissen der
Berliner Porzellanmanufaktur jener Zeit gehört; Hermann Graniers Essai
„Die Aquarellsammlung Kaiser Wilhelms 1.“ charakterisiert sich in seinem
Untertitel selbst als ein Beitrag zu seiner Lebensgeschichte; sein Wert liegt
in der genauen Feststellung der Tatsachen, der der alte Kaiser selbst durch
vielfache Korrekturen an den mehr als anderthalbhundert, Ende der 50er
Jahre auf seinen Befehl ausgeführten Bildern schon vorgearbeitet hat. Von
den Aufsätzen rein biographischen und politischen Charakters führt uns
Georg Schusters Miszelle ‚Zur Lebensgeschichte der Markgrafen Johann
und Johann Georg von Brandenburg“, der beiden jüngsten Söhne des kinder-
reichen Kurfürsten Johann Georg, in das zweite Jahrzehnt des 17. Jahr-
hunderts nach Rom und an den Ansbacher Hof; einige kindliche, wenig
ergiebige Briefe des Prinzen Karl Emil und des späteren Königs Friedrich I.
an Freifrau von Schwerin nebst einem Briefe der Königin Sophie Charlotte
veröffentlicht Friedrich Meusel; „Otto von Guericke, der Erfinder der Luft-
pumpe, und seine Beziehungen zum Großen Kurfürsten“ werden von Erich
Regener behandelt und „ein Wahlspruch des Großen Kurfürsten* — Sic
gesturus sum principatum, ut sciam rem populi esse, non meam privatam
— von Reinhold Koser zurückgeführt auf eine Stelle der Vita Hadriani von
Aelius Spartianus, die Friedrich Wilhelm wahrscheinlich bekannt wurde
durch die von seinem Vetter Christian Ernst von Kulmbach 1659 beim Ab-
gang von der Universität Straßburg gehaltene und bald darauf im Druck
erschienene Rede. Gustav Berthold Volz setzt seine Serie „Friedrich der
Große und seine Leute‘ fort mit „Luise Eleonore von Wreech“ und „Charles
Etienne Jordan“, in deren anziehenden Lebensskizzen er auch einiges noch
unbekannte Material veröffentlicht; eine Miszelle von ihm „Friedrich der
Große und Hyder Ali“ bezieht sich auf den 1772 von letzterem gemachten
Vorschlag, an der Küste von Malabar eine preußische Handelsniederlassung
zu gründen; der König lehnte es aus denselben Motiven ab wie drei Jahre
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 32
474 Nachrichten und Notizen II.
zuvor afrikanische Kolonisationen: „Das giebt nur Anlaß zu unaufhörlich
wiederkehrenden Kriegen; solcher Besitz ist prekär, und früher oder später
sieht man sich dessen beraubt“. „Zur Kindheits- und Erziehungsgeschichte
Friedrich Wilhelms II.“ publiziert Bogdan Krieger neue wertvolle Quellen:
ein Tagebuch, das der Zivilgouverneur Beguelin vom 25. Dezember 1748
bis zum 22. Mai 1749 führte, ein Journal des Prinzen selbst , das die Zeit
vom 9. Februar 1750 bis 29. Oktober 1751 umfaßt, Beguelins Bericht vom
2. Februar 1751 und mehrere Schreiben des Militärgouverneurs, des Grafen
Borcke, aus den Jahren 1751 bis 1753; Friedrich Mensel reproduziert den
zum Teil noch unbekannten Briefwechsel von „Ernst Moritz Arndt und
Friedrich Wilhelm IV. über die Kaiserfrage" aus dem März 1849 zum ersten
Mal in authentischer Form; Arndts zweiter, erst jetzt ans Licht getretener
Brief ist für den politischen Historiker wohl die interessanteste Gabe des
ganzen Bandes. Am Schlusse desselben wiederholt Paul Seidel die im
11. Jahrgang ausgesprochene Bitte, ihn durch Angaben über das Bildnis
des Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin und seiner Gemahlin
Katharina von Braunschweig-Wolfenbüttel von Lukas Cranach zu unter-
stützen; die letzte Seite füllt ein warmer Nachruf des Herausgebers auf
Louis Erhardt, dessen Tod für das Hohenzollernjahrbuch einen ebenso
schweren Verlust bedeutet wie für die andern wissenschaftlichen Unter-
nehmen, deren selbstloser Förderer und verständnisvoller Mitarbeiter dieser
zu früh aus dem Leben geschiedene Gelehrte war.
Berlin. Paul Haake.
Am 22. und 23. Mai fand in Magdeburg die fünfunddreißigste
Sitzung der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und
das Herzogtum Anhalt statt. Über den Stand der Arbeiten wurde be-
richtet: Erschienen ist von den Geschichtsquellen im vergangenen Jahre
vom 41. Band der dritte Teil der zweiten Abteilung: Die Registraturen
der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise (Ephorien Prettin
und Herzberg), bearbeitet von Karl Pallas, Archidiakonus zu Herzberg a. E.;
ferner der 43. Band: Die Wüstungen in der Altmark, bearbeitet von Ober-
pfarrer W. Zahn in Tangermünde. Im Druck ist der erste Teil des zweiten
Bandes des Urkundenbuches des Klosters Pforta von Professor Dr. Böhme
in Weimar Die Kommission beschließt, daß in den zweiten Teil, der bis
zur Aufhebung des Klosters führen wird, auch die von Bertuch bereits ge-
druckten Urkunden, soweit sie von besonderer Wichtigkeit sind, im Wort-
laut aufgenommen werden. Demnächst kommen zum Druck die „Paur-
gedinge von Quedlinburg“ nebst anderen Quellen der Stadtverfassung,
herausgegeben von Realschuldirektor Dr. Lorenz in Quedlinburg. Demnach
soll von den „Kirchenvisitationsprotokollen des Kurkreises“* der vierte Teil
veröffentlicht werden. Der fünfte Band des Goslarer Urkundenbuches von
Landgerichtsdirektor Bode in Braunschweig wird voraussichtlich so ge-
fördert werden, daß der Druck zum Frühjahr nächsten Jahres beginnen
kann. Professor Dr. Kohlmann in Elberfeld hofft, von dem Urkundenbuch
der Stadt Halle den ersten Teil, bis 1403 reichend, demnächst abzuschließen.
Die Regesten der Wittenberger Kurfürsten Anbhaltischen Geschlechts führt
Nachrichten und Notizen II. 475
Dr. Hintze in Naumburg weiter. Das Urkundenbuch des Stiftes Naumburg
denkt der Bearbeiter Dr. Rosenfeld in Marburg bald vorlegen zu können.
Mit dem Eichsfeldischen Urkundenbuch ist Gymnasialdirektor Dr. Jäger in
Duderstadt weiter beschäftigt. Oberlehrer Dr. Eitner in Frfurt arbeitet an
dem dritten Band des Urkundenbuches der Stadt Erfurt, ebenso Professor
Dr. Sorgentrey in Leipzig an dem Neuhaldenslebener Urkundenbuch. In
der Bearbeitung der Erfurter Studentenmatrikel von 1635 bis 1816 ist durch
Erkrankung des Professors Dr. Stange in Erfurt eine Verzögerung einge-
treten, doch ist das Manuskript dem Abschluß nahe, und hofft Verfasser,
es im Laufe des Sommers zu vollenden. Das Urkundenbuch der Stadt
Eisleben wird Professor Dr. Größler daselbst herausgeben. Die Herausgabe
des Urkundenbuches des Erzbistums Magdeburg hat Archivar Dr. Heine-
mann in Magdeburg übernommen. Professor Dr. Straßburger in Aschers-
leben hat auf die Herausgabe des Urkundenbuches der Stadt Aschersleben
verzichtet. Der Plan, Quellen zur städtischen Verfassungs-, Verwaltungs-
und Wirtschaftsgeschichte herauszugeben, kann vorläufig nicht weitergeführt
werden, weil die Inventarisierung der nichtstaatlichen Archive in der Provinz
von der Verwaltung der Königlichen Staatsarchive aufgeschoben worden
ist. — Das Neujahrsblatt Nr. 33, von Professor D. Voigt in Halle, behan-
delte „Brun von Querfurt und seine Zeit“. Das nächste Neujahrsblatt über
„Die Geschichte der Stadt Eisleben‘ hat Professor Dr. Größler übernommen.
— Von der Beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler ist
herausgegeben: Kreis Querfurt von Pastor Dr. Bergner in Nischwitz. Kreis
Heiligenstadt, durch Kreisbauinspektor Rassow in Greifenberg i. P. be-
arbeitet, ist fertig gedruckt bis auf die Karte. Kreis Liebenwerda, bearbeitet
von Pastor Dr. Bergner in Nischwitz (der geschichtliche Teil ist vom
Superintendent Nebelsieck in Liebenwerda), ebenso die von demselben Ver-
fasser bearbeiteten Kreise Wolmirstedt und Wanzleben sind im großen und
ganzen fertiggestellt. Die Hefte der beiden letzten Kreise sollen gesondert
zur Ausgabe gelangen, dagegen jedem Hefte die gemeinschaftliche Karte
beigegeben werden. Die Kreise Wernigerode und Neuhaldensleben hat
gleichfalls Pastor Dr. Bergner übernommen, ebenso werden ihm die Kreise
Stendal, Salzwedel und Österburg übertragen. Kreis Worbis bearbeitet
Kreisbauinspektor Rassow in Greifenberg i.P. Die neue Ausgabe des Kreises
Quedlinburg wird Professor Dr. Brinkmann in Zeitz demnächst vollenden.
Die Auflage soll 600 Exemplare umfassen. Dann wird er zum Kreise Zeitz
übergehen. Das große Unternehmen, die Bau- und Kunstdenkmäler der
Stadt Magdeburg eingehend zu behandeln, steht unter der Mitarbeit und
Leitung des Professors Dr. Goldschmidt in Halle und schreitet vorwärts.
Die Stadt Magdeburg hat in dankenswerter Weise ihre Unterstützung in
Aussicht gestellt. — Von der Jahresschrift für die Vorgeschichte der
sächsisch-thüringischen Länder ist der 7. Band erschienen auf Kosten des
Provinzialmuseums. Dr. Flechsig in Braunschweig hat ein Gutachten über
die im Museum vorhandenen Altüre abgegeben und beabsichtigt, die kirch-
lichen Altäre zu beschreiben. Die Kommission erklärt sich damit einver-
standen, daß diese Beschreibung als Heft der Jahresschrift ausgegeben
werden soll. — Die Frage, wie sich die Kommission zu der in Aussicht
32*
476 Nachrichten und Notizen II.
genommenen Herausgabe von Heimats- oder Landeskunden stellen solle,
wird eingehend erörtert. Die Kommission gelangt zu der Ansicht, daß es
nicht ihre Aufgabe sein könne, Heimatskunden der einzelnen Kreise oder
Örtlichkeiten in Auftrag zu geben oder zu veranlassen, oder unter ihre
Veröffentlichungen aufzunehmen. Sie erklärt sich aber bereit, den Druck
landeskundlicher Untersuchungen und Abhandlungen, sowohl geschichtlichen
wie geographischen Inhalts, zu unterstützen, doch nur solcher, die rein
wissenschaftlichem Zwecke dienen. Über zu gewährende Unterstützungen
soll ein Ausschuß, bestehend aus den Herren Größler, Heldmann, Philippson
und Wäschke, entscheiden. — Von den Wüstungsverzeichnissen sind kürz-
lich erschienen die „Wüstungen der Altmark“, bearbeitet von Oberpfarrer
Zahn in Tangermünde. Zivilingenieur Bode in Blasewitz bei Dresden hat
sich erboten, die Wüstungen der Kreise Bitterfeld und Delitzsch zu be-
arbeiten, auch das Manuskript in der Hauptsache bereits fertiggestellt.
Die Kommission erklärt sich für die Annahme dieser Arbeit. — Professor
Dr. Reischel in Hannover berichtet über den Fortgang der Kartenarbeiten.
Die Wüstungskarte der Altmark ist fertig geworden und dem Werke „Die
Wüstungen der Altmark“ von W. Zahn beigegeben. Da sie die vier Kreise
Stendal, Salzwedel, Osterburg und Gardelegen umfaßt, ist sie im Gegen-
satz zu den bisherigen Karten nicht im Maßstabe 1 : 100 000, sondern
1: 200000 ausgeführt. Die geschichtliche Karte des Kreises Querfurt ist
dem Band XXVII der Bau- und Kunstdenkmäler (Kreis Querfurt) beige-
heftet, die des Kreises Heiligenstadt dem folgenden Bande derselben (Kreis
Heiligenstadt). Beide sind im Maßstabe 1 : 100 000 gehalten und wie bisher
in fünf farbigen Höhenschichten ausgeführt. Beide geben, außer den wüsten
Dörfern, Burgen, Warten, Klöstern, Gerichtsstätten usw., den Baustilen die
politische und kirchliche Zugehörigkeit der Orte an, die erste im Mittel-
alter, die andere bis zum Ende der Reformationszeit, diese außerdem noch
die alten Heer- und Geleitsstraßen. In Arbeit sind die geschichtlichen
Karten der Kreise Quedlinburg-Aschersleben und Liebenwerda. Beide
werden noch in diesem Jahre fertig. An sie reihen sich an die geschicht-
lichen Karten der Kreise Worbis, Wolmirstedt und Wanzleben sowie der
Grafschaft Kreis Wernigerode. Von den Grundkarten sind 11 Blätter fertig,
einschließlich der beiden jetzt fertig gewordenen Ballenstedt-Sondershausen
und Finsterwalde-Großenhain. Die Anschlußbläütter mit dem Herzogtum
Altenburg (Blatt 415/441) und mit den Fürstentümern Reuß sowie Gefell
vom Regierungsbezirk Erfurt (Blatt 467/492) sind von der Königl. süchsi-
schen Kommission ausgeführt worden. Da auch Blatt Zeitz-Gera von uns
im vorigen Jahre herausgekommen ist, sind nunmehr die Blätter des König-
reichs Sachsen vollständig erschienen, und damit liegt nun auch der Osten
Thüringens fertig vor. An der ÖOstgrenze fehlen noch unsere drei Blätter
816/340, 317/341 und 318/342 (die beiden letzten Blätter mit dem Kreise
Schweinitz). Von Blatt Belzig-Wittenberg (316/340) ist die Situation nebst
Schriftsatz fertig, während die beiden anderen Blätter noch nicht in An-
griff genommen sind. Der Nordosten der Provinz ist vollständig. Im
Norden fehlen ooch die Blätter Lenzen-OÖsterburg und Lüchow-Salzwedel.
Der Westrand und Süden der Provinz sind noch am unvollständigsten.
Nachrichten und Notizen II. 477
Fertiggestellt werden zunächst die Blätter Belzig-Wittenberg, Sömmerda-
Erfurt und Nordhausen-Worbis.
Die zwölfte Jahresversammlung der Historischen Kommission
für Hessen und Waldeck hat statutengemäß am 19. Juni im Senatssaale
der Universität zu Marburg stattgefunden. Im Verlauf des Berichtsjahres
wurden ausgegeben: Regesten der Landgrafen von Hessen. Erste Lieferung:
1247—1308. Bearbeitet von Otto Grotefend. Chroniken von Hessen und
Waldeck. Erster Band: Die Chroniken des Wigand Gerstenberg von Franken-
berg. Bearbeitet von Hermann Diemar. Unter Leitung des Herrn General
Eisentraut wurden sechs Grundkarten bearbeitet. — Fuldaer Urkundenbuch:
Herr Dr. Stengel hat sich hauptsächlich der Vergleichung und Kommen-
tierung des von ihm im Vorjahre gesammelten Materials gewidmet. Herr
Professor Tangl in Berlin hat auf die Bearbeitung der Papsturkunden, die
er von früher her sich vorbehalten, um anderer Arbeiten willen verzichtet.
Chroniken von Hessen und Waldeck: Nachdem die Chroniken von Gersten-
berg erschienen, sollen auch die übrigen hessischen Chroniken in Angriff
genommen werden, sohald ein geeigneter Bearbeiter gewonnen sein wird.
Herr Dr. Jürges in Wiesbaden hat die Einlieferung des Manuskripts der
Klüppelschen Chronik für die allernächste Zeit in Aussicht gestellt, und ebenso
gedenkt Herr Dr. Dersch in Münster die Bearbeitung der Flechtdorfer
Chronik in kurzer Frist abzuschließen. Landgrafenregesten: Die Fort-
führung der Arbeit wird, weil Herr Archivar Dr. Grotefend nach Stettin
versetzt ist, Herr Archivar Dr. Rosenfeld in Marburg übernehmen. Urkunden-
buch der wetterauer Reichsstädte: Herr Dr. Wiese hat die Archive in
Büdingen und Lich erledigt und sodann den Druck des ersten Bandes des
Wetzlarer Urkundenbuches begonnen. Herr Dreher in Friedberg hat die
Aufarbeitung des von Dr. Foltz für den 2. Band des Friedberger Urkunden-
buchs gesammelten Materials fortgesetzt. Münzwerk: Herr Konservator
Dr. Buchenau hat unter den Anforderungen seiner neuen Stellung am
Münzkabinett in München der Beschreibung der hessischen Münzen nur
wenig Zeit widmen können. Quellen zur Geschichte des geistigen und
kirchlichen Lebens: Herr Professor Dr. Köhler muß zufolge seiner Berufung
nach Zürich leider darauf verzichten, die Arbeit in der bisherigen Weise
fortzuführen. Er gedenkt jedoch die Kirchenvisitationsakten herauszugeben.
Herr Archivrat Dr. Küch hat sich bereit erklärt, ihn hierbei wie bisher zu
unterstützen. Quellen zur Geschichte der Landschaft an der Werra: Herr
Dr. Huyskens hofft den Druck der Regesten der Werraklöster im kommen-
den Geschäftsjahre abschließen zu können. Sturios Jahrbücher der Neustadt
Hanau: Herr Oberlehrer Becker gedenkt im kommenden Jahre den Text
fertigstellen zu können. Hessische Behördenorganisation: Herr Stadtarchivar
Dr. Gundlach in Kiel hofft die darstellende Einleitung nunmehr nach Kräften
fördern zu können. Beiträge zur Vorgeschichte der Reformation in Hessen
und Waldeck: Herr Dr. Dersch in Münster hat sein Thema im Verlauf der
Arbeit wesentlich weiter gefaßt, als es ursprünglich beabsichtigt gewesen
war, und will die landesherrliche Kirchenpolitik, die kirchlichen Abgaben
und das kirchliche Leben des ausgehenden Mittelalters eingehender be-
478 Nachrichten und Notizen II.
handeln. Lehnsstaat: Herr Dr. Knetsch hat die Arbeit einige Monate
unterbrechen müssen. Klosterlexikon: Herr Dr. Dersch in Münster hat
gelegentlich seiner Vorarbeiten für die Vorgeschichte der Reformation um-
fassende Sammlungen angelegt für die Herstellung eines Verzeichnisses
sämtlicher Kollegiatstifter, Klöster und Ordensniederlassungen, auch Beginen
und Termineien, mit Angaben über Gründung, Ordenszugehörigkeit, Patronen,
Diözesen usw., sowie über Quellen und Literatur. Auf den Antrag des Prof.
von der Ropp beschloß der Vorstand, Herrn Dr. Dersch mit der Bearbeitung
eines hessisch-waldeckischen Klosterlexikons zu betrauen und in die geogra-
phischen Grenzen des Unternehmens die jetzige großherzogliche Provinz
Oberliessen einzubeziehen. In den Ausschuß für diese wie für folgende
Publikation wurden die Herren Brackmann, Diehl und von der Ropp dele-
giert. Klosterarchive: Zugleich mit dem vorstehenden Antrage wurde
weiter beschlossen, die Bestände der Klosterarchive aufzunehmen und die
Regesten der landschaftlich zusammengehörigen Klöster nach Analogie der
Regesten der \Werraklöster bandweise zusammenzustellen. Herr Archiv-
assistent Dr. Schultze übernahm die Bearbeitung der Regesten der Stifter
und Klöster in der Stadt Kassel und deren näheren Umgegend und hat zu-
nächst das Archiv des Klosters Ahnaberg in Angriff genommen.
Fünfzigste Plenarversammlung der Historischen Kommission
bei der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften. Bericht des Sekre-
tariats. München, im Juli 1909. Die 50. Plenarversammlung der Historischen
Kommission tagte vom 2.—4. Juni unter dem Vorsitze ihres Vorstandes,
Geheimen Regierungsrates, Professor Moritz Ritter aus Bonn. Seit der
letzten Plenarversammlung sind folgende Publikationen erschienen: Jahr-
bücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. von
Meyer von Knonau. 7. (Schluß-)Band: 1117—1125. Briefe und Akten zur
Geschichte des 30jührigen Krieges, Bd. 11 (1613), bearbeitet von Professor
Chroust in Würzburg. Quellen und Erörterungen zur bayerischen und
deutschen Geschichte, N. F., 5. Bd.: Die Traditionen des Hochstifts Freising,
2. Bd. (926—1283), herausgegeben von Dr. Theodor Bitterauf in München.
Allgemeine Deutsche Biographie, 54. Bd.: Nachtrüge: Scheurl bis Walther.
Vom 55. Bande der Allgemeinen Deutschen Biographie, dem Schlußbande
des Textes, liegen 20 Bogen gedruckt vor. Ferner sind im Drucke und
dem Abschlusse nahe: Quellen und Erörterungen zur bayerischen und
deutschen Geschichte, N. F., Abteilung Chroniken: die zweite Hälfte des
2. Bandes, enthaltend die bayerische Chronik des Ulrich Füetrer, bearbeitet
von Professor Spiller in Frauenfeld, und der 2. Band der mit Unterstützung
der Kommission von Bibliothekar August Hartmann in München heraus-
gegebenen historischen Volkslieder und Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jahr-
hundert. Für die Geschichte der Wissenschaften hofft Professor Gerland
in Clausthal die Geschichte der Physik etwa binnen Jahresfrist beendigen
zu können. Von der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, fortge-
setzt von Professor Landsberg in Bonn, nähert sich die abschließende zweite
Hälfte des 3. Bandes im Manuskripte der Vollendung. Von den Städte-
chroniken, die unter Leitung von Belows fortgesetzt werden, wird der Druck
Nachrichten und Notizen I. 479
der Fortsetzung der Lübecker Chroniken in der Bearbeitung von Dr. Bruns
voraussichtlich im Laufe des nächsten Winters beginnen. Auch die Arbeiten
für die Edition der anderen der Sammlung einzuverleibenden Chroniken sind
im Laufe des Jahres gefördert worden. Von den Jahrbüchern des Deutschen
Reiches ist der 7. Band der Jahrbücher Heinrich IV. und Heinrich V.
(1117—1125) von Professor Meyer von Knonau unmittelbar nach der Plenar-
versammlung ausgegeben worden und damit dieses große Werk vollendet.
Professor Uhlirz in Graz war durch Berufsgeschäfte auch in diesem Jahre
verhindert, die Jahrbücher Ottos III. in Angriff zu nehmen. Professor
Simonsfeld in München ist mit dem 2. Bande der Jahrbücher Friedrichs I.
beschäftigt. Er hat zu diesem Zweck eine Reihe italienischer Städtearchive
besucht und über die Ergebnisse in einer Abhandlung: Zur Geschichte
Friedrich Rotbartse in den Sitzungsberichten der Münchener Akademie
(Philos.-philol. u. histor. Klasse, Jahrgang 1909, 4. Abhandlung) berichtet.
Die ın den Händen Professor Hampes in Heidelberg liegende Fortsetzung
der Winckelmannschen Jahrbücher Friedrichs II. ist auf Schwierigkeiten
gestoßen, deren Beseitigung erhofft wird. Für die Reichstagsakten älterer
Reihe gedenkt Professor Beckmann im Sommer den Druck der zweiten
Hälfte des 13. Bandes zu beginnen. Außerdem hat er die Arbeiten am
14. Bande gefördert, der gleich dem vorausgehenden der Regierung K. Al-
brechte II. gewidmet sein wird Dr. Herre wird das Manuskript des
15. Bandes (Friedrich IIl.) in wenigen Monaten fertigstellen und hat auch
für den 16. so viel Material gesammelt, daß dessen Ausarbeitung neben
dem Drucke des 15. einhergehen kann. Für die Fortführung der jüngeren
Reihe der Reiehstagsakten, die seit dem Vorjahre durch den Tod Professor
Wredes verwaist ist, hatten die Mitglieder der in der vorjührigen Plenar-
versammlung gewählten Subkommission: die Herren Ritter, von Bezold,
Lenz und Quidde ausführliche Gutachten ausgearbeitet, die einige Wochen
vor der Plenarversammlung allen Mitgliedern der Kommission bekannt ge-
geben worden waren. Nach eingehender Beratung wurde die Aufstellung
bestimmter Direktiven sowie die Verständigung über einen neuen Leiter
des Unternehmens bis zur Plenarversammlung des nächsten Jahres vertagt.
Die Redaktion der Allgemeinen Deutschen Biographie wurde bis zum
Schlusse des 54. Bandes von Dr. Bettelheim in Wien, vom 55. Bande an,
für den Dr. Bettelheim noch vorbereitende Arbeiten gemacht hatte, von
Geheimen Hofrat Dove geführt. Der 55. Band wird den Text des großen
Werkes abschließen und dürfte bis zu Wintersanfang 1909 vollendet vor-
liegen. Für die Anfertigung des unentbehrlichen Generalregisters hat Dove
eine erschöpfende Instruktion abgefaßt, Reichsarchivpraktikant Dr. Fritz
Gerlich in München ist seit Ende des Winters mit der Ausarbeitung dieses
Registers beschäftigt. Mit der Drucklegung kann voraussichtlich im Ok-
tober 1910 begonnen werden. Für die unter Leitung von Bezolds stehenden
Humanistenbriefe haben Dr. Reicke in Nürnberg und Dr. Reimann in Berlin
die Arbeiten fortgesetzt. Der Kommentar der auf 1200 Nummern ange-
wachsenen Briefe Pirkheimers erfordert noch weitere Forschungen, welche
den Beginn der Drucklegung im kommenden ltechnungsjahre ausschließen.
Über die Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges berichtet
480 Nachrichten und Notizen II,
der Vorstand, daß das großenteils von Professor Götz in Tübingen ge-
sammelte Material für den 2. Band der Neuen Folge (1625—1627) von
Dr. Endres in München vervollständigt wurde. Es darf gehofft werden,
daß mit dem Drucke im Beginn des nächsten Berichtsjahres begonnen
werden kann. Professor Karl Mayr hält für möglich, daß noch in diesem
Jahre zum Drucke seines Bandes (1. Bd. der N. F., 1. Abt., 1618—1619:
geschritten werden kann. Für die Neue Folge der Quellen und Erörterungen
zur bayerischen und deutschen Geschichte konnte in der Abteilung: Chro-
niken, die unter Leitung von Heigels steht, der Druck der bayerischen
Chronik des Ulrich Füetrer in der Bearbeitung von Professor Spiller in
Frauenfeld nicht völlig fertiggestellt werden, da die Auftindung neuen
Materials eine Umarbeitung der Einleitung nötig machte. Die Veröffent-
lichung wird jedoch voraussichtlich in den nächsten Monaten erfolgen.
Dann wird sofort der Druck der Werke des bayerischen Chronisten Veit
Arnpeck beginnen können, da der von Oberbibliothekar Leidinger in
München bearbeitete Text bereits drucktertig vorliegt. In der Abteilung:
Urkunden unter Leitung des Sekretärs der Historischen Kommission, Riezler,
hat Dr. Bitterauf in München die Bearbeitung der Traditionen des Hoch-
stifts Passau fortgesetzt und auch die Abschrift des zweiten Passauer
Traditionskodex im Münchener Reichsarchive vollendet.
Erklärung.
Im Hinblick auf die im vorigen Heft der Vierteljahrschritt, S. 269f.
veröffentlichte äußerst abfällige Kritik des Frhrn. Cl. v. Schwerin über
meine „Zenten des Hochstifts Würzburg", welche sich bisher zahlreicher
wohlwollender und anerkennender Besprechungen erfreuen durften, beehre
ich mich mitzuteilen, daß eine energische Zurückweisung dieses ungerecht-
fertigten Angriffs in Verbindung mit einer rechtshistorischen Studie in
Bilde erfolgen wird. Dr. Herm. Knapp.
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H. WILLERS, GESCHICHTE DER RÖMISCHEN KUPFERPRÄGUNG
VOM BUNDESGENOSSENKRIEGE BIS AUF KAISER CLAUDIUS.
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481
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit.
Zweiter Teil
Von
Hermann Bloch.
VI.
Das Krönungsrecht des Erzbischofs von Köln und der
Reformplan Heinrichs VI.
Die Doppelwahl von 1198 hat durch die Ladungsschreiben
beider Parteien, durch die Speierer Erklärung, durch das Ver-
halten Innocenz’ III. uns zu der Einsicht geführt, daß damals nach
weitverbreiteter Überzeugung die deutschen Fürsten mit ihrer
Wahl den rechtlichen Anspruch auf das Kaisertum verschafften;
der imperiale Gedanke war in Deutschland so mächtig, in der
„Weltanschauung der Zeit das deutsche mit dem römischen Reich
durch die Herrschaft Friedrichs I. und Heinrichs VI. so eng ver-
knüpft worden!, daß schließlich die deutsche Wahl zum römischen
Könige geradezu als eine „kaiserliche“ angesehen wurde?
Zogen die Fürsten, die im Speierer Protest verkündeten,
Philipp zum Kaiser erkoren zu haben, nur die sichtbare Folge-
rung aus Gedanken, die sich lange vorbereitet hatten, so brachte
der Regierungsantritt Philipps etwas völlig Neues oder doch seit
Jahrhunderten in Deutschland nicht Geübtes dadurch, daß er vom
Augenblick der Wahl an die Herrschaft zu vollem Recht ergriff,
von ihr an die Tage seiner Waltung zählte. Einst hatte Heinrich I.
erklärt, daB es ihm genug sei, König genannt zu werden dank
Gottes Gnade und des Volkes Liebe; Salbung und Krönung, die
! Schon der Regierung Heinrichs V. dürfte gerade in dieser Richtung
Bedeutung zuzumessen sein.
? Was virtuell seit Otto I. vorhanden gewesen war, trat durch die
besondern Umstände jetzt hervor.
* Widukindi Res gestae Saxon. I, c. 26 (ed. K. Kehr, p. 34). Über
Widukinds Ansicht von der Übertragung des Kaisertums, in der für den
Papst überhaupt kein Raum bleibt, werde ich in einem Aufsatz über die
Entstehung seines Werks besonders handeln.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 33
482 Hermann Bloch.
ihm der Mainzer Erzbischof bot, wies der Sachse zurück. Doch
seitdem war die kirchliche Feier, schließlich der Regel nach ın
Aachen und unter Leitung des Kölner Erzbischofs vollzogen!, die
notwendige Voraussetzung für den Besitz der Reichsgewalt ge-
worden; erst von der Krönung an rechnete man die Zeit der
Regierung. Heinrich VI. noch ließ. eine Schenkung an die Pfalz-
kapelle zu Aachen damit begründen, daß er in ihr „den Beginn der
Herrschaft und die erste Salbung“ empfangen habe.?
Den „Beginn der Herrschaft“ wird er allerdings nicht sowohl
in der sakralen Handlung zu Aachen gesehen haben wie in der
Erhebung auf den Stuhl Karls d Gr.?; denn eben von dieser heißt
es in dem gefälschten Privileg Karls, das Friedrich I. bei der
Heiligsprechung des Kaisers bestätigte, daß das Königtum mit ihr
anhebe und daß sie widerspruchslos das Anrecht auf die kaiser-
liche Würde schaffe* Es war eine Weiterentwicklung der stau-
fischen Gedanken von der staatsrechtlichen Bedeutung der Wahl,
! Im einzelnen vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VI?, 208 ff.
3 Stumpf Reg. nr. 4707 (1191 Juni 8): ‚in qua regnandi inicium et
primam percipimus unctionem‘.
s Vgl. über sie Krammer, Wahl und Einsetzung des deutschen Königs
S. 8 ff.
* Stumpf Reg. nr. 4061 (1166 Januar 8): ‚ut in templo eodem sedes regia
locaretur, et locus regalis et caput Gallie trans Alpes haberetur ac in ipsa
sede reges successores et heredes regni initiarentur; et sic initiati iure de-
hinc imperatoriam maiestatem Rome sine ulla interdictione planius
assequerentur‘. Bereits Scheffer-Boichorst (Gesammelte Schriften I, 188 f)
hat diese Worte mit den Schreiben Friedrichs I. nach den Ereignissen von
Besançon (vgl. oben S. 228) verglichen und auf die Übereinstimmung der
Anschaunngen hingewiesen, nach denen der Papst verpflichtet se,
den rechtmäßigen deutschen Herrscher zum Kaiser zu krönen. Wie aus-
geprägt bereits in den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts die Anschau-
ungen von der Übertragung des Kaisertums einander gegenüberstanden, be-
weist auch der von mir oben S. 217 leider nicht angeführte Brief Calixts ll.
Jaffé- Löw., Reg. pontif. nr. 6950 (vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VI’,
226 N. 1): „imperii dignitatem quam per solius Romani pontificis ministe-
rium reges Alemannici consequuntur.‘ Recht bezeichnend erscheint auch das
Privileg Friedrichs L für die Stadt Aachen von 1166 Januar 9 (Stumpf Reg.
nr. 4062): ‚locus regalis tum pro sanctissimo corpore beati Karoli .... tum pro
sede regali, in qua primo imperatores Romanorum coronantur‘. In den
Bestätigungen Friedrichs II. von 1215 und Wilhelms von 1248 heißt es dafür:
ubi primo Romanorum reges initiantur et coronantur' (Böhmer-Ficker Reg.
nr. 814. 4932).
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 483
aber etwas ganz Ungewohntes, wenn im Jahre 1193 Philipp den
jungen Friedrich, der gewählt, aber nicht gekrönt war, trotzdem
als König -bezeichnete und kraft seiner königlichen Gewalt ver-
fügen ließ!, und wenn er selbst bald darauf, nur auf seine Wahl
gestützt, die Herrschaft ausübte. In seinem Rechtfertigungs-
schreiben an Innocenz III. erklärte er, daß er von der Wahl an
durch zehn Wochen im unangefochtenen Besitze des Reiches ge-
blieben sei.?
Wie der Vollzug einer förmlichen Wahl zum Kaiser, so setzte
die auf sie begründete Befugnis, des Reiches zu walten, die Theorien,
die unter den frühern Staufern ausgesprochen waren, entschlossen
in die Wirklichkeit om P Wenn aber die ‚electio imperatoris‘ den
Ansprüchen der Päpste entgegentrat, so wurde durch den Re-
gierungsantritt am Wahltage das Recht des Kölner Erzbischofs“,
durch die Aachener Feier den Herrscher in das Reich einzuweisen,
schwer getroffen.” Die Unabhängigkeit des Herrscherrechts von
der sakralen Weihe kam zu überraschendem Ausdruck, als sich
Philipp am Sonntag nach Ostern 1198 zu Worms im Schmucke
der kaiserlichen Insignien® zeigte, „den Waisen auf dem
1 Vgl. oben S. 235 N. 1.
? MG. Const. II, 12: ‚post electionem nostram ... fuimus in imperii
quieta possessione‘.
® Philipp ging insofern vielleicht über Friedrich I. hinaus, als dessen
Erklärungen von Besançon keineswegs ausschließen, daß das in der Wahl
erworbene Recht am Reich („ius ad imperium‘) erst durch Krönung und
Inthronisation zu einem Recht im Reiche Los in imperio‘) werde; vgl. zu
diesem Aug in imperio‘ z. B. die Bulle Qui celum (Zeumer, Quellensamm-
lung S. 92): ‚et in imperio ius habeas ac regni Alemannie et eius iurium
possessionem obtineas‘.
4 Nur von ihm spreche ich hier zunächst; denn das Schwergewicht
der Aachener Handlung lag damals unzweifelhaft auf der geistlichen Feier,
bei der der Kölner Erzbischof die vornehmste Rolle spielte (vgl. auch
Krammer a. a. O. S. 8).
$ Daher ists sehr natürlich, wenn gerade die Kölner Königschronik
(ed. Waitz S. 164) unwillig von Philipp verzeichnet: ‚nomen regium sibi ascri-
bit et apud civitatem Wangionum in albis paschalibus coronatus progreditur‘.
° Das Gehen unter Krone sollte keineswegs, wie Krammer, Der Reichs-
gedanke des staufischen Kaiserhauses S. 42 es auffassen will, „Philipps ge-
ringschätziges Wesen der deutschen Königskrönung gegenüber“ zeigen. Denn
er war ja gerade damals Willens gewesen, sich in Aachen in aller üblichen
Form zum Könige krönen zu lassen. Da erfuhr er nach Ostern von der
Wahlversammlung der kölnischen Partei, die sich auf Otto geeinigt hatte.
Eh
484 Hermann Bloch.
Nacken“.! Die Laienkultur der Stauferzeit schickte sich an, das
politische Leben der Nation mit ihrem Geiste zu erfüllen.
Die Wendung gegen die Rechtskraft der Aachener Einsetzung
war die unvermeidliche Folge des Gedankens von einer Kaiserwahl.
Denn sobald sich die Ansicht durchsetzte, daß nicht erst die päpst-
liche Krönung in Rom, sondern daß bereits die deutsche Wahl
das Recht zur Herrschaft im Kaisertum gewähre, mußte die
konstituierende Bedeutung der Aachener Feier für die Herrschaft
im regnum Romanum hinfällig werden, das ja als das engere vom
imperium umschlossen war; der Beginn der Regierung, den man
für das Kaiserreich — im Gegensatze zum Papste — von der Wahl
an rechnete, konnte nimmermehr für das römische Königtum —
dem Kölner Erzbischof zu Liebe — auf die Krönung zu Aachen
zurückgeschoben werden. Die „Kaiserwahl“ Philipps brachte es
daher notwendig mit sich, daß er bereits vom Wahltage an die
Jahre seiner Regierung zu zählen begann und die Herrscher-
befugnisse ausübte, ohne die Krönung abzuwarten, die durchaus
nur die Königswürde im regnum Romanum betraf.?
So kam es, daß die Versuche, den staufischen Reichsgedanken
durchzuführen, nicht nur auf den Widerstand des Papstes, son-
dern auch in Deutschland selbst auf die Gegnerschaft des Kölner
Erzbischofs stießen. Von hier aus wird die Haltung Adolfs erst
Damit war die Hoffnung auf einmütige Anerkennung und auf die Krönung
durch den Kölner zunichte geworden: jetzt antwortet er stolz, indem er
sich zu Worms mit den rechten Insignien schmückt und dadurch als den
wahren König darstellt. Bei dieser Auffassung scheint es mir überaus nahe
zu liegen, daß man den Spruch Walthers 18,29 (gegen Burdach, Walther
S. 45) gerade mit dem Wormser Ereignis verbindet; er erhält damit einen
bedeutenden Sinn (vgl. auch ‚keiserlichez houbet‘, oben S. 236 N. 2). Aller-
dings ist die Voraussetzung hierfür, daß man mit Wilmanns (Zeitschr. für
deutsches Altertum 45, 427 ff.) und Hampe (Archiv für das Studium der
neueren Sprachen Bd. 109, S. 155) den zweiten Reichsspruch spätestens in
den März 1198 setzt. Wer einen oberrheinischen Frühling erlebt hat, wird
auch durch Burdachs Schilderung (auf S. 257) nicht veranlaßt werden, diese
Deutung aufzugeben (vgl. übrigens hierzu E. Schroeder in der Zeitschr. für
deutsches Altertum 45, 438).
! Vgl. Walther ed. Lachmann 19, 3: ‚der schouwe, wem der weise ob
sime nacke ste‘.
? So liefern die Kaiserwahlen die Erklärung für Tatsachen, die man
bisher nur äußerlich festzustellen vermochte, und lassen in den Kreis der
politischen Gedanken einblicken, die sich darin ausdrücken.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 485
recht verständlich: sein Auftreten gegen die staufische Thronfolge
im Erbreich, das Heinrich VI. durch die Reichsreform für seinen
Sohn Friedrich errichten wollte, ist von denselben Gedanken be-
stimmt wie sein Kampf gegen das Wahlkaisertum, das an Philipp
übertragen werden sollte; hier wie dort ist sein Widerstand der
Ausfluß d’rselben unerschüttert verteidigten Forderung, daß die
Krönung den ihr nach altem Herkommen gebührenden entschei-
denden Platz bei der Erhebung des deutschen Herrschers bewahre.!
Um der überlieferten Stellung willen, die seiner Kirche bei der
Krönung des römischen Königs gebührt, wird ein jeder Erzbischof
von Köln zum geborenen Gegner der staufischen „Kaiserwahl“
die zum mindesten den Rechtsfolgen der Aachener Feier Ab-
bruch tut.?
Erst durch diese Erwägungen rücken die Äußerungen
Innocenz’ III. über die Gründe, die Adolfs Politik bestimmt haben,
ins rechte Licht und erlangen das Gewicht, auf das sie nach allen
Begleitumständen Anspruch haben.” Als nämlich der Erzbischof
sich allmählich von der Partei Ottos löste, und sein Übergang zu
Philipp drohte, da führte ihm der Papst immer wieder vor Augen,
daß Adolf der wahre Schöpfer von Ottos Königtum gewesen und
daß er zum Widerstande gegen die staufische Nachfolge getrieben
worden sei nicht aus vorübergehenden persönlichen Rücksichten
oder um des Papsttums willen, sondern weil er mit seinem Auf-
treten die dauernde Ehre der Kölner Kirche, ihr Krönungs-
recht, habe schützen müssen“ Hier haben wir den Beweis da-
1 Auch Adolfs Abfall von Otto wird hieraus zu erklären sein, vgl.
unten S. 499.
? Denn wenn auch die Feier als eine kirchliche Handlung bestehen
bleibt oder doch bestehen bleiben kann, so wäre doch die rechtliche, die
Herrschaft begründende Bedeutung, die ihr nach der Überzeugung des Kölner
Erzbischofs zukommt, beseitigt. Krammer, Wahl und Einsetzung S. 17 ff.
hat den Gegensatz von Wahl und Krönung erst von der Mitte des 13. Jahr-
hunderts an gut verfolgt.
3 Auch Wolfschläger, Erzbischof Adolf von Köln, hat sie noch nicht
gewertet.
* Reg. de negotio imperii nr. 80, col. 1085: ‚Cum tu solummodo reges
in imperatores electos coronare debeas ex antiqua Coloniensis ecclesie
dignitate.... Quis presumeret, ut, cum pro tuenda Coloniensis ec-
clesie dignitate ea feceris hactenus, ad que nullus predecessorum tuorum
ausus fuerat aspirare, quod nunc maculam in gloria tua poneres... Ad
hoc quidem nec te inducere illud debet, quod a quibusdam maliloquis in
486 Hermann Bloch.
für, daß der Erzbischof, an dessen eigene früheren Erklärungen
Innocenz III. unzweifelhaft anknüpft!, sich des prinzipiellen Gegen-
satzes gegen den imperialen Gedanken voll bewußt gewesen ist;
in Philipp bekämpfte er den Träger der staufischen Reichsidee,
die soeben noch Heinrich VI. in ihrem ganzen Umfang offenbart
hatte. Und da Adolf zu den ersten Schritten, die er bereits Ende
des Jahres 1197 tat, um einen nichtstaufischen Fürsten zum
König zu gewinnen, schlechterdings nicht durch das spätere Ver-
halten Philipps im Frühjahr 1198 bestimmt worden sein kann,
so werden wir sein Vorgehen, das zum Thronstreit führte, aus
den Ereignissen zu erklären haben, die mit dem Reformplan
Heinrichs VI. zusammenhängen. Durch die Politik des Kölner
Erzbischofs wird die Doppelwahl von 1198 zu einer unmittel-
baren Folge der kaiserlichen Entwürfe, deren Durchführung —
soweit sich erkennen läßt — in Deutschland vor allem an dem
Widerstand Adolfs gescheitert war. Um ihm gerecht zu werden
und die Beweggründe, die ihn nach den Worten Innocenz’ II. ge-
trieben haben, zu würdigen, müssen wir daher die Frage erörtern,
inwiefern bereits die Gedanken Heinrichs VI. eine Gefahr für die
überkommenen Rechte der Kölner Kirche bedeuteten.
In der Tat wurde der Erzbischof von Köln doppelt empfind-
lich getroffen: zu dem Verzicht auf das Wahlrecht, den er mit
dispendium tue fame confingitur, videlicet quod labores et expensas huius-
modi solus nequeas tolerare, cum pro tuenda Coloniensisecclesiedigni-
tate non solum terrenam erogare substantiam, sed animam etiam ponere
tenearis. Preterea cum ecclesia Romana tuum in hac parte iudicium sit
sccuta, licet illud suum fecerit approbando...‘. Reg. nr. 100, col. 1105, von
1203, Dez. 12: ‚quem post Dominum solus creaveras, manutenueris fere solus,
non tam pro nobis et ecclesia Romana quam pro te ac ecclesia Colo-
niensi.... Scimus etenim, nec apud nos testibus ullis eges, quod pro-
motionis eiusdem regis principium fueris. Reg. nr. 117, col. 1121 vom
März 1205: ‚ne derogare iuri suo, imo eiusdem [scil. Coloniensis ecclesie]
videretur, si quod ad tuendam dignitatem eius prius provide fecerat
proprio iure usus, in eius tandem iniuriam improvide condemnaret‘. Adolf
hat sein Recht in Unrecht verkehrt, indem er (Jan. 1205) Philipp zu Aachen
gewählt und gekrönt hat: ‚ne vilem faceret in electione principis eandem
ecclesiam‘.
1 Nur unter dieser Voraussetzung ist die starke Betonung des gleichen
Gedankens von der Wirkung, die der Papst erreichen will. Vgl. dazu auch
oben S. 243 mit N. 4.
ken emm mna =
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 487
den fürstlichen Genossen hätte aussprechen müssen, kam für ihn
hinzu die Preisgabe der Aachener Krönung, für die in dem Ein-
heitsreich eines Erbkaisers, wie Heinrich VI. es wünschte, kein
Raum war.! Der junge Roger Friedrich sollte, sobald die Zu-
stimmung der Fürsten und des Papstes gewonnen war, durch
Coelestin III. selbst getauft und sogleich zum römischen Kaiser
gekrönt werden?; in der Hoffnung, das Ziel zu erreichen, hatte
Heinrich im Sommer 1196 die Reichsinsignien aus Deutschland
nach Italien mit sich geführt.’
Im Oktober des Jahres stellte sich auf dem Erfurter Reichs-
tag endgültig heraus, daß die Fürsten nicht geneigt waren, dem
Kaiser in der Umwälzung der Reichsverfassung zu willfahren;
dafür aber vollzogen sie anfangs Dezember zu Frankfurt in statt-
licher, vom Mainzer Erzbischof geleiteter Versammlung die Wahl
des jungen Friedrich und stellten damit seine Nachfolge sicher.
Unbekümmert um die veränderte Lage setzte der Kaiser vor Rom
seine Verhandlungen fort, um mit dem Papste zu einer Verstän-
digung zu gelangen. Erst nach Mitte Dezember, als jede Aus-
sicht auf einen schnellen Abschluß geschwunden war, begab er
sich nach Unteritalien, um von dort aus noch während der ersten
Monate des Jahres 1197 ergebnislose Gesandtschaften mit Coelestin
zu wechseln. Spätestens Anfang März entließ er seinen Bruder
Philipp, jetzt Herzog von Schwaben, mit dessen Gattin Irene nach
Deutschland; sie führten die Krönungsinsignien, die bei dem
Widerspruch des Papstes zu Rom nicht benutzt werden konnten,
in die nordische Heimat zurück.*
—
1 Insofern stimme ich mit Krammer, Reichsgedanke S. 42f. überein.
2 Vgl. Gött. Gel. Anzeigen 1909, S. 379 ff. Für die Haltung des Kölner
Erzbischofs ist es gleichgültig, ob man die für den jungen Friedrich erbetene
Krönung als eine solche zum Kaiser, wie ich es mit Hampe vertrete, oder
zum Könige, wie Krammer meint, ansehen will; denn die Aachener Krö-
nung ward in jedem der beiden Fälle beseitigt.
3 Hofmeister, Die heilige Lanze (Gierkes Untersuchungen, Heft 96) S. 38.
Während ich im übrigen den wertvollen Aufschlüssen folge, die Hof-
meister gewonnen hat, weiche ich in der Datierung erheblich von ihm ab.
Unter dem Einflusse Krammers ließ er (S. 41) Philipp schon aus Mittel-
italien Ende 1197 zurückkehren. Allein die Admonter Fortsetzung, die be-
richtet, daß Philipp die Insignien aus Apulien nach Deutschland brachte,
stimmt vollkommen mit der Meldung Ottos von S. Blasien (c. 44, p. 478),
daß Philipp mit dem Bruder in Sizilien weilte und von da mit seiner
488 Hermann Bloch.
Dort war es Philipp vorbehalten, Erzbischof Adolf von Köln
auszusöhnen: dieser allein hatte an seinem Widerstande hart-
näckig festgehalten und sich der Frankfurter Wahlversammlung
versagt. Jetzt gab er nach, stimmte der Wahl zu und leistete
den Eid für Friedrich. Unmittelbar nach dem Erfolg eilte Philipp
nach Italien, um den Neffen zur Feier nach Aachen zu leiten!:
in Toskana erhielt er die Nachricht vom Tode des Kaisers.
Insoweit sind die Tatsachen gut überliefert oder doch mit
hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen; für ihre innere Ver-
knüpfung versagen die Quellen: insbesondere erfahren wir nichts
darüber, welches Interesse Heinrich daran hatte, die Unterhand-
lungen mit dem Papste auch nach dem Scheitern des Erbkaiser-
plans mit gleichem Nachdruck fortzusetzen; und wir hören nichts
davon, weshalb Adolf von Köln fast allein unter den Reichsfürsten
im Dezember 1196 an Friedrichs Wahl nicht teilnahm, während
er doch ein halbes Jahr später sich ihr anschloß. Es gibt eine
Erklärung, die gleichzeitig beide Momente befriedigend zu deuten
imstande ist; sie darf als eine Vermutung nur mit Vorbehalt ge-
boten werden; aber mit ihr würden wir so tief in die Motive der
handelnden Persönlichkeiten hineinblicken und den geschichtlichen
Zusammenhang zwischen dem Reformplan Heinrichs VI. und den
Vorgängen nach seinem Tode so wohl begründen können, daß ihr
eine gewisse innere Wahrscheinlichkeit — über die man nach Lage
der Quellen nicht hinauskommen kann — nicht wohl abzusprechen
ist. Sie würde darin zu finden sein, daß zu Frankfurt der junge
Friedrich zum zukünftigen Kaiser gewählt worden wäre und
daß Heinrich VI. zunächst gehofft hätte, die Zustimmung des
Papstes, deren er jetzt für eine Erbmonarchie nicht mehr be-
durfte, für ein römisches Wahlkaisertum zu gewinnen; auch auf
diesem Wege war noch das Ziel, das ihm vor allem am Herzen
lag, zu erreichen und in dem einen imperium das Königreich
Gemahlin nach Deutschland gesandt wurde Am 25. Mai 1197 finden wir
ihn zu Augsburg. — Demgegenüber kommen die bei diesen Jahren ganz
ungenauen Datierungen der Ursberger Chronik und der Contin. Wein-
gartensis, die Hofmeister anzieht, gar nicht in Betracht.
! Die Tatsache, daß Philipp die Krönungsinsignien nach Deutschland
führt, daß er dann Adolf versöhnt und sogleich sich auf den Weg macht,
Friedrich zur Krönung zu holen, macht wahrscheinlich, daß Adolf durch die
Aussicht, den jungen Fürsten zu krönen, gewonnen worden ist.
® Vgl. Gött. Gel. Anz. a. a. O. S. 375f.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 489
Sizilien mit dem regnum Romanum zu vereinen.! Erst als alle
Versuche, den Papst zur Einwilligung zu bewegen, vergeblich
blieben, würde Heinrich auf die staatsrechtliche Verbindung der
beiden Herrschaftsgebiete verzichtet und die Trennung Siziliens
vom imperium vorläufig hingenommen haben. Wie er, staats-
männischer Einsicht nachgebend, im Laufe des Jahres 1196 vom
Plan eines erblichen auf ein Wahlkaisertum zurückgegangen wäre,
so hätte er sich zu Beginn des Jahres 1197, als trotz der Zu-
stimmung der Fürsten dies Ziel durch die päpstliche Weigerung
unerreichbar blieb, mit der Rückkehr zu der alten Verfassungs-
form begnügt? und sich damit abgefunden, daß der von den
Fürsten zum Nachfolger erwählte, in Sizilien erbberechtigte Sohn
nach alter Weise als rex Romanorum in das Reich eingesetzt
wurde. Um wenigstens dieses Ergebnis zu sichern, ward Philipp
im Frühjahr 1197 mit den Reichsinsignien nach Deutschland ent-
sandt und beauftragt, den Ausgleich mit Erzbischof Adolf herbei-
zuführen. Als Preis, der ihm von Philipp im kaiserlichen Namen
geboten wurde, galt — so wäre aus den Vorgängen zu schließen?
— die Weihe des jungen Friedrich zum römischen König, und
damit die Aussicht, das bis dahin durch den Plan Heinrichs ge-
fährdete Krönungsrecht sogleich in Aachen üben zu dürfen. Das
Widerstreben des Papstes, durch eine Salbung zum Kaiser die
„unio regni et imperii‘ in der Person Friedrichs herbeizuführen,
hätte dem Kölner Erzbischof zu dem Erfolg geholfen, um den er
gekämpft hatte; auch für den Sohn Heinrichs VI. wurde die
Aachener Feier als die notwendige Vorbedingung für den Auf-
stieg zur kaiserlichen Würde anerkannt.
In diesem Versuch, das Verhalten des Kölner Erzbischofs
aus den Abwandlungen in dem Reformplan Heinrichs VI. zu ver-
1 Krammer hat nicht in Betracht gezogen, daß Heinrich VI. dies letzte
Ziel, die Realunion des regnum Romanum und Siziliens, nur durch die Krö-
nung Friedrichs II. zum Kaiser zu erreichen imstande war. Auch deshalb
ist seine These von der beabsichtigten Königs krönung durch den Papst nicht
ausreichend, den Reichsreformplan in vollem Umfang befriedigend zu deuten,
— wenn man nicht mit Kr. jenen „Begriffswandel“ des ‚rex Romanorum‘
annehmen will, für den es an jedem äußeren Zeugnis und an jeder inneren
Wahrscheinlichkeit fehlt.
? Niemand wird verkennen, wie das langsame Zurückweichen des
Kaisers psychologisch leicht verständlich ist.
® Vgl. oben S. 488 N. 1.
490 Hermann Bloch.
stehen, ist gegenüber der bisherigen Auffassung neu eingeführt
die Hypothese, daß der Herrscher mindestens für kurze Zeit an
ein Wahlkaisertum gedacht habe und daß die Wahl Friedrichs
zu Frankfurt wirklich als eine „kaiserliche“ habe gelten können.
In der Tat fehlt es gerade diesem wichtigsten Punkte nicht ganz
an einer Stütze in zeitgenössischen Äußerungen. Vor allem hat
Innocenz III. — der sonst nur im allgemeinen von der ‚electio
imperatoris‘ handelt! — von dem einzigen Friedrich ausdrücklich
ausgesprochen, daß ihn die Fürsten zum Kaiser gewählt hätten?
daher wird man die entsprechende Meldung des Halberstädter
Chronisten nicht ganz außer acht lassen dürfen.” Und außerdem
ist gerade für diese Wahl von 1196 wieder an Gislebert von Mons
zu erinnern, da sie die einzige ist, die er bewußt, und zudem in
der Zeit, als er sein Geschichtswerk verfaßte, miterlebt hat*: wenn
er die Erhebung Friedrichs I. von 1152 als eine Kaiserwahl dar-
stellt, so würde die bei einem Reichsangehörigen damals noch
ganz ungewöhnliche Anschauung aufs einfachste erklärt, wenn sie
durch die Vorgänge auf der Reichsversammlung von 1196 ge-
bildet worden wäre.’
1 Vgl. oben S. 248.
? In der Deliberatio, Reg. nr. 29, col. 1026: „puerum ipsum, patre ab-
sente, sponte ac concorditer elegerunt...Intelligebant enim, quod, etsi eum
tunc in imperatorem eligerent, non tamen ut tunc imperaret, sed post-
quam ad legitimam perveniret etatem... Sed pone illos intellexisse, ut
tandem imperaret, cum esset idoneus ad imperium gubernandum, interim
autem pater rei publice provideret‘. Wenn hier auf einen späteren Regierungs-
antritt hingewiesen wird, so zielten nach andern Nachrichten die Bemüh-
ungen Heinrichs auf die Nachfolge Friedrichs nach seinem Tode; vgl. Otto
von S. Blasien e 45, p. 479: ‚regem post se designaverat'; Gesta abbrev.
Aegidii Aureaevallensis (SS. XXV, 132): ‚quod Fredericus deberet succedere
imperatori, iuraverunt‘. Vgl. unten in Abschnitt XI.
® MG. SS. XXII, 112: ‚Apud Accon ... principes ... filium eiusdem
imperatoris, quem vivente patre elegerant in imperatorem, secundo elegerunt‘.
t Vgl. oben S. 231.
* DaB die wenigen übrigen Meldungen in den Straßburger. Reichs-
annalen (Ann. Marbacenses), bei Otto von S. Blasien und Burchard von Urs-
berg von Friedrichs Wahl zum König sprechen, darf nicht irre machen.
Denn auch bei den Wahlen, die offenkundig als „kaiserliche“ gelten sollten,
finden wir, daß die darstellenden Quellen nur von einer Königswahl reden.
Ich verweise hier nur auf den jedem Zweifel entzogenen Vorgang bei der
Erhebung Konrads von 1237, wo wir das Wahldekret mit den Quellen ver-
gleichen können, die ausnahmslos von einer Wahl ‚in regem' sprechen (vgl.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 491
Wenn unsere Vermutung zutrifft, würde der Frankfurter
Wahltag recht eigentlich als das nur kurze Zeit zurückliegende
Vorbild anzusehen sein, an das sich nicht nur die staufische, son-
dern auch die kölnische Partei angelehnt hätte, als beide, wie wir
gehört haben!, im J. 1198 zu einer „Kaiserwahl“ luden; Erzbischof
Adolf hätte sich ihm vorerst angeschlossen, um die zahlreichen
fürstlichen Vertreter des imperialen Gedankens zu gewinnen. Im
übrigen würde sein Vorgehen auf dem von uns gezeichneten
Hintergrunde wirklich als das erscheinen, was es nach der Aus-
sage Innocenz’ II. sein wollte: eine Verteidigung der Aachener
Feier — und zwar gegen die Theorie von der Kaiserwahl, die
entweder, wie die Erfahrung soeben an dem Plane Heinrichs VI.
gelehrt hätte, dahin führen konnte, die Königseinsetzung im regnum
Romanum ganz zu beseitigen oder doch, wie es bei Philipp ge-
schah, ihre staatsrechtliche Bedeutung zugunsten der Wahl ganz
zurückzuschieben. Wirkte die Überzeugung, das Ansehen seiner
Kirche zu vertreten, mit dem überlieferten Gegensatze der nieder-
rheinischen Gegenden und voran Kölns gegen die staufische Politik’?
zusammen, so mochte Adolf es für seines Amtes halten, dem
staufischen Geschlechte sich in den Weg zu stellen und einen
neuen Herrscher zu erheben? Dafür, daß er von vornherein
darauf ausging, der Krönung den gebührenden Platz zu sichern,
scheinen die bekannten oberrheinischen Meldungen über den An-
teil des Kölner und des Trierer Erzbischofs an ihr zu sprechen,
die wohl auf Briefe Adolfs selbst zurückgehen werden 7 Und die
unten in Abschnitt XI). Es liegt sicherlich so, daß die Form der Wahl
damals die doppelte Beziehung auf regnum und auf imperium Romanum
zum Ausdruck brachte; bei den Berichterstattern stand es, ob sie die eine
oder die andere betonen wollten. Vgl. oben S. 244 N. 3.
ı Vgl. oben S. 282.
? Vgl. hierüber Wolfschläger a. a. O. S. 21ff. Noch immer wird man
mit hohem Genuß auch O. Abels Aufsatz über die politische Bedeutung
Kölns (Allg. Monatsschrift für Wissenschaft und Literatur, 1852, S. 443) lesen.
3 In dem größeren Rahmen erscheint Adolfs Haltung vielleicht politisch
noch verständlicher und menschlich entschuldbarer, als sie schon Wolf-
schlägers gerechteres Urteil schilderte. Von der verhängnisvollen Wirkung,
die sie für Deutschland geübt, wird ihr dadurch nichts genommen (vgl. oben
8.238). Entlasten mag Adolf noch, daß er die Politik eines Innocenz III.
schlechterdings nicht vorauszusehen vermochte.
* Straßburger Reichsannalen (Ann. Marbac. qui dicuntur) zu 1197, S. 72:
„acceptis litteris archiepiscoporum Coloniensis et Treverensis, quorum unius
492 Hermann Bloch.
Schreiben der kölnischen Partei, die den Papst um die Bestätigung
Ottos ersuchen, schildern so sorgsam, wie nach der Wahl Ín-
thronisation, Salbung und Weihe zu Aachen erfolgten!, daB wir
spüren, wie Adolf daran lag, mit Ottos Einsetzung „die Würde
der Kölner Kirche“ vor aller Augen darzutun. Otto selbst aber
bekannte, wie er zu Aachen den „Vollgehalt königlicher Würde‘
empfangen habe?: ein Wort, das dem Papste zugesteht, wie erst
von ihm das Kaisertum gegeben werde, dem Kölner Erzbischof
aber seine entscheidende Mitwirkung an der Übertragung des
Königtums zuerkennt.
Blicken wir hinüber zu der staufischen Partei, so würden
auch hier neue Gesichtspunkte erschlossen werden. Das Verhalten
Philipps und der Wähler, die ihn in Ichtershausen zum Kaiser
ausriefen, der Speierer Protest selbst würden als der Ausdruck
einer Staatsanschauung erscheinen, in der das deutsche Fürsten-
tum sich zu dem Erbe bekannte, das ihm Heinrich VL hinterließ.
Nicht ein neues politisches Ideal hätte Philipp mit seinen An-
hängern aus den älteren staufischen Theorien geschaffen, als zu
Speier das freie Wahlkaisertum verkündet wurde’, sondern vielmehr
das Programm durchgeführt, das bereits Heinrich VI. aufgestellt
und für das er in der Frankfurter Wahl von 1196 bereits die
Zustimmung Deutschlands — mit der einzigen Ausnahme des
Kölner Erzbischofs — gewonnen hätte.
Aus der allmählichen Umgestaltung, die Heinrich VL, sich
den Tatsachen beugend, an seinen großen Entwürfen vornabm,
wäre im engen Anschluß an den staufischen Reichsgedanken die
„Kaiserwahl der deutschen Fürsten“ organisch hervorgegangen.
Und wenn der Knabe von Apulien — mit dessen Schicksalen de
Geschichte der staufischen Kaiserwahlen sich eng verschlingt —
nach vier Jahrzehnten auf der Höhe der Erfolge das eigene Kind
iuris est regem inungere, alterius vero, id est Treverensis, eum Aquisgrani
in sedem regni locare‘; vgl. Otto von S. Blasien c. 46, p. 482 und Chron.
regia Colon. p. 162. Siehe auch E. Mayer in der Savigny - Zeitschr. für
Rechtsgesch., Germanist. Abteilg. XXIII, 59. — Wurde der Trierer durch
den Hinweis auf die Schmälerung gewonnen, die, wie dem Kölner, auch
ihm die Hintansetzung der Aachener Handlung brachte?
1 MG. Const. II, 24 ff. mit kleinen, doch wichtigen Abweichungen im
einzelnen. |
1 A. a. O. nr. 18, p. 23: ‚cum plenitudine regie dignitatis accepimus’.
3 Vgl. oben S. 234.
r
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 493
von den deutschen Fürsten zum Kaiser wählen ließ, so hätte er
auch hier das Vermächtnis seines großen Vaters angetreten!
An einer Stelle wenigstens gestatten Reste der Überlieferung
bestimmter aufzudecken, wo wir die treibenden Kräfte für die Hal-
tung Philipps von Schwaben zu suchen haben. Wohl nach der Wahl
Friedrichs ließ Heinrich VI. im J. 1197 sizilische Münzen prägen,
die auf der Rückseite das Bild des jungen Königs im Schmuck der
Krone und im Felde die Worte ‚Fredericus rex‘ trugen!; und nach
dem Tode des Vaters hat man Friedrich, ohne daß er gekrönt
war, kurze Zeit den Titel eines ‚Romanorum et regni Sicilie rex‘
führen lassen.” König Philipp handelte daher im Geiste seines
kaiserlichen Bruders, wenn er seit der Wahl den Königstitel führte
und noch vor der Krönung den königlichen Schmuck anlegte.
Indem er dadurch den weltlichen Charakter seiner Herrschaft
kund tat, nahm Philipp die Überzeugung auf, von der Heinrich VI.
getragen und mit der seine Umgebung erfüllt war.
So würde des Kaisers Werk den äußern Zusammenbruch im
Thronstreit wenigstens durch seinen Gedankeninhalt überlebt und
nicht geringen Einfluß auf die zukünftige Gestaltung des Reichs
gewonnen haben. Indem Heinrich auf den Bahnen Friedrichs I.
für die Freiheit der gottgewollten kaiserlichen Gewalt seine Kräfte
einsetzte, stand er mitten in jener Bewegung, in der sich die
germanisch-romanischen Völker gegen die weltbeherrschende Kirche
zu rüsten begannen. Wenn es erlaubt ist, mit ahnendem Erfassen
in Heinrich VI. einen Wegbereiter für den kommenden weltlichen
Staat zu sehen, der zu eigenem Daseinsrecht emporwachsen wollte,
dann dürften wir freudiger als vordem in dem staufischen Reichs-
gedanken, den der Kaiser verkörpert und der aus Wort und Lied
jener Tage in schimmernden Farben zu uns herüberleuchtet —
! Krammer, Reichsgedanke S. 30 nach Toeche, Jahrbücher Heinrichs VI.
8.446. Die Angaben beruhen auf Friedländers Beschreibung (M. Pinder
und J. Friedländer, Beiträge zur älteren Münzkunde I, 227 ff.). Sie läßt die
Möglichkeit offen, daß das Bild vielmehr das Heinrichs VI. selbst sei, ob-
wohl der Kopf sehr jugendlich für ihn wäre und Heinrich sich sonst nicht auf
den Münzen habe darstellen lassen. Das Material, das zur endgültigen Ent-
scheidung führen könnte, ist mir nicht zugänglich. Die Tatsache, dab
Friedrich II., ohne gekrönt zu sein, den königlichen Titel für Sizilien und das
tegnum Romanum führte, bleibt unter allen Umständen bestehen.
2 Böhmer-Ficker Reg. nr. 512. 523. — In Deutschland hat ihn Philipp
ala König bezeichnet, vgl. oben S. 235 N. 1.
494 Hermann Bloch.
so fern uns seine universalen Züge in ihrer historischen Bedingt-
heit gerückt sind —, ein kostbares Teil unserer Entwicklung zu
deutschem nationalen Leben erblicken.
Allerdings würde es — sofern wir der Wahrheit nahegekom-
men sind — das Schicksal, das einen Innocenz III. auf Heinrich VI.
folgen ließ, gefügt haben, daß der große Kaiser selbst mit der
„Kaiserwahl“, die ihm und seinem Geschlecht die Zukunft, dem
imperium Romanum die irdische Unabhängigkeit sichern sollte,
dem großen Papste die Waffe geschmiedet hätte, mit der er ver-
suchen konnte, die oberste weltliche Gewalt seiner Verfügung zu
unterwerfen.
VII.
Der Thronstreit und die deutsche Verfassung.
(Die Wahlen von 1205 und 1208).
Von dem Ausblick auf die weltumbildenden Entwürfe Hein-
richs VI., der uns bis an die Grenzen historischer Erkenntnis
geführt hat, kehren wir zu der Tatsache zurück, die uns eine
sichere Grundlage bot: neben dem Kampf um die Kaiserwahl,
der zwischen den Wählern Philipps und dem Papste ausgefochten
wurde, geht ein anderer einher, bei dem der Erzbischof von Köln
der staufischen Partei in der Frage gegenübertrat, ob dem römi-
schen Könige die Herrschaftsrechte schon seit der Wahl oder
erst von der Krönung an zuständen.” Durch das Auseinander-
gehen der Auffassungen hierüber sind die deutschen Thron-
streitigkeiten wesentlich beeinflußt worden; sie hatten bei der
Wahl Philipps erstmals praktische Bedeutung gewonnen; die Er-
hebungen Wilhelms, Richards, Friedrichs des Schönen beweisen,
wie der Kampf, den Erzbischof Adolf um das gute Recht der
Kölner Kirche aufgenommen hat, von seinen Nachfolgern weiter-
geführt worden ist.?
! Ich habe oben 8. 483 darauf hingewiesen, daß dieser Gegensatz erst
seit einer „Kaiserwahl‘‘ hervortreten mußte. — Inwieweit die Herrschafts-
rechte des römischen Königs die kaiserlichen etwa mit umfaßten, lasse ich
zunächst unerörtert; vgl. darüber unten im dritten Teil.
2 Vgl. Krammer, Wahl und Einsetzung S. 17ff. Was er S. 65 bei
dem Vergleich der kurialen Ansprüche mit denen des Erzbischofs von Köln
zur Zeit Bonifaz’ VIII. zutreffend ausführt, gilt durchaus bereite für In-
nocenz Ill. und Erzbischof Adolf.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 495
Bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts hatte sich bei der
Erhebung eines deutschen Herrschers eine bestimmte Gewohnheit
dahin ausgebildet, daß die Krönung in Aachen, der ‚sedes regia‘
Karls d Gr., und durch den Kölner Erzbischof als die übliche
galt; für die Wahl aber hatten sich Normen noch nicht insoweit
gefestigt, daß die Grenzen einer ordnungsmäßigen gegenüber einer
ungültigen Handlung einwandfrei abzustecken gewesen wären. Und
doch kam seit dem Augenblick, wo ihr allein schon die Kraft, die
Herrschaft zu übertragen, zugesprochen wurde, alles darauf an,
sie durch feste Form gegen jede Anfechtung zu sichern. Diese
Aufgabe — die also nicht von außen her in die deutsche Entwick-
lung hineingetragen ist, sondern ihr durch den staufischen Reichs-
gedanken auferlegt wurde — ist in den Jahrzehnten von der
Wahl Friedrichs II. (1196) bis zu der Rudolfs von Habsburg
(1273) nach und nach gelöst worden; sie ist es, die als wirkende
Ursache zur Bildung des Kurfürstenkollegs gedrängt hat.! In
der Zeit der Doppelwahl von 1198 aber standen die Meinungen
noch ungeklärt nebeneinander; beide Parteien konnten deshalb
die Rechtsgültigkeit ihrer Wahl behaupten.
Insbesondere hilflos war man damals dem Zwiespalt gegen-
über, der zwischen den beiden, seit den Tagen Ottos I. mitein-
ander verknüpften Faktoren der Königserhebung ausgebrochen
war: wenn rechtskräftige Wahl die Herrschaft im Reich ge-
währte, so war die Form der Einsetzungsfeier mehr oder minder
unerheblich; wenn dagegen erst die Krönung Herrschergewalt
verlieh, — schuf sie den „wahren“ König?” ganz unabhängig von
der Art seiner Wahl?’ l
Die Krisis, in welcher nicht sowohl durch die Doppelwahl
oder die Willkür einzelner Persönlichkeiten, sondern in unver-
meidlicher Folgerung aus dem weltlich gerichteten staufischen .
Imperialismus Wahl und Krönung auseinandergerissen wurden,
ist erst nach anderthalb Jahrhunderten in der Goldenen Bule
1 Daß die erhöhte Bedeutung, die der Wahl seit der Zeit Heinrichs VI.
zugemessen wird, auch eine Reaktion gegen dessen Erbreichsgedanken dar-
stellt, sei hier nur bemerkt; vgl. Seeliger in den Mitt. des Inst. für österr.
Gesch. XVI, 77.
2 Über diesen Ausdruck vgl. unten S. 514 N. 1.
3 Diese Frage ist bei der Doppelwahl von 1257 mit aller Schärfe auf-
geworfen worden.
496 Hermann Bloch.
überwunden worden!; es wird deshalb nicht wundernehmen,
wenn die Lösungen, die die Parteien von 1198 suchten, um den
Thronstreit auf dem Wege der Verständigung zu beenden, uns
ungewöhnlich anmuten. Die deutsche Verfassung kannte damals,
wenn zwei Gegner von Rechtswegen sich Könige nennen und des
Reiches sich rühmen durften, nur die friedliche Einigung unter-
einander? oder das Gottesurteil des Krieges.’
Allein wir wissen schon, daß ein Mann gewillt war, die
innere Angelegenheit der Deutschen, die zugleich eine Sache des
imperium Romanum war, vor seinen Stuhl zu ziehen: Innocenz Il
beanspruchte die Entscheidung, wer von beiden Fürsten der
rechte Herrscher sei. Er wollte die Thronwirren nutzen, um den
Prozeß zwischen regnum und sacerdotium, den die Staufer für
die Unabhängigkeit des Staates geführt und gewonnen hatten, zu-
gunsten der Kirche zu wenden. Die Möglichkeit hierzu ward ihm
— ganz gewiß nicht ohne sein Zutun* — dadurch eröffnet, daß
die welfische Partei und Erzbischof Adolf sich mit der Bitte
1 Sie sicherte der Wahl rechtlich die Bedeutung, die sie sich tat-
sächlich errungen hatte, bannte sie aber in feste und unüberschreitbare
Schranken.
3? Vgl. den Hallischen Protest von 1202 (MG. Const. II, 6): Bong
norum enim regis electio si in se scissa fuerit, non est superior indes,
cuius ipsa sententia integranda, sed eligentium voluntate spontanes con-
suenda‘. K. Wenck hat mich freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß
mit dieser Bestimmung das deutsche Königtum bereits dem Papsttum an
die Seite gesetzt wurde, von dem 1179 erklärt wird: ‚In Romana ecclesia ali-
quid speciale constituitur quia non potest recursus ad superiorem haber!
(Mirbt, Quellen zur Gesch. d. Papsttums?, 124 nr. 211).
3 Entwurf der Bulle Qui celum § 7 (Zeumer, Quellensammlung p. 88)
‚Si duo in discordia eligantur, vel alter electorum per potentiam obtinebit i
— Von dem Rechte des Pfalzgrafen, als ‚iudex huius discordie‘ aufzutreten,
wird dort im J. 1263 zum ersten Male gesprochen.
4 Welche Vorstellung mögen vom Mittelalter die Gelehrten haben, die
ernsthaft meinen, die römische Kurie habe vom 27. September 1197 bis
zum Juni 98 geduldig abgewartet, wen die biedern Deutschen ihr zu
Kaiserkrönung präsentieren würden! Welches Urteil verdienten Päpste, die
in der wichtigsten Angelegenheit alles ruhig hätten geschehen lassen! Papst
aber war seit dem Januar 98 Innocenz II; weil er klug genug war, sich
nicht selbst vorzuwagen — was später noch einem Gregor IX. und Inno-
cenz IV. größte Schwierigkeiten weckte —, sondern andere (Engländer und
Lombarden waren trefflich dazu geeignet) aussprechen ließ, was er wünschte,
ist freilich in seinen Akten nichts darüber zu finden.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 497
um Bestätigung Ottos und um Berufung zur Kaiserkrönung an
ihn wandten.
Welche Rechtswirkung auch die kölnische Partei der nach-
gesuchten Konfirmation beigemessen haben mag), — es lag ihr
fern, dem Papste die Entscheidung darüber zuzugestehen, wer in
Deutschland als König zu gelten habe. Für sie war Otto IV.
seit der Aachener Krönung als römischer König der rechtmäßige
Herrscher; sie erwartete, daß der Papst ihn zum Kaiser annehme,
ihm seine Unterstützung gegen die Feinde leihe, ihn nach Rom
zur Krönung berufe; doch nichts davon geschah: Innocenz
stellte Otto neben Philipp als Prätendenten, zwischen denen er
zu. entscheiden habe; die Deutschen sollten denjenigen der beiden
Nominierten als König annehmen, der vom päpstlichen Stuhle
approbiert werde? So mannigfach Innocenz seine Äußerungen
umgestaltet und so sorgsam er seine Worte gewählt bat? um den
halsstarrigen Deutschen das Joch, das er ihnen auferlegen wollte,
erträglich zu machen, — er hat unerschütterlich daran festge-
halten, daß der in Deutschland Erwählte und Gekrönte erst durch
die päpstliche Bestätigung römischer König werde? und den diesem
gebührenden Gehorsam zu fordern habe.
Dem Zwiespalt, den die Deutschen unter sich auszumachen
hatten, ob die Wahl oder ob die Krönung ihrem Erkorenen die
Berrschergewalt gewähre, setzte Innocenz III. sein Machtwort
entgegen, daß weder Wahl noch Krönung, sondern daß erst die
päpstliche Bestätigung die Herrschaft des rex Romanorum recht-
lich begründe Unumwunden, trotz aller Verbrämungen durch
1 Wahrscheinlich unterschied sie — im Gegensatz zu Philipp und
den Seinen, vgl. oben S. 234 — besondere kaiserliche Befugnisse, die der
König erst vom Augenblick seiner Bestätigung an üben durfte. Daß man
solche auch für Deutschland annahm, zeigt die Bemerkung Innocenz’ II.
(Reg. nr. 29, col. 1028), daß Philipp ‚regnum Teutonicum et, quantum in eo
est, imperium occupasse‘. Vgl. im übrigen hierzu unten im dritten Teil.
? Vgl. Reg. de neg. imp. nr. 1. 2. oben S. 239.
> Vgl. zu alledem S. 240 ff. den Abschnitt V.
* Vorher nannte Innocenz König Otto höchstens electus et coronatus
in regem’, vgl. oben 8. 243 N. 1.
5 Vgl. die Papstbriefe von 1201 (oben S. 247 N. 3.4) und die ‚denunti-
atio‘, durch die Guido von Praeneste Otto, wie Innocenz ihn anredete, als
‚ex in Romanorum imperatorem electus‘ oder vielmehr mit dem üblichen
Titel in regem Romanorum et semper augustum‘ proklamierte.
° Die Gegensätze, die wir für die Doppelwahl von 1198 nur erschließen
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 34
498 Hermann Bloch.
das Zugeständnis der Kaiserwahl, forderte der Papst, daß die
Fürsten die deutsche Erhebung seinem Willen unterwürfen.
Wenn schon die Nachrichten, die nach Rom gelangten, verraten,
welcher Sturm nationalen Unwillens sich gegen diese Anmaßung
erhob!, — wie tief im Innersten ihres Gewissens die Besten des
Volks und die frommsten Diener der Kirche dadurch erschüttert
worden sind, daß der Statthalter Petri, der ‚vicarius Jesu Christi‘,
seine geistliche Macht politischen Zielen dienstbar machen und
die Freiheit Deutschlands durch die Zwangsmaßregeln kirchlicher
Disziplin brechen wollte, das weiß uns der Biograph &ardolfs
von Halberstadt mit bewegten Worten zu schildern.” Es ist die
Zeit, da Walther? seinen Klausner zu Gott klagen ließ: ‚ow& der
babest ist ze junc; hilf, hörre, dîner kristenheit‘! Die deutschen
Fürsten, Pfaffen wie Laien, und gewiß der größte Teil des ganzen
Volks waren einig, den Übergriff des Papsttums in deutsches
Recht zurückzuweisen.*
Auch die Wähler Ottos waren mit dem Vorgehen Inno-
cenz’ III. keineswegs einverstanden; nicht das war ihre Absicht
können, liegen für die Zeit der Gegenkönige seit 1245 — wie wir später
ausführen werden — so offen, daß der Zusammenhang der Ideen sicher ist.
Was Wilhelm (MIÖG. Ergänzungsband VII, 8) geschickt für die Zeit König
Rudolfs erwiesen hat, entspricht im entscheidenden Punkte bereits der Auf-
fassung Innocenz’ III: erst der approbierte Herrscher ist rer Romanorum.
I Vgl. oben S. 260.
2? Gesta episc. Halberst. (MG. SS. XXIII, 114): ‚Cuius (scil. cardinalis
Prenestini) legatione intellecta, domnus Gardolfus episcopus non modicum
consternatus est mente, et licet principibus qui regi Ottoni specialiter ad-
heserunt acceptissimus fuit et plurimum ab eis dilectus, consolatorias sepius
accepit litteras ab eisdem, ipse tamen inconsolabiliter doluit. Presaga enim
meditatione ante oculos sibi proposuit, quantum domnus papa ecclesiarum
principes ad serviendum regi Ottoni per districtionem ecclesiasticam debeat
coartare, et quod sententia eius neglecta rigor ecclesiasticus, in quo omnis
salus ecclesie pendet et honor, penitus debeat enervari, unde ecclesia ir-
recuperabile incursura sit dispendium et iacturam; et ut ipse mala ista vi-
tare posset, fixum in corde suo habuit ad curiam Romanam personaliter
accedere et apostolico patrocinio, si fieri posset, hanc calamitatem ab ec-
clesia sua avertere’ vel potius sponte ab episcopali cedere dignitate. Die
Boten, die Gardolf schließlich an den Papst sandte, wurden liebenswürdig
empfangen, und der Halberstüdter Kirche wie ihrem Bischof wurde das
Allerhöchste Wohlwollen ausgesprochen. Die Politik des Papsttums aber
ging weiter auf der gewiesenen Bahn.
° Lachmann 9, 39. t Man denke an den Hallischen Protest.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 499
gewesen, die Besetzung des deutschen Thrones ihm auszuliefern.
Erzbischof Adolf hatte sich von den Staufern gelöst, um der
Krönung zu ihrer alten Bedeutung neben und vor der Wahl zu
verhelfen, nicht um sein und aller Fürsten Recht von der Gnade
des Papstes abhängig zu machen!; je enger sich Otto an Inno-
cenz III. anschloß, um so kühler trat Adolf dem König gegen-
über, dem er die Krone gegeben hatte; schon seit dem J. 1201
kündete sich der Bruch zwischen ihnen an.?
Aus der allgemeinen Stimmung des Protestes heraus und
aus dem Willen, die Freiheit der deutschen Thronfolge gegen
päpstliche Ansprüche zu wahren, sind die Vorgänge zu erklären,
durch die Philipp im J. 1205 und Otto im J. 1208 die Mängel,
die nach deutscher Auffassung ihrer Erhebung anhafteten, zu be-
seitigen und hierdurch die unbestrittene Anerkennung im Reiche
zu gewinnen trachteten.° Wir haben die Wege, die in beiden
Fällen eingeschlagen wurden, aufzusuchen; denn das Gegenein-
ander von Wahl und Krönung, das hier seine Rolle spielt, und
beider Wertung gegenüber der päpstlichen Approbation zeigen
Folgewirkungen des Gedankens der Kaiserwahl, denen nachzu-
spüren uns obliegt.
Im November 1204 trat Adolf von Köln mit Herzog Hein-
rich von Brabant, dem vornehmsten der niederrheinischen Laien-
fürsten, zu Philipp über.* Vor sieben Jahren hatte dieser den
Erzbischof für den jungen Friedrich wohl damit gewonnen, daß die
Krönung des Kindes ihm übertragen wurde; jetzt hatte Philipp
noch Höheres zu bieten: er, dem bereits zu Mainz vom Erz-
bischof von Tarentaise das Diadem des Reichs aufs Haupt gesetzt
worden war, erklärte sich bereit, an der überlieferten Stätte zu
1 Für die späteren Ereignisse von 1208 ist es wichtig, sogleich fest-
zustellen, daß staufische und kölnische Partei — die unter sich in der
Frage nach der Bedeutung von Wahl und Krönung auseinandergingen — in
der Abwehr gegen die Ansprüche Innocenz’ II. sich zusammenfinden konnten.
* Ich schließe mich hier im wesentlichen an Wolfschläger S. 57 ff. an.
Zutreffend auch schon Schwemer, Innocenz III. und die deutsche Kirche
S. 58 ff.
3 Für alles Tatsächliche verweise ich auf Rodenbergs Untersuchung
über „Wiederholte deutsche Königswahlen“.
* Ihnen folgten andere Geistliche und Laien.
° Vgl. oben S. 489.
84*
500 Hermann Bloch.
Aachen vom Erzbischof die Krone zu empfangen und damit vor
aller Welt das Ehrenrecht der Kölner Kirche ausdrücklich anzu-
erkennen. Er räumte damit für sich den einzigen Einwand hin-
weg, der auf Grund des deutschen Brauches gegen die Form
seiner Erhebung vorzubringen war.
Im Januar 1205 ward er am rechten Orte, zu Aachen, und
vom rechten Bischof, Adolf von Köln, feierlich gekrönt! und auf
den Stuhl Karls des Großen eingesetzt.” Vorher jedoch fand,
wie bestimmt überliefert wird®, eine förmliche Wahl statt, „damit
die Fürsten die ihnen nach altem Brauch zustehende freie Wahl
nicht verlören“. Es kommt darauf an festzustellen, worauf dieser
Akt abzielte.
Nach dem Berichte des Mönches von S. Pantaleon war die
Wahl das Ergebnis einer Beratung des Königs mit den Fürsten,
und zwar nicht etwa mit den bisherigen Gegnern, sondern mit
seinen Anhängern; nicht jene forderten eine Wahlhandlung, um
nicht ihres Rechtes verlustig zu gehen‘, sondern Philipp und
seine Anhänger wünschten, daß eine allgemeine einmütige Wahl
der Krönung vorangeheř, damit das freie Wahlrecht, das den
1 Böhmer-Ficker Reg. nr. 99 ist sogar datiert: ‚anno coronationis nostre
apud Aquis primo'.
2? Vgl. z. B. Ann. Mellic. (MG. SS. IX, 506) und die Neuburger Zu-
sätze zur Hohenburger Chronik (Ann. Marbac. q. d. p. 76); Ann. Reiner
(SS. XVI, 658).
3 Chron. regia Colon., Cont. S. Pantaleonis Rec. C, ed. Waitz p. 219:
„Philippus igitur rex ... cum universis pene principibus regni Aquisgrani
venit ... Ibi rex consilio cum suis habito, ut principes suam liberam elec-
tionem secundum antiquitatis institutum non perdant, regium nomen et co-
ronam deponit et ut concorditer ab omnibus eligatur, precatur‘.
t So sah es Rodenberg S. 10 f. an.
5 Seeliger hat (Mitt. des Inst. für öst. Gesch. XVI, 79) mit Recht dem
Vorgang von 1205 den Charakter der Neuwahl zuerkannt und ihn als „über-
aus bezeichnend für den Wert“ hervorgehoben, den man der Wahl beizu-
legen begann. Sie stellte natürlich in keiner Weise die Rechtskraft der
Wahl von 1198 in Frage, sondern war eine Zeremonie, die man wohl-
überlegt der Krönung voranschickte. Indem bei der Wahl Philipp im Kür-
spruch mit seinem schlichten Namen zum „Herrn und König“ ausgerufen
wurde (daher ‚regium nomen deponit‘) und er danach, zum König geweiht,
den Titel wieder aufnahm, kam sebr wohl zur Geltung, daß der „königliche
Name“ mit der Krönungsfeier gegeben werde, aber es wurde doch auch
verhindert, daß der notwendigen kirchlichen Handlung eine darüber hinaus-
gehende Rechtswirkung zugeschrieben werde.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 501
Fürsten zustand, in seiner Bedeutung nicht geschmälert werde.
Solche Beeinträchtigung schien in der Tat möglich, wenn jetzt
die vornehmsten Anhänger Ottos zu Philipp als zu dem recht-
mäßig gekrönten König übergingen. Der König selbst und
seine Partei mochten mit gutem Grunde darauf halten, daß der
Rechtsstandpunkt, den sie von Anfang an vertreten hatten, nicht
etwa durch die erneute Krönung verschoben werde; diese sollte
dem Erzbischof zwar die Ehre gewähren, die ihm gebührte, aber
durchaus nicht das Recht, das er davon abgeleitet hatte.
Indem der kirchlichen Handlung nach fürstlichem Beschluß
ausdrücklich die Wahl voranging und an ihr die früheren welfi-
schen Parteigänger, Erzbischof Adolf von Köln! und Herzog
Heinrich von Brabant?, teilnahmen, wahrte sich Philipp mit den
Seinen? gegen eine Deutung, die in Gegenwart und Zukunft aus
dem Verhalten des Königs auf die staatsrechtliche Kraft der
Krönung, das Reich zu übertragen, hätte folgern wollen. In
seinem Rechtfertigungsschreiben an den Papst sprach es Philipp
bald darauf unumwunden aus, wie es die rechte und einmütige
Wahl der Fürsten sei, der er den Besitz des regnum und die
Herrschaft über das imperium verdanke.* Damit wurden ebenso
ı Caesarius von Heisterbach sieht tendenziös in ihm den Urheber der
Wahl (MG. SS. XXIV, 846); sie ist vielmehr ein Zugeständnis, das Adolf
der staufschen Partei machen mußte, die der Wahl die entscheidende
Rechtskraft zusprach.
? Bemerkenswert sind die beiden Urkunden des Herzogs von 1208 für
Philipp August (MG. Const. II, 619). In der einen heißt es: ‚si nos essemus
rer Romanorum, nos non possemus ei facere hominagium. Et quanto cicius
nos coronati fuerimus, nos faciemus ei securitatem'; in der zweiten (nr. 449):
‚quod si nos coronati fuerimus in imperio Romano per illos qui hoc
possunt facere vel per partem competentem illorum ... Super ... summa
reddenda, nisi coronati fuerimus. Sollte die Fassung nicht aus der fran-
zösischen Kanzlei herrühren? Jedenfalls ist die Krönung für die gesamte
Erhebung gesetzt; und sie wird sogleich auf das ganze imperium bezogen,
obwohl offenbar von der Krönung zum ‚rex Romanorum' die Rede ist.
3 Neben dem Interesse, die Bedeutung der Wahl gegenüber den An-
sprüchen des Kölner Kirchenfürsten zu sichern, spielte für die staufische
Partei auch wohl die Rücksicht auf das imperium mit; vgl. die folgende
Anmerkung. l
4 Const. II, 12: ‚ut nos per iustam et concordem principum electionem
imperium obtineremus‘; vgl. oben S. 263 N. 4. Man wird auch wohl be-
achten müssen, daß durch die Teilnahme früherer Gegner an der Aachener
Wahl — und darunter von Fürsten ‚ad quos specialiter pertinet imperatoris
502 Hermann Bloch.
die Ansprüche, die der Kölner auf sein Krönungsrecht, wie die-
jenigen, die der Papst auf die Approbation hatte stützen wollen,
zurückgewiesen.
Wie treffend die Erklärung Philipps die herrschende Ansicht
der Deutschen wiedergab, davon legen die Ereignisse nach seinem
Tode beredtes Zeugnis ab. Haben wir schon früher erkannt, wie
mächtig die imperiale Idee die Gemüter erfüllte, daß Innocenz I.
sie sich — zunächst allerdings vergeblich — aneignete, um mit
ihrer Hilfe des Reiches Herr zu werden, so sehen wir jetzt, wie
tiefe Wurzeln der staufische Gedanke von der ausschlaggebenden
Stellung der Wahl bereits geschlagen hatte, daß dem Welfen
nichts übrig blieb, als sich ihm zu unterwerfen, um zum Reiche
zu gelangen.
Nach der Ermordung Philipps sah sich im Sommer 1208
die damals fast ganz Deutschland umfassende staufische Partei
der Frage gegenüber, ob sie den überlebenden Gegenkönig aner-
kennen oder zu einer Neuwahl schreiten sollte.
Für die Anhänger Ottos war und blieb er natürlich der
einzig rechtmäßige König, dem sich die bisherigen Gegner, sei e8
in Güte, sei es durch Waffengewalt bezwungen, zu unterwerfen
hätten. Otto selbst begann zum Kampfe zu rüsten!; aber er
versäumte auch nicht, sich an den Papst zu wenden, dem er
nächst Gott alles, was seine Beförderung zur Herrschaft in Ver-
gangenheit, Gegenwart und Zukunft angehe, zu danken habe‘,
und seine tatkrüftige Hilfe zu erbitten. Doch schon vorher hatte
Innocenz das Seine getan und in Briefen nach Deutschland seine
Auffassung der Lage unzweideutig bekundet. Für ihn ist der
Augenblick gekommen, triumphierend darauf hinzuweisen, daß
Gott selbst jetzt das päpstliche Urteil im Thronstreit approbiert
habe; in Schreiben an die Gesamtheit der deutschen Fürsten
electio'‘ wie des Pfalzgrafen bei Rhein und des Erzbischofs von Köln —
auch die ‚concors electio' außer jeden Zweifel gerückt wurde; in dieser
Hinsicht ist der Wortlaut der Kölner Chronik oben S. 500 N. 3 von Belang.
1 Zum Folgenden vgl. außer Rodenberg noch Winkelmann, Jahrbücher
Ottos S. 99 ff.
7 Reg. de negotio imperii nr. 160, col. 1150.
® Reg. nr. 155, col. 1148: ‚eidem regi quem divino iudicio credimus
approbando nostrum in hac parte iudicium approbante‘.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 503
und an einzelne unter ihnen wird unter Androhung ewiger und
zeitlicher Strafen befohlen, sich der göttlichen Anordnung zu
fügen, König Otto kraftvoll anzuhangen und in der Herrschaft
wirksam zu unterstützen.” Außerdem aber sendet er — gewiß
unter dem Eindruck von Gerüchten, die zu ihm gedrungen sind?
— an sämtliche deutsche Erzbischöfe mit ihren Suffraganen einen
strikten Befehl’, unter keinen Umständen zuzulassen, nach allen
ihren Kräften zu verhindern, daB eim anderer von neuem zum
Könige gewählt werde; und kraft apostolischer Gewalt wird
unter dem Anathem verboten, daß irgend jemand es wage, einen
andern König zu salben und zu krönen.* Es war — wenige
Monate nach der vollen Niederlage, die Innocenz durch die An-
erkennung Philipps erlitten hatte!’ — der stärkste Eingriff, den
der Papst jemals in die Verfassung Deutschlands gewagt bat?
Die einmütige Antwort der Nation war: eine neue Wahl!” Auf
ihr eigenes Recht gestützt, schritt sie unbekümmert um den
Standpunkt der Kurie auf dem Wege vor, der inneren Frieden
schaffen sollte. Man durfte allerdings gewiß sein, daß der Papst
es geschehen lassen und sogar dem Erwählten die Kaiserkrönung
gewähren werde; denn der Kandidat, auf den sich die deutschen
Fürsten vereinigten, war derselbe Otto IV., den die Kirche als
König und erwählten römischen Kaiser längst bestätigt hatte!
Der Ausgang des Thronstreits durch die allgemeine Aner-
kennung des Welfen war durch die Vorschläge zumal des Ehe-
! Reg. nr. 155: ‚ei ad regendum imperium efficaciter intendatis‘. Der
bestätigte König waltet des Kaiserreichs. — Vgl. die Reg. nr. 156 ff. 167 ff.
2 In dem Brief an Otto, Reg. nr. 153, col. 1147, rechnet er mit der
Möglichkeit, daß man auf den jungen Friedrich von Sizilien zurückkommen
könne: ‚ne contra te alius suscitetur, quamvis nepos ipsius iam tibi adver-
sarium se opponat, diligenti studio precavemus‘.
3 Reg. nr. 154, col. 1148; ‚per apostolica scripta mandamus et in virtute
obedientie districte precipimus, ... quantum pro viribus impedire potestis,
ut quisquam de novo eligatur in regem, ne fiat novissimus error peior priore‘.
* A. a. O.: ‚sub interpositione anathematis auctoritate apostolica inter-
dicimus, ne quis alterum inungere vel coronare presumat, ita ut ipso
actu excommunicatus existat‘.
$ Vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 721.
è Die Nachfolger haben nur sein Beispiel nachgeahmt, als sie z. B.
den deutschen Fürsten die Wahl Konradins verboten.
1 Hauck 8. 724 hat zutreffend den Gegensatz zwischen den deutschen
und den römischen Anschauungen bemerkt, der die Neuwahl kennzeichnet.
504 Hermann Bloch.
bündnisses nahegelegt, die in den letzten Ausgleichsversuchen vor
Philipps Tod eine Rolle spielten. Die Art, wie die glückliche
Lösung herbeigeführt wurde, zeigt wieder jenes hervorragende
Geschick der deutschen Staatsmänner aus der Schule der staufi-
schen Kaiser, das wir schon an dem Hallischen Proteste von
1202 zu rühmen hatten. Ihnen gelang die Einigung, die dem
Lande den langersehnten Frieden gab; sie fanden den Weg, um
das welfische Teilkönigtum zu einem allgemeinen umzugestalten,
das die Selbständigkeit Deutschlands schützte und sich auf dem
Boden der staufischen Politik, wie sie Philipp selbst vertreten
hatte, auch dem Papste gegenüberstellte Erzbischof Albrecht
von Magdeburg, Konrad von Scharfenberg — der Bischof von
Speier und frühere Protonotar Philipps, der sich jetzt gegen Über-
gabe der Reichsinsignien das Reichskanzleramt übertragen lieb
—, aus den Reihen der Reichsministerialen Heinrich von Kalden,
sie dürfen als hervorragende Vertreter dieses Kreises angesehen
werden, der Otto und seine Anhänger für den geplanten Aus-
gleich gewann. !
Der Preis, den die welfische Partei zu zahlen hatte, um
ihrem Könige die Herrschaft im Reiche zu gewinnen, bestand
nicht nur in ihrem Eingeständnis, daß Ottos frühere Wahl un-
vollkommen, der Bekräftigung bedürftig sei?, sondern im beson-
deren darin, daß sie auf jeden Anspruch zur Regierung, der etwa
auf der früheren Erhebung beruhen konnte, Verzicht leistete und
einwilligte, daß über das Reich gleichwie bei seiner Erledigung
— wenn auch zugunsten Ottos — verfügt werde.
Die Lage, der Otto sich gegenübersah, war völlig verschieden
von derjenigen seiner Vorgänger, die wiederholt durch „Nach-
wahlen die vorausgegangene Wahl ergänzen und Wahlberechtigten,
die der Hauptwahl ferngeblieben waren, ihr Recht wahren“
wollten.” Heinrich U.* und Konrad IIl.?, an die man hier denken
ı Daß zuerst an die Erhebung Friedrichs gedacht wurde, scheint auch
aus der Erfurter Chron. moderna p. 205 sg, hervorzugehen; vgl. Holder-
Erger im N. Archiv XXI, 539.
? Bezeichnend erzählt Conradus de Fabaria (MG. SS. II, 170): ‚Rex
animosus iudice Deo electus, quicquid in electione prius babuit in-
firmum, coadunatis in electione principibus ... universaliter ab omnibus
elevatur in regem‘.
3 Seeliger a. a. O. S. 78. 1 Vgl. Rodenberg a. a. O. S. 2f.
5 Der Vergleich mit ihm würde vor allem nahe liegen, wenn der
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 505
muß, haben sich beide nach der Krönung noch besonderen Wahlen
unterzogen; aber sie haben — wie die Urkunden beweisen —
ohne Rücksicht auf diese schon vorher die Verwaltung des Reichs
übernommen; Heinrich I. ist den Sachsen, die ihn wählen wollten,
im königlichen Schmuck entgegengetreten. Otto jedoch gab für
das Zugeständnis in der Person, das die Gegner machten!, mit den
Seinen den Rechtsboden auf, von dem aus er durch ein Jahrzehnt
um das Reich gekämpft hatte, und ließ geschehen, als ob ihm
von Rechts wegen die Herrschaft noch nicht zustehe.
Er scheint sich im Sommer 1209 bis zu seiner Frankfurter
Neuwahl der Regierung enthalten zu haben: der Vertrag mit dem
Erzbischof von Magdeburg, den er im Sommer 1208 wohl zu
Somerschenburg eingegangen ist?, gibt Versprechungen für die
Zukunft, und sie sind erst im J. 1209 in einer Königsurkunde’
erfüllt worden. Der Vertrag ist mit seinem inneren Widerspruch
ein wertvoller Beweis für die uns fremd gewordene Denkart einer
Zeit, die erst zu einem gesetzten Verfassungsrecht voranschritt.
Otto verfügt nicht über Rechte des Reichs: dies steht ihm nur
kraft der einmütigen Wahl zu, deren er darbt; aber des könig-
lichen Titels erfreut er sich: denn ihn gab — der Sachsenspiegel
sagt es — die Weihe in Aachen, die in ihrer Geltung für Otto
unbezweifelt blieb.* Erst ein halbes Jahrhundert später wurde
einer Krönung nach ungültiger Wahl überhaupt jede Wirkung
abgesprochen’; die Zeit Philipps und Ottos forderte wohl rechte
Wahl und rechte Krönung für den römischen König, aber sie
. Bamberger Reichstag zu Pfingsten 1138 nicht vom König, sondern von den
Fürsten einberufen worden wäre (vgl. Rodenberg S. 4). Aber diese Folge-
rung aus der Continuatio Cosmae ist für ein so ungewöhnliches Ereignis doch
vielleicht zu weitgehend. Die Erzählung würde genau ebenso lauten können,
wenn Konrad sich in dem Berufungsschreiben auf den Rat der Fürsten be-
zogen hätte.
! Die Episode der Kandidatur des Brabanters kann hier außer acht
bleiben; doch vgl. oben S. 501, N. 2.
7 Böhmer-Ficker Reg. nr. 239. 3? Reg. nr. 278.
* Nach gütiger Mitteilung des Kgl. Staatsarchivs zu Magdeburg durch
Herrn Dr. Heinemann scheint die Urkunde „ein an einem Pergamentstreifen
angehängtes Siegel“ gehabt zu haben. „Die Spuren eines glatten Schnittes
im Pergament sind sichtbar“. Vgl. Kaiserurkunden in Abb. X, nr. 21“.
Leider sind irgendwelche Schlüsse bei Verlust des Siegels nicht möglich.
5 Vgl. im Entwurf der Bulle Qui celum $ 12 (Zeumer. Quellen-
sammlung S. 91).
506 Hermann Bloch.
haftete — im Anschluß an die älteren deutschen Gewohnheiten!
— noch nicht ausschließlich an der üblichen Folge beider Hand-
lungen. Daher ließ sie es ohne weiteres zu, daß man die recht-
liche Unvollkommenheit der früheren Wahl?, ohne daß die Be-
deutung der Krönung dadurch in Frage gestellt wurde, nach-
träglich besserte. So durfte man sich darauf bereiten, Otto, so-
bald die Bedenken gegen seine Wahl hinfällig wurden, ohne
erneute Weihe als rechtmäßigen König anzunehmen.
Wie Philipp durch die Aachener Krönung von 1205 seine
Erhebung von allen ihr anhaftenden Mängeln reinigte, so hatte der
in aller Form geweihte Otto nur die Gebrechen seiner Wahl zu
heilen, um die Herrschaft anzutreten.’
Wie bei einer Erledigung des Thrones sind die deutschen
Fürsten im Sommer 1208 wiederholt selbständig zusammenge-
kommen, um über die Ordnung des Reiches zu beraten‘; und
noch bevor die Aussicht auf eine Wahl durch die Gesamtheit
sich eröffnete?, hatten die sächsischen ‚principes imperii‘ für den
22. September eine Versammlung nach Halberstadt geladen, in
der sie Otto zum Kaiser ausriefen’ und hiermit ihren Anschluß
an ihn vollzogen.
—
! Vgl. Rodenbergs Zusammenstellung über die Nachwahlen des 10.—
12. Jahrhunderts.
* Man wird nicht sagen dürfen, daß sie gradezu als nichtig ange-
sehen wurde.
s Nach Böbmer -Ficker Reg. nr. 241 hat am Wahltage, 1208 Nov. 11,
Otto ‚hodie in regem electus' dem Rheingrafen Wolfram 250 Mark auf den
Zoll zu Boppard angewiesen. „Man scheint danach erst nach der allge-
meinen electio eine Verfügung über die Reichseinkünfte als unanfechtbar
betrachtet zu haben“. Es ist in der Tat ein vollgültiger Beweis für unsere
obigen Darlegungen. l
4 Otto selbst schreibt an den Papst (Reg. de negotio imperii nr. 160,
col. 1151; Const. II, 32): ‚Orientales principes diem quendam ... Werceburch
statuerunt, quasi de imperio ordinaturi ... et nobis de die et loco manda-
verunt‘; Arnoldi Chron. VII, c. 18, p. 285: Albrecht von Magdeburg und
Bernhard von Sachsen raten von kriegerischen Unternehmungen ab, ‚sed
magis ex dispensacione principum curiale colloquium statuamus, ut ibi de
electione regis unanimiter tractetur’.
® So wird wohl die Halberstädter Wahl am leichtesten erklärt.
e Jedenfalls identisch mit den „principes electores von 1198; vgl.
oben S. 233 N. 1.
° Hierüber vgl. unten S. 509f.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 507
Eine allgemeine Reichsversammlung wurde zum November
1208 vom Mainzer Erzbischof nach Frankfurt berufen, wo im
J. 1196 die letzte einmütige deutsche Wahl, für Friedrich II.,
stattgefunden hatte. Hier wurde am Martinstage im glänzenden
Kreise geistlicher und weltlicher Fürsten Otto IV. zum „römischen
König“ erkoren.! |
Die förmliche Neuwahl legte vor aller Welt dar, daß Ottos
Krönung nach deutscher Rechtsgewohnheit nicht imstande ge-
wesen sei, ihm die Herrschaft des Reiches zu übertragen?; zu-
gleich aber, und vielleicht nach den päpstlichen Briefen® noch
augenfälliger, tat sie kund, daß die Deutschen nimmer gewillt
seien, dem päpstlichen Anspruch nachzugeben, als ob die Appro-
bation Herrscherrechte gewähre: die Wahl allein soll als Quelle
der Reichsgewalt gelten. So schiebt man achtlos die Schreiben
Innocenz’ III. beiseite und geht über seine Entscheidung von 1201
hinweg, als sei sie niemals gefallen. Die Gesamtheit des Reichs
will sogar nichts wissen von einer „Kaiserwahl“, wie sie Inno-
cenz III. damals zugestanden hatte, um sein Bestätigungsrecht
von ihr abzuleiten. Die Fürsten ziehen eine Wahl zum römi-
schen Könige vor, in der sie — wie es der Hallische Protest
von 1202 verkündet hatte — frei und unabhängig über das
Reich verfügen. Aus diesem Geiste heraus werden sie davon
abgesehen haben, dem Papste, wie es in Rom gefordert wurde,
Fürsten mit der Bitte um Ottos Kaiserkrönung zu senden; nicht
von Reichs wegen hat Innocenz Nachricht von den deutschen
Vorgängen erhalten, nur persönliche Boten einzelner Fürsten? und
des Königs selbst haben sie ihm übermittelt. *
Der Papst hat sich damals als Meister in der Kunst gezeigt,
1 Vgl. neben Rodenberg die Quellen, die Winkelmann, Otto IV. S. 480 ff.
zusammengetragen hat.
2 In einigen Urkunden vom November 1208 wird sogar ‚annus regni I
gezählt (Böhmer-Ficker Reg. nr. 244. 245), während sonst von der Krönung
an weitergezählt wurde. In Südostdeutschland haben allerdings einzelne
Fürsten der früheren staufischen Partei Ottos Regierungsjahre regelmäßig
erst vom November 1208 an gerechnet; vgl. Winkelmann, Otto 8.124 N. 3.
3 Vgl. oben S. 502.
* Die persönlichen Schreiben des Erzbischofs von Magdeburg und des
Bischofs von Cambrai vgl. Reg. nr. 172. 173, col. 1158f.
5 Reg. nr. 177, col. 1160. Ein Seitenstück dazu liefert das J. 1220
(siehe unten in Abschnitt X). Vgl. Winkelmann, Otto S. 140.
508 Hermann Bloch.
die Dinge nur so weit zu sehen, wie sie erfreulich waren, und das
Unvermeidliche stillschweigend zu dulden: so nimmt er, der die
schlichte Anerkennung seines Schützlings’von den Deutschen ge-
fordert hatte, die Meldungen über die neue Erhebung König Ottos
an und begnügt sich, sie mit leiser Rüge dahin richtig zu stellen,
daß sie vielmehr von der Bestätigung und Vollendung der Er-
hebung handelten.! Er wird sich nicht darüber getäuscht haben,
daß er in dem Kampfe, den er um die Herrschaft über das im-
perium geführt, einen Erfolg nicht zu verzeichnen hatte.?
Durch die Wirren des Thronstreits hindurch hatte das deutsche
Fürstentum, schließlich nahezu geschlossen, an der Seite Philipps
den weltlichen Staat, den die Staufer aufgerichtet, gegen die
Hierokratie verteidigt; und nur indem er auf den Boden der
staufischen Reichspolitik hinübertrat, hatte Otto die allgemeine
Anerkennung durch die neue Wahl errungen, deren Vollzug schon
an und für sich ein Programm bedeutete.
Wohl tragen die Ereignisse jener Zeit die Spuren davon,
daß nur im tatsächlichen Geschehen ihr öffentliches Recht sich
nach und nach umbildet; deutlich treten die in Epochen des
Übergangs unvermeidlichen Reibungen hervor zwischen den Ge-
wohnheiten, die durch das Alter geheiligt sind, und den neuen
Forderungen, die sich in Wirkung umzusetzen drängen. In dem
Streit um den Vorrang zwischen Wahl und Krönung, in dem
Kampf um die deutsche Unabhängigkeit wider päpstliche Ober-
gewalt, ringen die Gedanken miteinander, von denen die Parteien
des öffentlichen Lebens bewegt sind; und erst indem wir die
politischen Ideen, die in ihnen leben, zu begreifen suchen, ge-
winnen die Tatsachen ihren inneren Zusammenhang. In dem,
was hinter den Erscheinungen liegt, offenbart sich ihr geistiges
Wesen, schließt sich die Fülle des einzelnen zu höherer Einheit.
Durch die Theorien des 12. Jahrhundert vorbereitet, in der
Erhebung Philipps verwirklicht, war die deutsche „Kaiserwahl“
! Reg. nr. 172.173: oun imo quasi de confirmatione (173: consum-
matione) promotionis‘. Rücksichtsvoll hatte man ihm nicht von einer electio‘,
sondern allgemein von einer ‚promotio‘ Ottos geschrieben. — Vgl. Winkel-
mann, Otto S. 481.
7 Die territorialen und kirchenpolitischen Zugeständnisse Ottos vom
März 1209 waren kein voller Ersatz dafür, selbst wenn sie durchgeführt
worden wären.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 509
-in den Vordergrund der Politik gerückt. Um ihretwillen wurde
der Wahlhandlung die ausschlaggebende Bedeutung zugeteilt, die
sie schließlich vor der Krönung behalten hat; sie war es, in der
die staufischen Herrscher mit den Fürsten die Unabhängigkeit
der weltlichen Gewalt verteidigten, bis Innocenz III. sich ihrer
bemächtigte, um durch sie die deutsche Thronerhebung und damit
das imperium vom päpstlichen Willen abhängig zu machen. Die
deutschen Staatsmänner haben sogleich die Gefahr erkannt und
sind ihr ım Hallischen Protest begegnet; und wie sie bei der
Aachener Krönung von 1205 durch die wiederholte Wahl Philipps
den staufischen Rechtsstandpunkt gegenüber dem Kölner Erzbischof
schützten, so haben sie nach Philipps Tode erreicht, daß der
Gegenkönig „von Papstes Gnaden“ zum Reichsherrscher wurde,
ohne daß man Innocenz selbst das Geringste nachgab. Den der
Papst seit dem Tage der Bestätigung als „den zum Kaiser der
Römer Erwählten“ begrüßte, den proklamierte die Frankfurter
Wahlversammlung bescheidener, aber ihrer Unabhängigkeit be-
wußt zum römischen König!
Über die Krisis eines Jahrzehnts hinweg, die mit der zwie-
spältigen Wahl von 1198 begann und mit Ottos einmütiger Er-
hebung im November 1208 endete, war dank der politischen
Erziehung der Stauferzeit zu staatlichem Bewußtsein das deutsche
Recht, die Freiheit der Herrscherwahl ungefährdet gerettet.
VII.
Die Halberstädter „Kaiserwahl“ Ottos, der Sachsenspiegel
und die Glossa ordinaria des Decretum Gratiani.
Um die Aufmerksamkeit nicht von den Fragen abzulenken,
die uns bei der Neuwahl Ottos zu beschäftigen hatten, sind
wir schnell an der Tatsache vorübergegangen, die im Rahmen
unserer Betrachtungen doch besonders herausgehoben werden
muß, daß nämlich die sächsischen Fürsten am 22. September 1208
zu Halberstadt Otto zum Kaiser gewählt haben.” Die Nachricht
des uns schon für die Ereignisse von 1198 wichtigen? Halber-
städter Chronisten, der dem Vorgange selbst beigewohnt haben
dürfte und der kurz danach sein Werk abgeschlossen hat, ver-
! Gesta episc. Halberstad., MG. SS. XXIII, 122: „plerique principes
-Imperii ... regem Ottonem in imperatorem unanimiter elegerunt‘.
2 Vgl. oben S. 233 N. 1. 4.
510 Hermann Bloch.
dient daher alle Beachtung; zudem weiß auch Arnold von Lübeck’,
der bier bis ins einzelne vortrefflich unterrichtet ist, von der-
selben Versammlung zu erzählen, daß Otto in feierlicher Kur An
Romanum principem et semper augustum‘ gewählt worden sei.
Endlich berichtet noch eine dritte sächsische Quelle, die Chronik
von Lauterberg bei Halle, die Ereignisse von 1208 zusammen-
fassend, von Ottos Kaiserwahl.?
Hatte im J. 1198 Erzbischof Ludolf von Magdeburg die
Versammlung zu Ichtershausen bei Arnstadt geleitet, die Philipps
„kaiserliche“ Wahl vornahm®, so stand zu Halberstadt sein Nach-
folger Albrecht an der Spitze der Kaiserwähler und neben ihm
Herzog Bernhard, der bereits an Philipps Erhebung mitgewirkt
hatte; wie er werden nicht wenige geistliche Fürsten und welt-
liche Herren an beiden Wahlen teilgenommen haben.* Erzbischof
Albrecht war ein Schwager des Burggrafen Gebhard von Quer-
furt, der als Gesandter Heinrichs VI. nach dem Scheitern der
Erfurter Verhandlungen im Herbst 1196 den Verzicht auf die
Erbmonarchie aussprach und die Frankfurter Wahl des jungen
Friedrich herbeiführte®; Zeit seines Lebens bewies sich Albrecht
als ein treuer Freund des Staufergeschlechts.® Wir werden nach
alledem berechtigt sein, anzunehmen, daß zu Halberstadt derselbe
Gedanke wie bei Philipps Erhebung maßgebend gewesen ist, daß
nämlich durch die deutschen Fürsten in der Wahl bereits kaiser-
1 Chron. VII, c. 13, p. 285: ‚ac si divinitus inspirati pari voto et un-
animi consensu Ottonem in Romanum principem et semper augustum elege-
runt in nomine patris et filii et spiritus sancti‘. — Zu 1198 hatte Arnold
(VI, c. 1, p. 218) berichtet, daß die Fürsten ihn ‚in regem et Romani im-
perii principem‘ wählten. Über ‚princeps‘ vgl. oben S. 241 und später im
dritten Teil über die Wahl Heinrichs Raspe. — Daß Arnold offenbar den
Kürruf wiedergibt (vgl. auch den Hallischen Protest, Const. II, 6), gewährt
uns einen Fingerzeig, wie wir uns die Entwicklung einer Kaiserwahl aus
der früheren Königswahl zu denken haben.
"7 MO Së XXIII, 175: ‚Otto rer omnium consensu principum in Ro-
manorum imperatorem electus est‘.
® Vgl. oben S. 233 N. 4.
* Bereits Winkelmann, Jahrbücher Ottos S. 111 N. 4 bat auf die
Verwandtschaft der Vorgünge von Ichtershausen und Halberstadt hin-
gewiesen.
$ Vgl. oben S. 487.
¢ Vgl. Winkelmann, Philipp S. 378; auch das Diplom Friedrichs II,
von 1216 (Böhmer-Ficker Reg. nr. 858; Const. II, 68 N. e
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. DI)
liche Gewalt verliehen werdet; das Bewußtsein von der Unab-
hängigkeit weltlicher Herrschaft wird auch jetzt lebendig ge-
wesen sein.
Ich begnüge mich hier, nur kurz darauf hinzuweisen, wie
charakteristisch die Frankfurter Wahl Ottos zum „römischen
König“ wirklich als eine beabsichtigte Anlehnung an die Ge-
danken der Hallischen Erklärung von 1202 erscheint?, wenn ihr
eine „Kaiserwahl“ unmittelbar vorangegangen war.® Wichtiger
ist es mir, dabei zu verweilen, daß 1198 auf thüringischem, 1208
auf sächsischem Boden die Ostsachsen vor allem es gewesen sind,
welche den staufischen imperialen Gedanken in die Tat umgesetzt
und im Durchbruch germanischen Fühlens, das einen Heinrich I.
noch rein erfüllte‘, sich gegenüber den Lehren Roms mit der
„Kaiserwahl“ für das Eigenrecht des weltlichen Staats eingesetzt
haben.
Mit den beiden Wahlen von Ichtershausen und Halberstadt
und mit den Berichten, die uns von hier und aus Lauterberg
zukommen, weilen wir in unmittelbarer Nachbarschaft des
Gebietes, in dem eben damals der berühmtesten Sachsen einer,
Eike von Repgow, herangewachsen war.° Die Halberstädter
„Kaiserwahl“ — die letzte überhaupt auf sächsischem Boden® —
hat er in der Nähe miterlebt. Auch er spricht uns in dem be-
kannten Kapitel III, 57 des Sachsenspiegels von „des keyseres
kore“, von der ‚inıperatoris electio‘, wie sie uns in den latei-
nischen Quellen entgegengetreten ist.” So wird er uns zum
1 Nach allem, was wir über die Haltung der ostsächsischen Fürsten
jener Zeit wissen, ist es ausgeschlossen, die Halberstädter Kaiserwahl etwa
als ein Eingehen auf die Gedanken Innocenz' IlI. und eine Willfährigkeit
ihm gegenüber anzusehen; höchstens könnte man glauben, daß der Gegen-
satz gegen das Papsttum 1208 nicht so scharf hervortrat wie nach 1198;
nachdem der Papst an Otto den Titel in Romanorum imperatorem electus‘
gegeben hatte, hätten die sächsischen Fürsten ihre Wahl als einen Zutritt
zur früheren „Kaiserwahl“ Ottos ansehen können.
2 Vgl. oben S. 252.
3 Vgl.imfolgenden Abschnitt S.530ff. über die beiden Wahlen Friedrichs II.
* Vgl. oben 8. 481.
® Er begegnet 1209 zum ersten Mal urkundlich.
€ Von der Nachwahl von 1252 abgesehen, vgl. unten im dritten Teil.
’ Über die wenigen Stellen, an denen Eike nicht vom König, sondern
vom Kaiser spricht, wird später zu handeln sein, wenn sein Bericht für die
Form der „Kaiserwahl“ herangezogen wird.
512 Hermann Bloch.
wertvollen Zeugen der politischen Anschauungen der Zeit und
seiner Landesgenossen; und wenn er der Aachener Feier die
Übertragung des königlichen Namens zuschreibt, der römischen
Weihe die des kaiserlichen!, so dürfen wir ihn als einen
Vertreter der staufischen Staatsgedanken ansprechen, denen zu-
folge königliche und kaiserliche Herrschaft in der deutschen
Wahl gegeben werd? Durch die Kaiserwahlen von 1198 und
1208. ist das politische Ideal Friedrichs I. und Rainalds von
Dassel dem Verfasser des sächsischen Rechtsbuches übermittelt
worden; er steht auch hier mitten im lebendigen Getriebe der
umgebenden Welt, das er mit offenem Sinn in sich aufnimmt.
Doch noch mehr! Demselben sächsischen Boden entstammt
jener deutsche Gelehrte, der anfangs des 13. Jahrhunderts zu
Bologna weilte und dort die Vorlesungen über das Decretum
Gratiani hielt, die ihm den Stoff zu der berühmten Glossa ordi-
naria des Dekrets gaben. Johannes Teutonicus (Zemeke) war als
Magister Johannes seit 1212 Domherr zu Halberstadt’; vielleicht
dankte er die Auszeichnung Beziehungen zu Erzbischof Albrecht
von Magdeburg, der vor 1205 sich in Bologna aufbielt. Seine
Glosse birgt einige für die Geschichte der „Kaiserwahl“ überaus
wertvolle Stellen.*
1 Zeumer, Quellensammlung S. 72, $ 143 (= III, e 52) gibt die rich-
tige älteste Fassung nach der Quedlinburger Hs.; vgl. oben S. 224. Die
Veränderungen der späteren Hss. (siehe ebenda) beweisen, wie berechtigt
wir sind, den Quedlinburger Text in der obigen Weise zu verwerten.
? Ich komme hier wiederholt für die tatsächlichen Angaben mit
Krammer, Reichsgedanke S. 45 f. eng zusammen; die Motivierungen und
Folgerungen gehen — unserm völlig abweichenden Standpunkt entsprechend —
gänzlich auseinander. Er erklärt S. 46, daß es Eike „an historischer Bil-
dung völlig fehlte‘, so daß er „in der Frage des Staatsrechts von den Schlag-
wörtern des Tages, von der herrschenden Meinung gänzlich abhängig war“!
Damals nämlich hätte sich „im Gefolge der stautischen Politik die Klarheit
des politischen Blicks vielfach getrübt“. Mir scheint, unsere historische
Bildung fordere, den imperialen Gedanken der Stauferzeit mit seiner natio-
nalen Höhenluft zu verstehen, statt über ihn uud damit über die besten
deutschen Männer eines ganzen Jahrhunderts abzuurteilen, weil sie „die
nationale Struktur des Reichs verkannt“ hätten.
s Über sein Leben vgl. J. F. v. Schulte in der Zeitschrift für Kirchen-
recht XVI, 107 ff.
* Ich danke ihre Kenntnis dem Buche Hugelmanns, Die Königswahl
im Corpus iuris canonici S. 28, da ich mich selbst vorher nur mit den
Dekretalisten beschäftigt hatte, die erst für die Mitte des 13. Jahrh. in
Die Kaiserwablen der Stauferzeit. 513
Das Decretum Gratiani enthält in c. 24 Dist. 93 „Legimus
in Esaia‘ aus einem Briefe des hl. Hieronymus eine Bemerkung,
der zufolge die Presbyter von Alexandria jeweils einen aus
ihrer Mitte zum Bischof erwählten, ‚quomodo si exercitus sibi
imperatorem faciat. Hierzu bemerkt Johannes: ‚Ex sola enim
electione principum dico eum verum imperätorem, antequam
a papa confirmetur. Arg. hic licet non ita appelletur‘.
Und in c. 8 Dist. 10 heißt es zu dem Worte ‚diserevit‘: ‚Cum
ergo potestates iste (scil. sacerdotium et imperium) sint distincte,
est hic arg. quod imperium non habetur a papa et quod papa
non habet utrumque gladium; nam exercitus facıt imperatorem,
ut XCIII. di. legimus, et imperium a solo Deo habetur‘?!
Wir stellen neben diese beiden Glossen des gelehrten Kano-
nisten — die bekannten Worte Friedrichs I. an Hadrian IV. aus
dem J. 1157:? ‚Cumque per electionem principum a solo
Deo regnum et imperium nostrum sit‘; und es bleibt kein
Zweifel daran möglich, daß der staufische imperiale Gedanke
durch den sächsischen Glossator in die angesehenste Auslegung
des Dekrets und damit in die kirchenrechtliche Wissenschaft ein-
gedrungen ist!® In ihr finden wir mit aller Klarheit ausgesprochen,
was wir aus der Geschichte der Wahlen Friedrichs Il., Philipps,
Ottos von 1196 bis 1208 nachzuweisen uns mühten: zu Beginn
des 13. Jahrhunderts war es weitverbreitete Überzeugung, daß
bereits die Wahl der deutschen Fürsten den Kaiser schaffe; und
diese Anschauung stellte sich bewußt der andern gegenüber, nach
Frage kommen (vgl. unten im dritten Teil). Doch bat Hugelmann nicht
geahnt, daß er damit einen überaus interessanten Zusammenhang aufzu-
decken in der Lage war. Seine Ausführungen, daß diese und die ent-
sprechenden Glossen von Johannes Teutonicus herrühren, scheinen mir durch-
aus das Richtige zu treffen. — Ich benutze die Ausgabe das Beatus
Rhenanus aus Basel 1512.
! Hierzu sind zu stellen in c. 10 Dist. 68 „Quanto apostolica‘ in der
Glosse ‚relatio‘: ‚electio enim facit imperatorem‘; c. 11 Dist. 96 ‚Si imperator
catholicus‘ die Glosse zu ‚divinitus‘: ‚non ergo a papa. Nam imperium a
solo Deo est, ut XXIII. q. IV Quesitum Te 45]. Nam a celesti maiestate
habet gladii potestatem‘. Ferner c. 10 Dist. 96 ‚Duo sunt‘ die Glosse zu
‚auctoritas‘: ‚neuter pendet ex reliquo et ita est ar. pro imperatore quia
divinitus consecutus est imperium!‘.
2? Vgl. oben S. 223.
>’ Die Päpste und die Dekretalisten haben gewaltige Mühe aufgewandt,
ihn unschädlich zu machen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 35
514 Hermann Bloch.
der allein der Papst das Kaisertum verleihen sollte. Für Magister
Johannes ist der Erwählte schon vor der päpstlichen Bestätigung
ebenso „wahrer Kaiser“, wie nach dem Dekrete Gratians der ge-
wählte Papst, falls er nicht inthronisiert werden kann, gleichwie
ein „wahrer Papst“ die Kirche verwalten darf.!
Johannes ist*kirchlich genug, um dem Papste die Bestätigung
des gewählten Kaisers zuzuerkennen, und er weiß wohl, daß
dieser nicht vor der Weihe zu Rom den kaiserlichen Namen
führen darf; aber der Sachse leitet die höchste weltliche Gewalt
unmittelbar von Gott ab, nicht von dem Papste; und nur die
Wahl der deutschen Fürsten ist es, die über das Kaisertum ver-
fügt; fehlt dem Erkorenen auch noch der Titel, so übt er doch
schon kraft der Wahl kaiserliche Herrschaft. Eike von Repgow
und der Domherr von Halberstadt haben sich beide in gleicher
Weise den staufischen Reichsgedanken zu eigen gemacht; in der
Glosse tritt überdies seine Verknüpfung mit den altrömischen
Anschauungen von der Erhebung eines Kaisers durch die Wahl
unmittelbar hervor.
Die beiden angesehenen Rechtsgelehrten haben, der Laie für
das große deutsche Rechtsbuch, der Geistliche für die grundlegende
Glosse des Dekrets, die Lehren von der Unabhängigkeit des gott-
geschaffenen weltlichen Staats und von der Kaiserwahl der deut-
schen Fürsten unter dem Eindruck der Ereignisse, die sie mit-
erlebt, und von der Stimmung ihrer sächsischen Heimat ergriffen,
in ihre Werke aufgenommen. Der „Staatsgedanke des staufischen
Kaiserhauses“, der, durch das Eingreifen Innocenz’ III. in seinen
Wurzeln getroffen, damals in der Welt der Tatsachen für eine
Kaiserwahl nur noch einmal bei der Erhebung Konrads IV.
wiederauflebte, ist im Reiche der Ideen durch diese beiden
Männer erhalten geblieben. Wohl hat schon bald nach der Mitte
des Jahrhunderts eine gewandelte Zeit den reinen Wortlaut des
Sachsenspiegels, weil er der Wirklichkeit gar zu wenig mehr
entsprach, umgestaltet. Und wohl hat zugleich Bartholomäus
! verus imperator‘ (s. oben) begegnet hier, soviel ich bisher sehe, zum
ersten Male; dagegen „verus papa‘ schon im Decretum Gratiani c. 1 Dist. 23,
dem Papstwahldekret Nicolaus’ I. $ 6: ‚electus tamen sicut verus papa
obtineat auctoritatem regendi ecclesiam‘, wo ‚verus‘ erst Zusatz Gratians
ist. Die später so geläufige Wendung (vgl. Krammer, Wahl und Einsetzung
S. 21) stammt also aus dem kanonischen Recht.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 515
Brixiensis zu der ihm gewiß unbegreiflichen Glosse seines kaiser-
treuen Vorgängers! im Geiste des herrschenden römischen Systems
erklärt: ‚Contrarium est verum‘: erst die Approbation durch
das Haupt der Christenheit schafft den wahren Kaiser. Doch er
hat nicht hindern können, daß Johannes Teutonicus das geistige
Rüstzeug der Stauferzeit neuen Kämpfern darreichte, die seiner
bedurften, um wiederum Kaiser und Reich vor päpstlichen Über-
griffen zu schützen.
Die Rechtsgelehrten, die Ludwig dem Bayern im Kampfe
gegen die Päpste mit ihrem Wissen dienten, schöpften aus der
Glossa ordinaria die entscheidenden Sätze für das Kaisergesetz
„Licet iuris‘; in ihm lesen wir wieder jene gedrungenen Er-
klärungen:? ‚Ex sola electione eorum ad quos pertinet electio
verus efficitur imperator nec alicuius alterius eget confir-
matione seu approbatione: und das Bekenntnis: ‚imperialem
dignitatem et potestatem a solo Deo ab initio processisse‘.®
Eine wundersame Wanderung der Ideen! was Friedrich I. und
Rainald von Dassel ausgesprochen, was Heinrich VI. und Philipp
mit den Fürsten in die Tat umzusetzen gesucht, was Innocenz Il.
ı Was Hugelmann S. 29 N. 1 vermutet, wird durch die hier aufge-
deckten Zusammenhänge außer jeden Zweifel gestellt.
? Zeumer, Quellensammlung S. 156. An einer zweiten Stelle heißt es:
‚ex sola electione est verus rex et imperator Romanorum censendus et no-
minandus‘. Ausdrücklich wird die lügnerische Behauptung bekämpft, als
ob die kaiserliche Gewalt vom Papste komme, ‚et quod electus in impera-
torem non est verus imperator nec rex, nisi prius per papam ... con-
firmetur approbetur....‘ Auch hier also die ausdrückliche Wendung
gegen die Bedeutung der Approbation wie oben bei Johannes Teutonicus.
® Zu „omnes subsunt nationes: vgl. c. 22 Dist. 63 ‚Hadrianus papa‘
Glosse zu per singulas‘ und c. 41 C. VII q. 1 ‚In apibus‘. Die Benutzung
der Glossa ordinaria macht natürlich überflüssig, eine Beziehung zu dem Weis-
tum von 1252 zu suchen, wie Zeumer im N. Archiv XXX, 415 noch wünschte.
Ihm danke ich den Hinweis darauf, daß in dem Manifest ‚Fidem catholicam‘
die Glosse ‚ex sola‘ ausdrücklich angeführt wird, um die Sätze des „Licet
iuris‘ zu begründen. Vgl. auch K. Müller, Der Kampf Ludwigs d Baiern
I, 296, und Zeumer, Ludwigs des Bayern Königswahlgesetz (N. Archiv XXX,
95 ff.) zu der Gleichsetzung von ‚verus rer und ‚verus imperator‘ in jener
Zeit. Ich muß mich hier damit begnügen, darauf hinzuweisen, daß die
Kämpfe des 14. Jahrhunderts und die Theorien der Parteien die Gedanken
der Stauferzeit aufgenommen und weitergebildet haben. Schon die Tat-
sache selbst zeigt den großen historischen Zusammenhang, in den wir sie
einordnen müssen.
35*
516 Hermann Bloch.
in sein Gegenteil verkehrt, das findet in seiner reinen Gestalt
Aufnahme in das angesehenste Lehrbuch kirchlichen Rechts und
bleibt hier bewahrt, bis eine neue Zeit es als kostbare Waffe in
dem alten Kampfe von Staat und Kirche im Geiste der Schöpfer
wieder zu nutzen vermag.
So liegt durch zwei Jahrhunderte hin die Bahn vor uns,
die der Gedanke der „Kaiserwahl“ als Ausdruck der Unabhängig-
keit des imperium vom sacerdotium durchlaufen hat.
Noch aber bleibt uns die Aufgabe, zu zeigen, welches Schick-
sal er gehabt und welche Wirkungen er geübt, nachdem ihn
Innocenz UI. in den Dienst der päpstlichen Weltherrschaft ge-
zwungen hatte.
IX.
Friedrichs II. Nürnberger Kaiserwahl von 1211 und die
Frankfurter Königswahl von 1212.
Nach langem und nicht eben mühelosem Wege treten
wir jetzt endlich den Vorgängen gegenüber, die der älteren
Forschung allein Anlaß zu geben schienen, von einer „Kaiser-
wahl“ zu sprechen und sich mit dieser für sie ganz überraschen-
den Erscheinung des deutschen Verfassungslebens auseinanderzu-
setzen.! Uns hingegen steht die Erhebung Friedrichs II. in einem
weiten geschichtlichen Zusammenhang; und so wenig man heute,
wie einst noch Winkelmann getan, Friedrichs Titel ‚in Romanorum
imperatorem electus‘ einen „abenteuerlichen“ nennt, nachdem die
Herkunft aus dem Gedankenkreise Innocenz’ III. nachgewiesen
ist? so wenig darf man in Zukunft die „Kaiserwahl“ durch
deutsche Fürsten als unmöglich verwerfen. Allerdings behält die
Wahlhandlung von 1211 auch für uns eine einzigartige Stellung:
denn wenn auch — in welcher Weise immer — die staufische
Partei im J. 1198 Philipp, die Sachsen im J. 1208 Otto zum
„Kaiser“ erkoren haben, beide Herrscher handelten stets als
„römische Könige und allzeit Mehrer“®; nur Friedrich II. nahm auf
ı Vgl. oben S. 212.
2 Vgl. oben 5. 249 und Rodenberg a a. O. S. 36.
® Doch leistet der Podestä von Albi im J. 1209 den Eid für Otto,
‚Romanorum regi in imperatorem electo‘ (Const. II, 620 nr. 450). Dies ist
für die (im besondern zu untersuchende) Stellung, die Italien einnahm, zu
beachten. Die Hoheitsrechte über Italien werden vom Kaisertum abge-
leitet. So leisten z. B. auch die Plazentiner im J. 1275 den Eid an die
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 5917
Grund seiner Wahl den kaiserlichen Titel an und hat als er
wählter römischer Kaiser“ während eines halben Jahres regiert,
bis er in einem zweiten Wahlgang ausdrücklich zum „römischen
König“ ausgerufen und sogleich zu dieser Würde gekrönt wor-
den ist.
Ich brauche nur diese Tatsachen nebeneinanderzureihen, um
in dem Leser das Bewußtsein zu wecken, daß wir an einem
entscheidenden Punkte der Untersuchung angelangt sind. Denn
wenn wir hier scheitern sollten, ist all unsre bisher aufgewandte
Arbeit, zu den wirkenden politischen Kräften der Epoche vorzu-
dringen, umsonst gewesen. Sind wir aber auf dem rechten Wege
zur Erkenntnis, so muß es gelingen, mit den Mitteln, die bereit-
gestellt, und den Gesichtspunkten, die gewonnen sind, die Ereig-
nisse, die bisher jeder Erklärung gespottet haben, aus den Ver-
hältnissen der Zeit und den Absichten der führenden Männer
wenigstens bis zu einem gewissen Punkte zu deuten und sie da-
mit unserm historischen Verständnis zugänglich zu machen.
Entschiedener noch als Winkelmann! hat Scheffer-Boichorst?
betont, daß Friedrich in Deutschland zum Kaiser erwählt wurde;
Rodenberg dagegen glaubte nur an eine einfache Königswahl, die
er nicht als „eine abschließende und definitive“, sondern nur als
eine „Designation“ betrachtet wissen wollte? Erst neuerdings
haben Hampe? und vor allem Krammer? wieder von der Nürn-
berger Kaiserwahl gesprochen.
In der Tat lassen die zeitgenössischen Quellen® einen Zweifel
hierüber nicht zu. Burchard von Ursberg’, der hier ausgezeich-
„legati Rodulfi Romanorum regis electi in imperatorem*‘ (Const. II,
562 nr. 601).
1 Jahrbücher Ottos S. 279 f. 500.
? Hist. Zeitschr. 46 (1881), S. 142; Gesammelte Schriften II, 335. Aller-
dings setzt er neben die deutsche eine Kaiserwahl in Rom; und nur eine
solche hatte Hampe früher (Zeitschr. für die Gesch. des Oberrheins N. F.
20, 10) annehmen wollen.
IA a. O. S. 38f.
* Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer, S. 197.
5 Reichsgedanke S. 52f.
° Aus denen bisher vorwiegend die deutschen benutzt worden sind;
doch vgl. schon Winkelmann S. 500f.
7 SS. rer. Germ. p. 92: ‚elegerunt in imperatorem coronandum‘.
518 Hermann Bloch.
nete Kenntnis besitzt, erzählt, daß deutsche Fürsten Friedrich I.
als den „zu krönenden“ Kaiser wählten; der Reinhardsbrunner
Mönch! zielt auf denselben Vorgang, wenn er berichtet, daß zu
Nürnberg im September 1211 die Fürsten Otto als einen Ketzer
absetzten und den Staufer zum „zukünftigen“ Kaiser erklärten; in
Italien hörten Sicard von Cremona? und Johannes Codagnellus?, die
es wohl erfahren konnten, davon, daß Friedrich zum Kaiser gewählt
und nach Deutschland berufen wurde; zu ihnen gesellt sich die
kleine sizilische Chronik.* Vollends bestätigt sie alle der Bericht
Richards von S. Germano’, der als Ohrenzeuge auf dem 4. Lateran-
konzil hörte, wie Innocenz III. die von den deutschen Fürsten
rechtmäßig vollzogene Wahl Friedrichs zum Kaiser approbierte,
und endlich jene längst beachtete Äußerung Friedrichs selbst‘,
daß Ottokar von Böhmen ihn zuerst und vor allen andern Fürsten
zum Kaiser erkoren habe.’
Ist danach die Kaiserwahl vom September 1211 über jeden
! Chron. Reinhardsbrunn. (SS. XXX, 578): ‚Fredericum ..., antea
ab universitate electum, futurum imperatorem declararent‘.
2 MG. SS. XXXI, 180: „principes Alamanie Fredericum ... impera-
torem elegerunt, citantes eum, ut in Alamaniam properaret‘. Über seine
Kenntnis der Ereignisse Holder-Egger a. a. O. S. 50.
S Johannis Codagnelli Ann. Placentini ed. Holder-Egger, p. 39: Ge-
sandte kamen zu Otto, ‚denuntiantes dominum papam et quosdam Ala-
manie principes, marchionem de Heste et Cremonenses ... Rogerium Fre-
dericum pro imperatore et domino elegisse et coronam ei dedisse et pro-
misisse‘.
4 Chron. Siculum breve ed. Huillard-Bréholles, Hist. dipl. Friderici II.
I, 894: quidam nobiles ipsius Theotonie ad eundem Fredericum venere ex-
ponentes, quod unanimi voluntate ipsum in imperatorem eligere vo-
lebant‘“.
® Vgl. über ihn unten S. 533 N. 1: ‚regis F. electionem per principes
Alemannie factam legitime in imperatorem Romanum approbans‘. Die
jüngere Fassung in den Scriptores rer. Germ. p. 40 ist etwas verändert.
e Const. lI, 54 (Böhmer-Ficker Reg. nr. 671) von 1212 Sept.: ‚a primo
inter alios principes specialiter pre ceteris in imperatorem nos elegit‘.
1 Dazu kommen noch einige westeuropäische Quellen, die von einer
„Kaiserwahl“ sprechen, aber zwischen den beiden Vorgängen von 1211 und
1212 nicht scheiden; z. B. Chron. Gilberti (SS. XXIV, 135) mit seinen Ab-
leitungen; Vincentii Bellovac. Memoriale (SS. XXIV, 159, aus Guil. Bnito.):
‚Fr. a baronibus Alemannie consilio Philippi Francorum regis imperator
electus‘; Continuatio Rogeri de Hoveden (SS. XXVII, 187): Der Papst erweckt
Otto Gegner, „imperii principibus scribens, ut isto reprobato alium sibi in
imperatorem eligerent‘, vgl. Radolfus de Coggeshale (SS. XXVII, 857).
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 519
Zweifel gesichert, so scheint doch die Form des Kürspruchs zum
Ausdruck zu bringen, daß es nicht den Fürsten allein zukomme,
die Herrschaft im Kaisertum zu geben; sie kiesen den „zukünf-
tigen“, den „zu krönenden“ Kaiser!, wie beide deutsche Quellen
in sachlicher Übereinstimmung melden?; kaiserliche Gewalt und
Würde voll zu gewähren, steht beim Papste.®
An ihn haben denn auch die Wähler sogleich Boten gesandt
und die Bestätigung nachgesucht.“ Anselm von Justingen kam
nach Rom; und dort wurde auf Veranlassung Innocenz’ Ill. Fried-
rich von den Bürgern zum Kaiser ausgerufen, — sicherlich in
der Forn, in der im J. 1201 dort die Akklamation Ottos erfolgt
war’; der Papst selbst sprach die Konfirmation aus, allerdings,
wie wir sehen werden, erst nach gewissen Verhandlungen; und
gemeinsam mit päpstlichen Gesandten durfte sich Anselm nach
Messina begeben, um Friedrich zur Annahme der Krone zu be-
stimmen.
Der Sohn Heinrichs VI. dankt seine Erhebung — das lehren
die Umstände — der Verbindung des Papstes mit deutschen
Fürsten gegen Kaiser Otto, der all seine Erwartungen getäuscht
und in Mittelitalien, schließlich sogar in Sizilien die staufische
! Vgl. in dem Schreiben ‚Venerabilem‘ (oben S. 254 N. 1): ‚in impera-
torem postmodum promovendum!‘.
2 Hier stimme ich Krammer, Reichsgedanke S. 52 N. 5 zu.
® Die Vita Ricciardi s. Bonifatii (Muratori SS. rer. Ital. VIII, 124) sagt,
im Kern durchaus richtig, daß die Fürsten Friedrich ‚Germanie regem ex
auctoritate pontificis designant‘.
* Burchardi Chron. Ursperg. p. 92: ‚Nuncios ... qui hanc suam
[scil. principum] electionem tam in civitate Romana quam apud .. Fri-
dericum .. promoveant ... Consilio et interventu domni Innocentii papae
obtinuit, ut a civibus et populo Romano Fridericus imperator collauda-
retur; et de ipso factam electionem papa confirmavit‘. Seeliger hat
Mitt. des Öst. Inst. XVI, 54 gezeigt, daß ‚collaudare‘ häufig die dem Wahl-
akt folgenden Kundgebungen bezeichnet und schlechthin „anerkennen“
bedeutet. Auch nach Burchards Gebrauch des Wortes (S. 90. 101) ist es
unzulässig, die ‚collaudatio‘ der Römer als die ‚electio‘ aufzufassen, die Inno-
cenz UI bestätigte. Burchard kennt in der ganzen Erzählung nur eine
electio: die Kaiserwahl durch die deutschen Fürsten. — Auch Guilelmus
Brito erzählt (MG. SS. XXVI, 302), daß die deutschen Fürsten nach
Friedrichs Wahl 1211 den Papst baten, ‚ut electionem eius confirmaret‘.
5 Für Scheffer-Boichorste abweichende Ansicht sehe ich keinen Grund.
Über die Motive des Papstes, den Römern entgegenzukommen vgl. oben
S. 253 N. 3 und Hampe in Zeitschr. für den Oberrhein N. F. XX, 12.
520 Hermann Bloch.
Kaiserpolitik aufgenommen hatte. Wir wissen heut, wie schon
seit Beginn des J. 1210 Innocenz III. gemeinsam mit Philipp
August von Frankreich in Deutschland daran gearbeitet hat, den
Abfall von Otto herbeizuführen.” Er erfüllte die Vorbedingungen,
die von den Fürsten durch die Vermittlung des französischen
Königs gefordert waren, indem er Otto bannte, die ihm geleisteten
Eide löste und die Fürsten ermahnte, so schnell wie möglich für
einen Nachfolger Ottos zu sorgen.?
In Laufe des J. 1211 kamen Philipp August und die deut-
schen Gegner Ottos — an deren Spitze Erzbischof Siegfried von
Mainz stand® — dahin überein, daß nur durch die Wahl Fried-
richs der welfische Kaiser mit Erfolg zu bekämpfen sei. Ange-
sichts der schnell wachsenden Sorge um Süditalien mußte Inno-
cenz darein willigen, daß dem sizilischen Könige der Weg zum
Kaisertum geöffnet werde Er sah sich um den Preis der seit
dem Tode Heinrichs verfolgten Politik gebracht; die ‚unio regni
et imperii, die durch Ottos Erhebung im J. 1198 für immer
hatte verhindert werden sollen, drohte von neuem.‘
Aber wie Philipp August gegen den welfisch- englischen
Bund, so bedurften doch auch die Fürsten der Macht Ottos gegen-
über der nachdrücklichen Unterstützung des Papstes; noch waren
die Verbündeten durchaus aufeinander angewiesen, um einen Er-
folg zu erzielen? So konnte Innocenz seine Einwilligung zur
Wahl des Staufers an Bedingungen knüpfen, die dem weltbeherr-
schenden Papsttum einen neuen Triumph schaffen sollten. In
! Vgl. Hampe in Histor. Vierteljahrsschrift (IV) 1901, S. 186 ff.
2 Böhmer, Acta p. 631 (Böhmer-Ficker Reg. nr. 6099): ‚nam Deus...
promoveri fecit Saulem ... et ei pium substituit iuniorem ... Et ad vos...
per apostolica scripta mandamus et in remissionem peccatorum iniungi-
mus, quatinus festinetis super huiuscemodi providere, dum temporis oppor-
tunitatem habetis ... scientes quod nos, quocumque res ista deveniat, illos
efficaciter adiuvabimus, qui nostris acquieverint monitis et mandatis‘.
3 Vgl. über die Teilnehmer an der Empörung Winkelmann, Otto S. 500 f.
Die Erzbischöfe von Mainz und Trier, die Herzöge von Österreich und
Bayern, der Landgraf von Thüringen und der König von Böhmen sind wohl
als die Wähler von 1211 anzusehen. Siegfried, der im Anfang des J. 1212
päpstlicher Legat wurde, ist das eigentliche Organ der päpstlichen Po-
litik in Deutschland.
* Vgl. v. Kap-herr in der deutschen Zeitschr. für Geschichtswiss. I, 97.
è Das Folgende ist ein Versuch, die — wie oben S. 517f. gezeigt ist —
unbestreitbare Tatsache der Nürnberger Kaiserwahl zu erklären.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 521
einer der schwersten Entscheidungen seines Lebens griff er aufs
neue zu dem imperialen Gedanken der staufischen Herrscher, den
er sich im Thronstreit dienstbar zu machen gesucht hatte. Wie
es in der Deliberatio und den Schreiben des J. 1201 dargelegt
war!, ließ er jetzt die deutschen Fürsten einen Kaiser wählen,
dem erst durch die päpstliche Genehmigung das Recht, die Herr-
schaft anzutreten, gewährt wurde. Der Augenblick schien für
Innocenz gekommen, durchzusetzen, was weder Philipp noch
Otto IV. gegenüber gelungen war, die deutsche als eine kaiser-
liche Wahl und mit ihr das imperium dem Papsttum untertan
zu machen. |
Alles, was über die Vorgeschichte der Wahl Friedrichs be-
kannt geworden ist, zeigt, daß sie nur mit Zustimmung des
Papstes vorgenommen werden konnte; die Bitte um Approbation,
die sogleich nach ihr ausgesprochen wurde, beweist, daß die
Wahlfürsten sich seinem überlegenen Herrscherwillen gefügt haben:
beides schließt aus, daß wir die Nürnberger Kaiserwahl jenen
früheren an die Seite setzen dürfen?, die — sei es etwa zu Frank-
furt 1196 oder zu Ichtershausen im J. 1198 wie auch zu Halber-
stadt 1208 — die Unabhängigkeit des Kaisertums® proklamierten;
sie verwirklicht vielmehr in jedem Zuge die Forderungen, die
Innocenz III. von Anbeginn an die Fürsten gestellt hatte. Sie
bezeichnet den endlichen Sieg, den Innocenz dank der imperialen
Idee für die Kirche über den Staat errang. Das Schicksal, das
seit den Tagen Gregors VII. drohte, schien sich zu erfüllen; die
Vereinigung des deutschen Königtums mit der römischen Kaiser-
würde sollte mit der deutschen Freiheit gezahlt werden.
Nach dem Erfolg in Deutschland kam es für Innocenz dar-
auf an, die sizilische Angelegenheit so zu ordnen, daß durch die
Beförderung des Königs zum Kaisertum die Lage des Kirchen-
staats und die päpstliche Lehnshoheit über Sizilien nicht ge-
fährdet werde. In Messina erklärte sich im Februar 1212
Friedrich bereit, Innocenz persönlich Huldigung zu leisten‘ und
1 Vgl. oben S. 248.
2? Wie es Krammer, Reichsgedanke S. 53 getan hat.
3 Dazu auch etwa das Recht des in Deutschland Erwählten auf Sizilien.
* MG. Const. II, 542 ff.; nur mit dem Titel eines Königs von Sizilien.
— Ich sehe hier von den kirchlichen Zugeständnissen natürlich ab. — Über
522 Hermann Bloch.
damit feierlich und unverbrüchlich das Lehnsverhältnis sicher zu
stellen; indem jedoch sogleich auf Verlangen des Papstes Fried-
richs junger Sohn Heinrich zum König von Sizilien gekrönt
wurde!, trat bereits die Absicht hervor, die später zu den Ab-
machungen von 1216 führte, das Land an den jungen Fürsten
übergehen zu lassen, es von dem imperium Friedrichs II. zu lösen
und so die Gefahr zu bannen, die durch die ‚unio regni et imperü
in seiner Hand neu aufzusteigen drohte.?
Erst nach diesen Zugeständnissen ließ der Papst den Ereig-
nissen ihren Lauf: was er darüber hinaus für den Kirchenstaat
und die Ordnung der deutschen Kirche forderte, konnte erst der
in Deutschland siegreiche Herrscher erfüllen. Allerdings hielt er
bis dahin wirklich mit dem letzten Schritt öffentlicher Anerken-
nung zurück; für ihn blieb Friedrich nur der König von Sizilien,
bis in den Urkunden von Eger im Juli 1213 alle päpstlichen
Forderungen erfüllt waren.’ Aber er ließ es geschehen, daß der
„König von Sizilien, des Herzogtums Apulien und des Fürsten-
tums Capua“ sich den Titel zufügte, den noch niemals ein deut-
scher Herrscher geführt, den nur Innocenz III. dem von ihm
approbierten König Otto gegeben hatte: ‚et in Romanorum im-
peratorem electus“,
Friedrich II. war von Papstes Gnaden zum Kaiser gewählt;
er selbst bekannte es, als er zu Rom zum ersten und fast ein-
zigen* Male die Worte gebrauchte, durch die einst Otto IV. seine
Abhängigkeit zugestanden hatte:° „.. Innocentio summo pontifici
Fredericus dei et sua gratia rex Sicilie, ducatus Apulie et princi-
patus Capue, in Romanorum imperatorem electus et semper augustus‘.°
Friedrichs Verhandlungen mit Anselm von Justingen vor der Annahme der
Wahl hören wir nichts.
1 Böhmer-Ficker Reg. nr. 1091. 3835°.
? Vgl. Rodenberg, Königswahlen S. 34 f.
s Vgl. ebenda S. 83. 36 und unten S. 532.
t Vgl. ein zweites Mal im J. 1220 unten in Abschnitt X.
š$ Vgl. Reg. de neg. imp. nr. 106. 160. 187.
€ Const. II, nr. 415, p. 546. — In den zu Rom ausgestellten Urkunden
führt Friedrich zuerst das Beiwort ‚et semper augustus‘, als ob erst dort
die kaiserliche Stellung ihm gewiß ward. Vgl. oben S. 221; die dort N. 2
angeführte Glosse zu c. 2 Di. 63 schließt: ‚et quasi per augurium hoc
sperabatur; vel sicut imperator dicitur augustus, quia illius propositi debet
esse quod augeat, sic et filius potest dici augustus, quia et hoc propositum
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 523
Offen ließ er erklären, daß er nächst Gott dem Papst alles zu
danken habe.'
Innocenz Ill. mochte sich der Zukunft sicher dünken, als er,
auf die erhaltenen Verbriefungen bauend, den sizilischen Lehns-
mann im April 1212 gen Norden entließ, wo die Deutschen aus
seiner Hand, durch seine Bestätigung ihren erwählten Kaiser emp-
fangen und ihn durch die Aachener Feier in das regnum Ro-
manum einweisen sollten.” Nach wenigen Monaten jedoch erfuhr er,
daB noch immer der weltliche Staatsgedanke, der im fränkisch-
deutschen Reiche der Staufer tiefe Wurzeln geschlagen, mächtiger
war als die hierarchische Idee päpstlicher Allgewalt. Sobald
Friedrich II. und das deutsche Fürstentum sich im Sieg über
Otto IV. gefunden hatten, zerrissen sie gemeinsam die Ketten,
mit denen der Papst durch die Kaiserwahl sie gebunden wähnte.
Als im Dezember 1212 Friedrich II., der „erwählte römische
Kaiser“, zu Frankfurt zum „römischen König“ ausgerufen wurde,
machte mit dieser Tat Deutschland sich und sein Königtum von
päpstlicher Vormundschaft ledig und stellte in freier Wahl seine
Unabhängigkeit wieder her!
debet habere, cum habebit imperium‘. — Im übrigen vgl. über den Titel
Friedrichs unten S. 527f.
! Const. II, nr. 414, p. 545: ‚ei per quem post Deum omnia obtinere
cognoscimus‘. Man begreift, daß Friedrichs Gegner ihn ‚regem presbyte-
rorum‘, Pfaffenkönig, schelten mochten; vgl. Richard von S. Germano, SS.
rer. Germ. p. 39.
3 Denn der Papst hat keinen Augenblick daran gedacht, im Sinne
etwa von Heinrichs Wahlkaisertum (vgl. oben S. 488) den jungen Friedrich
sogleich in Rom zum Kaiser zu krönen und damit die Aachener Krönung
zu beseitigen, — wie es später Alfons von den Päpsten forderte. Sie galt
ihm vielmehr als die notwendige Vorbedingung für die Kaiserweihe, wie
dies andererseits für Philipps staufisches Wahlkaisertum gegolten hatte, vgl.
oben S. 483f. Sicherlich gibt Guilelmus Brito die allgemeine Anschauung
wieder, wenn er bei der Krönung Friedrichs II. zu Aachen 1215 sagt (MG.
SS. XXVI, 318): ‚A tempore quo Theutonici obtinuerunt dinastiam imperii,
hec semper apud eos consuetudo quasi quedam lex inviolabiliter observatur,
quod electus imperator nunquam coronatur a papa, nisi prius fuerit
rex coronatus Aquisgranis‘; im Gegensatz zur päpstlichen, aber in Überein-
stimmung mit deutscher Auffassung fügt er hinzu: ‚et postquam ibidem
semel tulerit coronam, nichil restat, nisi ut in imperatorem Rome a
summo pontifice coronetur. Et hoc fit propter reverentiam et maiestatem
Karoli Magni, cuius corpus requiescit ibidem‘.
524 Hermann Bloch.
Wir versuchen, diese Behauptung zu begründen, die — so
überraschend, selbst unwahrscheinlich sie früher erschienen wäre
— für denjenigen, der die Geschichte des Thronstreits mit dem
scheinbar willkürlichken und in Wahrheit so zweckbewußten
Wechsel von Wahlen und Neuwahlen vor sich sieht, ihr Unge
wöhnliches abgestreift hat; ja! sie liegt überaus nahe, sobald wir
uns des Gegensatzes erinnern zwischen der Entscheidung Ju
nocenz’ III. von 1201, die so ganz auf dem Gedanken einer in
Deutschland vollzogenen, vom Papste zu bestätigenden Kaiserwahl
ruhte, und den Erklärungen des Bamberg-Hallischen Protestes
von 1202, der ebenso bestimmt für die, keinem höheren Richter
unterstehende, deutsche Wahl zum römischen König eintrat.'
Und nachdem der Beweis dafür geliefert ist, daß die Nürnberger
Kaiserwahl im J. 1211 das von Innocenz entworfene Programm
von 1201 durchgeführt hat, ist es die Pflicht des Forschers, zu
erwägen, ob nicht die wenigen Nachrichten über die ihr entgegen-
gestellte Frankfurter Königswahl von 1212 sich zu einem simn-
vollen Ganzen verbinden, sobald die Vorgänge aus den im Hal-
lischen Protest ausgesprochenen Gedanken motiviert werden.
Friedrich II. kam im Sommer 1212 nach Deutschland als ein
Geschöpf des Papstes; nur ein kleiner, eng umgrenzter Kreis von
Fürsten hatte ihn gewählt und sich dem päpstlichen Bestätigung:
anspruch gefügt. Jetzt lag alles daran, jene Gesamtheit für ihn
zu gewinnen, die vor wenigen Jahren durch Ottos erneute Königs-
wahl ihren Entschluß, in der Unabhängigkeit Deutschlands de
staufische Politik fortzuführen, dargetan hatte? Sollte nicht aus
ihren Reihen der Widerspruch gegen die Preisgabe des freien
Wahlrechts um so lauter erschollen sein, je willkommener als
Herrscher vielen unter ihnen der Sohn Heinrichs VI. war, dem
schon einmal die Stimmen zugefallen waren und dem nicht wenige
schon im J. 1196 den Eid der Treue geleistet hatten?’ Sollten sie
jetzt den Erben der staufischen Tradition aus des Papstes Händen
empfangen? Leicht mochte man sich daran erinnern“, wie vor kurzem
Otto, den bereits ein Teil sächsischer Fürsten zum Kaiser erwählt
hatte, gerade um den vom Papste zu fürchtenden Anmaßungeu
auszuweichen, zum römischen Könige ausgerufen worden war-
1 Vgl. oben S. 252. ? Vgl. oben S. 503 ff.
s Vgl. die Quellen bei Winkelmann, Otto S. 501.
4 Vgl. oben S. 507.
ui Te ` Am. ff SS
ue
Die Kaiserwallen der Stauferzeit. 525
Aus solchen Stimmungen, die wir durchaus nicht auf die Fürsten
beschränkt glauben dürfen, sondern die im deutschen Bürgertum
ebenso wie unter den Reichsministerialen breitere Schichten voll
nationalen Lebens erfaßt haben mögen, wird der Wunsch auf-
gestiegen sein, daß Friedrich in neuer allgemeiner Wahl, ohne
Rücksicht auf den Papst, zum römischen König erhoben werde.
Einen gewissen Halt gewinnen diese Vermutungen, wenn es
möglich wird, bestimmte Persönlichkeiten als Träger der in den
Ereignissen de Gedanken anzusprechen. Ich denke hier-
bei etwa an Erzbischof Albrecht von Magdeburg, dem Friedrich II.
später einmal als „dem vornehmsten Urheber und Beförderer seiner
Erhebung“ gedankt hat?; denn obwohl Albrecht an den ersten
Beratungen gegen Otto IV. im Sommer 1211 teilgenommen zu
haben scheint, dürfte er, soweit zu erkennen, unter den Kaiser-
wählern nicht gewesen sein. Von ihm, der 1208 an der Spitze
der Sachsen die Wahl Ottos zum Kaiser gerade als eine freie
vollzogen hatte* und der „in Otto den notwendigen Übergang
vom Standpunkte des Gegenkönigtums zu der Auffassungsweise
des Reichskönigs“ leitete, ist es wohl ausgeschlossen, daß er die
Haltung der Nürnberger Versammlung dem Papste gegenüber
gebilligt hätte; aber nachdem er im Frühjahr 1212 den Kampf
gegen Otto aufgenommen hatte®, war er trefflich geeignet, zwischen
den verschiedenen Parteien zu vermitteln, die einig waren in der
Abkehr von Otto, zu Friedrich neigten, aber gegen einen „Pfaffen-
könig“ sich sträubten.’
Die führende Rolle allerdings möchte ich eher dem Bischof
Konrad von Speier zuschreiben, der zu allen Zeiten unter denen
u die „das Recht des deutschen Staates auf selbständige Ord-
! Auch hier ist der Vergleich mit Otto IV. zu ziehen, der trotz der
päpstlichen Approbation von 1201 im J. 1208 förmlicher Neuwahl sich
unterziehen mußte.
2? Const. H, 68 N. * (1216 Mai): ‚qui principalis et precipuus nostre
sublimacionis auctor extitit et promotor‘.
3 Cont. Reinhardsbrunn. (SS. XXX, 578). t Vgl. oben S. 510.
5 Winkelmann, Otto S. 105. € Ebenda S. 272. 804f.
7 Ohne Gewicht darauf zu legen, will ich nur darauf hinweisen, daß
unter den oben dargelegten Umständen die Nachricht der Magdeburger
Schöppenchronik (Städtechroniken VII, 136) über die besonderen Bemühungen
Albrechts für Friedrich recht wohl (gegen Winkelmann S. 279 N. 1) auf die
Königswahl von 1212 bezogen werden können.
526 Hermann Bloch.
nung seiner Angelegenheiten“ vertraten! Wie er an Ottos Neu-
wahl und an dem Frankfurter Reichstage vom J. 1208 bedeutenden
Anteil hatte, so hat er als Kanzler Ottos selbständige Politik in
die staufischen Bahnen geleitet und bis Anfang des J. 1212 bei ihm
ausgeharrt; erst nachdem er wieder in Deutschland weilte, knüpfte
er schwerwiegende Verhandlungen mit den Kaiserwählern von
1211 und den staufischen Parteigängern an. Damals erst werden
mit Erzbischof Siegfried von Mainz, dem bisherigen Führer der
Bewegung und zugleich päpstlichen Legaten, die entscheidenden
Erörterungen gepflogen worden sein? Wie sich in dem „Her und
Hin“ des ehrgeizigen Bischofs von Speier das Fürstentum in seinen
Schwächen darstellt, so auch in seinem Drange nach Selbstän-
digkeit des Reichs Rom gegenüber.” Er ist es recht eigentlich,
der die Überlieferungen der staufischen Politik von den Tagen
Heinrichs VI. bis weit in die Regierung Friedrichs II. hinein in
sich verkörpert und die beiden, durch den Thronstreit getrennten
Zeitalter in seiner Person verbunden hat. Ihm dürfen wir es
unbedingt zutrauen, daß er für seinen Übergang zu Friedrich nicht
nur mit dem Reichskanzleramt und dem Bistum Metz persönlichen
Lohn gesucht, sondern daß er für die Freiheit des Reichs und
das unbeschränkte Wahlrecht seiner fürstlichen Glieder eine neue
Wahl Friedrichs zur Bedingung gemacht habe. Getreu der An-
schauung, die im Hallischen Protest von 1202 niedergelegt war,
und dem Beispiel folgend, das im J. 1208 zu Frankfurt für
Otto IV. gegeben worden war, mußte diese Wahl eine solche
zum römischen Könige sein.
Daß er sich jedenfalls mit voller Kraft für sie eirigesetzt hat,
1 Winkelmann, Philipp S. 178; Bienemann, Konrad von Scharfenberg
S. (pt
? Erst in das Frühjahr 1212 ist die wichtige Nachricht der Gesta
Treverorum (MG. SS. XXIV, 391; früher zu 1211 gesetzt, vgl. Böhmer-Ficker,
Reg. 10724*) einzuordnen, nach der Konrad zu Boppard mit Siegfried von
Mainz und Johann von Trier zusammentraf, um über „die Nachfolge Friedrichs“
zu verhandeln. Daß Konrad sich früher heimlich schon mit den Gegnern seines
Herrn eingelassen und mit ihnen beraten hätte, dies Bedenkl;chste ihm zu-
zuschreiben, liegt in keiner Hinsicht irgendein Anlaß vor; vgl. Winkelmann,
Otto S. 270 N. 5. Auf dem Frankfurter Tage im März 1212 trat der Gegen-
satz zuerst offen hervor (Böhmer-Ficker, Reg. 470°).
s Vgl. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens
II, 428 über sein Verhalten bei Auslieferung des Mathildischen Gutes.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 527
erweist das unmittelbar nach der Feier entsandte Schreiben an
König Philipp August.! Er war es ja auch, der Friedrichs engere
Verbindung mit Frankreich im Herbst 1212 herbeiführte?, und
die Frankfurter Wahl hat er als seinen und Philipps gemeinsamen
Erfolg angesehen. Wir begreifen leicht, daß der französche König,
den wir von Anfang an als vornehmsten Förderer Friedrichs
kennen", mit der Lösung, die im Sommer 1212 angebahnt wurde,
einverstanden war. Wie Scheffer-Boichorst vortrefflich hervorge-
hoben hat, bedurfte er Deutschlands als eines zuverlässigen
und kraftvollen Bundesgenossen gegen England. Schon deshalb
mußte er Friedrich zum vollen Siege und zu allgemeiner Aner-
kennung helfen. Aber auch das lag im eigensten Interesse von
Philipp August, der den Papst zu Rom nur zu wohl kennenge-
lernt hatte, daß der staufische rex Romanorum ein selbständiger,
nicht ein von päpstlicher Gnade abhängiger Herrscher sei.
Eben den gleichen Wunsch teilte die Persönlichkeit, auf die
es vor allen andern für die Gestaltung der deutschen Dinge an-
kam, Friedrich II. selbst, der „König von Sizilien, zum römischen
Kaiser Erwählte und allezeit Mehrer“. Mit Spannung verfolgen
wir den Wandel in seinem Auftreten‘, je weiter er sich auf dem
Zuge nach Deutschland aus dem Bannkreise Roms entfernte. So-
lange er in Geuua weilte, ungewiß, ob ihm der Weg nach Norden
geöffnet werde, blieb er streng in der Haltung, die ihm Innocenz
angewiesen hatte. Eidlich versprach er als ‚rex Sicilie... et in
Romanorum imperatorem electus‘, daB er 14 Tage, nachdem er
römischer Kaiser geworden sei, der Stadt Genua ihre Privilegien
bestätigen und bestimmte Summen zahlen werde. Als er endlich
1 Vgl. unten S. 530 N. 2. 2 Winkelmann, Jahrbücher Ottos S. 831.
s Vgl. dazu auch Scheffer-Boichorst, Philipp II. August (Gesammelte
Schriften I, 89 ff.). Immerhin scheint hier (S. 99) die Abhängigkeit der Wahl
Friedrichs „vom Wunsch und Willen Frankreichs“ zu stark betont. Von
einer „Schmach“, die dem deutschen „Ehrgefühl und Nationalstolz" zuge-
fügt wurde, ist viel eher bei der Kaiserwahl von 1211 zu reden, deren de-
mütigende Form Innocenz III. auferlegt hatte. Die „Königswahl‘‘ von 1212
war gerade die Reaktion hiergegen. Die Verbindung mit Frankreich ent-
spricht doch nur dem Bündnissystem, das in der europäischen Staatenwelt
des 12/18. Jahrhunderts bereits voll ausgeprägt war.
* Er ist bisher unbemerkt geblieben.
5 Böhmer-Ficker Reg. nr. 669 (Huillard-Breholles I, 213): ‚postquam
Romanus imperator fuero‘, ‚ex quo Romanus imperator fuero‘. Vgl. hiermit
528 Hermann Bloch.
mit Hilfe der Freunde, nicht ohne ernste Gefahr, durch die Lom-
bardei nach Mantua gelangt war, dankte er den treuen Cremonesen
bereits als ‚serenissimus dominus Fridericus dei gratia Romanorum
imperator electus et semper augustus, rex Sicilie‘ und bestätigte
ihnen ihre Privilegien; noch mußte allerdings Erzbischof Berard
von Bari für ihn schwören, daß er seine Versprechungen nach
Empfang der Krone des Reichs erfüllen werde! Denselben Titel
behielt Friedrich nun in Deutschland bei: nicht? mehr „zum Kaiser
erwählt“, sondern „Erwählter römischer Kaiser“ nannte er sich?
und stellte diese Bezeichnung der des sizilischen Königs voran.
Und hatte er zu Genua noch keine Herrschaftsrechte geübt, son-
dern als „zukünftiger“ Kaiser die Bestätigung der Rechte für die
Zeit versprochen, wo er die kaiserliche Würde erhalten haben
werde, so ist ihm jetzt die Wahl zum ausreichenden Rechtsgrund
seiner Gewalt geworden: die Privilegien für Böhmen und Mähren,
die Schenkungen für Lothringen, der Vertrag mit Frankreich, —
sie alle zeigen den „erwählten Kaiser“ in voller Ausübung der
Regierung. Er wartet nicht mehr darauf, daß ihm der Erzbischof
von Köln die königliche, der Papst die kaiserliche Weihe gewähre,
um die Herrschaft im regnum und imperium Romanum anzu-
treten, sondern er waltet — gleichwie vor ihm Philipp — seines
Amtes dank des Rechtes, das die von den deutschen Fürsten voll-
zogene Wahl ihm verleiht.‘
Die Änderung des Titels und Friedrichs Anfänge überhaupt
verraten, daß er weit davon entfernt war, sich innerlich dem
Zwange der politischen Lage zu beugen. Er hatte sich als Schütz-
ling des Papstes erheben lassen, er hatte gewisse Zeit die ihm
den Vertrag Ottos IV. mit Albrecht von Magdeburg vor der Neuwahl von
1208, oben S. 505.
! Böhmer-Ficker Reg. nr. 670 (Böhmer, Acta p. 772): ‚corona imperii
domino concedente suscepta*‘.
2? Nur die Urkunde für Erzbischof Siegfried von Mainz, den päpstlichen
Legaten, und die daraus entlehnte für Lupold von Worms haben noch einmal
‚in Romanorum imperatorem electus'; vgl Böhmer-Ficker, Reg. nr. 675 f.
Vgl. hierzu auch unten S. 583 N. 4 über die Stellung Siegfrieds, die für den
Gebrauch des Titels zu beachten sein wird. — Denselben Titel trägt such
Friedrichs, schon vorher in Sizilien oder Rom geschnittenes, Elektensiegel,
vgl. Philippi, Zur Gesch. der Reichskanzlei unter den letzten Staufern S. 63.
3 Vgl. über diese, wie auch hieraus hervorgeht, nicht gleichgültige
Veränderung oben S. 249.
t Vgl. oben S. 235.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 529
auferlegten Rechtsanschauungen achten müssen; aber wie er in
freiem Entschluß gegen den Wunsch seiner Umgebung die Fahrt
nach Deutschland unternommen hatte, so war er gesonnen, das
Reich seines Vaters und Großvaters in voller Selbständigkeit zu
besitzen. Er hegte eine zu hohe Vorstellung von der Unabhängig-
keit und dem Glanze kaiserlicher Gewalt’, als daß er gewillt ge-
wesen wäre, nicht nur Sizilien als päpstliches Lehen anzuerkennen,
sondern auch das Kaisertum als ein Geschenk der Gnade von In-
nocenz lII. zu empfangen, der ihn einst verwerfen könnte, wie er
ihn angenommen hatte. Nimmermehr entsprach es dem Sinne
Friedrichs, der nun einmal für Sizilien Lehensmann der Kirche war,
auch für das Reich sich dem Papsttum unterzuordnen, so sorgsam
er das Einverständnis mit der Kurie wahrte.e Ihm mag es
daher ein erwünschter Ausweg erschienen sein, wenn in Deutsch-
land seine, zunächst auf der Kaiserwahl von Papstes Gnaden be-
ruhende Herrschaft auf eine neue, nur durch das deutsche Recht
geschaffene Grundlage gestellt wurde.
Wir umfassen mit einem Blick die Parteien und die Männer,
die im Jahre 1212 über die Zukunft Deutschlands zu entscheiden
hatten; wir erinnern uns der politischen Gedanken, die sich in
ihnen seit dem Beginn des Thronstreits ausgeprägt hatten, und
wir gedenken Friedrichs II. selbst, auf den sich die Hoffnungen
aller Gegner Ottos IV. in Europa vereinigten: für seine Erhebung
hatten der Papst und Philipp August mit deutschen Fürsten zu-
sammen gewirkt. Als aber nach überraschend schnellen Erfolgen
Friedrich II. am Oberrhein den Sieg gewonnen hatte und Otto IV.,
wenn auch nicht überwunden, so doch nachdrücklich geschwächt
war, und als es sich darum handelte, jetzt die Zustimmung mög-
lichst des ganzen Deutschlands für die Nürnberger Kaiserwahl zu
gewinnen, da weigerte man sich hier, den päpstlichen Schützling
anzunehmen, wie im J. 1208 Otto IV. als Herrscher durch Papstes
Gunst zurückgewiesen worden war. Die Rechtmäßigkeit der früheren
Kaiserwahl ward nicht in Zweifel gezogen; aber es zeigte sich —
wie damals für Otto? —, daß eine Einigung auf Friedrich II. nur
1 Vgl. die durch tiefes Eindringen und künstlerische Darstellung gleich
ausgezeichneten Charakteristiken von A. Dove (Gesammelte Schriften
S. 20 f.) und K. Hampe in der Histor. Zeitschrift, N. F. Bd. 46.
3 Die Ereignisse von 1208 und 1211/12 treten durch den Vergleich in das
schärfste Licht; und beider Deutungen stützen und ergänzen sich gegenseitig.
‚Histor. Vierteljahrschrift. 3909. 4. 36
530 Hermann Bloch.
durch die Vornahme förmlicher Neuwahl zu erzielen sei: die Kaiser-
wähler von 1211 mußten hierin nachgeben, um ihrem Erkorenen
den Weg zum endgültigen Erfolge zu ebnen.
So ist es zu dem uns wieder seltsam anmutenden Ereignis
gekommen, daß am 5. Dezember 1212 zu Frankfurt in ansehn-
licher Fürstenversammlung „Friedrich, der erwählte Kaiser,
einmütig zum römischen König gewählt“ worden ist!; wenige
Tage darauf ward er — da Aachen noch im Bereich der Gegner
war — zu Mainz gekrönt.” Sofort legte er den Titel eines er
wählten Kaisers“ völlig ab, um ihn nie wieder zu führen, und
nahm den des ‚rex Romanorum et semper augustus‘ auf, dem der
sizilische Königstitel folgte": es wird offenbar, daß die Frankfurter
Königswahl die Rechtswirkungen der Nürnberger Kaiserwahl zu
beseitigen und sie völlig zu ersetzen bestimmt war. Der Titel,
den Otto 1V. nur vom Papst erhalten hatte, den Friedrich D. als
1 Schreiben Bischof Konrads an Philipp August von 1212 Dez. (Const.
U, 621, nr. 451; Böhmer-Ficker Reg. nr. 682): ‚F. Romanorum imperatorem
electum ...in dominum et regem Romanorum uniformiter elegimus‘. Konrad
von Speier hat sogleich dem Verbündeten den Dank für die Unterstützung
gesagt und freudig über den Erfolg berichtet.
3 Im J. 1215 ward zu Aachen durch denselben Erzbischof Siegfried von
Mainz als päpstlichen Legaten, der 1212 im Auftrage des Kölners die Krö-
nung vollzogen hatte, Friedrich am rechten Orte geweiht und auf den Stuhl
Karls d. Gr. gesetzt. Wir sehen, wie die Bedeutung Aachens, die auch 1205
Philipp anerkannt hatte, jetzt feststeht; vgl. auch oben S. 523 N. 2. — Was
die Form der Wahl von 1212 angeht, so sei hier mit aller Vorsicht bemerkt,
daß, wenn überhaupt jemals der Erzbischof von Trier die erste Kurstimne
gehabt hat, die ihm der Sachsenspiegel zuspricht (vgl. Zeumer, Goldene
Bulle I, 209 ff.), dies in jener Zeit am ehesten zu Frankfurt 1212 der Fall ge-
wesen sein kann. Denn daß Siegfried von Mainz, der auch weiterhin die
päpstliche Auffassung vertrat (vgl. unten S. 533 N. 4), die Königswahl ein-
geleitet habe, ist sehr unwahrscheinlich; Adolf von Köln aber, der seiner
unsicheren Würde wegen auf die Krönung verzichtete, könnte deshalb auch
die erste Stimme an Dietrich von Trier überlassen haben. Auch sei schon
hier die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß die „Kaiserwahlen‘ von 1198
zu Ichtershausen, 1208 zu Halberstadt, 1211 zu Nürnberg in einem engeren
Kreise stattfanden, die „Königswahlen“ von Mühlhausen urā Frankfurt, die
ihnen folgten, auf großer Reichsversammlung.
3 Friedrich II. tat also genau das, was Innocenz Ill. hatte vermeiden
wollen (vgl. Rodenberg S. 35). Der Titel: „König von Sizilien und erwählter
römischer Kaiser“ gab einwandfrei kund, daß Sizilien und das imperium
getrennt seien; darauf kam es dem Papst an; die Formel „römischer und
sizilischer König“ ließ die Möglichkeit offen, die Heinrich VI., Pbilipp.
mie ih e Ebbe ne
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 531
Schützling desselben Papstes hatte annehmen dürfen und müssen,
die Bezeichnung, an der die Erinnerung an ein Herrschertum von
Papstes Gnaden haftete, ward für immer abgetan, und an ihre
Stelle trat die altgewohnte, deutsche Größe kündende des römi-
schen Königs, „in dessen Wahl nach menschlichem Gedenken nie-
mals Päpste sich eingemischt haben“, „über dessen Erhebung —
selbst wenn sie zwiespältig ist — kein irdischer Richter urteilt“.!
Wenn wir es nicht längst erschlossen hätten, schon die Wande-
lung des Titels würde es uns sagen: mit der Frankfurter Königs-
wahl löste sich Deutschland wiederum von der päpstlichen Führung. ?
Von neuem sah sich Innocenz die Früchte seiner Politik ent-
gehen, war er an dem Versuche, Deutschland seiner Herrschaft
einzuordnen, gescheitert. Zum dritten Male seit dem Tode
Heinrichs VI., mit dem Hallischen Protest und dem Siege Philipps,
mit der Neuwahl Ottos IV. und jetzt mit der Königswahl Friedrichs
hatten die Deutschen unter glücklicher Führung das regnum er-
folgreich gegen das sacerdotium verteidigt. In dem säkularen
Kampfe um die Übertragung der höchsten weltlichen Gewalt be-
deutet die Frankfurter Wahl von 1212 eine Niederlage Innocenz’ IH.
und des Papsttums, die erst nach einem Menschenalter wett ge-
macht worden ist.’
Otto erstrebt hatten, daß ‚regnum Romanum‘ und ‚regnum Bieser in der
höheren Einheit des ‚imperium Romanum‘ sich vereinten. Krammer
(Reichsgedanke S. 58 ff. 79f.) irrt daher, wenn er meint, daß der Papst einzig
und allein um Italiens willen Friedrich die Herrschaft als ‚electus in im-
peratorem‘ habe führen lassen: das Entscheidende für diesen Titel war ein-
mal das auf ihn begründete Recht der Approbation, und dann jene Rücksicht
auf Sizilien. Krammer betont einseitig einen Gesichtspunkt, dem damals nur
eine gewisse (hinsichtlich der „Kaiserwahl‘ sekundäre) Bedeutung innewohnt;
erst im Laufe des 13. Jahrh. ist die Frage, welche Stellung Italien innerbalb
des Gesamtreichs einnehme, wichtig geworden; vgl. unten im dritten Teil
Daß nun gar für die Frankfurter Königswahl die Anschauung, daß „Italien
dem regnum Teutonicum untertan sei“, mitgewirkt habe, ist haltlos.
? Hallischer Protest von 1202 vgl. oben S. 252 N. 1.
7 Krammer S. 55 hat eine gewisse Ahnung von dem Zusammenhang, wenn
er meint, man „scheine denn auch, wie um gegen die kuriale Ansicht zu
protestieren, mit einem gewissen Nachdruck betont zu haben, daß es sich
um eine Königswahl handle“; die fränkisch-deutsche Rechtsauffassung (die
er fälschlich der imperial-universalen entgegensetzt) sei „trotz aller Angriffe
im Kern nicht erschüttert“ worden.
® Hauck, Kirchengeschichte IV, 743 sagt mit Verständnis, doch noch
36 *
932 Hermann Bloch.
Innocenz mußte die Deutschen gewähren lassen: wegen des
Kampfes gegen Otto IV. und Johann von England, doch beson-
ders um seiner italienischen Politik willen. Otto IV. hatte seine
Versprechungen gebrochen; der. Papst forderte deshalb nicht nur
von Friedrich II. die Anerkennung aller Rekuperationen, sondern
er verlangte auch, daß Willebriefe der Reichsfürsten, insgesamt
und einzeln, beigebracht würden, damit er gegen jeden Anspruch
des Reichs gesichert werde. Die Verhandlungen hierüber — mit
Friedrich jedenfalls schon im Frühjahr 1212 begonnen — mochte
der Papst gewißlich nicht durch ein Vorgehen gegen die Fürsten
gefährden, an deren Zustimmung ihm nach den bitteren Erfah-
rungen soviel lag! Als sie endlich im Juli 1213 zu Eger befrie-
digend abgeschlossen waren, da erst ließ Innocenz III. — nicht
in besonderen Schreiben, sondern mehr gelegentlich! — seine Zu-
stimmung zu Friedrichs Übergang ins Reich öffentlich kund werden:
im September gingen Briefe nach -Deutschland und Sizilien?, in
denen er von „Friedrich, dem erlauchten König Siziliens, dem zum
Kaiser der Römer Erwählten“ sprach.
Niemals bis zu Friedrichs Kaiserkrönung hat ein Papst ıhn
mit einem andern Titel genannt als mit dem, den er infolge der
Nürnberger Kaiserwahl und ihrer Bestätigung durch Innocenz mit
dessen Zustimmung, wenn nicht auf dessen Veranlassung angenom-
men, aber auf dem Frankfurter Reichstage niedergelegt hatte.
Die Päpste gingen über seine Königs wahl hinweg, als sei sie nicht
geschehen; sie nahmen keine Kenntnis davon und erblickten in
ihm nur den zum Kaiser designierten König von Sizilien.
Ereignisse der folgenden Jahre bezeugen, daß wir den Sinn
jener Vorgänge zutreffend gedeutet haben: die „Kaiserwahl“ von
1211 war wirklich das Werk des Papstes; die „Königswahl“ von
1212 eine deutsche Befreiung.
zu eng gefaßt: „formell hatten die Fürsten die Unabhängigkeit des Reichs
gewahrt.“ Sie sicherten sie vielmehr durch die Neuwahl tatsächlich; und
Innocenz selbst bat den Mißerfolg eingesehen. — Man wird daher auch nicht
(wie Hauck S. 741) die Beurkundungen von Eger im Juli 1218 geradezu als den
Höhepunkt der Erfolge Innocenz' III. bezeichnen. Der war überschritten, als
Friedrich U. im April 1212 Rom verlassen hatte. Sein höchstes Spiel um Deutsch-
land und das Kaisertum hatte Innocenz III. nach kurzem Sieg endgültig verloren.
' Vgl. Rodenberg S. 33f. Darin tritt meiner Meinung nach seine Ver-
stimmung über den Lauf der Dinge deutlich genug hervor.
? Böhmer-Ficker Reg. nr. 6154. 6165.
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 533
Auf dem vierten Laterankonzil von 1215 ist über die Recht-
mäßigkeit der Herrschaft Friedrichs oder Ottos leidenschaftlich
verhandelt worden.! Erzbischof Berard von Palermo erhielt zu-
erst das Wort über die Angelegenheit König Friedrichs ‚in Ro-
manum imperatorem electi‘; gegen ibn traten die Mailänder auf,
die in Ottos Auftrag dem Konzil goldbullierte Schreiben vorlegten.
Der Markgraf von Montferat erwiderte in ausführlicher Rede’,
die in ungeheurem Tumult endete. In der dritten und letzten
Sitzung verkündigte Innocenz aufs neue die Approbation der von
den deutschen Fürsten ordnungsmäßig vollzogenen Kaiser-
wahl.” Neben der an sich bezeichnenden Tatsache verdient auch
wohl der Umstand hervorgehoben zu werden, daß neben Erz-
bischof Berardus nur noch der Markgraf von Montferat als Ver-
treter Friedrichs das Wort ergriffen hat; keiner der zahlreich an-
wesenden geistlichen Fürsten Deutschlands suchte zu sprechen, —
gleich als ob die Kaiserwahl Friedrichs und ihre Bestätigung
sie nicht berühre.* '
Das Gegenstück hierzu liefert ein Wort Papst Honorius II.,
das einige Zeit vor der Wahl des jungen Heinrich (VIIL) im
Kreise der Kardinäle gefallen ist: den Papst gehe die Wahl eines
1! Die erste Fassung der Chronik des Richard von S. Germano berichtet
darüber ausführlichst (Monumenti storici della Società Napoletana di storia
patria. Cronache I. Edit. Gaudenzi p. 93). Richard sagt hierbei (p. 90):
‚ego qui interfui et vidi‘. Durch diesen Bericht, der weit reichhaltiger ist,
als die zweite Fassung (SS. rer. Germ. p. 39) wird zum Überfluß jene wel-
fische Flugschrift über die Appellation an das Konzil bestätigt; vgl. Winkel-
mann, Otto S. 422 N. 1.
2? Unter den Anklagepunkten, die beide Fassungen bieten, enthält der
fünfte in dem älteren Text eine bemerkenswerte Lesart dadurch, daß es heißt:
‚Otto ... in contemptum Romane ecclesie regem vel imperatorem Frede-
ricum appellavit regem presbiterorum‘. Auf den: Konzil durfte jedenfalls nur
von dem zer Sicilie in Romanorum imperatorem electus‘ gesprochen werden.
® Vgl. oben S. 517 N. 5. Der Vorgang ist ein Beweis für Friedrichs
freundliche Haltung gegenüber der Kurie.
* Erzbischof Siegfried von Mainz war als das Haupt der Kaiserwähler
von 1211 in eigentümlicher Lage, zumal er auch innerlich den Standpunkt
Innocenz’ III. teilte, dessen Legat er in Deutschland war. Doch mußte er
(vgl. oben S. 530) sich dem nationalen Willen, der die Neuwahl forderte,
beugen. In einem Schreiben, sicher nach der Frankfurter Wahl, wahrschein-
lich sogar erst um 1214 (vgl. Böhmer-Ficker Reg. nr. 726; Rodenberg S. 32
N. 6; Krammer, Reichsgedanke S. 53), bemerkt er: ‚cum principes uni-
versi serenissimum dominum nostrum F. illustrem regem Sicilie commu-
534 Hermann Bloch.
römischen Königs nichts an.! Aus päpstlichem Munde die
Worte, die einst im J. 1202 staufische Fürsten einem Innocenz Ill.
entgegengehalten hatten! und doch, trotz dieser Herkunft, ent-
sprechen sie dem Gebaren, das dieser selbe Papst dem Frank-
furter Reichstage gegenüber geübt hat, und erhalten nur dadurch
ihren Sinn: Innocenz hat sich wirklich um Friedrichs Wahl zum
römischen Könige niemals gekümmert; er hat sie als eine innere
Angelegenheit Deutschlands betrachtet, die ihn nicht berührte,
und er hat sich damit begnügt, daß ihm die Approbation tatsäch-
lieh durch die Nürnberger Kaiserwahl ermöglicht worden war,
— die ihrerseits aus der deutschen Geschichte getilgt schien.
Der Papst wie die Fürsten hatten wohl eingesehen, daß keine
der Parteien der andern ihren Willen aufzuzwingen vermöge. Sie
lebten seit dem J. 1212 in zwei verschiedenen Gedankenkreisen,
die sich nur eben berührten, und duldeten einander. Es war
gleichsam eine Waffenruhe, bei der jeder den eingenommenen Stand-
punkt bewahrte und den des Gegners achtete.? Innocenz hielt
fest daran, daB die Deutschen den Kaiser wählten, den er zu
bestätigen habe; Friedrich II., getreu der fürstlichen Auffassung,
trat stets als römischer König auf, unabhängig vom Papst und
geistlicher Gewalt. Ä
Nur ein einziges Mal hat man in Deutschland der päpstlichen
—__ ——
niter et concorditerin Romanorum imperatorem elegerint, et electio ipsa
utpote iustissima sit a summo pontifice approbata’. Die Rechtsfiktion,
die der Erzbischof nach dem damaligen Stande der deutschen Verfassung
(vgl. oben S. 504 ff.) wohl aufrecht erhalten konnte, besteht darin, daß er die
Frankfurter Handlung nur als einen nachträglichen Zutritt der übrigen
Fürsten zu der in Nürnberg rechtlich abgeschlossenen und vom Papst be-
stätigten Wahl ansieht. Was soll man dazu sagen, daß neuerdings Sieg-
fried — immerhin der erste Kirchenfürst Deutschlands — für den Unver-
stand entschuldigt worden ist, mit dem er jene Worte gebraucht habe: „er
wäre gewiß nicht geneigt gewesen, sich derartiger Ausdrücke zu bedienen,
wenn er klar erkannt hätte, was für staatsrechtliche Folgerungen aus dem
Begriff einer ‚electio in imperatorem' gezogen werden konnten“!
1 MG. Epistolae saec. XII. I, 93, nr. 127. Kanzler Konrad von Speier
und Metz an Honorius III.: einer der Kardinäle habe ihm die Äußerung des
Papstes hinterhracht, ‚nichil ad vos de electione Romanorum regis pertinere‘.
Über den Zusammenhang siehe unten in Abschnitt X.
2 In dem Briefwechsel mit den Päpsten nennt Friedrich sich stets als
römischen König, wird er ebenso regelmüßig als „zum Kaiser Erwählter‘
angeredet.
d
Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. DAD
Anschauung ein Zugeständnis gemacht; für uns ists der Beweis,
wie klar hüben und drüben die Lage beurteilt wurde. In dem
kritischen Augenblick, -als über der Wahl Heinrichs (VII.) selbst
der friedliebende Honorius Ill. die Geduld zu verlieren drohte,
da hielt es der kluge Kanzler Konrad für angezeigt, in dem
Schreiben, das die Kurie besänftigen sollte, seinen Herrn mit
dem Titel zu nennen, den allein ihm Papst Innocenz bestätigt
hatte): ‚rex Sicilie in Romanorum imperatorem electus‘.
Der schneidende Gegensatz zwischen den politischen Ideen,
die sich in den beiden Wahlen Friedrichs II. aussprechen, konnte
nur deshalb bisher verborgen bleiben, weil er nicht ın theoretischen
Auseinandersetzungen, sondern nur durch die Taten selbst aus-
gefochten worden ist. Wohl hat Innocenz III. Sorge dafür ge-
tragen, daß ın seinen Briefen die geschlossene Wucht des hiero-
kratischen Systems überwältigend und die Nachwelt beherrschend
bewahrt bleibe; aber die deutschen Vorkämpfer des weltlichen
Staats haben nur in seltenen Weckrufen mit der Feder in der
Hand den Reichsgedanken verkündet, in dem sich zugleich die
nationale Selbständigkeit darstellte. Erst seitdem wir erkannt
haben, daß im 12. Jahrhundert die „Kaiserwahl“ zum Kampfziel
der Parteien geworden ist, und nachdem wir begriffen haben, wie
Innocenz III. das Symbol staufischer zu einem Mittel päpstlicher
Weltherrschaft zu wandeln vermochte, haben wir hinter dem Ge-
wirr der Einzelereignisse die führenden Gedanken sehen gelernt,
mit denen, den Zeitverhältnissen angepaßt, aber von Geschlecht
zu Geschlecht in dem gleichen Geiste, das Deutsche Reich mit
seinen Herrschern und seinen Fürsten die Freiheit, das eigene
Schicksal selbst zu bestimmen, gegen römische Allgewalt ver-
teıdigt hat. Noch durften sie, in ihrer laikalen Weltanschauung
ungebrochen, des Sieges sich freuen.
IT MG. Epistolae saec. XII. I, 93. Allerdings erinnerte er hiermit zu-
gleich den Papst daran, daß zwar der „gewählte Kaiser“ approbiert worden
sei, der zum König gewählte Heinrich jedoch dessen nicht bedürfe; vgl.
S. 584 N. 1. — Wenn kurz vor der Kaiserkrönung Friedrich II. (Böhmer-
Ficker Reg. nr. 1171; Const. II, 100) gesagt hat: ‚nos disponente Deo, a quo
est omnis potestas, ad fastigium culminis imperialis electi‘, so wird
man auch diese Worte aus dem damals sehr begreiflichen Wunsch deuten
können, sich der Auffassung der Päpste möglichst anzunäühern.
536
Kleine Mitteilungen.
Ein deutscher Parteigänger Arnolds von Breseia.
Die Freiheitsbestrebungen, welche in den deutschen Städten im
12. Jahrhundert hervortreten, pflegen wir in der Hauptsache auf die
Kraftsteigerung, objektive und subjektive, des Bürgertums durch den
Fortschritt von Handel und Gewerbe zurückzuführen. Aber in das
auf der Erde feststehende Machtbewußtsein mischen sich auch schon
Ideen und Theorien, die von Führern als Schlagworte ausgegeben
werden. Als Erzbischof Albero von Trier (1134—52) im Anfange
seiner Regierung sich seiner Hauptstadt bemächtigen will, da tritt
ihm als Führer vor allem der städtischen Ministerialität, die unter
der schwachen Regierung Gottfrieds von Vianden (1124—27) alle
Zügel abgeworfen hatte, und Verteidiger der Unabhängigkeit der Trierer
Burggraf Ludwig, ein Ministerial des Domes, entgegen. „Lodoycus,
praedictus burggravius, coniurationem fecit, quod si unquam dominus
Albero civitatem Treverorum intraret, morti eum traderent, et ipse
Lodoycus iuramento tali addidit, quod ipse futurus esset primus, qui
in illum irrueret. Causa autem, propter quam praedictus Lodoycus
se opponebat in tantum domino Alberoni, haec erat: dominum Gode-
fridum archiepiscopum suis artibus in tantum sibi subegerat, quod
dicebat, se in beneficio tenere palatium atque omnes reditus episco-
pales in illad deferendos, et quod ipse pascere deberet episcopum
cum suis capellanis et cetera omnia ad episcopatum pertinentia de
suo esse beneficio; ad episcopum autem dicebat pertinere missas
et ordinationes clericorum et consecrationes ecclesiarum cele-
brare, sui vero iuris dicebat esse, terram regere omniaque in
episcopatu disponere et militiam tenere. Unde per singulos
dies ad prandium episcopi sextarium vini et duos sextarios cerevisiae
amministrabat; ipse vero cum multitudine hominum in mensa sua,
quasi magnus princeps cotidie epulabatur splendide; stipatus ce-
terva militum ubique incedebat, et omnibus modis toti terrae prin-
cipabatur.“ So berichtet Alberos Freund Balderich, der Propst von S.
Simeon zu Trier. Er stellt es so dar, als wenn der Burggraf durch
die gegebenen lokalen Verhältnisse zu seiner Theorie — denn um eine
solche handelt es sich ausgesprochenermaßen — gelangt sei. Wir
kennen nun aber einen Zeitgenossen Ludwigs, der sich nicht damit
begnügte, das verweltlichte Leben der Geistlichkeit und Mönche zu
rügen, sondern den Grundsatz autfstellte, „daß die Kirche auf welt-
liche Macht und weltlichen Besitz überhaupt zu verzichten habe, welt-
liches Gut gehöre den Fürsten nnd dürfe nur an Laien verliehen
werden, Geistliche, die Besitz hätten, machten sich der Seligkeit ver-
Kleine Mitteilungen. 537
lustig; den notwendigen Lebensunterhalt sollten sie aus dem Zehnten
und den freiwilligen Gaben der Gläubigen gewinnen.“! So predigte
Arnold von Brescia den Römern, der Schüler Ab&lards. Ich halte
diese Übereinstimmung nicht für eine zufällige. Einmal entbunden
mußten diese Ideen, mögen sie nun dem Kopfe des Lehrers oder
Schülers entstammen, sich mit Schnelligkeit in einer Zeit verbreiten,
in welcher der Episkopat im Begriffe war, unter Niederdrückung
des kleinen und höheren Adels die Landesherrschaft zu stabilieren.
Mag Ludwig selber in Frankreich geweilt, mögen Freunde Abälards
oder Arnolds ihm die Theorie zugetragen haben, jedenfalls erscheint
er als ein deutscher Parteigänger Arnolds von Brescia.
Trier. Gottfried Kentenich.
Zwei Briefe Samuel Pufendorfs an Johann Friedrich Gronov.
Briefe Samuel Pufendorfs sind selten, und wenn trotz der ein-
gehenden in Archiven und Bibliotheken namentlich von K. Varnhagen
angestellten Nachforschungen bis jetzt kaum 80 Briefe zum Vor-
schein gekommen sind, darf man mehr als kleine gelegentliche Funde
wohl kaum mehr erwarten. Pufendorf eignete nicht jene Brief- und
Schreibseligkeit seiner gelehrten Zeitgenossen. Die beiden Briefe an
J. F. Gronovius stehen im Cod. Msc. 619 in 2° der Münch. Univ.-Bibl.
ziemlich am Schluß und sind verzeichnet schon im Auktionskatalog? der
Bibliothek Abraham Gronovs, Leyden 1785, p. 10 u. Ein in sich ab-
geschlossener Teil der wertvollen Gronovschen Bibliothek, die reich-
haltige Briefsammlung®, ein Gegenstück zur ungleich wichtigeren
Collectio Cameraria, wurde von Dom. Hepp erworben und kam durch
Al. M. Harter* in den Besitz der Universitätsbibliothek zu München.
1 So S. M. Deutsch bei Hauck, Realenzyklopädie II? 118.
2? Bibliothecae Gronovianae pars reliqua et praestantissima, sive Cata-
logus Librorum, in quo recensentur Veteres Codices Manuscripti optimi
Auctorum Graecorum et Latinorum, ...., quamplurimae Eruditorum
Epistolae Autographae .... Quorum publica fiet auctio per Haak et
Socios ... 1785.
® Vgl. darüber Harters Vorwort zu seiner Ausgabe von J. F. Gronovii
Epistolae 37 ad filium suum Jacobum, Landishuti 1835. Eine knappe
Übersicht über die Gronovsche Sammlung gibt Th. Stangl, Blätter f. d.
bayr. Gymnasialschulwesen XX p. 16ff. Ein kritisches Verzeichnis mit
reichhaltigen Indices und literarischen und bibliographischen Angaben
werde ich in Bälde veröffentlichen.
* Al. M. Harter war Bibliothekar an der Münchner Universitätsbiblio-
thek. Der Verfasser des griechischen Handschriftenkatalogs der Staats-
bibliothek hieß Jgn. Hardt und ist natürlich keineswegs identisch mit
ersterem, wie Stangl l. c. irrig sagt.
338 Josef Heeg.
‚ Wenn die zwei Briefe Pufendorfs an Gronov an Wichtigkeit ent-
schieden hinter den von K. Varrentrapp und E. Gigas publizierten
zurückstehen, hielt ich sie bei der Seltenheit Pufendorfscher Briefe,
und da sie uns von einem wenn auch ganz spärlichen brieflichen
Verkehr mit Gronov Zeugnis ablegen, für wert publiziert zu werden.
Viro celeberrimo Dn. Jo. Frederico Gronovio
Professori Lugdunensi.
Vir Celeberrime, Amice honoratissime,
qui has Tibi literas tradet, Vir ornatus et eruditus, mihique singulariter
amicus, itineris sui quod hinc in Batavos instituit, vel praecipuum isthunc
destinat fructum, ut in notitiam Tui pervenire liceat. Ego quamquam satis
norim, quam facilem accessum humanitas Tua omnibus praebere soleat, qui
te cominus frui cupiunt; quamque hunc hominem sua virtus et eruditio per
se bonis omnibus satis queat commendare: tamen cum id a me peteret,
10 vel ideo hanc scribendi occasionem negligere non debui ut intelligeres,
quantopere de Tua benevolentia in me certus sim qui de ea etiam hunc
securum esse jusserim. Habes occasionem beneficium optime collocandi, si
aliquam particulam temporis, quod eiusmodi officiis tribuere consuevisti,
huic quoque indulseris, ut et ipsi inspicere paulisper contingat, quibus
15 nos non minus in admirationem Tui, quam amorem dedisti. Nec facilius
quam Te favente cognoscet, qui viri, quaeve suppellectilis eruditae deliciae
terram vestram nobilitent. Ita autem sese Tibi, sat scio, adprobabit, ut
quorumvis egregiorum virorum humanitate ac consuetudine dignum sis
ipsum judicaturus, ad quam obtinendam Tua ipsi gratia non deerit.! Ex
s% eodem liquidius percipies, quo in loco heic res nostrae sint. Sane mihi
statio contigit, in qua vacare liceat operae, quae nescio quam unice genio
meo arridet. Magnum autem mortalibus laboris levamentum esse duco,
labore suo delectari. Vale Vir Celeberrime, et uti hactinus fecisti bene-
volentiam et studium Tuum erga nos conserva.
25 Heidelbergae d. 8. April. T.
A. 1662. Samuel Pufendorf.
Anmerkungen. 5 Wer dieser gelehrte Freund ist, den Pufendorf
dem Woblwollen Gronovs empfiehlt, habe ich nicht eruieren können. —
20 Pufendorf war 1661 als Professor der Philologie nach Heidelberg be-
rufen worden.
a
Viro Celeberrimo, Dno. Jo. Frederico Gronovio
Sal. Pl. dicit
Samuel Pufendorf.
Quantum Tibi debeam et quo affectu memoriam Tuam prosequar,
5 hactenus apud alios praedicare malui quam incomtis idem literis exponendo
molestiam Tibi facessere. Simul et speravi fore, ut silentium istud non ex
Tui oblivione proficisci interpretareris, sed quia perspecta nimium cre-
ditoris humanitas debitori negligentiori esse indulgeat. Nec ideo jam
1 Nach deerit hatte Pufendorf geschrieben: Sane est active contigit,
cuiquam vacare. Die sehr unleserlichen Worte hat P. später selbst wieder
ausgestrichen.
Kleine Mitteilungen. 539
scribo, ut aliquam debiti partem expungam; quin potius artiore me Tibi
nexu obstringere aggredior. Qui hunc fasciculum Tibi reddent, Sommerus 10
et Dornius, Holsati, Viri eruditione et moribus insignes, inter praecipuas
causas adeundi Batavos ducunt in Tui notitiam pervenisse. Cumque ex
me saepe audissent, quam prolixe Tua gratia ipse usus fuerim, arbitrati
sunt, per meas literas faciliorem sibi ad eandem aditum fore. Ego etsi
norim, quam benigne omnes bonos ultro soleas amplecti, atque istos sua 16
probitas satis commendare queat: tamen vel ideo petito eorum tam honesto
deesse non debui, ne ipsis de benevolentia adversum me Tua viderer du-
bitare. Et ea mihi cum istis intercedit amicitia, ut quodvis officii genus
suo jure & me postulare queant. Ad Tua igitur in me merita plurimum
accedet, si intellexerint, me ipsis non temere spem de fruenda humanitate 30
Tua fecisse. Quod si et hoc addere velles, ut eosdem celebri alicui viro
Tibi amico in Gallia, quo per Belgium tendunt, commendares, immortali
beneficio homines gratissimos Tibi obstrinxeris. Id quod ut ipsorum nomine
Te rogarem, voluerunt, quod a sua verecundia vix se sperent impetraturos,
ut ipsi abs Te illud petere sustineant. 35
Adjunxi huic epistolae duas dissertationes nostras, non quod dignae
essent, quae oculos tam eruditos subirent; sed ut videar, quo studiorum
genere heic occupati teneremur. Ut tamen statim habeas, quod nauseam
ex inficetis scriptis fors [fere?] conceptam abstergeret, en Satyram quam
Joannes Laurembergius anno huius seculi 36% in statum academiae Soranae, 30
et quaedam vitia Daniae lusit. Quae puto ingeniis minus austeris non
adeo displicebit.
Ezechiel Spanhemius ante pauculos dies ex Italia huc rediit. Sed qua
conditione in aula deinceps sit victurus, mihi nondum constat. Is nuper
Romae edidit dissertationem de Usu antiquorum Numismatum, quae heic 36
denuo prelo subjicietur. Fabricius noster officiosissime Te salutat. Bene
Vale, Vir Celeberrime, et bene rei literariae diu vive, mihique favere perge.
Heidelbergae d. 29. Martij.
a. 1665.
Anmerkungen. 11 Christian. Martinus Dorn, Holsatus, und Joh.
Mathias Sommer, Itzehoâ, Holsatus, wurden unter dem Rektorate des Theo-
logen Johann Ludwig Fabricius 1663 an der Heidelberger Universität im-
matrikuliert. Siehe Matrikel der Universität Heidelberg lM 552. Dorn
scheint (?) später Advokat und Stadtkämmerer in Parchim i. Mecklenburg
ewesen zu sein. Dessen Sohn Amandus Christian Dorn, Russ. Kais. und
chleswig-Holstein. Kanzelley-Rat, starb 1765 als Professor der Rechts-
wissenschaft zu Kiel. — 26 Es sind wohl die Diss. De obligatione erga
Ben Heidelb. 1663 (abgedr. auch in den Diss. Acad. sel. 1ff.) und De
hilippo Ampymtae filio (abgedr. auch ebda. 86ff.. — 30 geb. 1590 zu
Rostock, gest. 1659. Siehe Goedeke, Grundr. Ill? 236; Bursiau, Gesch. d.
klass. Philol. 320f. und J. M. Lappenberg in seiner Ausg. von Laurembergs
Scherzgedichten (Bibl. des literar. Ver. zu Stuttg. Bd. 58) p. 153ff. Joh.
Laurembergs Graecia antiqua hat Pufendorf 1660 herausgegeben. Die zwei
von Pufendorf genannten Gedichte sind die Satyra, qua rerum bonarum
abusus et, vitia quaedam seculi perstringuntur d. J. 1636 und Daphnorini
Querimonia de suo et Academiae Soranae statu d. J. 1657. Beide sind
abgedruckt in Lappenbergs Ausg. p. 79—91 u. 92—97. — 33 Er war vom
Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz nach Rom geschickt worden, um
540 Josef Heeg.
von Papst Alexander VII. die Rückgabe der Palatina zu erwirken, indes
vergeblich. Nur mit Mühe erlangte erdie Zurückgabe des von Friedrich IV,
dem Großvater des Kurfürsten, eigenhändig geschriebenen Tagebuchs vom
9. Januar 1596 bis zum 26. Januar 1599, an dem Karl Ludwig sehr viel lag.
In Rom entstand auch Spanheims berühmte und wiederholt aufgelegte
Abhandlung de usu et praestantia numismatum. Vgl. F. Wilken, Gesch.
d. Bild., Beraub. u. Vernicht. der alten Heidelberg. Büchersammlunger,
1817, p. 221ff.; J. F. Hautz, Gesch. der Univ. Heidelberg U, 197; H. v. Pe-
tersdorff, A. D. B. 35 p. 52f , Bursian, Gesch. der class. Philol. 339f. —
Nebenbei mag erwähnt werden, daf Ezechiel Spanheim mit Johann Friednch
Gronov einen regen Briefwechsel geführt zu haben scheint. Acht Briefe,
im wesentlichen philologischen Inhalts, stehen im Cod. Msc. 622 (Folio) der
Universitäts-Bibliothek München, die vielleicht an anderer Stelle veröfent-
licht werden sollen. — 86 Es ist der bereits erwähnte Theologe Johann
Ludwig Fabricius, der gleichfalls mit Gronov in Briefwechsel stand.
Originale von Briefen Gronovs an Pufendorf haben sich, soviel
ich sehe, nicht erhalten. Es scheint sogar zweifelhaft, ob Gronov auf
Pufendorfs Empfehlungsschreiben für Studenten, die ihn in Leyden
hören und kennen lernen wollten, überhaupt geantwortet hat. Bei
längerem Lesen in den Cod. Ms. 644—647 (Folio), die im wesent-
lichen in chronologischer Reihenfolge Entwürfe und Kopien von Gro-
novs Briefen enthalten, fiel mir im Cod. 645f. 23 ein Brief auf, der
wohl Gronovs Antwort auf einen Brief Pufendorfs sein könnte, wenn
nicht einige Erwägungen dagegen sprächen. Der Name des Adressaten
fehlt leider. Ich lasse den Text trotzdem folgen.
S. P. Nobilissime et Amplissime Domine Fautor atque amice vetus et
plurimum colende.
Scis literas tuas pro benevolentia mutua et veteri consuetudine nostra
mihi semper esse gratissimas: etsi quia fere studiosorum iuvenum commen-
dationes continent, magis rebus et opere quam verbis ad eas respondere
sim solitus. Nunc quoque, quando brevi coram res acturos mecum scribebas,
triduum aut quatriduum sustinui, si forte alio quoquam iter habentes huc
transiretis. Quod si haec una viae causa est, vos vero nolite commoveri
et rebus forte magis necessariis omissis, tanta vosmet ipsi afficere molestia.
Sufficiat adolescentem ad me allegetis: quicquid in studiis a me vel ex-
spectare vel desiderare opis consiliive poteritis, id praestabitur abunde: et
efficiomus cum deo benevolente brevi, ut eum dedisse literis operam nun-
quam poeniteat, nisi ipse sibi defuerit. De contubernio et convictu, piget
profecto doletque, quod vobis morem gerere non possum, scis ea in re ius
matronarum: quod meae coniugi eo est validius, quia, cum eam ducerem,
inter prima pollicitus sum me convictores non admissurum. Hanc igitur
mihi veniam dabis. De caetero, si quid est, quod in gratiae vestrae, Tuae
dico, et nobilissimi fortissimique praetorio ordinum praefecti, spem facere
possum, reperietis semper
Lugduni prid. Cal. Majas 1665. Amplitudini Generositatique Vestrae
obsequentissimum
J. F. G.
München. Josef Heeg.
541
Kritiken.
M. Friedländer, Synagoge und Kirche in ihren Anfängen.
Berlin, Reimer. XXII, 247. Mk. 5.
Sieben Untersuchungen, die alle näher oder weiter miteinander
zusammenhängen, sind im vorliegenden Buche vereint.
I. Die Sabbathruhe in der griechischen Diaspora (S. 14—52).
Die strenge Beobachtung der Sabbathruhe, die nachexilischen Ursprungs
ist, aber bis in die Zeiten Esras und Nehemias hinaufreicht, hat in
der Diaspora eine eigenartige wertvolle Inhaltsveränderung erfahren.
Aus einem Tage der Ruhe wurde ein Tag der intensiven Beschäfti-
gung mit den göttlichen Dingen, ein Tag der religiösen und philo-
sophischen Erbauung. Das Ausgezeichnete des Tages wurde auch
nicht mehr daher geleitet, daß an ihm Gott, der stets Wirkende,
ruhe, sondern daher, daß er der siebente Tag sei, der Siebenzahl
aber eine besondere Heiligkeit innewohne. Der Sabbathfeier in der
Diaspora kam als günstig zustatten, daß auch das Griechentum den
siebenten Tag als Ruhetag kannte, so daß nach der Absicht der helleni-
sierten Diasporajuden der Sabbath ein Weltfeiertag hätte werden können.
I. Die Synagoge (S. 53—78), diese sehr charakteristische und un-
gemein wichtige Einrichtung des Judentums, hat ihren Anfang nicht
in Judäa genommen, wie gewöhnlich angenommen wird, sondern in
der Diaspora, und zwar wird Ägypten ihr Ursprungsland sein. In
der Diasporasynagoge, in der weitgehende Lehrfreiheit herrschte, bil-
deten sich zwei Richtungen heraus, eine konservative, gesetzestreue
— die gleichwohl über den Wortsinn des buchstäblich befolgten
Gesetzes hinaus nach seinem tieferen Sinne forschte —, und eine radi-
kale, gesetzesgegnerische, die so weit ging, daß sie das Gesetz nicht
vom höchsten Gott, sondern von ‚einem untergeordneten göttlichen
Wesen herleitete.
II. Ein Christuskultus vor Jesus (S. 79—123). Die Gnosis ist
keine Erscheinung der christlichen Religionsgeschichte. Die gesetzes-
feindliche häretische Richtung der Diasporasynagoge hat lange vor
dem Christentum die Gnosis hervorgebracht, und die verschiedenen
Sekten der antinomistischen Synagoge haben die Befreiung vom Welt-
schöpfer und seinem Gesetz gelehrt. Die Entthronung des Welt-
schöpfers erfolgt durch eine große, vom höchsten Gott ausgehende
Dynamis, den Christus. Unter den vorchristlichen jüdischen Sekten
verlangen die Nazaräer besondere Aufmerksamkeit, die aus den
Gegenden östlich vom Jordan stammen, Juden von Geburt sind und
542 Kritiken.
unter dem Namen „Minäer“ im Talmud bekämpft werden. Sie ver-
werfen Kultus und Gesetz, obwohl sie an Beschneidung, Sabbath,
Festtagen halten, und sie sind von der christlichen Sekte der Naza-
räer zu unterscheiden, den alten Judenchristen. Der himmlische
Christus der vorchristlichen Synagogensekte wurde später der Christus
der Kirche.
IV. Jesus und die Nazaräer (S. 124—156). Das Ostjordanland,
die Heimat der Nazaräer, ist auch die Entstehungsstätte des Christen-
tums. Von dort ist die Taufbewegung ausgegangen, deren Träger
Johannes der Täufer war, unter den Nazariern trat Jesus der Gali-
läer auf, der später viel unter den Minäern jenseits des Jordans
weilte und unter ihnen wirkte, ohne sich freilich der nazaräischen
Gesetzesverwerfung teilhaftig zu machen, wie er andererseits auch
sich gegen pharisäische Gesetzesverengung wandte. Gegen diese
beiden Gegner, Nazaräer und Pharisäer, kämpfte er und ging im
Kampfe zugrunde.
V. Das Christusideal der nazarenischen Gemeinde Jesu (S. 157
bis 184). Nach einer Charakterisierung der Ühristologien ver-
schiedener messianischer Strömungen stellt F. fest, daß das Messias-
ideal Jesu, aber auch der Kreise, aus denen er kam und für die er
wirkte, der leidende Gottesknecht war, der sich selbst opfert. Und
dies war auch das Ideal des ursprünglichen Paulinismus, solange er
nicht von der Gnosis verfälscht war.
VI. Spaltungen in der urchristlichen Gemeinde (S. 185—212).
In die von Jesus gesammelten, ihm anhängenden Kreise drangen die
Diasporajuden ein, antinomistisch gesinnte Leute, wie Stephanus, wie
Paulus und seine Mitarbeiter. Dank der großen Freiheit, die in der
Synagoge allenthalben herrschte, durften sie überall ungehindert
predigen, die ersten „Christenverfolgungen“ (Stephanus, Paulus) ent-
stehen, wo die Antinomisten hinausgedrängt werden. Die antıno-
mistische, gnostisierende Auffassung vom Christus war aber stärker, .
und ihre Propaganda überflügelte jene der Nazarener. Die werdende
Kirche hat sich auf der rechtgläubigen und der häretischen Diaspora-
synagoge und dem seit Jesu Auftreten nicht mehr das Gesetz und
die Auferstehung leugnenden Nazaräertum aufgebaut; die Kirche ver-
mittelte zwischen den verschiedenen Richtungen.
VI. Synagoge und Kirche (S. 213—241). In den Diaspora-
synagogen herrschte Lehrfreiheit, auf Belehrung war es in ihnen
abgesehen. Vom Synagogengottesdienst sind sehr starke Einwir-
kungen auf die frühchristliche Gottesdienstordnung ausgegangen. Aber
in langem Kampfe siegte der Sonntag über den Sabbath, riß sich die
Kirche von der Synagoge los, verdrängte die Trinitätslehre den jüdi-
Kritiken. 543
schen Monotheismus. Noch der Arianismus ist ein flammender Protest
gegen die Trinitätslehre.e Von der aus den Banden des Pharisäismus
gelösten, zur alten Lehrfreiheit zurückgekehrten Synagoge erhofft F.
zum Schlusse das Heil der Kirchen, der Menschheit, in der es dann
keine Nationen und Konfessionen mehr geben soll.
F. hat im vorliegenden Buche ohne Zweifel einige wichtige
historische Fragen erkannt und die richtige Lösung gegeben, die
freilich nicht vereinzelt dasteht. Daß es eine „Christologie“ vor Jesus
gegeben hat, ist sicher, die Christologie des Paulus ist z. B. ohne
diese Annahme unerklärlich, ebenso daß eine jüdische Gnosis bereits
vor der christlichen da war. Daß die Synagoge eiu Erzeugnis der
Diaspora ist, kann entgegen der herrschenden Meinung F. zugegeben
werden. Vielen anderen von F. vorgetragenen Anschauungen gegen-
über aber habe ich die schwersten Bedenken. Das Bild der jüdischen
Diaspora ist viel zu günstig gezeichnet, Philo darf nicht als Typus für
den Durchschnittsjuden der Diaspora genommen werden. Daß bei
den Griechen die Feier des siebenten Tages verbreitet war, hat F.
nicht bewiesen (S. 35ff.), ebensowenig halte ich durch ihn die
Nazaräerfrage für gelöst. Überhaupt ist fast alles, was in den Ab-
schnitten über Jesus und das Urchristentum steht (IV—VI), falsch
angesehen oder doch einseitig übertrieben: weder ist Jesus unter den
Nazaräern des Ostjordanlandes aufgetreten, noch war die Vorstellung
vom leidenden Messias bereits vor Jesu Tode Eigentum weiter Kreise,
noch stammt Paulus aus der antinomistischen Diasporasynagoge, noch
ist die frühkatholische Kirche die Resultierende von drei verschiedenen
Richtungen der Synagoge u. a. m. Auch in Einzelheiten finde ich
viel auszustellen: z. B. daß es unmöglich ist, den Arianismus einfach
als monotheistische (jüdische) Reaktion gegen die Trinitätslehre auf-
zufassen, wird jeder Kenner der Dogmengeschichte wissen; die Psalmen,
die in den S. 218f. aufgezählten Stellen der urchristlichen Literatur
angeführt werden, sind nicht die Psalmen des Alten Testaments.
So kann Ria anregendes Buch doch nur mit großer Vorsicht
und nur vom Fachmann gebraucht werden.
Wien. Rudolf Knopf.
N. Jorga, Geschichte des osmanischen Reiches. Nach den
Quellen bearbeitet. Bd. IO. Bis 1538. Gotha. Perthes-Aktien-
gesellschaft. 1909. 453 5. M. 9.
Dem im Januar 1908 erschienenen ersten Band ist der zweite so-
zusagen auf dem Fuß nachgefolgt. Er umspannt den Zeitraum von
1451 bis 1538 und bietet abermals Gelegenheit, Jorgas Arbeitskraft,
Fachkenntnis und Darstellungsgabe hervorzuheben. Alle wichtigeren,
544 Kritiken.
teilweise schwer zugänglichen Quellenwerke wurden verwertet, in
erster Linie die Editionen Hurmuzakis, die Mon. Hung. Hist., das
Diplomatarium Ragusanum, die Kronstadter Urkundensammlung, die
Editionen Sathas’, Ljubić’, die Berichte der Venezianer usw. Die
türkischen Handschriften der Wiener, Leipziger, Venezianer, Flo-
rentiner, Mailänder, Nürnberger und noch anderer Archive sind gleich-
falls in reichlichem Maße verwertet, was als bleibendes Verdienst
des Werkes bezeichnet werden muß.
Zunächst cine Bemerkung im allgemeinen. Jorga legt bei
Beurteilung einiger Sultane nach meinem Ermessen einen zu
günstigen Maßstab an, wie sich das aus seinem eigenen Werk
ergibt. So lesen wir z. B. (Bd. II, S. 3), daß nach der Thron-
besteigung Mohammeds II. auch das Abendland von der Mäßigung
des neuen Herrschers erfuhr, der sowohl das „tierische Essen, den
übermäßigen Weingenuß“, dann den weichlichen Schlaf, — Dinge,
denen einige seiner Vorfahren gefrönt hatten —, als auch
die noch von seinem Vater nicht verschmähten Ergötzungen de:
Harems (usw.) vernachlässigte“; „nicht einmal an dem wollüstigen
Tanze der schönen Juden und Jüdinnen“ (usw.) „fand er, der Sitte
zuwider, Gefallen“. Wir erinnern uns aber nicht, im I. Band darüber
etwas gelesen zu haben. Ein anderes Beispiel: Mohammed Il.
„dieser stets ruhige Denker“ entschädigte sich für die Haremsfreuden
auf dem Gebiete der Knabenliebe, und als ihm gelegentlich ein Weem
den Mißbrauch seiner zwei Söhne verweigerte, ließ er den Vater samt
den Söhnen hinrichten. (II. 36.) Ein drittes Beispiel: Von Soliman
dem Prächtigen, diesem „Typus eines vornehmen, edlen Mannes“,
diesem osmanischen „gentilhomme“, mit einem Wort von diesem
„Ischelebi“, (II. 343) erfahren wir gelegentlich, daf er einer neuen
wilden Sklavin zu Liebe seinen eigenen Sohn hinrichten ließ, ein
anderesmal aber, -—- ohne Grund — seinen einzigen treuen Jugend-
freund hinopferte, (II. 344, 349) und daß er es nach bewährten
Despoten-Muster für angezeigt fand, vorsichtshalber jede Nacht in
einem andern Gemach zu verbringen. (II. 448) Rufen wir uns ferner
andre üble Gewohnheiten der Sultane und ihrer Günstlinge ins Ge
dächtnis zurück, wie die stundenlang fortgesetzte Schlächterei der
Gefangenen (I. 295, II. 237, II. 401), die Ausrottung der eigenen
Sippe gelegentlich des Thronwechsels, das unter Wortbruch erfolgte
Hinmorden heldenhafter Gegner, die unersättliche Geldgier und Be-
stechlichkeit der Wesire (Prachtexemplare dieser Gattung s. S. II 301
u. 307—308) usw. usw.: dann drängt sich einem unwillkürlich der
‚Gedanke auf, daß das Grauen des Abendlandes vor diesen Persönlich-
keiten doch nicht so unbegründet war, wie es Jorga (I. 456—457)
Kritiken. 545
darzustellen sich bemühte. Denn auch seine eigene, gewiß nicht auf
„absichtlich erfundenen Fabeln‘‘ beruhende Schilderung bringt uns
diese rücksichtslosen Eroberer als Menschen nicht näher. Zu-
gleich aber liefert Jorga unabsichtlich den Beweis, daß „Rettungen“,
en masse betrieben, immer ein riskiertes Unternehmen waren und
noch sind. 1
Referent geht nun auf einzelnes über. Buch I behandelt in
9 Kapiteln die Bildung des osmanischen Kaiserreiches durch Mohammed II.
Unter den einschlägigen Quellen ist Kritobulos, dieser Typus des
kriechenden Schmeichlers, zu hoch eingeschätzt, wie das Jorga ge-
legentlich selbst einräumt. Während er (S. 79) diesen Renegaten als
„immer wahrheitsgetreu“ und (S. 201) als „nicht nur objektiv, sondern
auch als historisch treu“ hinstellt, gibt er (S. 49 u. 66) zu, daB
Kritobulos, dieser „schlaue Mann“ und „offiziöse Grieche“ sich über
eine Niederlage der Türken „sorgfültig ausgeschwiegen habe“, be-
schuldigt ihn also einer oppressio veritatis. — Es wäre ein Ignorieren einer
persönlichen Note des Verfassers, wenn das mehrfache Hervortreten
seiner unfreundlichen Stimmung gegen Ungarn hier unerwähnt
bliebe. Die Gründe, warum das kräftige Auftreten dieses Landes
gegen die Türken sich im Jahre 1455 plötzlich lendenlahm zeigte,
zählt Jorga (S. 73—74) ja selbst auf. Wenn also die sardanapalische
Natur Ladislaus’ V. für die Ehre Ungarns kein Verständnis zeigte,
so kann dafür nicht das Land verantwortlich gemacht werden. Hunyadi
und seine Partei zu mindesten taten ihre Pflicht, speziell Johannes
Hunyadi, dem Jorga in diesem Band mehr Gerechtigkeit widerfahren
läßt, als im vorhergehenden. Er bezeichnet ihn sogar als den „vom
ritterlichen Sinn und christlichen Enthusiasmus beseelten, besten Mann
Ungarns“ (S. 73 u. 183.) Daß jedoch dieser unverbesserliche
Idealist immer aufs neue in den Fehler verfiel, von einem großen,
europäischen Kriegszug die Verdrängung der Türken zu erhoffen, kann
ihm Jorga nicht verzeihen (S. 125). Und da Jorga der Kreuzzugs-
idee überhaupt skeptisch gegenübersteht, verdichtet sich sein Tadel
gelegentlich des Kreuzzugs vom Jahre 1456 zu einer seltsamen
Anklage, die sich (S. 77—79) in erster Linie gegen den „merk-
würdigen Fanatiker“ Capistrano, dann aber gegen Hunyadi richtet.
Jorga findet nämlich von seinem Standpunkt aus am Entsatz Belgrads
und an der Flucht Mohammeds II. nur mäßiges Interesse; wichtiger
erscheint ihm, daß eine Ausnutzung des Sieges (schon zufolge des
Ablebens der beiden Führer) ein Ding der Unmöglichkeit geworden
sei, die Kreuzzugsidee den Todesstoß erlitten habe und unter der
„Vagabundenschaar“ eine Anarchie ausgebrochen sei, für die er die
Verantwortung — den beiden Siegern aufbürdet, die indessen „der
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 87
546 Kritiken.
unhaltbaren Lage durch den Tod entgingen“. — Wenn dem wirklich
so gewesen wäre, so konnten die beiden Sünder noch vom Glück sagen,
denn nach Jorgas Darstellung wären sie zu guter Letzt noch bestraft
worden. Jorgas Auffassung eines von der Mit- und Nachwelt in
allen Zungen gepriesenen universalhistorischen Ereignisses ist ebenso
originell, wie sein den beiden Heldengestalten gesetztes bizarres Epi-
taphium. Referent bemerkt nur noch, daß Jorga die Bedeutung des
Sieges auch dadurch herabzusetzen sucht, daß er von einem „ruhig
vorbereiteten“ und auch so ausgeführten Rückzug Mohammeds spricht
und die Behauptung aufstellt, daß der „Herr der Welt“ wohl imstande
gewesen wäre, den Versuch [den Anschlag auf Belgrad] jeden Augenblick
zu erneuern. In Wirklichkeit handelte es sich aber, um mit dem von
Jorga am meisten zitierten ungarischen Gewährsmann zu zitieren, „um
eine in gräßlicher Verwirrung sich vollziehende Flucht bis nach Sofia, wo
Mohammed durch haufenweise Vernichtung der Ausreißer die Ordnung
herstellte“ (FeBler II., 561), und ebenso bekannt ist, daß sowohl „dieser
Herr der Welt“, wie auch seine zwei Nachfolger diesen Versuch kluger-
weise unterließen. — An neuem Quellenmaterial (zur Note auf
H 79—80) sei auf das von Kropf in den Századok (1896) ver-
öffentlichte Schreiben und auf die von Pettkö aufgefundene Korre-
spondenz Capistranos (Tört. Tár. 1901), schließlich auf Jacob, den
jüngsten Biographen Capistranos, hingewiesen. — Die zwei Charakte-
ristiken von Matthias Corvinus (8. 124 u. 183) decken sich nicht.
Überhaupt hält Referent den Vergleich dieses kühl berechnenden, seiner
Ziele und Mittel sich wohl bewußten Realpolitikers mit Kaiser Sig-
mund, diesem unbeständigen Phantasten und Hans Dampf in allen Gassen,
für verfehlt. Oder gehört etwa die Verjagung Kaiser Friedrichs aus
seinen Erbländern, die in zehnjährigem zähen Ringen durchgesetzte
Erwerbung von Mähren, Schlesien und der Lausitz auch zur Kategorie
„der schwankenden Politik des Haschens nach kleinen Erfolgen“?
(Vgl. Bachmann, Gesch. Böhmens Bd. II. Gotha, Perthes 1905.) —
Die Schuld der Ermordung des Grafen von Cilli wird (S. 80 u. 82)
je einem anderen zugeschoben. — Zur Geschichte des „Pfählers‘“
Drakul bieten die historischen Lieder Mich. Beheims Beiträge (vgl.
Bleyer in den Szazadok 1902 u. im Archiv für siebenbürg. Gesch.
XXIII, 1903) ferner Schullerus im Korresp. Blatt XXV. — S. 182
oben ist die Umänderung der historisch feststehenden Bezeichnung
„Brotfeld“ in „Kornfeld‘“ unstatthatt.
Das II. Buch bringt in 11 Kapiteln die Festsetzung der end-
gültigen Grenzen des osmanischen Kaiserreiches von Bajesid I. bis
Soliman II. — Den Entthroner und Nachfolger Bajesids, den immer
finster dreinschauenden, bald auf der Jagd, bald im Opiumrauch Seligkeit
Kritiken. 547
suchenden Selim malt Jorga (309, 342) ausnahmsweise grau in grau,
um dann das Bild des prächtigen Soliman II. mit einer um so blenden-
deren Gloriole zu umranken. — In diesem Abschnitt vermißt Referent
mehrere Werke. Zur deutschen Reichspolitik, resp. dem Verhältnis
Maximilians L zu Ungarn und der Türkenfrage wäre nebst Bachmann
die Klausenburger Diss. von Kösa (1906) zu vergleichen, ferner
Ivanyi, Die diplomatischen Beziehungen Ungarns zu den Jagellonen
(Tört. Tar. 1906). Vgl. auch die besonders auf Venedigs Archiv-
schätzen beruhende Darstellung M. Broschs in Band III. der Cam-
bridge Modern History. — Die neuere ungar. Lit. (Fraknöi, Thüry usw.)
vermochte Jorga wohl nicht zu verwerten, das Standard work Salamons
über die Türkenherrschaft in Ungarn liegt aber seit 1887 auch im
deutschen Gewande vor und blieb unbenützt. Die Angabe Feßlers, daß
der Kapitän Möre Belgrad verraten habe, ist längst widerlegt; in Wirk-
lichkeit besorgte das der bei Jorga (S. 389) nicht genannte Morgay. —
Der von Jorga besonders bevorzugte Georg. Sirmiensis erfreut sich
in seiner Heimat nicht ohne Grund eines bösen Leumundes, und sind
seine Nachrichten auch dort mit Vorsicht zu verwerten, wo er als Augen-
zeuge auftritt. Auch das an Widersprüchen und andern Gebrechen
laborierende Tagebuch Solimans scheint mir über Gebühr ein-
geschätzt. [Vgl. Thüry: Török Törtenetirck, I. 1890.] Über
Brodarics und seinen Bericht liegt jetzt eine Monographie von Sörös
vor (1907), über Verböczi verbreitete sich eingehend Frakndi. Der
Ort der Schlacht von Mohács kann wohl genauer angegeben
werden, als es S. 399 geschieht; heute befindet sich der größte Teil
des Schlachtfeldes, zufolge der Änderung des Stromlaufes im Inun-
dationsterrain der Donau, ja teilweise im Bette des Donauarmes
selbst, wie die gelegentlich von Baggern gefundenen Waffen und Schädel
beweisen. [Vgl. Dudás im Archäolog. Értesitö XVI] Die ungar.
Lit. über die Schlacht ist nicht herangezogen, auch Vambery und
Karacson nicht, die ihrerseits türkische Quellen verwerteten. — Das
wichtigste Schreiben üher die Auftindung der Leiche Ludwigs II. steht
bei Katona XIX. 607. Neues, wenn auch spärliches Material darüber
fand nur Kluch (Tört. Tár. 1905, 276).
Über die diplomatischen Unterhandlungen nach 1526 muß
noch immer Mignets „Rivalite‘ zu Rate gezogen werden. In jüngster
Zeit hat Kretzschmayr (T. Tár 1903) und Fraknoi (Századok 1902),
ferner Angyal (Die polit. Beziehungen Siebenbürgens zu England, Deutsche
Übers. 1905), und Bourilly et Vaissiere: Ambassades en Angleterre
de Jean du Bellay (1905) Neues beigesteuert, deren Arbeiten Jorga
nicht anführt. — Zur Kriegsgeschichte hätte Kupelwieser: Die Kämpfe
Österreichs mit den Osmanen (Wien 1899) benutzt werden sollen.
37°
548 Kritiken.
Von Details berichtigt Referent auf S. 411 den Passus, daß Soliman
vor Wiens Mauern (1529) sein Zelt auf der Höhe des Semmerings
aufgeschlagen habe, statt dessen natürlich Simmering zu lesen ist.
(Damals Nachbarort, heute der XI. Bezirk von Wien.) S. 412 ist
vom „Sekretär Simon Deak Athinai“ das Wort „Deak“ zu streichen,
da „Deák“ das ungarische Synonym für „Sekretär“ ist. Über Athinai
vgl. übrigens die neue Biogr. von Sörös (Századok 1905, 497).
— Katzianer wurde nicht im Kerker hingerichtet, sondern im Ein-
verständnisse Ferdinands I. bei einem Gastmahl erstochen. (S. 423.)
Zur Gesch. Bosniens ist Mehemed Spaho’s Gazi Huzrev beg (Sara-
jewo 1906) zu vergleichen. Zur Jurisich-Lit. sind die Arbeiten von
Chernel, über seine Abstammung die in der Ungar. Revue 1887 auch
deutsch vorliegende Arbeit Csergheös heranzuziehen. Schließlich muB
(S. 361 seq.) noch auf die von Paul Horn herausgegebenen „Denk-
würdigkeiten Schäh Tahmäsps I. von Persien“ (Straßburg 1891) bin-
gewiesen werden, an den Karl V. 1529 eine Gesandtschaft entsandte,
um ihn zu einem kombinierten Angriff gegen Soliman zu bewegen.
Die Darstellung zeigt, wie schon erwähnt, ein lebhaftes farben-
reiches Kolorit, weist aber auch in II. Band Härten, Flüchtigkeiten,
Widersprüche und Wiederholungen auf. Die Geschichte von der Ohr-
feige wird dem Leser zweimal aufgetischt (S. 350 u. 438). Die
wiederholt auftauchende Behauptung, daß Mohammed II. und Soliman I.
die christlichen Kirchen respektiert hätten, erfährt auf S. 208—209,
373, 389—390 drastische Einschränkungen. „Er gieng zu dem unga-
rischen Tag in Ofen“ (S. 63) und „besetzte ihm zwei Burgen“ ist
undeutsch. — S. 81, Z. 9 muß es statt blind „geblendet“ heißen (vgl.
S. 86). — Zeile 11—13 auf S. 137 muß umgearbeitet werden. Auf
S. 111, Z. 11 ist unter Kulpa die Ortschaft Kölpeny zu verstehen.
Welches der in Ungarn befindlichen 19. „Kapolna“ Verfasser auf
S. 416 im Auge hat, ist schwer zu erraten. — S. 186, 3. Z. von
unten (Text) l. statt Linz: Lienz (Pustertal. Der Mangel von
Marginalzahlen macht sich auch in Band II besonders dort fühl-
bar, wo Jorga den Fluß der Erzählung durch Einschieben von Epi-
soden und Details unterbricht. Vgl. S. 419—421 über das Ende
Grittis.
Im Vorwort des hier besprochenen Bandes führt Prof. Jorga
scharfe Klage gegen jene Kritiker seiner Werke, die ihre Aufgabe ın
„der bequemen Jagd nach Fehlern in Zeitangaben und Orthographie
fremder Namen“ erblicken. Diese Abwehr kann schon aus dem Grunde
nicht dem Unterzeichneten gelten, da damals sein Referat über den
I. Band der osmanischen Geschichte im Druck noch nicht vorlag.
Meine Bemerkungen bezwecken, den Verf. gelegentlich einer Neu-
Kritiken. 549
auflage zu Änderungen und Verbesserungen anzuregen; dann wird
das Überwiegen der Vorzüge noch klarer hervortreten. Und wenn
Jorga am selben Ort in zwar ungewohnter Weise die Überzeugung
ausspricht, daß er mit seinem Werke der Wissenschaft „dennoch“
einen Dienst geleistet habe, so kann ihm die unbefangene Kritik im
großen und ganzen beipflichten.
Budapest. Ludwig Mangold.
L. M. G. Kooperberg: Margaretha van Oostenrijk, land-
voogdes der Nederlanden (tot den vrede van Kamerijk),
Leidener Dissertation; Amsterdam, Van Holkema & Warendorf,
1908; XX u. 472 S.
Von dem Wunsch, eine Biographie der Margarethe von Öster-
reich zu schreiben, unter deren Regentschaft (1507/09 bis 1514 für
ihren Vater Maximilian I., 1517/19 bis 1530 für ihren Neffen Karl V.)
Burgund eine so bedeutende Rolle in der europäischen Geschichte ge-
spielt hat, ist der Verfasser ausgegangen. In den unerwartet über-
reichen Materialien des Liller Archivs (vgl. meinen Bericht in den
Gött. gel. Anz. 19118, S. 253 ff.) ist er dann stecken geblieben, so daß
sein umfangreiches Werk schon abbricht mit dem Vertrag zu Cam-
bray vom Dezember 1508, jener ersten gemeinsamen Raubaktion des
europäischen Großstaatensystems. Von der „Regentin“ wird also kaum
noch gehandelt, denn die definitive Ernennung erfolgte erst 1509.
Der Verfasser hat eben seine Materialien, als schließlich ein Ende ge-
macht werden mußte, erst einmal zusammengearbeitet. Es war noch
verfrüht; zu einer Bezwingung und methodischen Durchdringung des
Stoffes ist es noch nicht gekommen, und den Maßstab exakter Spezial-
untersuchungen erträgt das Buch an vielen Stellen nicht. Aber das
Wagnis einer Zusammenfassung ist immer zu begrüßen. Da pflegen
auch die Lücken noch anzuregen, am rechten Ort weiter nachzufassen,
während eine Häufung von Spezialarbeiten, wie z. B. für jene Zeit
Höfler sie zusammengebracht hat, oft die Forschung mehr abschreckt
als Foliobände spanischer Kompilatoren. Auch wird kein Kritiker die
ungewöhnlichen Schwierigkeiten eines Arbeitens in dieser Zeit ver-
gessen, wo die sehr spärlichen gedruckten Quellen und die zum großen
Teil nur verwirrende Literatur in sieben Sprachen ziemlich zu gleichen
Teilen niedergelegt sind und vielfach unerreichbar bleiben für den,
der keine große Bibliothek in der Nähe hat.
Es ist nicht mehr gelungen, den Abstand von dem Stoff zu
nehmen, der nötig gewesen wäre, um das schwierige methodische Problem
zu sehen, das durch den Gegenstand gestellt war. Nur bei den ganz
großen Schaffenden fällt einmal streckenweise Zeitgeschichte und Bio-
550 Kritiken.
graphie zusammen. Im allgemeinen kann die Biographie ein Herein-
ziehen des Umgebenden nur so weit ertragen, wie es dient einer
Würdigung der historischen Stellung und Wirksamkeit, dem psycho-
logischen Verstehen und (in letzter, keineswegs in erster Linie) einer
Erklärung der äußeren Lebensschicksale des Helden. Wohl kann die
Kunst des Darstellerss und die Bedeutung und Eigenart des Dar-
zustellenden die Grenzen des Erlaubten weit hinausschieben, aber
zweifellos überschritten sind sie, sobald die Ergründung und Schilde-
rung des Umgebenden Selbstzweck wird. Dann ist die Einheitlich-
keit und geschlossene Wucht der Biographie rettungslos verloren, was
nie durch das Anbringen auch zahlreicher wichtiger Fündlein auf-
gewogen werden kann. In unserm Werk ist das Biographische immer
in Gefahr, unterzugehen in einer oft fast annalistisch gehaltenen Ge-
schichte der politischen und militärischen Ereignisse. Dadurch wird
das Buch nicht entwertet; es fallen nur Titel und Inhalt aus-
einander.
Aber schwerfällig und unübersichtlich ist es geworden, und darum
muß sehr bedauert werden, daß nach so viel Fleiß und Eifer, der
noch eine schöne Ausstattung geschaffen hat, die Herstellung eines
Registers und selbst eines Inhaltsverzeichnisses (wenn man nicht die
Zusammenstellung der 6 Kapitelüberschriften als solches gelten lassen
will) versäumt worden ist. Das war in der guten alten Zeit, daß
man die Bücher viele Male las und dann ungefähr wußte, was auf
jeder Seite stand. Heute wird selbst das bedeutendste und am durch-
sichtigsten disponierte Werk ganz unverhältnismäßig entwertet, wenn
keine Handhaben für leichte Auffindbarkeit des einzelnen gegeben
werden. Es sollte üblicher werden, das nachzuholen, etwa auch für
“die in Baumgartens „Karl V.“ oder in den 120 Bänden der spa-
nischen Colección de documentos inéditos verschütteten Materialien.
Von der älteren unzuverlässigen Literatur hat der Verfasser
sich nicht entschieden genug gelöst. Das Bewußtsein, daß auf noch
wenig bebauten Gebieten erstmalig uns durch die kritische Arbeit der
letzten Jahrzehnte und die Erschließung der Archive die Möglichkeit
gegeben wird, die Dinge zu sehen, wie sie waren, ist nicht freudig
genug durchgedrungen, um all den Wust der Tradition entschlossen
über Bord zu werfen. Freilich ist darum die Sorgfalt, mit der der
Verfasser Werke und Äußerungen über seine Heldin aus allen Jahr-
hunderten zusammengesucht hat (besonders auch S. XI— XVII), keines-
wegs als vergeblich anzusehen. Er pflückt nur nicht selbst die Frucht
seiner Mühe. Als Quelle darf jene Literatur nicht gelten; aber sie
gibt oft die einzige Waffe, die Macht hat über die träge Wucht her-
gebrachter Irrtümer, da nach ihr gezeigt werden kann, wie der trübe
Kritiken. 551
Strom der Tradition sich durch die Jahrhunderte fortgewälzt hat bis
in unsere Enzyklopädien und Lehrbücher hinein.
Insbesondere über die Persönlichkeit der Fürstin würde man zu
erheblich anderen Resultaten gelangen, wenn man sich weniger als
letzter in der langen Reihe ihrer Bewunderer fühlte, von den rhetorischen
Stilproben der Hofdichter Molinet und Lemaire bis zu der ritter-
lichen Verehrung des Grafen Quinsonas. Es schmeichelt sich ja so
überzeugend ein, wenn die französische Sprache schwungvoll die be-
deutende Frau uns schildert (Zitate S. 133, 201, 210); überträgt man
es in das härtere Deutsch, so wird die Phrase offenbar. Nur ein kritisch
sehr empfindliches Forschen und Fühlen nach dem Unabsichtlichen in
unsern Quellen kann in langer mühevoller Arbeit ihr wahres Bild uns
erstehen lassen. Was ihre politische Stellung betrifft, so gibt sie in
dieser Zeit, insbesondere in den ersten zwei Jahren ihrer niederländischen
Wirksamkeit, noch unsicher den verschiedensten Erwägungen und Ein-
wirkungen nach. Die Krisis datiert dann erst etwa aus dem Jahre 1510:
Der Konflikt mit der burgundischen Nationalpartei und den am Hofe
des Prinzen Karl vor Ferdinand von Aragon Schutz suchenden kastilia-
nischen Adligen, der zunehmende Einfluß der englischen Agenten auf
sie, Irrungen genug auch mit Maximilian, der durch seine Impul-
sivität immer wieder zerreißt, was sie mit England und Aragon ge-
sponnen hatte.
Ich versuche eine Führung durch die ungefügen Materialien des
Buches. Im ersten Teil, der in vier Kapiteln über die Jahre 1480
bis 1506 berichtet, ist der sehr breit gehaltene Rahmen, der nicht
viel Wesentliches über das bei Ulmann und Pirenne bereits vor-
liegende Material hinaus bietet, besonders störend. Freilich kommt
dabei gut zur Geltung, wie dies Menschenleben als hilfloser Spielball
politischer Intrigen zum Bewußtsein erwachte, und es darf nicht ver-
gessen werden, daß das Buch für niederländische Leser sehr vieles zum
ersten Male sagt. Aber vermutlich hat doch dem Verfasser noch
etwas anderes vorgeschwebt, eine allgemeine Einführung in die poli-
tische Lage, mit der später die Regentin und Vermittlerin europäischer
Politik zu rechnen haben wird. Dann durfte man freilich nicht am
einzelnen haften bleiben, sondern mußte die charakteristischen Züge
dieser Epoche herausheben: Auf der einen Seite das durchaus Neue
der Weltlage, da erst in diesen Jahrzehnten die Großstaaten über-
haupt entstanden sind, Frankreich und England durch Niederringung
der feudalen Gewalten, Spanien und die habsburgischen Lande durch
Verschmelzung bedeutender bisher getrennter Reiche und Provinzen;
auf der anderen Seite die noch so enge Gebundenheit an das Alte,
darum die der Zeit ganz eigentümliche Verschlingung innerer Wirren
552 Kritiken.
und äußerer Politik, als auf den Trümmern der feudalen Staats- und
Gesellschaftsordnung das „Innen“ und „Außen“ erst anfängt, sich be-
stimmter gegeneinander zu stellen. Hier wäre vor allem zu warnen
gewesen vor der Gefahr, die Begriffe späterer Konsolidierung zu weit
zurückzutragen. Noch liegen die großen Kräfte des Geschehens über-
wiegend in den inneren Bewegungen der sich erst bildenden Staaten.
Daher auch der besondere Charakter der Kabinettspolitik der Zeit, die
sich überstürzenden kraftlosen Verträge, für die man festere Garantien
nicht aufbringeu kann als jene spekulierende vielfache Verschwägerung,
deren Opfer auch Margarete werden mußte.
Exkursartig eingefügt ist eine Charakteristik Maximilians (S. 5
bis 12), eine Übersicht über die geistigen Bewegungen der Zeit (S. 80
bis 86), manches für eine Dissertation zu gewagt. Auch die speziell
auf Margarete bezüglichen Partien lassen sich ziemlich isoliert heraus-
heben. Es wird berichtet über ihre Geburt (S. 3f), über die Reise
des 3jährigen Kindes nach Frankreich auf Grund des Friedens von
Arras 1482 und den Aufenthalt in Amboise (S. 26—35), die Rück-
kehr in die Niederlande nach dem Frieden von Senlis 1493 (S. 71
bis 79), die Reise nach Spanien als Braut des Thronfolgers 1497,
die durch den baldigen Tod Juans und seines nachgeborenen Sohnes
zerstörte Hoffnung, Königin von Spanien und Mutter eines Königs von
Spanien zu werden (S. 97, 103—112), die Rückkehr in die Nieder-
lande Anfang 1500 (S. 116), die glücklichen Jahre an der Seite
Philiberts des Schönen von Savoyen 1501—1504 (S. 123—134),
nach dem Tode des Gemakls der Versuch, in der Landschaft Bresse,
ihrem Witwengut, ein eignes stilles Reich sich zu schaffen (S. 143
bis 159). Auch im zweiten Teil läßt sich das im engeren Sinne Bio-
graphische herausheben. Es wird ihre Ernennung zur Regentin (vgl.
meine „burgundischen Zentralbehörden“ S. 90—94) und die Schenkung
der Franche-Comté verfolgt (S. 188f, 196—199, 253—255, 291 —
298), besonders auch eine Charakteristik ihrer Persönlichkeit und des
um sie sich sammelnden Kreises von Schriftstellern und Künstlern ver-
sucht (S. 201—220). Im ganzen entspricht die Summe des neu er-
schlossenen Tatsächlichen nicht der Ausführlichkeit der Darstellung.
Wer sich aber viel Zeit und Ruhe mit diesen breiten Schilderungen
nimmt, wird in ihnen das Leuchten ungebrochener Liebe zum Gegen-
stand und zur Arbeit finden; leider und doch sehr begreiflicherweise
so oft ein Privileg der Erstlingsarbeit.
Mehr noch als in diesen Stücken, die immerhin in einiger Voll-
ständigkeit auf das bisher erreichbare, sehr zerstreute Material zu
einer Biographie der Fürstin führen, liegt der Schwerpunkt und die
wissenschaftliche Bedeutung des Buches in einer detaillierten Ge-
Kritiken. 553
schichte der Jahre 1507—1508, denen die beiden letzten Kapitel ge-
widmet sind. Die äußerst lose aneinander gereihten und nicht aus-
gereiften Erörterungen über die inneren Verhältnisse Burgunds (S. 221
bis 240) lasse ich beiseite Es bleiben dann für die politische und
militärische Geschichte der zwei Jahre nach dem Tode Philipps des
Schönen die Seiten 181—196 und 241—333. Hier konnte der Ver-
fasser aus den reichen Schätzen des Liller Archivs viel Neues und
Wertvolles mitteilen.
Auf die Jahre 1507/08 beziehen sich auch die Beilagen. Zwar
hat es sich unglücklich getroffen, daß die zur Ergänzung der Korre-
spondenz Maximilians und Margaretes mitgeteilten 10 Stücke (S. 464
bis 472) zum größten Teil kurz vorher von Kreiten (AöG. 96) heraus-
gegeben worden waren. Mit solchen Kollisionen muß eben besonders
der rechnen, der den Grad der Lesbarkeit bei der Auswahl des zu
Edierenden mitsprechen läßt. Von großer Bedeutung aber sind die
(in kleinem Druck die Seiten 337—463 füllenden) Berichte Gattinaras
an Margarete von seiner Gesandtschaftsreise zu Maximilian August
1507 bis März 1508. Es ist alles buchstabengetreu wiedergegeben,
wie es in der schönen Humanistenhand Gattinaras dasteht. Man hätte
aber auch seine eigenartige und ganz ausgebildete Interpunktion bei-
behalten können; denn ohne Not sollte man sich auch die feinsten
Schwebungen des Gedankens nicht entgehen lassen, ganz abgesehen
noch von dem großen sprachlichen und psychologischen Interesse an
einem andersartigen Gruppieren der Worte, als es heute üblich ge-
worden ist (vgl. einen von Gattinara geschriebenen Passus in meinen
„burgundischen Zentralbehörden“ S.202f. Anm.). Andrerseits gebraucht
Gattinara nie Apostroph und Akzente; so wäre der Treue der Wieder-
gabe nichts genommen worden, wenn nach einem entsprechenden Ver-
merk diese Zeichen zur Erleichterung des Lesens hinzugefügt worden
wären. Wir sind leider noch weit entfernt von allgemein anerkannten
Editionsregeln. Diese Bemerkungen sollen aber den Nachdruck nicht
abschwächen, mit dem ich auf jene Briefe verweisen möchte. Man wird
Gattinara noch einmal neben den seltsamsten Menschen jener Per-
sönlichkeit weckenden Zeit nennen: Als grundgelehrter Jurist und
Humanist pedantisch und in den Parteidoktrinen dieser Kreise be-
fangen, dabei eines Geistes, dessen Beweglichkeit und dialektische
Schärfe ihm oft genug mit den Problemen auch den eigenen Wirklich-
keitssinn zerlegt und zerschneidet, so daß er, dessen praktisches Arbeits-
genie dem Kaiser Karl V. sein wirres Weltreich ordnen konnte, zu-
zeiten seiner Umgebung wie vom gesunden Menschenverstand ver-
lassen erscheint, endlich dann in den Tiefen seines Wesens Leiden-
Schaftlichkeit und Innigkeit und ein Bedürfnis nach künstlerischem
554 Kritiken.
Schauen und Gestalten. Er war dem Kaiser Maximilian kongenial
wie kaum ein andrer, unter seinem Einfluß und in der Auseinander-
setzung mit ihm ist Karl V. zur Selbständigkeit herangereift. So ist
diese erste zusammenhängende Edition einer größeren Zahl seiner Briefe
nicht nur wegen der Reichhaltigkeit des geschäftlichen Berichts mit
Freude zu begrüßen. Andreas Walther.
Acta Tirolensia. Urkundliche Quellen zur Geschichte Tirols
Dritter Band: Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs
in Deutschtirol 1525. I. Teil: Quellen zur Vorgeschichte des
Bauernkriegs. DBeschwerdeartikel aus den Jahren 1519 — 1525.
Herausgegeben von Hermann Wopfner. Innsbruck, Wagner
1908. XXVIII u. 235 8.
In der Geschichte des deutschen Bauernkriegs mußte bisher die
Erhebung in Tirol für eines der am wenigsten bekannten Gebiete
gelten, und erst jetzt hat Wopfners umfassende, für die Tiroler bäuer-
lichen und städtischen Beschwerden von 1519 bis 1525 wohl er-
schöpfende Quellensammlung mit diesem Zustand auf das erfreulichste
aufgeräumt. Wopfner konnte das um so besser tun, als die Über-
lieferung dieser Artikel geradezu außergewöhnlich günstig genannt
werden darf, und das wiederum hat seinen Grund in der frühen Zen-
tralisierung des Tiroler Aufstands. |
Die grundlegende Beschwerdeschrift sind die 64 Meraner Artikel
vom 30. Mai 1525, das Ergebnis einer vom Regiment der Aufständi-
schen im Burggrafenamt einberufenen, trotz der Gegenaktion des
Landesherrn aus bäuerlichen Kreisen des Südens und der Mitte gut
besuchten Tagung in Meran. Seit dem 12. Juni haben diese Artikel
dem Innsbrucker Landtag vorgelegen, der, von Erzherzog Ferdinand
berufen und aus dem ganzen Lande beschickt, die Wünsche Nordtirols
und der Städte besser hervortreten ließ und sie am 22. Juni, um
32 Innsbrucker Artikel vermehrt, dem Landesherrn vortrug. Die
beiden Artikelreihen hat Wopfner aus einer zum Teil verzweigten
Überlieferung herausgearbeitet und in der ersten Hätte seines Quellen-
werks abgedruckt.
Neben diesen allgemeinen Beschwerdeschriften liegt eine Fülle
von Sonderbeschwerden aus allen Teilen des Landes vor, wie sie die
Regierung gleich zu Beginn des Aufruhrs, um seiner Entfaltung ent-
gegenzuwirken, den Untertanen abgefordert und dem Ausschuß der
Landstände in Innsbruck zur Erledigung vorgelegt hat. Diese ‘Er-
ledigung’ hat wesentlich darin bestanden, daß der Ausschuß die bunte
Fülle der Artikel in drei Gruppen schied, solche, die Hoheitsrechte
des Landesberrn berührten und für die darum die Stände nicht kom-
Kritiken. 555
petent waren, solche, die schon mit dem Abschied des Innsbrucker
Landtags erfüllt oder doch beantwortet waren und darum keiner
weiteren Behandlung bedurften, endlich solche, die Beschwerden der
Untertanen gegeneinander umfaßten und durch gütliche oder gericht-
liche Verhandlung zwischen den Parteien auszutragen waren. Die
Artikel der ersten und dritten Gruppe sind amtlich in zwei Folio-
hefte, jetzt im Innsbrucker Statthalterei-Archiv, gesammelt worden,
die sich, soweit der Vergleich mit den meist verlorenen Urschriften
möglich ist, als kürzende, aber in dem, was sie bieten, durchaus zu-
verlässige Abschriften bewähren. In dieser alten Sammlung war die
gute Grundlage für die zweite Hälfte von Wopfners Veröffentlichung
gegeben. Als zweiten Teil seiner Ausgabe stellt er die Verhandlungen
des Tiroler Landtags von 1525 in willkommene Aussicht.
Die Eigenart der Tiroler Beschwerden von 1525 ist klar zu
fassen. Sie sind im Grunde nichts als die Fortsetzung der Äußerungen
der Unzufriedenheit, die seit 1519 das Land in Unruhe erhielt. Mit
dem Tode Kaiser Maximilians war der Ausbruch erfolgt, in massen-
hafter Erlegung des vom alten Kaiser übermäßig gehegten Wildes
hatte sich der erste Zorn Luft gemacht. So ist schon in der Form
des ersten Ausbruchs der Tiroler Erhebung ihr besonderer Charakter
vorgedeutet: wie die Hegung des Wildes und dann der Vernichtungs-
krieg dagegen nirgends solchen Umfang annehmen konnte, wie dort
in unmittelbarer Nachbarschaft des Hochgebirgs und seiner unbe-
rührten Waldungen, so ragt auch in die Tiroler Beschwerden von 1525
überall die gewaltige Alpennatur hinein, vom Menschen damals noch
nicht in ihrer Größe erfaßt, sondern als übermächtiger Feind oder
doch als unheimlicher Nachbar gefürchtet und bekämpft. Schäden
durch Lawinen und Muren, Steinschlag und Wildwässer, schwierige
Damm-, Straßen- und Brückenbauten, Sennereiwirtschaft und Saum-
verkehr spielen in den Artikeln eine Rolle, daß sie schon dadurch
unlösbar an dem Boden haften, auf dem sie entstanden sind. Da-
neben sind es die gesegneten Täler von Inn, Eisack und Etsch mit
ihren Nußbäumen, Maisfeldern und Reben, ihren blühenden Märkten,
vermöglichen Klöstern und der großen Handelsstraße nach Süden, die
ihre Beschwerden vortragen: sie bestimmen den Gesamteindruck der
Artikel doch wesentlich dahin, daß es in Tirol weniger als etwa in
Schwaben und Franken die bittere Not war, die den Aufrührern
Sehwert und Feder in die Hand drückte. Triebfeder waren vielmehr
ein lebhaftes Gerechtigkeitsgefühl und ein gerader Sinn, der für den
Zins, den er dem Herrn bringt, auch die Gegenleistung sehen will,
der seine Rente nicht zahlen mag, wenn er die Leistung, für die er
zinst, dann doch selbst vollbringen muß, ein konservativer Geist, dem
m ar pi: ug Venen ET ge Veilig eg mr bm ` ` Wgl burger rn a a aile aa Mühe miele ` esu
556 Kritiken.
das Neue verwerflich heißt, schon weil es neu ist, eine Auflehnung
gegen die unfruchtbare Kapitalanhäufung der toten Hand wie gegen
die wirtschaftliche Kräftigung der Judenschaft, eine naive Ablehnung
der Verpflichtungen, deren rechtliche Grundlagen man nicht ınehr
sieht und darum auch nicht einsieht, dazu eine kräftige Interessen-
politik ohne viel Weitherzigkeit und ganz ohne Weichheit, das alles
vorgetragen mit der treuherzig-pfiffigen Bauernschlauheit, die dem
Landesherrn Gottes Lohn verheißt, wenn er dem armen Mann seine
Beschwerden abstellt und ihm zugleich den Vorteil vorrechnet, der
dabei für ihn selber herausspringen wird — das gibt das farbige
und reich bewegte Gewebe dieser Tiroler Artikel. `
Wopfners Texte liefern für alle diese Züge reiche Belege. Das
Unrecht, das die Untertanen leiden müssen, tritt oft grell genug her-
vor. Etliche Klöster und Schlösser müssen sich 192,6 vorhalten
lassen, daß sie beim Einmessen der Zinse ein ungewöhnlich großes
Maß und Gewicht brauchen, ‘aber auszugeben gebent sy den gerichts-
müt’. Gegen solche Unbill führen die Artikel noch in der amtlichen
Abschrift, in der sie uns vorliegen, eine kräftige Sprache: Karl
v. Trapp treibt im Sommer vier Ochsen in die Wiesen von Schlu-
derns “und ob er ganntz giele gerechtigkait solhs zů (fen hat, so ist
es doch ain gerechtigkait gewesen, die ain yeder piderman für ain
ungerechtigkait mag erkennen’ (191,5). Daß ein Zins einkassiert
wird, für den die Gegenleistung abhanden gekommen ist, wird nament-
lich gegen Jagd- und Wegegelder eingewendet, z. B. klagen die Ge-
richtsleute von Bannberg 119,22: “Sy müessen auch dem jäger ier-
lichen seine iägerrecht geben, das er die schedlichen tier fachen solle,
das aber nit beschehe, sunder die selbs auf unnser costung iagen und
vahen müessen, deßhalben sy verhoffen, solhe iägerrecht zu geben
weiter nit schuldig sein, anderseits 184,7: “so nimbt ain phleger zu
Nauders das weglon in und sol davon weg und strassen versehen,
das aber nit beschicht”. Die Gerichtsleute von Gufidaun 156,15
müssen Kuppelfutter und -zins geben und dann doch selber Jäger
besolden, um sich Wölfe und Lüchse, Füchse und Dächse vom Leib
zu halten, daß sie dergestalt den Zins und die Leistung dazu tragen.
Ist es bier der eingerostete alte Brauch, der die Untertanen be-
schwert, so müssen sie sich an anderen Stellen, und im ganzen viel
häufiger, gegen neue Auflagen oder Erschwerung der alten Lasten
wenden. Mit schlagwortmäßiger Kraft wird das Wort “das dann ain ne-
werung ist’ (z. B. 170,37) verwendet, nicht genug kann man sich in
seiner Anwendung tun: "nachdem und es ain newerung ist und von
alter nit herkomen’ 188,17, sichtlich seiner nachdrücklichen Kraft zu
Liebe wird es 81,6 nachträglich in die Schlußrede eingeschoben:
Kritiken. 557
‘das kinden und mügen die gerichtsleut dise newerung nit leiden’.
Die Kapitalanhäufung der Kirche bekämpft der 83. der Innsbrucker
Artikel (65,14) in einer Fassung, die den kühlen Geschäftssinn des
Städters mit der pfiffigen Naivetät des Bauern vereint: “Item der
stiftung, so man den geistlichen gethann hat, dardurch sy groß eut
unnder sich bracht haben, daz doch im grundt dhain nutz ist, sonnder
nur schaden bringt, ist unnser pit und beger, daz ainem yeden die-
selben gülten und güeter, des eltern die zu der stift geben haben
und .er durch brief oder leut beweisen mag, widerumben erfolgen
unnd züegestelt werden’. Gegen die Juden richtet sich eine städtische
Beschwerde, die der Bozener 105,18, dagegen sind es durchweg
Bauern, die aus der Unkenntnis alter Rechte zur Forderung von
deren Abschaffung gelangen, z. B. Jenesien 136,31, Thurn 161,18.
Tieferen Einblick erlaubt in eine solche Forderung die Beschwerde
der Kienberger 132,10. Nach dem Rattenberger Weistum des 14. Jhs.
sind sie verpflichtet, das Hochgericht von Rattenberg mit Brennholz,
Rad usw. zu versorgen, die Leistung ist offenbar lange nicht bean-
sprucht und vor 1525 “ain zeit etlicher iar her von der lanndsgericht-
oberkait zu Ratemberg’ wieder hervorgesucht worden. Die Hofinhaber
haben keine Erinnerung mehr an die alte Auflage, ‘deßhalben wir
nit wissn tragen, aus was grunt oder wie solhe beswärung auf disen
hof gewachsen; ist darauf an E. F. D. unnser unndertenigist pit, unns
der berüerten anmüetung .. . zu enntlassen“. Ein gutes Beispiel
dafür, wie Beruf und Umwelt eine spezifische Frömmigkeit entwickeln
können, bieten die Fuhrleute vom Brenner, die ihre beweglichen
Klagen über die schlechte Straße 182,22 schließen: “das wellen wir
zusambt der belonung, die E. G. von got darumb empfahen wirdet,
unnderthenig verdienen, dann wer weg und steg pessert, nit der
wenigisten allmuesen [gibt] und gegen got verdiennstlich ist’; die
schlauesten Rechner endlich sind die Deutschnofener, die 143,8 ihrem
Landesherrn vorrechnen, daß, wenn er ihren Holzhandel unbeschwert
ins Ausland gehen lasse, “auch E. F. D. meütt und zöll dardurch ge-
mert und dem lanndt on nachtail ist’, und die gleich darauf das ver-
pönte Anbohren der Lärchen auf Harz naiv rechtfertigen: “dann das
lörgetporn mag wol on nachtail des holtz beschehen, so ainer ainen
paum zü dem lörget geport hat und denselben nur widerumb ver-
schlecht, so ist es dem paum mer nutz den schad’.
Die Behandlung der schwierigen Texte durch Wopfner zeugt von
sachkundigem Geschick und gesunder Zurückhaltung. Einen philolo-
gischen Herausgeber hätte wahrscheinlich der sekundäre Charakter der
meisten Niederschriften kritischer gestimmt, er hätte 4,26 nit st. nil
geschrieben; 5,34 lüxe st. lüze; 6,29. 35 wassergüss (wie 24, 26. 27,
558 Kritiken.
28) st. wassergross; 8, 19 glübt st. glüb; 12, 10 zeprechen st. zerprechen;
24: 200 st. 1100 (vgl. 180,26. 189, 19); 19,1 strittigkait st. schrit-
tigkait; 44,17 kitzer st. hitzer (nach 60,6); 61, 27 iar st. gar (nach
46,28. 61,29); 65,35 Itm st. Im; 76,15 seiner st. seimer; 33 be-
swern st. bewern; 82,6 halb hab st. hab; 7 bisher st. bischer; 92,20
gewaltiger st. gewaltigen; 98,19 hochait st. hochatt; 100,11 abweg
st. abeg; 112,8 haushabens st. haüssabens; 114,22 meut st. müet
(nach 116,15); 124,23 gas st. pas (nach 124, 26); 127,13 darauf
st. darauf unns; 129,9 zinnst st. zinnd; 140,3 ain albm st. in albm;
155,33 aine st. ainer; 164,25 beschehe st. beschehen; 170,4 ich st.
sich; 181,35 wanndlen st. hanndlen (nach 182,3. 17); 185,12 das
da st. das das. Diese Vorschläge gehen lediglich einen Weg weiter,
den der Herausgeber mit Glück und Scharfsinn betreten hat, z. T.
mögen sie auch nicht mehr als Berichtigungen von Druckfeblern sein,
deren leider viel mehr im Texte stehen geblieben sind, als die Liste
S. 231 berichtigt.
Daneben müssen wir aber doch gerade dem konservativen Sinn
des Herausgebers Dank wissen, und dieses Gefühl wird durchaus
überwiegen, zumal er gegen sonstigen Brauch auch Einzelheiten der
Schreibung nicht angetastet und damit in seinen Texten eine zuver-
lässige Grundlage auch für sprachliche, zumal lexikalische Unter-
suchungen geschaffen hat. Das Verfahren kostet wenig Raum und
keine Mühe, denn wenn auch einmal eine Schreibung wie 9,45 unntz-
heer stehen bleibt, so wird sich daran doch kein Leser stoßen, der
Texte des 16. Jhs. im Original zu lesen gewohnt ist. Unglücklich
ist dagegen die Wiedergabe aller diakritischen Zeichen mit ”: oft ge-
nug stehen drei ŭ nebeneinander, deren eines einfaches u (hündt 5,16)
meint, indessen das zweite in D (füchsgrüeben (5,17) das dritte in ü
(fürgenomen 5,24) aufzulösen ist. Wo in den alten Niederschriften
die Zeichen ineinander zu verfließen scheinen, ist mit Hilfe der heu-
tigen Mundarten die sichere Trennung stets möglich, wie sie ohne
die Anleitung der Handschriften in den Zitaten oben versucht ist.
Bedeutungslos sind diese Zeichen auf oberdeutschem Boden durchaus
nicht, schmerzlich ist z. B., daß die Schreibung län 43,24, länen
102,20 bei diesen schätzbaren alten Belegen für Lawine zweifelhaft
läßt, ob laun, län oder lan anzusetzen ist.
Dem sauberen Glossar, das manches wertvolle Wort zum ersten-
mal bucht, kommt es mannigfach zugute, daß es von einem gebo-
renen Tiroler zusammengestellt ist. Wenn dabei für uns andere
dann und wann ein Wort unerklärt bleibt, so schaften die Wörter-
bücher von Schmeller, Schöpf, Hermann Fischer und Grimm leicht
Rat, z. B. bei alber ‘Pappel 146,35; auf pit “auf Borg’ 143,84;
Kritiken. 559
castraun ‘Hamme?’ 158,24. 160,8. 21. 163,18; flöcken 44,34,
fleckhen 137,13. 156,2, fleckhn 137,15 “fünf Zoll dicke Pfosten zu
Tennenböden’, Schmeller I 786; raut “Rodung?’? 128,16 Schmeller II
175. Bei Schmeller I 998 hätte sich auch schon grembsig “quar-
zig, von Erzlagern’ 131,21 gefunden, durch Hinweis auf Schmeller
II 187 wäre das oft begegnende rod ‘Fuhrwesen, zu dem sich eine
Rotte zusammengetan hat’, klar geworden. Nur für Tiroler dürfte
die Deutung “Praschlet” bei prastlackh 64,7 ausreichen; völlig
dunkel bleibt zigl’s 183,22; kein Wörterbuch bucht, soviel ich sehe,
die übergangenen Wörter abschlaiff “hinfällig, von einer Brücke’
129,36f.; perger und ebmer "Berg. und Ebenenbewohner” 176,37;
hudern ‘Pfahlwerk’? 144,15; die umb ‘Insel’? 151,12. 23. Gorena:
tzen 156,5 offenbart sich als hübsche Kontaminationsbildung aus
confin und Grenre.
Freiburg i. Br. Alfred Götze.
Kaiserin Maria Theresia und Kurfürstin Maria Antonia von
Sachsen. Briefwechsel 1747—1772. Mit einem Anbang er-
gänzender Briefe herausgeg. von Woldemar Lippert. Mit zwei
Porträts (Maria Antonias) und einem Faksimile (eines ihrer Briefe).
CCL u. 595 S. B. G. Teubner. Leipzig 1908. Geheftet M. 32,—.
[Aus den Schriften der Kgl. sächs. Kommission für Geschichte.]
Maria Antonia, 1724 als Tochter des späteren Kaiser Karls VII.
geboren, künstlerisch hochbegabt, seit 1747 mit dem von Jugend auf
gelähmten sächsischen Kurprinzen Friedrich Christian, dem Sohne des
Polenkönigs Augusts III., verheiratet, blieb nach der Kapitulation von
Pirna mit ihrem Gemahl, ihren Kindern, ihrer Schwiegermutter, der
Königin Maria Josepha, und deren jüngeren Kindern in Dresden, wäh-
rend sich der König-Kurfürst mit seinen älteren Söhnen und dem
Premierminister Grafen Brühl nach Warschau zurückzog. Nach dem
Tode Maria Josephas am 17. November 1757 wurde somit Maria
Antonia infolge des Gesundheitszustandes ihres Gemahls das tatsächliche
Oberhaupt der in Dresden weilenden Familienmitglieder; ihnen sowie
den von den Leiden des siebenjährigen Krieges so schwer betroffenen
sächsischen Untertanen widmete sie sich, soweit sie es in ihrer Ohn-
macht vermochte. 1759, nach der Rückeroberung Dresdens, siedelte
sie mit ihrer Familie nach Prag über, um sich nicht von neuem den
Gefahren einer Belagerung auszusetzen, 1760 nach München, 1762
kehrte sie nach Dresden zurück; am 5. Oktober 1763 fiel Friedrich
Christian durch den plötzlichen Tod seines Vaters der Kurhut zu,
aber schon nach 21 Monaten starb auch er. Die wenigen Wochen
kurfürstlicher Herrlichkeit, in denen Maria Antonia in der alten Art
560 Kritiken.
für ihren kranken Gemahl eintrat, benützte sie wohl zur Anbahnung
innerer Reformen, hauptsächlich aber, unbelehrt durch das Schicksal
Augusts des Starken und seines Sohnes, zur Bewerbung um die pol-
nische Königskrone, nach dem Ausgange des siebenjährigen Krieges
ein völlig zweckloses Unterfangen. Zu dem Fehlschlagen dieser pol-
nischen Pläne gesellten sich in den nächsten Jahren noch andere Ent-
täuschungen — z. B. der gescheiterte Versuch, Joseph II. mit einer
sächsischen Prinzessin in zweiter Ehe zu vermählen — und mancherlei
verbitternde Kämpfe innerhalb ihrer Familie. Mit dem Tode ihres
Mannes war ihre politische Rolle so gut wie ausgespielt; 1780
starb sie.
Ihr hauptsächlich aus den Jahren 1756—1765 stammender, in
französischer Sprache bis auf eine Ausnahme abgefaßter, vertraulicher
Briefwechsel mit Maria Theresia wird hier veröffentlicht, und zwar
124 Briefe Maria Theresias und 45 Maria Antonias. Im Anhang und
Nachtrag sind 147 Schreiben abgedruckt; Aussteller und Empfänger
dieser Briefe sind Maria Antonia, ihr Gemahl, ihre Mutter Amalia,
ihr Bruder Kurfürst Max Joseph von Bayern, dessen Gemahlin Maria
Anna, die Tochter Augusts III., ferner Maria Antonias Schwieger-
eltern, Schwäger und Schwägerinnen, die sächsischen Prinzen Xaver,
Karl, Herzog von Kurland, Albert, bekannt als Herzog von Sachsen-
Teschen und Regent der österreichischen Niederlande, Clemens, der es
zum Kurfürsten von Trier, Bischof von Freising, Regensburg und
Augsburg brachte, dazu die sächsischen Prinzessinnen Christine, Elisa-
beth, Kunigunde und Maria Josepha, die Dauphine von Frankreich,
von österreichischer Seite Maria Theresia, ihr Gemahl, Kaiser Franz IL,
ihr Sohn, Joseph D, und dessen zweite Frau Josepha Maria, eine
Schwester Maria Antonias, Prinz Karl von Lothringen, endlich Maria
Antonias Vetter, der Reichsfeldmarschall Prinz Friedrich Michael von
Pfalz-Zweibrücken, mehrere andere Militärs, Diplomaten usw. Eine
umfassende Einleitung und zahlreiche ausgedehnte Anmerkungen er-
läutern die Schriftstücke.
Jede Seite der Publikation verrät den unermüdlichen Arbeits-
eifer des Herausgebers, der eine stattliche Reihe von Jahren seinem
Werk gewidmet hat; diesem Kraftaufwand entspricht aber nicht völlig
der Ertrag seiner Arbeit: die Briefe enthalten weniger, als man wohl
anfangs erwartet. Der bis 1759 im preußischen Machtbereich weilenden
Maria Antonia konnte man keine wichtigen Geheimnisse zukommen
lassen; überdies besaß sie, von den 2'/, Monaten kurfürstlichen Regi-
ments abgesehen, viel zu wenig Macht und Einfluß, um eine halb-
wegs bedeutsame politische Rolle zu spielen. Außer einigen Nachrichten
über das polnische Interregnum und das Auftauchen eines polnischen
Kritiken. 561
Teilungsplans 1763 (S. 175ff.) fällt daher in diesem Briefwechsel für
die Geschichte der großen Politik kaum etwas ab. Seinen Haupt-
inhalt bilden die kleinen Reibungen zwischen Sachsen und Österreich
im siebenjährigen Kriege wegen der Verpflegung der österreichischen
und der Reichstruppen, wegen ihrer Erpressungen und sonstigen Über-
griffe und ihrer unzureichenden militärischen Erfolge, ferner die mit
dem Kriegsglück schwankende Stimmung an den Höfen, der Haß gegen
Friedrich den Großen, die Empörung über seine schonungslose Aus-
beutung Sachsens, die Unzufriedenheit mit den russischen und fran-
zösischen Bundesgenossen und der kläglichen kurbayrischen Politik,
Maria Theresias Abneigung gegen Laudon, die persönlichen Gegen-
sätze zwischen den leitenden Militärs und zwischen ihnen und den
sächsischen Zivilbehörden, hauptsächlich die Vorgänge in den Herrscher-
häusern und der Hofgesellschaft von Wien, München und Dresden-
Warschau. Also Einzelheiten, kleine Züge in Hülle und Fülle Der
Hauptwert der Publikation besteht infolgedessen darin, daß sie ein
überaus inhaltsreiches Nachschlagewerk bildet für die Personalien der
obengenannten Korrespondenten, überhaupt der Wettiner, Habsburger
und Wittelsbacher, ihrer Gesandten, Vertrauten, Hofbeamten, Offiziere-
Beichtväter, Erzieher, Künstler usw. etwa von 1740—1780.
Breslau. l Ziekursch.
Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809. Innsbruck 1909,
Heinrich Schwick. XVI u. 874 S. Gr. 4°.
Hofrat Hirn hat uns über den Tiroler Freiheitskampf von 1809
ein Buch beschert, das zunächst durch seinen Umfang etwas bänglich
wirkt; hat man sich aber einmal in die Lektüre vertieft, so wird
man von Seite zu Seite mehr gefesselt und legt es schließlich mit
aufrichtigem Bedauern zur Seite, daß es schon zu Ende ist: nichts
möchte man daraus vermissen. Es war eine Ehrenschuld der Öster-
reicher, über diese hochbedeutsamen Vorgänge einmal ein genaues
und kritisches Bild zu liefern: Hirn war wie wenige berufen, diese
Schuld abzutragen und hat es in glänzender Weise getan. Nach
gründlichen, tiefgehenden Studien und Forschungen in den Archiven
(vor allem kam da das Münchner Archiv in Betracht) hat er es ver-
standen, den bei seinen Tiroler Landsleuten erhaltenen Aufzeichnungen
und Überlieferungen nachzugehen, und hat damit eine Vollständigkeit
der Quellen erzielt, die gewiß nur mehr durch zufällige Funde —
einen solchen in München signalisiert er selbst noch — ergänzt
werden kann. Dieses reiche Material hat er dann in einer schlichten,
oft aber mit der Bedeutung der Ereignisse zu glänzender Kraft her-
anwachsenden Weise verwertet: man merkt, daß das Buch mit der
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 38
562 Kritiken.
ganzen Liebe des Verf. zu seiner Wissenschaft und zu seiner Heimat
geschrieben worden ist. Sehr erfreulich ist auch die Art, mit der
Hirn der religiösen Empfindung der Tiroler, einer dort stark maß-
gebenden, gerecht geworden ist. In dem ersten Abschnitte, der Vor-
geschichte, schildert er das bayrische Regiment von 1805 an, das mit
seinen vielen Mißgriffen, mit seinem Bureaukratismus, mit seinem Un-
verständnis für die Bedürfnisse und Regungen der Volksseele die
Grundlage zu der kommenden gewaltigen Erregung und Erhebung in
Tirol geliefert hat. Trotz aller Treue und Neigung Tirols zu Österreich
hätte doch der Aufstand nicht so elementar aufflammen, so zähe aus-
halten können, wäre das Tiroler Volk nicht so tief in seinen kirch-
lichen Gefühlen, in seiner alten Selbständigkeit, in seinen militä-
rischen und politischen Einrichtungen von Bayern verletzt worden.
Die gütigen Absichten des Königs Max Joseph sind durch die Ge-
schäftsführung seiner Beamten, die Hirn im einzelnen mit einer Schärfe
charakterisiert, die man bei den Tiroler Helden seines Buches leider
manchmal vermissen muß, meist ad absurdum geführt worden. Nach
der getreuen Darstellung dieser „Vorgeschichte“ wird uns dann die
dreimalige Erhebung der Tiroler mit größter Anschaulichkeit erzählt,
nichts beschönigt, nichts vergessen; auch die Fehler der österreichi-
schen Regierung, die Haltlosigkeit und das Schwanken ihrer Politik
werden in scharfes Licht gesetzt. Es wird begreiflich, wie nach den
Enuntiationen des Kaisers Franz, seiner bindenden Erklärung vom
29. Mai ein Volk, das selbst auf Treue baute, unbegrenztes Vertrauen
in die Zusage des Kaisers haben mußte. Es hieß da: „im Vertrauen
auf Gott und meine gerechte Sache erkläre ich hiemit meiner getreuen
Grafschaft Tirol ..., daß sie nie mehr von dem Körper des öster-
reichischen Kaiserstaats soll getrennt werden, und daß ich keinen
anderen Frieden unterzeichnen werde, als den, der dieses Land an
meine Monarchie unauflöslich knüpft“. Sicher, die Worte waren da-
mals ernst gemeint, sie waren im Bewußtsein geschrieben worden,
eben den Sieg bei Aspern errungen zu haben, aber sie waren doch
ein verhängnisvoller Fehler, dessen Tragweite beispielsweise Erzherzog
Johann sofort erkannte. Denkt man daran, wie naiv sich wohl welt-
fremde Bergbewohner die Macht und Kraft ihres Kaisers vorstellen,
wie sie in ihm die Inkarnation des Guten und Weahrhaften sehen
mochten, so wird man die Dauer dieses Eindrucks begreifen, selbst
nach dem Weaffenstillstande von Znaim, der die erste Auslieferung
dieses Landes an den Feind bedeutete. Und in den Wochen des
Schwankens und Zagens, zwischen diesem Waffenstillstande und dem
Frieden, als man den Sturm in Tirol vielleicht noch hätte beschwichtigen
können, da ist man in Wien nur „politisch“ gewesen und wollte des
z Kritiken. 563
Bundesgenossen Tirol nicht verlustig gehen: so stürzte das Volk in
sein Verderben. Anschaulich geschildert werden auch die Umgebung
Hofers, die Einflüsse, die diesen tapferen, aber nicht großen Mann ge-
leitet haben. Daß auch Hormayr, Roschmann, Kolb e tutti quanti
ihre Beurteilung finden, versteht sich von selbst; letzterer wird, wenig-
stens wenn Ref. seine bisherigen Ansichten über diese Männer als
Maßstab nehmen kann, etwas entlastet, Hormayr dagegen erheblich
belastet. Schlicht und kurz, ohne Pathos, wird das Ende erzählt.
Die Worte Erzherzog Johanns, die Hirn in seiner Vorrede an-
führt, sind erfüllt worden: „es wird sich schon eine Feder finden,
welche unparteiisch, einfach und wahr der Nachwelt überliefern wird,
was ein kleines, armes Volk geleistet.“
Ein schönes Bild, der Meisterhand Defreggers entstammend,
schmückt das Buch, das auch durch seine vornehme Ausstattung an-
genehm von den Büchern absticht, die sonst aus den wissenschaft-
lichen Offizinen Innsbrucks hervorgehen.
Prag. O. Weber.
H. Wendt, Die Steinsche Städteordnung in Breslau. Denk-
schrift der Stadt Breslau zur Jahrhundertfeier der Selbstverwaltung.
1. Teil: Darstellung: VII und 368 S.; 2. Teil: Quellen. XI und
553 S. (Mitt. aus dem Stadtarchiv und der Stadtbibliothek zu
Breslau, Heft 9 und 10.) Breslau, E. Morgensterns Verlags-
buchhandl. 1909. 8 Mk.
Durch Fr. Meineckes Studien zur Genesis des deutschen National-
staates ist uns das Verständnis überaus wichtiger Entwicklungs-
abschnitte in der Geschichte des nationalen Gedankens in dem
Deutschland der ersten Hälfte des 19. Jhs. erschlossen worden. Das
Schicksal der mit den nationalen Bestrebungen oft im Bunde stehenden
liberalen Gedankenwelt im östlichen Preußen, den leichten Sieg der
reaktionären Mächte wenige Jahre nach den Freiheitskriegen und ihre
darauf folgende dauernde Vorherrschaft in langer Zeit erläutert das
vorliegende Buch dadurch, daß es am Beispiel Breslaus die klägliche
Art des preußischen Kleinbürgertums im Beginn des 19. Jhs. und
seine langsame, mühselige, schleppende Entwicklung bis zur deutschen
Revolution vorführt; wir erhalten hier ein Gegenstück zu der Ber-
liner Festschrift von Clauswitz.
Über das Ergebnis des staatlich-bureaukratischen Stadtregiments
der altpreußischen Zeit urteilt Wendt im allgemeinen wie Max Leh-
mann, Hugo Preuß und der Referent; stark betont er die demorali-
sierende, das Gefühl der Interessengemeinschaft zwischen Stadt und
Staat schwächende, die bürgerliche Selbstsucht herausfordernde, Ver-
7 38 °
564 Kritiken.
bitterung und Mißtrauen weckende Wirkung des allmächtigen Be-
amtenregiments, die Unzulänglichkeit dieser städtischen Bureaukratie
und die mannigfaltigen Mißstände in der Polizeiverwaltung, dem
Schul- und Armenwesen, der Krankenpflege und das Versagen der
Finanzverwaltung. Infolgedessen stieß die Einführung der Städte-
ordnung Steins bei Magistrat und Bürgerschaft auf gewaltige Hinder-
nisse. Dazu kam die Trennung der Altstadt von den Vorstädten
nicht bloß durch die Festungswerke, sondern auch durch scharfe Unter-
schiede in der Gemeindeverfassung, der Orts- und Polizeiverwaltung,
der Gerichtsverfassung, dem Steuerwesen und der Gewerbeorganisation.
Einen Augenblick verzagte Steins Amtsnachfolger, Graf Dohna, er
wollte auf die Einführung der Städteordnung in den 25°, der Be-
völkerung fassenden Vorstädten verzichten. Die Vollendung des Ver-
schmelzungsprozesses dauerte etwa ein Jahrzehnt.
In den allerersten Jahren der neuen Selbstverwaltung wurden
Reformen auf fast allen Gebieten der Stadtverwaltung durchgeführt,
es entbrannte aber auch zugleich ein heftiger Kampf mit der Staats-
verwaltung um und gegen die verstaatlichte Polizeiverwaltung und
Gerichtshoheit, um direkte oder indirekte Besteuerung, die Schulden-
tilgung, die staatliche Beschränkung der städtischen Konsistorialrechte,
das vom König der Stadt geschenkte Festungsgelände, die Errichtung
der Bürgergarde, gegen die Freizügigkeit und besonders die Ein-
führung der Gewerbefreiheit. Bei diesen Streitigkeiten offenbarte sich
allenthalben die politische Rückständigkeit und pfahlbürgerliche Eng-
herzigkeit des dritten Standes, aber auch seine entsetzliche Notlage
gegenüber den von allen Seiten erhobenen finanziellen Zumutungen
bei dem Rückgang des Wirtschaftslebens. Die Verbitterung über
einen großen Teil der staatlichen Reformtätigkeit trat zutage noch
im Frühjahr 1813 bei der Aufhebung der bisherigen Kantonfreiheit
und der Forderung bedeutender Kriegsleistungen. Bald ergriff aber
der stetig schwellende Strom vaterländischer Begeisterung auch Bres-
laus Bürgerschaft; dieser durch die Freileitskriege hervorgerufene
geistige Aufschwung wirkte in den folgenden Jahren noch nach,
schließlich übte aber die ungünstige Gestaltung des städtischen Wirt-
schaftslebens und der Finanzen einen so lähhmenden Einfluß aus, daß
sich die Weiterentwicklung der zwanziger und dreißiger Jahre nur
im müden Schneckentempo - vollzog; die staatliche Aufsichtsbehörde
mußte sogar 1834 eingreifen, um neuzeitlichen Verwaltungsgrund-
sätzen die Bahn zu brechen und damit die Finanzkalamitäten zu
heilen. Erst das wirtschaftliche Erstarken des preußischen Bürger-
tums etwa seit der Begründung des Zollvereins führte in den vier-
ziger Jahren zu einem Umschwunge, einer schnelleren, gesünderen
Kritiken. 565
Entwicklung der Stadtverwaltung unter ständig wachsender, politische
Farbe annehmender Beteiligung der Bürgerschaft.
So bedurfte das preußische Bürgertum dreier bis vier Jahrzehnte
seit der Einführung der Städteordnung, um seinen kleinbürgerlichen,
“unpolitischen, wirtschaftlich rückständigen Charakter abzustreifen, jene
starken sozialen Wandlungen durchzumachen, welche die anfangs
führende Schicht, das Handwerkertum, in den Hintergrund schoben
und einen neuen Mittelstand und die ersten Anfänge eines führenden
Großbürgertums zeitigten; erst dann vermochte es, am politischen
Leben selbständig teilzunehmen.
Der zweite Band liefert höchst wertvolles Quellenmaterial für
die städtische Verfassungsgeschichte im 18. und 19. Jahrhundert.
Breslau. -© Ziekursch.
Friedrich Weidner, Gotha in der Bewegung von 1848. Nebst
Rückblicken auf die Zeit von 1815 an. Gotha, Perthes 1908.
XIX u. 268 S. 8°. S
Die Rückblicke auf die Zeit von 1815 an nehmen beinahe die
Hälfte des Buches ein (S. 1—144) und gliedern sich in 5 Kapitel:
Das erste Kapitel: Gotha in den letzten Zeiten des Hauses Gotha-
Altenburg bringt nach einigen Mitteilungen über die Schicksale der
thüringischen Lande im 17. und 18. Jahrhundert die Erzählung von
der Teilung der Besitzungen des 1825 ausgestorbenen Gotha-Alten-
burgischen Hauses durch den Hildburghäuser Vertrag und damit ein
klassisches Histörchen aus der staatlosen Periode unseres Volkes. Das
Ergebnis war die Vereinigung der beiden „Staaten“ Koburg und Gotha
durch eine Art Personalunion zu dem „Staate“ Sachsen Koburg-Gotha.
In dem Gesamtstaate Koburg-Gotha überwog wie in den Teilstaaten
Gotha und Koburg der Charakter der Domäne, der Summe der Be-
sitzungen des fürstlichen Hauses, und unter den Lebenselementen
dieses Staates hatte die Rivalität der Städte Gotha und Koburg sowie
der Hofkreise und der Beamtenschaften der „Teilstaaten“ eine große
Bedeutung. Koburg und Gotha waren verschieden organisiert Koburg
hatte seit 1821 eine Verfassung mit einem Landtag, Gotha bewegte
sich noch in den Formen ständischer Vertretung, wie sie sich im 17.
und 18. Jahrhundert gestaltet hatten. Versuche eines Ausgleichs, einer
Modernisierung der Gothaer Verfassung und damit zugleich einer
engeren Verbindung der beiden Teilstaaten hatten wenig Erfolg. An
den alten Mißbräuchen hingen zu viel Interessen. Gotha hatte das
Glück, eine Anzahl bedeutender mit dem Blick für große Geschäfte
und Ideen ausgerüstete Männer zu haben, vor allem Arnoldi, den Be-
gründer der großen Versicherungsgesellschaften, der Deutschland in
566 Kritiken.
diesem wichtigen Zweige von der Bevormundung und Ausbeutung
durch englische Gesellschaften befreit hat. Neben ihm sind die beiden
Becker zu nennen, Vater und Sohn, der Philologe Friedrich Jacobs
und der Buchhändler Perthes. Aber so reich ihre Kraft war, staat-
liche Gesinnung verlangt staatlichen Boden, und Gotha wie Koburg
blieben ohne höheres politisches Leben. Von alle dem hören wir
manche wichtige Tatsache, und ist es dem Verf. noch nicht gelungen
volle Anschauung zu geben, so ist doch das Gegebene recht nützlich.
Hoffentlich regt es dazu an, Bilder aus diesem Stilleben zu entwerfen,
wie sie uns Cl. Theod. Perthes aus Köln, Aachen und anderen Orten
gegeben hat.
Bei der neuen Ordnung der Stadtverwaltung von Gotha wäre
es von Interesse gewesen zu hören, wieweit die preußische Städte-
ordnung nachgeahmt worden sei. Für Nichtbeteiligung an den Wahlen
der Stadtverordneten waren Strafen gesetzt. Der Verf. möchte darin
einen Beweis für das geringe Interesse des Volkes an diesen Wahlen
sehen. Aber das Interesse an diesen Wahlen ist auch heute noch
gering. Von Wichtigkeit wäre es jedoch nachzusehen, ob etwa früher
schon dergleichen, Strafen in Gotha üblich waren — wie denn das
Mittelalter manche dergleichen kannte — oder ob etwa klassische
Reminiszenzen dabei mitwirkten. Die Bewegung von 1848 zeigt die
Merkmale, die sie in vielen Städten und Landschaften ohne politisches
Leben hatte. Zunächst ist aber zu betonen, daß die Reformbewegung
schon 1847 einsetzte, nicht erst auf die Nachricht von der Pariser
Revolution. Diese Nachricht gab ihr nur den heftigen Charakter und
raubte den Verteidigern des Alten den Mut und die Widerstandskrafl.
Sodann zeigt sich hier wie z. B. in Hannover, wie leicht durch ruhige
Durchführung der nötigsten Reformen die Bewegung beherrscht werden
konnte, endlich, daß die Handwerker damals bei allem Eifer für
Freiheit doch vielfach Gegner der Gewerbefreiheit waren.
Das Buch ist auch für die genauere Kenntnis dieses wunder-
baren Jahres lehrreich; denn es beruht auf gründlichen Forschungen in
Akten, Zeitungen und Büchern, aber ich wünschte doch noch eine
reichere Darstellung dieser wichtigen Vorgänge und Zustände.
G. Kaufmann.
567
Nachrichten und Notizen I.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Der
o. Prof. der neueren Kunstgeschichte Dr. J. Strzygowski in Graz wurde
in gleicher Stellung nach Wien und der Prof. an der Technischen Hoch-
schule in Berlin Prof. Dr. Paul Schubring wurde als Ordinarius für Kunst-
geschichte nach Basel berufen. Der ao. Prof. der alten Geschichte Dr.
W. Otto in Greifswald und der ao. Prof. der neueren Kunstgeschichte Dr.
M. Dvorak in Wien wurden zu ÖOrdinarien ernannt. Der ao. Prof. der
Germanistik Dr. Gustav Ehrismann in Heidelberg wurde als Ordinarius
nach Greifswald, der ao. Prof. für romanische Philologie Dr. Karl VoBßler
in Heidelberg als Ordinarius nach Würzburg und der ao. Prof. der Ar-
chäologie K. Watzinger in Rostock als Ordinarius nach Gießen berufen.
Der o. Prof. der neueren Geschichte Dr. Wilhelm Busch in Tübingen
folgt einem Rufe nach Marburg.
Der Privatdozent für Kunstgeschichte in Heidelberg Dr. Alfred
Peltzer, der Privatdozent für Ägyptologie Dr. H. Junker in Wien und
der Privatdozent für Kirchengeschichte Dr. Johannes Walter in Göttingen
wurden zu ao. Professoren ernannt. Die Privatdozenten der Geschichte Dr.
J. Ziekursch in Breslau, Dr. W. Levison in Bonn und Dr. Fritz
Curschmann in Greifswald erhielten den Titel Professor.
Es habilitierten sich: Dr. Schlüter für Geographie in Berlin, Dr.
Adolf Hofmeister für Geschichte in Berlin, Dr. M. Weyermann für
Nationalökonomie und Statistik in Freiburg i. B. und Dr. Ernst Herz-
feld für Archäologie und historische Geographie des Orients in Berlin.
Todesfälle. Am 5. Juni starb im Alter von 66 Jahren der Direktor
- der Staatsbibliothek in München Georg von Laubmann. Mit M. Doeberl
hat er die Denkwürdigkeiten über die innere Staatsverwaltung Bayerns
des Grafen Maximilian Josef von Montgelas herausgegeben. Auch verdanken
wir ihm zum Teil die Bearbeitung des Münchener Handschriftenkataloges.
Am 5. Juni starb im Alter von 92 Jahren Professor Dr. Johann Ne-
pomuk Sepp in München. Er war am 7. Aug. 1806 in Tölz geboren,
hatte in München Philosophie und Theologie studiert und dann in den
Jahren 1845 und 1846 den Orient, Syrien, Palästina und Ägypten bereist.
Im Jahre 1846 wurde er Professor der Geschichte in München, doch schon
im folgenden Jahre seiner Stelle entsetzt und mit sieben anderen Professoren
ausgewiesen, weil er sich gegen die Wirtschaft der Lola Montez gewendet,
hatte. Er wurde Mitglied des Frankfurter Parlaments, trat 1849 in die
bayerische Kammer und wurde 1850 wieder in sein Amt eingesetzt, welches
er aber 1867 aus persönlichen Rücksichten wieder aufgab, indem er in den
Ruhestand trat. Im folgenden Jahr saß er als Abgeordneter mit im Zoll-
parlament und wurde 1869 von neuem in die bayerische Kammer gewählt
wo er in den entscheidenden Julitagen des Jahres 1870 zum Schrecken
568 Nachrichten und Notizen I.
seiner ehemaligen Parteifreunde mit so hinreißender Beredsamkeit für das
Zusammengehen mit Preußen und den Krieg gegen Frankreich sprach, daß
die Ausschußanträge der Kammer, welche eine bewaffnete Neutralität be-
fürworteten, wie vom Winde verweht wurden. Im Jahre 1872 machte er
auf Reichskosten eine Reise nach Palästina, um das Grab Barbarossas zu
suchen. Er war eine urwüchsige kernige Erscheinung, in seinem Wesen
paarte sich das Stammesgefühl des Bajuvaren auf das glücklichste mit dem
deutschen Bewußtsein. Als Historiker ging er seine eigenen zum Teil
wunderlichen Wege, aber er besaß ein bedeutendes Wissen und gewann
sich damit auch die Achtung seiner Widersacher. Von seinen Schriften
verweisen wir besonders auf folgende: Ludwig Augustus, König von Bayern,
und das Zeitalter der Wiedergeburt der Künste (1869). Meerfahrt nach
Tyrus (1879). Kaiser Friedrich Barbarossas Tod und Grab (1879.
Religionsgeschichte von Oberbayern in der Heidenzeit (1895). Goerres (1896:.
Erinnerungen an die Paulskirche (Grenzboten 62).
Am 28. Juni starb in Berlin der ao. Professor der Staatswissenschaften
Geh. Admiralitätsrat Dr. Ernst von Halle (Ernst Levy), der seine Feder
besonders den deutschen Seeinteressen widmete, er war seit 1906 der
Herausgeber des Jahrbuchs der Weltwirtschaft.
Am 29. Juni starb der Professor der Kunstgeschichte in Breslau Dr.
Karl Albrecht Richard Muther, bekannt vor allem durch seine drei-
bändige „Geschichte der Malerei im 19. Jahrhundert“ (1893—94). Von
seinen sonstigen Schriften sei auf „Die deutsche Bücherillustration der
Gothik und Frührenaissance 1460—1530“ und auf die „Geschichte der
englischen Malerei“ hingewiesen, das erstere Werk erschien in 2 Bänden
1884, das letztere 1903.
Am 11. Okt. starb in Charlottenburg im Alter von 70 Jahren General-
leutnant z. D. Gerhard v. Pelet-Narbonne, ein bekannter Militär-
schriftsteller, der u. a. auch eine „Geschichte der brandenburgisch-preußischen
Reiterei seit den Zeiten des Großen Kurfürsten bis zur Gegenwart‘ verfaßt
hat, die 1905 erschienen ist.
Am 12. Okt. starb der Professor des Staats- und Völkerrechte in Basel
Dr. Karl Hilty, ein fruchtbarer Schriftsteller, der in zahlreichen Schriften
das schweizerische Staatsrecht und verwandte Fragen behandelte. Wir
heben von ihm nur folgende Schriften hervor: Theoretiker und Idealisten
der Demokratie (1868). Ideen und Ideale schweizerischer Politik (1875).
Berner Staatsgedanken (1877). Die Bundesverfassung der Schweizer Eid-
genossenschaft (1879). Die Neutralität der Schweiz in ihrer heutigen Auf-
fassung (1889). Die orientalische Frage (1896).
569
Nachrichten und Notizen I.
Heinrich Nöthe, Die Drususfeste Aliso nach den römischen Quellen und
Lokalforschungen. [Beiträge f. d. Gesch. Niedersachsens u. Westfalens.
Hrsg. von Dr. G. Erler usw. 11. Heft.] Hildesheim, A. Lax, 1907.
Als Schuchhardt 1899 bei Haltern an der Lippe ein Römerlager auf-
deckte, war für ihn und für viele kein Zweifel mehr, daß endlich Aliso ge-
funden sei; aber bald darauf stieß Pfarrer Prein auf der sog. „Burg“ bei
Öberaden auf ein römisches Standlager, das er nun seinerseits für Aliso
erklärte. Weitere Nachforschungen am Orte und in Archiven bestärkten
ihn in seiner Überzeugung; in zwei Schriften begründete er 1906 seine
Ansicht. Auf Preins Seite trat sogleich H. Nöthe; begünstigt durch genaue
Kenntnis der Gegend, hat er jüngst in dem obengenannten Schriftchen in
durchaus sachlicher Form alles, was für Aliso Oberaden spricht, zusammen-
gestellt. Ich entnehme seinen Ausführungen folgendes: 1. Das Lager war,
wie Münzfunde bezeugen, eine zur Zeit des Kaisers Augustus angelegte
Befestigung. 2. Es war, der Angabe des Cassius Dio gemäß, ein Stand-,
nicht nur ein Marschlager, und bot Raum für die drei Legionen des Varus.
3. Die „Burg“ bei Oberaden, unweit der zu jener Zeit bis dahin schiff baren
Lippe, 72 m hoch und durch Sümpfe und Bäche geschützt, war für ein
gegen die Feinde vorgeschobenes Bollwerk im höchsten Maße geeignet.
4. Die von Cassius Dio für das Kastell angegebene Lage am Zusammen-
fluß von Lippe und Eliso (= Seseke, wie eingewanderte Friesen den Fluß
benannten) paßt weit mehr für das Kastell bei Oberaden als für die
Halterner Anlage, die beträchtlich westwärts davon liegt. ö. Die alten,
von Osten kommenden Wege führten nach Oberaden, nicht nach Haltern.
6. Das ältere Lager bei Haltern wurde von den Römern auf die Kunde von
der Varusschlacht sogleich verlassen und von den Germanen, wie Brand-
spuren bezeugen, zerstört. Aliso räumten zwar die von den Germanen
hart bedrängten Römer im Frühjahr 10 auch, aber die Germanen zerstörten
es nicht, sondern hielten es besetzt; auch Germanicus gewann es nicht zu-
rück. (Scharf voneinander sind zu scheiden Tac. Ann. I, 7 castellum
Lupise flumini adpositum, das neue Standlager bei Haltern, und castellum
Aliso.) 7. Die „Burg“ war, wie Funde beweisen, bevor sie ein römisches
Kastell erhielt, schon von den Germanen besetzt gewesen; Aliso ist ein
germanisches Wort und hat sich bis heute in dem — urkundlich bis ins
Mittelalter hinauf beglaubigten — Namen des Hofbezirks Elsey erhalten.
— Freilich, so wahrscheinlich es auch ist, daß sich auf der „Burg“ bei
Oberaden Aliso erhoben hat, der strikte Beweis ist noch nicht erbracht.
Werden neue Ausgrabungen und Funde das Dunkel noch lichten? Sicher
ist, daß es mit Oberadens Sache noch wesentlich günstiger stehen würde,
wenn 1899 das Kastell bei Oberaden aufgedeckt worden wäre und erst da-
nach das bei Haltern. O. Langer.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 39
570 Nachrichten und Notizen IL
J. Peisker veröffentlicht „Neue Grundlagen der slavischen Altertums-
kunde. Ein Vorbericht.“ (Stuttgart, Kohlhammer. 8 S.) Die Heimat der
Slaven ist das Sumpfgebiet des Pripet, Polesie. Unter awarischem Joch
breiteten sie sich nach Westen und Süden hin aus. Jahrhunderte-
lang blieb der Dualismus einer herrschenden (awarischen) und beherrsch-
ten (slavischen) Volksschicht: die Zupane seien die einst herrschenden
Awaren. G. S.
Felix Senn, Linstitution des vidamies en France. Paris, Rousseau
1907.
Die angezeigte Abhandlung gibt eine gute Übersicht über die Vize-
dominate in Frankreich während der nachfränkischen Zeit (S. 75f.), und
hierin liegt das Verdienst der Arbeit. Dagegen ist die Herausarbeitung der
verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht gelungen. Senn behauptet (S. 3f.,
S. 15), daß das Amt eine kirchliche Bildung sei und dem kirchlichen oeco-
nomus entspreche. Gewiß ist die Gleichung zwischen oeconomus und vice-
dominus richtig; aber so wenig der oeconomus nur ein kirchlicher Beamter,
sondern von der Römerzeit her der Leiter jedes großen Haushalts war,
ebenso gilt das für den vicedominus; das beweist schon Gregor. reg. IX 83.
Dann aber hat Senn den staatlichen vicedominus nicht eigentlich gesehen,
über den neuerlich namentlich die Untersuchungen W. Sickels der fränki-
sche Vizekomitat S. 172ff. zu vergleichen sind. Noch die Touler Urkunde
von 1069 (S. 80) zeigt, daß hier der vicedominus der Hofgerichtsherr ist.
Das wäre eben gerade die interessante und für die Geschichte der Staats-
verfassung grundlegende Untersuchung, den weltlichen vicedominus, der
allerdings sehr häufig vom Bischof abhängig wurde, von dem kirchlichen
Vermögensverwalter zu trennen.
Würzburg. Ernst Mayer.
Die Frage, was unter einem „homo legius“ zu verstehen sei, wirft
Henry Pirenne auf („Qu'est-ce qu'un homme lige?“ in Bulletins de
l’Académie royale de Belgique, Classe des lettres 1909 Nr. 3 p. 46—60).
Sie führt ihn zu Erörterungen darüber, ob denn in Frankreich das in
Deutschland so verbreitete Institut der Ministerialität unbekannt gewesen
sei. P. gelangt zum Schlusse, der „homo legius" ist mit dem deutschen
Ministerialen zu identifizieren. Noch bedarf m. E. das Problem der Mi-
nisterialität in Frankreich eingehender Behandlung. G. S.
Ludwig Zoepf, Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert. Beiträge zur
Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance. Herausgeg. von
Prof. Dr. W. Goetz. Heft 1. Leipzig und Berlin 1908.
Der Verfasser sucht sich in der ziemlich umfangreichen Arbeit (239 S.
Darstellung in engem Druck) seinem Ziel in der Hauptsache auf zwei Wegen
zu nähern. Kapitel 1—4 (5. 3—155) bekümpfen in erster Linie den Ge-
danken, daß man die Hagiographie des 10. Jahrhunderts durch das Wort
‘typisch’ zu charakterisieren habe, sie suchen die individuellen Bestandteile
nachzuweisen und in ausfübrlicher eigener Darstellung eine Abgrenzung des
Nachrichten und Notizen II. 571
Typischen und des Individuellen gegeneinander zu finden. Kapitel 5—10
(S. 156—2388) geben in freierer Aneinanderreihung eine Anzahl von Unter-
suchungen über einzelne Züge und Inhalte des Heiligen-Lebens, die ich
durch die Kapitelüberschriften wiedergebe, nämlich 5) Das Heiligen-Leben
als geschichtliche Quelle. 6) Die Anschauung vom jenseitigen Leben im
Heiligen-Leben. 7) Das Wunder im Heiligen-Leben. 8) Der Heiligen-
Kultus. 9) Das Naturgefühl im Heiligen-Leben. 10) Die Darstellung und
das Novellenartige im Heiligen-Leben.
Zoepf ist sich bewußt gewesen, daß bei geistesgeschichtlichen Ar-
beiten auf dem Gebiete des Mittelalters die erste Schwierigkeit in der
Begrenzung und Bestimmung des Themas besteht, das sich nicht so leicht
herausheben läßt wie etwa meist in der politischen Geschichte; ein festes
Gerüst der Tateachen und ihrer Zusammenhänge ist dort vorhanden und
vielfach nur im einzelnen noch der Ergänzung und Ausfüllung bedürftig,
bier muß es erst geschaffen und aus dem Stoff herausgearbeitet werden.
Diese Wahl und Bestimmung des Themas, die ganze Anlage der Arbeit
scheint mir nun im vorliegenden Falle nicht glücklich zu sein. Daß die
ersten vier Kapitel vorwiegend der sachlich ja ganz gerechtfertigten Be-
kämpfung des Begriffes „typische Hagiographie“ gewidmet sind, führt zu
vielfachen Erörterungen der Begriffe und neuen begrifflichen Konstruktionen
des Verf., läßt aber nicht die Dinge selbst in ihrer historischen Besonderheit
hervortreten. In dem Buche finden sich sehr zerstreut einige Züge zur
Charakteristik der Hagiographie des 10. Jahrhunderts: daß die Verfasser
meist die vornehme Geburt ihrer Helden betonen, daß die Heiligen auch
tatsächligh meist den ersten Ständen angehören; daß strengste Askese
und Martyrium in höherem Grade als vorher und nachher Ideal und Inhalt
des Heiligen-Lebens seien —, und vielleicht ließen sich noch einige Be-
merkungen der Art aus dem Buche herausheben. Diese Züge hätten meines
Erachtens zusammengefaßt und zur Grundlage und zum Ziele einer Dar-
stellung des Heiligen-Lebens im 10. Jahrhundert gemacht werden sollen.
Die zweite Hälfte der Kapitel enthält, wie aus den Titeln ersichtlich, etwas
lose und bunt aneinandergefügte Bemerkungen, die wertvolles Material, aber
nicht recht greifbare historische Resultate bieten. Es liegt das zum Teil
daran, daß das Thema Hagiographie des 10. Jahrhunderts zu weit und all-
gemein ist; erst die Einführung und weitgehende Mitberücksichtigung lokaler
und nationaler Unterschiede und Umstände hätte zur vollen historischen
Gegenständlichkeit und zu einer größeren Bestimmtheit der Kesultate
führen können.
Der Verfasser hat die Schwierigkeiten der Arbeit wohl empfunden
und bezeichnet selber sein Werk als Materialsammlung (S. 2/3), als Leistung
eines Neulings auf Neuland (S. 236f.). Wenn die vorstehenden Bemerkungen
einige Gesichtspunkte andeuteten, wie die Anlage der Arbeit vielleicht
fruchtbringender und zweckmäßiger hätte gestaltet werden können, so soll
daneben nicht verkannt werden, daß durch den großen Fleiß der Sammlung
: des Materials und die Erörterungen des Verfassers der Boden für eine weitere
Bearbeitung des interessanten Stoffes bereitet worden ist.
Leipzig. B. Schmeidler.
89*
572 Nachrichten und Notizen II.
Otto Kaemmel, Die Besiedelung des deutschen Südostens vom Anfang
. des 10. bis gegen das Ende des 11. Jahrhunderts. Leipzig, Verlag der
Dürrschen Buchhandlung 1909. (Gleichzeitig ausgegeben als „Wissen-
schaftliche Beilage zum Jahresbericht des Nikolaigymnasiums zu Leipzig“
1909, Progr. Nr. 735.) 54 S. 4°.
Wenn man den Namen Otto Kaemmel nennt, so denkt der Historiker
trotz der Anzahl und Mannigfaltigkeit seiner Werke doch in erster Linie
an seine „Anfünge deutschen Lebens in Österreich bis zum Ausgange der
Karolingerzeit*, das als erster Band eines groß geplanten Werkes „Die
Entstehung des österreichischen Deutschtums‘“ im Jahre 1879 erschien, das
aber leider keine Fortsetzung gefunden hatte. In der Einleitung zum
I. Bande meiner „Geschichte Nieder- uud Oberösterreichs“ habe ich darüber
geschrieben: „Wenn man bedenkt, daß der Verfasser eigentlich landes-
unkundig war und daß zur Zeit des Erscheinens des Werkes die Kultur-
und Wirtschaftsgeschichte noch weitaus nicht die Entwicklung genommen
hatte, die sie... . heute erreicht hat, so muß man ihm volle Bewunderung
zollen, denn es ist heute kaum in Einzelheiten, geschweige denn in den
Hauptergebnissen und Hauptgrundsätzen überholt.“ Ich muß dieses Urteil
anführen, weil der Verf. in der Vorbemerkung zu seiner jetzt vorliegenden
Arbeit erklärt, durch diese meine Anerkennung ermutigt worden zu sein,
nunmehr endlich mit einer Fortsetzung hervorzutreten. Allerdings ist heute
die Situation eine wesentlich andere. Damals, vor drei Jahrzehnten, war
der Verf. der Erste, der an den wichtigen Gegenstand herantrat, kaum daß
einzelne brauchbare Vorarbeiten vorhanden waren. Seitdem hat sich die
landeskundliche Forschung in Österreich ganz bedeutend entfaltet, und
gerade im letzten Jahrzehnt erschienen auch beachtenswerte, zum Teil
sogar hervorragende zusammenfassende Darstellungen. So vermag denn
diese neue Arbeit nichts wesentlich Neues mehr zu bieten, sie kann nur
das bereits feststehende Bild durch Einzelheiten aus dem vom Verf. im
Laufe der Jahre für die Fortsetzung seines Werkes gesammelten Materiale
ergänzen und die durch andere gewonnenen Ergebnisse in einer übersicht-
lichen hübschen Darstellung wiedergeben. In dieser ganz geänderten Ent-
stehungsart liegt zugleich bereits die Kritik. Der Verf. meidet sogar jede
Gelegenheit einer Polemik und folgt seinen letzten Vorgängern auch dort.
wo ihre Untersuchungen noch keineswegs abgeschlossen erscheinen und
deren Ergebnisse noch umstritten sind, z. B. in der Frage der Stammes-
zugehörigkeit der Ansiedler in der Ostmark im 11. Jahrhundert. Am be-
merkenswertesten ist der Abschnitt über die kirchliche Organisation und
naturgemäß der über die Besiedelung der einzelnen Landesteile, welcher am
meisten sorgfältig zusammengestellte Belege enthält.
Wien. M. Vancsa.
L. K. Götz, Staat und Kirche in Altrußland. Kiewer Periode 988— 1240.
Berlin 1908. 8°. S. VII + 214.
Bei der Indolenz, die Rußland als Staat im großen und ganzen auf dem
kulturellen Gebiete an den Tag legt, bei dem großen kulturellen Marasmus,
den auch die russische Gelehrtenwelt zeigt, muß man mit Freuden die
Nachrichten und Notizen I. 573
Erscheinung begrüßen, daß sich fremde Gelehrte finden, die das russische
Kulturgebiet mutig betreten, um sich dort Lorbeern zu sammeln. Zu diesen
rührigen, unermüdlichen und tüchtigen Arbeitern gehört auch der Autor.
Er ist kein Neuling mehr auf diesem Gebiete Im J. 1904 erschien sein
Buch über das Kiewer Höhlenkloster; im J. 1905 erschienen seine „Kirchen-
rechtliche und kulturgeschichtliche Denkmäler Altrußlands“; in den kirchen-
rechtlichen Abhandlungen, hrsg. von Ulr. Stutz, erschier® gleichzeitig seine
„Geschichte des russischen Kirchenrechts.“ Wir sehen mehr als genug, um
den Beweis zu erbringen, daß der Autor unermüdlich an der Arbeit
ist. Das genannte neueste Buch ist das letzte Glied dieser Kette. Der
Autor hat das ganze, das gegenseitige Verhältnis von Staat und Kirche
beleuchtende Material gesammelt und auf Grund dessen einzelne Fragen in
fünf Abschnitten erörtert. Im ersten Abschnitt spricht er über die staat-
liche Struktur Altrußlands, über den Charakter der russischen Kirche, daß
Rußland nämlich eine einzige Metropolie bildete, die zwar dem Patriarchen
von Konstantinopel unterstand, aber eine national einheitliche Kirche
bildete, dann über die Gründung der russischen Staatskirche und An-
schauungen über weltliche und geistliche Gewalt, die wie so vieles andere
auch aus Byzanz genommen wurden. Im zweiten Abschnitt spricht er über
den christlichen Charakter des Fürstenamtes, daß nämlich der Fürst beim
Antritt seiner Regierung von der Kirche die Sanktion erhielt und sein
Herrscheramt als ein ihm von Gott gegebenes verwaltete, dann über private
Frömmigkeitsbetätigung des Fürsten, daß er nämlich auch als Privatmenn
den Kirchengeboten unterstand, dann über die Stellung des Fürsten zum
Mönchtum und seinen Briefwechsel mit Mönchen und Bischöfen, schließlich
darüber, daß der Fürst als Schutzherr der Kirche angesehen wurde. Im
dritten Abschnitt bespricht er die Beziehungen der Patriarchen von Kon-
stantinopel und der byzantinischen Kaiser zu den russischen Fürsten, daß
der Patriarch nämlich das Recht hatte, Metropoliten für Rußland zu be-
stimmen, Appellationen vom Urteil der russischen Synode und des Metro-
politen von Kiew anzunehmen, wie auch in Streitigkeiten zwischen Fürsten
und Bischöfen zu entscheiden, daß ferner der byzantinische Kaiser als
Schutzberr des Patriarchats auch in Rußland als Schutzberr der Kirche
galt. Dann handelt er von den Beziehungen zwischen dem Metropoliten
nnd dem Großfürsten, daB die Metropoliten gegenüber dem Großfürsten
unabhängig waren, er betont, daß sie Griechen waren, er bespricht die
staatlich-politische Tätigkeit der Metropoliten, daB sie stets für die Auf-
rechthaltung des Friedens waren, dann bespricht er das Verhältnis zwischen
Bischöfen und Fürsten in den einzelnen Provinzen, daß sich Fürsten Gewalt-
akte gegen Bischöfe erlaubten, ja dieselben sogar absetzten. Dann schildert
er die staatlich-politische Tätigkeit der Bischöfe und die Beziehungen der
Fürsten zu den Klöstern, Äbten und Mönchen, daß sie die Mönche achteten,
aber dieselben auch manchmal hart behandelten. Im vierten Abschnitt
bringt er ein Kapitel über die Dotierung der Kirche durch die Fürsten,
dab nämlich die Fürsten den Zehenten von ibren Einkünften für die
Kirchen bewilligten, und erwähnt das älteste kirchliche Statut von Wladimir,
dem ersten christlichen Herrscher. Es wäre hier hervorzuheben, daß der
974 Nachrichten und Notizen Il.
Autor überflüssigerweise eine Scheidung zwischen dem Privatvermögen des
Fürsten und den Staatseinnahmen annimmt; da eine solche damals eigent-
lich nicht bestand, gehörten doch alle Gerichte- und Händelsgefälle, von
denen er spricht, dem Fürsten, welcher über sie das Verfügungsrecht hatte.
Dann sagt er, der Fürst beschenkte die Kirche auch mit dem Landbesitz.
Kurz, der Fürst hatte für den Unterhalt des Klerus zu sorgen. Darauf folgt
ein Kapitel betitelt „Rechtsgebiet der Kirche im Staate", in dem der Autor
die Frage beantworten will: welche Gebiete der Rechtsprechung sowohl
Personen wie Sachen betreffend der Staat der Kirche überlassen hat. Dieses
zweifellos interessanteste Kapitel umfaßt sonderbarerweise nur drei Seiten,
denn das in Übersetzung darauf folgende Statut des Fürsten Wladimir
kann nicht in Betracht kommen. Bespricht nämlich der Autor in früheren
Kapiteln die Verhältnisse der russischen Kirche, die auch in Byzanz und
auch im Westen nicht wesentlich anders waren und für uns daher weniger
interessant sind, so liegt bei dieser Frage die Sache ganz anders. In den
Rechtsbefugnissen unterscheidet sich eben die russische Kirche von der
westlichen, von der römischen, und das wäre Grund genug gewesen, die
Sache genauer zu untersuchen, denn das interessiert uns vor allem anderen.
Wenn aber der Autor behauptet, das Rechtsgebiet der Kirche im russischen
Staate wäre weitaus größer gewesen, als es in Byzanz war, so möchte das
Ref. bezweifeln. Einzelne Ereignisse statuieren noch kein Gesetz. Im
fünften und letzten Kapitel bespricht er die kirchlichen Verhältnisse in den
russischen Republiken, besonders in Nowgorod, wo natürlich der Einfluß
des Volkes mehr zur Geltung kommt. Im Anhang folgt ein Exkurs,
in dem das Schreiben des Patriarchen Lukas Chrysoberges an Fürst
Andreas Bogolubskij von Rostow Suzdal aus dem Jahre 1162 besprochen
wird.
‘In seinem ganzen Buche bringt der Verfasser eigentlich gar nichts
Neues, das heißt nichts, was wir in der historischen Kirchenliteratur Ruß-
lands nicht finden würden, und doch ist das ein neues Buch, und zwar nicht
bloß weil er das zerstreute Material zusammengetragen, sondern weil er es
auch in eine einheitliche Form gebracht, also ein Ganzes daraus gemacht
hat, was nicht bloß für das deutsche Publikum, dem die russische Literatur
fremd ist, sondern auch für die russische Gelehrtenwelt ein Gewinn ist.
Aber auch dag wäre zu wenig gesagt. Der Autor sichtet mit kritischem
Sinn den Stoff und legt so die Fundamente zu einem neuen Lehrgebäude,
das in Rußland unbeachtet blieb. Er hätte gewiß mehr geleistet, wenn die
russische historische Literatur nicht so dürftig wäre wie sie ist. Haben es
doch die Russen nicht einmal zu einer kritischen Quellenausgabe gebracht,
von einer kritischen Quellenkunde! gar nicht zu sprechen. Rußland liegt
kulturell ganz danieder, und daher ist jeder Versuch, zumal ein glücklicher
wie der vorliegende, auf diesem Gebiete die Finsternis zu zerstreuen, mit
lebhafter Genugtuung zu begrüßen.
Czernowitz. W. Milkowicz.
1! Eine solche von Ikonnikov ist erst dieser Tage erschienen.
Nachrichten und Notizen II. 575
Frances G. Davenport, The Economic Development of a Norfolk Manor
(1086 —1565). Cambridge, University Press. 1906.
Miss Davenports monographische Behandlung der Geschichte einer
Grundherrschaft in Norfolk verdient alle Anerkennung. Es ist kaum nötig,
den Nutzen und die Wichtigkeit solcher systematischen Untersuchungen auf
Grund eines lokal umgrenzten und erschöpfend berücksichtigten Materials
für die allgemeine Darstellung wirtschaftlicher und sozisler Verhältnisse
auseinanderzusetzen. Eine interessante Parallele zu der vorliegenden Mono-
graphie, zum Teil durch dieselbe angeregt, liefert A. Ballard in der Viertel-
jahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 1908, für eine Grund-
herrschaft in Zentral-England, nämlich für den Manor of Woodsbock. Beide
Studien sind namentlich deshalb zu vergleichen, weil Miss Davenport ein
gutes Beispiel einer ostenglischen Grundherrschaft mit zahlreichen freien
Hintersassen bringt, während Ballard ein charakteristisches Exempel der in
südwestlichen und zentralen Grafschaften üblichen Organisation bietet.
Die Quellen, auf welche sich Miss Davenport in ihrer Geschichte Forncetts
stützt, sind namentlich, außer einer Stelle im Domesdaybook, sehr vollständige
Berichte und Rechnungen der Domanialverwaltung aus den Jahren 1270,
1307, 1876—1378, 1400, 1409, 1410, ein ausführliches Urbar aus dem Jahre
1565 und einige Gerichtsprotokolle (Court-rolls) des XIV. und XV. Jahr-
hunderte. Auf Grund dieses Materials ließ sich eine orientierende Karte
des Manors für die Zeit des Überganges vom Mittelalter zur Neuzeit
rekonstruieren und eine ins einzelne gehende Geschichte des herrschaft-
lichen Guts (domain) zusammenstellen. Das hat auch die Verfasserin
mit großem Fleiße und Genauigkeit getan. Eine Reihe interessanter
Resultate in bezug auf Einnahmen und Ausgaben der Gutsverwaltung, die
Verwendung von Lohnarbeitern, die Entwicklung der terra soliata (soli-
data), die Zersetzung der grundherrlichen Organisation und das Eindringen
von Zeitleihen, sowie auf die Voraussetzungen des Ackerbaus und die Be-
wegung der Preise sind in dem Buche in anschaulicher und vollstän-
diger Weise vorgeführt. Es fehlt auch nicht an wichtigen Mitteilungen
über den Haushalt und die Wirtschaft der bäuerlichen Stellen, obgleich .
dieser Gegenstand im Hinblick auf das etwas einseitige Material nicht mit
derselben Vollständigkeit behandelt werden konnte. Leider fehlten auch
Nachrichten über die herrschenden Feldsysteme und die Einteilungen der
Flur. Auf die juristische Seite der Verhältnisse werfen die erhaltenen, sehr
mageren Gerichtsprotokolle nur wenig Licht, und es wäre besser gewesen,
wenn sich die Verfasserin auf die Behandlung schwieriger Probleme der
Standesverhältnisse in diesem Zusammenhange gar nicht eingelassen hätte.
Jedenfalls erscheinen ihre Bemerkungen über die bond socmen, die ane-
lipmen, die five acre tenants sehr fragwürdig. Statt eine problematische
Hierarchie von freien Grundbolden und unfreien Hintersassen zu konstruieren,
wäre es besser gewesen, die eigentümliche Rolle der bordarii in diesem
Falle za untersuchen. Forncett mit seiner zahlreichen freien Bevölkerung
bietet ja eine sehr frühzeitige Ausbildung kleiner Bauerstellen, die wahr-
scheinlich juristisch mit der Ausstattung nachgeborener Söhne, wirtschaft-
lich mit weit fortgeschrittener Arbeitsteilung und frühzeitiger Entwicklung
516 Nachrichten und Notizen II.
von Lohnverhältnissen zusammenhängt. Jedenfalls ist aber Miss Davenporte
Buch als ein höchst willkommener Beitrag zu unserer Kenntnis der kon-
kreten Gestaltungen der mittelalterlichen Grundherrschaft zu begrüßen.
Paul Vinogradoff.
Eugen Fischer, Der Patriziat Heinrichs III. u. Heinrichs IV. Tübingen,
J. C. B. Mohr. Preis 2 M.
Das Ziel der Abhandlung ist der Nachweis, daß zwischen dem Patriziat
Heinr. IIT. u. Heinr. IV. kein rechtlicher Unterschied bestanden habe. Der
Verfasser stützt seine These vor allem auf die disceptatio synodalis des
Petrus Damiani. Bei der exegetischen Untersuchung derselben weist er die
von Scheffer-Boichorst und Martens aus der Schrift gefolgerten Theorien über
das Königsrecht an der Papstwahl zurück und kommt zu dem Resultat, daß
die verschiedenen Wendungen der disc. syn. keine bestimmte Theorie über
das Königsrecht zulassen, wohl aber beweisen, daß Damiani dem König
einen maßgebenden Einfluß, nicht nur ein belangloses Recht zuerkennt
und diesen im Patriziat und dem Wahldekret von 1059 begründet sieht.
Der logische Aufbau der Schrift wird herausgeschält, jedoch gelingt es dem
Verf. nicht, das Sprunghafte derselben zu verwischen. Ihre Glaubwürdigkeit
wird durch Vergleich mit andern Quellen, vor allem dem Dekret von 1059
nachgewiesen. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluß, daß bis zum
Jahre 1076 zwischen Kurie und Königtum kein Streit um das allerdings
nicht in eine feste Form gefaßte Königsrecht geführt wurde, beide Parteien
dem König einen wesentlichen Einfluß zusprechen und der Streit erst aus-
brach, als die radikale Partei das Königsrecht überhaupt abschaffen wollte.
— Die Ausführungen haben im ganzen etwas Überzeugendes, jedoch hätte
der Verf. deutlicher hervorheben können, daß jener Zeit eine strenge Rechts-
tormulierung üherhaupt fernlag, das Recht fortwährend im Fluß war und
dies gerade bei dem Rechte des Königs an der Papstwahl besonders ber-
vortritt. Daß die Kurie seit 1057 die Tendenz hatte, den Einfluß des Königs
zurückzudrängen, wird zwar erwähnt, tritt aber nicht deutlich genug hervor,
und die Anführung des Königsrechts im Dekret von 1059, die vom Verf.
selbst als inhaltslos gekennzeichnet wird, als den „Ausfluß eines hohen
Rechtsgefühls“ von seiten der Kurie hinzustellen, ist doch sehr gewagt. —
Zum Schluß wird die Parallele zwischen dem Patriziat Heinr. Ill. und
Heinr. IV. gezogen, der scheinbare Gegensatz zwischen Erblichkeit und Über-
tragung des Patriziats 1061 überzeugend beseitigt und der tatsächlich größere
Einfluß Heinr. III. mit Recht auf dessen machtvolle Persönlichkeit und die
für denselben günstigen politischen Konstellationen zurückgeführt, sodaß
ein verschieden ausgebildetes Patriziatrecht überflüssig wird. Hier hätte
noch erwähnt werden können, daß auch unter Heinr. UI. eine starke Partei
Opposition machte gegen das Vorgehen des Königs als Beweis dafür, daß
eine feste Formulierung der Rechte nicht vorlag. Wie in andern mittel-
alterlichen Verhältnissen ist es auch hier: Das formelle Recht war nicht
das Entscheidende, es wurde höchstens in einem geeigneten Augenblicke
hervorgeholt, wie 1061 und 1076, auf die Macht kam es an. So hat der
Verfasser zwar den Beweis erbracht, daß ein Rechtsstreit zwischen Kurie
Nachrichten und Notizen I. 577
und Königtum bis 1076 nicht bestanden hat, den Kampf um die Macht aber
kann er nicht leugnen. H. Kromayer.
In den von F. Thudichum herausgegebenen Tübinger Studien
für schwäbische und deutsche Rechtsgeschichte sind Heft 3 und 4 der
Geschichte zweier deutschen Stüdte gewidmet.
Die Geschichte der Stadt Berlin (Tübingen, H. Laupp 1906, X und
146 SS.) war Friedr. Holtze’s bewährten Händen anvertraut worden. Er
bietet in einer lesbaren Darstellung einen guten allseitigen Überblick über
die Geschichte der Reichshauptstadt. Daß H mit Vorliebe bei der Schil-
derung der Gerichtsverfassung verweilt, ist dem Verf. der Geschichte des
Kammergerichts nicht übelzunehmen. Sehr zu begrüßen ist die eingehende
Berücksichtigung der Entwicklung der Stadt im 19. Jahrhundert.
In großen Zügen stellt Christ. Meyer die farben- und abwechselungs-
reiche Geschichte der Stadt Augsburg (Tübingen, H. Laupp 1907,
VII und 130 SS.) dar, in deren Geschicken ein gutes Stück deutscher Ver-
gangenheit sich widerspiegelt, wie auch in ihren Mauern sich manche der
wichtigsten Ereignisse namentlich in der Reformationszeit zugetragen haben.
Über alle diese Vorgänge kann man sich in dem flüssig geschriebenen
Büchlein leicht unterrichten. Verfassungs- und Kulturgeschichte stehen
im Vordergrunde des Interesses beim Verf. Über die Neuzeit seit dem
30jährigen Kriege bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit Augsburgs,
freilich auch eine Zeit des Verfalls, geht der Verf. etwas zu rasch hinweg;
besonders stiefmütterlich behandelt er das 19. Jahrh., in der die alte
Reichsstadt sich zur modernen Großstadt aufgeschwungen hat; nur ein paar
Daten teilt er aus dieser Zeit mit, als letztes das Ende des deutschen
Bundestages im Jahre 1866. Das Register ist eine dankenswerte Beigabe.
Keussen.
F. W. Müller, Die elsässischen Landstände. Ein Beitrag zur Geschichte
des Elsasses. Straßburg, Schlesier & Schweikhardt 1907. 211 Seiten.
Das Gemeinschaftsgefühl der im Elsaß gelegenen Territorien fand in
der Zeit vom 12. bis zum 17. Jahrhundert seinen deutlichsten Ausdruck in
den elsässischen Landständen, auf die und deren Bedeutung zuerst A. Over-
mann hingewiesen hat. An ihn hat Dr. Müller in der oben genannten
Schrift angeknüpft, die mit Gründlichkeit und Sorgfalt und in manchmal
etwas zu weit gehender Ausführlichkeit alles zusammenträgt, was sich auf
jene im Reiche einzig dastehende Einrichtung bezieht; es handelt sich hier
nämlich nicht um Landstände im gewöhnlichen Sinne, die als Deputierte
gewisser bevorrechteter Klassen eines Territoriums dem Landesherrn
gegenüber das Land vertreten, sondern um eine Vereinigung der Reichs-
unmittelbaren in einem geographisch abgeschlossenen Gebiete des Reichs.
Die den Angriffen von Westen stets ausgesetzte Lage des Elsasses zwang
schon im 11. Jahrhundert und seit dem Jahre 1278 sehr oft die kleinen
Territorialgewalten am Oberrhein zum Abschluß von Landfriedensvereini-
gungen auf Zeit, an denen sich gelegentlich rechtsrheinische Dynasten be-
teiligten; aber auch, wenn dies nicht der Fall war, mußten diese Bündnisse,
wie das nebenbei deren Wortlaut ergibt, über den Rhein hinübergreifen,
578 Nachrichten und Notizen JI.
weil die Besitzungen verschiedener elsässischer Stände rittlings über den
Strom lagen. Die Tatsachen der mittelalterlichen Territorialbildung sprechen
entschieden gegen die Ansicht des Verfassers, der den Rhein als wirksame
Trennungslinie des Elsasses vom übrigen Reiche ansieht. — Der Verfasser
weist nun nach, wie sich aus den vorübergehenden Landfriedensvereinigungen
des Mittelalters unter dem Drucke kriegerischer Not die elsässischen Land-
tage als eine regelmäßige Institution entwickelt haben. Es kommen ober-
elsässische, unterelsässische und gesamtelsässische Landtage vor; die ober-
elsässischen scheiden für die Betrachtung aus, da sie bei der geringen
Bedeutung der neben Österreich im Oberelsaß in Betracht kommenden
Reichsstände in der Regel mit den vorderösterreichischen Landtagen in
Ensisheim zusammenfallen. Die Arbeiten von Brieger über die Reichs-
unmittelbarkeit der Rappoltsteiner und von Becker über die Reichsland-
vogtei im Elsaß sind dem Verfasser nicht bekannt geworden; auch fällt es
auf, daß er bei der Frage des Einberufungsrechts der Landtage nicht an
dessen Zusammenhang mit dem Landgrafentitel denkt. Im übrigen aber
sind seine Frörterungen über die äußere und innere Einrichtung der
gesamt- und der unterelsässischen Landtage, über ihre Zwecke, ihre sich
auf „Landesrettungen“, Polizeiordnungen und Münzwesen erstreckende
Tätigkeit und ihre Ergebnisse sorgfältig und erschöpfend; besonders ver-
dienstlich sind die Verzeichnisse der Landfriedensrereinigungen im Mittel-
alter und der spätern Landtage, die trotz der Kreisorganisation Maximilians I.
bestehen blieben, ja jetzt erst als eine Art ausführendes Organ der Kreis-
tagsbeschlüsse so häufig wurden, daß von 1518 bis 1683, wo sie durch die
Einmischung der französischen Verwaltung ein plötzliches Ende fanden,
nicht weniger als 196 gezählt werden. — Im Anhang sind einige Akten-
stücke als Beispiele für das Verfahren bei den Landtagen, ferner eine
Kostenrechnung der Stadt Straßburg über Ausgaben bei der „Landes-
rettung* von 1580 bis 1583, ein Minzmeister- und ein Münzwardeineid
abgedruckt. E. v. Borries.
Karl Hampe, Urban IV. und Manfred, 1261—1264. Heidelberger Ab-
handlungen zur mittleren und neueren Geschichte, Heft 11. Heidel-
berg 1905.
Hampe hat in dieser kleineren Arbeit die in der letzten Zeit noch nicht
genauer betrachtete Periode behandelt, die dem Entscheidungskampfe
Manfreds und Karls von Anjou vorangeht, jene Periode, welche durch die
drei Pontifikatsjahre Urbans IV. 1261 bis 1264 begrenzt wird. Das seit
Schirrmacher ganz bedeutend vermehrte Material hat der Verf. selbst noch
durch 13 im Anhang gedruckte, sehr scharfsinnig gedeutete Schreiben aus
der Formelsammlung des päpstlichen Beamten Richard von Pofi bereichert,
und auf Grund dieser Dokumente hat er nun scharf und präcis das Ver-
hältnis Urbans zu Manfred auseinandergesetzt. Das Resultat ist in Kürze,
daB Urban mit der festen Absicht den heiligen Stuhl bestieg, Manfred zu
beseitigen, daß mithin alle Verhandlungen mit dem entgegenkommenden
Staufer nur zum Schein geführt wurden, oder auch mit der schlauen Absicht,
Ludwig den Heiligen von einer Versöhnlichkeit zu überzeugen, die der
Nachrichten und Notizen II. 579
Kurie in Wirklichkeit fernlag. Dies hat Hampe ganz vortrefflich dargelegt
und nebenbei z. B. S. 38 noch eine Anzahl guter Forschungsresultate erzielt.
Eine abweichende Meinung habe ich nur in bezug auf die Persönlich-
keit Urbans IV. selbst. Ich bin völlig einverstanden mit Ranke und dem
Verf., wenn sie das Pontifikat Urbans als ein wahrhaft epochemachendes
hinstellen: in der Tat ist die Berufung des Anjou nach Sizilien von den
bedeutendsten Folgen für die Geschichte des Occidents gewesen. Aber ich
glaube, daß nicht Urban, sondern jene kleine Majorität des Kardinals-
Kollege, welche seine Wahl durchsetzte und mit ihm die Abkehr von
England, die Hinwendung zu Frankreich sicher vorher schon vereinbart
hatte, die Entscheidung gegeben, daß der neue Papst also nach strikter
Weisung seiner Wähler handelte. Ich kann mich nicht davon überzeugen,
daß jene folgenschweren Maßnahmen von Urban selbst ausgingen, sondern
sehe sie an als einen Kompromiß der guelfischen Kardinalspartei und der
kapetingischen Politik. Die Äußerung Urbans (S. 16) scheint mir nicht
die tatsächliche „straffe Unterordnung“ der Kardinäle zu beweisen;
manche Vorgänge, wie bei der römischen Senatorwahl oder bei der Ver-
wendung der Kardinäle, zeigen, daß Urban doch nicht so fest das
Heft ın der Hand hatte, was auch gar nicht zu verwundern bei einem
Papste, der ziemlich fremd in die großen Geschäfte der Kurie hineinkam.
Eine historische Darstellung der gesamten Tätigkeit Urbans wird diese
Fragen nicht ganz beantworten können. R. Sternfeld.
A. Agats, Der hansische Baienhandel. Heidelb. Abhandl. z. mittlern und
neuern Geschichte. 5. Heft. 120 S. Heidelberg 1904. Mit 8 Karten.
H. Hartmeyer, Der Weinhandel im Gebiet der Hanse im Mittelalter.
Volkswirtsch. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandl., herausg. v. W. Stieda
in Leipzig, N. F. 3. Heft. 119 S. Jena 1905.
Zwei Arbeiten zur hansischen Handelsgeschichte über zwei wichtige
Artikel des hausischen Großhandels, das westfranzösische Seesalz, das im
Hafen von Bourgneuf, der Baie, eingenommen wurde, darnach im Handel
die Bezeichnung Baiensalz führte, und den Wein. Agats behandelt sein
Thema als Historiker, Hartmeyer als Nationalökonom. Hartmeyer schickt
als erstes Kapitel eine Erörterung über Eigenhandel und Zwischenhandel,
Warenverkehr und Maße im hansischen Handel voraus, gibt im zweiten
eine Übersicht über den Weinbau im Gebiet der Hanse, betrachtet im
dritten den hansischen Aktiv- und Zwischenhandel mit Wein, geschieden
nach den Bestimmungsländern England, Niederlande, Skandinavien, Preußen
nebst Polen und Rußland. Im vierten Kapitel wird der Weinhandel in den
Produktionsgebieten besprochen, nämlich in dem hansischen: Köln, und in
den außerhansischen: Straßburg, Nürnberg, Ulm; im fünften der Wein-
handel in den Importgebieten: Lübeck, Bremen, Hamburg, nämlich die
Rateweinkeller, ihre Gerechtsame und Verwaltung, und die Weinakzisen.
Das sechste und letzte Kapitel spricht von dem Wein als Konsumptions-
mittel, den Weinsorten und Weinpreisen.
Am besten gelungen ist dem Verf. wohl das vierte Kapitel. Doch ver-
misse ich einen Hinweis auf die Veränderungen, die der Kölner Weinhandel
Im Serarırksemn und Notizen II
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580 Nachrichten und Notizen II.
nach Umfang und Beddutung im 15. Jahrhundert erfuhr. — Die von
Knipping bearbeiteten Stadtrechnungen Kölns hätten ihm darüber Aufschluß
geben können. Wenn überdies ein so beträchtlicher Teil seiner Arbeit
sich mit dem Weinhandel außerhalb des hansischen Gebiets beschäftigt, so
mußte er an anderer Stelle um so mehr auch der Wichtigkeit Lüneburgs
und Göttingens für den hansischen Handel mit Wein auf der Linie Frank-
fort Lübeck gedenken und diejenige Frankfurts dafür eingehender würdigen.
Unerfreulich macht es sich durch die ganze Arbeit hin geltend, daß H.
sich nicht selten ungenau unterrichtet zeigt, phrasenhafte Übertreibungen
und vorschnelle Verallgemeinerungen liebt. Ich greife nur einiges heraus,
um den Tadel zu belegen: die Behauptung S. 29, daß für den Verkehr auf
Schonen ausschließlich wendische Städte in Betracht kamen, S. 34 daß der
Handelsverkehr der Ostsee, der Schweden, Dänemark und die pommerschen
Städte versorgte, sein Zentrum in den preußischen Städten hatte, und
einige Zeilen weiter, daß gleichzeitig mit dem beginnenden Zusammen-
schluß der preußischen Städte der Deutschritterorden im Lande Preußen
erschienen sei. Aus der Einfuhr einiger Fässer Granadawein, S. 36, nach
Danzig dürfte nicht schlankweg geschlossen werden, daß das Schiff damit
aus Granada gekommen sein müsse, sondern nur vorsichtig — und übrigens
wohl richtig — bemerkt werden, daß der betreffende Wein wahrscheinlich
in Flandern eingenommen sei. Ähnliches gilt für die Lieferung von
Romaniawein, S. 45. Wie S. 48 aus der Strandung eines Danziger Schiffs
mit etlichem Wein bei Wollin ein Weintransport auf der Weichsel ge-
folgert werden kann, ist nicht verständlich.
Unleugbar setzt das Thema Hartmeyers der geschickten Gruppierung
und Bearbeitung des Stoffs größere Schwierigkeiten entgegen als das von
Agats behandelte. Aber nicht allein dadurch berührt diese Arbeit ange-
nehmer. Er untersucht im ersten Kapitel die Örtlichkeit der Baie, deren
Verhältnisse er an Ort und Stelle geprüft hat, bespricht im zweiten den
Handel, die technische Seite desselben, die Beteiligung der Völker daran,
die Hauptabsatzländer für das Baiensalz u. a. m. und stellt im dritten, das
zwei Drittel der ganzen Arbeit umfaßt, die geschichtliche Entwicklung des
Baienhandels, Anfänge, Blütezeit, Rückgang der Baienfahrten, dar. Die
Darstellung ist klar, einfach, übersichtlich und im allgemeinen frei von
übereilten Folgerungen. Besonders im zweiten Kapitel kommen viele in-
teressante, mit dem Betrieb des Baienhandels zusammenhängende Fragen
der Schiffahrt, des Handels etc. zur Besprechung. Unrichtig ist S. 38 die
Folgerung aus Hans. UB. I S. 204, daß Hamburg im 13. Jahrh. ein Haupt-
stapelplatz für Baiensalz gewesen sei. Die Urkunde, auf die sich A stützt,
und die er S. 49 zu Unrecht dem Jahre 1276 zuschreibt, ist wesentlich
jünger. Das Baiensalz wurde überhaupt erst im 14. Jahrh. hansischer
Handelsartikel. Auf den Besuch der Baie und auf das Baiensalz als
internationalen Handelsartikel deutet vor der 2. Hälfte des 14. Jahr-
hunderts nichts hin, und die hansischen Beziehungen zu Westfrankreich im
13. Jahrhundert weisen auf La Rochelle und das Salz des benachbarten
Brouage.
Kiel. Daenell.
Nachrichten und Notizen II. 581
Ungedruckte Akten zur Geschichte der Päpste, vornehmlich im
XV., XVI. und XVII. Jahrhundert. Hrsg. von Ludw. Pastor. Bd. I:
1376—1464. Mit Unterstützung der Administration des Dr. Joh. Friedr.
Böhmerschen Nachlasses. XVII, 846 S. Freiburg i. Br., Herdersche
Verlagsbuchhandlung. M. 8.
Die hier vorliegende Aktenpublikation ist die Einlösung eines alten
Versprechens, das Pastor zum ersten Bande seiner Papstgeschichte gab,
neben der Darstellung eine Veröffentlichung ungedruckter Dokumente her-
gehen zu lassen. Wir erhalten jetzt im ersten Bande 205 Nummern meist
aus den Archiven Florenz, Mailand, Mantua, Rom, Siena und Venedig, um-
fassend die Zeit bis zum Tode Pius II., auf dessen Pontifikat allein der
größere Teil der Urkunden fällt. Die Erläuterungen sind sehr sorgfältig,
bestehen aber überwiegend in Verweisen auf Pastors Papstgeschichte, deren
Seitenzahl nach allen Auflagen angegeben ist; sehr dankenswert ist die
Eruierung der patristischen Zitate. Da der Inhalt der Urkunden in der
Papstgeschichte im wesentlichen ausgeschöpft ist, erachten wir uns hier
seiner Angabe enthoben und erwähnen nur, daß sie zumeist die auswärtige
kurialistische Politik, speziell die Fürstenfrage, betreffen. Man wird bei
Arbeiten zu der in Rede stehenden Epoche die Darstellung wie die Ur-
kundenpublikation Pastors in gleicher Weise heranziehen müssen.
Gießen. W. Köhler.
Otto Erhard, Der Bauernkrieg in der gefürsteten Grafschaft Kempten.
Nach gedruckten und ungedruckten Quellen bearbeitet. Kempten und
München, Jos. Kösel. 120 S., 8°. 2.50 M.
Der Aufstand der Allgäuer Bauern gegen den Fürstabt von Kempten
nimmt deutlicher als der ihrer oberschwäbischen Nachbarn im Januar 1525
seinen Ausgang von Beschwerden rechtlicher Natur, die Erhebung wendet
sich zunächst gegen den Abt als Grundherrn, und damit gruppiert sich,
was an bäuerlichen Akten aus diesem Gebiet erhalten ist, den in dieser
Zeitschrift 1901, S. 1—6 charakterisierten ‘Artikeln der Frühzeit’ an. Der
ungerechte und wortbrüchige Fürstabt Sebastian von Breitenstein drückt
freie Bauern zu Zinsern und Zinser zu Leibeigenen, zieht Sterbfall und
Besthaupt mit schonungsloser Härte ein, erhöht Fronen und Steuern ohne
Verständnis für die Not seiner Landschaft und läßt der Willkür seiner Be-
amten freien Lauf. So ist bei seinen armen Leuten eine rechtliche Freiheits-
bewegung im Gange, längst ehe die religiösen Reformgedanken die Gemüter
entzünden. Dem bedeutendsten evangelischen Geistlichen von Kempten,
Matthias Waibel, kann mit besserem Recht als etwa seinem Memninger
Amtsbruder Christoph Schappeler von Zeitgenossen das Zeugnis gegeben
werden, er habe ‘die leut starck vor aufrur und entpörung gewarnet und
getroet, gott werde den ungehorsamb selbs grimmig strafen’. Wahrschein-
lich am 14. Februar 1525 schließen sich die unzufriedenen Elemente im
Stift zu der “Allgäuer Vereinigung’ zusammen, ihre Mitglieder wollen “ain
ander zu recht helffen’, “bei ainander bestan, bei dem heligen evangelio
und by dem wort Gotz und by dem heligen rechten’. Die Kemptener
Landschaft prozessiert beim schwäbischen Bunde gegen ihren Abt auch
582 “ Nachrichten und Notizen II.
dann noch, als sich der Bund ganz unverhohlen auf die Seite der Herren
gestellt hat, und noch nach der Niederlage versichern die Kemptener
Gotteshausleute, sie hätten sich nur zusammengetan, “uns, unser leib, leben,
weiber und kinder zu rettung und bey recht zu behalten’, erst der An-
stoß von außen habe sie aus dieser Bahn geworfen.
Erhards ansprechende Darstellung, die aus selbständigem und, soweit
sich erkennen läßt, in allem Wesentlichen erschöpfendem Studium der Akten
gewonnen ist, rückt diese rechtliche Natur der Kemptener Erhebung ge-
bührend ins Licht. Dabei gelangt Erhard in den Einzelheiten gelegentlich
über Baumann hinaus, der sich zuletzt erfolgreich um diese Dinge bemüht
hat, zu neuen Ergebnissen: er kann S. 19 den Anteil, den Jörg Knopf, der
Schmied von Leubas, an den Anfängen der Bewegung hat, S. ö9 ff. sein Ver-
kalten im Aufruhr selbst schärfer umschreiben, S. 24 das schiefe Urteil
Leonhards von Eck ‘Kempten und Memmingen, davon dise puberey iren
ursprung hat’, auf sein rechtes Maß zurückführen, S. 25 ff. Matthias Waibels
Charakteristik aus zuverlässigen Quellen richtigstellen usf. Die vorliegende
Darstellung des Bauernkriegs in Kempten wird uns von dem Amtsnachfolger
jenes Pfarrers M. Paul Hölin bei St. Mang in Kempten geschenkt, der in
den bewegten Tagen von 1525 so tapfer seinen Mann gestanden hat. Nicht
überall verwertet der Verfasser die neuere Literatur, aber es wäre unbillig,
mit ihm, der fern von größeren Bibliotheken hat arbeiten müssen, darüber
zu rechten. Nur um seines eigenen Buches willen scheint es bedauerlich,
daß er zur Charakteristik Sebastian Lotzers noch auf Rohling verweist, da
seit 1902 Lotzers Schriften im Neudruck vorliegen, oder daß er die Zwölf
Artikel nach Baumanns Abdruck anführt, da diese Zeitschrift 1902, 1f.
eine kritische Ausgabe davon gebracht hat, daß er in der zeitlichen An-
setzung ihre hier 1901, 14ff. bewiesene Priorität vor der Memiminger Ein-
gabe nicht verwertet und Schappelers ‘Verantwortung’ (1908 neugedruckt
in Clemens Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation I A
nicht kennt.
Doch für die Darstellung des Kemptener Aufstands ist all das Außen-
werk, das niemand hindern wird, sich der zuverlässigen und sympathischen
Darstellung zu freuen. Erhard ist über seiner Beschäftigung mit dem Bauern-
krieg zum warmen Anwalt der Unterdrückten geworden, sorgsam begründet
er ihre Erhebung aus den vorangehenden Bedrückungen und begleitet sie
mit mildem Sinn und anteilvoller Bewegung bis zu dem unglücklichen Aus-
gang des Krieges, der dann doch das Kemptner Land rechtlich geordneten
Zuständen um einen großen Schritt nähergebracht hat, nicht zuletzt dank
der weisen Vermittlung des Bürgermeisters Gordian Seuter von Kempten,
dessen eindrucksvolles Bild Erhards Buch ziert. Hervorhebung verdienen
auch die mancherlei volkstümlichen Züge, die uns aus der Allgäuer Be-
wegung überliefert sind: wer von den Bauern sich an Eidesstatt zu einem
gemeinsamen, rechtlichen Vorgehen verpflichten wollte, mußte am 23. Januar
"durch einen Spieß gehen, der darum von ihrer zweien aufgebalten was..
Also ist jedermann durch und unterm Spieß hingangen’ (S. 16). Wer
später der Vereinigung nicht beitrat, dem ward vor das Haus ein Pfahl ge-
schlagen, damit war er ‘aller Gemeinsame entäußert’ und galt für ausge-
EA as
Nachrichten und Notizen II. 583
schlossen aus der Gemeinde (S. 32) — also eine frühe Form vollkommenen
bürgerlichen Boykotts. Nach der Niederwerfung ließ der Bauernjörg die
gefaugenen Rädelsführer mit weißen Stäben in der Hand durch die Reihe
seiner Soldaten schreiten (S. 76).
Die stehengebliebenen Druckfehler des Buches korrigieren sich meist
von selbst — angemerkt seien S. 8 Z. 15 hab statt hat; 22 mit statt mir;
25, 21 gehalten statt halten; 34, 24 rue statt zur; 68, 22 aufrueren statt.
aufruwen; 76, 11 gebrauch sich halten statt gebrauch; 88, 8 vnderzüg statt
vnderzug; 90, 28 zum Pfarrer zu St. Mang statt zu St. Mang.
Freiburg i. Br. Alfred Götze. `
F. R. Albert, Der Briefwechsel Heinrichs von Einsiedel mit Luther, Me-
lanchthon, Spalatin u. a. Aus Handschriften dargestellt (Quellen und
Darstellungen aus der Geschichte des Reformationsjahrhunderts, herausgeg.
von Georg Berbig, VID. Leipzig, M. Heinsius kacht 1908. VI, 124 S.
Zu der den Reformationshistorikern wohlbekannten Quellensammlung
von Johann Erhard Kapp, der „Kleinen Nachlese einiger größtenteils noch
ungedruckter und sonderlich zur Erläuterung der Reformationsgeschichte
nützlicher Urkunden“ (4 Teile, Leipzig 1727—1733) liefert Albert wiederum
eine kleine Nachlese. Die Ephoralbibliothek zu Grimma verwahrt die von
K. abgedruckten Originale (einige Nummern freilich sind verloren gegangen
bzw. anderswohin geraten, wie z. B. die S. 72 vermißten Lutherbriefe
Enders VI Nr. 1244, 1271, 1272 nach Zerbst bzw. Berlin). Das Konvolut
enthält nun aber auch noch einige Schriftstücke, die Kapp nicht benutzt
hat. A. gibt sie jetzt bekannt. Er hat außerdem noch einige Akten aus
dem von Einsiedelschen Familienarchiv zu Prießnitz bei Borna (aus dem `
jenes Konvolut stammt), dem Burgarchiv zu Gnandstein bei Kohren und
dem Dresdner Hauptstaatsarchiv herangezogen (einige Ausbeute hätte wohl
auch noch das Weimarer Gesamtarchiv gewährt). Dieses gesamte Material
hat A. sorgsam verarbeitet und darmach einige Episoden aus dem Leben
des dem Evangelium treu zugetanen, mit den Wittenberger Reformatoren,
besonders aber auch mit Spalatin eng befreundeten, mit einem außerordentlich
zarten Gewissen ausgestatteten, loyalen, humanen Heinrich von Einsiedel
auf Gnandstein (1497—1557) dargestellt; am meisten interessiert natürlich
sein lange sich hinziehender Konflikt mit Herzog Georg. Wenn auch einige
kleine Fehler (wie falsche Datumsauflösungen) und Unklarheiten sich finden
und das Urkundenverzeichnis S. 69f. nicht gerade praktisch eingerichtet
ist, so ist das Büchlein im ganzen doch ein wertvoller und sehr dankens-
werter Beitrag zur sächsischen Reformationsgeschichte.
Zwickau i. S. O. Clemen.
Dr. Paul Wappler, Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Re-
formationszeit. Dargestellt im Zusammenhange mit der Entwicklung der
Ansichten Luthers und Melanchthons über Glaubens- und Gewissens-
freiheit. Leipzig, Verlag von M. Heinsius Nachfolger 1908. gr. 8. IV
und 219 S. Preis 5,60 M.
Den zahlreichen, neuerdings erschienenen Veröffentlichungen über die
Wiedertäufer reiht sich würdig der vorliegende Beitrag über Zwickau an.
584 Nachrichten und Notizen II.
Namentlich sei auf den reichen Anhang aufmerksam gemacht, der wieder
zeigt, welche Fülle von Stoff für die verschiedenen Gebiete der Refor-
mationszeit das Zwickauer Ratsarchiv und das Sachsen-Ernestinische Ge-
samtarchiv Weimar enthalten. Eingehende Charakteristiken einer Reihe
Zwickauer werden hier aus den Akten dargeboten, dazu die Protokolle über
die Verhandlungen, die das bisher bekannte Bild nach verschiedenen Rich-
tungen vervollständigen. Von besonderem Interesse sind die Mitteilungen
über die Herkunft der einzelnen Personen, sowie ihre Beziehungen zu
Österreich, Thüringen, Harz, Hessen usw., dazu der Einblick in wenig be-
kannte Traktate, z. B. den Traktat des Wetel von Eywaczitz, vom Abend-
mahl und Taufe. Aber auch zur Verwaltungsgeschichte finden sich wertvolle
Beiträge, kurfürstliche Verordnungen, Leipziger Schöppensprüche usw.
Mehrfach wird das Schulwesen gestreift. Nicht unerwühnt können bleiben
die charakteristischen Urteile des Stadtschreibers Stephan Roth in den
Ratsprotokollen, namentlich über den Pfarrer Mag. Leonhard Bayer und die
„Avaritia sacerdotum inexplebilis.“
Leipzig. Georg Müller.
Pomerania. Eine pommersche Chronik aus dem sechzehnten Jahrhundert
Herausgegeben von Georg Gaebel. Band I. 1 Bl., 394 S. Band II.
304 S. Stettin, Paul Niekammer 1908.
Nachdem die Rubenow -Stiftung in Greifswald den Preis der von ihr
1891 gestellten Aufgabe, die Werke des pommerschen Chronisten Thomas
Kantzow kritisch zu untersuchen und auf Grund der Untersuchung eine
kritische Textausgabe der beiden hochdeutschen Chroniken Kantzows ber-
zustellen, dem Professor Georg Gaebel in Stettin zugesprochen hatte und
dessen Untersuchung und Ausgabe in 2 Bänden 1897,98 erschienen war,
machte dieselbe Stiftung eine kritische Ausgabe der Pomerania, einer mit
Kantzows Werken im engsten Zusammenhange stehenden Chronik zum
Gegenstande eines neuen Preisausschreibens. Das Ergebnis war, daß der
Preis der Ausgabe desselben mit dem ganzen Stoff bereits aufs innigste
vertrauten Forschers zuerkannt wurde, die nun in 2 Bänden vorliegt.
In der auf den Text folgenden kritischen Untersuchung macht Gaebel
es sehr wahrscheinlich, daß der Verfasser dieser Chronik der mit Kantzow
befreundete herzogliche Landrentmeister Nikolaus von Klempzen ist, an den
nach Kantzows 1542 erfolgtem Tode das Manuskript der zweiten hochdeutschen
Chronik desselben, der sogenannte Codex Putbussensis, kam. Dieser liegt der
Pomerania durchweg zugrunde. Esist eine ganze Anzahl von Veränderungen
teils inhaltlicher, teils sprachlicher Art damit vorgenommen worden, die Gaebel
eingehend nachweist. Er erklärt die Pomerania für eine freie, im ganzen
mit Sorgfalt und Geschick durchgeführte Bearbeitung jener Chronik, welche
an geeigneten Stellen durch audere fragmentarische Aufsätze Kantzows
ergänzt, außerdem aber durchweg auch durch eigene Zutaten des Bearbeiters
bereichert ist. Die Form dagegen ist wesentlich verwässert und verbreitert
worden. Ferner zeigt sie eine stärkere theologische Färbung, eine unduld-
sumere lutherische Gesinnung als Kantzows Schriften. Sehr schwierig war
es, Klarheit in das Verhältnis der zahlreichen Handschriften zu bringen,
Nachrichten und Notizen II. 985
da die Urhandschrift verloren gegangen ist. In sehr sorgsamer Unter-
suchung hat der Herausgeber schon früher in den Pommerschen Jahrbüchern
dieses Verhältnis festgestellt und ist zu zwei Hauptklassen gekommen. Die
ältesten Handschriften stammen bereits aus einer Zeit bald nach der Mitte
des 16. Jahrhunderts. Eine von ihnen ist im wesentlichen der Ausgabe
zugrunde gelegt, aber in steter Vergleichung mit den anderen, worüber der
kritische Apparat beim Abdruck ausführliche Auskunft gibt. Der Text ist
jedenfalls so der ursprünglichen Fassung sehr nahe gekommen. Hinzugefügt
sind ein Verzeichnis der Stellen, wo die Pomerania von Kantzows Dar-
stellung inhaltlich abweicht oder sachlich wichtige Zusätze zu ihr macht,
ein kurzes Glossar und ein zuverlässiges Register, so daß diese Ausgabe
der als Quelle selbständigen Wert besitzenden Pomerania allen berech-
tigten Ansprüchen genügt.
Danzig. ; Paul Simson.
Die Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums zu Herborn,
herausgegeben von Gottfried Zedler und Hans Sommer (Veröffent-
lichungen der Historischen Kommission für Nassau V). Wiesbaden,
J. F. Bergmann, 1908. 8°, XVI und 734 Seiten.
Die Hohe Schule in Herborn ist im Jahre 1584 von dem Grafen Jo-
hann d ä. von Nassau-Dillenburg, dem Bruder des Oraniers, gegründet
worden. Zum Range einer Universität ist sie nicht emporgestiegen und hat
infolgedessen auch nicht das Promotionsrecht besessen. Trotzdem hat sie
eine Zeitlang eine nicht geringe Bedeutung gehabt als Hochburg der refor-
mierten Lehre; von weither sind damals die Studenten zusammengeströmt
in das kleine Westerwaldstädtchen. Sie hat auch schon frühzeitig in Steubing
(Geschichte der hohen Schule Herborn, Hadamar 1828) ihren Geschichts-
schreiber gefunden. Die Matrikel der Herborner Schule ist leider nicht
vollständig erhalten; die Jahre 1725—1816, die Steubing noch vorgelegen
haben, fehlen und somit die Namen von etwa 1500 Studenten, wie sich aus
Steubings Angaben berechnen läßt. Im ganzen sind in den 282 Jahren des
Bestehens der Herborner hohen Schule 5720 Immatrikulationen erfolgt.
Schon im Jahre 1882 hatte Ant. v. der Linde die Matrikel heraus-
gegeben an einer Stelle, wo man sie nicht vermuten durfte, in den Nassauer
Drucken der Kgl. Landesbibliothek in Wiesbaden I (1882), S. 8340ff. Die
Historische Kommission für Nassau, welche ursprünglich nur die Absicht
hatte, ein Register zu dieser Hauptquelle für die Gelehrtengeschichte ihres
Gebietes herauszugeben, hat auf Antrag von Gottfr. Zedler sich zu einer
vollständigen Neu-Ausgabe entschlossen und zur Ergänzung die Matrikel des
Herborner Pädagogiums (1588—1742) beigefügt. In der Tat ist die Neu-
Ausgabe durchaus gerechtfertigt durch die überaus zahlreichen und störenden
Fehler der Lindeschen Ausgabe; nicht nur eine bedeutende Zahl von Lese-
fehlern und von willkürlichen Textänderungen weisen ihm die neuen Her-
ausgeber nach; auch die späteren Zusätze der Vorlage sind ohne jede
Unterscheidung dem Texte angeschlossen, wodurch Mißverständnisse und
Irrtümer bedingt werden. Ein Hauptvorzug der Neu-Ausgabe liegt in den
verschiedenen vortrefflichen Registern, einem Personenregister, das als be-
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 40
d
586 Nachrichten und Notizen II.
sondere Gruppen umfaßt die Rektoren und Prorektoren, die Vorsteher und
Lehrer des Pädagogiums (die ersteren unschön Pädagogearchen genannt),
die Studenten und Schüler, die Schulverwandten (Apotheker, Korrektoren,
Setzer und Drucker, Buchbinder und Papiermacher). Das Ortsregister bietet
unter jedem Ort die zugehörigen Namen; schließlich folgen eine sehr lehr-
reiche Übersicht nach Ländern (die Preußen werden nach Provinzen und
Regierungsbezirken geschieden) und eine besondere Übersicht über die
ehemals selbständigen Territorien in und um Nassau. Da in den beiden
letzten Registern die Zahl der ortsangehörigen Studenten angegeben ist, so
läßt sich mit Leichtigkeit aus ihnen eine Statistik über die Fernwirkung der
Nassauer Schule entnehmen. Bemerkenswert ist, daß Aachen 22, Köln 112
Studenten für diese reformierte Hochschule geliefert haben. Die Matrikel
enthält wohl vollständig die Geistlichen und die höheren weltlichen Beamten
der ehemaligen Nassauer Territorien (Diez, Dillenburg, Hadamar, Siegen,
Usingen, Weilburg) und der benachbarten Grafschaften Sayn-Wittgenstein,
Solms und Wied. Die Ausgabe ist daher als ein bedeutsamer Beitrag zur
Nassauer Landes-, wie zur deutschen Schulgeschichte zu begrüßen.
Köln. Herm. Keußen
Mergentheim. Die Quinquennalfakultäten pro foro externo. Ihre Ent-
stehung und Einführung in deutschen Bistümern. 2 Bände, Stuttgart 1908.
Seit dem 17. Jahrhundert überträgt der Papst den Bischöfen auf fünf
Jahre eine Reihe von Fakultäten pro foro externo und pro foro intero.
Umfang, Inhalt und Text dieser wegen ihrer Zeitdauer Quinquennal-Fakul-
täten genannten Vollmachten sind im wesentlichen seit Jahrhunderten die-
selben. Es sind überwiegend Dispensations- und Absolutions-Vollmachten.
Der Verfasser stellt es sich zur Aufgabe, die Entstehung dieser Quinquennal-
fakultäten pro foro externo — diejenigen pro foro interno bleiben außer Be-
tracht — und ihre Einführung in deutschen Bistümern klarzulegen, wobei
aber auch die Fakultäten für die ordentlichen und außerordentlichen päpst-
lichen Gesandten, sowie für die Orden mit erörtert werden. Mit seiner
gründlichen Untersuchung füllt der Verf. eine entschiedene Lücke in der
kirchenrechtlichen Literatur aus, denn die einzige selbständige Abhandlung
über das Thema, diejenige von Mejer in seiner „Propaganda“, leidet an
einer gewissen Voreingenommenheit und vor allem an zu geringer Benutzung
des Quellenmaterials. Hier setzte vor allem der Verf. den Hebel an. Die
Ansicht Mejers, daß die Entstehung der Quinquennalfakultäten in Zusammen-
hang mit J. P. O. zu setzen sei, durch welchen die Ordinarien in Deutsch-
land in die Position von Missionsoberen gerückt seien, und daß somit die
Quinquennalfakultäten als reine Missions-Vollmachten aufzufassen seien,
wird vom Verf. auf Grund der inzwischen aufgeschlossenen Quellenschätze,
die er selbst durch emsige Archivstudien noch bereichert, als unhaltbar dar-
getan. Die Vorläufer der heutigen Quinquennalfakultäten lassen sich be-
reits im 16. Jahrhundert nachweisen. Der Verf. zeigt weiter, wie man, um
der großen Verwirrung in den üblich gewordenen Formularen zu steuern,
zu einer festen Formulierung überging, wie Urban VIII. eine Revisions-
Kongregation einsetzte, die nach langen Beratungen (1633—1637), zuerst fünf
Nachrichten und Notizen IL 587
und dann im ganzen zehn allgemeine Formulare aufstellte.e Das zehnte
Formular wurde dasjenige, welches seit 1640 den deutschen Bischöfen als
Quinquennalfakultät gewährt wurde. Nach 1700 trat ein Wechsel in der
Wahl des Schemas ein, indem jetzt Formular II zugrunde gelegt wurde,
welches die Vorlage bis auf unsere Tage blieb. (Eine Revision des Fakul-
tätenrechtes ist übrigens von Papst Pius X. beabsichtigt.) Die Einführung
der Quinquennalfakultäten in den deutschen Bistümern spiegelt den Kampf
zwischen Papalismus und Episkopalismus wider, und namentlich den mächti-
gen deutschen geistlichen Kurfürsten gegenüber hat das Fakultätenrecht
eine bedeutende kirchenpolitische Rolle gespielt. In einem Anhange werden
53 Urkunden zum Rechte der Fakultäten abgedruckt. Die gediegenen Unter-
suchungen des Verfassers erschöpfen nicht nur ihr eigentliches Thema,
sondern liefern auch wertvolle Beiträge zur Geschichte des deutschen, zu-
mal des rheinischen Episkopalismus und gewähren auch manchen inter-
essanten Einblick in die praktische Handhabung des kirchlichen Verwaltungs-,
Straf- und Eherechtes. E. Sehling.
John Willcock, A Scots Earl in Covenanting Times: being Life and
Times of Archibald ok Earl of Argyll (1629—1685). Edinburgh 1907.
XIX u. 448 S.
Die Biographie des 9. Earl of Argyll ist die Fortsetzung eines Buches
übez den 8. Earl und 1. Marquis of Argyll (benannt „The Great Marquess“).
Da dieser in der Geschichte des schottischen Covenant zur Zeit Karls I.
und Cromwells eine führende Rolle gespielt hat, ließ sich eine Darstellung
der politischen und Kirchengeschichte Schottlands für jene Zeit wohl in
die Form einer Biographie des 8. Earls kleiden. Sein Sohn jedoch, der
9. Earl des Namens, spielte in der Zeitgeschichte der nächsten Generation
nur eine unbedeutende Rolle und würde als historische Persönlichkeit über-
haupt nicht zählen, hätte er nicht nach seiner Flucht aus dem Vaterlande
als Führer einer Invasion nach Schottland im Jahre 1685 teilgenommen an
der Rebellion des Herzogs von Monmouth gegen Jakob II. Wenn W. trotz-
dem versucht, die schottische Geschichte unter Karl II. ebenfalls in Form
einer Argyll-Biographie zu schreiben, so tut er dies nach seinem eigenen
Eingeständnis nur, um den Zusammenhang mit seinem vorigen Buche zu
wahren (for the sake of continuity), und hofft dabei, daß „die interessante
Persönlichkeit und romantische Geschichten des 9. Earls seinen Mangel an
politischer Bedeutung ersetzen und ihn zu einem geeigneten Mittelpunkt
der historischen Darstellung machen können. Abgesehen davon, daß die
genannten Qualitäten den gewünschten Zweck schwerlich erfüllen würden,
läßt sich auch darüber streiten, ob sie überhaupt vorhanden sind. Wenig-
stens gelingt es dem Biographen kaum, ein besonders lebhaftes Interesse
an der Persönlichkeit seines Helden zu wecken, und „die romantische Ge-
schichte“ kommt fast nur in den Schlußkapiteln zu ihrem Recht. Das Buch
leidet jedoch vor allem darunter, daß auf weiten Strecken nicht der ge-
ringste Zusammenhang zwischen dem öffentlichen Leben Schottlands und
dem Privatleben Argylls besteht: die Erzählung des Aufruhrs von 1666
z. B. steht unvermittelt neben einem Bericht über die gleichzeitigen gärtne-
40*
588 Nachrichten und Notizen I.
rischen Anlagen und die landwirtschaftliche Tätigkeit des Lords. Zeitweise
. verschwindet Argylls Gestalt völlig aus der Landesgeschichte, und diese
wird zum zufälligen Hintergrund einer nur menschlich interessanten Lebens-
geschichte.
Hat man sich mit diesem Grundfehler abgefunden, so wird man das
Buch als einen nicht eben tiefen, aber lesbaren und quellenmäßig gut be-
gründeten Abriß der schottischen Geschichte unter Karl II. gelten lassen.
Das Treiben der reaktionären Regierung unter Erzbischof Sbarp und Staats-
sekretär Lord Lauderdale wird in lebendigen Farben geschildert, wenn auch
ohne wesentliche Bereicherung unserer Kenntnisse und Anschauungen. Was
an dem Buche neu ist, betrifft die tragische Lebensgeschichte Argylls, der,
von Haus aus Royalist, erst gegen Ende der Regierung Karl IL als Opfer
einer nichtswürdigen Justiz in die Opposition getrieben wird und unter
Jakob D. als offener Empörer endet. Insofern als die Folgen der Stuart-
schen Mißwirtschaft sich hier in dem Schicksal und Untergang eines hoch-
stehenden Privatmannes widerspiegeln, hat die Geschichte des 9. Earl of
Argyll mehr als persönliches Interesse. In einen bescheideneren Rahmen
gefaßt, hätte sein Bild vielleicht stärker gewirkt und das allgemein In-
teressante besser zur Geltung gebracht.
Breslau. A. O. Meyer.
Visitationsberichte der Diözese Breslau. Archidiakonat Liegnitz.
Erster Teil. Herausgegeben von J. Jungnitz. Breslau, G. P. Adlerholz'
Buchhandlung 1908 gr. 4°. XI und 422 S. 15 M. [Auch unter dem
Titel: Veröffentlichungen aus dem fürstbischöflichen Diözesan-Archire
zu Breslau. IV. Band.)
Würdig schließt sich dieser, Papst Pius X. zu seinem 50 jährigen Priester-
jubiläum gewidmete Band den früheren, von uns mit Anerkennung be-
sprochenen an. Er bietet Visitationsprotokolle aus den Jahren zwischen
1651 und 1687. Eindrucksvoll treten die verheerenden Wirkungen des
830jährigen Krieges nach der äußeren und sittlichen Seite hervor. Höchst
instruktive Urkunden aus den Verhandlungen mit den Schweden werden
geboten, z. B. S. 7—14 bei Hirschberg, wo u. a. S. 8 die Bautzener Simultan-
kirche zur Begründung der Aufnahme des schwedischen Feldpredigers in
die katholische Pfarrkirche herangezogen wird. Das Schicksal der Kirchen
und ihres Vermögens, wie Inventars, wird anschaulich geschildert. In Jauer
sind vier Glocken verschwunden: drei in der Feuersbrunst zerschmolzen,
eine fortgeschleppt worden. - Die konfessionellen Verhältnisse treten deut-
lich heraus: das kirchliche Leben, die Gottesdienste, Heiligenverehrung,
Bruderschaften, kirchliche Rechts- und Finanzverhältnisse. Das Leben der
Geistlichen wird geschildert, ihr Bildungsgang, ihr Vollzug der heiligen
Handlungen, wenn es z. B. bei der Taufe heißt: contingit id idiomate
germanico; dann schen wir den Pfarrer, wie er an der Katzbach sein
Fischereirecht selbst ausübt. Auch die Schulen mit ihren Gebäuden, Stadt-
schulmeistern und Landlehrern, wie den Schülern, werden vielfach erwähnt.
Zur Adelsgeschichte finden sich wertvolle Angaben, namentlich aber zur
Kulturgeschichte der Dörfer. Auch die Kunstgeschichte ist vertreten. Was
Nachrichten und Notizen II. 589
waren das für Statuen des Crucifixus, die S. 45 erwähnt werden? Was war
es für eine Kirche „ad morem patriae constructa"? u. a. m. Verwiesen sei
auf die musikalische Bibliothek S. 18, ebenda und auf der vorhergehenden
Seite die Schriften der evangelischen Reformatoren. Dagegen fällt die
Bibliothek S. 72 sehr ab.
So ist eine Fülle von vielseitigem Stoffe gegeben, das der wissen-
schaftlichen Bearbeitung harrt. Der Verfasser will ihn im nächsten Bande
durch ein genaues Sachregister aufschließen helfen. Könnte er nicht auch
die einzelnen Heiligen nach ihrer Verehrung in den einzelnen Orten auf-
nehmen? Das wäre verdienstlich. Auch wäre hier noch manches zu klären,
z2. B. S. 245: Quem veteres patronum e sanctis elegerint, nullum est signum,
de quo aliquod certi constitui posset; annua autem templi dedicatio do-
minica proxima post festum s. Hedwigis. Sollte sich darüber nichts im
fürstbischöflichen Archive finden? Mit Spannung darf man dem ab-
schließenden Bande entgegensehen.
Leipzig. Georg Müller.
K. Tschamber. Der deutsch -französische Krieg von 1674—1675. Mit
4 Schlachtenplänen und 3 Karten. Hüningen, Karl Weber, 1906. 268 S.
Es ist bekannt, daß in dem sogenannten zweiten Raubkriege Ludwigs XIV.
durch das Eingreifen von Kaiser und Reich der französische Angriff von
Holland abgezogen wurde. Der berühmte Turenne stand hier den kaiser-
lichen Feldherrn Montecuccoli und Bournonville gegenüber, auch den Loth-
ringer, Pfälzer und Brandenburger Fürsten. Der Kampf löste sich in eine
Reihe von kleineren Gefechten und Märschen auf, die die beiden streitenden
Parteien immer wieder über den Rhein führten. Es ist kein bedeutender
Feldzug gewesen, aber vom militärischen Standpunkte kein uninteressanter.
Verf. hat sich der Aufgabe unterzogen, ihn auf das genaueste zu schildern
und die Resultate dieser Forschung legt er uns im vorliegenden Buche vor.
Er scheint die Quellen und die Literatur genau zu beherrschen und be-
fleißigt sich einer angenehmen Darstellung, so daß man seine Aufgabe als
glücklich gelöst bezeichnen kann. Die Gefechte von Sinsheim, Enzheim,
Mühlhausen, Türkheim, Sasbach (Tod Turennes, 27. Juli 1675), Willstett
und Goldscheuer, der Überfall auf Schloß Brunstett, werden uns genau er-
zählt, ebenso erfahren wir über Heeresstärke, Totenlisten, Verproviantierung,
Märsche alles Nötige. Man darf höchstens dem Verf. seine etwas land-
läufige Ansicht über den Großen Kurfürsten vorwerfen: er sei der einzige
gewesen, der wirklich nur für Deutschlands Macht und Ehre sein Schwert
gezogen, seine Kräfte eingesetzt habe. Glaubt man das wirklich noch?
Prag. 0. Weber.
Das Tagebuch Dietrich Sigismund von Buchs (1674—1683), heraus-
gegeben von Dr. Ferdinand Hirsch, Professor am Königstädtischen
Realgymnasium in Berlin. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte
der Mark Brandenburg.) Zweiter (Schluß-)Band. Leipzig, Verlag von
Duncker & Humblot. 1905. 8°. 278 S. Preis 7 M.
Was dem ersten auf S. 297 des vorigen Jahrgangs angezeigten Teile
dieser wertvollen Quelle nachgerühmt werden konnte, gilt auch von dem
590 Nachrichten und Notizen I.
zweiten; die Aufzeichnungen des brandenburgischen Kammerjunkers und
Rittmeisters im Leibregiment des Großen Kurfürsten sind von Hirsch zum
ersten Male vollständig und genau abgedruckt und fast mehr als nötig mit
Anmerkungen versehen worden; eine nicht unbeträchtliche Reihe von
Sätzen, die Buch durch die Anfangsbuchstaben der einzelnen Worte nur
angedeutet hat, bleibt uns freilich noch dunkel. Das ist umsomehr zu
beklagen, da politische Ereignisse, auf die sie sich wohl meistens beziehen,
in dem Tagebuch mit großer Zurückhaltung behandelt werden; nach dem
Abschluß der Allianz mit Ludwig XIV. bricht es am 2./12. November 1679
plötzlich ab, und nach dem 9./19. April 1683 schweigt es, da es dem Ver-
fasser wohl zu gefährlich schien, seine französischen Antipathien zu Papier
zu bringen, überhaupt gänzlich. Der Kriegshistoriker kommt bei der
Lektüre dieser Memoiren weit mehr auf seine Kosten als der politische;
doch findet auch der letztere darin manche für ihn wichtige Notiz z. B.
üher die Parteien in der Umgebung des Großen Kurfürsten zu Beginn des
Jahres 1682 (S. 250/561), über zahlreiche Persönlichkeiten des Berliner,
Wiener, Dresdener und Hallenser Hofes, über die Omnipotenz des Leib-
pagen an letzterem (S. 161), über die Verkommenheit des polnischen Adels
(S. 168), über die Ankunft der moskowitischen Gesandtschaft in Potsdam
Ende August 1679 (S. 226/27); am interessantesten sind unstreitig die
Worte, in denen sich Friedrich Wilhelm nach Abschluß des Friedens von
St. Germain im Gespräch mit Buch über die Treulosigkeit des Kaisers,
des Deutschen Reichs und der Holländer beklagte und ihnen einen gleich
großen Schaden prophezeite wie er selbst dadurch erlitten (S. 219/20).
Der Hauptwert des Tagebuchs aber besteht doch in dem fortlaufenden
detaillierten Bericht über die Feldzüge des Großen Kurfürsten von 1674
bis 1679 und in der Schilderung der Zustände in seinem Heere; welche
Schwierigkeiten Friedrich Wilhelm zu überwinden hatte, um aus ihm eine
den andern Armeen ebenbürtige, ihm unbedingt zur Verfügung stehende
mächtige Waffe zu schmieden, das ersieht man am besten aus den Me-
moiren dieses tapfern, für die kulturellen Fragen seiner Zeit nicht sonder-
lich interessierten und insofern wohl auch etwas das geistige Niveau des
damaligen brandenburgischen Hofes und Adels charakterisierenden, mehr
äußerlich als wirklich „fein gebildeten“ Junkers.
Berlin. Paul Haake.
P. Feret, La faculté de Theologie de Paris et ses docteurs le plus célèbres,
XVIIe siècle, phases historiques. T. VI, 417 S. Paris 1909,
Picard et fils.
Von dem umfassenden Werk des Abbé Feret, das die Geschichte der
Pariser theologischen Fakultät von ihrer Entstehung bis zu ihrem Unter-
gang behandelt, ist soeben der 6. Band erschienen. Er hat zum Gegenstand
die Geschichte der Fakultät im 18. Jahrhundert bis zu ihrem Untergang
in der französischen Revolution. Gegenüber dem 17. Jahrhundert zeigt die
theologische Fakultät zunächst eine starke Abnahme ihrer Bedeutung. Die
französischen Könige, vor allem Ludwig XIV. und Ludwig XV., suchen die
alten Vorrechte der Pariser Universität und der theologischen Fakultät
Nachrichten und Notizen I. 591
fortdauernd zu schmälern, und trotz energischen Widerstandes muß besonders
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die theologische Fakultät häufig
solchen Grade erteilen, die ihr vom Hofe vorgeschlagen werden und weder
das vorschriftsmäßige Alter erreicht noch die festgesetzte Studienzeit ab-
solviert hatten. Während sie unter dem absoluten Königtum immer mehr
an Sonderrechten verliert und an Ansehen einbüßt, ist ihr Ruhm im Aus-
land als der Hüterin der katholischen Orthodoxie noch nicht verblichen.
Noch immer wird sie als Orakel bei schwierigen theologischen Streitfragen
aus Spanien, England und Deutschland angerufen. So unterbreitete z. B.
1778 August von Limburg-Styrum, Bischof von Speyer, das Werk des
rationalistisch gesinnten Mainzer Professors Isenbiehl, Nova in vaticinum de
Emmanuele Commentatio, der Sorbonne, in der dieser die Immanuelstelle
Jes. 7, 14 nicht auf die Mutter Christi, sondern die verlobte Braut des
Propheten bezogen hatte. Von den theologischen Streitigkeiten, die die
Pariser Fakultät im 18. Jahrkundert beschäftigten, ist in erster Linie der
Jansenistische Streit zu nennen, dessen Wiederaufleben an Paschasius Quesnel
sich knüpft. Trotz der scharfen Verurteilung der Jansenisten durch die
päpstlichen Bullen “Vineam Domini Sabaoth’ und ‘Unigenitus’ verwarf die
theologische Fakultät die letztere unter feierlicher Appellation an ein
künftiges, allgemeines Konzil als mit der katholischen Glaubens- und
Sittenlehre unvereinbar. Erst als Ludwig XV. selbst, 1725, die Regierung
antrat, unterwarf sich die Fakultät der päpstlichen Konstitution. Seit der
Mitte des 18. Jahrhunderts beschäftigt die Fakultät vor allem der Kampf
gegen die Vertreter der modernen Philosophie. Diesen gegenüber — ich
nenne nur die hervorragendsten: Buffon, Montesquieu, Helvetius, Rousseau,
Abbe Prades, den Vorleser Friedrichs des Großen, Marmontel, Raynal, Mably
und Voltaire — galt es nicht nur das katholische Dogma, sondern zum Teil
auch die christliche Ethik und eine idealistische Weltanschauung zu
verteidigen.
In der Revolution fand dann am 4. August 1793 die Pariser Universität
und mit ihr die theologische Fakultät ihr Ende, nachdem einer ihrer
Schüler, der Bischof Talleyrand von Autun, als Mitglied der National-
versammlung sie als völlig überlebt bezeichnet hatte. Feret bedauert diesen
Untergang der Universität, die das Vorbild aller Universitäten der Welt
gewesen ist, und besonders der theologischen Fakultät, die die erste der
andern Fakultäten war und ruhmreich an ihrer Spitze stand. Er schließt
damit, daß das kaiserliche und königliche Deutschland weiser gewesen ist
als das republikanische Frankreich. Deutschland hat die alten Universi-
täten erhalten, die soviel der unsrigen verdanken. Es ist darauf immer
stolz; und wir, soviel es uns kostet, sind gezwungen, sie zu bewundern.
Es steht nun nur noch der letzte Band des großen Werkes aus, in dem
Feret die einzelnen Theologen der Pariser Fakultät im 18. Jahrhundert
behandeln will. Auch plant er später eine Geschichte der neuen Sorbonne,
der theologischen Fakultät zu Paris im 19. Jahrhundert. Obwohl sein
Werk von einem einseitigen katholischen Standpunkt geschrieben und etwas
zu rasch entstanden ist, sind wir ihm doch zu großem Danke verpflichtet,
da er die Protokolle der theologischen Fakultät und andere Manuskripte
592 Nachrichten und Notizen II.
des Netionalarchivs und aus dem Ministerium des Äußeren heran-
gezogen hat.
Heidelberg. G. Grützmacher.
Moser, Max, Der Lehrerstand des 18. Jahrhunderts im vorder-
österreichischen Breisgau. Ein Beitrag zur deutschen und öster-
reichischen Volksschulgeschichte. Berlin und Leipzig, Dr. Walter
Rotschild, 1908. gr. 8. XX und 225 S. Einzelpreis 6 M., Subskrip-
tionspreis 5 M. [Auch unter dem Titel: Abhandlungen zur Mittleren
und Neueren Geschichte. Herausgegeben von Georg v. Below, Heinrich
Finke, Friedrich Meinecke. Heft al
Was dem Buche seine Bedeutung verleiht, ist zunächst die Fülle von
Stoff, die der Verfasser mit anerkennenswerter Selbstentsagung in gründ-
lichen Studien aus Wiener und zwei Karleruher Archiven entnommen hat.
Dazu kommt die sorgfültige methodische Durcharbeitung. Stellung, Vor-
bildung und Besoldung der Schulmeister und der Lehrer ist der Verfasser
bemüht, nicht bloß erzählend und entwickelnd darzustellen, sondern auch
in der Beleuchtung des 18. Jahrhunderts klar zu erkennen und gerecht zu
beurteilen. In drei Abschnitten wird der Stoff behandelt. Im ersten
(S. 1—71) wird der Schulmeister des vorderösterreichischen Breisgaus um
die Mitte des 18. Jahrhunderts geschildert, im zweiten (S. 72—146) die
Entstehung des Standes der Volksschullehrer unter dem Einflusse der all-
‚gemeinen Schulordnung während des Jahrzehnts von 1770—1780 dargestellt,
während im dritten (S. 147—198) das darauf folgende Vierteljahrhundert
mit seinen allgemeinen gesetzgeberischen Maßnahmen, wie der Tätigkeit
der Verwaltung zur Behandlung gelangt. Aus den wertvollen Beilagen sei
u. a. das S. 216f. abgedruckte, bis 1800 benutzte Formular für die vom
Normalschuldirektor ausgestellten Fähigkeitszeugnisse sowie das darauf-
folgende Anstellungsdekret hervorgehoben. Wie ergiebig der dargebotene
Stoff für die Dorfgeschichte ist, geht allein daraus hervor, daß nicht weniger
als 250 Orte, z. T. in der Schweiz und im Elsaß liegend, Gegenstand der
Behandlung sind und die verschiedensten Seiten der Kulturgeschichte ge-
streift werden. Wir schließen mit dem Wunsche, daß der Verfasser die
Zeit vor 1750 zum Gegenstand seiner Studien machen möge. In den Visi-
tationsakten wird sich sicher Stoff in dieser Richtung finden. Vgl. die
Literaturübersicht bei G. Müller, Visitationsakten als Geschichtsquelle in
den Deutschen Geschichtsblättern, Bd. 8, S. 305f.
Leipzig. Georg Müller.
Johannes Mißlack, Politik Kursachsens im deutschen Fürstenbunde von
1785. Leipziger Diss. Leipzig-Reudnitz. Druck von A. Hoffmann. 1908.
117 S.
Geschickt und übersichtlich schildert M. die überaus schwierige Lage
Sachsens zwischen den beiden deutschen Großmächten in den ersten zwei
Jahrzehnten nach dem endgültigen Zusammenbruche seiner polnischen Politik.
Die Erhaltung der Neutralität galt als höchstes Ziel; im Notfall suchte
Sachsen eine möglichst wenig verpflichtende Verbindung mit Preußen, da
es dessen Feindschaft bei den gegebenen geographischen Verhältnissen nicht
Nachrichten und Notizen II. 593
ertragen konnte. Diesem Prinzip gemäß schloß Sachsen zur Abwehr der
bekannten Übergriffe Kaiser Josefs II. den von Preußen angeregten Fürsten-
bund ab, suchte ihm aber möglichst jede seine Neutralität in Zukunft viel-
leicht bedrohende Spitze zu nehmen. Sachsen stand dabei nicht, wie bisher
‚behauptet wurde, vornehmlich unter hannöverschem Einfluß; die dem Fürsten-
bunde im stillen nicht abgeneigte Politik Frankreichs bestärkte Sachsen in
seiner Haltung, und deshalb ließ es sich durch österreichische und russische
Einschüchterungsversuche nicht beirren. Mit dem Jahr 1788 bricht die
Darstellung ab. d
Breslau. Ziekorech,
Recueil des actes du comité desalut public. Publié par FA Aulard.
‘Tome dix-septième. Paris. Imprimerie nationale. 1906. (Collection de
documents inédits.) 865 Seiten.
Der 17. Band der vorliegenden Publikation enthält, wie seine Vorgänger,
Akten aus verschiedenen Archiven, von denen die wichtigsten das National-
archiv und das Kriegsarchiv sind. Er umfaßt die Zeit vom 21. September
bis 6. November 1794, also Wochen, die nach dem Zusammenbruch der
Schreckensherrschaft liegen. Die Bedeutung des Wohlfahrtsausschusses ist
stark zurückgegangen und dem entsprechend sind seine Akten auch weniger
wertvoll, als vor dem 9. Thermidor. Immerhin enthält die vorliegende,
n. u. A. allerdings zu breite, Publikation eine Fülle interessanten Materials.
Sie zerfällt in drei Elemente, die aber bei der rein chronologischen Anord-
nung nicht zusammengruppiert sind: 1. Die Beschlüsse des Wohlfahrtsaus-
schusses. Diese zeigen, wie bescheiden seine Rolle geworden-war. Er befaßt
sich nur noch mit Einzelheiten und Kleinigkeiten der Verwaltung, mit den
Gehältern untergeordneter Beamter, mit dem Aufenthalt von Privatpersonen,
mit wirtschaftlichen Maßnahmen, welche der Wirtschaftshistoriker der Revo-
lution zu beachten haben wird, u. a. m. 2. Berichte der Repräsentanten bei
den Armeen, die für die Einzelheiten der Kriegsgeschichte von Wert sind.
Man erstaunt im einzelnen immer wieder über die, freilich bekannte, Macht-
fülle dieser Delegierten. 8. Berichte der représentants en mission bei den
Departements und größeren Städten. Wer sich mit ihrem unausstehlichen
Stil und dem widerlichen Jargon der Revolution und ihrer einzelnen Phasen
(z. B. S. 649—50 Hébert als „Aristokrat“!) abfindet und durch das ekelhafte
Selbstlob der einzelnen Repräsentanten durchzulesen vermag, wird auch in
ihnen manches Interessante finden. 8. z.B. S. 189: Die Maßnahmen eines
Repräsentanten gegen die zahlreichen refraktären Dienstpflichtigen.
Hamburg. | A. Wahl.
Quellen zur lothringischen Geschichte, herausgegeben von der Ge-
sellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. Band IX.
Cahiers de doléances des Communautés en 1789. Bailliages de Boulay
et de Bouzonville. Metz, G. Scriba 1908. XV und 547 Seiten.
Bei der rüstig fortschreitenden Veröffentlichung der Cahiers des Jahres
1789 könnte man geneigt sein, die Frage aufzuwerfen, ob diese zahl- und
umfangreichen Veröffentlichungen jemals in ausgiebiger und befriedigender
Weise benützt werden dürften. Und zwar ist diese Frage den Cahiers
594 Nachrichten und Notizen II.
gegenüber, wegen der besonderen kritischen Schwierigkeiten ihrer Benützung,
wohl noch berechtigter als gegenüber vielen anderen Veröffentlichungen auf
dem Gebiet der neueren Geschichte. Immerhin wäre es undankbar, diese
mühsamen Arbeiten nicht freundlich zu begrüßen. Dorvaux und Lesprand
legen die Cahiers der lothringischen Bailliages von Boulay (Bolchen) und
Bouzonville (Busendorf), Generalität Nancy, vor. Ihre Arbeit macht einen
philologisch überaus korrekten Eindruck. Die Einleitung ist allerdings sehr
knapp, abgesehen von den geographischen Feststellungen, die durch zwei
Karten in nützlicher Weise unterstützt werden. Man vermißt bei der Arbeit
der Herausgeber mancherlei ungern, z. B. archivalische Angaben zur Er-
gänzung und Berichtigung der Cahiers, wie sie Camille Bloch für die
Generalität Orléans liefert. Den Modellen und „Cahiersfabriken“ schenken
die Herausgeber allerdings in Anmerkungen, z. B. S. 278 Anm. 2, volle
Aufmerksamkeit. Nur verhältnismäßig wenige Cahiers sind deutsch abgefaßt,
und zwar nur solche im Bailliage Bouzonville, z. B. die von Beckingen,
Belmach-Kitzingen, Fickingen, Güsingen, Haustädt usw. Die Namen der
Unterzeichner dagegen, die dankenswerterweise mit veröffentlicht werden,
sind in beiden Bailliages in ihrer erdrückenden Mehrzahl deutsch und auch
nur selten gallisiert, wie etwa Vagner und Veber. Ein deutsches Cahier,
das von Belmach und Kitzingen, ist offenbar eine schlechte Übersetzung
eines französischen Modells. Was den Inhalt der Cahiers angeht, so finden
wir auch hier Forderungen, wie sie in ganz Frankreich vorkommen, ver-
bunden mit provinziellen und lokalen Besonderheiten. Regelmäßiger vielleicht
noch als anderwärts wird die Abschaffung der Salzstenuer und des Leder-
stempels gefordert. Auf den nationalen Verhältnissen beruht folgende
Forderung der Gemeinde Güsingen: „Die Leute beklagten sich wegen der
Ordonnanzen, daß sie alle französisch sind und den Leuten so große Unkosten
kostet, weil sie keinen Franzosen im Dorf haben, für sie zu lesen und aus-
legen.“ Charakteristisch für Lothringen (und Elsaß) ist der leidenschaftliche
Haß der ländlichen Bevölkerung gegen die Juden, der in vielen, offenbar
auf dem Lande selbst entstandenen, Stellen durchbricht. S. z. B. S. 87,
886, 413, 466. („Wir wünschen, daß man diesem Ungeziefer Befehl gäbe,
sich in ihre vorigen Wohnörter zu verziehen“, Remelfangen.
Hamburg. A. Wahl.
Wilhelm Steffens, Dr., Hardenberg und die ständische Opposition 1810/11
(Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg).
Leipzig, Duncker & Humblot 1907. VII u. 204 S. M. 560.
Diese sorgfältige, zum großen Teil auf Archivalien (Geh. Staats-Archiv
und Märkisches Stände-Archiv zu Berlin) berubende Arbeit aus der Schule
Max Lehmanns ist freudig zu begrüßen. Es fehlt trotz Rankes fünfbändigem
Werke an einer befriedigenden Biographie Hardenbergs; um so dankbarer
wird man St. für seinen wertvollen Beitrag zu einer solchen sein, mag man
such nicht allen seinen Urteilen zustimmen. Auch für uns ist aber jedenfalls
unzweifelhaft, daß Hardenberg, wie die Dinge im damaligen Preußen lagen,
mit seinen Fehlern wie Vorzügen schlechthin der einzige Mann war, diesen
Staat aus der schweren Krisis von 1810 zu retten und die Reformen Steins
Nachrichten und Notizen I. 595
fortzusetzen. Trotz allen üblen Beiwerks, trotz aller Konzessionen, die der
Wandelbare machte, waren ja auch die Resultate seiner inneren Politik von
1810/11 sehr bedeutende, vor allem, wenn man sie vergleicht mit der toten
Zeit des Ministeriums Dohna-Altenstein.
Die Kenntnis der inneren Politik dieser zwei Jahre gefördert zu haben,
ist ein erhebliches Verdienst des Verfassers, der namentlich zum erstenmal
eingehend darstellt, welche Widerstände das Reformwerk bei der offiziell
(Notabelnversammlung) und inoffiziell (Deputierten- Versammlung, Kreis-
verbände usw.) organisierten ständischen Opposition fand, vor der der Staats-
kanzler mit seinen hochfliegenden Reformplänen so erheblich zurückwich.
St. zeigt zunächst, wie Hardenberg von dem weitergehenden Repräsen-
tativversprechen anläßlich des Finanzedikts vom 27. Oktober 1810 vor der
ständischen Opposition (namentlich Großgrundbesitz) zurückwich, und wie
derin der gewissermaßen als Abschlagszahlung berufenen Notabelnversamm-
lung ganz einseitig bevorzugte erste Stand nicht nur Erhaltung seiner sozialen
und wirtschaftlichen, sondern auch eine Wiederbelebung seiner längst ver-
lorenen politischen Vorrechte forderte. In ähnlichem Sinne wirkten und
drückten auf Hardenberg die in den einzelnen Provinzen von den Ständen
gewählten Deputierten, die ihre Vertretung in der Notabelnversammlung
durchsetzten und deren Charakter dadurch erheblich veränderten, sie zu
einem Mittelding zwischen Notabelnversammlung und wirklicher Repräsen-
tation machten, woraus bei entsprechender Weiterbildung immerhin eine
Nationalrepräsentanz hätte werden können, wenn nicht Friedr. Wilh. IH.
und Hardenberg einer solchen im Grunde stets abhold gewesen wären.
Der Hauptnachdruck des Buches liegt im 2. Abschnitt, der die Um-
gestaltung der Reformpläne Hardenbergs infolge der Opposition der Stände
schildert. In den Ausführungen über die Agrarreform, namentlich jenen
über das Regulierungsedikt vom 14. Sept. 1811, liefert uns St. hochwill-
kommene Ergänzungen zu den grundlegenden Forschungen Georg Knapps,
Noch dringender vielleicht als die Agrar- war die Finanzreform, da ja
das völlige Versagen des alten Finanzsystems recht eigentlich die Krisis
von 1810 und die Berufung Hardenbergs veranlaßt hatte. Der Kampf um
die Finanzreform und die damit in engster Verbindung stehende Gewerbe-
freiheit, den St. uns zu schildern hat, erinnert lebhaft an bekannte Vor-
gänge unserer Tage. Die heftigen Debatten über die Versteuerung von
Brotgetreide und Branntwein, die Opposition des Adels gegen die 1808/10
aufgekommene Einkommensteuer, so daß schließlich das Ergebnis der
Steuerreform — hier durchaus im Sinne Hardenbergs — ganz wesentlich nur
in einem Ausbau der indirekten Steuern bestand, muten uns durchaus modern an.
Das Scheitern einer für die ganze Monarchie einheitlichen Grundsteuer und eines
einheitlichen Steuersystems für Stadt und Land weist nach dem alten Preußen.
Die vorliegende erste Probe seiner wissenschaftlichen Befühigung
legt den lebhaften Wunsch nahe, St. möchte sich auch der inneren Politik
von Hardenbergs späterer Zeit annehmen, die über seiner vorwiegenden
Beschäftigung mit den auswärtigen Angelegenheiten, namentlich seit den
Freiheitskriegen, stets zu sehr zurücktritt.
Bonn. Alfred Herrmann.
596 Nachrichten und Notizen II.
Stuart Daggett, Railroad Reorganization (Harvard Economic Studies IV).
Boston and New-York, Houghton Mifflin & Co. 1908. X u. 402 S.
2 Doll. |
Daggett behandelt in dieser lehrreichen Abhandlung ein wichtiges
Kapitel der modernen amerikanischen Wirtschaftsgeschichte. Es ist ja all-
gemein bekannt, welche Bedeutung den Eisenbahnen für die Entwicklung
des amerikanischen Wirtschaftslebens zukommt und welche überragende
Stellung die großen Bahngesellschaften in der Volkswirtschaft der Union
einnehmen. Es ist viel über die rücksichtslose Ausbeutung ihrer wirt-
schaftlichen Machtstellung geklagt und eine umfangreiche Gesetzgebung
erlassen worden, um die Eisenbahnen der staatlichen Kontrolle zu unter-
werfen; andrerseits sind auch viele Angriffe gegen das finanzielle Gebaren
der amerikanischen Balıngesellschaften gerichtet worden. Bei den periodisch
wiederkehrenden Krisen sind gerade die Eisenbahnen besonders stark in
Mitleidenschaft gezogen worden, und nicht wenige waren genötigt ihre
Zahlungen einzustellen. Die Gründe für die Schwäche der großen Verkehrs-
unternehmungen lagen häufig in ihrer schlechten Finanzierung, mitunter
auch in dem rücksichtslosen Konkurrenzkampf, den die einzelnen Unter-
nehmungen gegeneinander geführt haben, nicht selten aber auch darin, daß
der Bahnbau rascher vorgeschritten war als die wirtschaftliche Entwicklung
der von den betreffenden Bahnen durchzogenen Landesteile. Der finanzielle
Zusammenbruch führte dann zu umfassenden Neuordnungen der Verpflich-
tungen der Gesellschaften, den sog. Reorganisationen, die übrigens gelegent-
lich auch aus anderen Gründen erfolgt sind. Verfasser hat die Reorgani-
sation von Eisenbahnen namentlich während der großen Krisis in den
90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, ihre Ursachen und ihre Wirkungen
in einigen typischen Fällen studiert und eine Reihe allgemeiner Schluß-
folgerungen daran geknüpft. Für den deutschen Leser wird die Geschichte
der Reorganisation der Baltimore-Ohio und der Northern-Pacific von be-
sonderem Interesse sein, bei denen deutsches Kapital, und wir dürfen hinzu-
setzen deutsche Intelligenz, in hervorragendem Maße beteiligt waren. Georg
Siemans, der S. 307 erwähnt wird, ist kein anderer als der berühmte Leiter
der Deutschen Bank Georg Siemens. Ausdrücklich sei auch noch auf die
bibliographische Übersicht aufmerksam gemacht, die sich am Schlusse des
Buches befindet. Paul Darmstaedter.
—— - -e00 —
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SERLIGER IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1908/1909
BEARBEITET VON
Dr. OSKAR MASSLOW
OBBRBIBLIOTHBKAR IN BONN
SC
1909
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE,
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften:
Seite
1. Bibliographien und Literaturberichte. . . . . 2.2222... 3
ege
3. Sprachkunde.. . . . Kar me E TA
4. Paläographie; Diplomatik: “Chronologie. e E ër ër ër OR O
5. Sphragistik und Heraldik... . 2.2.2222 TA PTG
6. Numismatik . . . . er ee e Ih
7. Genealogie, Familiengeschichte und Biographie ee Dt
H. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen . .. 2.2.2: 2 22 2 nn nn... 79
2. Geschichtschreiber . . . . 2 2 2 2 m m nn nn rn... EN. 19
3. Urkunden und Akten. . `. . ee Me 19
4. Andere schriftliche Quellen SS Denkmäler. N en ie e EE Sl
II. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . 2 22 2 2.2.2...11. *82
2. Territorial-Geschichte . . . . > 2: a N 2 Er... 11. 82
3. Geschichte einzelner Verhältnisse EE *14. *86
a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. ei Recht und Gericht.
d Kricgswesen. e) Religion und Kirche f) Bildung, Literatur, Kunst.
g) Volksleben.
4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . . . . 2... . *26. *95
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der
Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . .. . , *31. *99
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Denischen in der Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. |
2. Fränkische Zeit bis 918. . . e eer er. a 3A, 102
a) Merowingische Zeit. b) Keyslingische Zeit. c) Innere Verhältnisse.
A Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *36. *103
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254.
c) Innere Verhältnisse.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1617 . . . . . *40. *107
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254-1378. b) Von Wenzel
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Inuere Verhältnisse.
a’
IV Inhalt.
6. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen
Krieges, 1517—1648 . . 2: 2: Core.
a) Reformationszeit, 1517 — 15565. b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1555—1649. c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche).
6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 .. Coon
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. .... 2: 2 220.
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815. .
9. Neueste Zeit seit 1815 . 2 2: men
Seite
*47. *113
Teil LI
A. Allgemeine Werke.
I, Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Literaturberichte.
Jahresberichte d. G.wiss. etc. s. in Abt. A,
Gruppe III, 4 bei d. Zeitschriften. (1
Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges.
f. Erdkde. in Berl: beach v. O.
Basching (8. ’07, 1963). XII: '04.
Zei, 560 S. 8 M. [2
Nelis, H., Bibliogr. des travaux de chro-
nolog. relat. aux Pays-Bas parus en Ort
(Rev. des bibliothèques et arch. de Belg. 5,
”07, 420-234.) [3
Unterkircher, K., Tirol.- vorarlberg.
Bibliogr. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs 5, 183-88; 343-48.) [4
Zibrt, Č., Bibl. české hist. (s. (8,
1889). IV,1-2. (Polit. hist. 1600-1618.)
1907. 480 S. à 2 M. 75. [5
Bibliographie d. schweiz. Landes-
kde. (s. °08, 1891). [6
Fasc. V, 5. (2. Hft., 1. Hälfte.) F. Heine-
mann, Inquisition. Intoleranz. Exkommuni-
kstion. Interdikt. Index. Zensur. — Sekten-
wesen. Hexenwahn u. Hexenprozes#®. Rechts-
anschauungen. DU Hft. (1. Hälfte) d. Kultur-
G. u. Volkskde. (Folklore) d. Schweiz. xxj,
816 8. 2 M. 50. — V,fd. K. Nef, Schrr.
üb. Musik u. Volksgesang. x1j, 151 S. 1 M. 50.
Bibliographie d. württemb. G.;
bearb. v. W. Heyd, fortg. v. Th.
Schön (s. '07, 1971). Bd. IV, Hälfte 1.
240 S. 3 M. [7
Rez. v. III: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr.40 Mehring;
Lit. Zbl. °07, Nr. 38 Knöpfler.
Schön, Th., Württb. G.-Lit.: "oi Mit
Nachtrr. v. ’04-’06. (Württb. Vierteljhtfte.
N.F. 17, 473-98.) (8
Baier, H.. Bad. G.-Lit.:
Oberrh. N.F. 23, 515-632.)
WT. (Zt. f. G. d.
[9
e Abgeschlossen 15. Nov. 1908.
merkt, 1908.
Marckwald u. Mentz, Katal. d. ElenB-
Lothr. Abtlg. d. Univ.- u. Landesbibl. Straßb.,
s. ’08, 1895. Rez.: Zt. f. G. d. Öberrh. N. F.
28, 771 f. Wiegand; Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
19,499 W.; Hist. Jahrb. 29, 747f. Pfleger. [10
Teichmann, W., Elsüss. G.-Lit.: ’07. (Zt.
f. G. d. Oberrb. N.F. 23, 725-68.) [il
Voltz. Neue hess. Lit.: '06 u. ’07. (Quar-
talbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzt. Hess. 4, 172-
79; 195-205.) [12
Brugmans. H., Bibliogr. d. werken V.
Nederl. archivarissen: Or. (Nederl. Archieven-
bl. 17, 61-68.) l li
Loewe,
braunschw. G.
450 S. 15 M.
Rez.: Börsenbl.
Bibliogr. d. hannov. u.
Posen: Jolowicz.
[14
f. d. dt. Buchhandel ‘08,
Nr. 173 Laubert; Lit. Zbl. ’08, Nr. 48.
Nirrnheim, H., Übers. üb. d. ’05 u. '06
ersch. Lit. z. hamb. G. nebst Nachtrr. a.
früher. Jahren. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G.
Jg. 26 u. 27, Bd. 9, 219-85; 468-73.) — J. Heck-
scher, H. Nirrnheim, A. Obst, Hamburgensien
aus d. 175. u. 176. Jg. d. Hamb. Corresp., dem
114. u. 115. Jg. d. Hamb. Nachrr. u. d. 77. u.
78. Jg. d Hamb. Fremdenbl.: '05 u.’06. (Ebd.
286-94; 473-82.) (15
Dobenecker. 0., Übers. üb. d. neuerdings
ersch. Lit. z. thür. G. u. Altertkde. (Zt. d. Ver.
f. thür. G. N.F. 18, 423-45.) — V. Hantzsch
Desgl. z. süchs. G. u. Altertkde. (N. Arch. €
sichs, G. 29, 377-90.) — Geo. Müller, Neue
Lit. z. @. d. Wettiner Fürsten. (Wiss. Beil.
d. Lpz. Ztg. '08, Nr. 21.) — H. Becker, Wiss.
Arbeiten d. Pastors Hnr. Becker, + 4. 12. ’06.
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 11, 43-48.) [16
Jecht, R., Lausitzer Literatur in alphab.
Folge. (N laus. Magaz. 84, 254-61.) (17
Nentwig, H., Lit. z. schles. G.: 07. (Zt.
d. Ver. f. G. Schles. 42, 337-650) [18
Rindfleisch, W.,
u. 06; nebst Nachtrr. z.
(Altprouß. Monatsschr. 45, 619-40.)
Altpreuß. Bibliogr.: '05
d. früher. Jahren.
:19
Zur neuest. Lit. üb. d. Wirt-
d. dt. Bergbaues (s. ’08,
f. Soz.- u.
[29
Zycha, A.,
schafts- u. Rechts-@.
2277). Forte. (Vierteljahrsschr.
Wirtsch.-G. 6, 232-76.)
Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
Hist. Vierteljahrschrift. 1909. 1. Bibliographie. 1
"2
Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.:
1. Jan. bis 1. Okt. ’08 u. Autorenregister
Okt. ’07 bis Okt. ’08. (Zt. f. Kirch.-G. 29,
Beil. 391-168.) Sep. 6 M. (21
Loesche, G., u. G. A. Skalský, Liter.
Rundschau üb. d. den Protest. in Österr. betr.
Veröfleutlichgn.: '07. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Öst. 29, 172-213.) [22
Kretzmeyer, Lit. z. niedersächs. Kirch.-G.:
’06 nebst Ergänzen. zu d. früher. Über-
sichten. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 12,
2319-60.) [23
Arnold, R. F., Pibliogr. d. dt. Bühnen
seit 1830. Vielfach verm. u. bericht. Abdr.
aus: „Mitt. d. ost. Ver. f. Bibliothekew.“
Wien: Stern. 24 S. 1 M. [24
Reuschel, K., Neue Schrr. zur Volkskde.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 56, 265-71.) [25
2. Geographie.
Abhandlungen z. Hist. Atlas d.
öst. Alpenländer (s. "og, 23). VI:
J. Strnadt, Hausruck u. Atergau.
(Arch. f. öst. G. 99,1.) Wien: Holder,
396 S.; Kte. 8 M. 20. [26
Rez. v. Hist. Atlas: Hist. Zt. 101, 153-57
Krabbo; Hist. Vierteljschr. 11, 536-41 Cursch-
mann.
Topographie v. Niederösterr. (s.
’08, 24). VII, 1/2. S. 1-128. 4 M. [27
Bibliothek d. geogr. Lexikons d.
Schweiz. Geograph.,volkswirtschaftl.,
geschichtl. Atlas d. Schweiz (s. ’08,
1914). Lfg. 4. 8Ktn. — Dass., Die
Schweiz. Geogr., demogr., pol., volks-
wirtschaftl. u. gesch. Studie. Fasc. 4-7.
S. 193-336. [28
Krieger, A., Topogr. Wörterb. d. Grhzgts.
Baden. 2. Aut., s. ’08, 30. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 11, 237-40 H. Beschorner. [29
Kempfmann, L., Die Wüstungen d. Süd-
westpfalz, umfass. d. cingegang. Orte d. Bez.-
Amter Homburg, St. Ingbert, Pirmasens u.
Zweibrücken. (Aus: „Mitt. d. Hist. Ver. d.
Mediomatriker f. d. Westpfalz in Zweibr.“.)
Zweibr. : Lehmann. 64 8. 1 M. [30
Kowalewski, G., Zur hamb. Topogr. (Mitt.
d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, Bd. Y, 542-57.) [31
Meier, P. J., Zur Frage d. Grundrißbilig.
d. St. Braunschweig. (Braunschw Magazin
"ug, 131-37) — H. Mack, Die Anfänge d. St.
PBraunschw. Eine Erwiderg. (Ebd. 10-64.) —
H Meier, Zur Verständigung. (Ebd. 164-
67.) (32
Hantzsch, V., Die ältest. gedruckt. Karten
d sächs.-tbür. Linder, 1550-1543, s. '06, 1957.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06. Nr. 35 S. Günther;
N. Arch. f. sache. G. 27, 367-69 Beschorner. [33
Wintzingeroda-Knorr, v.. Die Wüstungen
d Eichsfeldes, a ’05, 46. Rez.: Hist. Jahrb.
26, 3854-57 Löffler; Hist. Vierteijschr. 11,
375-79 Curechmann. 34
Bönhoff, Die mittelalterl. Landkirchen-
kreise v. Chemnitz u. Stollberg in ihr. Be-
deutg. f. d. polit. Geogr. (lu: Mitt. d. Ver.
f. Chemn. G. XIV.)
35
Gemeindelexikon f.d. Kgr. Preußen
(e '08, 1917). H. V: Prov. Posen.
256 S. 8 M. 60. H VI: Prov. Schle-
sien. 470 S. 6 M. 20. H. VIII: Prov.
|
|
Bibliographie Nr. 21—80.
Schlesw.-Holst. 144 S. 2M.20. HI.
Prov. Hannover. 241 S. 8 M. 40. [36
Treblin, M., Beitrr. z. Siedlungs-
kde. im ehemal. Fürstent. Schweidnitz.
(Darstellgn. u. Quell. z. schles. G. VI.)
Breslau: Wohlfarth. 147 S.; 5 Ktn.
4 M. (44 S.: Bresl. Diss.) [37
Fedde, K., Beitrr. z. Siedlungskde. im
ehmal. Fürstent. Brieg. Bresl. Diss. 398S. [38
Knötel, P., Beitrr. z. Topogr. v. Glogan.
(Zt. d. Ver. f£. G. Schles. 42, 32-59.) 139
Schröder, Edw., Ch Ortsnamenforschg.
(Zt. d. Harz-Ver. 41, 76-92.) Sep. Quedlinb.:
Huch. 40 Pf. (40
Schiffmann, K., Die oberösterr. Ortsnamen.
(Arch. f. d. O d. Diöz. Linz 3, 321-69.
4, 521-68.) {41
Stolz, F., Onomatolog. Streifzüge ins
Unterinntal. (Zt. d. Ferdinandeums 5%,
207-34.) [42
Kisch, Nordsiebenbürg. Namenbuch, a. "më,
2:00. Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb.
Lakde. 31, 97-100 Schullerus. [43
Schmidkontz, J., Bedeutg. d. Namens
Nürnberg. (Mitt. d Ver. f. G. d. St. Nümb.
18, 236-49.) — Vgl.: A. Gebhardt (Dt. GH
10, 38-13; 88). (4
Schoof, W., Beitrr. z. Schwälmer Namen-
kde. (s. ’07, 2023). Forts. (Hessenland "On,
Nr. 17-20.) 145
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (s.’08,1923).
III, 3: caro-crödo. Sp. 481-720. IV, 5:
cornix-criminösus. Sp. 691-1197.
à 7 M. 20. [46
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch.
(3. '08, 1925). Bd. X, 2, Lfg. 6: Stark-
Stattlich. Sp. 881-1040. 2 M. [47
Paul, H., Dt. Wörterb. 2. verm.
Aufl. (s. og, 1926). 690 S. 10 M. [4s
Feist, S., Etymol. Wörterb. d. got.
Sprache m. Einschl. d. sog. Krim-
gotischen. Tl. I: A-M. Halle: Nie-
meyer. xj, 192 S. 6 M. [49
Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen-
wörterb. 9. Aufl. Lpz.: Hirzel. 413 5.
ö M. [50
Beiträge zum Wörterb. d. dt.
Rechtssprache. Rich. Schröder z. 70.
Geburtstag vewidm. Weimar: Böhlau.
184 Sp. 4 M. [51
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, G. A., 370-3
v. Amira; Ans. f. dt. Altert. 32, 228 ES
Künssberg, E. Frhr. v., Das dt. Rechts-
wörterb. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 728-30 u.
Dt. G.bll. 10, 78-82.) [bla
Huß, R., Vergl. Lautlehre d. Sie-
benbürg. - Moselfrünk. - Ripuarischen
mit d. moselfranzös. u. wallonischen
Mundarten. (Arch. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde, 35, 5-182; 221-336.) [52
Geographie. — Sprachkunde
Idiotikon, Schweiz. (s. 08, 1931).
Lfg. 61. (Bd. VI, Sp. 1409-1568). [53
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb.
(e. ’08. 1935). Lfg. 22-23. (U, 1761-
1904 u. III, 1-168.) à 3 M. [54
Franck, J., Das Wörterb. d. rhein.
Mundarten. (Westdt.Zt. 27,1-37.) [65
Schaefer, L., Die Schlierbacher Mundart.
Beitrr. z. hess. Mundartenforschg. Hall. Diss.
1907. 66 8. [56
Kück, Ed., Niederdt. Beitrr. z. Dt. Wörterb.
Progr. Friedenau. 4°. 24 S. [57
Müller-Fraureuth, K., Wörterb.
d. obersächs. u. erzgebirgisch. Mund-
arten. Lfg. 1: a bis placken. Dresd.:
Baensch. au, 112 S. 3 M. 50. [58
Rez.: Dt. Lit -Ztg. ’08, Nr. 43 Martin; Zt.
f. dt. Mundarten "Oz, 375f. L. Hertel u. Ent-
gegng. v. M. m. Schlußwort v. H. ebd.’09, 88-90.
Unwerth, W. v., Die schles. Mund-
art, in ihr. Lautverhältnissen gramm.
u. geograph. dargest. Mit 2 Ktn.
(Wort u. Brauch UL) Breslau: Marcus.
xvj, 94 S. 3 M. 60. [59
Jäschke, E., Lat.-roman. Fremd-
wörterb. d. schles. Mundart. (Wort
u. Brauch II) Ebd. xvj, 160 S.
5 M. 60. [60
Heinrichs, K., Studien üb. d.
Namengebg. im Deutschen, seit d.
Anf. d. 16. Jh. (Quell. u. Forschgn.
z. Sprach- u. Kult.-G. 102.) Straßb.:
Trübner. xv, 510 S. 14 M. (64 S.:
Gießen. Diss.) [61
Heintze, A., Die dt. Familien-
namen, geschichtl., geograph., sprach-
lich. 3. verb. u. sehr verm. Aufl., hrsg.
v. P. Cascorbi. Halle: Waisenhaus.
280 S. 7 M. [62
Rez.: Zt. f. dt. Mundarten ’u9, 95f. Miedel.
Reichert, H., Die dt. Familien-
namen nach Breslauer Quellen d. 13.
u. 14. Jh. (Wort u. Brauch 1.) Bresl. :
Marcus. jx, 192 S. 6 M. 40. [63
Ungar, H., Die Namen d. sächs. Familien
in Reussen samt ihren Übernamen. (Kurr.-Bl.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 31, 132-35.) [64
Ebner, O., Volkstüml. Monatsnamen alt.
u. neuer Zeit im Alemannischen. Freiburg.
Diss. 19,7. 35 S. [65
Ortsnamen-Lit. s. Nr. 40-45.
4. Palüographie; Diplomatik;
Chronologie.
Bauer, W., Hilfewissenschaftl. Forschgn.
u. Forschungsaufgaben auf d. Gebiete neu-
zeitl. G. (Dt. G.bll. 9, 161-75.) (66
Steffens, F., Lat. Paläogr. 2. verm.
Aufl. (s. '08, 51). Abt. I: Taf. 48-86
m. Text auf d. Rückseite. 20 M. [67
. — Paläographie; Diplomatik.
eg e e a
"A
Lindsay, W. M., Palaeographica Latina.
(Zbl. f. Biblw. 25, 260-62.) (63
Lauer et Samaran, Les diplömes origin.
des Merovingiens s. in Abt. B, Gruppe 2. [69
Bonelli, @., Codice paleograf.
Lombardo. Secolo VIII. Mailand:
Hoepli. Fol. 23 Taf.; 23 S. 65 L. [70
Van den Gheyn, J., Album belge
de paléogr. Recueil de spécimens
d'écritures d'auteurs et de mss. belges
(7.-16. siècles). Brux. : Van Damme & R.
Fol. 32 Bl. Text, 32 Taf. 13M.50. [71
Rez.: Rev. d’hist. eccl. 9, 558-60 Bayot.
Schubert, H., Eine Lütticher
Schriftprovinz, nachgewiesen an Ur-
kunden d. 11.u. 12.Jh. (Marb. Diss.)
Marburg: Elwert. 116 S. 3 M. [72
Kälund, K., Paleogr. Atlas. N. S.
Skriftproeve C. 1300-1700. Kjøbenh. :
Gyldendal 1907. Fol. 16 S.; 37 Taf.
32 M. [73
Lindsay, W. M., Contractions in early
Latin minuscule manuscripts (St. Andrews
University Publications, N° V). Oxford:
Parker. 54 8. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 3
Clark; Lit. Zbl. ’09, Nr. 5 Bückström. DA
Legendre, P., Etudes tironiennes,
commentaire sur la VI® eglogue de
Virgile, tiré d'un ms. de Chartres,
avec divers appendices et un facsimilé.
(Bibl. de l'École des hautes études,
fasc. 165.) Paris: Champion 1907.
88 S. l [75
Roz.: Bibl. de l'École des chartos 69, 191-
202 Jusselin.
Rueß, F.,
ronische Noten.
289-92.)
Meister,
păäpstl. Kurie, 8. ’08, 57. Rez.:
f. öst. G. 29, 493-97 Bteinherz.
Ldw. Traubes Exzerpte üb. ti-
(Arch. f. Stenogr. 58, UT,
[76
Die Geheimschrift im Dienste d.
Mitt. d.Inst.
[77
nichtkönig!l.
Steinacker, Lehre v. d.
Hist. Zt.
(Privat-)Urkk., 8. w6, 1985. Rez.:
101, 364-68 Uhlirz. [T8
Faas, B., Studien z. Überlieferungs-
G. d. rëm. Kaiserurkunde v. d. Zeit
d. Augustus bis auf Justinian. (Arch.
f. Urkundenforschg. 1, 185-272.) —
R. v. Heckel, Das päpstl. u. sicil.
Registerwesen in vergl. Darstellg.
m. besond. Berücks. d. Ursprungs.
(Ebd. 371-510.) Kap. IH. Entstehg.
d. angiovin. Registratur: Berl. Diss.
53 S. — H. Bresslau, Zur Lehre
v. d. Siegeln d. Karolinger u. Ottonen.
(Ebd. 355-70.) [79
Re d'Italia. Ricerche stor.-dipl. (s.
oe 76). Parte IH: I diplomi di Lo-
dovico IO. (Bull. d. Ist. Stor. It.
29, 105-207.) [80
1*
SA Bibliographie Nr. 81—186.
Weemaes, R., Les actes privés en
Belgique depuis le 10. jusqu’au com-
mencement du 13. siècle. Étude
diplom. (s. '08, 1949). Forts. (Anal.
p. s. à l’hist. eccl. de la Belg. 34,
305-40: 416-40.) [81
Salomon, R., Studien z. normann.-
ital. Diplomatik. TI. I, Kap. IV, 1
(Die Herzogsurkk. f. Bari). Berl.
Diss. 1907. 47 8. [82
Mitis, 0. Frhr. v., Stud. z. älter.
österr. Urkundenwesen (s. '07, 2034).
Hft. 2 u. 3. S. 79-242 m. 1 Tab.
4 M. |83
Graber, E., Die Urkk. König
Konrads III. Innsbr.: Wagner. 130 S.
4 M. 50. [84
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 Uhlirz.
Salis, F., Die Schweriner Fälschgn.
Diplomat. Untersuchgn. z. mecklenb.
u. pomm. G. im 12. u. 13. Jh. (Arch.
f. Urkundenforschg. 1, 273-353; Taf. 5
u. 6.) Auch Gött. Diss. [84 a
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’08,
Nr. 9 Wehrmann.
Barbé, J. J., Fac-Simile des signets des
22 notaires impcriaux et apostol. de la cité
de Metz pend. les 14. et 15. siècles. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 19, 475-83.) "185
Berliere, U., Epaves d’archives
pontific. du 14. siecle. (Sep. a.: Rev.
Bened.) Brügge. 51 S. [86
Rez.: Dt. Lit.-/tg. "od, Nr. 19 Göller.
Gutjahr. Die Urkk. dt. Sprache in d.
Kanzlei Karls IV.. s. '08, 70. Rez.: Anz. f.
dt. Altert. 31, 174-79 Bernt. [57
Steenstrup, J., Tidsregning, en
kort Oversigt over Kronologien til
Vejledning ved hist. Studium. Kjoben-
havn: Tillge. 74 S. 1 Kr. [88
tez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 47 H. Grotefend.
Ginzel, F. K., Handbuch d. matb. u
techn. Chronol., s. ui, W9. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 11, 360-66 Weißbach;, Dt. Lit.-Ztg.
ua, Nr. 1 Grotefend. [59
Schram, R., Kalendariograph. u.
chronol. Tafeln. Lpz.: Hinrichs.
xxxvj, 368 S. 18 M. [90
Loew, E. A., Die ältest. Kalen-
darien a. Monte Cassino. Mit 3 Taf.
(Quell. u. Untersuchgn. z. lat. Philol.
d. Mittelalters III, 3.) Münch.: Beck.
xv, 84 S. 6 M. [91
Callewaert, C., Chronologie mediev. en
Flandre. Style de Noel au 11. siècle. (Ann.
de la soc. d'émulat. de Bruges "ON, 103-5)
Rez.: Nederl. Archievenbl. 17, 69-71 R. F. [92
Thorelle. A., Note sur une règle nouv.
pour calculer la date de la féte de Pàques.
(In: Mémoires de l'Acad. de Metz 3. S,
XXXIV: '045. Metz "oi? [93
Fazy, M., Note sur le style employé par
Etienne de Tournai pour dater ses actes.
(Bibl. de l'Ecole des chartes 69, 169-84 ) [94
Dalen, J. L. van, De jaarstijl te Dord-
recht in de 13. eeuw. (Nederl. Archievenbl.
16, 175-79.) [95
Meister, A., Roter Montag. (Zt. f. vaterl
G. etc. Westfal. 65, I, 287 f.) (96
ö. Sphragistik und Heraldik.
Bresslau, Siegel d. Karolinger u. Ottonen
s. Nr. 79. [97
Haberditzl, F. M., Üb. d. Siegel
d. dt. Herrscher vom Interregnum
bis Kaiser Sigmund. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 29, 625-61.) Ei
MN. G., Ein Siegel d. Amts Harste. (Dt.
Herold ’08, Nr. 11.)
E
Posse, O., Siegel d. Adels d. Wet-
tiner Lande bis z. J. 1500 (s. '07, 87).
III: D bis Hen. 4°. jx, 141 S.; 1 Kte.
u. 53 Taf. (Subskr.-Pr.: 15 M.; v.
1. X. '08 ab: 25 M.) [100
Rez.: Dt. Herold "op, Nr. o
Schalte, W., Die Siegel d. Bischofs Lorenz
v. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43,
268-79.) (101
Keller, A. Veg Leitfaden d. Herald.
2. Aufl. Berl.: Stahn. 74 Bl; z. Tl
farb. Abbildgn. 10 M. [102
Hildebrandt, Ad. M., Wappentibel. 7. Aufl.
Frkf a. M.: Keller. 73 8.; 4 Taf. 1 M. 50 [108
Siebmachers Wappenbuch (s. ’08,
1961). Lfg. 529-531. à 6 M. [104
Inb.: Lfg. 529 u. 531 = Bd. V, 8. H. 2 u.3.
(Bürgerl Geschlechter.) S. 19-56; Taf. 21-50.
— Lfg. 530 = Bd. VI, 13. H.2. (Abgesturb.
schwarzburg. Adel.) S. 25-52; Taf. 17-23.
Wanicek, K., Die Herald. Österr.-
Ungarns. Chronol. dargest. u. erläut.
Wien:Seidel. Fol. 15S.; Taf. 3M. [105
Redlich, 0., Der alte Wappentum zu
Innsbruck. (Aus: „27. Jahresber. d. Innabr.
Verschönergs.-Ver.“) Inusbr.: Wagner 1907.
13 S. [105
Wymann,E.,(Fenster-u.) Wappenschenkgn.
d. Stiftes Rheinau nach Wettingen. (Zt. f.
schweiz. Kirch.-G. 2, 225 f.) [107
Albrecht, Rud., Wappendenkmale u. In-
schrr. in Rothenburg ob d. Tauber. Hft 1.
Rothenb.: Albrecht 1907. 1 M. 50. (103
Macco, H. F., Aachens Wappen
u. Genealogien (8. '08, 1968). Bd. I.
273 S.; 111 Taf. [109
Cloß. G. A., Was soll d. Heraldiker v.
hist. Waffenkde. wissen? (s "08, 1964). II.
(Dt. Herold ox, Nr. 7.) — @. Sabel, Die
kürzlich freigvolegten Malereien im Schloß
zu Forchheim in herald Beleuchtg. (Kid.
Nr. 7.) Vgl: Gritzner (Ebd. Nr. 9). — v. Bens
nigsen, Das Wappen d. Fam. v. Engelbostel,
v. Stöcken u. v. Weltze. (Ebd. Nr. 7.) [110
6. Numismatik.
Bougenst u. M, Prou, Catalogue der
deniers mtrov d la trouvaille de Bais
Ille-et-Vilaine. (Sep. a.: Revue num.) Paris:
Rollin & F. 114 S.; 6 Taf. — G. Amardel,
Les monnaies wisigothes anon. du muste de
Narbonne. (Bull. de la Comm. archl. de Nar-
wi ihn "ab
D `
gv
ae
PE en ee
Chronologie. — Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *5
bonne 9, 5-16.) — P. Bordeaux, Essai
d'interprétation du mot Flavia figurant sur
les triense des rois Lombards Astaulf, Didier
et Charlemagne. (Rivista ital. di num. 21,
97-113.) (111
Ruchenau, Der Brakteatenfund v. Seega,
s. "oe, 101. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41,
297-303 P. J. Meier. [i12
Luschin v. Ebengreuth, Steirische Münz-
funde (s. ’07, 2050). Forts. (Jahrb. f. Altertkde.
1, 137-184.) — F. Friedensburg, Der Fund
v. Lubnice. (Zt. f. Num. 26, 329-47; Taf. 2.)
— P. GoeBler, Neue Münzfundo aus Württbg.,
1905-07. (Württb. VierteljLfto. N.F. 17, 1-16.)
— K. Curtias, Münzfuud im Cronsforder
Forstrevier. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 9, 192-
208; Taf.) — Münzfunde. (Jahrb. f. Altertskde.
2, 160) — A. Nagl, Der Richtpfennig. Zur
G. d. Kölner u. d. Wiener Mark. (Num. Zt.
4, N.F. 1, 178-87.) [113
Nagl, A., Die österr. Münzordng.
v. J. 1481. (Num. Zt. 41, N.F. 1,
157-61.) — K. Schalk, Beitrr. z. G.
d. öst. Münzwesens unt. Leopold I.
Mit besond. Berücks. d. Münzstätte
Wien. Nach d. Akten d. Hotkammer-
archivs Fasz. Nr. 17326-29 u. d.
Gedenkbüchern daselbst. (Ebd. 188-
233.) [114
Pachinger, A. M. Wallfahrts,
Bruderschafts u. Gnaden - Medaillen
d. Herzogtums Salzburg. Wien: Lud-
wig. 1, 61 S.; 6 Taf. 7 M. 80. [115
Rez. vu, 1970 (Ders , Desgl. inTirol etc.):
Zt. d. Ferdinandceums 52, 348-51 Moeser.
Möser, Münzstätte d. Adechser z. Inns-
bruck u. d. Augsburg. Münze in Nordtirvl,
s. °08, 1969. Rez.: Num. Zt. 41, N.F. 1, 290-
92 Domanig. [116
Siegl, K., G. d. Egerer Münze.
(S.-A. a. d. Eger. Jahrb. '08.) 298. [117
Rez.: Num. Zt. 41, N.F. 1, 289 f. Domanig.
Schrötter, F. v., Dio Münz«tätten zu
Schwabach u. Bayreuth s. in Abt. B,
Gruppe 8. [118
Schöttle, Münzwirren etc. in Oberschwaben
um d. Wende d. 17. Jh. s. in Abt. B,
Gruppe 6. [119
tege L., Medaille commémorative de
la fondation du Couvent des Celestins A Metz.
iJabrb. d. Gee. f. lotlır. G. 19, 4711.) [120
Joseph, Paul, Die Münzen v.
Worms, nebst e. münzgeschicht!.
Einleitg. Darmstadt 1906. 326 S.;
14 Taf. (Nicht im Buchhandel.) [121
Rez.: Num. Zt.41, N.F. 1,292-34 A. v. Loehr.
Weinmeister, P., Münz-G. d.
Grafsch. Holstein-Schauenburg. (Zt.
f. Num. 26, 348-480; Taf. 3-8.) [122
Rez.: Hessenland ’08, Nr. 17.
Günther, F., Zur G. d. Harzischen
Münzstätten. (Zt. d. Harz-Ver. 41,
92-158; 185 f.) [128
Friederich, K., Münz-G. d. fürstl.
Hauses Stolberg (s. ’06, 105). Tl. III.
Dresden 1906. [124
Rez.: Num. Zt. 41, N.F. 1, 295. Ernst.
Domanig, K., Beitr. z. Münzkde. v. Mans-
feld. (Num. Zt. 41, N.F. 1, 162-66.) [125
Buchenau, H., Nachrr. üb. Coburger
Münze u. Hellermünze unt. Markgraf
Friedr. III. v. Meißen. (Bll. f. Münzfreunde
43, 396 f.) {126
Bahrfeldt, E., Hat in Jüterbog früher e.
Münzstätte bestanden? (Arch. d. Branden-
burgia 12, II, 1-5.) (127
Ernst, C. v., Noue Schaumünzen d Fam.
Bachofen von Echt. (Num. Zt. 41, N.F. 1,
271-82) [128
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Lorenz, 0., Genealog. Handb. d.
europ. Staaten-G. 3. verm. Aufl. d.
„Genealog. Hand- u. Schulatlas“.
Bearb. v. E. Devrient. Stuttg.:
Cotta. seu, 62 Taf. u. 5S. 14 M. [129
Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. ’08,
Nr. 21 Helmolt.
Köhler, C., Stammtaf. d. Hauses
Habsburg u. Habsb.-Lothr. Wien:
Pichler. gr. Fol. 3 M. [130
Nachträge u. Berichtigungen z. Stammb,
d. Grafen v. Habsburg. (Schweiz. Arch. f.
Herald. '07, 403-6.) (130 a
Bloch, H., Üb. d. Herkunft d.
Bischofs Werner I. v. Straßb. u. d.
Quellen z. ältest. G. d. Habsburger.
(Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 23, 640
-81.) [130b
Doerr, A. v., Die legitimierten Nach-
kommen d. letzten Herzöge v. Touschen aus
Piastischem Geblüt. (Aus: Jahrb. d herald.
Gos. „Adler“ N. F. XVII) Sep. Görlitz:
Starke. 68. 1M. (131
Weller, K., G. d. Hauses Hohen-
lohe. Tl. II: Vom Untergang d.
Hohenstaufen bis z. Mitte d. 14. Jh.
Stuttg.: Kohlhammer. 492 S. ; 2 Stamm-
taf. 9 M. [132
Dungern, O. Frhr. v., Die Ahnentafeln d.
Herrn Dr. Roller. (Dt. Herold "op, Nr. 7.)
Vgl. ‘05, 132. [133
Suhle, Beitrr. z. Geneal. d. Grafen
zu Stolberg. (Zt. d. Harz-Ver. 41,
27-68; 183f.) [134
Seiler- Rosenmund, A., Stamm-
baum d. Bürgergeschlechter v. Liestal.
Zusammengest. an d. Hand d. Pfarr-
bücher u. d. Zivilstandsregister v.
Liestal. Ausgearb. u. nachgetr. bis
bis z. 31. XII. 1996 v. M. Seiler.
Hrsg. v. A. Seiler. Liestal: Lüdin.
xj, 166 Bl. u. S.; 3 Wappentaf. u.
Bildnis. 15 M. [135
Lorme, E. de, Verzeichnis derj. Personen,
die sich in d. Stammbuch d. Elias Pilgram
aus Nürnberg, der 1626-1631 in Altdorf
studierte, eingetragen haben. (Dt. Herold
‘08, Nr. 9.) (136
"6 Bibliographie Nr. 187—2083.
Kießkalt, E., Grabdenkmale des Marktes
Oberkotzau in Oberfranken. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. etc. 36, 187-203.) [137
Schenk zu Schweinsberg, G. Frhr., Beitrr.
z. hess. Familienkde. III. (Hessenland ’08,
Nr. 23-24.) Vgl. Nr. 147. [138
Nath, F., Das „Henßelbuch‘“ d Stadt
Sontra u. die darin vorkommenden Familien-
namen. (Dt. Herold "op, Nr. 8f.) [139
Schönhoff, H., Emsläünd. Geschlechter in
Emden. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc.
36, 174-85.) [140
Zedtwitz, A. Frhr. v., Namensverzeichnis
u. Wappen v. Adelsfamilien. (Dresdner Re-
sidenz-Kalender ’08, 71-73; Taf.) [141
Kellinghusen, H., Zur Geneal. d. Fam.
Kellinghusen, Jarre u. v. Winthem.
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, Bd. 9;
447f.) [142
Engel, F., Nachrr. üb. d. Familien Neit-
hart, Schmidt, Meißner, Rüger,
Engel, Meinecke, Ibbeken. Greifs-
wald: Dr. v. Abel. 64 8. [143
Adelmann v. Adelmannsfelden,
H. Graf, Ursprung u. älteste G. d.
Grafen Adelmann v. Adelmanns-
felden u. deren Beziehgn. zu Hohen-
stadt. (Württb. Vierteljhfte. N. F.
17, 301-25.) [144
Odescalchi, A. Fürst, Diplomatarium
App opnyi. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“.
N.F. 12, 289-95.) Vgl. ’08, 111. [145
Bose, E. v., Gehören die in Mansfelder,
Zerbster u. Merseburger Urkk. v. 1230 an
vorkonm. Ritter Buze u. Boz zu d. jetzig.
Boseschen Geschlecht: (Dt. Herold "0.
Nr, 1.) [146
Schenk zu Schweinsberg, G. Frhr., Die
Burg Brandenstein b. Schlüchtern u. ihre
ältesten Besitzer. (= Nr. 138.) [147
Senf, M., Geschlechtsfülge d. Fam.
Crunach. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc.
36, 214-23 ) [148
Reh, P., Geschlecht v. Eichendorff.
(Oberschles. 6, '07, 414-30.) [149
Studien z. Fugger-G. (s. "og, 128) lI.
(Lill, Hans Fugger u. d. Kunst s. in Abt. B,
Gruppe bel I (Jansen, Aufünge s. in B,
Gruppe Ae, æ) [150
Geelen, W., Zur Frage nach d. Herkunft
d. Fam. (relenius (Ann. d. Hist. Ver. f.
d. Niederrh. 86, 164-66.) [151
Literatur z. Ahnen-G. Goethes etc. s. in
Abt. B, Gruppe 7. "152
Scherlen. Die Herren v. Hattstadt
s. Nr. 306. [153
Doerr, A. v., Beitrr. z. G. u. Geneal. d.
Fam. Henckel v. Donnersmark. (Dt.
Herold, "up, Nr. 11.) Vgl. '08, 2012. [154
Fiedler, F., Bauern-Adel: Geneal. d.
Bauernfam. Hollinger. (Jahrb. d. Herald.
Ges. „Adler“ N.F. 18, 97-110; 3 Textabbildgn.
u. 1 Stammtaf.) [155
Ingold, A. M. P., Fragment de l'armorial
de Luck; Los Ingold. (Mitt. d. Gos. f.
Erhaltg. d geschicht. Denkwäler im Els.
22, 207-22.) [156
Kekule v. Stradonitz, S., Kekule v.
Stradonitz. (Dt. Herold ’08, Nr. 11.) [157
Braun, G., Die Herrn v. Kemmathen.
(Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittelfrank. 55,
1-18.) [158
!
|
Klemms Archiv (s. '08, 134). Nr. 20
u. 21. Bd. II, 297-400. [159
Kuefstein, K. Graf, Stud. z. Fam.-
G. TLI: Bis 1525. Wien u. Lpz.:
Braumüller. xxxjx, 3558. 20M. [16081
Hennings, L., Grundsteine zu e.
Stammtaf. d. hess.-thür. Fam. Lim-
pert. Kopenh. 1907. 59 S. [162
Meister, W., Beitrr. z. G. d. Fam.
Meister, sowie d. verwandten Fa-
milien v. Normann, Böhmer resp. v.
Böhmer, Salfeld, Runde, Frhr. v.
Pistorius, v. Schlözer, Ubbelohde usw.
Tl. IV. Berlin: Stargardt. 60 8:
2 Bildn. 1 M. 50. [163
Mitteilungen aus d. Mitzschke-
schen Famil.-Verbande. I. St.: Sept.
'08. Schriftleiter: Paul Mitzschke.
Weimar: Zuckschwerdt. 88.50 Pf. [164
Rauch, M. v., Die Fam. Orth in Heil-
bronn, Frankfurt a M. u. Holland. (Dt
Herold "og, Nr. 10.) [165
R. W. v., Die Fam. v. Randow aus d.
Hause Groß-Wilkawe, Kr. Trebnitz, Schles.
(Ebd. ’08, Nr. 8.) (166
Rosenbach, A., Geneal. d. Fam.
Rosenbach. "Göttingen. 438. [167
_ Nentwig, H., Von d. Fam. Schaffgotsch
(Altere Zeit bis 1742). (Schlesien, Illustr
Monatsschr. ’08, Nr. 9, 359-61; Nr. 10,
401-4.) (ie
Damm, R. v., Verbindgn.d Fam. Schot-
telius. (Dt. Herold ’08, Nr. 11.) [169
Schmidt, Geo., Das Geschlecht
v. d. Schulenburg. Tl. I: Ursprg.,
Wappen, Lehenswesen usw. Berlin:
Mittler. 771 S.; Abbildgn.; 5 Stamm-
taf. 16 M. (Tl. I u. U ersch. 1897
u. 1900.) [170
Sommerfeldt, G., Bezəichngn. Tumnitz
(Tumitz) u. Tschaslaw im Familiennamen d.
v. Sommerfeld in Schlesien u. Böhmen.
(Dt. Herold "04. Nr. 7.) [171
Speth, A. Frhr. v., Die Spethen u. d.
Welten; d. Steinharte u. d. Spethen v. Stein-
hart, s. '07, 157. Rez.: Württb. Vierteljhfte.
N.F. 17, 154 E. Schneider. (172
Arnswaldt, W. C. v., Bruckstückweise
Geneal. d. braunschw. Fam. Soehle, Frei-
herren v. Soehlenthal u. Soehlen v.
Aichberg. (Dt. Herold ’08, Nr. 8) (115
Schenk zu Schweinsberg, Die Horren v.
Steckelnberg. (Tl. v. 138.) 1138
Strantz, K. v., Die Dynasten Strantz
v. Tüllstedt im Lande Lebus, Schlesiens
nordöstl. Odergebiete. (Ebd) [it
Doblinger, M., DieWaldseerin Schwaben.
Beitr. z. älter. schwäb. Adels-G. (Schwib.
Archiv 26, 129-36; 150-57.) (175
Wecke, A., Genealogisches tb. Familien
d. Namens Wecke, Wocken. Hft. II: Die
Nachkommen d. Herm. Wecke, geb. 1659 in
Burme. Mit 3 Stammtaf. Ohlau. [176
Schön, Th., Das Geschlecht Werner v.
Themar u. dessen angebl. Nachkommen,
die Werner v. Kreit. (Arch. f. Stamm- u.
Wappenkde. 8, ’07, 19-23.) ui
Familiengesch. — Allg.Quellen-Sammlgn. — Geschichtschr. — Urkk.u.Akten. *7
Bardelebeu, C. v., Eine 625jähr. Besitz-
feier d. Geschlechts der v. Westernhagen.
Mit Taf. (Dt. Herold og, Nr. >.) [173
Bötticher, W. v., Üb. einige ältere An-
gehörige d. Geschlechts v. Wirsing, ihre
Siegel u. Wappen. Bautzen: Monse. 1907.
16 S. (Als Mskr. gedr. in 50 Exempl.) [179
Waldbott v. Bassenheim, F., Graf Os-
wald Gobert v. Wolkenstein. Seine di-
rekte Abstammg. väterl. u. mütterl. Seite v.
d. Fürstenhäusern Rakóczy u. Hohenzollern.
Budap.: „Patria. 45 S; 2 taf. 4 M. [180
|
Biographie, Allg. dt. (s ’08, 2036).
B. LIV, 2/3 (Lfg. 267/68). Nachtrr.:
Schorlemer- Stephan. S. 161-480.
4 M. 80. [181
Beutel, G., Bildnisse hervorragend.
Dresdner aus 5 Jh. Mit kurz. Lebens-
beschreibgn. Reihe I. Dresden:
Lichtdr. v. Römmler u. J., Buchdr.
v. Heinrich. 40 Taf. m. 40 BU.
Text. [182
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Sbirka pramenü cirkevnich dun
ceskvch stol XVI-XVIII. (Sammlg. v.
Quellen z. Kirch.-G. Böhmens a. d.
16. bis 18. Jh.) Hft. I-III. Prag:
Fürsterzbischöfl. Dr. 267 ;84;36S.[183
Quellen z. lothr. G. (s. ’07, 2077). Bd. V.
(Wichmann, Metzer Bannrollen d 13. Jh.) [134
Verzeichnis d. Handschrr. d. Hist. Archivs
d. Stadt Trier (s. ’08, 2042). Bog. 12: Nr. 371
-384. (Trier. Arch. 13, Beil., S. 177-92.) [185
Van den Gheyn, J., Catal. des mss.
de la Bibl. Roy. de Belgique (s. '07,
2145). VII: Hist. des pays: Allemagne,
Angleterre, Autriche, Belgique (hist.
gener.). 1907. xj, 677 S. [186
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. West-
falen, s. Nr. 229. (187
Quellen z. G. Ostfrieslands. Hrsg v. Kgl.
Stauts-Arch. zu Aurich m. Unterstützg. d.
Direktoriums d. Kgl. Preuß. Staats-Archive
u. d. Ostfries. Landschaft. Bd. I s. Nr. 246. [188
Rüter, E., Quellen z. G. d. Landes Hadeln.
(Jahresber. d. Männer vom Morgenstern 9,
%07, 80-94.) [189
Publikationen a. d. Kgl. preuß. Staats-
archiven (e ue, 155). LXXXI. e og, 3322. [190
Beer, R., Die Handschrr.d. Klosters
; S )
Santa Maria de Ripoll (s. ’08, 2045).
II. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad.)
Wien: Holder 117 S.; 12 Taf.
5 M. 50. [191
Molinier, Hauser etc., Les sources de
FPhist. de France. Partie 1, I-VI, s. ’07, 182.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 497-503
Cartellieri; Hist. Vierteljschr. 11, 583 Wer-
minglotf. [192
2, Geschichtschreiber.
Monumenta Germ. hist. (N. Quart-
Ausg.)Scriptorum tomi XXXII (s.'06,
2089). Pars II. S. 361-755. 13 M. [193
Inh.: Cronica fratris Salimbene de Adam
ord. Minorum., II
Meister, A. u. A. Ruppel, Die
Straßb. Chronik d. Joh. Geo. Saladin.
(Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl.
Denkmäler im Els. 22, 127-206.) [194
|
|
|
|
3. Urkunden und Akten.
Staatsverträge, Österr.- England, beurb.
v. Pribram. I: 1526-1748, s. ’U8, 166. Rez.:
Mitt. d. Inst. f. österr. G. 29, 699-702
Luckwaldt. (195
Urkundenbuch d Landes ob d Euns.
IX., 8. ’08, 167. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.
34, 362-65 Zibermayr. [196
Acta Tirolensia. III s. og, 3028. 1197
Thiel, V., Das k. k. Statthalterei-
archiv in Graz 1906. (Mitt. d. 3.
(Arch.-)Sekt. 6, 343-49.) — Domin.
Müller, Das Archiv d. Kollegiat-
stiftes Mattsee. (Ebd. 350-78.) —
Die Urkunden d. Stadtarchivs v.
Ybbs. (Ebd. 379-420.) — E. v. Otten-
thal u. 0. Redlich, Archiv-Berichte
a. Tirol. Bd. IV, H. 1: Gerichtsbez.
Lienz u. Windischmatrei. (Ebd. 7,
1-82.) [198
Städte- u. Urkundenbticher a.
Böhmen. Hrsg. i. A. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. v. A. Horcicka. Bd.V:
Urkundenb. d. Stadt Krumman, Bd. I:
1253-1419. Prag: Ver. (Calve). 4°.
235 S. 10 M. [199
Rez.: Zt. d Dt. Ver. f. G. Mährens u.
Schles. 12, 440 Z.; Mitt. a. d. hist. Lit. 37,
75 f. Konde.
Urkunden- n. Regestenbuch d. ehemal.
Klarissinnen-Klosters in Krummau, hrag. v.
Klimesch, 8. "Op, 310. Rez.: Ceský časopis
hist. 11, 82-84 Susta; Allg. Lit.bl. '06, Nr. 3
Juritsch; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
46, Lit. Beil. 23f. dt. [200
Schindler, J., Das Urkundenbuch
d. St. Aussig in geschtl. u. kultur-
geschichtl. Hinsicht. Aussig: Groh-
mann. 149 S. 2 M. [201
Bretholz, Das mährische Landesarchiv,
8. ’08, 2061. (4°. jx, 161 S.; 15 Taf. 10 M.)
Rez.: Zbl. f. Biblw. 25, 270 f. Hortschansky ;
Dt. G.bll. 9, 245-47; Hist. Zt. 101, 690f, E.;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 716-18 Redlich. [202
Csallner, R., Dt. Texte aus d. Arch. d.
Stadt Hermannstadt u. d. süchs. Nation.
Urkundeuubtlg. v. 1429-1600 (s. ’07, 2168).
Forte. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
31, 110-15.) [208
eg Bibliographie Nr. 204-—282.
Wackenage], Repert. d. Staatsarchivs zu |
Basel, s. ’07, 195. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 29, 711-16 Steinacker. [204
Urkundenbueh d. St. Basel, s. ’08, 2069.
Rez. v. VI, IX u. X: Zt. f. G. d. Pa
NR 23, 574-76 Fr.
Urkundenbuch d. Stadt u. Land
schaft Zürich. Bearb. v. J. Escher
u. P. Schweizer (s. °07, 196). VII:
1297-1303. Hälfte 2. S. 201-464.
(Subskr.-Pr.: 8 M. 30.) [206
Rez. v. VI: Gött. gel. Anz. um, 71-74
Wartmann.
Urkundenbuch d. Abtei St. Gallou. V, 3,
s. "Ou, 2169. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u
Wirtsch.-G. 6, 279 v. Below. [207
Urkundenbuch d St. Eßlingen, breg. v.
A. Diehl. Bd. II, s. ’07, 2174. Rez.: Zt. f.
G. d. Oberrh. N.F. 22, 550f. A. Schulte. [208
Hofmann, Karl, Archivalien d.
Freiherrn Ldw. v. Bettendorff in
Nusoloch. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm.
30, 66f.) — Ders., Freiherrl. Göler
v. Ravensburgsche Archive in Sulz-
feld u. Schatthausen. (Ebd. 71-88.) —
W. Wehn, Freiherrl. v. Venningen-
sches Archiv zu Grombach. (Ebd.
89-91.) — Fr. Pfaff u. H. Neu,
Archivalien d. Amtsbezirks Emmen-
E (Ebd. 92-108.) — R. Sillib,
R. Salzer, Engel, Ries u. Henne-
griff, Archivalien a. Orten d. Amts-
bez. Heidelb. (Ebd. 109-15.) — K.
Nopp, Archivalien üb. d. Mauracher
Hof b. Denzlingen im Besitz d.
Fabrikanten L. Sonntag zu Wald-
kirch. (Ebd. 116-18.) — L. Schap-
pacher u. Brandhuber, Archivalien
d. kath. Stadtpfarrei Meßkirch. (Ebd.
119-30.) [209
Begesta episcoporum Constant., s. "OD, 2162.
Rez. v. 11, 4-7: Gött. gel. Anz ’08, 65-71
Wartmann. [210
Regesten d. Bischöfe v. Straßburg.
Veröff. v. d. Komm. z. Hrsg. elsäss.
G.-Qu. (s. ’08, 2069). I, 2: Bis z. J.
1202, v. P. Wentzcke. vij S. u.
S. xv-xxvı] u. 211-416. 14 M. [211
Urkunden u. Regesten d. Stadt
Rufach: 662-1350, hrsg. v. Theob.
Walter. (= Nr. 308.) Colmar:
Straßb. Dr. & Verl.-Anst. xxvi),
212 S. 8 M. [212
Lévy, J., Nachtr. z. Urkundenbüchlein d.
ehemal. Ritterburg z. Dehlingen, U.-E. (Mitt.
d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler
im Els, 22, 223-30. [215
Cartulaire de l’evöche de Metz,
publ. p. P. Marichal (s. '07, 2178).
S. L cxxxjv u. 191-293. (Mettensia
V,2 u. 3.)
Wolfram, Archiv d. Reichsgra’schuft
Kriechingen i. Lothr. (Korr.bl. d. Gesamt-
Ver. ’08, Nr. 10.) (215
Godard, Ch., Documents relat. à T'hist.
de la Franche-Comté conserv. dans les mss
des bibliothèques publ. et des archives dė-
partem. (Acad. des sciences etc. de Besançon.
Procès verbaux et mémoires ’07, 320-36.) (216
Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz
1289-1396 (s. '08, 176). Lfg. 2-4 =
Bd. I: 1289-1353; bearb. v. Ernst
Vogt. S. 81-160. Bd. II: 1854-1396;
bearb. v. F. Vigener. S. 1-160.
à 4 M. b0. [217
Bastgen, Untersuchgn. z. Trierer
Balduineum. (Trier. Arch. 13, 1-
34.) [218
Bormans, S. u. J. Halkin, Table
chronol. des chartes et diplômes im-
primés concern. lhist. de la Belgique
(8. '05, 2171). T. XI: Suppl&m. gener.
1907. x, 927 S. 12 fr. [219
Brom, G., Archivalia in Italië,
belangr. voor de gesch. van Neder-
land. D. I: Rome, Vaticaansch arch.
Stuk 1. (Rijkgeschiedk. Publicatien.
Kl. Ser. I.) 's Gravenh.: Nijhoff.
Se, 464 S. 3 fl. [220
Brom, G., Bijdragen voor een
oorkondenboek v. h. sticht Utrecht.
Regesten v. oorkonden 694-1301.
Utr.: Oosthoek. xıj, 304; 876 S.
22 M. [221
Moquette, H. C. H., Het archief v. d.
Weeskamer te Rotterdam. M. e. voorbericht
vk Wiersum. Rotterd. 1907. Rez.: Nederl.
Archievenbl. 16, 157-90 Veder. (222
Joosting, J. €. C., Do archieven d. besturen
in Drente van h. Ned. Herv. Kerkgenootsch.,
berust. in h. depts van 's rijks archiəven
in Drente. Leid.: Brill 1:07. 895. 1fl. (Bet
Nederl. Archievenbl. 16, 197-200 Moquette.) —
Ders., Het archief d. abdij te Asson. (Rez.:
Ebd. 15, 174f. R. F) — Ders, Het arcb. d.
heerlijkheid Ruinen. Leid.: Brill 1907. 134 S.
1 fl. 50. (Rez.: Ebd. 16, 192-97 EbellL) [223
Waard, C. de, De Archieven, be-
rustende onder het Bestuur d. Gods-
huizen te Middelburg. Inventaris
van de oude Archieven 1343 - 1812.
= Middelb.: Altorffer 1907. jx, 522 5. [224
[214 `
Lasonder, L., Archief van d. Dorps-
gezinde gemeente te Middelburg. (Bijlage B.
v. h. Jaarverslag omtrent het Rijksarchief
in Zeeland over 1906.) Rez.: Nederl. Ar-
chievenbl. 16, 190-93 E. Wiersum. [225
Papsturkunden, Friesische, a. d.
Vatik. Archive zu Rom; hrsg. v. H.
Reimers,i.A.d. Friesch. Genootsch.
v. gesch.-, oudheid- en taalkde. te
Leeuwarden. Leeuw.: Meijer en Sch.
4°. vij, 125 S. 7 M. 50. [226
far ET awe
Urkunden
Chartes du chapitre de Sainte-
Waudru de Mons; rec. et publ. p.
L. Devillers (s. ’04, 180). T. II.
Brux.: Kiessling. 4°. 8278. 12fr. [227
Urkundenbuch, Westfäl. (s. ’08,
183). Bd. VII: Die Urkk. d kölnisch.
Westfal. v. J. 1200-1300; bearb. v.
Staatsarch. Münster. Abt. 6 u. 7:
1289-1300 m. Nachtrr. zu früher.
Abtlgn. S. 1001-1319. 10 M. 50.
Bd. Em, Urkk. d. Bistums Münster
v. 1301-1825; bearb. v. R. Krumb-
holtz. 200 S 7 M. 50. [228
Inventare d. nichtstaatl. Archive
d Prov.Westfal. Reg Bez Münster
(s. ’08, 184). I, 4*: Kreis Coesfeld
(Nachtrr.). (Arch. Manderscheid-
Blankenheim in Dülmen u. a.); bearb.
v L.Schmitz-Kallenberg. 104 S.
2 M. Il, 2: Kreis Warendorf; bearb.
v. Ernst Müller. 240 S. 4 M.
(= Nr. 187.) [229
Urkundenbnch d. Clarissenklosters,
spät. Damenstifts Clarenberg b. Hörde.
Bearb. v. O. Merx. Dortmund: Ruh-
fus. 544 S.; 1 Taf. 12 M. [230
Gerlach, 0., Regesten d. im Arch.
d. St. Jakobikirche in Göttingen
befindl. Urkk. a. d. J. 1520-1664.
(Zt d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
12, 183-202.) [231
Urkundenbuch, Hansisches, X: 1471 bis
1485; bearb. v. W. Stein, s. '08, 2083. Rez.:
Altpreuß. Monatsschr, 45, 503 f. Perlbach [232
Urkundenbuch, Hamburg., hrsg. v. Lap-
penberg. I. /Reprod.), s. ’08, 2054. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 11, 402f. Curschmann. (233
Urkundenbuch d. Stadt Braun-
schweig. Hrsg. v. H. Mack (s. '08,
186). 1V, 2: Nachtrr. 1067 bis 1340,
Supplemente z. Stadtrechte. S. 381-
582. 10 M. [234
Gramblat, H., Die Urkundenfälschgn. d.
Landkomturs Eberh. Hoitz. (Zt. d. Ver. f.
thär. G. N.F. 18, 307-28.) [235
Urkundenbuch, Mecklenb. XXII, s. og,
188. Rez.: Hist. Zt. 101, 404f. Webrmann;
Pomm. Jahrbb. 9, 188f. Curschmann; Lit.
Zbl. "og, Nr. 44. [236
Grotefend, Archive in Mecklenburg. (Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. "Ou. Nr. 5,6.) (236 a
und Akten.
Codex dipl. Silesiae (s. '05, 240).
XXIV: Die Inventare d. nichtstaatl.
Archive Schlesiens. I: Die Kreise
Grünberg u. Freystadt; hrsg.v.Konr.
Wutke. 4°. vi, 243 S. 8 M. [237
Recueil, Nouv., gener. de traités
etc. relat. aux rapports de droit
intern. de G. F. de Martens, cont.
1
1
|
*9
p. F. Stoerk (s. "og, 2089). XXXV,
2-3. S. 241-708. 22 M. 80. [238
Schmidt, Georg, Die Privilegien
d. St. Weseritz. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 47, 66-94.) E
Sammlung schweir. Rechtsquellen. V:
Kant. St. Gallen. Tl. I: Öffnungen u. Hof-
rechte. Bd. 2; bearb. v. Gmür, s. ’06, 2108.
Rez.: Hist. Vierteljechr. 10, 541-43 Caro. [240
Ntadtrechte, Oberrh.; hrsg. v. d.
Bad. Hist. Komm. (8. ’06, 229 u. '07,
2113). Abt. II (Schwäb. Rechte).
Hft. 2: F. Geier, Überlingen. xxxj,
691 S. 23 M. [241
Quellen z. Rechts- u. Wirtschafts-G. d.
rhein. Städte. Bergische Städte. I: Siegburg;
bearb. v. Frdr. Lau, s. ’07, 2207. Rez.:
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 6, 303-5
S. Rietachel; Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, Germ.
Abt., 351-54 van Vleuten. [242
Urbare, Rheinische. II: Urbare d. Abtei
Werden, hrsg. v. Kötzschke, s. ’u7, 2205/9.
Rez.: Beitrr. 2. G. d. Stiftes Werden 12, 157
-64 Gottlob; Hist. Vierteljschr. 11, 383f.
Keussen; Hist. Zt. 100, 631-33 v. Below. [243
Landrechte d. Münsterlandes, bearb. v.
Philippi, 8. '07, 2214.
f. G. etc. v. Osnabr. 32, 349-51 Fink; Dt.
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 1 Tumbült,;, Hist. Zt. 102,
165-68 Rietschel. [244
Akten-Inventar d. Synagogen-Gem. Neuen-
kirchen, Kr. Wiedenbrück, Westfal. (Mitt. d.
Gesamtarch. d. dt. Juden 1, 30-36.) — Desg!.
d. israol. Gem. Wandsbeck. (Ebd. 42-44.) —
Desgl. d. Synagog -Gem. Landsberg a. W.
(Ebd. 9-29.) l [245
Rechtsquellen, Die niederdt., Ost-
frieslands; hrsg. v. C. Borchling.
Tl. I: Die Rechte d. Einzelland-
schaften. (= Nr. 188.) Aurich: Dunk-
mann. 8 M. [246
Denkelbok, Das Kieler, hrsg. v.
Frz. Gundlach. (Mitt. d. Ges. f.
Kieler Stadt-G. XXIV.) Kiel: Lipsius
& T. xjx, 238 S. 3 M. [247
Techen, Bürgersprachen d. St. Wismar,
s. 07, 2215. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 6, 305-7 S. Rietschel. [248
Kapras, J., Oberschlesische Land-
bücher. Beitr. z. G. d. öffentl. Bücher.
(Zt.d.Ver. f. (G. Schles. 42,60-120.) [249
Rez.: Mitt. d. Ver.
Ministère de la guerre. Invent.
somm. des Archives hist. (archives
anc., correspond.). Ill{2°fasc., n. 2589-
2904). Paris: Impr. Nat. (S. 277
-458.) [250
Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk.
Italiens II. (Nachrr. d. Gött. Ges. d.
Wiss. '08, 223-304.) [251
Regesta pontificum Roman.; cong.
P. F. Kehr (s. og, 2100). Vol. DI:
Etruria. Lj, 492 S. 16 M. [252
Rez. v. I u. II: Lit. Zbl. "On Nr.30 v. Pflugk-
Harttung; v. II: Hist. Jahrb. 29, 667 f. FEhses;
‘ v. III: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 47 Brandi.
*10
Cartularinm vetus Campi Sancti
Teutonicorum de Urbe. Urkk. z. G. d.
dt. Gottesackers b. St. Peter in Rom.
Hrsg. v. P. M. Baumgarten. (Röm.
Quartalschr. 16. Supplt.-Hft.) Frei-
burg: Herder. xıj, 133 S. 5 M. [253
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Quentin, Les martyrologes hist. du moy.
Age, s "OH, 2101. Rez.: Roin. Quartalschr. 22,
J, 57-59 de Waal; Engl. hist. rev. 23, 547f.
Souter; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 802-4 Lösch-
horn; Byzant. Zt. 16, 506-10 Ehrhard; Zt. f.
Kirch.-G. 29, 407f. Ficker; Rev. crit. ’08,
Nr. 49 Lejay. ER
Moretus, H., De magno legendario
Bodecensi. (Analecta Bolland. 27,
257-368.) [255
Hartmann, A., Hist. Volkslieder u. Zeit-
gedichte v. 16. bis 19. Jh. I, ». '07, 2225.
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 10 Wolkan;, Anz. f.
dt. Alter 32, 196-203 Edw. Schröder; Hist.
Zt. 100, 610-13 Riezler. [256
Weinberg, W., Die württb. Familienreginter
u. ihre Bedeutg. als Quelle wissenechaftl.
Untersuchen. (Württb. Jahrbb. f. Stat. u.
J,dkde. "Oo, I, 174-98.) [257
Bardeleben, C. v., Die kgl. preuß.
Genealog. Kalender v. 1724-1850.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 36,
323-76.) Sep. Berl.: Meyer. 65 8.
2 M. [258
Nohl, Die Leichenpredigten u. Gelegen-
hoitsgedichte d. Biblioth. d. Grauen Klosters.
(Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 36, 226-41.)
Nachtr. zu d. Verzeichn. in d. Viertoljschr.
am, Hft. 2. (259
Bir, M., Die Kirchenbücher d.
Prov. Westpreuß. (Abhdlgn. z. Ldkde.
d. Prov. Westpreuß. XII.) Danzig:
Saunier. 4°. 65 8. [260
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. $, 22f.
Günther.
Rose, Die kath. Kirchenbücher d. zur
Diözese Ermland gehörig. Teils d. Provinz
Wostpreuß. (Arch. f. Stamm- u. Wappenkde.
8, 1f.) [201
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern
(8. '08, 215). Bd. I: Reg.-Bez. Ober-
bayern. Schl.-Lfg. 26: Gesamt- Re-
gister. v, vj, 126 S. (Subskr.-Pr.: 9M.;
Einzelpr.: 10 M.). — Bd. II: Reg.-
Bez. Oberpfalz u. Regensb. Hft. 12
u. 13: Bez.-Amt Beilngries. I: Amts-
Bibliographie Nr. 253—302.
gericht Beilngr. II: Amtsger. Rieden-
burg. Bearb. v. Frdr. Herm. Hof-
mann u. F. Mader. 175S.; 12 Taf.,
137 Textabbildgn. u. Kte. 171 S.:
5 Taf., 135 Textabb. u. Kte. H. 14:
Bez.-Amt Tirschenreuth. Bearb. v.
F.Mader 160S.; 15 Taf., 104 Text-
abb. u. Kte. H. 15: Bez.-Amt Am-
berg. Bearb. v. F. Mader. 174 8.;
9 Taf., 125 Textabb.,Kte. (à8 M.) [262
Rez. v. II, 1-9: Mitt. d. Ver. f. G. d. Di.
in Böhm. 46, Lit. Beil., 27-36 Neuwirth.
Griinenwald, Alte Inschrr. u. Grab-
denkmäler v. Neustadt a. H. u. Um-
gebe. (Rev. S. A. d. „Palatina“.)
Speyer: Jäger. 171 S.; 13 Abbilden.
3 M. 60. [263
Rez.: Monatsschr. d Frankenthal. Altert.-
Ver. ’08, Nr. 8 J. Kraus.
Berichte üb. d. Tätigkeit d Prov.-Komm.
f. d. Denkmalpflege in d Rheinprov. u. d.
Prov.-Mus. zu Bonn u. Trier. XII: 1:0
Düsseld.: Schwann. 90 S.; 7 Taf. 2 M. 50. [2:4
Denkmalpflege, Braunschweiger, 1903-7.
(Braunschw. Magaz. ’08, 73-106; 139-46.) Sep.
Wolfeub.: Zwißler. 75 Pf. [265
Bader, W., Inscript. Mulhusinae. Die
öffentl. Inschrr. d. St. Mühlhausen i. Th. (Aus
alter Zeit IIL.) Mühlh.i. Th.: Dauner. 2. Aufl.
38 S. 1 M. 60. [266
Darstellung, Beschreib., der älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kar.
Sachsen (s. "og, 225). XXXI u. XXXII:
Amtshauptmannsch. Bautzen. I. u. I.
Bearb.v.C.Gurlitt. 8615S. m. Abbild.
u. Taff. 14 M. [267
Kunstdenkmäler d. Prov. Bran-
denb. I, 2: P. Eichholz, F. Solger
u. W. Spatz, Kreis Ostprignitz.
Berlin: Voss 1907. jx, H, 312 8.
20 M. [268
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Pommern (s. '07, 2249). TL I:
H. Lemcke, Reg.-Bez. Stettin. Hft.8:
Kreis Satzig. xjv, 128 S. m. Abbild.
8 M. KE
Bericht d Konservators d. Kunstdeak-
miler d. Prov. Ostpreuß. (s. ’08, 226). VI:
1. X1I.’06 bis 31. X11.'07. 70 S. m. Abbiidgn. ;
Taf. 1 M. [270
Wrede, H., Die Glocken d. Landkreises
Luneburg. (Lüneb. Museumsabll. 5, 1-53.) —
R. Hansen, Zur Glockenkde. (Zt. d. Ges. f.
schleaw.-holst. G. 38, 347-54.) — Geo, Schmidt,
Die Glocken d Ephorie Annaberg. (Mitt.
d Ver. LG v. Anuab. Jg. 10, Bd. IL
321-42.) {271
Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch.
EE)
Ill. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Lamprecht, K., Dt. G. fa og, 2119).
Bd. XI. (3. Abt. Neueste Zeit. Zeit-
alter d. subjekt. Seelenlebens. Bd. IV),
Hälfte 1. jx, 359 S. 6 M. [272
Bibliothek dt. G. (s. "oi, 2255). Lfg. 170.
{Ritter. III, 561-648; xv S.) [273
@erdes, G. d. dt. Volkes u. sein. Kultur
im Mittelalter. III s.in Abt. B, Gruppe 3b. [274
Schäfer, Dietr., Welt-G. d. Neu-
zeit. 2 Bde. Berl.: Mittler u. S. 1907.
381 u. 418 S. 12 M. [275
Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 555-62
G. Kaufmann; Arch. f. Kultur-G. 7, 89-95
Steinhausen.
Bezold, Fr. v., E. Gothein, R.
ı Ldkde 31, 31f. Br.
Koser, Staat u. Gesellschaft d. neuer. `
Zeit bis z. franz. Revolution. (Die
Kultur d. Gegenwart. Tl.IIL, Abt. V, 1.)
Berl. u. Lpz.: Teubner. 349S. 9M. [276
Eez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 1 F. Fdch.
Halle, E. v., Die Seemacht in d. dt. G.
(Sammlg. Göschen 370.) Lpz.: Göschen.
154 8. 80 Pf. Rez.: Zt. d. Ver. f. Hamb. G.
18, 398-400 Hansing. EK
2. Territorial-Geschichte.
Tille, A., Ortegeschichte.
205-22.) Së
Macher), P., G. Österreichs f. d.
Volk. 4., verm. Aufl. Graz: „Styria“.
xx, 830 S. 10 M. [279
Österreichs Hort. G.- u. Kultur-
bilder a. d. habsburg. Erbländern.
Feste an d dt.-österr. Volk z. Jubel-
feier Franz Josef I. Wien: „Vindo-
bona“. 4°. xjv,6828.;Taff. 30M. [280
Adels-Stammsitze, Tiroler. Kurze Schlös-
ser- u. Burgen-Chronik. Von ©. Alttiroler.
Salzb.: Huber 1907. 648. 1 M.30. Rez.: Zt.
d Ferdinandeums 52, 343-49 K. Schwarz. [281
Wörndle, H. v., Markt Gossensass in Wort
u. Bild. „Blätter a.d. Orts-G.“ Innsbr.: Wagner.
68 S.; 4 Voll- u. 27 Textbilder. 2 M. [282
Wieser, Th., Das Deutschtum im Obrer-
vinschgau u.d. Kloster Marienberg. (Forschyn.
z. G. Tirols u. Vorarlb-rgs 4, 213-23.) [233
Ausserer, K., Schloß Stenico in
Judikarien (Südtirol). Seine Herren
u. 8. up un Mit 23 Textabbildgn.
(Jahrb. d Herald. Ges. „Adler“ N. F.
18, 1-96.) [284
Mayr, Mich., Welschtirol in sein. ge-
schichtl. Entwickig. (Zt. d. Dt. u. Osterr.
Alpenver. ’07.) (285
Berger, K., Die G. d. St. Römer-
stadt. (Zt. d. Dt. Ver. f. d. G. Mährens
u. Schlesiens 12, 209-35; 339-94.) [286
(Dt. G.bil. 9, j
[278
Kaindl, G. d. Deutschen in d. Karpathen-
lindern, 8. '08, 344. Rez.: Gött. gəl. Anz.
'08, 868-76 Bretholz; Mitt. a. d. hist. Lit. 35,
491-96 Ilwof; Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb.
Cu
Plattner, J., Stolzenburg. Skizzen
a. s. Vergangenheit. Hermannstadt:
Krafft 1907. 85 S. [288
Kaindl, R. F., G. v. Czernowitz
v. d. ältest. Zeiten bis z. Gegenw.
Mit 105 Bildnissen, Abbildgn. u.
Plänen. Czernowitz: Pardini. xjv,
231 S. 6 M. [289
Hürbin, J., Handbuch d. schweiz.
G. (B. '08, 245). Lfg. 17 (Bd. II, 513
-76). 80 Pf. [290
Gross, V., Histoire milit. de la
Neuveville depuis son origine ù
l'époque france. (Jahrb. f. schweiz. G.
33, 131-70.) [291
Merz W.,Bilderatlas z.aargauisch.
G. In Verbindg. m. A. Gessner, À.
Hirzelu.S. Zimmerlihrsg. Aarau:
Sauerländer. 104 Bl. 6 M. 80. [292
Chronik d. Burg Wildegg v. 1584
bis 1684 (s. '07, 2271). Hft. 2-3.
S. 80-246. 4 M. [293
Ringholz, O., G. d. Insel Ufenau
im Zürichsee. Einsiedeln: Benzinger.
96 5. m. 43 Abbildgn. 80 Pf. [294
Deindl, M., Der Amtsbez. Landau
a. Isar in s. Vergangenh. u. Gegenw.
Landau: Ried 1907. 88S.; 2 Taf. [295
Kreppel, 0., G. v. Zirndorf u.
Umgebg. Tl. I. Zirndorf: Bollmann
1907. [296
Sperl, A., Castell. Bilder aus d.
Vergangenheit e. dt. Dynastenge-
schlechtes. Stuttgart: Dt. Verl.-
Anst. 570 S.; 6 Stammtaf., 1 Kte.
8 M. 50. [297
Liebenau, Th. v., Bausteine z. G. d. St.
Georgenschildes in Schwaben. (Jahrb. d.
Herald. Ges. „Adler“ N.F. 13, 218-81.) [298
Fehleisen, 'Limpurgisches. (Wurttb. Vier-
teljhfte. N. F. 16, 359-65; 17, 326-33.) [239
Eisele, F., Zur G. Trochtelfingens
(8. "Op, 316). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G.
etc. in Hohenzoll. 29/31, 2-55) [300
Brunner, K., Baden in d dt. G.
Lpz.: Zieger. 96 S. 75 Pf. (Pforz.-
heim. Progr.: 34 S. 4°.) [301
Tumbült, 6@., Die Grafschaft d.
Linzgaus. (Schrr. d. Ver. f. G. d.
Bodensees 37, 23-39.) [302
*12
Heiligeuthal, R., Bruchsal im
17. Jh. "Buchs: Ott 1907. 55 S.;
11 Taf., 1 Plan. 1 M. 60. [303
Spitzer, K. L., Aus Acherns Vergangenh.
m. bes. Berücksichtigg. d. kultugeschichtl. u.
kirchl. Verhältnisse. Heidelberg: Ev. Verl.
107 S.; 2 Taf. 2M [304
R.,
Guerrier, Aus Vergangenheit. u.
Gegenw. d. Elsasses. (Zeitfragen d. christl.
Volkslebens XXIII, 7.) Botte: Belser.
738 1M. [305
Scherlen, A., Die Herren v. Hatt-
statt u. ihre Besitzgn. Beitr. z. mittel-
alterl. G. Süd-Dtlds. Mit 6 Stamm-
bäumen u. 2 Wappentaf. Colmar:
Straßburger Dr. xvj, 421 S. 8 M. [306
Ehret, L., G. d. St. Gebweiler
unter Mitberücks. d. G. d. Stiftsabtei
Murbach. I: Polit. u. krieg. Ereig-
nisse im 17. Jh. Gebweiler: Boltze.
iv, 4998. 5M. e [307
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 780f.
Th. Walter.
Walter, Beitrr. z. G. d. Stadt Rufach
Bd. Il s. Nr. 212. [308
Kocher, A., Herlisheimer Chronik.
Straßburg: Manias. 95 S. [309
Sifferlen, A., Das Sankt-Amarin-
tal. Deutsch v. A. Schaller. Ge-
schichtl. Notizen. (In 10 Büchern.)
I: Die Stadt. Straßburg: Le Roux.
119 S. m. 6 Ilustr. 2 M. (Subskr.-
Pr. pr. cplt. 9 M.) Vgl. ’08, 259. [310
Knobloch, L., Das Territorium d.
St. Straßburg bis z. Mitte d. 16. Jh.
(nebst 1 Kte.). Straßburg: Trübner.
152 S. 3 M. 50. [311
Willareth, 0., Sander Chronik
nach alten Urkk. u. Akten, sowie
gedr. Quellen bearb. Kehl: Moor-
stadt 1907. 164 8. [312
Walter, T., Wibelsbach. Beitrag z. G. d.
Se Ödungen. (Jahrb. f. G. etc. Fls.-Lothr.
50-52.) [313
“Häberle, Das Reichsland bei Kai
serslautern Mit 2 Wappenabbildgn.,
3 Ktn. u. 1 Plan v. Kaiserslautern.
Kaisersl.: Thiemes. 1907. 240 S. [314
Niedhammer, G. d. Stadt u. Burg Wachen-
heim, a. Kaußler.
2 M. 80.) 1315
Noll, K., Orts-G. v. Rappenau.
Rappenau: Selbstverl. 1907. jx,
267 8. [316
Pauls, E., Kleinere Beitrr. z. G. v. Aachen
u. Burtscheid (s. "ur, 2302). Schluß. (Aus
Aachens Vorzeit 20, 143-50) — H. J. Groß,
G. d. Ländchens zur Heiden (s. ’06, 328).
Schluß. (Ebd. 118-42.
) [317
are W., Chronik d. Stadt Düren.
Aufl. (s. °04, 1984). T1. IIl (Schluß).
S 259-373. 1 M. 50. [318
Rez.v. II: Zt.d.Aachener G.-Ver.2%6,413f. Tille.
wi, 2294. Landau:
|
| d. Ver. f. lüb. G. ete. X, 1.)
Bibliographie Nr. 803—366.
Denkschrift z. Hundertjahrfeier
d. Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Mülh.
4°. 375 8.; Taf. [319
Manfroni, C., Storia dell’ Olanda.
Milano: Hoepli. xjx, 5858.7 L.50. [320
Keutgen, F., Zur G. Belgiens im Mittel-
alter. (Hist. Zt. 101, 601-11.) Vgl.’08, 2169. [321
Heidelbach, P., Die G. d Wil-
helmshöhe. Mit Titelbild, 92 Abbild.
u. 1 Situationsplan. Lpz.: Klinkhardt
u. B. xj, 402 S. 5 M. [322
Vgl: „Ein Briefwechsel“ zw. H Brunner.
Klinkhardt & Biermann (Leipz) u. Heidel-
bach. (Hessenland "os, Nr. 24.)
Fey, A.. G.d. Burg Hanstein. 2. Aufl
Fest-Ausg. z. 600jähr. Jubil. Kassel: Scheel.
39 S. 80 Pf. [323
Strauß, R., Chronik d. Stadt
Wanted Wanfried: Braun. 22085.
2 M. 25. — E. Hollstein, G. d St.
Wanfried, 1608-1908. Ebd.: Israel.
115 S. 1 M. 50. [324
Wolff, W., Zur G. d. St. Ziegen-
hain in ’ Hessen. Ziegenhain: Ehr-
hardt. 160 S. 80 Pf. [325
Weddigen, O., Neues u. Altes v.
d. „roten Erde“. Forschgn. z. G. u.
Kultur-G. Westf. u. d. lippeschen
Lande. Duisburg: Ewich. 118 S.;
3 Taf. 2 M. 50. [326
Oidtman, E. v., Burg Altena. (Dt. Herold
‚08, Nr. 7.) Vgl. ’08, 2180. (327
Hömberg, W., Lüdinghausen, seine
Vergangenh. u. Gegenw., unt. Mit-
berücks. d. Umgeg. u. d. Kreises.
Lüdingh.: Rademann. 183 S. m.
2 Plänen u. 24 Illustr. 2 M. 50. [328
Tiemann, H., G. d. Festg. Wilhelnistein
im Steinhuder Meer. Lpz.: Schneider. 5593.;
2 Taf. 50 Dt [329
Eckart, R., Bilder u. Skizzen aus d G.
v. Nörten, Hardenberg u. d umlieg. sud-
hannov. Landschaft. 2., durchges. u. verm.
Aufl. Hannorv.: Geibel. 116 S. 1 M. [330
Hübbe, H. W. T., Zur ältest. G.
d. hannov. Elbtales oberhalb d Meeres-
flut. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
’08, 265-309.) [331
Rüther, H., Vorlassene Sicdelgn. u. unter-
gegangene Dörfer auf d. Geest d. Kreises
Lehe. (Jahresber. d. Männer v. Morgenstern
9, 95-109.) [332
Joachim, H., Erwerbg. d. Amtes
Ritzebüttel durch Hamburg. (Mitt. d.
Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. a
353-80.) [333
Ohnesorge, W., Einleitg. in d.
lübische G. Tl. I: Name, Lage u.
Alter v. Altlübeck u. Lübeck. (Zt.
[334
Territorialgeschichte.
\ehlsen, R., G. v. Dithmarschen.
{= Nr. 744.) Tübing.: Laupp. x,
104 S. (Subskr.-Pr. 2 M.; Einzelpr.
2 M. 80.) i
Friedrichsen, J. C., Chronik d.
Kirchspiels Sörup. Süderbrarup 1907:
A. G. Landpost. 4 M. [336
Pliening, J., Bosau. Fine Kirchspiels-
chronik. Eutin: Struve 1905. [337
Bürger, K., Der Regenstein b. Blanken-
burg a. Harz, seine G. u. Bescht. seiner Ruinen.
Osterwieck: Zickfeldt 1905. 59 S. [388
Zahn, W., G. d Stadt Gardelegen. (Montagsbi.
Wiss. Beil. d. Magdeb. Ztg. ’07, Nr. 43-46.) [339
Böttcher, H., Quedlinburgs Beziehgn. zu
Halberstadt im Mittelalter. Halberst. Progr.
24 S. [340
Könnecke, C., Geschichtliches a. e. kleinen
niedersachs. Stadt: Kroppenstedt. (Jahresb.
d. Thür.-Sächs. Ver. °06;7, 19-21.) (341
Trippenbach, Bilder a. Wallhausens Ver-
wangenh.. s. "09, 281. (Sep. a.: Mitt. d. Ver. f.
G. etc. in Sehen 6. 54-103.) (>42
Jordan, R., Chronik d. St. Mühl-
hausen i. Zei ’08, 163). IV: 1770-
1890. 175 5, p Taf. 4 M. 50.
Ders., Zur G. d. St. Mühlhausen (8.
"On, 289). VII. Mühlh. Progr. 40 S.
«Mühlh.: Danner. à 1 M. 20. Hft. 4:
1 M. 60.) — Ders., Zu Altenburgs
Beschreibg. d. St. Mühlh. (Mühlhäus.
G.bll. 9, 1-13.) — K. Sellmann,
Heimatkde.v.Mühlh. I. Mühlh.: Hey.
168 S. 2 M. [343
Qutbier, H., Beitrr. z. Hiuser-Chronik d.
Stadt Langensalza. Hft. 1 Langensalza:
Schütz 1907. 115 5.
t
[344
Lutze, G., Aus Sondershausens |
Vergangenheit is. Nr. 286). II, 5-6.
S. 121-88. à 80 Pf. [345
Dedié, F., Oppurg u. s. Besitzer
im Laufe d. Jahrhunderte. (Als Mskr.
gedr.) Weimar 1907: Hofbuchdr.
sii, 330 8. [346
Schmeizel, M., Jenaische Stadt-
u. Universitäts-Chronik. Hrsg. v.
Ernst Devrient. Nebst e. Stadt-
plan v. J. 1758. Jena: Vopelius.
2138. 4M. [347
Lommer, V., Beitr. z. G. d Stadt
Orlamünde -Naschhausen. Pößneck:
Gerold. 256 S. 2 M. [348
Schubart, L., Die Gegend v. Gera u.
Weida in d. dt. Vergangenheit. Weida: Ader-
hold 1907. 18 9. 30 Pf.
Gruner, C., Beitr. z. G. d. Landes u. d.
Stadt Ceburg. TI. I. (Heimatblätter. Ans
d. coburg-goth. Landen 5, 1-15.) [350
Greiner, A., G. d. Stadt u. Pfarrei
Neustadt (Herzogt. Coburg) bis 1650.
Coburg: Roßteuscher 1905. 311;
xxvj S. [351
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N.F. 18, 420-
92 Dobenecker,
[349
*13
Schmidt u. Böhme, G. d. Stadt
Schleiz. I: Die urkundl. Nachrr. v.
Schleiz a. d. Mittelalter (1232-1550).
Bearb. u. hrsg. v. Berth. Schmidt.
Schleiz: Lämmel. vi, 242 S. 3 Taf.
4 M. [352
Voigt, E., Döben-Golzern. Was wir aus
ihr. Vergangenh. wissen. Grimma: Gensel.
103 S. 1 M. 50. [355
Schlattig, M., Chronik d. Gemeinde Thal-
heim i. Erzgeb. Thalbeim: Hofmann 1906.
58 8. [354
Bönhoff, P., Die Herrschaft Pöhl-
berg bis zu ihr. definit. Anfall an d.
Haus Wettin. (Mitt. d Ver. f. G. v.
Annaberg. Jg. 10, Bd IL 297-320.) [355
Skizze e. G. d Stadt Berlin; dargebr. d.
intern. Kongreß f. hist. Wiss. (= Nr. 86:3.)
Berl.: Mittler. Hi 38 Abbildgn. 1M.50. [356
Bieder, H., Bilder a. d. G. d. Stadt
Frankfurt a. O. Bd. II. Frankf. a. O.:
Trowitzsch. 267 S. 8 M. (Bd. I
ersch. 1899.) [357
Passow, S., Ein märkisch. Ritter-
sitz. Aus d. Orts- u. Fam.-Chronik
e. Dorfes (d. Rittergutes u. Dorfes
Hohenfinow u. Tornow im Kreise Ober-
barnim). Eberswalde: Schmidt 1907.
290; 375 S.; Taff. u. Kte. 9 M. [355
Morgenhesser’s M., G. v. Schle-
sien. Hrsg. v. Hnr. Schubert.
4. verb. Aufl. Breslau: Woywod.
jx, 447 S. 6 M. [359
Sommer. F., Die G. Schlesiena. Mit 4
Ktnskizz. Ebd :Priebatsch. 138 S. 2 M. 25. [3:0
Schirrmann, W., Chronik d. St.
Schweidnitz. (În 4 Lfgn.) Lfg. 1-2.
Schweidnitz: ée S. 1-128;
2 (farb.) Pline. à 1 M. [361
Seibt, Aus Tepliwodas Vergangen-
heit. Beitr. z. G. d. Münsterberger
Fürstentums u. d. Fraukensteiner
Weichbildes. Frankenst.: Philippi
1907. viij, 240 S.; 4 Taf. 2 M. [362
Krische, P., Die Prov. Posen.
Ihre G. u. Kultur unt. bes. Berücks.
ihr. Landwirtschaft. Staßfurt: Weicke
1907. xvj, 319 S.; 2 Ktn. 3 M. 50. [363
Lohmeyer, K., G. v. Ost- u. W est-
preußen. I: Bis 1411. 3. verb. u. erw.
Aufl. ‘Allg. Staaten-G. III. Abt. Dt.
Lëndes (G I. Werk 1. Bd. (85. Lfg.))
Gotha: Perthes. 3350 S. 6 M. [364
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 51/52 Perlbach.
Schultz, Fr.,G.d.KreisesDirschau.
Dirschau: Dirsch. Ztg. 1907. xt,
372 S. [365
Rez.: Mitt.d. westpr.G.-Ver. 7,42-48 Simson.
Löwis of Menar, C. v., Livländ. G. u.
Welt-G. (Balt. Monatsschr, 65, 3-24.) [365
*14
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Hugelmann, Die dt. Königswahl
im corpus juris canonici. (Hft. 98 v.
741). Breslau: Marcus. xvj, 221 S.
7 M. 20. [367
Behling, A., Kaiser u. Reich als
Träger d. Kriegssouveränität in Ge-
schichte u. Gegenw. Bonn. Diss.
79 S. [368
Babelon, M., La theorie feodale
de la monnaie. (Mémoires de l’Acad.
des inscriptions etc. XXXVIII, 1.)
Paris: Klincksieck. 73 S. [369
Figgis, J. N., Studies of. polit.
thought from Gerson to Grotius,
1414-1625. Cambridge: Univ. press
1907. 258 S. [370
Rez.: Rev. hist. 99, 145-47 Seignobos.
Wernunsky, E., Österr. Reichs-
u. Rechts-G. 6. Lfg. (s. "Op. 344).
S. 401-80. 1 M. 40. [371
Fischel, A., Stud. z. öst. Reichs-G., s. '07,
2343. Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. 36, 221-26
Ilwof. [372
Dopsch, A., Zur G. d. patrimonial.
Gewalten in Niederösterr. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 29, 594-624.) Vgl.
og, 2224. [373
Timon, A., Ungar. Verfassgs.- u.
Rechts-G. (Ungar.) 3. Aufl. Buda-
pest: Hornyánszky. 769 S. 16 Kr. [374
Ferdinándy, G., Die Geschicht.
Entwicklg. d. ungar. Verfassg.
(Ungar.) Ebd.: Franklin 1906. 143 S.
2 Kr. ET
Teilhaber, R., 100 Jahre bayer.
Wahlrechtsentwicklung 1808 - 1908.
Münch.: Steinebach. 688. 2M. [375
Rieder, 0., Das pfalzneuburg. Ge-
leite nach Regensburg u. in d. Kloster
Prüfening. Mit e. Anhg. üb. d. mit
Bayern u. Regensb. streitige Geleits- `
wesen überhaupt. (Verlidlgn. d. Hist.
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 59,
1-288.) [376
Wintterlin, G. d. Behördenorganisation in
Württemb.,, a. ’08, 308. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 11, 260-63 G. Seidler; Hist. Zt. 102,
159-65 Kuske. [377
Marquart, Das vormalige herzogl.,
nachmalige kurfürstliche altwürttb.
Regierungskollegium zu Stuttgart u.
Ludwigsburg. (Württb. Vierteljhfte.
N.F. 17, 127-46.) [378
Bibliographie Nr. 867—422.
Bauser, F., Die staatsrechtl. Stellg.
d. Herrschaft Wain (württ. 0.-A. Laup-
heim) im alten dt. Reich 1773-1806.
(Ebd. 201-76.) EY,
Goldschmidt, H., Zentralbehörden
u. Beamtentum im Kurfürstent. Mainz
v. 16. bis z. 18. Jh. (VII v. Nr. 714.)
Berlin: Rothschild. xx, 209 S.; 3 Tab.
(Subskr.-Pr.5M 20 ; Einzelpr. 6M.)[380
(64 H ersch. ala Gött. Dies. unt. d. Tit.
„Einsetzg. d. kollegial. Regierg. im Kur-
fürstent. Mainz u. ihre Entwicklg. bis z.
30j. Kriege.“)
Marré, Entwickelg. d. Landeshoheit in d.
Grafschaft Mark bis zu Ende d. 13, Jh., 8.
08, 316. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26,
177-80 Ilgen; Hist. Zt. 101, 227f. Spangen-
berg. RER
Meininghaus, A., Gerichts- u. Ter-
ritorialhoheit d. Dortmunder Grafen.
Dortmund: Ruhfus. 17 S. 40 Pf. [382
Kellinghusen, H., Das Amt Berge-
dorf. G. s. Verfassg. u. Verwaltg.
bis z. J. 1620. (Zt. d. Ver. f. hamb.
G. 13, 181-873.) [383
Brünneck, W. v., Das Burggrafen-
amt u. Schultheißentum inMagdeburg
u. Halle sowie d. Umbild. dies. Ämter
durch d. Magdeb.-schles. u. Kulm.-
preuß. Recht. Berl.: Vahlen. xıj,
125 S. 3 M. 50. [384
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt.
402 f. Rietschel.
Hubrich, E., Die Grundlagen d.
monarchisch. Staatsrechts Preußens,
insbes. m. Rücks. auf d. Begriff d. ge-
setzgebend. Gewalt. (Verwaltungs-
arch. 16, 389-496; 513-80. 17, 43
-71.) [385
Perels, K., Die allgem. Appella-
tionsprivilegien f. Brandb.- Preuß.
(= Nr. 742.) Weim.: Böhlau. xjv,
153 S 5 M. 40. (Subskr.-Pr.:
4 M. 40.) [386
Schwartz, P., Zur Entwicklungs-
G. d. neumärk. Landgemeinden.
(Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Fest-
schr. f. Schmoller. S. 363-68.) [387
Zivier, E., Entwicklg. d. Berg-
regals in Schlesien u. d. Bergwerks-
gerechtsame d. Fürstent. Pless. Katto-
witz0/S.: Böhm. 98 S. 2M.50. [388
Schulenburg, G. W. v. der, Die
staatsrechtl. Stellg. d. Fürstentums
Oels. Erlang. Diss. 110 S. [389
Lahusen, Zur Entstehung d. Verfassg.
bayr.-österr. Städte, s». ’08, 3244. (Freiburg.
Diss.) Rez.: Zt. d. Saviguy-Stiftg. 29, Germ.
[390
. Abt., 357f. Voltelini.
Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Sulger Biel, E., Verfassungs-G.
d. Stadt Stein a. Rh. 1005-1457.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees
37, 103-71.) [391
Batzer, E., Dekrete d. Stadt Of-
fenburg 1600-1788. Offenb.: Geck
1907. 134 S. [392
Bothe, Entwicklig., d. direkt. Besteuerung
in Frankfurt, s. '08, 2247. Rez.: Hans. G.bll.
14, 486-95 Hartwig; Westdt. Zt. 27, 160-62
Kuske. [393
Rudolph, F., Die camerarii in d. Stadt
Trier. (Trier. Arch. 13, 50-64.) Vgl.’07, 2374. [394
Gosses, J. H., De Bisschop v.
Utrecht, het Domkapittel en de Gro-
ninger Prefect. (Bijdr. v. vaderl.
Gesch. etc. 4 R., 7, 25-135.) [395
Huizinga, J., Een Westfriesche Roland.
(Oud-Holland 25, 157-73.) [396
Lappe, J., Die Bauerschaften d.
St. Geseke. Beitr. z. G. d dt. Stadt-
verfassg. (97 v. Nr. 741.) Breslau:
Marcus. xvj, 171 S. m. 2 Plänen.
5 M. 60. [397
Rez. v. ’08, 350: Vierteljschr. f. Soz.- u.
Wirtsch.-G. 6, 571 f. G. Caro.
Rhode, J., Königsbergs Stadtver-
waltung einst u. jetzt. Als Festgabe
f. d. 6. preuß. Städtetag. Im Auftr.
d Magistrats verf. Königsb. ’08:
Hartung. 197 S.; Taff. [398
Schultheiss, F. G., Die Nachbarschaften
in d. Posener Hauländereien nach ibr. hist.
Zusammenhang. (Arch. f. Kultur-G. 6. 137
-91.) en) [399
Holthauseu, L., Die mittelalterl. Gilden.
(XXI v. 821.) [400
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Bücher, Entstehg. d. Volkswirtschaft.
6. Aufl., a "OR, 2260. Rez.: Zt. f. Sozialwiss.
11, 721f. v. Below. [401
Bode, H., Anfänge wirtschaftl. Bericht-
erstattung in d. Presse. Heidelb. Diss.
64 8. (102
Strakosch-Grassmann, H. Die Volkszahl
d. dt. Städte in Vergangenheit u. Gegenwart.
Korneuburg. Progr. 07. [403
Roller, Einwohnerschaft d. St. Durlach
im 18. Jh., s. '07, 2878. Rez.: Jahrb. f. Gesetz-
gebg 32, 1767-70 Haß; Vierteljschr. f. Sozial-
u. Wirtsch.-G. 6, 579-82 Caro. (104
Bothe, F., Beitrr. z. Wirtsch.- u. Sozial-G.
d Reichsst. Frankfurt, s. ’07, 2379. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 11, 395-99 Eulenburg. [405
Beil, A., Aus vergang. Tagen. Beitr. z.
Wirtschafts-G. d. Herrsch. Penig in d. Zeit
v. 1400-1800. Taura: Dr. v. Delling. 34 S. [406
Wimmer, G. d. dt. Bodens, s. ’08, 2268.
Ecz. (auch d. Nachtrages): Hist. Viertelj«chr.
11, 366-713 Beschorner. [407
Caro, G., Zur G. d. Grundherr-
schaft in Öberitalien. (Jahrbb. f.
Nationslök. 91, 289-313.) [408
+15
Müsebeck, E., Geschichtl. Entwickelg. d.
Eigentuns- u. Nutzungsrechte am Seillefluß
innerhalb d. Stadt Metz. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 19, 256-328.) [409
Schmeckenbecher, 0., Die Baumkircher-
od. Blasiusgesellsch. zu Laubach. (Hess. Bll.
f. Volkskde. 6, 1-8.) (410
Seydel, P., G. d. Rittergutes u.
Dorfes Limbach in Sachsen. Dresden:
v. Zahn & J. zem, 491 S.; 17 Taf.
10 M. i [411
Eifler, E., Das ärarialische Wein-
gut in Unterfranken 1805-1905.
(Wirtsch.- u. Verwaltgs.-Stud. XXXII.)
Lpz.: Deichert. su. 153 S. 4 M. [412
Heyl, A., Die im Hrzgt. Sachs.-
Meining. üblich. Fruchtfolgen unt.
Berücksicht. ibr. geschichtl. Ent-
wicklg. Jen. Diss. 1907. 158S. [413
Bruiningk, H. v., Zur G. d. Anbaues v
Feldfrüchten in Livland im Mittelalter.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee-
provinzen Rußlands '07, 8-9.) [414
Wendt, U., Kultur u. Jagd. Ein
Birschgang durch d. G. I: Das Mit-
telalter. Berl.: Reimer 1907. xij,
840 S. 8 M. [415
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 11, 510-13 v. Below;
Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 4858-90 Martens; Lit.
Zbl. ’08, Nr. 37 Beschorner.
Feldhaus, F. M., Dt. Erfinder,
Bilder a. d. Vergangenheit heimatl.
Handwerke u. Industrien. M. 73 Abb.
München: Dietrich. 2105S. ANM [416
Voye, E., G. d. Industrie im märk.
Sauerlande. IlI: Kr. Iserlohn. Hagen:
Hammerschmidt. 2518. 4M.50. [417
(Bd. I u. II noch nicht ersch.)
Pfütze-Grottewitz, A., Entwicklg. d. In-
dustriebetriebe im Königr. Sachsen. (Jbb. f.
Nationalökon. u. Stat. 3. Folge. XXXVI, 233
-38.) [418
Müllner, A., G. d. Eisens in Inner-
Österreich (s. "08, 2278). Abt.I: Krain,
Küstenland u. Istrien. Hft. 4 u. 5.
S. 433-763 u. jx S. à 5 M. [419
Scheibe, E., Studien z. Nürnberg.
Waffenindustrie 1450-1550. (Unter
besond. Berücks. d. Arbeitsteilg.)
Bonn. Diss. 136 S. [420
Pfleghart, A., Die schweizer.
Uhrenindustrie, ibre geschicht]. Ent-
wicklg. u. Organisation. (Staats- u.
sozialw. Forschen. 133.) Lpz.: Duncker
& H. xıj, 203 S. 5 M. [421
Kuckuck, J., Die Uhrenindustrie
d. Württ. Schwarzwalds. (Zt. f. d. ges.
Staatswiss. Erghft. 21.) Tüb.: Laupp
*16
1906. 168 S. (Abonnem. 3 M. 60;
Einzel-Pr. 4 M. 50.) [422
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 799-803 Heiß.
Spiegelhalder, 0., Die Glasindustrie auf `
d. Schwarzwald. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18,
267-77.) [423
Gerstner, P., Entwicklg. d. Pforz-
heimer Bijouterie-Indust. 1767-1907.
Tüb.: Kloeres. xj, 284 u. 11 S.;
33 Tab. 7 M. [424
Posthumus, N. W., G. v. de Leid-
sche lakenindustrie. I: Middeleeuwen,
14.-16. eeuw. (Amsterd. Diss.)
’s Gravenh.: Nijhoff. xvj, 452 S.
7 f. 50. [425
Haupt, H., Die Erfurter Kunst- u.
Handelsgärtnerei in ihr. geschichtl.
Entwicklg. u. wirtschaftl. Bedeutg.
Abhdlgn. d. Staatswiss. Seminars
ena. V, 1.) Jena: Fischer. 205 S.
5 M. (36 S.: Jen. Diss.) [426
Meiche, A., Anfänge d. Kunstblumen-
industrio in Dresden, Leipzig. Berlin u. Seb-
nitz. Dresden: Meinhold. 41 S. 1 M. [427
Schulte, A., Vom Grutbiere. Studie
z. Wirtschafts- u. Verfassungslehre.
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
85, 118-46.) [428
Rez.: Huns. G.bll. 14, 502-4 Stein.
Brauns, H., Das Brauwesen in d.
St. Hannover. (Hannov. G.bll. 11,
193-314.) [429
Langenbeck, W., G. d. dt. Handels.
(Aus Natur u. Geisteswelt 237.) Lpz:
Teubner. 183 S. 1 M. [430
Kießelbach, Wirtschaftl. Grundlagen d.
dt. Hanse u. d. Handelsstellg. Hamburgs bis
in d. 2. Hälfte d. 14. Jh, s. '08, 2284. Rez:
Lit. Zbl. On, Nr. 43; Zt. d. Ver. f. hamb. G.
13, 391 f. Stieda. — W. Steln, Die dt. Ge-
nossensch. in Brügge u. d. Entstehg. d. dt.
Hanse. (Hans. G.bll. '03, 409-66 ) [431
Hüpke, R., Brügges Entwicklg. z.
mittelalterl. Weltmarkt. (= Nr. 747.)
Berl.: Curtius. xxjv, 296 S. 9 M.
(Kap. 7,2u.8: Berl. Diss. 39 S.) [432
Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 392-96
Kießelbach.
Wilkens, H., Zur G. d. niederländ.
Handels im Mittelalter. (Hans. G.bll.
un, 295-356.) [433
Lehmann, K., Altnord. u. hanseat.
Handelsgesellschaften. (Zt. f. d. ges.
Handelsrecht 62, 289-327.) [434
Finot, J., Etude hist. sur les re-
lations commerc. entre la Flandre
et la Republ. de Gênes au Moyen
Age. Paris: Picard 1906. xij,
854 S. [435
Roz.: Hans. GIL ’08. 467-78 Häpke.
— Lin nn nn nn a e
Bibliographie Nr. 422—477.
Jönsson, F. u. D. Bruun, Det
gamle handelssted Gäsar (at Gásum),
yngre Gæsir, ved Øfjord (Eyjafjörður).
Unders: gelser foretagne i sommeren
1907. (Særtryk af Oversigt over dat
kgl. Danske Videnskabernes selskabs
forhandl. '08, Nr. 3.) S. 95-111.
Mit 8 Taf [436
Rez.: Hans. G.bll. ’08. 473-75 Edw. Schröder.
Osten-Sacken, P. v. d., Der
Hansehandel mit Pleskau bis z. Mitte
d. 15. Jh. (In: Beitrr. z. russ. G.
Schiemann z. 60. Geburtstage dar-
gebr. u. hrsg. v. O. Hötzsch.) [437
Baasch, E., Die Pläne d. Be-
gründg. ostind. Kompagnien in Har-
burg u. Stade. (Zt. d Hist. Ver. f.
Niedersachs. '08, 27-64.) 438
Baasch, E., Quellen z. G. v. Ham-
burgs Handel u. Schiffahrt im 17.,
18. u. 19. Jh. (s. '08, 2296). Hft. I.
S. 171-321. 5 M. 50. [439
Rez. v. I: Lit. Zbl. ’08, Nr. 49; Zt. d. Ver.
f. hamb. G. 13, 896-98 Sievoking.
Ilgenstein, E., Handels- u. Ge-
werbe-G. d. St. Magdeburg im Mittel-
alter bis z. Beginn der Zunft-
berrschaft, 1330. (G.bll. f. Magdeb.
43, 1-77.) 50 S.: Hall. Diss. [440
Dressel, H., Die Entwicklg. v.
Handel u. Industrie in Sonneberg.
Gotha: Perthes. 137 S. 8 M. [441
Pöpperl, H., G. d. Niederlags-
rechtes v. Freistadt in Oberösterreich
währ. d. Mittelalters. Außig: Groh-
mann. 54 S. 1 M. 50. [442
Techen, F., Üb. Marktzwang u.
Hafenrecht in Mecklenburg. (Hans.
G.bil. ‘08, 95-150.) 3
Heller, M., Das Submissionswesen
in Dtld. Jena oy. 97 5. 2M. 70. [444
Geschichte d dt. Buchhandels (8.
'08,2300). Bd II: J.Goldfriedrich,
Vom Beginn d. klassisch. Literatur-
periode bis z. Beginn d. Fremd-
herrschaft (1740-1804). jx, 673 S.
12 M. [445
Hartmeyer, Der Weinhandel im Gebiet d.
Hanse im Mittelalter, 8.'07, 336. (Berichtigung:
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 420.) Rez.: Juhrbb.
f. Nationalök. 90, 127-29 Heldmann; Mitt. d.
Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 212 Nirrn-
heim; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6,
595-98 Johs. Müller. ` ` ; [445
Baasch, E., Weinakzise u. Wein-
handel in Hamburg. (Zt. d. Ver. f.
hamb. G. 13, 74-137.) [447
-m Pm nn
+ S 1 E
Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Recht und Gericht.
Bang, Tabeller over skibsfart og vare-
transport gennem Øresund, 1497-1660, s. '07,
2407. Rez.: Hist. Zt. 10, 638-41 Schäfer. [448
Schäfer, D., Die Sundzoll-Listen.
(Hans. G.bll. "og, 1-33.) [448 a
Real, J., Die Transportmittel d. alten Zeit
bis z. Aufkommen d ersten Eisenbahnen.
(Nr. XX v. 821.) [449
Herzog, H., Die dt. Lehensposten d. 17.-
19. Jh. (Arch. f. Post u. Telegraphie ’07,
Nr. 14.) [450
Stieda, E. v., Das livländ. Bank-
wesen in Vergangenh. u. Gegenwart.
(Wirtschafts- u. Verwalt.-Stud. 33.)
Lpz.: Deichert. xj, 485 S. 11 M. [451
Lohmeyer, K., Beitrr. z. G. d. Brandgilden-
wesens auf Hamburg. Landgebiet. (Jahresber.
d. Männer v. Morgenstern 5/6, 3-34.) [452
Moeller, E. v., Die Elendenbrüderschaften,
a. "up, 2813. Rez.: Zt. d Savigny-Stiftg. 29,
Germ. Abt., 410f. Krammer; Zt. f. d. ges.
Stautsawise. 64, 381-84; Sitzungsberr. d. Ges.
f.d.G.d. Ostseeprovinzen '07,9-11 Mettig. [453
Ligtenberg, C., De armezorg te
Leiden tot het einde van de 16. eeuw.
(Utrecht. Diss.) 's Gravenh.: Nij-
hoff. 356 S. ag 50. [454
Stiller, F., Das ältere Berliner
Armenwesen bıs z. Einführg. d. Selbst-
verwaltg. im J. 1820. Heidelb. Diss.
32 S. — Ders., Das Berl. Armen-
wesen vor d. J. 1820. (Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 21, 175-97.) [455
Zechlin, Lüneburgs Hospitäler im Mittel-
alter, a. 08, 2316. (Kap. I: Berl. Diss. 1907.
30 S.) Bez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
ua, 382-85 Reinecke. [456
Dungern, 0. Frhr. v., Der Herren-
stand im Mittelalter. Eine sozial-
polit.u.staatsrechtl. Untersuchg. Bd. I.
Papiermüble „Sachs. - Altenb.: Gebr.
Vogt. 502 S. 15 M. [457
Kollmann, K., Die Rechtsverhält-
nisse d. (nieder.) Adels in Bayern.
Erlang. Diss. 1907. 47 S. [458
Fajkmajer, K., Die Ministerialen
d. Hochstiftes Brixen. (Zt. d. Fer-
dinandeums 52, 95-192.) [459
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt.,
448f. Stutz.
Ahrens, J., Die Ministerialität in
Köln u. am Niederrh. (IX v. Nr.712
u. Leipz. Diss.) Lpz.: Quelle u. M.
97 S. Subskr.-Pr. 2 M. 80; Einzelpr.
3 M. 50. [460
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 48.
Knapp, Th., Abriß d. G. d. Bauern-
entlastung in Württemb. (Württemb.
Jahrbb. f. Staat u. Landeskde. "07.
II, 48-67.) Auch Stuttg. Progr. [461
*17
Caro, G., Sozial- u. Wirtsch.-G.
d. Juden im Mittelalter u. d. Neuzeit.
I: Das frühere u. d. hohe Mittelalter.
(Schrr. d. Ges. z. Förderg. d. Wiss. d.
Judentums.) Lpz.: Fock. 514 S.7 M. [462
Eckstein, G. d. Juden im Markgrafentum
Bayreuth, s. ’08, 399. Rez.: Hist. Jahrb. 29,
658 Schrötter. [463
Salfeld, S., Zur G. d Mainzer Synagogen.
Mit 4 Abbild. (Aus: Mainz. Zt. III.) Frankf.
a. M.: Kauffmann. 13 S.; Taf. sO Pf. [464
Riemer, Die Juden in niedersäche. Städten
d. Mittelalters, s. ’08, 2326. (Auch Gött. Diss.
1907. 76 8.) j : [465
Löb, A., Die Rechtsverhältnisse d.
Juden im ehemal. Königr. u. d. jetzig: `
Prov. Hannover. (Gött. Diss.)
Frankf. a. M.: Kauffmann. 140 S.
3 M. [466
c) Recht und Gericht.
Hitschmann, R., Dt. Rechts-G.
(Hitschm., Grundr. d. dt. Rechtes I.)
Wien: Szelinski & Co. 2 M. 60. [467
Sartori-Montecroce, T. de, Corso
di storia del diritto pubblico ger-
manico. Opera postuma pubbl. dal
prof. A. Galante coll’ aggiunta di
note bibliogr. Trient: Monauni. xvj,
443 S. 12 K. [468
Schwerin, v., Rom. u. dt. Recht. (Beil. d.
Münch. Nouest. Nachrr. ’08, Nr. 54f.) [469
Ubisch, L., Die Motive d Beweis-
verteilung im altdt. Prozeß. Heidelb.
Diss. 46 S. [470
Fehr, H., Der Zweikampf. Antritts-
rede. Berl.: Curtius. 64 S. 2 M. [471
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt.,
358-65 Coulin.
Schultze, Alfr., Üb. Gästerecht
u. Gastgerichte in d. dt. Städten d.
Mittelalters. (Hist. Zt. 101, 473-
628.) [472
Winkler, A., Üb. d. Visitationen
d. Reichskammergerichtes u. d. von
1713 bis auf Josef II. währenden
letzten Visitation.
[473
Wutte, M.. Gerichtsgebräuche im Land-
gerichte Paternion. (Carinthia 98,1,41-59.) [474
Schott, A., Die neun Künischen
Vorbereitgn. zZ.
Schulprogr. Wien 1907.
Freigerichte.. Horn: Selbstverlag.
35 S. [475
Rez.: Hist. Beil. z. d. Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Bohm. 46, 63-65.
Tscharner, L. S. v., Rechts-G. d.
Obersimmentales bis z. J. 1798. (Ab-
handlgn. z. schweiz. Recht 28.) Bern:
Stimpfli. vu, 4555.; Kte. 8 M. 50. [476
Türler, H., Die Grands Plaids z. Neuen-
stadt. (Jahrb. f. schweiz. G. 33, 171-99.) [477
Hist. Vierteljahrschrift. 1909. 1. Bibliographie. 2
"IR
‚Bayer, A., Alt-Ansbacher Recht
in neuer Zeit. Ansbach: Brugel.
100 S. 2 M. [478
Christ, &., Die Mannheimer Se
richte seit d. Lüneburger Frieden
1801-1907. Mannh.’07. 4°. 1165S. [479
Schwerin, Cl. Frhr. v., Zur fries.
Gerichtsverfassg. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.forschg. 29, 467-81.) [480
Engelke, B., Das Gogericht auf d. Stem-
wede, 8. "Op, 2340. Vgl.: A. Frhr. v. Schele,
In eigner Sache. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sache. "08. 310-13 ) [4š1
Perels, Die allgem Appellationsprivilegien
f. Brandb.-Preußen s8. Nr 386. [482
Holtze, F., Der Geheime Justizrat.
(Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Fest-
schr. f. Schmoller S. 1-22.) [483
Breyther, E., Beitrr. z. G. d. Mann-
gerichts in Schlesien u. bes. im
Fürstent. Glogau. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 42, 289-94.) [484
Volkmer, P. A., G. d. Glatzer
Mannengerichts. (Diss.) Habel-
schwerdt: Franke. 79 S.; 2 Taf.
1 M. 20. [485
Hasenöhrl, V., Peter. z. G. d. dt.
Privatrechts in d. österr. Alpenlän-
dern. (Aus: „Arch. f. öst. Ga
Wien: Hölder. 160 5. 8 M. 70. [486
Punischart, P., „Pfandrechte an
eigener Sache" nach dt. Reichsrecht.
(Festschr. f. K. v. Amira S. 103
KEN [487
Freytagh- .Loringhoven, A. Frhr.
V., Der Sukzessionsmodus d. dt. Erb-
rechts. Berl.: Prager. 98 S. 2M. [488
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 Gierke.
Klatt, K., Das Heergewäte (II, 2
v. 143.) Heidelb.: Winter. 108 S.
2 M.70. (TLI: Götting. Diss. 34 S.) [489
Loening, Das Testament im Gebiet d.
Magdeb. Stadtrechtes, s. ’08, 2349. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. '08, Nr. 44 Smend; Hist. Zt. 102,
168-70 v. Below. {490
Rehme, P., Üb. d. älteste brem.
GrundLuch (1438-1558) u. s. Stellg.
im Liegenschaftsrechte. Mit e. Ur-
kundenbuch. (Rehme, Stadtrechts-
torschen. 1) Halle: Waisenhaus.
ai, 127 S. 3 M. 50. [491
Loening, Grunderwerb und Treuhand in
Lübeck, s. ’08, 415. Rez.: Zt. d. Savigny-
Stiftg. 29, Germ. Abt., 440-46 Adolf Schultze;
Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs. '08, 314-16
Kretzschmar; Jahrb. f Gesotzgebg. 32, 1243 f.
Eberstadt. [492
Hartwig, J., Die Rechtsverhält-
nisse d. ländl. Grundbesitzen im Ge-
biet d. fr. u. Hansestadt Lübeck.
|
|
|
. nlsmus.
Bibliographie Nr. 478—528.
(Sep. a.: Zt. d. Ver. f. lübeck. G.
9, 209-84.) Lübeck: Lübcke & N.
2 M. 25. [493
Arkenau, Das Oldenburger Spaten-
recht. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb.
17, 1-45.) Auch Heidelb. Diss. [494
Krause, Kurzgefaßte Abbandlg. üb. Deiche
u. einzelne, namentl. Hamburg. Deichrechte
(s. °01, 361). Schluß. (Jahresber. d. Ber
v Morgenstern 4, 15-41.) 495
Eccardt, G., Hist.- dogm. Stadie z.
Bergrecht im vormal. Fürstent. Bay-
reuth. Erlang. Diss. 1907. 37S. [496
Barth, E., Die Lehre v.d. falschen
Anschuldigung hist. u. dogmat. dar-
gest. Heidelb. Diss. 110 S. a
Cohn, Geo., Die Strafe d. Hulde-
verlustes im dt. Recht. Gött. Diss.
1907. 53 S. [498
Welsch, 0., Die Bestrafung d.
Ehebruchs nach röm., kanon. u. älter.
dt. Recht. Heidelb. Diss. 55 8. [499
Valat, 6&., Poursuite privée et
composition pecuniaire dans l'an-
cienne Bourgogne. Dijon: Nourry.
1907. xvj, 250 S. [500
Rez.: N. Ree hist. de droit 32, 626- 34 Lyon.
Rintelen, Schuldhaft u. Einlager im Voll-
streckungsverfahren d. altniederl. u. sëch,
Rechts, a ug, 418. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "o,
Nr. 42 Knapp; Lit. Zbl. ua, Nr. 43 0.; Zt.
d Saviguy-Stiftg. 29, Germ. Abt., 464-68
v. Schwerin. [501
Stichler, K., Altberlinische Brandstifter-
geschichten. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. '08,
Nr. 8.) — E. Rosenfeld, Hochnotpeinliches
Halsgericht u. Feuertod. (Alt-Berl. "09.
Nr. 1.) Vgl.: Ebd. Nr. 2. [502
Ebers, 6. J., Das Devolutionsrecht
nach kath. Kirchenrecht. (Kirchen-
rechtl, Abhdlgn. gaer Stuttg.: Enke.
1906. xxjv, 448 S. 16 M. [503
(xvj, 171 S.: Bresl. Diss. ’06 unt. d Tit.
„G. d. Devolutionsrechtes bis zu sein. ge-
setzl. Regelung 1179.)
Mergentheim, L., DieQuinquennal-
fakultäten pro fero externo. Ihre Ent-
stehg. u. Einführg. in dt. Bistümern.
Zugl. e. Beitr. z. Technik d. Gegen-
reform. u. z. Vor-G. d. Febronia-
(Kirchenrechtl. Abhandlgn
62-56.) Ebd. as, 206: 9368. 23M. [504
Köstler, R., Die väterl. Ehebewil-
ligung. Kirchenrecht]. Untersuchg. auf
rechtsvergleich. Grundlage. (Kirchen-
recht). Abhdign. LI.) Ebd. xxx, 1843.
7 M. 80. — Ders., Muntgewalt u.
Ehebewilligung in ihr. Verhältn. zu
einander nach langobard. u. nach
fränk. Recht. (Zt. d. Savigny-Stiftg. 29,
Germ. Abt., 78-135.) [505
Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche.
Das bischöfl. Kom-
1605-1800. Bonn.
[506
Kirch.-G. 1, 307-10
Henggeler, A.,
missariat Luzern v.
Diss. 1906. 160 S.
Res.: Zt. f. schweiz.
Lampert.
Sommerfeld, W. Y., Zur G. d.
Verhältnisses zw. Staat u. Kirche in
d. Mark Brandenburg währ. d. Mittel-
alters u. d. Ref.-Zeit. (Delbrück-
Festschrift S. 163-77) [507
Muth, Das ev. Stift St. Arnual in
Saarbrücken, lokalkirchl. Eigentum
d. ev.-luth. Kirchengemeinden d. ehe-
mal. Grafsch. Saarbrücken. Beitr. z.
Entwicklg. d. rhein. -ev. Kirchen-
vermögensrechts. Straßburg: Heitz.
xx, 4705. 10 M. Vgl.’08, 2537. [508
Albert, 0., Das Kirchenpatronat-
recht in der ev.-lutb. Landeskirche
d. Kongi: Sachsen. Lpz.: Veit.
ent, 79 8. 2 M. 20. [509
d) Kriegswesen.
Haenel, E., Die bist. Waffenkde. im
Rahmen d. Kultur-G. (Dt. G.bll. 10, 25-38.) —
G. Hergsell, Die Panzerung d. dt. Ritter im
Mittelalter. (Ebd. 9, 2323-43.) [510
Lütgendorf, K. Frhr. Y., Milit. Führer
üb. d. Gefechtsfelder d. Monarchie, exklus.
Ungarn. (Streffleurs mil. Zt. ’08, II, 1385-
1406; 1579-1614; 1797-1816.) (511
Kriege Preußen-Deutschlands v. d. Zeit
Friedrichs d. Gr. bis auf d.
e d. Boeck (s. ’08, 2361).
Gruppe H.
Wrede, A. Frhr. Y.,
macht. Rez. v. III: Mitt.
29, 702-3 Wagner.
Koudelka, A. Frhr. v., Unsere
Kriegsflotte 1556-1908. Mit 25 (farb.)
Bildern nach Orig.-Gemälden v. Alex.
Kircher. Laibach: Kleinmayr & B.
Fol. 92 S. 100 M. [514
Kux, H., Das K. K. priv. bewaff-
nete Bürgerkorps in Olmütz. Fest-
schrift. Geschichtl. Skizze z. 160. Ju-
belfeier. Olmütz: Grosse. 213 S.;
Abbildgn. 5 M. [516
Pochon, A. u. A. Zesiger, Le
soldat suisse (s. ’08, 427). Lfg. 2-6.
S. 9-48; Taff. à 4 M. 80. [516
Geschichte d. bayer. Heeres (8.
Gegenw., hrsg. V.
IV s. in Abt. B,
(512
G. d. K. u. K. Wehr-
d. Inst. f. òst. G.
[513
"og, 2455). ID: Staudinger, G. d.
kurbayer. Heeres unt. urf. Karl
Albrecht — Kaiser Karl VI. — u.
Kurf. Max III Joseph, 1726-1777.
Nach d. Qn. u.e. Textentwurf d. Majors
Luitp. Lutz. xv, 4728. 12 M. [517
Regimentsgeschichten: |518
Geschichte d. Leib-Gren. Regts. König
Friedr. Wilh. JII. (1. brandenb) Nr. 8, 1808-
1908. Berlin: Mittler. XX, 586 S. u. 545 S. m.
Bildn., Abbildgn., Plänen u. Skizzen. 18 M.
—
WK
Ulbrich, Offizier-Stammliste d. Grenad.-
Regts. König Friedr. Wilh. ID. (1. schles.)
Nr. 10, 1808-1908. Ebd. 704 S. 14 M.
Ebertz, G. W. v., Hundertjähr. G. d.
Grenad.-Regts. König Friedr. III. (2. schles.)
Nr. 11, 1808 - 1908. Breslau: Regiment. XY,
615 S. m. Abbildgn., 1 Bildn., 5 farb. Taf. u.
9 farb. Plänen. 12 M. — V. Koenig, Die
Chefs u. Offiziere desselb. Regts. Ebd.
6798. 6 M.
e) Religion und Kirche.
Risch, A., Die dt. Bibel in ihr. geschicht!.
Entwickig. (Bibl. Zeit- u. Streitfragen 3. Ser.,
H. 3.) Gr.-Lichterfelde-Berl.: Runge 1907.
92 S. 1 M. 20. [519
Walcker, K., Zur Orientierg. üb. d. kath.-
prot. Beziehgn. v. d. Ref. bis 2. Gegenw.
(Dt.-ev. BIL '08, 272-82.) [520
Sammlung v. Provinzial-Kirchengeschich-
ten. Hrsg. v. W. Vorbrodt. I-V. Breslau:
Dülfer. I: K. Turowski, Ost- u. West-
preuß. 618. 1 M. Rez.: Mitt. d. Westpr.
G.-Ver. 7, 51f. Freytag. Ii: R. Wulff, Han-
nover. 55 8. 80 Pf. II: Hugo Beyer,
Posen. 30 8. 50 Pf. IV: Vorbrodt, Rhein-
prov. 61 S. 1 M. V: Paul Konrad, Schle-
sien. 53 S. 80 Pf [521
Kirchengalerie, Neue sächs. (8.
’08, 2414). Diözese Löbau. Doppel-
Lfg. 14-16 (Lfg. 27-32). Sp. 625-762.
— Ephorie Glauchau. Lfg. 1-16.
Sp. 1-384. — Ephorie Werdau. Lfg.1
-20. Sp. 1-498. [522
Chrzaszez, J., Kirchen-G. Schle-
siens. Breslau: Aderholz. 287 S.;
7 Taf. 3 M. 0. [523
Ehrhard, A., Das Mittelalter u.
seine kirchl. Entwicklg. (Kultur u.
Katholizismus VII.) Mainz &Münch.:
Kirchheim. 339 S. 2 M. 50. [524
Rez.: Lit. Zentralbl. "09. Nr. 1 v. Hoens-
broech; Katholik '08, II, 424-46 Schmidlin. —
Geo. Frhr. v. Hertling, Aus dem Geistes-
leben d. Mittelalters. (Hist.- pol. BU. 143,
190-215.)
Paulus, N., Mittelalterl. Absolu-
tionen als angebl. Ablässe. (Zt. f.
kath. Theol. XXXII.) [525
Quellen u. Forschungen z. G. d.
Dominikanerordens in Dtld. (s. ’08,
435). Hp III: Johs. Meyer, Buch
d. Reformacio Predigerordens. 4. u.
5. Buch; hrag. v. B. M. Reichert.
1678. 7M. [526
(Hft DI noch nicht ersch.!)
Baumgarten, P. M., Die Werke v. H Ch.
Lea u. verwandte Bücher. Nebst e. Aus-
einandersetzg. m. d. Kolper stadt. Archivar
J. Hansen. Münster: Aschendorff. 142, 1. H.
ANM. Rez.: Dt.Lit.-Ztg.'08, Nr.42 Koeniger. [527
Werner, H.,
in d. dt. Kirche
G.bll. 9, 251-69.)
Die Geburtsestände
d. Mittelalters. (Dt.
[528
dh
20
Simon, J., Stand u. Herkunft d.
Bischöfe d. Mainzer Kirchenprovinz
im Mittelalt. Weimar: Böhlau. 107 S.
3 M. (47 S.: Bonn. Diss.) [529
Baldsiefen, A., Organisation d.
Kassiusstiftes in Bonn. Bonn. Diss.
32 S. — Ders., Das Kassiusstift in
Bonn u. d Standesverhältnisse s. Mit-
glieder im Mittelalter. (Rhein. G.bll. `
9, 1-9; 32-38 etc.) [530
Virnich, Th., Corvey. Stud. z. G.
d. Stände im Mittelalter. Bonn. Diss.
90 S. [531
Pösinger, B., Die Rechtsstellg. d.
Klosters Kremsmünster 777-1325.
(Arch. f. d. G. d. Diözese Linz 3,
15-133.) [532
Prisching, J., Beitrr. z. G. d. Pfarre
Huugschlag. (Geschichtl. Beill. z. St. Pöltner
Dioz.-Bl. 9, 1-16.) — K. Kramler, Desgl. z.
G. d. Pfarre Laimbach (Ebd. 17-46.) — A.
Plesser, Kleiner Beitr. z. Pfarr-G. v. Laim-
bach. (Ebd. 46-58.) [5:3
Fastorum Campillensium T. III. auct.
Joa. Chrys. Hanthaler (1500-1580) ed. v.
St. Fürst. Progr. Mödling 1907. [534
Lindner, P., Monasticon metropolis
Salzburg. antiquae (8.’08,443). Schluß-
Abt. U. S. jx-xıj; 289-554; 48 S.
9 M. [535
Freiseifen, J., Rückblick auf d.
300jähr. G. d. Priesterseminars in
Brixen m. Berücks. d. Bischofs- u.
Stadt-G. Brixen: Preßvereins-Buchh.
221 S. 2 M. 40. [536
Karácsonyi, J., Kirchen-G. Ungarns
in ihr. Hauptzügen, 970 bis 1906.
(Ungar.) Großwardein: St. Ladislaus-
druckerei 1906. 357 S. [537
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 659f. Mangold.
Mayer, Joh. Geo., G. d. Bistums
Chur (s. ’08, 2382). Lfg. 5-6. S. 257-
384; 2 Taf. à 1 M. [538
Rez.: Anal. Boll. 27, 454-56 Poncelet ;
Forschgn. etc. z. G. Tirola u. Vorarlbergs 6
81-86 Hoppeler.
Fleischlin, B., Die Stifts- u. Pfarr-
kirche z. St. Leodegarius u. Mauritius
im Hof zu Luzern. Beitr. z. Kirch.-
u. Kunst-G. d. Schweiz. Luzern:
Käber. 156 S. 2 M. 20. [539
Wymanu, E., Die Schicksale d.
kath. Kultus in Zürich seit Ausgang
d. Reform. bis z. Gründg. e. neu.
kath. Pfarrei. Diss. Freib. Schw.
1907. 106 S. [540
Sattler, M., Das Büchlein vom hl. Berge
Andechs. Auszug a. d. Chronik d. S. 8. verb.
Aufl. Mit neuen Verzeichn. d. Reliquien u.
Ergänzgn. z. Chronik v. August Engl.
Münch ` Foth. 122 5. 55 Pf. (541
3
—
Bibliographie Nr. 529—579.
Ries, T., G. d. Pfarrei Stamsried. (Sonderh.
zu d. „Dt. Gauen“.) Kaufbeuren: Frank
1:06. [512
Omout, H., Confrérie de Saint-Wolfgang
de Ratisbonne. (Bibl. de l'Ecole des chartes
69, 535-39.) [542a
Räbel, H., Das ehemal. Benedik-
tiner-Adelsstift Weißenohe in d. Zeit
vom Landshuter Erbfolgekrieg bis z.
Wiedererrichtg. (1504-1669) nebst
e. Anh. üb. d. Vor-G. d. Klosters.
Bamberg: Tageblatt Ver) 1906.
588 S. [543
Roz: Forschen. z. G. Bayerns 16. 2321f.
Mitterwieser; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14,
255-57 Kolde.
Schornbaum, Z. G. d. kath. Gemeinde in
Ansbach 1770-1806. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 15, 57-81.) [544
Brehm, St. Wolfgang u St. Konrad in
Württemb. (Schwab. Arch. 26, 104-6) —
Ders., Der Loreto- u. Lourdeskult in Würt-
temb. (Ebd. 118f.) — Beiter, Patrouats-
wechsel. (Ebd. 171 f) — Doeser, G. d älter.
Bruderschaften d. heutig. Landkapitels Horb.
(Ebd. 97-104: 123-28; 140-44.) — 8., Das alte
Landkapitel Riedlingen (s. "Op, 453). Forts.
(Ebd. 107 f.; 119-36.) — d. Zeller, Zur G. d.
Pfarreien Rottenburg u. Ehingen a. N., ins-
ben d. Kapelle auf d Altstadt. (Ebd. 113-18;
129-36.) — Maier, Die Erhebung Einsingens
zur Pfarrei. (Ebd. 183-89.)
Zeller, J., Aus d. erst. Jh. d.
gefürsteten Propstei Ellwangen 1460
-1560. (Württb. Vierteljhfte. N.F.
17, 159-200; 277-300; 534.) [546
Lauer, H., G. d. kathol. Kirche
im Großhzt. Baden. Von d. Gründg.
d. Großhzt. bis z. Gegenwart. Frei-
a i B.: Herder. xj, 382 S.
3 M. 20. [547
Oechsler, H., Die Kirchenpatrone
in d. Erzdiözese Freiburg. (Freib.
Diözes.-Arch. 8, 162-217.) — Jos.
Sauer, Nachwort. (Ebd. 218-38.) [548
Sig. Beitr. z. G. d. kath. Katechismus im
Elsaß. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., Bd. 5, 200-
13.) — Wolff, Grabstätten in d. Klosterkirche
St. Maria zu Nierdermünster. (Mitt. d Ges. f.
Erhaltg. d. geschichtl. Deukmuler im Eis 22,
236-44; 2 Taf.) — dJ. Gass, Die Franziskaner
in Mutzig-Hermolsheim. Straßb.: Le Roux.
39 S.; Taf. 80 Pf. [549
Jeunhomme, Études hist. sur le
diocèse de Metz (s. "ug, 460). Schluß.
(Rev. eccl. de Metz '07.) [550
Bour, R. S., Die Bened.- Abtei
S. Arnulf vor d. Metzer Stadtmauern.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 1-
136; Tat. 1-3.) 551
Müller, Kil., Aufhebg. d. Wall-
fahrt Nothgottes im Rheingau. Zeit-
gemälde nach ungedr. Quellen. Mainz:
Kirchheim 1907. 96 S. 1 M. [552
(Veröff. a. d. Arch. d. rhein.-westf. Kapu-
, zinerordensprovinz. Abt.: Ehem. rhein. Prov.)
Religion und Kirche.
Höhler, M., G. d. Bist. Limburg.
Limburg: Vereinsdr. xjx, 211, 408;
zeen, 11 S.; 2 Ktn. 3 M. 75. [553
Bastgen, H., G. d. Domkapitels
z. Trier im Mittelalt. Einleitg. u.
Ti. I, Kap. 1-3. Berl. Diss. 1907.
38 S. [554
Rez.: Trier. Arch. 12, 93f.
Scholten, R., Die ehemal. Cister-
cienserinnen -Klöster im Herzogt.
Cleve. (Ann. d Hist. Ver f. d. Niederrh.
86, 60-133.) [555
Höynck, F. A., G. d. Pfarreien d.
Dekanats Årneberg. Hüsten : Severin.
648 S.; 6 Taf. 5 M. [556
Hoogeweg, H., Verz. d. Stifter u.
Klöster Niedersachsens vor d. Re-
form., umfass. d. Prov. Hannov., d.
Herzogtt. Braunschw. u. Oldenb., d.
Fürstentt. Lippe-Detm. u. Schaumb.-
Lippe, d. fr. Städte Bremen u. Ham-
burg u. Hess. Schaumburg. Hannov.:
Hahn. 154 S. 4 M. [557
Bönhoff, L., Der Pleißensprengel.
Beitr. z. kirchl. Geographie Sachsens.
(N. Arch. f. sächs. G. 29, 10-81 u.
217-72; Kte.) [568
Schlauch, Die kirchl. Verhältnisse
zu Dohna bis z. Einführg. d. Reform.
Lockwitz: Welzel 1906. 62 S. [559
Schmaltz, K., Begründg. u. Ent-
wicklg. d. kirchl. Organisation Meck-
lenburgs im Mittelalt. (s. ’08, 471).
Schluß. (Jahrbb. etc. d. Ver. f. meckl.
G. 73, 31-176.) [560
Visitationsberichte d. Diözese
Breslau (s. '07, 2490). IV: Archidia-
konat Liegnitz. Tl. 1. Hrsg. v. J.
Jungnitz. (Veröffentl. a. d. fürst-
bisch. Diözes.-Arch. zu Breslau.)
xj, 422 S. 15 M. [561
Rez. v. III, 1 (Archidiakonat Glogau):
Hist. Vierteljschr. 11, 238f. Geo. Müller;
Kor BIL d. Gesamt-Ver.’08,416-18 Paczkowski.
Jungnitz, J., Die Breslauer Domkirche.
G. u. Beschreibg. Breslau: Aderholz. 148 5.;
3 Taf. 1 M. [562
Reisch, C., G. d. Klosters u. d.
Kirche St. Dorothea in Breslau. Ebd.:
Görlich & C. ai, 425 S. 4 M. 50. [563
Bez.: Hist. Jahrb. 29, 933 f. Eubel; Schles.
G.bll. ’09, 21 f. Dittrich.
Wels, P., Kloster Leubus in Schles.
Jauer: Heilmann. 70 S; 6 Taf.
1 M. 20. [564
Ritschl, 0., Dogmen-G. d. Pro-
testantismus. Grundlagen u. Grund-
züge d. theol. Gedanken- u. Lehr-
bildg. in d. protest. Kirchen. I:
*21
Prolegomena, Biblicismus u. Tradi-
tionalismus in d. altprotest. Theol.
Lpz.: Hinrichs. x,410S. 9M.50. [565
Petri, A., Das Ephoralamt. Beitrr.
z. G. u. Bedeutg. desselb. in d. ev.
Kirche Dtlds. m. bes. Berücksichtigg.
d. preuß. Landeskirche.- Gütersloh:
Bertelsmann. 97 S. 1 M. 50. [566
Zsilinszky, M., J. Farcas, A.
Kovács u. J. Pokoly, G.d. protest.
Kirche Ungarns. (Uugar.) Budapest:
Athenäum 1907. 797 S. illustr. m.
Beilagen. [567
Dietz, Ph., Die Dichter u. Quellen d.
Lieder d. Gesangbuchs f. d. ev.-luth. Kirche
in Bayern. Nürnb.: Sebald. 748. 1M. (568
Marquart, Zur G. d. Stuttgart. Stiftskirche.
Bll. f. württ. Kirch.-G. N.F. 11, 174-79.) —
h. Schön, Liebestätigkeit d. Reichsst. Reut-
lingen geg. ev. Glaubensgenossen (e, ’08, 476).
Nachtrr. (Ebd. 180-89.) [569
Over, W., G. d. Gemeinde Werlau. St. Goar:
Glas 1907. 48 8. 50 Pf. (570
Bruch, Chr. 6., Versuch e. kurzen
G. d. ev.-lutb. Gemeinde zu Köln.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2,
225-53.) [571
Buddeberg, E., G. d. ref. Gemeinde
Heiligenhaus. Heiligenh.: Kretschmar
1907. 104 S. 1 M. 40. [572
Heidkämper, Schaumburg- Lipp.
Kirch.-G. v. 30j. Kriege bis z. Gegenw.
Aus: „Zt. f. niedersächs. Kirech Gu
XII.) Bückeburg: Frommhold. 61 S.
1 M. [578
Wittern, M., G. d. Brüdergem. in
Schlesw.-Holst. (= N. 841.) [574
Tl. I: Erlang. Diss. 32 8.
Schmidt, Ernst Osw., Die St.
Annenkirche zu Annaberg. Lpz.:
Teubner. xıj, 200 S.; 24 Lichtdr.-
Taf. 15 M. 575
Gebauer, J. H., Die ev. Pfarrer
der dem Patronat d. Brandenburg.
Domkapitels unterstehenden Gemein-
den im 16. u. 17.Jh. (Jahrb. f. brandb.
Kirch.-G. Jg. 2/3, 30-67; 550.) [576
Brandt, Alex., G. d St. Johannis-
emeinde zu Eberswalde (H. 8 v.
r. 751.) Magdeb.: Heinrichshofen.
62 S. [577
f) Bildung, Literatur, Kunst.
Hochschulen, Die dt. Ill. Mono-
aphien, hrsg. v. Th. Kappstein.
erl.: Dr.Wedekind. I: Fritz Baum-
garten. Freiburg i. Br. 1907. 1998.
II: A Stier, Jena. 212 S. à 4 M. [578
Kelle, J. v., Entwicklg. d. dt. Universi-
täten. (Dt. Rundschau '08, Nov., 241-51.) [579
"22
Acta facultatis med. universitatis
Vindobonensis (s. "Op, 2417). IV:
1558-1604. Hrsg. v. L. Senfelder.
Wien: Med. Doktorenkollegium.
ml, 653 S. 20 M. [580
Giger, Goo., Geogr. Studien an d. Unie,
Altdorf. Erlang. Diss. 39 8. [581
Matrikeln d. Univ. Tübingen, hrsg. v.
Hermelink. I, se. ’07, 250‘. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 11, 138 f. Keussen; Hist. Zt.
100, 623-25 Knod; Zt. f. G. d. Oberrh. 28,
557f. Bossert; Zt. f. Kirch.-G. 29, 416f.
O. Clemen; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 142-44
Büchi. (5823
Matrikel d. Univ. Freiburg i. Br. 1160 bis
1656; hrsg. v. Herm. Mayer. I, s. "og, 486.
Rez.: Hist. Zt. 100, 620-23 Knod; Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 2, 62-66 Büchi. [583
Borkowsky, E., Das alte Jena u.
8. Universität. Jubiläumsausg. z. Uni-
versitätsfeier. Jena: Diederichs. 2878.
4M. Vgl. Nr. 347. [584
Matrikel, Die, d. Universität Kö-
nigsberg i. Pr. Bd. I, H. 1. (Bog. 1-20.)
Hrsg. v. G. Erler. Lpz.: Duncker & H.
S. 1-320. 8 M. [585
(Publ. d. Ver. f. G. v. Ost- u. Westpreuß.)
Monumenta Germ. paed. (s. '08,
2428). XLII: Andr.Guarna, Bellum
ee u. 8. Nachahmungen;
rsg.v.J. Bolte. 92;304S. 11M. [586
Rez : Hist.-pol. Bll. 142, 654-70 Dürrwächter.
Wieser, Th., G. d. K. K. Gymn. d. Bene-
diktiner v. Marienberg in Meran (s.’08, 499).
IIl. Progr. Meran 1907. [587
Ludewig, A., Briefe u. Akten z. G. d. Gymn.
u. d. Kollegs d. Ges. Jesu in Feldkirch.
T). I. (Progr.) Feldkirch: Unterberger. 64 S.
1 M. 20. [588
Toischer, W., Lateinschule u. Gymnas. in
Saaz in 7 Jhh. ihr. Bestehens. (Deutsche
Arbeit 7, 3.) Vgl. ’08, 2436. [589
Pieth, F., G. d. Volksschulwesens
im alt. Graubünden. Chur: Schuler.
158 S. 2 M. [590
` Messer, A., G. d. Landgraf Ludwigs-Gymn.
zu Gioßen. Gieß.: Roth. 63 8. 70 Pf. (591
Metzen, J., Zur G. d. Limburger Franzis-
kanergymn. Limb. Progr. 30 S. [592
Engelke, Entwickelg. d. Schulwesens im
Flecken Diepholz. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs.
Kirch.-G. 13, 146-82.) , [593
Praetorius, F., Das niedere Schul-
wesen Lübecks im 17. u. 18. Jh.
Leipz. Diss. 213 S. 594
Wäschke, H., Akten z. G. d. Schul-
wesens in Anhalt. Ein Archivinventar.
Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
chul-G. 18, 265-331.) Sep. Berl.:
Hotmann & Co 2 M. [595
Büttner, R., G. d. fürstl.Gymn. Rutheneum
zu Gera. Festschr. Gera: Kanitz. 234
Abbildgn.; 1 Taf. 4 M. 50.
Jordan, R., Beitrr. z. G. der Mädchenschule
in Mühlhausen. (In: Aus alter Zeit II.) (597
Pätzold, W., G. d. Volksschul-
S.;
[596 |
Bibliographie Nr. 580—643.
wesens im Kgr. Sachsen. Frankf.a.M.:
Kesselring. 232 S. 2 M. 80. [598
Zipfel, A., „Die Mädchenschule b. d
Badstube“ zu Dresden, jetzt 11. Bezirks-
schule, 1708-1908. Dresd.: Güntz. 55 S. [599
Maennel, Die preuß. Mittelschule nach
ihr. geschicht Entwicklg. (Zt. f. Philos. u.
Pädag. 14, 372-77; 422-28.) [600
Varges, W., G. d. Lateinschule zu Pase-
walk. I: Bis 1648. Pasew. Progr. 448. [601
Kurz, A., G. d. Stargarder Gymn. V. s.
Begründg. bis z. Erhebg. zum collegium
illustre, 1633-1714. Tl. 1. 35 S. [60
Bauch, 6., Zur ält. Liegnitzer
Schul-G. (Mitt. d. Ges. f. Erziehgs.-
u. Schul-G. 18, 96-135.) [603
Baege, M., Das Gymn. zu Schweidnitz in
8. geschichtl. Entwickig. bis 1830. (Progr.)
Schweidn.: Heege. 104 S. 1 M. 20. [604
Lühr, 6., Die Schüler d. Rösseler Gymn.
nach d. Album d marian. Kongregat. (s. ’Di.
520 a). II: 1749-1797. Als Anh.: Nachtr. z. I;
1631-1748. (Aus: Zt. f. G. etc. Ermlands.)
144 S. 2 M. [605
Hortschansky, A., Die Königl.
Bibliothek zu Berlin. Ihre G. u. Or-
gam asnon Berl.: Kgl. Bibl. (Behrend
Co. in Komm.). 76 S 1 M. [606
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 25, 463-65 Erman;
Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’08, Nr. 228
Kleemeier.
Wagner, T., Hist. dela Bibliothèque
de la ville de Mulhouse dep. ses
origines. (Bull. de la Soc. industr.
de Mulh. 77, 839-72.) [607
—
Heitz, P., Genfer Buchdrucker- u.
Verleger-Zeichen im 15.-17. Jh.
Straßb.: Heitz. x, 56 S. 46 M. [608
Lasson, A., Geschichtswissenusch. u. Phi-
losophie. (Delbrück-Festschr. 17-36.) [609
Bernheim, E., Lehrb. d. hist.
Methode u. d. Geschichtsphilos. Mit
Nachweis d. wichtigsten Quellen u.
Hilfsmittel z. Stud. d. G. 5. u. 6.,
neu bearb. u. verm. Aufl. Lpz.:
Duncker & H. x, 842 S. 16 M. [610
Fester, R., Die Säkularisation d.
Historie. Vortr. gehalt. auf d. intern.
Kongreß f. hist. Wiss. in Berl. (Aus:
Hist. Vierteljschr. XI.) Lpz.: Teubner.
19 S. 1 M. (eu
Rez.: Beil. d. Münchn. Neuest. Nachrr.
‘09, Nr. 5 Endres.
Kemmerich, M., Medizinisches a. d. Mit-
telalter. (Boil. d. Münch. Neuest. Nacher,
’0s, Nr. 78.) [612
Sudhoff, Cas Beitr. Z. G. d. Ans-
tomie im Mittelalt., spez. d. anat.
Graphite nach Handschrr. d. 9.-15. Jh.
(Stud. z. G. d. Medizin. IV.) Lpz.:
Barth. 94 S.; 24 Taf. 10 M. [613
Bildung, Literatur und Kunst.
Druffel, P., Das Münsterische
Medizinalwesen 1750-1818. (Zt. f.
vaterl. G.etc. Westf. 65, I,44-128.) [614
Deichert, H., G. d. Medizinal-
wesens im Geb. d. ehem. Königr.
Hannover. Beitr. z. vaterl. Kultur-G.
(= Nr.832.) Hannov.: Hahn. x,3568.
7 M. (Für Mitglieder d Hist. Ver. f.
Niedersachs.: 8 M. 50.) [615
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieders. ’08, 3x5-
88 Becker.
Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt.
Dichtg. 2. Aufl. (8.’06,600 u. Op, 516).
Hp 25 (Bd. IX, 1-160). 4M.20. [616
Bartels, A., G. d. dt. Lit. 2 Bde.
5. u. 6. Aufl. Lpz.: Avenarius. xvj,
1732, 829 S. 10 M. — Ders., Handb.
z. G. d. dt. Lit. 2. Aufl. Ebd. xv,
859 S. 6 M. 1617
Biese, A., Dt. Lit.-G. (s.’07, 2528).
Bd. II: v. Goethe bis Mörike Mit
60 Bildn. 694 S. 5 M. 50. [618
Schmidlin, L. R., Die Solothurner Schrift-
steller e d. ältest. Zeiten bis z. Ende d.
16. Jh. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 161-89 ) [619
Vogt, Friedr., Das Königs- u. Kaiserideal
in d. dt. Dichtg. d. Mittelalters. Marb.:
Elwert. 28 S. 50 Pf. (620
Martin, E., Zur G. d. Tiersage im Mittel-
alter. (Untersuchgn. etc. z. germ. u. rom.
Philol. J. v. Kelle dargeb. 1, 273-87.) [621
Uhl, W., Winiliod. (Teutonia V.)
Lpz.: Avenarius. 427 S. 12 M. [622
Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 32, 271f.
R. M. Meyer.
Guggenheim, E., Der Florian Geyer-Stoff
in d. dt. Dichtg. (Diss.) Berl.: Trenkel.
134 S. 2 M. [623
Berger, Tj. W., Don Quixote in Did. u.
sein Einfluß auf d. dt. Roman 1613-1800.
Heidelb. Diss. 102 S. (624
Wagner, K. 0., Die „Oberdeutsche
allgem. Litteratur-Zeitung.“ (Sep. a.:
Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 48,
89-221.) Salzb.: Huber. 3 M. [625
Spahn, M., Die Presse als Quelle d. neuest.
G. u. ihre gegenwärt. Benutzungsmöglich-
keiten. (Intern. Wochenschr. f. Wiss., Kunst
u. Techn. Jg. 2, Nr. 37ff.) [626
Hashagen, J., Beitr. z. Kölner Presse.
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 85,
166-81.) [627
Bierbach, A., G. d. Halleschen
Zeitung, Landeszeitg. f. d. Prov.
Sachsen, f. Anhalt u. Thür. Denkschr.
a. Anlaß d. 200j. Besteh. d. Zeitg.
25. VI. "og Halle: Thiele. jx, 168 S.
2 M. [628
Lazarus, J.,
ne A e ala Tune ET En od nn Da EEE a a E a es E
dE ar [U nn nn lm mm nn nn nn mm mm nn
Beitrr. 2. o G. d. Berliner .
Zeitungswesens (s. ’08, 2418). Fort: (Mitt. d. `
Ver. f. G. Berl. ’08, Nr. 8-11.)
[629 `
"23
Dehio, &., Dt. Kunst-G. a. dt. G.
(Hist. Zt. 100, 473-85.) [680
Schlosser, J. v., Die Kunst- u.
Wunderkammern d. Spätrenaissance.
Beitr. a G. d Sammelwesens. (Mono-
graphien d Kunstgewerbes XI.) Lpz.:
Klinckhardt&B. 146 S.m. 102 Abbild.
5 M. [631
Mayer, Heinr., Reichenhalls Anteil an d.
Kunst-G. Salzburgs. (Mitt. d. Hist. Ver. f.
Reichenhall, Nr. 12.) [632
Künstler-Lexikon, Schweiz. (e, og,
2445).. Lfg. 8. (Bd. II, 481-640.)
3 M. 20. [633
Einzelforschungen üb. Kunst- u.
Altertumsgegenständezu Frankf.a.M.
Im Auftr. d Kommiss. f. Kunst- u.
‚ Altertumsgegenstände hrsg. v. Städt.
Hist. Museum. I. Frankf.: Baer.
179 S.; Taf. 12 M. [634
Wurzbach, A. v., Niederländ.
Künstler-Lexikon (s. ’08, 2448) II, 8.
S. 529-608. 4 M. [635
Schweisthal, M., La halle ger-
manique et ses transformations. (Sep.
a.: Ann. de la Soc. d'archl. de Brux.
XXI.) Brux.: Vroment & Co. 1907.
52 S. m. 23 Abb. [686
Rez : Lit. Zbl. '08, Nr. 43 A. Stz.
Braun, J., Die Kirchenbauten d.
dt. Jesuiten. Beitr. z. Kultur- u.
Kunst-G. d. 17. u. 18. Jh. I: Die
Kirchen d. ungeteilten rhein. u. d.
niederrhein. Ordensprovinz. (Stimmen
a. M.-Laach. Ergshfte. 99 u. 100.)
Freib.: Herder. xıj, 276 S.; 13 Taf.
4 M. 80. 637
Rez.: Lit. Zbl.’09, Nr. 2 Leipoldt; Repert.
f. Kunstw. 31, 564-66 Schmerber.
Bach, M., Neue Lit. üb. d. Ulmer Münster.
(Württb. Vierteljhfte. N.F. 17, 116-24.) [638
Sauer, B., Oberhess. Dorfkirchen. (Hess.
Bl. f. Volkskde. 5, 92-108; 2 Taf.) [639
Traut, H., Der Römer u. d. neuen
Rathausbauten in Frankf.a.M. Frkf.:
Druck v. Gebr. Knauer. 104 S. [640
Hülsen, J., Künstler. Betrachtgn. üh. Alt-
frankf. Baudenkmäler. (Jahrb. d. Freien Dt.
Hochstifts ‘07, 101-81.) (640 a
Faymonville, K., Der Dom zu
Aachen u. s. liturg. Ausstattg. v. 9.
bis 20. Jh. Münch.: Bruckmann.
450 S.; 5 Taf. 26 M. [641
Geyr-Schweppenburg, Frhr. Vv., Be-
obachtgn. bei d. Abbruche d. alt. Pfarrkirche
in Wankum 1906. (Nr. 22 v. 321. [642
Melhop, W., Alt-Hamb. Bauweise. `
Hamburg: Boysen & M. xvj, 351 S.
16 M. [643
Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 142-46
Th. Raspe. ii
‚24
Danzig u. s. Bauten. Hrsg. vom
westpreuß. Architekten- u. Ingenieur-
Ver. zu Danzig. Berl.: W. Ernst. 4°.
432 S.; 5 Taf.; 3 Pl. 16 M. [644
Rez.: Mitt. d Wostpreuß. G.-Ver. 8, 19-21
Bernh. Schmitz.
Grisebach, A., Danzig, m. Zeich-
nungen v. Paul Renner. (Stätten d.
Kultur VI.) Lpz.: Klinkhardt & B.
vu, 89 S.; 20 Taf. 3 M. [645
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 7, 7Of.
Bernh. Schmid.
Piper, 0., Österr. Burgen (s. ’07,
2560). TI. VI. 228 S. 7 M. 20. [646
Schuster, Edua., Die Burgen u.
Schlösser Badens (s. og, 2456).
9.-18. (Schluß-)Lfg. S. 201-406; Taff.
à 1 M. 647
Wolff, F., Elsäss. Burgen-Lexikon.
(Veröff. d. K. Denkmal-Archivs zu
traßburg IX.) Straßb.: Beust. jx,
436 S. m. 54 Grundrißzeichngn.
12 M. [648
Rez.: Korr.- Rl. d. Gesamt-Ver. '08, Nr.
11/12 E. v. Borries.
Wartbarg, Die. Ein Denkmal dt. Kunst
u. G., s. ’08, 532. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. 56, 271-77 Hertel. — K. Wenok, Die
älteste G. d. Wartburg v. d. Anfangen bis
auf d. Zeiten Landgraf Hermanns I. Sep. a.:
Die Wartb.) Berl.: Baumgärtel 1907. 8. 27-46;
695-97. Rez.: Zt. f. G. Thür. 18, 412-14
Dobenecker. [649
Kemmerich, M., Entwicklungs-
stufen d.dt. Porträtmalerei. (Frühling
’08, Hft. 11/12.) — Ders., Maler.
Porträts a. d. dt. Mittelalter v. 8. bis
z. Ende d. 18. Jh. (e. '07, 2561).
Nachtrr. u. Berichtigungen. (Rep. f.
Kunstw. 31, 120-31.) [650
Rez. v. ’08, 2461 (Frühmittelalt. Porträt-
malerei): Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’08,
84f. Bezold; Arch. f. Kultur-G. 6, 361f.
Steinbausen. Rez. v. "og, 2105 (Porträts dt.
Kaiser u. Könige): Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 19, 517.
Borrmann, R., Aufnahmen mittel-
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in
Dtld. (s. "ON, 2557). II, 3. 6 Taf.
u. Text. 20 M. 651
Handzeichnungen schweiz. Meister
d. 15.-18. Jh., hrsg. v. P. Ganz (8.
’08, 534). 3. Ser., 3.-4. (Schluß-)Lfg.
(à 15 Taf. m. Text.) Subskr.-Pr.
à 8 M.; Einzelpr.: 10 M. (Vollst.
180 Taf. m. Text: 144 M) [652
Meder, J., Handzeichngn. alt.
Meister a. d. Albertina etc. (s. '07,
2558). XII, 4-12. (a 10 Taf.) à 3 M.
— Generalregister zu Bd. I-XII
nach Schulen geordn. 3 M. [653
|
|
Bibliographie Nr. 644—691.
Schinnerer, J., Katalog d. Glas-
gemälde d. bayer. Nationalmuseums.
(Kataloge d. b. Nationalm. IA:
Münch.: Bayr. Nationalm. 46 S.;
40 Taf. 20 M. [654
Schulz, F. T., Beitrr. z. G. d.
Außenmalerei in Nürnberg. (Mitt. a.
d Germ. Nationalmus. "ue, 141-57
u. ’08, 10-21; Taff.) [655
Roth, V., G. d. dt. Kunstgewerbes
in Siebenbürgen. Mit 75 Abbilden.
auf 33 Taf. (104 v. 760.) Straßb.:
Heitz. xv, 260 S. 16 M. [656
Schmohl, P., Volkstüml. Kunst
aus Schwaben. Hrsg. ont Mitwirkg.v.
Eug. Gradmann. Eßlingen: Neff.
xvj, 106 S. 25 M. 657
Czihak, E. v., Die Edelschmiede-
kunst früher. Zeiten in Preußen.
TI. II: Westpreußen. Enth.: Danzig-
Thorn - Elbing- Marienburg - Kleinere
Städte = Nachtrr. Lpz.: Hiersemann.
xjx,1958.; 25Lichtdr.-Taf. 36M. [658
Rez.: Mitt. d Westpr. G.-Ver. 7, 67-69
Simson.
Hoffmann, Fr. v., Das europ.
Porzellan d. bayer. Nationalmuseums.
(Kataloge d. b. Nationalm. X.)
Münch.: Bayer. Nationalm. 4°. 262S.;
25 Taf. 18 M. [659
Rez.: Mannh. G.bll. 9, 3244-47.
Stengel, W., Dt. Keramik im Germ.
Museum. (Mitt. a. d. Germ. National-
mus. '08, 22-43 u. 62-77; 4 Taf.) [660
Lauffer, 0., Zur G. d. Irdenware in
Frankf. a. M. (Pinzelforschgn. üb. Kunst- u.
Altertumsgegenstände zu Frankf. 1,49-60.) [661
Böbm, J., Die Kunst-Uhren auf
d. K. K. Sternwarte zu Prag. Hrsg.
v. L. Weinek. Prag: Selbstverl. d.
Sternwarte. xj, 48 S.; 21 Lichtdr.-
Taf. [662
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
46, Lit. Beil., 59f. Reinwarth.
Westendorp, K., Die künstlerisch.
Bucheinbände d. Metzer Bibliothek
v. 14. bis 18. Jh. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 19, 391-435; Taf. 7-32.) [663
Sachs, C., Musik-G. d. St. Berlin
bis 1800. Stadtpfeifer, Kantoren u.
Organisten an d. Kirchen städt.
Patronats. Berl.: Paetel. 325 S.
8 M. [664
Krauß, R., Das Stuttg. Hoftheater
v. d. ältest. Zeiten bis z. Gegenwart.
Stuttg.: Metzler. 351 S. 8 M. 40. [665
Kunst. —
Doebber, A., Lauchstädtu. Weimar.
Berl.: Mittler. xjx, 193 S.; 20 Taf.
5 M. [666
g) Volksleben.
Handbücher z. Volkekde Lpz.:
Heims. à 2 M. [667
1: Schell, Die Sage, s. ’08, 2485. Rez.:
Hess. BU f Volkskde. 7, 199-202 Helm.
II: Adf. Thimme, Das Märchen. 201 S.
UI: O. Schell, Das Volkslied. 204 8.
IV: Wehrhan, Kinderlied. 189 S.
Wort u. Brauch. Volkskundl.
Arbeiten; hrsg. v. Th. Siebs u. M.
Hippe. Hft.I-IV. Bresl.: Marcus. [668
I-III s. Nr. 59; 60; 63. IV: E. Bohn, Die
Nationalbhymnen d. europ. Völker. 75 S.
2 M. 50.
Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde.
d Ko 2578). VII u. Di [669
: G. Jungbauer, Volksdichtg. a. d.
een xxxvj, 233 S. 3 M. 50. IX, 1:
J. Schramek, Das Böhmerwaldbauernhaus.
4 S.; 15 Taf. 3 M.
Eberhardt, A., Mitt. üb. volkstüml. Über-
liefergn. in Württemb. (Württb. Jahrbb. f.
Stat. u. Ldkde. ’07, I, 199-220.) — O. Schröder,
Volkskundliches a. Rheinhessen. (Hess. Bll. f.
Volkskde. 5, 157f.) — Ph. Köhler, Volks-
kundl. Nachlese a. Langsdorf u. Umgeg.
(Ebd. 6, 56-59. (670
Markgraf, .. Das moselländ. Volk in s.
Weistümern, s. ’03, 2481. Rez.: Hist. Zt. 100,
627-380 v. Below; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26
u Hist. Jahrb. 29, 719f. Grupp; Korr.-
. Gesamt-Vor. ’08. Nr. 8 A. W.; N. Rev.
= SCH droit 81, 712-15 Blondel; Berichtigung
d. Rez. Rörigs e Markgr. u. Antw. R.s: Hist.
Vierteljschr. 11, 411-16. [671
Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bez.
Minden (s. ’08, 553). Forts. (Zt. d Ver. f.
rhein. u. westf. Volkskde. 5,93-101 ; 172-84.) (672
Erfurth, R., Bilder aus d. Kultur-
G. unser. Heimat. Mit bes. Berücks.
d Prov. Sachsen, d. Hrzgt. Anhalt
u. d. Kgr. Sachsen. 2. verm. Aufl.
Halle: Mählmann 1907. 132 S.
1 M. 20. 673
Beiträge z. Volks- u. Heimatkde.
d. Altmark. Lpz.: Klinkhardt. [674
II: Altmärk. Sagenschatz; gesammelt v.
Lehrerverband d. Altmark. xj, 259 S. 3 M. 20.
(I noch nicht ersch.)
Freytag, E. R., Beitrr. z. Volkskde. (Mitt.
d Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 372-77; 399f.) —
Hälsig, Beitrr. z. Volkekde. Aus d. Wald-
heim - Döbelner Gegend. (Ebd. 339-46; 368
er [675
iträge z. Volkskde. Dem Verbande dt.
Vereine f. Volkskde. Okt. ’08 überr. v. Vor-
stand d. „Brandenburgia“. Berl.: Dr. v.
Stankiewicz. ar S. [676
Friedrichs, Q., Grundlage, Ent-
stehg. u. Deutg. germ. Märchen,
Mythen u. Sagen. Lpz.: Heim. xvj,
495 S. 12 M. [677
Volksleben.
"25
Leyen, F. v. der, Dt. Sagenbuch;
in Verbindg. m. Frdr. Ranke u.
Karl Alex. v. Müller hrsg. Tl. I:
Die Götter u. Göttersagen d. Ger-
manen. Münch.: Beck. 253 S.
2 M. 50. [678
Pogatschnigg, V., Etymolog. Sagen aus
Kärnten (e. ’07, 2584). Forts. (Carinthia 98 I,
37-40.) — M. Höfler, Zum Sagenschatze d.
Isarwinkels. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 183
-84.) — A. Birlinger, Badische Sagen; mitg.
v.F. Pfaff. (Alemannia 9, 321-233.) — Menges,
Sagen a. d krommen Elsaß (s. '08, 562).
Forts. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 40-
49.) — Langheinz, Sagen a. Hirschhorn u.
Umgebg., mitg.v. Diehl. (Hess. Bil. f. Volks-
kde. 7, 17-29.) — Th. Ehrlich, Aus d. Bagen-
schatze d. Vordereifel. (Zt. ei Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 5, 221-26.) (679
Bechstein, L., Die Sagen v. Eisenach u.
d. Wartburg, d. Hörselberg u. Reinhardta-
brunn, ges. u. hrsg. Eisenach: Eifert & Sch.
137 S. 1 M. [680
Knoop, 0., Posener Geld- u. Schatzsagen.
Rogasen. Progr. 4°. 45 8. (6531
a na treie,
Böckel, 0., Handb. d. dt. Volks-
liedes. Zugl. 4. umgestalt. Ausg. v.
Vilmars Handbüchlein f. Freunde
d. dt. Volksliedes. Marburg: Elwert.
393 S. 5 M. [682
Futilitates. Beitrr. z. volkskundl.
Erotik. Wien: Dr. R. Ludwig.
à 12 M. [683
I: E. K. Blümmil, Schlamperlieder. Dt.
Volkslieder d. 16.-19. Jh. Mit Singweisen.
181 S. II: J. Polsterer, Schwanke u.
Bauernerzählgn. a. Niederösterr. 182 8.
II: Blümml, Aus d Liederhss. d. Stud.
Clodius 1669 u. d Fräul. v. Crailsheim 1747/49.
176 8. IV: Polsterer, Militaria. Sammig.
d. typ. handschr. Lit. d. dt.-öst. Soldaten-
standes. 205 S.
Heuft, H., Volkslieder a. d. Eifel. (Zt.d.
Ver. f. Volkskde. 18, 184-88.) [684
Stein, Sprichwörter u. bildl. Redensarten
a. d. Wetterau. (Hess. Bll. f. Volkskde. 6,
44-55.) [685
Vogt, Th., Volkskundliches a. alt. Akten.
I. u. II. (Ebd. 7, 44; 46; 1832-86.) (636
Strackerjan, L., Aberglaube u.
Sagen a. d Hzgt. Oldenburg. 2. erw.
Aufl. hrsg. v. K. Willoh. 2 Bde.
Oldenb.: Stalling. xxj, 517; 518 8.
7 M. 20. [687
Osten, G. v. d., Versuch üb. d. Volks-
aberglauben im Lande Wursten. (Jahresber.
d. Männer v. Morgenstern 7/8, 10-25.) [688
Drechsler, P., Die Seele nach d. Tode in
d. Anschauung d. Volkes. (Mitt. d. Schles.
Ges. f. Volkskde. 19, 1-24.) [689
Jacoby, A., Angebliches Blutrecht ober-
elsäss. Grundherren vor d franz. Revol.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 6-18.) [690
Tobler, A., Der Appenzeller Witz. 5. Aufl.
Rorschach: Kober. 203 8. 2 M. [691
"26
Keller, A., Die Schwaben in d. G. d.
Volkshumors, s. "08, 2499. Rez.: Hist. Zt.
100, 625-27 G. Bossert; Hess. BU f. Vulkskde.
7, 55-58 Veit; Korr.bl. d. G»samt-Ver. ’08,
Nr. 10 Mehring; Anz. f. dt. Altert 32,
224 E. S. [69
Kahle, B., Ortsneckereien u. allerlei Volks-
humor a. d. bad. Unterland. (Aus: Bill. d.
Bad. Ver. f. Volkskde) Freiburg i. Br.:
Fehsenfeld. 74 8. 1 M. Rez.: Hess. BI. f.
Volkskde. 7, 191-95 O. Heilig. [693
Reichhardt, R.
in Sitte u. Brauch. Jona: Costenoble.
200 S. 4 M. [694
Kassel, Meßti u. Kirwe im Elsaß (s. ’08,
671). Schluß. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
24, 229-355.) 1695
Becker, A., Pfälzer Frühlingsfeiern. (Hess.
Bil. f. Volkskde. 6, 145-77.) Vgl. ’08, 2502. [696
Heldmann, K., Mittelalterliche Volksspiele
in d. thüring.-säche. Landen. (XXXII v. Nr.
846.) Halle: Hendel 58» S. 1 M. Rez: N.
Arch. f. sächs. G. 29, 3i4f. Mogk; Hess. BI.
f. Volkskde. 7, (änt Helm. [697
Die dt. Feste
Buchmann, J., Fasten u. Ostern im Eger-
lande. (Sammig gemeinnütz.Vortrüge Nr. 360.)
Prag: Calve. 16 S. 20 Pf. — 0. Schulte,
Taufsitten u. -brüuche in e. oberhess. Orte
vor 250 J. u. heute. (Hess. Bil. f. Volkskde.
7, 65-78.) — 0. Böttcher, Altvogtländ. Weih-
nachtsbräuche. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volks-
kde. 4, 347-49.) [698
Höfler, M., Gebildbrote d. Faschings-,
Fastnachts- u. Fastenzeit. (Zt. f. öst. Volks-
kde. 5. Suppl -Hft. z. Jg. XIV.) Wien: Gerold.
104 8.; 47 Textabbildgu. 4 M. — Ders.,
Gebildbrote bei Sterbefüllen. (Arch. f. Anthrop.
84, 91-112; 2 Taf.) [699
Heyne, M., Das altdt. Handwerk.
Aus d. Nachlaß. Straßb.: Trübner.
xv, 218 5. 6 M. [700
Rez.: Hist. Zt. 102, 104f. Edw. Schröder.
Herlein, W., Das Dorfleben in s.
eschichtl. Entwicklg., gezeigt an d.
. e. einzeln. Dorfes an d. Grenzen
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od. G. d. Dorfes Rohrbach. Hrsg. v.
J.E. Weis-Liebersdorf. Regensb.:
Manz. xv, 254 S. 5 M. [701
Gümpell, J., G. d. Schützen-Ver.
zu Cassel 1547-1907. Cassel: Dufayel.
4 M. [702
Neumann, O., Das Freimaurertum,
s. G. u. s. Wesen m. besond. Berück-
sichtg. d. dt. Freimaurerei. Berl.:
Unger. oi, 139 S. 3 M. [703
Lellmann, C., Freimaurerei u. Volkskde.
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5,
229-32.) [703 a
Peßler
Reiche.
Die Haustypengebiete im Dt.
(Dt. Erde "og, 14-52.) [704
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Bibliographie Nr. 692—760.
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Odenwaldes u. d. südwestl. Dtlds.
Darmst.: Zedler & V. 58 S.; 13 Taf.
4 M. 50. Vgl. '07, 589. [705
Struck, R., Das alte bürgerl.
Wohnhaus in Lübeck. Beitr.z. G.d.
lüb. Wohnhauses. (Veröff. d. Ver. f.
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Lübeke & N. 102 S. 5 M. [706
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ernhäuser in Wort u. Bild. (Mitt. d.
Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 391-99;
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Suhr, C., Hamburg. Trachten.
Hamb. 1838. N. Ausg. m. Einltg. v.
J. Heckscher. (10 Lfgn.) Berl.:
Barsdorf. 4°. 50 farb. Taf. m. 52 S.
Text. à 8 M. [T08
J. Hockscher, Suhrs hamb. Trachten.
Kunst- u. kulturgeschichtl. Studie nebst
bibliogr. Verz. sonst. hamb. Trachtenwerke.
Ebd. Ar S. 11-52; Taf. 5 M.
Gerbing, L.. Die Thüringer Volkstrachten.
(Zt. d Ver. f. Volkekde. 18, 412-25.) [709
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete
d G. (8.’08,534). VI,23: Stauber, Schedel-
sche Bibliothek. (710
Studien, Hist., voröff. v. Ebering (s. '0%,
2521) Hft. 62-64. (#2: Ginter, Habab. Liga,
1635-35; 63: Heineken, Salzhandel Lüne-
burgs s. in Abt. B, Gruppe A c.a; 64: An-
dres, Einführg. d. konstitut. Systoms in
Hessen.) (7L
Abhandlungen, Leipz. hist. (s. ’08, 2523).
IX s. Nr. 460. X s. Nr. 1020. [713
Untersuchungen, geschichtl., hrsg. v.
Lamprecht (s. ’08, 55). V, 3: Dorschel,
Maria Theresias Staats- u. Lebensanschau-
ung. [13
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (a. ug,
524). VIII s. Nr. 1031. [714
Studien, Wurzburg., z. G. d. Mittelalters
u. d. Neuzeit; hrsg. v. A. Chroust. H.I
s. ’08, 3128. ‚115
Abhandlungen, Heidelb., z. mittl. u. neuer.
G. (s. ’08, 591). XX 8.’08, 3561. XXI: Wiens,
Fancan u. d. franz. Polit. 1624-27; XXII:
Burkhausen, Fr. Guicciardinis polit.
Theorien. [716
Delbrück - Festschrift. Gesamım.
Aufsätze, Hans Delbrück zu sein.
60. Geburtstage dargebr. v. Freunden
u. Schülern. Berl.: Silke 388 S.
8 M. [717
Fournier, A., Hist. Studien u.
Skizzen. R. I. Wien: Braumüller.
361 S. 6 M. [718
Treitschke, H. v., Bilder aus d. dt. G.
2 Bde. Lpz.: Hirzel. 370, 2708. 4M no. [119
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Zeitschrift, Hist. (s. '08, 2526).
C (3. F., IV), 3. S. 473-700. CI (3. E.,
V), 2. 3. S. 237-700.
Jahrbuch, Hist. (s. "ug, 2527).
XXIX, 3-4. S. 496-1008; xuıj S. [721
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.-
forschg. (s. ’08, 2528). XXIX, 3-4.
S. 885-730; 6 Taf. [722
Geschichtsblätter, Dt. (s.’08, 2529).
IX, 6-12 u. X, 1-2. S. 143-320;
1-56. [723
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. "op, 2531).
Sp. 265-504).
Bericht ob, d 10. Versammig. dt. Historiker
zu Dresden 3 bis 7. IX. 1907. Lpz.: Duncker
á H. 61 S. 1 M. 60. [725
Mitteilangen a. d. German. National-
museum (s. ‘03, 2532). 1908, 5. 1-87; Taf. 1-8.
— Anzeiger. 19083, 1-2. 8. j-xxv. (7126
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibl. (s. '08, 2534). XI, 1.
jx, 244 8S. [727
Jahresberichte d. Geschichtswiss.
(s. ’08, 601). Jg. XXIX: 1906. 2 Tle.
!
}
[720 .
"27
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog (s "og,
: 6#11a). Reg. zu Bd. I-X; bearb. v. Geo.
Wolff. 230 Sp. 4 M. [739
' Archiv f. Kultur-G. (s. "op, 2541).
VI, 2-4. S. 137-508. [740
CO?
LVI, Nr. 7-12 :
[724 |
Untersuchungen z. dt. Staate- u. Rechts-G.
(s. ’08, 3548). Hft. 97 u 98 s. Nr. 367; 397. [741
Quellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt.
Reiches im Mittelalter u. Neuzeit (8.’80, u
UL 1 s. Nr. 386.)
Beiträge, Deutschrechtl. (s.
II, 1 s. Nr. 1085. II, 2 s. Nr. 489.
Studien, Tübing., f. schwäb. u. dt. Rechts-
’08, 2514). II, 2 (Nr. 6) 8 Nr. 385. (744
Festschrift f. Karl v. Amira zu
sein. 60. Geburtstage gewidm. v.
sein. Schülern. Berl.: Häring. 233 S.
‘08,
' 8 M. 745
Miete eeh f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. "08. 2546). VI, 2-4.
S. 159-608. [746
vu, 373, 594; 379, 281 S. 50 M. [728 |
Rez. v. Jg. 24-28:
Lauchert.
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. op,
2535). XXXVI, 2-4. S. 129-502. [729
Jahresbericht üb. d. Erscheinungen
auf d. Geb. d. germ. Philologie (s.
’06, 2520). Jg. 26: 1904. 225, 183 S.
9 M. Jg. 27: 1905. 177,2138. 9 M.
Jg.28: 1906. 210, 284 S. 10 M. [730
Zeitschrift f. dt. Mundarten (s.
’08, 605). Jg. 1908. 384 S. [731
Korrespondeuzblatt d Ver. f. niederdt.
er (s. ’08, 606). XXVIII: 1997.
1115. 2 M [732
Archiv f. Urkundenforschg. (s. Nr.
607). I, 2-3. S. 185-510; Taf. 5u. 6. [733
Zeitschrift f. Numismat. (s. ’08,
6031. XXVI,&. 9.327-494; Taf. 2-8. [734
Zeitschrift, Num. (s. '08, 609).
N. F. I (= 41). emt, 336 S.; 13 Taf.
12 M. [735
Revue suisse de num. (s. '07, 633).
XIII, 2. S. 337-455; Taf. 21 u. 22.
XIV, 1. S. 1-263; Taf. 1-7. [736
Vierteljahrsschrift f. ‚Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. ’08, 2540).
Hist. Jahrb. 29, 748-51
XXXVI, 8-4. S. 177-376. [737
Herold, Deutscher (s. ’08, 2540a\. XXX,
7-12. 8. 125-231. [737 a
Jahrbuch d. K. K. herald. Ges.
„Adler“ (s. '08, 611). N.F. XVII.
296 S.; Taf. 16 M. [738
XL, 2-4.
Abhandlungen z. Verkehrs-See-G. Hrsg.
v. D. Schäfer. Is. Nr. 432. [747
Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden.
Hrsg. v. E. Täublor. I, 1. Lpz.: We
47 S. 80 Pf.
Zeitschrift f. Kirch.-G.(s.’08 Big
XXIX, 2.8. S. 123- 440; 31-109. [749
Studien u. Mitt. a. d Bened.- u. Cist.-
Orden (a. ’08, 618). XXVIII, 3-4 u XXIX,
1-3. S. 425-743; 1-516. [750
Geschichtsblätter d. Dt. Hugenotten-Ver.
(s. ’08, 2548). XIL, 7: Denkinger, Die
Refugies d'Orange iu d Schweiz 1708f.
XIII, 8 s. Nr. 577. [751
Mitteilungen d Ges. f. dt. Er-
ziehungs- u. Schul-G. (s. '08, 2550).
XVII, 2-4. S. 66-339. — Beihft. 16:
Heigenmooser, Frz. Xav. Hof-
mann s. in Abt. B, Gruppe 7. [752
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. ’03, 2551).
XV, 1/2. S.1-440 — Erg.hft. VII: Hauffen,
Neue Fischart-Studien. [753
Zeitschrift f. vergl. Lit.-G. (s. "oi, 2643).
N.F. XVII, Ai S. 177-336. [754
Stadien z. Se Lit.-G. (s. ’08, nn
Bd. VIII. 512 S
Zeitschrift f. dt. Philol. (s.'u8 622)
S. 129-512. [756
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ’08,
623). XLIX, 4-L, 8. S. 405-540; 1-296.
— Anzeiger. XXXI, 4-XXXI, 3.
S. 153-216; 1-248. [757
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(s. '08. 2552). XXXIII, 8 u. XXXIV,
1-2. S. 406-572; 1-424. [758
Untersuchungen u. Quellen z.
germ. u. rom. Philol. Joh. v. Kelle
dargebr. 2 Tle. (Prager dt. Stud.
Prag: Belimann. 631;
[759
Studien z. dt. Kunst-G. (s. ’08, 2553).
Hr 96-104 s. Nr. 642, 656 u. in Abtig. B,
Gruppe 4, c,y, 5,c u. 6. [760
KL
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn.
d. Allerh. Kaiserhauses (s. ’08, 626).
XXVII, 2-5. S.65-235; Taf. 4-37. [761
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlen (s. "og, 627). XXIX, 3-4.
S. 137-298; 11 Taf. — Beihft. 46 S.
(4 M. 50.) Amtl. Berr. XXIX, 7-
XXX, 4. Sp. 166-335; 1-111. [762
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde.
(e '08, 628). Jg. XVII. 480 S. [763
Blätter d. Bad. Ver. f. Volkskde. Hft. 1-5.
Freib.: Felsenfeld 1905-7. S. 1-120. [764
Blätter, Hessische, f. Volkskde.
(s. ON, 2657). VI u. VII. Hrsg. v.
K. Helm u. H. Hepding: xvj, 208
u. 366 S. 16 M. 207S. 6M. [765
Mitteilungen d. Schles. Ges. f.
Volkskde. (8.'08, 629). Hft. XIX. 1868S.
2 M. 50. [766
Archiv f. österr. G. (s. "op, 630).
Bd. XCVIII, 1 u. XCIX, 1. 382 S.
7 M. 35. 396 S.; Kte. 8 M. 20. [767
Mitteilungen d. 3. (Arch.-)Sektion
d. K. K. Zentral Komm. (s. oi, 2660).
VI (Vermischte Aufsätze III), Hft. 3.
S. 343-438. 3 M. VII, 1. S. 1-82.
2M. [768
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. (s. "op, 632). Jg. XXIX.
219 S.; Taf. 9 M. 60. [769
Jahrbuch d K. K. Zentral Komm.
z. Erforschg. etc. d. Kunst- u. hist.
Denkmale (s. "oi, 2661 u. ’08, 634).
N. F. IV, TI. 1, Sp. 201-810; Taf. 8-
13. — Jahrbuch f. Altertskde. (s.
oe, 635). I, 4 u. II, 1-3. S. 134-94;
1-160. — Kunstgeschichtl. Jahrbuch
(s. ’08, 634). 1907, 3/4. S. 69-172 u.
Taf. 9-14; Sp. 89-148. 1908, 1-3.
S. 1-132 u. 13 Taf.; Sp. 1-104. [770
Jahrbuch d. Stiftes Klosterneu-
burg. Hrsg. v. Mitgliedern d. Stiftes
Klosterneub. I. Wien: Kirsch. 252 S.;
7 Taf. 8 M. [771
Carinthia I. (s. "og, 2559). Jg. 98,
Nr. 4-6. S. 97-198. [772
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg.
Landeskde. (s. °08, 636). XLVIII:
1908. 291 S.; Taff. [773
Forschungen u. Mitteilungen z.
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. ’08, 2560).
V, 2-4. S. 101-348. [774
Zeitschrift d. Ferdinandeums f.
Tirol u. Vorarlberg (8. ’08, 638). 3. F.,
Hft. LII. 851, xcı1) S.; 5 Taf. 12 M. [775
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen (e ’08, 2562). XLVI, 4.
|
|
|
|
|
Bibliographie Nr. 761—833. .
S. 307-418; 55-70. XLVII, 1. S. 1-24;
1-16. [776
Archivd.Ver.f.siebenb. Landeskde.
(8.’08, 2564). N. F. XXXV, 1-4. 522;
468. (Jg.:6K.)— Korrespondenz-
blatt. XXX, 7-12. S. 89-160. [777
Jahrbuch f. schweiz. G. (s. "og, 641).
Jg. XXXIII. ve, 345 S. 6 M. [778
Anzeiger f. schweiz.G. (s.’08, 2565).
1908, 2-3. Bd. X, 277-336. [779
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G.
(8. 08, 2567). II, 1-3. S. 1-240. [780
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altert-
kde. (s. '08, 2569). VIII, 1. xjv, 314 S.;
9 Taf. u. 4 Tab. 7 M. 60. [781
Mitteilungen z. vaterl. G., hrsg.
v. Hist. Ver. St. Gallen ís. ui, 2678).
XXX (3. F. X),2. S.497-955. 16 M. [782
Geschichtsblätter, Freiburger (a.
'07, 2684). Jg. XIV: 1907. xvj; 164 S.
3 M. 20. 183
Forschungen z. G. Bayerns (s. "og,
2575). XVI, 3. S. 155-229: [784
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G.
Bayerns (s. ’07, 2687). XVII, 12.
S. 1-39; 2 Taf. [785
Darstellungen a. d. bayer. Kriegs-
u. Heeres-G. (s. "og, 647). Hft. XVII.
216 S. 4 M. [786
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. '08,
2576). XIV, 5-6 u. XV, Lä $. 197
-308; 1-104. [787
Verhandlungen d. Hist. Ver. f.
Niederbayern (s. '08, 650). Bd. XLIV.
307 S.; 3 Taf. 4 M. [788
Verhandlungen d. Hist. Ver. v.
Oberpfalz u. Regensburg (s.’07, 2695).
Bd. LVIIE (N.F. L): 1906 u. LIX
N. F. LD: 1907. 232 8, 18 Taf.
3088. à 4 M. [789
Archiv f. G. etc. v. Oberfranken
(s. °08, 651). XXII, 8. 206 S. [790
Jahresbericht d. Hist. Ver. f.
Mittelfrank. (s. '07, 2699). LV.
Iv, 111 S. 4 M. 50. [791
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St.
Nürnberg (s. ’07, 2700). Hp XVII.
316 S. 6 M. 80. [792
Vierteljahrshefte, Württemb.. f.
Landes-G. (s. '08, 657). N.F. XVI.
534; 6 S. [793
Jahrbücher, Württb., f. Statist.
u. Ldkde. (s. '07, 2708). Jg. 1907.
xxvj, 233, 206 S.; 3 Ktn. [794
Fundberichte a. Schwaben (s. ’07, 2704).
XV: 1907. 90 S.; 7 Taf. 1 M. 60. [795
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Archiv, Schwäbisches (s. ‘08, 2590). XXVI |
[79
Nr. 7-12. 8. 97-192.
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ‘08,
659). N.F. XI, 3/4 u. XII, 1/2.
S. 97-192; 1-96. [797
Mitteilungen d Ver. f. G. etc. in
Hohenzollern (s. '06, 775). Jg. XXIX-
XXXI: 19058. xxj, 78 8. [798
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (e
mg, 2591). N. F. XXII, 3-4. S. 387-
784. — Inhaltsverz. zu A.F. Bd. 1
-39, beach v. K. Sopp. zu, 108 S.
3 M. [799
Mitteilungen d Rad. Hist. Komm. (s. ’U8,
sur ai, Nr. 30, S. 65-130. (Verbund. m. d.
Zt. f. G. d. Oberrh).) [799 a
Alemannia. Zt. f. alemann. u.
frink. G. (s. °08, 2593). N.F. IX, 2-3.
S. 81-248. o [800
Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr.
(8. ’08, 664). Jg. XXIV. 341 S.
2 M. 50. [801
Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltung
d. geschichtl. Denkmäler im Elsaß
(s. "Op, 714 u. "ON, 2711). XXII, 2.
S. 127-244; 2 Taf, S. 25-113;
15*-18*. [802
Bulletin dn musée hist. de Mulhouse (s.
‘08, 2598). XXXI: 1907. 159 8.; Taf. 2M. [803
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertskde. (s. ’08, 667). XIX: 1907.
jx, 583 S.; 35 Taf. u. 1 Plan.
15
Geschichtsblätter, Mannheim. (s.
2608). IX, 7-12. Sp. 145-264. [505
Monatsschrift d Frankenthal. Altert.-Ver.
(s. ‘08, 2605). XVI, Nr. 6-12. S. 25-52. (506
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzt.
Hessen (s. "On, 673). N. F. IV, Nr. 6-8. S 157
-212. [~07
Archiv f. hess. G. u. EE
Ergänzgsbd.: Beitrr. z. hess. Kirch -
G. (8. 08, 2606). III, 4. S. 265-
344. 808
Beiträge zur hess. Schul- u. Uni-
versitäts-G. (8. '07, 2719). I, 3. S. 249-
320. 2 M. [809
Zeitschrift, Mainzer (s. og, 674).
III: 1908. 144 S.; 6 Taf. 7 M. [810
Veröffentlichungen d. Ortsgruppe Diez
d. Ver. f. nass. Altertkde. u. G.-forschg. Nr. 3
u. A Diez: Meckel 42; 103 S. 1 M. 50. [811
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G.kde. (8.
u re XXVI: 1906. 46.8. XXVII: 1907.
[812
"Zeitschrift, Westdt., f.G. u. Kunst
(s. '08, 2609). Hrsg. v. J. Hansen
u. J. Hashagen. XXVII, 1-3. S. 1-
391; Taf. (16 M). — Erg.-Hft.
XIV a Nr. 1153. -- Röm.-germ.
Korr.-Bl. Hrsg. v. E. Krüger.
I, 4-6. S. 41-84. GER
EE EE E e a
| xvj, 367 S. 6 M.
*29
Jahrbücher, Bonner (s. '08, 2611).
CXVII, 1-2. S. 1-288; Taf. 1. [814
Monatshefte f. rhein, Kirch.-G.
(s. 08, 679). I, 12 u. II. S. 529-76;
384 S. [815
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u.
westf. Volkskde. (e ’08, 680). Jg. V.
325 S. [816
Archiv, Trierisches (s. '08, 2612).
Hft. XII. 192 S. u. Beil. S. 177-92.
3 M. 50. (Einzelpr.: 4 M.) Erg.-
Hft. IX (Kentenich, Trier. Stadt-
rechnen. Hft. 1: 14. Jh.) = Veröf-
fentlichungen d Ges. f. trier. G.
u. Denkmalpflege. I. Trier: F. Lintz.
6 M. [817
Chronik, Trier. (s. ’08, 2612 a). Son
va 8. 145-92; 1.32. 818
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. "og, 683). Hft. an 200 S.
5 M. 50. Hft. OC? 174 S. 4 M. 40. [819
Monatsschrift d. Berg.G.-Ver.(8.’08, 2613a).
XV, 4-12. 8. 61-220. (320
Veröffe ntlichungen d. Hist. Ver. f. Geldern
IV,
u. Umgegend (s. '07, 2732). Nr. XX- u
8; 19; 22 8. 821
Aus Aachens Vorzeit (s. "oi, 2753)
XX, 5/17. 8. 65-274. [822
Bulletin de la Comm: Roy. d’hist.
de l'Acad. R. de Belg. (s.’08, 2617).
LXXVII, 1-3. Bt, 1-267. [823
Archievenblad, Nederl. (s. 'U8,
2618). XVI: 19078, 3-4 u. 19089, 1
S. 159-267; 1-81. [824
Bijdragen v. vaderl. gesch. en oud-
heidkde. (s. "og, 2619). 4. R., VII,
1-3. S. 1-340. 3 fl. 75. [825
Analectes p. serv. à l’hist. ecel.
de la Belgique (s. °08, 2620). XXIV
(3. S., IV), 2-4. S. 129-511. [826
Bijdragen en meded. v. h. Hist.
Genootsch. te Utrecht (s. ’08, 693).
D. XXIX. ıxjx, 442 S. [827
Hessenland (s. '08, 2622). Jg. XXII, We
13-24. S. 181-362.
Zeitschrift f. vaterl.G. u. Altertkde.
Westfal. (e '07, 2749). XLV: 1907.
296; 227 S.; 1 Taf. 9M. [829
Mittellungen d. Ver. f. G. etc. v.
Osnabr. (s. '07, 2759). XXXII: 1907.
[830
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (e ung, 2629). 1908, 4. S. 323-
426. [831
Quellen a. Darstellungen z. G. Nieder-
sachs. (8. "On, 2043). XXVI s. Nr. 615. [532
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs,
Kirch.-G. (s. "ON, 737). XII: 1907.
302 S. 5 M. [833
*30
Geschiehtsblätter, Hannov. (e '08,
2632). XI, 7-12. S. 193-368; 608. [834
Museumsblätter, Lüneburg. (s. ’07, 2765).
Hft. V. 99 8. 1835
Jahresbericht d. Männer vom Morgenstern,
Heimatbund an Elb- u. Wesermündg. (s. "Oo.
7357). H. IV; Kol VILVIN; IX. 1901-1907.
64; 62; 103; 127 $ [836
@eschichtsblätter, Hansische (s.
08,701). Jg.XXXV. 5608. 13M. |837
Zeitschriftd. Ver. f.hamb.G. (s.'06,
820). XII, 3. S. 343-561. XIII, 1. 8.1-
180. (à 3 M.) — Mitteilungen (s.
'06, 2626). Jg. XXVI u. XXVII: 1906
u. 1907 (Bd. IX, 197-630). 4 M. [838
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G.
u. Altertkde. IX, 1 u. 2 m. Beil. u.
X, 1 m. Beil. Lüb.: Lübcke & N.
1907/8. 396 S. m. 2 Taf. u. 26 S. in
4°. 254, 10* S. u. 19 Taf. m. 21 Licht-
bildern u. 4 Ktn. 6 u.5 M. [839
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. (8. ’08, 2633). Bd. XXXVIII. 511;
16 S. 8 M. [840
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst.
Käsch A. R. Il: Beitrr. u. Mitt. (8.
"08, 2634). IV, 4. S. 271-414. 2 M. [841
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G.
(07, 2767). XXIII: Rodenberg, Akten z.
Hafenprozeß d. St. Kiel. XXIV s. Nr.247. [842
Mitteilungen d. Nordfries. Ver. f. Heimat-
kde. H. IV. Jg. 1906,07. Husum: Deiff.
150 S&S. 4 M. Deg
Zeitschrift d. Harz-Ver. (s.
704). Jg. XLI, 1. S. 1-186. (6 M.) ed
Magarin, Braunschw: (s. ’08, 2635). 1908,
6-12. S. 61-170. [845
Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Hist. Komm.
d. Prov. Sachsen etc. (s. °07, 2769). XXXII
s. Nr. 697. XXXIII s. Nr. 1033. [846
Geschichtsblätter f. Magdeb. (s.
oe, 2636). XLIII. 449 S. [847
Mittel ungen d. Ver. f. anhalt. G.
u. Altertkde. (s. '07, 2771). XI, 1.
S. 1-103. 4 M. [848
Jahresschrift f. d. Vor-G. d. sächs.-
thür. Länder (s.’U6, 2636). Bd. V. ou,
8 Taf. AN BAVI. 118S.;7Taf. 5M.50.
Bd. VII. vu, 134 S.; 18 Taf. 7M. [849
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u.
Altertkde. (s. '08, 710). N.F. XVIII, 2.
S. 259-446; Taf. 4 M. [850
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (s.
'08, 712). IX: 1908/9. 142 S. 4 M. [851
Schriften d. Ver. f. sachs. -meining.
G. u. Ldkde. (s. og, 715). Hft. LVII.
S. 619-710. 2 M. [852
Archiv, Neues, f. sächs. G. u.
Altertskde. (s. '08, 2643). XXIX, 3/4.
S. 217-424. — Jahresbericht d. kgl.
sächs. Altert.- Ver. 33: 1907/8. 26 S. [258
Bibliographie Nr. 884—896.
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. '08, 2645). IV, 10-12.
S. 325-404; 12 Taf. [854
Geschichtsblätter, Dresdner (s.’08,
2650) oa, 3 (IV, 249-80). [855
Mitteilungen d. Ver. f. Chemnitz.
G. (s. ’06, 835). Jabrb. XIV: 1906,8.
191 S.; Kte. 8 M. [856
Mitteilungen d. Altert.-Ver. für
Zwickau u. Umgegend (8. "06, 2644).
Hp IX. 219 S. 5 M. 60. [857
Magazin nn (s. ’08, 721).
Bd. LXXXIV, 1. 290 S.; 8 Taf.
u. Kte. [858
EN z. brandb. u. preuß.
G. (8. Nr. 728). Bd. XXI, 1. S. 1-335.
6 M. [859
Beiträge z. brandb. u. preuß. G.
Festschr. f. Schmoller. Lpz.: Duncker
& H. 403 S. 11 M. E
Archiv d. Brandenburgia (s.
771). Bd. XI. 1904. 126 S. 4 M
Bd. XII. 1907. 98; 247 S. 6 M. [861
Jahrbuch f. brandenb. Kirch.-G.
(8.’06, 2653). Jg. IV. 260S. 4 M. 50. [862
Schriften d. Ver. f. G. Berlins (s. "oe, 842).
H. 42 s. Nr. 356. — Mitteilungen (s. "oa,
2652). 1908, Nr. 8-12. S. 187-328. (oc?
Sehriften d. Ver. f. G. d. Neu-
mark (s. '08, 726). Hft. XXI. 280 S.
3 M. 50. [864
Jahrbücher d. Ver. f. mecklenb.
G.u. Altertkde. (s. ug, 727). Jg. LXXIIL
292; 42; 67 S. 8 M. (865
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. u. Al-
tertkdo. (s. ’08, 2655): 1908. 188 S. [865
Zeitschrift d. Ver. f. G. Schlesiens
(8.’07,2790). Bd. XLII. 3608. 4M. [867
Geschichtsblätter a Schlesische. Mitt. d.
Ver. f. G. Schlesiens. Jpg. 1908. Breslau: Ver.
f. G. Schles. 50 Pf. (Jg. 80 Pf.) [>63
Darstellungen u. Quellen z. schles. G.
(8.’07, 2791). VI, s» Nr. 37. VII: Jungnitz,
A. L. Graf v. Hatzfeld-Gleichen. [?69
Sonderveröffentlichungen d. Hist. Ges. f.
d. Prov. Posen. V a. '08, 3596. [570
Monatsschrift, Altpreuß. (s. "ug,
730). Bd. XLV. 640 [871
Mitteilungen ir Westpr. OG Ver (s.
ke Jg. VII. 72
eitschrift.d. Hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marienwerder (s. '07, 2797).
XLVI. 1907. 95 S.; Kte. [873
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia
(s. 08,2657). Hft. XIII. 3198. 4 M. [874
Monatsschrift, Baltische (a. ’08, 732).
LXIV, 5-6; LXV u. LXVI, 1⁄2. S. 151 an
1-380; 1-59.
Mitteilungen a. d. livländ.G. (8. Ve
2660.) XVII, 3 S. 811-563; 4 Taf
4 M. [876
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum.
31
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenbeiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Forrer, R., Reallexikon d. prä-
hist., klass. u. frühchristl. Altertümer.
Mit 3000 Abbild. Berlin-Stuttgart:
Spemann. 943 S. 28 M. [877
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 455f. Friedr.
Kaufmann.
Reinecke, P., Zur Kenntnis d. frühneolith.
Zeit in Dtld. Mit 9 Abbildgn. (Mainz. Zt.
3, 43-68.) (878
Müllenhoff, K., Dt. Altertumskde.
Bd. V. Neuer verm. Ahdr. d. M.
Roediger. Berl.: Weidmann. xj,
436 S. 14 M. [879
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. og, Nr. 49 Heusler.
Detlefsen, Entdeckg. d. german. Nordens
im Altertum, s. ’08, 2663. Rez.: Anz. f. dt.
Altert. 32, 256-63 Much. [880
Stähelin, F., Eintritt d. Germanen in d. G.,
s. ’06, 884. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 263-
67 Much. [881
Obermaier, H., Die am Wagramdurch-
bruch d. Kamp gelegen. niederöst. Quartär-
fundplätze. (Jahrb. f. Altertumskde. 2, 49-85.)
— B. v. Weinzierl, Funde a. d. nördl. Böhmen.
(Ebd. 1, 1835-90.) — A. Dungel, Die Flach-
gräber d. Hallstattzeit b. Statzendorf in Nieder-
öst. (Mitt. d. präbist. Komm. II, 1, 1-39.) [#82
Heierli, J., Das Kesslerloch b.
Thaingen. (Neue Denkschrr. d.
Schweiz. Naturforsch. Ges. XLIII.)
Basel: Georg. 4°. 214; 32 Taf. u.
32 Bl. Eıklärgn. 20 M. [883
Gross, V., Les sépultures de l'époque de
la Tène à Münsingen, cant. de Berne. (Rev.
de école d’anthrop. de Paris 18, 3) —
E. Bally, J. Heierli etc., Höhlenfunde im
sog. Käsloch b. Winznau, Kt. Solothurn.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 10, 1-12.) —
F. A. Forel, Le cimetière du Boiron de
Morges. (Ebd. 101-10; 200-12.) [884
Pollinger, Bericht üb. d. Urnenfelder b.
Sandsbach u. Böhmhart. (Verhdlgn. d. hist.
Ver. f. Niederbayern 44, 303-6.) — J. Jacobs,
Depotfund a. d. Bronzezeit b. Langquaid,
B.-A. Rottenburg. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur-
G. Bayerns 17, 33-36.) F. Hertlein,
P. Reinecke u. A. Duerst, Die Grabgn.
auf d. Hosselberg b. Wassertrüdingen Spät-
sommer ’07. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittel-
frank. 55, 79-104.) (885
Schmidt, Rob. Rad., Der Sirgenstein u.
d. eiszeitl. Kulturepochen Schwabens. (Fund-
berr. a. Schwaben 15, 2-7.) — Frhr. v. Geyr,
Die Ausgrabgn. bei Tannheim v. 1906 u. 1907.
(Ebd. 21-27.) — Hertlein, Die Ringwälle
Buigen u. Ipf, untersucht 1907. (Ebd. 33-
38.) [886
|
Wagner, E., Fundstätten u. Funde
a. vorgeschichtl., röm. u. alamann.-
fränk. Zeit im Grhzgt. Baden. I:
Das bad. Oberland. Kreise Konstanz,
Villingen, Waldshut, Lörrach, Frei-
burg, Offenburg. Tübing.: Mohr.
xv, 2678.; 3 Taf. u.2 Ktn. 5 M. [887
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 179-81
Anthes. , ,
Forrer, R., Keltische Numismat.
d. Rhein- u. Donaulande. Mit 555
Münzabbildgn., 48 Taf. u. Karten.
Straßb.: Trübner. xj,873S. 24M. [888
Welter, T., Les mares ou mardelles, ha-
bitations souterr. celtiques en Lorraine.
(Bull, de la Soc. pr£&hist. de France ’U8,
41-52; Taf.) [889
Schumacher, K., Archäolog. Karte
d. Umgebg. v. Mainz m. Taf. I u.
6 Abbildgn. (Mainz. Zt.3, 19-40.) [890
Wolff, G. u Kossinna, Neolith. Brand-
gräber in d. Gemarkungen Marköbel, Butter-
stadt u. Kilianstetten b. Hanau. (Korr.-Bl.d.
Gesamt. Ver, ’08, Nr. 8/9.) , [+91
Holwerda, J. H. jr., Nederland's
vroegste Beschaving. (Die früheste
Kultur in d. Niederlanden.) Mit An-
hang in dt. Sprache „Zur frühhist.
Keramik“. Leiden: Brill. 12 M. [892
Schuchhardt, Hauptobjekte unser. gegen-
wärt. Alte:tumsforschg. in Nordwest-Dtld.
(Jahresber. d. Männer v. Morgenstern 7/8,
5-9.) — Müller-Brauel, Die Besiedelg. d.
Gegend zw. Elbe u. Weser in vorgeschichtl.
Zeit. (Ebd. 9, 58-70.) — J. Bohls, Moorfunde.
(Ebd. 7/8, 48-52.) [893
Hahne, Ausgrabg. e. Hügels b. Ander-
lingen. (Jahrb. d. Prov.-Mus. Hannov. ’07,8,
13ff.; 8 Taf.) Vgl. Röm.-germ. Korr.-Bi, 1,
Nr. 4 u. Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 8/9
m. d. Bemerkgn. Kossinnas. [894
Höfer, P. etc., Der Leubinger Hügel.
(Jahresschr. f. d. Vor-G. d. süche.-thür.
Landes. Bd. V. Halle: Hendel 1906. 99 8.
8 Taf. 4 M. — Beuß, Steingrabfunde Bebitz
b. Beesenlaublingen (Saalkreis) Mit Taf.
(Ebd. 6, 88f.) — Ders., Neolith. Herdstellen
b. Walternienburg, Kr. Jerichow I. Mit 3 Taf.
(Ebd. 89-93.) — Ders., Staßfurter Gräber-
funde. Mit 4 Taf. (Ebd. 93-110.) [895
Reuß, Depotfund v. Bronzeschwertern etc.
v. Kehmstedt b. Bleicherode, Kr. Grafsch.
Hohenstein. (Ebd 7,1-16; 6 Taf.) — Th. Voges,
Gräberfeld e Nienhagen. (Ebd. 17-24; Taf. 7
u. 8) — Ders., Grabkammer v. Osterode am
Fallstein. Mit 2 Taf. (Ebd. 25-29; Taf.7 u. 9.) —
P. Kupka, Bronzezeit in d. Altmark. (Ebd. 29-
83; Taf. 9 u. 10.) — Eichorn, Ausgrabg. d.
Nienstedter Grabhügels. (Ebd. 85-94; Taf. 11-
14.) — H. Größler, Vorgeschichtl. Funde a.
d. jüng. Steinzeit vom Hüttenberge bei d.
Gotteabelohnungshütte unw. v. Groß-Oerner,
Mansfeld. Gebirgskreis. (Ebd. 95-134; Taf. 15
-18.) [896
"A2
Hindenburg, W., Üb. e Fund e Mäander-
urnen b. Königsberg in d. Neumark. (Zt. f.
Ethnol. 40, 772-75.) (897
Stabenrauch, A., Erste Ausgrabg. vor-
geschichtl. Gräber in Pommern. (Monatsbll,
d. Ge». f. pomm. G. ’08, 134-39.) [898
b) Einwirkungen Roms.
Meyer, Leo., Zu Tacitus, „De
origine et situ Germanorum“. (Nachrr.
d Gött. Ges. d Wiss. ’08, 448-47.) [899
Elter, A., Itinerarstudien. I u. II.
Bonn. Univ.-Progr. 4°. 39; 76 8. jr
Forrer, R., Der Goldstaterfund
v. Tayac Libourne, e. Dokument d.
Cimbern- u. Tigurinerzuges v. 113-
105 v. Chr. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
19, 436-63.) [901
Neckel, G., Kleine Beitrr. z. german.
Altertumskde. (Beitrr. z. G. d. dt.
Sprache u. Lit. 33, 459-82.) [902
Howorth, H. H., The Germans
of Caesar. (Engl. hist. rev. 23, 417-
33; 625-42.) [903
Veith, 6., Eroberg. Istriens durch
d. Römer 178 u. 177 v. Chr. (Aus
Streffleur’s milit. Zt. ’08, II) Wien:
Seidel. 32 S.; 3 Karten. 80 Pf. [904
Jullian, C., Encore la bataille d'Aix.
(Rev. des études anciennes 10, 262-64.) Vgl.
’08, 2650. [905
Nöthe, Die Drususfeste Aliso, 8. ’08, 754.
Rez.: Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, Nr. 5 Kro-
patscheock. (906
Limes, Der röm., in Österr. (s. ’08,
2685). Hit. IX. 224Sp.;ö Taf. 12M.[907
Inh.: M v. Groller, Die Grabungen in
Carnuntum.
Domaxzewski, Anlage d. Limeskastelle,
B8. ’08, 2684. Rez.: Gott. gel. Aus, ’08, 853-56
Rud. Schneider; Lit. Zbl. og, Nr. An A. R. [903
Haug, F., Zu d. Straßenlimites. (Röm.-
germ. Korr.-Bl. 1, 28.) [909
Gnirs, å., Zur Topogr. d. ager Polensis:
Florianum b. Pola. (Jahrb. f. Altertumskde.
2, 118-23) — Dors, Istrische Beispiele f.
Formen d. antik-röm. villa rustica. (Ebd.
124-43.) — Ders, Rom Bühnentheater in
Pola. (Ebd. 158f.) — Ders., Fruhchristl.
Denkmäler in Pola. (Jahrb. d. K. K. Zentral-
Komm. 4, I, 229-56.) — E. Nowotny, Röm.
Grüberfeld in Laibach an d. Wiener Straße.
(Jahrb. f. Altertumskde. 2, 151-53 ) — S. Jenny,
Grabgn. im antik. Nauportus, Oberlaibach.
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. 4, I, 2671-82;
Taf. 11.) [910
Klose. 0., Rom. Gebäudereste b. Hell-
brunn. (Aus d. Jahrb. f. Altertskde. L) (Mitt.
d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 48, 61-77.) Vgl.
’08, 759. [911
Stehlin, K., Üb. d. angebl. röm. Münz-
werkstätte in Augst. (Basler Zt. f. G. 8, 178 f.)
— Th. Burckhardt- Biedermann, Zweimal
Bibliographie Nr. 897—949.
beschrieben. Inschriftenstein v. Augst. (Ebd.
170-77.) — A. Gebuer, Ròm. Ruinen b. Kirch-
berg. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 10,
24-30.) — W. Wavre, Inscriptions rom. des
bains d'Yverdon. (Ebd. 31-34.) [912
Miedel, J., Unsichere Römerorte in Bayern.
(Forschgn. z. G. Bayerns 16, 206-12.) (913
Lamprecht, H., Der groBe Friedhof in
Regensburg, mit Besprechg. s. GefəBe u.
Fibeln. (Verhdlgn. d. Hist. Ver v. Oberpfalz
u Regensb. 58, 1-58; 12 Taf.) [914
Frank, Chr., Röm. Straße v. Kempten
nach Epfach. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur-G-
Bayerns 17, 1-32.) [915
Mettler, A. u. W. Barthel, Ber. üb. neue
röm. Funde in Walbeim O.-A. Besigheim.
(Fundberr. a. Schwaben 15, 50-62.) — W. Nestle,
Funde antik. Münzen im Rer Württemberz.
XV. Nachtrag. (Ebd. 66-69) — F. Haug,
Weitere (IU) Nachtrr. u. Exkurse zu „Haug
u. Sixt“. (Ebd. 70-89.) [216
Knorr, R., Röm. Funde in Cannstatt.
Württb. Vierteljhfte. N F. 17, 458-72) —
ößler u. Sonthelmer, Ausgrabgn. im Limes-
Kastell zu Cannstadt. (Röm.-germ. Korr.-Bl.
1, Nr. 5.) [917
Idoux, Essai sur les voies romain. de
Langres à Strasbourg et de Corre à Charmes.
(Aus: Bull. de la Soc. philomatique vosgienne.)
Saint-Die: Cuny. 68 5. — Beusch, Funde a.
Saarburg in Lothr. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 19, 453-98.) [918
Ludowici, W., Urnen-Gräber röm.
Töpfer in Rheinzabern u. 3. Folge
dort gefund. Stempel-Namen u.
Stempel-Bilder bei m. Ausgrabgn,,
1905-1908. München: Rieger. 294 S.;
Taff. 35 M. Vgl. op 2696. [919
Christ, K., Der Zwingpaß im Odenwald
u. d. dortig. rom, u dt. Altertümer. (Manıh.
G.-b1l. og Nr. 10.) — Koehl, Rom Villa m.
Bad b. Wachenheim a. d. Pfr. (Vom Rhein
06, 43) — GileB, Ausgrabgn. am Seehof b.
Lorsch. (Ebd. up, 3-6; 10-15.) — Curschmann,
Das rom, Gebot u. d rom, Bad b. Dauden-
heim, Kr. Alzey. (Ebd '06, 42-48.) [920
Körber, K., Die ui gefund. rom. u. fruh-
christl. Inschrr. u. Skulpturen m. 33 Abbildgn.
(Mainz, Zt. 3, 1-13.) — Dors., Bom. u. fruh-
christl. Funde a. 8 Jhh. (Röm.-germ. Korr.bl.
1, Nr. 6.) — Ders., Rom, Inschrr. (Ebd.
Nr. 6.) — J. Groß, Fundamente e. röm.
Aquaduktes im Kasteler Feld b. Bahnh.
Kurve, Biebrich-Ost. (Mitt. d. Ver. f. nass.
Altertkde. '07:8, 10-26.) (921
Jacobi, H., Rom. Villa b. Kl.-Schwalbach.
(Röm.-Germ. Korr.bl. 1, 26.) — F. J. Bastgen,
Wittlich zur Römerzeit. (Trier. Chron. 4,
174-76.) — dJ. U. Rey, Aufdeckg. e. ausge-
dehnt. röm. Regräbnisstatte iin Weichbilde
d Altst. Aachen '06. (Aus Aachens Vorzeit
20, 100-117.) (923
Holwerda, J. H., Lugdunum Batavorum
en Praetorium Agrippinae. (Bijdr. v. vaderl.
Gesch. etc. 4. R., 7, 1-24) — W. A. Beelaerts,
Lugdunum en Prastorium Agrippinae. (Ebd.
272-74.) — P. J. Blok, Brillenburg. (Ebd.
275-88.) r923
Dragendorff, Ausgrabungn. in Haltern
Sommer "08. (Rön.-germ. Korr.bl. ‘08, Nr.6) —
Kropatscheck, Die Watfenfunde v. Oberaden.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 89.) [924
Regling, K., Dortmunder Fund rom.
Goldmünzen. Dortm.: Rubfus. 289. 3 Taf.
1 M. 60. (925
Deutsches Altertum.
Knoke, F., Moorfunde. (Mitt. d. Ver. f. G.
u. Ldskde. v. Osnabr. 32, 317-19; Taf.) [926
Kropp, Ph., Urnenfriedhof v. Großrom-
stedt. Ausgraben. d. Jenaer Ges. f. Ur-G.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 18, 363-408;
Taf.) j (927
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Auctores antiquissimi. T. XIV, s.’08, 774.
Eez.: Hist. Vierteljschr. 11, 373-715 F. Marx. [928
Friedrich, J., Üb. d. kontrovers. Fragen
im Leben d. gotisch. G.schreibers Jordanes,
s "og, 2706. Rez.: N. Arch. 34, 235f.
Krusch. [929
Calligaris, Notizia di alcuni studi recenti
che si rifer. alle opere di Paolo Diacono.
(Memorie stor. Forogiulesi III, ’'07, Fasc.
1-2.) (930
Grienberger, Th. v., Das Hilde-
brandslied. (Sıtzungsberr. d. Wien.
Akad. 158, 6.) Wien: Hölder. 109 S.
2 M. 50. [931
Neckel, G., Beitrr. z. Edda-
forschg. Mit Exkursen z. Heldensage.
Dortm.: Ruhfus. 312 S 16 M. —
Deors., Zu d. Eddaliedern d. Lücke (s. ’08,
780). Nachtr. (Zt. f. dt. Philol. 40, 219f.;
322 f.) [932
Ursinus, A., Die Handschriften-
verhältnisse der Klage. Hall. Diss.
61 S. — R. C. Boer, Attilas Tod in
dt. Überlieferg. u. d. Hvenische
Chronik. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
u. Lit. 34, 19-61.) — C. v. Kraus,
Virginal u. Dietrichs Ausfahrt. (Zt.
f. dt. Altert. 50, 1-123.) — A. Brandl,
Die Gotensage bei d. Angelsachsen.
(Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen
120, 1-8.) [933
Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d.
Hildesage. (Zt. f. dt. Philol. 40, 1-
66; 184-218; 292-346.) — J. Schatz,
Zeugnis z. Hildesage. (Zt. f. dt.
Altert. 50, 341-45.) — Frdr. Wilhelm,
Wichtig. Regensburg. Zeugnis f. d.
Hildesage. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
u. Lit. 30, 570-72.) [934
Götze, A., German. Funde a. d. Völker-
wanderungszeit: Gotische Schnallen, s. ’07,
3865. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 4159-64
Friedr. Kauffmann. [935
Grienberger, Th. v., Die Inschr. d. Spange
v. Balingen. (Zt. f. dt. Philol. 40, 257-76 ) [936
Dahn, F., Die Könige d. Germanen
‘8. '07, 2874). XI: Die Burgunden.
xxj, 258 S. 8 M. [937
Rez. v. X (Die Thuringe): Mitt. a.d. hist.
Lit. 37, 61-64 Hahn. — v. XI: Lit. Zbl. '09,
Nr. 8.
|
I
D
‚33
Oechsli, W., Zur Niederlassg. d.
Burgunder u. Alamannen in d. Schweiz.
(Jahrb. f. schweiz. G. 33, 223-66.) [938
Krom, N. J., De populis Germanis
antiquo tempore patriam nostram in-
- colentibus Anglosaxonumque migra-
tionibus. (Leid. Diss.) Leid.:
Doesburgh. 162 S.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 44 Riese.
Räther, E., kinwanderg. d. Sachsen in
Hadeln u. d. Sachsenburgen v. Duhnen bis z.
Pipinsburg. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 26,
van
[939
Bd. 9, 307-12.) i [940
Troplong, E., La diplomatie
d’Attila. (Rev. d’hist. dipl. 22, 540
-68.) [941
Leuthold, H., Untersuchgn. z. ost-
got. G. d. J. 585-537. Jen. Diss.
54 S. [942
d) Innere Verhältnisse.
Schliz, A., Beitrr. z. Kulturbe-
wegung d. Bronze- u. Hallstattzeit
in Württemb. (Württb. Vierteljhfte.
N.F. 17, 421-57.) [943
Wolff, G., Über d. Zusammenhang
röm. u. frühmittelalt. Kultur im Main-
lande. (Einzelforschgn. üb. Kunst- u.
Altertumsgegenstände zu Frankf. a M.
1, 1-15.) [944
Kiekebusch, A., Einfluß d. röm.
Kultur auf d. german. im Spiegel d.
Hügelgräber d. Niederrheins. (Berl.
Diss. u. H. III d Studien etc. z.
Menschen- u. Völkerkde., hrsg. v.
Buschan.) Stuttg.: Strecker & Sch.
92 S.; 2 Taf. 3 M. 60. [945
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 456-59 Fr. Kauff-
mann; Arch. f. Kultur-G. 7, 81-83 Stein-
hausen; Korr.-Rl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 1
Anthes; Hist. Zt. 102, 3ö1f. D.
% u
Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord.
Rechts-G. (s. og, 797). III: Verwandt-
schafts- u Erbrecht samt Pfandrecht
nach altnord. Rechte. 6008. 19 M. [946
Rez.: Dt. Lit-Ztg. "On, Nr. 4 Lehmann;
Zt. d Sav.-Stiftg. 29, G. A., 403-8 Pappenheim.
Rauch, K., Spurfolge u. Anfang
in ihr. Wechselbeziehgn. Beitr. z.
G. d. dt. Fahrnisprozesses. Weimar:
Böhlau. jx, 129 S. 3 M. 60. [947
Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. 29, G. A., 425-40
Alfr. Schultze; Lit. Zbl. on, Nr. 2 O.
Meyer, C. R. Johs., Üb.d.geschichtl.
Entwicklg. d. Aufgebotsverfahrens im
dt. Rechte. Heidelb. Diss.’07. 28 S. [948
Kauffmann, F., Angargathungi.
(Zt. f. dt. Philol. 40, 286-91.) [949
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. Bibliographie. 3
34
Schuchhardt, C., Hof; Burg u.
Stadt b. Germanen u. Griechen. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 21,
805-21.) [950
Schwerin, C. Frhr. Y., Zur Hundert-
schaftsfrage. (Zt. d. Savigny-Stiftg.
29, G. A., 261-304.) Vgl. ’08, 800. |951
Rez.: Hist. Vierteljschr. 1?, 104-7 Seeliger.
Rez. v. '08, 799 (Schwerin): Lit. Zbl. ’08,
Nr.10 O. ; Hist. Vieteljschr. 12,98-100 Seeliger.
Doublier, 0., Entlohng. d. alt-
norweg. Gefolgschaft. (Festschr. f.
Amira 59-77.) [952
Rachfahl, F., Nomadentum u.
Ackerbau. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 32,
748-58.) [953
Klump, W., Handwerk u. Gewerbe
b. d. Angelsachsen. Heidelb. Diss.
40 8. [954
Thiel, F., Die germ.-dt. Knecht-
schaft bis auf Karl d. Gr. Progr.
Klosterneuburg 07.
Fischer, Herm., Barditus. (Zt. f. dt. Altert.
50, 145-48.) Vgl. ’08. 2718. [956
Pfanukuche, K., Der Schild b. d. Angel-
sachsen. Hall. Diss. 78 S.; 2 Taf. [957
Bugge, S., Das Runendenkmal v. Briteum
in Friesland. (Zt. f. dt. Philol. 40, 174-84.) [958
Kauffmann, F., Hünen. (Ebd. 276-86 ) [959
Reinach, S., Un projet de Totila. (Rev.
German. 2, 412-78.) [960
Bequet, A., La bijouterie chez les Francs,
5. u. 6. siècles: les pendants d'oreilles. (Sep.
a.: Ann. du la Soc. archl. de Namur. T. XXVI.)
Namur: Wesmael- Charlier 1907. 8 S.; Taf.
2 fr. 25. [961
Rhamm, K., Urzeitl. Bauernhöfe
in germ.-slaw. Waldgebiet. Tl. I:
Altgerm. Bauernhöfe im Übergang
vom Saal zu Fletz u. Stube. (Rhamm,
Ethnogr. Beitrr. z. germ. u. slaw.
Altertskde., s. 'v5, 2780, Abt. II.)
Sa, 1117 S.; 2 Taf. 42 M. [962
Kauffmann, F., Stud. z. altgerm.
Volkstracht. (Zt. f. dt. Philol. 40,
385-408.) [963
Pastor, W., Aus germ. Vorzeit.
Bilder a. unser. Ur-G. Berl.: Werther.
181 S.; 6 Taf. 4 M. 50. [964
Rez.: "Hoss BIL f. Volkskde. 7, 132f. Helm.
Henning, R. Nannenstol u. Brun-
hildenstubhl. (Zt. f. dt. Altert. 49,
469-84.) [966 |
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 774f.
Wiegand.
Bibel, Die gotische. Hrsg. v. W.
Streitberg. Tl. I: Der got. Text
|
|
‚ 7. siècles, a. "ON, 820.
Bibliographie Nr. 950—1007.
u. s. griech. Vorlage m. Einleitg.,
Lesarten u. Quellennachweisen, sowie
d kleineren Denkmälern als Anhg.
(Germ. Biblioth. TI. Abt. II.) Heidelb.:
Winter. xLvj, 484 S. 4 M. 70. [966
Rez.: Münch. neueste Nachrr. ’08, Nr. 48
R. Loewe.
Mathew, A. H., St. Lucius. (The Irish
eccles. Record, 4. S., 22, 457-74.) [967
Baudrillart, A., Saint Séverin,
apôtre du Norique (453-482). Paris:
Gabalda. 211 S. 2 fr. [968
Rez.: Anal. Bolland. 27, 465-67 Moretus,
Rev. d’hist. eccl. 9, 767-69 J. Zeller.
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
‘ Elss, H., Untersuchgn. üb. d. Stil
u. d. Sprache d Venantius Fortunatus.
Heidelb. Diss. "ui 74 S. [969
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 28 Manitius.
Dreves, &. M., Hymnolog. Studien
zu Venantius Fortunatus und Rabanus
Maurus. ‘Veröffl. a. d. kirchenbist.
Seminar München. III, 3.) München:
Lentner. 136 S. [970
Bertoni, G., Le chant de saint Faron.
(Rev. d. langues romanes 51, 44-59.) Rez,
Anal. Boll. 27, 471 B, Moreme, [971
Lauer, Ph. et Samaran, Ch., Les
diplömes origin. des Merovingiens;
facsimil&s phototyp., avec notic. et
transcript. Paris: Leroux. Fol. 48 Taf.
75 fr. [972
Rez.: N. Arch. 34, 310f. Tang).
Levison, W., Die Merowinger-
diplome für Montierender. (N. Arch.
33, 745-62.) [973
Pachtere, G. F. de, Stirpiniaco-Sauriciaco.
Le Den d’exp£dition de la charte de donation
de la villa d’Etrepagny à l’abbaye de St. Denis.
(Moyen Age 21, 144-51.) (974
Joachim, J., Le cimetière meroving de
Ronrogne, territ. de Belfort. (Ann. de l'Est
et du Nord 4, 371-73.) — M. Bessen, Dé-
couverte d'un’ cimetière burgonde. (Zt. f.
schweiz. Kirch.-G. 2, 292. (975
EE An Die G. d. fränk. Reichs
i
im bes. Hinblick auf d. Entstehg. d.
Feudalismus. Frauenf.: Huber. xv.
475 S. 8 M. 50. [976
Depoin, Fssai de fixation d'une chrono-
logie des rois merov. de Paris aux 6. et
Rez.: Bibl. de l'École
des chartes 69, 202 f. Levillain. Vi
Machatek, J., Die territ. u. ethnogr.
| Ändergn. auf d. Gebiéte d, gegenwärt. öst.-
, ung. Monarchie 453-630. (Cech.) Progr. Bud-
weis ui. ER?
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
b) Karolingische Zeit.
|
Hellmann, S., Die Entstehg. u. |
Überlieferg. d. Annales Fuldenses.
(N. Arch. 38, 695-742. 34, 15-66.) [979
Brückner, G., Verhältn. d. franz. Rolands-
liedes zur Turpinschen Chronik etc., s. "Oé,
952. Rez.: Zt. f. roman. Philol. 32, 713-27
Voretzsch. [980
Bédier, J., Les légendes épiques.
Recherches sur la formation des
chansons de geste. I u. II. Paris:
Champion. 431; 449 S. [981
Rez.: Zt. f. roman. Philol. 32, 784-42 Suchier.
Settegast, F., Die Sachsenkriege
d. franz. Volksepos auf ihre geschichtl.
Quellen unters. Lpz.: Harrassowitz.
711 S. 2 M. [982
Lot, F., Mélanges carolingiennes
(s. '05, 964). V u. IX.
21, 185-209; 283-74.) [983
V: Note sur le senöchal Alard. VI: Actum
et Datum. A propos d'op diplôme de Charles
le Chauve du 8. nov. 846. VII: Date d'un
diplôme de Charles le Ch. en faveur de
l’abbayo de St.-Symphorien d'Autun. VILI:
Sur la date d’un groupe de diplömes de
Charles le Ch. IX: Sur l’authenticit& d'un
diplome de Charles le Ch. en faveur de
Moutiere-St.-Lomer, du 14. oct. 843.
Sepp, Sa Zur Fuldaer Privilegien-
frage. Regensb. 22 u. 6S.; 2 Taf. [984
Boz.: N. Arch. 94, 267f. M. T.
Gerola, G., Il Trentino nei diplomi di
Berengario I. (Arch. Trentino anno XXI
fasc. I.) [985
Hofmeister, Grabgn. auf d Pipiusburg
097 u. ’98. (Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. "08,
Nr. 8/9.) — Räther, Sachsenburgen s. Nr. 940
— Agahd, Groben b. Sievern. (Jahresber. d.
Männer v. Morgenstern 9, 20-44.) — BRobra,
Altenwalder Burg. (Ebd. 45-58.) — Schuch-
hardt, Konigsburg in Altenwalde. (Mitt. d.
Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 327f.) [986
Vogel, W., Die Normannen u. d. frink.
Reich bis z. Gründg. d. Normandie (799-911),
s. ’08, 838. Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G.
18, 410-12 H. Joachim. (987
F., La grande invasion nor-
mande de 852-862. (Bibl. de l'École
des chartes 69, 5-62.) [988
Hübbe, H. W. C., Hamburgs Zer-
störgn. u. d. Obotriten. (Mitt. d. Ver.
f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 312-21.) [989
Klotzseh, C., Tod d Bischofs
Arn v. Würzburg. (N. Arch. f. sächs.
G. 29, 278-81.) [990
Philipon, E., Le second royaume
de Bourgogne. (Annales de la Soc.
d’emul. de l'Ain 88, 147 76. 39,
5-32.) [991
(Moy. Age
"35
c) Innere Verhältnisse.
Schwind, E. v., Krit. Studien z.
Lex Baiuvariorum (s. ’06, 2744). II.
(N. Arch. 33, 605-94.) [992
Labouchere, H., Die deutsch-
rechtl. Bestandteile d. Lex Romana
Curieusis unt. besond. Berücks. d.
Ursprungs d. Gesetzbuches. Heidelb.
Diss. 62 S. [993
Gaudenzi, A,, Sulla duplice redazione
del documento nel medio evo. Risposta a
critiche recenti (Arch. stor. it. 5. Ser., 41,
257-364.) (994
Eiten, Das Unterkönigtum im Reiche d.
Merowinger u. Karolingor, s. ’08, 844. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 Niese; Hist. Vier-
teljschr. 11, 598 f. Werminghoff. [995
Lüders, W., Capella. Die Hof-
kapelle d. Karolinger bis z. Mitte d.
9.Jh. Capellae auf Königs- u. Privat-
gut. (Arch. f. Urkundenforschg. 2,
1-100.) 56 S.: Gött. Diss. [996
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 13 Uhlirz.
Poelman, H. A., Geschied. v. d.
handel v. Noord-Nederland gedurende
het Meroving. en Karoling. tijdperk.
’s Gravenh.: Nijhoff. xj, 162 S.
2 fr. 25. [997
Goldmann, E., Zur G. d. fränk.
Eidganges. (Festschr. f. Amira 79-
101. [998
Jordan, L., Das fränk. Gottes-
gericht. (Arch. f. Kultur-G. 6, 265
-98.) a
Erben, W., Zur G. d. karoling.
Kriegswesens. (Hist. Zt. 101, 321-36.)
Vgl. '07, 439 Delbrück. [1000
Geßler, E. A., Trutzwaffen d.
Karolingerzeit v. 8. bis z. 11. Jh.
Basel: Geering. 160 S. 3 M. [1001
Künstle, Eine wichtige hagiograph.
Handschrift. (Röm. Quartalschr. 22, I,
17-29.) [1002
Roux, Note complément. pour les Origines
de Riom. (Bull. hist. etc. de l’Auvorgne '07.
191-97.) Rez.: Anal. Boll. 27, 464f. (1003
Mioche, Notes et docum. ooncern. l’bist.
d’Auvergne. St. Emilien et s. Brachion, 480-
578. (Ebd. 183-91.) Rez.: Anal. Boll. 27,467 f. [1004
Gougaud, R. P. L., L'oeuvre des
Scotti dans l'Europe continent., fin
VI°-fin XI® siècles. (Rev. d’'hist. ecclés.
9, 21-37; 255-77.) [1005
Lütəlf, Avfänge christl. Kultur im Gebiete
Luzerns ca. 700-900. (Zt. f. schweiz. Kirch.-
G. 2, 45-49.) 2... [1006
Grothe, W., Der heil. Richard u.
s. Kinder (St. Willibald, St. Wunibald,
' St. Walpurgis). Berl. Diss. 116S. [1007
Rez.: Anal. Boll. 27, 473 H. Muretus; N.
Arch. 34, 338f. Holder-Egger.
3*
"36
Stapper, R., Karls d. Gr. röm.
Meßbuch. Beitr. z. G. d. Sacramen-
tarium Gregorianum. M.-Gladbach.
Progr. 44 8. 1008
Kieser, F., Beitrr. z. G. d. Klost.
Lorsch. ol I. Progr. Bensheim. 4°.
44 S. [1009
Scherg, F. J., Grafengeschl. d. Mattonen
u. s. religiös. Stiftgn. in Franken, vornehml.
M vingaudshausı n im Steigerwald u.
Schwarzach a M. (Stud. u. Mitt. a. d Bened.-
u. Cist.-Orden 39, 506-16, 674-80.) [1010
Steinmeyer, E., Isidor u. Fragmenta
Theotisca. (Untersuchgn. v. Kelle dargeb.
1. 147-683.) [1011
Jostes, Winileodes, s. '08, 853 Vgl.:
W. van Helten. (Zt. f. dt. Wortforschg.
10, 200-202). [1012
Rahn, J. R., Ausgrabgn. im Kloster
Disentis. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F.
10, 35-55; 3 Taf.) Vgl. ’08, 2763. — E. A.
Stückelberg, Frühmittelalterl. Kreuzformen.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 223-25.) [1013
Padjera, E., Karoling. Pfalz zu Frankf.
a. M. (Einzelforschgn. üb. Kunst- u. Alter-
tumsgegenstände zu Frankf. 1, 61-71.) [1014
Sommerfeld, E. v., Wostbau d. Palast-
kapelle Karls d. Gr. zu Aachen u. s. Ein-
wirkg. auf den roman. Turmbau in Dtechld.
Ergänzg., Abänderg. u. Abwehr. (Rep. f.
Kunstw. 31, 314-22.) Vgl. '08, 859. (1015
Schmarsow, A., Üb. d. Karoling. Wand-
malereien zu Münstor in Graubünd. (Monatsh.
f. Kunstwiss. I; Hft. 15.) (1016
Diez, E., Funde v. Krungl u. Hohenberg.
(Jahrb. d K. K. Zentral-Komm. 4, I, 201-23;
Taf. 8 u. 9.) [1017
Depoin, Des conditions du mariage en
France et en Germanie du 9. au 11. siècle.
(Bull. des sciences &con. etc. du Comité des
travaux hist. et scient. '04, 87-98.) (1018
3. Zeit der sächsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Becker, J., Text-G. Liudprands v.
Cremona. (Quellen u. Untersuchgn. z.
lat. Philol. d. Mittelalters III, 2.)
Münch.: Beck. 46 S.; 2 Taf. 2 M. 50.
(21 S.: Münch. Diss.) [1019
Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 6 Levison; Dt.
Lit.-Ztg. '09, Nr. 6 Manitius
Kohlmann, P. W., Adam v. Bremen.
Beitr. z. mittelalterl. Textkrit. u.
Kosmographie. (X v. 712.) Lpz.:
Quelle & M. 135 8. (Subskr.-Pr.
3 M. 50, Einzelpr. 4 M. 40.) (58 S.:
Leipz. Diss.) [1020
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09,
79-»1 Hoc geweg.
Alpertus Mettensis, De diversitate
temporum u. de Theodorico I.,
Bibliographie Nr. 1008—1059.
episcopo Mettensi. Codex Hannove-
ranus 721 A in phototyp. Reproduk-
tion. Einltg. v. C. Pijnacker
Hordijk. (Codices graeci et lat.
photogr. depicti. Suppl. V.) Leiden:
Sijthoff. Fol. 24 S.; 11 Taf. 12M. [1021
Partisch, K., Üb. d. Glaubwür-
digkeit d. Hist. Hierosolymit. d.
Abera Aquensis. Tl. II. Schul-
progr. Wien '07. 45 S. [1022
Halphen, L., Note sur la Chronique de
Saint-Maixent. (Biblioth. de l'École des chartes
69, 405-11.) — Ders., Remarques sur la
Chronique d'Adémar de Chabannes. (Rov.
hist. 93, 294-208.) [1023
Recueil des actes de Lothaire et
de Louis V, rois de France 954-987
p. L. Halphen avec collabor. de
Ferd. Lot. Paris. Gu, 227 S. [1024
Rez.: N. Arch. 34, 270-73 M. T.; Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 158-76 Erben.
Tangi, M., Die Urkk. Ottos I. f.
Brandenburg u. Havelberg, d. Vor-
bilder f. d. gefälschten Urkk. d. sächs.
Bistümer. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G.
Festschr. f. Schmoller 869-401.) [1025
Schneider, Fed., Toskanische Stu-
dien. (Quellen u. Forschgn. a. it. Ar-
chiven etc. 11, 25-65; 245-318.) Sep.
Rom: Loescher. 3 M. 40. [1026
Bernheim, Quellen z. G. d. Investitur-
streitos, 8. On, 864. Roz.: Dt. Lit.-Ztg. jus,
Nr. 81 Adf. Hofmeister. [1027
Scharnagl, A., Begriff d. Investitur
in d. Quell. u. d. Lit. d. Investitur-
streites. (Kirchenrecht). Abhandlgn.
Stuttg.: Enke. xjv, 141 S.
5 M. 60. [1028
Hirsch, E., Rechtl. Stellung d.
röm. Kirche u. d. Papstes nach Kar-
dinal Deusdedit. (Arch. f. kath.
Kirchenrecht 88, 595-624.) [1029
Knüll, B., Dtld. zu Beginn d. sächs.
Kaiserzeit. Progr. Hörde. 34 S. [1030
Pivano, S., Stato e Chiesa da
Berengario I ad Arduino 888-1015.
Torino: Bocca. xv, 399 S. 8 L. [1031
F. Gabotto, Da Berengario I ad Arduino.
(Arch. stor. it. 5. Ser., 12, 306-25.)
Hadank, K., Bemerkgn. üb. d.
Ungarnschlacht 955. (Delbrück-Fest-
schr. 95-114.) [1032
Voigt, H. G., Brun e Querfurt u. seine
Zeit. (XXIII v. 8416.) Halle: Hendel 1909.
428. 1 M. — Ders, Brun v. nert als
Missionar d. röm. Ostens. (Aus: Sitzungsberr.
d. Bohm. Ges. d. Wiss.) Prag: Rivnàè. 39 3.;
Kte. 80 Pf. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "og, Nr. 24
Kattenbusch — Ders., Brun v. Querf. u. d.
Bedeutg. s. Missionswerkes. (Altpreuß. Mo-
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
natseschr. 45, 4856-98.) — Rez. v. ’08, 879:
Mitt. a d. hist. Lit. 36, 275-77 Th. Preuß;
Hist. Jahrb. 29, 668 f. Löffler; Theol. Lit-Ztg.
’08, Nr. 11 Kattenbusch; Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 7 Kaindl; Mansfeld. Bll. 22, 248- 50
Größler,;, Hist. Monatsbli. f. d Prov. Posen
9, 15f. Wehrmann. {1033
Biron (Dom Reginald), Saint Pierre
Damien (1007-1072). Paris: Gabalda.
Su, 208 S. [1034
Fazy, M., Essai sur Amat, évêque
d'Oloron, archevêque de Bordeaux et
legat du Saint-Siege. (Univ. de Paris.
Bibl. de Faculté des lettres 24, 77-
143.) — A. Degert, Un ouvrier de
la réforme au 11. siècle. Amat
d`Oloron.
84, 33-84.)
Friedrich, R., Studien z. Vor-G.
d. Tage v. Kanossa. Teil U: Wirkg.
d. Wormser Synode v. 24. Jan. 1076
in d. Beleuchtg. d. Urkk. Hamburg.
Progr. 66 S. Vgl. ’06, 1014. [1036
Bloch, Herkunft d. Bischofs Werner I. v.
Straßb., s. Nr. 130b. i „11037
Hampe, K., Dt. Kaiser-G. in d.
1035
Zeit d. Salier u. Staufer. (Bibl. d.
G.-wissensch.) Lpz.: Quelle & M.
269 S. 4 M. [1038
Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 4 F. Fdch
Lüttich, N., Schenkg. d. Kaisers an d.
Bischof v. Naumburg laut Urk. v. 16. Nov.
Lee Progr. Naumburg a. 8. 4°. 18 a m.
039
“Ostwald, P., Erzbisch. Adao:
v. Magdeb., 1107-1119. Hall. Diss.
46 8. [1040
Kopfermann, P., Das Wormser
Konkordat im dt. Staatsrecht. Berl.
Diss. 77 S. [1041
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Bloch, Elsäß. Annalen d. Stauferzeit, s.
’08, 2785. Rez.: Lit. Zbl. 08, Nr. 41; N. Arch.
31, 245-48 Holder-Egger. (1042
' Annales Veronenses antiqui; pubbl.
da un ms. Sarzan. del sec. XII p.
C. Cipolla. (Bull. d. Ist. Stor. It.
29, 7-81.) [1048
Schmeidler Aus d. Cronica
di Lucca d. Séi Palat 571. (N. Arch.
34, 175-92.) Vgl. ’08, 2844. [1044
John of Worcester, Chronicle
1118-1140; being the continuation of
the Chronicon ex chronicis of Florence
of Worcester. Ed. by J.R.H.Weaver.
(Anecdota Oxoniensia. Mediaev. and
mod. ser. XIII.) Oxf.: Clarendon press.
4°, 72 S.; 2 Taf. 7 sh. 6d. [1045
Ber.: Engl. hist. rev. 24, 124f. Gilson.
Dëen, Th., Vita Arnoldi archi-
episcopi Moguntini (Ilgen, Krit. Beitrr.
(Rev. des questions hist. `
|
37
z. rhein.-westf. Quellenkde. d. Mittel-
alters. IV). warn 2t.27,38-97.)[1046
Zimmert, K., Üb. einige Quellen
z.G.d. Kreuzzuges Kaiser ee
Schul-Progr. Prag. 86 S. [1047
Pierre des Vaux- - de - Cernal,
Chronique. Premier fragment d'une
édition crit. (Biblioth. de la Faculté
des lettres de l’Univ. de Paris 24,
1-75.) — Luchaire, La chronique de
Pierre des Vaux-de-Cernai. (Luchaire,
Mélanges d’hist. du moy. âge ö, 77
-140.) [1048
Schönbuch e E., Üb. Caesarius
v. Heisterbach. I (Aus: Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad! Bd. CLIX, 4.)
Wien: Hölder. 51 S. 1 M. 25.
A. Huyskens, Des Caesar. v. Heisterb.
Schrr. üb. d. hl. Elisabeth v. Thürin
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
86, 1-59.) [1049
Sailmbene, de Adam (frater ordin.
Minorum), Cronica; hrsg. v.O.H older-
Egger (s. '06, 2790). U. (= Nr.
193.) [1050
Rez. v. I: Études Franciscaines 16, 520-32
Bihl. — M. Rigillo, La Cronica di Salim-
bene. Sy e Fir ’08, XI, 51-54.)
Coulton, H, From Francis to
Dante. e om the chronicle
of the Franciscan Salimbene (1221-
88). 2. verb. Aufl. Lond.: Nutt 1907.
xvj, 446 S. 12 sh. 6 d. [1051
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 922f. Bihl.
Salis, Schweriner Fälschungen s.
(10: 2
Wentzcke, P., Ungedr. Urkk. z.
G. d. Straßburg. Bischöfe im 12. Jh.
(Mitt. d. Inst. f.öst.G. 29, 561-598.)[1053
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 183f.
H. W.
Graber, Urkk. König Konrads e e
Nr. 84.
Simonsfeld, H., Urkk. Frdr. kot-
barts in Italien (s. 08, 2791). 4. F.
(Aus: Sitzungsberr. d. Münch. Akad.)
48 S. 90 Pf. [1055
Levison, W., Otto v. Freising u.
d. Privileg Friedrichs I. f. d. Hrzgt.
Österr. (N. Arch. 34, 210- EN [1066
Grumblat, H., Üb. einige Urkk.
Friedr. lI. f. d. dt. Orden. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. SH 385-422.) [1057
Registres, de Gregoire IX.;
L. Be (s. '07, 2968).
Fasc. 11. (Bd. III, Col. 1-224.) [1058
Meiche, A., Die Oberlausitzer Grenzurk.
v. J. 1241 u. d. Burgwarde Ostrusna, Trebista
u.Godobi. (N.lausitz. Magaz.81,145-251.) [1059
Ek
Hampe, K., Über d. Flugschrr. z.
Lyoner Konzil v. 1245. (Hist. Vier-
teljschr. 11, 297-813.) [1060
Rez.: N. Arch. H, 218 Holder-Euuer,
Gerdes, H., G. d. Hohenstaufen
u. ihr. Zeit. (= Nr. 274.) Mit Namen-
u. Sachregister zu Bd. LU Lpz.:
Duncker & H. vu, 720 S. 15 M. [1061
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 1 Sange.
Witte, H., Z. Erforschg. d. Ger-
manisation uns. Ostens. (Hans. G.bll.
’08, a. [1062
Deutsch, S. M., Bernhard v. Clairvaux.
(Unsere relig. Erzieher 1, 180-96.) [1063
Piranesi, G., La crociata di Luigi VII
e di Corrado. (Rassegna Nazionale "Op, CLI,
651-6.) [1064
Simonsfeld, Jahrbücher d. Dt. Reiches
unt. Friedr. I. Bd. J: 1152-58, e, "Un, 904
Rez.: Hist. Zt. 102, 106-14 Hampe; Hist.
Vierteljschr. 11, 546 -48 Schambach; Mitt. a.
d. hist. Lit. 36, 279-85 Matthaei. — Frkliärg.
v. S. auf d. Rez. Güterbocks u. Erwidg. v. G.:
N. Arch. 34, 229-31. [1065
Hoppe, W., Erzbischof W E
v. Magdeburg. (G.bll. f. Magdeb. 43,
134-294.) Kap. II u. Exkurs I:
Berl. Diss. 33 8. [1066
Mackie, J. D., Pope Adrian IV.
Oxford: Blackwell 1907. 124 S.
2 sh. 6 d. [1067
Reichel, H., Die Ereignisse an d.
Saone im Aug. u. Sept. 1162. Beitr.
z. G. d. Kirchenspaltg. unt. Friedr. I.
Halle: Kaemmerer. 105 S. 1 M. 80.
(66 S.: Hall. Diss.) [1068
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 119 Hermelink.
Güterbock, F., Die Lukmanier-
straße u. die Paßpolitik d. Staufer.
Friedrichs I Marsch nach Legnano.
(Aus: „Quellen u. Forschgn. a. ital.
Archiven u. Bibl. XI, 1.) Rom:
Loescher. 26 S. 1 M. 60.) [1069
K. Hadank, Zur Kontroverse üb. Legnano
1176. (Hist. Vierteljschr. 11, 517-25)
Smets, @., Henri I., Duc de Brabant.
(Diss.) Brux.: Lamertin. eu, 340 S
ö fr. [1070
Gordon, C.H.C. Pirie-,Innocent the
Great. An essay on his life and times.
Lond.: Longmans 1107. 298S.9 sh.| 1071
Luchaire, A., Innocent UI, les
royautés, vassales du St.-Siège. Paris:
Hachette. 279 S. 3 fr. 50. — Ders.,
Innocent 111. Le Concile de Latran
et la Réforme de l'Eglise, avec une
bibliogr. et une table gén. des six
vols. Ebd. x, 291 S. 3 fr. 50.
Ders.,
concile de Latran (s. °08,
Schluß. (Rev. hist. 98, 1f.)
2799).
[1072
Innocent III. et le quatrième `
Bibliographie Nr. 1060—1116.
Opladen, P., Stellg. d. dt. Könige
zu den Orden im 13. Bonn. Diss.
114 S. [1073
Wagner, R., Die äußere Politik
LudwigsIV, Landgrafen v. Thüringen.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. etc. N.F. 19,
28-82.) 49 S.: Jen. Diss. [1074
Wenck, K., Die heilige Elisabeth. (Die
Wartburg 8. 181-210; 699-701.) Rez. auch v.
"ou, 3801: Zt. d. Ver. f. (bor G. 18, 415-18
Dobenecker. — Ders., Dem Andenken d h).
Elisab. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f.
hess. G. ’06,97, j-jv.) — Ders., Kleinere Literat.
z. G. d. hl. Elisab. (Ebd. 41, ’08, 318-20.) —
Ders, Die hl. Elisab, u. Papst Gregor IX.
(Hochland, breg. v. Muth. 5, I, 129-47) —
A. Laban, Dic Legenden d. hl. Elisab. in d
ungar. Lit. (ling) Diss. Budap.: Franklin
107. — S. Görres, Zur G. d Reliquien d. hL
Elisa#. (Hist. - pol. Blätter 142, "hän. 794-
801.) [1075
Biehringen, F., Eine Hohenstauffenfeste
in Unteritalien. (Beil. d. Münch. Neuest
Nachrr. ’08, Nr. 52.) [10:6
Folz, Friodr. II. u. Innoc. TV. 1244 u. 1245,
8. '07, 2979. Rez.: Hist. Zt. 101, 371-78 Hampe;
Rev. hist. 96, 184f. Guiraud. [1017
Krenzer, 0., Heinrich I. v. Bilvers-
heim, Bischof v. Bamberg, 1242-1257
(s. Op, 918). Tl. II. Bamb. Progr.
65 S. [1078
Kurth, @., Henri de Dinant et la
démocratie liegeoise. (Bull. de Acad.
Roy. de Belg. op, 384-408.) [1079
Rüther, E., Entstehg. u. Besiedig. d. Landes
Hadeln u. a Orts- u. Flurnamen. (Jahresber.
d Männer v. Morgenstern 7,8, 53-74) [1050
Krüger, E., Die Herkunft d. Lutgardis,
d. Gemahlin d Magdeburg. Burggrafen Geb-
hard IV. v. (Querfurt, a. d. Hause Nassau.
Nachgewies. im Zusammenhang m. d. Er-
löschen oe Linie d. Hauses Nassau (1192:93)
u. d. alten Hauses Leiningen (1311/13) u. m.
d. noch außer Lutgardis dabei beteiligten
Miterben. (G.bll. f. Magdeb. 43, 295-334.) [1081
Salls, F., War Marianne, d. erste Ge-
mahlin Herzog Barninıs I., e. Tochter Graf
Alberts v. Orlamünde’ (Monatabll. d. Ges f.
ponm. G. ’08, 129-33.) [1082
c) Innere Verhältnisse.
Müller, E. Frhr. v., Der Deutschen-
spiegel in sein. sprachl.-stilist. Ver-
hältn. z. Sachsenspiegel u. z.Schwaben-
spiegel. (11,1v.743.) Heidelb. : Winter.
180 S. 4 M. 50. [1083,85
Schlüter, W., Über zwei Bruchstücke e.
älter. Wisbysc hen Stadtrechtes. (Sitzungasberr.
d. Gel. Estnisch. Ges. ’06, 1-9.) Vgl. "on, 2808.
— Rez. v. ’08, 2803: Havs. G.bll. 14, 47-501
Stein. [1086
Diederich, Edua., Dekret d. Bi-
schofs Burchard v. Worms. Beitrr.
z. G. sein. Qn. TI. I. Bresl. Dies.
68 S. [1087
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 88, 770-
l 73 Lämmer.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
Fischer, Eug., Patriziat Hein-
richs IH. u. Heinrichs IV. (Berl.
Diss.) Tübing. :Mohr. 698. 2M. [1088
Oppermann, 0., Unteruchgn. z.
G. v. Stadt u. Stift Utrecht, vornehml.
im 12. u. 13. Jh. (Westdt. Zt. 27,
185-263.) [1089
Bugge, A., Kleine Beitrr. z. ält.
G. d. dt. Handelsniederlassgn. im Aus-
lande u bes. d. Kontors zu Bergen
in Norweg. (Vierteljschr. f. Sozial-
u. Wirtsch.-G. 6, 186-209.) [1090
Kober, E., Anfänge d. dt. Woll-
gewerbes. (VIII v. 714.) Berl : Roth-
schild. 113 S. (Subskr.-Pr. 2 M. 50;
Einzelpr. 3 M) ` [1091
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 60 f. A. Schulte.
Welti, Fr. E., Beitrr. z. G. d.
älter. Stadtrechtes v. Freiburg im
Uechtland. (Abhdlgn. z. schweiz.
Recht XXV.) Bern: Stämpfli. 136 S.
3 fr. [1092
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 716f. Büchi.
Heilmann, A., Die Klostervogtei
im rechterhein. Teil d. Diözese Kon-
stanz bis z. Mitte d. 13. Jh. (Görres-
Ges. Sekt. f. Rechts- u Sozialwiss.
III) Köln: Bachem 138 S. 3 M. 20.
(80 S.: Tübing. Diss.) [1093
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, Germ. Abt.,
449f. Stutz; Zt. f. G. d. Oberrh. ?3, 715 H. B ;
Rev. bénéd. 25, 112*-14*.
Zechbauer, F., Das mittelalterl.
Strafrecht Siziliens nach Friedr. I.
Constitutiones Regni Siciliae u. d.
sizil. Stadtrechten, m. e. Exkurse üb.
Herkunft u. Wesen d. sizil. Inquisi-
tionsverfahrens. Mit Geleitwort v. J.
Kohler. (Berl. jurist. Beitrr. z. Zivil-
recht etc. 12.) Berl.: Decker. x,
250 S. 3 M. 60. |1094
Schwerin, C. Frhr. v., Zur fries.
Kampfklage. (Festsehr. f. Amira.
S. 177-233.) [1095
Sägmiller, J. B., Die Bischofs-
wahl bei Gratian. (Görres-Ges. Sek-
tion f. Rechts- u. Sozialwiss. H. I.)
Köln: Bachem. 24 S. 1 M. 20. [1096
Rez.: Zt. f. kath. Theol. 32, 7151-53 Führich.
Hansay, A., Note sur les docum, concern.
a) les reliques des saints de Wintershoven,
bd) P&glise de Wintershoven. (Bull. de la soc.
scient. et litt. des Melophiles do Hasselt 39,
18-234.) [1097
Pidoax, P.-A., Notes sur l'ancienne liturgi»
bisontiue. II. Le sacramentaire de l’arche-
vêque Hugues le Grand. Étude sur le plus
ancien inanuscr. liturg. bisontin 1030. (Sep.
a. Mémoires de la Soc. d’&mulation du Jura.)
Lons-le-Saunier: Declume 1907. 49 S. [1098
|
‚39
Steinacker, H., Die ält. G.-quellen
d. habsb. Hausklosters Muri. (Zt. f.
G. d Oberrh. N. F. 23, 387-420.)
Vgl. "oi, 1008. [1099
Jordani, Fratris, Chronica; ed.,
notis et commentaris illustr. H.
Boehmer. (Collect. d’etudes et de
docc. sur l’hist. relig. et litt. au
moy. Age VI.) Paris: Fischbacher.
Lu, 93 S. 7 fr. [1100
Bihl, M., Ein uned. Leben Bruder Bertholds
v. Regensburg. (Hist. Jahrb. 29, 590-97.) —
F. Wilhelm, Der Minoritenpater Berth. v.
Regensb. u. d. Fälschgn. in d. beiden Reichs-
abteien Ober- u. Niedermünster. (Beitrr. z. G.
d. dt. Spr. u. Lit. 34, 143-76) — H. Lambel,
Bruchstück e. dt. Predigt Berth. v. Regens-
burg. (Untersuchgn. v. Kelle dargeb. 1,
515-53.) [1101
Jacoby, H., Dt. Predigt u. relig. Dichtg.
in d. Blütezeit d. Mittelalters. (Dt.-ev. Bll.
33, 725-55.) [1102
Steffen, St., Der hl. Famian in d. G. u.
Legende. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist -
Orden 29, 163-69; 461-76.) [1103
Holtum, G. v., Die Orthodoxie d. Rupertus
v. Deutz bezl. d. Lehre v. d. hl. Eucharistie.
(Ebd. 23, 191-205.) (1104
Wentzcke, P., Zur ält. G. d. Augustiner-
stifts Ittenweiler. (Zt. f. G. d. Oberrb. N.F.
23, 505-657.) [1105
Riemer, M., Entstehg. d. Kalande im Bist.
Halberstadt. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 1-27.) [1106
Krabbo, H., Gernand vor s. Ernenng. 3.
Bischof v. Brandenburg 1222. (Jahrb. f. brandb
Kirch.-G. Jg. 23,3, 1-9.) [1107
Schulte, W., Todestage d. ält. Bischöfe
v. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42,
280-83.) [1108
Grünewald, A., Lat. Einschiebsel in d.
dt. Gedichten v. d. Mitte d. 11. bis geg. Ende
d. 12. Jh. Gött. Diss. 72 S. [1109
Röhrscheidt, C., Studien z. Kaiserchronik.
Gött. Dias. '07. 112 S. [1110
Wilmanns, W., Zum Rolands- u. Alexander-
liede. (Zt. f. dt. Altert. 50, 137-35.) (1111
Bäsecke, G., Der Münchener Os-
wald. Text u. Abhdlg. (Germanist.
Abhdlgn. Hft. 28.) Basel: Marcus.
zem, 445 S. 16 M. [1112
Rez.: Anz f dt. Altert. 32, 174-93 Ehris-
mann; Gött. gel. Anz. "00. 108-27 Wilmanns.
Wallner, A., Herren u. Spielleute im Hei-
delberg. Liedercodex. (Beitrr. z. G. d. dt.
Sprache u. Lit. 33, 483-540.) (1113
Ehrismann, G.. Die Treue in Hartmanns
armen Heinrich. (Untersuchgn. v. Kelle dar-
geb. 1, 317-24.) [1114
Ehrismann, @., Über Wolframs Ethik.
(Zt. f. dt. Altert. 49, 405-65.) — Johs. Meier,
Wolframs v. Eschunb. Verhältn. zu einig.
sein. Zeitgenossen. (Festschr. z. 49. Versammig.
dt. Philologen in Basel 507-20.) [1115
Weston, J. L., The legend of Sir
Perceval. I. Chrétien de Troyes and
Wauchier de Denain. London: Nutt
1906. xxvj, 844 S. 12 sh. 6 d. [1116
Bez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 24-39 Blöte.
"A0
Reinbotv. Durne, Der heil. Georg;
nach sämtl. Handschrr. hrsg. e C.
v. Kraus. (German. Bibl., 3. Abtlg.:
Krit. Ausg. altdt. Texte I.) Heidelb.
Winter 1907. Lxxxjv, 308S. 11 M. [1117
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32. 277-85 Helm.
Schröder, E., Ockstädter Fragmente. (Zt.
f. dt. Altert. 50. 132-36.) [1118
Jaffe, S., Die Vaganten u. ihre Lieder.
Berl. Gymn.-Progr. 38 8. [1119
Wallner, A., Kürnbergs Falkenlied.
f. dt. Altert. 50, 206-14.) [1120
Nickel, W., Sirventes u. Spruch-
dichtg. (Palaestra LXIII.) Berl.: Mayer
& M. 1906. 124 S. 3 M. 60. [1121
Wallner, Á., Kerling u. Spervogel. (Unter-
suchgn. v. Kelle dargeb. 1, 289-301.) [1122
kEigenbrodt, W., Untersuchgn. üb. d. mhd.
Gedicht „diu guote vrouwe. Jen. Diss. ’07.
46 S. — Edw. Schröder, Der Dichter d. guten
Frau. (Untersuchgn. v. Kelle dargebr. 1,
839-52.) [1123
Seemüller, J., Zur Poesie Neidharts. (Unter-
suchgn. v. Kelle dargebr. 1, 325-38.) [1124
Barbanco, G., Federico II. e la poesia
volgare sicil. dei suoi tempi. Palermo: Las.
14 8. . [1125
Geymüller, H. v., Friedr. Il. v.
Hohenstaufen u. d. Anfänge d. Archi-
tektur d. Renaissance in Italien.
Münch.: Bruckmann. 30 S. 1M.50. [1126
Schramm, E., Zwei alte Schlösser b. Metz.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 472-75; Taf.
33-35 ) [1127
Hager, G., Roman. Denkmäler Altbayerns.
(Beil. d. Münchn. Neuest. Nachrr. "up, Nr.
108-110.) (1128
Bachem, J., Sächs. Plastik vom früh.
Mittelalter bis nach Mitte d. 13. Jh. Berl.
Diss. 965 8. [1129
Herwegen, J., „Darstellg. Jesu im Tempel“
in d Pfarrkirche zu Schwarzrheindorf. (Ann.
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 86, 161-64.) [1130
Osthelde, A., Medizinisches aus e. Hand-
schr. in Essen a. d. Ruhr. (Hess. Bll. f.
Volkskde. 5, 165-67.) [1131
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378
Schulte, W., Zur Cronica principum
Polonie. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42, 323-30.)
Vgl. ’07, 1036. (1132
Zienemer, Nicolaus v. Jeroschin u. s.
Quelle, s. ’08, 965. Rez.: Anz. f. dt. Alter,
82, 47-50 Edw. Schröder, Forschgn. z. brandb.
u. preuß. G. 21, 590f. Krollmaun;, Zt. f. dt.
Philol. 41, 72- d ‚Helm. [1133
Petrov, Ce Henrici Italici libri
formarum e tabulario Otacari II.
Bohemorom regis quatenus rerum
fontibus aperiendis possint inservire.
2 Vol. St. Petersb. 1906-07. [1134
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 689-99
Novák.
|
|
eg a n a a a i Sieg ee, AE
ana En a (a a dee Ve EEE a a a a a a n ——
Bibliographie Nr. 1117—1179.
doetze, F., Lindauer Urk. v. J. 1264.
(N. Arch. 33, 163-65.) [1135
Otto, Hnr., Briefsammlg. vornehm).
z. G. ital. Kommunen in d. 2. Hälfte
d. Mittelalters. (Quellen etc. a. ital.
Archiven etc. 11, 80-146.) Sep.
Rom: Loescher. 2 M. [1136
Bastgen, Untersuchgn. z. Trierer Baldui-
neum s. Nr. 218. [1137
Doccumenti ined. (5) per il conte Werner
di Homberg ed altri condottieri in Lombardia.
(Bollett. stor. della Svizzera Italiana 29,
1-5.) 0138
Monumenta Vaticana hist. episco-
patus Constantiensis in Germania
illustrantia. Röm. Quell. z. Konstanzer
Bistums-G. z. Zeit d. Päpstein Avignon.
1305-1378. Hrsg. v. d. Bad. Hist. Komm.
Bearb. v. K. Rieder. Innsbr.:Wagner.
xc, vU, 738 S. 30 M. [1139
Schütte, L., Zur Stellg. d. Städte
u. Fürsten a. Rh. zu Ludw. d. Bayern.
Vatikan. Aktenstück v. J. 1827. (Aue:
Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven
u. Bibl. XI, 1.) Rom: Loescher. 17 S.
1 M. [1140
Bliemetzrieder, F., Briefwechsel
d. Kardinäle m. Kaiser Karl IV. betr.
d. Approb. Wenzels als Röm. Königs
Sommer 1378. (Stud. u. Mitt. a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden 29, 120-
40.) [1131
Sassen, J. H. H., Hugo vV. St. Cher.
Seine Tätigkeit als Kardinal 1244-
1263. (Diss. Freiburg i. Schw.)
Bonn : Hanstein. xv, 169 S.
2 M. 50. [1142
Rez.: Rev. bénéd. 25, 547 f. Berlière.
Smith, F., Üb. d. florent. Wehr-
macht im Jahre d. Schlacht v.
Montaperti, 1260. (Delbrück - Fest-
schrift 115-53.) [1148
Köhler, C., Hochverratsprozeß geg. Abt
Petrus v. Fossanova a. d. J. 1284. (In: Feetechr.
d. Kgl. Wilhelm-Gymn. zu Berlin '08.) {1144
Füßlein, W., Die Vormünder d.
Markgrafen Ludwig d. Alteren v.
Brandenb. 1323-1333. (Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 21, 1-38.) [1145
Haug, F. H., Beitrr. 2. lietat Ludwigs V.
d. Brandenburgers. (Forschgn. u. Mitt. z. G.
Tirols u. Vorarlbergs 5, 133-44.) (1146
Stechele, W., England u. d. Nie-
derrh. b. Beginn d. Regierg. König
Eduards HI., 1827-1387. (Westdt. Zt.
27, 98-151; 441-73.) 1147
Degli Azzi, La dimora di Carlo,
figliuolo di Re Roberto, a Firenze
1326-27. (Arch. stor. it. 6. S.,
45-83; 259-306.) der
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Matthias, J., Beitrr. Z. G. Lud-
wigs d. Bayern währ. sein. Romzuges.
Hall. Diss. 79 S. (1149
Lehleiter, A., Politik König Joh.
v. Böhmen 1330-34. (Bonn. Diss.)
Bonn: Behrendt. 73 S. 1 M. 20. [1150
Lampe, K., Schlacht b. Maupertuis
19. Sept. 1356. Berl. Diss. 72 S. [1151
Dumay, @., Guy de Pontailler,
sire de Talmay, gouverneur et
maréchal de Bourgogne, 1364-1392.
(Mém. de la Soc. Bourguign. de géogr.
et d’hist. 23, 1-222.) [1152
Vigener, F., Kaiser Karl IV. u.
d. Mainzer Bistumsstreit, 1373-78.
(Erg.-Hft. XIV s. 813.) Trier: J. Lintz.
163S. 4M. (Für Abonn.: 3 M. 40.) [1158
Ihme, F. A., Die ersten Besitzer d. Burg
Waldeck in Lothring. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 19, 466-71.) [1154
Suhle, Herzogin Katharina v. Braunschw.,
Tochter d. Fürst. Woldemar I. v. Anhalt.
(Mitt. d. Ver. f. anh. G. 11, 40-42.) [1155
Wenck, K., G. d. Landgrafen u. d. Wart-
burg als fürstl. Residenz v. 13.-15. Jh. (Die
Wartburg, S. 211-62; 702-7.) Rez.: Zt.d. Ver.
f. thür. G. 18, 414f. Dobenecker. [1156
Uhle, P., Besitzergreifung v. Chemnitz
durch d. Wettiner 1308. (In: Mitt. d. Ver. f.
Chemn. G. XIV.) [1157
Füsslein, W., Anfänge d. Herrenmeister-
tums in d. Ballei Brandenb. (Progr) Ham-
burg: Voß. 48 S. 1 M. 50. [1158
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Korlén, A., Statwechs gereimte
Weltchronik. Akad. Abhdlg. (Uppsala
univ. årsskrift 1907. filos., spräk-
vetenskap och hist. vetenskaper 2.)
Uppsala: Lundström. x, 288 S.
5,50 kr. [1159
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 50-71 Seelmann.
Dürr, E., Chronik d. Felix Hemerli.
2. Forts. d. Chronik d. St. Zürich.
(Basler Zt. f. G. 8, 180-213.) [1160
Burckardi, J., (capelle pontificie
magistri ceremoniarum), Liber no-
tarum 1483-1506. I. (Rer. Ital. SS.
XXXID, 1.) Città di Castello: Lapi
1907. xxvuj, 80 S. [1161
Gagliardi, E., Zürcher Chronik d.
Fridli Bluntschli. (Jahrb. f. schweiz.
G. 33, 267-92.) [1162
Turmaier’s, Johs., gen. Aventinus,
sämtl. Werke. VI. Schluß. Kleinere
Schrr. Nachtrr. Hrsg.v.G.Leidinger.
Münch.: Kaiser. 253 S. 10 M. [1163
Rez.: Hist. Zt. 102, 372-74 S. R.
"Al
Wäschke, Regesten d. Urkk. d.
Hzgl. Haus- u. Staatsarchivs zu Zerbst
1401-1500 (s. ’08, 998). Hft. 12.
S. 529-76. 1 M. [1164
Heinemann, O., Nachtrr. u. Ergänzgn. zu
d. Hanserezessen v. 1401-1422 aus d. Stadt-
arch. z. Stettin. (Hans. G.bll. 35, 241-45.) [1165
Hille, J., Einige im Besitze d. Stadt Luditz
befindl. Urkk. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 46, 399-408.) (1166
Reichstagsakten, Dt. (s.’07, 1074).
XIII, 1: Kg. Albrecht II. Abt. 1.
Hälfte 1: 1438. Hrsg. v. G. Beck-
mann. 376 S. 26 M. [1167
Schmidt, Adf., Joh. Reger in Ulm, d.
Drucker d. Briefs d. Bundes in Schwaben.
(Zbl. f. Biblw. 25, 302-7.) (1168
Schrörs, H., Die Bronzeinschrift d. Burg
zu Kempen. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
86, 134-56.) Vgl. '07, 1080. [1169
Wille, E., Schlacht v. Othée 23. Sept.
1408. Berl. Diss. 74 S. [1170
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 16 Hadank.
Gigalski, B., Schlacht b. Tannenberg im
Kriege zwischen d. Deutschen Orden u. Polen
15. VII. 1410. Braunsberg: Grimme. 21 S.
50 Pf. (1171
Auener, W., Konrad Ill. v. Mainz
u. s. Reichspolitik, 1419-1434. TI. I.
Hall. Diss. 74 S. [1172
Ressel, A., Hussitenkriege in Böhmen u.
d. Nachbarländern. (Mitt. d. Ver. f. Heimat-
kde. d. Bezirke Böhm.-Aicha etc. 1, 3-43;
61-56; 117-38) — Ders., Taboritengefecht b.
Friedland 6. Jänner 1433. (17. Jahresber. d.
Dt. Geb.-Ver. f. d. Jeschken- u. Isergeb. ’07,
121-23.) [1173
Schmidt, Val., Südböhmen währ.
d.Hussitenkriege (s.’08,2879). Schluß.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
46, 326-56.) [1174
Bemmann, R., Beteiligg. d Reichs-
stadt Mühlhausen i. Th. an d Hussiten-
kämpfen 1420-31. (Mühlhäuser G.bll.
9. 59-71.) [1175
Gabotto, F., La politica di Amedeo VIII.
in Italia 1428-35 nei „conti“ dell’ arch.'
camerale di Torino. (Bollett. stor.-bibliogr.
Subalpino 12, 3.) [1176
Mansberg, R. Frhr. v., Streit um
d Lausitz 1440-1450. (N. Arch. f.
sächs. G. 29, 282-311.) [1177
Sommerfeldt, G., Rastenburg-
Schippenbeiler Vergleich v. 16. Okt.
1461. (Mitt. d. Literar. Ges. Masovia
13, 62-73.) [1178
Schwitzky, E., Der europ. Fürsten-
bund Georgs v. Podiebrad. Beitrag
z. G. d. Weltfriedensidee. (Marb.
Diss.) Marb.: Ebel 1907. 60 S.
1 M. 40. [1179
(Arbeiten a. d. jur.-staatswiss. Seminar d.
Univ. Marburg Hft. VI.)
*42
Stoltenburg, H., Der Glogauer
Erbfolgestreit, auch ein un umd.
Ostmark. Progr.Magdeb. 32 S. [1180
Kleeberg, E., Mühlhäuser Gesandtschaft
in Wien 1482 u. 83. (Mühlhäuser G.bll. 9,
35-41.) [1181
Dubail-Roy, Les guerres de Bourgogne
et de Souabe en 1498 et 1499 et les Bel-
fortains. (Bull, de la Soc. belfort. d'émulation
26, ’07, 1-5.) [1182
Fischer, Geo., Schlacht b. Novara
6. Juni 1513. Berl.: Nauck 1908.
158 S. 3 M. [1183
Roz.: Lit. Zbl. '09, Nr. 9 v. Janson. —
Rez. v. "ox, 1016 (Gagliardi, Novara u.
Dijon): Dt. Lit.-Ztg. "ug, Nr. 26 G. Tobler;
Hist. Zt. 101, 159-61 Fueter; Hist. Vierteljschr.
12, 145f. Liebe.
Lechner, A., Solothurnische Nach-
klänge z. Dijoner Vertrag v. 1513.
(Basler Zt. f. G. 8, 92-169.) [1184
Schneller, A., Feldzug Maximi-
lians I. geg. Mailand März 1516.
(Ost.-Ungar. Revue 36, 4 u. 5.) [1185
Bayot, A., Un traité inconnu sur
le Grand Schisme dans la Biblio-
thèque des ducs de Bourgogne. (Rev.
d’hist. eccl. 9, 728-35.) [1186
Bliemetzrieder, F., Der Kartüuser-
Orden u. d. abendlind. Schisma,
zugl. z. G. d. Kartause Mariengarten
b. Prag. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 47, 47-61.) Dokumente.
— Ders., (Aktenstück betr :) Herzog
Leopold II. v. Österr. u. d. große
abendländ. Schisma. (Mitt. d Inst.
f. öst. G. 29, 662-72). [1187
Bliemetzrieder, F., Duplik an d. Adr. d.
Herru G. Sommerfeldt in Königsberg. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 29, 211 f.)
Vgl. ’08, 1021. [1183
Loserth, J., Die ältest. Streit-
schriften Wielifs. Stud. üb. d. An-
fäinge d. kirchenpolit. Tätigkeit
Wiclifs u. d. Überlieferg. sein. Schrr.
(Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 160, 2.)
Wien: Holder 74 S. 1 M. 70. [1189
- Hus, J., Opera omnia (e Op. 2907).
III: Sermones de sanctis. Hrsg. e W.
Flajöhans. xxxvj,406S. 11 M. |1190
Salembier, L., A propos du Grand Schisine
d'Occident. (Rev. d’hist. eccl. 9, 497-505.) [1191
Buddensieg, R., Wiclif u. Huß. (Unsere
relig. Erzieher 1, 251-79.) — dJ. Loserth, Zur
pastoral. Tätigkeit d Huß. (Mitt. d. Inst. f.
üst. G. 29, 672-79.) — A. Hauffen, Huß eine
Gans — Luther ein Schwan. (Untersuchgn etc.
z. germ. u. rom. Phil. v. Kelle dargehr. 2,
rl [1192
Ziocisti,J., Gesandtschaft d.Baseler
Konzils nach Avignon u. Konstanti-
nopel, 1437-38. Hall.Diss. 308. [1198
|
Bibliographie Nr. 1180—1235.
Plünss, A.. Kriegigeschichtlicher vom
Lötschenpaß. (Anz. f. schweiz. G. "On, 321-27.)
— EF, Hegi, Die schweiz Provisionäre d Erz-
herzogs Sigmund v. Österr. 1488. (Ebd.
273-80.) [1194
Biitler, P., Beziehgn. d. Reichs-
stadt Rottweil z. schweiz. Eidgenos-
senschaft bis 1528. (Jahrb. f. schweiz.
G. 33, 55-130.) [1195
Buchner, M., Zur G. u. Topographie d.
Stadt Amberg im ausgeh. Mittelalter. (Ver-
handlgu. d. Hist Ver. v. Oberpfalz u. Re-
geusb. 59, 289-303.) [1196
Schad, W., Das Turnier z Darmstadt 1403.
Eine hist. Episode a. Durmst. Vergangenh.
Darnıst : Bergstraeßer. 28 S. 2 M. (1195
Kervyn de Lettenhove, Baron H., La
Toison d’or. Notes sur l'institution et V’hist.
de l'ordre (1429-1559) 2. ed. Brux.: Van
(Eet 1907. 4°. 44 Taf. [1198
Kellinghusen, H., Eroberg. Bergedorfs
durch d. beiden Stadte Lübeck u. Hamburg
1420. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25,
Bd. 9, 358-74.) [1139
Nirrnheim, H., Hinrich Murmester.
Ein bamburg. Bürgermeister in d.
hans. Blütezeit. (Pfingstbll. d. Hans.
G.-Ver. IV.) Lpz.: Duncker & H.
76 S. 1 M. [1290
Bode, G., Burg Lichtenstein b. Osterode.
(Zt. d. Harz-Ver. 41, 68 36). (1201
Arndt, G.. Halberstadt als Mitglied d.
sicha. Städtebundes. (Montagsbl. Wiss. Beil.
d. Magdeb. Ztg. '07, Nr. 52 u. ’08, Nr. 1/2) [1202
Suhle, Fürstin Hedwig, geb. Herz. v. Sagan,
Gemahl. Bernhards VI. v. Anhalt, d. letzten
Fürsten d. alt. Bernburger l.inie. (Mitt. d.
Ver. f. anhalt. G. 11, 1-39; 78f.) [1203
Wehrmann, M., Bogislaw X. u. Köslin.
(Monatsbll.d. Ges. f. pomm. G.’03,50-53.) [1204
Osten-Sacken, P. v. d., Livl.-
Russ. Beziehgn. während d. Re-
gierungszeit d. Großfürsten Witowt
v. Litauen, 1392-1480. (Mitt. a. d.
Geb. d. G. Liv-, Est.- u. Kurlands
20, 169-294.) Auch Berl. Diss.
123 S. [1205
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u.
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; Kriegs-
wesen.
Samanek, V., Neue Dokumente
z. Geschäftsgebarung am Hofe Kaiser
Heinrichs VI. (N. Arch. 33, 766
-72.) [1206
Zeumer, Goldene Bulle Kaiser Karls IV,
s. "On, 2897. Rez.: Lit. Zbl. ‘08, Nr. 30 en:
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 600f.
Hofllinger; Zt. d. Sav.-Stiftig 29, G. A.. 419
-28 Luschin v. Ebengreuth; Mitt. a. d hist.
Lit. 37, <0-72 K. v. Kauffungen; Theol. Lit.-
Ztg. ’09, Nr. 4 Holtzmann; Hist. Jahrb 30,
182f. O. R.; Westdt. Zt. 27, 474-90 E. Vogt.
— G. Kentenich, Der päpstl. Apprı.ba-
tionsanspruch u. d. goldene Bulle (Hist.
Vierteljschr. 11, 525-27.) [1207
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Kogler, F., Die älter. Stadtrechts-
quellen v. Kitzbühel. (Zt. d. Ferdi-
nandeums 52, 1-93.) [1208
Kentenich, G., Trierer Stadt-
rechngn. d. Mittelalters. I. Rechngn.
d. 14. Jh. (= Nr. 817.) Trier: Lintz.
120 S. 6 M. [1209
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 46 Reimer;
Westdt. Zt. 27, 518f. Keussen.
Zunfturkunden, Kölner; bearb. v. H. v.
Loesch, s. ’08, 2900. Rez.: Westdt. Zt. 27,
152-59 Tuckermann; Zt. d Sarv.-Stiftg. 39,
G. A., 345-51 Fronsdorff. [1210
Bemmann, R., Statuten d. Reichsst,
Mühlhaus. i. Th. v. J. 1401. Nachtr.
z. Lambert: Die Ratsgesetzgebg. d.
fr. Reichsst. Mühlhausen im 14. Jh.
(Mühlh. G.bll. 9, 14-34.) [1211
Ratsrechnungen, Die ältest. Gör-
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht
(8. ‘08, 1052). HA: 1406-1413. (Cod.
dipl. Lus. sup. III, 4.) S. 505-66.
3 M. 60. [1212
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
6, 2$1f. v. Below.
Gradenwitz, K., Beitrr. z. Finanz-
G. d. Dt. Reiches unt. Ludw. d.
Bayer. Erlang. Diss. 46 S.- [1213
Zickel, E., Der dt. Reichstag
unter Kg. Ruprecht v. d. Pfalz.
(Straßb. Diss.) Frankf.: Knauer.
76 S. 2 M. 50. [1214
Werner, H., Landesherrl. Kirchen-
politik bis z. Reform. (Dt. G.bll. 9,
143-60.) [1215
Schwarzweber, H. J., Die Land-
stinde Vorderösterreichs im 15. Jh.
(Forschgu. u. Mitt. z. G. Tirols u
Vorarlbergs 5, 145-57; 203-302.) [1216
Candreia, J. Bund zu Vazerol,
27. März 1471. (Progr.) Chur: Ebner
1907. 95 S. 1 fr. [1217
Riandey, P., L'Organisation finance.
de la Bourgogne sous Philippe le Hardi
et chartes de l'abbaye de Saint-Etienne
de Dijon, de 1280 à 1285. Thèse.
Dijon: 1908 Marchal. xj, 163 S. [1218
Pauls, V., Holstein. Lokalverwaltg.
im 15. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 38, 1-87.) Unt. d. Tit. „Die `
holst. Ämter u. d. Amtmann im
15. Jh.“ Kieler Diss. 91 S. [1219
Spangenberg, Hof- u. Zentralverwaltg. d.
Mark Brandenburg im Mittelalter, s. ’08, 2908.
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 872-76 W. v.
Sommerfeld; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 40 v. Nießen
u. Entgegng. v. Sp. m. Antw. v. N. ebd.
Nr. 49; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 420-22 Taube;
Lit. Zbl. ’08, 47 J. Fr. Kn.; Zt. d. Savigny-
Stiftg. 29, G. A., 341-44 Rosenthal; Hist.
Jahrb. 30, 184f. O. R. (1220
"A3
Kraus, C., Entwicklg. d. Weseler
Stadthaushaltes v. 1342-1390, dargest.
auf Grund d. Stadtrechngn. (Stud. u.
Qu. z. G. v. Wesel. II.) Wesel: Kühler.
86 S. ı M. 50. [1221
Rez.: Westdt. Zt. 27, 516 Schwering.
Webner, F., Zunftkämpfe in
Schweidnitz bis z. Ausgang d. Mittel-
alters. Bresl. Diss. 1907. 145 S. [1222
Jecht, B., Bewegen. d. Görlitzer Hand-
werker geg d. Rat bis 1396. (N.launitz.
Magaz 84, 110-27.) dE
Roth, C., Die farnsburg. Urbarien
v. 1372-1461. (Basler Zt. f. G. 8,
1-01.) [1224
Kaiser, H., Zur Überlieferg. d.
ältest. Urbarien d. Bist. Straßb. (Zt.
f.G. d.Oberrh. N. F. 23, 421-48.) [1225
Brinkmann, C., Entstehg. d. Mär-
kisch. Landbuchs Kaiser Karls IV.
(Aus: Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
XXI, 2.) Berl. Diss. 64 S. [1226
Mautbücher, Zwei Passauer, a. d.
J. 1400-01 u. 1401-02. Hrsg. u. erläut.
v. Theod. Mayer. (Verhalgn. d.
bist. Ver. f. Niederbayern 44, 1-
258.) pan
Bruns, F., Die Lübeck. Pfund-
zollbücher v. 1492-1496 ís. `08, 2912).
Forts. (Hans. G.bll.’08, 357- 407. ) [1228
Wolkenhauer As, Eine kaufm.
Itinerarrolle a. Si Anfange d 16. Jh.
(Ebd. 151-96.) [1229
Hennig, P., Dokumente d. Handelsver-
triebes v. Ende d. Mittelalters. (Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 546-43.) Vgl. '08,
2913.) [1230
Jecklin, F., Das älteste Giur
Steuerbuch 1481. Chur 1908. 43 S.[1231
Petit-Dutaillis, Ch., Documents
nouv. sur l’hist. sociale des Pays-
Bas au 15. siècle (8. og, 2914.) Schluß.
(Ann. de l'Est et du Nord 4, 465-
642.) [1232
Stein, W., Die Hansebruderschaft
d Kölner Englandfahrer u. ibr Statut
v. J. 1324. (Hans. G.bll. "og, 197-
240.) [1233
Jansen, M., Anfänge d Fugger bis 1494.
8. 08, 128. Rez.: Gött. gel. Anz. '03, 857-64
Frenedort!; Hist. Vierteljschr. 11, 485f,
Strieder; Hist. Zt. 101, 379f. Haebler, Vier-
teljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 307-9
Höfflinger; Zt. d. Ferdinandeums 52, 308 - 10
Wopfner; Lit. Zbl. ’08, Nr. 31 Kende; Mitt.
a. d. hist. Lit. 37, 86-89 Koehne; Arch. f.
Kultur-G. 7, 96-29 Bothe. [1234
Fajkmajer, K., Beitr. z. G. d. Wiener
Ungeldes. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29,
481-6.) Vgl. '08, 938. [1235
”44
Nirrnheim, H., Zur G. d. hamb. Märkte.
(Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 138-41.) [1286
Heineken, H., Salzhandel Lüne-
burgs m. Lübeck bis z. Anf. d. 15.Jh.
(Hft. 63 v. 711.) Berl.: Ebering.
150 S. 3 M. 80. [1237
Einleitg., Kap. I u. Exkurs II: Berl. Diss.)
ordsen, H. Chr., Beitrr. z. G. d. Vita-
lienbrüder. (Jabrbb. etc. d. Ver. f. mecklenb.
G. 3, 1-30.) Auch Hall. Diss. ’07. 42 S. (1238
Ohmann, F., Anfänge d. Post-
wesens u. Emporkommen d. Taxis in
Italien. Bonn. Diss. 128 S. [1239
Hoppe, F. 0., Silberbergbau zu
Schneeberg bis z. J. 1500. Heidelb.
Diss. 159 S. [1240
Hartwig, J., Frauenfrage im
mittelalterl. Lübeck. (Hans. G.bll.
og, 35-94.) [1241
Soukup, J., O bourich protizidovskych
r. 1338 v. Čechách (Üb. Judenunruhen in
Böhmen 1338). (Sitzungsberr. d. Rei Böhm.
Ges. d. Wiss. ’07, Nr. IV.) Prag: Rivnáè 1907.
8 8. [1242
Fischer, J., Das ältere Rechtsbuch
Ludw. d. Bayern. Landshut: Kummer.
38 S. 1 M. 20. [1243
Rez.: Beil. d. München. Neuest. Nachrr.
’08, Nr. 129 v. Schwerin.
Rockinger, L., Kaiser Ludwigs
erst. oberbayer. Land- u. Lehnrecht.
(Aus: „Abhandlgn. d. bayer. Akad.
d Wiss.) München: Franz. S. 461-
563. 3 M. [1244
Bannrollen, d. Metzer, d. 13. Jh.
Ti. I. Hrsg. v. K. Wichmann.
(= Nr. 184). Metz: Scriba. ıxxxıj,
441 S.; Tab. 20 M. [1245
Waldmann, D., Entstehg. d. Nürn-
berg. Reformation v. 1479 (1484) u
d. Quell. ihr. prozeßrechtl. Vorschrif-
ten. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb.
18, 1-98.) Erlang. Diss. [1246
Hoppeler, R., Untersuchgn. z.
Walserfrage. (Jahrb. f. schweiz. G.
33, 1-54; 345.) [1247
Merkel, J., Balduin v. Wenden,
+ 1441. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. "Op, 323-61.) [1248
Gilow, M., Die Dalminer Fehde
v. 1444. Beitr. z. G. Friedrichs d.
Eisernen u. z. G. d. geistl. Gerichts-
barkeit in d. Mark Brandenb. im
15. Jh. (Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 21, 89-63.) [1249
Hradil, P., Untersuchgn. z. spät-
mittelalterl. Ehegüterrechtsbildung.
Nach bayer.-öst. Rechtsquell. Tl. I:
Das Heiratsgut. Wien: Manz. vu,
110 S. 8 M. 40.
|
|
Ä
|
[1250 `
Bibliographie Nr. 1236—1293.
Bartsch, R., Seelgerätsstiftgn. im
14. Jh. (Festschr. f. K. v. Amira
1-58.) [1251
Erben, W., Beitrr. z. G. d. Landsknechte.
(In: Mitt. d. K. u. K. Heeresmuseums in
Wien Hft. III.) [1252
Roloff, G., Die franz. Armee unter Lud-
wig XI. (Delbrück-Festrift S 154-62.) [1253
B) Religion und Kirche.
Hauck, A., Die angebl. Mainzer
Statuten v. 1261 u. d. Mainz. Synoden
d. 12. u. 13. Jh. (Theol. Stud., Theod.
Zahn dargebr. S. 69-89.) Sep. Lpz.:
Deichert. 60 Pf. [1254
Stierling, H., Stud. zu Mechthild
v. Magdeb. (Gött. Diss.) Nürnb.:
Febrle & S. 1907. 105 S. 2 M. [1255
Grillenberger, 0., Regesten u.
Urkk. d. Stiftes Engelszell 1293-1500.
(Arch. f. G. d. Diözese Linz 3, 191-
320.) [1256
Monumenta Vatic. hist. episcopatus Con-
stant. in Germania illust., s. Nr. 1139. Rez.:
Arch. f.kath.Kirchenrecht 89,197 f. Sauer. [1257
Jean XXII., Lettres de, 1816-1334.
Textes et analyse p. p. A. Fayen.
I: 1316-24. (Anal. vaticano-belg. II.)
Brux.: Dewit. ıxjx, 756 S. 10 fr. [1258
Voecht, J. de, alias Traiecti,
narratio de inchoatione domus cleri-
corum in Zwollis; uitg. door M.
Schöngen. (Werken uitg. door h.
bist.Genootsch. 3.S.,Nr.13.) Amsterd.:
Müller. ccxjv, 680 S. [1259
Rez.: Hist. Jahrb. 39, 924f. Schdr.
Hilling, N., Die röm. Rota u. d.
Bist. Hildesheim am Ausgange d.
Mittelalters (1464-1513), Hildesh.
Prozeßakten a. d. Archiv d. Rota z.
Rom. (VI v. 1329.) Münst.: Aschen-
dorff. 140 S. 3 M. 60. [1260
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘09,
81-83 Hoogeweg.
Lindboeck, J., Aktstykker til
Oplysning om Slesvig Stifts Forhold
til Kurien under Pave Alexander VI.
(Danske Magaz. 6. R., 6,178-85.) [1261
Akten d. Jetzerprozesses nebst. d. Defen-
sorium, hrsg. v. R. Steck, a '07, 3137.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst G.forschg. 29, 523
Nabholz. — G.Schuhmann, Thom. Murner
u. d. Berner Jetzertragödie. (Zt. f. schweiz.
Kirch.-G. 2, 1-30; 114-30.) [1262
Falk, F., Das älteste dt. Beicht-
büchlein, Mainz e 1465. (Zt. f. kath.
Theol. 32, 754-75.) [1268
Meyer, Johs., O. Pr., Buch d Reformacio
Predigerordens. 4. u. 5. Buch. Hrsg. v. B.M.
Reichert a. Nr. 526. Rez.: Hist. Jahrb. 30,
142f. N. P. 1264
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Heinemann, 0., Beetzer Klosterordng. v.
1495 u. 1510. (Schrr. d Ver. f. G. d Neumark
21. 243-50.) "1265
Theologia deutsch; hrsg. v. H.
Mandel. (Quellenschrr. z.G. d. Pro-
testant. VI.) Lpz.: Deichert. xtv),
114 S. 2 M. 60. [1266
Podlaba, A., Jana Vodnanskeho
traktat o početi přečistém a ne-
poskvrněném důstojně p. Marie. (III
v. Nr. 183.) [1267
Filó, K., G. d. hl. Capistran.
(Ungar.). Budap.: Stephaneum 1907.
31 S. 32 Pf. [1268
Falk, F., Die Ehe am Ausgange
d. Mittelalters. Eine kirch.-kultur-
hist. Studie. (Erläutgn. u. Erg. z.
Janssens G. d. dt. Volkes vr. 4.)
Freib.: Herder. 96 S. 2 M. 60. [1269
N. Paulus. Mittelalterl. Stimmen üb. d.
Eheorden. (Hist.-pol. Bil. 141, 1008-24.)
Hoppeler, R., Todestag d. Sittoner Bischofs
Heinrich I. v. Raron. (Anz. f. schweiz. G.
"on, 320 f.) [1270
Kirsch, J. P., La fiscalit& pontif. dans les
diocèses de Lausanne, Genève et Sion à la
fin du 13. et 14. siècle. (Zt. f. schweiz. Kirch.-
G. 2, 81-44; 102-13; 190-204.) — A. Büchi,
Zur G. d. St. Albanklosters in Basel, 1513-25.
(Ebd. 226-29.) (1271
Beyschlag, Fr., Zur kirchl. G. d. Würz-
burg. Diözese im 15. Jh. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 15, 81-97.) (1272
Kallen, Die oberschwäb. Pfründen d. Bis-
tums Konstanz u. ihre Besetzg. 1275-1508, 8.
"On, 1109. (46 S.: Bonn. Diss. 11:07.) Rez.: Zt.
f. schweiz. Kirch.-G. 2, 231-33 Henggeler;
Schwäb. Arch. 26, "ot: Dt. Lit.-Zig. '09,
Nr.7 S5agmüller.— N. Hilling, Eine mittel-
alterl. Pfarr- u. Pfründenstatistik a. Süd-
dtischid. (Dor kath. Seelsorger 108, 20, 269-76;
313-18.) [1273
Sauerland, H. V., Kirchl. Zustände
im Rheinland währ. d. 14. Jh.
(Westdt. Zt. 27, 264-365.) [1274
Hansen, R., Zur G. d. Bist. Schleswig.
Zt. d. Ges. f. schlesw -holst. G. 38, 327-46.) [1275
Jordan, Der hl. Hormann v. Mühlhausen.
Aacht, z. d. Aufs. v. Bihl in 8, 27. (Mübl-
haus. G.bll. 9, 124.) Vgl. ’08, 2952. [1276
Panske, P., Wer war d. erste Pfarrer in
Bütow? (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.
’08, 72.) [1277
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
@uarna, Andr., Bellum grammaticale, hrsg.
v. Bolte s. Nr. 556. [1278
Huemer, A., Altes Kollegheft. (Hist.-pol.
BIL 142, 706-12.) [1279
Thamm, M., Alte Montabaurer Schulordng.
u. e. „Schoilmeister Eid“. (Mitt. d. Ges. f.
dt Erziehgs.- u. Schul-G. 18, 225-31.) [1280
Stauber, R., Die Schedelsche
Bibliothek. Beitr. z. G. d. Ausbreitg.
"45
d ital. Renaissance, d. dt. Huma-
nismus u. d. med. Lit. Hrsg. v.
O. Hartig. (= Nr. 710.) Freib.:
Herder. xvj, 277 S. 8 M. (Vgl. H.
Grauert u. O. Hartig in: Hist.
Jahrb. 29, 304-33 u. 334-37.) [1281
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 P. Lehmann;
Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 Brecht. — Simons-
foldt, Zur G. d. Münch. Hof- u. Staats-
bibliothek. (Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr.
ug, Nr 75.) BE
Prutz, H., Anteil d. geistl. Ritter-
orden an d. geistigen Leben ihr. Zeit.
Münch.: Franz. 23 S. 90 Pf. Vgl.:
Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr.
og Nr. 118. [1282
Rez.: Korr.-Bl.d. Gesamt-Ver.’09,Nr.3A.W.
Manacorda, G., Della poesia
latina in Germania durante il ri-
nascimento. (Reale Accad. dei Lincei,
'06.) Rom: Tipogr. d. r. accad. dei
lincei 1907. 113 S. 4°. [1283
Rez.: Anz. f. dt. Altort. 32, 292-95 Michel.
Bernt, A., Beitr. zu mittelalterl. Vokabu-
larien. (Untersuchgn. etc. J. v. Kelle dargeb.
1, 435-55.) — d. Maryquardsen, Einfluß d.
Mnd. auf d Dänische im 15. Jh. (Beitrr. z.
G. d. dt. Sprache u. Lit. 33, 405-52.) [1254
Černík, B., Anfänge d. Humanismus iin
Chorherrnstift Klosterneuburg. (In: Jahrb.
d. Stiftes Klostern. I.) [1285
Buchner, M., Humanist. Lobrede (Peter
Ludersr) auf Kilian v. Bibra, d. spät. Würz-
burg. Dompropst (t 1494). Beitr. z. G. d. Fam.
d. Freiherren v. Bibra, zugl. z. G. d. dt.
Frübbumanismus. (Arch. d. Hist. Ver. Unter-
frank. 49, 201-22.) (1286
Reicke, E., Pirckvsimers Familienbeziehgn.
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürub. "ui,
9-11.) [1287
Erasmus, Gespräche; ausgew.,
übers. ete. v. H. Trog. Jena: Die-
derichs 1907. mt, 138 S. 3 M. [1288
Spreitzenhofer, E., Notice de „la fleur des
histoires. Schulprogr. Wien 1:07. (1239
Ravenstein, E. G., Mart. Behaim,
his life and his globe. Lond.: Philipp.
vu, 123 S. Fol.; 1 Faks. d. Globus,
11 Ktn. u. 17 Abb. 42 M. [1290
Rez: Lit. Zbl. oi, Nr. 13 V. H
Vangensten, O. C. L., Michel Beheims
Reise til Danmark og Norge i 1450. Christia-
nia: Dybwad. 398., Taf. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
’08, Nr. 51,52 S. Günther. [1291
Brill, R., Die Schule Neidharts.
(Palaestra XXXVIL) Berl.: Mayer & M.
252 S. 7 M. 50. [1292
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 70-72 R.M. Meyer.
Wallner, A., Drei Spielmannsnamen:
Wizlar; Regenbogen; der Freudenleere.
(Beitrr. z. G. d. dt. Spr. u. Lit. 33, 540-46.)
— F. Wilhelm, Ulrich v. Eschenbach. (Ebd.
S4, 194f.) [1293
"Ap
Spamer, A., Zur Überlieterg. d. `
Pfeitferschen Fckeharttexte. (Ebd.
34, 307-420.) [1294
Pflug, E., Suchensinn u. seine
Dichtgn. (German. Abhdlgn. XXXII.)
Bresl.: Marcus. 104 S. 3 M. 20. [1296
Heymann, P., Helwigs Märe vom
heil. Kreuz. (Palaestra LXXV.) Berl.:
Mayer & M. 170 S. 5 M. 50. [1296
Einleitg. u. Kap. I-II: Berl. Diss. 53 S.
Bolte, J., Zehn Meisterlieder Mich.
Beheims». (UÜntersuchen. etc. v. Kelle dargeb.
1, 401-21) [1297
Bibel, Die erste deutsche. Hrsg.
: 85; Taf.)
v. W. Kurrelmeyer (s8. '08, 1133). `
Bd. V (Die 4 Bücher d Könige). `
474 S.
(Publ. d. Liter. Ver. in Stuttg.)
Einblattdrucke d. 15. Jh. Hrag.
v. P. Heitz. Straßb.: Heitz. Fol.:
Fr. Traug. Schulz, Die Schrot-
blätter d. Germ. Nationalmuseums
zu Nürnb. Mit Vorw. v. G. v. Bezold.
31 Tat; 31 S. 50 M. G. Leidinger,
Die Einzel-Metallschnitte (Schrot-
blätter) in d Hof- u. Staatsbiblioth.
München. 45 Taf.; 28 S. 40 M.
W. Molsdorf, Formschnitte a. d.
Sammlg. Schreiber. 22 Taf.; 12 S.
35 M. 1299
Leidinger, G., Die Teigdrucke d.
15. Jh. in d. Hof- u. Staatsbiblioth.
München. Münch.:Callwey. 4°. 29 Taf.;
31 S. 75 M. [1300
Rez.: Zbl. f. Biblw. 25, 267f. Haebler.
Lange, H. 0., Les plus anciens imprimeurs
à Pérouse 1471-82. Avec 4 pl. (In: Oversigt
over det kgl. danske Videnrkabernes Selskabs
Forhandl. '07, Nr. 6, S. 265-301.) [1301
Collijn, J., Lübecker lrühdrncke in d.
Stadtbibliotli. zu Lübeck. (Zt. d Ver. f. lüb.
G. 9, 285-333; 26 Taf.) (1302
Stix, A., Die monumentale Plastik
d. Prager Dombauhütte um d. Wende
d. 14. u. 15. Jh. (Kunstgeschichtl.
Jahrb. d K. K. Zentr.-Komm. "og,
69-132; Taf. 6-13 ) [1303
Feigel, A.. Die Stiftskirche zu
Wimpfen u. ihr Skulpturenschmuck.
Hall. Diss. 1907. 92 S 1304
Waldmann, E., Die got. Skulptu-
ren am Rathaus zu Bremen u. ihr
Zusammenhang m. köln. Kunst (96 v.
Nr. 760.) Straßb.: Heitz. jx, 53 S.;
29 Taf. 7 M. [1805
Kautssch, R., Beitr. z. G. d. dt. Malerei
in d. erst. Hälfte d. 14. Jh. Weltchronik d.
Rud. v. Ems in d. Stadtbibl. St. Gallen nu.
Kasseler Willebalm betr. (In: Kunstwias. Bovitrr.
Schmarsow gewidm. 5. 73-94; Taf.) [1306
|1298 `
Bibliographie Nr. 1294— 1386.
Wingenroth, M. u. K. 6röber,
Die Grabkapelle Ottos IH. v. Hach-
berg, Bischofs v. Konstanz, u. d.
Malerei währ. d. Konstanzer Konzils.
(Schau-ins-Land 35, 69-103.) [1307
Hymans, H., Les Van Eyck. Biogr.
crit. (Les grands artistes.) Paris:
Laurens. 127 S.; 24 Taf. [1308
Gebhardt, K., Hans v. Metz, ein oberrh.
Maler d. 15. Jb. (Einzelforschgn. üb. Kunst-
u. Altertumsgegenstaände zu Frankf. 1, 77-
(1309
Beck, P., Nochmals Justus de Alemannia,
bzw. v. Ravensburg. (Schwäb. Arch 26,
145-50.) Vgl. ’08, 2935. ‚ 11310
Zucker, M., Dürer in s. Briefen.
(Charakterköpfe II.) Lpz.: Teubner.
128 S.; 12 Tat. 2 M. [1311
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 51,52 Singer;
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 53f Kolde.
Weber, Ant., War Dürer zweimal in
Italien? (Hist.-pol. BIL. 142, 802-13.) — A.
Gümbel, Neue archival. Dürernotiz. Zur
Veit-Stoßforschg. (Rep. f. Kunstw. 31, 138-43.) —
C. Gebhardt, Mart. Hess. (Ebd.437-45.) [1311 a
Hildebrandt, H., Die Architektur
b. Albr. Altdorfer. Mit 23 Abbildgn.
auf 17 Lichtdr.-Taf. (99 v. Nr. 760.)
Straßb.: Heitz. 114 S. 8 M. (Ohne
Taf.: Heidelb. Diss.) Ders.,
Miniaturporträt Altdorfers nach d.
Leben. (Rep. f. Kunstw. 31, 457-62.)
— H. Tietze, Altdorfers Anfänge.
(Kunstgeschichtl. Jahrb. "op, 1-20;
3 Taf.) [1812
Grünewald, Gemälde u. Zeichngn., hrsg.
v. Hnr. Alfr. Schmid. I, s. "ug, 1144.
Rez.: Rep. f. Kunstw. 31, 478-80 F. R. —
M. Escherich, Beitr. z. Math. Grünewald.
(Rep. f. Kunstw. 81, 115-17.) Vgl.: F. Rieffel.
(Ebd. 358.) [1313
Ramer, M., Die St. Johanniskirche in
Karnol b. Brixen. (Zt. d. Ferdinandeume 52,
235-72; 5 Taf.) — H. Semper, Entstehungs-
zeit d. Katharinenaltars in d. Gemäldesam mlg.
d. Klost. Neustift. (Ebd. 275-81.) [1314
Jacobi, F., Stud. z. G. d. bayer.
Miniatur d. 14. Jh. (102 v. Nr. 760.)
Straßb.: Heitz. 64S.; 7 Taf. ANM [1315
Gebhardt, C., Anfänge d. Tafel-
malerei in Nürnberg. (103 v. Nr. 760.)
Ebd. jx, 203 S.; 34 Taf. 14 M. [1316
Buchheit, H., Landshuter Tafel-
gemälde d. 15. Íh. u. d. Landshut.
Maler Wertinger gen. Schwabmaler.
Münch. Diss. 1907. 76 8. [1317
Speculum human. salvationis. Krit.
Ausg. Übersetzg. v. Jean Miclot
(1448). Die Quell. d. Specul. u. s.
Bedeutg. in d. Ikonographie bes. in
d. elsäss. Kunst d. 14. Jh. Mit d.
Wiedergabe in Lichtdr. (140 Taf.) d.
Schlettstadt. Hs., ferner sämtl. alten
Mülhauser Glasmalereien, sowie
Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit.
einiger Scheiben ausColmar, Weissen-
burg etc. v. J. Lutz u. P. Perdrizet.
Lpz.: Beck 1907. Fol. xx, 148 S.
96 Taf. (kplt. 64 M.) [1318
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 123-25 O. Clemen.
Lehrs, M., G. u. krit. Katal. d.
dt., niederl. u. franz. Kupferstichs im
15. Jh. I. Wien: Ges. d. vervielfält.
Kunst. xj, 380 S. u. Album in gr. fol.
125 M. Subskr.-Pr. 85 M. [1319
Ders., Die dekorative Verwendg. v. Holz-
schnitten im 15. u. 16. Jh. Mit 1 Taf. u.
8 Textabbildgn. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlen. 29, 183-9.)
Schreiber, W. L. u. P. Heitz,
gister cum
Die dt. „Accipies“ u. Ma
discipulis-Holzschnitte als Hilfsmittel
2. Inkunabel-Bestimmg. Mit 77 Ab-
bildgn. (Taf.) (100 v. Nr 760.) Straßb.:
Heitz. 71 S. 10 M. [1320
= — — —
Helm, K., Volkskundliches z. mittelalterl.
Denkmälern. (Hess. BU. f. Volkskde. 7, 119
22.) — J. Bolte, Lobspruch auf d. dt. Städte
a. d 15. Jh. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 300
-304.) — P. Schwenke, Wandspruch d. 15. Jh.
(Zbl. f. Biblw. 25, 263.) [1321
Privatbriefe, Dt.. d. Mittelalters ; hreg. v.
Steinhausen, 8. ’08, 1155. Rez.: Lit. Zbl.
ze, Nr. 39 v. Below. [1322
Buchner, M., Quellen 2. Amberger Hoch-
zeit v. 1474. (Arch. f. Kultur-G. 6, 385-438.) [1323
Baas, K., Zu Heinr. Louffenbergs Ge-
sundheitsregiment. (Alemannia N. F. 9,
137 ff.) [1324
Paulus, N., Zur Kontroverse üb. d. Hexen-
hammer. (Hist. Jahrb. 29, 559-74.) Vgl. "08,
2996. — J. Hansen, Die Kontroverse üb. d.
Hexeuhammer n. s. Kölner Approbation vV.
1487. (Westdt. Zt. 37, 366-72.) Rez.: Hist.
Jahrb. 30, 389 Paulus. [1325
Beymond, La sorcellerie au pays de Vaud
au 15. sièclo. (Schweizer. Arch. f. Volkskde.
12, Hft. 1.) [1326
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
Z30Jjühr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Reform.-G. Texte u.
Untersuchgn. (s. ’08, 2997). Nr. 19
u. 20 (Jahrg. V, 3-4). 8. 217-440.
(10 M. 15. Snbekr.-Pr.: 6 M. 65.) —
Erg.-Bd. III s. Nr. 1368 [1327
uellen u. Darstellungen a. d.
G. d. Ref.-Jahrhunderts, brsg. v. G.
Berbig (s. ’08, 2998). VI: Bugen-
hagiana. Qu. z. Lebens-G. d. D. Joh.
Bugenhagen; gesamm. U. hrsg. vV.
G. Geisenhof. Bd. 1: Bibliotheca
Bugenhag. Bibliogr. d. Druckschrr.
Bugenhagens. xj, 472 S. 15 M. —
vI: P. R. Albert, Briefwechsel
Heinrichs v. Einsiedel m. Luther,
*47
Melanchthon, Spalatin u. ander.
124 S. 4 M. [1828
Rez. v. III (Richter, Erasmus): Theol.
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26 Köhler; Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 91 f. Barge; v. IV (Theobald, Thom.
Naogeorgus): Hist. Zt. 103, 378-80 Götze;
Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 32 Bossert; Dt. Lit.-
Ztg. ’08, Nr. 47 Reuschel; Hist. Jahrb. 29,
678 Paulus; Beitrr. z. bayor. Kirch.-G. 15,
147 f. Kolde; Zt. f. Kirch.-G. 30, 134 O. Clemen:
N. Arch. f. sichs G. 30, 157-59 Vetter.
v. V (Berbig, Spalatiniana): Zt. f. Kirch.-
G. 30, 12-33 O. Clemen; Dt. Lit.-Ztg. ’08,
Nr. 50 Kawerau; Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 3
Bossert; v. VI: Dt. Lit.-Ztg. og, Nr. 28 O.
Clemen; Hist. Zt. 102, 376 f. Kawerau ; Theol.
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 23 Bossert.
Studien u. Texte, Reformations-
geschichtl., hrsg. v. J. Greving (8.
’08, 2999). VI s. Nr. 1260. [1329
Rez. v. I-III: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 431-
ap Barge; v. I u. HI: Mitt. d. Inst. f. öst.
G. 30, 195-200 W. Bauer; v. IV/V: Hist. Zt.
101, 380-82 Clemen; Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 14, 306-8 Kolde.
Flugschriften a. d. erst. Jahren
O. Clemen (a, ’08,
d. Ref. Hrsg. v.
3000). III, 2-5. S. 27-218. (Bd.: 9 M.)[1380
Inh. III, 2: Johs. Römer, Ein schön.
Dialogus v. d. 4 größten Beschwernissen e.
jegl. Pfarrers. Hrsg. V. W. Lucke. 84 8.
(Einzelpr.:2 M. 40.) — III. 8: Diedt. Vigilie
d. gottlosen Papiston, Münch u. Pfaffen.
Hrsg. v. B. Windel. 35 S. (Einzelpr.:
1 M. 20.) — III, 4: Johs. Brenz, Von Mil-
derung der Fürsten geg. d. aufrührer. Bauern.
Hrsg. v. G. Bossert. 37 S. (Einzelpr.:
1 M. 20.) — III, 5: Balthas. Stanberger
Dialogus zw. Petro u. e. Bauern (1523). Hrsg.
v. O. Clemen. 34 S. (Einzelpr.: 1 M. 20.)
Lucke, W., Dt. Flugschrr. aus d. ersten
Jahren d. Reform. (Dt. G.bll. 9, 183-205.) [1331
Bibliothek Knaake. Kat. d. Samm-
lung v. Reformationsschrr. d. Be-
RE d. Weimarer Lutherausg.
-K.F.Knasake. In 6 Abtlgn. nebst
Register. Lpz.: Weigel. 12 M. [1332
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 14 Kawerau.
Kawerau, G., 25 Jahre Lutherforschg.
1883-1908. (Theol. Stud. u. Krit. ’03, 334-61;
576-612.) [1383
Luthers Werke. Krit. Gesamtausg.
(s. °08, 3002). XXXIV, 2. vij, 611 8.
18 M. en Inh v. XXXIV: Predigten d.
J. 1531. Abt. 1 u. 2. Bearb. v.
O. Brenner, G. Buchwald u. K.
Drescher. Mit Nachtr. (d. Stock-
holmer Bibel), Einleitg. v. G. Buchwald
u. Nachtrr. u. Berichtigungen. [1334
(Inh. v. XVIII, s. '03, 3002: Schriften d.
J. 1525.)
Luther. Charakterbild a. s. Werken.
Boarb. v. Alfr. Grotjahn. (Aus der Ge-
dankenwelt groß. Geister IX.) Stuttg.: Lutz.
264 8. 2 M. 50. [1335
Luthers dt. Briefe. Ges. u. hrsg. v. G.
Haslinger. Lpz.: Zeitler. $218. 4M. [1336
*48
Luthers Vorlesgn. üb. d. Römer-
brief 1515, 1516. Hrsg. v. J. Ficker.
T1. I: Die Glosse. Tl. II: Die Scholien
(Anfänge reform. Bibelauslegg. I).
Lpz.: Dietrich. cjv, 161 S.; Taf.
346 S. 19 M. 40. [1337
Rez.: Dt. Lit.-Zte. ’03, Nr. 12 Kawerau.
Kroker, E., Rörers Handschriften-
bände u. Luthers Tischreden. (Arch.
f. Ref.-G. 5, 337-97.) [1338
Walther, W., Luthers Bib«lübersetzg. kein
Plagiat. (Walther, Zur Wortung. d. dt. Re-
form. 123-69.) ‘1339
Wendel, C., Die Lutherbibel v. 1511 in d.
Marienbibl. zu Halle. (N. Mitt. a. d. Geb.
hist.-ant. Forschgn. 23, 387-92.) [1340
Risch, A., Sprache u. Reim d. Luther-
lieder als Kriterium ihr. Entstehungszeit.
(Monatsschr. f. Gottesdienst etc. 13, 153-60.)
— Th. Kolde, Erhalt uns Herr bei deinem
Wort. Eine bymnol. Stud. (Neue kirch), Zt.
19, Hft. 10.) Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
15, 102. [1341
Schornbaum, Zum Briefwechsel Me-
lanchthons. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 387-89.)
Chr. Hoffmann an Mel. 4. Jan. 1538. [1342
Blaurer, Ambros. u. Thom. (Brü-
der), Briefwechsel 1509-1548; hrsg.
v. d. Bad. Hist. Kommiss., bearb. v.
T. Schieß. Bd. I: 1509-Juni 1538.
Freiburg: Fehsenfeld. tv, 884 S.
(Vollst. 30 M.) [1343
Rotscheldt, W., Die Autobiographie d.
Theod. Fubritins, d. Freundes Ad. Claren-
buchs. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 33-
40; 161-73.) [1344
‘Schwenckfeld of Ossig, C. A
the Landgrave Philip of Hesse. The
correspondence 1535-61. Ed. by J. L.
French. Lpz.: Breitkopf & H.
107 S. 4 M. [1345
Corpus reformatorum (s.'08, 3013).
Vgl. 89, 10 u. 11: Zwinglis sämtl.
Werke hrsg. v. E. Egli u. G.Finsler.
II, 10-11. S5. 721-818. à 3 M. (Subskr.-
Pr.: 2 M. 40.) [1346
Briefsammlung, Die Vadianische,
d Stadtbibl. St. Gallen (s. 'u7, 3215).
VI, 2: 1546-1551. Hrsg. v. E. Arbenz
u.H. Wartmann. (= Nr. 782.) [1347
Th. Wotschke, Die Posener Verwandten d.
St. Gallener Reformators etc. Vadian. (Hist.
Monatebll. f. d. Prov. Posen 9, 11-25.)
Kolde, Th., Hist. Einleitg. in d.
Symbol. Bücher d. ev.-luth. Kirche.
(Sonderdr. a. J. T. Müller, Die symbol.
Bücher d. ev.-luth. K. 10. Aufl.) Güters-
loh: Bertelsmann 1907. Gem S.
2 M. [1348
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '03. Nr. 25 Köhler.
Albrecht, 0., Neue Katechismus-
studien. (Theol. Stud. u. Krit. "og,
E 78- -120.) Vgl.’07,3200.[1349
Bibliographie Nr. 1337— 1391.
I: Was versteht Luther unter Katechismus:
II: Handschriftliches Material zu d. sogen.
Groß. Katech. Luthers. III: Der Katech. d.
Just. Menius v. J. 1532, seine Beziehn. zu d.
beiden Katechismen Luthers u. seine Bedenutg.
in d. Katechism -G. IV: Die 2 Katechismen
v. Joh. Spangenberg 1541.
Roth, F., Zur Lit. d. Augburg. Katechismen.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 251-53.) [1350
Berbig, G., Die erste kursächs.
Visitation im Ortslande Franken is.
'08, 1183). Schluß. (Arch. f. Ref.-G.
6, 398-435.) [1351
Bossert, G., Acta in eynodo Sindelfingensi,
24. Juni 1544. (Bl. f. württ. Kirch.-G. N. F.
12, 1-31.) (1353
Pomerania. Pommersche Chronik
&. d. 16. Jh. Hrsg. v. Geo. Gaebel.
Stett: Niekammer. 394; 304 S.
12 M. [1353
Rez : Hist. Zt. 102, 616-18 u. Monatsbll.
d Ges. f. pomm. G. "On, Nr 9 Wehmaun;
Pomm. Jbb. 9, 191f. Uckeley. — P. Gantzer,
Von Thom. Kantzow. (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. ’08, 116.)
Fluri, Ad., Die Lücken in Anahelms
Chronik. (Anz. f. schweiz. (r. ug, 233-95.) [135%
Schottenloher, K., Die Druckschrr.
d. Pack’schen Händel. (Zbl. f. Biblw.
25, 206-20; en 9.) [1355
Sörös va Joh. Zermegh u. s.
Werk. Ungar, Budapest: Athenäum
1907. (Sep. a.: Századok.) ER
Andreas, W., Die venezian. Re-
lazionen u. ihr Verhältnis zur Kultur
d. Renaissance. Lpz.: Quelle & M.
124 S. (20 S.: Heidelb. Diss.) [1357
Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 5623-65 Herre.
Wotschke, Th., Briefwechsel d.
Schweizer m. d. Polen. (Erg.-Bd. II
v. 1327.) Lpz.: Heinsius. 443 S.
(15 M.75. Subskr.-Pr.: 12 M. 60.) [1358
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 138f. O. Cleınen;
Theol. Lit.-Ztg. '09, Nr. 9 Bossert.
Roßmann, W., Die Hildesheimer
Stiftsfehde 1519-23. Hrsg. u. ergänzt
v. R. Doebner. Hildesh.: Gersten-
berg. 1507 S. 35 M. [1359
Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Nivdersachs. '09,
Sat H. Mack.
Bonetti, E., Corrispondenza dell
archivio stor. Gonzaga riguard. la
battaglia di Pavia. (Bollettino della
Soc. pavese di storia patria '08, VIII,
210-24.) [1360
Berbig, G., Urkdl. Mitt. a. d. Bauernkrieg
in Thüring. u. Franken. (Berbig, Bilder a.
Coburgs Vergangenh. 2, 140-153.) [1361
Köchl, K., Auszug a. d. Beschwer-
den d. Salzburg. Landschaft 1526.
Qu.-beitr. z. G. d. Bauernkriege.
(Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 48,
223-40.) [1362
|
Reformationszeit.
Nebelsieck, H., Briefe u. Akten
z. Ref.-G. d. St. Mühlhausen i. Th.
(s. ON, 3235). Forts. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. 18, 339-62.) [1363
Küch, F., Zur Entstehungs-G. d. Witten-
berger Ratschlags v. 10. Dez. 1539. (Zt. f.
Kirch OG. 29, 403-6.) Vgl. '08, 3008. (1364
Wotschke, T., Hrzg. Albrechts
Briefe an Joh. Laski. (Altpreuß. Mo-
natsschr. 45, 336-52; 453-75.) [1365
Berbig G., 25 Briefe d. Kurfürst.
Johann Friedrich. d. Großmütigen,
1645 bis 1547, nebst einig. dazu ge-
hör. Aktenstücken. (Zt. f. wiss. Theol.
50, 505-65.) [1366
Mundwiler, J.B., Ungedr. Brief d. Propstes
Wolfg. Andr. Rem e Augsb. an P. Claudius
Jajus SJ 30. Dez. 1549 (Zt. f. kath. Theol.
32, 610-12.) [1367
Bitter, H., Der monsterschen
ketter bichtbok. Satire a. d. Wieder-
täuferzeit. (Aus: Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. Bd. 66, I.) Münst. Diss.
38 S. [1368
Fritz, J., Die Ursachen d. Reform. (Glauben
u. Wissen 17.) Münch.: Volksschrr.-Verl.
93 S. [1369
Walther, W., Worin besteht d. reform.
Lebenrauffassg.? (Walther, Zur Wertung d.
dt. Reform. 104-22.) — Ders., Die Bedvutg.
d. dt. Reform. f. d. Gesundheit uns. Volks-
lebena. (Ebd. 76-103.) [1370
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. ’07, 3247
u. ’08, 1199). Nr. 96/97 u. 98 s. Nr. 1335 u.
1399. [1371
Ritschl, Dogmen-G. d. Protestantismus.
I s. Nr. 565. (1572
Fabre, J., La pensée moderne
(de Luther à Leibniz). Paris: Alcan.
567 S. 8 fr. [1373
Kolde, T., Luther. (Unsere relig. Erzieher
2, 1-41.) (1374
Cristiani, Luther et le Luthera-
nisme. Paris: Blond et Co ei,
387 8. [1375
Rez.: Rev. int. de th£ol. 16, 369-71
E. Michaud.
Paulus, N., Zu Luthers Romreise. (Hist.-
pol. BIL 142, 738-52.) [1376
Clemen, 0., Üb. d. Verbrennung d Banu-
bulle durch Luther. (Theol. Stud. u. Krit.
’08, 490-67.) — Johs. Luther, Johs. KeBlers
Bericht üb. d. Verbrennung d. Banubulle.
(Ebd. '09, 158 f.) [1377
Berbig, G., Luther auf d. Veste Coburg.
(Berbig, Bilder a. Coburgs Vergangenh. 2,
104-14,) — D e rs., Die Luther-Kapellc daselbst.
(Ebd. 115-19.) 2, , 0378
Sjöholm, J., Luthers åskådning
i kampen mot klosterlifvet. Lund:
Gleerup. 424; xjx S. 9 M. 1379
Joergensen, A., Luthers kamp
mod d. rom.-kat. Semipelagianisme
*49
under saerligt henblik paa ham
Praedestinationslaere. Kjubenh.: Gad.
194 S. 3 M. 80. [1380
Graebke, F., Die Konstruktion d.
Abendmahlslehre Luthers in ihr. Ent-
wicklg. dargest. Lpz.: Deichert 1907.
107 1 M. 80. (50 S.: Gött.
Diss. '07.) [1381
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 9 Lubstein.
Walther, W., S:hweizer Taktik geg. Luther
im Sakramentsstreit. (Walther, Zur Wertg.
d. dt. Reform. 211-56.) — Ders., Zeugnis d.
heil. Geistes nach Luther etc. (Ebd. 257-316.)
— Ders, Luthers spätere Ansicht üb. d.
Jakobusbrief. (Ebd. 170-73.) [1382
Hermelink, H., Zu Luthers G@danken üb.
Idealgemeinden u. von weltlich. Obrigkeit.
(Zt. f. Kirch OG 29, 267-322; 479-89) —
P. Drews, Eintsprach d Stautskirchentum d.
Ideale Luthers: (Zt. f. Theol. u. Kirche.
FErgäünzgshft.) Tüb.: Mohr. 104 S. 2 M. [1383
Walther, W., Melanchthon als Retter d.
Schätzy. d. Wissenschaft. (Walther, Zur Wer-
tung d. dt. Reform. S. 183-210.) — G. Hoennicke,
Melauchthons Stollg. auf d. Reichstage zu
Augsburg 1530. (Dt.-ev. Bil. 33, 7156-67.) —
Nikol. Müller, Die Besuche Melanchthons
am kurfürstl. brandb. Hofe 1535 u. 1538.
(Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 2/3, 10-19,
550.) [1384
Müller, Nikol., Georg Schwartz-
erdt, d. Bruder Melanchthons u.
Schultheiß zu Bretten. (96/97 v. 1371.)
Lpz.: Haupt. zu, 276 S. 3 M. [1385
Spitta, F., Zur Lebens-G. Joh. Polianders.
(Zt. f. Kirch.-G. 29, 359-95.) [1386
Pfau, W. K., Beitrr. z. Fam.-Chronik v.
Joh. Mathesius. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. 29, 163-71.) , f [1387
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u.
d. Ref.(s.'08,3056). 19083, Nr. 2 (Ba. II,
Nr. 8). S. 225-56; Taf. 75 Pf. [1388
Inh.: Th. Burckhardt-Biedermann,
Hieron. Guntius. (S. 236-43.) — Meyer v.
Knonau, Üb. e. neueste Beurteilg. (Th.
Brieger in Ullisteins Welt-G.) d. Zwinglisch.
Reformat. (S. 243-45.) — E. Egli, Aus
Zwiuglis Bibliothek. III u. 1V. (S. 2347-49.) —
Ders., Zu Worn. Steiners Reform Chronik.
(8. 249-51.) — Ders., Chronikal. Notizen. II:
Persönl Aufzeichngu. e. Handwerkers. (8. 351
-53) — Ders., Eine Walliser Frau. Probe
aus Thom. Platter. (S.253f.) — Ders., Brand
e. Großmünster-Turms. (8. 254f.) — Miszellen.
— Vgl. Nr. 1577.
Baur, A., Zwingli. (Unsere relig. Erzieher
2, 42-61.) — F. Rüegg, Zwingli in Wien.
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 214-19.) (1339
Beß, B., Joh. Calvin. (Unsere relig. Er-
zieher 2, 62-104.) — W. Rotscheidt, Calvin
in Köln. (Monatshfte. f. rheiu. Kirch -G. 2,
257-66) — E. v. Moeller, Dor Antitrinitarier
Job. Paul Alciat. (Hist. Vierteljschr. 11, 460-
83.) — A. Dide, Mich. Servet et Calvin.
2. Ausg. Paris: Flammarion 1907. 322 8S. —
R. Mulot, Wilh. Farel, d. Reformator d.
franz. Schweiz. (Theol. Stud. u. Krit. "Gg,
362-83; 530-42.) [1390
Jordan, K. F., Ulrich v. Hutten e. Vor-
läufer unser. Zeit (Kulturträger Bd. 20.)
Berl.: Seemann Nachf. 85 8. 1 M. Rez:
Lit. Zbl. "on, Nr. 45 Sauge. [1391
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. Bibliographie. 4
"Du
Spitta, F., Herzog Albrecht v. Preußen
als geistl. Liederdichter. (Monatsschr. f.
Gottesdienst u. kirchl. Kunst 13, 11-16 etc.
1835-94.) Sep. Götting.: Vandenhoeck & R.
48 RB 1 M. 40. — P. Tschackert, Hrzg. Albr.
v. Preuß. als angebl. bedeut. geistl. Lieder-
dichter d Ref.-Zeit. (Altpreuß. Monatsschr.
46, 58-82.) [1392
Schweizer, Jos., Ambros. Catharinus Politus
u. Bartolom. Spina. (Röm. Quartalschr. 22,
D, 1-16.) [1898
Pastor, Adrian VI. u. Klemens VII, 2.’08,
3063. Rez.: Arch.stor. it. 5. Ser. 41, 433-48 Picco-
lomini; Hist. Vierteljschr. 11, 565-69 Friedens-
burg; Rev. d’hist. eccl. 9, 124-31 Richard. [1394
Suster, G., Francesco di Castellaltoc. 1480-
1554. (Arch. Trentino Anno 20, 1, 1-16.) [1395
Thom, Schlacht b. Pavia 24 Febr. 1525,
s. ’07, 3267. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 8
Hasenclever. — dJ. N., Schlacht b. Pavia.
(Grenzboten ’08, II, 600-611.) WEI
Jordan, Zur Schlacht b. Frankenhausen.
2. Aufl. (Jordan, Zur G. d. St. Müblh. IV.)
Mühlh.: Danner. 528. 1 M. 60. [1397
Sörös, P., Bisch. Stef. Brodarics,
1471-1639 (Ungar.). Budap.: Stepha-
neum 1907. 148 S. 2 Kr. Ka
Schubert, H.v. u. H. Hermelink,
Bündnis u. Bekenntnis 1529/30. Der
Toleranzgedanke im Reform.-Zeit-
alter. (Nr. 98 v. 1371.) Lpz.: Haupt.
728. 1 M. 20. — H. v. Schubert,
Beitrr. z. G. d. ev. Bekenntnis- u.
Bündnisbildg. 1529/30. (Zt.f. Kirch.-G.
29, 323-84; 30, 28-78.) 1399
Mentz, @., Joh. Friedr. d. Groß-
mütige (s. Op, 1267). Tl. U: Vom
Regierungsantritt bis z. Beginn d.
schmalkald. Krieges. Tl. II: Bis z.
Tode d. Kurt: der Landesherr; Akten-
stücke. (Beitrr. z. neuer. G. Thüring.
I, 2. 3.) Jena: Fischer. xxvj, 562;
x, 602 8. 30 M. [1400
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 30, 159-62
Hecker; Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 14 Virck.
Laigue, Un soldat diplomate au
16. siècle. Ambassade extraord. de
Beauvoys à Venise en 1536. (Rev.
d’hist. dipl. 21, 592-606. 22, 115-40;
249-62.) [1401
Ehses, St., Zu d. kirchl. Reform-
arbeiten unt. Paul III. Der dt. Kar-
dinal Nikolaus v. Schönberg. (Hist.
Jahrb. 29, 597-603.) [1402
Heinemann, 0., Von Hrzg. Philipps I.
Besuch auf d. keichstage zu Regensburg 1541.
(Monatsbll.d.Ges. f. pomm. G. ‘OS, 33-38.) [1463
Pastor, L., Ursprung d. Schmalkaldisch.
Krieges u. d. Bündnis zw. Pupst Paul IJI. u.
Kaiser Karl V. (Hist.-pol. BIL 141, 225-140.)
(Aus Bd. V d. G. d. Päpste.) [1404
Berentelg, H., Der Schmalkal-
dische Krieg ın Nordwestdtld. Münst.
Diss. 92 S. [1405
Rez.: Dt. Lit -Ztg. '09, Nr.17 Hasenclever.
Bibliographie Nr. 1392—1444.
Bossert, G., Christ. Eleutherobius oder
Freisleben, d frühere Täufer. spater Syn-
dikus d Wiener Univ. u. bischöfl. Offizial.
Zugl. Beitr. z. Bechts-G. (Jahrb. d. Ges. f.
G. d. Protest. in Österr. 29, 1-12.) Rez.:
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 55f. [1406
Höchsmann, J., Siebenb. G. im
Zeitalter d. Ref. (Arch. d. Ver. f.
siebenbürg. Ldkde. N.F. 35, 836-84;
414-522. 86, 1-176.) [1407
Fleischlin, B., Schweizer. Ref.-G.
Lfg. 1-6. Bd. I. 932 S. Bd. Il, 1-513.
Stans: Matt. a 2 M. [1408
Bossert, @., Beitrr. z. G. d. bayer.
Religionspolit. in d. Ref.-Zeit. (Beitrr.
z. bayer. Kirch..G. 15, 1-16.) [1409
Streit, F. E., Christoph Scheurl, d. Rats-
konsulent v. Nürnb. u. s. Stellg. z. Reform.
Plauen. Progr. 4°. 57 S. [1410
Bossert, G., Beitrr. z. Ref.-G.
Württembergs. (Bll. f.württb. Kirch.-
G. N.F. 11, 97-112.) [1411
Weier Emil, Einführg. d. Ref. in
Hessen. Synode v. Homberg 1526 u.
d. Franziskaner Nikol. Herborn.
Münst. Diss. "oi 63 S. [1412
Killan, Einführg. d. sog. Ref. in Nassau.
(Pastor bonus 21, 62-67.) [1413
Gulik, Jos. Gropper, s. '08, 3085. Rez.:
Arch. f. Kultur-G. 6, 482f. Bruchmüller. —
W. Rotscheidt, Zur Charakteristik Groppers.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 56-60.) —
Ders, Anfänge d ref. Gemeinde Mettmann.
(Ebd. 254-56.) (1414
Haustein, P., Wirtschaftl. Lage
u. s0z. Bewegungen im Kurfürstent.
Trier 1525 (s8. 08, 3083). Forts. (Trier.
Arch. 13, 35-50.) [1415
Kooperberg, L. M. G., Margaretha
van Oostenrijk, Landvoogdes der
Nederlanden tot den vrede van
Kamerijk. Amsterd.: v. Holkema et W.
xx, 472 S. 3 fl. 90. [1416
Tremayne, E. E., The first Governess
of the Netherlands: Margaret of
Austria. London: Methuen. 378 S.
10 sh. 6 d. [14162
Moorrees, F. D. J., Geschied. d. kerk-
hervorming in de zuidelijke Nederlanden.
Volksuitgaaf. Leiden: Adriani. 231 8S.
0.75 fi. (1417
Knappert, L., De opkomst van het
protestantisme in eene Noord-Nederl.
stad. Geschied. van de hervorming
binnen Leiden van d. aanvang tot op
het beleg. Leiden: van Doesburgh.
290 S. 2 fi. 90. Vgl. op, 1237. [1418
Linneborn, Zur Reformtätigkeit
d Erzbischofs v. Köln Adolf II. v.
Schaumburg (1547-1556) in Westfal.
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 65, II,
145-90.) [1419
Reformationszeit, — Gegenreformation und 80jähr. Krieg.
Roth, F., Zur neuer. reform. geschicht!l.
Lit. Ost- u. Nord-Dtlds. nebst d. Grenzländern.
(Dt. @.bIl. 9, 975-311.) [1420
Bauer, J., Kirchl. u. sittl. Zustände
in d. luth. Gemeinden Niedersachsens
im Ref.-Jahrh. (Zt. d. Ges. f. nieder-
sächs. Kirch.-G. 12, 29-72.) — Kayser
Mitt. z. Ref. d. Klosters Ebstorf
(Ebd. 132-45.) [1421
Joachim, H., Begründg. d. Düser Kirche
u. d. Döser Kirchspiels. (Zt. d. Ver. f. hamb.
G. 13, 1-32.) [1422
Berbig, 6., Kirchl. Versorgung d. Stadt
Coburg u. d. Coburger Landes 1539. (Berbig,
Rilder a. Coburgs Vergaugenh. 2, 1-82.) —
Ders., Erste Schulvisitation im Zeitalter d.
Ref. im Kurf. Sachsen d. Ortslandes Franken.
(Ebd. 88-103.) Vgl. ’08, 1183. — Ders., Zur
G. d. Klosters Mönchröden b. Coburg. (Ebd.
120-29.) — Ders., Kurf. Joh. Frdr. gen. d.
Großmütige. (Ebd. 154-59.) [1423
Wappler, Inquisition u. Ketzerprozesse in
Zwickau zur Ref.-Zeit, s. ’08, 8096. (Mitt. d.
Altert.-Ver. f. Zwickau 9, 1-213.) Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 44 O. Clemen; Hist. Jahrb.
30, 143f. N. P.; Theol. Lit.-Ztg. "op Nr. 5
Bossert. [1424
Müller, N., Gründg. u. erst. Zu-
stand d. Domkirche zum hl. Kreuz
in Köln-Berlin u. d. Neue Stift in
Halle a. S. (Jahrb. f. brandb. Kirch OG.
Jg. 2/3, 68-232; 551) — Ders.,
Statuten d. N. Stifts zu Halle u. d.
Doms zu Köln-Berl. u. Bruchstücke
d. Breviariums dies. Kirchen. (Ebd.
233-336.) — Ders., Zur G. d. Gottes-
dienstes d. Domkirche zu Berl. 1540-
1598. (Ebd. 387-549; 551.) — Ders,
Jak. Schenk, kurfürst. Hofprediger
in Berl. 1545 u.1546. (Ebd. 19-29.) [1425
Uckeley, Reihenfolge d. Geistlichen an
Nikolai u. Jakobi zu Stettin im Ref.-Jahrh.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. '08, 1-6;
17-22.) [1426
Warminski, J., Andreas Samuel
u. Joh. Seclutian. Poln.) Posen 1906.
xvj, 550 S. [1427
Rez.: Altpreuß. Monatsschr. 45, 353-56
v. Kurnatowski.
Moritz, H., Ref. u. Gegenref. in
Fraustadt (s. "Op, 1251). TI. II. Posen.
Progr. 44 S. [1428
Rez.: Hist. Monatsbll. d. Prov. Pos. 8,
126 f. Wotschke.
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555-1649.
Meister u. Ruppel, Straßburg. Chronik d.
J. G. Saladin, s. Nr. 194. [1429
Welck, Frhr. H. v., Zusätze zu „Gedenk-
buch e. böhm. Exulantenfamilie in d. Horzogl.
Bibl. zu Wolfenb.“ (Dt. Herold ’08, Nr. 10.)
Vgl. ’08, 3108. 11430
Keussen, H., Die 3 Reisen d.
Utrechters Arn. Buchelius nach
Dtld., insbes. sein Kölner Aufenthalt;
"Di
hrsg. u. erl. (e. '08, 1256). U u. II.
Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
5, 43-114.) Vgl. Nr. 1560. [1481
Gertrudis, M., Aus d. Tagebuch d. Äbtissin
Magdal. Heidenbucher, O. S. B. v. Frauen-
chiemsee, 1609-50. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 28, 122-42; 379-92; 559-76. 29,
170-85; 476-88; 653-67.) [1432
Schönach, L., Brief d. Constant. Grafen
v. Liechtenstein aus d. türk. Gefangensch.
1610. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs 5, 158f.) , „.„[1433
Greiner, Memorial- u. Reisebuch
d. Hans Schad. Beitrr. z. G. Ulms
ım 17. Jh. (Württb. Vierteljhfte.
N. F. 17, 334-420.) [1434
Cauchie, A. et L. Vander Essen, Les
Archives farnésiennes de Naples au point de
vue des Pays-Bas. Gand: Siffer 1907. 24 S.
(Congrès de Gand ’07.) [1435
Dareste, Les lettres d’'Hotman aux ar-
chives de Marbourg. (Rev. hist. 99, 162f.)
Vgl. ’08, 3105. [1436
Tihon, A., Analyse et extraits de
doce. relat. à l’hist. des Pays-Bas
au 16. siècle. (Bull. de la Comm. R.
d'hist. de l'Acad. R. de Belg. 77,
37-133.) [1437
Oberndorff, L., Graf v., Angebl. Praktik
wider Kurf. Friedr. IV. v. d. Pfalz 1597.
Nach Akten d. Heidelb. Univ.-Bibl. (Ver-
handlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb.
58, 89-104.) [1438
Willaert, L., Négociations polit.-
relig. entre l'Angleterre et les Pays-
Bas cathol. 1598-1625 (s. '08, 1272).
Schluß. (Rev. d’hist. eccl. 9, 52-61;
736-45.) [1439
Briefe u. Akten z. G. d. 30jähr.
Krieges in d. Zeiten d. vorwalt. Ein-
flusses d. Wittelsbacher (s. ’08, 1275).
XI: A. Chroust, Reichstag v. 1618.
xxv, 1107 S. 28 M. [1440
Rez. v. IX: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29,
532-34 Bibl.; v. N. F. II, 1: Hist. Zt. 102,
130-34 Friedensburg; Forsch. z. G. Bayerns
16, 306 F. Roth. f
Lonchay, H., Les sources de l’hist. du
règne desarchiducs Albert et Isabelle. (Annales
du 20. congrès. Gand oi II, 87-93.) [1441
Gritzner, E., [Kaiserl. Schreiben
v. 7. Jan. 1614: ] Zur G. d. Annexion
d. Fürstbistums Metz durch Frankr.
u. z. Vor-G. d Metzer Parlaments.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19,
464-66.) [1442
Günter, H., Die Habsburger-Liga
1625-35. Briete u. Akten a. d. Gen.-
Arch. zu Simancas. (Hft. 62 v. 711).
Berl.: Ebering. xvj,487 S.14M.50.[1443
Podlaha, A., Dopisy reform. komisse
v Čechách z let 1627-1629. (Akten d.
Reformationskommission 1627-29).
(Hft. I v. 183.) [1444
4*
*52
Hardegg, J., Graf, Briefregesten
a. Wallensteins Zeit. (Jahrb.d. Herald,
Ges. „Adler“ N.F. 18, 185-205.) [1445
Kernkamp, G. W., Zweedsche
Archivalia. I. Brieven v. Sam. Blom-
maert aan d. Zweedschen Rijks-
kanselier Axel Oxenstierna 1635-1641.
I. Brieven van Louis de Geer,
1618-1652. IlI. Varia betref. Louis
de Geer. (Bijdragen en meded. v. h.
Hist. Genootsch. te Utrecht 29, 3-
442.) [1446
Duvernoy, E., Une ordonnance
de Louis XIV. sur la Lorraine et les
trois évêchés, 7. juill. 1643. (Bull.
hist. et phil. du Comité des travaux
hist. etc. °07, 307-12.) [1447
Bemmann, R., Die Kosten d 30j»hr. Krieges
f. d. St. Mühlhausen i. Th. (Mühlh. G.bll. 9,
131-35.) Abrechng. d. Stadt. [1448
Radlach, T. 0., Neu entdeckte Tischrede
Gustav Adolfs üb. s. Pläne u. Ziele in Dtid.;
gehalten in Halle a. S. nach s. Siege bei
Breitenfeld. (Montagsbl. Wiss. Wochenbeil.
d. Magdeb. Ztg. up, Nr. 33.) [1449
Kraft, J., Schmähgedicht auf Torstenson
(Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 5, 159-61.) [14f0
Herrmann, F., Spottgedicht auf d. Mainzer
Prof. Vitus Erbermann S. J. (Eeitrr. z. hess.
Kirch.-G. 3, 332-36.) — Ders., Offiz. Mainzer
Konkubinarierliste a. d. J. 1575. (Ebd. A
327-32) (1451
Lühder, R., Die Druckschrr. d.
Bibliothek d. geistl. Ministeriums z.
Greifswald in alphab. Verzeichn.
m. e. G. d. Biblioth. Greifsw.: Bam-
berg. 231 S. 2 M. 50. [1452
Kirchenbuch d. franz. reform. Ge-
meinde zu Heidelb. 1569-77 u.Franken-
thal 1577-96. Hrsg. v. G. v. den
Velden. Weimar: Herausgeber.
8 M. [1453
Bösken, W., Der 1. Rd. d Rhein. Pro-
vinzial-Kirchenaichive. (Theol. Arbeiten d.
rhein. wire. Predig.-Ver. 10, 66-76.) [1454
Rotscheidt, W., Aus d. Akten d. reform.
Schifiergemciude vor Köln. Die Vertrage m.
d. ref. Gem. zu Mühlhein a. Rh (Monatshfte.
f. rhein. Kirchen-L. 2, 193-213 ) [1455
Acta der particuliere synoden van
Zuid-Holland, 1621-1700, uitgeg. door
W. P. C. Knuttel. D. I: 1621-
83. (Rijksgeschiedkund. Publicatiën.
Kleine ser. III.) 's-Gravenh.: Nijhoff.
22, 555 S. 3 fl. 50. [1456
Ritter, M., Dt. G. im Zeitalter d.
Gegenref. u. d. 30j. Krieges (s. "07,
|
Bibliographie Nr. 1445—1497.
Mottley, J. L., Dutch Nation: Being tLe
Rise of the Dutch Republic, 1555-84. N. ed.
Lond.: Harper. 986 S. 7 sh. 6 d. [145%
Törne, P. 0. v., Ptolémée Gallo,
cardinal de Côme. Étude sur la cour
de Rome, sur la secrétairerie pontif. et
sur la politique des papes au 16. siècle.
Paris: Picard ’07. xxxvı1],288S. [1459
Rez.: Hist. Zt. 102, 128-30 Friedensburg.
Fürsen, 0., Wichtiges Jahrzehnt
kursächs. Reichspolitik 1576-86.
Sonderburg. Progr. 26 8. [1460
Löbl, A., Bartlmä Pezzen, österr.
Staatsmann unt. Rudolf II. Real-
schul-Progr. Wien ON. 11 S. [1461
Kybal, Vl., Spor arciknížete Ma-
tyáše s císařem Rudolfem II. (Streit
d. Erzherzogs Matthias m. Kaiser
. RudolfIl.) (Sitzungsberr. d. Kgl.Böhm.
Ges. d. Wise. oi, Nr. IL) Prag:
Rivnä& 1907. 125 S. 1462
Almquist, H., Sverge och Ryss-
land 1595-1611. Twisten om Estland
etc. Uppsala: Almqvist & W. xxvj,
274 S. 8 M. 50. [1463
Kvačala, J., Thom. Campanella
u. Ferdinand II. (Sitzungsberr. d.
Wien. Akad. Bd. 159, 5) Wien:
Hölder. 48 S. 1 M. 10 [1464
Brants, V., Une mission à Madrid
de Philippe de Croy, comte de Solre,
envoyé des archiducs en 1604. (Bull.
de la Comm. R. d’hist. de l'Acad.
R. de Belg. 77, 185-208.) [1465
Boldisär, K., Kriegsgefolge Stef.
Bocskays. (Ungar.) Debreczin: Hott-
mann 1906. 120 S. [1466
Károlyi, A. v., Bocskay u. d. Wie-
ner Friede. Szendrei, J., Gleichzeit.
hist. Denkmäler a. d. Zeit Bocskays.
(Ungar.) (S.-A. a. d. Századok.) Budap.:
Athenäum 1907. 42 S. [1467
Kröß, H., Erpressung d. Majestäts-
briefes v. Kaiser Rudolf II. durch d.
böhm. Stände 1609 (s. '08, 1287).
Schluß. (Zt. f. kath. Theol. 32, 498-
35; 693-716.) [1468
Kirschner, A., Plünderg. zu Reichstadt
1621 (durch Truppen d. in d. Oberlausitz
lagernden Herz. Joh. Georg v. Jägerndorf).
(Mitt. d. Nordböhm. Exkursionsklubs 31,
226-30.) (1469
Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug
d. J. 1622 am Oberrhein (s. '08, 3130).
Schluß. (Zt. f. G. d. Oberrh. NF
23, 501-14.) 1470
Wiens, E., Fancan u. d. nz.
1343). Lfg. 22, Schluß. (= Nr. 273.) | Politik 1624-27. (XXIv.716.) Heidelb.:
Bd. III, 561-648 u. xv S. 1 M. [1457 | Winter. xj, 141 S. 4 M.
Rez.: Rev. hist. 101, 184 f. Philippson.
[1471
Rez.: Forschgn.z.G.Bayerns 16, 311f. W.Goetz
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Siegl, K., Zur Charaktorist. Wallensteins.
(S.-A. aus: „Dt. Arbeit“, Jg VIL) HR —
J. Krebs, Beitrr. zu Waldsteins Regenten-
tätigkeit im Hrzgt. Bagan. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 43, 220-39.) — S. Gorge, Noch einiges
z. Besitzwachsel böhm. Güter im 30j. Kriege.
(Mitt d Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 101-6.)
Vgl. ’08, 1289. — Ders., Beitrr. z. G. d.
Konfiskationen (s. ’08, 1239). Schluß. (Ebd.
46, 357-75.) [1472
Siegl, K., Überrumpig. d. St. Eger
durch d. Sachsen 1631 u. ihre Befreig.
durch Wallensteinsche Truppen 1632.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
47, 18-46.) [1473
Jordan, Hrzg. Wilh. v. Weimar, d. Stadt
Mühlhausen u. d. Eichsfeld. Tl. I. (In: „Aus
alt. Zeit“ H. 2) TL II. (Mühlhäuser G.bll.
9, 72-115.) [1474
Konze, Stärke etc. d Wallensteinschen
Armes 1633, s. '07, 3356. Rez: Dt. Lit.-Ztg.
‘08, Nr. 32 Jacob. [1475
Noailles, Vicomte de, Episodes de
la erre de Trente ans. Bernard
de Saxe-Weimar (1604 à 1639) et la
réunion de l'Alsace à la France.
Paris: Perrin. 502 S. 7 fr. 50. [1476
Costa de Beauregard, Un prince
allem. au service de France (Le Correspondant
’08, 25. Sept., 1056-19.)
Henkel, Über d. Heerführer Bredow im
30j. Kriege. (Mitt. d Ver. f. hess. G. ’06/7,
45-48.) — Wolff, Teilnahme d. Ziegenhainer
Bürgerschützen unt. Kapitän. Val. Muhly am
Reitertrefien bei Riebelsdorf 14. Nov. 1640.
(Ebd. 54-56) [1477
Ritter, M., Das röm. Kirchenrecht
u. d. Westfäl. Friede. (Hist. Zt. 101,
253-82.) [1478
Rez. v. ’07, 1366 (Steinberger): Zt. f.
kath. Theol. 32, 170-72 Kriß; Mitt. a. d. hist.
Lit. 35, 296-99 Mahrenholtz.
Sägmüller, J. B., Der Begriff des exer-
citium religionis publicum, exercitium re-
ligionis privat. u. der devotio domestica im
Westfal. Frieden. (Theol. Quartalschr. 90,
255-79) [1479
Straganz, M., Zur Tätigkeit d. Franzis-
kaners P. Mich. Alvarez in Österr (Forschgn.
u. Mitt. z. G. Tirolsu. Vorarlbergs 5, 303-9.) [1480
Loserth, J., Wie Steiermark, Kärnten u.
Krain wieder kathol. wurden. Skizzen a. d.
Zeit d. Gegenref. nach gleichzeit. Akten u.
Korrespondenzen. (Preuß. Jahrbb. 133, 233
CN [1481
Hegemann, 0., Zu Primus Trubers 400jähr.
Geburtstag. (Aus: Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. 29, 16 ff.) Laibach: Steinmayr & B.
56 S. 80 Pf. Inh.: 1) Zur Charakterist. Trubers
m. Benutzz d. ungcdr. Hinterlassenschaft v.
Dr. Th. Elze. 2) Laibach z. Trs Zeit. Die
dortige ev. Matrik. — Ders., D. M. Primi
Truberi. 1508-1608. Ebd. 16 S. 40 Pf. —
J. Cohorma, Truber u. d. südslaw. Lit. im
Ref -Zeitalter. (Kalender „Hus“ ’07, Kutten-
berg, 98-107.) [1432
Schmidt, W. A., Die Gegenref. in
Görz-Gradiska. (Jahrb. d Ges. f. G.
d. Protest. in Österr. 29, 86-133.) [1483
"Dä
Tischer, P. F., O uvedeni fädu
kapucinskeho do (Cech na Hradčany
okolo roku 1600. (Üb. d. Einführg.
d Kapuzinerordens nach Böhme:
auf d. Hradschin um 1600.) (Sitzungs-
berr. d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. ’07,
Nr. IX.) Prag: Rivnat. 56. [1484
Kanyar6, Fr., Frz. Dávid. (Ungar.)
Klausenb.: Ajtai 1906. 124 S [1485
Wymann, E., Karl Borromeo u. seine
Metropole 1581. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2,
131 ff.) — A. Schei wiler,Vor-G. Abt Bernards II.
v. St. Gallen. (Ebd. 81-101.) [1486
Ludwig, D. A., Versuch d. Gegen-
ref. im Unterengadin u. im Prättigau
1621-22. (Jahresber. d. Hist.-Antiqu.
Ges. v. Graubünd. '05, 95-146.) [1487
Rez.: Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs 5, 325f. Kraft.
Siebengartner, M., Innere Einrichtg. d.
Reichsstifts Obermünster in Regensb. Nach
d Statuten v. J. 1608. (Vhdlgn. d Hist. Ver.
v. Oberpfalz u. Regensb. 58, 143-735.) — B.
Duhr, Der 5°% Streit im prot. Regensb. (Zt.
f. kath. Theol. 32, 608-10.) [1483
Gartenhof, K., Politik d. Reichs-
stadt Schweinfurt im 80j. Kriege m.
bes. Berücksicht. d. Verhältn. z.
Hochstifte Würzburg. (Würzb. Diss.)
Würzb.: Freudenberger. 82S.2M.[1439
Heintzeler, Kirchl. Versorgung Vellbergs
1628-1680. Anh. zu d. Aufs : „Heintzeler, Das
Restitutionsedikt in Franken.“ (BI. t. württ.
Kirch.-G. N.F. 12, 94-96.) Vgl. ‘0, 1302. [1490
Schmidlin, J.. Joh. Pistorius als Propst
im Elsaß. (Hist. Jahrb. 29, 790-804.) [1491
Klipffel, L., La guerre de Trente
ans dans la region de Belfort.. (Bull.
de la Soc. Belfort. d’emul. 26, 11ff.)
Betr. auch d Oberelsaß [1492
Woerth, E., Benfeld unter schwed.
Herrschaft 1632-1650. Mülh.: Selbst-
verl.1907. 137S. Vgl.’07,1380a. [1493
Fliedner, H., Zur G. d. „Vier Täler“ od.
d. kurpfülz. Oberamtes Bacharach. (Monats-
hfte f. rhin. Kirch.-G. 2, 289-348; 3853-64.) —
W. Botscheidt, Berg. Prediger seit Stiftg. d.
Provinzialsynode. (Ebd. 1, 441-50 etc. 547-53.
2, 61-63 etc. 28-85.) — Ders., Abrah. Scul-
tetus im Rheinland. (Ebd. 2, 365-70 ) — Ders.,
Joach. Wendland. (Ebd. 371-74.) — W. Pont,
Johs. Vietor. (Ebd. 349f.) — Kentenich,
Konfessions- u. Wirtschaftsieben zu Nieder-
prüm in d. Eifel 1645. (Ebd. 374f.) [1494
Brauneck, F., Die ref. Gemeinde Ober-
winter im 1. Jh. ihres Restehens. iTheol. Ar-
beiten d. rhein. wiss. Predig.-Ver.10, 77-95 )[1495
Burbach, R., Neue Beitrr. z. Reform.-G.
d Gemeinde Wahlscheid. (Sonderabir. d.
Prot. d. Verhandlgn. d Kreissynode Bonn ’07.)
348. 50 Pf. — Vgl. W. Rotscheidt, (Monats-
hfte. f. rhein Kirch -G. 2, 185 f.) [1496
Schwering, L., Die relig. u. wirt-
schaft), Entwickelg. d. Protestantis-
mus in Köln währ. d. 17. Jh. (Ann. d.
Hist. Ver. f.d. Niederrh. 85, 1-42.) [1497
GE
Voß, F., Beziehgn. d Großen Kur-
fürsten zu Stadt u. Stift Essen. Bor-
beck. Progr. u. Münster. Diss.
64 S. [1498
Goemans, L. V., Het Belg. gezantschap
te Rom, 1600-33. (Bijdragen tot de geschied.
bijzonderl. v. het aloude hertogdom Brabant
’07, 524-32.) [1499
ggen, J. L. M., De invloed door
Zuid-Nederland op Noord- Nederl.
uitgeoefend op her cinde d. 16. en
begin d. 17. eeuw. Gent: Siffer. `
xv, 247 S. [1500
Hotz, W., Cyriacus Spangenbergs Leben
u. Schicksale als Pfarrer in Schlitz 1580-1590
(8.'08, 3157). Schluß. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G.
3, 265-96.) [1501
Linneborn, Das Kloster Brenkhausen im
16. Jh. (Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 65, II,
191-209. — Jos. Schulte, Zur G. d. Murian.
Studenten-Kongreg. am Paderborner Jesuiten-
kolleg. (Ebd. 210-16.) ‚(1503
Sagel, J., Warburg im 80jähr.
Kriege. (Beitrr. f. d. G. Niedersachs.
u. Westf. H. XII.) Hildesh.: Lax.
96 S. 2 M. 60. >
Schauenburg, L., 100 Jahre olden-
burg. Kirch.-G., 1573-1667 (e ’04,
3073). V: Verhältnisse d. wirtschaftl.
u. familienrechtl. Lebens. 173 S.
3 M. 80. [1504
Hassebrauk, G., Der Schreckenstag von
Schöppenstedt 14. Mai 1602. (Braunschw.
Magaz. ’08, Nr. 6.) [1505
Beste, J., Abt Brandanus Dătrius u. s.
Eiufluß auf d. braunschw. Landeskirche, (Zt.
d. Ges. f. niedersächs. Kirch OG 12, 1-28 ) [1506
Winter, G., Streitigkeiten zw. Kirche u.
Stadt in Schönebeck Ende d 16. Jh. (G.-bll.
f. Magdeb. 43, 78-105.) [1507
Goldmann, L., Bickenriede im 30j. Kriege.
(Unser Eichsfeld 2, 111-13.) b [1508
Koch, E., Moskowiter in d. Ober-
lausitz u. Bartholom. Scultetus
in Görlitz (s. '07, 3390). Forte.
(N.lausitz. Magaz. 84, 41-109.) [1509
Duncker, G., Die 2. mecklenb.
Hauptlandesteilg. 1621. (Jahrbb. ete.
d.Ver.f.mecklenb.G.43,177-292.)[1510
Schmidlin, J., Die Restaurations-
tätigkeit d. Breslauer Fürstbischöfe
nach ihr. frühest. Staatsberichten an
d. röm. Stuhl. Roma: Unione cooper.
edit. 1907. 4°. 52 S. [1511
(Festschr. d. dt. Nationalkircke 8. Maria
dell’ Anima f. Kopp. In 25 Exempl. gedr.)
Arnold, F., Christ. Pelargus a. Schweid-
nitz in 8. Beziehgn. zu Schlesien. (Zt. d. Ver.
f. G. Schles. 42, 151-836.) [1512
Simson, Zur G. d. Jesuiten im poln.
Preußen währ. d. 16. Jh. (Mitt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 7, 24-27.) [1518
Exner, H., Die Beziehgn. zw.
Brandenb.-Preuß. u. Polen 1640-48.
Progr. Ostrowo. 33 S. [1514
Bibliographie Nr. 1498—1556.
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Hofordnungen, Dt, d 16. u.17. Jh., brag.
v. A. Kern. II, s.’07, 3335. Rez.: Gött. gel.
Anz. ’08, 864-68 v. Below. [1515
Heck, B., Nassau-Dietzische Verordngn.
1617-1711. (Nr. 4 v. 811.) Diez: Meckel.
108 S. ı M. , [1516
August Wilhelm, Prinz v. Preuß.,
Entwicklig. d. Kommissariats-Behör-
den in Brandenb.-Preuß. bis z. Re-
iergs.-Antritt Friedr. Wilh. I. Straßb.
iss. '08. 4°. 61 S. [1517
Petsch, Verfassg. u. Verwaltg. Hinter-
pommerns im 17. Jh., s. ’07, 3409. Bez.:
Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 230f.
W. v. Sommerfeld; Hans. G.bll. ’08, 266-69
Simson; Zt. f. Sozialwiss. 11, 724f. v. Below;
Pomm. Jahrbb. 9, 192-94 U.; Monatsbli. d.
Ges. f. pomm. G. '08, Nr. 1 v. N. (1515
Rautenfeld, C. v., Üb. d. Ursprung d.
Del, Adelskonvents. (Balt. Monatsschr. 65,
184-95.) (1519
Hedemann-Heespen, P. v., Neue Landes-
matrikel u. Ergänzgn. zu mein. G. v. Dt.-
Nienhof u. Pohlsee. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 38, 89-108.) [1520
Häpke, R., Reiseberichte. (Hans. G.bll. ’08,
516-28.) Zweck: Sammlungen f. d Nieder-
länd. Inventar z. G. d hans.-niederl. Handels
v. 1531 bis 1585. [1521
Schmidt, Georg, Register üb. d. Wein-
handel 1579. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 47, 94-100) [1522
Hach, E., Aus d. Rechnungsbuche d.
Heiligen-Geist-Kirche in Lübeck 1518. (Zt. d.
Ver. f. lüb. G. 9, 35-146; 205-3.) (1523
Koch, Ernst, Die ehemal Glashütte zu
Langenbach b. Schleusingen, d. Mutter d.
Glashütten zu Fehrenbach u. Lauscha. (1525-
1589.) Meining.: Brückner AR 72 S. 1 M. 60.
Rez.: Zt. d. Ver. f. thùr G. 18, 419f.
Dobenecker. [1524
Westermann, A., Zahlungsein-
stellg. d. Handlungsgesellschaft d.
Gebr. Zangmeister zu Memmingen
1560. (Vierteljschr. f. Soz.-u.Wirtsch.-
G. 6, 460-516.) Ee?
Brakel, S. van, De Holland.
handelscompagnieön d. zeventiende
eeuw. 's Gravenh.: Nijhof. xxxiij,
189 S. 1 fl. 90. [1526
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 56-60 v. Srbik.
Moliwo, L., Ein fürstl. Kapitalist
im 16. Jh.: Markgraf Hans v. Küstrin.
(Delbrück-Festschr. 181-97.) 1527
Münker, H., Die Weseler Schiffahrt
vornehml. z. Zeit d. span.-niederl.
Krieges. Beitr. z. Verkehrs-G. d.
Niederrheins. (Stud. u. Quell. z. G.
v. Wesel I.) Wesel: Kühler. xvj,
231 S. 2 M. 50. [1528
Rez.: Westdt. Zt. 27, 517f. Schwering.
Feuchtwanger, L., G. d. sozial.
Polit. u. d. Armenwesens im Zeitalter
Reformation, Gegenref. und 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *55
d. Reform. (Jahrb. f. Gesetzgebg.
82, 1423-60. 33, 191-228.) 1529
TL I (Reformen u. Ideen bis 1526): Berl.
Diss. 37 8.
Scharmitzel, Th., Die Handwerker-
politik Hrzg. Christofs v. Württemb.
Tübing. Diss. 135 S. [1530
Batzer, E., Das Haigerlocher
Stadtbuch v. 1551. (Alemannis N.F.
9, 199-220.) [1531
Elwenspoek, C., Üb. d. Quellen
d. im Landrecht f. d. Hrzgt. Preußen
v. 1620 enthalt. Strafrechts. Beitr.
z. preuß. Rechts-G. (Strafrechtl. Ab-
halgn. H. 89 u. Kieler Diss.) Bresl.:
Schletter. 56 S. ı M. 60. [1532
Ledebur, S. Frhr. v., Ein Lehnstag im
16. Jh. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 86,
204-13.) [1588
Tideman, J., Fronspergers Kriegsbuch.
(Alemannia N.F. 9, 140 ff.) [1534
Hoffmann, Lehnfolge d. St. Schlawe 1583-
1663. Schlawe. Progr. ’07. S. 3-25. 4°. [1535
Ehses, Andr. Masius au Kardinal Morone.
Zevenaar, 18. Sept. 1561. Die Universit.
Duisburg betr. (Röm. Quartalschr. 23, II,
62-66.) [1536
Diehl, W., Stipendienbuch d. Univ.
Marburg 1561-1674. (Qu. u. Stud z.
hess. Schul- u. Univ.-G.) Marb.:
Elwert. 94 S. 2 M. 50. [1537
Bauer, L., Errichtg. d. Kollegiums
b. St. Anna in Augsburg 1580-1582.
Augsb. Progr. 68 S. 1588
Schwabe, E., Stud. z. Entstehgs.-
G. d. kursächs. Kirch.- u. Schulordng.
v. 1580. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
etc. 22, 272-92; 313-42, 424.) [1539
Schrörs, H., Kölner Buchdrucker Maternus
Cholinus. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
85, 147-65.) (1540
Lädtke, W., Verzeichn. d. Balhorn-Drucke.
(Zt. d. Ver. f. lüb. G. 9, 147-70.) [1541
= Bossert, &., Theod. Reysmann,
Humanist u. Dichter a. Heidelb. (s.
’08, 3196). Schluß. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 28, 682-724. 1542
Müller, M., Joh Albr. v. Wid-
manstetter 1506 bis 1557. (Münch.
Diss) Bamb.: Handels-Dr. u. Ver-
lagsh. ei, 116 S 2 M. 40. [1543
latt, D., Dav. Chytraeus als G.-
lehrer u. G.-schreiber. (Aus: Beitrr.
z. G. d. St. Rostock V, 1/2.) Rost.
Diss. 202 S. 1544
Hamelmann, H., Geschichtl. W erke.
Krit. Neuaugg. v.
. Detmer. Bd. I: |
. Stuttg. 250.) 460 S.
` Marb.: Elwert. xj, 264 S.
|
l
l
Schrr. z. niedersächs.-westf. Gelehrten-
G. (s. '05, 8029). Hp 3: Illustr.
Westphaliae virorum libri sex; krit.
neu hrsg. v. Kl. Löffler. (Veröff. d.
Hist. Komm. d. Prov. Westf.) xj S.;
S. 209-596. 8 M. [1545
Petersen, C. 8., Lettre de Gérard Mercator
& Henri de Rantzau. (Bull. de la Comm. R.
d’hist. de l'Acad. R. de Belg. 77, 1-7.) —
A. Tihon, Desgl. & J. Vivian. (Ebd. 134
-38.) {1546-
Pauls, E., Zur Lebens-G. Peter a Boecks,
d. erst. @.schreibers Aachens (Aus Aschens
Vorzeit 20, 143-47.) — Ders., 2 Briefe d.
Aachen. G.schreibers u. Rochtsgelehrten Dr.
Joh. Noppius. (Ebd. 147-50.) [1547
Lühmann, Joh. Balth. Schupp, a "og, 1353.
(65 S.: Marb. Diss. ’07.) Rez.: Stud. z. vergl.
Lit.-G. 9, 137f. R. M. Werner. — Diehl, Zur
Lebens-G. v. J. B. Schuppius. (Zt. f. Kirch.-
G. 29, 399-402.) [1548
Giesecke, F., Die Mystik Joh.
Baptist van Helmoltse 1577-1644.
Erlang Diss. jx, 79 8. [1549
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09. Nr. 4 Pagel.
Tetzner, F., Tarquinius Schnellenberg.
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5,
1-46.) [1550
Sachs, Hans. Hrsg. v. A e Keller
u. E. Goetze. Bd. XXVII; hrsg. v.
E. Goetze. (Publ. d. Lit. Ver. in
[1551
Geiger, E., Hans Sachs als Dichter in a.
Fabeln u. Schwänken. Prgr. Burgdorf. 53 8.
— A. L. Stiefel, Neue Beitrr. z. Quellenkde.
Hans Sachs. Fabeln u. Schwänko. (Stud. z.
vergl. Lit.-G. 3, 274-310.) [1551 a
Martens, E., Entstehungs-G. v. Burkard
Waldis Esop. Gött. Diss. ’07. 83 S. [1552
Schanerhammer, A., Mundart o
Heimat Kasp. Scheits, auf Grund s.
Reimkunst untersucht. (Hernıaea. VI.)
Halle: Niemeyer. x, 173 S. 6 M.
(44 S.: Hall. Diss.) [1558
Hauffen, A., Neue Fischart-Stu-
dien. (Euphorion. Erg.hft. VII.) Wien:
Fromme. 295 S. 5 M. 60. Vgl. ’07,
3442. [1554
Fortsetg. u. Abschl. d. in d. laufend. Jahr-
gängen d. Euphorion veröfl. Studien.
Inh.: IX. Catalogus Catalogorum. X. Der
Bienenkorb. XI. Bildergedichte. XII. Brot-
korb. XIII. Beitrr. zu d. Quellen d. Ge-
schichtsklitterung. .
Dollmayr, V., G. d. Pfarrers v.
Kalenberg (Neudr. dt. Lit.werke d.
16. u. 17. Jh. 212-14.) Halle: Nie-
meyer 1906. Le, 104S. 1M.80.[1555
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 31, 179-83 A. Götze;
Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 27 Euling.
Franz, A., Johann Klaj. Beitr. z.
dt. Lit.-G. d. 17. Jh. (Beitrr. z.
dt Literaturwiss. 6) Hrsg. v. Elster.
6 M. 40.
[1556
(78 S.: Marb. Diss.)
"Op
Lill, G., Hans Fugger (1531-1598)
u. d. Kunst. Beitr. z. G. d. Spät-
renaissance in Süd-Dtld. Mit Titel-
bild u. 26 Tafelbildern. (= Nr. 150, II.)
Lpz.: Duncker & H. x, 1898. 5 M.
(40 S.: Münch. Diss.) [1557
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 1 G. v. Bezold.
Sitte, A., Kunsthist. Regesten aus
d. Haushaltungsbüchern d. Güter-
gemeinschaft d. Geizkofleru. d. Reichs-
pfennigmeisters Zachar. Geizkofler
1576-1610. Beitr. z. Kunst.-G. Augs-
burgs. (= 101 v. 760.) StraBb.: Heitz.
59 5. 3 M. [1558
Bothe, F., Beitrr. zur Frankfurt. Kunst-
G. im 17. Jh. (Einzelforschen. üb. Kunst- u.
Altertumsgegenstände zu Frankf. 1, 121
-42.) [1559
Lindner, A., Kölner Kunstleben um 1600.
(Ann.d.Hist Ver. f. d.Niederrh. 85, 115-17.) [1560
Hahr, A., Architektenfamilie Pahr,
e. f. die Renaissancekunst Schles.,
Mecklenb., Schwedens bedeut. Künst-
lerfam. Mit 46 Abbildgn. im Text.
(= 97 v. 760.) Straßb.: Heitz. jx,
132 S. 7 M. [1561
Scherer, K., Der niederl. Bi:dhauer Wilh.
Vernuken in hess. Diensten. (Rep. f. Kunstw.
31, 218-26.) — C. Knetsch, Zur Bau-G. d.
alt. Kasseler Landgrafenschlonses (Hessen-
land og, Nr. 21.) — Rief, Der 3:hönhof u.
d. Rathaus in Görlitz. (N.lausitz. Magaz. 81,
128-34.) — R. Jecht, Geschichtliches zum
Schönhof. (Ebd. 134-41.) [1562
Koegler, H., Der Hortulus animae illustr,
v. Hans Holbein d. J. (Zt f. bildende Kuust
N.F. 20, 35-41.) - [15683
Richter, Geo. Mart., Melch. Feselein.
Beitr. z . d. oberdt. Kunst im 16. Jh.
Münch. Diss. 40 8. [1564
Stegmann, H., Erb. Schön als Maler,
(Mitt.a. d Germ. Nationalmus.’V8, 49-61.) [1565
Riggenbach, R., Maler u. Zeichner Wolf-
gang Huber (ca. 1490 bis nach 1542). Basel.
Diss. "Or, 84 S. n [1566
Ganz, P. u. E. Major, Entstehg.
d. Amerbachschen Kunstkabinetts u.
d. Amerbachschen Inventare. Lpz.:
Bach 1907. 4°. 688. 2 M. 50. [1567
Rez.: Dt. Lit.-/tg "uë Nr. 47 Thommen
Graefe, F., Jau Sanders v. Hemessen u.
scine Identification m. d. Braunschw. Mono-
grammisten. Heidelb. Diss. 57 N. [1585
Hofstede de Groot, C., Beschreib.
u. krit. Verzeichn. d. Werke d. her-
vorragendsten holländ. Maler d.17.Jh.
(s. 08, 3212). Bd. II. Unt. Mitwirkg.
v. K. Freise. jx, 698 S. 25 M. [1569
Haberditzel, F. M., Die Lehrer
d. Rubens. (Jahrb. d. Kunsthist.
Sammlgn. d. Allerh. Kaiserhauses 27,
159-235; Taf. 30-37.) Sep. Lpz. u.
Wien: Tempsky. 30 M. [1570
Weiß, J. Kurt Maximilian I. als Gemälde-
Sammler Neue archival. Beitrr. (Hist.-pol. BN.
142, 545-69; 640-54; 760-73.) (1571
Bibliographie Nr. 1557—1615.
Schaeffer, E., A. van Dyck. Des
Meisters Gemälde in 537 Abbildgn.
(Klassiker d. Kunst. XIII.) Stuttg. u.
Lpz.: Dt. Verlagsanst. xxxvııj, 559 S.
15 M. [1572
Veth, J., Rembrandts Leben u. Kunst.
Lpz.: Seemann. 140 S. 3 M. — N. Restorff,
Rembrandtiana. (Rep. f. Kunstw. 31, 159
-67 ) [1578
Dodgson, C., Fine Holzschnittfolge Matto.
Geruugs. Mit 1 Taf. u. 7 Textabbildgn.
(Jabrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammlgn. 29,
195-216.) [1574
Kraus, J., Wandteppich-Fabrikation in
Frankenthal im 16. u. 17. Jh. (Monatsschr. d.
Frankenth. Alt.-Ver. ’08, Nr. 4-6; 8-12.) [1535
Domanig, K., Zur Flötnerfrago. (Nurm. Zt.
41, N.F. 1, 167-77.) [1576
Lehmann, H., Hans Jak. Stampfer,
Zürcher Medailleur u. Gollschmied d. Ref-
Zeit. (Zwingliana ’ON, Nr. 2, Bd. Il, 2325-56,
Taf.) (1517
Prüfer, A., Job. Herm. Schein u. d. weltl.
dt. Lied d. 17. Jb. m. e. Anh.: Scheins Stelig.
z. Iustrumentalmus. (Publ.d internat. Musik-
ges. Beih. II. Folge, Hft. 7.) Lpz.: Breit-
kopf & H. 96 S. 3 M. [1578
Hüser, Kulturgeschicht). Bilder a d Ver-
gangenh. Warburgs. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 65, II, 113-44 ) [15:9
Martensen, Kultur- u. Sittenzustände in
Angeln zur Zeit d. 30j. Krieges. (Die Heimat
15, Nr. 2-5). [1580
Schulte, W., Leben u. Sitten in Schlesien
um d Mitte d. 16. Jh. Nach d Aufzeichngn.
d. Breslauer Rittmeisters Achilles Scipio
Schelleuschmidt (Nolanus). (Mitt. d. Schles.
Ges. f. Volkskde. 19, 97-131.) [1551
Ehrenberg, M. R. v., Zur G. d. Hoben.
zollerischen Hochzeit 1598. (Mitt. d. Ver. f.
G. etc. in Hohenz. 29/31, 56-58.) — Q. Som-
merfeldt, Aufforderungsschreiben zu e. auf
d. Schlosse in Königsberg gefeiert. Hochzeit,
1592. (Arch. f. Kultur-G. 6, 477-79.) [1582
Rausch, H. A., Die Spiele d. Jugend a.
Fischarts Gargantna cap. XXV. (Jahrb. f. G.
etc. Els-Lothr. 24, 53-145.) [1553
Schultz, Fr., Einiges üb. Ehre u. Ehr-
gefühl nach d. Konitzer Gerichtsbüchern.
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 7, 27-31) —
Croon, Ein Ehrenhandel d. 16. Jh. (Schles.
G.bIl. us, 11-13.) (1584
6. Vom Westfül. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Rüger, C., Reisetagebuch e. Dresdners,
10691. (Arch. f. Kultur-G. 6, 439-76) Augen-
zeuge d. krieger. Ereignisse. [1585
(Heintz, D.,) Memoiren e. Wendensers a
d. Zeit d. Nordisch. Krieges. (Balt. Monats-
schr 65, 121-33.) [1586
Redeckers Aufzeichngn. ob d. J. 1711-1721.
(Haunov. G.bll. 11, 351-60.) [1587
Schleß, T., Acht Briefe a. d. Bauernkriege
v. St. Galler Stadthauptmann Christ. Studer.
(Anz. f. schweiz. G. '08, 397-320.) [1588
Helmolt, H. F., Krit. Verz. d.
Briefe d. Herzog. Elisabeth Charlotte
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
v. Orléans. Nebst d. Versuche e
Liselotte-Bibliogr. (Sammilg. biblio-
theksw. Arbeiten XXIV.) Lpz.: Haupt.
247 S. 12 M. [1589
Helmolt, H. F., Briefe d. Herzog.
Elisabeth Charlotte v. Orléans
an d. lothr. Hof. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 19, 165-255) — Ders.,
Briefe ders. an d. König. Sophie
Dorothee v. Preuß. 1716-22 (s. "ug,
3241). Schluß. (Hist. Jahrb. 29, 603-
37; 810-83.) [1590
Res. d. Ausg. v. Wille (Lpz.: Teubner),
s. "OR, 1396: Hist. Vierteljschr. 11, 438f.
Helınolt.
Veress, E., Die Berichte u. Karten
d. Kriegsingenieurs Grafen Aloys
Marsigli üb. d. Belagerg., Rück-
eroberg.u. Topographie Ofens 1684-86.
(Ungar.) Budap.: Franklin 1907. vos:
Ktn. u. 7 Beill. [1591
Boislisle, J. de, Les Suisses et le
marquis de Puysielelx, ambass. de
Louis XIV. 1698-1708. (Docc. ined.)
Paris: Plon 1906. cxxvuj, 199 S.
7 fr. [1592
Giudici, M., I dispacci di Ger-
mania dell’ ambasciatore veneto Dan.
Dolfin 3° (22 febbr. 1702-7 luglio
1708): contrib. alla storia della po-
litica Venezia durante la guerra di
successione spagn. e alla storia della
diplomazia venez. Venezia: Istituto
veneto di arti graf. 285 S. 5 L. [1593
Handlingar angâende Konung
August den starkes utrikes politik
för hans afstättning âr 1704; utgif.
C. Hallendorff. (Histor. Handlingar
XIX, 2.) Stockholm. x, 272 8. [1594
Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 29, 357-60 Haake.
Aktstykker vedrørende Christ.
Ditlev Reventlow som Diplomat og
Feltherre. Meddelte af A. P. Tuxen
og L. Bobé. (Danske Magaz., a R.,
6. Bd., 3. Hft. 237-50.) [1595
Beck, Süd-dt. polit. Bauern-Quartett a. d.
span. Erbfolgekriege. (Schwäb. Arch. 26,
169-71) [1596
Lindenstruth, W., Mundartl. Spottgedicht
a. d. Bußecker Tal 1725. (Hess. Bil. f. Volks-
kde. 7, 187-59.) [1597
Edén, N., Schlippenbachs beskick-
ning till Tyskland 1654-1655. (Hist.
Studier till. Har. Hjärne "og S. 311
-52.) 1598
Meinardus, 0., Brandenb. Einfall
in Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
42, 1-31, [1599
"Dt
Jerusalem, E., Teilnahme Öster-
reichs am erst. nordisch. nes bis
zu d. Verträgen v. Wehlau u. Brom-
berg 1655-1657. Wien. Schul-Progr.
44 S. [1600
Sommerfeldt, G., Eroberg. u. Plünderg.
Lublins durch d. Russen u. Kosaken 16. Okt.
1655. (Mitt. d. Literar. Ges. Masovia 13,
74-82.) i i (1601
Japikse, N., Louis XIV. et la
guerre anglo-hollandaise 1665-1667.
(Rev. hist. 98, 22-53.) — @. Pagès,
A propos de la guerre anglo-holland.
(Ebd. 58-71.) [1602
Pribram, A. F., Habsburg-Stuart-
sches Heiratsprojekt. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G forschg. 29, 423-66.) [1603
Litzmann, Zum Jahrestage v. Fehrbellin
28. (18.) Juni 1675. Aufkiärg. d. vermeintl.
Tat Frobens. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl.
Rundschau ’08, Nr. 148. [1604
)
Marki, S., II. Rákóczi Ferencz.
Bd. 1. 1676-1707. (Magyar történelmi
életrajzok. Jg. XXII.) Budap.: Athe-
neum 1907. 646 S. Mit 243 Bild.,
Faks. etc. [1605
Schwebs, P., Die brandenb. Marine
im Seekriege 1676. Berl. Diss. 1907.
54 S. [1606
Dávid, M., Beziehgn. Thökölys zu
d. Pforte. (Ungar.) Klausenb.: Gombos
1906. 81 S. [1607
Apell, F. v., Die Hossen- Casselscheu
Truppen in d. Feldzügen 17065 u. 1707 in
Oberital. u. d. Provence. (Beibft. z. Milit.-
Wochenbl. '03, 323-70.) [1608
KiB v Rugonfalvi, St., Erhebg.
Franz Rákóczis Il. z. Fürsten v. Sieben-
bürgen. (Ungar.) (S.-A. a. d. Jg. ug
d. Századok u. d. Történelmi Tár.)
Budap.: Athenäum 1906. 244 S. [1609
Campagne, Le, di guerra in Pie-
monte 1703-1708 e l'assedio di To-
rino 1706. Vol. IV. Torino: Bocca.
LO, 528 S. [1610
Schönalch, Frhr. v., Zum 200. Jahrestage
d. Schlacht b. Oulenarde 11. Juli 1703. (Milit.-
Wochenbl. Jg. ’08, Nr. 85.) — v. Lenzynski,
Das preuß. Gardebataill. in d Schlacht b
Oud. (Ebd. Nr. ai [1611
Zitterhofer, K., Bedeutg. d. Schlacht v.
Trencsin, A. Aug. 1708. (Streffleurs milit Zt.
’08, II, 1259-72 ) [1612
B enger, E., Die Ettlinger Linien. (Ale-
mannia N. F. 9, 192-98.) Vgl. "un, 3258. [1613
Kirkpatrick de Closeburn, E.,
Les renonciations des Bourbons et la
succession d'Espagne. Paris: Picard
1907. xxjv, 327 S. 7 fr. 50. [1614
Rez.: Rev. d’hist. dipl. 22, 460-62 A. P.
Rosenlehner, Kurt Karl Phil. v. d. Pfalz
u. d. jülichsche Frage, 1722-1729, s. "On, 3260.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 399-401 u. Westdt.
Zt. 27, 1652-67 Hashagen. [1615
"58
Jarschel, J., Böhmen unt. kurbayr. Herr-
schaft. (S.-A. aus: Mitt. d. Nordb. Exkurs.-
Klubs 81.) 11 8. [1616
Peter, G. J., Zürichs Anteil am Bauern-
krieg 1658. Tl. I. (Jabrb. f. schweiz G. 33,
293-344.) [1617
Vierling, A., Andenken an zwei verdiente
Kriegsmänner in d. Stadt Weiden, Oberst v.
Fritsch u. Feldmarschalleutn. Fellner v.
Feldegg. (Verhdign. d. Hist. Ver. v. Ober-
pfalz u. Regensb. 58, 105-30.) [1618
Schwarz, B., Ortsgeschichtl. Mitt. a. d.
Umgebg. v. Karlsruhe a. d. 1. Hälfte d.
18. Jh. (Alemannia N.F. 9, 172-91.) [1619
Brunck de Freundeck, L’Allemagne et
Alsace après le traité de Ryswick. (Rev.
cathol. d'Alsace N.F. 27, 666-71.) [1620
Lange, L., Raugrifin Luise, geb. Freiin
v. Degenfeld, 2. Gemahlin d. Kurfürsten
Karl Ludw. v. d. Pfalz. Groos.
A S. 1 M. [1621
Schrohe, H., Kleinere Beitrr. z. Mainzer
G., vornehml. im 17. Jh. (Mainz. 7t. 8, 116-
34.) — Ders., Edm. Rokoch. Mainzer Kauf-
Heidelb.:
mann u. Beamter d. 17. Jh. (s. "On, 1421).
Ti. U. Mainz. Progr. 62 8. [1622
Desmons, F., Etudes hist., &con. et relig.
sur Tournai durant le règne de Louis XIV.:
La conqucte en 1667. (Ann. de la Soc. hist.
etc. de Tournai N.S. 9, 1-20.) [1623
Naber, S. A., Joh. Willem Baron Ripperda.
(Bijdr. z. vaderl. Gesch. etc. 4. R., 7, 208
RW [1624
eert, Wahl Christoph Bernh. v. Galen
z. Fürstbisch. v. Münster. (Beitrr. f. d. G.
Niedersachs. u. Westf. H. 15.) Hildesh.: Lax.
87 S. 2 M. [1635
Sommer, K., Wahl d. Herzog Clemens
August v. Bayern zum Bisch. v. Münster u.
Paderb. (1719), zum Coadjutor m. d. Rechte
d Nachfolge im Erzestift Coin (1722), zum
Bisch. v. Hildesh. u. Osnabr. (1724 u. 1738).
Münst. Diss. 80 8. [1626
Haase, F., Türkische Gefangene in Hannov.
(Hann. G.-Bil. 11, 348-50.) Vgl.’08, 3268. [16237
Altenburg, E. G., G. d. Streites zw. Rat
u. Bürgerschaft d. fr. Reichsst. Mühlhausen
1725-1735. 2. Aufl. (Aus alter Zeit I.) Mühlh.
i. Th.: Danner. 52 S. 1 M. 60. [16238
Krauske, 0., Verlobg. Friedr. Wilh. I.
(Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Festschr. f.
Schmoller 153-79.) [1629
Innere Verhältnisse.
Urkunden u. Aktenstücke z. G.
d. inner. Polit’ d. Kurt Friedr. Wilh.
v. Brandenb. Tl. II: Otto Hötzsch,
Stände u. Verwaltg. v. Cleve u. Mark
(1666 bis 1697). Lpz.: Duncker & H.
xxx, 1061 S. 32 M. [1630
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 436 Schdr.; Köln.
Ztg. ’09, Nr. 387 Hashagen.
Kiintzel, G., Üb. Ständetum u.
Fürstentum, vornehml. Preußens, im
17. Jh. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G.
Festschr. f. Schmoller 100-52.) —
F. Hirsch, Versuch e. Finanzreform
in Brandenb. 1651-1655. (Ebd. 23-
48.) [1631
Ecker, R., Entwicklg.d.Kgl.Preuß.
|
Bibliographie Nr. 1616—1688.
Regierg. 1701 bis 1758. Königsb.
Diss. 118 S. [1632
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21,
600 f. Skalweit.
Stolze, W., Gründg. d. General-
direktoriums durch Friedr. Wilb. I.
Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Festschr.
. Schmoller 49-64 u. Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 21, 225-42. Nach.
trag: Forschgn. S. 566.) [1633
Völker-Albert, A. dan Innere Po-
litik Fürstbischofs Fr. Chr. v. Pletten-
berg (Beitrr. f. d. G. Niedersache. u.
Westf. H XII.) Hildesh.: Lax. 144 S.
2 M. 80. (Tl. I. Finanzverwaltg.:
Münst. Diss. ’07. 68 S.) 1634
Schöttke, G., Die Stände d Hoch-
stifte Osnabrück unt. d. erst. evang.
Bisch. Ernst Aug. v. Braunschw.-
Lüneb., 1662-1698. Münst. Diss.
66 S. [1635
Schwarte, Die neunte Kur u. Braunschw.-
Wolfenb., s. ’08, 1427. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 36, 449-52 Schaer. [1636
Schwartz, P., Aus d. Ratsprotokollen d.
St. Königsberg 1738-40. (Schrr. d. Ver. f. G.
d. Neumark 31, 2351-65.) [1637
Brinkmann, C., England and the
Hanse under Charles I. (Engl. hist.
rev. 28, 683-708.) [1638
Schöttle, G., Die Münzwirren u.
Heckenmünzen in Oberschwaben um
d. Wende d. 17. Jh. (Num. Zt. 41,
N.F. 1, 234-70.) [1689
Maire, S., Kosten e. Schweizerreise 1731.
(Arch. f. Kultur-G. 6, 325.40.) — Th. Benaud,
Christ. Adolph. v. Anackers Beschreibg. a
Reise v. Lissabon nach Wien, 17383. (Ebd.
299-325.) [1540
Zimmermann, E., Erfindg. u. Früh-
zeit d. Meißner Porzellans. Berl.:
Reimer. xxv, 828 S. 20 M. [1641
Schwencker, F., Der Grundherr v. Saabor
u. seine Untertanen Anf. d. 18. Jh. (Zt. d.
Ver. f. G. Schles. 43, 121-50.) [1643
Jordan, Die geplante Verlegung d. Reichs-
kammergerichts in d. Stadt Mühlhaus., Thür.
(Zt. d. Ver. f. thür.G. N.F. 18, 249-306.) [1643
Roth, Aug., Strafverfahren gegen e. noch
nicht 14jähr. Knaben wegen Bestialität, ver-
handelt 1715 u. 1716 vor d Markgräfl. Baden-
Durlachisch. Hofrat zu Durlach. (Arch. f.
Kriminalanthrop. 29, 24-45.) [164
Sommerfeldt, G., Begründg.d. Freiherrl.
Eulenburgschen Rgts. zu Fuß u. dess. erste
Entwicklg., 1656-57. (Mitt. d. Literar. Ges.
Masovia 13, 1-22.) [1645
Neugebauer, Preuß. Werbgn. im Trienter
Gebiet. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u.
Vorarlb.rgs 5, 320 £.) [1646
Jacoby, H., Paul Gerhardt u. d. Gr. Kur-
fürst (Grenzboten '03, II, 188-93: 2830-36.) [1647
Vom Westfälischen Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr.
Grünberg, P., Phil. Jak. Spener. (Unsere
relig. Erzieher 2, 105-34.) — Bez. e ’07, 1523
(Grünb., Spener III): Zt. f. Kirch.-G. 29,
105f. Reichel. — W. Botscheidt, Spener-
Briefe an d. luth. Gemeinde zu Köln. (Monats-
hfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 267-79.) [1648
olf, J., O soupise nekatolikü uprchlých
s. Cech z r. 1735. (Üb. e. Konsignation d. a.
Böhmen geflücht. Akatholiken 1785.) (Sitzungs-
berr. d. kel Böhm. Ges. d. Wiss. ’07, Nr. III.)
Prag: Rivnáč. 45 S. [1649
Denkinger, H., Die „Réfugiés d’Orange“
in d Schweiz 1703-1704. E. Sammig. Akten
a. d. Staatsarchiven v. Genf. (= H. 7 v. 751.)
Magdeb.: Heinrichshofen. 78 8. [1650
Centuria secunda. TL I. Hrsg. v. W. Rot-
scheidt. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G.
2, 65-151.) [1651
Schüller, A., Eine Relatio status eccles.
d Trierer Erzbisch. Job. Hugo 1694. (Trier.
Arch. 13, 64-105.) [1652
Simon, K., Joh. Fr. Sperer, Pfarrer zu
Rechenberg, 1675-1720. (Bl. f. württb. Kirch.-
G. N.F. 13, 75-94.) — Hirsch, Aus d. Leben
e. Pfarrers am Ende d 17. Jh. Beitr. z. G.
d ev. Geistlichen im Fränkischen. (Ebd. 11,
148-58.) — E. Nestle, Bengeliana. (Ebd. 162
-67.) — Kolb, Entlassung Urlspergers. (Ebd.
13, 31-48.) — Sellacher, Die ersten Kollekten
in Württemb. (Ebd. 11, 158-62.) [1653
Diehl, W., Beitrr. z. G. d. Pietismus in
d. Obergrafschaft. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G.
3, 297-322.) (1654
Warnecke, Die Kirchenvisitation d D.
Gesenius in Münder a. D. 19.-21. Okt. 1652.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 12, 203-
13.) — J. Beste, Nachtrr. z. G. d. Prediger-
seminars zu Riddagshansen. (Ebd. 214-26.)
Vgl. 'u6, 1550. — F. Wecken, Job. Val.
Benkard, 1711-1743 Pastor in Einbeck. (Ebd.
337-383.) (1655
Werner, B. M., Hist. u. poet. Chronologie
bei Grimmelshausen (8.'08,3299). Forts. (Stud.
z. vergl. Lit.-G. 8, 311-68; 416-43.) [1656,66
Schuwirth, Th., Eberh. Wern. Happel
(1647-98). Beitr. z. Lit.-G. d. 17. Jh. Marb.
Diss. 156 S. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G.
42, 159f. Edw. Schröder. [1667
Frankl, O., Christian Weisen Lustspiele.
Beitr. z. dt. Schuldrama am Ausgange d
17. Jh. Olmütz. Progr. 38 S. [1668
Reichel, E., Gottsched. I. Berl.:
Gottsched- Verl. x11),760 S. 8M.50.[1669
Flasdieck, F., Jak. Friedr. Lamprecht;
Beitr. z. G. d. liter. Kritik im 18. Jh. Bonn.
Diss. 100 8. [1670
Neuwirth, J., Die Klosterneuburg. Archi-
tektenfrage. (Kunstgeschichtl. Jahrb. ’08,
21-48.) [1671
Heß, W., J. G. Nesstfell. Beitr. z. G. d.
Kunsthandwerkes u. d. physik. Technik d.
18. Jh. in d. ehem. Hochstiftern Würzburg
u. Bamberg. (Hft. 98 v. 760.) Straßb.: Heitz.
xvj, 106 S.; 14 Abbildgn. u. 13 Taf. 8 M. [1672
Galland, @., Ältere Oranierstatuen in d.
Mark. (Arch. d. Brandenburgia 12, II, 221
-29.) [1673
Voß, Herm., Schlüters Reiterdenkmal d.
Gr. Kurfürsten u. d. Beziehgn. d. Meisters
z. ital. u. franz. Kunst. Mit 9 Textabbildgn.
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 29,
137-64.) [1674
*59
Freimark, H., Die anormalen Männer- u.
Frauengestalten in d. Memoiren d. Markgräf.
v. Bayreuth. Beitr. z. Kultur- u. Sitten-G.d.
18. Jh. Berl.: Barsdorf. 110 S. 1 M. 50. [1675
Beschorner, H., Fürstl. Menu (Augusts d.
St.) v. 1730. (Arch f. Kult.-G. 6, 202-24.) [1676
Ohle, B., Die Hexen in u. um Prenzlau.
Untersuchg. üb. Entstehg., Verlauf u. Ans-
gang d. Hexenwahne. (Mitt. d. Uckermürk.
Museums- u. G.-Ver. zu Prenzlau IV, 1.) [1677
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
Ä 1740-1789.
Schmidt, Karl Eduard, Nachtrr.
zu 30 Jahre am Hofe Friedr. d. Gr.
A. d. Tagebüchern ... Lehndorffs.
(Mitt. d. Liter. Ges. Masovia 13, 129
-253.) Vgl. '08, 3313. [1678
Rosa, Angellka. Lebensschicksale e. dt.
Frau im 13. Jh. in eigenliänd. Briefen. Dem
Druck übergeb. u. bevorwort. v. Urenkel V.
Kirchner. Maydeb.: Creutz. 186S. 3M. [1679
Berner, E. u. &. B. Volz, Aus
d Zeit d. 7j. Krieges. Tagebuchbll.
u. Briefe d. Prinzessin Heinrich
u. d. Königl. Hauses. (Quell. u. Unters.
z. G. d. Hauses Hohenz. Bd. 9.
Reihe III: Einzelschrr. 6.) Berl:
Duncker. xxxvınj, 511 S. 16 M. [1680
Köster, Die Stadt Naumburg a. S.
im 7j. Kriege. Aufzeichngn. d. damal.
Oberkämmerers Weinich (s. ’08,
3318). Schluß. (N. Mitt. a. d Geb.
hist.-ant. Forschgn. 23, 273-380.) [1681
Luise Ulrike, d. schwed. Schwester
Friedr. d Gr Ungedr. Briefe an Mitgl.
d. preuß. Königshauses. Hrsg. v. Fr.
Arnheim. I:1729-46. Gotha: Perthes.
xxjx, 400 S. 9 M. [1682
Bez.: Rev. crit. ’09, Nr. 12 R.
Archives ou correspondance inéd.
de la maison d’Orange-Nassau (e 'U8,
1398). 4. S. p. Th. Bussemaker.
T.1: 1747-1751 (affaires inter.); 1747-
Sept. 1749 (affaires étrang.). LO,
610 S. 6 fl. 75. [1683
Carlyle, Th., Friedr. d. Gr. Gekürzte
Ausg., bes. v. K. Linnebach. 2. Aut. Berl.:
Warneck. xxıj, 535 S. 6 M. [1684
Rehmann, Das Bild d. Königs. (Schrr. d.
Ver. f. G. d. Neumark 21, 215-26.) [1685
Heydemann, V., Friedr. d. Gr. u. William
Pitt. (In: Festschr. zum 50j. Jubil. d. Kgl.
Wilhelm-Gymn. zu Berl. '08.) [1686
Z. (Ct. M. Weil), La guerre de la
Succession d'Autriche 1740-1748.
T. IV. Paris: Chapelot. 6 fr. [1687
P., H., La campagne du Maréchal
de Saxe dans les Flandres, en juillet
1745. (Rev. d’hist. réd. à l’ Etat-Major
de l'armée 30, 385-405. 31, 1-45.) [1688
*60
Hartung, Jd., Zur Vor-G. d. ?jähr. Krieges.
(Konservat. Monatsschr. 65, II, 984-98; 1071
-82.) nn [1689
Creuzinger, Friedrichs Strategie
im 7jähr. Kriege. (Creuz., Probleme
d. Krieges. II, 2.) Lpz.: Engelmann.
xij, 248 S. 3 M. 60. [1690
Rez.: Lit. Zbl. "os, Nr. 41 Vi Janson
Arnold, Schwedens Teilnahme am
7jähr. Kriege. (Beihft. z. Milit.-
Wochenbl. ’08, 453-82.) [1691
Marcus, W., Choiseul u. Bernstorff (s. '07,
ge? TI. II. Wohlau. Prgr. 238. 4°. [16018
roße, 0., Prinz Xaver v. Sachsen
u. d. sächs. Korps bei d. franz. Armee
1758-63 Leipz. Diss. °07. 91 S. [1692
Ders., Prinz Xaver v. Sachsen im ?jähr.
Kriege. (Jahresber. d. Kgl. Sächs. Altert.-
Ver. ’07/8, J1f) [1699 a
Lupin, Frhr. v., Schlacht b. Zorndorf.
(Beil. d Münch. Neuest.Nachrr.’08, Nr.51.)1693
Helmes, H., Die frink. Kreis-
truppen im Kriegsjahre 1758 u. im
Frühjahrsfeldzuge 1759. (Darstellgn.
a. d. Bayer. Kriegs- u. Heeres-G. 17,
137-216.) Vgl. '08, 1448. [1694
Kettner, E., Mühlhausen als französ.
Festung 1761 u. 1762. Mit Plan. (Mühlhäus.
G.bil. 9, 116-23.) ` [1695
Dassow, J., Friedr. II. v. Preuß.
u. Peter III. v. Rußland. Berl. Diss.
77 S. [1696
Wutke, K., Ùb. d. Einladg. schles. Vasallen
z. Hochzeit d. Prinz. v. Preußen 1765. (Zt. d.
Ver. f. G. Schles. 42, 295-8303.) [1697
MißBlack, J., Politik Kursachsens
im dt. Fürstenbunde v. 1785. Leipz.
Diss. 117 S. Be
Luckwaldt, F., Zur Vor-G. d.
Konvention v. Reichenbach: Engl.
Einfluß am Hofe Friedr. Wilh. II.
(Delbrück-Festschr. 232-56.) [1699
Zieglauer, Geschicht Bilder a. d. Bukowina
zur Zeit d. österr. Militärverwalte. (s. "Ou,
15083). 12. Bilderreihe. Nachtrr. Hrsg. m. Biogr.
d Verfassers v. R. F. Kaindl. 102 5S.
S M. (1700
Sillib, R., Schloß u. Garten in Schwetzingen.
Heidelb.: Winter 1907. 4%. 88 S8; Taf.
Rez.: Korr.-bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 10
Lorentzen. [1701
Lecomte, C., Les Pandours en Alsace,
1744. (Journ. d’Ale-Lorr. ‘0%, Nr. 296 ote.
351.) 8 ‚(1702
Huppertz, A., Münster im 7jähr.
Kriege, insb. d. beid. Belagergn. 1759.
Mit Kartenplänen u. Bildbeilagen.
Münster: Coppenrath. xvıj, 491 S.;
10 Taf. 12 M. (xij, 56 S. Münst.
Diss.) [1703
Rez.: Preuß. Jahrbb. 135, 533 Daniels u.
Erklärg. v. H. m. Replik D.s ebd. 136, 152 f.
Müller, P., Hrzg. Leop. v. Braunschw.
d Menschenfreund. TLebensbild a. d. Zeitalt.
d. Humanitat. Frankf.a.O.: Waldow. 95 S.
1 M. [1704
Bibliographie Nr. 1689—1753.
Frensdorff, E., Bruch d. Prinzen Heinr.
v. Preuß. mit s. Gemahlin. Episode aus d.
Rhbeinsberger Hofleben. (Mitt. d. Ver. f. d.
G. Berlins ’08, Nr. 10.) [1705
Höckendorf, P., Sans-Souci zur Zeit
Friedr. d. Gr. u. heute. Betrachtgn. u. Forschen.
Berl.: Duncker. 164 S.; Plan. 5 M. [1:05
Feist, M., Festenberg in den ersten Jahr-
zehnten d. preuß. Herrschaft. (Zt. d. Ver. f.
G. Schles. 42, 187-219.) [1707
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmäler d. preuß.
Staatsverwaltg. Münzgeschichtl. T]. Bd. II,
s. '08, 8352. Rez.: Zt. f£. Num. 27, 1423-76 u.
Lit. Zbl. ’°08, Nr. 33 Friedensburg; Anz. v.
F. v. Schrötter: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32,
1174-76. — Rez. v. Behördenorganisation IV
u. IX: Mitt a. d. hist. Lit. 37, 106-9 Loewe;
Hist. Vierteljschr. 12, 292-95 Seidler. ` Aus-
zug a. d. Vorrede v. IX: Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 21, 607-12. [1703
Haß, M., Zur Aufnahme d Personalbe-
standes d. preuß. Provinzial- u. Lokalbebür-
den 17.18. Nachtr. zu: Acta Boruss. Behörden-
organisatin Bd. 8, Nr. 89. (Forschen. z.
brandb. u. pr. G. 21, 549-58.) [1708 a
Ziekursch, J., Ergebnis d. fride-
rizian. Städteverwaltg. u. d. Städte-
ordng. Steins. Jena: Costenoble.
2288. 6 M. [1709
Rez.: Beil. d Münch. Neuest. Nachrr. "op,
Nr. 120.22 G. F. Preuß; Lit. Zbl. oa, Nr. 43
Markull: Zt. f Sozialwiss. 12, 126f. Keru;
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 18 Fechner.
Haß, M., Friedr. d. Gr. u. seine
Kammerpräsidenten. (Beitrr.z.brandb.
u. pr. G. Festschr. f. Schmoller 181
-220.) [1710
Dorschel, G., Maria Theresias
Staats- u. Lebensanschauung. (= Nr.
713 u. Leipz. Diss.) Gotha: Perthes.
xj, 175 S. AN [1711
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 411 Turba.
Siglisbach, A. K. v., Deukschrift
d. Fürst. G. Chr. Lobkowitz. (Arch.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde 85, 183-
218.) [1712
Pirckmayer, F.. Basil v. Amann. Kultur-
bid a. d. letzten Zeit d. geistl. Kloinstaates.
(Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 48, 45-59.) [1713
Fournier, A., Maria Theresia u. d. An-
fänge ihr. Industrie u. Handelspolit. (In:
Fournier, Hist. Stud. 2. R) (1714
Damianoff, M. D., Volkswirtschaftl. An-
schauungen Job. Frdr. v. Pfoiffere Beitr.
z. G. d. Natienalökonomie. Erlang. Diss.
68 8. [1715
Rosenlchner, A., Grundlagen d. Wirt-
schaftslebens in Bayern unt. Kurfürst Maxi-
milian III. Joseph. (Forscb. z. G. Bayerns
16, 109-19; 155-76.) [1716
Fechner, Wirtsch.-G. d. preuß. Prov.
Schlesien, 1741-1806, a. "Ou, 1522. Rez.: Preuß.
Jahrbb. 132, 350f. Ziekursch; Jahrb. f. Gesetz-
gebg. 32, 1176-79 Skalweit; Zt. f. d. ges.
Staatsw. 64, 775-78 Partsch; Hist. Zt. 102,
620-22 Stieda. {1717
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
Croon, G., Wirkgn. d. preuß. Merkantilis-
mus in Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. Schles.
42, 315-22.) [1718
Grinten, L. v. d., Beitrr. z. Gewerbepolit.
d. letzt. Kurf. v. Köln u. Fürstbisch. v.
Münster Maximilian Franz 1784-1801. (Beitrr.
f. d. G. Niedersachs u. Westf. Hr 14.)
Hildesh.: Lax. 688. 2 M. [1719
Stooß, C., Das Josefin. Strafrecht in d.
belg. Niederlanden. (Zt. f. d. ges. Strafrechts-
wiss. 28, 22-30.) [1720
Ow-Wachendorf, V. v., Beitrr. z. hoch-
notpeinl. Gerichtsbarkeit an d. Wende d.
18. Jh. im Breisgau u. in Schwaben. (Schau-
ins-Land 35, 32-54.) [1721
Genthe, F., Das sächs.-poln. Bosniaken-
tegt., die Stammtruppe d. preuß. Ulanen, u.
d holländ. Bosniakenlanzenreiter. (Wiss. Mitt.
aus Bosnien u. d. Herzegowina 10, 345-67.) [1722
Schwartz, P., Geplante Religionsver-
einigung in d. Zeit d. Aufklärung. (Forschen.
z. brandb. u. pr. G. 21, 65-97.) (1723
Podiaha, A., Relationes sup. statu
ecclesiae et archidioec. Pragensis ad
8. congregationem concilii ab archi-
episcopis Pragensibus factae a. 1759-
1781. (Hit. IL v. 183.) [1724
Nicolay, W. 0., Der Reformator d. kath-
Schulwesens in Schlesien u. Österr. J. I. v-
Felbiger, als Begründer d. Methodik d. kath.
Eeligionsunterrichtes ind. Volksschule. Bonn.
Diss. 93 S5. [1725
Wymann, E., Stimme aus Uri zu Gunsten
d. Jesuiten 1768. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2,
137-40.) [1726
Endres, F., Errichtg. d. Münchener
Nuntiatur u. d. Nuntiaturstreit bis z.
Emser Kongreß. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 14, 197-243; 261-92. 15,
16-53.) [1727
Rez.: Hist Jahrb. 30, 397 f. Buchner.
Reißenberger, K., Beitrr. z. G. d. Pro-
testant. auf d. ober. Murboden. (Jahrb. d. Ges.
f. G. d. Protest. in Österr. 29, 134-62.) [1728
Kühn, E., Joh. Geo. Hamann, d. Magus
im Norden. Gütersloh: Bertelsmann. 112 S.
1 M. 60. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "un, Nr. 25
Kattenbusch. [1729
Renaud, T., Tagebuch d. cand. theol.
Magisters Phil. Hnr. Patrick a. Straßb.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 146-224.)
Vgl. ’07, 1597. [1730
Kelter, E., Jenaer Studentenleben z. Zeit
d.Renommisten v. Zachariae. (5. Beih. z. Jahrb.
d. hamb. wissensch. Anstalten. XXV: "Oil
Hamb.: Gräfe u. S. 75 S.; 2 Taf. 5 M. [1731
Paul, W., A. P. Ch. Herbing. Lichtgestalt
d. Erziehungs- u. Lehrerbildungswesens vor
150 Jahren. Wittenb.: Wunschmann. 65 S.
2 M. [1732
Kiehl, J.J. Hecker. Berl. Progr. 4°. 98. [1733
Kaemmel, 0., J. J. Reiske als Lehrer.
Beitr. zu sein. Biogr. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. 22, 200-218.) [1734
"ol
Leser, H., Pestalozzi. Seine Ideen in
system. Würdig. Lpz.: Veit. 130 S. 3 M. 50. —
B. M. Hasenstab, Die relig. Ideen Pestalozzis.
Jen. Diss. 80 S. [1735
Schreck, E., F. E. v. Rochow. Sein Leben
u.s. pädag. Schriften. (Pädag.Klassiker.XX1V.)
Halle: Schroedel. 133 S. 1 M. 50. (1736
Heigenmooser, J., Frz. Xav. Hofmann,
Hofvokal-Bassist in München, Kämpfer f. d.
Lautiermethode. Methodenstreit 1772-85.
(16. Beihft. v. 752) Berl.: Hofmann. 16 S.
2 M. [1737
Seibel, M., Einrichtg. d. Passauer Studien-
wesens nach Aufhebg. d. Jesuitenordens.
Passauer Progr. 63 S. [1738
Günther, F., Wissenschaft vom Menschen,
s. °07, 1600. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11,
571-77 Hashagen; Mitt. a. d. hist. Lit. 37,
1832-35 Bleich; Hist. Zt. 103, 122-27
Troeltsch. [1739
Dumont, P., Nicolas de Béguelin (1714-89).
Fragment de l'hist. des idées philos. en Alle-
magno dans la 2. moitié du 18. siècle. Genf.
Diss. ’07. 212 5. [1740
Schmid, F. A., Frar. Hur. Jacobi. Heidelb. :
Winter. 404 S. 11 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
’08, Nr. 40 Hensel. [1741
Jacoby, G., Kant unt. d. Weimarer Klas-
sikern. (Dt. Rundschau 136, 182-93; 365-86.)
— J. Guttmann, Kant u. d. Judentum.
(Schrr. d. Ges. z. Förderg. d. Judentums.)
Lpz.: Fock. 61 S. 1 M. 50. [1742
Bretschneider, K. K., Isaak Iselin.
Schweiz. Physiokrat d. 13. Jh. Bern. Diss.
172 8. [1743
Beckmann, K., Hnr. Lindenborn, d. Köln.
Diogenes. Sein Leben u. s. Werke. Beitr. z.
Lit.- u. Kult.-G. d. Rheinlandes. (Beitrr. z.
Lit.- u. Kult.-G. d. Rheinlandes I.) Bonn:
Hanstein. xıj, 288 S. 6 M. (69 B: Bonn,
SE [1744
Rinck, F., Just. Mösers Geschichtsauf-
fassung. Beitr. z. Theorie d. Geschichts-
auffassg. Gött. Diss. 32 S. [1745
Schneider, F. J., Die Freimaurerei u. ihr
Einfluß auf d. geist. Kultur in Dud. am Endo
d. 18. Ih. Prag: Taussig. x, 234 S. 6 M.
Rez.: Hist. Zt. 103, 128-31 R. M. Meyer; Dt.
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 7 Begemann u. Entgegng.
v. Schn. ebd. Nr. 11. [1746
Schirmeyer, G. L. v. Bar, „der beste franz.
Dichter Dtlda.“, o. Vorbild Wielands u. Freund
Mösers. (Mitt. d. Ver. f. G. u. Ldskde. v.
Osnabrück 32, 1-71.) (1747
Mühlhaus, d. G. W. Rabener. Beitr. z.
Lit.- u. Kunst-G. d. 18. Jh. Marb. Diss.
151 S. [1718
Ermatinger, E., Das Romantische bei
Wieland. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 21,
205-27, 264-83.) Rez. v. '08, 1552: Anz. f. dt.
Altert. 32, 106 f. Steinberger. [1749
Baum, E., Phil. Hafners Anfänge. Beitr.
z. G. d. Wiener Volksstücks. Progr. Friedeck.
52 S. [1750
Sell, K., Goethe u. Schiller. (Unsere relig.
Erzieher 2, 135-79) — H. v. Treitschke, Die
golden. Tage v. Weimar. (Treitschke, Bilder
a. d. dt. G. 2, 1-25.) [1751
Lienhard, F., Goethe. Stuttg.: Greiner
& Pf. 268 S. 3 M. 50. [1152
Knetsch, K., Goethes Ahnen. Lpz.: Klink-
bardt. 94 H: 30 Stammtaf. 4 M. 50. Rez.:
Dt. Herold 08. Nr. 9 v. Arnswaldt u. Autw.
v. K. ebd. Nr. 10; Kekule v. Stradonitz ebd.
EI
Nr. 9; Zt. d Ver. f. hess. G. 42, 161 Gund-
lach. — K. Kiefer, Goethes Ahnen. (Dt.
Herold ’08, Nr. 8.) [17583
Geiger, L., Goetlie u. d. Seinen. Quellen-
mäß. Darstellg. üb. Goethes Haus. Lpz.: Voigt-
länder. 388 S.; 15 Taf. 6 M. [1754
Jahn, K., Goethes Dichtg. u. Wahrheit.
Vor-G., Entstebg., Kritik, Analyse. Halle:
Niemeyer. 3828. 7 M. [1755
Büchner, W., Fauststudien. Weimar:
Böhlau. 82 S. 1 M. 80. Rez: Dt. Lit.-Ztg.
’08, Nr. 81 Pniower. [1756
Heuer, 0., Goethe u. d. Königsleutnants-
bilder. (Jahrb. d. Freien Dt. Hochstifts ’07,
233-50.) — J. A. Beringer, Goethe u. s. Be-
ziehgn. z. Kunst in Kurpfalz. (Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. ’08, Nr. 5/6.) [1757
Goethe, Frau Rath: Briefe. Ges. u. hrsg.
v. Alb. Köster. A verm. Aufl. Lpz.: Insel-
verlag. xjx, 291; 2808. 10 M. — E. Mentzel,
Frau Rat Goethe. Fraukf.a. M.: Neuer Verl.
104 S. 1 M. 20. (1758
Berger, K., Schiller. Leben u.
Werke. Bd. I. Aufl.4. Bd. II. Aufl. 1-4.
Münch.: Beck. 632; 812S. 12 M. [1759
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 48 M. K.
Schiller u. Lotte. Briefwechsel.
Hrsg. v. A. v. Gleichen-Rußwurm.
Jena: Diederichs. xvj,6578. 5M. [1760
Leitzmann, A., Brief Wilh. v. Humboldts
üb. Schiller. (Dt. Rundschau "up, Nov., 194-
207.) — 0. Güntter, Zum Gedächtnis Schi:lers
in sein. Heimat. (Jahrb. d. Freien Dt. Hoch-
stiftes '07,. 197-213. — H. Jantzen, Schiller u.
d. Königsberg. Kritik. (Altpreuß. Monatsschr.
45, 476-55. Vgl. ebd. 614.) — Alb. Ludwig,
Schiller u. d. 1. Dezennium d. 19. Jh. Progr.
Lichtenberg b. Berl. 41°. 32 S. — A. v. Wellen,
Erste Antführg. d. Jungfrau v. Orleans im
Burgtheater. (Untersuchgn. etc. v. Kelle
dargeb. 2, 149-59.) [1761
Montag, W.. Kornel. v. Ayrenhoff. Leben
u. Schrr. (Münster. Beitrr. z. neuer. Lit.-G. VL)
Münster: Schöningh. 138 S. 2 M. 60. (46 S.:
Münst. Diss.) Res: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 21
v. Weilen. [1752
Trieloff, 0. P., Entstehg. d. Rezensionen
in d. Frankfurt. Gel. -Anzeigen 1772. (Münster.
Beitrr. z. neuer. Lit.-G. VII.) Münst.: Schö-
ningh. 140 S. 2 M. 8U. [1763
Droysen, H., Hist. de la dissertation: Sur
la littérature allem. publ. à Berlin 1780. Beitr.
z. Charakteristik d. Staatsministers Gr. v.
Hertzberg. Berlin. Gymn. Progr. 21 5. [1764
Lux, K., Joh. Kasp. Friedr. Manso, der
schles. Schulmann, Dichter u. Historiker.
(Beitrr., Breslauer, z. Lit.-G. N.F. IV.) Lpz.:
Quelle & M. 245 S. Subskr.-Pr. 6 M. Au:
Einzelpr. 8 M. (S. 83-127: Bresl. Diss.) Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. On, Nr. 44 R. M. Moyer; Stud.
z. vergl. Lit.-G. 9, 138-42 'Tröger. [1765
Heuer, 0., Die Frankf. Kunst u. Goethe.
(Einzelforschgn. üb. Kunst- u. Altertums-
gegenstäude zu Frankf. 1, 155-59.) [1766
Landsberger, F., Wilh. Tischbein; Künst-
lerleben d. 18. Jh. (Bücher d. Kunst IIL)
Lpz.: Klinckhardt. 221 BR: 18 Taf. 5 M.
(68 S.: Bresl. Diss.) Rez.: Kunstgeschichtl.
Anz. ’09, 24-29 Tietze; Zt. d. Ver. f. hess. G.
42, 162 f. Edw. Schröder. {1767
Bibliographie Nr. 1758—1809.
Calmus, @., Die orst. dt. Singspiele v.
Standfuß u. Hiller. (Publ. d internat. Musik-
ges. Beib. II. F., H.6.) Lpz.: Breitkopf& H.
10 S. SM. [1768
Storck, K., Mozart. Leben u. Schaffen.
Stuttg.: Greiner & P. 553 8. 6 M. 50. [1769
Hofmann, Reinhold, Just. Möser, d. Vater
d. dt. Volkskde. (Mitt. d. Ver. f. G. u. Ldskde.
v. Osnabrück 32, 72-167.) [1770
Stech, E.. Nochwals Blanchards Luftreise
zu Braunschweig im J. 1788. (Braunschw.
Magaz. ’08, Nr. 6.) Vgl. ’07, 3603.) (1771
Feier d. Belehnung d. Prinzen Karl v.
Sachs. mit d. Herzogt. Kurland. (Balt. Mo-
natsschr. 65, 331 ff) [1773
Fieger, Sterzinger, s. ’08, 1576. (Münch.
Diss.) Rez.: Mitt. a. d hist. Lit. ae, 452-54.
K. Löschhborn; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14,
253-55 Kolde; Hist. Jahrb. 39, 632f. Linsen-
mayer; Lit. Zentralbl. "Ou, Nr. 1 Zscharnack;
Hist. Vierteljschr. 11, 609 Bergsträßer;
Forschgn. etc. s. G. Tirols u. Vorarlbergs
6, 89-91 Kraft. 1773
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Gautherot, C., Les relations franco-
helvétiques de 1789 à 1792. (Archives
du Ministère des affaires étrang.)
Paris: Champion. 133 S. 4 fr. [1774
Lang, W., Analekten z. Biogr. d.
Grafen Reinhard. (Württb. Vier-
teljhfte. N. F. 17, 17-100.) [1775
Rey, J. G., Stück Aachener Chronik a. d.
Ende d. 18. u. Anfang d. 19. Jh. (Aus Aachens
Vorzeit 20, 207-31.) [1716
Gedenkstukken d. algem. gesch.
v. Nederland 1795-1840; uitg. d.
H. T. Colenbrander (s. ’08, 1581).
IV, 1 u. 2: Staatsbewind en raadpen-
sionaris 1801-1806. (Rijkgeschiedk.
Publ. V u. VI) Gsm, 787 S.
8 i. [1777
Stanley, E., Before and after
Waterloo, Letters; ed. by J. H.
Adeane and M. Grenfell. Lond.:
Unwin 1907. 320 S. [1778
Marwitz, Fr. Aug. v. der, e. märk. Edel-
maun im Zeitalter d. Befreiungskriege. I:
Lebensbeschreibg.; hrsg. v. F. Meusel, se.
"un, 1599. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 577-82
Haake; Hist. Zt 101, 392-94 u. 102, 236 Ul-
mann; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, Sint P. Gold-
schmidt; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 12 Neubauer;
Dt. Rundschau 136, 253-59 v. Petersdorfl. —
F. Meusel, Die engl. Gesandtschaft nach
Preußen 18067. Aus Marwitz’ Memoiren.
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 13, 262-66.) —
Ders., Die Schlacht v. Friedland 24. Juni
1807. Aus Marwitz’ Memoiren. (Ebd. 267-70.)
— Ders., Briefe d Königin Luise, d Kron-
prinzen Friedr. Wilh. (IV.), d. Gen. v. d.
Marwitz u. d. später. Kais. Wilh. I. (Sountags-
beil. z. Voss. Ztg. ’08, Nr. 22.) [1779
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Chlapowski, D., Memoires sur les
guerres de Napoleon, 1806-18. Trad.
par J. V. Chelminski et A. Mali-
bran. Paris: Plon. x), 359 S. [1780
Janson, v., Neu aufgefund. Briefe Scharn-
horsts. (Milit.-Wochenbl. "og, Nr. 151 f.) [1781
Doering, Ed., Aus d. Memoiren meines
Vaters Frdr. Doering, e nach Rußland
gesiedelt. Sachsen. 2. Aufl. Dresd.: Pierson
1907. 281 S. 2 M. 50. [1783
Baerent, K., Mitt. a. russ. Quellen üb.
Königin Luise. (Dt. Revue 33, III, 119-32.) [1783
Bennigsen, Général, Mémoires; p.
E. Cazalas (s. '07, 8618). III: Cam-
pagnes de 1812 et 1813. ce,
470 S.; 4 Ktn. 12 fr. 50. [1784
1812. Aus dom Tagebuche e. württemb.
Offiziers (Chr. Ldw. v. Yelin). (Süddt. Mo-
natshfte. Jg. 5,'08, 253-70 ; 408-32 ; 518-36.) [1785
Sellentin, B., Die Tagebücher d.
Grafen v. Nostiz, d. Adjutanten
Blüchers 1818-15 kritisch bewertet.
Greifswaldl Diss. 75 S. [1786
Hoffmann, K., Aus d. Kriegs-
tageb. d. Grafen E. W. v. Kanitz
1813-1815. (Altpreuß. Monatsschr. 45,
605-605.) [1787
Soldats suisses au service étranger.
Genève: Jullien. 585 8. [1788
Tagebuch a. d. Belagerungsj. 1813/14 (v.
Makler G. Ch. Hönert. Hrsg. v. Hnr.
Christensen. (Progr.) Hamb.: Herold.
55 S. 1 M. 50 : [1789
Aster, F., Aus d. Tageb. e. sächs. Offiziers
1814-1815 (s. ’08, 3428). Forts. (Dresdn. G.bll.
’08, Bd. IV, 266-301.) (1790
Bernardin, L., Le département des Vosges
et le ravitaillement de l’arm&ee du Rhin,
1792-93. (Aus: Bull. du Comité départ. des
Vosges p. la recherche ete. des docc. écon.
de la Révol. franç. I.) Épinal: Impr. nouv.
34 S.’— E. Capitaine, Moyens de défense
proposės pour retarder et empecher la marche
des ennemis dans les Vosges. (Bull. ... 1,
169 ff.) (1791
P., E., La manoeuvre de Valmy
(8. '07, 3651). Forts. (Rev. d’hist. réd.
à l’Etat-Major de l'armée 30, 406-47.
31, 16-58.) — V. Dupuis, D'Hondt-
schoote à Wattignies. Du 9. sept. au
17. oct. 1793. (Ebd. 30, 1-97; 193-
247.) g ` [1792
Coutanceau, H. et H. Leplus, La
campagne de 1794 à l'armée du Nord
(s. "08, 1609). Partie 2: Opérations,
T. I. xv, 665 S. 20 fr. [1793
H., L., La campagne de 1794 entre
Rhin et Moselle. (Rev. d’hist. réd. à
l’Etat-Major de larmée 31, 223-77.)
— H. B., Les armées du Rhin au
debut du Directoire, Sambre et Meuse,
Rhin et Moselle. (Ebd. 31, 380-421.
32, 38-72; 193-237; 416-47. 33, 56-89;
224-40; 834-54. 34, 1-37.) [1794
v A eh rn a a
*63
Bouchet, E., La conquête de
Hollande en 1795 d’apr. les papiers
inéd. du général Lemaire. Dunkerque:
Soc. Dunkerquoise. 100 S. [1795
Schempp, A. v., Kompetenzstreit zwisch.
d. Schwäb. Kreis u. d. Reichs-General-Feld-
marsch. Hrzg. Albrecht v. Sachsen-Teschen
1795. (Beiheft z. Milit.-Wochenbl. ’08, 371
-96.) (1796
Tabournet, I.e prince Henri de Prusse et
le Directoire 1795 ff. (Rev. des études hist.
’08, Janv - Févr.) [1797
Kircheisen, F. M., Bibliogr. des
Napoleon. Zeitalters. Bd. I. Berl.:
Mittler. emt, 412 S. 12 M. 50. [1798
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 8.
Gachot, E., Hist. milit. de Masséna.
Le siège de Gênes 1800; la guerre
dans l’Apennin; journal du blocus;
les opérations de Suchet. Paris:
Plon. 448 S.; Ktn. 7 fr. 50. [1799
L., H., La campagne de 1800-1801
à l'armée d'Italie. (Rev. d’hist. red.
à l'État-Major de l'armée 81, 59-
101.) [1800
Fournier, A., Beitrr. zu e. Gentz-Biograpbie.
(In: Fournier, Hist. Stud. 3. R.) — A. Ger-
hardt, Romantische Elemente in d. Polit. u.
Staatsanschauung Friedr. Gentz’. Diss. Lpz.
07. 70 8. — P. Bailleu, Verabschiedg. d
Kriegsrats Friedr. Gentz, 1802. (Beitrr. z.
braudb. u. pr. G. Festschr. f. Schmoller
287-51.) (1501
Theobald, H., Baden u. Frank-
reich 1805 u. 1806. Mannh. Progr.
4°. 718. [1802
Dumoulin, M., Campagne de 1805.
Paris: Barrère. 6 fr. [1803
G@uerrini, D., La campagna na-
poleonica del 1805 (s. '07, 3657).
Bd. I: La manovra d’Ulm. 516 S.;
42 Taf. 1804
Alombert, P. C., et J. Colin,
Campagne de 1805 en Allemagne (8.
’04, 3407). Vol. IV: St. Pölten et
Krems. 773 S.; Ktn. 22 fr. [1805
(Publ. de la Sect. hist. de l’Ftat-Major.)
H., L., La question des étangs d'Auster:
litz. (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de
l'armée 30, 58-71.) [1806
Sauzey, Les Allemands sous les
aigles franc.; essai sur les troupes
de la Confederation du Rhin 1806-13
(s. '05, 1683). III: Les Saxons dans
nos rangs. IV: Le régiment des
duches de Saxe. 1907f. 265; xvj,
204 S. [1807
Mayerhoffer v. Vedropolje, E.,
Feldzug v. Jena u. Auerstedt. Wien:
Seidel. 131 S. 5 M. [1808
Kez.: Mil. Lit.-Ztg. og, Nr. 12 Ve.
B., P., Etudes tactiques sur la
campagne de 1806 (s. "Op, 1620).
*64
Forts. Jena. Schluß. — Auerstedt.
1
(Rev. d’hist. réd. à l'État-Major de |
l'armée 29, 389-428. 31, 422-52. 32,
73-108; 238-61; 448-67. 34, 87-
105; 220-45.) [1809
Perle, F., Die Neysche Erpressg in Halber-
stadt. (Progr.) Halberst.: Helm. 38 8.
1 M. [1810
Schulz, Geo., Zum Verständnis d. Polit.
d. Kurf. Wilhelm v. Hessen -Cassel 1506.
Greifsw. Diss. 93 S. [1811
Brunner, Besitznahme Hessen - Kassels
durch d. Franzosen, 1. Nov. 1806. (Kasseler
Tagebl. ’06, Nr. 512, 514, 516, 518 u. Auszug
in Mitt. d. Vor. f. hess. G. ’06/7, 24-35.) [1811 a
Klaje, H., Graf Reinh. v. Krockow. Lebens-
bild a. d. Franzosenzeit. Mit 1 Kte. (Aus:
„Festschr. z. 50jähr. Jubil. d. Kgl. Dom- u.
Realgymn. z. Kolberg“.) Kolb.: Dietz & M.
112 S. 1 M. 50. [1812
Meusel, F., Stimmungsbild nach d Schlacht
v. Preuß.-Eylau, 7.-3. Febr. 1807. (Mitt. d.
Literar. Ges. Masovia 13, 254-61.) [1813
Ruffert, B., Belagerg. u. Einnahme d.
Stadt u. Festg. Neisse 1807. Progr. Neisse.
49 8. , (1814
Mülier-Bohn, H., Die dt. Befrei-
ungskriege. Dtlds. e v. 1806 bis 1815.
Hrsg. v. P. Kittel (s. 08, 3444).
Vollst. 2 Bde. vıj, ei, 914 S.; Taf.
u. Fksms. 45 M. geb. [1815
Treitschke, H. v., Nationale Erstarkg. u.
Erbebg. (Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1,
E [1816
üntzel, @., Preußens Fall u.
Wiedergeburt. (Jahrb. d. Freien Dt.
Hochstifts '07. 69-100.) [1817
Meyer, Chr., Preußen nach d. Tilsit. Frieden.
(Dt. Revue 33, ILI, 203-14.) [1818
Herrmann, A., Friedr. Wilh. III.
u. s. Anteil an d. Heeresreform bis
1813. (Hist. Vierteljschr. 11, 484-
516.) [1819
Tschirch, 0., Hendr. Steffens’ polit. Ent-
wicklungsgang. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G.
Festschr. f. Schmoller. S. 253-74.) [1820
Robinson, Wellington ’s campaigns,
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Rees. 8 sh. 6 d. [1821
Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel-
darstellen. (s. '07, 1697). VIL: R.
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88 S. 1 M. 80. [1822
Petre, F. L., Napoleon and the
archiduke Charles. A history of the
franco-austrian campaign in the valley
of the Danubs in 1809. Lond.: Lane.
12 sh. 6 d. [1823
Just, @., Politik oder Strategie? Krit.
Studie üb. d Warschauer Feldzug Österreichs
u. d. Haltung Rußlands 1809. (Streffleurs öst.
Zt. ’08, II, 1709-33; 1925 £.; 1583-1920.) [1524
Maenß, J.. Die Uuternehmgn. e Kattes u.
Schillse im Elbdepartement 1809. (G.-bll. f.
Mugdeb. 43, 106-31.) AA [18235
|
}
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Bleibtreu, K., Die Große Armee
(8. '08, 3448). III: 1812. Smolensk-
Moskau-Beresina. 224 S. 3 M. [1826
Vlijmen, van, Vers la Beresina
1812 d’apres des docc. nouveaux.
Paris: Plon. 327 S.;2 Ktn. 6fr.30. [1827
Rez.: Mil -Lit.-Ztg. wg, Nr. 1 v d. Osten.
Treltschke, H. v., Anfang d. Befreiungs-
krieges. (Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1.
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Jensen, N. P., Napoleons Felttog
1813. Kopenh.: Tryde. 5365.; 12 Ktn.
10 Kr. [1829
Schlieffen, Graf v., 1813. (Vierteljahrs-
hfte. f. Truppenführg. ete. V, 3.) [1350
Schultze, M., Das 2. Neumärk. Landwehr-
Inf.-Rgt. Seine Errichtg. u. 38. Kriegstätigkelt
1813-1815. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark
31, 1-213.) Rez.: Mil, Lit.-Ztg. ’°08, Nr. 12
Sch-r. [1831
Soldan, Strateg.Bedeutg.d.Schlacht
b. Dresden. Entgegng. auf d. gleich.
Schriftv. F.Lüdtke. Gleichzeit. Beitr.
z. Klärg. d. Absichten d. Gr. Haupt-
quartiers. Mit Kte. (Beitrr. z. Kriegs-
G. IV.) Berl.: Bath. 65 S. 1 M. 20.
Vgl. '06, 1710. [1832
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. Nr. 11 v. Caemmerer.
Maude, F. N., Tbe Leipzig cam-
paign 1813. Lond.: Sonnenschein.
312 S. 5 sh. [1833
Plathner, F., Behördenorganisation u.
Krpyskontributionen im Kgr. Sachsen währ.
d. Generalgouvernements v. 1813 u. 1814.
Gött. Diss. 83 8.
[1534
Schmidt, Loth., Das K. B. Korps
Wrede im Feldzuge 1814. (Darstellgn.
a. d. Bayer. Kriegs- u. Heeres-G.
17, 1-136.) [1835
Fave, Campagne de 1814. Les
opérations milit. dans la vallée de
la Marne, du 25. janv. au 6. févr.
1814. Chälons-sur-Marne: Martin.
66 S.; Taf. [1836
Egloffstein, H. Frhr. v., Carl Augusts
Reise nach Paris u. England 1814. (Dt. Rund-
schau 136, 199-221; 406-18 ) [1837
Weil, H., Joachim Murat, roi de
Naples. La dernière année de règne
(Mai 1814-Mai 1815). T. I.: Les pre-
liminaires du Congrès de Vienne.
Paris: Fontemoing. 10 fr. [1838
Fournier, A., Zur Vor.-G. d. Wiener
Kongresses. (In: Fournier, Hist. Stud. 2.R.) (1839
Rain, P., La France et l'Europe au lende-
main du Congrès de Vienne. (Rev. dďd'hist.
dipl. 22, 263-300.) [1340
James, W. H., The campaign of
1815 chiefly in Flanders. Lond.:
Blackwood. 352 S. 16 sh. [1841
Zurlinden, Anglais et Français.
Les Anglais au combat Fontenoy-
Ligny et Waterloo. Limoges & Paris:
Charles-Lavauzelle. 153 S. 3 fr.50.[1842
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Pollio, A., Waterloo (1815),
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Goiran. Ebd. 641 S.; 5 Ktn. 12 fr. Vgl.
ui, 1709. [1843
Pratt, The Waterloo campaign.
Lond.: Sonnenschein 1907. 219 S.
5 sh. [1844
Donaldson u. Becke, Waterloo.
Lond.: Rees. 2,6 sh. [1845
Navez, L., Le champ de bataille
et le pays de Waterloo en 1815 et
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232 S.; 2 Ktn. 5 fr. [1846
Pfiugk-Harttung, J. v., Von Wavre bis
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Marine, Hft. 439-41.) [1847
Treitschke, H. v., Schlacht b. Belle-Alliance.
(Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1, 158-85.) [1848
Bugeaud, Géneral, Lettre autogr. et inéd.
au maréchal Soult, relat. à la bataille de
Waterloo. (Rev. d’hist. réd. à l’Etat-Major de
l'armée 30, 72-74.) [1849
Bailleu, P., Königin Luise. Lpz.:
Giesecke & D. 389 S.; 28 Taf.
10 M. [1850
Rez.: Dt. Rundschau 137, 461-63 v. Peters-
dorff, Lit. Zbl. ug, Nr. 12; Beil. d. Münch.
Neuest. Nachrr. '09, Nr. 49f. Prutz.
Knaake, E., Leben u. Wirken d. Königin
Luise im Lichte d. G. (s. ’07, 1780). III: Die
Königin L. während d. Wiedergeburt Preußens
Tilsit. Progr. 8.212-312. Sep. Halle: Waisen-
haus 1909. 372 S. 6 M. [1351
Gautherot, G., La Révolution franç.
dans l'ancien évêche de Bâle. I: La
Republ. rauracienne. U: Le Départ.
du Mont Terrible (1793-1800). Paris:
Champion. xxı1],290;310 S. 80 fr. [1852
Renaud, T., J. F. Simon, ©. Straßburg.
Pädagog u. Demagog, 1751-1829. (Zt. f. G. d.
Oberrb. N.F. 23, 449-500.) — R. Beuß, Zur
Lebens-G. Simons. (Ebd. 24, 324-48.) {1853
Heck, R., Draugsale d. St. Diez währ. d.
Revolutinnskriege. M. 3 Bildern. (Nr.3 v.811.)
Diez: Meckel. 42 S. 50 Pf. : [1854
Magnette, F., Les émigrés francais
aux Pays-Bas 1789-1794. (Mémoires
de l'Acad. roy. de Belg. 2.S. 8°. T.IV.)
Brux.: Lamertin 1907. 144 S. [1855
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Delihaize, J., La domination franç.
en Belgique à la fin du 18. et au
commencem. du 19. siècle. T. I u. II.
Brux.: Lebègue. 418; 3768. 9fr. [1856
Richter, W., Übergang d. Hoch-
stifts Paderborn an Preußen (s. ’07,
3706). Schluß. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 65, II, 1-112.) [1857
Bette, L., Das Vest Recklinghausen in d.
arenberg. u. franz. Zeit, 1803-13. Münst. Diss.
78 8. [1858
Drees, H., Wernigerode in d. Franzosen-
zeit. Progr. Wernigerode. 32 S. (1559
Arndt, G., Halberstadt unter d. königl.
Westfäl. Begierg. 1808. Halberst.: Doelle & S.
37 S. [1860
avec de !
Kä
Meinardus, Episode a. d. Bedrängnissen
Schlesiens vor 100 Jahren. (Schles. G.bll.
wus, 5-11.) [1861
Prümers, R., Die Stadt Posen in südpreuß.
Zeit (6. "On, 1578). II. (Zt. d. Hist. Ges. f. d.
Prov. Posen 33, 71-148.) [1862
Innere Verhältnisse.
Finckenstein, Graf v., Denkschrift
„Üb. d. Freiheiten d. Ritterschaft"
1811; veröff. v. Fr. Mengel (Hist.
Zt. 101, 337-49.) [1863
Colenbrander, H. T., Ontstaan
d. grondwet. Bronnenverzameling.
Dl. I. (Rijks geschiedkund. Publ.
Kleine ser. I.) 's Gravenh.: Nijhoff.
LXV, 579 S. 4fl. [1864
Meier, E. v., Der Minister v. Stein,
d. franz. Revol. u. d. preuß. Adel.
Streitschrift geg. M. Lehmann. Lpz.:
Duncker & H. 72 S. 1 M. 50. [1865
H. Delbrück, M. Lehmanns „Stein“.
(Preu8. Jahrbb. 134, 448-66.) — E. v. Meier,
Delbrück üb. Lehmanns „Stein“. (Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 21, 629-32.)
Schrötter, F. Frhr. v., Die Münzstätten
zu Schwabach u. Bayreuth unt. preuß. Ver-
waltg., 1792-1305. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G.
Festschr. f. Schmoller 221-35.) Rez.: Zt. f.
Num. 27, 176-73 Cahn. [11866
Ribes, E., La cour impériale de
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nation franç. en Allemagne sous
Napoléon I. Thèse. Paris: Giard
et B. 92 5. [1867
— me
Hascenfratz, H., Die Landschaft
Thurgau vor d Revokution v. 1798.
Frauenf.: Huber. 216 S. 3 fr. [1868
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 185 H. B.
Chapuisat, E., Le commerce et
l'industrie à Genève pend. la domi-
nation franç. 1798-1818. Genève:
Jullien & G.; Paris: Champion.
si, 337 S. [1869
Collection de documents inéd. sur
l’hist. économ. de la révol. franç.
publ. p. le Ministère de l’instruct
publ. Cahiers de doléances de bail-
liages des généralités de Metz et de
Nancy pour les états généraux de 1789.
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Ch. Etienne. Nancy: Berger-
Levrault 1907. xxvj, 774 S. [1870
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19,510 f. W.
Mosler, H., Einführg. d. Rhein-
schiffahrtsoktroi-Konvention am dt.
Niederrhein, 1803-1807. Vereinsgabe
d. Düsseld. G.-Ver. Düsseld.: Ed.
Lintz. 53 S. [1871
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. Bibliographie. 5
*66
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Neumärk. Kammer in d. J. 1804-1806. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Neumark 21, 271-78.) [1872
Hülsen, W. v., Yorck als Erzieher unser.
Heeres. eihft. z. Milit.-Wochenbl. ’08, 435
-51.) [1873
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Erzieber 2, 181-225.) — Rez. v. ’08, 3506
(Johs. Bauer, Schleiermacher als patriot.
Prediger): Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 33 Sell; Zt.
f. Kirch.-G. 30, 158-63 Kirn. , [1874
Kolb, C., Die Aufklärg. in d.
württb. Kirche. Stuttg.: Kohlhammer.
231 S. 4 M. [1875
Rez : Lit. Zbl. ’09, Nr. 2.
Braun, Die kirchl. Ordugn. u. Zustände
d. Reichsst. Leutkirch am Ende d. 18. Jh.
Aus G. D. Reisels Kirchenchronik. (Bil. f.
württ. Kirch.-G. N.F. 12, 49-75.) [1376
Willemsen, H., Das bergische
Schulwesen unt. d. franz. Herrschaft,
1806-1818. (Mitt. d. Ges. f. dt. Er-
ziehgs.- u. Schul-G. 18, 65-95; 153-
209.) [1877
Humboldt, W. u. Aug. Wilh.
Schlegel, Briefwechsel. Hrsg. v. A.
Leitzmann. Einleitg. v. B. Del-
brück. Halle: Niemeyer. xviij,
3088. 8M. [1878
Lederbogen, F., Frdr. Schlegels
G.-Philosophie. Beitr. z. Genesis d.
hist. Weltanschauung. Lpz.: Dürr.
157 S. 4 M. [1879
Rez.: Lit. Zbl. OR Nr. 50 Sange.
Spranger, E., Wilh. v. Humboldts Rede
„Üb. d. Aufgabe d. G.-Schreibers u. d. Schel-
lingsche Philosophie“, (Hist. Zt. 100, 541
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Humboldt, W. v. u. Caroline v.
Humboldt, in ihr. Briefen; hrsg. v.
A. v. Sydow (s8. °07, 1770). III.: Welt-
bürgertum u. preuß. Staatsdienst.
Briefe aus Rom u. Berlin-Königsberg
1808-1810. xv, 406 S. 9 M. [1881
Wittmer, L., Charles de Villers 1765-1815.
Un intermédiaire entre la France et l'Alle-
magne et un précurseur de Mme de Staël.
(Genf. Diss.) Genf: Georg et Cie.; Paris:
Hachette. 474 S. [1882
Walzel, 0. F., Dt. Romantik. (Aus Natur
u. Geisteswelt 232.) Lpz.: Teubner. 168 S.
ı M. 11883
Rieser, F., „Des Knaben Wunderhorn“‘ u.
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d. Romantik. Dortm.: Ruhfus. x:j, 560 S.
16 M. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 310-17
Bode. [1884
Benz, R., Mürchendichtg. d. Romantiker.
Mit e Vor-G. Gotha: Perthes. 265 S. 5M.
(56 S.: Heidelb. Diss. ’v7.) [1885
Müller, Hans v.. Aus E. T. A. Hoffmanns
Herzens-G. 1796-1802. (Dt. Rundschau "08,
Nov., 252-60.) — O0. Walzel, Hofimanns Berlin.
H
Bibliographie Nr. 1872—1930.
Erzählgn. (Arch. d Brandenb. 12, II, 6-25;
2342-44.) [1886
Vierling, E., Zachar. Werner (1768-1823).
La conversion d'un romantique. Avec une
correspondance et des docc. inéd Paris:
Didier. xıj, 333; 41 S. 6 fr. Bes.: Dt. Lit.-
Ztg. '08, Nr. 47 Walzel. EH
Schmidt, 0. E., Fouqué, Apel, Miltitz.
Beitrr. z. Ġ. d. dt. Romantik. Lpz.: Dürr.
220 S8. Rez.: N. Arch. Loch G. 29, 175-77
Lier. [1888
Steffens, H., Lobenserinnergn. aus d. Kreise
d. Romantik. In Ausw. hrsg. v. F. Gundel-
finger. Jeua: Diederichs. cc, 424 S.
6 M. ; [1889
Heinzmann, F., Justin. Kerner als Roman-
tiker. Tübing.: Laupp. 131 S. 3 M. 60. [1890
Rüger, C., Aus Th. Körners Studentenzeit.
(Euphorion 15, 168-71.) — B. Körner, Th.
Körners Vorfahren. (Dt. Herold ’08, Nr.12.) [1891
Klein, E. v., Max v. Schenkendorf. Literar-
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Eichendorff, Frhr. Jos. v., Tagebücher.
Mit Vorwort u. Anmerkgn. e W. Kosch.
(Eichendorff, Werke. XI.) Regensb.: Habbel.
ie, 426 S. 4 M. (Subskr.-Pr. 2 M. 50.) [1893
Suhr, Der Ausruf in Hamburg, vorgest.
in 120 kolor. Bll. Hamb. 1808. Neudr. Berl.:
Barsdorf. eu, 22 u. 148 S. Text. 55 M. —
J. Heckscher, „Der Ausruf in Hamb.“ in
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Voigt u. J. Heckscher, Vom Hamb. Aus-
ruf. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, Bd. 9,
501-20.) [1899
Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit. Ausg. m.
Erläutergn. e A.Ch.Kalischer (s. "og 3519).
Lfg.33-35 (Schluß). Bd. V, 193-362. à 60 Pf. [1895
Kalischer, A. Ch., Beethoven u. seine Zeit-
genossen. Bd. I: Beethoven u. Berl. 385 S.
5 M. [1896
Wymann, E., Eine bibl. Satyre auf d.
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schweiz. Kirch.-G. 2, 51f.) [1897
Rehsener, M., Das J. 1809. Erinnergn. alter
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Huyskens, Franzosenfeste in Münster vor
100 Jahren. (Zt. f. vaterl G. etc. Westfal.
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9. Neueste Zeit seit 1815.
Metternich, Prince de, Lettres
à la comtesse de Lieven 1818-1819;
publ. avec une introd., une conclusion
et des notes p. J. Hansteau. Paris:
Plon. Lou, 422 S. 7 M. 50. [1900
Nesselrode, Chancelier Comte
de, Lettres et papiers (s. ’08, 1598).
T. VI: 1819-27. 302 S. T. VII:
1828-39. 318 S. à 7 fr. 50. [1901
Rez. v. V u. VI: Rev. d’bist. mod. 11, 148
-46 Driault; B. de Lacombe, Les papiers
de Nesselrode. (Rev. d’hist. dipl. 23, 76-88.)
Discailles, E., Un diplomate belge
a Paris de 1830 à 1864: Firm. Rogier.
Brux.: Hayez. 4°. 6718. 12fr. 50. [1902
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coll. in 4°, T. III.
Neueste Zeit seit 1815.
Kübeck v. Kübau, Frhr. K., F.
Tagebücher. Eingel. u. hrag. v. M.
Frhr. v. Kübeck. Wien: Gerold.
xxjx, 847; 276 S. 14 M. [1903
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 10.
Stern, A., Aktenstücke z. G. d. Ausweisung
Herwegs a. Zürich 1843. (Sttddt. Monatshfte.,
Jahrg. 5, Hft. 8, August ’08, 154-161.) [1904
Circourt, A. de, Souvenirs d’une
mission à Berlin en 1848; publ. pour
la Soc. d’hist. contemp.p.G.Bourgin.
Paris: Picard. xcvı1],447S. 8fr. [1905
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 10.
Wörle, K. Miterlebtes. Aus d.
Tagen d. dt. Revolution (1848/49) u.
deren Vor-G. Lpz.: Abel & M. 1907.
352 S. 4 M. [1906
Horcicka, Ad., Brief d. Grafen Ant. Alex.
Auersperg (Anast. Grün) v. 10. Juli 1848.
Wien. Gymn.-Progr. "08. S. 3-8. — A. Heskel,
Han:b. Stimmen a. d. Paulskirche. (Mitt. d.
Ver. f£. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 200-11.) —
L. Mathy, Briefe von u. au Karl Mathy a.
d. Frühjahr 1849 (s. ’08, 3536). Schluß. (Dt.
Revue 33, III, 82-97.) [1907
Hager, J., Als Österreich zerfiel,
1848. ien: Stern. 337 S. (Me-
moiren.) [1908
Roz.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36,203 R.F.Kaindl.
Schubert, G. v., Lebenserinnergn.;
a. sein. Nachl. hrsg. v. H. v. Schu-
bert. Stuttg.: Dt. Verlagsanst. xj,
536 S. 10 M. [1909
Rez.: Mi Li Mie "og, Nr. 3 Hübner.
Poschinger, H. v., Bismarck in Frank
furt a M. Ungedr. Korrespondenz. (Dt. Revue
33, III, 1-10.) — Aus d. unveröff. Korrespondenz
Kaiser Wilhelms I. (Ebd. 129-32.) 2 Hand-
billette an d. Minister Frhrn. v. Manteuffel
1853. — Aktenstücke z. preuß. Regentschafts-
frage 1858. (Konseriat. Monatsschr. 65, II,
689-92.) [1910
Hohenlohe-Schillingsfürst, Denkwürdig-
keiten, s. ’08, 1737. Rez.: Hist. Zt. 103, 149-
55 Meinecke; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 191-94
Schuster. [1911
Friedrich Karl, Prinz v. Preuß., Auf-
zeichngn. üb. d. dänisch. Feldzug v. 1864.
(Dt. Revue 33, IV, 1-23 etc. 257-73.) — Tage-
buchblätter a d. J. 1866. (Mitt. d. Ver. f.
hess. G. ’06/7, 110-29.) — P. v. Oppermann,
Die letzt. Tage d. Kgl. Hannov. Armee.
Erinnergn. e. ihr. früher. Offiziere. (Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 362-73.) [1912
Biegler, C., Meine Erlebnisse währ. d.
Kriegsj. 1866. Wien: Seidel. £5 S.; 3 Bildn.
1 M. 50. [1913
Bapst, G., Die Monarchen in Paris 1867
u. d. Attentat Berezowskis. Nach d. Papieren
u. Gesprächen d. Marschalis Canrobert. (Dt.
Revue 33, III, 22-34; 149-60.) [1914
Bericht, Ein, Napoleons III. üb. d. Schlacht
bei Sedan. (Unterhaltungebeil. z. Tägl. Rund-
schau ’08, Nr. 208.) (1915
Daussy, H., Souvenirs de l’Invasion: I.
L'entrée des Pruss. à Amiens le 28 noe 1870;
II. Souvenirs d'un bottier; III. En leur absence;
IV. D’Amiens à Albert après la bataille de
Pont-Noyelles; V. Comment le cheval de Faid-
herbe ne lui fut pas rendu par les Prussiens.
Albert. 5 Tle. 23; 21; 51; 26 u. 20 S. [1916
"Gi
Gauthier, L. A., Guerre de 1870-71. Récits
inéd. sur le combat de Ladon (Loiret) 24 nov.
1870. Souvenirs d'un vieux Ladonnais. Ver-
neuil: impr. Aubert. 104 S. m. grav. 1fr. (1917
Tagebuch, Das, d. Grafen Blumenthal
v. 1870/71. (Grenzboten ’08, II, 310-17.) [1918
Billiet, A., L'armċe de Bourbaki en Suisse
(fevrier-mars 1871); souvenirs publ. p. C.
F a vro. Genève: Georg 1907. 80 S. 1 fr. 20. [1919
Monts, General Graf, Napoleon DI.
auf Wilhelmshöhe 1870/71 nach Auf-
zeichngn. des M. Hrsg. v.T.v. Held.
Berl.: Mittler. zu, 226 S. 4 M. [1920
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ug, Nr. 25 K. Jacob.
Schulte, Joh. Frdr. v., Lebens-
erinnergn. I: Mein Wirken als Rechts-
lehrer, m. Anteil an d. Politik in
Kirche u. Staat. 2. A. U: Kirchen-
polit. Aufsätze 1874-86. III: Ge-
schichtl., soziale, polit. u. biogr.
Essays. Gießen: Roth. x, 450; 227;
320 S. 20 M. [1921
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 11f. Nippold.
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10 M. Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr.
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Poschinger, H. v., Ein Briefwechsel v.
Loth. Bucher im Ruhestand. (Grenzboten
’08, III, 16-22; 120-26.) (1923
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alter seit 1815. (Welt-G. Hrsg. v.
Pflugk-Harttung. VI.) Berl.: Ull-
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Rez.: Preuß. Jahrbb. 133, 361-66 Delbrück u.
Erwiderg. v. E. m. Replik v. D ebd. 553-55;
Lit. Zbl. og, Nr. 28 P. Müller u. Erwiderg.
v. E. m. Antw. v. M. ebd. Nr. 32; Hist. Zt.
102, 147-49 Roloff; Mitt. a. d. hist. Lit. 37,
117-19 F. Hirsch [1925
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Beilage „Literar. Rundschau“ ’08, Nr. 15, 20, 24
...; Hauptbl. vom 3. Oktbr. u. 27. Nov. 1908;
Hi t. Zt 101, 629-32 G. Kaufmann; Rev. hist.
101, 189-91 Eisenmann; Hist. Vierteljschr. 12,
301-3 Herre. — E. Daniels, Österr. als dt.
Eh
*68
Einheitsstaat unt. d. Reaktion. (Preuß. Jahrbb.
132, 491-510. 183, 75-112.) — O. Weber,
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Böhm. 46, 308-25. 47, 1-17.) [1930
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103 S 1 M. 60. — G. Lommer, B im Lichte
d. Naturwiss. Halle: Marhold 07. 3 M.
Rez.: Dt. Herold ug, Nr. 8 Kekule v. Strado-
nitz. — H. Prutz, B.s Bildung, ihre Quellen
u. Außerungen Berl.: Reimer. 247 S. 3 M.
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f. d. klass. Altert. etc. 22, 169-79; 296.) —
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schinger, Napoléon III. et 1’Imperatrioe
Eugönie. I: La déclaration de la guerre et
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prince impér. (Le Correspondant 233, 3-32;
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d’hist. T. XXX-XXXIV.) — Desgl.,
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Bourbaki dans l'Est. I: La plane de
campagne; la concentration. 432;
29 S. 9 fr. 60. II: La marche sur
Vesoul-Villersexel. 5358S. 12fr. [1948
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f. Truppenführg. etc. Jg. 5, H. 2.) [1948 a
Lehanteourt, P., Hist. de la
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4 Ktn. 6 fr. [1949
Roz. v.VIu.VII: Bee hiet 100,193-96 L.Jacob.
Regensberg, F., 1870-71 (s. ’08,
8571). V: Der Zusammenbruch d.
Kaiserreichs. S. 129-256; Tab. u. Kte.
2 M. 60. [1950
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docc. allem.). Avec une carte. Paris:
Plon. x, 836 S. 3 fr. 50. [1952
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zt, 248 u. 64 S. 8 M. [1954
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’08, Nr. 11 Metzler;
Lit. Zbl. "og, Nr. 8 e Janson; Hist. Vier-
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le Nord en 1870-71. Étude organ.,
hist. et tact. 2° période : Pont-Noyelles
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Lavauzelle. 741 S. 7 fr. 50. [1962
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Rez.: Korr.-Bl. d Ver. f. siebenb. Ldkde.
09, Nr. 3 Connert; Lit. Zbl. ’09, Nr. 12.
Meyer, J., Die früher. Besitzer v. Arenen-
berg, Königin Hortense u. Prinz Ludw. Na-
poleon. 3. u. 3. stark verm. Aufl. Frauenf.:
Huber. 437 5. m. 16 Vollbild. 4 M. 50. Vgl.
07, 1862. ‚1971
Bernoulli, A., Basel in d. Dreißiger-
*69
wirren (s. ’08, 1796). III: Von d. teil-
weisen Trennung im März bis z. An-
erkennung d. Kantons Basellandschaft
Oktbr. 1832. (87. Neujahrsbl.) 66 S.;
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Wattelet, H., Aus d. Leb. Joh. Kasp.
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Tschudi, C., Ludwig the second,
king of Bavaria. Lond.: Sonnen-
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bis z. Erteilg. d. Verfg. 1815-1818.
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Heyden, W., Bürgerm. Ch. D. Benecke.
(Zt. d. Ver. f. hamb. G. 12, 409-36) [1976
Braun, L., Im Schatten d. Titanen.
Erinnergs.-buch an Baronin Jenny v. Gustedt
Braunschw.: Westermann. 412 S. m. 4 Portr.
u. 2 Faks. 6 M. 50. Rez: Zt. d. Ver. f.
hess. G. 42, 163f. Edw. Schröder. _ [1977
Bergengrün, A., Staatsminister
Aug. Frhr. v. d. Heydt. Lpz.: Hirzel.
388 S. 8 M. [1978
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr. 9 Küntzel; Preuß.
Jahrbb. 136, 142-44; Forschgn. z. brandb. u.
preuß. G. 23, 290-92 v. Petersdorff.
Petersdorff, H. v., E. v. Senfft-Pilsach.
(Allg. dt. Biogr. 54, 816-29) — Ders., M. v.
Simson. (Ebd. 348-64.) — Ders., Albr. v.
Stosch. (Ebd. 576-607.) — E. Jacobs, Otto Fürst
zu Stolberg-Wernigerode. (Ebd. 551-64.) [1979
Kötz, &i., Verlegung d Stadt Schwetz aus
d. Weichselmündung auf d. Höhen am linken
Schwarzwasserufer 130-1885. (Tl. I. Progr.
Schwetz "op 15 S. TI. II. 8. 17-95 in Zt. d.
Hist. Ver. Marionwerder H. 46.) Schwetz:
Mouser. 95 S. 1 M. [1980
Innere Verhältnisse.
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f. Volkskde. 18, 234-36.) — J. Stiglmayr,
Erinnergn. an Hnr. Gelzer. (Hist. pol BN.
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d. 15. Gesellschaftsjahres. 3. Aufl. (Vortrr.
etc. a. d. Comen.-Ges. XVI, 1.) Jena:
Diederichs. 42 8. [2058
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Schultheß 1907. xıj, 178 8. 2 M. 40. Rez.:
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Werke. Dresd.: Pierson. xvj,5518. 5 M. [2066
R. M. Werner, Hebbel-Lit. (Dt. Lit.-Ztg.
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Proelß, J., Scheffel u. Eggers; e. Dichter-
freundschaft. Mit bisher ungedr. Briefen
Scheffels u. sein. Mutter an Eggers. (Dt.
Rundschau 137, 420-40; 138, 86-108; 237-60;
406-36.) (2067
Eichentopf, H., Th. Storms Erzählgs.-
kunst inihrerEntwicklg. (Beitrr.z.dt. Litera-
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Marb.: Elwert. 628. 1M.60. — A Köster,
Th. Storm in d. Verbannung. (Dt. Lit.-Ztg.
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Schlesw.-Holstein v. Th. Storm bis z. Gegenw.
Altona: Adolff. 159 8. 3 M. 80. Bez.: Lit.
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Rezens. u. Aufsätzen hrsg. v. Adf. Frey.
2 Bde. Lpz.: Haessel. jx, 465; 436 S. 16 M.
Rez.: Dt. Lit. -Ztg.'09, Nr.6 Erich Schmidt. [2070
Urban, R., Die literar. Gegenwart. 20 Jabre
dt. Schrifttums 1888-1908. Lpz.: Xenien-
Verlag. XIV, Gong 5 M. [2071
Höss, K., Fürst Jobann II. v. Lichtenstein
u. d. bildende Kunst. Wien: Schroll. 316 S.;
32 Dlustr. 13 M. [2072
Schnorr v. Carolsfeld, F., Ernst Rietschel
u. Jul. Schnorr. (Dresdner G.bll. '08, IV,
249-66.) — J. Banftl, Ein Patenkind Kg.
Ludwigs I. v. Bayern: Ldw. Seitz. (Hist.-pol.
DU. 142, 626-39; 714-29.) [2073
Bülow, H. v., Briefe u. Schrr. (8.’08, 1883).
VID: Briefe Bd. 6. xxj, 492 S. 6M. [2074
Hornstein, R. v., Memoiren. Münch.:
Verl. d. Süddt. Monatshfte. 3948. 5 M. [2075
Kalbeck, M., Jobs. Brahms (s. ’08, 3678).
LL 2: 1869-73. BR 283-498 m. 2 Fksme.
5 M. [2076
Krebs, C., Clara Schumann. (Allg. dt.
Biogr. 54, 2562-68.) (2077
Mamroth, F., Aus der Frankfurt. Theater-
chronik. 2 Bde. Berl.: Fleischel. 10 M. [2078
Schmidt, Karl, 100 J. Bamberg. Theater.
Baımb.: Hepple. 72 S. 1 M. 50. [2079
Altmann, G., Hnr. Laubes Prinzip d.
Theaterleitung. (Schrr. d. literarhist. Ges.
Bonn. V.) Dortm.: Ruhfus. 818. 2M. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 11 Gregori. [2080
Fritzsche, R. A., Just. Möser u. Wilh.
Hnr. Riehl. Gedanken üb. Volkskde. (Hess.
Bl. f. Volkskde. 7, 1-9.) [2081
Pergameni, Ch., Les fetes de juillet 1825
A Bruxelles. (Sep. a.: Rev. de Belgique.)
Brux.: Weissenbruch. 14 S. [2082
Hellwig, A., Die Freimaurer im Volks-
glauben. Kriminalist. Beitrr. z. Volkskde.
(Mitt. d. Schles. Ges. f Volkskde. 19, 71-
80.) [2083
Teil IL*
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
J. Bibliographien und
Literaturberichte.
Lasteyrie, R. de et A. Vidier,
Bibliogr. des travaux hist. et archl.
publ. par les Societes savantes de
la France (s. ’08, 5). V, 3. S. 401
-600. [2084
Hanquet, R., Bibliogr. des travaux de
M. Godefr. Kurth, 1863-1903. (Sep. a: Mé-
langes Godefr. Kurth.) Liège: Impr. Vaillant-
Carmanne. 73 8. [2085
Knaflitsch, K., Die österr.-schles. G.-
schreibg. im letzt. Jahrzehnt. (Dt. G.bll. 10,
115-33.) [2086
Unterkircher, K., Tirol.-vorarlberg. Bi-
bliogr.: 1. Juli ’08-20. März ’09. (Forschgn.
u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 6, 101-12;
202-8.) [2087
Plüss, A., Hist. Lit., d. Schweiz betr.: 07.
(Anz. f. schweiz. G. ’08, 860-88.) — dJ. L.
Brandstetter, Lit. d. V Orte: ’06 u. oi
(Geschichtsfreund 62, 165-93.) [2088
Steiff, Württb. Lit.: ’06. (Württb. Jahrbb
f. Stat. u. Ldkde. ?07, v-xxvj.) (2089
Marckwald u. Mentz, Katal. d.
Els.-Lothr. Abtlg. d. Univ.- u. Landes-
bibl. Straßb. (s. Nr. 10). Lfg. 2.
S. 208-346. 2090
Voltz, Neue hoss. Lit.: ’07. (Quartalbll. d.
Hist. Ver. f. d. Grbzgt. Hess. 4,’08, 269-74.) [2091
Savelsberg, H., G.-lit. üb. Aachen in
Zeitschrr. u. Tagesbll.: '07. (Aus Aachens
Vorzeit 20, 239-50.) [2092
Müller, G. H., Landesgesch., spez. nied er-
sächs. Bibliogr. (Mitt. d. hist. Ver. f.
Niedersachs. ’09, 181-56.) [2098
Löwe, Bibliogr. d. hannov. u. braunschw.
G., 8. ’09, 14. Kez.: Zbl. f. Bibliothw. 26,
131 Perlìbach; Braunschw. Magaz. ’09, Nr. a
P. Zimmermann; Hist. Vierteljschr. 12, 139f.
Mack. [2094
Mucke, E., Nachtr. 3 z. Bibliogr. d. Lit.
üb. d. Lüneburg. Wenden u. d. Wendland.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 374 f.)
Vgl. wg, 1901. [2095
* Abgeschlossen 15. Mai 1909.
merkt, 1909.
Heckscher, J., H. Nirrnheim, A. Obst,
Hamburgensien a. d. 177. Jg. d. Hamb.
Corresp., d. 116. Jg. d. Hamb. Nachrr. u. d.
79. Jg. d Hamb, Fremdenbl.’07. (Mitt. d. Ver.
f. hamb. G. Jg. 28, Bd. 10, 89-98.) (2096
Fischer-Benzon, R. v., Literaturber. üb.
schlesw.-holst. G.: 07/08. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. G. ag, 457-510.) [2097
Johannsen, A., Bibliogr. Übers. f. ’06 u.
'07, sowie Nachtrr. v. ui an. (Mitt. d. Nord-
fries. Ver. f. Heimatkde. u. Heimatliebe
06,07, H. 4.) [2093
Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings er-
schienene Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u.
Altertskde. (N. Arch. f. săchs.G. 30, 177-95.) [2099
Auerbach, H. A., Bibliotheca Ruthenea.
Die Lit. z. Ldkde. u. G. d. Fürstent. Reuß
j. u. š. L. II. Nachtr. (Sep. a. d. 49./50. Jahres-
ber. d. Ges. v. Freunden d. Naturwiss. in
Gera (Reuß) ue) 86 S. [3100
Prochnow, Q., Geschichtl. u. landeskdl.
Lit. Pommerns: ’07. (Pomm. Jbb. 9, 196-226.)
— U. Buschan, Lit. üb. Landes- u. Volkskde.
Pommerns: ’04. (Ber. d. Ges. f. Völker- u.
Erdkde. zu Stettin ’04/5, 56-61.) [2101
Minde-Pouet, G. u. A. Skladny, Übers.
d. Erscheingn. auf d. Gebiet d. Posener
Provinz.-G.: ’07 nebst Nachtrr. z. ’06. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 9, 114-35.) [2102
Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: 08
u. ’06. Nebst Nachtrr. zu d. früher. Jahren.
(Altpr. Monatsschr. 46, 133-52; 321-48.) "3103
Feuereisen, A., Livländ. G.-Lit.’05. Hrsg.
v. d. Ges. f. d u. Altertskde. d. Ostseeprov.
Rußlands in Riga. Riga: Kymmel. 76 8.
2 M. (2104
Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.:
OI, bearb. v. Wern. Krüger u.a. (Aus:
Bibliogr. d. theol. Lit. f. ’07.) Lpz.: Heinsius.
S. 86-384 3 M. 80. — 0. Kippenberg,
Bibliogr. d. kirchengeschichtl. Lit.: 1. Okt.
bis 31. Dez. on (Zt. f. Kirch.-G. 30, Anbg.
1-49.) [2105
Van der Essen, L., Bibliogr. de l’hist.
eccl. de Belgique. (Anal. p. serv. à I’hist.
eccl. de la Belg. 35, Anbg., Lei [2106
— Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
14
Literaterbericht, Hist.-pädag.: ’07. (Bei-
hft. 17 v. Nr. 3747.) Berl: Hofmann & Co.
248 S. [3107
2. Geographie.
Zweck, A., Dtld. nebst Böhmen
n. d. Mündungsgebiet d. Rheins.
Geograph. Gestaltg. d. Landes als
Grundlage f. d. Enwicklg. v. Handel,
Industrie u. Ackerbau, m. bes. Berück-
sichtigg. d. Seestädte. Lpz.: Teubner
1908. x, 238 S.; 42 Abbildgn. 4 M. [2108
Redlich, 0., Die österr. Grundkarten.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 57, 79f.) (2109
Bibliothek d. geogr. Lexikons d.
Schweiz. Geogr., volkswirtschaftl.,
geschichtl. Atlas d. Schw. (s. Nr. 28).
Lfg. 5 u. 6. à 8 Ktn. u. Tit.bl. —
Dass. Die Schweiz. Geogr., demogr.,
polit., volkswirtschaftl. u. geschichtl.
Studie. Fasc. 5-15. (Schluß) S. 837-
711.) [2110
Schweitzer, P., Plan d. St. Zürich
bis z. J. 1336, nach d. Urkk.-buch
bearb. Farbdr. samt erklär. Text u.
Häuserregesten (als Beilage z. Urkk -
buch). Zürich: Fäsi & B. 1908. 2°.
88 S. 3 M. [2111
Brandstetter, J. L., Die Rigi u. d Pilatus,
zwei Grenzsteine zw. Helvetien u. Rätien.
(Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d.
V Orte 63, 89-130.) [2112
Reinhardt, W., Volksdichte u.
Siedlungsverhältnisse d. württb. Ober-
schwabens. Anthropogeogr. Studie.
Mit 2 Ktn. (Forschgn. z. dt. Landes-
u. Volkskde. XVII, 4.) Stuttg.: Engel-
horn. S. 417-535. 9 M. [2118
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 16 Neumann.
Grubert, A., Die Siedelgn. am
Maindreieck. (Forschgn.z. dt. Landes-
u. Volkskde. ANIL, 1.) Ebd. 1028.
A M. [2114
Kätelhön, E., Die Siedlungskde. d. ober.
Lahngebiets. Marb. Diss. OI 818.,Kte. (2115
Gijn, S. van, Dordracum illustra-
tum. Verzameling van kaarten, teeke-
ningen, prenten en portretten, betr.
de stad Dortrecht. 3 Tle. Dordr.
1908: Dordr. druk.- en uitgevers-
maatschappij. 28 u. 434 S. m. 34 Taf.;
12, 278 u. 53 S. m. 25 Taf.; 6 u. 178 S.
(Nicht im Handel.) [2116
Behrmann, W., Entwicklg. d. Kartenbildes
Oldenburgs u. 8. Küste. (Jabrb. f. G. d. Hrzgts.
Oldenburg 17, 93-137.) — Ders., Nieder-dt.
Seebücher, die ältest. kartogr. Quellen unse.
Küste. (Ebd. 46-52.) — J. Martin, Beitr. z.
Frage d. säükular. Senkg. d Nordseeküste.
(Ebd. 298-322.) (2117
Bjornbo, A. A. u. C. S. Petersen,
Anecdota cartograph. septentrionalia.
Bibliographie Nr. 2107—2158.
Kjøbenhavn: Høst & S. 1908. Gr. Fol.
52 M. [2118
Voigt, J. F., Zur hamb. Topogr. (s. Nr. 31.)
Forts. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 38,
Bd. 10, 86-88; 121-28.) — C. Walther, Ham-
burg auf älter. Karten. (Ebd. 139f.) [2119
Zahn, W., Die Wüstgn. d. Altmark.
M. 1 Wüstungskarte. d .-Qu. d. Prov.
Sachs. 43.) Halle: 499 S.
12 M. [2120
Blume, E., Beitrr. z. Siedelungskunde d.
Magdeburg. Börde. (Arch. f. Landes- u.
Volkskde. d. Prov. Sachs. 18, 1-109.) [2121
Mueller, A., Die Wüstungen im I. u.
endel.
D. Verwaltungsbez. d. Großhrzgt. Sachs.-
Weimar. (Zt. d. Ver. f. thür. G. etc. N.F
19, 199-274.) [2122
Tille, A., Alte Städtebilder. (Dt. Gut. 10
169-76.) Vgl. ug, 35. [2123
Weißbach, F., Wirtschaftsgeogr.
Verhältnisse, Ansiedlgn. u. Bevöl-
kerungsverteilg. im mittl. Teile d.
sächs. Erzgebirges. Mit 2 Ktn.
Forschgn. z. dt. Landes- u. Volkskde.
VII, 8.) Stuttg.: Engelhorn 1908.
142S. 10 M. (66 S.: Heidelb. Diss.) [2124
Curschmann, F., Üb. d. Plan zu e. ge-
schichtl. Atlas d et. Prov. d. preuß. Staates.
(Hist. Vierteljschr. 12, 1-37.) [2125
Gemeindelexikonf.d.Kgr. Preußen
(s. Nr. 36). H. III: Stadtkreis Berlin
u. Prov. Brandenb. 279 S. 8 M. 80.
H.IV: Droe Pommern. 2298. 8 M. 40.
H. XI: Prov. Hessen-Nassau. 146 S.
2 M. 20. [2126
Klimesch, J. M., Die Ortsnamen im südl.
u. südwestl. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. 47, 125-219; 294-375.) [2127
Ziegler, A., Die geogr. u. topogr. Namen
v. Winterthur.. (Neujahrsbl. d. Stadtbibl.
Winterthur. ’09. Stück 244.) Lpz.: Beck. 68 S.
2 M. 40. [3123
Dohm, P., Holstein. Ortsnamen. Die ältest.
urk. Relege ges. u. erklärt. (Aus: Zt. d. Ges
f. schlesw.-holst. G. 38, 109-260.) Kieler Diss.
159 5. E
Schneider, Martin, Fiurnamen im Amts-
bez. Eisenberg, S.-A. (Mitt. d. G.- u. Altert.-
forsch. Ver. Eisenberg 24:25, Bd. 4, 217-74.) [2130
Schlüter, W., Die estnisch. Ortsnamen im
Liber census Daniae. (Sitzungsberr. d. Gel.
Estnisch. Ges. ’07, 1-65.) [2131
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 46).
III, 4: Cedo-Cesso. Sp. 721-960.
Suppl.: Nomina propria lat. Fasc. 1:
C-Carīnē. Sp. 1-192. à 7 M. 20. [2132
Untersuchungen z. dt. Sprach-G.
Hft. I u. II. Straßb.: Trübner. 187;
225 S. [2133
1:B.Schindlin g, Die Murbacher Glossen.
4M. 2: J. Fassbender, Die Sohlettstadter
Vergilglossen u. ihre Verwandten. 5 M.
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik.
Grimm, J. u. Dt. Wörterbuch
(s. Nr. 47). IV, 1,3, WË 9: Gewinnen-
Gewirken. Sp. 5957-6116. XIII, 8:
Wallung -Wand. Sp. 1313-1472.
à 2 M. [2134
H.Wunderlich, Zum 4. Bd. d Grimmsch.
Wörterbuche. Bericht üb. d. Fortschritte ’08.
(Zt. f. dt. Wortforschg. 11, 64-80.)
Weigand, Fr. L. K., Dt. Wörterb.
6. n. bearb. Aufl.; hrsg. v. H. Hirt.
I: A-K. Gieß.: Töpelmann. ` vc,
1183 S. 12 M. [2135
F. Kluge, Zur dt. Etymologie. (Beitrr.
x. G. d. dt. Sprache etc. 34, 552-71.)
Kluge, F., Etymolog. Wörterb. d.
dt. Sprache. 7. verb. u. verm. Aufl.
Lie 1. Straßb.: Trübner. S. 1-144.
2 M. 50. [2136
Falk, H. S. u. A. Torp, Norweg.-dänisch.
etymolog. Wörterb. Dt. Bearbeitg. v. H. Da-
vidsen. Lfg. 1-11. (German. Bibl. I, 4,
I, 1-11.) Heidelb.: Winter 1908. S. 1-880.
(Subskr.-Pr.: à 1 M. 50.) [2137
Moser, V., Hist.-gramm. Einführg.
in d. frühneuhoch-dt. Schriftdialekte.
Halle: Waisenhaus 1908. vu, 266 S.
8 M. Te
Dialektgeographie, Dtache Berr.
u. Stud. üb. G. Wenkers Sprachatl.
d. Dt. Reichs, hrsg. v. F. Wrede.
H.I u.II. Marb.: Elwert 1908f. [2139
H. I: Jak. Ramisch, Stud. z. niederrh.
Dialektgeogr. Mit Kte. u. 3 Pausbll. F.Wrede.
Die Diminutiva im Dt. xı1j, 144 S. 3 M. 20.
H.U: E. Leihener, Cronenberger Wörterb.
(m. ortsgeschichtl., grammat. u dialektgeogr,
Einleitg.). vj, Lxxxjv, 142 S.;, Kte. 5 M.
H. III: Böhmer, Sprach- u. Gründungs-G.
d. pfälz. Kolonie am Niederrh. 91 S. 2 M. 50.
— Rez. v. I u. II: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 27
Wilmanns.
Tschinkel, H., Grammat. d. Gott-
scheer Mundart. Halle: Niemeyer
1908. xvj, 320 S.; Kte. 8 M. [2140
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 149-56 Schatz;
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 3 Schiepek.
Wörterbuch, Siebenbürg. -sächs.
bearb.v. A Schullerus (a. '08, 1929).
Lfg. 2: Amels - aufklären. S. 97-256.
4 M. [2141
A. Scheiner, Zur siebenbürg. Mund-
artengeogr. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. ’09, 1-7. — G. Kisch, Zur Wort-
forschg. (Ebd. T7f.; 21f.; bot: 35f.) —
R. Huss, Desgl. (Ebd. ’08, 105-7.)
Idiotikon, Schweiz. (s. Nr. 53).
H. 62-63. (Bd. VI, 1569-1888).
à 2 M. [2142
Schatz, J., Altbairische Grammat., s. ’08,
1932. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 121-35
Lessiak; Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. ’08,
Nr. 12 Behaghel. [2143
Gebhardt, A.,
Anz. f. dt. Altert.
(2144
art, s. ’08, 1933. Rez.:
82, 135-49 Teuchert.
R m m nn EE mn u
Grammat. d Nürnb. Mund- '
|
"OD
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb.
(8. Nr. 54). Lfg. 24 u. 25. Bd. III,
161-480. à 3 M. 2145
Rez. v. Bd. II: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 48
E. Martin.
Clauss, J. M. B., Hist.-topogr.
Wörterb. d. Elsaß (s. '06, 1950).
Lfg. 12-13. S. 642-832. 2 M.
E. Halter, Die Mundarten im Elsaß.
Straßb.: Treuttel& W.145S.3M. [2146
Franck, J., Altfränk. Grammat.
Laut- u. Flexionslehre. (Grammat. d.
althochdt. Dialekte. II) Götting.:
Vandenhoeck & R. 271S. 7 M. 80. [2147
Kahle, W., Die mittelniederdt. Urkunden-
u. Kunzleisprache Anhalts im 14. Jh. hin-
sichtl. ibr. landlich. Verhältnisse untersucht.
Leipz. Diss. 1908. jx, 119 S. [2148
Trautmann, E., Die altpreuß. Sprach-
denkmaler. Kinleitg. Texte, Grammatik,
Wörterb. Tl. 1. Texte. Götting.: Vanden-
boeck & R. 96 S. 2 M. 80. [2149
Kleinpaul, R., Die dt. Personennamen.
Ihre Entstehg. u. Bedeutg. (Samınlg. Göschen
422.) Lpz.: Göschen. 132 gd 80 Pf. [2150
Ortauamen-Lit. s. Nr. 2127-31.
4. Palüographie; Diplomatik ;
Chronologie.
Traube, L., Zur Paläogr. u. Hand-
schriftenkde.; hrsg. v. P Lehmann
m. biogr. Einleitg. v. F. Boll.
(Traube, Vorlesgn. u. Abhdlgn. Bd. I.)
Münch.: Beck. Lxxv,263S. 15 M. [2151
Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. ‘09,
Nr. 46 Glauning; N. Arch. 34, 594f. M. T.;
Rev. béned. 26, 241-43 Morin.
hrsg. v. A.
Monumenta palaeogr.,
Chroust (s. "oi, 2026). Abt. I, Ser. II,
Ltg. 1. 10Taf.; 24S.Text. 20M. [2152
Vries, 8. de, Album palaeogr.
Tabulae LIV selectae ex cunctis iam
editis tomis cod. graec. et lat.
photogr. depict. Leiden: Sijthoff.
Fol. xxxvj S. Text. 24 M. [2153
Cipolla, C., Collezione paleogr.
Bobbiese. I.: Codici Bobbiesi della
Bibl. Naz. univers. di Torino. Mail.:
Hoepli 1907. 90 Taf. u. Text. [2154
Jusselin, Notes tiron. dans les diplômes
merov., 8. °08, 1945. Rez.: N. Arch. 34, 311-13
Tangl. [2155
Cacurri, A., La tachigrafia lat. del cod.
Vatic. lat. 5750 (5757). Rom. 1908. (2156
Levillain, L., Le „De re diplo-
matica“. (Mélanges Mabillon S. 195-
252.) [2157
Brandi, K., Urkundenforschg.
(Arch. f. Urk.-forschg. 2, 155-66 ) [2158
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 13 Uhlirz.
“16
Erben, Schmitz-Kallenberg u. 0. Redlich,
Urkundenlchre, s. ’08, 58. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 29, G. A., 414-16 Stengel; Korr.-Bl. d.
Gesamt -Ver. ’v8, Nr. 1 Werminghoff; Mitt.
a. d. hist. Lit. 27, 52f. K.v. Kauffungen. [2159
Pirenne, H., Album beige de
diplomatique. Recueil de facsimiles
p. serv. à l'étude de la dipl. des
rov. belges au moyen äge. Jette-
ruxelles: Vandamme & R. 4°. 10S.;
82 Taf. 80 fr. [2160
Nelis, H., Rapport sur les travaux de
chronologie publ. en Belgique et en Hollande
depuis 1330. (Annales du 20. congres, Gand
07, IL, 259-78.) [2161
ach, J., Die Ostertestberechnung
in alt. u. neuer Zeit. Beitr. z. christl.
Chronol. Freib.: Herder 1907. 4°,
T4 S. 2 M. [2162
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 40
Ders., Die Zeit- u. Festrechng. d. Juden
unt. bes. Berücks. d. Gaußschen Osterformel
nebst immerwähr. Kalender. Ebd. 36, 13 5.
2 M. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '09, Nr. 6
Ginzel. [2162 a
Acht, W., Entstehg. d. Jahresanfangs m.
Ostern, s. ’08, 1955. (Lpz. Diss.’08. 10% S.) [2163
Hildebrand, P., Die Datierg. in d. G.-
schreibg. d. 10. Jh. Greifew. Diss. ug 92 8.
— H. Hinrichs, Die Datierg. ... 11. Jhb., A
08, 1954. (Greifsw. Dias. '08. 128 S.) [2164
5. Sphragistik und Heraldik.
Posse, 0., Die Siegel d. dt. Kaiser
u. Könige. I: Von Pippin bis Lud-
wig IV. d. Bayern. Dresd.: Baensch.
Fol. 58 Taf. 87 S. Text. 60 M. [2165
Poncelet, E., Sceaux et armoiries
des villes, communes et juridictions
du Hainaut ancien et modern. Sceaux
communaux conserv. aux arch. de
Untat, à Mons. Mons: Dequesne-
Masquillier. 709 S. 15 fr. [2166
Stückelberg, E. A., Das älteste Basler
Bischofsiegel. (Arch. hérald. suiss. ’07, 93.) —
G. Bigwood, Sceaux de marchands lombards
conserv. dans les dépôts d’archives de Belgique.
(Rev. belgo de num. ’08.) — A. Feuereisen,
Das Siegel d. Groß. Gilde zu Dorpat.
(Sitzungsberr. d. Gel. Estnisch. Ges. 06,
41-55; Taf.) [2167
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
104). Lfg. 532. 6 M. [2168
Inh.: Bd. V, 1. H. 23. (Abgestorb. bayer.
Adel.) S. 109-32; Taf. 73-90.
Heydenreich, E., Familien-G. u. Heraldik.
(Jahrbb. d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 215-34.) [2169
Gull, F., Das Wappenbild d. Abtei u. d.
Stadt St. Gallen in älter. Bannern u. Siegeln.
(Arch. hérald. suiss. ’07, 68.) — Frdr, H.
Hofmann, Wittelsbacher Ehewappen auf
chines. Tellern. (Altbayer. Monatsschr. 8, 30-
33.) — W. Wartmann, Zum Wappen v. Allens-
bach. (Schrr. d. Ver. f. G. d Bodensees 37,
172-75.) — Grube, Alt-Lübecker Heraldik.
(Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. ’09, Nr. 4) [2170
|
|
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Bibliographie Nr. 2159—2207.
Alberti, 0. v., Württemberg. Adels-
u. Wappenbuch (s. °04, 77). Fortges.
v. Frdr. Freihr. v. Gaisberg-
Schöckingen u. Th. Schön.
H. 12. S. 798-872. 2 M. [2171
Eckardt, Die Wappen d. Bierner-Biernet
Familien. (Dt. Herold '09, Nr. 4. — @. Sabel,
Hist.-herald. Untersuchg. üb. e. Wappen m.
d Uuterschr. „Dux Suevise Dapifer M.“
(Ebd. ’08, Nr. 12.) — P. v. Brocke, Wappen
d. Abtei u. d. St. Weißenburg i. Elsaß. (Ebd.
’09, Nr. 4f.) — M. W. Grube, Alte Kuchen-
formen m. Wappen Lübecker Geschlechter.
(Ebd. Nr. 2.) — Keltsch, 8 Wappen a, Dan-
ziger Kriegszeit 1577. (Ebd. Nr. 8.) [21723
Feuereisen, A., Über d. Entwicklig. d.
Dorpater Stadtwappens u. s. Rekonstruktion.
(Sitzungsberr. d. Gel. Estnisch. Ges. ’06, 33-
40.) — C. Mettig, Üb. d. Wappen d. St. Fellin.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee-
provinzen Ruslands ’07, 84-87.) — Derse.,
Entwicklig. d. Wappena d. St. Riga. (Rigascher
Almanach '05, 128-32.) Rez.: Jahrb. f. Geneal.
etc. ’05 u. ’06, 274-80 A. v. R. [2173
6. Numismatik.
Friedensburg, F., Die Münze in
d. Kultur-G. Berl.: Weidmann.
241 S. m. Abbildgn. 6 M. 2174
Halke, H., Handwörterb. d. Münz-
kde. u. ihr. Hilfswiss. Berl: Reimer.
396 S. 9 M. [2175
Dieudonné, A., Monnaies meroving. Re-
centes aquisitions du Cabinet des Médailles.
(Rev. num. A. S., 12, 490-98.) [2176
Menadier, Üb. d Ursprung u. d. Ausbildg.
d Münzg. d. dt. Bischöfe. (Korr.-Bl.d. Gesamt-
Ver, ’09, 1651-63.) — E. Frey, Dor Münziund
v. Naginschtschina b. Gdow. (Sitzungsberr.
d. Gel. Estnisch. Ges. ’07, 99-113.) — Jos.
Ldw. Fischer, Fund v. Petting. (Mitt. d.
Bayer. Num. Ges. 26/27, 61-34.) — Ders,
Fund v. Ebensfeld. (Ebd. 84-93.) — J. Ebner,
Konstanz od. Deutschorden? (Ebd. 94-94.) —
H. Buchenau, Brakteatenfund v. Holzburg.
(Ebd. 127-55.) — Habich, Fund v. Wertingen.
(Ebd. 112-18.) — F. Friedensburg, Wichtige
Müpnzfunde. (Schles. G.bll. ’09, 13f.) (2117
Rzehak, E., Brakteatenfund b. Austerlitz.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 13,
221-24.) — H. v. Frauendorfer, Turnosen-
u. Löwengroschen-Fund. (Mitt. d. Bayer.
Num. Ges. 26/27, 1-11.) — E. Heuser, Münz-
funde in d. Pfalz ’°07-°08. (Ebd. 12-32.) —
Habich, Fund v. Pfaffenhofen a. Ilm. (Ebd.
97-102.) — Josef Fischer, Zu d. süd-dt.
Hallerprägg. im 14. Jh. (Bll. f. Münzfr. ’08,
3957.) — A. Nagl, Die ältest. Silbergulden-
prägungen Kaiser Maximilians L (Monatsbl.
d. num. Ges. in Wien ’08, 305.) (2178
Réthy, L., rpu:
Corpus nummorum
Hungariae. U: Zeit d. Könige a. versch.
Häusern, 1301-1526. (Ungar.) Budap.:
Hornyänszky 1907. 42 S.; 28 Taf. —
L. Zimmermann, Ergänzungsbd. z.
Corpus nummorum Hungariae. I:
Münzen d. Arpádenkönige. (Ungar.)
Ebd. 1907. jx S.; 8 Taf. [2179
Chronologie. — Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie.
Demole, E., Numismatique de
l'Évêché de Genève aux XI* et XIIe
siècle. (Aus: Mémoires et docc. publ.
en d’hist. et d'archéol. de Genève.
XXI, 1.) Genève 1908. 141 S. [2180
Res.: Rev. num. A S., 12, 577f. Blanchet.
Habich, G., Unbekannte Schaumünzen d.
Hauses Wittelsbach. (Mitt. d. Bayer. Num.
Ges. 26/37, 29-43.) — K. Boll, Hrzgl.-bairische
Guldiner a. d. erzstiftl.-salzburg. Münzstätte.
(Ebd. 33-35) — Ders, Zu d. Medaillen
Albrechts V.v. Bayern. (Ebd.46f.) G.Habich,
Zusatz. (Ebd 47-51.) — G. Habich, Porträt-
plakette Herzog Albrechts V. v. Bayern.
(Ebd. 52-55.) , (2181
Schrötter, Frhr. F. v., Die Münzen
v. Trier. II: Beschreibg. d. neuzeitl.
Münzen 1556-1794. (Publ. d. Ges. f.
rhein. G.kde. XXX.) Bonn: Hanstein.
xxvıj, 128 S.; 21 Taf. 15 M. [2182
Tl. I noch nicht erschienen.
Weinmeister, P., Die Münzpräggn. im
heutig. Kreise Grafsch. Schaumburg. (Hessen-
land ’09, Nr.7.) — Ergänzungen z. Münzkde.
d Bistums Minden. (Bll. f, Münzfr. '08, 3886.)
— MN. Bahrfeldt, Münzgeschichtliches d. St.
Hannover. (Zt. d Hist. Ver. f. Niedersache.
09, 56-76.) — Curtius, Entwicklg. d. lübisch.
Münzwesens. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09,
(2183
Nr. 4.)
Lange’s, Chr., Sammig. schlesw.-
holst. Münzen u. Medaillen. Bd. I:
Schauenburg, Herzöge u. Grafen in
Schlesw.-Holst. vor 1460. Das oldenb.
Fürstenhaus in Schlesw.-Holst. Mit
2 Landktn., 4 Stammtfin. u. 38 Münz-
taf. Berl. 1908. 4°. Nicht im
Handel. 2184
Arnhold, K., Anhaltisches Münz-
wesen im 7jähr. Kriege. Halle. Diss.
1908. 54 S. [2185
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Schacht, F., Über geneal.-hist. Forschg.
(Dt. Herold ’09, Nr. 3.) [2186
Hofkalender, Gothaisch. geneal.
(s. '08, 95). Jg. 146: 1909. xxjv,
1236 S. 8 M. [2187
Crailsheim, M. Frhr. Ve Fürsten-
tafel. M.Wappenu. Erläutgn. Görlitz:
Starke 1908. 27 S. 10 M. [2188
Steinacker, H., War Bischof Werner I.
v.Straßb.e. Habsburger oder nicht? Erwiderg.
(Zt. f£. G. d Oberrh. N.F. 24, 154-61.) Rez.
v. Nr. 130b (Bloch): N. Arch. 34, 551
-54 H. H. [2189
Gaisberg-Schöckingen, F. Frhr. e,
uns Mitwirkg. v. Th. Schön u.
. A. Closs), Das Königshaus u. d.
Adel v. Württemb. M. Abbild. u.
|
|
|
Taff. (Im Erscheinen begr.) Pforz- `
heim: Klemm. (Subskr.-Pr.: 150 M.
Später: 210 M.) [2190
+17
Schenk zu Schweinsberg, Freihr. @.,
Angebil. Seitenzweige d. Hauses Brabant in
d. Niederlanden. (Dt. Herold og, Nr. 5.) [2191
Zimmermann, P., Stammtaf. d. Hauses
Braunschw. m. einig. kognatischen Beziehgn.
Braunschw.: Meyer. Fol. 2 Bl., 1 Bl. Text.
1 M. [2192
Leers, R., Geschlechtskde. d. Grafen v.
Mansfeld Querfurt. Stammes (s. '03, 1987).
TL II. (Mansfeld. BU. 22, 110-154.) [2193
Ankert, H., Zum Teil, gründlich- u. er-
weißliche Fürstellungen, wie d preyßwürdig-
hochfürstl. Sachs-Lauenburg. Stamm erwach-
sen, durch 900 Jahre geblühet, u. nun im
Abgang männlicher Alters Erben anno, 1639
wieder erloschen ist! (Sep. a. d. Arch. d.
Ver. f. d. G. d, Hrzgts. Lauenburg. Bd. 9,
D 1) 98 8S. [2194
Taschenbuch, Gothaisch. geneal.,
d gräfl. Häuser (s. "og, 101). Jg. 82:
'09. 1066 S. 8 M. — Dass. d frei-
herrl. Häuser. Jg. 59: '09. 974 S.
8M. — Dass. d. uradel. Häuser.
Jg. 10: og 856 S. 8 M. — Dass.
d. briefadel. Häuser. Jg. 3: ’09.
949 S. 8 M. [2195
Handbuch, Gen., bürgerl. Familien
(s. ’08, 102). Bd. XV. eem, 532 S.;
32 Taf. 8 M. [2196
Schön, Th., Aus Württemb. nach Rußland
eingewanderte Edelleute. (Jahrb. f. Geneal.
etc. "084. 212-33.) [2197
Böger, R., Die ostfäl. Herkunft engern-
scher Geschlechter. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 66, II, 185-93.) [2198
Günther, O., Westpreuß. Stammbücher d.
Danzig. Stadtbiblioth. (Mitt. d. Westpr. G.-
Ver. Bd. 8-8.) — K. Bogun, Die Stamm-
bücher in d. Biblioth. zu Königsberg (s. ’04,
1800). Forts. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc.
37, 17-108.) [2196
Taube, M. Frhr. v., Beitrr. z. baltisch.
Fam -G. (s '07, 2076). Forts. (Jahrb. f. Geueal.
etc. "Op, 257-62.) — E. Frhr. v. Engelhardt,
Auszüge a. d. Kirchenbüchern d. St. Peters-
burg. Konsistorialbezirks. (Ebd. 1-160.) [2200
Frickewirth-Axt, Zur G. d. Namens „Axt“.
(Dt. Herold mä, Nr. 3.) [2201
Zur Geneal. d. Fam. Bomin. (Ebd. Nr.1.)
Vgl: v. Kanzow (Ebd. Nr. 4). [2202
Obernitz, v., Sind die v. Brandenstein,
v. Hayn u. v. Obernitz stammverwandt?
(Ebd. Nr. 5.) [2203
Hering, B., Aus d. Dt. Hause [d. Fam.
Buff] zu Wetzlar. (Jahrb. d. fr. dt. Hoch-
stifts '08, 274-301.) [2204
Charisius, A., Chronik d. Geschl.
Charisius, 1550-1908. Königsb.:
Schubert & S. 1908. 74 S. 2 M. —
Ders., Stammb. d. Geschl. Charisius.
Ebd. 1908. Fol. 1 Taf. 6 M. [2205
Damm, R. v., 500jähr. Gedenktag d. Fam.
v. Damm. (Dt. Herold '09, Nr. 1) (2206
Denfer, H. v., Grundstein zue G. d. Fam.
v. Denffer Geneal. u. biogr. Notizen.
Batum 06 Rez.: Jahrb. f. Geneal. etc. ’05
u. ’06, 270-72. [2207
"78
Enckevort, R. v., Geschicht
Nachrr. üb. d. Fam. v. Enckevort.
Görlitz: Starke. xjv, 448 S.; 13 Taf.
28 M. [2208
Wernicke, E., Die Herren v. Talken-
berg in Schles. u. in d. Oberlaus. (Vier-
teljschr. f. Wappenkde. etc. 36, 242-321.) (2209
Wretschko, A. R. v., Das Haus Kramer-
gasse Nr.5 u. d. Fam. Fortschnigg in
Klagenfurt. (Carinthia I. Jg. 98, 113-40.) [3210
Glasewald, A. E., Stammb. d. Geschlechts
Glasewald. Gößnitz S.-A. 4°. 108 S. [2211
Verzeichnis d. gegenw. leb. Glieder
d. Geschlechts d. Grafen u. Frhrn.
v. der Goltz. Hrsg. v. Rod Frhr.
v. der Goltz, Colmar Frhr. v.d. G.,
Alex. v. d. G. Berl.: Zillessen. 86 S.
8 M. [2212
Oidtman, E. v., Geschlecht Gymnich.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 30, 155-231.) [2218
Heinrich, Ch. G., Erlautergn. z. Stammb.
d. im 18. Jh. a. Johanngeorgenstadt (Kur-
sachs.) ins Siegerland (Hamm a. d. Sieg) ein-
gewandert., jetzt meist im Bergischen (Rhein-
land) verbreit. Fam. Heinrich. Als Manuskr.
gedr. ’07. 35 8. [2314
Kiefer, K., Peiter z. G. d Wallonen-
Fam. Herf. Frankf. a. M. 84S. [2215
Waterstraat, H., G. d. Geschl.
v. Hertzberg. 3 Bde. Stettin: Fischer
u. S. 1906-08. [2216
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’08,
62 f. Wehrmann.
Kleinschmidt, A., Die Herren u.
Freiherren v. Holzhausen in
Frankf. a. M. Dessau "On. 2217
Spohrmann, R., Der hamb. Fam.
Iven Stammb. u. Geschlecht. Als
Mskr. gedr. Hamb. 1907: Griese.
xxıv, 245 S. [2218
Beiträge z. Geneal. d Fam v. Kawec-
cynski a. Westpreub. (Dt. Herold ’09,
2219
Nr. 4) [
Nachrichten-Blätterd. Fam. Kell.
Jg. I, 1. Plauen: Kell. 1 M. [2220
ae G., Zur Richtigstellg. einig.
Angaben üb. Goneal. v Koskull v.
Medem in Bd. X (Jg. '02), 147I ff. (Jahrb. f.
Goncal. etc. '05;6. 251-54. [2221
Heinemann, O., G. d. Geschlechts
v. der Lancken. I: Urkundenb. (s.
"ON, 146). Abt. 2: 1525-1906 u. Nach-
trr. S. 145-413. 10 M. [2222
Levetzow, J. v., v. Levetzow-
sche Fam.-bll. Hft. 7. Plön:
Kavens "Op. [2223
Brunner, H., Die Herren v. Lippa. (Zt.
d Dt. Ver. f. G. Mahrens u. Schles. 12, 395-
432 13, 196-218.) (2324
Velden, A. v. den, Die Fam. v. Loen in
Köln u. Frankf. (Dt. Herold on Nr. 12) [2225
Hille, G., E. altes Schlesw. Haus u. d.
Famil. Mecklenburg u. Freins, (Zt. d.
Ges. f. schlesw.-holst. G. 38, 291-326.) [2226
Moldenhauer, Fam. Moldonhauer. (Mo-
nat«bl}. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 43-47.) [2227
Bibliographie Nr. 2208—2278.
Weißker, Die Fam. Oberländer in
Schleiz. (In: Reuß. Forschgn.) [2223
Rosenberger, G., Aus d Chronik d. Fam.
Rosenberger. (Jahrb. f. Geneal. etc. ’05/9,
234-50; Stammtaff.) , [22236
Schacht, F., Die Fam. Schacht.
Frankf. a. M.: Schacht. 67S. 3 M. [2230
Büchel, J., G. d. Horren v. Schellen-
berg auf Grund d. in d. Jahrbb. I u. III-VI
veröff. Regesten. TI. I. (Jahrb. d. Hist. Ver.
f. d. Fürstent. Liechtenstein 7, 1-101.) [2231
Mülverstedt, v., Ein bisher unbekanntes
aächs. (?) Adelsgeschlecht (Schenkeber) m.
merkwürdigem Namen u. Wappon. (Dt.
Herold ’09, Nr. 2 u. 6.) [2232
Gallandi, E. v. Schlubuttsche Ahbnen-
probe. (Ebd. Nr. 1.) [2233
Schulthess, H., Fam. Schulthess
v. Zürich. Festschr. z. Feier d. 150).
"Bestehens d. Schulthess’schen Fa-
milienstiftg. Als Mskr. gedr. Zür.:
Schulthess 1908. 4°. M. 47 Lichtdr.
u. 9 geneal. Tab. [2234
Eggers, H. K., Der schlesw.-holst. Zweig
d. Seelhorst. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. 38, 436-40.) (2235
Kekule v. Stradonitz, St., Üb. d. Er-
findergeschlecht Siemens. (Grenzboten "os,
IV, 27%-88.) (2235
Arnswaldt, C. W. v., Ergänzgn. zur
Genen), d. Soehlen. (Dt. Herold '09, Nr. 3.)
Vgl. Nr. 173. (2237
Taube, M. Frhr. v., Das v. Taubesche
Stammhaus Pühs-Maart-Hallinap bis zu dess.
Aussterb. in Estland. (Jahrb. f. Geneal. etc.
"05/6, 161-81.) (2238
Thierer, G., Chron. u. Stammb.
d. Fam. Thierer. Ulm: Thierer. 4°.
160 S.; 13 Taf. u. Kte. 16 M. [2239
Langer, E., Mittelalterl. Haus-G.
d. edlen Fam. Thun (s. '07, 2123).
5. Hft. 4. Abtlg.: 3. Viertel d 15. Jh.
(Tl. 1. [Hft. V]: Die Friederichische
u. Simeonische Linie) M. Urkk.-
beill. v. LXXIV-CIX. xj, 147 S. u.
S. 167-278; 3 Taf. 7 M. [2240
Schultze, Joh., Die Walpoden v. d.
Neuerburg u. Herren v. Reichenstein.
Aus d. Nachlaß d. Amtsgerichtsrat Düssell
hrsg. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 38,
104-97. ) (2241
Wellenberg, Vom ursprung unnd her-
kommen ders alt. unnd edlen geschlechts
deror vou Wellenberg ... verfasset im
1572 jar. M. 5 Farbentaf. (Schweiz. Arch
f. Heraldik XXII, 1,2.) [2242
Velden, A. von den, Ahnentafel d. Grafen
Ferd. v. Zeppelin. (Dt. Herold '09,
Nr. 1 u. 4) [2243
Biographie, Allg. dt. is. Nr. 181).
Bd. LIV, 4/5 (Lfg. 269/70). Nachtrr.:
Stephan - Walther. S. 481-795.
4 M 80. [2244
Biographie nation. de Belg. (s.
'08, 2037). XX, 1: Rond - Ruelens.
Sp. 1-416. [2245
Familiengesch. ; Biogr. — Allg. Quellen-Sammilgn. — Geschichtschreiber. *79
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen. at t en E. “= giere $, Zur Brenn-
EE i wald- u. Fridi Bluntschlifrag®. nz. f.schweiz.
, opregen sectio TY, EE EC
Denstitut. IV 3 1s. Nr. 3092 [2246 u. Bluntschlifrage. (Ebd. 854-16.) — E. Dürr,
WS en, Zur Frage nach Bullingers Chronikon v. 1531
j u. 1538. (Ebd. ’09, 408-27.) — E. Gagliardi,
Veröffentlichungen d. Komm. f. neuere Die angebl. Bulliugerchronik V. 1531. (Ebd.
G. Österreichs A 146). IV, 2 e. Nr. 2270. a e [2264
BEN ante , [2247 ontes rerum Bernensiums (8. ’04,
Oechsli, We, Quellenbuch zur | 146). IX: 1367-78. 788 5S. 22M. [2265
Schweiz.-G. Kl. Ausgabe. Lfg. 1-3. Roth, F. W: E., Mainzer G.-schreibg. 1400
Zürich :Schultheß. S. 1-480. 6 M. [2248 -1550. (Dt. Ob 10, 57-77.) [2266
Quellen z. lothr. G. (s. Nr. 184). Bd. IX Chroniken d. Wigand Gerstenberg
s. Kr ntlichungen a kon ar v. Frankenberg. Bearb. v.H.Diemar.
Frankf. a. M. I s. Nr. 2284. ` [2250 (e Nr. 2254.) Marb.: Elwert. xx,
Veröffentlichangen d. Bist. Komm. f. | 97. 531 S. 18 M. e eg
ssau. V a. Nr. 2615 [2251 Rademacher, O., Die Merseburg.
&
d. Ges. f. rhein. G.-kde. , S
(s BEER E Big Ee Bischofschronik (s. '07, 2158). TI.
Nr. 2182. (9253 | u. IV: 1341-1514. Mersch. Progr. '08.
Van den Gheyn, J., Catalogue | 59 S. [2268
des mss. de la Bibl. Roy. de Belg. 3. Urkunden und (ten,
(s. Nr. 186). VIII: Hist. de Belg. Sen X Dee
`: j . ontes rer. Austr. 2. 2 plomata ©
(hist. partic.) : Anvers et Brabant. | Acta (s. ’08, 2056). LXI s. Nr. 3121. [2269
x, 524 S. 12 fr. [2253 Archivalien z. neuer. G. Öster-
Veröffentlichungen d. Hist. K . f. e h
EE Waldeck. Ie Nr. mm, 5 | reiche (s. 07, 2162). (IV, 2 v. Nr. 2247.)
[2
Nr. 2282. 254 | I, 2/3. S, 115-321. 5 M. 40. [2270
Yeröffentlichungen d. Hist. Komm. d. Inh.: a) Ottok. Weber, Bericht üb. d. in
Prov. Westfal., ». Nr. 1545. 2355 | d.fürstl. Kinskyschen Biblioth. befindl. 28 Bde.
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. Dë. „Bohemica“ b) Ders., Ber. üb. d. Bestände
). XLI s. Nr. 3253; XLIII s. Nr. 2120. (2256 d. fürst!. Metternichschen Familienarchivs in
Aus den Schriften d. Kgl. Sichs. Kommis- pap, c) Ders.. Ber. üb. d. Bestände d.
sion Ur EH se e SE Dass Fürst Claryschen Familienarchivs in Teplitz.
uellen etc. z. G. d. Hauses 70 enzollern. x i
Ba {X (8. R., Einzelschrr. VI) s. Nr. ër) (om | È a Zeien en le Ar
Warschauer, A., Mitt. 8. a Hard. Das e e Archiv in Dux, e) Yo Ka EE
arse KE? : . Das gräfl. Choteksche Arch. in Kačin b.
schriftensammig. d. Brit. Mus , vor- | Kuttenberg. f) Ladisl. Hofman, Das
nehml. 2. poln. G. XIN v. Nr. 2781.) fürstl. Colloredo - Mannsfeldsche Arch. in
. Hi Opočno. g) J. Susta, Gräfl. Kolowratsches
Lpz.: Hirzel. 80 S. 2 M. 60. [2259 Arch. in Reichenau. ON F. Machát, Das
Schloßarch. zu Nachod. i) J. F. Novák,
2. Geschichtschreiber. Fürstl. Karl Schwarzenbergsches Arch. in
Worlik. k) W. Novotny, Das fürstl. Paar-
u a Germ. in usum Gë sche Familienarch. zu Bechyn. 1) J. Pek at,
La À [ Das grafi. Czerninsche Arch. vV. Neuhaus.
883.
Vildhaut, H., Handb. d. Quellen- m) B. Bretholz, Das Schloßarch. d. Fürsten
kde. f. dt. G. (s. ’06, 2088). Il: Vom | v. Collalto, ehemals in Pirnitz (Mähren),
Falle d. Staufer bis 2. Auftreten d. heute im Landesarchiv in Brünn.
i 2. - (Yildh. _ Bittner, L., Chronol. Verzeichn.
Humanismus. 2. Auf, (Visi Quel- | d. österr. dtaatsverträge (8. '07, 2163).
re allg. G. IV) 53, ae Ii: 1768-1847. (VII v. Nr. 2247)
Balzani, U., Le cronache ital. Se 349 S. 10 M. 50. "i Pir
nel medio evo descritte. 3. ediz. oserth, J.s Bericht üb. ©. br-
rived. Milano: Hoepli. xjv, 333 S. gebnisse e. Studienreise In d. Archive
AL (2262 | Y Linz u. Steyeregg in Österr. m. e.
l SS Anhg. v. Urkk.auszügen. (Beitrr. 2.
Domanovsky, A. Chronik d. Ma- Erforschg. steirisch. G. 36, N F. 4,
isters Kézai. ” (Ungar.) Budap.: 1-50.) — Ders., Archiv d. Hauses
Stubenberg (s.'07, 2165). Suppl.: Ar-
Akad. 1906. 180 S. 2263 g
en. Hist. Jahrb. 30, 441 f. E chiv Gutenberg. (Ebd. 227-318.) [2272
Brennwalds Schweizerchronik 1, hrsg. V- Widmann, H., Namen-Register zu d. Urkk.
Luginbühl, s. 08, 2049. Rez.: Gött. gel. d. Benediktiuerinnen-Stiftes Nonnberg (8. '08,
Anz. ’09, 172-77 Meyer v. Knonau; Hist. | 359). Forts. (Mitt. d Ges. f. Salzb. Ldkde.
Wierteljschr. 12, 144f. Dürr; Hist. Zt. 101, | 48 25-44 ) [2273
"SOU
Bretholz, Das mährische Landesarchiv,
G. u. Bestände, s. Nr. 202. Rez.: Archival.
Zt. N. F. 15, 818-22 Rieder; Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhm. 47, Lit. Beil. 33-39 Rein-
warth; Gött. gel. Anz. ’09, 416-21 Ugen, [2274
Schädler, A., Regesten zu mein.
Sammig. liechtenstein. Urkk. 1395-
1859. (Jahrb. d. Hist. Ver. f. d.
Fürstent. Liechtenst. 7, 103-69.) [2275
PIüß, A., Mitteilgn. üb. d. Archivwesen
d. Schweiz. (Dt. G.bll. 10, 163-69.) [2276
Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen.
V: 1412-1442 (s. Nr. 207). Lfg. 4:
1430-1436. Bearb. v. Pl. Bütler u.
T. Schieß. S. 601-800. 10M. [2277
Urkundenbuch d. Stiftes Bero - Münster
(s. ’08, 2064). II, 06-192: 1323-28. (Beil. zu
Geschichtsfreund LXIII.) [2278
Destouches, E. v., Münchens Stadt-
archiv u. Stadtchronik. (Archival. Zt.
N. F. 15, 1-160.) — Mitterwleser,
Regesten a. d. Pfarrarchiv zu Prut-
Das Kgl. Bayer. Kreisarchiv Bam-
berg. (Ebd. 181-284.) [2279
Inventare d. Grhzgl. Bad. General-
Landesarchivs (s. '07, 2175). Bd. II.
264 S. 8 M. 80. [2280
Rez.: Hist. Jahrb. 80, 341-43 Beyerle;
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 5/6 P. B.;
Dt. G.bll. 10, 259f.
Baur, A., Freiherrl. v. Breiten-
Landenberg. Arch. zu Laisackerhof,
Bezirksamt Staufen. (Mitt. d. Bad.
Hist. Komm. 31, 12-19.) — J. Best,
Archivalien d. gräfl. v. Andlawschen
Arch. in Freiburg nach Regesten d.
Frhrn. Cam. v. Althaus. (Ebd.
20 ff.) [2281
Grotefend, 0., en d. Land-
afen v. Hessen. (V v. Nr. 2254.)
fg. 1: 1247-1308. S. 1-180. Marb.:
Elbert. 4 M. 80. [2282
Trieb, A., Regesten üb. d. Eppelsheimer
Archive. (Vom Rhein 7, 38f.; 54f.; 68f.) [2283
Jung, R., Das Frankf. Stadtarchiv,
8. Bestände u. 8. G. (= Nr. 2250.)
Frankf. Baer. xxıv,414S. 12M. [2284
Macco, H. F., Bedeutg. d. kgl. Staatsarch.
zu Wetzlar f. d. Dt. G. u. d. hist. Hilfswiss.,
insbesond. d. Genealogie. (Korr.-Bl. d Ge-
samt-Ver. '09, 152-61.) [2285
Ruppersberg, A., Saarbrück. Urkk. u.
Akten im Trierer Stadtarchiv. (Mitt. d. Hist.
Ver. f. d. Saargegend 9, 225-212.) [2286
Begesten d Erzbischöfe v. Köln
im Mittelalter. Bd. III: 1205-1304.
Hälfte 1: 1205-1261; bearb. v. R.
Knipping. (XXI v. Nr 2252). Bonn:
Hanstein. xjv, 292 S. 16 M. 60. [2287
Bibliographie Nr. 2274—2826.
Ugen, Th., Die Wiederaufgefund.
Registerbücher d. Grafen u. Herzöge
v. Cleve Mark. (XIV v. Nr. 2781.)
Lpz.: Hirzel. 56 S. 1 M. 60. [2288
Bendel, F. J., Die älter. Urkk.
d. dt. Herrscher f. d. ehem. Bened.-
abtei Werden a. d Ruhr. Mit 4 Fksm.-
Taf. Bonn: Hanstein 1908. jx, 108 S.
10 M. [2289
Berg, C. vom, Auszüge a. d. älter. Akten
d. ev. Gemeinde Burg an d. Wupper. (Monate-
schr. d. Berg. G.-Ver. ’09, 61-70.) [22%
Dony, E. u. L. Verriest, Rénert, d’inven-
taires impr. ou mss. d'archives belges. (Aus:
Revue des bibliothèques etc. de Belg. VI, 3)
Brux.: Van Oest. 25 S. (2291
Analecta Vatic. bolgica (s. ’06, 2120). II s.
Nr. 12589. (2292
Halkin, J. u. C. 6. Roland,
Recueil des chartes de l'abbaye de
Stavelot-Malmedy. I. Brux. : Kiessling.
4°. ıxıvj, 648 S.; Taf. 12 fr. [2293
(Publ. de la Comm. R. d’hist. de l’Amst.
R. de Belg.)
Acten betr. Gelre en Zutphen, 1107
-1415. Naar de drie handschrr.
A. Dat alste register en I. oldste
register de Arnhem, zoomede B. n°
22 te Dusseldorp. Uitgegev. door
P. N. van Doorninck en J. S. van
Veen. Haarlem: van Brederode 1908.
60; 471 S. 13 fl. 50. [2294
Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg.
v. F. Darpe (s. "0, 2056). I, 3.
Coesfeld. Progr. 1908. S. 97-144. [2295
Kretzschmar, G. d. Lübeck. Staatsarchivs.
(Korr.-Bl. d. Gesamt- Ver. ’08, Sp. 466-768 ) [2296
Andresen, L., Acta Tunderensia.
Mitt. a. e. tondern. Kopiensamulg.
TI. I. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. e
38, 355-402.) [2297
Codex dipl. Lusatiae super. (s. ’08, 2086).
IU, 4 s. Nr. 1212. {2298
Urkundenbuch, Pommersches. VI, bearb.
v. O. Heinemann, s. ’08, 189. Rez.: Hist.
Zt. 102, 170 u. 899-401 v. Nießen u. Wehr-
mann; Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. "og,
Nr. 2 Wehrmann; Pomm. Jahrbb. 9, 187 ff.
Curschmann. [2299
Meinardus, O., Übers. d. Bestände
d. Staatsarchivs zu Breslau. (Mitt.
d. K. Preuß. Archivverwaltg. 12,
24-39.) [2300
Jungnitz, Archival. Funde. (Schles. G.bll.
'08, 19-16) — Wutke, Bilesiaca neuer. Zeit in
österr. Archiven. (Ebd. 34-40 aus: Archivalien
z. neuer. G. Österr. I, H. 1-3.) [2301
Beschluß, d. d. Revalschen Stadtverord-
neten-Versammìg. üb. d. Liv-, Ehst- u. Kur-
länd. Urkk.-buch. (Sitzungsberr. d Gel.
Estnisch. Ges. ’06, 18-23.) - [2302
Urkunden u. Akten. — Andere schriftliche Quellen u. Denkmäler.
Akten u. Rezesse d livlünd.
Ständetage. Hrsg. v. O. Staven-
hagen (s. °03, 1038). III: 1494-1535;
beach v. L. Arbusow. Lfe. 1-2.
S. 1-320. 11 M. 20. [2304
Rez.: Balt. Monatsschr. 67,314-16 v. Kenßler.
Neubert, Ans kurländ. Briefladen. (Jahrb.
f. Geneal. etc. ’05,6, 266-69.) [2305
Recueil, Nouv., gener. de traités
etc. relat. aux rapports de droit intern.
de G. F. de Martens, cont. p.
F. Stoerk (s. Nr. 238). 3 S., I, 1-2.
S. 1-640. 30 M. . [2306
Weistiimer, Österr. IX: Niederöst.
Weistümer; hrsg. v. G. Winter.
TI. III: Das Viertel ob dem Wiener
Walde. Wien: Braumüller. x, 920 S.
20 M. 2307
Kaser, K., Verzeichn. d in Wiener
Archiven vorhand.Urbarien. (Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad. CLXI, 5.) Wien:
Hölder 1908. 52 S. 1 M. 20. [2308
Eez. v. '07, 216 (Urbare d Stiftes (rött-
weig): Zt. d Savigny-Stiftg. 29, G. A., 450-
53 Schreuer.
Mell, A. u. V. Thiel, Die Urbare
u. urbarial. Aufzeichngn. d. landes-
fürstl. Kammergutes in Steiermark.
(Beitrr. z. Erforschg. steir. G. 36,
N.F. 4, 73-226.) [2309
Ders., Bericht üb. d Vorarbeiten z. Heraus-
gabed Ergänzgs.-bandesd. Salzburg Taidinge.
(Sitzungsberr. d. Akad. d. Wiss. in Wien,
phil.-bist. Kl. 160, 4.) Wien: Hölder. 43 S.
1 M. 05. Vgl. oi, 217. [2310
Herzberg-Fränkel, S., Die wirt-
schaftszeschichtl. Quellen d. Stiftes
Niederaltaich. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. Erg -Bd. 8, 1-130.) —
A. Pensch, Regesten z. Innerberger
Eisenwesen nebst Anmerken. v.
v. Pantz. (Jahrb. d. Herald. Ges.
„Adler“ N.F. 18, 111-84.) [2311
Stadtrechte, Oberrhein. (s. ’09, 241).
Abt. II: Schwab. Städte. Hft. 1: Villingen;
bearb. v. Chr. Roder. Nachtrag, Wort-,
Sach-u.Namsnverzeichn. 8.229-55. LM. [2313
Knapp, Die Zenten d Hochstiftse Wirz-
burg, s. '!08, 196. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12,
269-586 e Schwerin; Zt. d. Savigny-Stiftg. 29,
G. A., 391-101 Rietschel; Mitt. d. Ver. f. G.
d. St. Nürnberg 16, 299-303 Mummenhoff;
Lit. Zbl. '08, Nr. 41 O., Korr.-Bl. d Gesamt-
Ver. ’08, Nr. 11/12 Werminghoff; Arch. f.
Kultur-G. 7, 235-35 His. [2313
Landtagsakten v. Jülich-Berg 1400-1610;
hrsg. v. G. v. Below. II: 1563-1580, s. "Un,
29092. Rez.: Haist. Vierteljschr. 11, 436-38
O. R Redlich; Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, G. A,
468-75 E. Hoyınann. [2314
Cartulaire de l'anc. grand Tonlieu
de Bruges faisant suite au cartulaire
de l'anc. estaple; p. p. L. Gilliodts-
van Severen. Recueil de doce. con-
Hiet. Vierteljahrschrift. 1909. 3. Bibliographie. 6
-402.
"SI
cern. le commerce inter. et marit.,
les relations internat. et l hist. &conom.
de cette ville (s. '07, 2212). V.
Bruges: De Plancke 1908. 537 S.
15 fr. | [2315
Keuren en Handvesten d. stad
Hulst; uitg. door G. C. A. Juten.
(Oude vaderl. rechtsbronnen. 2. R.,
No. X.) "a Gravenh.: Nijhoff 1908.
ze, 152 S. 8 fl. 25. [2316
Güterurkunden, Livländ., a. d. J.
1207-1500; hrsg. v. H. v. Bruiningk.
u. N. Busch. Riga: Jonck & P.
L, 788 S.; 9 Taf. 16 M. [2317
Inventaire somm. des arch. des
Affaires étrang. Correspondance polit.
I, 1: Bade- Dantzig. Paris: Impr.
nat. 299 S. 6 fr. [2318
Duvernoy, E., Catalogue des
docc. des archives de Meurthe-et-
Moselle anterieurs & 1101. (Sep. a.:
Bibliographie mod.) Besancon 1907:
Jacquin. 29 S. [2319
Archivi d. storia d'Italia; pubbl.
dal G. Mazzatinti, dir. d. G. Degli
Azzi (s. '08, 2099). V, 5/6. S. 265
[2320
Inh.: Ind. alfab. & cron.: Vol. I-V.
Regesta pontificum Roman., cong. P. F.
Kehr, na Nr. 252. Rez. d. Einleitg. z.
Kegestum Volaterranum (v. F. Schneider:
Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, G. A., 41 f. Stengel;
v. I (Reg. Volat.): Hist. Zt. 103, 413-18 Hof-
meister; v.I u II: Moyen Age 22, 44-16 Prou;
v.II u. IIL: Hist. Vierteljschr. 12,140 f. Schmitz-
Kallenberg; v. III: Arch. d R. Società Rom.
di storia patria 30, 497-500 Egidi. [2521
Cavagna Sanginliani, A., Regesti
di carte stor. lombarde. I (Carte
pavesi), parte I et Il. Pavia: Fusi
1908. 4°. S. 1-193. [2322
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmiiler.
Aufschnaiter, C., Die Matriken d. Dekanat-
'pfarre Reith b. Rattenberg. (Forschen. u. Mitt.
z. (OG Tirols u. Vorarlbergs 5. 161-66) [2323
Krebs. Älteres Volkszählungmaterial im
Amorbachor Archiv. (Korr.-B1 d. Ges -V er. '09,
125-27.) — Urotefend, Das Volkazahlungs-
material im Schwerin, Archive 1496-1900.
(Ebd. ’08, 4765-79) — Hagedorn, Das ham-
burg. Staatsarchiv u. d. Personenforschg.
(Ebd. "On, 446 57.) [2324
Stavenhagen, O., Üb. d. älter. Kirchen-
bücher Kurlands. (Jahrb. f. Geneal. etc.
’05,6, 290.) [2325
Philippi, F., Zu d. Porträts dt.
Herrscher. (N. Arch. 34, 523-35.)
Vgl. '08, 2105. [2326
+82
Fürstenbildnisse, Badische, a. d.
v. Grhzg. Friedr. I. v. Bad. veranl.
Ausstellg. im Karler. Kunstver.
29. XII. '06 bis 18. I. '07. Karler.:
Bielefeld. Fol. 45 Taf. m. Text auf
d. Rückseite. 60M. M. [2327
Kunsttopographle, Be Orter (s. ’08,
2108 ietze, St. Wien
(XI.-XXI. Bez.). Mit archl. Beitrr. v.
H. Sitte. xxxjx, 544 RB: Kte. u.
37 Taf. 36 M. 80 [2328
Rez. v. I: Rep. f. Kunstw. 31, 550-53 u.
82, 293f.; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
47, Lit. Beil., 1-6.
Topographie d. hist. u. Kunst-
Denkmale im Kgr. Böhmen (s. "Oé
2142). XXII: Z. Wirth, Polit. Bez.
Politka. Mit 155 Textabb. u. 10
Zeichngn. v, 139 S. 7 M. 50. [2329
Hager, G., Heimatkunst, Kloster-
studien, Denkmalpflege. Münch.:
Rieger. 494 S. 6 M. [2880
Kunst- u. Altertums- Denkmaie
im Kgr. Württemb.; hrsg. v. E.
Gradmann (s. ’08, 218 u. 2110).
Inventar. Lie 36-41: Donaukreis.
Oberamt Biberach, bearb. e J. Baum
Bibliographie Nr. 2327—2382.
u. B. Pfeiffer. 254 S.; 20 Taf. u.
Kte. à 1 M. 60 [2331
Jahresbericht d. Bez.-Komm. z. Erforschg.
u. Erhaltg. d. Denkmäler innerh. d Reg.-
Bez. Wiesbad. ’07. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 38.) (2333
Kunstdenkmäler d. Prov. Han-
nover (s. '08, 2115). V: Reg.-Bez.
Stade. 1: Kreise Verden, Rotenburg
u. Zeven. Bearb. v. H Siebern,
Chr. 'Wallmann u. Geo. Meyer.
xjv, 228 S.; 20 Taf. 6 M. [2333
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler EI Prov.
Sachs. (s. ’06, 21556). Hft. XXVII:
H. Bergner, Kreis Querfurt. Mit
196 Textabbild., 36 Taf., zablreichen
Glockeninschrr. u. 1 geschichtl. Karte
d. Kreises v. Größler, Reischl u.
Bergner. Erläutergn. dazu v. Größ-
ler. 864 S. 16 M. [2334
Rez. v. XXVI: Zt. d. Ver. f. thür. G. 17,
498-501 Rosenfeld.
Jahresbericht, 14., üb. d. Tätigkeit d.
Komm. z. Erforschg. etc. d. Denkmäler in d.
Prov. Pommern f. d. Zeit 1. Okt. ’07 bis
Ende Sept. "ug (Balt. Stud. N. F. ag Beil.
S. LX) [2335
Denkmalpflege in d. Prov. Westpreuß. ’08.
Ber. a. d. Prov.-Komm. Danzig: Kafemann.
22 S.; 4 Taf. 1 M. [2336
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Bibliothek dt. G. (s. Nr. 273).
s. Nr. 3132.
Jahrbücher d. dt. G. s. Nr. 3017.
Blum, B., Eigenart d. dt. G.
natsschr. 66, 38-59 ) [2338
Stubbs, W., Germany in the later
middle ages 1200-1500. Ed. by
A. Hassall. Lond.: Longmans 1908.
x, 254 S. 7 sh. 6 d. [2339
Rez.: Hist. Zt. 103, 113-15 Vigener.
Kaeber, Die Idee d. europ. Gleichgewichts
in d. publizist. Lit. v. 16. bis z. Mitte d.
18. Jh., 8. °07, 2256. Rez.: Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 20, 574-76 Salzer; Hist. Vierteljschr.
11, 386-89 Herre. [2340
Vandal, A., Les origines prem. de l’Europe
Lfg. 171
contemp. (Revue bleue, 5. Dez. ’08.) Rez.:
Hist. Zt. 102, 49f. F. F. [2341
Atkinson, C. T., A history of
Germany, 1715-1815. Lond.: Methuen
1908. 752 S. 12 sh. 6 d . [2342
2. Territorial-Geschichte.
Mayer, Frz. Mart., G. Österr. m.
besond. Rücks. auf d. Kulturleben.
3. Aufl. (In 10 Lfgn.) Lfg.1u.2. Wien: |
Braumüller. S. 1-820. &2 M. [2343
Heilsberg, F., G. d. Kolonisation
d Waldviertels. (S.-A. a. d. „Jahrb.
d Ver. f. Ldkde. v. Niederösterr.‘)
Wien: 1907 Jasper. 92 8. [2344
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 1 Lippert.
Szankovits, K., Die treue eherne Mark.
(Zt. d. Hist. Ver. f.Steierm 6, Hft. 3,39-81.) [2345
Drumel, M., Klagenfurt. Straßenstudien.
(Innere Stadt). Vornehml. nach d Häuser-
verzeichn.-. seit 1792. (Carinthia I. Jg. 98,
140-83.) [2346
Widmann, H., G. Salzburgs (s. '08,
2125). II: 1270-1519. (Allgem. Staa-
ten-G. Hrsg. e Lamprecht. II. Abtig.,
Werk 9.) 423 S. 8 M. [2347
Rez. v. I: Mitt a. d. hist. Lit. 36, 409-13
Ilwof; Zt. d. Ferdinandeums 52, 340-43 Stolz.
Moroder-Lusenberg, W., Markt St. Ulrich
im Grödentale. Innsbr.: Lampe 1908. 71 8.
Rez.: Forschgn. u. Mitt. z. G. Er
6, 86f. Klaar.
Keckels, &., Topogr.-hist. Beschrei-
bung d. Ortschaften Rötis u. Viktors-
berg. (Jahresber. d Landes-Museums-
Ver. f. Vorarlberg 45, 5-280.) [2349
Mörath, A., Kleine Beitrr. z. G. d. Dt. im
südl. Böhmen u. insbes. in Krummau (s. ’07,
254). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. in
Böhm. 45, GE — dJ. Haudeck, Beitr. s.
G. v. Zirkowite. (Ebd. 46, 300-305.) (2350
Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte.
Šimek, J., Kutná Hora v 15. a
16. stoleti (Kuttenberg im 15. u. 16. Jh.)
Kuttenb.: Solc 1907. 273S. 4 k. [2351
Berger, K., G. d. St. Römerstadt
(8. Nr. 286). Forts. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens u. Schles. 13, 60-
195.) [2352
Kaindl, G. d. Dt. in d. Karpathenländern. I.
s. Nr. 287. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 73-82.
Riedner; Dt. Lit.-Ztg. ’09, 33 Weber. [2353
Dierauer, J., G. d. Schweiz. Eidgenossen-
schaft. III, s. ’08, 213. Rez.: Hist. Vierteljschr.
11, 569-71 v. Ernst; Gött. gel. Anz. ’09, 356-
62 Holtzmann. [2354
La Rive, M. de, Hist. abrégée de
la confédération suisse. 2. éd. Partie I:
De l'origine jusqu’à l'époque de la
réform. Genève: Jullien 1907. xx,
396 p. 3 fr. 50. [2355
Keller-Ris, J., Lenzburg im18.Jh. Aarau:
Sauerländer 1908. 109 S.; 2 Taf. 1 M. 80. [2356
Dändliker, K., G. d. St. u. d.
Kantons Zürich. I. Vorg. d. St. u. d.
Landsch. bis 1400. Zür.: Schultheß
1908. 405 S.; Plan. 10 M. [2357
Strickler, @., G. d. Herrschaft
Grüningen. Zürich: Füßli 1908.
262 S. [2358
Kasser, P., G. d. Amtes u. d.
Schlosses Aarwangen. (Arch. d. Hist.
Ver. d. Kant. Bern 19, 57-236.) [2359
Kißlinger, J. N., Chronik d. Pfarrei
Egern am Tegernsee. (Oberbayer.
Arch. LII, 3.) Münch.: Franz 1907.
x, 207 S. . [2360
Pöhlmann 9 H. Eine Franken-
chronik. G. d. Marktfleckens Küps
vorm Frankenwalde m. Umgegend.
Lichtenfels: Schulze. 3855S. 5M. [2361
Mummenhoff, E., Nürnbergs Ur-
sprung u. Alter in d. Darstellgn. d.
G.schreiber u. im Lichte d. G.
Nürnb.: Schrag 1908. 141 S.; 2 Pläne.
4 M. [2362
Res.: Archival. Zt. N.F. 15, 332-27 Rieder.
Steichele, A. v., Das Bist. Augs-
burg hist. u. stat. beschrieben, fort-
ges. v. Alfr. Schröder (s. ’08, 252).
fg.55-56. (VII, 321-480. à 1 M.50.[2363
Botzheim, Frhr. A. v., Beitrr. z. G. d.
Rittersitze Mattsies u. Angelberg im Flossach-
tale. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub.
34, 179-86.) [2364
Hafner, T., Altes u. Neues a. d.
G. Ravensburgs. Ravensb.: Dorn 1908.
324 S. 3 M. 20. [2365
Schurhammer, G., Schloß Winterbach im
unter. Glottertale (s. ’08, 2144). Forts. (Ale-
mannia N.F., 9, 91-108; 248.) (2366
"83
Häuserbuch, Konstanzer (s. ’08,
2448). II: Geschichtl. Urtsbeschreibg.
Hältte 1: Einleitg. Bischofsburg u.
Niederburg. Mit Titelbild u. Stadt-
plan, bearb. v. K. Beyerle u. A.
Maurer. xvj, 572 S. 80 M. [2367
Wolfart, K., G. d. St. Lindau im
Bodensee. I. Lindan: Stettner. xj,
421 u. 344 S.; 6 Taf. u. 3 Ktn.
10 M. [2368
Herr, Bemerkenswerte mittelalt. Schenkgn.
im Elsaß, s. ’08, 2151. Rez.: Zt. f. G. d.
Oherrh. N.F. 23, 573f. u. 784 Wentzcke; N.
Arch. 34, 268f. H. H. [2369
Borries, E. Ver G. d. Stadt Straß-
burg. Straßb.: Trübner. xıj, 848 S.;
6 Taf. u. 7 Kto. 7 M. [2370
Eez.: Rev. cath. d'Alsace 28, 118-16 Delsor;
Ann. de l’Est et du Nord 5, 357-59 Th. Sch.;
Jahrb. d. Ges. f. lotbr. G. 20, 471f. Winckel-
mann.
Stieve, M., G. d. Vogesen-Grafsch.
Salm, d. St. Schirmeck u. d. Herr-
schaft zum Stein (Ban-de-la-Roche).
Schirm. 1908. 43 S.; Kte. 2371
Kleinclausz, A., Hist. de Bour-
gogne. Paris: Hachette 1908. 454 S.;
32 Taf. 10 fr. [2372
Rez.: Rev. hist. 101, 181-83 Halphen.
Loewenberg, V., Zur G. d. Beziehgn. d.
Kurpfalz zu Mühlhausen i. Th. (N. Arch. f.
d. G. d. St. Heidelb. 8, 48-52.) [2373
Kampfmann, L., Beitrr. zg. westpfülz.
Orts-G. (= Nr. 3802.) Zweibr.: Lehmann
1908. 158 S. 2 M. [2374
Christ, K., Geschichtl. Streifzüge durch
Heidelbergs Umgebg. (Mannh. G.-bil. 9, 145
-53; 176-59; 247-50.) [2375
Wieland, Dalsheim. N. Beitrr. z. G. d.
Ortes a. d. Zeit v. 1350-1526 auf Grund d.
Dalsh. Seelenbuches v. 1490. (Vom Rhein 7,
13-21 etc. 93-95.) (2376
Hessel, K., Zur G. Kreuznachs. Kreuzn.:
Harrach 1908. 41 8. [3377
Schienke, Die G. d. Auelgaues. (Rhein.
G.bll. 9, 33-46.) [2377 a
Kogelboom, F., G. d. alten Amtes
Oedt. Oedt: Selbstverl. 247 S. [2378
Husmann, J. u. Th. Tripe, G.
d. ehemal. Herrlichkeit bezw. Reichs-
grafschaft u. d. Pfarre Wichrath I.
Wichr.: Selbstverl. 118 S. [2379
Werth, A., G. d. St. Barmen.
Festschr. z. Jahrhundertfeier. Barmen
1908: Luhn. 91 8. 4°. [2380
Berg, C. vom, Chronik d. Bürger-
meisterei Leichlingen. I: Urkunden-
buch. Leichling.: Bürgermeisteramt.
174 S. 4 M. [2381
Pirenne, H., Hist. de Belgique. II.
Éd. 2, rev. et corr. Brux.: Lamertin
1908. x, 509 S. 7 fr. 50. [2382
6*
"RÄ
Blok, P. J., Holland u. d. Reich
vor d. Burgunderzeit. (Nachrr.d. Gött.
Ges. d. Wiss. "08, 608-36.) Bos
Losinsky, S. G., G. v. Belg. u.
Holland in d. Neuzeit. (Russ.) St. Pe-
tersb. 1908. 194 S. 5M. [2384
Nagge, W., Historie van Overijssel;
uitg. d. F. A. Hoefer. Il. (Uitgave
v. d. Vereeniging tot beoefening van
Overijsselsch regt en gesch.) Zwolle:
Tijl 1908. 440 S. öfl. 50. (I er-
scheint später.) [2385
Schevichaven, H. D. J. van, Oud-
Nijmegen. Nijmegen: ten Hoet.
12, 494 S. 3 fl. 75 [2386
Fokker, A. J. F., Schouwen, 1600-
1900. Geschiedkund. bijzonderheden
uit authentieke bronnen in chronol.
orde verz. Zierikzee: Ochtman u. Z.
1908. 849 S.; 6 Kart. 10 fl. Jee
Thisquen, J., Hist. de la ville de
Limbourg (s. "ug, 2171). T. II. 1908.
327 S.; Taf. [2388
Becker, A., G d. Kirchspiels Netra.
Wanfried: Braun 1908. 119 S. 1 M. 50. [2389
Zur Nieden, J., Wiederaufbau d. Burg
Altena a. d. Lenne. (Vierteljschr. f. Wappen-
kde. ete. 37, 1-16.) [2390
Meier, Ant., G. u. Urk.-buch d.
Amtes Breckerfeld im Landkreise
Hagen (Westtal.). II Hagen: Hammer.
schmidt 1908. 278 S. 4 M. 50. [2391
Meininghaus, A., Hovelpforte, Hovelstraße
u. Hovelhof im ältest. Dortmund. (Beitrr. z.
G. Dortmunds 17, 320-30.) 2. m. Qu.bel. vers.
Ausg. Dortm.: Ruhfus 1908. 13S. 30 Pf. [2392
Meiners, A., G. d. St. Herford u.
d. ehem. Grafsch. Ravensberg. Her-
ford: Kortkamp 1907. 60 S. [2393
Rez.: Ravensb. DI ’08, Nr. 5 K. Meyer.
Klinkenborg, M., Ansicht d. fries.
G. im Mittelalter. (Hist. Zt. 102,
499-523.) [2394
Pauls, Th., Ältere G. Ostfries-
lands. (XI v. Nr. 2832.) Aurich:
Friemann. 84 2. Kte. 1 M. 20. [2395
Jürgens, 0., Überbl. üb. d. Ent-
wicklg. d. St. Hannover. (Hannov.
G.-bll. 12, 1-38.) [2396
Voigt, J. F., Die drei Holstenhüfe in
Billwärder a. d. Bille. (Mitt. d. Ver. f. hamh.
G. J. 28, Bd. 10, 77-82.) [2397
Fehling, Marksteine lübischer G. (Korr.-
Bl. d. (resamt-Ver. 57, 9-21.) [2398
Reuter, Th., Zur G. d. Kirchspiels Viol.
(Zt. d. Ges. f.schlesw. i G. 38,261-90.) [2399
Lindemann, @., G. d. St. El-
bingerode i. Harz. ‘Élbinger.: Anger-
stein. xvj, 303 S. [2400
Bibliographie Nr. 2383— 2449.
Zahn, W., Die älteste G. d. St. Aken an
d Elbe. (Montagsbl. Wiss. Wochenbeil. d.
Magdeb. Ztg. ’08, Nr. 31.) (2401
Nachtigal, F., Güterglück einst u. jetzt.
(Aus: Zerbst. Ztg.) Zerbst: Gast 13083.
112 8. [2492
Moritz, G., G. d. Moritzburg zu Halle a. S.
Halle: Selbstverl. 1908. 40 S. 50 Pf. [2403
Größler, H., Werden d. St. Eisleben (s.
"OR, 2195). IV. (Mansfelder Bl. 22, 63-86.) [2404
Krieg, Streifzüge durch d. Kreis Sanger-
hausen. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in Sangerh.
6, 5-53.) [2105
Haese, F., Auszug a. d. G. d St. Nord-
hausen. Nordh.: Wimmer 1908. 22 S. 25 Pf. [2106
~ Lutze, G., Aus Sondershausens Vergangen-
nn Ze Nr. 345). II, 7. (Schluß.) S. 189-224.
80 P [2407
Beiträge z. G. Eisenache (s. "08, 287).
XVIII: J. W. Trapp, Chronik. Eisenachs
1739-1805. 2. Aufl. 39 S. 65 Pf. XIX: K.
Helmbold, Straßennamen u. andere Orts-
bezeichugn. Eisenache. Mit 2 Stadtplanen.
83 S. 1 M. 50. (2108
Döpel, W., G. v. Marksuhl. Eisen.: Kable.
101 S.; 4 Taf. 1 M. 25. [2409
Huth, R., Die Citadelle Petersberg zu
Erfurt. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Erf. 29,
11-54.) [2410
Human, A., Chronik d. St. Hild-
burghausen. Í (= Nr. 2857.) Hild-
burgh.: Gadow. 224 S. 3 M. [2411
Imhof, 0. W., Orts-G. v. Niederzimmern,
m. Vorw. v. Mollberg. M. 8 Taf. u. Flur-
karte. I: Urzeit bis 1600. Niederzimmern:
Imhof. 52 S. 1 M. 50. [2412
Schmidt, 0. R. u. J. L. Sponsel,
Bilder-Atlas z. sächs. G. in mehr als
500 Abbildgn. auf 100 Taf. zusam-
mengest. Mit Beil.: Die Entwicklg.
d. sichs. Kultur v. o E. Schmidt.
Lpz.: Teubner 1908. xvnj, 104 u.
16 S. 5M. [2413
Kleber, J., Chron. d. St. Strehla
u. Umgeg. Borna: Noske. 401 S.
7 M. [2414
Richter, ©., Dreslens Bedontg. in d. G.
(Ber. üb. d. 10. Vers. dt. Historiker zu
Dresden ’07. S. 10-13.) Vgl. ’08, 2202. [2415
Trautmann, 0., Kaditz b. Dresden.
Verfg., Wirtschaft u. Schicksale d.
Dorfes u. sein. Kirchfahrt. (XXI v.
Nr. 2867.) Dresd.: Baensch. 131 S.
2 M. [2416
Neupert, A., Kleine Chron. d. St. Planen
i. Vogtl. v. 1123 bis z. Ausgang d. 19. Jh.
(= Nr. 2,62.) Plauen: Neupert 1903. S. 17-84
m. Abbild. 1 M. [2417
Clément-Simon, F., La politique
de la Prusse en Orient 1763-1871.
(Rev. d'hist. dipl. 22, 383-415.) [2418
Schmidt, Otto Eduard, Schiedlo. D. G. e.
untergeh. dt. Dorfes. Mit Kte. u. 6 Ansichten.
Lpz.: Grunow 1908. 44 S. 1 M. 20. [2419
Kirchhoff, Seemacht in d Ostsee
(s. 07, 316). I: Einwirkg. auf d G.
d. Ostseeländer im 19, Jh. Nebst
Territorial-Geschichte. — Verfassung.
Anhg. üb. d. Vor-G. d. Ostsee. Mit
6 Karten u. 10 Plänen. 1908. xvj,
340 S. 10 M. [2420
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21,
baut R. Schmitt.
Reuter, Die Deutschen o d. Ostsee von
Karl d. Gr. bis z. Interregnum. (Korr.-Bl.
d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 5,6.) [2420 a
Geschichte, "Mecklenb., in Einzel-
darstellgn. (s. ’07, 2332). XI; XII:
C. Schröder, Mecklenb. in d. schön.
Lit. 488 S. 8M. Subskr.-Pr.: 7M. [2421
urn d 2 Der Kolberg-Kösliner
Kreis. tädte u. Ortschaften.
Kolb.: a x, 247 S.; 7 Taf.
2 M. [2422
Winterfeldt, G. v.,
Beitr. z. brandb.-preuß. G.
149 8.;6 Taf. 3 M. [2123
Matutzkiewiez, F., G. d. St.
Sprottau. Sprottau: Selbstverl. 1908.
193 S [2424
Rez.: Schles. G.bll. ’09, 20 f. Dumrese.
Räbiger, K., G. d. Stadt u. d. ev. Kirchen-
gemeinde Herrnstadt, Kr. Guhrau. Herrn-
stadt: Drache 1903. 120 S. [2425
Bretschneider, P., Zur Gründgs.-G. d. St.
Trachenberg. ıSchles. G.bll. ’09, 9-12.) [2426
R R: Chron. d. St. Militsch.
Breslau: Kauffmann. 353S. 7M. [2427
Schirrmann, W., Chron. d. St. Schweidnitz
(e. Nr. 361). Lfg. 3. S. 199-92. 1 M. [2428
Pflug, Chron. d. St. Waldenburg
in Schles. Waldenb.: Meltzer 1908.
351 S. m. Abbild., Taf. u. 3 Plänen.
Schloß Löcknitz.
Prenzlau: Mieck.
8 M. 50. [2429
Schoenborn, G. d Stadt u. d Fürstentums
Brieg, a ’08, 2212. Rez.: Lit. Zbl. '08, Nr. 35
H.S [2430
Bain, R. Nisbeth, Slavonic Europe.
A polit. hist. of Poland and Russia
1447-1796. Cambridge: Univ. Press
1908. 452 S.; 3 Ktn. ó sb. 6 d [2431
Rez.: Hist. Zt. 192, 415-17 Hötzsch.
Zurkalowski, E., Neue Beitrr. z.
G. d. St. Memel. (Altpreuß. Monats-
schr. 46,83-115.) Vgl.: J.Sembritzki
u. Zurkalowski. (Ebd. 278-81 ) [2432
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Roich, Territorien, Städte.)
Schulte, J. Frdr. v., Der Feudalstaat u.
d moderne Staat. (v. Schulte, Lebenserinnergn.
III: Essays, 19-28.) — Ders., Das Kaisertum
d Mittelalters uach sein. sozial. u. p lit. Be-
deutg. (Ebd. 10-19) — Dere., Dtlds. klein-
staatl. Partikularisınus im Lichte d. G. u.
Gegenw. (Ebd. 36-50 ) [2433
Keutgen, F., Könistum, Fürstentum,
Kirche. (Ber. üb. d. 10. Versummlg. dt.
Historiker. 8 32-35.) [2434
Thimme, H., Forestis. Königsgut
u. Königsrecht nach d. Forsturkk. v.
"85
6.-12. Jh. (Arch. f. Urkundenforschg.
2, 101-54.) [2435
Ruz.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 13 Uhlirz.
Meininghaus, A., Königshof u. Königs-
pfalz Dortmund. 2, m. Quellenbel. vers. Ausg.
Dortm.: Ruhfus Luz, 10 S. 30 Pf. [2436
Schmoller, G., Hist. Betrachten. üb
Stustenbildg. u. Finauzentwicklg. (Jahrb. rt
Gesetzgebg. etc. 33, 1-64) Sep. Lpz.: Duucker
& H. ı M. 50. [2137
Lotz, A., G. d. dt. Beamtentums
(s. ’08, 300) Lfg. 5-10. S. 257-683.
à 1 M. 80. 2438
Mayer, Ernst, Italien. Verfassgs.-
G. v. d. Gothenzeit bis z. Zunft-
herrsch. 2 Bde. Lpz.: Deichert. zent,
464; xj, 598 S. 29 M. [2439
Leeder, K., Beitrr. z. G. d. K. u. K. Oberst-
jüxermeisteramtes. (Aus: Arch. f. österr. G.
Bd. oni Wien: Hölder 1908. 21 S. 65 Pf. [2440
Ouswald, Gerichtsbofugnisse d. patrimo-
nial. Gewalten in Niederösterr., 8. ’08, 2224.
Rez.: Dt. Lit.-Zig. ‘09, Nr. 19 v. Srbik; Vier-
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 7, 172-75
Rietschel. [2441
Grimm, A., Das Burggrafenamt in
Tirol m. s. natürl., wirtschaftl., ge-
schichtl. u. rechtl. Verhältnissen.
Meran: Jandl. 191 S. 4 M. [2412
Fajkmajer, K., Studien z. Ver-
waltgs.-G. d. Hochstiftes Brixen im
Mittelalter. En, etc. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 6, 1-21; 113-26.) [2443
Demel, J., G. d. Fiskalamtes in
d. böhm. Ländern. Tl. I: Bis 1620.
(= Nr. 2756.) Innsbr.: Wagner 1908.
xv, 254 S. (Subskr. -Pr.: 7 M. 50;
Einzelpr.: 8, M. 50.) [2444
Timon, A. Ve, Ungar. Verf.- u.
Rechts-G. m. Bezug auf d. Rechts-
entwicklg. d. westl. Staaten. 2. verm.
Aufl., übers. v. Fel. Schiller. Berl.:
Puttkammer & M. 1908. xvıj, 835 S.
19 M. Vgl. ’07,326 u.’09, 374. [2445
Rez.: N. Rev. hist. de droit franç. 33, 232
-37 Dareste.
Valer, M., G. d. Zensur u. d Amtsohr-
beleidigg. im alten Graubünden, v. d. Reform.-
zeit bis z. Gegenw. Stellg.d. Bundes f. Preß-
freiheit v. 1815 bis z. Gegenw. Chur: Sprecher
& V 1907. 187 S. 3 fr. 50. [24416
Ferchl, G., Bayer. Behörden u.
Beamte 1550-1804. (Oberbayer. Arch.
LIU, 1.) Münch.: Franz. eet,
416 S. 5 M. [2447
Haushalter, Anfänge d. modern.
Zollverwaltg. Bayerns. (Forschgn. z.
G. Bayerns e 177-205.) [2448
Weigel vn Die Weahlkapitula-
tionen d. Be Bischöfe. 1328-
1693. Bamb.: Schmidt. 147 S.
1 M. 85. [2449
"Rp
Dirr, P., Zur G. d. Vogtei an d Straße
u. d. Schwabmünchener Dorfrechtes. (Zt. d.
Hist. Ver. f Schwab. u. Neub. 34, 186-201.) [2450
Mathieu (Cardinal), L'ancien ré-
gime en Lorraine et Barrois d’apr.
des docc. inéd., 1698-1789. 3. éd.,
rev. et augm. Paris: Champion 1907.
xxjv, 539 S. [2451
Rez.: Ann. de l'Est et du Nord A, 433f.
Parisot. i ,
Stimming, M., Die Wahlkapitu-
lationen d Erzbischöfe u. Kurfürsten
v. Mainz, 1233-1738. Götting.: Van-
denhoeck & R. 152 S. 4 M. [2452
Hüsgen, K., Milit. Vertretung des Stiftes
Essen durch Brandenb, Preußen im 17. u.
18. Jh. Stud. z. G. d. preuß Polit. in d.
niederrh.-westf. Landen. Münst. Diss. ’03.
92 S. [2153
Tigges, J., Entwickelg. d. Landes-
hoheit d. Grafen v. Arneberg. (XXII
v. Nr. 2710.) Münster: Coppenrath.
68 S. 1 M. 40. [2454
Frie, B., Entwicklg. d. Landes-
hoheit d. Mindener Bischöfe. (XVIII
v. Nr. 2710.) Ebd. 91 S. 1 M. 80. [2455
Brünneck, v., Burxzgrafonamt etc. in
Magdeb. etc., a Nr. 38t. Rez.: Mitt. d.
Westpr. G.-Ver.8,48-51 Simson. —W.Schulte,
Zur G. d. Landvogtəi u. d Stadtschultheißen-
anıtes in Schlesien. (Schles. G.bll. ’U9, 35
WEN [2456
Meusel, F., Der engl. Einfluß auf d Ent-
stehg. konservat. Parteianschauung in Preuß.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, Sitzungs-
berr. 15-17) [2457
Preuß, Entwicklig d. dt. Städtewesens.
I, 8. ’08, 321. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12,
107-10 Hashagen; Dt. Lit.-Ztg. "Ga, Nr. 43
Rietschel; Hist. Jahrb. 29, 194f. Knöpfler;
Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 149-51 v. Kauffungen;
Arch. f. op Recht 23, 548-45 Heusler;
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 296-98
Hubrich. — G. v. Below, Bürgerschaft u.
Fürsten. (Hist. Zt. 102, 524-55.) [2458
Mackowsky, Geschicht Entwicklg.d. Stadt-
planes. (Der Stadtebau Jg. 5, Hft. 3/4 u. 6.)
— P. J. Meler, Dor Grundriß d. dt. Stadt d.
Mittelalters in a Bedeutg. als geschicht!l.
Quolle. (Korr.-Bl. d. Ges.- Ver. ’09, 105-21.) —
Dors., Anfänge u. Grundrißbildg. d. St.
Hameln. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "09.
85-112.) — Warschauer, Lageplan d osteurop.
Kolonialstädte. (Korr.-Bl. d. Ges.-Ver. ’09,
121-23.) [2459
Schule, J. Frdr. v., Verdienste d. Bürger-
tums d. Staudte im Mittelalter um d. Staats-
u. Rechtsentwicklg. (v. Schulte, Lebens-
erinnergu. III: Essays, 29-56.) [2460
Stenger, H., Verfassg. u. Verwaltg.
d. Reichsst. Donauwörth (1193-1607).
Donauw.: Hist. Ver. xv, 203 S.
4 M. 20. [2461
Krischer, J., Verfassg. u. Verwaltg.
d. Reichsst. Schlettstadt im Mittelalt.
Straßb.: Schlesier & Sch. xıj, 131 S.
3 M. [2462
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 20,473 f. Rörig.
Bibliographie Nr. 2450—2506.
Pesch, H., Bürger u. Bürgerrecht
in Köln. Marb. Diss. ’08. 79 S. [2463
Rez.: Westdt. Zt. 27, Biet Lau.
Lappe, J., Die Herren Erben zu Geseke.
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 66, II, 159-84.)
— Ders., Die Sondergemeinden d St. Länen.
Zur G. d. Stadtverfassg. (Progr.) Dortm.:
Ruhfus. 127 S. 2 M. [2464
Jaffé, M., Die Stadt Posen unt.
preuß. Herrschaft. (Schrr. d. Ver. f.
Sozialpolit. Bd. CXIX, 2.) Lpz.:
Duncker & H. xırj, 453 S. [2465
Dittrich, P., Handwerkagebräuche. (Mitt.
d. Schles. Ges. f. Volkskde 20, 114-27.) —
Geo. Schmidt, Zechbuch d. Seiler in Mies,
1691-1767. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
47, 405-19.) — Schmitz, Wollen-Handwerk zu
Wipperfürth. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 41, 156-59 )
— A. Mönks, Gewerbl. Verbäude d St. War-
burg bis z. Mitte d. 17. Jh. (Zt. f. vaterl. G.
Weoestfal. 66, II, 1-76.) [246
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stande, Juden.)
Wimbersky, Eine obersteir. Bauernge-
meinde in ihr. wirtschaft!. Entwickig. 1498-
1899. Tl. Le ’07, 369. Bez.: Dt Lit.-Ztig.
’09, Nr. 5 Wopfner. [2467
urckhardt, A., Demographie u. Epide-
miologie d. St. Basel 1601-1900. Lpz : Beck
1908. 111 S.; Kte. 6 M. [2465,69
Bünker, J. R., Dorffluren u. Bauernhäuser
im Lungau, Hrzgt. Salzburg. (Mitt. d. Authrop.
Gos. Wien 39, 66-86.) [2170
Sering, M., Erbrecht u. Agrar-
verfassg. in Schlesw.-Holst. auf ge-
schichtl. Grundlage, m. Beitrr. v.
R. Lerch, P. Petersen u. O.
Büchner. Berl.: Parey 1908. rv,
588; 180 S. 18 M. [2471
(Die Vererbung d. ländl. Grundbesitzes
im Kgr. Preuß. VIL)
Doehler, R., G. d. Rittergüter u.
Dörfer Lomnitz u. Bohra im Görlitz.
u. Laubaner Kreise. Beitr. z. Ent-
wicklgs.-G. Oberlausitz. Kolonial-
dörfer. (Hrsg. v. d Oberlaus. Ges. d.
Wiss.) Görl.: Tzschaschel. 95 S.;
8 Taf. u. 2 Pl. 3 M. [2472
Hanslik, Üb. d. Kulturgrenze u.
d. Kulturzyklus in d. poln. West-
beskiden. (Erghft. 158 zu Petermanns
Mitt.) Gotha: Perthes 1907. 115 S.;
4 Taf. 9 M. [2473
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
6, 533-46 Grund. >:
kultur in Bayern. I: Bis1800. Münch.:
Reinhardt. 216 S.; Kte. 7 M. [2474
Gigalski, B., Weinbau im Lande d Dt.
Ordens währ d. Mittelalters. Brauusb.:
Gaimme 1908. 9 8. 20 Pf. ` [2475
Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Wendt, U., Kultur u. Jagd (s. Nr.
415). II: Die neuere Zeit. 1908. xj,
386 S. 8 M. [2476
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 343f. v. Below;
Arch. f. Kultur-G. 7, 241f. Steinhausen.
Genthe, F., Ausrottg. d. Bären in Preußen.
Beitr. z. Jagd-G. d. Hohenzollern. (Hohenz.-
Jahrb. 12, 267-69.) ; [2477
Greau, E., Le Fer en Lorraine.
Nancy: Berger-L. 1908. xxjv, 210 S.
10 fr. — Ders., Le Sel en Lorraine.
Ebd. 112 S.; Kte. 5 fr. [2478
Walbock, L. G., Monographie d'une usine
lorr. Mouterhouse dep. 1614 jusqu’à 1900.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 347-90.) [2479
Meister, A., Anfänge d. Eisen-
industrie in d. Grafsch Mark. (Beitrr.
z. G. Dortmunds 17, 117-216.) [2480
Mannel, &., Die Eisenhütten u. Hämmer
d. Fürstentums Waldeck. Beitr. z. Wirtsch.-
G. d. dt. Eisenindustrie. Lpz. Diss. ’08.
jx, 150 8. [2481
Freiburg, Verfassgs.-G. d. Saline Werl in
Westfalen. (XX v. Nr. 2710.) Münst.: Coppen-
ratb. 52 S. 1 M. R [2482
Stieda, W., Glashütte in Ilmenau
im 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. thür. G. ete.
N. F. 19, 153-98.) ` [2483
Peltzer, R. A., G. d. Messingindustrie u.
d. Künstler. Arbeiten in Messing (Dinan-
deries) in Aachen u. d. Ländern zw. Maas u.
Rhein v. d. Römerzeit bis z. Gegenw. (Zt. d.
Aachen. G.-Ver. 30, 235-463.) Sep. Aachen:
Cremer. [2454
Knapmann, K., Das Eisen- u. Stahldraht-
gewerbe in Altena bis z. Einführg. d. Ge-
werbefreiheit. (Abhdlgn. a. d. Staatswiss.
Seminar zu Münster. VIIL) Lpz.: Hirschfeld
® 1907. 105 S. 2 M. 60. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
109, Nr. 11 Vogelstein. `` , [2485
Dilthey, F. 0., Die G. d. nieder-
rhein. Baumwollindustrie. Jena:
Fischer 1908. 55 S. 1 M. 60. [2486
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 361-64 Heiß.
Koch, H., G. d. Seidengewerbes in Köln
v. 13.-18. Jh., s. ’0s, 359. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 11, 551-55 Kuske; Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 159-63 Koehne; Jahrb. f. Gesetzgebg.
33, 763-65 O. Hintze. i [2487
Overmann e, Entwickelg. d.
Leinen-, Woll- u. Baumwollindustrie
in d. ehem. Grafsch. Mark unt.
brandenb.-preuß. Herrschaft. Beitr.
z. Wirtschaftspolit. d. preuß. Könige
im 18. Jh. (XIX v. Nr. 2710.) Münst.:
Coppenrath. 128 S. 2 M. 50. [2488
Markgraf, B. 0., Ländl. Gewerbezwang
in Sachsen zu Beginn d. Neuzeit. (N. Arch.
f. sächs. G. 30, 110-32.) [2489
Müller, Joseph, Th., Die Gerechtsane d.
Apotheken in d. Oberlausitz. (N. laus. Magar,
84, 1-40.) [2490
Wallner, J., Materialien zu e. G. d.
Fischereiwesensind. Steiermark. (Beitrr. z. Br-
forschg. steir. G. 36, N. F.4,63-72.) — Wilckens,
"RI
Nochmals die Perlenfischerei in Baden. (N.
Arch. f. d. @. d. St. Heidelb. 8, 85-97.) Vgl.
08, 362. — Aktenstücke z. G. d. Wupper-
Fischerei. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 15,
81-84.) [2491
Schäfer, D., Die Aufgaben d. dt. See-G.
(Hans. G.bll. 86, ’09, 1-12 u. Korr.-Bl. d. Ges.-
Ver. ’09, 97-105.) — Ders., Niedersachsen u.
d See. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09,
1-21.) [2492
Kulischer, J., Warenhändler u.
Geldausleiher im Mittelalter. (Zt. f.
Volkswirtsch.,Sozialpolit.u.Verwaltg.
17, 29-71; 201-54.) [2493
Stein, W., Hansa. (Hans. G.bll.
36, 53-113.) Vgl. ’08, 2888. [2494
Schwann, M., Vertretg. d. Kaufmannschaft
in Köln währ. d. 18. Jh. (Westdt. Zt. 27, 373
-81.) — 0. Schell, 2 ältere Borr. üb. d. El-
berfeld. Messe. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver.
15, 104-7.) [2495
Diferee, H. C., Geschied. van d.
Nederland. handel tot den val d.
Republiek. Amst.: Akkeringa 1908.
10; 523 S. 4 fl. 95. Vgl. ’08, 375.
— Ders., Studiën over de geschied.
van d. Nederland. handel. Ebd.
80 S. 1A. [2496
Wilkens, H., Zur G. d. niederl.
Handels im Mittelalter (s. Nr. 433).
Forts. (Hans. G.bll. 86, 123-203.) [2497
Wätjen, H., Die Niederländer im
Mittelmeergebiet z. Zeit ihr. höchst.
Machtstellg. (= Nr. 2744.) Berl.:
Curtius. xxv, 416 S. 12 M. [2498
Baasch, E., Quellen z. G. v. Ham-
burgs Handel u. Schiffahrt im 17.,
18. u. 19. Jh. (s. Nr. 439). Hft. II.
S. 323-486. 5 M. 50. [2499
Halle, E. v., Die Company of Merchant
Adventurers u. d. Ausgang ihr. Niederlassg.
in Hamburg 1808. (Internat. Wochenschr. I,
Nr. 14f.) [2500
Daenell, E., Stellg. d.St. Schleswig
im frühmittelalterl. Handel u. Ver-
kehr. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. 38, 403-14.) [2501
Rachel, Städt. Stapel- u. Niederlagsrechte
im nordöstl. Did. (Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 21, Sitzungsberr. 6 ff.) (2502
Siefart, E. v., Das älteste Berlin. Bank-.
u. Handiungshaus ‚Splitgerber u. Daum“,
jetzt „Gebrüder Schickler“. (Mitt. d. Ver. f.
G. Berlins '08, Nr. 12.) [2503
Meinardus, Aufsatz Wattenbachs üb.
d. Handelsstraßen Oberschlesiens, verf. 1859.
(Schles. O DU. ’08, 25-30.) [2504
Rachel, H., Polnische Handels- u. Zoll-
verhältnisse im 16. bis 18. Jh. (Jahrb. f.
Gesetzgebg. 33, 469-90.) [2505
Frank, H., Die baltisch-arab. Fundmünzen.
(Mitt. a. d. Geb. d G. Liv-, Est- u. Kurlands
18, 311-486.) [2506
"88
Schmidt, Rud.. Dt. Buchhändler,
dt. Buchdrucker. Beitrr. z. e. Firmen-
G d dt. Buchgewerbes. Eberswalde:
Sellsstverl. 1907f. 11558. 24M. [2507
Rez v.08, 2300 (Goldfriedrich): Hist. Zt.
102, 357-93 S. R
Reesse, J. J., De suikerhandel van
Amsterdam van het begin d. 17% eeuw
tot 1813. Haarlem: Kleynenberg 1908.
484 S.; 32 Taf [26508
Scheffel, P. H P. H., Verkehrs- G. d.
Alpen. I. "Bis Z. Ende d. Ostgoten-
reiches Theodorichs d. Gr. Berl.:
Reimer 1908. 206 S. 8 M. [2509
Vogel, W., Die Binnenfahrt durch
Holland u. Stift Utrecht v. 12.-14. Jh.
(Hans. G.bll. 36, 13-36; Kte.) 2510
Görs, Q., Thurn- u. Taxisches Post-
wesen, sein Regal u. d. Ursachen d.
Ablösg. d. Regals. Münst. Diss. "ON
66 S. [2511
Nißle, Th., Die Laufener Salzach-Schiffalırt.
(Altbayer. Monatsschr. 8, 68-74.) [2512
Moeller, E. v., Die Elendenbrüderschaften,
s. Nr 453. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 322-28
F. Falk; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr 6 Leipoldt. —
F. Herrmann, Elendenbrüderschaften im
Grhzgt. Hessen. (Wuartalbll. d. Hist. Ver. f.
d. (srbzgt. Hess. 4, "un, 265-68.) [2513
Dungern, v., Der Hourrenstand im Mittel-
alter, s. Nr. 457. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12,
242f. v. Below. [2514
Wittich, W., Altfreiheit u. Dienstbarkeit
d. Uradels in Nivdersachsen, ge "Ou, 392. Raez.:
Arch. f. Kultur-G. 7, 227-29 Keutgen. [2515
Hauptmann, F., Adlige Güter in bürgerl.
Besitz. (Dt. Herold ’09, Ng, 2.) [2516
Agthe, A., Ursprg. u. Lage d.
Landarbeiter in Livland. (Zt. f. d.
ges. Staatswiss. Erghft. 29.) Tübing.:
Laupp. xij, 158 S. 4 M. [2517
Liebe, G., Das Landstreichertum u. 8.
Bekumpfung im Hrzgt. Magdob. bis z. Er-
richtg. d. Zwangsarbuitshauses in Grob-Salzeo
1502. (G.bll. f. Magdob. 43, 335-402.) [2518
Heidenheimer, H., Zur G. u. Beurteilg d.
Judon v. 15. bis 19. Jh. (Monatsschr. f. G.
etc. d. Judentums 53, 1-27; 129-55.) (2519
Strohm, Die Judenniederlassg. in Bruck
b. Erlangen, (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15,
98-100.) — Mummenuhoff, G. d. Juden in
Nürnberg bis 1499 (s. ’07, 2426). Lokal- u
Kulturgeschichtliches. (Juhresber. d. Ver. f.
G. d. St. Nürnb. 31, 5-8; vollständig in: Un-
torhaltungsbeiluge d Fränk. Kurier, Nr. 34,
36, 38, 40, 42, 44) [2520
Bloch, M., L'Alsace juive depuis la ré-
volut. de 1789. (Publ. d. l. Soc. d’hist. d.
juifs d’Alsace-Lorr.) Guebwiller: Dreyfus ’07.
33 5. [2521
Zuckermann, M., Dokumente z. G. d. Juden
in Hannover. Hft. I. Hannov.: Zuckermann.
jx, 45 S. 1M. l [2522
|
Bibliographie Nr. 2507— 2562.
Feilchenfeld, J., Judenparlament in Polen.
(Zt. d. Hist. Ges. Posen 23, 275-86.) [2523
Berger, H., G. d. Juden in Krotoschin.
(Sep. a.: Monatsschr. f. G etc. d Judentums.)
Berl.: Poppelauer 1907. 24 S. 1 M. [2524
c) Recht und Gericht.
Brunner, H., Dt. Rechts-G. 2. Aufl. I. s.
08, 403. Rez.: Hist. Zt. 102, 593-607 A. B
Schmidt. [2525
Frensdorff, F., Wiedererstehben d.
dt. Rechte Zum 100jähr. Jubiläum
v. K. F. Eichhorns Rechts-G. (Zt. d.
Savigny-Stiftg. 29, G. A. 1-78.) Sep.
Weimar: Böhlau. 2 M. [2526
Moeller, E. v., Entstehg. d. Dogmas
v. d. Ursprg. d. Rechts a. d. Volks-
geist. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-forschg.
30, 1-50.) [2527
Amira, K. v., Der Stab in d. germ.
Rechtssymbolik. (Abhdlgn. d. Münch.
Akad. XXV, 1) Münch.: Franz.
180 S.; 2 Taf. 9 M. [2523
Rudorff, Rechtastellg. d. Gäste im mittel-
alterl. stadt. Prozeß, 8. ’08, 2532. Rez.: Hans.
G.bil. 36, 218-36 Joachim [2529
Coulin, Ass Verfall d. offiz. u.
Entstehg. d. privaten Zweikampfes
in Frankreich. (Hp 99 v. Nr. 2739.)
Bresl.: Markus. xx, 1505. 5 M. 60. [2530
Rietschel, S., Zur fries. Gerichts-
verfassg. (Mitt. d. Inst. f. öst. G -
forschg. 30,136-42.) Vgl.Nr.480. [2531
Borchling, C., Poesie u. Humor im fries.
Recht. (X v. Nr. 2832.) Aurich: Friemann
1908. 60 S. 80 Pf. 25318
Kaindl, R. F., Stud. z. G d. dt.
Rechtes in Ungarn u. dessen Neben-
ländern. I-II. (Aus: Arch. f. öst. G.)
Wien: Hölder. 89S. 2M. 60. [2532
Rez. v. "Ou, 1088 (Kaindl, Galizien): Mitt.
a. d. hist. Lit. 36, 496-98 Ilwof.
Mutzner, P., Beitrr. z. Rechts-G.
Graubündens im Mittelalter. (Zt. f.
schweiz. Recht 49, 45-123.) [2533
Blumer, P., Das Landgericht u.
d. gräfl. Hochgerichtsbarkeit d. Land-
grafschaft im Thurgau. (Diss.) Win-
terthur: Hoster. 2 M. 2534
Lasonder, L. W. A. M., Bijdrage
tot. de geschied. van de Hooge Vier-
schaar in Zeeland. 's Gravenh.: Nij-
hotf. xj, 152 S. 1 fl. 75. [2535
Herold, F., Gogerichte u. Frei-
gerichte in Westfal., besond. im
Münsterland. (Il. 5 v. Nr. 2741.)
Heidelb.: Winter. 77 S. 2 M. [2536
Baedeker, P., Richter u. Gericht
im alt. Dortmund. (Beitrr.z.G. Dortm.
17, 217-76.) — A. Meininghaus, Die
Recht und Gericht. — Kriegswesen.
Dortmund. Stadtrichterlinie. (Ebd.
277-319.) Sep. Dortm.: Ruhfus. 45 S.
15 Pf.
Bartmann, J», Gerichtsverfahren
vor u. nach d. Münster. Landgerichts-
ordng. v. 1571 u. Aufnahme d. röm.
Rechts im Stifte Münster. QI, 3 v.
Nr. 2741.) Heidelb.: Winter 1908.
oa aM ` [2538
Engelke, Alte Gerichte in d. alt.
Amte Cloppenburg. (Jahrb. f. G. d.
Hrzgts. Oldenb. 17, 177-297.) [2539
Pappenheim, M., Üb. künstl. Ver-
wandtschaft im germ. Rechte. (Zt. d.
Savigny-Stiftg.29,G.A., 304-33.)[2540
Merkel, J., Die Justinianischen Eut-
erbungsgründe, e. ruzeptionsgerichtl. Studie,
e '08, 2348. Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. 29, G.A,
8387-91 A. B. Schmidt; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 15
v. Tuhr. [2541
Buschor, J., Das gesetzl. Erbrecht d. Kant.
St. Gallen, dargest. nach d. Statutarrechten u.
d. kantonal. Rechte. Bern. Diss ’07. 1108. (2542
Gäl, A., Totenteil u. Seelteil nach
süd-dt. Rehten. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 29,
G. A., 225-38.) (2543
Schreiber, O., Die G. d. Erbleihe
in d. $t. Straßburg i. E. Mit Ur-
kundenanhg. (III, 3 v. Nr. 2741.)
Heidelb.: Winter. 1808S. 4 M. 50. [2544
Dyckerhoff, E. S., Entstehg. d.
Grundeigentums uU. Entwicklg. d.
gerichtl. Eigentumsübertragung an
Grundstücken in d. Reichsstadt Dort-
mund. (HI, 1 v. Nr. 2741.) Ebd.
132 S. 3 M. 30. [2545
Rehme, P.. Über d. älteste brem. Grund-
buch (1438-1558) u. 8. Stellg. im Liegenschafts-
rechte, s. Nr. 491. Rez.: Hans. G.bll. 36, 237
-50 Beyerle; Brem. Jabrb. 22. 169-79 Küht-
mann. — A. Kühtmann, Geschichtl. Skizze
d. Auflassgn. in Bremen. (Brem. Jahrb. 22,
180-88.) [2546
Löning, O., Grunderwerb u. Treuhand in
Lübeck, s. Nr. 492. Ban: Hans. G.bIl. 36,
9531-65 Beyerle; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 33
Send, [2547
Westhoff, W., G. d. dt. Bergrechts;
hrsg. v. W. Schlüter. (Zt. f. Berg-
recht L.) [2548
Künßberg, E. Frhr. V., Üb. d. Strafe d.
Steintragens, s. ’08, 422. Rez.: Zt. d. Sav.-
Stiftg. 29, G. A. 409 f. His. (2549
Freisen, J., Die katb. Ritualbiücher
d. nordisch. Kirche u. ihre Bedeutg.
f.d. germ. Rechts-G. (UI, 2v. Nr.2741).
Heidelb.: Winter. 1598. 80 Pf. [2550
[2537 |
"89
Stutz, U., Der neueste Stand d.
dt. Bischofswahlrechtes. M. Exkursen
in d. Recht d 18. u. 19. Jh. (Kirchen-
rechtl. Abhdlgn. 58.) Stuttg.: Enke.
sie, 258 S. 9 M. [2551
Schäfer, K. H., Die Kanonissenstifter im
dt. Mittelalter, s. ’08, 425. Rez.: Zt. d. Ver.
f. hoss. G. 41, 291f. Wenck; Röm. Quartal-
schr. 22, Il, 69-71 Ehses; Hist. Jahrb. 29,
6:58. S. D. B.; Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr. 32 Kisky;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 88, 713-15 Hild;
Westdt. Zt. 27, 491-512 Levison; Rev. béned.
ge, 141*-49*. (2552
Baumgartner, G. u. Recht d. Archidiako-
nates d. oberrhein. Kistümer, 8. OT , 2448.
Rez: Dt. Lit.-Ztg. ’0%, Nr. 37 Koeniger;
Westdt. Zt. 26, 123-25 O. R. Redlich; Arch.
f. kath. Kirchenrecht 87, 763-95 Pietsch; Hist.
Zt. 101, 649f. Al. Sch.; Rov. d’hist. eccl. 9,
352 ff. Callewaert, [2553
Schüller, A., Die Pfurrvikarie in d. Diö-
zese Trier (Arch. f. kath. Kircheurecht 89,
34-53.) [2554
—
Lüttgert, @., Ev. Kirchenrecht f.
Rheinland u. Westfal. Gütersloh:
Bertelsmann 1905. xjv, 868 S.
16 M. [2555
d) Kriegswesen.
Bodart, G., Milt huet, Kriegs-
Lexikon (1618-1905). Wien: Stern.
956 S. 35 M. [2556
Jobst, J., Die Neustädter Burg u.
d. K. u. K. Theresianische Milit.-
Akademie. Wien: Gerlach & W.
383 8 30 M. [2557
Kälner, P. R., Die Basler Standestruppen,
1804-56. (Basler Zt. f. G. 8, 214-86.) [2558
Geschichte d. bayer. Heeres. Ill:
K. Staudinger, G. d. kurbayer.
Heeres unt. Kurf. Karl Albrecht —
Kaiser Karl VI. — u. Kurfürst
Max III. Joseph. 1726-77 (s. Nr. 518).
Halbbd. 2. x, 473-1273; 8 Uber:
sichtskarten. 18 M. [2559
Helmes, H., Aus d. G. d Würz-
burg. Truppen, 1628-1802. (=Nr. 2781).
Würzb.: Stürtz. 109S. 2M.ö0. [2560
Berg, Die Garnison Cüstrins seit d. Re-
gierungsantritt d. Gr. Kurfürsten. (Schrr. d.
Ver. f. G. d. Neumark 22, 1-41.) (2561
Regimentsgeschichten. [2562
Pfannenberg, L. V., Schloßgarde - Kom-
pagnie S. M. d. Kaisers u. Königs. Berl.:
Stilke. 216 S. 18 M.
Niethammer, H., Offizierkorps d. Inf.-
Ruts. Kaiser Friedr., Kg. v. Preuß. (7. württ.)
Nr 125: 1809-1909. Stuttg.: Bolser. 323 5.
3 M. 50.
Seld, A. Frhr. v., Füsil.-Reg. Prinz Heinr.
v. Preuß. (brandenb.) Nr. 35. Rückbl. auf 8.
G. 3. Aufl. Berl.: Siegismund 1908. 103 8.;
Taf. 1 M. 60.
Liebeskind, P., Füsil.-Reg. Fürst Karl
Anton v. Hohenzollern Nr. 40. 2. Aufl. Berl.:
Mittler. xj, 556 S. 12 M. 50.
“90
Fernkorn, Inf.-Regt. v. Alvensleben
(6. brandenb.) Nr. 52. Berl.: Eisenschmidt
1908. 116 8. 1 M.
Xylander, Rud. v., 1. Feldartill.-Regt.
Prinz Regent Luitpold (s. "op, 2372). II: 1806
-24. Berl.: Mittler. xvj, 671 8. 20 M.
Hentschel v. Gligenheinb, W. v., Offiz.-
Stammliste d. Feldart -Regts. v. Peu.ker
(1. schles.) Nr. 6: 1809-1908. Oldenb.: Stalling
1908 11 M. 50.
Epner, Ulanen-Rgt. Grhrzg. Friedr. v.
Baden (rhein.) Nr. 7. Berl.: Stilke. 324 S.
12 M.
Jahre, 100, braunschw. Husaren. G. d.
braunschw. Hus.-Rgts. Nr.17. 1: v. Schlief-
fen-Wioska, Von d. Errichtg. d. Schwarzen
Schaar 1809 bis z. Frühjahr 1870. 2:Macken-
sen v. Astfeld, Von d. Mobilmachg. 1870
bis z. J. 1909. Braunschw.: Westermann.
Xj, 371; 265 S. 40 M.
Seherr-Thoß, v., Stammiliste d Husaren-
Reg. Grf. Goetzen (2. schles.) Nr. 6, 1809-1908.
Berl.: Mittler 1903. 323 S. 15 M.
Werlhof, E. v., 1. Husaren-Kgt. „König
Albert“ Nr. 18. Lpz.: Reisiund. 411; 164 8.
20 M.
Niemaun, A., Drag.-Ret. Frhr. v. Man-
teuffel (rhein.) Nr. 5. Berl.: Mittler 1908.
3807 8. 12 M.
e) Religion und Kirche.
Sammlung v. Provinzial-Kirchengeschich-
ten, hrsg. v. W. Vorbrodt (s. Nr. 521). VI:
M. Konnecke, Prov. Sachsen. 728. LM. 10.
VII: C. Cehak, Proving Schlesw. - Holst.
63 5. ıM. [2563
Eyth, L., E. fast 400jähr. Kir:henstreit:
Kirchlein zu Weldingsfeiden, O. A. Künzelsau.
(B11. f. württ. Kirch.-G. N.F. 11, 112-48.) [2564
Korf, A., Beitrr. z. Kirchen- u.
Schul-G. d. Dorfes Falkenstein i. Th.
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 38,
1-103.) [2565
Kirchengalerie, Neue sächs. (s.
Nr. 522). Ephorie Glauchau. Lfg. 17
-36. Sp. 385-864. — Ephorie Grimma
(links d. Mulde). Lfg. 1-20. Sp. 1-
448. [2566
Brackmann, A., Über d. Plan e. Germania
sacra. Bericht üb. 2 Vortrage v. P. Kehr
u A. Brackm. auf d. Intern. Kongr. f. hist.
Wiss. (Hist. Zt. 102, 325-34.) — Ders., Vor-
schlage f. e. Germania sacra. (Zt. f. Kirch.-G.
30, 1-27.) [2567
Tyrrell, G., Medievalism. London:
Longmans, G. 1908. 210 S. [2568
Rez: Hist. Zt. 102, 589f. Troeltsch.
Beissel, St., G. d. Verehrg. Marias
in Dtld. nie A EE Freib.:
Herder. xıj, 678 S. 15 M. [2569
Rez.: Katholik A F., 39, 312 F.
Metzler, J. B., Die Marien-Maiandacht in
ihr. hist. Entwicklg. u. Ausbreitg. (Katholik
4. F., 39, 109-25; 177-88; 262-82.) [25698
Schmidlin, G. d. dt. Nationalkirche in
Bum 8. Marin dell’ Anima, a '06, 2343.
Rez.: Arch. d. R. Soc. Romana di storia
patria 29, 557-62 Fedele; Hist. Jahrb. 25, 612
-16 Pastor; Arch. stor. it. 5. Ser, T. 41, 165f.
Venturi — G. Brom, Der niederländ. An-
|
Bibliographie Nr. 2562—2617.
spruch auf d. dt. Nationalstiftg. S. Maria dell’
Anima. Rom: Löscher. 42 S. [2570
Schulte, A., Die dt. Kirche d. Mittelalters
u. d. Stände. (Ber. üb. d. 10. Versammig.
dt. Historiker 8. 13-16.) ` [2571
Wenzel, Pet., Drei Frauenstitter
d. Diözese Lüttich nach ihr. ständisch.
Zusammensetzg. bis z. 15. Jh. Bonn.
Diss. 102 S. [2572
Quellen u. Forschungen z. G. d. Domini-
kanerordens in Dud (s. Nr. 526). II s. Nr.
3192. [2573
Duhr, G. d. Jesuiten in d. Ländern dt.
Zunge. I, s.’08, 2370. Rez.: Hist. Vierteljschr.
11, 389-94 Loserth; Rev. d’hist. occl. 9, 794-
807 Bruynensis; Katholik 38, 31-39 J.
Schmitt. (2574
Basel, R., Zur G. d. Predigerordeus in
Österr. (e, ’08, 2371). Forts. Eger Progr. og.
21 8. [2575
Bant, Die Franziskaner d. österr. Provinz,
8. ’03, 2372. (Diss. Freiburg i. Schw.)
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 390 f. Bihl [2576
Beiträge z. G. d. sächs. Franzis-
kaner-Ordens-Provinz. (S.-A.d. Jahrb.
'07.) Hrsg. v. Provinzialat zu Düsseld.
Düsseld.: Bierbaum 1908. 150 S.
4 M. [2577
Kamshoff, 0., Zur G. d. Kapuziner in
Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
47, 247-52.) ! [25:8
Wretschko, A. v., Besotzg. d. erzbischöfl.
Stuhles in Salzburg im Mittelalt., s. "up, 444.
Rez.: Dt, Lit.-Z2t. 08, Nr. gu Koeniger; N. Rev.
hist. de droit 32, äert Meynial; Rev. des
questions hist. 84, 691 f. de Bernon; Lit. Zbl.
ug, Nr. 46. [25:9
Praugner, V., G. d. Klosters u.
. d ?
d. Spitales Fr. Fr. Barmherzigen
Brüder in Graz u. d. i. ö. Ordensprov.
z. heil. Herzen Jesu. Graz: Verl. d.
Ordens 1908. 502 8. [2580
Rief, J. C., Beitrr. z. G. d. ebemal.
Kartauserklosters Allerengelberg in Schnals
(s. '08, 2375). V. Progr. Bozen O7. (25x1
Jahnel, K., Bemerkgn. z. G. d. Marien-
kircho in Aussig (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Bohm. 47, 110-18.) Vgl. ’08, 445. — d.
Köferl, Das Paulanorkloster Heiligen bei
Tachau. (Ebd. 271-76.) [2582
Heimgarten, C., Die Offizialen d.exemten u.
konsistorial. Cistercienser-Stiftes Wettingen-
Mehrerau, 1227-1907. Erweitert u. hrsg. v.
D. Willi. Limburg a.d. L.: Limb. Vereinsdr.
1907. 72 S. 2 M. [2583
Mayer, Joh. oo. G. d Bist. Chur
(e Nr. 538). Lfg. 7-8. S. 385-512
Taf. aı M. [2584
Alen, C., Das Kloster St. Jobst b. Bay-
reuth. (Arch. f. G. etc. v. Oberfrank. 23, III,
170-35.) M. Wieland, Kloster Theres.
Haßfurt. 1908. 83S. — G. G. Sperl, Drei alte
Kirchen in Wassertrüdingen. (Beitrr. z. bayer.
Kirch OG. 15, 1140-43.) [2555
Sch., Haltg. d. kath. Feiertage in d. ehe-
mal. Reichsstadt Biberach seitens d. bei
Andersgläubigen im Diensto stehend. kath.
Dienstboten u. Haudwerksgehilfen. (Schwäb.
Religion und Kirche.
Arch. 26, 17-25.) — R. Weser, Die St. Se-
bastians-Bruderschaft zu Gmünd. (Ebd. 27,
65-70.) [2586
Beyerle, K., Die G. d. Chorstifts
u. d. Pfarrei St. Johann zu Konstanz.
(Erweit. S.-A. aus d. Freib. Diözes.-
Arch.) Freib.: Herder 1908. xıj,
4538. 5M. [2587
Ott, A., Die Abgaben an d. Bischof bzw.
Archidiakon in d. Diöz. Konstanz bis z. 14. Jh.
Tübing. Diss.‘'07. 73 S. (S. 32-73 aus: Freiburg.
Diözesanarch. N.F. VIIL) [2587 a
Albert, P. P., Die ältest Nachrr. üb. Stift
u. St. Mosbach. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23,
593-639.) [2558
Herrmann, F., Miscellanea Moguntina (8.
’08, 2949). Forts. (Beitrr. z, bess. Kirch.-G. 3,
825-36.) — A. Veit, Zur G d Caput Tametsi
in d. alt. Erzdiözese Mainz. (Katholik 35,
196-221.) (2589
Jungk, Die ehemal. Benedikt -Abtei Tholey.
(Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargegend 9,
1-14.) 12590
Lager, Zur G. d. Alexianer oder Engel-
brüder in Trier. (Trier. Chron. 4, 162-68;
179-95.) ` [2591
Müller, Kilian, Rheinberga.N.-Rh.
u.d.Kapuziner. Beitr. z. G. d. Nieder-
rheins u. d. Kurfürsten e Cöln. Coin:
Bachem. 108S.: Abbild. 1M.20. [2592
(Veröff. a d Arch d rhein -wostf. Kapu-
zinerordeusprov. Abt.: Die ehem. eoln Prov.
H. IL) 2592
Pauls, E., Zur G. d. Klosters u. d. Kirche
zur hl. Anna in Aachen. (Zt. d Aachen. G.-
Ver. 30, 62-74.) — E. Teichmaun, Linzens-
häuschan. (Ebd. 27, 1-34; 29, 1-43; 30, 1-61.)
— dJ. Kleinermarns, Die evang. Heiligtümer
zu Corneli-Münster (s. ’07, 2178). Schluß.
(Aus Aachens Vorzeit 20, 65-79) [2593
Böger, R., Burghagen. (Zt. f. vaterl. G.
etc. Wostfal. 65, II, 218-20.) [2594
Schäfers, J., Personal- u. Amtsdaten d.
Magdeb. Erzbischöfe (963-1503). Disa. Greifsw.
08. 94 S. [2595
Bahn, R., Geros Gründg. Die Reichsabtei
Gernrode. Beitr. e Kultur-G. d, Mittelalt. u.
d Reform.-zeit. (XI v. 2346) Cöthen: Schett-
ler. 63 S. 1 M. [2596
Bönhoff, Dər Leisniger Kirchsprengel u.
s. ursprüngl. Umfang. (Mitt. d G.- u. Alterts.-
Ver. Leisn. 19, 37-68.) [2597
Pfau, W. C., Grundr. d. Chronik
üb. d. Kloster Zschillen. M. Unter-
suchgn. üb. d. vor- u. frühgeschichtl.
Zeit d. Wechselburger Gegend, sowie
üb. d. Gebiet d. Rochlitz. Gaues od.
Zschillner Archidiakonats. (= Nr.
2864.) Rochlitz: Pretzsch. 444 S.
5 M. [2598
Curschmann, F., Die Diöz Brandenburg,
s. ’08, 2399. Res: Hist. Vierteljschr. 11, 541
-46 Beschorner. [2599
Schulte, W., Ergäuzg. zu: Jungnitz,
Grenzen d Bist. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 42, 234-88.) Vgl. ’07, 2489. [2600
Loesche, G., Monumenta Austriae evang.
3. umgearb. Aufl. Tübing.: Mohr 33 8.
60 Pf. [2601
Heer, G., Die ev. Synode d Landes Glarus,
"OI
1621-1900. Schwanden: Aebli-Streiff 1906.
1 fr. [2602
Daniel, C., Die Dt. Luther. Kirche in Genf,
1707-1907. Genf: Zöllner. 64 S. m. ll. 1 fr. (2603
Schnizlein, A., Aus Rothenburg. Kon-
sistorialakten. (Beitrr. z. bayer. Kirch OG.
15, 131-39 ) (2604
Jung, H., Die Karlskirche in Zweibrücken.
Zweibr.: Lehmann 1908. 16 S. 20 Pf. [2605
Diehl, W., Ordinations- u. Introduktions-
buch d Darmstädt. Definitoriums 1689 - 1806.
(Beitrr. z. hess. Kirchen-@. 4, 1-52.) [2506
Weckerling. A., Zur G. d. raf. Gemeinde
in Worms. (Vom Rheiu 7, 43-50) — A. Trieb,
Kapitel a. d. Leidens-G. d. Mennoniten.
(Ebd. 78-80.) [2607
Festschrift z. 250j. Jubil. d. Grundstein-
legung d. Johanniskirche zu Hanau: 1658 —
25. Mai — 1998. Hanau: Joh.-Gemeinde 1908.
105 S. [2608
Zillessen, A., Zur Kirch) G. d. Hunsrücks.
a er f. rhein. Kirch.-G. 3, 3-31) —
. Rotscheldt, Kirch.-G. d. Gemeinde Neu-
kirchen b. Marg K ıpiert n. e alt. M3. (Ebd.
129-40 ) — Deors., Das Ministerium zu Sittard
1609-1709. (Ebd. 180-83.) — Joerdens, Die
Prediger d. ref. Gumeiude Ringenberg. (Ebd.
1411-151.) — C. vom Berg, Zur Kirch.-G. d.
ev. Gemeinde Burg an d. Wupper. (Monats-
schr. d. Borg. G.-Ver. 15, 123-27) [2609
Hubert, E., Les églises protest. du
Duché du Limbourg pend. le 18. siècle.
Étude polit. et relig. (Mémoires de
l'Acad. Roy. de Belg. Coll. in 4°.
2. S., IV, 1.) Brux.: Lebègue 1908.
388 S. 10 fr. (2610
Veeck, 0., G. d. ref. Kirche Bremens.
Brem. : Winter. 319 S. 5 M. [2611
Fiedler, M., Beitrr. z. G. d. St. Petri-
Pauli-Kirche in Eisleben, d Taufkirche
Luthers. (Mausfold. Bil. 22, 87-109.) [2612
Nletzki, A., Bilder a. d. ev. Pfarrhause
Ostpreußens im 18. Jh. (Schrr. d. Synodal-
komm. f. ostpreuß. Kirchen-G. V.) Königsb.:
Beyer. 57 S. 80 Pf. — P. Hensel, Div ev.
Masuren in ihr. kirchl. u. national. Eigeu-
art. (Schrr. d. Synodalkomm. IV.) Ebd. 1908.
719 3. 1 M. 20. (2613
f) Bildung, Literatur, Kunst.
Birt, Th., Catalogi studiosorum
Marpurg. (s. oi, 497). Fasc. 5 u. 6:
1700-1740. Marb. Univ.-Progr. 1907
u. 1908. S. 1047-282. [2614
Matrikel d. hob. Schuleu d Päd-
agogiums zu Herborn. Hrsg. v. G.
Zedleru. H Sommer. (= Nr.2251.)
Wiesbad.: Bergmann. xjv, 734 S.
18 M. [2615
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr. 18 G. Kaufmann.
Keller, L., Die Univ. Jena in ihr. Bedeutg.
f. d. Geistes-G. (Monutshfte. d. Comen.-Ges.
17, 237-45.) [2616
Büchl, A., Freiburger Studenten auf aus-
wärt. Hochschulen. (Freib. GIL 14, 128-60.)
— K. Lohmeyer, Bergische Studenten an d.
Univ. Straßburg, 1621-1793. (Monatsschr. d.
Berg. G.-Ver. 15, 156-59.) — W. Bruchmüller,
Der Typus d. Leipz. Studenten im 18. Jh.
(N. Arch. f. sächs. G. 29, 312-41.) [2617
*92
Münch, W., Die Theorie d. Fürstenerziehg.
im Wandel d. Jahrhunderte. (Mitt. d. Ges. f.
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 18, 249-64.) —
G. Huth, Mitt. üb. neues Material f. d. G. d.
franz. u. engl. Unterrichts in Ländern dt.
Zunge. (Ebd. 210-23.) [2618
Moser, Der Lehrerstand d. 18. Jh. im
vorderöst. Breisgau, 8. "Op, Nr. 30 Sägmüller;
Alemannia N. F. y, 155-57 Herm. Mayer;
Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 6,
91-94 Menghin; Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
24, 196 f. Sickinger. i [2619
Lechner, K., G. d Gymn. in Innsbruck
(s. °03, 2425). Tl. II. lIunsbr. Progr. ’08.
H 43-56. [2620
Wurzer, R., G. d. k. k. I. Staatsgymn. in
Czernowitz. Czernow.: Pardini. 286 S8.;
8 Taf. AM. [2621
Ockel, H., Die latein. Schule d. Reichsst.
Nördlingen. Auf Grund d. Schulordngn.
dargest. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u.
Neub. 34, 133-45.) - [2622
Stehle, B., Aus d. früh. Schulleben d.
Städtleins Rappoltsweiler im Ober-Elsaß 1567
-1733. (Sep. a.: Els.-Lothr. Schulbl.) Straßb.:
Straßb. Dr. u. Verlaysanst, 1908. 16S. [2633
Metzen, J., Zur G. d. nieder. Schulwesens
in d. St. Limburg (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. An, 224-43.) [2624
Fritz, A., G. d. Kaiser-Karls-Gymn. in
Aachen (s. ’07, 2517). II, 1: Das reichsstädt.
Marien-Gymn. oder Marianische Lehrhaus.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 30, 75-154.) [2625
Feise, W., Zur G. d Einbeck. Ratsschule.
Einb. Progr. "ou An. S. 33-64. [2626
Entholt, H., Das brem. Gymnas. v. 1765-
1817. (Brem. Jahrb. 22, 9-120) — W. Roth-
scheidt, Rheinische Studenten am Gymnas.
Illustre in Bremen 1610-1783. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 41, 1833-55.) (2627
Praetorius, F., Das niedere Schulwesen
Lübecks im 17. u. 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. Lob,
G. XI, 1/2.) Lob: Lübcke & N. xj, 213 8.
3 M. Vgl. Nr. 594. [2628
Stech, E., Das braunschw. Schulwesen
vor d. Einsetzg. d. Schuldirektoriums. (Dt.
Bll. f. erziehend. Unterricht. Jg. 36, Nr. 1/2.)
— Dors., Das braunschw. Schuldirektorium.
Beitr. z. G. d. Schulaufsicht. (Padag. Magaz.
Hr 355.) Langensalza: Beyer. 1158. 1 M. 50.
Rez.: Braunschw. Magaz. "00. 36 Beste. [2629
Veröffentlichungen z. G.d.gelehrt.
Schulwesens im albertin. Sachsen (s.
"Op, 2439). Tl. 3: Urkundenbücher d.
sächs. Gymnasien. II: Quellenbuch
z. G. d. Lyzeunis in Löbau. Bearb.
v. E. A. Seeliger. 1865. 6M. [2630
Mauermunn, S., G. d. grauen Klosters
zu Berlin, 1371, 1574, 1909. Berl.: Spree-
Verl. 768. 3 M. [2:31
Engelmann, Beitrr. z. G. d. Anstalt. (Kgl.
Gymun. Sorau). Sorau. Progr. 4°. 159. [2632
Wienecke, F., Üb. d. ehemal. Regiments-
schule d. Leib-Kürassier-Reg. Gr. kurt
(schles. Nr. 1). (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42,
304-14.) [2632 a
Heigel, K. Th., Die Münchener
Akademie v. 1759-1909. Münch.:
Franz. 38 S. 1 M. 50. [2633
Xenopol, A. D., Zur Logik d. G. (Hist.
Zt. 102, 473-48.) Vgl. Nr. 610. [2634
Bibliographie Nr. 2618—2682.
Schuster, Jos., Stud. z. G. d. Militär-
sanitätswesens im 17. u. 18. Jh. m bes. Be-
rücksichtg. d. kurbayer. Armee. Beitrr. z.
G. d. Medizin. 2. verb. Ausg. Münch.:
Lindauer 1903. 97 S. 2 M. 2o35
Könnecke, G., Dt. Lit.-atlas. Mit
Einführg. v. Ch. Muff. Marb.: El-
wert. 4°. xıj, 156 S.; 826 Abbildg.
u. 2 Beil. 6 M. [2636
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 13 R. M. Meyer.
Nagl, J. W. u. J. Zeidler, Dt.-
österr. Lit.-G. (8.’07,2529). Lie 30-31.
(Bd. II, 577-672) à 1 M. [2637
Sittenberger, H., Einführg. in d.
G. d. dt. Lit. m. bes. Berücksicht.
d neuer. Zeit. Wien: Deuticke 1903.
307 S. 3 M. 60. [2638
Pestalozzi, R., G. d. dt. Lohengrinsage.
(N.Jahrbb. f.d klass. Alter, etec. 23, 147-58.) [2639
Pfieger, L., Das Straßb. Münster u. d. dt.
Dichtg. Literarhist. Versuch. Straßb.: Le Roux.
39 S; 2 Taf. IM. (2640
Rausse, H., Zur G. d. span. Schelmen-
romans in Dtld. (Münst. Beitrr. z. neuer.
Lit.-G. VIL.) Münst.: Schöningh. zu, 118 S.
2 M. 40. [2641
Spiero, H., G. d. dt. Lyrik seit Claudius.
(Ans Natur u. Geisteswelt 254.) Lpz.: Teubner.
158 S. ıM. [2642
Spina, fF., Beitrr. z. d. dt.-slaw. Literatur-
beziehgn. I: Die alttschech. Schelmenzunft
„Frantova Práva“. (Prager dt. Stud. 13.)
Prag: Bellmann. xr1j,223S.m.Titelb. 6 M. [2643
Beiträge z. G. d. Zürcher. Zei-
tungswesens. Zür.: Raustein 1908.
2398. 5M. [2644
Kowalewski, G., Beitrr. z. G. d. hamburg.
Zeitungswesens. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G.
Jg. 28, Bd. 10, 61-73.) [2645
Müller, Leonh., Die Breslauer
olit. Presse v. 1742-1861. Nebst
berbl. üb. d. Dekade 1861-1871.
Bresl : Goerlich & C. 443 S. 10 M.
(45 S.: Bresl. Diss.) [2646
Stätten d. Kultur. Hrsg. v. G. Bier-
mann. Lpz.: Klinkhardt & B. 1907 f.
à 3 M. [2647
1: W. v. Oettingen, Berlin. 157 S.
2: Paul Ferd. Schmidt, Frankf. a. M.
151 S. 8: Karl Schäfer, Bremen. 136 S.
4: H. Uhde-Bernays, Rothenburg ob d.
Tauber. 131 S. 5:E.Kroker, Leipzig. 144 8.
6: A. Grisebach, Danzig. §9 S. 7: H.
Kesser, Luzern. 171 S. 8: F. Sorvaes,
Wien. 134 S. 9: O. Grautoff, Lübeck.
164 S. 10: J. A. Lux, Alt-Holland. 120 S.
11: E. Delpy, Köln. 184 S. 13: P. Kühn,
Weimar. 210 S. 14: W. Doenges, Dresden.
1498. 15: K. F. Nowack, Sanssouci. 113 N.
Kunststätten, Berühmte. Lpz.:
Seemann 1908 ff. [2648
42: W. Neumann, Riga u. Reval. 165 S.
3 M. 43: M. Osborn, Berlin. 318 S5. 4 M.
45: Horm. Schmitz, Soest. 143 S. 3 M.
Bildung, Literatur, Kunst.
Atz, K., Kunst-G. v. Tirol u. Vorarl-
berg. 2. umgearb. u. verm. Aufi.
Innsbr.: Wagner. 1048S. 21 M.50. [2649
Rez.: Zt. f. kath. Theol. 33, 37ıLf. Gepport.
Heldwein, J., Aus Kirche u. Kloster
Andechs. (Altbayer. Monatsschr. 8, 1—28.) —
S. Hausmann, Die ev. Stadtkirche zu Freu-
denstadt u. ihre Kunstschätze. Freudenst.:
Schlaetz 1908. 20 8.; 12 Taf. 3 M. 50. (2650
Wurzbach 9 A. Ve Niederländ.
kanstler Lexikon (6. Nr. 030), 11 9:
S. 609-88. 4 M. [2651
Neumann, W., Lexikon balt.
Künstler. Riga: Jonck & P. 172 S.
4 M. 50. [2652
Knackfuß, H., G. d. Königl. Kunst-
akademie zu Cassel. M. Abbildgn.
u. Handschriftwiedergaben. Cassel:
Dufayel 1908. 242 S.; Taff. ö M. [2653
Wlebalck, R., Kunsthist. Streifzüge durch
d. Nordseemarschen d. ehemal. Diöz. Bremen.
II. (Jahresber. d. Männer V. Morgenstern 7/%,
26-473) [2654
Seidel, P., Kunst u. Kunstgewerbe in d.
kgl. Schlössern. (Hohenzollern-Jahrb., Jg. 12,
240-57.) [2655
Dehio, H. u. G. V. Bezold, Die
Denkmäler d. dt. Bildhauerkunst (8.
106,2426). Ser.I, Lfg. 3-5. 220 M. [2656
Kemmerich, M., Die frühmittel-
alterl. Porträtplastik in Dtld. bis z.
Ende d. 13. Jh. Lpz.: Klinkhardt & B.
253 S. 11 M. [2657
Hertkens, J., Die mittelalterl.
Sakraments - Häuschen. Kunsthist.
Studie. Frankf. a/M.: Kreuer 1908.
Fol. 41 S.; 23 Taf. 18 M. [2658
Rahn, J. R., Schloß Tarasp.
(= Nr. 2769a.) Zürich: Fäsi & B.
40 S.; 10 Taf. 4 M. 80. [2659
Schulz, F. T., Die St. Georgenkirche
in Kraftshof. (H. 107 v. Nr. 2761.)
Straßb.: Heitz. 678.;21 Taf. 8 M. [2660
Schmitt, Frz. Jak., Die Gotteshäuser d.
bayer. Algaustadt Füssen am Lech im Bist.
Augsb. (Hist.-pol. BU. 142, 517-33.) [2661
Mettler, A., Zur Klosteranlage d.
Zisterzienser u. z. Bau-G. Maulbronns.
(Aus: Württ. Vierteljhfte. f. Landes-
G) Stuttg.: Kohlhammer. 159 8.
2 M. 50. 2662
Ehrenberg, K., Bau-G. v. Karls-
ruhe 1715-1870. Karler.: Braun.
190 S.; 4 Taf. u. 1 Plan. 2 M. 80. [2663
Heppe, H. E., „Die bischöfl. Münze“ zu
Vic a, d. S. u. ihre Wiederherstellg. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 19, 137-64; Taf. 4-6.) [264
Neeb, E., Zur Bau-G. d. St. Albanskircho
b. Mainz. M. 10 Abbildgn.; 1 Lageplan.
(Mainz. Zt. 3, 9-91.) — L. Lindenschmit u.
E. Neeb, Bericht üb. d. Ausgrabgu. d. St.
Albanskirche. Mit Taf. 2, e. Grundr. u.
3 Abbildgn. (Ebd. 92-100.) [2665
"93
Binme, H.. Althildesheim. Baudenkmäler.
Hildesh.: Olms 1903. 88 Ss. 1M. 20. [2666
Voß, G., Das Kgl. Schloß in Berlin. (Mitt.
d. Ver. f. G. Berlins Vë, Nr. 12.) [2667
Lehmann, Hans, Dasehemal. Zisterziensor-
kloster Maris stella b. Wottingen u. seine
Glasgemälde. 2., vollat. umgearb. u. verm.
Aufl. (= Nr. 2763.) Aarau: Sanuerländer.
x, 148 S.; 18 Taf. u. 1 Plan. 2 M. 80. [26658
Sillib, R., Altes u. Neues üb. d. Ahuen-
galerie auf d. Heidelb. Schloß (N. Arch. f.
d. G. d St. Heidelb. x, 53-55.) [2569
Pallmann, H., Die Kal. graphische Samm-
lung zu München 1758-1908. Münch.: Bruck-
mann. 1 M. — F. Walter, Die Kgl. graph.
Sammlg. zu Münch. in ihr. Beziehgn. zu Mann-
heim. (Mannb. G.bll. ’09, 4-6.) [2670
Wibiral, F., Das Werk d. Grazer Stecher-
familie Kuauperz. Nachtr. f. J. Wastlers
steir. Künstlerlexikon. Graz: Moser. 48 S.
4 M. 20. [2671
Hofmann, F. H., Zur Organisation d.
Nymphenburg. Porzellanfabrik. (Forschgn.
z. @. Bayerns 16, 213-19.) [2672
Scherer, Ch., Das Fürstenberger
Porzellan. Berl : Reimer. jx, 276 S.;
179 Abbild.; Taf. 18 M. [2673
Falke, O. v., Das rhein. Steinzeug.
a Bde. Berl.-Schöneb. (Meisenbach
Riffarth & Co.). Fol. 138 u. 128 S.;
20 Taf. 80 M. [2674
Roth, V., Zur Glockenkde. (Korr.-Bl. d.
Ver. f. siebenb. Ldkdo. 31, 107-9.) — B. Mer-
tens, Glockenkde. d. ev.-ref. Gemeinde Orsoy.
(Monatshfte. f.rhein.Kirchen-G.2, 1173-85.) 12675
Körner, R., Kleine Beitrr. Z. Gd Erz-
u. Glockengivßer in Hamburg. (Mitt. d. Ver.
f. hamb. G. Bd. 9, Jg. gg, 283-39; 274f. 23,
Bf.) Ders., Die Glockengirßerfamilie
Wagheven». (Ebd. Jg. 27, 450-63.) — À. Sple-
ring, Bergedorfer Zinugießer. (Ebd. Jg. 26,
299 f.) [2676
Mettig, C., Ergänzgn. zu d. Verzeichnis
baltisch. Goldachmiede, v. W. Neumann.
(Sitzungsberr. d. Gros. f. G. d. Ostseeprovinzen
Rußlands ’07, 21-24.) [2677
Westendorp, K., Die Kunst d. alten Buch-
binder auf d. Ansstellg. V. Bucheinbänden
im alten Schloß zu Straßburg "01. Hale:
Knapp. 26, 151 8. 5 M. 40. [2678
—
*
Handeck, J., Tonkünstler ans Gastorf.
(Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. in Böhm. 46, 409-
15.) — Jordan, Aus d. G. d. Musık in Mühlh.
in Th. (Jord., Zur G. A. St. Mühlh. V.) 2. Aufl.
Mühlh.: Danner 1993. 39 s. 1 M. 20.
Arno Werner, Die sichs, Kantoreien; e. Wort
z. Abwehr. (Sammelbde. d. internat. Musikges.
9, 628-33.) — A, Prümers, Berühmte Thomas-
kantoren u. ihre Schüler. (Mus.-Mayxaz. Hft. 20.)
—
Langensalza: Beyer. 23 5. 30 Pf. [2679
Diehl. W., Die Orgeln, Organistenstellen
u. Orgunistenbesoldgn. in d. alten Obergraf-
schaftagemeinden d. Großhrzgt. Hessen.
Darmst.: Waitz 190%. 78 8. [2580
Julien, J., Le Théàtre à Metz. Metz:
Sidot 190%. 41 5. [26851
schacht, W., Zur G. d. Rostocker Theaters.
(Beitrr. z. G. d. St. Rost. 5, 203-78.) (2632
"04
g) Volksleben.
uellen u. Forschungen z. dt.
Volkskde. (e '08, 2475). V: M. Höfler,
Volksmedizin. Botanik d. Germanen.
VI: E. K. Blümml, Beitrr. z. dt.
Volksdichtg. 125; 198 S. 4 M. 80
u. 7 M. 20. [2683
Rez. v. III (Kohl, Tirol. Bauernhochzeit):
Zt. d. Ferdinandeums 52, 323-23 Schissel v.
Fleschenberg.
General-Register zu d. Nachbildgn. d.
Kupfer u. Holzschnitte a. Dt. Leben d. Ver-
gangenheit in Bildern u. Monographien z.
dt. Kultur-G. M. Anh.: Textregister zu d.
Monographien. Jena: Diederich 132 S. 3 M.
— Rez. v. ’08, 2475: Ärch. f. Kultur-G. 7, 83
-86 Lauffer. [2684
- Grupp, Kultur d. Mittelalters. 2. Bearbeitg.,
8. ’08, 2477. Rez.: Dt. Lit.-Zt, ’08, Nr. 33
Steinhausen; Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr.3 G.
Ficker; Hist. Zt. 102, 845-47 Edw. Schröder;
Biet pol, Bil. 144, 76-79 Bigelmair. [2685
Rzeszowski, L., Die dt. Kolonien an d.
Westgrenze Galiziens. (Zt. f. öst. Volkskde.
14, 178-99.) [2686
Freytag, E. R., Beitrr. z. Volkskde, (s.
Nr. 675). Forts.: Inschrr. auf sächs. Münzen
u. Medaillen. (Mitt. d. Ver. f. săchs. Volks-
kde. 5, 12-33) „ [2687
Otto, E., Dt. Frauenleben im Wandel d.
Jhh. 2. verb. Aufl. (Aus Natur u. Geistes-
welt 45.) Lpz.: Teubner. 152 S. 1 M. [2638
Betting, K., Zwangsheiraten im Mittel-
alter. (Hessenland "ug, Nr. 1.) [2689
Hochzeitsgedichte, Plattdt. mecklenb., a.
d. 17. u. 18 Jh.; hrsg. v. H. Kohfeldt.
Rostock: Stiller. 3 M. [2690
Klapper, J., Sagen u. Märchen d. Mittel-
alters. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 20,
1-29.) — R. Loewe, Rübezahl im heut. Volks-
glauben. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 1-24;
151-60.) Vgl.: Th. Siebs (Mitt. d. Schles.
Ges. f. Volkskde. 20, 127-32). — V. Pogat-
schnigg, Etymol. Sagen a. Kärnten (s. Nr.
679). Forts. (Carinthia I. Jg. 99, 13-16.) —
A. Dörler, Sagen u. Märchen a. Vorarlberg.
(Zt. f. öst. Volkskde. 14, HIP. 155 ff) — d.
v. Harten u. K. Henniger, Niedersächs.
Volksmärchen u. Schwänke. Bremen: Schüne-
mann 1903. 120; 159 S. 2 M. — Sagen a.
Westfalen; hrag. v. e. Ausschuß d. Ver. f.
rhein. u. westf. Volkskde. (Ortsgruppe Dort-
mund). Güterel.: Bertelsmann. 1088. 1 M. 20.
— R. Mielke, Mühlensagen in d. Prov. Bran-
denb. (Arch. d. Brandenburgia 12, II, 124-52.)
— Wossidlo, Volkssagen üb. Rethra. (Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 5/6.) — A. Brunk,
Rad to, wat is dat! Pomm. Volksrätsel.
Stettin: Burmeister 1907. 132 S. 3 M. 40.
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. og, 27 f.
Haas. [2691
Heeger, @. u. W. Wüst, Volkslieder a. d.
Rheinpfals.. Im Auftr. d. Ver. f. bayer.
Volkskde. Bd. I. Kaiserslautern: Kayser.
xv, 304 S. 3 M. 80. — H. Heuft, Volkslieder
a. d. Eifel. (Zt. d. Ver. f. rhoin. u. westf.
Volkskde. 6, 39-44.) — F. Pradel, Schles.
Volkslieder. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks-
kde. 20, 89-103.) — P. Drechsler, Volkslieder.
(Ebd. 104-13) [2693
` 1908. 82 S.
Bibliographie Nr. 2683—2737.
Hellwig, A., Verbrechen u. Aberglaube.
Skizzen a. d. volkskundl. Kriminalistik. (Aus
Natur u. Geisteswelt 312.) Lpz.: Teubner 1908.
1 M. — Schiffmann, Dokumente d. Aber-
glsubens a. Österr. ob d. Enns. (Arch. f.
Kultur-G. 7, 31-67.) — 0O. Berthold, Volks-
rezepte. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 4,
334-39.) — K. Wehrhan, Rhein. Wachsvotive
u. Weihegaben. (Korr.-Bl. d. Ges. f. Anthrop.
39, 141-43.) — 0. Schell, Tod u. Leichen-
brauch im Bergischen. (Zt. d. Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 5, 241-78.) (2693
John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im
sächs. Erzgebirge. Beitr. z. dt. Volkskde.
Annaberg: Graser. 259 8. 3 M. 60. Rez.:
N. Arch. f. sächs. G. 30, 169f. Göpfert. 12694
Witte, K., Wie d. dt. Fürsten in alter Zeit
jagten, (Gartenlaube’07, Nr. 44.)— Alb. Becker,
Reste altgerman. Losens in d. Pfalz. (Hess.
Bl. f. Volkskde. 7, 125.) — A. Woringer, Das
Hänseln zu Sontra. (Zt. d. Ver. f. heas. G. 42,
1-11.) — J. Bender, Das Nachbarrecht in d.
Bürgermeisterei Menden a. d. Sieg. (Zt. d.
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5, 161-72.) —
Th. Schrader u. H. Nirrnheim, Scharfrichter-
pfennige. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27,
Bd. 9, 388-90.) — O. Schütte, Imperativische
Namen a. Braunschw. (Zt. f. dt. Unterr. 23,
Hft. 7.) — J. Lazarus, Zur G. d. Berliner
Humors. (Mitt. d. Ver. f G. Berl. ’08, Nr. 11.)
— M. Treblin, Kindelbiertrinken u. Hoch-
zeitsfreibier. Älte schles. Rechtsgebräuche.
(Schles. G.bll. ’09, Nr. 1-9.) [2695
Kück, E. u. H. Sohnrey, Feste
u. Spiele d. dt. Landvolks. Berl.:
Dt. Landesbuchhälg. 298S. 3M. [2696
Eiserhardt, E., Die mittelalterl. Schachter-
minologie d. Deutschen. Freiburg. Diss. ’08.
87 8. — W. Tschinkel, Volksspiele in Gott-
schee. (Zt. f. öst. Volkskde. 14, 108 ff.; 169-77.)
— K.Prümer, Der „gute Montag“ d Münster-
schen Bäckergilde. (Zt. d. Ver. f. rhein. u.
westf. Volkskde. 6, 19-23.) — M. Klinken-
borg, Üb. d. Lobetanz, (G.bll. f. Magdeb.
43, 403-9.) [2697
Bechmann, L., Zum 500j. Jubil. d. Kgl.
priv. Schützengesellschaft Kitzingen. Kitz.
[2698
Kohut, A., Die Hohenzollern u.
d. Freimaurerei. Berl.: Wunder.
263 S. 6 M. 50. [2699
Wehrhan, K., Wie erklärt sich das Volk
den Namen „Freimaurer“, u. warum ergeht
es diesen im Leben nie schlecht? Beitr. zu
d. Kapitel: Freimaurerei u. Volkskde. (Zt. d.
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 6, 1-13.) [2700
Hovorka, 0. v. u. A. Kronfeld,
Vergleichende Volksmedizin. Dar-
stellg. volksmed. Sitten u. Gebräuche,
Anschauungen, Heilfaktoren usw. Mit
Einleitg. v. M. Neuburger. Abt. 1.2.
Stüttg.: Strecker 1908. xxıj, 459 S.;
S. 1-192. [2701
Rez.: Arch. f. Kult.-G. 7, 106-8 Schelenz.
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Pau. K., Mittelalterl. Gesundheits-
plego im heut. Baden. (= Nr. 2793.)
eidelb.:Winter. 84S. 1 M. 20. [2702
Martin, A., Das dt. Volksbad in hist.
Hinsicht. ’(Veröffentl. d. Dt. Ges. f. Volks-
bäder IV, H. 3.) — Liebeschütz, Das Bade-
wesen u. d. Büdorfrage im Hrzgt. Anhalt.
(Ebd.) — A. Dachler, Baden u. Badestuben.
(Zt f. öst. Volkskde. 15, 6-18) [2703
Steinhuber, Auftreten d. Pest u. anderer
Seuchen in früher. Jahrhunderten. (Dt. Gaue,
8.) — v. Geramb, Rätselhafte Inschrift. (Zt.
d Hist. Ver. f. Steierm. 5, 161-81.) — H.
Schöppler, Pestschr. d. fr.
u. Pestgrabsteine daselbst.
Med. I.)
St. Regensburg
(Arch. f. G. d.
[2704
Schell, O., Entwicklig. d. bergisch. Hauses.
(Zt. d. er. f. Volkskde. 19, 1-12) —
Dütschke, Dio älteste Bevölkerg. d. Wupper-
tales nach ihr. Höfen. (Zt. d. Berg. G.-Ver.
41, 185-203.) — Jansen, Das Bauernhaus im
Hrzgt Oldenb. (Jahrb. f. G. d. Hrzgta.
Oldenb. 17, 53-92.) — H. Heddewlg, Der Berg
d. Butjadinger Bauernhauses. (Ebd. 138-46.)
— W. Peßler, Die Unterarten d. altsäche.
Bauernhauses. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09,
Nr. 56%) — Haupt, Von einig. bestimmt.
Aufgaben d. Forschg. üb. d. schlesw.-holst.
Bauernhaus. (Ebd.) [2705
Hornbach, L., Maler. Hausschmuck in
Tiroler Dörfern (s.'07, 2596). Forts. (Forschgn.
etc. z. G. Tiroles u. Vorarlbergs 4, 159-83.
5, 27-50) — H. E. W. Bartz, Das Haus-
richten. Eine alte Grafschafter Sitte. (Zt d
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5, 111-14)
— H. Heuft, Westfäl. Hausinschriften. (Zt
d. Ver. f. Volkskde. 19, 101 ff.) [2706
Müller, P. @., Entwicklig. d. künstl.
Btraßenbeleuchtg. in d. sächs. Städten. (N.
Arch. f. sächs. G. 30, 144-51.) [2707
Heierli, J., Entstehg. d. Schweizer Volks-
trachten. (Die Schweiz Jg. 12, Hft. 21.) —
Kassel, Über elsüß. Trachten. ' (Korr. BL d.
Dt. Ges. f. Anthrop. 38, 152-59.) [2708
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Stadien, Hist., veröff. v. Ebering (s. Nr.
711). Hft. 61 u. 65, 65 u. 68 s. Nr. 3107;
8114; 3117; 3197. Hft. 67: Rieß, Polit.
Pauls IV. [2709
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (8. ’U8,
2522). N. F. XVIII-XX u. XXII s. Nr. 2454;
2455; 2182; 2488. [2710
Abhandlungen, Leipz. hist. (s. Nr. 712).
XI s. Nr. 3023. [2711
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (s.
Nr. 714). IX-X u. XII s. Nr. 2970; 3113; 3171.
XI: Demokrat. Beweg. in Berl. Okt. 1848. [2712
Abhandlangen, Heidelb., z. mitt]. u. neuer.
G. (s. N. 716). XXIII s. Nr. 3108. [2713
Beiträge, Straßb., z. neuer. G. (8.’07, 612).
II, 1: Hensler, Verfassg etc. v. Kurmainz
um 1600. [2714
Mélanges, Godefr. Kurth, Recueil
de mémoires relat. à l’hist., à philol.
et à l’archl. 2 vol. Paris: Champion
1908. ıxxxj, 466; Liz, 460 S. [2715
(Bibl. de la Fac. de philos. et lettres de
PUniv. de Liège. Série gr. x°. Fasc. 1.) [2715
*95
Vanderkindere, L., Choix d'études
hist. Brux.: Weißenbruch. xıj,3918.;
2 Taf.; 2 Karten u. Portr. 10 fr. [2716
Treitschke, H. v., Ausgew. Schrr. 2 Bde.
4. Aufl. Lpz.: Hirzel. 337; 357 S. à 2 M. 40. [3717
Zeitschrift, Hist. (s. Nr.
Bd. CII (3. F. VD. 700 S.
Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 721).
1-2. S. 1-490. [2719
Mitteilnngen d. Inst. f. öst. G.-
forschg. (s. Nr. 722). XXX, 1. S. 1-
224. — Ergänzbd. VIII, 1. S. 1-252.
— Beiblatt: Kunstgeschichtl. An-
zeigen. '09, Nr. 1. S. 1-32. [2720
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere
dt. G.kde. (s. '08, 2530). XXXIV, 1-2.
S. 1-597. [2721
Geschichtsblätter, Dt. (s. Nr. 728).
, 3-7. S. 57-1886. [2722
'Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. Nr. 724). LVII, Nr. 1-6.
Sp. 1-272. [2728
uellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibl. (s. Nr. 727). XI, 2.
S. 245-485. [2724
Mitteilungen a d hist. Lit. (s. Nr.
729). XXXVII, 1-2. S. 1-256. [2725
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. og,
2536). XVI: 1905, Hft. 2. 8. 231-734. 24 M. [2:26
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. ’08, 604).
720).
2718
Bd. X. 269 S. Bd. XI, 1. S. 1-80. [2727
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprach-
er (s. ’08, 2537). XXXIV: ’08. 160 8.
[2728
Archiv f. Urkundenforschg. (e Nr.
733). I, 1. S. 1-166. [2729
Zeitschrift, Archival. (e op, 2538).
N.F. XV. 827 S. 12 M. [2730
Mitteilungen d. K. Preuß. Archivverwaltg.
(s. 09, 2539). Hit XII. 39 S. 1 M. 60. —
Hr XIII s. Nr.2259;, Hft. XIV s. Nr. 2288. [2731
Zeitschrift f. Numism. (s. Nr. 735).
XXVII, 1/2. S. 1-184. [2732
Revue suisse de num. (s. Nr. 736).
XIV,2u. XV, 1. S. 265-424; 1-256.[2733
Mitteilungen d. Bayer. Num. Ges.
(8. '07, 634). Hft. 26/27: '08 u. ’09.
SIS, 161 S.; 7 Taf. [2734
Vierteljahrschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 737).
XXXVII, 1. S. 1-96. [2735
Herold, Deutscher (s. Nr. 7378). XXXI,
1-5. S. 1-110. 27358
Jahrbuch f. Geneal., Herald. u.
Sphrag. (s. '07, 2637) : 1905/6.
314 S. [2736
Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 740).
VII, 1-2. S. 1-286. [2737
“96
Bibliographie Nr. 2738—2823.
Quellen u. Stadien z. Verfasug -G. d. Dt. ' S, 1338-58 u. Taf. 14-23; Sp. 103-
Reiches in Mittelalter u. Neuzeit (s. Nr. 742).
IlI, 2 s. Nr. 3043. [2738
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-
G. (s. Nr. 741). Hft. 99 s. Nr. 2530. [2739
Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f.
Rechts-G. (s. ’08, 615). XXIX, Germ.
Abt. 484 S. 12 M. 40.
Beiträge Doutschrechtl. (s. Nr 743). II, 3
-5 u. Ill, Län Nr. 2536; 2535; 2544; 2545;
2550; 3057. [2741
Mitteilungen d. K. u. K. Kriegs-
archivs (s. ’08, 616). 3. F., Bd. VI.
Mit Portr. u. 3 Beilagen.
12 M. — Suppl.: Erzhrzg. Johanns
„Feltzugserzählg.“ 1809. [2742
Vieteljahrsschrift f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. Nr. 746). VI, 1.
212 S. [2743
Abhandlungen z. Verkehrs- u. See-G. (8.
Nr. 747). II 8. Nr. 2198. "9744
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 749).
XXIX, 4. S. 441-510; 151-68. XXX, 1.
S. 1-180; 1-49. [2745
Studien u. Mitt. a. d Bened- u. Cist.-
Orden (s. Nr. 750). XXIX, 4. S. 519-773. (2746
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Er-
ziehgs.- u. Schul-G. (s. Nr. 752).
XIX, 1-2. S. 1-192. — Beihft. 17
s. Nr. 2107. [2747
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Nr. 753).
XV. 3-4. 8. 411-856. [2748
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr.
757). 1,4. S. 297-392. — Anzeiger.
XXXII, 4. S. 249-336. [2749
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u.
Lit. (e. Nr. 758). XXXIV, 3 u.
XXXV, 1. S. 425-584; 1-208. [2750
Studien z. dt. Kunst-G. (3. Nr. 760).
H. 105: Kaufmann, J. M. Niederee; H. 106
s. Nr. 3236; H.107 s. Nr. 2660; H.108: Höhn,
Münch. Landschaftsmalerei Ende d. 18 Jh.;
H. 100 s. Nr. 3053; H. 110: Rentsch, Humor
bei Rembrandt. (2751
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlen. XXX, 1-2. S. 1-154. —
Amtl. Berichte. XXX, 5-8. Sp. 113
ED [2752
Blätter, Hessische, f. Volkskde.
(s. Nr. 765). VIII, 1. 808. 2M. [2753
Mitteilungen d. Schles Ges. f.
Volkskde. (s. Nr. 766). Hft. XX. 1818.
2 M. 50. [2754
Beiträge z. neuer. G. Österreichs
(s. '08, 2555). Hft. IV: Jan. "ou.
295 S. 8 M. [2755
Forschungen z. inneren G. Österr. (s. "On,
2556). Hft. V s. Nr. 244. [2756
Beiträge z. österr. Erziohgs.- u. Schul-G.
(8. ’08, 633). Hft. X: Weiß, Theres. Schul-
reform. II. l 2157
Jahrbuch, Kunsthist., d K. K.
Zentral-Komm. (s. Nr. 770). 1908, 4.
[2740 |
420 P `
|
48. 2758
Zeitschrift f. öst. Volkskde. (s. '07,
2662). XII, 4-6; XIV; XV, 1/2. S. 99
-189; 236 S.; S. 1-80. — Suppl.-Hft.
zu Jg. XIV s. Nr. 699. [2759
Berichte u. Mitteilungen d. Al-
tert.-Ver. zu Wien (e '07, 2663).
XL, 2. S. xxıj-xxxv u. 89-189; 6 Tat.
12 M. — XLI, 1. xv S., S. 1-93;
13 Taf. 12 M. [2760
Beiträge z. Erforschg. steirisch. G.
(s. ’07, 2666) Jg. XXXVI (N. F.
Jg. IV). 332 S. 3 M. [2761
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steier-
mark (s. "op, 2658). VI, 1-3. S. 1-
128; 81 S. [2761a
Forschungen u. Mitt. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs (s. Nr. 774). VI, 1-2.
S. 1-208. 2762
Jahresbericht d. Landes- Museums-
Ver. f. Vorarlberg (s. "On, 2561).
XLV: 1907. 304 S. [2763
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen (s. Nr. 776). XLVII, 2-3.
S. 125-432; 17-52. [2764
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mäh-
rens u. Schlesiens (8.’08, 2563). XI, 4
u. XII, 1/2. S. 339-442; 1-226. [2765
Archiv d. Ver. f.siebenb. Landeskde.
(s. Nr. 777). N.F. XXXVI, 1-176. —
Korrespondenzblatt. XXXII, 1.
S. 1-80. [2766
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. ís.
’08, 2566). N.F. X, 1-3. S. 1-272.
16 Taf. [2767
Taschenbuch d. Hist. Ges. d. Kant. Aargau
(8. ’07, 2675): ’08. Vgl. Nr. 2668. [2768
Taschenbuch, Zürcher (e "og. 2571).
N. F. XXXII: og 300 S.; 3 Taf.
5 M. [2769
Mitteilungen d. Antiquar. Ges. in Zürich
(s. ’08, 2572). XXVIL 1 s. Nr. 2659. [27698
Geschlchtsfrennd. Mitt. d Hist.
Ver. f. 5 Orte Luzern etc. (s. '08, 644).
Bd. XLIII. zw, 193 S.; S. 65-192.
5 M. 60. [2770
Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern
(s. "Op, 2573) XIX, 1. xxxıj, 236 S.;
6 Taf. u. Kte. 6 M. 75. [2771
Taschenbuch Neues Berner (e ug,
2573); ’'09. 332 S.; 6 Taf. 4 M. 2771a
Forschungen z. G. Bayerns (s. Nr.
784). XVI, 4. S. 231-323. [2772
Bayerland (s. "og, 646). XIX: "og
6208. 8 M. [2773
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr.
787). XV, 3-4. S. 105-200. [2774
Archiv, Oberbayer. (s. ’07, 2689).
LTI, 3 u. LIU, 1. x, 207 S.; xxxvīiij,
416 S. — Altbayer. Monatsschr.
VIII-VII, 3/4. 152 S.; S. 1-96. [2775
Sammelblatt d. Hist. Ver. f. Ingolstadt u.
Umgebg. (8. ug, 2578). Hft. XXXI. 44 S. [2776
Vorträge, gehalten im Hist. Ver. f. Schroben-
hausen u. Umgebg. (s. ’07, 2694). R. U: ’08.
151 8. [2777
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing
u. Umgebg. (s. ’08, 2581). X: ’07. 143 5. [2778
Oberpfalz (s.’08, 2552). II:’08. 200S. [2779
dahresbericht d. Hist. Ver. f. Neumarkt
i.O. u. Umgebg. (8. ’07, 2596). LII: ’06. 115 S.;
IV: oi 170 S., 3 Taf. [27x0
, Newahrsblätter. Hrsg. v. d. Ges. f. fränk.
8. '08, SE IN a Nr. 2560. (2181
ericht d. Hist. Ver. Bamberg (8.
‘03, 652). LXVI u. Jahrb.:’08. 14, xxj,
686 S.; 5 Taf. 7 M. [2782
Archiv d. Hist. Ver. v. Untertrank.
u. Aschaffenburg (s. "og, 2584). Bd. L.
206 S. — Jahresbericht: 1907.
46 S. [2783
Jahresbericht d. Ver. f. G. d. St. Nürn-
berg (8. "a, 2585). XXXI: ’08. 75 S. [2784
Sammelblatt d Hist. Ver. Eichstätt (s.
07.2701). XXI: '07. 1068.;6 Taf. 2M.40. [2785
Zeitschriftd. Hist. Ver. f. Schwaben
u. Neuburg (s. '08, 655). 34: "ua,
213 S.; 6 Taf. 6 M. [2786
Kollektaneen-Blatt, Neuburger (s.
’08,2587). LXX: '06. 775.;3 Taf. [2787
Alt-Lauingen (s. 107, 2586). Jg. UI: 08.
102, 7 8. [2738
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. Nr.
797). XII, 3/4. S. 97-192. [2789
Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert.
in Ulm u. Se og (s. ’05, 2617).
HI 13/15. ie, [2790
Zeitschrift. f d. G. d. Oberrheins
(e. Nr. 799). N. F. XXIV, 1-2. Si
-390. [2791
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (a.
Nr. 799a). Nr. XXXI, 8. 1-64. (Verbund. m.
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [2791 a
Alemannia (s. Nr. 800). N.F. IX, 4.
S. 249-312. [2792
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Komm. (8.
»08, 2592). N.F. XII s. Nr. 2702. [2793
Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees
(8. '08, 2595). XXXVII. Mit 3 Kunst-
beil. xj, 192 S. [2794
Schau-ins-Land (s. ’08, 2596). XXXV. [2795
Beiträge z. Landes- u. Volkskde. v. Flsaß-
Lothr. (s. 08, 2597). XXXV: Beemelmans,
Verfg. etc. d. St. Ensisheim im 16.Jh.; XXXVI:
Grünberg, Zur els. Frage. (2796
Museum, Pfalzisches (s. ’08, 2599). XXV:
08. 192 8. [2797
Archiv, Neues, f. d. G. d. St. Heidelb. u.
d. rhein. Pfalz (s. ’08, 2603). VIII, 2. S. 65-
128. [2798
Geschichtablätter, Mannheim. (s. Nr. 805).
X, 1-5. 8p. 1-120. [2799
*97
Monatrschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver.
(s. Nr. 806). XVII, 1-4. 3. 1-20. [2800
Geschichtsblätter, Westpfälzische (8s. ’U8,
2600). XII: op 48 8. (2301
Mitteilungen d. Hist. Ver d Mediomatriker
f.d. Westpfalzin Zweibrück. IV s. Nr.2374. [28502
Geschichtsblätter, Nordpfälzer (8.08, 2601).
Von 96 8. [2503
Geschichtsblätter, Leininger (s. ’08, a
VII: og 96 S. [28
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. gece.
ae (s. Nr. 807). N.F. IV, Nr. 9-11. S. 213
Gart
"Archiv f. hess. G. u. Altertkde,
Ergänzgsbd.: Beitrr. z. hess. Kirch.-G.
(s. Nr. 808). IV, 1. S. 1-88. [2806
Vom Rhein. Monatsschr. d. Altert.-Ver.
Worms (s. ’08, 2607). Jg. VII: ’08. 96 S. [2807
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
(8. '08, 2608). Bd. XXXVII. 324;
19 S.; 5 Taf. 8 M. 2808
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. Nr. 818). XXVII, 4. S. 393-521.
— Röm.-germ. Korr.-Bl. II, 1-3.
Sp. 1-48. [2809
Benchichlaplartens Rhein. (s. ’08, 2610).
IX, 1-4. S. 1-9 [2510
Jahrbücher Bonner (s. Nr. 814).
CXVII, 3 u. CÅVII, 1. S. 289-430
u. Taf. 2; S. 1-176 u. 9 Taf. [2811
Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. (s.
Nr. 815). Il. 1-6. S. 1-192. [2812
Beiträge z. Li u. Kultur-G. d. Rheiu-
lande. I s. Nr. 1744. [3813
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u.
westfäl. Volkskde. (s. Nr. 816). VI,
1-2. S. 1-160. [2814
Mitteilungen d. Hist. Ver. f. d.
Saargegend. Hft. IX. Saarbrück.
316 Š. [2815
Chronik, Trier. (e Nr. 818). V, 8-8. S. 33
-128.) (2816
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. Nr. 819). Hft. 87. 202 S.
5 M. [2817
Zeitschrift d. Bergisch. G.-Ver.
(e, ’08, 2613). Bd. XLI (N.F. XXXI).
242 5. —Monatsschrift (s. Nr. 820).
XVI, Lë S. 1-96. [2818
Studien u. Quellen z. G. v. Wesel. I u.
II s. Nr. 1221; 1538. [2319
Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (s.
'08, 2614). Bd. XXX. 5008.;7 Taf. [2820
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist.
de l'Acad. R. de Belg. (s. Nr. 823).
LXXVII, 4. S. rxj-Lxxxvir); 269-308.
LXXVII, 1. S. j-vuj; 1-44. een
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. 4. R. (s. Nr. 825). VII, 4.
S. 341-449. 1 fl. 25. [2822
Verslagen en meded.d.Vereeniging
tot uitg. d. bronnen v. h. oude vader!l.
recht (a. '08,689). 5. 321-429. 2fl. [2823
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. Bibliographie. 7
*98
Analectes p. serv. à l’hist ecclés.
de la Belgique (s. Nr. 826). XXXV,
1-2. S. 1-304; vm 8. [2824
Bijdragen tot de gesch. bijzonderl. v.
het oude hertogd. Brabant (s. "09, 692).
Jg. VII u. VIII. [2825
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde. (s. ug, 2621). Bd. XLIL(N.F.
32). 188 S. 4 M. — Mitteilungen
dess. Ver. (o ’07, 2745). Jg. '06/7 u.
"07/8. 138; 123 S. à 3 M. [2826
Hessenland (s. Nr. 828). Jg. XXIII, Nr. 1
-11. S. 1-16 [2827
Zeitschrift f. vaterl. G. u. Alter-
txde. Westfal. (s. Nr. 829). Bd. LXVI:
"on 183; 199 S. 6 M. [2828
Beiträge z. G. Dortmunds u. d.
Grafsch. Mark (s. "op, 696). XVII.
358 S5. 6 M. [2829
Zeitschrift d. Vor. f d. G. v. Soest u. d.
Börde (s. "op, 2625). Hft. XXIV: Index zu
Hft. 1-21 incl. L-Z. 204S. Hft. XXV. 1298S. [2830
Blätter, Ravensberger, f. G.-, Volks- u.
Heimatskde. VIII u. IX, 1-5. Bielef.: General-
Anz. 92 S.; S. 1-36. [2831
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ost-
frieslands (s. ’08, 2627). X u. XI s. Nr. 2395;
2531 a. [2832
Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden-
burg (e '08, 2628). XVII. 3248. [2833
Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West-
falens (s. "un, 698). H. XII-XV s. Nr. 1503;
1625; 1684; 1720. XVI: Sommer, Versuch d.
Gfn. Anton v. Oldenb. z. Reorganisat. d.
Lehnswesense. [2834
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (s. Nr. 831). 1909, 1-2. S. 1
-172. [2835
Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr.
834). XII, 1-2. S. 1-192. [2836
Protokolle üb. d Sitzgn. d. Ver. f. d. G.
Göttingens (s. ’07, 2764). III, 5: oo 191 S.
2 M. 50. — Jahrbuch d. G.-Ver. f. Götting.
I. 1828. 3 M. [2837
Geschichtsblätter, Hansische (s.
Nr. aan Je XXXVI 1 300 8. 8M.
— Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver.
(8. Op, 702). IV s. Nr. 1200. |2838
Jahrbuch, Bremisches (s. "06. 2624).
Bd. XXII. 188 S. 4 M. 50. [2839
Zeitschrift d. Ver. f.hamb. G. (s. Nr.
838). XIII, 2. S. 181-420. 5 M.
Mitteilu ngen dess. Ver. (sB. Nr. 838)
XXVIII: og (Bd.X,1-160). 2 M. [2840
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. u.
Altertkde. (s. Nr. 839). XI, 1-2.
xj, 213 S. 3 M. [2841
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirchen-
G. (s. "On, 703 u. ’09, 841). R. I, H. 4:
Claus Harms’ Leben in Briefen. [2542
en Harz-Ver. (s. Nr.844).
XLI, 2. S. 187-315. [2843
Bibliographie Nr. 2824—2894.
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Herzogt.
Braunschw. (s. '07, 2768). VI: '07.
164 S.; 4 Taf. VII: "og 211 S.;
8 Taf. à 3 M. [2844
are Braunschw. (s. Nr. 845) 1909,
1-5 "1-60. [284 a
Prov. Sachs. (s. og, 706). XVIII:
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d.
“08.
159 S.; 4 Karten. 4 M. 80. [2845
Beiträge z. anhalt. G. (s. "op, 709). Hft. 11
s. Nr. 2596. Hft.12: Dreßler, Kampf Anhalt-
Cöothens geg. d. preuß. Handelspolit. 1819
-23. [2346
Jahrbuch, Zerbster (s. '07, 748). Jg. I1-IV.
63; 64; 66 8. à 1 N. [2547
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Naturwiss.
in Sangerhausen u. Umgegend (s. ’07, 746).
Hft. VI. '07. 155 8. RTE
Blätter, Mansfelder (s. ’08, 2637).
XXI: '08. 277 S. [2849
Zeitschrift d. Ver. f. thüring. G.
u. Altertkde. (s. Nr. 850). N.F.
XIX, 1. 316 S. 6 M. [2850
Beiträge z. neuer. G. Thüringens. I, 2-3
s. Nr. 1400. [2551
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb.
hist.-antiqu. Forschgn. (8. ‘08, 2638).
XXII, 8. S. 273-392. 2 M. Be
Mitteilungen d Ver. f. d. G. u.
Altertskde. v. Erfurt (s. '08, 2639).
XXIX: '08. 105 S. [2853
Mitteilungen d G.- u. Altertumsforsch.
Vor. zu Eisenberg (s. '08, 2642). Hi 24,25.
(Bd. IV, H 45. S. 217-352) 2 M. [2554
Mitteilangen d. Ver. f. G.- u. Altertkde.
zu Kahla u. Roda (e. ’08, 2641) VI, A.
S. 355-511. 1 M. 25. [2855
Forschungen, Reußische. Festschr. Weida
1908: Aderhold. 125 3. [2-56
Schriften d. Ver. f. sachs.-meining. G. u
Ldkde. (s. Nr. 852). Hft. LIX s.Nr 2411. [2557
Archiv, Neues, f. sächs. G. u.
Altertkde. (s. Nr. 858). XXX, 172.
208 8. [2858
Bibliothek d. sächs. G. u. Ldkde., hrsg. v.
G. Buchholz (s. "oi, 754). I, 3: Plathner,
Behördenorganisation etc. im Kgr. Sachsen
1813 u. 14. (2559
Beiträge z. säche. Kirch.-G. (s.
og, 2644). Hft. XXI: ’08. 172 8.
4 M. 50. [2360
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. Nr. 854). V, 1. S. 1-32.
— Jahresbericht. X1:'08.429.[2861
Jahresschrift d. Altert ver zu Plauen
(e. "op, 2646). Beilagehft. zu XX 8. Nr.2417. [2862
Mittellungen d. G.- u. Alterts-Ver. zu
Leisnig (s. '04, 2460). H. XIII. 100 S. [363
(Mitteilungen) d. Ver. f. Rochlitzer G.
(s. °06, 837). V s. Nr. 2598. [2864
Mittellangen d. Freiberger Altert.-Ver.
(e. ’03, 2649). Hft. XLIV. 158 S. 2 M. [2865
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Meißen
(s. "ON, 757). VII,2-4. 8.129-532. 33 M. [2866
Mitteilungen d Ver. f. G. Dresdens (a.
07, 3782). XXI s. Nr. 34116. — Geschichts-
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. *99
blätter (s. Nr. 855). ’08,4 u. ’09, 1 (IV,
251-311; V, 1-16). [2867
Geschlehts-Blätter, Bautzener. Wiss. Bei-
lage d Bautzener Nachrr. Mitt. d. Ges. f.
Authropologie u. Ur-G. zu Bautzen, zugl.
G.-Ver. f. Bautz. u. Umgeg. I, 1-3. [2868
Mliteilungen d. Ges. f. Zittauer G. (s. ’08,
121). Nr. V. 488. [2869
Mittellangen, Niederlaus. (s. '08, 2651).
X, 5-8. S. 263-444; 8 Taf. 2 M. [2570
Forschungen z. brandb. u. preuß.
G. (s. Nr. 859). Bd. XXI, 2. S. 337-
632; 29 S. [2871
Hohenzollern- Jahrbuch (s. '08,
724). XII: op x, 270 S.; 32 Voll-
bild. u. Beilagen. 20 M. [2872
Beiträge u. Forschungen, Urkdl., z. G. d.
preuß. Heeres (s. ’08, 762). XI: Fr. K. v.
Schmidt, Erinnergn. a. d. Leben. I:
1792-95. (2873
Alt-Berlin. Mitt. d. Ver. f. G. Berlina (s.
Nr. 863). "mä, Nr. 1-6. S. 1-137. — Ver-
zeichnisd. Mitglieder: Febr. "og. 45 S. [2874
Schriften d. Ver. f. G. d. Neu-
mark (s. Nr. 864). Hft. XXII. 127 S.
2 M. 50. [2875
d
Beitrüge z. G. d. St. Rostock (s.
08, 2653). V, 1/2. 2828. 4M. [2876
Studien, Baltische (s. "op, 2654).
N.F. XIL 217, xx S.; 2 Taf. 6 M. [2877
Jahrbücher, Pommersche (s. ’08,
728). Bd. IX. 226 S. 9 Taf. 1908.
5 M. [2878
Mitteilungen a.d. Stadtarch. etc. zu Breslau
(s. '07, 2793). IX;X: Wendt, Steinsche Städte-
ordnung in Breslau. [2879
Zeitschrift d Hist. Ges. f. d. Prov.
Posen (s. "ug, 2656). XXIII, 2. S. 149
-286. — Hist. Monatsblätter (s.
Op, 2656). IDN. op 2008. AM [2880
Monatsschrift, Altpreuß. (s. Nr.
871). XLVI, 1-2. S. 1-348. [2881
Sitzungsberichte d. Altert.-Ges. Prussia.
Hft. XXII: 1900-1904. Königsb.: Gräfe & U.
XLVIj, 564 8.; 61 Taf. [2882
Monatsschrift, Baltische (s. Nr. 875.)
LXVI, 9-12 u. LXVII, 1-4. 8. 65-270;
1-316. [2883
Sitzungsberichte d. Ges. f. G. u.
Altertkde. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands (s. "og, 2659). "og 157 S.;
6 Taf. [2884
B. Quellen und Darstellungen
‘nach der Folge der Begebenheiten.
J. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Müller, Soph., Ur-G. Europas, s. op, 2667.
Rez.: Gött. gel. Anz. ’09, 87-99 Much. [2885
Zunkovit, M., Wann wurde Mitteleuropa
v. d. Slaven besiedelt? s. ’08, 2669. Rez.: Zt.
d. Hist. Ver. f. Steiermark, 6, Hft. 1/2, 102-10
F. Koneczny, L. Niederle, J. Janko. [2886
Déchelette, J., Manuel d'archéol.
préhist., celtique et gallo-romaine.
I.: Archéol. préhist. Paris: Picard
1908. xjx, 746 S. 15 fr. [2887
Altertümer, Die, uns. heidn. Vor-
zeit (s. ’08, 2664). V, 10. S. 315-52:
Taf. 55-60. 6 M. [2888
Inh.: P. Reinecke, Grabfunde d. 3 Hall-
stattstufe a. Süddtld. (S. 315-22; Taf. 55.) —
Ders., Bronzegefiße a. hallizeitl. Funden.
(Ebd. 324-29; Tuf. 56.) — Ders., Grabfunde
d. 2. La Tenestufe a. d. Zono nordwärts d.
Alpen. (Ebd. 330-37; Taf. 57.) — Vgl. Nr. 2921.
Schmidt, Rob. Bud., Dio späteiszeitl.
Kulturepochen in Dtld. u, d. neuen paläolith.
Funde. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. 39,
15-82.) — Kossinna, Germ. Müander-Urnen.
(Ebd. 38, 165f.) [2859
Salis, A. v., Germanenbildnis. (Bonner
Jahrbb. 118, 63-74.) (2890
H
F
i
!
Obermaier, Die Gudenushöhle in Nieder-
öster (Mitt. d. Anthrop. Ges. in Wien 38,
277-94; 11 Taf.) [2891
Furrer, A., Das Refugium auf Eppenberg.
Neue Untersuchgn. (Anz. f schweiz, Altertkde.
N. F. 10, 177-90; Taf. 12.) — d. Wiedmer,
Die Grabhügel b. Subingen. (Ebd. 13-22 etc.
287-301.) — E. Bächler, Die prähist. Kultur-
stätte in d Wildkirchli-Ebenalphöhle. (Ber.
üb. d. Prähistoriker-Versammig. ’07 in Köln
65-69.) [2892
Reinecke, P., Zu älteren vor- u. früh-
geschichtl. Funden a. Altbayern. (Altbayer.
Monatsschr. 7, 39-45.) — Frz. Weber, Aus-
grabgn. u. Funde in Oberbayern: ’07. (Ebd.
8, 49-59.) — Ders., Neue Beobachtgn. z.
Altersfrage d. Hochäcker. (Korr.-Bl. d. Dt.
Ges. f. Anthrop. 39, 17-21.) — A. Vierling,
Hochäcker in d. Oberpfalz. (Ebd. 59-61.) [2893
Goeßler, P., Archl. Jahresber.: ’07. (Fund-
berr. a. Schwaben 15, 1-65.) — Schliz, Neue
Grabfunde a. d. Kultur d. Schnurkeramik in
Südwestdtid. (Röm.-germ. Korr.bl. "ma Nr. 6.)
— Ders., Heilbronn. Neolith. Landsiedlgn.
a. d. Pfahlbauzeit. (Ebd. "og, Nr. 2.) De rs.,
Frage d. Zuteilung d. spitznackigen, drei-
eckig. Steinbeile zu bestimmt. neolith. Kultur-
kreisen in Südwestdtld. (Korr.-Bl. d. Gos. f.
Anthrop. 39, 92-96.) — Ders., Stratigraphie
u. Topogr. d. neolith. Niederlassyn. im
Neckargebiet. (Ebd. 38, 162-65) — GoeBler,
Neues v. d Ringwallforschg. in \Württemb.
(Ebd. 39, 130-32.) — Rob. Rud. Schmidt,
Altsteinzeitl. Kulturstätte im ober. Donautal.
(Schwäb. Chronik d. Schwäb. Merkur "04
Nr. 323.) — Ders., Die neuen paläolith.
7*
"LO
Kulturstättend. Schwäb. Alp. (Arch. f. Anthrop.
N. F. 7, 62-71.) Eug, Fischer, Weitere
Hallstattgrabhügel b. Ihringen am Kaiser-
stuhl. (Alemannia N.F. 9, 278-92.) 2594
Gutmann, K., Über d. Stand d. Altertums-
forschg. im Oberelsaß. (Korr.-Bl. d. Ges. f.
Anthrop. 88, 71-75.) — C. Mehlir, Diluviale
Funde v. Neustadt a. d. Haardt. (Arch. f.
Anthrop. N.F. 7, 72-74.) — Schumacher, Ub.
d. archl. Karte d. Umgebg. v. Mannheim
Von Rhein 7, 12-14; 11.) Vgl. ’08, 2670. —
. Baumann u. H. Gropengleßer, Ausgrabgn.
in Ladenburg. (Mannh. G.bll. 10, 32-43.) [2395
Wolff, G., Neolith. Brandgräbrr a. d südl.
Wat ran (Korr.-bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop.
39, 72-14.) — A. Günther, Paläolith. Funud-
stellen im LoB b. Coblenz. (Ber. üb. d. Prähist.
Versammig. ’07 in Köln 87-90.) Vgl.’08, 2673.
— C. Rademacher, Prähist. Begräbnisstätten
am Niederrhein. (Ebd. 126-31.) [2896
Kramer, Neolith. Siedelg. am Südausgang
v. Leihgestern 7 km südl. v. Gießen. (Rom.
germ. Korr.bl. ’09, Nr. 3.) (2597
Windhausen, A. u. H. Hahne, Die Ein-
hornhöble b. Scharzfeld a. Harz. (Jahrb. d.
Provinzialmus. zu Hannov. "08. 39-62; 4 Taf.)
— Th. Voges, Das Skelettgrab v. Ahlum.
(Braunschw. Magaz. "Ou. Nr. 6.) — Ders.,
Die Watenstedter Steinplatte m. d. Zugangs-
öffng. (Ebd. ’09, 55-57.) [2893
Götze, A., Neolith. Hügelgräber b. Posorna,
Kr. Weißenfels. (Zt. f. Etlınol. 41, 120-24.) —
Hub. Schmidt, Der Bronzefund v. ee
Saalkreis. (Ebd. 125-27.) — H. Größler, Leit-
formen z. Erkenuung d. Alters vorgeschichtl.
Funde, veranschaulicht an ausgew. Stücken
d. Sammig, d. Ver. f. G. d. Grafsch. Mans-
fold. (Mansfeld. KLI 22, 45-62; Taf.) [2899
Götze, A., P. Höfer u. P. Zschic-
sche, Die vor- u. frühgeschichtl.
Altertümer Thüringens. Würzb.: Ka-
bitzsch. xxxj, 466 S.; 24 Taf., Kte.
20 M. [2900
Wüst, E. u. H. Hahne, Die Fundstellen
v. Weimar, Ehringsdorf u. Taubach auf
Grund eigener Grabgn. (Ber. üb. d. Prä-
historiker-Versammlg.’07 in Köln 75-86.) (2901
Näbe, F. M., Die steinzeitl. Be-
siedelg. d. Leipz. Gegend unter besond.
Berücksichtg. d. Wohnplatzfunde.
M. Beitr. v. C. Schröter. (Veröffentl.
d. Städt. Mus. f. Völkerkde. zu Leipz.
Hft. 3.) Leipz.: Voigtlünder 1908.
Ai 58 S.; 6 Taf. u. 2 Ktn. [2902
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 29 Behn.
Jacob, K., Die La Tène-Funde d.
Leipz. Gegend. Beitr. z. vorgeschichtl.
Eisenzeit d. Leipz. Tieflandsbucht.
M. 29 Taf. u. 1 Kte. (Jahrb. d. Mus.
f. Völkerkde.'07, II, 57-97; 29 Taf.) [2903
Schuchhardt, C. ete., Ausgrabgn. auf d.
Römerschanze b. Potsdam un (Zt. f. Ethnol.
41, 127-33.) — Busse, Das Graberfeld auf d.
Kesselberg b. Biesonthal, Kr. Ober-Barnim.
(Ebd. 40, 826-30.) 12904
Beltz, Über d. Stand d. vorgeschicht!.
Forschg. in Mecklenb. (Korr.bl. d. Gesamt-
Ver. 09, Nr. 2.) — Ders., Das neolith. Grab-
feld v. Ostorf b. Schwerin. (Arch. f. Anthrop.
N.F. 7, 265-756.) [2905
|
Bibliographie Nr. 2894—2939.
Walter, E., Üb. Altertümer u. Ausgrabgn.
in Pommern: '0%. (Balt. Stud. N. F. 12, 213-17.)
— A. Stubenraauch, Bericht üb. e. Hausurne
v. Obliwitz. (Ebd. Beil. xjv-xvrj.) — A. Haas,
Fund e. Steinhammers an d. Westküste d.
Halbinsel Mönchgut. (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. ’08, 177-80.) [2%:6
Reche, 0., Zur Anthropologie d jünger.
Steinzeit in Schles. u. Böhmen. (Arch. f.
Anthropol. N.F. 7, 220-37.) [2907
Hollack, E., Vorgeschichtl. Über-
sichtskarte v. Ostpreuß. 1: 300000.
Farbdr. Nebst Erläutergn. Berl.:
Flemming. Leem, 2348. 7M. [2908
Rez: Altpreuß.Monatsschr. 46, 282-96 Kemke.,
Brinkmann, A., Bericht üb. Ausgrabgn.
in Östpreuß. 1900-1902. (Sitzungsberr.d. Altert.-
Ges. Prussia 22, 250-95; Taf. 42-46.) — A.
Bezzenberger, Fundberichte. (Ebd. 1-193;
Taf. 1-17.) — d, Heydeck, Denel (Ebd. 194-
249; Taf. 18-42) — F. E. Peiser, Desgi.
(Ebd. 310-46; Taf. 45, 49-52.) — E. Hollack,
Desgl. (Ebd. 347-64; Taf. 12, 48, 53-55.) —
K. Stadie, Desgl. (Ebd. 365-54; Taf. 56.) —
H. Kemke, F. E. Peiser u. E. Hollack,
Hügelgräber b. Sorgenau, Kr. Fischhausen.
(Ebd. 296-309; Taf. 47 f.) — H. Kemke, Hügel-
graber im nordwestl. Samland. (Ebd. 385-425;
Taf. 57-59.) [2909
b) a ngen Roms.
Sadee Einbruch d. Kimbern
ins ST 102 v. Chr. (Bonner
Jahrbb. 118, 100-120.) [2910
Fabricius, E., Zur Ariovist-Schlacht. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 7-17.) [2911
Wilisch, E., Der Kampf um d. Schlacht-
feld im Teutoburg. Walde. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. etc. 23, 322-53; 528.) — J. Hahn,
Die Schlacht im Teutoburg. Walde. Hamb.:
Schloeßniann. 48 S.; Kte. 50 Pf. — E. Schier-
hoiz, Die Örtlichkeit d. Varus-Schlacht.
Feldkirch: Unterberger. 1 M. 50. — J. Nase,
Die Ortsbestimmg. f. Aliso u. Teutoburg.
Witten: Pott. 1333. Rez.: Hist. Vierteljschr.
12, 406-8 Nöthe. [2912
Huverstuhl, W., Die Werdape- Fossa
Drusina. Antwerp.: Broel & S. 1908. 32 S.;
2 Ktn. Vgl. ‘08, 755. [2913
Limes, Der Obergerm.-Raet. (s.
"08, 2683). Lfg. XXXI 140 S.;
17 Taf. u. 1 Kto. 16 M. [2914
Inh.: E. Ritterling, Das Kastell Wies-
baden. Nach älter. Untersuchgn. d. Altert.-
Ver. Wiesbad. bearb. (Sep.: 24 M.)
Helmke, P., Ber. üb. d. Untersuchgn. u.
Arbeiten an d. Kapersburg: ’07. (Quartalbll.
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hoss. 4, ’08, 248
-58.) [2915
Schwerzenbach, K. v., Röm. Bauten in
Bregenz. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 191.) —
Frz. Lorger, Reste röm. Bauten nächst St.
Marein b. Erlachstein in Steiermark. (Ebd.
192-94.) — Nowalskl, A. Proksch, W. Ku-
bitschek, Adf. Friedrich, Die röm. Wasser-
leitg. nach Wien. (Ebd. 2, 20-27.) — W. Ku-
bitschek, Röm. Funde in Wels. (Ebd. 27-37.)
— A. v. Jaksch, Neue röm. Inschrr.-Steine
a. Kärnten. (Carinthia I, Jg. 98, 185f.) [2916
Deutsches Altertum.
Tatarinoff, E., Röm. Gebäude b. Nieder-
gösgen, Solotburn. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
N.F. 10, 111-23: 213-23 ) [2917
Frank, C., Röm. Straßenforschg. am bayer.
Iller-Donau- Winkel. M. 4 Straßunkarten. (Dt.
Gaue 9.) — Jul. Schuster, Üb. e Fund v.
Regenbogenschisselchen in Westerhofen.
(Reiter. z. Anthrop. u. Ur-G. Bayerns 17, 37-
39.) — M. Bencker, Röm. Funde in d. Sammlg.
d Hist. Ver. zu Günzburg (s. ’08, 26.4). II.
Günzb. Progr. ’08,41 S. — @. Wagner, Unsere
rom, Ausgrabgn. (Alt-Lauingen Jg. III.) —
J. Wölfle, Tupferstempel u. Gefaßinschrr. auf
Terra sigillata in Neuburg u. Umgebg. (Neu-
burg. Kollektanvenbl. 70, 17-55 u. 62;
3 Taf.) [2913
Gradmann, R., Röm. Getreidefunde v.
Batzingen. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop.
39, 33-36.) — F. Haug, So:catengrabsteine in
Baden-Baden. (Röm.-Germ. Korr.bl. '09,
Nr. 2.) [2919
Hiidenbrand, F. J., Bam. Funde a. d.
klein. Pfaffengasse zu Speyer, von Hart-
hausen, Jockgrim, Kirchheimbolanden, Herx-
heim. (In: Pfalz. Museum Jg. XXIV.) [2920
Körber, Bom. Inschrr. in Mainz. (Röm.-
Germ. Korr.bl. ’09, Nr. 3.) — K. Schumacher,
Bronzekopf e. Kultbildes d Rosmerta - Maia
a e. Tempel b. Finthen, Kr. Mainz. (Alter-
tümer a. heidn. Vorz. 5, 338-41; Taf. 58) —
Ders, Gesichtsgefäße a. röm. Zeit. (Ebd. 342
-47; Taf. 59.) — Ders., Kapitäle rom. u.
früuhmittelalt. Zeit. (Ebd. 3183-52; Taf.60.) [2921
Mitteilungen üb. röm. Funde iu Heddern-
heim. IV, 8. 03,771. Rez.: Hist. Vierteljschr.
11, 531-36 H. Nothe. — A. Biese, Die Gi-
gantensiulen u. ihre Lit. seit Entdeckg. d.
Heddernh. Säule. (Einzelforschgu. üb. Kunst
etc. zu Frankf. 1, 17-31.) — Kropatscheck,
Zwei rom. Amulette. (Röm.-Germ. Korr.bl.
09, Nr. 2.) [2922
Oxé, A., Zwei Frühjahr ’08 in Bingen ge-
fund. Inschrr.-Steine. (Mainz. Zt. 3, 103-5.) —
H. v. Behr, Die Porta Nigra in Trier. (Aus:
Zt. f. Bauwesen.) Trier: Linz 86 S. 2 M. —
W. Deuser, St. Matthias b. Trier. Reste röm.
Grabdenkmäler. (Röm.-Germ. Korr.-Bl. ’09,
Nr. 1.) — Schoop, Soller u. Hoven b. Düren.
Rom. Wasserleitg. Rum. Gräber. (Ebd. On,
Nr. 5.) — H. Lehner, Röm. Marmorkopf a.
Schwarzrheindorf. (Bonner Jahrbb. 118,
121-33') ` (2923
Ox&, A., Die älteste Truppen-
verteilg. im Neußer Legionsläger.
(Bonner Jahrbb. 118, 75-99.) [2924
Goerner, E., Germanien u. Rom im 1. u.
2.)h.n.Chr. sowie Novaesium, das im Auftr.
d. Rhein. Provinzialverbandes e Bonner
Prov.-Mus. 1887-1900 ausgegrabene Legions-
lager. Neuß: Noack. 116 S. 2 M. [29:4a
Holwerda, J. H., Lugdunum Batavorum
of Practorium Agrippinae. (Bijdragen v. vaderl.
geschied. etc. 4. R., 7, 341-56.) Vgl. Nr. 923.
— P. J. Blok, Naschrift. (Ebd. 357-61.) —
J. Huizinga, De Romeinsche mijlpaal van
Monstor. (Ebd. 362-84.) [2925
Kropatscheck, Oberaden. Ausgrabgn. im
Römerlager: ’08. (Röm.-Lerm. Korr.-Bl. ’09,
Nr. 1.) — Dragendorff, Zu d. Funden a. d.
Lager im Habichtswalde. (Ebd.) — F. Knoke,
Erwiderg. u. Antw. v. Drag. (Ebd.Nr.3.) [2926
Eichhorn, G., Der Grabfund zu Dienstedt
b. Remda, Grhzgt. Sachs.-Weimar. (Zt. f.
Ethnol. 40, 902-14.) [2927
*101
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Poupardin, R., Fragmends d'un
ancien ms. du Breviarium d'Eutrope.
(Bibl. de l'École des chartes 70,
105-8.) [2928
Eckerth, W., Das Walthorlied. Gedicht
in mhdt. Sprache. M. Anh. üb. d. Schrift-
denkmale z. Walthersage u. d. Walthersage.
2. vorm. Auti. Halle: Niemeyer. 195 S.5 M. [2929
Beck, J. W., Ekkehards Waltha-
rius, e. Kommentar. Groning.: Nord-
hoff 1908. 172 S. 3 M. 50. [2929a
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 51/52 F. Kuntze
u. Entgegng. v. B. m. Antwort v. K.: Ebd.
’09, Nr. 6.
Boer, R. C., Untersuch. üb. d.
Ursprg. u.d. Entwicklg. d. Nibelungen-
sage (s. '07, 843). Bd. III. 1908.
191 S. 8 M. [2930
Brockstedt, G., Das altfranz. Siogfridlied ;
Rekonstruktion. M. Schlußwort: Zur G. d.
Siegfridsage. Kiel: Cordes. x1j, 1758 8M.
— E. Stricker, Floovant u. Nibelungensage.
(Zt. f. dt. Philol. 41, 31-58.) — W. Treu, Der
Gotensang: Theoderich d. Gr. im Vergl. z.
dt. Heldensage: Dietrich v. Bern. Dresd.:
Pierson 1903. 44 N. 1 M. [2931
Reber, B., Zur Frage d. Aufenthaltes d.
Hunnen u. Sarazenen in d Alpen. (Mitt. d.
K. K. Geogr. Ges. in Wien 50, 293-311.) [2932 -
Nagl, M. A., Galla Placidia. (Stud. z. G.
u. Kultur d. Altert. II, 3.) Paderb.: Schöningh
1908. 6s S. 2 M. [2933
Loncao, E., Fondazione del regno
di Odoacre e suoi rapporti con l'Ori-
ente. Scansano: Tessitori 1908. [2934
Blasel, C., Die Wanderzüge d.
Langobarden. Beitr. z. G. u. Geogr.
d Völkerwanderungszeit. Breal :
Müller & S. xjx, 133 S. 3 M. 50. [2935
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr. 12 Ldw. Schmidt.
Festa, N., Note preliminari su
Longibardos. (Byzant. Zt. 16, 431
-53.) [2936
Perrenot, Th., Les Fitablissements bur-
gondes dans le pays de Moutbcliard. Montbel.
1304. 141 3. — Ders., Les Alamans et les
Burgondes dans la troute de Bulfort vers la
fin du 5. siècle. Belfort: Devillers 100s.
14 8. [2937
d) Innere Verhältnisse.
Fischer, H., Grundzüge d. dt. Altertakde.
(Wissensch. u. Bildg. 40.) Lpz.: Quelle & M.
1908. 135 5. 1 M. [2933
Brunner, H., Üb. d. Alter d. Lex
Salica u. d. Pactus pro tenore pacis.
(Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt.
136-79.) Vgl. ug, 795. [2939
Rez.: N. Arch. 54, 560-62 M. Kr.
"LOS
Hilliger, B., Alter u. Münzrech-
nung d. Lex Salica. Eine Antikritik.
(Hist. Vierteljschr. 12, 161-211.)[2939 a
Ricci, F., Note sùr les tarifs de
la Loi salıque. (Rev. hist. 100,
311-25.) 2940
Stouff, L., L’Interpretation de la
loi Poman des Wisigoths dans les
formules et les chartes du 6° au 11°
siècle. Montpellier 1908. 278. [2941
Halban , v., Das rm. Recht in d. germ.
Volksstaaten, a ug, 798. Rez.: Zt d. Sarv.-
Stiftg. 29, G. A., 353-87 Rintelen; Mitt. a. d.
hist. Lit. 36, 138-40 Vorberg; Lit. Zbl. '08,
Nr. 31 0. [2912
Rietschel, Untersuchgn. z. G. d. germ.
Hundertschaft, s. un 800. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 12, 109-104 Sevliger. [2943
Hoffmaun, H. v., Entscheidg. üb. Krieg u.
Frieden nach german. Recht, s. '08,801. Rez.:
Hist. Zt. 103, 103-5 Heldmann. [2944
Dopsch, A., Die ältere Sozial- u.
Wirtschaftsverfassg. d. Alpenslaven.
Weimar: Böhlau. 179 S. 4M.80. [2945
Fleischmann, Altgerm. u. altröm. Agrar-
verhältnisse, s. '08, 2721. Rez.: Viertoljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 277f. v. Below. [2946
en K., Die Großhufen d. Nord-
germanen, e. "OR, 2722. Rez.: Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch. -G.6, 278 v. Below; Zt. f. öst.
Volkskde. 14, 220-23 Dachler. 2947
Olshausen, O. etc., Eisengewinnung in
" vorgeschicht!l. "Zeit, (Zt. f. Ethnol. 41, 60-72;
>6-107.)— H. Grosse, Brandgruben b. Dabern
u. Groß-Bahren im Kreise Luckau. (Ebd.
12-86.) [2948
Willers, Neue Untersuchen. üb. d. ròm.
reg v. Cupua u. v. Nordgermanien,
B. 2723. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 426-
2x Nethe: Lit. Zbl.’08, Nr.29 A HR: Dt. Lit.-
Ztg. "08, Nr. 51,52 Schumacher. [2949
Haupt, Au Die älteste Kunst ins-
bes. d. Baukunst d. Germanen v. d.
Völkerwanderg. bis zu Karl d. Gr.
Lpz.: Degener.. 259 S.; 50 Taf.
20 M. [2950
Drolshagen, C., Primitive Han:lgeräte a.
d. Steinzeit Neuvorpomimerus u. Kügens.
(Pomm. Jbb. 9, 15-48; 9 Taf.) [2951
Braune, W., Der german. Tempel.
(Beitrr. z. G. d. dt. Spr. u. Lit. 35,
1-123.) [2952
Pokorny. J., Ursprung d. Arthursage.
(Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 39, 90-120.) [2955
Levison, W., Entwicklg.d. Legende
Severins v. Köln. (Bonner Jahrbb.
118, 34-53.) [2954
Falk, F., Älteste Zeit d. Christentums zu
Mainz u. am Mittelrhein im Anschluß an d.
Fuude zu St. Albar ¿Katholik 59, 37-57. [2955
i
Bibliographie Nr. 2939 a—3003a.
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Adihoch, B. F., Zur Vita S. Romani
Dryensis. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden 28, 267-87; 506-2353; 29, 103-20 etc.
537-96.) [2:56
Crivellucel, A., Ancora di una pretesa
opera „Determinatione provinciarum Italias“
de Secolo VIL, vgl. "ui, 2891. (Studi stor.
17, 283-88.) [299i
Höfer, P., Wider alte u. neue
Legenden. (Zt. d. Ver. f. thür. G. ete.
N.F. 19, 275-316.) Vgl ga, 2735:
Größler. [2958
Stein, H., La mort de Childéric II.
(Moyen Age 21, 297-309.) [2959
Weber, Pa Merkwürd. Grab e. neuen
bajuwarisch. Reihengraäberfeldos. (Altbayer.
Monatsschr. 7, 399-101.) [2950
Rübel, Frink. Eroberungs- u. Siedlunga-
system im Elisa8. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
‘08, Nr. ai [2961
Wentzcke, P.. Elsüss. Königspfalzen Kirch-
heim u. Marlenbeim. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N.F. 24, 18-28.) [2.01 a
Naumann, Zur Siedigs.-G. d. Finne. (nt.
G.bIl. 10, 85-87.) [2362
b) Kurolingische Zeit.
Bondois, La translation des saiuts Marcellin
et Pierre. us sur Einhard et sa vie
polit. 827-834, s. "ou, 2732. Kez.: Bibl de
l’Ecole des SE 69, 203-5 Levillain; Hist.
Vierteljschr. 11, 278 F. Kurze; Mitt. a. d.
hist. Lit. 36, 397-99 Hahn. [2963
Lahaye, L., Un diplöme de Charles le Gros
1. Sept. 837. (Melauges G. Kurth, 53-60.) [2964
Hartmann, L. M., Italien u. d. frank.
Herrschaft, a ’08, 2738. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. 36, 401-4 Hahn; Dt. Lit-Ztg. ‘09,
Nr. 3 Werminghoff; Engl. hist. rev. 23, 761 f.
Brooks; Riv. stor. it. `08, 472-75 Cipolla. [2965
Lokys, G., Kampfe d. Araber m. d. Ka-
rolingern bis z. Tode Ludwigs IL, 8. ’08. 837.
Rez.: Hist. Zt. 102, 352-54 Perels. (2966
Sepp, B., Wann wurde Pippin König:
(Altbayer. Monatsschr. 8, 84-87.) [2:57
Heilmann, S., Desiderata. (N. Arch. 34,
208f) — G. Kentenich, Ada ancilla dei.
(Trior. Chron. 4, 145-50.) [2868
Fritz, A., Grab Karls d. Gr. nach d. v.
W.J.M. Mulder S.J. herausgegeb. Fraszmen-
ten e. Chronik Dietricha v. Nieheim. (Zt. d
Aachen. G.-Ver. 30, 477-79.) Rez. v. "D, 839
(Buchkremer): Westdt. Zt. 27, 172-4
Rathgens. 12969
(reinacher, A., Anschaugn. d.
Papstes Nikolaus I. üb. d. Verhältn.
v. Staat u. Kirche. (X v. 2722.) Berl.:
Rothschild. 69 S. (Subskr.-Pr. 2 M.;
Einzelpr. 2 M. 40.) [2970
Csänki, D., Arpad u. d. Arpäden.
Hist. Gedenkbuch. Budap.: Franklin
1908. 4°. xvı], 396 S. 125 Kr. [2971
Fränkische Zeit.
Kenner, F., Ort Lage d. ältest. Kirchen
v. Wien. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. zu Wien.
41, 1-9.) [2972
Thomas, C. L., Der nordwestl. Zug d.
erst. Stadtmauer v. Frankf. a M. (Einzel-
forschgn. üb. Kunst- u. Altertumsgegenstände
zu Frankf. 1, 162-79.) [2973
Depoin, J., Études sur le Luxembourg A
l'époque caroling. (Ons Hemecht XI-XV.) [2974
Benkert, Die Oldenborg b. Horstmar-Laer,
Bez. Münster. (Zt. f. vatorl. G. etc. Westf.
66, I, 39-90; 3 Pláne.) [2975
Hofmeister, Die Pipinsburg u. Verwandtes.
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 2.) [2976
c) Innere Verhältnisse.
Conrat, M. (Cohn), E. Traktat üb.
roman.-fränk. Ämterwesen. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. 29, G. A. 239-60.) [2977
Poupardin, R., Fragments du
recueil perdu de formules franques
dites Formulae Pithoei. (Bibl. de
l'Ecole de chartes 69, 643-62.) [2978
Seckel, E., Studien zu Benedictus
Levita (s. "op, 973). VII, 1. (N. Arch.
34, 319-81.) | [2979
Coneilia aevi Karolini. I, 2. Rec.
A. Werminghoff. (Tl. v. 2246.)
Hahn. xj S. u. S. 467-1015.
[2980
Hannor.:
19 M. 50.
Eiten, G., Unterkönigtum im Reiche d
Merowinger u. Karolinger, s. Nr. 995. Rez.:
Hist. Zt. 103, 107-12 Stengel. [2981
Stutz, U., Das karoling. Zehnt-
gebot. Zugl. Beitr. z. Erklärg. v.
c. T u. 13 d. Kapitulars v. Heristall.
(Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, G. A., 180-
224.) [2982
Rez.: N. Arch. 4, 563 M. T.
Rübel, K., Die Westhofener Reichsleute.
(Beitrr. 2. G. Dortmunds 17, 354-58.) [2983
Voigt, K., Die Königl. Eigen-
klöster im Langobardenreiche. Gotha:
Perthes. 1748. 3 M. [2984
Hartmann, L. M., Grundherrschaft
u. Bureaukratie im Kirchenstaate v.
8. bis zum 10. Jh. (Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 142-58.) [2985
Poupardin, Institutions polit. et ad-
ministrat. des principautés lombardes de
l’Italio me£ridion. 9.-11. siècle, wa ’07, 2916.
Rez.: Bibi. de l'École des chartes 69, 207 f.
Chalandon; Arch. stor. it. 5. Ser., 41, 398 f.
Schipa; Lit. Zbl. '08, Nr. 37 Fed. Schneider;
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 181f. L. M. Hart-
mann ; Hist. Vierteljschr. 12, 411-13
Caspar. [2986
Zimmer, H., Über direkte Handels-
verbindgn. Westgalliens m. Irland
im Alter. u. früh. Mittelalter.
(Sitzungsberr. d. preuß. Akad, og,
363-400; 430-76; 543-80; 582-613.)
Auch separ. käufl. Berl.: Reimer. [2987
"JOS
Poelman, H. A., Geschiedenis van d.
| handel v. Noord-Nederland gedurende het
Merov. on Karoling. tijdperk, s. Nr. 997.
Rez.: Hans. G.bll. 36, 292-96 Wilkens; Lit.
[2988
Zbl. ’09, Nr. 36 Schillmann.
Caspar, E., Zur ältest. G. v. Monte
Cassino. (N. Arch. 34, 195-207.) [2989
Kelle, J., Bestimmgn. in Kanon 19
d. Legationis edictum v. J. 789.
(Sitzungsberr. d. Wien. Akad. CLVI,
9.) Wien: Hölder. 16 S. 45 Pf. [2990
Flicoteaux, E., Un problème de littérature
relig.: Les „Eclogae do officio missae"
d'Amalaire. (Rev. bènédict. 25, 304-20.) [2991
Poncelet, A., Lettre de st. Jean évêque
de Cambrai à Hinemar do Laon. (Anal.
Boll. 27, 334-90.) [2992
Walsh, T. A., Irish Saints in Belgium.
(Eccles. Review 39, ’08, 122-40.) [2993
Weber, G. A., Angebl. Grab d. hl. Em-
meram. (Stud u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 29, 156 62; 442-50; 621-30) Vgl. ’07,
2838 u. '08, 2752. , [2994
Sepp, B., Zur Chronologie d.
Dingolfinger u. Neuchinger Synode.
(Altbayer. Monatsschr. 8, 26-29.) [2995
Eigl, L., Walahfried Strabo. E. Mönchs-
u. Dichterleben. (Stud. etc. a d. Kirchengesch.
Seminar d. Theol. Fakult. Wien II) Wion:
Mayer 1908. 63 S. 1 M. 50. [2996
Schmitz, W., Alcuins ars grammatica, d.
latein. Schulgrammatik d. karoling. Re-
naissance. Greifswald, Diss. "op $6 S. [2997
Paulus Diaconus, Gedichte. Krit.
u. erklär. Ausg. v. K. Neff. (Quellen
etc. z. lat. Philol. d. Mittelalters
III, 4.) Münch.: Beck 1908. xx, 2315S.;
Taf. 10 M. [2998
Rez.: Lit. Zbl. "op Nr. 9 M. M.
Klapheck, R., Karls d. Gr. Pfalzkapelle
zu Aachen. Genesis ihr. Grundrißdisposition.
Bonu. Diss. 62 S. [2999
Gradmann, Fine karolingische Kirchen-
basilika. (Korr.bl. d Gesamt-Ver.’09, Nr.2.) [3000
3. Zeit der sächsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Hrotsvithae opera ed. Strecker, s. ’07,
935. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. wu, Nr. 20 Manitius:
Zt. f. dt. Philol. 41, 61-66 Lundius. [3001
Kolberg, Die v. Silvester II. hrsg. Passio
S. Adalberti, s. On, 2769. Rez.: Anal. Bolland.
27, 476 f. Moretus; Altpreuß. Monatsschr. 46,
119-21 Voigt. [3002
Kohlmann, Ph. W., Adam v. Bremen, e.
Nr. 1020. Rez.: N. Arch, 34,550. O. Holder-
Egger; Brem. Jahrb. 22, 166-69 v. Bippen; Dt.
Lit.-Ztg. "Ou, Nr. 34 Behmeidler; Lit. Zbl.
09, Nr. 34 Behrmann. [3003
Krabbo, H., Nordeuropa in d. Vorstellg.
Adams v. Bremen. (Haus. G.bll. 36, 37-51;
2 Ktn.) [3003 a
‚104
Bloch, H., Zur Überlieferg. u.
Ents ss: -G. d. Chronicon Ebers-
heimense. (N. Arch. 34, 125-73.) [3004
Marquardsen, A., Erzbisch. Adal-
bert v. Bremen u. sein Geschicht-
schreiber. Progr. Altona "os 4°.
6 5S. [3005
Tangl, Die Vita Bennonis u. d. Regalien-
u. Spolienrecht, s. "On, "70. Rez.: Mitt. d.
Ver. f. G. u. Ldskde. v. Osnabrück 32, 343-
49 B. Krusch. [3006
Exkurse z. d. Diplo-
men Konrads Il. (N. Arch. 34, 67-
123; 383-426.) [3007
Recueil des actes de Philippe Ir
roi de France (1059-1108) publié par
M. Prou. Paris: Klincksieck 1908.
4°. CCL, 567 S. 8 Taf. 30 fr. [3008
Rez.: Mitt. d. Iust. f. öst. G furschg. 30, 158-76
Erben; Gott. gel. Anz. ’09, 353-55 Cartellieri.
Kulot, H., Zusammenstellg. päpstl.
Grundsätze (Dictatus papae) im Re-
gistrum Gregorii VIIL in ihr. Ver-
hältnis zu d. Kirchenrechtssammlgn.
d. Zeit. Diss. Greifsw. "On 79 S. [3009
Bresslau, H. ?
Pivano, S., Da Berengario I ad Arduino.
(Arch. sator. it. 5. Ser., 43, 111-23.) Vgl.
Nr. 1031. [3010
Kaemmel, 0., Besiedelg. d. dt.
Südostens v. Anfange d. 10. bis geg
Ende d. 11. Jh. (Progr.) Lpz.: Dürr.
An. 54 S. 2 M. 5%. [3011
Cohn, W., Die Ungarnschlacht 955.
(Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. '09,
Nr. 64.) Vgl. Nr. 1032. — Wl
Cohn, Desgl. vr de z. G. Bayerns
16, 283-86) \ os, 877. — K. v.
Wallmenich, Eet (Oberbayer.
Arch. 54, 283-86.) [3012
Parisot, R., Les Origines de la
Haute-Lorraine et sa prem. maison
ducale, 959-1033. (Sep. a.: Mém. de
la Soc. d’archl. lorr.) Paris: Picard.
614 8 [3013
Rez.: Moy. Age 13, 208-11 Poupardin.
Fijalek, J., Úb. d. letzten Lebensschick-
sale u. d. Grab d. bl. Adalbert. Polnisch.
(Ateneum Polskiego '08, März.) [3014
Koch, Hugo, Die Ehe Kaiser
Heinrichs II. m Kunigunde. (Göürres-
Ges. Sektion f. Rechts- u. Sozialwiss.
V.) Köln: Bachem. 208. 1M.20. [8015
Drehmann, Papst Leo IX. u. d. Simenie,
s. ‘Us, 2778. (Tübing. Diss. ’08.) Rez.: Hist.
Zt. 102, 355-59 E. B; Lit. Zbl. "og, Nr. 23
Fed. Schneider, Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 25
\Werminghoff. [3016
Meyer v.Knonan, @.,Jahrbb. a Dt.
Reiches unter Heinrich IV. u. Hein-
rieh V. (s. 08,2779). VII: 1116(Schluß)
Bibliographie Nr. 3004—3061.
-1125. (= Nr. 2337a.) Lpz.: Duncker
& H. xuj, 413 S. 11 M. [3017
A. Zimmermann, Die Regierg. Hein-
richs IV. im Urteile d. neuest. Bisgraphen.
(Kutholik 35, 125 33.) — Rez. v. VI: Hie
Zt. 102, 3593-61 Bernheim.
Meine, 0., Gregors VII. Auffassung
v. Fürstenamte im Verhältnis zu d.
Fürsten s. Zeit. Diss. Greifsw. "up
68 8. [3018
Ders, Welche Stellung weist Gregor VII
zufolge sein. Auffassg. v. Fürstenamte d
Fürsten zu: (Hist.-pol. BIL. 143, 743-54.) |301sa
Predeek, Gregor VII., Heinrich IV. u d.
dt. Fürsten im Investiturstreit, 8. '08, 54.
Rez.: Hiat. Zt. 101, 6135-21 E B. KAN
Dammann A., Sieg Heinrichs IV.
in Kanossa. Krit. Untersuchg. ís. `08,
2782). Tl. II: Der Annalist v. St.
Blasien (Berthold), Donizo v. Kanossa,
d. Jahrbb. v. Augsburg u. d. Papst-
brief Reg. IV, 12 u. 12a. 176 S.
3M. [3020
Monod, B., La question des investitures
à l’entrevue de Chäluna 1107. (Rev. hist.
101, 80-87.) (3021
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Bloch, H., Die elsäss. Annalen d. Staufer-
zeit, s. Nr. 1042. Rez.: Zt. f. G. d Oberrh.
N. F. 24, 319-63 Hampe; Hist. Zt. 103, 387-91
Brandi; Hist. Vierteljschr. 12, 413-21 Si-
monsfeld. [3022
Schmeidler a EN
d. 12. u. 13. Jh. Beitr. z. Kultur-G
(= Nr. 2711.) Lpz.: Quelle & M. 88S
(Subskr.-Pr. 2 M. 20. Einzelpr.:
2 M. 75.) [3023
Bachmann, A., Geschichtswerk d.
Klosters Sazawa. (Zt. d. Dt Ver. f.
G. Mährens u. Schles. 13, 25-59.) [3024
Schmeidler, Slavenchronik Helmollds.
(Forschen. z. brandb. u. pr. G. 21, Sitzunzs-
berr. 17) [5024 a
Chronicon univers. anonymi Lau-
dunensis 1154-1219); hrsg. v. A. Car-
tellieri, bearb. v. W. Stechele.
Lpz.: Dyk. 86 S. 2 M. 50. [36025
Rez.: N. Arch. 34, 555 O. Holder-Egger.
Strnadt, J., Chronicon Austriacum
Mellicense. (Forschgn. z. G. Bayerns
16, 294- 303.) [3026
Reuss, R., Une page de l'histoire du Hortus
Deliciarum. (Mitt. d. Ges. f. Erhalte. d. ge-
schichtl. Denkmäler im Fls. 22, 231-35.) [30237
Brassinne, J., Contribution & l’etude de
la troisième continuation du Gesta abbatum
trudonensium. (Aus: Bull. de la Soc d'art
et d’hist. du diocèse de Liège XV.) Lirve:
Cormaux. "Ss 1 fr. [>u28
Henniges, D., Vita sanctae Elisa-
beth, landgraviae Thuringiae, auctore
anon_nunc prim. in lucem ed. e cod.
N. 328. Monasterii Zwettl. (Archivum
Francisca. histor. Il, '09, 240-268.) —
ki
Zeit der sächaischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
K. Wenck, Quellenuntersuchgn. u.
Texte z. G. d. heil. Elisab. I: Üb.
d Dicta quattuor ancillarum s. Elisalı.
(N. Arch. 34, 427-502.) [3029
Rez. v. Op, 2758 (Huyskens, Quelle-
stud.): Lit Zbl "om. Nr. 12; Ann. d Hist.
Ver. f. d. Niederrh. së, 16°f. Reimer; Dt.
Lit.-Ztg. '09, Nr. 36 Seppelt u. Entzezug v. H.
m. Antw. v. S. ebd. Nr. 40. — S. Gorres,
Zur G. d. Reliquien d hl. Elisab. (Hist-pol.
BIL 142, 753-60.)
Gerlich, Testament Heinrichs VI.. s "më
895. (Münch. Diss. 03) Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
‘09, Nr. 3 Meyer v. Knonan. — A. Winter,
Erbfolgeplan u. Testam. Heinrichs VL Frl.
Diss. 928. . [3030
Fürst, A., Kreuzzugsbrief Kaiser
Friedrichs I. an Saladin. TI. I.
Regensb. Progr. "ug 36 S. [3031
Gerdes, G. d. Hohenstaufen, s. Nr. 1061.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. og Nr. 1š Friedensburg;
Mitt. a d. hist. Lit. 37, 277-0 Matthaei. 3032
Kurth, F., Anteil niederdt. Kreuz-
fahrer an d. Kämpfen d. Portugiesen
geg. d. Mauren. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. Erg.-Bd. 8, 131-252.) [3033
Simonsfeld, Friedrich L, s. Nr. 1065.
Erwiderg. v. S. auf d. Rez. Schan:bachs n.
Antw. v. Sch.: Hist Vierteljschr. 12,158f. (3034
Leineweber, Studien z. G. Papst Cö-
lestins IlI., s. ’07, 931. Rez.: Hist. Jahrb.
30, 318-23 Barth. [3035
Güterbock, F., Prozeß Heinrichs
d. Löwen. Krit. Unters. Berl.:
Reimer. xj, 210 S. 5 M. [3036
Rez.: Zt.d Hist. Ver. f. Niedersachs. 30‘ ff ;
Lit. Zbl. ‘09, Nr. 34.
Cartellieri, Philipp II., August, Kg. v.
Frankr. Bd. II, s. '08, 2796. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 11, 548-51 Holtzmann; Rev.
d’hist. ecciés. 9, 343-52 Terlinden. [5037
Oehler, M., G. d. Dt. Ritter-
ordens. l: Anfänge d. Ordens bis z.
Eintritt in d. Preußenkampf. Elbing:
Wernich. x, 188 u. 3 S. 3 M. [3038
Kreiner, J., Teilnahme d. erst.
Böhmenkönigs an d. dt. Hof- u.
Reichstagen. Progr. Prag- Neustadt
up 19 S. [3039
Hampe, K., Kaiser Friedr. II. (Jahrb.
d. fr. dt. Hochstifts og, 27-45.) [3040
Michael, E., Ist d. beil. Elisabeth von d.
Marburg vertrieben worden? (Zt. f. kath.
Theol. 33, 41-49. — Edw. Schröder, S. Elisab.
in Amelunxborn. (Braunschw. Magaz. ’09,
Nr. 1.) [3041
Müller, 6. E., Wann sind Mediasch,
Furkeschdorf u Tobsdorf kolonisiert worden?
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebeub. Ldkde. ’09, Nr. 2.)
Vgl. A. Scheiner (Ebd. Nr. 6). [30423
Hillebrand, J. A., Montjoie d. Herrn v.
Limburg a. L. Johann I. Zum Pfandbesitz
bertragen u. d. Herrn v. Montjoie u. v.
Falkenburg im 13. Jh. (Ann. d. Ver. f. naas.
Aitertkde. 38, 198-223.) [3043
i
|
|
°105
Wenck, Älteste G. d. Wartburg, s. Nr.
ei (5044
Weiß, R.. Cder d groß. Kolonisten törfer
d 12. u 13. Jh. zwisch Leine u. Weser,
Hazendäörfer Ze. d Hist. Vor. f. Nieder-
sachs. us, 144.74.) [5045
«rößler. H.. Hat es e. Grafen Berthold
u. e. Gratin Irmgard v. Mansfeld gegeben:
Mansfelder BIL 22, 229-35 ) (3016
Müller, A., Zur G. von Rerka, lim. Zt
[S50]
d. Ver. f. thur. G N F 18, 409-11.)
c) Innere Verhältnisse.
Eggers, A., Königl. Grundbesitz im
10. u. beginnend. 11. Jh. ı= Nr. 2733.)
Weimar: Böhlau. vu, 13193. 5 M. 40.
Subskr.-Pr.: 4 M. 40.) [3043
krammer, Reichsgedanke d stauf. Kaiser-
hauses, s. "Os, 2793. Rea.: Zt. d. Sav.-Stiftig.
29, G. A. 371 ff. Fehr; N. Arch 34, 256 M.T.;
Gott gel. Auz. '09, 363-91 Bloch. [3019
Guarini, @ B., La modernità
H H
polit. e il diritto delle genti nei
Regesta di Federico II. Rom: Tip.
Unione cooperat. editrice 1908.
51 5. [3050
Menadier, Das Münzrecht d. dt. Stammes-
herzogs. (Zt. f£. Num. 27, 158-67.) [3051
Rietschel, S., Städtepolitik Hein-
richs d. Löwen. (Hist. Zt. 102,
237-76.) [3052
Seeliger, @., Stud. z. älter. Ver-
fassgs.-G. Kölns. 2 Urkk. d. Kölner
Erzbischofs v. 1169. (Abhalgu. d.
Kgl. Sächs. Ges. d Wiss. XXVI, III.)
Lpz.: Teubner. 122 S.; 1 Kte., 1 Bl.
Erläutergn. 5 M. 40. [805:
Schaube. Handels-G. d roman Völker d.
Mittelmeergebietes bis z. Ende d Kreuzzuuwe,
s. "On, 2512. Rez.: Rev. hist. 99, 394-96 Yvor;
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 6 G. Caro. [3054
Holsten, Der erste Deutsche im Pyritzer
Weizacker. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.
"08, 162-65) OI
Stavenhagen, O., Über d. Kennzeichen d.
Abstammg. bei d. im 12. u. 13. Jh. in d. dt.
Ministerialität eingetret. Geschlechter. (Jahrb.
f. Geneal. etc. ’05 u. ’06, 292 f.) [3056
Wrochem, A. v., Der Schultheiß
in d. Gerichtsverfassg. d. Sachsen-
spiegels. (II, 4 v. 274.) Heidelb.:
Winter. 62 S. 1 M. Go [3057
Heymann, E., Zum Ehegüterrecht d. heil.
Elisabeth. (Zt. d. Ver. f. thür. G. eto, N F,
19, 1-22. [3058
Jusselin, M., Privilège inéd. du pape
Jean X. pour le monastère do NXainto Ursulo
de Cologne 928. (Moyen Age 21, 8330-32.) [3059
Schlenz, d., Stiftungsurk. d. Leitmeritzor
Kollegiatkirche. (Mitt. d. Vor. f. G. d. De.
in Böhm. 47, 285-93.) [3060
Cauchie, A., Lottro de Frédério, archo-
veque de Cologne, à Albéron I., åâvôquo do
Liège, concern. Vetablissement dos prô-
montrös. 1125. (Analvctes p. s. à Vhist. ecel.
de la Belg. 35, 285-838.) — A. Hannay, Charts
inéd. de Conrad, archereque de Gologue
*106
légat de Saint- Liège, concern. l'abbaye de
Saint-Trond, 1249. (Chronique archéol. du
pays de Liège, ’U8, T. HI, 26f. (3031
Prediger, Der sog. St. Georgener,
a. d. Freiburg. u. d. Karlsruh. Hs.
hrsg. v. K. Rieder. (Dt. Texte d.
Mittelalters. Bd. X.) Berl.: Weid-
mann 1908. xxjv, 283 S. 15 M. [3062
Sommerfeldt, G., Die Prophetien d. hl.
Hildegard v. Bingen in œ. Schreiben d.
Magisters Heinr. v. Langenstein (1383) u.
Laugensteins Trostbrief üb. d. Tod e. Bruders
d. Wormser Bischofs Eckard v. Ders um
1354. (Hist. Jahrb. 30, 43-61; 297-307.) [3063
Zoepf, Heiligunleben im 10. Jh., s. '08, 2317.
(108 S. Tübing. Diss. '08) Rez.: N. Arch. 34,
210f. Holder-Egger; Zt. f. Kirch.-G. 30, 116 f.
Ficker; Dt. Lit.-Ztg. ’0°, Nr.19 H.G. Voigt;
Theol. Lit.-Ztg. ’03, Nr. 22 Grützmacher;
Hist. Jahrb. 30, 386-38 Bigelmair; Hist.-pol.
Bll. 143, 604-24 Lübeck; Arch. f. Kultur-G.
7, 229-52 O. Clemen; Moy. Age 21, 336f.
Poupardin. , [3064
Polzin, H., Die Abtswahlen in
Reichsabteien v. 1024-1056. Greifsw.
Diss. "ug 56 S. — M. Brennich,
Besetzg. d. Reichsabteien. 1138-1209.
Greifsw. Diss. "og 135 S. [3065
Pflugk-Harttung, J. v., Papstwahlen u. d.
Kaisertum, 1046-1328, 8. '07, 3000. (Sep. Gotha:
Perthes. 141 S. 2 M. 40.) Rez.: Dt. Lit.-/tg.
’09, Nr. 1 Bernbeim. [3066
Steiger, Å., Dor hl. Bernh. v. Clairvaux.
Sein Urteil üb. d. Zeitzustände, seiue go-
schichtsphilos. u. kirchenpolit. Anschauung.
(Stud. u. Mitt. a. d Bened.- u. Cist.-Orden
28, 346-57; 490-506. 29, 78-102; 421-33;
519-35.) SC „ 8067
Sieniawski, Die Missionsreisen d.
Bischofs Otto v. Bamberg nach d.
Lande d. heidn. Pommern 1125 u.
1127. (1128). Glatz: Selbstverl. 1908.
103 8. [3068
Lehmann, Paul, Konrad Holtnicker,
braunschw. Minoritenprediger. (Braunschw.
Magaz. ’09, 29-31) , [3069
Morceau, E. de, L'abbaye de
Villers-en-Brabant aux XII" et XIIIe
siècle. Etude d’hist. relig. et économ.
suivie d'une notice archéolog. par
R. Maere. Brux.: Dewit. ıxxıj,
350 S. 5 fr. [3070
(Recuril de travaux de l'Univ. de Louvain.
Fasc. 21.)
Gandenzi, A., La costituzione di
Federico II che inderdice lo Studio
Bolognese. (Arch. stor. it. 5. Ner.,
42, 352-63.) [3071
Habel, Der dt. Cornutus, s. ‘O34, 2529.
Rez.: Dt. Lit.-Zt. ’09, Nr. 6 Gallo. — Ders.,
Johe. de Garlandia, e. Schulmann d. 13. Jh,
(Mitt. d. Ges. f. dt. Fızichungs- u. Schul-G.
Bd. XIX.) 13072
Königer, A. M., Ebersberger Bücherkatalog
d. 12. Jh. (Katholik 38, 49-55.) — S. Hell»
|
Bibliographie Nr. 3061—3118.
mann, Vorse üb. d. Entstehg. d. Kosmos. (N.
Arch. 34, 556-38) — F. J. Bendel, Konrad
v. Mure. (Mitt. d. Iust. f. öst. G. 30, 51-101.)
— H. Stadier, Alb. Magnus v. Kòln als
Naturforscher. (Beil. d. Münch. Neuest.
Nachrr. "og, Nr. 81.) [5073
Michael, E., G. d. dt. Volkes. Bd. IV, s.
’08, 917. Rez.: Hist. Zt. 102, 348-50 Edw.
Schröder. (9074
Ritter, R., Die Finleiten. d. altdt. Epik
Bonn. Diss. Op. 90 S. — E. Haakh, Natur-
betrachtg. b. d. mittelhochdt. Lyrikern.
(Teutonia. IX) Lpz.: Avenarius 1908. 88 5.
2 M. (3075
Klapper, J., Altdt. Texte a. Broslau. (Zt.
f. dt. Altort. 59, 167-205.) (3076
Erzählungen, Fabeln u. Lehr-
gedichte, Kleinere mittelhochdt. ís.
"Op, 996). II: Wolfenbütteler Hs. z.
4. Ausg. 2°. (d sogen. Woltenbüttler
Priamelhs.); hrsg. v. K. Euling.
(Dt. Texte d. Mittelalters. XIV.) 1908.
xvuj, 243 S.; Taf. 9 M. [3077
Zingerle, ©. v., Üb. unbekannte Vogel-
weidhöfe in Tirol. Beitr. z. Forschg. nach
Walthers Heimat. Innsbr.: Wagner 36 S.
1 M. [3078
Meyer, R. M., Helmbrecht u s. Haube.
(Zt. f. dt. Philol. 40, 421-30) — @. Baesecke,
Herbort v Fritzlar, Albrecht v. Halberstadt
u. Heinr. v. Voldeke. (Zt. f. dt. Altert. 50,
369-82.) — Edw. Schröder, Zur Überlieferg.
d. Herbort v. Fritzlar. (Nachrr. d. Gött. Ges.
d. Wiss ug. 64-91.) — V. Junk, Hist. An-
spielg. in Rudolfs Wilhelm. (Untersuchgn. etc.
J. v. Kolle dargebr. 1, 353-61.) [3079
Runge, 0., Metamorphosen-Verdeutschung
Albrecbts v. Halberstadt. (Palaestra LXXIII.)
Berl.: Mayer 4 M. 1908. 158 8 4 M. 50.
(TL I u. IIA § 1-7: Berl. Diss. 50 S) —
Edw. Schröder, Prolog d. Metamorphosen-
Bearbeitg. d. Albrecht v. Halborst. (Nachrr.
d. Gött. Ges. d. Wise. °09, 64-91.) [3080
Wesselski, A., Mönchslatein. Er-
zühlgn. a. geistl. Schrr. d. 13. Jh.
Lpz.: Heims. 1j, 264 S. 12 M. [3081
Fuchs, K., Burg Liechtenstein b. Mödling.
(Derr. etc. d. Altert.-Ver. zu Wien 41, 21-30.)
— G. Dehlo, Zwei roman. Zentralbauten:
Die Burg in Egisheim u. d Hagenauer Kaiser-
pfalz. (Zt. f. QG. d. Architektur 1, 250ff.) —
K. Hofmann, Roman. Kirche in Boxberg-
Wölchingen. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb.
8, ıtı1 ff.) — F. Kutzbach, Von d Erbauung
d. Liebfrauenkirche zu Trier. (Trier. Chron.
6, 3-6.) — RB. Hamann, Die Kapitelle im
Magdeb. Dom. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
sanımlgn. 30, 56-80, 108-38; 5 Taf.) [3052
Josten, H. H., Neue Stud. z.
Evangelienhs. Nr. 18 („d. hl. Bern-
ward Evangelienbuch“) im Dom-
schatze zu Hildesh. Beitrr. z. G. d.
Buchmalerei im früh. Mittelalter.
MN Textabbildg. u. 16Lichtdr. Erweit.
Ausg. d. Greifsw. Diss. (H. 109 v.
Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. ou, 93 S.
6 M. [3083
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr.32 Herm. Schmitz.
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Kemmerich, M., Unbekannt. Codex d.
Vögeschen Malerschule in Augsburg. (Alt-
bayer. Monatsschr. 7, 57-98.) [3084
Muñoz, A., Miniaturo della scuola di
Colonia. (L'Arte di Ad. Venturi XI, fasc. 3,
Roma 1908.) [3055
Beiners, H., Die rhein. Chorgestühle d.
Frühgotik. Kapitel d. Rezeption d. Gotik in
Did. Bonn. Diss. 88 S. [3086
Gerland, O., Werke d. Kleinkunst in d.
St. Movritzkirche auf d Berge v. Hildesheinı.
(Zt. d. Harz-Ver. 41, 249-51; 3 Taf.) 13087
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Alberti de Bezanis abbatis S.
Laurentii Cremon. cronica pontificum
et imperatorum; primum ed. O.
Holder-Egger. (= Nr. 2260.)
Hannov. u. Leipz.: Hahn 1908. xvuj,
1548. 2 M. 70. [3088
Dex, Jacques, Metzer Chronik, hrsg. V.
Wolfram, s. ’08, 2842. Rez.: Mit: a. d.
hist. Lit. 36, 413-16 Müsebeck; Bibl. do rÉcole
des chartes 69, 650f. Moranvillé; Hist. Zt.
103, 138-40 Cartellieri; Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 20, 462f. v. Borries. [3089
Mulder, W., Zur Krit. d. Schriften
d. Jordanus v. Osnabr. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.-forschg. 30, 102-19.) [3090
Scholz, R., Stud. üb. d. polit.
Streitschriften d. 14. u. 15. Jh. (Aus:
Qu. u. Forschgn. a. ital. Archiven etc.
XIIL.) Rom: Loescher. 208. 1M. [3091
Bez.: N. Arch. 31, 565 M. Kr.
Constitutiones et acta publ. im-
peratorum et regum (e, "ui, 1041).
IV: 1298-1393. P. II, 1. Tl. v. 2246.)
S. 713-1444. 25 M. [3092
Rez. v. 1V, 1: Vierteljschr. f. Soz- u.
Wirtsch.-G 6, 279f. v. Below.
Oorkondenboek d. stad Gent.
Gentsche stads- en baljuwsrekeningen,
1280-1336, hrsg. v. J. Vuylsteke
(s. '04, 921). S. 1051-1394. 5 fr. [3093
Acta Aragonensia 1291-1327, hrsg. v. H.
inke, s. ’08, 972. Rez.: Zt. f. Kirch.-G.
29, 409-13 Werminghoff; Byzant. Zt. 16, 531-
36 Pfeilschifter; Rev. hist. 100, 186-89 Cal-
mette; Lit. Zbl. ui, Nr. 5 Cartellieri; Engl.
hist. rev. 24, 141-45 Tout; Dt. Lit.-Ztg. ‘09,
Nr. 23 Hampe u. Randbemerkg. v. G. Baist
ebd. Nr. 27; Hist. Viorteljschr. 12, 428-34
Holtzmann. [3094
Kern, F., Aus d. Briefbuch d.
Johann v. Arbois. (N. Arch. 34,
216-23.) [3095
Della Torre, A., Una notizia ignorata eu
Sennaecio del Beno. (Arch. stor, it. 5. Ser,
39, 2.) [3095
` m e m
*107
Schober, J., Die Urkk. Ludwigs
d. Bayern im Stadtarch. zu Lands-
berg. (Altbayer. Monatsschr. 7, 48
-54.) [3097
Register, Oberpfälz., a. d. Zeit Kaiser
Ludwigs d. B.. hrsg. V. Erben, s. ’08, 2849.
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 689 f. Haug; Anz. f. dt.
Altert. 323, 335-38 Edw. Schröder; Forschun.
z. G. Bayerns 16, 304-6 Knöpfler; Lit. Zbl.
»09, Nr. 2 Schillmanu; N. Arch. 34, 286f.
R. S. [3098
Wehrmann, M., Aus d. ältest. Stettin.
Stadtbuche. Nachtrr. z. pomm. Urkk.buch.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. U8, 151-57;
165-69.) — Ders., Vatikau. Nachrr. z. G.
Greifswalds u. Eldeuas im 14. Jh. (Pomm.
Jbb. 9, 151-72.) [3099
Melninghaus, A., Lehonsverzeichn. Heinrs.
v. Hardenberg 1332 u. 1335. (Bvitrr. z. G.
Dortmunds 17, 65-90) Sep. Dortin.: Ruhfun.
75 Pf. [3100
Schönach, L., Ältestes Tiroler Hausbuch
1335-48. (Ferschgu. etc. Z. G. Tirols u. Vor-
arlbergs 6, 61-66.) [3101
Meyer, Herm., Zur Vor-G. d. erst. uns
überliefert. Hausgesetzes d. Hoherzollern.
(Hist. Jahrb. 30, 1-12.) [3102
Acta Innocentii VI., 1352-1352, opera J. F.
Krofta, s ’08, 977. Rez.: Hist. Vierteljschr.
11, 432f. Werunsky; Rev. hist. 92, 141-43
Denis; Hist. Zt. 102, 402-4 Loserth. [3103
Neeb, E., Vorschwund. Erzbischofsdenkmal
d. Mainzer Domes. (Mainz. Zt.3,111-15.) [3104
Roth, F. W. E., Zur 6. d. Fehde zw.
Grafen Adolf v. Nassau u. Godfrid 111. v.
Eppenstein. (N.Arch.34,539f.) Ablaßhrief. [3105
Paun, M. de, Les comptes d'une corpora-
tion de Bruges au 14. siċele. (Bull. de la
Comm. R. d’bist. 77, 269-300.) [3105
Lemcke, OG. Beitrr. z. G. König
Richards v. Cornwall. (H. 65 v. Nr.
2709.) Berl.: Ebering. 104 S.
2 M. 80. [3107
Bergmann, A., Kg. Manfred v.
Sizilien. Vom Tode Urbans IV. bis
z. Schlacht b. Benevent 1264-1266.
(= Nr. 2713.) Heidelb.: Winter. jx,
1128. 3 M. [3108
Meyer, Fr. E., Das erste Bündnis
d. schweiz. Urkantone. (Geschichts-
freund. Mitt. d. Hist. Ver. d. V Orte
63, 1-38.) [3109
Berka, V., Polsko za českého krále
Václava II. (Polen z. Zeit d. bohm. Königs
Wenzel II) Progr. Pardubitz 1908. 10 5S. [3110
Ryll, 6., Böhm. Politik bei d.
Königswahl Adolfs v. Nassau. Marb.
Diss. 66 8. [3111
Hörnecke, W., Albrecht I u. d.
Kurfürsten. Diss. Halle’08. 91. [3112
Diepgen, P., Arnald v. Villanova
als Politiker u. Laientheologe.
(IX v. Nr. 2712.) Berl.: Rothschild.
105 S. (Subskr.-Pr. 3 M. Einzelpr.
3 M. 20.) [3113
*108
Hösl, J., Kardinal Jacob. Gaietani
Stefaneschi. (H. 61 v. Nr. 2709.)
Berl.: Ebering 1908.
(36 S.: Münch. Diss. ’08
Roz.: Hist. Jahrb. 30, 139 Buchner.
Samanek,V., Zur Beurteilg. d. Herr-
schaftsverhältnisse Kaiser Heinr. VII.
in Jtal. (Hist. Vierteljschr. 12, 77
-91.) [3115
Salomon, F., Brandenb. Stimme
bei d. Doppelwahl v. 1314. (Forschgn.
z brandb. u. pr. G. 21, 537-48.) [3116
Grotefend, S., Erwerbungspolitik
Kaiser Karls IV. Zugl. Beitr. z. polit.
Geogr. d. dt. Reiches im 14. Jh.
(H. 66 v. Nr. 2709.) Berl.: Ebering.
128 S. 3 M. 60. [3117
Miebach, A., Beitrr. z. Regiergs.-
G. d. Kölner Kurfürst. Friedr. III. v.
Sarwerden. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 87, 40-74.) [3118
[3114
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Mulder, Dietrich v. Nieheim, s. ’08, 1022.
Rez.: Hist. Zt. 101, 623f. Kaiser; Lit. Zbl. "og
Nr. 15/16 Finke, Röm, Quartalschr. 21, II, 216
-19 Brom; Hist. Jahrb. 29, 672 Schmidlin;
Rev. des questions hist. 84, 636 M. B. [3119
Kentenich, @., Vergessene Schrift
Gerts van der Schuren. (N. Arch.
34, 503-20. — W. Levison, Zur Be-
urteilg. d. neuen, Gert van der Schuren
zugeschrieb. Fürstenspiegels. (Ebd.
771-74.) [3120
Needon, R., Domstiftl. Jalırbb. v.
1888-1530. (Bautzener@.-Bll.1.) [8121
Fabris, Felix, Abhandlg. v. d. St.
Ulm, nach d. Ausgabe d. Lit. Ver.
in Stuttg. verdeutschtv.K.D.Haßler.
(Mitt. d. Ver. f. Kunst u. Altert. in
Ulm u. Oberschwab. H. 13/15, 1-
141.) [31212
Ankwicz, H., Abschrift d. Weltchronik d.
Leonh. Hefft v. Ei chstatt in d. Innsbr. Univ.-
Bibl. (Forschgn. z. G. Bayerns 16, 286-91.) [3122
Hamy, A., Docc. relat. à la domination
bourguign. dans le Boulonnais 1419-1478.
Boulogne-sur-Mor: Hamain 1908. 17 S. [3123
Piccolomini, Eneas Silvius, Brief-
wechsel; hrsg. v. R. Wolkan. Abt. 1
Briefe a. d. Laienzeit (1431-45). Bd. I:
Privatbriefe. (= Nr. 2269.) Wien:
Holder. xxvı1j, 595 S. 11 M. 70. [8124
Mitzchke, P., Zwei Briefe Wilhelms d.
Tapferen. (N. Arch. f. sichs. G. 30, 151-53.) [3125
Fuensalida, Gutierre Gomez de,
Embajador en Alemania, Flandes e
Inglaterra 1496-1509, Correspon-
139 S. 4 M. Madrid 1907:
Bibliographie Nr. 3114—3167.
dencia; publ. por el Duque de Ber-
wick y de Alba, conde de Siruela.
impr. Alemana. 4°.
cj, 626 S. [3126
Rez.: Bibl. de l'École des chartes 70,
123 f. Legrand.
Cauchie, A. et A. Van Hove,
Docc. concern. la principauté de
Liège (1230-1532), spécial. au début
du 16. siècle, extr. des papiers du
cardinal Jérôme Aléandre. (Publ. de
la Commiss. Roy. d’Hist) Brux.:
Weissenbruch 1908. 488 S. [3127
Hauser, À., Doux brefs inéd. de Léon X.
à Ferdinand an lendemain de Marignan.
(Rev. hist. 100, 325-30.) [3123
Bliemetzrieder, F., Von den
Kreisen d. Hofes Kaiser Karla IV.
inspirierte Verteidigg. d. Wahl Ur-
bans VI. 1379. (Mitt. d. Ver. f G.d.
Dt. in Böhm. 47, 375-405.) [8129
Sommerfeldt, G., Pasquill auf Mißbräuche
am Hofe Kg. Wenzels u. an d. Kurie, 137:3.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47,
219-29.) (3130
Reformation d Kaisers Sigmund, hrsg. v.
H. Werner, s ’08, 2870. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Lit. 36, 416-19 Koehne; Anz. f. dt. Altert.
32, 193-96 Götze; Hist. Jahrb. 29, 935 f. L. Pfl.;
N. Arch. 34, 260-63 K. Z.; Hist. Zt. 108, 446-
48 Kaiser; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30,
854-59 Beer. [3131
enn
Kaser, K., Dt. G. im Ausgange d
Mittelalters, 1438-1519 (s. '07, 3063).
XII. (= Nr.2337.) Bd. II, 241-320. [3132
Rez. v Bd. I (v. V. v. Kraus): Hist.
Vierteljschr. 12, 287-89 Uhlirz.
Frangepán, Leben d. Königs Ludwig d.Gr.
ee) Budapest: Stephaneum 1908.
[3133
Leidinger, G., Zur G. d. Streitig-
keiten Bayerns m. d. schwäb. Städte-
bund. (Walhalla 4, 59-70.) [3134
Hollweg, Geo. Heßler, s. ’08, 1014. Rez.:
Hist. Zt. 101, 656 f. Priebatsch; Dt. Lit.-Ztg.
'08, Nr. 48 Hasenclever; Theol. Lit.-Ztg. '08,
Nr. 8 Holtzmann; Beitrr. z. bayer. Kirch. -G.
14, 257f. Kolde. (3135
Vogt, K., Zur Mainzer Stiftsfehde, 1461-63.
(Hesseuland ’09, Nr. 1.) (3135
Rothenberg , J., Andr. Baum-
kircher u. a Fehde m. Kaiser
Friedrich III., m 71. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Steiermark 6, Hft. 1%, 47
-94.) [3137
Wolff, M. Frhr. v., Beziehgn.
Kaiser Maximilians I. zu Italien
1495-1508. Innsbr.: Wagner. 126 S.
3 M 50. [3138
Schulte, A., Maximilian I. als Kandidat
f. d päpstl. Stuhl 1511, s. ’08, 2889. Rez.:
Hist. Zt. 102, 125f. Bernays. [3138 a
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Durst, R., Königin Elisabeth v. Ungarn
zu Österr. 1439-43 (s. '08, 2890.) Forts. Progr.
Böhm. Leipa "og, 21 S. [3139
Wopfner, H., Lage Tirols zu Ausgang d.
Mittelalters, s. ’08, 2891. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 12, 115-21 Rörig; Forschun. etc z.
G. Tirols 6, 177-82 Stolz u. Erwiderg. v. W.
ebd. 182; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 296-99
llwof. [3140
Jahnel, K., Aus d. Aussiger Elbtal v.
500 Jahren. Aussig: Aussiger Gebirgsverein
1908. 32 8. [3141
Knöpfler, J. Fr., Wie kam Grafenwöhr
zur Kurpfalz? Zugl. Beitr. z. G. der Land-
grafen v. Leuchtenberg. (Verhdlgn. d. Hist.
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 58, 131-42.) [3142
Amrhein, A., Gottfrid IV., Schenk
v. Limpurg, Bisch. v. Würzb. u. Hrzg.
zu Franken, 1442-55. (Arch. d. Hist.
Ver. f. Unterfranken 50, 1-150.) [3143
Reicke, E., Sturz d. Losungers Ant. Tetzel
1514. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb.
31, 18-20. Vollständig im: Unterhaltungsbl.
d. Fränk. Kurier "ug, Nr. 1ff.) [3144
Buchner, M., Stellg. d. Speierer
Bischofs Mathias Ramung zu Speier,
zu Kurf. Friedr. I. v. d. Pfalz u. zu
Kaiser Friedr. III. Beitr. z. G. d.
ausgeh. Mittelalters. (Zt.f.G.d.Oberrh.
N.F. 24, 29-82; 259-301.) [3145
Kurth, €., L'origine des querelles entre
Jean de Bavière et les Liégeois. L'affaire de
Seraing en 1395. (Bull. de l'Acad. Roy. de
Belg. ’08, 485-509.) [31-46
Armbrust, L., Göttingens Beziehgn. zu d.
hoss. Landgrafen (s. ’08, 2865). Forts. (Zt. d.
Ver. f. hess. G. 42, 31-52.) [3147
Virck, H., Die Ernestiner u. Her-
zog Georg 1500-1508. (N. Arch. f.
sächs. G. 30, 1-75.) [3148
Rothert, Die Westfalen in Danzig. Stück
mittelalterl. Kolon.-G. (Beitrr. z. G. Dort-
munds 17, 1-64.) — P. Simson, Danzig u. d.
Ablaßgeld f. d. Basel. Konzil. (Mitt. d.
Westpr. G.-Ver. 8, 35-38.) [3149
Arbuson, L., Die Handschrift d. Ordeus-
meisters v. Livland, Wolters v. Plettenberg.
(Jahrb. f. Geneal. eto. "08 u. ’06, 210f.) —
Ders., Joh. v. dem Broele gen. Plater im
dt. Orden in Livland, ca. 1475-1529. (Jalırb.
f. Geneal. etc. '05 u. 'U6, 182-209.) (3150
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u.
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; Kriegs-
wesen.
Zunfturkunden, Kölner; bearb. v. H. v.
Loesch, s. Nr. 1210. Rez.: Hans. G.bll. 36,
268-92 Techen; Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 757
-61 Sander. — F. Hauptmann, Die Kölner
Zunfturkk. (Rhein. G.bll. 9, 73-78.) (3151
Bemmann, Zur G. d. Reichrtages im
15. Jh., 8. '08, 1043. (77 S.: Leipz. Diss.) Rez.:
Hist. Zt. 102, 124f. J. Lechner; Hist. Jahrb.
29, 964 f. Riedner. [3152
Buchner, M., Innere weltliche Regierg. d.
Bischofs Ramung v. Speier, s. "UR, 1047.
(Münch. Dises. '07.) Rez.: Hist. Vierteljschr.
11, 583f. Rörig; Hist.-pol Bl. 142, 946f.
Biedner. [3153
*109
Riemsdijk, Th. v., De tresorie en
kanselarij van de graven v. Holland
en Zeeland uit het Henegouwsche
en Beyersche huis. "e Gravenh.: Nij-
hoff 1908. xx, 754S. 13 fl. 50. [3154
Jecht, R., Pflichten e. mittelalterl. Bürger-
meisters. (Dt. G.bll. 10, 89-102.) [3155
Hoppeler, R., Zur Verf.-G. d. St. Winter-
thur im Mittelalter. (Anz. f. schweiz. G. "on,
327-29.) (3156
Bahrfeldt, M., Münzrezeß d. vier wend.
Städte v. Jan. 13. 1433. (Hans. G.bll. 36,
205-9.) [3157
Mettig, K., Üb. d. Mariengilde auf d.
Dome zu Reval. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G.
etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands ’07, 71-73.)
Vgl. ug, 340. (3158
Urbar, Das habsburg. I u. II, 1, hrsg. v.
R. Maag. II, 2, hrsg. e P. Schweizer u.
W.Glättli, a Op, 1099. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 29, 509-17 Thommen. (3159
Urbare, Die landesfürstl., Nieder- u. Ober-
Österreichs a. d. 13. u. LA Jh., hrsg. v. A.
Dopsch, s8. ’08, 1061. Rez.: Jahrbb. f. Na-
tionalökon. 92, 264-69 Heldmann. [3160
Schrader, Th., Rechnungsbücher d. hamb.
Gesandten in Avignon 133-1355, 8. ’U8, 2909.
Rez.: Hans. G.bll. 35, 249-52 Kuske; Hist. Zt.
101, 378 f. Schaube; Zt. f. Sozialwiss. 19, 61-63
Brauer; Rev. d'hist. eccl. 9, 775 f. Mollat. [3161
Weinbuch, Rostocker v. 1382-91.
Veröffentl. v. Ver. f. Rost. Altert.
Rost.: Stiller. 282 S. 4 M. [3162
Sudhoff, K., Verordng. Kaiser Maximilians,
betr. d. Weinbereitg. (Arch. f. G. d. Medizin
1, 442-46.) — M. Thamm, Bruchstücke e. alt.
Kelloreirechnung nebst Faks. Montabaur.
Progr. ’08, 8 S.; Taf. [3163
Seerecht v. Oleron nach d. Hand-
schr. Rennes no. 74. Diplomat. Abdr.
m. teilweis. dt. Übersetzg., Einleitg.,
ergünz. Glossar u. Handschr.-probe
v. H. L. Zeller. (Samnlg. älter. See-
rechtsqu. II.) Mainz: Diemer. 24 S.
m. 1 Taf. 1 M. 50. [3164
Rez. v. ’08, 1065 (Telting, Altniederl.
Seerechte): Hans. G.bll. 35, 252-65 Stein; Zt.
d. Sav.-Stiftg. 39, G. A., 366f. Pappenheim.
Verriest, L., Trois chartes-lois inéd. de
seugneuries de l'anc. Hainaut. (Bull. de la
Comm. Roy. d’hist. de l’Acad. R. de Belg.
78, 1-22.) (3165
Muoth, J. C., Üb. d. soz. u. pol.
Stellg. d. Walser in Graubünden;
hrsg. v. R. Hoppeler. (Jahrb. f.
schweiz. G. 33, 201-21.) A. Schulte,
Zur Walserfrage. (Anz. f. schweiz. G.
’08, 338-42.) [3166
Ott, Bevölkerungsstatistik in Stadt u.
Landschaft Nürnberg in d. 1. Hälfte d. 15. Jh.,
s. ’08. 1068. (Diss. Freiburg i. Schw.) Rez.:
Hist. Jahrb. 29, 722f. Schröótter; Mitt. d. Ver.
f. G. d. St. Nürnb. 18, 273-78 Buechel;
Forschgn. z. G. Bayerns 16, 312-15 E. Reicke.
—«-G. Schrötter, Nürnbergs Bevölkerungs-
zahl im 15. Jh. (Hist.-pol. Bll. 142, 389-404.)
— Kentenich, Rückgang d. Bevölkerg. Triers
um 1500. (Trier. Chron. 5, 110-13.) (3167
*110
Daenell, Blütezeit d. dt. Hanse, a '08,
1072. Rez.: Sitzungsberr. d. Ges. f. G. ete,
d. Ostseeprov. Rußlands ’06, 57-60 Mettig;
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-@. 6, 2968-
302 Rictschel. [3168
Stahr, Die Hanse u. Holland bis z.
Utrechter Frieden 1474, s. ’08, 1073. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 38 W. Vogel; Hans.
G.bll. 35, 504-6 Stein. (3169
Hoppeler, R., Zürcherische Handelsleute
im Walliser Rhonetal in d. 1. Hälfte d. 14. Jh.
(Anz. f. schweiz. G.’08, 277 f.) — G. Sommer-
feldt, Aus Nürnbergs Handelsbezielign. nach
Posen u. Polen im 15. Jh. (Forschgn. z. G.
Bayerns 16, 291 ff.) ‚ B170
Herzog, A., Lebensmittelpolit. d.
St. Straßburg im Mittelalter. (H. 12
v. 2712.) Berl. u. Lpz.: Rothschild.
Is, 1188. 4 M. (Subskr.-Pr.3M 60.) [3171
Kuske, B., Handelsbeziehgn. zw.
Köln u. Italien im später. Mittelalter.
Mit Nachrr. üb. d. Köln. Juwelen-
handel u. üb. antike Gemmen im
Besitze v. Kölner Bürgern d. 15. Jh.
(Westdt. Zt. 27, 393-441.) [3172
Schaefer, Karl Hnr., XNiederlassg. d.
Kawerschen in Bonn um 1320-1330. (Ann.
d Hist. Ver. f. d. Niederrh. 86, 157-61.) —
H. Nirrnheim, Roter Zoll. (Mitt. d. Ver. f.
hamb. G. Jg. 27, Bd. 9, 445.) — M. Perldach,
Danziger Aalsorten im 15. Jb. (Mitt. d. Westpr.
G.-Ver 7, 23f.) [3173
Schäfer, D.,ZurVor-G.d.Stecknitz-
Kanals. (Hans. G.bll. 36, 115-21.) [3174
Arndt, G., Vermögensverzeichn. e Halber-
städter Bürgers d. 15. Jh. (Dt. G.bll. 10,
1-17.) [3175
Hausmann, R., Arbeiter-Streik in alter
Zeit. (Sitzungsberr. d. Gel. Estnisch. Ges.
’06, 24-27.) [3176
Chanpeaux, E., La Compilation de
Bouhier et les coutumiers bourguignons du
14. siècle. Je coutumier de Montpellier
(ms. H. 386%). Paris: Picard 1908. 111 8.
Vgl. ’07, 1151. [3177
Bastgen, F. J., Ordnung d. Wittlicher
Hochgerichts u. Weisthumbs d. neun Zender
im Hochgericht gesessen, anno 1414. (Trier.
Chron. 5, 42-45.) — Ferd. Schmitz, Das Meb-
buch zu Paffratb. Zuel Beitr. z. G. d. Send-
u. grundherrl. Gerichtswesens. (Ann. d. Hist.
Ver. f. d. Niederrh. 87, 1-39.) [3178
Rietschel, S., Die Dingzeiten d.
Schultheißen zu Magdeb. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 29, 337 ff.) 3179
Reichlin, M., Die schwyzer. Öber-
allmende bis z. Ausgang d 15. Jh.
Beitr. z. schwyzer. Rechts-G. Frei-
burg. Diss. og 179 S. [3180
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 187.
Blumer, P., Landgericht u. gräfl.
Hochgerichtsbarkeit d. Landgraf-
schaft im Thurgau währ. d. später.
Mittelalters. (Diss.) Winterthur:
Hoster. 120 S.; Kte. 2 M. [3181
Hradil Friesacher Heiratsbrief d.
P. 9
15. Jh. Nachtrr. z. G. d. „gerennten heirat‘“.
(Carinthia F. Jg. 98, 97-113.) [3182
Bibliographie Nr. 3168—3224.
Schmidt, Valentin, Testament Pet. v.
Rosenberg v. sein. Zuge geg. d. Preußen 1334.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47,
62-65.) [3183
Pappenheim, M., Scheinbuße u. Selbst-
urteil im Lüneburg. Stadtrecht. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 29, Germ. Abt. 334 ff.) [3184
Lang, R., Der Unot zu Schaffhausen.
G. a Eutstehg. u. Erhaltg. (16 Neujbl. d.
Hist.-Antiqunar. Ver. Schaffhaus.) Schaffhaus.:
Verein. 63 5.; 4 Taf. 3 M. 60. [3155
Bdt, A., Kriegsausrüstung e. Baslers v.
1370. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 10,
169.) — Karl 0. Müller, Ravensburger Wehr-
liste v. 1338. (Schwäb. Arch. 27, 1-11; 23-37.)
E. Bircher, Schüdelverletzgn. durch
mittelalterl. Nahkampfwafifen. (Arch. f. klin.
Chirurg. 85, H. 2.) [3156
—
B) Religion und Kirche.
Welti, E., Jahrzeitenbücher v. Oberbalm.
(Arch. d. Hist. Ver. d. Kant. Beru 19, 1-56.) [3187
Monumenta Vatic. hist. episc. Constant
in Germania ill.; bearb. v. Rieder, s. Nr.
1257. Rez.: Hist. Zt. 103, 142-47 Vigener;
Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 13 Bossert. [3158
Rieder, K., Registrum subsidii caritativi
d. Diöz. Konstanz a. d. J. 1508. (Freiburg.
Diöz.-Arch. N. F. 8, 1-103.) — H. Baier, Subsid.
carit. f. Bischof Hugo v. Konstanz e J. 1500.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 83-91.) (3159
Fayen, A., Note sur un registre des an-
nates de la prov. de Reims sous Eugene IV.
1431-41. (Analecies p. 8. à Ihist. eccl. de la
Belg. 35, 261-84.) [3190
Eichler, F., Dt. Bibel d. Erasmus
Stratter in d. Univ.-Bibl. zu Graz.
Lpz.: Harrassowitz. xj, 152 S.;
9 Taf. 6 M. [3191
Roz.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 23 v. D.
Koeniger, A. M., Dt. Beichtspiegel von d
Wende d. 13. Jh. (Katholik 37, 286-300 ) —
J. Widemann, Ablaßbrief a. Kloster Kaiten-
haslach 1261. (Walhalla 4, 128-30.) — F. Keidel,
Zum Uracher Jubelablaß v. 1479. (BIL f.
württb. Kirch.-G. 12, 180-84.) [3191 a
Meyer, Johs., O. Pr., Buch d.
Reformacio Predigerordens, hrsg. v.
B. M. Reichert (s. Nr. 1262). Buch 1
-8. (= Nr. 2578.) xx11j, 111S. 5 M. [3192
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "ou, Nr. 34 Paulus.
Schönbach, A. E., Regensburger
Klarissenregel. (Sitzungsberr.d. Wien.
Akad. CLX, 6.) Wien: Hölder 1908.
68 S. 1 M. 60. [3193
(Schönbach, Mitt. a. altdt. Hss. X.)
Dirr, P., Gedächtnis-chr. v. Joh. Faber
üb. d. Erbaug. d. Augsburg. Dominikaner-
kirche. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neu-
burg 34, 164-78. [3194
Seuse. Dt. Schriften. hrsg. v.Bihlmeyer,
s ’07, 3138. Rez.: Hist. Jahrb. 29, 84-90
Pummerer; Zt. f. G. d Oberrh. N.F. 23, 775-
19 Pfeilschifter, Gött. gel. Anz. '09, 450-500
Rieder. — O. Clemen, Hnr. Beuse (Unsere
rolig. Erzieher 1, 328-50.) [3195
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Strauch, Ph., Zur Gottesfreund - Frage.
II: Zu Morswins Bannerbüchlein. (Zt. f. dt.
Philol. 41, 18-31.) Jos. Fritz, Nachge-
schricbene Lehren Joh. Geilers FY. Kaisers-
berg. (Katholik 4. F.,39,477-19.) — Q. Sommer-
feld, Joh. Cotbus v. Sommerfeld auf d.
Oybin b. Zittau um 1450. (Zt. f. kath. Theol.
33, 156-66; 597-99.) (3196
—
Theremin, W., Beitr. 7. öffentl.
Meinung üb. Kirche u. Staat in d.
städt. G.-schreibg. Dtlds. von 1349-
1415.
152? S. 4 M.
Jh
Provinz im 14.
(H. 68 v. 2709.) Berl : Ebering.
[3197
ZurG.d. dt. Dominikaner-
. (Rüm. Quartalschr. 22,
JJ, 146-53.) [3198
Behaghel, Zur Kritik v. Meister Eckhart.
(Beitrr. z. LD. d. dt. Sprache u. Lit. 34, 530-
52) — H. Kaiser, Zur Lebens-G. Walther V.
Straßb. (Zt. f.G.d. Oberrh. N. F.24, 162-64.) [3199
Nietschmann, H., Wie Markgraf Albrecht
e Brandenb. zu H Magdeburg. Mitra d.
Mainzer Kurhut gewänn. (Jahrusb. d. Thür.-
Sache, Ver. ’08/1, 33-35.) [3200
Kleiner, V., Gründg. d. Seelsorge in
Schwarzach. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols
ete. 6, 162-65.) — A. Seifert, Verschollene
vorhussit. Kirche in Saaz. (Mitt.d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böbm. 47, 263-71.) [3201
Hoppeler, B., Zur G. d Pfarrei Bex.
(Anz. f. schweiz. @. ’08, 337 f.) [3202
Mummenhoff, Ed., Reliquien in Nürnberg.
(Mitt. d. Vor. f G. d. St. Nürnb. 18, 250-56 )
> J. Zeller, Beziehgn. Alberts d. Gr. zu
Ze Guten, (Schwab, Arch. 26, 161-64) {3203
Winckelmann , 0., Nachtrr. z. Kultur-G
d. Straßb. Münsters ím 15. Jh. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 24, 302-23.) Vgl. ’07, 8160. [3204
Buppersberg , A., Reise d. Grafen Joh.
Ludw. V. Nassau- Saarbrück. nach d. heil-
Lande 1495 u. 1496. (Mitt. d. Hist. Ver. f. d.
Saargeg. 9 37-14.) — Ders., Frdr. v. Greif-
fenclau, Herr zu Vollraths, e. Saarbr. Lebns-
mann u. Jerusalem-Pilger. (Ebd. 141-48.) (3205
Gelder, H. E. van; Vijftiende- eouwsche
Kloosterzeden. (Bijdragen V. vaderl. gesch.
etc. A. R. 1, 389-404.) (3206
Haupt, H., Gießener Geistlicher d. 15. Jh.
im Kampfe geg. Kirch, Mißbräuche. (Beitrr.
z. hess. Kirchen-G. 4, 18-86.) (3207
Jacobs, E., Katharina, Abtissin Z. Drübeck,
geb. Gräfin Z. Stolberg, d. erste dauernd in
d. Grafsch. Wernigerode lobende Glied dies.
Hauses, 1469- 1535. (Zt. d. Harz-Ver. 4l,
158-77.) [3208
Hennig, Kirchenpolitik d. älter. Hohen-
zollern iu Mark Brandenb., 8. ’08, 2954. Rez.:
Forschgn. Z. brandb. u. pr. G. 21, 591-94
Hass; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 1s8f. Srbik.
— Müller, Gründg. etc. d. Domkirche z. hl.
Kreuz in Köln-Berl. s. Nr. 14125. [3209
Uckeley, A» Zustände Pommerns im aus-
geh. Mittelalter. Kirchenkundl. G.studie.
(Pomm. Jbb. 9, 49-142.) [3210
Sauerland, H. V., Beitr. z. Lebens- u.
Leidens-G. d.preuß DominikanersJoh. Falken-
berg. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 49-57.) (3211
A
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Mayor, Hermann , Job. Eck in Freiburg.
(Schau-ins-Land 35, 1-31.) Falk, Der
—
I | |, ——
|
*111
Heidelb. Rektor Nikol. v. Wachenheim 1480.
(Röm. Quartalschr. 22, II, 56-62.) — H. Gut-
bier, Erfurt. Studenten d. Mittelalters 2.
Salza u. Umgegend. (Jahrbb. d. Kgl.
Erfurt 34, 99-110.)
Clemen, 0., Kleine Beitrr. f. süächs. Ge-
lehrten-G. (N. Arch. f. sächs. G. 30, 133-40.) [3213
Bihl, M., Hat Nikolaus v. Lyra in Erfurt
doziert? (Zt. d. Ver. f. thür. G. N.F. 18, 829
äu — Bastgen Der erste Trier. Staats-
archivar. (Trier. Årch. 13, 106-9.) — M. Haß-
feld, Der „compendiosus dialogus de arte
punctandi“. (Zbl. f. Bibiw. 25, 161-65.) (3214
Buchner, M., Stellg. d. Kurpfalz. Kanzlers
u. Speierer Bischofs Mathias Ramung (t 1478)
z. geist. Leben 8. Zeit. Beitr. z. G. d. Früh-
humanismus in Heidelberg. (N. Heidelb.
Jahrbb. 16, 81-94.) [3215
Brecht, Verfasser a. Epistolae obscurorum
virorum, 8. '08, 2963. Rez.: nz. f. dt.
Altert. 32, 285-89 Jellinek. (3216
Meister-
216 8.
3 M. [3217
Schönbach, A. E., Bruder Dietrich.
Erbauliches in Prosa u. Versen. (Mitt.
a. altdt. Hss. IX.) Wien: Hölder 1907.
978. 70 PF. —:Ders., Des Nikol.
Schlegel Beschreibg. d. Hostienwun-
D
ders zu Münster in Graubünd. (Stud.
z. Erzählungslit. d. Mittelalters. VI.)
Ebd. ug. 84 S. 1 M. 65. [3218
(Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad )
Werner, )
Basler Klerikers a. d. Ende d. 13 Jh. (Nachrr.
d.K. Ges. zu Gött. pbil.-hist. Kl. ’08,
A. Leitzmann, Zu d Kitzinger Fragmenten
d. Schlacht v. Alischanz. (Unters. etc. v. Kolle
dargebr. 1, 387-99.) — H. Hemmer, Streit zw.
Tugenden U. Lastern. Mittelhochdt. He.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 19-32.) [3219
Schönhoff, H., Reinolt v. d. Lippe. (Zt. f.
dt. Altert. 50, 124-29) — E. Wießner, Ge-
Bauernhochzeit u. Hnr. Witten-
(Ebd. 935.79.) — J. E. Wacker-
Hugo V. Montfort. (Ebd.
945-65.) — A. Bömer; Fragmente e. gereimt.
dt. Boethiusübursetzg. (Ebd. 149-58.) [3220
Nagel, W., Studien z. G. d.
sänger. Langensalza: Beyer.
Schondoch, H., Gedichte, unters.
u. hrsg. v. H. eintz. (Germ. Ab-
halgn. XXX.) Breslau: Marcus 1908.
1858. 5M. (418.: Marb. Diss.) [3221
Vollmer, H., Dt. Adambuch. Nach ungedr
Hs. d. Hamburg. Stadtbibl, a. d. 15. Jh. hrsg.
u. unters. Hamb. Progr. 51 S. Rez.: Dt.
Lit.-Zt. 08, NT. 45 Strauch. j [3222
Folz, Hans, Meisterlieder, a. d.
Münch. Orig.-He. u. die Weimar. Hs.
hrsg. v. Aug. L. Mayer. (Dt. Texte
d. Mittelalters XII.) Berl.: Weidmann
1908. xx1j,438S.;2 Taf. 16 M. 60. [3223
Aug. L. Mayer, Quellenstud. zu Folz.
(Zt. f. dt. Altert. 50, 814-28.)
Simonsfeld, H., Zur G. d. Münchener Hof-
u. Staatsbiblioth. (Zbl. f. Bibliothw. 26, 209-
16.) Vgl. Nr. 1281. [3224
*112
Einblattdrucke d. 15. Jh. Hrsg. v. P.
Heitz (s. Nr. 12:9): H. Koegler, Einzelne
Holz- u. Metallschpitte a. d. Univ.-Bibl. in
Basel. 22 BL, 18 Taf. 208. 30M. — P. Heitz
Neujahrswünsche. 3. verm. Aufl. 1838. 20 Taf
20 M. — J. M. B. Clauß, Holz- u. Metall-
schnitte a. d. Stadtbibl. zu Colmar u. Schlett-
stadt. 10 8; 9 Taf. 25 M. — R. Schmid-
bauer, Einzel- Formschnitte in d. Staats-,
Kreis- u. Stadtbibl. Augsburg. 24 S.; 26 Taf.
60 M. [3225
Löffler, K1., Die erst. dt. Drucker in Italien.
(Hist.-pol. BI}. 143, 13-27.) — @. Leidinger,
Teigdruck d. 15. Jh. in d. Provinzialbibl. zu
Neuburg a. D. (Neub. Kollektaneen-Bl. ʻO,
8-14.) — F. Spina, Tschech. Buchdruck in
Nürnberg am Anfang d. 16. Jh. (Unters. etc.
v. Kelle dargebr. 2, 29-51.) — K. A. Kopp,
Heimat Ulr. Gerings, d. erst. Paris. Typo-
graphen. (Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist.
Ver. d. V Orte 63, 131-43.) — A. Warschauer,
Wiegendrucke a. Posener Büchersammign. in
d Univ.-Bibl. zu Uppsala. (Hist. Monatsbil.
f. d. Prov. Posen 9, 57-65.) [3226
Gümbel, A., Kirchl. Stiftgn. Sebald
Schreyers 1477-1517. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St.
Nürnb. 18, 99-133.) — R. Jung, Stiftgn. Jakobs
zu Schwanau u. sein. Treuhänder. (Einzel-
forechgn. üb. Kunst- u. Alterts.gegenstande
z. Frankf. a. M. 1, 87-107.) (3227
Gümbel, A., Rechugn. u. Aktenstücke z.
G. d. Chorbaus v. St. Lorenz in Nürnb.
unt. d Leitg. Konr. Heinzelmanns. (Rep. f.
Kunstw. 32, 1-30; 132-59.) — M. Ph. Halm,
Steph. Rottaler, e. Bildhauer d. Frührenais-
sance in Altbayern. (Altbayr Monatsschr. 7,
105-43.) — Regula, Der Altar in d. St. Marien-
kirche in Osnabr. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Osnabr. 32, 319-28.) — E. Carstenn, Üb. d.
Schrein d. Hochaltars d. Elbinger Marien-
kirche. (Altpreuß. Monatschr. XLVI.) Sep.
Königsb.: Beyer. 8. 246-52;2 Taf. 1 M. 20. [3228
Flechsig, E., Sächs. Bildnerei u.
Malerei v. 14. Jh. bis z. Reform.
Lfg. 1: Leipzig. (= Nr. 2257.) Lpz.:
Klinkhardt & B. 41 Lichtdr.-Taf.;
8 S. Text. 30 M. [3229
Gebhardt, C., Italien. Einflüsse in d. dt.
Malerei d. 15. Jh. (Jahrb. d. fr. dt. Hoch-
stifts ’0S, 164-70.) [3230
Fischer, Otto, Altdt. Malerei in
Salzburg. (Kunstgeschichtl. Mono-
graphien XII) Lpz.: Hiersemann.
225 S.; 25 Taf. 18 M. (Ein-
leitg.: Konr. Laib. Berl. Diss. `07.
84 S.) [3231
Burckhardt, D., Ein Werk d Basler
Konzilskunst. (Anz. f. schweiz. Altkde. N.F.
10, 232-36; Taf. 13 u. 14.) — E. G. Bolze,
Altarbilder v. Frdr. Herlin in St. Gallen.
(Ebd. 131-47.) — H. Koegler, Die Kreuzigung
ein. Landesmus., wahrscheinl. e Gemälde d.
Meisters DS. (Ebd 9, 314-25; Taf. 23f.) —
Ders., Andachtsbild d Klosters u. Spitais
z. hl. Geist in Bern, Holzschnitt v. Urs Graf.
(Ebd. 326-29.) [3232
Rauch, Die Trauts, s. '07, 3182. Rez.:
Mitt. d. Germ. Nationalmus. '07, 129-32 F. Tr.
Schulz; Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18,
293-96 Stegmann; Lit. Zbl. ’07, Nr. 42 Rieffel;
Rep. f. Kunstw. 31, 577-79 Friedländer. —
Bibliographie Nr. 3225—3254.
E. Bedslob, Hans Traut u. d Perings-
dörffer Altar. (Mitt. a. d. Germ. National-
mus. ’08, 3-9; Taf.) (32533
Dirr, P., Zur Kenntn. d. mittela'terl.
Malerei Augrburgs. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Schwab. u. Neuburg 34, 201-4) — P. Beck,
Nochmals Jusius v. Ravensberg. (Schwab.
Arch. 27, 63f.) — W. Kaesbach, Das Werk
d. Maler Vict. u. Hnr. Duenwege u. d. Meisters
v. Kappenberg. (Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal.
65, I, 1-43.) [3234
Künstle, K., Legende v. d. 3 Le-
benden u. d. 3 Toten u. d. Totentanz.
Nebst Exkurs üb. d. Jakobslegende.
Im Zusammenh. m. neuer. Gemälde-
funden a. d. bad. Oberlande unters.
Freib.: Herder 1908. 116 S.; 7 Taf.
7 M. [3235
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 458f. Lübeck; Dt.
Lit -Ztg. '09, Nr. 33 Neuwirtb.
Krause, R. A.T., Totentüunze in d. Marien-
Kirchen z. Lübeck u. Berlin. (Zt. d. Ver. f.
lüb. G. 9, 334-52.) [3235 a
Schreiber, W. L., Basels Bedeutg.
f. d. G. d. Blockbücher. M. 5 Abbild.
(H. 106 v. Nr. 2751.) Straßb.: Heitz.
jx, 498. 4 M. [3236
Gümbel, A., Hanns Scholler, ein dt. Bild-
schnitzer am böhm. Hofe, 1490-1517. (Rep.
f. Kunstw. 31, 323 - 35.) h Fr. Tr. Schalz,
Neuentdeckte Arbeiten v. Veit Stoß. (Mitt.
a. d. Germ. Nationalmus. ’08, 89-105;
2 Taf.) [3237
Schneider, Silberne Reliquientafel d.
Marienburg vom J. 1383. Kunstwerk a. d.
Blütezeit d Dt.-Ritterordense. (Jahrbb. d Kgl.
Akad. Erfurt 34, 55-68) — H. v. Bruiningk,
Kelch u. Patene d. Kirche zu Woltershausen
in Hannov. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc.
d. Ostseeprovinzen Rußlands ’07, 107-17.) —
R. Hoppeler, Genfer Goldschmiede d. 15. Jh.
(Anz. f. schweiz. Altkde. N F. 10, 79r.) [3238
Mundt, A., Die Erztaufen Nord-
Dtlds. v. d. Mitte d. 13. bis z. Mitte
d. 14. Jh. Ein Beitr. z. G. d. dt. Erz-
gusses. (Kunstwiss. Studien lI.) Lpz. :
Klinkhardt & B. 1908. 90 S.; 37 Taf.
9 M. [3239
Petit-Dutaillis, Ch., Docc. nour.
sur les moeurs popul. et le droit
de vengeance dans les Pays-Bas au
15. siècle. Lettres de remission de
Philippe le Bon. (Bibliothèque du
15. siècle. IX.) Paris: Champion.
226 S. [3240
Reicke, E., Liebes- u. Ehehandel d. Barb.
T:öffelholz, d. Mutter Willib. Pirckheimers,
mit Sigm. Stromer z. gold. Rose. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18, 134-96.) — Fritz
Herrmann, Passionsspiele in Mainz. (Beitrr.
z. hess. Kirch.-G. 3, 325-27.) — R. Bemmann,
Die erst. Nachrr. üb. d. Zigeuner a. d. Mühl-
häuser Archiv. (Mühlh. G.bll. 9, 125f) —
C. Binz, Zur Charakterist. d. Cusanus. (Arch.
f. Kultur-G. 7, 145-53.) [3241
Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit.
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jähr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter-
suchgn (s. Nr. 1327). Nr. 21 u. 22.
Jg. 6, 1-2). S. 1-260. (11 M. 40.
ubskr.-Pr.: 7 M. 80.) [3242
uellen u. Darstellungen a. d. G.
d. Ref.-Jahrh. (s. Nr. 1328). VII:
F. Lepp, Schlagwörter d. Ref.-Jahrh.
144 S. 4 M. 50. IX.: Joh. Bugen-
hagensKatechismuspredigten 1525u.
1532;hrsg.v. Geo. Buchwald. M. Ein-
leitg. v. O0. Albrecht. 94S. 3M. [3243
Luther, M., Werke. Krit. Ge-
samtausgabe (s. Nr. 1334). XXX, 2.
vij, 716 S. 22 M. [3244
Inh.: 1) Von heimlich. u. gestohlenen Briefen
1529, hrag. v. F.Cohbrs u. A. Goetze. 2) Vor-
rede zu „An die hochgeborene Fürstin Frau
Sibylla, Herzogin zu Sachs, Oeconomia
Christiana, das ist v. christl. Haushaltg.,
Justi Menii“ 1529, hrsg. v. O. Albrecht,
O. Bronner u. A. Goetze. 3)-4) Vorrede
zu „Die Epistel S. Pauli zuu Colossern durch
Phil. Melanchthon zum andern ausgelegt,
verdeutscht durch Just. Jonam“ 1529; Vor-
rede zu „Ein kurz Unterricht, den sterbenden
Menschen ganz tröstlich u. seliglich furzu-
halten“ v. Thomas Venatorius 1529. Hrsg. v.
O. Albrecht u. A. Goetze. 6)-6) Vom
Kriege wider die Türken 1529. Heerpredigt
wider den Türken 15329. Hrsg. v. F. Cohra
u. A. Goetze. 7) Vorwort zu d. Libellus de
ritu et de moribus Turcorum 1530, hrsg. v.
O. Clemen. 8) Vorrede zu Menius, Der
Wiedertäufer Lehre 1530, hrsg. v. O. Clemen
a. O. Brenner. 9) Vorrede zu Spenglers
Auszug a. d. päpstl. Rechten 1530, hrsg. v.
O. Clemen. 10)-11) Das 38. u. 39. Capitol
Hesekiel v. Gog 15%. Vermahnung an d.
Geistlichen, versammelt auf d. Reichstag zu
Augsburg 1530. Hrsg. v. O. Clemen u. O.
Brenner. 12) Glossen z. Dekalog 1530, hrag.
v. O. Clemen. 13)-18) Widerruf v. Fege-
feuer 1530; Brief an d. Erzbischof zu Mainz
1530; Propositiones adversus totam synagogam
Sathanae et universas portas inferorum 1530;
Von d. Schlüsseln 1530; Predigt, da8 man
Kinder zur Schulen halten solle 1530; Ver-
mahnung zum Sakrament des Leibes u. Blutes
Christi 1530. Hrsg. v. O. Clemen u. O.
Brenner. 19) Sendbrief v. Dolmetschen
1530, hrsg. v.F. Herrmann u. O. Bronner.
20) Vorwort zu In prophetam Amos Johannis
Brentii expositio 1530, hrsg. v. O. Clemen.
21)-23) De Justificatione 1530; De potestate
leges ferendi in ecclesia 1530; Weitere Ent-
würfe 1530 a) Zu „Vermanung zum Sacra-
ment“. b) Von Fürbitte d. Heiligen. c) Ser-
mon am Tage Matthäi. d) nepi ti; povoizÑz.
Hreg. v. G. Koffmane. 24) Etliche tröstl.
Vermanungen 1530. hrsg. v. O. Clemen.
25) Nachtrr. u. Berichtigu.
Luthers, M., Briefe. In Ausw.
hrsg. v. R. Buchwald. Lpz.: Insel-
Verlag. xxıj, 282; 281 S. 12 M. [3246
Saad a ie E ya
*113
Luther, M., Predigten im Juli 1534
zu Dessau gehalten. A. Geo. Rörers
Nachschrr. zum erstenmale hrsg. v.
Geo. Buchwald. Lpz.: Haessel.
1 M. 50. 3246
Brandis, C. G., Luther in Jena. Boricht
üb. Lutherana in d. Univ.-Bibl. zu Jena.
(Bote d. Gust. Adolf-Ver. f. Thür. 60, 189-44.)
— 0. Clemen , Bemerkgn. zu Luthers Rat-
schlag an Kurf. Johann v. Sachsen v. 6. März
1530. (Tbeol. Stud. u. Krit. ’09, 471-83.) —
K. Löffler, Doctor plenus. (Hist. Jahrb. 30,
217f) — 6. Kawerau, Widmung Luthers.
(Arch. f. Ref.-G. Nr. 22, Jg. 6, 281f.) [3247
Kawerau, G., Fin Sammelband a. d. Bibl.
Geo. Spalatins. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 22, Jg. 6,
227-30.) — F. Rahlwes, Üb. d. angebl. Erst-
lingsschrift d. Ant. Corvinus: De Adamo et
Eva. Halae Suev. 1519. (Zt. d. Ges. f. nieder-
sächs. Kircb.-G. 12, 247f.) — Kayser, Der
Rat d. St. Hannover empf. d. Urb. Regius
d. Prädikanten Joh Küster auf d. Pfarre in
Döhren, 5. Jan. 1535. (Ebd. 242f.) — Ders.,
Die z. Reform. Frieslands entsandten M.
Gynderich u M. Undermark bitten. wieder
zu ihr. Kirchen zurückkehren zu können.
Emden 9. Jan. 153%. (Ebd. 239-42.) — Schorn-
baum, Zum Briefwechsel d. Joh. Brenz. (BU
f. württb. Kirch.-G. 12, 184f.) — P. Gantzer,
Brief Bugenhagens an Jobat v. Dewitz. (B1.
d. Ges. f. pomm. G. "ug, 6-8.) [3248
Mathesius, J., Ausgew. Werke. I: Leichen-
reden. Nach d Urdruck (1559). Verkürzte
Ausg. m. Kommentar, nebst Lebensabriß de
Verf. v. G. Loesche. 2. erg. Aufl. (Bibl.
dt. Schriftsteller a. Böhmen. IV.) Prag: Calve.
1908. xxxvimj, 289 S. 2 M. [3249
Calvin’s, Johs., Lebenswerk in
sein. Briefen. Auswahl v. Briefen
Calvins in dt. Übersetzg. v. R.
Schwarz. Mit Geleitwort v. P.
Wernle. Tübing.: Mohr. xxıj, 498;
SIS, 496 S. 20 M. [3250
Lauchert, F., Der ital. Benediktiner Isi-
dorus Clarius u. 8. Schr. f.d. religiös. Frieden.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
29, 611-20) — W. Friedensburg, 5 Rriefe
Geo Witzels 1538-57. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 22,
Jg. 6, 234-42.) [8351
Kolde, D. Th,, Verlorene Bamberger Or-
dinationsordng. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
15, 143£.) — W. Lüdtke, Die „Materia cor-
rosa“ d. Lübecker Dompredigers Joh. Lüthken.
Nach d Drucke v. 1536. (Zt.d. Ver. f. lübeck.
G. 9, 170-91.) , ; [3252
Pallas, K., Die Registraturen d.
Kirchenvisitationen im ehem. sächs.
Kurkreise (s. "og, 1182). Abtlg. II,
T1.3: Die Ephorien Prettinu. Herzberg.
(XLI v. Nr.2256.)xvj,676S. 16 M. [3253
Bibliotheca reform. Neerlandica
(8.’07,3221). V: Nederl. Anabaptistica
(geschr. v. Henr. Rol, Melch. Hoff-
mann, Adam Pastor, de Broeder-
licke vereeninge); bewerkt door
S. Cramer. xıj, 664 S. 8 fl. [3254
W. Goeters, Relig. Lit. d. Ref.-Zeit im
Neudruck (Theol. Arbeiten d. rhein. wiss.
Prediger-Ver. 10, 108-11.)
Histor. Vierteljahrschrift, 1909. 4. Bibliographie, 8
°114
Spitta, Fr., Die Bekenntnisschrif-
ten d. Herzogs Albrecht v. Preuß.
(Arch. f. Ref.-G. 6, 1-155.) — Ders.,
.Beitrr. z. Frage nach d. geistl. Dichtg.
d. Herzogs Albrecht v. Preuß. (Aus:
Altpreuß. Monatsschr. XLVI.) Kö-
nigsb.: Beyer. S. 253-77. 50 Pf. Vgl.
Nr. 1392. — 0. Clemen, Brief v.
Wenzesl. Link. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 15. 199f.) [3255
Kawerau, G., Miscellaneen z. Ref.-G. (Arch.
f. Re£f.-G. Nr. 22, Jg. 6, 226-34.) [3256
Schottenloher, Jac. Ziegler u.
Adam Reißner; quellenkrit. Unter-
suchg. üb. e. Streitschr. d. Reform.-
zeit geg. d. Papsttum. Münch. Diss.
ua 40 S. [3257
Kawerau, G., Lied auf d Verbrenng. d.
Bannbulle. (Arch. f. Ref.-G., Nr. 22, Jg. 6,
232 f.) [3258
Bossert, &., Der Heilbronner Re-
formator Joh. Lachmann als Patriot
im Bauernkrieg nach sein. Briefen.
(Württb. Jahrbb. f. Stat. etc. ’08,
L 45-76.) [3259
Luzio, A., Neue Urkk. üb. Georg v. Frunds-
berg. (Dt. Revue 34, I, 238-41.) [3260
Menth, J., Zu d. Druckschrr. d. Packschen
Handel. (Zbl. f. Bibliothw. 26, 217f.) Val.
Nr. 1355. [3261
Piaget, A., Documents inéd. sur
la réformation dans le pays de Neu-
châtel. T. I: 1530-38. (Inventaires et
docc. publ. p. les Archives de l'Etat
de Neuchâtel IV) Neuchâtel. Wolf-
rath & Sp. 603 S. [3262
Meyer, K., 2 Urkk. üb. d. Gegenabt
Wolfgang Lange v. Walkenried. (Zt. d. Harz-
Ver. 41, 179-82.) [5263
Friedensburg, W., Zur Rede
Karls V. in Rom v. 17. April 1536.
(Quellen etc. a. ital. Archiven etc.
11, 365-70.) . [3264
Hasenelever, A., Sleidaniana. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 92-116.) —
Ders., Sleidans Darstellge. d. böhm.
Aufstandes 1547. (Ebd. 364f.) [3265
Jungk, Türkenschatzg. v. 1542.
(Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargeg.
9, 149-224.) [3266
Wotschke, Aus Hrzg. Albrechts v. Preuß.
Briefwechs. m. Schlesien. (Korr.bl. d. Ver. f.
G. d. ev. Kirche Schles. '08, 1-31.) [3267
Weltgeschichte, Ullsteins. Hrsg.
v. J. v. Pflugk-Harttung: G. d.
Neuzeit, Das relig. Zeitalter 1500-
1650. Berl.: Ullstein. 4°. 652 S.
20 M. [3268
Inh: J. v. Pflugk-Harttung, Ent-
deckgs.- u. Kolonial-G.; K. Brandi, Re-
|
Bibliographie Nr. 3255—3318.
naissance; Th. Brieger, Reformation; H.
v. Zwiedineck-Südenhorst, Gegenref.
in Dtld.; M. Philippson, Gegenref. in
Süd- u. Westeuropa. Rez.: Hist. Zt. 103,
203f. R. H.
Thudichnm, Die dt. Ref. 1517-1587. Bd I,
8. ’08, 1198. Rez.: Monatshfte. d. Comen.-
Ges. 17, 84-993 Barge. (Bd. II ersch.) [3269
Schriften d Ver. f. Ref.-G. (s. Nr. 1371).
Hft. 99 3. Nr. 3280. [3270
Berger, Kulturaufgaben d. Ref., s. '08,
1200. Rez.: Preuß Jabrbb. 132, 347 f. Matthaei;
Mitt. a. d. hist. Lit. 36. 429-31 Barge; Arch.
f. Kultur-G. 5, 480-82 Steinhausen; Dt. Lit.-
Ztg. '09, Nr. 22 W. Köhler. [3371
Buchwald, G., Die ev. Kirche im Jh. d.
Reform. 11. Aufl. Lpz.: Liebisch 1908. 126 S.
50 Pf. [3272
Denifle, H., Luther u. d. Luther-
tum in d. erst. Entwickelg. (s. '07,
1258). II. Bearb. v. A. M. Weiß.
xvj, 514 S. 7 M. [3273
Rez.: Katholik ‘09, 39, 210-16 Jak. Schmidt;
Preuß. Jahrbb. 136, 28-55 Adf. Harnack.
Stählin, K., Luther u. d. dt. Reform.
Heidelb.: Winter. 32 S. 60 Pf.— J. L. Neulsen,
Luther the leader. New-York: Eaton & M.
1908. 255 S. 1 sh. — J. Kübel, Luther als
modern. Mensch. (Süddt. Monatshfte. `09,
279-84 ) — Hnnzinger, Luther u. d. dt Mystik.
(N. kirchl. Zt. 19, 972-85.) — 0. Crnsius,
E. literarhist. Entdeckg. Luthers. (Beil. d.
Münch. N. Nachrr. ’08, Nr. 118.) — Hauffen,
Huß e. Gans — Luther e.Schwan s. Nr.1192. [3274
Müller, Karl, Luther u. Karlstadt, s. '08,
1204. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 8 Bossert;
Zt. f. Kirch.-G. 29, 4:0-95 Brieger. — K.
Müller, „Absenz“. (Zt. f. Kirch.-G. 30,
178-80.) [3275
Ebstein, W., Luthers Krankheiten, s. '08,
3051. Rez.: Hist. Zt. 102, 374f. Kawerau;
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 Köhler; Hist. Vier-
teljschr. 12, 1483 Baas. (3276
Vetter, P., Lutherana (s. ’08, 3049). III:
Luthers Stellg. im Streite Jac. Schencks m.
Melanchthon u. Jonas 1537. (N. Arch f.
siche. G. 30, 76-109.) — Th. Brieger, Luther
u. d. Nebenehe d Landgrafen Philipp v.
Hess. (Preuß. Jahrbb. 135, 35-49.) — W.
Walther, Luthers Ende. (Walther, Zur Wertg.
d. dt. Ref. 174-82.) (3277
Loesche, G., Luther, Melanchthon
u. Calvin in Österr.-Ung. M. archival.
Beill. Tüb.:Mohr. xvj,3718. 4 M. [3278
Rez.: Lit. Zbl. un, Nr. 38 3:.
Paulus, N., Zwingli u. d. Glaubensfreibheit.
(Hist.-pol. DU 143,645-66.) — P. Burckhardt,
Die Katastrophe d. Zwinglischen Politik.
(Schweiz. theol. Zt. Jg. 26, H. 1) (32179
Lang, Aug, Joh. Calvin. (= Nr.
3270.) Lpz.: Haupt. 222 S. 2 M.40. —
P. Paulsen, Desgl. Stuttg.: Belser.
177 S. 2 M. 80. — E. Knodt, Desgl.
Herborn: Nass. Colportageverein.
505 S. 3 M. — Diener-Wyss, Desgl.
N. verm. Ausg. Zürich: Füssli. 138;
518. 1 M. 50. — @. Sodeur, Desgl.
(Aus Natur u. Geisteswelt 247.) Lpz.:
Teubner. 100 S. 1 M. [3280
Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Lobstein, P., La connaissance relig.
d'après Calvin, étude d’hist. et de dogmat.
(Rev. de th£&ol. et de phil. ’09, 53-110.) —
E. Doumergue, Calvin, an epigone of the
middle ages or an initiator of mod. times?
(Princet. th. rev. ’09, 1, 53-104.) — B. B. War-
Held, Calvins doctrine of the knowledge of
God. (Ebd. 2, 219-325.) — H. Strathmann,
Calvins Lehre v. d. Buße in ihr. später. Ge-
stalt. (Theol. Stud. u. Krit. ’09, 402-27.) [3281
Lindeboom, J., Erasmus. Onder-
zoek naar zijne theologic en zijn
E gemoedsbestaan. Leid.
iss. x, 280 S. [3282
Fr. Thudichum, Erasmus; e Wort d.
Würdigung wider seine Verkleinerer. (Monats-
hfte. d. Comen.-Ges. 18, 132-38.)
Meusel, H., Joh. v. Staupitz in s. Beziehgn.
zu Luther. (Sachs. Kirchen- u. Schulbil. "on,
417-223; 433-37.) [3283
Müller, Karl, Anfänge d. Kon-
sistorialverfassg. im luth. Dtld. (Hist.
Zt. 102, 1-30.) [3284
Fritsche, B., Die päpstl. Politik
u. d. dt. Kaiserwahl 1519. (Progr.
Burg b. M.) Halle: Waisenhaus.
58 S. 1 M. 80. 3285
Müller, Nikol., Die Wittenberg.
Bewegg. 1521 u. 1522. (Arch. f. Ref.-
G., N. 22 u. 23, Jg. 6, 161-226;
261-325.) [3286
Creutzberg, Karl v. Miltitz, s. up, 3062.
Rez : Ztg. f. Kirch.-G. 29, 420f. O. Clemen:
Theol. Lit -Ztg. "ug, Nr. 25 Hermelink; Mitt.
a. d hist. Lit. 37, 93f. Barge; Dt. Lit.-Ztg.
’09, Nr. 4 O. Clemen; Mitt. d. Inst. f. öst. G.
$0, 200-202 W. Bauer. [3287
Jordan, Neuere Lit. üb. Pfeifer u. Münzer.
(Zt. d. Vər. f. Kirch.-G. d. Prov. Sachs.
4, 146-56.) , [3288
Menck, F., Beitr. z. G. K. Fer-
dinands I. (Beitrr. z. neuer. G. Österr.
H. 4: Jan. "og 1-19.) [3289
Ursu, J., Auswärt. Politik d. Pet.
Rares, Fürst d. Moldau (1527-38.)
Wien: Konegen 1908. 1808. 6 Kr. [3290
Vitale, V., L'impresa di Puglia
1528/29 (s. ‘08, 1219). Forts. (N. Arch.
Veneto N.S. 14, 120-92; 324-51.) [3291
Branky, F., Der Reichstag d. J.
1530 u. d. Wahl Ferdinands zum dt.
König. Wien. Progr. ’08. 40 S. [3292
Rez.: Hist. Zt. 103, 416 Hasenclever.
Schweitzer, V., Beitrr. z. G. Pauls II.
(Róm. Quartalschr. 22, II, 132-42). [3293
Bonwetsch, G. d. Passauisch. Vertrages
v. 1552, s. ’08, 3070. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 37, 166-69 Barge. [3294
Reich, D., Sul confine linguist. nel secolo
16 a Pressano, Avisio, San Michele, Mezo-
corona. (Atti d Acad. degli Agiuti. Ser III,
XII, 109-76.) Rez.: Zt. d. Ferdinandeums
52, 305-7 Voltelini. [3295
Ammann, H.. Peter Passler, d. Bauern-
rebell a. Antholz. (Forsch. u. Mitt. z. G. Ti-
rols u. Vorarlbergs 6, 52-60; 141-583.) [3296
*115
Erhard, 0., Der Bauernkrieg in
d. gefürst. Grafsch. Kempten. Kempten
u. Münch.:Kösel. 1208. 2 M. 50. [3297
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 2461.
Kolde.
Flemming, P., Zur Pfarr-G. v. Windsheim.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 123-31.) [3293
Bossert, G., Lage d Pfarrstandes in
Württemb. 1534-48. (Bl. f. württb. Kirch.-G.
12, 97-104.) — F. Lörcher, G. d. Ref. im
Zabergäu. (Vierteljhfte. d. Zaberg. Ver. ’07,
I-III, 1-72.) — Th. Schön, Prädikant Pfeiffer
1525-36 aus Tübing. (Tüb. Bill. 10, 56 f.) [3299
Ow-Wachendorf, W. Frhr. v., Melch. v.
Ow, Landvogt zu Hochpurg. 1517-69. (Ale-
mannia N.F. 9, 161-71.) [3300
Beinert, J., Zug Straßburgs geg. Graf
Philipp III. v. Hanau- Lichtenberg 1526.
(Jahrb. f. G. ete. Els.-Lothr. 24, 33-39.) [3301
Hege, Chr., Die Täufer in d. Kur-
pfalz. Beitr. z. bad.-pfälz. Ref.-G.
Frankf. a. M.: Minjon. 178 B8.
3 M. 50. [3302
Rez.: Monatshfte. d. Comen.-Ges. 18, 41-44;
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 247 f. Kolde..
Kentenich, Die Trierer u. ihr Kurfürst
1534. (Trier. Chron. N.F. 5, 65-69.) (3303
Harraeus, K., Reform. u. Gegenref. in
Rhens. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 3,
65-128.) . [3304
Leineweber, L., Die Paderborner
Fürstbischöfe im Zeitalterd Glaubens-
neuerg. Beitr. z. Ref.-G.d. Stifts Pa-
derborn. (Zt. f. vaterl. G. etc. West-
fal. 66, II, 77-158.) [3305
Sillem, W., Joh. Meyer, erst. Geistlicher
Hamburgs, der verehelicht war. (Mitt. d. Ver.
f. hamb. G. Jg. 28, Bd. 10, 106-9.) [3306
Könnecke, Bilder a. d. kirchl. Ref. d.
Hochstifts Halberstadt. (Jahresber. d. Thür.-
Sächs. Alt.-Ver. ui, 30-54.) '3308
Hecker, Hurzog Moritz v. Sachsen u. ».
Räte bis z. Schlusse d. Schmalkald. Krieges,
(Jahresb»r. d. Kg}. Sächs. Altert.-Ver. ’07/8,
9f.) — Ders., Dresden Im Schmalkald. Kriege
1547. (Dresdn. G.bll. ‘09, XVIII, 1-11.) [3309
Clemen, O., Alex. Chrosner, 8. ’08, 3092.
Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 29, 352-54 Vetter
u. Entgegng. v. Cl. m. Antw. v. V. ebd. 30,
173-76; Theul. Lit.-Ztg. '09, Nr. 4 Bossert;
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 19 Kawerau. — P.
Vetter, Zur G. Alex. Krosners. (N. Arch.
f. sichs. G. 30, 140-44.) [5310
NieBen, P. v., Fehde d. Jesse gog. Schivel-
bein u. d. Markgraf Hans. (Schrr. d. Ver. f.
G. d. Neumark 22, 133-38.) [3311
Kern, A., Schles. Bauernunruhen 1527,28.
(Schles. G.bll. '09, 25-29.) [3312
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555-1048.
Fris, V., Essai d'une analyse des
Commentarii sive annales rerum
fandricarum (Annales Flandriae 1561)
de Jacques de Meyere. Partie I.
Gand: Van Goethem 1908. x)v,
242 S. 9 fr. 50. [3313
Ch
*116
Uhlirz, K., Bruchstück d. Diariums d.
Grazer Jesuiten, 1574-89, 1596, 1597. (Beitrr.
2. Erforschg. steirisch. G. 36, N. F.4,51-67.) [3314
Glücklich, J., Wenz. Budowec v. Budow
Correspondenz 1579-1619. (Hist. Arch. Čislo
80, XLV, 203 8.) — Ders., Neue unbekannte
Schrift d. Budowoc. (Český Časopis hist. 14,
334-26.) — J. Volf, Zur Korrespond. d. Budo-
wec. (Časopis Musea král Českého 83, 271f.)
— Ders., Drei Satiren auf Budowec. (Ebd.
454-56.) [3815
Zeytung, Warhafftige, welcher mafsen die
St. Mülhausen in Schweitz d. 17. 6. 1587 von
Bern, Basel, Zürich u. Saff hausen Belegert,
auch volgends d. 25. erobert und eingenum-
men worden. Straubing: Summer 1587.
Neudr. besorgt v. J. Lutz. Lpz.: Beck 1907.
78. 2M. [3316
Greiner, Des Onophrius Miller Lubspruch
auf d St. Ulm. 1593. (Mitt. d. Ver. f. Kunst
u. Altert. Ulm 13/15, 143-65.) (3317
Wäschke, H., Aus d. Tageb. d.
Fürst. Christian II. v. Anhalt-Bernb.
Beitrr. z. G. d. 30j. Krieges. (Zt. f.
Ref.-G.d. Prov. Sachs. °08, 53-78.) [3318
Koehne, K., Aufzeichngn. Casp. Diemers,
Stadtschreibers v. Ostersburken, üb. Schick-
sale dies. Stadt im 30j. Kriege. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 24, 164-69.) [3319
Blanckmeister, F., Rede Gust. Adolfs
nach d. Sieg bei Breitenfeld. (Beitrr. z. sächs.
Kirch.-G. 22, 170-72.) (8320
Turbo Suecicus Monasterii Weissenaw.
(Schwäb. Arch. 27, 11-15, 27-31.) (3331
Heymach, F., Aufzeichngn. d. Pfarrers
Plebanus e Michlen 1636/37. (Ann. d. Ver.
f. nass. Altertkde. 38, 255-85.) [3323
Susta, J.
Konzil v.
Die röm. Kurie u. d.
rient unt. Pius IV.
Aktenstücke z. G. d. Konzils (s.
"ON, 1318). Bd. II. xxvıj, 605 S.
17 M. [3323
Ehses, Neue Dokumeute üb. d. Konzil v.
Trient? (Hist, Jahrb. 30, 477f. [3324
Briefwechsel d. Herzogs Christoph v.
Württemb., hrsg. v. V. Ernst, s "On, 1261.
Roz.: N. Arch. f. süchs. G. 29, 169-72 G. Wolff;
Hist. Vierteljschr. 11, CO4f. Trefftz; RII. f.
württb. Kirch.-G. N. F. 11, 190-92 Bossert;
Dt. Lit.-Ztg. ‘09, Nr. 9 Brandi; Lit. Zbl. "ou.
Nr. 4. [3325
Cramer, A. M., u. K. v. Kaufungon,
Briefwech». d. Fam. v. Hopfigarten auf Mül-
verstedt, Haineck u. Schlotheim m. d. Rate
d Reichsst Mühlhausen i. Th., 1554-1595.
(Muhlh. G.bll. 9, 42-53.) . [3326
Braunaberger, 0., Dt. Schriftstellerei u.
Buchdruckerei d. rom. Stuhle empfohlen.
Denkschr. v. J. 1566. (Hist. Jahrb. 30,
62-12.) , „1327
Liste chronologique des &dits et
ordonnances des Pays-Bas: Règne
d'Albert et Isabelle (1598-1621).
Brux.: Goemaere 1908. xv, 1035S. [3328
Krofta, K., Die böhm. Landtags-
verhandlgn. i. J. 1605. (Sep. a.:
Böhm. Landtagsverhdlgn. XI.) Prag:
Selbstverl. 1908. 4°. 96 S. [3329
Bibliographie Nr. 3314—8374.
Amlacher, A., Zwei Urkk. z. G. d. Bul-
garen in Baumgarten. (Korr.-BL d. Ver. f.
siebenb. Ldkde. 31, 92-94.) (3330
Benrath, K., Neuaufgefund. Briefe
v. Sarpi. (Hist. Zt. 102, 567-73.) [8331
Sendschreiben d. Gfn. Ludw. v. Nassau-
Saarbrücken an s. Lehnsleute u. Untertanen
zu Anfang d. 30j. Krieges. (Mitt. d Hist.
Ver. f. d. Sanrgeg. 9, 243 f. , [3333
Volf, J., Zu d. Liedern v. Friedr. v. d. Pfalz.
(Casopis Musea král Ceského 83, 456-60.) —
Dolensky, Christ. Megander, nicht Lomnický
machte d. Lied v. d glückl. u. glorreich.
Ankunft Friedr. V. (Ebd. 272.) "3333
Siegl, R., Wallenstein’sche Quar-
tierlisten v. J. 1630 im Egerer Stadt-
archiv. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Bähm. 47, 253-62.) [8334
Perlbach, M., Zu d. Handecbrr.-Verzeichn.
d. Bibl. d. geistl. Ministeriums zu Greifsw.
v. R. Lühder. (Pomm. Jbb. o, 181f.) Vel
Nr. 1452. l [3:35
Claußen,B.,‚CyriacusSpangen-
bergs Briefe an Joh. v. Hildesheim,
1565-70. (Mansfeld. Bll. 22, 155-
224.) [3386
Synodalbuch. Die Akten d. Sy-
noden u.Quartierkonsistorienin Jülich,
Cleve u. Berg 1570-1610, hrsg. v.
Ed. Simons. (Urkundenb. z. rhein.
Kirch.-G. ei Neuwied: Heuser. xvj,
838 S. 10 M. [3337
Schmidt, Friedr., Visitationsberr, üb.
einige mansfeld. Orte. (Mansfeld. DU 23,
1-31.) N [3338
Schlosser, H., Die Piscatorbibel.
Beitr. z. G. d. dt. nn
Heidelb.: Winter 1908. 122 S.
3 M. j [3389
(Tl. I: Die Luthberbibel in d. ref. Kirche
bis 1600 u. d. Entstebg. d. Piscatorbibel:
Heidelb. Dies. 36 8.)
Kühnhold, H., Konsistorialverfügg. a. d.
16. Jh. (Zt. d. Ges. f. uiodersächs. Kirch.-G.
13, 247.) [3340
Schultze, Vict., 3 unbekannte Bricfe
Phil. Nicolais, (N. kirchl. Zt. 19, 661-75.) [3341
Selle, F., Dank d. Univers. Wittenberg
an Steyr, ep Mai 1613, für e. Stiftg. Aus d
städt. Arch. zu Steyr. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 29, 13-15.) (3343
Schmidlin,J., Die kirchl. Zustände
in Dtld. vor d. 30j. Kriege nach d.
bischöfl. Diözesanberr. an d. Hl. Stuhl.
TI. I: Österr. (Erläutergn. z. Janssens
G. VI, 1 2.) Freib.: Herder 1908.
Lei, 187 S. 6 M. [3348
Figgis, J. N., Petr. Canisius and
the German Counter-Reform. (Engl.
hist. rev. 24, 18-43.) [3344
Galante, A., Il Concilio di Trento.
Trient: Monauni 1908. 638. 3 Kr. [3345
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Hefner, Pr Entstehgs.-G. d. Trient.
Rechtfertigungsdekretes. Beitr. z.
Dogmen-G. d. Ref.-Zeitalters. Paderb. :
Schöningh. xvj, 368;184S. 10M. [3346
Rieß, L. Politik Pauls IV. u. s.
Nepoten. E. weltgeschichtl. Krisis d.
16. Jh (H. 67 v. Nr. 2710.) Berl.:
Ebering. xvj, 496 S. 12 M. 80. [3347
Fournier, A., Maria Stuart u. d. Habsburger.
(Österr. Rundschau 15, 27-35. [3348
Fruin, R., De tachtigjarige oorlog.
Hist. opstellen. (In 6 Tin.) 1: Het
vorspel. "e Gravenh.: Nijhof 1908.
251 S. 1 fi. 90. [3349
Rachfahl, Wilh. v. Oranien, s. ’08, 1286.
Rez.: Intern. Wochensohr. 2%, ’08, 1249-58
H. Oncken.
Sommerfeldt, @., Der Protestan-
Íds. u. d. Kriegsbe-
tismus Süd-Dtlda.
fürchtgn. d. J. 1562. (BU. f. württb.
Kirch.-G. 12, 174-80.) [3350
Jungk, Ein Saarbrücker in türk. Gefangen-
schaft. (Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 9,
265-70.) (3351
Chroust, A., Aus d. letzten Tagen Kais.
Rudolfs. (Österr. Rundschau 14, 359-73.) [3352
Macháček, F., Der Prager Fenster-
sturz v. 1618. (Ceské Časopis hist.
14, 197-211; 297-311; 436-51.) [3353
Dürbeck, E., Kursachsen u. d.
Durchführg. d. Prager Friedens 1635.
Leipz. Diss. '08. 110 S. [3354
Meier, Wilh., Die geplante Heirat Philipp
Wilh. v. Pfalz- Neuburg m. d. Schwester d.
Gr. Kurfürsten. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrhein 87, 162-73.) (3355
Korff, E. Graf v., Die Anfänge d. Foederal-
theologie u. ihre erste Ausgestaltg. in Zürich
u. Holland. Bonner Diss. 1908. 53 S. [3356
Scheuffler, J., Der hohe Adel in Österr.
vor u. nach d. Gegenref. (Evang. Kirch.-Ztg.
f. Österr. ’08, 17; 33.) — V. Bibl, Erzherzogin
Johanna, erste Großherzogin v. Toskana.
(Beitrr. s. neuer. G. Österr. H. 4: Jan. ’09,
20-34.) — B. A. Kröß, Untergang d. Cölesti-
nerklosters auf d. Oybin b. Zittau. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 229.) — F. A.
Seeliger, Aufruhr zu Komotau 1591. (Mitt. d.
Nordböhm. Exkurs.-Klubs 31, 39-41.) [3357
Meyer, Karl, Inwieweit war d. Nuntius
am goldenen Bund beteiligt? (Anz. f. schweiz.
G. og Bd. 10, 440.) (3358
Schwarz, Bischof Jul. Echter u. d. Reichs-
dorf Gochsheim. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
14, 243-51.) — A. Bomhard, Kampf um d.
erst. Kirchenbau in Ziegenbach 1583. (bd.
293-306.) — H. Schöppler, Üb. d. iu Regens-
burg. Zeit d. Truppenbesetzg. währ. d. 30j.
Krieges ausgeübte amtl. Kontrolle. (Ober-
pfalz II) — F. X. Bnchner, Oberpfälz. Markt
Lauterhofen im 30j. Kriege. (Jahresber. d.
Hist. Ver. f. Neumarkt i. O. Jg. IV.) — P.
GoeBler, Bildnisse u. Dokumente auf M. Melch.
Volz. (Bll. f. württ. Kirch.-G. 12, 185-90.) [3359
Lefébnre, L., Le drame de l'Ame alsacienne
au 17. siècle. (Sċances et travaux de l’Acad. des
sciences morales et polit. N.S. 71,423-69.) [3360
|
*117
Braun, La Lorraine pend. le gouvernem.
de la Fort6-Senectöre 1643-1661. (In: Mém,
de la Soc. d’archl lorr. etc. Bd. 56.) [3361
Klenck, J., Schicksale d. Dorfes Sandhofen
im 17. Jb. (Mannh. G.bll. 10, Sp. 88-90.) —
Walz, Bad Nauheim vor 300 Jahren.
(Quartalbll. d Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen
4, ’08, 258-65.) — W. Diehi, Der erste ge-
taufte Jude unt. d. Pfarrern d. Obergrafschaft.
(Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 3, 344.) [3362
Bockmähl, P., Edelfrau Odilia v. Flodorff,
Burggräfin v. Odenkirchen, u. ihre Zeit.
(Theol. Arbeiten d. rhein. wiss. Predig.-Ver.
10, 96-107.) (3363
Meuffels, H., Les martyrs de
Gorcum. Paris: Lecoffre 1908. 200 S.
2 fr. l 3364
Meindersma, W., De geref. ge-
meente te 's-Hertogenbosch, 1629-85.
Zalt-Bommel: Van de Garde. 272 8.
2 fl. 76. | [3365
Tümpel, H., Auf welche Weise u. an
welchen Orten wurden 1609 d. Beziehgn.
Ravensbergs zu d. Hohenzollern angeknüpft?
(Ravensberg. G.bll. ’09, Nr. 2.) [3366
RBüther, H., Streit zwisch. d. Hamburg.
Staate u. d. Kloster Neuenwalde weg. d.
Besitzes d fünf Heidedörfer Arensch, Be-
rensch, Eudendorf, Oxstedt u. Holte. (Jahres-
ber. d Männer v. Morgenstern 7,8, 75-86.) —
E. Finder, Kirchen u. Schulen in d. Vier-
landen 1550-1650. (Jahrb. d. Ver. f. Vierländer
Kunst etc. f. ’Us.) [3367
Krieg, H., Aus d. G. d. Amtes Dreileben
währ. d. 30j. Krieges u. nach dess. Abschluß
bis 1670 (Montagsbl. Beil. d. Magdeb. Ztg.
08, Nr. 40-42.) — B. Jordan, Hrzg. Wilh. v.
Weimar, d. St Mühlhaus. o d Eichsfeld 1682.
TL I. (Aus alt. Zeit. N.F. II.) Ch, Lucke,
Der große Brand d. Dorfes Bottendorf 10. Juni
1635. (Mansfeld. B11. 22, 225-28.) — 0. Berger,
Desgl. im Kloster Helfta 21. Nov. 1641.
(Ebd. 32-44.) i (3368
Waas, F., Die Generalvisitation
Ernsts d. Frommen im Hrzgt. Sachs.-
Gotha 1641-45. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. etc. N. F. 19,838-128; 395-426.) [3369
Vollert, W., Heinr. Posthumus als luth.
Christ u. s. Bedeutg. f. d. tbür. Kirch.-G.
Gera. 63 S. 5 Taf. Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G.
N.F. 19, 56515-17 Berth. Schmidt. [3370
Schöpff, W., D. Zacharias Rivander (Bach-
mann). Sein Leben u. e Komödie Lutherus
redivivus. M. kurz. Charakterist. d. wichtigst.
s. übrigen Schriften. (Mitt. d. G.- u. Alterta.-
Ver. Leisnig 13, 1-36) — Th. Gärtner,
Christian Keimann. (Mitt. d. Ges. f. Zittauer
G. 5, 28-38.) [3371
Schuster, Geo., Zur Lebens-G. d. Mark-
grafen Johann u. Joh. Georg v. Brandenb.
(Hohenzoll.-Jahrb. 12, 258-60.) [3372
Nießen, P, J. Ten Ausgang d.
staatsrechtl. Kämpfe zw. Pommern
u. Brandenb. u. d. wirtschaftl. Kon-
flikte d. J. 1560-76. (Balt. Stud. N.F.
12, 103-206.) [3373
Vietzke, G., Aus d. Belgarder Pfarrarchiv.
Monatsbil. d. Ges. f. pomm. G. "oy, 22-25.) —
h. Wotschke, Vergessener Autor d. Posener
Landes: Jak. Heydenreich. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Pos. 9, 73-75.) [3374
*118
Jacobi, R., Thorn, Elbing, Danzig
u. d. poin. önigswahlen 1578-75.
(Mitt. d. Coppernicus-Ver. 15, 42-48;
53-69.) [3375
Baerent, P., Notizen z. G. u. Kult.-G. d.
17. Jh. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d.
Ostseeprovinzen Rußlands ’07, 87-98.) [3376
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
. schluß von Religion und Kirche).
Walther, A., Die burgund. Zentral-
behörden unt. Maximilian I. u. Karl V.
Lpz.: Duncker & H. jx, 220 S.
5 M. 50.) [3377
Mitis, 0. Frhr. v., Gundacker v.
Liechtensteins Anteil an d. Kaiserl.
Zentralverwaltg. 1606-54. (Beitrr. z.
neuer. G. Österr. H. A: Jan. ’09,
35-118.) [3378
Hirn, G. d. Tiroler Landtage 1518 bis 1525,
8.°07,1400. Rez.: Hist. Zt. 100, 636 f. v. Below;
Forschen. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 5,
165 f. Straganz. [3379
Gorge, S., Zur Verwaltgs.-G. unt. Kaiser
Ferdinand IÍ., 1619-37. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 47, ‚420-23.) [3380
Kubicek, E., Ustava zemò moravské na
konci samostatuosi české (Verfassg. v. Mahren
am Schluß d. böhm. Selbständigkeit). Wal-
lachisch-Meseritsch. Progr. '08. 24 8. [3331
Hensler, E., Verfassg. u. Verwaltg.
v. Kurmainz um d. J. 1600. Beitr.
z. Verf.-G. d. geistl. Fürstentümer.
(= Nr. 2714.) Straßb.: Herder. xvj,
87 S. 3 M. (29 S.: Straßb Diss.
GEN [3382
Sommer, A., Versuch d. Grafen
Anton v. Oldenb. z. Reorganisat. d.
Lehnswesens in s. Landen 1565-68.
(H. 16 v. Nr. 2834.) Hildesh.: Lax.
115 S. 2 M. 60. (Tl. I: Münst. Diss.
"08. 66.) [3383
Semrau, A., Jost Law. Dietz u d. Münz-
reform unt. Sigismund I. (Mitt.d. Coppernicus-
Ver. 14, 33-48.) ‚. [13384
Muller, Joh., Finanzpolitik d.
Nürnb. Rates in d. 2. Hälfte d. 16. Jh.
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
7, 1-63.) [3385
Geiger, Bürgermeisterinstruktion d. St.
Wemding im Ries v. J. 1587. (Neuburg.
Kullektanven-Bl. 70, 1-7.) [3386
Beemelmans, W., Verfassg. u.
Verwaltg. d. St. Ensisheim im 16. Jh.
(35 v. Nr. 2796.) Straßb.: Heitz 1908.
96 S. 2 M. 50. [3387
Rez.: Forschgn. etc. z. G. Tirols ete. 6,
Lait Moeser. Rez. v. U8, 3167: ebd. 182-87
Moeser.
Cassel, C., Wie d. Bürgerschaft d. St.
Celle im J. 1600 vorübergehend Anteil an d.
Stadtverwaltg. erlaugte. (Haun. G.-bll. 13,
79-99.) l (3388
Blümcke, 0., Finanz. Zusammen-
Bibliographie Nr. 3375— 3432.
bruch Stettins Anfang d. 17. Jh.
(Balt. Stud. N.F. 12, 11-102.) [3389
Gothein, E., Dtld. vor d. 30).
Kriege. (Pforzheim. Volksschrr., hrsg.
v. K. Brunner.) Pforzh., Volkstüml.
Bücherei; Lpz. : Zieger 1908. 18 S. [3390
Below, G. Veg Die Frage d. ück-
gangs d. wirtschaftl. Verhältnisse
Dtlds. vor d.80j. Kriege. (Vierteljschr.
f. Soz.-u. Wirtsch.-G.7,160-67.)[3390 a
Loserth, J., Aus d. steiermärk. Herren-
welt d 16. Jh.: Wolf Herr v. Stubenberg als
Volkswirt u. Erzieher. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Steierm. 6, Hft. 1,2, 1-26.) [3391
Pfund, K., Über volkswirtschaftl. Übel-
stände im lIsarwinkel um d Mitte d 30j.
Krieges. (Altbayer. Monatsschr. 8, 38-43.) 13392
Kentenich, @., Die Trierer Bürgerschaft
zu Beginn u. zu Ende d au. Krieges (8. ’07,
1408). Forts. (Trier. Chron. N.F. II-V.) [332%
Berg, Ihro Fürst. Gnaden Johansen,
Markgrfn. zu Brandenb., Wirtschaftsordng.,
wie diesalbe auf Ibrer Fürstl. Gnaden Amtern
gehalten worden 1551. (Schrr. d. Ver. f. G.
d. Neumark 22, 43-60.) (3394
Wälderbeschreibung, Die Hennebergiache,
v. 1587. Nach d Bearbeitg. des E Devrient
auszugsweise hrag e d. wissenschaftl. Abtig.
d Thüringerwald-Ver. Eisenach: Kahle
1908. 45 S. (3335
Müntz- und Tax-Ordnung, Grävelich
Nassau Sarbrückische Getr. im J. 1623.
(Mitt. d. Hist Ver. f. d. Saargeg. 9, 245.
4.) [3396
Sitte, A., Tschausch Hedajets Aufenthalt
iu Wien (1565). (Arch. f. Kult.-G. 6, 192-201.)
— C. Schlecht, Die Rechnungsbücher d.
Liebfrauenkirche zu Ingolstadt 1519-23. (Alt-
bayer. Monatsschr. 8, 75-83.) — H. Kühnhold,
Kirchonubrrechng. a. d. 16. Jh. (Zt. d. Ges.
f. niedersächs Kirch.-G. 12, 244-46.) [3397
Trieb, A., Das Oberamt Alzey u. d. darin
bestehende Leibeigenschaft um d. Mitte d.
17. Jh. (Vom Rhein 7, 20-23.) [3398
Wutke, K., Eine fürstl. Auslassg. üb. landl.
Tagelohn, Robotten d. Bauern u. Dreidings-
recht, 1590. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42,
334 f.) i [5339
Kohler, J., Zur Carolina. (Arch.
f. Strafrecht 56, 12-17.) [3400
Schirmer, Peinliche Rechtssache d Eisen-
berg. Bürgers H Petzolt 1595-98. (Mitt. d
G.- u. Altert.forsch. Ver. Eisenberg 2435,
Bd. 4, 809-40.) [3301
Berbig, Der „gemeyne Casten“ zu Coburg
im Visitationsjahr 1529. (Dt. Zt. f. Kirchen-
recht 15, 394-419.) — Ders., Ein adelig.
Testament a d. J. 1503 u. e. Streitfall zw.
d. Stadtrat zu Coburg u. d. Geistl. Haupt-
mann Ernst v. Brandenstein weg. ©. geistl.
Stiftg. 1528. (Ebd. 19, 84-116.) (3402
Diener - Schönberg, A., Bestand d. kur-
sächs. Zeughäuser zu Ende d. 16. Jh. (Zt. f
hist. Waffenkde. 4, 306-11.) [3403
Krollmann, C., Das Defensions-
werk im Hrzgt. Preußen (s. ’07, 3176).
Tl. II: Unt. d. Kurf. Joh. Sigismund.
140 S. 2 M. 40. [3404
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
Schultz, Rekruten -Aushebungen im Dt.
Kroner Kreise 1618. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver.
8, 16-18.) (3405
Van der Linden, H., L'Université de
Louvain en 1568. (Bull. de la Comm. R. d’hist.
de l'Acad. R. de Belg. 77, 9-36.) (3406
Windel, R., Über e. Studienordnung f.
angehende Studenten 158%. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. etc. 24, 276-78.) (3407
Meyer, Frdr., Ziel, Organisation u. Stuff
d Unterrichts im Jesuitengymn. zu Köln in
d. erst. Jahren nach s. Eröffug. 1557. (Mitt.
d Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19,
35-63.) [3408
Wehrmann, M., Der junge Herzog Philipp
v. Pommern am Hofe d Kurt Ludwig V.
1526-31. (N. Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 8,
12-84.) — J. Krans Levinus Hulsius. (Monats-
schr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. ’09, Nr. 2f.) —
Spangenberg, Urkundliches z. ältest. G. d.
Klosterschule 1s. '06, 1453). II. Roßleb. Progr.
8. Au 27 S. — J. Christianl, Notizen zu d.
Biographien d. Beglviter Rudbecks in Est-
land. (Sitzungsberr. d. Gel. Estn. Ges. '07,
92-98.) [3109
Grolig, M., Die Klosterdruckerei im Prä-
monstratenserstifte Brucka.d. Thiuya (Mähren)
1595-1605. (Aus: Mähr. Magaz. f. Biogr. u.
Kultur-G.) Wien: Hölder 1908. 4128.54 Pf. [3410
Obser, K., Eine Heidelberg. Kleindruckerei
d. 16. Jh. (N. Arch. f. d. G. d. St. Heidelb.
8, 98-100.) [3411
Ellinger, G., Jak. Micyllus u. Joach.
Camerarius. Zwei neulatein. Dichter. (N.
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 234, 150-73.) —
0. R. Bedlich, Freundesbriefe Conrads v.
Heresbach an Joh. v. Vlatten, 1524-36. (Zt.
d. Berg. G.-Ver. 41, 160-84 ) (3112
Merker, P., Simon Lemnius.
(Quell. u. Forsch, z. Sprach- u.Kult.-G.
d.germ. Völker 104.) Straßb.: Trübner
1908. 109 S. 3 M. [3413
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. '09. Nr. 10 Kawerau;
Anz. f. dt. Altert. 33, 184-86 Brecht.
Löffler, K1., Zu Eberh. Tappe. (N. Jahrbb.
f. d. klass. Altort. etc. 22, 357f.) — Jürgens,
Die Handschriften-Sammlg Bernh. Homeisters
in d. Stadtbiblioth. zu Hannover. (Hanun.
G.bll. 11, 360-65.) — V. Loewe, Dr. Joh.
Johnston, e. Polyhistor d. 17. Jh. (Zt. d. Hist.
Ges. Posen 23, 149-76.) Sep. Pos.: Jolowicz
1908 1 M [34114
Hamelmann, H., Geschicht. Werke. Krit.
Neuausg. I.: Schrr. z. niedersächs. - westf.
Gelehrten-G. (se. Nr. 1545). Hft. 4: Oratio vel
relatio hist., quomodo hominibus Westphalis
potissimum debeatur et asscribendum sit,
quod lingua latina et politioros artes per
Germaniam sint restitutae priori nitori et
elegantiori formae. Apologia pro Westphalis
contra calumnias Justi Lipsii. Hrsg. v. Kl.
Löffler. (Veröffentl. d. Hist. Komm. d. Prov.
Westfalen.) xv, 70 S. 1 M. 50. [3415
Simar, Th., Étude sur Erycius Puteanus
(1574-1646) considéré spec. dans (bist, de la
philol. belge et dans son enseignement à
l’ Univ. de Louvain. Brux.: Dewit. xx, 300 8.
7 fr. 5V. [3116
Deichert, H., Wissenschaftl.u. volkstüml.
Heilkunst im 16. Jh. (Hannorv. G.blil. 12, 113-
67.) Sep. Hannov.: Geibel. 1 M. (3417
*119
Meißner, R., Eine dt. Apotheke d. 16. Jh.,
dargest. auf Grund e. notarioll beglaubigt. u.
bei d. Verkaufo d. Ratsapotheke zu Kolberg
i. J. 1589 aufgestellt. Inventurliste. Berl.:
Pilz 1908. 599 S. 7 M. 50. [3418
Both, F., Benedikt Fröschel d. Ält. u. d.
Jüng., d. Alchymist, 2 Augsburger Stadtärzte
im 16. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. n.
Neub. 34, 149-59.) [3419
Schroeter, A., Beitrr. z. G. d.
neulatein. Poesie Dtlds. u. Hollands.
A. s. Nachlasse hrsg. (Palaestra 77.)
Berl.: Mayer & M. 3325. 9 M. [8420
Gombert, L., Johs. Aals Spiel v.
Johs. d. Täufer u. d. älter. Johannes-
dramen. (Germ.Abhdlgn.XXX1.) Bresl :
Marcus 1908. 108 S. 3 M. 20. [3421
Blümnl, E. K., Die Schwelinsche Lieder-
handschrift. (Zt. f. dt. Philol. 40, 404-20.) —
M. Schneider, 2 bisher unbekannte Gedichte
d. Nürnberg. Meistersäangers Ambr. Öster-
reichera.d.J. 1562. (Ebd. 347-56.) — E. Henrici,
Andr. Mylius, d. Dichter d. Warnow. (Jahrhb.
d. Ver. f. meckl. G. 73, Anhg. 67 S.) — Alten-
burg, Pommersche Dichtg.im Ir. Ab (Monats-
bll. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 9f.) [3422
Wesselski, A., Joh Sommers Emplastrum
Cornelianum u. s. Quellen. (Euphorion 15,
1-19.) — H. Dechent, Job Val. Andreae,
e. soz. Prophet d 17. Jh. (Jahrb. d. fr. dt.
Hochstifts "og, 137-63.).. — W. Süß, Ub. d.
Turbo d. Juh. Val. Andreae 1616. (N. Jahrbb.
f. d. klass. Altert. otc. 22, 343-56.) — B. Petsch,
Magierszenen a. e. lat. Schuldrama. (Stud. z.
vergl. Lit.-G. 8, 474-82.) [3423
Günther, 0., Eine Erinnerg. an Opitz in
d Danzig. Stadtbiblioth. (Mitt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 7, 38.) [3124
Heerwagen, H., Beitrr. z. G. d Kunst u.
d. Kuustliaudwerks in Nürnb. 1532-42. A.d.
sogen.Schuld-u.Rechnungsbuche Dr.Christoph
Scheurle. (Mitt. a. d Germ. Nationalmus. "On,
106-26 ) [3425
Schmidt, Wilhelm, Zur Augsburg. Kunst-
G. (Rep. f. Kunstw. 31, 244-46.) [34265
auch, F. v., Graf Rochus Guerini zu
Lynar. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins "og,
Nr. 12.) (3427
Holbein (d. jüngere), Hans, Hand-
zeichngn.; in Auswahl v. P. Ganz.
Berl.: Bard. 40 Taf. m. 74 S. Text
auf d. Rückseite d Taf. 15 M. [3428
Pöllmann, Jerg Ziegler, d Meister v. Mess-
kirch, u. seine Tatigkeit in Heiliekreuztlial
b. Riedlingen. (Hist.-pol. BU 142, 420-37.) —
Friesenegger, Hans Rottenhanmer u. s8.
Augsburg Rathausgemälde. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Schwab. u. Neub. 34, 146-193 — R. Körner,
Jürg Ovens Gemälde v. d Anwesenheit Kg.
Christians IV. u. Hrzg. Adolphs in Hamburg.
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9,
245-47.) [3429
Rooses, M., Rubens. (Biogr. Nation. de
Belg. 20, 317-78.) [3130
Escherich, M., Rembrandt u. seine Zeit.
(Dt. Rundschau 133, 261-71.) — G. Zeller,
Üb. Neumanns Rembrandt. (Preuß. Jahrbb.
136, 9-27.) [3431
Rentsch, E., Der Humor bei Rembrandt.
(H. 110 v. Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. 54 S.
2 M. [3432
*120
Massiac, L..M. de, Une chronique de la
Chartreuse d’Ittingen, en Thurgovie. Ma-
nuscrit'à grande miniatures des 16. et 17. siècles.
Anz. f. schweiz. Altertkde. 10, 148-58.) —
‚Stengel, Anmerkgn. zur Hirschvogelfrage.
Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’08, 78-82.) —
, Wartmann, Mart. Buchensteiner, Glas-
maler zu Wil. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
N.F. 10, 161-64.) — K. Obser, Nochmals
Tobias Summer, (Zt. f. G. d. Oberrh N.F.
28, 563-65.) Vgl. ’06, 1481. [3438
Sarnow, E., Buchtitel Ch. Egenolifis mit
bild). Darstellgn. nach Dürer u. anderen.
Einzelforschgn. üb. Kunstgegenstände etc. zu
rankf. 1, 109-14; Taf.) [3434
Ubisch, E.v.,2hohenzollernsche Harnische
im Zeughaus zu Berlin. (Hohenzoll.-Jahrb.
12, 113-30.) — R. Körner, Erzgießer Urb.
Schober. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27,
Bd. 9, 533-35.) — Wilh. Becker, Bildschnitzer
Ldw. Münstermann. (Zt. d. Ver. f. hamb. G.
18, 71-73.) [8435
Weinmann, K., Leonh. Paminger. Bibliogr.
Beitr. z. Musik-G. d. 16. Jh. (Kirchenmus.
Jahrb. 20, 132ff) — E. Kleeberg, Zu Joach.
a Burcks Leben. (Mühlbäus. G.bll. 9, 129
-81.) [8436
Witkowski, G., Englische Komödianten
in Leipzig. (kuphorion 15, 441-44.) (3437
Bolte, J., Bilderbogen d. 16. u. 17. Jh.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 425-41. 18, 51-82.)
— H. Deichert, Freibeuter u. fahrende Leute
im 16. Jh. Kulturgesch. Bild a. Niedersachs.
(Hann. G.bil. 11, 815-48.) — Diehl, Zur G. d.
Kirchhöfe. (Hess. Bll. f.Volkskde. 5, 71-75.) [3488
Ciemen, 0., Rütselhafte Prophezeiung auf
d. J. 1536. (Arch. f. Kult.-G. 7, 1-4) [3439
Engiert, A., Beitr. z. G. d. Hexenprozesse.
(Hess. BU. f Volkskde. 5,65-71 )— H. Hepding,
Zu d. Hexenprozessen d. Vizedomamts
Aschaffenburg. (Ebd. 164f) [8440
Krücke, C., Dt. Mäßigkeitsbestrebgn. u.
-vereine im Ref.-Zeitalter. (Arch. f. Kult.-G.
7, 13-30.) — K. Löffler, Die ältest. Bier-
bücher. (Ebd. 5-12.) (3441
Seraphin, F. W., Alte Hausmittel. Beitr.
z. volkstüml. Heilkunde. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
sicbenb. Ldkde. 81, 94-96.) — P. Beck,
Kalenderregeln. (Alemannia N.F. 9, 308 ff.) —
F. Teizner, Tarquin. Schellenbergs Werke.
(Beitrr. z. G. Dortmunds 17, 91-116.) [3442
6. Vom Westfäl. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Vogt, G., Außführliche Historie d
jetzig, bayrısch. Krieges v. Caesar
Aquilinius. Quellenkrit. Untersuchg.
z. (x. d. span. Erbfolgekrieges. (Ober-
bayer. Arch. 54, 1-87.) 40 S.: Münch.
Diss. [3443
Redeckers Aufzeichngn.: 1722-62. (Hannov.
G.bll. 12, 99-108; 179-256.) (3444
Ow, A. Frhr. v., Beitrr. z. G. Max Ema-
nuels; aus d. Mörmann’schen Papieren
mitg. (s. ’05, 5294). Forts. (Altbayer. Monats-
schr. 5, 129-36; 175f. 6, 113-21. 7, 143-45.
8, 83-96; 134-57.) [3445
Bibliographie Nr. 8433—3489.
Lütolf, K., Privatbriefe a. d. Zeit d.
Linden- u. Harten- Handels in Zug. (Ge-
schichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d. V Orte
63, 39-58.) (3446
Urkunden u. Aktenstücke z. G. d. Kurt.
Friedr. Wilh. v. Brandenb. XIX.: Pol. Ver-
handlgn. Bd. 13; hrsg. v. F. Hirsoh, s. oi,
1464. Reoz.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 327-33
E. Müsebeck; Hist. Vierteljschr. 11, 608
Loewe; Hist. Zt. 102, 853-17 Mentz [3447
Protokolle u. Relationen d. brandb. Geh.
Rates a. d. Zeit d Kurf. Fr. Wilh. Bd. V:
1655-1659, hrsg. v. Meinardus, s. op, 1391.
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 21, 594-96
Spahn; Mitt. a. d bist. Lit. 36, 179-83
Hirsch. [3448
Meusel, F., Briefe d. Prinzen Karl-
Emil u. d. später. Königs Friedr. I.
an Freifrau v. Schwerin. Nebst Brief
d. König. Soph.-Charlotte.(Hohenzoll.-
Jahrb. 12, 32-40.) [3449
Redlich, Osw., Angebl. Gutachten d. Hof-
kanzlers Hocher üb. d. ungar. Magnaten-
verschwörg. 1670-71. (Beitrr. z. neuer. G.
Österr. H. 4: Jan. ’09, 119-238) [3450
Elisabeth Charlottens Briefe an
Karol. v. Wales u. Anton Ulr. v.
Braunschw.-Wolfenbüttel. Wortgetr.
Neudr. d. 1789 durch A. F. v. Velt-
heim z. Braunschw. veröff. Bruch-
stücke, besorgt u. erl. v. H. F.
Helmolt. Annab.: Graser 1908.
446 S. m. 4 Stammtaf. 9 M. [3451
Rez.: Braunschw. Magaz. "01. Nr. 3
P. Zimmermann.
Schriftstücke a. d. Reunionszeit. (Mitt.
d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 9, 271-88.) [3452
Fischer, 2 Briefe Hrsg. Christians v.
Sachs.-Eisenberg an s. Bruder Hrsg, Bern-
hard I. v. Sachs. -Meining. (Mitt. d. G.- u.
Altert.-forsch. Ver. Eisenb. 24/25, Bd. 4, 295-
98.) — Ders., 4 Briefe Hrzg. Christians v.
Sachs.-Eisenberg an s. Neffen, d. Hrzg. Ernst
Ludw. I. v.Sachs.-Meining. (Ebd. 299-308.) [3458
Walter, F., Üb. einige polit. Anspielgn.
in Racines „Esther“. (Mannh. G.bil. 10, 28-
32.) — P. Beck, 2 Satiren in Gobetsform auf
Tököly u. Ludwig XIV. (Zt. d. Ver. f. Volks-
kde. 19, 186-88. — Ders., 2 dt.-franz. Flug-
bll. a. d. span. Erbfolgekrioge. (Ebd. 188-90.)
— Joh. Bolte, Reimgespräch zw. Pring
Eugen u. Villeroi 1702. (Ebd. 190-94) —
Th. Wotschke, Notschrei a. d. Jammer d.
Nordisch. Krieges. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen 9, 160-62.) (3454
lache Aufzeichnungen a. d. Kirchen-
buche zu Versmold. (Ravensberg. G.bll. ’08,
Nr. 12.) wi [3455
Schempp, A. v., Der Feldzug 1664
in Ungarn unt besond. Berücksicht.
d. hrzgl. württb. Allianz- u. schwäb.
Kreistrıppen. Militär. Kulturbild.
(Darstellgn. a. d. württb. G. II.)
Stuttg.: Kohlhammer. xıj, 311 8.
5 M. [3456
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Hiltebrandt, Ph., Preußen u. d.
röm. Kurie in d. 2. Hälfte d. 17. Ih.
(Quellen etc. a. ital. Archiven 11,
819-59.) 3457
Schottmüller, K., Brandenb.
Kämpfe u. Unterhandlgn. m. d. Po-
sener Adel im schwed. Kriege 1655-
57. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 9, 185-94.) [3458
Roessel, Vor 250 Jahren. (Milit.-Wochenbl.
'08, Nr. 125; 135; 149; 150; 151; 154. ’09,
Nr. 87; 39.) [3459
Brinkmann, C., Relation between
England and Germany, 1660-1688.
(Engl. hist. rev. 24, 247-77 ; 448ff.) [3460
Koser, B., Wahlspruch d Gr. Kurfürsten.
(Hohenzoll.-Jahrb. 13, 27-81.) [3461
Wille, J., Elisab. Charl., Herzogin v.
Orléans (s. ’06, 3246). 2. erw. Aufl. 1908.
188 8. 3 M. , .. 1463
Regelmeier, H., Die polit. Be-
ziehgn. d. Fürsten Nordwestdtlds. zu
Frankreich u. d. nord. Seemächten
1674-1676. Münst. Diss. ’08. xj,
60 S. [3463
Guichen, Vis de, Pierre le Grand
et le premier traité franco-russe
(1682-1717). Paris: Perrin 1908.
299 S. 5 fr. [3464
Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp. 11,
373-75 Picavet.
Apell, F. v., Dio Politik d. Landgrafen
Karl v. Hessen-Kassel b. Ausbruch d. Spa-
nisch. Erbfolgekrieges. (Hessenland ’08, Nr.
1416.) — Ders, Die Hess.- Kasselschen
Truppen währ. d. Winters 1702 auf 1703 u.
d. Ureprg. d sogen. Mosel-Diversion im Span.
Erbfolgekriege. (Ebd. og, Nr. 9-12.) (3465
Beck, F., Beteiligg. hess.-darmst. Truppen
an d. Schlacht am Speyerbach 15. Nov. 1708.
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d Grhzgt. Hess.
4, ’08, 227-33.) 13466
Ow-Wachendorf, W. Frhr. v., Kar) VII.
in Spanien. Stimmungsbild v. Span. Erb-
folgekrieg 1705. (Altbayer. Monatsschr. 8,
83-38.) [3467
Pap, J., Leben Franz Räköczys II. (ingur.)
Wodisner 1907. 76 8. 60 Pf. [3468
Hauck, K., Zur Jugend-G. Friedr. Wilh. I.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 565.) —
R. Brosamler, Auswärt. Polit. Friedr. Wilh. I.
(Sonntagsbeil. d. Nationalztg. ug, Nr.
46/41.) , ‚3469
Ausländer, F., Friedr. Wilh. L
Verhältn. zu Österr. vornehml. 1732.
Beitr. z. G. d. preuß. Politik. (Alt-
preuß. Monatsschr. 46, 1-48; 153-216.)
Auch Königsb. Diss. 112 S. [3470
Schlusser. @., Pfarrer Jerem. Gmelin zu
Auggen. Bild a. d. Markgräflerland nach
d 30. Kr. Freib. i. B.: Bielefeld 1908.
111 8. 1 M. 25. [3471
Michael, Wolfg., Die verlorene Inschrift
vom Rheintor zu Breisach. (Alemannia N.F.
IX, H. 4.) Sep. Freib.: Fehsenfeld 1908.
32 S. 50 Pf. [3472
Wendland, A., Pfalzgraf Eduard u. Prin-
WEI
zessin Louise Hollandine, 2 Konvertiten d.
Kurhauses Pfalz - Simmern. (N. Heidelb.
Jahrbb. 16, 43-80.) [3473
König, Andreas, Die Pfingsttage 1689 in
d fr. Reichsst. Speyer. (Mannheim. G.bll.
10, 130-32.) „13474
Meyer, Kuno, Endgültige Unterwerfg.
Herfords unt. d. brandenb. Herrschaft 1652.
(Ravensberg. G.bll. ’09, Nr. 1.) (3475
Löffler, K., Die preuß. Ansprüche auf d.
Königshof Dortmund 1705-10. (Beitr. z. G.
Dortm. 17, 331-53.) [3476
Weise, 0., Mitt. üb. Hrzg. Christian zu
Eisenberg. (Mitt. d. G.- u. Altert.-forsch. Ver.
Eiseub. 24/25, Bd. 4, 287-94.) [3477
Böhme, W., Das reußische Oberland im
nordisch. Kriege. (Reuß. Forschgn.) [3478
Stleda, W., Jaudschloß d. Herzogs Ernst
August v. Weimar in Stützerbach. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. etc. N.F. 19, 129-52.) [3479
Innere Verhältnisse.
Urkunden u. Akteustücke z. G. d. inner.
Polit. d. Kurt Friedr Wilh. e Brandenb,
JI: O. Hötzsch, Stände u. Verwaltg. v.
Cleve u. Mark 1666-1697, s. ’09, 1630. Rez.:
Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 22, 265-69
Petsch; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 311-17
Hirsch. (34:0
. Acta Borussica. Behördenorganisation u.
allg. Stautsverwaltg. IV, 1 u. 2: 1723-29,
bearb. v. G. Schmoller u. W. Stolze, a.
‘08, 1426. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G.
21, 601-6 M. Haß. [3181
Meyer, K., Beitrr. z. Verfassgs.-
u. Verenltges CG Herforde ont d.
Kurt Friedr. Wilh. u. Friedr. IH.
Götting. Diss. ’'08. 116 S. [3482
Schöttke, G., Die Stände d. Hochstifts
Osnabrück unt. d. erst. evang. Bisch. Ernst
August v. Braunschw.-Lüneburg, 1662-98 (s.
’09, 1635). (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnubr.
33, nn [3483
Kapff, R., Gammertinger Zunftordng. v.
1701. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in Hobenz.
29,31, 59-73.) [3484
Speelman, Cornelis, Journaal der reis
van den gezant der O. J. Compagnie Joan
Cunaeus naar Perzië 1651-52; uitg. door A,
Hotz. (Werken, uitgeg. door het Hist. Ge-
nootsch.te Utrecht. Ser. lII, Nr.26.) Amsterd. :
Müller. 115; 466 S. 6 fi. 50. [3485
Srbik, v., Staatl. Exporthandel Österreichs
v. Leop. I. bis Maria Theresia, s. v8, 32377.
Res: Mitt d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 534-
38 O. Weber; Lit. Zbl. wua, Nr. 34 J. M. Lët
Jahrb. f. Gosetzgebg. 33, 370f. Rachel; Mitt.
a. d. hist. Lit. 37, 173-77 Ilwof; Hist. Vier-
teljschr. 12, 436-38 Loewe. [3186
Schwering, Auswanderg. protest. Kauf-
leute a. Köln nach Mühlheim a. Rh. 1714,
8. ’08, 1436. Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. >5, 191-94 Kuske. [3437
Häberle, D., Auswanderg. u. Ko-
loniegründg. d. Pfälzer im 18. Jh.
Kaiserslautern: Kayser 6 M. [8488
Ilwof, F., Inventar e. herrschaftl. Amt-
mannes 1678. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark
6, Hft 1/2, 95-99.) — F. Loose, Hofhaltg. d.
Fürsten Anton Günther v. Anhalt in Groß-
mühlinpgen 1705-1714. Auf Grund e Groß-
mühlinger Pfarrarchivalien. (Mitt. d. Ver. f.
anhalt. G. 11, 51-58.) [3489
*122
Šimák, J. V., O selské bouři na Tepelaku r.
1680 (Üb. Bauernunruhen auf d. Herrschaften
d. Stiftes Tepl 1630). (Sitzungsborr. d. Böhm.
Ges. d. Wiss. ’07, VII.) Prag: Rivnät 1907.
39 8. [3490
Moog, G., Johs. v. Neerkassel u. s. ‚Amor
poenitens“ (e, ’08, 1445). Schluß. (Rev. int. de
thċol. 16, 14-37; 279-97; 507-31.) (3491
Eckart, R., Paul Gerhardt. Urkk.
u. Aktenstücke zu s. Leben u.
Kämpfen. Glückst.: Hansen. 120 S.
2 M. — Ders., P. Gerhardt-Bibliogr.
Stimmen u. Schrr. üb. P. G. Pritz-
walk: Tienken. 58 S. 60 Pf.
F. Hahne, P. Gerhardt u. Aug.
Buchner. (Euphorion 15, 19-34.) [3492
Rez. d. Veröff. Eckarts: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 19 Achelis.
Seeliger, F. A., Exulanten aus d. Herrsch.
Rumburg 1652. (Mitt. d Nordböhm. Exkurs.-
Klubs 30, 285-87.) — 4. Brandsch, Das
Senndorfer Cuntionale. (Korr.-Bl. d. Vor. f.
siebenb. Ldkde. 31, 145-58.) [3493
Clauß, Jos. Schaitborger u. a Sendbrief.
{Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 105-23; 153-66.)
— K. Simon, Joh. Frdr. Speror (s. Nr. 1653).
Forts. (BU. f. württb. Kirch.-G. 12, 136-65 ) —
v. Kolb, Mitt. üb. Hedinger. (Ebd. 130-36.)
— E. Nestle, Bengeliana (s. Nr. 1653). Forts.
(Ebd. 166-73.) [3194
Adam, Joh., Das Markircher Berggesang-
buch. (Monatsschr. f. Gottesdienst etc. 13,
347-51.) — F. Walter, Joh. Winckler, Ver-
tretor d luth. Pietismus in Mannheim.
(Mannh. G.bll. ’09, Nr. 6.) {3195
Glaser, F., Akten z. Einführg. d. Simul-
taneums in Kirn an d. Nahe, zugleich Beitr.
z. Eiuführg. d. Simultuneen am Oberrhein.
{Monatshfto. f. rhein. Kirch.-G. 3, 161-79.) —
Rotscheidt, Audienz d Prasss W. Chr. Colerus
beim Gr. Kurf. 1670. (Ebd. 33-64) [3196
Riemer, H., “eneralkirchenvisitation v.
J. 165051 im Holzkreise (s. ’07, 3518). Forts.
(G.bll. f. Magdeb. 42, 213-29) — Collmann,
Kirchl. Reformbestrebg. Graf Heinr. II. v.
Übergreiz 1715-22. (In: Reuß, Forschgn.) [3497
Moldaenke, Tlı., Ch. Dreier u. d.
synkretistische Streit im Hrzgt.
Preußen. (Schrr. d. Synodalkomm. f.
ostpreuß. Kirch.-G. VI) Königsb.:
Beyer. xj, 127 S. 2 M. 50. (Einleitg.
u. Kap. 1-3: Königsb. Diss. 41 S.) [3498
Reichel, E., Gottschods Stellg. in d. G. d.
dt. Unterrichts- u Erziohungswosens. (Mitt.
d Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19,
77-117.) [3499
Hopp, Streit d. Gemeinde Ergersheim üb.
d Besetzg. d. Schulstelle. Kulturbild a. d.
Markgrafenzeit. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
15, 166-93.) — M. Duncker, Aus Visitations-
akten. (Tübing. BIL 10, 5-7; 36-43.) — A. Veit,
Volksschulwesen in Kurmainz unt. Erzbisch.
Joh. Phil. v. Schönborn 1617-73. (Katholik
4. F, 39, 349-62; 451-62.) — W. Diehl, Zur
G. d. Kalondormauns v. Veitsberg. (Beitrr.
hoss. Kirch OG. 3, 341-44.) [3500
Baruzi, J., Leibniz. Avec de
nombreux textes inéd. Paris: Bloud.
|
l
i
1
Bibliographie Nr. 3490—3546.
390 S. — W. Kabitz, Die Philosophie
d. jung. Leibniz. Heidelb.: Winter.
159 S. 4 M. 20. [3501
Rez. d. Buches v. Kabitz: Dt. Lit.-Ztg. '03,
Nr. 29 Buchenau u. Eutgegng. v. K.m Antw.
v. B. ebd. Nr. 32.
Wohlwill, A., Hamburg u. d. Islam,
insbes. am Ende d. 17. Jh. (Zt. d. Ver. f.
hamb G. 13, 375-90.) [3502
Regener, E., Otto v. Guericke, d. Erfinder
d. Luttpumpe, u. s. Beziehgn. zum Gr. Kurf.
(Hohenzoll.-Jahrb. 12, 103-12.) [3503
Hausenstein, W., Der Nürnb. Poet Siegm.
v. Birken in s. hist. Schrr. (Mitt. d Ver. f.
G. d. St. Nürnb. 18, 197-235.) — E. Kraus,
Faustsplitter. (Uuters. etc. v. Kelle dargebr.
2, 67-80.) — B. Pechel, Prolegomena zu e.
krit. Wernickeausg Berl. Diss. '08 49 S. —
A. Eichler, Wernickes Hans Sachs u. s.
Drydeusches Vorbild Mac Flecnoe Zur G.
dt. Kritik. (Zt. f. vergl. Lit.-G.17,20-24.) [3504
Rode, A., Die Priviligierten Hamburg.
Anzeigen u. d. Zensur. (Mitt. d. Ver. f. hamb.
G. Jg. 27, Bd. 9, 384-88.) [3505
Kopp, Å., Frz. Anton Fraf Sporck. Dt-
böhm. Mäzen, 1662-1738. (Zt. f. Bücherfreunde
Jg. 11, 5, S. 179-91.) (5506
Dreger, M., Zeichnungen d. älter. Fischer
v. Erlach. (Kunsthist. Jahrb. d. K. K. Zentr.-
Komm. "ug, 139-49.) — 0. Pollak, Joh. u.
Ferd. Maxim. Brockoff. (Ebd. 150-535.) —
K. Schläpfer, Freiburg. Kirchen a. d. Mitte
d. 17. Jh. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F.
10, 56-59; 5 Taf.) — Hnr. Hartmann, Job.
Conr. Schlaun. Beitr. z. G. d. westf. Archit.
d 18. Jh. Münst. Diss. 70 S. — F. Laske,
Dio Kanzel an d ehemal. Kapelle d Stade-
schlosses zu Potsdam. (Hobenzoll.-Jahrb. 12,
136-42.) [3507
Cuny, Danzig. Kunst im 17. Jh. u. Andr.
Schlüter. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 8, 26-29.)
E. Blech, Andr. Schlüter a. Danzig.
(Ebd. 29-35.) [3508
Hock, G., Die Antwerpener Gobelins im
Dom u. im Univ.- Museum zu Würzburg.
Arch. d. Hist. Ver. f. Unterfrank. 50, 151-78.) —
`e Eyßen, Eine Pürschbüchse Kg. Frdr. I. im
Zeugbuus. (Hohenzoll.-Jahrb. 12,264-66.) [3509
Redwitz, M. v., 40 Briefe d. Geh. Rats
Reinhold Bluhn an s. Braut 1654. (Arch. f.
Kult.-G. 7, 154-200.) (3510
Byloff, F., Friedauer Hexenprozess.». (Zt.
d. Hist. Ver. f. Steierm. 6, H. 1/2, 27-48.) [3511
Unle, P., Pest in Chemnitz 1680. (In:
Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. XIV.) [3513
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Schmidt, Karl Eduard, Nachtrr.
f. 30 Jahre am Hofe Friedr. d. Gr.
Aus d. Tagebüchern d. Reichsgrafen
E. A. H. v. Lehndorff. (Mitt. d.
Lit. Ges. Masovia 14, 209-325.) Vgl.
Nr. 1678. [3513
Khevenhüller-Metsch, Aus d. Zeit Maria
Theresias, 8. ’03, 3314. Rez.: Beil. d. Münch.
Ncuest. Nachrr. ’08, Nr. 112 Heigel; Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 29, 707-11 Loserth; Hist. Zt.
103, 408-10 O. Weber. [3514
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
Cahen, L., Les M&moires du Car-
dinal de Bernis et les débuts de la
guerre de sept ans. (Revue d'hist.
mod. et contemp. 12, 73-99.) [3515
Pauls, E., Tagebuch a. d. Abtei Corneli-
münster 2. J. 1756. (Zt. d. Aachen. G.-Ver.
30, 454-72.) [3516
Spielber«e, H., Die Leiden d. Dorfes
Baumgarten (Kr. Dramburg) im 7j. Kriege.
Nach d. Aufzeichngn. des Pastors Neander.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 86-91;
118-21.) [3517
Pacca, Kard. B., Denkwürdigkeiten üb. a.
Aufenthalt in Did. 1786-94. Übers. v. A.
Sleumer (s. "08, 3321), TL ID. 4t S.
50 Ff. [3518
Marla Theresia u. Kurfürst. Maria
Antonia v. Sachs., Briefwechs. 1747
-1772. Mit e Anh. ergänz. Briefe
hrsg. v. W. Lippert. Lpz.: Teubner.
ccL, 595 S. 32 M. [3519
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 27 Skalweit.
Voltaire créancier du Wurtemberg;
correspondance inéd., publ. avec
un comment. et des planches par
F. Rossel. Paris: Champion. xj,
180 S. - [3520
Obser, K., Nachtr. zu d. Brief-
wechs. d. Markgrfn. Karl Friedr. v.
Baden m. Mirabeau u. Du Pont. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 126-53.) [3521
Holland Rose, J., Missions off
William Grenville to the Hague and
Versailles in 1787. (Engl. hist. rev.
24, 278-95.) [3522
Hofmann, Friedr. H., Bayreuth. Fürsten-
bildnisse (Arch. f G. etc. v. Oberfrank. 23,
III, 165-69; 4 Portr.) [3523
Blümml, E. K., Hist. Lied aus d. 7j.
Kriege. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
47, 107-9.) [3524
Bitterauf, Th., Friedrich d. Gr.
6 Vortrr. (Aus Natur u.Geisteswelt 246.)
Lpz.: Teubner. 1135. 1 M. 25. [3525
Rez.: Forschgn. a brandb. u. preuß. G.
22, 272 f. Mousel.
Volz, @. B., Friedr. d. Gr. u. s.
Leute (s. '08, 1487). II: Luise-Eleo-
nore v. Wreech. II: Charles-Etienne
Jordan. (Hohenzoll.-Jahrb. 12, 183
-230.) [3526
Brandes, G., Voltaire in s. Ver-
hältnis zu Friedr. d. Gr. u. Rousseau.
Berl.: Marquardt. 28 S.; 10 Taf.
3 M. [3527
Schoeler, T., Rheinsberg. (Mitt. d. Ver.
f. G. Berl. "og, Nr. 9.) — L. N ël, Friedrichs
d. Gr. Hofküchenmeister Noel. (Alt-Berlin
’09, Nr. 4 u. 7) — @. Pelser, Hochzeits-
schwank Friedrichs d. Gr. (Gegenw. 683, I,
38-39.) [3528
*123
Karl, Eugen, Hrzg. v. Württemb.,
u. seine Zeit (s. "Op, 1493). Hit. 10-14
(Schluß). (U, 125-509.) à 2 M. [3529
Rez.: Hist. Zt. 103, 596-99 Darmstädter.
Ziekursch, Sachsen u. Preuß. um d. Mitte
d 18. Jh., s. ’08, 1490. Rez.: Hist. Zt. 101,
385-89 F. Wagner. [3530
Dalwigk, v., Anteild. hess. Truppen
am Österr. Erbfolgekriege, 1740-48.
(Zt.d. Ver.f.hess.G. 42, 72-139.) [3531
Becker, Reinhold, Dresdner Friede u.
Polit. Brühls, s. 04. 13860. Rez.: Hist. Zt.
101, 390-92 F. Wagner. (3532
Waddington, La guerre de sept ans.
T. IV, s». "og, 1496. Rez.: Rev. d'hist. dipl.
22, 43-65 de Saint-Charles; Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 22, 269-72 v. Petersdorff. [3533
Preuß, A. Th., Ew. Frdr. Graf
v. Hertzberg. Berl.: Vossische Buchh.
Zu, 225 S. 8 M. [3534
Vogeler, E., Leben d. Geh. Oberfinanzrats
u. erst. Präsidenten d. Oberrechnungskammer
Joh. Remb. Rode. (Beitr. z. G. Friedr. d. Gr.
u. d. St. Soest.) I: 1724-63. (Zt. d. Ver. f. G.
v. Soest u. d. Börde 25.) [3535
Quandt, F., Schlacht b. Lobo-
sitz. Charlottenb.: Pfeiffer. 124 S.
2 M. 00. [3536
Glock, J. Ph., Dio preuß. Werber im
„Leimstollen“ zu Leutorsberg. Episode a. d.
Tj. Kriege. (Alemannia N.F. 9, 81-90.) [3537
Hoen, M. v., Schlacht b. Prag
6. Mai 1757. (Strefflleurs milit. Zt.
oa, I, 197-234; 377-416.) [3538
Duvernoy, v., Vor 150 Jahren. (Militär-
Wochenbl. '08, Nr. 126-23; ’09, Nr. 11. 12.) —
Eindruck d. Schlacht b. Hochkirch am
Mannheim. Hofe 1758. (Mannhı. G.bll. 9,
186 f.) [3539
Brabant, Maxen, acht Tage Frideriziauisch.
u. Daunscher Strategie. (Jahresber. d. Kgl
Sichs, Alert Nor, '07,8, 10£.) [3540
Volz, Plan e. Zusammenkunft
Friedr. d. Gr. u. Josephs II. b. Torgau
1766. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 14,
140-51.) [3541
Schröder, F., Wie wurde Clemens
Wenzeslaus Kurfürst v. Trier? (Hist.
Jahrb. 30, 24-42; 274-86.) [3542
Volz, G. B., Geschenk Friedr. d. Gr.
an Katharina HO. (Hohenzoll.-Jahrb.
12, 49-61.) [3543
Krauel, R., Preußen u. d. Bewaff-
nete Neutralität v. 1780. (Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 21, 435-99.) [3544
Marmottan, P., Les débuts d'un
grand diplomate: Jérome Lucchesini
à Rome, en Pologne et à Sistow,
1786-1792. (Rev. hist. 99, 40-67.) [3545
Stefanovic-Vilovsky, Th. v., Bel-
grad währ. d. Krieges Österreichs u.
Rolande geg. d. Pforte 1787-1792.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4,
Jan. ’09, 129-96.) [3546
*124
Naber, J. W. A., Prinses Wilhelmina,
emalin van Willem V., prins van Oranje.
sterd.: Meulenhoff 1908. 804 8.; Taf.
19 fr. (3547
Drees, H., Wernigerode im 7j. Kriege
nach Joh. Frdr. Büchtings gleichzeit. Tage-
buchaufzeichngn. (Montagsbl. Wiss. Beil. d.
Magdeb. Zeitg. ’08, Nr. 40.) [3548
Jordan, R., Aus d Zeit d. 7jähr. Krieges.
(In: Aus alt. Zeit, N.F. IL) (3549
Weise, O., Mitt. üb. Prinz Joh. Adolf v.
Sachs. - Gotha - Altenburg. (Mitt. d. G- u.
Altert.-forsch. Ver. Eisenb. 24/25, Bd. 4,
we e [3550
Wilheim, F., Bedrängnis d. Dorfes Harthau
im 7j. Kriege. (Bautzener G.bll. LI (3551
Krieger, B., Zur Kindheits- u.
Erziehgs.-G. Frdr. Wilh. II. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 12, 70-102.) [3552
Innere Verhältnisse.
Wiegand, Polit. Testament Friedr. d. Gr.
v. J. 1758, s. "op, 3353. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
’08, Nr. 43 Skalweit. — M. Wehrmann, Aus
d. polit. Testamente Friedr. JI. 1752 (Monats-
bll. d. Ges. f. pomm. G. '08, 145-50.) [3553
Ziekursch, J., Ergebnis d. friderizian.
Städteverwaltg. u. d. Stadteordng. Steins, 8.
Nr. 1709. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 22, 283-85 O. H ; Hist. Zt. 103, 356f.
Fehliug; Hist. Vierteljschr. 12, 438-42 Alfr.
Herrmann. [3554
Bahrfeldt, E., Stettiner Münze z. Zeit
Friedr. d. Gr. (Monatsbll. d Ges. f. pomm. G.
’08, 82-86.) (3555
Haß, Nachbildg. d. preuß. Verwaltungs-
organisation in Hessen-Kassel währ. d.
Regierg. d. Landgr. Friedr. II. (Forschgn. z.
brandenb. u. pr. G. 21, Sitzungsberr. 8ff.
u. 12f.) [3556
Schacht, Episode a. d. Kimmerei-G. d.
St. Landsberg a. W: 1741-46. (Schrr. d. Ver.
f. G. d. Neumark 22, 61-75.) — F. J. Bastgen,
Das „Bürgergeldt“ in alt. Zeit. (Trier. Chron.
4, 192.) [3557
Skaiweit, Agrarpolitik Friedr. d. Gr
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, Sitzungs-
berr. 3-6.) — U. B. Volz, Friedr. d. Gr. u.
Hyder Ali. (Hohenzoll.-Jahrb. 12, 261-63.) —
Rehmann, Kleine Beitrr. z. Charakterist.
Brenkenhoffs. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu-
mark 22, 101-31.) Vgl. '08, 1523. (3558
Einhorn, K., Wirtschaftl. Reform-
lit. in Bayern vor Montgelas. Stud.
üb. d. bayer. Wirtschaftslit. d. 18. Jh.
(Forschgn. z. G. Bayerns 16, 231
-82.) [3559
Leythäuser, Das Forstamt Zwiesel ältest.
Ordng. v. J. 1789. (Verhdign. d. hist. Ver.
Niederbayern 44, 259-81.) [3560
Heidelbach, Bauernstreik im Amte Bauna,
(Mitt. d. Ver. f. hess. G. ’07,8, 45-50.) _ [3561
Moeller, E. v., Friedrichs d. Gr.
Darstellg. d. Rechts-G. (Forschgn. z.
brandenb. u. pr. G. 21, 501-36.)
Entgegng. v. F. Frensdorff. (Ebd.
22, 317.) [3562
Regimenter in Westpreuß. zu friderizian.
Zeit. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 8, 12-15.) [3563
Kuse), J. R., Joseph II. u. d. äußere
Kirchenverfassg. Innerösterr., s. ’03, 3304.
Bibliographie Nr. 3647—3602.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 318f. v. Srbik; Zt.
f. kath. Theol. 33, 548-50 M. Hofmann; Hist.
Jahrb. 30, 703f. Scharnagl. — Chr. A.
Binder, Josephinische Anekdoten.
pol. Bil. 141, 870-77.) [3564
Franz, H., Studien z. kirchl. Reform
Josephs II. m. bes. Berücks. d. vorder-
österr. Breisgaus. Freib.: Herder 1908.
xxvj, 331 8. 7 M. (Kap. I u. li:
Freiburg. Diss. 48 S.) [3565
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 34, 375-77
H. B.; BIL f. württb. Kirch.-G. 12, 191:.;
Schwäb. Arch. 27, 92f. Beck; Mitt. a. d. bist.
Lit. 37, 326f. Ilwof.
Podlaha, A., Die Prager Erzdiözese in d.
Zeit d. Erzbischofs J. M. G. Graf e Mander-
scheid 1734-63. (Časopis katol. duchoveństva
49, 65-71; 141-47 ; 216-21 ; 656-68.) H. Skopec,
Memorabilien d. Franz J. Vavák 1770-1816.
Verl. d. Erbschaft d. hl. Joh. v. Nepomuk
1907 f. 148; 22773. [3556
Jacoboy, D., Zur Erinnerg. an Andr. Zaupser
(Untersuchgn. etc. v. Kelle dargobr. 2, 81-8%.)
— 0. Mechling, Fravziskaner-Kloster zu
Schwetzingen. annh. G.bll. 10, 7-14.) —
J. Ziekursch, Hier muß jeder nach sein
Façon selig werden. (Schles. OR "ug
12-14.) [3567
Volf, J., Zur lit. Tätigkeit d. J. Liberda.
(Casopis Musea král Ceoského 82, 370-72.) —
Ders., Verzeichn. d. Akatholiken auf d.
Horrschaft Opočno a.d. J. 1743. (Sitzungsberr.
d. Kgl. böhm. Ges. d. Wiss. op, Nr. IV.
71 8.) (3568
Sägmüller, Kirchl. Aufklärg. am Hofe d.
Herzogs Karl Eugen v. Württemberg, s. ‘0$,
1539. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 156 f. Zschar-
nack; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 20f. Merkle u. Ent-
gegng. v. S. m. Antw. v. M. ebd. Nr. 26. [3569
List, Karl Benjamin. (Mannbeim. G.bll. 9,
Sp. 223-29) — K. Nearath, Die Dragonade
zu Bectolsheim 1741 u. ihre Folgen. (Beitrr.
z. bess. Kirch.-G. A 63-77.) — Hoffmann,
Tentamen theol. vor 127 Jahren. (Ebd. 3,
337-40.) — dJoerdens, Examinatio d. Kand.
W. G. Manger durch d. Classis Vesaliensis.
(Monatshfte. f. rhein. Kiroh.-G. 3,151-54.) [3570
Sembritzki, J., Trescho u. d. Philosoph
v. Sanssouci nebst Nachtrr. zu Treschos Leben
u. Schrr. (Altpreuß. Monatsschr. 43, 85-99.) —
Ders., Üb. d. Beurteilg. Treschos durch Zeit-
genossen, nebst Nachtrr., Treschos lit. Tätig-
keit betr. (Ebd. 46, 607-17.) — A. Warda, Ur-
‚teile üb. Trescho in Briefen v. Zeitgenossen an
Ldw. kruet Borowski. (Ebd. 46, 232-156.) [3571
Merkle, F., Die kathol. Beurteilg.
d Aufklärungszeitalters. Berl.: Cur-
tius. xjv, 112 S. 2 M. 3572
Kronenberg, M., G. d. dt. Idea-
lismus. I: Die idealist. Ideen - Ent-
wickelg. v. ihren Anfängen bis Kant.
Münch.: Beck 1908. xıj, 348 S.
7M. [3573
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 36 Ferd Jak.
Schmidt.
Heigel, K. Th., Die München. Akademie
1759 bis 1909. Festrede. (Beil. d. Münch.
Neuest. Nachrr. ’09, Nr. 58 f.) Münch.: Franz.
88 S. 1 M. 580. [3574
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
Ingold, A. M. P., Grandidier et les savants
suisses. (Rev. cath. d'Alsace N.F. 97, 520-33;
579-54.) — E. Ettlinger, Aus d. Briefwechs.
Karlsruher Gelehrter m. Frdr. Nicolai. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 117-25.) — W. Rä-
diger, Üb. d. Société patriot. de Hesse-
Hombourg, sowie üb. ihr. Begründer Paradis.
Ann. d. Ver. f. nass Altkde. 38, 244-54.) —
. Deile, Die Erfurter Loge unt. Dalborg u.
Dominikus u. ihre Beziehgn. z. Erfurt. Akad.
(Jabrbb. d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 69-93.) [3576
Stölzie, R., Joh. Mich. Sailers Berufg. an
d Univ. Ingolstadt. (Hist.-pol. Bll. 148,
63-78.) [3516
Natorp, P., Pestalozzi. 8. Leben u. s.
Ideen. (Aus Natur u. Geisteswelt 250.) Lpz.:
Teubner. 134 8 1 M. 325. [3577
Weiß, Ant., G. d. Theresian.
Schulreform in Böhmen (s. ’06, 1624).
II. (= Nr. 2757.) 4568. 10M.60.[3578
Windel, R., Üb. 2 Lehrbücher f. d. ge-
schicht). Unterricht a. d. 18. Jh. (Mitt. d.
Ges. f. dt. Erziebgs.- u. Schul-G. 18, 143-47.)
— H. Merk, Alte Dorfschulordug. f. Worperts-
wende. (Schwäb. Arch. 27, 15f.) — O. Schell,
Die Einkünfte d. Lehrers zu Wülfrath 1773.
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. ’08, 213 f.) [3579
Schlerbaum, H., Just. Mösers Stellung in
d. dt. Literaturetrömgn. währ. d. 1. Hälfte
d. 18. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr.
33, 167-216.) — Ders., Mösers Stellg. z. Lit
d.18.Jh. Osnabr.: Schöningh. 608. ıM. [3580
Grantzow, H., G. d. Götting. u. d. Voss
Musenalmanachs. (Berl. Beitrr. z. germ. u.
rom. Philol. 35.) Berl.: Ebering. 204 S. 5 M.
(73 S.: Berl. Diss. ’08.) [3581
Rosenow, M. N., Jacob M. R. Lenz,
d. Dichter d. Sturm- u. Drangperiode.
Lpz.: Schulze & Co. 5578. 12 M. —
W. Stammler, „Der Hofmeister“ v.
Lenz. Beitr. z. Lit.-G. d. 18. Jb.
Hall. Diss. "op 134 S. [3582
(Goethe.) Aus Goethes Tagebüchern.
Ausgew. u. eingel. v. H. G. Gräf. Lpz.:
Insel-Ver). xviij, 270 S. 1908 2 M. [3583
Goethe’s Briefe (s. ’08, 3387).
XLIII: Aug. 1827-Febr. 1828. xij,
445 S. 6 M. 80. XLV: Okt. 1828-
Juni 1829. xıj, 455 S. 6 M. 80.
XLVI: Juli 1829-März 1830. cu,
411 S. 6 M. 20. [3584
G. Gräf: Ein neuer Bd. Goethe - Briefe:
Bd. XLL (Grenzboten "og, III, 75-81 ; 173-79.)
Goethe’s Briefe an Charl. v. Stein. Hrag.
v. J Fränkel 3 Bde. Jena: Diederich
198. xxj, 445; 411 u. 480 S. 9 M. — Desgl.
an Phil. Seidel. M. Einleitg. v. C. A. H.
Burkhardt. 2. Aufl. (Rev. Abdr. a.: Im
neuen Reich 1871.) Wien: Seidel. 56 S.
2 M. i [3585
Goethe’s Briefwechs. m. Wilh.
u. Alex. v. Humboldt. Hrsg. v.
Ldw. Geiger. Berl.: Bondy. xxxj,
360 S. 7 M. 50. — Desgl. m.
Marianne v. Willemer. Hrsg. v.
Ph. Stein. Lpz.: Insel-Verl. 1908.
Lx, 888 S. 4 M. (Erz. Schulz:
— maa allŘŮŮŮ e e e e e R a a e e e e S S ae
*125
Goethe, Marianne v. Willemer u. Sulp.
Boisserée. (Dt.Rundschau 33, IV.) [3586
Eckermann, J. P., Gespräche m. Goethe
in d. letzt. Jahren sein. Lebens. 9.,Orig.-
Aufl. Neu hrsg. nach d. 1. Druck u. d. Orig.-
Mskr. d. 3. Tis. m. Nachw. u. Reg. v. H. H.
Houben. Lpz.: Brockhaus 1908. 806 8.;
28 Taf. 8 M. — Desgl. neu hrsg. u. eingel.
v. Frz. Deibel. Lpz.: Insel- Verl. 1908.
xjx, 475; 495 S. 5 M. [3587
Sommer, R., Goethe im Lichte d. Ver-
erbungslehre. Lpz.: Barth 1908. 125 8. m.
4 Abbild. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09,
Nr. 17 Knetsch. [3588
Biese, A., Goethe u. s. Mutter. (Jahrb. d.
fr. dt. Hochstifts ’08, 108-33.) — E. Mentzel,
Auf Goethes Spuren in Malcesine. (Ebd.
194-223.) [3589
Keußler, H. v., Der junge Goethe u. d.
Christentum. (Aus: „Der alte Glaube “) Lpz.:
Serig. 31 S. 76 Pf. — O. Jahn, Goethe u.
Leipzig. 2. Aufl. Lpz.: Xenien- Verl. 1908.
1238. 2 M. — K. Muthesius, Goethe u.
Pestalozzi. Lpz.: Dürr 1908. 275 S.
4 M. 50. [3590
Bode, W., Goethes Leben im Garten
am Stern. Berl.: Mittler & S. 1908.
xvj, 394 S. 5 M. [3691
Vogel, Th., Goethes letztes Lebensjahr.
(Grenzboten '08, IV, 68-75; 174-83.) (3592
Arnstein, O., Bibliogr. d. Schiller-Lit.:
1904. (Aus Jabresber. f. neuere dt. Lit.-G.)
Berl.: Behr 1908. 46 S 2 M. — A. Leitzmann,
Schiller-Lit.d. Säkularjahres 1905. (Euphorion
15, 212-42; 553-608; 767-92.) (3593
Schiller, Des jungen, Briofe. Ausgewählt
u. eingeleitet v. M. Hecker. Lpz.: Insel-
Verl. 290 S. 2 M. (3594
Goldstein, J., Schillers Lebensproblem.
(Jahrb. d. fr. dt. Hochstifts ’08, 99-105) —
R. Fester, Schiller als hist. Materialien-
sammler. (Euphorion 15, 456-74.) Vgl. '’06,
1651. — Ders., Schillers hist. Schrr. als Vor-
studien d. Dramatikers. (Dt. Rundschau 138,
48-58.) i (3595
Ludwig, A., Schiller u. d. dt.
Nachwelt. Gekr. Preisschr. Berl.:
Weidmann 1908. vu, 6798. 12M. [3596
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 J. Minor;
N. Jahrbb. f. klass. Altert etc. 23, 462-64
Nestle.
Bode, W., Der Musenhof d. Herzogin
Amalie (v. Weimar.) 2. Aufl. Berl.: Mittler.
2058. 3 AM. [3597
Leitzmann, A., Zu Lichtenbergs Briefen.
(Euphorion 15, 62-73) — F. v. Kozlowski,
Gleim u. d. Darmstädter Kreis um Merck.
(Ebd. 681-85 )— A. Warda, Frdr. Hnr. Jacobi,
u. d. Verf. d. Lebeuslüufe. (Ebd. 34-41 ) [3598
Heinse, W., Tagebücher v. 1780-
1800. (Sämtl. Werke VII) Hrsg. v.
K. Schüddekopf. Lpz.: Insel-Verl.
3605S. 6 M. (Subskr.-Pr.:5M 50.) [3599
Henning, H., Karl Phil. Moritz. Beitr. z.
G. d. Goetheschen Zeitalters Progr. Riga:
Löffler 1908. 64 5. 1 M. no. [3600
Dickerhoff, H., Entstehg. d. Jobsialle,
(Forschen. u. Funde I, 3.) Munster: Aschen-
dorfi 1903. 55 8. 1 M. 25.) [3601
Sembritzki, J., Ostpreuß. Dichtg. 1770-
1800. (Altpreuß. Monatsschr. 45, 217-335;
361-440.) [3602
*126
Gerhardt, L., Carl Ldw. Fernow. Lpz.:
Haessell 1908. 293 8. 3 M. [8603
Aus d. Frankf. Goethemuseum. I.
Bildwerke. Hrsg. v. O. Heuer.
Frankf.: Knoeckel 1908. Fol. 14 Taf.
m. 2 Bl. Text. 150 M. [3604
Peltzer, Goethe u. d. Ursprünge d. neuen
dt. Landschaftsmalerei, s. ’08, 1573. Rez.:
Gött. gel. Anz. ’08, Maihft. Vgl. Peltzer,
Zum Thema „Goethe u. d, bildende Kunst“;
e. Entgegng. (Rep. f. Kunstw. 32, 172-81 ) [3605
Rahtgens, H., Bauschule in Köln 1770.
(Westd. Zt. 27, 520 f.) [3606
Dammann, W. H., St. Michaeliskirche zu
Hamburg u. ihre Erbauer. Beitr. z. G. d.
neuer. protest. Kirchenbaukunst. (Stud. üb.
christl. Denkmäler. Hrsg. v. Ficker. Hft. 7/8.)
Lpz.: Dieterich. 2307 S. 6 M. [3607
Kelemina, J., Handwerksburschengeogra-
phie, e. niederösterr. Lied d. 18. Jh. (Zt. d.
Ver. f. Volkskde. 18, 296-300.) — K. Willoh,
Vagabondenjagden im Münsterlande. (Jahrb.
f. G. d. Hrzgts. Oldenburg 17, 147-53.) [360%
Zingeler, K. Th., Verordngn. geg. Unfug
bei Tunzbelustigungen überhaupt u. Hoch-
zeiten insbesondere. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
in Hohenz. 29/31, 75f.) — Joh. Schulze,
Student. Schlittenfahrt zu Halle 1788. (G.bll.
f. Magdeb. 43, 410-2: ) [3609
Schöppler, H., Erste gedr. Hebammen-
ordng. d. fr. Reichsst. Nürnberg. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. St. Nürub. 18, 258-65.) (3610
Wanner, H., Aus d. G. d. Freimaurerei in
Hannover. (Hann. G.bll. 12, 89-78.) [3611
-———
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Hüffer, Quellen z. G. d. Zeitalters d. franz.
Revol. II, 1: Frieden vV. Campoformio; hrsg.
etc. yv. Luckwaldt; a Op. 1577. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. 36, 459-61 Mahrenholtz; Preuß.
Jahrbb. 133, 551-53 Roloff; Hist. Zt. 102, 134
-40 Salomon; Rev. crit. '08, Nr. 52 u. Rev.
d'hist. mod. 11, 315-18 Guyot; Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 30, 202-7 Criste; Engl. hist. rev.
24, 169-71 Atkinson. (3612
Kray de Krajova et Topolya,
Frhr. P. (Feldzeugmeister), Briefe an
sein. Bruder Alex. v. Kray; mitg. u.
zu e. Lebensschilderg. erweit. v. Just.
(Mitt. d. K. u. K. Kriegsarchivs
3. F., 6, 1-306.) |3613
Schmitthenner, A., Tagebuch mein. Ur-
großvaters (d. Pfarrers Ph. J. Herbst zu
Steinen im Wiesentale). Freib.: Bielefeld
1008. 1638. 4 M. — G. Sprengel, Ein
Markgrüfler Pfarrer zur Zeit d. koalitions-
kriegs. (Konserv. Monatsschr. 65, II, 693-
700.) [3614
Cahiers de doléances des com-
munautés en 1789. I. Bailliages de
Boulay et de Bouzonville. Publ. p.
N. Dorvaux et P. Lesprand.
(= Nr. 2249.) Metz: Scriba. xv,
547 S. 20 M. [3615
Delsor, Souvenirs d'émigration de J. P.
Rosier curé de Dossenheim 1785-1820. (Rev.
|
|
|
Bibliographie Nr. 3603—3655.
cath. d’Alsace N.S. 27, 149-60; 218-29; 257-
66.) — Ingold, Document inéd. sur l’hist. de
la révol. en Alsace. (Ebd. 26, 380-83.) Eides-
verweigerg. d. kath. Geistlichen v. Markirch
betr. [3616
Biereye, J., Aus d. Tagebuche v. Casp.
Frdr. Lossius. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Erfurt 29, 55-105.) — Bonin, Briefe a. d. Felde
(1792-96) v. Hauptmann Klipstein. (Vom
Rhein 7, 69-72.) — Lager, Notizen u. Pilder
a. d. G. d. kurtrier. Militärs währ. d. franz.
Revolutionskriege. (Trier. Chron. N.F. 5,
81-87 etc) [3617
Schmidt, Gen.-Leutn. Frdr.Karl v.,
Erinnergn. a. d. Leben. I: Die Rhein-
Kampagne 1792-95. (= Nr. 2873.)
Berl.: Mittler& S. 102S. 2M.70. [3618
Jost, H., Im Solde d. Krone Englands v.
1793-95. Nach d Tagebuche e. hess. Garde-
Grenad Marb.: Elwert 1908. 63 S. 80 Pf. —
Berichte d. „Kurf. gist. priv. Münchner
Zeitung“ v. J. 1795 üb. d. Kriegsereignisse
am Rhein. (Monatsschr. d. Frankenthal
Altert.-Ver. 09, Nr. 11f.; ’09, Nr. 2ff.) [3619
Correspondance, La, ined. de
Napoleon I. aux Archives de la
uerre. (Rev. d’hist. red. l’Etat-Major
e l'armée XXXIU u. XXXIV.) [3620
Arndt, G., Chron. v. Halberstadt 1801-
1850, nach d. im Stadtarch. vorhand. Jahrbb.
bearb. u. hrsg. Halberst.: Schimmelburg.
182 u. Su S.; 1 Taf. 1 M. 75. (3621
Franzosenzeit, Die, in dt. Landen.
1806-1815 in Wort u. Bild d. Mit-
lebenden. Mit 162 Textbild., 34 Taf.,
15 Ktn. u. 10 Fksme. Hrsg. v. Frdr.
Schulze. Lpz.: Voigtländer 1908.
xjv, 336; jx, 379 S. 18 M. [3622
Poseck, Rittmeister V., Erinnerungene
(Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 9, 239-316.)
— A, Semrau, Tageb. d. Gottfr. Nath.
Glitzcke 1306-20. (Mitt. d. Coppernicus-Ver.
16, 20-34.) — F. Andrese, Aus d. Aufzeichgn.
d. J. A. C. Siegfried, Kaufmann in Magde-
burg. (G.bll. f. Magd. 43, 428-36.) — Illgner,
Vacha 1806. A. d. hinterlass. Pap. d. Land-
rats Hartert zu Hersfeld. (Zt. d. Ver. f.
hess. G. 42, 53-71.) [3623
Schwerin, Soph. Gräfin (geb.
v. Dönhoff), Vor 100 Jahren, Er-
innergn. Nach ihr. hinterlass. Pap.
zusammengest. v. A. v. Romberg.
Berl.: Stargardt 1908. 676 S. 12 M. [3624
Nettelbeck, Lebensbeschreibg. v. ihm selbst
hrsg. A. d. Hakenschen Ausgabe in Auswahl
hrsg. v. M. Schmi:t-Hartlieb. (Dt. Cha-
raktorköpfe IV.) Lpz.: Teubner. 2 M. [3625
Marwitz, Fr. A. v. d., Die Neuformation
d. preuß. Armee nach d. Tilsit. Frieden.
Mitg. v. Fr. Mousel. (Jalırbb. f. d. dt. Armee
u. Marine, H. 443.) [3626
Johann, Erzherzog, „Feld-
erzählg.“ 1809. Nach d. im gräfl.
Meranschen Arch. lieg. Orig.-Auf-
zeichngn. mitget. u. bearb. v. Al.
Veltzé. (Suppl. v. Nr. 2742.) Wien:
Seidel. xıj, 239 S. 7 M. 50. [3627
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Guerre, La, nation de 1812. Publ.
du Comité scientif, du grand État-
Major russe. Sect. 1. Correspon-
dance des personnages officiels et
des services de l'Etat (s. '08, 1636).
V: Préparation à la guerre en 1811
(sept.-oct.). Trad. du capit. E. Ca-
zalas. 448 S. 10 fr. [3628
Klinkhardt, Kg]. westfül. Musikmeister,
Feldzugs-Erinnergn. 1812-15. Nach hinter).
Papieren hrsg. e Johs. Klinkhardt. (Aus
d Zeit d schwer. Not. V.) Brauuschw.:
Scholz 1908. 109 S. 1 M. 50. [2629
Schiemann, Th., Oldw. v. Natzmer üb.
s. Mission a. d. Gen.-L. v. Kleist Jan. 1813.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 561.) —
H. Giese, Gefangenschaft mein. Großvaters
währ. d. Belagerg. Wittenbergs 1813. Tage-
buch. (N. Mitt. a. d. Geb. hiet art Forschgn.
23, 357-86.) — W. RBeinecke, E:zählg. d.
Jobanna Stegen v. J. 1813. (Lünob.
Museumsbll. 5, 55-77.) (3530
Napoléon, Lettres du 1. août au
18. oct. 1813, non insérées dans la
correspondance; publ. p. X. Nancy
et Paris: Berger-Levrault. 266 S.
12 fr. [3631
Woringer, Friunergn. e. kurhess. Land-
wehroffiziers a. d. Feldzuge 1814. (Mitt. d.
Ver. f. Less. G. ’06/7, 37-45.) (3632
Ziekursch, J., Frdr. v. Cölln u. d. Tugend-
bund. (Hist, Vierteljschr. 12, 38-76.) [3633
Fichte, Reden an d. dt. Nat. Eingel. v.
R. Eucken. Lpz.: Insel-Verl. xvj, 269 S.
2 M. — K. Sell, Fichte u. s. Reden an d.
dt. Nation. (Westermauns Monatshf'o. "Ou.
Nor./Dez.) — F. Meinecke, Fichte als nation.
Prophet. (Velbagen & Klasings Monatshfte.
’08, Okt) (3634
Hirn, J., Literar. Vorläufer d. Tirol. Auf-
standes 1809. (Beitrr. z. neuer. G. Österr.
H. 4: Jan. '09, 197-214.) [3635
Gruner, J. v., Gruners „Aufforderg. an
dt. Jünglinse u. Männer zum Kampf f. Dtlds.
Freiheit“ (29. Nov. 1813) in ibr. Verbindg.
m. E. M. Arndts Schrift: „Was Ledeutot
Landsturm u. Landwehr?“ Berichtigung. (Zt.
d. Berg. G.-Ver. 41, 122-32.) Vgl. ’08, 3133. —
Rud. Müller, Arndts Schrift: „Was bedeutet
Landsturm u. Landwehr?“ (Nord u. Süd
123, 224-53.) [3636
Revolution u. Kaiserreich. A. d.
Zeitalter d. Gewaltherrschaft d.
I. Napoleon. Hrsg. v. J. v. Pflugk-
Harttung u. a. 12. Taus. Berl.:
Patria-Verl. 1908. 558 S. 10 M. [3637
Heidrich, K., Preußen im Kampfe
geg. d. franz. Revol. bis z. 2. Teilg.
Polens. Stuttg.: Cotta 1908. xv,
491 S. 9 M. [3638
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 25 Hartung; Gött.
gel. Anz. '09, 754-60 Ziekursch.
Dupuis, V., La campagne de
1793 à l'armée du Nord et des
Ardennes (s. "00, 1683). II.: d'Hondt-
WER
schoote à Wattignies. 313 S.; 5 Ktn.
10 fr. [3639
(Publ. sous la direct. de la Sect. hist. de
l’Etat-major do armée.)
Hennequin, L., Etat moral des armées du
Rhin et de la Moselle en l'an II. (Rev. d’hist.
réd. à l'Etat-Major 33, 401-83.) [3640
Criste, Thugut u. d. Kriegsführg. 1793-
181 1. (Streffleurs milit. Zt. '08, T, 383-412.) [2641
Meinecke, F., Zeitalter d. dt. Erhebg. 1795
-1815, s. ’08, 1610. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 30, 367-69 Luckwaldt. [3642
Bourdeau, H., Les armées du
Rhin au début du Directoire (Sambre-
et-Meuse; Rhin-et-Moselle). La si-
tuation génér, les effectifs, l'état
matériel et moral. Paris: Lavauzelle.
383 S. 7 fr. 50. [3643
(Publ. sous la direct. de la Sect. hist. de
V’Etat-major de l'armée.) i
Criste, Erzherzog Karl. (Streffleurs milit.
Zt. 8 I, 749-64.) [3644
Klaar, K., Der „Franzosen“-Auflauf bei
Götzens 20. Sept. 1796. (Forschgn. u. Mitt. z.
G. Tirols eto. 6, 69-71.) [3645
Longy, La Campagne de 1797 sur
le Rhin. Paris: Chapelot. 491 S.
10 fr. | [3646
A., P., Bataille de Messkirch
5. mai 1800. (Rev. d’hist. red. a l'Etat-
Major de l'armée 33, 241-95; 455-
76.) — E. Picard, Bataille de Hohen-
linden. (Ebd. 34, 38-86; 201-19.) [3647
Driault, É., Bonaparte et le Recès
germanique de 1803. (Rev. hist. 100,
47-62; 269-310.) [3648
Satz, S., Politik d. dt. Staaten v.
Herbst 1805 bis z. Herbst 1806 im
Lichte d. gleichzeit. dt. Publizistik.
(Berl. Diss.) Berl.: Trenkel 1908.
93 S. 3 M. [3649
Werkmann, Die strateg. Kunstbeweise
Napoleons 1805 (Ulm) u. 1809 bis Regensburg.
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 19.) [2650
L., @., Les services de l'arrière à la
Grando Armée en 1806-1307. (Rev. d’hist. red.
a l’Etat-Major de Parmée XXX-XXXIV.) [3651
Strauch, H. v., Erster Zusammenstoß im
Kriege 1806/7: Gefecht bei Schleiz 8.9. X.
Schleiz: Lämmel 1908 Fe S. 70 Pf.
E. Schnippel, Zum Aufenthaltu d. Kgl. Fa-
milie in Danzig 1806. (Mitt. d. Westpreuß,.
G.-Ver. 7, 40-42.) — P. Bailleu, Wie kam
d. preuß Königspaar 1806 nach Deutsch-
Kron ? (Ebd. 31) — Brunner, Jtri:meos Ein-
zug u. Regierungsantritt. (Mitt. d. Ver. f.
hess. G. 'U7,8, 28-32.) [2652
Biereye, J., Was erinnert uns noch heute
in Erfurt an d. FürstenkongreßB v. 18087
(Jahrbb d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 235-93.) [3653
Sell, Frhr. v., Sturz d. Ministers Frhrn.
vom Stein. (Konservat. Monatsschr. Jw. 66,
Hft. 2.) P. Beck, Stein u. Dalberg.
(Schwöb. Arch. 27, 49-58.) ` [3654
Oman, Ch., A history of the
Peninsular War. III: Sept. 1809-Dec.
1810. Oxford: Clarendon Press 1908.
Su, 568 H: 19 Ktn. etc. 14 sh. [3655
ei
128
Hoen, M. v., 1509. Gedenkblatt z. Hundert-
jahrfeier d. groß. Krieges. (Stroffleurs milit.
Ze. ’09, I, 1-23.) — H. Kerchnawe, Macht-
aufgebot Österreichs 1809. (Ebd. 571-86.) —
A. Fournier, Österr. Kriegsziele 1809.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4: Jan. ’09,
ge [3656
Krieg 1809 (s. '08, 1633). II:
M. v. Hoen, E. Mayerhoffer v.
Vedropolje u. H. Kerchnawe,
Neumarkt-Ebelsberg-Wien. (G. d.
KämpfeÖsterr.) xıj,7518. 25M. [3657
Rez. v. II u. III: Hist. Zt. 102, 140-42 u.
103, 5831. X. , ,
Kriegsjabr 1809 in Einzeldar-
stellen. (s. Nr. 1822). VIII: M. Hoen,
Wagram. IX: G. Just, Friede v.
Schönbrunn. 123; 89 S. 5 M. [3658
Voltelini, H. v., Forschen. u.
Beitrr. z. G. d. Tirol. Aufstandes 1809.
Gotha: Perthes. zu, 4568. 9M. [3659
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 453-55 Ilwof;
Lit. Zbl. ’09, Nr. 38 K.F.
Hirn, J., Tirols Erbebg. 1809, s. "On, 3449.
(3. durchges. Aufl. xvj, 876 S ; 2 Taf 10M)
Rez.: Beil. d Münch. Nenest. Nachrr. ’08,
Nr. 78 J. Jung; Lit. Zbl. "ug, Nr. 39; Hist.
Jahrb. 30, 156 Turba; Zt. f. kath. Theol. 33,
104-7 Kröß; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 449-53
Ilwof; Hist.-pol. BIL 144,612-24.S Görres. [3660
Loy, L., Campagne de Styrieen 1809.
Paris: Chapelot. 915.; Kte. 2fr. [3661
Wolff, Gust., Eilmarsch Wrede’s
v. Linz bis Wagram. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.-forschg. 30, 142-57.) [3662
B., Bataille de Bussaco 27. sept.
1810. (Rev. d’hist. red. à l'État-Major
de l'armée T. 32 u. 33.) [3663
Wilkens, Th., Friedr. Wilh. II.
u.d. Konvention v. Tauroggen. (Diss.)
Berl: Trenkel. 97 S. 2 M. [3664
Rez.: Hist Zt. 103, 681 f. Thimme.
Rehtwisch, F., Das Volk steht auf, der
Sturm bricht los! G. d. Freiheitskrieze 1812
-15. Bd. I. Lpz.: Wigand. 6528. 12M.50 [3665
Erwachen d. Völker. A.d. Zeitalter
d. Befreiungskiiege. Hrsg. v. J. v.
Pflugk-Harttung u.a. M. c. 500
Illustr. 10. Taus. Berl.: Patria-Verlag
1908. xjv, 499 S. 10 M. [3666
Voß, v., Befreiungskriege 1813-15.
(Preuß.-Dtlds. Kriege. 1V.) Berl.: Vos-
sische Buchh. su, 255 S. 10 M. [3667
Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß G. 22,
255r Caemmorer; Strefrleurs mil. Zt. ’09, I,
Lit.bl. 34-6 v. Woinovich.
Geschichte d. Befreiungskriege
1813-15 (s. ON, 1701): G. d. Früh-
jahrsfeldzuges 1813 u. s. Vor-G.
Il: v. Caemmerer, Von Ende April
bis z. Waffenstillstand. Mit 15 Text-
skizz., 3 Übersichtsktn. u. 2 Schlacht-
plünen. x, 427 S. 12 M. [3668
tez.: Hist. Zt. 103, 585-87 X.; Lit. Zbl.
209, Nr. 35 Pflugk-Harttung.
Bibliographie Nr. 3656—3706 a.
Jensen, N. P., Napoleons Felttog
1818 (s. Nr. 1829). DI. I. 4. verm.
Ausg. 1908. 368 S. 4°. [3669
Uimann, H., Zur Beurteilg. d.
Kronprinzen v. Schweden im Be-
freiungskriege 1813/14. (Hist. Zt.
102, 304-24.) [3670
Eisemann, Gefecht b. Gersdorf 5. Mai 1813.
(Mitt. d. G.- u. Alterts.-Ver. Leisnig 13, 69-
80.) — H. Beitzke, Völkerschlacht b. Leipzig.
Lpz.: Zöphel 1908. 134 S. 1ı M. 50 — B. 6.
Frhr. v. Holtz, Eroberg. d. Halbinsel Istrien
1813. (Streffleurs mil Zt. '08, I, 758-68.) [3671
Plathner, F., Behördenorganisa-
tion u. Kriegskontributionen im Kgr.
Sachsen währ. d. Generalgouverne-
ments v. 1813 u. 1814. Mit Akten-
beilagen. (= Nr. 2859.) Lpz.: Hirzel.
x, 91 S. 4 M. Vgl. Nr. 1834. [3672
Janson , Übergang Blüchers üb. d. Rhein
bei Kaub 1. Jan. 1814. (Milie.-Wochenbl. '08,
Nr. 161.) [3673
Méneval, de, Marie-Louise et la
Cour d'Autriche entre les deux ab-
dications (1814-15). Paris: Emile-Paul.
xij, 422 H: 2 Portr. 6 fr. [3674
Müller, Paul, Zur Beurteilg. d. Persön-
lichkeiten im Feldzuge v. 1815, s. ’08, 3456.
Rez.: Lit. Zbl. '08, Nr. 25 F. Schulze u. Er-
klarg. v. Pflugk- Harttung m. Antw. Sch.s
ebd. Nr. 81. i (3675
Bas, F. de et J. de Tserclaes de
Wommerson, Campagne de 1815
aux Pays-Bas d'apr. les rapports offic.
néerland. I: Quatre-Bras. I: Wa-
terloo. IM: Annexes et notes. Paris:
Plon 1908. xxxıj, 548; 495; xj, 577 S.
20 fr. [3676
Hennequin, Le corps d'observation des
Alpes en 1815. Une campagne d'un mois.
Paris: Lavauzelle. 100 S. 2 fr. — F. Goiran,
Waterloo, avec de nouv. docc. (Rev. mil
gener. ’08, Aoüt.) — Nach Waterloo: Napol.
in Malmaison. (Hist -pol. Bll.143, 5823-60.) [3677
Bailleu, Königin Luise, s. Nr. 1850. Rez.:
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 278-83
0. H. — H. F. Macco, Das 1810 v. Alex.
Macco nach d. Lebon gemalte Bildnis d.
König. Luise. (Hohenz.-Jahrb. 12, 41-43.) —
P. Seidel, Ein Andenken an d. letzte Le-
benszeit d. König. Luise im Hobenz.-Mus.:um.
(Ebd. 263.) [3678
Vollmer, Geburts-Ort, -Jahr u. -Tag d.
Generals v. Scharnhorst. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berl. ’08, Nr. 9.) — H. Granier, Namens-
schreibg. d Fellmarschballs Yorck v. Warten-
burg. (Ebd. Nr. 12.) (3679
Binder v. Krieglstein, C. Frhr. v., Ferd.
v. Schill. N. wohlf. Tit.-Ausg. Berl.: Vossi-
sche Buchh. 1908. xvj, 328 S.; Taf u £ Fksms.
A M. 50. — 0O. Zimmermann, Schill. Lpz.:
Spamer 1908. 254 S.
Schill u. Lützow. Lpz.:
271 S. 3 M. — M. Leitzke, Schill in Berlin
1808. (Alt.-Berl. '09, Nr. 13 [3680
2 M. — P. Kolbe,
Engelmann 1903.
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Stremouchow, M. u. P. Simansky, Leben
d Feldmarschalls Suworoff. (Russ) Moskau:
Großmann & K. 8 Rbl. [3681
Burckhardt, Schweiz. Emigration 1798-
1801, s. ’08, 3466. (Basel. Diss.) Rez.: Gött.
gel. Anz. ’09, 429-34 Meyer v. Knonau; Dt.
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 26 u. Hist. Zt. 103, 612-15
Luginbühl. [3682
Hasenfratz, H., Befreiung d. Thurgaus
1798. (Thurg. Beitrr. z. vaterl. G. 48, 65-89.) [3653
Escher, H., A. d. Unterhaltgn. d. Staats-
gefangenen auf Aarburg. Nach d. Tageb.
Joh. Casp. Hirzols. (Neujahrsbl. hrsg. v.
d. Stadtbibl. Zürich auf d. J. 1909, Nr. 265.)
Zür.: Fási & B. 44 8; 2 Taf. 3 M. Vgl.
03, 3466, [3684
Brunner, Der Kanton Zürich in d.
Zeit d. Mediation 1803-13. (Schweizer
Stud. z. G.-wiss. I, 1.) Zür.: Leemann.
266 S. 5 M. 60. (231 S.: Zürich.
Diss. ’08.) [3685
Obser, K., Die revolution. Propa-
ganda am Oberrhein 1798. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N.F. 24, 199-258.) [3686
Drescher, K., Die Pfalz zur Zeit d. Fran-
zosenherrschaft unt. bes. Berücks. d. Nord-
falz 1797-1814. (Nordpfälzer G.bli. Jg. V.) —
È. Müller, Kriegsdrangsale d. Amtes Wolf-
stein 1796,97. (Pfalz. G.bll. Jg. IV.) [3687
Hashagen, J., Das Rheinland u.
d. französ. Herrschaft. Beitr. z. Cha-
rakterist. ihr. Gegensatzes. Bonn:
Hanstein 1908. xv, 611S. 15 M. [3688
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
86, 180-90 Münch.
Roth, R., Polit. Begebenheiten in Elber-
feld 1813. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. ’0.,
18-93.) [3689
Bray, F. de, Quelques considérations polit.
sur la révolte des provinces belges en 1789
et 1790. Brux.: Gocmaere 1:08. 132 S. [3690
Knabe, K., Zur Erinnerg. an Joh. v. Müller,
d. erst. Ministerpräsidenten d. ehemal. Kgr.
Wostfalen. (Hessenland '09, Nr. 11) —
Woringer, Westf. Offiziere. (Ebd. ’08, Nr. 21
u. 24. ’09, Nr. 2 ff.) [3691
Fitte, 8., Fürstin Pauline zur Lippe.
(Gegenwart ’08, II, 226-36; 317-28.) [3692
Bippen, W. v., Aus Smidts Jugendzeit.
(Brom. Jahrb. 22, 121-47.) — Ders., Smidt
in d. franz. Zeit. (Ebd. 118-66.) — E. F. Feh-
ling, Lübeck contra Schweden. G œ. alt.
Yorderg. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 9, 353-68.) [3693
Mack, Die finanz. Ausbeutg. d.
Hzgts. Braunschweig währ. d. franz.
Okkupation 1806/7. (Jahrb.d.G.-Ver.
f. d. Hrzgt. Braunschw. VII.) [3694
Jordan, R., Übergang Mühlhausens an d.
Herrsch. Preußens. (In: Aus alt. Zeit. II
Aufl. 2.) — Ders., Aus d. Franzosenzeit 1806/7.
“(Aus alt. Zeit. N.F 1.) Mühlh.: Danner 1908.
61 8. 1 M. 60. — Ders., Vor 100 Jahren.
(Aus alt. Zeit. N.F. III.) Ebd. 1903. 53 S.
2 M. — H. Jacobl, Weimar in d. Tagen d..
Erfurter Fürstenkongresses 1808. (Grenzboten
108, IN, 572-81; 626-31.) [3695
Tschirch, 0., Ende d. Franzosenzeit in
Berlin. (Unterhaltgs.-Beil. z. Tägl. Rundschau
108, Nr. 282/83.) — H. Gilow, 2 Sakular-
Zeugnisse patriot. Steuern in d. eisernen Zeit.
*129
(Alt-Berlin ’09, Nr. 6.) — Netto, Aus d.
Franzosenzeit Potsdams. (In: Mitt. d. Ver. f.
G. Potsd. N. F. IV) — Behmann, Der
Nörgler. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark
31, 227-11) [3696
Ulmann, H., Allerlei Pommersches a. d.
Franzosenzeit. (Pomm. Jbb. 9, 143-50.) —
Uckeley, Aus d. Franzosenzeit. (Monatsb!l.
d. Ges. f. pomm. G. ’08, 73f.) — M. Wehr-
mann, Patriot. Handlgn. d. Stettiner währ.
d. Freiheitskriege 1813,15. (Ebd. 180-85.) [3597
Lindau, 0., Bemühgn. d. St. Thorn um
Wiederaufnahme in d. preuß. Staatsverband
währ.d. Freiheitskriege. (Mitt.d. Coppernicus-
Ver. 14, 54:64. 15, 10-18.) — Ders., Thorn
unt. preuß. ÖOberhoheit, aber russ. Bevor-
mundg. (Ebd. 15, 22-10.) — P. Czygan, Zur
Friccius-Biog aphie. (Altpreuß. Monatsschr.
45, 499-502.) [3698
Innere Verhältnisse
EE Hardenberg u. d. preuß. Ver-
waltg. in Ansbach-Bayreuth 1792-1806, s. ’08,
1672. Res: Hist. Vierteljschr. 11, 40%f.
Darmstädter; Zt. f Kirch.-G. 29, 431 Kolde;
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18, 297-99. [3599
Parisot, H., De l’organisation de Plad-
ministr. département. et commun. par le
premier préfet du départem. de la Meurthe,
Jean Joseph Marquis 1800-1508. (Ann. de
l'Est et du Nord 4, 399-412; 578-91.) [3700
Essers, K., Verhandlign. u. Kämpfe d kur-
kölnisch. Landständo um d. Steuergleichheit
1790-1797. Bonner Diss. 64 8. [3701
Wunsch, A., Beitrr. z. Reformtätigkeit d.
Hofrichterse u. Landrats Frdr. Ldw. v. Ber-
lepsch. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09,
22-55.) [3703
Meier, E. v., Der Minister v. Stein, d.
franz. Revol. u. d. preuß Adel, s. ’09, 1865.
Rez : Forschgn. a. brandb. u. preuß. G. 21,
625-27 Hintze; Lit. Zbl. ’09, Nr. 11 F Fach.
— G. Kaufmann, Der Streit um Stein u.
d. Reform d. preuß. Staates. (Intern. Wochen-
schr. 8, 253-70; 303-12. — M. Spahn, Üb d.
Geist u. d. Absicht d Steinschen Reform.
(Der Tag '08, 366.) — H. Lehbert, Frhr. v.
Stein. (Balt. Monatsschr. 65, 205-3)) —
K. Rothenbücher, Frhr. v. Stein. (Beil. d.
Munch, Neuest. Nachrr. ’08, Nr. 86.) [3703
Petersilie, E., Entstehg. u. Be-
deutg. d. preuß. Städteordng. Lpz.:
Dürr 1908. 154 S. 2 M. [8704
Gierke, O., Die Steinsche Städteordng.
(Intern. Wochenschr. Jg. III, Nr. 6/7.) —
M. Lehmann, Die preuß. Städtsordng. v.
19. Nov. 1808. (Velhagen & Klasings Monats-
hfte. Jg. 33, H. 3.) — H. Krahner, Steins
Städteordng. Halle: Waisenhaus 1903. 328.
Au Pf. [3705
Clauswitz, Die Städteordng. v.
1808 u. d. Stadt Berlin. Festschr.
Berl.: Springer 1908. xıj, 264 S.
10 M. [3706
Rez.: Hist. Zt. 103, 357-59 Ziekursch.
Wendt, H., Die Steinsche Städte-
ordng. in Breslau. Denkschr. d. St.
Breslau. (= Nr. 2879.) Bresl.: Morgen-
stern. 368; 55s S. 8 M. [3706 a
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 29 Kaufmann,
Hist. Vierteljschr. 12, 563-65 Ziekursch.
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. Bibliographie. 9
*130
Fremsdorff, Der erste Berlin. Polizei-
präsident Karl Just. Gruner. (Alt- Berlin
09, 103-9.) — Just. v. Gruner, Ergänzg.
(Ebd. 144f.) [3707
Laubert, M., Zwei Denkschrr. v. 1813 u.
1814 üb. d. Verwaltg. d. später. Prov. Posen.
(Hist. Monatsbll. f. Posen 9, 1-10.) [3708
Köhle, P., Vermessung d. Oberforstes
Freudenstadt 1811-1818; Beitr. z. G. d. Ver-
messungswesens u. d. Forstwirtschaft in
Württemb. (Württ. Jahrbb. f. Stat. u. Ldkde.
’07, I, 321-83.) (8709
Meister A., Zum westfäl. Berg- u. Hütten-
wesen in d. franz. Zeit. (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westf. 66, I, 1863-67.) [3710
Meusel, F., Aufhebg. d. Akzisefreiheit d.
Adels in Preußen 1799. (Forsch. z. brandb.
u. pr. G. 21, 559-63.) ` , (8711
Krauel, R., Eine Denkschrift d.
' Frhrn. vom Stein a. d. J. 1806.
(Hist. Zt. 102, 556-66.) [3712
Kurszettel, Alte Berliner. (Alt-Berl. ’09,
Nr. 6.) [3718
Lewin, A., Vorarbeiten f. d. bad. Juden-
gesetzgebg. in d. Edikten 1807-9. (Monats-
schr. f. G. etc. d. Judentums 52, 66-99; 226-
84; 344-71; 473-96.) [8714
Criste, O., Erzhrzg. Karl als Schriftsteller.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4: Jan. ’09,
231-40.) [3715
Westerbuarg, Preußen u. Rom an d. Wende
à. 18. Jh., s. '08, 3501. (43 8. Gött. Diss. unt.
d. Tit.: Beitrr. z. G. d. preuß. Kirchenpolit,
währ. d. Pontifikats v. Pius VI) Bez: Hist.
Jahrb. 29, 937f. Scharnagl; Arch. f. kath.
Kirchenrecht 89, 183-85 Chrys. Schulte;
Forsch. s. brandb. u. preuß. G. 22, 275-78
Stolze; Zt. f. kath. Theol. 33, 546f. Mich.
Hofmann; Hist. Zt. 103, 591f. Mirbt [3716
Lndwig, A. Fr., Weihbischof Zirkel v.
Würzb., s. ’07, 1752. Rez.: Hist. Zt. 102, 591
-98 Troeltsch; Zt. f. kath. Theol. 83, 164-68;
Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 11 Zscharnack. [3717
Pergameni, Ch., La population des com-
munant&s relig. de Bruxelles en 1796, d’après
des documents ined. (Bull. de la Comm. R.
d’hist. de l’Acad. R. de Belg. 77, 204-67.) [3718
Willich, E.v., AusSchleiermachers
Hause. Jugenderinnergn. s. Stief-
sohnes. Berl.: Reimer. 220 S.; 2 Taf.
8 M. 60. [8719
G. Runze, Charakterist. Schleiermachers
a. d. Kreise d. „Jungen Dtld.“ (Monatshfte.
d. Comen.-Ges. 17, 283-301.)
Süskind, H., Einfluß Schellings
auf d. Entwicklg. v. Schleiermachers
System. Tüb.: Mohr. 292 S. 7 M.60. [3720
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 28 Fuchs.
Münch, F. X., Die philos. Studien an d.
kurköln. Univ. zu Bonn, m. bes. Berücksicht.
d. philos. Arbeiten Joh. Neebs. Beitr. z. G.
d. geist. Lebens in d. Rheinlanden am Ende
d. 18 Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
87, 75-120.) [3721
Dahl, H. v. (Der Estländer), Jenaer Stu-
dentenauszug 1792. (Balt. Monatsschr. 66,
1-37.) . [3722
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Schultz, Adf., Gust. Frdr. Dinter. Leben
u. Schrr. (Päd. Klassiker XXV.) Halle:
Schroedel 1308. 131 8. 1 M. 60. (3:33
Grube, F., Besoldungsverhältnisse d. Volks-
schullehrer vor 100 Jabren im Reg.-Bez.
(Fürstent.) Minden. (Ravensberg. Bil. '08,
Nr. 7.) _ [8724
Rosenlehner, A., Beorganisationsplan d.
kurpfalsbayer. Hofbibliotheken. (Zb). f. Biblw.
26, 433-45.) [8725
Reitzonstein, Frhr. A. v., Richteg philos.
Werdegang. (Monatahfte. d. Comen.-Ges. 18,
55-71; 115-32.) [3736
Sehring, L., Hegel. Leben u. Wirken.
(Kulturträger 25.) Berl.: Seemann 1908. 92 8.
ı M. — r. Geyer, Hegel in Nürnberg.
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 31,
20-32.) , [3721
Dittmann, F., Begriff d. Volks-
eistes b. Hegel. Zugl. Beitr. z. G.
. Begriffs d. Entwicklg. im 19. Jh.
Beitır. z. Kult- u. Univ.-G. X.
pz.: Voigtländer. 108 S. 3 M. 60. —
S. Brie, Der Volksgeist b. Hegel u.
d. hist. Rechtsschule. Berl.: Roth-
schild. 35 S. 1 M. [3728
Schelling als Persönlichkeit. Briefe,
Reden, Aufsätze Hrsg. v. O. Braun.
Lpz.: Eckardt 1908. 284 S. 4 M. [8729
Spranger, E., Wilh. v. Humboldt
u. d. Humanitätsidee. Berl.: Reuther
& R. 1908. x, 506 S. 8 M. 50. [3730
Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 33, 86-89
R. M. Meyer; Preuß. Jahrbb. 137, 161-65 Johs.
Schubert; Grenzboten ’09, II, 363-73 Jentsch.
Rhenanus, Der junge Görres. Zeit- u.
Lebensbild a. d. Rheinland. (Bibl. d. Auf-
klärg.) Frankf. a. M : N. Frankf. Verl. 50 S.
60 Pf. [3731
Bauer, A., Aus Jacob Grimms Briefwechs.
m. slavisch. Gelehrten. (Untersuchgn. etc.
v. Kelle dargebr. 1, 585-629.) [3732
Rosenlehner, A., Zur Lebens-G. d. kur-
pfalzbayr. Bibliothekars u. Hofhistoriographen
K. Th. v. Traiteur, 1756-1830. (Mannh. G.bll.
9, 170-76.) er [8738
Treitschke, H. v., Lit. u. Kunst im arst.
Jahrzehnt d. 19. Jh. (Treitschke, Bilder a. d.
dt. G. 2, 26-43.) ` [3134
Humboldt, W. v., Briefe an e.
Freundin. Zum erst. Male nach d.
Orig. Sé? v. A. Leitzmann. Lpz.:
Insel-Verl. xx, 405; 426 S. 6 M. [3785
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 19 Spranger.
Walzel, 0. F., Wilh. Schlegel u. Geo.
Joach. Göschen. (Untersuchgn. etc. v. Kella
dargebr. 3, 125-47.) — Wukadinoric, Tod
Ers v. Sonnenbergs. (Ebd. 161-73.) (3736
Bebé, L., Findlinge a. dänisch. Privat-
archiven. (Euphorion 15, 52-62.) — A. Leitz-
mann, Aus Briefen v. Karol. v. Wolzogen
an Karol. v. Humboldt. (Ebd. 482-58.) —
E. Castie, Jos. Schreyvogel. (Allg. dt. Biogr.
54, 186-216.) — E. Krollmann, 3 neue Briefe
v. F. M. Arndt. (Dt. Revue 34, I, 44-51.) [3737
Rahmer, S., Hnr. v. Kleist als
Mensch u. Dichter. Berl.: Reimer.
x, 453 S. 10 M. [3738
Neueste Zeit seit 1816.
Dombrowsky, A., Weiteres z. Hnr. v. Kleist.
(Euphorion 16, 172-74.) — H. Meyer-Benfeoy,
Die innere G. d. „Mich. Kohlhaas“. (Ebd.
99-140.) (3739
Arnold, E. M., Das dt. Zeitungswesen 3.
Zeit Napoleons. (Sonntagsbeil. d. National-
zeitg. ’08, Nr. 40.) [3740
Blum-Erhard, A., Sulpiz Boisserte u. s.
Werk. (N. Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 8,
101-110.) (3741
Manzel, L., Job. Gottfr. Schadow. Berl.:
Mittler A 8. 18 S. 60 Pf. [3742
Roch, W., Phil. Otto Bongen Kunst-
anschauung (dargest. nach s. „hinterlass.
Schriften“) u. ihr Verhältn. z. Frühromantik.
(H. 131 v. Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. 248 S.
8 M. [3743
Höhn, H., Stud. 2. Entwickel $ d.
München. Landschaftsmalerei v. Ende
d. 18. u. v. Anfang d. 19. Jh. (H. 108
v. Nr. 2751.) bd. Xj, 282 S.
14 M. [3744
Rez.: Rep. f. Kunstw. 32, 291-93 Sievers.
` Thayer, A. W., Ldw. van Beetho-
vens Leben, weitergef. v. H. Deiters
(e. "08. 1716). Bd. V. (Schluß.) Hreg.
v. H. Riemann. 5979. 12 M. [3745
Rez. e IN: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr.48 Leitzmann.
Beethovenjahrbuch. Hrsg. v. Th.
v. Frimmel (s. ’08, 1717). Bd. II.
422 S. 8 M. [8746
Beethoven- Briefe an Nikol. Simrock,
F. G. Wegeler, Eleon. v. Breuning u. Ferd.
Ries. Hrag. v. Leop. Schmidt. Berl.:
Simrock. rei, 132 8. 4 M. [3747
La Mara, Beethovens unsterbl. Geliebte.
D Geheimnis d. Gräfin Brunsvik u. ihre
Memoiren. Lpz.: Breitkopf & H 137 8.
$ M. [3748
Bruchmüiler, W., Gesetzbuch d. Hallenser
Pommerania 1803-5. Beitr. z. G. d. student.
Verbindungwesens. (Arch, f. Kult.-G. 7, 68-
19; 201-233.) [3749
9. Neueste Zeit seit 1815.
Rochow, Carol. v. etc., Vom Leben am
preuß. Hofe 1815-52, s. ’08, 1723. Rez.: Hist,
Zt. 101, 395f. Ulmann; Lit. Zbl. ’08, Nr. 39;
Dt. Rundschau 136, 258-64 v. Petersdorff. [3750
ode Ae H., Die Aquarell-Sammig. Kaiser
Wilh. I. Beitr. zu s. Lebens-G. (Hohenzoll.-
Jahrb., 12, 143-82.) [3751
Wessenberg an Gentz. Österr.
Briefe von d. Londoner Konferenz
1881 u. 1832; mitg. v. A. Fournier.
(Dt. Revue 84, I, 810-27.) [3752
Pitteurs, M. A. de, La correspondance
de la reine Victoria. (Rev. d’bist. dipl. 23,
516-39.) Vgl. ’08, 1728. [3753
Stamm, Konstant. Frantz’ Schrr. u. Leben,
s. ’08, 1726. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 298
Goette u. Erwiderg. v. St. m. Antw. V. G.
ebd. 615f.; Lit. Zbl. ’08, Nr. 35 P. M. [3754
Stern, A., Denkschr. Konst. Siegw.-
Müllers v. 27. Juli 1847. (Anz. f. schweiz.
G. ’09, Bd. 10, 400-5.) — Woringer, Aus d.
Erinnergn. e. kurhess. Beamten. (Mitt. d. Ver.
WE
f. hess. G. '07/8, 95-119.) — Tiebe, Ein Brief
a. d. J. 1848. (Monatsbil. d. Ges. f. pomm. G.
o, 122f.) — O. Richter, Sachsenbriefe a. d.
Paulskirche. (Dresdner G.bil. ’09, XVIII, 11-
15.) — E. v. Wertheimer, Wien nach d.
Revolution v. 1848. (Öst. Rundschau 13,
H. 2.) (3755
Waldersee, Graf E. v.,Ausd. Berlin.
Märztagen; hrsg. vonv.Caemmerer.
Berl.: Mittler& S. 52 S. 1 M. 50. [8756
Marcks, E., Brief Kaiser Wil-
helms I. v. 14. Mai 1849. (Hist. Zt.
102, 674-77.) [3757
Schulte, A., Kriegs-Erlebnisse in d. Feld-
zügen 1864 u. 1866. Mind.: Köhler 1908.
129 S. 1 M. 50. (Volksausg.: 85 Pf) —
Ci. Biegler, Erlebnisse währ. d. Kriegs-
jahres 1866. Olmütz: Adolph. 1 M. 60. —
Prinz Friedrich Karl v. Prous., Auf-
zeichng. üb. d. Feldzug 1866. (Dt Revue
84, L) ‚13758
Mittnacht, Frhr. v., Rückblicke.
Aufl. 1-3. Stuttg.: Cotta. 165 8.
2 M. 80. [3759
Meusel, F., General Ducrot in Straßb. u.
8. Berr. üb. Frankreichs, Preußens u. Süd-
Dtlds. Halte, 1566-70. (Sonntagsbeil. z. Voss.
Ztg. ’09, Nr. 12/13.) [3760 °
Kretschman, v., Kriegsbriefe 1870/71, s.
’06, 1793. Rez.: Rev. de Paris ’08, T. VI, 189
-205. — A. L., Un ofücier d’Etat-Major pruss.
1870: Le major Hans v. Kretschman. (Rev.
d’hist. red. à Ll’Etat-Maj. de l’arm6e 29,
482-510.) (3761
Zeitz, K., Kriegserinnergn. e. Feldzugs-
freiwilligen 1870/71. 6. Aufl. Altenb.: Geibel
1908. 920 8. 8 M. 50. — J. Pape, Kriegs-
freiwillig bei d.83ern. Stuttg.: Loewe. 233 8.
3 M. — A. Heidenhain, Vor 38 Jahren.
Erinnergn. u. Briefe e. Einj.-Freiw. im
8. Garde-Gren.-Reg. „Königin Elisabeth“
1870/71. Insterb.: Herbst 1908. 528. 1 M. —
C. L. Hähnel, Bei d. Fahnen d. XII. (k. sächs.)
Armeekorps. 2. Aufl. Münch.: Beck 1908.
x, 150 8. [3762
Seddeler, L. T., Vor 25 Jahren, Fragment
e. Tagebuches. (Beihft. z. Milit.wochenbl ’09,
45-98.) — M. Sorgins, Vor d Straßb. Stein-
tor 1870. Erinnergn. e. 80jährigen a. d. Be-
lagerungszeit. Straßb.: Heinrich 1903. 73 H.
1 M. — Geo. Foerster, In franz. Kriegs-
gefangenschaft. Persönl. Erinnergn. e. Ve-
teranen. Berl.: Simion. 48 S. 1 M. [8763
Bleibtreu, C., Das Ende. Erinnergn. e.
franz. Generalstabs-Offisiers an d. Armee v.
Chalons. Stuttg.: Krabbe. 91 S.; Karte. 1 M.
— R. Gestin, Souvenirs de l'armée de Bretagne.
Brest 1908. 173 S. 2 fr. 50. [3764
e Escher, K., Bilder a. d. Lazarettleben im
dt.-franz. Kriege. Nach d. Tageb. d. Elise
Rellstab v. Wädenswil. (109. Neujahrsbl.
d. Zürcher. Hülfsges.: ’09.) Zür.: Fäsi & B.
63 S. m. 3 Taf. 2 M. 50. [3765
Poschinger, H. v., Bismarck u. Jbering.
Aufzeichngn. u. Briefe. Berl: Paetel 1908.
40 S.; Beil. 1 M. 20. [3766
Tiedemann, Ch. v., Aus 7 Jahr-
zehnten (s. '07, 1731). I: 6 Jahre
Chef d. Reichskanzlei unt. Bismarck.
x, 487 S. 9 M. [3767
Rez. v. I: Mitt. a. d. bist. Lit. 36, 485f.
G. Schuster; v. II: Lit. Zbl.’09, Nr. 27; Hist.
Zt. 103, 378-81 Meinecke.
Oh
‚132
Bayer, M., Mit d. Hauptquartier in Süd-
westafrika. Berl: Weicher 1908. 310 S.
5 M. (3768
Meinecke, F., Weltbürgertum u. National-
staat, 8.’08, 2218. Rez.: Forschgn. z. brandb.
u. preuß. G. 22, 806-18 Oncken; Hist. Vier-
teljachr. 12, 305-9 Ziekursch; Arch. f. Kult.-G.
6. 484-88 R. M. Meyer; Mitt. a. d. hist. Lit.
37, 113-17 Th. Preuß. [3769
Treitschke, H. v., Friedr. Wilh. IV.
(Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1,249-300.) [3770
Heer, Stiftg. d. dt. Burschenschaft in Mar-
burg. (Mitt. d. Ver. f. hess. G.’0n,7, 86-38.) [3771
Helfert, J. A. Frhr. Veg G. d.
österr. Revolution im Zusammenhange
m. d. mitteleurop. Bewegg. d. J. 1848
-49 (8. '07, 3778). II: Bis z. Flucht
d. kaiserl. Familie a. Wien. xv,
382 S. 9 M. [3772
Rez. v. 1: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 197-202
Ilwof; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. ia Böhm. 47,
Lit. Beil., 483f. O. Weber; Engl. hist. rev. 23,
890-94 Suton-Watoon; Hist. Zt. 103, 410f.
O. Weber.
Czeike, Cernierung u. Erstürmung
Wiens Okt. 1848. (Mitt. d. K. u. K.
Kriegsarchivs 3. F., 6, 307-420.) [3773
Liüders, G., Demokrat. Bewegung
in Berlin Oktbr. 1848. (XI v. Nr. 2712
u. Leipz. Diss.) Berl.: Rothschild.
192S. 6 M. (Subskr.-Pr. 5 M. 20.) [8774
Meusel, F., E. M. Arndt u. Frdr. Wilh. IV.
üb. d. Kaiserfrage. (Hohenzoll -Jahrb. 12,
A [3775
Treitschke, H. v., Gofecht b. Eckernförde.
(Treitsckke, Bilder a. d. dt. G. 1, 342-70.) [3776
Daniels, E., Ursprung d. Krimkrieges.
(Preuß. Jahrbb. 135, 385-438.) Vgl.: Daniels
(Ebd. 137, 118-20) u. Erklärg. v. K. J. (Hist.
Zt. 103, 655). (3777
Peters, Th., Feldzeugmeister. Rudf. Prinz
Lohkowitz. Wien: Seidel 1908. 44 8.
1 M. 80. [3778
Regensberg, F., 1866. Letzte
Kämpfe u. Friedensschluß. Stuttg.:
Frankh. 151 S. 2 M. [3779
Baer, Prinzeß Elisa Radziwill, s. ’08, 1790.
Rez.: Forschg. z. brandb. u. pr. G. 21, 306-8
Granier; Hist. Monatsbil. f. d. Prov. Pos. 9,
102-4 Laubert; Dt. Lit.-Ztg. U9, Nr. 14
G. Schuster. [3780
Friis, A., Bismarck. Ungdomstiden
1815-48. Kopenh.: Gyldendal. 240 S.
4 Kr. [3781
Rez.: Hist. Zt. 103, 460 D Sch. — Rez. v.
'07, 1822 (G. Wolf, B.s Lehrjahre): Forsch.
z. brandb. u. pr. G. 21, 615 fl. Salzer.
Kohut, A., Bismarck in 8. Boziehgn. zu
Württemb. u. zu württb. Staatsmäunern.
Blaubeuren: Baur. 171 S. 2M. — A. Böht-
lingk, B. als Nationalökon., Wirtschafts- u.
Sozialpolitiker. Lpz.: Eckardt 1908. 215 S.
3 M. — Ders., B. u. Shakespeare. Stuttg:
Cotta 1908. 1499. 8 M. Rez.: Dt. Lit.-Zt.
’09, Nr. 23 Rosin. — F. Meusel, B. u. d.
Patriot. Verein der Zauche 1348-52. (Forsch.
z. brand. u. pr. G. 21, Sitzungsberr. 27f.) —
Bibliographie Nr. 3768—3824.
F.Schmidt-Hennigker, Bismarck-Anekdoten
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The Franco-German, war, july 15 to
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Egelhaaf, &., G. d. neuest. Zeit
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Bearb. v. d Kriegsgeschichtl. Abt. I d. Gr.
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(Schluß-)Hoftes: Morengas Ende u. d Zug
Erckerts geg. Simon Kopper iu d. Kalahari.
S. 351-82. 30 Pf. [3302
Schultheß’ europ. G.-Kalender (s.
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442 S. 6 M. [3805
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Valentin, Frankfurt a. M. u. d Revolu-
tion, s. '08, 3555. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "ua,
Nr. 7 Jung; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22,
288-90 Salzer. — (V., Polit., geistig. u. wirt-
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d. Revol. v. 1848/49. (Heidelb. Diss. ’07.) [3507
Schell, 0., Beitrr. z. G. d. Oberbürger-
meisters Brüning in Elberfeld. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 41, 1-121.) [3808
Zingeler, K. Th., Karl Anton Fürst v.
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SEN (3809
Heckscher, J., Lit. d. groß. Brandes in
Hamburg 5. bis 8. Mai 1842 (s. op, 1837).
2. Nachtr. u. Schluß. (Zt. d. Ver. f. hamb.
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Cramm, Baron, Braunschweig. (Dt. Revue
34, I, 194-207.) (3811
Innere Verhältnisse.
Koser, R., Anfänge d. polit. Parteibildg.
in Preußen bis 1849. (Unterhaltgs.-Beil. z.
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Hintze, Das Preuß. Staatsministerium v.
Hardenbergs Tode bis zu d. Kabinettsorder
v. 8. Sept. 1852. (Forsch. z. brandb. u. pr. G.
21, Sitzungsberr. I1f.) [3813
Stern, A., König Frdr. Wilh. IV.
u. Metternich 1842. (Mitt. d. Inst. f.
öst. G.-forschg. 30, 120-35.) — Ders.,
2 österr. Denkschrr. üb. d. preuß.
Verfassgs.frage 1844. (Hist. Zt. 102,
87-94.) [3814
Kriegsministerium, Das Kgl.
Preuß. 1809-1909. Berl.: Invaliden-
dank. 4°. 459S.; 20 Taf. 25M. [3815
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Herrmann, A., Graf zu Solms-Lanbach,
Oberpräsident d. Prov. Jülich-Cleve-Berg.
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 87, 138-61.)
— Ders., Grf. zu Solms-Laubach. (Alle. dt.
Biogr. 54, 383.91.) [3816
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verleihgn. in d. Prov. Posen nach 1815. (Zt.
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Below, 6. v., Parlamentarisches
Wahlrecht in Dtld. Berl.: Curtius.
170 S. 2 M. [3818
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(Abhdlgn. a. d. Staats-, Verwaltgs.-
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u. d. ungar. Opposition 1845. Beitr.
z. Vor-G. d. Reichstages v. 1847/48.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4:
Jan. "09. 241-95.) [3820
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1907 (s. Nr. 1993). II: Kampf d. Nationen.
(Aus Natur u. Geisteswelt. 243.) Lpz.:
Teubner. 176 S. 1 M. [3821
Thronreden, Die, Franz Josef I.
bei Eröffng. u. Schließg. d. öst.
Reichsrates. Nebst e. kurz. Verf.-G.
d. Gesamtheit d. Reichsratsländer.
Hrsg. v. Ant. Bezecny. Wien:
Manz 1908. 160 S. 2 M. 60. [3822
Geiger, L., Polit. Briefe Just. Kerners an
Varnhagen v. Ense. (Stud. z. vergl. Lit.-@.
9, 1-21.) [3823
Entwicklung d. dt. Volkswirt-
schaftslehre im 19. Jh., G. Schmoller
z. 70. Wiederkehr sein. Geburtstages
dargebr. v. S. P. Altmann etc.
2 Tle. Lpz.: Duncker & H. 1908.
25 M. [3824
*134
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Cöthens geg. d. preuß. Handelspolit.
1819-28. Beitr. z. Vorg. d. Zoll-
vereins. (H. 12 v. Nr. 2846.) Cöthen-
Anhalt: Schettler1908. 748. 1 M. [3825
Stumm-Halberg, Frhr. C. F. v.,
Handel u. Handwerk im Norddt.
Bunde 1868-70, im Dt. Reiche 1880-
1900 u. im Kgr. Preuß. 1896-97.
(Reden Bd. IV.) Berl.: Elsner. xjv,
b44 S. 6 M. [3826
Neabaur, P., Matthias Stinnes u. sein
Hans. Jahrhundert d. Entwicklig. 1808-1908.
Mülheim-Ruhbr: J. Bagel. 4°. 431 8.; 16 Taf.
45 M. [3827
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1889 (s. ’08, 3607). II: 1884-87. 659 S. 12 M.
(Publ. d. Börsenver. XII) — M. Laabert,
Beitrr. s. Entwicklg. v. Buchhandel u. Buch-
druckereiwesen d. Prov. Posen in neupreuß.
Zeit bis 1847. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel
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dt. Biogr. 54, 339-408.) — H. v. Petersdorff,
Hor. e Stephan. (Ebd. 477-501.) [3829
Graf, A., Entwicklgs.-G. d österr. Spar-
kassen (1819-1908). Brünn: Winiker. 96 8.
5 M. [3830
Näbling, E., 10 Jahre Währgs.- u. Wirt-
schafts-G. (1891-1900). Mit besond. Berücks.
Württembergse.. Ulm: Nübling. XLjX, 341 S.
6 M. (3831
Sonbart, W., Lebenswerk v. Karl Marx.
Jena: Fischer. 59 8. 80 Pf. — M. Adler,
Marx als Denker. Berl.: Vorwärts 1908.
968. 1 M. 20. [3832
Schrötter, R. Frhr. T., Der dt. insbes. d.
preuß. Adel im 19. Jh. u. d. Dt. Adels-
gonossenschaft. Neudamm: Neumann 1908.
46 H 1 M. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr.
G. 21, 624f. Meusel. [3833
Huber, Lor., Stud. üb. soziale u. wirt-
schaftl. Verhältnisse um Rosenheim. I: Be-
völkerg. u. d. öffentl. Fürsorge. Rosenh.:
Selbstverl. u. Berchtenbreiter 1908.4M. 50.[3334
Mummenhoff, E., Die Königshausstiftg. u.
d. Königsstiftungshäuser in Nürnberg. Mit
7 Abbild. Nürnb.: Sebald 1907. 18 S. [3835
Maag, A., G. d Schweizertruppen in nea-
polit. Diensten 1825-61. Zürich: Schultheß.
Zeil, 791 S. 15 M. [3836
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artillerie in d. 2. Hälfte d. 19 Jh. (104. Neu-
jahrsbl. d. Feuerwerker-Ges. in Zürich a. d.
J. 1909.) Ebd.: Fäsi & B. 47 5S. 3 M. [3837
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schweig. Infauterie. (Braunschw. Magaz. '09,
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1908. 38 8. 40 Pf. [3849
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100.) F. Dibellus, Vikt. v. Strauß u.
Torney. (Ebd. 101-20 ) — O. Löber u. Siedel,
Zum Gedächtn.Rich.Löbers. (Ebd. 121-57.) [38350
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Residenz währ. d. Anfänge Friedr. Wilh. IV.
(Ebd. 195-310.) [3352
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Statuten u. Disziplinar-Ordngn. Graz: Styria
1908. 73 S. 1 M. 20. [3853
Müsebeck, E., E. M. Arndts Stellg. zu d.
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Münch.: Lehmann. 86 S. 2 M. [3354
Zur Geschichte d. Einführg. d. russ. Ge-
schäftssprache in d. Univers. Dorpat: 13 Ak-
tenstücke 1860-70. (Balt. Monataschr. 65,
134-61.) [5855
Neueste Zeit seit 1815.
Fleischer, K., Aus d. Tagebüchern e.
Bautzener Gymnasiasten 1814-19. (N. Jahrbb.
d. klass. Altert. etc. 24, 264-75.) (3856
Prüfer, J., Pädag. Bestrebgn. Frdr. Fröbels
1836-1842. (Mitt. d Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 19, 131-88.) [3857
Klatt, M., Althoff u. d. höhere Schulwesen.
Berl.: Weidmann. 42 RB 60 Pf. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 26 Matthias. [3858
Ganter, E., Rotteck als Historiker. Frei-
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Meyer v. Knonau, Brief e. schweiz. Histo-
rikers an Teop Ranko a. d. J. 1834. (Anz.
f. schweiz. G. ’08, 356-60.) [3860
Dörfel, Gervinus als hist. Denker, s. ’U5,
3642. Rez.: Hist. Zt. 100, 590-92 v Below. [3861
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(Vierteljachr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 7, 167-
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Perthes, O., Werden u. Wirken v. Clem.
Th. Perthes. (Aus: Monatsschr. tion Mission.)
Gütersloh: Bertelsmann. 718. 1M.20. [3872
"Lan
Just. v. Liebig. Lps.: Barth.
32 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
[3873
Volhard, J.
sed, 456; 438 8.
109, Nr. 35 v. Lippmann.
Eeuter, Fr., Aus Fr. Rückerts Leben (s.
107, 3379). Schluß. (Jahresber. d. Hist. Ver. f.
Mittelfrank. 55, 19-57.) (3574
Grillparzer, F., Selbstbiogr. M. Anmerk.
hrsg. v. Alb, Keller. Frankf.: Diesterweg
1908. jx, 228 S. 1 M. 60. (3875
Heine, Hnr., Memoiren. Nach sein. Wer-
ken, Briefen u. Gesprächen hrsg. v. G. Kar-
pelen 3. Auf Berl.: Curtius 1908. 579% 8.
4 M. — Heine- Briefe, gesamm. u. hrsg. v.
H. Daffis. A Aufl. Berl.: Pan-Verl. 19083.
Sei, 429; ge, 346 S. 6 M. (3876
Mücke, G., Heines Beziehgn. z. dt. Mittel-
alter. (Forsch. z. neuer. Lit.-G. 24.) Berl.:
Duncker 1908. 167 8. 4 M. 50. Subskr.-Pr.:
3 M. an (48 S.: Münch. Diss ’07.) — E.
Eckertz, Heine u. sein Witz. (Literarbist.
Forschgn. 36.) Berl.: Felber 190%. 196 S.
4 M. Bubskr.-Pr. 3 M. 50. — H. Gllow, Mit
Heine 1822 „Unter d. Linden“. (Mitt. d. Ver.
f. G. Berl. ’08, Nr. 6/7.) — E. Elster, Heine
u. Laube (s. ’08, 1867). Forts. (Dt. Rund-
schau Bd. 135 u. 136.) [3877
Bteitz, W., Frdr. v. Uechtritz als dramat.
Dichter. Beitr. z. Lit.- u. Theater-G. d. 20er
Jahre d. 19. Jh. (Aus d. Veröffentl. d. Ober-
laus. Ges. d. Wiss. zu Görlitz. Görl.:
Tzschaschel. 102 S. 3 M. [3578
Erdmann, J., Eichendorffa hist. Trauer-
spiele. Halle: Niemeyer 1908. CU, 123 S. 3 M.
(Kap. I: Hall. Diss. 35 S.) [3879
Karsen, F., Henr. Steffens Romane. Beitr.
z. G. d. hist. Romans. (Bresl. Beitrr. z. Lit.-
G. VI.) Lpz.: Quelle & M. 1908. 171 8.
(5 M. 75; Subskr.-Pr. 4 M. 60.) [3880
Schuch, L., Ed. Mörike. Progr. Gras.
24 S. — W. Camerer, Mörike u. Klara Neuffer.
N. Untersuchgn. Marbach: Schillermuseum
1908. 94 S. 3M. [3881
Badt, B., Annette v. Droste- Hülshoff,
dichter. Entwicklg. u. Verhältn. z. engl. Lit.
(Bresl. Beitrr. z. Lit.-G. N. F. VIL) Lpz.:
Quelle & M. on S. 3 M. Subskr.-Pr. 2 M. 40.
— H. Cardauns, Beziehgn. d. Dichterin
Annette v. Droste zum Rheinland. (Ann. d.
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 87, 121-37.) —
L. L. Schücking, Ann. v. Dr. u. Levin
Schücking. (Süddt. Monatshfte. Jg. 6, ’09,
H. 4, 448-65.) [38532
Kossmann, E. F., Dt. Musenalmanach
1833-1839. Haag: Nijhoff. xxxıj, 253 S.
13 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 4. [3853
Geibel, E., Jugendbriefe. Bonn, Berlin,
Griechenland. Berl.: Curtius 1908. 249 8.
5 M. — v. Schoeler, Geibel in Berlin 1836-38.
(Alt-Berl. '09, Nr. 1.) [3884
Schwarzkopf, Frz. Dingelstedt als Mar-
burg. Korpsstudent 1831-34. (Kassel. Tagebl.
’07, Nr. 161, 162, 164, 166, 168, 170 u. Auszug
in Mitt. d. Ver. f. hess. G. °06/7, 43-54.) [3835
Depinyl, A., Alex. v. Württemb. Progr.
Budweis ’08. 63 8. [336
Schulte, J. F., Johanna Kinkel. Nach
ihr. Briefen u. Erinnergs.- Bil. Münst.: Schö-
ningh 1908. 135 8. 2 M. Rez: Dt. Lit.-
Ztg. ’08, Nr. 51/52 u. Rhein. G.bll. 9, 66-69
Joesten. (3387
Geiger, L., Ungedr. Briefe u. Gedichte
Justin Kerners. (Stud. z. vergl. Lit.-G. 8,
371-83.) (3388
"136
Bächtold, J., Gottfr. Kellers Leben. Kl.
Ausg. ohne Briefe u. Tagebücher. 2. Aufl.
Stuttg.: Cotta 1908. 23578. 3 M. — M. Preitz,
Kellers dramat. Bestrebgn. (Beitrr. z. dt.
Lit.-Wiss. XII.) Marb.: Elwert. jx, 188 8.
4 M. 40. [3589
Schmidt, Erich, Skiszenbuch Otto Lud-
wigs. (Aus: Sitzungsberr. d. preuß. Akad. d.
Wiss.) Berl.: Reimer. 8. 223-44. 1 M. [3890
Briefe v. Fr. Reuter, Klaus Grothu.
Brinckman an Ed Hobein, veröff. v.
Wilh. Meyer. Berl: Weidmann. 64 8.
1 M. 20. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 31
C. Fr. Müller. (3891
Ahn, F., Period. Presse d. Steiermark 1904-8.
2. Nachtr. zu: Die period. Presse in d. Steierm.
1848-98. Graz: Ahn. 11 8. 60 Pf. (3892
Knebel, K., Mindener Sonntagsblatt (1817
-53). Beitrr. z. G. d. westfäal. Geisteslebens
in d. 1. Hälfte d. 19. Jh. (Zt. f. vaterl. G.
etc. Westfal. 66, I, 91-162.) [3593
Warschauer, A., Rauch’sche Fürstengruppe
im Dom zu Posen. Archival. Beitrr. (Zt. d.
Hist. Ges. Posen 38, 217-73.) Sep. Posen:
Jolowicz 1908. 1 M. 50. [38594
Roth, V., Fritz Schullerus. Siebenbürg.-
sächs. Künstlerleben. Hermannst.: Krafft 1908.
58 S. 3 k. 60. [3895
Kaufmann, Paul, Joh. Mart. Nideree, e.
rhein. Künstlerbild. (H. 105 v. Nr. 2751.)
Straßb.: Heitz 1908. jx, 9 8. 5 M. 50.
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrb. 87,
190-92 Frz. Kaufmann; Rep. f. Kunstw. 33,
89-91 J. 8. [3896
Thoma, Hans, Im Herbste d. Lebens.
Gesamm. Erinnerungsbll. Münch.: Süddt.
Monatshfte. 4°. 259 S. 5 M. Rez.: Hist.-pol.
BIL 144, 81-96 etc. Ranftl. [3897
Bibliographie Nr. 3889—3908.
Seidel, P., Fritz Werner als preuß. Ge-
schichtsmaler. (Hohenzollorn-Jahrb. 13, e
-69.) [3898
Istel, E., Blütezeit d. musikal. Romantik
in Dtld. (Aus Natur u. Geisteswelt 239.) Lpz.:
Teubner 1908. 168 8. 1 M. (3899
Litzmann, B., Clara Schumann (3.'06, 3600).
III: Cl. Schumann u. ihre Freunde 1856-1896.
642 8. 10 M. [3900
Panzer, F., Rich. Wagner. (Jahrb. d. fr.
dt. Hochstifts '08, 81-95.) — A. Schilling,
Aus Wagners Jugendzeit. Berl.: Globig.
1288. 3 M. — dJ. Kapp, Wagner u. Liszt.
Eine Freundschaft. Berl.: Schuster & L. 1908.
204 S. 2 M. 50. [3901
Liszt, Frz. u. Grhrg. Carl Alexander
v. Sachsen, Briefwech:el; hrsg. v. La Mara.
Lpz.: Breitkopf & H. 1903 xv, 217 S.
5 M. (3902
Reimann, H., Hansv. Bülow. Berl.: Schott-
laender. xıj, 296 8. 6 M. (3903
Sittenfeld, L., G. d. Breslauer Theaters
1841-1900. Breslau: Preuß & J. jx, 378 S.
6 M. 13904
Laubert, M., Schenkg. d. Posener Theater-
gebäudes an d. Stadt 1825. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Posen 9, 137-45.) {3905
Pletscher, A., Sitten, Gebräuche u. landi.
Leben im Dorfe Schleitheim am Randep,
Kant. Schaffhausen, im vorig. Jh. (Schrr.
Ver. f. G. d. Bodensees 37, 53-102.) [3906
Zinken, Erinnergn., Erlebtes u. Vernom-
mones. (Rhein. G.bll. IX.) [3907
Schnlenburg, W. v., Das Hirtenwesen in
e. märk. Dorfe in d 1. Hälfte d. vorig. Jh.
(Arch. d. Brandenburgia Bd. XI.) [3908
*137
Alphabetisches Register.
Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *26—*30 und *95—*99 verzeichneten
„Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften“,
Abesser 1929
Abhandlungen : Hist. At-
las 26
Acht 2163
Achtzehnhundertzwölf
1785
Acta Aragonensia 3094;
Borussica 1708. 3481;
facultatis med. univer-
sitatis Vindobonensis
580; Innocentii VI.
3103; particuliere sy-
noden Zuid-Holland
1456; Tirolensia 197
Acten Gelre en Zutphen
2294
Adam 3495
Adeane 1778
Adelmannv.Adelmanns-
felden 144
Adels-Stammsitze 281
Adler 3832
Adlhoch 2956
Agahd 986
Agthe 2517
Ahn 3892
Ahrens 460
Aign 2585
Akten etc.:HafenprozeB
2023; d. Jetzerprozeß
1262; livländ. Stände-
tage 2304
Aktenstücke: Konzil v.
Trient 3328
Aktstykker 1595
Albert, F. R. 1328
Albert, O. 509
Albert, P. P. 2588
Alberti 2171
Albertus de Bezanis 3088
Albrecht, G. 2053
Albrecht, O. 1349. 3243.
3244
Rezensenten-Namen.
Albrecht, R. 108
Aldásy 3865
Almquist 1463
Alombert 1805
Alpertus Mettensis
1021
Altenburg 3422
Altenburg, E. G. 1628
Altertümer: heidn. Vor-
zeit 2888
Althaus 2281
Altmann, G. 2080
Altmann, S. P. 3824
Amardel 111
Amira 2528
Amlacher 3330
Ammann 3296
Amrhein 3143
Analecta: Vatic. belgica
2292
Anderson 3793
Andreae 3623
Andreas 1357
Andres 1983
Andresen 2297
Ankert 2194
Ankwicz 3122
Annales: Veronenses
1043
Apell 1608. 3465
Arbenz 1347
Arbusow 2304. 3150
Archiv: Ref.-G. 1327.
3212
Archivalien: neuere G.
Österr. 2270
Archives: Orange - Nas-
sau 1683
Archivi: storia d'Italia
2320
Arkenau 494
Armbrust 3147
Armées: du Rhin 1794
nn a nn nn nn nn
nn
ferner anonyme Aufsätze und die
Arndt 1202. 1860. 3175.
3621
Arnheim 1682
Arnhold 2185
Arnold 1691
Arnold, E. M. 3740
Arnold, F. 1512
Arnold, R. F. 24
Arnstein 3593
Arnswaldt, 173. 2237
Aster 1790
Atkınson 2342
Atlas, Hist : öst. Alpen-
länder 26
Atz 2649
Auctores antiqu. 928
Auener 1172
Auerbach 2100
Aufschnaiter 2323
August Wilhelm, Prinz
v. Preuß. 1517
Auning 3371
Aus: Frankf. Goethe-
museum 3604; Schrif-
ten Kgl. Sächs. Kom-
miss. f. G. 2257
Ausländer 3470
Ausserer 284
Auvray 1058
Baas 1324. 2702
Baasch 438. 439. 447.
2499
Babelon 369
Bach, J. 2162. 2162a
Bach, M. 638
Bachem 1129
Bachmann, A. 3024
Bachmann, J. 698
Bader 266
Bächler 2892
Bächtold 3889
Badt, A. 3186
*138
Badt, B. 3882
Baedeker 2587
. Baege 604
Baer 3780
Bär, M. 260
Baerent, K. 1783
Baerent, P. 3376
Bäsecke 1112. 3079
Bahn 2596
Bahrfeldt, E. 127. 3555
Bahrfeldt, M. 2183. 3167
Baier 9. 8189
Bailleu 1801. 1850. 2049.
2652. 3678. 3865
Bain 2431
Baldsiefen 530
Bally 884
Balzani 2262
Bang 448
Bannrollen 1245
Bapst 1914
Barbanco 1125
Barbé 85
Bardeleben 178. 258
Bartels 617
Barth 497
Barthel 916
Bartmann 2538
Bartsch 1251. 1822
Bartz 2706
Baruzi 3501
Bas 3676
Baschin 2
Basel 2575
Bastgen 218. 554. 922.
3178. 3214. 3657
. Batzer 392. 1531
Bauch 603
Bau- u. Kunstdenkmä-
ler: Pommern 269
Baudrillart 968
Bauer, J. 1421. 1874
Bauer, L. 1538
Bauer, W. 66
Baum, E. 1750
Baum, J. 2331
Baumann 2895
Baumgarten, F. 578
Baumgarten, O. 1934
Baumgarten, P. M. 253.
527
Baumgartner 2553
Baur 1389. 2281
Bauser 379
Bayer, A. 478
Bayer, M. 3768
Bayot 1186
Bechmann 2698
Alphabetisches Register.
Bechstein 680
Beck, F. 3466
Beck, J. W. 2929 a
Beck, P. 1810. 1596.3234.
3442. 3454. 3654
Becke 1846
Becker, A. 696. 2389.
2695
Becker, H. 16
Becker, J. 1019
Becker, R. 3532
Becker, W. 8485
Beckmann, G. 1167
Beckmann, K. 1744
Bédier 981
Beelaerts 923
Beemelmans 8387
Beer 191
Beethoven 1895. 3746.
3747
Behaghel 3199
Behling 368
Behr 2923
Behrmann 2117
Beil 406
Beinert 3301
Beissel 2569
Beiträge z. G. etc.:
Eisenachs 2408; sächs.
Franziskaner - Ordens-
Provinz 256577; Fam.
v. Kaweccynski 2219;
Volkskde. 676; Volks-
u. Heimatkde. d. Alt-
mark 674; z. dt.-böhm.
Volkskde. 669; Wör-
terb. d. dt. Rechts-
sprache 51; Zürcher
Zeitungswesens 2644
Beitz 1986
Beitzke 3671
Belgard 2014
Below 2314. 2458. 3390a.
3818. 3864
Beltz 2905
Bemmann 1175.
1448. 3152. 3241
Bencker 2918
Bendel 2289. 8073
Bender 2695 _
Benkert 2975
Bennigsen 1784
Bennigsen, v. 110
Benrath 8331
Benz 1885
Bequet 961
Berbig 1328. 1351. 1361.
1366. 1378. 1423. 3402
1211.
Berentelg 1405
Berg 2561. 3394
Berg, C. vom 2290. 2381.
2609
Bergengrün 1978
Berger 286. 2352. 3271
Berger, H. 2524
Berger, K. 1769
Berger, O. 3368
Berger, T. W. 624
Bergmann 3108
Bergner 2334
Bericht: Kunstdenkmä-
ler Ostpreuß. 270
Berichte: Denkmalpfle-
ge in d. Rbeinprov. 264
Beringer 1757
Berka 3110
Berlière 86
Bernardin 1791
Berner 1680
Bernheim 610. 1027
Bernoulli, A. 1972
Bernoulli, C. A. 2056
Bernt 1284
Berthold 2693
Bertoni 971
Berwick, de 8126
Beschorner 1676
Beß 1390
Besson 975
Beste 1506. 1655
Bette 1858
Betting 2689
Beutel 182
Beyer 521
Beyerle 2367. 2587
Beyschlag 1272
Bezold, Fr. v. 276
Bezold, G. v. 1299. 2656
Bezzenberger 2909
Bibel: erste deutsche
1298; gotische 966
Bibl 3367
Bibliographie: kirchen-
geschichtl. Lit. 21.
2105; schweiz. Ldkde.
6; württemb. G. 7
Bibliotheca : Bugenhagi-
ana 1328; geogr. 2;
reform. Neerlandica
3254 |
Bibliothek: dt. G. 273.
2337; Knaake 1332;
geogr. Lexikon der
Schweiz 23. 2110
Bieder 857
Biegler 1913. 3758
Biehringen 1076
Bierbach 628
Biereye 3617. 3653
Biermann 2647
Biese 618. 3589
Bigwood 2167
Bihl 1101. 3214
Bihlmeyer 3196
Binder 3564
Binder v. Krieglstein
3680
Binz 3241
Biographie,
181. 2244
Bjernbo 2118.
Bippen 3693. 3870
Bircher 3186
Birlinger 679
Biron 1034
Birt 2614
Bitter 1368
Bitterauf 3525
Bittner 2271
Blanckmeister 3320
Blasel 2935
Allg. dt.
Blaurer 1343
Blech 3508
Bleibtreu 1826. 3764
Bliemetzrieder 1141.
1187. 1188. 3129
Bloch, H. 130b. 1037.
1042. 2189. 3004. 3022
Bloch, M. 2521
Blok, P. J. 923. 2383. 2926
Blomaert 1446
Blümcke 3389
Blümml 683. 2683. 3422.
3524
Blum 2338
Blum-Erhard 3741
Blume, E. 2121
Blume, H. 2666
Blumenthal, Graf v. 1918
Blumer 8181
Bobe 1595. 3737
Bockmühl 3363
Bodart 2556
Bode, G. 1201
Bode, H. 402
Bode, W. 3591. 3597
Boeck 512. 1953
Böckel 632.
Böger 2198. 2594
Böhm 662
Böhme, W. 362 3478
Böhmer 2139
Boehmer 1100
Böhtlingk 3782
Alphabetisches Register.
Bömer 8220
Bönhoffl, L.
2597
Bönhoff, P. 865
Boer 938. 934. 2930
Boeser 1613
Bösken 1454
Böttcher, H. 340
Böttcher, O. 698
Bötticher 179
Bogun 2199
Bohls 893
Bohn 668
Boislisle 1592
Boldisar 1466
Bolte 586. 1297. 1321.
3438. 3454
Bolze 3232
Bomhard 3859
Bondois 2963
Bonelli 70
Bonetti 1360
Bonin 3617
Bonwetsch 3294
Borchling 246. 2531a
Bordeaux 111
Borkowsky 584
Bormans 219
Borries 2370
Borrmann 651
Boschen 3792
Bose 146
Bossert 1331. 1352. 1406.
1409. 1411. 1642. 3259.
3299.
Bothe 393. 405. 1559.
Botzheim 2364
Bouchet 1795
Bougenot 111
Bour 551
Bourdeau 3643
Bourgin 1905
Brabant 3540
Brackmann 2567
Brakel 1526
Brandes 3527
Brandhuber 209
Brandi 2158. 3268
Brandis 3247
Brandl 933
Brandsch 3493
Brandstetter 2112. 2088
Brandt 577
Branky 3292
Brants 1465
Brassınne 3028
Braun 1876
Braun 3361
86. 558,
"Lan
Braun, G. 158
Braun, J. 637
Braun, L. 1977
Braun, O. 3729
Braune 2952
Brauneck 1495
Brauns 429
Braunsberger 3327
Bray 3690
Brecht 3216
Brehm 545
Brenner 1334. 8244
Brennich 3065
Brennwald 2264
Brenz 1331
Bresslau 79. 3007
Bretholz 202. 2270. 2274.
3863
Bretschneider, K.K. 1743
Bretschneider, P. 2426
Breyther 484
Brie 8728
Briefe: an Ed. Hobein
3891
Briefe u. Akten z. G. d.
30jähr. Krieges 1440
Briefsammlung, Vadia-
nische 1347
Briefwechsel: Herzog
Christoph v.W ürttemb.
3325; d. Schweizer m.
d. Polen 1358
Brieger 3268. 3277
Brill 1292
Brinckman 3891
Brinkmann, A. 2909
Brinkmann, C. 1226. —
1638. 3460
Brocke 2172
Brockstedt 2931
Brom 220. 221. 2570
Brosamler 3469
Bruch 571
Bruchmüller 2617. 3749
Brück 2027
Brückner 980
Brüll 318
Brünneck 384. 2456
Brugmans 13
Bruiningk 414.
3238
Brunck de Freundeck
1620
Brunk 2691
Brunner 3685
Brunner, H. 2224
Brunner, Heinr. 2525.
2939
2317.
*140
Brunner, Hugo 1811a.
2652
Brunner, K. 301
Bruns 1228
Bruun 436
Buchelius 1431
Buchenau 112. 126. 2177
Buchheit 1317
Buchkremer 2969
Buchner, F. H. 3359
Buchner, M. 1196. 1286.
1323. 3145. 3153. 3215
Buchwald, G. 1334.3243.
3246. 3272. 3850
Buchwald, R. 3245
Buddeberg 572
Buddensieg 1192
Büchel 2231
Bücher 401
Büchi 1271. 2617
Büchner, O. 2471
Büchner, W. 1756
Bülow 2074
Bünker 2470
Bürger 838
Bütler 1195. 2277
Büttner 596
Bugeaud 1849
Bugenhagen 1328. 3243
Bugge, A. 1090
Bugge, S. 958
Bublers 2026
Burbach 1496
Burckardi 1161
Burckhardt, A. 2468/69.
8682
Burckhardt, D. 3232
Burckhardt - Bieder-
mann 912. 1388
Burhenne 1991
Burkhardt, C. A. H. 3585
Burkhardt, P. 3279
Busch, N. 2317
Busch, W. 3785
Buschan 2101
Buschor 2542
Busse 2904
Bussemaker 1683
Byloff 3611
Cacurri 2156
Caemmerer, v.3668.3756
Cahen 3515
Cahiers de doléances
3615
Callewaert 92
Calligaris 930
Calmus 4168
Alphabetisches Register.
Calvin 3250
Camerer 3881
Campagne (de 1703/8.
1745. 1794. 1800,01):
1610. 1688. 1794. 1800
Candreia 1217
Canonge 1957
Capitaine 1791
Cardauns 3882
Cardinal v. Widdern
3790
Carlyle 1684
Caro 408. 462
Carstenn 3228
Cartellieri 3025. 3037
Cartulaire de Metz 214
Cartulaire Tonlieu de
Bruges 2315
Cartularium Campi
Sancti 253
Cascorbi 62
Caspar 2989
Cassel 3388
Castle 3787
Catalogus studiosorum
Marpurg. 2614
Cauchie 3061. 3127
Cavagna Sangiuliani
2322
Cazalas 1784. 3628
Cehak 2563
Centuria secunda 1651
Cernik 1285
Challan de Belval 1963
Champeaux 3177
Chapuisat 1869
Charısius 2205
Charmatz 1992. 1993.
3821
Chartes: Sainte-Waudru
de Mons 227
Chelminski 1780
Cherfils 1955
Chlapowski 1780
Christ, G. 479
Christ, K. 920. 2375
Christensen 1789
Christoph, Herzog v.
Württemb. 3325
Chroniconanonymi Lau-
dunensis 3025
Chronik; Mühlhausen
343
Chronik Burg Wildegg
293
Chroniken Gerstenberg
2267
Chroust 1440. 2152. 3352
' Chrzaszcez 523
|
Cipolla 1043. 2154
Circourt 1905
Clauswitz 3706
Clauß 83194
Clauß, J. M. B. 3225
Claußen 3336
Clemen, O. 1330. 1377.
3195. 3213. 3244. 3247.
3310. 3439
Clément-Simon 2418
Clerget 2006
Cloß 2190
Codex dipl.: Lusatiae
1212.2298; Silesiae 237
Cohn, Geo. 498
Cohn, W. 3012
Cohorna 1482
Cohrs 3244
Colenbrander 1777. 1864
Colin 1805
Collection de documents
inéd. de la revol. franç.
1870
Collijn 1302
Collmann 3497
Collmann, O. 3843
Concilia aevi Karolini
2980
Conrat 2977
Constitutiones et acta
publ. imperat. et reg.
3092
Cordsen 1238
Corpus reformatorum
1346
Correspondance: Napo-
léon I. 3620
Costa de Beauregard
1476
Coulin 2530
Coulton 1051
Courtois 2422
Coutanceau 1793
Crailsheim 2188
Cramer, A. M. 3326
Cramer, S. 3254
Cramm 3811
Credner 2042
Creutzberg 3287
Creuzinger 1690
Criste 3641. 3644. 3715
Cristiani 1375
Crivellucci 2957
Croon 1584. 1718
Crusius 3274
Csallner 203
Csanki 2971
Cuny 3508
Curschmann 920. 2125.
2599. 3870
Curtius 113. 2183
Czeike 3773
Czihak 658
Czygan 3698
Dachler 2703
Dändliker 2357
Daenell 2501. 3168
Daffis 3876
Dahl 3722
Dahn 937
Dalen 95
Dalwigk, v. 3531
Damianoff 1715
Damm 169. 2206
Dammann, A. 3020
Dammann, W. 3607
Daniel 2603
Daniels 1930. 3777
Danzig 644
Darpe 2295
Dareste 1436
Darstellung: Bau- u.
Kunstdenkmäler 267.
2334
Dassow 1696
Dauer 2025
Daussy 1916
Dávid 1607
Déchelette 2887
Dechent 3423
Dedie 346
Degert 1035
Degli Azzi 1148. 2320
Dehio 630. 2656. 3082
Deibel 3587
Deichert 615.
3438
Deile 3575
Deindl 295
Deiters 3745
Delbrück 1865
Della Torre 3096
Dellhaize 1856
Delpy 2647
Delsor 3616
Demel 2444
Demole 2180
Denter, v. 2207
Denifle 3273
Denkelbok, Kieler 247
Denkinger 1650
Denkmalpflege: Braun-
schweiger 265; West-
prenß. 2336
3417.
Alphabetisches Register.
Denkschrift: Mülheim
319
` Depinyi 3886
Depoin 977. 1018, 2974
Desmons 1623
Destouches, v. 2279
Detlefsen 880
Detmer 1545
Deuser 2923
Deutsch 1063
Devillers 227
Devrient 129. 347
Dex 3089
Dialektgeographie 2139
Dibelius 8850
Dickerhoff 3601
Dide 1390
Diederich 1087
Diehl, A. 208
Diehl, W. 1537. 1548.
1654. 2606. 2680. 3362.
3438. 3500
Diels 2054
Diemar 2267
Diener-Schönberg 3403
Diener-Wyss 3280
Diepgen 3113
Dierauer 2354
Dietz 568
Dieudonne 2176
Diez 1017
Diferee 2496
Dilthey 2486
Diplômes Merovingiens
972
Dirr 2450. 3194. 3234
Discailles 1902
Dittmann 3728
Dittrich 2466
Dobenecker 16
Doblinger 175
Doccumenti Lombardia
1138
Dodgson 1574
Doebber 666
Doebner 1359
Doehler 2472
Doenges 2647
Döpel 2409
Dörfel 3861
Doering, Ed. 1782
Doering, Frdr. 1782
Dörler 2691
Doerr 131. 154
Doeser 545
Dohm 2129
Dolensky 3333
Dollmayr 1555
*141
Domanig 125. 1576
Domanovsky 2263
Domaszewski 908
Dombrowsky 3739
Donaldson 1845
Dony 2291
Doorninck 2294
Dopsch 373. 2945. 3160
Dorschel 1711
Dorvaux 3615
Doublier 952
Doumergue 3231
Dragendorff 924. 2926
Drechsler 689. 2692
Drees 1859. 3548
Dreger 3507
Drehmann 3016
Drescher, K. 1384. 3687
Dressel 441
Dreßler 3825
Dreves 970
Drews 1383
Driault 3648
Drolshagen 2951
Droysen 1764
Druffel 614
Drumel 2346
Dubail-Roy 1182
Dürbeck 3354
Dürr 1160. 2264
Dürrwächter 586
Duerst 885
Dütschke 2705
Duhr 1488. 2574
Dumay 1152
Dumont 1740
Dumoulin 1803
Duncker, G. 1510
Duncker, M, 3500
Dungel 882
Dungern 133. 457. 2514
Dupuis 1792. 3639
Duquet 3793
Durst 3139
Duvernoy, v. 3539
Duvernoy, E. 1447. 2319
Dyckerhoff 2545
Eberhardt 670
Ebers 503
Ebertz, v. 518
Ebner, J. 2177
Ebner, O. 65
Ebstein 3276
Eccardt 496
Eckardt 2172
Eckart 330. 3492
Ecker 1632
142
Eckermann 3587
Eckerth 2929
Eckertz 3877
Eckstein 463
Eden 1598
Egelbaaf 1925. 8798
Eggen 1500
Eggers, A. 3048
Eggers, H. K. 2235
Egli 1346. 1388
Egloffstein 1837
Ehlers 2037
Ehrenberg, K. 2663
Ehrenberg, M.R.v. 1682
Ehret 307
Ehrhard 524
Ehrismann 1114. 1115
Ehrlich 679
Ehses 1402. 1536. 3324
Eichendorff 1898
Eichentopf 2068
Eichholz 268
Eichhorn 2927
Eichler, A. 3504
Eichler, F. 3191
Eichorn 896
Eifer 412
Eigenbrodt 1123
Eigl 2996
Einblattdrucke 1299.
3225
Einhorn 3559
Einzelforsch.: Kunst-
Frankf. 634
Eisele 300
Eisemann 3671
Eiserhardt 2697
Eiten 995. 2981
Elisabeth Charlotte
1589 f. 3451
Ellinger 3412
Elss 969
Elster 3877
Elter 900
Elwenspoek 1582
Emmer 1967
Enckevort 2208
Endres 1727
Engel 209
Engel, F. 148
Engelke 481. 598. 2589
Engelmann 2632
Englert 8440
Entholt 2627
Entwicklung d. dt.
Volkswirtschaftslehre
im 19. Jh. 3824
Epner 2562
egene
Alphabetisches Register.
Erasmus 1288
Erben 1000. 1252. 23159.
3098
Erdmann 8879
Erfurth 673
Erhard 3297
Erler 585
Ermatinger 1749
Ernst, C. v. 128. 2058
Ernst, V. 3325
Erwachen d. Völker 3666
Erzählungen, mittel-
hochdt. 3077
Escher, H. 3684
Escher, J. 206
Escher, K. 3765
Escherich 1318. 3431
Essers 8701
Étienne 1870
Ettlinger 3575
Études tactiques 1809
Euling 3077
Exner 1514
EyBen 3509
Eyth 2564
Faas 79
Fabre 1378
Fabricius 2911
Fabris 31218
Faesi 2064
Fajkmajer 459. 1236.
2443
Falk, F. 1263. 1269. 2955.
3212
Falk, H. S. 2187
Falke 2674
Falkenheim 2054
Farcas 567
Fassbender 2133
Fave 1836
Favre 1919
Fayen 1258. 8190
Fayınonville 641
Fazy 94. 1035
Fechner 1717
Fedde 38
Fehleisen 299
Fehling 2898. 3698
Fehr 471
Feier 1772
Feigel 1804
Feilchenfeld 2528
Feise 2626
Feist, M. 1707
Feist, S. 49
Feldhaus 416
Ferchl 2447
, Ferdinandy 374a
Zeene < EE EE LE
Eegen
Fernkorn 2562
Festa 2936
Fester 611. 3595
Festschrift: Johannis-
kirche zu Hanau 2608
Feuchtwanger 1529
Feuereisen 2104. 2167.
23173
Fey 323
Fichte 3634
Ficker 1337
Fiedler, F. 155
Fiedler, M. 2612
Fieger 1773
Figgis 370. 3344
Fijalek 3014
Filö 1268
Finckenstein 1868
Finder 3367
Finke 3094
Finot 435
Finsler 1346
Fischel 872
Fischer 3453
Fischer, Eug. 1088. 2894
Fischer, Geo. 1183
Fischer, Herm. 54. 956.
2145. 2938
Fischer, J. 1248
Fischer, Josef 2178
Fischer, Jos. Ludw.
2177
Fischer, Kuno 2035
Fischer, Otto 3231
Fischer-Benzon 2097
Fitte 3692
Flajsbans 1190
Flasdieck 1670
Flechsig 3229
Fleischer 3856
Fleischlin 539. 1408
Fleischmann 2946
Flemming 3298
Flicoteaux 2991
Fliedner 1494
Flugschriften d. Ref.
1330
Fluri 1354
Foerster 2038
Foerster, G. 3768 `
Fokker 2387
Folz 1077
Folz, Hans 3223
Fontes rer. Bernens.
. 2265; Austr. 2269
Forel 884
Forrer 877. 888. 901
Fournier 1714. 1801.
1839. 3348. 8656. 3752
Fraedrich 2034
Fränkel 3685
Franck 55. 2147
Frangepán 3183
Frank, Chr. 915. 2918
Frank, H. 2606
Frankhauser 2049
Frankl 1668
Franz, A. 1556
Franz, H. 8565
Franzosenzeit 3622
Frauendorfer 2178
Freiburg 2482
Freimark 1675
Freise 1569
Freiseifen 536
Freisen 2550
French 1345
Frensdorfi, E. 8707
Frensdorff, F. 8662
Frey, A. 2070
Frey, E. 2177
Freytag 675. 2687
Freytagh-Loringhoven
488
Frickewirth-Axt 2201
Frie 2455
Friedensburg, F. 113.
2174. 2177
Friedensburg, W. 3254.
3264
Friederich 124
Friedjung 1930
Friedrich Karl (Prinz v.
Preußen) 1912. 3758
Friedrich, A. 2916
Friedrich, J. 929
Friedrich, R. 1036
Friedrichs 677
Friedrichsen 386
Friesenegger 3429
Friis 8781
Frimmel, v. 8746
Fris 3313
Fritsche 3285
Fritz, A. 2626. 2969
Fritz, J. 1369. 3196
Fritzsche 2081
Frobenius 3789
Fruin 3349
Fuchs 3082
Fuensalida 3126
Fürsen 1460
Fürst, A. 3031
Fürst, St. 534
Fürstenbildnisse 2327
Alphabetisches Register.
Füßlein 1146. 1158
Funke 2038
Furrer 2892
Futilitates 688
Gabotto 1031. 1176
Gachot 1799
Gaebel 1858
Gaertner, A. 2010
Gärtner, G. 2019
Gärtner, Th. 3371
Gagliardi 1162. 1183.
2264
Gaisberg-Schöckingen,
v. 2171. 2190
Gál 2543
Galante 468. 3346
Galland 1678
Gallandi 2233
Ganter, E. 38659
Ganter, H. 2024
Gantzer 1853. 3248
Ganz 652. 1567. 3428
Gartenhof 1489
Gass 549
Gast 2057
Gasteiger 2018
Gaudenzi 994. 3071
Gautherot 1774. 1852
Gauthier 1917
Gay 1959
Gebauer 576
Gebhardt, A. 44. 2144
Gebhardt, C. 1316. 3230
Gebhardt, G. 1311a
Gebhardt, K. 1309
Gedenkstukken 1777
Geelen 151
Geer, de 1446
Geibel 8884
Geier 241
Geiger 3386
Geiger, E. 1551a
Geiger, G. 581
Geiger, L. 1754. 83586.
8823. 3871. 3888
Geisenhof 1328
Gelder 3206
Gemeindelexikon 36.
2126 `
Gengel 976
Genthe 1722. 2477
Geramb, v. 2704
Gerbing 709
Gerdes 1061. 8032
Gerhardt, A. 1801
Gerhardt, L. 3603
Gerlach 231
143
Gerland 1944. 3087
Gerlich 3030
Gerola 985
Gerstenberg 1997
Gerstner 424
Gertrudis 1432
Geschichte: der Befrei-
ungskriege 3668; Bis-
marck 1932; dt. Buch-
handel 445; d. bayer.
Heer 517. 2559; Meck-
lenb. 2421; d. Neuzeit
1924
Geschichtsquellen der
Prov. Sachsen 2256
Geßler 1001
Geßner 292. 912
Gestin 3764
Geymüller 1126
Geyr, v. 886
Geyr-Schweppenburg, v.
642
Gierke 3705
Giese 3630
Giesecke 1549
Gieß 920
Gigalski 1171. 2476
Gijn, van 2116
Gildemeister 8784
Gilliodts van Severen
2315
Gilow, H. 3696. 3877
Gilow, M. 1249
Ginzel 89
Giudici 1593
Glättli 8159
Glaser 3496
Glasewald 2211
Gleichen-Rußwurm, v.
1760
Glock 3537
Glücklich 3315
Glunicke 1941
Gmür 240
Gnirs 910
Godard 216
Goedeke 616
Goemans 1499
Goerner 2924 a
Görres 1075. 3029
Görs 2511
Görtz, v. 3795
GoeBler 113. 2894. 3359
Goeters 8254
Goethe 3583 ff. 1758
Götze, A. 935. 2899. 2900.
— 3244
Goetze, E. 1551
"144
Goiran, F. 3677
Goiran, M. 1843
Goldfriedrich 445
Goldmann, E. 998
Goldmann, L. 1508
Goldschmidt 380
Goldstein 3595
Goltz, v. der 2212
Gombert 3421
Gontaut-Biron, de 1922
Gordon 1071
Gorge 1472. 3380
Gosses 395
Gothein 276. 3390
Gougaud 1005
Goyau 2028
Graber 84
Gracza 1931
Gradenwitz 1213
Gradmann 657. 2331.
3000
Gradmann, R. 2919
Graebke 1381
Gräf 3583. 3684
Graefe 1568
Graf 3830
Granier 3679. 3751
Grantzow 8581
Grauert 1281
Grautoff 2647
Greau 2478
Greinacher 2970
Greiner 351. 1434. 3317
Grenfell 1778
Greving 1329
Grienberger, v. 931. 936
Grillenberger 1256
Grillparzer 3875
Grimm, A. 2442
Grimm, J.u. W. 47. 2134
Grinten, v. d. 1719
Grisebach 645. 2647
Gritzner 1442
Gröber 1307
Größler 896. 2334. 2404.
2899. 3046
Grolig 3410
Groller, v. 907
Gropengießer 2895
Groß, H. 317
Groß, J. 921
Gross, V. 291. 884
Grosse, H. 2948
Große, O. 1692. 16928
Grotefend 236 a. 2232.
2324
Grotefend, S. 3117
Groth 3891
:Alphabetisches Register.
Grothe 1007
Grotjahn 1335
Grube, F. 3724
Grube, M. 2170. 2172
Grubert 2114
Grünberg 1648. 3801
Grünenwald 263. 1313
Grünewald, A. 1109
Grünewald, M. 1991
Grumblat 235. 1057
Gruner, C. 350
Gruner, J. v. 3636
Grupp 2685
Guarini 3050
Giimbel 1311. 3227. 3228.
3237
Gümpell 702
Günter 1443
Günther, A. 2896
Günther, F. 128. — 1739
Günther, O. 2196. 8424
Güntter, O. 1761
Guerre de 1812 3628;
de 1870/71 1948
Guerrier 305
Guerrini 1804. 1945
Güterbock 1069. 3036
Güterurkunden 2817
Guggenheim 623
Guichen 8464
Gulik 1414
Gull 2170
Gummel 3870
Gundelfinger 1889
Gundlach 247
Gurlitt 267
Gutbier 344. 3212
Gutjahr 87
Gutmann 2895
Guttmann 1742
Haakh 3075
Haas 2906
Haase, A. 2002
Haase, F. 1627
Habel 3072
Habenicht 2044
Haberditzl 98. 1570
Habich 2177. 2178. 2181
Hach 1523
Hadank 1032. 1069
Häberle 314. 3488
Hähnel 3762
Hälsig 675
Hänel, C. 3862
Haenel, E. 510
Hänke 432. 1521
Haese 2406
Hafner 2365
Hagedorn 2324
Hager, G. 1128. 2330
Hager, J. 1908
Hahn 2912
Hahne, F. 3492
Hahne, H. 894. 2893,
2901
Hahr, A. 1561
Halban 2942
Halke 2175
Halkin 219. 2293
Halle, v. 277. 2007. 2500,
3829
Hallendorff 1594
Halm 3228
Halphen 1023. 1024
Halter 2146
Hamann 3082
Hamelmann 1545. 3415
Hampe 1038. 1060. 3040
Hamy 3123
Hanauer 2050
Handbuch, Gen. 2196
Handbücher: Volkskde.
667 ~ .
Handlingar 1594
Handzeichnungen 652
Hann 3867
Hanquet 2085
Hansay 1097. 3061
Hansen, J. 1325. 1935
Hansen, R. 271. 1275
Hanslik 2473
Hanthaler 534
Hantzscb 16. 33. 2099
Hardegg 1445
Harms 3845
Harnack 3273
Harraeus 3304
Harten, v. 2691
Hartig 1281
Hartmann, A. 256
Hartmann, H. 3507
Hartmann, L. 2052. 2965.
2985
Hartmeyer 446
Hartung 1689. 3699
Hartwig 493. 1241
Hasenclever 3265
Hasenfratz 1868. 3683
Hasenöhrl 486
Hasenstab 1785
Hashagen 627. 3688
Haslinger 1336
Haß 1708a. 1710. 3556
Hassall 2339
Hassebrauk 1506
Haßfeld 3214
Haßler 3121a
Hauck, A. 1254
Hauck, K. 3469
Haudeck 2350. 2679
Hiäuserbuch, Konstanzer
2367
Hauffen 1192. 1554. 3274
Haug, F. 909. 916. 2919
Haug, F. H. 1146
Haupt, A. 2705. 2950
Haupt, H. 426. — 3207
Hauptmann 2516. 3151
Hausenstein 3504
Hauser 3128
Haushalter 2448
Hausmann, R. 3176
Hausmann, S. 2650
Hausrath 3847
Haustein 1415
Heck 1516. 1854
Heckel, v. 79
Hecker 3309
Hecker, M. 3594
Heckscher 15. 708. 1894.
2096. 3810
Heddewig 2705
Hedemann-Heespen
1520
Heeger 2692
Heer 3771
Heer, G. 2602
Heers 1625
Heerwagen 3425
Hefner 3346
Hege 3302
Hegemann 1482
Hegi 1194
Heidelbach 322. 3561
Heidenhain 3762
Heidenheimer 2519
Heidkämper 573
Heidrich 3638
Heierli 883. 884. 2708
Heigel 2633. 3574
Heigenmooser 1737
Heiligenthal 303
Heilmann 1093
Heilsberg 2344
Heimgarten 2583
Heine 3876
Heineken 1237
Heinemann, F. 6
Heinemann, O. 1165.
1265. 1403. 2222. 2299
Heinrich, Prinzessin
1680
Heinrich, Ch. G. 2214
Alphabetisches Register.
Heinrichs 61
Heinse 3599
Heintz, D. 1586
Heintz, H. 8221
Heintze 62
Heintzeler 1490
Heinzmann 1890
Heitz 608. 1299. 1320.
3225
Heldmann, K. 697. 2049.
— 3865
Heldwein 2650
Helfert 1926. 3772
Helfritz 1948a
Heller 444
Hellmann, O. 1991
Hellmann, S. 979. 2968.
3073
Hellwig 2083. 2693
Helm 1321
Helmbold 2408
Helmes 1694. 2560
Helmke 2915
Helmolt 1589.1590. 3451
Helten, van 1012
Hemmer, H. 3219
Henggeler 506
Henkel 1477
Henkelmann 705
Hennegritf 209
Hennequin 3640. 3677
Hennig 3209
Hennig, P. 1230
Henniger 2691
Henniges 3029
Henning, H. 3600
Henning, R. 965
Hennings 162
Henrici 3422
Hensel 2613
Hensler 3382
Hentschel v. Gilgen-
heim, v. 2562
Hepding 3440
Heppe 2664
Hergsell 510
Hering 2045. 2204
Herlein 701
Hermelink 582. 1383
Herold 2536
Herr 2369
Herrfurth 1932
Herrmann, A 1819. 3816
Herrmann, F. 1451.2513.
2589. 3241. 3244
Herrmann, O. 3786
Hertkens 2658
Hertlein 885. 886
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. Bibliographie.
"Lin
Hertling, v. 524
Herwegen 1130
Herzberg-Fränkel 2311
Herzog, A. 3171
Herzog, H. 450
Heskel 1907
Heß 1672
Hessel 2377
Heubaum 2042
Heuer 1757. 1766. 3604
Heuft 684. 2692. 2706
Heuser 2178
Heyd 7
Heydeck 2909
Heydemann 1686
Heyden 1976
Heydenreich 2169
Heyl 413
Heymach 3322
Heymann, E. 3058
Heymann, P. 1296
Heyne 700
Hildebrand, P. 2164
Hildebrandt, Ad. 103
Hildebrandt, H. 1312
Hildenbrand 2920
Hille, G. 2226
Hille, J. 1166
Hillebrand 3043
Hilliger 2939a
Hilling 1260. 1273
Hiltebrandt 3467
Hindenburg 897
Hinrichs 2164
Hintze 1981. 3813. 3865
Hippe 668
Hirn 3379. 3635. 3660
Hirsch, E. 1029. 1653.
3455
Hirsch, F. 1631. 3447
Hirt 2135
Hirzel, A. 292
Hirzel, J. 3684
Hitschmann 467
Hochschulen 578
Hochzeitsgedichte 2690
Hock 3509
Höchsmann 1407
Höckendorf 1706
Hoefer, F. 2385
Höfer, P. 895. 2900. 2958
Höfler 679. 699. 26833
Höhler 553
Höhn 3744
Hömberg 328
Hoen 3538. 3656 ff.
Hoennicke 1384
| Hörnecke 3112
10
"146
Hösl 3114
Höss 2072
Hötzsch 1630. 3480
Höynck 556
Hotfer 2012
Hoffmann 3570
Hoffmann, Fr. v. 659
Hoffmann, H. v. 2944
Hoffmann, K. 1787
Hoffmann, M. 2050
Hofkalender 2187
Hofmann, F. 262. 2170.
2672. 3523
Hofmann, K. 3082
Hofmann, Karl 209
Hofmann, L. 2270
Hofmann, R. 1770
Hofmeister 986. 2976
Hofordnungen 1515
Hofstede de Groot 1569
Hohenlohe-Schillings-
fürst 1911
Hoitz, v. 3671
Holbein 8428
Holder-Egger 1050.3088
Hollack 2908. 2909
Holland 3522
Hollweg 3135
Holsten 3055
Holthausen 400
Holtum 1104
Holtze 483
Holwerda 892. 923. 2925
Holze 3870
Hoogeweg 557
Hopp 3500
Hoppe, F. 1240
Hoppe, W. 1066
Hoppeler 1247. 1270.
3156. 3170. 3202. 3238
Horcicka 199. 1907
Hornbach 2706
Hornstein 2075
Hort Osterreichs 280
Hortschansky 606
Hotz, A. 3485
Hotz, W. 1501
Houben 3587
Hore, van 3127
Hovorka 2701
Howorth 903
Hradil 1250. 3182
Hrotsvithae 3001
Huber, L. 3834
Huber, V. 3795
Hubert 2610
Hubrich 385
Hübbe 331. 989
Alphabetisches Register.
Hüffer 8612
Hülsemann 2026
Hülsen, J. 640a
Hülsen, W. v. 1873
Huemer 1279
Hürbin 290
Hüser 1579
Hüsgen 2458
Hugelmann 367
Huizinga 396. 2925
Human 2411
Humboldt, A. v. 3586
Humboldt, K. v. 1881
Humboldt, W. 1878.
1881. 3586. 3735
Hunzinger 3274
Huppertz 1703
Hus 1190
Husmann 2379
Huß 52. 2141
Huth, G. 2618
Huth, R. 2410
Huverstuhl 2913
Huyskens 1049. 1899.
3029
Hymans 1308
Idiotikon 53. 2142
Idoux 918
Ihme 1154
Ilgen 1046. 2288
Ilgenstein 440
Illgner 3623
Ilwof 3489. 3806
Imhof 2412
Ingold 156. 2043. 2050.
3575. 3616
Inventaire somm. des
arch. des Affaires
étrang. 2318; hist. 250
Inventare Archive West-
fal. 229; Bad. General-
Landesarchivs 2280
Istel 3899
Jacob 2903
Jacobi, F. 1315
Jacobi, H. 922. 3695
Jacobi, R. 3375
Jacoboy, D. 3567
Jacobs, E. 1979. 3208
Jacobs, G. 2009
Jacobs, J. 885
Jacobsohn 2008
Jacoby, A. 690
Jacoby, G. 1742
Jacoby, H. 1102. 1647
Jüschke 60
=e EE EE EE EE EE EE EE EE
Jaffe, M. 2465
Jaffe, S. 1119
Jahn, K. 1755
Jahn, O. 3590
Jabnel 2582. 3141
Jahrbücher d. dt. G.
2337 &
Jahre, 25, d. Bad. Hist.
Kommiss. 3868; 100,
braunschw. Husaren
2562
Jaksch, A. v. 2916
James 1841
Jansen 2705
Jansen 1234
Janson, v. 1781. 3673
Jantzen,*H. 1761
Japikse 1602
Jarschel 1616
Jean XXII. 1258
Jecht 17. 1212. 1223.
1562. 3155
Jecklin 1231
Jenny 910
Jensen, N. P. 1829. 3669
Jensen, W. 8307
Jerusalem 1600
Jeunhomme 550
Joachim, H. 333. 1422
Joachim, J. 975
Jobst 2557
Joerdens 2609. 3570
Joergensen 1380
Joetze 1135
Jobann, Erzherzog 3627
Johannsen 2098
John 2694
John of Worcester 1045
Jongleux 1961 :
Jónsson 436
Joosting 223
Jordan 1276. 1397. 1474.
1643. 2679. 3288
Jordan, K. F. 1391
Jordan, L. 999
Jordan, R. 343.597.3368.
3549. 3695
Jordanus 1100
Joseph 121
Jost 3619
Josten 3083
Jostes 1012
Jürgens 2396. 3414
Julien 2681
Jullian 905
Jung 2048
Jung, H. 2605
Jung, R. 2284. 3227
Jungbauer, G. 669
Jungk 2590. 3266. 3351
Jungnitz 561. 562. 2301
Junk, V. 3079
Jusselin 2165. 3059
Just 1824. 3613. 3658
Juten 2316
Kabitz 3501
Kaeber 2340
Kaemmel 1734. 3011
Kämpfe dt. Truppen in
Südwestafrika 3802
Kaesbach 3234
Kätelhön 2115
Kahle, B. 693
Kahle, W. 2148
Kaindl 287. 289. 1700.
2353. 2532
Kaiser 1225. 3199
Kalbeck 2076
Kalischer 1895. 1896
Kallen 1273
Kalund 73
Kampfmann 2374
Kamshoff 2578
Kanyarö 1485
Kanzow 2202
Kapff 3484
Kapp 3901
Kapras 249
Karäcsonyi 537
Karl Alexander v. Sach-
sen 3902
Karl Eugenv.Württemb.
3529
Károlyi 1467
Karpeles 3876
Karsen 3880
Kaser 3132
Kassel 695. 2708
Kasser 2359
Kautfmann, F. 949. 959.
963
Kauffungen, K. v. 3326
Kaufmann, G. 3703
Kaufmann, P. 3896
Kautzsch 1306
Kawerau 1333.
3248. 3256. 8258
Kayser 1421. 3248
Kayser, K. 3849
Keckeis 2349
Kehr, P. 251. 252. 2321.
2567
Keidel 3191a
Kekulev.Stradonitz 157.
2236
3247.
Alphabetisches Register.
Kelemina 3608
Kelle 579. 2990
Keller, A. 692
Keller, A. v. 102
Keller, Alb. 3875
Keller, L. 2058. 2616
Keller, P. 1995
Keller-Ris 2356
Kellinghusen 142. 383.
1199
Kelter 1731
Keltsch 2172
Kemke 2909
Kemmerich 612.
2657. 3084
Kempff 2026
Kempfmann 30
Kenner 2972
Kentenich 1207. 1209.
1494. 2968. 3120. 3167.
3303. 3393
Kerchnawe 3656. 3657
Kern, A. 1515. 3312
Kern, F. 3095
Kern, O. 2051
Kernkamp 1446
Kervyn de Lettenhove
1198
Kesser 2647
Kettner 1695
Keuren en Handvesten
2316
Keussen 1431
Keußler 3590
Keutgen 321. 2434
Khevenhüller- Metsch
3514
Kiefer 1753. 2215
Kiehl 1733
Kiekebusch 945
Kieser 1009
Kießelbach 431
Kießkalt 137
Kilian 1413
Kippenberg 2105
Kircheisen 1798
Kirchenbuch Heidelb.
1453
Kirchengalerie 522.2566
Kirchhoff 2420
Kirchner 1679
Kirkpatrick de Close-
burn 1614
Kirn 1874
Kirsch 1271
Kirschner 1469
Kisch 43. 2141
Kiß v Rugonfalvi 1609
650.
EE
EE
"147
Kißlinger 2360
Kittel 1815
Klaar 3645
Klaje 1812
Klapheck 2999
Klapper 2691. 3076
Klatt, D. 1544
Klatt, K. 489
Klatt, M. 3858
Kleber 2414
Kleeberg 1181. 3436
Klein, v. 1892
Kleinclausz 2372
Kleiner 3201
Kleinermanns 2593
Kleinpaul 2150
Kleinschmidt 2217
Klemm 159
Klenck 3362
Klimesch 200. 2127
Klinkenborg 2394. 2697
Klinkhardt 3629
Klipffel 1492
Klose 911
Klotzsch 990
Kluge, F. 2136
Kluge, K. 2427
Klump 954
Knaake, E. 1851
Knuake, J. 1332
Knabe 3691
Knackfuß 2653
Knaflitsch 2086
Knapmann 2485
Knapp 461. 2313
Knappert 1418
Knappstein 578
Knebel 38393
Knetsch 1562. 1753
Knipping 2287
Knobloch 311
Knodt 3280. 3846
Knöpfler, A. 3842
Knöpfler, J. Fr. 3142
Knötel 39
Knoke 926. 2926
Knoop 681
Knüll 1030
Knuttel 1456
Kober 1091
Koch, E. 1509. 1524
Koch, Hans 2487
Koch, Hugo 3015
Koch, J. 3794
Kocher 309
Köchl 1362
Köferl 2582
Koegler 1563. 3225. 3232
Lu?
148
Koehl 920
Köhle 3709
Köhler, C. 180. 1144
Köhler, Ph. 670
Koehne 3319
Kölner 2558
Koenig, v. 518
König, A. 3474
König, J. 2063
Königer 31918
Könnecke, C. 341. 3308
Könnecke, G. 2636
Könnecke, M. 2563
Körber 921. 2921
Körner, B. 1891
Körner, R. 2676. 8429.
3435
Köster 1681
Köster, A. 2068
Köstler 505
Kötz 1980
Kötzschke 243
Kotfmanc 3244
Kogelboom 2378
Kogler 1208
Kohfeldt 2690
Kohl 2683
Kohler 1094. 3400
Kohlmann 1020. 3003
Koht 1940
Kohut 2699. 3782
Kolb, v. 3494
Kolb, C. 1653. 1875
Kolbe 3680
Kolberg 3002
Kolde 1348. 1374. 3252
Kollmaunn 458
Kolmer 1994
Konrad III. 84
Konrad, Paul 521
Konze 1475
Kooperberg 1416
Koptermann 1041
Kopp, A. 3506
Kopp, K. 3226
Korf 2565
Korff, v. 3356
Korlen 1159
Kortztleisch 3838
Koser 276. 1985. 3461.
3812
Kossina 891. 894. 2889
Kossmann 3883
Koudelka 514
Kóvács 567
Kowalewski 31. 2645
Kozlowski, v. 3598
Krabbo 26. 1107. 30038
Alphabetisches Register.
Krägelin 2046
Kraft 1450
Krahner 3705 `
Kramer 2897
Kramler 533
Krammer 3049
Krauel 3544. 3712
Kraus, Christian 1221
Kraus, C. v. 933. 1117
Kraus, E. 3504
Kraus, J. 1575
Kraus, V. v. 3132
Krause 495
Krause, R. 3235 a
Krauske 1629
Krauß, R. 665. 3847
Kray de Krajova 3618
Krebs 2324
Krebs, C. 2077
Krebs, J. 1472
Kreiner 3039
Krenzer 1078
Kreppel 296
Kretschman 3761
Kretzmeyer 23
Kretzschmar 2296
Krieg, 1809 3657
Krieg 2405
Krieg, H. 3368
Kriege 512
Krieger, A. 29
Krieger, B. 8552
Kriegsjahr, 1809 1822.
3608
Kriegsministerium 8815
Krische 363
Krischer 2462
Kröß 1468
Krotta, J. 8103
Krofta, K. 3329
Kroker 1338. 2647
Krollmann, C. 3404
Krollmann, E. 3737
Krom 939
Kronenberg 3573
Kronfeld 2701
Kropatscheck 924. 2922.
2926
Kropp 927
Kroß 3357
Krücke 3441
Krüger, E. 1081
Krüger, W. 2105
Krumbholtz 228
Kubicek 3381
Kubitschek 2916
Kuckuck 422
Kübeck v. Kübau 1903
Kunst u.
Kübel 3274
Küch 1364
Kück 57. 2696
Kuefstein 160/61
Kühn, E. 1729
Kühn, P. 2647
Kühnhold 3340. 3397
Kühtmann 2546
| Künssberg 51a. 2549
| Künstle 1002. 3235
‘ Künstler-Lexikon 633
Küntzel 1631. 1817
Kulischer 2493
Kulot 3009
Kummer 2059
Altertums-
Denkmale 2331
Kunstdenkmäler: Bay-
ern 262; Prov. Bran-
denb. 268; Prov. Han-
nover 2333
Kunststätten 2648
Kunsttopographie 2328
Kuntzemüller 1965
Kunz 1954
Kupka 896
Kupke 3843
Kurrelmeyer 1298
Kurth, F. 3033
Kurth, G. 1079. 3146
Kurz 602
Kusej 3564
Kuske 3172
Kutzbach 3082
Kux 515
Kvacala 1464
Kybal 1462
Laban 1075
Laband 1990
Labouchere 993
Lager 2591. 3617
Lahaye 2964
Lahusen 890
Laigue 1401
La Mara 3748. 3902
Lambel 1101
Lambert 1951 °
Lampe 1151
Lamprecht, H. 914
Lamprecht, K. 272
Landrechte 244
Landsberger 1767
Landtagsakten 2814
Lang 3280
Lang, R. 3185
Lang, W. 1775. 2054
Lange, Chr. 2184
Lange, H. 1301
Lange, L. 1621
Langenbeck 430
Langer 2240
Langheinz 679
Lappe 397. 2464
Lappenberg 233
La Rive 2355
Laske 3507
Lasonder 225. 2535
Lasson 609
Lasteyrie, de 2084
Lau 242
Laubert 2000.3708.3817.
3828. 3905
Lauchert 3251
Lauer, H 547
Lauer, P. 69. 972
Lauffer 661
Lazarus 629. 2695
Lechner, A. 1184. 3867
Lechner, K. 2620
Lecomte 1702
Ledebur 1533
Lederbogen 1879
Leeder 2440
Leers 2193
Lefebure 3360
Legendre 75
Lehautcourt 1949
Lehbert 3708
Lehleiter 1150
Lehmann, H. 1577. 2668
Lehmann, K. 434
Lehmann, M. 3705
Lehmann, P. 2151
Lehmann, Paul 3069
Lehndorff 1678. 3513
Lehner 2923
Lehrs 1319
Leicht 2054
Leidinger 1163.
1300. 3134. 3226
Leihener 2139
Leineweber 3035. 3305
Leitzke 3680
Leitzmann 1761. 1878.
3219. 3593. 3598. 3735.
3737
Lellmann 703a
Lemcke, G. 3107
Lemcke, H. 269
Leplus 1793
Lepp 3243
Lerch 2471
Leser 1735
Lespinasse - Fon:egrive
3841
1299.
Alpbabetisches Register.
Lesprand 3615
Leszynski, v. 1611
Leuthold 942
Levetzow 2223
Levi 1962
Levillain 2157
Levison 973 1056. 2954.
3120
Levy 213
Lewin 3714
Lexer 50
Leyen, v. der 678
Leythäuser 3560
Lichti 3837
Liebe 2518
Liebenau 298
Liebeschütz 2703
Liebeskind 2562
Lienhard 1752 `
Ligtenberg 454
Lill 1557
Liman 3800
Limes: Der Obergerm.-
Raet. 2914; röm., in
Osterr. 907
Lindau 3698
Lindboeck 1261
Lindeboom 3282
Lindemann 2400
Lindenschmit 2665
Lindenstruth 1597
Lindner, A. 1560
Lindner, P. 535
Lindner, Th. 3865
Lindsay 68. 74
Linnebach 1684
Linneborn 1419. 1502
Lippert 3519
List 3570
Liste chronologique des
Pays-Bas 3328
Liszt 3902
Literaturbericht, Hist.-
pädag. 2107
Litzmann 1604
Litzmann, B. 3900
Lobsien 2069
Lobstein 3281
Löb 466
Löber 3850
Löffler 1545. 3226. 3247.
3414. 3415. 3441. 3476.
Loening 490. 492. 2547.
Lörcher 3299
Loesch, v. 1210. 3151
Loesche, G. 22. 2601.
3249. 3278. 3848
m mn nn
*149
Loew 91
Loewe, R. 2691
Loewe, v. 14. 2094. 3414
Loewenberg 2373
Löwis of Menar 366
Lohmeyer 364. 452. 2617
Lokys 2966
Lommer, G. 1934
Lommer, V. 348
Loncao 2934
Lonchay 1441
Longy 3646
Loose 3489
Lorenz 129
Lorger 2916
Lorme, de 136
Loserth 1189.1192. 1481.
2272. 3391
Losinsky 2384
Lossius 3617
Lot 983. 988. 1024
Lotz 2438
Loy 3661
Luchaire 1048. 1072
Lucke 2026
Lucke, Ch. 3068
Lucke, W. 1331
Luckwaldt 1699. 3612
Ludewig 588
Ludowici 919
Ludwig, A. 2036. 3596
Ludwig, A. Fr. 3717
Ludwig, Alb. 1761
Ludwig, D. 1487
Lüders, G. 3774
Lüders, W. 996
Lüdtke 1541. 3252
Lühder 1452
Lühmann 1548
Lühr 605
Lütgendorf 511
Lütolf 1006. 3446
Lüttgert 2555
Lüttich 1039
Lüttke 1982
Luginbühl 2264
Luise Ulrike 1682
Lupin 1693
Luschin v. Ebengreuth
113
Luther 1334 ff. 3244 ff.
Luther, Johs. 1377
Lutz, J. 1318. 3316
Lutz, L. 517
Lutze 345. 2407
Lux, J. 2647
Lux, K. 1765
Luzio 3260
*150
Maag, A. 3836
Maag, R. 3159
Macco 109. 2285. 3678
Machatek 978. 3353
Machät 2270
Macherl 279
Mack 32. 234. 3694
Mackensen, v. Astfeld
2562
Mackie 1067
Mackowsky 2459
Mader 262
Maere 3070
Maennel 600
Maenß 1825
Magnette 1855
Maguire 3798
Maier 545
Maire 1640
Major 1567
Malıbran 1780
Mamroth 2078
Manacorda 1283
Mandel 1266
Manfroni 320
Mannel 2481
Mansberg 1177
Manzel 3742
Marcks 3757
Marckwald 10. 2090
Marcus 1691a
Maria Antonia v.Sachsen
3519
Maria Theresia 3519
Marichal 214
Markgraf, B. 671
Markgraf, B. O. 2489
Marki 1605
Marmottan 3545
Marquardsen, A. 3005
Marquardsen, J. 1284
Marquart 378. 569
Marre 381
Martens, de 238. 2306
Martens, E. 1052
Martensen 1580
Martin, A. 2703
Martin, E. 621
Martin, J. 2117
Marwitz, v. der 1779.
3626
Massıac 3433
Mathesius 3249
Mathew 967
Mathieu 2451
Mathy 1907
Matrikel: Freiburg i.Br.
583; Herborn 2615;
Alphabetisches Register.
Königsberg 585; Tü-
bingen 582
Matter 1933
Matthias 1149
Matutzkiewicz 2424
Maude 1833
Mauermann 2631
Maurer, A. 2367
Maurer, K. 946
Mautbücher 1227
Mayer, A. 3223
Mayer, E. 2439
Mayer, F. 2343
Mayer, Heinr. 632
Mayer, Hermann 583.
3212
Mayer, J. 538. 2584
Mayerhoffer v. Vedro-
polje, E. 1808. 3657
Mayr, K. 2049
Mayr, M. 285
Mazzatinti 2320
Meder 653
Meerwarth 1975
Mehlis 2895
Meiche 427. 1059
Meier, A. 2391
Meier, E. v. 1865. 3703
Meier, H. 32
Meier, J. 1115
Meier, P. 32. 2459
Meier, W. 3355
Meinardus 3448
Meinardus, O. 1599.1861.
2300. 2504
Meindersma 3365
Meine 3018. 3018a
Meinecke 3634. 3642.
3769
Meiners 2393
Meininghaus 382. 2392.
2436. 2537. 3100
Meißner 3418
Meister 77. 96. 194. 2480.
8710
Meister, W. 163
Melhop 643
Mell 2309. 2310
Menadier 2177. 3051
Mencık 3289
Méneval, de 3674
Menges 679
Menn 3842
Menth 3261
Mentz 10. 1400. 2090
Mentzel 1758. 3589
Mergentheim 504
Merk 3579
Merkel 1248. 2541
Merker 3413
Merkle 3572
Mertens 2675
Merx 230
Merz 292
Messer 591
Metternich, v. 1900
Mettig 2173. 2677. 3158
Mettler 916. 2662
Metzen 592. 2624
Metzler 2569 a
Meuffels 3364
Meusel, F. 1779. 1813.
1863. 2457. 3449. 3626.
3711. 3760. 3775. 3782
Meusel, H. 3283
Meyer, C. R. 948
Meyer, Chr. 1818
Meyer, Frdr. 3408
Meyer, Fr. E. 3109
Meyer, Geo. 2333
Meyer, Herm. 3102
Meyer, J. 1971
Meyer, Jhs. 526. 1264.
3192
Meyer, Karl 3263. 3358
Meyer, Kuno 3475. 3482
Meyer, I. 899
Meyer, R. M. 3079
Meyer, W. 3891
Meyer-Benfey 3739
Meyer v. Knonau 1388.
3017. 3860
Meyers 2070
Meynier 1964
Michael, E. 3041. 3074
Michael, W. 3472
Miebach 3118
Miedel 913
Mielke 2691
Mielot 1318
Minde-Pouet 2102
Ministère de la guerre
250
Mioche 1004
Mirbt 2029
Mischler 3864
Mißlack 1698
Mitis 83. 3378
Mitteilungen: Heddern-
heim. 2922; Mitzschke-
Famil.-Verband 164
Mitterwieser 2279
Mittnacht 3759
Mitzchke 3125
Moeller, v. 453. 1390.
2513. 2527. 3662
Mönks 2466
Mörath 2350
Möser 116
Moldaenke 3498
Moldenhauer 2227
Molinier 192
Mollberg 2412
Mollwo 1527
Molsdorf 1299
Monod 3021
Monographien z. dt.
Kult.-G. 2684
Montag 1762
Monts 1920
Monumenta: Germ. hist.
193. 2246; Germ. paed.
586; palaeogr. 2152;
Vaticana 1139. 1257.
3188
Moog 3491
Moorrees 1417
Moquette 222
Moreau 3070
Moretus 255
Morgenbesser 359
Moritz, G. 2403
Moritz, H. 1428
Moroder - Lusenberg
2348
Moser 2619
Moser, V. 2138
Mosler 1871
Mottley 1458
Mucke 2095
Mücke 3877
Mühlhaus 1748
Müllenhoff 879
Müller 3209
Mueller, A. 2122. 3047
Müller, C. Fr. 3891
Müller, D. 198
Müller, E. 3687
Müller, E. v. 1083/85
Müller, Ernst 229
Müller, G. H. 2093. 3042
Müller, Geo. 16. 561
Müller, H. v. 1886
Müller, Joh. 3385
Müller, Joseph 2490
Müller, Karl 3275. 3284
Müller, Karl O. 3186
Müller, Karl Otfr. 2051
Müller, Kil. 562. 2592
Müller, L. 2646
Müller, M. 1543.
Müller, N. 1384. 1385.
1425. 3286
Müller, P. 1704
Eesen
aeaaeai EE
Alphabetisches Register.
Müller, P. G. 2707
Müller, Paul 3675
Müller, R. 3636
Müller, S. 2885
Müller-Bohn 1815
Müller-Brauel 893
Müller-Fraureuth 58
Müllner 419
Mülverstedt, v. 2232
Münch, F. X. 3721
Münch, W. 2618
Münker 1528
Müsebeck 409. 3854
Mugge 2055
Mulder 3090. 3119
Mulot 1390
Mummenhoff 2362. 2520.
3203. 3835
Mundt 3239
Mundwiler 1367
Muñoz 3085
Muoth 3166
Muret 1936
Muth 508
Muthesius 3590
Mutzner 2533
Naber, J. 3547
Naber, S. 1624
Nachrichten - Blätter
2220
Nachtigal 2402
Näbe 2902
Nagel 3217
Nagge 2385
Nagl, A. 114. 2178
Nagl, J. 2637
Nagl, M. 2933
Napoléon 3631
Nase 2912
Nath 139
Naumann 2962
Naumann, V. 3853
Natorp 3577
Navez 1846
Nebelsieck 1363
Neckel 902. 932
Neeb 2665. 3104
Needon 3121
Nef 6
Neff 2998
Nehlsen 335
Nelis 3. 2161
Nentwig 18. 168
Nesselrode 1901
Nestle, E. 1653. 3494
Nestle, W. 916
Nettelbeck 3625
*151
Neu 209
Neuhaur 3827
Neubert 2305
Neuburger 2701
Neugebauer 1646
Neuhaus 2004
Neulsen 3274
Neumann, O. 703
Neumann, W. 2648. 2652
Neupert 2417
Neurath 3570
Neuwirth 1671
Nickel 1121
Nicolay 1725
Niedhammer 315
Niedner 2022
Niemann 2562
Nießen 3311. 3373
Nieten 2061
Niethammer 2562
Nietschmann 3200
Nietzki 2613
Nietzsche 2057
Nirrnheim 15. 1200.1236.
2096. 2695. 3173
Nißle 2512
Noailles 1476
Noel 3528
Nöthe 906
Nohl 259
Noir 2033
Noll 316
Novak 2270
Novotny 2270
Nowack 2647
Nowalski 2916
Nowotny 910
Nübling 3831
Obermaier 882. 2891
Öberndorff 1438
Obernitz, v. 2203
Obser 3411. 3433. 3521.
3686
Obst 15. 2096
Ockel 2622
Odescalchi 145
Oechsler 548
Oechsli 938. 2248
Oehler 3038
Oertzen 2017
Oettingen, v. 2647
Ohle 1677
Ohmann 1239
Ohnesorge 334
Oidtman 327. 2213
Olivier 1947. 3787
Olsen 2053
"152
Olshausen 2948
Oman 3655
Omont 542a
Oncken 1934
Oorkondenboek Gent
3093
Opladen 1073
Oppermann, O. 1089
Oppermann, P. v. 1912
Osborn 2648
Osswald 2441
Osten 688
Osten-Sacken, v. d. 437.
1205
Ostheide 1131
Ostwald 1040
Ott 3167
Ott, A. 2587a
Ottenthal, v. 2049
Otto, v. 3838
Otto, E. 2688
Otto, H. 1136
Over 570
Overmann 2488
Ow, v. 8445
Ow-Wachendorf,v.1721.
3300. 3467
Oxé 2923. 2924
Pacca 3518
Pachinger 115
Pachtere 974
Padjera 1014
Pätzold 598
Pages 1602
Pallas 3258
Pallmann 2670
Panske 1277
Pantz, v. 2311
Panzer 3901
Pap 3468
Pape 3762
Pappenheim 2540. 8184
Papsturkunden 226
Parent 1939
Parisot, H. 3700
Parisot, R. 3010
Partisch 1022
Passow 358
Pastor, L. 1394. 1404
Pastor, W. 964
Patrick 1780
Paul, H. 48
Paul, W. 1732
Pauls, E. 317. 1547.2593.
3516
Pauls, Th. 2395
Pauls, V. 1219
EEE nn ss ln nn m nd a M ia irren nn nn mn mm nn nn nn nn nn o
Alphabetisches Register.
Paulsen 3280
Paulus Diaconus 2998
Paulus 525. 1269. 1325.
1376. 3279
Pauw, de 83106
Pechel 3504
Peiser, F. 2909
Peiser, G. 3528
Pekar 2270
Peltzer 3605
Peltzer, R. 2484
Pensch 2311
Penzler 1932
Perdrizet 1318
Perels 386
Pergameni 2082. 3718
Perlbach 3173. 3335
Perle 1810
Perrenot 2937
Perthes 3872
Pesch 2463
Peßler 704. 2705
Pestalozzi 2639
Peter 1617
Petermann 1969
Peters 3778
Petersdorfi 1979. 1987.
3829. 3841
Petersen, C. 1546. 2118
Petersen, P. 2471
Petersilie 3704
Petit-Dutaillis
3240
Petre 1823
Petri 566
Petrov 1134
Petsch 1518
Petsch, R. 3423
Pfaff, v. 1922
Pfaff, Fr. 209
Pfannenberg 2562
Pfannkuche 957
Pfau 1387. 2598
Pfeiffer 2331
Pfennigwerth 707
Pfleger 2640
Pfleghart 421
Pflug 2429
Pflug, E. 1295
Pflugk-Harttung 1847.
1924. 3066. 3268. 3637.
3666
Pfütze-Grottewitz 418
Pfund 3392
Philipon 991
Philippi 244. 2326
Philippson 3268. 3783
Piaget 3262
1232.
Picard 1958. 3647
Piccolomini 3124
Pidoux 1098
Piening 337
Pierre 1048
Pieth 590
Pijnacker-Hordijk 1021
Piltz 2041
Piper 646
Piranesi 1064
Pirckmayer 1718
Pirenne 2160. 2382
Pirie-Gordon 1071
Pitteurs 3753
Pivano 1031. 3010
Plathner 1834. 3672
Plattner 288
Plesser 533
Pletscher 3906
Pliwa 2039 `
Plüss 1194. 2088. 2276
Pochon 516
Podlaba 1267.1444.1724.
3566
Pöhlmann 2361
Pöllmann 3429
Poelman 997. 2988
Pöpperl 442
Pösinger 532
Pogatschnigg 679. 2691
Pohl 2020
Pohle 2005
Pokoly 567
Pokorny 2953
Pollak 3507
Pollinger 885
Pollio 1843
Polsterer 683
Polzin 3065
Pomerania 1358
Poncelet, A. 2992
Poncelet, E 2166
Pont 1494 .
Poschinger 1910. 1923.
3766
Posek 3623
Posse 100. 2165
Posthumus 425
Poupardin 2928. 2978.
2986
Pradel 2692
Praetorius 594. 2628
Prangner 2580
Pratt 1844
Predeck 3019
Prediger 3062
Preitz 3889
| Preuß 2458. 3534
Pribram 195. 1603
Prisching 533
Privatbriefe 1322
Prochnow 2101
Proel 2067
Proksch 2916
Promnitz 3783
Protokolle 3448
Prou 111. 3008
Prüfer, A. 1578
Prüfer, J. 3867
Prümer 2697
Prümers, A. 2679
Prümers, R. 1862
Prutz, H. 1282. — 1934
Publikationen: d Ges. f.
rhein. G.-kde. 2252;
a. d. Kgl. preuBb. Staats-
archiven 190
Puntschart 487
eet 8536
uellen (etc.) z.: G. d.
Dominikanerordens
626. 2573; G. v. Ham-
burgs Handel 439. 2499;
G. d. Hauses Hohenzol-
lern 2258; lothr.G. 184.
2249; G. Ostfrieslands
188; Rechts- u. Wirt-
schafts-G. der rhein.
Städte 242; G. d. Ref.-
Jahrhundts. 1328 3243;
Röm.z. Konstanzer Bis-
tums-G. 1139; deutsch.
Volkskde. 2683
Quentin 254
Quintard 120
Rachel 2502. 2505
Rachfahl 3349. 8841
Rachfahl, F. 958
Rademacher, C. 2896
Rademacher, O. 2268
Radlach 1449
_ Räbel 543
Räbiger 2425
Rahlwes 3248
Rahmer 3738
Rahn 1013. 2659
Rahtgens 3606
Rain 1840
Ramisch 2139
Ranftl 2073
Rant 2576
Ratsrechnungen 1212
Rauch 3233
Rauch, F. v. 3427
Rauch, K. 947
Alphabetisches Register.
Rauch, M. v. 165
Rauers 2011
Rausch 1583
Rausse 2641
Rautenfeld, v. 1519
Ravenstein 1290
Real 449
Reber 2932
Reche 2907
Rechtsquellen 246
Recueil des actes de Lo-
thaire et de Louis V.
1024 ; des actes de Phi-
lippe Ier 8008; de trai-
tes etc. de droit intern.
238. 2306
Redecker 1587. 3444
Redlich, Osw. 106. 2109.
3450
Redlich, Otto 2159. 3412
Redslob 8233
Redwitz, v. 3510
Reesse 2508
Reformation 3131
Reformbewegung 3828
Regelmeier 3463
Regener 3503
Regensberg 1943. 1950.
3779
Regesta episcoporum
Constant. 210; pontifi-
cum Roman. 252. 2321
Regesten d. : Erzbischöfe
v. Köln 2287; Erzbi-
schöfe v. Mainz 217;
Bischöfe v. Straßburg
211
Register, Oberpfålz.3098
Registres: Grégoire IX.
1058
Regling 925
Regula 3228
Reh 149
Rehmann 1685. 3558.
3696
Rehme 491. 2546
Rehsener 1898
Rehtwisch 3665
Reich 3295
Reichel, E. 1669. 3499
Reichel, H. 1068
Reichert, B. 526. 3192
Reichert, H. 63
Reichhardt 694
Reichlin 3180
Reichstagsakten 1167
Reicke 1287. 3144. 3241
Reimann 3903
"153
Reimers 226
Reinach 960
Reinbot v. Durne 1117
Reinecke, P. 878. 885.
2888. 2893
Reinecke, W. 8630
Reiners 3086
Reinhardt 2113
Reisch 563
Reischl 2334
Reißenberger 1728
Reiter 545
Reitzenstein, A. v. 8726
Reitzenstein, K. v. 1470
Renaud 1640. 1730. 1853
Rentsch 3432
Ressel 1173
Rest 2281
Restorff 1573
Rethwisch 2047
Rethy 2179
Reusch 918
Reuschel 25
Reuß 895. 896
Reuss, R. 1853. 3027
Reuter 2420a
Reuter, Fr. 3874
Reuter, Fritz 3891
Reuter, Th. 2399
Revolution 3637
Rey 922. 1776
Reymond 1326
Rezecny 3822
Rhamm, A. 1998
Rhamm, K. 962. 2947
Rhenanus 3731
Rhode 398
Riandey 1218
Ribes 1867
Ricci 2940
Richter 1328
Richter, G. 1564
Richter, O. 2415. 3755
Richter, W. 1857
Rieder, K. 1139. 3062.
3188. 3189
Rieder, O. 376
Rief 2581
Rietfel 1313
Riemann 3745
Riemer 465
Riemer, H. 3497
Riemer, M. 1106
Riemsdijk, v. 3154
Ries 209
Ries, T. 542
Riese 2922
Rieser 1884
*154
Riess 1562
Rief, L. 3347
Rietschel 2531. 2943.
3052. 3179
Riggenbach 1566
Rigillo 1050
Rilliet 1919
Rinck 1745
Rindfleisch 19. 2103
Ringholz 294
Rintelen 501
Risch 519. 1341
Ritschl 565. 1372
Ritter, M. 1457. 1478
Ritter, R. 3075
Ritterling 2914
Robinson 1821
Robra 986
Roch 3743
Rochow 3750
Rockinger 1244
Rode 3505
Rodenberg 2023
Roder 2312
Roediger 879. 2053
Röhrscheidt 1110
Römer 1330
Rösch 2030
Roessel 3459
Roland 2293
Roll 2181
Roller 404
Roloff 1253
Romberg, v. 3624
Rooses 3430
Rosa 1679
Rose 261
Rosenbach 167
Rosenberger 2226
Rosenfeld 502
Rosenlehner 1615. 1716.
3725. 3733
Rosenow 3582
Rossel 3520
Roßmann 1359
Roth, A. 1644
Roth, C. 1224
Roth, F. 1350. 1420. 3419
Roth, F. W. 2266. 3105.
3869
Roth, R. 3689
Roth, V. 656. 2675.
3895
Rothenberg 3137
Rothenbücher 3703
Rothert 3149
Rotscheidt 1344. 1390.
1414. 1455. 1494. 1496.
Alphabetisches Register.
1648. 1651. 2609. 2627.
3496
Rousset 1952
Roux 1003
Rudolph 394
Rudorff 2529
Rübel 2961
Rübel, K. 2983
Rüdiger 3575
Rüegg 1389
Rüger 1585. 1891
Rueß 76
Rüter 189
Küther, E. 940. 986. 1080
Rüther, H. 332. 3367
Ruffert 1814
Rumer 1314
Runge 3080
Runze 3719
Ruppersberg 2286. 3205
Ruville, v. 1937. 1946.
3797
Bell 3111
Rzehak 2178
Rzeszowski 2686
Sabel 110. 2172
Sachs, C. 664
Sachs, Hans 1551
Sadee 2910
Sügmüller 1479. 3569
Sagel 1503
Sagenschatz, Altmärk.
674
Saintmarie 3788
Saladın 194
Salembier 1191
Salfeld 464
Salimbene de
1050
Salis, A. v. 2890
Salis, F. 84a. 1082
Salomon, F. 3116
Salomon. R. 82
Salzer 209
Samanek 1206. 3115
Samaran 69. 972
Sammlung von Provin-
zial - Kirchengeschich-
ten 521. 2563; Quellen
z. Kirch.-G. Böhmens
183; Sammilg. schweiz.
Rechtsquellen 240
Sarnow 34314
Sartori, P. 672
Sartori- Montecroce, T.
de 468
Sassen 1142.
Adam
i
Sattel 3840
| Sattler 541
Satz 8649
Sauer, A. 3732
Sauer, B. 639
Sauer, J. 548
Sauerland 1274. 3211
Sauzey 1807
Savelsberg 2092.
Schacht 3557
Schacht, F. 2186. 2230
Schacht, W. 2682
Schad 1197
Schädler 2275
Schäfer, 275. D. 448a.
3174
Schäfer, K. 2647,
Schäfer, K. H. 2552.
2492. 8173. 3198
Schaefer 66
Schäüfers 2595
Schaeffer 1572
Schalk, K. 114
Schaller, A. 310
Schappacher 209
Scharmitzel 1530
Scharnagl 1028
Schatz 2143. 934. 2143
Schaube 3054
Schauenburg 1504
Schauerhammer 1553
Scheffel 2509
Scheibe 420
Scheibler 3871
Scheiner 2141. 3042
Scheiwiler 1486
Schele, v. 481
Schell 667. 1927. 2495.
2693. 2700. 3579. 3808.
Schelling 3729.
Schempp 1796. 3456
Schenk zu Schweins-
berg 188. 147. 173a.
2191
Scheter, Ch. 2673
Scherer, K. 1562
Scherg 1010
Scherlen 306
Scheuffler 3357
Schevicharen, van 2386
Schiaparelli 80
Schiemann 1985. 3630.
3805
Schierbaum 3580
Schierholz 2912.
Schieß 1343. 1588. 2277.
Schiffmann 2693
Schiller, Fel. 2445
Schiller,
3594
Schilling 3901
Schindler 201
Schindling 2133
Schinnerer 654
Schirmeyer 1747
Schirmer 340
Schirrmann 361. 2428
Schläpfer 3507
Schlauch 559
Schlecht 3397
Schlegel 1878
Schlenke 2377a
Schlenz 3060
Schlieffen, v. 1830
Schlietfen-Wioska 2562
Schlitter 3820
Schliz 943. 2894
Schlosser, H. 8339
Schlosser, J. v. 631
Schlüter 1086.2131.2548
Schlusser 3471
Schluttig 354
Schmaltz 560
Schmarsow 1016
Schmeckenbecher 410
Schmeidler 1044. 3023.
3024 8
Schmeizel 347
Schmid 1741
Schmidbauer 3225
Schmidkontz 44
Schmidlin,J. 1491. 1511.
2570. 3343
Schmidlin, L. R. 619
Schmidt 352
Schmidt, A. 1168
Schmidt, B. 352.
Schmidt, E. 3890
Schmidt, Ernst 575.
Schmidt, Ferd., 2047
Schmidt, Friedr. 3338.
Schmidt, Frdr. Karl v.
3618
Schmidt, G. 170
Schmidt, Georg 239.
271. 1522. 2466
Schmidt, Her. 1313
Schmidt, Hub. 2899
Schmidt, Karl 2079
Schmidt, Karl Eduard
1678. 3513.
Schmidt, Leop. 8747
Schmidt, Loth., 1835
Schmidt, O. E. 1888
Schmidt, Otto Eduard
2413. 2419
Fr. v. 1760.
Alphabetisches Register.
Schmidt, O. R. 2413
Schmidt, P. 2647
Schmidt, Rob. 886. 2889.
2894
Schmidt, Rud. 2507.
Schmidt, V. 1174. 3183.
Schmidt, W. A. 1483.
Schmidt, Wilhelm 3426
Schmidt-Hennigker, F.
3782
Schmitt, Frz. Jak. 2661
Schmitt - Hartlieb, M.
3625
Schmitthenner 3614
Schmitz 2466
Schmitz, F. 3178
Schmitz, H. 3648
Schmitz, W. 2997
Schmitz-Kallenberg 229.
2159
Schmohl 657
Schmoller 2437. 3481
Schneider 3238
Schneider, E. 2034
Schneider, F. J. 1746
Schneider, Fed. 1026.
2321
Schneider, M. 3422
Schneider, Martin 2130
Schneider, Th. 3871
Schneller 1185
Schnippel 3652
Schnizlein 2604
Schnorr v. Carolsfeld
2078
Schnütgen 2031
Schober 3097
Schoeler 8528. 3884
Schön 7. 8. 177. 569.
2171. 2190. 2197.
3299
Schönach 1433. 3101
Schönaich v. 1611
Schönbach 3193. 3218
Schoenborn 2430
Schönemann 1999
Schöngen 1259
Schönhoff 140. 3220
Schopff 3371
Schöppler 2704. 3859.
3610
Schöttke 1635. 3483
Schöttle 119. 1639
Scholten 555
Scholz 3091
Schondoch 3221
Schoof 45
Schoop 2923
)
|
e
"155
Schornbaum 544. 1342.
3248 D
Schott, A. 475
Schott, K. 3791
Schottenloher 1355.
3257
Schottmüller 3458
Schrader 2695. 3161
Schram 90
Schramek 669
Schramm 1127
Schreck 1786
Schreiber, O. 2544
Schreiber, W. L. 1320.
3236
Schriften d. Ver. f. Ref.-
G. 1371
Schröder, A. 2363
Schröder, C. 2421
Schröder, E. 40. 1118.
1123. 3041. 3079. 3080.
Schröder, F. 3542
Schröder, O. 670
Schrörs 1169. 1540
Schroeter A. 3420
Schröter, C. 2902
Schrötter, F. 118. 1866.
2182
Schrötter, G. 3167
Schrötter, R. v. 3833
Schrohe 1622
Schubart 349
Schubert, G. v. 1909
Schubert, H. 72
Schubert, Hans v. 1909.
1399
Schubert, Heinr. 359
Schuch 3881
Schuchhardt 893. 986
Schuchhardt, C. 950.—
2904
Schücking 3882
Schüddekopf 3699
Schüller 1652. 2554
Schütte, L. 1140
Schütte, O. 2695
Schuhmann 1262
Schulenburg, G. v. d 389
Schulenburg, W. v. 3908
Schullerus 2141
Schulte, A. 3166. — 3758.
Schulte, Aloys 428. 2571.
31888
Schulte, J. F. 3887
Schulte, Joh. Fr.,v.1921.
2433. 2460
Schulte, Jos. 1502
Schulte, O. 698
*156
Schulte, W. 101. 1108.
1132. 1581. 2456. 2600
Schultheiß 399
Schultheß, G.-Kal. 3803
Schultheß, H. 2234
Schultz 3405
Schultz, A. 3723
Schultz, Fr. 365. 1584
Schultze, A. 472
Schultze, J. 2241
Schultze, M. 1831
Schultze, V. 3341
Schulz, Frz. 3586
Schulz, F. T. 655. 1299.
2660
Schulz, Geo. 1811
Schulze, Fr. 3622
Schulze, J. 3609
Schumacher 890. 2053.
2895. 2921
Schurhammer 2366
Schuster, E. 647
Schuster, G. 3372
Schuster, Jos. 2635
Schuster, Jul. 2918
Schuwirth 1667
Schwabe 1539
Schwalm 3092
Schwann 2495
Schwarte 1636
Schwartz 387.
1723. 1872
Schwarz 3359
Schwarz, B. 1619
Schwarz, R. 3250
Schwarzkopf 3885
Schwarzweber 1216
Schwebs 1606.
Schweisthal 636
Schweitzer, P. 2111
Schweitzer, V. 3293
Schweizer, Jos. 1393
Schweizer, P. 206. 3159
Schwencker 1642
Schwenckfeld of Ossig
1345
Schwenke 1321
Schweppe 3794
Schwerdfeger 3866.
Schwerin, Cl. 469. 480.
951. 1095
Schwerin, Soph. 3624
Schwering, L. 1497.3487
Schwerzenbach 2916
Schwind 992
Schwitzky 1179
Scriptores rerum Germ.
2260
1637.
|
|
|
|
Alphabetisches Register.
Seckel 2979
Seddeler 3763
Seeliger, E. 2630
Seeliger, F. A. 3357.
3493
Seeliger, G. 3053
Seemüller 1124
Seerecht 3164
Seherr-Thoß, v. 2562
Sehring 3727
Seibel 1738
Seibt 362
Seidel 2655. 3898
Seifert 3201
Seilacher 1658
Seiler, A. 135
Seiler, M. 135
Seiler-Rosenmund 135
Seld 2562
Sell, v. 8654
Sell, K. 1751. 3634
Selle 3342
Sellentin 1786
Sellmann 343.
Sembritzki 2432. 3571.
3602
Semper 1314
Semrau 3384. 3623
Senf 148
Senfelder 580
Senfft v. Pilsach 1934
Sepp 984. 2967. 2995
Seraphin 3442
Sering 2471
Servaes 2647
Settegast 982
Seuse 3195
Seydel 411
Siebengartner 1488
Siebern 2333
Siebert, J. 2279
Siebert, K. 1944
Siebert, W. 2062
Siebmacher 104. 2168
Siebs 668. 2691
Siedel 3850
Siefart 2503
Siegl, K. 117. 1472. 1473
Siegl, R. 3334
Sieniawski 3068
Sitferlen 310
Sig 549
Siglisbach 1712
Silbergleit 2001
Sillem 3306
Sillib 209. 1701. 2669
Sımak 3490
Simar 3416
Sımek 2351
Simon, J. 529
Simon, K. 1653. 3494
Simons 3337
Simonsfeld 1055.
1281. 3034. 3224
Simson 1513. 8149
Sjöholm 1379
Sitte, A. 1558. 3397
Sitte. H. 2328
Sittenberger 2638
Sittenfeld 3904
Skladny 2102
Skalsky 22
Skalweit 3558
Skopec 3566
Sleumer 3518
Smets 1070
Smith 1143
Sodeur 3230
Sörös 1356. 1998
Sohnrey 2696
Sokolowski 1928
Soldan 1832
Soldats 1788
Solger 268
Sombart 2003. 3332
Sommer, A. 3383
Sommer, F. 360.
Sommer, H. 2615
Sommer, K. 1626
Sommer, R. 3588
Sommerfeld, E. v. 1015
Sommerfeld, W. v. 507
Sommerfeldt 3063.
3130. 3170. 3196. 3350
Sommerfeldt, G. 171.
1178. 1582. 1601. 1645.
2221
Sopis 3796
Sopp 209
Sorgius 3763
Soukup 1242
Spahn 626. 1983. 3703.
Spamer 1294
Spangenberg 1220
Spatz 268
Speculum 1318
Speelman 3485
Sperl, A. 297
Sperl, G. 2585
Speth 172
Spiegelhalder 423
Spielberg 3517
Spiering 2676
Spiero 2642
Spina 2643. 3226
Spitta 1386. 1392. 3255
1065.
Spitzer 304
Spohrmann 2218
Sponsel 2413
Spranger 1380. 3730
Spreitzenhofer 1289
Sprengel 3614
Srbik 3486. 3864
Staatsverträge 195
Stadie 2909
Stadler 3073
Stadtrechte,Oberrh. 241.
2312
Städte- u. Urkunden-
bücher 199 `
Stähelin 881
Stählin 3274
Stätten d. Kultur 2647
Stahr 3169
Stamm 3754
Stammler 3582
Stanberger 1331
Stankiewicz v. 676
Stanley 1778
Stapper 1008
Starzer 3863
Stauber 1281
Staudinger 517. 2559
Stavenhagen 2304. 2325.
3056
Stech 1771. 2629
Stechele 1147. 3025
Steck 1262
Steenstrup 88
Stefanovic-Vilovsky
3546
Steffen 1103
Steffens. F. 67
Steffens, H. 1889
Stegmann 1565
Stehle 2623
Stehlin 912
Steichele 2363
Steiff 2089
Steiger 3067
Stein 685
Stein, A. 3800
Stein, H. 2959
Stein. Ph. 3536
Stein, W. 232. 431. 1233.
2494
Steinacker 78.
2189
Steinberger 1478
Steinhausen 1322
Steinherz 3863
Steinhuber 2704
Steinmeyer 1011
Steitz 3378
1099.
|
Alphabetisches Register.
Stengel 660. 3433
Stenger 2461
Stern 1904. 3755. 3814
Stichler 502
Stieda, E. v. 451
Stieda 2483. 3479
Stiefel 1551
Stier 578
Stierling 1255
Stiere 2371
Stiglmayr 2053
Stiller 455
Stimming 2452
Stix 1303
Stölzle 3576
Stoerk 238. 2306
Stoltenburg 1180
Stolz 42
Stolze 1633. 3481
Stooß 1720
Storck 1769
Stouff 2941
Strackerjan 637
Straganz 1480
Strathmann 3281
Strauch, H. v. 2652
Strauch, Ph. 3196
Strauß 324
Strecker 3001
Streit 1410
Streitberg 966
Stremouchow 3681
Stricker 2931
Strickler 2358
Strnadt 3026
Strohm 2520
Struck 706
Stubbs 2339
Stubenrauch 898. 2906
Studien; z. Fugger-G.
150; reformationsge-
schichtl. 1329
Stückelberg 1013. 2167
Stumm-Halberg 3826
Stutz 2551. 2982
Stutzer 1934. 1960
Sudhoff 613. 3163
Siskind 3720
Süß 3423
Suhle 134. 1155. 1203
Suhr vun 1894
Sulger Biel 391
Susta 2270. 3323
Suster 1395
Sydow, v. 1831
Strakosch-Graßmann
403
Strantz 174
*157
Synodalbuch 3337
Szankovits 2345
Tabournet 1797
Tagebuch a. d. Belage-
rungs). 181314 1789
Tangl 1025. 3006
Taschenbuch, geneal.
2195
Tatarinoff 2917
Taube 2200. 2238
Tecben 248. 443
Teichmann, E. 2593
Teichmann, W. 11
Teilhaber 375
Telting 3164
Tetzner 1550
Teutsch 1970
Thamm 1280. 3163
Thayer 3745
Theilhaber 1996
Theobald, H. 1802
Theobald, Th. 1328
Theologia 1266
Théremin 3197
Thesaurus linguae lat.
46. 2132
Thiel, F. 955
Thiel, V. 198. 2309
Thierer 2239
Thilo 1984
Thimme, A. 667
Thimme, H. 2435
Thisquen 2385
Thom 1396
Thoma 3897
Thomas 2973
Thorelle 93
Thronreden 3822
Thudichum 3269. 3282
Tidemann 1534
Tiebe 3755
Tiedemann 3767
Tiemann 329
Tiesmeyer 3844
Tietze 1312
Tigges 2454
Tihon 1437. 1546
Tille 278. 2123
Timon 374. 2445
Tischer 1484
Tobien 2015
Tobler 691
Törne 1459
Toischer 539
Topographie; Böhmen
2329; Niederösterr. 27
Trapp 2408
"153
Traube 2151
Traut 640
Trautmann, O. 2416
Trautmann, R. 2149
Treblin 37. 2695
Treitschke 1751. 1816.
1828. 1848. 1984. 2016.
2060. 3734. 3770. 3776.
3802
Tremayne 1416a ,
Treu 2931
Trieb 2283. 2607. 3398
Trieloff 1763
Triepel 1989
Trippel 2379
Trippenbach 342
Troeltsch 3839
Trog 1288
Troger 3867
Troplong 941
Troxler 2032
Tschackert 1392
Tscharner 476
Tschinkel, H. 2140
Tschinkel, W. 2697
Tschirch 1820. 1934.
3096
Tschudi 1974
Tserclaes de Wommer-
son 3676
Tümpel 3366
Türler 477
Tumbiült 302
Turbo 3321
Turmaier 1163
Turowski 521
.Tuxen 1595
Tyrrell 2568
Ubisch, E., v. 3435
Ubisch, L. 470
Uckeley 1426. 3210
Uhde-Bernays 2647
Uhl 622
Uhle 1157. 8512
Uhlirz 3314
Ulbrich 518
Ulmann 3670. 3697
Ungar 64
Unterkircher 4. 2087
Untersuchungen z. dt.
Sprach-G. 2133
Unwert 59
Urban 2071
Urbar 3159
Urbare: d. Stiftes Gött-
weis 2308; Österr. 3160
Rheinische 243
'Alphabetisches Register.
Urkunden etc. d. Kurf.
Fr. Wilh. v. Brandenb.
1630. 3447. 3480; Ru-
fach 212.
Urkundenbuch etc.;
Basel 205; Bero-Mün-
ster 2278; Braun-
schweig 234; Claren-
berg 230; Coesfelder
2295; ob d. Enns 196;
EBlingen 208; St. Gal-
len 207. 2277; Ham-
burg 233; Hansisches
232; Stadt Krumman
199. 200; Mecklenb.
236: Pommersches
2299; Westfäl. 228;
Zürich 206
Ursinus 933
Ursu 3290
Vadian 1347
Valat 500
Valentin 3807
Valer 2446
Vandal 2341
Van den Gheyn 71. 186.
2253
Van den Velden 2225.
2243
Van den Velden, G. 1453
Van der Essen 1435.
2106
Van der Linden 3406
Vangensten 1291
Varges 601
Veeck 2611
Veen, van 2294
Veit 2589. 3500
Veith 904
Veltheim, v. 3451
Veltze, v. 3627
' Veress 1591
Veröffentlichungen: G.
d. gelehrt. Schulwesens
2680; Frankf. 2250;
Hessen u. Waldeck
2254; Nassau 2251; f.
neuere G. Österreichs
2247; Westfalen 187.
2255
Verriest 2291. 3165
Versmann 2040
Verzeichnis Handschrr.
Trier 185
Veth 1573
Vetter 3277. 3310
Vidier 2084
nn EE AEN
IIIa Iaa aa a nn en a a a o a a a e e ae ae m geed Së
Vierling, A. 1618. 2893
Vierling, E. 1887
Vietzke 3374
Vigener 217. 1153
Vildhaut 2261
Virck 3148
Virnich 531
Visitationsberichte 561
Vita sanctae Elisabeth
3029
Vitale 3291
Vlijmen, van 1827
Voecht, de 1259
Völker-Albert 1634
Vogel, Th. 3592
Vogel, W. 987. 2510
Vogeler 3535
Voges 896. 2898
Vogt, E. 217
Vogt, F. 620
Vogt, G. 3443
Vogt, J. 1894
Vogt, K. 3136
Vogt, Th. 686
Voigt, E. 353°
Voigt, H. 1033
Voigt, J. 2119. 2397
Voigt, K. 2984
Volbert 2065
Volf 3315. 3333. 3568
Volhard 3873
Volkmer 485
Vollert 3370
Vollmer 3679
Vollmer, H. 3222
Voltaire 3520
Voltelini 3659
Voltz 12. 2091
Volz 1680. 3526. 3541.
3543. 3558
Vorbrodt 521. 2563
Voß, v. 3667
Voß, F. 1498
Voß, G. 2667
Voß, H. 1674
Voye 417
Vries, de 2153
Vuylsteke 8093
Waard 224
Waas 3369
Wackenagel 204
Wackernell 3220
Waddington 3533
Wälderbeschreibung
3395
Wäschke 595. 1164. 3318
Wätjen 2498
Wagner, E. 887
Wagner, G. 2918
Wagner, K. 625
Wagner, R. 1074
Wagner, T. 607
Wagner, Th. 2026
Walbock 2479
Walcker 520
Waldbott 180
Walldersee, v. 3756
Waldmann, D. 1246
Waldmann, E. 1305
Wallmann 2333
Wallmenich, v. 3012
Wallner, A. 1118. 1120.
1122. 1293
Wallner, J. 2491
Walsh 2993
Walter 308
Walter, E. 2906
Walter, F. 2670. 1370.
3454. 3495
Walter, T. 313
Walter, Th. 212
Walther, A. 3377
Walther, C. 2119
Walther, W. 1339. 1370.
1382. 1384. 3277
Walz 3362
Walzel, ©. 1886
Walzel, O. F. 1883. 3736
Wanicek 105
Wanner 3611
Wappler 1424
Warda 3571. 3598
Warfield 3281
Warminski 1427
Warnecke 1655
Warschauer 2259. 2459.
3226. 3894
Wartburg 649
Wartmann, H. 1347
Wartmann, W. 2170.
3433
Waterstraat 2216
Wattelet 1973
Wattenbach 2504
Warre 912
Weaver 1045
Weber, A. 1311a
Weber, E. 1412
Weber, F. 2893. 2960
Weber, G. 2994
Weber, O. 1930
Weber, Ottokar 2270
Webner 1222
Wecke 176
Wecken 1655
Alphabetisches Register.
Weckerling 2607
Weddigen 326
Weemaes 81
Wehn 209
Wehrhan, K. 667. 2693.
2700
Wehrmann, M. 3099.
3409. 3553. 3697
Weide 1968
Weigand 2135
Weigel 2449
Weil, H. 1838
Weil, M. 1687
Weilen, v. 1761
Weinberg 257
Weinbuch 3162
Weinek 662
Weinich 1681
Weinmann 3436
Weinmeister 122. 2183
Weinzierl, v. 882
Weis-Liebersdorf 701
Weischinger 1933
Weise 3477. 3550
Weiß, A. 3578
Weiß, J. 1571
Weiß, R. 3045
Weißbach 2124
Weißker 2228
Weistümer, Österr. 2307
Welck 1430
Wellenberg 2242
Weller 132
Wels 564
Welsch 499
Welschinger 1947
Welter 889
Weltgeschichte, Ull-
steins 3268
Welti, E. 3187
Welti, Fr. 1092
Weltwirtschaft 2007
Wenck 649. 1075. 1156.
3029
Wendel 1340
Wendland 3473
Wendt, H. 1984. 3706a
Wendt, U. 415. 2476
Wentzcke 211. 1053.
1105. 29014
Wenzel, M. 3819
Wenzel, P. 2572
Werkmann 3650
Werlhof 2562
Werminghoff 2980
Werner, A. 2679
Werner, H. 528. 1215.
3131
"Lon
Werner, J. 3219
Werner, R. 1656/66.
2066 8
Wernicke 2209
Wernle 3250
Wernunsky 371
Werth 2380
Wertheimer, v. 3755
Weser 2586
Wesselski 3081. 3423
Wessenberg 3752
Westendorp 663. 2678
Westerburg 3716
Westermann 1525
Westhoti' 2548
Weston 1116
Wibiral 2671
Wichmann 1245
Widemann 3191
Widmann 2273. 2347
Wiebalck 2654
Wiedmer 2892
Wiegand 3553
Wieland 2376
Wieland, M. 2585
Wienecke 2632 a
Wiens 1471
Wieser 283. 587
Wiener 3220
Wilckens 2491
Wilhelm, F. 8551
Wilhelm, Frdr. 934.1101.
1293
Wilisch 2912
Wilkens, H. 433. 2497
Wilkens, Th. 3664
Willaert 1439
Willareth 312
Wille, E. 1170
Wille, J. 1590. 3462
Willemer, v. 3586
Willemsen 1877
Willers 2949
Willi 2583
Willich, v. 3719
Willoh 687. 3608
Wılmanns 1111
Wimbersky 2467
Wimmer 407
Winckelmann 3204
Windel 1330. 3407. 3579
Windelband 3851
Windhausen 2898
Wingenroth 1307
Winkler 473
Winter, A. 3030
Winter, G. 1507. — 2307
Winterfeld 2066
160°
Winterfeldt, v. 2423
Wintterlin 377
Wintzingeroda-Koorr,v.
34
Wippermann 1966. 3804
Wirth 2329
Wismüller 2474
Witkowski 3437
Witte, H. 1062
Witte, K. 2695. 3799
Wittern 574
Wittich 2515
Wittmer 1882
Wölfle 2918
Wörle 1906
Wörndle 282
Wörterbuch, Sieben-
bürg.-sächs. 2141
Woerth 1493 l
Wohlwill 2040. 2050
Wolf 549
Wolf, J. 1649
Wolfart 2368
Wolff 1477
Wolff, F. 648
Wolff, G. 891. 944. 2896
Wolff, Gust. 3662
Wolff, M. 3138
Woltf, W. 325
Wolfram 215. 3089
Wolfstieg 1988
Wolkan 3124
Wolkenhauer 1229
Wopfner 3140
Woringer 2695. 8632.
3691 3755
Wort u. Brauch 668
Wossidlo 2691
Wotschke 1847. 1858.
1365. 3267. 3374. 3454
Wrede, A. v. 513
EE
|
Alphabetisches Register.
Wrede, F. 2139
Wrede, H. 271
Wretschko, A. v. 2579
Wretschko, A R. v. 2210
Wrochem, A. v. 3057
Wüst, E. 2901
Wüst, W. 2692
Wukadinović 8736
Wulff 521
Wunderlich 2134
Wundrack 2013
Wunsch 3702
Wutke 237. 1697. 2301.
3399
Wurzbach, v. 635. 2651
Wurzer 2621
Wutte 474
Wuttig 1991
Wylly 1938
Wymann 107. 540. 1486.
1726. 1897
Xenopol 2634
Xylander 2562
Yelin, v. 1785
Zahn 339. 2120. 2401
Zechbauer 1094
Zechlin 456
Zedler, v. 2615
Zedtwitz 141
Zeidler 2637
Zeitz 3762
Zeller, G. 3431
Zeller, H. 3164
Zeller, J. 545. 546. 3208
Zesiger 516
Zeumer 1207
Zeytung 3316
Zibrt 5
Zickel 1214
e weh kun, Ad Ee eh enee a ln 2 gan wi
Zieglauer 1700
Ziegler, A. 2128
Ziegler, Th. 3847
Ziekursch 1709. 3530.
3554. 3633
Ziesemer 1133
Zillen 3845
Zillessen 2609
Zimmer 2987
Zimmerli 292
Zimmermann 3867
Zimmermann, A. 8017
Zimmermann, E. 1641
Zimmermann, L. 2179
Zimmermann, O. 3680
Zimmermann, P. 2192
Zimmert 1047
Zingeler, K. 3609. 3809
Zingerle, v. 3078
Zinken 3907
Zipfel 599
Zitterhofer 1612
Zivier 388
Zlocisti 1193
Zoepf 3064
Zorn 2021
Zschiesche 2900
Zsilinszky 567
Zucker 1311
Zuckermann 2522
Zunfturkunden, Kölner
1210. 3151
Zunkovit 2886
Zurkalowski 2432
Zurlinden 1842
Zur Nieden 2390
Zweck 2108
Zwiedineck-Südenhorst,
v. 3268
Zwingli 1346. 1388
' Zycha 20
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Mich A / KAE AC S A i ` fe: -
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_ VIERTELJAHRSCHRIFT |
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\ HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
Ó. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XII. JAHRGANG 1909
| NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWANZIGSTER JAHRGANG
4. HEFT ee
NACHRICHTEN UND NOTIZEN u Wë
Gë . > AUSGEGEBEN AM 7. JANUAR e:
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER Se,
1910 di Kä
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p 8
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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
DRUCK UND VERLAG VON B.G. TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 3.
——. E
Der Preis für den Jahrgang von 4 Voll- und 4 Nachrichten-
heften im Umfange von ca. 48 Bogen beträgt 20 Mark.
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue
literarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge
auf dem persönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Um eine raschere Bekanntgabe der Nachrichten zu ermöglichen, er-
scheinen die zu jedem Vierteljahrsheft gehörenden „Nachrichten und
Notizen“ in zwei Teilen, deren erster gleichzeitig mit dem Hauptheft,
der andere aber als Ergänzungsheft im Umfang von 1', Bogen sechs
Wochen nach Ausgabe des Vierteljahrshefts ausgegeben wird.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von
Herrn Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr.B.Hilliger,
Kustos an der Universitätsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht.
Beiträge aller Art, die mit 40 Mk. für den Bogen honoriert werden,
bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Kirchweg 2) zu richten.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Ver-
lagsbuchhandlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer
bibliographischer Berichterstattung werden die Herren Autoren und
Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme,
Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen usw., die nicht auf ein be-
sonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim Erscheinen der
Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen.
INHALT DES 4. HEFTES
EINSCHLIESSLICH NACHRICHTEN UND NOTIZEN II.
N RENEIENE RE NONE 5: 3: E er a Ae AR A a A 569
Darunter besprochene selbständige Schriften: H. Nöthe, Die De
susfeste Aliso. S. 569. — J. Peinker, Neue Grundlagen der
slavischen Altertumskunde. S. 570. — F. Senn, L'institution des
vidamies en France. S. 570. — H. Pirenne, On est ce qu’ un
homme lige? S. 670. — L.Zoepf, Das Heiligenleben im 10. Jahr-
hundert. S. 570. — O. Kaemmel, Die Besiedelung des deutschen
Südostens. H 572. — L. K. Götz, Staat und Kirche in Altrußland.
S. 572. — F. G. Davenport, The Economic Development of
a Norfolk Manor. S. 575. — E. Fischer, Das Patriziat Hein-
richs III. und Heinrichs IV. S. 576. — F. Holtze, Geschichte
der Stadt Berlin. S. 577. — Chr. Meyer, Geschichte der Stadt
Augsburg. 8. 577. — FW Müller, Die elsässischen Land-
stände. 8. 577. — K. Hampe, Urban IV. und Manfred. S. 578.
— A. Agats, Der hansische Baienhandel. H 579. — H. Hart-
meyer, Der Weinhandel im Gebiet der Hanse. 8.579. — Un-
[Fortsetzung auf Umschlagseite a
VERLAG VON B.G. TEUBNER
IN LEIPZIG UND BERLIN
GESCHICHTE
DER
RÖMISCHEN KUPFERPRÄGUNG
VOM BUNDESGENOSSENKRIEG BIS AUF KAISER CLAUDIUS
NEBST EINLEITENDEM ÜBERBLICK ÜBER DIE
ENTWICKLUNG DES ANTIKEN MÜNZWESENS
VON
HEINRICH WILLERS
MIT 33 ABBILDUNGEN IM TEXT
UND 18 LICHTDRUCKTAFELN
[XVI u. 228 S.] gr.8. 1909. Geh. M. 12.—, in Halbfranz geb. M. 15.—
Diese Monographie, eine Vorläuferin einer vom Verfasser geplanten
umfassenden Geschichte des römischen Münzwesens bis auf Augustus,
sucht die Probleme, die dem Verfasser bei der Behandlung des seit dem
Bundesgenossenkrieg geprägten Kupfers und der von der römischen
Münzpolitik diesem Kupfer gegenüber eingenommenen Haltung entgegen-
traten, auf breitester Grundlage zu lösen. Während in dem ersten ein-
leitenden Abschnitt in großen Zügen die Entwicklung des antiken Münz-
wesens bis auf Sulla vorgeführt und so eine Reihe von fundamentalen
Begriffen und Anschauungen, mit denen die späteren Untersuchungen zu
operieren haben, geschichtlich begründet werden, behandelt der zweite
Abschnitt das römische Kupfer vom Viertelunzenfuß auf Grund von mehr
als tausend Wägungen, der dritte die militärische Kupferprägung zur Zeit
der Kämpfe um die Alleinherrschaft und sucht Licht an Stelle des bis-
herigen, hier besonders lästigen Dunkels zu bringen. Besonders groß ist
sodann der Ertrag für die Klärung unserer Anschauungen vom senato-
rischen Kupfer der Kaiserzeit, dessen Anfängen der vierte Abschnitt ge-
widmet wird. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kupferprägung
unter Augustus, die einzelnen Sorten, besonders der augusteische As,
werden auf Grund einer mit zahlreichen Wägungen belegten Beschreibung
aller unter Augustus in Rom geschlagenen Kupfermünzen erörtert. Für
Erbringung des sich besonders auf die Gegenstempel stützenden Nach-
weises, daß das senatorische Kupfer der Kaiserzeit nicht Reichsmünze,
sondern italische Landesmünze sein sollte, mußte das bis auf Kaiser
Claudius geprägte Kupfer mit herangezogen werden. Die Darstellung
stützt sich überall auf ein reiches Material an Abbildungen, das abgesehen
von 33 Textabbildungen auf 18 Lichtdrucktafein dem Werk beigegeben ist.
INHALT
ERSTER ABSCHNITT
EINLEITENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ENTWICKLUNG Pe: AN- Seite
TREN MUNZWESENS 2.00 Se Äer mi 1-48
Die Rohmetall-Währung Ägyptens und Babyloniens. ..... = 1-5
Die Vieh-Währung der Griechen Homers. . . . 2.2 222020. 5-6
Jonien: Erfindung der Münze. EES Een 6-8
Ägina: Silber-Währung. . . . . Kn ap DE ne A 8-9
Abeni "SHE NEEN, AN AE ie te Gë D 9-10
Sizilien: Das Silber der Griechen und die ease Rohkupfer
WADTURE 2 u a nr en L Re 10-17
Die Italiker: Rohkupfer- Währung Ku re et 17—23
Kants RONKUDIST-WERSINE 2 0 aa ee mp A "e ae 7
Rom: Die schwere Kupfermünze (343—269 v. Chr) Ke 25—38
Rom: Die Silbermünze. Kupfer vom Zweiunzenfuß (269— _217 v. Chr.) 38-41
Rom: Die Silbermünze. Kupfer vom Uncialfuß (217-89 v. Chr) . 41-48
ZWEITER ABSCHNITT `
DIE RÖMISCHEN KUPFERMÜNZEN VOM SEMUNGIALFUSSE (89 bis
BET CHI: un ar ebe ae a a ua 49-87
Die Einführung des Halbunzenfußes . . . ...... BEER 51-54
Beschreibung der Münzen. . . o ze 22020. KSE 55-72
ENSKUVZOWICHT LUNG Zanen: 3.5 aa a re ër Sexe 72-77
Aufschriften, Bilder und Beizeichen wl Zen AE ne Die rn 77-82
Saruna EE egen are a re en ` 82-84
Anfang und Ende der Semuncialprägung AREER EE 84-87
DRITTER ABSCHNITT
DIE MILITÄRISCHE KUPFERPRÄGUNG ZUR ZEIT DER KÄMPFE UM
DIE ALERINHERRSCHAFT E a e 2% #23 8 89-125
Das in Spanien geschlagene Kupfer der Söhne des Pompeius . . 91-98
As des Gnaeus, geprägt in Corduba Herbst 46 bis März 45
As des Sextus und des Eppius, geprägt ebenda
As des Sextus, geprägt 45/44
Die Triumphalasse DOSES 1.00 2 NA a E Aen 98-107
As des Clovius, geprägt zum Triumph August 46
As des Oppius, geprägt zum Triumph Oktober 45
Die Asse Octavians:
Geprägt in Gallien 39 und 38... 22... BI a . 197-111.
Die Kupfermünzen des Triumvirs Antonius:
As des Atratinus, geprägt in Unteritalien 40-36 . . ...... 111-113
Die Kupferreihen der Flottenpräfekten, geprägt in Sizilien Herbst i
36 bis ie e E KN ECK ee et 113-125
VIERTER ABSCHNITT :
DIE SENATORISCHE KUPFERPRÄGUNG DER ERSTEN KAISERZEIT 127—206
Die Wiederaufnahme der hauptstädtischen Kupferprägung unter
MATOS: 8 br AUER A tel de e EN, AA T e AE A 129-134
Beschreibung der unter Augustus in Rom geprägten Kupfermünzen 134-154
Die Münzmeister und die Zeit ihrer Tätigkeit. ..... 2... 154—160
Fuß und Legierung des augusteischen Sesterzes und Dupondius . 161—168
Fuß und Legierung des augusteischen Asses und Semis. .. .. 168—172
Das augusteische Kupfer nach Stil und Bildern. ........ 172—183
Das augusteische Kupfer nach Aufschriften und Technik. . . . . 183-187
Die Marke des Senats auf dem augusteischen Kupfer und sein
DEA TA E E re ie ee ee 187—193
Die Gegenstempel und Nachprägungen des augusteischen Kupfers 193-200
Die stadtrömische Kupferprägung unter Tiberius, Caligula und
SEO AER A er e E Ab ie Ee 200—206
BESCHREIBUNG DER TAFELN; — 2 a 2 0 u NN wa» EA wg 209-220
eh EEE TE DEE FR EB 221-228
. Verzeichnis der Münzmeister und Prägeherren `, .. ..... 223-224
2 Sachregister
I
Verlag von B.G. Teubner in Leipzig und Berlin
Beiträge zur Kulturgeschichte des
Mittelalters und der Renaissance
Herausgegeben von Professor Dr. Walter Goetz.
Bisher sind erschienen:
Heft 1: Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert. Von Dr. Ludwig
Zoepf. [VI u. 250 S.] gr. 8. 1908. Geh. M. 8.—
„Das wertvolle Gesamtresultat der Arbeit ist der Nachweis, daß die Hagiographie innerhalb
des Schemas auch zu individualisieren verstand. Zu Delehayes Légendes ele Zoiie- A Jong und
Günthers Legendenstudien bildet Zöpfs Buch eine treffliche Erläuterung und Ergänzung. Eine Seite
des Mittelalters wird in eine neue und — dank dem ruhigen und sachlichen Urteil — günstigere
Beleuchtung gerückt. Die Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters haben mit diesem Hefte
eine glückliche Einleitung gefunden.‘ , (Novitätenschau.)
„„Zzöpfs fleißige, ruhig und methodisch vorgehende Studie über Das Heiligenleben im
10. Jahrhundert’ ist eine erfreuliche und gesunde Reaktion gegen allzu starke Hervorhebung des
schematischen Heiligentypus in der mittelalterlichen hagiograph. Literatur.... Wir empfehlen
zum Studium diese schöne und wertvolle geistesgeschichtliche Arbeit, die sowohl dem Leser als
der gesamten Hagiographie neue Anregung, Vertiefung und geistigen Gewinn bringen kann,‘
(Literar. Ratgeber f. d Katholiken Deutschlands.)
Heft 2: Papst Leo IX. und die Simonie. Ein Beitrag zur Untersuchung
der Vorgeschichte des Investiturstreites. Von Dr. Johannes
Drehmann. [IX u. 96 S.] gr. 8. 1908. Geh. M. 3.—
‚Die sorgfältig und umsichtig geführte Untersuchung ruht auf einer gründlichen Kenntnis
der Quellen und der einschlägigen Literatur und bietet in manchen einzelnen Punkten eine Weiter-
führung der A H Die am Schluß in dankenswerter Weise zusammengefaßten ‚Ergebnisse‘
stellen fest, daß Leo IX. die kanonische Wahl bei Besetzung der höheren Ämter gefordert und da-
her die einfache Einsetzung durch den weltlichen Herrscher verworfen hat.‘ (Theol.Literaturzeitung.)
„In sorgsamer Einzeluntersuchung und mit genauer Berücksichtigung der überlieferten Vor-
gänge werden hier die Anschauungen Leos IX. von Simonie und sein Verhalten dargelegt und be-
urteilt... . In der scharfen Umschreibung des Begriffes Simonie liegt der Wert dieser Abhandlung.‘‘
(Zeitschrift für Kirebengeschichte,)
. Heft 3: Jakob von Vitry, Leben und Werke. Von Dr. Philipp Funk.
[VI u. 188 S] gr.8. 1909. Geh. M. 5.—
Der bedeutende Schriftsteller und Kirchenmann des 13. Jahrhunderts erfährt in dieser Schrift
die erste zusammenfassende Behandlung. Im ersten Teil wird die Biographie kritisch festgelegt
und psychologisch vertieft; im zweiten Teil werden Jakobs Schriften literargeschichtlich geescht
und auf ihren kultur- und geisiesgeschichtlichen Gehalt ausgebeutet. Besondere Aufmerksamkeit
ist den Erscheinungen des religiösen Lebens und den Problemen der sittlichen Kultur.
ewidmet, die von Jakobs Person und noch mehr von seinen Schriften aus interessantes Licht auf
ie innere Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts fallen lassen. Hingewiesen sei vor allem auf
die Persönlichkeit der Beghine Maria von Oignies, deren Freund und Biograph Jakob war. Wir
erhalten hier Kunde von intensiv-religiösem Leben origineller Art, ein Zeugnis dafür, daß Herde
religiöser Glut im 13. Jahrhundert nicht ausschließlich in Italien, spez. Umbrien, zu finden
waren. In literargeschichtlicher Hinsicht sind besonders Jakobs Predigten interessant, zumal
wegen ihrer Exempel, die einerseits die Verpflanzung der Novellistik auf die Kanzel bedeuten,
andererseits für die fernere Entwicklung der erzählenden Literatur von großer Bedeutung waren.
Mannigfaltig sind die Beiträge zur Kulturgeschichte der Kreuzzüge.
Heft 4: Über das Naturgefühl in Deutschland im 10. und 11. Jahr-
hundert. Von Dr. Gertrud Stockmayer. [VI u. 86 S.] gr. 8.
1910. Geh. M. 2.40.
Über Naturgefüähl in den verschiedensten Jahrhunderten besteht schon eine kleine Literatur.
Fast gänzlich unberührt sind we. die zwischen den Karolingern und den Hohenstaufen liegen-
den Jahrhunderte, ein Umstand, der wohl zumeist aus dem rein relativ spärlich erhaltenen Quellen-
material herzuleiten ist. Wer über Naturgefühl arbeitet, pflegt in erster Linie die erg. als
uellen heranzuziehen. Diese Methode versagt für das 10. und 11. Jahrhundert, denn die Reste
er erhaltenen Dichtungen sind zu gering, als daß man aus ihnen ein Urteil über eine ganze Qe-
fühlsrichtung gewinnen und begründen könnte. Diese Arbeit ist deshalb unter dem Gesichtspunkte
entstanden, das ganze vorhandene Quellenmaterial der Zeit heranzuziehen und zu verarbeiten;
Geschichtswerke, Heiligenlegenden, Briefe, die Überreste der Kunst wurden ebenso berücksichtigt
wie die Werke der Dichter. Von der Darstellung einer etwaigen Entwicklung des Naturgefühls
des 10. und 11. Jahrhunderts nach vor- oder rückwärts wurde grundsätzlich abgesehen, nur die
Stimmen aus den beiden Jahrhunderten selbst sollten sich äußern.
Weitere Hefte befinden sich in Vorbereitung.
Histor. Vierteljahrschr. Nachr. u. Not. II. 4. Heft.
Verlag von B.G. Teubner in Leipzig und Berlin
Die Kultur der Gegenwart. Ihre Entwicklung und ihre Ziele
Herausgegeben von Professor Paul Hinneberg
Teil I, Abteilung 5
Allgemeine Geschichte der Philosophie
[VII u. 572 S.) Lex.-8. 1909. Geh. M. 12.-, in Leinwand geb. M. 14.—
Inhalt: Einleitung. Die Anfänge der Philosophie und die Philosophie der primitiven
Völker: Wilhelm Wundt. 1. Die indische Philosophie: Hermann Oldenberg. Íl, Die
islamische und die jüdische Philosophie: Ignaz Goldziher. Ill. Die chinesische Philo-
sophie: Wilhelm Grube. IV. Die japanische Philosophie: Tetsujiro Inouye. V. Die
europäische Philosophie des Altertums: Hans von Arnim. VI. Die europäische Philo-
sophie des Mittelalters: Clemens Bäumker. VII. Die neuere Philosophie: Wilhelm
Windelband.
„Es ist ein ebenso richtiger wie natürlicher Gedanke, das gegenwärlige Wissen, die
Kultur der Gegenwart‘ für den großen Kreis aller Gebildeten und der nach Bildu
trebenden in allgemeinverständlicher Sprache in sicherem Aufbau und in geschichtlic
begründeler Gesamtdarstellung zusammenzufassen, wie dies in dankenswerlester Weise
der Teubnersche Verlag unter Heranziehung der ersten Gelehrten, der geistigen Führer
unserer Zeit in der hier angezeigten großzägigen modernen Enzyklopädie unternommen
hat. Man wird nicht leicht ein Buch finden, das, wie die ‚Allgemeine Geschichte der
Philosophie‘ von einem gleich hohen überblickenden und umfassenden aupen aus,
mit gleicher Klarheit und Tiefe und dabei in fesselnder, nirgendwo ermädender Darstellung
eine Geschichte der Philosophie von ihren Anfängen bei den primitiven Völkern bis in
die Gegenwart und damit eine Geschichte des geistigen Lebens überhaupt gibt. Und es
wird nicht bloß die europäische Philosophie, ausgehend von ihren Anfängen bei den
Griechen, hier dargestellt, sondern auch die orientalische Philosophie in den Kreis der
Betrachtung gezogen; genaue Literalurnachweise zum Schluß der einzelnen Kapitel ermög-
lichen weitere Forschung, ein umfangreiches Namen- und Sachregister erleichtert den Ge-
brauch des Buches selbst.“ (Zeitschrift für lateiniose höhere Sohulen.)
Verlag von B. ©. Teubner in Leipzig und Berlin
Schiller im Urteil Goetbes
Die 3eugnifie Goethes in Wort und Schrift
gefammelt und ergänzt dur die Seugniffe Mitlebender
Don Prof. Dr. P. Uble
[VI u. 154 S.] gr. 8. 1909. Gebunden M. 2.40.
ür Derftändnis und Würdigung Schillers als Dichters und Menichen, für die Kenntnis
eng neriten Wejens gelten mit Hecht Bosthes Urteile als Jeugniffe von unfhähkbarer Be
eutung. Dem Gejamtbild der a ußerungen, die in eritaunliher Sahl in Briefen,
Mitteilungen zur eigenen Lebensgeihicdhte, Geipräden, Dichtungen ufm. vorliegen, find zur
Abrundung und Dervolljtändigung alle vollwertigen geitgenöffif Befundungen über Goethes
Stellung und Derhältnis zu Siller eingefügt, voran die 3eugnilje Schillers felbft, ferner dte
eines Humboldt und Hörner.
Goetbe und die deutfche Sprache
Getrönte Preisihrift des Allgemeinen Deutfhen Spradvereins
Don Dr. Georg Rauflch
[IV u. 268 S.] 8. 1909. Gebunden IM. 3.60.
Auf ein Kale der Matertal geübt führt der Derfaffer Goethes Urteile und An-
Ihauungen vor, foweit fie das große Gebiet der Sprade berühren. Sum eritenmal find hier
Goethes lobende und tadelnde Ausiprüce über das Deutfhe aus ihrem Sufammenhang heraus
betraditet. Der dritte Teil des Buhes bringt eine zujammenfaflende Unterfudung über des
Digters Anfdauungen und Äußerungen über fremde, alte und moderne Spra
Seite
edruckte Akten zur Geschichte der Päpste, hrsg. von L. Pastor.
d. 1. 8.581. — O. Erhard, Der Bauernkrieg in der gefür-
steten Grafschaft Kempten. S. 581. — F. R. Albert, Der Brief-
wechsel Heinrichs von Einsiedel mit Luther, Melanchthon, Spa-
latin u. a. S. 583. — P. Wappler, Inquisition und Ketzer-
prozesse in Zwickau. S. 583. — Pomerania, hrsg. von G. Gaebel.
S. 584. — Die Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums
zu Herborn, hrsg. von G. Zedler und H. Sommer. 8. 585. —
Mergentheim, Die Quinquennalfakultäten pro foro externo. S. 586.
— J. Willcock, A Scots Earl in Covenanting Times. 8.587. —
Jungnitz, Visitationsberichte der Diözese Breslau: Liegnitz
Teil 1. S. 588. — K. Tschamber, Der Deutsch -französische
Krieg von 1674—1675. 8.589. — Das Tagebuch Dietrich Sigis-
munds von Buchs, hrsg. von F. Hirsch. S.589. — P. Feret,
La faculté de Theologie de Paris. T. 6. S. 590. — M. Moser,
Der Lehrerstand des 18. Jahrhunderts. S. 592. — J. Mißlack,
Politik Kursachsens im deutschen Fürstenbunde S. 592. —
Recueil des actes du comité de salut public, publ. par. A. Aulard.
T. 17. S.593. — Quellen zur lothringischen Geschichte. Band 9:
Cahiers de doléances. S. 593. — W.Steffens, Hardenberg und
die ständische Opposition. S. 594. — St. Daggett, Railroad
Reorganization. S. 596.
Titel und Register zu Jahrgang 1909
Bibliographie der deutschen Geschichte. Bearbeitet von Oberbibliothekar
= Dr. Oskar Maßlow in Bonn. Mit Titel und Register.
Verlag von B.G. Teubner in Leipzig und Berlin
Soeben erschien:
Charakterköpfe aus der antiken Literatur
Von Eduard Schwartz.
I. Reihe. | Il. Reihe.
1. Hesiod und Pindar. 2. Thukydides und ! 1. Diogenes der Hund und Krates der Ky-
Euripides. 3. Sokrates und Plato. 4. Poly- ` niker. 2. Epikur. 3. Theokrit. 4. Erato-
bios und Poseidonios. 5. Cicero. sthenes. 5. Paulus.
3. Auflage. [IV u. 128 S.) OR 8. 1910. | [IV u. 136 S.] gr. 8. 1910.
Geh. je M. 2.20, in Leinwand geb. je M. 2.80.
Die Vorträge wenden sich an ein größeres Publikum. In weiten Kreisen richtet
sich die Beurteilung des Altertums noch immer nach dem Stande, den die Altertums-
wissenschaft vor etwa 60 Jahren einnahm. Demgegenüber wird in diesen Vorträgen der
Versuch gemacht, an einzelnen Beispielen zu zeigen, wieviel bestimmter und schärfer das
Bild der antiken Literatur durch die wissenschatftliche Arbeit der letzten Generationen ge-
worden ist. Als Beispiele sind stark ausgeprägte Individualit#en gewählt, die sich mit
präzisen Linien zeichnen lassen.
u... Schwartz beherrscht den Stoff in ganz ungewöhnlicher Weise: das Rein-
stoffliche aber tritt allmählich ganz in den Hintergrund, dafür erglänzt jede einzelne der
Erscheinungen um so klarer und mächtiger im Lichte ihrer Zeit. Der Verfasser ist in den
Jahrhunderten der griechischen Poesie — sowohl in denen, wo sie sich entwickelte, als
auch in denen, da sie ihre Blüte erlebte — mit gleicher sozusagen hellseherischer Sicher-
heit zu Hause: wir lernen jeden einzelnen der geistigen Heroen als ein mit innerer Not-
wendigkeit aus seiner Epoche hervorgehendes Phänomen betrachten und einschätzen, und
Schwartz schildert ihn uns so lebendig, daß wir ihn wie mit Fleisch und Blut begabt vor
uns zu sehen glauben. Dabei ist jedes der Charakterbilder einheitlich, aus einem einzigen
Gusse, nirgends hören wir ein Wort gelehrter Polemik oder selbstbewußter Besserwisserei.‘‘
(Das literarische Echo.)
„Die Vorträge enthalten vermöge einer ganz ungewöhnlichen Einsicht in das Staats-
und Geistesleben der Griechen, vermöge einer seelischen Feinfühligkeit in der Interpretation,
wie sie etwa Burckhardt besessen hat, historisch-psychologische Analysen von großem Reiz
und siellenweise geradezu erhabener Wirkung. . . . Die Verinnerlichung, die Schwartz auf
diese Weise seinen Gestalten zu geben versteht, ist m. W. bisher nicht erreicht, und die
BEE nee Kraft seiner Sprache tritt dabei so frei, ungesucht und einfach daher,
aß man oft kaum weiß, ob die ernste Schönheit des Ausdrucks oder die Tiefe des Ge-
dankens höhere Bewunderung verdient . . 7" (Jahresberioht über das höhere Schulwesen.)
Verlag von BG Teubner in Leipzig und Berlin
-
Briefe und Akten zur Geschichte
des Dreißigjährigen Krieges
Neue Folge
Die Politik Maximilians L von Bayern und seiner Verbündeten.
1618—1651. II Teil. I. Band 1623, 1624
Bearbeitet von Dr. Walter Goetz,
Professor an der Universität Tübingen.
Auf Veranlassung und mit Unterstützung Sr. Maj. des Königs von Bayern heraus-
geg. d. d. historische Kommission bei d. Kgl. Akademie d. Wissenschaften zu München.
[XVII u. 680 S.] Lex.-8. 1907. Geh. A 20.—
Die Aufgabe der Publikation ist: eine möglichst vollständige Beleuchtung der Politik und
Kriegsführung imilians I. von Bayern und seiner Verbündeten und von diesem Gesichtspunkte
aus Verbreitung neuen Lichts über den unendlich verwickelten Verlauf. des großen Krieges im
ganzen. Die mit dem vorliegenden Bande eröffnete (2.) Abteilung beginnt mit der Übertragung
der Kurwiürde auf Maximilian und wird ihr Ende erreichen mit dem Regensburger Karfürstentag
und dem Einbruch Gustav Adolfs in Deutschland. Für die erste Abteilung der Sammlung (1618—1622)
ist die Bearbeitung noch nicht völlig abgeschlossen: doch ist auf baldige an dieser Lücke
zu hoffen. Der zweite Band der zweiten Abteilung, die Jahre 1625—1627 umfassend, wigd in etwa
zwei Jahren erscheinen, g
„Was Goetz, der seine Befähigung zum Editor längst nachgewiesen, zu seiner Aufgabe be-
sonders befähigt, sind außer ganz hervorragendem Scharfsinn die Eigenschaften der Besonnenheit
und einer zähen Ausdauer, die ihn an keiner ungelösten Schwierigkeit vorübergehen läßt, Die Zahl
der von Goetz wörtlich oder in ausführlichem Exzerpt mitgeteilten Stücke bildet gleichsam das
feste Gerippe. Dadurch, daß Goetz mit erstaunlichem Überblick und Umblick das gesamte, jene
ergänzende und erläuternde Material (eher über als unter 2000 Aktenstücke ans im ganzen ı4 Ar-
chiven) in den Anmerkungen kritisch zusammengefaßt, stellt er jedes der 242 Hauptstücke erst in
seinen historischen Zusammenhang ein. Es ist eine schwere Fracht, die Goetz in den Anmerkungen
durchaus übersichtlich verstaut hat; die strenge geistige Durcharbeitung kommt dem Benutzer
überall zum Bewußtsein. Häufig orientieren diese Anmerkungen über einen ganzen Komplex von
Fragen, bilden geradezu Abhandlungen für sich.“ (Deutsche Literaturzeitung.)
Geschichte der römischen Kupfer-
prägung vom Bundesgenossenkrieg
bis auf Kaiser Claudius
nebst einleitendem Überblick
über die Entwicklung des antiken Münzwesens
Von Heinrich Willers.
Mit 33 Abbildungen im Text und 18 Lichtdrucktafeln. [XVI u. 228 S.] gr. 8.
1909. Geh. A ı2.—, in Halbfranz geb. A 15.—
Diese Monographie führt im ersten Abschnitt in großen Zügen die Entwicklung des antiken
Münzwesens bis auf Sulla vor und behandelt sodann im zweiten Abschnitt das römische Kupfer
vom Viertelunzenfuß auf Grund von mehr als tausend Wägungen, und im dritten die militärische
Kupferprägung zur Zeit der Kämpfe um die Alleinherrschaft. er senatorischen Kupferprägung der
Kaiserzeit bis Claudius ist der vierte Abschpitt gewidmet, wobei besonders die Fragen nach dem
Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kupferprägung unter Augustus, sowie die einzelnen Münzsorten,
besonders der augusteische As, auf Grund einer mit zahlreichen Wägungen belegten Beschreibung
aller unter Augustus in Rom geschlagenen Kupfermünzen eingehende Erörterung finden. Für Er-
bringung des sich besonders auf die Gegenstempel stützenden Nachweises, daß das senatorische
Kupfer der Kaiserzeit nicht Reichsmünze, sondern italische Landesmünze’ sein sollte, mußte das bis
auf Kaiser Claudius geprägte Kupfer mitherangezogen werden. Die Darstellung stützt sich überall
auf reiches Abbildungsmaterial, das abgesehen von 33 Textabbildungen auf 18 Licbtdrucktafeln dem
Werk beigegeben ist.
Hierzu Beilagen von B. 8. Teubner in Leipzig, die wir der Beachtung unserer Leser bestens
empfehlen. l
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