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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 12.1909"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


XII. JAHRGANG 1909 


NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE ZWANZIGSTER JAHRGANG 


Ee 


1909 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt 
des zwölften Jahrgangs 1909. 


Aufsätze. 


Hilliger, B., Alter und Münzrechnung der Lex Salica. Eine 
Anbikritike 3... 2a u a a ea ee 
Curschmann, Fritz, Über den Plan zu einem geschichtlichen Atlas 
der östlichen Provinzen des preußischen Staates . . . . 2... 
Bloch, Herm., Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. Teil 1 und 2 . 212 
Moeller, E. v., Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen und 
die Ivobrüderschaften . . . 2.2.2: En en rer. 
Schybergson, M. G., Heinrich Gabriel Porthan, ein Vertreter der 
vergleichenden Geschichtsforschung im 18. Jahrhundert . . .. . 
Bitterauf, Th., Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Kon- 
sorton 1805 -sT a T ai a a e wb ee we 


Kleine Mitteilungen. 


Fliedner, F., Zur Lage Roncaglias . . . . 2.2 2 2 2 2 2 220. 
Kentenich, G., Ein deutscher Parteigänger Arnolds von Brescia . . 
Samanek, Vincenz, Zur Beurteilung der Herrschaftsverhältnisse 
Kaiser Heinrichs VII. in Italien . . . 2... 22 2 2 er nee. 
Heeg, Jos., Zwei Briefe Samuel Pufendorfs an Johann Friedrich 
GODOT EE EE 
Mischler, E., Nachruf für Karl Theodor von Inama-Sternegg . 
Wahl, A., Nachruf für F. K. Wittichen. . . . .. 2 2 2 2 2 20. 
Sommerfeldt, G., Nachruf für Karl Lohmeyer. . . . . 2.2... 


Besprechungen. 


Acta Aragonensia. Hrsg. von H. Finke (R. Holtzman) . ..... 
Acta Borussica. Behördenorganisation Bd. 9 bearb. von Schmoller 
und Hintze (Seidler) . . . 2 22 ern n. 
Acta Tirolensia. Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs in Deutsch- 
land. Teil I. Hrsg. von H Wopfner (Goetze) e 
Agats, A., Der Hansische Baienbandel (Daenell) `, . . ». o 2.2... 


IV Inhalt. 


Akten, Ungedruckte, zur Geschichte der Päpste vornehmlich im 15., 
16. und 17. Jahrh. Hrsg. von L. Pastor, Bd. 1 (W. Köhler) . 
Albert, F. R., Der Briefwechsel Heinrichs von Einsiedel mit Guter, 
Melanchthon, Spalatin u. a. (0. Clemen). . 2 2 22 22 ren. 
Annales Marbacenses ed. H. Bloch (Simansfeld). . . 2 2 2 22 .. 
Beer, G. L., The origin of the British Colonial System (Darmstaedter) 
Bestimmungen aus dem Geschäftsbereich der Kgl. Preußischen 
Archivverwaltung (Lippert). . © 2 2 2 En ren 
Binz, G., Die Handschriften der öffentlichen Bibliothek der Univer- 
sität Basel (Goetze) . . . 2: 2 0 m on 
Bloch, H., Die Elsäseischen Annalen der Stauferzeit (Simonsfeld) 
Brader, D., Bonifaz von Montferrat (Hadank) . . . 2 > 2 2220. 
Brennwald, Heinrich, Schweizerchronik Bd. 1 hrsg. v. R. Lugin- 
bübl (Dir) = 5 42 3 E ee nd 
Bretholz, Das mährische Landesarchiv (Lippert). . . » 2 2 22.0. 
Briefwechsel des Herzogs Friedrich Christian zu Schleswig-Holstein- 
ee u Hrsg. von H. Schulz (R. Kayser) . 
- Caro, G., Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden. Bd. 1 (Puntschart) 
a R., Österreichs innere Geschichte von 1848 —1907. Bd. 1. 
(P Henes ne ee ee Are ee der ch 
Cichorius, C., Untersuchungen zu Lucilius (Mau) . . . . 2.22 a. 
Circourt, Adolphe de, Souvenirs d'une Mission à Berlin publ. p. 
G. Bourgin (Kaufmann)... a 
Dähnhardt, O., Natursagen (Mogk) . . 2 2 2 em nen 
Dagget, St., Railroad Reorganization (Darnstaedter) . . . 2.2... 
Davenport, F. G., The economic development of a Norfolk manor 
RER EE EE EE er ee en Be 
Ebstein, W., Dr. Martin Luthers Krankheiten (Baas). . . . .... 
Egelhaaf, G., Geschichte der neuesten Zeit (Salzer) . . . . 22... 
Erhard, O., Der Bauernkrieg in der gefürsteten Grafschaft Kempten 
(Goetze) A er Sie te e zur Se a a ee are a ee S 
Feret, P., La faculté de Theologie de Paris T. 6 (Grützmacher) . . . 
Fischer, E., Das Patriziat Heinrichs III. und Heinrichs IV. (H. Kro- 
Igel, ie Är Dt ut d gi ag ge E a er Ke a ae 
Fischer, G., Die Schlacht bei Novara (Liebe). -. - 2.2 2 2220. 
Friedjung, H., Österreich von 1848 bis 1860. Bd. 1 (P. Herre) 
Friedländer, M., Synagoge und Kirche in ihren Anfängen (R. Knopf) 
Gagliardi, E., Novara und Dijon (Liebe). . . 2 2 2 2 2 0020. 
Getffcken, J., Zwei griechische Apologeten (Hermelink).. . . 2... 
Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern (Loewe). . . . 2... 
Goetz, K. L., Staat und Kirche in Altrußland (Milkowiez). . . . . . 
Guibert de Nogent, Histoire de sa vie, publ. par G. Bourgin 
(Hellmann) e e we ee ee We 
Häbler, K., Geschichte Spaniens unter den Habsburgem Bd. 1 
E Hare SE re en ei, A ee aA EE 
Hampe, K., Urban IV. und Manfred (R. Sternteld). . 2 2 22.0. 


Inhalt. 


Hartmeyer, H., Der Weinhandel im Gebiet der Hanse (Daenell) . . 
Hermelink, H., Die Theologische Fakultät in Tübingen (Grützmacher) 
Hirn, J., Tirols Erhebung 1809 (0. Weber). . » 2 2 2 2 2 2 02... 
Hirsch, F., Das Tagebuch Dietrich Sigismund von Buchs (Haake). 
History, The Cambridge Modern. Vol. 3 (A. O. Meyer). . ..... 
Hohenzollernjahrbuch Jahrg. 12 (Haake) . -. -. . 2 2 2 2 2 2... 
Holtze, F., Geschichte der Stadt Berlin (Keußen) . . . 2.2... 
Hoogeweg, H., Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens 
AE o Ea a u ee an sa Be nd ur u Ar u Br ee a a 
Houze, E., L’aryen et l'anthropologie (Bernheim). . . » 2 2 2.2... 
Hus, Joh., Opera ed. Flaishans und Komínková (Hermelink) . . . . . 
Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandesarchivs 
(Eippert) a aa. wer a e A e er dr Dre 
Jorga, N., Geschichte des osmanischen Reiches. Bd. 1 (Manguld) . 110 
Kaemmel, O., Die Besiedelung des deutschen Südostens (Vancsa) . . 
Kasasis, N, Griechen und Bulgaren im 19. und 20. Jahrhundert 
(Mangold). 2. cu in. er ar Bine ec ër er lt Ta 
Katalog der Stadtbibliothek in Köln. Abt. Rheinische Geschichte 


Bd? E EE a ar re a ee 
Kern, O. und £., Carl Ottfried Müller. Lebensbild in Briefen an 
seine Eltern Immisch) er er A nie ee Bee. er Bari edle ee e 


‘Knapp, H., Die Zehnten des Hochstifts Würzburg (v. Schwerin). . . 
Knoke, F., Neue Beiträge zu einer Geschichte der Römerkriege in 
Deutschland (Nöthe). , ‘e 
Kolmer, G., Parlament und Verfassung in Österreich Bd. 5 (P. Herre) 
Kooperberg, L. M. G., Margaretha van Oostenrijk (Walther). . . . 
Kopfermann, P., Das Wormser Konkordat (Hofmeister). . . . .. . 
Kraus, V. v., Deutsche Geschichte im Ausgange des Mittelalters 
Bd b AUCH. ne eva e A a a re A 
Krumbacher, K., Populäre Aufsätze (F. Hirsch). . . . 2.2.2... 
Krusch, B., Geschichte des Staatsarchivs zu Breslau (Lippert). . . . 
Kunz, H., Die Sehlacht von Wörth (Schmitt) . . 2 2 2 2 2 220. 
Kusej, J. R., Joseph I. und die äußere Kirchenverfassung Inner- 
österreichs (v. Sibik). . - 2: 22 m m Er rn 
Lappe, J., Die Bauernschaften der Stadt Geseke (Th. Knapp) . . . . 
Lepp, F., Schlagwörter des Reformationszeitalters (Goetze) . . . . . 
Lippert, W., Maria Theresia und Kurfürstin Maria Antonia von 
Sachsen (Ziekursch) kl, a ee ee a Na E A 
Loewe, V., Bibliographie der Hannoverschen und Böaunschweigischen 
Geschichte Haaa u Er Ber BI ee er deg ër e 
Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen Bd. 1. 3. Aufl. 
(Simson) r An are ee ar ei he de 
Mamlock, G. L., Friedrich des Großen Korrespondenz mit Ärzten 
(Weber was, a Gar an a a ee ee éi É ë 
Marre, W., Die Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft 
Mark (Rörig) 


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139 
138 


149 


VI Inhalt. 


Seite 
Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums zu Herborn. Hrsg. 
von G. Zedler und H Sommer (Keußen) . . .» 2 22 2 22.0. 585 
Meinardus, O., und R. Martiny, Das neue Dienstgebäude des Staats- 
archivs zu Breslau (Lippert) . . . 2 2 2 2 2 Er ren 457 
Meinecke, F., Weltbürgertum und Nationalstaat (Ziekursch) . 305 
Mergentheim, Die Quinquennalfakultäten pro foro NEES 
(Schlinge) se H. Agut u a an cet A A e E e Ae 586 
Meyer, Chr., Geschichte der Stadt Augsburg (Keußen) . 577 
Mißlack, J., Politik Kursachsens im deutschen Fürstenbunde 
(Ziekursch): s d seana S e E Ne sa re e ee E e 592 
Monod, G., Jules Michelet (Holtzmann) . . 2 2 22 22200. 151 
Moser, M., Der Lehrerstand des 18. Jahrh. im vorderösterreichischen 
Breisgau (G. Müller). . . =»: aa a ae 692 
Müller, F. W., Die elsässischen Landstände (v. Borries) . .. ... 677 
Nase, J., Die Ortsbestimmung für Aliso und Teutoburg (Nöthe). . . 408 
Nöthe, H., Die Drususfeste Aliso (0 Langer) . . s.s 2.2 22020. 569 
Peisker, J., Neue Grundlagen der slavischen Altertumskunde 
(Sechter) a wa et Bee we ne ee ee A 570 
Pfannmüller, G., Jesus im Urteil der Jahrhunderte (Heinrici) . . . 265 
Pirenne, H., Qu'est-ce qu'un homme lige? (G. Seeliger) . . . . . .» 570 
Pomerania. Eine pommersche Chronik aus dem 16. Jahrh. Hrsg. 
von G. Gaebel Bd. 1 und 2 (Simson)... . . FEED TE 684 
Poupardin, R., Les institutions politiques et administratives des 
prineipautes Lombardes (Caspar) . . . 2 2 2 2 2 220 enn. 411 
Preuß, H., Die Entwicklung des an Städtewesens Bd. 1 
(Hashagen) EI er An Re ae San ar Ha a lea a a a aan N a 107 
Pribram, K., Geschichte der österreichischen Gewerbepolitik Bd. 1 
ET WEEN EECHER EE 436 
Quellen zur lothringischen Geschichte Bd. 9. Cahiers et Dolsances 
Bailliages de Boulay et de Bouzonville (Wahl). . . 22220. 698 
Recueil des actes du comité de salut public. T. 17 publ. par 
F. A; Aulard (Wahl). „0%. 8 2 u nen ie ca A 593 


Regesta Habsburgica. Abt. 1 bearb. von H. Steinacker (Steinherz) 316 
Regesta pontificum Romanorum. Italia pontificia Vol. 2 und 3 


ed. P. F. Kehr (Schmitz-Kallenberg) . . » . 2 2 2 02 nn ne. . 140 
Regesten der Bischöfe von Straßburg Bd. 1 Teil 2 bearb. von 
Wentzke (Simonsfeld). . . 2 2 2 20 a a e 413 
Rietschel, S., Untersuchungen zur Geschichte der germanischen 
Hundertschaft. Teil I (Seeliger) . . 2: 2 2 20 nen. 98 
Ritschl, O., Dogmengeschichte des Protestantismus. Ba. 1 (Grütz- 
macher) a. na te ar u ai er ee ee e 147 
Roedder, Zur Geschichte des Vermessungswesens Preußens (Cursch- 
MANAJ ee er ee ec anne RTL EUR 434 
Roscher, W., Politik. 3. Aufl. (Rehm) . . 2.2. 2 2 2 222200. 137 
Rümelin, G., Kanzlerreden (Hashagen) . . . . 222 2 02. 131 


Salomon, F., Die Deutschen Parteiprogramme (Kaufmann) . . .. . 471 


Inbalt. vu 


. Seite 
Schäffle, A. E. Fr., Abriß der Soziologie (Bernheim). . . . .. .. 94 
Schubert, Hans, Eine Lütticher Schriftprovinz (Bretholz). . . . . . 312 
Schulze, Friedr., Die Franzosenzeit (Herrmann) `... . 470 
Schwerin, C. Frhr. v., Die altgermanische Hundertschaft (Seeliger) . 98 
Schwerin, C. Frhr. v., Zur Hundertschaftsfrage (Seeliger) . . . . . 98 
Senn, F., EEN des vidamies en France (E. Mayer) . . .. . 570 
Simon, Joh., Stand und Herkunft der Bischöfe der Mainzer Kirchen- 
provinz (Spangenberg) . 2 2 2 2 2 0 e e 314 
Soehn&e, F., Catalogues des actes d'Henri I" roi de France (R. Holtz- 
WENN): zé we ee re RR Dre Dei 142 
Sřbik, H. v., Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. 
bis Maria Theresia (Loewe) . . . 2 2 2 2 2 2 rer. 436 
Stavenow, L., Geschichte Schwedens (Arnheim) . . . 2 22.22 .. 289 


Steffens, W., Hardenberg und die ständische Opposition (Herrmaun). 594 
Tschamber, K., Der deutsch-französische Krieg von 1674—1675 


(O Webern EENEG 589 
Visitationsberichte der Diözese Breslau: Archidiakonat Liegnitz 

Tl. 1. Hrsg. von J. Jungnitz (G. Maler) . . 2.2: 22000. 588 
Vormoor, Jos., Soziale Gliederung im Frankenreich (Spangenberg) . . 813 
Wappler, P., Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Refor- 

mationszeit (G. Müller). e e 583 
Warschauer, A., Mitteilungen aus der Handschriftenabteilung des 

Britischen Museums (Lippert). . . . o 22 2 2 0 en een. 457 
Wauer, E., Entstehung und Ausbreitung des Klarissenordens (Hermelink) 148 
Waxweiler, E., Esquisse d'une sociologie (Bernheim). . . . 2... . 92 
Weidner, F., Gotha in der Bewegung von 1848 (Kaufmann). . . . . 565 
Wenck, Älteste Geschichte der Wartburg. — Die heilige Elisabeth. — 

Geschichte der Landgrafen und der Wartburg (Hampe). . . . . . 426 
Wendt, H., Die Steinsche Städteordnung in Breslau (Ziekursch) . . . 563 


Willcock, J., A Scots Earl in Covenanting Times (A. O. Meyer) . . 587 
Witt, Johan de, Brieven uitg. door G. W. Kernkamp (Mentz). . . 469 
Wopfner, H., Die Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters (Rörig) . 115 
Ziekursch, J., Das Ergebnis der Friderizianischen Städteverwaltung 
(Herrmann): were: care ee ee ee ae er ee E 438 
Zoepf, L., Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert (Schmeidler) . 570 


Nachrichten und Notigen. 


Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
Badische Historische Kommission 156. — Historische Kommission bei 
der Kgl. Bayrischen Akademie der Wissenschaften 134. 478. — 
Historische Kommission für Hessen und Waldeck 477. — Kommission 
für neuere Geschichte Österreichs 155. — Historische Kommission für 
die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt 474. — Metzer Bezirks- 
archiv 133. — Monumenta Germaniae Historica 446. — Versammlung 
Deutscher Historiker in Straßburg 450. 


VNI Inhalt. 


Zeitschriften: 446. 472. 

Preisaufgaben: 113. 158. 452. 

Erwiderungen: H. Simonsfeld 158. — C. Schambach 159. — H. Knapp 
480. 

Personalien: 136. 158. 319. 452. 567. 

Todesfälle: Egli 136. — Ernst von Halle (Levy) 568. — Hilty 568. — 
v. Inama-Sternegg 453. — v. Laubmann 567. — Lohmeyer 456. — 
Mahrenholz 320. — Mau 320. — Muther 568. — v. Pelet-Narbonne 
668. — Joh. Nep. Sepp 567. — Schaarschmidt 136. — P. v. Stälin 
320. — Vollers 136. — Walcker 136. — Ernst aus’m Werth 320. — 
Wickhoff 320. — F. K. Wittichen 456. 

Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Oberbibliothekar 
Dr. Oskar Maßlow in Bonn. 


Über den Plan zu einem geschichtlichen Atlas der 
östlichen Provinzen des preußischen Staates. 


Von 
Fritz Curschmann. 


Jünger als alle übrigen Spezialdisziplinen der Geschichts- 
wissenschaft ist die moderne, kritische Richtung der historischen 
Geographie.” Sie verdankt ihre Entstehung erst den Mitarbeitern 
an den beiden ersten, und bis jetzt einzigen, großen geschicht- 
lichen Kartenwerken deutscher Territorien, die wir besitzen: dem 
geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz und dem historischen Atlas 
der österreichischen Alpenländer. 

Gemeinsam ist beiden Werken der methodische Grundsatz 
daß es in der historisch-geographischen Forschung nötig ist, rück- 


1! Die folgenden Ausführungen geben, in stellenweise etwas erweiterter 
Form, einen Vortrag wieder, der im August auf dem internationalen Historiker- 
kongreß in Berlin gehalten wurde. Sie beanspruchen nicht mehr als eine 
Skizze zu sein. Vielerlei, was sicher ein historischer Atlas des östlichen 
Preußen — kommt er einmal zur Ausführung — berücksichtigen müßte, 
konnte noch nicht berührt werden, ich denke z. B. an die Frage der Dar- 
stellung der Gerichtsverfassung in neuerer Zeit, der militärischen Landes- 
einteilung, der Domänenämter. Auf die Benutzung der Archive, die schon 
zur Aufstellung eines endgültigen Planes nötig wäre, habe ich grund- 
sätzlich verzichtet, nur einige Erinnerungen wurden verwertet. Ebenso 
konnte ich an eine vollständige Heranziehung der Literatur einstweilen 
nicht denken; schon das zu erreichen, was ich benutzt habe, machte in 
Greifswald, wo ich schreibe, die größten Schwierigkeiten. Finden sich trotz- 
dem ziemlich zahlreiche Literaturangaben in den Anmerkungen, so sollen 
sie dennoch nur Stichproben sein und einen Begriff davon geben, was sich 
bereits dem leichter zugänglichen Material entnehmen läßt. 

? Über den gegenwärtigen Stand der historisch-geographischen For- 
schung hat erst vor kurzem H. Beschorner in dieser Zeitschrift Bd. IX (1906) 
LP. gehandelt. Auf seinen Aufsatz, Wesen und Aufgaben der historischen 
Geographie, verweise ich für das Folgende, ich kann hier nur weniges her- 
vorheben, was speziell für meinen Gegenstand von Bedeutung ist. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 1 


2 Fritz Curschmann. 


läufig zu arbeiten und von dem besser bekannten Neueren ausgehend, 
das weniger bekannte Ältere zu erschließen. Sie beginnen daher 
ihre Arbeit um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts, d. h. 
zu der Zeit, als auf der einen Seite politische Vorgänge, auf der 
anderen die moderne Bureaukratie historisch Gewordenes aufs tiefste 
umgestaltete und oft bis zur Unkenntlichkeit veränderte. Der 
Rheinische Atlas! wurde eröffnet durch zwei Übersichtskarten 
(1: 500000), die die Verwaltungseinteilung in französischer Zeit 
(1813) und die Neueinteilung des Landes nach der endgültigen 
preußischen Besitzergreifung (1818) darstellen. Es folgte, bearbeitet 
von Wilhelm Fabricius, eine Reihe von Blättern (1: 160000), die 
die politische Einteilung des Rheinlandes im Jahre 1789 wieder- 
gibt. Ein ausführlicher Textband macht die Karte rückwärts bis 
gegen das Ende des 16. Jahrhunderts benutzbar. Dem weiteren 
Vordringen der Arbeit in die ältere Zeit, bis ins Mittelalter, stellten 
sich einstweilen unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg, 
und man ging daher, um Erfahrungen für ihre Fortsetzung zu 
sammeln, zur monographischen Behandlung einzelner kleiner land- 
schaftlicher Abschnitte über (Hochgericht Rhauen, Fürstentum 
Prüm). Vom historischen Atlas der österreichischen Alpenländer 
ist bis jetzt nur die erste Lieferung erschienen?, sie enthält 12 
Sektionen einer Landgerichtskarte. Trotzdem darf das Werk, das 
unter der Leitung des seit kurzem verstorbenen Grazer Geographen 
Eduard Richter bearbeitet wurde, besonderes Interesse beanspruchen. 


ı Die Vorarbeiten zum Rheinischen Atlas begannen 1887 mit der Aus- 
arbeitung einer kurzen Denkschrift durch den Bonner Rechtshistoriker Loersch, 
abgedruckt: Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 13. H. S. 95—99, 
über die Fortschritte der Arbeit und die angewandte Methode berichtet 
J. Hansen, Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz, Verhandl. des 14. deut- 
schen Geographentages zu Köln 1903 (Berlin 1903) S. 236 ff. Eine genaue 
Übersicht der bisher erschienenen Karten und Erläuterungsbände gibt H. Be- 
schorner a. a. O. S. 19ff. Nachzutragen ist als seitdem erschienen: W. Fa- 
bricius, Das Hochgericht auf der Heide (Die Wildgrafschaft zwischen Ober- 
stein, Meisenheim, Lauterecken u. Kusel), Westdeutsche Zeitschrift XXIV 
(1905) 101—200. 

2? Historischer Atlas der österreichischen Alpenländer, herausg. v. der 
kais. Akademie der Wissenschaften in Wien, I. Abteilung, Die Landgerichts- 
karte, bearbeitet unter Leitung von weil. Eduard Richter. I. Lieferung: 
Salzburg (von Eduard Richter), Oberösterreich (von Julius Strnadt), Steier- 
mark (von Anton Mell u. Hans Pirchegger), 12 Kartenblätter und ein Heft 
Erläuterungen. Wien 1906. 


Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 3 


In doppelter Beziehung hat Richter sich hervorragende Verdienste 
um die Förderung der historisch-geographischen Arbeitsmethode 
erworben: Er erhob zuerst die grundsätzliche Forderung, daß keine 
geschichtliche Karte ohne Geländedarstellung erscheinen dürfe, 
und zweitens stellte er als ein neues Ideal die historische Ent- 
wicklungskarte auf. Entgegen einem sonst feststehenden Grund- 
satze, daß die Karte nur den Zustand eines bestimmten Zeit- 
punktes darzustellen vermöge, wollte er die historische Entwick- 
lung territorialer Gebilde auf den Blättern seiner Landgerichts- 
karte vorführen.: Das war möglich, weil die in der Regel seit 
dem ausgehenden Mittelalter durch Grenzbeschreibungen gut be- 
kannten Landgerichte zwar oft geteilt worden sind, die einmal 
bestehenden Grenzen aber — die alten Umfangsgrenzen sowohl 
wie die neuen Teilungslinien — in der Regel nie wieder Ver- 
änderungen erfahren haben. So umfassen die österreichischen 
Karten einen Zeitraum von ungefähr 6 Jahrhunderten. Für sein 
‚Arbeitsgebiet hat Richter mit diesem Vorgehen sicherlich einen 
sehr glücklichen Griff getan, ob es sich für andere Kartenwerke 
wird wiederholen lassen, muß man abwarten. 

Den beiden bereits vorhandenen historischen Atlanten wird 
sich in absehbarer Zeit als dritter ein bairischer Atlas! hinzu- 
gesellen, dessen Bearbeitung seit kurzem in Angriff genommen 
worden ist. Man plant hier zunächst die Herstellung einer poli- 
tischen Karte von 1802, die zeigen soll, aus welchen Territorien 
ın napoleonischer Zeit der heutige bairische Staat zusammen- 
gewachsen ist. Sodann soll eine der österreichischen Land- 
gerichtskarte entsprechende Karte der Pfleggerichte entworfen 
werden. Karten zur kirchlichen Geographie und solche, die die 
organisatorischen Veränderungen in der Begrenzung der Verwaltungs- 
und Gerichtsbezirke veranschaulichen, werden folgen. Für das Vor- 
dringen ins Mittelalter läßt sich einstweilen ein bestimmter Plan 
noch nicht aufstellen, zunächst ist hier nur die monographische 
Behandlung einzelner Territorien ins Auge gefaßt. 

Von verschiedenen anderen historischen Kartenwerken, die 
teils geplant, teils bereits in den Vorbereitungen begriffen sind, 
ist ein Atlas der Provinz Hannover besonders dadurch-bemerkens- 


1 Th. von Karg-Bebenburg wird ihn herausgeben. Näheres in seinem 
Aufsatze, Aufgaben eines hist. Atlasses für das Königreich Bayern, Forsch. 
z. Gesch. Bayerns XIII (1905) S. 237 ff. 

j* 


4 Fritz Curschmann. 


wert, weil er stark mit der Benutzung handschriftlicher Karten 
des 18. Jahrhunderts rechnet.! Beabsichtigt sind auch noch histo- 
rische Atlanten für das Großherzogtum und die Provinz Hessen, 
ohne daß etwas Näheres bisher bekannt geworden ist.? 

Eine besondere Stellung, was die Förderung historisch -geo- 
graphischer Arbeit angeht, nehmen die Provinz und das König- 
reich Sachsen ein. Bereits vor 25 Jahren (1883) begann man in 
der Provinz Sachsen auf Anregung des inzwisehen verstorbenen 
Quedlinburger Oberbürgermeisters Brecht eine umfassende Flur- 
forschung.” Die gesamten Katasterkarten der Provinz wurden 
durchgearbeitet und alles sprachlich oder geschichtlich Wertvolle, 
das man fand, auf Meßtischblätter (1 : 25000) handschriftlich ein- 
getragen. Diese Karten enthalten daher jetzt: die heutigen und 
eventuell abweichenden älteren Gemarkungsgrenzen, Wüstungen, 
alte, heute verschwundene Wege, Landwehren, Verwallungen und 
Ringwälle, schließlich auch die Flurnamen, soweit ihre Eintragung 
möglich war. Außer diesen nur handschriftlich vorhandenen soge- 
nannten bearbeiteten Meßtischblättern? sollen besondere Wüstungs- 
verzeichnisse für die einzelnen Landesteile herausgegeben werden. 
Erschienen sind davon bisher drei, für das Eichsfeld, den Nord- 
thüringgau® und die Kreise Jerichow.‘ Durch solche Vorarbeiten 
gewann man eine außerordentlich feste Grundlage für alle weiteren 

IJ Kretzschmar, Der Plan eines historischen Atlasses der Provinz 
Hannover. Ztsch. d. hist. Vereins f. Niedersachsen Jg. 1904 S. 391 ff. 

7 Beschorner a. a. O. S. 21. 

3 Einen kurzen Bericht über das Unternehmen hat Brecht selbst anf 
- der Tagung des Gesamtvereins deutscher Geschichts- und Altertumsvereine 
in Blankenburg (1896) gegeben, vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins 
XLIV (1896) 142 ff. 

4 Nur gelegentlich ist einmal ein Stück eines solchen Meßtischblattes 
als Probe reproduziert worden, als Beilage zu H. Beschorners Denkschrift 
über die Herstellung eines historischen Ortsverzeichnisses für das König- 
reich Sachsen. Dresden 1903. 

6 Bearbeitet durch L. von Wintzingeroda-Knorr, behandelt ein Gebiet 
außerhalb des Gebietes des historischen Atlasses, von dem hier die Rede ist. 

$ Gustav Hertel, Die Wüstungen im Nordthüringgau (Gesch.-Quellen 
d. Prov. Sachsen XXXVIIT) Halle 1899, vgl. dazu auch Hertel, C'hronolog. 
Verzeichnis der Wüstungen im Nordthüringgau, Magd. Gesch. Bi. XXXIV 
(1899) 190 ff. 

7 G. Hertel, Wüstungen im Jerichowschen, Magd. Gesch. Bl. XXXIV 
(1899) 206 ff. In Vorbereitung ist ein Wüstungsverzeichnis der Altmark, das 
W. Zahn herausgeben wird. 


Über den Plan zu einen: geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 5 


historisch-geographischen Arbeiten, die bereits mehrfach nützliche 
Verwendung gefunden hat, besonders bei der Herstellung von 
Kreiskarten historischen und kunstgeschichtlichen Inhaltes, die 
man den einzelnen Heften der Kunstinventare beigab. 

Auch im Königreich Sachsen hat man sich zur Aufstellung 
eines näheren Planes für den beabsichtigten geschichtlichen Atlas 
bisher noch nicht entschließen können, um so mehr aber die 
topographische und agrarhistorische Einzelforschung gefördert.' 
Bereits sind sämtliche Flurkrokis der älteren Katasteralvermessung? 
aus der Zeit vor der Zusammenlegung mechanisch reproduziert 
und so der historischen Forschung leichter zugänglich gemacht”, 
ein Flurkartenatlas, der die Besiedelungsgeschichte des Landes 
außerordentlich klären wird, soll aus diesem Material zunächst 
herausgegeben werden 7 Gleichzeitig wird mit Eifer und auf sehr 
breiter Grundlage an der Herstellung eines sächsischen Orts- 
lexikons gearbeitet.° Historisch-geographische Beschreibungen der 
Bistümer Meißen und Merseburg sind in absehbarer Zeit zu er- 
warten. Schließlich ist die Erforschung des älteren Kartenmaterials, 
wie eine vorläufige Veröffentlichung H. Beschorners, ein Abriß 
der sächsischen Kartographie’, zeigt, hier weiter gediehen als in 
irgendeinem anderen Lande. 


1 Über die Arbeiten dieser Art, die im Königreich Sachsen im Gange 
sind, überreichte die hist. Kommission den Teilnehmern am Dresdener 
Historikertage 1907 einen eingehenden Bericht: Die bistorisch-geographischen 
Arbeiten im Königreich Sachsen. Im Auftrage der Kgl. sichs Kommission für 
Gesch. zusammengestellt von R. Kötzschke, H Beschorner, A. Meiche, R. Becker. 

» Vgl. über sie in der eben zitierten Schrift S. ö2ff. H. Beschorner, 
Die Flurkrokis und ihre Vervielfältigung. Die erste einheitliche Kataster- 
vermessung Sachsens fand, nachdem Vorarbeiten bereits Ende des 18. Jahrh. 
begonnen hatten, zwischen 1835—1842 statt. 

® Einstweilen sind von den reproduzierten Flurkrokis je zwei Exemplare 
hergestellt worden, das eine wird im Seminar für Landesgeschichte und 
Siedlungskunde an der Universität Leipzig, das andere im Hauptstaats- 
archiv zu Dresden aufbewahrt, vgl. Beschomner a. a. O. S. 60. 

* Rudolf Kötzschke wird ihn bearbeiten, über den Plan vgl. seine Aus- 
führungen, Hist.-geograph. Arbeiten S. 62ff. 

5 Mit der Herausgabe ist A. Meiche betraut, über Anlage und Vor- 
arbeiten des Werkes handelt er Hist.-geograplı. Arbeiten S. 68 ff. 

$ Sie werden von R. Becker bearbeitet, Hist.-geograph. Arbeiten S. 74 ff. 

` H Beschorner, Gesch. der sächsischen Kartographie im Grundriß. 
Leipzig 1907. S. 6 wird angedeutet, daß die vorliegende Arbeit nur der 
Vorläufer einer größeren über denselben Gegenstand ist. 


6 Fritz Curschmann. 


So hat die moderne historisch-geographische Forschung im 
Westen und Süden bereits verheißungsvoll begonnen, in ver- 
schiedenen Landschaften Mitteldeutschlands hat man Pläne auf- 
gestellt oder Vorarbeiten in Angriff genommen. Allein der Nord- 
osten ist bisher leer ausgegangen. Hier steht meine eigene historisch- 
geographische Arbeit über das Bistum Brandenburg! bisher 
noch vereinzelt da” Die Absichten meiner Auftraggeber glaube 
ich in dem Buche im wesentlichen erfüllt zu haben, für mich selbst 
aber ist eins der Hauptergebnisse dieser praktischen historisch- 
geographischen Arbeit die Überzeugung, daß die isolierte Behand- 
lung eines mittelalterlichen territorialen Gebildes nicht berechtigt 
ist. Nur wenn man von der neueren Zeit rückwärts schreitend 
bis zum Mittelalter die historisch-topographische Entwicklung 
verfolgt, wird man zur gewünschten Klarheit über die ältere Zeit 
kommen, gleichgültig, ob man staatliche oder kirchliche Grenzen 
bearbeitet. 

Der augenblickliche Stand der historisch-geographischen For- 
schung scheint also zu einer Ausdehnung der Arbeit auf den 
Nordosten aufzufordern, denn es ist klar, daß sich die alten Pro- 
vinzen Preußens einer wissenschaftlichen Bewegung, die fast das 
ganze übrige Deutschland bereits erfaßt hat, auf die Dauer nicht 
verschließen können. Sicherlich ist aber auch der günstige Augen- 
blick zum Beginn der Arbeit gekommen, denn dank der Arbeiten 
im Rheinlande und in Österreich ist die Methode der historisch- 
geographischen Forschung so weit entwickelt, daß, wer heute die 
Vorbereitungen zu einem neuen geschichtlichen Atlas beginnt, nicht 
mehr zu befürchten braucht, er werde allzusehr in die Irre gehen. 

Das Gebiet, das ein historischer Atlas des östlichen Preußen 
zu behandeln hätte, ganz genau zu bestimmen, ist nicht einfach. 
Ich möchte mich daher einstweilen auf einige kurze Andeutungen 
beschränken. Der Atlas muß m. E. umfassen: die alten Provinzen, 
Brandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen, weiter Schlesien 
und auch Posen. Links der Elbe gehört natürlich die Altmark 


! Fritz Curschmann, Die Diözese Brandenburg. Untersuchungen z. 
hist. Geographie u. Verfassungsgesch. eines ostdeutschen Kolonialbistums 
(mit 2 Karten). Veröffentlichungen des Vereins für Gesch. d. Mark Branden- 
burg. Leipzig 1906. 

? Für das Bistum Cammin hat M. Wehrmann eine ähnliche Arbeit 
übernommen. 


Über den Plan zu einem geschicht). Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 7 


noch dazu, und auf beiden Ufern des Flusses das Herzogtum 
Magdeburg, dessen Gebiet sich wie ein Keil zwischen die Mittel- 
und Altmark schiebt. Einige Schwierigkeiten wird die Abgrenzung 
gegen Sachsen machen. Vom rein wissenschaftlichen Standpunkte 
aus wäre es zweifellos am richtigsten, dem geplanten sächsischen 
Atlasse bliebe das gesamte alte kursächsische Gebiet, also der 
ganze Süden der heutigen Provinz Sachsen vorbehalten. Sollte 
man in Sachsen zu dieser Ausdehnung des Arbeitsgebietes aber 
nicht bereit sein — einstweilen denkt man dort nur an einen 
Atlas des heutigen Königreichs — so müßte der preußische Atlas 
weitergreifen, bis zur jetzigen sächsisch-preußischen Grenze.! 

Ist sein Gebiet einigermaßen genau bestimmt, so fragt es 
sich jetzt, was sind die Hauptaufgaben eines historischen Atlasses 
der östlichen Provinzen des preußischen Staates, wie hat die Arbeit 
zu beginnen? | 

Die östliche Hälfte Preußens ist aus wenigen älteren Staaten 
zusammengewachsen. Eine Staatenkarte, wie sie in dem politisch 
tausendfach zersplitterten Gebiete des Rheinlandes als Grundlage 
für den historischen Atlas am Platze war, würde im Osten der 
weiteren Forschung wenig Hülfe bieten. Es ist klar, ein preußischer 
Atlas muß sich den österreichischen zum Vorbilde nehmen und 
von einer Karte der Gerichts- und Verwaltungsgebiete ausgehen. 
Zuerst wäre also zu entscheiden, welche Bezirkseinteilung die 
erste Karte darstellen soll. 

Drei Eigenschaften müssen diesen Bezirken innewohnen, die 
von den alten österreichischen Landgerichtssprengeln in geradezu 
idealer Weise erfüllt wurden: 

1. Die Bezirke dürfen nicht zu groß sein, denn ein dichtes 
Netz von Grenzen soll als Grundlage für die weitere Arbeit das 
Land überspannen. 

2. Die Bezirke müssen in neuerer Zeit, etwa um die Wende 
des 18. und 19. Jahrhunderts, noch bestanden haben, denn man 
muß von einer Zeit ausgehen, in der sich die Grenzen ihrem 
vollen Umfange nach ganz zweifelsfrei bestimmen lassen. 

3. Die Bezirke müssen möglichst alten Ursprungs sein, damit 
man hoffen kann, daß ihre Grenzen auch wirklich in alte Zeiten 
zurückleiten. 


' In diesem Falle würde dann auch das Herzogtum Anhalt noch mit 
zu behandeln sein. 


BH 


g Fritz Curschmann. 


Die Gerichtsbezirke des 18. oder beginnenden 19. Jahrhunderts 
bieten offenbar keine geeignete Grundlage, denn in einem Lande, 
wo jeder Rittergutsbesitzer eine Patrimonialgerichtsbarkeit über 
seine Untertanen ausübt, ist die Zersplitterung der Untergerichte 
bis zum äußersten getrieben. Die Sprengel der Obergerichte da- 
gegen sind unzweifelhaft zu groß, um als die gesuchte Grundlage 
zu dienen.’ In den Kreisen dagegen, dieser altbrandenburgischen 
Verwaltungseinteilung, wird man sie finden. 

Blickt man zurück in die Zeit nach der vorläufig vollzugenen 
Germanisierung und Christianisierung des ostelbischen Deutsch- 
lands, so findet man als die unteren Bezirke der Staatsverwaltung, 
die um diese Zeit natürlich auch Gerichtsbezirke waren, in Branden- 
burg Vogteien?, in den Gebieten des polnischen Reiches, die der 
Atlas zu behandeln haben wird, in Schlesien und in der heutigen 
Provinz Posen Kastellaneien?, in Pommern den Kastellaneien wohl 
wesensgleiche Burgbezirke*, im Ordenslande Komtureien.’ 


! Zur Veranschaulichung dieser Tatsache sei erwähnt, daß es zu Ende 
des 18. Jahrhunderts in Brandenburg drei Obergerichte gab: das Kammer- 
gericht zu Berlin, das altmürkische OÜbergericht zu Stendal, die neumärkische 
Regierung zu Küstrin; ebenfalls drei Obergerichte bestanden in Schlesien: 
die Oberamtsregierungen zu Breslau, Glogau, Brieg; während sich Pommern, 
Ost- und Westpreußen mit je zwei Obergerichten begnügen mußten. 

? Die beste Zusammenstellung über die märkischen Vogteien bietet 
immer noch F. J. Kühns, Gesch. d. Gerichtsverf. i. d. Mark Brandenburg I 
(1865) $ 11 S. 101—133. Er zählt 32 Vogteien auf, Ergänzungen bietet 
S. Isascsohn, Gesch. d. preuß. Beamtentums I, 43 ff. 

H Neuling, Die schlesischep Kastellaneien bis zum Jahre 1250 (mit 
Karte). Ztsch. f. schles. Gesch. X (1870) 96 ff. stellt 86 schlesische Kastellaneien 
zusammen. F. Rachfahl, Die Organisation der (resamtstaatsverwaltung Schle- 
siens (Staats- u. sozialwiss. Forsch., herausg. v. G. Schmoller XII, 1) zäblt 
S. 84 Anm. 1 schon 57 schlesische Kastellaneien auf, aber immer noch mit 
dem ausdrücklichen Bemerken, daß die Liste nicht vollständig sei. Für den 
Bereich der heutigen Provinz Posen nennt Christian Meyer, Gesch. d. Prov, 
Posen (Gotha 1891) S. 45, 24 Kastellaneien, ich möchte aber auch hier be- 
zweifeln, ob das Verzeichnis vollständig ist. 

+ Sie werden seit der ältesten Zeit sehr häufig in den Urkunden er- 
wähnt, an einer systematischen Zusammenstellung aber fehlt es bisher. Die 
sorgsame Arbeit von L. Quandt, Ostpommern, seine Fürsten, fürstlichen 
Landesteilungen und Distrikte (Balt. Studien XVI H. 1 S. 97 ff. und H 2 
S. 41 ff.) behandelt nur den äußersten, heute größtenteils zu Westpreußen 
gehörigen, Teil des Landes. 

5 Eine genaue Zusammenstellung über diese Landeseinteilung Preußens 


Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der Det). Prov. des preuß. Staates. 9 


Nur in Preußen führt eine organische Entwicklung auf geradem 
Wege von den Komtureien über die Hauptämter zu den Kreisen 
des 18. Jahrhunderts.! Vögte und Kastellane dagegen verschwinden 
mit dem ausgehenden Mittelalter, oder, wo sie sich halten, ist ihre 
Stellung aufs äußerste herabgemindert. Exemptionen der Kirchen, 
Verleihung der Gerichtsbarkeit und fast aller staatlichen Rechte 
an die Grundherren, große wie kleine, haben ihren Wirkungskreis 
immer mehr eingeengt, und die Nachfolger der alten Vögte oder 
Kastellane sind schließlich nichts anderes mehr als Verwalter 
landesherrlicher Domänen, die allerdings — eine Erinnerung an 
alte Zeiten — nicht selten noch in dem ehemaligen Burgsitze 
ihren Mittelpunkt haben? 

Mehr Beständigkeit aber als die Rechtsbefugnisse der großen 
landesherrlichen Beamten scheinen ihre Verwaltungsbezirke be- 
wahrt zu haben. Der ständische Adel, der seinem alten Bezirks- 
haupte allmählich fast alle Macht entrissen hatte, hielt, wie es 
scheint, im altgewohnten nachbarlichen Landesverbande zusammen, 
und überall, wo man begonnen hat, die Dinge etwas näher zu 
betrachten, läßt sich eine Brücke schlagen zwischen den ältesten 
bekannten Bezirken ständischer Verwaltung und der ihr voran- 


gibt M. Toeppen, Historisch-comparative Geographie von Preußen (Gotha 
1858) S. 166ff., vgl. auch Taf. II in dem dazu gehörigen Atlas. = 

! Die Hauptämter entstanden zu Anfang des 16. Jahrhunderts nach 
der Umwandelung des Ordenslandes in ein weltliches Herzogtum, vgl. M. 
Toeppen, Hist.- comparative Geographie S. 259ff. und Atlas Taf. III; nach 
der Aufzählung S. 262f. bestanden 34 Haupt- und 5 Erbämter, sie entsprachen 
fast ohne Ausnahme den Amtsbezirken früherer Ordensbeamten: der Vögte, 
Pfleger und Hauskomture. Eine durchgreifende Neueinteilung des Landes 
fand dann erst wieder im 18. Jahrhundert statt: 1752 wurden in Ostpreußen 
10 landrätliche Kreise, jeder aus mehreren Hauptämtern bestehend, gebildet, 
vgl. Toeppen a. a. O. 819, dazu kamen dann später für die bei der ersten 
polnischen Teilung (1772) erworbenen Gebiete 2 Kreise im Ermeland, 7 Kreise 
im Bezirke der Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder und 4 Kreise 
im Netzedistrikt, vgl. Toeppen a. a. O. 322ff. und Atlas Taf. IV. Die Um- 
formung der Verwaltungseinteilung im 18. Jahrhundert behandelt außer 
Toeppen noch eine Spezialarbeit: Georg v. Frisch, Einteilung Ostpreußens 
im XVIII. saecl. in administrativer und juristischer Beziehung. Königsberg. 
Diss. 1879 mit Karte. 


? Über die Entwicklung in Schlesien, F. Rachfahl, Organisation der 
Gesamtstaatsverwaltung S. 68 ff, 


10 Fritz Curschmann. 


gehenden, damals längst zerstörten, landesherrlichen Bezirks- 
einteilung.' 

Am klarsten liegen die Verhältnisse in der Mark. Hier 
bilden die Landreitereien offenbar die Verbindung zwischen der 
alten und neuen Zeit. Der Landreiter war der Exekutivbeanıte 
des Vogtes.? Er hat seinen Herren überdauert, und in den Land- 
reitereien versammelte sich später der stündische Adel. Sie werden 
zu landrätlichen Kreisen und haben sich in dieser Form zum 
größten Teile fast unverändert bis ins 19. Jahrhundert erhalten.’ 
Nicht ganz so einfach und durchsichtig ist die Entwicklung in den 
anderen Provinzen, aber auch hier haben Friedrich Wilhelm I. und 
Friedrich der Große, als sie die brandenburgische Kreisverfassung 
über das ganze Bereich ihres Staates ausdehnten, an Bestehendes 


1 Ich kann mich für diese Annahme auf das Urteil verschiedener Forscher 
berufen: O. Hintze urteilt über die brandenburgischen Kreise (Acta Borussica, 
Behördenorganisation VI, 259): ‚Der Kreis ist seinem Ursprung nach ein 
ritterschaftlicher Communalrerband, dessen Absonderung auf uralten histo- 
risch-geographischen Zusammenhängen, nicht auf planmäßiger Einteilung zu 
administrativen Zwecken, beruht,“ vgl. auch Forsch. z. Brandenb. u. Preuß. 
Gesch. XVII (1905) 297. Vielleicht noch weiter geht Martin Hass, Forsch. 
7. Brandenb. u. Preuß. Gesch. XVIII (1905) 322 (Besprechung von Gelpke, 
Gesch. Entwicklung des Landratsamtes): „Außerdem ist diejenige territoriale 
Einteilung, die für die spätere, noch heute bestehende, Kreisverfassung 
maßgebend geworden ist, erheblich älter ala die ganze ständische Ver- 
fassung: sie reicht in der Hauptsache bis in die slawische Zeit zurück.“ 
Über die schlesischen Verhältnisse urteilt F. Rachfahl (Organisation d. Gesamt- 
staatsverwalt. Schlesiens S. 656): „Es besteht im großen und ganzen ein un- 
verkennbarer Zusammenhang in der Entwicklung vom slavischen Gau bis 
zum preußischen Kreise Friedrichs des Großen; freilich sind die Mittelglieder 
zwischen beiden, wenn auch bezüglich des Bezirkes im allgemeinen eine 
Kontinuität nachweisbar ist, dennoch in staatsrechtlicher Beziehung von 
großer Verschiedenheit.‘ 

? Ausführlich über den Landreiter S. Isaacsohn, Gesch. d Preuß. Be- 
amtentums I, 78#f. 

° Für die 6 altmärkischen Kreise von 1740 stellt O. Hintze (Acta Bo- 
russica, Behördenorganisation VI, 1 S. 355) die Übereinstimmung mit alten 
Landreitereien ausdrücklich fest. In der Neumark stimmen die 8 im Jahre 
1608 vorhandenen Landreiterbezirke (vgl. O. Behre, Gesch. d. Statistik in 
Brandenburg-Preußen S. 47) genau mit den landrätlichen Kreisen von 1815 
überein, und ebensolche Übereinstimmung findet wenigstens für eine größere 
Anzahl von Kreisen der Mittelmark statt: Oberbarnim, Niederbarnim, Teltow, 
Havelland = Beritt Spandau, Lebus = Beritt Müncheberg. 


t 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 11 


angeknüpft und die neuen Kreise aus den Distrikten Pommerns!, 
den Weichbildern Schlesiens® und den Hauptämtern Preußens® 
geformt? ` 

Diese historisch gewordene Kreiseinteilung hat ohne starke 
Eingriffe von außen bis ins zweite Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts 
bestanden. Damals wurde die gesamte Staatsverwaltung einer 
durchgreifenden Reorganisation unterzogen und in ihrem Verlaufe 
auch die Verwaltungseinteilung des Landes zum großen Teile um- 
gestaltet. Die alten Kammerdepartements® verschwanden, an ihre 
Stelle traten Provinzen und als deren Unterabteilungen Regierungs- 
bezirke. Über die nächstfolgenden Verwaltungsbezirke, die Kreise, 
bestimmte die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der 
Provinzialbehörden vom 30. April 1815’, daß in der Regel die 
alte Kreiseinteilung beibehalten werden sollte, nur wo sie für 
eine „gehörige Verwaltung unangemessen wäre, sollte mit mög- 
lichster Berüeksichtigung früherer Verhältnisse eine angemessene 
Einteilung neu bewirkt werden“. Die Anweisung ist pietätvoll, 
historisch gedacht, tatsächlich aber hat die Bürokratie mit rauher 
Hand an vielen Orten mehr zerstört, als wohl dringend notwendig 


! Die Verordnungen hierzu von 1723, Acta Borussica, Behördenorg. 
IV, 1 8.176 u. 183. 

? Die Verordnungen von 1741 und 1743, Acta Borussica, Behördenorg. 
VI, 2 S. 260 u. 541. 

° Die Neueinteilung Preußens erfolgte 1752, ein Entwurf dazu ist 
veröffentlicht: Acta Borussica, Behördenorg. IX, 553 ff. 

4 Ich mache hier darauf aufmerksam, daß eine vollständige Kreis- 
einteilung des ganzen preußischen Stastes nach dem Stande von 1753 Acta 
Borussica, Bebördenorg. IX, 553ff. abgedruckt ist. 

* Kurz zusammenfassend C. Bornhak, Preuß. Staats- und Rechtsgesch. 
(Berlin 1903) S. 376ff., über die neue Verwaltungseinteilung S. 379ff. Das 
grundlegende Gesetz ist die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der 
Provinzial-Behörden vom 30. April 1815. (Gesetz-Sammlung f. d. Preuß. 
Staaten Jg. 1815 Nr. 9 S. 85 ff. 

° Eine Zusammenstellung nach dem Stande von 1806 gibt Bornhak, 
Gesch. d. preuß. Verwaltungsrechts II, 306f. Der östliche Teil der Monar- 
chie zerfällt demnach in folgende Kammerdepartements: Ostpreußen, Litauen, 
Westpreußen, Bialystok, Plozk, Warschau, Kalisch, Posen, Pommern, Neu- 
mark, Kurmark, Magdeburg, Halberstadt-Hildesheim, Glogau, Bréslau. Sie 
entsprechen teils den späteren Provinzen (z. B. Westpreußen, Pommern), teils 
den Regierungsbezirken (z. B. Ostpreußen, Litauen). 

7 § 35 a. a. O. S. 91, 


12 Fritz Curschmann. 


gewesen wäre! Man hat manche Kreise bis zur Unkenntlichkeit 
verkleinert?, andere unter die Nachbarn aufgeteilt”, wieder andere 
aus Bruchstücken neu gebildet‘, kurz und gut, die Bezirkseinteilung 
in vielen Gegenden von Grund aus umgestaltet. Die Verordnungen 
über diese Veränderungen der Kreise liegen uns in den Amts- 
blättern der Regierungen vor. Sie gehen bis ins einzelnste, zählen 
gewissenhaft jeden Ort auf, der von einem Kreis in den anderen 
übergetreten ist, und bieten so das beste Material, die alte Ein- 
teilung wiederherzustellen. 

Als Grundlage für den historischen Atlas wäre also eine 
Kreiskarte des gesamten Gebietes der östlichen Provinzen nach 
dem Stande vor der Neuordnung in den Jahren 1815—1819 zu 
entwerfen. Ihre Herstellung wird keinerlei erhebliche Schwierig- 
keiten haben, denn Material jeder Art ist für diese Zeit bereits in 
großer Menge und Zuverlässigkeit vorhanden. Entscheidend für die 
Grenzgestaltung sind natürlich die schon erwähnten Regierungs- 
verordnungen. Aber sie genügen allein nicht, denn sie nennen 
nur die Orte, die aus einem Verwaltungsbezirk in den anderen 
übergetreten sind, d. h. also in der Regel nur Ortschaften in den 
Grenzstrichen. Zur Vervollständigung bedarf es lückenloser Orts- 
verzeichnisse. Sie liegen — ein glückliches Zusammentreffen — 
in Aufnahmen des statistischen Bureaus aus der Zeit unmittelbar 
vor und nach der großen Umgestaltung der Kreiseinteilung vor.® 
Die Karten, die neben diesem statistischen Material für die Kreis- 
karte zu berücksichtigen sein werden, stammen ebenfalls zum 
guten Teile aus dem statistischen Bureau, dessen topographische 


ı Eine Übersicht der neuen Kreiseinteilung bietet Bornhak, Gesch. d. 
preuß. Verwaltungsrechts III, 51 ff. 

? Z. B. Kreis Anklam in Vorpommern, der über die Hälfte seines Ge- 
bietes abgeben mußte, zum größten Teile zur Bildung des neuen Kreises 
Ückermünde. Der Kreis Insterburg in Ostpreußen blieb nur dem Namen 
nach erhalten, auf seinem Gebiete wurden 9 Kreise neu gebildet (Memel, 
Heidekrug, Niederung, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Insterburg, Gumbinnen, 
Stallupönen), für Darkehmen und Goldapp gab der alte Kreis Insterburg 
noch die gute Hälfte der Fläche her. 

3 So verschwanden von der Karte z. B. der Glin-Löwenbergsche Kreis 
in Brandenburg und der Osten-Blüchersche Kreis in Hinterpommern. 

4 Z. B. der Kreis Ückermünde. 

5 R. Boeckh, Die gesch Entwicklung der amtlich. Statistik d. preuß. 
Staates, erwähnt Ortschaftsverzeichnisse von 1810 (5. 35) und 1817—21 (S. 46). 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 13 


Abteilung unter der Leitung des Kriegsrats B. G. Engelhardt die 
Aufgabe einer allgemeinen Landesvermessung übernommen hatte. 
Die offizielle Generalkarte des preußischen Staates von 1820 wird, 
ihres großen Maßstabes 1 : 600000 wegen, allerdings nur zur all- 
gemeinen Orientierung brauchbar sein. Als wichtiger werden sich 
voraussichtlich Engelhardts Provinzialkarten erweisen und ins- 
besondere, soweit sie erhalten sind, die handschriftlichen Vor- 
arbeiten der topographischen Abteilung. Von sonstigen gedruckten 
Karten wird man zur Herstellung der alten Kreisgrenzen wohl 
nur die sogenannte Schröttersche Karte von Ost- und Westpreußen ! 
nützlich verwenden können, auf die Arbeiten Güssefeldts, Sotzmanns 
und ihrer Zeitgenossen aber verzichten und lieber auf die vor- 
trefflichen, aber vor den Mitlebenden streng geheim gehaltenen 
handschriftlichen Karten aus der letzten Zeit Friedrichs des Großen 
zurückgreifen: die Schmettausche Cabinetskarte und den Schulen- 
burgschen Atlas.’ 

Als Maßstab für die Kreiskarte wird sich voraussichtlich das 
Verhältnis 1:200000 als geeignet erweisen. Es ist%erselbe Maß- 
stab, der auch bei der Landgerichtskarte des Atlasses der öster- 
reichischen Alpenländer Verwendung gefunden hat, und ein ähn- 
licher (1 : 160000) wurde auch beim Rheinischen Atlas gewählt. 
Der angegebene Maßstab ermöglicht nicht nur die Eintragung 
aller bestehenden Einzelsiedlungen bis herunter zu den selbst- 
ständigen Gütern, deren Aufnahme in dem strichweise sehr dorf- 
armen Osten nötig ist, er ist auch der Darstellung des Geländes 
günstig durch die Möglichkeit, alles Wesentliche aufzunehmen, 
ohne durch allzuviel Detail das Auge zu stören. Jedenfalls darf 
das Gelände nicht fehlen, hierin befinde ich mich völlig in Über- 
einstimmung mit Eduard Richters Anschauungen. Welche Karte, 
wenn man sich für den Maßstab 1:200000 entscheidet, die Grund- 
lage für den Atlas abzugeben hat, kann nicht zweifelhaft sein: die 
neue, eben im Erscheinen begriffene topographische Übersichtskarte 


‘ Karte von Ost-Preußen nebst Preußisch Litauen und West-Preußen 
nebst dem Netzedistrikt, aufgenommen unter Leitung des Königlich Preußischen 
- Staateministers Freiherrn von Schrötter in den Jahren 1796—1802. Heraus- 
gegeben wurde die Karte 1802—1810, Maßstab 1:150000. Vgl. über die 
Karte F. v. Selasinski, Über Land- und Seekarten etc., welche Ost- und 
Westpreußen betreffen, N. Preuß. Provinzialbl. VI (1848) 391 ff. 

? Vgl. u. S. 21. 


14 Fritz Curschmann. 


des Deutschen Reichs." Gerade ihr hervorragend deutliches und 
plastisches Terrainbild macht sie für historisch-geographische 
Zwecke besonders geeignet. 

Die Kreiskarten würden also enthalten: 

1. alle zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestehenden 
Ortschaften, durch Signaturen in Größenklassen geschieden.? 

2. Kreisgrenzen, die alten sowohl wie die neuen. 

3. möchte ich vorschlagen, die Hauptstraßen des Landes 
aufzunehmen. Der Zeitpunkt ist günstig gewählt, denn noch be- 
findet man sich in der Zeit, ehe der Chausseebau allzu große Um- 
wälzungen im Straßennetze bewirkt hatte” Man darf darauf 
rechnen, vielfach Straßenzüge festzulegen, die unverändert bereits 
seit Jahrhunderten bestanden haben. 

Jeder historischen Karte ist zur Erläuterung ein ziemlich 
eingehender Text nötig, er dürfte natürlich auch der Kreiskarte 
nicht fehlen. Dreierlei wäre hier zu behandeln: 

1. die Neuordnung der Kreiseinteilung zwischen 1815 und 
1819. Nur über die Veränderungen in Altpreußen kaun man 
bisher etwas aus der Literatur erfahren‘, sonst ist meines Wissens 
noch nicht das Geringste über den Gegenstand gedruckt. Aus den 
Akten aber wird sich feststellen lassen, nach welchen Grundsätzen 
die einzelnen Regierungen bei Revision der Kreiseinteilung verfuhren. 

1 Nach dem letzten mir vorliegenden Übersichtsblatte ist die Karte 
zum größten Teile bereits fertiggestellt. Es fehlen im östlichen Teile von 
Preußen nur noch: Ostpreußen, der größte Teil von Westpreußen und kleine 
Stücke von den Provinzen Posen, Brandenburg und Sachsen. 

? Dasselbe ist auch bereits auf den beiden Blättern des geschichtl. 
Atlasses der Rheinprovinz, die die Organisation der französischen (1813) 
und preußischen Verwaltung (1818) darstellen, geschehen. 

` Die ersten Chausseen wurden in Preußen gegen Ende des 18. Jahr- 
hunderts angelegt, größere Ausdehnung gewann diese neue Art des Straßen- 
baues aber erst nach den Befreiungskriegen, vgl. A. Meitzen, Der Boden u. 
die landwirtschaftl. Verhältnisse d. preuß. Staates III, 219ff., besonders die 
Tabelle S. 221. 

4 Aus dem unmittelbaren Interesse an den Tagesvorgängen heraus 
entstand: Reusch, Darstellung der gegenwärtigen Einteilung des Königreichs 
Preußen, insbesondere des Verwaltungsbezirks der Königlichen Regierung 
zu Königsberg, Beiträge zur Kunde Preußens II (1819) 447f. Die neue 
Kreiseinteilung von Ost- und Westpreußen behandelte später M. Toeppen, 
Hist.-comparative Geographie von Preußen S. 344 ff. G. v. Frisch, Einteilung 
Östpreußens im XVII. saecl. (Königsberg. Diss. 1879) trägt auf der bei- 
gegebenen Karte auch die Grenzen der neuen Kreise als punktierte Linien ein. 


Über den Plan zu einem geschicht, Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 15 


2. wird es nützlich sein, besonders, um den Atlas vielseitig, 
auch für andere als rein historische Zwecke verwendbar zu machen, 
die Verbindung mit der Gegenwart zu suchen. Kurz und über- 
sichtlich wäre also zusammenzustellen, welche Veränderung die 
Kreiseinteilung der östlichen Provinzen während der letzten 90 
Jahre erfahren hat. Am bedeutendsten war in dieser Hinsicht die 
Wirkung des 1887 erlassenen Gesetzes, das — zumeist durch 
Teilung alter, großer Kreise — in Posen und Westpreußen 19 
neue Kreise schuf.! Aber auch in den meisten anderen Provinzen 
sind einzelne Kreise neu entstanden? oder die Grenzen der vor- 
handenen mehr oder weniger stark verändert worden ? 

3. Wird die Geschichte der Kreise als topographischer Ge- 
bilde rückwärts zu verfolgen sein. Ein sofortiges Zurückgehen 
bis in die Zeit, wo uns die Verwaltungseinteilung der christlichen 
ostelbischen Staaten zuerst in großen Zügen bekannt wird, ein 
Zurückgehen auf die Zeit der Vogteien, Kastellaneien und Kom- 
tureien, wird ohne tiefeingreifende Vorarbeiten nicht möglich sein 
Es wird daher sich einstweilen nur darum handeln, die alten 
Kreisgrenzen von 1815 durch das 18. ins 17. und vielleicht bis 
ins 16. Jahrhundert zu verfolgen. 

Die Kreiskarte soll die Grundlage für den historischen Atlas 
sein, sie wird sicherlich ein sehr nützliches Hülfsmittel für die 
Geschichte des 17., 18. und 19. Jahrhunderts abgeben. Das 
eigentliche Hauptproblem aber des historischen Atlasses — darüber 
kann keine Unklarheit bestehen — liegt in älterer Zeit. Es handelt 
sich darum, die Verbindung zwischen der Verwaltungseinteilung 
des 18. Jahrhunderts und der des 12. und 13. Jahrhunderts her- 
zustellen, eine Zeit zu überbrücken, in der sich die oberste Staats- 
gewalt des Einflusses auf die Lokalverwaltung so gut wie ganz 


u a en er i ae 


! Gesetz betreffend die Teilung von Kreisen in den Provinzen Posen 
und Westpreußen vom 6. Juni 1887. Gesetz-Sammlung d Kgl. Preuß. 
Staaten 1887 Nr. 21 S. 197 ff. 

2 Um zwei beliebige Beispiele anzuführen, so ‚wurde 1873 der Kreis 
Sternberg in der Mark in Ost- u. Weststernberg geteilt (Gesetz vom 10. März 
1873 G. S. 1873 Nr. 5 S. 105) und in demselben Jahre der Kreis Beuthen 
in Oberschlesien in vier Kreise zerlegt: Beuthen, Tarnowitz, Zabrze, Katto- 
witz (Gesetz v. 27. März 1873 G. S. 1873 Nr. 10 S. 173). 

® Eine Anzahl kleinerer Grenzveränderungen in den Provinzen Ost- 
preußen, Brandenburg, Schlesien und Sachsen erfolgten z. B. auf Grund des 
Gesetzes vom 17. Juni 1875, G. S. 1875 Nr. 23 S. 805. 


16 | Fritz Curschmann. 


entäußert hatte. Hieraus ergibt sich naturgemäß eine große 
Schwierigkeit für die Beschaffung des Arbeitsmaterials, eine weitere 
liegt darin, daß, wie bereits bemerkt, Vogteien, Kastellaneien, 
Komtureien auf der einen, die Kreise auf der anderen Seite ihren 
ursprünglichen Aufgaben nach Verwaltungsbezirke durchaus ver- 
schiedener Natur sind. Nur mit Bezug auf ihr Territorium, ihre 
Grenzen, scheinen sie, soweit bis jetzt bekannt, durchgängig mit- 
einander in Verbindung zu stehen. Wie hier vorzugehen ist, was 
erreicht werden kann, darüber lassen sich bis jetzt höchstens all- 
gemeine Vermutungen aufstellen. Alles kommt auf das heute 
noch unbekannte oder wenigstens für historisch -geographische 
Zwecke noch gänzlich unbenutzte Material an, das sich der Arbeit 
bieten wird. Seine systematische Sammlung wird eine unum- 
gängliche Vorbedingung für ihre weitere Fortsetzung sein. Zwei- 
erlei ist zu scheiden: archivalisches und kartographisches 
Material. 

Über die erste Gruppe kann ich mich kurz fassen. Von den 
Urkunden ist im allgemeinen nicht viel zu erwarten, wichtiger 
werden sie nur für die älteste Zeit sein, wo noch alles Material 
zusammengehalten werden muß und sich Schlüsse auf die alte 
Landeseinteilung nur durch die Zusammenstellung der Erwähnung 
von Amtspersonen und ihren Amtssitzen in den Urkunden ziehen 
lassen! Besondere Beachtung verdienen dann außerdem natür- 
lich alle Urkunden oder sonstige Aufzeichnungen, die Grenz- 
beschreibungen enthalten.’ 


! Solche Zusammenstellungen sind schon oft versucht worden, man 
vgl. z. B. die Listen der brandenburgischen Vogteien bei F. J. Kühns, Gesch. 
d. Gerichtsverf. in d. Mark Brandenburg I, 101fl. und Johannes Voigt, 
Namen-Kodex der deutschen Ordensbeamten, Königsberg 1843. Die Listen 
der lokalen Verwaltungsbeamten ergeben natürlich auch einen Überblick 
über die Einteilung des Landes in Verwaltungsbezirke, über die Komture 
S. 17 f. 

? Die älteste Urkunde des nordöstlichen Deutschlands, die eine umfang- 
reiche Grenzbeschreibung enthält, ist wohl das Diplom Ottos III. für das 
Bistum Meißen von 996 (DO. III. 186) Um einige weitere bezeichnende 
Beispiele anzuführen, nenne ich: die Grenzbeschreibung des Bistums Lebus, 
enthalten in einer Urkunde Boleslaws des Kahlen von Schlesien 1249 (Riedel, 
Cod. dipl. Brand. A. XXIV, 336 ff. Nr. 17; Schles. Reg. 696); den Vertrag 
von Landin von 1250, der eine genaue Beschreibung der Grenze zwischen 
der Uckermark und Pommern gibt (Cod. Pom. dipl. I 916 Nr. 452), den Ver- 
trag der Herzöge Bogislaw IV. und Otto I. über die Teilung Pommerns von 


Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der östl. Droe. des preuß. Staates. 17 


Das Material, auf das sich die Forschung für den historischen 
Atlas in erster Linie wird stützen müssen, sind die Verwaltungs- 
akten des ausgehenden Mittelalters und der ersten Jahrhunderte 
der neuen Zeit. Hier bieten sich Quellen der verschiedensten 
Art: Urbare, Amtsbücher, Lehnsregister, Steuerrollen! und die 
ältesten Aufzeichnungen bewußt statistischer Art. Ich denke hier 
z. B. an die Ortsverzeichnisse, die 1608 sämtliche Landreiter der 
Mark Brandenburg von ihren Amtssprengeln anlegen mußten.? 

Auch die Zeugnisse kirchlicher Verwaltung verdienen Be- 
achtung und Sammlung, teils weil die Darstellung der bischöf- 
lichen Diözesen und ihrer Unterabteilungen sicherlich zu den 
Aufgaben des historischen Atlasses gehört, teils weil die Grenzen 
geistlicher und weltlicher Verwaltung voraussichtlich nicht selten 
in einem gewissen Zusammenhange stehen werden. Besonders die 
äußeren Grenzen der Bistümer werden sich öfter für die Kon- 
struktion älterer Landesgrenzen verwerten lassen, denn es war im 
12. und 13. Jahrhundert in Ostdeutschland allgemein anerkannter 
Grundsatz, daB Diözesan- und Landesgrenzen nach Möglichkeit 
sich decken sollten. Wieweit dasselbe Zusammenfallen auch 


1295 (Pomm. UB. III, 243 Nr. 1729). Zahlreiche Grenzbeschreibungen aus 
jüngerer Zeit, vom 15. Jahrh. an, enthalten die im Königsberger Staatsarchiv 
aufbewabrten, sogenannten ostpreußischen Folianten, eine Sammlung von 
über 30 Bänden Grenzbüchern. Der Inhalt beschrieben von H. Roedder, Zur 
Gesch. d. Vermessungswesens Preußens (Stuttgart 1908) S. 42 ff. 

! Die Quellen der angegebenen Art sind ja bekannt genug, ich möchte 
daher die vorliegenden Ausführungen nicht durch umfangreiche Literatur- 
angaben belasten und nur auf die auch grundsätzlich wichtigen Ausführungen 
über diese „historisch -statistischen Quellen“ hinweisen, die R. Kötzschke, 
Hist.-geograph. Arbeiten im Kgr. Sachsen S. 26 ff. gibt. 

? Näheres über diesen interessanten Versuch einer ÖOrtsstatistik bei 
O. Bebre, Gesch. d. Statistik in Brandenburg-Preußen S. 46 #f. 

> Bezeichnend für diese Anschauung ist die Schutzurkunde Innocenz II. 
von 1140 für das neu gegründete pommersche Bistum (Pomm. UB. I, 12 
Nr. 30), die dem Bischof als Abgaben zuweist: „de tota Pomerania usque 
ad Lebam fluuium de unoquoque arante duas mensuras annone — —.“ 
Ein anderes Beispiel bietet die interpolierte Stiftungsurkunde des Bis- 
tums Schwerin aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts (Meckl. UB. I, 98 
Nr. 100 B: „— — terminos eiusdem episcopatus et nostri ducatus 
uersus Pomeraniam et Rviam et uersus marchyam Brandeburgensem sub 
eodem limite concludentes.“ Für das Bistum Brandenburg habe ich die 
Frage näher behandelt in meinem Buch Die Diözese Brandenburg S. 194 ft., 
207 ff. und 219f#f. Für die Beständigkeit alter kirchlicher Grenzen bietet ein 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 2 


ui 


18 Fritz Curschmann. 


bei den inneren Verwaltungsgrenzen der Bistümer stattfindet, läßt 
sich noch nicht sicher übersehen. Als Quellen der kirchlichen 
Geographie kommen besonders die Listen zur Erhebung der Pro- 
kuration und anderer kirchlicher Steuern in Betracht? Daneben 
sind auch Zehntenregister erhalten.’ 

Geistliche und weltliche Verwaltung wirkten zusammen bei 
der Abhaltung der großen Kirchenvisitationen, durch die die Fürsten 
im 16. Jahrhundert den neuen Glauben in ihren Ländern einführten. 
Wo sie sorgsam geführt und erhalten sind, bieten diese Akten 
hervorragend wertvollen historisch-topographischen Stof. Denn 
um die kirchlichen Abgaben und die Einkünfte des Pfarrers zu 


besonders gutes Beispiel die uns 1249 zuerst genau beschriebene Grenze des 

Landes und Bistums Lebus (Riedel, Cod. dipl. Brand. A XXIV, 336 Nr. 17). 

Zwischen Spree und Oder ist sie bis heute fast unverändert erhalten, sie war 

auf diesem Grenzabschnitte im Laufe der Jahrhunderte: ursprünglich wohl 

Grenze zweier slawischer Gaue, dann Grenze des deutschen (Markgrafschaft 

Brandenburg) und polnischen Reiches (Herzogtum Schlesien), Bistumsgrenze 

zwischen Brandenburg und Lebus bis ins 16. Jahrhundert, schließlich bis 

heute Grenze der Regierungsbezirke Potsdam (Kreise Ober- u. Niederbarnim) 
und Frankfurt (Kreis Lebus). 

1 Ich habe über diese Frage eingehend, Diözese Brandenburg S. 269 ff. 
gehandelt, dort sind auch S. 272 einige Fälle angeführt, wo kirchliche Ver- 
waltungsbezirke Gaunamen tragen, also doch wohl wenigstens ursprünglich 
diesen Gauen entsprochen haben. 

? Register dieser Art sind mir bisher die folgenden bekannt: 
Bistum Halberstadt, Hilmar von Strombeck, Zur Archidiakonats-Ein- 

teilung d. Bistums Halberstadt, Ztschr. d. hist. V. f. Niedersachsen, Jg. 
1862 S. 1 ff. 

Erzbistum Magdeburg, Bruchstücke veröffentlicht von F. Winter, Magd. 
Gesch. Bl. II (1867) S. 64f. u. 67f. und E. Jacobs, Neue Mitt. aus d. Ge- 
biete d. hist.-antiq. Forsch. XI, 1 (1865) S. 97. 

Bistum Brandenburg, Riedel, Cod. dipl. Brand. A VIII, 418 Nr. 463, 
ibid. 457 Nr. 501 und F. Curschmann, Die Diözese Brandenburg S. 394 ff. 
(mit Karte). 

Bistum Meißen, Cod. dipl. Sax. reg. I. Hauptt. Bd. I, 200 ff. (vgl. dazu 
Richard Becker in N. Arch. f. Sächs. Gesch. XXIII (1902) 193 ff. 

Bistum Lebus, S. W. Wohlbrück, Gesch. d. ehemaligen Bistums Lebus. 
I, 96 ff. 

Erzbistum Gnesen, Joannis de Lasco, Liber beneficiorum archidiocesis 
Gnesnensis. 2 Bd. Gnesen 1880—81 (mit Karte in Bd. ID. 

s Über ein vollständiges Zehntenregister des Bistums Lebus vgl. Wohl- 
brück a. a. O. II, 30, über das Bruchstück eines Camminer Verzeichnisses 
Curschmann, Diöz. Brandenburg S. 186 Anm. 4. 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 19 


regeln, ist eine genaue wirtschafts-statistische Aufnahme eines 
jeden Dorfes nötig.! 

Kurz und gut, es gilt, ein großes Aktenmaterial, das bisher 
wohl für Arbeiten zur Verfassungs-, Wirtschafts-, Kirchen- und 
Kulturgeschichte verwendet worden ist, nun auch auf seinen 
historisch-topographischen Inhalt zu prüfen. Es wird sich hierbei 
sicherlich öfter das Bedürfnis nach besonderer Publikation dieses 
Materials herausstellen. Dann wird die Beigabe von Kartenskizzen 
wohl überall nötig sein und die Arbeit für den historischen 
Atlas erheblich fördern. 

Fast unbekannt und bis heute so gut wie gänzlich unbenutzt 
ist das kartographische Material der älteren Zeit. Auch beim 
Rheinischen Atlas und bei dem der österreichischen Alpenländer 
scheint es mir noch nicht ganz die Würdigung erfahren zu haben, 
die ihm gebührt. Der Grund dafür, daß die Historiker den Karten 
früherer Jahrhunderte bis jetzt so wenig Beachtung geschenkt 
haben, liegt offenbar darin, daß die gedruckten Karten des 18. 
und noch viel mehr die der vorhergehenden Jahrhunderte so un- 
genügend sind, daß mit ihnen tatsächlich nicht viel anzufangen 
ist. Zur gleichen Zeit aber, wo die Fürsten gestatteten und es 
aus politischen und militärischen Gründen sogar gerne sahen, 
wenn längst veraltete Kartenwerke immer von neuem wieder auf- 
gelegt wurden?, besaßen sie selbst handschriftlich, aber in der 


! Vgl. Georg Müller, Visitationsakten als Geschichtsquelle, Deutsch. 
Geschichtsbl. VIII (1907) 287 ff., als Anhang 305ff. ein Verzeichnis der bis- 
her gedruckten Visitationsakten. Einige Nachträge mögen hier Platz finden: 
Brandenburgische Visitationsakten sind gedruckt — aber unsagbar lieder- 
lich — in zahlreichen Bänden von Riedels Cod. dipl. Brand. (leicht auf- 
findbar im chronolog. Register unter den Jahren 1540, 1541, 1542). Ein 
Visitationsprotokoll von Potsdam, E. Fidicin, Die Territorien der Mark 
Brandenburg II (1858) 147ff. Ich selbst habe zweimal kleine Beiträge aus 
Brandenburgischen Visitationsakten veröffentlicht: Die Berufung des ersten 
Pfarrers der Altstadt Brandenburg, 34—35 Jb. d. hist. V. z. Brandenburg a. H. 
(1904) S. 82ff. Ein Urkundeninventar d. Klosters Spandau, Jahrbuch f. 
Brand. Kirchengesch. I (1904) 36 ff. Auf die Visitation in Pommern bezieht 
sich: A Uckeley, Zwei Bugenhagiana, Ztsch.f. Kirchengesch. XXVIII (1907) 48 ff. 
? Sehr bezeichnend ist hier Friedrichs d. Gr. Verhalten nach der Er- 
oberung Schlesiens. Anfangs verbot er den Vertrieb von Karten des Landes 
überhaupt, erst 1750 gab er ihn Homanns Erben frei, aber nur unter der 
Bedingung, daß die Karten unverbessert, also bewußt fehlerhaft, heraus- 
gegeben würden (Stavenhagen, Geograph. Ztsch. VI, 441). 
ST. 


20 : Fritz Curschmann. 


Regel nur für ihren eigenen persönlichen Gebrauch bestimmt, vor- 
treffliche Aufnahmen ihrer Liinder. Die Fürsten dieser Zeit, die 
Vertreter des fürsorglichen, landesväterlichen Absolutismus, die aus 
ihrem Kabinett heraus regierten, alles möglichst selbst schaffen 
und kontrollieren wollten, ließen sich in diesen Karten Hilfsmittel 
hervorragender Art herstellen.! 

Aın Anfange und am Schlusse der Periode stehen die beiden 
hervorra:rendsten Kartenwerke dieser Gattung: der Ödersche Atlas 
des Kurfürstentums Sachsen (entstanden um die Wende des 16. 
und 17. Jahrhunderts)? und die Schmettausche Kabinettskarte 
Friedrichs des Großen.? Neben diesen beiden Hauptwerken sind 


! Nüher orientiert über dieses handschriftliche Kartenmaterial sind wir 
nur für Kursachsen und Ostpreußen durch zwei erst neuerdings erschienene 
Arbeiten: Hans Beschorner, Gesch. d. süchsischen Kartographie im Grund- 
riß, Leipzig 1907 und H. Roedder, Zur Gesch. des Vermessungswesens 
Preußens, insbesondere Altpreußens aus den ältesten Zeiten bis in das 
19. Jahrh., Stuttgart 1908. 

? Matthias Oder begann die Laudesaufnahme des Kurstaates bereits 
unter August I. ‘F 1586) und arbeitete an ihr bis an sein Lebensende im 
Jahre 1614, dann setzte Balthasar Zimmermann die Arbeit noch eine Zeit lang 
fort, bis die Stürme des dreißigjührigen Krieges sie zum Stocken brachten 
(Beschorner, (srundriß der sichs Kartographie N. 9f.). Erhalten ist von dem 
Werke im Original ein großes Stück im mittleren Teile des Königreichs 
Sachsen, ein kleineres in der heutigen Provinz Sachsen zwischen Merseburg 
und Halle iBeschorner a. a. O. S. 11). Außerdem besitzen wir noch eine 
gleichzeitige alte Kopie, die große Teile der Provinz Sachsen und des 
Südens der heutigen Provinz Brandenburg umfaßt. Der das Königreich 
Sachsen betreffende Teil von Öders Aufnahme ist jetzt im Faksimile heraus- 
gegeben unter dem Titel: Die erste Landesvermessung des Kurstaates 
Sachsen. Auf Befehl des Kurfürsten Christian I. ausgeführt durch Matthias 
Öder, herausg. von der Direktion d. Kgl. Hauptstaatsarchivs, bearb. von 
S. Ruge. Dresden 1889. 

S Das unter Leitung des Obristen Friedrich Wihelm Carl Grafen von 
Schmettau zwischen 1767 — 1787 aufgenommene Kartenwerk, Maßstab 1:50000, 
enthält aut 270 Blättern alle Länder Preußens östlich der Weser, Braun- 
schweig, Anhalt und große Teile von Kursachsen und Polen. Berghaus 
(Landbuch der Mark Brandenburg S. 10) kennt von ihm zwei Exemplare, 
eins in der Plankammer des Generalstabs, das andere im Archiv des Preuß. 
Statistischen Bureaus, dazu kommt jetzt noch ein drittes im Geh. Staats- 
archiv. Über das Verhältnis dieser drei Exemplare zueinander, die Ent- 
stehung der Karte, ihre Grundlagen usw. ist nichts Näheres bekannt. Berg- 
haus a. a. O. S. 10f., R. Boeckh, Gesch. Entwicklung d. amtl. Statistik in 
Preußen S. 35, Stavenhagen, Gesch. Entwicklung d. preuß. Militärkarten- 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 21 


auch bereits jetzt schon mannigfaltige andere Aufnahmen bekannt. 
Auf Vermessung beruhende Karten von Grenzzügen, einzelnen 
Ortsfluren und Ortsgruppen reichen bis ins 16. Jahrhundert 
zurück.!' Seit dem 17. Jahrhundert kommen dann genauere Karten 
ganzer Länder und größerer Landesteile hinzu. Unter dem Großen 
Kurfürsten begann Joseph Naronski 1660 die Vermessung der 
ostpreußischen Ämter, seine Arbeit setzte Samuel von Suchodoletz 
bis 1713 fort, ohne sie allerdings ganz zu Ende führen zu können.’ 
Von der Hand dieses vortrefflichen Kartographen besitzen wir 
außerdem noch einen Atlas des Amtes Potsdam (1:12500), entstanden 
zwischen 1679 und 1684.4 Einige Jahrzehnte später wurden im 
Magdeburgischen die landesherrlichen Domänenämter vermessen.’ 


wesens, Geograph. Ztsch. VI, 445 begnügen sich mit wenigen kurzen Be- 
merkungen. Eine eingehende und umfassende Untersuchung des gesamten 
Werkes, insbesondere die Feststellung seiner Quellen und seines Verhält- 
nisses zu dem nach ihm entstandenen Schulenburgschen Atlas (1: 100000, 
vgl. Berghaus a. a. O. S. 11f.) wäre ein dringendes Bedürfnis. 

! Wenigstens in Ostpreußen, für das allein bis jetzt eine nähere Unter- 
suchung vorliegt. Roedder erwähnt in seiner Arbeit über die Gesch. des 
Vermessungswesens in Preußen (genauer Titel s. o. S. 20 Anm. 1) ein- 
fache Risse der Landesgrenzen bereits aus der Zeit vor Mitte des 16. Jahr- 
hunderts (a. a. O. S. 45 u. 49), zwischen 1571—85 ist die älteste von ihm 
reproduzierte Karte, das Vorwerk Waldau, entstanden (S. 53). Aus West- 
preußen sind ebenfalls bereits aus dem 16. Jahrh. handschriftliche Karten 
erhalten, vgl. die Angaben von M. Toeppen, Beitrüge z. Gesch. des Weichsel- 
deltas, Abhandl. z. Landeskunde d Prov. Westpreußen H VIII (1894) S. 3 ff. 
Näheres über die Verhältnisse in den anderen östlichen Provinzen Preußens 
ist mir nicht bekannt..jedenfalls stimmt gut zu den Ergebnissen im äußersten 
Nordosten, daß auch im Kurfürstentum Sachsen die ersten Spezialkarten 
gleich nach der Mitte des 16. Jahrhunderts auftauchen, vgl. Beschorner 
a. a O. S. 8. 

? Vgl. Roedder a. a. O. S. 78 ff., daselbst auch ein Faksimile, Aus- 
schnitt aus der Karte des Amtes Loetzen. Ernst Friedlaender, Beiträge z. 
Gesch. d. Landesaufnahme in Brandenburg-Preußen unter d. Großen Kur- 
fürsten und Friedrich III./I., Hohenzollern -Jahrbuch 1900 druckt S. 339 ff. 
zwei Verzeichnisse der kartographischen Arbeiten Naronskis ab. 

3 Sehr ausführlich über ihn, sein Leben und seine Arbeiten in Ost- 
preußen handelt Friedlaender a. a. O. S. 341f. und 345ff., vgl. auch 
Roedder a a. O. S. 83, bemerkenswert ist, was hier über Ss Verhältnis zu 
den Karten seines Vorgängers gesagt wird. 

+ Vgl. Friedlaender a. a. O. S. 343 ff., dort auch das Faksimile eines 
Atlasblattes, Stadt Potsdam und Umgebung Jarstellend. 

" Die in verschiedenen Jahren, zumeist im ersten Jahrzelint des 18. Jahrb., 


22 Fritz Curschmann. 


Sind nun die bisher genannten kartographischen Arbeiten des 
17. und beginnenden 18. Jahrhunderts auch schon sicher 
sehr anerkennenswert und historisch-geographisch brauchbar, 
so werden sie doch von der im Maßstabe 1:8000 gehaltenen 
Landesaufnahme Vorpommerns und Rügens weit übertroffen. Man 
darf sie wohl, ohne zu übertreiben, als das einheitlichste und 
sorgsamste unter den bis jetzt bekannten Kartenwerken des 
ausgehenden 17. Jahrhunderts betrachten. Wenn es nötig ist, 
läßt sich hier die Existenz jedes einzelnen Hofes, jedes Feldweges 
über zwei Jahrhunderte weit zurückverfolgen. Bei eingehendem 
Suchen wird sich das handschriftliche Material des 17. und 18. Jahr- 
hunderts voraussichtlich noch unerwartet erweitern. Denn was 
der historischen Forschung bequem zugänglich ist, ist zum großen 
Teile erst seit wenigen Jahren in die öffentlichen Archive über- 
gegangen.” Außerordentlich viel ruht sicher noch in den Re- 
gistraturen der Verwaltungsbehörden? und in kleineren, der Be- 
nutzung nicht allgemein zugänglichen Archiven.* 


entstandenen Karten wurden 1722 zu einem Magdeburgischen Kammeratlas 
zusammengefaßt, vgl. F. Rosenfeld, Der Magdeburgische Kammer-Atlas, 
Magd. Gesch. Bl. XL (1905) 259 ff. 

! Die Karte ist zum Zwecke der Aufstellung einer Hufenmatrikel 
zwischen 1691 und 1702 aufgenommen worden (vgl. Kommission zur Ver- 
fertigung einer Landesmatrikel von 1702, Dähnert, Pomm. u. Rüg. Landes- 
urkunden III, 1101). Sie ist fast vollständig erhalten (nur die Inseln Usedom 
und Wollin fehlen) und befindet sich jetzt im Staatsarchiv zu Stettin. An 
einer wissenschaftlichen Bearbeitung auch dieser Karte fehlt es noch voll- 
ständig. 

? Das Geheime Staatsarchiv übernahm sein Exemplar der Schmettau- 
schen Karte 1901 vom Landwirtschaftsministerium, das Staatsarchiv zu 
Stettin einen großen Teil der alten schwedischen Landesaufnahme erst 
1906 von der Regierung zu Stralsund. Vom Magdeburgischen Kammeratlas 
schreibt Rosenfeld 1905 (Magd. Gesch. Bl. XL S. 261), daß er erst „vor 
kurzer Zeit“ in das Magdeburger Staatsarchiv gelangt sei. 

3 Zwei wichtige ältere Karten von Vorpommern, das ganze Land 1700 
und der schwedische Anteil 1755, im Besitze der Regierung zu Stralsund 
erwähnt C. Drolshagen, Pomm. Jahrbücher VI (1905) 140f. 

t So besitzt z. B. der Graf von Dohna-Schlodien eine größere Sammlung 
älterer handschriftlicher Karten zumeist von 1621—22 (Roedder, Vermessungs- 
wesen S. 80), von älteren Karten im fürstlich Putbusschen Archiv erfuhr, ich 
durch Herrn Oberlandmesser Drolshagen in Greifswald. Ansehnliche Karten- 
bestände besitzt auch die Stadt Greifswald und die Registratur des Kura- 
toriums der Universität Greifswald. 


Über den Plan zu einem geschicht, Atlas der Get). Prov. des preuß. Staates. 23 


Wo die modernen Karten und die handschriftlichen der alten 
Zeit nicht genügen, da wird man als letzte Instanz wohl auf die 
Katasterkarten zurückgreifen müssen. Wieviel sie der historisch- 
topographischen und agrarhistorischen Forschung zu bieten ver- 
mögen, das haben .die Arbeiten der historischen Kommission der 
Provinz Sachsen bereits bewiesen.! 

Welcher Art das Material ist, das bei der Fortsetzung des 
historischen Atlasses über das 18. Jahrhundert hinaus rückwärts 
zu verwenden sein wird, glaube ich kurz zusammengefaßt zu 
haben. Wer aber nun versuchen wollte, mit Urkunden, landes- 
herrlichen Hebungsrollen und Karten des 17. oder 18. Jahrhunderts 
ausgerüstet, Karten des ausgehenden Mittelalters zu entwerfen, 
würde sofort auf neue Schwierigkeiten stoßen. 

Wenn man den aus alter Zeit vorhandenen Bestand an 
Ortsnamen nacheinander auf der modernen Karte identifiziert, so 
wird sich fast regelmäßig zeigen, daB auf ihr eine größere An- 
zahl von Siedlungen vorhanden sind, die in den alten Quellen nicht 
genannt werden. Was ist der Grund? Ungenauigkeit der Register- 
führung in früherer Zeit, Exemptionen irgendeiner Art für die 
fehlenden Orte? Beide Möglichkeiten können vorliegen, aber sie 
genügen nicht vollständig zur Erklärung der beobachteten Er- 
scheinung. Wer Karten zu lesen versteht, wird sofort erkennen, 
daß die in der mittelalterlichen Überlieferung fehlenden Orte in 
der Regel Siedlungen jüngeren Ursprungs sind. Es handelt sich 
um Ortschaften, die ihre Entstehung nenzeitlicher Kolonisations- 
tätigkeit verdanken.? 


m e 


! Vgl. o. S. 4f. 

2 In doppelter Beziehung heben sich auf der Karte die alten und die 
neuen Dörfer in der Regel deutlich von einander ab: durch die Form ihrer 
Anlage und ihren Namen. Man vergleiche z. B. nur die Sektionen der 
Generalstabskarte (1: 100000), die Teile des Warthe- und Oderbruches, des 
größten einheitlichen Kolonisationsgebietes des 18. Jahrhunderts, darstellen. 
Die geradlinig, regelmäßig angelegten Kolonien im Bruche unterscheiden sich 
unverkennbar von den Haufen- und Straßendörfern im höher gelegenen, un- 
gefähr 500 Jahre früher besiedelten Gelände Von Namen sind für die 
neuzeitliche Kolonisation besonders bezeichnend Entlehnungen aus fremden 
Sprachen: Esperance (im Netzebruch), Beauregard (im Oderbruch), Lob of 
Sund (im Havelluch), Namen außereuropäischer Länder und Städte — natur- 
gemäß auch in fremder Sprache, aber in ihrer im Deutschen üblichen 
Form —: Pennsylvanien, Havanna, Quebeck, New-York (im Warthebruch), 
Mexiko (in Pommern), Zusammensetzungen mit dem Namen des Landes- 


24 Fritz Curschmann. 


Auf den Abschluß der ersten großen Kolonisationsperiode inr 
deutschen Osten! folgte nur eine verhältnismäßig kurze Zeit der 
Ruhe. Bereits im 16. Jahrhundert erschienen in Ostpreußen? die 
Vorläufer einer zweiten großen Kolonisation, die zwar der ersten 
an Bedeutung nachsteht, sonst aber in deutschen Landen ihres- 
gleichen nicht findet. Die Bewegung verstärkte sich ım 17. Jahr- 
hundert, als der Große Kurfürst und sein Sohn den Hugenotten* 
und anderen BEE Aufnahme in Ihre Länder gewährten. 


— m  — 


fürsten oder von Mitgliedern seiner Familie: Friedrichshorst, Friedrichstal 
(im Warthebruch), Friedrichsaue (im Oderbruch), Friedrichshagen (o. Berlin 
am Müggelsee), Heinrichswalde, Heinrichsruh (Amt Königswalde im Kreis 
Ückermünde), Amalienhof (Kreis Kammin), Charlottenburg. Häufig sind 
auch die Namen verdienter Beamten und Generale auf der Landkarte ver- 
ewigt: Coccey, Brenkenhoftsfleiß (im Warthebruch), Bodenhagen, Podewils- 
hausen, Buddenbrock, Schwerinsthal, Aschersleben, Spaldingsfelde, Eichel- 
hagen (vgl. hierzu P. Wehrmann, Friedrich d. Gr. als Kolonisator in Pommern, 
Per d Bismarckgymnas. z. Pyritz 1897 S. 16f.). 

! Ein bestimmter Termin ist natürlich schwer anzugeben, will man ihn 
aber bestimmen, so wird man ihn wohl ins 14. Jahrhundert legen müssen. 

2? Im Jahre 1527 ließen sich die ersten niederländischen Ansiedler im 
Amte Preußisch-Holland nieder. Vgl. Bruno Schumacher, Niederländische 
Ansiedlungen im Herzogtum Preußen zur Zeit Herzog Albrechts (1525 — 1563). 
Leipzig 1903 (mit 2 Karten). Erschienen als Publikation d. V. f. d. Gesch. 
von Ost- u. Westpreußen. | 

3 Die Auswanderung der Reformierten aus Frankreich begann als Folge 
mannigfaltiger Verfolgungen und Bedrückungen schon vor der offiziellen 
Aufhebung des Edikts von Nantes (1685). Bereits 1672 erhielten die Franzosen 
die Erlaubnis zum Bau einer Kirche in Berlin, und um dieselbe Zeit entstand 
eine Kolonie in Alt-Landsberg. Nach 1685 verstärkte sich dann der Zuzug 
bedeutend. Um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts war die 
französische Kolonie in Brandenburg-Preußen etwa 20000 Köpfe stark. Vgl. 
über diese Vorgänge Max Beheim-Schwarzbach, Hohenzollernsche Koloni- 
sationen. Ein Beitrag zur Geschichte des preußischen Staates u. d. Koloni- 
sation des östlichen Deutschlands, Leipzig 1874, S. 40ff Neuerdings ist der 
Versuch gemacht worden, die Verbreitung der französischen Kolonien in 
Deutschland kartographisch darzustellen, Deutsche Erde I (1902), der zur 
Karte gehörige Text: Henri Tollin, Die französischen Kolonien im deutschen 
Reiche a. a. O. S. 4—7 ist nur ganz kurz, das ‘Verzeichnis der Kolonien nach 
der Zeit ihrer Gründung entbehrt leider der Quellenangaben. 

* Unter dem Großen Kurfürsten wanderten außer den Refugies auch 
zahlreiche evangelische Schlesier in die Mark ein (Beheim-Schwarzbach a. 
a. O. 8. 84), die Einwanderung der Waldenser wurde vorbereitet, zur Aus- 
führung kam sie erst unter seinem Nachfolger (Beheim-Schwarzbach a. a. O. 
S. 87ff.). Unter Friedrich I. kamen als neue Zuwanderer Pfälzer hinzu, die 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 25 


Sie erreichte ihren Höhepunkt im 18. Jahrhundert unter Friedrich 
Wilhelm I. und Friedrich dem Großen. Einzelansiedlungen wurden 
damals überall, wo sich Gelegenheit bot, neu gegründet, große 
Strecken Bruchlandes urbar gemacht und mit Tausenden von neuen 
Bewohnern besetzt.! Ich erinnere nur, um allein das größte 
Werk zu nennen, an die Besiedlung des Oder-, Warthe- und 
und Netzebruchs? unter Friedrich dem Großen. Die Bewegung 
ebbte gegen Ende des 18. Jahrhunderts ab, hörte aber immer 
noch nicht ganz auf und fand ihre letzten Ausläufer in der Auf- 
nahme der Philipponen in Ostpreußen?, der Zillertaler in Schlesien.‘ 
Daß wir seit den letzten Jahrzehnten wieder in einer Zeit ständig 
anwachsender innerer Kolonisation leben, ist bekannt. Nicht nur 
in Posen und Westpreußen, sondern auch in allen anderen ost- 
elbischen Provinzen entstehen alljährlich neue Dörfer.’ 


durch die Kriegszüge der Franzosen aus ihrer Heimat vertrieben waren. 
Sie ließen sich im Magdeburgischen und in der Mark nieder (Beheim- 
Schwarzbach a. a O. S. 111ff.). Ihnen folgten Schweizer aus den refor- 
mierten Kantonen, in diesem Falle freiwillige Auswanderer, denen es zu 
eng in der Heimat wurde. Sie siedelten sich in der Mittelmark und in 
Ostpreußen an (Beheim-Schwarzbach a. a. O. S. 132 ff.). 

! Beheim-Schwarzbach a. a O. 441 schätzt die Zahl der unter Friedrich 
d. Gr. neu angelegten Dörfer auf 900, die Zahl der Kolonisten auf 300000. 

? Die Urbarmachung und Besiedlung dieses großen zusammenhängenden 
Bruchgebietes ist neuerdings wieder in zwei Monographien behandelt worden: 
A. Detto, Die Besiedlung des Oderbruchs durch Friedrich d. Gr., Forsch. z. Brand. 
u. Preuß. Gesch. XVI (1903) und Erich Neuhaus, Die Fridericianische Koloni- 
sation im Warthe- und Netzebruch (mit Karte der Kolonien nach Abschluß 
der Besiedlung) Schriften d. V. f. Gesch. d. Neumark H. X VIII (1906). 

® Die Angehörigen dieser russischen Sekte wanderten zwischen 1828—32 
ein und gründeten im Kreise Sensburg eine Anzahl neuer Dörfer, vgl. Franz 
Tetzner, Die Slawen in Deutschland (Braunschweig 1902) S. 212ff., daselbst 
S. 216 eine kleine Karte der Philipponendörfer. 

1 Die Einwanderung der evangelischen Zillertaler erfolgte im Jahre 
1837. Sie wurden in den Kolonien Hohen-, Mittel- und Nieder-Zillertal im 
Riesengebirge südl. Schmiedeberg angesiedelt. Max Beheim-Schwarzbach, 
Die Zillertaler in Schlesien. Die jüngste Glaubenskolonie in Preußen. Bres- 
lau 1875. Ergänzungen dazu von demselben Verfasser: Friedrich Wilhelm III. 
und die Zillertaler im Riesengebirge, Ztsch. d. V. f. Gesch. u. Altertk. Schle- 
siens XIII (1876) S. 73 ff. 

š Der Überblick über die Erfolge und den Umfang dieser Kolonisation 
ist durch eine erst vor kurzem erschienene größere Arbeit leicht gemacht: 
Martin Belgard, Parzellierung und innere Kolonisation in den 6 östlichen 
Provinzen Preußens 1875—1906. Leipzig 1907. Im Anhang gibt der Verf. 


26 Fritz Curschmann. 


Diese Siedlungen der allerneuesten Zeit werden der historisch- 
geographischen Arbeit allerdings kaum Schwierigkeiten bereiten, 
die des 16., 17. und 18. Jahrhunderts dagegen erfordern besondere 
Berücksichtigung. Zwar liegen Spezialarbeiten über diese zweite 
Kolonisationsperiode in großer Zahl vor, auch in Beheim- 
Schwarzbachs „Hohenzollernscher Kolonisation“ bereits ein zu- 
sammenfassendes Werk.! Aber so verdienstvoll auch viele dieser 
Untersuchungen? sein mögen, naturgemäß sind sie recht ungleich- 
artig, und insbesondere fehlt es ihnen fast allen an Kartenbeilagen.° 
So ist es bis heute noch immer nicht möglich, die große Kultur- 
arbeit, die geleistet worden ist, in ihrer vollen Bedeutung zu würdigen. 
Hier liegt eine neue, dringende Aufgabe für einen Atlas der alt- 
preußischen Provinzen vor. Es handelt sich darum, die bisherigen 


S. 461ff. ein nach Provinzen geordnetes namentliches Verzeichnis aller im 
Laufe der letzten Jahrzehnte aufgeteilten Güter. Von den Erfolgen der 
Ansiedlungskommission in Posen und Westpreußen gibt ein Bild die bereits 
mehrfach herausgegebene „Karte der Tätigkeit der Ansiedlungs-Kommission 
für die Provinzen Westpreußen und Posen, bearbeitet von Paul Langhans“ 
neueste, 9. Auflage nach dem Stande vom 1. Jan. 1907. 

1 Genauer Titel s. o. S. 24 Anm. 3. Nach Beheim-Schwarzbach ver- 
öffentlichte Gustav Schmoller seine ebenso lehrreiche wie übersichtliche 
Studie „Die preußische Einwanderung und ländliche Kolonisation des 17. 
und 18. Jahrhunderts“. Ursprünglich erschienen in Schriften d. V. f. Sozial- 
politik XXXII, Innere Kolonisation, jetzt auch abgedruckt: Umrisse u. Unter- 
suchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- u. Wirtschaftsgesch., Leipzig 1898 
S. 562ff. Sehr beachtenswert sind auch, weil z. T. auf ungedrucktem Mate- 
rial beruhend, die, innerhalb des Gesamtwerkes allerdings nur kurzen, Aus- 
führungen Reinhold Kosers, König Friedrich d. Gr. I? (1904) 374ff., 631f. 
(Literatur u. Quellen); II? (1905) 367 ff., 679f. (Literatur u. Quellen‘. 

? Ausführliche Literaturangaben zur Geschichte der neuzeitlichen Koloni- 
sation haben bereits Schmoller und Koser zusammengestellt (s. vorige Anm.). 
Hier mögen nur einige kleine Nachträge, teils aus älterer, teils aus der 
neuesten Zeit folgen: Halle, Nachricht von dem mit Kolonisten besetzten 
Lattanabruch im Ostpreußischen, Domänenamt Willenberg und allen daselbst 
seit dem Frieden des Jahres 1763 ausgeführten Meliorationen. Beiträge zur 
Kunde Preußens I (1818) 97ff. A. F. Riedel, Die Urbarmachung des Havel- 
ländischen Luches, Märk. Forsch. I (1841) 56ff. H. Kägler, Chronolog. Nach- 
richten über das Kgl. Domünenamt Königshorst im Kreise Osthavelland, 
Märk. Forsch. XX (1887) 60ff. W. Schmidt, der Trüben und seine Um- 
gebung, Magd. Gesch Bl. XXXIX (1904) 56 ff., W. Schmidt, Der Fiener u. 
seine Umgebung (mit Karte), Magd. Gesch. Bl. XL (1905) 195 ff. 

s Wo den zitierten Büchern und Aufsätzen Karten beigegeben sind, 
habe ich es immer ausdrücklich bemerkt. 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 27 


Veröffentlichungen nachzuprüfen, Lücken zu ergänzen und durch 
kartographische Darstellung die Kolonisation der neueren Zeit in 
ihrem ganzen Umfange leicht sichtbar vor Augen zu führen. Am 
einfachsten wird sich das vielleicht erreichen lassen, wenn man auf 
der Kreiskarte durch Unterstreichung die neu entstandenen Orte 
kenntlich macht. Verschiedene Farben könnten leicht das Werk 
der einzelnen Regenten von einander unterscheiden. Für be- 
sonders wichtige Gebiete würden wohl Spezialkarten nötig sein, 
um den Zustand des Landes vor und nach der Kolonisation zu 
zeigen!, und ein möglichst kurz gehaltener Text wäre selbst- 
verständlich auch hier notwendig. Die so geleistete Arbeit würde 
die Kreiskarte noch mehr ausnutzen, sie würde einen sehr wich- 
tigen Vorgang unserer inneren Geschichte illustrieren, sie würde 
aber auch, und das war ja der Ausgangspunkt, eine unumgängliche 
Vorarbeit für die Karten der älteren Zeit sein, denn erst wenn 
man die seit dem 16. Jahrhundert entstandenen Orte ohne Aus- 
nahme kennt, machen sie der kartographischen Darstellung der 
vorhergehenden Jahrhunderte keine Schwierigkeit mehr und lassen 
sich mit Leichtigkeit auf den Karten für die Zeit vor ihrem Ent- 
stehen ausscheiden. 

Derandere Fall, daß Orte, diein mittelalterlichen Aufzeichnungen 
genannt werden, fehlen, daß sie inzwischen Wüstungen geworden 
sind, wird auch vorkommen, und zwar nicht selten. Daher ist 
eine Sammlung der Wüstungen rechtzeitig ins Auge zu fassen. 
Wie hier vorzugehen ist, hat die historische Kommission der 
Provinz Sachsen gezeigt’, doch glaube ich, daß man sich die 
Arbeit in einzelnen Punkten wird etwas leichter machen können. 

Mit der Forderung einer systematischen Bearbeitung der 
Kolonisation der Neuzeit und der Berücksichtigung der Wüstungen 
ist ein Schritt über die Geographie der Verwaltungsgrenzen hinaus 
ins Gebiet der Wirtschafts- und Kulturgeographie getan, d. h. etwas, 
was die Bearbeiter der beiden im Erscheinen begriffenen historischen 

! Ihre Herstellung würde voraussichtlich nicht sehr schwierig sein, 
denn die Originalkarten und Pläne für die Anlegung der Bruchkolonien sind 
uns, wie es scheint, zum großen Teile noch erhalten, wenigstens entsinne 
ich mich, s. Z. eine größere Anzahl von Karten dieser Art im Geh. Staats- 
archiv gesehen zu haben. 

? Vgl. o. S. 4f. Allgemein orientierend über die Anlage von Wüstungs- 


verzeichnissen und alle damit zusammenhbängenden Fragen: H Beschorner, 
Wüstungsverzeichnisse, Deutsch. Gesch. Bl. VI (1905) 1ff. 


28 Fritz Curschmann. 


Atlanten bisher vermieden haben! Trotz der unverkennbaren 
Schwierigkeiten, die in dieser Erweiterung des Programmes liegen, 
wird es unbedingt nötig sein, die Behandlung der angeregten 
Fragen der Siedlungsgeographie sofort ins Auge zu fassen, eben 
weil im deutschen Nordosten die innere Kolonisation eine un- 
endlich viel höhere Bedeutung hat als im Rheinlande und in den 
Alpenländern. 

Aber auch nach Erledigung der eben angedeuteten Vor- 
arbeiten sind noch nicht alle Schwierigkeiten gehoben, die sich 
der Bearbeitung mittelalterlicher Karten entgegenstellen. Bei der 
Darstellung der Wasserläufe und der vielfach sehr ausgedehnten 
Waldflächen werden sich vielmehr neue Schwierigkeiten ergeben. 

Alle Flüsse des östlichen Deutschlands, auch die größten, sind 
Rinnsale gegenüber den gewaltigen Urströmen, in deren zum Teil 
meilenbreiten Tälern sie sich bewegen. Diese Urstromtäler? sind 
seit der ältesten Zeit typische Grenzen für die Länder des Ostens”, 
als genaue Grenzlinie aber wird uns immer der in ihnen laufende 
Fluß genannt. Sein Lauf aber ist unbeständig, denn auf der 
ebenen Talsohle, die er durchströmt, sind Flußverlegungen leicht 
möglich und, wie die unsere Flüsse auf beiden Seiten begleitenden 
Altwasser zeigen, tatsächlich sehr häufig vorgekommen. Um 
die Grenzzüge der älteren Zeit sicher festzulegen und ihre Gestaltung 
zu begreifen, ist daher eine Kenntnis der Veränderungen, die die 
Flußläufe erfahren haben, nötig. Man unterschätze sie nicht; 


! Wobei aber zu bemerken ist, daß man sich weder am Rhein noch 
in Österreich grundsätzlich ablehnend gegen eine spütere Ausdehnung der 
Arbeit auf das Gebiet der Kulturgeographie verhält, vgl. Hansen in seinem 
Vortrag über den Rheinischen Atlas, Verhandl. d. 14. Geographentages zu 
Köln S. 240 und O. Redlich in der Einleitung zu den Erläuterungen z. hist. 
Atlas der österreich. Alpenländer S. II. 

® Eine hübsche Übersichtskarte der norddeutschen Urstromtäler gibt 
R. v. Erckert, Wanderungen und Siedelungen der germanischen Stämme in 
Mitteleuropa (Berlin 1901) Tat. I. 

3 Wie in der Vergangenheit, so auch vielfach noch heute, man be- 
trachte z. B. den Zug der pommerschen (Grenze gegen Mecklenburg und 
Brandenburg. 

* Die ältesten Erwähnungen solcher Flußgrenzen sind in den Zirkum- 
skriptionsprivilegien der ostdeutschen Bistümer enthalten. Ottos 1. Stiftungs- 
urkunden der Bistümer Havelberg und Brandenburg (DDO. I. 76 u. 105, 
MG. DD. I, 156 u. 187) nennen als Grenzflüsse: Elbe (für beide Diözesen), 
Elde, Pene, Stremme (für Havelberg‘, Oder (für Brandenburg). 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 29 


sie haben nicht selten einzelne Dörfer, öfter ganze Gruppen 
von Orten von der einen auf die andere Seite des Flusses ver- 
setzt.‘ Den natürlichen Veränderungen der Wasserläufe gleich 
zu achten sind die künstlichen, wie sie sich in der Durch- 
stechung einzelner Flußschleifen oder auch in umfassenden Gerad- 
legungsarbeiten zeigen. Immer wird man die Erfahrung machen, 
daß die Grenzen die Tendenz haben, an den alten Flußläufen zu 
haften, die neuen zu meiden?” Eine systematische Erforschung 
der bedeutenderen Veränderungen, die die wichtigeren Flüsse 
im Laufe der Zeit erfahren haben, ist daher auch eine not- 
wendige Vorarbeit zur Herstellung befriedigender Karten der 
älteren Zeit. Wie weit man hier im einzelnen gehen kann, was 
zu erreichen ist, muß erst die Erfahrung lehren. Jedenfalls 
lassen sich die Probleme, die hier auftreten, nicht nebenher be- 
wältigen, sondern erfolgreich nur meistern, wenn man ganze Fluß- 
gebiete oder einzelne Flüsse, zum mindesten aber größere Fluß- 
strecken, monographisch behandelt.” Es würden auf diese Weise 

! Sehr instruktiv ist die Karte des Saalelaufes und der an seinen 
Ufern liegenden Dörfer, die H. Größler im Archiv für Landes- u. Volksk. 
d. Prov. Sachsen VII (1897) veröffentlicht hat. Ein anderes Beispiel bietet 
die Karte bei Hertel, Wüstungen im Nordthüringgau, sie zeigt, wie eine 
Fiußverlegung nördlich von Magdeburg ‘der alte Flußlauf bezeichnet durch 
die „alte Elbe“ und den Unterlauf der Ohre) 3 Dörfer und 6 Wüstungen 
vom rechten auf das linke Flußufer versetzt hat. 

? Ein vortreffliches Beispiel bietet die Westgrenze des Bistums 
Brandenburg. Nach der Stiftungsurkunde des Bistums (DO. I. 105 MG. DD. I, 
187) soll sie dem Elblaufe folgen. In Wahrheit wich sie gegen Ende des 
Mittelalters südlich von Magdeburg auf einem beträchtlichen Stück von der 
Stromelbe zurück, während sie nördlich der Stadt noch mehrere Orte auf . 
dem linken Flußufer einschließt, in beiden Fällen zeigt die Bistumsgrenze 
den alten Hauptlauf des Stromes an. Näheres vgl. Curschmann, Diözese 
Brandenburg S. 146f. 

® Eine Arbeit, die den Monographien, wie sie mir vorschwelien, nahe 
kommt, ist: R. Leonhard, Der Stromlauf der mittleren Oder, Bresl. Diss. 
1893. Ich erwähne weiter, um nur einige wenige Beispiele anzuführen: 
M. Toeppen, Beiträge zur Gesch. des Weichseldeltas, Abhandl. z. Landesk. d. 
Prov. Westpreußen H. VIII (1894. H. Bindemann, Die Abzweigung der 
Nogat von der Weichsel, ebenda H. XII (1903). C. Grünhagen, Beiträge z. 
älteren Topographie Breslaus Nr. 2. Der Mündungslauf der Ohlau vor ihrer 
Leitung um die Stadt, Abh. d. schles. Gesell. f. vaterländ. Kultur. Philo- 
soph.-hist. Abt. Jg. 1866. G. Häussler, Beiträge zur Kenntnis der Strom- 


30 Fritz Curschmann. 


sehr wünschenswerte Ergänzungen nach der historischen Seite zu dem 
großen, bereits vorhandenen, vom wassertechnischen Standpunkte 
aus bearbeiteten Werken über die norddeutschen Ströme! entstehen. 
Schwierig sind die Arbeiten, die ich hier anrege, aber man denke 
sie sich nicht zu unüberwindlich schwer. Da die großen Fluß- 
regulierungsarbeiten zumeist erst seit der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts vorgenommen worden sind, so wird schon die 
Vergleichung der alten mit den modernen Karten viel ergeben. 
Was weiter historisch wichtig ist, wird die Durcharbeitung der 
Urkunden und Akten zutage fördern, denn größere Veränderungen 
der Flußläufe — natürliche, wie durch Menschenhand herbei- 
geführte —, sind Vorgänge von großer Bedeutung, die man 


laufveränderungen d. mittleren Elbe. Hall. Diss. 1907. J. Maenß, Die Teilung 
der Elbe bei Magdeburg in den neueren Jahrhunderten (mit 2 Karten), 
Arch. f. Landes- u. Volksk. d Prov. Sachsen VIII (1898) 1tf. (ältere Arbeiten 
desselben Verf. über den Elblauf dort zitiert). H. Größler, Urkundl. Nachweis 
über den Lauf der Saale zwischen Halle u. der Wippermündung u. d. an 
demselben gelegenen Wüstungen (mit Karte), Arch. f. Landes- u. Volksk. 
d Prov, Sachsen VII (1897) S. 1 ff. 
! Es handelt sich um die folgenden drei Werke: 


Memel-, Pregel- und Weichselstrom, ihre Stromgebiete und ihre 
wichtigsten Nebenflüsse.. Im Auftrage des preuß. Wasser-Ausschusses 
herausg. von H. Keller. 4 Bde. Text und 1 Bd. Karten. Berlin 
1899. 

Der Oderstrom, sein Stromgebiet und seine wichtigsten Nebenflüsse. 
Herausg. vom Bureau d. Ausschusses zur Untersuchung der Wasser- 
verhältnisse usw. 3 Bde. Text, 1 Bd. Tabellen u. Atlas. Berlin 1896 
(übersichtliche Zusammenstellung der Ergebnisse: A. Penck, Geogr. Ztsch. 
V (1899) 19 ff.). 

Der Elbstrom, sein Stromgebiet und seine wichtigsten Nebenflüsse. 
Herausg. v. d. Kgl. Elbstrombauverwaltung zu Magdeburg. 3 Bde. Text, 
1 Bd. Tabellen u. Atlas. Berlin 1898. 

Der Charakter und Zweck der drei Werke bringt es mit sich, daß sie 
den Lauf der einzelnen Flüsse bis ins einzelste beschreiben und kartographisch 
darstellen. Notizen über Veränderungen der Flußläufe — natürliche wie 
künstliche —, die im 18. Jahrh. und z. T. auch früher vorgekommen sind, 
finden sich im Text ziemlich häufig, auf den Karten ist die Veränderung 
der Flußläufe in historischer Zeit nur äußerst selten berücksichtigt, vgl. z. B. 
im Odereerke die Darstellung des Flusses bei Küstrin und Breslau und am 
ausführlichsten im Weichselwerke die 9 Karten, die die Abzweigung der 
Nogat von 1554—1855 veranschaulichen. 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 31 


früh der Aufzeichnung! und kartographischen Darstellung? 
wert fand. 

Die östlichen Provinzen Preußens gehören unter den Ländern 
der Ebene zu den ausgesprochen waldreichsten Teilen Mitteleuropas. *? 
Karten ohne Waldsignatur würden daher auf der einen Seite leere 
Flächen, auf der anderen eine, für mit den Landesverhältnissen nicht 
genau Vertraute, unverständliche Häufung der Siedlungen zeigen.? 
Daß also grundsätzlich Wälder in historische Karten dieser Gegenden 
aufgenommen werden müssen, ist sicher, besonders da sie nicht 
nur für die Verteilung der Siedlungen, sondern auch für den 
Verlauf der Grenzen wichtig sind. Ungeheure Wildnisse haben 
in alter Zeit als Grenzsäume die verschiedenen slawischen Länder 
und Gaue voneinander geschieden’, und ihre Reste sind heute 


! Überschwemmungen sind häufig die Ursache für die Entstehung 
neuer Flußbetten. Jeder Historiker weiß, wie viel Nachrichten wir über sie 
in den Annalen und Chroniken haben. Bei der Bearbeitung der natürlichen 
Veränderungen der Flußläufe wird man von selbst dazu kommen, Listen der 
Überschwemmungen aufzustellen. Solche Zusammenstellungen sind auch 
von anderem Standpunkte aus sehr wünschenswert, vgl. die anregenden Aus- 
führungen Oswald Redlichs, Historisch-geographische Probleme, Mitt. d. 
Inst. f. österr. Geschichtsforschung XXVII (1906) 553ff. Bereits jetzt besitzen 
wir Zusammenstellungen von Überschwemmungen in einzelnen Flußgebieten, 
vgl. z. B. A. Warschauer, Die Überschwemmungen in der Stadt Posen in den 
früheren Jahrhunderten, Ztsch. d. hist. Gesellsch. f. d. Prov. Posen V (1890) 
155 ff. und H Berghaus, Landbuch d. Mark Brandenburg II, 27 eine Tabelle 
der Oderüberschwemmungen. 

3 Ich denke hier an Karten, wie jener „OÖhngefehrlicher Entwurf des 
Havelstroms von Fürstenberg an bis Spandau — — nach der wegen des 
extraordinären großen Wassers veranlaßten Kommission“ von 1698, vgl. 
meine Diözese Brandenburg DU Exkurs S. 385 ff. 

$ Zu dem folgenden Abschnitte über die Wälder muß ich bemerken, 
daß mich die forstwissenschaftlichen Handbücher, die ich durchsah, für die 
wichtigsten Fragen, auf die es mir ankam: Ausdehnung der Wälder in 
alter und neuer Zeit, Veränderungen in der Größe der Waldflächen, gänzlich 
im Stiche ließen. Was ich vorbringe, beruht daher mehr als an anderen 
Stellen auf subjektiver Auffassung. 

1 Die Bedeutung der Wälder für das Kartenbild zeigt deutlich jede 
Karte mit Waldsignatur. Man vergleiche z. B. die Blätter der bekannten 
Vogelschen Karte von Deutschland. Sehr instruktiv ist auch die Karte der 
Waldverteilung in Schlesien bei Partsch, Schlesien I. 

5 Vgl. meine Diözese Brandenburg S. 137 und die beigegebene Karte 
der Gaue des Bistums; lehrreich für die berübrte Frage ist auch die Karte 
der böhmischen Gaue bei Julius Lippert, Sozialgesch. Böhmens I (Wien 1896). 


32 Fritz Curschinann., 


noch an vielen Stellen zu erkennen. Man denke nur an die aus- 
gedehnten Forsten längs der pommersch-neumärkischen Grenze" 
und an die Reste der Preseka, die einst Ober- und Niederschlesien 
trennte? 

Wenn von den Wäldern die Rede ist, so ziele ich nicht 
darauf hin, in den Rahmen des historischen Atlasses sofort die Be- 
handlung des höchsten und letzten Problems der ostdeutschen 
Geschichte aufzunehmen, das darin bestehen würde, zu zeigen, wie 
durch die Rodungen der mittelalterlichen deutschen Kolonisation 
das Verhältnis zwischen besiedeltem Boden und Wald im Lande 
östlich der Elbe verändert worden ist. Die Zeit, die für den 
Atlas praktisch zunächst in Frage kommt, liegt nach dem Abschluß 
dieser Epoche, und die wichtigsten Fragen, die mit dem Walde 
zusammenhängen, werden sich hier verhältnismäßig leicht lösen 
lassen. Rodungen außerhalb der Bruchwälder? sind, wie es scheint, 
seit dem Beginn der neuen Zeit, d. h. der Zeit, wo man den Wald 
pfleglich zu behandeln anfing, in großem Umfange nur an wenigen 
Stellen vorgenommen worden.‘ Neusiedlungen im Walde liegen 
zumeist auf bereits bestehenden Lichtungen oder an den Fluß- 
läufen, die den Wald durchziehen. Sie sind bei der Bearbeitung 


! Sie heben sich noch jetzt deutlich auf jeder Karte ab. Die Durch- 
schreitung dieser Waldeinöde „nemus horrendum et vastum" beschreibt an- 
schaulich, wenn auch natürlich übertreibend, der Biograph Ottos von 
Bamberg, Heribordi dialogus de vita Ottonis II, 10, Jaffe, -Bibl. rer. Germ. 
V, 753. 

? Über diesen alten Grenzhag, der ehemals das ganze Land Schlesien 
umgab, hat zuletzt J. W. Schulte gehandelt in der Einleitung zum liber 
fundationis episcopatus Vratislaviensis. Cod. dipl. Silesiae XIV, S. XXX Ë. 

S Wenn bei der inneren Kolonisation des 18. Jahrhunderts vielfach 
von Waldrodungen die Rede ist (vgl. z. B. Koser, Friedrich d. Gr. I$, 375), 
so handelt es sich sicher meistens um die Niederlegung solcher Bruchwälder. 
Wenn die ehemaligen Brüche sich uns heute als weite Wiesenpläne dar- 
stellen, so erweckt das leicht eine falsche Vorstellung von ihrer früheren 
Beschaffenheit, sie waren durchgehends mehr oder weniger bewaldet, schon 
ihre Bezeichnung als „silva“ in den mittelalterlichen Urkunden weist deut- 
lich darauf hin. Sehr bezeichnend ist, um nur ein Beispiel anzuführen, 
daß sich die Besiedelung des Lattanabruches in Ostpreußen durch mehrere 
Jahrzehnte hinzog, weil sich die umfangreichen Holzbestände schwer ver- 
wenden ließen, vgl. Halle, Beiträge zur Kunde Preußens I, 97 ff. 

t Ich denke z. B. au die Abholzung der kurischen Nehrung unter 
Friedrich Wilhelm 1. 


u in 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 33 


der neuzeitlichen Kolonisation mit zu behandeln. Hat man die 
Möglichkeit, sie für die Darstellung des Waldes auf älteren Karten 
zu tilgen, so wird seine Eigenschaft als Einöde klar vor Augen 
treten, und man wird deutlich erkennen, weshalb er der alten Zeit 
als Grenze so geeignet erschien. 

Neuaufforstungen haben in größerem Umfange erst im 18. 
und 19. Jahrhundert wieder stattgefunden.! Es kann naturgemäß 
keine Schwierigkeit haben, sie festzustellen. Wie die Dinge liegen, 
wird bei der Wichtigkeit einer genauen Woalddarstellung eine 
monographische Behandlung größerer und wichtigerer Waldkomplexe 
nicht selten nötig werden, bis jetzt sind nur ganz geringe Anfänge 
in dieser Richtung gemacht worden.? 

Die Landstraßen sind in der Zeit vor der Erbauung der 
Eisenbahnen den Adern des Staates vergleichbar, in denen Handel 
und Verkehr flutet. Über die Berechtigung, sie in historische 
Karten aufzunehmen, kann daher kein Zweifel bestehen. Es wurde 
ja auch bereits bemerkt, daß die Kreiskarten ein Netz der wich- 
tigeren Straßen enthalten sollten.” Von dieser Grundlage aus wird 
man entsprechend der historisch-geographischen Arbeitsmethode 
den Lauf der Straßen chronologisch rückwärts verfolgen müssen‘, 
und an Material zu dieser Arbeit wird es nicht fehlen. Für die 


1 Unter Friedrich d. Gr. wurden z. B. einmal in 6 Jahren 20000 Morgen 
Sandschollen neu aufgeforstet. Behre, Gesch. d Statistik in Brandenburg- 
Preußen S. 220. 

? Von den wenigen Monographien über Wälder, die mir in die Hände 
gekommen sind, erwähne ich: K. F. Klöden, Die ehemalige große Heide 
Werbellin, Märk. Forsch. II (1847) 152ff. L. Schilling, Gesch. des Bunzlauer 
Stadtforstes 1594—1894. Bunzlau 1894. R. Schuette, Die Tucheler Heide 
vornehmlich in forstlicher Beziehung, Abhandl. z. Landesk. Westpreußens 
H. V 1893. 

s S. o. S. 14. | 

* An Vorarbeiten auf dem Gebiete der Straßenkunde ist bisher noch recht 
wenig geleistet worden: Bodo Knüll, Hist. Geographie Deutschlands im MA. 
gibt S. 187 ff. u. 193 ff. einen summarischen Überblick über die wichtigsten 
Straßen östlich der Elbe, vgl. auch H. Kretschmer, Hist. Geograpbie von 
Mitteleuropa S. 211 u. 403. Bei F. Rauers, Zur Gesch. der alten Handels- 
straßen in Deutschland. Petermanns Mitt. LU (1906) liegt das Hauptgewicht auf 
der Übersichtskarte, in seinem beigegebenen Text ist besonders bemerkenswert 
die Beobachtung, daß Handels- und Poststraßen nicht immer zusammenfallen 
(a. a. O. S. 51). Aufgabe eines historischen Atlasses wird es natürlich sein, 
beide Arten von Wegen darzustellen. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 3 


34 Fritz Curschmann. 


neuere Zeit kommen in erster Linie die Quellen und Literatur 
zur Geschichte des Postwesens! in Betracht. Wichtig sind ferner 
die älteren Karten, soweit sie ein Wegenetz enthalten ?, insbesondere 
natürlich die Reisekarten.” Die Literatur an gedruckten Reisehand- 
büchern reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück? Reisebeschreibungen 
gibt es bereits aus dem Mittelalter”, das als eine besondere 
Quellengruppe noch die Itinerare liefert.‘ Gelegentliche Notizen, 


ı Eine zusammenfassende Darstellung gibt: H. Stephan, Gesch. der 
preußischen Post von ihrem Ursprunge bis auf die Gegenwart. Berlin 1859. 
Zahlreiche Spezialarbeiten enthält das Archiv für Post u. Telegraphie. 

: Die Wege fehlen auf den älteren Karten auffallend häufig. 

s Vgl. A. Wolkenhauer, Über die ältesten Reisekarten von Deutschland 
aus dem Ende der 15. und dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Deutsch. 
Geograph. Blätter XXVI (1903) S. 120 ff, besond. S. 130f., wo W. eine Auf- 
zählung der ältesten Straßenkarten bis 1569 gibt. Sie sind heute fast 
durchgehends Unika. Neuerdings wieder vervielfältigt sind nur zwei der von 
W. aufgezählten Karten, die älteste bei L. Gallois, Les géographes allemands 
de la Renaissance (Paris 1890) und die jüngste Karte der Gruppe als Beilage 
zu H. Zimmerers Aufsatz, Hans Sachs u. sein Gedicht von den 110 Flüssen 
des deutschen Landes, Jb. d. geograph. Gesell. in München H. 16 (1896) 
SIP Von den Post- und Reisekarten späterer Zeit ist die berühmteste 
die von A. Fr. Zürner herausgegebene Chur-Sächsische Postcharte 1736 (vgl. 
Beschorner, Abriß d. sächs. Kartographie S. 17). Zahlreiche andere sächsische 
Postkarten von 1704 an zählt auf Joh. Chr. Adelung, Kritisch. Verzeichnis 
der Landkarten der Chur- u. Fürstl. Süchs. Lande (Meißen 1796) S. 35 ff. 

* Im Archiv für Post u. Telegraphie XI (1883) 248 ff. beschreibt ein 
Ungenannter, des Augsburger Georg Mayr, Wegebüchlein durch gantz Teutsch- 
land, Hungern, Böhmen usw. (Augsburg 1590). Über Reisehandbücher seit 
dem 16. Jahrhundert vgl. Struve, Postkurskarten und Postkursbücher, Arch. ` 
f. Post u. Telegraphie XXI (1893) 756 ff. 

š Die ältesten Reiseberichte über das östliche Deutschland rühren von 
Arabern des 10. u. 11. Jahrhunderts her, darunter der berühmte Bericht 
Ibrahim Ibn Jakubs (zuletzt herausg. von F. Westberg, Mémoires de l’aca- 
demie de St. Petersbourg, cl. hist.-phil. VIII. ser. tom. III 1899), der z. B. 
eine genaue Beschreibung des Weges nach Prag gibt. Wichtig für die 
älteste Zeit sind weiter die Berichte über Ottos von Bamberg Missionsreisen 
nach Pommern, aus denen wir zwei wichtige Eintrittsrouten in das Land 
von Polen (Heribordi dialogus II c. 10 Jaffe, Bibl. rer. Germ. V, 752f.) und 
Magdeburg (Ebbonis vita Ottonis HI c. 3—5 Jaffe, Bibl. rer. Germ. V, 656 ff.) 
her kennen lernen. 

6 Die bedeutendsten der bisher bekannten Itinerare, wie das Alberts 
von Stade oder des Abtes Nikolaus von Thingeyrar, deren Ziel Rom und 
das Heilige Land ist, berühren allerdings Ostdeutschland nicht. Anders da- 
gegen ein großes Brügger Itinerar von ca. 1380, das J. Lelewel, Géo- 


Über den Plan zu einem geschichtl. Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 35 


die zur Konstruktion des alten Wegenetzes wertvoll sind, enthalten 
auch die Schriftsteller!, z. B. in ihren Berichten über Kriegszüge?, 
und schließlich bieten auch die Urkunden nicht wenig, man denke 
nur an die zahlreichen Zollprivilege: jede Zollstätte bezeichnet 
doch eine Station an der Handelsstraße. Nimmt man alles er- 
wähnte Material zusammen, so wird es nicht schwer fallen, auf 
den modernen Spezialkarten die alten, dem Historiker wichtigen 
Wege herauszufinden, denn erhalten sind sie fast ohne Ausnahme 
bis heute. Die unveränderliche Gestaltung des Geländes weist den 
Straßen von vornherein eine gewisse Richtung, und insbesondere 
sind die Stellen, wo die breiten versumpften Urstromtäler ver- 
hältnismäßig leicht überschritten werden können, seit uralter Zeit 
aufgefunden und so die wichtigsten Punkte im Zuge der Straßen 
seit vielen Jahrhunderten festgelegt.’ Kurz und gut, man darf 
sich von einer Wegeforschung besonders sicheren Erfolg ver- 
sprechen, wenn sie — woran es bisher immer gefehlt hat — 
methodisch durchgeführt wird. 

Die Pläne zu Arbeiten auf dem Gebiete der Kulturgeographie 
und der physikalischen Geographie und dem Gebiete, auf dem 
sich beide Fächer berühren, mögen weitausschauend, vielleicht allzu 
kühn erscheinen. Ich verkenne die großen Schwierigkeiten, die sich 
hier dem Forschenden in den Weg stellen werden, nicht im ge- 


graphie du Moyen-Age, Epilogue 286ff. abdruckt. Unter den zahlreichen 
angegebenen Routen findet sich auch eine Wegbeschreibung von Lübeck 
nach Königsberg (Nr. II) und eine andere von Königsberg nach Prag (Nr. IV). 

1 Z. B. gibt Thietmar lib. IV c. 45 (MG. SS. rer. Gern. p. 89) die 
Skizze eines Weges von Deutschland nach Polen mit den Stationen: Zeitz 
—Meißen—Eilau (am Bober wenig unterhalb Sprottau)—Gnesen. 

? Diese Quelle für die Straßengeschichte ist zweifellos noch lange nicht 
genug gewürdigt, man muß sich nur immer vor Augen halten, daß in einem 
wenig kultivierten Lande ein größeres Heer durchaus auf ganz bestimmte 
Hauptstraßen angewiesen ist. Um ein Beispiel anzuführen, läßt sich leicht 
erkennen, daß die südliche Heeresabteilung des Kreuzheeres, das 1147 gegen 
die Slawen zog, denselben Weg einschlug, den 20 Jahre früher Otto von 
Bamberg zog, als Stationen sind in beiden Füllen überliefert: Havelberg 
—Mürizsee— Demmin (vgl. die Belege bei Bernhardi, Jahrbücher Konrads Ill. 
S. 563 ff. 

3 Gedanken dieser Art verdankt ein Aufsatz des Geologen Wilhelm 
Deecke seine Entstehung: Die alten vorpommerschen Verkehrswege in 
ihrer Abhängigkeit vom Terrain, Pomm. Jahrbücher VII (1906) S. 169 ff., 
vgl. besonders die Kartenbeilagen. 

3° 


36 Fritz Curechmann. 


ringsten und bin darauf gefaßt, daß nicht alle Wünsche, die man 
theoretisch hegen könnte, sich auch praktisch werden erfüllen 
lassen. Nur das war die Absicht der vorliegenden Ausführungen, 
darauf hinzuweisen, daß es bei der Natur Ostdeutschlands und 
seiner Geschichte nicht möglich sein wird, sich auf die Geographie 
der Verwaltungs- und politischen Grenzen zu beschränken, und 
daß es daher nötig ist, von vornherein das Material zu vielseitigerer 
Ausgestaltung des Atlasses zu sammeln und bis zu einem gewissen 
Grade zu bearbeiten. 

Das Hauptproblem des historischen Atlasses liegt, wie be- 
reits bemerkt, in der Behandlung des Zeitraumes etwa vom An- 
fange des 14. bis zum Ausgange des 17. Jahrhunderts. Über die 
nötigen und wünschenswerten Vorarbeiten wurde schon mancherlei 
ausgeführt, über die Hauptsache selbst läßt sich einstweilen leider 
nur sehr wenig sagen. Alles hängt von dem Material ab, das 
sich der Untersuchung bieten wird. Nur so viel scheint mir 
sicher, daß es für die ältere Zeit nicht möglich sein wird, auf 
ein bestimmtes Jahr fixierte Spezialkarten für das ganze Gebiet 
des Atlasses herzustellen. Die staatliche Organisation der einzelnen 
Länder ist, wenn auch in den Grundzügen vielfach verwandt, doch 
in den Einzelheiten wieder außerordentlich verschieden, und diese 
Mannigfaltiskeit hat zumeist auch noch geraume Zeit nach ihrer 
Vereinigung mit dem brandenburgisch -preußischen Staate fort- 
gedauert. So kommt es, daß die entscheidenden Wandlungen in 
der Verfassungsgeschichte, die die natürlichen Ziel- und Ruhe- 
punkte abgeben, sich zu verschiedener Zeit vollzogen haben. Es 
wird sich daher von selbst machen, und die Zufälligkeiten der 
Überlieferung werden in derselben Richtung wirken, daß für die 
ältere Zeit jedes der alten Länder, der heutigen preußischen Pro- 
vinzen, gesondert behandelt werden muß. Das große Werk wird 
sich also schließlich doch, für die ältere Zeit wenigstens, in Pro- 
vinzialatlanten spalten, aber sie sollen unter gemeinsamer Leitung, 
nach einheitlichem Grundplan und im steten Zusammenhange mit- 
einander bearbeitet werden. Wieviel Karten zur Verfolgung der 
Geschichte der Verwaltungsgrenzen bis ins Mittelalter zurück bei 
jedem einzelnen Lande nötig sein werden, läßt sich natürlich mit 
Sicherheit noch nicht sagen, ich schätze aber, daß zwei bis drei 
wohl immer genügen werden. Zwischenstadien oder besondere 
lokale Schwierigkeiten müssen durch Kartenskizzen in den Text- 


Über den Plan zu einem geschicht), Atlas der östl. Prov. des preuß. Staates. 37 


bänden oder auf Seitenkartons der Hauptkarten erledigt werden. 
Erst nach eingehender Bearbeitung der Verwaltungseinteilung ist 
es möglich, sowohl die Außengrenzen der Territorien genauer zu 
bestimmen, wie auch ihre Teilungen unter die einzelnen Linien 
der fürstlichen Häuser. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen 
werden sich z. T: in die Verwaltungskarten eintragen lassen, wo 
das nicht möglich ist, müssen wieder Skizzen oder Übersichts- 
blätter aushelfen. i 

Eine Frage bliebe endlich noch übrig, die, ob es möglich sein 
wird, den Atlas noch weiter bis in das Zeitalter der ersten großen 
Kolonisation oder sogar bis in die slawische Zeit zurückzuführen 
und vielleicht auch noch die Grenzen der uralten slawischen Gaue, 
die bereits in den Urkunden des 10. Jahrhunderts vorkommen, zu 
bestimmen. Es würde damit wieder das Thema der Gaugeographie 
angeschnitten, das seinerzeit um die Mitte des vorigen Jahr- 
hunderts die Territorialforscher lebhaft beschäftigt hat. Natur- 
gemäß läßt sich hier am allerwenigsten Sicheres sagen, die Über- 
zeugung aber darf man wohl schon aussprechen, daß, wenn in 
sorgsamer Forschung der Weg bis zur Höhe des Mittelalters 
zurückgelegt ist, daß dann auch neues Licht in die vorhergehen- 
den Jahrhunderte fallen wird und daß wir über sie klarer sehen 
werden, als heute die meisten unter uns ahnen. Spezialkarten 
in großem Maßstabe sind für das 10., 11. und 12. Jahrhundert 
natürlich ausgeschlossen, aber das glaube ich zuversichtlich, daß 
sich später wissenschaftlich begründete Übersichtskarten zur Ge- 
schichte auch dieser Zeit schaffen lassen werden. 


38 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 


Von 
Johannes Ziekursch. 


Den niederschlesischen Domänen- und Steuerrat Friedrich von 
Cölln, der die „Vertrauten Briefe über die innern Verhältnisse 
am Preußischen Hofe seit dem Tode Friedrichs IL“ und die 
„Neuen Feuerbrände“ 1807 und 1808 verfaßte, halten gegen- 
wärtig die meisten Historiker für einen schamlosen literarischen 
Wegelagerer, dem nichts heilig war, weil er sein von Napoleon 
zu Boden geworfenes Vaterland verhöhnte und begeiferte, den 
ohnmächtigen Staat und seine Vertreter, besonders aber das 
friderizianische Heer und seinen Führer, den preußischen Adel, 
mit Kot bewarf und dem verächtlichen Gelächter der Mit- und 
Nachwelt preisgab, sei es aus schnöder Geldgier, vielleicht im 
Solde des Korsen, sei es aus perverser Schmähsucht. Ähnlich 
urteilten schon viele seiner besteu Zeitgenossen; der Freiherr vom 
Stein sprach von der Notwendigkeit, „den Unfug“ Cöllns und 
seinesgleichen zu bekämpfen; sein Nachfolger, der Minister des 
Innern Graf Dohna, redete von dem „abscheulichen“ Cölln, an- 
dere von dem „berüchtigten“ Cölln, von den Schändern des preu- 
Bischen Staates usw.! Verworfene Menschen hat es zu allen 
Zeiten gegeben, und, da man hier auf ein solches Subjekt allem 
Anschein nach stieß, so erklärt sich wohl daraus die eigenartige 
Tatsache, daß die meisten Historiker der preußischen Reformzeit 


ı H. v. Treitschk«, Deutsche Geschichte im 19. Jahrh. 5. Aufl. (Leipzig 
1394) S. 298/99. — Max Lehmann, Scharnhorst, Bd. II (Leipzig 1887) S. 1ft. 
— Max Lehmann, Freiherr vom Stein, Bd. II (Leipzig 1903) S. 530. — 
O. Linke, Fr. Th. Merckel im Dienste fürs Vaterland (Breslau 1907) S. 210. 
— G. Baersch, Beiträge zur Gesch. d. sogen. Tugendbundes (Hamburg 1852) 
S. 56. — L. Geiger, Berlin, 1688—1840. Gesch. d. geistigen Lebens d. preuß. 
Hauptstadt. Bd. II (Berlin 1895) S. 226 ff. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 39 


bisher Cölln einer eingehenden Untersuchung nicht gewürdigt 
haben, obwohl seine Schriften für viele Jahrzehnte die Tradition 
über die letzten zwanzig Jahre des friderizianischen Staates und 
seinen Sturz begründeten und obwohl bei der Langsamkeit, mit 
der die Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen bis 
zu den breiten Volksmassen durchsickern, noch heute die von 
Cölln geschaffene Legende immer wieder auftaucht. H. Hüffer, 
der fast allein Cöllns Schriften größere Aufmerksamkeit geschenkt 
hat!, kommt zu dem merkwürdigen Ergebnis: „Man würde Cölln 
unrecht tun, wollte man sein Werk als eine Schmähschrift gegen 
Preußen bezeichnen ...; wenn er auch manches Tadelnswerte über 
die preußischen Zustände mitteilt, in einem Tone, der die Freude 
verrät, Dinge solcher Art ans Licht zu ziehen, so fühlt er sich 
doch noch immer als preußischer Beamter, dem an der Erhaltung 
des Staatswesens gelegen ist.“ L. Salomon spricht sogar von dem 
mit reichen Lebenserfahrungen und umfassender Geschäfts- und 
Weltkenuntnis ausgestatteten Cölln® Auch mancher Zeitgenosse _ 
pries Cölln; um hier nur einen zu nennen, der bekannte Histo- 
riker, der ehemalige preußische Hauptmann Freiherr von Archen- 
holz urteilte über ihn: „Seit langer Zeit ist über die inneren Ver- 
hältnisse eines großen Staats kein so aufschlußvolles, belehrendes 
Buch erschienen als die Vertrauten Briefe... Der Briefsteller 
schreibt mit großer Sachkenntnis und bei einem zerrissenen Her- 
zen mit vieler Mäßigung .. 2 Archenholz bezeichnet die Ver- 
trauten Briefe als ein gehaltreiches, freimütiges und belehrendes 
Buch, er sprach von dem berühmten Cölln, der sich durch seine 
Schriften dem Publikum vorteilhaft bekannt gemacht habe usw. ° 

Freilich eine eingehende Beschäftigung mit seiner literarischen 
Tätigkeit hat Cölln selber dadurch erschwert, daß er außer den 
schon genannten Schriften in den beiden Jahren 1807/08 noch 
die „Intelligenzblätter zu den Neuen Feuerbränden“, ferner „Ge- 
danken über die Aufhebung der Erbuntertänigkeit in Schlesien“, 
ein Buch unter dem Titel: „Berlin und Wien in Parallele“ und 
den ersten Band des „Feldzuges der Franzosen und alliierten 


! Die Kabinetsregierung in Preußen und J. W. Lombard. Leipzig 1891. 
S. 346. 

2 Gesch. des deutschen Zeitungswesens, II (Oldenburg 1902) S. 249. 

3 Minerva, ein Journal histor. u. polit. Inhalts, hrgg. von J. W. v. 
Archenholz, Jahrg. 1807, Bd. II, S. 189/90, Bd. IH, S. 171, Bd. IV, S. 651. 


40 Johannes Ziekursch. 


nordischen Völker in den Jahren 1806/07“ verfaßte, insgesamt weit 
über 6000 Druckseiten. 

Wer sich aber erst diese Seitenzahlen zusammenstellt, dem 
tauchen Bedenken auf. Zwischen dem 14. Oktober 1806, dem 
Tage von Jena und Auerstädt, dessen Ausgang den Anstoß zum 
Abfassen aller jener Werke gab, und dem 14. Dezember 1808, 
an dem die Verhaftung Coins seiner Schreiberei ein vorläufiges 
Ende bereitete, lagen nur zwei Jahre; auf den Arbeitstag kämen 
ungefähr 10 Druckseiten, selbst für den federgewandtesten Skri- 
benten ein Ding der Unmöglichkeit. Cölln muß also eine statt- 
. liche Anzahl von Mitarbeitern herangezogen haben. Welcher Art 
waren sie? Blicken wir in die unter Cöllus Namen gehenden 
Schriften, so stoßen wir auf ausführliche, z. T. durch Karten er- 
läuterte Schilderungen der Schlachten bei Jena und Auerstädt, 
der Vorfälle auf der Flucht am Abend des 14. Oktober, der Er- 
eignisse während der nächsten Tage in Erfurt, der Vorgänge iu 
Magdeburg, der Schlacht bei Eylau, eingehende Berichte über die 
Belagerung Hamelns, der schlesischen Festungen, Küstrins, Grau- 
denz’, Danzigs, Stralsunds, über das Verpflegungswesen des preu- 
Bischen Heeres usw. usw. unter Anführung so zahlloser Einzel- 
heiten, die sich niemand aus den Fingern saugen oder den da- 
maligen Zeitungen entnehmen konnte; die Mitarbeiter Cöllns 
waren Augenzeugen oder Teilnehmer an den, Ereignissen, also 
Offiziere oder Bewohner der Festungen. Wenn wir nun berück- 
sichtigen, daß bei der Einführung der Städteordnung 1809 selbst 
in Niederschlesien, geschweige denn in Oberschlesien, die des 
Lesens und Schreibens kundigen Bürger zur Besetzung der Stadt- 
verordnetenposten nicht hinreichten und die Regierung die Wahl 
von Analphabeten zulassen mußte, so ergibt sich daraus, daß 
Cöllns bürgerliche Berichterstatter in der Regel mehr als einfache 
Bürger, also etwa an Schreibarbeit gewöhnte Beamte, Lehrer 
oder ähnliches waren. Ebenso dürften bei der damals überaus 
geringen Bildung der Offiziere die an Cölln Schlachtenberichte 
liefernden Militärs in geistiger Beziehung wenigstens die Masse 
der Kameraden weit überragt haben. 

Wir haben es also nicht mehr mit einem verdorbenen Men- 
schen, sondern mit einer über Norddeutschland verteilten Gruppe 
gebildeter Gelegenheitsschriftsteller zu tun; um so mehr wird der 
Gedanke an eine Bestechung seitens Napoleons und an. eine 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 41 


schmähsüchtige Revolverjournalistik zurücktreten. Was trieb aber 
dann diese Leute? Die Art ihrer Beweggründe entscheidet über 
den Wert ihrer Schriften, natürlich nicht als Tatsachenquelle, 
sondern als Stimmungsbilder. Zudem ist seit 58 Jahren bekannt, 
daß Cölln dem Tugendbund angehörte.’ Die Glogauer Kammer 
des Tugendbundes, „von deren gesinnungstüchtigem Charakter“ 
der heißblütige Patriot und Agitator des Tugendbundes Regierungs- 
assessor Heinrich Bardeleben „einen bedeutenden Erfolg erwartete“, 
nahm Cölln in ihre Mitte auf, obwohl doch die Verfassung des 
Vereins vorschrieb, daß nur Leute mit dem „unbescholtenen Ruf 
eines rechtlichen und tätigen Mannes und treuen Staatsbürgers“ 
eintreten und die Zivilmitglieder in der Öffentlichkeit das Militär 
verteidigen sollten, während doch Cölln am ärgsten das alte Heer 
verleumdete.e Das Wahlverfahren war im Tugendbund so ge- 
staltet, daß Überrumpelungen nicht vorkommen konnten. Hatte 
sich in Glogau, dem Cölln als Steuerrat seit 9 Jahren vorgesetzt 
war, keine Stimme wider ihn erhoben, wo jedermann ihn als 
Verfasser der genannten Werke kannte? Warum dachte niemand 
an seine Wiederausstoßung? Entweder war also das so viel ge- 
feierte Treiben des Tugendbundes eitel Heuchelei oder — unser 
Urteil über Cölln ist falsch, zum mindesten einseitig. Um diese 
Widersprüche zu lösen, müssen wir Cöllns Lebensgang verfolgen. 

Am 14. April 1766 wurde er in Oerlinghausen, mitten im 
Teutoburger Walde an der Westecke der Grafschaft Lippe-Detmold, 
als Sohn eines Öljährigen Vaters und einer J4jährigen Mutter 
geboren. 15 Jahre später erlag die Mutter ihren hysterischen 
Leiden; zwei ihrer Töchter verfielen in Schwermut; dieselbe 
Krankheit trieb einen Sohn zum Selbstmord. Auch Friedrich er- 
griff mit 18 Jahren das gleiche Leiden, Musik und Glockengeläute 
riefen bei ihm Tränensiröme und Gliederzittern hervor; eine Bade- 
kur heilte aber wieder seine zerrütteten Nerven. Zwei seiner 
Brüder starben an der Skrofulose, die Friedrich zeit seines Le- 
bens plagte und sich in starken Drüsengeschwülsten an allen 
Körpertellen, Hautausschlägen und Flechten äußerte. Dazu traten 
später Magenbeschwerden, Unterleibskrämpfe, Ohrensausen, Schwin- 
delanfälle und hypochondrische Beängstigungen; 1797 verursachten 
Öhrengeschwüre eine halbjährige Taubheit, 1805 war Cöllns rech- 


— 


! Johannes Voigt, Gesch. d. sogen. Tugendbundes (Berlin 1850) S. 27. 


49 Johannes Ziekursch. 


tes Bein zeitweilig gelähmt. Nur durch jährlich wiederholte Bude- 
kuren vermochte er sich aufrechtzuerhalten" Zum Teil dürfte 
das schwere Leiden Cöllns seine gallige Kritiksucht, seine bissige 
Gehässigkeit, seine cholerische Schwarzseherei und schrankenlose 
Neigung zu Übertreibungen erklären. 

Diese Entwieklungstendenz des Pastorensohns förderte seine 
von religiöser Mystik und demokratischer Schwärmerei beherrschte, 
einseitige Erziehung. Gesellschaftlicher Schliff wurde ihm nicht 
zuteil; im Rückblick auf die Anfänge seiner Beamtenlaufbahn 
gestand er 1811 vor der Öffentlichkeit: „Es fehlte mir an aller 
sogenannten feinen Lebensart; ich war ohne alle Facon.“? Aber 
noch mehr, die Eigenschaften, die den Menschen liebenswert 
machen, gingen ihm ab, sein Zartsefühl blieb stets überaus be- 
scheiden entwickelt. Er besaß einen engen, aber feurigen Geist; 
der Gedanke, der ihn beherrschte, wurde mit Fanatismus ver- 
fochten. 

Als Westdeutscher wuchs er unter anderen sozialen, wirt- 
schaftlichen und politischen Bedingungen auf, als er später im 
östlichen Preußen kennen lernte. Der Adel besaB im Westen 
geringere Bedeutung, der Bauer stand ungleich höher als im 
Osten. Schon die Tatsache, daß aus der Adelsfamilie Cölln der 
Vater, der Bruder und dessen Söhne sich dem geistlichen Berufe 
widmeten, dürfte ım Preußen des 18. Jahrhunderts kaum ein 
Gegenstück finden. Wie in den deutschen Territorien des 16. Jahr- 
hunderts beherrschten in Lippe noch in der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts der Hof, die Justiz und das protestantische 
Kirchenregiment die öffentliche Teilnahme; die ersten Soldaten 
erblickte Cölln in Kassel auf dem Wege zur Universität. Um so 
schärfer mußten kraft ihrer durch die Neuheit bedingten Ein- 
drucksfähigkeit die ostelbischen Kulturzustände Cöllns kritische 
Stellungnahme herausfordern. 

In Marburg, Halle und Jena studierte er die Rechte. Er las 
die Werke der französischen Aufklärer, von Voltaire und Montes- 
quieu bis Helvetius, er begeisterte sich für die Ideen von 1789, 
für die französische Revolution, er teilte ihren Adelshaß; zugleich 


verrat betr. Berliner Geh. Staatsarchiv. R. 46 B nr. 150 p.. | 
? Aktenmäßige Rechtfertigung des Kriegsraths von Cölln. Leipzig, 
W. Rein. 1811. S. 6. ' 


Lë E EE O E e pen n bg gë 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 43 


aber sah er von früh auf mit seinen westdeutschen Landsleuten 
in Preußen den Beschützer des protestantischen Deutschlands. 
Der berühmte Müller-Arnoldprozeß, das Eingreifen Friedrichs zu- 
gunsten des kleinen Mannes gegen die angeblichen Übergriffe der 
großen Herrn, gewann das Herz des Knaben, wie die preußische 
Justizreform und die preußische Prozeßordnung den angehenden 
Juristen und die Œuvres posthumes Friedrichs den Jünger der 
Aufklärung gefangennahmen. Seine eigenwillige Weltfremdheit 
verriet sich darin, daß er spätestens beim Abgang von der Uni- 
versität trotz seiner Armut — der Vater war im Februar 1789 
gestorben, über sein geringes Vermögen wurde der Konkurs er- 
öffnet — mit einem zwei Jahre älteren Mädchen als 23- oder 
24jähriger seine erste Ehe schloß. 1790 oder 1791 wurde sein 
ältester Sohn geboren. So hatte Cölln von Anfang an mit des 
Lebens Notdurft zu ringen; die Ehe gestaltete sich unglücklich 
und wurde Ende der neunziger Jahre geschieden: lauter Erfah- 
rungen, die seine Neigung zur Verbitterung entwickeln mußten. 

Nach dem Tode des Vaters fand sich kein Platz für ihn in 
der engen Heimat, so trat er im April 1790 in den preußischen 
Staatsdienst als Auskultator bei der Kriegs- und Domänenkammer 
und zugleich bei der Regierung in Minden. Im Juli 1790 be- 
stand er das Referendarexamen, 1792 wurde er Kammerassessor. 
Von dieser Zeit erzählt er: „In der Gesellschaft der Schöngeister 
spielte ich eine schlechte Rolle, aber, wo bei der Flasche ge- 
kannegießert wurde, da, wo die Weltreformatoren sich versam- 
melten, wo man damit umging, die Ordnung der Dinge umzu- 
kehren und umzuformen, da war ich mitten unter ihnen. Diese 
Partei, welche die französische Revolution auch in Deutschland 
zur Welt gebracht hatte, nannte man damals Jakobiner; zu ihnen 
gezählt zu werden, hielt ich für rulımwürdig.“ Bei diesen An- 
schauungen und seinem Charakter drohte Cölln früher oder spä- 
ter die Gefahr eines scharfen Zusammenstoßes mit der eckigen 
Eigenart des friderizianischen Staates. Als Adeliger machte er 
zunächst freilich schnell Karriere; 1793, mit 27 Jahren, wurde 
er Kriegs- und Domänenrat — aber im fernen Posen. 

So kam Cölln plötzlich in ein Land mit halb barbarischen 
Zuständen, dessen Bevölkerung eine Sprache redete, von der Cölln 
und seine Amtsgenossen kein Wort verstanden; schlecht bezahlte 
und vielfach untaugliche Dolmetscher und Übersetzer vermittelten 


v 


44 Johannes Ziekursch. 


den schriftlichen und mündlichen Verkehr zwischen der Behörde 
und den Einwohnern. Selbst beim besten Willen mußte es unter 
diesen Umständen zu zahllosen Mißverständnissen und Mißgriffen 
kommen, und dadurch erhielt der nationale und kirchliche Fana- 
tismus der Polen gegen die protestantischen Beamten Preußens 
immer neue Nahrung. Die altpreußischen Behörden hatten an 
die neuerrichteten Kollegien im polnischen Gebiet vielfach ihre 
abgelebten und untüchtigeren oder zum mindesten ihre jüngsten 
und unerprobtesten Mitglieder, wie Cölln es war, abgegeben. 
Daß Cölln hier wenig erfreuliche Erfahrungen sammelte, wird 
verständlich, ebenso, daß auch er wohl manchmal danebengrifi. 
So erklärt sich wohl die Kabinettsordre vom T. Oktober 1795 
an den schlesischen Provinzialminister Grafen Hoym, dem damals 
auch Südpreußen unterstellt war: „Ferner wären Seine Majestät 
nach Seiner Exzellenz Vorschlage vom ?. dieses davon zufrieden, 
daß zur gehörigen Wahrnehmung des Dienstes bei den süd- 
preußischen Kammern die dort als Räte angestellten jungen Leute 
nach und nach versorgt und dagegen erfahrene Männer aus den 
alten Kammern dahingebracht würden. Seine Exzellenz könnten 
damit bei der Kammer zu Posen den Anfang machen und den dor- 
tigen Kriegsrat von Cölln nach Breslau nehmen, in seine Stelle aber 
den Kriegsrat von Reibnitz dahin versetzen.“ Reibnitz kam auch 
nach Posen, Cölln blieb aber dort, vermutlich weil Hoym mit seinen 
Leistungen im allgemeinen recht zufrieden war, denn die Kon- 
duitenliste von 1797 urteilt über ihn: „Er ist fleißig und ge- 
schickt, faßt sich aber im mündlichen Vortrage besser als im 
schriftlichen. Gegen seine Moralität ist nichts einzuwenden.“ 
Zwölf Jahre später sagte im Prozeß gegen Cölln sein unmittel- 
barer Vorgesetzter in Posen, der 2. Kammerdirektor Finke, 1309 
Geheimer Obertribunalrat, aus, „daß Inkulpat, soviel sich der 
Aussteller des Attests erinnere, die ihm aufgetragenen Dienst- 
geschäfte fleißig bearbeitet habe. Er erinnere sich auch nicht, 
daß Inkulpat wührend seiner Dienstzeit eines pflichtwidrigen Be- 
nehmens im Dienste halber zur Verantwortung gezogen, am 
wenigsten eines solchen Benehmens überführt sein sollte oder 
daß auch nur einen erheblichen Verdacht vorsätzlicher Pflichtver- 
letzung gegen ihn erregende Tatsachen dem damaligen Kammer- 
präsidio oder ihm, dem p. Finke als Mitglied dieses Präsidii, an- 
gezeigt worden“ Am 8. Juni 1796 schrieb Hoym an Cölln: 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 45 


„Fahren Euer Hochwohlgeboren nur fort, Ihren geraden Weg 
als rechtschaffener und tätiger Mann zu gehen, und Sie dürfen 
nicht besorgen, daß dieses unerkannt bleiben oder irgend eine 
Intrigue dagegen aufkommen werde.“ Damit deutete Hoym ge- 
wisse Vorgänge an, die schließlich doch Cölln zum Schaden aus- 
schlugen. 

Gemäß seiner Vorbildung in Minden unter dem bauern- 
freundlichen Kriegs- und Domänenrat Hoffbauer! wurde Cölln 
als Dezernent in der Domänenverwaltung beschäftigt, er hatte 
sich also amtlich mit den berüchtigten südpreußischen Güter- 
verleihungen zu befassen; daß dabei seine Achtung vor den 
preußischen Zuständen zusammenschrumpfen mußte, liegt auf der 
Hand. Bei diesen zweifelhaften Geschäften das Staatsinteresse 
zu wahren und sich nicht den Zorn einflußreicher Personen zu- 
zuziehen, war schier unmöglich, besonders da die Verwaltung 
Südpreußens erst dem Minister von Voß, dann Hoym, später 
wieder Voß übertragen wurde, beide Männer verschiedene Ziele 
verfolgten, aufeinander schlecht zu sprechen waren und ihre An- 
hänger wechselweise plagten.” Cölln war bei Hoym gut ange- 
schrieben, stand sich infolgedessen mit Voß schlecht, Voß wollte 
sich des häufig leidenden und seiner Badekuren halber oft be- 
urlaubten Beamten entledigen. Nach der erneuten Übernahme 
der südpreußischen Verwaltung durch Voß versuchte der von 
Jena und Prenzlau her bekannte preußische General Fürst von 
Hohenlohe-Ingelfingen, der Schwiegersohn des sächsischen Geheim- 
rats Grafen von Hoym, eines Verwandten des preußischen Mini- 
sters, gegen seine südpreußischen Güter das aus Hans von Helds 
Schwarzem Buche bekannte Domänenamt Krotoschin einzutauschen. 
Dem widersetzte sich Voß, darauf wandte sich Hohenlohe an 
Cölln, dem dieser Güterkomplex zeitweise unterstand, und der 
verschuldete und durch seine Ehescheidung mitgenommene Cölln 
wollte es nun nicht auch noch mit dem einflußreichen Ver- 
wandten Hoyms verderben: er lieferte, freilich vergebens, an 
Hohenlohe amtliches Material zur Entkräftung der von Voß er- 


! Vgl. M. Lehmann, Freiherr vom Stein, I, S. 211. 

? Was Cölln in seinem Dezernat geleistet haben will, erzählt er in 
seiner Aktenmäßigen Rechtfertigung S. 11 ff. 

> Vgl. Grünhagen, Zerboni und Held in ihren Konflikten mit der 
Staatsgewalt. Berlin 1897. S. 38. 


46 Johannes Ziekursch. 


hobenen Einwände! Als die Sache ruchbar wurde, konnte Cölln 
in Posen unter Voß nicht länger bleiben; daß sein Vergehen 
aber von manchem nicht schlimm bewertet wurde, beweist das 
oben mitgeteilte Gutachten Finkes über Cöllns Führung in Posen. 

Im Mai 1799 wurde deshalb Cölln auf seinen Antrag nach 
Schlesien als Steuerrat versetzt. Wenn er nun auch seinen bis- 
herigen Titel beibehielt, so wurde doch tatsächlich aus dem Mit- 
glied des Posener Kammerkollegiums ein Untergebener der Glo- 
gauer Kammer; zugleich mit seiner Stellung verringerten sich 
seine Einnahmen. Dadurch erhielt der Wechsel den Charakter 
einer besonders harten Strafversetzung, während Cölln darauf ge- 
rechnet hatte, durch Hoym sofort in das Glogauer Kollegium 
aufgenommen zu werden, da in Schlesien schon öfters Steuerräte 
Mitglieder der Kriegs- und Domänenkammern waren. 

Bei seinen neuen Vorgesetzten stieß Cölln anfangs auf das 
ärgste Mißtrauen und die feste Absicht, ihn beim ersten besten 
Anlaß aus der Beamtenschaft völlig hinauszudrängen; da will es 
doch viel sagen, daB der 1799 Cölln verwünschende Glogauer 
Kammervizepräsident von Massow im Prozeß gegen Cölln 1809 
betonte, daB ihm „von dem Dienstverhalten des p. von Cölln 
während der Zeit, in welcher er den steuerrätlichen Posten ver- 
waltet, nichts Nachteiliges bekannt“ geworden sei. Etwas un- 
günstiger fiel das Urteil des Kammerdirektors Kieckhöfer aus, 
„er bezeugt dem Inkulpaten, daß er während seines Dienstes als 
Kriegs- und Steuerrat sein Talent und seine Kenntnisse zu diesem 
Posten befriedigend dargetan; auch sei seine sittliche Führung 
so eingerichtet gewesen, daB dabei nichts zu erinnern vorge- 
kommen. Aber nicht genug habe er den Sinn gehabt, sich mit 
den Bestimmungen der sein Amt angehenden Gesetze und mit 
den Formen seiner Geschäftsführung so vertraut zu machen, als 
der Dienst es verlangt habe. Dieser Abneigung, auf welche sein 
Interesse an fremdartigen literarischen Arbeiten vorzüglich ein- 
gewirkt haben möge, sei es zuzuschreiben, daß bei seinen Dienst- 
arbeiten öfters die Sorgfalt, worauf es angekommen, zu vermissen, 
öfters eine Amtsgrenzenverletzung zu tadeln gewesen.“ 

Mit Notwendigkeit mußte ein Mann von den Lebenserfah- 
rungen und dem Ehrgeiz Cöllns bei der Aussicht, in seinem welt- 


1 Cölln, Meine Dienstlaufbahn, in Nr. 8 des 1. Bandes der Intelligenz- 
blätter zu den Neuen Feuerbränden (Leipzig 1808). 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 47 


verlassenen Amtssitze Sagan dereinst als Steuerrat begraben zu 
werden, unter die neuerungssüchtigen, reformdurstigen politischen 
Schriftsteller geraten. Etwa 1803 begann er mit der Ausarbei- 
tung politischer Aufsätze, 1805 fand er endlich in Glogau einen 
Verleger für seine anonym ohne Druckort erschienenen „Reflexionen 
über den preußischen Staat in zwanglosen Heften“ Es blieb bei 
dem ersten Hefte. Darin verlangte Cölln gegenüber der immer 
bedrohlicher anschwellenden Übermacht Frankreichs die Begrün- 
dung eines an Rußland sich anlehnenden neuen Fürstenbundes 
zwischen Preußen, Sachsen, Hessen-Kassel, Braunschweig, Mecklen- 
burg und Teilen Westfalens; Preußen sollte das militärische 
Exekutionsrecht gegen die Bundesgenossen zustehen. Gemeinsam 
sollten die Verbündeten an geeigneten Orten Befestigungen an- 
legen und eine Landmiliz auf der Grundlage der allgemeinen 
Wehrpflicht nur mit Ausschluß der Geistlichen und der Spitzen 
der Behörden unter eigenen aus der Miliz genommenen Offizieren 
errichten. Den Milizgedanken ließ Cölln fortan nicht mehr fallen. 
Bei der Beurteilung der inneren Lage Preußens ging Cölln von 
der durchaus berechtigten Frage aus: „Woher kommt es, daß im 
preußischen Staate so viele zweckmäßige Edikte und Verfügungen 
so wenig in Anwendung sind und eludiert werden?“ Die Er- 
klärung dieser merkwürdigen Erscheinung suchte er in der pro- 
vinziell verschieden gestalteten Handhabung der Verwaltung, der 
zweckwidrigen Behördenorganisation, der mangelhaften Vorbil- 
dung der Beamten, der Minderwertigkeit der meisten Magistrats- 
mitglieder nnd der Sonderstellung des Militärs außerhalb und 
oberhalb der Gesetze. Zur Beseitigung dieser Übelstände forderte 
Cölln die Umbildung des vielköpfigen Generaldirektoriums in ein 
von einem Chef geleitetes Ministerium des Inneren und der 
Finanzen, eine Verminderung der Kopfzahl, bessere Vorbildung, 
stärkere Inanspruchnahme, aber auch höhere Besoldung der Be- 
amten, die Verschmelzung aller verwaltenden und rechtsprechenden 
Provinzialbehörden zu einem einzigen, in Departements geglie- 
derten Organismus unter einem Oberpräsidenten, dem zugleich 
die Garnison der Provinzialhauptstadt unterstehen sollte; kollegial 
organisierte Landeshauptmannschaften sollten die Geschäfte der 
Landräte, Steuerräte und Gerichte erster Instanz übernehmen, 
den Landeshauptleuten in ihren Bezirken die Polizeigewalt über 
das Militär zufallen. Also in gewisser Anlehnung an das Vor- 


48 Johannes Ziekursch. 


bild des napoleonischen Frankreichs wollte Cölln einen einfachen, 
übersichtlichen, in drei Instanzen scharf gegliederten, schnell ar- 
beitenden, bureaukratischen Apparat schaffen; der bisherige Gre- 
bieter des Staates, das Militär, sollte sich unter die Herrschaft 
dieser Bureaukratie beugen. 

1806 erschien das zweite Werk aus Cöllns Feder: „Schlesien, 
wie es ist. Von einem Österreicher.“, nicht ausschließlich von 
ihm verfaßt, sondern unter Mitwirkung zweier katholischer Gym- 
nasiallehrer!; man darf wohl auf ihre Rechnung setzen, was in 
den drei Bändchen über Schulwesen, die Breslauer Jesuitenunir+ 
versität, die schlesischen Gelehrten usw. gesagt worden ist. In 
der Form und in sachlichen Einzelheiten der anderen Teile ver- 
rät sich zwar schon Cöllns verhängnisvolle Neigung zur flüch- 
tigen Vielschreiberei, aber seine langjährigen Erfahrungen als 
Verwaltungsbeamter setzten ihn doch in den Stand, ohne große 
Vorarbeiten und Studien eine umfassende, strenge, aber keines- 
wegs ungerechte Beurteilung des friderizianischen Staates kurz 
vor seinem Zusammenbruch zu bieten. Nach dem Unglück von 
Jena, im Mai 1807, schrieben über Cöllns Buch die Schlesischen 
Provinzialblätter, das offiziöse Organ der schlesischen Regierung, 
herausgegeben von dem Geheimsekretär des Ministers Hoym, dem 
1809 bei der Neuordnung der Verwaltungsbehörden zum Regie- 
rungsrat beförderten Kammerkalkulator Zimmermann und dem 
gleich tüchtigen und in derselben Weise ausgezeichneten Kanzlei- 
direktor Streit: „... Auch meint man gar wohl den in Berlin 
lebenden Verfasser zu kennen, aber es wäre so unbillig als un- 
artig, einen Schriftsteller öffentlich zu nennen, der nicht hat ge- 
nannt sein wollen und der ohne Anonymität schwerlich so frei- 
mütig gewesen wäre. Wir haben Ursach, ihm Dank zu 
wissen, daß er es gewesen ist und daß er so vieles offen 
zur Sprache gebracht hat, worüber wir uns sonst nur 
unter Bekannten unterhielten. Vielleicht wird doch 
manches, das sonst nur als Stimme des Publikums im 
Verborgenen umherflüsterte, von Personen gelesen, 
denen es niemand unter die Augen sagte, und von man- 
chem beherziget, der einem Übel abzuhelfen Gelegen- 
heit hat...“ 


a K. G. Nowack, Schlesisches Schriftstellerlexikon, Heft 3 (Breslau 
1838) S. 24/5: Fr. A. Ender und Heft 4, S. 167: X. A. Veith. 


ee ` m mF m m rn ist Mm a 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 49 


Zu den wertvollsten Teilen dieses Buches gehört des Steuer- 
rats Cölln Schilderung des Städtewesens, des gewaltigen Gegen- 
satzes zwischen den erlassenen Vorschriften und ihrer Ausführung." 
Die Kritik der bestehenden Einrichtungen führte Cölln wieder zu 
Reformvorschlägen, die sich nicht auf Schlesien beschränkten. Er 
forderte wie früher Fachminister an Stelle des Generaldirektoriums, 
ihnen untergeordnete Oberpräsidenten an der Spitze der Pro- 
vinzen, Vereinigung aller Provinzialbehörden, der Kriegs- und 
Domänenkammern mit den Akzise-, Post- und Bergbehörden zu 
einem einzigen in zwei Abteilungen für die innere und für die 
Finanzverwaltung gegliederten Kollegium, aber im Gegensatz zu 
seinen Vorschlägen in den Reflexionen volle Trennung der Justiz 
von der Verwaltung, Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, be- 
sonders aber scharfe Bekämpfung der übermäßigen Zentralisation. 

Unschwer erkennt man die starke Übereinstimmung der Vor- 
schläge Cöllns mit den vom Freiherrn vom Stein wenige Jahre 
später vollzogenen Reformen; derartige Gedanken lagen damals 
unter dem Einfluß der französischen Revolution und des napo- 
leonischen Systems in der Luft?; deutlich hebt sich aber Stein 
aus dem Haufen der reformfreudigen Gemüter durch seine ethische 
Staatsauffassung, seine starke Betonung des erzieherischen Wertes 
der Selbstverwaltung; davon findet sich bei Cölln keine Spur, die 
Herrschaft der Bureaukratie will er nicht stürzen, das durch die 
Wahl der Rittergutsbesitzer bisher vergebene Landratsamt soll 
ın Zukunft ein Präfekt bekleiden. 

Soviel Cölln an den bestehenden Zuständen auszusetzen hat, 
noch singt er ein Loblied auf das friderizianische Heer, wenn er 
auch hier Einzelheiten, die Bewaffnung, Kleidung, die Fülle der 
Stabsoffiziere, die schlechten Lazarettanstalten, die Vernachlässigung 
der Invaliden, das Anwerben von Ausländern, die übertriebene 
Bevorzugung großer Rekruten, die Exemtionen der Kantonregle- 
ments tadelt. In gleicher Weise erkennt Cölln die Berechtigung 
des Adels und seiner Vorzugsstellung im Staate voll an, er redet 
der Leibeigenschaft, dem patriarchalischen Verhältnis zwischen 


ı Bd. I, S. 136—146, II, S. 147,48, 172—175, III, 269 70. 

? Vgl. meinen Aufsatz: Eine bürgerliche Stimme aus Schlesien über 
die Reform des preußischen Staates nach dem Tilsiter Frieden in den 
Preuß. Jahrb. Bd. 127. S. 433. 

® Bd II, 8. 122 ff. 

Histor. Vierteljahrschrift. 9909. 1. 4 


50 Johannes Ziekursch. 


Herren und Bauern, das Wort; in einem vom Ehrgefühl be- 
herrschten Adel sieht er ein notwendiges Gegengewicht gegen 
die Gefahren des reinen Kapitalismus, aber er betont schon, daß 
durch das Pfandbriefsystem der Grundbesitz mobilisiert wurde, 
sich infolgedessen ein fürchterlicher Güterschacher entwickelte, 
der durch den häufigen Herrenwechsel die patriarchalischen Bande 
zerschneide und durch den großen plötzlich in den Schoß fallenden 
Spekulationsgewinn den Adel demoralisiere. Überhaupt stellt er 
den raschen Niedergang des Adels fest. Der Keim der für Cöllns 
spätere Werke hochbedeutsamen Legende von der Verworfenheit 
des Adels tritt hier schon ans Tageslicht, dagegen fehlt noch die 
unberechtigte Lobpreisung des dritten Standes; der Herr Beamte 
steht noch turmhoch über der zu regierenden Masse. 

Während dieses Buch erschien, wurde Cölln befördert; der 
1799 strafversetzte Beamte hatte sich so gut geführt, während 
der furchtbaren Boberüberschwemmung 1804 in Sagan persönlich 
so ausgezeichnet, daß er 1805, zunächst kommissarisch, an die 
Oberrechenkammer nach Berlin kam. Hier redigierte Cölln den 
zu Beginn des Jahres 1806 begründeten Preußischen Staats- 
anzeiger, eine volkswirtschaftliche Monatsschrift, herausgegeben 
„von einer Gesellschaft von Geschäftsmännern“ In dieser Zeit- 
schrift kam Cölln auf seine früheren Fürstenbundspläne insofern 
zurück, als er in dem Anfang Mai 1806 erschienenen Hefte trotz 
des Pariser Februarvertrages Preußen aufforderte, Ansbach, Bai- 
reuth, Neufchätel, Kleve, Paderborn und einige Teile Westfalens 
einzutauschen gegen Hannover, Osnabrück, die Lippeschen Ge- 
biete, Mecklenburg und die drei Hansastädte. Schärfer als bisher 
verlangte er Heeresreformen, die Aufhebung des adeligen Vor- 
rechts auf die Offiziersstellen, die Beseitigung der ausländischen 
Werbung und aller Exemtionen von der Kantonpflicht, die Ein- 
führung der allgemeinen Wehrpflicht, aber mit Stellvertretung, 
ein allmähliches Ausschalten der Prügelstrafen, Verbesserung der 
Verpflegung und Bewaffnung der Truppen. Beim Ausbruch des 
Krieges mit Frankreich dringt er stürnisch auf allgemeine Volks- 
bewaffnung. 

Als im Oktober 1806 die ersten schlimmen Gerüchte aus 
Thüringen in Berlin einliefen, entwarf auf Cöllns Veranlassung 
der frühere Leutnant und damalige Lustspieldichter und Militär- 
schriftsteller Julius von Voß einen Plan, wie südlich Berlins an 


er o aeaaeae mr mp teg a 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 51 


den sumpfigen Ufern der Nute und Notte die in Berlin zurück- 
gebliebenen 6 Depotbataillone zum Schutze der Hauptstadt vor 
einem Handstreich Stellung nehmen sollten. Der Gouverneur von 
Berlin, Graf Friedrich Wilhelm von der Schulenburg-Kehnert, 
stand als Generalkontrolleur der Finanzen in engen Beziehungen 
zur Oberrechenkammer; ihm ließ Cölln durch einen der Geheim- 
räte dieser Behörde den Entwurf vorlegen, wurde aber abgewiesen. 
Auf die Nachricht von dem unglücklichen Gefecht bei Saalfeld 
nahm Schulenburg die Besprechungen von neuem auf, Cölln ver- 
trat den Gedanken einer Bewaffnung der Berliner Bevölkerung, 
aber vielleicht gerade deshalb ging Schulenburg auf Cöllns Vor- 
schläge nicht ein. Die von ihm ausgegebene berüchtigte Wei- 
sung, Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, gewinnt im Zusammen- 
hange mit den vorhergegangenen Besprechungen eine neue, eigen-. 
artige Beleuchtung. ` 

Auf die Nachricht von den unglücklichen Schlachten bei 
Jena und Auerstädt eilte Cölln nach Schlesien, un hier den 
Widerstand gegen die Franzosen zu organisieren. Am 22. Ok- 
tober langte er in Glogau an und arbeitete am Abend dieses 
Tages mit dem Kammersekretär Gottlieb Gärtner, dem Stadt- 
syndikus Ludwig Wilhelm Schwadtke und einem Baron von Bohlen 
einen Plan aus, nach dem die Schlesier, zum allgemeinen Auf- 
stand aufgerufen, einen Landsturm bilden und in der nieder- 
schlesischen Heide zwischen der Lausitzer Neiße und dem Bober 
in den ausgedehnten Wäldern der Herrschaft Priebus den Vor- 
marsch der Franzosen aufhalten sollten.” Es galt nun, die Zu- 


1 Cöllns Aktenmäßige Rechtfertigung N. 26/27. — Untersuchungsakten 
gegen Cölln (Berl. Staatsarchiv): „Der Geheime Rat Tiesmer bestätigt, daß 
ihm Inkulpat Vorschläge zur Verteidigung von Berlin kommuniziert, um 
sie dem Minister von Schulenburg vorzulegen, welcher sie aber unausführ- 
bar gefunden.“ 

2 Nach der im Prozeß gegen Cölln beschworenen Aussage Gärtners. 
Gärtner, 1808 Mitbegründer der Glogauer Tugendbundkammer, blieb bei der 
Verlegung der Kriegs- und Domänenkammer von Glogau nach Liegnitz zu 
Beginn des Jahres 1809 auf Befehl des ÖOberpräsidenten v. Massow als 
Vertrauensmann der preußischen Regierung zur Überwachung der französi- 
schen Festungsbesatzung zurück; er ist der „gewisse Gärtner aus Glogau“, 
der den von Cölln entworfenen Plan einer Überrumpelung Glogaus (s. w. u.) 
Ende April 1809 durch den Major v. Roeder dem Grafen Goetzen mitteilte. 
Fr. Meinecke, E. Beitrag z. Gesch. d. J. 1809 in d. Hist. Zeitschr. Bd. 70, 

A3 


D) Johannes Ziekursch. 


stimmung und Unterstützung der leitenden Persönlichkeiten zu 
gewinnen; Gärtner glückte es scheinbar, die Billigung ihres Vor- 
habens durch den Glogauer Kanımervizepräsidenten von Massow 
zu erlangen; Massow, der die Glogauer Kassenbestände nach 
Breslau in Sicherheit brachte, wollte beim Provinzialminister 
Grafen Hoym den Entwurf befürworten. Während die Glogauer 
Freunde die weiteren Vorbereitungen trafen, reiste Cölln zur 
gleichen Zeit wie Massow nach Breslau, um mit Hoym persön- 
lich Rücksprache zu nehmen. 

Dieser Minister hatte unterdessen die ersten Maßnahmen er- 
griffen, um die schlesischen Festungen in Verteidigungszustand 
zu setzen und die staatlichen Gelder zu retten; am 25. Oktober 
teilte ihm eine am 22. von Küstrin abgegangene Kabinettsordre 
die Eröffnung von Friedeusunterhandlungen mit Napoleon durch 
den Marchese Lucchesini mit. Wie die meisten Preußen hatte 
auch Hoym allen Glauben an die Möglichkeit eines erfolgreichen 
Widerstandes gegen den siegreichen Korsen verloren; nach Cöllns 
Angabe hatte Hoym schon vor Ausbruch der Feindseligkeiten in 
einem Gespräch mit Cölln die ärgsten Besorgnisse vor einem 
Zusammenstoß Preußens mit Frankreich gehegt; jetzt bat er 
Friedrich Wilhelm III. inständigst, doch ja Frieden zu schließen. 
„Da unter der jetzigen Lage dies (Friedensunterhandlungen anzu- 
knüpfen) der einzige Weg zur Rettung zu bleiben scheint“, so 
schrieb Hoym dem Könige am 25. Oktober, „so wage ich meine 
alleruntertänigste, aus den treuesten Gesinnungen fließende Bitte 
an E. M. Landesväterliches Herz, Ihrem treuen Volk die Wohl- 
tat des Friedens zu verschaffen und selbiges zugleich von der 
quälenden Besorgnis für E. M. heiligste Person und teures Leben 
zu befreien. Weder Mitwelt noch Nachwelt wird in einem solchen 
Schritt etwas anders finden als weise Unterwerfung unter das 
Gesetz der Notwendigkeit.“ 

Als dann der Befehl einlief, die in Breslau und Glogau 
stehende Artillerie, den Train, alle in Schlesien vorhandenen 
Waffen- und Ausrüstungsgegenstände nach Graudenz zu schaffen, 
betrieb Hoym die Absendung der Transportzüge mit wahrem 
Feuereifer; dem Oberbergamt verweigerte er dagegen die nötigen 


N 
S. 464 ff. Vgl. auch H. v. Wiese u. Kaiserswaldau, Fr. W. Graf v. Goetzen 
(Berlin 1902) S. 38 Anm. 1. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 53 


Fuhren zum Transport der in den Hütten an der Malapane, in 
Gleiwitz und Kreuzburg hergestellten Geschosse nach den schle- 
sischen Festungen: „Es ist vorauszusehen“, meinte er, „daß, wenn 
für das Land etwas Feindliches zu befürchten steht, gedachte 
Ammunitionsstücke in den entfernteren Gegenden, wo sich die 
Vorräte befinden, nicht minder sicher sein dürften als in den 
Festungen, vielleicht aber im Gegenteil beim Transport dahin 
noch eher in Gefahr kommen könnten.“ So wenig dachte Hoym 
an eine ernsthafte Verteidigung der schlesischen Festungen; durch 
das Wegschaffen der Kantonisten, des Geldes und der Waffen 
hoffte er, seine heißgeliebte Provinz vor den Schrecken des seiner 
Meinung sicher erfolglosen Feldkrieges zu bewahren. In diesen 
Gedankenkreis paßten Cöllns Vorschläge einer Volksbewaffnung 
nun freilich nicht. Auch Massows Fürsprache fiel schwächlich 
genug aus; die Verhandlungen beendete Hoym mit den an Cölln 
gerichteten Worten: „Sprechen Sie mir das verfluchte Wort Land- 
sturm nicht mehr aus.“ Damit nun nicht Cölln auf eigene Faust 
vorging, verwies ihn Hoym nach Schmiedeberg; dort war er un- 
schädlich. Cölln reichte seinen Plan durch einen nach Graudenz 
zurückkehrenden Eilboten dem Könige ein, erhielt aber keine ihm 
die nötige Vollmacht gewährende Antwort, da unterdessen der 
polnische Aufstand in Südpreußen die Verbindung zwischen West- 
preußen und Schlesien zerriß. Wären seine Entwürfe ausgeführt 
worden, hätten sie auch die Franzosen in Strömen von Blut er- 
stickt, die Volksehre wäre doch gerettet worden. Hoym erließ 
gleich Schulenburg am 29. Oktober an das Breslauer und wahr- 
scheinlich auch an das Glogauer Kammerpräsidium die weise 
Mahnung: „Die veränderten Gesinnungen dieses Zeitalters machen 
auch andere Maßregeln notwendig, so zum Exempel werden ge- 
wöhnlich die Fehler einzelner Personen den höheren und ver- 
waltenden Behörden zugeschrieben, daher könnte es denn auch 
wohl geschehen, daß, wenn die fremden Truppen unfreundliche 
Begegnung erhielten oder nicht nach Wunsch befriedigt würden, 
man sich hinter ein Verbot der Kammer versteckte und derselben 
dadurch Unannehmlichkeiten zuzöge. Ich halte es daher für sehr 
dienlich, daß auf das schleunigste durch Land- und Steuerräte an 
die Untertanen die Ermahnung erginge, den fremden Truppen 
mit Bereitwilligkeit und herzlichkem Betragen zuvorzukommen 
und, insoweit die Kräfte es erlauben, ihre Forderungen zu be- 


PA Johannes Ziekursch. 


friedigen, sich auch bei Annäherung des Feindes dazu in Zeiten 
gefaßt zu machen.“ 

In der Erbitterung über das Fehlschlagen seines patriotischen 
Vorhabens und unter dem Eindruck des entsetzlichen Zusammen- 
bruchs Preußens, in der Erinnerung an seine in den letzten Jah- 
ren immer wiederholten, aber nicht beachteten Reformforderungen.. 
verfaßte Cölln während der nächsten Wochen seiner unfreiwilligen 
‚Muße in Schmiedeberg den ersten und bittersten Teil seiner Ver- 
trauten Briefe. Im Dezember 1806 ermöglichte Cölln ein fran- 
zösischer Paß die Rückkehr nach Berlin; seinen Platz in der 
Oberrechenkammer fand er besetzt, den Treueid den Franzosen 
zu leisten, verweigerte er) Seine Zeitschrift, den Preußischen 
Staatsanzeiger, verschmolz er mit einer andern, „Berlin oder der 
preußische Hausfreund“, die bisher der patriotisch gesinnte Pro- 
fessor Heinsius herausgegeben hatte. Ein von Cölln verfaßter 
Aufsatz über den Diensteid, in dem er die Unterwerfung der Be- 
amten unter Napoleons Willen mißbilligte, wurde von der fran- 
zösischen Zensur beanstandet und führte Anfang Februar 1807 
beide Herausgeber auf mehrere Wochen in die Hausvoigtei. 
Cölln fürchtete ernstlich für sein Leben, weil er vermutete, daß 
die von ihm mit mehreren Patrioten getroffenen Verabredungen 
zu einem Aufstand, falls Schill bei seinen Streifzügen von Kol- 
berg aus bis Berlin vorstoße, an die Franzosen verraten wären.’ 


1 Untersuchungsakten: „Inkulpat habe sich nicht nur in Berlin, son- 
dern auch in Glogau geweigert, den Eid der Treue zu leisten ... dies hat 
die Regierung zu Liegnitz sowie der Geheime Oberrechnungsrat Marquard 
als richtig nachgegeben.* 

ZO. v. Lettow-Vorbeck, Der Krieg von 1806 und 1807. Bd. II (Berlin 
1892) S. 324 Anm. — L. Geiger, Berlin 1688—1840. Gesch. d. geistigen 
Lebens der preuß. Hauptstadt. Bd. II (Berlin 1895), S. 221’22. — L. Salomon, 
Gesch. d. deutschen Zeitungswesens, Bd. II (Oldenburg 1902) S. 248. — 
Am 30. AU 1808 sandte Cölln dem Oberpräsidenten ein für den König 
bestimmtes Rechtfertigungsschreiben; darin heißt es (Bresl. Staatsarchiv. 
Suppl. M. R. D. 640): „Meine gute Intention beweise ich: 4) durch den in 
Berlin von den Franzosen verfügten und von mir erduldeten monatlichen 
Kriminalarrest, weil ich mit mehreren Patrioten in Verbindung gestanden, 
um, wenn Schill nach Berlin kam, einen großen Aufstand zu erregen. Der 
Hausvoigteiinspektor kann es bezeugen.“ Die Untersuchungsakten, deren 
Beilagen verloren gegangen sind, erwähnen diese Tatsache nicht. Da aber 
alle anderen Angaben Cöllus durch Zeugenaussagen erhärtet wurden und 
da in diesem Falle durch die Vernehmung des Inspektors leicht Cölln hätte 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 55 


Daß ihn der französische Platzkommandant von Berlin, General 
Hulin, Ende Februar wieder laufen ließ, dankte ihm Cölln in 
seinen Schriften mit zahlreichen Lobeserhebungen seiner Menschen- 
freundlichkeit. 

Von Berlin wandte sich Cölln im Beginn des April 1807 
nach Schlesien, da ihm in der Hauptstadt der Boden unter den 
Füßen zu heiß geworden war. Seine fortgesetzte Weigerung, den 
Franzosen den Treueid zu leisten, verhinderte seinen Eintritt ın 
sein altes Amt als Steuerrat. Darauf ging Cölln nach Wien, um 
dem dortigen preußischen Gesandten Grafen Finckenstein Vor- 
schläge zur Überrumpelung der von den Franzosen während der 
Kämpfe um Neiße und Cosel schwach besetzten Festung Glogau 
zu unterbreiten; auch dieser Plan wurde zu Wasser. Nach dem 
Tilsiter Frieden im November 1807 konnte Cölln endlich ohne 
Eidesleistung den Steuerratsposten in Glogau wieder übernehmen. 
Die Zwischenzeit hatte er mit Reisen nach Sachsen, Pommern 
und Ostpreußen ım Dienste seiner Schriften ausgefüllt, um Stoff 
und Mitarbeiter zu sammeln, zugleich wirkte er zum Wohle sei- 
nes Vaterlandes. | 

Schon in der zweiten Hälfte des Jahres 1807 wurden in 
Preußen die ersten Fäden geheimer Verbindungen gesponnen, um 
einen Aufstand gegen die ım Lande zurückgebliebene französische 
Armee vorzubereiten. Cölln wurde eingeweiht und ging mit 
Feuereifer auf diesen Gedanken ein. Einen wackeren Gehilfen 
fand er in dem Saganer Forstinspektor Johann Friedrich Hesse. 
Wie Cölln und Voß, wie Cöllns Freunde in Glogau, Graf Pückler- 
Gimmel in Breslau!, war auch Hesses erster Gedanke bei der 
Kunde von der Schlacht bei Jena, dasselbe Mittel anzuwenden, 
das 1793 den Franzosen die Kraft zum Widerstande gegen die 
europäische Koalition gegeben hatte, das Aufgebot aller Waffen- 
fähigen. Hesse wandte sich mit diesem Vorschlag an den Saganer 
Landrat, Herrn A. A. von Raden, und ließ sich von ihm zu einem 
Rekognoszierungsritt nach Dresden bestimmen, um festzustellen, 
wie weit die Franzosen vorgedrungen seien. So entledigte sich 
der Landrat des unbequemen Mahners; als Hesse zurückkam, 


widerlegt werden können, so liegt kein Grund vor, an seiner Angabe zu 
zweifeln. 

1 Über Pückler vgl. Fr. Wiedemann, Breslau in der Franzosenzeit 
(Mitt. aus dem Stadtarchiv zu Breslau Heft 8) (Breslau 1906) S. 9. 


56 Johannes Ziekursch. 


merkte er erst, daß ihn Raden übertölpelt hatte, jetzt aber noch 
ans Werk zu gehen, war es zu spät; die Franzosen rückten schon 
in Schlesien ein. Mit Hesse trat Cölln im August 1807 in Ver- 
bindung. Cölln hatte sich heimlich von einer Gewehrfabrik in 
Suhl die Lieferung von 10000 Infanteriegewehren binnen Jahres- 
frist auf königliche Rechnung an den Kaufmann Petri in Sorau, 
der Sagan zunächst gelegenen sächsischen Stadt, ausbedungen; im 
August 1807 sandte er auf seine Kosten Hesse nach Suhl, um 
die Gewehre auf ihre Brauchbarkeit prüfen, ihre Ablieferung be- 
schleunigen, unterwegs Infanteriegewehre und Jagdflinten auf- 
kaufen und den Geheimbund in Sachsen ausbreiten zu lassen. 
Hesse wurde von Cölln an einen Herrn Wagner in Leipzig, den 
Erzieher eines Grafen von Pückler, verwiesen, mit dem Cölln 
wahrscheinlich auf seiner oben erwähnten Reise nach Sachsen 
angeknüpft hatte; Wagner versprach, beim Ausbruche eines Auf- 
standes in Schlesien sofort mit einer Freischar von 500 Mann ` 
von Leipzig aus loszuschlagen; an diesen Beratungen mit Hesse 
beteiligte sich auch der bekannte Dichter Seume. „Von Leipzig 
ging ich“, so sagte Hesse im Prozeß gegen Cölln eidlich aus, 
„nach Weimar, woselbst ich während meiner kurzen Anwesenheit 
einen vortrefflichen Gemeingeist und echte Patrioten fand.“ In 
der Suhler Fabrik wies man Hesse schon 2000 äußerst brauch- 
bare Gewehre vor. Cölln wandte sich daraufhin an den zum 
Generalzivilkoınmissar ernannten von Massow, um das nötige Geld 
zum Ankauf der Waffen zu erlangen, bekam aber folgende ab- 
lehnende Antwort: „Lieber Cölln! Sie wissen, ich halte Sie für 
einen rechtschaffenen Mann, ich schätze Sie als Patriot, ich tue 
es um so mehr, da ich Ihre gute Absicht nicht verkenne; Ihren 
Plan kann ich aber nicht gutheißen teils, weil alle solche Pläne, 
mögen sie auch noch so vortrefflich angelegt sein, bei dem immer 
seltener werdenden Patriotismus nur zu bald verraten werden 
und nie verborgen bleiben, teils weil ich nicht dazu autorisiert 
bin. Ich verbiete Ihnen also, Ihre Insurrektionsideen in Gang 
zu bringen.“ 

In den nächsten Monaten beschäftigte sich Cölln mit der 
Konstruktion eines schweren und eines leichten Infanteriegewehrs, 
das nicht bloß das alte preußische, sondern das viel bessere fran- 
zösische übertreffen sollte. Hesse machte sich wieder nach Leip- 
zig auf den Weg, um die von einem dortigen Büchsenmacher 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 57 


nach Cöllns Angaben hergestellten Flinten an Ort und Stelle zu 
erproben. Cölln reiste deshalb selber im März 1808 nach Suhl. 
Trotzdem blieb der Erfolg hinter dem guten Willen stark zurück.! 
Im August 1808 kam Regierungsassessor Heinrich Barde- 
leben nach Niederschlesien, um für den in Königsberg begrün- 
deten Tugendbund zu werben. „Ich entdeckte“, so berichtete er 
nach Königsberg, „besonders bei der unteren Volksklasse einen 
freieren, liberaleren Geist, viel Ungeduld über die Dauer der 
Leiden, große Abneigung gegen die vorhandenen Offizianten des 
Staats, herzliche Liebe zum Könige und Neigung zum Auflehnen 
gegen die fremde Macht, ihre scheinbaren und wirklichen Helfer. 
Es ıst aus mehr als einer Rücksicht heilsam, diese herrliche Pro- 
vinz des Staats unter den Einfluß patriotischer, gemeinsinniger 
und uneigennütziger Männer zu bringen.” In Glogau entstand 
die erste schlesische Kammer des Tugendbundes. Außer den 
schon erwähnten Männern, Gärtner und Schwadtke, und vielen 
andern trat auch Cöllns Kreiskalkulator Johann Gringmuth ein 
und erhielt das Direktorat dieser Tugendbundkammer. 
Bardeleben verfolgte realistischere Zwecke als die Königs- 
berger. Es war emm Zeit furchtbarer Spannung. Die Spanier 
waren gegen Napoleon aufgestanden, Bürger und Bauern hatten 
zu den Waffen gegriffen und die plötzlich zusammengerafften, 
ungeübten und undisziplinierten, kümmerlich bewaffneten Massen 
die französischen Heere besiegt und zur Übergabe gezwungen. 
Diese Ereignisse entfachten bei den leitenden Männern und allen 
Patrioten ın Preußen eine fieberhafte Glut; das Mittel war ja 
jetzt gefunden, um Preußen die verlorene Freiheit, Macht und 
Ehre zurückzuerobern: der Volksaufstand.” Pläne wurden ent- 
worfen, Vorbereitungen getroffen, Ende Juli 1808 Oberst Graf 
von Götzen, der ruhmvolle Verteidiger Schlesiens im Jahre 1807, 
wieder in diese Provinz entsandt als Leiter des nahenden Ent- 
scheidungskampfes. Hier fand er mehrere Geheimbünde und An- 
sätze zu solchen vor. „Die erste Verbindung“, so meldete er 
dem Freiherrn vom Stein am 19. Oktober 1808, „ging von der 


! Acta betreff. d. Projekt des Kriegsrats v. Cölln wegen eines neuen 
Infanterie-Feuergewehrs. Bresl. Staatsarchiv. Rep. 199. Suppl. M. R. C. 157. 

3 Voigt, Gesch. d. sogen. Tugendbundes S. 21. 

>’ Fr. Thimme, Zu den Erhebungsplünen der preuß. Patrioten im 
Sommer 1808. Histor. Zeitschr., Bd. 86 (München 1901), S. 78 ff. 


bt J ohannes Ziekursch. 


' Dresdner Loge aus; sie wirkte auf weit aussehende Pläne.“ Da- 
. mit dürfte jene Gruppe gemeint sein, zu der Cölln und Hesse, 
Wagner und Seume in Leipzig und die von Hesse aufgesuchten 
Weimarer Gesinnungsgenossen gehörten. „Die zweite war durch 
unvollständige Winke von Königsberg her entstanden. In ihren 
- Unterabteilungen wollten sie augenblicklichen Aufstand, mehr 
Massacre als militärische Operation.“ Das sind die niederschlesi- 
schen Freunde Cöllns, die Mitglieder des Tugendbundes und, wie 
wir noch sehen werden, seine literarischen Mitarbeiter. Dazu 
traten noch einige andere Geheimbünde. Götzen ließ sie durch 
Bardeleben im Tugendbund einheitlich zusammenfassen und über- 
nahm die Leitung. Ihn wies Stein an, die Bauern durch ihre 
Grundherrn und die Bürger in den Schützengilden zu organisieren.! 

Von seinen Glogauer Freunden wurde Cölln zum Eintritt in 
den Tugendbund aufgefordert und nach der beeideten Aussage 
des schon mehrfach erwähnten Kammersekretärs Gärtner „diesem 
Bunde nach verschiedenen Diskussionen nicht bloß in Hinsicht 
seiner früheren bewiesenen guten Gesinnungen, sondern besonders 
auf die Erklärung einiger Mitglieder, daß sie mit ihrem Kopfe 
für ihn einstehen würden, beigesellt. Durch sein Betragen wurde 
die Wahl gerechtfertigt. Gelehnt an mehrere wackere Männer, 
gewann er neue Hoffnungen, neues Vertrauen. Seine Schriften 
atmeten von nun an (Oktober 1808) einen andern Geist, und 
eine überall bewiesene Energie verschaffte ihm unsern einstim- 
migen Beifall. Unter unsern Augen verfolgte er den Plan, das 
Volk zu bearbeiten, mit Klugheit und Vaterlandsliebe. In den 
Städten seines amtlichen Bezirks suchte er die besten Patrioten 
zu vereinigen, sie zu (sewehrankäufen behufs ihrer künftigen Be- 
waffnung als Nationalgarden zu vermögen; dem Plane, die Festung 
Glogau zu nehmen, widmete er das angestrengteste Nachdenken, 
er kundschaftete Kanonen? und, soviel ich mich erinnere, 10000 
Stück Gewehre außerhalb des Landes aus und besprach eventuell 
die Herbeischaffung der letzteren und Verfertigung einer noch 
größeren Anzahl. In seinen Schriften rief er das Volk auf, ihr 
Metall, ihr Silber und Gold dem Könige zum Opfer darzu- 


ı P. Hassel, Gesch. d. preuß. Pol. 1807—1815 (Publik. aus d. preuß. 
Staatsarch. VI), Leipzig 1881, S. 553. 
* Im Besitz der Herzogin von Sagan, die sie dann an Preußen überließ. 


Friedrich vou Cölln und der Tugendbund. : 59 


bringen’, und wir würden gemeinschaftlich mit ihm, wenn der 
Monarch einen Wink gegeben hätte, in wenigen Wochen die Glocken 
in der dortigen Gegend in die Stückgießereien abgeliefert haben, 
da die öffentliche Meinung für uns war und sich nur durch uns 
aussprach. Die von mir auf Veranlassung des kgl. Geheimen 
Staatsrats Herrn von Massow zusammengekauften Gewehre lagen 
größtenteils in Glogau oder nahe um die Stadt verborgen und 
konstituierten gleichsam den ersten Fonds. Wir sahen nur dem 
großen Momente entgegen, wo Friedrich Wilhelm uns aufrufen 
würde, unsern Glauben, unsern Mut auf dem Schlachtfelde oder 
in den Ringmauern der widerrechtlich besetzt gehaltenen Städte 
durch Taten zu bewähren. Von 60000 feindlichen Bajonetten 
und unzähligen Spionen umgeben, würden wir sehr bald als 
Schlachtopfer unserer Vaterlandsliebe aufgeopfert worden sein, 
wenn einer aus unserer Mitte, wenn Cölln ein Verräter gewesen 
wäre, Dies war er nicht. Er verwandte unter unsern Augen 
sogar einen Teil seines Einkommens zu patriotischen Zwecken, 
und er offerierte sich damals, nach und nach in einer einmonat- 
lichen Frist zur Bildung eines Fonds behufs der ersten Unter- 
nehmungen, für seine Person die Summe von 500 Reichstalern 
herzugeben.” Wahrhaftig kein kleines Opfer, wenn man seine 
Vermögensumstände kennt und erwägt. Ich bin daher verpflichtet, 
auf mein Gewissen, auf meinen Diensteid und auf meine innigste 


T Im Intelligenzblatt zu den Friedenspräliminarien, der Fortsetzung 


der Neuen Feuerbrände, abgedruckt. ° 

? Cölln an Massow, Grünberg, den 12. XII. 1808: ... Ferner zeige 
ich Euer Hochwohlgeboren noch folgendes an: ... 2) bin ich bemüht, S. M. 
— wenn Solche nach Breslau kommen sollten —- eine ansehnliche Depu- 


tation entgegenzuschicken, um Höchstdieselben sowohl zu begrüßen als 
auch zu neuen Opfern sich bereitwillig zu zeigen. Damit aber Euer Hoch- 
woblgeb. sehen, daß ich selbst geneigt bin, Opfer zu bringen, so erkläre 
ich mich hierdurch bereit, fünf Jahre lang von meinem Gehalt, wenn es so 
bleibt, wie es jetzt ist, dem Staate 200, also überhaupt 1000 rth. zu zahlen 
und, was ich an Silber oder Gold, einige 100 rth. an Wert, besitze, in die 
Münze ohne Ersatz zu schicken. Euer Hochwohlgeb. dürfen desfalls nur 
an die kgl. Kammer das Nötige verfügen und bestimmen, wohin ich das 
Silber senden soll.“ — Rechtfertigungsschreiben an den König vom 30. XII. 
1808: „Der Pastor Wagner in Grünberg und der dortige Magistrat können 
es mir bezeugen, daß ich am Tage meiner Arretierung die dortige Kom- 
mune instruiert und willig gemacht, Seiner Majestät ein Don gratuit von 
Tächern zur Bekleidung der Armee zu überreichen.“ 


60 Johannes Ziekursch. 


Anhänglichkeit und Treue gegen die Allerhöchste Person des 
Monarchen und sein königliches Haus feierlich zu erklären, daß 
Herr von Cölln, weit entfernt ein Feind des Vaterlandes oder des 
Königs zu sein, einer seiner wärmsten Freunde ist ...... daß 
er aber die Umwandlung mehrerer jetzt schon zum Teil abolierter 
Formen für zweckdienlich erklärt hat.“ 

Sofort nach seinem Eintritt in den Tugendbund erbat Cölln 
von dem gerade in. Glatz beim Grafen Götzen weilenden Barde- 
leben, der Cölln kurz vorher in seiner patriotischen Schrift über 
Preußens Zukunft auf das schärfste angegriffen hatte, eine Zu- 
sammenkunft. Bardeleben „kam“, wie Cölln in einer Immediat- 
eingabe an den König am 26. Mai 1809 angab, „im geheim nach 
Glogau, und wir verständigten uns bald. Jener Verein (der 
Tugendbund) enthält zwar die Bedingung des Entfernthaltens von 
allen politischen Gegenständen. Wir glaubten aber nicht zu sün- 
digen, wenn wir zu einer Zeit, wo die Konvention (mit Frank- 
reich) vom 8. September a. pr. noch nicht ratifiziert war, Pläne 
zu einer Überrumpelung von Glogau machten wie auch zu einem 
allgemeinen Aufstande, wenn so etwas nötig und von Eurer Kgl. 
Majestät approbiert werden sollte; ich tat dies vorzüglich auch 
um deshalb, als ich um diese Zeit von dem Geheimen Staatsrat 
von Massow den geheimen und gefährlichen Auftrag erhalten 
hatte, in Anwesenheit der Franzosen Einleitung zur Errichtung 
der Bürgergarden zu treffen und möglichst für Armaturen zu 
sorgen. 

„Ich bescĦäftigte mich damit eifrigst, fand diejenigen Ka- 
nonen in Sagan auf, welche jetzt Euer Kgl. Majestät von der 
Herzogin überlassen worden sind. 

„Was Glogau anlangte, so machte ich den Plan zur Über- 
rumpelung, ich konnte dies um so eher, als ich schon 1807 dem 
Grafen von Finckenstein in Wien einen ähnlichen übergeben hatte. 

„Mit vieler Mühe und Gefahr hatte ich mit Hilfe meines 
Sohnes mir das Detail der Festung verschafft und einen schwachen 
Punkt ausgemittelt, wo man, ohne die Werke zu berühren, zu 
einem schlecht bewachten Tor kommen konnte (die Mühlenpforte). 
Ich war auf gutem Wege, durch Gewinnung des Schlüsselmajors 
mich ın den Besitz eines Abdrucks aller Torschlüssel zu setzen, 
denn dieser Mann ist von den Franzosen in seinem Amte gelassen 
worden. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 61 


„Es waren von dem Regierungssekretär Gärtner 1500 Stück 
Gewehre aufgekauft und in Glogau versteckt; der rechtlichste 
Teil der Bürger war, ohne die Verbindung genau zu kennen, von 
dem Syndikus Schwadtke gewonnen, um bei einer Überrumpelung 
von innen zu wirken; in den 14 (andern) Städten meines Depar- 
tements waren von mir in jeder Stadt Nebenzweige des Vereins 
gestiftet, ein Teil der rechtlichsten Bürger gewonnen, um auf den 
ersten Befehl die Waffen zu ergreifen. Kurz, ich hatte alles vor- 
bereitet, um selbst mit Aufopferung meines Lebens, sobald die 
Genehmigung erfolgen würde, die Festung Glogau zu überrumpeln 
und die Städte meines Departements in Aufstand zu setzen.“ 

Endlich suchte Cölln dem Freiherrn vom Stein, dessen Stel- 
lung die Veröffentlichung seines Briefes an den Fürsten von 
Wittgenstein völlig erschüttert hatte, durch eine Vertrauenskund- 
gebung des Volkes neuen Rückhalt zu gewähren; wie Cölln am 
14. Dezember 1808 Massow mitteilte: „Ich habe die Petition we- 
gen des Baron von Stein, von dem rechtlichsten Teil der Bürger 
meines Departements unterschrieben, Seiner Majestät eingereicht 
und eine Vorstellung damit verbunden, worin ich ungefähr fol- 
gendes gesagt habe: Ist auch der Baron von Stein dem Staate 
entzogen, so soll sie doch Euer Kgl. Majestät den Beweis geben, 
daB ich sowie mein Departement nicht aufgehört haben, diesen 
Mann zu achten und daß die Furcht vor einem allgewaltigen Ein- 
Hub uns nicht hindert, dies laut zu sagen.“ 


1 Stein schrieb aus Berlin am 26. XI. 1808 an Th. von Schön: 
„Euer Hochwohlgeb. werden sich freuen, wenn in einer Vorstellung an den 
König von den Glogauschen Ständen, die sie bei seiner Zurückkunft über- 
reichen werden, gesagt wird, daß Höchstdieselben bewogen werden, uns 
alle durch eine, den jetzigen Umständen angemessene, vor der ganzen Na- 
tion geprüfte und freudig angenommene Konstitution und durch Einführung 
eines Repräsentationensystems zu beglücken usw.“. Aus den Papieren des 
Ministers Th. v. Schön, Bd. II (Berlin 1875) S. 67/68. — Hat etwa diese Vor- 
stellung der eigentlich nicht existierenden Glogauer Stände mit der Peti- 
tion Cöllns etwas zu tun? P. Stettiner, D. Tugendbund S. 16 schreibt: 
„Bardeleben stellte (Herbst 1808) als Bevollmächtigter Schlesiens den An- 
trag, daß der Rat des Stammvereins im Namen des ganzen Vereins dem 
Minister v. Stein für sein männliches Ausharren bei der guten Sache sowie 
seine Opfer für das Vaterland Ehrfurcht zolle und verspreche, in aller sei- 


ner Wirksamkeit zur Realisierung der wohltätigen Absichten der Regierung 
zu helfen.“ 


62 Johannes Ziekursch. 


Die Kriegspläne der Glogauer Tugendbündler reichten weit 
über Niederschlesien hinaus. Im Frühjahr 1811 übergab Cölln 
dem Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg „Bruchstücke aus 
den Verhandlungen des Vereins“, die gegen Ende 1808 gepflogen 
worden waren." Unter dem Eindruck der Nachrichten aus Spa- 
nien hielt man in Glogau die Zeit zu einem allgemeinen Auf- 
stand in Deutschland für gekommen. Preußen sollte den Anfang 
machen, eine Landwehr aufstellen, jeden Waffenfühigen, d. h. jeden 
„wanzigsten Menschen zum Kampfe heranziehen, so daß Preußen 
über 250000 „Insurgenten“ aufbrächte „Der Wohlstand ist ge- 
rade um so viel vermindert, als nötig ist, das Volk willig zu 
machen, das Letzte zu verteidigen, was der Feind ihm übrig 
De ... Der Staatsminister Baron Stein beweist durch die be- 
reits publizierten Edikte und Verfügungen, daß er erst eine Na- 
tion schaffen will, um durch sie zu siegen. Da er stark genug 
ist, die Schmach zu ertragen, welche Napoleon über ihn gewälzt 
hat, da er wagt, am Throne Friedrich Wilhelms den Feind Na- 
poleons zu machen, so wird er auch Mut und Stärke genug ha- 
ben, einen Plau gutzuheißen, der, mag er auch desperat genannt 
werden, sicher zum Ziele führt.“ Während die Preußen von Kol- 
berg, Graudenz, Kosel und Glatz aus auf Magdeburg vorrückten 
„und alles auf ihrem Wege, was streitfähig ist, in sich aufnäh- 
men“, die von den Franzosen besetzten Festungen durch ein vor- 
her verabredetes Zusammenwirken der Bevölkerung mit den an- 
greifenden Haufen überrumpelten und Österreich zum Kriege mit 
fortrissen, sollten sich die Aufständischen in Westfalen, Hessen 
und Hannover der Weserfestungen bemächtigen „und den Harz 
zum Sammelpunkt ihrer Kräfte machen.“ Man rechnete damit, 
daß schließlich Deutschland beinahe eine Million „Insurgenten“ 
stellen würde. Das Ziel des Kampfes bezeichnete man mit fol- 
genden Worten: „Wir wollen wiedererobern, was wir ehemals 


1! Acta betreff. Untersuchung gegen den Kriegsrat von Cölln und dessen 
spätere Beschäftigung. Rep. 92 Hardenberg. J. 16. Berl. Staatsarch. — 
Der Aufsatz schließt mit den Worten: „Das sind hingeworfene Ideen, hier 
kann ich sie nicht vollenden...“ Es dürfte sich also um einen Vortrag 
in der Glogauer Tugendbundkammer handeln. Dem Aufsatz hat Cölln sehr 
scharfe kritische Randglossen hinzugefügt, ob 1808 etwa in der Rolle eines 
advocatus Diaboli, oder erst 1811, steht dahin. Jedenfalls ergibt sich daraus, 
daß er nicht der Verfasser ist. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 63 


schon hatten: Ein jeder ehemalige Staat trete in seine vorigen 
Grenzen zurück. Er mag seine inneren Verhältnisse formen, wie 
er wil. Damit aber Deutschland mit Übermacht allen fremden 
Einmischungen” und der Gewalt entgegenstrebe, so muß dem 
Kaiser mehr Gewalt und der Oberbefehl der Armee eingeräumt 
werden. Ohne Frage aber müssen allenthalben Gewissens-, Denk-, 
Schreibe- und Druckfreiheit herrschen. Es müssen Mittelmächte 
zwischen Kaiser und Reich durch seine Fürsten herrschen, zwi- 
schen diesen und ihren Völkern gebe es Stände, die nicht ge- 
boren, sondern gewählt werden. Allenthalben sei Gleichheit des 
Anspruchs und kein geborener Adel, die Repräsentanten werden 
den Fürsten die Gesetze, mit der Zeit fortgehend, vorschlagen. 
Diese (die Fürsten) dem Kaiser. So ein Landtag in jedem Fürsten- 
tum, so ein Reichstag, wo Kaiser und Fürsten selbst erscheinen 
und sich beraten. Es gebe nur ein deutsches bürgerliches Gesetz- 
buch, allgemeine Normen enthaltend, nur eine Justiz für alle 
Staatsbürger, sowie eine Münze, einerlei Maß, einerlei Steuer, von 
allen mit gleichen Schultern getragen. Jeder gesunde Staats- 
bürger ist zur Landesverteidigung verpflichtet. Es gibt weder 
Zünfte, Monopole, Konzessionen und alle solche Institute mehr, 
welche die Entwicklungsfreiheit hindern. Auf dem Ackerbau 
laste kein Zwang, kein Leibeigentum seiner Bearbeiter. So frei 
wie der Eigentümer, so frei sei der Tagelöhner. Frei sei die 
Ein- und Ausfuhr, frei die Straßen und Flüsse von Zöllen. Mit 
einem Namen bezeichue man den Deutschen; es gebe keine 
Hessen, Württemberger, Hannoveraner oder Preußen mehr, es 
gebe nur Deutsche. Es gebe nur einen Souverän, den Kaiser, 
de Fürsten seien seine Ratgeber und die Führer des Volks ihres 
Distrikts, in ihrem Lande die ersten Diener des Staats.“ 

So drängten sich in den Köpfen der Glogauer 'Tugendbündler 
gewaltige zukunftsreiche Gedanken und unmögliche, ıhnen wider- 
sprechende Phantastereien in wilder Gärung durcheinander. Das 
deutsche Nationalgefühl erwachte und mischte sich mit einem 
unbändigen Freiheitsdrange; von dem Preußen der Hohenzollern, 
dem friderizianischen Staate, war keine Rede mehr. 

Mitten aus diesen Plänen wurde Cölln durch seine Ver- 
haftung auf einer Dienstreise in Grünberg am 14. Dezember 1808 
herausgerissen. In einer Kabinettsordre vom 16. Februar 1808 
war schon Massow die Festnahme Cöllns und die Eröffnung des 


64 Johannes Ziekursch. 


Disziplinarprozesses gegen ihn nach der Räumung der Provinz 
durch die Franzosen anbefohlen worden, weil Cölln durch seine 
Vertrauten Briefe „zu einer Zeit des allgemeinen Leidens die 
Regierung verunglimpft, Unmut verbreitet und Nachrichten über 
den Zustand des öffentlichen Einkommens, Bank und Seehandlung 
zur Kenntnis des das Land okkupierenden Feindes gebracht habe, 
der einen nachteiligen Gebrauch davon gemacht.“ Als nun im 
November 1808 die Franzosen aus Schlesien abgerückt waren, 
fragte Massow, dem ja das Wirken Cöllns in Glogau bekannt 
war, noch einmal in Königsberg an, ob er jenen Befehl wirklich 
ausführen solle, freilich ohne Angabe irgendwelcher Gründe, die 
die Verhaftung Cöllns nicht ratsam erscheinen ließen; Stein, dem 
Graf Götzen die Einzelheiten seiner Maßnahmen natürlich nicht 
mitteilte, dem infolgedessen Cöllns patriotische Bestrebungen un- 
bekannt geblieben waren, befahl selbstverständlich die Voll- 
streckung des einmal gegebenen Befehls, ja wies darauf hin, daß 
der Inhalt der Vertrauten Briefe die Handhabe böte, den geplanten 
Disziplinarprozeß in ein Kriminalverfahren zu verwandeln.! 

So verfuhr man auch, als man in Cöllns beschlagnahmten 
Papieren einen genauen Plan der Glogauer Festungswerke fand. 
Deshalb deckte er, nachdem er schon bald nach seiner Verhaftung 
am 30. Dezember 1808 den König in einem Rechtfertigungs- 
schreiben auf manche seiner Leistungen während der letzten Jahre 
hingewiesen hatte, in einer Immediateingabe an den König am 
26. Mai 1809 seine Karten auf. Die dadurch bedingten umfang- 
reichen Vernehmungen der von Cölln angeführten zahlreichen 
Zeugen verzögerten den Fortgang des Prozesses um Monate. 
Unterdessen blieb Cölln in seiner Glatzer Festungshaft nach wie 
vor in Fühlung mit der Patriotenpartei.? 


! G. H. Pertz, D Leben des Ministers Freiherrn v. Stein, Bd. II (Berlin 
1850) S. 142. 

? Diese Tatsache ergibt sich aus folgendem Briefe Cöllns an den 
Generalleutnant von Köckritz vom 23. IX. 1810: „Nur ein Blick in die 
Vergangenheit. Baron Stein und Graf Götzen stellten mich in Glogau en 
prise und übertrugen mir Dinge, die niemand weiter ausführen wollte. 
Alle Beweise dafür kann ich gewähren. — Die Konstitution des bekannten 
Vereins, der große Insurrektionsplan, das Projekt zur Überrumpelung von 
Glogau, ein anderes zu einem nordischen Bunde, der Auftrag zur Errich- 
tung der Nationalgarden, zur Anschaffung der nötigen Waffen. Nur zu 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 65 


Da Cölln den Besitz des Planes der Glogauer Festungswerke 
aus seinen Handlungen gegen Ende des Jahres 1808 erklären 
konnte und alle Zeugenaussagen seine Behauptungen glänzend 
rechtfertigten, schlug eine Kabinettsordre vom 12. Dezember 1809 
die Untersuchung wegen Landesverrats und „angeblicher Insur- 
rektionspläne“ nieder. Den Vorwurf, in den Vertrauten "Briefen 
Finanzgeheimnisse verraten zu haben, entkräftete die Aussage der 
Sachverständigen, daB der größte Teil des von Cölln vorgeführten 
Zahlenmaterials schon früher anderwärts abgedruckt worden sei, 
daß er zur Veröffentlichung des Restes kurz vor der Schlacht 
bei Jena die Erlaubnis erhalten habe, und daß vor allem die 
Franzosen ihre Kenntnis der preußischen Finanzen nicht aus 
Büchern, sondern dem Aktenmaterial der von ihnen für Napo- 
leon in Eid genommenen preußischen Behörden geschöpft hätten. 
So blieb nur noch die Anklage auf Verunglimpfung der Regie- 
rung und Verbreitung von Unmut unter dem Volke bestehen. 
Anfang Dezember 1809 wurden die abgeschlossenen Unter- 
suchungsakten zum Urteilsspruch dem Kriminalsenat des Berliner 
Kammergerichts überwiesen, aber hohe Gönner scheinen sich für 
Cölln verwandt zu haben, das Gerücht nannte namentlich den 
Großkanzler Beyme; Monate verstrichen. Erst nach dessen Aus- 
scheiden aus dem Amte wurde Cölln zu Beginn des Juli 1810 


lebhaft steht in meinem Gedächtnisse, daß Graf Götzen mit dem öster- 
reichischen Hofe korrespondierte (vgl. Hassel, S. 544 ff), den hessischen 
Kabinettssekretär Delbrück (vgl. E. Janke, Zur Gesch. d. Verhaftung d. 
Staatsrats J. Gruner. Rostocker Diss. Berlin 1902. S. 36) mit den Schätzen 
seines Herrn in Glatz protegierte und — die Truppen zur Revue mit 30 
scharfen Patronen gegen die österreichische Grenze hat ausrücken lassen. 
Gar wohl ist mir bekannt, wie er Kommissäre bestellte und Summen ver- 
wendete, um mit Dörnberg und Schill in Rapport zu bleiben, wie sehr 
Graf Schmettau, Schmiedeberg (Pertz, Gneisenau, I, 431, 455), Graf Bereskow 
(a. a. O. 440) und Bardeleben darein verwickelt waren, — daß Herr von 
Falkenhausen (Lehmann, Stein, Il, S. 554) während des ganzen Krieges im 
Lager des HKirzlferzogs Ferdinand sich befunden hat, um diesem vorzu- 
spiegeln, der König werde teil am Kriege nehmen, wern man sich nur 
Graudenz nähere und Kanonen mitbringe! — Nur zu deutlich ist mir der 
Inhalt eines Gesprächs gegenwärtig, welches zwischen des Prinzen Wilhelm 
Kgl. Hoheit und dem Oberstleutnant Roeder (Hist. Zeitschr. Bd. 70, S. 464 ff.) 
mit einem gewissen Österreichischen Offiziere in Glatz noch 1810 verhandelt 
worden ist.“ Rep. 92. Hardenberg. 16. Berl. Staatsarchiv. — Derartige 
Angaben kann doch nur ein Eingeweihter, ein Gehilfe Götzens, machen. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 5 


66. Johannes Ziekursch. 


wegen Beleidigung Friedrich Wilhelms II. zu dreijährigem Festungs- 
arrest und damit zugleich zur Amtsentsetzung verurteilt. Wahr- 
scheinlich rechtzeitig gewarnt, floh er am 12. Juli 1810 vor der 
Bestätigung des Urteils seitens des Königs von Landeck über die 
nahe Österreichische Grenze. 

In Jena ließ sich Cölln nieder; die Weimarer Regierung er- 
bot sich im September 1810 zu seiner Auslieferung an Preußen; 
unterdessen war in Berlin wieder ein Umschwung in der Beur- 
teilung Cöllns eingetreten. Hardenberg, der neue Staatskanzler 
verstand es, derartige oppositionslüsterne, aber geldarme Literaten 
anders als bisher zu behandeln und sie in den Dienst des Staates 
zu stellen. Er ließ den Prozeß gegen Cölln niederschlagen, den 
von Cölln veranlaßten Abdruck seiner Untersuchungsakten, ein 
Buch von 27! Bogen, mit Cöllns Einwilligung vor der Heraus- 
gabe aufkaufen und vernichten; Cölln durfte eine kurze Recht- 
fertigung drucken lassen, in der aber die Insurrektionspläne von 
1808 und alles, was damit zusammenhing, übergangen werden 
mußten. Cölln, dessen literarischer Kampf gegen die Zustände 
des friderizianischen Staates sich durch die Reformen der Regie- 
rung erledigte!, trat wieder in den preußischen Staatsdienst, unter 
Leitung des Staatsrats Justus Gruner arbeitete er für die preu- 
Bische Geheimpolizei; um, wie er 1819 im Verhör vor der Mainzer 
Zentraluntersuchungskommission aussagte, „besonders im Auslande 
für die geheimen Pläne der Regierung gegen die Franzosen auf 
alle Weise tätig zu sein, welches ich vorzüglich dadurch ward, 
daß ich in Sachsen und Westfalen Waffen aufkaufte und Korre- 
spondenzen anknüpfte, welche das Gouvernement von den Plänen 
der Regierung beständig in Kenntnis setzten.“? Zeitweise wirkte 
Cölln als Spezialkommissar bei der schlesischen Klostersäkulari- 
sation, ein Zeichen, wieviel man seiner Ehrlichkeit zutraute. 
Später wurde er im Bureau Hardenbergs beschäftigt. Seine un- 
ermeßliche literarische Produktion setzte er, jetzt zugunsten Preu- 


! Diese Erkenntnis drängte sich Cölln schon Ende 1808 auf, deshalb 
begann er vor seiner Verhaftung die Herausgabe einer neuen Zeitschrift 
unter dem Titel: Friedenspräliminarien. 

? P. Stettiner, D Tugendbund. Beil. z. Jabresber. d. städt. Realgymn. 
Königsberg in Pr. 1904 S. 56. Auf diese Tätigkeit bezieht sich die Notiz 
über Cölln (de Kollm) in dem merkwürdigen Schriftstück aus dem Pariser 
Archiv bei L. Engel, Gesch. d Illuminatenordens (Berlin 1906) S. 457. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 67 


Bens und seiner Regierung, unverdrossen fort!, bis er am 31. Mai 
1820 in Berlin starb. 

Wie kam nun dieser Mann dazu, die Vertrauten Briefe und 
die Neuen Feuerbrände herauszugeben? Der demokratische Radi- 
kalismus, der die Handlungen und Pläne der niederschlesischen 
Tugendbündler erfüllte, durchdrang auch Cöllns Schriften. Daß 
er dem preußischen Staate in aufrichtiger Vaterlandsliebe ergeben 
war, beweisen seine Leistungen in den Jahren 1806—1808. Aller- 
dings wollte er nicht bloß die Franzosen aus dem Lande ver- 
jagen, sondern zugleich von ihnen lernen und seinen vor 1806 
dem französischen Muster zumeist entlehnten, durch die Nieder- 
lage seiner Meinung bestätigten und verschärften Reformplänen 
zum Siege verhelfen, das hieß freilich, den friderizianischen Staat 
so umbauen, daß auch nicht ein Stein auf dem andern geblieben 
wäre. Deshalb malt er die Vergangenheit schwarz in schwarz. 
Die Ursachen für den Zusammenbruch Preußens sieht Cölln in 
dem unsittlichen Treiben und der Regierung Friedrich Wilhelms II., 
dem Unterbleiben einer Heeresreform nach französischem Vorbild, 
der entarteten Kabinettsregierung, vor allem in der völlig ver- 
fehlten auswärtigen Politik. Er wird jetzt nicht müde zu be- 
tonen, darin wie in den meisten Punkten ein äußerst gelehriger, 
seine frühere Meinung verleugnender, wenig selbständiger Schüler 
Friedrich Buchholz’?, daß die Kriegswirren der letzten Jahre ihre 
Ursache in dem Ringen Englands mit Frankreich um die Vor- 
herrschaft auf dem Meere, in den Kolonien und im Welthandel 
hätten, daß Preußen sich in diesem Streite auf Frankreichs Seite 
hätte schlagen müssen, um Englands Übermacht vernichten zu 
helfen, daß also nicht Frankreich Preußens Feind gewesen sei, 
sondern England und außerdem noch Rußland; deshalb wären 
auch die polnischen Teilungen Preußen zum Verhängnis ausge- 
schlagen. An Stelle der erfolglosen Neutralitätspolitik hätte Preu- 
ßen den Bund mit Frankreich suchen müssen, der ihm die Herr- 
schaft über Norddeutschland dauernd gesichert hätte. 

Zur Reform des Staates forderte Cölln völlige Vernichtung 
des Feudalsystems, aller Vorrechte des Adels, ja des Erbadels an 


! Salomon, Gesch. d. deutschen Zeitungswesens, III (Oldenburg 1906) 
8. 155, 208, 210 u. A. D. B. IV, S. 411. 
? Vgl. K. Bahrs, Friedrich Buchholz, ein preußischer Publizist. Ebe- 
rings Hist. Studien, Heft 57 (Berlin 1907). 
5* 


68 "Johannes Ziekursch. 


sich, Aufhebung der Leibeigenschaft, Ersetzung der Patrimonial- 
gerichte durch staatliche Kreisgerichte, Demokratisierung und 
Egalisierung des Volkes durch die Beseitigung der ständischen 
Gliederung, aller Rechtsungleichheit, der verschieden starken Be- 
steuerung, der wirtschaftlichen Trennung von Stadt und Land, 
des Zunftzwanges.' Von Selbstverwaltung ist nirgends, von einer 
Volksvertretung äußerst selten die Rede, das Vorbild gab nach 
wie vor das demokratische Kaisertum Napoleons ab. 

Mit vollem Recht bemerkt H. Hüffer über Cöllns Schriften ?: 
„Darin lag eine Art von Verdienst, daß die gespannte Neugier 
in einer Menge nicht unwichtiger, aufklärender Mitteilungen Be- 
friedigung fand, und ein wirklicher Vorteil war es, daß zur öffent- 
lichen Erörterung staatlicher Dinge vielleicht zum ersten Male in 
Preußen sich Gelegenheit bot. Wie wichtig, ja wie unerläßlich 
war es für die folgende große Entwicklung, daß politische Inter- 
essen in weiten Schichten der Bevölkerung sich verbreiteten.“ 
Noch bedeutsamer wirkte die Legende, die Cöllns Schriften we- 
niger schufen als verbreiteten und mit 1000 Anekdoten, Einzel- 
heiten, Schilderungen der Kriegsereignisse zu belegen suchten, 
die Legende von dem körperlichen, geistigen und sittlichen Nieder- 
gange des Adels und dem strahlenden Aufstieg des mit allen 
Tugenden und Vorzügen ausgestatteten dritten Standes, auch hier 
unverkennbar die Nachwirkung der durch Buchholz vermittelten, 
vor und während der Revolution in Frankreich und auch in 
Deutschland? gezeitigten Gedanken. Cöllns Schriften bilden darin 
das preußische Gegenstück zu der von fanatischem Adelshaß er- 
füllten Schrift des Abbe Sieyes: Qu’est ce que le tiers etat? 

In Wahrheit verteilte sich natürlich Tugend und Laster ziem- 
lich gleichmäßig auf alle Stände; der preußische Adel verfügte 
auch noch naclı 1807 über die stärkste Bildung und den größten 
Reichtum, für die Kunst des Verwaltens und Regierens besaß der 
Adel im Gutsbetrieb, der gutsherrlichen Polizeiverwaltung und der 
Kreisverwaltung eine Schule, die dem Bürgerstande noch fehlte; 
die meisten Städte zählten wenige Tausende, oft nur Hunderte 
von Einwohnern, 113 der 130 schlesischen Städte hatten 1809 


1 Neue Feuerbr. V, 30 ff., V1, 16 ft, VIII, 134 f., IX, 1 ff. 

? Die Kabinetsregierung in Preußen u. J. W. Lombard. Leipzig 1891, 
S. 352. 

` Vgl. Fr. Meusel, Fr. A. L. v. d. Marwitz, Bd. 1 (Berlin 1908) S. 41 ff. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 69 


weniger als 3500 Einwohner. Kleinbürger, Handwerker, Acker- 
bürger, Krämer und Gastwirte bevölkerten diese Orte, die wenig- 
sten Städter konnten fließend lesen und schreiben!; jene mit der 
Gedankenwelt der Aufklärung und unserer klassischen Literatur- 
periode erfüllte Schicht war recht dünn, sie bestand aus den Be- 
anıten, Ärzten, Geistlichen, Lehrern und den überaus spärlich ver- 
tretenen Großkaufleuten und Industriellen. Gerade darin lag die 
Tragik der Reformperiode im Beginn des 19. Jahrhunderts, daß 
das Bürgertum noch nicht so viel Wohlstand, Bildung, politischen 
Sinn besaß, um als breitere Basis für den Staat die bisherige 
Stütze, den Adel, voll zu ersetzen. 

Jene dünne Schicht des gebildeten Bürgerstandes stellte nun 
gerade den größten Teil der Mitarbeiter Cöllns. Außer den oben- 
genannten unbedeutenderen Schriften: Berlin und Wien in Par- 
allele usw. verfaßte Cölln den ersten der 6 Bände Vertrauter 
Briefe, zu den andern 5 trug er nur.einige Aufsätze bei; der 
größte Teil des ersten Heftes der Neuen Feuerbrände und einige 
Aufsätze in den späteren Heften stammen ebenfalls aus Cöllns 
Feder. Das zweite und dritte Heft der Feuerbrände gab ohne 
Cöllns Vorwissen während seiner Reise nach Pommern und Ost- 
preußen auf Veranlassung des Verlegers, des Leipziger Buch- 
händlers Gräff, der Privatgelehrte Claudius in Leipzig heraus, 
das 4.—8. Heft redigierte Cölln, dann übernahm im Januar 1808 
die Herausgabe der Neuen Feuerbrände und der seit dem März 
1808 erscheinenden dazugehörigen Intelligenzblätter unter Cöllns 
theoretischer Oberleitung ein Kandidat der Rechte Vetter zu 
Leipzig. Nach dem Erscheinen des 13. Heftes der Feuerbrände 
wandte sich die preußische Iımmediatfriedensvollziehungskommission 
an die sächsische Regierung mit der Bitte, die Zeitschrift zu unter- 
drücken; Vetter entging dieser Gefahr dadurch, daß er sich im 
Juni 1808 unter französische Zensur stellte, mußte aber in die 
Bedingung des französischen Generalintendanten Bignon willigen, 
Cölln von jeder weiteren Teilnahme an der Zeitschrift auszu- 
schließen. So wurden seit dem Sommer 1808 die Neuen Feuer- 
brände ein französischen und rheinbündlerischen Interessen die- 
nendes Organ.’ 


! Vgl. mein Buch: Das Ergebnis der friderizianischen Städteverwaltung. 
? Vgl. H. Hüffer, D. Kabinetsregierung S. 345 ff. — Obige Angaben 
stammen aus den Prozeßakten. 


10 Johannes Ziekursch. 


Von den Mitarbeitern Cöllns haben sich drei selber genannt: 
der Glogauer Oberamtsregierungsassessor A. C. von Jariges, also 
ein Sproß einer in der preußischen Geschichte des 18. Jahr- 
hunderts wohlbekannten Adelsfamilie, ferner ein Auditeur Erhardt 
aus Graudenz, dessen während der Belagerung der Festung ge- 
führtes Tagebuch ohne sein Vorwissen von seinen Verwandten 
Cölln zugestellt wurde, endlich C. F. Benkowitz, ursprünglich 
Theologe, dann Hauslehrer, schließlich Glogauer Kammersekretär, 
ein in Schlesien vielgefeierter Literat, der sich nach der Erobe- 
rung Glogaus, wie die offiziösen Schlesischen Provinzialblätter 
bei seinem Tode im Frühjahr 1807 rühmend hervorhoben, seiner 
bedrängten Landsleute den französischen Behörden gegenüber tat- 
kräftig annahm. Mit der 1798 nach Glogau verbannten Gräfin 
Lichtenau, der Geliebten Friedrich Wilhelms IL, war Benkowitz 
befreundet, durch diesen Kanal erhielt Cölln seine Nachrichten 
über das höfische Leben und Treiben unter diesem Herrscher.! 
Seine nichtpreußischen Mitarbeiter waren der Schriftsteller Vulpius 
in Weimar, der Schwag®r Goethes, ein Professor Fischer in Würz- 
burg, der außerordentliche Professor der Philosophie in Leipzig 
J. A. W. Geßner?, der 1805—08 in Braunschweig lebende Hof- 
meister eines polnischen Grafen K. L. Krutsch?, der es zum Pro- 
fessor der Naturwissenschaften in Tharandt brachte, ein Sekretär 
Thomas zu Stralsund, der frühere Offizier und damalige Schau- 
spieler Grüner‘, dessen Buch: Belagerung und Einnahme von 
Danzig im 7. Hefte der Feuerbrände mit seiner Einwilligung zum 
größten Teil abgedruckt wurde. Ebenso wurde die Schrift des 
hannöverschen Geheimen Kabinettsrats Brandes: Über den Ein- 
Hub und die Wirkung des Zeitgeistes auf die höheren Stände 
Deutschlands für die Intelligenzblätter ausgezogen!’ Vorsichtiger 
verfuhr Cölln bei der Angabe seiner preußischen Mitarbeiter; er 
nannte zunächst zwei Männer, die ihn anfangs mit Beiträgen 
unterstützt, aber später angegriffen hatten, um ihre Kritik bloß- 


1 Schles. Provinzialbl. Bd. 45, Litt. Beilage zum Aprilheft 1807 S. 121 ff. 
Bd. 47 Anhang S. 24 ff. Feuerbr. I, Heft 1. — Goedecke, Grundriß d Gesch. 
d deutschen Dichtung 2. Aufl. Bd. 5 (Dresden 1893) S. 491/92. 

? Vgl. über ihn Allg. Deutsche Biogr. IX, S. 106/07. 

3 Vgl. A. D. B. XVII, S. 276 ff. 

4 Vgl. A. D. B. X, S. 49/50. 

°® Vgl. A. D. B. II, S. 241/42. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 71 


zustellen, nämlich den schon erwähnten Julius von Voß! und den 
Kriegsrat und Schriftsteller Müchler in Berlin?, ferner den schon 
verstorbenen Benkowitz, aber wohlweislich nicht den Herrn von 
Jariges; wenn daher Cölln noch den früheren Artilleriehauptmann 
und späteren Ratsherrn Kahlhoff in Schweidnitz und den Schau- 
spielinspektor Carnier in Königsberg aufzählt, so dürfen wir viel- 
leicht annehmen, daß sie gestorben waren oder Preußen verlassen 
hatten und daher nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnten. 
In seiner Aktenmäßigen Rechtfertigung nach der Niederschlagung 
des Prozesses führte Cölln (S. 37) aas: „Das Sonderbarste bei der 
Sache war, daB größtenteils preußische Offiziere die Verfasser von 
solchen Aufsätzen waren, die das Militär gegen mich ressentiert 
hat .... (S. 44/45) Die preußischen Offiziere (der aufgelösten 
Regimeuter) gingen (1807/08 in den Städten des steuerrätlichen 
Departements Cöllns d. h. meist in ihren Garnisonen) ohne die 
notwendigsten Bedürfnisse umher ... Viele von diesen Herren 
waren auch Mitarbeiter an den Feuerbränden und hatten daher 
ihre Substanz. Die Vorschläge zu Verbesserungen im Militär, 
welche nachher unter einigen Modifikationen fast alle rezipiert 
und ausgeführt worden sind, wie der Augenschein lehrt, die Be- 
schreibung der Belagerung von Magdeburg, Hameln, Küstrin, 
Glogau, Schweidnitz und Anklam, die Darstellung der Belagerung 
von Kosel, Glatz und der Einnahme des Kreuzberges daselbst, 
die Erzählung über den kleinen Krieg in Schlesien, eine Menge 
von Anekdoten, das ist alles von Offizieren geschrieben.“ End- 
lich erwähnte Cölln in dem am 11. April 1808 an Massow ab- 
gesandten Begleitschreiben zu den von ihm konstruierten Ge- 
wehren im Rückblick auf seine Tätigkeit Ende Oktober 1806: 
„Hier (in Glogau) verband ich mich mit mehreren braven und 
geschickten Männern zu einem Aufstande in Masse ..... Hier 
(in Cöllns Departement) stand auch alles auf einen Wink bereit.“ 
Die in Glogau während Cöllns Reise nach Breslau zum Minister 
Hoym zurückgebliebenen Gesinnungsgenossen müssen also eine 
die Nachbarstädte umfassende Organisation zur Vorbereitung für 
die Volkserhebung geschaffen haben. Cölln fährt dann in dem 
Schreiben vom 11. April 1808 fort: „Unterstützt durch die eben 


ı Vgl. A D. B. XL, S. 349 ff. 
® Vgl. A. D. B. XXII, 8. 438 ff. 


12 Johannes Ziekursch. 


erwähnten Patrioten, kamen ... die Vertrauten Briefe und die 
‚Feuerbrände ins Publikum.“ Da wir aus der beeideten Aussage 
Gärtners wenigstens die von Cölln wohlweislich nicht genannten 
Namen der an den Beratungen in Glogau am’ 22. Oktober 1806 
beteiligten Personen kennen, es sind Gärtner, der Stadtsyndikus 
Schwadtke und Baron von Bohlen, so ist damit bewiesen, 
daß die Begründer der ersten schlesischen Kammer des 
Tugendbundes! die Genossen Cöllns bei seinen patrio- 
tischen Entwürfen und zugleich seine Mitarbeiter an 
den Vertrauten Briefen und Neuen Feuerbränden waren. 
Zu dieser Gruppe, d. h. zu den Freunden, Gesinnungsgenossen, 
Mitarbeitern Cöllns und Mitgliedern des Tugendbundes gehörte 
eine größere Anzahl niederschlesischer Beamter, freilich läßt es 
sich nicht mit Sicherheit bestimmen, wie weit ein jeder von ihnen 
sich an den patriotischen und literarischen Unternehmungen Cöllns 
beteiligt bat? 


me E 1 m 


! S. oben und das völlig unzureichende Verzeichnis bei A. Lehmann, 
D. Tugendbund (Berlin 1867) S. 214. 

* In Glogau: Außer den Genannten Kreiskalkulator Gringmuth (Er- 
gebnia d. frideriz. Städteverwaltung S. 177 ff.), Assessor Hampe, Leutnant 
v. Schoß, Dr. Handke, Kammerkalkulator Lange, Registrator Hanke; in 
Beuthen a. O.: Bürgermeister Tieme, Polizeiinspektor Kübler, Kämmerer 
Nitschke; in Grünberg: Stadtdirektor Auders (Charakteristik in meinem 
Ergebnis der friderizianischen Städteverwaltung S. 203), Polizeidirektor 
Hoepfner (ebenda S. 203), Senator und Justizassessor Heinrich, Major von 
Kleist, Pastor Wegener, Tuchfabrikant Foerster (Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. 
Schles. Bd. 40 (Breslau 1906) S. 27273); in Schwiebus: Polizei- und Feuer- 
bürgermeister Gellrich (Ergebnis d. frideriz. Städteverw. S. 206); in Sagan: 
Forstmeister von Linker, Forstinspektor Hesse (doch betont Hesse in seiner 
Aussage ausdrücklich, daß er, der ausgediente Soldat, an den Schriften 
Cöllns keinen Anteil habe), Konsul Dirigens und Justizkommissionsrat 
Fiedler, Cöllns Sohn und sein Schwiegervater Oberstleutnant von Ploetz im 
Regiment von Gracvenitz (nach dem Tode seiner zweiten Frau 1805/06 hatte 
Cölln sich im März 1808 mit Marie Antoinette v. Pl. verheiratet), Baron 
Bandemer (Cölln an Hardenberg, Berlin, d. 25. XII. 1810: Schließlich mache 
ich Euer Exzellenz noch einmal auf den Baron Bandemer aufmerksam als 
einen sehr geschickten, routinierten, rechtlichen und verständigen Mann. 
Er war ein sehr tätiges Mitglied des Tugendvereins 1809, wo er Herzoglich 
Saganscher Generalbevollmächtigter war). — Eine Beschreibung d. Belage- 
rung Breslaus (Vertr. Br. III, 196 ft., IV, 98 ff.) stammt (v. Wiese, Graf v. 
Goetzen S. 83) von dem Breslauer Gymnasialprofessor, dem späteren Pro- 
fessor der Geschichte in Greifswald P. F. Kanngießer (vgl. über ihn A.D.B.. 
XV, S. 79/80). l 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 73 


So scharte sich um Cölln eine stattliche Reihe vornebmlich 
bürgerlicher Beamter, Literaten und Offiziere aus allen Teilen 
Preußens, hauptsächlich aber aus Niederschlesien; die zahlreichen 
militärischen Berichterstatter der Festungsbelagerungen dürften 
der Artillerie oder den in den Festungen zurückgebliebenen dritten 
Bataillonen angehören, also meist bürgerlicher Herkunft sein; dazu 
traten adelige Offiziere der bis 1806 in Niederschlesien stehenden 
Regimenter. 

Aus diesen Elementen bildete sich unter dem Eindruck der 
Kriegsereignisse der Ansatz zu einer radikal-demokratischen Pa- 
triotenpartei, bei der wie in Frankreich mit dem demokratischen 
Gedanken das Nationalgefühl zum Durchbruch gelangte Kampf 
gegen die Franzosen,. aber auch Kampf gegen die alten Zustände, 
gegen das alte Preußen und das alte Deutschland, so lautete ihre 
Parole. Natürlich wichen diese Leute in den Einzelheiten ihrer 
politischen Anschauungen voneinander ab, Gringmuth wurde zum 
erbittertsten Gegner der Städteordnung Steins; diese Meinungs- 
verschiedenheiten und die unverantwortliche Flüchtigkeit, ınit der 
Cölln seine Schriften herausgab, erklären manche Widersprüche 
in ihnen. Im allgemeinen aber haßten diese Männer die stän- 
dische Gliederung und die Bevorzugung des Adels so grenzenlos, 
daß sie vor keiner Waffe zurückscheuten, mit Verleumdungen, 
Verdrehungen, Lügen, Schmutz und Kot ihren Feind bekämpften, 
um eine Reform zu erzwingen. Wir dürfen da fragen: Welche 
traurigen Erfahrungen müssen die meisten von ihnen gesam- 
melt haben, welche Demütigungen vor 1806 erduldet haben, 
daß sich eine solche Fülle von Leidenschaft in ihnen aufspei- 
chern konnte. Ihre rücksichtslosen Angriffe ‘und ihr wildes Ge- 
schrei zeitigten in gewisser Beziehung auch gute Früchte: sie 
dürften manchem Anhänger des alten Systems den Mund zu 
seiner Verteidigung verschlossen und die breite Gasse, welche der 
Krieg für die Reform gebrochen, während der Vorbereitung 
der Reformen offen gehalten haben. Die Durchführung der 
Reformen, die Erfüllung eines Teiles der demokratischen For- 
derungen, besänftigte in den nächsten Jahren die leidenschaft- 
liche Glut. 

Selbstverständlich stieß Cölln mit seinen Schriften sofort auf 
den schärfsten Widerspruch, auf ingrimmige Proteste unschuldig 
Verleumdeter, die abfälligsten Kritiken wurden ihm zuteil, eine 


74 Johannes Ziekursch. 


Reihe von Gegenuschriften erschienen), Zeitschriften unter den 
bezeichnenden Namen: Löscheimer, Wassereimer, Löschinstru- 
mente, Feuerschirpe wurden begründet; kein unparteiisch ur- 
teilender Mensch konnte ja die vielen leichtfertigen und unge- 
rechten Behauptungen Cöllns und seiner Genossen ohne Empö- 
rung lesen. Aber es verdient doch auch betont zu werden, daß 
Cölln unter gewissen Vorbehalten von vielen Seiten in der Haupt- 
sache zugestimmt wurde. Ein so überzeugter Anhänger des alten 
Systems wie der General von Zastrow soll nach den Untersuchungs- 
akten geäußert haben, „daB er zwar nicht alles billigen könne, 
was in den Vertrauten Briefen stehe, daß sie jedoch viel Wahres 
und Gutes enthielten.“ Archenholz’ Urteil haben wir schon kennen 
gelernt. In den Göttinger Gelehrten Anzeigen? schloß eine aus- 
führliche Besprechung mit den Worten: „Der Verfasser ist un- 
verkennbar ein preußischer Staatsbürger, der es, was wir sehr 
achten, mit seinem Staate redlich meint.“ Das in Hamburg er- 
scheinende Politische Journal führte aus: „(Cöllns Buch) zeichnet 
sich vor andern ähnlichen Erscheinungen dadurch aus, daß es die 
guten Seiten der public characters nicht verschweigt. Die ganze 
Tendenz des Werkes beweist, daß der Verfasser ein Patriot ist, 
dem das Unglück des Landes und der Hohenzollernschen Familie 
wehe tut ... Die Erscheinung des zweiten Bandes dieser Ver- 
trauten Briefe erfüllt auf eine angenehme Weise die Hoffnungen 
und Erwartungen, welche der erste Teil dieses vielgelesenen Buches 
erregt? In den von dem Schweizer Staatsmann und Schrift- 
steller Heinrich Zschocke herausgegebenen Miszellen für die 
Neueste Weltkunde heißt es: „Viele haben über den unglück- 
lichen Krieg Preußens gegen Frankreich geschrieben, keiner aber 
mutiger, sachkundiger, reichhaltiger als Herr von Cölln. Er 
würde weniger Übereilungen begangen, mehr Ordnung in seine 
Tatsachen gebracht, minder Wahrheit mit Irrtum vermischt ha- 
ben ... hätte er länger daran feilen wollen. Aber dem Manne 
war das Wort, zur rechten Zeit gesprochen, wichtiger als sein 
eisener Ruhm. Ihm schien es verdienstvoller, den Zeitgenossen 
zu nützen als der Nachwelt. Er war minder Schriftsteller als 


E 


ı Vgl. Hallische Literaturzeitung, 1808, Bd. HI, 8. 937 ff. 
® Jahrg. 1807, Bd. I, S. 774. 
s Jahrg. 1807, Bd. I, S. 390 ff. 


Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 75 


empörter Patriot .... Er hat von seiner Arbeit Verdruß, Ver- 
folgung und Haß vielleicht auf Lebenszeit zu erwarten. Es ge- 
brach ihm nicht an Scharfblick, dieses selbst sehr gut voraus- 
zusehen. Dennoch wagte ere Er sprach die größten Wahrheiten 
aus, die falscher Patriotismus, feige Selbstsucht in Ewigkeit nicht 
gesprochen haben würden... .“! Die Jenaische Literaturzeitung 
rühmte, daß sich die Vertrauten Briefe durch Ton und Gehalt 
hoch über die Mehrzahl ähnlicher Schriften zu einem historischen 
Dokument erhöben.? 

Höchst merkwürdig verhielten sich die preußischen Behörden. 
Eine Verwarnung wurde Cölln nicht zuteil; seine bedingungslose 
Wiedereinsetzung in sein altes Amt als Steuerrat im Herbst 1807 
wurde als eine stillschweigende Duldung und Billigung seiner 
literarischen Tätigkeit angesehen’; erst im Sommer 1808 bean- 
tragte die preußische Regierung, wie wir schon hörten, die Unter- 
drückung der Schriften Cöllns in Sachsen; erst im November 1808 
wurde ihr Verkauf in Ost- und Westpreußen verboten. In Schle- 
sien entschloß sich der Generalfiskal im Oktober 1807 zum Ein- 
schreiten gegen die mannigfachen Schmähschriften; die Mehrheit 
der Breslauer Kammer lehnte aber nach höchst eigenartigen Aus- 
einandersetzungen den Vernichtungskampf gegen Cöllns Schriften ab. 

Diese Bücher lösten eine ungeheure Wirkung aus. Wenn 
auch im Durchschnitt täglich mehr als ein halber Druckbogen 
auf den Markt geworfen wurde, die Massen waren im Handum- 
drehen vergriffen. Von den Vertrauten Briefen und den ersten 
Heften der Feuerbrände erschienen mehrere Auflagen, von den 
Vertrauten Briefen und dem Buch: „Berlin und Wien in Parallele“ 
eine französische Übersetzung; zeitweise wurden die Feuerbrände 
in einer Auflage von 5500 Stück abgesetzt, obwohl die Leiden 
der Franzosenzeit so hoch gestiegen waren, daß die Regierung in 
Schlesien im Juni 1808 Rezepte ausgab, wie man durch stunden- 
langes Kochen aus Hirschhorn und Fischgräten Gallert, aus aller- 
hand Unkraut Salate und aus Eicheln und Bucheckern einen nahr- 
haften Brei gewinnen könnte. Im Angesicht der drohenden 
Hungersnot, da der von den Franzosen völlig ausgesogenen Be- 
völkerung das Geld zum Sattessen fehlte, schlug man sich um 


‘ Jahrg. 1808, Nr. 11, S. 42. 
? Jahrg. 1807, Bd. II, S. 518 ff, 1808, Bd. II, S. 441 ff. 
3 Vgl. Minerva, 1807, Bd. IV, S. 551. 


76 Johannes Ziekursch. Friedrich von Cölln und der Tugendbund. 


die Schriften Cöllns. Bis 1806 hatten die großen Volksmassen 
in Preußen so gut wie gar keine politische Literatur in die Hände 
bekommen; jetzt verschlangen sie mit unstillbarem Heißhunger 
die Botschaft von der Verderbtheit der bisherigen Zustände, der 
Verkommenheit des alten Herrenstandes, der Tüchtigkeit ihrer 
eigenen Schicht. Sie wirkte, wie in den letzten dreißig Jahren 
des 19. Jahrhunderts die sozialdemokratische Lehre von der 
Unsittlichkeit der Bourgoisie und der Tugendboldigkeit des 
vierten Standes; sie gab den Spießbürgern etwas Selbstbewußt- 
sein. Hatten sie bisher mancherlei Anmaßungen und brutale 
Übergriffe des Adels und Militärs stillschweigend heruntergewürgt, 
hatten sie sich scheu allen Anordnungen der Magistrate und 
Steuerräte gefügt, so fanden sie jetzt den Mut, dem Adel und 
Militär gegenüber hin und wieder Gleichberechtigung zu fordern 
und in den neuen Stadtverordnetenversammlungen den Vorschlägen 
und Anordnungen des Magistrats eine eigene Meinung entgegen- 
zustellen. 

In dieser agitatorischen Aufrüttelung der dumpfen Massen 
und in der Übertragung einer Reihe bedeutsamer Gedanken aus 
der französischen Revolution und dem napoleonischen Kaiserreich 
auf das preußische Bürgertum besteht Cöllns Bedeutung; seine 
Geistessaat hat lange nachgewirkt und in der ersten Hälfte des 
19. Jahrhunderts den Liberalismus in Preußen entwickeln helfen. 


(RI 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Beurteilung der Herrschaftsverhältnisse 
Kaiser Heinrichs VII. in Italien. 


Als Heinrich VII. seine Romfahrt antrat, schickte er Gesandte 
nach Italien, welche dort ihm die Wege zu ebnen bestimmt waren. 
Diesem Zwecke entsprechend lauteten deren Aufträge bei den ober- 
italienischen Kommunen und Herren hauptsächlich auf Anerkennung 
des Königs, Beilegung des Parteienzwistes und Leistung der dem 
Reiche gebührenden Dienste. Die Tätigkeit der Bevollmächtigten war 
eine mehr informative, sie hatten das Ergebnis ihrer Mission in einem 
Berichte zusammenzufassen!, der den König über Zustand und Ge- 
sinnung besonders der einzelnen lombardischen Gemeinwesen aufklärte 
und so eine erste Grundlage für Heinrichs Vorgehen in Italien schuf. 
Derartige Berichte setzten den König in den Stand, selbst die Form 
zu bestimmen, in welcher Huldigung und Unterwerfung stattzufinden 
hatten. Demnach waren die Beurkundungsformulare solcher Akte und 
städtische Vollmachtsbriefe im großen und ganzen einheitlich gefaßt?, 
ja zeigen mitunter. an einer Stelle den gleichen sehr auffälligen Fehler.” 
Ebenso ging für alle weiteren Handlungen, die etwa im Gefolge der 
Huldigung sich ergaben, die Anregung stets vom Könige aus, wurde 
auch die Form, in der sie vor sich gehen sollten, nie von seiten der 
Kommune bestimmt. Heinrich hatte die Anschauung, daß ihm die 
Herrschaft dort, wo er sie ausüben wollte, kraft seiner unbegrenzten 
königlichen Gewalt auch durchaus zustand.” Um jedoch seine Herr- 
schaft auf realere Grundlagen zu stellen, schien es ihm erwünscht, 


1 Vgl. Bonaini 1, 31—37, no. 24; M. G. Constitutiones IV, no. 379. 

? Warum Caro, Historische Vierteljahrschr. XI, 227, auf die Überein- 
stimmung des genues. Treueides vom 14. Nov. 1311 mit dem Bergamos 
Arch. stor. Lomb. 3, 19, 195 verweist, ist mir nicht klar geworden. Dieser 
Eid ist ganz typisch; von irgendeiner verfassungsrechtlichen Besonderheit 
dieses Eidesformulars fiel mir gar nicht ein zu reden. 

® Vgl. Bonaini Acta 1, 78 no. 57, 80 no. 58, 81 no. 59, 83 no. 60, 
90 no. 65, 92 no. 66, 265 no. 165. 

* Vgl. die Worte des Nikolaus v. Butrinto bezügl. Genuas (ed. Heyck 
34 2.25) „dominium... quod in veritate erat suum (Heinrichs VII)". 


78 Vincenz Samanek. 


wenn er zu diesem Rechtstitel noch den der ausdrücklichen Gut- 
heißung seiner Schritte durch die betreffende Kommune hinzufügen 
konnte! Das wird einmal ganz unzweideutig ausgesprochen: „et 
quamquam possit ex plenitudine sue potestatis hec facere cum sit lex 
animata in terris, tamen magis placebat eidem si vota fidelium 
cum eiusdem ad hec peragenda concurrerent“*.? Daher nimmt er denn 
Rechtshandlungen und Herrschaftsakte ausdrücklich vor: tam ex 
auctoritate regia quam ex potestate seu ballia sibi super hoc per cives 
concessa, ? 

Mitunter ist unverkennbar zu ersehen, wie der König diese Über- 
einstimmung gewaltsam herbeizuführen suchte. Für Asti ergibt der 
betreffende Notariatsakt, verglichen mit dem sehr zuverlässigen und 
genauen Berichte des G. Ventura, daß, was in Wirklichkeit nur der 
zum größeren Teile mißgünstig aufgenommene Vorschlag eines Antrag- 
stellers war, im königlicherseits abgefaßten Protokolle zu einem von 
der Stadt einhellig dem König gemachten Zugeständnis der Balia 
wurde.* In derselben Weise wie bei Asti schildern die Akten 
Heinrichs VII. den Hergang der Herrschaftsübernahme bei Genua P 
Auch hier finden wir wie dort Antragsteller, auch bier sind sie un- 
bedingte Anhänger des Königs. Der eine war unter den städtischen 
Gesandten in Mailand anwesend, der andere, Obizo Spinola, des 
Königs ständiger Begleiter; besonders der letztere wird Heinrich VII. 
Aussicht auf leichte Gewinnung der Herrschaft gemacht haben; er 
dachte dabei nur an seinen eigenen Vorteil: denn nicht lange her war 

1 Nicht aber ist die Sachlage so zu verstehen, daß der König eut- 
weder ex auctoritate regia vorgehen mußte, oder die Herrschaft ihm nur 
mit Willen der Kommune übertragen werden konnte. — Eine derartige 
Auffassung scheint bezüglich Genuas der Darstellung Caros zugrunde zu 
liegen. Nach Caro übernahm der König hier die Signorie „nicht als von 
rechtswegen ihm gebührend‘, sondern nur zum Zwecke der Friedensstiftung 
mit Willen der Stadt. Dh: weil die Gewalt nur zu einem von der Stadt 
verlangten Zwecke übernommen wurde, so konnte er sie nicht kraft eigenen 
Rechtes, sondern nur durch Übertragung erhalten; diese Gewalt genügte 
ja eben auch dem bestimmten Zwecke vollkommen, jene aus eigener Macht- 
vollkommenheit war gar nicht nötig. — Damit wäre natürlich gerade das 
Gegenteil von dem behauptet, was Nikolaus v. Butrinto sagen will. Vgl. 
unten S. 84. 

? Bonaini 1, 69 no. 53 (M. G. Const. IV, 419) bei der Huldigung Astis. 

s Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 264. Zum Vergleiche läßt sich auch heran- 
ziehen, daß bei Städtetagen die Entscheidung König und Hofrat verblieb 
(Alb. Muss. IV. 10, Muratori X. 896). 

* Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 561, Anm. 1. 

ë S. meine Darstellung ebd. 27, 257 — 268. 


Kleine Mitteilungen. 79 


es, als es den Anschein erweckte, daß er die Stadt ebenso in die 
Hände des Angiovinen zu spielen beabsichtige, wenn es galt, sich 
dadurch im Besitze der usurpierten Kastelle zu behaupten.! In dem, 
was G. Ventura in diesem Zusammenhange berichtet?, steckt zweifellos 
ein wahrer Kern. Die ganze Situation zeigt: Genua hat zum mindesten 
nicht ganz aus freiem Antrieb sich dem Könige überliefert (1), der 
König nicht so ganz ohne eigene Motive die Herrschaft gewollt (2). 
Nach der Darstellung, die Caro den Vorgängen in Genua gewidmet 
hat, wäre freilich in beiden Punkten das Gegenteil der Fall gewesen. 

1. Für Caro handelt es sich um eine spontane Übertragung der 
Signorie an Heinrich VII., für ihn ist dieser Akt das Ergebnis einer 
ganzen Epoche der inneren Geschichte Genuas”, die förmliche Kreierung 
einer neuen Staatsform durch die Stadt‘, einer Staatsform, die auch 
die von ihrer Gründerin beabsichtigte Wirkung hatte. Caro, der auf 
unzulängliches Material sich stützen mußte, hätte nach meiner durch 
neue Funde angeregten Untersuchung? nicht an seiner unhaltbaren 
Auffassung festhalten sollen. Er geht darüber hinweg, daß die ganze 
Zeit der Signorie hindurch Streitigkeiten stets von neuem entbrennen, 
die gerade das Verhältnis von Stadt und Herrscher betrafen. In den 


1 Das, was ich schon früher darüber äußerte, erhält nun eine vortreffliche 
Bestätigung. Zu Ventura Chron. Ast., Muratori XI, 225, wo von der be- 
absichtigten Überlieferung der Stadt an König Robert die Rede ist, ver- 
gleiche man Finke, Acta Aragon. 1, 264 no. 180: „... (castra) tenentur per 
dominum Opicinum Spinulam et illud per quod adhuc nundum recuperata 
sunt est favor, quem habuit a domino rege Roberto, licet credamus quod 
ipsa non teneat in longo.“ Vgl. auch Alb. Mussato V, 1. 

* Muratori XI, 234. An einen förmlichen Vertrag mit den genue- 
sischen Gesandten brauchen wir deshalb noch lange nicht zu glauben. Das 
ist auch nicht das Wesentliche an dieser Nachricht; ganz abgesehen davon, 
daß es sich nicht um einen offiziellen Auftrag, wie Caro a. a. O. 229 an- 
nimmt, zu handeln braucht. Übrigens ist selbst Caros Behauptung, ein 
solcher Vertrag hätte sofort bei Heinrichs Einzug in Kraft treten müssen, 
unstichhaltig. Ebensogut könnte man fragen, warum man dem Könige 
zum zweiten®@Male den Treueid geleistet, in Genua, nachdem er früher schon 
von den Gesandten in Mailand geschworen worden. — Die Nachrichten des 
G. Ventura sucht Caro ohne jeden ersichtlichen Grund in ihrer Glaub- 
würdigkeit zu entkräften. 

` Genua und die Mächte etc. 2, 408, Schlußworte. 

‘ Histor. Vierteljahrschr. XI, 226. 

" Mitteilungen d. Inst. 27, 237 ff.; 560 ff. 

* Das seit Erscheinen meiner Arbeit „Die verfassungsrechtliche Stellung 
Genuas 1311—1313“ neu hinzugekommene Material, das Finkes Acta Ara- 
gonensia bieten, kennt Caro überhaupt nicht! 


80 Vincenz Samanek. 


umfangreichen Forderungen Genuas aus der Zeit der Herrschaft 
Heinrichs VIL! ist mit keinem Worte von dem Verlangen nach Friedens- 
stiftung die Rede, obwohl die Parteikämpfe während der Signorie 
keineswegs aufgehört hatten.” Schon dies zeigt mit positiver Gewiß- 
heit, daß Genuas nächste Sorge etwas anderem galt: was bei der 
Herrschaftsbegründung Schwierigkeiten verursachte, führte in den ersten 
Monaten 1312 dahin, daß der König die Stadt nur mit Mühe in Bot- 
mäßigkeit halten konnte?; durch das neue Material der Acta Ara- 
gonensia erhalten wir da jetzt noch genauern Einblick* Nicht die 
Stadt war es, die dem König die Herrschaft übertrug’, und 
ihm wenigstens zeitweilig, solange es eben der Zweck der 
Friedensstiftung mit sich brachte, die Ausübung ihrer Hoheits- 
rechte überließ. Die mußte ja im Gegenteil die Möglichkeit eines 


! Zur Edition, Mitt. d. Inst. 27, 627, darf ich hier wohl ergänzend hin- 
zufügen, daß man bei a) Art. 14 „alia(s)“, bei b) Art. 9 „nimi(s)‘“ in den 
Text aufnehmen kann an Stelle der aus fehlerhafter Schreibweise des No- 
tars sich ergebenden Lesungen, die sich besser in Anmerkung geben ließen. 

2? Vgl. Dönniges 1, 54 no. 17, 115, 118. 

> Finke, Acta Arag. 1, 301 no. 204: Anfrage König Jakobs I. an Chri- 
stienus Spinola über Genua: „.. . comune vestrum et alia omnia qualiter 
se gerunt versus predictum (sc. Henricum) et si status ipsius regis tam in 
officialibus quos posuit super vestrum comune quam aliis per eum cum eo- 
dem comuni gestis ... perseveraverit huc usque in eadem condicione"; 
dazu ib. 1, 306 no. 207, die Antwort Christians, daB die Komune saugen- 
blicklich in oboedientia Heinrichs sei, und Alb. Muss. V, 9 (Muratori X, 
410). Vgl. die folgende Anm. 

s Ich muß es mir an dieser Stelle versagen, alle Ergänzungen, welche 
besonders die aragonesischen Stücke für meine Auffassung bieten, nach- 
zutragen. Eine teilweise Umarbeitung meines in den Mitt. d. Inst. 27 er- 
schienenen Aufsatzes, welche ich aus Anlaß einer von der Societä Ligure di 
Storia Patria unternommenen Übersetzung desselben vornahm und die nun 
seit Februar 1908 der-genannten Gesellschaft zur Verfügung steht, gab mir 
Gelegenheit, ausführlich und in Zusammenhang darauf einzugehen. 

5 Übrigens weiß auch Alb. Mussato V, 1 auf den Caro sich stützt, 
nichts von einer Übertragung. Ja, seine Schilderung erweckt gerade den ent- 
gegengesetzten Eindruck. Nach Mussato war es nicht die Stadt als solche, 
die dem König etwa die Herrschaftsübernahme unterbreitet hätte, sondern 
die einzelnen Parteien suchten sich gegenseitig den Rang beim Könige ab- 
zulaufen, jede wollte auf Kosten der andern sich behaupten. 

® Caro, der a. a. O. 2, 405 ausführte, daß die Stadt durch den Akt 
der Signorieübertragung die Ausübung der ihr durch die Privilegien ver- 
liehenen Regalien dem König „zeitweilig“ überließ, gibt jetzt meine Auf- 
fassung stillschweigend zu, daß es sich nicht um Übertragung einer un- 
beschränkten Gewalt handle. Wenn er dies aber mit seiner früheren 


Kleine Mitteilungen. gl 


derartigen königlichen Eingriffes zur Beilegung des Zwistes in Frage 
gestellt sehen, wenn sie sich bis zu Heinrichs Tode gegen ein Ver- 
bältnıs wehrte, das schon von Anfang an überschritt, was sie im 
höchsten Falle hinzugeben gesonnen war. Wollte die Stadt auch 
während der Herrschaft ihre freiheitlichen Institutionen gewahrt wissen, 
so deutet dies darauf hin, daß sie Grund hatte, dem Friedensstifter 
nicht mit jenem Vertrauen zu begegnen, das Caros Auffassung zu- 
grunde liegt. In nicht mißzuverstehender Weise hat Christianus Spi- 
nola in seiner diplomatischen Korrespondenz mit König Jakob II. von 
Aragonien die passive Rolle der Stadt, nicht dem römischen Könige 
zugewiesen, indem er das Unvermögen eines ernstlichen Widerstandes 
gegen dessen Erscheinen betonte und die Herrschaftsäbernahme als 
einen gerade für Heinrich glücklichen Umstand bezeichnete! Damit 
kommen wir zum andern Punkte. 

2. Nach Caros Auffassung hätte Heinrich die angebotene „Signorie“ 
nur gezwungen übernommen und nur um seinen „Herrscherpflichten“ zu 
genügen.” Der da freilich befremdlichen Tatsache gegenüber, daß 
Heinrichs „Signorie“ von stetem Konflikt mit Verfassungsansprüchen 
der Stadt erfüllt war, mag Caro vielleicht geltend machen, daß die 
ablehnende Haltung des Königs in der Notwendigkeit begründet lag, 
zur Herstellung des Friedens sich freie Hand zu behalten. Aber 
sehen wir davon ab, daß auch dann der prinzipielle Gegensatz kaum 
zu erklären wäre. Der Kaiser verweigert der Stadt die im zweiten 
Teile ihrer Petition geforderten freiheitlichen Einrichtungen.” Wenn 
Darstellung in Einklang zu bringen sucht, so ist das genau so, wie wenn 
jemand behaupten wollte: Weil der aufgeklärte Absolutismus den Herrscher 
als ereten Diener des Staates betrachtet, ihm zwar die Ausübung der staat- 
lichen Hobeiterechte nach Gutdünken, aber doch nur zum Zwecke der 
Staatswohlfahrt überläßt, darum müsse man eigentlich von einer beschränkten 
Monarchie sprechen! War denn da die Bestimmung der Geltungsweite des 
Staatszwecks nicht noch immer in die Hände des Souveräns gelegt? — 
Nicht eine Überlassung der Regalienausübung ist das Wesentliche, sondern 
daß Genua die Regierung nicht dem Gutdünken des Herrschers anheim- 
stellen, vielmehr selbst an ihr teilnehmen wollte. — Bei der Beurteilung 
der italienischen Herrschaft Heinrichs VII. reichen wir mit Vorstellungen 
nicht aus, die uns aus der Zeit Friedrichs I. und aus früherer Zeit ge- 
läufig sind. Für Heinrich VII. war nicht nur der Konstanzer Friede nicht 
maßgebend, er hat sich z. B. auch an das Wormser Konkordat nicht mehr 
gehalten (vgl. Dönniges 1, 21 no. 21 und auch Felsberg, Beitrüge zum 
Romzug H.s VII. 61). 

1 Finke, Acta Arag. 1, 276 no. 192. 

> Histor. Vierteljahrschr. XI, 229 und Genua 2, 403. 

> 5. Mitt. d. Inst. 27, 627 f. und Neues Archiv XXXII 771 no. I. 

Hiet. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 6 


82 Vincenz Samanek. 


er u. a. den 6. Artikel, das Verlangen nach der Polizeigewalt in den 
Rivieren, zurückweist, so könnte dies, wollten wir im Gedankengange 
Caros verbleiben, nur aus dem Grunde geschehen, weil er selbst Ord- 
nung im Interesse des Parteifriedens zu schaffen sich vorbehielt.e. Nun 
war man den Artikel unter einer Bedingung am Hofe dennoch zu- 
zugestehen bereit: in dem Falle nämlich, daß der Vertrag zustande- 
kam, der Genua alle Reichsrechte gegen eine hohe Pfandsumme über- 
antwortete!; der Kaiser verzichtet bis zu deren Rückerstattung auf 
jede Herrschaft, er hätte also getrost dort, wo es sein Vorteil gebot, 
das Staatswesen unter dem Parteienzwiste zugrunde gehen lassen! 
Es sind nicht vage Vermutungen; sondern es geht einfach aus meinen 
Ausführungen als feste Tatsache hervor, daß dem Kaiser die „Sig- 
none" vor allem den eigenen Absichten dienen sollte. Im Interesse 
der Stadt regierte der Kaiser nicht besser, als es die Kommune selbst 
geübt haben würde. Das wird besonders aus einem Falle ersichtlich, 
wo Heinrich durch die Bestellung zweier einander feindseliger Vikare 
an der östlichen Riviera? beinahe einen Bürgerkrieg heraufbeschworen 
bätte; verhindert ward der ungeeignete Schritt nur, als der kaiserliche 
Gesandte an Ort und Stelle im Verein mit dem genuesischen Vikar 
und namentlich durch Obizo Spinola darüber informiert wurde, welche 
Gefahr das mit sich bringe.” Es ist gerade im Hinblick darauf von 
Caros Standpunkt aus nicht verständlich, warum der Kaiser es ab- 
schlug, die Ernennung der Rivierenvikare der Stadt zu überlassen *, 
welche doch die schon früher übliche Teilung der Ämter® auch nicht 
ungeschickter durchführen konnte, als wie sie in dem angeführten 
Beispiele sich erkennen läßt; ebensowenig verstünde man den Be- 
scheid auf die 11. Forderung, deren Gewährung für Genua nicht nur 
unschädlich, sondern vorteilhaft gewesen wäre. Gerade dort, wo es 
sich ausschließlich um den Ausgleich der Fraktionsgegensätze handelte, 
hat Heinrich keine höhere Gewalt geltend gemacht. Im Gegenteil: 
er konnte selbst nichts mehr tun, als schließlich einen Apell an die 
Parteien richten, ihren Frieden zu machen.” Und trotzdem seine 


ı 2. Teil, Artikel 1. 

7 Dönniges 1,116 no. 9: Es sind Brancaleo Aurie und Thomainus Spinola. 

° Dönniges 1, 77 no. 90. 

4 Wie im 10. Artikel des 2. Teiles gefordert wird. 

5 Vgl. Hist. patr. mon. 18, 15 no. IV etwa mit Dönniges 1, 115 (Zeile 
3, 2, 1 von unten). 

® Vgl. Dönniges 1, 115: super hiis omnibus videat dictus vicarius et 
habeat consilium cum aliis amicir . . . domini, per quem modum predicta 
pacificari possent. 

1 Dönniges 1, 118: .. . requirant eos (den Conradus de Auria und 


Kleine Mitteilungen. 83 


ganze Regierung hindurch der Parteikampf in Genua nicht eigentlich 
zur Ruhe kam?, hat Heinrich hier dennoch eine Herrschaft ausgeübt. 
Der Parteienzwist hatte für ihn den äußeren Anlaß zum Eingriff in 
die genuesischen Verhältnisse gebildet.” Daß die Angelegenheit zur 
Bedingung der „Signorie“ geworden, davon kann keine Rede sein. 
Freilich wäre es öfters im Sinne der Reichsbestrebungen gelegen, in 
Genua den innern Frieden herbeizuführen. Es ist interessant zu sehen, 
wie man sich gerade aus solchen Motiven mit dieser Frage be- 
schäftigte, wie man aber gegebenenfalls auch ohne hier zum Ziele 
zu kommen, auf die Durchführung der Herrschaftsnotwendigkeiten 
rechnete.° 

Heinrich VII. glaubte seine Herrschaft in den oberitalienischen 
Städten desto sicherer und müheloser zu begründen, je weniger er 
dabei sein Interesse in den Vordergrund rückte. Er hat einen Anlaß 
aufgegriffen, der sich ihm wegen der Parteiwirren ungesucht darbot, 
die Übernahme des Friedenswerkes, und er konnte dieses Anlasses 
halber auf eine Form Wert legen, welche die beifällige Aufnahıne 
seiner Regierungsabsichten betonte. Die Herrschaft wurde übernommen 
ohne irgendwelche Einschränkung* „absque diminucione aliqua vel 
condicione nullaque condicione vel exceptione appositis que sue arbi- 
trium voluntatis in disposicione civitatis et districtus eiusdem in 
aliquo repugnarent“, wie wenigstens in einem Falle erläuternd den 
sonstigen Urkundenwendungen hinzugefügt wird.’ So auch in Genus 
Hier haben es aber die schwierigen Verhältnisse geraten erscheinen 
lassen, dennoch eine solche „exceptio“ vorzunehmen: der König 


Obizo Spinola) ex parte domini per omnem modum per quem melius pote- 
runt ad hoc ut quilibet ipsorum inducat .. . omnes de domo sua..., ut 
foveant concordiam, pacem et amorem inter se .. .; et si necesse fuerit 
quod dominus interponat partes suas in aliquo etc. 

ı Dönniges 1, 115; dazu 1, 54 no. 17, wo der Vikar (1818 April) den 
wohltătigen Einfluß, den die eben begonnene gleiche Ämterverteilung bringe, 
hervorhebt. Dann aber wieder 118: „.. . omnis materias .. . odii et ran- 
coris . . . tollatur“ und 77 no. 90. 

? Vgl. auch Alb. Muss. V, 1. 

° Dönniges 1, 77 no. 90 Bericht des kais. Gesandten über die Partei- 
schwierigkeiten bei Besetzung der Vikariate in der Ostriviera: „. .. e dist 
que ciz delaiemenz na porte aucun domage juques a ores ou fait de larmee, 
mais deis or avant pourroit pourter domage.“ 

* Vgl. über die freie kaiserliche Verfügungsgewalt u. a. Dönniges 1, 
66 no. 47, Verbot höherer Vikarsbezüge „se ce nestoit par le commande- 
ment espres dou segnour“. 

" Bonaini 1, 70 (M. G. Const. IV, 420) bezügl. Astis. 

° Mitt. d. Inst. 27, 610. 

6” 


84 Vincenz Samanek. 


schränkt freiwillig die in Übereinstimmung mit der Stadt schrankenlos 
übernommene Gewalt ein! So fiel es ihm nicht allzu schwer, das 
Zugeständnis der Freiheit in seinem Sinne anzuwenden, es zu ver- 
äußerlichen.” Nikolaus von Butrinto hatte recht: „Visum fait regi 
pro meliori quod sie dominium acciperet, sperans quod infra viginti 
annos totum posset recuperare.“* Auf Seite der Stadt aber zeigen 
die folgenden Konflikte, wie strenge sie diesen Begriff der Freiheit 
zu nehmen wußte. Gegenüber den begründenden Rechtsakten gewinnt 
die Frage der verfassungsrechtlichen Stellung Genuas im Laufe der 
Herrschaft an Schärfe, ja sie wird da erst eigentlich in vollem Um- 
fange aufgerollt. * 

Für die Beurteilung der Herrschaftsverhältnisse Heinrichs VII. in 
Italien bedeuten die Vorgänge in Genua nach zweifacher Richtung 
hin eine Erweiterung unserer Erkenntnis.” Zunächst gibt uns das 


1 Das ist doch ein ganz anderes verfassungsrechtliches Verhältnis als 
wenn ihm Genua die Gewalt zu der Stadt eigenem Wohle, zam Zwecke 
der Friedensstiftung übergab. 

? Vgl. bes. die Verfassungsinstruktion für den Vikar und den Bescheid 
auf den 11. Artikel des 2. Petitionenteiles. 

3 ed. Heyck p. 34f. Man beachte den gleichen Gedankengang in der 
schon besprochenen urkundlichen Äußerung Bonaini 1, 69. 

t Caro Histor. Vierteljahrschr. XI, 226—231, ignoriert das 2. und 3. Ka- 
pitel meiner Arbeit vollständig. Daß die verfassungsrechtliche Stellung 
Genuas schon vor mir genügend klargelegt sei, hätte er dann noch weniger 
behaupten können. In Caros Darstellung kann ich gegenüber Senckenbergs 
Traktat keine wesentlich neue Auffassung finden; nur daß bei Caro cine 
Verschwommenheit und mangelnde Präzision des Ausdrucks herrscht, die 
gerade in verfassungsgeschichtlichen Fragen höchst unangenehm berührt. 
Aufgabe der Forschung ist, glaube ich, doch auch, an Stelle vager und 
widerspruchsvoller Vorstellungen zu klarer Erkenntnis der Dinge vor- 
zudringen. Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 314 Nachtrag, den Caro übersah; er 
hätte sich sonst wohl die Bemerkung gespart, für mich existiere die ganze 
Literatur über den Römerzug Heinrichs VII. einfach nicht. Sie existiert für 
mich wohl, aber sie bot nichts für mein Problem. Ich verzichte daher auclı 
darauf, es zu rechtfertigen, daß ich Salzers Werk nicht eigens an- 
geführt habe. 

5 Caro genügen die Ergebnisse meiner Arbeit nicht. Er glaubt, daß 
eine Untersuchung der Beziehungen Genuas zu Heinrich VII. noch manches 
zutage fördern würde. Was er aber selbst beibringt, ist kaum geeignet, 
uns darin zu bestärken. Seine Hypothese von einem finanzpolitischen 
Meisterstücke des Kaisers entbehrt jeder Grundlage. Nach den Ratsakten 
hat die Stadt 25 Galeeren dem Kaiser bewilligt. Villani 1. 9 c. 51 gibt 70 
an. Caro glaubt daraus schließen zu dürfen, daß die genuesische Flotte 
außer den von der Kommune gerüsteten Galeeren noch Schiffe, die vom 


Kleine Mitteilungen. 85 


hier umfassender erhaltene Material darüber Aufschluß, wie gerade 
für eines der wichtigsten Gebiete, in denen die Reichsgewalt ausgeübt 
wurde, der Satz Fickers, soweit man überhaupt geneigt gewesen, dem 
Könige sich zu fügen, sei die strenge Form der Herrschaft, auf welche 
er zurückgegriffen, als selbstverständlich, als hergebracht hingenommen 
` worden!, jedenfalls keine Geltung haben kann. Das andere Moment 
Kaiser bezahlt wurden, enthalten habe. Sehen wir näher zu! Dönn. 1, 116 
dankt die kais. Regierung der Stadt für die Bewilligung der Flotte und will 
deren Fertigstellung beschleunigt sehen; denn der Kaiser erwarte noch 
Schiffe von anderwärts; wenn aber die Genuas mit diesen nicht recht- 
zeitig zusammenträfen, sei der ganze Kriegszug gefährdet. Mit keinem 
Worte ist hier von andern Schiffen aus Genua die Rede, außer den von der 
Stadt bewilligten. Nur auf die letztern bezieht sich das, was wir von der 
Sorge um Ausrüstung und Instandhaltung der genuesischen Flotte ver- 
nehmen. Vgl. Dönniges 1, 113f. und 116 Z. 38, wo die Vikare verpflichtet 
werden, expeditionem presentis armate galearum (d. i. der hier eben ge- 
nannten bewilligten Flotte) zu beschleunigen; dann ib. 118, wo diesen 
Rivierenvikaren für die Matrosenbesoldung zu sorgen befohlen wird, damit 
sich die Instandsetzung der Flotte wegen Soldmangels nicht verzögere „et 
ipsi vicarii habeant ... cautelam a communi, quod de predictis 
.. . ipsis sațisfiet“ (bei der pisanischen Flotte, für welche die Aus- 
rüstung so wohl nicht zu beschaffen war, mußte der Kaiser nach einem Aus- 
kunftsmittel greifen: sie sollte instandgesetzt werden mittels des Geldes, 
das ihm der König Friedrich von Sizilien schuldete: Dönn. 1, 109 und 112); 
endlich Dönn. 1, 77 no. 90: Schwierigkeiten der Rüstung, und 78 no. 91: 
Hoffnung des Vikars auf baldige Beendigung derselben mit der feierlichen 
Installierung des Lamba Doria zum Kommandanten. Die vom Kaiser ver- 
langte und von Genua bewilligte Flotte, zu deren Befehlshaber die Stadt 
diesen Lamba erwählt hatte, kennt auch Villani l. 9 c. 51; nur irrt er 
sich in ihrer Größe, wie denn überhaupt seine Zahlenangaben über die 
Flottenstärke zu hoch gegriffen sind (König Friedrich soll 50 Schiffe bei- 
gestellt haben, in den Ratsakten sind nur 6—10 verlangt: Dönn. 1, 109, 
Z. 35 f.). Hingegen gibt Alb. Mussato XVI, 2 (Muratori X, 562) richtig die 
Zahlen wieder, welche wir auch aus den Ratsakten kennen, nämlich bei 
Genus 25, bei Pisa (vgl. Dönn. 1, 112, Z. 21) 12 Galeeren. — Natürlich ist 
möglich, daß sich unter dem Oberkommando des Bernabo Aurie, dem 
Lamba unterstand (Mitt. 27, 602, Anm. 1), noch zahlreicher Zuzug von ein- 
zelnen Genuesen eingefunden hat (Dönn. 1, 53 no. 7; 100, Z. 13, 14, 29 — 34; 
Mitt. 27. 601, A. 1). — Auch was Caro über den Zweck der Flotte beibringt 
ist nicht haltbar. Vgl. unten S. 90 A. 5. 

ı Ficker, Ital. Forschungen 2, 560. Die genuesischen Verhältnisse, 
wie sie Caro darstellt, kämen hierfür gar nicht in Betracht, weil nach dieser 
Auffassung die Stadt nicht dem Könige sich fügte, sondern aus eigenem 
Antriebe die „Signorie‘ übertrug, die Heinrich gar nicht übernehmen wollte, 
da er hier keine Herrschaftsabsichten hatte, sondern höchstens das Interesse 


86 Vincenz Samanek. 


betrifft die Erscheinung, daß für Heinrich VII. die intensive Herr- 
schaft der letzten Zeit seiner Regierung nicht so sehr Selbstzweck 
war als Mittel zu einem weit ausgreifenden Ziele. Dies Ziel, durch 
das so das Wesen der Herrschaft sich bestimmte, war die Nieder- 
werfung der florentinischen Reichsrebellen, der entscheidende Schlag 
gegen König Robert von Neapel. 

Im April 1313 hat Mailand einen umfassenden Bericht über 
den Stand der kaiserlichen Sache in der Lombardei an den Hofrat 
eingesendet, aus dem ersichtlich werden sollte, wie sehr Vikar und 
Stadt hier eigentlich zur Erhaltung der Herrschaft beitrugen.! Mai- 
land war es danach, das den Städten und Ortschaften der Lombardei 
gegen die Rebellen Succurs leistete, aber schließlich allein dieser Auf- 
gabe sich nicht gewachsen fühlte und an die Unterstützung des 
Kaisers appelliert.” Am Hofe aber nahm man diese zum Teil parti- 
kulären Verhältnisse, trotzdem sie eine ernste Gefahr bedeuten 
konnten‘, nicht so schwer, daß man sich veranlaßt gesehen hätte, 
darüber das größere Vorhaben zu vernachlässigen.” Man ließ sich 
nicht beirren®, auch von lombardischen Gemeinwesen die entsprechenden 
Kontributionen zu verlangen, bestand auf genauer Eintreibung des seit 
Ui Jahren rückständigen Vikarszinses von Mailand und lehnte die 
Bitte, dem Vikar den schuldigen Jahreszins von 25000 fl. in An- 
betracht der schwierigen Reichslage jener Gegenden zu erlassen’, mit 
der Begründung ab? „quia (dominus) de ipsa pecunia indiget vehe- 


menter pro expeditione negotiorum imperii“.? Mehrfach wird An- 


Genuas wahrzunehmen gedachte. Trotzdem fänden wir auch in diesem 
Ausnahmsfalle den strengen Formen der Herrschaft als etwas Selbst- 
verständlichem Rechnung getragen. 

1 Dönniges 1, 68 f. no. 43. 

2 U. a. sollte der heranziehende K. Johann von Böhmen deutsche 
Ritter in der Lombardei zurücklassen. 

® Vgl. neuerdings Biscaro im Arch. stor. Lombardo ser. IV vol. 7, 309. 

* Zum mindesten konnte das Einlangen der Kontribution dadurch 
unmöglich gemacht werden (vgl. Dönn. 1, 110: Brescia entschuldigt sich 
mit Rebellenkampf). 

° Vgl. den Index der bei Fol. 20 des Ratsprotokollhefts I noch un- 
erledigt gebliebenen Stücke Donn. 1, 49 (fol. XD). 

ê Die kais. Gesandten, welche in die Lombardei gingen, hatten sich 
selbst über den dortigen Zustand genau zu informieren. Dönn. 1, 105, 
letzter Absatz, 108 Abs. 4, 111 Abs. 3. 

1 Dönn. 1, 65, Z. 6, 7. 

" Dönniges 1, 106, Z. 3—5, 15—19. 

? Vgl. auch den Vermerk zum letzten Punkte den Petition Arezzos 
Dönn. 1, 67 no. 49. 


Kleine Mitteilungen. 87 


erkennung der Reichsgewalt in einem bestimmten Bezirke gleich- 
bedeutend gewesen sein mit einer weitgehenden Rücksichtnahme auf 
die Sonderinteressen desselben, die einer Konzentration der Regierungs- 
bestrebungen nur schädlich gewesen wäre. Was brachte es für Vor- 
teile, wenn dem Begehren der Außenpartei von Padua Folge gegeben 
wurde und das Aufgebot gegen die rebellische Stadt an alle Unter- 
tanen der Lombardei erging?! Es konnte gegebenenfalls geradezu 
unmöglich werden, die Herrschaft in ihrer Extensität aufrecht zu er- 
halten, ohne daß ihr Inhalt verloren gegangen und der Zweck, dem 
sie zu dienen hatte, vereitelt worden wäre.” In diesem Sinne hat 
man vielleicht noch manche der vielen Klagen, mit denen Kastelle 
und Ortschaften den Schutz des Kaisers anriefen, im Hofrate erwogen. 
Um so größeres Augenmerk wurde dann wohl jenen Punkten und 
Gegenden zugewendet, welche besondere Bedeutung für den bevorstehenden 
Reichskrieg hatten. Dem Markgrafen Isnardus Malaspina war vom 
Vikar der Lombardei vergebens anbefohlen worden, mit seiner ganzen 
Macht gegen Alexandria zu Felde zu ziehen — der Kaiser hatte ihn 
für den Kampf gegen die Rebellen der Lunigiana bestimmt.” Nach 
Pontremoli schickte man einen kaiserlichen Pacificator. Er sah sich 
bald gezwungen, in Pisa um Succurs vorstellig zu werden, und bekam 
vom Hofrate bereitwilligst die verlangte Hilfe benachbarter Vikare 
zugesagt, da Pontremoli für den Kaiser eben eine ganz hervorragende 
militärische Bedeutung hatte? Es wird da oft nicht so sehr auf 
möglichste Fundierung der Herrschaft als auf den nächstliegenden 
Reichszweck angekommen sein. So darf man es wohl deuten, wenn 
wir den Kaiser das eben genannte Kastell den Grafen von Lavagna 
als Burglehen überlassen sehen, in deren Händen er es besser bewacht 
wissen mochte, als wenn er auf unmittelbare Verwaltung durch das 
Reich bestand®; indem sich Heinrich hier ohnedies die Hoheitsrechte 
vorbehielt, waren doch wenigstens die notwendigen Leistungen für 
den Reichsdienst sichergestellt. Etwas Ähnliches war es, wenn man 


! Dönniges 1, 72 no. 75; Erledigung wurde aufgeschoben: Dönn. 1, 
49 (XX). | 

? Man halte dazu, daß Heinrich Regierungshandlungen in der Lom- 
bardei auf die Zeit seiner persönlichen Anwesenheit verschiebt (vgl. Dönn. 1, 
106, bezügl. Comos). 

s Dönniges 1, 77 no. 89. 

* Dönn. 1, 60 no. 34 und 76 no. 89. 

5 Winkelmann, Acta ined. 2, 266 no. 415. 

* Vgl. Dënn, 1, 68 no. 58, wo betreffe eines Kastells im Armotal ge- 
sagt wird, der Kaiser könne ihm selbst keinen bessern Schutz gewähren 
als diejenigen, denen es angehörte. 


HR Vincenz Samanek. 


sich die Heeresfolge bestimmter Herrn und Ritter durch Belehnungen 
in reichsitalienischem Gebiete zu erhalten suchte. 

Den Kriegsdienst seines Gefolges, das ihn auf der Romfahrt be- 
gleitete, mußte der Kaiser durchwegs entlohnen „cum nemo propriis 
militare stipendiis teneatur“.! Es sollte dies eigentlich durch An- 
weisungen aus der kaiserlichen Kasse gescheben. Mit den einzelnen 
Großen hatte Heinrich VII. bei Beginn seines italienischen Zuges Ver- 
träge abgeschlossen, welche deren Dienstpflicht normierten? und auch 
die Besoldung der beigestellten Mannschaft betrafen” Im Laufe der 
Zeit zwang wohl der Geldmangel dazu, soweit es sich um höhere 
Beträge handelte‘, Territorien und befestigte Orte als Lehen an die 
Teilnehmer der Romfahrt auszutun Wie der Kaiser 1313 den 
Grafen Amadeus v. Savoyen für seine vielfachen Dienste mit Asti 


belehnte®, so hat er seinem Heeresmarschall Heinrich von Flandern - 


als Äquivalent für die jährliche Summe von 10000 8. Stadt und Ge- 
biet des von König Robert arg gefährdeten Lodi verliehen’, womit er 
nicht nur Mailands Stellung bedeutend entlastete®, sondern sich, 
freilich eben durch Aufgabe der bis dahin durch einen Vikar geübten 
unmittelbaren Ingerenz, eine dauernde Verpflichtung verschaffte. Der 
Graf von Forez erhielt 4000 fi. auf das Kastell Soncino angewiesen’, 
mit welchem vordem der Heeresmarschall hatte vorlieb nehmen 


! Galantino, Storia di Soncino 8, Documenti 33 p. 44. 

? Vgl. Or. St.-Arch. Turin, Ducato di Monferrato Mazzo 3 no. 7 (1810 
Nov. 25), Dienstvertrag mit dem Markgrafen von Montferrat; dann die Modi- 
fikation dieses Vertrags, Dönn. 1, 32 no. 52 (M. G. Const. IV, 508 no. 548) 
von 1311 Jan. 12 und die Verpflichtung von 1312 Febr. 2 (Dönn. 2, 168 
no. 86; M. G. Const. IV no. 714), wo der vorhergehenden Verträge Er- 
wähnung geschieht, indem der Markgraf für gewährten Nachlaß weitere 
3 Monate zu dienen verspricht. Dazu Dönn. 2, 23 no. 14 (M. G. Const. IV 
no. 713.) — Über die Dienstverhältnisse anderer Großen und Herrn sind 
wir nicht so genau unterrichtet. 

3 Vgl. M. G. Const. IV no. 382, 383, 451, 453, 462. 

t Vgl. im allgemeinen über Soldzahlungen Prowe, Finanzverwaltung 
am Hofe Heinrichs VII. 64—75; Bonaini Acta 1, 339 f. 

5 Entsprechend dem in Deutschland geübten Brauche, für eine auszu- 
zahlende Soldsumme Rechtstitel zu verpfänden. Vgl. M. G. Const. IV no. 
303—305. 

€ Dönn. 2, 211—215 no. 61, 62, 63. ` 

1 Dönn. 1, 75 no. 86 und Nicol. Butrint. ed. Heyck p. 79. 

8 Dönn. 1, 64, Abs. 3 klagt Mailand: e pour les descordies qui sont 
e pour le peril qui en peut avenir, covient que cil de Melan y tiegnent con- 
tinuement granz genz armes. 

® Galantino, Doc. 33 p. 44 und Nicol. v. Butrinto ed. Heyck p. 79. 


Kleine Mitteilungen. 89 


müssen !, andere Herrn und Ritter wurden mit geringern Gebieten im 
Werte von 300—2000 fl. jährlicher Einkünfte bedacht.” Dabei ward 
genau darauf gesehen, daß die Lehen den angegebenen Beträgen 
entsprachen, ein Manko des Wertes war vorläufig aus der kaiserlichen 
Kasse zu decken’, ein Überschuß an diese abzuliefern. Die Burg- 
lehen wurden nur mit der Verpflichtung zu Heeresfolge und Kriegs- 
dienst verliehen, worüber im einzelnen die kaiserlichen Kameral- 
register, in denen ihr finanzieller Wert gebucht war, Aufschluß gaben’; 
die Ausrüstung je eines Reiters erscheint in der einzigen Urkunde, die 
genauern Einblick gewährt, als Bedingung für die Nutznießung einer 
Rechnungssumme von je 100fl. — Der Kaiser hat, wenn wir dem 
zuverlässigen Nicolaus v. Butrinto glauben dürfen, ziemlich aus- 
gedehnten Gebrauch gemacht von diesem Mittel, sich Kriegsdienste zu 
sichern. Ihm sollen in Italien schließlich nicht mehr Kastelle genug 
zu freier Verfügung gestanden haben, um alle seine Ritter zu be- 
friedigen.® 

Durch eine solche Maßnahme, die in ihrer umfassenden An- 
wendung ohne Zweifel in Zusammenhang zu bringen ist mit dem 
Aufgebot zum Kriegszuzug, das Heinrich VII. in alle Gegenden des 
Reiches von Pisa aus ergehen ließ’, und die demnach auch zu den 
Sorgen des Hofrates gehörte®, mußte sich der Kaiser jedenfalls in 
einem nicht allzu geringen Teile seines Machtbereiches der unmittel- 
baren Herrschaft begeben. Aber die Streitkräfte zu konzentrieren, 
sich überdies die bessern Dienste der deutschen Krieger zu erhalten, 
ging ihm vor. Statt für die Verteidigung etwa entlegener Kastelle 
durch kaiserliche Vikare oder Kastellane wird man sich vielfach dem 
nächsten Zwecke entsprechend für die Heeresfolge aus den Burgen 


ı Vgl. Dënn 1, 75 no. 86. 

? Darüber Nicolaus v. Butrinto l. c. 

® Das entspricht einem von Heinrich auch sonst geübten Brauche 
(vgl. M. G. Const. IV, 347 no. 395). 

* Vgl. nebeu der Erwähnung in der Urkunde bei Galantino Doc. no. 88 
auch Dönniges 1, 94 no. 128, 129. — Ein Blatt aus einem solchen 
Kameralregister dürfte das Fragment bei Dönniges 2, 107—109 no. 5 sein. 

5 Galantino, Storia di Soncino, Documenti no. 33 p. 44 (Belehnung des 
Grafen v. Forez). 

6 Mehrfach sehen wir denn auch, wie Heinrich VII. in Italien an 
deutsche Getreue wegen geleisteter Dienste Burglehen aus deutschem Ge- 
biete verleiht, z.B. M. G. Const. IV no. 673, 719. 

1 Vgl. die Rundschreiben Dönn. 1, 125 und 140. 

" Solche Belehnungen finden sich daher auch im Ratebuche ver- 
zeichnet, mit ausdrücklichem Hinweis auf das servitium. Vgl. Dönn. 1, 75 
no. 86, 93 f., no. 126—129. 


90 Vincenz Samanek. 


entschieden haben. Beides in gleicher Intensität war kaum zu er- 
reichen. Wo der Burgherr mit einem Teil der tüchtigsten Mannschaft 
abwesend war, dürfte denn in der Tat das Kastell des öftern aufs 
ärgste gefährdet gewesen sein.! Der Graf von Forez kam überhaupt 
zu Heinrichs Zeiten nicht in den Besitz seines Lehens? So hören 
wir, auch davon, daß solche Lehen als zu drückend und ungünstig 
dem Kaiser wieder aufgelassen wurden.” — Man sieht: Soweit es sich 
um botmäßige Gebiete Reichsitaliens handelte, war sogar der wenigstens 
vorläufige Verzicht auf wirksame, ja auf unmittelbare Herrschaft ver- 
bunden mit dem Bestreben, die Mittel zur Verfolgung bestimmter 
Reichsziele zu erlangen. 

Umgekehrt ward zunächst auf die Übung der Reichsgewalt um so 
eifriger Bedacht genommen, je mehr dadurch dem Interesse des ge- 
planten Kriegszuges gedient sein konnte. So wurde Genua für den 
Kaiser zu einem der wichtigsten Herrschaftsgebiete. Der Widerstand 
der Stadt hat hier mehr als sonst zu intensiver Regierungstätigkeit 
genötigt, um die erwarteten bedeutenden Leistungen dem Reiche 
nutzbar zu machen; die Rüstungen erheischten zielbewußte Verwaltungs- 
organisation. Gleichwohl war der Kaiser selbst in Genua bereit, die 
Herrschaft einstweilen aufzulassen, sie als Lehen hinzugeben, wenn ihm 
entsprechender Ersatz geboten wurde, welcher ihn in den Stand setzte, 
den Krieg gegen König Robert vielleicht noch machtvoller auf- 
zunehmen‘, als ihm das sonst möglich gewesen wäre, und dessen Reich 
um so sicherer in seinen Besitz zu bringen.’ 


! Vgl. übrigens auch das Schreiben Heinrichs an die Stadt Vicenza, 
M. G. Const. IV no. 654, worin er ihr befiehlt, dem Vikar (Kastellan) 
des castrum Vincencie Befestigung und Besoldung nicht weiter zu ver- 
weigern (1311). 

? Galantino, Storia di Soncino 1, 98. 

3 Vgl. Or. St.-Arch. Turin, Marchesato di Saluzzo I* Categoria Mazzo 1 
no. 4 (1318 Juli 14), wo der Markgraf Manfred v. Saluzzo Lehn aufläßt 
„nolens retinere feudum sibi concessum ab illustrissimo domino Henrico 
septimo dei gracia Romanorum imperatore semper augusto ... eo quod 
ipsum feudum seu feuda sentit sibi dampnosa etc.“ Dazu auch Nicolaus 
v. Butrinto ed. Heyck 79 „De huiusmodi feodis predictis et comites et alii 
tenebantur facere servitia imperio ...licet eis modus et forma gravis 
et dura videatur aliquibus“. 

* Vgl. Mitt. d. Inst. 27, 588—592. 

5 Caro nimmt Hist. Vierteljahrschr. XI, 230 f. an, Heinrich habe mit 
Rücksicht auf die päpstliche Politik gar nicht beabsichtigt, das Königreich 
anzugreifen. Ich verweise demgegenüber einfach auf die Stelle Dönniges 1, 
109, Z. 34; 112, Z. 15: „imperator facit et parat armatam gualearum ad in- 
vadendum regnum predictum et terras predictas,“ womit sich alle bezüg- 


Kleine Mitteilungen. 91 


In den letzten Monaten der Regierung Heinrichs VII. sehen wir die 
Herrschaftsverhältnisse durchaus davon abhängig, wie sie dem bevor- 
stehenden Unternehmen von Nutzen waren! Die Vorgänge in Genua 
zeigen uns das im Lichte weitblickender Durchführung und großartiger 
Konsequenz. Inwiefern diese in ihrer Art so hervorstechende Betätigung 
der Reichsgewalt bestimmend auf die Gestaltung des kaiserlichen Hof- 
rates”, auf das Hervortreten von Verordnungen und Beschlüssen, ja 
einer förmlichen Regierungsgewalt desselben einwirkte, in der sich das 
Wesen dieser Körperschaft doch wieder nicht erschöpfte — wieweit 
durch all das ein Unterschied gegenüber dem Kronrate der späteren 
italienischen Reichsverhältnisse begründet war, darauf werde ich im 
Zusammenhang demnächst zurückzukommen Gelegenheit nehmen. 

Vincenz Samanek. 
lichen ErörterungenCaros erledigen. Der Kaiser eifert auch den K. Friedrich 
von Sizilien an, das Reich Neapel anzugreifen (vgl. ib. 109, 112). Das 
Schreiben Clemens’ V. (Reg. 10051) vom 6. Sept. richtete sich wohl auch 
gegen K. Friedrich, der am 1. September schon in Calabrien eingefallen 
war: Finke, Acta Aragon. 1, 337 no. 226, Schreiben K. Roberts an Jakob II. 
von Aragonien: „don Frederic .. . es vengut en Calabre et com non nos 
gardessem del com de frare, es entrat en Calabre et a pres Rego et daltres 
castels. Et ere ordenat entre el et Henric saenrere rer Dalamagna, quel 
dit rey venges assallir lo regne devas Roma“; vgl. Villani 9, c. 51. 

! Dieses Unternehmen war für Heinrich VII. die Hauptsache: Vgl. 
Finke, Acta Arag. 1, 831: „In hoc vero pendent finaliter sua facta quod si 
gens de qua dicitur, venerit, omnium victor erit; si vero non venerit, eius 
facts pro nichilo reputantur“; Streitkräfte, um sich zu behaupten, habe 


er auch jetzt schon genug. 
2? Von ihm sind 2 Protokollhefte erhalten: I. Dönn. 1, 49—96. II. 1, 


9x — 120. 


Kritiken. 


Emile Houz6, L’Aryen et l’anthroposociologie, étude critique. 
Brüssel und Leipzig 1906, Misch & Thron. 117 Seiten in gr. 8°. 
Emile Waxweiler, Esquisse d'une sociologie. Daselbst 1906. 

306 Seiten in gr. 8°. 

Diese beiden Werke aus den „Travaux de l'institut de sociologie” 
ın Brüssel unter der Leitung E. Solvays ergänzen gewissermaßen 
einander. 

Houze entwurzelt mit harter Hand die Grundlagen, die Methoden, 
den Aufbau der sogenannten Anthroposoziologie, jenes jungen Zweiges 
mehr der Anthropologie denn der Soziologie, als deren Hauptvertreter 
er Vacher de Lapouge in Frankreich, Otto Ammon bei uns speziell 
kritisiert. Die Lehre von der relativen Konstanz des Rassencharakters 
und dessen Beeinflussungen durch Blutmischung, negative Auslese, In- 
zucht stebt bekanntlich im Mittelpunkt jener Anschauungen; der 
Rassencharakter wird als der bestimmende Faktor aller Geschichte, 
alles (sesellschaftswesens betrachtet; auf Grund anthropologischer 
Merkmale werden die Rassen unterschiedlich qualifiziert, und es wird 
der arische Typus als der höchststehende zum Hauptträger der Civili- 
sation gestempelt. Houze bestreitet das alles als radikale Irrungen. 
Er verwirft die zunächst aus sprachlicher Einheit, dann aus anthro- 
pometrischen Kriterien abgeleitete Annahme eines einheitlichen arischen 
Volktums, bemängelt die ganze Bestimmungsmethode der Rassen- 
charaktere; er leugnet die fundamentale Bedeutung solcher Charaktere 
für das soziale Leben, er erkennt weder diese Anthropologie noch 
diese Soziologie als wissenschaftlich an und erklärt schließlich sum- 
marisch: „L’antlıroposociologie n'est qu’une pseudo-science bätie sur 
des erreurs fondamentales et des deductions pueriles“. Dem entgegen 
tordert er eine von jenen Theorien freie Anthropologie und Soziologie 
auf positiver biogenetischer Grundlage. 

Die Skizze einer solchen Soziologie im Geiste des Positivisnus 
entwirft Waxweiler. 

Er definiert zunächst die Grundbegriffe und scheidet das Gebiet 
der Soziologie in seinem Sinne scharf sezierend aus den vielfach ja 
recht unbestimmten Verbindungen mit verwandten Materien ab. Er 


Kritiken. 93 


geht dabei aus von dem Grundgedanken des Comteschen Positivismus, 
den er in der modernen Energetik wiederfindet, daß die Entwicklung 
aller Lebewesen abhänge von deren Reaktionen auf das umgebende 
Milieu in Anpassung an dje dadurch gegebenen Existenzbedingungen. 
Die Lehre von den Beziehungen der Organismen zu ihren Existenz- 
bedingungen, die Ethologie oder Ökologie, erscheint ihm so sehr als 
die Grundlage der Soziologie, daß er diese gern als „Ethologie sociale“ 
bezeichnen möchte. Da die Biogenese den Menschen zur komplizier- 
testen, feinsten Ausgestaltung des Nervensystems mit dessen cerebralem 
Hauptzentrum, dem Gehirn, geführt hat, sind die Reaktionen der 
Reizbarkeit (sensibilite physique) gegenüber dem Milieu das Charak- 
teristische menschlichen Wesens und Tuns. Darauf beruht es, daß 
die Menschen in besonderer Weise befähigt sind „de reagir aux exci- 
tations des autres individus de la même espèce“, und zwar unendlich 
mannigfaltiger und intensiver zu reagieren, als die anderen Organismen, 
selbst die einfachsten Zellen derselben Spezies, vermöge der „affinité 
spécifique“ dies tun. Die „affinite spécifique“ wird beim Menschen 
zur höchsten „affinite sociale“. Die Erscheinungen, die vermöge dieser 
affinite sociale statthaben, bilden das Gebiet des Sozialen, das W. 
scharf beschränkt auf die „actions et reactions effectivement exercees 
ou subies par les individus dans les rapports qu’ils ont entre eux“ — 
sans distinction de sexe fügt er hier wie überall hinzu, um die ein- 
seitige Betonung der sexuellen Beziehungen seitens gewisser Richtungen 
ausdrücklich abzulehnen; das soziale Milieu besteht nur aus den In- 
dividuen, die auf einander reagieren; die Soziologie definiert er (S. 627 
als die Wissenschaft „des phenomenes reactionels dus aux excitations 
mutuelles des individus de même espèce“, er charakterisiert sie (S. 53) 
als „un aspect particulier de la sensibilite physique de l'être, qui le 
rend susceptible de répondre, dans des conditions déterminées, aux 
excitations des autres individus de la même espèce“. 

Mit bewundernswerter analytischer Schärfe und Konsequenz leitet 
W. nun aus diesen engumrissenen Begriffen die mannigfaltigen Funk- 
tionen der Individuen untereinander ab, indem er fast ängstlich alles 
daraus fern hält, was sich an diesen Funktionen nicht unmittelbar 
und gewissermaßen gegenständlich beobachten läßt. Er bezeichnet als 
Quelle der soziologischen Erkenntnis — außer direkter Beobachtung, 
Experiment, Schlüssen aus analogen Erscheinungen und in beschränk- 
tem Maße aus ursächlichen Beziehungen — zwar auch die indirekte 
Beobachtung, aber er versteht darunter nur die Beobachtungen, die, 
sei es in der Vergangenheit, sei es in der Gegenwart von einer anderen 
Person gemacht sind als von derjenigen, die sie wissenschaftlich ver- 
wertet, also die historischen, ethnographischen, statistischen Zeugnisse 


94 Kritiken. 


streng einschlagenden Charakters. „Se eramponner à l'individu agissant 
dans son milieu“ ist W.s methodischer Grundsatz (S. 64). Wie der 
Biologe das kollektive Leben und Wesen der Arten am Leben und 
Verhalten der Individuen studiert, so muß für den Soziologen das 
Individuum Ausgangs- und Endpunkt der Forschung sein (S. 206); 
auch das Kollektive ist nur als Zusammenwirken von Individuen in 
deren reaktionellen Funktionen zu erfassen. Die Abneigung des Po- 
sitivismus gegen „metaphysische“ Begriffe und Entitäten führt hier 
bezeichnenderweise sogar zu einer Abkehr von Comte’s komparativer 
Methode der Massenbeobachtung, einer Abkehr, die gerade jetzt gegen- 
über der vielfach üblichen Hypostasierung der Massenfunktionen bei 
Historikern und Soziologen ganz zeitgemäß sein mag, aber doch nun 
wieder zu weit geht, insofern alle sozialen Organisationen und Formen 
als einheitliche Ganze nur für Gegenstände der Analyse, gewisser- 
maßen für Arbeitsfelder der Analyse erklärt werden, ihre Betrachtung 
an sich aber der Soziologie abgesprochen und anderen Wissenschaften 
synthetischer Art zugewiesen wird (S. 260ff.). Positivistisch im alten 
Sinne bleibt immerhin die Methode durch die prinzipielle Beschränkung 
auf äußere Beobachtung unter möglichstem Absehen von psychischer 
Motivierung. Daß diese doch unumgänglich ist, wird hier und da 
anerkannt, aber durchweg mit der Bemerkung, die Psychologie — 
natürlich die positive, rein physiologische Psychologie — sei einst- 
weilen noch nicht imstande, die erforderlichen Einsichten zu gewähren. 

Sich hier auf eine Kritik der dargelegten Ansichten einzulassen, 
ist selbstverständlich ausgeschlossen. Handelt es sich doch dabei um 
Grundprinzipien der Erkenntnistheorie und der gesamten Walt- 
anschauung. Es muß genügen, eine Vorstellung der Ansichten selbst 
gegeben zu haben. Wenn wir diese für einseitig biologisch erachten, 
so hindert das nicht, anzuerkennen, daß auch eine solche einseitige 
Anschauungsweise, wenn sie, wie hier, mit umfassender Kenntnis und 
eindringender Gedankenschärfe durchgeführt ist, die Erkenntnis ver- 
dienstlich fördert, indem sie Elemente beachten lehrt, die von anderen 
Gesichtspunkten aus unterschätzt oder übersehen sind, Vorurteile ent- 
gegengesetzt einseitiger Art beseitigt und überall auf bewußte Aus- 
einandersetzung, auf Klärung der Ansichten dringt. 

Greifswald. E. Bernheim. 


Albert E. Fr. Schäffle, Abriß der Soziologie. Herausgegeben 
mit einem Vorwort von Karl Bücher. Tübingen 1906, Laupp’- 
sche Buchhandlung. 252 Seiten in 8°. 

Schäffle gehört zu den Älteren, die nicht veraltet sind, weil sie 
früh voran waren. Schon 1878 lag sein fundamentales Werk „Bau 


Kritiken. 95 


und Leben des sozialen Körpers“ vor, worin die allseitigste Darlegung 
der Gesellschaftselemente und -verhältnisse gegeben war, die wir noch 
immer besitzen, gleichmäßig in der Würdigung der physischen wie 
der psychischen Momente, bahnweisend in der Einschätzung und Analyse 
der sozialpsychischen Tatsachen, ohne in die Geringschätzung der 
individuell-psychischen zu verfallen, und ohne das Sozialpsychische zu 
hypostasieren, genial vorausschauend in der Richtung anthropogeo- 
graphischer, politischanthropologischer Betrachtung, sozialer Psycho- 
pathologie und so mancher anderer neuer Gesichtspunkte. Referent 
darf das aussprechen, ohne sich der Note nachhinkender Schätzung 
ex eventu auszusetzen, da er bereits in der ersten Auflage seines 
„Lehrbuches der historischen Methode“ Schäffles Werk, soweit es da 
in Betracht kam, herangezogen und gewürdigt hat. 

Der Herausgeber des vorliegenden Buches, Karl Bücher, hat in 
der Vorrede mit Recht bemerkt, daß Schäffles Leistung zu ihrer Zeit 
nicht die Aufnahme gefunden habe, die zu erwarten gewesen wäre. 
Und der Autor selbst beklagt sich schwer und bitter darüber, daß 
man ihn, äußerlich genug, mit der Note abgetan habe, er vertrete 
eine „organische“ Gesellschaftslehre, d. h. die Auffassung der Gesell- 
schaft als eines Körpers im Sinne eines höheren tierischen Organismus; 
er betont, daß er die biologischen und anderen Analogien nur als 
solche, als heuristische und erläuternde Hilfsmittel, nicht im Sinne 
der Gleichsetzung und deduktiver Ableitung verwendet habe. Allerdings 
sind diese Analogien von ihm so weit ins Einzelne getrieben und bei 
idem Schema seiner Einteilungen angewandt worden, daß die Kritik 
Anstoß daran nehmen konnte; aber sie durfte doch nicht übersehen, 
daß die ganze Anschauung Schäffles auf einem durchaus anderen 
Grunde ruhte, daß sie der Anschauung Lotzes von der einheitlichen 
Wechselwirkung aller Lebenselemente am nächsten stand und somit 
weit entfernt war von einer einseitig biologisch und physiologisch be- 
gründeten Auffassung des sozialen Lebens. Und auch abgesehen davon, 
durfte die reiche Fülle der Einsichten und Anregungen, die das Werk 
darbietet, nicht mit der Parole eines solchen Schlagwortes beiseite ge- 
schoben werden. Es hat Schäffle sehr am Herzen gelegen, den hart- 
näckig ihm entgegentretenden Vorwurf zu entkräften, indem er durch 
Fortlassen aller der erwähnten Analogien zeigte, daß sein Werk im 
Wesen davon unabhängig sei, und er hat diese Absicht in dem vor- 
liegenden Buche ausgeführt. 

Das Buch ist nicht gleichmäßig ausgearbeitet, z. T. weil es vom 
Autor nicht überall endgiltig vollendet ist, größerenteils aber, weil 
es nicht eigentlich als verkürzter Ersatz des großen Werkes gelten 
soll, sondern mehr eine stellenweise verbesserte und ergänzte Rekapitu- 


96 Kritiken. 


lation desselben unter Verweis auf die früheren ausführlicheren Er- 
örterungen geben will. Es ist so gerade recht geeignet, in Schäffles 
Gedankenkreise einzuführen, und gerade gegenwärtig scheint es zeit- 
gemäß zu dieser umfassenden Würdigung des sozialen Lebens in seiner 
Mannigfaltigkeit und Einheitlichkeit zurückzukehren, d. h. tatsächlich 
fortzuschreiten, angesichts der vielfach so einseitigen Richtungen bald 
des biologischen oder des ökonomischen Materialismus bald des Psycho- 
logismus, die zwar die Erkenntnis der in ihrer Richtung liegenden 
Elemente ungemein gefördert haben, aber dem Ganzen mehr dienen 
würden, wenn sie nicht den Anspruch machten, von sich aus die 
Gesamtauffassung zu beherrschen, sondern sich begnügten, die Stellung 
einzunehmen, die ihnen im Rahmen einer allseitigen Gesamtanschauung, 
wie die Schäffles es ist, eingeräumt werden kann und tatsächlich 
überall vom Autor eingeräumt wird. Man muß Karl Bücher für die 
pietätvolle Herausgabe des Werkes außerordentlich dankbar sein. 
Greifswald. E. Bernheim. 


0. Dähnhardt. Natursagen. Eine Sammlung naturdeutender 
Sagen, Märchen, Fabeln und Legenden. Bd. I.: Sagen zum 
alten Testament. XIV u. 376 S. gr. 8°. Leipzig 1907, B. G. 
Teubner. 8 M. 

Durch den vorliegenden ersten Band von Dähnhardts Natursagen 
hat die vergleichende Sagenforschung einen bedeutenden Fortschritt 
gemacht. Nicht allein in der Fülle des Materials, das wir in ähn- 
lichem Umfange bei saggeschichtlichen Forschungen unter bestimmten 
` Gesichtspunkten nirgends finden, liegt der Wert der Arbeit, sondern 
auch in der Methode, die Dähnhardt namentlich im ersten Kapitel 
anwendet: ihm genügt es nicht, die Übereinstimmung von Sagen und 
Sagenzügen festzustellen, sondern er verfolgt, soweit es möglich ist, 
die profan- und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge, die die Wande- 
rung der Sagen erklären, und die Geistesströmungen gewisser Zeiten 
und Körperschaften, die Veränderungen der Volkssage veranlaßt und 
neue Anschauungen mit den Erzeugnissen der Volksphantasie verquickt 
haben. Es ist deshalb nicht richtig, wenn der Verf. das Werk nur 
als eine „Sammlung von Sagen“ bezeichnet. Gewiß enthalten ver- 
schiedene Kapitel nur Sagen, nur Material (cf. Kap. 5: die Sünden- 
fallsagen, Kap. 17: Die Salomonsagen u. a.), aber bei den bei weitem 
meisten Gruppen sucht er den Ausgangspunkt festzustellen, die Ver- 
änderungen innerhalb der Gruppe zu erklären, das Gebiet der Erscheinung 
zu umgrenzen. Mit besonderem Scharfsinn — und man kann auch sagen 
mit besonderem Erfolge — hat er dies im Kapitel über die Welt- 
schöpfungssagen getan, das den eigentlichen Schwerpunkt der Arbeit 


Kritiken. 97 


bildet. Nachdem Dähnhardt den ruhenden Pol aller Weltschöpfungs- 
sagen festgestellt hat (der Dualismus zwischen Gott und dem Satan, das 
Emportauchen der Erde aus dem Wasser), geht er den religiösen Welt- 
anschauungen der alten Völker nach, um zu prüfen, wo diese Züge 
ihre Heimat haben müssen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Welt- 
schöpfungssage unter babylonischem Einfluß in Iran entstanden ist, und 
daß sie sich von dort nach Aufnahme auch indischer Elemente über 
Asien, Europa und Amerika verbreitet habe. Unter Einfluß der 
Gnostiker wurde sie vielfach umgestaltet; die Paulicianer, die bulga- 
rischen Bogumilen wirkten für ihre Verbreitung in Europa, Trans- 
kaukasier brachten sie zu den slavischen Stämmen, von da drang sie 
zu den finnischen Völkern Europas, auf den alten Handelswegen zu den 
Mongolen von Nord- und Ostasien, und von hier aus über die Behrings- 
straße zu den Indianerstämmen Nordamerikas, die sie in der neuen 
Welt südwärts zu ihren Stammverwandten fortpflanzten. Überall, wo 
sie hinkam, rankten sich an sie neue Züge, die die Phantasie oder 
Volksdichtung der betreffenden Völker geschaffen hatte. 

Zu solch sicherem Ergebnis konnte Dähnhardt nur durch die 
Fülle des Materials kommen, das er teils selbst mit unermüdlichem 
Fleiße zusammengetragen, teils durch die Opferwilligkeit befreundeter 
Forscher erlangt hat. Aber doch hat er im Grunde genommen nur 
einen Typus der Schöpfungssagen verfolgt, den ich kurz als den bib- 
lischen bezeichnen möchte. Schon im Quellenverzeichnis (S. 358 ff.) 
sucht man Literatur über die Mythen und Sagen der Naturvölker — 
abgesehen von denen der Indianer Amerikas — vergebens. Hier gibt 
es verschiedene Schöpfungsmythen, die mit dem biblischen Typus 
zweifellos in keinem Zusammenhange stehen. Man vergleiche nur den 
Mauimythus der Neuseeländer (Schieren, Die Wandersagen der Neu- 
seeländer), die Batakmythen, die Bezomer in seiner Volksdichtung aus 
Indonesien (S. 192 ff.) berichtet, die Schöpfungsmythen afrikanischer 
Völker (Schneider, Religion der afrikanischen Naturvölker, S. 33 f., 
74 f., 85 ff. u. oft, Frobenius, Die Weltanschauung der Naturvölker 
S. 348 ff.) oder der Eskimos (K. Rasmussen, Neue Menschen, S. 120), 
und man wird zu der Überzeugung kommen, daß es neben dem 
biblischen Typus doch noch zahlreiche andere gibt. Auch bei den 
Indianern Amerikas gehen noch viele andere Schöpfungssagen neben den 
biblischen einher, wie aus Müllers Geschichte der amerikanischen Ur- 
religionen zu ersehen ist. Über gewisse Typen gibt Schurtz, Urgeschichte 
der Kultur, S. 563 ff. Fingerzeige. Ich weiß nicht, ob sie Dähnhardt, da 
er ja nur die biblischen Sagen behandelt, absichtlich ausgeschlossen hat.! 


1 Sie werden in einem der nächsten Bände folgen. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. T 


98 j Kritiken. 


Um ein Gesamtbild von der Vorstellung menschlichen Denkens über die 
Uranfänge der Welt zu erlangen, sind sie unbedingt nötig; sie allein 
klären den Kampf heimischer Vorstellung vom Weltschöpfungsmythus 
mit importierter und den Sieg letzterer, der namentlich bei vielen 
Indianerstämmen Amerikas erfolgt zu sein scheint. Hier hat also weitere 
Forschung einzusetzen, zu der Dähnhardt die Wege gewiesen hat. 

Außer der Schöpfungssage verfolgt Dähnhardt in der Sagen- 
literatur alle biblischen Stoffe und Personen des Alten Testamentes, 
soweit sie mit Naturerscheinungen oder Geschöpfen der Erde in Zu- 
sammenhang gebracht sind. Bei den meisten dieser Stoffe macht er 
den iranischen oder jüdischen, überhaupt den orientalischen Ursprung 
sehr wahrscheinlich. Erschöpft ist natürlich das Material nicht. Es 
wird gewiß für die meisten Sagenforscher eine geringe Mühe sein, zu 
diesem oder jenem Kapitel weitere Beiträge zu liefern. Aber heute 
ist es unmöglich, das weite, überall zerstreute Gebiet der Sagen- 
sammlungen zu überschauen oder gar zu beherrschen, und es wäre 
kleinlich, die Lücken dem Verfasser zum Vorwurf zu machen. Wir 
müssen ihm vielmehr dankbar sein, daB er soviel Material gesammelt 
und unter bestimmten Gesichtspunkten gruppiert hat, und hoffen, daß 
er die noch außenstehenden drei Bände (Sagen zum neuen Testament; 
Tier- und Pflanzensagen; Sagen von Himmel, Erde und Menschen) 
uns in gleich trefflicher Weise bietet. 

Leipzig. E. Mogk. 


Claudius Frhr. v. Schwerin, Die altgermanische Hundertschaft. 
(Gierkes Untersuchungen zur Deutschen Staats- und Rechtsge- 
schichte 90.) Breslau 1907, Marcus. 215 S. M. 6.40. 

Siegfried Rietschel, Untersuchungen zur Geschichte der germa- 
nischen Hundertschaft. Teil I. Die skandinavische und angel- 
sächsische Hundertschaft. (Ztschr. der Savigny-Stiftung 28, Germ. 
Abt. 1907. 8. 342—434.) 

Cl. Frhr. v. Schwerin, Zur Hundertschaftsfrage. (Ebd. 29, 1908. 
S. 261—304.) 

Schwerins Schrift von 1907 ist eine Arbeit, in der mit Gründ- 
lichkeit und Sachkenntnis, mit Schärfe und glücklicher Kombination 
ein viel behandeltes Problem erörtert und, wie mir scheinen will, in 
den wesentlichsten Punkten endgiltig gelöst wird. 

Schwerin behandelt kritisch die verschiedenen Ansichten über eine 
nach Zahlen, nach Hunderten oder Tausenden, vorgenommene Glie- 
derung der germanischen Völker und des besetzten Landes, er beban- 
delt die „Heerestheorie“, welche die Einteilung des Staatsgebiets von 
einer ursprünglichen Gruppierung des Heeres ableitet, „die Hufentheorie 


Kritiken. 99 


und verwandte Theorien“, welche von der Annahme ausgehen, daß 
eine bestimmte Anzahl von Hufen in Bezirke zusammengefaßt wurde, 
welche mit der „Heerestheorie“ verbunden, oder welche unter der 
Voraussetzung, daß jeder Haushalt eine Hufe erhielt, zur „Haushalt- 
theorie“ wurde. — Der Verfasser bietet ferner in eingehender, wich- 
tiger Erörterung (S. 53—64) eine „Worterklärung“, d. h. er ergründet 
Sinn und Bedeutung des ältesten germanischen Hundertschaftsweseus, 
Sprachlich bestehe die Möglichkeit, in der Hundertschaft etwas anderes 
zu sehen als einen Komplex von irgendwelchen hundert Einheiten; 
man brauche nicht wie die bisherigen Hundertschaftstheorien an der 
Zahl zu scheitern und eine Verwischung des ursprünglichen Zahlen- 
verhältnisses anzunehmen; im Wort „hund“ sei nichts anderes zu sehen 
als der Ausdruck für eine Vielheit, eine Menge, Hundertschaften seien 
von Anfang an „Mengen“ gewesen. Schwerin weist darauf hin, daß 
diese „Mengentheorie“ oder „Haufentheorie“ schon Philipps angedeutet, 
sodann Gierke und Amira selbständig vertreten haben. — Der Ver- 
fasser erörtert ferner die Nachrichten der römischen Geschichtschreiber 
über den „pagus“ als Unterbezirk der „civitas“, er behandelt eingehend 
die Meldungen über fränkische „centenae“, besonders die vielbe- 
sprochenen Stellen des Pactus pro tenore pacis und der Decretio 
Childeberti und gelangt dabei zum Ergebnis, daB die fränkische cen- 
tena eine alte Einrichtung und Fortsetzung der germanischen Hundert- 
schaft, der „centenarius“ von gleicher Zuständigkeit wie der „thunginus“ 
und nicht nur Richter im gebotenen Ding, sondern Richter des 
untersten Gerichtsbezirkes schlechthin sei. Auch die Untersuchung 
der alamannischen „huntari“ führt ihn zur Annahme, daß es sich um 
eine Fortsetzung der altgermanischen Hundertschaft handle, in der 
der „centenarius“ als der ordentliche Richter fungierte, bis er vom 
fränkischen Grafen beiseite geschoben wurde. Die Betrachtung der 
bairischen, friesischen und sächsischen Verhältnisse zeigt dasselbe: 
Hundertschaften seien teils zu vermuten, teils mit Sicherheit anzunehmen, 
u. z. nicht persönliche Hundertschaftsverbände, sondern auch territo- 
riale Hundertschaftsbezirke, nur sei an die Stelle des „hunteri“ als des 
Hundertschaftsvorstehers der gogreve getreten und aus seiner ursprüng- 
lichen Stellung als ordentlicher Richter durch den Grafen verdrängt 
worden. Dagegen glaubt Schwerin einen Zusammenhang der angel- 
sächsischen hynden und, im Gegensatz zur gewöhnlichen bisherigen 
Meinung, des angelsächsischen hundred mit der altgermanischen 
Hundertschaft ablehnen zu müssen, während er in der schwedischen 
hundari, für die später die Bezeichnung herath angewendet wurde, die 
altgermanische Hundertschaft sieht, ebenso in der norwegischen Hered 
und dänischen Haräth. ae 
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100 Kritiken. 


So konstatiert Frhr. v. Schwerin, daß in späterer Zeit bei sieben 
germanischen Völkern — bei den Franken, Alamannen, Baiern, Friesen, 
Sachsen, Schweden und Dänen — Unterbezirke beobachtet werden 
können, die zwar nicht dem Namen aber der Sache nach unter sich 
und mit dem germanischen pagus identisch sind. Die auch in Nor- 
wegen ursprüngliche Einteilung in Herads war bald durch andere 
Einteilungen verwischt, die Angelsachsen aber, Goten und Langobarden 
haben bei ihren staatlichen Gründungen auf fremdem Boden neue 
Einrichtungen geschaffen. Das Schlußergebnis aller Untersuchungen 
ist, „daß auch der germanische Staat Hundertschaftsbezirke gekannt 
hat und in solche zerfallen ist, dagegen eine Einteilung in größere 
Bezirke oder „Gaue“ nicht aufweist.“ Die Hundertschaften aber, so 
bemerkt Schwerin nachdrücklichst, seien nicht „wie die herrschende 
Lehre annimmt, auf irgendwelche Zahlenverhältnisse zurückzuführen, 
insbesondere nicht auf eine numerische Gliederung des Heeres oder 
auf Gebiete von bestimmter Hufenzahl, sondern vielmehr anzusehen als 
Niederlassungsgebiet eines unbestimmt großen wandernden Haufens.“ 


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Gegen Schwerins Buch von 1907 wandte sich in einer größeren 
Arbeit Rietschel, dem dann kürzlich Schwerin antwortete R. unter- 
suchte die skandinavische und angelsächsische Hundertschaft. Mit großer 
Gelehrsamkeit. Schon das Verzeichnis der 66 abgekürzt verzeichneten 
Werke legt Zeugnis davon ab. Hier sei von allen Ausführungen, die 
das Hauptproblem nicht eigentlich beeinflussen, abgesehen, hier sei 
nur das hervorgehoben, was die im Anschluß an ältere Forscher ver- 
tretene These stützen soll: die alt- und gemeingermanische Hundert- 
schaft ist der Bezirk von 100 Hufen. 

Rietschel (S. 380f.) erklärt die westskandinavischen Gebiete als 
für die Erforschung der germanischen Hundertschaft unbrauchbar. 
Denn in Island werde das Wort herab in unbestimmtem Sinne für 
die verschiedensten Landstriche verwendet, in Norwegen bezeichne 
der Name haera ursprünglich einen beliebigen Bezirk. Norwegen 
kenne nicht das, was die Grundlage der Hundertschaft in Schweden 
und Dänemark war, Norwegen habe keine Hufenverfassung. Mit vollem 
Recht wies Schwerin (S. 264f.) auf die Irrigkeit dieser Schluß- 
folgerung hin, welche das als sichere Voraussetzung annimmt, was zu 
beweisen war: weil die norwegische Haerad nicht die Eigenschaften 
besaß, die nach Rietschels Annahme der germanischen Hundertschaft 
zukomme, ist sie keine Hundertschaft. 

Die Hauptfrage aber: ist bei den Dänen und Schweden eine 
Hundertschaft als Begriff von hundert Hufen nachgewiesen? 


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Kritiken. 101 


Für Dänemark kann (Rietschel S. 372) einer Quelle des 13. und 
einer des 17. Jahrh. entnommen werden, daß zwei Härad der Insel 
Falster 144! und 218! Großhufen (Bole), daß drei seeländische 
Härad 113, 141'/, und 163 Großhufen haben. Und diese Angaben, 
die einzigen, sollen „trefflich zu einem ursprünglichen Bestand von 
100 Bolen stimmen“. Schwerin (S. 267) hat wohl recht, wenn er 
meint, diesen Schluß konnte nur der ziehen, der „von den 100 Hufen 
so überzeugt ist, daß er eines Beweises nicht bedarf“. 

In Schweden fällt „vereinzelt die Zahl der hemman in einem 
Härad unter 150; ebenso vereinzelt übersteigt sie 600 oder 700, ein- 
mal sogar 1000; gewöhnlich bewegt sie sich um die 200 oder 300.“ 
(R. 8.374) Auch das stimmt nach Rietschel „aufs trefflichste‘“ zur 
Annahme, „daß die dänisch-schwedische Hundertschaft bez. Härad ein 
Verband von 100 Hufen war“! 

Aber es wird von Rietschel für Schweden noch ein anderer Be- 
weis versucht. Das schwedische Normaldorf sei Achthufendorf gewesen, 
zwölf Dörfer machten eine Hundertschaft aus, folglich besaß die Hundert- 
schaft 96 Hufen — oder ungefähr 100 (R. S. 376—380). Eine 
wichtige Voraussetzung dieses Gedankenganges hat Schwerin (S. 268 
— 78) eingehend widerlegt: „das altschwedische Dorf ist kein Acht- 
hufendorf; eine Frage für sich bleibt es, von welcher Maßeinheit der 
attunge ein Achtel ist.“ Aber selbst die Richtigkeit der Voraussetzung 
Rietschels würde noch keineswegs die schwedische Hundertschaft als 
Einheit von 100 Hufen erweisen. Denn 12 Dörfer oder Achthufen- 
siedelungen, das ist R.s Meinung, bilden eine Hundertschaft. Fragen 
wir aber, was uns bekundet, daß 12 Dörfer eine Hundertschaft ge- 
bildet haben, so ist nur ein Grund ersichtlich: weil im upplün- 
dischen Gesetz unter Umständen die ganze Hundertschaft mit 40, die 
halbe mit 20, die viertel mit 10 Mark, das Dorf aber mit 3 Mark büßt. 
Der Bußstaffel müsse, so argumentiert Rietschel, das Größenverhältnis 
entsprechen. Darnach müßte allerdings die Hundertschaft 13"/, Acht- 
hufendörfer oder 106”, Hufen umfassen, was unmöglich sei; aber es 
liege offenbar die Normalzahl 12 zugrunde, d. h. 3 Dörfer kämen auf 
eine Viertelhundertschaft und die entsprechende Buße von 3”/, Mark 
sei „einfach auf 3 Pfund abgerundet worden“. Ob solche Betrachtungen 
als Beweis gelten dürfen? Ich verweise auf die weiteren Gegenaus- 
führungen Schwerins S. 278 ff. und schließe mich dessen Endergebnis 
an: Rietschels Versuch, die Hufentheorie für Skandinavien zu beweisen, 
ist mißlungen. 

Nicht besser steht es mit dem Beweis, daß die angelsüchsische 
Hundertschaft ein Gebiet von 100 Hufen umfaßte, und daß sie eine 
altgermanische Einrichtung sei. Die Nachrichten über Hundertschaften 


102 Kritiken. 


der Angelsachsen freilich sind zahlreich genug. Das Domesdaybook 
von 1086 kennt eine allgemeine Landeseinteilung in Hundertschaften 
(hundred), u. z. in Hundreds zu 100 Hufen (hiden), also in Hiden- 
hundreds; eine Landeseinteilung in Hundreds hat sich seitdem Jahr- 
hunderte lang erhalten. Mit diesen Hidenhundred des Domesdaybook 
bringt R. das Hundred in Verbindung, dessen die Königsgesetze des 
10. Jahrhunderts gedenken. Das Hundred sei als Gerichtsbezirk auf- 
zufassen. Allerdings sei anfangs der kgl. Gerichtsbeamte, der Gerefa, 
nicht Vorsteher des Hundred, sondern eines größeren Bezirks gewesen, 
erst im 10. Jahrhundert wurde nach Rietschels Meinung das Hundred 
ein königlicher Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, aber es war ein alter 
volksrechtlicher Bezirk mit einer genossenschaftlichen Verfassung. Die 
Ergebnisse der eigenen Forschung werden als unangreifbar fest- 
stehend, die entgegenstehenden Ansichten als durchaus überwunden 
erklärt. Es sei „nicht daran zu zweifeln, daß wir es hier mit einer 
urgermanischen Volks- und Landeseinteilung zu tun haben“. Es „ist ein 
Zweifel an der Hufentheorie nicht mehr möglich“, „nicht darum handelt 
es sich mehr, ob die Hufentheorie zutrifft, sondern wie diese eigen- 
tümliche Hufenverfassung zu erklären ist“; „jedem, der wirklich tiefer 
in die angelsächsische Verfassungsgeschichte eingedrungen ist“, müsse 
die Meinung Schwerins als „absolut aussichtslos erscheinen“, der Beweis 
sei „mit völlig unzureichenden Mitteln unternommen“, die Ausführungen 
seien „nicht recht begreiflich“ u. dgl. Auf diese siegesgewissen Aus- 
führungen ist die scharfe Antwort Schwerins (S. 280—299) gefolgt. 
Schritt für Schritt wird der Gegenbeweis geführt. „Die hundred des 
10. Jahrhunderts“ sind „wie die hynden persönliche Verbände von 
ursprünglich je 100 in Gruppen von 10 geteilten Männern“; „das 
hundred“ ist „ebenso wie unbestritten die hynden eine Einrichtung 
des 10. Jahrhunderts, nicht eine germanische Hundertschaft“; es ist 
nicht dem Hidenhundred gleichzustellen usw. 

Mag auch manches in Schwerins positiven Ansichten problematisch 
bleiben — seine kritischen Ausführungen lassen den ganzen Aufbau 
der Rietschelschen Folgerungen in sich zusammenbrechen. Das was 
Rietschel über ein angebliches Fünfhidensystem in den angelsächsischen 
Dörfern, über die Identität des Wortes „regio“ der älteren angel- 
sächsischen Quellen mit dem späteren „hundred“ bemerkte u. dgl., 
hat Schwerin auf das gründlichste widerlegt. Dafür, daß das „hundred“ 
der Angelsachsen über das 10. Jahrhundert hinaufreicht, fehlt einst- 
weilen jeder Anhaltspunkt. Vollends die „Hufentheorie‘“ erscheint der 
Stützen beraubt. 

Rietschel entwirft am Schluß seiner Untersuchungen der skandi- 
navischen und angelsächsischen Hundertschaft ein Bild der ursprüng- 


Kritiken. 103 


lichen germanischen Niederlassung, ein Bild, dem er selbst übrigens 
nur hypothetische Bedeutung beimißt. Die Gesamtvorstellungen sind 
in der Hauptsache folgende: 

„Man teilte das gesamte Volk in eine Anzahl annähernd gleich- 
großer Haufen, man teilte das Land in eine ebensogroße Anzahl an- 
nähernd gleicher Bezirke und wies jedem dieser Haufen einen solchen 
Bezirk zur Weiterverteilung zu.“ Gewisse Dezimalzahlen spielten bei 
dieser Teilung eine Rolle, und „so mag sich erklären, daß Mercia 130, 
Kent, Sussex und Ostangeln je 60, Essex 20 Hundertschaften zählten“. 
Dadurch daß das einem Haufen zugewiesene Gebiet in hundert Teile 
geteilt wurde, entstand die nordgermanische Großhufe. „Sie ist weder 
der Komplex, der eine Familie ernährt, noch der, der mit einem 
Achterpflug bestellt werden kann, sondern einfach der hundertste 
Teil einer Hundertschaft“. Die Hundertschaft hat demnach 
Rietschels Meinung gemäß ihren Namen lediglich daher, daß ihr Ge- 
biet hundert Hufen umfaßte, oder besser gesagt daher, daß ihr Gebiet 
in hundert Teile geteilt wurde. Die Großhufe aber, so führt Rietschel 
weiter aus, ist nicht regelmäßig der Besitz einer Familie, vielmehr 
waren „in den meisten Fällen auf einer Hufe sicher mehrere Familien 
angesiedelt“, daher „die Unterteilung der Hufe in Viertel, Achtel, 
Sechzehntel, oder Sechstel, Zwölftel, Vierundzwanzigstel“. Was die 
tatsächliche Verteilung des einem Haufen zugewiesenen Gebietes an 
die einzelnen Familien betrifft, so erfolgte „die Landteilung in Eng- 
land“ derart, daß „man die Hundertschaft in genau 100 Unterabtei- 
lungen und dementsprechend 100 Hiden gliederte und die Ansiedelung 
sich dann in Komplexen von 5, 10, 15, 20 oder 25 Hiden vollzog“; . 
„bei den Schweden“ aber „scheint die Vierteilung und Dritteilung zu 
einer Zwölfteilung geführt zu haben; innerhalb dieser Zwölftel aber 
ist es zu einer Achtteilung gekommen“. „In den Gegenden Englands“, 
die von der dänischen Einwanderung am stärksten betroffen worden 
sind“ tritt uns ein Sechshufensystem entgegen. Die Dörfer und Dorf- 
verbände bilden hier Einheiten von 6, 12, 18, 24 Großhufen (Carucaten). 
Diese Carucateneinteilung „baut sich“ „nicht auf der Hundertzahl auf“. 
„Auch hier sehen wir unabhängig von dem Fünfhufensystem der Angel- 
sachsen und dem Achthufensystem der Schweden, daß ein germani- 
sches Volk bei seiner Niederlassung seine Ansiedelungen nach einem 
festen zahlenmäßigen System anlegt“. 

Wem fiele nicht gleich das Widerspruchsvolle dieser Ansicht auf? 
Es sei hier nicht die Unwahrscheinlichkeit, ja die Unmöglichkeit der 
gesamten Vorstellungen Rietschels von den Ursiedelungen der nor- 
dischen Völker, der Schweden ebenso wie der Angelsachsen, näher 
erörtert, es sei hjer nicht die Unvereinbarkeit solcher zahlenmäßiger 


104 Kritiken. 


Niederlassungen mit den gut bezeugten Sippenverhältnissen der Ger- 
manen betont — das haben Hilliger und Schwerin nachdrücklich getan, 
hier werde nur ein Moment hervorgehoben. Das Wesen der nord- 
germanischen Großhufe soll nach Rietschel darin bestehen, daß sie 
den hundertsten Teil des einem Volkshaufen zugewiesenen Gebiets 
bilde — aber die Nachrichten dafür fehlen. Ja Rietschel führt Tat- 
sachen an, die m. E. das Gegenteil beweisen: bei den Schweden ist 
das den einzelnen Volkshaufen zugewiesene Gebiet nicht in 100, 
sondern in 12 Teile geteilt, die dann wieder eine weitere Achtel- 
teilung erfuhren; in den von Dänen besetzten Landstrichen Englands 
begegnen Großhufen, die nicht auf der Hundertzahl beruhen. 

Setzen wir alle positiven Ausführungen Rietschels als richtig 
voraus, nehmen wir als erwiesen an, daB das „germanische Volk bei 
seiner Niederlassung seine Ansiedelungen nach einem festen zahlen- 
mäßigen System anlegte* — die Annahme der Siedelung nach 
Hunderten ward nicht begründet, sondern widerlegt. Rietschels posi- 
tiven Angaben könnte nur das eine entnommen werden: die Siedelung 
erfolgte nach verschiedenen Systemen, hier nach der Teilung 
12 und 8, dort nach der von 6, 12 und 24 oder nach der von 5, 
10 und 100. Rietschels tatsächliche Ausführungen stützen nicht die 
Hundertschafts- und Hufentheorie, sie leugnen sie vielmehr. 

Aber die tatsächlichen Voraussetzungen selbst sind ja hinfällig. 
Sie hat Schwerin beseitigt. Die von Rietschel gesammelten Nach- 
richten führen, richtig benutzt, wie ich glaube, lediglich zu einer weiteren 
Begründung der in Schwerins Buch von 1907 vertretenen Ansichten. 


Ka 
Kä * 


Fast einmütig hatte die bisherige Forschung angenommen, daß die 
römischen Geschichtschreiber als Unterbezirke der „civitas“ die „pagi“ 
anführten, und daß diesen Nachrichten Glauben zu schenken sei. Nur 
die Vorstellungen über Größe und Bedeutung der „pagi“ waren ver- 
schieden. Die einen (Waitz und zahlreiche Gelehrte) faßten den pagus 
als Hundertschaft auf, die andern (W. Sickel) als Tausendschaft. Die 
Anhänger der Hundertschaftstheorie stützten sich besonders auf das 
Vorkommen von Hundertschaften bei verschiedenen germanischen 
Völkern der späteren Zeit, überdies auf die — wie angenommen 
wurde, allerdings mißverständliche — Erwähnung der „centeni“ in 
Tacitus Germania c. 6 und 12. Die Anhänger der Tausendschaft 
dagegen beriefen sich vornehmlich auf Caesars Nachricht Bell. Gall. IV 1: 
die Sueben sollen 100 „pagi“ haben, aus denen jährlich 1000 Mann 
in den Krieg ziehen, während 1000 zurückbleiben, um für sich und 
jene wirtschaftlich zu arbeiten und die Genossen im folgenden Jahre 


Kritiken. 105 


als Krieger abzulösen. Sie stützten sich ferner besonders auch auf die 
beiden erwähnten Stellen des Tacitus, die in ihren Aussagen über die 
Größe der germanischen pagi mit Cäsar durchaus übereinstimmen. 
Eine Vereinigung beider Ansichten hat sodann Brunner versucht, dem 
Schröder und andere gefolgt sind: die pagi seien Gebiete der Tausend- 
schaften, aber in diesen staatlichen Gebieten begegnen die rein per- 
sönlichen Verbände der Hundertschaften, welche gerichtlichen und 
militärischen Zwecken dienten, die eben erst in späterer Zeit zur 
Bildung besonderer Unterbezirke, der Hundertschaftsbezirke, geführt 
haben. Durch diese Verbindung der Hundertschafts- mit der Tausend- 
schaftstheorie ist eine früher gemeingame Grundlage der Ansichten 
aufgegeben worden: während früher trotz des Auseinandergehens der 
Meinungen über die Deutung der „pagi“ als Hundertschaften oder 
als Tausendschaften daran festgehalten war, daB innerhalb der „civi- 
tates“ nur die staatliche Einteilung in „pagi“ begegne, und daß neben 
dem „concilium“ der civitas nur die Gerichtsversammlungen der „pagi“ 
stattfanden, so ist durch Brunners Ansicht zu den beiden Arten von 
Versammlungen noch eine dritte, die der Hundertschaftsverbände inner- 
halb der pagi, hinzugekommen, ist zugleich der Anfang einer späteren 
weiteren territorialen Gliederung der pagi in Unterbezirke voraus- 
gesetzt. Ferner: während Waitz und andere aus den germanischen 
„pagi“ die Hundertschaftsbezirke der fränkischen Periode entstehen 
ließen und die germanischen civitates mit den Gaugrafschaften der 
Franken in Verbindung brachten, entwickelten sich nach Brunners und 
Schröders Ansicht die germanischen pagi zu den Grafschaften des 
fränkischen Reichs, die germanischen Personalverbände der Hundert- 
schaften zu territorialen Bezirken und Untergliedern der Gaugraf- 
schaften. | 

Frhr. v. Schwerin, der in erster Linie Kritik an der von Brunner 
vertretenen und, wie er meint, herrschenden Ansicht übt, bekämpft in 
seinem Buch von 1907 vor allem die Meinung, daß der germanische 
Staat Gaue gekannt habe (vgl. S. 76, 79 usw.), Gaue im Sinne von 
Bezirken, die das Gebiet mehrerer Hundertschaftsverbände umfaßten. Das 
ist sicherlich zutreffend, aber da er im scharfen Gegensatz zu Brunner 
nicht nur Hundertschaftsverbände sondern auch Hundertschafts- 
bezirke der alten’ Germanen annimmt und diese mit den „pagi“ 
identifiziert (z. B. S. 79), da man überdies längst gewöhnt ist, die 
von den römischen Historikern erwähnten „pagi“ als Gaue zu bezeich- 
nen, so wäre es m. E. zweckmäßiger gewesen, nicht die Existenz von 
„Gauen“ für das germanische Zeitalter abzulehnen, sondern die pagi 
(Gaue) anders als Brunner zu erklären und die rein persönlichen 
Hundertschaftsverbände Brunners zu leugnen. 


106 Kritiken. 


Das hat nicht viel auf sich. Die Ergebnisse Schwerins sind ja 
klar. Es ist die Ansicht, wie sie folgerichtig Waitz vertreten hat. 
Allerdings mit dem einen wesentlichen Unterschied: Schwerin sieht in 
den altgermanischen Hundertschaften nicht Einteilungen nach bestimmten 
Zahlen. Und damit hat erst er — wenn wir von den wenigen früheren 
Vertretern einer „Haufentheorie“ absehen — den Widerspruch gelöst, 
der zwischen der „Hundertschaftstheorie“ und den Nachrichten von 
Cäsar und Tacitus bestand, hat der „Tausendschaftstheorie“, die auch 
Rietschel bekämpfte, die eigentliche Grundlage dauernd entzogen. Ein 
wichtiges Ergebnis der Schrift von 1907: die Germanen kennen nur die 
Einteilung der Völkerschaften in Hundertschaften, aber die Hundert- 
schaften haben mit bestimmten Zahlen nichts zu tun. 

Den Übergang zu den späteren Verhältnissen deutet Frhr. v. 
Schwerin nur an: der fränkische Staat brachte die Grafschaftsverfassung. 
eine neue Einteilung des Staats in Mittelbezirke, die zwischen die 
Hundertschaften und das Staatsgebiet traten; der fränkische Graf aber, 
anfangs nur Verwaltungsbeamter, hat den Vorsteher der Hundert- 
schaft aus der Stellung .eines ordentlichen Richters verdrängt, ibn 
zum Niederrichter herabgedrückt, hat aber das Fortbestehen der Hundert- 
schaften als der normalen Gerichtsverbände nicht alteriert. Zwei 
Fragen möchte ich hinzufügen. 

Einmal, ob nicht schon bei der Stammesbildung, welche mehrere 
„civitates“ zu staatlicher Einheit zusammenführte, solche größeren, 
mehrere Hundertschaften umfassenden Bezirke aus den einzelnen civi- 
tates entstanden waren, und ob nicht diese fränkische Grafschafts- 
ordnung sich manchmal an ältere Mittelbezirke der Stämme anlehnte.' 
Gesi spricht manches für solche Beziehungen, ohne daß man alle 
und die einzelnen Gaugrafschaften der fränkischen Zeit einfach aus 
den civitates des germanischen Zeitalters abzuleiten versuchen dürfte. 

Sodann, ob wirklich überall der Vorsteher der Hundertschaft zum 
Niederrichter herabgedrückt wurde. Wenn wir bedenken, daß die 
Hundertschaftsbezirke ihre Funktion als Gerichtsbezirke zumeist ge- 
wahrt hatten — was auch Schwerin betont, wenn wir sehen, daß 
auch später die Vorsteher dieser Bezirke als Richter im Hochgericht 
erscheinen, so werden wir die verbreitete Annahme, daß in karo- 
lingischer Zeit allgemein der frühere ordentliche Richter durch den 
königlichen Verwaltungsbeamten verdrängt und auf Niedergerichts- 
sachen beschränkt wurde, für wenig wahrscheinlich halten. In der 
Tat fehlt dieser Meinung die eigentliche Stütze. Einzugehen ist hier 
nicht auf diese Fragen. Nur das sei bemerkt: unhaltbar scheint 


" So Waitz, Verfassungsgesch. 2, S. 888. 398 ff. 409f. 


Kritiken. 107 


mir die landläufige Ansicht, die auch in der neuesten Auflage der 
Rechtsgeschichte Schröders! vertreten wird, daß die karolingische 
Scheidung der Gerichte nach Sachen bis in das 13. Jahrhundert währte 
und sodann von einer Scheidung nach Personen abgelöst worden sei, 
daß vorher das Gericht in ein Hoch(Grafen)- und in ein Nieder- 
(Centenar-)gericht gesondert, nachher aber die Land(Grafen-)gerichte 
zu ordentlichen Gerichten für den Landesadel, die bisherigen niederen 
Gerichte zu Gerichten über die niederen Stände wurden und dabei 
eine Kompetenz über Hochgerichtssachen gewannen. 
Gerhard Seeliger. 


H. Preuß, Die Entwicklung des deutschen Städtewesens. 
Erster Band: Entwicklungsgeschichte der deutschen Städteverfassung. 
Leipzig 1906, Teubner. XU u. 379 S. Preis geheftet M. 4,80. 

Preuß behandelt die mittelalterliche Städteverfassung auf wenig 
mehr als 100 Seiten, die neuzeitliche auf etwa 260. Die beiden Teile 
stehen also fast im Verhältnisse von 2:5. Die für beide Perioden 
tatsächlich vorhandene monographische Literatur aber zeigt nicht nur 
das gerade umgekehrte Verhältnis; sondern bei genauerer Betrachtung 
verschiebt es sich in ihr noch weit mehr zuungunsten der Neuzeit. 

Preuß hat also in seiner zusammenfassenden Darstellung die am 

meisten und am besten durchforschte Zeit am stiefmütterlichsten be- 

handelt. Es ist gewiß zu bedauern, daß die stadtgeschichtliche 

Spezialliteratur regelmäßig? an der Schwelle der neueren Zeit abbricht, 

und es ist demgemäß zweifellos ein Verdienst, wenn man eben diesen 

vernachlässigten Teil besonders eingehend studiert. Aber ist damit 
die Zurücksetzung des Mittelalters entschuldigt? Noch viel mehr aber 
werden (und diesmal im Einklang mit der bisherigen Forschung) das 

16. und 17. Jahrhundert vernachlässigt. Während also der Titel eine 

einigermaßen gleichförmige und lückenlose „Entwicklungsgeschichte“ 

erwarten läßt, werden in der Darstellung selbst die einzelnen Perioden 
mit sehr verschiedenem Nachdrucke behandelt. Das Hauptinteresse ist. 
dem 18. und 19. Jahrhundert zugewandt. Diese Ungleichmäßigkeit 
wirkt um so auffallender, als sie in beiden Teilen des Werkes durch 
einen Kompositionsfehler verstärkt wird. Preuß läßt sich nämlich 
verleiten, über eine Anzahl von Gegenständen zu berichten, die aus 
dem Rahmen einer städtischen Verfassungsgeschichte herausfallen. 

Wenn man schon zum Beginne manche wirtschaftsgeschichtliche Mit- 

teilung streichen möchte, so leiden die späteren Partien noch mehr 


— 


! Schröder, Rechtsgeschichte. 5. Aufl. S. 615f. 
2 Aber doch keineswegs immer! 


108 Kritiken. 


unter Überschreitungen des Themas. Das gilt z. B. von der Schilde- 
rung der vormärzlichen Reaktion in Preußen und vor allem vom fünften 
Abschnitte des dritten Kapitels, der in eine Steinbiographie, nicht 
aber in eine städtische Verfassungsgeschichte gehört. 

Der Grund für diese Mängel ist wohl vor allem darin zu suchen, 
daß der Verfasser nicht nur historische, sondern auch politische, und 
zwar kommunalpolitische Absichten verfolgt. Das sieht man besonders 
aus den drei neuzeitlichen Kapiteln. Was sie nachweisen sollen, ist 
die auffallende Rückständigkeit der Entwicklung der deutschen und 
besonders der preußischen Städteverfassung. Dagegen wird die 
Steinsche Städteordnung als Oase in der Wüste gefeiert. Der Ver- 
fasser will historische Waffen liefern zum politischen Kampfe für eine 
freiheitlichere Ausgestaltung der Städteverfassung und für eine stärkere, 
auch verfassungsmäßige Urbanisierung im allgemeinen. Diese Tendenz 
hat der Verfasser selbst in keiner Weise verhällt Er wird deshalb 
verlangen dürfen, daß man sie sich bei Beurteilung seiner Arbeit stets 
gegenwärtig halte. 

Wenn man hier nun auch auf die politischen Gesichtspunkte 
nicht eingehen kann, so darf man doch als Historiker ein Urteil aus- 
sprechen. Es würde dahin lauten, daß die Hauptthesen der drei 
neuzeitlichen Kapitel auch historisch als voll berechtigt erscheinen, und 
daß sie vom Verfasser einleuchtend begründet worden sind. Es kann 
nur als gesunder Rückschlag gegen manche Lieblingsvorstellung besonders 
preußischer Historiker bezeichnet werden, wenn Preuß die klägliche 
Lage der Städte unter dem Absolutismus einmal ohne Umschweife 
und in ihrer ganzen erschreckenden Ausdehnung enthüllt. Er hat 
dafür keine einzige neue Quelle benutzt; aber er hat sich bei Be- 
urteilung der längst gedruckten verwaltungs- und wirtschaftspolitischen 
Dokumente des Absolutismus durch dessen Verdienste um andere Ver- 
waltungszweige nicht blenden lassen. Eine ähnliche grundsätzliche 
Bedeutung möchte man dem vierten Kapitel (über die Ideen von 1789 
und 1808) beilegen. Es ist zwar vor dem Streite verfaßt worden, 
der neuerdings um die Steinbiographie Max Lehmanns entbrannt ist. 
Aber man wird es bei Wertung dieses Streites noch nachträglich 
heranziehen dürfen. Gerade weil es den Anschein hat, als wenn sich 
die deutsche wissenschaftliche Kritik in namhaften Vertretern, ohne 
daß nennenswerter Widerspruch laut würde, auf die Seite der Gegner 
Lehmanns schlüge, wird es gut tun, sich zum Zwecke der Antikritik 
die Stellung der Steinschen Reform im Zuge der ganzen Entwicklung 
recht klarzumachen. Das hat Preuß in dankenswerter Weise erleichtert. 
Auch im Schlußabschnitte finden wir berechtigte Abweichungen von 
manchen herrschenden Ansichten, so eine eindringende Kritik der inneren 


Kritiken. 109 


Politik Hardenbergs, der partikularistischen Zersetzungselemente, die in 
der provinzialständischen Gesetzgebung enthalten sind, der nach der Re- 
volution mit beflügelten Schritten vorwärts eilenden Reaktion und vor 
allem der erstaunlichen Tatsache des Scheiterns einer gesamtpreußischen 
Städtereform im Jahre 1876. Im Gegensatze dazu findet der Ver- 
fasser beherzigenswerte Worte der Anerkennung für die Frankfurter 
Städteordnung, wenn man so den vierten Artikel der Grundrechte be- 
zeichnen darf, für die österreichischen Gesetze von 1849 und 1862 
und für manche parallele hoffnungsvolle partikularrechtliche Er- 
scheinung. Die von der gesamtpreußischen abweichenden Züge der 
rheinischen Entwicklung ferner sind im ganzen treffend hervorgehoben. 
Die rheinische Opposition gegen die revidierte Städteordnung von 1831 
ist mit der rheinischen Abneigung gegen die künstliche Wieder- 
herstellung des schon vor der Ankunft der Franzosen hinfälligen 
Gegensatzes zwischen Stadt und Land richtig und ausreichend moti- 
viert. Doch hätte die rheinische Bürgermeistereiverfassung schon hier 
(der zweite Band wird darauf zurückkommen) genauer charakterisiert 
werden müssen. Eine besondere Aufmerksamkeit verlangt in ihr die 
geradezu diktatorische Gewalt des Maire-Bürgermeisters. 

Endlich kommen auch die wirtschaftsgeschichtlichen Tatsachen, 
die der verfassungsmäßigen Autonomie der Städte im 19. Jahrhundert 
gegen Bureaukratie und Feudalismus des Staates immer wieder 
förderlich gewesen sind, sehr gut zur Geltung. Der Verfasser hat 
eine Reihe trefflicher Beobachtungen gemacht, wenn er auch in der 
Wahl seiner kritischen Prädikate den historischen Stil öfters ver- 
gewaltigt. Ä 

In dieser Richtung etwa liegt die Stärke des Buches. Man wird 
das auch dann noch anerkennen, wenn sich nun weiterhin im einzelnen 
manche Bedenken erheben. Eine solche Detailkritik würde sich be- 
sonders gegen den so mageren mittelalterlichen Teil richten müssen. 
So sind z. B. die Anschauungen Büchers und Sombarts nach der 
Kritik von Belows und Strieders stärker zu revidieren, als es hier 
geschieht. Siegfried Rietschels Resultate sind nicht genügend verwertet. 
Gegen die moderne Rolandliteratur zeigt der Verfasser eine ganz un- 
berechtigte Abneigung. Auch tatsächliche Irrtümer sind zu bemerken, 
wie z. B. die Identifizierung von Zünften und Gaffeln in Cöln oder die 
merkwürdige Behauptung, Friedrich II. sei der letzte universale Kaiser 
gewesen u. A. Öfters ist Preuß durch seine vorwiegend modernen 
Interessen verleitet worden, das Verständnis mittelalterlicher Er- 
scheinungen durch moderne Parallelen nur zu erschweren. So hält er 
das Lokatorentum des ostdeutschen Koloniallandes für eine hyper- 
moderne Form der Entreprise durch einen Großunternehmer, oder er 


110 Kritiken. 


will auf das Verhältnis von Engem und Weitem Rate den hier nur 
irreleitenden parlamentarischen Begriff des Zweikammersystems an- 
wenden. Gelegentlich macht sich die politische Tendenz sogar in den 
mittelalterlichen Kapiteln störend bemerkbar, so wenn die überragende 
politische Begabung vieler mittelalterlicher Geschlechter nicht gewür- 
digt oder wenn Nürnberg (vermutlich wegen seiner aristokratischen 
Verfassung) über Gebühr vernachlässigt wird. Gerechtfertigt ist es 
dagegen wieder, wenn die scharf reaktionäre innere Politik der Hanse- 
städte genauere Berücksichtigung findet. 

Bedauerlicherweise sind der Arbeit keine Belegstellen beigegeber 
worden. Die dafür in der Vorrede angeführten Gründe wird man 
schwerlich als stichhaltig anerkennen. Vielleicht macht Preuß diese 
Unterlassungssünde dadurch wieder gut, daß er für das 18. und 
19. Jahrhundert eine Urkundenauslese zusammenstellt, die dem Ver- 
ständnis seiner eigenen Darstellung nur zugute käme. 

Bonn. Justus Hashagen. 


N. Jorga, Geschichte des osmanischen Reiches. Aus den 
Quellen dargestellt. Bd. I (bis 1451). Gotha, 1908. Perthes- 
Aktiengesellschaft. 486 S. 

Da seit dem Erscheinen der türkischen Geschichte von Hammer- 
Purgstall und Zinkeisen 72, resp. 45 Jahre verflossen sind, darf der 
Entschluß der jetzigen Herausgeber der „Gesch. der europäischen 
Staaten“, diesem Unternehmen eine neue osmanische Geschichte anzu- 
gliedern, wohl begründet erscheinen. Und da die onverhofft akut 
gewordene Balkankrise das Interesse der Leserkreise mächtig anregte, 
haftet dem Buch Jorgas auch aktuelles Interesse an. 

Im Vorwort begegnen wir zunächst einer kurzen Charakterisierung 
des allzuviel Legenden und Anekdoten einflechtenden Buches von 
Hammer und des fast ausschließlich der politischen Entwicklung ge- 
widmeten Werkes von Zinkeisen, der zudem fast nur aus europäischen 
Quellen schöpfte.e Dann legt Jorga jene Gesichtspunkte klar, welche 
nach seinem Dafürhalten in einer Entwicklungsgeschichte des türkischen 
Volkes nicht fehlen dürfen. Vor allem muß man alle überlieferten 
Vorurteile über das grausame, blutdürstige, lächerliche Volk der Tür- 
ken, über ihre unmoralischen, bestechlichen Wesire und über die mon- 
ströse Psychologie ihrer Sultane über Bord werfen. i 

Mehr noch als anderswo obliege dem Historiker die Aufgabe, 
unter Beiseitelassen absichtlich erfundener Fabeln, pomphafter Phraseo- 
logie und grober Unwissenheit vergangener Zeiten aus den gleich- 
zeitigen Quellen die Wahrheit herauszuschälen. [Vorwort u. S. 456/57. 

Wie bei den bisherigen Werken Jorgas, bestechen auch in seinem 


Kritiken. 111 


jüngsten Opus seine staunenswerte Arbeitskraft und seine beneidens- 
werten Sprachkenntnisse, sodann die Verwertung des schwer zugäng- 
lichen Quellenmaterials und schließlich seine lebhafte Darstellung, ob- 
gleich ihr undeutsche Namensformen und stilistische Härten anhaften. 
Dies seine Vorzüge. Ref. hat aber auch auf die Schattenseiten hinzu- 
weisen und erlaubt sich daher einige allgemeine Bemerkungen einzu- 
flechten, dann aber im Interesse der größeren Brauchbarkeit des Buches 
auf eine Anzahl von Mängeln hinzuweisen. 

Was zunächst die Quellen betrifft, so erscheint das byzantinische 
und im großen und ganzen auch das südslavische und abendländische 
Material in umfassender Weise herangezogen; die benützte serbische 
Literatur dagegen weist Lücken auf und die ungarische ist geradezu 
stiefmütterlich verwertet. Die türkischen Quellen waren dem Verf. nur 
in Übersetzungen zugänglich. Nirgends bietet uns der Verf. eine wenn 
auch noch so kurze Skizze der osmanischen Historiographie. Über 
die alten türkischen Chroniken wird der Leser erst auf S. 150, 
und leider ungenau aufgeklärt; denn erst aus der Note auf 5. 275 
erfährt man den eigentlichen Wert der Chronik Seadeddins, und erst 
hier begegnen wir dem Namen Nöldekes und Thürys. Diese beiden 
Noten sollten übersichtlich zu einem Ganzen verschmolzen werden. — 
Zu S. 150 bemerkt Ref. noch, daß Leunclavius’ Annalen schon 1590 
erschienen; wie hätte sonst 1591 die zweite Auflage herauskommen 
können? Über die besonders von Hammer-Purgstall verwerteten Reichs- 
annalen und ihre Verfasser findet der Leser bei Jorga keinerlei Be- 
lehrung, während selbst unsere im Raum beschränkten Lexika, so z. B. 
Meyer, darüber kurz und bündig Rede stehen. Dieser Anomalie wird 
in der IL Aufl. abgeholfen werden müssen. In einem anderen 
Punkte muß dagegen Ref. den Autor in Schutz nehmen. Gewiß 
ist, daß Jorga nicht in allen Teilen seines Buches ein übersichtliches 
Bild der Entwicklung entwirft, und daß vielfach das Detail über- 
wuchert. Das ist aber bei der in fortwährender Umwandlung begriffe- 
nen, zerklüfteten, lange Zeit jeder einheitlichen Tendenz entbehrenden 
Geschichte der Balkanstaaten anders nicht gut möglich. Schon aus 
diesem Gesichtspunkt wäre die Beigabe von Landkarten dem Leser 
willkommen gewesen; leider fehlen sie zur Gänze, und bezüglich der 
Indices werden wir auf den letzten Band vertröstet. — Ref. gibt der 
Hoffnung Raum, daß die späteren Bände auch über die in den Biblio- 
theken des Abendlandes behüteten türkischen Handschriften histo- 
rischen Inhalts Nachweise bringen werden. An Vorarbeiten mangelt 
es ja nicht. Bezüglich mehrerer in Konstantinopel aufbewahrten, bisher 
von niemand verwerteten Handschriften vgl. die eben im Erscheinen 
begriffene Studie von Karäcson in den Szäzadok. 1908. 


112 Kritiken. 


Auf Einzelheiten übergehend, vermißt Ref. im I. und II. Kap. 
die ausgezeichnete Schilderung der Steppennatur Turkestans von 
Middendorf und das Buch Hahns: „Das Alter der wirtschaftlichen 
Kultur der Menschheit“ (1905), welches das Nomadentum als Produkt 
der Steppe darlegt. | 

Den von Thomssen entzifferten alten Inschriften am Jenissei und 
der sich daran schließenden Literatur (Radloff, Marquart-Bang, Thüry) ist 
der Verf. leider nicht näher getreten. Auch die Arbeiten des Sino- 
logen Hirth und Franke (Beitr. der chines. Quellen usw.) sind über- 
gangen, selbst die von stupender Gelehrsamkeit triefende, für die alte 
Zeit der Turkvölker unschätzbare Fundgrube: Marquarts „Streifzüge“ 
nicht einmal genannt. — Georg Acropolita liegt seit 1903 in der 
Ausgabe Heisenbergs vor. (S. 117.) — Im Kap. III (Seldschuken) 
und IV. (Kreuzzüge) vermißt Ref. das Quellenwerk Houtsmas’ (Leiden 
1887 ff.) und von Bearbeitungen die Arbeiten von Hertzberg, Bernh. 
Kugler und Gruhn. Über den Verfall des Griechentums in Klein- 
asien wäre Wächters Arbeit (1904) zu vergleichen, zur seldschukischen 
Kunst Sarres Reise in Kleinasien (1896). 

Das II. Buch schildert die Bildung des osmanischen 
Staates. Im 3. Kap. gelangen wir zum „ersten Zusammenstoß 
mit den lateinischen Mächten“. (1366—69): Hier bieten die 
trotz aller Bemühungen Jirečeks noch immer unklaren Verhältnisse 
Bulgariens und das Eingreifen Ungarns dem Bearbeiter außergewöhn- 
liche Schwierigkeiten. Jorga, der die um das Jahr 1365 erfolgte, 
durch die von Ludwig nach Mariazell und Aachen übersandten Weih- 
geschenke verbürgte erste kriegerische Begegnung der Ungarn und 
Türken unerwähnt läßt, stützt sich Bulgarien betreffend auf die „neu- 
entdeckten Aktenstücke ungarischen Ursprungs“, die Thalloczy ver- 
öffentlichte, sowie auf dessen zwei Abhandlungen (in den Századok). 
Mit vollem Recht, doch darf Ref. nicht verschweigen, daß die Dar- 
stellung Jorgas sich mit jener Thallöczys nicht deckt. So z. B. 15Bt 
Jorga den Zaren Alexander schon Anfang 1365 das Zeitliche segnen, 
während er nach Thalloczy am 15. April noch unter den Lebenden 
weilte. Nach Thallöoczy war der Hauptbeweggrund des Einschreitens 
Ludwigs des Großen die Gefangennahme seines Verbündeten des 
Kaisers Johann V. durch Schischman. Für ihn handelte es sich also 
in erster Linie um einen Akt der Rache. Nach Jorga waren andere 
Umstände ausschlaggebend (S. 222), und „darf man von einer Gefangen- 
nahme des Kaisers nicht sprechen“ (224). Nebenbei sei bemerkt, 
daß Ludwig den Zaren Straschimir samt Gemahlin nach Slavonien in 
die Burg Gimnik bringen ließ, und daß der Woiwode von Sieben 
bürgen (Dionys) dem Geschlecht der Laczkfi entstammte (223). 


Kritiken. ` 113 


Die Reihenfolge der ungarischen Befehlshaber und Banusse in Bul- 
garien war (richtiggestellt) die folgende: 1365: Laczkfi; 1367: Fülpös 
(d. h. Philipps Sohn (231)), rectius Ladislaus Körogyi, den Jorga 
irrtümlich als Banus bezeichnet. Der erste Träger dieser Würde war 
seit 1367 Peter Himfi (nicht Hemffy, wie er S. 230 und öfters ge- 
nannt wird), dessen Amtsbürde sein Bruder Benedikt mit ihm teilte. — 
Die von Thalloczy aufgehellte Mission des Magisters Nikolaus nach 
Bulgarien und das Auflassen des bulgarischen Banats läßt Jorga un- 
erwähnt. — Faßt man die nach allen Richtungen der Windrose in 
Anspruch genommene, von Venedig im Rücken bedrohte, exponierte 
Stellung Ludwigs des Großen ins Auge, so verliert die ironische Be- 
merkung (S. 229) ihren Stachel. Bedauerlicherweise hat Jorga die neue 
ungarische Literatur über den Anjoukönig, selbst die Arbeiten des ersten 
Kenners dieser Epoche, jene Ant. Pors nicht einsehen oder nicht be- 
nutzen können. Warum aber die deutsche Abhandlung des nüchter- 
nen Kritikers, Alf. Hubers (im Arch. für öst. Gesch. 66) nicht heran- - 
gezogen wurde, ist nicht recht faßlich. — Im Kap. IV. wird der 
Kampf Serbiens mit Murad erzählt, über den Jorga äußerst milde 
urteilt. Hier vermißt Ref. das mit dem Wust von Fabeln tüchtig 
aufräumende Buch von Ruvarac (O knezu Lazaru. Neusatz 1888), 
ferner die Volksliedersammlung von ÖOstoi6 über die Schlacht am 
Amselfeld. Der Held des folgenden (V.) Kapitels ist Bajesid, den 
Jorga (S. 275) als „Ritter ohne Tadel, als großen Kaiser und ver- 
ständigen Staatsmann“ preist. (Darüber wird wohl schwerlich jemals 
Harmonie der Meinungen erreicht werden.) — Zur Schlacht bei 
Nikopolis sind noch die Arbeiten von Huber und Kropf einzusehen; 
die Dissertation Kings blieb Jorga unzugänglich. (S. XX.) S. 278 
wird Thuroezis Chronik irrtümlich als gleichzeitige Quelle bezeichnet. 
Daß Callimachus nicht nach der Ausgabe von Kwiatkowski (Mon. Pol. 
Hist.), sondern nach Schwandtner citiert wird, ginge noch an; daß 
aber Windecke nicht in der Ausgabe Altmann benützt wurde, darf 
nicht ungerügt bleiben. Über den in Türkenhände gefallenen sieben- 
bürgischen Studenten (420) vgl. den Aufsatz von A. Kirchhoff im. 
Korr. Blatt d. Ver. für siebenbürg. Landeskunde, Bd. 13, S. 57. Nach 
Gf. Géza Kuun schöpfte Seb. Franck diese Nachricht aus dem Werke 
„Turcarum mores“; möglicherweise war der Gefangene mit dem unter 
dem Namen Septemcastrensis bekannten Mönche identisch. Über den 
von Jorga (S. 416) erwähnten blinden türkischen Prätendenten Murad, 
sowie über seinen Sohn, verbreitete Thüry einiges Licht. (Cf. Jahres- 
ber. der Geschichtswiss. 1893. III. 413). — Die Literatur über 
Hunyadi, den „rumänischen Bauernsohn“ ist nur lückenhaft herange- 
zogen. Selbst die Arbeiten Fraknois und Thürys fehlen. Den Quellen 
Histor. Vierteljabrschrift. 1909. 1. 8 


114 Kritiken. 


der Schlacht von Warna wäre die 1902 in der Sammlung der By- 
zantine Texts von Lambros herausgegebene Ecthesis Chronica and 
Chronica Athenarum und jene zwei byzantinischen Quellen anzureihen, 
auf die W. Pecz hingewiesen hat. (Jahresber. d. Gesch. 1894, 3.183.) 
Nicht benützt wurde der leicht zugängliche Bericht Palatios, der in 
jüngster Zeit so viel Polemik verursachte. (Cf. Bleyer in den Mitt. 
d. Inst. für österr. Gesch. 1904.) Dagegen findet sich im Jahrg. 1904 
der Szazadok, auf den Jorga S. 443 verweist, keine einschlägige biblio- 
graphische Arbeit. Über das Schlachtfeld von Warna vgl. Peter- 
manns Geogr. Mittlg. 1906. H. 2—3 und das gleichfalls topogra- 
"phische Fragen („Das Grab Wladislaus“ usw.) berührende, in bulga- 
rischer Sprache erschienene I. Jahrbuch (1907) der histor. Gesell- 
schaft in Warna. — Hunyadis Bedeutung wird Jorga nicht überall 
gerecht; S. 439 wird wird Hunyadis berühmter Winterfeldzug über 
den Balkan sogar zu einer „vom glücklichen Zufall begünstigten mili- 
tärischen Parade“ degradiert. — Über den Frieden von Szegedin liegt 
eine Dissertation von Frankl vor, die insafern Beachtung verdient, da 
die neuere ungarische Literatur darin verwertet erscheint. Die Nach- 
richt über die Entsendung einer offiziellen türkischen Gesellschaft nach 
Ofen erklärt Jorga für eine Fabel, ebenso verwirft er die Nachricht 
über den für Murad beschämenden Vertrag (S. 439), ohne jedoch 
einen zwingenden Beweis liefern zu können. An der Kontroversfrage, 
mit wessen Hilfe Murad über die Meerenge (nach Jorga: über den 
Bosporus) gelangte, geht der Autor vorüber, und Diels schöne Studie 
„L’empire grec sous les Paleologues (in den Etudes byzantines“) ver- 
schmäht er. Von Brankovitsch entwirft Jorga kein so günstiges Bild, 
wie jüngst Thallöczy, der im XXI. Bd. der Mon Hung. Hist. (1907) 
den Despoten als einen der größten Staatsmänner und Diplomaten 
hinstellt und ihn besonders gegen die serbischen Historiker, insbe- 
sonders gegen St. Novaković in Schutz nimmt. Zur Brankovitsch- 
Literatur sind übrigens Wertners Studie (in der Ungar. Revue 1890 
und die Arbeiten von Vuković und Ruvarac nachzutragen, bezüglich 
der Beziehungen zu Ragusa nebst dem Thalloczyschen Diplomatarium 
auch das dreibändige Werk: Dubrovnik i Osmansko carstro von Voj- 
novi6 einzusehen. Daß die „Eiserne Pforte“ längs des Marosch nach 
Ungarn führe und durch dieses Flußtal gebildet sei, (S. 426) ist wohl 
nur ein Versehen. Ebendort wird die Bedeutung der Schlacht von 
Szent-Imre überschätzt. „Donauisch“ (S. 419) ist undeutsch; „Zypern“ 
nicht gebräuchlich, statt Lepes (231) lies Lepes, statt szekely (427) 
szekely. Bezüglich einiger chronologischer Irrtümer und unrichtiger 
Beurteilungen des Islams und seiner Institutionen verweist Ref. auf 
die Anzeige des ÖOrientalisten Brockelmann im Liter. Centralblatt 


Kritiken. 115 


(1908. N. 25). Ref. zweifelt nicht, daß Jorgas’ einem Bedürfnis 
entgegenkommendes Buch seinen Weg machen wird, und würde sich 
freuen, wenn er mit den obigen Bemerkungen dessen Brauchbarkeit 
in etwas erhöht hätte. 
Budapest. Ludwig Mangold. 


Dr. Hermann Wopfner, Die Lage Tirols zu Ausgang des 
Mittelalters. (Abhandlungen zur mittleren und neueren Ge- 
schichte. Herausgegeben von G. v. Below, H. Finke und F. Mei- 
necke, Heft 4.) Berlin und Leipzig 1908. (XVI u. 232 S.) Einzel- 
preis 6 M; Subskriptionspreis 5 M. 

Eine stattliche Zahl größerer und kleinerer Untersuchungen zur 
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Tirols ist bereits aus der fleißigen 
Feder des Verfassers geflossen; und so war er gewiß wie kein anderer 
berufen, aus den in mühsamer Arbeit gewonnenen einzelnen Bausteinen 
ein einheitliches Gebäude aufzuführen. Und war Wopfner ein guter 
Steinmetz, so ist er auch ein guter Bauherr. Nicht nur in dem Sinne, 
daß er die verschiedensten Arten von Quellen zu erschließen weiß 
und an ihrer Hand in vorsichtigem Abwägen der ganzen Fülle der 
im geschichtlichen Leben wirksamen Motive nachzugehen sucht; 
sondern das fertige Werk — und das erscheint mir kein geringes 
Verdienst zu sein — verbindet streng wissenschaftliche Forschung 
mit einer Darstellungsweise, die nicht nur den Fachhistoriker fesseln 
wird, sondern das Buch, wenigstens für Tirol, zu einem populär- 
wissenschaftlichen im besten Sinne des Wortes machen dürfte. 

Vom Grundbesitz und seiner Verteilung geht W. aus. Die große 
Rolle, die der landesfürstliche und kirchliche grundherrliche Streu- 
besitz spielte, wird eingehend gewürdigt. Wenn sich das bäuerliche 
Besitzrecht an diesem grundherrlichen Lande in Tirol so günstig 
entwickeln konnte, so war hieran ein „politisches Moment ganz her- 
vorragend beteiligt: die Begünstigung des Bauernstandes durch den 
Landesfürsten“. Kraftvoll und rücksichtslos gegenüber den alten 
grundherrschaftlichen Rechten dringt die landesherrliche Macht seit 
dem 14. Jahrhundert nach unten vor; und indem die Landesordnung 
von 1404 Streitigkeiten des Baumanns mit dem Grundherrn endgiltig 
dem grundherrlichen Gericht entzieht und dem Richter überweist, in 
dessen Bereich der Baumann ansässig war, ist das Schicksal der 
alten Grundherrschaft entschieden: sie ist auf reinen Rentenbezug 
zurückgedrängt und bedarf zu allen gerichtlichen Handlungen in Sachen 
ihres alten „Leihegutes“ eines fremden, des öffentlichen Richters. Für 
den Bauerstand bildete diese Wandlung, die dem Grundherrn alle un- 
mittelbare Gewalt über den Baumann entzieht, einen außerordentlichen 

Ch 


116 Kritiken. 


Gewinn; und im Hinblick auf die so gewonnene Unabhängigkeit des 
Baumanns der Grundherrschaft gegenüber kann man allerdings von 
einer durch politische Motive bedingten zunehmenden Verbreitung 
„freier bäuerlicher Erbleihen“ im späteren Mittelalter reden.! 

Das zweite Kapitel beginnt mit sehr lesenswerten Ausführungen 
über die wirtschaftliche Rentabilität der tirolischen Landwirtschaft. 
Für Nordtirol, das vorwiegend Produkte des Ackerbaus und der Vieh- 
zucht auf den Markt brachte, war die wirtschaftliche Konjunktur ent- 
schieden günstiger, als für den Süden des Landes, da der Südtiroler 
Weinbau unter der Konkurrenz des billigen italienischen Weins sowie 
starker Abhängigkeit von den Händlern litt. Dagegen wurden die 
Bauern in der wirtschaftlichen Ausnutzung der Almend empfindlich 
durch die rücksichtslose Betonung der landesfürstlichen Almendregeln 
gehemmt. — Es folgt eine eingehende Prüfung der Belastung des 
Bauerngutes mit Steuern und anderen Abgaben. Die ordentliche 
Steuer, als deren Steuersubjekte dem Landesfürsten gegenüber die ein- 
zelnen Gerichte erscheinen, spielt weder in den Einnahmen des Landes- 
herrn noch in der Belastung der Untertanen eine große Rolle; dagegen 
war die Belastung mit außerordentlichen Steuern, namentlich in der 


! Es ist mir eine besondere Freude, W. in dieser seiner jüngsten 
Darstellung der Leiheverhältnisse so rückhaltlos zustimmen zu können. Wer 
seine früheren Arbeiten über dasselbe Problem kennt — „Beiträge zur Ge- 
schichte der freien bäuerlichen Erbleihe“ etc., 1903; „Freie und unfreie 
Leihen im späteren Mittelalter,“ Vtjschr. f. Social- u. Wirtschaftsgesch., Bd. 3, 
1905 — wird die Unterschiede, die vor allem in der inneren Bewertung des 
ganzen Vorgangs liegen, unschwer herausfühlen. Den letztgenannten Auf- 
zatz von 19056, den Ulrich Stutz zwar als „siegreiche Verteidigung gegen 
Seeligers Angriffe" bezeichnete, der aber trotzdem in einer wenig glück- 
lichen Stunde entstanden sein dürfte, gibt W. jetzt selbst stillschweigend 
preis: auf S. XV f. führt er ihn nicht im Literaturverzeichnis an und im 
Text nimmt er Gelegenheit, seine Ausführungen von 1905 selbst gründlich 
zu desavouieren. (Man vgl. 1908 S. 17: „Unfreie Leiheverbältnisse . . . ge- 
hören zu Ausgaug des Mittelalters entschieden zu den Ausnahmen“ zu 1905, 
H 5: „Nachweisen lüßt sich dieser Entwicklungsprozeß [enge Verbindung 
zwischen persönlicher Hörigkeit und Besitz grundherrlichen Landes] erst 
seit dem 14. Jahrhundert.“) Der Gegensatz zu seinen Ergebnissen von 1903 
ist wohl nicht minder bemerkenswert. Zwar hat W. die Fülle sorgsamer 
und treffender Einzelbeobachtungen, die er damals brachte, 1908 mit Er- 
folg verwenden können; aber von der Grundthese von 1903, von der Ent- 
stehung der „freien Erbleihe‘* aus der Prekarie hören wir diesmal nichts 
mehr; statt dessen hat W. jetzt die Zurückdrängung der grundherrlichen 
Gerichtsbarkeit durch den Staat mit allem Nachdruck als das eigentlich 
entscheidende Moment in den Mittelpunkt seiner Darstellung gerückt. — 
Vgl. H. Vtjschr. 1906, S. 227 ff., bes. 236 f. 


Kritiken. 117 


Regierungszeit Maximilians I., oft recht empfindlich. Die übrigen auf 
dem Bauerngute dauernd ruhenden Abgaben an Gerichts- und Grund- 
herrschaft bildeten keine wirklich drückende Last, so „daß in der 
Regel von einer Überlastung nicht gesprochen werden kann“. Weit 
bedenklicher waren die Schatten, welche die beginnende geldwirtschaft- 
liche Periode vorauswarf: durch „Versetzung“ und Rentenkauf war 
bereits im 16. Jahrhundert eine starke private Verschuldung des 
bäuerlichen Grundbesitzes herbeigeführt. — Den Abschluß des Kapitels 
bildet eine Würdigung der Stellung des Handels im Tiroler Wirt- 
schaftsleben, besonders in seiner Beziehung zur Landwirtschaft. Die 
zu Ausgang des Mittelalters auch in Tirol auftretenden Handelsgesell- 
schaften wurden redlich gehaßt, da sie großen Einfluß auf die Preis- 
bildung gewannen, und dem kleinen einheimischen Kaufmann das 
Leben sauer machten. Die Monopolgewährung an diese Handels- 
gesellschaften seitens der Regierung in der Zeit der Venetianerkriege 
rief aber so energischen Protest der Stände hervor, daß sie wieder 
aufgehoben wurde Eine Unterdrückung der Handelsgesellschaften 
wurde dagegen nicht errecht Die hohen Finanzzölle, mit denen 
Landesherr und Gerichtsherrn den Handel belasteten, trafen indirekt 
die einheimische Bevölkerung, doch vor allzu starkem Anziehen der 
Zollschraube hielt den Landesherrn die Besorgnis zurück, die Kauf- 
leute könnten die Tiroler Straßen meiden. Der rege Bergbau Tirols 
gab dem Handel Tirols reiche Nahrung, indem er ihm einmal seine 
sehr beträchtliche Metallproduktion überließ und ihm dann in der 
stattlichen Zahl der einheimischen (Gewerke einen konsumfähigen 
Abnehmerkreis für seine Waren stellte. — Das Gesamtergebnis dieses 
umfangreichen Kapitels, daß nämlich die wirtschaftliche Lage des Ti- 
roler Bauernstandes zu Ausgang des Mittelalters „keine ungünstige“ 
war, scheint durchaus berechtigt und hätte eine schärfere Formulie- 
rung wohl zugelassen. 

Die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine ver- 
hältnismäßig große wirtschaftliche Unabhängigkeit des Bauern den 
Grundherren gegenüber; und diese beeinflußte ihrerseits günstig die 
soziale Stellung des Bauern. Denn der Tiroler Landesfürst — und 
hier möchte ich allerdings die Motivierung, die W. auf S. 70, Abs. 1, 
gibt, gerade umkehren — hatte die unmittelbare Fühlung zum Bauern- 
stande zu gewinnen vermocht, und deshalb war es den Grundherren 
unmöglich gemacht, ihre „grundherrlichen Rechte zur Unterwerfung 
des Bauern unter ihre politische Herrschaft zu benutzen“. So war 
dem Bauernstande Luft geschaffen; und seine soziale Geltung sowie 
sein eigenes Standesbewußtsein wurden kräftig gehoben, als er in 
die Landstube einzog. Dazu kam, daß die alten Unfreiheitsverhält- 


118 Kritiken. 


nisse, die sich auf Zugehörigkeit zu persönlichen Verbänden gründeten, 
immer mehr schwanden, und daß die einzige Macht, die in Tirol eine 
neue Form der Gebundenheit im Anschluß an territoriale Bezirke 
hätte durchführen können, der Landesfürst, daran selber kein Interesse 
hatte. So kann man den Tiroler Bauernstand, als er in die neu- 
zeitliche Geschichte eintritt, unbedenklich als „frei“ bezeichnen. Scharf 
ausgeprägt war im bäuerlichen Standesbewußtsein der Gegensatz zu 
den kleinsten Grundbesitzern, den Besitzlosen und vollends gar zu dem 
Arbeiterstand der kapitalistisch organisierten Bergwerke. Mißtrauisch 
sah der Bauer andererseits zu den höheren Ständen, Adel und Geistlich- 
keit, auf; denn da er nur materielle Werte produzierende Arbeit 
gelten lassen wollte, betrachtete er ihre Tätigkeit als unproduktiv und 
sie selbst somit als überflüssig. Von dieser Anschauung bis zu dem 
Gedanken, diese überflüssigen Stände nun auch beseitigen zu wollen, 
war allerdings kein weiter Weg; und so war hier gefährlicher Zünd- 
stoff angehäuft. Wenig erfreulich war auch die Gesinnung, die der 
Bauer dem Städter entgegenbrachte. Denn die engherzige städtische 
Wirtschaftspolitik reizte mit den Versuchen, alles Gauhandwerk in der 
Nähe der Stadt einzuschränken, den Widerstand der Bauern, und in 
dem Kaufmann „sah die naive bäuerliche Auffassung des Wirtschafts- 
lebens Ausbeuter der produzierenden Stände“. 

Die sittlichen und religiösen Zustände Tirols zu Aegae des 
Mittelalters zeigen das bekannte wenig erfreuliche Bild. Von der 
erhöhten Lebensfreudigkeit der Renaissance war, namentlich bei den 
unteren Schichten, nur der Hang nach rohen sinnlichen Genüssen 
haften geblieben. Die schon ohnehin durch den gehässigen Streit 
zwischen Herzog Siegmund und dem Hochstift Brixen erschütterte 
kirchliche Autorität verlor vollends an Ansehen durch das anstößige 
Leben des Klerus, die Pfründenwirtschaft und andere sichtbare Schäden. 
So fand auch in Tirol die Reformation gleich starken Anklang; und 
die extremen religiösen Neuerer, die Wiedertäufer, gaben auch den 
politischen Umsturzgedanken neue Nahrung. 

Die Darstellung von Landesregierung und Landesverwaltung, 
welche das 5. Kapitel bringt, ist durchzogen von dem Gegenspiele 
fürstlicher und ständischer Kräfte. Die Persönlichkeit der einzelnen 
Herrscher spielt hierbei naturgemäß eine bedeutende Rolle, und des- 
wegen hringt W. mit Recht am KEingange dieses Abschnittes eine 
kurze Charakterisierung der einzelnen Fürsten dieser Zeit. Namentlich 
um den Einfluß auf die neuen Zentralbehörden wurde zäh und hart- 
näckig gestritten; aber hier erwies sich das Fürstentum stärker, wie 
denn überhaupt die Fortschritte in der Verwaltungsreform sich auch 
in Tirol unter der Initiative des Landesfürsten vollzogen. Aber bei 


Kritiken. 119 


der Zentralverwaltung machte die Reform auch halt: „die Lokal- 
verwaltung blieb im Wesen von Reformen unberührt“, und das Ver- 
pfändungssystem einzelner Gerichte herrschte nach wie vor. Insofern 
trat allerdings eine Änderung ein, als der Lokalverwaltung immer 
mehr Befugnisse zugunsten der Zentralverwaltung entzogen wurden. 
Ihre größte Macht übten die Stände bekanntlich durch das Steuer- 
bewilligungsrecht. Aber hier waren die Tiroler Fürsten in verhältnis- 
mäßig günstiger Lage. Hatten sie doch, namentlich durch die Haller 
Saline, sehr bedeutende Kameraleinnahmen, die ihnen eine gewisse 
Unabhängigkeit den Ständen gegenüber verbürgten. 

Doch verstanden es die Landesfürsten wenig, diese bei weitem 
wichtigste Einnahmequelle auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten 
zu pflegen. Denn — so belehrt uns ein weiteres Kapitel, das die 
Finanz- und Wirtschaftspolitik behandelt — der Gewinn aus der ganz 
gewaltigen Steigerung der Metallproduktion während des 15. Jahr- 
hunderts kam in erster Linie den Gläubigern des Fürsten zugute, da 
er diesen in Form des „Metallkaufs‘“‘ gestattete, die ganze Silber- 
produktion zu dem ihm zustehenden Vorzugspreise zu erwerben. Die 
Einnahmen der Zentralkasse aus grundherrlichen und gerichtsherrlichen 
Rechten waren infolge von Verpfändung von Ämtern und Zahlungs- 
anweisungen an dritte Personen im Laufe des 15. Jahrhunderts rapid 
gesunken (1426: 47940 Gulden; 1505: 12000 Gulden). Eine wich- 
tige Einnahmequelle bildete nur noch die außerordentliche, von den 
Ständen zu bewilligende Steuer, deren Veranlagung in Tirol, dank der 
Landstandschaft der unteren Stände, gerechter war, als in anderen 
Territorien, die aber darin rückständig blieb, daß sie nur das un- 
bewegliche, nicht das bedeutend angeschwollene bewegliche Vermögen 
erfaßte. — Die territoriale Wirtschaftspolitik findet eingehende und 
liebevolle Behandlung. Von besonderem Interesse ist die Stellung, 
welche die Regierung zu den modernen kapitalistischen Wirtschafts- 
formen, wie sie sich im Bergbau herausgebildet hatten, nimmt. In- 
folge ihrer Abhängigkeit von den kapitalistischen Arbeitgebern stellt sie 
sich auf ihre Seite und weist die Lohnbewegung der Arbeiter mit dem 
Bemerken zurück, daß ja kein Arbeiter „zu arbaiten genot ist ge- 
wesen“. Doch abgesehen von dieser durch die finanzielle Notlage der 
Regierung bedingte Stellung verdienen ihre übrigen wirtschaftspoliti- 
schen Maßnahmen mehr den Namen Wohlfahrtspolitik, und wenn sie 
keinen allzu großen Erfolg erzielt haben, so liegt es einmal daran, 
daß sie mehr mechanisch die äußeren Übelstände beseitigen wollten; 
dann aber auch an der Beschaffenheit der lokalen Verwaltungsorgani- 
sation, die von der Reform unberührt geblieben war. 

Da die lokale Verwaltungsorganisation mit der lokalen Gerichts- 


120 Kritiken. 


verfassung zusamimenfiel, so machte sich in Recht und Gericht, zu 
deren Darstellung W. in einem neuen Kapitel übergeht, der Mangel 
einer Reform nicht minder fühlbar. Die Gerichtsverfassung war eben 
„das Produkt einer Entwicklung, die im 13. und 14. Jahrhundert 
ihren wesentlichen Abschluß gefunden hatte" Landgerichte, Hof- 
marktsgerichte und Stadtgerichte finden sich mit gleicher Niedergerichts- 
kompetenz nebeneinander — je nach der herrschaftlichen oder auto- 
nomen Gewalt, welcher der Zentralisierungsprozeß der Niedergerichts- 
rechte zugute gekommen war. Verschiedene dieser Niedergerichts- 
bezirke waren zu Hochgerichtsbezirken zusammengefaßt; als Gerichtshof 
zweiter Instanz diente das Hofgericht zu Meran; in dieser einheitlichen 
Regelung des Instanzenweges dürfte allerdings ein wesentlicher Fort- 
schritt bereits liegen. Manche Unklarheit wurde durch die Konkurrenz 
einzelner personaler Gerichtsverbände, in erster Linie des Adels und 
der Geistlichkeit, geschaffen; dazu kam noch mit dem Aufblühen der 
Bergwerke ein besonderes Gericht für die beim Bergbau beschäftigten 
Personen. Die kirchliche Jurisdiktion über Laien drängten die Landes- 
fürsten dagegen immer mehr zurück, und für die kirchlich abhängigen 
Zinsgüter galt längst bereits das „forum rei sitae“. Von grund- 
berrlicher Gerichtsbarkeit sind infolgedessen auch nur noch geringe 
Reste aufzufinden, und die rechtliche Stellung der Churer Gottes- 
hausleute, die, mit Ausnahme der Kriminalfiälle, einen personalen Ge- 
richtsverband bildeten, war auch mehr ein Rechtsaltertum, das sich in 
die Zeit des Territorialitätsprinzipes im Rechte hinübergerettet hatte 
und nun fortwährend Anlaß zu Mißhelligkeiten bot. Das Fehlen 
einer festen Gerichtsordnung hatte den Unfug der „Zwischenurteile‘“ 
und das Absagerunwesen zur Folge; und das Mißtrauen der Be- 
völkerung gegen die ordentlichen Gerichte begünstigte eine große Aus- 
dehnung der kompromissarischen Gerichtsbarkeit. Endlich setzten die 
Reformen auch hier ein. 1481 wurde die Geschworenenverfassung 
der Zivilgerichte obligatorisch; 1491 wurde die Höhe der Gerichtsgebühren 
festgesetzt; 1499 wird die Kriminalgerichtsbarkeit einheitlich geregelt; 
und in den Landesordnungen von 1499 bzw. 1506 fand diese Re- 
formtätigkeit ihren vorläufigen Abschluß. Aber auch diese Reform- 
tätigkeit hatte nur halbe Arbeit geleistet, und der Fortbestand von MiB- 
bräuchen sowie die Durchführung halber Reformen erzeugten im 
Lande nur Mißstimmung.! 

1 In einem Punkte dieses Kapitels vermag ich W. nicht zuzustimmen, 
Wenn er S. 155 (und sonst) von einem Gegensatz von „Amtsrecht“ und 
„Volksrecht" spricht, scheint es mir richtiger zu sein, von einem Wider- 
spiel zwischen landesherrlichem Recht und den wohlerworbenen Rechten 
anderer Herrschaften innerhalb des Territoriums zu sprechen. 


Kritiken. 121 


Zum Schlusse seines Werkes unternimmt es Wopfner, die ver- 
schiedenen gewonnenen Ergebnisse im Hinblick auf die Entstehung 
des Bauernkrieges zu bewerten. Für Tirol ist es eine absolute Un- 
möglichkeit, den Bauernkrieg als eine Reaktion auf wirtschaftliche und 
soziale Mißstände aufzufassen. Politische Motive wirkten ein. Der 
Venetianerkrieg schlug dem Lande schwere Wunden und veranlaßte 
allerdings eine starke Erhöhung der Steuerlast. Elementarereignisse 
‚und Mißernten wirkten in ähnlicher Richtung. Sehr wichtig scheint 
mir ein psychologisches Moment zu sein, auf das W. aufmerksam 
macht: „Das Streben der Staatsgewalt nach vielseitiger Betätigung 
und die damit zusammenhängende Vielgeschäftigkeit der Regierung 
beengten die individuelle Handlungsfreiheit der Untertanen“. So 
wirkte namentlich das landesfürstliche Almendregal erbitternd, und 
die Einschränkung der kompromissarischen Gerichtsbarkeit verletzte den 
Unabhängigkeitssinn.. Was die Reformen an wirklich Gutem brachten 
— soweit das eben bei dem Mangel einer Reform der Lokalverwaltung 
möglich war — wurde darüber vergessen. Opposition gegen Adel und 
Klerus spielten auch ihre Rolle; aber das alles reicht nicht aus, um 
ein plötzliches Losbrechen einer bäuerlichen Revolution aus den Ver- 
hältnissen des Landes selbst heraus zu erklären. Und so kann man W. 
nur zustimmen, wenn er der Ansicht ist, daß die bäuerliche Revolution 
des Jahres 1525 wie eine Welle von außen her kommend über das Land 
dahin flutete; und daß nur der suggestive Einfluß der Nachbarländer 
den Ausbruch der Tiroler Unruhen verständlich macht. 

Den Abschluß des Buches bilden — wie bei allen Arbeiten 


Wopfners — geschickt ausgewählte Beilagen und einzelue lehrreiche 
Tabellen. 
Metz. Fritz Rörig. 


Konrad Häbler, Geschichte Spaniens unter den Habs- 
burgern. Erster Band: Geschichte Spaniens unter der 
Regierung Karl I. (V.) [Allgemeine Staatengeschichte, hrsg. 
von K. Lamprecht. Erste Abteilung: Geschichte der europäischen 
Staaten, 36. Werk, erster Band.| Gotha 1907, Friedrich Andreas 
Perthes A.-G. XVI und 432 SS. 

Mit Recht hebt der Verf. hervor, daß es eine Geschichte 
Spaniens unter Karl V. (er sei im folgenden nach der uns Deutschen 
geläufigeren Zählung als römischer Kaiser stets so genannt) bisher 
noch nicht gab, daß alle Darstellungen, die diesen Anspruch erhoben, 
lediglich Geschichten Kaiser Karls V. waren, und so stellt sich das 
vorliegende Buch von vornherein als eine höchst verdienstvolle Leistung 
dar. Zum erstenmal rückt H. statt der Persönlichkeit des Herrschers 


122 Kritiken. 


und der durch diese bestimmten über die halbe Welt sich erstreckenden 
Vorgänge Spanien und die sich an seine Entwicklung knüpfenden 
Ereignisse in den Vordergrund der Darstellung. Er ist sich bewußt, 
damit einen Versuch zu unternehmen, dessen Durchführung erhebliche 
Schwierigkeiten entgegen stehen. Tatsächlich ist es bei dem Charakter 
des kaiserlich-königlichen Regiments Karls V. beinahe unmöglich ge- 
macht, eine Grenze zu ziehen, die ohne nach einer Seite hin zuviel 
oder zuwenig zu geben, die national-spanische und die internationale 
Geschichte unter dem Kaiser befriedigend voneinander scheidet. In 
den meisten Einzelheiten ist der vom Verf. vorgenommenen Be- 
grenzung wohl zuzustimmen, dagegen scheint diese hinsichtlich der 
allgemeinen Anlage des Buches in zwei wesentlichen Punkten nicht 
geglückt. 

Einmal hat sich H. verleiten lassen, die Beschränkung auf Spanien 
so weit zu führen, daß er der italienischen Kronländer und der ita- 
lienischen Politik mit kaum einem Worte Erwähnung tut. Während 
Karls Züge gegen die mohammedanischen Raubstaaten in Nordafrika 
als Äußerungen der gegen die Ungläubigen gerichteten Politik eingehend 
behandelt werden, hat der Verf. seine italienische Politik offenbar 
lediglich als eine Äußerung seiner Stellungnahme als Kaiser an- 
gesehen. Das hat zur Folge, daB von der zusammenhängenden 
Mittelmeerpolitik, die Karl wie seine Vorgänger gerade als spanischer 
König geführt hat, so gut wie kein Wort verlautet. Und doch war 
Spanien während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch sehr 
stark Mittelmeermacht, vor allem in seinen politischen Ansprüchen 
jedoch auch in seinen wirtschaftlichen Bestrebungen. Nach dieser 
Seite bedarf das vom Verf. gezeichnete Bild einer bedeutenden Er- 
gänzung. 

Noch enger hat H. seine Grenze nach einer andern Richtung 
gezogen. Der bewußt ins Auge gefaßten Aufgabe, die lediglich die 
geschichtliche Betrachtung des Landes Spanien zum Gegenstand hat, 
zu Liebe, hat er von einer Behandlung der Persönlichkeit Karls ganz 
abgesehen. Der Kaiser tritt zwar auf, und es sind hie und da auch 
recht wertvolle Bemerkungen über ihn und sein Wesen eingestreut, 
aber jede zusammenhängende Charakteristik ist unterblieben, und im 
ganzen schwebt Karl wie eine große Unbekannte über den Dingen. 
Dieser auf einer irrigen Überlegung ruhende Entschluß, im weitest- 
gehenden Umfange von dem Persönlichen abzusehen, ist Ursache des 
offenbarsten Mangels des Buches geworden: die außerordentlich wichtige 
Frage, was die große geschichtliche Persönlichkeit, die wie keine 
andere für Leben und Zukunft Spaniens bestimmend geworden ist, für 
Volk und Staat bedeutet, wird nur in Einzelfällen angeschnitten, aber 


Kritiken. 123 


nicht zusammenhängend und einheitlich beantwortet. Es fehlt das ab- 
schließende Werturteil, in welchem Verhältnis Verdienst und Schuld 
bei dem Wirken des Kaisers zu verteilen sind, und wie weit dem- 
gegenüber Charakter und Geschichte des spanischen Volkes von 
Bedeutung gewesen sind, und es mutet unter dieser Feststellung 
höchst sonderbar an, daß das Buch durch ein Kapitel „Karls 
Ende“ beschlossen wird, das in ganz äußerlicher Form die des 
Kaisers Person berührenden Ereignisse nach seiner Abdankung 
behandelt. 

Entsprechend den angedeuteten Grunderwägungen hat es H. auch 
unterlassen, sich der Frage der allgemeinen Entwicklung des spanischen 
Volkes zuzuwenden. Vielleicht trägt eine nicht einwandfreie Ökonomie 
der Darstellung daran eine Mitschuld. Es kann kaum als eine gute 
Lösung angesehen werden, daß der „Eingeborenenfrage in den Kolonien“ 
15 Druckseiten eingeräumt werden, obschon „die Kolonien“ zuvor in 
einem ebenso umfangreichen Kapitel behandelt sind, während dem 
„spanischen Volk“ nur ein Kapitel von 10 Seiten vorbehalten bleibt. 
Dieses selbst aber stellt durchaus keine in die Tiefe dringende und 
erschöpfende Behandlung des in der Überschrift beschlossenen Gegen- 
standes dar; wichtige Mitteilungen über die geistige und religiöse 
Entwicklung des spanischen Volkes sind auch in dem Kapitel „Poli- 
tische Testamente“ vergraben, wo sie die Schilderung des Zuges 
gegen die Schmalkaldener einleiten. Es mag auch sein, daß ein ge- 
wisser Mangel an Durcharbeitung dabei mitspricht, der sich auch 
sonst nachweisen läßt; so wenn die Expedition gegen Algier von 1516 
zweimal und durchaus nicht in der gleichen Auffassung dargestellt 
wird (S. 14—15 und S. 237—238); so wenn der ältere Barbarossa 
auf den ersten Seiten des Buches stets „Horruch“, nachher aber 
ebenso konsequent „Harudj“ heißt!; so wenn auch die Einnahme von 
Bona 1535 unnötig zweimal (S. 255—256 und S. 260—261) be- 
handelt wird. 

Im ganzen aber dürfte für des Verfassers Verfahren das Be- 
streben ausschlaggebend gewesen sein, seine vor 20 Jahren geäußerte, 
wissenschaftlich abgelehnte These in der Darstellung zurücktreten zu 
lassen, ohne sie aufzugeben. Daß H. trotz allerhand Abschwächungen 
in Grunde doch an seiner Anschauung festgehalten hat, beweist 
eine ganze Reihe einzelner Ausführungen (namentlich S. 402 ff.). Da- 
gegen offenbart sich ebenso häufig sein Bestreben, der Gegenmeinung 
entgegenzukommen. Das Verfahren ist psychologisch außerordentlich 


` Übrigens sei bemerkt, daß der Name des jüngeren : Barbarossa 
„Chaireddin“ keinesfalls Chei — reddin gekürzt werden kann, 


124 Kritiken. 


begreiflich, doch beeinträchtigt nach Auffassung des Ref. dieses Aus- 
weichen nach beiden Seiten das Buch mehr, als es ein offenes Bekennen 
zur einst vertretenen These und eine unbekümmerte Gruppierung des 
Stoffes um diese These getan hätte. 

Es ist bei dieser Ausweichungs- und Vermittlungstaktik natürlich 
außerordentlich schwierig, aus den zerstreuten Bemerkungen, die in 
sich nicht ohne Unebenheit sind, eine Gesamtauffassung des Verf. 
über das Spanien Karls V. herauszulesen. Sie stellt sich dem Ref. 
etwa folgendermaßen dar. Entsprechend der in seinem Buche „Die 
wirtschaftliche Blüte Spaniens im 16. Jahrhundert und ihr Verfall“ ge- 
äußerten These wird die Staatstätigkeit des Kaisers in der Richtung 
des Merkantilismus als überaus bedeutsam in günstigem Sinne be- 
urteilt; von einem durch ihn bewirkten Niedergang kann nach H.s 
Auffassung keine Rede sein, vielmehr ist seiner Einwirkung ein ent- 
schiedener Aufstieg des spanischen Wirtschaftslebens zuzuerkennen. 
Eine ähnliche Bedeutung wird Karl in den staats- und weltpolitischen 
Dingen zugesprochen, hier aber in entgegengesetzter Bewertung. Weniger 
die Ausführungen auf S. 241 und 401—402 lassen das erkennen, als 
der Schlußsatz des Buches, der diesen Bemerkungen nicht völlig ent- 
spricht, aber doch die Grundanschauung des Verf. wiederspiegelt: „Der 
Fürst, der als Niederländer geboren, sein ganzes Leben hindurch 
seinen spanischen Untertanen ein halb Fremder geblieben war, faud 
seine letzte Ruhestätte in dem Lande, dem er fast gegen dessen 
Willen eine weltbestimmende Stellung geschaffen hatte.“ Es ergibt 
sich aus diesen Worten klar, daß das Unterlassen einer zusammen- 
fassenden und in die Tiefe gehenden Beurteilung der in Volk und 
Herrscher wirksamen Kräfte den Verf. verleitet hat, diese als zwei 
selbständige Größen zu bewerten, deren Entwicklungsströme nur äußer- 
lich zusammenfließen. Ref. dagegen erscheinen diese durch Volk und 
Herrscher vertretenen, Ideen eine volle Einheit. Zweifellos hat die 
Idee des römischen Kaisertums deutscher Nation, das in Karl neben 
dem spanischen Königtum verkörpert war, auf die national-spanische 
Idee stark eingewirkt und die gegen Unglauben und Ketzertum ge- 
richteten christlich-katbolischen Universalherrschaftsansprüche wesentlich 
gestärkt. Aber doch ist zu sagen, daß es zu dieser Überspannung 
auch aus der nationalen Entwicklung heraus gekommen wäre, daß zu 
der von König Philipp II. verkörperten höchsten Äußerung weniger 
das Nachwirken der kaiserlichen Anschauung als vielmehr die unab- 
hängig von dem Gedankeninhalt des römischen Kaisertums sich aus- 
reifende Idee der Gegenreformation und die Tatsache beitrugen, daß 
die Katholizität aller übrigen europäischen Völker ins Wanken kam. 
Das Streben, dem Kaiser nach der einen Seite, der staatlich-wirtschaft- 


Kritiken. 125 


lichen, zuviel zu gebeu, hat den Verf. verführt, ihm nach der andern, 
der staatspolitischen, zuviel zu nehmen, um so das Rechenexempel zu 
dem Ergebnis bringen zu können, dessen Richtigkeit auch er schließlich 
nicht zu bestreiten scheint: daß Spanien seit dem kaiserlichen Regiment 
ım Absteigen begriffen ist. Ref. dagegen möchte die sogenannte Schuld- 
frage dahin beantworten, daß man den Betreiber der zu frühzeitigen 
Weltpolitik Spaniens nicht einseitig suchen darf. Karl trägt die Schuld 
durchaus nicht allein, vielmehr hat das spanische Volk zweifellos eine 
gleiche Mitschuld. Sein nationaler Aufstieg wie sein religiöser Cha- 
rakter verlangten nach dieser Weltpolitik, und indem man verschiedene 
andere im spanischen Wesen ruhende Erscheinungen hinzunimmt, 
kommt man zu dem Urteil, daß der Niedergang in der gesamten 
spanischen Entwicklung begründet ist. 

Ref. hofft recht verstanden zu werden. Es liegt ihm fern, über 
H.s Buch abzusprechen; es ist und bleibt eine höchst verdienstvolle 
Leistung. Wer immer der Geschichte Spaniens während der 40 Re- 
gierungsjahre Karls sein Interesse zuwendet, wer immer selbst darin 
arbeitet, wird seine Darstellung zur Grundlage machen müssen und 
reiche Belehrung und Aufklärung daraus schöpfen. Sie stellt eine 
hervorragende Verarbeitung des zerstreuten literarischen Materials dar 
und erweist sich stichprobenmäßigen Nachprüfungen gegenüber bis in 
die kleinsten Einzelheiten hinein als außerordentlich zuverlässig. Über- 
all offenbart sich der bewährte und gründliche Kenner, der selbst ` 
durch wertvolle Einzelarbeiten dazu beigetragen hat, die Voraus- 
setzungen für die vorliegende zusammenfassende Darstellung zu schaffen. 
Die geäußerten Bedenken gegen ihre Anlage und gegen die Behandlung 
des Stoffes müssen demgegenüber gleichwohl ebenso entschieden betont 
werden, und im Sinne einer fruchtbringenden Aussprache glaubte 
sie Ref. nicht unterdrücken zu dürfen. Eine „Geschichte Spaniens 
unter der Regierung Karls V.“ hätte doch anders geschrieben werden 
müssen. 

Leipzig. Herre. 


The Cambridge Modern History, planned by the late Lord 
Acton, ed. by A. W. Ward, G. W. Prothero, Stanley Leathes. 
Vol. II: The Wars of Religion. Cambridge 1904. XXVIII u. 
914 S. gr. 8". 

Der dritte, die Gegenreformation behandelnde Band dieses Werkes 

hält durchaus, was die früheren versprochen haben (s. Jahrg. 1905, 

S. 102 f., 1906, S. 444 ff. d. Ztschr.) Im 1. Kapitel gibt A. J. 

Butler einen sachlichen, allerdings herzlich nüchternen Bericht über 

die Hugenottenkriege von 1562—1593. A. A. Tilley folgt mit 


126 Kritiken. 


einer knappen Zusammenfassung der Leistungen des französischen 
Humanismus, der wissenschaftlichen wie der poetischen; das wesent- 
liche tritt bei ihm gut hervor, eingehender wird Montaigne behandelt. 
Die Geschichte Polens, besonders der religiösen Kämpfe, unter Sigis- 
mund II. Augustus, Heinrich Valois und Stephan Bathory wird durch 
R. N. Bain erzählt, der den dankbaren Stoff anschaulich zu gestalten 
weiß. Hervorgehoben sei das 4. Kapitel, „Die Osmanen auf der Höhe 
ihrer Macht“, in dem Moritz Brosch ein vortreffliches Bild der 
äußeren Geschichte des Türkischen Reiches von 1529—1579 entrollt. 
In einem Abri der deutschen Reichsgeschichte unter Ferdinand I. 
und Maximilian II. (Kap. 5) gibt Ward einen guten Überblick über 
die Kräfte und Gegenkräfte der religiösen Parteien in Deutschland. 
Auch durch das territorialgeschichtliche Wirrwarr der den dreißig- 
jährigen Krieg vorbereitenden Regierung Rudolfs IL (Kap. 21) weiß 
er seinen Weg zu finden. Das Urteil über den kranken Kaiser und 
sein tragisches Los ist gerecht und maßvoll. Der oft und gut er- 
zählte Heldenkampf der Niederlande um Freiheit und Religion, der 
Aufschwung der jungen Handelsmacht und ihre inneren Kämpfe, 
werden von George Edmundson so fesselnd und würdig wieder- 
erzählt (Kap. 6, 7, 19), daß man ihm gern von neuem zuhört. Die 
Erzählung, die 70 Jahre von der Abdankung Karls V. bis zum Tode 
des Prinzen Moritz umfassend, ist stoffreich, ohne sich in Einzelheiten 
zu verlieren, und voll inneren Anteils, ohne parteiisch zu urteilen. 
Das Kapitel über Maria Stewart ist, wie von T. G. Law zu erwarten 
war, ausgezeichnet durch Beherrschung des Stoffes, Klarheit der Dar- 
stellung und Streben nach gerechtem Urteil. Doch wünschte man dem 
nur zurückhaltend gezeichneten Bilde der Heldin gern etwas vollere 
Farben» Auch aus den widerspruchsvollen Ansätzen zu einer Charakte- 
ristik Elisabeths gewinnt man keinen klaren Gesamteindruck. Die 
Frage nach der Echtheit der Kassettenbriefe läßt Law unentschieden, 
neigt aber zur Bejahung. Sehr lesenswert ist J. K. Laughtons Er- 
‚ählung des englisch-spanischen Seekrieges (Kap. 9). Beste Kenntnis 
der Quellen — die zur Geschichte der Armada hat L. ja zu gutem 
Teil selbst erschlossen — und Vertrautheit mit dem Marinefach 
vereinigen sich hier zu einer durch lebendige Anschauung und un- 
befangene Sachkritik gleich hervorragenden Darstellung. Das be- 
kannte Ergebnis der Laughtonschen Armadaforschung — Entscheidung 
nicht durch Wind und Wellen, sondern durch die Schlacht — wird 
aufs neue überzeugend begründet. 

Die Persönlichkeit der großen Königin, „the paradoxical union 
in her of the extremes of masculine strength and feminine weakness“ 
(8. 363) tritt erst bei Sidney Lee dem Leser vor Augen (Kap. 10). 


Kritiken. 127 


Aus dem reichen Inhalt der letzten fünfzehn Jahre von Elisabeths 
Regierung hebt L. das Wesentliche heraus und faßt es in einer durch 
edle Sprache und ruhiges Urteil wohltuenden Darstellung zusammen. 
Die religiöse Frage, die inneren Krisen und die leitenden Persönlich- 
keiten treten klar hervor; der Abschnitt über den englischen Katholizis- 
mus hätte durch Berücksichtigung der Forschungen J. H. Pollens noch 
gewonnen. In einer kurzen, hie und da wohl zu kurzen, Skizze, die 
jedoch in jeder Linie die sichere Hand des Zeichnenden verrät, ent- 
wirft Lee darauf (Kap. 11) ein Gesamtbild der Elisabethanischen 
Literatur und der Epigonenzeit der nach Shakespeare lebenden Gene- 
ration. Indem L. zugleich die starken Einflüsse des Auslandes be- 
tont und doch den Zusammenhang der Elisabethanischen Literatur, 
der poetischen wie der prosaischen, mit dem nationalen Leben und 
Empfinden aufweist, sucht er die Schöpfungen dieser Periode zugleich 
als Spätfrucht der europäischen Renaissance und als Erzeugnis des 
englischen Geistes zu erfassen. 

E. Armstrong erzählt die Geschichte Toscanas unter seinen 
drei ersten Großherzögen, und die Savoyens unter der Herrschaft der 
beiden Kraftnaturen Emanuel Philibert und Karl Emanuel (Kap. 12). 
A. legt Wert darauf, diese Periode der italienischen Geschichte nicht 
zu charakterisieren als eine Zeit des Verfalls, des Erschlaffens der 
nationalen Spannkraft, wie sie im allgemeinen bewertet wird, sondern 
weist, ohne darum die Schattenseiten zu übersehen, auf die positiven 
Leistungen des Absolutismus in jenen beiden Staaten, auf die wirt- 
schaftliche Blüte und die Ansätze der künftigen nationalen Ent- 
wicklung. — Es läßt sich mit guten Gründen verteidigen, wenn in 
einer Weltgeschichte wie dieser die Schicksale Italiens nicht in den 
Wandlungen aller, sondern nur der für das nationale Leben wich- 
tigsten Territorialstaaten, verfolgt werden. Ob die nur beiläufige Be- 
rücksichtigung der venetianischen Geschichte in diesem Sinne gerecht- 
fertigt ist, mag sich verschieden beantworten lassen. Doch ist schwer 
zu begreifen, mit welchem Recht die Geschichte des Papsttums im 
Zeitalter der Gegenreformation nur in einem einzigen seiner Vertreter 
dargestellt wird. Man mag die Bedeutung Sixtus V. noch so hoch 
einschätzen — man wird doch nicht den weltgeschichtlichen Inhalt 
eines halben Jahrhunderts Papstgeschichte in die fünf Jahre seines 
Pontifikates zusammendrängen können. War aber einmal die Auf- 
gabe so gestellt, dann hätte der Bearbeiter den Dispositionsfehler 
ausgleichen können durch Anfügung von Rückblicken und Ausblicken. 
Leider hat Graf Balzani dies unterlassen und so in dem (13.) Ka- 
pitel „Rom unter Sixtus V.“ einen Essai geschaffen, der zwar manche 
gelungene Partie enthält, aber völlig aus dem Rahmen des Gesamt- 


128 Kritiken. 


werkes herausfällt. Von Pius V. und Gregor XIII. erfährt der Leser 
nur durch gelegentliche, über den ganzen Band verstreute Bemerkungen; 
von Sixtus V, erhält er eine ausführliche, anekdotengeschmückte Bio- 
graphie: über drei Seiten werden der Laufbahn des Papstes vor seiner 
Thronbesteigung, eine volle Seite wird allein der oft erzählten Auf- 
richtung des Vatikanischen Obelisken gewidmet. In dem anschließen- 
den Kapitel über den Ausgang der italienischen Renaissance ergreift 
Butler noch einmal die Feder, und diesmal mit glücklicherer Hand 
und sichtlich engerer Fühlung mit dem Stoffe als im ersten Kapitel 
des Bandes. Der weitschauende und gut auswählende Überblick über 
die Literatur des späteren Cinquecento, die im Zusammenhang mit 
dem Charakter des Zeitalters der Gegenreformation betrachtet wird, 
enthält auf knappem Raume eine Menge feiner Beobachtungen und 
treffender Urteile. Martin Hume erzählt den Niedergang der spani- 
schen Macht unter Philipp II. und Philipp II. (Kap. 15, 16). Die 
aus Humes populärgeschichtlichen Werken bekannten Vorzüge seiner 
Darstellung, gewandte Erzählerkunst und Vertrautheit mit dem Stoffe, 
kehren auch hier wieder; seine Schwächen, Neigung zur Phrase und 
Übertreibung, machen sich ebenfalls fühlbar, treten aber weniger 
hervor als in jenen für einen weiteren Leserkreis berechneten Schriften. 
Das Kapitel über Großbritannien unter Jakob I. ist eine nachgelassene 
Arbeit des berufensten Darstellers, S. R. Gardiner, der seinen Gegen- 
stand mit der ihm eigenen klaren Sachlichkeit und eindringenden 
Kenntnis behandelt. Die verwickelte Geschichte Irlands im 16. Jahr- 
hundert, die Wandlungen der irischen Politik Englands und die Arbeit 
der Gegenreformation in Irland, werden durch R. Dunlop in dankens- 
werter Weise vor Augen geführt. Stanley Leathes folgt mit einem 
korrekten Bericht über die Regierung Heinrichs IV. von Frankreich. 
J. Neville Figgis schließt den Band würdig ab mit einem (22.) Ka- 
pitel über die politischen Anschauungen im 16. Jahrhundert. Seine 
scharfsinnigen, zuweilen paradoxen Darlegungen fordern stellenweise 
zum Widerspruch heraus, sind aber reich an fruchtbaren Gedanken, 
weitgreifenden Kombinationen, kühnen Parallelen, und erfreuen durch 
manche kurze treffende Charakteristik. Unter der etwas sprunghaften 
Darstellungsart leidet allerdings die Klarheit der Entwicklungslinien 
und die Übersichtlichkeit der Disposition. Die Bibliographie zeigt den 
Verf. in nicht immer glücklichem Kampfe mit der deutschen Sprache. 
Im allgemeinen gilt für die Literaturangaben, was in den Referaten 
über die früheren Bände bemerkt worden ist. 
Breslau. A. O. Meyer. 


Kritiken. 129 


Carl Otfried Müller. Lebensbild in Briefen an seine Eltern 
mit dem Tagebuch seiner italienisch-griechischen Reise. 
Herausgegeben von O. und E. Kern. Berlin 1908, Weidmann. 
XVI u. 4018. 8°. 

Der Anteil, den der Historiker an diesem Lebensbild nehmen 
wird, bezieht sich zunächst wohl darauf, daß Otfried Müller in der 
vordersten Reihe der Männer steht, die in der klassischen Philologie 
den Umschwung von humanistischer zu geschichtswissenschaftlicher 
Auffassung herbeigeführt haben. Diese Richtung hat er von seinem 
Lehrer Boeckh empfangen, und so ist auch bei ihm der von Herder 
und der Romantik herkommende Geist (Müller hielt etwas auf seine 
Freundschaft mit Tieck) noch friedlich verschwistert mit einem stark 
ausgeprägten und im Grunde vom Neuhumanismus her verbliebenen 
Klassizismus. Derselbe Mann, der Sinn und Interesse zeigt für die 
Bauformen des westniederdeutschen Bauernhauses (S. 110), der in 
Italien die „vollkommene Harmonie“ feststellt, in welcher der „prunkende 
Baustil und der flirrige Putz“ einer Barockkirche mit der „bald heulen- 
den bald tändelnden Beredsamkeit‘ eines Jesuitenpredigers steht (S. 306), 
urteilt gleichwohl z.B. über die „kolossalen Statuen von Michel Angelo, 
Bandinelli usw.“ so einseitig, daß er findet (S. 273), sie reichten doch 
alle zusammen einer Antike selbst vom zweiten oder dritten Range 
nicht das Wasser. Viel weniger auf Grund von prinzipiellen und 
die Denkrichtungen sondernden Spekulationen als mit unmittelbarer 
und positiver Tatsachenforschung hat O. Müller an der Neuorientierung 
seiner Wissenschaft gearbeitet. Mehr noch als es eine ausgeführte 
Biographie deutlich machen würde, tritt dies zutage in dem vorliegen- 
den Buche, das sich bescheiden als bloßer Ersatz für eine solche Bio- 
graphie vorstellt, für die E. Curtius der berufene Verfasser gewesen 
wäre. Es hat etwas geradezu Überraschendes, wie so ganz ohne 
schwere Krisen und Stürme dieses Gelehrtenleben sein Arbeitsprogramm 
abwickelt, wie alle die weittragenden Leistungen fast wie etwas 
Selbstverständliches zutage treten, wie selbst literarische Fehden von 
prinzipieller Bedeutung nur ein leichtes Wellengekräusel in diese 
selbstsichere Seele hineintragen. Freilich, O. Müller ist auch ein be- 
sonderer Liebling des Glückes gewesen, wie er das selber öfter mit 
demütiger Dankbarkeit bekennt, rasch empor getragen, fast niemals 
durch äußere Umstände gehemmt, bis zu seinem frühen Tode in 
Griechenland von blühender Gesundheit und Frische, voll glänzender 
Laune, die nur selten Ermüdungsgefühle überwältigen, auch diese 
wohl erklärlich durch die Arbeitsleistungen eines literarischen Schaffens, 
das mit Rücksicht auf die kurze Spanne seines Lebens geradezu un- 
vergleichlich erscheint. Was für ein Sonntagskind er war, das zeigen 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 9 


130 Kritiken. 


die Briefe nicht selten auch in Äußerlichkeiten des Zufalls: in der- 
selben Stunde, wo er den Eltern voll jungen Vaterstolzes die Geburt 
seines ersten Kindes meldet, erhält er von Boeckh die Anzeige, daß 
die Berliner Akademie sein Werk über die Etrusker mit dem Preise 
gekrönt hat! Die tiefe Gesundheit der Gesamtnatur, die allein seine 
reichen Erfolge zu zeitigen vermochte, hat aber, wie die Briefe 
lehren, eine Voraussetzung, die unserer Zeit manches zu denken gibt: 
sie ist ersichtlich das Ergebnis einer patriarchalisch-frommen Einfach- 
heit seiner Erziehung. Der Leser wird überrascht sein, mit wieviel 
kindlichem Gehorsam Müller an seinen Eltern hing: gerade das Wort 
Gehorsam betont er selbst auf das nachdrücklichste, auch noch zu 
der Zeit, als er längst eine europäische Zelebrität war. Familiensinn, 
Geschwisterliebe, Anhänglichkeit an die enge schlesische Heimatstadt, 
das ist der starke Grundklang seiner Seele, und nicht als Letztes 
kommt dazu eine tiefe und schlichte Christgläubigkeit, die ihm ein 
so selbstverständliches Lebenselement ist, daß auch seine tiefgreifenden 
religionsgeschichtlichen Forschungen nicht einmal ihre Oberfläche be- 
unruhigen (freilich lag ihm auch das Historische am Mythus näher 
als das Kultische). Von Boeckh ühernimmt er den festen Glauben 
an die religiöse Bedingtheit aller wahren Kunst und spricht sich von 
hier aus (1819) bemerkenswert schrof über Goethe aus („der alte 
Heide, der er ist“, S. 58). Es ist gewiß kein Zweifel, daß die ge- 
waltige Leistungsfähigkeit, die wir an den Forschern jener Zeit mit Be- 
schämung zu bewundern haben, zu einem guten Teil mitbedingt ist durch 
diese kampflose und unverwirrte Einfachheit in der Gesamtstimmung ihrer 
Seele, eine Einfachheit, wie sie uns jetzt verloren gegangen ist: aus O. Mül- 
lers Briefen tritt sie uns besonders deutlich entgegen. — Den Historiker 
wird besonders noch interessieren, wie sich Müller zu der Angelegenheit 
der Göttinger Sieben verhielt. DaB sein Nichtanschluß keine Charakter- 
losigkeit war, zeigt S. 246 sehr deutlich. Die Herausgeber haben 
sich bemüht, den Briefnachlaß überall verständlich zu machen. Nur 
S. 319/374 ist die Note Nr. 80 verunglückt, und über die S. 262 zu- 
erst erwähnte und dann öfter berührte „erschreckliche und jammer- 
volle Geschichte“ vermißt man jede Aufklärung, während eine solche 
doch wohl mit Hilfe derselben Nummer der Augsburger Allgemeinen 
Zeitung hätte beschafft werden können, aus der Müller selbst den 
Vorfall zuerst erfuhr. 
Gießen. O. Immisch. 


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131 


Nachrichten und Notizen I. 


Dr. H. Hoogeweg, Archivrat, Verzeichnis der Stifter und Klöster Nieder- 
sachsens vor der Reformation, umfassend die Provinz Hannover, die 
Herzogtümer Braunschweig und Oldenburg, die Fürstentümer Lippe- 
Detmold und Schaumburg-Lippe, die Freien Städte Bremen und Hamburg 
und Hessisch-Schaumburg. Hannover und Leipzig 1908, Hahn. X, 
154 S. 8°. 

Das kleine, aber sehr inhaltreiche Buch ist eine treffliche Vorarbeit 
für das bislang noch schmerzlich vermißte Klosterlexikon des Deutschen 
Reiches und bis zu dessen Erscheinen sehr geeignet, nicht allein die 
Pflege der niedersächsischen Geschichte, sondern auch die weiterer Gebiete, 
ala da sind deutsche Kulturgeschichte, Geschichte der geistlichen Orden 
und Kirchengeschichte überhaupt, erheblich zu unterstützen. Es verzeichnet 
die wirklichen und angeblichen klösterlichen Niederlassungen innerhalb 
der aus dem Titel ersichtlichen örtlichen und zeitlichen Grenzen 1) nach 
der alphabetischen Reihenfolge der Ortsnamen, 2) nach den Gründungs- 
jahren, 3) nach den Diözesen, 4) nach den Orden, 5) nach den Heiligen 
(Patronen). Den bei weitem größten Teil des Buches nimmt naturgemäß 
das erste Verzeichnis ein. Darin werden jedesmal außer den nötigen An- 
gaben über Namen und Lage in möglicher Kürze alle für die Entwicklung 
des Klosters oder Stiftes wichtigen Daten (Gründung, Verlegung, Änderungen 
des Geschlechtes der Insassen, des Ordens und der Konfession, letzte 
Schicksale) sowie reiche, wohl geordnete Literaturnachweise geboten. 
Namentlich die letztgenannten Mitteilungen sind sehr verdienstlich, weil 
sie jedem, dem die historischen Skizzen des Buches noch nicht genügen, 
gleich die rechte Tür zu genauerer Belehrung zeigen. Daß hie und da 
Einzelheiten der Berichtigung bedürfen, versteht sich bei der großen Fülle 
von Daten, die aus einer sehr zerstreuten und zum guten Teil recht ab- 
legenen Literatur zusammengetragen werden mußte, eigentlich von selbst 
und vermag das Verdienst der gelehrten und überaus nützlichen Arbeit 
nicht zu schmälern. 

Braunschweig. . Dr. H. Mack. 


G. Rümelin, Kanzlerreden [herausgegeben von M. Rümelin]. Tübingen 1907, 
Mohr. 509 S. Preis gebunden 8,50 M. 

Aus den früher erschienenen drei Folgen der „Reden und Aufsätze“, 
von denen die erste vergriffen ist, sind hier die „Reden zu einer nenen 
Sammlung vereinigt worden, weil sie im Gegensatze zu den teilweise über- 

Oh 


132 Nachrichten und Notizen I. 


holten „Aufsätzen“ in der Tat „ihre dauernde Bedeutung behalten“, d. h. 
sowohl objektiv noch heute erhebliche Belehrung bieten, als auch besonders 
geeignet sind, das wissenschaftliche Porträt Gustav Rümelins der Nachwelt 
zu erhalten. 

In diesem Porträt ist das rein geschichtliche Interesse der entscheidende 
Zug zweifellos nicht. Auch in dieser Sammlung findet man nur zwei davon 
zeugende Reden über Tübinger Universitätsgeschichte, die in ihrem Gegensatze 
gegen H. v. Treitschke Beachtung verdienen, in der Betonung der Einzig- 
artigkeit der altwürttembergischen, besonders der ständischen (811) Verhält- 
nisse aber gelegentlich des Guten zu viel tun. Im übrigen lassen sich die 
Reden viel besser nach zwei anderen Wissenschaften! gruppieren, denen der 
Forscher Rümelin vornehmlich gedient hat. Es ist die Statistik, d h. die 
Gesellschaftslehre im weitesten Sinne und die Psychologie. Für diese 
beiden, deren Verbindung ihn besonders bezeichnet, hat er sich einst als 
42 jähriger in Tübingen habilitiert (1867). Unter den 21 Reden sind 9 jener 
und 6 dieser gewidmet. Rümelins besondere Stärke liegt stets in der Auf- 
werfung individual- und sozialpsychologischer Probleme. Deshalb wird auch 
der Historiker, wofern er aus solchen Studien Förderung seiner Wissen- 
schaft erwartet, mit Nutzen von diesen Reden Kenntnis nehmen. 

Sie gehören den 70er und 80er Jahren an. Ihr geistiger Gehalt deutet 
somit, denn Rümelin hält sie in seinem Alter, vielfach in eine frühere Zeit 
zurück. Wir finden bei diesem charakteristischen Vertreter des württem- 
bergischen Liberalismus noch jenen aus dem achtzehnten Jahrhundert über- 
nommenen Individualismus wieder, der unter den Menschen im wesentlichen 
nur quantitative, nicht qualitative Unterschiede zugeben will und auch die 
qualitativen Gegensätze etwa zwischen Natur- und Kulturvölkern möglichst 
verringert (144. 155). Dieser Individualismus ist in der deutschen Aufklärung, 
wie man weiß, fast regelmaßig mit einem schroffen Intellektualismus ver- 
bunden. Die späteren Erben im neunzehnten Jahrhundert haben den letz- 
teren aber vielfach abgestreift: es kann keinen ausgesprocheneren Willens- 
psychologen geben, als Rümelin. Kein Problem wird von ihm häufiger be- 
handelt, als das der Willensfreiheit. Daher auch die lebhafte Abneigung, 
den Begriff der Notwendigkeit in die Geschichtsphilosophie einzuführen. 
Ihm scheint der Grund dafür: daß es keine anerkannten ‘Gesetze’ der Ge- 
schichte gibt, weniger in den Grenzen menschlicher Erkenntnis als viel- 
mehr in der indeterministischen Natur des Forschungsobjektes zu liegen. 
Auch der einzelne, meint er, der „von reiferen Jahren aus auf seine Ver- 
gangenheit zurückblickt‘‘, werde für sich selbst kaum ein bestimmtes Ent- 
wicklungsgesetz herausfinden. Daher endlich auch das Mißtrauen gegenüber 
voreiliger sozialpsychologischer Motivierung. Es ist hier nicht der Ort, über 
die Richtigkeit dieser Behauptungen zu sprechen. Immerhin wird man sich 
auch heute noch mit ihnen auseinandersetzen müssen; denn sie stammen 
von einem bewährten Statistiker, vielleicht sogar von einem Soziologen. 
Durch die sorgfültigste Disposition und durch ausgefeilte, bilder- und 

! Daneben sei auf die höchst belehrende Rede “über die Berechtigung 
der Fremdwörter’ besonders aufmerksam gemacht. 


-r a e mn a mm 


‚Nachrichten und Notizen L 133 


zitatenreiche, die Breite allerdings nicht scheuende Sprache hat übrigens 
der Redner das Verständnis seiner Worte außerordentlich erleichtert. 

Leider erfahren wir zu seiner politischen Charakteristik fast nichts; 
denn zwei ältere politische Reden sind von der Edition ausgeschlossen 
worden. Es wäre aber zu wünschen, daß hierüber außer den bekannten 
Artikeln aus der Paulskirche noch neues Material ans Licht träte, da der 
württembergische Liberalismus bis jetzt viel weniger deutlich erkennbar ist, 
als z. B. sein badischer Genosse. 

Bonn. Justus Hashagen. 


Preisarbeiten. Gesellschaft für Rheinische Geschiehtskunde. 
Die Frist für die beiden Preisaufgaben der Mevissen-Stiftung: 1) „Die rhei- 
nische Presse unter französischer Herrschaft“ (Preis 2000 M.), 2) „Begrün- 
dung und Ausbau der Brandenburgisch-Preußischen Herrschaft am Nieder- 
Thein“ (Preis 3000 M.) ist bis zum 1. Juli 1910 verlängert worden. 


Die Bestände des Metzer Bezirksarchivs haben eine wertvolle Be- 
reicherung und Ergänzung erfahren durch den Ankauf von etwa 400 Ur- 
kunden, vorwiegend des 14. Jahrhunderts, die im vergangenen Jahre auf einer 
Londoner Versteigerung auftauchten. Die Geschichte dieses Urkunden- 
bestandes dürfte nicht ohne Interesse sein für die Schicksale, denen zu 
Beginn des 19. Jahrhunderts die Archivalien des Mittelalters ausgesetzt waren. 

Sir Thomas Philipps erwarb mit Unterstützung des Herzogs von Wellington 
in Frankreich eine sehr große Zahl westeuropäischer Urkunden und Hand- 
schriften, darunter auch die jetzt zurückgekauften Stücke. Diese Schätze, 
wohl die größte Sammlung mittelalterlicher Archivalien, die je ein Privat- 
mann besessen hat (etwa 30 000, Handschriftensammelbände) gelangten durch 
Erbgang in den Besitz seines Enkels, Sir Fenwik, der in den 90er Jahren 
des letzten Jahrhunderts einzelne Bestände veräußerte.e Damals war es 
dem Metzer Bezirksarchiv bereits gelungen, etwa 4000 sehr wertvolle 
mittelalterliche Urkunden und Handschriften (Cartularien), die sich auf Metz 
und Lothringen bezogen, zurückzuerwerben. Als eine Ergänzung dieser 
Stücke sind die jüngst erworbenen Urkunden zu betrachten. Sie rühren 
zum großen Teil aus den ehemaligen Archiven der Metzer Klöster S. Vincenz 
und S. Symphorien; doch auch das Domkapitel und die Abtei S. Arnulf 
und besonders einzelne Metzer Familien sind mit einer stattlichen Zahl 
von Stücken vertreten. 

Wenn auch diese neuerworbenen Urkunden ihren vollen Wert erst in 
Verbindung mit den schon vorhandenen reichen Beständen dieser Zeit er- 
halten, so stellen sie doch schon für sich allein betrachtet eine recht be- 
achtenswerte Quelle für die Metzer Wirtschaftsgeschichte des 14. Jahrhunderts 
dar. Sie zeigen, wie hypothekarisch belastetes Eigentum immer mehr 
grundherrliches Leiheland verdrängt; sie haben eine bereits sehr ausgebildete 
Wertordnung der einzelnen hypothekarischen Belastungen zur Voraussetzung, 
und geben interessante Aufschlüsse über das gerichtliche Verfahren bei 
solchen Anlässen, namentlich über das Verhältnis der Einzelurkunden zu den 


134 Nachrichten und Notizen L 


gleichzeitigen „Bannrollen“.! Von besonderem Interesse ist es aber, an diesen 
Urkunden das Aufsteigen und den Rückgang der allgemeinen wirtschaftlichen 
Lage in der Stadt zu beobachten; hier ergeben sich auffallende Parallelen 
zu den von Flamm für Freiburg festgestellten Verhältnissen *, namentlich im 
Hinblick auf die innere Ursache der Wandlungen. So scheinen die Ur- 
kunden zu beweisen, daß Flamm trotz mancher von der Kritik geüußerter 
Zweifel? die Linien der Entwicklung richtig gezogen hat; und wenn seine 
Beobachtungen naturgemäß keine generelle Verallgemeinerung zulassen 
oder auch nur beanspruchen, so dürfte sich doch aus ihnen gerade für Metz 
aus inneren Gründen manches lernen lassen. 
Metz. F. Rörig. 


Die 49. Plenarversammlung der Historischeu Kommission bei 
der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften tagte vom 10.—12. Juni 1908 
unter dem Vorsitze ihres bisherigen Sekretärs, Geheimen Rates, Professor 
von Heigel, Präsidenten der K. Akademie der Wissenschaften. Dem Bericht 
des neuen Sekretärs Professor Dr. Riezler entnehmen wir folgendes. Seit 
der letzten Plenarversammlung sind folgende Publikationen erschienen: 
1) Simonsfeld, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter K. Friedrich I., 
1. Band. 2) Deutsche Reichstagsakten, ältere Serie, Bd. 13, 1. Hälfte 
(König Albrecht II., 1438), bearbeitet von Beckmann. 3) Allgemeine Deutsche 
Biographie, Nachträge: Rören-Schorlemer, Lieferungen 264—266. 4) Briefe 
und Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges, lI. Teil, 1. Band: Die 
Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1623, 1624, be- 
arbeitet von Professor Götz in Tübingen. Im Druck und teilweise dem 
Abschlusse nahe sind: Briefe und Akten zur Geschichte des 30jührigen 
Krieges, Band 11 (1613), bearbeitet von Professor Chroust in Würzburg; 
Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, N. F., 
Abteilung Chroniken: die 2. Hälfte des 2. Bandes, enthaltend die bayerische 
Chronik Ulrich Fuetrers, bearbeitet von Professor Spiller in Frauenfeld, 
Abteilung Urkunden: der 2. Band der Traditionen des Hochstifts Freising, 
bearbeitet von Privatdozent Dr. Bitterauf in München; der 2. Band der mit 
Unterstützung der Kommission von Bibliothekar August Hartmann in 
München herausgegebenen Historischen Volkslieder und Zeitgedichte vom 
16. bis 19. Jahrhundert. Für die Geschichte der Wissenschaften hat Pro- 
fessor Gerland in Clausthal in Aussicht gestellt, das Manuskript der Ge- 
schichte der Physik bis Ostern 1909 oder doch bald darauf druckfertig zu 
liefern. Professor Landsberg in Bonn ist mit der Fortsetzung der Geschichte 
der deutschen Rechtswissenschaft beschäftigt. Von den Städtechroniken, 


1 Die „Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde“ 
hat bekanntlich die Herausgabe der Metzer Bannrollen übernommen. Der 
erste Band umfassend die Bannrollen von 1220—1279 ist in diesem Jahre 
erschienen. 

2? H. Flamm, Der wirtschaftliche Niedergang Freiburgs und die Lage 
des städtischen Grundeigentums im 14. und 15. Jahrhundert. Karlsruhe 1905. 

8s J. B. Nuglisch, Ibb. Nationalökonomie und Statistik. III. Folge 32, 
S. 247 ff, l 


Nachrichten und Notizen L 135 


die unter Leitung v. Beiows fortgesetzt werden, kann mit dem Drucke des 
von Stadtarchivar Reinecke bearbeiteten 4. Bandes der Lübecker Chroniken 
vielleicht noch in diesem Etatsjahre begonnen werden. Die Kommission 
beschloß, die Aufzeichnungen des Reimar Hock in ihr Programm aufzu- 
nehmen. Von den Jahrbüchern des Deutschen Reichs wird der 7., ab- 
schließende Band der Jahrbücher Heinrichs IV. und Heinrichs V. nach 
Mitteilung des Verfassers, Professor Meyer von Knonau, wahrscheinlich im 
Laufe des Jahres 1909 erscheinen. Professor Uhlirz konnte die Jabrbücher 
Ottos II., ebenso Professor Hampe die Vorarbeiten für die Jahrbücher 
Friedrichs II. erst im Herbst 1908 in Angriff nehmen. Für die deutschen 
Reichstagsakten, ältere Serie, ist Professor Beckmann mit Fertigstellung des 
Manu.kriptes für den 14., Dr. Herre mit der für den 15. Band beschäftigt. 
Die jüngere Serie der Reichstagsakten ist durch den Tod Professor Wredes 
verwaist. Mit dem Schlusse des 53. Bandes der Allgemeinen deutschen 
Biographie sah sich der Redakteur, Exzellenz v. Liliencron, durch seine 
geschwächte Sehkraft genötigt, die Redaktion niederzulegen. An seiner 
Stelle wurde Dr. Bettelheim in Wien mit der Herausgabe des noch aus- 
stehenden Restes der Nachträge betraut. Der 54. Band wird bis Ende 1908 
ausgegeben werden können (die Lieferungen 267 und 268: Schorlemer- 
Stephan, sind bereits erschienen), und mit dem 55. Bande, der voraussichtlich 
Ende 1909 erscheint, wird das Werk bis auf das Generalregister abge- 
schlossen sein. Von den Humanistenbriefen unter Leitung v. Bezolds ist 
die Pirkheimer-Abteilung durch Dr. Reicke in Nürnberg so weit gefördert 
worden, daß die Hoffnung besteht, mit dem Drucke nach der nächsten 
Plenarversammlung beginnen zu können. Geheimer Rat Ritter berichtete 
über die Arbeiten am 2. Bande der Briefe und Akten zur Geschichte des 
30jährigen Krieges, N. F., 2. Abteilung, der voraussichtlich die Jahre 
1625—1627 vereinigen kann. Professor Götz in Tübingen wird auch für 
die Bearbeitung dieses Bandes eintreten. Professor Preuß ist wegen Über- 
nahme eines neuen Lehramtes in Breslau als Mitarbeiter ausgeschieden, an 
seiner Stelle Dr. Endres in München eingetreten. Professor Karl Mayr in 
München hat sich nach Vollendung des 8. Bandes der Briefe und Akten 
mit Vorarbeiten für den 1. Band der Neuen Folge, 1. Abteilung, beschäftigt. 
Für die Neue Folge der Quellen und Erörterungen zur bayerischen und 
deutschen Geschichte, Abteilung Landeschroniken, ist der Herausgeber der 
bayerischen Chronik des Ulrich Füetrer, der Germanist Professor Spiller in 
Frauenfeld, noch mit dem Glossar beschäftigt. Dem Werke wird ein Licht- 
druck des einzigen bekannten Gemäldes von der Hand Füetrers, einer Dar- 
stellung der Kreuzigung, nach dem Originale in der Schleißheimer Galerie, 
beigegeben werden. Bis Ende 1908 wird Kustos Leidinger der K. Hof- und 
Staatsbibliothek in München auch das Manuskript der Chroniken des Veit 
Arnpeck fertigstellen.. Von der Abteilung Urkunden liegen 50 Bogen vom 
2. Bande der Traditionen des Hochstifts Freising, bearbeitet von dem 
Münchener Privatdozenten Dr. Bitterauf, gedruckt vor. Eine Pause im 
Drucke wurde von Dr. Bitterauf dazu benutzt, auch die Traditionen des 
Hochstifts Passau in Angriff zu nehmen und den ältesten Traditionskodex 
dieses Stiftes (9.—12. Jahrhundert) zu kopieren. 


136 Nachrichten und Notizen L 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der Assistent am Kgl. Preuß. Historischen Institut 
in Rom Dr. Emil Goeller wurde als Ordinarius des kanonischen Rechts 
nach Freiburg i. B., der o. Prof. des Staats-, Völker- und Kirchenrechts in 
Tübingen Dr. Heinrich Triepel als Ordinarius nach Kiel berufen. 

Die Privatdozenten für Volkswirtschaftslehre Dr. E. Jaffé in Heidel- 
berg und Dr. Ferdinand Tönnies in Kiel wurden zu ao. Professoren 
ernannt. 

Todesfälle. Am 26. Dez. 1908 starb im 86. Lebensjahre der o Honorar- 
professor der Geschichte der Philosophie Geh. Regierungsrat Dr. Karl 
Schaarschmidt. 

Am 31 Dez. 1908 starb in Zürich der o Prof. der Kirchengeschichte 
Emil Egli im Alter von 60 Jahren. Der Verstorbene war ein hervor- 
ragender Forscher nicht nur auf dem Gebiet der älteren Kirchengeschichte, 
sondern auch der Reformationsgeschichte seines Vaterlandes. Er hatte 
1898 eine kurze Kirchengeschichte der Schweiz bis auf Karl den Großen 
verfaßt und gab 1896 die Sammlung der christlichen Inschriften der Schweiz 
heraus. Schon 1879 gab er eine Aktensammlung zur Geschichte der Züricher 
Reformation heraus, dann veröffentlichte er 1899 und 1901 zwei Bände 
Analecta Reformatoris, 1904 das Diarium Bullingers, und im gleichen Jahre 
begann er mit G. Finsler die Ausgabe der Werke Zwinglis im Corpus 
Reformatorum. 

Am 5. Jan. 1909 starb der o. Prof. der orientalischen Philologie 
Dr. Karl Vollers in Jena im 51. Lebensjahre. 

Am 21. Jan. 1909 starb im 70. Lebensjahre der Privatdozent der Staats- 
wissenschaften Dr. Karl Walcker, der Verfasser zahlreicher Schriften 
zum politischen Leben der Gegenwart. 


137 


Nachrichten und Notizen II. 


Katalog der Stadtbibliothek in Köln, Abteilung Rh. Geschichte und 
Landeskunde der Rheinprovinz. Bd. 2. Köln 1907 (= Veröffeutlichungen 
der Stadtbibliothek in Köln hg. von Adolf Keysser 7/8). XXVIII, 283 S. 8°, 

Kurz bevor die Landesbeschreibung und Landesgeschichte von Elsaß- 
Lothringen durch den Druck der betreffenden Abteilung des Straßburger 
Katalogs ein bibliographisches Hilfsmittel ersten Ranger bekommen haben, 
hat sich der Katalog der Kölner Stadtbibliothek angeschickt, zum Hilfs- 
mittel gleicher Art für die Geschichte und Landeskunde der Rheinprovinz 
heranzuwachsen. Der im Jahre 1894 von Franz Ritter ausgearbeitete erste 
Band dieses Katalogs bot in vier Abteilungen geordnet Bibliographie, 
Naturgeschichte, Geographie und Statistik, Landesgeschichte, Ortsgeschichte 
und Kirchengeschichte der Rheinprovinz. Jetzt erhalten wir durch Joseph 
Gotzen vier weitere Abteilungen: Adels- und Familiengeschichte, Wappen- 
und Siegelkunde, Orden, Münzwesen; Kultur- und Sittengeschichte; Recht 
und Verwaltung: endlich die Volkswirtschaft. Damit sind gegen 4800 Num- 
mern der Kölner Bestände verarbeitet, die übrigen Abteilungen des landes- 
geschichtlichen Katalogs, darin Geschichte der Wissenschaften, schöne 
Künste, Literatur und Sprache, Typographie, Biographien und Memoiren, 
werden für die nächsten Jahre versprochen. Unterdessen werden die reichen 
Kölner Bestände, von denen uns allzu bescheiden das Vorwort versichert, 
daß sie in keiner der Büchergruppen auch nur annähernd Anspruch auf 
Vollständigkeit erheben können, unablässig vermehrt. Für die Zukunft 
wird die Sammeltätigkeit dadurch erleichtert werden, daß sich die größeren 
rheinischen Stadtbibliotheken unter Aufteilung des Gebiets zu gemeinsamer 
Arbeit vereinigt haben. 

Typographisch ist der Kölner Katalog ein Meisterwerk zu nennen: in 
der Wahl der Schriftgattungen, der Verteilung des Satzes über die Seiten, 
der wohltätig sparsamen Zeichensetzung haben Redaktion und Kölner Ver- 
lagsanstalt, beraten von einem Kenner wie Milchsack, das Höchste an 
Übersichtlichkeit und Gefälligkeit geleistet, das der zühen Materie eines 
Katalogs abgewonnen werden kann. 

Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


Roscher, Wilhelm, Politik. Geschichtliche Naturlehre der Monarchie, 
Aristokratie und Demokratie. 3. Aufl. Stuttgart und Berlin 1908, Cotta. 
X u. 722 S. 

Die neue Auflage ist ein bis auf Zahlenangabenverbesserung unverän- 
derter Abdruck des ursprünglichen Werkes, das an seiner belehrenden 
Kraft nichts verloren hat, trotzdem ihm die Entwicklung der Verfassungs- 
formen in den letzten 18 Jahren fehlt. 

Straßburg. Rehm. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1. 10 


138 Nachrichten und Notizen IL 


Geffcken, J., Zwei griechische Apologeten. (Sammlung wissenschaftlicher 
Kommentare zu griechischen und römischen Schriftstellern.) Leipzig und 
Berlin 1907, B. G. Teubner. XLIII u. 383 S. M. 10. 

Das Buch enthält viel mehr, als den sorgfältig hergestellten Text und 
die ausführlichen Kommentare zu den Apologien des Aristides und des 
Athenagoras. Es enthält in nuce eine Geschichte der apologetischen Lite- 
ratur bis auf Augustin und Theodoret; viel Sorgfalt ist dazu nicht nur auf 
die heidnischen Gegner des Christentums Celsus, Porphyrius und Julian, 
sondern auch auf die jüdische und popularphilosophische Vorgeschichte der 
christlichen Apologetik verwendet. Es zeigt sich in krasser Weise die Un- 
selbständigkeit und schriftstellerische Ungewandtheit der kirchlichen Apo- 
logetik, wenn auch ihre sittliche Wärme und siegreiche Kraft anerkannt 
werden muß. Ihre dogmengeschichtliche Bedeutung tritt bei dieser philo- 
logischen Betrachtungsweise naturgemäß in den Hintergrund. Die sorg- 
fäültigen Sach- und Stellenregister erleichtern die Übersicht über die in der 
Apologetik immer wieder verarbeiteten Massen des Traditionsstoffe.. Möge 
dieser „Vorarbeit“ die Geschichte der altkirchlichen Apologetik folgen! 

Leipzig. H. Hermelink. 


Lohmeyer, Karl, Geschichte von Ost- und Westpreußen. I.: bis 1411. 
3. verbesserte und erweiterte Auflage = Deutsche Landesgeschichten, 
herausgeg. von Armin Tille. Erstes Werk. Gotha 1908, Fr. A. Perthes. 
VII, 880 S. 8°. M. 6. 

Nachdem auf die 1. Auflage von Bd. I von Lohmeyers Geschichte von 
Ost- und Westpreußen bereits nach Jahresfrist die zweite ganz unveränderte 
gefolgt war, während ein zweiter Band nicht geschrieben wurde, ist jetzt 
nach 27 Jahren eine 3. erweiterte und auch etwas veränderte Auflage er- 
schienen. Da der hochbetagte Verf. nicht mehr darauf rechnen konnte, 
sein Werk zu vollenden, so hat er den Schlobitter Archivar Krollmann für 
die Weiterführung gewonnen und ihn auch bereits für diese Neuauflage als 
Mitarbeiter herangezogen. 

Die neue Auflage führt die Geschichte Preußens den früheren gegenüber 
um vier Jahre weiter, vom Tode des Hochmeisters Konrad von Iungingen 
bis zu dem naturgemäßen Abschluß, dem ersten Thorner Frieden, 1411. Von 
den drei neuen Kapiteln ist das zweite, die Schlacht von Tannenberg behan- 
delnde bereits von Krollmann verfaßt. Dieser neue Teil beruht auf dem 
inzwischen reichlich veröffentlichten Quellenmaterial und bietet danach eine 
gute, wenn auch etwas knappe Darstellung. Hervorzuheben ist, daß Hoch- 
meister Ulrich von lungingen wohl mit Recht auf Grund der eingehenden 
Prüfung der Zustände im Lande in wesentlich besserem Lichte als früher 
erscheint, und daß die Gründe für den unerhörten Abfall des Landes nach 
der Niederlage einerseits in der dadurch hervorgerufenen Verzweiflung, 
andrerseits in dem Charakter der Ordensherrschaft gefunden werden. Bei 
der Behandlung der Schlacht von Tannenberg ist in sorgfältiger Weise aus 
der nicht ganz unbedeutenden neueren Literatur Nutzen gezogen. 

Der größte Teil des Buches zeigt fast keine Veränderungen gegen 
früher, auch kleine Versehen sind mit übernommen, nur stilistische Ver- 


Nachrichten und Notizen I. . 139 


besserungen und übersichtlichere Einteilung der Absätze fallen angenehm 
auf. Von größeren Neuerungen sind nur die Ausführungen über die Anlage 
der Marienburg und einige Seiten über die Bauten im Ordenslande zu nennen. 

Ganz umgearbeitet sind dagegen von Krollmann die beiden ersten, die 
alten Preußen behandelnden Kapitel. Es sind dabei ausgiebig die zahl- 
reichen neueren vorgeschichtlichen Funde, neu erschlossene Quellen und auch 
die Literatur benutzt worden. Es ergibt sich ein bedeutend klareres Bild 
als früher, sowohl was die Beziehungen des Preußenlandes zu der Welt 
des Südens und Westens, als auch was die Kulturzustände der Preußen 
betrifft, wobei besonders auf die Ausführungen über ihren Götterglauben 
und Kultus hingewiesen werden soll. 

Die lebhafte geschichtliche Tätigkeit der letzten 25 Jahre auf dem 
Boden der altpreußischen Geschichte hätte wohl auch für den größeren Teil 
des Buches eine Berücksichtigung verdient und zu mancher Änderung 
führen müssen. Doch soll darüber mit dem Verf. nicht gerechtet werden, 
zumal die Notwendigkeit einer schnellen Beschaffung einer neuen Auflage 
vorlag und er bei seinen Jahren an eine völlige Umarbeitung sich nicht 
mehr machen konnte. 

Danzig. Paul Simson. 


Dr. Vietor Loewe, Archivar, Bibliographie der Hannoverschen und Braun- 

schweigischen Geschichte. Posen 1908, Joseph Jolowicz. VII, 460 S. 

Der Verf. hat in fünfjähriger, zuletzt durch Versetzung von Hannover 
nach Posen erschwerter Arbeit ein zweifellos tüchtiges Werk geschaffen. 
Über die welfischen Kernlande — die Regierungsbezirke Osnabrück und 
Aurich sind aus guten Gründen nicht mit berücksichtigt worden — bringt 
es vor allem die seit etwa 1815 erschienene Literatur, aus der älteren, die 
ja schon in den bekannten Bibliographieen von Baring, v. Praun, Ompteda 
u. a. verzeichnet ist, hat nur das nach Ansicht des Verf. auch heute noch 
Bedeutsame Aufnahme gefunden, womit man sich wohl einverstanden er- 
klären kann. Innerhalb des so bestimmten Rahmens sind nach meiner 
bisherigen Prüfung des Buches wirklich wichtige Werke kaum übergangen 
— doch vermisse ich z. B. die französischen Hauptveröftentlichungen über 
das Königreich Westfalen —; von den kleineren Schriften, zumal aus dem 
Bereiche des Herzogtums Braunschweig, fehlt manches. Auf die große Reich- 
haltigkeit der Abteilung „Familiengeschichten und Biographieen“ macht der 
Verf. in der Vorrede mit Recht aufmerksam. Das als Inhaltsverzeichnis 
vorangestellte Realsystem, das der Ordnung der Titel zu Grunde liegt, ist, 
wie mir scheint, logisch gut begründet und praktisch brauchbar, dagegen 
läßt die Gliederung der einzelnen Abteilungen in nicht mit Überschriften 
versehene kleine Unterabschnitte an Straffheit und Folgerichtigkeit zu 
wünschen übrig: ich verweise nur auf die Auseinanderreißung der Literatur 
zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges (Nr. 869 ff. und Nr. 888 ff.). 
Mehrfach sind mir auch Fälle aufgestoßen, wo m. E. einzelne Schriften 
unbedingt nicht am rechten Orte stehen. Trotz dieser Mängel aber, die 
man bei der großen Schwierigkeit der Arbeit nicht zu stark betonen darf 
und zum Teil sogar als unvermeidlich anerkennen muß, füllt das Werk 

10* 


140 = Nachrichten und Notizen I. 


doch seinen Platz wohl aus und kann deshalb allen, die auf dem Gebiete 
der niedersächsischen Geschichte arbeiten, warm empfohlen werden. 
Braunschweig. Dr. H. Mack. 


Regesta pontificum Romanorum. Italia pontificia sive Repertorium 
privilegiorum et litterarum a Romanis pontificibus ante annum 
MCLXXXXVII Italiae ecclesiis, monasteriis, civitatibus singulisque per- 
sonis concessorum. Jubente regia societate Gottingensi congessit Paulus 
Fridolinus Kehr. Vol. II: Latium. Berolini apud Weidmannos 
MDCCCCVI, XXX u. 230 S. br. 8 M. — Dasselbe Vol. II: Etruria. 
Ebda. MDCCCVII, LII u. 492 S. br. 16 M. 

Auf den in dieser Zeitschrift 1907 S. 621 ff. besprochenen, 1906 ver- 
öffentlichten ersten Band der Kehrschen Regesta pontificum Romanorum sind 
inzwischen die beiden vorgenannten Bände gefolgt. Das Vorwort des 
zweiten ist vom 1. April 1907, das des dritten vom 1. Juni 1908 datiert. 
Wenn demnach die frühere Ankündigung, daß jährlich etwa zwei Bănde 
des Werkes ausgegeben werden sollten, nicht eingehalten worden ist, so 
wird darüber um so weniger mit dem Bearbeiter zu rechten sein, als der 
dritte Band den Umfang der zwei ersten Bände zusammengenommen um 
mehrere Bogen übertrifft. 

Von der Italia pontificia liegt nunmehr schon ein beträchtlicher Teil 
vor, und zwar gerade die Partien, die inhaltlich zweifelsohne zu den wich- 
tigeren, die Italien bieten wird, gehören; rein geographisch genommen frei- 
lich umfaßt das bisher Erschienene erst etwa ein Zehntel Italiens. Nach- 
dem im ersten Bande die Papsturkunden an stadtrömische Empfänger be- 
handelt sind, enthält Bd. II — abgesehen von den Patrimonien — die 
Empfänger innerhalb der suburbikarischen Bistümer, in der Campagna und 
in Tuscia Romana. An der von Kehr für dieses Gebiet gewählten, auch 
von ihm als nicht ganz zutreffend hingestellten Bezeichnung „Latium“ wird 
man angesichts der allzeit schwankenden Benennungen in der mittelalter- 
lichen Geographie Italiens ebensowenig Anstoß nehmen wie an der des 
dritten Bandes „Etruria, der von dem weit umfangreicheren, teilweise 
bereite in dem zweiten Bande behandelten, teilweise auch noch in den 
vierten Band (Umbrien) aufzunehmenden mittelalterlichen Etrurien oder 
Toscana bloß 12 Bistümer, allerdings überaus wichtige und mit besonders 
reicher archivalischer Überlieferung, umfaßt; nämlich Florenz, Fiesole, 
Pistoja, Arezzo, Siena, Volterra, Pisa, Lucca neben den weniger bedeuten- 
den Chiusi, Sovana, Grosseto und Massa Maritima. Denn in beiden Fällen 
sind geschichtlich eng zusammengehörende Gebiete auch in der Darstellung 
zusammengefaßt worden. 

Die Ausbeute, die zumal der dritte Band bringt, ist sehr groß. Es 
kann dies nicht überraschen. Denn einmal sind, wie schon angedeutet und 
wie dies auch Kehr in dem Vorworte kurz hervorhebt, in Toscana die 
Archive besonders reichhaltig, und sodann hat gerade auch diese Land- 
schaft eine außerordentlich reiche historische Vergangenheit. Daß die 
systematische Durchforschung der geschichtlichen Überreste hier eine große 
Menge bisher unbekannten oder unbeachteten Materials ans Licht bringen 


Nachrichten und Notizen I. 141 


würde, war deshalb von vornherein anzunehmen: gegenüber 754 Regesten 
bei Jaffé? erhalten wir bei Kehr 1501 Regesten. Noch günstiger ist das 
Verhältnis in dem zweiten Bande, in dem 677 Regesten mitgeteilt werden, 
so daß also zu den 290 von Jaffe * angeführten Urkunden mehr als die gleiche 
Zahl noch hinzugekommen ist. 

Die Art der Bearbeitung und Drucklegung, auf deren Einzelheiten ich 
bereits früher eingegangen bin, ist in diesen beiden Bänden dieselbe ge- 
blieben. Zu ihrem Lobe braucht kein Wort mehr verloren zu werden. 

"Hat diese doch, soweit mir bekannt geworden ist — abgesehen von ver- 
einzelten nebensächlichen Ausstellungen, welche die Gediegenheit und Zu- 
verlässigkeit des Werkes als Ganzes nicht berühren —, nur Anerkennung 
und Zustimmung gefunden. i 

Je mehr man sich mit dem Regestenwerk Kehrs beschäftigt und auf 
Schritt und Tritt die mustergültige, in jeder Beziehung exakte Arbeit zu 
bewundern Gelegenheit hat, um so mehr drängt sich uns deutschen Histo- 
rikern — und ebenso wird es auch anderen nichtitalienischen Geschichte- 
forschern in bezug auf ihre Länder ergehen — der Wunsch auf, baldigst 
einen der Italia pontificia gleichwertigen sicheren Führer durch die älteren 
Papsturkunden Deutschlands zu erhalten. Da ja bekanntlich die Bear- 
beitung der Germania pontificia schon vor Jahren in Angriff genommen ist, 
brauchen wir hoffentlich auf die Erfüllung dieses Wunsches nicht bis nach 
dem Abschluß der Italia pontificia zu warten. 

Münster i. W. L. Schmitz-Kallenberg. 


Paul Kopfermann, Das Wormser Konkordat im deutschen Staatsrecht. 
Dissertation. Berlin 1908, E. Ebering. 77 S. 8°. 

Anknüpfend an Dietrich Schäfers Ausführungen, nach denen der päpst- 
lichen Urkunde des Wormser Konkordats von 1122 dauernde Rechtskraft nicht 
zukommt und nicht hat zukommen sollen, untersucht der Verf. die staatsrecht- 
liche und rechtshistorische Literatur bis zum Ausgang des alten Reichs auf ihre 
Stellung zu dieser Frage. Kennt schon das spätere Mittelalter das Wormser 
Konkordat nur aus der Geschichte, ohne die geltende Praxis mit ihm in 
Verbindung zu bringen — zu Anfang vermisse ich eine Äußerung über 
Gerhoh von Reichersberg —, so ist seine Spur auch weiterhin zunächst nur 
im Kreise der gelehrten Kenner zu verfolgen. Freilich spricht bereits 
Albert Krantz (} 1517) von dem Fortbestehen des Vertrags bis auf seine 
Zeit, wohl hat schon Goldast ihn in seine „Statuta“ (1607) aufgenommen; 
die einzelnen 1122 für die Bischofswahlen getroffenen Anordnungen dem 
Bestand des geltenden Staatsrechts zuzuweisen, diesen entscheidenden Schritt 
hat als einer der ersten erst Leibniz in seinem „Codex iuris gentium 
diplomaticus" (1698) getan, der das Wormser Konkordat durch die Be- 
zeichnung als „Concordatum nationis Germanicae antiquissimum“ deutlich 
den Vereinbarungen des 15. Jahrh. gleichstellte.e Den Anlaß gab die Kölner 
Doppelwahl von 1688. Die so entstandene Auffassung gelangte im 18. Jahrh. 
zur Herrschaft, freilich nicht sofort und nicht ohne Widerspruch. Neben 
„den jüngern Vertretern der Hallischen staatsrechtlichhistorischen Schule“ 
(J. C. Spener, J. J. Schmauß, J. J. Maskov u. a.) wurde dafür J. J. Moser 


142 Nachrichten und Notizen II. 


maßgebend, der wohl zugab, daß nicht alle Punkte des Vertrages mehr in 
Übung seien, aber doch den Rechtszustand seiner Zeit im weitesten Umfang 
darauf zurückführte. „Gemeinsame Anschauung der Forscher ist geblieben, 
daß die erste Bestimmung des Kalixtinischen Privilegs in Kraft trete, sooft 
der Kaiser einen Wahlkommissar zu den Bischofswahlen entsende.“ „Weniger 
Übereinstimmung herrschte über die Anordnungen, die das Wormser Kon- 
kordat für die Investitur getroffen hatte“ (S. 68). Bernheim gegenüber stellt 
Kopfermann fest, daß die Investitur mit den Regalien vor der Weihe nicht 
formell „bis in die letzten Zeiten des Reichs“ bestanden habe, daß vielmehr ` 
„dem 18. Jahrh. ... die jetzt anerkannte Auslegung des Wormser Konkordats 
(electus = non consecratus) völlig fremd ist, daß die Deutung, die an deren 
Stelle erscheint (electus = non confirmatus) die angesehensten Lehrer des 
deutschen Staatsrechts zu dem Urteil geführt hat, in dieser Hinsicht stehe 
das Recht der Zeit in strengem Gegensatz zum Wormser Konkordat“ (S. 73). 
Das ist in Kürze das Ergebnis der nützlichen und dankenswerten Unter- 
suchung, die eine weitschichtige und wenig gekannte Literatur übersichtlich 
verarbeitet hat. Ein Exkurs weist darauf hin, daß Lupold von Bebenburg 
mit der häufig angezogenen „Historia Francorum" den Annalista Saxo 
meint. f 
Friedenau. Adolf Hofmeister. 


Soehnée, Frederic, Catalogue des actes d'Henri Ier roi de France 
(1031—1060). [Bibliothèque de l'école des hautes études, Sciences 
historiques et philologiques, 161. Fascicule.] Paris 1907, Librairie 
Honoré Champion. VIII u. 147 S. 8%. 6 fr. 

Die historische und diplomatische Forschung kann es nur dankbar be- 
grüßen, daß man in Frankreich zurzeit wieder daran geht, die älteren 
Königsurkunden in Regestform, mit genauen Nachweisungen und kritischen 
Bemerkungen, zusammenzustellen. Denn das große, sehr verdiente und noch 
heute unentbehrliche Werk de Brequignys, Table chronologique des diplomes, 
chartes, titres et actes imprimés concernant l'histoire de France, das im 
Jahre 1769 zu erscheinen begann und im 19. Jahrhundert von Pardessus 
und Laboulaye bis zum Tode Philipps des Schönen (1814) fortgesetzt wurde 
(8 Folianten), ist zum mindesten in seinen älteren Bänden heute doch 
schon erheblich überholt. Man ging deshalb daran, die Arbeit für einzelne 
Herrscher noch einmal vorzunehmen und ihre Regesten nach den Urkunden 
zusammenzustellen (wobei man übrigens von solchen Privaturkunden, in 
denen der König gar nicht genannt wird, im Gegensatz zu Brequigny zu- 
meist absieht). Noch befindet man sich am Anfang dieses Werkes der 
Erneuerung: von den 22 Königen, die Frankreich in der Zeit von 848—1314 
gehabt hat, sind erst von neun die Regesten neu erschienen. Den lange 
vereinzelt gebliebenen Beginn machte 1556 L. Delisle mit seinem Catalogue 
des actes de Philippe-Auguste (1180—1223). Es folgten erst 1886 Ch. Pfister, 
der in seinen Études sur le règne de Robert le Pieux (996—1031), Einleitung 
S. LAU ein Verzeichnis der von diesem König ausgestellten oder unter- 
schriebenen Urkunden gegeben hat, sowie A. Luchaire, Etude sur les 
actes de Louis VII. (1137--1180). Etwas weiter ist der Rahmen bei 


Nachrichten und Notizen II. 143 


A. Luchaire, Louis VI. le Gros, Annales de sa vie et de son règne (1108—1137), 
1890 gespannt worden, wo er am ehesten sich mit dem alten Plane 
Brequignys deckt. Wie Pfister gab 1894 Ch. Petit-Dutaillis in seiner Etude 
sur la vie et le règne de Louis VIII. (1223—26) S. 449ff. ein Verzeichnis 
der Urkunden des Königs. Dazu kamen nun 1907 die vorliegende Arbeit des 
Archivars F. Soehnee für Heinrich I. (1031—60) und seitdem bereits noch 
zwei ähnliche: L. Halphen und F. Lot, Recueil des actes de Lothaire et de 
Louis V., rois de France (954—987), und M. Prou, Recueil des actes de 
Philippe Ier roi de France (1059—1108), beides 1908. — Was speziell die 
Arbeit von Soehnée angeht, so verzeichnet sie 125 echte Nummern, darunter 
freilich keineswegs nur wirkliche Urkunden Heinrichs I., sondern auch zahl- 
reiche andere Akten, die entweder vom König mit seiner Unterschrift, seinem 
Monogramm oder seinem Siegel versehen wurden, oder aber in Gegenwart, 
auf Bitten oder mit Zustimmung des Königs von ihren Ausstellern gegeben 
worden sind; auch verlorene Urkunden, die nur im Zitat bekannt oder aus 
späteren Erwähnungen zu erschließen sind, sowie zwei Gerichtsurteile 
(Nr. 14 und 65) werden mitgezählt. Zieht man das alles ab, so bleiben 55 
wirkliche Urkunden des Königs übrig, von denen 12 im Original erhalten 
sind (darunter Nr. 51 in doppelter Gestalt). Das ist nicht eben viel. Neu 
sind von den 55 Urkunden nur zwei (Nr. 16 und 100), ferner drei hand- 
schriftliche Zitate (Nr. 13, 34 und 93), zwei auf Bitten oder in Gegenwart 
des Königs ausgestellte und vier von ihm unterschriebene Privaturkunden 
(Nr. 61, 62, 74, 83, 101, 103). Zum Schluß folgen noch vier Fälschungen. 
Das ganze Verzeichnis ist sorgfältig gesammelt und mit kritischem Ver- 
ständnis angelegt worden. Nr. 7 wurde freilich schon von Pfister zweifellos 
zu Recht vor die Krönung Heinrichs gestellt, und Nr. 9 gehört ebenso 
gewiß nach den Tod des Vaters. Auch einige Druck- oder Flüchtigkeits- 
fehler fallen auf (S. 6 Zl. 16 lies 14. Mai statt 11. Mai, S. 8 Zl. 15 lies 1. 
statt, 11. November, S. 28 Zl. 6 lies 20. statt 28. Juli); sie sind vielleicht 
Herrn Martin-Chabot zur Last zu legen, der nach dem Vorwort S. VIII die 
Drucklegung der Arbeit besorgt hat. Ein gutes Register der Personen- und 
Ortsnamen schließt das Werk ab. Mit Freuden begrüßen wir es auch, 
daß der Verfasser S. 13 und S. 48 Anm. 1 eine Étude sur le règne d'Henri Ier 
ankündigt. R. Holtzmann. 


Wauer, E., Entstehung und Ausbreitung des Klarissenordens besonders 
in den deutschen Minoritenprovinzen. Leipzig 1906, J. C. Hinrichs. III 
u. 179 S. M. 5,80. 

Durch diese von Hauck angeregte und auf Grund des gedruckten 
Quellenmaterials sehr sorgfältig durchgeführte Arbeit werden die Dar- 
stellungen E. Lempps (Zeitschr. f. Kirch.-Gesch. 1892 u. 1902) und L. Lemmens’ 
: (Röm. Quartalsschr. 1902) in dankenswerter Weise überholt. Ein allgemeiner 
Teil berichtet über Entstehung und innere (Geschichte des Ordens. Das 
Armuts- und evangelische Lebensideal wurde namentlich vom Kloster der 
heil. Klara, St. Damian, aus selbständig gepflegt, während außerhalb Italiens 
fast überall der Frauenorden im Anschluß an die Minoriten der von den 
Päpsten begünstigten Lebensform der Klausur und Askese sich hingab. 


144 Nachrichten und Notizen I. 


Verschiedentlich motivierte Reaktionen des Armutsideals gefährdeten um 
die Mitte des 13. Jahrhunderts die Disziplin und die Einheit auch des 
weiblichen Ordens. Trotz der Bemühungen der Päpste Urbans IV. und 
Klemens’ IV. mißlangen die Uniformierungsversuche; mehrere Regeln bleiben 
in Geltung; aber überall, auch in St. Damian, erhält sich das Armuteideal 
nur als äußere Form; die strenge Klausur und mönchische Askese wird 
Ordensregel. Ein zweiter spezieller Teil schildert die Ausbreitung des 
Ordens naclı Provinzen. Hier, wie in den geschickten Klosterverzeichnissen 
am Schluß, wird die ortsgeschichtliche Forschung aus den Archiven noch 
vieles zu ergänzen haben. ; 
Leipzig. H. Hermelink. 


Heinrich Brennwalds Schweizerchronik 1. Band, hrgb. im Auftrag 
der allg. geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz von Rudolf 
Luginbühl in: Quellen zur Schweizer Geschichte N. F. I. Abtlg. Chro- 
niken, Bd. I. Basel 1908. Basler Buch- und Antiquariatshandlung. 
603 S. M. 10,40. Fres. 12,80. 

Nachdem die etwas buntgemischte Sammlung der „Quellen zur Schweizer 
Geschichte“ mit dem 25. Bande eine erste Serie abgeschlossen hat, beginnt 
eine „Neue Folge“, die sich in die drei Abteilungen I. Chroniken, II. Akten 
und III. Briefe und Denkwürdigkeiten gliedert. Diese „Neue Folge“ wird 
mit der genannten Chronik eröffnet. 

Vor Ausbruch der Züricher Reformation geschrieben, wird der Chronik 
Brennwalds in der Geschichte der schweizerischen Historiographie darum 
eine erhebliche Bedeutung zugesprochen werden müssen, weil ihr Verfasser 
— einst Chorherr zu Embrach und nach durchgeführter Reformation in ver- 
schiedenen amtlichen Stellungen in Zürich tätig — wahrscheinlich als erster 
die schweizergeschichtlichen Quellen aus den vorausgehenden 200 Jahren zu 
einer groß angelegten Kompilation gesammelt hat, welche die Grundlage 
und den Ausgangspunkt der gesamten zürcherischen Historiographie im 
16. Jahrhundert bilden sollte. Stumpf, Bullinger, Simler und sogar Tschudi 
haben aus dieser Chronik geschöpft. Brennwald leitet sein Werk mit der 
Geschichte der Heivetier nach Caesars Bellum gallicum ein und führt dar- 
auf mit ausgiebiger Berücksichtigung der Gründungssagen die Geschichte 
der einzelnen eidgenössischen Orte und Zugewandten, von welch ersteren 
jedoch merkwürdigerweise Solothurn und Schaffhausen fehlen, jeweilen bis 
zu deren Eintritt in den eidgenössischen Bund herauf, was alles dargestellt 
wird von S.1 bis S. 343. Von bier an geht Brennwald zur gemeineid- 
genössischen Geschichte über, wie sie sich in den Jahren 1331—1436 äußert 
in dem Zusammenwirken der Fidgenossen gegenüber Österreich und Mai- 
land. Als Quellen, die in dieser Kompilation deutlich zu erkennen sind, seien 
hauptsächlich angeführt die von Joh. Dierauer herausgegebene Zürcher Chronik, 
Klingenberg, Vitoduran, Iustinger, Kiburger, Etterlin und Hartmann Schedel. 
Es ist zu bedauern, daß die Edition den Leser nicht in den Stand setzt, 
zu beurteilen, inwieweit über jene Quellen hinaus der Kompilation Brenn- 
walds noch ein selbständiger Wert zukommt. Da der Herausgeber für den 
zweiten Band der Chronik Brennwalds ein eingehendes Nachwort ankündet, 


Nachrichten und Notizen II. 145 


worin er sich wohl auch über die Editionsgrundsätze äußern wird, so sei 
vorderhand hier nur zu einem Punkte Stellung genommen. Rund die Hälfte 
des Bandes nehmen Anmerkungen und Erklärungen in Anspruch. Dies 
kommt daher, weil der Herausgeber, es für nötig gefunden, die Quellen 
von Brennwalds Kompilation zu interpretieren, wie dies z. B. in besonders 
reichem Maße S. 200—250 in bezug auf Iustinger geschieht. Ja, diese An- 
merkungen haben förmlich den Umfang von Abhandlungen und den Charakter 
von kleineren Bibliographien angenommen, wie solche über die umstrittene 
Teilnahme Rudolfs von Erlach an der Schlacht bei Laupen (S. 236), über 
das Herkommen der Schwizer (S. 259), über den Namen Berns (S. 201), über 
die St. Fridolins- und’St. Gallus-Literatur (S. 293 und 317) und vieles andere. 
Wie weit der Herausgeber geht, möge man aus S. 12 Anm. 2 ersehen, wo 
er sich mit Göler, dem Kommentator von Caesars bellum gallicum, ausein- 
andersetzt. Wenn nun auch die von dem Herausgeber auf über 2000 An- 
merkungen verwendete Mühe billig anerkannt werden soll, so darf doch ge- 
sagt werden, daß der größte Teil dieser Anmerkungen überflüssig war, und 
zwar deshalb, weil, wenn es schon umstritten ist, ob sich der Herausgeber 
primärer Quellen als Kommentator betätigen dürfte, es ganz gewiß nicht die 
Aufgabe des Editors einer Kompilation sein kann, sich in eine Kritik und 
Erklärung der von dem Kompilator verwendeten primären Quellen einzulassen. 
Hierin hat der Herausgeber seine Aufgabe wohl vollständig verkannt. Auf 
Einzelheiten der Edition kann noch nicht eingegangen werden; es sei da- 
her auf die Besprechung des zweiten Bandes verwiesen, der in einigen 
Monaten erscheinen wird. 
Basel. Emil Dürr. 


Für die tschechische Ausgabe der Werke von Joh. Hus, in der 1904 
der Traktat De Corpore Christi (verfaßt 1408) und 1905 der Traktat de 
Sanguine Christi (gegen das Wunderblut von ‘Wilsnack; verfaßt zwischen 
1406 und 1408) erschienen sind, vollendete jüngst der verdiente Wenzel 
Flaishans, unterstützt von Frl. Dr. Marie Kominkovä die erstmalige Edition 
des Sentenzenkommentars (Mag. Io. Hus Opera omnia. Tom II Super IV. 
Sententiarum. Prag, Jos. R. Vilímek. XL u. 773 S.), Die zwischen 1407 
und 1409 gehaltene Sentenzenvorlesung ist bis jetzt aus 23 Handschriften 
bekannt, deren älteste, in der Petersburger kaiserlichen Bibliothek, die 
Grundlage dieser Edition bildet. Ihr Wert liegt darin, daß die theolo- 
gieche Gesamtanschauung von Hus hier vorgeführt wird, so daB das Ver- 
ständnis von verschiedenen der späteren Traktate nach diesem Hauptwerk 
zu korrigieren sein wird. Es zeigt sich aber auch zugleich in verstärktem 
Maß die Unselbständigkeit und die Abhängigkeit des tschechischen Theo- 
logen von Wiclif und von Petrus Lombardus. 

Leipzig. H. Hermelink. 


Dr. phil. E. Gagliardi, Novara und Dijon, Höhepunkt und Verfall der 
schweizerischen Großmacht im 16. Jahrhundert. Zürich 1907. 346 u. 
XIV S. 

Dr. phil. G. Fischer, Die Schlacht bei Novara. Berlin 1908. 158 S. 


146 Nachrichten und Notizen JI. 


Die letzte Schlacht, in der der Waffenruhm der Schweizer erstrahlte, 
um dann vor dem der Landsknechte zu verblassen, verdiente eine genaue 
Untersuchung um so mehr, als die taktischen Vorgänge ziemlich verwickelte 
waren. Die vorliegenden Arbeiten ergänzen sich in glücklicher Weise. 
Gagliardi hat, um die Bedeutung der Mailänder Kriege für das Aufsteigen 
des Schweizer Staatenbundes wie für seinen sittlichen und politischen Ver- 
fall zu zeichnen, den kriegerischen Ereignissen einen breit ausgeführten 
politischen Hintergrund gegeben und ist in dem Bemühen, die diplomatische 
Tätigkeit der französischen und päpstlichen Agenten aus der Korrespondenz 
darzulegen, stellenweise etwas weit gegangen. Hatten nach dem siegreichen 
Feldzuge von 1512 die Eidgenossen Mailand zum Vasallenstaat herabge- 
drückt, so mußte Ludwig XII. es wieder zu gewinnen suchen, um die Ver- 
einigung Habsburgs und Spaniens zu hindern, und bereitete das durch 
Bestechungen und Werbungen in der Schweiz vor. Grell trat die dortige 
Korruption zutage, als im Frühjahr 1513 gleichzeitig mit dem nach Mailand 
entsandten Hilfskorps auch die vom Feinde Geworbenen ausrückten, ohne 
freilich infolge der raschen Entscheidung Verwendung zu finden. Der 
Gegensatz zwischen der langsam und siegesbewußt sich heranwälzenden 
französischen Armee und den stürmischen Eilmärschen der mangelhaft ge- 
rüsteten Schweizer tritt in Gagliardis weitläufiger Darstellung nicht deut- 
lich genug zutage. Auch bei der Schilderung ihres Zusammenpralls vor 
Novara bleiben die durch die Einseitigkeit der zahlreichen Überlieferungen 
veranlaßten Unklarheiten ungelöst. Hier hat Fischer mit Glück eingesetzt 
nach einer sorgfältigen Aufzählung und Würdigung der Quellen. Den 
Franzosen, die bei seinem Anrücken das belagerte Novara verließen, war 
das Schweizer Entsatzheer unmittelbar gefolgt, um tollkühn den an Reiterei 
und Artillerie überlegenen Gegner zur Schlacht zu zwingen. Sie wurde 
durch das sumpfige Gelände in mehrere Akte zerlegt, über welche die Be- 
richterstatter ungleichmäßig unterrichtet waren. In besonnener Kritik ver- 
sucht Fischer den tatsächlichen Kern herauszuschälen, wobei er im Gegen- 
satz zu Gagliardi auch Jovius Gerechtigkeit widerfahren läßt. Die unge- 
stüme infanteristische Taktik der Schweizer, selbst den ungünstigsten 
Umständen gegenüber, erfährt glänzende Beleuchtung. Dankenswert sind 
die eingehenden Untersuchungen über die Zahlen der Kämpfer und die 
Marschrouten sowie die Terrainskizze. Wie und weshalb der Erfolg der 
glänzenden Waffentat den Eidgenossen zerraun, das zu zeigen ist Gagliardis 
Hauptverdienst. Die in Ausnutzung der strategischen Lage gegen Frank- 
reich unternommene Offensive, vom Kaiser mit Artillerie unterstützt, 
scheiterte nach der raschen Übergabe Dijons nicht durch die damals 
behauptete Bestechung der Hauptleute, sondern an der Disziplin- 
losigkeit der Massen. Der Kontrast im Ausgang beider Kriegszüge 
gibt Gagliardi Anlaß zu fesselnden Ausführungen über Kraft und 
Schwäche in den politischen und militärischen Einrichtungen der Eid- 
genossenschaft, beide wurzelnd in dem ungebändigten Individualismus der 
Einzelglieder. 

Magdeburg. G. Liebe. 


Nachrichten und Notizen I. 147 


Otto Ritschl, Dogmengeschichte des Protestantismus, Grundlagen und 
Grundzüge der theologischen Gedanken- und Lehrbildung in den pro- 
testantischen Kirchen. I. Band: Prolegomena, Biblicismus und Traditio- 
nalismus in der altprotestantischen Theologie. Leipzig 1908, Hinrichs. 
M. 9,50. 

Nachdem Otto Ritschl in den Prolegomena die Notwendigkeit einer 
Dogmengeschichte des Protestantismus im Interesse des theologischen Unter- 
richte und der protestantischen Kirche begründet hat, behandelt er im 
ersten Abschnitte seines Buches die altprotestantische Lehre vom biblischen 
Kanon und dessen göttlicher Inspiration und im zweiten den Traditiona- 
lismus in der altprotestantischen Theologie vor Georg Calixt. Das Resultat, 
zu dem er in seinen überaus gründlichen Untersuchungen, die nur bisweilen 
sich zu fast selbständigen Abhandlungen wie z. B. über die Bekenntnis- 
verpflichtung in den Statuten der Wittenberger Fakultät ausgestalten und 
dann wie ein Fremdkörper innerhalb des Buches erscheinen, läßt sich dahin 
formulieren: Lutber vertrat einen grundsätzlichen Biblicismus, bei dem er 
aber den Nachdruck auf die hellen und klaren Stellen in der Bibel legte. 
Diesem Biblicismus ordnete sich logisch auch seine Rechtfertigungslehre 
unter. So stand ihm die Lehre von der Rechtfertigung mit der Lehre von 
der alleinigen Autorität der Heiligen Schrift im vollen Einklang. Auf 
diesen Standpunkt haben sich auch die viel verkannten Gnesiolutheraner 
des 16. Jahrhunderts, die treuesten und echtesten Nachfolger Luthers, 
gestellt. Flacius hat die Lehre von der alleinigen Autorität der Heiligen 
Schrift des näheren begründet, indem er als erster unter den lutherischen 
Theologen die Ansicht von der Bibelinspiration vertrat, die allerdings in 
der reformierten Kirche, wie Seeberg zuerst nachgewiesen hat, bereits von 
Calvin vertreten wurde. Die orthodoxen Lutheraner des 17. Jahrhunderts, 
vor allem Johann Gerhard, behaupten dann diesen Standpunkt der Gnesio- 
lutheraner. Dagegen ist Melanchthon der Urheber eines formalen Traditio- 
nalismus in der protestantischen Theologie und der Vertreter einer grund- 
sätzlich traditionalistischen Kirchlichkeit. Die altkirchliche Tradition ist 
nach dem Praeceptor Germaniae der in allen zweifelhaften dogmatischen 
Fragen entscheidende Faktor der kirchlichen Lehre. So treten der ursprüng- 
lich reformatorische Biblieismus und ein neu begründeter Traditionalismus 
nebeneinander, bis die Lutheraner nach der Konkordienformel, indem sie 
diese völlig ignorierten, zu dem Biblicismus Luthers wieder ganz zurück- 
kehrten. Diese Resultate Otto Ritschls bedeuten m. E. eine wertvolle Be- 
reicherung unsrer Erkenntnis der dogmengeschichtlichen Entwicklung des 
Protestantismus. Auch wo man ihm im einzelnen widersprechen wird, wie 
bei der Ausbildung der Verbalinspirstion in der lutherischen Kirche, die 
nach meiner Meinung von der reformierten Kirche stärker abhängig ist, 
als Ritschl es Wort haben will, wird man seinen Erörterungen mit 
Interesse folgen. So empfehlen wir das gründliche, etwas umständlich 
geschriebene Buch auch den Profanhistorikern zur fleißigen Durch- 
arbeitung. S 

Heidelberg. G. Grützmacher. 


148 Nachrichten und Notizen II. 


W. Ebstein, Dr. Martin Luthers Krankheiten. Stuttgart 1908, Enke 
64 S. „und deren Einfluß auf seinen körperlichen und geistigen Zustand“, so 
wird im Untertitel die wohl wichtigste Absicht der Studie gekennzeichnet, 
welche auf verhältnismäßig zahlreichen Literaturangaben, sodann auf vielen 
Briefen von und an Luther sich aufbaut, und welche mit der eindringenden, 
ärztlichen Kritik begründet ist, zu der der Verfasser gerade für die hier in 
Betracht kommenden Hauptkrankheiten durch seine große spezifische Er- 
fahrung befähigt ist. — Vielleicht ist das zum Teil sozusagen negative 
Ergebnis der Untersuchung manchem von besonderem Interesse und Wert; 
in den letzten „Schlußsätzen“ heißt es nämlich: „Was aber auch alles Luther 
an körperlichen Leiden ... heimgesucht hat, ... so ist er doch seiner 
krankhaften Stimmung durch die Kraft seines Willens und seiner nie ver- 
sagenden Energie stets Herr geworden und bis zu seines Lebens Ende Sieger 
in einem Kampfe geblieben, den auszufechten die denkbar größte geistige 
Widerstandskraft erforderte.“ Unter den Krankheiten spielten die Haupt- 
rolle einmal die mehrfachen und höchst bedenklichen Attacken von Nieren-, 
resp. Blasensteinen mit ihren Folgen, sodann eine in ursächlicher Beziehung 
zu jenen stehende Gicht, welche ihrerseits wiederum zusammenhing mit 
einer Neigung zu öfter qualvoller Darmträgheit, Stuhlverhaltung und Hämor- 
rhoidalbeschwerden; dazu kam noch eine chronische Ohrenaffektion. Höchst- 
wahrscheinlich sind diese Leiden die Ursache der mannigfachen nervösen 
Erscheinungen gewesen, welche man sonst z. T. als besondere Krankheiten 
aufgefaßt hat. Trotz alledem hätte Luthers Leben nicht so vorzeitig enden 
müssen, wenn nicht noch eine Störung der Herztätigkeit dazugekommen 
wäre, welcher der mit einer gewissen Fettleibigkeit behaftete, sonst kräftige 
Mann erlag. 

Wenn ein Historiker, „der sich zur Beurteilung der Persönlichkeit 
Luthers nach ärztlichem Beistand sehnte“, der äußere Anstoß zur Ab- 
fassung der vorliegenden Abhandlung war, so sind wir ihm jedenfalls zu 
Dank verpflichtet. Sicherlich werden viele Leser das liebevoll und auch 
für ärztliche Laien verständlich geschriebene Büchlein am Schlusse mit der 
Empfindung weglegen, daß durch die genauere Kenntnis des Erdenrestes 
der Krankheiten Luthers das Bild des großen Mannes nur gewonnen habe. 

Karlsruhe. K. Baas. 


George Louis Beer, The origins of the British Colonial System 1578— 1660. 
Newyork 1908, Macmillan. VII, 438 S. 3 Doll. 

Der Verfasser, dem wir eine Reihe höchst wertvoller Untersuchungen 
über die amerikanische Kolonialgeschichte verdanken, hat in diesem Buche, 
das als erster Band eines größeren Werkes gedacht ist, die Beziehungen 
Englands zu seinen amerikanischen Kolonien bis zur Wiederherstellung des 
Kinigtums im Jahre 1660 geschildert. Er berücksichtigt nicht nur die 
Festlandskolonien, sondern auch Neufundland, die Bermudainseln, und vor 
allem Westindien, nnd weist auch auf die vielfachen Zusammenhänge hin, 
die zwischen der Kolonialpolitik, der jeweiligen Lage der englischen Finanzen 
und der auswärtigen Beziehungen des Königreiches bestanden. 

Den Hauptinhalt des Buches bildet der Nachweis, daß die volkswirt- 


Nachrichten und Notizen II. 149 


schaftlichen Gedanken, die dem merkantilistischen Kolonialsystem zugrunde 
lagen, schon beim Beginn der englischen Kolonisation eingewirkt haben, 
und daß dementsprechend die leitenden Ideen der späteren Kolonialgesetz- 
gebung, das Bestreben, das Mutterland zum Stapelplatz für die wichtigsten 
kolonialen Erzeugnisse zu machen, und der Wunsch, Fremde vom Handel 
mit den überseeischen Besitzungen auszuschließen, sich bie in die ersten 
Anfänge der englischen Kolonisstion zurückverfolgen lassen. Um 1640 
waren bereits die Ansätze eines politisch und wirtschaftlich straff organi- 
sierten Kolonialreiches vorhanden; die großen politischen Kämpfe im Mutter- 
land haben indes eine Reaktion im Sinne einer weitgehenden Dezentrali- 
sation des Reiches herbeigeführt, in politischer Beziehung eine nahezu 
vollständige Autonomie, in wirtschaftlicher Beziehung eine Durchbrechung 
des bisber sehr engen Zusammenhanges zwischen den einzelnen Teilen des 
Reiches, die namentlich dem holländischen Handel zugute kam. Aber 
sogleich nach der Wiederherstellung einer starken Regierungsgewalt im 
Mutterland durch Cromwell nahm man, in Verbindung mit dem Kampfe gegen 
Holland, die alten Bestrebungen wieder auf; das Gesetz vom 3. Oktober 
1650 und die Navigationsakte vom 9. Oktober 1651 sind die Grundlage 
des späteren Kolonialsystems geworden, das seinen Abschluß freilich erst 
nach 1660 erfahren hat. Verf. zeigt auch, von wie großer Bedeutung für 
die spätere englische Kolonialpolitik die westindischen Inseln gewesen sind, 
die um die Mitte des 17. Jahrhunderts sich in geradezu erstaunlicher Weise 
entwickelt haben, und deren wirtschaftliche Struktur dem kolonialpolitischen 
Ideal des Zeitalters weit mehr entsprach als die Kolonien auf dem ameri- 
kanischen Festland. Paul Darmstaedter. 


Mamlock, Dr., G.L. Friedrich des Großen Korrespondenz mit Ärzten. 
Stuttgart 1907, Ferd. Enke. XI + 168 S. 

Der Verf., der uns auf historisch-medizinischem Gebiete, besonders was 
Friedrich den Großen betrifft, kein Fremder ist, will mit der vorliegenden 
Publikation ein Bild von Friedrichs „Stellung zur Heilkunde als Landes- 
herr“ geben, dabei werden aber auch eine Reihe von persönlichen Be- 
ziehungen des Königs zutage gebracht. Der ganze Briefwechsel, der 174 
meist kürzere Stücke umfaßt, von denen die allermeisten noch unediert 
sind, zeigt, wie sehr Friedrich der Große für das Wohl seiner Untertanen 
auch auf dem sanitären Gebiete bedacht war und wie er, wie in so vielem, 
auch hier seiner Zeit vorausgeeilt ist. Wir finden des Königs Aufmerk- 
samkeit zu allererst natürlich der Verpflegung und Versorgung im Kriege 
zugewandt, dann wird aber derselben Tätigkeit auch in Friedenszeiten 
ernste Sorgfalt gezollt. Friedrich interessiert sich für die Einführung 
der Schutzpockenimpfung, zu welchem Zwecke ein englischer Arzt Dr. Baylies 
nach Berlin berufen wird: er will eine Veterinärschule gründen und sendet 
deshalb zwei „Feldscheers‘‘ nach Lyon zum Studium der dortigen Schule. 
Er interessiert sich für Hundswut, venerische Krankheiten; er kennt alle Per- 
sonalverhältnisse auf das gründlichste und greift, mit Lob und Tadel nicht 
sparsam, da oft energisch ein. Wie er für seine Generale sorgt und mit 
den Ärzten gern herumkommandiert — am liebsten möchte er das mit dem 


150 Nachrichten und Notizen II. 


Tode selbst tun — zeigt folgender Brief an den Geh. Rath Muzell: „ich 
muß mich sehr wundern aus Eurem Bericht vom 4. d. zu ersehen, wie Ihr 
der Krankheit Meines G. L. von Krusemarck gegenwärtig den Nahmen von 
Wassersucht geben, und woher Er solche auf einmahl bekommen mögen, 


- da vorhero nur von Gicht, und dergl. Zufillen die Rede gewesen. Seine 


Ärzte mögen die eigentliche Krankheit wohl nicht recht zu unterscheiden 
wissen: wenn es indessen gewiß die Wassersucht ist, so sind ja auch 
Mittel dagegen, und kann man durch incisiones zwischen den Ribben das 
Wasser abzapfen und wegschaffen. Ich wünsche daher wohl, daß dem Ge- 
neral von Krusemarck auf diese oder andere gute Arth zu helfen stünde, 
und wird es Mir lieb seyn, wenn Er bald und glücklich wird hergestellt 
werden“ (S. 112). 

Das Buch ist mit vielen und sorgfältigen Anmerkungen versehen und 
wird, da man annehmen kann, daß M. eine gewisse Vollständigkeit des 
Materials erzielt haben dürfte, seinen Zweck vollauf erfüllen. 

Prag. O. Weber. 


Neokles Kasasis, Griechen und Bulgaren im 19. und 20. Jahrhundert. 
Autorisierte Übersetzung. Leipzig 1908, Liebisch. 139 S. 

Einer der eifrigsten Vorkämpfer der griechischen Interessen auf dem 
Balkan, H. Kasasis, Präsident des griechischen Nationalvereins „Hellenismos“, 
unterzieht sich in seiner jüngsten Schrift der Aufgabe, die wahren Ur- 
sachen und den Charakter der auf der Halbinsel nie versiegen- 
den Gräuel und Anarchie darzulegen. Diese entsprängen keineswegs 
dem Konfessionshaß oder dem Rassenkampf (zwischen Slawen und Griechen), 
sondern sind einzig auf die unbezähmbare Selbst- und Herrschsucht der 
Bulgaren zurückzuführen. Westeuropa und besonders die irregeführte öffent- 
liche Meinung Englands erblicke noch immer in den Bulgaren die Opfer; 
in Wirklichkeit seien gerade sie die Urheber der Anarchie und mitnichten die 
Befreier des angeblich bulgarischen Mazedoniens, dessen Bewohner von den 
bulgarischen Rettern nichts hören wollen. Getreu dem Programm Sarafows 
(S. 66) wollen die Bulgaren die ihnen insbesonders auf dem Gebiete des Handels 
überlegenen und durch althergebrachte Privilegien geschützten, daher 
doppelt verhaßten Griechen in Bulgarien und ÖOst-Rumelien mit allen 
Mitteln zur Auswanderung zwingen oder aber zugrunde richten, in Maze- 
donien aber auf Kosten des Griechentums im Wege der räuberischen 
Komitatschi festen Fuß fassen. Alles dies habe Salisbury auf dem Berliner 
Kongreß prophetischen Auges vorausgesehen; aber die gefaßten Maßregeln 
wurden nicht ausgeführt und die heutigen Machthaber im Foreign Office 
segelten im bulgarischen Fahrwasser. Folgen die „Beweise“. Kapitel I—II 
schildert die Griechenverfolgung in Bulgarien und Ostrumelien, die blutigen 
Pogroms von Warna, Philippopel und besonders die Zerstörung von 
Anchilaos, die das Ministerium Petkov ungehindert geschehen ließ. Kap. IV: 
„Bulgarische Politik in Mazedonien“ beschreibt die Raubzüge und Gewalt- 
taten der bulgarischen Komitatschi, ohne daß aber ein einziges bulgarisches 
Dorf Mazedoniens sich den Banden angeschlossen habe oder zum Exarchat 
übergetreten sei. Kap. V bespricht die auf der Kaiser-Entrevue in Mürz- 


Nachrichten und Notizen II, 151 


steg vereinbarten Reformen, denen sowohl die Türken, als die Komitatschi 
entgegenarbeiteten, während Kap. VI die seitens der Griechen nach der 
Zerstörung von Krusovo aus Selbsterhaltungstrieb verwirklichten, allerdings 
zweischneidigen Verteidigungsmaßregeln aufzählt, zu denen auch die Auf- 
stellung griechischer Banden gehört. Im Vilajet Monastir z. B. standen sich 
1906 20 bulgarische, 10 griechische und 6 serbische Banden gegenüber. 
Mit strengen Noten der Großmächte ist dem Krebsübel nicht beizukommen; 
die einzige Möglichkeit, die Ruhe herzustellen, erblickt Verf. in der Zurück- 
ziehung der bulgarischen Banden und in einer friedlichen Politik der bul- 
garischen Regierung. Im „Schlußwort“ (S. 128) beruft sich der Autor auf 
die Erklärungen des früheren diplomatischen Vertreters an der Pforte, 
H. Natschewitsch, aus denen man auf die Mitschuld des Ministeriums 
Petkov schließen könne. — Die Schrift wird mit aller Wahrscheinlichkeit 
auf bulgarischer Seite ein literarisches Echo wecken. 
Budapest. L. Mangold. 


Gabriel Monod, Jules Michelet. Études sur sa vie et ses oeuvres avec 

des fragments inédits. Paris, librairie Hachette et C!°, 1905. V u. 384 S. 8°. 

Wenn auch das Interesse an Jules Michelet in Deutschland bei weitem 
nicht so groß ist wie in Frankreich, so wird man doch auch bei uns nicht 
ohne innere Bewegung diese intimen Mitteilungen aus dem Leben und 
Bildungsgang des Verfassers der gelesensten Französischen Geschichte in 
sich aufnehmen. Es sind ausgewählte Bilder, die uns der Herausgeber auf 
Grund von Michelets reichem Nachlaß entwirft, insonderheit auf Grund 
seiner Briefe und seines sehr ausführlichen Tagebuchs. Und wenn sich die 
Breite des letzteren gelegentlich auch auf die Darstellung übertragen hat, 
so findet man doch immer wieder anziehende persönliche und sachliche 
Momente, die das Interesse wach halten. Monod hat den Stoff in fünf 
Kapitel zerlegt. Das erste, Michelet und Italien überschrieben, ist eine 
Studie, die er bereits 1903 auf dem Historikerkongreß zu Rom vorgetragen 
hat. Michelet, der dreimal (1830, 1853—54, 1870—71) in Italien war, ist 
zu keiner fremden Nation in ein so enges Verhältnis getreten, als zu den 
Italienern. Oft hat er sich als Kind italischen Geistes bekannt und in- 
sonderheit Vergil und Vico seine Erzieher genannt. Die nationale Wieder- 
geburt des Landee hat er mit der regsten Anteilnahme verfolgt, und zu 
Amari, den Brüdern Orlando und Mazzini ist er in persönliche Berührung 
getreten. Das zweite Kapitel behandelt Michelet von 1839—1842, Jahre, 
die äußerlich zu seinen glücklichsten zu gehören schienen, die aber durch 
den Tod seiner ersten Gemahlin Pauline (1839) und durch denjenigen von 
Frau Dumesnil (1842), zu der er während zweier Jahre in einem tiefen und 
reinen Verhältnis gestanden hatte, sich außerordentlich bewegt und traurig 
gestaltet haben. Der Einfluß von Frau Dumesnil, der ihn aus einer ver- 
zweifelten Stimmung gerettet und zu den ertragreichsten Stunden seiner 
Arbeit befähigt hat, wird von Monod sehr hoch bewertet. Nach ihrem Tod 
unternahm Michelet im Sommer 1842 zur inneren Sammlung eine Reise 
nach Süddeutschland, und wir sind dem Herausgeber besonderen Dank 
schuldig, daß er uns ihre ausführliche und interessante Beschreibung aus 


152 Nachrichten und Notizen II. 


dem Tagebuch wörtlich mitgeteilt hat; ich möchte daraus namentlich die 
zahlreichen, höchst subjektiven, aber immer anziehenden Äußerungen über 
die betrachteten Kunstschätze hervorheben, daneben z. B. auch die ge- 
lungenen Bemerkungen über Land und Leute in Schwaben (S. 153, 161, 164) 
und ähnliche hübsche Aperçus. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit 
Michelets Vater Jean Francois Furcy Michelet (1770—1846), der bis an 
sein Ende ein Mann des 18. Jahrhunderts geblieben ist, aber seinen Sohn 
fast abgöttisch liebte und, da dieser vielseitiger Liebe allzeit bedürftig 
war, gleichfalls sein Verdienst an dem raschen Fortgang der Arbeiten des- 
selben hatte. Das vierte trägt den Namen von Yves Jean Lazare Michelet, 
dem nur wenige Wochen alt gewordenen Sohne Michelets aus seiner zweiten 
Ehe, die der 51jährige im März 1849 mit der 23jährigen Frl. Mialaret ein- 
ging, und die, anfangs nicht ohne Trübungen, 1850 durch die Geburt und 
noch mehr durch den Tod des Sohnes Festigkeit und Weihe für immer 
erhielt. Die seltsame geistige Entwicklung dieser ersten Jahre der Ehe 
spiegelt sich sowohl in dem Tagebuch Michelets wieder als in demjenigen 
seiner Frau über eine Reise, welche die beiden Gatten im August 1849 
nach Belgien unternahmen. Wührend der Herausgeber aber in der Ein- 
leitung die oft erörterte Frage nach dem (in der Tat großen, wenn auch 
bie und da überschätzten) Anteil Frau Michelets an den posthumen Werken 
ihres Gemahls in erschöpfender Weise beantwortet hat, hätte die Tatsache, 
daß Michelets Tagebuch an gewissen Stellen offenbar nach seinem Tod 
durch seine Gemahlin verstümmelt worden ist (vgl. S. 235), schärfer hervor- 
gehoben werden sollen; den Grund dazu vermute ich in Vorgängen, wie 
dem, welchen uns die schamhafte Anmerkung auf S. 225 kennen lehrt, wo- 
nach Michelet in den Jahren 1844—47 eine Liebschaft mit seinem Dienst- 
mädchen unterhielt. Im fünften Kapitel erörtert Monod schließlich die 
eigenartigen Beziehungen Michelets zu George Sand, die von 1841—1862 
bestanden und trotz gegenseitiger Bewunderung aus allerhand Gründen 
keine wirkliche Freundschaft aufkommen ließen. 

In bezug auf Michelets geistige Art, wie sie uns aus den reichlichen 
Ergüssen seines Tagebuchs entgegentritt, bemerke ich noch, daß er keines- 
wegs erst durch die Angriffe der Klerikalen (seit 1843) dem Katholizismus 
und der Kirche entfremdet worden ist, sondern daß seine religiöse Ent- 
wicklung ihn bereits in dem Jahrzehnt von 1830— 1840 zu einer gänzlichen 
Verwirrung geführt hat, und daß darauf langsam in den Jahren 1840—49 
die Herausbildung eines persönlichen, freigeistigen, stark mit politischen 
Idealen durchsetzten Credos gefolgt ist (vgl. S. 90—130). Dem Christentum 
prophezeite er ein baldiges Ende, und vielleicht interessiert es da oder 
dort, daß er ein leidenschaftlicher Vorkümpfer für die Feuerbestattung war 
(S. 227ff.), die ihm mit jenem unvereinbar schien. Seine politischen Ge- 


danken weisen einen stets fortschreitenden Radikalismus auf. Das Mittel. 


alter nennt er greulich (affreux) und bedauert, sich mit ihm ernstlich haben 
beschäftigen zu müssen, da seine Ideen der Realität so durchaus wider- 
sprochen haben. — Ich gebe zum Schluß einige Verbesserungen. Die 
deutsche Sprache scheint dem Herausgeber nicht völlig geläufig zu sein. 
Die Stelle S. 142, die ihm einiges Kopfzerbrechen verursachte, muß natür- 


Nachrichten und Notizen D 153 


lich lauten: „Eins ist Not“ (Lucas 10,42); S. 154 Anm. 1 lies „Vom Fels 
zum Meer“, S. 155 Anm. 2 „Uhland“. Die „Minnesinger‘‘ (S. 153, 155, 164) 
statt Minnesänger und die „Rohe-Alpen“ (S. 155) statt Raube Alb scheinen 
auf Michelet zurückzugehen. S. 168 Anm. 3 ist Christoph Friedrich v. Stälin 
gemeint, und statt 1883 ist 1805, statt 1842 ist 1841 zu lesen. Verbesse- 
rungen zu Michelets kunstgeschichtlichen Angaben, wie sich S. 166 Anm. 1 
eine vereinzelt findet, hätten noch sehr viele gegeben werden können. Ver- 
dienstlicher wäre es gewesen, bei den Tagebüchern Frau Michelets darauf 
hinzuweisen, daß sie sich gelegentlich selbst abgeschrieben zu haben scheint; 
vgl. S. 241f. mit S. 263. Im Kolumnentitel S. 81—129 und im Inhaltsver- 
zeichnis S. 384 lies 1839 statt 1838; S. 225 ZI. 7 muß es offenbar 19 statt 
10 novembre heißen. — In der Einleitung stellt uns Monod noch weitere 
Beiträge ähnlicher Art über Michelet für die Zukunft in Aussicht. Möge 
er dafür sorgen, daß das Interesse an diesen Veröffentlichungen nicht durch 
allzu große Breite erlahme. R. Holtzmann, 


Hermann Kunz: Die Schlacht von Wörth am 6. August 1870, aus dem Nachlaß 
bearb. von Balck. Mit einem Bildnis, einer Übersichtskarte und 6 Gefechts- 
plänen. Berlin 1909, E. S. Mittler u. Sohn. 8. XVII, 248 und 64 S. 

Hier haben wir ein vortreffliches Buch über die Schlacht von Wörth, 
das nicht nur dem Militär, sondern auch dem Historiker wertvolle Dienste 
leistet. Der bekannte Militärschriftsteller Major Kunz hat die Arbeit be- 
gonnen, sie ist jedoch zu einem großen Teil erst nach seinem Tode durch 
Oberstleutnant Balck zum Abschluß gebracht. In einem Vorwort hat 
General Keim die großen Verdienste, welche sich Major Kunz um unsere 
moderne Kriegsliteratur erworben, gewürdigt. 

Das Buch selbst gibt zunächst eine klare Übersicht über die Lage der 
beiden Armeen vor der Schlacht. Die Schwierigkeiten, in welche die fran- 
zösische durch die mangelnde Verpflegung geraten war, sind uns ja schon 
längst bekannt, werden hier aber aufs neue geschildert. Auch wie die 
Schlacht gegen alle Absicht der deutschen Heerführung durch das Vorgehen 
des Generals Walther von Montbary verursacht wurde, ist ja schon vom 
Generalstabswerk erzählt worden, aber eine Fülle von Einzelheiten, das 
Verhalten der Korps- und Divisionskommandeure, des Generalstabschefs 
vom 5. Armeekorps und verschiedener anderer höherer Führer, tritt im vor- 
liegenden Buche klarer hervor als in anderen Werken. Auch die einzelnen 
Gefechtsepisoden sind äußerst anschaulich geschildert, und wo infolge des 
wirren Durcheinanders, des Vermischens der Verbände, ein klares Gefechts- 
bild nicht gegeben werden konnte, haben doch die Verfasser versucht, diese 
Schwierigkeiten zu heben, soweit es möglich ist. 

Als ich in der Historischen Vierteljahrschrift IX, 423 —425 (1906) die 
Tagebücher Blumenthals besprach, hatte ich den Einfluß dieses Generals 
bei der Frage der Beschießung von Paris als verhängnisvoll bezeichnet. 
Bald darauf referierte ich an derselben Stelle (IX, 563—5665) über die Schrift 
von Busch, die sich mit der Bekämpfung von Paris befaßt. Ich sprach 
dort die Frage aus, ob Blumenthal nicht vielleicht überschätzt worden ist, 
und meinte, es wäre wohl nachzuprüfen, was ihm, oder bei Nachod und 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 1 11 


154 Nächrichten und Notizen II. 


Skalitz Steinmetz, bei Wörth Kirchbach und Bose zuzuschreiben ist. Immer 
mehr drängt sich mir diese Frage auf, das Buch von Kunz und Balck zeigt 
neue Verdienste Kirchbachs und Boses und manchen Unterlassungsfehler 
Blumenthals, besonders in der Ausnutzung des Sieges. Das dürfte wohl 
feststehen, daß Blumenthal nicht imstande gewesen wäre, den von ihm oft 
spöttisch bekrittelten Moltke zu ersetzen. Wieviel durch Unterlassung der 
Verfolgung versäumt worden ist, tritt in Balcks Darstellung deutlich hervor. 
Sehr richtig ist es auch, daß er dafür nicht den Kronprinzen verantwortlich 
macht, sondern auf die politische Bedeutung hinweist, die es hatte, wenn 
der Erbe der zukünftigen deutschen Kaiserkrone zu den Regimentern ritt, 
zu den Preußen, Bayern und Württembergern, und ihren Jubel teilte Für 
die Verfolgung mußte ein anderer sorgen, und das wäre in erster Linie 
Blumenthal zugekommen. 

Dagegen glaube ich, daß Balck die Bedeutung der Schlacht von Wörth 
überschätzt, wenn er meint, daß es die wahre Geburtsstätte und der 
6. August 1870 der eigentliche Geburtstag des Deutschen Reiches ist (S. 235). 
Das ist und bleibt Sedan. Zu den Schlesiern, Thüringern, Hessen, Franken, 
Bayern und Schwaben, die bei Wörth fochten, traten bei Sedan noch die 
Regimenter des Königreichs und der preußischen Provinz Sachsen, vor 
allem aber die Garde, die sich aus allen Teilen der preußischen Monarchie 
rekrutiert. Neben dem preußischen Kronprinzen focht der sächsische, an 
der Spitze aber der beiden siegreichen deutschen Heere stand nicht wie 
bei Wörth der Erbe, sondern der Träger der preußischen Krone, der der 
erste Kaiser des neuen Reichs werden sollte. Weit großartiger waren auch 
die unmittelbaren Folgen des Tages von Sedan, die Gefangennahme der 
französischen Armee und des Kaisers Napoleon. Ich meine, Sedan, und 
nicht Wörth, wird mit Recht als der entscheidende Tag gefeiert. 

Wenn übrigens Balck (S. 234) bei Aufzählung der Stämme, die bei 
Wörth gefochten, auch die Westfalen nennt, so irrt er sich, Westfalen 
waren nicht dabei. Wohl hat das Westfälische Füsilierregiment Nr. 37 
einen ganz besonders ruhmreichen Anteil am Siege, wohl hat dieses Regi- 
ment noch 1866 aus Westfalen bestanden, aber nicht mehr 1870. Unmittel- 
bar nach dem Kriege von 1866 wurde ihm Schlesien und Posen als Re- 
krutierungsbezirk überwiesen, bei der Mobilmachung von 1870 erhielt es 
ferner eine ganze Reihe von Berliner Reservisten. Westfalen waren wohl 
nur noch vereinzelt im Offizier- und Unteroftizierkorps vertreten. Aus der 
namentlichen amtlichen Verlustliste des Regiments bei Wörth ergibt sich, 
daB die Mannschaften ganz überwiegend aus Schlesiern und Posenern be- 
standen, die Angehörigen anderer Provinzen dürften wohl zum großen Teil 
auf Rechnung der Berliner Reservisten kommen, denn in der Hauptstadt 
sind ja immer junge Leute aus allen Gegenden des Landes vertreten. 

Ferner ist S. 16, Anmerkung, die Provinzialbezeichnung des 10. Ulanen- 
regiments nicht richtig wiedergegeben: ea muß dort heißen: Posensches 
Ulanenregiment Nr. 10. 

Ich kann jüngeren Historikern, die sich ein Bild von einer Schlacht 
des Jahres 1870 machen wollen, nur raten, das vorliegende Buch zu lesen. 

Berlin. Richard Schmitt. 


Nachrichten und Notizen II. 155 


G. Egelhaaf, Geschichte der neuesten Zeit vom Frankfurter Frieden bis 

zur Gegenwart. Stuttgart 1908, Carl Krabbe (Erich Gußmann). 452 8. 

Bei der Lückenhaftigkeit, vielfach auch der Einseitigkeit des vorban- 
denen Quellenmaterials ist es immer eine schwierige und eine gewisse 
Resignation erfordernde Aufgabe, eine Geschichte der neuesten Zeit zu 
schreiben. Um so dankenswerter ist das vorliegende, handliche Buch, das 
einen sehr brauchbaren, kurzen Überblick über die welthistorisch bedeut- 
samen Ereignisse der letzten vier Jahrzehnte bis Anfang Februar 1908 bietet. 
Daß dabei vielfach nur eine Aneinanderreihung von Tatsachen möglich ist, 
liegt in der Natur der Sache. Beachtenswert sind einige Mitteilungen aus 
der Zeit von Bismarcks Entlassung (S. 216, 222ff.), die Delbrück in den 
Preußischen Jahrbüchern (CXXXIII, 361ff. — vgl. auch Literar. Zentral- 
blatt vom 11. Juli 1908) mit Unrecht! als eine Bestätigung seiner bekannten, 
(mit einigen nicht ganz unwesentlichen Modifikationen vielleicht richtigen, 
bis jetzt aber keineswegs — auch nicht durch den Brief des Herrn v. Hell- 
dorf-Bedra — bewiesenen) Hypothese über Bismarcks „Staatsstreichplan‘ ? 
in Anspruch genommen hat. ° 

Der Verf. ist bemüht, sachlich und ohne Voreingenommenheit zu er- 
zählen, ohne ein Hehl aus seiner warmen Verehrung für Deutschlands 
größten Staatsmann zu machen, nach dem er mit Recht die Zeit von 
1871—1890 benennt; vielleicht steht er stellenweise etwas zu sehr unter 
dem Einfluß des auf Bismarck zurückgehenden Quellenmaterials — aber 
die Behauptung, das ganze Buch sei darauf gestimmt, daß der Kaiser 
Bismarck ohne objektiven Grund entlassen habe, ist nicht zutreffend. Die 
Kritik an der Aera Caprivi erscheint durchaus berechtigt. Eine Zeittafel 
und ein Register sind dankenswerterweise beigegeben. 

Charlottenburg. Ernst Salzer. 


Bericht der Kommission für nenere Geschichte Österreichs für 
das Jahr 1908. Die diesjährige Vollversammlung der Kommission fand 
am 3. November 1908 im Institut für österr. Geschichtsforschung in Wien 
unter Vorsitz Sr. Durchlaucht des Fürsten Franz von und zu Liechtenstein 
statt. Publikationen: Im Berichtsjahre wurde das Heft Nr. 2 und 3 der 
„Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs“ als Doppelheft ausgegeben. 
Es enthält wie das 1. Heft Berichte über 14 fürstliche und gräfliche Archive 
und Bibliotheken Böhmens und Mährens; mit dem 4. Hefte, das wieder 
Archivberichte aus den genannten Ländern und die Register enthalten 
wird und zu Ende 1909 erscheinen dürfte, wird der 1. Band der Archivalien 
abgeschlossen werden. Abteilung Staatsverträge: A. Fr. Pribram hat die 


! Vgl. die Erwiderung Egelhaafs ebd. 553f. und die Replik Del- 
brücks 554f. 

? Preuß. Jahrbücher CXXVI, 375ff.; 501 ff. 

` Mit Recht dagegen weist Delbrück den Gedanken zurück, daß die 
völlige Abschaffung des Reichstagswahlrechts und die Reduzierung der 
Reichsverfassung auf ein bloßes Zoll- und Kriegsbündnis ernstlich in Frage 
gekommen wäre. 

11* 


156 Nachrichten und Notizen U. 


Arbeiten für den 2. Band der österr.-englischen Verträge, der bis 1848 
reichen soll, weiter gefördert. Hans Schlitter konnte wegen anderweitiger 
wissenschaftlicher Verpflichtungen die Vorarbeiten für die mit Frankreich 
geschlossenen Konventionen nicht fortführen. H. v. Srbik hat die Ein- 
leitungen der österr.-holländischen Verträge der Jahre 1677 bis 1711 fertig- 
gestellt und hofft im Laufe dieses Jahres das Manuskript des 1. Bandes 
(bis 1718) zu vollenden. Roderich Gooß hat die Bearbeitung der mit den 
Fürsten von Siebenbürgen geschlossenen Verträge ziemlich vollendet. In 
Anbetracht des Umstandes, daß Österreich seit dem Jahre 1813 eine ganze 
Reihe großer Verträge mit mehreren Staaten zugleich geschlossen hat, und 
daß demnach die uneingeschränkte Fortführung der länderweisen Publika- 
tion der Traktate im 19. Jahrhundert allzu zahlreiche Wiederholungen er- 
geben würde, wurde beschlossen, alle jene Verträge, die Österreich seit 1813 
mit mehreren Mächten zu gleicher Zeit eingegangen ist, in einer besonderen 
Abteilung zu publizieren, während die Bearbeiter der übrigen Sektionen sich 
für den Zeitraum von 1818 bis 1848 in der Regel auf die Veröffentlichung 
und Erläuterung jener Verträge zu beschränken haben, die Österreich mit 
dem betreffenden Staate allein geschlossen hat; die Bearbeitung der be- 
sonderen Abteilung der Kollektivverträge hofft die Kommission baldigst in 
Angriff nehmen zu können. — Das Manuskript des zweiten bis 1847 rei- 
chenden Bandes des „Chronologischen Verzeichnisses der österr. Staats- 
verträge“ von L. Bittner befindet sich im Drucke; für den 3. (Schluß-) 
Band wurden die Vorarbeiten bereits begonnen. Für die Ausgabe der 
Korrespondenz Ferdinands I. hofft W. Bauer im Frühsommer 1909 das 
druckfertige Manuskript des ersten Bandes vorlegen zu können. V. Bibl 
hat für die Korrespondenz Maximilians II. die Materialsammlung fort- 
gesetzt. Ebenso H. Kretschmayr die Vorarbeiten für die zweite Ab- 
teilung der Geschichte der österr. Zentralverwaltung, die von 1749 bis 1848. 
reichen wird. 


Am 4. Dezember 1908 fand in Karlsruhe die 27. Plenarsitzung der 
Badischen Historischen Kommission statt. Nachstehende Übersicht zeigt 
den Stand der einzelnen Unternehmungen der Kommission. Die von Dr. 
K. Rieder bearbeiteten Römischen Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte 
sind erschienen. Die Fortführung der Regesten der Bischöfe von Konstanz 
hat derselbe in Angriff genommen. Für den V. Band der Regesten der 
Markgrafen von Baden, der die Regesten des Markgrafen Christof I. bringen 
soll, hat Geh. Archivrat Dr. Krieger weiteres Material gesammelt. Der 
Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein widmete sich Dr. jur. 
Graf v. Oberndorff unter Leitung von Professor Dr. Wille; für seine Ge- 
schichte der Rheinischen Pfalz hat letzterer weiteres Material gesammelt. 
Die Bearbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl 
Friedrichs von Baden wurde von Archivdirektor Dr. Obser unter Heran- 
ziehung eines Hilfsarbeiters weiter gefördert. Für die Herausgabe der 
Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert von St. Blasien war Professor 
Dr. Pfeilschifter tätig. Von den Grundkarten des Großherzogtums Baden 
sind nach Mitteilung des Oberregierungsrats Dr. Lange die noch ausstehenden 


` 


Nachrichten und Notizen II. 157 


Blätter im nächsten Jahre zu erwarten. Von der Bearbeitung des Ober- 
badischen Geschlechterbuches trat Oberstleutnant a. D. J. Kindler v. Knobloch 
aus Gesundheitsrücksichten zurück; die Fortsetzung des Werkes hat die 
Kommission Rittmeister z. D. Freiherrn v. Stotzingen übertragen. Den Ab- 
schluß des Manuskripte für den zweiten Band seiner Wirtschaftsgeschichte 
des Schwarzwaldes vermag Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein für 1909 noch 
nicht in Aussicht zu stellen. Von den Oberrheinischen Stadtrechten ist 
erschienen in der schwäbischen Abteilung das Ueberlinger Stadtrecht, be- 
arbeitet von Dr. Geier; druckfertig liegen vor das 8. Heft der fränkischen 
Abteilung von Dr. Koehne, sowie in der schwäbischen Abteilung das Re- 
gister zu dem 1905 erschienenen Villinger Stadtrecht von Professor Dr. Roder. 
Das Neuenburger Stadtrecht bereitet Rechtspraktikant Merk vor. Für das 
Konstanzer Stadtrecht hat Professor Dr. Beyerle in Göttingen umfassende 
Vorarbeiten im Konstanzer Stadtarchiv gemacht. Für die Sammlung der 
Siegel und Wappen der badischen Gemeinden war Zeichner Held tätig. 
Es wurden die Siegel für insgesamt 61 Orte entworfen. Das 3. Heft der 
Badischen Städtesiegel wird im Laufe des Jahres 1909 zur Ausgabe ge- 
langen. Der Bearbeiter der Münz- und Geldgeschichte der im Großherzog- 
tum Baden vereinigten Territorien, Dr. Cahn in Frankfurt a. M., legte eine 
Probe des Manuskripts für den ersten Teil des Werkes vor, der im Jahre 1909 
abgeschlossen werden soll. Die Arbeiten am zweiten Bande der Denk- 
würdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden hat Archivdirektor Dr. 
Obser fortgesetzt. Vom Briefwechsel der Gebrüder Blaurer, mit dessen 
Herausgabe Archivar Dr. Schieß in St. Gallen beauftragt ist, ist der erste 
Band, der die Briefe von 1509—1538 umfaßt, erschienen; der zweite Band 
wird 1909 zur Ausgabe gelangen. Die Pfleger der Kommission waren unter 
Leitung der Oberpfleger Professor Dr. Roder, Stadtarchivrat Professor Dr. 
Albert, Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff, Archivdirektor Dr. Obser 
und Professor Dr. Walter für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien 
der Gemeinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. tätig. Die Gemeinde- und 
Pfarrarchive des Landes sind sämtlich verzeichnet. Die Verzeichnung der 
grundherrlichen Archive nähert sich: dem Abschluß. Die Ordnung der 
Gemeindearchive wurde in sechs Amtsbezirken weiter- bzw. durchgeführt. 
Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ist der 23. Band unter 
der Redaktion von Archivdirektor Dr. Obser und Professor Dr. Wiegand 
erschienen. In Verbindung damit wurde Heft 30 der Mitteilungen der 
Badischen Historischen Kommission ausgegeben. Für die Bände 1—39 der 
alten Reihe der Zeitschrift ist ein Register herausgegeben, vom 2. Hefte 
des 5. Bandes der neuen Folge ein anastatischer Neudruck veranstaltet 
worden. Das Neujahrsblatt für 1908, „Der Minnegesang im Lande Baden“, 
von Universitätsbibliothekar Professor Dr. Pfaff in Freiburg, gelangte im 
Januar zur Ausgabe. Das Neujahrsblatt für 1909, „Mittelalterliche Gesund- 
heitspflege im heutigen Baden“, von Professor Dr. Baas, befindet sich unter 
der Presse; für 1910 hat Geh. Hofrat Professor Dr. Gothein als Neujahrs- 
blatt eine Darstellung der Verhältnisse in der Markgrafschaft Baden im 
16. Jahrhundert übernommen. 


158 | Nachrichten und Notizen Il. 


Verdunpreis. Der Verdunpreis wurde Prof.. Dr. Sigismund Ritter 
von Riezler, dem Ordinar für bayerische und Landesgeschichte in 
München, für seine Geschichte Bayerns zuerkannt. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der 
o. Prof. E. von Ottenthal in Wien wurde zum korrespondierenden Mit- 
glied der Akademie der Wissenschaften in München, der o. Prof. Osw. 
Redlich in Wien zum ordentl. Mitglied der Histor. Kommission an der 
Münchener Akademie, Prof. Dr. Felix Liebermann in Berlin zum 
korrespondierenden Mitglied der kgl. Gesellschaft der Wissenschaften in 
Göttingen gewählt. 

Universitäten: Die ao. Professoren S. Steinherz (Histor. Hilfswissen- 
schaften) in Prag, Adolf Schulten (alte Geschichte) und Gustav Beck- 
mann (mittlere und neuere Geschichte) in Erlangen wurden zu Ördinarien 
ernannt. Dr. Vöge (Berlin), der einen Ruf als ao. Professor nach Frei- 
burg i. Br. erhalten hatte, geht als o. Professor der Kunstgeschichte nach 
Basel. Der ao. Prof. Dr. Walter Köhler in Gießen wurde als Nach- 
folger Eglis als Ordinarius für Kirchengeschichte nach Zürich und der 
Privatdozent Dr. Gustav Roloff in Berlin als Ordinarius für mittlere und 
neuere Geschichte nach Gießen berufen. 

Es habilitierten sich: Lic. Wilhelm Goeters (Kirchengeschichte) in 
Halle, Dr. Arthur Salz (Nationalökonomie) in Heidelberg), Dr. Hugo 
Kehrer (Kunstgeschichte) in München und Dr. Ph. Witkop (Ästhetik und 
deutsche Literaturgeschichte) in Heidelberg. 


Erwiderung. 

Zu der Besprechung meines ersten Bandes ‚Friedrich I.“ durch Herrn 
C. Schambach im Heft IV S. 546 ff. dieser Ztschr. (1908) habe ich folgendes 
zu bemerken: 

Wenn Sch. mir vorwirft, daß ich „alle paar Seiten“ fremde Urteile 
zitiere, weil mir selbst das Treffen einigermaßen schwer werde, so ist das 
einerseits eine starke Übertreibung, wie ein genauerer Blick in mein Buch 
zeigt, und andererseits ein böses Mißverständnis. Muß denn der Kritiker 
immer in der übelwollendsten Weise gerade die ungünstigste Erklärung 
heraussuchen? Kann mein Vorgehen nicht auch einen anderen Grund 
haben? Ich glaube, ich habe an mehr als einer Stelle meines Buches ge- 
zeigt, daß mir der Mut der Entscheidung nicht fehlt. Wenn ich „mit Vorliebe“ 
zitiere, geschieht es nicht aus Unsicherheit, sondern in erster Linie, um so 
entschieden wie möglich meine volle Übereinstimmung mit dem betreffenden 
Satze usw. auszusprechen, und weil ich es für ehrlicher halte, in einem 
solchen Falle den Autor selbst zum Worte kommen zu lassen, statt daß 
ich mit ähnlichen, nur etwas anders gedrechselten Worten dasselbe zu 
sagen mich bemühe. Ich zitiere auch nicht immer, nur um zuzustimmen; 
wiederholt geschieht es, um eine kritische Bemerkung daran zu knüpfen. 

So ist es auch nicht richtig, wenn Sch. behauptet, daß ich in dem 
Falle Hadrian IN — Hauck (wie ich ihn kurz nennen will) keine kritische 


Nachrichten und Notizen I. 159 


Bewertung des „problematischen“ Urteiles von Hauck über den Papst gebe. 
Ich habe S. 274 A. 275 gesagt, daß mir die Beurteilung Hadrians durch 
Hauck zu ungünstig erscheine, ebenso S. 276, daß ich nicht wie Hauck 
glaube, die Erneuerung des Konstanzer Vertrages habe Hadrian aus Miß- 
trauen verlangt, habe auch S. 324 A. 144 betont, daß die von Hauck ge- 
rügte Charakterschwäche Hadrians (zuerst einen zu großen Schritt zu tun, 
um ihn dann zurücknehmen zu müssen) bei dessen Vorgehen gegen das 
aufständische Rom eigentlich nicht sichtbar sei. Aber als möglichen Er- 
klärungsgrund für das seltsam feindliche Verhalten Hadrians gegen den 
heranrückenden Friedrich (den er vorher zur größten Eile angespornt) 
glaubte ich allerdings die von Hauck angedeuteten Charakterschwächen 
Hadrians anführen zu müssen. 

Ebenso hat Sch. daneben gegriffen in dem Falle Como — Breßlau, 
den Sch. als ‚eklatantesten“ bezeichnet für meine „unangemessene‘“ 
Behandlung von Vorarbeiten anderer. Hier muß ich mich — ebenso ehr- 
lich — einer gewissen „Lässigkeit" schuldig bekennen, die sonst Sch. 
mir freundlichst abspricht. Ich hatte die betreffende Stelle (wie sie jetzt 
im Text S. 375 gedruckt ist) mit meinen Bedenken gegen Weiland (Anm. 
305) im Manuskript fertig, als ich von Prof. Breßlau (dessen Vortrag ich 
in Rom nicht gehört hatte) die briefliche Mitteilung erhielt, er sei mit 
Weilands Datierung von 1155 nicht einverstanden. Dies notierte ich kurz 
in meinem Manuskript, und so wanderte es in die Druckerei. Erst bei 
der Korrektur sah ich, daß ich es leider unterlassen hatte, nach dem Er- 
scheinen des Vortrages von Breßlau die Stelle entsprechend abzuändern. 
Dazu schien mir nun aber während des Druckes die Möglichkeit einerseits 
nicht mehr recht vorhanden, andererseits die Notwendigkeit nicht so drin- 
gend, da ich auf den Gegenstand später doch zurückkommen mußte. Daher 
die „trockene“ Notiz in der jetzigen Fassung. Wieso ich aber BreßBlaus 
Angabe ‚posteriore al 1162‘ nicht verstanden haben soll, wenn ich sie mit 
„nach 1162“ übersetzt habe, ist mir völlig unerfindlich. . 

München, 3. Dezember 1908. H. Simonsfeld. 


Antwort. 

Prof. S. zeiht meine Kritik seines Buches des Übelwollens: dieser Vor- 
wurf wird diejenigen der Leser überraschen, die neben meiner Besprechung 
auch die von Güterbock (N. A.) und Hampe (H. Z.) gelesen haben; im übrigen 
gehe ich nur auf die Spezialausführungen von Prof. S. ein. 

Zum ersten der Fall Hadrian IV.— Hauck S. führt jetzt drei 
Stellen an, die zur Not als die dürftigen Ansätze zu einer Kritik gelten 
können. Hampe a. a. O. läßt sie dafür gelten und gründet darauf das Ur- 
teil, daß sich S. in dem Falle Hadrian IV.—Hauck widerspreche. Aber von 
einer wirklichen „kritischen Bewertung“ der Hauckschen Ansicht, d h. von 
einer ernsthaften Nachprüfung derselben mit dem greifbaren Ergebnis einer 
entschiedenen Zustimmung oder Ablehnung kann bei diesen drei beiläufigen 
Bemerkungen mit ihrem „mir scheint“ und „eigentlich“ gar nicht die Rede 
sein, sondern 9. hat die neue Frage, die Hauck mit seinem geistreichen Ein- 
fall der Forschung gestellt, in Wahrheit einfach offen gelassen: Ich hatte 


160 Nachrichten und Notizen II. 


sachlich also volles Recht, den Fall als Beispiel anzuführen, wie S. mitunter 
eine fremde Ansicht lediglich wiedergibt und im übrigen auf sich beruhen 
läßt. 

Zweitens der Fall Como-Breßlau. Hier wird die Richtigkeit meiner Dar- 
stellung in der Hauptsache gar nicht zu bestreiten versucht (über meinen an- 
geblichen Vorwurf, B. sei auch noch mißverstanden, nachher); es wird nur 
eine Vorgeschichte des gravierenden Passus bekannt gemacht, die geeignet 
scheint, seinen ungünstigen Eindruck nachträglich noch abzuschwächen. Ge- 
setzt aber den Fall, daß diese Abschwächung einigermaßen gelingt — ich 
enthalte mich hier der Kritik —, wird denn dadurch meine richtige Kenn- 
zeichnung der Stelle, so wie sie im Buche steht, zu einem „Fehlgriff‘‘? Diese 
Ausdrucksweise muß mir ein neuer Beleg sein für mein in der Kritik ge- 
fälltes Urteil, daß S. das Treffen der richtigen Formulierung mitunter 
etwas schwer füllt. 

Nun noch mein angeblicher Vorwurf, daß S. Breßlau auch noch miß- 
verstanden. Eine „mißverständliche“ Äußerung ist nach meinem Sprach- 
gebrauch keine solche, die von Mißverständnis zeugt, sondern die Mißver- 
ständnis erzeugen könnte. „Mißverständlich“ in diesem Sinne erschienen 
mir die Worte: „B. setzt die Urkunde nach 1162.“ Setzen ist ein Örtlicher 
Ausdruck; man kann also richtig sagen: „B. setzt die Urkunde vor 1162“, 
weil wir die Präposition vor ebensowohl örtlich als zeitlich gebrauchen. 
Der richtige Gegensatz zu dem örtlichen vor ist aber nicht nach, sondern 
hinter (hinter 1162), während nach in öÖrtlichem Gebrauche uns zunächst 
die Richtung bedeutet, aber damit zugleich häufig die Vorstellung des “hin- 
ein in’ verbindet; man vergleiche: “er ist nach Frankfurt gesetzt’ und "das 
Regiment ist nach Krefeld verlegt’. Ein Leser von korrektem Sprachgefühl, 
der B.s eigene Darlegungen noch nicht kennt, muß hier also geradezu ver- 
stehen: „B. setzt die Urkunde in das Jahr 1162“, wiewohl die S.sche Aus- 
drucksweise hüufiger vorkommen mag. Müßig war meine Bemerkung also 
nicht; indessen den grundlosen Vorwurf des Mißverständnisses erhebt sie 
wie man sieht, auch gar nicht. 

Heidelberg, Febr. 1909. C. Schambach. 


161 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 
Eine Antikritik 


von 


Benno Hilliger. 


Im letzten Bande der Zeitschrift für Rechtsgeschichte (G. A. 
Bd. 29 S. 135—179) bringt Heinrich Brunner einen Aufsatz 
„Über das Alter der Lex Salica und des Pactus pro tenore pacis“, 
in welchem er sich gegen Siegfried Rietschel und den Unter- 
zeichneten wendet, weil wir, ohne selbst der gleichen Meinung zu 
sein, der eine dies und der andere jenes Gesetz für erheblich jünger 
erklärt haben, als es die heutige Ansicht der Gelehrten will. Ich 
gehe im folgenden nur auf das ein, was Brunner gegen mich 
vorgebracht hat, d. h. gegen die von mir vertretene Ansicht, daß 
die Lex Salica in der uns heute vorliegenden Gestalt unmöglich 
noch aus der Zeit König Chlodwigs stammen kann. 

Ich bin zu jener Behauptung gekommen durch eine Unter- 
suchung des fränkischen Münzwesens, bei welcher sich heraus- 
stellte, daß das Münzrechnungssystem der Lex Salica einer viel 
späteren Entwickelungsstufe entspricht und sich in keiner Weise 
deckt mit dem, was uns die Fundergebnisse für das ältere fränkische 
Münzwesen des 6. Jahrhunderts lehren. Es waren in der Haupt- 
sache zwei verschiedene Beobachtungen, die sich mir aufdrängten 
und die zunächst nichts miteinander gemein haben. Die eine 
betraf die fränkische Gold-, die andere die fränkische Silbermünze, 
die eine den Schilling, die andere den Denar der Lex Salıca. 
Zuerst?! entdeckte ich im Anschluß an die Forschungen Babelons, 
welcher den fränkischen Denar der Merowingerzeit mit der rö- 
mischen Halbsiliqua identifizierte, daB die Rechnungsweise der 
Lex Salica, des Schillings zu 40 Denaren, en Wertverhältnis 

! Der Schilling der Volksrechte und das Wergeld. Hist. Vierteljahr- 
schrift 1902 S. 196 ff. und S. 453 ff. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 12 


162 Benno Hilliger. 


zwischen Gold und Silber voraussetzt, welches nicht zu dem 
schweren Goldschilling der ersten Merowingerzeit paßt, der genau 
nach konstantinischem Fuße zu 24 Siliquen oder 4,518 g ausge- 
bracht war. Es konnte somit für die Lex Salica nur ein leich- 
teres Schillingsgewicht in Betracht kommen, wie wir es etwa 
seit 575 in gallischen Münzstätten auftreten sehen und dann 
massenhaft ausgeprägt finden. 

Später machte ich die Entdeckung, daß auch der Denar, 
welcher ın der Lex Salica die herrschende Münze ist, in den 
Münzfunden des 6. Jahrhunderts überhaupt noch nicht auftritt. 
Und in einer zweiten Untersuchung), die diesem „Denar der Lex 
Salica“ gewidmet ist, legte ich an der Hand bisher unbeachteter 
Quellenstellen dar, daß der Denar dieser Zeit ein selbständi- 
ger von der römischen Halbsiliqua unabhängiger Münz- 
wert gewesen ist. Er entstammte der spätrömischen oder byzan- 
tinischen Kupferrechnung, welche noch in alter herkömmlicher 
Weise 16 As oder 4 Unzen Kupfer zum Werte eines Denars zu- 
sammenfaßte. In Silber ausgeprägt hätte er sich zur Zeit Justi- 
nians um 534, als das Fünftel des Miliaresions, auf Y,, Unze, 
d. h. 1,09152 g stellen müssen. Sein Gewicht war aber veränder- 
lich, denn es richtete sich nach dem wechselnden Wertverhältnis 
der Münzmetalle zueinander. Für Gallien wird uns in zwei ver- 
schiedenen metrologischen Quellen sein Gewicht, einmal zum 24. 
und dann wieder zum 20. Teil der Unze, also zu 1,187 und 1,3641 œ 
angegeben. 

Nun wissen wir aus zahlreichen Angaben der Quellen, daß 
mindestens schon seit dem Ausgang des 4. Jahrhunderts das Gold 
stetig im Preise fiel. Der konstantinische Schilling, welcher im 
Jahre 395 noch 300 Unzen Kupfer gegolten hatte, war bereits 
um 534 auf 240 Unzen gesunken und dieser Preisrückgang hielt, 
wie uns sicher bezeugt ist, noch weiter an. Danach hätte also 
im Jahre 534 der Schilling bei einem Werte von 240 Unzen 
Kupfer genau 60 Denare zu 4 Unzen oder 16 As gelten müssen. 
Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß die Lex Salica bei ihrer 
Rechnungsweise des Schillings zu 40 Denaren einer viel späteren 
Zeit angehören muß. Die Zeit vor 575 kommt für sie überhaupt 
nicht mehr in Betracht, weil die Frankenherrscher bis dahin nur 


ı Hist. Vue, 1906, S. 266 f. 


— i. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 163 


den schweren Solidus nach konstantinischem Fuße zu XXIV Sili- 
quen geprägt haben. Dieses stimmt überraschend zu der anderen 
Beobachtung, daß die fränkische Silbermünze des 6. Jahrhunderts 
viel zu klein ist, als daß wir sie für einen Denar halten könnten, 
und daß das erste Münzstück, welches eine solche Deutung ver- 
trägt, von Charibert II (629—631) zu stammen scheint. Aber die 
massenhafte Ausprägung von Denaren, wie sie die Lex Salica mit 
ihrer Rechnungsweise voraussetzt, beginnt doch erst in der zweiten 
Hälfte des 7. Jahrhunderts, und für das 8. und den Anfang des 
9. Jahrhunderts ist uns dann auch die Geltung einer solchen 
Rechnung für den Goldschilling bezeugt. 


1. Brunners numismatische Theorien. 


Diese numismatischen Ergebnisse sind es, welche Brunner 
in seinem Aufsatze entkräften möchte, um die heutige Annahme, 
daß die Lex Salica schon unter Chlodwig entstanden sei, auf- 
rechterhalten zu können. Wie ist ihm das gelungen? Wenn man 
dem Urteil Mario Krammers im Neuen Archiv! Glauben schenken 
darf, haben damit die Angriffe gegen die herrschende Lehre „ihre 
endgültige Widerlegung. gefunden“. 

Gewiß macht es Eindruck, wenn man bei Brunner liest und 
immer wieder auf die Behauptung? trifft, daB meine „ganze Argu- 
mentation von der nicht erwiesenen Voraussetzung ausgehe, daß 
der fränkische Denar sich genau mit der römischen Halb- 
siliqua deckte.“ Wie spielend leicht wird ihm nun der Gegen- 
beweis. Was hat es dann zu sagen, daß Gregor von Tours in 
seinen Schriften mehrfach einen argenteus, aber niemals den de- 
narius erwähnt? Brunner antwortet? schlagfertig: „Daß er den 
Denar nicht anführt, ist kein durchschlagendes Argument gegen 
dessen damalige Existenz. Denn Gregor nennt auch die Siliqua 
und deren Bruchteile nicht.“ Und wenn ich das Zeugnis der Münz- 
funde anrufe, die für das sechste Jahrhundert gleichfalls den 
Denar vermissen lassen, antwortet? er nach demselben Rezept: 
„Das Fehlen einer solchen Silbermünze ist kein Beweis gegen das 
Alter der Lex Salica. Denn für die maßgebende Zeit lassen uns 


1 Neues Archiv der Ges. f. ält. deutsche Geschichtskunde, Bd. 34 
(1909), S. 560 ff. 
2 A. a. O. S. 139 u. 149. s A. a. O. S. 144 u. 149. 
12* 


164 Benno Hilliger. 


jene Münzfunde auch Silbermünzen vermissen, die mit Sicherheit 
als Siliquen oder als Halbsiliquen gedeutet werden könnten.“ 

So hat mich Brunner in die kunstvollste aller Zwickmühlen 
gebracht, einen Beweis zu führen, der auf diesem Wege nicht 
geführt werden kann. Denn wo ich mich auf die Tatsachen der 
Überlieferung stütze, antwortet er: „Das beweist ja nichts, denn 
du findest ja auch keine Halbsiliqua“. Fände sie sich aber doch, 
so würde er mir sofort entgegenhalten: „Da haben wir ja den 
Denar; denn beide sollen sich decken!“ Man kann also — mögen 
sich nun Denare finden oder nicht — stets und unter allen Um- 
ständen nur ihre Existenz erweisen! | 

Ihr wissenschaftliches Placet hat die Ansicht Brunners, wie 
schon erwähnt, im Neuen Archiv gefunden, wo man uns die frohe 
Botschaft wiederholt: „Dabei geht Hilliger von der ganz uner- 
wiesenen Annahme aus, daß der fränkische Denar sich genau mit 
der römischen Halbsiliqua gedeckt habe“. Nur schade, daß ein 
kleiner Irrtum diese Entdeckerfreude trübt. Die Meinung, die man 
bekämpft, daß wir im fränkischen Denar lediglich die römische 
Halbsiliqua zu erblicken hätten, rührt von Babelon, Vinogradoff 
und Grote her und wurde anfangs auch von mir geteilt. Wer 
sie aber zuerst aufgegeben und mit Quellenzeugnissen direkt 
widerlegt hat, ist nicht Brunner, sondern bin ich selber gewesen. 
Und zwar geschah dies in meinem zweiten Aufsatz über den 
„Denar der Lex Salica“, dem Brunner den größten Teil seiner 
Widerlegungsschrift widmet! Dies ist Brunner völlig entgangen 
und nach ihm auch Mario Krammer. Ich habe im Eusebianischen 
Fragment den späteren Denar als einen selbständigen Münz- 
wert der Byzantinerzeit nachgewiesen und u. a. auf Seite 17 
geschrieben: „Da das Miliaresion auch nach dem Eusebianischen 
Fragment 20 Unzen galt, so war der Denar mit 4 Unzen genau 
das Fünftel davon. Das Miliaresion stellte den doppelten Wert 
einer Siliqua dar und wog in Silber genau 5,4575 g oder !/, Unze. 
Das ergibt für den Denar ein Silbergewicht von 1,09152 g oder 
IL, Unze. Dieses Gewicht des Denars mußte sich ändern, wenn 
sich das Wertverhältnis zwischen Silber und Bronze wieder ver- 
schob.“ Wenn der Denar das Fünftel des Miliaresions ist und das 
Miliaresion das Doppelte der Siliqua, so geht doch für jeden, der 
rechnen kann, unweigerlich daraus hervor, daß ich den Denar 
eben nicht mit der Halbsiliqua identifizierte. Ich sprach 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 165 


weiter! davon, daß man nach verschiedenen metrelogischen Angaben 
im Frankenreiche den Denar im Gewicht eines scrupulus, also als 
den 24. Teil der Unze ausgeprägt habe, und gedachte endlich! 
des „wachsenden Gewichtes des fränkischen Denars, welches schon 
Ende des 7. und Anfang des 8. Jahrhunderts bisweilen dem 20. 
und in karolingischer Zeit schließlich dem 16. und dem 15. Teil 
der Unze entsprach.“ 

Es ist mir unverständlich, wie man angesichts dieser Tat- 
sachen gegen mich einwenden konnte, daß sich nach meiner un- 
erwiesenen Annahme der fränkische Denar mit der römischen 
Siliqua genau gedeckt habe! Gerade das Gegenteil habe ich be- 
hauptet. Damit zerbricht die ganze Beweisführung Brunners in 
Scherben. Denn die bloße Unkenntnis meiner Ansicht ist das 
einzige Argument, dessen sich beide Forscher wetteifernd be- 
dienen, um sich der Beweiskraft meiner numismatischen Dar- 
legungen zu entziehen. 

Doch sehen wir uns nun Brunners eigene Aufstellungen über 
das merowingische Münzsystem an. Da ergibt sich von vornher- 
ein zwischen ihm und mir ein fundamentaler Unterschied in der 
Behandlung des ganzen Problems. Während ich bei der Frage 
nach dem älteren Münzsystem der Frankenzeit in Ermangelung 
anderer Quellen von den Münzfunden selber ausgehe, schiebt 
Brunner diese beiseite und erklärt, daß er sich mit dem Zeug- 
nis der Lex Salica begnüge.” Ihre Angabe, daß der Schilling zu 
40 Denaren gerechnet werden soll, sind für ihn der Beweis, daß 
die Franken schon zur Zeit Chlodwigs diese Münze und diese 
Rechnungsweise kannten. Mit diesem Urteil richterlicher Ent- 
scheidungskunst, welche den Zeugen Schweigen gebietet und nur 
den Beschuldigten zu Worte kommen läßt, kann man füglich 
alles beweisen, was man beweisen will. 

Da ist zunächst die merkwürdige Eigentümlichkeit der Lex 
Salica, daß sie nach dem Schema „sexcentos denarios qui faciunt 
quindecim solidos“ alle Bußsätze in doppelter Berechnung sowohl 


? Hist. Vtje. 1906. S. 27 und 42. — Ich werde mich des Ausdruckes 
Siliqua oder Halbsiliqua für ein feststehendes Silbergewicht künftig nicht 
mehr bedienen, weil die siliqua ein Goldgewicht ('/,, solidus) war und eine 
ihr entsprechende Silbermünze mit ihrem Gewicht vom jeweiligen Stande 
des Wertverhältnisses beider Edelmetalle abhängen mußte. 

? Brunner a. a. O. 29 S. 149. 


166 . Benno Hilliger. 


nach Denaren wie nach Schillingen aufführt. Über den Grund 
dieser Erscheinung hat man oft und viel gestritten. Brunner! 
erklärt, daß bei den Salfranken ein praktisches Bedürfnis vorge- 
legen habe, die eine Münzsorte durch die andere zu er- 
läutern, und meint, daß die ganze Satzfassung keinen Zweifel 
lasse, daß nicht der Solidus, sondern der Denar als die erläute- 
rungsbedürftige Größe angesehen wurde Als ein Feind jeder 
Ansicht, die im fränkischen Denar dieser Zeit einen bestimmten 
Münzwert sehen möchte, behauptet er, daß die Schillingszahlen 
beigefügt wurden, „um die Denare als solche zu kennzeichnen, 
von denen 40 auf einen Solidus gingen“ So wird ihm die 
Schillingszahl zu einer notwendigen Beigabe, welche den Münz- 
wert dieses Denars erst bestimmte. Aber Brunner geht in 
seinen Behauptungen noch weiter und schreibt: „Bei Satzung und 
Aufzeichnung der Lex wurden die einzelnen Bußsätze zunächst in 
Denaren festgesetzt und zwar so, daB die größeren Bußen in 
runden Denarhunderten und Denartausenden, einzelne geringere 
wohl auch in Großhunderten berechnet wurden. Die Denar- 
zahlen sind die primären, die Schillingszahlen die sekun- 
dären Zahlen.“ 

Damit bekennt sich Brunner zu der Auffassung, daß schon 
zur Zeit Chlodwigs nicht etwa der Schilling, sondern der Denar 
die ausschlaggebende Münze gewesen sei. „Die Denarsummen,“ 
sagt er, „sind nicht etwa eine bloße Paraphrase althergebrachter 
Schillingszahlen, da die Schillingszahlen sich dem Bestreben fügen 
mußten, volle Denarhunderte als Bußzahlen einzustellen, wie die 
Bußen von 17’, Solidi (700 Denaren) und von 35 Solidi (1400 
Denaren) ersehen lassen.“ Deshalb verwirft er die Ansicht Richard 
Schröders?, der an eine Neuberechnung gewisser Bußsätze unter 
Chlothar II. oder Dagobert I. denkt, als eine mir gemachte un- 
berechtigte Konzession. Deshalb wendet er sich auch gegen 
Luschin von Ebengreuth?, der gleichfalls mit mir in der Berech- 


1! Ebenda, S. 141. 7 Ebenda, S. 142. 

® Brunner bemerkt über den halben triens zu 7 den. in Cod. 1 und 2 
von Titel 4, 1 der Lex: „Die Variante jener Handschriften glaube ich nach 
wie vor nur aus dem Streben nach Abrundung erklären zu müssen“ und fügt 
in einer Anmerkung hinzu: „Bei der Gleichstellung des balben triens mit 
7 Denaren wurde ein Dritteldenar von den Schreibern nicht in Anschlag 
gebracht. Minima non curat scriptor.“ Allein für Brunners These als Prüf- 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 167 


nung des halben triens zu 7 Denaren ein Überbleibsel älterer 
Rechnungsweise des Schillings zu 42 Denaren in der Lex Salica 
erblicken wollte. Denn wie Brunner ganz richtig erkennt, würden 
sich hierbei seine Denarhunderte in den unmöglichsten Brüchen 
verlieren. Das alles darf ja nicht sein. 

Wenn Brunners Behauptung richtig wäre, daß wir die Denar- 
und nicht die Schillingszahlen als die primären Wertziffern der 
Lex Salica zu betrachten hätten, dann könnte man sich wohl 
vorstellen, daß bisweilen vielleicht eine Schillingszahl vergessen 
worden wäre, nie aber eine Denarzahl. Nun ist aber gerade das 
Gegenteil der Fall. Ganz abgesehen davon, daß einige Hand- 
schriften nur die Schillingszahlen kennen, so gibt es doch noch 
eine Reihe von Titeln in der Lex, wo die Handschriften in 
größerer Zahl und fast mit einer gewissen Regelmäßigkeit an 
einzelnen Stellen die Denarzahlen gegenüber den Schillingszahlen 
unterdrücken. Solche Beispiele finden sich in Titel 44 (De reipus) 
für die Reipusabgabe selbst, in Titel 50,2 (De fide facta), 52 (De 
rem prestata), 53,3 (De manu de hinio redemenda), 55 (De cor- 
poribus expoliatis) und in einigen anderen Fällen. Man sieht 
also gerade in Titeln, denen man mit Vorliebe ein höheres Alter 
zuweisen möchte, nimmt die Auslassung der Denarzahlen einen 
größeren Umfang an. 

Aber Brunners Annahme krankt weiter an einer inneren Un- 
wahrscheinlichkeit. Für ihn ist der Solidus der einzig feste und 
sichere Münzwert bei den Franken, während der Name denarius 
überhaupt keinen festen Wert repräsentiert und keine bestimmte 
Münzsorte bezeichnet hätte. Man versteht dann nicht, wie sich 
eine Münzrechnung nach Denarhunderten und Denartausenden 
hätte verwirklichen lassen. Denn ohne den Wertmaßstab der 
sekundären Münze des Schillings wäre der Wert eines Denars 


stein ihrer Richtigkeit kommt, wie ich glaube, auch diese kleine Abweichung 
in Betracht. Man fragt, wie sie möglich geworden? Waren die 7 den. 
primär, dann hatten ja die Schreiber keinen Grund, von einem halben triens 
zu sprechen, wenn diese Zahl falsch war. Oder hofften etwa die Redak- 
toren der Lex mit einer falschen Zahl den Wert der Denare richtig zu „er- 
läutern“? War aber der halbe triens primär, dann konnte man ruhig den 
Bruch von or, den. verwenden, wenn man den Bruch von 13'/, den. für den 
vollen triens in der Lex nicht scheute! Tat man dies nicht, so spricht dies 
eben dafür, daß früher einmal eine andere Rechnungsweise herrschte, wo 
der Triens von VII Siliquen genau 14 Denare galt. 


168 Benno Hilliger. 


gar nicht festzustellen gewesen. Dazu kommt endlich die ent- 
scheidende Frage, wo finden wir denn die Denare Chlodwigs oder 
seiner Söhne, von denen wir 40 auf einen Schilling rechnen 
könnten ? 

Auch Brunner überfliegt prüfend die Ergebnisse der Münz- 
funde!, und doch muß er mir alles bestätigen, was ich zuvor be- 
hauptet habe. Er bekennt erstens, daß die alten römischen Silber- 
denare im Grabmal Childerichs I. „um mehr als das Doppelte zu 
schwer sind, als daß ihrer vierzig auf einen Solidus gehen 
konnten.“ Zweitens, daß die Silbermünzen merowingischer Könige 
aus dem 6. Jahrhundert im „Gewicht zu gering“ sind, „als daß 
sie für Denare gelten könnten, deren 40 einen Solidus ausmachten.“ 
Drittens, daß „schwerere Silbermünzen uns in den Münzfunden 
erst seit dem siebenten Jahrhundert entgegentreten“, von denen 
„einzelne Stücke sich als Denare bezeichnen“, und daß sie bei 
einem Durchschnittsgewicht von 1,20 bis 1,30 g „ungefähr einem 
Denar entsprechen, der den vierzigsten Teil eines leichteren 
merowingischen Solidus bildete.“ Und Brunner bekennt am Schluß 
dieser Betrachtung: „So ist denn unter den fränkischen Münz- 
funden für die ältere merowingische Zeit allerdings kein Denar 
vertreten, der dem vierzigsten Teil des konstantinischen Gold- 
solidus gleichzustellen wäre, wenn wir ein rationelles Wertver- 
hältnis des Silbers zum Golde zugrundelegen.“ Allein er tröstet 
sich damit, daß man ja auch keine Siliqua und Halbsiliqua finde, 
und meint: „Da uns die Münzfunde hinsichtlich der Silbermünzen 
nur ein sehr lückenhaftes Bild des altmerowingischen Münzwesens 
liefern, werden sich die Numismatiker den Angaben der Lex 
Salica gegenüber vorläufig mit einem ignoramus bescheiden 
müssen.“ Mit diesen Sätzen zeigt Brunner den Bankerott seiner 
Ansichten über das Münzwesen der Merowingerzeit an. Er ver- 
mag die Ergebnisse der Münzfunde nicht mit seinen Theorien in 
Einklang zu bringen und verzichtet deshalb auf ihr Zeugnis, in- 
dem er dem Gegner einen gleichen Verzicht zumutet. 

Ich hatte für die Doppelrechnung der Lex Salica eine andere 
Erklärung? gegeben und gesagt: „Ihrer ganzen Wortfassung nach 
sind die Bußbestimmungen so gehalten, daB man den Wert in 
Denaren zu entrichten hat; die danebenstehende Schillingszahl er- 


! Ebenda S. 147f. 7 Hist. Vtjs. 1906, S. 25. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 169 


scheint nur noch als bloße Rechnungsgröße, als letzte Erinnerung 
an ein verschollenes oder abgestorbenes Münzsystem.“ Brunner! 
meint, ich hätte damit den „Verfassern der Lex“ eine „kaum ver- 
ständliche Verschrobenheit“ zugemutet, weil der Denar als eine 
feststehende und unzweideutige Größe keiner Erläuterung be- 
durfte und der Solidus eben eine verschollene Münze war. „Was 
in aller Welt“, fährt er fort, „hätte unter diesen Umständen die 
Redaktoren der Lex veranlassen sollen, die Schillingssummen neben 
den Denarsummen zu nennen? Dadurch an ein abgestorbenes 
Münzsystem zu erinnern, wäre für sie ein geradezu sträflicher 
Luxus gewesen.“ 

Brunner ignoriert dabei den wichtigsten Teil meiner Meinung, 
daß die Bußsätze der Lex Salica schon unter Chlothar II. oder 
Dagobert I. aufgezeichnet worden wären, also zu einer Zeit, wo 
der Solidus noch die herrschende Münze war und der Denar noch 
keine Rolle spielte, und daß man erst später, gegen Ende des 7. 
oder im Anfang des 8. Jahrhunderts, als die Denarprägung über- 
wog und den Schilling fast völlig verdrängte, in den alten Text 
die neue nun gangbare Geldmünze miteinfügte. Daß daneben 
noch alte Goldmünzen im Verkehr geblieben waren, habe ich 
niemals geleugnet, sondern im Gegenteil aus dem Konzilsbeschluß 
von 813 direkt gefolgert.” Aber sie verschwanden unter der 
Masse des umlaufenden Silbergeldes, denn wir dürfen nicht ver- 
gessen, daß den Tausenden von Goldprägungen älterer Zeit in den 
Münzfunden Tausende von Silberprägungen jüngerer Zeit gegen- 
überstehen. Mag Brunner aus den Bußsätzen der Lex Salica mit 
aller Interpretationskunst herauszudeuten suchen, daß die Denar- 
zahlen die primären, die Schillingszahlen aber die sekundären 
sein müßten, so steht dem schroff die numismatische Tat- 
sache gegenüber, daß in allen uns bekannten Münzfunden 
die Schillinge als die primären, die Denare dagegen als 
die sekundären Münzen der Merowingerzeit auftreten. 
Halten wir uns aber, unter Berücksichtigung dieser nicht hinweg- 
zudisputierenden Tatsache, das Schema der Lex Salica „sexcentos 
denarios qui faciunt solidos quindecim“ noch einmal vor Augen, 
so wird man mir zugestehen müssen, daß auch dem Wortlaut 
dieser Stelle nach die Zahlung in Denaren gedacht war und 
daß man den Schilling hier nur noch als bloße Rechnungsgröße faßte. 


1 A. a. P. 29, S. 141. 2? Hist. Vue, 1906. S. 44. 


170 Benno Hilliger. 


2. Der Denar in der rechtsgeschichtlichen Überlieferung. 


Die heutige Auffassung von der Entstehungszeit und der 
Überlieferungsgeschichte der Lex Salica konnte keinen schärferen 
Ausdruck finden als in dem Bemühen ihrer Vertreter, den „Denar“ 
der Lex unbedingt noch für die Zeit Chlodwigs zu retten. Denn 
an dem Denar dieses Gesetzes hängt ein gutes Teil Rechtsge- 
schichte oder wenigstens rechtsgeschichtlicher Konstruktion. An 
seinen Namen knüpfen sich Einrichtungen und Gepflogenheiten, 
die man in dieser Form schon für uralt hält und an die man 
nicht tasten möchte aus Furcht, daß damit der ganze Boden, auf 
den man sein Gebäude gründet, zu gleiten beginnen könnte. Man 
darf also sagen, daß mit der Existenz einer fränkischen Denar- 
münze zur Zeit Chlodwigs die heutige Lehre von der Lex Salica 
und der ältesten Rechtsgeschichte der Franken steht und fällt. 

Ich selber freilich bin von Anfang an nicht so weit gegangen, 
daß ich die Existenz der Lex Salica vom fränkischen Denar ab- 
hängig machen möchte. Für mich ist er in dieser Beziehung 
belanglos. Ich glaube zwar, daB er erheblich jünger ist, als jene 
Forscher annehmen möchten, halte es aber nicht für ausgeschlossen, 
daß es schon vor seiner Existenz ein fränkisches Volksrecht ge- 
geben habe. Allerdings spricht sich darin die Überzeugung aus, 
daß uns dieses Volksrecht in der Lex Salıca, wie sie uns heute 
vorliegt, bei einer schriftlichen Überlieferung des 8. Jahrhunderts, 
nur in sehr überarbeiteter Gestalt erhalten geblieben ist. Denn 
auf eine so späte Überlieferung deuten nicht nur der Hand- 
schriftenbefund und das ausdrückliche Geständnis einzelner Hand- 
schriften, sondern auch die gelegentlich beigefügten Königslisten. 

Brunner selbst bezeichnet es als eine unbestreitbare Tatsache, 
daß uns im fränkischen Reiche der Denar außerhalb der fränki- 
schen Leges erst verhältnismäßig spät begegnet'!, und sieht darin 
ein Hauptargument für meine Ansicht Was er dagegen einzu- 
wenden hat, ist wenig. Er beruft sich auf zwei Urkunden aus 
der Zeit Dagoberts I. von 629 und 632, welche des Denars ge- 
denken, und verteidigt unter Berufung auf Rietschel und Krusch 
ihre Echtheit, die früher in Zweifel gezogen worden war. Ich 
brauche mich darüber in einen Streit nicht einzulassen, weil, wie 
ich selber hervorgehoben habe, der erste uns erhaltene Denar 


1 Brunner a. a. O. 29, S. 144. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 171 


der Münzfunde von den Sachverständigen Charibert II. (629 
bis 631) zugewiesen wird!, also genau aus derselben Zeit 
stammt, für welche jene beiden Urkunden plädieren, wenn sie 
echt sind. 

Nun möchte aber Brunner das Vorhandensein des Denars 
gern noch auf indirektem Wege für eine weit ältere Zeit wahr- 
scheinlich machen. Er beruft sich auf eine Anzahl Gebräuche 
der Franken beim Verlöbnis, der Freilassung und der Witwenehe, 
wo der Denar teils nach der Lex Salica teils nach anderen Quellen- 
zeugnissen eine gewisse Rolle spielte. Diese Gebräuche wären 
so alt, daß wir daraus auch auf ein höheres Alter des Denars 
schließen müßten. 

Bekannt ist ja die Erzählung, daß schon König Chlodwig um 
Chrodehildis nach fränkischer Weise mit Schilling und Denar 
werben ließ. Allein diese Erzählung findet sich erst im so- 
genannten Fredegar, einer Quelle des 7. Jahrhunderts. Brunner 
wendet gegen mich ein, daß für diese Angabe nicht der dritte 
Kompilator dieses Geschichtsbuches, der um 658, in der zweiten 
Hälfte des 7. Jahrhunderts geschrieben habe, sondern entweder 
der erste (bald nach 613) oder der zweite (642) in Betracht 
komme, je nachdem man den Gregorauszug dieser Quelle dem 
ersten’ oder dem zweiten Kompilator? zuschreibe. Der Verfasser 
hätte aber damals die Verlobung per solidum et denarium nicht 
als mos Francorum bezeichnen können, wenn der Denar den Sal- 
franken nicht bereits eine längst bekannte Münze gewesen wäre. 
Auch hier ist es nicht nötig, über ein Dutzend und mehr Jahre 
zu streiten. Denn viel schwerer wiegt die Tatsache, daß Gregor 
von Tours, dessen Bericht dem Schreiber jener Zeilen vorgelegen 
hatte, die entscheidenden Worte legati offerentes solido et dinario 
ut mos erat Francorum nicht kennt. Diese Tradition macht also 
vor dem Hauptwerk fränkischer Geschichtsüberlieferung, dessen 
Abschluß um 591 erfolgte, halt. Ist es denn aber erlaubt, ohne 
zwingenden Grund einer jüngeren Quelle vor einer älteren wich- 
tigeren den Vorzug zu geben? — Was Brunner sonst noch für 
das Alter dieses Brauches anführt, daß uns als stehende Formel 


ı Hist. Vtjs. 1902, S. 200. 1906, S. 42. 

® Brunner a a O. 29, S. 145. Wenn sich Brunner mit Schnürer gegen 
Krusch für den ersten Kompilator entscheidet, müßte er freilich nicht „bald 
nach 613“ sondern „zwischen 625 und 628‘ sagen. 


172 Benno Hilliger. 


dieses sponsare per solido et denario secundum legem Salicam 
in fränkischen Formelsammlungen des 8. Jahrhunderts begegnet, 
braucht uns — ganz abgesehen davon, daß die Lex Salica in der 
uns erhaltenen Fassung davon schweigt, — wegen des Zeitunter- 
schiedes vorläufig nicht zu kümmern. 

Der zweite Brauch, aus dem Brunner ein höheres Alter für 
den Denar erschließen möchte, ist die fränkische Art der Frei- 
lassung, welche als manumissio per denarium bezeichnet wird. 
Sie begegnet uns, wie er hervorhebt, nicht nur in der Lex Salica 
und in der Lex Ribuaria, in den Formelsammlungen seit Markulf, 
sondern auch in der einen schon erwähnten Urkunde aus der Zeit 
Dagoberts, die Krusch jetzt für echt erklärt. Es ist eine Schen- 
kungsurkunde des heiligen Eligius von 632, in der sich die Worte 
finden „exceptis libertis mes, quibus per cartulam vel denarium 
manum misi“. Dazu kennt die Lex Ribuaria die technischen Aus- 
drücke homo denarialis und denariare. Brunner! meint: „Mag 
die altfränkische Bezeichnung, wie aus den Glossen scazwurf, 
scazfrigitha gefolgert werden darf, scat gelautet haben, so geht 
doch die versio latina: per denarium dimittere, sicherlich bis in 
die Zeit zurück, da man zuerst über die vor dem König erfolgte 
denariatio Königsurkunden ausstellte. Die Formelsammlung Mar- 
kulfs, die in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts entstanden 
ist, enthält in I 22 ein praeceptum denariale, wo es heißt: vir ille 
servo suo .. iactante denario secundum lege Salica dimisit inge- 
nuum. Für seine Formeln hat Markulf nachweislich ältere Ur- 
kunden als Vorlagen benutzt. Und schon die Vorlage für Markulf 
122 berief sich wahrscheinlich für das dimittere iactante denario 
auf das hergebrachte salische Recht.“ 

Fassen wir zuerst nur den letzten Punkt ins Auge, die Be- 
rufung auf das hergebrachte salische Recht, so bewundert man 
die Energie, mit welcher sich hier bei Brunner die Wünsche so- 
fort zu Behauptungen verdichten. Gerade das Beispiel der Ur- 
kunde des heiligen Eligius von 632 müßte ihn daran erinnern, 
daB die uns erhaltenen Urkunden des 7. Jahrhunderts, da, wo 
man es erwarten könnte, eine Berufung auf die „Lex Salica“ ver- 
meiden. Markulf aber schrieb, wie man heute mit Zeumer? anzu- 
nehmen pflegt, erst am Ausgang des 7. Jahrhunderts. 

! Brunner a. a. O., Bd. 29. S. 145f. 

Daß man die Formelsammlung Markulfs jetzt überwiegend dem Aus- 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 173 


Auch Mario Krammer! hat in dieser Frage das Wort er- 
griffen und unter Bezugnahme auf das eingeschobene Königs- 
gesetz, welches man Dagobert I. (629—639) zuschreiben will und 
welches sich der Ausdrücke homo dinarialis und dinariari bedient, 
geäußert: „Muß nicht der dinarius schon lange vorher von den 
Franken rezipiert und beim Schatzwurf verwendet worden sein, 
damit derartige Ausdrücke sich prägen konnten? Oder soll man 
etwa annehmen, daß die Franken den Brauch der Freilassung 
durch Schatzwurf (L. Sal. 26) erst im 7. Jahrhundert erfunden 
haben? War dieser Brauch aber älter, so müßte vorher eine 
andere Münze als der Denar dabei (und ebenso beim reipus 
L. Sal. 43) benutzt worden sein; warum hat man dann jene später 
nicht beibehalten und warum nicht nach ihr den Schatzwurf und 
was damit zusammenhängt benannt?“ Es ist schwer, den kunst- 
vollen Beweisgängen dieser Logik zu folgen. Ich halte es immer 
noch für das Natürlichste, daß, wenn es eine Münze nicht mehr 
gab, man sie auch nicht mehr benutzen konnte. 

Man verkennt durchaus das Wesen eines solchen Freilassungs- 
aktes, wenn man meint, er wäre unlösbar an das Geldstück ge- 
bunden gewesen, welches die Franken in ihrem Latein denarius 
nannten. Schon die Glossen scazwurf und scazfrigitha sprechen 
dagegen, weil der Ausdruck Schatz unzweifelhaft älter gewesen ist 
als der fränkische Denar, er findet sich bereits bei Ulfilas in der 
mannigfachsten Verwendung. Brunner ist darum auch vorsichtiger 
und spricht nur von der versio latina, die mit ihrer Ausdrucks- 
weise per denarium dimittere sicherlich bis in die Zeit zurück- 
gehe, da man zuerst über die vor dem König erfolgte denariatio 
Königsurkunden ausstellte. Wann dies gewesen ist, sagt er uns 
freilich nicht, und seine Berufung auf das praeceptum denariale 
bei Markulf bringt uns auch nicht weiter, als höchstens bis in 
die Zeit Dagoberts, aus dessen Urkunden, wie Zeumer nachge- 
wiesen hat, Markulf besonderer Umstände halber einmal etwas 
geschöpft hat. Es wäre auch widersinnig gewesen bei einem 
Handbuch, das für den modernen Schulgebrauch einer Kanzlei 


gang des 7. Jahrhunderts zuweist, vgl. Brunner, Rechtsgeschichte I? S. 6579: 
„Wahrscheinlich .. nicht schon um die Mitte, sondern erst gegen Ende des 
7. Jahrhunderts abgefaßt“. Schröder, Rechtsgeschichte, 5. Auf, S. 277: 
„Um 700 sind die Formulae Marculti entstanden.“ 

1 Neues Archiv, Bd. 32 (1907) S. 774. 


174 Benno Hilliger. 


berechnet war, auf Beispiele entlegenster Zeit zurückzugreifen. 
So sind wir glücklich bei König Dagobert wieder angelangt, 
d. h. in der Zeit, wo wir den Denar bereits aus Fundstücken 
kennen. 

Wie wenig der Denar aber auch bei der Handlung des Schatz- 
wurfes zu bedeuten hatte, zeigt uns eine Freilassungsformel! aus 
St. Gallischer Handschrift, die aus einer Urkunde Ludwigs des 
Deutschen abgeleitet ist, aber in dieser Fassung Karls II. unter- 
gelegt erscheint. Hier heißt es: „Nos vero manu propria nostra 
excutientes de manu supradicti N denarium [vel nummum vel argen- 
tum vel aureum vel dragmam vel sestertium vel minam] secun- 
dum legem Salicam eum liberum dimisimus et ab omni iugo 
servitutis absolvimus.“ Mögen immerhin die eingeklammerten 
Worte, wie der Herausgeber vermutet, späterer Zusatz eines Ab- 
schreibers sein, so ändert dies nichts an der Tatsache, daß nach 
der Rechtsanschauung jener Tage der Schatzwurf der Lex Salica 
nicht an den Denar gebunden war, sondern mit jeder beliebigen 
Gold-, Silber- oder Kupfermünze vorgenommen werden konnte. 

Nach Brunner deutet drittens „auf hohes Alter auch der 
Denar zurück, der nach Lex Salica 44, 1. 3 neben drei Schillingen 
als Reipus zu zahlen ist.“ Es ist doch merkwürdig, daß gerade 
in einem Titel, der sich vor anderen durch sein hohes Alter aus- 
zeichnet, die Merkmale fehlen, welche Brunner für die älteste 
Münzrechnungsweise der Franken in Anspruch genommen hat. 
Wir hätten hier ein Großhundert von Denaren erwarten sollen, 
statt dessen finden wir die Abgabe mit drei Goldstücken normiert, 
wobei jegliche Angabe der Denarzahl fehlt. Aber neben den Gold- 
stücken erscheint noch ein einzelner Denar, der das Großhundert 
stört. Ich habe zwar darauf hingewiesen, daß dieser einzelne 
Denar als Beigabe nicht an allen Stellen und nicht in allen Hand- 
schriften auftritt, aber Brunner? will ihn sich um keinen Preis 
von mir abstreiten lassen. Er erklärt sogar: „In Cod. 2 ist der 
Denar dank einer Flüchtigkeit des Schreibers in beiden Stellen 
ausgefallen.“ Weiter heißt es in dem Titel von dieser Abgabe, 
daß man „tres solidos aeque pensantes et denario“ zahle und daß 


1! Mon. Germ. Formulae S. 434. 

? Brunner a. a. O., Bd. 29, S. 146, Anm. 1. Was Brunner bier an den 
Angaben meines Aufsatzes (Hist. Vtjs. 1907, S. 48) berichtigt, habe ich selbst 
vor Jabr und Tag richtig gestellt, vgl. Hist. Vtjs. 1907, S. 160. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 175 


drei Männer betraut werden sollen „qui solidos pensare vel pro- 
bare debeant.“ Mit dem Denar macht man keine solchen Um- 
stände. Auch das ist merkwürdig, denn nach Brunner ist es ja 
der Denar, der erst durch den Schilling seine Erläuterung emp- 
fängt, und hier wird der Schilling geprüft, der Denar aber nicht. 

Es hat also mit allen diesen Erörterungen Brunners dabei 
sen Bewenden, daB wir mit keinem einzigen Zeugnis für die 
Existenz des Denars über den Anfang des 7. Jahrhunderts hin- 
ausglangen. Wenden wir uns nun dem 6. Jahrhundert zu, so 
stoßen wir gleich an seinem Ausgang auf das große Geschichts- 
werk Gregors von Tours. Wir haben schon einmal an ihn er- 
innert, daß er an einer entscheidenden Stelle unsere Rechtshisto- 
riker mit seinem Zeugnis im Stiche läßt. Aber Gregor schweigt 
nicht nur über einen alten Rechtsbrauch, sondern von dem Denar 
überhaupt. Selbst Brunner! gesteht: „Für die fränkischen Münz- 
verhältnisse fällt es scheinbar ins Gewicht, daß Gregor von Tours, 
dessen Darstellung bis zum Jahre 591 reicht, den Denar niemals 
nennt. Er erwähnt 25mal einen Aureus, wogegen er das Wort 
Solidus regelmäßig vermeidet, 12 mal einen Triens und an neun 
Stellen (vielleicht im Anschluß an den biblischen Sprachgebrauch) 
einen Silberling (argenteus). Daß er den Denar nicht anführt, ist 
kein durchschlagendes Argument gegen dessen damalige Existenz. 
Denn Gregor nennt auch die Siliqua und deren Bruchteile nicht. 
Mit dem argenteus kann ein Denar gemeint sein.“ 

Bezüglich Gregors ist Brunner nicht gut unterrichtet. Denn 
der Ausdruck solidus läßt sich bei ihm wohl ein dutzendmal be- 
legen? und ihm entspricht meistens der aureus. Daneben kommt 
noch die Bezeichnung nummisma auri vor, die dem vöuıoue Togo 
der byzantinischen Geschäftssprache entlehnt ist. Wir stoßen bei 
ihm weiter auf die Gewichtsrechnung nach libra und talentum, 
Goldes sowohl wie Silbers, aber nach irgendeiner Zahlenrech- 
nung, die an die urfränkischen Denarhunderte und Denartausende 


‘ Brunner a. a. O., Bd. 29, S. 144. 

" Mir sind für den Solidus aus Gregor folgende Stellen bekannt, ohne 
daß ich sagen könnte, daß es alle wären: Historia Francorum lib. Il, 12 
(zweimal). IV, 43. 46. V, 18. 38. VI. 42. VIII, 41. IX, 16. 18. De virtutibus 
S. Martini lib. IV, 40 (vidit ante pedes suos aureum in similitudine triantis, 
quo adsumpto pensatoque unius solidi appensus est pondere). Liber in 
gloria confessorum bei Krusch, Tom. II, p. 819, l. 17. 27. 


176 Benno Hilliger. 


Brunners erinnern könnte, suchen wir vergebens. Was nun die 
Silbermünze betrifft: warum sollte denn Gregor die Siliqua er- 
wähnen? Doch nur in dem Fall, daß die Franken damals wirk- 
lich nach der Siliqua rechneten, allein er nennt uns den argen- 
teus. Wohl ist das ein Ausdruck allgemeinerer Art, der füglich 
auf jede Silbermünze bezogen werden kann, während der Name 
denarius auf einen bestimmten Münzwert zu deuten scheint. Warum 
sollen wir uns aber gerade der ersten und nächstliegenden Mög- 
lichkeit verschließen, daß Gregor darunter die Silbermünze seiner 
Zeit verstand, jene kleinen und kleinsten Prägstücke der ersten 
Frankenzeit, die später verschwinden, aber noch zu Lebzeiten 
Gregors, wie ich unten beweisen werde, im Umlauf waren und 
ausgeprägt wurden? Und wir werden bei dieser Gelegenheit sehen, 
daß auch Gregor von Tours mit diesem Ausdruck „argenteus“ in 
den Quellen seiner Zeit keineswegs vereinzelt steht. 


3. Von der Reihentheorie. 


Ein besonderes Kapitel widmet Brunner meiner „Reihen- 
theorie“, welche darauf hinzielt, die regellose Vielheit von Buß- 
werten in der Lex Salica nach bestimmten Gesichtspunkten zu 
gruppieren und aus ihnen ein ursprünglicheres und einfacheres 
Zahlensystem herauszuschälen, wie wir es in anderen Volksrechten 
finden. Denn diese Vielheit der Bußwerte, diese weitgehende 
Differenzierung der Straffälle, welche dem salischen Recht eigen- 
tümlich ist, muß jedem Forscher den Gedanken nahelegen, daß 
wir es hier nicht mit etwas Ursprünglichem, sondern mit einem 
Zustand fortgeschrittener Rechtsentwicklung zu tun haben. Das 
hatte bereits Wilda erkannt und ausgesprochen. Wer natürlich 
von der Vorstellung ausgeht, daß wir es in der Lex Salica, wie 
sie uns überliefert ist, noch mit einem Werk Chlodwigs zu tun 
haben, wird sich heute dieser Erkenntnis verschließen müssen. 

Da meine Reihentheorie schon von anderen abgelehnt und 
bekämpft worden sei, — er beruft sich auf Heck, Vinogradoff, 
Rietschel, Krammer und Jaekel!, — so will sich Brunner nur 


! Jaekel sagt an der von Brunner angezogenen Stelle (Zeitschrift der 
Savigny-Stiftung G. A. Bd. 28, 115): „In seiner Reihentheorie, die Heck 
mit Unrecht verspottet, steckt übrigens ein gesunder Kern. Nur die Über- 
treibungen waren vom Übel.“ Jaekel macht sich anheischig, das fränkische 
Münzwesen der Lex Salica aus dem keltischen abzuleiten! 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 177 


auf wenige Bemerkungen beschränken. Er wendet sich gegen 
zwei Punkte, einmal gegen meine Beobachtungen bezüglich der 
Chunnas, zweitens gegen meine Vergleichung der verschiedenen 
Stammeswergelder. Das ist in Summa alles, was man bisher da- 
gegen geltend gemacht hat. Auch ich will mich hier nur auf das 
Notwendigste beschränken, weil die Frage der Reihentheorie für 
unsere Hauptfrage nach dem Alter der Lex Salica nur sekundäre 
Bedeutung hat. Denn die Reihentheorie ist kein Beweisargument 
für sie, sondern eine Schlußfolgerung aus den gewonnenen Er- 
gebnissen. Man mag sich gegen sie wehren und sträuben, so- 
lange man will, aber in dem Augenblicke, wo sich die Erkenntnis 
Bahn bricht, daß die Münztheorie Brunners von der Vorexistenz 
des Denars und sein Gedanke, daß die Franken schon zur Zeit 
Chlodwigs den Schilling zu 40 Denaren gerechnet haben könnten, 
unhaltbar ist, wird jeder von selbst auf die Reihentheorie gewiesen. 
Denn dann wird es ja klar, daß zwischen beiden Zeitpunkten die 
grobe Münzumwälzung im Frankenreiche liegt, welche gegen Ende 
des 6. Jahrhunderts das Schillingsgewicht von 24 auf 21 Siliquen 
ermäßigte, deren Einfluß auf die Gestaltung der Bußsätze Brunner 
Ignorieren möchte. 

Die Vielheit der Bußsätze in der Lex Salica ist eine erstaun- 
lich große. Die Rekapitulationen verschiedener Handschriften 
sprechen abweichend bald von 31, bald von 36 einzelnen Straf- 
sätzen. Schon an diesen Zahlenschwankungen sieht man, daß 
Zusätze und Erweiterungen im Bußzahlensystem selbst nicht von 
der Hand zu weisen sind. Ich habe weiter darauf aufmerksam 
gemacht!, daß die Lex Ribuaria in ihrem zweiten Teil, wo sie 
sich an die Lex Salica anlehnt, nur solche Titel und Paragraphen 
übernommen hat, welche auch dort schon, sei es in einzelnen oder 
in allen Handschriften, das Zahlensystem der beiden Reihen 15, 
30, 46, 60 (62%/,), 90 und (50), 100, 200, 300, 600 sol. erkennen 
lassen, und alle übrigen ausläßt, welche ausschließlich die Zahlen- 
reihe der Zwischenstufe 17'/, (18), 35 (36), (70) 72 sol. aufweisen. 
Das letztere ist um so verwunderlicher, als die Lex Ribuaria im 
ersten Hauptteil dafür die entsprechenden Zahlen der Zwischenstufe 
18 und 36 sol. führt. Dazu kommt die Beobachtung an den 
Chunnas, welche den Solidusziffern des lateinischen Textes der Lex 


— 


! Hist. Vtjs. 1907 S. 776. | 
Hist. Vierteljabrschrift. 1909. 2. 13 


178 Benno Hilliger. 


Salica die Denarzahlen in fränkischer Sprache an die Seite stellen, 
ohne freilich diese letztere Münze irgendwie zu bezeichnen. Es 
heißt hier: „Incipiunt chunnas. Hoc est unum thoalasti solidos III 
culpabilis iudicetur. Sexan chunna sol. XV culpabilis iudicetur“ usw. 
Diese Chunnas sind uns in zwei Handschriften überliefert, von denen 
allerdings nur die erste erhalten ist, während die zweite noch Herold 
vorlag. Sie bieten folgende Zahlen: 

Text A: 3 16 30 45 62', 100 200 600 700 

Text B: 3 15 17, 30 35 45 62", 100 200 600 700 
für die Schillingsziffern. Es ist doch höchst merkwürdig, daß 
auch hier wieder in Text A die Zwischenreihe von 17’, und 35 
Schillingen ausgefallen ist, welche ihrerseits schon die Lex Ribuaris 
ignoriert hatte, in den Titeln, wo sie sich an die Lex Salica an- 
schloß. Ich habe aus diesem Zusammentreffen gefolgert, daß es 
einmal eine Textrezension gegeben hat, welche die Bußwerte der 
Zwischenreihe noch nicht kannte. 

Diese für die Bekämpfer der Reihentlieorie unbequeme Tat- 
sache versuchte zuerst Mario Krammer'! mit der Bemerkung ab- 
zutun: „In den Chunnas sind die Bußen von 17'% und von 35 sol. 
wohl durch ein begreifliches Versehen fortgeblieben.“ Hier zeigt 
es sich, wie leicht und rasch man mit den größten Schwierigkeiten 


-fertig zu werden vermag, wenn man den Willen dazu hat. An 


diese Schreiber habe ich freilich nicht gedacht, und doch be- 
gegnen sie uns immer wieder, schon oben bei Brunner ım Titel 
vom Reipus, wo in irgendeiner Handschrift „der Denar dank 
einer Flüchtigkeit des Schreibers in beiden Stellen ausgefallen“ 
ist. Dasselbe ist wieder in einer anderen Handschrift der Lex 
Salica bei Titel 26 (Freilassung) der Fall, wo auch die Worte 
„per denarium“, wie Brunner zugibt, an beiden Stellen ver- 
mißt werden. Man möchte fast an berechnete Bosheit glauben, 
mit der diese spitzbübischen Schreiber doppelt unterschlagen, was 
von entscheidender Bedeutung ist. Das alles setzt die Wissenschaft 
geduldig auf das Konto des Zufalls, und man sieht, sein Blatt 
füllt sich. 

Allerdings muß ich zugeben, daß Brunner? es diesmal ver- 
schmäht, sich das Argument Krammers zu eigen zu macnen. Er 
erklärt vielmehr unter Beziehung auf die 30 varietates der Reca- 


! Neues Archiv Bd. 32 (1907) S. 775. ? A. a. O. Bd. 29 S. 151. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 179 


pitulatio C: „Wenn davon in den Heroldschen Chunnas elf, in 
denen des Codex 8 nur neun begegnen, so beruht das auf dem 
sehr einfachen Grunde, daß diese sich auf Bußzahlen beschränken, 
die in der Lex Salica ziemlich häufig vertreten sind. Bußen von 
171 Solidi finden sich nur dreimal, Bußen von 35 Schillingen 
zwar 24mal. Allein die Zahlen der kürzeren Chunnas kommen, 
soweit sie unter hundert Solidi stehen, sämtlich in der Lex noch 
öfter vor.“ Was ist das für eine gezwungene und sich selbst auf- 
hebende Beweisführung. Wozu diese künstliche Unterscheidung 
von Zahlen unter und über 100 Schillingen? Von einer Ein- 
schränkung kann hier nicht die Rede sein; entweder trifft die Be- 
hauptung Brunners glatt zu, — dann ist sie richtig, oder sie kennt 
Ausnahmen, — dann ist sie unrichtig. Hier das Resultat im An- 
schlof an die Angaben der Rekapitulatio A, in Zweifelsfällen, 
bei größeren Schwankungen der Lesarten, verglichen und berich- 
tigt durch eigene Nachprüfung: 
3 15 [174] 30 [35] 45 Gë, 100 200 600 700 sol. 

41 93 8 28 24 36 40 13 17 14 1 mal. 

Die Häufigkeitszahlen haben nur relativen Wert, je nachdem 
man die eine oder andere Handschrift zugrunde legt. So habe ich 
in einigen Handschriften die 30 sol. etwa 24—26 und die 35 sol. 
etwa 22—26 mal gezählt. Aber das Ergebnis ist so klar und ein- 
wandfrei, daß man ohne Voreingenommenheit zugestehen muß: die 
Erklärung Brunners für das Ausfallen der Bußsätze von IL und 
35 in der einen Rezension der Chunnas ist nicht zutreffend. Denn 
die Häufigkeitszahl von 3 für die 17", sol. ist immer noch größer 
als die von 1 für die 700 sol. und die Häufigkeitszahl von 24 für 
die 35 sol. ist der von 28 für die 30 sol. fast gleich und über- 
ragt die von 100, 200, 600 und 700 sol. mit 13, 17, 14 und 1 
um ein gewaltige. Man wird sich also für diese Erscheinung 
nach einer anderen Erklärung umsehen müssen. 

Zu der Frage der Wergelder möchte ich zunächst bemerken, 
daß für Titel 64 der Lex Salica die Erklärung Krammers! zu- 
trifft, daß die Zahl von 187!/, sol. als Verdreifachung der Lebens- 
gefährdungsbuße von 62%, sol. zu deuten ist, weil es sich um eine 
Frau handelt, die ja das dreifache Wergeld des Mannes hat. Was 
bedeutet aber die Buße von 62'/, Schilling? Brunner erklärt in 


1 Neues Archiv. 32 (1907) S. 775. 
Eh 


180 Benno Hilliger. 


seiner deutschen Rechtsgeschichte II 619: „Auf eine eigenartige 
Teilung des Wergeldes scheint die rätselhafte salische Buße von 
62'/, Solidi oder 2500 Denaren zurückzugehen“, und er führt im 
weiteren aus, daß wir in ihr die Hälfte eines um die Magsühne 
verkürzten Wergelds zu erblicken hätten. Nun beträgt aber nach 
seinen eigenen Darlegungen die Magsühne selber die Hälfte eines 
um sein Friedensgeld, also um sein eigenes Drittel verkürzten 
Wergelds, und damit kommen wir trotz allen Sträubens doch wieder 
zu dem Resultat, daß die Buße von 62"), Solidi auch nach Brunner 
dem Drittel eines Wergelds entspricht. Nur die Erklärung dieser 
Zahl macht ihm selbst noch einige Schwierigkeiten, er sagt: 
„Die daraus abgeleitete Buße (66°, sol.) müßte dann freilich einer 
glatten Denarrechnung zuliebe auf 2500 Denare (62), sol.) abge- 
rundet worden sein.“ 

Für mich ist es gleichgültig, wie man sich die Zahl von 
621% sol. entstanden denkt, ob aus der Hälfte eines um die Mag- 
sühne verkürzten Wergeldes oder ohne Umschweif als das Drittel 
eines unverkürzten Wergeldes. Zahlenmäßig kommt es auf das- 
selbe hinaus. Nur daß es gerade 62'/, und nicht 66, sol. sind, 
fordert das Nachdenken heraus. Brunner greift natürlich zum 
Prinzip der Abrundung, dem bewährten Hausmittel der Forschung 
bei widerspenstigen Zahlen. Ich machte auf Titel 36 der Lex 
Ribuaria aufmerksam, wo neben dem Frankenwergeld von 200 sol. 
das Wergeld der Burgunden und übrigen Stämme zu 160 sol. 
angegeben wird, während die Lex Burgundionum nur von 150 sol 
spricht und diese letztere Zahl auch bei den Friesen und Bayern 
vereinzelt noch durchschimmert.! Ich schloß daraus, daß in der 
späteren Merowingerzeit eine Erhöhung der Wergeldzahlen im Ver- 
hältnis von 15 auf 16 eingetreten ist. Auf das Frankenwergelil 
angewendet, stellt sich dann neben die jüngere Zahl von 200 eine 
ältere von 187", sol. Das Drittel dieser letzteren Zahl wäre also 
62"), sol, d. h. dieselbe Zahlengröße, die Brunner zögernd mit dem 
Mittel der Abrundung zu erklären versucht. Betrachten wir sie 
in der Ableitungsweise Brunners, so ist diese „salische Glieder- 
buße von 62'% sol.“ wirklich „aus einer Halbteilung des Wergeldes 
und zwar eines um die Magsühne verkürzten Wergeldes“ von 
1871 sol. hervorgegangen. 


! Hist. Vtjs. 1907, S. 37. Vgl. auch unten S. 184. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 181 


Es hat niemand auch nur den Versuch gemacht, die übrigen 
von mir angeführten Beispiele, welche die Berechtigung der Reihen- 
theorie erweisen, zu beanstanden. Ich erinnere hier an die Ver- 
leumdungsbuße, wo den 62! sol. der Lex Salica die 60 sol. der 
Lex Ribuaria gegenüberstehen, an die Daumenbuße, die in beiden 
Gesetzen zwischen 45 und 50 sol. schwankt, an die Buße für den 
Pfeilfinger, die hier 35 und dort 36 sol. beträgt, und an das 
Sklavenwergeld, welches bald zu 30, bald zu 35 und bald wieder 
zu 36 sol. angesetzt erscheint. Das waren Dinge, die gelegentlich 
auch von anderen Forschern schon beobachtet worden waren, frei- 
lich ohne daß man sich weiter den Kopf darüber zerbrochen und 
den inneren Zusammenhang dieser Erscheinung erkannt hätte. 
Ja daß selbst Brunner wandelnd auf den schwindelerregenden 
Pfaden der Reihentheorie zu erblicken ist, wird mit geheimem 
Grauen jeder zugeben, der seine hingestreuten Bemerkungen über 
die Buße für den Pfeilfinger und die Sklaventötung kennt! oder 
sich an seine eben besprochene Erklärung der Lebensgefährdungs- 
buße erinnert. Beruhigend sei bemerkt, daß an der Reihentheorie 
eigentlich nur der Name jung ist, — er stammt von Philipp 
Heck, — die Sache selbst ist alt. Schon Wilda, auf den man 
sich häufiger beruft, als daß man ihn liest, versuchte in seiner 
Weise ein älteres Wergeld der Franken zu rekonstruieren. 

Wenn sich Brunner darauf beruft, daß jene von mir bean- 
standeten Bußzahlen z. T. schon wegen der Abstufung der Delikts- 
folgen, wie sie die Anordnung der Rechtssätze erfordert, aus dem 
Texte der Lex nicht hinweggedacht werden können, so genügt ja 
ein Blick in den zweiten Teil der Lex Ribuaria, dort, wo sie die 
Lex Salica „ausschreibt“, um zu sehen, wie sich dies Rätsel löst. 

Nun aber wendet man sich vor allen gegen die Vergleichung 
der Stammeswergelder, wie ich sie vorgenommen habe. Philipp 
Heck? machte nämlich die überraschende Entdeckung, daß ich bei 
dieser Wergeldvergleichung, wo ich den 200 sol. der Franken die 
160 sol. der nichtfränkischen Stämme gegenüberstellte, mir einen 
groben Fehler dadurch zuschulden kommen ließ, daß ich die Exi- 
stenz des Friedensgeldes ignorierte. Gesamtbußen und Privatbußen 
als gleichbedeutende Zahlen zu behandeln, wäre durchaus unzu- 


1 Brunner, Duodezimalsystem und Dezimalsystem in den Bußzahlen 
der fränkischen Volksrechte. Sitzungsber. der Berl. Akad. 1889, S. 1048. 
7 Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1904, S. 538f, 


182 Benno Hilliger. 


lässig. Das sind, wie er sagte, seit den Ausführungen Brunners 
allgemein anerkannte Wahrheiten. 

Es mag nicht überflüssig erscheinen, heute daran zu erinnern, 
daß fast genau dieselbe Streitfrage, wenn auch in anderem Zu- 
sammenhang, schon einmal in der Wissenschaft erörtert worden 
ist, zwischen Heck und Brunner. Damals handelte es sich um die 
Vergleichung des Friesenwergeldes von 160 sol, wie es in Titel 
36 der Lex Ribuaria erscheint, mit den Angaben der Lex Frisio- 
num. Heck machte geltend, daß in den 160 sol. der Lex Riburia 
bereits der Fredus inbegriffen wäre und daß man schon aus diesem 
Grunde nicht an eine Gleichsetzung dieses Betrages mit dem Wer- 
gelde von 53'/, sol. oder 160 Golddenaren für den liber in der 
Lex Frisionum denken könne, wie Brunner und andere es wollten. 
Damals sträubte sich Brunner! gegen diese Schlußfolgerung und 
erklärte: „Auch wenn dies richtig wäre, verlöre Lex Ribuaria 36 
nicht jegliche Beweiskraft für die heimischen Wergelder der dort 
angeführten Stämme. Die Lex hätte dann eben die nationalen 
Wergeldsätze zugrunde gelegt, ohne die nationalen Friedensgelder 
hinzuzufügen, so daß der fredus in den 160 Solidi enthalten war.“ 
Genau genommen erkennt hiermit Brunner das Prinzip an, daß bei 
einer Wergeldvergleichung die nationalen Friedensgelder ignoriert 
werden dürfen. So macht es wenigstens die Lex Ribuaria. Heute 
scheint Brunner anderer Meinung zu sein, denn er beruft sich mir 
gegenüber auf den von Heck erhobenen Einwand. 

Freilich ließ uns Brunner damals schon die Wahl, ob nicht 
ein anderer Weg gangbarer und sicherer wäre, aus dem unange- 
nehmen Dilemma herauszukommen. Er erinnerte an die Möglich- 
keit, daß auf Grund von Titel 36 der Lex Ribuaria neben dem 
Wergelde für den geschädigten Oberdeutschen (160 sol.) auch noch 
ein Friedensgeld eingefordert sein könnte. Denn mit dem Abzug 
des fränkischen Drittels als fredus sei es hier nicht getan gewesen, 
weil dann die geschädigte Partei nur 106), statt der ihr gebüh- 
renden 160 sol. erhalten hätte. „Vielleicht zog in solchem Falle,“ 
meint Brunner, „der Richter, nachdem die Magschaft ihr volles 
Wergeld erhalten hatte, im fränkischen Rechtsgebiete 5383Y, Solidi 
als fredus von dem Täter ein. Denn für den fredus könnte auch 
die Lex fori in Betracht kommen.“ Man sieht statt der angeb- 


! Brunner, Nobiles und Gemeinfreie der karolingischen Volksrechte. 
Zeitschrift der Savigny-Stiftung 19 (1898), S. 97. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 183 


lichen Gewißheit bei Brunner in diesem Falle doch nur unsichere 
und unbestimmte Vermutungen. Gerade für ihn liegt eine un- 
überwindliche Schwierigkeit in der Forderung der Friedensgelder 
nach den Grundsätzen der Lex Ribuaria. Ist nämlich Titel 89 
derselben auch für Titel 36 maßgebend, so würde er das Wer- 
geld des Alamannen und Bayern von 160 sol. so gut wie das des 
Franken von 200 sol. treffen. Erlischt aber seine Verbindlichkeit 
auch nur für einen Teil dieses Titels, so ließe sich auch für den 
Rest desselben aus Titel 89 überhaupt nichts folgern. Das zwingt 
Brunner zu den wunderlichsten Rechenkünsten, mit denen er noch 
ein viertes Drittel herausklügeln möchte, ohne zu bedenken, daß 
damit aus dem Drittel ein Viertel wird und die Beweiskraft von 
Titel S9 wieder in sich erlischt, daß die erstrebte Übereinstim- 
mung aller Wergelder sich löst und daß der Oberdeutsche mit 
213/, sol. höher gebüßt wird selbst als der Franke. Somit würde 
die Lex Ribuaria gerade nach der Deutung Brunners die Gleich- 
heit der Stammeswergelder, die er beweisen möchte, einfach zer- 
stört haben. 

Doch nicht nur eine Betrachtung der Lex Ribuaria allein, 
sondern auch der einzelnen Stammesrechte wird zeigen, wie un- 
sicher diese These Brunners von der nur scheinbaren Ungleich- 
heit der Stammeswergelder fundiert ist. Auch für die Angeln 
und Warnen nimmt er an, daß sich das Freienwergeld von 200 sol. 
aus einer Privatbuße von 160 und einem Friedensgeld von 40 sol. 
zusammengesetzt habe. Er schließt dies aus den Wergeldsätzen 
in cap. 45 und 49 für den Freigelassenen und das noch nicht ge- 
bärfähige freie Weib.! Im ersten Titel wird dem Freigelassenen 
eine Wergeldbuße von 80 sol. zugewiesen und bemerkt, daß er 
in allen anderen Fällen die Hälfte der Buße eines Freien zu be- 
anspruchen habe: „Si occisus fuerit, 80 sol. conponatur vel quic- 
quid ei solvi debeat, medietas conpositionis liberi hominis solva- 
tur.“ Daraus ergebe sich, wie Brunner bemerkt, „ein Freienwer- 
geld von 160 sol., worin das Friedensgeld nicht eingerechnet sein 
dürfte“ Dies halte ich nun für unbedingt ausgeschlossen. Denn 
cap. 40.41 desselben Gesetzes lauten: „Qui hominem liberum infra 
patrianı vendiderit, solvat eum quasi occisum et in fredam sol. 12 
qui liberum extra solum vendiderit, solvat eum similiter et in 


! Brunner, Rechtsgeschichte I?, S. 472 und 337 Anm. 19. 


184 Benno Hilliger. 


fredam sol. 60. similiter de foemina.“ Daraus ersehen wir, daß 
das Friedensgeld wie auch sonst in der Lex nicht, wie Brunner 
vermutet, 40 sol, sondern 12 oder 60 sol. betrug, Würden wir 
aber das Freienwergeld mit Brunner zu 160 sol. annehmen, dann 
würde es einschließlich des Friedensgeldes entweder 172 oder 220, 
aber niemals 200 sol. betragen können. Im anderen Titel wird 
über die Tötung einer nicht gebärfähigen freien Frau bestimmt: 
„bis 80 et sex solidos et duos tremisses componat“. Nach Brunner 
läßt sich dies „mit den sonstigen Kompositionen für Tötung von 
Frauen nur dann in rationellen Einklang bringen, wenn man an- 
nimmt, daß die 6%, solidi sechsmal zu zahlen waren. Das gäbe 
ein Friedensgeld von 40 sol. Der Passus beruht auf einer Kor- 
ruptel oder auf einem Rechnungsfchler.“ Diese Behauptung be- 
darf nach dem Obengesagten wohl keiner weiteren Widerlegung. 
Ich bemerke, es sind dies die einzigen Beweise, die Brunner für 
seine Theorie eines Friedensgeldes von 40 sol. in der Lex Anglio- 
rum et Werinorum beizubringen vermag. 

Aber die Theorie Brunners scheitert noch an anderen Klippen. 
Auch für den advena Burgundio kennt Titel 36 der Lex Ribuaria 
ein Wergeld von 160 sol, während die Lex Burgundionum von 
150 sol. spricht. Niemand aber wird behaupten wollen, daß das 
Stammesrecht dieser Völkerschaft für diesen Fall jemals ein Friedens- 
geld von 40 od. 50 sol, sondern höchstens von 36 sol. gekannt 
habe. Denn die Handlösung für den Juden beträgt 75 sol.. und 
die dazu fällige multa 12 sol, während im Falle einer Buße von 
150 sol als dreifachem witimo der adeligen Jungfrau eine multa 
von 36 sol. erhoben wird.! So mögen wir es drehen und wenden, 
wie wir wollen, wir werden für die Burgunden niemals ein Ereien- 
wergeld von 200 sol. herausrechnen können. 

Ähnlich aber verhielt es sich ursprünglich mit den Bayern. 
Wohl stimmt das Freienwergeld nach der Angabe der Lex Baju- 
variorum im Betrage von 160 sol. mit Titel 36 der Lex Ribuaria 
überein. Allein wie die Burgunden müssen auch die Bayern ur- 
sprünglich nur ein Wergeld von 150 sol. gehabt haben. Das er- 
sehen wir daraus, daß nach Titel 3,1.2 der Lex Baj.? die Agilol- 


! Lex Gundobada, Tit. 102 und 101. 

? Agilolvinga vero usque ad ducem in quadruplum conponat etc. Et 
pro hoc quod dux est, addatur ei maior honor quam ceteris parentibus eius, 
sic ut tertia pars addatur super hoc quod parentes eius conponuntur. Und 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 185 


finger das vierfache und der Herzog selbst das sechsfache Wer- 
geld eines Gemeinfreien genießen sollen und daß die Handschriften 
trotzdem in beiden Füllen zwischen den Zahlen von 600 und 640 
oder von 900 und 960 sol. schwanken. Daraus ergibt sich das 
eine Mal ein Freienwergeld von 150, das andere Mal von 160 sol. 
Freilich sind wir noch nicht sicher, ob nicht auch diese Doppel- 
abweichung von den Vertretern heutiger Forschungsmethode auf 
einen bloßen Zufall und Schreiberirrtum zurückgeführt werden dürfte. 
Sollte dies nicht der Fall sein, dann hätte sich Brunners Theorie 
auch noch mit der Tatsache abzufinden, daß das bayerische Freien- 
wergeld, welches‘ ursprünglich auch nur 150 sol. betrug, selbst 
mit Hilfe eines Fredus von 40 sol. noch nicht die gleiche Höhe 
mit dem Frankenwergelde von 200 sol. erreichte. 

Wenn also wirklich etwas an Brunners Theorie von der 
Gleichheit der Stammeswergelder ist, dann dürfen wir ihm im 
günstigsten Falle zugestehen, daß man in sehr später Zeit im 
Frankenreich bestrebt gewesen wäre, die verschiedenen Stammes- 
wergelder einheitlich auf dieselbe Höhe mit dem Frankenwergeld 


zu bringen." Allein auch dagegen spricht noch manches, vor 
allem der Titel 36 der Lex Ribuaria. 


zwar schreiben 600 sol. die Hss. A 1.3.4. B2—5.7. D. 1.2.4. [gegen 
640 sol. in den Has. A 2. B1.6. C 1.2. E 1—6. 8—11. GI und 900 sol. 
die Hss. A 2—4. B 1—7. C 2. D 1. 2. 4 [gegen 960 sol. in den Hss. E 2—6. 
Bal Außerdem erscheinen noch 600 sol. in A 1., 800 sol. in C 1. G. und 
940 sol. in E 1. 10. 11. 

1 Die Bedenken, die ich in meiner letzten Untersuchung (Hist. Vtjs. 
1907, S. 31 Anm. 1) bezüglich des Friedensgeldes in der Lex Alamannorum 
erhoben babe, lasse ich fallen. Denn ich bemerke zu Lex Alam. Tit. 60 
(si quis autem liber liberum occiderit, conponat eum bis octuaginta solidis, 
ad filios suos, si autem filios non reliquit nec heredes habuit, solvat eum 
200 solidis) in Lex Baj. IV, 28 (si quis liberum hominem occiderit, solvat 
parentibus suis, si habet, si autem non habet, solvat duci vel cui commen- 
datus fuit, dum vixit, bis 80 solidos, hoc sunt 160) eine Parallele, aus der 
hervorgeht, daß hierbei an ein Erlöschen des Geschlechts gedacht ist. Be- 
fremden mag allerdings, daß nach der bayerischen Parallele der dux, der 
sonst das Friedensgeld von 40 sol. bezieht (duci vero 40 sol. pro fredo vgl. 
LL II, S. 814 f.), hier nur 160 sol. erhält. Ich lege aber keinen Wert dar- 
auf und will Brunner zugeben, daß in der Zahlung von 200 sol. der Lex 
Alamannorum ein fredus von 40 sol. enthalten sein kann. Für die Frage 
der Wergeldvergleichung trägt, wie ich gleich zeigen werde, dieser Um- 
stand nichts aus. Die Behauptung Brunners a. a. O. S. 153, daß ich parentes 
als „Abkömmlinge“ aufgefaßt hätte, habe ich nicht verschuldet. 


186 Benno Hilliger. 


Was bedeuten nun die doppelten Wergeldziffern der Bur- 
gunden und Bayern hier von 160 und dort von 150 sol. anderes 
als den strikten Beweis, daß zwei verschiedene Zahlen für ein und 
dieselbe Buße vorliegen. Hat aber, wie an dem vorliegenden Bei- 
spiel ersichtlich, eine Erhöhung der Wergeldsätze im Verhältnis 
von 15 zu 16 stattgefunden, was darf uns dann hindern, diesen 
Maßstab auch an das Frankenwergeld anzulegen? Der 16. Teil 
dieses Frankenwergeldes von 200 sol. beträgt 12", sol. und mit 
seinem ldfachen gelangen wir auf die Zahl von 1871% sol. Das 
ist das Dreifache der Lebensgeführdungsbuße von 62"/, sol., welche 
selbst Brunner für ein Wergelddrittel ansehen will. Dann gibt 
es keinen Halt mehr und auf der abschüssigen Bahn der Reihen- 
theorie geht es weiter bergab zur Pfeilfingerbuße und dem Sklaven- 
wergeld und all den anderen Beispielen einer Bußzahlenvertau- 
schung für ein und dasselbe Vergehen. Es löst sich das Rätsel 
jener unverständlichen Fülle von Bußzahlen, welche die Lex Salica 
vor anderen Gesetzen auszeichnet. Alle die Doppelerscheinungen, 
in welchen Brunner oder Krammer ein bloßes Spiel des Zufalls 
sehen möchten, die Auslassungen in den Chunnas und die deut- 
lich beschränkte Übernahme salischer Bußzahlen in den zweiten 
Teil der Lex Ribuaria finden hierin die geforderte Erklärung. Und 
zu diesem allen gesellt sich das Zeugnis der Münzfunde, welches, 
wie wir gesehen haben, die Denarrechnung der Lex Salica erst 
dem 7. und 8. Jahrhundert zuweist, d. h. einer Zeit, auf welche 
auch die handschriftliche Überlieferung unserer Texte deutet. 

Doch sehen wir uns den Begriff des Wergeldes noch etwas 
genauer an. Brunner ist nicht imstande, auch nur ein einziges 
Zeugnis dafür beizubringen, daß der Ausdruck weregildum in ober- 
deutschen Rechten jemals im Sinne seiner Theorie auf den Ge- 
samtbetrag der Privatbuße von 160 sol. und des Friedensgeldes 
von 40 sol. angewandt worden wäre. Wenn hier der Ausdruck 
weregildum auftritt, bezeichnet er immer nur die Privatbuße.! 
Dies erkennt auch die Lex Ribuaria in Titel 36 an, indem sie 


1 z. B. Lex Baj. 7,1: componat hoc marito eius cum suo weregildo id 
est centum sexaginta sol. 16,5; cum weregeldo componat, hoc est 160 sol. 
solvat parentibus. Lex Alam. 45: cum wirigildum eum parentibus solvat, 
id est bis octuaginta solidos, si heredem reliquit, si autem heredem, non 
reliquit, cum 200 sol. componat. 4: fiscus fredum adquirat, parentibus autem 
legitimum wirigildum solvat. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 187 


dem Frankenwergeld von 200 sol. (leudis der Lex Salica) die 
reinen Privatbußen der übrigen Stämme in der Höhe von 160 sol. 
gegenüberstell. Damit erklärt auch sie sich gegen die Theorie 
Brunners. 

In den Quellen wird der Ausdruck leudis und weregildum 
unterschiedslos gebraucht, jedoch überwiegt ersterer in den frän- 
kischen, letzterer in den oberdeutschen. Die Lex Salica spricht 
nur vom leudis, die Lex Ribuaria nur vom weregildum, die Ewa 
Chamavorum von beiden. Der Ausdruck weregildum kommt schon 
im Edikt Childeberts II von 596 vor. Bei Markulf ist vom were- 
gildum des Antrustionen in der Höhe von 600 sol. die Rede. In 
dem „Capitulare legibus additum“ von 803 heißt es vom Freige- 
lassenen: „Weregeldum eius componat, duas partes illi quem in- 
servire voluerit, tertiam regi.“ Aus den beiden letzten Beispielen 
ersehen wir, daß man bei den Franken im Gegensatz zu den Ober- 
deutschen unter Wergeld die Privatbuße einschließlich des Friedens- 
geldes verstand. Also steht die Lex Ribuaria bei ihrem Verfahren, 
die Wergelder zu vergleichen, anders, als es Brunner tut, nicht 
allein, sondern in vollem Einklang mit allen uns bekannten Rechts- 
quellen. | 

Werfen wir jetzt die Frage auf, was eigentlich die Quellen 
unter dem Wergeld verstehen, wenn sie dabei von einer Summe 
hier mit Einschluß und dort mit Ausschluß des Friedensgeldes 
sprechen. Die Antwort auf diese Frage hat, ohne es zu wissen, 
Brunner selber gegeben, wenn er in seiner Polemik gegen Heck 
bemerkte: „Die Lex Ribuaria nennt in Titel 36 nur die Beträge, 
die an den Verletzten gezahlt wurden.“ Das ist in der Tat des 
Rätsels Lösung. Ich hatte schon in meiner letzten Arbeit be- 
merkt, daß man den Zeugnissen aus der Lex Alamannorum, wo- 
nach der ganze Wergeldbetrag von 160'sol. an die parentes fallen 
soll, ein ebensolches Zeugnis aus der Lex Salica zur Seite stellen 
kann, wo nach Titel 16,1 (De incendiis) die ganzen 200 sol. für 
den Umgekommenen an die parentes gelangen. Pflichten wir 
Brunner! darin bei, daß im letzteren Falle das Friedensgeld in 
der Höhe eines Drittels vom Wergelde den parentes nachträglich 
abgefordert wurde. Was sehen wir nun? Die volle Überein- 
stimmung des Namens und des Begriffes Wergeld bei den 


* Brunner, a. a. O. Bd. 29, S. 155. 


188 Benno Hilliger. 


Franken wie bei den Oberdeutschen, es bezeichnet eben 
die Summe dessen, was die geschädigte Partei zu fordern 
hat. Das ist es, was Titel 36 der Lex Ribuaria klar und deut- 
lich zum Ausdrucke bringt, wenn er die 200 sol. des fränkischen 
mit den 160 sol. des Wergeldes der übrigen Stämme auf die 
gleiche Stufe stellt. 

Es wird allseitig zugegeben, daß die germanischen Stammes- 
rechte eine verschiedene Art der Erhebung des fredus kennen; ent- 
weder steht er „innerhalb“ oder er steht „außerhalb der compositio“. 
Brunner! meint in Hinblick auf Tacitus, daß das erstere System 
das ältere wäre. Lassen wir das gelten, was wäre daraus dann 
zu folgern? Daß eben bei einer Vergleichung der Bußen, der 
Jüngere fredus, weil er „außerhalb der compositio steht“, ignoriert 
werden muß, wie es die Lex Ribuaria in Titel 36 bei Vergleichung 
der Wergelder tut. Somit muß das Friedensgeld in der 
ganzen Frage ausgeschaltet werden. 

Das war vor den Ausführungen Brunners allgemein aner- 
kannte Wahrheit, solange man nämlich das Zeugnis der Lex 
Ribuaria und aller anderen Quellen höher einschätzte, als eine 
bloße gelehrte Vermutung. Und ich meine, daß sich die Reihen- 
theorie nicht besser rechtfertigen kann, als wenn sie den Begriff 
des Wergeldes festhält, wie er uns in den Quellen überliefert ist, 
und eine Theorie ablehnt, die den Quellen widerstreitet und sich 
selbst in Widersprüche verirrt, aus denen es keinen Ausweg gibt. 


4. Vom Ausdruck: Lex Salica. 


Wer zu der Überzeugung gekommen ist, daß die Lex Salica 
wegen ihres Münzrechnungssystems schlechterdings nicht mehr 
von Chlodwig stammen kaun, wird sich wohl zuerst die Frage 
vorlegen, ob wir in ihr nicht vielleicht die Umarbeitung eines 
älteren Gresetzeswerkes zu erblicken haben, das selbst noch von 
diesem Könige herrühre. Dafür hat sich Richard Schröder? in 
der jüngsten Auflage seiner „Deutschen Rechtsgeschichte“ erklärt. 
Auf den ersten Blick erscheint in der Tat manches dafür zu 
sprechen. Denn wir finden eine direkte Erwähnung der Lex 
Salica schon in zwei Gesetzen, die bestimmt noch dem 6. Jahr- 
hundert angehören. Das eine ist der Pactus pro tenore pacis 


! Brunner, Rechtsgeschichte I? S. 231. 
* Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, 5. Aufl. (Leipzig 1907) S. 250. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 189 


Childeberts und Chlothars, den ich mit der Mehrzahl der Forscher, 
wenn auch aus anderen Gründen, noch für ein Gesetz der beiden 
ersten Könige dieses Namens halte und darum in die Zeit zwischen 
511 und 558 setze, obwohl ihn Rietschel wieder den zweiten 
Königen dieses Namens zuweisen möchte. Das andere ist das 
Edictum Chilperiei, welches von Chilperich I. (561—584) her- 
rühren muß. In beiden wird der Lex Salica gedacht, das eine Mal 
mit den Worten „quod lex Salica habet“, das andere Mal mit einer 
ähnlichen Redewendung „sicut et lex Salica habet“. Dazu tritt 
endlich als drittes Zeugnis aus dem 6. Jahrhundert die Erwäh- 
nung der „Salici“ im Edikt Childeberts II. von 596. 

Schon in meiner letzten Untersuchung hatte ich einem Ein- 
wurfe Brunners gegenüber angedeutet, daß die Erwähnung der 
Lex Salica im Edikt Chilperichs ebensowenig Beweiskraft habe, 
wie ihre Erwähnung im Pactus pro tenore pacis. Brunner! be- 
merkt jetzt hierzu: „Hilliger entgegnet mir, ich hebe selbst her- 
vor, daß Chilperichs Gesetz nur in einer Handschrift überliefert 
sei. Das ist richtig, aber kein Grund, das Gesetz als Zeugnis 
abzulehnen. Hilliger fährt fort: Wer bürgt uns denn dafür, daß 
die Worte: sicut et lex Salica habet, nicht ein späteres Ein- 
schiebsel sind? Der Einwurf ist an sich unmethodisch. Mit 
gleichem Rechte könnte man in jeder Quelle, die nur in einer 
Handschrift überliefert; ist, jedes beliebige Wort als Einschiebsel 
verdächtigen.“ Diese Belehrung über die Methode ist nicht an- 
gebracht, weil Brunner in der Wiedergabe meiner Meinung nicht 
mit der notwendigen philologischen Akribie verfahren ist. Denn 
bei mir heißt es wörtlich: „Allein er (Brunner) hebt selbst her- 
vor, daß dieses Gesetz uns nur in einer einzigen Handschrift er- 
halten ist! Und wo findet es sich? Im Codex Vossianus 
Q119 eingefügt mit anderen Gesetzen in die Lex Salica 
selber. Wer bürgt uns dann dafür, daß die Worte sicut et lex 
Salica habet nicht ein späteres Einschiebsel sind?“ Man sieht, die 
hier gesperrt gedruckten Worte hat Brunner ausgelassen oder ver- 
ändert und damit einen anderen Sinn erzielt. Ausschlaggebend 
für meinen Zweifel ist nicht die bloße Überlieferung in einer 
Handschrift, sondern zugleich die Art der Überlieferung, welche 
uns dieses Gesetz im Rahmen der Lex Salica und als einen Teil 


! Brunner a. a O. Bd. 29, S. 156. — Hilliger a. a. O. 1907, S. 54. 


190 Benno Hilliger. 


derselben überliefert hat, und ich hatte noch weiter darauf hin- 
gewiesen, daß diese Berufung der Lex Salica auf sich selbst bei 
ihr noch öfter wiederkehrt, ohne daß sie auch in alle Handschriften 
eingedrungen wäre. 

Für das zweite Zeugnis, den Pactus pro tenore pacis, ist aller- 
dings zuzugeben, daß die zwei Handschriften, welche die Berufung 
auf die Lex Salica vermissen lassen, gerade an dieser Stelle eine 
Textverderbnis zur Schau tragen oder zu stolpern scheinen, wo 
die anderen Handschriften glatt von der Lex Salica sprechen. 
Doch wenn zwei voneinander unabhängigen Handschriften an 
gleicher Stelle etwas Ähnliches widerfährt, darf man es nicht für 
belanglos halten, besonders wenn noch andere Verdachtsgründe 
mitsprechen. 

Das dritte Zeugnis für die Geltung salischen Rechtes im 
6. Jahrhundert bietet das Edikt Childeberts II. von 596 mit seiner 
Erwähnung der Salier. Ich hatte dazu die Frage aufgeworfen, 
wie es käme, daß ihre erste Erwähnung uns diese Salier gerade 
in Köln finden lasse auf ribuarischem Boden? Wohl eine Ant- 
wort auf diese Frage soll es sein, wenn Brunner S. 172 seines 
Aufsatzes erklärt, daB dieses auf verschiedenen austrasischen 
Märzteldern zustande gekommene Gesetz auch in den salischen 
Rechtsgebieten Childeberts eingeführt worden sei, und in der An- 
merkung behauptet: „Das erklärt den rätselhaften Salicus in c. 14. 
Er ist in den für die salischen Gebiete bestimmten Text einge- 
fügt worden. Wir haben das Gesetz nur in der für die Salier 
bestimmten Rezension. In dem ribuarischen Text mag statt Sali- 
cus das Wort Ribuarius gestanden haben.“ Hier wird sich wohl 
jeder fragen, ob dieses Verfahren Brunners methodisch richtiger 
ist, als das, was er an mir rügen wollte? Es ist ja nur der Unter- 
schied, daß ich die Lesart einer einzigen Handschrift, Brunner 
aber die Übereinstimmung von vollen 18 Handschriften für den 
gleichen Ausdruck in Frage ziehen will. 

Was berechtigt ihn aber zu solcher Konjektur? Vielleicht 
die Beobachtung, daß in cap. 8 und 13 dieses Gesetzes weder 
vom Salicus noch vom Ribuarius, sondern schlechthin vom Fran- 
cus die Rede ist? Und Francus kommt ja in beiden Stammes- 
rechten als technische Bezeichnung für den Gemeinfreien vor! 

Wer die schriftliche Überlieferung der Frankenzeit betrachtet, 
kann sich schwerlich verbergen, daß sich eine Bezugnahme auf 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 191 


die „Lex Salica“ erst sehr spät bemerkbar macht. Weder Gregor 
noch Fredegar gedenken ihrer, und selbst die Urkunden scheinen 
diesen Ausdruck geflissentlich zu vermeiden. Zuerst begegnet er 
uns in den Formelsammlungen des ausgehenden 7. Jahrhunderts 
und wird erst häufiger in der Karolingerzeit. Das ist gewiß Grundes 
genug, jede Erwähnung der Lex Salica in Quellen des 6. Jahr- 
hunderts für verdächtig zu halten. 

Versuchen wir einmal in kurzen Umrissen das Eindringen 
dieses Wortgebrauchs zu verfolgen. Ich habe schon hervorgehoben, 
daß es in den Urkunden des 7. Jahrhunderts strenger Sprachge- 
brauch ist, jede Berufung auf eine „Lex Salica“ zu vermeiden. 
Das fällt uns besonders bei Betrachtung der sogenannten Placita 
auf. Hier, wo man dies am ehesten erwarten sollte, weil die 
ganze Nomenclatur der salischen Gerichtssprache zur Anwendung 
kommt, erfolgt zwar eine Beziehung auf das Gesetz, aber nie ist 
dann von der „Lex Salica“ die Rede, sondern immer nur von der 
„lex“ und den „leges“ schlechthin Bis in die Karolingerzeit hinein 
erbt sich diese Gewohnheit fort, und wir können behaupten, daß 
es überhaupt keine echte Königsurkunde gibt, die von diesem 
Sprachgebrauch abwiche. Eine einzige Ausnahme macht das Prae- 
ceptum denariale, die Königsurkunde für Freilassung durch Schatz- 
wurf, aus einem Grunde, den wir unten kennen lernen werden. 

Die erste Erwähnung der „Lex Salica“ finden wir in den 
Formeln! von Angers. Hier begegnet uns der Ausdruck „lex 
filicitatis“, und wir werden darunter wohl die Lex Salica verstehen 
dürfen, wenn wir annehmen, daß man in falscher Etymologie das 
fränkische Wort salig auf das lateinische felix gedeutet habe. 
Früher wollte man diese Formeln noch dem beginnenden 6. Jahr- 
hundert zuweisen, weil man das zweimal darin erwähnte vierte 
Regierungsjahr Childeberts auf den ersten König dieses Namens 
und mithin auf das Jahr 514/5 bezog. Heute ist man davon ab- 
gekommen und begnügt sich, da der zweite König dieses Namens 
nicht in Frage kommt, mit Childebert II. und dem Jahre 698. 
Freilich regt sich versteckt wohl noch der Wunsch, die einge- 
streute Notiz einer Berechnung der Weltjahre bis zum dritten 
Regierungsjahre Theuderichs III. dahin zu verwerten, diese For- 
meln noch über das Jahr 678 zurückzudatieren. Allein die Er- 


1 Nr. 54. Bei Zeumer S. 23. 


192 Benno Hilliger. 


wähnung Childeberts gleich zu Anfang und dann wieder in der 
zweiten Hälfte derselben ermuntert nicht recht zu diesem kriti- 
schen Saltomortale. Es sind dies Nachklänge einer gelehrten Zeit- 
richtung, welche auch die Formulae Arvernenses ins 6. Jahr- 
hundert rückte, während man sie nachträglich dem 8. Jahrhundert 
zuwies. Ein paar Jahrhunderte spielen in der Forschung keine 
Rolle. 

Weiter begegnet uns eine direkte Beziehung auf die „Lex 
Salica“, in den Formulae Marculfi, welche, wie schon erwähnt, um 
das Jahr 700 zu einer Sammlung vereinigt wurden, und in den 
sogenannten Formularum Pithoei fragmenta, welche man wohl 
derselben Zeit zuweisen darf und von denen erst jüngst wieder 
neue beachtenswerte Reste! gefunden worden sind. Doch kommt 
in beiden Sammlungen diese Erwähnung nur ganz vereinzelt vor, 
wir begegnen ihr bei Markulf einmal und bei Pithou zweimal, und 
erst in den Formeln der Karolingerzeit wird sie etwas häufiger. 
Und prüfen wir den Inhalt aller in Betracht kommenden Formeln, 
so sehen wir, daß die Berufung auf die „Lex Salica“ namentlich 
in drei Fällen erfolgt, einmal bei der Freilassung, zweitens beim 
Verlöbnis und drittens beim Erbgang. Sonst erscheint sie noch 
einmal bei Erwähnung einer gerichtlichen Reklamationsfrist. End- 
lich begegnen wir noch den homines Saliei oder homines bene 
„Franci Salici in Fällen des Zwölfereides. 

Wir wissen ja schon, daß die beiden Formelgattungen, die 
der Freilassung und die des Verlöbnisses, selbst auf kein hohes 
Alter zurückblicken können, eben weil sie beide die Existenz des 
Denars voraussetzen. 

Was nun die erstere Gattung im besonderen betrifft, so ge- 
hört die Freilassung iactante denario, von der sie spricht, nicht 
einmal ausschließlich dem salischen Rechte an. Wohl können 
wir das Praeceptum denariale, welches schon bei Markulf er- 
scheint, mit Titel 26 der Lex Salica in Verbindung bringen, allein 
seiner ganzen Wortfassung nach lehnt es sich mehr an den Titel 57 
der Lex Ribuaria an? Wir vermissen in dem Titel der Lex 


! Rene Poupardin, Fragments du recueil perdu de formules franques. 
Bibliothèque de l'École des Chartes 69, p. 642—662. 

? In der Lex Salica 26 heißt es: „si quis servo alieno ante regem (per 
dinarium) ingenuum dimiserit etc.“ Dagegen lautet es im Praeceptum de- 
nariale bei Markulf: „inlustris vir ille servo suo nomen illo per manu susa 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 193 


Salica vor allem die Berufung auf das salische Recht, wie wir 
sie bei Markulf finden und in Analogie zur Lex Ribuaria wohl 
erwarten dürften. Genau so aber verfährt nun die Eligiusurkunde 
von 632, welche von „libertis meis, quibus per cartulam vel de- 
narium manu misi“ spricht, ohne der Lex Salica dabei zu gedenken. 

Noch seltsamer mutet die Berufung auf die „Lex Salica“ in 
der Verlöbnisformel „de solido et denario secundum legem Sali- 
cam sponsare“ an, welche uns zuerst bei Pithou! begegnet. Denn 
wir vermögen überhaupt: keinen Titel in der Lex nachzuweisen, 
auf den sich diese Sitte beziehen könnte. Auch Fredegar berichtet 
von der Brautwerbung Chlodwigs nur mit den Worten: „Legati 
offerentes solidum et denarium, ut mos erat Francorum“ und ver- 
meidet dabei jede Erwähnung der Lex Salica. Bei Pithou hin- 
wiederum findet sich noch ein Gegenstück? zu dieser Formel, 
worin es ohne jede Bezugnahme auf die Lex Salica heißt: „per 
solido et denario et in arras habui desponsata.“ 

So sehen wir bei genauer Prüfung, daß gerade die Formeln, 
welche an zwei Rechtsbräuche anknüpfen, denen Brunner gern 
ein höheres Alter zuweisen möchte, jüngeren Ursprungs sind, ja 
es scheint, als ob die Beziehung auf die Lex Salica, wie sie in 
diesen Formeln zutage tritt, gar nicht einmal von Anfang an 
mit diesen Rechtsbräuchen selber verknüpft gewesen ist. 

Wir kommen zur dritten Formelgattung, den Testamenten. 
Die Beschränkung des F rauenerbrechts, wie sie in den Titeln De 
alodis sowohl in der Lex Salica wie in der Lex Ribuaria zum 
Ausdruck kam, begegnete vielem Widerspruch, und man war 
häufig bemüht, die Strenge des hergebrachten Rechts in der 
Praxis durch schriftliche Willensverfügung zu umgehen. In den 
Formeln, wo dies geschieht, gedenkt man anfangs, wie z. B. bei 
Markulf (l, 12) und bei Pithou (46) des üblichen Rechts als 
einer „Diuturna sed inter nos impia consuetudo.., ut de 
terra paterna sorores cum fratribus portionem non habeant“, 


— 


aut illius in nostri presentia iactante denario secundum lege Salica demisit 
ingenuum“: Damit vgl. man Lex Rib. 57: „si quis libertum suum per ma- 
num propriam reu per alienam in praesentia regis secundum legem Ribus- 
riam ingenuum demiserit et dinarium iactaverit et eiusdem rei carta acci- 
perit etc.“ 

! Bei Poupardin a. a. 0O., Fragment 55. 

2 Ibid. Fragment on. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 14 


194 Benno Hilliger. 


während es in einer späteren Formel! der Merkelschen Samm- 
lung, die sich sonst im Wortlaut an Markulf anlehnt, heißt: 
„Cognitum est, qualiter secundum legem Salicam in portione 
paterna cum fratribus tuis filiis meis minime potes accedere.“ 
Wir sehen auch hier, wie die direkte Berufung auf die „Lex 
Salica“, der Gewohnheit einer späteren Zeit entsprechend, nach- 
träglich Eingang gefunden hat. Aus der diuturna sed inter nos 
impia consuetudo der Markulfschen ist die Lex Salica der Merkel- 
schen Formel geworden. 

Ein noch viel lebendigeres Beispiel für diesen Vorgang bietet 
eine Formel? der Pithouschen Sammlung, welche den Anspruch 
auf das Recht einer Allodialübereignung mittels Urkunde aus der 
Lex Salica selber ableitet: „Lex priscorum exposeit auctoritatem, 
ut quicunque voluerit de rebus suis propriis vendere cedere con- 
donare, et per suum strumentum cuicunque voluerit ad legem 
salicam licentiam habeat alligare.. De alode paterno mihi le- 
gibus obvenit etc.“ Einer viel geübten Praxis jener Zeit mochte 
dieses Verfahren wohl entsprechen, aber mit einem Titel der Lex 
Salica, wenigstens wie sie uns vorliegt, läßt es sich nicht be- 
legen. Höchstens könnte man dabei an Titel 48 und 59 der Lex 
Ribuaria denken. Pate gestanden bei dieser Formel hat viel- 
leicht das Urbild einer Formel? aus der Auvergne, die selbst einer 
späteren Zeit angehört. Hier heißt es mit einigen Anklängen 
wenigstens dem Sinne nach: „Quociens inter quascumque 
inienuis personis lex beneficium edocet, ut quantumcum- 
que persona de rebus propriis suis in alterius transferre voluerit, 
libera abeat potestatem ad hoc faciendum quicquit voluerit.“ 

Wir gehen jetzt gleich zur Betrachtung der Lex Salica selber 
über. Da fällt es sofort auf, daß sie in ganz ungewohnter Weise 
mehr als jedes andere Volksrecht von sich selber zu sprechen 
pflegt. Höchstens die Lex Ribuaria tut es ihr darın gleich. 
Allerdings ist die Zahl der Stellen, wo auch die Lex Salica nur 
von der „lex“ schlechthin spricht, die weitaus größere und nur 
in einigen scharf umgrenzten Fällen verläßt sie diesen gewohnten 
Sprachgebrauch. Es geschieht dies einmal in Titel 45, 2. 50, 2. 3. 
52 und 57,1.2.(8), wo in der Anrede salisches Recht verlangt 


1 Nr. 25 bei Zeumer S. 250. 
3? Poupardin a. a. O., Fragment 63. 
3 Nr. 6. Bei Zeumer H 31. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 195 


oder geboten wird, und zweitens in Titel 41,1. 47 und 63, wo 
ee sich um die Standesbezeichnung „qui lege salica vivit“ handelt. 

Betrachten wir zuerst den letzteren Fall. Eine Berufung auf 
die Lex Salica zur Hervorhebung einer Standesbezeichnung ist 
uns bereits in den Formeln begegnet für die Freilassung und 
das Verlöbnis. Zu ihnen gesellen sich weiter die Formeln über 
den Zwölfereid „apud 12 homines bene Francos Salicos“. Konnten 
wir schon bei den ersteren diese Beziehung auf die Lex Salica 
als eine spätere Gewohnheit nachweisen, so ist es auch bei den 
letzteren der Fall. Denn schon in den Formeln von Angers finden 
sich die Vorläufer! dafür, wo es einfach heißt „aput homines 12 
mano sua 13 vicinis circamanentis debiat coniurare“, ohne daß 
ihre Standesbezeichnung als Salier ausdrücklich betont wird. 

Sollte das nicht ursprünglich auch in der Lex Salica der 
Fall gewesen sein? Man beachte nur das Schwanken ihrer Aus- 
drucksweise in Titel 14,2, wo sich die Handschriften willkürlich 
für barbarus francus, barbarus salicus, barbarus salicus francus, 
homo francus oder franco salicus entscheiden. Und damit ver- 
gleiche man wieder die Bestimmtheit des Ausdruckes in Titel 14,3, 
wo alle Handschriften übereinstimmend schreiben, „si vero fran- 
cus romanum expoliaverit etc.“ Auch in anderen Titeln? der Lex 
kommen Bezeichnungen wie francus oder homo francus oder in- 
genuus francus vor, doch nur ausnahmsweise, im Gegensatz zum 
romanus und zur Kennzeichnung des Standes. Dagegen erscheint 
der bloße Ausdruck salicus dafür in der Lex überhaupt nicht, 
wobl aber in einem versprengten Zusatzkapitulare und in dem 
schon erwähnten Edikt Childeberts II. von 596 aus dem Ribu- 
arierlande. 

Dagegen finden wir als die übereinstimmende und allen Hand- 
schriften geläufige Bezeichnung, wenn wir von dem wesenlosen 
quis absehen, welches die meisten Titel und Paragraphen ein- 
leitet, den Ausdruck ingenuus für den Gemeinfreien. Jedenfalls 
vermeidet die Lex geflissentlich, sich des bloßen Wortes salicus 
in diesem Sinne zu bedienen. Nur ganz vereinzelt sprechen in 
Titel 14,2 einige Handschriften von einem barbarus salicus oder 


1 Nr. 10 und 50. Bei Zeumer S. 8 und 22. 
7 Freilich nur in einzelnen Handschriften, nämlich in Cod. 5. 6. 10. 
Em. zu Titel 25,5. 32,3.4 und in Cod. 10 zu Titel 40,3.8. Durchgängig 
in allen Handschriften nur in Titel 41,1. 
14* 


196 Benno Hilliger. 


franco salicus oder auch barbarus salicus francus. Man scheut 
sich offenbar, das Wort absolut zu gebrauchen und bedient sich 
deshalb in Titel 41,1. 47 und 63 eines umständlichen Relativ- 
satzes „qui lege salica vivit“, um seinen Gedanken auszudrücken. 
Wir ersehen daraus mit aller Deutlichkeit, daß das Wort salicus 
nicht Stammesbezeichnung ist wie Alamannus und Bawarius oder 
Burgundio, Bogio, Saxo und Frisio, die man bald substantivisch 
bald adjektivisch gebraucht. Es ist, wie schon Dippet hervor- 
gehoben hat, lediglich eine Standesbezeichnung. Freilich dürfen 
wir mit diesem Forscher nicht so weit gehen, daß wir nach dem 
Wortlaut von Titel 41 „si quis ingenuo franco aut barbaro qui 
lege salica vivit“ zwischen dem ingenuus francus und dem bar- 
barus qui lege salica vivit dem Sinne nach zu scheiden hätten. 
Beides sind vielmehr Umschreibungen für ein und denselben Be- 
griff. Das beweist schon die Fassung in Titel 63 (ingenuus qui 
lege salica vivit) und in Titel 47 (de filtortis qui lege salica vi- 
vunt oder si quis qui lege salica vivit) verglichen mit dem Sprach- 
gebrauch in Titel 14, 2 vom barbarus salicus oder francus salicus 
oder auch barbarus salicus francus. Wir ersehen daraus, daß der 
barbarus qui lege salica vivit eben der gemeinfreie Franke selber ist. 

Daß wir es aber in all diesen Titeln bei Erwähnung des 
salicus oder der lex salica mit späteren Einschiebungen oder Zu- 
sätzen zu tun haben, erkennt man schon daraus, daß sie sich nur 
selten in allen Handschriften finden. So erscheint die Lesung 
salicus des Titels 14, 2 nur in Cod. 1—4 und 10 und die Lesung 
qui lege salica vivit des Titels 63 nur in Cod. 2, 7—9 und 10, 
während andere Handschriften wie Cod. 5—6 eine Fassung bieten, 
die eine solche Erwähnung von vornherein ausschließt. In Titel 47 
findet sich dieser letztere Zusatz entweder nur in der Titelrubrica 
(De filtortis qui lege salica vivunt) oder nur im Text des Titels 
selber (si quis qui lege salica vivit), und in Cod. 1 fehlt er 
überhaupt. 

Freilich in Titel 41 findet er sich in allen Handschriften. 
Allein gerade hier läßt sich direkt der Nachweis führen, daß es 
sich bei ihm um einen späteren Zusatz handelt. Denn nach 
seiner Rubrica handelt der Titel „De homicidiis ingenuorum“ und 
bespricht doch nacheinander die Straffälle für Erschlagung erstens 


! Der Prolog der Lex Salica, die Entstehung der Lex und die Sali- 
schen Franken. Hist. Vtjs. 2. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 197 


des ingenuus franco aut barbarus qui lege salica vivit, dann dessen 
qui in truste dominica est, dann des romanus homo conviva regis, 
dann des romanus homo possessor und endlich des romanus tri- 
butarıus. Daraus ergibt sich, daß sich die Rubrica mit dem In- 
halt des Titels selbst nicht mehr deckt. Der romanus tributa- 
rius mit seinem Wergeld von 45, 63 oder 70 Schillingen fällt 
aus dem Rahmen eines Titels, der vom ingenuus handelt, be- 
stimmt heraus. Aber wie man von anderer Seite! schon längst 
beobachtet hat, versteht die Lex Salica in allen sonstigen Fällen 
unter ingenuus nur den Franken und niemals den Römer. Somit 
wurde erst durch die Auffüllung dieses Titels mit Wergeldern der 
anderen Stände zum ingenuus des ersten Paragraphen ein er- 
läuternder Zusatz nötig, der diesen als einen Mann salischen 
Standes oder fränkischer Abstammung von den übrigen unter- 
schied. Genau denselben Vorgang beobachten wir in Titel 14 
„De superventis vel expoliationibus“ Hier lautet $ 1 „Si quis 
hominem ingenuum in superventum expoliaverit etc. sol. 62'/, culp. 
iudicetur.“, darauf folgt $ 2 mit seiner schon erwähnten Schwan- 
kung im Ausdruck „si vero romanus homo francum expoliaverit 
etc sol. 621/, culp. iudicetur“ und endlich $ 3 „si vero francus 
romanum expoliaverit etc sol. 30 culp. iudicetur.“ Es ist doch 
klar, daß entweder $ 1 oder § 2 dieses Titels überflüssig ist, 
denn wie die Strafhöhe zeigt, verstand man darunter denselben 
Fall. Solange man nach dem Sprachgebrauch der Lex mit in- 
genuus nur den freien Franken bezeichnete, genügte die Fassung 
des ersten Paragraphen, und erst später, als man darunter auch 
den Römer verstand, machte sich die Einfügung des zweiten nötig, 
der schon durch seinen schwankenden Sprachgebrauch seinen 
späteren Ursprung verrät. 

Daß auch die Lex Ribuaria unter dem ingenuus fast immer 
den gemeinfreien Ribuarier versteht, wird gleichfalls allseitig? zu- 
gegeben. Unter diesen Umständen halte ich es für höchst wahr- 
scheinlich, daß wir auch an der viel berufenen Stelle im Edikt 
Childeberts von 596 „ut si quiscunque ingenuus etc si salicus 
fuerit solidos quindecim componat sı romanus septem et di- 


ı Heck, Die Gemeinfreien der karolingischen Volksrechte (Halle 1900) 
S. 63. — Brunner, Ständerechtliche Probleme. Zeitschrift der Savigny- 
stiftung. G. A. 23, S. 239. 

2 Heck a. a. O., S. 63. Brunner a. a. O., Bd. 33 S. 239. 


198 Benno Hilliger. 


midium solidi, servus vero aut tres solidos reddat aut de dor- 
sum suum componat“ in den mit Sperrdruck ausgezeichneten 
Worten eine nachträgliche Interpolation vor uns haben. Denn 
dafür spricht nicht nur das sinnwidrige Auftreten des salicus in 
einem in Köln geschaffenen ribuarischen Gesetze, sondern auch 
die ungewöhnliche Beziehung des ingenuus auf den romanus, 
welche der Lex Ribuaria im Grunde ebenso fremd war wie der 
Lex Salica. Dazu kommt endlich, daß man in cap. 8 und 13 
nicht vom salicus, sondern vom francus spricht, ein Ausdruck, der 
in beiden fränkischen Rechten heimisch war. Hier zeigt sich 
deutlich, wie plump man bei dieser Interpolation verfuhr. 

Die übrigen Titel der Lex Salica, die eine Berufung auf das 
salische Recht enthalten (45, 2, 50, 2.3, 52 und 57, 1. 2. (8.)) be 
ziehen sich auf die Anrede im Gericht, wo salisches Recht ver- 
langt oder geboten wird. Hier ist die Übereinstimmung der Hand- 
schriften eine größere, denn eigentlich nur in Titel 45, 2 be- 
schränkt sich diese Angabe auf einige wenige Handschriften. 
Allein wir haben schon gesehen, daß die Placita des 7. Jahr- 
hunderts samt und sonders diesen Brauch noch nicht kennen. 
Auch wo unzweifelhaft die Lex Salica gemeint ist, begnügt man 
sich dort von der „lex“ oder den „leges“ zu sprechen. So heißt 
es, um hier nur der Ladung und des Erscheinens im Gericht zu 
gedenken, regelmäßig noch in den Formeln von Angers! so oder 
ähnlich: „veniens in eo placito illi de manum usque ad vesperum 
placitum suum legibus custodivit et solsadivit“ und ebenso bei 
Markulf?: „a quo placito veniens memoratus illi ibi in palatio 
nostro et per triduo seu amplius, ut lex habuit, placitum suum 
custodisset vel memorato illi abiectisset vel solsatisset“ und genau 
dasselbe findet sich noch in den Urkunden Chlodwigs III. vom 
Jahre 692 und 693. Um so auffülliger ist die fragliche Stelle 
im Pactus pro tenore pacis, wonach im Falle mehrmaliger vergeb- 
licher Ladung Eideshelfer ernannt werden sollen, „qui sacramenta 
firmarent pro placito quod lex Salica habet fuisse completum.“ 
Es muß dies hier um so verdächtiger erscheinen, als im Edictum 
‚Chilperici $ 7, wo dieselbe Rechtsmaterie abgehandelt wird, immer 
nur von der „lex“ oder den „leges“ die Rede ist. 


— 


1 Nr. 18. 14. 16. 53. Bei Zeumer S. 9, 10 und 28. 
2? Liber I. Nr. 37. Bei Zeumer S. 67. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 199 


Doch auch das zweite Zeugnis des 6. Jahrhunderts, die ver- 
einzelte Erwähnung der Lex Salica im Edikt Chilperichs, muß 
überraschen oder geradezu befremden, weil es Titel 59 des Ge- 
setzes ist, den man dabei im Auge hat. Müßte man nicht auch 
erwarten in cap. 8 des Ediktes, wo der graphio, der seine Amts- 
gewalt mißbraucht, mit dem Tode bedroht wird, an den ent- 
sprechenden Titel der Lex Salica (51,3) erinnert zu werden und 
doch ist es unterblieben! Um so seltsamer ist es doch, daß man 
bei Titel 59 die Ausnahme macht, der in seiner Rubrica „De alo- 
dis“ sich eines Wortes bedient, welches man schon längst! als 
ein Merkmal jüngeren Sprachgebrauches erkannt hat. Ich finde 
die erste mir bekannte Erwähnung des Wortes alod in einer Pa- 
pyrusurkunde Dagoberts I. etwa aus der Zeit von 628, während 
in den Quellen des 6. Jahrhunderts dieser Ausdruck vermieden 
wird. Daß aber die Rubrica älter ist als unsere Textgestaltung 
der Lex Salica, haben wir oben bei Behandlung von Titel 41 gesehen. 

So haben wir bis ins Mark der fränkischen Volksrechte hin- 
ein verfolgen können, wie die Berufung auf eine „Lex Salica“, ja 
das Wort Salicus selbst erst allmählich aufkam, Verbreitung ge- 
wann und sich einbürgerte..e Wir haben gesehen, daß man mit 
diesem Worte nicht an einen besonderen Stamm, sondern zunächst 
nur an einen Rechtsstand dachte. So erklärt es sich, daß man 
sich in den Formeln gerade bei bestimmten Rechtsgeschäften, wo 
der Stand in Frage kam, bei der Freilassung, beim Verlöbnis, im 
Erbrecht und bei der Eideshilfe auf die „Lex Salica“ zu berufen 
liebte. So konnte es kommen, daß man sich selbst in Fällen, 
wie beim Verlöbnis auf sie bezog, obwohl das geschriebene Gesetz 
darüber nichts aussagte. Auch daß die königliche Kanzlei im 
Praeceptum denariale abweichend von ihrer sonstigen Gepflogen- 
heit gleichfalls das „secundum legem salicam“ betont, wird jetzt 
erklärlich als die Folge einer Sprachwandelung, welche auch im 
Frankenreiche den Römer als ingenuus zu bezeichnen anfing. Es 
sollte eben beim Schatzwurf die Freilassung zum vollen Rechte 
eines freien Franken hierdurch ausgesprochen werden. Wie seine 
Formel, so war, wie wir sahen, auch der Rechtsbrauch selber, so- 
weit er an den Denar anknüpfte, jüngeren Ursprungs. 


ı Waitz, Verfassungsgeschichte II, 1, S. 287ff. Zeumers Ausgabe der 
Formulae S. 726, Z. 20. 


200 Benno Hilliger. 


Nichts zwingt also zur Annahme, daß es schon im 6. Jahr- 
hundert, vor der Münzreform von 575/9, ein geschriebenes west- 
fränkisches Stammesrecht gegeben habe, welches den Namen einer 
„Lex Salica“ trug. Ihre Erwähnung im Pactus pro tenore pacis 
wie im Edikt Chilperichs ist ebenso verdächtig, wie die Erwähnung 
der Salier in Köln im Edikt Childeberts II., die sogar Brunner 
bei einer geschlossenen Überlieferung von 18 Handschriften zu 
beanstanden sich genötigt sieht. 


5. Vom ältesten Münzwesen der Franken. 


Brunner ermahnt die Numismatiker, sich bei den Angaben 
der Lex Salica vorläufig bescheiden zu wollen. Warnend erinnert 
er an eine längst vergessene Meinung, welche in den Gold- 
prägungen Karls des Großen keine eigentlichen Münzen, sondem 
bloße Schaustücke habe sehen wollen, während der neue llanzer 
` Münzfund das Gegenteil beweise. Doch gerade dieses Beispiel ist 
lehrreich für diejenigen, welche sich gern der Erkenntnis ver- 
schließen möchten, daß wir in den ersten Frankenmünzen des 
6. Jahrhunderts, die uns vom Boden wiedergegeben worden sind, 
wirklich das Geld jener Tage zu erblicken haben, auch wenn es 
keine Denare sind. 

Man kennt ja diese Münzen lange genug, aber man scheute 
sich davor, sie zu nehmen für das, was sie sind, weil man glaubte, 
Denare finden zu müssen in einer Zeit, wo es noch keine gab. 
Man fürchtete das Zeugnis der Lex Salica, welche nach einer 
rechtsgeschichtlichen Legende unbedingt von Chlodwig herrühren 
soll, und verzichtete einer gelehrten Meinung zuliebe auf das 
sicherste Zeugnis, welches eine Zeit in ihren eigenen Denkmälern 
hinterläßt. Deshalb verfiel man auf die seltsame Ansicht, 
diese leichten fränkischen Münzstücke, welche die ersten Prä- 
gungen dieses Volkes darstellen, für bloße Grabmünzen zu er- 
klären. Und mit welchem Rechte tat man dies? Lediglich aus 
dem Grunde, weil man sie bisher nur auf alten merowingischen 
Friedhöfen gefunden hatte. Mit dem gleichen Rechte hätte man 
auch die Goldmünzen, die man auf diesen Friedhöfen fand, für 
solche Grabmünzen erklären müssen. Doch tat man dies nicht, 
weil man diesen Münzen auch anderwärts begegnete. Jetzt aber 
ist auch bez. der Silbermünzen dieser schöne Traum vorbei. Denn 


un — A sf 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 201 


erst jüngst sind bei einem glücklichen Funde in Narbonne! wieder 
fünf solcher Münzen zum Vorschein gekommen, die zusammen mit 
einer Glasperle in einer Kapsel verwahrt gewesen waren und 
nicht aus einem Grabe stammten. Vielleicht ergrübelt ein sinnen- 
der Geist, der sich auch das Ungewohnte zurechtzulegen versteht, 
daraus die Möglichkeit, daB diese Kapsel durch einen heim- 
tückischen Zufall auf dem Weg zum Leichenbegängnis verloren 
gegangen ist, eine Lösung, die doch vielleicht manchem Forscher 
die Ruhe und der Lex Salica ihr ehrwürdiges Alter wiedergeben 
könnte. 

Wir haben schon erwähnt, daß seltsamerweise auch Gregor 
von Tours gegen Ende des 6. Jahrhunderts von einem fränkischen 
Denar nichts weiß, sondern, wenn er der Silbermünze gedenkt, 
von einem „argenteus“ spricht. Brunner meint, daB darunter der 
Denar verstanden sein könnte, und hält es für möglich, daß sich 
Gregor in Anlehnung an biblischen Sprachgebrauch gerade dieses 
Wortes bedient habe. Diese Ansicht läßt sich schwerlich auf- 
recht erhalten. Denn der Ausdruck denarius findet sich weit 
zahlreicher im biblischen Latein selbst als argenteus, und Gregor 
bedient sich doch auch der Worte solidus und triens, die man als 
Münzbezeichnungen dort vergebens sucht. Vollends wenn er einen 
Zug aus dem Leben des heiligen Paulinus von Nola mit den 
Worten schildert „triante vinum conparat admixtisque aquis ite- 
rum per argenteos venumdatum duplat pecuniam“, so nennt er 
beide gleichsam in einem Atem und zeigt, daß ihm der argenteus 
eine kleine Teilmünze des triens ist. Aber Gregor steht für uns 
mit seinem Zeugnis jetzt nicht mehr allein. Denn eine Ironie 
des Schicksals will es, daB in demselben Bande der Zeitschrift 
der Savignystiftung, in welchem Brunner mit dem Aufgebot all 
seines Scharfsinns die Aussage Gregors umzudeuten und zu ent- 
kräften sich bemüht, ein neuer Zeuge aus der Merowingerzeit 
auftritt, der genau das gleiche sagt, wie Gregor. Conrat ver- 
öffentlicht dort seinen bemerkenswerten Fund eines Traktates über 
romanisch-fränkisches Ämterwesen, der zwar an sich nicht genauer 
zu datieren ist, aber doch sicher, wie schon der Herausgeber er- 
kennt, der merowingischen Zeit angehört. Dort heißt es an einer 


! G. Amardel, Trois monnaies merovingiennes inédites. Revue numis- 
matique Ser. IV, tom. 11 (1907) p. 66—78. 


202 e Benno Hilliger. 


Stelle!: „Interdum consul coram rege munutos arguenteos 
super planam terram spargit, ut certatim pauperes propriis et 
velocissimis manibus sibi ut valuerint, rapiant, ut letus rex aspi- 
ciat subridens.“ Da erscheint plötzlich statt des gewohnten di- 
narius der Lex Salica der minutus argenteus wie bei Gregor als 
die bei den Franken gebräuchliche Silbermünze In diesem Zu- 
sammenhang ist jede Beeinflussung durch biblischen Sprachge- 
brauch abzulehnen, und wir werden uns daran gewöhnen müssen, 
scheinbar im Widerspruch zur Lex Salica den Franken des 6. Jahr- 
hunderts eine andere Münze und darum ein anderes Münzrech- 
nungssystem, als das des Schillings zu 40 Denaren, zuzugestehen. 

Die Zahl der Silbermünzen aus der frühen Merowingerzeit, 
die man gefunden hat?, ist freilich nicht allzu groß, allein sie ge- 
nügt doch, um uns den Charakter dieser Münzen erkennen zu 
lassen. Ist auch die Zahl der Fundstücke gering, so ist doch die 
Zahl der Fundorte verhältnismäßig groß und erstreckt sich über 
ein weites Gebiet, das von Namur in Belgien durch das Land der 
Oise, Marne und Seine über Poitiers bis zur Charente, ja südlich 
bis nach Narbonne hinabreicht. Es sind vielleicht 40 bis 50 
solcher Münzen bekannt geworden, die man an 10 oder mehr 
Stellen gefunden hat. Man kann zwar nicht behaupten, daß sich 
die Münzen auch nur von zwei Fundorten vollständig glichen, 
allein sie haben doch alle gewisse Merkmale, wodurch sie sich 
scharf von den Münzen der späteren Merowingerzeit, von den De- 
naren, unterscheiden. Das ist einmal ihr Gepräge und zweitens 
ihr Gewicht. Ihr Gepräge haben sie mit dem Namen der Herr- 
scher den Kaisern des 5. Jahrhunderts entlehnt, wir begegnen 
Nachprägungen des Honorius (395—423), Theodosius I. (408—450), 
Valentinian II (425—455), Anthemius (467—472), Julius Nepos 
(474—4715) und besonders des Anastasius (491—518) unter ihnen. 
Ihr Gewicht schwankt meistens zwischen 0,40 und 0,20 g, einige 
sinken bis auf 0,09 und 0,07 g herab, und drei Stücke des Theo- 
dosius steigen bis auf 0,600, 0,648 und 0,907 g. Zu ihnen gesellen 
sich dann noch einige Stücke, die das Bild und den Namen der 
ersten merowingischen Herrscher in Gallien tragen. | 

Von diesen letzteren Münzen sind allerdings nur sehr wenige 


1 Zeitschrift der Savigny-Stiftung G. A., Bd. 29, S. 249. 
? Hilliger, Hist. Vtjs. 1907, S. 22. 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 203 


erhalten. Bisher kannte man vier Stück, eine von Chlothar I., zwei 
von Theudebert I. und eine von Childebert I., und erst jüngst bei 
dem Funde in Narbonne sind noch fünf weitere dazu gekommen, 
von denen aber nur drei erhalten und beschrieben worden sind. 
Sie alle zusammen geben folgende Übersicht: 

Chlothar I. (511—561) Gewicht 0,5 g 


Theudebert I. (534—548) is 0,45 g 
Childebert I. (511—558) X 0,10 g 
Theuderich (511—534) j 0,30 g 
Sigebert (561—570) S 0,25 g 

. . ebert 2 o 0,25 B. 


Wir bemerken, es sind Prägstücke von fünf verschiedenen Herr- 
schern, und doch zeigen sie alle die gleichen niedrigen Gewichte 
wie die vorerwähnten Nachprägungen römischer Kaisermünzen. 
Und die Namen der Herrscher verraten uns weiter etwas über 
die Zeit, wann diese Münze im Frankenreiche gang und gäbe 
war, denn sie umschließen die Jahre von 511 bis 570 und geben 
für den Zeitraum von 534 bis 561 einen festen Anhalt. Ihre 
Vorläufer sind offenbar die Nachprägungen römischer Münzen 
und diejenigen unter ihnen, welche den Namen und das Bild des 
Anastasius tragen, mögen aus der Zeit Chlodwigs stammen. 

Was nun die Deutung dieser kleinen fränkischen Silber- 
münzen betrifft, so ist man bisher über Vermutungen nicht hin- 
ausgekommen. Ich selbst hatte in meiner ersten Untersuchung! 
bemerkt, daß bei dem Mangel jeglicher Angabe über ihre Be- 
nennung und ihren Wert jede sichere Deutung ausgeschlossen sei, 
hielt es aber für das Wahrscheinlichste, daß wir in ihnen Bruch- 
stücke der Siliqua, etwa Viertel, Sechstel, Zwölftel und Vierund- 
zwanzigstel sehen könnten. Jetzt, wo uns neue Quellen zu Gebote 
stehen und wir den Namen dieser Münze kennen, scheint sich 
auch dieses Dunkel zu lichten. 

Ich hatte schon in meiner letzten Arbeit? ausgeführt, daß 
das byzantinische Münzsystem des 6. Jahrhunderts auf der Kupfer- 
einheit des as beruhte, welches in Stücken mit der Aufschrift X 
zu Ausprägung gelangte und den Wert von IL uncia Kupfers 
darstellte. Seit Anastasius (491—518) tragen die Prägstücke dieses 
Systems teils in griechischen (€. LKA M.) teils in römischen 
(V. X. XX. XXX. XXXX) Ziffern ihre Wertzahlen als Aufschrift. 
Das oberste und letzte Stück dieses Systems mit der Wertzahl M 


1 Hist. Vtjs. 1908, S. 199.  ? Ibid. 1907, S. 11. 


204 Benno Hilliger. 


oder XXXX bedeutet also das Vieras oder die Unze. Dieses 
selbe System hatten auch die Ostgoten in Italien adoptiert, von 
denen uns noch Münzstücke mit den Wertzeichen I und M er- 
halten sind, die sich auch im Gewicht den Prägstücken der kaiser- 
lichen Münze vergleichen lassen. 

Nun haben wir aber aus der Zeit Justinians I. (527—565) 
auch eine Reihe von Silbermünzen italienischer Herkunft, welche 
ebenfalls Wertaufschriften tragen und welche man heute, sei es 
mit Recht oder Unrecht, für Prägstücke der Gotenkönige erklärt. 
Diese Silbermünzen tragen die griechischen Wertaufschriften CN. 
PKE und PK, d. h. 250. 125 und 120. 

Was liegt nun näher, als die Einheiten dieser beiden Münz- 
arten aufeinander zu: deuten? Machen wir die Probe auf das 
Exempel. Wir haben im Codex Justinianeus also für das 
Jahr 534 die doppelte Wertgleichung für den konstantinischen 
Solidus von 24 Siliquen oder 4,548 g Gold einmal, daß man an 
den Staatskassen 5 Solidi für 1 Libra Silber in Zahlung geben 
dürfe und zweitens, daß die Provinzialen für 20 Librae Kupfer 
1 Solidus geben könnten. Das ergibt eine Bewertung des Solidus 
mit 240 unc. Kupfer oder mit 2,4 unc. Silber. Kupfer und Silber 
standen also damals in einem Wertverhältnis von 1 zu 100 und 
Silber und Gold in einem solchen von 1 zu 14,4. 

Diese 2,4 une Silber sind genau 65,4912 g Silber, und die 
240 unc. Kupfer sind 960 as zu X Einheiten oder 9600 Ein- 
heiten, in welche der Solidus zerfiel. Das as mit X Einheiten 
repräsentierte also einen Silberwert von 0,06822 g, und wir erhalten 
folgende Übersicht: 


1 as zu 10 Einh. = 0,0682? g 

2 5» n 20 p = 0,1344 „ 

4 o n 40 on = 0,27288 „ = 1 uncia 

5 w DU „ = 0,311 „= 1 obolus 
6 o a DU „= 0,1092 „ 

8 no aw 80 „p e 0,5476 „ 

10 wn 100 „ = 0,6822 „ = 2 oboli 

12 „n „ 120 „ = 08184 „ = PK 

LÉI an » 125 „ = 0,85235 „ = PER 
16 a 160 „ = 1,09152 „= 1 denarius 
25 p „o p» 250 „n = 17055 „= CN 

50 5 u» 500 „ = 3411 „= 1 dragma 
80 n vy 800 IP = 5.4576 „= 1 miliarense. 


Die so verrechneten Zahlen decken sich, wie ich schon früher 
gezeigt habe, so gut als man es irgend verlangen kann mit den 
Fundgewichten der obengenannten Prägstücke PK. PKE und EN 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 205 


aus der Zeit Justinians. Für das miliarense, den denarius und 
den obolus leptos sind uns die Gewichtszahlen von 20, 4 und 
Yọ unc. durch das Eusebianische Fragment übermittelt. 

Die Spuren einer Kupferprägung finden wir auch bei den 
Franken im 6. Jahrhundert. Es sind solche Münzstücke von 
Theuderich I. (511—534), von Childebert I. (511—558) und von 
Theudebert I. (534—548) gefunden worden, die also aus demselben 
Zeitraum stammen wie die kleine fränkische Silbermünze der 
argentei. Sie tragen keine Zahlaufschrift und sind ebenfalls sehr 
leichten Gepräges, denn sie wiegen 0,50. 0,76. 0,92. 1,00. 1,01 und 
1,20 g, so daß sie sich noch weit unter das Durchschnittsgewicht 
des byzantinischen Halbasses (€ oder V) stellen. Wir haben in 
ihnen jedenfalls die nammi oder nummuli zu erblicken, die klein- 
sten Münzeinheiten des Systems wahrscheinlich in ihrer Doppelung 
als das Fünftel des Asses und sein Mehrfaches. 

Im Gegensatz zu den übrigen Provinzen des römischen Reiches 
war in Gallien schon seit Jahrhunderten der Umlauf der Kupfer- 
münze immer spärlicher geworden. Die Germanen scheinen die 
Silbermünze bevorzugt zu haben, und so sehen wir gleich zu Be- 
ginn der Frankenherrschaft, daß man durch die Ausprägung der 
kleinen Silberstücke das größere Kupfergeld, nämlich das As, mit 
seinen Vielheiten verdrängte. Für diese Deutung der ersten 
Frankenmünzen auf das System des as spricht auch die Über- 
legung, daß sich der Name dinarius für die spätere Franken- 
münze, wenn man nicht an eine schlichte Entlehnung aus Byzanz 
denken will, nur auf einem Boden entwickeln und einbürgern 
konnte, dem das as selber ein bekannter Münzwert war. Denn 
wir haben aus dem Eusebianischen Fragment ersehen, daß der 
Denar dieser Zeit seinen Namen aus seiner Bewertung mit vier 
Unzen oder 16 As empfing. Damit gewinnen wir für das frän- 
kische Münzwesen nicht nur die Grundlage und den Ausgangs- 
punkt für die Entwicklung einer Denarprägung, sondern auch 
die Brücke zu dem älteren Rechensystem der Drachme, die man 
noch im Grabe Childerichs I. (f 481) zahlreich gefunden hat. 
Denn wie sich oben aus der Übersicht ergibt, ordnet sich die 
Drachme mit 50 as diesem Systeme ein. 

Nach dem Eusebianischen Fragment ist der byzantinische 
Denar mit 4 Unzen genau das Fünftel des Miliaresions von 
20 Unzen. Bei einer Bewertung des Solidus unter Justinian mit 


206 Benno Hilliger. 


240 Unzen Kupfer oder mit 2,4 Unzen Silber mußten 60 solcher 
Denare auf ihn gehen und das Gewicht des Denars 1%; Unze oder 
1,09152 g Silber betragen. Vom fränkischen Denar aber wird uns 
berichtet, daß er dem scriptolus oder dem 24. Teil der Unze mit 
einem Gewicht von 1,137 g entsprochen habe. Ich habe diese ge- 
ringe Verschiedenheit auf eine Änderung des Wertverhältnisses 
der Münzmetalle zurückzuführen versucht, welche im Franken- 
reiche oder auch schon in Byzanz das Silber gegen Kupfer noch 
weiter von 1 zu 100 auf 1 zu 96 im Preise sinken ließ. Das 
zog alle Münzwerte in Mitleidenschaft, die sich auf die Kupfer- 
rechnung gründeten und somit vor allem auch den Denar. Wurden 
sie in Silber ausgeprägt, so mußte beim Fallen des Silberpreises 
ihr Gewicht entsprechend steigen. | 

Sank also das Silber um IG im Preise, so erhöhte ach um 
genau so viel auch das Gewicht des Denars und der anderen 
Kupferwerte, die wir in Silber ausgeprägt finden. Somit ergibt 
sich für das Frankenreich folgende Berechnung der Münzgewichte: 


1 denar = 4 unc. Kupfer = 16 as = In unc. Silber = 1,37 g 
L y „” = 4, = EN ” „ = 0,28425 g 
f py = Vaii „ ID = 0,07106 g. 


Nun haben wir aus westgotischer Quelle eine Nachricht!, die 
allerdings aus späterer Überlieferung auf uns gekommen ist, die 
aber noch dadurch ihren alten Ursprung verrät, daB sie die 
Münzwerte des Altertums der libra, des solidus, der uncia, des 
stater, der dragma, des tremissis und der siliqua aufführt. Hier 
tritt auch der argenteus wieder auf, und es heißt, daß er der 
12. Teil einer dragma sei. Damit stellt sich sein Wert auf t, 
Unze oder 0,28425 g Silbers, und wir bemerken, daß wir im ar- 
genteus? nichts anderes als die Ausprägung des Vieras oder der 


1! Mon. Germ Leges Visigothorum ed. K. Zeumer (Hanov. 1902) p. 464: 
De pondere et mensura. Aura libra I: 72 sol. auri. Uncia una: 6 sol. 
Statera auri I: 3 sol. Dragma I: 12 argenteos. Tremissis I: quinque ar- 
genteos. Seliqua I: argencium et tertia pars argencii. Baldres faciunt 
argencotabili. 

2? In der Berechnung des tremissis zu 5 argentei hat sich eine Unge- 
nauigkeit in diese Gewichtstabelle eingeschlichen. Denn wenn der solidus 
als der 72. Teil der libra auri und als der 6. Teil der uncia aufgeführt 
wird, müßte der tremisis der 18. Teil der uncia sein. Die dragma (als der 
8. Teil der uncia) zu 12 argentei berechnet ergibt für die uncia 96 ar- 
gentei, während der tremissis zu 5 argentei berechnet nur 90 argentei für 


ne e rg ze 


EE 
— e r 


ee ee EEE EEE et a o EE een un 


I ne a deeg? 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 207 


Kupferunze in Silber vor uns haben. Derselben Quelle ent- 
nehmen wir, daß die siliqua UL argencium wiege. Da nun die 
siliqua als der 24. Teil des Solidus 0,1895 g wiegt, so entspricht 
das argencium einem Gewicht von 0,142125 g, und wir haben in 
ihm eine Silberausprägung der halben Kupferunze oder des Doppelas 
zu erblicken. 

Werfen wir noch einen Blick auf den Denar. Es wird sich 
jedem die Beobachtung aufdrängen, daß der Denar als die Summe 
von vier Unzen oder 16 As seinem ganzen Wesen nach einer 
Dreiteilung widerstrebt, wie sie ihm die späte Textüberlieferung 
der Lex Salica aufzwingt. Durch ihre Berechnung des Schillings 
zu 40 Denaren stieß sie stets auf einen Bruch an den paar Stellen, 
wo ihr der triens begegnete. Das ist um so verwunderlicher, als 
nach all unseren Beobachtungen in den Münzfunden nicht der 
solidus, sondern gerade der (reng die beherrschende Rolle spielt. 
Sollte man annehmen, daß die Franken ihrer Goldmünze ein 
System zugrunde gelegt hätten, welches in Brüche ausartete? Das 
ist an sich wenig wahrscheinlich. Aber auch die Münzfunde selber 
lassen uns fig jedes Prägstück im Stich, welches als Drittel des 
Denars gedeutet werden könnte. Sie bieten nur Vollstücke, und 
selbst in der Karolingerzeit erscheint als einzige Teilmünze des 
denars der obolus, d. h. ein Hälbling. 

Allein man sollte bei Betrachtung des Denars nicht völlig 
die Münzfunde außer acht lassen, welche man bisweilen auf altem 
friesischen Boden in Holland und Seeland gemacht hat. Es sind 
die sogenannten Skotmünzen, die man mit Recht oder Unrecht 
gern den Angelsachsen oder Friesen zuweist.' Sie stammen 
zwar auch in der Hauptsache erst aus dem Ende des 7. oder dem 
Anfang des 8. Jahrhunderts. Nur einer scheint etwas älteren 
Ursprungs zu sein, das ist der Fund von Domburg in Seeland. 
Ganz abgesehen von der rohen barbarischen Art ihrer Prägung 
sind diese Münzen interessant durch ihr Gewicht. Macare, der 
diesen Fund beschrieben hat, sonderte sie nach ihrem Gepräge in 


u 


die uncia ergeben würde. Man möchte vermuten, daß die Gleichung ur- 
sprünglich gelautet hätte: tremissis 1 quinque argenteos et terciam partem 
argentei. 

1 J. Dirks, Les Anglo-Saxons et leurs petits deniers dits sceattas. 
Revue de la numismatique belge. Ser. V, tom. 2 (1870). Die Schrift von 
Macaré war mir nicht zugänglich. 


208 Benno Hilliger. 


drei verschiedene Gruppen, und die Gruppen gliederte er in sich 
wieder nach dem Durchschnittsgewicht, was zu folgendem Er- 
gebnis führte: 

gram stück gram stück gram stück 


louve-etendard 0,87 (66) 050 (46) 0,25 (16) 
profil royal-étendard 0,00 (6) 0,00 (8) 
profil royal 0,9355 (25) 0,500 (18) 0,340 (9) 


Über den Ursprung dieser Münzen wage ich nichts zu sagen, 
aber ich meine, sie enthüllen uns doch im Zusammenhang mit 
dem, was uns die schriftlichen Zeugnisse gelehrt haben, ein Stück 
von der Entwicklungsgeschichte des Denars. Die Ganzstücke 
dieses Fundes nähern sich doch auffallend dem Normalgewichte 
des Denars von 1,09152 oder 1,137 g, wie wir es aus den Quellen 
berechnen konnten. Dazu kommt nun das Auftreten von Teil- 
stücken dieser Münze, welche dem Erfordernis einer Teilung nach 
Hälften und Vierteln, wie es im Wesen. des Denars begründet 
ist, entsprechen. 

Solche Teilstücke des Denars hat man bisher in den großen 
Schatzfunden auf fränkischem Boden noch niemals angetroffen. 
Sie gehören augenscheinlich der älteren Periode der ®enarprägung 
an, denn auch in den anderen friesischen Skotfunden begegnen 
wir ihnen nicht mehr. 

In diesem Zusammenhang sei noch auf den jüngsten großen 
Denarfund der Merowingerzeit hingewiesen, der 1904 in Bais 
(Ille-et-Villaine) an den Grenzen der alten Bretagne zutage ge- 
kommen ist und jetzt in einer sorgfältigen Beschreibung von Prou 
und Bougenot! vorliegt. Man hat hier in einem irdenen Gefäß 
einen Schatz von nicht weniger als 400 Denaren gefunden, der 
besonders dadurch wichtig ist, daB er eine große Zahl der ver- 
schiedensten Prüägorte und Typen aufweist. Obwohl auch dieser 
Hort erst gegen Ende der Merowingerzeit d h. im 8. Jahrhundert 
vergraben sein kann, enthält er einige ältere Stücke, von denen 
zwei bis in die Mitte des 7. Jahrhunderts zurückweisen. Der 
eine dieser Denare zeigt ein Kopfbild, wie man es auf den Gold- 
münzen Chlodwigs II. (639—657) findet, und der andere trägt 
die Aufschrift Ebroin, so daß man wie bei einem früher gefun- 


` Catalogue des deniers merovingiens de la trouvaille de Bais (Ille-et- 
Vilaine) redige par MM. Pron et Bougenot in der Revue numismatique 
1906—1907 (Auch separat: Paris chez C. Rollin et Feuardent 1908.) 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 209 


denen derartigen Prägstück an den Hausmeier gleichen Namens 
denken möchte, der 681 seinen Tod fand. 

Auch das Ergebnis dieses Fundes ist also dasselbe, wie das 
aller früheren. Es weist uns mit seinen ältesten Prägstücken 
etwa in das zweite Drittel des 7. Jahrhunderts, während die Haupt- 
masse davon erst dem Ausgange des 7. und dem 8. Jahrhundert 
entstammt. So erzählt uns jeder Denarfund dieselbe Geschichte, 
daß wir nämlich die Zeit, wo die Denarprägung den Geldumlauf 
beherrschte, erst in den letzten Zeiten des Merowingerkönigtums 
zu suchen haben. Wir erinnern uns dabei wieder an das Schema 
der Bußsätze in der Lex Salica „sexcentos denarios qui faciunt 
solidos quindecim“ und verstehen, daB sie damit die Denarrech- 
nung an die Stelle der Schillingsrechnung setzen will. 

Wie aber kam man zu einer Berechnung des Schillings zu 
40 Denaren, da sie sich doch, wie wir gesehen haben, mit dem 
triens nicht vertrug? Ich erinnere zunächst an die alte Ver- 
mutung, daß der sogenannte Silberschilling von 12 Denaren aus 
der Trientenrechnung entstanden ist. Danach mußte zu irgend- 
einer Zeit der solidus einmal 36 Denare gegolten haben. Ich 
habe weiter darauf aufmerksam gemacht!, daß seit der Mitte des 
T. Jahrhunderts die Wertzeichen von VII und XXI Siliquen auf 
den fränkischen Goldmünzen wieder verschwinden und daß dafür 
auf den Schillingsstücken ein System von 6 Punkten erscheint, 
‚hinter dem ich eine Wertbezeichnung (6 Halbtriente) vermute. 
Gleichzeitig aber erhöht sich wieder das Schillingsgewicht, neben 
vielen leichteren Stücken finden wir doch eine ganze Reihe von 
solchen, die wieder über 4 g wiegen. Einige Anhaltspunkte 
sprechen dafür, daß das Normalgewicht des neuen Schillings 
4,0936 g oder ",, libra betragen sollte. Damit hätte sich das 
Gewicht des triens mit 1,3644 g wie das des Denars auf 13, uncia 
gestellt, und das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber wäre 
12:1 gewesen. Aber schon am Ausgang des 7. Jahrhunderts tritt 
immer deutlicher das Streben hervor, das Schillingsgewicht weiter 
zu erhöhen und zum konstantinischen Fuße von Ji libra oder 
4,548 g zurückzukehren. Wenn aber das Wertverhältnis dasselbe 
blieb, mußte sich in diesem Falle der Schillingswert genau von 
36 auf 40 Denare erhöhen. So lege ich mir aus den Trümmern 


1 Für das Folgende vgl. Hist. Vtjs. 1907, S. 24 und 40ff. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 15 


210 Benno Hilliger. 


unserer Überlieferung die Entstehung der neuen Rechnungsweise 
des Schillings zu 40 Denaren zurecht, deren Geltung wir bis in 
den Anfang des 9. Jahrhunderts verfolgen können. 


Brunner gab den Numismatikern den Rat, sich gegenüber 
den Angaben der Lex Salica mit einem ignoramus zu bescheiden. 
Welches sind denn aber die Angaben der Lex Salica? Sagt sie 
uns etwa, daß König Chlodwig ihr Urheber sei, oder gibt es 
irgend eine andere Quelle, die das behaupten möchte? Ich habe 
schon früher gezeigt, daß dies nicht der Fall ist und daB wir es 
bei dieser Behauptung mit einer gelehrten Fabel zu tun haben. 
Denn die fränkische Tradition verlegt die Entstehung der Lex 
Salica in die erste Zeit des merowinigischen Königtums, d.h. an 
den Anfang des 5. und nicht des 6. Jahrhunderts. Wenn wir 
uns aber, wie uns Brunner empfichlt, an die Angaben der Lex 
halten sollen, so kann dies eben nur ihre entschiedene Aussage 
sein, daß zu ihrer Zeit die Franken ein Münzsystem hatten, welches 
in keiner Weise mit der Frankenmünze des 6. sondern erst mit 
der des ausgehenden 7. und 8. Jahrhunderts übereinstimmt. 

Schon Waitz hatte auf die Bedeutung des Münzwesens für 
die Altersbestimmung der Lex Salica hingewiesen und Brunner 
war es, der bisher diese Auffassung teilte. Nur freilich wußte 
man damals noch nicht, zu welchen Konsequenzen dies führen 
würde Heute, wo man den Schaden besieht, möchte man sich 
gern seiner früheren Meinung entschlagen. 

Aber es ist zu spät. Die alten landläufigen Ansichten über 
das Münzwesen der ersten Frankenzeit stehen in zu grellem 
Widerspruch mit den Tatsachen der Münzfunde und sonstigen 
Quellenzeugnisse, als daß man sie zu neuem Leben erwecken 
könnte. Deshalb lauscht man auf ferne Stimmen, die Wunder 
verheißen. An zwei Möglichkeiten möchte man sich noch 
klammern. Die eine wäre, daß man den Denar der Lex Salica 
zu einem bloßen Rechenwert degradieren könnte, da ihn die 
Münzfunde der älteren Zeit, wo man ihn sucht, uns vorenthalten. 
Es wäre scherzhaft, wenn man den Franken, nachdem man ihnen 
schon den Solidus entzogen, jetzt auch den Denar als wirkliche 
Münze abstreiten wollte. Dann hätten sie tatsächlich keine Münze 
gehabt und sich mit bloßen Rechenwerten begnügt, ein Resultat, 


Alter und Münzrechnung der Lex Salica. 211 


welches der archäologische Befund manches Frankengrabes nach 
allen Regeln der Beweiskunst bestätigen könnte. Wie stimmungs- 
voll müßte sich in solchem Falle die symbolische Handlung des 
Schatzwurfes- per denarium ante regem gemacht haben, wenn der 
Herr dem Freizulasgenden den Rechenwert eines Denars aus den 
Fingern schlug. Und dieser selbe Rechenwert feierte einen Augen- 
blick höchsten weltgeschichtlichen Triumphes, als König Chlodwig 
schön und stolz die burgundische Königstochter freite. Geblendet 
von solchem Glanze muß auch die Wissenschaft den Blick zu 
Boden senken, selbst wenn sie noch fragen möchte, warum denn 
die Lex Salica nur 40 Denare auf den Schilling rechnet, während 
e doch mindestens 60 sein sollten. Die andere Möglichkeit 
wäre, daß man das fränkische Münzwesen nicht vom römischen 
sondern vom gallischen ableitete. Dafür sprechen ganz abgesehen 
von den Münzgewichten vor allen auch die Münznamen solidus, 
tremissis, siliqua und denarius, und ich bin überzeugt, daß damit 
endlich der selige Leo zu seinem Rechte kommt, der in richtiger 
Erkenntnis der Sachlage schon vor mehr als zwei Menschenaltern 
auch die Malbergische Glosse der Lex Salica für keltisch erklärte. 


15* 


212 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 


Erster Teil. 
Von 
Hermann Bloch. 


„Eine Wahl zum Kaiser durch deutsche Fürsten ist eine 
Abnormität und nie vorher vorgekommen“ — so hat im J. 1889 
K. Rodenberg! geurteilt, als er sich mit der „Kaiserwahl“ Fried- 
richs II. von 1211 auseinandersetzen mußte. Noch vor kurzem 
hatte auch K. Hampe? bei dem gleichen Anlaß erklärt: „Ein er- 
wählter römischer Kaiser ist allerdings für das deutsche Mittel- 
alter staatsrechtlich ein Unding.“ Die Beobachtung, daß diese, 
bis zum J. 1908 herrschende Auffassung falsch sei und daß in 
der Stauferzeit wiederholt deutsche kaiserliche Wahlen beabsich- 
tigt und selbst vollzogen worden sind, eröffnet uns — einmal 
gemacht — tiefen Einblick in die politischen Ideen des 12. und 
13. Jahrh.; in neues Licht rücken durch ihre Erklärung die 
Kämpfe zwischen Kaisertum und Papsttum; vor allem gewinnt 
die Haltung der Herrscher, aber auch die Stellung des deutschen 
Fürstentums die auf fester Überzeugung ruhende Geschlossenheit, 
die wir bisher nur auf seiten der Päpste zu erblicken gewohnt 
waren: bestimmt umrissene Gedanken, die im letzten Grunde das 
Verhältnis der geistlichen zur weltlichen Gewalt behandeln, 
scheinen — über den Wechsel der Zeiten und Menschen hinweg — 
in der Politik Deutschlands gegenüber der machtvoll emporstei- 
genden Universalherrschaft der Kirche von den Tagen Friedrichs I. 
bis zu den Kämpfen Ludwigs des Bayern fortgewirkt zu haben. 


1 Über wiederholte deutsche Königswahlen (Gierkes Untersuchungen zur 
Rechtsgeschichte. Bd. 28), S. 83. 

3 Zur Geschichte des Klosters Marbach (Zeitschr. für Gesch. des Ober- 
rheins N.F. 20, S. 10). — Doch hat er inzwischen in seiner „Deutschen Kaiser- 
geschichte im Zeitalter der Salier und Staufer“ (Leipzig 1909) S. 197 seine 
Ansicht (unabhängig von Krammer) schon geändert. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 213 


Aus dem Kreise dieser Gedanken heut einen Ausschnitt vorzu- 
tragen, treibt mich der Umstand, daß jüngst M. Krammer, durch 
seine auf die Geschichte des Kurfürstenkollegs zielenden Arbeiten 
veranlaßt und angeregt durch Mitteilungen, die ich ihm gab, 
das Problem der „Kaiserwahl“ in den Mittelpunkt seiner Schrift 
über den „Reichsgedanken des staufischen Kaiserhauses“! gerückt 
und es damit, soviel ich weiß, zum ersten Mal vor die Öffentlich- 
keit gebracht hat. Bei dem begrenzten Material, das allein ihm 
bekannt wurde, war er jedoch außerstande, seine Beobachtungen 
in den rechten historischen Rahmen einzufügen: er suchte sie aus 
einem Gegensatze der „imperialistischen staufischen Staatsauffas- 
sung“ zu der „bodenständigen Eigenart des deutschen Königtums“ 
zu erklären. Eine solche Anschauung führt indessen von dem 
Verständnis und von historischer Würdigung der Stauferzeit so weit 
ab?, daß ich den dringenden Wunsch hege, mit den Mitteln, die mir im 
Augenblick zu Gebote stehen, die Forschung sogleich auf den Weg 
binüberzulenken, den sie verfolgen muß, um die unzweifelhafte Tat- 
sache der ‚electio imperatoris‘ für die Erkenntnis der staufischen 
„Staats- und Geistesgeschichte“ nutzbar zu machen. Aus der äußeren 
Geschichte der Kaiserwahl nämlich, die wir von ihren theoretischen 
Ausgängen her in ihren charakteristischen Abwandlungen bis zum 
Ende der Stauferzeit betrachten wollen, tritt der enge Zusammen- 
hang mit dem Anspruch der Päpste auf die Bestätigung der 
deutschen Wahl überzeugend hervor. Von hier aus gewinnen wir 
das Verständnis für ihre wahre politische Bedeutung. 


I 
Von Nikolaus I. bis zum Ausgang des Investiturstreits. 
Seit dem Ende der Karolingerzeit galt es als Befugnis des 
Papstes, durch Krönung und Weihe die kaiserliche Würde zu ver- 
leihen; die päpstliche Konsekration war im Laufe des 9. Jahr- 
hunderts von einer religiösen zu einer staatsrechtlichen Handlung 


1 Gierkes Untersuchungen. Bd. op — In meiner Besprechung in dem 
Maiheft der Göttinger Gelehrten Anzeigen 1909 habe ich mich vorwiegend 
darauf beschränkt, Krammers für seine Gesamtauffassung maßgebende An- 
sicht von dem Reichsreformplan Heinrichs VI. zu widerlegen. 

3 Und sie ist um so verlockender und gefährlicher, je enger sie bei 
Krammer mit den richtigen Betrachtungen über wirklich vollzogene Kaiser- 
wahlen verknüpft ist. 


214 Hermann Bloch. 


geworden." Nikolaus I. spricht es aus, daß die Karolinger ihre 
Erhebung den Päpsten zu danken haben. ? 

Bereits Kaiser Ludwig II. erklärte in seinem Schreiben an 
Kaiser Basilius II. im J. 871, daß die fränkischen Könige durch 
die päpstliche Salbung zu Kaisern erhoben wurden.” Wenige 
Jahre darauf ließ Karl II. bekennen, daß ihn Johann VII. zu 
Rom erwählt und gesalbt habe“ Der Papst verkündete 877 auf 
der Synode zu Ravenna unter Berufung auf Papst Nikolaus I., daß 
er Karl II. gewählt und bestätigt habe.’ 

Bei dem Zerfall des karolingischen Reiches kam es dahin, 
daß die Päpste den jeweiligen König von Italien zum Kaiser 
krönten, bis mit Berengar I. im Beginne des 10. Jahrb. das 
Kaisertum erlosch. Erst nach der Eroberung Italiens erhielt 
Otto I. von Johann XII. unter der jubelnden Zustimmung des 
römischen Volkes wieder die kaiserliche Krönung. Seitdem waren 
die Päpste gebunden, den rechtmäßigen deutschen König, der ja 
zugleich über Italien herrschte, als Kaiser anzunehmen. Hieraus 
erwuchsen seit dem Aufstieg des Papsttums im 11. Jahrh. die 
Schwierigkeiten, die erst im ausgehenden Mittelalter durch geän- 
derte Weltverhältnisse beseitigt worden sind. Die Päpste kamen 


1! Vgl. W. Sickel, Die Kaiserkrönungen von Karl bis Berengar (Hist. 
Zeitschr. N. F. 46, 1ff.). 

2 Vgl. Hauck, Der Gedanke der päpstlichen Weltherrschaft S. 21. 

8 MG. SS. 8, 521: ‚nam Francorum principes primo reges, deinde vero 
imperatores dicti sunt, hii dumtaxat qui a Romano pontifice ad hoc oleo 
sancto perfusi sunt‘. 

* MG. Cap. D 99. 848. 851: eum ecclesie ipsius defensorem ac tuto- 
rem elegit imperialique diademate coronavit, eum prae cunctis solum et speci- 
alem eligens qui Romani imperii sceptra teneret‘. 

8 Mansi Concilia XVII, 262. 108: elegimus hunc merito et approba- 
vimus‘. Doenitz, Ursprung und Bedeutung des Anspruchs der Päpste 
auf Approbation der Königswahlen (1891), hat das Verdienst, auf die 
Bedeutung der Ereignisse des 9. Jahrhunderts für die Approbation hin- 
gewiesen zu haben. Von besonderem Interesse ist es für uns, den 
Gegensatz zu bemerken, in den Johann VIII. mit den italienischen Großen 
gerät. Er fordert sie im J. 879 auf, sich mit ihm über einen Nachfolger 
des schwerkranken Königs Karlmann für das Regnum Italiae zu ver- 
ständigen. Weil nämlich der Papst nur den König von Italien zum Kaiser 
erheben kann, verlangt er, schon bei dessen Einsetzung mitzuwirken: ‚antea 
nullum absque nostro consensu regem debetis recipere, nam ipse qui a 
nobis est ordinandus in imperium, a nobis primum atque potissimum debet 
esse vocatus atque electus‘. Vgl. Böhmer-Mühlbacher Reg.*, ur. 1538*. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 215 


dazu, die kaiserliche Salbung nicht mehr als eine Pflicht anzu- 
sehen, die sie an dem in Deutschland erwählten und gekrönten 
König zu erfüllen hätten, sondern vielmehr als eine Gnade, die 
sie nur dem von ihnen für würdig Erachteten gewährten. 

Das reformierte Papsttum griff mit seinen hochgespannten 
Forderungen an entscheidender Stelle unmittelbar in die deutsche 
Verfassung ein: der Konflikt zwischen dem weltlichen Staat and 
der hierarchischen Idee wurde unvermeidlich. So selbstverständlich 
den Deutschen die Wahl des römischen Königs zustand, so unbe- 
dingt andererseits die Erhebung des Kaisers beim Papste lag —, 
indem beide Würden nur ein und derselben Persönlichkeit zu- 
fallen durften, mußte es zu einem Zusammenstoß der Gewalten 
kommen, deren Rechtsansprüche einander entgegenstanden. Die 
Frage drängte zur Entscheidung, ob der Papst verpflichtet sei, 
jeden beliebigen von den Deutschen erhobenen König zum Kaiser 
zu weihen, oder ob nicht vielmehr die Fürsten Deutschlands ge- 
halten seien, nur einen dem Papste für das Kaisertum genehmen 
König zu wählen. Das freie Wahlrecht der deutschen Fürsten 
zum römischen Königtum und das freie Krönungsrecht des Papstes 
zum römischen Kaisertum waren unvereinbar miteinander!; das 
eine mußte dem andern mindestens bis zu einem gewissen Punkte 
weichen. 

Die Ausbreitung der hierokratischen Gedanken, die seit den 
Tagen Gregors VII. unwiderstehlich einsetzt, brachte auf den Grenz- 
gebieten, in denen kirchliche und staatliche Ansprüche um die 
Vorherrschaft rangen, den Sieg der Kirche. Wie in den theore- 
tischen Auseinandersetzungen die weltliche Gewalt von der über- 
geordneten geistlichen abgeleitet wurde, die den Päpsten, als den 
Statthaltern Petri, übertragen sei?, so beanspruchten diese auf 
dem Felde der realen Machtpolitik, über die Nachfolge im deutschen 
Königtum zu entscheiden. Gregor VII. setzte Heinrich IV. ab und 


1 Domeier, Die Päpste als Richter über die deutschen Könige (Gierkes 
Untersuchungen Bd. 53. 1897) hat diesen Gegensatz für das 13. Jahrhun- 
dert vortrefflich herausgearbeitet. Mir kommt es darauf an, zu zeigen, wie 
er bereits zu Beginn der Stauferzeit vorhanden war. 

2 Vgl. Hauck, Gedanke der Weltherrschaft S. 27; Werminghoff, Ge- 
schichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittelalter I, 142 ff. — Ich 
kann hier nicht weiter auf die Lehre von der ‚Translatio imperii‘ eingehen. 
Zur Zweischwertertheorie vgl. insbesondere Gierke, Genossenschaftsrecht II., 
528 ff. 


916 Hermann Bloch. 


bestätigte den in Gegenwart päpstlicher Legaten gewählten Gegen- 
könig Rudolf), sogleich nach dessen Tode brachte er seinen Ein- 
fluß vor der Erhebung Hermanns von Luxemburg kräftig zur 
Geltung. Mit Paschalis II. verständigte sich Heinrich V. bei dem 
Abfall von seinem Vater und ließ sich 1106 zu Mainz von seinen 
Legaten durch die Handauflegung konfirmieren.” Honorius II. 
durfte die Wahl Lothars von Supplingenburg bestätigen; seinem 
Nachfolger Konrad Ill. verkündigte der Kardinallegat Dietwin die 
Zustimmung des Papstes und des ganzen römischen Volks und 
setzte ihm selbst die Krone aufs Haupt.’ 

Gregor VII. leitete seine Ansprüche von der Oberherrschaft 
ab, die dem Nachfolger Petri über alle Reiche der Erde gebühre.* 
Aber es scheint, daß mindestens im beginnenden zwölften Jahr- 
hundert der Einfluß der Päpste gerade auf die deutsche Königs- 
wahl damit in Zusammenhang gebracht wurde, daß der Gewählte 
zum römischen Kaiser gekrönt werden müsse Und schon damals 
wurde der päpstlichen Haltung gegenüber, die schließlich die Un- 
abhängigkeit der deutschen Wahl gefährdete, ein Vorstoß in das 
seit dem Ende des neunten Jahrhunderts unbestrittene Rechts- 
gebiet des Papsttums gewagt und in Frage gestellt, ob überhaupt 


1 Vgl. Engelmann, Anspruch der Päpste auf Konfirmation und Appro- 
bation bei den deutschen Königswahlen (1886). Er geht auf das Ver- 
halten Gregors VII. zurück, während Deussen, Die päpstliche Approbation 
der deutschen Königswahl (1879), von Lothar II. ausging. Erst Doenitz 
hat a. a. O. (vgl. oben S. 214 N. 5) die Vorgänge unter Johann VIII. heran- 
gezogen und damit den Zusammenhang der Gedanken Gregors VII. mit den 
päpstlichen Ansprüchen des 9. Jahrh. erschlossen (vgl. auch Krammer, Neues 
Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde XXXII, 762, Nr. 269 gegen Hugel- 
manns Aufsatz in den Mitt. des Inst. für österreich. Gesch. XXVII, 209 ff.) 

* Ekkehard (MG. SS. VI, 233): ‚per manus impositionem catholice 
confirmatus‘; vgl. oben den Brief Ludwigs II. S. 214 N. 3. 

® Ottonis Chron. VII, c. 22. — Ohne mich in den Kampf der Parteien 
einzulassen, die um die Echtheit des bekannten Briefes Hattos von Mainz 
an Johann IX. (Böhmer-Mühlbacher Reg.?, nr. 19834) streiten, will ich gegen 
Lindner, Königswahlen S. 216 nur bemerken, daß die Anschauung von dem 
Einfluß des Papstes auf die deutsche Wahl der ersten Hälfte des 12. Jahrh. 
recht wohl entspricht. Hatto will nämlich entschuldigen. daß die Wahl 
Ludwigs des Kindes ‚sine vestra (scil. papae) iussione et permissione fac- 
tum sit‘. 

t Engelmann S. 7 ff.; in gleichem Sinne Hugelmann, Die deutsche 
Königswahl im Corpus iuris canonici (Gierkes Untersuchungen. Heft 98), 
S. 24 ff. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 217 


ihm die Verfügung über die Kaiserwürde zustehe, ob nicht viel- 
mehr durch die Wahl der deutschen Fürsten auch bereits das 
Kaisertum vergeben werde.! Wohl waren seit der Zeit Heinrichs IV. 
die Päpste häufig genug mit einem großen Teil der deutschen 
Fürsten verbunden, sobald es galt, gegenüber dem Erbanspruch 
des herrschenden Geschlechts die Thronfolge auf die freie Wahl 
zu begründen; aber schon in den Tagen Lothars IJI. gingen die 
Ansichten über die Bedeutung dieser Wahl weit auseinander: 
schon damals müssen Stimmen laut geworden sein, die die pa- 
palen Lehren von der Übertragung der kaiserlichen Gewalt zurück- 
wiesen und behaupteten, daß die Wahl der deutschen Fürsten 
bereits dem Kaiser gelte. 

In solche Gegensätze führen uns Äußerungen des Honorius 
Augustodunensis ein, die bisher, soviel ich sehe, nicht gewürdigt 
worden sind. Dieser merkwürdige Schriftsteller handelt in seiner 
um 1124 verfaßten ‚Summa gloria de apostolico et augusto‘, die 
den Vorrang der päpstlichen vor aller weltlichen Gewalt dartun 
will, über die Stellung, die Kaiser Konstantin dem Papste Syl- 
vester eingeräumt habe?: „Konstantin übertrug ihm die Krone des 
Reichs und setzte kraft kaiserlicher Vollmacht fest, daß niemand 
in Zukunft sich des römischen Kaisertums ohne Zustimmung des 
Papstes unterwinde“ Die erste Regierungshandlung Sylvesters 
war, Konstantin zum Schützer und Verteidiger der Kirche anzu- 
nehmen; er übergab ihm das Schwert zur Bestrafung der Übel- 
täter und die Krone zur Belohnung der Guten. Zu den Befug- 


1 Von italienischen Großen läßt bereits Leo von Vercelli im J. 1014 
Kaiser Heinrich II. sagen (MG. DH. II. nr. 821): ‚postquam nos in regem et 
imperatorem elegerunt‘. Die, wenn auch unbestimmte, Möglichkeit einer 
Wahl des Kaisers gibt auch Manegold von Lautenbach (Ad Gebehardum 
Liber, MG. Libelli de lite I, 891) c. 47 zu: ‚cum nullus se imperatorem vel 
regem creare possit, ad hoc unum aliquem super se populus exaltat‘. 

Ze 17. MG. Libelli de lite III, 71: ‚Constantinus Romano pontifici 
coronam regni imposuit, et ut nullus deinceps Romanum imperium absque 
consensu apostolici subiret, imperiali auctoritate censuit ... Cumque sacer- 
dotii cura et regni summa in Silvestri arbitrio penderet, . . . [Constantino] 
coronam ... regni imposuit‘. Gegen die hier von Honorius vorgetragene An- 
schauung, nach der die weltliche Gewalt vor Konstantin unabhängig, also 
unmittelbar göttlichen Ursprungs gewesen und erst durch ihn an den Papst 
übertragen worden wäre, wendet sich noch Innocenz IV. (Böhmer-Ficker 
Reg. nr. 7584): ‚minus acute perspiciunt ... qui apostolicam sedem autumant 
a Constantino principe primitus habuisse imperii principatum‘. 


218 Hermann Bloch. 


nissen des Papstes gehört seitdem Wahl und Einsetzung im rö- 
mischen Reich? 

Der Kaiser — so führt Honorius aus? — muß vom Papste 
gewählt, mit Zustimmung der Fürsten und unter Akklamation 
des Volkes als Oberhaupt eingesetzt, vom Papste geweiht und ge- 
krönt werden.” Ausdrücklich wird die Meinung streitsüchtiger, 
unwissender Gegner abgewiesen, die behaupten wollen, daß der 
Kaiser nicht vom Papste, sondern von den Fürsten gewählt werden 
müsse‘ Endlich begründet Honorius den Mißbrauch, den die 
deutschen Könige mit der Vergebung geistlicher Würden treiben, 
damit’, daß unter den Nachfolgern Karls des Großen „Männer, 
die nichts von Gott wußten und die Würde der Kirche mißach- 
teten, ohne römische Wahl die Herrschaft im Reich an sich ge- 
rissen hätten.“ 

Wie man im einzelnen die politischen Ansichten des gelehrten 
Vorkämpfers der Kirche auffassen mag, so viel steht fest, daß er 
dem Papste einen entscheidenden Einfluß auf die Wahl des deut- 
schen Königs und römischen Kaisers zuspricht; der Verfall der 
deutschen Kirche ist ihm dadurch herbeigeführt, daß die Päpste 


1 c. 19 p. 72: ‚Ad huius providentiam dominica auctoritate pertinet 
cura universalis ecclesie . . . apostolica auctoritate sollicitudo omnium eccle- 
siarum, imperiali auctoritate Romani regni electio vel constitutio‘. 

3 Er spricht in völlig parallelen Abschnitten über Wahl und Einsetzung 
des Papstes, der Bischöfe, des Kaisers. 

Ze 21 p. 73: ‚Imperator Romanus debet ab apostolico eligi, consensu 
principum et acclamatione plebis in caput populi constitui, a papa conse- 
crari et coronari‘. Vgl. Gierke, Genossenschaftsrecht III, 532 N. 32. 

4 c. 22: Bed hic forte contentiosi sermone et scientia imperiti erum- 
punt et imperatorem non ab apostolico, sed a principibus eligen- 
dum affırmabunt‘. In seiner Entgegnung spricht Honorius nur von einem 
Recht der Fürsten, den König einzusetzen. Doch sei er nicht consti- 
tuendus a ducibus et comitibus‘; denn diese wären den Bischöfen als ihren 
Herren untergeben, „quia ab eis beneficia et ecclesiarum predia habent; 
ergo rex a Christi sacerdotibus, qui veri ecclesie principes sunt, est consti- 
tuendus; consensus tantum laicorum requirendus‘. Ich sehe hier von dem 
Versuch einer Deutung ab. Die Stellen sind bei Waitz, Verfassungsgeschichte 
VI?, 193. 226 angeführt. 

fe 31, p. 78: „Postquam vero en Deum ignorantes et ecclesie hono- 
rem execrantes absque Romana electione in regnum irruperunt‘. Vorher 
wird erzählt, wie Papst Leo Karl dem Gr. bei der Kaiserkrönung ‚hoc privi- 
legium concessit, ut citra Alpes in partibus Gallie et Germanie eius vice 
episcopatus ecclesiastico more institueret‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 219 


nicht mehr bei der Erhebung der Herrscher mitwirkten. Er sieht 
sich einer Partei gegenüber, die das Recht der Fürsten verficht, 
mit ihrer Wahl zugleich über das Kaisertum zu verfügen. 

Aus der Schrift des Honorius geht hervor, daß im Ausgange 
der Salierzeit die Frage, in welcher Weise die kaiserliche Würde 
geschaffen werde, im Widerstreit der Meinungen auftauchte!; hüben 
und drüben wurde das Problem der Kaiserwahl erörtert: ob der 
Papst über sie entscheide, ob die Fürsten sie unabhängig voll- 
ziehen, darüber gingen die Gegner im kirchenpolitischen Kampfe 
auseinander. Wenn im Investiturstreit, wie mit Recht gesagt 
wird, das deutsche Fürstentum den Grund zu seiner Macht gelegt 
hat, wenn gegenüber dem Erbanspruch des Geschlechts sein Recht, 
den Herrscher Deutschlands zu setzen, durch das Eingreifen der 
Päpste wirksamst unterstützt wurde, gleichzeitig treten über die 
Unabhängigkeit der in Deutschland vollzogenen Wahl und ihre 
rechtliche Tragweite Gedanken ans Licht, die den päpstlichen 
Anspruch auf Übertragung des Kaisertums und auf Approbation 
der deutschen Erhebung zu bekämpfen bestimmt sind. Daher 
liefern die „Kaiserwahlen“ der Stauferzeit einen bisher unerkannten 
und unverwerteten Beitrag zur Geschichte von Kaisertum und 
Papsttum, von Staat und Kirche im Mittelalter.? 


II. 
Von Lothar IL bis zum Tage von Besançon. 


Zum ersten Male scheinen uns über die Erhebung Lothars 
von Supplingenburg Meldungen vorzuliegen, nach denen in der 
feierlichen Versammlung deutscher Fürsten durch ihre Wahl ein 
Kaiser erkoren worden sei‘: sie stammen aus dem Westfranken- 


1 Ich lasse dahingestellt, ob — seit Johann VIII. — Honorius der erste 
sei, der wieder von einer förmlichen Wahl zum Kaiser spricht; vgl. oben 
S. 217 N. 1. Jedenfalls ist das Problem erst eine Folge des Papsttums 
Gregors VII. und des Wiederauflebens römischer Vorstellungen. 

? Indem Krammer, Der Reichsgedanke des staufischen Kaiserhauses, 
erst von der Doppelwahl von 1198 ausging, ist ihm dieser Zusammenhang 
verschlossen geblieben. 

° Für die außerdeutschen Quellen gebe ich diese Behauptung nur mit 
Vorbehalt. 

* Ordericus Vitalis läßt (MG. SS. XX, 76) nach dem Tode Hein- 
richs V. den Erzbischof Adalbert von Mainz mit den deutschen Fürsten 
‚de imperatore constituendo‘ verhandeln. Petrus Diaconus berichtet in 


9920 Hermann Bloch. 


reich und aus Unteritalien; und von den Nachbarn begreifen wir 
am ehesten, daß ihnen die Begriffe „römisches Königtum“ und 
„Kaisertum“ ineinander übergingen. In Deutschland selbst ist, 
wie es scheint, während des 12. Jahrhunderts! die Wahl aus- 
nahmslos als eine solche zum Könige bezeichnet worden.” Aber 
dafür greift hier die Ansicht Raum, daß sie bereits das Recht 
gebe, das Imperium Romanum zu lenken. „Durch göttliche Gnade“, 
so läßt es Lothar vor der Kaiserkrönung aussprechen’, „stehe er 
an der Spitze des Reichs.“ Heinrich V. hatte durch die Vereini- 
gung der getrennten Kanzleien für Deutschland, Italien, Burgund 
die Einheit der Herrschaft im Gesamtreich zur Geltung gebracht? 
Ihr gab auch der Titel ‚Romanorum rex‘ Ausdruck, der gelegentlich 
unter Heinrich IV. und dann seit Heinrich V. von den deutschen 
Königen geführt wurde’; er umschrieb überdies die Stellung, 
welche die fränkisch-deutschen Könige schon als solche der Stadt 
Rom und der Kirche gegenüber einzunehmen wünschten. Von 
hier aus bedeutete es nur ein Kleines, wenn für den König bereits 
‘ die Ausübung kaiserlicher Gewalt beansprucht wurde. 


seiner Chronik von Monte-Cassino (MG. SS. VII, 805): „principes in unum 
convenientes de imperatoris electione tractare ceperunt .. Lotharium ... 
utilem atque idoneum ad imperiale fastigium accipiendum iudicavitt. — 
Besonders fällt jene Urkunde zugunsten Sugers von S. Denys auf (vgl. 
Bernhardi, Jahrbücher Lothars S. 25, N. 63), die ausgestellt ist zu Mainz 
‚in illo celebri colloquio, quod de electione imperatoris apud Magun- 
tiam habitum est‘. Wir stehen in der Zeit des Honorius. 

1 Bis zur Doppelwahl von 1198. Über Gislebert von Mons, der erst 
1196/7 schrieb und von der Kaiserwahl Friedrichs I. erzählt, vgl. unten S. 231. 

2 Überhaupt ist es nicht richtig, zu behaupten, daß damals zwischen 
‚König‘ und ‚Kaiser‘ nicht geschieden worden sei. Ich hoffe, daß einer 
meiner Schüler die Abwandlung der staatsrechtlichen Begriffe in den Quel- 
len des 12.—13. Jahrh dartun und hierdurch eine für die deutsche Ver- 
fassungsgeschichte nützliche Ergänzung von Vigeners bekannter Zusammen- 
stellung liefern wird. 

® Stumpf Reg. 3263: Quoniam divinae pietatis favente clementia locum 
Romani tenemus imperii'; vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VI’, 224. 

* Otto III. hatte für Deutschland und Italien schon einmal denselben 
Schritt getan. 

6 Vgl. Waitz, Verfassungsgesch. VI, 146 f. Nicht ohne Belang für 
die Deutung des Titels ist es, daß Petrus Damiani in seiner Disceptatio 
synodalis (Libelli de lite I, 78) die Wahl des Papstes für unvollkommen 
hält, ‚nisi Romani regis assensus accesserit‘. In der (nicht falschen) Ur- 
kunde Alexanders II. für Eb. Liemar (laffe-Löwenfeld Reg. 4765) wird von 
Heinrich 1V. als ‚domni H Francorum et Romanorum regis‘ gesprochen. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 221 


Vielleicht gehört es in den Kreis der hier berührten Gedanken, 
daß man einmal unter Lothar kurz vor der Kaiserkrönung', häufig 
jedoch unter Konrad III. dem Titel ‚rex Romanorum‘ das Beiwort 
Augustus‘ hinzufügte, das als der eigentliche kaiserliche Ehren- 
nahme galt und bis dahin ausnahmslos erst nach der Kaiser- 
krönung gebraucht wurde” Die volle Form et semper augustus‘ 
begegnet in Konrads Brief an Papst Eugen HI., in dem er die 
Wahl seines Sohnes Heinrich 1147 fast gelegentlich mitteilt, ohne 
ihre Bestätigung zu erbitten?; zweimal spricht er darin von der 
Herrschaft, die ihm von Gott übertragen sei; erkennen wir hier 
das Streben des Königs, seine Unabhängigkeit vom Papste zu 
betonen‘, so mag — mit aller Vorsicht sei es ausgesprochen — 
der neue Titel, der von Friedrich I. und Heinrich VI. aufgenommen 
und seitdem für den König der allein übliche geworden ist?, sein 
Anrecht auf kaiserliche Waltung ausdrücken sollen. 

Daß wir es bei Lothar und Konrad III. wirklich mit An- 
sätzen zu tun haben, der kirchlichen Weltanschauung so entgegen- 
zutreten, wie es Honorius von seinen Gegnern berichtete, wird 
erst recht deutlich, wenn wir erkennen, wie damals Innocenz Il. 


1 Vgl. Erben, Urkundenlehre I, 813. 

! Wenn die ersten Kapetinger, zumal Robert, in ihren Titel ‚augustus‘ 
aufgenommen haben (vgl. Erben a. a. O.), so werden sie gerade hierdurch 
ihre Unabhängigkeit vom ostfränkisch-deutschen Kaiser haben hervorheben 
wollen. Robert wird von seinem Biographen gar ‚imperator Francorum* ge- 
nannt;-vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte V*, 123. Über die Fortdauer des 
‚imperrum Romanum‘ bei den regen Francorum‘ vgl. Adsonis Epistola ad 
Gerbergam reginam de ortu et tempore Antichristi bei Sackur, Sibyllinische 
Texte S. 110. — Zu der Bedeutung von ‚augustus‘ vgl. auch den Brief 
Hadrians in den Trierer Stilübungen (s. unten S. 226 N. 2) p. 91: ‚Nonne 
ideo translatum est imperium a regno Grecorum in Alamannos, ut rex Theu- 
tonicorum, non antequam ab apostolico consecraretur, imperator vocaretur 
et esset augustus?‘ und die Glosse zu c. 2 Dist. 63: ‚Not. quod filii impera- 
torum dicuntur etiam augusti, quia sperabatur quod essent futuri impera- 
tores‘ (Hugelmann a. a. O. S. 31). 

"MO. Const. I, 179; vgl. Engelmann a. a. O. S. 19 f. 

* Über die Absicht Konrads IlI., seine Herrschaft mit kaiserlichem 
Glanze zu umkleiden vgl. Pomtow, Über den Einfluß der altrömischen Vor- 
stellungen vom Staat auf die Politik Kaiser Friedrichs I. S. 31. In den 
Briefen nach Byzanz nennt sich König Konrad bekanntlich ‚Romanorum im- 
perator augustus‘ (Ottonis Gesta Friderici I, c. 25) und malt die Weltherr- 
schaft über die ‚regna imperio nostro adiacentia‘ aus! 

5 Wir werden später davon hören, daß er in den Kürruf überging. 


222 Hermann Bloch. 


im Sinne der Anschauungen des Honorius selbst aussprach, daß 
Lothar seine kaiserliche Stellung von Papstes Gnaden besitze!: „Mit 
Willen und Rat unserer Bischöfe und Kardinäle und der freien 
Römer haben wir Dich nach Anrufung des heiligen Geistes zum 
Gipfel des Reiches erhoben.? Wir, die wir die Majestät des Reiches 
nicht niedern, sondern mehren wollen, verleihen Dir die Fülle 
kaiserlicher Würde.“ Und jenes berühmte Bild im Lateran zeigte 
Lothar bei der Kaiserkrönung als Lehnsmann des Papstes!’ 

Die Zeit war noch nicht gekommen, die Selbständigkeit der 
weltlichen Gewalt theoretisch gegenüber der hierokratischen Idee 
siegreich zu verteidigen‘; so maß man die Kräfte in der Frage, 
ob das Kaisertum dem römischen König als göttliches Geschenk 
zustehe — oder ob päpstlicher Wille allein imstande sei, es ihm 
zu verleihen. Als Hadrian IV. durch den Kardinal Roland Fried- 
rich I. und seinem Kanzler Rainald vor aller Welt verkünden ließ, 
daß die kaiserliche Würde vom Papst als eine Gnade, ja! als ein 
Lehen vergeben werde’, — da entfesselte er den Sturm, in dem 
der Kaiser das eigene göttliche Recht seiner Gewalt kraftvoll 
wahrte. Friedrich bekannte feierlich, daß königliche und kaiser- 
liche Herrschaft von Gott allein ihm durch die Wahl der Fürsten 


1 MG. Const. I, 168: Nos igitur ... imperatorie dignitatis pleni- 
tudinem tibi concedimus‘. So auch Hadrian IV., siehe unten N. 5. — Vgl. 
Innocentii III. Registrum de negotio imperii Nr. 83 (ed. Migne col. 1036): 
A nobis tamen imperator imperii recipit diadema in plenitudinem 
potestatis‘. Man sieht, wie Innocenz Ill. an die Lehren der Vorgänger 
anknüpft und über sie hinausführt. 

? Vgl. oben S. 218 N. 3 die Worte des Honorius. 

® Rahewini Gesta Friderici III, c. 10, ed. Waitz p. 141; vgl. auch 
Gerhohi Reichersberg., De quarta vigilia noctis (MG., Libelli de lite UL 512): 
‚nova pictura hec emerserit, qua Romanorum imperator pingitur mare- 
scalchus‘ und De investigatione Antichristi I, c. 72 (a. a. O. p. 392). 

* Man erinnere sich an die einfache Wahlanzeige Friedrichs I. an 
Eugen III., an die Bitte Wibalds von Stablo, ‚ut declaretis eum in regem‘, 
an die Antwort des Papstes, der die genehme Person des Gewählten und 
die Wahlhandlung ‚benigno favore sedis apostolice approbiert. (MG. 
Const. I, 191 f.). 

° In dem Schreiben Hadrians IV. (Rahewini Gesta Friderici II, e? 
ed. Waitz p. 140), heißt es: ‚quantam [scil. ecclesia Romana] tibi dignitatis 
plenitudinem contulerit et honoris, et qualiter imperialis insigne corone 
[beneficium] libentissime conferens, benignissimo gremio suo tue gublimi- 
tatis apicem studuerit confovere‘. Die ersten Worte stimmen genau zu 
dem Privileg Innocenz’ II. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 223 


verliehen sei!; vor den Bischöfen und mit ihrer Zustimmung pro- 
klamierte er die Unabhängigkeit des Kaisertums von der Kirche 
und ihrem Haupte?: „Die schuldige Ehrfurcht erweisen wir gern 
unsern Vater, (dem Papste), aber die freie Krone unseres Reichs 
danken wir nur der göttlichen Gnade; die erste Stimme bei der 
Wahl erkennen wir dem Erzbischof von Mainz zu, ihr folgen der 
Ordnung nach die Stimmen der übrigen Fürsten; die königliche 
Salbung erkennen wir dem Erzbischof von Köln, die höchste aber, 
die kaiserliche, dem Papste zu; was darüber ist, das ist vom 
Übel.“ 

Hier tritt uns endlich offen jene staatsrechtliche Anschauung 
entgegen, deren Dasein wir aus den um 1125 gegen sie gerich- 
teten Worten des Honorius Augustodunensis erschlossen haben, 
deren leise Spuren wir bei Lothar und Konrad III. vermuteten: 
hier wird vom Herrscher selbst und in bedeutungsvollen, wohl- 
erwogenen Erklärungen das Imperium unmittelbar mit der Königs- 
wahl der deutschen Fürsten in Zusammenhang gebracht. Die 
Wahl zum römischen Könige gibt mehr als den Anspruch auf 
die Kaiserwürde, sie gewährt bereits das Recht auf das Imperium, 
die kaiserliche Gewalt; wie der Erzbischof von Köln gehalten ist, 
den Erwählten der Fürsten zum Könige, so ist der Papst ver- 
pflichtet, den gekrönten König der Römer zum Kaiser zu salben.* 
Die päpstliche Konsekration wird wieder, wie die Weihe in Aachen, 
zu der rein kirchlichen Handlung, die sie in der Zeit Karls des 


! Rabewini Gesta Friderici II, c. 11 (Waitz, p. 142): ‚Cum divina po- 
tentia. .. nobis, christo eius, regnum et imperium commiserit ... Cumque 
per electionem principum a solo Deo regnum et imperium nostrum sit..... 
quicumque nos imperialem coronam pro beneficio a domno papa suscepisse 
dixerit, divinae institutioni et doctrinae Petri contrarius est et mendacii 
reus erit‘. 

TA a. O. p. 150: ‚Debitam patri nostro reverentiam libenter exhibemus; 
liberam imperii nostri coronam divino tantum beneficio asscribimus, electi- 
onis primam vocem Maguntino archiepiscopo, deinde quod superest caeteris 
secundum ordinem principibus recognoscimus; regalem unctionem Coloniensi, 
supremam vero, quae imperialis est, summo pontifici; quidquid praeter 
haec est, ex habundanti est, a malo est‘. Und gleichsam, um die Stellung, 
die er dem Papst anweist, noch schärfer zu bezeichnen, spricht er gleich 
darauf von ihm als „patris nostri et consecratoris‘. 

® Sobald der Herrscher verspricht, die herkömmlichen Pflichten des 
Kaisers gegen den Papst ‚ut dilectum et reverendum patrem et beati Petri 
vicarium‘ zu erfüllen (vgl. den Frieden von Venedig, MG. Const. I, 363, $ 6). 


224 Hermann Bloch. 


Großen und Ludwigs des Frommen gewesen, die sie im byzanti- 
nischen Reiche noch immer geblieben war. Königliches und 
kaiserliches Amt werden von Gott durch die Wahl der Fürsten 
übertragen: „Wenn der Erkorene von den Bischöfen geweiht wird, 
die dazu gesetzt sind, und auf den Stuhl zu Aachen kommt, so 
hat er königlichen Namen; wenn ihn der Papst weiht, so hat er 
kaiserlichen Namen.“ In diesen Worten gibt ein Eike von Rep- 
gow recht im Sinne der politischen Anschauungen Friedrichs I. 
mit ihrem hohen nationalen Fluge Zeugnis davon, daß königliche 
und kaiserliche Herrschergewalt aus der Wahl ableitet, daß die 
Weihe nur den Namen mit der Würde hinzufügt.! 

Kein Zweifel, daß der „staufische Reichsgedanke‘‘, wie er in 
den Manifesten vom Herbste 1157 ausgesprochen wurde, dahin 
neigte, die Grenzen zwischen Regnum und Imperium zu verwischen 
und das fränkisch-deutsche Königtum im römischen Kaiserreiche 
aufgehen zu lassen. Der Erbkaiserplan Heinrichs VI. hat in dieser 
Hinsicht folgerichtig das Programm des Vaters aufgenommen.? 
Denn er setzt voraus, daß die deutschen Fürsten in der einen 
Wahl — wie Friedrich I. es erklärte, und wie es schon die Gegner 
des Honorius Augustodunensis ansahen — zugleich den römischen 
König und den Kaiser wählen, über Regnum und Imperium verfügen; 
nur hierdurch wird es ganz verständlich, daß Heinrich durch den 
Verzicht der Fürsten auf ihr Wahlrecht die Erbfolge nicht nur 
in Deutschland, sondern zugleich auch im Kaisertum zu erlangen 
hoffte. 


e — -— mn. 


1 Der hier gedeutete Wortlaut des Sachsenspiegels III, 52 § 1 beruht 
nur auf der ältesten, Quedlinburger Hs. (vgl. Zeumer, Quellensammlung 
S. 68); die jüngeren Texte haben den Text bezeichnend dahin geändert, daß 
die Weihe zu Aachen „königliche Gewalt und Namen“, zuRom „kaiser- 
liche Gewalt und Namen“ verleiht. Diese Auffassung entspricht erst der 
nachstaufischen Zeit. Krammer, Reichsgedanke S. 46 hat das Gewicht der 
Stelle erkannt, aber sie im Rahmen seiner unrichtigen Gesamtauffassung 
(vgl. Maiheft der Gött. Gel. Anzeigen 1904) dazu verwertet, Eike als „echten 
Vertreter des imperialistischen Geistes‘ gegenüber dem „bodenständigen 
deutschen Königtum‘“ zu charakterisieren. 

2? In der Besprechung von Krammers „Reichsgedanken“ habe ich meine 
Auffassung des Reformplans dargelegt. Ob Heinrich VI. die letzten Fol- 
gerungen der imperialen Idee zog und unter Verzicht auf die Aachener 
Krönung allein durch den Papst seinen Sohn Friedrich sogleich zum Kaiser 
des Erbreichs weihen lassen wollte, wird bei dem Versagen der Quellen 
ungewiß bleiben; doch spricht manches dafür, vgl. Abschnitt V1. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 225 


In den Vorgängen von Besançon — darin liegt ihre welt- 
geschichtliche Bedeutung — hat Friedrich I. mit der Gesamtheit 
der deutschen Fürsten dem hierokratischen Ideal der Gregorianer, 
das Innocenz II. wie Hadrian IV. verfochten, das Bild des unab- 
hängigen Imperium gegenübergestell. Der Widerstand gegen 
eine päpstliche Weltregierung, der allmählich im Investiturstreit 
einsetzte und seitdem langsam erstarkt ist, führt durch die Tat- 
kraft Friedrichs und Rainalds von Dassel zu einer nationalen Re- 
aktion, die für den deutschen Herrscher mit dem römischen Reiche 
die in der christlichen Weltanschauung begründete Universal- 
monarchie des Imperator fordert, mit ihr aber gegen die Kirche 
die Freiheit des Staates überhaupt verteidigt. 

Von hier geht! „das staufische Reichsprogramm, eine staufi- 
sche Theorie des Imperium aus, die... bis zum Tode Friedrichs I. 
die Gemüter aller Anhänger des Kaisertums erfüllte.“ Aus dem 
Königtum erwachsen, das zu einem „römischen“ bereits geworden 
war und zu Deutschland noch Italien und Burgund umfaßte, wird 
das Kaisertum von dem Bewußtsein des deutschen Volkes freudig 
getragen; von seinen Fürsten durch die Wahl begründet, ist das 
staufische Imperium der stolze Ausdruck nationaler Selbständig- 
keit? In dem Ringen gegen die Universalherrschaft der Kirche 
ist es mit seinen Taten ein Vorläufer der Lehren eines Marsilius 
von Padua und Wilhelm von Occam. 

Die Volksgenossen Friedrichs I. und Heinrichs VI. haben in 
dem Kaisertum, das sich in den Staufern darstellte, einen Höhe- 
punkt deutscher Entwicklung gesehen. Ob wir zu der Chronik Ottos 
und den Gesta Friderici, zu Gottfried von Viterbo oder dem Ligu- 
rinus Gunthers greifen, ob wir die Carmina Burana oder das 


! Burdach, Walther von der Vogelweide S. 175. 

? Burdach a. a. O. hat richtig gesehen, daß der „unversalistische Patrio- 
tismus der Stauferzeit einen seltsamen nationalen Einschlag enthält.“ In 
den Berliner Sitzungsberichten 1902, S. 903 bezeichnet er Walthers berühmten 
Spruch als „Manifest eines nationalen Imperialismus in deutscher Sprache.“ 
Vgl. Vogt, Das Königs- und Kaiserideal in der deutschen Dichtung des 
Mittelalters S. 13: „Die Idee des deutschen .. Nationalkönigtums ist von 
vornherein aufs engste verknüpft mit den imperialistischen Gedanken.“ — 
Krammer a. a. O. S. 78 konstruiert mit Unrecht einen Gegensatz zwischen 
„der Idee des Imperium Romanum“ und „dem Gedanken des Regnum Teu- 
tonicum“, statt sie aus diesem zu entwickeln. Vgl. auch Kampers, Die 
deutsche Kaiseridee S. 59 ff. 

Histor. Vierteljabrschrift. 1909. 2 16 


296 Hermann Bloch. 


Tegernseer Antichristspiel lesen, ob wir den Sprüchen Walthers 
lauschen oder den Erzählungen eines Caesarius von Heisterbach —, 
sie alle spiegeln uns das staufische Imperium als das politische 
Ideal des deutschen Volkes wider.! 

Wie klar man auch außerhalb der nächsten höfischen Kreise 
begriff, daß Friedrich I. den Päpsten gegenüber die Unabhängig- 
keit des Reiches verteidige, beweisen jene Trierer Stilübungen, die 
an die Ereignisse zu Besancon und die durch sie veranlaßten 
Schreiben anknüpfen.” Der Diktator legt in dem Briefe, den er 
Hadrian IV. an die drei rheinischen Erzbischöfe schreiben läßt, 
das Schwergewicht darauf, die Abhängigkeit der Kaiser von den 
Päpsten darzutun: vom Papsttume allein habe Friedrich die kaiser- 
liche Gewalt.” Wir spüren, daB die Gegensätze der Weltanschau- 
ungen, die zu Besancon aufeinanderstießen, im politischen Leben 
der Zeit nachwirkten. Auf beiden Seiten hatte man erkannt, daß 
man in der Frage, ob das Kaisertum vom Papste oder durch die 
Wahl der deutschen Fürsten übertragen werde, um die Vormacht- 
stellung geistlicher oder weltlicher Gewalt kämpfe. Um so über- 
raschender ist der Erfolg, den noch Friedrich I. selbst dadurch 
errungen hat, daß ein Papst ihm gegenüber sich veranlaßt sah, 
eine deutsche Wahl als eine für das Kaisertum vollzogene anzu- 
erkennen. Mit diesem Zugeständnis Gregors VIII. scheiden die 
„Kaiserwahlen“ aus dem Rahmen theoretischer Erörterungen aus 
und spielen ihre Rolle auf dem Boden der realen Politik. 


ı Hier liegt Stoff genug bereit, um noch über J. Ficker hinaus dem 
mittelalterlichen Kaisertum gerecht zu werden und sein universales Streben 
in seiner geistigen Bedingtheit aus der Weltanschauung der Zeit zu ver- 
stehen. 

2 Wattenbach im Archiv für österreich. Gesch. XIV, 86 ff. Jaffe hat 
a. a. O. S. 60 ff. die Unechtheit der Stücke erwiesen, aus denen Ficker, 
Rainald von Dassel S. 18, noch den Plan eines deutschen Papsttums ent- 
nommen hatte. 

3 A. a. O. S. 91: ‚ante consecrationem solummodo res, post consecratio- 
nem imperator et augustus. Unde ergo habet imperium nisi a nobis? Ex 
electione principum suorum, videlicet Theutonicorum, habet nomen regis et 
non imperatoris; ex consecratione autem nostra habet nomen imperatoris 
augusti et cesaris. Ergo per nos imperat. Später wird übrigens die 
Möglichkeit erörtert, daß der Papst das Kaisertum von den Deutschen wieder 
den Griechen zurückgeben oder sonst vergeben könne: ecce in potestate 
nostra est, ut demus illud cui volumus‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 2997 


III. 
Der „erwählte“ Kaiser der Römer. 


In dem Kampfe Friedrichs I. gegen Alexander III. hatte der 
Friede von Venedig dahin entschieden!, daß die Unabhängigkeit 
des Papsttums von kaiserlicher Gewalt unbestreitbar blieb; die 
Versuche Friedrichs, Päpste von seinen Gnaden zu erheben, waren 
völlig gescheitert. Aber Friedrich I. war weit entfernt, ein Zu- 
geständnis zu machen, das dem Papst ein Recht über das Kaiser- 
tum eingeräumt hätte. In der Bestätigung des Friedens sprach 
er vor Alexander Ill. aus, daß von dem König der Könige die 
kaiserliche Majestät auf Erden gesetzt und er von Gott auf den 
Thron des römischen Reiches erhoben worden sei.? 

Allerdings hielt er als frommer Christ noch immer daran 
fest, daß der Papst im Namen Gottes die feierliche Krönung des 
Kaisers zu vollziehen habe, und deshalb bemühte er sich lange 
Jahre hindurch’, bei den Päpsten die Salbung seines Sohnes zum 
Mitkaiser zu erwirken* Er war mit den Ordnungen der Karo- 
lingerzeit vertraut, die wiederholt Vater und Sohn als Kaiser 
nebeneinander gesehen hatte; noch in den Tagen Ottos I. war 
dies Vorbild nachgeahmt worden. Allein dem 12. Jahrhundert 
war es fremd; Lucius III. weigerte sich, den Sohn zu Lebzeiten 
des kaiserlichen Vaters zu krönen; und als während des Ponti- 
fikats Urbans Ill. jede Aussicht zur Verständigung mit der Kurie 
geschwunden war, tat Friedrich I. den ungewöhnlichen Schritt, 
Heinrich VI. nach altrömischer Weise mit der Cäsarenwürde zu 
schmücken. Eine weltliche Krönung, wie Karl d. Gr. sie an 
Ludwig, dieser sie an Lothar vollzog, hätte der kirchliche Sinn 
nicht mehr ertragen.” So griff Friedrich auf das Vorbild der 


1 Vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 292f. 

® MG. Const. I, 372 nr. 270: ‚Cum imperatoria maiestas a rege regum 
ad hoc in terris ordinata sit, ut per eius operam totus orbis pacis gaudeat 
incremento, nos quos Deus in solio Romani imperii constituit . . .“. 

® Schon 1169 schreibt Johannes von Salisbury (Migne Patrol. Lat. 199, 
337): ‚ut filium suum natu secundum, quem in regem eligi fecit, in impe- 
ratorem recipiat dominus papa et a catholicis episcopis precipiat consecrari‘. 

* Vgl. Toeche, Jahrbücher Heinrichs VI. Beil. I, S. 513 ff. und Scheffer- 
Boichorst, Friedrichs I. letzter Streit mit der Kurie S. 32 ff. 

® Gerade auf solche Gedanken beziehen sich meiner Meinung nach die 
von Krammer S. 7. zitierten Verse Gottfrieds im Pantheon (MG. SS. XXII, 221). 
Die Rezension A bringt kräftig die Unabhängigkeit des Kaisertums zur Geltung. 

16* 


228 Hermann Bloch. 


römischen Imperatoren zurück, das zu Byzanz in Übung ge- 
blieben war!, sich einen Cäsar als Mitregenten und als Nach- 
folger im Kaisertum zu setzen. Die Ernennung sollte, wie mir 
scheint, bekanntgeben, daß Heinrich VI. befugt sei, kaiserliche 
Rechte zu üben; die gleichzeitige Festkrönung? in Mailand sollte 
den Lombarden den Herrscher zeigen, dem Friedrich die oberste 
Gewalt in Italien nunmehr übertragen wollte Beide Hand- 
lungen trugen den Charakter einer Promulgation; eine staatsrecht- 
lich konstituierende Bedeutung hatten sie nicht: Heinrich VI. hat 
ja tatsächlich zu Lebzeiten des Vaters nicht als Cäsar, sondern 
als Rex Romanorum in Italien regiert.’ Der Titel eines Cäsar, 
der dem römischen König gegeben wurde, brachte nur offensicht- 
lich zum Ausdruck, daß der Rex Romanorum bereits die Aus- 
übung kaiserlicher Rechte in der Hand habe, ohne vom Papste 
zum Imperator geweiht und gekrönt worden zu sein. Er machte 
kund, da wie das Regnum Romanum auch das Imperium 
bereits durch die Wahl der deutschen Fürsten übertragen worden 
sei: so ist er gegenüber Papst Urban II. ein neuer Protest der 
weltlichen Gewalt, ein Gegenstück zu dem Reichstage von Besancon. 
Der Kurie ward vor Augen gestellt, daß Deutschland unverändert 
an der Überzeugung festhalte, nach der dem gewählten und ge- 
krönten Könige der Römer von Gottes und Rechts wegen die 
kaiserliche Waltung zustehe.! 

In Rom verstand man sehr genau, worauf es Friedrich L 
ankam. Nach dem Tode Urbans III. nahm Friedrich I. die Ver- 
handlungen mit dem zum Frieden geneigten Gregor VII. auf; es 
galt, nach dem Falle Jerusalems den Kreuzzug vorzubereiten; der 
Kaiser forderte wieder die Kaiserkrönung des Sohnes, um das 
Reich wohlgeordnet vor dem Aufbruch gen Osten zu hinterlassen. 
Jetzt war die Zeit der Erfüllung seiner Wünsche gekommen. Ent- 
schlossen, um der Rettung des Heiligen Landes willen den Frieden 


1 Pomtow a. a. O. S. 93. 

? Vgl. Haase, Die Königskrönungen in Oberitalien S. 45f. 

3 Ich stehe hier in vollem Gegensatz zu dem, was Krammer, Reichs- 
gedanke S. 6 vorgetragen hat. 

* Gottfried von Viterbo gibt die Auffassung des höfischen Kreises wieder, 
wenn er 1185 Heinrich VI. als Kaiser anredet (SS. XXII, 94. 103. 106); vgl. 
Krammer S. 6. — ‚Caesar‘ wird in den Quellen der Zeit, soviel ich sehe, 
ausnahmslos im Sinne von ‚Imperator‘ gebraucht; vgl. besonders den Ligurinus. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 299 


mit den Staufen zu schließen, machte Gregor VIII. ein außer- 
ordentliches Zugeständnis, indem er Heinrich VI. in dem ersten 
an ihn gerichteten Schreiben mit der ungewöhnlichen Anrede aus- 
zeichnete!: „Unserm geliebtesten Sohne in Christo, Heinrich, dem 
erlauchten Könige, dem erwählten Kaiser der Römer“. 

Zum erstenmal in der Geschichte erscheint hier der Titel 
des „Erwählten Kaisers“; der Papst ist es, der ihn gebraucht und 
der hiermit die unmittelbare Beziehung zwischen der Königswahl 
in Deutschland und der Kaiserwürde zugesteht; das Oberhaupt 
der Kirche tritt auf den Boden der staufischen imperialen Idee 
hinüber, der zufolge die deutschen Fürsten in dem Könige zu- 
gleich den Kaiser wählen! Und indem der Papst ihren Anteil 
an der Erhebung des Kaisers durch den Titel anerkennt, indem 
er mit ihm den römischen König anspricht, erklärt er, ohne daß 
ein Wort darüber gewechselt ist, seine Bereitwilligkeit, dem Er- 
wählten die kaiserliche Krone aufs Haupt zu setzen. Wie immer 
man in. Rom das Vorgehen Gregors VIII. deuten mochte?, vor 
der Welt bezeichnete es einen Triumph der Staufer und des 
deutschen imperialen Staatsgedankens, den Friedrich I. seit Jahr- 
zehnten vertreten hatte. Dem Papste schien der Preis nicht zu 
hoch, um durch ihn den Kreuzzug des gesamten Abendlandes 
unter der Führung des mächtigen und glänzenden Kaisers zu 
ermöglichen. 

Nach Gregors schnellem Tode hat sein Nachfolger Clemens III. 
versprochen, die Kaiserkrönung zu vollziehen. Nur das un- 
erwartete Ende Friedrichs I. hat verhindert, daB sich das Bei- 
spiel der beiden Ottonischen Herrscher wiederholte, die gleich- 
zeitig die kaiserliche Krone schmückte. 

Wir besitzen in der Sammlung des Kämmerers Cencius das 


1 MG. Const. I, 586 nr. 411: ‚karissimo in Christo filio Heinrico illustri 
regi, electo Romanorum imperatori‘. Vgl. v. Simson bei v. Giesebrecht, 
Kaiserzeit VI, 172. 671. — Fast unbegreiflich, daß niemand von denen, die 
über den entsprechenden von der Kurie für Otto IV. und Friedrich l. ge- 
brauchten Titel gehandelt haben, etwas von diesem Muster geahnt hat, 
auf das Innocenz III. nur zurückgriff, um daraus eine Waffe gegen die Frei- 
heit der deutechen Wahl zu schmieden (vgl. unten in Abschnitt V). 

? Ob schon in der Kanzlei Gregors VILL der Gebrauch des Titels ge- 
radezu als das Aussprechen der Approbation der deutschen Wahl aufgefaßt 
worden ist, wie das später unter Innocenz III geschah, muß dahingestellt 
bleiben. 


230 Hermann Bloch. 


Zeremoniell, nach dem endlich im März 1191 an Heinrich VI. 
und seiner Gemahlin Konstanze die Kaiserkrönung vollzogen 
wurde! Darin wird bis zu dem Augenblick, wo ihm die Krone 
aufs Haupt gesetzt wird, Heinrich VI als „Erwählter Kaiser“ 
oder nur der „Erwählte“ genannt, während seine Gattin stets als 
„Königin“ bezeichnet wird: es ist der Beweis, daß der Titel, den 
Gregor VII. geschaffen hatte, in Rom für den zur Krönung be- 
rufenen römischen König beibehalten worden ist. Innocenz IL. 
konnte auf ihn zurückgreifen, als durch die Ereignisse von 1193 
ihm die Möglichkeit gegeben wurde, den Einfluß des Papstes auf 
die deutsche Wahl zu erneuern, und als er entschiedener als je 
versuchen konnte, das Kaisertum vollständig der päpstlichen Ver- 
fügung zu unterstellen. 

Wir werden später sehen, mit welchem unvergleichlichen 
Geschick er sich der staufischen Theorie von den Kaiserwahlen 
in Deutschland bediente, um die Erhebung des römischen Königs 
durch die deutschen Fürsten von seiner Konfirmation abhängig 
zu machen. An dieser Stelle genügt es, bevor wir die Geschichte 
der Doppelwahl von 1198 betrachten, uns der Entwicklung zu 
erinnern, die während des 12. Jahrhunderts den Gedanken an eine 
„Kaiserwahl“ gezeitigt hat. Je nach der Stellung der Herrscher 
zum Papst taucht er flüchtig empor und verschwindet wieder, wird 
er von ihnen mutig ausgesprochen oder vorsichtig angedeutet, 
von den Päpsten mit Leidenschaft bekämpft. Friedrich 1 stützt 
auf ihn? seine Auffassung von Imperium und Sacerdotium und 
führt ihn zum Siege; Heinrich VI. kann von ihm ausgehen, um 
sein Gesamtreich als eine Erbmonarchie zu begründen. ` Als er 
mitten im Werke stirbt, als keine Aussicht bleibt, dem jungen 
Sohne die Krone zu erhalten, da werden die Fürsten, die mit ihrer 
überlegenen Mehrheit — die Tage von Besancon, Würzburg, 
Gelnhausen lehren es — den Staufern gegen päpstliche Über- 


1 MG. Leges II, 187: ‚electus‘ oder „electus imperator‘. Ganz ent- 
sprechend der Veränderung, die später Innocenz III. an dem Titel vorge- 
nommen hat, heißt es in dem Ordo zur Kaiserkrönung Ottos IV: ‚rex in 
imperatorem electus® (Diemand, Das Zeremoniell der Kaiserkrönungen 
S. 126). 

3 Ich erwühne noch das Würzburger Rundschreiben von 1165 (Const. I, 
816 nr. 223, c. 3): „Preterea noster in imperio successor, quem principes 
universi elegerint, hunc honorem ecclesie Dei et imperii . . . tuebitur’. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 231 


griffe zur Seite gestanden hatten, die imperialen Gedanken auf- 
nehmen und jetzt zu einer förmlichen Kaiserwahl schreiten. Ihnen 
tritt Innocenz III. gegenüber. 


IV. 
Die Doppelwahl von 1198. 


Die Doppelwahl von 1198 — die mit gutem Recht als der 
Epochentag in der Geschichte der deutschen Kaiserzeit angesehen 
wird — ist seit der Erhebung Friedrichs I. von 1152 die erste, 
über die wir eingehender unterrichtet sind. Für die zu Lebzeiten 
der Väter erfolgenden Wahlen des jungen Heinrich VI. von 1169 
und des zweijährigen Friedrich II. von 1196 sind wir auf wenige 
Angaben angewiesen, die zunächst nicht erkennen lassen, ob bei 
ihnen die neue Anschauung von der Kaiserwahl in irgendwelcher 
Weise einwirkte.! Wie fest sie jedoch ausgebildet war, lehrt uns 
Gislebert von Mons, der wegen seines Verständnisses für die Ver- 
fassungsgeschichte unter den deutschen Geschichtschreibern mit 
Grund gerühmt zu werden pflegt. In seiner Chronik von Henne- 
gau, die im J. 1196 oder wenig später verfaßt ist, schildert er 
die einzige in seinem Werke behandelte Wahl, die Friedrichs I., 
als eine Kaiserwahl®, sicherlich aus der Anschauung heraus, die 
er aus seiner eigenen Zeit gewonnen hatte. 

Allerdings würde ich zögern, aus der öffentlichen Meinung 


—m — — 


1 So vortrefflich der Bericht über den Erbfolgeplan Heinrichs VI. in 
der gekürzten Çhronik des Ägidius von Oval ist und so sicher angenommen 
werden darf, daß er durch Vermittlung der verlorenen Lütticher Chronik auf 
einen bestunterrichteten Gewährsmann zurückgeht, der Satz von den ‚prin- 
cipes quinquaginta duo, qui imperatorem eligere consueverunt‘ (SS. 25, 
132) läßt sich nicht als Beweis für die Auffassung im J. 1196 anführen. 
Über eine andere Nachricht derselben Quelle vgl. unten. — Auch für die 
1209/10 abgeschlossenen Gesta epist. Halberstad. (SS. 23, 112) könnte 
gelten, daß sie unter dem Eindruck der Ereignisse von 1198 und 1208 
schon von der Wahl Friedrichs II. erzühlten, daß ihn die Fürsten ‚vivente 
patre elegerant in imperatorem‘. Vgl. hierzu in Abschnitt VI. 

3 Gislebert (Handausgabe der Mon. Germ.) p. 88: ‚defuncto Conrado Ro- 
manorum rege principes Teutonie, sicut iuris et moris est, in villa supra 
Mogum flurium que Franchonefors dicitur convenerunt ad eligendum sibi 
imperatorem. ... Illorum autem quatuor, quorum dispositioni imperialis 
electio commissa erat...‘. Daß Gisleberts Bericht für die Vorgänge von 
1152 nicht zu verwerten ist, mindert sein Zeugnis für unsere Frage nicht. 


232 Hermann Bloch. 


des Auslandes! auf die staatsrechtliche Auffassung der Wahl im 
Reiche selbst zu schließen; denn — wie wir es schon für die Er- 
hebung Lothars bei Ordericus Vitalis und Petrus Diaconus be- 
merkten — dort gingen im Laufe des 12. Jahrhunderts nicht nur 
die Bezeichnungen ‚regnum‘ und ‚imperium‘, sondern selbst die 
Begriffe ‚rex‘ und ‚imperator‘ ineinander über, — ein Beweis, 
wie sehr man sich unter dem Eindrucke der staufischen Fürsten- 
gestalten daran gewöhnte, den Herrschaftsbereich des Kaisers in 
Mitteleuropa als eine Einheit anzusehen. Wenn aber Männer wie 
Burchard von Ursberg oder der Halberstädter Chronist, wenn der 
Italiener Sicard von Cremona nach dem Tode Heinrichs VI. vom 
Streit um die Kaiserwahl sprechen?, so liegt es klar zutage, daß 
den Zeitgenossen die Wahlhandlung der deutschen Fürsten gleich- 
zeitig für die königliche wie für die kaiserliche Würde galt.‘ 

In der Tat dürfen wir behaupten, daß schon die Ladungs- 
schreiben der beiden Parteien, die in Abwesenheit des Erzbischofs 
von Mainz und des Pfalzgrafen bei Rhein die Thronfolge im 
Reich zu ordnen sich mühten, die Fürsten zur Wahl eines Kaisers 
beriefen. Übereinstimmend berichten einige unserer besten Quellen 
hiervon. Nach der Fortsetzung der Cölner Chronik in ihrer ersten 
Fassung und dem für diese Zeit trefflichen Halberstädter Chro- 


1 Z. B. Radulfus Niger (M G. SS. 27, 342) zu 1197: „facta est discordia 
inter Alemannos pro electione imperatoris‘; vgl. Radulfus de Coggeshale 
(a. a. O. H 863). — Schwer fallen ins Gewicht die Ann. Gemmeticenses 
(SS. 26, 509): ‚Archiepiscopi et episcopi et duces imperii ... elegerunt impe- 
ratorem Othonem, nepotem regis Ricardi... Ricardus eum ad imperium 
transmisit. O laudabilis viri ... factum, qui totum mundi imperium nepoti 
suo comparavit. Nondum tamen imperator nominatus est, sed rex tantum'. 
Dieser gleichzeitigen Notiz kann vortrefflichste Kenntnis und Verständnis 
zugrunde liegen. Vgl. unten S. 261. 

” So wird Konrad lII. z. B. bei Wilhelm von Newbury und Gervasius 
von Canterbury Kaiser genannt (SS. 27, 227; 298); charakteristischer noch, 
wenn Philipp von Schwaben bei Robert von Auxerre und Rigordus als ‚im- 
perator‘ erscheint. Ganz anders sind allerdings die Deutschen Walther von 
der Vogelweide und Gunther von Pairis zu beurteilen. Vgl. unten S. 236. 

3 Chron. Ursp. S. 71: ‚ubi iam principes ... de electione novi impera- 
toris tractare ceperunt‘; Gesta episc. Halberstad. (SS. 23, 118): ‚in electione 
imperatoris perniciosa dissensio inter principes est exorta‘; Sicard (SS. 31, 
175): ‚facta est in regno de imperatoris electione seditio‘. 

* Überall wird für die darstellenden Quellen zu beachten sein, daß 
weitverbreitete päpstliche Briefe Innocenz’ III. von einer ‚electio imperatoris* 
sprechen, vgl. unten S. 248. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 233 


nisten beriefen die staufisch gesinnten Fürsten ÖOstdeutschlands 
nach Erfurt!, „um dort einen geeigneten und Gottes würdigen 
Kaiser und Vogt der Kirche zu wählen“ Aber auch die rhei- 
nischen Gegner unter Erzbischof Adolf von Köln schrieben — 
nach Burchard von Ursberg — einen Tag nach Andernach aus?, 
„damit man dort einen Kaiser wähle“; und von ihrem Wahl- 
ausschreiben selbst erzählt Roger von Howden, daß es König 
Richard als vornehmstes Glied des Reiches nach Köln berief, wo 
mit Gottes Hilfe dem Reich ein geeigneter Imperator gesetzt 
werden sollte“? 


Den Ladungen stellen wir gegenüber die offiziellen Akten- 
stücke* über die Wahlen Philipps und Ottos, die wir in den 
Schreiben beider Parteien an Papst Innocenz III. besitzen. Ihre 
charakteristischen Unterschiede? beleuchten hell den Zusammen- 
hang mit den großen prinzipiellen Gegensätzen, um die im 
12. Jahrh. gekämpft worden war. Im Mai 1199 haben die Wähler 
Philipps ihr Programm vor Papst Innocenz III. entwickelt. Die 


1 Chronica regis Colon. p. 162: ‚electuri cum eis ydoneum et dignum 
Deo imperatorem et advocatum ecclesiarum‘; Chron. Halberstad. (SS. 23, 
113): ‚Cum electores Saxonie principes ad eligendum imperatorem uni- 
versos imperii principes crebrius invitarent‘. — In der Cölner Chronik ist 
wohl der Ladungsbrief benutzt. 

? Chron. Ursp. p. 74: ‚ut in preiudicium dominationis antiquae et 
generationis in regno diuturnae condicerent curiam apud Andirnach, qua- 
tenus ibidem eligerent imperatorem‘. 

3 83.27,177: quod omnes magnates ... convenirent apud Coloniam octavo 
Kal. Marcii, ad eligendum imperatorem ..., ut ipse sicut precipuum 
membrum imperii esset simul cum illis ad eligendum imperio idoneum Deo 
auxiliante imperatorem‘. (Vgl. hierzu oben N. 1 die Stelle der Chron. Colon.) 
Später sagt er von Richard: „nitebatur quod Henricus ... fieret imperator‘, 
und von den Fürsten: ‚quod elegerunt Ottonem ... in imperatorem‘. 

‘Von den darstellenden Quellen über die Vorgänge bei der Wahl 
selbst verdienen in diesem Zusammenhang Erwähnung nur Otto von 
S. Blasien und die Halberstädter Chronik, die über die Nomination zu 
Ichtershausen (bei Arnstadt) berichten. Otto sagt c. 46, p. 480, daß die 
‚orientales principes‘ Philipp bis zur Ankunft des jungen Friedrich zunächst 
‚in defensorem imperii‘ zu wählen beschlossen (vgl. Scheffer-Boichorst, Ge- 
sammelte Schriften II, 334); der Halberstädter (SS. XXIII, 118): Imperatorem 
unanimiter elegerunt‘. 

ê Schon Engelmann, Anspruch der Päpste S. 38 und Domeier S. 93 
haben das Speierer Schreiben sehr gut charakterisiert, allerdings ohne die 
prinzipielle Bedeutung der ‚electio in imperatorem‘ zu sehen. 


234 Hermann Bloch. 


Fürsten und Großen Deutschlands teilen ihm mit, daß sie in großer 
Versammlung der Fürsten, an der eine stattliche Zahl von Edlen 
und Reichsministerialen teilnahm, Herrn Philipp zum Kaiser des 
römischen Reichs rechtmäßig und feierlich erwählt haben! Sie 
haben sich auf dem Reichstage zu Nürnberg zu ihm gesellt, ent- 
schlossen, ihm gegen alle Widersacher Hilfe zu leisten, so daß 
niemand im Kaiserreich und in den Ländern, welche sein Bruder 
besaß, seine Herrschaft anzufechten wagen wird. Innocenz möge 
nimmermehr Reichsrechte bedrohen, wie sie selbst keine Schmäle- 
rung der Kirche dulden werden. Sie bitten, daß er Markward, 
den Markgrafen von Ancona, Herzog von Ravenna und Proku- 
rator des Königreichs Sizilien, in den Geschäften Philipps hilf- 
reich unterstütze; und sie kündigen dem Papste an, daß sie binnen 
kurzem mit ihrem Herrn nach Rom kommen werden, damit er 
dort die Würde kaiserlicher Krönung erhalte.? 

Hier wird dem Papste die Tatsache einer vollzogenen Kaiser- 
wahl mitgeteilt: die deutschen Fürsten haben mit Philipp das 
Erbe des „staufischen Reichsgedankens“, das Friedrich I. und 
Heinrich VI. hinterließen, angetreten; sie wahren gleich ihnen 
die Selbständigkeit der höchsten Gewalt; in ihrer Wahl, nicht in 
der päpstlichen Krönung, sehen sie den Rechtsgrund der kaiser- 
lichen Herrschaft. Der Papst ist verpflichtet, den zum Kaiser Ge- 
wählten, zum römischen Könige Gekrönten seinerseits zum Kaiser 
zu weihen. So stehen die Erklärungen Friedrichs I. von 1157 und 
der Speierer Protest von 1199 auf demselben staatsrechtlichen 
Boden. 

Darüber hinaus knüpft das Schreiben unmittelbar an den 
Reformentwurf Heinrichs VI. an. Wie Philipp von dem Erz- 
bischof von Tarentaise gekrönt wurde, so begegnet hier unter den 
Ausstellern der Erzbischof von Besançon; beides bezeugt, wie 
Philipps Erhebung für das einheitliche Gesamtgebiet des Regnum 
Romanum vollzogen worden is. Doch noch mehr: Philipp 
will — und auch hier folgen ihm die Fürsten — sogleich mit 


1! MG. Const. II, 3 nr. 3: ‚illustrem dominum nostrum Philippum in 
imperatorem Romani solii rite et sollempniter elegimus‘. 

2? omnibus viribus quibus possumus Romam in brevi cum ipso do- 
mino nostro divinitate propicia veniemus pro imperatorie coronationis digni- 
tate ... obtinenda“. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 235 


der Wahl die Regierung im ganzen Imperium ergreifen.! Zu 
seinem Herrschaftsbereich gehören die Lande, die sein Bruder 
Heinrich VI. mit dem Imperium besessen hat; wenn wir hören, 
wie Innocenz ersucht wird, den Prokurator Siziliens, Markward 
von Anweiler, zu unterstützen, so ist kein Zweifel, daß mit jenen 
Gebieten das Königreich Sizilien gemeint ist.? 

Die Ansichten, die von den Fürsten über das Imperium vor- 
getragen werden, entsprechen den Gedanken, aus denen die Ent- 
würfe Heinrichs VI. hervorgingen: das Regnum Romanum mit 
Sizilien verknüpft in dem einen Imperium, beide Länder in der 
Hand des einen Kaisers vereint. Nur ist von einer Erbmonarchie 
keine Rede mehr; dieser Teil des Reformplans ist mit dem Tode 
Heinrichs VI. und mit der Übergehung seines (schon gewählten) 
Sohnes Friedrich hinfällig geworden; Philipp dankt seine Nach- 
folge der freien Wahl der deutschen Fürsten, die nach deutschem 
Herkommen an das Herrschergeschlecht gebunden bleibt. Darum 
wird er gemeinsam mit den Fürsten, über Heinrich VI. auf Fried- 
rich I. zurückgreifend, die Wahl als Übertragung des königlichen 
und des kaiserlichen Amtes verkünden. 

Das Wahlkaisertum Philipps rückt dem Papst und auch 
Sizilien gegenüber in die Stellung ein, die Heinrich VI. seinem 


1 Es ist die Folge der staufischen Staatslehre, daß die Könige wieder 
seit der Wahl die Herrschaft ausüben. Philipp, Friedrich II., seine Söhne 
und die Gegenkönige haben alle seitdem geurkundet. Philipp hat vor 
seiner eigenen Erhebung im Januar 1198 den noch nicht gekrönten 
Friedrich UI. als rechtmäßigen König bezeichnet: er privilegiert die Stadt 
Speier ‚ex persona domini nostri regis‘ (Const. II, 617 nr. 415). Wie Philipp 
haben auch Heinrich (VII) und Heinrich Raspe schon vor der Krönung den 
Titel „römischer König“ geführt. — Was Krammer S. 41ff. von der Miß- 
achtung der Königseinsetzung durch Philipp sagt, ist in der Motivierung 
ebenso verfehlt, wie wenn er S. 40. 42 auf Philipp, „den Vater dieser Gedanken“, 
die Idee einer „electio in imperatorem‘ zurückführt. Kr. kannte nichts von 
deren Vorgeschichte im 12. Jahrh. — Das „Gehen unter Krone“ am Weißen 
Sonntag 1198 zu Worms wird dadurch in seiner Bedeutung als Demon- 
stration nicht gemindert (vgl. Burdach, Walther S. 253ff. 315ff. und unten 
in Abschnitt VI); denn es bringt zum Ausdruck, daß der Erwählte der 
Herrscher ist. ` 

? Vgl. v. Kap-herr, Die unio regni et imperii (Deutsche Zeitschr. für 
Geschichtswiss. I) S. 109f. Zugleich wenden sich die Fürsten gegen die 
päpstlichen Rekuperationen italienischer Reichslande; vgl. Winkelmann, 
Jahrbücher Philipps I, 176f. — Zu der Speierer Erklärung wird man Burchards 
Äußerung über die Absichten Philipps stellen (Chron. Ursperg. p. 71). 


236 Hermann Bloch. 


Erbreich hatte begründen wollen. So leuchtet die Erklärung von 
Speier in das Dunkel zurück, das die Reform Heinrichs VI. um- 
gab, und läßt den Erbkaiserplan Heinrichs VI. mit der „Kaiser- 
wahl“ Philipps von 1198 in die Entwicklung des staufischen 
Staatsgedankens einordnen, in dem sie beide wurzeln.! Zu Speier 
proklamieren der König und seine Anhänger vor dem Papste die 
Unabhängigkeit des römischen Kaisertums? — 


In eine andere Gedankenwelt führt uns das Schreiben, das 
die Wähler Ottos IV. bereits im Sommer 1198 nach Rom entsandt 
haben: nach langen Erwägungen der Fürsten über die Nachfolge 
eines Königs gefiel es Gott, ihnen Herrn Otto zur Leitung des 
römischen Kaisertums darzubieten. Darum haben sie ihn gesetz- 
und rechtmäßig zum römischen Königtum erwählt, seiner Wahl 
zugestimmt, ihn zu Aachen auf den Stuhl Karls d. Gr. erhoben 
und durch Adolf von Köln feierlich mit dem königlichen Diadem 
krönen lassen. Sie flehen den Papst an, Wahl und Weihe des 
Welfen kraft seiner Autorität zu bestätigen und mit väterlicher 
Milde ihm die Kaiserkrönung zu gewähren.’ 


! Darf man im Kanzler Konrad von Querfurt die Persönlichkeit sehen, die 
die Politik im Sinne Heinrichs VI. fortsetzte? (Schwemer, Innocenz III. S. 12). 

? Burdach a. a. O. S. 317 ist daher unbedingt zuzustimmen, wenn er 
Walthers Wort von Philipps „kaiserlichem‘‘ Haupte (ed. Lachmann 18, 
32) sehr bedeutungsvoll im staatsrechtlichen Sinne faßt: Walther erblickt 
in dem legitimen König den berechtigten, designierten Kaiser. Walther 
steht hier wirklich, wie Burdach sagt, „im Einklange mit den Anschauungen 
des Speierer Fürstenprotestes“‘ und daher Friedrichs I. Doch hat Burdach 
hier wie auch sonst nicht bemerkt, daß das Halle-Bamberger Schreiben von 
1202 einen veränderten Standpunkt vertritt. Vgl. unten S. 251. — Dem Aus- 
spruch Walthers wird man wohl an die Seite stellen dürfen die Worte, die 
Gunther von Pairis in der Historia captae Constantinopolis einmal gebraucht 
‚hat (Migne, Patrol. Lat. 212, p. 254): ‚ad honorem Dei et totius Romani 
imperii domino Philippo serenissimo imperatori‘. Sonst spricht er von 
dem rer invictissimus‘, aber auch von dem „imperiale privilegium‘. — 
Erwähnt mag werden, daß auswärtige Schriftsteller der Zeit wie Robertus 
Autisiodorensis (MG. SS. 26, 272) oder Rigordus (a. a. O. S. 294) von Philipp 
als Kaiser sprechen. 

3 MG. Const. II, 24 nr. 19: ‚de substituendo rege tractatum et collo- 


quium habere .. .. Placuit ei (scil. Deo)... Ottonem .. ad regimen 
Romani imperii ... nobis otfere .. . Ottonem .. . ad Romani regni 
fastigium elegimus...... Ipsius electionem et consecrationem auctoritate 


vestra confirmare et imperiali coronationi annuere paterna pietate digne- 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 237 


Wohl ist in dieser Bitte um Konfirmation von Wahl und 
Krönung des römischen Königs und um Verleihung der kaiser- 
lichen Krone ein Anklang daran zurückgeblieben, daß die Fürsten 
an der Erhebung des Kaisers mitwirken: weil Gott ihnen in Otto 
den Herrscher gezeigt hat, der des Kaisertums würdig ist, des- 
halb haben sie ihn erkoren. Allein ihre Wahl hat ihm nur das 
Anrecht auf das Regnum Romanum gegeben, und nur in dem 
Königreich ist ihm mit der Aachener Krönung und Thronsetzung 
die Herrschaft zugefallen. Von der Gunst des Papstes hängt es 
ab, ob er dem Könige die kaiserliche Würde gewähren will oder 
nicht; sein Recht ist's, ihn anzunehmen — oder zu verwerfen. 

Niemand verkennt, daß wir in diesem Schriftstück einen ge- 
treuen Ausdruck der papalen Theorie vor uns haben, wie sie, 
soviel wir wissen, ein Johann VIII. zuerst ausgesprochen hatte, 
wie sie durch Gregor VII. aufgenommen, von Innocenz II. und 
Hadrian IV. fortgebildet war: das Kaisertum eine freie Gabe des 
Papstes; wohl kann er sie nur dem römischen Könige verleihen; 
aber um deswillen untersteht die königliche Erhebung in Wahl 
und Krönung der Bestätigung des kirchlichen Oberhauptes der 
Christenheit. 

So treten in den beiden Erklärungen! der Wähler Philipps 
und Ottos der staufische und der päpstliche Staatsgedanke neben- 
einander; unvereinbar und unversöhnlich vertreten sie, die eine 
das höchste Recht der weltlichen, die andere das der geistlichen 
Gewalt. Das deutsche Fürstentum, das einst geschlossen hinter 


mini‘. Der Brief Ottos nr. 18, p. 23, der die Vorgänge selbst entsprechend 
erzählt und um die Berufung zur Kaiserkrönung bittet, enthält nicht die 
Bitte um Konfirmation. 

1 Ich spreche hier nur von diesen Schreiben. Auf die Form der Wahlen 
von 1198 einzugehen, wird später Gelegenheit sein. Daß sie für unser Ver- 
ständnis des Kurfürstenkollegs außerordentlich wichtig sind, darin stimme 
ich mit Krammer, Wahl und Einsetzung S. 52, und Hugelmann, Die deutsche 
Königswahl im corpus iuris canonici S. 164 überein. Aber für mich ist das 
Entscheidende das Hervortreten des jüngeren Reichsfürstenstandes (das 
allerdings Seeliger, Mitt. des öst. Inst. XVI, 79ff. mit Lindner geleugnet 
hat), weil es mit der „Kaiserwahl“ unmittelbar zusammenhängen dürfte. 
Krammer hat a. a. O. nur von dem Vorstimmrecht gesprochen, das daneben 
seine Bedeutung besitzt; Hugelmann überschätzt trotz zutreffender Ein- 
schränkungen noch immer den Einfluß des Papstes auf die „Bildung eines 
engeren Fürstenkreises“, deren treibende Kraft vielmehr in der deutschen 
Entwicklung selbst zu suchen ist. 


238 Hermann Bloch. 


Friedrich I. stand, ist gespalten; dieselben niederrheinischen 
Kreise, die einst, wenn nicht alles trügt, den Erbkaiserplan Hein- 
richs VI. zu Fall gebracht, haben sich jetzt gegen das staufische 
Wahlkaisertum Philipps verbunden. In den beiden Parteien stehen 
zwei Weltanschauungen einander gegenüber; jahrhundertalte Gegen- 
sätze sind in ihnen verkörpert. 

Erzbischof Adolf von Köln trägt mit seinen Genossen vor 
der Geschichte die Verantwortung! für die Doppelwahl selbst und 
zugleich für die tiefe Demütigung des Königtums, die dem 
Papsttum den Weg zu den Triumphen über die deutschen Herrscher 
von Otto IV. bis zu Albrecht eröffnet hat.” Allerdings war er 
nur das Werkzeug in der Hand eines Mächtigeren, der entschlossen 
war, alle weltliche Gewalt sich untertan zu machen. Der staufische 
Reichsgedanke unterlag in der Doppelwahl von 1198 dem Größten 
der Päpste. Ohne daß wir eine Nachricht hierüber erhalten, , 
dürfen wir allein aus dem Schreiben der Wähler Ottos IV. er- 
schließen, daß Innocenz Ill. sie in den Bann seiner Gedanken ge- 
zwungen und seinem Willen gebeugt hat? 


V. 
Innocenz UI und die Kaiserwahl. 


Das Gottesurteil des Krieges mußte nach germanischem 
Brauche zwischen den beiden Gegenkönigen entscheiden. Des 
Papstes Scharfblick täuschte sich darüber nicht, daß hier zugleich 
ein Kampf der Geister ausgefochten werde, bei dessen Ausgang 
das Papsttum auf der Seite des Siegers gefunden werden müsse‘, 


1 Wolfschläger hat in der Dissertation „Erzbischof Adolf von Köln“ 
sein Verhalten aus seiner Stellung als Fürst und Landesherr verständnisvoll 
erklärt; vgl. hierzu auch unten Abschnitt VI. Allein von einer höheren 
Warte aus gesehen bleibt seine Schuld die größte; ohne ihn würde nach 
menschlichem Ermessen Deutschland für Philipp von Schwaben gewonnen 
worden sein. 

2 Je schärfer man die Zeit Friedrichs I. und Heinrichs VI. der Zeit 
Friedrichs II. gegenüberstellt, um so klarer wird meiner Überzeugung nach, 
daß zwischen dem Tode Heinrichs VI. und der Erhebung Friedrichs Il. die 
entscheidende Wendung der deutschen Geschichte eingetreten ist. 

® Für die Verbindung, die zwischen dem Kölner und der Kurie be- 
stand, liefert außerdem Zeugnis der Umstand, daß Erzbischof Adolf (vgl. 
Const. II, 26) sich für Rückgabe und Garantie des Kirchenstaats verbürgt. 

t Unter Innocenz IV. hat Albert Beham (ed. Höfler p. 120) einmal 
erklärt: ‚necesse est, ut in omni negotio semper ecclesia Dei vincat‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 239 


um seine Herrschaft über dem Kaisertum neu aufzurichten. Je 
weniger das Glück der Waffen Otto IV. hold war, um so mehr 
kam es darauf an, die Fürsten Deutschlands dem hierarchischen 
System einzuordnen, das Innocenz III. zu verwirklichen gedachte. 
So nötigte ihn die Speierer Erklärung eines stattlichen Teils des 
Fürstenstandes, sich mit der Theorie einer deutschen Kaiserwahl 
auseinanderzusetzen. Es kommt darauf an, ihren Einfluß auf 
den Standpunkt aufzudecken, den Innocenz UI. schließlich ein- 
zunehmen gezwungen war, weil wir hiermit erst das rechte Ver- 
ständnis für seine Haltung gewinnen.! 

Anfang Mai 1199 hatte der Papst sich entschlossen, die ab- 
wartende Stellung, die er bis dahin der Doppelwahl gegenüber 
bewahrt hatte, aufzugeben. Er legte beiden Parteien nahe, ıhm 
die Entscheidung zu übertragen, wer von den beiden zu Königen 
nominierten? Gegnern wirklich Herrscher werden solle.’ Er stellte 
sich auf den Standpunkt, als ob eine rechtsgültige, die Königs- 
gewalt verleihende Handlung noch nicht vollzogen sei; erst durch 


! Neben den Werken Winkelmanns und Haucks und den schon ge- 
nannten Arbeiten über die Approbation kommen für die hier behandelten 
Vorgänge besonders in Betracht: Schwemer, Innocenz III. und die deutsche 
Kirche; Engelmann, Philipp von Schwaben und Innocenz III. (Progr. 1896); 
die Untersuchungen über die Königswahlen bei Lindner, S. ont: Kirch- 
höfer, Zur Entstehung des Kurkollegs S. 45; Seeliger, Mitt. des Inst. für öst. 
Gesch. XVI, 79ff. Die letzten Arbeiten von Krammer, Reichsgedanke, und 
Hugelmann, Königswahl im Corpus iuris canon. handeln im wesentlichen 
nur von der Dekretale ‚Venerabilem‘. — Ich beschränke mich selbstver- 
ständlich darauf, das für unser Problem Wichtige aus dem gewaltigen Stoff 
herauszuheben. 

? Die Nominatio war bei den kirchlichen Wahlen der Beginn der 
Handlung; in Versammlungen vor der eigentlichen Wahl wurden die Kan- 
didaten genannt und, wenn möglich, die Einigung auf einen einzigen No- 
minatus herbeigeführt. 

3 Registrum de negotio imperii ed. Migne, Patrol. Lat. 216, nr. 1, 
col. 995; nr. 2, col. 998 (an die Fürsten): ‚tantam inter vos discordiam se- 


minavit, ut duos vobis in reges presumpseritis nominare... Ex- 
spectavimus, si forte . . . ad nostrum recurreretis auxilium, ut per nos, ad 
quos ipsum negotium principaliter et finaliter noscitur pertinere, . . . dis- 


sensio sopiretur. Innocenz lehnt sich hier eng an den Brief Ottos IV. an, 
der geschrieben hatte (Reg. nr. 3, col. 999; M G. Const. II, 24 nr. 18), daß 
andere Fürsten Philippum in regem nominare ... presumpserunt‘. — 
Die Ursache, im Mai 1199 einzugreifen, war für den Papst der Tod 
von Richard Löwenherz (ep. 105, col. 1107). 


240 Hermann Bloch. 


die päpstliche Approbation werde der eine der Nominierten wahrer 
König" Wenn die Fürsten nicht selbst für den Austrag des 
Streites sorgen, sei es seine Pflicht, das Notwendige zu tun und 
demjenigen die päpstliche Gunst zuzuwenden, auf dessen Seite der 
höhere Eifer der Wähler und das größere Verdienst des Ge- 
wählten gefunden werde.? 

Als er bald darauf? die Wahlschreiben der Anhänger Ottos 
erwiderte, beschränkte er sich darauf, den Inhalt ihrer Briefe zu- 
sammenzufassen und wohlwollende Erwägung ihrer Bitten zu ver- 
sprechen.“ Allerdings gestand er hier zu, daß eine formelle Wahl 
zum Könige, nicht nur eine Nomination stattgefunden habe, und 
ganz entsprechend redete er im August 1199 in seiner Antwort 
auf die Speierer Erklärung davon, daß viele deutsche Fürsten sich 
durch ihre Wahl Philipp zum Könige gesetzt hätten.’ 

Unverkennbar hatte Innocenz jetzt den schroffsten Stand- 
punkt schon verlassen; er paßte sich dem deutschen Reichsrecht 
an und betrachtete beide Erhebungen als wirkliche Königs 
wahlen. Aber er blieb bei dem Anspruch, daß es seines Amtes 


1 Reg. nr. 1, col. 995: ‚praecipias, ut eum, cuius nominatio per sedem 
fuerit apostolicam approbata, in regem recipiant‘. Diese Anschauung ist 
später unter Innocenz IV. und seinen Nachfolgern wieder aufgenommen 
worden, vgl. unten und Wilhelm im VII. Ergänzungsband der MIÖG. S. og 

2 Reg. nr. 2: ‚ei curabimus favorem apostolicum impertiri quem cre- 
demus maioribus studiis et meritis adiuvari‘; vgl. nr. 21: ‘cum duo fuissent 

.. in reges electi, de studiis eligentium et meritis electorum in- 
quireremus veritatem'. Darnach wird mit Krammer, Rechtsgesch. des Kur- 
fürstenkollegs S. 16 N. 5, Seeliger a. a. O. S.81 anders zu fassen sein. Vgl. 
auch Reg. nr. 15 unten N. 5. Den Kanon, auf den Innocenz sich stützte, 
hat v. Simson, Analekten zur Gesch. der deutschen Königswahlen (Freiburger 
Programm 1895) in c. 36, Dist. LXIII nachgewiesen. 

3 1199 Mai 20. Reg. nr. 11, col. 1006. 

* Reg. nr. 11: et electionis modum et coronationis processum ... 
Ottonis, quem elegistis in regem, plenius intimantes‘. 

5 Reg. nr. 15, col. 1010: ‚multi principes . . . Philippum sibi prefece- 
runt per electionem in regem‘. — Es ist bewundernswert, wie Innocenz in 
diesen Schreiben nr. 11. 15 sich dem verschiedenen Standpunkt der Emp- 
fänger anpaßt. So spricht er in nr. 15 nur von dem favor‘, den er ge- 
währt, kein Wort von einer ‚confirmatio‘ wie in nr. 11. 

° Deutlich tritt der Wandel in seiner Stellung hervor in dem folgenden 
Brief an die Fürsten vom Juni 1200 (nr. 21, col. 1019). Hier heißt es von 
Philipp, daß er zunächst ‚in regem se fecerat nominari‘, dann ‚excom- 
municatus electus fuerat in regem‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 241 


sei, die Form des Hergangs, die Absichten der Wähler und die 
Eigenschaften des Gewählten zu prüfen!, ehe er die Wahl be- 
stätige und den Anerkannten nach Rom zur Kaiserkrönung be- 
rufe. Nur den förmlich zum „Herrscher“ (‚princeps‘) Gewählten 
und rechtmäßig zum König Gekrönten — so erwidert der Papst 
den Anhängern Philipps — werde er nach alterprobter Gewohn- 
heit zum Romzuge auffordern und nach Erfüllung der zur 
Krönung des ‚princeps‘ notwendigen Leistungen ihm die kaiser- 
liche Krone aufsetzen, die vom Papste zu vergeben ist.” Noch 
einen erheblichen Schritt kam er mit diesen Sätzen den Wählern 
Philipps entgegen, die ihm die Kaiserwahl kundgegeben hatten: 
wohl nimmt er noch nicht den von ihnen gebrauchten Ausdruck 
der Wahl ‚in imperatorem‘ auf, aber indem er von Wahl und 
Krönung des ‚princeps‘ spricht, scheint er sich ihrer Auffassung 
möglichst nähern zu wollen. 

Inzwischen versuchten im Sommer 1200 in bewußtem Gegen- 
satz zum Papst? die Fürsten unter Erzbischof Konrad von Mainz, 
den Thronstreit unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zu beenden. 
Ein fürstliches Schiedsgericht sollte über die Krone des römischen 
Reichs — also über das Kaisertum — verfügen.* Otto teilte, voll 
Mißtrauen, dem Papste diese Absichten mit und bat ihn, mit 
allen Mitteln und der obersten Autorität des Papsttums seine An- 


! Gregor VII. hatte bei der Wahl Rudolfs von Rheinfelden gefordert, 
über negocium personam et mores‘ unterrichtet zu werden (Jaffe Bibl. II, 475). 

? Reg. nr. 15: ‚Cum autem imperialis corona sit a Romano pontifice 
concedenda, eo rite prius electo in principem et prius in regem le- 
gitime coronato, talem ..... ad coronam suscipiendam vocabimus et 
iis de more perfectis que ad coronationem principis exiguntur, eam... 
conferemus'. — So entgegenkommend der Papst hinsichtlich der Kaiser- 
wahl ist, so entschieden lehnt er jede Einmischung der Fürsten in Sizilien ab. 

3 Nur seiner Mahnung, den Ausgleich herbeizuführen, wird gedacht; 
Reg. nr. 20, col. 1017. 

t Otto an den Papst. Reg. nr. 20, a. a. O.: ‚qui principes finaliter de 
facto imperii in eo colloquio tractare debent ... et quod a maiori parte 
ipsorum de corona Romani imperii statutum fuerit, hoc . . . inviolabiliter 
volunt observari‘. Otto bittet deshalb, daß er in der Krone Deuts ch- 
lands geschützt werde: coronam Alemanniae quam nos iuste adeptam 
indubitanter existimamus ab eo qui debuit et in loco quo debuit nobis 
impositam defendere ... adiuvent‘. Die letzteren Worte sind von Innocenz 
in seinen späteren Briefen häufig benutzt. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. ı 17 


242 Hermann Bloch. . 


erkennung zu befehlen!! Innocenz sah, daß Gefahr im Verzuge 
war, und sandte den Diakon Aegidius mit Briefen nach Deutsch- 
land, die an seinem Willen keinen Zweifel ließen und die Form 
eines Befehls, Otto anzuerkennen, kaum noch vermieden. Die Zeit 
der scheinbaren Neutralität war vorüber. 

Ausführlich legt Innocenz? sein Recht dar, die Entscheidung 
zu fällen; doch will er aus besonderer Achtung noch einmal den 
Fürsten anheimgeben, selbst den inneren Frieden herzustellen; 
allerdings mit der Ermahnung und dem Befehl, ihre Augen nur 
auf den zu lenken, der geeignet sei, dem Kaisertum vorzustehen, 
und der ein gerechter Verteidiger der Kirche sei; „denn nur einen 
solchen können und dürfen wir nach Gebühr krönen.“ Wohl 
weiß er, daß die Fürsten über ihren Gerechtsamen wachen und 
nicht gesonnen sind, sich ihr Wahlrecht verkümmern zu lassen; 
aber indem er beteuert, ihr Privileg zu achten, weist er sie dar- 
auf hin, daß sie nur den zum König annehmen dürfen, den er 
in der Lage ist, zum Kaiser zu krönen.” Offenkundig ist, daß die 
Anerkennung Ottos gefordert wird. Der Papst nutzt sein Recht 
der Krönung, um den Fürsten in der deutschen Wahl seinen 
Willen aufzuerlegen. 

In Schreiben, die bald darauf nach Deutschland in der Ab- 
sicht erlassen wurden, die Freunde Philipps zu gewinnen, und die 
deshalb mit Belohnungen lockten, ward noch einmal die nicht 
ganz eindeutige Wendung einer deutschen Erhebung zum ‚princeps‘ 
gebraucht‘, während im übrigen Innocenz in seinen programma- 
tischen Äußerungen noch daran festhielt, daß die Fürsten zum 
König wählen, nur er allein über das Kaisertum verfüge. In 
einzelnen Briefen gab er schon wertvolle Zeichen seines Wohl- 


1 Reg. nr. 20. Eines der würdelosesten Schreiben, das die Kanzlei 
Ottos verlassen hat. Wer trägt die Verantwortung für das Betteln um die 
päpstliche Hülfe, für diese Preisgabe Deutschlands und des Kaisertums? 

3 Reg. nr. 21. 

3 A. a. O. col. 1020: ‚is sit a vobis assumendus in regem, quem nos 
in imperatorem possimus et debeamus merito coronare‘. 

* Reg. nr. 24, col. 1022: „quod omnes, qui cum eo qui assumptus 
in principem nostram obtinuerit gratiam et favorem ..'; vgl. die vorige 
Anm. und S. 241 N. 2. — ‚Princeps‘ war nach dem Sprachgebrauch der 
Zeit als Kaiser: aufzufassen, ohne daß die Beziehung auf den römischen 
König ausgeschlossen wäre. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 243 


wollens für Otto, indem er ihn als den „zum König Erwählten 
und Gekrönten“ Bereet ! 

Die Vermittlung des Mainzer Erzbischofs kam nicht zustande?, 
und nach seinem Tode fehlte es an einer gleich ang sschezeh 
Persönlichkeit, die darauf hätte zurückkommen können. Die 
Deutschen hatten die Mahnung Innocenz’ III. nicht beachtet; so 
blieb ihm nichts übrig, als aus eigener Machtvollkommenheit 
ein Ende zu machen. Im Winter 1200/1 bereitete er sich darauf 
vor®, Otto feierlich als König zu verkünden und damit die sach- 
lich erwünschte Entscheidung selbst auszusprechen. 

Die Aufnahme seiner früheren Schreiben, die Berichte, die 
ihm sicherlich aus Deutschland zugingen, und vor allem wohl die 
Eindrücke, die soeben Aegidius gesammelt hatte, dürften den 
Papst darüber unterrichtet haben, daß der größte Teil der Fürsten 
daran festhielt, ihm keinen Einfluß auf die Freiheit ihrer Wahl 
zu gestatten, und nach wie vor als Verfechter des staufischen 
Imperium von der Wahl die Herrschaft über das Kaisertum ab- 
leitete. Stets hatte er Sorge getragen, sie nicht zu verletzen, und 
sich deshalb oft in wichtigen Erklärungen möglichst eng an den 
Wortlaut der an ihn gesandten Briefe gehalten‘; wenn trotzdem 
das Mißtrauen nicht überwunden worden war, so entschloß sich 
Innocenz den Fürsten ein Zugeständnis zu machen, von dem er 
sich gerade bei der feindlichen staufischen Partei einen besonders 
nachhaltigen Eindruck versprechen mochte, kräftig genug, um 
eine Reihe von Fürsten von ihr abzusprengen und zu Otto hinüber- 
zuziehen. Eben sie hatten ihm in dem Schreiben von Speier ent- 


! An Herzog Heinrich von Brabant. Reg. nr. 23, col. 1022: ‚charissimo 
filio nostro Ottoni ... electo et coronato in regem‘. Ebenso nr. 27 an Kon- 
rad von Mainz. Der Titel ist sehr zu beachten. Otto ist gewählt und ge- 
krönt und doch nicht ren. Er wird es erst nach der fürstlichen Entschei- 
dung — und der päpstlichen Konfirmation. Aber durch die Bezeichnung 
erkennt der Papst schon an, daß für ihn Otto der „rite electus‘ und legitime 
coronatus‘ sei, der allein Kaiser werden darf; vgl. Reg. nr. 15 oben S 241 N. 2. 

? Vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 700 ff. 

> Nachdem er sich vergeblich bemüht hatte, König Johann von Eng- 
land zu tatkräftiger Unterstützung Ottos zu bewegen. Vgl. E. Gütschow, 
Innocenz III. und England, S. 130. 

“ Dies muß generell hervorgehoben werden. Schon hiermit verlieren 
die Behauptungen von dem bestimmenden Einfluß des Papstes auf die 
Ausbildung der Wahlformen den Boden. 

17* 


244 Hermann Bloch. 


gegengehalten, daß die Deutschen den Kaiser wählten; und wie 
fest eingewurzelt diese Überzeugung war, schien der Vermittlung» 
versuch des Mainzer Erzbischofs zu erweisen.” Zugleich lehrte 
er aufs neue, daß nach dem Tode der beiden großen staufischen 
Herrscher jetzt die Fürsten gewillt waren, die Selbständigkeit der 
weltlichen Gewalt zu verteidigen. Wieder standen die alten Gegen- 
sëtze der imperialen und der kurialen Theorie von der Über- 
tragung des Kaisertums unvermittelt einander gegenüber. 

Da fand der vielgewandte päpstliche Diplomat einen Ausweg, 
der geeignet schien, die Empfindlichkeit der Deutschen zu schonen °, 
ohne doch die Ansprüche des Papstes irgend zu beschränken. Er 
schied in der einen Wahl zwei Momente: insofern sie den rö- 
mischen König bestimmte, war sie eine Angelegenheit der deutschen 
Fürsten, insofern sie jedoch dem Papste zugleich den zukünftigen 
Kaiser nominierte, bedurfte die Wahl, um verbindlich zu sein, 
der päpstlichen Bestätigung. ® 

Schon einmal hatte ein Papst den Deutschen das Zugeständ- 
nis gemacht, daß ihre Wahl auch den Kaiser bestimme. Es war 
der Friedensgruß und zugleich das Versprechen der langbegehrten 
Krönung, als Gregor VII. im J. 1187 an Heinrich VI., „den er- 
lauchten König und erwählten Kaiser der Römer“ schrieb.“ Da- 
mals bezeichnete der ungewohnte Zusatz zum Königstitel ein 
Nachgeben des Papsttums vor den Staufen ‘und ihrer Staatsan- 
schauung. Jetzt griff Innocenz III. auf dieses Vorbild zurück’; 
allerdings wich er auch dadurch von der starren kurialen Doktrin 
ab und gestand — zum ersten Male in seinen Erklärungen — 


1 Vgl. oben S. 241 und N. 4. 

? Ich übernehme die Motivierung, die E EN Über wiederholte 
deutsche Königswahlen (Gierkes Untersuchungen zur Rechtsgesch. 28) 8. 37 
für das Verhalten des Papstes 1211/12 gefunden hat, 

® Ich bin überzeugt, daß diese Deutung derselben Wahl auf zwei ver- 
schiedene Würden, die von ihr ausgehen, nicht der dialektischen Kunst 
Innocenz’ III. zu danken ist, sondern daß sie ihm durch die damalige Form 
der deutschen Wahl geradezu dargeboten wurde. Hierüber später. 

4 Vgl. oben S. 229. 

° Er war von Gregor VII. zu seinem Subdiakon ernannt worden; 
Klemens III. machte ihn zum Kardinaldiakon. Es ist durchaus wahrschein- 
lich, daß Innocenz III. mit den Verhandlungen beider Päpste mit den Staufen 
wohl bekannt war, und daß er sich bei dem neuen Titel für Otto IV. an 
das Schreiben Gregors VII. angelehnt hat. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 245 


den Fürsten unumwunden einen Anteil an der Erhebung des 
Kaisers zu. Doch unvergleichlich größer war sein Erfolg, wenn 
er mit diesem Opfer in Deutschland den päpstlichen Anspruch 
zur Anerkennung brachte, über die Wahl — weil sie nicht nur 
dem römischen König, sondern auch für das vom Papste über- 
tragene Kaisertum gelte — zu entscheiden, den gewählten Herrscher 
anzunehmen oder zu verwerfen.! 

Innocenz beschloß im Anfange des J. 1201, eine neue Ge- 
sandtschaft unter dem Kardinal Guido von Praeneste nach Deutsch- 
land zu senden. In ihrer Beglaubigung bei den deutschen Fürsten 
schob er in den Vordergrund das Recht und die Pflicht des 
Papstes für das Kaisertum zu sorgen? aber auch die Rücksicht, 
die er bisher auf die Deutschen genommen habe, wurde betont.® Ihre 


! In der Deliberatio super facto imperii (Reg, nr. 29, col. 1022) legte 
er vor sich selbst und wohl auch vor den Kardinälen die Gründe dar, die 
ihn zu seiner Entscheidung gegen Friedrich II. und Philipp, für Otto be- 
wogen. Sie ist gleichsam das Arsenal, aus dem er seitdem die geistigen 
Waffen für die Kämpfe, die vor ihm lagen, geholt hat. Vgl. Winkelmann, 
Philipp, S. 198. Nur in ihr, die über den engsten Kreis der Kurie nicht 
hinausdrang, hat er wet. mit Innocenz I. und Hadrian IV. nach dessen 
Worten auf die Lehnsabhängigkeit des Kaisertums hinzuweisen: ‚cum ... ei 
coronae beneficium contulisset. Wegen dieser Worte wird man nun die 
‚palla aurea‘ mit der, wie Innocenz dort behauptet, Heinrich VI. nach der 
Krönung „investiert‘‘ zu werden wünschte, als Symbol einer „Belehnung‘“, 
mindestens nach dem Sinne Innocenz’ III., auffassen müssen. Übrigens 
scheint mir mit Rücksicht auf die Verse Gottfrieds von Viterbo (MG. 
SS. XXII, 274) die ‚palla‘ doch eher auf den goldenen Reichsapfel zu deuten, 
der erst, nachdem die Krone dem Kaiser aufs Haupt gesetzt ist, übergeben 
wird, als auf den Mantel, wie Diemand, Ceremoniell der Kaiserkrönung S. 12 
meinte. — In den für die Öffentlichkeit bestimmten Schreiben spricht In- 
nocenz nur aus, daß der Papst die Kaiserkrone ‚concedit‘ (so schon nr. 18, 
col. 1015); vgl. auch nr. 33, col. 1086: ‚a nobis imperii recipit diadema in 
plenitudinem potestatis’. 

3 Zum ersten Mal erscheint hier, soviel ich sehe, öffentlich — aus 
der Deliberatio übernommen — die im 13. Jahrh. so wichtig gewordene Be- 
hauptung, daß dem Papste die ‚provisio Romani imperii‘ zustehe. Über den 
Zusammenhang mit der kirchlichen Provision vgl. v. Wretschko in Savigny- 
Zeitschr. für Rechtsgesch., Germanist. Abteilung 20, 199, der die Beleg- 
stellen aus dem Beginne des 13. Jahrh. nicht berücksichtigt. 

> Reg. nr. 30, col. 1031 vom 5. Jan. 1201.: ‚Nec vos nec alios credimus 
dubitare, quin imperii Romani provisio principaliter et finaliter nos 
contingat; principaliter quidem, quoniam per Romanam ecclesiam de Grecia 
fuit specialiter pro ecclesise defensione translatum; finaliter quia, etsi alibi 


946 Hermann Bloch. 


Vollmachten mußten die Legaten je nach den Verhältnissen nützen, 
die sie in Deutschland antrafen. Denn sie sollten zunächst nur die 
Aufforderung des Papstes übermitteln, daß die Fürsten selbst sich 
untereinander einigten oder — wenn dies unmöglich — dem Papste 
als dem geeignetsten und ihrer würdigen Vermittler den Urteils- 
spruch übertrügen.! Allein von vornherein war man an der 
Kurie überzeugt, daß diese Mahnungen ebenso wirkungslos bleiben 
würden wie die gleichen vom Mai 1199 und die ähnlichen vom 
Sommer 1200, und nur in dieser Überzeugung hatte man den 
Legaten scheinbar einen zum Frieden zielenden Auftrag gegeben: 
man wollte zwar den Argwohn der deutschen Fürsten gegen den 
Papst zurückdrängen?, aber zugleich sie durch die Unmöglichkeit, 
sich untereinander zu verständigen, und die Weigerung, den Papst 


coronam regni recipiat, ab apostolica tamen sede ultimam manus inposi- 
tionem et coronam imperii recipit imperator. Vgl. Reg. nr. 18, col. 
1015 und Reg. nr. 38, col. 1036. 

I Reg. nr. 31, col. 1034 vom 5. Jan. 1201. An die Gesamtheit der 
Fürsten Deutschlands: concordantes in eum quem nos ad utilitatem 
imperii cum ecclesiae honestate merito coronare possimus, vel si 
forte per vos desiderata non posset concordia provenire, nostro vos saltem 
consilio vel arbitrio committatis, — salva in omnibus tam libertate 
vestra quam imperii dignitate, cum neminem magis quam Romanum 
pontificem super hoc deceat vos mediatorem habere...‘ Den Unterschied 
zwischen diesem Schreiben und den Briefen vom 1. März haben Winkel- 
mann a. a. O. S. 206 und besonders Schwemer a. a. O. S. 33ff. mit Recht 
hervorgehoben. Allein das Ziel, das Innocenz verfolgte: die Proklamation Ottos, 
war schon vorher am Schluß der Deliberatio — die vollständig hierauf zugespitzt 
ist — ausgesprochen. Der öffentliche Auftrag an den Legaten, zu vermitteln, 
war nur ein vorzügliches taktisches Mittel, um dem Papste den Schein des 
Rechts zu dem angekündigten Arbitrium zu geben, und schon im ersten 
Augenblick nicht im mindesten der wirkliche Zweck seiner Sendung. Das 
geht ebenso aus der Deliberatio wie vor allem aus Reg. nr. 33, col. 1038 
hervor. — Deshalb braucht man nicht nach besonderen Gründen zu suchen, 
die den Wechsel der päpstlichen Absichten zwischen dem 5. Januar und 
dem 1. März erst verständlich machen müßten. Das Beglaubigungsschreiben, 
Reg. nr. 30, war absichtlich so gehalten, daß es über den Auftrag der Ge- 
sandten selbst nichts aussagte, also ebenso galt, wenn sie nach nr. 31, oder 
wenn sie nach nr. 33 in Deutschland verfuhren. 

7 Vgl. Reg. nr. 31 in der vorigen Anm. und Reg. nr. 80: ‚ne tamen 
principum dignitatem ignorare vel laedere videremur, exspectavimus.‘ 
Schon in Reg. nr. 2 hieß es: ‚ne libertas (scil. imperii) depereat et dignitas 
annulletur, ad provisionem ipsius ... intendatis‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 247 


anzurufen, offen ins Unrecht setzen! So sicher war man in 
Rom des Ausgangs, daB man nach einigen Wochen, vielleicht 
auf Grund neu eingegangener Nachrichten, am 1. März 1201 das 
zweite Schreiben an die deutschen Fürsten aufsetzte und dem 
Kardinallegaten Guido den Brief mit auf den Weg gab, in dem 
seine noch nicht einmal begonnene Vermittlung als gescheitert 
dargestellt und aus dem Widerstand der deutschen Fürsten gegen 
die wohlwollenden Ratschläge des Legaten — der die Mauern 
Roms noch nicht verlassen hatte! — die Notwendigkeit des päpst- 
lichen Machtspruchs begründet wurde.? 

Die Legaten erhielten den Auftrag, wenn es die Umstände 
in Deutschland zuließen, an Otto das päpstliche Schreiben zu über- 
geben, durch das er als König angenommen und ihm der Erlaß 
einer Verfügung mitgeteilt wurde, daß ihm nunmehr der dem 
König geschuldete Gehorsam zu leisten sei; zugleich wurde ihm 
die Kaiserkrönung zu geeigneter Zeit in Aussicht gestellt.” Sie 
sollten den Welfen feierlich auf Grund päpstlicher Autorität als 
König verkünden.“ Tatsächlich übte der Papst hiermit das von 


— 


1! Reg. nr. 33, col. 1037: ‚quoniam hactenus nec exspectationis nostre 
modestia (1198/9) nec exhortationis studium (Reg. 1 und 2 vom Mai 1199) 
nec consilii maturitas nec instructionis discretio (Reg. 21 vom Juni 1200 und 
die mündliche Instruktion durch Ägidius; vgl. darüber Reg. nr. 30: litteras 
nostras .. consilium exponentes‘; Reg. nr. 31: ‚per instructionem plenariam‘) 
vos commovit nec legatorum nostrorum usque adeo sollicitudo profecit, ut 
vel per vos ipsos sepulta discordia, sicut vos saepe monuimus, concorditer 
ad provisionem intenderetis imperii vel consilio aut arbitrio nostro commit- 
tere vos velletis, ... cum alteri de vestris electis favorem impendere non 
possimus, ... consentire in alterum nos oportet. Wahrscheinlich hat Guido 
von Praeneste das Schreiben nr. 31 in Deutschland überhaupt nicht bekannt 
gemacht. 

? Reg. nr. 33, col. 1038 vom 1. März 1201; vgl. die vorige Anmerkung. 

® Reg. nr. 32, col. 1034: ‚Nos... . auctoritate Dei omnipotentis 
nobis in beato Petro collata te in regem recipimus et regalem tibi praeci- 
pimus de cetero reverentiam et obedientiam exhiberi, praemissisque omnibus 
quae de iure sunt et consuetudine praemittenda, regiam magnificentiam 
ad suscipiendam Romani imperii coronam vocabimus‘. — Aus diesen Worten 
scheint auch hervorzugehen, daß Innocenz erst von der Bestätigung an die 
rechtliche Übung der königlichen Gewalt gelten lassen will. 

* Reg. nr. 51, col. 1052. Bericht Guidos von Praeneste an den Papst: 
„litteras vestrae sanctitatis regi et de ipsius receptione et approbatione 
cunctis exhibuimus et eum de cetero auctoritate vestra publice denun- 
tiavimus regem Romanorum et semper augustum‘. 


248 Hermann Bloch. 


ihm beanspruchte Bestätigungsrecht aus; aber sorgsam vermied 
er, die Konfirmation der Wahl förmlich auszusprechen!, um das 
Selbstgefühl der deutschen Fürsten zu schonen und ihnen sein 
Eingreifen erträglich zu machen. Darum auch stützt er seinen 
Spruch in den für die Gesamtheit bestimmten Schreiben nicht so 
sehr auf die Vorgänge bei der Wahl als auf die geeignete und 
würdige Persönlichkeit des Gewählten?; und darum nimmt er jetzt 
sogar die Auffassung der staufischen Partei an, als ob die deutsche 
Wahl bereits dem Kaiser gelte. Was Innocenz niemals vorher 
offen zugestanden hatte, was der kurialen Lehre der früheren Zeit 
geradezu widersprach, das gibt er in dem Zwange des Augenblicks 
zu; in den entscheidenden Briefen vom Frühjahr 1201 spricht er 
nie von einer Königs-, sondern ausschließlich von einer Kaiserwahl 
durch die Fürsten.” Ja, er wirft sich zum Verteidiger dieses ihres 
Wahlrechts gegen die staufischen Gelüste einer Erbmonarchie auf. 


1! Von Engelmann, Approbation S. 30 richtig als auffallend hervor- 
gehoben, doch blieb ihm der Grund unbekannt. Nur in den Schreiben an 
Adolf von Köln und Ottos unmittelbare Anhänger sprach der Papst von 
einer Approbation z.B. Reg. nr. 55, col. 1056; auch in nr. 57, col. 1060 an 
Otto selbst: ‚nec umquam reprobabimus, .. quod semel noscimur approbasse‘. 

? Reg. nr. 83, col. 1040: ‚personam Philippi tamquam indignam quoad 
imperium ... obtinendum reprobamus‘. Insoweit wird man Seeliger S. 81 
zustimmen. 

® Reg. nr. 80, col. 1032: „audito .. quod vota principum in impera- 
toris fuissent electione divisa‘; nr. 33, col. 1038: ‚et ne libertas principum 
in imperatoris electione vilescat, si non per electionem, sed successionem 
transferri ... imperium videatur‘; col. 1039: ‚hoc solum quod vobis in substitu- 
tione imperatoris eligendi voluerint adimere facultatem, libertati et honori 
vestro non modicum derogarunt‘. Man findet sogar in der Deliberatio, Reg. 
nr. 29, col. 1030: ‚cum tot vel plures ex his, ad quos principaliter spec- 
tat imperatoris electio, in eum consensisse noscantur‘; selbst von Fried- 
rich II. sagte er col. 1026: „intelligebant enim, quod, etsi eum tunc in im- 
peratorem eligerant, non tamen ut tunc impersret...‘. Über die 
Schlüsse, die auf die Form der deutschen Wahl aus den Worten des Papstes 
zu ziehen sind, werde ich später handeln. 

* Hugelmann, Die deutsche Königswahl, S. 51 ff. scheint mir diese 
Äußerungen nicht genügend zu werten, wenn er meint, daß Innocenz im 
J. 1201 ein Devolutionsrecht beansprucht und tatsächlich ein solches „unter 
dem Schein einer Approbation“ geübt habe. Die Rechtsgrundlage, von der 
aus er handelt, ist immer das dem Papste gebührende Bestätigungsrecht: 
bei Doppelwahlen darf er, ja, wenn die Parteien sich nicht verständigen, 
muß er es üben zugunsten des würdigen und geeigneten Fürsten. Der 
Unterschied zwischen den Erklärungen von 1201 und der Dekretale ‚Vene- 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 249 


Es gibt kein glänzenderes Zeugnis für die Bedeutung des stau- 
fischen Reichsgedankens, als daß sein größter Gegner — um ihn 
niederzuzwingen — sich ihm zunächst selbst anpassen mußte, um 
dann erst ihn seinen eigenen Zwecken dienstbar zu machen. Es 
ist der Beweis für die Gewalt, welche die imperiale Idee über die 
Geister in Deutschland gewonnen hatte. 

Innocenz begrüßte Otto IV. mit dem Titel; „Dem erlauchten 
König Otto, dem zum Kaiser der Römer Erwählten“. Nicht, wie 
einst Gregor VIII. Heinrich VI. angeredet hatte und wie es der 
Krönungsordo Heinrichs VI. im Buche des Cencius überlieferte, 
erkannte er ihn als „den erwählten Kaiser“ an; die scheinbar so 
leichte Wandelung des Titels! gab bestimmt genug wieder, daß 
die Wahl nur eine Designation zur Kaiserwürde sei, daß sie kaiser- 
liche Gewalt noch nicht gewähre?; die rechtliche Erhebung, die 
Promotion zum Kaiser? blieb nach wie vor dem Statthalter Christi, 
dem Verwalter der beiden Schwerter, dem Papste, vorbehalten? 


rabilem‘, den Hugelmann empfunden hat, liegt in deren verschiedener Stel- 
lung zur „Kaiserwahl‘“, die ihm entgangen ist, vgl. unten S. 254. 

1 Zuerst in Reg. 32, col. 1034: „Illustri regi Ottoni in Romanorum 
imperatorem electo‘. Auch wenn von Otto gesprochen wird, heißt es 
nur ausnahmsweise anders. Ein gewisses Schwanken scheint einzutreten 
1207, ala Innocenz mit Philipp zu verhandeln begonnen hatte. Reg. 
or. 138, col. 1137, ist „illustri regi Ottoni‘ geschrieben, in nr. 139 ist von 
‚Otto ren die Rede; in nr. 141, col. 1141 an alle Fürsten werden — wie 
1199 vor der Entscheidung Reg. nr. 1 — Philipp und Otto nebeneinander 
gestellt: ‚Nuper autem viris illustribus, Philippo et Ottone, ad invicem discor- 
dantibus‘; nr. 180, col. 1145: Illustri regi Ottoni in augustum electo‘. Nach 
Philipps Tod und bis zur Kaiserkrönung heißt es wieder regelmäßig: ‚in 
Romanorum imperatorem electo‘. In dem Ordo der römischen Kaiser- 
krönung Ottos IV. wird er entsprechend zer in imperatorem electus‘ ge- 
nannt (Diemand, Zeremoniell der Kaiserkrönungen S. 126); vgl. oben S. 230 N.1. 

? Man beachte oben S. 243 electo et coronato in regem‘ und später 
über das Weistum von 1252. — Außerdem ist zu beachten, daß Innocenz III. 
dem Herrscher nicht etwa den Titel gibt: ‚Romanorum regi in imperatorem 
electo‘, sondern ‚regi in Romanorum imp. electo‘; denn hieran konnte später 
die Meinung anknüpfen, daß der zer noch nicht ein ‚Rex Romanorum‘, 
sondern nur zer Alemaniae‘ sei, also sein Herrschaftsbereich noch nicht 
das ‚Regnum Romanum‘ umfasse. 

® Vgl. das zuerst in der Dekretale ‚Venerabilem‘ gebrauchte ‚regem in 
imperatorem postmodum promovendum‘. Bei Arnulf von Mailand (MG. 
SS. VII, 17) begegnet schon zur Zeit Heinrichs 1V. ‚regem ad imperium 
promovendum‘. 

‘t Die päpstliche Auffassung in den Schreiben, in denen er den Fürsten 


250 Hermann Bloch. 


So war Innocenz bereit, den Deutschen einen Anteil an der Kaiser- 
erhebung, die sie für sich gefordert hatten, wirklich zu gewähren. 
Aber sein Zugeständnis sollte ihm dazu dienen, den Einfluß auf 
die Wahl, den er erstrebte, zu einem auch vor den deutschen 
Fürsten berechtigten zu machen. Einst hatten Philipps Wähler 
im J. 1199 die kaiserliche Erhebung Philipps verkündet, um Inno- 
cenz III. von ihr auszuschließen und ihn auf die kirchliche Weihe 
zu beschränken. Jetzt erkannte der Papst ihr Recht auf die 
Kaiserwahl an, um daraus seinen Anspruch auf die Bestätigung 
der deutschen Wahlhandlung abzuleiten. 


Es erweckt Bewunderung zu sehen, wie schnell die Anhänger 
Philipps die Gefahr erkannten, die dem Wahlrecht der Fürsten 
und zugleich doch auch der Selbständigkeit Deutschlands von der 
neuen Haltung des Papstes erwuchs, und wie stolz und klug sie 
Innocenz III. entgegentraten. Sie ließen sich so wenig dadurch 
blenden, daß er ihnen jetzt die ‚electio imperatoris‘ einräumte, daß 
sie vielmehr sein Danaergeschenk entschlossen zurückwiesen. 

Die päpstlichen Legaten, die im Juli 1201 zu Köln Otto als 
den vom Papst angenommenen König ausriefen, überzeugten sich, 
daß die Deutschen noch weit entfernt waren, sich päpstlichen 
Machtsprüchen zu fügen. Die Entscheidung Innocenz’ IIL wurde 
als eine Schmälerung der nationalen Freiheit so bitter empfunden!, 
daß er vorschrieb, wie solchen Behauptungen entgegenzutreten 
wäre 7 Indessen ließen sich die Führer der staufischen Partei mit 


den Gehorsam gegen Otto befiehlt. Reg. nr. 34, col. 1041: ‚tamquam regi 
vestro in Romanorum imperatorem electo et a nobis, dante Domino, coro- 
nando honorem et reverentiam impendatis‘; cf. nr. 36. 

1 Reg. nr. 52, col. 1054. Magister Philipp an den Papst: ‚conqueritur 
de vobis idem dux Suevie et de Romana ecclesia coram ipsis (scil. principibus), 
dicens quod ea sola ratione invehimini contra ipsum, quia sine licentia vestra 
voluerit imperare, eos intelligere faciens, quod ex hoc deperit libertas 
eorum, et nemo preter voluntatem Romani pontificis poterit imperare‘. Die 
Ausübung der Herrschergewalt (vgl. oben S. 248 N. 3 Schluß) sollte vom 
Papste abhängig sein. 

2 Reg. nr. 56, col. 1058; Ende 1201: ‚nec praevaleant maledicta 
quorundam, qui nos asserunt libertatem electionis adimere principibus 
voluisse, in auribus omnium verbis et scriptis saepius inculcetis, quod 
libertati eorum in hoc facto detulimus et illesam eam duximus conservandam. 
Nos enim non personam elegimus, sed electo ab eorum parte maiori 
qui vocem habere in imperatoris electione noscuntur, et ubi debuit et 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. ` 251 


Philipp keinen Augenblick über die prinzipielle Tragweite des 
päpstlichen Vorgehens täuschen; sie begriffen, wie sie selbst durch 
die zu Speier vertretene Theorie, daß die deutsche Wahl über 
das Kaisertum entscheide, dem Papste den scheinbaren Rechts- 
grund für seine Einmischung lieferten. Indem sie gegen die Mission 
Guidos von Praeneste förmlich protestierten, hatten sie die Ein- 
sicht, die staufische Staatslehre so umzubilden, daß sie dem Papste 
durch Preisgabe der Kaiserwahl den Rechtsboden entzogen, auf 
den er sich mit ihnen gestellt hatte, und doch die nationale Un- 
abhängigkeit und die Freiheit weltlicher Gewalt vor den Über- 
griffen des Papsttums mit der Energie eines Friedrich I. und 
Rainald von Dassel verteidigten. Der Bamberg-Hallische Protest 
ist eine programmatische Erklärung, die sich würdig neben die 
berühmten Schreiben Friedrichs I. und der Bischöfe gegen Ha- 
drian IV. stellt und auf die spätere politische Entwicklung tief 


a quo debuit coronato favorem prestitimus et prestamus, cum apostolica 
sedes illum in imperatorem debeat coronare qui rite fuerit coronatus 
in regem. In eo quoque stamus pro principum libertate, quod ei favorem 
penitus denegamus qui sibi iure successionis nititur imperium vin- 
dicare‘ Vgl. Winkelmann, Jahrbücher Philipps S. 219. — In dem Schreiben 
an Eb. Adolf, Reg. nr. 55, col. 10556 läßt sich der Papst ganz hinter dem 
Kölner verschwinden; er erinnert, daß er nur ‚reprobavit quod reprobaveras, 


et quod approbaveras approbavit et ... regem Ottonem in Romanorum 
imperatorem electum et a te coronatum in regem in imperatorem proposuit 
coronare.‘ ‘— Überaus geschickt läßt in diesen Briefen Innocenz die Wahl 


zurücktreten und legt alles Gewicht auf die Krönung, während er früher 
2. B. Reg. nr. 15, oben S. 241, beide Vorgänge nebeneinander stellte. Sein 
Approbationsrecht wird dadurch nicht im geringsten beschränkt; denn er 
ist es natürlich, der entscheidet, ob der König ‚rite‘ gekrönt, daher als (nach 
Wahl und Person) rechtmäßiger Empfänger die Krone am rechten Ort und 
in rechter Weise erhalten habe. Es handelt sich also nur um einen diplo- 
matischen Ausweg gegenüber den Fürsten, die in der Prüfung der Wahl 
eine Beeinträchtigung ihrer Rechte sahen. Inn. gebraucht sogar die Worte, 
daß es seine Pflicht sei, die Krönung zu vollziehen, als ob er hierdurch 
von Deutschland abhängig sei; vgl. auch Reg. nr. 67. 80. 100. Aber wieder 
zielt auch hier Innocenz auf einen besonderen Vorteil. Je wichtiger die 
Aachener Krönung für die deutsche Königswürde ist, um so wichtiger die 
römische für die kaiserliche: der Erzbischof von Köln und der Papst ziehen 
gemeinsam Vorteil daraus, die konstituierende Bedeutung der Wahl in Ab- 
rede zu stellen. Vgl. Krammer, Wahl und Einsetzung S. 17ff., wo die 
spätere Entwicklung behandelt wird. Ich komme unten in Abschnitt VI 
auf die Stellung des Kölner Erzbischofs zurück. 


952 l Hermann Bloch. 


nachgewirkt hat. Niemals zu irgendwelcher Zeit — so wird hier, 
mehr der Leidenschaft des Augenblicks als historischer Kenntnis 
entsprechend, verkündet — haben die Päpste sich in die Wahlen 
der römischen Könige eingemischt; und selbst bei zwiespältiger 
Wahl des ‚rex Romanorum‘ gibt es über sie keinen höheren 
irdischen Richter; sie ist nur durch freiwillige Übereinkunft der 
Wähler zu heilen, — nicht durch päpstlichen Entscheid.” Denn 
der Mittler zwischen Gott und Menschen, Jesus Christus, hat die 
beiden Ämter so geordnet, daß weder der Streiter Gottes in welt- 
liche, noch der Lenker des Staats in geistliche Geschäfte ein- 
greifen dürfe. Wieder wird in ihrem Bereich die weltliche Ge- 
walt als gottgewollt und unabhängig der geistlichen ebenbürtig 
an die Seite gestellt. Im Ausdruck ergeben, in der Sache uner- 
schüttert, verkünden die Fürsten denr Papste, daß sie einmütig 
Philipp ‚in regem Romanorum et semper augustum‘ gewählt 
haben, und bitten, ihm pflichtgemäß die Wohltat der Salbung 
zu gewälren.? 

Wie in diesem Schriftstück, abweichend von der Speierer 
Erklärung, nirgend von kaiserlichen Rechten noch auch von Sizilien 
die Rede ist, so spricht es auch niemals von einer Kaiserwahl. 
Die Verteidiger des staufischen Staatsgedankens weichen vor 
Innocenz III. und der papalen Idee einen Schritt zurück und er- 
kennen die geschichtliche Tatsache von mehr als drei Jahrhunder- 
ten an, daß der römische König erst durch die päpstliche Salbung 
Kaiser wird; aber sie halten dafür entschlossen fest, daß es 
Pflicht des Papstes sei, dem König diese Gnade zu gewähren. 
Sie geben den Anspruch preis, daß sie durch ihre Wahl bereits 
die kaiserliche Erhebung bewirken, und verzichten insoweit darauf, 
die imperialen Gedanken Friedrichs I. zu verwirklichen; aber in- 
dem sie die Wahl zum römischen Könige als das ausschließliche 


1! Reg. nr. 61, col. 1063; MG. Const. II, 5 nr. 7: ‚Ubinam legistis.... vestros 
antecessores ... Romanorum regum se electioni immiscuisse ... Roma- 
norum enim regis electio, si in se scissa fuerit, non est superior iudex, 
cuius ipsa sententia integranda, sed eligentium voluntate spontanea 
consuenda.‘ Das Folgende — was sehr zu beachten — aus e 8 Dist. X! 

3 „Vobis enim, pater sanctissime, insinuare decrevimus, quia electionis 
nostre vota in serenissimum dominum nostrum Philippum Romanorum regem 
et semper augustum uns voce, uno consensu contulimus. ... Unde petimus, 
ut veniente tempore et loco, sicut vestri officii est, unctionis ipsi bene- 
ficium non negetis.' 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 253 


und unanfechtbare Vorrecht der deutschen Fürsten proklamieren, 
schließen sie jeden Anteil des Papstes an ihr mit rücksichtsloser 
Schärfe aus und schützen die Unabhängigkeit der deutschen 
königlichen Gewalt.! 

Der Augenblick, eine so entschiedene Sprache zu führen, war 
von der Partei Philipps schlecht gewählt; denn seit dem Sommer 
1201 wuchs Ottos Macht in Deutschland.” Der Papst mochte die 
welfischen Aussichten dort überschätzen; aber da er in Rom jetzt 
die Herrschaft wieder gewonnen hatte, und unter dem Eindruck 
der Fortschritte in Unteritalien, wo durch den Erfolg bei Cannä 
(Okt. 1201) die päpstliche Regentschaft auf dem Festlande ge- 
sichert schien“, fühlte er sich jetzt als Sieger. Im März 1202 ant- 
wortete er der staufischen Partei in dem Briefe ‚Venerabilem‘ an 
den Herzog von Zähringen, der seinen Anschauungen über das 
päpstliche Recht vom römischen Königtum und Kaisertum die 
endgiltige Form gab. Das Schreiben? hatte eine doppelte Auf- 


t Die Bedeutung des Hallischen Protestes haben Schwemer S. 41ff.; 
Engelmann, Philipp von Schwaben und Innocenz III. S. 11; Burdach S. 46 
gewürdigt. Auch Hugelmann, Königswahl S. 53 rühmt „das mannhafte 
Auftreten der Fürsten, eine stolze Erinnerung der deutschen Geschichte. 

: Vgl. Winkelmann, Philipp von Schwaben S. 214 ff. 

? In den Sommer 1201 — ungefähr in die Zeit der Kölner Proklama- 
tion Ottos als des vom Papst designierten Kaisers — muß der Vorgang 
fallen, den Roger von Howden höchst glaubhaft aus Rom berichtet. Der 
Papst verkündigte dort seine Entscheidung im Thronstreit; sie wurde von 
den Römern mit der kaiserlichen Akklamation für Otto beantwortet (M G. 
SS. 27, 180): „Innocencius papa et Romani elegerunt sibi in imperatorem 
Ottonem regem Alemannie et Philippum ... refutaverunt. Confirmata a papa 
Innocencio ... electione Ottonis, Innocencius excommunicavit Pbilippum. 
Et publice clamatum est in Capitolio et per totam Urbem: ‚Vivat imperator 
noster Otto‘. Otto itaque electus imperator ...‘ — Der Vorgang ist wohl 
aus der italienischen und stadtrömischen Politik Innocenz’ III. zu erklären, 
der hiermit den Ansprüchen der Römer Genüge tat. Man könnte auch 
daran denken, daß Innocenz der deutschen eine römische, durch ihn ver- 
anlaßte und auf seine Konfirmation erfolgende Kaiserwahl gegenüberstellen 
oder wenigstens solche Entwickelung vorbereiten wollte. Doch mag dies 
vorläufig unerörtert bleiben. 

* Reg. nr. 56, col. 1059 an Guido von Praeneste. 

5 Es ist in seinem engsten Zusammenhang mit dem Hallischen Protest 
bisher noch nicht hinreichend gewürdigt worden. Soeben macht Hugel- 
mann, Königswahl S. 45ff. näher darauf aufmerksam, im einzelnen gut be- 
obachtend, im Gesamturteil über den Brief irrend, weil er in ihm ein 


254 Hermann Bloch. 


gabe: es kam darauf an, die für Otto getroffene Entscheidung zu 
stützen, nachdem ihr Rechtsgrund in der „Kaiserwahl“ durch die 
staufische Erklärung, daß die deutsche Wahl nur dem König 
gelte, der stattlichen Partei Philipps gegenüber unwirksam wurde. 
Es hieß weiter, den Fürsten und der öffentlichen Meinung Deutsch- 
lands darzutun, daß die Haltung des Papstes und das Auftreten 
seines Legaten an der Freiheit der Wahl nichts gemindert, den 
deutschen Rechten nichts genommen habe. 

Wieder paßte sich Innocenz nach seiner Weise den Ansichten 
an, die ihm entgegengetragen wurden, um sie seinen Zielen dienst- 
bar zu machen. Hatten die Fürsten — ohne eines Anteils. an 
der kaiserlichen Erhebung zu gedenken — von der Wahl des 
römischen Königs als von ihrem alten, nie geschmälerten Rechte 
gesprochen, so schien sich der Papst ihnen zu nähern, wenn er 
die Teilung der Gewalten, die im Hallischen Proteste durchgeführt 
war, annahm und das fürstliche Recht anerkannte, den „König, 
der später zum Kaiser zu befördern sei“ zu wählen!; er läßt sogar 
durchscheinen, daB er — wenn nicht schwerste kirchliche An- 
stöße es hindern — wie die Fürsten es für seine Pflicht halte, 
den rechtmäßigen König zum Kaisertum zu berufen.” Allein mit 
überlegener Gewandtheit nimmt Innocenz dem Gegner die Waffe 
aus der Hand und wendet sie gegen ihn selbst. Weit entfernt, 
auf das Recht der Bestätigung zu verzichten, weil die Deutschen 
jetzt von einer „Kaiserwahl“ nichts mehr wissen wollen, gründet 
er es schroffer als je darauf, daß der römische König und niemand 
sonst zum Kaiser zu befördern sei und vom Papste durch Salbung, 
Weihe, Krönung mit der kaiserlichen Würde geschmückt werden 
müsse; daher gebühre dem Papste, der die kirchliche Feier voll- 
zieht und mit der Handauflegung den Kaiser weiht, nach kano- 


Zurückweichen des Papstes gegenüber den Schreiben von 1201 bemerken 
will (vgl. unten S. 256 N. 6). Hier, wie auch sonst, macht sich fühlbar, daß 
ihm die historische Bedeutung der „Kaiserwahl‘“ fremd geblieben ist, 
für deren Geschichte er wichtiges Material bereitgestellt hat. 

T Reg. nr. 62, col. 1065 (Const. II, 505, nr. 398): Au et potestatem 
cligendi regem in imperatorem postmodum promovendum‘ ... ‚personam 
electam in regem et promovendam ad imperium!‘. 

> Numquid enim, si principes non solum in discordia, sed etiam in 
concordia sacrilegum ... eligerent aut paganum, nos inungere consecrare 
SC coronare hominem huiusmodi deberemus‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 255 


nischem Rechte! — das müssen auch die Fürsten anerkennen — 
die Prüfung der zum Kaiser bestimmten Person auf ihre Wür- 
digkeit und Eignung, des Reiches zu walten. Und weil der Papst 
gehalten ist, die Kaiserwürde einem römischen König zu erteilen, 


sind die Fürsten — so ist der Sinn des Schreibens aus zahl- 
reichen älteren Äußerungen zu ergänzen — gebunden, niemanden 


zum Könige zu wählen, der nicht dem Papste zum Kaiser genehm 
sei? So deckte Innocenz III. die Unmöglichkeit auf, beide Ämter, 
wie es der Hallische Protest versuchte, gegeneinander zu isolieren; 
noch blieben sie — auch nach den Gedanken eines Innocenz III? — 
unlöslich in einer Person verbunden; mochten die Anhänger 
Philipps durch die scharfe Sonderung der Würden den wirklichen 
Zustand verschleiern, immer war der römische König zum Kaiser- 
tum berufen, „rex in imperatorem Romanorum electus“, wie ihn 
wohlerwogen Innocenz Ill. nach wie vor nannte‘; immer stellte 
die deutsche Wahl eine Designation zum Kaiser dar, immer unter- 
stand sie darum — mindestens hinsichtlich der Person — der 
Bestätigung des. Papstes. 


1 Est enim regulariter ac generaliter observatum, ut ad eum exami- 
natio persone pertineat, ad quem impositio manus spectat‘; vgl. c. 19 X 16. 

? Vgl. z. B. Reg. nr. 21 oben S. 242. Von hier aus begründet Innocenz 
im Anschluß an die Darlegungen in Reg. nr. 29. 33 das Recht des Papstes, 
bei einer Doppelwahl nach vergeblichen Versuchen, die Fürsten zu einen, 
selbst für einen ‚advocatus et defensor ecclesiet zu sorgen und „alteri 
partium favere‘. 

3 Niemals hat er ausgesprochen, daß er das Recht beanspruche, die 
Kaiserkrone anderweitig zu vergeben. Er schreibt 1202 an König Philipp 
August (Reg. nr. 64, col. 1070): ‚cum duo simul imperatores esse non possint 
et reprobato predicto duce Suevie per nos creare tertium non possimus, 
personam regis eius [scil. Ottonis] ... nos oportuit approbare‘. Wieweit 
auch seine Gedanken schweifen mochten (vgl. unten S. 257), hier fühlte 
sich selbst ein Innocenz IU. in seiner ‚plenitudo potestatis noch gebunden 
durch die Macht historischer Entwicklung und die Welt der Tatsachen. 
Schon unter Gregor IX. schritt man weiter. 

* Dagegen verschwindet jetzt der Ausdruck „imperatoris electio‘. Ich 
finde ihn nur noch 1202 in zwei Schreiben; Reg. nr. 79, col. 1084 in einem 
wörtlich aus Reg. nr. 33 entnommenen Satze; Reg. nr. 92, col. 1098, wo 
der Satz an Reg. nr. 29 sich anlehnt. Charakteristisch ist Reg. nr. 80, 
col. 1085 (Warnungsbrief ah Adolf von Köln): er möge nicht dem anhangen, 
‚qui in ecclesie Coloniensis ac tue persone contemptum, ad quam specialiter 
inter reliquos principes electio regis spectat, ... cum tu solummodo 
reges in imperatores electos (also wie Ottos Titel!) coronare debeas ...* 
Über die Bedeutung der Stellen für die Form der Wahl später. 


256 Hermann Bloch. 


In den kurzen Sätzen, in die Innocenz sein Recht zusammen- 
faßt, über die Persönlichkeit des Erwählten sein Urteil zu fällen, 
spricht er zu uns mit der Überlegenheit des Trägers einer welt- 
geschichtlichen Aufgabe; in ihm verkörpert sich die kirchliche 
Tradition, die ein Nikolaus I. und Johann VIII. geschaffen, 
Gregor VII. und sein Nachfolger erneut hatten. Ganz anders in 
den langen Darlegungen, in denen er sich um den Nachweis 
bemüht, daß trotz des päpstlichen Eingreifens das Wahlrecht der 
deutschen Fürsten unversehrt geblieben sei. Hier setzt er aus- 
einander, daß Kardinal Guido von Praeneste keineswegs — wie 
im Hallischen Protest behauptet werde! — zu Köln als ‚elector‘ 
oder ‚cognitor‘ gehandelt und dadurch dem deutschen Recht 
Abbruch getan habe; hier wird geschildert, wie der päpstliche 
Wille, den Guido verkündet, geradezu ruht auf der Rechtslage, 
die die deutschen Fürsten durch die Ausübung ihrer freien Wahl 
geschaffen?: Innocenz hat als König denjenigen angenommen, der 
von der Mehrheit der dazu Berechtigten gewählt, am rechten Ort 
vom zuständigen Bischof gekrönt, gegen dessen Person und Er- 
hebung bisher kein gültiger Einwand erhoben worden ist; er 
hat denjenigen verworfen, dessen Wahl unregelmäßig und deshalb 
nichtig‘, dessen Person wegen offenkundiger Mängel ungeeignet 
für das Imperium ist, dessen Aufstieg zum Kaisertum die Erb- 
folge der Staufer gefestigt, die Hoffnung anderer Reichsfürsten 
auf die Kaiserkrone für ihr Geschlecht zerstört®, das freie Wahl- 
recht der Fürsten vernichtet haben würde.® 


! Hugelmann bemerkt S. 46 mit Recht, daß Innocenz ihn absichtlich 
anders auffaßte wie er gemeint war. 

? Der größte Teil der Ausführungen ist aus Reg. nr. 33 einfach über- 
nommen worden, einiges direkt aus Reg. nr. 29. 

3 So werden die neu hinzugefügten Worte zu deuten sein: „nisi tunc 
demum contra personam vel factum legitimum quid ab eis obiectum fuerit 
et ostensum.‘ 

4 Auch diese Sätze neu formuliert: „pateat eos perperam processisse, 
cum explorati sit iuris, quod electioni plus contemptus unius quam con- 
tradictio multorum obsistat‘; vgl. c. 28 X I 6. i 

5 imperii obtinendi de cetero ceteris fiducia tolleretur ..., si nonnisi 
de domo ducum Suevie videretur aliquis ad imperium assumendus‘. Auch 
dieser Gedanke ist Eigentum des Briefes. 

° Von den angeführten Stellen abgesehen, lehnen sich die Sätze, die 
das Wahlrecht der Fürsten angehen, so völlig an die älteren Schreiben an, 
daß schon hierdurch Hugelmanns These S. 51ff., wonach Innocenz früher 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 9517 


Hier überall hören wir nur den dialektisch geschulten Po- 
litiker!, der selbst da noch den Gegner überzeugen will, wo schon 
die eigenen Worte ihn Lügen strafen.” Denn dräuend erscheinen 
— von ihnen nur eben verhüllt — hinter den Sätzen selbst 
letzte Möglichkeiten, in denen die Gedanken des geistlichen 
Weltenherrschers verschwimmen. War nicht Deutschlands Selbst- 
bestimmungsrecht schwer bedroht, wenn es dem Papste freistand, 
die dem römischen Könige geschworenen Eide zu lösen, sobald 
er als Kaiser verworfen wurde?? Was mußte geschehen, wenn der 
Papst einen einmütig gewählten Herrscher als unwürdig verwarf?* 
Wenn die Deutschen dennoch an ihm festhielten? Nichts scheint 
Innocenz darüber auszusagen, an solchen Widerstand kaum zu 
denken. Aber in dem Eingang seiner ganzen Erwiderung an die 
Fürsten hat er — mit unerhörter Kühnheit über die Tatsachen 
der Geschichte hinwegschreitend, über sich selbst emporwachsend 
— zum ersten Male den Satz gesprochen, daß die deutschen 
Fürsten ihr Wahlrecht niemandem danken als dem päpstlichen 
Stuhl, der in der Krönung Karls das römische Reich von den 


ein Devolutionsrecht beansprucht und erst jetzt im Briefe ‚Venerabilem‘ 
das Wahlrecht voll anerkannt habe, hinfällig wird. Innocenz hat fast von 
Anbeginn seinen Bund mit den Fürsten auf die Zubilligung der freien Wahl 
gestellt. Vgl. auch Engelmann, Anspruch der Püpste S. 32ff. und die 
folgende Note. 

! Von Hugelmann S. 58 gut gesagt: „Es ist aus dem kanonischen 
Recht ... alles zusammengetragen, was für den päpstlichen Kandidaten, 
und alles beiseitegelassen, was gegen ihn sprach. Die Frage war zu einer 
Machtfrage geworden.“ Mag die von H. daran geknüpfte Bemerkung über 
die Staufer strittig bleiben, darüber ist kein Zweifel möglich, daß „die 
nationaldeutschen Interessen“ unter keinen Umständen mit der Politik 
Innocenz’ IH. verknüpft waren. Der Bund Innocenz’ II. mit Adolf von 
Köln wie später Innocenz’ IV. mit Siegfried von Mainz und dem Kölner 
Konrad von Hochstaden, — das sind dunkelste Blätter in der Gerchichte 
des deutschen fürstlichen Partikularismus, der das Reich gestürzt hat. 

? Darin ist die Unklarheit begründet, die Hugelmann richtig emp- 
funden hat. 

3 ‚non obstante iuramento ... ratione regni ..., cum eo quantum ad 
obtinendum imperium reprobato iuramentum huiusmodi non debeat 
observari! (vgl. Reg. nr. 33). Der vom Papste nicht zum Kaiser ange- 
nommene König würde demnach die königliche Herrschaft verlieren; die 
deutsche Wahl wäre ungültig. 

* Vgl. oben S. 255 N. 3. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 18 


258 Hermann Bloch. 


Griechen auf die Deutschen übertrug.! Den Ton, den diese Worte 
anschlagen, müssen wir durch den ganzen Brief nachklingen hören, 
um in uns lebendig werden zu lassen, was die Dekretale ‚Venera- 
bilem‘ dem dreizehnten Jahrhundert geworden ist. Nur von den 
Wählern Philipps erklärte der Papst im Laufe des Schreibens, 
daß sie sich der übertragenen Gewalt unwürdig erwiesen und 
deshalb das Privileg der Wahl verloren hätten.” Doch wer sollte 
hier nicht fühlen, daß der Lenker der Christenheit, wenn es 
die Not erheische, entschlossen sein werde, im Namen der Kirche 
Gottes der Gesamtheit der deutschen Fürsten das Wahlrecht wieder 
zu nehmen, das niemand anders als der Papst ihr gegeben habe? 

Bis dahin hatte er die Provisio imperii, die er sich zusprach $, 
nur in Gemeinschaft mit den deutschen Fürsten üben wollen; 
jetzt deutete er darauf hin, daß er wohl auch ein Recht besitze, 
ohne und gegen sie über das Kaisertum zu verfügen.‘ 

Aber selbst in solche Gedanken wußte der kluge Staatsmann 
Lockungen zu verflechten, um das Fürstentum von den Staufen 
fort auf seine Seite zu ziehen. Kaisertum und Wahlrecht — so 
verkündet er — danken die Deutschen der päpstlichen Verleihung; 
in bedeutender Absicht stellt er hier beide nebeneinander, den 
Fürsten vor Augen zu führen, wie sie zusammengehören. Mit 
dem Verlust des Kaisertums würde Deutschland wieder das Erb- 
reich, das es vorher gewesen war. Nur indem die Fürsten — so 
dürfen wir Innocenz verstehen — in dem Könige zugleich den 
Kaiser wählen, den der Papst krönen wird, ist ihre Freiheit gegen 
das staufische Herrschergeschlecht durch die römische Kirche 
selbst verbürgt. ‚So warnt er sie nachdrücklich vor den Gefahren 


1 presertim cum ad eos ius et potestas huiusmodi ab apostolica sede 


pervenerit, que Romanum imperium ... a Grecis transtulit in Germanos*. 
3 privilegium meruerunt amittere, qui permissa sibi abusi sunt 
potestate‘. 


3 Vgl. oben S. 245 N. 3. 

* Mit diesem nur leicht umrissenen Hinweis auf Möglichkeiten, ein 
Devolutionsrecht zu üben, geht Innocenz in dem Briefe über alles, was er 
früher gesagt, hinaus. Das entspricht auch durchaus der allgemeinen Lage, 
die ihn jetzt hoffen läßt, unabhängig von den Launen der Deutschen zu 
werden. Vgl. oben S. 253. Hugelmanns These (S. 53), daß Innocenz in dem 
Schreiben „die letzte Konsequenz seines Standpunktes, das Devolutions- 
recht, nicht aufrecht erhalten konnte“, muß vielmehr lauten: „Zum ersten 
Male wagte der Papst, auf die letzten Konsequenzen hinzudeuten‘“. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 259 


des Weges, den sie in dem Hallischen Protest eingeschlagen 
haben: ihr eigenstes Interesse fordere, gemeinsam mit dem Papste 
die deutsche Wahl als eine kaiserliche anzusehen — und deshalb 
seinen hierauf begründeten Anteil an der Entscheidung anzu- 
erkennen?! — 


Der Brief ‚Venerabilem‘ hat auf den deutschen Thronstreit 
irgendeinen Einfluß nicht ausgeübt. In ihm ist er verhallt; die 
Entscheidung war hier durch die Papstschreiben vom März 1201 
und das Auftreten Guidos von Praeneste zu Köln gefallen. 
Dennoch hat Innocenz III. nicht jene Erklärungen, sondern er hat 
den Brief ‚Venerabilem‘ in die Sammlung der Dekretalen auf- 
nehmen lassen, die sein NSubdiakon Petrus Collivacinus aus 
Benevent um 1210 veranstaltet hat? Er hatte mit ihm den 
Anhängern Philipps im Frühjahr 1202 geantwortet, als endlich, 
endlich die Lage Europas den Sieg der päpstlich-welfischen Partei 
zu verheißen, die Niederlage des verhaßten Staufen zu versprechen 
schien. Den Triumph der Kirche durfte er nahe glauben. Wohl 
mußte er auch jetzt noch darauf bedacht sein, diese selbstbewußten 
Deutschen zu gewinnen; aber der Augenblick war da, wo er ihnen 
die Gefahren zeigen konnte, die ihr Widerstreben, sich dem 
päpstlichen Willen zu beugen, heraufbeschwor. Noch hütete er 
sich, die Folgerungen zu ziehen, doch unheilkündend ließ er sie 
in unbestimmter Ferne aufsteigen. Er war sich bewußt, in seinem 
Schreiben den Grund gelegt zu haben, auf dem in Zukunft die 
Herrschaft des Papsttums über das römische Reich deutscher 
Nation, die er erstrebte, sicher errichtet werden könne. Er ver- 
traute, daß seine Nachfolger die Gunst der Umstände zu nutzen 
und den Gehalt der Dekretale ‚Venerabilem‘ auszuschöpfen wissen 
würden. Die kirchliche Wissenschaft mit ihren Glossen’, die 


1 Sehr interessant ist das Schreiben ‚Novit scrutator renum‘ Reg. 
nr. 92, col. 1097, das eine an die Lombarden gerichtete Fassung des Briefes 
‚Venerabilem‘ darstellt. 

® Vgl. Chron. Ursp. p. 72. Aus der Compilatio tertia I, 6, 19 ging 
die Dekretale in die Sammlung Gregors IX. über (c. 84 X de electione I 6). 

* Des Verfassers wegen ist von besonderer Bedeutung der Kommentar 
Innocenz’ IV., den Krammer, Reichsgedanke S. 73 nur an einer Stelle heran- 
gezogen hat. Hugelmann hat das ganze Problem des Verhältnisses von 
Königswahl und kanonischem Recht mit rühmlichem Mute angegriffen. 

18* 


260 Hermann Bloch. 


Päpste mit ihrem Aufbau einer geistlichen Universalmonarchie 
haben im Laufe des Jahrhunderts seine Hoffnung zur Wahrheit 
gemacht. Das Recht war aufgerichtet, das dem Statthalter Christi 
die Entscheidung über die deutsche Wahl des Königs, der zum 
Kaiser zu befördern sei, in die Hand gab. Allein wenn auch 
nach der Überzeugung Innocenz’ III. und nach der Wirkung auf 
die Folgezeit der Brief eine stolz überragende Stellung einnimmt, 
dem Forscher ist vor allem andern wichtig, ihn in den histori- 
schen Zusammenhaug wieder einzureihen, aus dem er hervor- 
gegangen ist. Da ordnet er sich in die Zahl der großen pro- 
grammatischen Erklärungen ein, in denen seit dem Tode Hein- 
richs VI. die Parteien einander gegenübergetreten waren. In den 
Briefen über die Wahl Ottos IV., in den staufischen Erlassen 
von Speier und Halle, in den Schreiben Innocenz’ III. stoßen 
die Gegensätze aufeinander; sie alle begleiten den Kampf, der 
zwischen den deutschen Gegenkönigen ausgebrochen ist und den 
das Papsttum zu seinen Ehren zu enden sucht. Mit Wort und 
Schwert, mit weltlichen und geistlichen Waffen wird um das 
Erbe der ersten großen Staufer, um das Kaisertum gerungen. 
Nicht um Philipp oder Otto, Staufen oder Welfen allein geht es 
in dem Thronstreit, sondern zugleich um den Ursprung der 
kaiserlichen Gewalt. 

Indem zunächst auf der einen Seite ihre Übertragung durch 
den Papst, auf der andern die staufische Theorie einer deutschen 
Kaiserwahl verfochten wurde, traten die Parteien als Vorkämpfer 
der beiden Welt- und Staatsanschauungen auf den Plan, die seit 
dem Investiturstreit im Machtkampf von Staat und Kirche ihre 
Kräfte gemessen hatten. An ihrem Urteil über die „Kaiserwahl 
der deutschen Fürsten“ schieden sich seit den Tagen Heinrichs V. 
bis zur Erhebung Philipps und der Speierer Fürstenerklärung 
die Geister. Sie erschien als das Wahrzeichen der Unabhängig- 
keit der höchsten weltlichen Gewalt, das um deswillen von der 
Papstkirche in ihrem Streben nach der Oberhoheit über das 
Imperium umgestürzt werden sollte. 

Das überlegene Vorgehen Innocenz’ III. verschiebt die Stellung 
der Parteien zu den großen prinzipiellen Fragen so vollständig, 


Die Einzelforschung wird, davon ausgehend, es durch tieferes Eindringen 
zu bewältigen haben. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 261 


daß wir geradezu von einer Umkehrung reden dürfen. Erst in- 
dem dieser Wandel der leitenden Anschauungen aufgedeckt ist, wird 
uns recht der Blick auf das reiche politische Treiben jener Tage 
und die bedeutenden Gedanken, von denen es bewegt wurde, er- 
öffnet. Innocenz III. nahm, wesentlich unter dem Eindruck der 
Speierer Fürstenerklärung, die staufische Auffassung von einer 
deutschen Kaiserwahl in seinen grundlegenden Erlassen vom Jahre 
1201 an, um durch sie die Selbständigkeit Deutschlands zu 
brechen und mit dem Kaisertum zugleich das deutsche Königtum 
der obersten Gewalt des Papstes zu unterwerfen, das Imperium 
des Westens dem hierokratischen System einzugliedern.! Nur in- 
soweit es durch den Hallischen Protest nötig wurde, hat Innocenz 
in der Dekretale ‚Venerabilem‘ im März 1202 seinen Standpunkt 
neu begründet und zugleich, der Gunst der Lage gemäß, dem 
Recht der Kirche über das Kaisertum wenigstens theoretisch 
Möglichkeiten bis nahe an die Grenzen gewiesen, wo es das 
Wahlrecht der deutschen Fürsten, wenn nicht vernichten, so doch 
schwer gefährden mußte. 

Dem Schachzug des Papstes gegenüber hat Philipp mit seinen 
Anhängern die „Kaiserwahl“, auf die sie ihre Forderungen zu Speier 
im Jahre 1199 gestellt hatten, durch die Hallische Erklärung 
vom Jahre 1202 preisgegeben. Sie ziehen sich jetzt auf den 
Boden zurück, auf dem, bis zu Innocenz III. die Päpste gestanden 
hatten. Indem die Fürsten aussprechen, daß ihre Wahl dem rö- 
mischen Könige gilt, noch nicht kaiserliche Würde gewährt, 
schützen sie mit ihrem eigenen Recht zugleich die Selbständigkeit 
Deutschlands und die Unabhängigkeit des Staats. König Philipp 


! Auf den päpstlichen Schreiben von 1201 beruht die Erklärung des 
Gervasius von Tilbury in den Otia imperialia (MG. SS. 27, 378): ‚apud 
principes Alemannie imperialis est electio, apud papam electi confirmatio 
ac consecratio‘. — Ein sehr hübsches Gegenstück zur Translation von 
Kaisertum und Wahlrecht in der Dekretale ‚Venerabilem‘ findet sich in den 
Gesta abbreviata des Aegidius von Orval, die auf die ältere verlorene 
Lütticher Bischofschronik zurückgehen (MG. SS. 25, 138): ‘cum Karolus 
sedem imperialem Graecorum ad Romanos feliciter reportasset, constituit, 
ut principes imperatorem eligerent, papa vero examinaret et consecraret‘. 
Entsprechend heißt es bei Jordanus von Osnabrück, De prerogativa Romani 
imperii c. 6, (Waitz in den Göttinger Abhandlungen XIV, 69): „Karolus 
Magnus instituit . ., ut imperium Romanorum apud electionem canonicam 
principum Germanorum .. resideret‘. 


262 Hermann Bloch. 


bewahrte diese Haltung auch dann, als der Sieg, der ihm schließ- 
lich in Deutschland wieder zufiel, durch die Verständigung mit 
Innocenz III. vollkommen werden sollte. Sein bekanntes Ent- 
schuldigungsschreiben vom Jahre 1206 spricht — getreu dem 
Wortlaut des Hallischen Protestes von 1202 — niemals von 
kaiserlichen, sondern nur von königlichen Wahlen, die in Deutsch- 
land vorgenommen wurden. 7 

Durch diesen Frontwechsel, den Innocenz HI. bewirkt hat, 
kommt es dahin, daß im Beginn des 13. Jahrhunderts die beiden 
großen Mächte, das Papsttum und das römische Reich deutscher 
Nation, gleichsam mit vertauschten Waffen einander bekämpften.”? 
Erst diese Erkenntnis wird es uns gestatten, das Dunkel, das 
noch immer über der Erhebung Friedrichs II. ruht, zu lichten 
und die Kaiserwahl von 1211 ebenso wie die ihr folgende von 
1212 zum Könige aus dem Gegeneinander der politischen Gewalten 
der Zeit endlich zu erklären. Wir werden uns aus den Tatsachen 
selbst davon überzeugen, daB wirklich — was uns bisher nur die 
Manifeste des Thronstreits kundtaten — eine deutsche Kaiser- 
wahl als eine Forderung des Papstes, eine Königswahl zum Zeichen 
deutscher Freiheit von Rom vorgenommen werden konnte. 

Daß jedoch Innocenz durch den Verzicht der Fürsten auf 
die ‚electio imperatoris‘, der ihm das Bestätigungsrecht der Wahl 
entziehen sollte, einen sichtbaren Erfolg wenigstens über den 
staufischen imperialen Gedanken davongetragen habe, davon kann 
keine Rede sein. Der Rückzug, der zu Halle angetreten wurde, 
betraf nur die Form, nicht das Wesen der staufischen Reichsidee; 
sie wurde so wenig aufgegeben, daß sie vielmehr erst unter den 
veränderten Weltverhältnissen ihre höchste Lebenskraft gegen das 
Papsttum entwickelt hat. Die staufischen Fürsten gaben den 
Anspruch preis, daß ihre Wahl kaiserliche Würde und kaiser- 
lichen Namen gewähre; hier wichen sie dem historischen Rechte 


1 MG. Const. II, 10 nr. 10: Die Fürsten hatten Friedrich II. 1196 ‚in 
dominum ac regem' gewählt. ... Jost principes ... alium regem sibi creare 
voluerunt‘. Die Herzöge Berthold und Bernhard sollen ‚in regem‘ erwählt 
werden; von Philipp selbst heißt es: ‚nos in Romanorum regem eligi per- 
misimus et consensimus‘. 

3 Weil Krammer von dieser ganzen Entwicklung nichts bemerkt hat, 
sind seine Bemühungen um das Verständnis der Kaiserwahlen ohne den 
rechten Ertrag geblieben. 


mm ` mpa — - 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 263 


der Kirche. Dafür blieben sie unerschüttert auf dem Grunde 
stehen, von dem aus Friedrich I. und Rainald von Dassel mit 
den deutschen Bischöfen Hadrian IV. und Kardinal Roland be- 
kämpft hatten!; sie hielten daran fest, daß die Wahl der Fürsten 
dem Erkorenen Königtum und Kaisertum verleihe. Von dieser 
Überzeugung aus war man im Laufe des 12. Jahrhunderts dazu 
gelangt, sie als eine Kaiserwahl anzusehen, und hatte damit schließ- 
lich dem Vorstoß Innocenz’ III. die Bahn frei gemacht. Aber 
schon Friedrich I. hatte im letzten Kampf mit der Kurie durch 
die Übertragung des Titels ‚Caesar‘ an König Heinrich den an- 
dern Sinn kundgetan?, der „dem Reichsgedanken des staufischen 
Kaiserhauses“ innewohnte, daß nämlich bereits dem römischen 
Könige die Übung kaiserlicher Gewalt zustehe. Auf diesen kost- 
baren Kern der staufischen Staatsauffassung griff die Partei 
Philipps zurück, als sie die Gefahren, die eine „Kaiserwahl“ der 
deutschen Unabhängkeit brachte, vor Augen sah: in jenem Ent- 
schuldigungsschreiben von 1206, in dem er jede einzelne Wahl- 
handlung nur auf das römische Königtum gerichtet sein läßt, 
spricht Philipp es wiederholt aus*, daß die rechtmäßige und ein- 
mütige Wahl der Fürsten die kaiserliche Herrschaft über- 
trage. Im Geiste Friedrichs I. und Heinrichs VI. vertritt er die 
Selbständigkeit kaiserlicher Waltung: dem Papste bleibt in der 
Weihe nur die Übertragung der äußeren Würde mit dem Namen 
überlassen. 


Es ist — wie wir wissen — dieselbe Anschauung, die Eike 
von Repgow im Sachsenspiegel wiedergegeben hat. Sie ist es 
auch, die in dem Braunschweiger Weistum von 1252 — das wir 


Zeumer danken — als Reichsrecht förmlich verkündet worden ist®: 


1 Vgl. oben S. 222. 2 Vgl. oben S. 228. ® Vgl. oben S. 262. 

7 MG. Const. II, 10 nr. 10: ‚qualiter demum... nos animum conceperimus 
ad optinendum Romanum imperium per iustam principum electio- 
nem‘... Er habe sich endlich entschlossen, ‚ut nos per iustam et concordem 
principum electionem imperium obtineremus‘. Man wird hier den be- 
wußten Gegensatz zu den Ansichten Innocenz’ III. sehen dürfen; vgl. z. B. 
oben S. 257 N. 3. In dem Schreiben ‚Venerabilem‘ heißt es auch von 
Lothar III.: imperium obtinuit coronatus‘. 

5 Vgl. oben S. 224. 

€ Neues Archiv XXX, 406: ‚Rex autem Romanorum ex quo electus est 
in concordia eandem potestatem habet quam et imperator; nec dat ei 
inunctio imperialis nisi nomen‘. 


264 Hermann Bloch. Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 


1 


„der einmütig gewählte römische König hat dieselbe Gewalt wie 
ein Kaiser; die kaiserliche Salbung gibt ihm nichts als den 
Namen.“ Fester als man bisher gesehen, ist es daher in der 
Geistesrichtung der Stauferzeit verankert. 

So rücken die Kundgebungen der Parteien im Thronstreit 
Philipps und Ottos in den Mittelpunkt jeder Betrachtung, die den 
politischen Ideen der staufischen Epoche nachforschen will. Sie 
lehren, wie die Gegner hüben und drüben von den Gedanken 
ausgehen, von denen Regnum und Sacerdotium im Ringen um 
die oberste Gewalt seit einem Jahrhundert getragen wurden; sie 
weisen uns zugleich, wie diese Gedanken in die Gestalt umge- 
bildet werden, in der sie für die Folgezeit wirksam geworden 
sind.! Die Probleme von der Kaiserwahl der deutschen Fürsten 
und von dem Kaiserrecht des deutschen Königs durchdringen in 
merkwürdiger Verschränkung die Beziehungen Deutschlands zu 
den Päpsten im 13. Jahrhundert und wirken nach bis auf de 
Kämpfe Ludwigs des Bayern und die Goldene Bulle Karls IV. 


1 Man lese etwa, was Domeier, Die Päpste als Richter S. 98f. über 
das Verhalten Deutschlands gegenüber der Gefahr einer Vergewaltigung 
durch den Papst Innocenz IN. ausgeführt hat, und man wird mit Erstaunen 
bemerken, daß der Kampf Innocenz’ IV. gegen die Staufer durchaus die 
Erscheinungen zeitigt, die wir bei dem Eingreifen Innocenz’ III. in den 
Thronstreit jetzt erst sehen gelernt haben. 


Kritiken. 


Gustav Pfannmüller, Jesus im Urteil der Jahrhunderte. Die 
bedeutendsten Auffassungen Jesu in Theologie, Philosophie, Lite- 
ratur und Kunst bis zur Gegenwart. 1908. Leipzig und Berlin. 
Druck und Verlag von B. G. Teubner. S. IV, 578. 
Orientierungen über die Wertung von schöpferischen Geistern und 

von Epochenmännern in der Geschichte gewähren einen Durchblick 

durch die Wandlungen des Urteils, des Geschmacks, der Ideale, der 
ungemein lehrreich ist. Die Aufgabe ist klar umrissen, wo die Indi- 
vidualität des Helden für sich scharf ins Licht tritt. Daher ist es 

Zielinski wohl gelungen, Cicero im Wandel der Jahrhunderte dar- 

zustellen. Auch Sokrates, um nur diesen zu nennen, gibt einen dank- 

baren Stoff. Bei Jesus liegt die Aufgabe schwieriger. Das Christen- 
tum ist eine Weltmacht geworden, die in einzigartiger Weise sich 
durchgesetzt hat und Grundlage geworden ist für eine neue Kultur. 

Wie Jesus, der Religionsschöpfer, sich zum Christentum verhält, dies 

zu bestinnmen ist für die Wissenschaft bis heute ein Problem, das nur 

für den Christen, der im Glauben an die Heilskraft Jesu sein besseres 

Selbst wiedergefunden hat, endgültig gelöst ist. Zum Problem aber 

ist diese Frage geworden seit dem Erstehen der Geschichtskritik, welche 

die Voraussetzungen des Christenglaubens, ich möchte sagen, von außen 
her, von einem außerchristlichen Standpunkte aus einer Prüfung 
unterzieht. Die Frage nach der Persönlichkeit Jesu und nach dem 

Christentum ist daher, so innig beides auch zusammengehört, nicht 

einfach gleichzusetzen. Das Jesusbild ist bestimmt durch das Christen- 

tum und wandelt sich mit der verschiedenen Bedingtheit des Christen- 

tums, aber das Christentum geht nicht auf in das Jesusbild. 
Pfannmüller, der sich die Aufgabe gestellt hat, Jesus im Urteile 

der Jahrhunderte zu vergegenwärtigen, vermischt beide Gesichtspunkte. 

So entgeht er nicht der Gefahr, vor der das Sprichwort warnt: Qui 

trop embrasse, mal etreint. Sein Buch gibt einerseits in allgemeinen 

Orientierungen eine Übersicht über die Entwicklung des Christus- 

dogmas, für die ihm vorwiegend Harnack Führer ist, anderseits eine 

Würdigung der Arbeiten für das „Leben Jesu“, für die das „geistvolle“ 

(S. 371), „herrliche“ (S. 567) Buch von Weinel, Jesus im 19. Jahr- 

hundert (1907), ihm die Richtpunkte liefert. Daher tritt auch in der 

Schrift, die doch eine objektive Orientiernng zum Zweck hat, ein- 

seitig die Tendenz hervor, die Arbeiten der religionsgeschichtlichen 


266 Kritiken. 


Schule als den Höhepunkt und Abschluß der Forschung ins Licht zu 
stellen. „Im Jahre 1904 traten die religionsgeschichtlichen Volks- 
bücher ins Leben, die in großartiger und umfassender Weise die Er- 
gebnisse der Religionswissenschaft dem gesamten Volk zu vermitteln 
suchen“ (S. 371). Daß im Gegensatz zu diesen die „Zeit- und Streit- 
fragen“ das audiatur et altera pars zur Geltung bringen, ver- 
schweigt er. So wird das ÖOrientierungsbuch zum Parteibuch, und das 
ist zu bedauern. Gewiß hat der Forscher das Recht, seine Anschauung 
auch einseitig vorzutragen, um die Einsichten zu fördern und weitere 
Verhandlungen anzuregen, der Autor aber, der über die Sachlage „das 
Volk“, oder auch nur „die Gebildeten“ unterrichten will, sollte Licht 
und Schatten sachgemäß verteilen. Daß dies nicht geschehen ist, be- 
dauere ich um so mehr, als die hier gebotene Blumenlese charakte- 
ristischer Äußerungen über Jesus, die ihre Stoffe aus allen in Betracht 
kommenden Gebieten zusammenholt, in der Tat ein reiches, mannig- 
faches Bild gibt von den Einwirkungen Jesu auf Wissenschaft, Literatur, 
Poesie, bildnerische Kunst. Die Stoffe sind geschickt angeordnet, 
die beigegebenen Bilder sind taktvoll ausgewählt und veranschaulichen 
auch die Wandelungen des religiösen Empfindens vortrefflich. 

Allerdings, zu einer vollständigen Orientierung fehlt in diesem 
Wald von Darbietungen mancher wertvolle Stamm. Während z. B. 
den Gnostikern ein Platz eingeräumt wird, vermißt man Gegner des 
Christentums, wie Porphyrius und Julian, auch die wichtigsten Äuße- 
rungen nichtchristlicher Schriftsteller, wie des Lukian, des Galen u. a. 
Die Urteile der jüdischen Gelehrten vom Talmud bis zu Grätz und 
M. Friedländer sind nicht herangezogen. Das einzige Drama der 
Patristik, Xoıoros zogen, das mit Anleihen aus Euripides das Leiden 
und Auferstehen Christi feiert, bleibt unerwähnt. Von der Stellung- 
nahme des Humanismus und der Renaissance zu Jesus erfährt der 
Leser nichts. Wie wertvolle Äußerungen z. B. des Erasmus sind da 
zu buchen. Wie merkwürdig ist das Epos der Sannazar De partu 
virginis, das den Olymp mit Bethlehem verbindet (vgl. besonders II 
445—468) und die Christias des Hieronymus Vida. Die Verfasser 
von „Leben Jesu“ aus der Zeit des Rationalismus und Supranatura- 
lismus und aus der voraufgehenden Generation (Hase, B. Weiß, Bey- 
schlag) hätten doch auch verdient, zu Worte zu kommen. Die Aus- 
wahl der Zeugen der Gegenwart enthält manches Unterwertige; viel 
Gutes, wie z. B. Deißmanns oder von Dobschütz’ schöne Skizzen, 
werden nicht einmal genannt. 

Und doch behauptet diese Sammlung von Äußerungen über Jesus 
und das Christentum ihr Interesse. Aus dem Stimmengewirr klingen 
einige charakteristische Grundtöne heraus, wenn man auch bei der 


Kritiken. 267 


Durchmusterung schließlich die Stimmung Goethes teilt, der (6. IV. 
1782) an Frau von Stein schreibt: „Die Geschichte von dem guten 
Jesus habe ich nun so satt, daß ich sie von keinem, als allenfalls 
von ihm selbst hören möchte.“ Frage ich mich, indem ich mich nach 
der zerstreuenden Fülle der Gesichte sammele „Was ist wohl der 
Gesamteindruck der Blumenlese?“, so tritt vor allem andern hervor die 
einzige Kraft des Christentums, anzuziehen und abzustoßen. Ich be- 
wundere sodann die nie erlahmende Anpassungfähigkeit des Christen- 
tums, das mit magnetischer Kraft alle wahlverwandten Größen an 
sich zieht. Ich bewundere den unerschöpflichen Reichtum der Person 
Jesu, in der schließlich jeder das findet, was er sucht, der eine den 
Erlöser, der andere den Goëten und Betrüger; der eine das Ideal 
der Humanität, der andere den Heroismus des Leidens; der eine den 
Helden der Tatkraft, der andere den sentimentalen Dekadenten; der 
eine den Volksmann, der andere den Übermenschen; der eine den en- 
thusiastischen Jenseitigkeitsmenschen, der andere den weisen Lehrer; 
der eine den Revolutionär, der andere den Sozialreformer; der eine 
den lebensvollsten Charakterkopf, der andere eine Dichtung der Jünger- 
phantasie oder der Jüngerschlauheit. Gewiß, solche Gegensätze der 
Wertung sind ohnegleichen in der Weltgeschichte. Wer es ernst 
nimmt mit den großen Lebensfragen, kommt nicht an ihm vorüber, 
dem „auserwählten Eckstein“ und dem „Fels des Ärgernisses“. 
Leipzig. G. Heinrici. 


Conrad Cichorius, Untersuchungen zu Lucilius. Berlin, Weid- 
mannsche Buchhandlung 1908. 364 S. 12 M. 

Die 1904 erschienene mustergültige, von bewunderungswürdigem 
Scharfsinn und größter Gelehrsamkeit zeugende Ausgabe der Frag- 
mente des Lucilius von Fr. Marx hat die Luciliusforschung auf eine 
völlig neue Grundlage gestellt. Ein Vergleich dieser Ausgabe mit den 
früheren, von Lachmann, Luc. Müller, Bährens, zeigt den gewaltigen 
Fortschritt, schon was die Anordnung der Fragmente und die Grund- 
lage des Textes betrifft. Marx hat dann 1905 seiner Ausgabe einen 
Kommentar folgen lassen, der sich jener würdig an die Seite stellt. 
Sein Werk muß das Fundament für die geschichtliche Betrachtung 
des Dichters bilden. Auch Cichorius steht in seinen „Untersuchungen“ 
ganz auf den Schultern von Marx; das erkennt er auch dankbar an. 
Und doch zeigt fast jede Seite seines Buches, wie man in dem ge- 
schichtlichen Verständnisse noch weiter als Marx vordringen kann. 
Die hervorragende Bedeutung des Lucilius als Geschichtsquelle ist von 
jeher erkannt. Er bietet für die wichtige Periode der römischen Ge- 
schichte etwa von der Mitte des numantinischen Krieges bis zum 


268 Kritiken. 


Ende des Cimbernkrieges, abgesehen von einigen wenigen Redner- 
fragmenten, die einzigen zeitgenössischen Nachrichten. Und der un- 
schätzbare Wert der Fragmente des Lucilius für den Historiker ist 
in dem Charakter seiner Satiren begründet, die ja vor allem die inner- 
politischen Kämpfe seiner Zeit widerspiegeln. Cichorius hat es nun 
verstanden, nicht nur ein lebensvolles und lebenswahres Bild der Per- 
sönlichkeit des genialen Satirendichters zu schaffen, sondern auch in 
die vielfach dunklen Verhältnisse der damaligen römischen Geschichte 
Licht zu bringen, so daB wir eine lebendige Anschauung von der 
Stellung des Dichters zu seinen Zeitgenossen gewinnen. Das Werk 
von Cichorius erscheint mir vorbildlich für die Art, wie derartige 
historische Untersuchungen überhaupt zu führen sind. 

Das Buch gliedert sich in drei Abschnitte: I zur Lebensgeschichte 
des Lucilius (S. 1—62), II zur Chronologie der Satiren (S. 63—98), 
II Untersuchungen zu den einzelnen Büchern (S. 99—355). Das 
Ganze wird durch praktische Indices abgeschlossen. C. behandelt zu- 
nächst die Familienverhältnisse des Dichters; denn gerade sie sind 
für die Auffassung von dessen ganzer Persönlichkeit von Wichtigkeit. 
Durch die Verwertung des sog. Senatuskonsults von Adramyttium ge- 
lingt es C., Licht in die Familie des Bruders des Dichters zu bringen. 
In ausführlicher und äußerst. scharfsinniger Untersuchung wird dann 
gegen die seit M. Haupt allgemein, auch von Marx, gegebene Da- 
tierung des Geburtsjahres des Dichters (a. 180) polemisiert. Die 
Ansetzung um 167 ist überzeugend. Ebenso treffend ist der gegen 
Marx geführte Nachweis, daß Lucilius tatsächlich römischer Bürger, 
nicht Latiner, gewesen ist. Er gehörte dem Ritterstande an. Wichtig 
erscheinen mir vor allem das Kapitel über Lucilius und Spanien, in 
dem durch scharfe Interpretation und Kombination verschiedener Frag- 
mente ganz neue Resultate über die Teilnahme des Lucilius am nu- 
mantinischen Kriege gewonnen werden, und das über seinen Studien- 
aufenthalt in Griechenland, der in der Tat die Eigenart des 
Dichters in vieler Hinsicht verständlicher macht. Der Abschnitt über 
die Chronologie der Satiren scheint mir diese verwickelte Frage end- 
gültig abzuschließen. Die Ergebnisse, die über die dichterische Tätig- 
keit des Lucilius gewonnen werden, über die Publikation der beiden 
Sammlungen, über die Anordnung der einzelnen Bücher innerhalb der 
Sammlungen und über die Verteilung der einzelnen Satiren auf die 
einzelnen Bücher sind so überzeugend, daß man sie als gesichert an- 
sehen kann, soweit man da von „gesicherten Ergebnissen“ reden kann, 
wo nur Hypothesen möglich sind, weil die Überlieferung zu unvoll- 
kommen ist. Ich muß es mir versagen, auf den letzten Hauptteil 
des Buches näher einzugehen. Es soll nur hervorgehoben werden, 


Kritiken. 269 


daß einzelne Männer, die in den Dichtungen des Lucilius eine große 
Rolle gespielt haben, wie Scipio und sein Kreis, weiter Lentulus Lupus, 
Qu. Metellus Macedonicus, die interessante Gestalt des Juniug Congus, 
C. Sempronius Tuditanus, Qu. Mucius Scävola, die Dichter Afranius 
und Accius, die demokratischen Staatsmänner C. Memmius und 
L. Fulvius Flaccus trotz der verhältnismäßig geringen Anzahl der er- 
haltenen Fragmente als scharf umrissene Persönlichkeiten erscheinen. 
Der Kulturhistoriker findet manche interessante Fragen erörtert, wie 
über die Stellung des Lucilius zur Ehe und zur Ehegesetzgebung und 
zum Luxus der damaligen Zeit. 

Die Darstellung ist fesselnd und lichtvoll, die Beweisführung ist 
auf breiter Grundlage aufgebaut, behält aber stets das Ziel fest im 
Auge und wirkt fast immer zwingend. 

Liegnitz. G. Mau. 


Hermann Knapp, Die Zenten des Hochstifts Würzburg. Bd. I 
Abt. I (XII u. 708 8.) u. II (IV u. 697 S.): Die Weistümer und 
Ordnungen der Würzburger Zenten. Bd. II (XI u. 979 S.) Das Alt- 
Würzburger Gerichtswesen und Strafrecht. Berlin 1907, Guttentag- 

„Wohl noch nie baute sich ein ähnliches Werk auf so zahllosen 
Satzungen und praktischen Beispielen auf; gewiß nicht weniger Mühe 
verursachte hier die Sichtung des überreichen Stoffes, als selbst bei 
Plancks gewaltigem Verfahren des Mittelalters (sic!).... Auch in der 
wissenschaftlichen Darstellung wurde dem bürgerlichen Verfahren eine 
bedeutsame Rolle zugesprochen; nicht leicht war es hier, an Hand 
der vielen praktischen Fälle die wichtigsten Namen aufzuspüren, den 
ruhenden Pol in der Erscheinungen Flucht zu finden. Außerdem wurden 
die Quellen des ersten Teils in jener ausgiebig verwertet.... In dem 
Bewußtsein endlich, daß ein groß angelegtes Werk wenig Jünger 
werben wird, wenn es genauer Register entbehrt, wurde auf diese 
große Sorgfalt verwendet.“ 

Angesichts dieser Worte des Autors im „Geleitswort‘“ zum zweiten 
Band ist es nicht zu verwundern, wenn man mit hochgespannten Er- 
wartungen an Lektüre und Prüfung des vorliegenden Werkes heran- 
tritt. Um so größer aber wird die Verwunderung sein bei der Wahr- 
nehmung, daß auch Erwartungen, die man einem weit weniger ange- 
priesenen Buch dieses Titels und Umfangs entgegenbringen müßte, 
nicht befriedigt werden. Und leider wird man diese Wahrnehmung 
machen müssen. Denn keineswegs trifft man auf die Gründlichkeit, 
das Verständnis für die Quellen und die juristischen und rechtshisto- 
rischen Kenntnisse, die allein eine befriedigende Lösung der gestellten 
Aufgabe hätten erzielen können. 


270 Kritiken. 


Dieses Gesamturteil muß ich wie schon früher (vgl. Beilage zu 
den Münchner Neuesten Nachrichten 1908 Nr. 12) so auch jetzt nach 
wiederholter, eingehender Prüfung aussprechen, nachdem andere bereits 
höchst beifällig das Werk beurteilt haben!, die „Akribie“ des Ver- 
fassers gerühmt, er selbst als „Meister“ bezeichnet wurde. Es ist 
deshalb eine eingehende Begründung nicht zu umgehen, und ich muß 
mir von der Redaktion dieser Zeitschrift mehr Raum erbitten, als sonst 
Besprechungen gewährt wird. Was ich aber im folgenden sage, ist 
nur gegen die Art der Arbeit gerichtet. Daß der Verfasser viel Fleiß 
aufgewandt und eine umfänglich bedeutende: Arbeit geleistet hat, will 
ich gern anerkennen. Es ist zu bedauern, daß die Art der Durch- 
führung die Resultate seiner Mühe so sehr entwertet hat. Wem mehr 
oder weniger ungenaue Darstellungen dienen können, wird, nament- 
lich wenn er Fehler und Mißverständnisse selbst zu korrigieren vermag, 
bei Knapp viel finden. Ferner muß ich bemerken, daß die folgenden 
Ausstellungen durchweg nur Beispiele enthalten. Die Zahl der 
Fehler ist in Wirklichkeit eine viel größere.? 

Der erste Band in zwei Abteilungen ist der Quellenpublikation 
gewidmet. Den Grundstock bilden die beiden Zentbücher, das des 
Bischof Julius und das des Magister Lorenz Fries; ergänzend treten 
Zentordnungen, Zentweistümer etc. aus anderen handschriftlichen Be- 
ständen hinzu, insbesondere ältere Ordnungen, ferner Halsgerichts- 
formulare und das Schema der Zentfragen. 

Man vermißt zunächst eine Beschreibung der Quellen. Sie ist im 
zweiten Band nachgebracht. „Lediglich um die Einleitung des Werkes 
nicht mit dieser, das Interesse nur weniger erweckenden (!), aber 
immerhin notwendigen Ausführung zu belasten, sei derselben erst hier 
eine bescheidene Stelle zugebilligt‘‘ DaB diese Worte nicht überall 
Anerkennung finden, darf den Verfasser nicht überraschen. Es ist mir 
geradezu unverständlich, wie man bei einer erstmaligen Quellenpubli- 
kation die Quellenbeschreibung so nebensächlich behandeln kann. Auch 
der Grund, aus dem die Beschreibung als „Beilage“ des 2. Bandes 


ı E. Mayer in Deutsche Literaturzeitung 1908. Günther, Zeitschrift 
für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1908 S. 617—57; hier findet sich 
neben einigen Ausstellungen, die auch bei Mayer nicht fehlen, eine brauch- 
bare Ergänzung der bei Knapp recht mangelhaften Literatur. Nach der 
Fertigstellung des Manuskripts erschien eine Besprechung des Werkes durch 
Rietschel, Zeitschr. f. Rechtsgeschichte Bd. 42 S. 391ff., die trotz vieler 
Aussetzungen die Mängel keineswegs genügend aufdeckt. 

? Deshalb ist es auch für die Sache selbst ohne Belang, wenn mir im 
Folgenden bei dem einen oder dem anderen Fall ein Versehen unterlaufen 
sein sollte. 


Kritiken. 271 


erscheint, ist nicht einleuchtend. Die Beschreibung umfaßt fünf Seiten, 
die Einleitung des ersten Bandes wäre durch sie von 18 auf 23 Seiten 
gestiegen und- die Beschreibung wäre da, wo sie allein zu suchen ist. 
Man möchte fast glauben, daB der wahre Grund der ist, daß der Ver- 
fasser bei seiner geringen Bewertung der Quellenbeschreibung deren 
Abfassung nicht von Anfang an beabsichtigt hatte. 

Der geringen Bewertung der Quellenbeschreibung als solcher 
entspricht auch ihre Durchführung. Leider war mir eine eingehende 
Nachprüfung an Hand der nicht zu München befindlichen Quellen 
nicht möglich. Echters Zentbuch und das Zentgrafenbuch habe ich 
zuerst im Würzburger Archiv, dann hier noch einmal eingesehen. Das. 
Zentbuch des Fries war mir überhaupt nicht zugänglich. 

Die Beschreibung des „Zentgrafenbuchs‘“, das ich genauer einsah, erwies 
sich vollkommen lückenhaft und irreführend. Während nach Knapp das. 
dort stehende Privilegium universitatis (relatum de 1703) die ersten 4"), fol. 
umfaßt, nimmt es in Wirklichkeit nur 4! fol. ein; dann folgt auf weiteren 
3 fol. eine Declaratio super privilegio universitatis. Auf das Register des ersten 
Teils und ein leeres Folium folgt nach Knapp: juramentum centurionum. 
sequitur forma centurionum. Niemand wird daraus ersehen, daß nach der 
Überschrift jur. cent. der Eid folgt, dann die Überschrift sequ. forma cent. 
und dann diese forma. Die sich anreihenden „verschiedenen Ernennungen 
bzw. Belehnungen“ sind, wie auch bei Knapp zu ersehen, nach den Bischöfen 
von Würzburg geordnet. Niemand aber kann ahnen, daß vor dem bei 
Knapp an erster Stelle stehenden Gottfried Schenk von Limburg außer 
Johann von Brun noch Johann von Egloffstein steht, daß einige Folien oder 
Folienseiten leer sind, daß unter Julius Echter eine neue Anordnung nach 
Jahren mit jedesmaliger Überschrift der Jahreszahl beginnt, daß bis fol. 56 
eine anscheinend gleiche Hand sich findet, von da ab eine ziemliche Man- 
nigfaltigkeit der Hände beginnt. Jedermann wird überrascht sein, daß die 
Einträge unter Gottfried Schenk v. L. auf fol. 14b beginnen, nachdem 
bereits zwei Pergamentfolien vorausgegangen sind, mehr als 8'/, beschriebene 
und 11 leere Papierfolien. Das Rätsel löste sich, wenn Knapp bemerkt 
hätte, daß die Folienzählung erst bei der Aufzählung der Zentgrafen etc. 
beginnt. Nach dem Register des zweiten Teils soll folgen die Überschrift 
„Bey dem hochw. Fürsten Herrn H. Johann Gottfried, Bischoffen zu Bam- 
berg u. Wirtzburg, Hertzogen zu Francken, haben nochvolgende Wirtzb. 
Centgraven den Bann übers Blueth empfangen. de anno 1617“. In Wirklich- 
keit folgen zunächst sieben leere Folien, dann die Überschrift, bei deren 
Abdruck aber Knapp hinter Fürsten ein vnd, hinter Blueth ein zue richten 
ausgelassen und statt Gottfriden nur Gottfried geschrieben hat. Durchaus 
nicht zu entnehmen ist sodann aus Knapps Beschreibung, daß dieser zweite 
Teil durch zahlreiche leere Folien (am Ende allein 70!) und durch den 
steten Wechsel von Seitenzählung und Folienzählung einen sehr ungeord- 
neten Eindruck macht, daß die vorkommenden Korrespondenzen in der 
Regel eingeheftete Originale sind, daß die Einträge nach Jahren geordnet. 


272 Kritiken. 


sind, daß S.98 und 101 noch Einträge aus den Jahren 1783 bzw. 1736 folgen, 
obgleich schon S. 84 die fortlaufenden Einträge das Jahr 1740 erreicht 
haben, daß sich das Wasserzeichen keineswegs auf allen Blättern findet. 

Bezüglich des Zentbuchs Julius Echters wäre zu berichtigen, daß das 
Register nicht 17, sondern Y, Folium umfaßt, dann auf 15 Lan Folien 
ein zweites Register über die Orte in den Zenten folgt, daß nicht fol. 45—47, 
sondern 45—72 leer sind, daß auch inzwischen leere Seiten vorkommen, die 
Knapp übersehen hat (z. B. 44b; 80b; 105b; 670b; 708b), daß die Zent 
Aichelberg nicht fol. 75—80 steht, sondern 73—80. Bezüglich der „Zentbücher 
des XVIII. Jahrhunderts‘' hebe ich nur hervor, daß der Rücktitel der vier Bände 
nicht nur „Centbuch“ heißt, sondern auf dem ersten Band hinzugefügt ist: 
I. Generalia, auf dem zweiten: Il. a lit. A usqu. I., auf dem dritten: 1I. a 
lit. I. usq. O, auf dem vierten: IV.a lit. O usque ad finem. 

Was sodann die Anordnung des Werkes anlangt, so hat Knapp 
die aus den einzelnen Quellen entnommenen Stücke nach Zenten an- 
geordnet. So sind die beiden Zentbücher von Fries und Julius Echter 
gehalten, so daB Knapp nur bei den einzelnen Zenten frühere Zent- 
ordnungen und spätere Änderungen einzufügen, soweit die Ordnungen 
bei Fries und Echter fehlen, das auf jede Zent treffende Material 
chronologisch zusammenzustellen hatte. Allerdings ist durch dieses 
Verfahren der einheitliche Charakter der Quellen, insbesondere der 
grundlegenden Zentbücher, gestört, aber es sind die demgegenüber 
größeren Vorzüge der jetzigen Anordnung nicht zu bestreiten. 

Den Abdruck selbst habe ich an einigen Zentordnungen des Echter- 
schen Zentbuchs verglichen. Die Vereinfachung der Schreibweise ist 
an Sich nicht zu beanstanden. Leider aber hat der Grundfehler des 
Werkes, die Ungenauigkeit und der Mangel an Akribie, zu einem 
Mangel an konsequenter Durchführung fester Grundsätze geführt. 

So verstehe ich z. B. nicht, warum Knapp trotz des Grundsatzes der 
Vereinfachung immer haab und nicht hab schreibt, urtheil und nicht urteil, 
warum I S. 227 mit der Handschrift „aid“ steht, I S. 217 aber „eide“, warum 
„treierlei‘‘ statt quellenmäßigem „dreierlei‘ steht, „treimal“ statt „dreimal“ 
(I 42, 54), „zwai* statt „zwei“ (I 518). Auch hat die Umschrift bei den 
Ortsnamen zu dem m. E. nicht glücklichen Ergebnis geführt, daß die An- 
ordnung der Zenten gestört wurde. So steht z. B. „Aichelberg, die erst 
zent“ S. 301 als zwölfte Zent, weil der Verf. Eichelberg schreibt. 

Im übrigen läßt sich sagen, daß, was bei Knapp gedruckt ist, im großen 
und ganzen ebenso in den Quellen zu finden ist. Aber nur cum grano 
salis! Woran es fehlt, mögen folgende Beispiele zeigen. 

Von dem bei Echter geistvoll durchgeführten Wechsel der Schrift 
gibt Knapps Abdruck trotz Verwendung verschiedner Typen kein rich- 
tiges, ja sogar ein falsches Bild. 

Das Original zeigt in der Regel zwei Schriftarten, seltener (z. B. Zent 
Gerolzhofen) drei, meist Wechsel von großen und kleinen Buchstaben, aus- 


Kritiken. 273 


nahmsweise nur groß geschriebene Wörter (z. B. von Knapp nicht ent- 
sprechend hervorgehoben „Altherkommen“ I S. 392). Die Masse des Textes ist 
in einer der Zeit entsprechenden deutschen Kurrentschrift geschrieben, davon 
heben sich durch Zierschrift (bei Knapp „gesperrter Druck“) die Über- 
schriften ab und, was Knapp übergeht, die markanten Schlagwörter des 
Textes. Da heißt es z. B. bei der Zent Haßfurt 


Original (fol. 580b). | Knapp (I, 508). 
Wievil im jahr Gericht gehal- Wievil im jahr gericht 
ten werden. | gehalten werden. 
Alle jahr werden ordinarie zway Alle jahr werden ordinarie zwai 


hohegericht gehalten, daß erst uff | hohe gericht gehalten, das erst uf 
dinstag nach obersten, daB ander uff | dinstag nach obersten, das ander uf 
dinstag nach quasimodogeniti. ! dinstag nach quasimodogeniti. 

Im Original wurden durch den Druck sogleich die zur Beantwortung 
der Frage wesentlichen Worte hervorgehoben ; ohne den Text ganz zu lesen, 
ereicht, man die Antwort. Knapp hat diese systematisch durchgeführte Idee 
ebenso systematisch unterdrückt, wie auch folgendes Beispiel aus der Zent 
Fladungen zeigt. 


Original (fol. 420b). Knapp (I, 383). 
Frevel und Bueß Frevel und bueß 
S ist zehen pfund, unserm ist zehen pfund, unserm 
cs ueß genedigen herren von Far te bueß genedigen herren von 
Seumbueß Wirtzburg allein zu- Ee SE Wirtzburg allein zu- | 


gehörig gehörig. 
Mit der gleichen Willkürlichkeit ist die Anordnung der Über- 
schriften behandelt. Man vgl. z. B. 
Original (Col, 432 b) mit Knapp (I, 394) 
Volgt hernach das Weysthumb so man | Volgt hernach das weisthumb, so man 


alle PetersgerichtanderzenthFlladungen | alle petersgericht ander zent Fladungen 
uf befragen des Zenthgrafen mei- uf befragen des zentgraven meinem 


nem genedigen herren zu genedigen herren zu Wirtzburg zu 
Wirtzburg zu recht recht und herrligkait erthailet. (1552) 
und herrligkait 
erthaslet 


Der Schreiber des Zentbuchs hat sich bemüht, lange Überschriften 
für das Auge angenehm zu ordnen. Knapp zerstört die Anordnung, 
um sie durch Willkür zu ersetzen. 


Da kann es auch nicht mehr überraschen, daß Zwischenräume zwischen 
den Absätzen nicht angemerkt werden, große leere Stellen nicht einmal da, 
wo offensichtliche, von Knapp anderweit ergänzte Auslassungen vorliegen (so 
z. B. 1388, wo zur im Original fol. 426a stehenden Überschrift „Land- 
knechtslohn“ der Text ergänzt, im Original fast eine Seite leer ist), daß 
Marginalvermerke in das Schema eingefügt werden, (z. B. steht „vorgericht“ 
1519 des Abdrucks fol. 593a marginal in der Schrift der übrigen Über- 


! Die Worte ordinarie und quasimodogeniti im Original mit latei- 
nischen Buchstaben. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 19 


274 Köliken: 


schriften). Ähnliche Einräckungen finden sich noch I 206 (mordacht), I 240 
(proceß etc.), I 261—264 (sämtliche Überschriften mit Ausnahme der letzten), 
I 270 (sämtliche Überschriften) I 524 (Überschrift), I 537 („werden“ Z. 18 
v. oben), 1 539 (übelthetter etc.), I 540 (ohne zuthun [Z. 5 v. unten] — dörfer), 
I 667 (Reg. 1 [Z.6 v. unten] — fol. 23), I 586—588 (sämtl. Überschriften), daß 
ohne ersichtlichen Grund Anführungszeichen gesetzt werden (z. B.1379, 432), 
daß sogar Überschriften erscheinen, die nicht im Original stehen (z. B. I 397 
proceß in peinl. Halsgerichtssachen, I 464 Ordnung des peinl. rechtstags, 
I 193 peinlicher proceß, I 311 u. I 528 ordnung des peinl. rechtstags), daß 
Esterfelt (Original) E.-Rimpar heißt, daß andererseits willkürlich gekürzt 
oder ausgelassen wird (I 64 fehlen die Unterschriften unter dem Privileg, 
I 233 die ganze Hegung im Umfang von ca. 1Y, fol., I 270 eine Marginal- 
überschrift, I 262 ein ganzer Absatz I 273 Marginalbemerkungen: Ketten, 
Stöck, Bränger, Räder, Laitern, I 380 dreizehn Zeilen Eidesformel, 1538 nach 
Z. 9 v. oben eine Überschrift: ob ein zentbuch, sigel und schreiben vor- 
handen, I 526 das Ergebnis einer Umfrage über die Zuständigkeitsgrenzen in 
26 art auf 2'/, fol. (man beachte den Titel: „Weistümer und Ordnungen‘“\, 
I 532 ein Abschnitt „Schöffenpflicht‘‘ von 9 Zeilen, I 891 die Überschrift 
„zentfolg‘ am Ende der Seite, I 550 ebda. „wohin appellirt“, I 557 nach 
Z. 20 v. oben „ob etliche Dorfschaften vnd ort sonderbare zentpflicht tun“, 
I 584 eine Überschrift, I 585 nach „gewachsen“ Z. 18 v. o. „vnd wirdt ge- 
braucht wie hernach folgt“, I 463 steht „Kundschaft, daß die inwohner zu 
Crautheim und Lißfelt blutrust, verwundung, schmachwort etc. an der zent 
zu verrechten schuldig“ an Stelle eines langen Zeugenverhörs, I 509 eine 
Note, noch dazu in Anführungszeichen, die in Wirkliokkeit erheblich länger 
ist, I 380 folgen die Überschriften „Schöpfen aid“ und „Besoldung der 
schöpfen“, unmittelbar ohne Absatz aufeinander, während sie im Original 
durch das hier fehlende Eidesformular von 18 Zeilen getrennt sind, aus der 
Zent Hohenaich fehlen höchst interessante Bestimmungen, die Verf. durch 
Bemerkungen, wie es folge eine kundschaft, abgetan glaubt, daß Zeichnungen 
im Original ignoriert werden, daß Absätze und die Interpunktionen im 
Original nicht beachtet werden (so z. B. I 380 Z. 14 v. u. vor „und thun“, 
I 522 letzte Z. v. u. vor „und geben‘, 1523 Z. 2 v. o vor „aber das“) oder 
umgekehrt (I 524 ist nach „gehegt werden sollen kein Absatz), daß die 
Sperrung des Drucks ‚vergessen wird („urtheil“ I 204ff. und „Beschaid‘“ 
I 831 haben im Uriginal dieselbe Type, wie die sonst im Druck gesperrten 
Worte), daß Verschiebungen erfolgen (die „Nota‘“ I 528 steht marginal am 
Beginn des Textes, die „Nota“ I 524 marginal zur Überschrift „wie sich 
den etc“ auf I 523(!)), daß ungenaue Abdrucke erfolgten (I 35 steht 
„hernach volgen zwo gemaine reformation und ordnung der zentgericht im 
stift W. die erste bischofe Godfriden von Limpurg, die ander bischof Con- 
raten von Thungen, im Original aber: volgt ein g. r. und o d. z. i. stift 
W. bischofe Godfridtz von L., I 204 Z. 14, „urtheil“ statt ‚das urtheil‘“, 
I 223 Z. 7 v. u. „Dampfsdorf‘ unter Weglassung des darübergeschriebenen 
„Donnersdorf“, 1585 Z. 14 v. o. „Bestellung“ statt „bestetigung“), daß I 226 
der Text dreier Absätze ausgelassen wird unter Verweisung („wie oben“) 
auf frühere Texte unter gleicher Überschrift, die aber nicht dem Wortlaut 


Kritiken. 275 
wie dem Sinne nach gleich sind, daß Überschriften in den Text ein- 
gerückt werden (so I 204 ff. das Wort „Urteil“), daß Zusätze von späterer 
Hand teils ausgelassen, teils nicht als solche gekennzeichnet werden, daß 
bei Angabe der von den einzelnen Orten zu stellenden Zahl von Schöffen 
in dem durchweg lateinisch gedruckten Buch gerade arabische Ziffern ver- 
- wendet werden, obgleich das im wesentlichen deutsch geschriebene Origi- 
nal lateinische verwendet. 

Alles in allem zeigen die gemachten Stichproben, daß gerade das 
fehlt, was einen Quellenabdruck auszeichnen sollte, die genaue Über- 
einstimmung mit dem Original, wobei noch besonders belastend ist, 
daß manche Fehler (z. B. die erwähnte Behandlung der Marginalver- 
merke, die Auslassung von Überschriften ohne folgenden Text) nicht 
systematisch auftreten, sondern die offensichtliche Folge von Nach- 


lässigkeit sind. 


Als letztes Beispiel für die Willkürlichkeit des Abdrucks sei folgendes 


aus der Zent Haßfurt gewählt. 


Original (fol. 598 ff.) 
Vorgericht (marginal) 
Wan nun das zentgericht herbeikomt, 
komen den abend darvor die schöpfen 
zusammen und halten vorgericht. 


herr zentgraf erlaubt mir, dem cleger 
sein wort zu thun 

Der zenigraf antwort 
es sei dir erlaubt 


Der Fursprech fragt ferner 
Ob im die red verleg — — — — 
Fursprecher fragt 
ob er sich zu diesem peinlichen hals- 
gericht — — — — — — — — — 
auf fragen antwortet der schöpf 
ja, welche — — — — — — — — 
Fursprecher fragt 
wer das thun soll 
Antwort 
das soll der landknecht thun 
So nun der der ubeltheter fur gericht 
gebracht, 
fragt der fursprecher 
Wan nun das endurtheil gehet 
alsdan fragt fursprecher 
wie das geschehen soll 


Knapp (I 519). 
Vorgericht 
Wan nun das zentgericht herbeikomt, 
komen den abend darvor die schöpfen 
zusammen und halten vorgericht. 


herr zentgraf erlaubt mir, dem cleger 
sein wort zu thun. 

Der zentgraf antwort: es sei dir 
erlaubt. 


-e (mm e din e e > ë ë ë ` agoe ë 


Der fursprech fragt ferner: 

Ob im die red verleg — — — — 
Fursprecher fragt, ob er sich — — 
auf fragen antwort der schöpf: ja 
welcher sich anderst um rechten will 
genugen lassen 
Fursprecher fragt, wer das thun soll. 


Antwort: das soll der landknecht 
thun 

So nun der ubeltheter fur gericht 
gebracht, fragt der fursprecher 


Wan nun das endurtheil gehet, als- 
dan fragt fursprecher: wie das 


| geschehen soll. 


Man beachte, wie der Schreiber zwischen durch Stellung allein her- 
vorgehobener Überschrift (‚Antwort‘) und durch Schrift ausgezeichneter 


19* 


276 Kritiken. 


wechselt, wie Knapp dies übersieht und im übrigen die Überschriften teils 
als solche behandelt, teils in den Text vermengt. 

Die dem Original entnommenen Bilder sind sehr gut reproduziert. 

Warum das auf fol. 2 des Zentgrafenbuchs stehende Bild vor dem auf 
fol. 1 stehenden eingeheftet ist, verstehe ich nicht, ebensowenig, warum nicht 
auf den Bildern steht, woher.sie stammen; die Bemerkung hierüber im Vor- 
wort, gibt über die Frage, welchen Folien die Bilder angehören, eben- 
falle keinen Aufschluß. 

Immerhin sind die zwei Abteilungen des ersten Bandes nicht 
ohne Wert, da doch auch durch den mangelhaften Abdruck ein un- 
gewöhnlich reicher Quellenschatz erschlossen wurde Auch die den 
einzelnen Zenten vorgesetzten von Knapp ausgearbeiteten Übersichts- 
tabellen bieten namentlich für den Historiker viel Interessantes über 
die Entwicklung der Zenten, ebenso die „Einleitung“. Und vor allem 
ist der erste Band weit erfreulicher als der nun zu besprechende 
zweite. ! 

Dieser Band beginnt — von dem oben berichteten Geleitswort 
abgesehen — mit einem Inhaltsverzeichnis, das die Überschriften der 
Kapitel bringt. Aber wer etwa glaubt, aus dieser durch verschiedene 
Typen ein System andeutenden Übersicht eine Übersicht über die tat- 
sächliche Anordnung des Stoffes zu erhalten, geht dabei fehl. 

Z. B. zeigt der „Inhalt“, soweit nicht wieder Systemlosigkeit in der 
Anwendung von Drucktypen die Ordnung zerstört, den Stoff in verschiedene 
Abschnitte geteilt, deren z. B. einer „Gerichtsverfassung“ überschrieben ist, 
dann finden sich — immer durch besonderen Druck gekennzeichnet — Unter- 
&bteilungen und innerhalb dieser die einzelnen Kapitel. Im Text erscheinen 
dann solche einzelne Kapitel nur als nicht einmal unterschiedene Teile anderer; 
die Koordination in der Übersicht weicht in solchen Fällen der Subordi- 
nation im Text. So z. B. vermutet man so wie S. 122 ein Kapitel über „die 
bischöfliche Kanzlei" steht, so S. 181 ein solches über den bischöflichen Hof 
zu finden. Statt dessen findet man unter dem ÖObertitel „Hofgericht‘‘ einige 
Bemerkungen über den Hof, die dort systematisch mit im „Inhalt“ überhaupt 
nicht erwähnten Erörterungen über „Lehengericht“, „Gerichte der Zünfte“ 
u. dgl. parallel stehen. Aber auch wenn die Systematik des „Inhalts“ mit 
der des Buches selbst konkordierte, wäre die Systematik als solche zu be- 
anstanden. In dem eben erwähnten Abschnitt über „die Gerichte“ kommt 


! Sehr richtig bemerkt Rietschel a. a. O. S. 395, daß dieser Band 
„einen mebr antiquarischen als historischen Charakter“ trägt. Aber 
entschuldigen kann dies nicht die nicht einmal vom Verf. vorgebrachte 
„Entschuldigung“, daß die Bearbeitung „an die Stelle der ursprünglich ge- 
planten Anmerkungen und Exkurse getreten ist‘. Der Verf. ist eben, wie 
fast jedes Kapitel zeigt, nur Antiquar und nicht Historiker. Treffend auch 
sagt Rietschel S. 397, daß wir „keine wirkliche Geschichte der Würz- 
burger Gerichtsverfassung erhalten“ haben. 


Kritiken. 277 


zuerst unter der Überschrift „Würzburger Stadt- und Gerichtsverfassung“ 
eine Besprechung von in Würzburg abgehaltenen Gerichten, dann je ein 
Kapitel „die Zentgerichte der Landschaft“, „Dorf- und Stadtgerichte“, „Geist- 
liche Gerichte‘. Niemand wird hieraus ersehen können, in welchem Ver- 
hältnis „Zentgericht“ und „Dorfgericht“ standen. Aber mag das immerhin 
doch aus dem Namen zu schließen sein, so kommt man in fast unentwirr- 
bare Fragen, wenn man die Kapitel selbst liest. So erfährt man z. B. 
S. 135, daß es ungebotene und gebotene Gerichte gab, von denen jenes 
(„das erstere“) „das ein für alle Mal vorausbestimmte, alljährlich an ge- 
wissen Heiligentagen gehegte Gericht“ war und im W. Gebiete „als Hoch- 
gericht‘ bezeichnet wurde. 8.137 erfährt man, daß „es bei den Hochgerichten 
nicht selten vorkam, daß zwar die Zahl der jährlich abzuhaltenden echten 
Dinge, nicht jedoch der Termin im voraus fest bestimmt ist“. Unter den 
„Arten“ der Gerichte — in Wirklichkeit handelt es sich meist um ver- 
schiedene Bezeichnungen desselben Gerichts — erscheint S. 136 als ge- 
botenes Gericht, bei dem nur „die besonders hiezu Geladenen (UD anwesend 
zu sein haben, das „Notgericht*. S. 137 aber erfahren wir, daß das Not. 
gericht“ das Gericht auf hbandhafter Tat ist, dessen Teilnehmer durch 
Gerüft versammelt werden. S.135 hören wir, daß das „Hochgericht“ das 
ungebotene „Zentgericht der Landschaft‘ sei, S. 146, daß das „Hauptmahl‘ 
genannte „Dorfgericht“ (!) ein „Hochgericht“ sei. Dazu wird dann S. 143 
bemerkt, daß diese Hochgerichte im Dorf „den gleichnamigen Gerichten 
an den Zenten gleich‘ sind. Der Verfasser war nicht imstande, die Fülle 
der verschiedenen Erscheinungsformen von Gerichten richtig zu systemati- 
sieren, er hat die örtliche Zuständigkeit zum Ausgangspunkt genommen, aber 
nicht scharf durchgeführt; die richtige Systematisierung wäre es gewesen, 
von der sachlichen Zuständigkeit auszugehen, in Hochgerichte und Nieder- 
gerichte zu scheiden und dann Unterabteilungen für die örtliche Zu- 
ständigkeit zu schaffen oder umgekehrt. - Dabei aber hätte die Frage, ob 
gebotenes oder ungebotenes Gericht, ausscheiden müssen, da sie sich auf 
alle Gerichte bezieht, die Trennung in bürgerliche nnd peinliche Gerichte 
müßte über der in Hochgerichte und Niedergerichte stehen. So wie die 
Anordnung steht, hat der Verfasser Einteilungen aus den verschiedensten 
— zum Teil einander über- und untergeordneten — Gesichtspunkten, mit 
rein äußerlichen im Namen liegenden Unterscheidungen koordiniert neben- 
einander gestellt. Unter „Zentgerichte der Landschaft‘ findet man S. 136 ff. 
koordiniert der Reihe nach folgende Rubriken: 1. Offenes, gehegtes Gericht, 
2. Ungebotenes und gebotenes Gericht, 3. Ordentliches und Bei-, Helf- oder 
Nachgericht, 4. Peinliches und bürgerliches Gericht, 5. Notgerichte, Notmal, 
notpeinlich Gericht, 6. Hochgericht, hohes Gericht, hohe Rug, hohe Zent, 
Rugzent, Ruggericht, Burggericht, 7. Heergericht, 8. Mahlgericht, Mal- 
recht, Landzent, kleine Zent, Freigericht, 9. Kauf-, gekauftes, Gastgericht, 
10. Sondergerichte. Der Verfasser sieht eben durchweg den Wald vor 
Bäumen nicht, was ihn andererseits wieder zu Generalisierungen verführt. 
So werden insbesondere sehr häufig Bestimmungen einer Ordnung als 
Regel hingestellt und so ein falsches Bild der tatsächlichen Zustände ent- 
wickelt. — Die Judengerichte werden im strafrechtlichen Teil behandelt (!), 


278 Kritiken. 


in der Gerichtsverfassung nur gestreift, die Geldstrafen unter den Ge- 
richtsgefällen, die Schuldlosigkeit unter den Strafausschließungsgründen 
koordiniert dem Tod und der Verjährung, die Hehlerei unter Diebstahl, 
die Freiheitsstrafen unter „Gefängniswesen“, die Verurteilung zu Reiter- 
dienst unter „körperliche Züchtigung“, Teilnahme und Versuch unter 
„die rechtswidrige Absicht“, ebenda auch „Vorsatz und Fahrlässigkeit“, 
nicht aber Zufall, der unter dem koordinierten Abschnitt „der verbreche- 
rische Wille“ erscheint. S. 325 beginnt ein Kapitel „Dingpflicht“. Nach 
Erwähnung der Rügepflicht, Folge (!), Pflicht zur Ergreifung von Missetätern, 
kommt man „zur eigentlichen (!) Dingpflicht“, um dann S. 331 auf ein ko- 
ordiniertes Kapitel über „Folge“ zu stoßen, S. 336 zu hören, daß „die Ab- 
und Auslieferung“ ein „Attribut der Dingpflicht“ sei. H 635 lernen wir 
als Arten der Urteile kennen „a) Haupturteil . . ., b) das bedingte Endurteil, 
c) das Beiurteil“; bei dem zweitgenannten bedürfe es, „um den Ausfall der 
Bedingung festzustellen, eines nochmaligen Ausspruchs“. Ganz gelegentlich 
erfahren wir aber S. 612 unter „Kundschaft (Zeugnis) und Schein“, daß es 
auch ein „Beweisurteil‘‘ gibt, das entweder „bedingtes Endurteil“ ist und 
dann selbst entscheidet oder einer späteren Entscheidung bedarf. Hätte 
Knapp besser systematisiert, das Beweisurteil bei den Arten der Urteile 
erledigt, wäre ihm der Widerspruch aufgefallen. S. 264 beginnt eine Er- 
örterung der Tätigkeit des Gerichtsknechts, S. 265 folgt einiges über seine 
Tracht; dann folgt „Im Hinblick auf seine Tätigkeit, so wird.. nm. S. 287 
wird unter „örtliche Zuständigkeit“ der Grundsatz „ne bis in idem“ be-. 
sprochen. Unter dem Kapitel „Dingpflicht‘‘ wird das Verhalten gegenüber 
Ladungen auswärtiger Gerichte behandelt, nicht minder die prozessuale 
Antwortpflicht. Unter „Gerichtsdienst“ findet man die Zahl der abge- 
haltenen Gerichte erörtert, ein Thema, das zum Teil richtiger S. 141 ff. be- 
handelt ist oder zu „Dingpflicht‘‘ gehört, sodann den „Gerichtsort“, die 
„Gerichtsfrevel“. Der „Rechtstag‘“ gibt Veranlassung, über das Begräbnis 
der Selbstmörder zu schreiben. S. 603 unter Frage und Antwort ist die 
Stellung der Fremden hierzu erörtert, obwohl der Abschnitt „Gerichtsfremde“ 
der richtige Platz wäre, Unter „Kundschaft und Schau“ erscheint die Be- 
sprechung des Beweisurteils, die man dafür unter „Urteil“ vermißt. Die 
Darstellung der Endurteile unterbricht eine längere Auslassung über die 
Ausführung der einzelnen Prozeßschritte auf Grund besonderer Urteile, die 
unter „Rechtstag‘“ allenfalls besseren Platz hätte. Die Frage, was zu rügen 
ist, wird nicht etwa im Kapitel „Rügeverfahren“, sondern unter „Zuständig- 
keit“ erledigt. Dagegen wird dort mitgeteilt (S. 415), daß bei den Schütt- 
malen die Vermehrung des Viehstandes nicht verschwiegen werden darf. 
Ein Muster von Unklarheit ist die Übersicht über das „peinliche Ver- 
fahren“ S. 350f. Unklar und teilweise irrig sind die Ausführungen über 
Übersiebnen S. 430ff., weil Verf. zwei grundverschiedene Dinge, Verfahren 
mit und ohne handhafte Ergreifung vermengt, überhaupt das Verhältnis des 
Übersiebnungsprozesses zum ordentlichen Prozeß mißversteht. 

Daß dabei auch Wiederholungen vorkommen, ist nicht verwunderlich. 
So wird 8. 72 die schon 8. 10ff. erörterte Frage des Erwerbs des Herzogstitels 
wieder angeschnitten. Es wird eben alles „in bunter Reihenfolge vorgeführt“. 


Kritiken. 279 


Können diese systematischen Mängel durch den verständigen 
Leser selbst berichtigt werden, und muß man sich nur wundern, daß 
dieses System „geradezu Schule gemacht hat“ (S. 763), so fehlt diese 
Möglichkeit, wenn es sich darum handelt, daß das Quellenmaterial 
nur schlecht verwertet ist. 

So sind vor allem die im ersten Bande veröffentlichten Quellen 
nicht ausgenützt. Eine Durcharbeitung einzelner Zenten hat große 
Lücken ergeben, bei deren beispielsweiser Anführung ich jedoch be- 
merken muß, daß natürlich nur geprüft werden konnte, ob die Quelle 
an der entsprechenden Stelle des Systems verwertet, eventuell wenigstens 
mit Hilfe des Verzeichnisses eine Verwertung an anderer Stelle fest- 


zustellen ist. 

In dem Abschnitt über den Zentgrafen vermißt man eine Bemerkung, 
daß der fragende Zentgraf auch die Bezeichnung „redender Zentgraf“ führt 
(wäre S. 184 zu erwähnen, ebenda auch die erst S. 186 gelegentlich 
folgende Erwähnung der zwei schweigenden Zentgrafen in Michelrieth), 
8. 258 wird von der Verpflichtung der Stadtschöffen gehandelt, nicht aber 
von dem interessanten Verhältnis des Ratseids zum Schöffeneid, wie es sich in 
Volkach in der Bestimmung äußert, daß die schon als Ratspersonen dem 
Fürsten von Würzburg verpflichteten Personen als Schöffen wiederholt ver- 
pflichtet werden müssen (I 1172f.). In einem Kapitel über örtliche Zu- 
ständigkeit wird das forum domicilii erörtert, doch fehlt eine Bestimmung 
aus der Schlüsselfelder Zent (I 1082), wo das forum delicti commissi ent- 
scheidet. S. 325 ff. findet man Ausführungen über Dingpflicht, aber nichts 
über die in Haßfurt (I 500) mögliche Befreiung gegen Geldzahlung, S. 436 
Beschreibung der Ergreifung auf handhafter Tat, aber nicht etwa neben der 
Erwähnung eines Diebstahlsfalls und eines Mordfalls auch die charakteri- 
stische Schilderung eines Gerüftes bei Notzucht aus Mellrichstadt (I 839), 
die mehr Wert hat als das Angeführte (S. 861 ist sie mißverstanden), 
8. 631 läßt ein kurzer Satz über den Aufzug des Gerichts eine wertvolle 
Beschreibung I 1074 nicht vermuten. Manch nebensächliches Detail findet 
sich S. 550 ff. über den Galgenbau; daß in Ebern der Zentgraf „sus dem 
uberschwaif die ersten drei speen herauser zu hauen“ hat, daß er und 
der Kellner die Nägel einzuschlagen haben, wird man trotzdem nicht er- 
fahren. Im Kapitel „Bußen“ ist die Unterscheidung zwischen kleinem und 
großem Frevel nicht entsprechend berücksichtigt (11183f.), S. 767 f. nicht die 
Haftung für unbeabsichtigte Folgen (dazu ein Beispiel Il 679), ebenso nicht 
die fahrlässige Grenzverrückung (11008), S. 778 ist das Rädern erwähnt, nicht 
aber die Varianten (Radflechten I 955, Radbrechen I 205, StoB mit dem Rad 
1952), im Kapitel Strafen fehlt die Erwähnung der Umwandlung von Geld- 
strafe in Gefängnisstrafe (I 265). Das Kapitel „Sachbeschädigung“ kennt nicht 
„Holzbauen“ (I 264), „Fenstereinschlagen‘ (I 1099), das Kapitel „Fälschung“ 
nicht Überreinen, Übersteinen (I 715), Übermähen (I 1188), Marksteinver- 
rücken (I 1008), Schiedsteinverrückung (I 1008), Siebnersteinverrückung (I 1008), 
Gewichtfälschung (I 1182). Unter Gotteslästerung fehlt das Fluchen (I 746), 


280 Kritiken. 


unter den Beamtendelikten die Bestechung (I 722). S. 378 wird sehr un- 
vollkommen über die nach der Hegung folgenden Eröffnungsakte berichtet, 
der I 203 auf die Hegung folgenden Gebote nicht gedacht. S. 623 werden 
die Formen des Eides angeführt, aber der Eid mit erhobenen Fingern 
(I 984) wird nicht erwähnt, auch nicht die verschiedene Eidesform für 
Katholiken und Protestanten bei der Schöffenbeeidigung (I 1004), ebenso- 
wenig S. 376 die Hegung im Namen des Königs (I 1000). 

Ferner werden im Text Institutionen zwar erwähnt aber nicht erklärt. 
So das Eiermarktgericht (S. 121). 

Es fällt diese Lückenhaftigkeit umsomehr auf, als an anderen Stellen 
die Darstellung keineswegs knapp ist. In behaglicher Breite ergeht sich 
der Verfasser auf 33 Seiten über Hexenprozesse, ohne juristisch oder auch 
sonst die Sache zu fördern !, nicht minder auf 48 Seiten über das Gefängnis- 
wesen, sucht er m. E. ohne Glück auf 45 Seiten seine Ansicht über die 
landschädlichen Leute gegen Zallinger zu halten, und der Wert gerade 
dieser langatmigen Kapitel ist gering.” 

Diese leicht vermehrbare Reihe zeigt, daB man aus Knapps 
Darstellung von dem Inhalt der Quellen nicht die entsprechende Vor- 
stellung erhält. Dieser Mangel wird nicht ausgeglichen durch die 
Heranziehung geschriebener Quellen, die, wie ich besonders betonen 
möchte, an sich sehr verdienstlich, überdies zum Schaden der ge- 
druckten, allgemein zur Verfügung stehenden Quellen erfolgte. Hier und 
da findet sich als Beleg eine geschriebene Quelle, wo ein gedruckter 
Beleg vorhanden war, und dessen Nichterwähnung täuscht sein Fehlen 
vor oder statt vieler Stellen nur eine. 

Zu ergänzen wäre z. B. S.267 Anm. 12: I 839; S. 254 A.55: I 262, 1076, 
984; S. 267 A. 18: I 725; S. 814 A.1: I 721; S. 250 A. 44: I 719 A. 1; 
S. 580 A. 5: I 516. 

Ganz entsprechend der Nichtausnützung der Quellen ist die häufige 
ungenaue Ausnützung, sind überhaupt Ungenauigkeiten.’ 

S. 36 heißt es, daß „Bischöfe, Kapitel und Ritterschaft den sogenannten 
Rundvertrag‘‘ von 1435 vereinbarten; eine Nachkontrolle ergibt als beteiligt 
auch „Grafen“ und „Herren“. 8. 136 werden die gebotenen Zentgerichte 
aufgezählt, S. 139 erführt man gelegentlich, daß die Aufzählung unvoll- 
ständig ist, S. 242 wird von der Zahl der Schöffen gehandelt, das prinzipielle 
Genügen geringerer Zahl bei handhafter Tat (z. B. Bütthart) nicht erwähnt, 
ebda. Anm. 24 die Zahl für Ebern auf 12 angegeben, daß aber in peinlichen 


1 Zustimmend Rietschel 8. 399; Günther S. 643f. 

3 Vgl. Knapp bezüglich der landschädlichen Leute mit Vorbehalt zu- 
stimmend Rietschel a. a. O. S. 399f., der aber außerdem auf geringe Tiefe 
des Verf. bei Erörterung von Problemen und das häufige Fehlgreifen mit 
Recht hinweist, und gegen Knapp, E. Mayer a. a. O. 

8 Eine Reihe anderer Ungenauigkeiten in historischen und geographi- 
schen Angaben verzeichnet Rietschel a. a. O. S. 394f. 


Kritiken. SCH 


Sachen die zwei Bürgermeister hinzukommen, übergangen, S. 236 erfolgt 
eine Aufzählung der Bezeichnungen für die Schöffen, der terminus „stuhl- 
bruder“ fehlt, wie „stublgeselle“, S. 252 ist allgemein behauptet, „daß für 
die Sitzordnung der Schöffen‘ nur das erste Mal die Bedeutung des ver- 
tretenen Ortes, später lediglich das Dienstalter des Vertretenen maßgebend 
ist, I 736 hören wir für Königshofen das Gegenteil. Nach S. 250 wird die 
Verpflichtung der Schöffen „stets durch den Zentgrafen vorgenommen“, I 1229 
erscheint der Dorfschulze mit dieser Funktion betraut. 

Zu diesen Ungenauigkeiten kommen andere. Von den im Text 
und in den Anmerkungen in Anführungszeichen mitgeteilten Quellen- 
stellen erwiesen sich die meisten der nachgeprüften als mit dem 
Original nicht übereinstimmend. Knapp hat gekürzt und ausgelassen 
bis zur Unverständlichkeit, ja sogar Sinnlosigkeit. 

So steht S. 186: wollt iemand außerhalb, zentgraf nicht abschlahen, 
sondern verhelfen; die Stelle heißt I 109: wolt aber iemand außerhalb 
solcher ordenlicher zeit gericht haben, dem solle es der zentgraf uf des 
begehrenden costen...nit abschlahen, sondern verhelfen. 


Hand in Hand damit gehen falsche Zitate 
(z. B. 8.8 A. 2; S. 29 A. 10; S. 76 A. 9; S. 80 A. 15; S. 109 A. 32; S. 113 
A. 41; S. 844 A. 24; S. 235 A. 2; S. 136 A. 4; S. 582 A. 9; S. 800 A. 11; 
S. 365 A. 2; S. 875 A.7; 8.461 A. 57; 9.403 A. 10; S. 504 A. 6; S. 562 
A. 6; S. 653 A. 1). | 

Daß auch die Literaturangaben trotz ihres seltenen Vorkommens 
ungenau sind, ist nicht zu verwundern. 

So muß man selbst wissen, wo v. Möllers Aufsatz über das Stabbrechen 
steht (S. 533), um welchen Band der Zeitschrift für RG. es sich handelt 
(8. 432 A. 7), welcher Band von Mayers Verfassungsgeschichte gemeint ist, 
welcher Akademie Abh. Nicht angenehm ist es auch, daß Verf. sein 
eigenes Werk nur nach Kapiteln zitiert. Wie soll man z. B. im Kapitel 
Hexenprozesse mit 83 Seiten die zitierte Stelle herausfinden? Noch weniger 
erfreuen Verweisungen ohne Zitat (oben, „unten“, „wie wir sahen“). 

Auch Abkürzungen finden sich, die im Abkürzungsverzeichnis 
keinen oder falschen Platz haben, 
so VOS (S. 116), MS (40), StGO (S. 116), Hist.-Saal (309), Lib. ommiss. (83). 

Nicht besser erging es der Terminologie. 

Am bezeichnendsten für deren Behandlung ist wohl, daf das Wort 
„centa“ (Mon. boica 38, 118) nicht erwähnt wird. Bei Erörterung der Ladung 
im Hause des zu Ladenden (S. 593) vermißt man die technische Bezeichnung 
„zu baus und zu hofe“ (I 871), S. 778 fehlt für die Hinrichtung mit dem 
Feuer der Terminus „mit dem Feuer zu aschen brennen" (I 205), S. 835 ff. 
unter „Leibesverletzungen“ vermißt man Erörterung von „handhaftige Wunden" 
(vgl. 1353), unter den Strafen das „durch die Backen brennen“ (S. 861 A. 1). 
Die Trunkenheit wird nur als Strafmilderungsgrund behandelt, obwohl S. 861 
A. 2 die Einrede „das doch ime nit wissen“ auf Schuldausschließung hin- 
zielt (vgl. auch I 907), unter „Diebstahl“ fehlen „Deube“ (I 507), „dieberei‘ 


zg EE 


282 Kritiken. 


(1 498) und die Erörterung des wissentlichen Diebstahls (I 533), des Nacht- 
diebstahls. Die „Doppelehe“ wird behandelt; daß sie in den Quellen „zwie- 
fach ehe" heißt (I 613, 855), nicht erwähnt. Bei „Notzucht“ fehlen die Worte 
„erentreb‘‘ (I 499), „ehrnraub‘“ (I 507), „notzwang“ (I 278, 498), bei „Un- 
zucht und Sodomie“ fehlen „blutschand‘“ (I 855) und „sothomithische sünd“ 
(I 855), wobei zu bemerken, daß die fehlenden Termini meist die einzigen 
und meist nicht etwa andere erwähnt sind. Daß Güter, auf denen die 
Schöffenpflicht liegt, „zentgüter“ heißen (I 1076), ist bei ihrer Erörterung 
(S. 245) verschwiegen, ebenso daß das Verpflichten der Schöffen (S. 250) 
„mit pflichten beladen“ (I 506) heißt, daß der Zentknecht (S. 263) die Namen 
„zentbüttel‘ (I 60, 807, 349) und „gebutel“ (I 196) führt, daß die Späne, die 
der Zentknecht bei der Dingbeschreiung in Wüstungen aus Bäumen schlägt, 
„wertzeichen‘“ (I 501) heißen, daß die Klage auch technisch „clage‘‘ heißt 
(I 205). Ferner habe ich vermißt S. 270 „fahegülden‘“ (I 388), „gerichtgülden* 
(ebenda), „verweisgülden‘‘ (ebenda), „ligender mord" (I 839), „dieb am seil“ 
(I 839), S. 369 „Freunde“ für „Verwandte“ (I 208), S. 371ff. „behegen“ 
(I 1005), S. 127 „gebrechenschreiber“ (I 510). 

Andererseits treten Wörter auf, die an sich quellenmäßig sein könnten. 
Aber weder ein Zitat im Text, noch das Register verrät einen Beleg. Dies 
gilt für Feldgeschwornengericht (II 120 f.), Gebrechensekretär (II 127), für 
sämtliche Bezeichnungen der Schötten (II 338), für gebotenes und ungebotenes 
Gericht (I 135), ordentliches Gericht (II 136), Ketzerei (II 874; dazu I 855). 

Auch die Etymologie scheint nicht die stärkste Seite des Verf. 

Aufgefallen ist mir S. 387 die Ableitung des Wortes „Bitzing“ von 
Bezichtigung, ferner das „Achte Ding“. Das Ding ist doch ein echtes, 
ehaftes, gesetzliches der ê entsprechendes und hat mit Acht nichts zu tun! 

Sehr überrascht ist man sodann, wenn man die im Vorwort so 
sehr angepriesenen „genauen Register“ prüft. 

Ich habe im Sachregister gelegentlich, ohne systematisch zu 
arbeiten, ca. 400 Schlagworte nachgetragen, darunter z. B. zentbar, zent- 
büttel, zentfall, zentknecht, zentgüter, zentherr, zentschöpf, zentstab, zent- 
statt, zentstuhl, zentrecht, zentrichter, zentgericht, zentvolk, zentmann, zent- 
laden, zentio, zenthilfe, zentgeschrei, zentgehörig, allein 20 Wörter mit zent 
zusammengesetzt — in einem Werk über Zenten! 

Aber auch soweit die Schlagworte vorhanden sind, darf man 
nicht annehmen, daß nun auch alle einschlägigen Stellen der Quellen 
oder des Textbandes angeführt sind. Man darf auch nicht annehmen, 
daB ein Wort in Band I oder II fehlt, weil nur der andere Band 
angeführt ist, ebensowenig, daB die Hauptstelle des Textbandes an- 
geführt ist, ebensowenig, daß das Zitat richtig ist. — Auch im Orts- 
und Personenregister, das ich nicht besonders geprüft.habe, fielen mir 
gelegentlich Mängel auf. 

Vermißt habe ich Hartrhein (I 846), Korner (I 196), Langenberg (I 196), 
Marißfeldt (I 842), Rosserickh (1 845), Schiltknecht (I 196), Bennelberg‘(I 842, 
843), Linden (I 757), Bronschardt (I 844), Fessern (I 844). Unter Henneberg- 


Kritiken. 283 


Boppo v.II stehen 3 Zahlen, in den Quellen finden sich verschiedene Per- 
sonen dieses Namens. 

Auch fehlende Zitate zeigten sich. 

Die Register zeigen also mit Sicherheit weder, was in den 
Büchern zu finden ist, noch wo es zu finden ist. Der Verf. hätte 
sich Zeumer zum Muster nehmen sollen. ` 

Nicht einwandfrei erweisen sich die rechtshistorischen und ju- 
ristischen Kenntnisse des Verfassers, die sich aus gangbaren Büchern 
über Rechtsgeschichte hätten berichtigen lassen. 

Mit Staunen liest man von einer „altgermanischen Heerschau" auf 
dem „Maifeld“ (S. 139), sieht man S. 154 die Lehnsleute als „Lehenträger“ 
auftreten, erfährt man, daß die Nacheilepflicht nach dem Dieb eine ‚Abart 
der alten Heerfolge“* ist (S. 881), erfährt man, daß die außergerichtliche 
Bühne ein „Unfug“ ist (S. 842; vielleicht Mißverständnis von Brunner 
RG. II S. 226). Verworren sind die Ansichten Knapps über die Hegung. 
Diese hat nicht, wie Knapp S. 371 meint, den doppelten Zweck einer 
„Feststellung der für die Abhaltung des Dings notwendigen Voraus- 
setzungen“ und den der „Befriedung, Verbannung (sic!) des Gerichts". 
Die Hegung ist vielmehr Betriedung, Bannung. Die Feststellung der Vor- 
aussetzungen, wenngleich man von Hegungsfragen spricht, ist noch nicht 
Hegung. Und ebensowenig gehört eine Reihe von Fragen, so die, wie lange 
der Richter richten soll (S. 374), gehört die Verlesung des Zentweistums 
(S. 376) zur Hegung; das sind Formalitäten der Eröffnung, nicht der Hegung. 
Deshalb ist es m. E. in der Halsgerichtsordnung von Iphofen nicht „wider- 
sinnig“ (S. 376), wenn die Frage, ob das Gericht „recht beschten der 
Hegung nachfolgt. (Vorzüglich klar handelt über diese Verhältnisse das 
von Knapp so gerühmte Buch Plancks über das Gerichtsverfahren im MA. 
18. 130 ff.) — Auch die Begriffe Zeuge, Eidhelfer und Schreimanne sind dem 
Verfasser nicht klar. Allerdings sind die Schreimannen ursprünglich Eid- 
helfer (vgl. Brunner RG. II, S. 399), aber schon im Mittelalter sah man in 
ihnen Zeugen (vgl. Schröder RG.’ S. 793, Brunner, „Grundzüge“? S. 167). 
Es handelt sich also nicht darum, daß der Überfallene „die erforderliche 
Eidhelferzahl zustande“ bringt (S. 353), und geradezu irrig ist der Satz, daß 
die Schreimannen „nicht Zeugen der Tat sind“ und „lediglich in die 
Seele des Klägers schwören“ (ebda.), nicht minder die Behauptung, daß die 
Herbeigeeilten „nicht als Zeugen, sondern allein als Schreimannen in Be- 
tracht kommen (S. 433). Daß in der Tat in den Quellen ein Übersiebnen 
auftritt, „bei dem die sechs Mitschwörer Eidhelfer sind (so S. 797, 1363, 
1385), ist eine Sache für sich. Gerade in den angeführten Fällen ist nicht 
mit einem Wort davon die Rede, daß es sich um einen auf handhafter Tat 
gefangenen Täter, um eine unvernachtete Klage handelt. Aber der Verfasser 
scheint das ganze Verfahren zu verkennen, wenn er den Übersiebnungs- 
prozeß als den ordentlichen Prozeß hinstellt. — Daß der Fürsprecher beim 
Andingen das Recht der Erholung sichert, ist richtig, daß diese Andingung 
„hauptsächlich“ zu diesem Zweck geschehen (S. 364), ist falsch. Nicht minder 
falsch ist Knapps Behauptung, daß das Andingen in Meiningen und Medlitz 


284 Kritiken. 


von der Partei ausgehe; diese Behauptung ruht auf beispiellos leichtfertiger 
Quellenlektüre. Die Zentordnung von Medlitz ist prima vista unklar, ent- 
hält aber den doch deutlichen Satz „ob ich mich genugsam angedingt habe, 
in seinen worten zu reden“. Knapp allerdings zitiert den unklarsten 
Satz der ganzen Stelle. Und in Meiningen ist von Andingen überhaupt 
nicht die Rede, steht übrigens offensichtlich „eleger“ statt „fursprecher‘‘, was 
Knapp übersieht. — S. 417 läßt sich der Verfasser über die Bedeutung des 
Zweikampfes „nach altem Recht‘ aus. Praktisch sei dieser nur gewesen bei 
übernächtiger Klage, handhafter Tat, bei rückfälligen Räubern und Dieben, 
bei der Klage gegen den toten Mann und zur „Verhinderung eines Schwurs 
unter Bezichtigung des Meineids“. Daß diese Aufzählung nicht erschöpfend 
ist, ist nicht besonders hervorzuheben. Aber betonen möchte ich, daß 
Knapp die Grundlage des Zweikampfes nicht zu kennen, nicht zu wissen 
scheint, daß Zweikampf im alten Recht Folge der Eidesschelte ist und in- 
folgedessen immer da zur Anwendung kommt, wo der Eid gescholten ist oder 
wegen des Vorlebens des Täters schon ungeschworen als gescholten be- 
handelt wird. Dies ist doch die Grundlage für eine Fülle von verschiedenen 
Fällen des Zweikampfes. Aber die Beschränkung auf fünf Fälle stimmt 
ganz zu Knapps Ansichten über den Eid, in dem er „eine Art der Ver- 
sicherung“ sieht, „welche durch göttliche Mitwirkung verstärkt- wird“, der 
ibm „ein naiver Notbehelf“ (!) ist. Daß der Eid ursprünglich eine bedingte 
Selbstverfluchung, ein Zauber war, ist wohl in allen Lehrbichern der deut- 
schen Rechtsgeschichte, aber nicht bei unserem Verfasser zu lesen. Auf 
der gleichen Stufe steht die Behauptung, daß sich die „Rechtsausführung 
bei Notwehr“ „ehedem“ als Inzichtverfahren darstellte. Die Klage gegen den 
toten Mann ist eben Knapp trotz Planck und Brunner ein dunkles Gebiet. 
Dieselbe Unkenntnis erklärt den Satz, daß die „Blütezeit der Abschreckungs- 
theorie“ das Rädern und Vierteilen „mit sich brachte“ (S. 538. Grimms 
R.A. hätten über das hohe Alter dieser Strafen Aufschluß geben können. 
Schröders Rechtsgeschichte hätte den Verfasser davor bewahrt, S. 661 zu 
behaupten, daß das Gericht den Täter vielleicht zu „keinem größeren... 
Wergeld verurteilt“ hätte als die Schiedeleute Was soll denn um den Be- 
ginn der Neuzeit das „Wergeld‘, im Ssp. schon eine Antiquität, im Schwap. 
c. 310, dem Namen nach nicht mehr, der Sache nach als obsolet bezeichnet. 
Und das Wergeld ist doch ein bestimmter Betrag, den das Gericht nicht 
nach Belieben ändern konnte! Aber auch S. 679 erfreuen sich die Ver- 
wandten der Versicherung „stattlichen Wergeldes“. Die Sätze über pro- 
zessualische Beistände belehren uns darüber, daß z. B. die Söhne für den 
Vater „an des Richters Stab rühren“ und „damit die Verpflichtung, für die 
Tilgung der Schuld desselben (!) einzustehen“* übernehmen. Tietes Ver- 
ständnis für die Entwicklung des modernen Staates und Strafrechts be- 
weist die Behauptung, daß das Rügesystem „vornehmlich der Habgier... 
seine Entstehung verdankt“ und „äußerst verächtlich und verwerflich“ war 
(S. 409), daß man dem Peinlein das Amt eines Öffentlichen Klägers übertrug, 
weil „man dem Volke zuliebe die Form des alten Anklageverfahrens, bei 
dem es keinen Richter ohne Kläger gibt, nicht zerbrechen will" (S. 501). 
Von hier aus kann man allerdings in diesem Amt „eine untergeordnete 


Kritiken. 285 


Rolle“ sehen, den Peinlein „automatenhaft sein Sprüchlein hersagen“ lassen. 
Genaue Kenntnis deutscher Rechtsentwicklung bezeugt der Satz, daß „der 
Gerechtigkeitssinn zu jener Zeit noch sehr unvollkommen entwickelt“ war 
(S. 386), daß „man in früherer Zeit“ Mord und Totschlag „nur wenig“ unter- 
schied, „d. h. Totschlag fällt bäufig unter den Begriff Mord, wenn er auch 
milderer Sühne unterstellt ist“ (S. 289), daß man Weiber nicht enthauptet, 
weil man sie „nicht für mutig genug“ hält (S. 801), daß man sich die „Un- 
redlichkeit‘‘ zuzog, wenn man einmal „den Henker spielte“ (S. 545). 

Daß hier auch Mißverständnisse entstehen und Interpretationen 
fehlgehen mußten, ist klar. | 

S. 331 wird zur „Folge“ eine Stelle aus Mon. Boic. XXXVIII, 155 ange- 
führt, wonach Niemand zu einer Streiterei („geschichte“) hinzulaufen soll, wenn 
er nicht Frieden stiften wolle. S. 436 erfahren wir, daß bei handhafter Tat 
der Kläger, der den Täter gebunden hat, näher zum Beweise ist, weil 
er ungebunden ist. S. 402 wird aus der Stelle „bei tag heißts ein rug, 
bei nacht ein diebstal“ abgeleitet, daB manche Rüge „ihren Charakter 
nach Zeit und Art der Begehung ändert“, während doch gesagt sein soll, 
daß Tagdiebstahl Rüge ist, Nachtdiebstahl dagegen nicht. S. 388 wird 
aus der Stelle „ob sich aber iemant vermesse, ain beizig oder die thate 
eines leimuts also zu beweisen, als obgeschriben steht, und des nit 
thete sovil und zum rechten genug were“ geschlossen, daB das Wort 
„Beizig‘‘ eine Bedeutungsveränderung durchgemacht habe. In Wirklichkeit 
steht „oder“ hier disjunktiv, wenn der Kläger die Tat oder der Beklagte 
den Beizig nicht beweist etc. H 417 wird aus einem Kolben, der „drei 
ecken und fornen ein spitzen“ haben soll, ein dreieckiger etc. (man stelle 
sich einen dreieckigen Körper vor!), vorne zugespitzter Kolben! S. 733 wird 
es als eine „Geschmacklosigkeit‘‘ bezeichnet, daß für „Züchtlinge“ (soll 
heißen Sträflinge) doppelfarbige Tracht „eingeführt“ wird. Daß schon im 
14. und 15. Jahrh. das Miparti allgemein in die Kleidung eingedrungen, 
scheint der Verf. nicht zu wissen. Auch ist ihm offenbar unbekannt, warum 
man Leichen unter der Schwelle durch aus dem Hause bringt. Er findet 
diesen Brauch nur „originell“ (vgl. dazu Meyer, Germ. Mythologie 8. 70). 
S. 622 lernen wir den Ausdruck „Parteiverteilung‘“ für „Beweislast“ kennen 
S. 642 erfahren wir, daß die Selbstpfändung verboten (!) ist, weil es heißt, 
wenn „iemant pfendet, der schol das pfand faren in das nechste gericht 
und pfentlich damit gefaren“; hier wird doch die Pfändung geradezu 
geregelt. 

Der Verfasser scheut aber auch falsche Angaben nicht. Er behauptet 
S. 378 in vollem Widerspruch mit I 828, daß „in Meiningen überbaupt kein 
Geleite zugesichert“ wird 8.418, daß der Stock des mit der Frau kämpfenden 
Mannes einen Daumen dick sei (statt 2), S. 529, daß das Ding 3—8 Tage 
vor Abhaltung angekündigt wird, wogegen I 720 4 Wochen gibt, S. 700, daß 
der Ausdruck Kerker nicht vorkomme, wogegen er S. 722 Anm. 72 ein Bei- 
spiel hiefür bringt, daß fraisch und fraischlich „im würzburgischen Gebiet 
durchaus ungebräuchlich“ (S. 764), während I 841, 1074, 333, 1072, 1090 
Beispiele für das Gegenteil zu bieten scheinen. 


286 Kritiken. S 

Knapp verleidet aber dem Leser sein Buch nicht nur durch den 
Inhalt, sondern mindestens ebensosehr durch die auch von Günther 
S. 656 und Rietschel S. 400 gerügte Form. Es gibt wohl wenig 
Bücher die sich für wissenschaftlich ausgeben und gleichzeitig hinsicht- 
lich der Sprache und der Stilistik so viel zu wünschen übrig lassen. 

S. 26 erwirkt Bischof Hermann „Schutz gegen die Beeinträchtigung 
königlicher Beamten‘ (soll heißen: durch k. B.), 8. 86 erzählt von den in 
Fehmbriefen „sich brüstenden Phrasen“, S. 458 erfreut sich die Tortur 
„geradezu banausischer Anwendung“, S. 522 werden Verbrecher „einge- 
äschert“, S. 332 Übeltäter „erobert“. Es gibt eine „Habhaftwerdung“' eines 
Diebs (S. 381, 335) „schadbare‘‘ Leute (S. 336), ein „Urteilskollegium“ (S. 350), 
ein „Beiwesen‘ statt Beisein (S. 345). Immer wieder taucht das Wort „ori- 
ginell“ auf, wenn etwas interessant ist oder „abenteuerlich‘‘ oder „wunder- 
lich“. „Der erstere", der „letztere“, „derselbe“ statt „er, „eigentlich" (eigent- 
liche Dingpflicht S. 827), sind beliebte Abweichungen von gutem Deutsch. 
Am meisten aber stören die laxen Ausdrücke. Der Verfasser läßt sich zu 
sehr gehen. Dem Rat sucht man in einem Prozeß „einen Köder ... vorzu- 
werfen“, (S. 457), bei Zallingers Auffassung der landschädlichen Leute 
bleibt für den ordentlichen Verbrecher „nur blutwenig‘“ übrig (S. 464) eine 
Hinrichtung in Ochsenfurth ist „eine große Schinderei“ (S. 518), in Würzburg 
wird „lustig gefoltert‘ (S. 620), der Büttel nimmt „eifrigst auf Schmierung 
seiner Gurgel Bedacht" (S. 530). Die Gefangenen verursachen „Fütterungs- 
kosten“ (S. 542), eine Abgabe wird so und so „benamst“ (S. 601), „Gerücht“ 
steht für „Ruf“ (S. 853), „fremdherris£h“ steht für „fremder Herrschaft 
untertan‘* (S. 867,413). Nicht unter eine bestimmte Fehlerkategorie weiß ich 
einzureihen die Bezeichnung der Fehmrichter als „nordische Richter‘ (S. 85), 
das wiederholte männliche Geschlecht bei „Flur“ (der Flur statt die Flur; 
so S. 340, 354). Eigenartig ist der Gebrauch von „passiv“. Dem Kläger 
kommt „da ihm ja in erster Linie die Festnahme und Bewahrung des 
Täters obliegt, eine mehr oder minder passive Rolle zu“ (S. 336). 


Mit diesen Zitaten schließe ich. M. E. zeigt nichts besser den 
Charakter des ganzen Werkes, als solche Stilproben. Leider verbietet 
die Rücksicht auf den Raum, auch die schwülstigen Phrasen mitzu- 
teilen, in denen sich der Verfasser da und dort ergeht (z. B. charak- 
teristischer Weise im Kapitel „Hexenprozesse‘“), und so manche ganz 
unsachliche Auslassungen, wie z. B. gute Ratschläge, die dem Beschul- 
digten S. 353 gegeben werden. Es ist nur zu bedauern, daß die 
Savignystiftung diesen Textband unterstützen mußte, daß die historische 
Kommission an der bayrischen Akademie der Wissenschaften, um: die 
Quellenausgabe zu erhalten, auch hierzu die Hand bieten mußte. 
Fleiß allein, den der Verf. allerdings in reichem Maße bewiesen hat, 
ist es nicht, der den Gelehrten und Herausgeber schafft. Ohne Genauig- 
keit kann aller Fleiß nicht frommen. 

v. Schwerin. 


Kritiken. 287 


Viktor von Kraus, Deutsche Geschichte im Ausgange des 
Mittelalters (1438—1519). Erster Band. Deutsche Geschichte 
zur Zeit Albrechts IL und Friedrichs II. (1438—1486). Stuttgart- 
Berlin 1905, J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger. (Bibliothek 
Deutscher Geschichte hrsgg. von H. v. Zwiedineck-Südenhorst.) 8. 
VIII und 655 SS. 8M. 

Man konnte es mit Freude begrüßen, daß der Herausgeber der 
Bibliothek deutscher Geschichte für den Abschnitt vom Tode Kaiser 
Sigmunds bis zum Tode Maximilians I. Victor v. Kraus als Bearbeiter 
gewonnen hatte, dessen wissenschaftliche Forschung seit langem dieser 
Zeit gewidmet war, so daß es wünschenswert schien, ihm Gelegenheit 
zur Verwertung seiner Vorarbeiten von einem allgemeinen Standpunkte 
aus zu bieten. Freilich stand dem schon damals die aufopfernde und 
höchst verdienstliche Wirksamkeit entgegen, die v. Kraus als Ab- 
geordneter und als Obmann des Deutschen Schulvereins entfaltete, sie 
hat es auch verursacht, daß er das begonnene Werk nicht zum Abschluß 
bringen konnte, die Fortsetzung einem jüngeren Gelehrten, Dr. Kurt 
Kaser, tiberlassen mußte, daß endlich Abfassung und Drucklegung des 
vorliegenden ersten Bandes sich über einen ungewöhnlich langen Zeit- 
raum hinschleppten. 

Die Aufgabe, die v. Kraus übernommen hatte, war wohl eine 
der schwierigsten. Die deutsche Geschichte im fünfzehnten Jahr- 
hundert setzt schon an und für sich zusammenhängender Betrachtung 
und Darstellung den größten Widerstand entgegen; niemals erscheinen ` 
die Kräfte des deutschen Volkes mehr zersplittert, als zu jener Zeit, 
in der Altes und Neues miteinander rangen, das Alte in seinem Be- 
stande und den überkommenen Formen bedroht, das Neue noch 
durchaus der festen Gestaltung und sicheren Geschlossenheit ent- 
behrend. Nicht unbegreiflich, wenn die Mehrzahl der Historiker und 
mit ihnen v. Kraus hier nur „Zerfall und Zersetzung auf sittlichem, 
religiösem und staatlichem Gebiete“ erblicken, wenn v. Kraus klagt, 
daß ihn, „den warmblütigen Deutschen, bei Betrachtung der damaligen 
Zustände das Gefühl tiefer Beschämung überkommen habe“, eine 
Klage, die in seinem Buche immer wiederkehrt, der es eigentlich zur 
Begründung und Beleuchtung dienen soll. Ist er aber damit dieser 
Zeit gerecht geworden? Man wird es billig bezweifeln dürfen, wenn 
man seinen Blick von dem Wirrsal der politischen Verhältnisse, von 
der Unzulänglichkeit kaiserlicher Amtswaltung, dem oft recht häßlichen 
Gebahren der deutschen Fürsten und der höheren Stände auf das 
deutsche Volk richtet, das gerade damals mit einer an allen Orten 
emporschieBenden, allerdings oft ungeregelten, aber immer triebfähigen 
Kraft sich auf geistigem, künstlerischem, wirtschaftlichem und nicht 


288 Kritiken. 


zum wenigsten auch auf politischem Gebiete betätigt, sich den Ver- 
suchen zur Einzwängung in die Formen überlebter Zustände entzogen, 
in lebhaftem inneren Verkehr und vielseitiger Berührung mit andern 
Völkern einen großen Schritt zu seiner Ausgestaltung als Kulturnation 
getan hat. Wohin man schauen mag, Kampf und Leben! Allerdings 
beruft sich v. Kraus im Vorworte darauf, daß er die Schilderung der 
kulturellen Verhältnisse seinem Nachfolger überlassen habe, aber ganz 
abgesehen davon, daß eine derartige Abtrennung kaum zulässig war, 
hätte er gewiß gut getan, sie fortwährend im Auge zu behalten, viel- 
leicht hätte er in den angedeuteten Vorgängen, die er nur nebenher 
berührt (S. 239, 494), ein Mittel gefunden, seiner Darstellung einen 
etwas einheitlicheren Charakter zu verleihen. Zu diesem grund- 
legenden Versäumnis tritt das andere, daB v. Kraus dem Norden 
Deutschlands nicht ganz jene Beachtung geschenkt hat, auf die er 
für jene Zeit Anspruch erheben darf. - Allerdings treffen diese Be- 
mängelungen den Verfasser nur zur Hälfte, denn kein Zeitabschnitt 
deutscher Geschichte vor 1519 ist so wenig für die Darstellung vor- 
bereitet, wie der von Kraus behandelte. 

Die lange Dauer der Ausarbeitung, das Erscheinen in Liefe- 
rungen hat auch die schriftstellerische Anordnung, die Verteilung des 
Stoffes ungünstig beeinflußt; während in den ersten Kapiteln manche 
nebensächlichen Ereignisse recht weitläufig abgehandelt sind, sah 
v. Kraus sich genötigt, in dem letzten Kapitel auf vierzig Seiten die 
Jahre 1477 bis 1486 zusammenzudrängen. Nicht weniger nachteilig 
hat die zögernde Ausarbeitung auf die Benützung der einschlägigen 
Literatur gewirkt. Es ist für den Berichterstatter schwer, in diesem 
Betracht zu einem bestimmten Urteil zu gelangen, da ihm die Er- 
scheinungszeit der einzelnen Lieferungen nicht bekannt ist, aber daß 
der im Jahre 1902 erschienene zweite Band von Pirennes Geschichte 
Belgiens nicht benutzt wurde, ist mindestens auffällig. Störend wirkt 
die ungleiche und etwas nachlässige Behandlung der Ortsnamen. 
Mehrfach begegnen ganz willkürliche Schreibungen (Szenstochau S. 28; 
Badonsviller S. 47; Haimburg S. 65, 302; Dotis S. 70; Weideneck 
S. 302), manchmal sind ältere Formen beibehalten, ohne daß die Be- 
ziehung zu den jetzt gebräuchlichen hergestellt wurde (Wuldersdorf 
S. 209; Guntersdorf S. 367; Städteldorf S. 406). 

Unbeschadet der grundsätzlichen Verschiedenheit in der Beurteilung 
des geschichtlichen Verlaufes dürfen mit aller Anerkennung die guten 
Seiten des Buches gerühmt werden, als beste wohl die, daß darin das 
liebenswürdige, mannhafte Wesen des Verfassers zu vollem Ausdruck 
gelangt, und daß er es verstanden hat, die bedeutenden Persönlich- 
keiten, an denen das 15. Jahrhundert so reich ist, in ihrer Eigenart 


Kritiken. | 289 


zu erfassen und anschaulich zu schildern. So ist das Buch wohl ge- 
eignet, die dankbare Erinnerung an den verdienten Mann, der bald 
nach der Vollendung des Bandes aus dem Leben geschieden ist, wach 
zu erhalten. 


Graz. Karl Uhlirz. 


Ludvig Stavenow, Geschichte Schwedens 1718—1772. Deutsch 
von Dr. C. Koch. Gotha 1908, Friedrich Andreas Perthes, Aktien- 
gesellschaft. (XX und 443 Seiten.) [Auch unter dem Titel: Ge- 
schichte der europäischen Staaten. Herausgegeben von A. H. L. 
Heeren, F. A. Ukert, W. v. Giesebrecht und K. Lamprecht. Achtes 
Werk. Siebenter Band.] 

Die schwedische Geschichtsepoche, die man als „Freiheitszeit“ zu 
bezeichnen pflegt, und deren Grenzen durch den Tod Karls XII. (1718) 
sowie durch den kühnen Staatsstreich Gustavs IT. (1772) bestimmt 
werden, bietet aus verschiedenen Gründen kaum geringeres Interesse 
als die unmittelbar vorhergehende Periode, in der Schweden als nor- 
dische Großmacht wiederholt in die Geschicke Europas entscheidend 
eingriff. Sein besonderes Kennzeichen hat dieser Zeitraum durch 
die eigenartige parlamentarische Verfassung empfangen, die sich in 
Schweden nach dem Sturze des königlichen Absolutismus ausbildete, 
und die schließlich in einer unumschränkten Reichstags- und Partei- 
herrschaft gipfelte, deren Erscheinungsformen namentlich für den 
modernen Staatsrechtslehrer eine Fülle beachtenswerter Gesichtspunkte 
enthalten. Aber nicht nur in verfassungsgeschichtlicher, sondern auch 
in politisch-historischer Hinsicht ist die schwedische „Freiheitszeit“ von 
großer Bedeutung. Während Schweden bisher sozusagen „Subjekt“ 
der europäischen Politik gewesen war, wird es jetzt auf einmal deren 
„Objekt“. Rußland, Frankreich, England, Preußen, Dänemark und 
Österreich kämpfen fortan um die Vorherrschaft in Stockholm. Mil- 
lionen und Millionen ausländischen Goldes wandern in die Taschen 
schwedischer Abgeordneten und Senatoren. Ja vorübergehend gewinnt 
die „nordische Frage“ ein so drohendes Aussehen, daß sogar das Fort- 
bestehen Schwedens als eines wenigstens nominell unabhängigen Reiches 
ernstlich gefährdet erscheint. Bezeichnet mithin die „Freiheitszeit“ 
für Schweden in politischer Beziehung im allgemeinen eine Epoche 
des Niederganges, so macht sich anderseits gleichzeitig auf den 
meisten Gebieten des Kulturlebens ein erstaunlicher Aufschwung be- 
merkbar. Dank den regen Beziehungen des schwedischen Adels zu 
den künstlerischen und literarischen Größen Frankreichs und dank 
dem Umstande, daß Luise Ulrike, die hochbegabte Schwester Friedrichs 
des Großen, seit 1744 in Schweden weilte, war dieses Land damals 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2 20 


290 Kritiken. 


ein wichtiges europäisches Kulturzentrum, in dem die Künste und 
Wissenschaften sich zur höchsten Blüte zu entfalten vermochten. Und 
nicht genug hiermit. Auch die wirtschaftliche Entwicklung Schwedens 
in diesen Jahren weist so manches bemerkenswerte Moment auf. 

Unter solchen Umständen kann es nicht wundernehmen, daß die 
schwedische „Freiheitszeit‘“ seit jeher das lebhafte Interesse der ein- 
heimischen und ausländischen Geschichtsforscher erregt hat. Als eine 
Leistung ersten Ranges ist vor allem das sechsbändige Werk Karl 
Gust. Malmströms zu bezeichnen, von dem jetzt auch eine zweite (ver- 
besserte und erweiterte) Auflage vorliegt. Wollte man die Dar- 
stellung dieser Epoche einem schwedischen Historiker übertragen, so 
konnte, da Malmström schon ein sehr hohes Alter erreicht hat, wohl 
kaum ein anderer in Betracht kommen, als der Gotenburger Uni- 
versitätsprofessor Ludw. Stavenow, der — außer zahlreichen kleineren 
verfassungsgeschichtlichen Beiträgen — ein treffliches populäres Buch 
„Die Freiheitszeit, ihre Epochen und ihr Kulturleben“ (1898, 2. Aufl. 
1907) geschrieben und dieselbe Periode in dem von Emil Hildebrand 
redigierten, namentlich für das gebildete schwedische Laienpublikum 
bestimmten Prachtwerk „Geschichte Schwedens bis zum 20. Jahr- 
hundert“ (Bd. VII, 1902/03) bearbeitet hat. 

Es läßt sich nicht bestreiten, daß die deutsche Arbeit Stavenows 
sich von den bisher in der „Allgemeinen Staatengeschichte‘‘ erschienenen 
Werken äußerlich sehr unterscheidet. Außer ein paar flüchtigen An- 
deutungen in der Vorrede bringt sie nämlich keinen einzigen Hinweis 
auf die einschlägige Literatur. Freilich erklärt der Verf., daß seines 
Erachtens etwaige Zitate und Quellenangaben „für den der schwedischen 
Sprache unkundigen Leser sicherlich nur von geringem Nutzen sein“ 
würden. Diese Ansicht vermag ich indessen nicht zu teilen. In meiner 
Aufsatzreihe „Beiträge zur Geschichte der nordischen Frage in der 
2. Hälfte des 18. Jahrhunderts“ (Deutsche Ztschr. f. Geschichtswissen- 
schaft, 1889, 1891, 1892) habe ich verschiedene deutsche, franzö- 
sische usw. Aktenpublikationen und Schriften angeführt, die recht 
wertvolle Ergänzungen zu den Ausführungen des Verf. enthalten. 
Auch ein Personenregister durfte nicht fehlen. Gehört es doch, wie 
der Verf. in der Vorrede sehr richtig betont, zu den besonderen Kenn- 
zeichen der „Freiheitszeit“, daß „sich auf dem politischen Schauplatze 
eine Menge Personen herumdrängen“. 

Es wäre aber sehr zu bedauern, wenn diese äußeren Mängel ein 
Mißtrauen gegen den wissenschaftlichen Wert des hochinteressanten 
Buches wachrufen und die Fachgenossen von dessen Studium ah- 
schrecken sollten. Der Verzicht auf den gelehrten Apparat erklärt 
sich dadurch, daß die deutsche Arbeit Stavenows nichts anderss als 


Kritiken. 291 


eine verkürzte Übersetzung seiner in dem Hildebrandschen Werke ver- 
öffentlichten Schilderung ist, die sich,_wie schon erwähnt, haupt- 
sächlich an das gebildete schwedische Laienpublikum wendet. Ob es 
sich nicht vielleicht empfohlen hätte, für die „Allgemeine Staaten- 
geschichte“ diese populäre schwedische Ausgabe in einer den Inter- 
essen der nichtschwedischen Geschichtsforscher entsprechenden Weise 
umzuarbeiten, mag dahingestellt bleiben. Das eine steht jedenfalls 
fest, daB das Buch auch in seiner jetzigen Gestalt dem ausländischen 
Fachmann in reichem Maße Anregung und Belehrung bietet. 

Vor allem gilt solches für die verfassungsgeschichtlichen Teile. 
Hier befindet sich Stavenow auf seinem Lieblingsgebiet, und hier er- 
weist sich die wörtliche Übertragung der schwedischen Ausgabe ent- 
schieden als ein Vorzug. Mit wirklichem Vergnügen liest man die 
klare und anschauliche Darstellung, die er von dem schwedischen 
Verfassungsleben im 18. Jahrhundert gibt, und die zu Betrachtungen 
über die heutige parlamentarische Entwicklung förmlich herausfordert. 
Dem modernen Staatsrechtslehrer erschließt sich hier somit eine Fund- 
grube, deren Ertrag zweifellos der vergleichenden Staatswissenschaft 
zugute kommen wird. 

Auch die rein historischen Partien zeugen von stilistischer Be- 
gabung und scharfsinniger Auffassung. Daß die den ausländischen 
Historiker besonders interessierenden Themata — z. B. die Einmischung 
der europäischen Mächte in die innere Politik Schwedens und die 
Entwicklung der „nordischen Frage“ — teilweise nur eine flüchtige 
Behandlung erfahren haben, hängt natürlich mit dem ursprünglichen 
Leserkreis des ÖOriginalwerkes zusammen. Aufgefallen ist mir die 
ausführliche Schilderung (S. 167—80, S. 189—92) des schwedisch- 
russischen Krieges von 1741—43, über dessen Verlauf die nicht- 
schwedischen Geschichtsforscher doch schon seit längerer Zeit durch 
M. G. Schybergsons „Geschichte Finnlands“ (Gotha 1896) recht gut 
informiert sind. Einer Berichtigung bedarf die Angabe des Verf. 
(S. 255), Friedrich der Große habe sich 1755—56 in seiner schwe- 
dischen Politik durch verwandtschaftliche Rücksichten bestimmen lassen. 
Im Gegenteil hat der König im Frühling 1755 seinen Stockholmer 
Vertreter ausdrücklich angewiesen, den seiner Schwester feindlich ge- 
sinnten Senat „bei kommendem Reichstage gegen die Hofpartei mit 
zu soutenieren“. Rühmend hervorgehoben sei die knappe und doch 
plastische Form, in der die wichtigsten Persönlichkeiten charakterisiert 
werden. Nur erscheint es mir zweifelhaft, ob man in der Tat be- 
rechtigt ist, den aus Hessen-Kassel stammenden Schwedenkönig Frie- 
drich I. einen „unbedeutenden deutschen Fürsten“ (S. 31) oder gar 
einen „ausländischen Glücksritter“ (S. 32) zu nennen. Daß der Verf. 

20* 


292 Kritiken. 


die politische und geistige Bedeutung Luise Ulrikens nicht immer 
richtig würdigen konnte, ist sehr verzeihlich, da ihr Briefwechsel mit 
dem preußischen Königshause (Gotha 1909) erst vor wenigen Wochen 
von mir veröffentlicht wurde. 

Die Mitteilungen Stavenows über das wissenschaftliche und 
künstlerische "` Leben während der „Freiheitszeit‘“ sind ziemlich knapp 
gehalten. Vor allem hätte vielleicht noch schärfer betont werden 
können, daß Schweden damals einen der wichtigsten europäischen 
` Mittelpunkte für französische Kultur und für französisches Wesen 
bildete. Bedauert habe ich ferner die Nichterwähnung des berühmten 
Medailleurs Hedlinger sowie das Fehlen jeder Angabe über Theater 
und Musik. Rückhaltloses Lob verdient dagegen die Schilderung der 
wirtschaftlichen Zustände in Schweden und in Finnland!; sie gehört 
unstreitig zu den Glanzpartien des Buches. 

Die deutsche Übertragung liest sich flüssig und gibt eine gute 
Vorstellung von der schwungvollen Schreibweise Stavenows, der als 
einer der besten schwedischen Stilisten der Gegenwart gilt. Da der 
Übersetzer nicht zu den Fachhistorikern zählt, fehlt es natürlich 
keineswegs an schiefen Ausdrücken und drolligen Stilblüten; doch 
ist deren Zahl immerhin verhältnismäßig gering. — Bei dieser Ge- 
legenheit will ich übrigens die Benutzer des Buches in ihrem eigenen 
Interesse noch daruuf aufmerksam machen, daß der Verf., einer alten 
schwedischen Sitte gemäß, alle Daten bis 1753 nach dem juliani- 
schen Kalender, die späteren aber nach dem gregorianischen angeführt 
hat, ohne dies ausdrücklich zu bemerken. 

Die Arbeit Stavenows ist im großen und ganzen unbedingt eine 
hervorragende Leistung und verdient eine weite Verbreitung. Hoffentlich 
erweist sich bald eine neue Auflage nötig, bei der aber eine größere 
Berücksichtigung der den nichtschwedischen Historiker besonders inter- 
essierenden, rein politischen Fragen und eine dem Charakter der 
„Allgemeinen Staatengeschichte“ mehr entsprechende äußere Form zu 
wünschen wären. 

Charlottenburg. Fritz Arnheim. 


Acta Borussica. Die Behördenorganisation und die all- 
gemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert. 
Neunter Band. Akten von Anfang August 1750 bis Ende 
1753, bearbeitet von G. Schmoller und O. Hintze. Berlin 
1907, Paul Parey. 

Unter den 401 Nummern des vorliegenden, von Prof. Hintze 


! Schwedisch-Pommern wird leider mit keiner einzigen Silbe erwähnt. 


Kritiken. 293 


redigierten Bandes nimmt das politische Testament Friedrichs des 
Großen aus dem Jahre 1752, das hier zum ersten Male in seinen auf 
die innere Politik bezüglichen Abschnitten — mit einigen kleinen 
Auslassungen — veröffentlicht wird, eine überragende Stellung ein. Es 
ist in der Tat, wie die Vorrede sagt, ein Dokument von unvergleich- 
licher Bedeutung, in dem die ganze innere Politik des Königs, wie 
sie in diesem Zeitraume in seinem Kopf als ein zusammenhängendes 
System von Grundsätzen und Maßregeln sich ausgestaltet hatte, einen 
literarischen Niederschlag gefunden hat. Nach einer kurzen Einleitung 
spricht der König zunächst in wenigen, aber sehr inhaltsreichen 
Sätzen von der Verwaltung der Justiz und kennzeichnet das Ver- 
hältnis des Monarchen zur Rechtsprechung in den schon vorher bekannt 
gewesenen Worten: „C'est dans les tribunaux, où les lois doivent 
parler et où le souverain dot se taire.“ Das eigentliche Thema des 
Testamentes bildet die Verwaltung im engeren Sinne, die in den drei 
Hauptabschnitten der Finanzen, der Politik und der Militärverwaltung 
behandelt wird, woran sich noch eine kurze Auseinandersetzung über 
Prinzenerziehung schließt. Die Ausführungen über die Finanzverwaltung 
umfassen auch die Maßnahmen der Volkswirtschaftspolitik, in welchen 
der König die Grundlagen guter Staatsfinanzen erkennt. In dem Ab- 
schnitt über die innere Politik wird zunächst über die Grundsätze 
gebandelt, von welchen sich der Fürst in seinem Verhalten gegen 
Adel, Bürgerschaft und Bauern leiten lassen soll, um sich die 
speziellen Dienstleistungen jedes dieser Stände für den Staat zu 
sichern. Vom besondern Interesse ist, was der König über die Prinzen 
von Geblüt sagt, die sich mitunter sehr schwer regieren lassen. Ein 
folgender Abschnitt über Strafen und Belohnungen ist für den König 
und seine Untertanen gleich ehrend. Es heißt hier: „Je lai dit et 
le répète: dans ce pays ici on est plus embarasse de trouver autant 
de recompenses qu’en demandent les belles actions, qu’on n’est con- 
traint à punir les mauvaises.“ Nach Erörterung der Frage, ob ein 
Souverän geizig oder verschwenderisch sein soll, kommt der König 
zur Hauptthese seiner Politik, daß ein Souverän persönlich regieren 
soll. Hier findet sich der zum geflügelten Wort gewordene Aus- 
spruch, daß der König der erste Diener des Staates ist, als der 
prägnanteste Ausdruck seiner Auffassung von den Pflichten eines 
Monarchen, deren Vernachlässigung selbst kriminell werden kann. Es 
wäre zu wünschen, daß, sowie das ganze Testament, so speziell dieser 
Teil nicht nur von den Historikern, sondern auch von den Vertretern 
der Staatsrechtswissenschaft in vollem Maße beachtet und gewürdigt 
werde, zumal nach der jüngsten Leipziger staatsrechtlichen Offen- 
barung, welche auf Maurenbrecher zurückgehend, dem Staate den 


294 Kritiken. 


Charakter eines Rechtssubjektes abspricht und ihn zum Objekt des 
Herrscherwillens degradieren will. Auch auf die wenigen köstlichen 
Zeilen über das Zeremoniell bei Hofe sei aufmerksam gemacht. Eine 
Betrachtung über Vormundschaft eines minderjährigen Königs bildet 
den letzten Gegenstand dieses Abschuittes, den eine „Conclusion“ zum 
Abschluß bringt, in welcher sich der Übergang zum Hauptabschnitt 
über die Militärverwaltung vollzieht. So sehr der König sich der 
Einheit und Untrennbarkeit aller Teile der Staatsverwaltung bewußt 
ist, das Militärwesen ist ihm doch der Mittelpunkt seines ganzen 
Denkens über den Staat. Speziell der Kriegshistoriker wird die Aus- 
führungen dieses Teiles des Testamentes, welcher sich über die ver- 
schiedenartigsten militärischen Fragen, an die die Kriegsverwaltung 
im Frieden zu denken hat, ausläßt, mit höchstem Interesse lesen. 
Die Ratschläge über die Erziehung eines Prinzen, welche das letzte 
Kapitel des Testamentes ausmachen, befassen sich vorerst mit den 
Ursachen der allgemein schlechten Prinzenerziehung und finden die- 
selben in der eigenmächtigen Politik der Minister und kirchlichen 
Kreise, welche es darauf absehen, unselbständige, von ihnen abhängige 
Fürsten zu erziehen. Von den positiven Vorschlägen ist der Rat, 
den Thronerben nicht in fremde Länder reisen zu lassen, wobl das 
einzige, was daran erinnert, daß uns mehr als anderthalb Jahrhunderte 
von dem Vorstellungskreise des Verfassers trennen. 

Was die übrigen Akten betrifft, so bezieht sich ein großer Teil 
derselben noch auf die Coccejische Justizreform, die in diesen Jahren 
in der Hauptsache beendet wird. Mit der Durchführung der schlesi- 
schen Justizreform verbindet sich das Strafverfahren gegen den un- 
getreuen Präsidenten von Benckendorff, dessen aus verschiedenen Akten- 
stücken des Berliner und Breslauer Archivs und aus alten Druck- 
sachen der Breslauer Stadtbibliothek zusammengestelltes Material (Nr. 1) 
manchen interessanten Einblick in die schlesischen Verhältnisse ge- 
währt. Die Prozeßtabellen verschiedener Landesgerichtshöfe zeigen 
als Wirkung der Coccejischen Reform raschere Erledigung der Pro- 
zesse und weniger Rückstände. 

In Ostpreußen und Cleve-Mark werden gleichzeitig mit der Justiz- 
reform die dort noch fehlenden J,andratsämter eingeführt. Ein hier- 
bei zwischen Cocceji und dem Generaldirektorium ausgebrochener 
Konflikt führt zu einem in bezug auf die örtlichen Verwaltungs- 
verhältnisse von Cleve instruktiven Schriftenwechsel (Nr. 301). 

Eine größere Reihe von Akten betrifft auch in diesem Bande 
die Verwaltung der Kammern, darunter besondere Dienstvorschriften 
für die schlesischen (Nr. 64, 65). Der neu ernannte schlesische Pro- 
vinzialminister von Massow erhielt eine geheime Instruktion, deren 


Kritiken. | 295 


französische, eigenhändige Niederschrift des Königs Nr. 377 enthält, 
und deren Bedeutung über die innere Verwaltung des Landes zu den 
Beziehungen zu Österreich hinausreicht. 

Auch das Generaldirektorium, über welches der König in ge- 
wissem Sinne selbst die oberste Leitung führt, berührende Akten 
fehlen nicht. Der Oberrechnungskammer, welche von dem ihr über- 
geordneten Direktorium in ihrer Bedeutung herabgedrückt wird, sucht 
der König ihre relative Selbständigkeit zu wahren (Nr. 237). 

Mit der Einsetzung des Oberkonsistoriums (Nr. 14) erhält die 
lutherische Kirche in der ganzen Monarchie (Schlesien und Geldern 
ausgenommen) ein einheitliches Oberhaupt. 

Endlich sei erwähnt, daß auch in diesem Band reiches Material 
zur Geschichte des preußischen Beamtentums geboten wird, sowie 
daß auch hier helle Streiflichter auf die verschiedenen materiellen 
Verwaltungsgebiete geworfen werden, eine Illustration der im poli- 
tischen Testament niedergelegten allgemeinen Grundsätze im einzelnen. 

Ein ausführliches Register von 144 Seiten erhöht die praktische 
Brauchbarkeit des Bandes. 

Wien. Gustav Seidler. 


Felix Salomon: William Pitt der Jüngere. (1. Band, bis zum 
Ausgang der Friedensperiode 1. Teil, die Grundlagen; 2. Teil, 
die politische Wirksamkeit. Leipzig und Berlin, Teubner 1901, 
1906.) 

Ein ausgezeichnetes und zugleich merkwürdiges Werk: ausge- 
zeichnet infolge der auf gründlicher Forschung beruhenden Darstellung, 
merkwürdig durch die Art der Bearbeitung, denn es gleicht einem 
Monumentalbau, dessen einzelne Steine selbst wieder von der Kunst 
und Eigentümlichkeit des Architekten zeugen. In dieser Beziehung 
sei besonders auf das dritte Kapitel des ersten Teiles hingewiesen, 
das „die wirtschaftlichen Lehren von Adam Smith im Zusammenhange 
der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Englands“ behandelt. 
Es ist ein Stück für sich und paßt zugleich in das Gefüge des 
Ganzen: das Parlament ist Träger nicht bloß der Politik, sondern 
auch des Wirtschaftsgetriebes, und die politische Rolle seiner Mit- 
glieder wird bedingt durch die Individualität jedes einzelnen in öko- 
nomischer Richtung. Dieser Umstand schien dem Verfasser, und wohl 
mit Recht, von zu großer Bedeutung zu sein, als daß es ihm genügt 
hätte, „nur das von Pitt unmittelbar Vorgefundene“ wirtschaftliche 
Verhältnis zur Darstellung zu bringen. Er griff daher weiter aus und 
schilderte eine Entwicklung, die lehren solle, „inwiefern von Pitt be- 
sondere Bedürfnisse, unterschiedlich von den vorangehenden, zu be- 


296 Kritiken. 


friedigen waren, und ob dann auch hier vor seinem Eingreifen die 
Mittel bereit gestellt gewesen sind, ihnen zu entsprechen“. Das Er- 
gebnis ist folgendes: den Wandlungen im politischen Leben gemäß 
vollzogen sich auch solche im Wirtschaftsleben, die neue Aufgaben 
an die Staatsleitung stellten. Zur Lösung dieser Aufgaben hatten 
Chatham und Adam Smith vorgearbeitet, so sehr sich auch, was den 
Ausgangspunkt betrifft, die Welt- und Staatsanschauungen beider 
Männer voneinander unterschieden — in einem Punkte traf ihr 
Streben zusammen: politisch und wirtschaftlich das Wohl der Allge- 
meinheit, u. z. gegenüber einer bevorzugten Minderheit zu vertreten 
und die Staatslenker über die Mittel aufzuklären, durch welche das 
staatliche Interesse gestärkt und mit dem nationalen am voll- 
kommensten verquickt werden könnte. 

So fand Pitt die Bedingungen vor, die es ihm ermöglichten, einer 
gewaltigen Aufgabe gerecht zu werden; diese bestand in Vollstreckung 
der Ideen jener beiden Männer: in der Vereinigung der Staatsordnung 
des einen mit der Wirtschaftspolitik des andern; das Ergebnis hatte 
den Erfordernissen und Bedürfnissen einer neuen Gesellschaft zu 
dienen. 

Pitts Vater, Lord Chatbam, hatte die Revolution von 1688 als 
einen Sieg des Rechtes gefeiert, für dessen weitere organische Fort- 
entwicklung er, im Gegensatz zur Staatsanschauung Walpoles, eine 
Bahn freilassen wollte, indem er die Befugnis betonte, bestehende 
Einrichtungen abzuändern. Wiederaufrichtung einer nationalen und 
kräftigen Staatsgewalt war das Ziel; das monarchische Prinzip mußte 
daher mit dem parlamentarischen in Einklang gebracht werden. 
Chatham legte sonach die Fundamente des staatlichen Lebens in der 
Weise klar, „daß er in die alte Institution einen Geist brachte, der 
es ermöglichte, die Verfassungsformen zu dehnen, so daß sie den 
sozialen Wandlungen anpaßbar wurden, ohne daß sie gesprengt wurden, 
und die staatliche Gewalt, welche durch die Usurpation der Oligarchie 
allzusehr schon geschwächt war, nicht nur vor weiterer Zersetzung 
zu wahren, sondern das Staatsgefühl neu zu beleben. Mit dem Be- 
mühen, es dahin zu bringen, daß das Parlament wieder in den Dienst 
der Allgemeinheit trat, verbanden seine Lehren als Ziel die Wieder- 
herstellung eines gestärkten Königtums, welches als die staatliche 
Zentralgewalt das Ganze zusammenhielt. Wenn dieses dann seine 
Exekutive im Einklang mit der Nation ausübte, so waren die Mittel 
verfügbar, um das Verfassungsproblem zu lösen, wie sich das monar- 
chische Prinzip mit dem parlamentarischen, die könglichen Prärogativen 
mit konstitutioneller Freiheit versöhnen ließen.“ 

- So war Chatham, obwohl ein Whig, der Winkelried eines neuen 


Kritiken. 297 


Torysmus, „welcher das in dem Ursprünglichen liegende, aus der Natur 
des Staatslebens abgeleitete und für die Existenz des Staates unent- 
behrliche Streben mit dem Errungenschaften der Revolution vereinbart 
hat, dadurch diesem Streben neuen Rückhalt schaffend und in seinem 
Geiste das Werk der Revolution ausbauend.“ 

Als der vornehmste Repräsentant dieses Torysmus trat William 
Pitt in die Fußstapfen seines Vaters und damit in eine Stellung, die 
sich wesentlich von der Foxens, des Führers der Whigs, unterschied. 
Auch dieser sprach der Reform wohl das Wort, aber im Sinne der 
Vorherrschaft des Parlaments, während Pitt daran festhielt, daß der 
Wille des Königs nicht auszuschalten sei. Das Parlament galt Pitt 
keineswegs als souveräne Gewalt. Dem Unterhause gebührte seiner 
Überzeugung nach keine Negative gegenüber der Nation. Er trium- 
phierte über Fox, der die entgegengesetzte Ansicht verfochten hatte, 
und verfolgte mit eiserner Energie die einmal eingeschlagene Bahn, 
Verteidiger der königlichen Prärogative sucht er zugleich Fühlung mit 
den Kreisen außerhalb des Parlaments. Er berücksichtigt den Willen 
des Landes und, um sich auf ihn zu stützen, begnügt er sich nicht 
mit der üblichen Aufnahme von Aristokraten und Bischöfen — auch 
dem Handels- und Kaufmannsstand will er die Pforten des Oberhauses 
öffnen. Das bisherige aristokratische Klassenregiment beginnt zu ver- 
blassen, je mehr es sich der konstitutionellen Monarchie nähert. 

Was Pitts Stellung als leitenden Ministers betrifft, geht auf ihn 
über, „was der König an persönlicher Initiative in den Regierungs- 
geschäften verliert.“ Pitt ist die Seele der Regierung, der oberste 
verantwortliche Staatsmann, verantwortlich sowohl dem König wie dem 
Parlament und der Nation gegenüber. Dem König erübrigt, sogar 
in Fragen der auswärtigen Politik, einzig und allein das Recht der 
Kontrolle. Der Schlußstein des Regierungssystems Pitts sollte die 
Parlamentsreform (Erweiterung der Vertretung und Vermehrung der 
Wihlerschaft) sein. Sein Antrag, den Gesetzentwurf einbringen zu 
dürfen, ward jedoch abgelehnt. Immerhin sah er seine ministerielle 
Tätigkeit keineswegs erschüttert, vielmehr gestärkt, denn die Nation 
schenkte erst recht dem Manne Vertrauen, der sich als Anwalt ihrer 
Interessen erwies. 

Nach wie vor blieb Pitt das treibende und fördernde Element in 
der inneren Politik. Er wurde es auch in der äußeren Sphäre, wobei 
er sich bemühte, die auswärtigen Angelegenheiten nach Möglichkeit den 
Bedürfnissen der inneren Politik anzupassen. So wurde 1788 zu Loo 
der Vertrag geschlossen, von dem Pitt hoffte, daß er „zu einem sehr 
sicheren und dauerhaften System kontinentaler Politik führen werde.“ 
In Frankreich jedoch, gegen dessen Übergriffe die Allianz als Sicherung 


298 Kritiken. 


gedacht war, vollzog sich ein Zersetzungsprozeß, der es, aller Wahr- 
scheinlichkeit nach, für längere Zeit der Möglichkeit berauben mußte, 
auf die Weltverhältnisse einzuwirken. Pitt erkannte diesen Wechsel 
der Dinge und widmete fortan — wie unser Gewährsmann entgegen 
der Anschauung Sorels konstatiert — der auswärtigen Politik die- 
selbe Hingebung, die er bisher in der Frage der inneren Reform an 
den Tag gelegt hatte. 

Von dem Wunsche geleitet, den Frieden in Europa zu erhalten, 
wollte Pitt allen größeren Besitzveränderungen Einhalt tun, die das 
politische Gleichgewicht zu stören vermöchten. Deshalb trat, als eine 
solche Störung im Norden (Kriegserklärung Schwedens an RuBland, 
Vordringen der mit Rußland verbündeten Dänen) zu erfolgen drohte, 
England dazwischen und bewirkte dadurch, daß der schwedisch-russische 
Streit seinen gefährlichen Charakter verlor. Dem Verbündeten Eng- 
lands war es jedoch darum zu tun, bei ähnlichen Interventionen nicht 
leer auszugehen — die Tripelallianz, die sich so glänzend eingeführt 
hatte, zeigte gar bald einen bedenklichen Riß: nach der Erwerbung 
von Danzig und Thorn strebte Preußen zugleich nach dauernder 
Schwächung Österreichs. Diese agressive Politik fand bei Pitt keine 
Unterstützung; gleiches Verhalten beobachtete der britische Staats- 
mann auch in der belgischen und galizischen Frage. Um so lieber 
ging er daher auf den Vorschlag des Nachfolgers Josephs II. ein, die 
Friedensvermittlung zu übernehmen. Eine führende Rolle in der euro- 
päischen Diplomatie war Pitt zugedacht — die Forderungen aber, die 
Preußen an Österreich stellte, ließen es recht bezweifeln, ob sie auch 
dankbar sein würde. Ä 

Da trat, in den Regionen des Stillen Ozeans, ein Zwischenfall 
ein, der Pitts Aufmerksamkeit auf eine andere Aufgabe lenkte: die 
englische Niederlassung im Nookasunde hatte den Konkurrenzneid 
Spaniens erregt, das den größeren Teil der nordamerikanischen West- 
küste rechtlich zu beanspruchen glaubte. Der Ausbruch eines Krieges 
stand in Aussicht, weshalb sich Pitt veranlaßt sah, den Frieden in 
Europa mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten. So mußte England 
notgedrungen die Expansionsgelüste Preußens zu befriedigen trachten; 
es erklärte sich daher damit einverstanden, daß Danzig und Thorn an 
Preußen übergehen sollten, gegen einen Handelsvertrag zwischen Eng- 
land, Preußen und Polen jedoch, der dem Inselreich sowohl wie Polen 
wirtschaftliche Vorteile sichere. 

Die Dinge gestalteten sich indes anders, als Pitt es gemeint hatte. 
Sie trieben zu einer bewaffneten Demonstration gegenüber Rußland. 
Während Pitt mit Zuversicht auf das Parlament und die Nation 
baute, rührten sich die Opposition und geschäftige von dem russischen 


Kritiken. ° 299 


Botschafter geworbene und bezahlte Federn, welche die öffentliche 
Meinung bearbeiteten. Pitt mußte den Rückzug antreten: RußBlands 
weitausgreifende Politik hatte dem Allianzsystem von 1788 den Todes- 
sto versetzt. Der Begründer der Tripelallianz sah sich wieder auf 
das ursprüngliche Feld verwiesen: auf das der inneren Politik. Indem 
er es mit frischer Zuversicht betrat, suchte er alles zu fördern, was 
dem Neutralitätsprinzip entsprach. Infolge dieses Bestrebens billigte 
er die Intervention der Mächte, die das Feuer in Frankreich ersticken 
solle. Der Brand griff jedoch immer weiter um sich und schließlich 
erklärte am 1. Februar 1793 der Konvent an England den Krieg. 

Das langjährige Ringen in der Folgezeit und seinen Rückschlag 
auf die innere Politik werden wir im zweiten und zugleich Schluß- 
bande des Salomonschen Geschichtswerkes beschrieben finden. 

Wien. Dr. Hanns Schlitter. 


Briefwechsel des Herzogs Friedrich Christian zu Schleswig- 
Holstein-Sonderburg - Augustenburg mit König Fried- 
rich VI. von Dänemark und dem Thronfolger Prinzen 
Christian Friedrich. Namens der Gesellschaft für Schleswig- 
Holsteinische Geschichte herausgegeben von Hans Schulz. Mit 
einem Bildnis. Leipzig 1908, Kommissions-Verlag von Ed. Avenarius. 

Der Urgroßvater der deutschen Kaiserin, der Herzog Friedrich 

Christian von Augustenburg [1765—1814], ist in Deutschland kein 

Unbekannter; jeder kennt ihn als den hochherzigen Gönner Schillers, 

den er in Vereinigung mit dem dänischen Finanzminister Grafen Ernst 

Schimmelmann fünf Jahre lang vor materieller Not schützte. Hans 

Schulz, der Bibliothekar am Reichsgericht, der vor einigen Jahren 

den Briefwechsel zwischen Schiller und dem Herzog vollständig her- 

ausgegeben und jetzt eine umfassende Biographie des letzteren vor- 
bereitet, hat hier als zweite Vorarbeit zu ihr seinen Briefwechsel mit 
dem Kronprinzen, Reichsregenten (für seinen geisteskranken Vater 

Christian VII.) und nachherigen Könige Friedrich VI. von Dänemark, 

mit dessen spätern Nachfolger Christian VIII., mit seiner eignen un- 

verheirateten Schwester Luise, seiner Gemahlin und einigen andern, 
besonders nordischen Zeitgenossen herausgegeben, vorwiegend aus dem 
augustenburgischen Hausarchiv zu Primkenau und dem dänischen 

Reichsarchiv zu Kopenhagen, — eine Materialsammlung ohne Ein- 

leitung und leider nur mit sehr wenigen Erläuterungen zur Kenntnis 

der Personen und Tatsachen, deren Spärlichkeit für einen mit der 

Geschichte Dänemarks nicht genau vertrauten Leser doch manches 

unverstanden lassen muß. Der Briefwechsel rundet das Bild des 

Herzogs, soweit es schon anderweitig bekannt ist, in dankenswerter 


300 - Kritiken. 


Weise ab und ergänzt so mehr unsere Kenntnis der Menschen als die 
der Ereignisse. Da steht auf der einen Seite der rein militärisch 
[übrigens nicht einmal für die Flotte] interessierte, geistig enge, in 
der Handhabung der deutschen Sprache lächerlich ungewandte Kron- 
. prinz und König, freundlich nur bis dahin, wo sein maßBloses fürst- 
liches Selbstbewußtsein in Tätigkeit treten soll, übrigens zugleich der 
Schwiegersohn des mit dem Herzog verfeindeten Landgrafen Karl von 
Hessen; auf der andern Seite der Herzog, geistig, staatswissenschaftlich 
und pädagogisch lebhaft interessiert, in religiös-kirchlichen Fragen ein 
entschiedener Vertreter eines besonnenen Vernunftglaubens, in poli- 
tischen ein gemäßigter Anhänger der neuen französischen Ideen. So 
verfolgen wir im Briefwechsel die Tätigkeit des Herzogs im Unter- 
richtswesen Dänemarks, wo er gegen die Verlegung der Universität 
nach dem großen Brande von 1795 aus der Hauptstadt an einen 
kleinern Ort des Landes sich ausspricht, wo er eine Sonderstellung 
als Patron der Universität neben der dänischen Kanzlei und die Ein- 
setzung einer besondern Direktion für die gelehrten Schulen erreicht. 
Wir verfolgen ihn in den Fragen, die zu stärkeren Differenzen führen 
mußten: er verteidigt die Familienvorrechte der jüngeren holsteini- 
schen Linien gegen Dänemark und die königliche Linie; er bekämpft 
die Einziehung Holsteins nach der Auflösung des Deutschen Reiches 
1806 in den dänischen Staat unter Gefährdung der Erbfolgerechte 
der herzoglichen Linien, ein Vorspiel der entscheidenden Ereignisse 
der nächsten Generation, wo der Herzog dann auch der Vertreter der 
holsteinischen Interessen und des Deutschtums gegen die einseitig 
dänischen des Königs wird. Wir verfolgen endlich die schwedische 
Thronfolgefrage 1810, wo nach dem plötzlichen Tode des erwählten 
Thronfolgers Christian August von Augustenburg nun der Herzog, 
sein Bruder, der Wahl zum Throne und der allgemeinen Zustimmung 
sicher war, wenn ihm nicht die törichte Ilusion des Königs, in seiner 
Person die drei nordischen Reiche vereinigen zu können, den Weg 
dazu versperrt hätte. Das rücksichtslos selbstherrliche Benehmen des 
Königs gerade in dieser Frage und der folgenden, der Entlassung des 
Herzogs aus seinen Ämtern, führte dann zum Bruche zwischen beiden. 
Stark kommen in dem Briefwechsel die persönlichen Sympathien für 
die Geschicke Preußens 1806 und 1807 und die Fortschritte der 
deutschen Sache in den Freiheitskriegen zu Worte. Zwei Universitäts- 
reden und ausführliche Denkschriften des Herzogs über seine all- 
gemeinen pädagogischen Grundsätze, über die Preßfreiheit, die hol- 
steinische Erbfolge und die schwedische Thronfolge begleiten den Brief- 
wechsel. 


Hamburg. | R. Kayser. 


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Kritiken. 301 


Heinrich Friedjung: Österreich von 1848 bis 1860. Erster 
Band: Die Jahre der Revolution und dér Reform 1848 
—1851. (1. u. 2. Aufl.) Stuttgart und Berlin, J. G. Cottasche 
Buchhandlung Nachfolger, 1908. XVII u. 512 SS. 

Richard Charmatz: Österreichs innere Geschichte von 1848 
—1907. I. Die Vorherrschaft der Deutschen. (Aus Natur u. 
Geisteswelt 242.) Leipzig, B. G. Teubner, 1909. VII u. 140 SS. 

Dr. Gustav Kolmer: Parlament und Verfassung in Öster- 
reich. Fünfter Band: 1891—1895. Wien und Leipzig, Carl 
Fromme, 1909. XVI. u. 552 SS. 

Ein Buch Heinrich Friedjungs wird niemals zu spät an- 
gezeigt; denn es geht unabhängig von jedem empfehlenden Hinweis 
seinen Weg und findet einen dankbaren Leserkreis in dem Augenblick, 
da es das Licht der Welt erblickt. Auch bringt es stets soviel Neues, 
daß dem Ref. im Grunde nur übrig bleibt, auf das Bedeutungsvolle 
der neuen Erscheinung hinzuweisen, und wenn der Besprecher es als 
einen Hauptteil seiner Aufgabe ansieht, neben dem Lob auch Tadel 
auszusprechen, so ist er einem Werke Friedjungs gegenüber in die 
peinliche Notwendigkeit versetzt, von vornherein auf dieses erhebende 
Recht zu verzichten. Und nur ein Bedauern bleibt bei dem Gesamt- 
eindruck übrig, dem schon Ottokar Weber (in seiner Bespr. Deutsche 
Litzeitg. 1908, Nr. 3) Ausdruck gegeben hat: daß man das Buch 
nicht selbst geschrieben hat. 

Seinem früheren Buche über den Kampf um die Vorherrschaft 
in Deutschland läßt Friedjung nunmehr eine Geschichte Österreichs 
von 1848 bis 1860 folgen, deren erster vorliegender Band die Jahre 
der Revolution und der Reform behandelt. Der Verf. beweist mit seinem 
neuen Werk, daB er nicht nur Meister auf dem Forschungsgebiete 
einer Entwickelung ist, die sich in großen politischen und kriegerischen 
Ereignissen äußert, sondern daß er auch eine mehr innere Entwickelung 
mit scharfem, historischem Blick zu überschauen und ihr Bild mit 
Meisterhand zu zeichnen vermag. Das Buch bedeutet eine souveräne 
Beherrschung und Durchdringung des Stoffes. Es ist aufgebaut auf 
der genauen Kenntnis der gesamten Literatur, und es kommen ihm 
zugute die Einsichtnahme in die Nachlässe hervortretender Persön- 
lichkeiten wie Wessenbergs, Bachs und Kübecks, sowie die Benutzung 
gewisser Staatsakten, die dem Verf. zugänglich gemacht sind. Wie 
die früheren Darstellungen Friedjungs zeichnet sich auch diese durch 
eine Kunst der Anlage und eine Beherrschung der Sprache aus, die 
die Lektüre auch dem nicht zünftigen Leser zu einem reinen Genuß 

gestalten. Auch das vorliegende Buch ist zugleich wieder ein wissen- 

schaftliches Meisterwerk und ein literarisches Kunstwerk. 


302 Kritiken. 


Dinge und Menschen treten gleich plastisch entgegen. Überall 
findet der Verf. den Standpunkt, von dem aus die bisher unklaren 
Vorgänge plötzlich klar und einfach erschienen. Er entwickelt und 
legt dar, und so muß sein Urteil, das er keineswegs unterdrückt, 
stets überzeugen; außerordentlich fein und besonnen ist die schwierige 
Grenze zwischen Objektivität und subjektivem Urteil beobachtet. Die 
in der Revolution wirksamen Kräfte werden gegeneinander abgewogen, 
und doch leuchtet durch die ganze Darstellung die innere Teilnahme 
und sogar Sympathie hindurch, die der Verf. der Erhebung des Volkes 
entgegenbringt. Mit warmem Anteil verfolgt er auch die Reform- 
arbeit dieser Jahre, zumal an ihr sich und den Leser erhebend. Mit 
durchaus nicht ungerechtem Urteil behandelt er schließlich die all- 
mählich stärker einsetzende Tätigkeit der Reaktion bis zu dem Staats- 
streich vom 31. Dezember 1851, und Ref. muß ihm in dem harten 
Spruche recht geben, daß dieser Widerruf der Verfassung „zu den 
größten politischen Mißgriffen in der Geschichte, in die Reihe der ver- 
säumten Gelegenheiten gehört“. Demgegenüber wird das Nach- 
wirken der Errungenschaften der Revolution besonders freudig betont, 
der Glaube an die immanenten in der Geschichte wirksamen Kräfte 
findet sympathischen Ausdruck. 

Im einzelnen wird unsere Kenntnis von der österreichischen Ent- 
wickelung dieser Jahre wesentlich bereichert und vertieft. Persönlich- 
keiten, von denen wir bisher kaum wußten, erhalten Fleisch und Blut 
und erstehen sozusagen zu geschichtlichkem Leben. Wir lernen ihr 
Wirken kennen und sind erstaunt zu erfahren, was alles damals ge- 
leistet worden ist. Das meiste Neue bieten vielleicht die Abschnitte 
über Ungarn, das in der ursprünglichen Auslegung des Begriffes 
„Österreich“ mit Recht eingehend behandelt wird, und über die Re- 
aktion, in der neben persönlichen auch soviel allgemeine Kräfte zu 
Worte kommen. Es scheint Ref. unzweckmäßig, aus diesen Feststellungen 
in Einzelheiten zu gehen; hoffentlich hat vielmehr die Beschränkung 
auf diese Andeutungen gerade die Wirkung, daß der Leser, der das 
Buch noch nicht kennt, dieses selbst in die Hand nimmt.! 

Genug: die österreichische Geschichtschreibung kann auf das 
neue Werk Friedjungs stolz sein, und Ref. möchte hinzufügen, daß es 
auch im geschichtlichen Sinne nicht hoch genug eingeschätzt werden 


1 Übrigens verdient die Aufsatzreihe, die H. C. H. in der Wiener 
Zeitung „Das Vaterland“ in kritischer Auseinandersetzung mit Friedjungs 
Buch veröffentlicht hat (Beil. „Die Welt“ Nr. 59, 61 u. 63 von 1908; Beil. 
„Lit. Rundschau“ Nr. 15, 20 u. 24; Hauptblatt 2. Oktbr. und 27. Novbr. 
1908) Beachtung. 


Kritiken. 303 


kann. Es ist neben dem früheren Buch nach des Ref. Auffassung die 
erste Äußerung einer echt österreichischen Geschichtschreibung. 
Eine solche steht dem nationaldeutschen Charakter ebenso fern wie dem 
dynastisch-habsburgischen wie auch dem durch die einzelne Natio- 
nalität des Donaustaats bestimmten. Nach dem langen wenn auch 
begreiflichen Stillschweigen der österreichischen Historiker zur neuesten 
Entwicklung ihres Staates und ihrer Völker ist mit der Durchsetzung 
eines ruhigeren Urteils über die neueste Geschichte Österreich-Ungarns 
auch die Zeit gekommen, da sich die geschichtswissenschaftlich voll- 
wertige Forschung ihr zuwenden und sich zu klassisch-objektiver Auf- 
fassung über sie erheben kann. Heinrich Friedjung wird dereinst der 
Geschichtschreiber des neuen Österreich-Ungarn genannt werden, wie 
heute für uns Alfred von Arneth und Hermann Bidermann die Histo- 
riker der Epoche des deutschen Großbürgertums in Österreich sind. 

Richard Charmatz’ Buch ist der innern Entwickelung Öster- 
reichs bis zum Jahre 1879 gewidmet und stellt zweifellos eine sehr 
verdienstvolle Leistung dar, denn es faßt zum erstenmal die Geschichte 
dieses Zeitraums in einer knappen und geschlossenen Darstellung zu- 
sammen. Das bisher bekannt und zugänglich gewordene Material ist 
geschickt und zuverlässig verarbeitet, und der Verf. hat nicht die 
Mühe gescheut, neben der eigentlichen Fachliteratur auch die wichtige 
Quellengattung publizistischer Äußerungen sowie die Zeitungen in weit- 
gehendem Umfange heranzuziehen. 

Gegen die Darstellung als solche ist einzuwenden, daß sie einen 
stark chronistischen Charakter behalten hat. Die Dinge sind häufig 
nur aneinandergereiht, statt daß sie auseinander herauswachsen, und 
dem Leser erscheinen deshalb manche Vorgänge nicht genügend be- 
gründet. Jedoch soll in dieser Konstatierung kein sachlicher Vorwurf 
beschlossen sein, denn gelegentliche Äußerungen an anderer Stelle 
lassen erkennen, daß die Kausalität der Aufeinanderfolge dem Verf. 
wohl bekannt ist, und daß er es nur unterlassen hat, sie an der ge- 
hörigen Stelle darzulegen. Häufig setzt er auch zuviel voraus. 
So berichtet er eingehend über die Tätigkeit der Ministerien und 
Parlamente, aber er vergißt hie und da dabei anzugeben, was denn 
eigentlich der Inhalt der zur Beratung stehenden Gesetzvorlagen war. 
Aus der Darstellung der Verhandlungen über das Ehegesetz von 1868 
(5. 82—84) kann z. B. kein Leser entnehmen, daß es sich dabei um 
die Einführung der Notzivilehe handelt. 

Hinsichtlich des geschichtlichen Urteils, das der Verf. über die 
Vorgänge hat, kann man ihm im ganzen wohl zustimmen. Trotzdem 
muß Ref. als Historiker einige Bedenken dagegen geltend machen. Denn 
die Gesamtleistung als geschichtliche Arbeit wird insofern ein wenig 


304 Kritiken. 


beeinträchtigt, als immer wieder der deutsch-österreichische Liberale aus 
der Auffassung herausschaut; manchesmal kommt der Historiker und 
Nichtvolksgenosse zu einem andern, ruhigeren Urteil. Der Zug der 
österreichischen Staatspolitik ist trotz des Schwankens gerader als er 
bei Ch. erscheint, und mehr noch die Entwickelung des Völkerganzen. 
Die wirkenden historischen Kräfte sind vom Verf. nicht immer mit 
der notwendigen Nüchternheit in Rechnung gestellt; Erwägungen poli- 
tischer Möglichkeit gewinnen hie und da die Oberhand gegenüber der 
Einsicht in die auf der geschichtlichen Relativität ruhende Zuläng- 
lichkeit. So dürfte beispielsweise ein streng geschichtliches Urteil 
über das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861 
anders lauten als es Ch. besitzt. 

Indessen ist zuzugeben, daß der mitten im politischen Tageskampf 
stehende Verf. sich zu einem anerkennenswert hohen Maß von Objek- 
tivität erhoben hat. Auch dieses Buch ist ein Beweis dafür, wie sehr 
sich das Deutschtum in Österreich bereits aus dem alten in das neue 
Österreich hinübergelebt hat. Und die stark persönliche Färbung der 
Darstellung wird manchem Leser nicht als Schwäche sondern als 
Stärke erscheinen, da die Lebendigkeit und Wärme dadurch nur ge- 
wonnen hat. Das Buch wird seinen Zweck nicht verfehlen, einem 
nicht fachmännischen Kreise die Kenntnis der neuesten Entwickelung. 
der Donaumonarchie zu vermitteln und zu vertiefen. Aber auch der 
zünftige Historiker wird es gern in die Hand nehmen, zumal ihm 
reiche Literaturangaben den Weg von der allgemein orientierenden 
Darstellung zu spezielleren Werken ebnen. 

Noch eine rein äußerliche Bemerkung. Es wäre wünschenswert, 
daß die Sprache etwas weniger journalistisch wäre. Der Verf. schreibt 
häufig mehr in der Art, wie man spricht; eine ganze Reihe von 
Phrasen hält dem kritischen Sprachgefühl, das für das geschriebene 
Wort Geltung behalten muß, nicht stand. Das „über Anregung von“ 
(S. 54), „über Fürsprache von“ (S. 92) ist allerdings auf einen leider 
unausrottbar gewordenen Sprachgebrauch in Österreich zurückzuführen. 
Dagegen dürfte der Fehler S. 32: „aus der Welt schuf“ statt „schaffte: 
individuellen Charakter haben. 

Von dem gut eingeführten und hochgeschätzten Werke Gustav 
Kolmers ist nach 2jähriger Pause der 5. Band erschienen. Mit an- 
erkannter Gründlichkeit und Zuverlässigkeit stellt der Verf. hier die 
verfassungs- und parlamentsgeschichtlichen Materialien für die Jahre 1891 
bis 1895 zusammen, also für die letzten Jahre des Ministeriums Taafe, 
die Jahre des Koalitionsministeriums Windischgrätz und die des Be- 
amtenministeriums Kielmansegg, das das Regime Badeni vorbereitete. 
Auch diese Materialsammlung gründet K. auf die Protokolle und Bei- 


Kritiken. 305 


lagen zu den Verhandlungen des Reichsrats, die Berichte über die Ver- 
handlungen der Delegationen und Landtage, und wie die früheren Bände 
zeichnet sich auch der neue durch eine übersichtliche und zweckmäßige 
Gruppierung des überreichen Stoffes nach staatsrechtlichen, wirtschaft- 
lichen und sozialen Gesichtspunkten aus. Der Zweck des Unter- 
nehmens, ein unübersehbares Quellenmaterial in zugleich sorgfältiger 
und geschickter Auswahl wissenschaftlicher Benutzung zugänglich 
zu machen, wird auch durch diesen Band aufs glücklichste erreicht, 
und es bleibt angesichts eines solchen verdienstvollen Werkes nur zu 
beklagen, daß es im Deutschen Reich an einer derartigen Material- 
sammlung, die gewiß viel entsagungsvolle Arbeit in sich schließt, 
aber doch für die Geschichts- und Staatswissenschaft von unschätz- 
barem Werte ist, noch völlig mangelt. 
Leipzig. Herre. 


Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat. Stu- 
dien zur Genesis des deutschen Nationalstaates.. München u. 
Berlin, R. Oldenbourg, 1908. VII u. 498 S. M. 10. 

M. hat die Fortsetzung der Radowitzbiographie des verstorbenen 
Dresdner Archivdirektors P. Hassel übernommen, oder, wie es wohl 
richtiger lauten wird, er will uns eine neue Radowitzbiographie aus 
einem Gusse geben, diesen eigenartigen, schon seinen Zeitgenossen 
rätselhaften Mann aus dem Geiste seiner Zeit erklären; deshalb deckt 
er in dem vorliegenden Buch die geistigen Zusammenhänge auf, die 
aus dem Zeitalter der Revolution und der Freiheitskriege, Meineckes 
bisherigem engeren Arbeitsgebiet, aus dem Weltbürgertum hinüber- 
führen zu den nationalstaatlichen Ideai2n und Kämpfen der Generation, 
besonders der Gesinnungsgenossen Friedrich Wilhelms IV. Hat man 
bisher meist im Weltbürgertum und Nationalgefühl feindliche Gegen- 
sätze, den Besiegten und den Sieger, erblickt, so bildet eine Haupt- 
aufgabe dieses Buches, „als eine Art Einleitung sowohl zur Geschichte 
Friedrich Wilhelms IV. wie zur Geschichte Bismarcks“, „das wahre 
Verhältnis universaler und nationaler Ideale in der Entstehung des 
modernen deutschen Nationalstaatsgedankens nachzuweisen“. 

Über die allgemeinen Vorzüge eines Buches aus der Feder 
Meineckes braucht man nicht viele Worte zu verlieren, sie sind 
allenthalben bekannt und anerkannt: der Geist schwebt immer über 
den Wassern, und ein klarer und feiner Geist, der sich nicht genug 
tun kann, durch die mannigfachsten Einschränkungen, Korrekturen, 
Differenzierungen, durch das Zerfasern und Wiederzusammendrehen 
der eben ausgesprochenen Gedanken, durch das Brechen und Biegen 
der eben gezogenen Linien die allerfeinsten Spitzen herauszuarbeiten. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. 21 


306 Kritiken. 


Freilich wird dadurch dem Referenten das Handwerk erschwert; dazu 
kommt, daß M. hier ziemlich einsame Pfade zieht, nicht allzu häufig 
läuft ihm jemand über seinen Weg; eine kritische Nachprüfung müßte 
einen großen Teil der von M. geleisteten gewaltigen Arbeit auf sich 
nehmen; bedeutsame Ergebnisse bezeichnet M. selber als Konstruk- 
tionen und Hypothesen. Deshalb muß ich mich begnügen, das Wich- 
tigste mit ein paar Schlagworten herauszuheben, und ich darf so ver- 
fahren, weil doch jeder, der sich mit der deutschen Geschichte des 
19. Jahrhunderts beschäftigt, das Buch lesen und die kritische For- 
schung sich mit ihm auseinandersetzen muß. 

M. unterscheidet je nach dem Bindemittel Kultumationen und 
Staatsnationen und innerhalb dieser beiden Gruppen je nach dem 
stärkeren oder schwächeren Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und 
dem stärkeren oder schwächeren Verlangen, der nationalen Zusammen- 
gehörigkeit Ausdruck und Form zu geben, Kultur- und Staatsnationen 
älteren und jüngeren Gepräges. Das deutsche Volk gegen Ende des 
18. Jahrhunderts war sich durch die Entwicklung unserer klassischen 
Literatur seiner Eigenschaft als Kulturnation wohl bewußt geworden, 
da ihm aber der Trieb zu staatlichem Zusammenschluß noch fehlte, 
bildete es eine Kulturnation älteren Gepräges; das preußische Volk 
fing gerade an, sich zu einer Staatsnation älteren Gepräges zu ent- 
wickeln, d. h. sich mit einem preußischen Nationalgeist zu erfüllen, 
ohne daß dieser schon politisch sich auswirkte. Wie gelangte nun 
die deutsche Kulturnation bei ihrer Sättigung mit den universalen und 
weltbürgerlichen Gedanken der Aufklärungszeit, bei den in Deutsch- 
land bestehenden zahllosen Einzelstaaten und der preußischen Staats- 
nation zur Idee des autonomen Nationalstaates? Ein Weg, der des- 
halb so schwer zu finden war, weil der Kampf Europas gegen die 
französische Revolution, Napoleon I. und ihre Nachwirkungen 
universale Tendenzen wecken und stärken mußte, und weil der preu- 
Bische Staat, die einzig brauchbare Grundlage zu einem modernen 
deutschen Nationalstaat, zwar die dem Herzen der deutschen Kultur- 
nation entströmende nationale Idee durch seine Adern rinnen lassen 
mußte, um nach der Katastropbe von Jena die rettenden Kräfte zu 
wecken, aber die mit dieser Idee verbundenen weltbürgerlichen und 
unpolitischen Elemente auf die Dauer nicht ertragen konnte, sie 
wieder ausscheiden mußte. Endlich wie vermochten sich die preu- 
Bische Staatsnation und die sie umschlingende, auf staatliche Betätigung 
hindrängende deutsche Kulturnation zu finden? 

An dem Beispiel einer Reihe großer Persönlichkeiten führt M. 
diesen Entwicklungsgang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts vor; er 
zeigt W. v. Humboldts, des reinen Idealisten, Ringen nach der Idee 


Kritiken. 307 


der Nation und die von ihm sofort vollzogene Unterordnung dieser 
Idee unter den universalen Menschheitsgedanken, des Frühromantikers 
Noralis Anerkennung der historischen Individualität und der Leben und 
Kraft spendenden Bedeutung des Staates für den einzelnen und die von 
Novalis der Zukunft zugedachte Eingliederung des deutschen Staats- 
lebens in einen mittelalterlichen -hierarchischen, universalen Staaten- 
staat Europas, das Fortspinnen dieses Fadens durch den Führer der 
Frühromantiker Fr. Schlegel, der die Autonomie des nationalen Staates 
betonte, um sie sofort aufs stärkste durch einen Zukunftstraum zu 
beeinträchtigen, in dem Kaisertum, Hierarchie und ständische Ver- 
fassungsformen die europäischen Nationen zu einer universalen Har- 
monie zusammenfassen sollten, Gedanken, die durch die Zeitereignisse, 
die Universalmonarchie Napoleons, mächtig gefördert, hinüberführten 
zur Heiligen Allianz und zur Restaurationszeit und zur Verkennung 
des autonomen Charakters der in gewaltigen Machtkämpfen wider ein- 
ander entstandenen modernen Staaten. 

So stark nun auch Fichte die politische Autonomie des nationalen 
Machtstaates unterstrich, so stark auch Adam Müller die Herrschaft 
des historisch gewordenen, eine lebensvolle Individualität darstellenden 
Staates und Volkes über das Einzelwesen, die innere Notwendigkeit 
jener Machtkämpfe, die Durchdringung von Staat und Nation betonte, 
so blieb selbst bei ihnen die nationale Idee in innigster Gemeinschaft 
mit dem universalen Mutterboden, dem sie entsprossen. In einem der 
wichtigsten Kapitel weist M. nach, .wieweit selbst die praktischen 
Staatsmänner, Stein, Gneisenau, W. v. Humboldt, in ihren deutschen 
Zukunftspläinen 1812—16 noch unter dem Einfluß universaler Ideen 
standen und wie diese Gedanken das nationale und politische Leben 
bald stärkten, bald schwächten !. | 

Diese Durchdringung des nationalstaatlichen Gedankens mit uni- 
versalen Elementen dauerte fort auf beiden Seiten, der liberalen und 
der konservativen. M. verfolgt die Entwicklung des konservativen 
Nationalstaatsgedankens, das leise Eindringen der nationalen Idee in 
das System Hallers im Freundeskreise Friedrich Wilhelms IV., den 
Versuch, durch die Zwischenschaltung zwischen das Gesetz Gottes und 
die ständische Monarchie die nationale Idee zu immunisieren, das end- 
giltige Fehlschlagen dieses Versuches und die beginnende Zersetzung 
des christlich-germanischen Staatsideals durch die übernommenen 
nationalstaatlichen Elemente. Ich glaube nicht zu viel zu behaupten, 
wenn ich sage, daß erst durch den Nachweis dieses Entwicklungs- 


! Der Druckfehlerteufel hat S. 171, Z. 5 v. u. das Zitat aus Lehmann 
völlig entstellt; es heißt Nichtigkeit, nicht Wichtigkeit. 
21* 


308 Kritiken. 


ganges und der Verquickung nationaler und universaler Tendenzen 
auf allen Seiten der Weg zum leidenschaftslosen Verständnis Friedrich 
Wilhelms IV. völlig gebahnt ist (vgl. die Parallele zwischen der Ge- 
dankenwelt des Freiherrn vom Stein zur Zeit der Freiheitskriege und 
Friedrich Wilhelms IV. S. 259 ff). 

Die Loslösung des politischen Denkens von den unpolitisch- 
universalen Ideen erfolgte unter der Führung Hegels, Rankes und 
Bismarcks. 

Den nationalen Plänen eines Zusammenschlusses der deutschen 
Staaten unter der Führung der Hohenzollern stellte sich als mögliches 
Hindernis die Gefahr in den Weg, daß sich die preußische Staats- 
nation durch die Entwicklung eines konstitutionellen Verfassungslebens 
zu fest konsolidiere, infolgedessen nicht in der deutschen Nation aufgehen, 
sondern sie zu beherrschen und zu beengen versuchen werde. Mit 
diesem Problem beschäftigten sich vor der Revolution schon P. Pfizer 
und Fr. v. Gagern; 1848 verdichteten sich diese Sorgen zu der 
Forderung eines Verzichtes Preußens auf eine Volksvertretung, seiner 
Auflösung in selbständige Provinzen, seiner Verwandlung in unmittel- 
bar den Reichsministern und dem Reichsparlament unterstehendes 
Reichsland, kurz zu der Forderung einer Vernichtung der preußischen 
Staatspersönlichkeit. Die Möglichkeit zur Verwirklichung dieser Pläne 
bot der Konflikt der preußischen Regierung mit der Berliner National- 
versammlung seit Ende Oktober 1848; ein Teil der Erbkaiser- 
lichen in der Paulskirche dachte daran, der preußischen Regierung 
die Hand zum Kampf gegen die Berliner Demokraten zu bieten, um 
damit das Zustandekommen einer preußischen Verfassung zu hinter- 
treiben und für die Frankfurter Ideale durch diese Unterstützung die 
Macht der preußischen Krone zu gewinnen. Der Augenblick wurde 
aber nicht richtig benutzt, und nun tauchte in Berlin der Gedanke 
einer Verfassungsoktroyierung auf. Ihn aus den eben angegebenen 
Gründen zu ersticken, war der Zweck der Berliner Reise H. v. Gagerns. 
Allein weil die Frankfurter wohl den Berliner Steuerverweigerungs- 
beschluß für null und nichtig erklärt, zugleich aber die Entlassung 
des Ministeriums Brandenburg gefordert hatten, sah sich Friedrich 
Wilhelm genötigt, wenn er sich vor den Frankfurtern nicht demütigen 
wollte, das Ministerium zu balten und die von ihm geforderte Ver- 
fassungsoktroyierung zuzulassen. Das Ministerium war dabei die 
treibende Kraft. Möglich, daß ultramontane Bestrebungen in dem 
Justizminister Rintelen hierbei ihren Wortführer fanden; die Rück- 
sicht auf die Märzverheißungen spielten eine große Rolle; die Ent- 
scheidung gab aber die Notwendigkeit, jene Frankfurter Pläne einer 
Zerschlagung Preußens zu zerstören und durch die liberale Konstitution 


Kritiken. 309 


doch Preußens Befähigung zur Führung Deutschlands zu beweisen. 
Trotz des Staatsstreichs gaben aber die Frankfurter die Hoffnung auf 
eine allmähliche Auflösung Preußens in ihrem neuen deutschen Reiche 
nicht auf, ein Gesichtspunkt, der bei der Ablehnung der Kaiserkrone 
durch Friedrich Wilhelm berücksichtigt werden muß. 

Erst Bismarcks Reichsverfassung und sein Bundesrat hat das 
preußisch-deutsche Problem gelöst, wenigstens für einige Zeit; in ge- 
wiser Beziehung besteht es fort und dürfte vielleicht, worauf M. 
im letzten Kapitel hinweist, in Zukunft politisch aktuelle Bedeutung 
gewinnen. 

Breslau. Ziekursch. 


310 


Nachrichten und Notizen. 


Die Handschriften der Öffentlichen Bibliothek der Universität Basel. 
Erste Abteilung: Die deutschen Handschriften beschrieben von Gustav 
Binz. Band 1: Die Handschriften der Abteilung A. Basel 1907. XI, 
437 H gr. 8. 

Der vorliegende Band beschreibt 101 Handschriften mit insgesamt 1287 
Bestandteilen — dieses Zahlenverhältnis ist nicht nur typisch für die Zu- 
sammensetzung unserer mittelalterlichen Handschriften überhaupt, es be- 
stimmt auch durchaus den Charakter des Baseler Handschriftenkatalogse. 
Dessen Abfassung und Druck ist veranlaßt durch die von der Deutschen 
Kommission der Berliner Akademie unternommene Inventarisierung der 
deutschen Handschriften, der die Baseler Bibliotheksverwaltung 1904 bei- 
getreten ist. Demgemäß sollte der Katalog nur literarische Handschriften 
in deutscher Sprache bis etwa 1520 verzeichnen, von mittellateinischen die 
auf deutschem Boden entstandenen Dichtungen und die weltliche Unter- 
haltungsprosa. Indem man die Stücke dieses Charakters zunächst aus der 
Abteilung A der Baseler Bestände, die die theologischen Handschriften auf 
Papier umfaßt, herauslas, ergab sich alsbald die bibliothekarische Notwen- 
digkeit, die a potiori bei der Theologie untergebrachten Mischbände, die 
solche Bestandteile enthielten, vollständig zu beschreiben — nur 23 unter 
allen diesen Handschriften sind in ihrem Inhalt einheitlich — und damit 
hat der erste Band des Baseler Katalogs wesentlich theologischen Anstrich 
bekommen. 

Das entspricht denn auch der Herkunft der Codices: 88 stammen aus 
allen Baseler Klöstern, davon 41 aus der Kartause, 34 aus dem Prediger- 
kloster; wie die alten klösterlichen Bestände allmählich in der Universitäte- 
bibliothek vereinigt worden sind, hat Andreas Heuslers Rektoratsprogramm 
‘Geschichte der öffentlichen Bibliothek der Universität Basel’ 1896 be- 
schrieben. Am stärksten sind Autoren vertreten wie der heilige Anselm, 
Augustin, Bernhard, Bonaventura, Hieronymus, Albert d. Gr., Johannes 
Gerson, Gregor I., Hugo von St. Viktor, Jakob de Voragine, Nikolaus von 
Lyra, Johannes Nider, Petrus Lombardus, Heinrich Seuse, Thomas von 
Aquino; dazu kommen natürlich viel Gebete, Predigten, Hymnen, Bibeln u. 
Passionen. 

Der eigentliche Reichtum des Bandes, um deswillen er der Baseler 
Philologenrersammlung als eine hochwillkommene Festgabe geboten werden 
konnte, sind aber doch die außer-theologischen Stücke: z. B. bringt gleich 
die fünfte der beschriebenen Handschrifter die beiden ersten Libri miracu- 
lorum des Caesarius von Heisterbach in einer bisher unbekannten Nieder- 
schrift von 1417 ans Licht, in der sechsten folgen 54 Erzählungen der Gesta 
Romanorum in einer Oesterley unbekannt gebliebenen Handschrift von etwa 

1410, danach bringt der Katalog noch eine vollständige Handschrift der Gesta 


Nachrichten und Notizen. ` all 


Romanorum und weiterhin veratreut 23 einzelne Kapitel daraus von der 
Mitte des 15. Jahrhunderts. Vier lateinisch-deutsche Vokabularien aus den 
ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts, ein hebräisch-lateinisches und ein 
griechisch-lateinisches mit einzelnen deutfchen Glossen erweitern das Pro- 
gramm nach der philologischen Seite. Durch ein umsichtiges Register 
wird der Reichtum, den wir hier kaum andeuten können, in wirksamster 
Weise erschlossen. 

Die Beschreibungen der einzelnen Stücke sind mitteilsam im besten 
Sinne und sichtlich bemüht, lieber einmal zu viel zu bieten als durch 
Knappheit Zweifel zu lassen. Namentlich die poetischen Stücke sind gern 
im vollen Wortlaut mitgeteilt und manches reizvolle Poem damit unmittel- 
bar zugänglich gemacht, auch einigen Meisterliedern kommt diese Vorliebe 
des Katalogs, die ihm alle Trockenheit nimmt, zustatten. Die literarischen 
Anmerkungen sind mit einer Belesenheit zusammengestellt, der auch nicht 
die entlegenste Erwähnung und Beziehung einer Baseler Handschrift ent- 
gangen zu sein scheint, namentlich die Traktate der deutschen Mystiker 
verdienen hier hervorgehoben zu werden. Zweckmäßig wird auch ge- 
sagt, wenn ein Stück bisher ungedruckt geblieben ist — an solchen Stellen 
können ja Handschriftenkataloge direkt anregend wirken. Alles in allem 
kann nach dieser Probe der dankbare Benutzer nur wünschen, daß durch 
die Übersiedlung des verdienstvollen Bearbeiters nach Mainz die Katalogi- 
sierung der Baseler Handschriften nicht unterbrochen werden möge. 

Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


Karl Krumbacher, Populäre Aufsätze. Leipzig, B. G. Teubner 1909. 8°. 
XIV und 388 S. 

Krumbacher hat diese Sammlung populärer Aufsätze, die er meist in 
der Beilage zu der Allgemeinen Zeitung oder in den Münchener Neuesten 
Nachrichten veröffentlicht hatte, seinen griechischen Freunden gewidmet, 
die ihn, wie er in der Zueignung erzählt, als jungen Studenten mit der 
nengriechischen Sprache und dem neugriechischen Volkstum bekannt ge- 
macht und so seinen Studien die Richtung gegeben haben, die ihn dann 
zu der mittelgrieehischen, byzantinischen Literatur und Geschichte hinge- 
führt hat. Dementsprechend beschäftigt sich der größere Teil dieser Auf- 
sätze mit neugriechischen Gegenständen, teils mit Erzeugnissen der neugrie- 
chischen Literatur, teils mit literarisch-politischen Fragen, die neuerdings 
in Griechenland die öffentliche Meinung lebhaft bewegt und erregt haben. 
Besonders ist es die von einer Partei erhobene Forderung, daß die bis jetzt 
herrschende, künstlich von den Gelehrten unter Anlehnung an das klassische 
Griechisch erfundene Schriftsprache durch die von dieser sehr verschie- 
dene Volkssprache ersetzt werden solle, die er in sehr entschiedener Weise 
und mit sehr beachtenswerten Gründen verteidigt. Mit gleichem Eifer und 
gleicher Wärme hat er dann selbst ganz neuerdings eine andere, allerdings 
Griechenland nicht betreffende Forderung erhoben, nämlich die, daß der 
Kulturwert des Slawischen in Deutschland mehr als bisher berücksichtigt 
werde, daß die Gebildeten ebenso wie das Französische und Englische auch 
eine slawische Sprache (vornehmlich wird die russische in Betracht kommen) 


312 e Nachrichten und Notizen. 


erlernen und daß zu diesem Zwecke auf allen Universitäten Lehrstühle für 
slawische Philologie errichtet werden sollen. 

Die 24 hier vereinigten Aufsätze sind in vier Abteilungen gesondert: 
Sprachliches, Literarisches, Geschichtliches und Allerlei. Von den der ersten 
Abteilung zugehörigen 5 Stücken behandeln die ersten drei jenes Problem 
der neugriechischen Schriftsprache, die beiden anderen die noch jetzt vor- 
handenen griechischen Kolonien in Unter-Italien und die Aussprache des 
Griechischen und Lateinischen. Von den 6 Aufsätzen der zweiten Gruppe 
haben die drei ersten Erzeugnisse der neugriechischen Literatur zum Gegen- 
stande, der vierte beschäftigt sich mit der Verbreitung der Lenorensage bei 
Slawen und Griechen, in den beiden letzten wird über die Bibliotheken der 
Athosklöster und über die griechischen Handschriften Frankreichs berichtet. 
Die dritte Abteilung enthält ausführliche Besprechungen der wichtigsten, 
neuerdings erschienenen Werke aus dem Gebiet der byzantinischen Ge- 
schichte, nämlich von Diehls Iustinien et la civilisation byzantine au VI° 
siècle, von Burys History of the later Roman empire, von Schlunibergers 
Nicéphore Phocas und von Gregorovius’ Geschichte der Stadt Athen im 
Mittelalter, sowie eine eingehende kritische Würdigung von Chamberlains 
„Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“. Unter den in der vierten Gruppe 
vereinigten 8 Aufsätzen sind außer der schon erwähnten Arbeit über den 
Kulturwert des Slawischen und die slawische Philologie in Deutschland noch 
die schönen Nachrufe an Gregorovius und Therianos hervorzuheben. Zu- 
letzt sind noch Anmerkungen bibliographischen und erläuternden Inhalts 
hinzugefügt. 

Berlin. F. Hirsch. 


Schubert, Hans, Eine Lütticher Schriftprovinz nachgewiesen an Urkunden 

des elften und zwölften Jahrhunderts. Marburg 1908. 114 S., 3 Taf. 

In Sickel-Traubeschen Bahnen sich versuchend, hat Sch. den ältesten 
Urkundenbestand (ca. 1040 bis ca. 1195) von 14 Klöstern und Stiftern, die zum 
größeren Teil in der Lütticher, zum kleineren in der Kölner Diözese ge- 
legen sind, einer fleißigen paläographisch -diplomatischen Untersuchung 
unterzogen und daraus eine eigene Schriftprovinz konstruiert. Den Aus- 
gangspunkt der Schriftprovinz sucht er in der Domschule zu Lüttich, doch 
scheint mir gerade die Frage nach Ursprung und frühester Entwicklung 
der Schriftprovinz weder gelöst noch mit diesem Material leicht lösbar. 
Das Charakteristische dieser Schriftprovinz sieht Schubert 1) in bestimmten 
Buchstabenformen (vor allem Minuskel g mit verdoppelter oder verviel- 
fachter Schlinge, die dann auch bei Majuskel C und Minuskel s erscheint), 
2) in Verzierungen der Buchstaben (Auflösung der Schäfte in Schlingen- 
linien, Ausgestaltung der Ober- und Unterschäfte durch kleine aneinander- 
gefügte Häkchen, Besetzung der Schäfte mit kleinen Horizontalstrichen) und 
3) Abbreviaturverzierungen bei us und que. Die Beobachtung dieser Eigen- 
tümlichkeiten, die zum Teil schon Schum u. a. aufgefallen sind, ist wichtig 
und von Schubert das Material aus den einzelnen Schreibstuben reichlich 
zusammengebracht. Mit dieser Feststellung beschäftigt sich der umfang- 
reichere Abschnitt der Arbeit u. d. T. „Paläographischer Teil“, in dem nach 


Nachrichten und Notizen. 313 


einer Einleitung über die Hilfsmittel zur Feststellung der Schriftprovinz 
und über die Schreibeigentümlichkeiten der Schriftprovinz die einzelnen 
Klöster und Stifter der Schriftprovinz eingehend durchgesprochen werden. 
Weitere Kapitel handeln von sporadisch vorkommenden Händen, von den 
Schreibern mit denselben Eigentümlichkeiten in der päpstlichen und Reichs- 
kanzlei, worauf die Resultate der paläographischen Untersuchung zusammen- 
gefaßt werden. 

Ich glaube aber, daß der Herr Verf. sich in einem Irrtum befindet 
wenn er annimmt, daß die von ihm wahrgenommenen Schreibeigenheiten sich 
auf eine bestimmte (von ihm die Lütticher genannte) Schriftprovinz be- 
schränken. Ich kann hier nur von dem mir genauer bekannten mährischen 
Urkundenmaterial sprechen, finde aber das g, wie es Sch. beschreibt und 
wie es in seinen Tafeln erscheint, ganz genau wieder in einer Urkunde von 
c. 1144 (Cod. dipl. Morarv. I, p. 225) für die Olmützer Kirche und in der 
bischöflichen Kanzlei geschrieben, das von ihm charakterisierte us Kürzungs- 
zeichen in einer Kloster-Welehrader Urkunde von 1228 (ib. II, p. 197) und 
das Minuskel s mit Schlingen in einer anderen Kloster-Welehrader Urkunde 
von 1232 (ib. II, p. 235). Gewiß sind das nur einzelne Belege aus der 
Mitte saec. XII. und aus der ersten Hälfte saec. XIII., allein ich bezweifle, 
daß wir da von langzügigen Einflüssen der Lütticher Schriftprovinz auf den 
Osten sprechen können. Dann wäre aber der neukonstruierten Schrift- 
provinz der Boden entzogen. 

Der zweite „Diplomatische Teil: Fälschungen“ will gleichsam die 
Nutzanwendung der paläographischen Ergebnisse für die diplomatische 
Untersuchung erbringen; allerdings sind die Stücke, um die es sich hier 
handelt, zumeist aus inneren Gründen als Fälschungen schon bekannt. 
Schuberts Bemerkung, daß „der Diplomatiker noch immer den paläogra- 
phischen Ergebnissen eine gewisse Mißachtung entgegenbringt“, scheint 
mir heute wenig am Platze. 

Brünn. B. Bretholz. 


Jos. Vormoor, Soziale Gliederung im Frankenreich. Leipzig 1907, Verlag 
von Quelle und Meyer. 105 S. 

Nicht das gesamte Ständewesen der fränkischen Zeit, nur bestimmte 
Standesschichten behandelt V., zunächst (auf Grund der Volksrechte und 
Formeln) die standesrechtlichen Verhältnisse der nach römischem Recht 
(per tabulam und per cartam) und nach germanischem Recht durch den 
symbolischen Akt des Schatz- oder Denarwurfs (per denarium) freigelassenen 
Personen, vornehmlich in den fränkischen Stammesgebieten. Die in der 
Kirche freigelassenen tabularii blieben in erblicher Schutzherrschaft der 
Kirche, die cartularii dagegen genossen volle Freizügigkeit. Beide Schichten 
der nach römischem und germanischem Recht lebenden Freien waren, wie 
Brunner meint, schon zur Zeit der fränkischen Volksrechte in ständischer 
Beziehung einander gleichberechtigt. V. dagegen sucht zu erweisen, daß 
der freie Germane damals einen ständischen Vorrang vor dem freigelassenen 
Römer besaß. Vielleicht geht er zu weit, wenn er die tabularii und cartu- 
larii im Vergleich zu den Franken als Minderfreie bezeichnet. Im ganzen 


314 Nachrichten und Notizen. 


verdienen seine Argumente volle Beachtung. Bestanden in älterer Zeit 
zwischen den Freien beider Nationalitäten zugleich ständische Gegensätze, 
so glichen sich dieselben bis zur karolingischen Periode jedenfalls aus. 

Auf diese Fragen kommt V. nach einem eingeschalteten Kapitel über 
die Personen in herrschaftlicher Abhängigkeit, die homines regii und ec- 
clesiastici, die freien und unfreien Kolonen, im dritten Abschnitt wieder 
zurück. Wenn ein standesrechtlicher Gegensatz zwischen Römern und Ger- 
manen in karolingischer Zeit nicht mehr vorhanden war, so brauchte doch 
der nationale nicht geschwunden zu sein; die Römer konnten auch ferner- 
hin nach römischem Rechte leben. In welchem räumlichen und zeitlichen 
Umfange geschah dies? Wie lange bestand der nationale Gegensatz nach 
Ausgleich des ständischen fort? In Mittel- und Südfrankreich blieb die Masse 
der aus alter römischer Zeit erhaltenen Bevölkerung bis über das 10. und 
11. Jahrhundert hinaus Trägerin römischen Rechtes. In Nordfrankreich da- 
gegen gehörten schon während des 9. Jahrhunderts die ehemals römischen 
Freien dem fränkischen Rechte an. Ein letztes zur Verdrängung der persön- 
lichen Rechte, zur Ausgleichung des nationalen Gegensatzes tat die karo- 
lingische Reichsgewalt, die ihre gesetzgeberischen Maßnahmen auf alle 
Untertanen ohne Ansehen der Nationalität ausdehnte. 

Einer zweifelfreien Beantwortung dieser wichtigen, bisher jedoch wenig 
beachteten Fragen bieten sich auch abgesehen vom Stande der Überliefe- 
rung große Schwierigkeiten. Um so sympathischer berührt die vorsichtige 
und besonnene Art, mit der V. die Ergebnisse seiner Untersuchungen 
vorträgt. l 

Königsberg i. Pr. H. Spangenberg. 


Joh. Simon, Stand und Herkunft der Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz 
im Mittelalter. Weimar 1908. 107 8. 

Auf Anregung Al. Schultes, der mit eigenen Untersuchungen über das 
Stift Werden und freiherrliche Klöster in Baden den Weg gewiesen, haben 
seine Schüler Kisky, Schäfer, Fink, Schmithals u. a. die Standesverhältnisse 
zahlreicher Klöster und Domkapitel des westlichen Deutschlands in ver- 
dienstlicher Weise geprüft. Eine Ergänzung bietet nun die fleißige Arbeit 
Simons, der zuerst auch die Träger des Episkopats in den Kreis dieser 
Untersuchungen zieht. Er will Stand und Herkunft der Bischöfe des aus- 
gedehnten Mainzer Metropolitanverbandes (mit Ausschaltung Böhmens, aber 
einschließlich des gesamten Bamberger Bistums) feststellen. Nach seinen 
Ergebnissen, die er zum Schluß (S. 99 ff.) in Übersichtstafeln veranschaulicht, 
gehörten bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts sämtliche Bischöfe der 
Mainzer Kirchenprovinz mit 8 Ausnahmen freien oder freiherrlichen Fa- 
milien an. Vereinzelt saßen schon im 11. und 12. Jahrhundert Ministerialen 
(bzw. Unfreie) auf dem Bischofsstuhl. Seit dem 18. Jahrhundert gelangten 
Stifts- und Reichsministerialen in wachsender Zahl, seit dem 14. Jahrhundert 
auch Bürger zur Bischofswürde. Trotzdem stellte noch wäbrend des 14. und 
und 1ö. Jahrhunderts der freiherrliche Adel in den Bistümern Mainz, 
Straßburg, Paderborn, Halberstadt, auch Konstanz, Würzburg den größeren 
Teil der Kandidaten, während die Bischöfe in Worms damals ausschließlich 


Nachrichten und Notizen. 315 


Ministerialgeschlechtern, in Speier und Eichstätt fast zu gleichen Teilen 
freiherrlichen und Ministerialen- (bzw. Ritter-)familien entstammten. 

Nicht einwandfrei erscheint mir die Klassifizierung des Adels in „Frei- 
herren, Grafen und Fürsten einerseits, Ministerialen andererseits‘ (vgl. S. 5). 
Während des früheren Mittelalters gehörten die unfreien Ministerialen jeden- 
falls dem „adligen Stande“ überhaupt nicht an. Freiheit galt damals so 
sehr als notwendige Voraussetzung der Zugehörigkeit zum Adelsstande, daß 
die Ausdrücke „liber“ und „nobilis“ mehrfach gleichbedeutend gebraucht 
wurden. Noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts schied man die 
Ritter als „strenui viri“, „feste Leute ausdrücklich von der Nobilität. Und 
erst gegen Ende des Mittelalters bildete sich aus der Ministerialität durch 
die Mittelstufe der Ritterschaft ein niederer Adel (in Baiern nach Riezler 
schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts). Leider fehlt es bisher so gut wie 
ganz an genaueren Untersuchungen, welche diese Entwicklung für einzelne 
deutsche Landschaften eingehend erörtern und ständegeschichtlichen Arbeiten 
als zuverlässige Grundlage dienen könnten. An einen einzelnen Forscher 
kann naturgemäß nicht das Ansinnen gestellt werden, jene außerordentlich 
mühsamen und zeitraubenden Vorarbeiten zu erledigen — am wenigsten in 
einem Werke, das so verschiedene und weitentlegene Gebiete umfaßt, wie 
die Bistümer Halberstadt und Konstanz, in denen die ständische Entwick- 
lung offenbar vielfache Abweichungen aufweist. 

Königsberg i. Pr. H. Spangenberg. 


Guibert de Nogent, Histoire de sa vie, publiée par Georges Bourgin. 
(Collection de textes pour servir à l'étude et à l’enseignement de l'histoire.) 
Paris, A Picard 1907. LXIV und 249 S. 

Die merkwürdige Selbstbiographie des Guibert von Nogent hat von 
Augustin Thierry bis auf Bezold und B. Monod immer wieder das Interesse 
derer auf sich gezogen, die sich mit der Geschichte der geistigen Strömungen 
im 11. und 12. Jahrhundert beschäftigten. Mit den Aufzeichnungen seines 
älteren Zeitgenossen Otloh darf man sie freilich nicht vergleichen; es fehlt 
ihnen die Tiefe und das Ringen, die den Regensburger Mönch zu einer so 
merkwürdigen Erscheinung innerhalb seiner Zeit machen. Dagegen zeigen 
sie einen lebendigen Sinn für die Erscheinungen des damaligen Lebens, 
freilich auch eine Neigung zur Selbstbespiegelung die sich besonders in 
den Visionen ausspricht, deren Gegenstand der Verfasser und seine Mutter 
sind. In bezug auf die Form gibt Guiberts Buch ein noch immer nicht 
gelöstes Rätsel auf: es geht von Augustinus’ Confessiones aus, aber mehr 
und mehr tritt das Vorbild zurück; den Selbstbekenntnissen folgt eine Ge- 
schichte des Klosters Nogent, dieser wiederum Ausführungen über die 
städtische Bewegung in Nordfrankreich und endlich wertvolle Mitteilungen 
über das geistige und sittliche Leben des Klerus, aber auch der höheren 
weltlichen Stände. Vielleicht fehlt dem Werke die letzte Hand; daraus 
würden sich am leichtesten die sprachlichen Schwierigkeiten erklären, die 
in manchen Teilen (z. B. den mittleren, die Geschichte von Nogent behan- 
delnden) fehlen, in anderen aber dem Verständnis erhebliche Hindernisse 
bereiten. 


316 Nachrichten und Notizen. 


Für die Herstellung des Textes, den er mit einer ausführlichen, gut 
orientierenden Einleitung und reichlichen Noten begleitet, sah sich Bourgin 
auf dieselbe, aus dem Besitze Duchesnes stammende, wohl dem 17. Jahrh. 
angehörende Abschrift angewiesen, die auch der bisherigen einzigen Aus- 
gabe von Dachery (Guiberti abbatis S. Mariae de Novigento opp. omnia 
1651) zugrunde lag. Er vermag aus ihr einige Lücken auszufüllen, die der 
erste Editor gelassen hatte. So erscheint als Novum die angeblich durch 
einen Mönch von Monte Cassino beglaubigte Erzählung, daß Viktor III. das 
Papsttum durch Simonie erlangt, aber, durch eine Erscheinung des hl. Be- 
nedikt erschreckt, sich nach Monte Cassino zurückgezogen habe. Sonst sind 
die Veränderungen, die Bourgin Dacherys Ausgabe gegenüber bringen 
kann, begreiflicherweise gering. Er gibt eine Reihe besserer Lesarten, an 
anderen Stellen (wie z.B. 7c, 9a, 68c, 101d, 112d u.a.) wäre wohl die 
frühere Version beizubehalten gewesen. Ich erlaube mir noch folgende 
Änderungen vorzuschlagen: S. 5 Z. 8. desinat; 13, 10 quibusdam mei streichen; 
28, 7 potest; 33, 19 numquam; 40, 6 temptamenta; 43, 14 exanimata (vgl. 
52, 8); 67,15 quondam; 100, 21 nedum; 101, 15 ilico; 116, 17 miserabili; 
123, 7 sine certa ratione aliquis (vgl. 122, 16); 136, 28 nutantibus ist. vacan- 
tibus); 155, 18 loquar; 192, 8 (h)odoeporscun; 193, 12 verbosor. — Woher 
hat Guibert die taciteische Redensart (39, 21) hoc et huius simili modo 
modernum hoc saeculum corrumpitur et corrumpit, und woher stammen die 
Verse 

Arte superductum violat quandoque pudorem 
Impietas contecta diu, nec fisa (so oder ähnlich zu lesen st. clara) recondi, 
Ut lux clara vitrum, sic penetrat faciem. l 
(S. 160 bei Bourgin)? Der Reim fehlt, aber es ist dasselbe Schema, nach 
dem ein paar Jahrzehnte später Gottfried von Viterbo seine Strophen banut. 
S. Hellmann. 


Regesta Habsburgica. Regesten der Grafen von Habsburg und der Her- 
zoge von Österreich aus dem Hause Habsburg. Herausgegeben vom 
Institute für österreichische Geschichtsforschung unter Leitung von Os- 
wald Redlich. I. Abteilung, die Regesten der Grafen von Habsburg bis 
1281, bearbeitet von Harold Steinacker. Innsbruck, Wagner 1905. 
IX und 148 S. 

Im Jahre 1904 hat das Institut für österreichische Geschichtsforschung 
in Wien das Jubiläum seines 50jährigen Bestandes gefeiert, und bei diesem 
Anlasse ist von dem gegenwärtigen Vorstande des Instituts, Dr. v. Ottentbal, 
die Ausgabe zweier großer Publikationen von seiten des Institutes ange- 
kündigt worden: ein Verzeichnis der illuminierten Handschriften Österreichs 
und die Regesta Habsburgica. Über den Plan dieses Regestenwerkes hat 
sich Redlich (in dem Vorworte zur ersten Abteilung) ausgesprochen. Da 
die Regesten von Birk, welche dem in den Jahren 1836—1844 erschienenen 
Werke von Lichnowsky „Geschichte des Hauses Habsburg‘ beigegeben sind, 
den gegenwärtigen Anforderungen nicht mehr genügen, hat das Institut für 
österreichische Geschichtsforschung eine Neubearbeitung dieser Regesten 
als eine den eigentlichen Zwecken des Iustituts entsprechende Aufgabe in 


Nachrichten und Notizen. 317 


Angriff genommen. Seit dem Jahre 1894 wurden archivalische Vorarbeiten 
für dieses Unternehmen durchgeführt, das Material wurde systematisch durch 
Reisen der Institutsmitglieder, ganz besonders des Herrn Dr. Steinacker, 
eingesammelt,.und ihm ist auch die Bearbeitung und endgültige Redaktion 
der beiden ersten Abteilungen (bis 1330 reichend) übertragen worden. Über 
die erste Abteilung bemerkt Redlich, daß sie einen Zeitraum von mehr als 
800 Jahren umfasse, aber doch klein an Umfang sei. Denn das urkund- 
liche Material sei bis ins XIII. Jahrhundert der Zahl nach gering, allerdings 
sei jedes einzelne Stück um so bedeutsamer, und das bedinge wiederum 
größere Ausführlichkeit der Regesten. 

Von diesem Werke liegt nun die erste Abteilung vor. Es sind 702 
Stücke, die das Material für die Geschichte der Grafen von Habsburg bis 
zum Jahre 1281 enthalten. Mit Rücksicht auf die von Redlich herausge- 
gebenen Regesten (regesta imperii VI) sind bis zum Jahre 1273 (Wahl Ru- 
dolfa zum deutschen König) alle auf die Habsburger bezüglichen Urkunden, 
von diesem Zeitpunkte ab jedoch von Urkunden König Rudolfs nur diejenigen 
aufgenommen worden, welche mit der Geschichte seiner Familie zusammen- 
hängen (vgl. Nr. 539). Als Ausgangspunkt sind die Stellen der Acta Mu- 
rensia über Lanzelin und Radbot genommen worden, und diese Quelle ist von 
dem Herausgeber einerseits, von H. Hirsch andererseits in besonderen Ab- 
handlungen einer eindringenden Untersuchung unterzogen worden. Auf die 
Ergebnisse dieser Regestenarbeit kann hier nicht eingegangen werden, so 
verlockend es auch wäre, einzelne Urkunden wegen ihres Inhalts oder ihrer 
Form hier vorzuführen. Man kann sagen, daß die Arbeit Steinackers, was 
Beherrschung des Stoffes und Sicherheit der Kritik anbelangt, auch den 
höchsten Anforderungen entspricht. Einzelnen Stücken, z. B. Nr. 75, 98, 265, 
482 usw. sind ganze Exkurse beigegeben, man sieht hier deutlich, welch 
großen Fortschritt unsere Regestenwerke gemacht haben. Nur in einer 
Richtung ist nach Ansicht des Referenten die Aufgabe nicht vollkommen 
gelöst worden. Die Fassung einzelner Regesten ist sehr schwerfällig und 
durchaus nicht geeignet, das Verständnis der betreffenden Urkunden zu er- 
leichtern. Steinacker sagt in den Vorbemerkungen, für die Fassung des 
Regestes sei maßgebend gewesen, ob in der Urkunde Habsburger als Aus- 
steller oder Empfänger erscheinen, in diesem Falle suche das Regest ein 
erschöpfendes Bild des Inhalts und womöglich auch der Struktur der 
Urkunde zu geben. Der Referent hält diese Ansicht für unrichtig, das 
Regest soll nicht „die Struktur“ der Urkunde wiedergeben (sonst müßte 
auch das Protokoll der Urkunde berücksichtigt werden), sondern nur den 
Inhalt, aber es soll — was ja nicht immer leicht ist — der Inhalt in klaren, 
leicht verständlichen Sätzen wiedergegeben werden. Gegen diesen Grund- 
satz ist in dem vorliegenden Werke manchmal gröblich gesündigt worden. 
Es sei ein Beispiel angeführt. Regest Nr. 477 lautet: „Graf Rudolf (IV.) 
von H. und Kiburg Landgr. i. E. gibt zu dem Verkauf der Besitzungen zu 
Rapperswyl und anderwärts einschließlich des Kirchensatzes zu Rapperswyl, 
welche das Kloster Frienisberg (de Aurora) von den Brüdern Berthold und 
Werner von Rüti und von H. von Oenz (Onza), den damaligen Prokuratoren 
Annas, der Waise seines Vetters, des Grafen Hartmann d. Jüng. v. Kiburg 


318 Nachrichten und Notizen. 


um 140 Mark Silber unter Verzicht der verwitweten Gräfin Elisabeth 
v. Kiburg auf die ihr als ‚Leibgeding‘ zustehende Nutznießung und mit 
Zustimmung des Grafen Hugo von Werdenberg als Vormunds der Gräfin 
Anna erworben hat, unter Verweis auf die darüber ausgestellten drei Ur- 
kunden nachträglich seine Zustimmung, die er bisher verweigert hatte, weil 
der Verkauf erfolgte, ohne ihn, den rechtmäßigen noch vom Grafen Hart- 
mann selbst bestellten Schirmer (Tutor) der Herrschaft Kiburg und seiner 
Nichte Anna zu befragen, während er sich nunmehr überzeugt hat, daß die 
Kaufsumme zur Deckung dringender, durch die Kosten der Bürgen und die 
hohen Zinsen unerträglich gewordener Schulden, also zum Vorteil der Herr- 
schaft Kiburg erfolgt ist, aus welchem Grunde er auch die Präsentation 
seines Notars C. für die Kirche von Rapperswyl widerruft, die Präsentation 
des C. v. Lobsigen durch den Abt v. Frienisberg gutheißt und auf alle Ein- 
reden des kanonischen und weltlichen Rechtes verzichtet.“ Hier hört der 
Satz wirklich auf, was jeden Leser angenehm überraschen wird. 
Prag. S. Steinherz. 


J. R. Kusej, Joseph I. und die äußere Kirchenverfassung Innerösterreichs 
(Bistums-, Pfarr- und Klosterregulierung). Ein Beitrag zur Geschichte 
des österreichischen Staatskirchenrechtes. Mit drei Karten. Stuttgart, 
Ferdinand Enke 1908. XVII, 858 S. (Kirchenrechtliche Abhandlungen, 
herausgegeben von Ulrich Stutz, 49 u. 50 Heft). 

In den letzten Jahren hat sich die Forschung mit lebhaftem Interesse 
der kirchlichen Politik Josephs II. zugewendet, von der Einsicht geleitet, 
daß die „Erkenntnis der kirchenpolitischen Verhältnisse des 18. Jahrhunderts 
in Österreich mehr als territoriale Bedeutung habe“, daß vielmehr im Jose- 
phinismus das Streben der katholischen Landesfürsten nach einem staat. 
lichen Kirchenregimente zur höchsten Entfaltung gelangte‘ (H. Franz). 
Zunächst stand Vorderösterreich in erster Linie: F. Geier, Die Durch- 
führung der kirchlichen Reformen Kaiser Josephs II. im vorderösterreichi- 
schen Breisgau (1905), bot einen tüchtigen Anfang, E. Gothein, Der Breis- 
gau unter Maria Theresia und Joseph II., (Neujahrsblatt der badischen 
Histor. Kommission N. F. X. 1907) folgte in seiner anregenden Darstellung 
Geiers Spuren, und kürzlich hat Hermann Franz, Studien zur kirchlichen 
Reform Josephs II. mit besonderer Berücksichtigung des vorderösterreichi- 
schen Breisgaus (Freiburg i. B. 1908) die Forschungen Geiers verbreitert 
und vertieft. Mit Hittmayers Buch, Der josephinische Klostersturm im 
Lande ob der Enns (Freiburg i. B. 1907) trat Altösterreich auf den Plan, 
ihm steht nun Kuäejs Arbeit zur Seite. Wie Geiers Untersuchungen ver- 
danken auch die seinen Ulrich Stutz Anregung und Unterkunft. 

Kusej hat auf breiter Aktengrundlage aufgebaut; er ist einer der 
wenigen, die bisher aus dem reichen Archive des österreichischen Unter- 
richtsministeriums schöpften, und hat sich durch die Fülle des Materials 
nicht überwältigen lassen; glücklicherweise vermeidet er auch jene uner- 
quickliche Polemik, deren sich manche Autoren gegenüber der jose- 
phinischen Kirchenpolitik noch immer nicht enthalten können: das Werk 
ist vielmehr von ruhiger Objektivität getragen und wird in vornehmer Weise 


Nachrichten und Notizen. 319 


den edien Intentionen des großen Reformators und den segensreichen Wir- 
kungen seiner Tätigkeit gerecht. Der Umstand allein, daß die heutige 
kirchliche Organisation Österreichs im wesentlichen auf Joseph II. zurück- 
geht, läßt schon erkennen, wie bedeutungsvoll der Vorwurf dieses Werkes, 
die Bistume-, Pfarr- und Klosterregulierung des Kaisers, ist; um so mehr 
da die bisherige Forschung gerade an diesen dauernden Werken mit ge- 
ringerer Aufmerksamkeit vorübergegangen war und sich den mehr ins Auge 
fallenden Erscheinungen der Kirchenpolitik mit Vorliebe zugewandt hatte. 
Der Titel ist etwas zu enge gefaßt: nicht für Innerösterreich (Steiermark, 
Kärnten, Krain, Görz, Gradiska und Triest) allein, sondern für den ge- 
samten Komplex der deutsch-österreichen Erblande gelangt die Bistums- 
regelung zur Darstellung, mit besonderer Ausführlichkeit allerdings für 
Innerösterreich, dessen Pfarr- und Klosterregelung auch allein behandelt 
wird. Wir lernen bei Kušej neuerdings kennen, wie mannigfach und un- 
glaublich zersplittert bis auf Joseph Österreichs Diözesanverhältnisse waren, 
wie ausländische Kirchenfürsten trotz jahrhundertealter Gegenbestrebungen 
des Landesfürstentums noch immer über bedeutende Teile der Erblande die 
Jurisdiktion ausübten, wie die Sprengel bunt ineinander und durcheinander 
gelegt waren und die Wirrnis der oberhirtlichen Gestaltung der Seelsorge 
selbst große Nachteile brachte und auch von den Kirchenfürsten in ihrer 
Schädlichkeit erkannt wurde; wir verfolgen die einzelnen Phasen, in denen 
des Kaisere einsichtsvoller Plan einer Ausscheidung der Diözesangewalt 
auswärtiger Bischöfe und einer Neueinteilung und vernünftigen Abgrenzung 
der Sprengel endlich im ganzen erfüllt wurde, dank namentlich dem ehren- 
haften und klugen Verhalten des Erzbischofs Hieronymus Colloredo von Salz- 
burg. Durch Wiedergabe der wichtigsten Urkunden und drei Karten hat 
Kuse) das Verständnis dieses großen Werkes erleichtert. In gleicher Klar- 
heit tritt uns vor Augen, wie das Überwuchern des Regularklerus und der 
Bruderschaften dem Säkularklerus das Feld abgewonnen hatte, welche tief- 
gehenden Mängel der alten Pfarreinteilung anhafteten und wie das kirch- 
liche Leben unter den verhärteten Mißständen litt. In der durchgreifenden 
Neuordnung dieser Verhältnisse und der Schöpfung des Religionsfonds hat 
Joseph, von einem aufgeklärten Episkopate unterstützt, nicht nur dem Staate, 
sondern auch der Kirche selbst einen unvergänglichen Dienst erwiesen. Die 
Bistums-, Pfarr- und Klosterregulierung wird stets zu seinen größten Taten 
zählen; daß der reinigende Sturm auch manchen lebensfähigen Ast vom 
Baume der Kirche losriß, war wohl kaum zu vermeiden. 
Wien. Heinrich Ritter von Srbik. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der ao. Professor Dr. A. W. Hunzinger in Leipzig 
wurde als o. Professor der historischen und systematischen Theologie nach 
Erlangen berufen. 

Der ao. Professor der Volkswirtschaft in Kiel Dr. Ferdinand Tönnies 
wurde zum o Honorar-Professor ernannt. Die Professur für Geographie an 
der Universität Bern wurde dem Gymnasiallehrer Dr. Hermann Walser 
übertragen. 


320 Nachrichten und Notizen. 


Der Privatdozent der Geschichte Dr. Alfred Doren in Leipzig wurde 
zum ao. Professor ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. Franz Oppenheimer (Volkswirtschafts- 
lehre) in Greifswald, Dr. Fritz Kern (Geschichte des Mittelalters) in Kiel, 
Dr. H. Kehrer (Kunstgeschichte) in München, Dr. Otto Freiherr 
v. Dungern (Staatsrecht und Verfassungsgeschichte) in Graz, Dr. Martin 
Wackernagel (Kunstgeschichte) in Halle, Dr. Bernhard Schmeidler 
(Mittlere und neuere Geschichte) in Leipzig. 

Todesfälle. Am 6. März starb in Rom im Alter von 69 Jahren der 
Archäolog Dr. August Mau, der in einer großen Reihe von Schriften die 
Ausgrabungen von Pompeji beleuchtete. Er hat unter anderen einen in 
mehreren Auflagen verbreiteten Führer durch Pompeji verfaßt, eine Ge- 
schichte der dekorativen Wandmalerei in Pompeji (1882) und ein Werk 
Pompeji in Leben und Kunst (1900) geschrieben. Außerdem hat er in zwei 
Bänden den Katalog der Bibliothek des Archäologischen Institutes in Rom 
herausgegeben. 

Am 14. März starb in Dresden Dr. Richard Mahrenholz im Alter 
von 60 Jahren. Der Verstorbene war bekannt als Forscher auf dem Gebiet 
der romanischen Literatur und der Geschichte. Wir verdanken ihm eine 
Reihe von Werken über Moliere, Voltaire, Fenelon, Grillparzer, über Jeanne 
Darc in Geschichte, Legende und Dichtung, und ebenso eine Reihe histo- 
rischer Schriften als über die Relation des Nicolaus von Butrinto, Zur 
Kritik des Johann von Viktring, Zur Geschichte der holsteinschen Expe- 
dition des Generals Torstensohn 1644 und eine Geschichte der ersten fran- 
zösischen Revolution (1888). 

In Bonn starb der frühere Direktor des Rheinischen Provinzialmuseums 
Prof. Dr. Ernst aus’m Werth im Alter von 80 Jahren, dem wir das große 
Werk der Kunstdenkmäler des christlichen Mittelalters in den Rheinlanden 
verdanken, von dem in den Jahren 1857 bis 1880 im ganzen 5 Bände er- 
schienen sind. 

Am 2. April starb in Stuttgart der frühere Direktor des Königl. Ge- 
heimen Haus- und Staatsarchivs Dr. Paul v. Stälin im Alter von 68 Jahren. 
Er war der Verfasser einer Geschichte von Württemberg, von der 1882 bis 
1887 zwei Teile erschienen sind, einer Geschichte der Stadt Calw (1888), 
und der Bearbeiter von Bd. 4 bis 7 des Württembergischen Urkunden- 
buches. Auch sorgte er für eine Neubearbeitung des Werkes „Die Herr- 
schaftsgebiete des jetzigen Königreichs Württemberg nach dem Stande vom 
Jahre 1801 (1896). 

Am 7. April starb in Venedig der o. Prof. der Kunstgeschichte an der 
Wiener Universität Dr. Friedrich Wickhoff im 57. Lebensjahre. Er war 
einer der bedeutendsten Vertreter seines Faches, der mit strenger historischer 
Schulung und kritischem Scharfsinn feinstes ästhetisches Verständnis verband. 
Im Jahre 1904 begründete er als Beiblatt der Mitteilungen des Instituts für 
österreichische Geschichtsforschung die „Kunstgeschichtlichen Anzeigen“. 


321 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen und 
die Ivo-Brüderschaften. 


Von 
Ernst von Moeller. 


Der heilige Ivo gehört zu derjenigen Gruppe von Heiligen, 
über deren historische Existenz keinerlei Zweifel herrscht. Wir 
wissen sogar nicht nur, daß er wirklich gelebt, sondern auch ziem- 
lich genau, wann, wie und wo er gelebt hat. Doch es ist nicht 
die Absicht, hier sein Leben! zum tausend und ersten Male zu 
erzählen. Es genügt daran zu erinnern, daß er 1253 in der Nähe 
von Treguier in der Bretagne geboren ist, in Paris Theologie und 
Philosophie, in Orleans bei Wilhelm von Blaye und Petrus de la 
Chapelle römisches und kanonisches Recht studiert hat, dann 
nacheinander Offizial der Bischöfe von Rennes und Treguier, in 
höherem Alter aber Landpfarrer, zuletzt in Lohanec geworden ist, 
wo er am 19. Mai 1303 starb. Seine Heiligsprechung und seinen 
Ehrennamen Schutzpatron der Juristen hat er sich durch die 
vorbildliche Tätigkeit verdient, die er zur Verteidigung Armer in 
Streitigkeiten vor geistlichen und weltlichen Gerichten entfaltete.° 
Da er sich auch sonst der Schwachen und Elenden nach Kräften 
annahm, ist er in den Ruf des Wundertäters gekommen, so daß 
nicht lange nach seinem Tode eine Synode zu Treguier einen 
Fasttag verordnete, damit Gott „durch die Fürbitte des Herm 
Iro“ neue Wunder geschehen lasse.’ Schon seit 1329 wurde seine 
Heiligsprechung betrieben, 1347 erfolgte sie durch Papst Cle- 
mens VI? Seitdem hat sich der Ruhm seines Namens schnell 


! Wetzer und Welte, Kirchenlexikon. VI? 1889, Sp. 1143. Haureau, 
in der Histoire litteraire de la France. XXV. 1869, p. 132 ff. 

? Zu der Erzählung von dem Gelddepot bei der Witwe vgl. Pauli, 
Schimpf und Ernst. 1534. Fol. 22 (Demosthenes). 

® Lobineau, Histoire de Bretagne II. 1707, Sp. 1606. 

* Acta Sanctorum, Bd. XVII = Mai Bd. IV. Editio novissima. 1866, 
p. 538—614. l 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 22 


322 Ernst von Moeller. 


durch Frankreich und die Nachbarländer verbreitet. Auch in 
Deutschland hat es eine Zeit gegeben, in der der heilige Ivo für 
die Juristen eine berühmte Persönlichkeit war, die jeder kannte. 
Heute aber ist sein Name bei den deutschen Juristen so sehr in 
Vergessenheit geraten, daß der Romanist Ivo Pfaff auf dem Wege 
ist, sich bei ihnen bekannter zu machen, als es der Pfaff Ivo, 
unser Schutzpatron, ist. Ihering hat einmal in seinem Geist des 
römischen Rechts! den Spießbürgern in der Jurisprudenz, denen 
weh ums Herz wird, wenn statt von ihren Paragraphen vom Geist 
die Rede ist, den Rat gegeben, sich lieber den ungläubigen Thomas 
als den heiligen Ivo zum Schutzpatron zu wählen. Sonst ist sein 
Name in der neueren juristischen Literatur so gut wie verschollen. 

Um den heiligen Ivo dieser Vergessenheit zu entreißen, 
müssen wir zunächst ein Bild von der Verbreitung der Ivo-Ver- 
ehrung zu gewinnen suchen. Wir werden dann weiter die Formen 
der Ivo-Verehrung und im Zusammenhang damit endlich die Ivo- 
Brüderschaften besprechen, die bisher fast gänzlich unbeachtet 
geblieben sind. 

| L 
Die Verbreitung der Ivo-Verehrung. 

Da Ivo aus der Bretagne stammte und nach seinen Studien- 
jahren dauernd in seiner Heimat tätig war, so steht erklärlicherweise 
Frankreich unter allen Ländern, in denen der Ivo-Kult eine 
Rolle gespielt hat, voran. 

In der Bretagne wurden zu Ehren des Heiligen Kapellen ge- 
baut, Messen und Feiern veranstaltet. Das Patronat der Pro- 
vinzialuniversität und verschiedener Städte wurde ihm übertragen. 
Sogar das Kriegsgeschrei der Bretagner lautete Ivo, wie Froissard 
im 14. Jahrhundert erzählt? Der schnellen Ausbreitung seines 
Kultus soll zustatten gekommen sein, daß verschiedene andere 
Lokalheilige denselben oder ähnliche Namen hatten.? 

Die Stadt Rennes verehrte Ivo als ihren Patron“ Das dor- 


1 I.6 1907, p. 47. 

? Lobineau, Les vies des saints de Bretagne. Nouvelle édition par 
l'abbé Tresvaux. lI. 1837, p. 54. 

° Annales de Bretagnes, publiées par la faculté des lettres de Rennes. 
IV. 1888/89, p. 632 f.: Loth, Une cause de la popularité de Saint Yves. 

t Wessely, Ikonographie Gottes und der Heiligen. 1874, p. 258. 
Müller und Mothes, Ilustr. archäol. Wörterbuch der Kunst. II. 1878, p. 546- 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 323 


tige Parlament, der oberste Gerichtshof der Bretagne, feierte jähr- 
lich sein Fest und hielt an dem Tage keine Sitzungen ab.! Ein 
Krankenhaus und eine Kirche waren nach dem Heiligen genannt.? 

Die Universität in Nantes, nicht bloß die juristische Fakultät, 
wählte ihn bei ihrer Errichtung im Jahre 1460 zu ihrem Patron.’ 
Die Universitätsstatuten von 1461/62 enthalten demgemäß Vor- 
schriften über die Feier seines Festes*; sie fand alljährlich in der 
Peterskirche statt. Eine Ivo-Kapelle stand ferner in der Rue des 
Halles.’ 

Die Stadt Tréguier, in der Ivo als Offizial gelebt hatte, in 
deren Nähe er geboren war und in der er begraben lag, hatte 
ihn zum Patron. Im Jahre 1890 hat man ihm ein neues Grab- 
denkmal gesetzt.” Von seinen Reliquien ist daselbst nur noch 
der Kopf, die rechte Schulter und der linke Radius vorhanden. 
Alles andere befindet sich zerstreut im Besitz anderer in- und 
ausländischer Kirchen, soweit es überhaupt noch existiert. Und 
auch der Schädel war vor einigen Jahren mit der Zerstörung be- 
droht, da ein Champignon sich darin eingenistet hatte. Es wur- 
den deshalb zu seiner Konservierung besondere Maßnahmen im 
Jahre 1896 ergriffen, über die ein ausführliches Protokoll nähere 
Auskunft gibt? Eine Gruppe in der Kathedralkirche zu Tréguier 
stellt eins der zahlreichen Ivo-Wunder dar 

In Guingamp, der größten Stadt des einstigen Bistums Tre- 
guier, ist 1852 ein Arbeiterverein unter dem Namen „Societe de 
Saint Yves“ gegründet worden " 


Keller, Die Patronate der Heiligen. 1905, p. 283. Göschel, Zerbster Blätter. 
II, 1. 1887, p. 64. 

! Lobineau, Le Ropartz, Histoire de Saint Yves, patron des gens de 
Justice. 1856, p. 303. 

? Haureau p. 141. Lobineau l. c. p. 47. 

° Wetzer und Welte l. c. Stadler-Ginal, Heiligenlexikon. II. p. 87. 
Biographie universelle. XLV. 1865, p. 306. Hauréau l. c. Ropartz l. c.: 
Patron des lettrés de Bretagne. Samson, Die Schutzheiligen. 1889, p. 200. 

t Fournier, Les statuts et privilèges des universités françaises. III. 
1892, p. 49, § 31. 

5 Lobineau L c. ê Kerler L e 

1 Revue de l'art chrétien LXXXIII = IV. Serie I. 1890, p. 532. 

® Revue des sciences ecclésiastiques LXXVI = VIII. Serie VI. 1897, 127 ff. 

’ Didron, Annales archéologiques XV. 1855, p. 128. 

10 Ropartz, p. 304, not. 2. | 
22* 


324 Ernst von Moeller. 


In manchen Kirchen der Bretagne werden noch jetzt seine 
Tage festlich begangen. So in Rennes, Dol, St. Malo, Quimper, 
Leon, St. Brieuc, Tréguier und Vannes! Und von den Juristen 
sagt 1856 der Advokat Ropartz?, das Beispiel des Parlaments sei 
von den anderen bretonischen Gerichtshöfen nachgeahmt worden, 
noch jetzt vereinigten sich fast überall Richter und Anwälte am 
Tage des Heiligen und befestigten unter Anrufung Ivos die Bande 
guter Eintracht nnd brüderlicher Gesinnung. 

Nach alledem nimmt es nicht Wunder, wenn Ivo geradezu 
Patron der Bretagne genannt wird.’ 

Aber auch in anderen Teilen Frankreichs außerhalb der Bre- 
tagne stand Ivo in hohem Ansehen. In der Normandie ist vor 
allem die Universität Caen zu nennen. Nach den Statuten der 
juristischen Fakultät aus dem 15. Jahrhundert darf man annehmen, 
daß Ivo ihr Patron war. Monatlich feierte sie ihm zu Ehren die 
Messe, und an ihrer Ivo-Feier am Tage des Heiligen nahmen 
außerdem auch Vertreter der anderen Fakultäten teil. In den 
Kirchen von Courtances und Avranches wird noch jetzt sein Fest 
am 23. Mai jeden Jahres gefeiert.’ An der Universität in Angers 
wurde am 26. Mai 1396 seitens der bretonischen Nation ein Ver- 
trag mit der Kathedrale wegen der Feier des Ivo-Tages geschlossen.‘ 
Und 1437 stiftete sie eine Ivo-Messe in der Kirche St. Maurice.’ 
Der Text einer Missa Sancti Yvonis steht in einem Missale der 
Kirche von Angers, das in Rouen 1523 gedruckt worden ist.” Der 
Heilige wird darin unter anderem als „Amator concordie“, als 
„Reformator justicie“ und als „spretor pecunie“ gefeiert. Am 
22. Mai jeden Jahres wird noch jetzt sein Tag in Angers be- 
gangen” In Orleans, wo er Jurisprudenz studiert hatte, wurde 
er seitens der Universität verehrt.” In Chartres soll er Patron 
. gewesen sein." 


ı Flament, Le culte de saints de France, II. 1893, p. 116. 119. 124. 
131. 137. 139. 

3 p. 303. 3 Revue de l'art chrétien |. c. 

4 Amédée de Bourmont, La fondation de l'université de Caen. 1883. 
(Separatabdruck aus dem Bulletin de la société des antiquaires de Nor- 
mandie). p. 148f. 

° Flament p. 177. ° Fournier I, 1. 1890, p. 317. 7 Fournier p. 396. 

e De la Borderie, Daniel, Perquis et Tempier, Saint Yves. 1887, 
p. XLVIII. 481. i 

T Flament II. p. 266. 10 Hauréau l. c. 11 Kerler l. c. 


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Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 325 


In Paris wurde 1348, ein Jahr nach der Heiligsprechung, 
die Erlaubnis zum Bau einer Ivo-Kapelle! erteilt. Die Einweihung 
fand 1357 statt. Sie stand an der Rue de St. Jacques, da wo 
der Boulevard St. Germain sie schneidet. Bis zur Revolution hat 
sie ihrem Zwecke gedient. 1790 wurde sie geschlossen, 1793 
verkauft und 1796 zerstört. 1823 waren nur noch einige Reste 
vorhanden. 1791, also kurz nach der Schließung der Kapelle, 
hat einer der bisherigen Administratoren, Cailleau de Courcelles, 
ein Urkundenbuch für sie zusammengestellt, das sich jetzt in den 
Archives nationales in Paris befindet. Aus dieser und anderen 
dort aufbewahrten Quellen hat Bournon vor wenigen Jahren in 
seinen Rectifications et additions? zu Lebeufs Histoire de la ville 
et de tout le diocèse de Paris Neues über den Ivo-Kult in Paris 
mitgeteilt. In Verbindung mit dieser Kapelle bestand in Paris 
eine Ivo-Brüderschaft. Der Ivo-Tag wurde seit 1420, wenn nicht 
von der ganzen Universität, dann doch jedenfalls von der medi- 
zinischen Fakultät gefeiert, die eine Zeitlang ihre Sitzungen in 
der Iro-Kapelle abgehalten haben soll? Ob in Paris die medi- 
zinische oder die juristische Fakultät oder keine von beiden Ivo 
zum Patron hatte, ist zweifelhaft.‘ 

Zu dem Kirchenschatz der Sainte-Chapelle in Bourges gehört 
eine Monstranz aus vergoldetem Silber mit dem Bilde Ivos?’ In 
Chalon-sur-Saöne läßt sich eine Ivo-Brüderschaft nachweisen. Zu 
ihren Festen am Ivo-Tag stiftete in älterer Zeit die Stadt dem 
Bätonnier, dem Vorsteher der Advokaten, Wildbret und Wen? 
In Döle wurde 1581 in der Kirche der Cordaliers eine Statue 
lvos errichtet. Sie wurde 1897 ausgebessert und in der Kirche 
Notre Dame neu aufgestellt.” In Besançon wird noch jetzt jähr- 
lich am 24. Mai sein Gedächtnis begangen.® In Montpellier wurde 

1 Haureau p. 140. Felibien, Histoire de la ville de Paris. I. 1725. 
p. 601f. Lobineau Le Millin, Antiquités nationales. IV. 1792, p. 1f. 

? 1890—1901, p. 106f. 

3 Crévier, Histoire de l'université de Paris. V. 1761. p. 61. Denifle, 
Chartularium universitatis Parisiensis. IV. 1897. p. 376. nr. 2151. Adolphe 
Fabre, Études historiques sur les clercs de la Bazoche. 1856, p. 130. 

* Aschbach, Geschichte der Wiener Universität. I. 1865. p. 190. 

" Didron, Annal. archéol. XI. 1851. p. 322. 

* Fouque, Histoire de Chalon-sur-Saöne. 1844. p. 636. 


' Analecta Bollandiana. XVII. 1898. p. 259. nr. 66. 67. 
* Flament I. p. 192. 


326 Ernst von Moeller. 


1447 beschlossen, eine Ivo-Feier der Universität in der Kirche 
der heiligen Eulalia zu veranstalten.” In Nimes wird Ivo an je- 
dem 22. Mai gefeiert.” In Pau beging das Parlament das Ivo- 
Fest „in roten Roben mit unglaublicher Pracht.“? 

In Spanien soll Ivo an der Universität Salamanca verehrt 
worden sein. Die Statuten von 1625 nennen jedoch in dem sehr 
ausführlichen Festkalender Ivo nicht.” Vielleicht trifft die Angabe 
für eine frühere oder spätere Zeit zu. 

In Italien finden wir zunächst in Rom zwei Ivo-Kirchen. Die 
eine ist die Kirche der Sapienza®, der Universität. Die andere, 
mit der ursprünglich ein Hospiz verbunden war, ist die Kirche 
der Bretagner.” In beiden finden seit alter Zeit alljährlich am 
19. Mai große Feiern zu Ehren des Juristenpatrons statt. In der 
Sapienza wird ein Bild Ivos von Pietro Berretini da Cortona 
(1596—1669) gezeigt. Eine römische Prälatur ist nach Ivo ge- 
nannt; einer ihrer Inhaber war der spätere Kardinalstaatssekretär 
Lorenzo Nina.” Außerdem haben sich im Lauf der Jahrhunderte 
in Rom vier verschiedene Vereinigungen gebildet, die entweder 
den Ivo-Kult allein oder gleichzeitig die Verehrung anderer Hei- 
ligen oder der Mutter Gottes bezwecken. 


! Fournier Il,1. p. 227. nr. 1147. Die Kirche steht noch jetzt: Meyers 
Reisebücher, Riviera. 7. Aufl. 1907. Karte bei p. 280. 

? Flament I. p. 161. 

° Hauréau, p. 141; er verweist auf de l'Œuvre, Vie de St. Yves, p. 272. 

* Hauréau |. c. 

° Constitutiones apostolicas y estatutos de la muy insigne universidad 
de Salamanca. Recopilados nuevamente por su comision. En Salamanca. 
fol. p. 407—410. Nikolaus und Katharina werden mit aufgeführt. 

€ Burckhardt, Cicerone. II, 1.27. 1898. p. 528. 

" Piazza, Emerologio di Roma. I. 1713. p. 340. Opere pie di Roma. 
1679. p. 122. Ropartz p. 329f. Barbier de Montault, Œuvres complètes. 
I. 1889. p. 99f.; derselbe in der Revue de lart chrétien. XXXIV = 
IV. Serie II. 1891. p. 74. Guillotin de Corson, St. Yves des Bretons à Rome. 
Mskr. der Bibliothek in Nantes; vgl. Catalogue général des manuscrits des 
bibliothèques publiques de France. Départements. XXII. 1893, p. 138. nr. 1007. 

° Nagler, Künstlerlexikon. I. 1835. p. 461. Meyer, Küħñsterlexikon. 
II 1885. p. 686. Stadler-Ginal l. c. Barbier de Montault, Revue de lart 
chrétien Le 

? Du Broc de Segange, Les saints patrons des corporations et protec- 
teurs spécialement invoqués dans les maladies et dans les circonstances 
critiques de la vie. I. p. 383. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 327 


In Neapel war Ivo Patron des Oratorium charitatis S. Mariae 
Portaenovae apud clericos regulares S. Poull: eine Kapelle des 
Hospizes war ihm geweiht. Bei dem Theatinerkloster bestand 
eine Ivo-Kongregation; auch hier hatte Ivo eine besondere Ka- 
pelle, die von Paolo de Matthaeis ausgemalt war. 

In den Uffizien zu Florenz ist ein Bild von Ivo von Jacopo 
Chimenti genannt d’Empoli (1554—1650) zu sehen.’ 

Wenn wir uns weiter Belgien zuwenden, so sind zunächst 
Ryssel, das heutige Lille, und Douai zu nennen, die beide erst 
von Ludwig XIV. mit Frankreich vereinigt worden sind. In Douai 
ist im Jahre 1573 eine Rede über Ivo von Boetius Epo heraus- 
gegeben worden, die er vor den Studenten der Jurisprudenz an 
der dortigen Universität gehalten hatte Es ist also sehr wahr- 
scheinlich, daß dort solche Festakte zu Ehren Ivos regelmäßig 
veranstaltet wurden. In Ryssel beschlossen die Juristen, Verwal- 
tungsbeamte und Advokaten, am 5. Juli 1607, am 19. Mai jeden 
Jahres einer Ivo-Messe gemeinsam beizuwohnen und sich eine Je- 
suitenpredigt mit besonderer Rücksicht auf die Pflichten der Ad- 
vokaten und Prokuratoren halten zu lassen.’ 

In Löwen wurde 1483 an der Universität von dem Professor 
der Rechte Robert van den Poele, Robertus de Lacu, ein Colle- 
gium S. Ivonis gestiftet. Es bestand mindestens bis 1776; denn 
damals wurden die zugehörigen Gebäude neu aufgeführt. Jetzt 
dienen sie anderen Zwecken. In der St. Peterskirche fand jähr- 
lich die Ivo-Feier der Juristen statt; 1682 heißt es, diese Sitte 
bestehe schon seit vielen Jahren” Es gab hier eine besondere 
Ivo-Kapelle oder Kapelle der juristischen Fakultät. Ein darin 
befindliches Gemälde von Josse van der Baren stellte eine Szene 


! Acta Sanctorum |, c. p. 539. ? Ropartz p. 338. 

1 Nagler, Il. 1835. p. 519. Müller-Singer, Künstlerlexikon I. 1895. 
p. 255. Saulnier in: Levot, Biographie bretonne. II. 1857. p. 982. 

* Acta Sanctorum l. c. p. 538. 

5 Frans de Potter, Geschiedenis van de gemeenten der provincie Oost- 
Vlaanderen. 7. Reeks. Gent. 7. Deel. 14. Aflevering. 1896. p. 471f. 

° Jo. Molanus, Historia Lovaniensium. Ed. de Ram. I. 1861. p. 629f. 
Lib. X. cap. 10. Rashdall, The universities of Europe in the middle ages. 
HL 1895. p.261. Brants, La faculté de droit de l'université de Louvain. 
1906. p. 26. van Ewen, Louvain dans le passé et dans le présent. 1895. 
p. 586£. 

1 Acta Sanctorum l. c. p. 614. 


328 Ernst von Moeller. = 


aus dem Leben des Heiligen dar. Auf den Altar stiftete die Fa- 
kultät 1666 eine fünf Fuß hohe, silberne Statue Ivos; eine Ab- 
bildung derselben in Kupferstich stellte Peter van Lisbetten her.' 
Die Peterskirche besaß seit 1682 ein paar Ivo-Reliquien. Für 
das Oratorium sodalitatis Marianae hat Rubens 1621 auf Bestel- 
lung der Jesuiten ein Bild Ivos gemalt.” Antonius Perez hielt 
die Festrede bei der Übernahme. Später befand sich das Bild 
in der Michaelskirche.” Einige Jahre nach der Aufhebung des 
Jesuitenordens, 1717, wurde es verkauft und wechselte in den 
nächsten Jahrzehnten wiederholt den Besitzer. 1822 gehörte es 
zur Collection Didot. Wo es sich heute befindet, ist ungewiß. 
Nach Naglers Angabe war Ivo dargestellt „in rotem Gewande, 
wie er einer vor ihm mit dem Kinde knieenden Frau ein Papier 
reicht“.* Die Sache wird jedoch vermutlich umgekehrt dahin 
aufzufassen sein, daß Ivo die Bittschrift einer Witwe entgegennahm. 

Nach Mecheln wurden auf Bitten des Rats 1680 einige Re- 
liquien Ivos gebracht. Eine jährliche Ivo-Feier der Juristen war 
schon vorher seit Jahren üblich” In Antwerpen bestand der 
gleiche Brauch.° In Gent ist zweimal eine Ivo-Gilde errichtet wor- 
den. In Brügge soll Karl von Blois Ivo bereits vor seiner Heilig- 
sprechung Altäre gestiftet haben.’ 

In Deutschland kommt, wenn wir im Südwesten anfangen, 
an erster Stelle Basel in Betracht? Hier wurde von der ju- 
ristischen Fakultät der 19. Mai alljährlich festlich begangen. Die 
Statuten enthalten eine ausführliche „Rubrica de festo Sancti 
Ivonis et missa ın eodem celebranda“. Bernoulli hat seiner Aus- 
gabe als Titelbild eine Miniatur in Reproduktion beigefügt, die 
den Heiligen „S yfo“ als Wappenhalter darstellt, wie er von 
einem Armen eine Bittschrift annimmt. Das Bild stammt aus der 


1 van Ewen p. 361. 

2? Acta Sanctorum l. c. p. 538f. ° van Ewen p. 377. 

4 XIII. 1843. p. 567f. 5 Acta Sanctorum l. c. p. 611f. 

® Ibid. p. 539. 7 Lobineau l. c. p. ai, 

® Die Statuten der juristischen Fakultät der Universität Basel. Nach 
der ältesten vorhandenen Fassung herausgegeben von Bernoulli. 1906. p. 20f. 
Wilh. Vischer, Geschichte der Universität Basel. 1860. p. 232.236. Hom- 
mel, Litteratura juris. Editio secunda.. 1779. p. 276f. Millin l. c. IV. 


1792. p. 19 not. 29. Hauréau p. 141. Saulnier l. c. p. 982 not. 1. Fabre 
l. c. p. 131. 


_ Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 329 


Wappen dasjenige des Joh. Marolff de Fridberg ist, der in diesem 
Jahre zum Rektor gewählt wurde. 

In Freiburg im Breisgau! wurde gleichfalls jährlich eine Ivo- 
Feier mit Messe und Rede veranstaltet. Das Fakultätssiegel der 
Juristen zeigt seit der Errichtung der Universität im 15. Jahr- 
hundert bis zum heutigen Tage den Heiligen, auf dem Katheder 
sitzend. Abbildungen finden sich bei Hommel 1779 und jetzt in 
Siebmachers Wappenbuch. Eine Notiz von Zasius über die Ivo- 
Feier von 1514 hat Schreiber aus dem Protokollbuch der juristi- 
schen Fakultät mitgeteilt. 

In Tübingen? ist die übliche Ivo-Feier durch die Statuten 
der juristischen Fakultät von 1539 bezeugt. Eine 1595 daselbst 
gedruckte Rede über Ivo von Samuel Heider oder Heyden wird 
mehrfach erwähnt. 

In Dillingen? verehrte die erst 1625/29 errichtete juristische 
Fakultät Ivo als ihren Patron. Am 21. Mai 1715 feierte sie sein 
Fest mit Gottesdienst und Festmahl in Wittislingen. Ähnliche 
Feiern fanden vermutlich auch hier jedes Jahr statt. 

In Ingolstadt? enthalten die Statuten der juristischen Fakultät 
von 1524 Vorschriften über die Feier des „Festum divi Ivonis“. 
Sie scheinen noch im 18. Jahrhundert befolgt worden zu sein. 

In Erfurt wurde die Ivo-Feier von der juristischen Fakultät 
durch einen Beschluß vom 10. Mai 1425 geregelt. In der Marien- 
kirche stand ein Ivo-Altar. 


1 Schreiber, Geschichte der Stadt und Universität Freiburg i. B. I, 1. 
1868. p. 171. Siebmacher 1, 8A: Die Siegel der deutschen Universitäten 
in Deutschland, Österreich und der Schweiz, bearbeitet von Gritzner. 1906. 
Text p. ut Taf. VIII, 6. 8. 9. 10. Hommel, Millin, Haureau, Saulnier, 
Fabre l. e 

? Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren 
1476 bis 1550. Tübingen 1877. p. 289. Hommel p. 275. Lipenius, Biblio- 
theca realis iuridica. I. Lief. 1757. p. 644. v. Ipho. Heinr. Joh. Otto 
König, Lehrbuch der allgemeinen juristischen Literatur. I. Halle 1785. 
p. 58, $ 60. 

® Specht, Geschichte der ehemaligen Universität Dillingen (1549—1804). 
1902. p. 188. 2 

* Rosmarus, Engerdus, Mederer, Annales Ingolstadiensis Academiae. 
1782. I. p. XXXIL IV. p. 237f. 254f. Prantl, Geschichte der Ludwig 
Maximilians-Universität in Ingolstadt, Landshut, München. I. 1872. p. 190. 

® Akten der Erfurter Universität, bearbeitet von Weißenborn. II. (= Ge- 
schichtsquellen der Provinz Sachsen VIII, 2). 1884. p. 9öf. 81. 103. 


330 Ernst von Moeller. 


In Wittenberg! wird Ivo in den Statuten der juristischen 
Fakultät von 1508 als Patron genannt. Die Ivo-Feier scheint 
seit der Reformation außer Übung gekommen zu sein. Aber im 
Fakultätssiegel ist Ivos Bild nicht nur 1510, 1519 und 1528, 
sondern noch 1669 zu sehen. Die Umschrift auf dem Siegel von 
1510/19 lautet: „S. Ivo Albiorenus (?) docet“; auf dem Siegel von 
1528/1669: „S. Ivo Facultatis Juridice Wittenbergensis Patronus.“ 
Jüngere Fakultätssiegel von 1676 und 1731 zeigen dagegen statt 
Ivos eine Wage. Offenbar nahm man bei dem protestantischen 
Charakter der Universität Anstoß daran, noch länger einen Hei- 
ligen im Siegel zu führen und offiziell als Patron anzuerkennen. 
In den Wittenberger Universitätsstatuten von 1508 wird der Tag 
des heiligen Ivo als Festtag nicht nur für die Juristen, sondern 
für die „superiores facultates“ überhaupt bezeichnet.? 

In Wien? stand eine Kapelle des heiligen Ivo bei der Juristen- 
schule. Sie war 1397 von dem Kanonisten Coloman Kolb ge- 
stiftet worden. Am 30. Januar 1474 wurde sie zu Ehren der 
heiligen Maria, des heiligen Bartholomäus, der heiligen Hedwig 
und des heiligen Ivo konsekriert. 1635 und in den folgenden 
Jahren wurde von der juristischen Fakultät eine neue Kapelle zu 
Ehren Ivos allein errichtet. 1759 wurde sie den Piaristen über- 
lassen. 1788 oder bald darauf wurde sie entweiht und der Schät- 
zungspreis von 3443 Gulden der Fakultät ausgezahlt. Ivo war 
seit 1426 Patron der juristischen Fakultät. In ihren revidierten 
Statuten vom 6. Dezember 1703 ıst von der Ivo-Feier und Ivo- 
Kapelle ausführlich die Rede. Charakteristisch für Wien ist das 
Amt eines besonderen Ivonisten. 

In Tyrnau? wurde Ivo gleichfalls als Patron der juristischen 


1! Die Wittenberger Universitäts- und Fakultätsstatuten vom Jahre 
MDVIII, Halle 1867. p. 26f. Siebmacher Le Text p. 38, Taf. XXXI, 7. 
XXXIII, 1. Hommel p. 276. Otte, Handbuch der kirchlichen Kunstarchäo- 
logie des deutschen Mittelalters. I5. 1883. p. 578. Millin Le Haureau 
Le Göschel p. 66. Samson p. 200. 

3 p. 14. , 

s Weiß, Geschichte der Stadt Wien. I. p. 159. Bermann, Alt- und 
Neu-Wien. 1880. p. 411. Geschichte der Stadt Wien, herausgegeben vom 
Altertumsverein. U,2. 1905. p. 903. 925. 985. Kink, Geschichte der Uni- 
versität zu Wien. I. 1854. p. 102ff. not. 113. II (Statutenbuch) p. 489 ff. 
Aschbach 1l. c. p. 190. 306. 

* Backer, Bibliothèque des écrivains de la compagnie de Jesus. I. 1869. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 331 


Fakultät verehrt. Auf dem Titel der Rede, die Peter Spaits dort 
1764 zu seinen Ehren hielt, wird er als „Facultatis juridicae pa- 
tronus“ ausdrücklich bezeichnet. Zahlreiche andere solche Reden 
führt Backer aus den Jahren 1723—1770 auf. Als die Univer- 
sität 1777 von Tyrnau nach Budapest verlegt wurde, blieb Ivo 
Patron der Juristen. Und auch die Sitte, seinen Tag festlich zu 
begehen, wurde zunächst beibehalten. 

Es ist ein weites Gebiet, in dem sich der Ivo-Kult nach- 
weisen läßt: von der Bretagne durch Frankreich hindurch bis nach 
Neapel hinunter und hinauf bis nach Belgien, im Osten bis Wit- 
tenberg, bis Budapest. Die Formen der Verehrung sind großen- 
teils die gleichen: Ivo-Kapellen begegnen uns in der Bretagne, in 
Paris, in Löwen, in Rom und in Wien und an anderen Orten. 
Allenthalben werden die Jahrestage, vor allem der 19. Mai gefeiert. 
Messen werden Ivo zu Ehren gestiftet, gelesen, Reden gehalten 
und Schmausereien veranstaltet. Aber trotz aller Gleichartigkeit, 
die in der mittelalterlich-katholischen Kultur wurzelt, treten zwi- 
schen den Ländern, die wir durchwandert haben, doch zugleich 
deutliche Unterschiede hervor. 

In den romanischen Ländern sind es weitere Kreise, die sich 
den Ivo-Kult zur Aufgabe machen. Einzelne Universitäten und 
Fakultäten gehören dazu, aber ebenso Stadträte und Gerichtshöfe, 
Richterkollegien und Anwälte, Arbeiter, Geistliche und in großer 
Zahl .siegreiche Prozeßparteien, die mit Erfolg zu Ivo gebetet 
haben und ihm hinterher ihren Dank bezeugen. 

In Deutschland hat der Ivo-Kult namentlich ım 15. und 16. 
Jahrhundert seine Rolle gespielt. Allenthalben war er damals in 
Mittel- und Süddeutschland bekannt; er gehörte zu den charakte- 
ristischen Erscheinungen des Universitätslebens jener Zeit. Aber 
anders als in Frankreich, Italien und Belgien beschränkt sich hier 
die Verehrung des Heiligen fast ausschließlich auf die Universi- 
täten und speziell auf die juristischen Fakultäten. Von keinem 
deutschen Stadtmagistrat und von keinem deutschen Gericht, etwa 
vom Reichskammergericht oder Reichshofrat oder vom Hofgericht 
in Rottweil ist es bekannt, daß hier der Tag des heiligen lvo wie 
in Rennes oder Pau gefeiert worden wäre Nur in den wenigen 


col. 563. II. 1872. col. 92. 153. 236. 332. 393. 1182. 1960. 2015. II. 1876. 
col. 702. 882. 1134. Szerdahely, Sanctus Ivo. Budae 1784. p. V. VI. L. 


332 Ernst von Moeller. 


Städten, in denen eine Fakultät oder Universität den Tag feiert, 
ist es mitunter üblich, daß die sämtlichen Doktoren und Lizen- 
tiaten der Rechte, die in der Stadt wohnen, an der Feier teil- 
nehmen. 

Mit diesem Unterschied hängt es zusammen, daß die eigen- 
artigste Form der Ivo-Verehrung, die Ivo-Brüderschaften — um- 
gekehrt wie die Elenden-Brüderschaften — vom Mittelalter bis 
heute ausschließlich in den romanischen Ländern vorkommen, aber 
in Deutschland vollständig fehlen. 


II. 
Die Formen der Ivo-Verehrung. 


Wir haben uns jetzt im einzelnen der Frage zuzuwenden, in 
welcher Art und Weise der Ivo-Kult betrieben worden ist. Die 
Brüderschaften werden wir im folgenden Abschnitt für sich be- 
sprechen. Hier haben wir es vor allem mit den Ivo-Feiern zu tun. 

Unter den Ehrennamen, die man Ivo beigelegt hat, scheint 
der älteste „Advocatus pauperum“ zu sein. Er läßt sich, wenn 
auch wohl noch nicht technisch, bereits in den Akten des Kanoni- 
sationsprozesses nachweisen. Einer der über sein Leben und seinen 
Wandel vernommenen Zeugen sagte im Jahre 1330 aus: „quod 
D. Yvo erat defensor et patronus viduarun, orphanorum, pupil- 
lorum, pauperum et aliarum miserabilium personarum gratis“. 
Jüngeren Ursprungs ist die Bezeichnung Ivos als Schutzpatron 
der Juristen. Und zwar ist sie erst ganz allmählich seit dem 
Ausgang des Mittelalters ın der Weise üblich geworden, daß man 
Ivo zunächst als Patron einer bestimmten Gruppe von Juristen, 
z. B. einer juristischen Fakultät erklärte Er wird dann als „pa- 
tronus iuristarum‘ oder als ‚„noster patronus“ in den Statuten 
aufgeführt. Aber erst als dies lange Zeit hindurch an vielen 
Orten geschehen war, hat dieser Name die Bedeutung gewonnen, 
daß darunter der Schutzpatron aller Juristen zu verstehen ist. 
Alle möglichen anderen Beinamen werden Ivo in Festreden, Messen 


! Acta Sanctorum l. c. p. 546. Die Form „advocatus pauperum" ist 
z. B. 1429 durch ein anonymes Wörterbuch bezeugt (Catalogue general. 
Departements. III. p. 216), 15868 durch die Inschrift über der Tür der 
bretonischen Ivo-Kapelle in Rom (Barbier de Montault, Œuvres. I. 1889. 
p. 99, not. 2). 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 333 


und Hymnen beigelegt! Aus einem Hymnus stammt auch das 
früher sprichwörtliche, eigenartige Lob der Verse: 

Sanctus Ivo erat Brito, 

Advocatus et non latro 

Res miranda populo.? 

Weniger authentisch scheint es zu sein, wenn neuerdings be- 
hauptet wird, Ivo sei auch Patron der Drechsler, weil die Rechts- 
gelehrten beim Volke vielfach im Verdachte ständen, eine Sache 
tüchtig verdrehen zu können.” Sonst ist noch zu erwähnen, daß 
der Schutzpatron der Juristen unzählige Male mit dem Bischof 
Ivo von Chartres verwechselt worden ist. Selbst in der Ge- 
schichte der christlichen Kunst von Franz Xaver Kraus* steht 
diese irrige Angabe, der jeder historische Grund fehlt. Ivo von 
Chartres war ein ausgezeichneter Kanonist, aber niemals Patron 
der Juristen. 

Über die kirchlichen Feiern, die die Juristen ihrem Schutz- 
heiligen, dem Advokaten der Armen, zu Ehren veranstalten, wer- 
den regelmäßig Verträge mit einer bestimmten Kirche abge- 
schlossen. So in Angers 1396. Überall da scheint es der Fall 
gewesen zu sein, wo nicht eine Ivo-Kirche oder -Kapelle vor- 
handen war, die für die Feier genügte In Wien begann die 
Feier in der Ivo-Kapelle der juristischen Fakultät und wurde in 
der Stephanskirche fortgesetzt, so daß hier gleichfalls eine beson- 
dere Vereinbarung stattgefunden haben muß. Die Erfurter Sta- 
tuten erwähnen ausdrücklich die Einwilligung und Erlaubnis der 
ehrwürdigen Männer, des Herrn Dekans und des Kapitels der 
dortigen Marienkirche. 

Der Tag der Ivo-Feier ist in der großen Mehrzahl der Fälle 
der 19. Mai, der Tag, an dem der Heilige starb und heilig ge- 
sprochen wurde Am 17. Oktober, dem Geburtstage, finden zu- 
Seilen besondere Feiern, aber sehr selten® die Hauptfeiern statt. 
In Wittenberg wie an den meisten deutschen Universitäten, die 
hier in Frage kommen, fällt das Fest auf den 19. Mai. Die Be- 
hauptung verschiedener französischer Schriftsteller‘, bier sei der 


| Vgl. den unten mitgeteilten Hymnus von Sebastian Brant. 

? Eine niederländische Form dieser Verse teilt Potter l. c. mit. 
3 Kerler l. c., p. 71. 4 II, 1. 1897. p. 434. 

® So z. B. bei der römischen Ivo-Kongregation. Statuten, p. 6. 
€ Millin l. c. IV. p. 19, not. 29. Fabre l. c. p. 131. 


334 Ernst von Moeller. 


3. Mai vorgeschrieben gewesen, wird durch die Statuten von 1508. 
widerlegt. Zuweilen wird der Fall berücksichtigt, daB auf den 
19. Mai ein anderer hoher Festtag fällt. Alsdann wird mit der 
Geistlichkeit der betreffenden Kirche ein anderer Tag vereinbart. 
In Basel soll nach den Statuten der Juristenfakultät das Kapitel 
der Peterskirche dem Dekan von der Verlegung des Festes recht- 
zeitig Mitteilung machen. In Ingolstadt soll die Feier am 19. Mai 
gehalten werden, wenn es in der Marienkirche an diesem Tage 
bequem möglich ist. In Dillingen fand sie 1715 am 21. Mai statt. 
Am Tage der Ivo-Feier fallen in der juristischen Fakultät, 
zuweilen an der ganzen Universität die Vorlesungen aus. „Non 
legitur“ heißt es in dem Beschluß der Pariser Universität von 
1420; „non legatur“ in den Baseler Statuten. In Montpellier 
steht in dem Beschluß von 1447, die Doktoren seien nach löb- 
lichem und altem Brauche gewohnt, an diesem Tage nicht zu 
lesen, an der „alma parens universitas“ ruhten die Vorlesungen 
und der gesamte Lehrbetrieb. Dasselbe versteht sich überall von 
selbst, wo der Ivo-Tag unter den Festen und Vakanzen mit auf- 
gezählt wird. Gelegentlich machen es die Statuten dem Pedell 
zur Pflicht, tags vorher die Feier in dem Auditorium anzukin- 
digen und das Ausfallen der Vorlesungen bekannt zu machen. 
Am Nachmittag und Abend des 18. Mai finden nicht selten 
zur Vorfeier Vespern und Vigilien statt. So in Nantes, Freiburg 
i. B. und Erfurt.! Die Teilnahme daran blieb in Erfurt den Pro- 
fessoren und Studenten anheimgestellt. Dagegen haben sich hier 
am Ivo-Tage selbst die erlauchten Herren Grafen, Barone, Adligen, 
Doktoren und Scholaren der Jurisprudenz vollzählig oder doch 
die meisten von ihnen, die nicht verhindert sind, nach dem 
ersten Läuten der Wolveramglocke in dem Umgang der Marien- 
kirche zu versammeln, angetan mit glänzenden und ziemlichen 
Kleidern gemäß dem Stande eines jeden. Bei dem Glockenläuten 
unmittelbar vor Beginn des Hochamts sollen sich dann die Herren 
unter Vorantritt der Pedelle und der vier Kerzenträger in den 
Chor begeben und zur Linken Aufstellung nehmen. Die rechte 
Seite bleibt den Prälaten, Kanonikern und sonstigen Geistlichen 
vorbehalten. Die Ausschmückung der Kirche ist bis ins einzelne 
geregelt. Aufdem Wolveramkandelaber, dem sog. Büßer, in der Mitte 


1 Akten der Erfurter Universität. II. p. 95. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 335 


des Chores brennen drei Kerzen, jede drei Pfund schwer; ebenso 
zwei Kerzen von einem halben Pfund auf dem Ivo-Altar in der 
Sakristei. Bei dem Offertorium haben die Prälaten, Kanoniker und 
Vikare den Vortritt. Nach ihnen kommen die Grafen, Barone, Dok- 
toren, Bakkalarıen und Scholaren — die Pedelle mit den Universi- 
tätsstäben vorauf — an die Reihe. Bei der Konsekration und 
Elevation des Altarssakraments sollen zwei von den Kerzenträgern 
dem Diakonus, zwei dem Subdiakonus zur Seite stehen. Der 
Priester spricht das Pater Noster. Der Chor antwortet: „Sondern 
erlöse uns von dem Übel“ Es folgt ein Sermon zu Ehren 
Ivos. 

In Wien! fand nach den Statuten von 1703 ein Gottesdienst 
in der Ivo-Kapelle am Sonntag nach Himmelfahrt mit einer An- 
sprache in deutscher Sprache statt. Das Ivo-Fest wurde hier am 
dritten Pfingstfeiertag, also jedes Jahr wechselnd, gefeiert. Mor- 

gens um 8 Uhr war zunächst Andacht in der Kapelle. Nachdem 

sie beendet war, versammelten sich Rektor, Dekan und die Mit- 
glieder aller vier Fakultäten in der Stube der juristischen Fakul- 
tät. Und von dort ging der Zug, Rektor und Dekan mit den 
Insignien und den beiden Szeptern voran, in Prozession zur Ste- 
phanskirche. Hier wurde abermals Gottesdienst gehalten und 
eine lateinische Lobrede auf den heiligen Ivo angehört. 

In Ingolstadt wird nach den Statuten von 1524 mit dem 
Hochamt zu Ehren Ivos eine Totenmesse für die im Lauf des 
letzten Jahres verstorbenen Doktoren und Studenten der juristischen 
Fakultät verbunden 7 Sehr viel häufiger scheinen bei diesen kirch- 
lichen Feiern Hymnen auf Ivo rezitiert oder gesungen worden zu 
sein. Ein Beispiel aus Deutschland vom Ende des 15. Jahrhun- 
derts liefert uns Sebastian Brants „De sancto Ivone hymnus“.? 
Da der Dichter von der Versammlung spricht, die „heute“ statt- 
findet, wird er die Verse vermutlich für eine solche Universitäts- 
feier im Südwesten Deutschlands gedichtet haben. Sie lauten: 


Ivo, qui miles fueras togatus, 

Miles et Christi bonus et sacerdos 

Perfidas turmas superas duello 
Nocte dieque. 


! Kink, II. p. 490. 7 Annales IV, p. 254. 
® Brant, Varia carmina. Basel, Joh. Bergman de Olpe. 1498. 
fol. Fiir fg. 


336 Ernst von Moeller. 


Inclytam vitam simul et modestam 

Instar in terris agis angelorum. 

Non mero nec tu satiaris unquam 
Carnis in esca. 

Vestibus duris capreoque amictu 

Uteris, corpus maceras, iejunans 

Abstines, noctes vigilans precaris 
Saepe perhennes. 

Pauperem Christum satis aemulatus 

Pauperes semper inopesque turbas 

Insequens nunquam miseros sinebas 
Mente gravari. 

Tu pater iuris, decus atque custos, 

Suetus et causas tuitare iustas, 

Pauperis nunquam viduae aut pupilli 
Despicis ora. 

Ivo, doctorum venerande fautor, 

Quem colit noster chorus et frequentat 

Laudibus dignis, hodie faventem 
Respice coetum. 

Impetra nobis veniam cupitam. 

Fac pares vita meritisque tantis 

Curiae tandem comites supernae 
Participesque. 

Id quod excelsae moderator aulae 

Cum suo praestet genito sacroque 

Spiritu: trinus deus unus omnis 
Arbiter aevi. 


Sebastian Brant, der bekanntlich selber Jurist war, hat sich ın 
seinen Carmina noch öfter mit Ivo beschäftigt. „Ad divum Ivo- 
nem advocatum pauperum“ lautet die Überschrift eines langen 
Gedichtes!, in dem er ähnlich wie dort einzelne Züge der Ivo- 
Legende verwertet und hinterher von den Advokaten ein Bild 
zeichnet, als wären sie wirklich ohne Ausnahme Latrones. Dem- 
entsprechend läßt Brant in einem Carmen „De natura et moribus 
advocatorum consistorialium“? Ivo lange Zeit vor den Toren des 
Himmels in der Erwartung stehen, ob sich kein einziger Berufs- 


genosse blicken lasse. Er kann noch lange warten: 
Stabit item, donec justus, pius atque fidelis 
Causidicus illi forsitan obveniat. 


Aber nicht bloß mit Hymnen, Glockengeläut und Kerzenlicht, 
sondern mit Örgelspiel und Gesang wurden diese Ivo-Feiern ver- 


! Fol. Fi fg. ? Fol. i. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-BrüderscLaften. 337 


anstaltet und überhaupt genau so festlich ausgestattet, als ob es 
sich um einen der hohen Festtage der Christenheit handele. Die Sta- 
tuten der Fakultäten stellen mehrfach diese generelle Klausel auf. 
Über die Einzelheiten geben uns die Kostenfestsetzungen den ge- 
nauesten Aufschluß. Nach den Statuten von Ingolstadt bekommen ` 
der Pleban und zehn Priester jeder einen halben Gulden, der Or- 
ganist sechs Kreuzer und der Küster drei; auch der Pedell be- 
kommt sechs Kreuzer vom Dekan, „prandii nomine“, als Trink- 
geld, weil er „bei allen diesen Veranstaltungen die meiste Mühe 
hat“. Sehr viel umfangreicher ist der Ivo-Etat in Erfurt. Hier 
werden auch der Schullehrer, der mit seinen Jungen der Feier 
beizuwohnen hat, die Chorsänger, Bälgetreter, Kerzenträger, Chor- 
knaben, Glöckner, der dormitorialis, der daviseferus und sermo- 
cinans aufgeführt; der Festredner bekommt 28 alte Groschen. 
Für die richtige Verteilung der Gelder hatte der Dekan zu sorgen. 
Die zwei Gulden, die die Geistlichkeit bekam, wurden aus einer 
Rente bezahlt, die die Fakultät gekauft hatte. Im Basel ver- 
sprechen die Statuten den Doktoren der Fakultät, um sie zur 
Teilnahme bereitwilliger zu machen, einen Schilling, falls sie wirk- 
lich erscheinen. Zasius gibt während seines Dekanats an der 
Universität Freiburg i. B. im Jahr 1514 die Kosten der Ivo-Feier 
auf zwei Gulden, sechs Schillinge und elf Pfennige an. In Witten- 
berg wurden zwanzig Groschen ausgeworfen. Davon sollten die 
Geistlichen entschädigt, der Rest aber den Armen gegeben 
werden. 

Neben der Ivo-Messe bildet die Ivo-Rede den Mittelpunkt der 
kirchlichen Feier. In Deutschland sind diese Reden regelmäßig 
von Studenten der Jurisprudenz gehalten worden; z. B. in Frei- 
burg 1514 von dem scholaris iuris Wilhelm Riechhaimer. In 
Wien hatte gemäß den Statuten die Ivo-Rede in der Stephans- 
kirche ein Studiosus juris in Toga und Barett zu halten. Die 
Leistung wurde ihm als „disputatio pro exereitiis“ angerechnet. 
War er arm, aber rechtschaffenen Lebenswandels, und erweckte 
er gute Hoffnungen, so bezahlte ihm die Fakultät die Kosten der 
Drucklegung. Fand der Dekan unter den Studenten der juristi- 
schen Fakultät keinen passenden Festredner, so konnte er ihn aus 
einer andern Fakultät nehmen. 

Wie verbreitet diese Sitte war, zeigt eine Bemerkung 


Fichards (1512—1581) in seinen „Vitae recentiorum jureconsul- 
Histor. Vierteljahrachrift. 1909. 3. 23 


338 Ernst von Moeller. 


torum“!, die um die Mitte des 16. Jahrhunderts geschrieben worden 
sind. Er hat dem heiligen „Ipho“ einen Abschnitt darin einge- 
räumt und einiges über sein Leben mitgeteilt. Es sei ihm unpassend 
erschienen, einen Juristen, den der Papst in die Zahl der Heiligen 
~ aufgenommen habe, aus diesem Katalog berühmter Juristen fort- 
zulassen. Vor allem aber habe er diese Angaben gemacht, damit 
die Studenten, die der Sitte nach am Ivo-Tage zu reden hätten, 
sich hier einigermaßen über den Heiligen informieren könnten. 
Ihm selbst sei es einst höchst fatal gewesen, als er sich auf eine 
solche Ivo-Rede vorbereiten mußte, nichts über ihn zu wissen. 
Die Festreden auf Ivo wurden ohne Zweifel, auch wenn der 
Redner einiges Material hatte, infolge der jährlichen Wiederholung 
leicht eintönig und langweilig. In Tübingen bestimmen darum 
die Statuten von 1539, der Dekan solle dafür sorgen, daB am 
Ivo-Tag eine Rede „in laudem legum aut Ivonis“ gehalten werde. 
Dadurch kam Abwechslung in die Sache. Eine Tübinger Ivo- 
Rede von 1595 ist oben bereits angeführt worden. Bei der Ivo- 
Kongregation in Rom half man sich auf andere Weise, indem 
man dem Festredner eine Frist von einer Viertelstunde steckte. 
Auch im Ausland findet sich derselbe Brauch. Aber es sind 
nicht immer Studenten, die die Reden halten. Szerdahely, der 
1784 zwei Ivo-Reden in Budapest drucken ließ, war weder Stu- 
dent, noch Jurist, sondern Professor der Ästhetik. In Montpellier 
ist der Sermo neben der Missa schon für das Jahr 1447 bezeugt. 
Aber wir erfahren nicht, aus welchen Kreisen der Redner genommen 
wurde. In Rom wurden solche Ivo-Reden außer bei der Ivo-Kongre- 
gation Jahr für Jahr in der Ivo-Kirche der Sapienza gehalten. 
Verfasser und Redner sind hier durchaus nicht immer identisch. 
Der Verfasser ist oft ein älterer Jurist. Irgendein junger Anfänger, 
ein „seminarii romani clericus“ oder ein Student der Sapienza, 
hat dann die Rede zu memorieren und aufzusagen. Die Kardinäle 
pflegten diesen Festakten beizuwohnen. Zahlreiche Titel gedruck- 
ter Ivo-Reden aus Rom weist Backer nach. Die Überschriften 
sind nicht immer, aber häufig böchst sonderbar, z. B.: Thauma- 
turgus Gallicus; Obtutus in Deum; Speculare caritatis incendium; 
Nundinae caritatis; Ivo divinitatis hospes; Aurum Ivonianum; 


1 Patavii. 1565. fol. 4. Nach Stintzing, Geschichte der Rechtswissen- 
schaft I, p. 592, ist diese Ausgabe ein veränderter Nachdruck der ereten, 
welche ohne Jahr in Basel erschien. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 339 


Caelestis harmonia; Ivo non Ivo; Manuum eloquentia; Pandectae 
porphyrogenitae sive juris ac justitiae via regia, per quam S. Ivo 
jureconsultus honores aeternos adivit; Ivo cor pauperum; Ivo alter 
Hercules; Lingua ignea; Sanctitatis gigas; Aemulator divinitatis; 
Gladius flammeus seu conjunctio iuris et charitatis; Imago publicae 
felicitatis; Medicus coelestis; Avis paradisi. In Neapel, Douai, 
Gent, Antwerpen, Mecheln and Tyrnau waren gleichfalls Lobreden 
auf Ivo üblich. 

Die Teilnahme an E Kirchenfeiern wird zuweilen durch 
Strafvorschriften sichergestellt. Belohnungen finden sich einzig 
und allein bei den Baseler Doktoren. In Montpellier wird es den 
einzelnen zur Gewissenspflicht gemacht zu erscheinen, aber gleich- 
zeitig die „pena prestiti iuramenti“ angedroht. In Nantes ist die 
Strafe dieselbe wie für das Ausbleiben in der Sonntagsmesse. 
Nach den Statuten von Ingolstadt soll bei der Aufforderung zur 
Teilnahme eine bestimmte oder willkürliche Strafe angedroht 
werden. In Basel beträgt die Strafe fünf Schillinge, so daß der 
Doktor, der zu Hause bleibt und zugleich die Prämie verliert, 
einen Schaden von sechs Schillingen erleidet. 

Derartige Strafvorschriften waren dagegen niemals üblich, 
wenn es sich um die Teilnahme am Ivo-Schmaus handelte. Wenn 
in Wien die Feier in der Stephanskirche zu Ende ist, so be- 
geben sich Rektor und Dekan, samt allen Mitgliedern der vier 
Fakultäten, zur Kollation ins Universitätsgebäude. Hierauf haupt- 
sächlich, daneben auf den Gottesdienst in der Ivo-Kapelle am 
Morgen des Ivo-Tages, bezieht sich das Amt des Wiener Ivonisten, 
dessen Inhaber jährlich wechselte und beide Veranstaltungen auf 
eigene Kosten auszurüsten hatte. Zum Lohn hatte er an diesem 
Tage den Vortritt vor dem Dekan, in der Kapelle und in der 
Kirche, in der Prozession und bei der Kollation. War der Ivonist 
verhindert, sein Amt persönlich zu versehen, so hatte er einen 
Vertreter aus der Zahl der anderen Doktoren der Fakultät, die 
bereits das Dekanat bekleidet hatten, zu bestellen. Gegen Ende 
der Kollation wurde der Nachfolger nach bestimmtem Turnus be- 
rufen. Wer kein Vermögen besaß und die Kosten fürchtete, konnte 
auf seinen Wunsch übersprungen werden. Aus Dillingen wurde 
das Festmahl von 1715 schon erwähnt. In Tübingen wurden zu 
dem Prandium nicht nur die Doktoren, sondern auch die Studiosi 


juris mit dem Pedell eingeladen. Jedoch mußten die Teilnehmer, 
23* 


340 Ernst von Moeller. 


mit Ausnahme der Professoren, des Festredners und des Pedells, 
Beiträge zu den Kosten zahlen. In Freiburg i. B. beliefen sich 
die Kosten des gemeinsamen Mahles auf acht bis zehn Gulden. 
In Basel hatte der Dekan ein solennes Prandium zu veranstalten 
und sämtliche Doktoren der juristischen Fakultät, gleichviel ob 
sie zum Kollegium gehörten oder nicht, dazu einzuladen. Was er 
gut und nicht unnütz dafür verausgabt hatte, durfte er der Fa- 
kultät in Rechnung stellen. Starb er während seines Amtsjahres 
vor dem Ivo-Fest, so fiel das Mahl aus. In Caen bot die juri- 
stische Fakultät den Dekanen der anderen Fakultäten und ebenso 
den „Offizianten“ nach der Messe Wein an. In Chalon-sur-Saône 
fanden regelmäßig am 19. Mai große Schlemmereien statt. Die 
Menus sind zum Teil erhalten und könnten selbst einen Gourmand 
zufriedenstellen. So heißt es z. B. 1618: „Monsieur Loys de 
Mucie a fait le festin de son prieurat très splendidement, avec 
poissons monstrueux, voir même de grandes truites et ombres en 
päte et toutes autres viandes de carême très délicates et très 
magnifiques.“ Kein Wunder, daß es hier nach einem solchen 
Souper „très magnifique avec viandes de toutes sortes bien apprè- 
ties et d’un ordre artistement disposé“ heißt: „Chacun en a été 
content et satisfait“. i 

Der Tag des heiligen Ivo, der eine so große Rolle im Leben 
der juristischen Kreise spielte, wird von den Fakultäten mitunter 
zum Anfangs- und Endtermin für das Dekanat gewählt. Nach den 
Baseler Statuten findet die Wahl des neuen Dekans am 19. Mai 
statt. Ebenso in Erfurt, wo ausdrücklich gesagt wird, daß das 
Amt an diesem Tage beginnt und endet. Übrigens ist hier aus 
der entsprechenden Bestimmung der Statuten von 1634 der Name 
Ivos herausgestrichen, aber der 19. Mai beibehalten worden. 

Nur selten finden sich besondere Anordnungen, die zwar den 
Ivo-Kult, aber nicht den Ivo-Tag betreffen. Wer in der juristi- 
schen Fakultät zu Wittenberg Baccalaureus werden will, muß 
früh morgens in der Kollegiatkirche eine Messe „de sancto spiritu 
vel beata Virgine cum collecta divini Ivonis et sancti Augustini“ 
lesen lassen. Vor dem Examen selbst wird hier wie in Basel 
zwar der göttliche Beistand, aber nicht Ivo angerufen. Augustinus 
soll angeblich früher gleichfalls Patron der Juristen gewesen sein. 
In Wien finden sich endlich genaue Bestimmungen über die dor- 
tige Ivo-Kapelle. Die Einkünfte des Benefiziums betrugen nur 


Der heiligo Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 341 


19 Gulden. Darum sollten die Doctores collegiati, wenn sie Testa- 
mente aufzunehmen hatten, die Testanten erinnern, die Kapelle 
mit einem, wenn auch nur geringen Legat zu bedenken; nament- 
lich wenn bei der Teilung des Erbes Prozesse zu erwarten stünden. 
Der Grund, der die Sache den Testanten schmackhaft machen 
sollte, verdient wörtlich mitgeteilt zu werden. „Ea spe certa“, 
sagen die Statuten, „quod testantes et illorum haeredes praesen- 
tissimam opem S. [vonis causarum caeteroquin patroni sibi polli- 
ceri sperareque valeant.“ Außerdem wurde ein detaillierter Tarif 
aufgestellt, der der Ivo-Kapelle weitere Einnahmen sichern sollte. 
Für jede öffentliche Disputation pro exercitiis, pro baccalaureatu, 
pro licentia oder pro repetitione sind anderthalb rheinische Gulden 
zu zahlen. Wer die Gebühr verweigert, muß gewärtigen, daß 
der Dekan das Auditorium abschließt und den Akt der Disputa- 
tion verhindert. Jeder Baccalaureus muß daneben noch einen und 
der Repetens sechs Gulden entrichten. Wird ein Doktor in das 
Kollegium aufgenommen, so bekommt die Ivo-Kapelle von ihm 
drei Gulden. Teilweise Ermäßigungen genossen die Söhne der 
Professoren. 


III. 
Die Ivo-Brüderschaften. 


Bei der Verbreitung der Ivo-Verehrung hat sich uns bereits 
ergeben, daß Jie Brüderschaften nur in Frankreich, Italien und 
Belgien nachzuweisen sind. Die meisten wurden bereits genannt. 

In Frankreich kommt vor allem die Pariser Confrérie de 
St. Yves in Betracht. Sie soll bereits 1348 gegründet worden 
sein. Aus der Zeit von 1406 bis zur Revolution sind ihre Rech- 
nungsbücher in den Archives nationales vorhanden, die daneben 
noch weiteres Material besitzen. Die Angaben in der gedruckten 
Literatur sind höchst lückenhaft und unvollständig! Über die 


1 Ich hatte mich deshalb an die Direktion der Arch. nat. mit der Bitte 
gewandt, mir die betreffenden Schriftstücke durch Übersendung nach Berlin 
zugänglich zu machen, erhielt jedoch zur Antwort, daß die Benutzungsord- 
nung die Verleihung nach außerhalb ausschließe. Bournon p. 106 f. Felibien 
l, p. 601 f. Lobineau, Les vies des saints de Bretagne Ill, p. 47. Haureau 
p.140f. Delachenal, Histoire des avocats au parlement de Paris. 1855 p. 46. 
Le calendrier des confréries de Paris par Le Masson, précédé d'une intro- 
duction par Dufour. 1875. p. 36. Statuten der Ivo-Kongregation in Neapel. 
1809. p. 18. 


342 Ernst von Moeller. 


Confrerie de St. Yves in Chalon-sur-Saöne hat Henri Batault 1869 
nähere Mitteilungen gemacht, die sich auf ein in Privatbesitz be- 
findliches Register der Brüderschaft aus der Zeit von 1616 bis 
1789 stützen! Die Gründung scheint bereits vor 1616 erfolgt 
zu sein. Denn das Register sagt zum Jahr 1616 nichts über die 
Errichtung der Brüderschaft, sondern behandelt sie als bereits be- 
stehend. Von der kirchlichen Ivo-Feier heißt es, sie finde seit 
unvordenklicher Zeit statt? Auch die Wildbret- und Weinliefe- 
rungen des Magistrate? weisen auf die Zeit vor 1616, da in dem 
Register sich keine Bezugnahme darauf findet. Die Societe de 
St. Yves in Guingamp* ist ein Arbeiterverein, der 1852 „zum 
Gedächtnis der Liebeswunder, die der heilige Ivo in diesem Lande 
selbst vollbracht hat“, gestiftet wurde. Als Zweck wird „le pa- 
tronage des ouvriers“ angegeben. Nähere Angaben fehlen. In 
Pau feierte, wie wir sahen, das Parlament jährlich das Ivo-Fest. 
Haureau erwähnt dies und fügt hinzu: Eine andere Ivo-Brüder- 
schaft bestand in Gent. Daraus darf man schwerlich schließen, 
daß in Pau wirklich eine solche Brüderschaft vorhanden war. 
Wahrscheinlich liegt nur Nachlässigkeit im Ausdruck vor. 

In Italien sind Rom und Neapel der Sitz von Ivo-Brüder- 
schaften. Die vier römischen haben wiederholt zu Verwechslungen 
Anlaß gegeben. Die älteste scheint die Confraternitas S. Ivonis 
zu sein, die 1513 errichtet und von Leo X. bestätigt wurde. 
Ungewissen, aber vermutlich jüngeren Ursprungs ist die Con 
gregatio immaculatae conceptionis et S. Ivonis pauperum advocati 
apud clericos regulares ad ecclesiam S. Caroli ad Catenarios.“' 
Sie hat anfangs nicht bei der Kirche S. Carlo ai catenari, son- 
dern „ad Columnam Romae“ bestanden. Denn ihr Titel lautet 
ein andermal: „apud Clericos Regulares Sancti Pauli, olim ad 


1 Mémoires de la société d'histoire et d'archéologie de Chalon-sur- 
Saône. V, 2. 1869. p. 177—216. Batault, Etude sur la corporation des avo- 
cats de l'ancien bailliage de Chalon-sur-Saône, La confrérie de St. Yves de 
Ch.-s.-5. Das Register gehörte damals dem Propriétaire Loyseau de Char- 
reconduit in Chalon. Delachenal p 46. Annuaire de la société de l'histoire 
de France, Jahrg. 1868, Erster Teil p. 57. 

? Batault p. 184: prieur antique. 

3 Fouque p. 636. t Ropartz p. 304. not. 2. 6 p. 141. 

ê Lobineau, Histoire de Bretagne II Sp. 1575 ff.; Vies des saints MI, 
p. 54. Ropartz p.330. Hauréau p 141. Barbier de Montault, Œuvres I, p. 99. 

? Statuten von 1724, Titel. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 343 


Columnam Romae modoque ad Ecclesiam S. Caroli ad Catenarios.“! 
Die älteste Indulgenz, deren sie sich rühmt, stammt von Papst 
Paul V. Borghese? (1605—1621), so daß sie spätestens am An- 
fang des 17. Jahrhunderts gegründet worden sein muß. Dazu 
stimmt, daß in den zu Rom 1722 gedruckten „Constitutiones“ 
gesagt wird, von den älteren Statuten, die offenbar gleichfalls ge- 
druckt waren, sei kaum noch ein einziges unversehrtes Exemplar 
vorhanden.” Im Jahre 1829 hat Gian Carlo Alessi ihre Geschichte 
geschrieben.* Sie selbst hat aber noch länger bestanden” Aus 
dem Jahre 1723 stammt eine Sodalitas, die sich nach der hei- 
ligen Maria „Salus infirmorum“ nannte und unter das Patronat 
der Heiligen Ägidius, Ivo und Genesius stellte. 1886 wurde sie 
zur Archisodalitas erhoben. In demselben Jahre wurden ihre 
Statuten gedruckt. Endlich hat sich 1886 in Rom ein Collegium 
iurisconsultorum S. Ivonis neu gebildet” Aus Neapel, und zwar 
aus dem Jahre 1804, liegen die Statuten einer Ivo-Kongregation 
vor, welche im Theatiner-Kloster zu den Aposteln errichtet war? 
Ihre Entstehungszeit ist ungewiß. Celano, ein Neapolitaner Hi- 
storiker, sagt um 1700, sie sei bereits vor undenklicher Zeit ge- 
gründet worden.” Da die Theatiner erst 1524 von Caraffa ge- 
stiftet worden sind, wird der Ursprung schwerlich über das 16. 
Jahrhundert hinauf zu setzen sein. Ein Versuch, den die Jesuiten 
im 17. Jahrhundert unternahmen, in ihrem Hause zu Neapel eine 
Konkurrenz-Bruderschaft unter dem Patronat des hl. Eustachius 
zu gründen, ist an dem Widerspruch der Ivo-Kongregation ge- 
scheitert.’ Und ungewiß ist, ob der Beschluß des 7. italienischen 


en - go —— 


! Ibid. p. 5. ? p. 42. °p.4. 

t Compendio istorico del pio istituto congregazione e ven. Arcicon- 
fraternita sotto l'invocazione dell’ immacolata concezione e di S. Ivo, avvo- 
cato dei poveri oppressi, desunto dalle memorie antiche ed originarie costi- 
tuzioni, libri e documenti. Roma, Rev. Cam. Apost. 1829. 4°. Unzugänglich; 
angeführt von Barbier de Montault, Œuvres IX, p. 437. not. 1. 

® Ropartz p. 337 f. 

© Analecta ecclesiastica II. 1894. p. 197 f. 238 f. Barbier de Montault 
L c. p. 434 f. 

7 Analecta ecclesiastica. II. 1894. p. 283 ff. 

® Regole e statuti della pia congregazione sotto il titolo di S. Ivone 
eretta nel chiostro del ven. convento de’ SS. Apostoli de’ Padri Teatini di 
questa città. Con altre notizie interessanti. In Napoli MDCCCIV. Nella 
Stamperia Simoniana. Das Titelbild zeigt Ivo, von mehreren Armen umgeben. 

? Regole p. 18. a D 


344 Ernst von Moeller. 


Katholiken-Kongresses zu Lucca vom 23. April 1887, in allen 
größeren Städten der katholischen Welt Ivo-Kollegs nach dem 
Muster des 1886 in Rom gegründeten ins Leben zu rufen‘, den 
gewünschten Erfolg gehabt hat. 

In Belgien ist Gent? zu nennen. Hier wurde 1677 eine Ivo- 
Gilde gestiftet, die sich zur Michaelskirche hielt und bis zur Zeit 
der französischen Revolution bestanden hat. 1796 wurde sie von 
den Franzosen aufgelöst. 1883 wurde eine neue Ivo-Gilde genau 
nach dem alten Muster von drei Advokaten begründet, denen sich 
binnen einer Woche bereits siebzehn Genossen anschlossen. Nähere 
Mitteilungen über beide Gilden hat Frans de Potter 1896 in 
seiner Geschichte von Gent gemacht. Es ist danach anzunehmen, 
daß die Brüderschaft noch jetzt ihre Tätigkeit ausübt. Saulniers® 
Behauptung, daß auch in Löwen eine Ivo-Brüderschaft existiert 
habe, ist wahrscheinlich durch eine Verwechslung mit jenem Col- 
legium S&S. Ivonis veranlaßt, das 1483 an der dortigen Universität 
errichtet wurde. 

Im ganzen sind damit zehn Vereinigungen nachgewiesen, die 
sich entweder allein oder unter anderem auch nach dem heiligen 
Ivo nennen. Fragen wir, ob alle zehn Brüderschaften sind, so 
erweckt zunächst die Societe de St. Yves in Guingamp lebhaftes 
Bedenken. Soweit die dürftigen Angaben von Ropartz überhaupt 
ein Urteil erlauben, scheint es sich hier lediglich um einen rein 
weltlichen Verein von Arbeitern zum Schutz ihrer gemeinsamen 
Interessen zu handeln. Bedenken erweckt ferner die große Mannig- 
faltigkeit in den Namen. Von den neun übrigbleibenden Ver- 
einigungen nennen sich zwei, in Paris und Chalon, confrerie, eine, 
in Rom, confraternitas, eine andere in Rom sodalitas und zwei 
in Gent Gilde. Diese vier Ausdrücke sind für Brüderschaften 
allgemein durchaus üblich. 

Dazu kommen eine Kongregation in Rom, eine andere in 
Neapel und endlich ein Kollegium in Rom. Nun besteht be- 
kanntlich nach kanonischem Recht ein durchgreifender Unter- 
schied zwischen Kongregationen und Fraternitäten, wenn beide 
Ausdrücke in strengem Sinne gebraucht werden. Die Mitglieder 


1 Anal. eccl. II, p. 285. 

? Potter, Gent VII, p. 469 ff. Acta Sanctorum L c. p. 610f. Haureau, 
p. 141. Saulnier p. 982. Samson p. 200. 

3 Saulnier l. e 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 345 


der Kongregation widmen ihre ganze Persönlichkeit und ihr ganzes 
Vermögen den Vereinszwecken. Dagegen erfordern die Fraterni- 
täten kein gemeinsames Leben." Aber der Ausdruck wird nicht 
immer in diesem ordensähnlichen Sinne gebraucht. Der Unter- 
schied ist hier sehr viel weniger erheblich. Denn die römische 
Kongregation ist zur Erzbrüderschaft erhoben worden.? Die Nea- 
politaner Kongregation wird daneben offiziell einfach als „Advoca- 
torum collegium“ bezeichnet” Und das römische Ivo-Kollegium 
bildet seinerseits nur eine Abteilung der Erzbrüderschaft der rö- 
mischen Kurie* Unter diesen Umständen ist es gerechtfertigt, 
diese acht Vereinigungen als Ivo-Brüderschaften zu bezeichnen. 
Immerhin zeigen schon die verschiedenen Namen, daß hier im 
einzelnen kleine Abweichungen obwalten. Und es erhebt sich die 
Frage: Sind nur die Namen teilweise gleich, teilweise ähnlich? 
Oder besteht zwischen diesen Confreries, Kongregationen, Erz- 
brüderschaften usw. eine innere, über den gemeinsamen Charakter 
als Brüderschaft hinausgehende Verwandtschaft, die uns erlaubt, 
von einem gemeinsamen Typus der Ivo-Brüderschaften zu sprechen? 
Um hierüber Klarheit zu gewinnen, müssen wir die Zusammen- 
setzung und Organisation, den Zweck und die Betätigung dieser 
Brüderschaften näher untersuchen. 

Über die Mitglieder der Pariser Confrerie de St. Yves lauten 
die Angaben verschieden. Lobineau sagt, sie sei von Bretonen 
gegründet worden. Und Delachenal® behauptet, es sei eine bre- 
tonısche Studentenverbindung gewesen. Dagegen bezeugt Felibien® 
1125, daß sie damals größtenteils aus Advokaten und Prokura- 
toren bestand. Und Lobineau” sagt gleichfalls an anderer Stelle, 
sie setze sich gewöhnlich aus Advokaten zusammen. Ebenso nennt 
Haureau® als Mitglieder Geistliche und Juristen, „d’ecclesiastiques 
et dhommes de loi“. Der Calendrier des confreries de Paris von 
1621 gibt keinen Aufschluß. Die Schwierigkeit besteht darin, 
daß eine hauptsächlich aus Advokaten bestehende Nikolaus-Brüder- 
schaft und auch eine besondere Brüderschaft der Notare in Paris 
vorhanden war. An einen allgemeinen Advokaten- oder Juristen- 


! Friedberg, Kirchenrecht? p. 232 f. Hinschius in Holtzendorffs En- 
cyklopädie der Rechtswissenschaft® p. 885. 

? Constitutiones p. 40. ® Regole, Titelbild. 

t Analecta eccl. II, p. 283. ° p. 46. e I, p. 601f. 

" Les vies des saints. III, p. 47. ep. 141. 


346 | Ernst von Moeller. 


verein ist also keinenfalls zu denken. Es ist möglich, daß in 
der Zusammensetzung im Laufe der Jahrhunderte Änderungen er- 
folgt sind. Vielleicht haben Bretonen tatsächlich bei der Grün- 
dung die Hauptrolle gespielt. Später werden sich überwiegend 
Pariser Advokaten und Prokuratoren, die nicht zu der Nikolaus- 
Brüderschaft gehörten, als Mitglieder haben aufnehmen lassen. 
Delachenals Meinung ist falsch. 

Die Confrerie de St. Yves in Chalon-sur-Saöne! bestand 1616 
aus den „officiers du roi, graduez et advocats aux bailliage et 
chancellerie de Challon“. Außer den „avocats et procureurs du 
roi“ werden 32 Advokaten genannt, ferner zehn königliche Be- 
ante und endlich der „doyen de l'église cathédrale de St. Vincent“ 
und „le belle temporel de l'évêque“. Fast ausnahmslos waren 
die Mitglieder also Juristen, vorwiegend Advokaten, daneben könig- 
liche Beamte. Jeder Advokat, der sein erstes Plaidoyer in Chalon 
hielt, hatte drei Livres für das Droit de chapelle zu bezahlen.? 
Die Brüderschaft hatte also alle dortigen Advokaten zu Mitgliedern. 
Im Jahre 1674 trat eine Spaltung ein, weil die königlichen Be- 
amten den Vorrang für sich in Anspruch nahmen. Der Streit 
zog sich bis 1678 hin und endete damit, daß die Ivo-Brüderschaft 
in Zukunft nur noch aus Advokaten bestand.® 

Die Confraternitas St. Yvonis in Rom) gewährte Christ- 
gläubigen beiderlei Geschlechts aus aller Herren Ländern Auf- 
nahme. Leo X. bestätigte sie 1513 auf Antrag der „dilectorum 
filiorum universitatis curialium inclite nationis Britannie dictam 
curiam sequentium“. Unter der Universitas ist die Sapienza zu 
verstehen, die in demselben Jahre von dem Papst reorganisiert 
worden ist. Es ist darum sehr wahrscheinlich, daß sich unter 
der bunten Gesellschaft, aus der diese Brüderschaft sich zusammen- 
setzte, auch Juristen befanden. 

Die Congregatio immaculatae conceptionis et S. Ivonis in Rom 
bestand aus Advokaten, Prokuratoren und Prälaten. Die Sodalitas 
„Salus infirmorum“ zu Ehren Ivos und anderer hatte ausschließ- 
lich Juristen zu Mitgliedern. Einzelne konnten natürlich gleich- 
zeitig Geistliche sein. Das 1886 gegründete Collegium S. Ivonis 
in Rom verlangt von denen, die Mitglied werden wollen, 1. daß 


1 Batault p. 134. ? p. 186. ° p. 195 ff. 
* Lobineau, Hist. de Bret. If Sp. 1575 f. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 347 


sie Doctores juris sind, 2. daß sie der Erzbrüderschaft der römi- 
schen Kurie mindestens ehrenhalber als Brüder angehören. Die 
Congregazione di S. Ivone in Neapel hatte hauptsächlich Advo- 
katen zu Mitgliedern, wie schon ihr Name „Advocatorum colle- 
gium“ zeigt. 

Die ältere Genter Ivo-Gilde hatte Advokaten, Prokuratoren, 
Räte und Geistliche umfaßt. Die 1883 neu gestiftete besteht nach 
den Angaben Potters nur aus Advokaten.' 

So ergibt sich in der Frage der Zusammensetzung weitgehende 
Übereinstimmung bei den neun Ivo-Brüderschaften. Die Mitglieder 
sind zum größten Teil Juristen, insbesondere Advokaten. Die 
Geistlichen, die nicht zugleich Juristen sind, bilden daneben eine 
kleine Minderzahl. Wie bei anderen Brüderschaften sind sie na- 
mentlich als Geistliche der Kirche, in der die kirchlichen Feiern 
stattfinden, mitbeteiligt. Die Ausnahmestellung, die in dieser Hin- 
sicht die römische Confraternitas von 1513 einnimmt, würde viel- 
leicht weniger erheblich erscheinen, wenn die Statuten bekannt 
wären. 

Wir kommen zur Organisation. An der Spitze der Ivo-Brüder- 
schaften stehen stets ein oder mehrere Vorsteher. Die Namen 
sind verschieden. In Paris sind es zwei, ein Geistlicher und ein 
Laie; Felibien nennt sie „gouverneurs honoraires“. In Chalon-sur- 
Saône wählte man jedes Jahr am Ivo-Tag einen „prieur“. Die 
römische Ivo-Kongregation hatte einen Prälaten mit dem Titel 
Praefectus zum obersten Beamten. Das dortige Kolleg steht unter 
der Leitung des Vorstehers der Erzbrüderschaft der römischen 
Kurie. In Neapel finden wir einen Signor Presidente, in Gent 
1677 zwei Praepositi. | 

Neben diesen Vorstehern, die bald jährlich wechseln, bald 
dauernd im Amt bleiben, gibt es häufig andere Beamte, zuweilen 
in erheblicher Zahl. In Chalon fungieren außer dem Prieur zwei 
Syndici, ein Einnehmer, zwei Armen-Advokaten und ein Sekretär. 
Der Präfekt der römischen Kongregation hat einen Advokaten 
und einen Prokurator zu Assistenten; außerdem gibt es hier sechs 
Räte, einen Quästor, einen Sekretär, vier Friedensstifter und einen 
Sakristan; zwei anderen liegt ob, die Kranken zu besuchen. Das 
römische Ivo-Kolleg hat neben dem Präsidenten einen Vizepräsi- 


1 Vgl. Samson p. 200. 


348 Ernst von Moeller. 


denten, einen Sekretär und drei Vizesekretäre. In Neapel stehen 
dem Leiter vier Gubernatoren, ein Fiskal und ein Sekretär zur 
Seite In Gent wurden bei der älteren Ivo- Gilde zwei Prokura- 
toren zu Schriftführern bestellt. 

Die Statuten treffen ferner regelmäßig Bestimmungen über 
periodisch wiederkehrende Versammlungen, zu denen entweder 
alle Mitglieder oder nur Vorsteher und Beamte zu erscheinen 
haben. Zuweilen finden Vollversammlungen nur einige Male im 
Jahr statt. Bei anderen Brüderschaften, und dies scheint die Regel 
zu seiu, folgen sie in kurzen Pausen, alle Monate oder alle Wochen, 
aufeinander. In Chalon besteht außer der allgemeinen Versamm- 
lung und außer den Beamten ein Ausschuß von sieben Mitgliedern, 
der zusammen mit den Syndici für „le reglement de la justice et 
affaires du corps de la compagnie“ zu sorgen hat. 

In diesen Versammlungen werden bald Vorsteher und Be- 
amte gewählt, bald die Statuten festgesetzt oder geändert, bald 
der heilige Ivo mit Messe oder Schmaus gefeiert. Vor allem aber 
dienen sie der unmittelbaren Erfüllung des Zwecks der Brüder- 
schaften. 

Der Hauptzweck der Ivo-Brüderschaften ist Rechtsschutz für 
Arme, insbesondere Vertretung Armer in Prozessen. Daß die 
Confrérie de St. Yves in Chalon-sur-Saône sich in dieser Weise 
betätigt hat, ist durch die zwei „advocats des pauvres“ bewiesen, 
die hier jährlich neben den übrigen Beamten gewählt wurden) 
Die Congregatio immaculatae conceptionis et S. Ivonis in Rom 
hat in ihren Statuten von 1722 ein langes Kapitel „De ordine 
servando in suscipiendis agendisque pauperum patrociniis“.? Den 
Armen vor Gericht zu helfen wird in der Vorrede neben dem 
Marienkult als Ziel der Kongregation angegeben.” Unter den 
Verdiensten der römischen Sodalitas „Salus infirmorum“ werden 
von Leo XIII. 1886 „litium et jurgiorum causae sublatae“ genannt? 
Das römische Ivo-Kolleg verfolgt den Zweck, durch einen billigen 
Vergleich die Zivilhändel und Streitigkeiten zwischen allen Per- 
sonen zu beendigen, welche sich an das Kolleg wenden In der 
Approbation des Kardinalvikars Lucidus Maria von 1886 ist davon 
die Rede, daß durch die Tätigkeit des Kollegs die Armen, die 


1 Batault p. 184. ? Cap. VII, p. 14 fl. 3 p. 3. 
* Anal. eccl. II, p. 198. 5 Ibid. p. 284. 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. dielvo-Brüderschaften. 349 


sonst der Hilfe des Rechts beraubt seien, geschützt und aus den 
Klammern des Betrugs befreit würden, worauf der heiligste Ivo 
seine Sorge hauptsächlich gerichtet habe! Die Regelung der 
Kostenfrage zeigt, daß die Unterstützung keineswegs etwa nur 
eine außergerichtliche ist.” Die Ivo-Kongregation in Neapel hat 
in ihren Statuten eine ausführliche Regelung „della difesa delle 
cause de poveri“.?” Die Statuten der älteren Genter Ivo-Gilde 
von 1677 bezeichnen, abgesehen von dem Ivo-Kult, den Zweck 
mit den Worten, „ut confratres pro tempore existentes, singulari 
assumpti muneris cura, viduarum, pupillorum, pauperum, capti- 
vorum aliarumque miserabilium personarum causis patrocinio suo 
invigilent.“ Die jüngere Genter Gilde hat sich diesem Beispiel 
genau angeschlossen. Für die Pariser Confrérie de St. Yves läßt 
sich aus den lückenhaften Angaben der Nachweis ihrer Betätigung 
in Armenprozessen nicht erbringen. Aber daß sie auch dort geübt 
wurde, geht mit groBer Wahrscheinlichkeit aus der Notiz in den 
Statuten der Neapolitaner Kongregation hervor, die Regeln der 
Kongregation seien dieselben wie die der Pariser Brüderschaft. 
Über die römische Confraternitas von 1513 läßt sich nur sagen, 
daß der päpstliche Bestätigungsbrief, auf den wir allein angewiesen 
sind, nur von dem lvo-Kult im allgemeinen und der Sorge für 
die Kirche S. Ivo spricht. 

Damit ist für sieben von den neun Ivo-Brüderschaften der 
Beweis erbracht, daß sie sich der Unterstützung Armer in Rechts- 
streitigkeiten widmen. Bei einer achten ist es wahrscheinlich 
gemacht. Bei der neunten müssen wir uns nach Lage der vor- 
liegenden Quellen auf ein „non liquet“ beschränken. Im einzelnen 
haben wir die Bedingungen, unter denen die Hilfe erteilt wird, 
ferner die Formen, in denen sie gewährt wird, und endlich die 
Kostenfrage zu unterscheiden. 

Die Ivo-Brüderschaften verlangen regelmäßig schriftliche Ge- 
suche, in denen die Bittsteller ihre Armut und ihr Recht glaub- 
haft darzulegen haben. Nach den Statuten der Kongregation in 
Neapel muß der Arme ein Attest seines Pfarrers über seine Woh- 
nung, Armut und Herkunft beibringen. Ist er nicht Neapolitaner, 
so sind außerdem besondere Bescheinigungen der Heimatsbehörden 
erforderlich. Er muß ferner den Gegenstand des Streits, die Person 


1 Ibid. ? Art. A 8 § 16 p. T1 f. 


350 Ernst von Moeller. 


des Gegners und eventuell das Gericht angeben, bei dem die 
Sache anhängig gemacht ist. Die ältere Genter Ivo-Gilde verlangt 
außer dem Armutszeugnis, daß die Sache von mindestens zwei 
oder drei Advokaten der Gilde für gerecht gehalten wird. Der 
Beweis muß erbringbar sein und darf nicht so schwierig oder 
kostspielig sein, daß die Kosten fast soviel oder gar mehr als 
das Objekt des Prozesses betragen würden. Denn in solchem Fall, 
sagen die Statuten, lohnt es sich nicht, für zahlungsfähige Klienten 
einen Prozeß zu übernehmen, für arme aber noch viel weniger. 
Die Armen der Stadt Gent sollen vor anderen Bittstellern stets 
den Vorzug haben. Prozesse von Spitälern, Armentischen und 
sonstigen Stiftungen zu führen, die selber ihre Einkünfte haben, 
wird ausdrücklich abgelehnt. Überhaupt soll die Übernahme von 
Prozessen nicht vorschnell, sondern nur nach sorgfältiger Erwä- 
gung erfolgen. Zur Vornahme dieser genauen Prüfung wird die 
Eingabe des Armen bei der römischen Kongregation, nachdem der 
Sekretär sie in der Versammlung verlesen hat, ohne daß sich 
dabei sofort ihre Unzulässigkeit herausgestellt hat, einem Mitgliede 
übergeben. Der Beauftragte hat alsdann die Sache sofort nach 
allen Richtungen zu untersuchen und vor allem zu verhindern, 
daß ein drohendes ungünstiges Urteil ergeht. Er hat im übrigen 
nicht die Befugnis, sich des Armen anzunehmen, vielmehr die 
Pflicht, über das Ergebnis seiner Nachforschungen in der nächsten 
Generalversammlung Bericht zu erstatten. Die Versammlung ent- 
scheidet dann genau wie in Neapel und Gent mit Stimmenmehr- 
heit definitiv, ob die Sache zur Vertretung durch die Brüder- 
schaft geeignet ist oder nicht. 

Ist das Gesuch des Armen genehmigt, so wird ein Advokat 
und ein Prokurator, so in Gent, oder zunächst nur ein Prokurator, 
so ın Rom, mit der Betreibung der Sache beauftragt. In erster 
Linie und mit größter Anstrengung wird jetzt dahin gestrebt, die 
Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, entweder durch 
Herausgabe des Eigentums an den Armen, wenn die Sache völlig 
klar liegt, oder durch Abschluß eines Vergleichs, wenn sie zweifel- 
haft ist. Um zu diesem Ziel zu gelangen, soll sich in Rom der 
Prokurator der Hilfe eines der Prälaten der Kongregation bedienen, 
deren Mitwirkung, auch wenn sie keine Juristen sind, in diesem 
Stadium möglich, nützlich und erwünscht ist. Läßt sich die Sache 
aber absolut nicht in Güte und Frieden ins Reine bringen, so 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die Ivo-Brüderschaften. 351 


soll sie zugunsten des Armen mit voller Kraft vor Gericht ver- 
treten werden. Keine Mühe darf gescheut werden, damit der 
Sieg erfochten wird. In Rom kann der Prokurator einen oder 
den anderen Advokaten oder Sollizitator oder sonst ein Mitglied 
der Kongregation an die Seite gestellt bekommen; der Präfekt 
oder die Versammlung wird die Betreffenden bestimmen. Keinerlei 
Schwierigkeiten, selbst dann nicht, wenn sie von dem Klienten, 
von dem Armen verursacht werden, dürfen die Energie erlahmen 
lassen. Wenn die Sache früher bereits das Gericht beschäftigt 
hat, so kann es unter Umständen zweckmäßig sein, sich mit dem 
damaligen Vertreter des Armen in Verbindung zu setzen. Freilich, 
alles hat seine Grenzen. In Gent hat der Advokat, der zu der 
Überzeugung gelangt, daß der Arme die Hilfe der Gilde nicht 
verdient, sich mit den Advokaten, die der Gilde angehören, ins 
Einvernehmen zu setzen, ob die Sache weiter geführt oder fallen 
gelassen werden soll. Bei der römischen Kongregation war dauernd 
über die einzelnen Streitsachen eines Prozesses in den Versamm- 
lungen zu berichten. Doch sollten die Referate kurz und sachlich 
sein und sich nicht zur Pein der Hörer maßlos in die Länge ziehen. 

Die Kosten der Armenvertretung fallen den Brüderschaften 
zur Last. Die Genter Statuten sprechen die Hoffnung aus, die, 
wie sie meinen, nicht unberechtigt ist, daß sich Christgläubige 
finden, die in viele Prozesse verstrickt, dem heiligen Ivo eine be- 
sondere Verehrung widmen und der Ivo-Gilde Schenkungen und 
Stiftungen zur Deckung ihrer Unkosten zufließen lassen werden. 
Zu den Kosten, für die die Brüderschaftskasse aufzukommen hat, 
gehört selbstverständlich keinerlei Entschädigung für die persön- 
liche Müheleistung der Mitglieder. Denn überall ist es Prinzip, 
daß diese Arbeit unentgeltlich geleistet wird, in der Erwartung 
allerdings, wie die Genter Statuten betonen, von Gott hundert- 
fältigen Ersatz zu erhalten. Die römische Kongregation verbietet 
ihren Mitgliedern aufs strengste, für ihre Tätigkeit in irgendeinem 
Stadium des Prozesses von ihren Klienten eine Entschädigung 
gleichviel welcher Art anzunehmen. Wer dawider handelt, soll 
als unwürdig aus der Kongregation ausgestoßen werden. Eine 
andere Frage ist es, wie es gehalten werden soll, wenn der Gegner 
unterliegt und in die Zahlung der Prozeßkosten, also auch der 
Vertretergebühren verurteilt wird. Das römische Ivo-Kolleg von 
1886 weist diese Einnahmen der Kasse der Erzbrüderschaft der 


352 Ernst von Moeller. 


römischen Kurie zu. Und schon die Genter Statuten von 1677 
stellen sich auf den Standpunkt, daß es falsch wäre, diese Sum- 
men den Prozeßgegnern zu schenken. Denn, sagen sie sehr rich- 
tig, dadurch würden die Leute nur ermutigt, um so dreister die 
Armen mit frivolen Prozessen zu martern. Aber in Gent werden 
die Gebühren den Advokaten und Prokuratoren, die den Prozeß 
geführt haben, ausgezahlt und kommen nicht der Gildekasse zu- 
gute Mit Rücksicht auf diese eventuelle Einnahme müssen die 
Armen gleich zu Beginn mit Unterschrift im Gildebuch das Ver- 
sprechen bekräftigen, während der Dauer des Prozesses keinen 
Vergleich vor Fällung des Urteils ohne Billigung des Advokaten 
und des Prokurators abzuschließen. Denn sonst gehen diese ihrer 
Gebühren verlustig. 

Aus den mancherlei sonstigen Bestimmungen verdient noch 
hervorgehoben zu werden, daß die römische Kongregation Armen 
unter den besprochenen Voraussetzungen auch dann ihren Schutz 
lieh, wenn der Gegner zu ihren Mitgliedern gehörte, und daß sie 
andererseits, ohne nach Reichtum oder Armut zu fragen, ihren 
Mitgliedern ihre Unterstützung vor Gericht zuteil werden ließ, 
wenn sie in Prozesse von langer Dauer verwickelt waren. 

Der Rechtsschutz für Arme, der Hauptzweck der Ivo-Brüder- 
schaften, steht nicht überall in demselben Maße im Vordergrund, 
wie etwa bei den Kongregationen in Rom und Neapel oder bei 
den Genter Gilden. Mancherlei Nebenzwecke können sich damit 
verbinden. Der Erzbrüderschaft „Salus infirmorum“ rühmt Leo XIII. 
nach, daß sie der Armut und Einsamkeit Trost spendet, für Kranke 
sorgt, den Glanz des Gottesdienstes, die Frömmigkeit in der Be- 
völkerung und die Pflege der christlichen Tugenden nach Kräften 
befördert. Das römische Ivo-Kolleg von 1886 treibt juristische 
Studien zum Ruhme Gottes und der heiligen Kirche; es bearbeitet 
jede juristische Frage, mit der es von seiten des heiligen Stuhles 
direkt oder indirekt befaßt zu werden die Ehre hat, gibt sein 
Gutachten ab und revindiziert alle päpstlichen Rechte bei Ge- 
richten und Verwaltungsbehörden. Außerdem zeigen die Namen 
einzelner Brüderschaften, daß die Verehrung sich nicht auf Ivo 
beschränkt, sondern auf Maria oder Aegidius oder Genesius mit 
erstreckt. 

Aber trotz der verschiedenen Abweichungen, die in der Be- 
nennung, in der Organisation und in den Zwecken dieser Ver- 


Der heilige Ivo als Schutzpatron der Juristen u. die [vo-Brüderschaften. 353 


einigungen bestehen, haben wir das volle Recht, von einem be- 
stimmten Typus der Ivo-Brüderschaften zur Unterstützung Armer 
in Rechtsstreitigkeiten zu sprechen. Ihre Zahl scheint auch in 
den romanischen Ländern, in denen sie vorläufig allein nachzu- 
weisen sind, niemals sehr erheblich gewesen zu sein. Ihre An- 
fänge reichen in das 14. Jahrhundert, in dem Ivo heilig gesprochen 
worden war, zurück. Aber ihre Gründung verteilt sich mindestens 
auf das spätere Mittelalter, das 16., 18. und 19. Jahrhundert. Die 
Bestrebungen der Gegenreformation und des Jesuitismus haben 
die Entwicklung zu manchen Zeiten und an manchen Orten be- 
günstigt. Armen zu ihrem Recht zu verhelfen erschien nicht nur 
als ein Gott wohlgefälliges Werk, sondern auch als ein Mittel, 
Einfluß und Ansehen in weiten Kreisen der Bevölkerung zu ge- 
winnen. Aber auch die kirchlichen und sozialen Interessen inner- 
halb des Standes der in aller Welt wegen ihrer Geldgier ver- 
schrienen Advokaten und Prokuratoren fanden hier ein ergiebiges 
Feld zu erfolgreicher Betätigung. Das Ergebnis wird mehrfach 
als sehr günstig bezeichnet. Niemand, heißt es in den römischen 
Statuten von 1722, kann verkennen, wie viele in Armut und Elend 
an Leib und Seele zugrunde gehen würden, wenn ihnen nicht 
unsere Hilfe zuteil würde. Beweiskräftiger noch ist das Urteil 
von Potter, der in seiner Geschichte von Gent auf die ansehnliche 
Zahl von Prozeßakten in den dortigen Archiven hinweist, die noch 
jetzt von der Tätigkeit der älteren Genter Ivo-Gilde Zeugnis geben. 
Der heilige Ivo, dem diese Brüderschaften ihre Verehrung dar- 
brachten und nach dem sie sich nannten, spornte die Mitglieder 
an, wie er, als Advocati pauperum tätig zu sein. Und mit Freude 
sieht man, wie der Heiligenkultus, an den sich soviel Aber- 
glauben und Mißbrauch gehängt hat, in der Person des Schutz- 
patrons der Juristen einmal, wenn auch in bescheidenen Grenzen, 
Gutes gewirkt hat. 


Hist. Vierteljabrschrift. 1909. 3. 24 


354 


Heinrich Gabriel Porthan, 
ein Vertreter der vergleichenden Geschichtsforschung 
im 18. Jahrhundert. 


Von 
M. 6. Schybergson. 


Der Begründer der Studien, welche ich hier berühren will, 
war G. W. Leibniz, dessen universelle wissenschaftliche Tätigkeit 
auch das geschichtliche und sprachliche Gebiet umfaßte. Er hatte 
ein lebhaftes Interesse für die Durchforschung der Völkerverhält- 
nisse des europäischen Ostens und Nordens, bei der ihm ein 
Zusammenarbeiten der wissenschaftlichen Kräfte nötig schien. 
Er korrespondierte darüber mit polnischen, russischen, öster- 
reichischen und schwedischen Gelehrten. Wie aus diesen Briefen 
und aus kleinen Aufsätzen hervorgeht, kannte er die Verwandt- 
schaft der lappischen, finnischen und magyarischen Sprache und 
die Ausbreitung des finnischen Stammes über Rußland.! 

Seine Gedanken wurden von den Gelehrten der neugegrün- 
deten und blühenden Universität Göttingen aufgenommen, wo der 
bedeutende A. L. Schlözer dieselben Wege verfolgte. Man hat 
vielleicht nicht genug beobachtet, daß Schlözer ein Schüler der 
schwedischen Forschung war. In den Jahren 1755—1758 war 
er als Privatlehrer in Stockholm und als „Famulus“ des Professors 
Ihre in Upsala angestellt, und sein Sohn Christian erzählt, daß 
er mit „Ihres Beihülfe“ zuerst anfing „die damals allgemeinen und 
zum Teil noch herrschenden Begriffe über Völkerabstammung 
und Sprachverwandtschaft zu berichtigen“ Nachmals hielt er 


IG W. Leibnitii opera omnia (Ed. Dutens 1768) IV, pars 2, S. 186: 
„Brevis descriptio meditationum de originibus gentium ductis potissimum 
ex indicio lingvarum“; VI, pars 2, S. 228: „Desiderata circa lingvas popu- 
lorum ad D Podesta.“ 


Heinrich Gabriel Portban. 355 


sich in Petersburg auf, wo sein Interesse sich auf die slawischen, 
finnischen und litauischen Völker richtete, deren Verwandtschafts- 
verhältnisse er in seinem großen Werke „Allgemeine nordische 
Geschichte“ besprochen hat. 

Schlözers Schriftstellerei war sehr anregend, aber etwas un- 
ruhig, epigrammatisch. Er schrieb viel und sehr schnell und 
traf dabei nicht immer das Richtige, aber der Ruhm bleibt ihm 
immer, die Geschichte der ganzen östlichen und nordischen Völker- 
welt beleuchtet zu haben. 

Auch andere lieferten Beiträge. Der Akademiker J. E. Fischer 
in Petersburg beschäftigte sich mit den sibirischen Völkern und 
der Geschichte Sibiriens. Er schrieb ein vergleichendes W örter- 
buch über 40 finnisch-ugrische Sprachen, das nicht gedruckt 
wurde, aber in einem handschriftlichen Exemplar in der Göttinger 
Bibliothek zugänglich war. Ein begabter Forscher war auch 
Johann Thunmann, ein Schwede von Geburt, der 1772 eine An- 
stellung als Professor in Halle erhielt, wo er 1778, erst zweiund- 
dreißig Jahre alt, starb. Thunmann wendete sich mit Eifer gegen 
einige Sätze Schlözers. Ihm war die Berührung der Finnen mit 
den gotischen und litauischen Völkern besonders wichtig. 

Zu den Historikern derselben Richtung muß auch der finn- 
ländische Forscher Heinrich Gabriel Porthan gerechnet werden, 
dessen Bedeutung ich hier erörtern möchte.! 

Porthan war seit frühen Jahren ein entschiedener Anhänger 
des deutschen Neuhumanismus, dessen Zentrum die Hochschule 
Göttingen war, und als er 1779 eine Reise nach Deutschland 
unternahm, war Göttingen sein Hauptziel, wo er einen großen 
Teil seines Aufenthalts zubrachte. In Göttingen machte er per- 
sönlich Schlözers Bekanntschaft, und das freundliche Entgegen- 
kommen des berühmten Mannes war für ihn sehr ermunternd; 
das Verbältnis der Beiden wurde ganz vertraulich; leider ist ihr 
Briefwechsel verloren gegangen. Auch mit anderen Göttinger 
Historikern kam er in Berührung, z. B. mit J. Chr. Gatterer, der, 


1 Heinr. Gabr. Porthan, geb. 1739, Bibliothekar der Universität Abo 
1772, Professor der Eloquenz an derselben Universität 1777, gest. 1804. 
Sein Leben findet man beschrieben in: „M. G. Schybergson: Henrik Gabriel 
Portban. I“ (Skrifter utg. af Svenska Litteratursällekapet i Finland 


LXXXII, 1908.) 
24* 


356 M. G. Schybergson. 


wie er sagt, ihm Gelegenheit bot, das obengenannte Wörterbuch 
Fischers zu sehen.! 

Die kulturhistorische Tendenz der Göttinger Historiker mußte 
dem finnländischen Forscher gefallen. Finnland hatte keine 
selbständige politische Rolle gespielt und nur als Provinz Schwedens 
an den Staatsbegebenheiten teilgenommen. Aber eine kulturelle 
Entwicklung war dem Lande eigentümlich, und es war verlockend, 
den Werdegang der Kultur zu schildern. Dieses Ziel setzte sich 
Porthan u. a in dem Werke „Chronicon Episcoporum“, einer 
Reihe lateinischer Dissertationen, welche als Fundgrube der 
mittelalterlichen Geschichte Finnlands benutzt wurde. Er war 
auch mit Untersuchungen zur Völkergenealogie Nordeuropas be- 
schäftigt. Die Lappen waren ihm ein den Finnen und Magyaren 
fernstehendes Volk, es ist das eine von den Ansichten mehrerer 
gleichzeitigen und auch späteren Forscher abweichende Meinung, 
welche jedenfalls durch die neuesten Beobachtungen bekräftigt 
worden ist. Wie die Göttinger Gelehrten klassifizierte er die Völker 
nach den Sprachen. In der Einleitung seines „Chronicon“ findet man 
u. a. eine nach der Göttinger Methode entworfene Tabelle, welche 
die einfachsten Wörter der verschiedenen finnisch-ugrischen 
Sprachen mit gleichlautenden lateinischen, russischen und tatari- 
schen Wörtern zusammenstellt. Er wollte ein umfassendes ety- 
mologisches finnisches Wörterbuch ausarbeiten, worin die finni- 
schen Wörter mit Wörtern anderer Sprachen verglichen werden 
sollten. Am meisten steht er endlich Gatterer und Schlözer nahe 
in einer scharfsinnigen Monographie über König Alfreds bekannte 
Beschreibung des europäischen Nordens. Er bespricht eingehend 
die Mitteilungen der nordischen Berichterstatter König Alfreds 
über geographische und ethnographische Verhältnisse und gibt 
somit einen Kommentar, welcher.noch immer hoch geschätzt wird. 

In den zuletzt genannten Arbeiten befolgte Porthan haupt- 
sächlich das Verfahren, welches den Göttinger Forschern eigen 
war. Er gab auf das, was äußerlich bei den Völkern lag, acht. 
Die Genealogie der Völker, ihre Verbreitung und ihre Ver- 
zweigungen waren die Gegenstände der Untersuchungen. Er wollte 
wie Schlözer und Thunmann die Völkerkarte vervollständigen. 


! Vgl. „Fritz Arnheim: Göttinger Studenten und Professoren im Jahre 
1779.“ (Finnländische Rundschau II, 1903.) 


Heinrich Gabriel Porthan. 357 


Aber er ging, und das scheint mir vor allem wichtig zu sein, noch 
einen Schritt weiter. Er ist meines Wissens der erste, der das 
geistige Leben der Völker historisch-vergleichend zu untersuchen 
begann mit Hilfe der Lieder, der Traditionen und der Sprachen. 

Das finnische Volkslied war ihm schon früh lieb geworden, 
und er sammelte von Jugend an die teilweise aus dem Heidentum 
stammenden Lieder, welche noch im Munde der Bauern der Pro- 
vinzen Tawastland und Sawolax lebten. In seiner ersten Disser- 
tationsserie „De poesi fennica“ (Über die finnische Poesie 1766— 
1778) legt er die Art und Bedeutung der finnischen Volkspoesie 
dar, und schon hier bemerkt man das Streben, das Fremde von 
dem Eigenen zu scheiden. Der Gedanke, daß die Finnen aus 
den geistigen Vorräten anderer Völker viel entliehen hatten, be- 
ginnt schon hervorzutreten.! 

Die Frage interessierte ihn immer mehr, und als er den 
fünften Teil seines Werkes „De poesi fennica“, welches leider 
nicht vollendet wurde, herausgegeben hatte, suchte er schon neue 
Wege, um das Verhältnis der finnischen Volkspoesie zu den 
dichterischen Leistungen der Nachbarvölker zu ermitteln. „Könnte 
ich“, schrieb er, „einige alte russische Lieder bekommen, wie sie 
in der Vorrede von Cheraskoffs Combat de Tzesme besprochen 
worden, gewänne ich etwas Einsicht in das Alter der finnischen 
Runen; man sagt, jene hätten mit diesen große Ähnlichkeit und 
seien von der neuen russischen Poesie ganz verschieden.“ Aus 
Karelien hatte er Runen (Volkslieder) bekommen, welche von 
weinenden Weibern vorgetragen wurden („Grätrunor“), und hoffte 
in ihnen eine Zwischenart zwischen den russischen Volksliedern 
und den finnischen Runen zu finden.” Er sah in der Volkspoesie 
eine stetige Wechselwirkung, ein unablässiges Geben und Nehmen. 

In der 1782 veröffentlichten Dissertation „De superstitione 
veterum Fennorum“ (Über den Aberglauben der alten Finnen)? 
ist die vergleichende Methode schon mehr entwickelt. Ihre hatte 


m a han 


! Man findet „De poesi fennica" in „Henrici Gabrielis Portbani Opera 
selecta" (Helsingfors 1859—73; Finska Litteratursällskapet) III S. 303—381. 

? „Ernst Lagus: Bref från Henrik Gabriel Porthan till samtida“ S. 13. 
‘Skrifter utgifna af Svenska Litteratursällskapet i Finland XXXVIII, 1898). 

® Opera omnia IV S. 33—115. Der Respondent Christian Lencgvist 
und sein Vater Erich Lencqvist nahmen an der Ausarbeitung teil, aber die 
wissenschaftliche Grundlegung und Durchführung gehört Porthan. 


358 M. G. Schybergson. 


in einer lateinischen Dissertation „De superstitionibus hodiernis 
ex gentilismo residuis“ (Über den aus dem Heidentum stammenden 
Aberglauben unserer Tage, 1750) den Übergang abergläubischer 
Gebräuche, Ammenmärchen usw. aus dem klassischen und skan- 
dinavischen Heidentum in die katholische Zeit besprochen. Porthan 
führt den Gedanken weiter aus und vergleicht unablässig die 
finnischen mythologischen Vorstellungen mit den skandinavischen 
und katholischen. Vor allem bemerkenswert ist ein Fund, den er 
getan hat, der Fund von zwei finnischen Beschwörungsliedern, 
welche zwei schwedischen so nahe entsprechen, daß sie nur als 
Varianten desselben Themas betrachtet werden können: eine Be- 
schwörung für das Pferd, das sich den Fuß verstaucht hat, und 
eine andere gegen eine in der Hand sitzende Krankheit (Pustel). 
Er zitiert die schwedischen und finnischen Texte, die letzteren mit 
Hilfe mehrerer ihm vorliegenden Redaktionen, gibt an, was ver- 
schieden und was gleich ist, findet richtig die schwedische Re- 
daktion älter und sucht die Ursachen der Abweichung des finni- 
schen Textes. Hätte er auch die Fundorte genannt, was er leider 
unterläßt, so wäre schon die vergleichende folkloristische Methode 
ganz fertig. Er erkannte die Wanderung der Volkslieder, aber in 
seiner kurzen Weise geht er nicht auf die Einzelheiten ein, ob- 
gleich er sicher Material für eine ausführlichere Darstellung be- 
saß. Er gibt, was er gefunden, als eine einfache und natürliche 
Sache, größtenteils in kurzen Noten wieder, aber daß er die 
Ähnlichkeit als wichtig betrachtete, geht schon daraus hervor, 
daß er die Besprechung der Varianten in einer folgenden Disser- 
tation „De fama magiae Fennis attributae“ wiederholte, was nur 
selten bei ihm geschehen ist.! 


1 Porthan gibt die schwedischen und finnischen Redaktionen mit 
lateinischer Übersetzung in „De superstitione“ S. 94 und 110—111, in „De 
fama magiae‘‘ S. 192—194. Das Lied für das Pferd lautet: 

Schwedischer Text. | Lateinische Übersetzung. 
Jesus red på sin fala; | Jesus vehebatur equulo suo; 
Hans fäla vred sig, , Equulus suus luxatus est. 

Satte led mot led, ` Aptavit (sc. Jesus) articulum contra 
Sena mot sena | articulum, 
| 


Blod mot blod Tendinem contra tendinem, 
Lade la i la, Sanguinem contra sanguinem, 
Bot som är gjordt. Posuit cuncta in ordinem, 


Remedium qvod perfectum est. 
Die finnische Redaktion ist breiter, was auf einen späteren Ursprung 
deutet: 


Ee A ke, o in EEE r Emo 


Heinrich Gabriel Porthan. 


359 


Porthan bemerkt, daß das Lied gegen die Pustelkrankheit in 


der finnischen Version von der schwedischen 
Die schwedische Fassung wendet sich gegen eine 


schieden ist. 


Finnischer Text. 


Kjesus Kirkohon ajavi 
Hevoisellä hirvisellä 
Kalahauvin karvaisella; 

Ajoi siltos sinistä, 

Maata maxankarvallista; 
Hiveltyi hevoisen jalka, 
Kivisellä kirkkotiella, 
Vahaisella voiniolla; 

Kjesus maahan rattahilta, 
Suonia sovittamahan, 
Jäseniä jatkamahan. 

Mist‘ on luuta luiskahtanut, 
Siihen luuta liityköhön; 
Mist’ on liutunut lihoa, 
Siihen liityön lihoa; 

Mist’ on suonta suljahtanut, 
Siihen suonta solmustelle: 
Ehommaxi ennellistä 
Paremmaxi muinallista. 


| 


i 


| 


wesentlich ver- 


Lateinische Übersetzung. 


Jesus in templum vectus est 

Eqvo coloris alcini (fusci) 

Lupi marini similis; 

Vehebatur super pontem coeruleum 
(obscurum, qvia sc. summo mane 
iter fecit) 

Terram coloris hepatici (caligine ob- 
ductam); 

Luxatus est eqvi pes, 

Lapidosa templi — via, 

Petris — aspero campo; 

Jesus descendit ex dorso eqvi, 

Tendines coaptatum, 

Membra coagınentatum, 

Unde ossa evolarunt, 

Illuc os adjungatur; 

Unde dissoluta est caro, 

Illuc addatur caro; 

Unde tendo dejectus est, 

Illuc tendo constrigatur: 

Ut fiant vegetiora pristinis, 

Meliora praeteritis. 


Das Lied zur Vertreibung der Pustel lautet: 


Schwedischer Text. 


Vär Herre Christ och Sancte Pehr 
Gingo vägen fram. 

Så mötte da Qvesan; 

Sa frägar vár Herre: 

Hvart skall du gå? 

Jag skall gi i en man-(kvinn-)hand. 
Nej, svarar vår Herre; 


Du skall gå i den skog där ingen bor, 


I den sjö dör ingen ror, 

Och under en jordfast sten, 

Och icke göra denna mannen (qvin- 
nan) men. 


| 
| 
| 
| 


| 
| 


Der finnische Text ist auch hier 


` 


Finnischer Text. 
Jesus kävi tietä myöden; 


Lateinische Übersetzung. 


Dominus noster Christus et Sanctus 
Petrus 

Ambulabant per viam 

Tum obviam venit Paronychia; 

Tum interrogabat Dominus: 

Quorsum ibis? 

Ibo viri (foeminae, in manum. 

Neqvaqvam respondet Dominus; 

Ibis in silvam ubi nemo habitat, 

In lacum ubi nemo remigat 

Ac sub lapidem terrae infixum; 

Ac huic viro (foeminae) non nocebis. 


etwas breiter: 
Lateinische Übersetzung. 
Jesus ambulabat secundum viam; 


Obviam ei venit Paronychia. 
Jesus dixit Paronychae severe: 
Qvorsum vadis vermicule? 
Vado illuc, ossa rosum, 
Carnem vado corruptum, 
Vade illuc sub lapidem, 
Congverere ibi nebulo, 
Lamenta ibi exsecrande, 

Per longum hoc aevum, 

Per cunctos meos dies. 


Tuli händä Koi vastaan 
Jesus sanoi koille komasti: 
Mihingäs mnet matoinen? 
Menen tuonne luuta syömään, 
Lihoa menen mädättämään. 
Mene tuonne kiven alle, 
Kidu siellä kinnahainen, 
Paru siellä pannahainen, 
Täsä pitkäsä ijäsä, 

Minun päiväkunnisani. 


360 M. B. Schybergson. 


in der Hand sitzende Entzündung (lat. Paronychia). In der 
finnischen Variante hat das Übel dagegen die Form eines nagenden 
Wurms (lat. tinea) angenommen. Die Ursachen findet er in der 
doppelten Bedeutung des finnischen Wortes „Koi“, das ebensowohl 
Pustel oder Motte bedeutet, was leicht eine Verwechslung veran- 
lassen konnte. Jene auffallende Modifikation legt nach seiner 
Ansicht noch Zeugnis dafür ab, daß die schwedische Version 
älter ist. 

Er leitet endlich aus seiner Darlegung das allgemeine Resultat 
ab, daß die Beschwörungspoesie überhaupt aus Schweden nach 
Finnland herüber gekommen ist.! 

Ein finnischer Gelehrter, Dr. O. J. Brummer, der vor kur- 
zem eine Abhandlung über die finnische Zauberpoesie ver- 
öffentlichte und daneben eine Spezialuntersuchung über die Koi- 
Zauberworte durchgeführt hat, bestätigt vollständig die Aussagen 
Porthans.. Das Zauberlied von der Pustel war ursprünglich 
katholisch, wurde nachmals in Schweden eingebürgert, ging viel- 
leicht durch Vermittelung der in Finnland ansässigen Schweden 
in die Zauberpoesie der westlichen Finnen über und wanderte 
endlich nach Ost-Finnland und Ingermanland. Zahlreiche Varianten 
geben uns die Möglichkeit, die Wege des Liedes zu verfolgen. 
Und dasselbe gilt von der ganzen großen Menge der Zauberlieder. 
Die finnischen Beschwörungen „waren unbedingt germanischer 
Herkunft. Durch Schweden kamen sie nach West-Finnland, ver- 
breiteten sich weiter in Ost-Finnland, wo sie sich verschieden 
entwickelten und zahlreiche neue Züge aufnahmen, um endlich in 
Ingermanland, Esthland und Rußland noch eine Heimat zu finden.? 

Den Gedanken, daß der finnische Aberglaube von außen ge- 
kommen sei, entwickelt Porthan eingehender in der obenerwähn- 
ten Abhandlung „De fama magiae Fennis attributae“ (Über 
die den Finnen zugeschriebene Zauberkunst, 1789), die für die 
Beurteilung des vergleichenden Standpunkts Porthans wichtig ist. 
Neben den schwedischen berücksichtigt er hier die lappischen 
Einwirkungen. Man hat, sagt er, den Finnen eine eigentümliche 


1 „Qvis hasce nugas cum reliqvo Papisticae superstitionis agmine a 
Svecis ad Fennos nostros pervenisse, non videat?" 

? „O. J. Brummer: Über die Bannungsorte der finnischen Zauberlieder‘, 
ak. Diss., Helsingfors 1908; Ders.: „Koinsanat Länsisuomessa" ‘Die Koi- 
wörter in West-Finnland), Zeitschr. Suomi IV, 6 S. 97—131. 


Sean ern aga E, a rn i aa + m a mi nes ZA. — a 


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Heinrich Gabriel Porthan. 361 


Zauberkunst zugeschrieben, aber zu Unrecht, denn ihre Zauberei 
ist nicht ein Produkt ihres eigenen geistigen Lebens, sondern 
Lehngut, öfters lappisch, zuweilen schwedisch oder germanisch. 
Was man finnischen Aberglauben genannt hat, haben die Finnen 
infolge ihrer Beziehungen zu anderen Völkern aufgenommen, 
wie man durch vergleichende Untersuchung leicht nachweisen 
kann. Er schließt mit allgemeinen Betrachtungen, welche seine 
Ansicht kurz, klar und deutlich wiedergeben. Die Überein- 
stimmung, welche offenbar in den abergläubischen Vorstellungen 
der Völker herrscht, kann, meint er, zuweilen davon abhängen, 
daß gleiche natürliche Ursachen gleiche Folgen hervorbringen; 
er zielt auf Naturrevolutionen und anderes ab, was sich bei ver- 
schiedenen Völkern in gleichartiger Tradition abspiegeln kann. 
Aber bei näherer Beobachtung erweist es sich, daß die aber- 
gläubischen Vorstellungen manchmal nicht anders erklärt werden 
können, als dadurch, daß ein Volk vom anderen entliehen hat. 
Die bei den Griechen ehemals allgemeinen Sagen von Verwand- 
lungen der Menschen und Tiere durch Zauberei gehören vermut- 
lich der letztgenannten Klasse an. ‚Solche Sagen waren auch bei 
den alten Skandinaviern verbreitet und wurden aus Skandinavien 
nach Finnland gebracht! Man sieht, daß sich vor ihm ein 
weites Gebiet vergleichenden Studiums der abergläubischen Vor- 
stellungen und Gebräuche auftat. 

Dies lag gewissermaßen in der Luft, und einzelne Beobach- 
tungen findet man auch bei anderen Zeitgenossen. J. G. Herder 
sammelte „Die Stimmen der Völker in Liedern“, aber Herders 
Aufmerksamkeit war auf die Schönheit, den ästhetischen Wert 
der Volkspoesie gerichtet. Den ersten Anfang, das Volks- 
liedermaterial zusammenzufassen und für historisch - vergleichende 


1 Es wird zweckmäßig sein, Portbans eigene lateinische Worte wieder- 
zugeben (Opera omnia 4, S. 194): „Minime negamus insignem inter diver- 
sarum gentium barbararum superstitiones ubiqve deprehendi similitudinem, 
ex causarum earundem eosdem effectus gignentium vi facile deducendam: 
sed tamen quasdam qvasi locales esse, aegre nisi per mutuatam uni populo 
ab alio stultitiam explicandas, deprehendit credo qvisqve, accuratius in- 
dolem earum considerans. Atqve ex hoc genere suspicor somnia fuisse 
Graecis olim familiarissima, de hominibus in ferarum variarum formas ope 
pharmacorum aut incantationum mutatis; qvas nugas inde in septentrionem 
propagatas reor." ' 


362 M. G. Schybergson. 


Zwecke auszubeuten, hat Porthan gemacht, freilich in kurzer 
Form und in gar bescheidener Weise Er war der erste Ent- 
decker des reichen Schatzes der finnischen Volkslieder, und bei 
ihrer Durchforschung eröffnete sich ihm eine reiche Welt der 
Völkerbeziehungen, aus welcher sehr alte Kulturstufen hervor- 
ragten. 

Auch das Studium der Sprichwörter war ihm wichtig. Er 
schätzte die Sprichwörter als historisch bedeutende Erzeugnisse 
des Geisteslebens der Völker, deren älteste Weisheit und früheste 
Erfahrungen in solcher kurzen Form Ausdruck gefunden hatten. 
Ein vergleichendes Verfahren lag auch hier nahe, und daß ihm ein 
Plan zu einer Vergleichung der Sprichwörter vorschwebte, schließe 
ich daraus, daß er neben einer großen Sammlung finnischer 
Sprichwörter eine kleinere Sammlung schwedischer Sprichwörter 
zusammenbrachte Er wollte sicher die schwedischen Redens- 
arten mit den finnischen vergleichen. Leider sind heute nur 
schwache Überbleibsel von seiner Sprichwörtersammlung vor- 
handen. 

Auf rein sprachlichem Felde finden wir denselben Zug wieder. 
Leibniz, Tbunmann und die anderen Göttinger Historiker hatten 
in einzelnen Fällen Kulturwörter aus verschiedenen Sprachen ver- 
glichen, aber Porthan drang tiefer vor. Er benutzte das sprach- 
liche Material als Mittel, die ältesten Kulturstufen der Völker 
aufzuspüren. Er ist der Erfinder der vergleichenden Kulturwörter- 
forschung. 

In einer kleinen 1795 gedruckten Abhandlung „De linguarum 
usu historico“ (Über die Benutzung der Sprachen für die Ge 
schichte) gibt uns Porthan eine kurze Zusammenfassung. ` 

Der geistige Standpunkt eines Volkes manifestiert sich, sagt 
hier Porthan, in der Sprache, nicht nur bei den zivilisierten, 
sondern auch bei den barbarischen Völkern, deren Verhältnisse 
nur mit sprachlicher Hilfe untersucht werden können. Man weiß, 
wieviel Licht die Kenntnis der Wörter und Ausdrucksweisen der 
Hebräer, Griechen und Römer auf ihre Antiquitäten wirft. Noch 
wichtiger muß es sein, die Sprachen solcher Völker kennen zu 
lernen, welche uns keine schriftlichen Zeugnisse geliefert haben, 


! „De lingvarum usu historico“ ist nicht in die Opera selecta auf- 
genommen worden; man findet die auf 8 Seiten 4° gedruckte Schrift nur 
unter den Dissertationen der Universität Abo. 


ve A E up Ee, AR 2 es 


EE EE EE 


Heinrich Gabriel Porthan. 363 


wie z.B. die Völker Nord- und Südamerikas, in deren alte Sitten 
und Einrichtungen wir beinahe nur durch sprachliches Studium 
eindringen können.! 

Es genügt nicht, sagt Porthan weiter, daß man eine Sprache 
untersucht und mit einer anderen vergleicht. Mehrere Sprachen 
müssen verglichen werden, um zu ermitteln, was einem Volke 
eigentümlich ist, was ihm mit andern Völkern gemeinsam ist und 
was es von ihnen entliehen hat. Die ältesten Wörter und Rede- 
wendungen stehen dabei als Zeugnisse der Sitten und Einrich- 
tungen in erster Linie. Kann man alte Gesetzbücher und Schriften 
bekommen, so ist viel gewonnen. So erweist es sich, welches 
von zwei Völkern das ältere ist und früher eine reife Kultur er- 
rungen hat und welche geistigen und religiösen Relationen es 
mit anderen verknüpft haben. Die Wörter müssen bis in ihre 
Geburt hinein verfolgt werden, um das Fremde sicher vom Eigenen 
scheiden zu können. Die römischen Namen der Künste und 
Wissenschaften waren meistens ursprünglich griechisch, die 
Schweden erhielten von den Deutschen die Benennungen der 
Handwerke, gaben sie den Finnen usw.? 

Porthan ist wie immer sehr behutsam. Eine umsichtige 
Kritik findet er um so mehr nötig, als wir oft unsicher sind über 
Wohnplätze, Alter, Handelsbeziehungen usw. Als Beispiel von 
Irrtümern, welche durch Schwäche der Kritik verursacht wurden, 
erwähnt er die Hypothese, welche Ihre, der im übrigen hoch 
geschätzte Forscher, gutgeheißen: daß die Finnen ehemals über | 
die skandinavische Halbinsel ausgebreitet gewesen seien. Das 
kann von den Lappen, aber nicht von den Finnen gelten. Ihre 
untersuchte nicht genau, welche Wörter ursprünglich finnisch, 
lappisch, schwedisch, germanisch oder slawisch sind. Er be- 


! Porthan zitiert hier Monboddo: „Von dem Ursprung und Fortgange 
der Sprache.“ Monboddos 1773 englisch publiziertes Werk, das Porthan 
ın deutscher Übersetzung benutzte, gab ihm Erläuterungen über die 
Sprachen der Huronen, Karsiben usw. 

? „Deinde aegre sufficit unam aut alteram nosse lingvam easqve inter 
se comparasse; sed opus est, ut plures conferantur, qvo videamus, qvid 
alter ab altero fuerit mutuatus. Ex compluribus verbis haec conspici 
possunt; sed inter ea eminent et primarium quasi habent locum, voces et 
loqvendii formulae ex moribus et institutis vetustissimis natae et ad ea 

spectantes. Qvales in antiqvissimis populorum legibus et scriptis, qvibus 
aliquid de rebus majorum suorum memoriae mandarunt, sunt qverendae.“ 


364 | M. G. Schybergson. 


rücksichtigte nicht die russischen Einwirkungen, welche gar nicht 
leicht zu untersuchen sind. Es ist oft zweifelhaft, welche Wörter 
ursprünglich finnisch oder ursprünglich russisch sind, denn die 
Beziehungen der Finnen zu den Russen sind sehr alt und mannig- 
faltig. Durch Kenntnis der Grenzdialekte könnte man am besten 
gute Resultate gewinnen. 

Welches sind die ursprünglichen Elemente einer Sprache”? 
Was hat ein Volk durch Berührung mit anderen gewonnen? Wie 
ist die Kultur unter den Wechselwirkungen der Völker fortge- 
schritten? Das sind die Fragen, welche Porthan hier aufstellt. 
Er gibt ein Programm der vergleichenden Sprachforschung als 
Hilfswissenschaft der Geschichte. 

Die Fragen von dem Ursprung der Sprachen hatten schon 
Monboddo, Herder und andere beschäftigt, welche die Probleme 
oft auf mehr metaphysischem als sachlichem Wege lösen wollten, 
aber eine methodische Vergleichung der Kulturwörter hatte noch 
niemand unternommen. Auf dem erstmals von Porthan bebauten 
Felde sind später reiche Früchte geerntet worden. 

Er blieb nicht in der Theorie stecken, sondern wandte seine 
Methode praktisch bei der Erörterung der alttinnischen Zustände 
an. In dem schon erwähnten „Chronicon episcoporum“ zeichnet 
er auf Grund der Kulturwörter ein Bild von der kulturellen 
Stellung der Finnen vor der schwedischen Eroberung. Die heid- 
nischen Finnen waren ein halbzivilisiertes Volk, das keine eigent- 
‚ lichen Staatseinrichtungen besaß, aber sonst eine nicht unbedeutende 
Bildungsstufe erklommen hatte. Er gibt die einheimischen Wörter 
für Jagd, Fischerei, Viehzucht und Ackerbau, für mehrere Metalle 
und ihre Anwendung, für Hausgerät usw. Auch zur Kenntnis der 
Sitten der Nation liefert er Beiträge! Als er 1788 seinen Ein- 
trittsvortrag als Mitglied der schwedischen Akademie der schönen 
Wissenschaften, Geschichte und Altertumskunde (Vitterhetsaka- 
demie) hielt, nahm er den Gegenstand nochmals auf und besprach, 
hauptsächlich von den Kulturwörtern ausgehend, die Entwickelungs- 
stufe der heidnischen Hunnen ? Ein aufmerksames Studium der 
finnischen Sprache gewährt, sagt er, ein ziemlich zuverlässiges 


! Opera selecta I S. 25—32; gedr. als ak. Diss. 1787. 

? „Anmärkningar sörande det finska folkets läge och tillständ vid 
tiden, när det först lades under svenska kronans vissa och varaktiga välde.“ 
Opera selecta V. S. 1—-27. 


Heinrich Gabriel Porthan. 365 


Bild von Denkart, Sitten und Kultur der Nation in der Zeit ihrer 
Unabhängigkeit. Auch müßte, was man von den Verhältnissen 
der Nachbarn, besonders der Esthen kennt, herangezogen werden. 
Die Erwerbszweige der Finnen schildert er etwa wie im „Chro- 
nicon“, aber ihre Sitten erörtert er in breiterer Darstellung. Die 
Ehe wurde durch Kauf geschlossen. Die Dichtkunst war sehr 
beliebt, und in Liedern, welche einfach und ernst wie die Nation 
selbst waren, suchte man Erheiterung bei geselligen Gelegenheiten 
oder Trost in schwierigen Lebenslagen. Auch in Krieg und See- 
fahrt betätigten sich die alten Finnen, wie manche ursprünglich 
finnische Wörter beweisen. Das Material Porthans war, mit dem 
Reichtum einer späteren Zeit verglichen, arm und sein linguisti- 
sches Verfahren noch nicht ganz sicher, aber im ganzen ist das 
von ihm entworfene Bild richtig und hat späteren Darstellungen 
als Grundlage gedient. 

Porthan, der als Universitätslehrer und Führer des wissen- 
schaftlichen und literarischen Lebens einen hohen Platz in der 
Geschichte Finnlands einnimmt, lebte in Verhältnissen, welche 
seiner wissenschaftlichen Wirksamkeit nicht günstig waren. Er 
war gezwungen, seine Forschungen meistens. als kleine latei- 
nische Dissertationen zu veröffentlichen, und dabei kam eine an- ` 
sprechende stilistische Darstellung wenig in Frage. Seine Werke 
wurden außerhalb seiner Heimat nicht viel verbreitet, und sein 
Name als Historiker wurde nur im kleinen Kreise der Fachgenossen 
recht gewürdigt. Seine Bedeutung konnte erst mit dem Fort- 
schritt der vergleichenden Forschung klar werden. 

Aus dem Humanismus des 18. Jahrhunderts ging im Sinne 
J. G. Herders ein volkstümliches Streben hervor, welches sich im 
Studium der Sprachen, der Lieder usw. kundgab. Porthan ar- ` 
beitete eifrig daran mit, und dabei entdeckte er das historisch- 
vergleichende Verfahren, gewiß noch nicht vollendet, aber schon 
in sicheren Umrissen entworfen. 


366 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und 
| Konsorten 1806. 


Von 
Theodor Bitterauf. 


Der Friede von Preßburg war geschlossen, aber noch nicht 
in allen seinen Teilen zur Ausführung gelangt. ‚Während Napo- 
leon in Holland und Italien die Veränderungen vornahm, die er 
für gut fand, und in Paris Verhandlungen mit Preußen, England 
und Rußland statthatten, während der Rheinbund „als das einzig 
plausible Mittel, alle Beunruhigungen zu entfernen und alle Inter- 
essen zu schützen“!, unter Dach und Fach gebracht wurde, horchte 
man ängstlich auf die öffentliche Meinung in Deutschland, die 
immer bedrohlicher klang. Englische Emissäre und Agenten der 
Bourbonen, die von Hamburg nach Norddeutschland kamen und 
namentlich in Braunschweig, Berlin und Dresden ihr Unwesen 
trieben, verbreiteten insgeheim die Schriften von D’Antraigues: 
Réponse au Moniteur, Fragments de Polybe usw. oder die „Erklä- 
rung Ludwigs XVIII. von Frankreich“ In Berlin zirkulierten 
geschriebene Pamphlete, die einen französischen Emigranten zum 
Verfasser hatten: Bonaparte et l'écho, oder Testament de Em- 
pereur Napoleon. Die Bayreuther Zeitung vom 9. Januar brachte 
einen Artikel, in Wien sei ein Aufstand ausgebrochen, die Fran- 
Zosen seien zum Verlassen der Stadt gezwungen, General Clarke 
uns Leben gebracht worden. Der Redakteur dieser Zeitung, der 
nicht franzosenfeindlich war, mußte sich nach den Diktaten des 
Polizeipräsidenten dieser Provinz richten, der die Franzosen ver- 
abscheute. In Preußen und Sachsen war der europäische Aufseher 
viel gelesen, ein Organ, das sich die unschicklichsten Ausfälle 
gegen Frankreich und seinen Kaiser erlaubte „Mehrere Num- 


! Projet de note pour la cour de Vienne. Paris 20 jouillet 1806. Paris 
Arch. des aff. étr. Vienne 1806 6 drs. mois. 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 367 


mern“, lautet ein Bericht hierüber, der Napoleon selbst vor Augen 
kam, „sind ein allgemeiner Kriegsruf gegen Frankreich; was wird 
geschehen, wenn unsere Armee erst Deutschland verlassen hat.“! 
Denn noch war, formell ganz mit Recht, Süddeutschland von den 
französischen Truppen besetzt, und obwohl man über die Diszi- 
plinlosigkeit der Armee nicht klagen konnte, war die Last, die den 
einzelnen Provinzen dadurch auferlegt wurde, eine sehr beträcht- 
liche. Aber in Paris konnte man sich unter dem Eindruck der 
von allen Seiten einlaufenden Alarmnachrichten nicht entschließen, 
die Truppen zurückzuberufen. „So ungeduldig ich auch die Rück- 
kehr der Armee erwarte“, schreibt Napoleon am 16. Juli an Soult, 
„so sehe ich doch ein, daß ihre Heimkehr sich noch um einige 
Tage verzögern muß, bis die Dinge in Deutschland in Ordnung 
gebracht sind.“* Der General, an den diese Zeilen gerichtet sind, 
hatte schon am 13. Juni von Passau aus dem Fürsten von Neuf- 
chatel in München Mitteilung gemacht von einer Schrift, die ge- 
heim feilgeboten werde und großen Absatz finde: Die Franzosen 
in Wien.” Man behauptet, fügte er hinzu, es sei eine furchtbare 
Gärung in Wien, veranlaßt durch das rapide Fallen des Papier- 
geldes. Die Ernennung des Kardinals Fesch zum Koadjutor des 
Erzkanzlers mache tiefen Eindruck. Man spreche davon, daß Na- 
poleon Kaiser von Deutschland werde, man sage öffentlich in Wien, 
die Kaiserkrone sei für immer verloren für das Haus Österreich; 
der gegenwärtige Kaiser werde in den jetzigen Umständen die 
größten Opfer bringen, um das Gewitter zu beschwören. Einer 
der besten Autoren von Wien, ein Hannoveraner, hätte ein an 


! Rapports de police, Archives nationales, Paris. A. F. IV, 1496, 1497. 
Spätere Beschwerden Napoleons speziell über die Bayreuther Zeitung: Cor- 
respondance de Napoleon I. Bd. 12, p. 16n. 9765. 18, p. 456 n.10347. Zum 
folgenden: R. Graf Du Moulin Eckart, München am Vorabend des Rhein- 
bundes in Forschungen zur Gesch. Bayerns. namentlich Bd. 8 u. 11. 

? Correspondance de Nap. Ier Bd. 12, p. 548 n. 10504. Der in diesem 
Schreiben erwähnte Rapport von Soult folgt weiter unten. Die weiterhin 
im Text zitierten Berichte finden sich in den Akten des Kriegsgerichts 
gegen Palm und Genossen, Paris, Archives nationales BB?’182. (Ministöre 
de la justice: Procédure et jugement contre des distributeurs et colporteurs 
de libelles contre l'armée française en Allemagne, août 1806). 

> Gemeint ist wohl: Die Franzosen zu Wien. Eine historische Skizze 
nach den Berichten eines Augenzeugen entworfen durch M. J. C. H. Pho- 
topel 1806, und nicht die bei J. C. Hinrichs in Leipzig 1806 erschienene 
mit demselben Titel. 


368 Theodor Bitterauf. 


Anspielungen reiches Stück zur Aufführung eingereicht und wandte 
sich, als er bei der Polizei auf Schwierigkeiten stieß, an die Kai- 
serin, die das Stück las, dann selbst radierte und änderte, was zu 
gewagt erschien, und es dem Kaiser übergab. Einige Tage später 
wurde der Dichter zur Audienz zugelassen, und der Kaiser sagte 
ihm, die Umstände erlaubten in diesem Augenblick die Auffüh- 
rung nicht, aber in drei oder höchstens vier Monaten würde der 
Autor entschädigt werden für den Verlust, den diese Verzögerung 
ihm bereiten könne. Am 7. Juli sandte Soult einen langen Be- 
richt an den Kaiser, dessen auf Bayern bezügliche Teile er Ber- 
thier mitteilte, um ihn über die Agitation aufzuklären, die man 
seit einiger Zeit in diesem Staate bemerkte. „Diese Agitation“, 
schrieb er, „besteht wirklich, so wie E. H. mir die Ehre erwies 
es zu sagen, und ich habe nicht mehr den geringsten Zweifel, 
daß der Wiener Hof sie hervorruft durch alle erdenklichen Mittel. 
Man macht daraus in den Bureaus der Regierung kein Geheimnis 
mehr, und man heißt das préparer les esprits. Man muß in Mün- 
chen das größte Mißtrauen hegen gegen alles, was einen öster- 
reichischen Charakter trägt; ebenso gegen Personen, die vor dem 
Preßburger Frieden durch ihre Besitzungen in Schwaben und 
Tirol sich in Abhängigkeit vom Hause Österreich befanden; ich 
habe in meiner Korrespondenz einige davon genannt. Die Kriegs- 
gerüchte in den österreichischen Provinzen erneuern sich, und seit 
kurzem sind die Bauern in Mähren mit Piken bewaffnet. Alle 
Sonntage sammelt man sie in den Bezirken zu Übungen. Offi- 
ere und Soldaten sagen laut, die Armee des Erzherzogs Karl, 
die sich in Italien befand, werde in kurzem die deutsche rächen 
für die im letzten Feldzug erlittene Schmach und Erniedrigung. .. 
Ich kann mich täuschen, aber ich glaube fest, daß die österrei- 
chische Regierung sich auf den Krieg vorbereitet und daß das 
Ereignis nicht mehr ferne ist; ich glaube auch, daß sie nur dann 
in ihren Ansprüchen nachlassen und mit den erklärten Feinden 
Seiner Majestät des Kaisers und Königs aufrichtig (wenigstens 
dem Anscheine nach) brechen wird, wenn sie von neuem ihre 
Hauptstadt bedroht sieht. Bis dahin oder bis zur Räumung Deutsch- 
lands durch die Armee S. M. wird es in Bayern, in Schwaben, in 
Tirol und besonders in den abgetretenen Provinzen eine sehr 
starke Bewegung geben, welche die Agenten des Wiener Hofes 
und von England mit ihren abscheulichen Pamphleten hervorrufen, 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 369 


und zu diesen Gründen wird sich der freilich durchsichtige Vor- 
wand gesellen, von der immer mehr wachsenden Erschöpfung der 
Einwohner, dessen man sich mit Vorteil zu bedienen nicht ver- 
säumen wird.“ Über das Treiben der österreichischen Emissäre 
in Bayern war man in München schon vorher unterrichtet; hatten 
sie sich doch bis in die bayrische Hauptstadt selbst gewagt. 
„Seit etwa vierzehn Tagen“, schreibt der französische Gesandte 
Otto an Bertbier am 4. Juli, „ist die Stadt München der Schau- 
platz mehrerer Intrigen geworden, die sehr ärgerlich werden 
könnten. Zahlreiche österreichische Agenten sind unter verschie- 
denen Vorwänden gekommen und bedienen sich der kühnsten 
Mittel, um die Meinung zu verderben und das Volk gegen die 
große Armee und gegen die bayrische Regierung aufzuhetzen. 
Diese Agenten haben Korrespondenzen in Tirol, Schwaben, Regens- 
burg und besonders in Augsburg. Sie lassen infame Libelle zir- 
kulieren, in denen die Absichten des Kaisers mit den schwärze- 
sten Farben und beleidigendsten Ausdrücken geschildert werden. Der 
Hauptgegenstand dieser Libelle ist, das Volk zum Aufstand zu bringen 
und einige Detachements unserer Arınee massakrieren zu lassen. 
Um die Verfasser dieser Schriften besser zu verbergen, trägt man 
Sorge, Diatriben über Österreichs Schwäche, Unvorsichtigkeit usw. 
einzuflechten; aber man spricht mit Emphase von England und 
dem Nutzen seiner Beziehungen zum Kontinent. Es ist mir un- 
möglich, an der Existenz dieses Komplottes und der Brandschriften 
zu zweifeln, von denen ich einige gelesen habe; aber ich bin nicht 
gleich sicher über die Mitteilungen, die man mir über die Haupt- 
agenten in Österreich macht. Man nennt mir einen Herrn von 
Steigentesch, einen österreichischen Obersten, der mehrere Wochen 
vor dem Marsch des Generals Mack an den Inn nach München 
kam Dieser Militär ist wieder in München; er hat viel Geld 
mitgebracht unter dem Vorwand, Güter zu kaufen. Man hat mir 
auch einen anderen österreichischen Offizier genannt, namens Hun- 
biß, der mit seiner Frau und zwei Schwestern angekommen ist, 
die alle geneigt sind, Herrn von Steigentesch zu unterstützen. 
Es wäre sehr nützlich, Euer Gnaden, diese Leute überwachen zu 
lassen. E. H. wird vielleicht auch von der Wichtigkeit überzeugt 
sein, alle Aufmerksamkeit der Marschälle auf dieses Komplott zu 
richten und in ihren Kantonnements eine sehr aktive Polizei zu 


organisieren. Besonders in Augsburg, der alten kaiserlichen Stadt, 
Histor. Vierteljahrschrift. 190). 3. 25 


370 Theodor Bitterauf. 


scheinen die Intrigen der Österreicher einen ernsthafteren Cha- 
rakter angenommen zu haben, und die große Zahl der Gefangenen, 
die in Schwaben zerstreut sind, würden eine Katastrophe, wenn 
nicht leicht, so doch in den Augen der Übelgesinnten wahrschein- 
lich machen. Ich darf Sie nicht im ungewissen lassen, daß die 
beträchtliche Anzahl von Pamphleten, die verschwenderisch bis 
in die Hütten der Bauern verbreitet werden, die öffentliche Mei- 
nung in Bayern vollständig verändert hat. Die Unzufriedenheit 
zeigt sich überall und selbst ohne Schonung gegen den König, 
dessen Popularität die schwersten Angriffe erfahren hat.“! 

Wir wissen heute aus österreichischen Quellen selbst, daß 
Stadion als Leiter der auswärtigen Politik des Kaiserstaates einen 
neuen Krieg mit Frankreich damals für unvermeidlich hielt, und 
daß er schon im März 1806 einen Vertrauten nach Bayern und 
Württemberg sandte, die öffentliche Meinung zu bearbeiten. Ein 
längerer Bericht des von Otto erwähnten Obersten Steigentesch 
aus dem Jahre 1806 fiel später 1809 mit den Papieren Stadions 


! Andere Berichte Ottos (Paris, archives des affaires étrangères, Ba- 
viere 1806 u. Supplement dazu) sind verwertet in Du Moulins Rheinbund- 
studien und Bitterauf, Geschichte des Rheinbundes I. Vgl. auch R. Graf 
Du Moulin Eckart, Zum hundertsten Todestage Palms. Deutschland in 
seiner tiefen Erniedrigung. 2. Neuabdruck, Stuttgart 1906. — Schon am 
13. März schreibt Otto: Der Wunsch des Volkes in Österreich sei nach Krieg. 
Das Ministerium nährt sorgfältig diese kriegerischen Neigungen, aber es 
verbirgt seine wahren Absichten nach außen bis zur Reorganisation seiner 
militärischen Streitkräfte, an der es unter der Hand arbeitet. Die Übel des 
letzten Krieges hätten Österreich mehr Energie und einen öffentlichen Geist 
gegeben, der vorher nicht existierte usw. Am 11. Juli: Österreichische 
Spione wurden aus München ausgewiesen, aber es scheinen noch solche da 
zu sein, weil eine ganz geheime Unterredung zwischen mir und einem Mi- 
nister des Königs in die Öffentlichkeit gedrungen ist. Am 18. Juli erwähnt 
Otto ein Libell, das er schon in der Depesche n.56 (fehlt) besprochen hat 
und dessen Verfasser ihm ein Österreicher zu sein scheint. Das Kommis- 
sariat von Passau informierte das Ministerium, daß viele Exemplare durch 
öffentliche Boten, die von Linz und anderen österreichischen Städten kom- 
men, an die Bürger der Stadt verteilt werden. Pamphblete jeder Art kommen 
auf diesem Weg. Sie sollen das bayrische Volk gegen die französische 
Armee aufreizen und gegen die eigene Regierung. Auf dem Lande ver- 
mebren sich die Streitigkeiten, und man hat einige Aufrührer sagen hören, 
man müsse eine Vendée in Bayern machen. Die österreichischen 
Kommissäre, die die Münchener Polizei vertrieben hat, nehmen andere Na- 
men an und verbreiten sich in Schwaben, besonders in Ulm und Günzburg usw. 


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Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 37] 


den Franzosen in die Hände.!, So ist es begreiflich, daß auch die 
bayrischen Behörden sich zum Einschreiten genötigt sahen, sei 
es auf einen direkten Befehl des Königs, wie Kommandant Binot 
später vor dem Kriegsgericht in seinem Plädoyer behauptete, oder 
aus eigener Initiative, wie man aus einem Schreiben des General- 
landeskommissärs von Schwaben an den bayrischen Herrscher vom 
21. Juli wird folgern dürfen.” Als die Polizeidirektion in Augs- 
burg unterrichtet wurde, daB in der Stageschen Buchhandlung 
daselbst zwei Flugschriften unter dem Titel „Betrachtungen über 
Napoleon Bonapartes bis jetzt ungehinderte Fortschritte“? und 
„Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung“ feilgeboten wurden, 
erteilte sie dem Polizeiaktuar Herbst den Auftrag, die erste Schrift, 
deren Inhalt ihr bereits bekannt war, zu konfiszieren, von der anderen 
aber ein Exemplar in Vorlage zu bringen und die übrigen unter 
Siegel zu nehmen. Herbst fand jedoch von den Betrachtungen 
kein einziges, von dem anderen Büchlein nur drei Exemplare, die 
er beschlagnahmte. Noch am gleichen Tage, 16. Juli, wurde der 
Kommis Friedrich von Jenisch in Gegenwart des provisorischen 
Polizeidirektors Freiherrn von Andrian und des Polizeioffizianten 
Friedrich Benz einem Verhör unterzogen. Er gab an, laut einem 
dem Aktuar Herbst übergebenen Originalfakturazettel seien die 
„Betrachtungen“ in Wien in der Kupferschen Buchhandlung auf- 
gelegt worden; den Verlagsort der zweiten Broschüre kenne er 
nicht, da die Faktura nur die Unterschrift Anonymus enthielt; 
ebensowenig könne er die Verfasser beider Schriften angeben. 
Die „Betrachtungen“ habe er vor ungefähr zwei Monaten unmittel- 
bar von Wien, jedoch durch die Riegersche Buchhandlung mittels 
Einschluß in 4 Exemplaren, die zweite Piece aber vor ungefähr 
8 Tagen durch die Steinsche Buchhandlung in Nürnberg mittels 
des Nürnberger Boten in 12 Exemplaren erhalten. Die erhaltenen 


1 S. im allgemeinen Fournier in dessen Historischen Studien und Skizzen 
1885, p. 253—300: "Au Süddeutschlands Franzosenzeit. Steigenteschs Be- 
richt veröffentlichte Du Moulin, Forsch. z. bayr. Gesch., Bd. 8, p. 238 ff. 

7 Vgl. das Schreiben Berthiers an Montgelas d d Munich, le 15. jouillet, 
bei M. Dumas, Precis des evenements militaires XV, 389. 

3 Napoleon Bonapartes bis jetzt ungehinderte Fortschritte zur Unter- 
jochung aller Staaten und Völker von Europa und die Verbindungen der 
noch freyen Monarchen zur Rettung der Völker. Von einem Deutschen. 
Erstes Heft. Zweyte echte verbesserte Auflage. Erfurt und Naumburg im 


Kommissionsbureau (Oktober 1805). 
25% 


372 Theodor Bitterauf. 


Exemplare der ersten Schrift wurden sämtlich abgesetzt zum 
Preise von 30 Kreuzern, von der anderen nur 9 um einen Gul- 
den.‘ Da der Verleger von „Deutschland“ ihm nicht bekannt sei, 
wisse er gegenwärtig nicht, wohin er den Geldbetrag einsenden 
müsse; aber er erwarte von demselbeu auf der nächsten Michaelis- 
messe eine nähere Anweisung. Er vermutete schließlich, daß diese 
Stücke noch an mehrere Buchhandlungen versandt worden seien: 
namentlich von „Deutschland“ sollten mehrere Pakete nach München 
und Salzburg addressiert worden sein; ein solches Paket habe 
auch die Riegersche Buchhandlung erhalten. Demzufolge wurde 
noch an demselben Tage Johann Simon Rieger verhört, und am 
folgenden Tage die Untersuchung auf alle übrigen Augsburger 
Buchhändler ausgedehnt, ohne daß dabei wesentlich neue Momente 
zutage gefördert worden wären.? 


—. 


! Die Käufer der Betrachtungen waren: Frhr. v. Brugglach in Lands- 
berg, Pfleger Stall in Welden, k. Rechnungskommissar v. Grauvogl und 
Schullehrer Stark in Augsburg. „Deutschland“ wurde von der Buchhand- 
lung an folgende Kunden als an ihre regelmäßigen Abnehmer versandt, wo- 
bei es zweifelhaft war, ob sie diese Bücher behielten oder sie wieder zurück- 
senden würden: v. Heuß in Memmingen, v. Sicherer in Klosterholzen, Karl 
Heußner in Edringen, Sekretär Allfahrer in Landshut, Graf Loesch in Jetzen- 
dorf, v. Bek in Babenhausen, Frhr. v. Brugglach in Landsberg, Pfleger 
Stall in Welden, Mathias Bachschmidt in Kaufbeuren. Man sieht daraus, 
wie sich die Agitation tatsächlich weit ins Land erstreckte. 

® Joh. Sim. Rieger hatte die „Betrachtungen“ direkt von der Kupfer- 
schen Buchhandlung in Wien und Euricks akademischer Buchhandlung in 
Linz, „Deutschland“ durch die Stagesche Buchhandlung in je 12 Exemplaren 
erhalten. Er kannte weder die Verfasser beider Schriften, noch den Ver- 
leger der zweiten, doch habe er erwartet, daß dieser, wie es bei anonymen 
Schriften oftmals der Fall sei, sich seinerzeit um Bezahlung melden werde. Von 
„Deutschland“ hatte er ein Exemplar einem Augsburger Handlungsbedienten, 
den er nur von Ansehen, nicht dem Namen nach kannte, verkauft und 
eines dem Buchhändler Doll gelieben. Die übrigen Buchhändler wurden 
aufgefordert, „bei ihren bürgerlichen Pflichten und bei sonstiger schwerer 
Verantwortung zu erklären, ob sie vorgedachte Schriften besitzen, in wel- 
chem Fall sie auszuliefern wären.“ Der Buchhändler Nikolaus Doll gab zu, 
daß er ein Exemplar von „Deutschland“ auf einige Stunden sich zum Lesen 
entlieh, das er aber schon gestern zurückgeschickt habe. Er besitze beide 
Schriften nicht und unterwerfe sich jeder Visitation. Dieselbe Erklärung 
gaben Daniel Heinrlin, Geschäftsführer der Frankischen Buchhandlung, 
Christof Krazfelder, Christ. Fr. Bürglen, Ulr. Al. Eurisch, P. P. Bollinger, 
J. A. Rieger. Dagegen hatte Vinz. Mayr, Buchhalter der Veit-Riegerschen 
Buchhandlung, tor ungefähr 3 Wochen 4 Exemplare der Betrachtungen er- 


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Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 373 


Die Augsburger Polizeidirektion hatte sich zu ihrem Vor- 
gehen wegen der beiden Schriften veranlaßt gesehen, da, wie sie sich 
ausdrückt, ihr Inhalt gegen den Kaiser Napoleon. gerichtet sei; 
aber mit der Konfiskation der aufgefundenen Exemplare hielt sie 
die Sache für erledigt; Jenisch wurde nicht verhaftet, und Frei- 
herr v. Andrian machte nur den Vorschlag, daß in Zukunft 
die Buchhändler gehalten sein sollten, alle anonymen Schriften, 
insbesondere die politischen Inhalts, unter schwerer Strafe der 
Polizeibehörde anzuzeigen. Der Generallandeskommissär in Ulm 
bestätigte die Maßregeln der Polizei in Augsburg und dehnte sie 


auf alle Buchhandlungen in der Provinz aus, nachdem er sich 


halten, von denen er eines in die Schweiz, das andere an den Rhein ver- 
schickt Hatte. Senator und Buchhändler Joh. Balth. Schmidt bekundete, 
„daß er lauter Bethbüchl verkaufe, und daher von denen vorgezeigte zween 
Werke nicht die geringste Wissenschaft besitze‘. Kein Exemplar der be- 
zeichneten Schriften zu kennen oder zu besitzen gaben ferner an: Cassian 
Köchler, Buchhalter der Wolfischen Buchhandlung, Jos. Plazer in Firma Plazers 
Witwe u. Sohn, Jos. Ant. Moy, Jos. Ant. Goll, Inhaber der Ign. Wagnerschen 
Buchhandlung, Gg. Holzmaier, Buchbalter der Ign. Veitschen Buchhlandlung, 
Joh. Bapt. Merz, letzterer mit dem Zusatz, „daß er sich schon seit ungeführ 
einem Jahr bloß mit Schul- und Gebeth-Büchern, dan Kristenlehr-Schan- 
kungen ausschließend befasse“. Als man in Erfahrung brachte, daß der 
Magister Sam. Bachmaier, Lehrer am Gymnasium zu St. Anna, sich eben- 
falls mit dem Buchhandel befasse, wurde auch er verhört; er erklärte je- 
doch, keine der beiden Schriften gesehen zu haben, noch viel weniger sich 
mit ihrer Verbreitung zu befassen. — Vorstehendes nach dem „Protokoll, 
gehalten bei der k. Polizeidirection in Augsburg am 16. Juli 1806“ nebst 
„Continuatio, den 17. Juli 1806 im Pariser Nationalarchiv a. a. O. Vgl. 
dazu: Aus den Vorakten zum Braunauer Kriegsgericht. Börsenblatt für d. d. 
Buchhandel, Leipzig 1870 n. 181 u. 184 (ursprünglich in der Allgemeinen 
Zeitung 1870 erschienen). Für die Literatur über Palm im allgemeinen 
verweise ich ein für allemal auf die Zusammenstellung von J. Braun, Bör- 
senblatt f. d. d Buchhandel, 1906, S. 8031 f. Das Buch von J. Rackl, Der 
Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm, ein Opfer napoleonischer 
Willkür, Nürnberg, bringt einzelne neue archivalische Hinweise, enttäuscht 
aber durch Mangel an Literaturkenntnis und Unzulänglichkeit des Stand- 
punktes. Die Akten des Kriegsgerichtes benutzte schon vor mir der fran- 
zösische Hauptmann E. Gachot zu dem Artikel im Correspondant, Paris 1906 
vom 25. aout: Napoleon et les pamphletaires allemands en 1806. — L’exe- 
cution du libraire Palm, aber nicht immer mit klarer Hervorhebung der 
Hauptmomente. — Bei meinen Arbeiten im Pariser Nationalarchiv hat mich 
in selbstlosester Weise der Archivar Charles Schmidt, der Geschichtschreiber 
des Großherzogtums Berg, unterstützt, wofür ihm auch an dieser Stelle mein 
herzlichster Dank ausgesprochen sei. 


374 Theodor Bitterauf. 


durch die Lektüre der Libelle überzeugt hatte, „daß ihr Inhalt 
nebst dem, daß sie mit Anzüglichkeiten gegen die allerhöchsten 
Regenten-Personen angefüllt sind, die Tendenz habe, die öffent- 
liche Stimmung zu vergiften, den öffentlichen Glauben an den 
Friedensschlußmäßigen Staatenbestand zu schwächen, Unzufrieden- 
heit und Geringschätzung des Untertans gegen die Regierung zu 
erzeugen, und ihre Verbreitung daher entschieden schädlich gei.“! 
Wenn Montgelas das Protokoll über die Verhöre in Augsburg 
nachher dem französischen Gesandten mitteilte, so geschah es nur, 
um zu beweisen, daß die bayrische Regierung nicht blind sei 
gegen die Intrigen der Österreicher, und daß sie ihnen entgegen- 
treten wolle, so gut sie könne; die Folgen, die dieses Protokoll 
später für Palm haben werde, konnte der bayrische Staatsmann 
unmöglich voraussehen, und wenn man erwägt, wie die Regierung 
nachher zum Schutze der eigenen Untertanen aufgetreten ist, wird 
man kaum den Vorwurf gegen sie aufrecht erhalten können, daß 
sie sich zum Schergen des französischen Kaisers erniedrigt habe. 
Auch Otto, der bei diesem Anlaß wie später 1809 in dem Kampfe gegen 
die norddeutschen Gelehrten in Bayern eine große Zurückhaltung an 
den Tag legte, handelte nur pflichtgemäß, wenn er von dem Protokoll 
am 28. Juli? dem Kriegsminister Berthier Mitteilung machte, der 
darüber an den Kaiser berichtete. Nach der irrigen Erzählung 
eines bayrischen Kommissärs, die Schriften seien von den Buch- 
händlern Kupfer und Eurich umsonst versandt worden, ließ Otto 
in einem weiteren Schreiben direkt nach Hause vom 29. Juli die 
Worte einfließen: „Es ist jetzt klar, daß diese Schriften in Öster- 
reich verfaßt und gedruckt werden. Den Beweis enthält ein Brief 
an den Fürsten von Neufchatel. Dieser Minister hat Befehl ge- 
gegeben, den Buchhändler Stein unmittelbar nach der Besetzung 
von Nürnberg festzunehmen. Der Fürst Bernadotte hat eine Be- 
lohnung von 1000 Talern ausgesetzt für die Entdeckung der Ver- 
fasser dieser Libelle.“ 

Die Wirkung dieser Nachrichten auf Napoleon nach allem, 
was er von der Agitation in Deutschland schon vorher gehört 
hatte, läßt sich begreifen. Seine Hauptwut richtete sich gegen 
Österreich, und doch konnte er es nur mit einer sehr starken 


we 


1 Fr. v. Leyden an den König von Bayern, Ulm am 21. Juli 1896 
(Abschrift) bei den Akten des Kriegsgerichts. 
? Gedruckt bei Du Moulin, Forschungen z. Gesch. Bayerns XI. 60. 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 375 


Note an Metternich bekämpfen. Talleyrand sollte darin die Em- 
pörung des Kaisers ausdrücken, daß der Wiener Hof zu so feigen 
Mitteln greife, und die Verhaftung und exemplarische Bestrafung 
der Verfasser und Verbreiter dieser Schmähschriften fordern.! 
Dieselbe Mahnung sollte Talleyrand an den Senat von Nürnberg 
richten und durch die Drohung verstärken, wenn ihr nicht sofort 
Folge geleistet werde, wolle der Kaiser die Stadt vor der Räu- 
mung Deutschlands exemplarisch strafen.? Noch vor der dauern- 
den Besetzung Nürnbergs durch die französischen Truppen unter 
General Frere (seit dem 11. März) hatte Otto die Stadt unter 
ihrem gegenwärtigen Regiment als einen Herd der Intrigen für 
die österreichische Partei und für den reichsunmittelbaren Adel 
denunziert, und als ihr Schicksal bereits durch die Rheinbunds- 
akte besiegelt war, hatte Marschall Bernadotte nach wiederholten 
Beschwerden des Generals Frere und auf die Mitteilungen des 
Grafen von Thürheim von den unter den Bürgern verbreiteten 
Libellen die Absicht ausgesprochen, er wolle den Kaiser selbst 
auf den Geist dieser allen österreichischen und englischen Intrigen 
zugänglichen Reichsstadt aufmerksam machen. Auch wenn dieser 
Bericht noch nicht in Paris eingetroffen war, ist Napoleons zweite 
Verfügung an Talleyrand vom 5. August begreiflich und durch- 
aus korrekt. Aber wir besitzen noch ein drittes Schreiben vom 
gleichen Tage von ihm, das an Berthier gerichtet ist und auf den 
ersten Blick den Schein erwecken könnte, das ganze spätere 
Kriegsgericht sei nur eine leere Farce gewesen: 
Als wie der Kaiser pfeifet 
So tanzt das Kriegsgericht.® 

Zum Verständnis wird man wohl eine weitere offizielle Kund- 
gebung vom 6. August heranziehen dürfen, einen Artikel im Jour- 
nal de Paris, der unzweifelhaft aus des Kaisers eigener Feder ge- 


1 Decision d. d 5 août 1806. Correspondance de Napoleon Ier 13, 
36 n. 10593. 

2? Correspondance 18, 37 n. 10594. Zum folgenden siehe Du Moulin, 
Forschungen XI. 59. Rackl, S. 42 und im allgemeinen: Dr. Gg. Schrötter, 
Die letzten Jahre der Reichsstadt Nürnberg usw. in Mitteilungen des Ver- 
eins für Geschichte der Stadt Nürnberg, 17. Heft, 1906. | 

° Correspondance 13, 37 n. 10597. Worte aus dem Gedicht: Palms 
Tod bei Ditfurth, die historischen Volkslieder vom Ende des siebenjährigen 
Krieges 1763 bis zum Brande von Moskau 1812. Berlin 1872, S. 289 n. 130. 


376 Theodor Bitterauf. 


flossen ist! Danach hielt er den Buchhändler Stein (Palm) in 
Nürnberg für einen Korrespondenten der Wiener und Linzer 
Firma, jene Schmähschriften, die mit der österreichischen Propa- 
ganda zunächst nichts zu tun haben, erscheinen ihm als ein Aus- 
Hub des Komplottes, von dem man ihm berichtet hatte, und er 
glaubte in ihnen die österreichischen Spione selbst zu bekämpfen. 
So erklären sich die Worte an Berthier: „Es ist kein gewöhnliches 
Verbrechen, wenn man in den Orten, wo sich die französischen 
Armeen befinden, Schmähschriften verbreitet, um die Einwohner 
gegen sie aufzureizen; es ist ein Verbrechen des Hochverrats.“*® 


1 Da über diesen Artikel vielfach irrige Anschauungen verbreitet sind, 
teile ich ihn im Wortlaut mit: Augsburg 26 jouillet. On a saisi chez le 
libraire Stag un grand nombre de libelles allemands dont il a inonde la 
Souabe. Ce libraire les avait recus de son correspondant Stein de Nurem- 
berg, lesquel les tenait des libraires Kupfer de Vienne et Eurich de Lintz, 
villes dans lesquelles on fabrique ces libelles. C'est un singulier moyen 
qu’ emploie la maison d'Autriche pour reconnaitre la modération et la gé- 
nerosite de l'Empereur Napoleon que celui d’exciter par des libelles lea 
habitants de la Souabe contre ses armées. Quelle triste ressource! L'Empe- 
reur d'Autriche, trop loyal, ignore ces manœuvres; mais les ministres qui 
dirigent le cabinet et qui restent ennemi de leur nation finiront par en 
entrainer la ruine. 

Au reste, les libraires Kupfer et Eurich, pourront un jour payer cher 
cette déloyale conduite. L'Empereur a fait traduire devant une commission 
militaire les colporteurs de ces libelles comme coupables d'avoir tenté d'in- 
surger le pays contre l'armée. Certes, si l'armée française avoit voulu in- 
surger les pays contre les gouvernements, elle n'aurait pas eu besoin de 
libelles. — Möglicherweise wurde zu diesem Artikel auch von den rapports 
de police (Paris, Archives nationales AFIV 1497) das Bulletin vom 6. August 
benutzt, von dem gerade der Teil über das Ausland heute mit der Schere 
herausgeschnitten ist. Das Bulletin vom 9. August verweist unter „Exté- 
rieur. Allemagne. Journal séditieux“ darauf zurück: „NB. Man hat früher 
von verschiedenen Libellen gesprochen, die in Deutschland zirkulieren (Bul- 
letin vom 6. August)“, und daß Stein hier genannt wurde, macht das Bul- 
letin vom 29. August wahrscheinlich: Nuremberg. Arrestation de Stein. 
Le Sr. Stein, libraire à Nuremberg, a été désigné comme un des distribu- 
teurs des libelles sediticux qui s’inprimaient en Allemagne (Bulletin du 
6. août). La gensdarmerie annonce qu'il a été arrêté le 19., conduit le 20. 
à Anspach et de là à Braunau pour être jugé par la commission militaire. 

3 Vgl. M. Busch, Tagebuchblätter II. 89: „Alle Autoritäten auf dem 
Gebiete des Völkerrechts, von Vatel bis auf Bluntschli und Haller stimmen 
darin überein, daß die schonende Behandlung der friedlichen Bevölkerung 
auf der Voraussetzung beruht, daß zwischen den Soldaten und den Zivi- 
listen eine vollkommen deutlich erkennbare Demarkationslinie existiere ... 


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Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 377 


Ich glaube nicht, daß Napoleon die Schrift „Deutschland“ wirk- 
lich gelesen hat, da es nicht nachweisbar ist, daß sie auch nur 
in Übersetzung oder auszugsweise vorläufig nach Paris mitgeteilt 
wurde; den Verfasser zu eruieren, war, nachdem Otto ibn in Öster- 
reich gesucht hatte, ein vergebliches Bemühen und nach der Ge- 
setzgebung der französischen Revolution gar nicht notwendig. 
Denn das Gesetz vom 28. Germinal IV (17. April 1796) hatte 
zur Unterdrückung der Preßdelikte bereits jenes System der stufen- 
weisen Verantwortlichkeit (responsabilité pour cascades) begründet, 
das in der belgischen Rechtsentwicklung sich bis heute behauptet 
hat. Danach ist derjenige, welcher eine Druckschrift erscheinen 
läßt, für den Inhalt anonymer Artikel verantwortlich, und gleiche 
Strafen werden den Verbreitern und Verkäufern usw. angedroht. 
Es galt also, wenigstens französischen Untertanen gegenüber, wenn 
man den Verfasser nicht eruieren konnte, die Haftung in der 
Reihenfolge: Verleger, Drucker, Verbreiter." Aber Napoleon geht 
in seinem Briefe an Berthier noch weiter, wenn er erwartet, daß 
dieser die Buchhändler von Augsburg und Nürnberg bereits ver- 
haften hieß, und sie vor ein Kriegsgericht zu stellen befiehlt. 
Dazu hatte er den bayrischen und württembergischen Untertanen 
gegenüber kein Recht, und das hat er wohl selbst später eingesehen, 
indem er sie auf die Reklamationen ihrer Regierungen hin den 
zuständigen Gerichten überließ. Anders steht die Sache mit Palm. 
Da die Zivilbesitzergreifung seiner Stadt von seiten Bayerns noch 
nicht erfolgt war, war er auch noch kein bayrischer Untertan.? 


Der Soldat kann verlangen, daß man ihn, wenn er nicht mehr in der Lage 
ist, zu schaden, mit Schonung behandle.‘ 

1 Vgl. Fr. Zimmermann, Die Grundbegriffe des französisch - belgischen 
Preßstrafrechtse. Breslau 1907 (Strafrechtliche Abhandlungen, begründet 
von Prof. H. Bennecke, Heft 81). 

3? Das übersieht z. B. R. Schröder, wenn er in seinem Lehrbuch der 
deutschen Rechtsgeschichte, 3. Aufl., S. 855 zum Beweis des Satzes, daß „die 
Rheinbundstaaten sich dem Kaiser-Protektor gegenüber in dem Zustande 
vollkommenster Rechtlosigkeit befanden,“ in einer Anmerkung hinzufügt: 
„vgl. die von Napoleon befohlene Ermordung des Herzogs v. Enghien (!) 
und des Buchhändlers Palm.“ Daß übrigens jener Satz auch falsch ist, ge- 
denke ich noch in einer Untersuchung über die Verfassung des Rheinbundes 
darzutun. Auf die Klagen der eigenen Agnaten über die Aufführung des 
Herzogs von Anhalt-Köthen, der nach Reinhards Wort dem Zwerg das Ge- 
wand des Riesen anlegte, verfügte Napoleon 25. März 1811: Man muß diese 


378 Theodor Bitterauf. 


Die Wirksamkeit des Rates der freien Reichsstadt hatte zwar nach 
der Okkupation durch die französischen Truppen noch fortgedauert, 
aber andererseits war durch die Ratifikation der Rheinbundsakte 
von seiten Frankreichs die Selbständigkeit der Stadt in Napoleons 
Augen bereits vernichtet, und wenn Bayern das Gebiet von Nürn- 
berg aus der Hand des Kaisers entgegennehmen sollte, so konnte 
er in diesem Zwischenzustand die oberste Polizeigewalt für sich 
wohl usurpieren und die zweifelhafte staatsrechtliche Grundlage 
für sich ausbeuten. 

Berthier hatte Napoleons Brief noch nicht in Händen, als 
ihm Marschall Davout von seinem Hauptquartier Öttingen am 
8. August ein neues Pamphlet in französischer Übersetzung zukom- 
men ließ: „Die Genealogie der kaiserlichen Majestäten und Hoheiten“. 
Am 4. August hatte zwischen 12 und 1 Uhr der Bote von Donau- 
wörth, Leonhard Sattich, dem Pfarrer Sonnenmeyer in Möttingen 
einen anonymen Brief! gegeben. Das Erstaunen des Geistlichen 


Sache dem König von Sachsen schicken und ihn beauftragen, daß er sich 
informiert über die Mittel, sie zu beendigen.“ Vgl. auch Montgelas, Denk- 
würdigkeiten, p. 299f. 

! Die Schrift wurde nebst Sattichs Verhör am 8. August dem Obersten 
Saunier übergeben und liegt bei den Akten des Kriegsgerichts.. Der Um- 
schlag enthält von Schoderers Hand die Aufschrift: „wird empfohlen zur 
übergab an Sr. Hoch Ehrwürden den Herrn Magister Sonne-mayer“* und auf 
der Innenseite: „Lesen Sie es bis zur retour des Boeths.‘“ Die Schrift selbst, 
ein Oktavheft von 8 Doppelblättern, deren erstes ursprünglich leer, die Ver- 
merke der Untersuchungskommission aufnehmen mußte, ist weder von 
Schoderer noch von Merckle geschrieben. Die flüchtige Handschrift und 
die arge Verstümmelung der Namen läßt darauf schließen, daß das Pam- 
phlet oft abgeschrieben wurde. Nach dem Bulletin de Paris vom 4. Sept. 
(Arch. Nat. AFIV 1498) hatte der Kaufmann Link von Heilbronn nach sei- 
nem Geständnis die „Genealogie“ von dem Kaufmann Gaspard in Stuttgart 
erhalten und an Merckle weitergegeben, der sie für Schoderer durch 
einen gewissen Müller in Neckarsulm kopieren ließ. Der Inhalt ist für die 
Entstehung der Napoleon feindlichen Legende nicht uninteressant; so wird 
die Vorliebe Napoleons für den Sohn der späteren Königin Hortense daraus 
erklärt, daß er dieses Kindes Vater, Großvater, Oheim und Pate sei. Der 
einzige mir bekannte Druck, der dem Manuskript gegenüber einzelne ge- 
ringfügige Zusätze, Umstellungen und weitere Verstümmelungen aufweist, 
hat den Titel: Genealogie oder Stammbaum der französischen kaiserlichen 
Majestäten und Hoheiten 1814. 8° 8 S., und ich glaube kaum, daß früher 
ein Verleger dafür aufzutreiben war; vgl. meine Geschichte des Rhein- 
bundes I. 447. 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 379 


über diese Sendung veranlaßte den bei ihm einquartierten Artil- 
leriemajor Vasservaz, nach dem Inhalt zu fragen, und als Sonnen- 
meyer ihm einzelne Stellen übersetzt hatte, sandte der Offizier, 
schon durch einen Tagesbefehl von den „unerschöpflichen Libellen“ 
unterrichtet, auf seinem besten Pferde seinen Diener zur Verfol- 
gung des Boten aus, der schon nach einer Viertelstunde zu- 
rückgebracht wurde. Man führte ihn vor den Kommandan- 
ten der 1. Division des 3. Armeekorps, General Morand, in 
Nördlingen, und dieser behielt ihn in Haft. Bei seinem Verhör 
am 6. August gestand Sattich, das Paket nebst 24 Kreuzern für 
die Bestellung von dem Handelsmann Josef Schoderer in Donau- 
wörth erhalten zu haben. Dieser hatte seiner Frau gesagt, wenn 
ihr Mann verhaftet würde, solle er angeben, ein Unbekannter habe 
ihm den Brief ausgehändigt. Schon am nächsten Tag bat der 
bayrische Regierungrat Schafberger den Platzkommandanten von 
Nördlingen um näheren Aufschluß über die Verhaftung und 
führte zu Sattichs Gunsten an, er sei ein rechtschaffener Mann, 
der in seinem Berufe niemals zu Klagen Anlaß gegeben habe. 
Morand antwortete darauf am 8. August, die Verhaftung sei eine 
einfache Polizeimaßregel, aber man habe sie als unbegründet schon 
wieder aufgehoben. In Wirklichkeit hatte die Freilassung den 
Zweck, Schoderer sicher zu machen, der sich in der Nacht vom 
6. zum 7. August den Nachforschungen des maréchal de logis 
J. Guillegoz durch die Flucht entzogen hatte. In den folgenden 
Tagen betrieb der Schwadronschef Saunier auf Befehl des Bri- 
gadegenerals D’Aultane, später des Marschalls Davout selbst seine 
Verfolgung bis nach Augsburg, und am 14. gelang es drei Gen- 
darmen, ihn vor seinem Hause in Donauwörth zu verhaften. Eine 
Haussuchung an demselben Tage in Gegenwart des Regierungs- 
rates Schafberger und des Polizeisekretärs Leonhard Krämer so- 
wie der Franzosen Saunier und Guillegoz förderte nur 5 Briefe poli- 
tischen Inhalts zutage, zwei von Sonnenmeyer und drei unterzeichnet 
von Merckle! Das war der Löwenwirt Joh. Seb. Merckle von 

! Das Vorstehende nach den offiziellen Schreiben und Protokollen bei 
den Untersuchungsakten. Dadurch werden vielfach frühere Darstellungen, 
so noch Rackl, p. 87 ff., berichtigt. Vgl. auch J. Traber, Kaufmann Josef Scho- 
deser von Donauwörth, der Gefährte J. Ph. Palms, 1906. Ein mandat d'arrêt gegen 
Schoderer vom 9. August enthält folgendes Signalement: Joseph Schoderer, 
âgé de 38 à 40 ans, taille de 5 pieds trois pouces, cheveux et sourcils cha- 


380 Theodor Bitterauf. 


Neckarsulm, der das Manuskript Schoderer erst angeboten und 
in den letzten Tagen des Juli überschickt hatte. In seinem Ver- 
hör behauptete Schoderer am 15. August, morgens um 9 Uhr, er 
habe es in seinen Sekretär gesperrt, ohne einen Blick darauf zu 
werfen, und erst nach der Weinbestellung für den Neffen des 
Pfarrers wieder daran gedacht. Die Äußerungen gegenüber der 
Frau Sattich bestritt er; erst als sie ihn von der Verhaftung 
ihres Mannes wegen des Briefes unterrichtete, habe er ihr gesagt: 
„Ich bin unschuldig; aber wenn ich die Ursache bin, lassen Sie 
ihrem Gemahl 4 Gulden in seinem Gefängnis zukommen“ Wirk- 
lich widerrief Frau Sattich ihre früheren Angaben vor dem Platz- 
kommandanten und den Lokalbehörden: man habe sie in ihrer 
Aufregung falsch verstanden, und Schoderer habe ihr vor der 
Arretierung ihres Gemahls kein Geld angeboten. Sein Verschwin- 
den nach der Verhaftung des Boten motivierte Schoderer mit Ge- 


tains, front haut et peu garni, nez assez gros, bouche grande, teint bour- 
geonne, regard en dessous, air mélancolique, ayant les cheveux en queue. — 
Die beschlagnahmten Briefe zeigen die Briefschreiber als harmlose, phili- 
ströse Neuigkeitskrämer. Der erste Brief an Schoderer lautet: „Moettingen, 
den 22. Juli 1806. Mein unterschriebenes Conto habe samt dem FäBlein 
Wein richtig erhalten; und ich sende schon wieder das FäßBlein, um es zu 
füllen, und mir zu senden. Herr Sebastiani von Augsburg war bey mir in 
der vorigen Woche und er wollte mir durchaus Wein senden. Ich sagte 
ihm aber, ich würde so gut von Ihnen bedient, daß ich unmöglich von 
einem anderen Weinhändler mir könnte Wein bringen lassen. Leider scheint 
es, daß der Krieg wieder seinen Anfang nehmen werde. Es sollen schon 
große Anstalten dazu getroffen werden. Gott erbarme Dich unser in Gnade. 
Schreiben Sie mir, was Sie wissen. Ich bin Ihr Freund and Diener M. Son- 
nenmayer.“ Der zweite Brief des Pfarrers vom 3. August handelt wieder vom 
Wein; sein Neveu will den gleichen Wein kommen lassen „und durch diese 
Gelegenheit sende ich Ihnen mein Fäßlein mit der Bitte, es genau messen 
und mit dem gewöhnlichen Wein füllen zu lassen. Daß wieder Franzosen 
zu uns kommen, erschreckt mich nicht. Denn dieses war schon lange be- 
fohlen; aber wenn sie nicht baldigst fortmarschieren, so sorge ich, wir muß- 
ten sie noch lange behalten. Wissen Sie gar nichts neues? Ihnen empfiehlt 
sich bestens usw.“ Von Merckles Briefen an Schoderer ist der zweite vom 
12. Juli unwesentlich; der erste, d. d Neckarsulm 1. Juli, kaufmännischen Inhalts, 
hat folgende Nachschrift: „Wenn Ihnen die Genealogie der französischen 
Kaißerlichen Familie, und ein Ego noch nicht bekannt ist, so kann Ihnen 
solches verschaffen.“ Die Nachschrift des dritten Briefes vom 23. Juli lautet: 
„Neuerdings kommen noch 5000 Mann Franzosen vom Rhein herüber als 
Erganzungs-Truppen. Man spricht stark von einem neuen unvermeidlichen 
Krieg. Auch hierzulande sind die Fruchten um ein merkliches gefallen.“ 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1306. 381 


schäften; er sei in Ingolstadt gewesen, um das Weinmagazin eines 
ungarischen Kaufmanns, der ihm eine Summe Geld schuldete, mit 
Beschlag zu belegen. Er bedauerte, die Schrift nicht gelesen zu 
haben; wenn sie etwas gegen die Person des Kaisers der Fran- 
zosen enthielt, für den er die größte Achtung hege, hätte er sie 
sonst ins Feuer geworfen und niemandem mitgeteilt. Hätte er in 
die Rechtschaffenheit Merckles den geringsten Zweifel gesetzt, so 
hätte er ihn nicht gebeten, das empfohlene Manuskript zu schicken; 
sein Vertrauen auf diesen allein habe seine traurige Lage ver- 
schuldet. Nach dem Abschluß der Voruntersuchung sandte 
Saunier noch am 15. August durch Guillegoz Schoderer und 
die auf ihn bezüglichen Papiere an die Militärkommission in 
Braunau. \ 
Berthier hatte nämlich nach Empfang des Briefes von Napo- 
leon, dessen Rechtsauffassung er sich ganz zu eigen machte, am 
12. August den Zusammentritt einer Militärkommision in dem öster- 
reichischen Grenzstädtchen Braunau verfügt. Ein Militärgericht 
hatte Napoleon selbst befohlen, da ein anderes sich kaum gefun- 
den hätte; auch war jeder peinliche Gerichtshof, der französische 
Gesetze auf die Länder anwenden wollte, in denen die Franzosen 
nur als befreundete Truppen anzusehen waren, gebrandmarkt. Der 
Kaiser konnte sich hier zugleich auf ein Dekret vom 6. Juli 1804 
stützen, dem dann die durch Berthier verordnete Zusammensetzung 
des Kriegsgerichts durchaus entsprach.! Je ein Oberst dieses Ge- 


1 Siehe das Décret imperial relatif à l'établissement de commissions 
militaires spéciales pour le jugement des espions et des embaucheurs, au 
palais de St. Cloud le 17. messidor an XII im Bulletin des lois de l'Empire 
français 4. Serie T. 1 [Paris, brumaire an 13] pag. 112 n.77. Die Erwähnung 
dieses Dekrets im Urteil gab Soden, Johann Philipp Palm, Buchhändler zu 
Nürnberg etc., Nürnberg 1814, p 116, Anlaß zu der Bemerkung: „Es erhellt 
hieraus unwidersprechlich, daß Palms Verhaftung und Verurteilung auf Na- 
poleons unmittelbaren ausdrücklichen Befehl erfolgte. Die späteren 
„Palmforscher“* haben daraus einen Blutbefehl vom 6. Juli 1806 konstruiert, 
und noch Rackl a. a. O. 18 meint, es handle sich um die Einsetzung einer 
außerordentlichen Kommission eigens aus Anlaß der durch das Jahr 1806 
geschaffenen Lage. Und doch hatte schon Sodens Rezensent in der (Halle- 
schen) Allgemeinen Literaturzeitung, November 1814, n. 256, der sich über- 
haupt, wenn man etwa Du Moulin ausnimmt, durch die klarste Auffassung 
der Rechtslage in der deutschen Palmliteratur auszeichnet, bemerkt, daß 
ein Dekret vom Revolutionsjabr 12 oder voın christlichen Jahr 1804 wohl 


382 Theodor Bitterauf. 


richtshofes sollte nämlich aus der Armee der Marschälle Berna- 
dotte, Mortier, Ney und Davout, drei Obersten und ein Adjutant- 
kommandant, um die Funktionen des Referenten (rapporteur) zu 
versehen, aus dem Korps des Marschalls Soult ausgewählt werden. 
Dem Vorwurf, das französische Gesetz sei auf befreundetem Ge- 
biet gegen die Einwohner nicht verwendbar, suchte Berthier zu 
begegnen, indem er die Kommission an einem noch von Frank- 
reich zurückgehaltenen Orte vereinigte. Gleichzeitig hatte er dem 
General René Befehl gegeben, den Buchhändler Stag (Jenisch) 
nach Braunau zu führen und Bernadotte, Stein (Palm) von Nürn- 
berg ebendahin zu bringen; die drei Obersten sollten bis zum 
Eintreffen ihrer Kameraden mit der Instruktion des Prozesses einst- 
weilen beginnen. Schoderer, der noch nicht verhaftet war, erschien 
dem Kriegsminister in diesem Zeitpunkt als einer der Hauptagenten, 
der aufrührerische Schriften redigiert und verbreitet hatte. „Cet 
homme“, schreibt er an Soult am 12. August, „est regardé comme 
le plus coupable de tous ainsi que vous le verrez par les pieces 
no. 1, 2 et 3.“ Und doch mußte es noch zweifelhaft erscheinen, 
ob man seiner habhaft würde; daher die Absicht in einem Brief 
an Davout vom gleichen Tage ausgesprochen wird, im Falle seiner 
Uneinbringlichkeit ihn in contumaciam zu verurteilen. Dasselbe 
Mittel blieb gegen Palm, über dessen Entweichung von Berna- 
dotte zwei Tage später Nachricht eingetroffen war. Fast schien 
es, als sollte der ganze Prozeß unblutig verlaufen. Von Jenisch 
überzeugte sich Berthier, daß „le nommé Stag sogenannter Buch- 
händler in Augsburg“ nur der Kommis der Witwe Stag war; er 
befand sich überdies bereits in München im Gefängnis, und die 
bayrischen Behörden machten ihm den Prozeß. Die Obersten, 
die Soult am 15. August zu Mitgliedern der Kommission ernannt 
hatte, Lemorois, Latrille und L’Huillier, und ihr Referent, Adjutant- 
kommandant Binot, Generalstabschef der ersten Division des vierten 
Korps der großen Armee, waren daher der Meinung, die Militär- 
kommission habe sich mit dem Fall Jenisch überhaupt nicht ab- 
zugeben; aber Soult verwies ihnen diesen Irrtum: ihr Urteil müsse 
sich auf alle Angeklagten erstrecken, die durch die Instruktion 


den Befehl zu einem Todesurteil über eine Schrift, die 1806 erscheint, nicht 
enthalten könne: „Hier war von keinem Gerichtshofe, sondern von einer 
scheußlichen Ausgeburt der Revolutionszeit, von einer Militärkommission die 
Rede usw.“ 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 383 


des Prozesses bloßgestellt waren; sie möchten darauf nur die 
letzten Schreiben des Kriegsministers ansehen.! 

Und schon hatte auch Palm sein Unglück erreicht. Leider 
lassen uns über die näheren Umstände, unter denen es zu seiner 
Verhaftung kam, die Akten des Kriegsgerichtes im Stich, so daß 
wir auf spärliche, ungenaue und höchst parteiische Mitteilungen 
von deutscher Seite allein angewiesen sind.” Seit dem 9. Juli 
schon war General Frere auf ihn als gefährlichen Franzosenfeind 
aufmerksam gemacht, aber ein wirksames Einschreiten gegen Palm 
scheiterte an dem Widerstand der Nürnberger Behörden. Unge- 
hindert konnte er sich wie alljährlich zur Münchener Jakobidult 
begeben, und dort erhielt er Kunde von dem Vorgehen gegen die 
Augsburger Buchhändler, und von einer Haussuchung, die bei ihm 


! Berthiers Verhalten erhellt aus drei Schreiben an Soult vom 12. August, 
von denen die beiden ersten ungenau, wohl nach dem Konzept, veröffent- 
licht sind bei M. Dumas, Précis des evenemens militaires etc. T. XV (Cam- 
pagne de 1806 et 1807 T. D) p. 399—402, und einem Brief an Davout mit 
demselben Datum. Ein viertes Schreiben an Soult, wohl von demselben 
Tag, aber mit Freilassung für das Datum, sollte offenbar sofort auf die 
Kunde von Schoderers eventueller Gefangennahme abgehen: „Le nommé 
Schoderer, principal colporteur des libelles, a été arrêté et conduit à Brau- 
nau. C'est d'ailleurs un mauvais sujet qui servira d'exemple.“ Außerdem: 
copie d'un ordre de Mr. le maréchal Soult etc. au quartier général à Passau, 
le 15. août 1806. Berthier an Soult 14. August und Soult an Binot 19. und 
21. August, sämtlich bei den Prozeßakten. Über den Streit zwischen fran- 
zösischen und bayrischen Behörden um Jenisch siehe den angeführten Auf- 
satz: Aus den Vorakten zum Braunauer Blutgericht. 

? Die Angaben (sachots a.a. O. 782 f. aus mir nicht zugänglichen Akten 
des Pariser Kriegsarchivs vermehren nur die Verwirrung. Die Haussuchung 
durch vier Ratsherrn fand nach dem bei Soden S. 105 zitierten Brief der 
Frau Palm am 28. Juli statt und konnte dann nicht von Berthier veranlaßt 
sein. Gachot, der den deutschen Monographien dies Datum nachschreibt, 
berichtet aber von einer (doch kaum zweiten?) Haussuchung am 4. August, 
was mit dem Ratsverlaß vom 4. August bei Rackl S. 47 zu vereinigen wäre; 
dann ist sie auf den von Otto am 29. Juli erwähnten Befehl Berthiers zu- 
rückzuführen. Dagegen irrt Gachot, wenn er Palm vor dem 9. August von 
München zurücksein läßt. Die positive Angabe von Soden S. 106 stützt 
Pechs Brief vom 7. August (zuletzt bei Rackl S. 47 ff. gedruckt), der nach 
München gerichtet ist, wie der Vorschlag, sein Prinzipal möge sich von 
dem König von Bayern ein Diplom erwirken etc., durchaus wahrscheinlich 
macht. Aus München haben wir einen Brief Palms (Rackl S. 46), der, wenn 
kein weiteres Schreiben verloren gegangen ist, vom 5. August herrührt. 
S. auch Montgelas, Denkwürdigkeiten S. 131. 


384 Theodor Bitterauf. 


selbst vorgenommen worden war. Die Warnungen der bayerischen 
Behörden scheinen auch ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben, 
da er seinen Buchhalter Pech zur besonderen Vorsicht ermahnte. 
Von dem Artikel im Journal de Paris vom 6 August kann er 
aber erst in Nürnberg unterrichtet worden sein, wohin er am 
9. August zurückgekehrt war. Warum er sein sicheres Versteck 
in dem unter preußischer Herrschaft stehenden Erlangen wieder 
verließ, ist nicht recht ersichtlich. Vielleicht geschah es, weil er 
jetzt jene Untersuchung gegen sich selbst beantragen wollte, von 
der Frau Palm in ihrer Eingabe an den französischen Gesandten 
spricht. Aber dazu war es schon zu spät. Am 19. August! 
wurde er zwischen zwei und drei Uhr verhaftet, am folgenden 
Tage nach Ansbach transportiert, und schon am 21. trat er von 
hier in Begleitung des Regimentsquartiermeisters Lupin und eines 
Gendarmen die Reise nach Braunau an. 

Inzwischen hatte das Vorgehen gegen die Augsburger Buch- 
händler und die Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Braunau im 
ganzen Königreich Bayern unter der Bevölkerung die größte Sen- 
sation gemacht; man wußte, daß sie die Bücher mit dem Post- 
karren von Linz und von Wien erhalten hatten, daß sie die ihnen 
zugesandten Schriften meist nicht selbst zu lesen pflegten, und 
hielt sie daher für unschuldig. Geringer war die Teilnahme für 
Schoderer, und Otto erwartete keine Reklamationen zu seinen 
Gunsten mehr vom Publikum und der Regierung.” Später hat 
man dann gegen das Kriegsgericht und namentlich gegen Binot, 
„den die Natur zu einem zweiten Robespierre geschaffen" 2, die 


! Dies Datum ist aus der genauen Angabe Palms selbst in seinem Ver- 
hör vor Binot (Gachot 784) mardi 19. aoüt (der 19. August 1806 war wirk- 
lich Dienstag) sichergestellt, ebenso findet es sich in dem früher angeführten 
Bulletin de la police vom 29. August, in einem weiteren Bulletin vom 4. Sept. 
(Arch. Nat. A. F. IV 1498), und darauf läßt “schließen ferner ein Brief von 
Soult an Binot vom 19. August. Der nach Sophie Palms Erzühlung vom 
12. Oktober 1863 (Pedrazzi, Beiträge z. Gesch. des Buchhändlers Palm bei 
Enthüllung dessen Denkmals zu Braunau a. I., wiederholt gedruckt) allgemein 
von den deutschen Schriftstellern akzeptierte 14. August erscheint schon 
deshalb unmöglich, weil eine Verschleppung von acht Tagen bis zum Trans- 
port nach Braunau der Eile des ganzen Vorgehens schlecht entsprochen hätte. 

" Ottos Bericht vom 17. August, Arch. des aff. étr. 

>` Soden, a. a. O. 8.163. Vgl. dazu die Äußerungen in Kremers Tage- 
buch bei Traber, a. a. O. S. 21. 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 385 


schwersten Vorwürfe erhoben, und doch haben diese Männer nur 
ihre Schuldigkeit getan. Von seinem Standpunkte konnte Otto 
nachher mit Recht behaupten: Die Verbreitung ähnlicher Schriften 
in einem von einer fremden Armee besetzten Lande wurde immer 
als die peinlichste und straffälligste Spionage betrachtet, und ein 
gewöhnliches Kriegsgericht hätte zu jeder anderen Zeit über die 
Schuldigen entschieden; aber der Fürst von Neufchatel wollte alle 
mögliche Feierlichkeit und forderte die in Deutschland komman- 
dierenden Marschälle auf, in ihren verschiedenen Korps durch 
Billigkeit und Mäßigung ausgezeichnete Offiziere zu dieser 
Kommission zu ernennen.! Sehr richtig bemerkt ganz vereinzelt 
auch eine deutsche Stimme schon im Jahre 1314: Die Kommis- 
sion „hatte nicht zu untersuchen, ob und mit welchem Recht sich 
das Heer in Franken aufhalte, noch weniger die Staatsverhältnisse 
zwischen Frankreich und Deutschland, und am wenigsten ob Palm 
nach deutschen Gesetzen strafbar sei. Für die Militärkommission 
war genug, daß die Armee in Deutschland und Palm in ihrer Haft 
war. Zur Bestimmung ihres Urteils kam es nur auf zwei Fragen 
an: 1. Ist die Armee und der Kaiser in der Flugschrift beleidigt? 
Das lehrte der Augenschein. 2. Ist sie von Palm verbreitet? Das 
war erwiesen und unleugbar. Daraus ergab sich von selbst, daß 
die Kommission, und wenn sie aus den edelsten Männern bestand, 
nicht frei sprechen konnte. Auch bedurfte es, um ihn zu ver- 
dammen, keiner Verletzung des äußeren Verfahrens von seiten der 
Militärkommission...“? Die Instruktion schloß sich genau an den 
Wortlaut von Napoleons Brief an, und das Beweismaterial, das 


1 Ottos Ber. vom 11. Sept. Arch. des aff. étr. 

? Hallesche Literaturzeitung 1814. n. 256. 

® Mau vgl. Napoleons Brief Cor. 13,37 mit den beiden Briefen Berthiers 
an Soult bei M. Dumas a. a. O. S. 399 f. und der Instruktion, unterzeichnet 
von Soult: Passau 15. aoüt, Ordres et instructions pour la commission extra- 
ordinaire qui doit se réunir à Braunau. Dort heißt es: „Enfin le rapporteur 
fera remarquer à la commission, que l'intention de l’empereur est, que les 
coupables arrêtés soient jugés et exécutés dans les 24 heures, et quant aux 
absents que l'instruction de la procédure fera reconnaitre comme complices, 
qu'ils doivent être jugés et condamnés par contumace, la sentence portante; 
que partout où il y a une armée, le devoir du chef étant de veiller à sa 
conservation et à sa sûreté, les individus tels et tels convaincus d'avoir tenté 
de soulever les habitants de la Souabe contre l'armée française sont con- 
damnés à mort. 

Si par l'instruction de la procedure il est constaté que les libraires 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 26 


386 Theodor Bitterauf. 


Binot in seinem Plädoyer gewissenhaft benützte, enthielt kaum 
eine Lücke. Auch das Recht der Verteidigung wurde den persön- 
lich erschienenen Angeklagten, Schoderer und Palm, nicht ver- 
kürzt. Auf eine Anfrage Binots, ob man ihnen Verteidiger ge- 
währen dürfe, hatte Soult am 21. August geantwortet, er sehe 
darin keine Schwierigkeit, wenngleich der Fürstminister in seinen 
Depeschen nicht davon sprach. Schoderer erhielt auch den Hofrat 
Erdel aus Passau als Rechtsbeistand, und das Kriegsgericht trifft 
keine Schuld, wenn der von Palm erbetene Anwalt, ebenfalls aus 
Passau, nicht rechtzeitig erschien. Schoderer war bei seinem 
letzten Verhör im Militärgefängnis in Braunau am 21. August 
bei seinen früheren Angaben stehen geblieben! Palm hat be- 
kanntlich noch in seinem letzten Schreiben an seine Frau eine 
halbe Stunde vor seinem Tode daran festgehalten, er habe die 
Schrift: „Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung“ nicht verlegt. 
In seinem Verhör vor Binot am 23. August? übergab er zu seiner 
Entlastung ein Paket mit dreierlei Schriften è, das er zur Spedition 


Kupfer de Vienne et Erich (!) de Lintz ont envoyé et distribué de ces li- 
belles contre l'empereur Napoleon et son armée, ils seront aussi condamnés 
à mort par contumace lequel jugement sera exécuté, s'ils sont saisis dans 
les lieux où se trouvera l'armée française. 

La commission ordonnera par son jugement, que la sentence portant 
peine de mort contre les auteurs, colporteurs, distributeurs de ces libelles et 
leurs complices, soit sur le champ mise à exécution à l'égard de ceux qui 
sont déjà saisis, et qu'elle le soit pour les autres aussitôt qu'ils auront po 
être arrêtés; elle ordonnera aussi, que traduction de la sentence soit faite 
en allemand et que des exemplaires en soient répandus et affichés dans 
toute l’Allemagne........ 

Le délit que la commission doit juger est d'une trop grande évidence 
d’après les pièces qui sont produites pour que M. M. les colonels qui en 
font partie n'aient pas la conviction intime, que les coupables qui lui sont 
amenés, en sont les auteurs, et que comme atteints du crime de sédition et 
de haute trahison envers l'empereur, notre auguste souverain, et son armée, 
ils ont mérité la peine capitale, conformement aux lois militaires, et ils senti- 
ront aussi qu'un pareil exemple de sévérite et de justice ert nécessaire pour 
arrêter les dangéreux effets de ces perfides insinuations.: S. auch Binots 
Rapport, der von Gachot a. a. O. S. 786 ff. nur auszugsweise veröffentlicht 
ist, weshalb ich ihn in der Beilage folgen lasse. 

1 Information vom 21. August bei den Kriegsakten. 

* Das Protokoll über das Verhör liegt nicht vor; das Datum gibt 
Gachot S. 784; der Inhalt erhellt aus Binots Rapport. 

°? Anecdotes sur Buonaparte. Et bestias agri dedi ei ut serviant illi. 
Jerem. XXVII. 6. Londres, 1° Mars 1800. — Können die Europäischen Mächte, 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 387 


an eine Mannheimer Firma aus Regensburg erhalten hatte, und 
dessen Inhalt ihm ebenfalls unbekannt geblieben war. Damit 
wollte er beweisen, daB ein Buchhändler in seinem Magazin oft 
verbotene Schriften ohne sein Vorwissen haben könne. Heute 
ist aus dem Briefwechsel zwischen Palm und seinem Buchhalter 
Pech einwandfrei festgestellt, daß die Broschüre aus seinem Ver- 
lage stammt.! Die Art seiner Verteidigung erinnert nur allzusehr 
an sein Verhalten in einem ähnlichen Falle im Jahre 1798.? 
Damals weigerte er sich, der Salzburger Regierung den Verfasser 
oder Verleger der Schrift: „Über öffentliche Lehranstalten, ins- 
besondere über Lektionskataloge auf Universitäten“ zu nennen, 
und als aus seinem Bücherverlags- und Kommissionszettel ihm 
bewiesen wurde, daß er selbst der Verleger sei, führte er aus, man 
nehme es damit nicht so genau und bezeichne nicht selten Bücher 
als eigenen Verlag, die man in beträchtlichen Partien von anderen 
an sich gebracht habe. Wenn im Jahre 1806 Justizrat Kießling 
Palm riet, er solle angeben, Verleger und Drucker nicht zu kennen, 
und versicherte, die Angabe des Verfassers mache ihn nach den 
französischen Gesetzen ganz frei, so ist die letztere Meinung rg? 
Nach dem Gesetz vom 28. Germinal IV war die Verfolgung des 
Verlegers durchaus berechtigt, solange der unbekannte Verfasser 
nicht in der Gewalt des Gerichtes war. Palm hätte sich also 
durch eine Denunziation nicht retten können, und es ist ganz 
verkehrt, wenn man ihn als erstes Opfer des Zeugniszwanges der 
Presse verherrlicht hat.“ Durch sein Leugnen schnitt Palm selbst 
dem Kriegsgericht jede weitere Frage ab nach dem Verfasser, und 


bes. England und Österreich, ruhig zusehen und ohne Störung des politischen 
Gleichgewichts verstatten, daß die Niederlande, Holland und das linke Rhein- 
ufer unter französischer Botmäßigkeit bleibe. 1800. — Gespräche eines Dorf- 
barbiers über Geistlichkeit und Adel und derselben Güter. 1800. 

I Siehe die Briefe bei Rackl S. 46 ff. 

? Korrespondent von und für Deutschland, Nürnberg, vom 1. Nov. 1863, 
n. 561. 

3 Siehe den Brief Pechs vom 7. August. 

1 Schon Soden spricht S. 108 von dem „Ungrund des allgemein ver- 
breiteten Gerüchts, als ob Palm sich geweigert habe, den Namen des Ver- 
fassers jener Flugschrift zu nennen, und dieses ihm den Tod zugezogen 
hätte.“ Das paßt freilich schlecht zu der sonst allgemein verbreiteten Le- 
gende, der auch Du Moulin, Zum hundertsten Todestage Palms, und ich selbst, 
Gesch. d. Rheinbundes I 431, noch gefolgt sind. Den richtigen Sachverhalt 
erkannte zuerst Dr. E. Reicke im Fränkischen Kurier 1906 vom 26. August. 


26* 


388 Theodor Bitterauf. 


wenn man ihm auch keinen Glauben beimaß, so konnte man auf 
weitere Nachforschung doch verzichten schon nach dem französi- 
schen Recht an sich, und dann, weil Otto ja den Verfasser in 
Österreich gesucht hatte; die Aktenstücke, die dem Kriegsgericht 
vorgelegt waren, wurden überhaupt keiner weiteren Nachprüfung 
unterzogen. Über Palms Charakter fällt ein Urteil nach den uns 
heute zu Gebote stehenden Quellen äußerst schwer. Weahrschein- 
lich gehört er zu jenen damals nicht seltenen Männern, die der 
kritische Geist der Aufklärung schon lange in die Opposition ge- 
drängt hatte; das Auftreten der Franzosen und namentlich die 
Gestalt des Franzosenkaisers gab ihrem Widerspruchsgeist neue 
Nahrung, und so wurden sie, was ihnen selbst vielleicht früher 
ferne gelegen hatte, deutsche Patrioten. Aber das Nationalgefühl 
jener Zeit war ein anderes als heutzutage, und als der Druck der 
Fremdherrschaft beseitigt war, hat es nicht die Früchte getragen, 
die man davon erwartete. Immerhin war es stark genug, die 
französische Herrschaft zu beseitigen, und das ist sein Verdienst. 
Napoleon aber erkannte frühzeitig die Gefahr, die ihm von dieser 
Seite drohte, und daraus erklärt sich sein Vorgehen gegen Palm 
und seine Genossen. Die Entscheidungsgründe des Urteils waren 
„nicht sowohl gegen Palm als gegen eine sogenannte Lehre oder, 
mit anderen Worten, gegen die Feinde Napoleons gerichtet“; so 
sagt der Rezensent Sodens schon 1814. Palm wurde das Opfer 
der besonderen politischen und militärischen Verhältnisse seiner 
Zeit. Die Verantwortung für seinen Tod trifft in absteigendem 
Grade Napoleon, Berthier, Soult, und in gewissem Sinne auch 
Otto. Man kann es Napoleon nicht verargen, wenn er, durch eine 
in einzelnen Punkten unzuverlässige Berichterstattung getäuscht, 
so handelte, wie er gehandelt hat. Daß er aber nicht darauf aus- 
ging, die Rheinbundsfürsten rechtlos zu machen, beweist die Be- 
gnadigung Schoderers und die Überweisung von Jenisch, Merckle! 


1 Über Jenisch und Schoderer siehe die früher angeführten Schriften; 
Diedorf, ein Gefährte von Palm [Schoderer] im Bayerland. 14. Jg. 1903 n. 50 
enthält apokryphe Aktenstücke, die leider auch Rackl S. 124 f. für echt hält; 
über Merckle und Link: W. Ganzhorn, der Löwenwirth P. H. Merckle von 
Neckarsulm und der Kaufınann G. Link von Heilbronn etc. Heilbronn 1871. 
Zwei würzburgische Unterthbanen, deren Auslieferung der am großherzoglichen 
Hofe bevollmächtigte Minister Hirsinger am 16. August wegen Verbreitung 
der Brochüre „Deutschland u. 8. w.“ gefordert hatte, wurden gerettet, indem 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 389 


und dem durch letzteren in die Angelegenheit verwickelten Kauf- 
mann Link aus Heilbronn an die heimischen Behörden zur Ab- 
urteilung. Berthier erklärte die Milde seines (Gebieters daraus, 
daß die von den Genannten verbreiteten Schriften gegen die aller- 
höchste Person S. M. gerichtet waren und nicht die Tendenz 
hatten, die deutsche Bevölkerung gegen die französische Armee 
aufzuwiegeln!; in Wirklichkeit war der Zweck des Kaisers, ein 
Exempel zu statuieren, mit dem Tode des einen erreicht, der keine 
so wirksamen Fürsprecher? gefunden hatte als seine Leidensgenossen. 
Auch eine geschicktere Verteidigung hätte ihn kaum zu retten 
vermocht; wenn er aber, wie Otto behauptet, seit lange bekannt 
war als „propagateur de tous les libelles repandus en Allemagne 
pour soulever les peuples contre leurs souverains et contre les 
Francais“, so hätte er mindestens nach wiederholten Warnungen 
von verschiedenen Seiten vorsichtiger sein müssen. Aber was er 
auch gefehlt haben mag, sein Name lebt im deutschen Volke fort 
als „Opfer napoleonischer Tyrannei“, und man hat längst beobachtet, 
daß Napoleon durch diesen Akt die Neigung der Süddeutschen 
verlor. Aber auch im Norden erregte Palms Schicksal die Ge- 
müter aufs lebhaftestee Vier Wochen nach seinem Tode, am 
26. September, fand der französische Gesandte Laforest in Berlin 
im Kasino, dem Treffpunkt der guten Gesellschaft, eine Subskrip- 
tionsliste zugunsten der Witwe ausgelegt, und die Verwirrung 


STEE Të, DE 


die großherzoglichen Behörden die Untersuchung selbst in die Hand nahmen. 
"gl. S. Göbel in Archiv d hist. Vereins von Unterfranken u. Aschaffenburg. 
Bd. 38 (Würzburg 1896) S. 263 f. 

! Schreiben an Otto 9. Sept. Arch. des aff. étr. Bavière, supplément 
1805/6. Daß die Bemerkung Jenisch gegenüber nicht zutrifft, brauche ich 
nicht zu bemerken. 

7 Ein Schreiben von Palms Gattin an Otto (zuerst bei Soden, S. 111 f., 
zuletzt bei Rackl, S. 67 ff.) blieb unbeantwortet. Die Vorstellungen des Rates 
der Stadt Nürnberg bei Bernadotte (Rackl, S. 72 f.) waren von vornherein an 
eine falsche Adresse gerichtet; vollends das Handschreiben Max Josefs von 
Bayern vom 25. August, das den k. Generalkommissar v. Thürheim ermäch- 
tigte, soweit er tunlich finde, sich möglichst nachdrücklich bei demselben 
Marschall zu verwenden (Rackl, S.73f.), kam zu spät. Für Palms letzte 
Stunden ist auch der Rackl unbekannt gebliebene Bericht des Totengräbers 
Tschaumer, zuerst 1843 in verschiedenen Blättern gedruckt, heranzuziehen. 
Daß das Urteil schon drei Stunden nach der Mitteilung an Palm vollstreckt 
wurde, möchte ich aus der allgemeinen Parteinahme der Bewohner Braunaus 
für den Verurteilten erklären. 


390 Theodor Bitterauf. 


des Diplomaten war grenzenlos, als man ihn über den Sachverhalt 
aufklärte, da er nicht deutsch verstand. Seine Meinung über 
diesen „Affront“ drückt ein anderer Franzose dahin aus: „Il (Laforest) 
pretend, que c’est la cabale qui entraine le chef et c’est la nation 
entiere qui veut; il n’y a pas un seul opposant. Voilä du moins 
une cabale puissante.“! Andrerseits ist freilich die Frage berech- 
tigt, ob nicht gerade die Strenge gegen Palm es war, die nachher 
während der Krisis von Eylau und der folgenden Monate den 
Franzosen die Ruhe des deutschen Volkes gewährleistete.? 


Beilage. 

Rapport de Mr. l’adjutant commandant Binot, rapporteur 
dans l'affaire des prévenus de distribution de libelles sur le 
territoire occupé par la grande armée. 

Messieurs! Nommé rapporteur dans l'affaire importante qui vous 
rassemble aujourd'hui, je vais essayer de mettre sous vos yeux dans tout 
son jour un complot infâme et bien réel qui existe pour soulever les ha- 
bitants de la Souabe et de la Bavière contre l’armée française. C'est pour 
en venir à ces fins, que plusieurs agents se sont répandus dans les villes 
principales de l'Allemagne d'où ils distribuent leurs libelles jusqu’aux points 
où ils peuvent atteindre. 

C'est surtout à Augsbourg, ancienne ville impériale, que ces intrigues 
paraissent avoir pris un caractère plus sérieux. Le nombre considérable 
des pamphlets répandus avec profusion jusque dans les cabanes des paysans 
a entièrement changé l'esprit public en Bavière, le mécontentement se 
manifeste partout et même sans réserve. 

Une brochure allemande se vend à Vienne; elle est intitulée les 
Français à Vienne. C'est un libelle injurieux contre notre auguste em- 
pereur et son armée. 

Deux libelles étaient colportés en Souabe; le premier a pour titre: 
Réflexions sur les efforts de Napoléon pour subjuguer tous les états et peuples 
de l'Europe; le second: l'Allemagne dans son plus grand avilissement. 
D'après les ordres de Sa Mis le Roi de Bavière la régence de Souabe a 
cherché à connaître les auteurs et colporteurs de ces écrits infimes. Ayant 
appris, que plusieurs exemplaires avaient été vendus par la librairie Stag 
à Augsbourg, elle a préscrit au commissaire de police de cette ville de 
faire subir un interrogatoire à ce libraire; il résulte de cet interrogatoire 


Á nn m ee 


1 Brief des Agenten Perlet d. d. Berlin 27. Sept. 1806 in dem Bulletin 
de police vom 10. Oct. (Arch. Nat. A. F. IV 1498). 

? So Bignon in seiner histoire de France, der in der französischen 
Literatur den Fall Palm am objektivsten betrachtet, so wie Lanfreys Urteil 
am einseitigsten und durch Sachkenntnis nicht getrübt ist. 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 391 


dont Mr. le bon de Montgelas a donné connaissance à Mr. Otto, m’. de 
France en Bavière comme il est rapporté dans la lettre du 28 jouillet dr. 
que le libelle n. 1 a été publié à Vienne dans la librairie de Kupfer et 
que celui n. 2 a été envoyé à Augsbourg par le libraire Stein de Nuremberg. 
On a déposé en outre que plusieurs envois de ces écrits ont été faits à 
Munich et à Salzbourg, par les messageres de Vienne et de Nuremberg. 
Par le même interrogatoire il se trouve que l'individu arrêté et interrogé 
n'est pas le libraire Stag, mais bien Frédéric Jenisch, commis de librairie 
de la veuve Stag; au reste ceci ne change rien à l'idendité de la personne 
et le crime est le même. 

Un autre libraire d’Augsbourg nommé Steiger! a aussi avoué que 
douze exemplaires de ces pamphlets lui avaient été adressés par les mêmes 
voies, il résulte de sa déposition, que la librairie d’Eurichs à Lintz est en 
relation avec celle de Kupfer à Vienne pour faire distribuer ces écrits, en 
les envoyant à divers libraires d'Allemagne. 

Un troisième libraire d’Augsbourg, nommé Weith?, a déposé que les 
dits libelles avaient été envoyés par le libraire Euricks de Lintz et qu'il 
en avait adressé quelques exemplaires en Suisse et du coté du Rhin. Ces 
deux pamphlets émanent donc évidement, le premier de l'Autriche par le 
moyen de Kupfer de Vienne et Euricks de Lintz qui les faisaient parvenir 
à Stag, leur agents et à d'autres libraires d'Allemagne. 

Le second sort de la librairie de Stein de Nuremberg. Une observation 
qui se trouve dans une lettre de Mr. Otto et qui prouve que le complot 
était bien tramé et venait d’autorites supérieures, c'est que les libelles dont 
il est question sont envoyés gratuitement par les libraires Kupfer et 
Eurick. 

Un pamphlet d'un autre genre a paru dans le commencement de ce 
mois; Cest une prétendue généalogie de notre auguste empereur et de sa 
famille contenant de plates injures, maladroitement méchantes. 

Un exemplaire en fut apporté anonyme chez le pasteur de Mettingen 
qui en fit part aussitôt à un major d'artillerie logé chez lui; cet officier fit 
courir après le messager, on l'atteignit et il fut conduit à Nordlingen près 
le général Morand. On l’interroga et il avoua tenir le paquet oul avait 
remis au pasteur de Mr. Schoderer, négociant de Donaverthe. 

Tels sont, M. M., les faits dont j'avais à vous donner connaissance. 
Eux seuls suffiraient, sans doute, pour établir la culpabilité des prévenus. 
Mais je vais y joindre quelques réflexions sur les libelles qui vous sont 
présentés et qui forment la pièce matérielle et principale du délit. 
J’ajouterai enfin le résumé des preuves acquises sur chacun des individus, 
et j'appellersi votre sévérité sur les coupables, auteurs ou colporteurs de 
ces écrits. 

Il ne s'agissait rien moins, M. M., que de soulever les paisibles 
habitants de la Bavière et de la Souabe contre l'armée française. Les 
intentions de Sa Mis sont empoisonnées; les réflexions et les expressions 

ı So schreibt auch Otto; gemeint ist J. S. Rieger. 

2 Veit-Rieger. l 


392 Theodor Bitterauf. 


les plus outrageantes n'y sont pas menagees, et le gouvernement bavarois 
y est avili et maltraite. | 

L'auteur anonyme, quelquefois se couvrant du manteau du patriotisme, 
fait un appel au peuple de l'Allemagne, lui représente son prétendu 
abaissement et lengage à rompre ses entraves et à reprendre sa liberté; mais 
changeant de style et de masque, il devient politique et sème l'alarme sur 
les prétendus projets d’envahissement de notre auguste empereur. 

L'exagération, la calomnie sont les moyens qu'il emploie; le desinte- 
ressement le plus profond semble régner dans ses écrits. L’interet des 
peuples, le maintien des autorités sont donnés pour seuls motifs. 

Le piège est grossier et ne peut séduire l'homme éclairé des villes, 
mais la masse générale, avide de nouveautés, simple dans sa croyance, reçoit 
avidement des suggestions perfides qui lui sont présentées sous les couleurs 
de la vérité et de l'intérêt qu'inspire sa situation. Voilà ce qu'on appelle 
„préparer les esprits. Le mécontentement, le mépris des chefs étant né- 
cessairement la suite de semblables menées, il ne faut plus alors qu'une 
étincelle pour causer un incendie, mettre en révolte un peuple doux et 
bon contre une armée brave et disciplinée et faire couler des flots de sang. 

Combien sont donc coupables ceux qui peuvent ainsi commander de 
sang-froid le meurtre et l'assassinat. 

Les libelles saisis dans la librairie Stag, l’envoi-qui en a été fait à 
plusieurs libraires, linterrogatoire de Frédéric Jenisch démontrent évide- 
ment que cet individu était un des principaux colporteurs et distributeurs 
de ces libelles. Ce même interrogatoire et les factures fournissent également 
la preuve que Kupfer, libraire à Vienne, et Euricks, libraire à Lintz, étaient 
en correspondance pour répandre ces écrits en Allemagne. Les Qépositions 
de Steiger et de Veit, libraires d’Augsbourg, viennent à leur charge. 

Le libraire Stein de Nuremberg, ici présent, a fait à la librairie Stag, 
à Augsbourg, par la messagerie de Nuremberg l'envoi de douze exemplaires 
du libelle n. 2, intitulé l'Allemagne dans son plus profond avilissement. 
L'interrogatoire de Frédéric Jenisch sert à cet égard de pièce de conviction 
suffisante. Stein a produit, comme pièce à décharge, un paquet de trois 
espèces de libelles que M. Preux, commis dans les bureaux de la légation 
de la Diete de Ratisbonne, avait envoyés il y a plus d'un an à M. M. 
Schwane et Goetz, libraires à Mannheim, et qui lui étaient revenus dans 
le renvoi qui était fait a M. Preux par ce libraire de Manheim, Iyi, Stein, 
faisant la commission, ignorant d'abord son contenu et ensuite le devinant 
par un des exemplaires qui s'échappe par un des coins du paquet déchiré. 
Il argue de là et il veut prouver à la commission que souvent les libraires, 
qui sont en même temps commissionnaires, peuvent recevoir, expédier et 
avoir dans leurs magasins des libelles ou autres livres défendus et l'ignorer 
absolument. Mais comment se fait-il que Stein garde ce paquet pendant 
six mois? comment ne découvre-t-il son contenu qu'au moment de s'en 
servir pour sa justification? Car s'il l'a connu avant, il est coupable de 
n'avoir pas dénoncé le nommé Preux et livré à la police tous les exem- 
plaires oul pouvait avoir. Je regarde donc ces preuves matérielles comme 
plutôt à charge qu'à décharge. Deux des libelles sont en allemand; le 


Der Prozeß gegen Johann Philipp Palm und Konsorten 1806. 393 


troisième est en français et réunit tout ce que la calomnie a de plus noir 
et de plus söt en même temps contre notre auguste empereur. 

Certes, M. M., les intentions du commis de légation Preux n'étaient 
pas pures en cherchant à multiplier de semblables écrits et je ne puis 
m'empêcher de le dénoncer à qui de droit. 

Dans son interrogatoire, le nommé Stein déclare qu'il n’est que le 
successeur de Stein, libraire décédé, dont il porte le nom, mais que le 
sien est Jean-Philippe Palm. Cet usage est commun en Allemagne, dans 
les villes de commerce; au reste, la différence de nom ne change pas 
l'individu. 

Johann Philipp Palm est bien le même qui, sous le nom de Stein, 
est convaincu d’avoir fait parvenir plusieurs exemplaires des libelles à la 
librairie Stag d’Augsbourg, et d’avoir eu chez lui un paquet renfermant 
trois espèces de libelles, dont j'ai eu l'honneur de vous parler plus haut. 

L’autre délit qui se lie avec ceux, que je viens d’avoir l'honneur de 
vous dénoncer, parcequ’il tend au même but, est celui de Schoderer, négociant 
à Donaverthe, present devant vous. 

Un manuscrit intitulé: Genealogie de l'empereur Napoleon et de aa 
famille, est saisi chez le pasteur de Metting, qui, lui même, le remet 
aussitôt qu'il l'a reçu au major d'artillerie qui logeait chez lui.. Le com- 
missionaire qui l'avait apporté est arrêté, interrogé, et déclare qu'il le 
tient de Schoderer; celui-ci s’evade aussitôt l'arrestation du commissionaire 
et ne reparait que lorsque son élargissement semble lui promettre sécurité. 
Arrêté lui même, il avoue avoir envoyé au pasteur de Metting le manuscrit 
dont il est ci-dessus question, mais qu'il le tenait du nommé Merckle, 
aubergiste à Neckarsulm, qu'il nen connaissait que le titre, qu'il l'avait 
envoyé sans le lire au pasteur de Metting; mais Schoderer devait savoir 
l'importance de cet écrit; toutes ses précautions servent de preuves; il écrit 
au pasteur sur l'intérieur de l'enveloppe: „Lisez jusqu'au retour du 
messager‘ et ne signe pas, il recommande à la femme du messager de dire 
à son mari qu'il ne nomme pas celui qui lui avait remis ce manuscrit; il 
sevade à la nouvelle de l'arrestation du commissionaire et ne rentre à 
Donaverthe qu'après son élargissement. Sil n'eut su que le titre, comme 
il le prétend, eüt-il mis tant de réserve vis-à-vis du pasteur? Eñût-il re- 
commandé de taire son nom et se fut-il enfui? Il est donc coupable 
d'avoir cherché à propager un écrit aussi injurieux que calomnieux contre 
l'empereur et sa famille. Le nommé Merckle, aubergiste à Neckarsulm, ne 
l'est pas moins. La déclaration de Schoderer, les lettres d'envoi, originales 
et signées de lui, servent de preuves constantes, et il est coupable du même 
crime que Schoderer. 

M. M., tout concourt à prouver qu'il existe une agence chargée de 
répandre des libelles en Allemagne, d'y propager le mécontentement et 
par ce moyen avilir les autorités supérieures et soulever les habitants 
contre l’armée française. Les libelles ont éte saisis, la trame découverte, 
les principaux distributeurs et colporteurs reconnus, et personne de vous, 
M. M., ne se méprendra sur la source d'un pareil complot et tous vous 
frémirez des résultats funestes qu'on se proposait pour but. 


394 Theodor Bitterauf. Der Prozeß gegen J. Ph. Palm u. Konsorten 1806. 


Comme la commission doit mesurer sa sévérité à la nature et à 
l'énormité du délit qu'il me semble avoir suffisamment démontré et prouvé; 
et considérant, en outre, que partout où il y a une armée, le devoir des 
chefs est de veiller à sa sûreté et à sa conservation, la commission étant 
convoquee à ces fins: 

Je conclus à ce que Frédéric Jenisch, commis de la librairie Stag 
d’Augsbourg, Jean-Philippe Palm, sous le nom de Stein, libraire à Nurem- 
berg, Kupfer, libraire à Vienne en Autriche, Euricks, libraire à Lintz, 
Schoderer, négociant à Donaverthe, et Merckle, aubergiste à Neckarsulm, 
soient condamnés à la peine de mort. Je conclus, en outre, à ce qu'il soit 
imprimé en langue française et allemande six mille exemplaires du jugement 
pour être répandus en Allemagne et que les dénommés ci-dessus soient 
condamnés aux frais de la procédure et de l'impression. 


L’adjutant commandant rapporteur de la commission militaire. 
L. Binot. 


Kleine Mitteilungen. 
Zur Lage Roncaglias. 


Roncaglia — einst so berühmt in den Tagen der deutschen 
Kaiserzeit, dann vergessen und verschollen für viele Jahrhunderte — 
ist in den letzten Jahren mehrfach der Gegenstand historischer For- 
schung gewesen. Das Hauptgewicht fiel hierbei meist auf die Fest- 
stellung der Lage. 

Bekanntlich war man bis vor kurzem allgemein der Ansicht, Ron- 
caglia rechts des Po, zwischen Piacenza und Cremona, an der Nure, 
einem kleinen Nebenflusse des Po, sei identisch mit dem Roncaglia 
der Kaiserzeit, und erst in den letzten Dezennien wurden ernstliche 
Zweifel an dieser Lokalisierung laut. Nicht mehr unterhalb, sondern 
oberhalb Piacenzas sollte Roncaglia liegen, nicht mehr auf dem 
rechten, sondern auf dem linken Poufer, und zwar auf lodesi- 
schem Gebiete gegenüber der Trebbiamündung. 

Der lodesische Gelehrte G. Agnelli hat das Verdienst, diese 
These als erster ausführlich begründet und verfochten zu haben.! In 
Deutschland habe ich zuerst Agnellis Beweisführung durchgeprüft, im 
wesentlichen als richtig erkannt und mit neuen und zum Teil trif- 
` tigeren Gründen zu stützen gesucht.” Wenig später erschien, eben- 
falls angeregt durch Agnellis Aufsätze, eine Abhandlung über „Die 
Lage der ronkalischen Ebene“ von Ferdinand Güterbock. G. erzielt 
zwar vielfach ähnliche oder gar gleiche Ergebnisse wie ich, zu einer 
völligen Klärung der Verhältnisse ist er aber nicht durchgedrungen. 
Seine Quelleninterpretation erscheint oft ergänzungs- und verbesserungs- 
bedürftig. Ich würde das alsbald nach Erscheinen seiner Schrift des 
Näheren dargelegt haben, wenn nicht Verhältnisse persönlicher Natur 
mich daran gehindert hätten. Jetzt erscheint eine solche Auseinander- 


1 Vgl. Archivio storico lombardo 18. Serie II. 8. 1891, p. 505—561 
und Arch. stor. di Lodi XVI (1897), p. 72ff. u. XX (1901), p. 148 ff. 

? Vgl. den zweiten Teil meiner Dissertation über „Die ronkalischen 
Felder in der deutschen Kaiserzeit“ Berlin 1906), p. 8f. 

° Vgl. „Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und 
Bibliotheken,“ IX, 197 ff. 


396 Fritz Fliedner. 


setzung um so mehr angezeigt, als die von G. und mir vertretene 
Auffassung von der Lage Roncaglias noch keineswegs zu voller An- 
erkennung gelangt ist.! 

Schon in den Berichten über einzelne Tagfahrten des 11. Jh. 
finden sich Stellen, die für die neue These sprechen. 

Bonitho berichtet im „liber ad amicum“ von der Versammlung, 
die Graf Eberhard auf Befehl Heinrichs IV. 1075 in Roncaglia ver- 
anstaltete: „. . . Qui (sc. Eberhard) veniens Longobardiam, mox in Ron- 
calia curiam congregavit, ibique Mediolanensibus pro morte Erlim- 
baldi gratias agens, ... Moxque Placentinos, ibi in vicino positos, 
cum propter pusillanimitatem animi invenisset inparatos, plerosque 
ab urbe fugavit ...? Die Anwesenheit der Mailänder macht wahr- 
scheinlich, daß hier nicht Roncaglia an der Nure gemeint ist, sondern 
das lodesische Roncaglia, da letzteres an der Stelle lag, wo die Terri- 
torien von Mailand, Lodi und Pavia zusammenstießen und zudem durch 
den Po viel besser gegen das feindliche Piacenza geschützt war, als 
der placentinische Ort gleichen Namens. Landulf senior ferner er- 
wähnt Roncaglia zweimal. Sein erster Bericht lautet: „. .. . Hoc 
audiens domnus Arnulfus .... in Ronchalia cum omnibus Italiae 
primatibus colloquium statuit .. . D, und der spätere: „Praeterea summa 
Henrici I. imperatoris ductus amicitia .. .. in Roncalia ob regni 
stabilimentum multis cum ducibus et episcopis tempore competenti 
colloquium decenter construxit.“ In beiden Fällen beruft also nach 
des Mailänders Landulf Bericht ein Erzbischof von Mailand die Ver- 
Sammlungen. Damit würde schlecht stimmen, daß der Sammelplatz 
in der Erzdiözese Ravenna gelegen haben soll. Roncaglia a. d. Nure 
liegt im Bistum Piacenza und somit im Erzbistum Ravenna. — 
Wenn Güterbock aus den angeführten Zeugnissen nicht das Geringste 
für die Bestimmung der geographischen Lage Roncaglias entnehmen 
zu können glaubt (p. 208), so ist zuzugeben, daß es sich hierbei 
natürlich nur um Wahrscheinlichkeitsbeweise handelt; aber diese 
geben uns mehr Gewißheit als z. B. die zeitgenössischen Zeugnisse 
über die Tage von 1132 und 1159, die doch G. ohne Bedenken für 


! Vgl. Simonsfeld, „Jahrbücher des deutschen Reichs unter Friedrichl.,“ 
I, 249, 722, Note z. p. 202, Anm. 178 und Hampe, „Deutsche Kaisergeschichte 
in der Zeit der Salier und Staufer, p. 130, Anm. 1. 

Während Hampe sich an dieser Stelle der neueren Lokalisierung Ron- 
caglias im großen und ganzen geneigt zeigt, hält Simonsfeld vorläufig noch 
an der alten Ansicht fest (a. a. O., p. 202 u. 249). 

? Jatfe, Bibliotheka rer. Germanic. II, 664. 

"AS VII, 57, 29ff u. 58, TË. 

* Vgl. Diss. p. 10. 


Kleine Mitteilungen. 397 


Roncaglia lodig. in Anspruch nimmt (p. 216 u. 217)‘, mehr Ge- 
wißheit auch als seine indirekten Argumente, deren hauptsächlichstes 
in der Betrachtung der politischen Lage Piacenzas seinen Grund- 
gedanken findet (p. 208). Die Hervorhebung dieses schwächsten aller 
indirekten Beweisgründe und die Ablehnung der übrigen nicht direkten, 
aber gerade sehr triftigen Momente lassen denn auch die Beweis- 
führung Ga sehr matt erscheinen. 

Das zeigt sich besonders bei der Besprechung des Tages von 1154. 
Das Bezugnehmen auf die politische Lage Piacenzas hilft uns hier 
keinen Schritt weiter. G. muß selbst zugeben, daß Piacenza damals 
für Friedrich I. kein offenkundiger Feind war (p. 211). Auch daß 
der König sich ausschließlich mit lombardischen Angelegenheiten be- 
schäftigt habe (p. 212), übrigens eine Feststellung, deren Unrichtig- 
keit ein Blick in die Überlieferung dartut?, beweist nichts, „da nach 
dem Sprachgebrauch des Mittelalters die Lombardei beide Seiten des 
Po und somit beide Roncaglia umfaßte.“ So nach den eigenen 
Worten G.'s in der deutschen Literaturzeitung.” Seine letzte Schluß- 
folgerung kann ebenfalls nicht befriedigen: Weil die vorausgehenden 
Reichstage von Heinrich V. und Lothar nördlich vom Po abgehalten 
wären, so könnte es keinem Zweifel unterliegen, daß ebendort auch 
die Versammlung im Jahre 1154 erfolgte (p. 212). Das sind alles 


1 Über den Tag von 1132 läßt uns G. auf p. 209 u. 212 noch im Un- 
gewissen, erst auf p. 217 wird auch bei den keichsversammlungen unter 
Lothar, also doch in den Jahren 1132 u. 1136, an Roncaglia lodig. gedacht. 
Vgl. ferner Diss. p. 11 u. 20 (Rahewin, 1. IV, c. 38). 

» Vgl. Annales Pisani M. S. XIX, 242, 34ff u. Cafari Ann. Januenses 
M. S. XVIII, 22, (oft Wenn G. gleich darauf die Ansicht vertritt, daß die 
Lombarden, die Barbarossa vor seinen Richterstuhl lud, fast alle nördlich 
vom Po gewohnt hätten (p. 212), so hat er wohl übersehen, daß Chieri und 
Asti — außer Mailand die einzigen Städte, welche damals zu Beschwerden 
Anlaß gaben — südlich vom Strom liegen. Vgl. auch Giesebrecht, „Ge- 
echichte der deutschen Kaiserzeit“ V, 40ff u. VI, 335 ff und Simonsfeld, 
a. a. 0O., p. 249 ff. 

® Vgl. seine Besprechung meiner Dissertation in der „Deutschen 
Literaturzeitung“ vom 28. Juli 1906, col. 1889 ff, deren ungünstiges Fazit 
von Holder-Egger im „Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche 
Geschichtskunde‘‘ XXXII, 527, No. 48 mitgeteilt wird. 

Es würde zu weit führen, an dieser Stelle die Grundglosigkeit der 
G.’schen Ausstellungen des Näheren darzutun, was nicht allzu schwer sein 
dürfte. Eins der wichtigsten Momente meiner Beweisführung, die Korrektur 
der O. Morena-Stelle (M. S. XVIII, 59040/5911 Vgl. Diss., p. 12, 37 ff.) 
überging G. Wenn es befremdlich erscheinen dürfte, daß ich nicht sofort 
an eine eingehende Widerlegung des G.’schen Artikels gegangen bin, so hat 
diese Versäumnis, wie gesagt, ausschließlich Gründe persönlicher Art. 


398 Fritz Fliedner. 


keine Gründe, um die A-Überlieferung der strittigen O. Morena-Stelle, 
welche Roncaglia als einen Ort fixiert, „qui est inter Placentiam et 
Cremonam“!, als unbedingt unecht zu kennzeichnen; erst eine Prüfung 
des ganzen Zusammenhangs, in welchem O. Morena diesen Passus 
bringt, gibt zwingende Momente. 

Nach Morenas Darstellung rückt Friedrich in Lombardien ein, 
ist am 29. Nov. auf lodesischem Gebiet bei S. Vito in der Nähe von 
Castiglione, macht dort Rast und steht am 30. Nov. schon in Ron- 
caglia. Sein Heer hatte inzwischen am 29. Nov. Borgo Piacentino’ 
angegriffen und traf zu gleicher Zeit mit ihm in Roncaglia ein. Es 
hatte also wahrscheinlich die „strada di Roncaglia“® benutzt, welche 
von Alt-Lodi in Verbindung mit der Straße nach Cremona fast direkt 
den Verkehr nach den ronkalischen Feldern vermittelte. — Diese An- 
gaben machen uns deutlich, daß es sich nur um das lodesische Ron- 
caglia handeln kann. Von der Gegend um Castiglione nach Ron- 
caglia beträgt die Entfernung etwa 12 km, von Borgo Piacentino 
nach Roncaglia reichlich 26 km. Wenn wir Roncaglia a. d. Nure als 
Treffpunkt annehmen, so wird es sehr schwer, eine richtige Inter- 
pretation der Stelle zu bieten. Der Bericht über Friedrichs Marsch 
könnte noch zur Not vor der Kritik bestehen — es sind zirka 
23 km —, wenn ja auch der Poübergang sehr flott von statten ge: 
gangen sein müßte. Daß jedoch das Heer in einem Tage zirka 
45 km, den Poübergang miteingerechnet, bewältigt haben sollte, 
ist kaum anzunehmen. Zudem ist ja überhaupt kein Poühergang 
erwähnt, vielmehr ist die ganze folgende Geschichte von dem Treueid 
der Lodesen so wiedergegeben, als ob sich diese Vorgänge ganz in der 
Nähe von Lodi, mindestens in lodesischem Gebiete abgespielt hätten. 
Beim Aufbruch Friedrichs von Roncaglia wird wieder nichts von einem 
Poübergang erzählt. Der Marsch ging durch das Gebiet zwischen 
Mailand und Pavia, und man kam am ersten Marschtage noch nach 
Landriano. Hier versagt Roncaglia a. d. Nure nun völlig; denn man 
käme dann zu der unmöglichen Annahme, daß das Heer am 
selben Tage den Po überschritten und dann noch 50 km 
(Luftlinie!) zurückgelegt habe, während der 36 km betragende 
Marsch vom lodesischen Roncaglia, da keine natürlichen Hindernisse 
eine Verzögerung verursachten, immerhin zu leisten war.* 


1 M. S. XVII, 59040/5911 ff. Vgl. Diss., p. 13. 

? Etwas östlich von Alt-Lodi. (Vgl. Agnelli, Arch. stor. lomb., a. a. O., 
p. 547.) 3 Vgl. p. 403, Anm. 4. 

* Vgl. Diss., p. 14. Leider sind hier infolge eines Versehens die Ent- 
fernungsangaben nicht ganz genau. Eine Änderung in der Beweisführung 
ist dadurch in keiner Weise bedingt. 


Kleine Mitteilungen. 399 


Diese Entfernungsberechnungen geben uns erst die volle Gewiß- 
heit, daß es sich bei der A-Überlieferung um eine späte Interpolation 
handelt. Es ist einfach unmöglich, daß ein Mann wie O. Morena, 
der sich fast immer vorzüglich orientiert zeigt, bei dieser Darstellung 
an das Roncaglia a. d. Nure gedacht hat. Daran vermag auch die 
Tatsache nichts zu ändern, daß Ottos von Freising Bericht — aller- 
dings scheinbar — abweichende Zeitangaben enthält! Es kommt 
eben nicht so sehr darauf an, alle Nachrichten über die jeweiligen 
Tagfahrten zusammenzustellen, als daß wir ein klares Bild von der 
Anschauung des einzelnen Chronisten gewinnen. Der Vorteil dieser 
Methode ist gerade an dieser Stelle besonders einleuchtend. 

Treten wir nunmehr in die Behandlung des Tages von 1158 
ein. Während ich das Hauptquartier des Kaisers hier ebenfalls auf 
der ronkalischen Ebene nördlich des Po lokalisiere?, fixiert G. seine 
Lage südlich des Po, bei Cotrebbia (p. 217). Lassen wir die 
Quellen reden. O. Morena gibt folgenden Bericht: „Interea domnus 
imperator colloquium in Roncalia in sancto Martino proximo veniente 
maximum se constituit habiturum, precepitque omnibus fere Ytalie 
principibus atque civitatum consulibus, ut ipsi .... colloquio interessent. 
Omnes predicti .... convenerunt ad colloquium nono Kalend. Decembris 
ultra Padum prope ecclesiam sancti Petri de Contrebia in 1158. 
anno, inditione septima .... 608, 23: de Roncalia tandem discessit 
(sc. imperator)“ Diese Zeilen sind von größter Wichtigkeit. Der 
Reichstag wurde berufen nach Roncaglia, doch war die Sitzung 
vom 23. November „ultra Padum“ in der Nähe der St. Petrus- 


1 Während O. Morena den Aufenthalt des Königs in Roncaglia auf 
6 Tage bemißt, sagt Otto von Freising (M. S. Schulausgabe, 1. II, c. 16) 
weniger korrekt: „Igitur rege aput Roncalias per quinque, ut aiunt, dies 
sedente.“ Über den Marsch von Roncaglia westwärts vgl. Friedrichs Brief 
an Otto von Freising. (M. S. Schulausgabe, p. 2). Friedrich zeigt bei 
besonnener Interpretation mit O. Morena vollständige Über- 
einstimmung. Giesebrecht hat dies übersehen. (Gesch. der deutschen 
Kaiserzeit V, 43), ebenso G. (deutsche Literaturzeitung, a. a. O.) und Simons- 
feld, a. a. O., p. 263 ff. 

Aus O. Morenas Schilderung sowohl wie aus Friedrichs Brief erhellt, 
daß das deutsche Heer volle 8 Tage unter dem -Mangel an Lebensmitteln 
gelitten hat. Es ist nicht angängig, aus dem königlichen Bericht heraus- 
zulesen, daß der Marsch bis Landriano — ein Urt, der übrigens vom Könige 
gar nicht erwähnt wird — 3 Tage gewährt habe. Es müssen vielmehr 
Friedrichs Worte unter Zuhilfenahme der Angaben O. Morenas interpretiert 
werden. So lange man die ronkal. Felder an die Nure verlegte, mußte 
man natürlich ein derartiges Verfahren ablehnen. 

2 Vgl. Diss., p. 14ff, 16ff, 19 f. SM S. XVII, 607, öf. 


400 Fritz Fliedner. 


kirche von Cotrebbria. Hieraus erhellt klärlich, daB wir das Ron- 
caglia a. d. Nure, welches etwa 18 km von Cotrebbia entfernt liegt, 
vollkommen auszuschalten haben. Es kann sich nur um das lodesische 
Roncaglia handeln, das gerade gegenüber von Cotrebbia liegt. Dann 
aber zeigt das deutliche Hervorheben des „ultra Padum“, daß Roncaglia 
links des Po lag, und somit Barbarossa nördlich des Po lagerte; 
denn O. Morena war Lodese. Daß die Versammlungen von Roncaglia 
und Cotrebbia klar geschieden sind, beweist auch die Nennung Ron- 
caglias am Schluß; denn es ist nicht recht einzusehen, warum dann 
nicht dastehen sollte: „discessit de Contrebia“. Charakteristisch ist 
auch, daß nur eine Urkunde (St. R. 3821a), die am Tage jener denk- 
würdigen Beratung ausgefertigt wurde, den Ausstellungsort Cotrebbia 
trägt!, während eine andere gleichen Datums (St. R. 3821) 
schon wieder in Roncaglia lokalisiert ist. Dasselbe gilt von den 
übrigen Dokumenten dieser Tage. Die Hauptsache jedoch ist, daB 
O. Morena unzweideutig den Kaiser nördlich vom Po lagern läßt. — 

G. findet sich mit dieser Stelle ab, indem er den Lodesen O. Mo- 
rena kurzweg des Lokalpatriotismus beschuldigt (p. 215). Er 
stützt seine Thesen vorzüglich auf die Angaben der Placentiner An- 
nalen, der Chronik des späten Joh. de Mussis und des Rahewin. Die 
Placentiner Annalen bringen zum Jahre 1158 nur folgende dürftige 
Notiz: „Posteaque descendit ad partes Mantue et Verone et transpadanvit 
(se. Friedrich I); et die festo sancti Martini proximo venit in comi- 
tatu Placentie in loco, qui Medianus iniquitatis dieitur, suaque ibi 
tentoria fixit.“? Gesetzt, der Annalist habe an den großen Reichstag 
gedacht — und die Daten lassen das nicht unmöglich erscheinen —, 
so kam der Kaiser am 11. Nov., also am Eröffnungstage, nach einem 
augenscheinlich südlich vom Po befindlichen Orte namens „Medianus 
iniquitatis“. Der Herausgeber der Annalen Holder-Egger merkt an, 
daß vielleicht das Dorf Mezzano Vigoleno (2-km nördlich von Cotrebbia) 
mit „Medianus iniquitatis“ gemeint sei. Das „iniquitatis“ wäre aller- 
dings noch unerklärt. Jedenfalls ließe sich diese Hypothese mit 
unserer Annahme in Einklang bringen; denn das genannte Dorf liegt 
gerade Roncaglia gegenüber. Hier in der Nähe hat Friedrich eventuel] 
die bei Ralıewin? erwähnte Brücke bauen lassen. Mezzano Vigoleno 


! Genauer: „prope Placentiam iuxta sanctum Petrum de capite Trebbie 
super rippa Padi.“ 

? M. S., Schulausgabe, p. 5/6. Das Semikolon der Ausgabe hinter 
„transpadavit“ läßt G. bei seiner Zitierung fort, ebenso die Worte vor 
„transp“, so daß er den Anschein erweckt, als ob „transpadavit‘ unlöslich 
mit dem folgenden Satze verbunden sei. 

° Vgl. weiter unten. 


Kleine Mitteilungen. 401 


hätte in diesem Falle die Stellung eines Brückenkopfes eingenommen 
und könnte somit kaiserliche Begleitmannschaften, die zum Schutze 
der Brücke beordert waren, in seinen Mauern beherbergt haben. 
Mezzano wäre gleichsam ein Teil des kaiserlichen Lagers gewesen. 
Andererseits ist es aber auch gar nicht ausgeschlossen, daß in der 
Datierung eine Verwechslung mit dem Tage von Cotrebbia vorliegt. 
Daß der Annalist von solchen Versehen nicht freizusprechen ist, zeigen 
die Daten des Jahres 1136." Wie dem indessen auch sein mag, auf 
keinen Fall ist es angängig, diese höchst zweifelhafte Notiz zu den 
ausführlichen und zuverlässigen Nachrichten O. Morenas in Parallele 
zu Setzen. | 
Erst recht aber müssen wir es ablehnen, eine so trübe Quelle 
wie Joh. de Mussis als vollgültigen Zeugen anzuerkennen. Die An- 
gaben dieses späten Kompilators entstammen zum Teil wörtlich den 
älteren Quellenschriften, wie ja G. für die Placentiner Annalen selbst 
nachzuweisen versucht (p. 21317 Wir können uns also jede weitere 
Auseinandersetzung sparen und sogleich zu Rahewins Bericht über- 
gehen. In topographischer Beziehung ist folgendes zu .entnehmen: 
„Jam dies placiti affuit, quae Romanum principem ad campestria 
Roncaliae, sicut fuerat condietum, invitabat. Veniens ergo cum 
multo comitatu, super litus Eridani tentoria ponit, Mediolanensibus, 
Brixiensibus et compluribus aliis in altera parte fluminis e regione 
castra metantibus. (c. 2 Schluß) ... Medio autem ducis vel principis 
tabernaculum templo simillimum, circaque rectorum et primatum, ut 
quemque decet suo ordine; armisque septi milites .. .. velut in 
procinctu positi.. .. His ita dispositis, castra Ligurum et eorum 
Italorum qui aliud litus Padi insederant pons medius, infra biduum 
iussu principis confectus, cum castris nostrorum continuavit.“ Diese 
Angaben ergänzen in glücklichster Weise, was wir vorhin von O. 
Morena gehört haben: Der Kaiser hat sein Lager auf den ron- 
kalischen Gefilden aufgeschlagen. „Super litus Eridani“ ist links 
des Po. Die Mailänder, Brescianer und andere mehr lagern eben- 
falls auf dem linken Ufer, etwas entfernt von den kaiserlichen Zelten. 
„In altera parte“ heißt weiter nichts als „an einer anderen 
Stelle“, da nach dem mittelalterlichen Sprachgebrauch „alter“ und 


ı Vgl. M. S., Schulausgabe, p. 4, a. 1136. 

Die Einnahme von Soncino u. H Bassano wird fälschlicherweise in die 
Zeit nach dem ronkal. Reichstag dieses Jahres gesetzt. Vgl. Diss., p. 30. 

3 Allerdings nicht sehr glücklich. Eine Wendung wie „tentoria 
figere‘‘ ist zu wenig charakteristisch, als daß aus ihrer Benutzung weiter- 
gehende Schlüsse zu ziehen wären. 

3 M. S., Schulausgabe, p. 186ff, 1. IV, c. 1ff 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 27 


402 Fritz Fliedner. 


„alius“ völlig identisch sind! Man hätte sonst auch statt 
„pars“ „litus“ oder „ripa“ erwarten sollen. Daß diese Interpretation 
dem Sachverhalt entspricht, zeigt unverkennbar das „aliud litus“, wo- 
mit vom Rahewinschen Standpunkte sicher das rechte Ufer gemeint 
ist. Hier lagern die Bewohner der südlich des Po gelegenen Land: 
schaften. Beide Lager waren durch eine Brücke verbunden. 

Bot die Interpretation der Überlieferung über die Tage von 1158 
immerhin einige Schwierigkeiten, so ist sie bei der Tagfahrt von 1194 
selten eindeutig und klar. Es ist schwer zu verstehen, daß G. 
an dieser Stelle so wenig befriedigende Resultate erzielte Er kann 
nicht erkennen, welches Roncaglia gemeint ist, wenn er persönlich 
sich auch für das lodesische Roncaglia entscheidet. In seiner Zu- 
sammenfassung der Ergebnisse wird denn auch dieser Tag nicht für 
das lodesische Roncaglia in Anspruch genommen. 

Der Stand der Frage ist folgender: „In den Placentiner Annalen, 
der einzigen Quelle, die uns von diesen Ereignissen zusammenhängende 
Kunde gibt, lesen wir: „. ... imperator Enricus venit in Lonbardiam, 
et primo intravit Mediolanum, postea ivit Papiam; die Veneris tertio 
mensis Junii venit Placentiam; die Martis proximo exercitus eius venit 
in Roncalia, et stetit ibi cum domino imperatore per unum diem; 
die vero Jovis, nono mensis Junii, predictus exercitus transivit 
per Placentiam, et hospitatus fuit ille exercitus intus burgum 
Pontenurii et deforis illis partibus; et tunc predictus dominus 
imperator ivit Januam; deinde predictus exercitus semotus ivit et 
hospitatus fuit inter Burgum Sancti Domnini et Senum. Deinde 
ivit et hospitatus fuit iuxta Tare.“ ? 

Heinrich kam also in die Lombardei, besuchte Mailand und Pavia 
und begab sich am Freitag, den 3. Juni, nach Piacenza. Kurz darauf, 
am Dienstag, den 7. Juni, traf sein Heer in Roncaglia ein; der 
Kaiser erschien ebenfalls dort auf einen Tag. Am 9. Juni zog das 
Heer durch Piacenza und wurde in „burgum Pontenurii“, d. h. in der 
nach Pontenure zu liegenden südöstlichen Vorstadt von Piacenza, und 
in der Nachbarschaft außerhalb der Vorstadt einquartiert. Der Kaiser 
ging nach Genua. Das Heer setzte seinen Marsch auf der via Aemilia 
weiter südöstlich fort und machte zunächst Station zwischen Borgo 
San Donnino und Alseno. 

Offenbar kann es sich hier nur um das lodesische Roncaglia han- 


1 Vgl. Du Cange, Glossarium Mediae et infimae Latinitatis ed. 
Henschel, Bd. 1, p. 206 unter „alter“. Das Außerachtlassen dieser Be- 
deutung von „alter“ erklärt vor allem G.'s falsche Auffassung. 

TM S., Schulausgabe. Vgl. Diss., p. 16f. 


Kleine Mitteilungen. 403 


deln; darauf weisen schon die Worte „transivit per Placentiam“. 
„Transire“ deutet in prägnanter Weise auf die Poüberschreitung 
und den Durchzug durch die Stadt. Bei einem Marsche von 
Roncaglia a. d. Nure nach „burgum Pontenurii‘‘ dürfte es gar nicht 
„per Placentiam“ heißen. Auch ist nicht einzusehen, warum das 
Heer den sinn- und zwecklosen Umweg von Roncaglia an der 
Nure über Piacenza nach. Pontenure! machen sollte, mit andern 
Worten statt 5 km — denn soviel beträgt die Entfernung zwischen 
Roncaglia a. d Nure und Pontenure — volle 19 km zurücklegen. Ge- 
rade diese Überlegung beweist unwiderleglich, daß nur an das lode- 
sische Roncaglia gedacht werden darf. Der Weg von hier nach 
Pontenure muß notgedrungen über Piacenza führen. - 

Das Ergebnis ist also, daß nicht nur unter Heinrich V., Lothar 
und Friedrich L? die ronkalischen Reichsversammlungen nördlich des 
Po in unmittelbarer Nähe des lodesischen Roncaglia stattfanden, son- 
dern mit größter Wahrscheinlichkeit bei allen Tagfahrten, von denen 
wir Kenntnis haben, an diese Stätte zu denken ist, ganz ohne Frage 
in den Jahren 1110, 1136, 1154, 1158 und 1194. Zu dieser 
Erkenntnis tragen nicht nur direkte Zeugnisse bei, wie die völlig 
eindeutigen Worte in Ekkehards Chronik, sondern auch in 
nicht geringem Maße indirekte. Hierhin rechne ich z. B. die Auf- 
findung einer besonderen „strada di Roncaglia“, deren Dasein sich 
nur aus der einstigen Bedeutung Roncaglias erklären läßt? — ein 
Argument, daß G. allerdings zu seinem Schaden gänzlich übersieht — 
und nicht zum wenigsten die überraschenden Ergebnisse der Ent- 
fernungsberechnungen. 


1 Zwischen Piacenza und Borgo San Donnino, etwa 10 km südöstlich 
von Piacenza auf der via Aemilia. Dieser Punkt mußte unbedingt auf dem 
Weitermarsche berührt werden. 

2 So G., a. a. O., p. 217. 

3 Vgl. M. S. VI, 243/44 a. 1110. 

* Südöstlich von der einstigen Straßenkreuzung S. Giacomo in Carobbio 
(jetzt Mascarina genannt) — etwa 2 km südlich von dem alten Lodi —, 
die den Verkehr nach Lodi, Mailand, Pavia, Piacenza, Cremona und be- 
sonders nach Crema, Bergamo, Brescia und den östlichen Alpenpässen ver- 
mittelte, zweigte von der Straße nach Cremona einst die Strada di Roncaglia 
ab. Noch jetzt sind deutliche Spuren dieses Weges vorhanden. Sie führte 
in gerader Linie über Ossago, Brembio, Pizzolano, S. Martino del Pizzolano, 
Somaglia nach Roncaglia. In einem Dokument vom Jahre 1307 wird aus- 
drücklich die „via de Ronchalia“ erwähnt. Die Straße schneidet demnach 
die breite Heerstraße des gr. St. Bernhard 1 km nördlich von Somaglia 
und verkürzt damit den Weg nach Roncaglia. Vgl. des Näheren Diss., 


p. 23ff und Agnelli, Arch. stor. lomb. 18. Serie Il. 8. 1891, p. 547/48. 
27° 


404 Fritz Fliedner. 


Einige lokalhistorische Anmerkungen mögen diese Erörterungen 
beschließen. Das einschlägige Quellenmaterial bringt fast aus- 
schließlich Agnelli.! Es besteht zum großen Teil aus ungedruckten 
Notizen und Abschriften von Urkunden des verstorbenen Alessandro 
Riccardi. Ein gewissenhafter Lokalhistoriker müßte diese Dokumente 
an Ort und Stelle nachprüfen, besonders da Agnellis Genauigkeit sehr 
zu wünschen übrig läßt?, müßte dann vor allem noch weitere For- 
schungen in den italienischen Archiven anstellen, da wir von einer 
vollen Klärung der Sachlage sichtlich noch weit entfernt sind. Daß 
eine Darstellung, die sich nur auf die uns zugänglichen Quellensamm- 
lungen stützt, sehr lückenhaft bleiben muß, zeigen Gs Erörterungen. 
Seine Feststellung, daß bereits im 12. Jh. der Name „Castrum novum 
de Roncaliis*“ auftauche?, steht z. B. im Widerspruch mit der Ansicht 
Riccardis, daß diese Benennung schon zur Zeit Karls des Großen 
gebräuchlich gewesen seif; Riccardis Hypothese ist bis jetzt noch 
nicht zur absoluten Gewißheit erhoben. Sollte sie sich bestätigen, so 
hätte die Schlußfolgerung, daß wir es bei der „curtis Roncaliae“ 
mit einer fränkischen „curtis“ zu tun hätten, gewichtige Gründe 
für sich® G. hatte wenig Veranlassung, diese Überlegungen kurz- 
weg von der Hand zu weisen®, um so weniger als seine Identifizie- 
zierung Roncagliass mit dem 2 km nördlich von Castelnuovo ge- 
legenen Somaglia (p. 201) — eine These übrigens, die Agnelli zu- 
erst vertreten hat? — etwas gewagt erscheint, Ist auch G.’s Polemik 
gegen die Gleichsetzung Roncaglias mit Castelnuovo di Roncaglia 
(p. 201ff) berechtigt, so kann eine wirkliche Klarstellung dieser Ver- 
hältnisse doch erst auf Grund umifangreicherer Untersuchungen er- 
hofft werden. 

Ein Punkt allerdings kann schon jetzt mit einiger Sicherheit 
entschieden werden, die Frage nämlich, ob Roncaglia der Name eines 
bestimmten Ortes oder einer ganzen Gegend sei. 

Letztere Meinung vertritt hauptsächlich Holder-Egger, wenn er 
schreibt: „Danach möchte ich als wahrscheinlich bezeichnen, daß die 
mittelalterlichen Berichterstatter überhaupt an keinen der kleinen Orte 

! Vgl. die zitierten Schriften. 

3 Vgl. Diss., p. 3 ff, 6, 13, 18, 21 u. 22. Ta a O., p. 201. 


1 Vgl. Agnelli, a. a. O., p. 518. 

Wenn G. dieses Urteil für unbegründet hielt, hätte er es mindestens 
anmerken müssen. 

° Vgl. Diss., p. 23, 34. 

èe Vgl. deutsche Literaturzeitung vom 28. Juli 1906, col. 1891. 

1 Vgl. Arch. stor. lombardo, a. a. O., p. 527ff und Arch. stor. di 
Lodi XX, 158 ff. 


Kleine Mitteilungen. 405 


dachten, die heute in jener Gegend den Namen Roncaglia tragen, 
sondern daß der ganze Trakt stromaufwärts und abwärts von Pia- 
cenza, nördlich und südlich des Po so hieß.“! Diese Deutung ist 
jedoch nicht haltbar. Die „curtis“ Roncaglia, deren Existenz zur 
Zeit der Tagfahrten zweifellos bezeugt ist?, besteht, wie sich von 
selbst versteht, in einer fest umgrenzten Örtlichkeit. Von ihr mag 
dann auf die benachbarte Ebene der Name übertragen sein. Darauf 
weist auch die Überlieferung, in der Roncaglia bald als Ort, bald als 
Ebene bezeichnet wird.” Fritz Fliedner. 


1 Vgl. N. A. XXXII, 527. Bemerkenswert ist, daß auch Pallastrelli, 
der Herausgeber der „Monumenta historica ad Provincias Parmensem et 
Placentinam pertinentia“, der indessen von den Ergebnissen der Agnellischen 
Abhandlung noch nicht unterrichtet ist, bei der Erläuterung des ihm 
natürlich höchst unklaren Berichts der Placentiner Annalen vom 26. Mai 1216 
(Bd. 8 der zitierten Monumente, Chronicon Placentinum a. 1216) sich mit 
der Auskunft hilft, Roncaglia = „piani disbocati“ zu setzen. 

2 Vgl. bes. Agnelli, Archivio stor. lomb. a. a. O., Teil I. 

° Vgl. Diss., p. 1f. 


406 


Kritiken. 


J. Nase: Die Ortsbestimmung für Aliso und Teutoburg. Zu- 
gleich ein Beitrag zur Burgenkunde. Witten, Aug. Pott 
(ohne Jahreszahl), 133 S. 8. 

Das Buch enthält eine ganze Reihe unsicherer Behauptungen in 
wirrem Durcheinander. Trotzdem regt es, wie oft solche Werke, zu 
weiteren allerdings besonnenen Forschungen an. Hätte sich der Ver- 
fasser doch ausschließlich auf das erste Thema, auf Aliso und Teuto- 
burg beschränkt! Denn wir können es nur gutheißen, daß auch er 
jenes wichtige Drususkastell bei Oberaden (östl. bei Lünen an der 
Lippe) und die Katastrophe des Varianischen Heeres bei dem in der 
Ludolfingerzeit schon schr bedeutenden Werl (ca. 15 km westl. von 
Soest) annimmt. Wenn N. aber durch die zweifelhaftesten Worterklä- 
rungen aus dem Keltischen die an Oberaden vorbeifließende Seseke, 
die nicht weit davon bei Lünen in die Lippe mündet, mit dem Elison 
des Dio Cassius allen Ernstes identifiziert (S. 7—26), so können wir 
ihm da in keiner Weise zustimmen. Nur soviel läßt sich mit ziem- 
licher Sicherheit behaupten, daß noch Spuren des alten Namens Elison 
am Sesekelauf vorhanden sind. Trotzdem aber besteht die von Prein 
zuerst behauptete Gleichheit zwischen Aliso und der heutigen Bauern- 
schaft Elsey (bei Oberaden) und der „Burg“ Else mit ihrem kolossalen 
Römerlager. Für die auf Hülsenbeck zurückgehende Ansetzung der 
Örtlichkeit der Varusschlacht bei Werl bringt N. S. 53ff. neue Be- 
weise; die hauptsächlichsten seien hier kurz erwähnt (99 ff.): die 
Nähe Alisos (Oberaden). Die vetus ara Druso sita (Tac. An. II 7) 
nimmt man allgemein bei Aliso an, im engsten Zusammenhang mit 
ihr erwähnt Tacitus den tumulus nuper (d. i. im Herbst 15 n. Chr.) 
Varianis legionibus structus, also muß auch das Schlachtfeld nicht zu 
weit von Aliso gesucht werden. Bei Strabo c. 292 wird unter den 
Gefangenen, die i. J. 17 im Triumphzuge des Germanicus aufgeführt 
werden, der Sugambrer Deudorix erwähnt. In einer Werler Urkunde 
bei Seibertz II 705 (J. 1398) „fungiert als Zeuge Henneke Deydeke“; 
bei demselben Seibertz II 506 (J. 1367) „kommt Joannes Tedesalt, 
praepositus monasterii Montismartis, vor“, Marsberg, die alte Eres- 
burg, „gehörte zum Gebiet der Grafen von Werl“. „Auch der reine 


Kritiken. 407 


Name Teutenburg findet sich in Werl und im Magistratsbezirk Arns- 
berg, hier urkundlich zuerst 1060 bei Seibertz III 418: Thiadburch 
iuxta Arnesberge.‘‘! Die Sage von der zukünftigen Weltschlacht am 
Birkenbaum bei Büderich unweit Werl (S. 115ff.) geht sicherlich auf 
ein bedeutendes weltgeschichtliches Ereignis, wie es die Varuskata- 
strophe gewesen ist, zurück und enthält eine Reihe von Momenten 
— dreitägige Dauer, viel Blutvergießen, Flucht und Verteidigung der 
Feinde, „die sich am Ufer des Flusses niedersetzen; nur einige wer- 
den übrig bleiben“ —, die sich auch in den römischen Berichten über 
Varus’ Niederlage finden. Und zuletzt: Nach Strabo c. 291, 4 ist „die 
Vernichtung der drei Legionen nicht lediglich bei den Cheruskern, 
sondern bei ihnen und ihren Untergebenen erfolgt, wenn nicht noch 
richtiger bei diesen, den Marsen-Sugambern allein“. 

Drittens bekennt sich auch Nase zu unserer Annahme, daß die 
Hauptanmarschlinie der Römer in dieser Zeit von der Lippe nach der 
Weser wohl mehr in folgender Richtung gegangen sei: Aliso, Werl, 
Haarstrang, Eresburg (Marsburg), Diemeltal. Doch hätte er noch auf 
Arbalo (bei Soest), auf Kneblinghausen und die Wile hinweisen können. 
Die Vellejusstelle II 105 über Tiberius? Winterlager (4/5 n. Chr.), 
das angelegt war „in (Germaniae) mediis finibus ad caput Iuliae, 
hat den Forschern schon viel Schwierigkeit bereitet. Schon lange hat 
man „verbessert“ ad caput Lupiae; Nase kommt auf die Konjektur 
ad caput Suliae oder Hiliae und zweifelt nicht, daß jenes Lager „an 
der Sesekenquelle“ gelegen habe. Schon längst aber scheint mir in 
„Aliso“ S. 171 der „gute“ Hülsenbeck auf eine sehr annehmbare Lö- 
sung des Rätsels gekommen zu sein: In der Hdschr. steht wlıae; da 


! Der Arnsberger Wald wäre dann der Teutoburgiensis saltus, Hart- 
manns Kneblinghauser Lager (bei Rüthen), das erste Lager des Varus auf 
seinem so unheilvollen Rückzug im Herbst des Jahres 9 n. Chr. Das scheint 
mir alles zuverlässiger, als die heute noch immer beliebte Ansetzung der 
Varusschlacht bei Detmold im Teutoburger Walde. So heißt aber erst seit 
200 Jahren jener Lippische Wald, ganz willkürlich durch den Paderborner 
Bischof Ferdinand. So hat also nicht die Grotenburg bei Detmold dem 
Teutoburger Wald den Namen gegeben. Denn sie ist nicht die „Teuto- 
burg“ gewesen, eine vorgeschichtliche Befestigung ist möglicherweise auf 
ihr überhaupt nicht vorhanden, „bisher ist ihr erst ein einziges Feuerstein- 
messerchen abgerungen worden, und zwar in dem kleinen Hünenringe unter- 
halb der Grotenburg. Die Anlage der Grotenburg weist auf die Steinzeit 
zurück und hat mit einer germanischen Volksburg römischer Zeit nichts zu 
tun“ (Knoke, Neue Beiträge S. 49, 50). Das ist also die historisch höchst 
zweifelhafte Berechtigung der Detmolder, heuer in ihren engen Grenzen 
nach 1900 Jahren Arminius als liberator Germaniae zu feiern. 


403 Kritiken. 


liest er nicht iuliae, sondern uiliae, viliae, Vilise Und in der Tat 
beißt noch heute der nordwestlich von Marsberg entspringende Kar- 
bach nicht weit davon unterhalb Fürstenberg (nw. von Marsberg) die 
Wile, von Wünnenberg bis Büren gar die Afte. Wir dürfen also 
diesen Karbach als die alte Vilia ansprechen und Tiberius Winter- 
lager auf den nördlichen Höhen des Diemeltals suchen: Wieder ein 
neues Moment zur Unterstützung meines Rates, die oben angegebene 
Linie, wo Arbalo, Kneblinghausen und die „Wile“ eine sichere Rich- 
tung nach der Weser anzugeben scheinen, einmal gründlich zu ver- 
folgen, statt immer noch an Aliso-Oberaden zu zweifeln. 

Doch eilen wir zum Schluß unserer Besprechung! Dem „Beitrag 
zur Burgenkunde“, der besonders von S. 73 an mehr hervortritt, kann 
ich in keiner Weise gerecht werden. Und die Etymologie gar! Alles 
wird da möglich gemacht, Schulze, Sachsen, ja sogar limes und fiscus 
sind keltische Wörter, und die Franken wieder werden aus dem Grie- 
chischen abgeleitet. Wer wird das Fundament dieses „Beitrages“ gut- 
heißen, paludes seien germanische „Wasserfliehburgen“, aggeres rö- 
mische „Erdburgen“ und saltus die „Burgmark“ als Wasserburggelände? 
Domitius’ pontes longi setzt N. bei Haltern an usw. Störend wirkt 
auch die Menge von Druckfehlern, die auf S. 131—133 kaum zur 
Hälfte beseitigt sind. 

Magdeburg. H. Nöthe. 


Georg Caro: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden 
im Mittelalter und der Neuzeit. Band I. Leipzig, Gustav 
Fock, 1908 (Schriften herausgegeben von der Gesellschaft zur 
Förderung der Wissenschaft des Judentums: Grundriß der Gesamt- 
wissenschaft des Judentums). 

Die Aufgabe, eine Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Juden- 
tums zu schreiben, ist ebenso interessant und lohnend wie kompliziert 
und schwierig. Denn einzig in seiner Art hat sich das Schicksal der 
Hebrüer gestaltet. Leben sie doch seit dem Verlust von Staat und 
Land über die ganze Erde zerstreut, eingesprengt in die verschie 
densten Völker, all den mannigfachen Beeinflussungen ausgesetzt, die 
von den Lebensverhältnissen eines fremden Volkstums ausgehen. Dessen 
ungeachtet hat die jüdische Gesellschaft, zugleich Religionsgenossen- 
schaft und Volk, ein beträchtliches Maß einheitlichen Geistes sich be- 
wahrt und fühlt sich einst und jetzt durch ein starkes Band der 
Solidarität zusammengehalten. Darum läßt sich immerhin von einer 
jüdischen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sprechen, obschon ihr na- 
türlich nicht jener einheitliche Charakter innewohnen kann, der eine 
geschlossene Entwicklung kennzeichnet. 


Kritiken, 409 


Georg Caro ist als erster an diese Aufgabe herangetreten und 
hat es versucht, den Gegenstand seit dem Beginn des Mittelalters für 
weitere Leserkreise zusammenfassend zu schildern. Er beweist einen 
richtigen Blick für das Wesen des durchaus eigentümlichen Problems, 
wenn er die Darstellung nicht auf Deutschland beschränkt, sondern 
umfassend in weitem Rahmen durchführt. Zunächst werden Wesen 
und Begriff der jüdischen Wirtschaftsgeschichte erörtert. Das „erste 
Buch“ handelt über die soziale und wirtschaftliche Tätigkeit der Juden 
vom Ausgang des Altertums bis zum Beginn der Kreuzzüge. Es zer- 
fällt in fünf Abschnitte, welche sich mit den Juden im ausgehenden 
Altertum, in den aus der Völkerwanderung hervorgegangenen germa- 
nischen Staaten, im Orient zur Zeit Mohammeds und der Kalifen, 
im Reich Karls d. Gr. und in der früheren deutschen Kaiserzeit be- 
schäftigen. Das „zweite Buch“ gilt dem Zeitalter der Kreuzzüge: dem 
Judentum im 12. Jahrhundert, speziell der Bedeutung des ersten und 
zweiten Kreuzzuges für die Juden und Benjamin von Tudela sowie 
den von ihm besuchten Gemeinden Süd-Europas und des Orients; 
ferner dem Verhalten der P&äpste, besonders Innocenz III. gegenüber 
den Juden und den Wandlungen in der Stellung der englischen, fran- 
zösischen und deutschen Juden. Die „Anmerkungen“ sind vereint dem 
Texte am Schlusse angefügt. Es präsentiert sich hübscher und er- 
leichtert eine flotte Lektüre; ich für meine Person ziebe aber doch 
vor, das Material der Anmerkungen sogleich an Ort und Stelle lesen 
zu können. — Eine sehr große Zahl von Fragen heischt da Beant- 
wortung. Der Leser kann sich orientieren z. B. ebenso über den jü- 
dischen Grundbesitz, die einschlägige Kaisergesetzgebung, über Handel, 
Schiffahrt, Seidenmonopol und Seidenweberei oder über die Wucher- 
frage, wie über Mischehen, Wunderglauben und Bekehrungen, die 
Judenverfolgungen oder über einzelne hervorragende Juden, etwa über 
den berühmten Philosophen und Arzt Maimonides, dessen diätetisches 
Sendschreiben an den Sultan Saladin vielleicht einer skizzenhaften 
Mitteilung wert gewesen wäre, enthält es doch, wie die Geschichte 
der Medizin lehrt, eine Reihe von unsterblichen Wahrheiten. Der 
Gegenstand brachte es mit sich, daß der Verfasser auch zu Fragen 
kurz Stelluug nimmt, welche nicht das Judentum betreffen, so z. B. 
zur überkommenen Anschauung, daß die alten Germanen ein Bauern- 
volk waren. Lehnt Caro eine solche Meinung ab, so kann ich ihm 
nur beipflichten. Ob aber die neuere Forschung von dieser unnatür- 
lichen und quellenwidrigen Hypothese wirklich schon in dem Maße 
zurückgekommen ist, wie er anzunehmen scheint (S. 182)? Vorder- 
hand ist erst der Beginn dieser gesunden Strömung zu verzeichnen, 
und insbesondere werden noch einige bedenkliche Konsequenzen des 


410 ‚Kritiken. 


alten Irrtums zu beseitigen sein. Übrigens sind auch Ansichten von 
Gegnern der Bauern-Hypothese noch in wesentlichen Punkten berich- 
tigungs- und verbesserungsbedürftig. Was die Beurteilung des jū- 
dischen Volkscharakters anbelangt, so glaube ich von Caro in manchem 
abweichen zu sollen. Er leugnet eine angeborene Hinneigung der Juden 
zum Handel. Nun ist es ja richtig, daß es nicht an Erscheinungen fehlt, 
die auf den ersten Blick dagegen sprechen. Allein faßt man nicht einen 
einzelnen Menschen oder einzelne Volkssplitter, sondern die jüdische 
Gesellschaft im großen und ganzen ins Auge, so wird sich kaum mit 
Gründen in Abrede stellen lassen, daß eine starke Dosis von Händlergeist 
seit je in ihr lebendig war. Schon die Bibel weiß davon zu erzählen. 
Der Jude ist gewöhnlich energisch-spekulativ veranlagt und neigt zu 
Überspannung in der Betätigung materialistischen Erwerbsinnes. So 
manche Schattenseite des jüdischen Charakters wurzelt in dieser Ver- 
anlagung und ward mit die Ursache davon, daß die Geschicke des 
Judentums, für deren Verständnis die Beachtung des Zusammenwirkens 
von nationalem, religiösem und wirtschaftlichem Moment notwendig 
ist, mehr als einmal eine tragische Färbung erhielten. Wenn in der 
Literatur, zumal in der Presse, häufig einseitig das „finstere Mittel- 
alter“ und die „Intoleranz“ der nicht-jüdischen Gesellschaft dafür ver- 
antwortlich gemacht wird, während man Fehler des jüdischen Volks- 
charakters milde ignoriert oder doch in den Hintergrund treten läßt, 
so kann ich das nicht gerecht finden. 

Auf Einzelheiten einzugehen, ist angesichts der Knappheit des 
zur Verfügung stehenden Raumes unmöglich. In zahlreichen Partien 
des Werkes darf ich mir auch kein Urteil anmaßen, weil es ein- 
dringende Studien auf Gebieten voraussetzt, die mir wenigstens bisher 
noch fremd sind. Ich möchte nur allgemein sagen, daß ich dem von 
gediegenem Studium und vielen Kenntnissen zeugenden Werke Caros 
reiche Anregung und Belehrung verdanke. Nach mehreren durchaus 
zugunsten des Verfassers ausgefallenen Stichproben zu urteilen, ist die 
Arbeit gewissenhaft fundiert. 

Schließlich noch eine sachlich belanglose Kleinigkeit, .die aber 
doch störend wirkt: die Fassung „im Mittelalter und der Neuzeit“ im 
Buchtitel. Im Hinblick auf den zweiten Band sei dem Wunsche Aus- 
druck gegeben, es möge diese sprachlich nicht korrekte Fassung ent- 
sprechend verbessert werden. Ich würde vorschlagen zu sagen: „in 
Mittelalter und Neuzeit“. 

Der zweite Band soll die Darstellung bis an die Schwelle der 
neuesten Zeit herabführen; ihm ist speziell die einheitliche Schilderung 
.der Zustände in Spanien vorbehalten. 

Graz. Paul Puntschart. 


Kritiken. 411 


R. Poupardin, Les institutions politiques et administratives des 
principautes Lombardes de l'Italie méridionale (IX°—XI® siècle). 
Étude suivie d'un catalogue des actes des princes de Bendvent et 
de Capoue. Paris 1907. 

P. hat seinen zahlreichen Arbeiten zur Geschichte der süditalischen 
Langobardenstaaten eine Zusammenfassung dessen, was sich über ihre 
Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte sagen läßt, folgen lassen. Er 
ist nicht zu Resultaten gelangt, die unsere bisherige Anschauung in 
wesentlichen Punkten berichtigen oder ergänzen, aber er hat alles ver- 
fügbare urkundliche Material herangezogen und Vollständigkeit der 
Belege, die sich aus dem nicht sehr zahlreichen Material gewinnen 
lassen, erstrebt. So sind die Zusammenstellungen der nachweisbaren 
Gastaldate (S. 34ff) und Grafschaften (S. 44ff) sehr dankenswert. 

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in den sich anschließenden 
Regesten der Fürsten von Benevent und Capua samt einem Anhang 
von 21 ungedruckten Stücken, die auch räumlich den größten Teil des 
Ganzen ausmachen. Mit Recht sagt P. (Introd. p. VI), daß es genauer 
Regesten nach den sehr summarischen Notizen von K. Voigt im An- 
hang seiner Beiträge zur Diplomatik der langobardischen Fürsten 
(Göttingen 1902) noch bedürfe, mit Unrecht aber hat er es ver- 
säumt, die Nummern der Voigtschen Regesten jeweils bei den seinen 
anzuführen. 

Holt man diese Unterlassung nach, so ergibt sich zunächst, daß 
Voigt 6 edierte Stücke übersehen hat (P. n. 3, 71, 99, 125, 138, 
160, von denen indes n. 99 und 125 der Form nach Privaturkunden 
sind, n. 160 nur ein Excerpt ist); dazu kommen fünf ihm unbekannte 
Inedita (P. n. 2 U., 85, 100, 102, 167) und weitere 13 Inedita, die 
er nur zitierte, ohne den Text zu geben (V. n. 49, 121, 134, 139, 
141, 142, 154, 165, 179, 187, 212, 213, 214). Drei Inedita salerni- 
tanıscher Fürsten, die streng genommen nicht zum Thema gehören, 
vervollständigen den Anhang von 21 Urkunden. Unter den Regesten 
kommen ferner sechs Deperdita (n. 6, 7, 22, 50, 56, 67), deren Zahl 
sich indes wohl noch vermehren ließe, hinzu. 

Aber auch auf Seiten Voigts ist ein Plus beim Vergleich mit 
P. zu verzeichnen, zunächst am Ende beider Reihen capuanischer 
und beneventanischer Urkunden. Man versteht vielleicht noch, daß 
P. zwei Stücke Waimars IV. von Salerno (V.n. 223, 224) nicht auf- 
genommen hat, aber Waimar war bekanntlich zeitweilig auch Fürst 
von Capua, und wohl sicher als solcher hat er n. 223 für Monte 
Cassino ausgestellt. Unverständlich dagegen ist, warum P. die letzten 
drei beneventanischen Nummern Voigts übergangen hat und mit 1057 
schließt. Daß es nicht mehr souveräne Herrscher sind, die hier ur- 


412 Kritiken. 


kunden, trifft doch schon für die letzten von P. noch aufgenommenen 
Stücke zu. 

Wichtiger ist, daß P. zwei schon von Voigt (n. 177, 209) be- 
zeichnete Inedita entgangen sind, beides im Archiv von Monte Cassino 
beruhende Originale. Ich benutzte einen Aufenthalt daselbst, um sie 
einzusehen, und gebe nachfolgend die Regesten: 

1. 980 iun. 3. Paldolf I und Landolf VI schenken auf Bitten 
Graf Atenulfs ihrem Getreuen Agelmund ein Landgut bei Suessa in 
angegebenen Grenzen. Signum f domni Paldolfi excellentissimi prin- 
cipis. Adelchisi scriba ex iussione supradicte potestatis scripsi. Dat. 
III non. iun. a. tricesimo septimo princ. d Paldolfi glor. princ. et a. 
duodecimo princ. d. Landolfi eius filii, ind. octaba. Actum in cibitate 
Capuana. Prächtig erhaltenes Wachssiegel. — Orig. Monte Cassino 
Arch. abbaziale caps. XII n. 25. Reg. Voigt, n. 177. 

2. 1001 sept. 3. Landolf V bestätigt dem Abt Johann von 
Monte Cassino alle Schenkungen der Kaiser, Könige und Fürsten, ins- 
besondere seine Besitzungen in der Stadt Capua bei Porta S. Angelo 
in angegebenen Grenzen. Signum f domni Landolfi excellentissimi 
principis. Adeodatus clericus et scriba ex iussione supradicte gloriose 
potestatis scipsi. Dat. III non. sept. a. tertio princ. d. Landolfi glor. 
princ., ind. quintadecima. Actum in civitate Capuana. — Orig. Le 
caps. X. n. 76.1 Reg. Voigt. n. 209. 

Auch andere Differenzen in Voigts und P.s Angaben fallen nicht 
zugunsten des letzteren aus. P. n. 48 und n. 134 sind die Daten 
854 und 24. Nov. falsch ausgerechnet, während Voigt n. 64 und 
n. 175 richtig 855 und 25. Nov. hat, P. n. 16 und n. 148 fehlen 
die Angaben über den Fundort, Orig. Monte Cassino (esposto) und 
Orig. Benevent Arch. capit., die Voigt n. 34 und n. 188 gibt, 
ebenso P. n. 146, wo nur der Druck bei Ughelli, nicht das von Voigt 
n. 186 genannte Manuscript zitiert ist, das Madelbertus scriba statt 
Radelchisus clericus et scriba hat. P. n. 57 ist eine Notiz in Leos 
Chronik als „Wiedergabe“ einer solchen im Register des Petrus dia- 
conus bezeichnet, während das chronologische Verhältnis bekanntlich 
umgekehrt ist, P. n. 20 ist die Ortsangabe Sava (?, statt Benevent) 
ein mir gänzlich unverständlicher lapsus calami. P. n. 175 endlich 
ist Gattula Acc. p. 125 eine falsche Druckangabe. Voigt n. 216 
nennt keinen Druck, und somit dürfte das Stück ein viertes In- 
editum sein. 


! Caps. X n. 16 wird bei P. n. 185 als Fundort eines anderen Origi- 
nals Paldolf I und Landolf IV 980 ian. 27 zitiert, während Voigt n. 176, 
wie ich mich überzeugte, die richtige Signatur caps. XIII n. 6 hat. 


Kritiken. 413 


Angesichts solcher Beobachtungen nahm ich die Gelegenheit 
wahr, die Zitate P.s an dem beträchtlichen Teil des Materials, der in 
Monte Cassino beruht, insbesondere an dem Chartular des 12. Jahrh., 
dem Registrum Petri diaconi, allgemein nachzuprüfen. Das Resultat 
war eine unangenehme Überraschung. Von den 32 Zitaten aus dem 
Register sind 13, also ?/, von allen, unvollständig oder in den allermeisten 
Fällen falsch! Ich lasse die Berichtigungen, die ich mir notiert habe, 
folgen. N. 4: f. 79 n. 175; n. 8: f. 82 n. 183; n. 12: f. 82 n. 181; 
n. 13: f. 82 n. 182 (hier auch der Druck Gattula Access. 19 statt 
18); n. 34: f. 86 n. 197; n. 56: f. 87 n. 200 B; n. 89: f. 136 
n. 301; n. 98: f. 137 n. 311; n. 109: f. 93 n. 212; n. 111: f. 93 
n. 213; n. 159: f. 138 n. 315; n. 167: f. 255 n. 617; n. 179: 
f. 125 n. 275. Dieser Tatbestand ist nur so zu erklären, daß allzu 
hastig an Ort und Stelle gemachte Notizen nachher in heillose Ver- 
wirrung geraten sind. 

Niemand wird vom Kritiker verlangen, daß er in dieser Weise 
allen Wegen des Autors nachgeht; er kann zum Schluß nur der Hoff- 
nung Ausdruck geben, daß andere Gruppen von Zitaten weniger an- 
fechtbar sein mögen. 

Berlin. E. Caspar. 


H. Bloch, Die Elsässischen Annalen der Stauferzeit. Eine 
quellenkritische Einleitung == Regesten der Bischöfe von Straß- 
burg veröffentlicht von der Kommission zur Herausgabe Elsässischer 
Geschichtsquellen. Bd. I, Teil I: Innsbruck, Wagner 1908. XII, 
198 S. 4°. Mit einem Anhang von E. Polaczek (— S. 209) 
und 13 Tafeln. | 

— — Annales Marbacenses qui dicuntur = Scriptores rerum 
Germanicarum in usum scholarum ... Hannover, Hahn 1907. 
XXIV, 167 S. 8° mit einer Tafel. 

P. Wentzcke, Regesten der Bischöfe von Straßburg bis zum 
Jahre 1202 = Regesten der Bischöfe von Straßburg etc. (s. oben) 
Bd. I, Teil U. Innsbruck, Wagner 1908. XXVII, 206 S. 4°. 
Verschiedene Arbeiten verhinderten mich früher über die hier 

verzeichneten Publikationen Bericht zu erstatten, und auch jetzt kann 

ich dies nicht auf Grund einer eigenen ganz genauen Nachprüfung 
tun; es bleibt mir nichts übrig als von dem Eindruck zu berichten, 
den die Untersuchungen besonders H. Blochs auf mich gemacht haben. 

Längst ist ja das Resultat derselben von anderen bekannt gegeben 

worden, und ich kann denen, welche sich mit Bloch einverstanden 

erklärt haben, nur meinerseits zustimmen und zugleich meiner vollen 

Bewunderung Ausdruck geben über den außerordentlichen Scharfsinn, 


414 Kritiken. 


den Bloch dabei bekundet hat, über die großartige Geschicklichkeit, 
mit der er die einzelnen Untersuchungen geführt hat, über die un- 
gemeine Sauberkeit und Reinlichkeit der Arbeit. Es ist, wie wenn 
ein geschickter Arzt mit dem Seziermesser eine schwierige Operation 
vornimmt und erst nach Beseitigung verschiedener bösartiger Wuche- 
rungen bis zum eigentlichen Sitz der Krankheit vordringt und dann 
durch kunstreiche Verflechtung und Verbindung der Gewebe, Fasern 
oder Nerven neues Leben schafft, kurz: Blochs Arbeit ist eine Meister- 
und Musterleistung. 

Veranlaßt ist Bloch zu seinen Untersuchungen worden durch die 
von ihm übernommene Aufgabe, die Regesten der Bischöfe von Straß- 
burg zu bearbeiten, wofür er sich erst die sichere Grundlage schaffen 
wollte. Dabei ist er zu dem überraschenden, wichtigen Resultat ge- 
langt, daß die kurzen Straßburger Annalen von 673—1207, welche 
zuerst der Abbe Grandidier in dem nach seinem Tode (11. Okt. 1787) 
veröffentlichten zweiten Bande seiner „Histoire d’Alsace“ mitgeteilt 
hat, nicht, wie bisher angenommen wurde, eine ältere Quelle, sondern 
vielmehr eine Fälschung von Grandidier selbst sind. Dies wird von 
Bloch ım ersten Teil seiner Arbeit, wie auch ich glaube, überzeugend 
nachgewiesen und zwar zunächst durch Vergleichung dieser „Annales 
breves Argentinenses“ mit dem „Fragmentum historicum incerti auc- 
toris“ bei Urstisius, Germaniae Historicorum illustrium pars altera 
(Frankfurt 1585) p. 74ff., einem Auszug aus den sogenannten Mar- 
bacher Annalen, dessen Überlieferung Bloch zugleich p. 8ff. genauer 
untersucht. Die Ann. brev. Argentin. stimmen, wie Bloch konstatiert, 
besonders in Fehlern viel mehr mit dem „Fragmentum“ als mit den 
Marbacher Annalen. Da sie deshalb nicht vor dem Ende des 14. Jahrb. 
entstanden sein können, hindert nichts, sie auch als Vorlage für die 
Ann. Argentinenses bei Ellenhard anzunehmen, deren Handschrift 
Grandidier im September 1784 in S. Blasien kennen lernte und bis 
Anfang 1787 in Straßburg benutzte. Besonders hübsch und schlagend 
ist der Nachweis Blochs (S. 17 ff.), wie in den Ann. brev. Argentino. 
desselben Grandidier „Histoire de l'Eglise et des évêques de Stras- 
bourg“ benutzt ist, und wie Grandidier mit seiner Behauptung, der 
Straßburger Codex, dem er die Ann. breves Argent. entnommen haben 
wollte, sei am 8. Sept. 1779 im Schloß zu Zabern verbrannt, sich 
in seiner eigenen Schlinge gefangen hat, da die Ann. breves Argent. 
erst zwischen 1784 (Sept.) u. 1787 (Anfang) verfaßt sein können. 
Aber auch die Bischofsliste von Straßburg, die Grandidier an der 
Spitze der Ann. brev. Argent. mitteilte, ist, wie Bloch zeigt (S. 27 f.) 
nur ein Machwerk des nämlichen Grandidier. Sträubt man sich aber 
vielleicht, einen solchen Mann und Gelehrten für einen Fälscher zu 


Kritiken. 415 


halten, so ist daran zu erinnern, daß Bloch früher schon (s. S. 32) 
denselben Grandidier als Fälscher von Urkunden überführt und bloß- 
gestellt hat. — Als Beilage I dieses ersten Teiles gibt dann Bloch 
eine genaue Übersicht über die „Zusammensetzung der Ann. brev. 
Argentin.“ und in Beilage II eine vergleichende Tabelle der „StraB- 
burger Bischofsliste in der elsässischen Geschichtschreibung von der 
ersten Überlieferung in den „Versus Erchenbaldi“ (s. X.) an bis herab 
eben auf Grandidier. 
x Die Erkenntnis des wahren Charakters der Ann. brev. Argentin. 
ist nun aber deshalb von Belang, weil diese früher — z. B. für 
Böhmer und Wilmans — als Quelle der sogenannten Marbacher An- 
nalen, als „Ausgangspunkt der elsässischen Annalistik der Stauferzeit“ 
galten. Aloys Schulte freilich (s. S. 5) hatte schon erkannt, daß sie 
selbst durch Kompilation entstanden sind; ihn aber und andere, deren 
Verdienste Bloch übrigens wiederholt rückhaltlos anerkennt, täuschte 
die nunmehr beseitigte Autorität Grandidiers, so daß sie zu unrichtigen 
Vermutungen und Schlüssen verleitet wurden. Bloch, der nicht bloß 
einreißen, sondern auch aufbauen will, behandelt nun im zweiten 
Teil eingehend diese Marbacher Annalen. Sie sind nur in einer ein- 
zigen Handschrift (hinter einer Abschrift der Chronik Ottos von 
Freising) überliefert, die sich auf der Universitätsbibliothek zu Jena 
befindet und nach einem früheren Besitzer (dem Professor Joh. Andr. 
Bose) dort als Bosianus 9-6 aufgestellt ist. Durch ihren Bilderschmuck 
zu Ottos Chronik (cf. unten) lenkte sie bereits die Aufmerksamkeit 
Goethes auf sich; alle, die sich mit den Marbacher Annalen be- 
schäftigt haben, Böhmer, Wilmans, Hegel und besonders Schulte, 
mußten sich mit ihr abgeben, aber eine so eingehende Untersuchung 
wie jetzt durch Bloch hat sie vorber noch niemals erfahren. Bloch 
weist nach (S. 54), daß die Handschrift ursprünglich nur die ersten 
T Bücher von Ottos Chronik enthielt, die um 1180 in die Hand- 
schrift eingetragen wurden. Erst nach 1238, wahrscheinlich um 
1244—45, wurde das achte Buch hinzugefügt und sind zugleich die 
sogenannten Marbacher Annalen angereiht worden und zwar von 
einer Hand A des 13. Jahrhunderts in einem Zuge von 631 bis 
1199, die, wie eine interessante Schriftvergleichung ergeben hat, einem 
Cisterzienser der Abtei Neuburg im Elsaß angehört. Der zweite 
Schreiber B, welcher den Schluß bis 1238 geschrieben hat, zeigt eine 
schulverwandte Hand: die Neuburger Herkunft der Jenenser Hand- 
schrift ist damit erwiesen; aber, da es sich um eine Abschrift handelt, 
nicht auch zugleich damit die Frage nach dem Entstehungsort der 
Annalen selbst, die auch durch die Feststellung der Benützer der- 
selben nicht zu lösen ist. 


416 Kritiken: 


Hier hieß es, auf die Annalen selbst näher eingehen. In meister- 
hafter Analysis zerlegt nun Bloch die Marbacher Annalen in deren 
einzelne Bestandteile. Er scheidet aus: erstlich eine Chronik von 
631—1212 und zweitens eine Fortsetzung bis 1238. Die erstere ist 
um 1210 von einem Augustinerchorherren des Elsasses verfaßt (und 
bis 1212 fortgeführt worden) und in sie — dies ist wichtig — sind 
Straßburger Annalen von 1015—1200 aufgenommen (und dadurch 
allein überliefert): Straßburger Reichsannalen, „Annales imperiales 
Argentinenses“, wie sie Bloch nennt, mit denen er sich in $ 1 des’ 
3. Kapitels (S. 67 ff.) näher befaßt. Ihr Anfang ist um 1180—1183 
aus „Straßburger Münsterannalen“ (Aufzeichnungen eines Schreibers 
im Straßburger Domstift) und aus einem Katalog der Straßburger 
Bischöfe zusammengestellt worden; dabei hat der Verfasser, der unter 
den Straßburger Kanonikern der Hauptkirche zu suchen ist, schon ge- 
legentlich Ergänzungen hinzugefügt; um 1184 hat er mit seinen 
gleichzeitigen Aufzeichnungen begonnen, und diese sind für die Zeit- 
geschichte von höchstem Wert. Ihr Verfasser legt eine durchaus 
staufische Gesinnung an den Tag, er sieht in den Staufern „das welt- 
beherrschende Kaisertum verkörpert. Der Kaiser ist dazu bestimmt, 
der Herr der Welt zu sein. Selbst dem Papste gegenüber tritt der 
Verfasser für die Ehre des Reiches ein“, besonders sympathisch aber 
ist ihm die Idee des Kreuzzuges unter einem Rotbart und Heinrich VI. 
Mit Recht setzt Bloch das Werk der „Chronica regia Coloniensis“ an 
die Seite. — Diese Straßburger Reichsannalen von 1015—1200 sind 
also, um es zu wiederholen, übergegangen in die Chronik von 631 
bis 1212, welche nach Blochs weiteren Ausführungen ein Augustiner 
Chorherr der Marbacher Kongegration während eines längeren Aufent- 
haltes in dem Kloster der heiligen Odilie zu Hohenburg unter Be- 
nutzung der Chronik des Bernold von S. Blasien und anderer Quellen, 
wie der Historia Miscella des sogenannten Landulfus Sagax, der Gesta 
Friderici Ottos von Freising und lokalgeschichtlicher Aufzeichnungen 
aus Marbach-Schwarzenthann und Ebersheimmünster um 1210 zu- 
sammeugestellt hat. Auffallend mag dabei erscheinen, daß der Ver- 
fasser dieser „Hohenburger Chronik“ — obwohl Hohenburg eine stau- 
fische Zentralstätte literarischer Beziehungen war (S. 90) — auf ent- 
schieden welfischem Standpunkt steht, freilich nicht ohne auch einem 
Otto IV. gegenüber die Übermacht des Papsttums zu betonen. Daß 
aber der welfische Hohenburger Chronist die staufischen Straßburger 
Reichsannalen in sein Werk aufnahm, motiviert Bloch mit der beiden 
gemeinsamen Auffassung von dem christlichen Charakter und der 
religiösen Aufgabe des Kaisertums. 

Die bereits oben kurz erwähnte Fortsetzung dieser Hohenburger 


Kritiken. 417 


Chronik (die übrigens in der Jenenser Handschrift nicht im Original, 
sondern nur in einer Abschrift überliefert ist), ist nach Bloch in der 
Cisterzienserabtei Neuburg bei Hagenau um 1238 verfaßt worden 
und zeigt wieder eine durchaus stauferfreundliche Gesinnung. Wie 
Bloch auf Grund eingehender, mühsamer, wie er selbst gesteht, nicht 
immer absolut überzeugender, Stilvergleichung darzulegen versucht, 
haben — auch dies wurde oben schon angedeutet — zwei Schreiber 
A und B sich in die Arbeit der Fortsetzung und zugleich Umarbeitung 
oder Ergänzung, des Vorausgehenden geteilt. Mit Bloch (S. 111) 
dürften wir uns vorstellen, daß in den 30er Jahren des 13. Jahr- 
hunderts in Neuburg eine (um 1180 geschriebene) Handschrift der 
Chronik Ottos von Freising und eine (um 1210 verfaßte) Handschrift 
der Hohenburger Chronik sich befanden, welche nun — wahrschein- 
lich unter dem (am 25. Februar 1244 gestorbenen) Abt Albero — 
in eine einzige, den jetzigen Codex Jenensis Bos. 9.6 vereinigt 
wurden. Schreiber A mag den Plan dazu hergegeben haben; er hat 
der Chronik Ottos von Freising das fehlende achte Buch hinzugefügt 
und aus dem 4. und 5. Buche einen Auszug gemacht, der jetzt am 
Ende der Handschrift steht usw.; er hat die Abschrift des ersten Teiles 
begonnen und mit mancherlei Zusätzen bis 1208 fortgeführt, hier trat 
Schreiber B in Tätigkeit, der schon vorher die Fortsetzung bis 1238 
verfaßt hatte und nun auch seinerseits Zusätze machte. Es scheint 
(s. S. 118 A. 4), daß man in Neuburg die Fortsetzung über 1238 
hinauszuführen beabsichtigte, daß man aber bei der Verschärfung des 
Konfliktes zwischen Kaiser und Papst 1243—1245 davon absah. 

In den Beilagen dieses zweiten Teiles untersucht Bloch zuerst 
die „Hohenburg-Neuburger Chronik“, wie er die Marbacher Annalen 
nun nennt, und die Fortsetzung von Ottos Chronik, die dem Otto von 
S. Blasien zugeschrieben wird. Daß hier Übereinstimmungen vor- 
handen, war schon früher bekannt; ich habe mir z. B. selbst längst 
notiert, daß in beiden Quellen die Rückgabe Goslars bei dem Konflikt 
zwischen Friedrich Rotbart und Heinrich den Löwen eine wichtige 
Rolle spielt. Mir scheint es nicht recht wahrscheinlich, hier mit Bloch 
die mündliche Überlieferung als gemeinsame Quelle anzunehmen, 
wenn die Fortsetzung des Otto von S. Blasien 1207—1210 (s. S. 126), 
die Neuburger Chronik erst um 1240 verfaßt ist. Warum sollte der 
Neuburger Chronist nicht auch aus Otto von S. Blasien haben 
schöpfen können? — Dann prüft Bloch die Beziehungen zwischen 
der Hobenburg-Neuburger Chronik und der Chronik des Burchard von 
Ursberg, welche Bloch S. 129 vielleicht etwas zu niedrig einschätzt. 
Von der Hohenburger Chronik meint Bloch nicht, daß sie eine Quelle 
der Ursberger gewesen sei, obwohl dies zeitlich wohl möglich wäre; 

Histor. Vierteljahrschrift 1909. 3 28 


418 Kritiken. 


umgekehrt glaubt er, daß die Ursberger Chronik als Quelle für die 
Neuburger Zusätze zur Hohenburger Chronik gedient habe, freilich nicht 
ohne die Möglichkeit einer anderen Annahme selbst zuzugestehen 
(s. S. 137, A. 3). Ebenso fraglich ist, ob die Ursberger Chronik als 
Quelle für die Neuburger Fortsetzung bis 1238 gelten darf, woraus 
sich weitere Fragen für die Ursberger Chronik selbst ergeben würden, 
deren Beantwortung vielleicht die bevorstehende Neuausgabe derselben 
in der Schulausgabe der Scriptores rer. Germanic. bringen wird. Die 
Interpretation des Satzes „Alias et per alios etc.“ (S. 139, A. 2) 
scheint mir etwas künstlich. — Endlich behandelt Bloch hier noch 
kurz die Fortsetzungen der Hohenburg-Neuburger Chronik von 1262 
bis 1375 von 8—9 verschiedenen Händen, die zum Teil auf die 
Chronik des Matthias von Neuenburg und des „Albertus Argentinensis“ 
hinweisen. 

Die schwierigste, weil ganz auf Vermutungen beruhende Aufgabe 
hat Bloch im 3. Teil seiner Arbeit zu lösen unternommen: die Wieder- 
herstellung der ältesten elsässischen Annalen, der „Annales monasterii 
Argentinensis“. Schon Jaffe und Schulte erkannten die Verwandtschaft 
der früheren Marbacher Annalen mit anderen kleineren elsässischen 
Aufzeichnungen, wurden aber durch Grandidiers Fälschung an der 
klaren Einsicht über das gegenseitige Verhältnis behindert. Zunächst 
behandelt Bloch hier nun die „Annales Argentinenses minores“. Einer 
Anregung Wiegands folgend (s. S. 146, A. 4) hat er vor allen die 
annalistischen Einträge des „Ellenhardcodex“ getrennt, jener Hand- 
schrift, welche „der große Ellenhard vor dem Münster, Pfleger des 
Domwerks“, in den 90er Jahren des 13. Jahrhunderts zu Straßburg 
hat anlegen lassen (jetzt in der Benediktinerabtei von S. Paul in 
Kärnten befindlich). Er scheidet da „Annales priores codicis Ellen- 
hardi“ 1132—1273 (1291), im Jahre 1292 geschrieben (in der 
Handschrift auf den Schluß der Imago Mundi des Honorius Augusto- 
dunensis folgend) und dann „Annales posteriores cod. Ellenhardi“, vom 
Notar der Straßburger Kurie, Gottfried von Ensmingen 1290, also 
früher als die vorausgehenden „Ann. priores“, niedergeschrieben (mit 
Zusätzen bis 1297). Die Ann. priores zeigen nach Bloch eine Ver- 
wandtschaft mit einer Straßburger Fortsetzung Gottfrieds von Viterbo 
(in dem Münchner Cod. latin. 21259 Heinrichs von Diessenhofen er- 
halten), welche nur durch Annahme einer gemeinsamen Vorlage zu 
erklären ist. Bloch bezeichnet diese als eine um 1246 zur Zeit des 
Bischofs Heinrich von Stahleck (unter dem auch die Imago des 
Honorius von Straßburg eine Fortsetzung erhielt) entstandene „Epi- 
tome“ aus den von ihm angenommenen „Ann. Argentin. minores“. 
Eben diese letzteren sind ferner überliefert in Jahrbüchern von 1132 


Kritiken. 419 


bis 1275, welche bei den Straßburger Dominikanern aufgezeichnet 
wurden (von Bloch daher als „Ann. Argentinenses fratrum Praedi- 
catorum“ bezeichnet) und welche in die (obenerwähnten) „Ann. 
posteriores codicis Ellenhardi“, wie auch in kleinere Colmarer Domini- 
kaneraufzeichnungen „Ann. Colmarienses minores“, übergegangen sind. 
Eine dritte Ableitung jener „Ann. Argentin. minores“ endlich findet 
sich nach Bloch in den „Notae historicae Altorfenses“, welche Al. 
Schulte (s. S. 158) entdeckt hat, welche nach Bloch „von 1132 bis 
1262 aber mit dem Benediktinerkloster des hl. Cyriakus zu Altorf im 
Kreise Molsheim gar nichts zu tun haben“, sondern ebenfalls um die 
Mitte des 13. Jahrhunderts in Straßburg beim Münster entstanden 
sind. Auf dieser dreifachen Grundlage stellt dann Bloch 8. 167 f. 
diese „Ann. Argentinenses minores“ für die Zeit von 1132 bis 
1233 wieder her, obwohl er glaubt, daß sie weiter gereicht haben. 
— Die so wiedergewonnenen Ann. Argeutin. min. zeigen nun aber 
weiter mit jenen obenerwähnten „Ann. imperiales Argentinenses“ und 
andererseits mit in der Benediktinerabtei Maursmünster im Laufe des 
13. Jahrhunderts entstandenen Annalen und diese auch selbst mit den 
Ann. imper. Argent. wiederholt solche Übereinstimmung, daß auch für 
sie eine gemeinsame Quelle vorausgesetzt werden darf, Jahrbücher 
des Straßburger Münsters selbst „Annales monasterii Argen- 
tinensis“, welche damit als die älteste Quelle die Grundlage der 
ganzen elsässischen Annalistik der Stauferzeit bilden, deren Text für 
die Zeit von 1122—1218 Bloch S. 175 ff. endlich zusammenstellt. 
Eine beigegebene Tafel (S. 181) erleichtert den Überblick über die 
verschiedenen Ableitungen und Verzweigungen. — Ich gestehe, daß 
ich gerade bei diesem Teile mehr als ein Fragezeichen mir an den 
Rand gemacht, daß man mehr als einmal an der Richtigkeit der auf- 
gestellten Behauptungen zweifeln möchte, wie ja freilich die große 
Unsicherheit und die Möglichkeit einer anderen Erklärung Bloch selbst 
wiederholt vorsichtig und bescheiden zugestanden hat. Wer aber 
wollte es wagen, nur ein Steinchen aus dem so kunstfertig auf- 
gerichteten wundervollen Bau zu lockern oder herauszunehmen, ohne 
zu befürchten, daß derselbe dann vielleicht ganz in sich zusammen- 
stürzen würde? Das könnte höchstens ein anderer ebenso geschickter, 
mit gleichen Detailkenntnissen ausgestatteter Baumeister wagen, als 
den ich mich weder gerieren kann noch will. 

Damit aber nicht genug! Im Anhang gibt Bloch noch eine ge- 
naue Beschreibung der Jenenser Handschrift — auf S. 190, Zeile 10, 
16 und 17 von oben muß es wohl statt Fol. 120, 121, Fol. 121, 
122 (cf. das Schema S. 194 und 195) heißen — und zeigt dann 
deren Wichtigkeit für die Textesfrage der Chronik Ottos von 

28° 


420 Kritiken. 


Freising. Denn sie gibt, soweit sie im 12. Jahrhundert entstanden 
ist (s. oben), für Buch I—VI gewissermaßen den Normaltext der 
Gruppe B (ohne die Invektive gegen die Wittelsbacher), wie es scheint, 
„fehlerlos“ wieder. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sie ebenfalls auf 
dem Odilienberg zu Hohenburg entstanden ist und zwar auf Grund 
einer Abschrift, die von dem Exemplar der Chronik genommen wurde, 
das Otto von Freising 1157 selbst an Friedrich Rotbart gesandt und 
dieser der staufischen Bibliothek zu Hagenau einverleibt hatte. Von 
Interesse ist, daß auch in einer Handschrift der Chronik des 13. Jahrh. 
der Ambrosiana zu Mailand F. 129 sup. der Text nur bis Buch VII, 
cap. 33 reicht d h. soweit als er zuerst in der Jenenser Handschrift 
eingetragen war. Dasselbe scheint der Fall zu sein bei einer Hand- 
schrift der Chronik des 13. Jahrh. auf der Biblioteca Casanateuse in 
Rom 372 (A. III. 29). Natürlich, daß alle diese Fragen bei der 
bevorstehenden Neuausgabe der Chronik Ottos durch Hofmeister in 
der Schulausgabe der Scriptores rer. German. zu erörtern sein 
werden. 

Die Jenenser Handschrift ist aber besonders wertvoll noch durch 
die Bilder zur Chronik Ottos von Freising. Sie erläutert sachgemäß 
und kunstverständig im Anhang II Prof. Dr. Ernst Polaczek. 

Auf 11 Tafeln finden sich 32 Bilder von der Erschaffung Evas 
bis auf Innocenz II mit brauner Tinte in einfacher Federzeichnung 
mit ausführlichen Inschriften am Rande und Namensbeischriften in 
den Bildern selbst, welche vom Zeichner selbst zur Erklärung bei- 
gefügt sind. Die Bilder zeigen namentlich Verwandtschaft mit der 
berühmten Handschrift des „Hortus Deliciarum“, die unter der 
Äbtissin Herrad (1167—1196) gleichfalls auf dem Odilienberg zu 
Hohenburg entstanden und bekanntlich im August 1870 den Flammen 
Straßburgs zum Opfer gefallen ist. Um so wichtiger ist natürlich jetzt 
der Jenenser Kodex als eines der Denkmäler der Hohenburger Schule 
aus der gleichen Zeit. Dank einer Unterstützung des kaiserlichen 
Statthalters, des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, konnte der Publi- 
kation eine vortreffliche Abbildung der Tafeln in Originalgröße in 
Lichtdruck beigegeben werden, wozu noch auf Taf. XII in gleicher 
Technik eine Probe der Hand A des Jenenser Kodex (Fol. 144) und 
auf Taf. XIII die Probe einer von A mundierten angeblichen Original- 
urkunde Friedrich Rotbarts für das Kloster Neuburg (St. 4480) im 
Großherzogl. Hessischen Staatsarchiv zu Darmstadt hinzugefügt wurde. 
Dieselben Bilder finden sich übrigens nachgezeichnet auch in der Mai- 
länder Handschrift (mit Ausnahme der jetzt fehlenden zum 4. Buche 
der Chronik); ebenso sollten sie der römischen Handschrift bei- 
gegeben werden: die Plätze dafür sind frei gelassen genau so wie in 


Kritiken. 421 


der Jenenser Handschrift; aber der Schreiber hat sich wohl nicht recht 
an die Bilder selbst herangewagt und sich damit begnügt, die Verse 
und die meisten der Namen beizufügen, die er in der Vorlage vorfand. 


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Die neue (obenverzeichnete) Schulausgabe der „Annales 
Marbacenses qui dicuntur“ von Bloch beruht ganz auf diesen 
Untersuchungen. Doch ist zu bemerken, daß sie vor der bisher be- 
sprochenen Abhandlung erschienen ist, weshalb sich noch manche — 
von den Forschern zu berücksichtigende — Änderungen ergaben (cf. 
Abhandlung 8. 115, A. 3 u. 4, S. 129, A. 1, 5. 138, A. 4, S. 142, 
A. 2). Mit der gleichen Textestafel aus der Jenenser Handschrift ge- 
schmückt, die als Tafel XII der Abhandlung beigegeben ist, gibt die 
. Schulausgabe nach dem Vorwort zuerst (p. 1—103) die „Annales 
Marbacenses“ selbst als Cronica Hohenburgensis von 631—1212, 
Continuatio Neoburgensis 1213—1238 (1263) mit kurzen Continua- 
tiones Argentinenses von 1308—1375 und dann (p. 104—133) die 
„Annales Alsatici breviores“ und zwar 1. die „Annales Maurimona- 
sterienses“ von 814—1288, 2. die „Annales Argentinenses minores“ 
in der Gestalt der „Annales priores codicis Ellenhardi“ von 1132—1291, 
dann der „Continuatio Argentinensis Godefridi Viterbiensis“ von 1148 
(1140)—1246, sowie der „Notae historicae Altorfenses“ von 1132 
bis 1356; 3) die „Annales Argentinenses fratrum Praedicatorum“ von 
1132—1275 (1297). (Die „Annales monasterii Argentinensis“ sind 
hier nicht aufgenommen; s. oben.) A. Hofmeister hat den Index und 
das Glossar beigesteuert. — Hier vermag ich zu p. 55 eine kleine 
Ergänzung zu geben. Es wird hier (in der Hohenburger Chronik) 
der Tod einer Tochter Friedrich Rotbarts (der Braut eines Sohnes 
des ungarischen Königs) erwähnt und ebenso das bald darauf erfolgte 
Ableben der Kaiserin Beatrix. Wie aus Giesebrecht-Simson, Geschichte 
der deutschen Kaiserzeit VI, 625 ersichtlich, steht das Todesdatum 
der Kaiserin nicht ganz fest; am wahrscheinlichsten ist es der 
15. November 1184 gewesen. Eine Stütze erhält diese Ansicht durch 
eine bisher übersehene, urkundliche Notiz über den Tod dieser 
Tochter Rotbarts. In einem Privileg für das Kloster S. Donati de 
Turre bei Florenz vom 4. November 1184 (St. 4394) gedenkt Friedrich 
Rotbart seiner „kürzlich verstorbenen“ Tochter: „pro remedio et 
salute animae filiae nostrae nuper defunctae“ — das „nec diu postea 
obiit Beatrix imperatix“ der Hohenburger Chronik schließt sich sehr 
gut daran an. 


492 Kritiken. 


Die von Bloch gewonnenen Resultate kommen natürlich nun auch 
den Regesten der Straßburger Bischöfe zu gute, von denen 
(s. oben) der erste Teil bis 1202 in stattlicher Bearbeitung durch 
P. Wentzcke bald nach Blochs Abhandlung erschienen ist. Mit 
Knipping, Regesten der Erzbischöfe von Köln, wird „größtmögliche 
Vollständigkeit in der Sammlung des Stoffes“ angestrebt, und handelt 
es sich daher darum „einerseits außer den Urkunden und Briefen alle 
chronikalischen und sonstigen nichturkundlichen Nachrichten heran- 
zuziehen, andererseits über die gedruckte Überlieferung hinaus auch 
das noch unbekannte Material zusammenzutragen“. Das letztere war 
freilich dem Verfasser bei den fleißigen Vorarbeiten anderer nur in 
sehr beschränktem Umfange möglich. Darüber wie über alles weitere, 
, was die Technik der Publikation betrifft, gibt das Vorwort Aufschluß. 
Ein Literaturverzeichnis, eine Übersicht über die benützten Archive 
und Bibliotheken vervollständigen die wichtige Publikation, der ein 
ausführliches Orts- und Personenregister selbstverständlich nicht fehlt. 

Ich konnte mich bei der Durchsicht nur auf eine Nachprüfung 
der Regesten Bischof Burchards aus der ersten Regierungszeit Friedrich 
Rotbarts beschränken und bemerke hierzu folgendes: Regest nr. 531 
und 532 gehören vor nr. 530; s. meine „Jahrbücher des deutschen 
Reiches unter Friedrich L“ Bd. I, S. 126, A. 404. Nach nr. 536 
wäre die Zeugenschaft Burchards in St. 3676 zu verzeichnen; s. ebenda 
S. 192, A. 145; nr. 537 ist zu lesen St. 3677 st. 3675. Zu nr. 539 
s. meine Jahrbücher I, 224; zu nr. 548 ebenda S. 298, A. 54; zu 
nr. 566 bemerke ich, daß die Handlung schon mit Stumpf 3767a auf 
den Reichstag zu Worms (April 1157) zu verlegen ist; vgl. meine 
Jahrbücher I, 527 A. 46. 

München, März 09. H. Simonsfeld. 


W. Marre: Die Entwicklung der Landeshoheit in der Graf- 
schaft Mark bis zum Ende des 13. Jahrhunderts. Rostock 
1907. VIII und 96 S. 

Im Anschluß an Ilgens Forschungen gibt der Verfasser zunächst 
eine Übersicht über die Anfänge und Geschichte der späteren Grafen 
von Mark und schildert, wie sie als Zweig des bergischen Grafen- 
hauses nach Osten vordringen: schon im 12. Jahrhundert besitzen sie 
im Bereich der späteren Grafschaft Mark grüfliche und Vogteirechte, 
die sich um die Burg Altena, ein kölnisches Lehen, als Mittelpunkt 
gruppieren. Nahe verwandtschaftliche Beziehungen zu einzelnen Kölner 
Erzbischöfen um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts waren der 
Ausdehnung der Herrschaftsrechte der Altenaer Grafen günstig: die 
Burg Isenburg, auch wohl der Erwerb der wichtigen Burg Mark, die 


Kritiken. 423 


später den Grafen und dem Territorium den Namen gab, ist ihrer 
Mithilfe zu verdanken. Die Ermordung Engelberts des Heiligen durch 
den Grafen Friedrich von Isenburg war iusofern für die Bildung des 
Territoriums günstig, als sie durch den Anfall der Güter der Isenburger 
an die Grafen von Mark eine bereits erfolgte Trennung in zwei 
Linien wieder beseitigte. Gegen den Sohn des geächteten Grafen und 
dessen Verbündete weiß sich der Graf von Mark mit Erfolg zu be- 
haupten; und die Friedensurkunde von 1243 bestätigt ihm „in we- 
sentlichem die Gebiete, die während der folgenden Jahrhunderte die 
Grafschaft Mark bildeten“. 

Hier macht Marre halt, um sich zunächst über die Entstehung 
der Landeshoheit in dem von ihm behandelten Territorium, dessen 
äußere Entwicklung er mit dem Vertrage von 1243 im wesentlichen 
‚für abgeschlossen hält, Rechenschaft zu geben. Das Mißlingen der 
Versuche der Grafen, die Grenzen ihres Territoriums auf Grund von 
Gerichtsrechten über die Lippe hinaus nach Norden vorzuschieben, führt 
ihn zu dem besonnenen Urteil, daß die Landeshoheit den Besitz der 
vollen Gerichtsgewalt zwar zur nötigen Voraussetzung hat, daß aber 
„die volle Gerichtsgewalt allein nicht hinreicht, um zur Landeshoheit 
sich durchringen zu können“, — wenn diese nicht durch finanzkräf- 
tigen Grundbesitz gestützt wird. 

Die Mitte des 13. Jahrhunderts bringt einen Umschwung in der 
Stellung des Grafen zum Kölner Erzbischof, dem Herzog von West- 
falen. Der Grund liegt in dem Bestreben des Grafen, durch Anlage 
von Befestigungen in einigen seiner Herrschaftsgebiete seine Stellung 
zu stärken. Hierdurch verletzte er aber die herzoglichen Rechte. Krie- 
gerische Maßnahmen auf beiden Seiten waren die Folge. Zunächst 
wußte der Kölner seine Herzogsgewalt zu behaupten; aber die Schlacht 
von Worringen vom Jahre 1288 zwang den Bischof, auf jegliche 
Herzogsgewalt gegenüber dem Grafen zu verzichten: „Das Märkische 
und das Kölnische »dominium et terra« werden als vollständig gleich- 
wertig betrachtet.“ 

Nicht minder glücklich erwiesen sich die auf Arrondierung des 
Territoriums gerichteten Bestrebungen des Grafen. Entfernt und zer- 
streut liegender Besitz an Gütern oder Gerechtsamen wurde abge- 
stoBen, innerhalb des eigentlichen Herrschaftsbereiches aber alles der 
eigenen Landeshoheit untergeordnet. Teils mit Gewalt, teils aber auch 
auf friedlichem Wege, auf Grund einer allgemeinen Schutz- und 
Schirmherrschaft der im Lande Ansässigen. Diese Schutzherrschaft 
wurde auch noch auf das Stift Essen sowie die innerhalb der Grenzen 
des märkischen Gebietes liegenden Reichsgüter ausgedehnt. 

Hand in Hand mit dieser erfolgreichen Zentralisierungspolitik 


424 Kritiken. 


geht die Ausbildung einer geschlossenen Gerichtsbarkeit. Die an sich 
kaiserlichen Freigerichte gewannen durch Ernennung von Rittern und 
Ministerialen aus der Umgebung des Grafen zu Freigrafen territorialen 
Charakter; die Einsetzung der Gografen durch den Grafen wurde 
auch noch im 13. Jahrhundert erreicht. Die Gerichte der landesherr- 
lichen Städte waren von vornherein vom Landesherrn abhängig. 

Zwei knappe und etwas schematisch bearbeitete Schlußkapitel 
berühren noch die landesherrlichen Regalien und Steuern. 

In ansprechender, sorgfältiger und — mit Ausnahme der Schlof, 
kapitel — auch selbständiger Art gibt Marre seine Darstellung der 
hier kurz berichteten Tatsachen und Probleme. Wenn ich dennoch 
gegen die Gesamtanlage und Disposition der Arbeit ein Bedenken 
geltend machen muß, so hat das seinen Grund darin, daß auch Marre 
zu sehr von einer Lehrmeinung befangen ist: daß nämlich um die Mitte 
des 13. Jahrhunderts die Bildung der deutschen Territorien, also auch 
die der Grafschaft Mark, „im wesentlichen“ fertig abgeschlossen sei. 

Die entscheidende Züsur legt Marre in das Jahr 1243: der in 
diesem Jahre abgeschlossene Friedensvertrag ist ihm „ein abschließen- 
des Moment in der Entwicklung der Grafschaft“, und die Bildung des 
Territoriums ist damals in den Hauptzweigen vollendet. Dabei spricht 
die Urkunde selbst von nichts weniger als einem „territorium“, son- 
dern führt nacheinander eine Fülle verschiedenartigster und zerstreuter 
Herrschafts- und Besitzrechte auf, deren einzig Gemeinsames zunächst 
nur ist, daß ihr Besitz den Grafen der Mark zuerkannt wird. Aller- 
dings sind damals bereits die Grafen der Mark „domini terrae“ — 
aber nicht in dem Sinne, der gewöhnlich damit verbunden wird, In- 
haber eines fertigen Territoriums —, sondern im Sinne des Kölner 
Dienstrechtes von 1154, welches die „domini terre“ oder „nobiles 
terre Coloniensis“ als Leute charakterisiert: „qui jurisdictionem in 
locis et terminis suis habent.“ Inhaber von Gerichtsrechten und grund- 
herrlichem Streubesitz innerhalb des Kölner Herzogtums, und diesem 
untergeordnet: nicht mehr und nicht weniger waren damals die Grafen 
von Mark. Dieser herrschaftliche Besitz war allerdings groB genug, 
um den Grafen im rechten Augenblick die Macht zu geben, noch 
mehr zu gewinnen als nur herrschaftliche Rechte unter dem Kölner 
Herzoge: als der Graf im Jahre 1288 mit seinen Bundesgenossen den 
Erzbischof bei Worringen besiegt und gefangen setzt, hat er damit 
die erste Vorbedingung für ein wirkliches „Territorium“ geschaffen: 
die Unabhängigkeit nach oben; und diese ermöglicht es ihm, nun 
ernstlich zur Bildung eines Territoriums, d. h. eines in sich abge 
schlossenen, seiner Landeshoheit unterworfenen Gebietes zu schreiten. 
Noch das ganze 14. Jahrhundert ist von diesem Zentralisierungs- 


Kritiken. 425 


proze nach unten erfüllt, und hätte Marré archivalisches Material 
zur Verfügung gestanden, so hätte er diesen interessanten Arron- 
dierungsprozeß noch eindringender charakterisieren können, als er es 
in anerkennenswerter Weise ohnehin schon im 4. und 5. Kapitel 
seiner Arbeit tut. 

Die Entstehungszeit wirklicher Territorien später anzusetzen als 
es bisher üblich war, scheint mir mehr als ein Spiel mit Worten zu 
sein. Vielleicht wird sich für weite Gebiete Deutschlands zeigen, daß 
der Territorialstaat, auch seinen Institutionen nach, nicht unmittelbar 
dem Schoße des Reiches entwächst, sondern daß es eine Zwischenzeit 
des Erschlaffens der staatlichen Kräfte überhaupt gegeben hat, in der 
sich das politische Leben nur in kleinen oder größeren lokalen Herr- 
schaftskreisen bewegte. Aus den Verhältnissen dieser Zwischenperiode 
heraus würde sich ungezwungen eine Institution des späteren Terri- 
torialstaates erklären lassen: die ordentlichen Steuern. Was Marre 
über die Steuern sagt, ist ganz unter dem Eindruck geschrieben, als 
seien die Steuern zwischen dem 10. und 13. Jahrhundert notwendiger- 
weise von den Landesherren — die es meiner Ansicht damals über- 
haupt nicht gab — eingeführt worden. Marre erwähnt die Vogtei- 
abgaben in diesem Zusammenhange; und gewiß wird ein großer Teil 
der „Bede“, welche die Grafen von Mark später bezogen, auf solche 
Vogtsteuern zurückgehen. Nun geht es doch aber nicht an, solche 
Vogteiabgaben, die, wie uns die Quellen lehren, im 10. bis 12. Jahr- 
hundert fixiert wurden, als „landesherrlich“ zu bezeichnen. Eine an- 
dere Beobachtung scheint hier weiter zu führen. Bei Festsetzung 
solcher Vogtabgaben pflegt ein lokaler Einzelvogt der empfangende, 
die Bevölkerung eines oder mehrerer zusammenliegender Dörfer, un- 
abhängig von den grundherrlichen Abhängigkeitsverhältnissen, der 
gebende Teil zu sein. Und so dürfte in vielen Fällen die Antwort 
lauten: als mit dem 10. Jahrhundert neue geschlossene Herrschafts- 
kreise („Bannherrschaften‘“) "entstehen, setzen die in diesen Bezirken 
herrschenden Gewalten als Entgelt für den von ihnen gewährleisteten 
Schutz eine Abgabe sämtlicher in ihrem Bereiche ansässigen Leute 
durch, obne auf ihre sonstigen Abhängigkeitsverhältnisse Rücksicht zu 
nehmen. Solche Steuern haben sich gewiß in die Zeit der späteren 
Territorialstaaten hinübergerettet. Aber ihre Erträgnisse waren zu 
gering, als daß sie den neuen Anforderungen gewachsen gewesen 
wären; und deshalb gewinnen bald die außerordentlichen Steuern ihre 
hervorragende Bedeutung: der junge Territorialstaat hat sie aus sich 
heraus für seine Zwecke geschaffen. | 

Und aus seinen Bedürfnissen heraus dürften die Territorien zum 
großen Teil auch jene Rechte entwickelt haben, die man sich meist 


426 Kritiken. 


aus ähnlichen Institutionen des fränkischen Reiches abzuleiten bemüht: 
die Regalien. Für das Geleitsrecht weist Marre selbst nach, wie die 
Grafen dieses „Regal“ einfach gegen seine bisherigen Besitzer durch- 
gesetzt haben. Eine ähnliche Entwicklung scheint mir aber auch da: 
Wildbannrecht der Grafen genommen zu haben: es hat sich die kleinen 
Wildbanne, die in der Zeit der lokalen Herrschaftskreise entstanden 


waren, unterworfen.! 
Metz. Fritz Rörig. 


Karl Wenck, Älteste Geschichte der Wartburg. — Die hei- 
lige Elisabeth. — Geschichte des Landgrafen und der 
Wartburg als fürstlicher Residenz vom 13. bis 15. Jahr- 
hundert. Abschnitte (S. 29—46, 183—210, 213—262) aus 
dem Prachtwerk: Die „Wartburg“. Ein Denkmal deutscher Ge- 
schichte und Kunst, dem deutschen Volke gewidmet von Groß- 
berzog Karl Alexander von Sachsen. Berlin 1907. Baumgärtel 

Nach längeren Vorbereitungen seit Mitte der neunziger Jahre 
des 19. Jahrhunderts ist das reich illustrierte Wartburgwerk, eine sehr 
dankenswerte Gabe des darüber hingestorbenen Großherzogs Karl 

Alexander, noch kurz vor der siebenten Säkularfeier des Geburtstages 

der heiligen Elisabeth erschienen. Für die wissenschaftliche Benutzung 

sind solche Prachtwerke — man erinnere sich der etwa gleichzeitig 
erschienenen vielpfündigen „Deutschen Gedenkhalle“ — ja eigentlich 
unleidlich; wer nicht zufällig das Glück‘ hat, von einem der Mit- 
arbeiter Separatabzüge zu erhalten, sieht sich von der Benutzungs- 
möglichkeit vielfach geradezu ausgeschlossen. Da ich in diesem Falle 
zu den glücklichen Besitzern zähle, so möchte ich um so nachdrücklicher 
darauf hinweisen, daB wir es hier mit Arbeiten zu tun haben, an 
denen man schlechterdings nicht vorbeigehen darf. Wer Karl Wencks 
frühere Leistungen kennt, die ja nicht nur in der eigentlichen For- 
schungsarbeit, sondern gerade auch in ihrer feinsinnigen Auffassung 
und künstlerischen Darstellung unter der neueren Produktion zur Ge- 
schichte des Mittelalters in der ersten Reihe stehen, der weiß freilich 
von vornherein, daß eine Darstellung von ihm, die sich auf die 
thüringisch-hessischen Gebiete vor allem im 13. und 14. Jahrhundert 
bezieht, nur Vortreffliches bieten kann, ist er da doch in den Quellen 
wie kaum ein anderer zu Hause, und liegen doch bereits verschiedene 
bedeutende Abhandlungen über einzelne Gegenstände des umfassenderen 
Stoffes vor. 


* Marre, S. 87 unten: „in allen diesen Wildbanen" ... Vgl. dazu: 
Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergzgshft. XIII, S. ot und S. 63 Anm. — 
Für die Beurteilung der Entstehung der Regalien: Hist. Vtjsch. 1906, 544. 


Kritiken. 427 


Wer gedächte nicht sogleich des schönen älteren Aufsatzes über 
die heilige Elisabeth (Histor. Zeitschr. 69. 1892)? Ihre Figur steht 
auch hier im Mittelpunkt. Die in den letzten beiden Jahrzehnten 
stetig gewachsene, jetzt beinahe schon über ein vernünftiges Maß 
hinausgehende allgemeine Anteilnahme am heiligen Franz und den An- 
fängen seines Ordens (vgl. auch Wencks kurzen Abriß über Franz 
v. Assisi. in „Unsere religiösen Erzieher I. 1908“), die genauere Er- 
kenntnis dieser Einflüsse auf Elisabeth, neue Funde und Forschungen 
haben ihr früheres Bild bereichert und vertieft, haben eine feinere 
psychologische Motivierung ihres Werdens, ein noch verständnisvolleres, 
noch mehr von unsern heutigen Anschauungen absehendes Einfühlen 
in ihr aufs Extrem gerichtetes asketisches Streben, eine gerechtere 
Beurteilung auch des planvoll zügelnden Einflusses Konrads von Mar- 
burg erzielt. 

Das Jubiläumsjahr 1907 hat seitdem eine neue Flut von Schriften 
über die heilige Elisabeth hervorgerufen. Noch immer tauchen neue 
Quellen zu ibrer Geschichte auf. Wenck selbst hat kürzlich einen 
wertvollen Brief Papst Gregors IX. an die Landgräfin veröffentlicht 
(Hochland, Nov. 1907), und er stellt jetzt sogar ein umfangreiches 
Bruchstück einer bisher unbekannten franziskanischen Biographie Elisa- 
beths aus dem 13. Jahrhundert in Aussicht (Neues Archiv 34, 500). 
Auch Huyskens hat in seinen „Quellenstudien zur Geschichte der heil. 
Elisabeth‘ (1908) bemerkenswerte neue Wunderberichte abgedruckt. 
Jm übrigen war freilich gerade diese Publikation weniger erfreulich, 
weil darin mit großer Zuversicht unhaltbare Aufstellungen über die 
Quellen und über eine angebliche Vertreibung Elisabeths aus der Burg 
Marburg (statt ihres freiwilligen Fortgangs aus der Wartburg) gemacht 
wurden, die andern Forschern unnütze Zeit und Mühe zu Wider- 
legungen gekostet haben, — ein Kreislauf, der sich neuerdings 
leider allzu oft in der Geschichtswissenschaft vollzieht, und nicht 
immer gelingt die Beseitigung verkehrter Hypothesen und die-Rück- 
kehr zur längsterkannten Wahrheit so schnell, wie in diesem Falle. 
Wie es dann wohl zu gehen pflegt, ist die intensive Beschäftigung 
zum Zwecke der Widerlegung auch hier nicht ganz ohne fördernde 
Nebenergebnisse geblieben (vgl. Heymann, Zum Ehegüterrecht der 
heiligen Elisabeth, Zeitschrift des Vereins f. thür. Gesch. 27 (1908) 
S. 1ff. und Wenck, Quellenuntersuchungen und Texte zur Geschichte 
der heiligen Elisabeth I. Neues Archiv 34, 42001 Für die Leser, 
die schwer des Wartburgwerkes habhaft werden können, hat übrigens 
Wenck selbst, was die heilige Elisabeth betrifft, schon Ersatz ge- 
schafft durch seinen 1908 erschienenen Marburger Festvortrag, der 
auch durch die Ergänzungen und Beilagen beachtenswert ist. 


428 Kritiken. 


Gern besäßen wir eine derartige handliche Neuausgabe und Be- 
arbeitung auch der Landgrafengeschichte, zum mindesten für die 
Epoche, in der sie mit dem großen Gange der Reichsgeschichte aufs 
engste verquickt ist und dadurch ein weit über das lokale hinaus- 
gehendes Interesse gewinnt, also etwa von Hermann I. bis zu Friedrich 
dem Ernsthaften (1180—1349). Der Verfasser sollte sich das doch 
ernstlich überlegen! Auch hier gibt es viel des Neuen und viel des 
Lebensvollen. Der von der historischen Seite her geführte und dann 
auch von der baugeschichtlichen Seite her bestätigte Nachweis, daß 
der Ausbau der Wartburg aus einer bloßen Wehrburg zu einem 
Fürstensitz erst in den letzten Zeiten Hermanns I. (F 1217) erfolgt 
ist, und wir uns daher seinen durch die Kunst unserer großen Minne- 
singer verklärten Musenhof noch nicht auf der Wartburg vorstellen 
dürfen, war für den Zweck des Prachtwerkes vielleicht schmerzlich; 
aber hier wie auch sonst bleibt ja Wenck bei der negierenden Kritik 
nicht stehen, sondern setzt Positives an die Stelle und weiß auch dem 
poetischen Gehalt der mancherlei Sagen gerecht zu werden. Überaus 
plastisch und dem historischen Verständnis nahegebracht treten die 
markanten Figuren der Landgrafen hervor: der kunstfreudige, in dem 
Egoismus seines Dahin-daher-Schwankens doch durchaus begreifliche 
Hermann I., der zartfühlende, ritterliche Gemahl der heiligen Elisabeth 
Ludwig IV., der finstere, großmannssüchtige, aber doch zaghafte Hein- 
rich Raspe, der aus Geldhunger zu jeglicher politischen Entäußerung 
und moralischen Erniedrigung fähige Albrecht, der siegreiche, helden- 
hafte Wiederhersteller Friedrich der Freidige und der zielbewußte, 
kluge Staatsmann Friedrich der Ernsthafte. Seitdem dann die Wet- 
tiner den Schwerpunkt ihrer Herrschaft wieder nach dem Osten ver- 
schoben haben, für die zweite Hälfte des 14. und 15. Jahrhunderts, 
ebbt die Darstellung naturgemäß ab, um nur noch die thüringische 
Sonderherrschaft Balthasars (1382—1406) mit Wärme und Farbe zu 
schildern. Im einzelnen gäbe es mehr des Erwähnenswerten, als in 
einer kurzen Anzeige Platz zu finden vermöchte. Hingewiesen sei nur 
noch auf die gehaltvollen Anmerkungen am Schluß des Werkes, die, 
weil sie einige Jahre später als der Text gedruckt sind, ihm gegen- 
über bereits eine Anzahl kleiner Penchngingen und Ergänzungen bieten. 

Heidelberg. K. Hampe. 


Acta Aragonensia, Quellen zur deutschen, italienischen, französi- 
schen, spanischen, zur Kirchen- und Kulturgeschichte aus der 
diplomatischen Korrespondenz Jaymes II. (1291—1327). Heraus- 
gegeben von Heinrich Finke. 2 Bde., Berlin und Leipzig, 
Walther Rothschild 1908. CLXXXXI u. 975 S., gr. 8°. M.45. 


Kritiken. 429 


Mit aufrichtiger Freude bringen wir hier ein Werk zur Anzeige, 
das durch seine Eigenart eine ganz besondere Stellung unter allen 
Quellenpublikationen zur mittelalterlichen Geschichte einnimmt. Es 
handelt sich um umfangreiche Mitteilungen aus der Korrespondenz des 
Königs Jayme (Jakob) II. von Aragonien (1291—1327), die in wahrhaft 
gewaltigen Massen im Kronarchiv zu Barcelona erhalten ist. Daß die 
Bestände daselbst mit der Regierung Jaymes so außerordentlich an- 
schwellen, während aus der früheren Zeit nur dürftige Bruchstücke 
vorhanden sind, beruht nicht auf Zufall. Denn Jayme hatte für die 
internationale Politik ein Interesse wie wenige Herrscher der Zeit, 
und selbst seine Nachfolger, deren Archivalien die seinigen an Um- 
fang z. T. noch übertreffen, haben keinen so großen internationalen 
Verkehr gepflogen wie er. Von sehr vielen und sehr verschieden- 
artigen Personen und Orten hat Jayme seine Nachrichten empfangen. 
In vorderster Linie stehen da die Berichte seiner Prokuratoren, d. h. 
seiner ständigen Gesandten an der Kurie. Solche ständige Gesandten 
tauchen vor und um 1300 auch anderweitig auf; aber einzigartig ist 
die große Zahl der erhaltenen Berichte bei den Prokuratoren Jaymes. 
Dazu kommen dann aber ferner die Berichte vieler Spezialgesandter 
von der Kurie und von anderen Orten, die Schreiben freiwilliger 
Korrespondenten und die Familienbriefe des Königs. Alle diese Gruppen 
sind sehr stark vertreten. Von den Prokuratoren Jaymes sind die 
wichtigsten: Gerald von Albalato (1300—02), Garsias Michael von 
Ayerbe (1303—05), Johannes Burgundi (1305—08) und Peter von 
Abbacia (1320—26). Sie waren alle Geistliche, während zu den 
Spezialgesandtschaften gewöhnlich Laien verwandt wurden. Der be- 
deutendste, häufig verwandte Spezialgesandte ist Vidal von Villanova, 
Majordomus der Königin Blancha (der Gemahlin von Jayme). Zu den 
freiwilligen Korrespondenten gehören fast alle Kardinäle, viele Bischöfe, 
zahlreiche Katalanen im Ausland und Italiener. Besonders treten aus 
dieser Schar hervor: der Kardinal Napoleon Orsini, der Vertreter 
einer eigenen Kardinalspolitik unter den Päpsten, der einmal bio- 
graphisch gewürdigt werden sollte; sein Vertrauensmann, der Domini- 
kaner Ferrarius von Apilia, der uns die subjektivsten Berichte mit 
gewiß einseitigen, aber höchst interessanten Nachrichten übermittelt 
hat; Christian Spinula aus Pisa, die Doria aus Genua u. a. m. Unter 
den Familienbriefen stehen an erster Stelle diejenigen, welche Jayme 
mit seinen Kindern und mit seinem Bruder Friedrich von Sizilien 
wechselte. Übrigens kam es auch zwischen ihm und den Königen 
von Neapel (Karl II. und Robert) gelegentlich zu schriftlichem Ver- 
kehr (besonders mit Robert). 

Das gesamte Material ist so außerordentlich groß, daß selbst 


430 Kritiken. 


durch die Abstoßung einzelner Teile nur eine geringe Entlastung er- 
folgt. Die ersten, überraschenden Funde hat Finke schon 1902 in 
seinem Buch „Aus den Tagen Bonifaz’ VIII.“ veröffentlicht und ver- 
wertet (vgl. meine Anzeige in dieser Zeitschrift Bd. 7, S. 409 ff); 
seine damaligen Studien werden durch die jetzt vorliegenden Akten 
in mancher Hinsicht ergänzt. Außerdem aber hat er eine ganze 
Gruppe des Materials, die Quellen nämlich, welche sich auf den Unter- 
gang der Templer beziehen, ausgeschieden und in einem besonderen 
Buch behandelt (Papsttum und Untergang des Templerordens, 2 Bde., 
1907). Doch auch so schien die Arbeit kaum übersehbar und mußte 
die Kräfte eines einzelnen, auf seine Ferienzeit beschränkten Mannes 
übersteigen. Daher wird man es begreifen und billigen, daß Finke 
überhaupt eine Auswahl vornahm und nur einen Teil des Stoffes ab- 
schrieb, anderes hingegen, was den deutschen Forscher weniger anging, 
beiseite ließ. Den Mittelpunkt der Sammlung bilden die diplomati- 
schen Berichte von der Kurie mit ihren internationalen Interessen. 
Darum gruppieren sich zahlreiche Schreiben zur deutschen, italieni- 
schen und französischen Geschichte Die Kreuzzugspläne, denen wir 
häufig begegnen, führen mehr als einmal sogar in den Orient. Das 
andere aber blieb im allgemeinen weg, insonderheit das meiste von 
dem, was nur die spanische Geschichte betrifft: hier ist den spani- 
schen Historikern noch ein weites Feld der Tätigkeit geöffnet. Die 
Sammlung Finkes hat auch so nicht nur genug Umfang und Inhalt 
erhalten, sondern vor allem genug Arbeit und Entsagung gekostet, 
und man wird mit dem Herausgeber nicht darüber rechten, daß die 
Texte gelegentlich etwas von der Eile des Mannes verraten, der jahre- 
lang und allein seine gesamte freie Zeit einem schier erdrückenden 
Material gewidmet hat. Besonderen ' Dank schulden wir ihm noch 
wegen der instruktiven Einleitung über die aragonesische Diplomatik 
und das Gesandtschaftswesen zur Zeit Jaymes, sowie wegen der aus- 
führlichen Regesten, die er jedem Stück vorangestellt hat, und die 
namentlich bei den in katalanischer Sprache geschriebenen Akten will- 
kommen sind. Das Interesse, das die Stücke erwecken, beruht weniger 
auf der Bedeutung der gemeldeten Tatsachen als auf der fast un- 
erschöpflichen Fülle intimster Nachrichten über die handelnden Per- 
sonen und die Begleitumstände. Finke selbst hebt es hervor: „Wenn 
auch die meisten großen Quellenpublikationen ganz andere bedeutende 
Tatsachen der Geschichte ans Licht gebracht haben, durch die Fülle 
des Subjektiven, durch die Menge der Einzelzüge persönlichen und 
kulturgeschichtlichen Inhalts dürften die Acta Aragonensia doch alles 
überragen. Kaum ein hervorragender Name aus Dantes Zeit bleibt 
hier unerwähnt; für die Geschichte und Charakteristik Philipps des 


Kritiken. 431 


Schönen, Roberts von Neapel, Friedrichs von Sizilien, der deutschen 
Kaiser und Könige, Jaymes II. selbst, vor allem aber der zeitgenös- 
sischen Päpste und der bedeutendsten Kardinäle und vieler Prälaten 
wird man in Zukunft stets zu den Acta greifen müssen. Zum ersten 
Male wird hier eine vollständige diplomatische Korrespondenz für das 
Mittelalter geboten, die fast den ganzen damaligen europäischen Inter- 
essenkreis umspannt und auch öfter nach dem Oriente hinübergreift. 
Vielleicht überrascht aber noch mehr der Strom modernen Empfindens, 
der hier aus echt mittelalterlicher Zeit hervorquillt. Daß unser Ge- 
samturteil über mittelalterliches Wesen zu sebr, weil allein von der 
Beurteilung des Erhaltenen beeinflußt ist, ist öfter gesagt und dürfte 
auch diese Sammlung zeigen.‘ — Daß die meisten Berichte von 
aragonesisch, d. h. ghibellinisch gesinnten Personen herrühren, wird 
man bei ihrer Beurteilung nicht vergessen. Die Haupteindrücke frei- 
lich, wie der recht schlechte von Papst Johann XXII. und der sehr 
sympathische von König Friedrich von Sizilien, sind gewiß nicht nur 
in der Stellung unserer Berichterstatter begründet. 

Den reichen, vielgestaltigen und bunt schillernden Inhalt hier im 
einzelnen analysieren zu wollen, ist unmöglich. Finke selbst hat das 
Bedürfnis nach einem Wegweiser durch die Fülle des Stoffes gespürt 
und deshalb sein Material nach sachlichen Gesichtspunkten in 19 Gruppen 
zerlegt, um dadurch Zusammengehöriges zusammenzustellen. Die Be- 
denken, die dieses Verfahren mit sich bringt, hat er sich nicht ver- 
hehlt (vgl. Einl. S. IX). Sie beruhen hauptsächlich in der Tatsache, 
daß viele Stücke inhaltlich zu mehreren Gruppen gehören, sich nun 
aber nur.an einem Orte finden. Überhaupt sind die Beziehungen 
zwischen einzelnen Gruppen so stark, daß der Gesamteindruck durch 
die Scheidung Schaden leidet. Zum mindesten hätte dieser Übelstand 
durch ein chronologisches Verzeichnis sämtlicher Akten am Schluß ge- 
mildert werden sollen. Das Namenregister genügt für diese Zwecke 
nicht, zumal es nicht ganz frei von Auslassungen und Fehlern zu 
sein scheint.! Auch ein Verzeichnis der Briefschreiber wird vermißt. 
Wir begnügen uns hier damit, an der Hand der 19 Gruppen Finkes 
auf das Wichtigste kurz aufmerksam zu machen. Die Abschnitte 1 


! Nach Stichproben. Ein größeres Versehen S. 588, wo von Be- 
mühungen eines König Karl, Ludwig dem Heiligen die Kardinalswürde zu 
verschaffen, die Rede ist. Gemeint ist natürlich Ludwigs Bruder Karl L 
von Neapel. Im Regest und im Register ist aber dessen Sohn Karl II. ge- 
nannt, der im Regest sogar als Vater Ludwigs bezeichnet wird; und bei 
Ludwig dem Heiligen ist die Seitenzahl verdruckt (ebenda ist eine Er- 
wähnung auf S. 735 vergessen). 


432 Kritiken. 


und 2 enthalten Berichte über die P&pste und die Kurie von 1290 
bis 1313, Nachträge zu dem früheren Buch Finkes über Bonifaz VII. 
und die Wahl Clemens’ V. Abschnitt 3 unterrichtet ebenso über 
die Wahl Johanns XXII. (1314—16), Abschnitt 4 über die Be- 
ziehungen Jaymes zu Deutschland (Albrecht IL, Bayern, Köln) und zu 
den letzten Hohenstaufen (Kaiserin est, Söhne von Manfred 
und Enzio) 1292—1312. Von größerer Bedeutung sind die folgenden 
Abschnitte: 5. Zur Romfahrt Heinrichs VII. (namentlich über die 
Beziehungen zu Neapel und Sizilien); 6. Zur Geschichte Friedrichs 
des Schönen und seiner Gemahlin Elisabet von Aragonien 1304—26 
(mit interessanten Nachrichten über die Doppelwahl 1314 und den 
Streit der deutschen Könige); 7. Zur Geschichte des kirchenpolitischen 
Kampfes und der Romfahrt Ludwigs des Bayern 1323—30 (mit sehr 
bezeichenden Erzählungen über die häßliche Haltung Johanns XXI. 
und 8. 937 ff. einem Nachtrag über die Einigung Ludwigs mit Fried- 
rich dem Schönen 1325). Den 8. Abschnitt über Beziehungen zu 
Frankreich 1300—28 bezeichnet Finke selbst als etwas willkürlich 
„zusammengelesen“ und sehr der Ergänzung fähig (Einl. S.Xf.). Dem 
lange erwogenen und schließlich ausgeführten Lieblingsplan Jaymes 
betreffs Eroberung der Insel Sardinien sind die Abschnitte 9 und 10 
gewidmet (mit Berichten von 1305—26); an den Verhandlungen dar- 
über, die wegen der Verwicklungen mit Pisa auch zu Beziehungen 
zu Florenz führten, war namentlich Vidal von Villanova beteiligt, der 
1309 sogar dem Plan einer Unterwerfung Pisas nachging und 1323 
den Papst vergebens für die aragonesische Sache gewinnen wollte 
(Johann XXII. hat im folgenden Jahr seinen Vorgänger Bonifaz VII. 
sogar einen „Narren“ genannt, weil dieser Sardinien 1297 dem Ara- 
gonesen geschenkt hatte: S. 409). Es folgen im Abschnitt 11 Legaten- 
berichte über den Kampf um Ferrara (1309); 12. Verhandlungen 
wegen der Spiritualen (1312—28), deren sich Friedrich von Sizilien 
gegen den Papst und den allzeit rechtgläubigen Jayme annahm; 13. Be- 
ziehungen der Könige von Neapel und Sizilien zueinander (1304—27, 
allerhand Nachträge zu früheren Berichten); 14. Beziehungen Jaymes 
zum christlichen Orient (Byzanz, Armenien, Cypern, die Christen in 
Marocco, Tunis, Ägypten und Jerusalem, fabelhafte Nachrichten über 
den Tatarenkönig). Die fünf letzten Abschnitte schließlich enthalten 
Akten zur aragonesischen Geschichte, aber mit der ausdrücklichen 
Maßgabe, daß hier nur Dinge von allgemeinem Interesse Berücksichti- 
gung fanden; 15. und 16. Berichte von der Kurie aus der Zeit 
Clemens’ V. und Johanns XXII. (darunter einige weitere Nachrichten 
über Marocco, dessen König Beziehungen zu Jayme unterhielt wegen 
der gemeinsamen Gegnerschaft gegen Granada); 17. Zur Geschichte 


Kritiken. 433 


der aragonesischen Kirchenpolitik (Jayme wachte gleichermaßen über 
die Rechtgläubigkeit wie über die Aufrechterhaltung der königlichen 
Autorität über die Kirchen des Landes); 18. Zur Geschichte be- 
rähmter Spanier (Berichte von 1305—17 über Arnald von Villanova, 
Raimundus Lullus, den Geschichtschreiber Petrus Marsili u. a.); 
19. Kulturgeschichtliches (dieser Schlußabschnitt bringt nach Einl. 
S. XII „rein zufällig Aufgelesenes“, u. a. Akten über die Universität 
Lerida, Bestellungen von Büchern und Kunstwerken, Ankauf einer 
Liviushandschrift 1315 u. dgl. m.). 

Im Gegensatz zu den beiden früheren Büchern, in denen Finke 
nicht nur Quellen publiziert, sondern auch den Hauptertrag der Ernte 
gleich selbst eingeholt hat, begnügt er sich in dem vorliegenden 
Werk angesichts der bunten Mannigfaltigkeit des Materials im wesent- 
lichen mit dem Abdruck der Akten und gibt für ihre historiographische 
Verwertung nur einige „Fingerzeige“ (Einl. S. XIT—XX). In der 
Tat ist die volle Ausschöpfung des hier gebotenenen Stoffes nicht die 
Aufgabe einer einzelnen Person und einer einzelnen Schrift; die histo- 
rische Forschung wird noch lange an ihm zu zehren haben. Es wird 
dem Referenten aber vergönnt sein, auf einen Punkt, der ihn be- 
sonders interessiert, gleich hier nachdrücklich hinzuweisen: auf das 
neue Material zu der Frage, ob Papst Bonifaz VIII. ein Ketzer 
war oder nicht. K. Wenck hat im Jahre 1905 den Versuch gemacht, 
den Verfasser der Bulle „Unam sanctam“ der Häresie zu beschuldigen, 
indem er dabei die im Stile der Zeit gehaltenen Verleumdungen der 
Colonna und Philipps des Schönen für bare Münze nahm.! Schon an 
anderem Ort? glaube ich die Haltlosigkeit dieser Hypothese nach- 
gewiesen zu haben. Der Streit spitzte sich hauptsächlich um die Be- 
wertung eines (in Finkes Buch von 1902 veröffentlichten) Berichtes 
zu, den Gerald von Albalato 1301 an Jayme geschickt hat, und aus 
dem Wenck’ eine Bemerkung über Ketzereien des Papstes heraus- 


w oaaao 


1 Historische Zeitschrift 94. 

? Mitteilungen des Instituts f. österreichische Geschichtsforschung 26; 
vgl. ebenda 27 Wencks Replik und meine Erwiderung. 

3 Dem sich H. Kfaiser] in der Historischen Zeitschrift 96, 163 und 
R. Scholz in der Historischen Vierteljahrschrift 9, 478f. 498 angeschlossen 
haben. Vgl.dagegen meine Bemerkung in den Mitteilungen 27,196. Der Aufsatz 
von Scholz scheint mir unfruchtbar. Nicht darauf kommt es an, daß die 
Angaben der Prozeßakten über das grobe Ungestüm und den Hochmut des 
Papstes durch die aragonesischen Berichte bestätigt werden, sondern darauf, 
daß die Behauptungen von ireschen Ansichten des Papstes durch keine 
einzige Stelle der Berichte beglaubigt werden. Auch wiederholt Scholz Be- 
merkungen von Wenck, ohne nur mit einem Wort auf meine ernsten Gegen- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 29 


434 Kritiken. 


lesen wollte, während er mir den Text stark und nachweislich miß- 
verstanden zu haben schien. Die neuen Akten dürften abermals einen 
schlagenden Beweis für die Richtigkeit meiner Ansicht bieten. Sie 
werfen allerhand neue, bezeichnende Lichter auf Bonifaz, insonderheit 
auf seinen großen Hochmut, der im Unglück immer maßlosere Formen 
annahm (S. 133—135), und der zusammen mit der Familienpolitik 
des Papstes seine allgemeine Verhaßtheit erklärt. Aber davon, daß 
Bonifaz ein Ketzer gewesen sei, wissen die neuen Berichte so wenig 
etwas wie die früheren Im Gegenteil: eben König Jayme, der an- 
geblich schon 1301 über die Ketzerei des Papstes verständigt worden 
sein soll, erklärt im Jahre 1309 (S. 150) auf die Kunde von dem 
bei der Kurie gegen Bonifaz anhängig gemachten Ketzerprozeß und 
ebenso wieder im Jahre 1310 (S. 778), als das Verfahren inzwischen 
in Avignon wirklich begonnen hatte, mit großer Entschiedenheit und 
innerer Erregung, daB er von einer Ketzerei Bonifaz’ VIII. nicht das 
Geringste wisse und die Gerüchte auf Grund seiner eigenen Kenntnis 
des verstorbenen Papstes für eine ganz unglaubwürdige, scheußliche 
Verleumdung halte („nos, qui ipsum vidimus ac novimus, hoc in- 
credibilius suscepimus et orribile reputamus“); er sei ein Vertrauter 
des Papstes geworden, habe Zwiste mit ihm gehabt, aber nie irgend- 
einen Makel, irgendeine Häresie an ihm bemerkt, sondern ihn nur als 
katholischen Christen gekannt. Damit dürfte die französische Partei 
ihren Prozeß wohl zum zweiten Male und endgültig verloren haben. 
Straßburg i. E. Robert Holtzmann. 


H. Roedder (Kgl. Oberlandmesser in Königsberg in Pr.). Zur Ge- 
schichte des Vermessungswesens Preußens, insbesondere 
Altpreußens, aus der ältesten Zeit bis in das 19. Jahrhundert. 
Mit 30 Abbildungen im Text u. einer lithogr. Übersichtskarte. 
Stuttgart, Carl Wittwer, 1908. VIII u. 191 S. 4,50 M. 

Die vorliegende Schrift eines technischen Beamten, ein erweiterter 
Sonderabdruck aus einer Zeitschrift, — Zeitschrift für Vermessungs- 
wesen, Jg. 1907/08 — die wohl nur selten einem Historiker in die 
Hände kommen wird, enthält vielerlei, was es rechtfertigt, die Auf- 
merksamkeit der Fachgenossen in dieser Zeitschrift auf sie zu lenken. 

Wie schon der vorsichtig und etwas umständlich gefaßte Titel 
zeigt, haben wir kein einheitlich gestaltetes Werk vor uns, mehr eine 
Gelegenheitsschrift, die offenbar entstand, als dem Verfasser bei seiner 
amtlichen Tätigkeit klar wurde, auf wie alter Grundlage das Ver- 


gründe einzugehen (z. B. S. 496 über die Widerspruchslosigkeit der vielen, 
Zeugnisse, was mir a. a O. 195f. gerade auf ein abgekartetes Spiel zu 
deuten schien). 


Kritiken. 435 


messungswesen in Altpreußen beruht, und wie unerwartet vortreffliche 
Zeugnisse über die Tätigkeit seiner Vorgänger aus früheren Jahr- 
hunderten noch erhalten sind. 

Die ersten 6 Abschnitte (S. 1—24) des Buches haben den Cha- 
rakter einer allgemeinen Einleitung. In ihnen sucht der Verfasser 
einen kurzen Überblick von der Entwicklung der Vermessungskunst 
in Deutschland während des Mittelalters und in der neueren Zeit bis 
etwa ins 18. Jahrhundert zu geben. Schon hier wird der Histo- 
riker, wenn er sich nicht durch einige mathematische Formeln ab- 
schrecken läßt, mancherlei kulturgeschichtlich Interessantes finden 
(vergl. z. B. S. 14, Abb. 5, Herstellung einer Rute) und manches, 
was ihn ältere Karten besser verstehen und würdigen lehrt. Das 
Hauptgewicht der Arbeit liegt im VII. Abschnitte: Das Vermessungs- 
wesen in Altpreußen vom Beginn der ÖOrdensherrschaft bis ins 
19. Jahrhundert. Das 3. Kapitel dieses Abschnittes über die Personal- 
verhältnisse der Landmesser, mit seinem Anhange gesetzlicher Vor- 
schriften aus dem 18. und 19. Jahrhundert wird auf größeres 
Interesse allerdings nur bei den Fachgenossen des Verfassers rechnen 
dürfen. Für den Historiker sind die beiden ersten Kapitel, die an 
Umfang fast die Hälfte des Buches ausmachen (S. 25-—-112), wichtiger. 

Kapitel I behandelt die Ordenszeit. Gewisse Kenntnisse der Ver- 
messungskunst brachten die Ritter und ihre deutschen Kolonisten 
schon aus der Heimat nach Preußen mit. Nur so ist es erklärlich, 
daß es von vornherein gelang, ein von der Obrigkeit festgesetztes 
Landmaß, die Kulmsche Rute (über das Normalmaß an der Außen- 
mauer der Kirche zu Kulm vgl. S. 26) im ganzen Lande einzuführen. 
Besonderer beamteter Landmesser bedurfte es zu den Ackervermessungen 
anfangs aber wohl noch nicht. Sie treten erst ums Jahr 1400 auf 
(Belege aus dem Tresslerbuche S. 28 f.), und um dieselbe Zeit ließ 
der Ordenshochmeister die erste amtliche Vermessungsanweisung, die 
Geometria Culmensis, ausarbeiten. 

Im zweiten Kapitel behandelt der Verfasser das Vermessungs- 
wesen seit der Säkularisation, an der Hand der erhaltenen archivalischen 
und karthographischen Zeugnisse. Für die ältere Zeit, das 16. und 
die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts bewahrt das Staatsarchiv in 
Königsberg die Sammlung der sog. ostpreußischen Folianten (über 
30 Bände) auf. R. gibt S. 44—71 eine durch verschiedene Abbil- 
dungen erläuterte Übersicht über dieses höchst merkwürdige und m. 
W. wenigstens außerhalb Ostpreußens noch völlig unbekannte Material 
an Grenzakten und Rissen. Zwei Typen lassen sich unter den 
Folianten im wesentlichen unterscheiden: Zum Teil handeln sie von 
den Außengrenzen des Staates z. B. Nr. 1292 gegen Littauen, 

299% 


436 Kritiken. 


1541—46; Nr. 1296 gegen das Bistum Ermland, 1554—1601: 
Nr. 1299—1301 gegen Masovien, 1528—1617; zum Teil sind e 
Grenzbücher über die Ortschaften einzelner Ämter (z. B. Nr. 1302 
über die 8 Kammerämter des Samlandes seit 1527, Nr. 1321 da 
Amt Lyck von 1601, Nr. 1313 das Amt Tapiau 1623—24). Alk 
Folianten enthalten außer den Grenzrissen, von denen R. in den Ab 
bildungen eine Anzahl beachtenswerter Proben gibt, auch Gren- 
beschreibungen, die zum Teil auf die ältern Zeiten, bis ins 14. und 
15. Jahrhundert zurückgreifen (die beiden ältesten 1322 und 1383). 

Den topographischen Detailarbeiten folgte in Ostpreußen früher 
als in den meisten anderen Territorien bereits in der 2. Hälfte de 
17. Jahrhunderts eine Landesaufnahme. Joseph Naronski begann se 
1660 und hatte bis 1678 20 Bezirke aufgenommen (S. 79 Probe 
seiner Karte), Samuel von Suchodoletz setzte die Arbeit bis 1713 
fort. Was der Verfasser über diese beiden verdienten Landmesser 
sagt, ergänzt in willkommener Weise die Angaben Ernst Friedlaender: 
(Hohenzollernjahrbuch 1900) und erweckt den lebhaften Wunsch, daß 
diese merkwürdige alte Landesaufnahme bald eine umfassende Be 
arbeitung fände. | 

Wir Historiker müssen dem Verfasser sehr dankbar sein, daß er 
uns darauf aufmerksam gemacht hat, welches wertvolle Material zur 
historischen Geographie, zur Wirtschafts- und Siedlungsgeschichte sich 
in Ostpreußen erhalten hat. Sein Buch wird hoffentlich zu Nach- 
forschungen anregen, wie es in anderen Territorien in dieser Hinsicht 
steht. Bekannt ist aus ihnen bis jetzt so gut wie nichts, und doch 
liegt ja kein triftiger Grund vor, anzunehmen, daß das Herzogtum 
Preußen die Nachbarländer in der Pflege des Vermessungswesens 50 
außerordentlich überragt haben sollte. Hier bietet sich ein ergiebiges 
und dankbares Feld für weitere Untersuchungen. 

Greifswald. F. Curschmann. 


Srbik, H. v., Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold L 
bis Maria Theresia. — Wien und Leipzig, Braumüller, 190‘. 
XXXVI u. 432 S. 

Pribram, K., Geschichte der österreichischen Gewerbepolitik von 
1740 bis 1860. Band I: 1740 bis 1798. — Leipzig, Duncker & 
Humblot, 1907. XIX u. 614 S. 

Die beiden Bücher sind ein schönes Zeugnis für den Eifer und 
die Gründlichkeit, mit denen neuerdings auch in Österreich die Studien 
zur Wirtschaftsgeschichte betrieben werden, und den Verfassen ge 
bührt doppelte Anerkennung dafür, daß sie nicht erst umfassende 
Publikationen abgewartet, sondern aus dem spröden und massenhaften 


\ 


Kritiken. 437 


Material der in Betracht kommenden Archive ihre Darstellungen auf- 
gebaut haben: daß beide Arbeiten nicht nur sehr wertvollen sach- 
lichen Ertrag liefern, sondern auch in der Formgebung und in der 
stilistischen Durcharbeitung wesentlich mehr als der Durchschnitt 
wirtschaftsgeschichtlicher Arbeiten leisten, sei hier besonders angemerkt. 

In seiner die wirtschaftliche Entwicklungsstufe Österreichs im 
17. Jahrhundert schildernden Einleitung, die übrigens auch in sehr 
lehrreicher Weise die österreichische und die brandenburgisch-preußische 
Wirtschaftspolitik gegenüberstellt, bezeichnet Srbik es als seine Auf- 
gabe, die Handelspolitik und praktische Handelsführung Wer Zentral- 
gewalt in ihren Maßnahmen für den eigenen Export zu untersuchen 
und damit die Umsetzung der theoretischen Grundlagen der Merkantil- 
politik in die Tat kennen zu lernen. Der spezielle Gegenstand der 
Arbeit ist die Geschichte des Handels mit Quecksilber und Kupfer, 
den einzigen Objekten des unmittelbaren staatlichen Exporthandels 
_ jener Zeit, denn der Export des auch von dem Ärar monopolisierten 
Salzes wurde durch die Prohibitivmaßregeln der Nachbarstaaten unter- 
bunden, und der Handel mit Eisen lag in den Händen einer privaten 
Erwerbsgesellschaft, die nur unter staatlicher Aufsicht stand. Die 
Gewinnung des Idrianer Quecksilbers war im Jahre 1631 in „Appalt‘“ 
— Pacht — gegeben worden, kurz nach dem Regierungsantritt Leo- 
polds I aber ging das Ärar, da das bisherige System nur zu Miß- 
erfolgen geführt hatte, dazu über, den Quecksilberbergbetrieb und 
Handel in eigene Regie zu nehmen: freilich nur der Form nach, denn 
der mit der Leitung beauftragte Unternehmer verstand es, bei der 
noch fast völlig fehlenden Aufsicht und Einsicht der staatlichen 
Organe in erster Reihe seine eigenen Taschen zu füllen, und nicht 
‚anders lagen die Dinge bei der Kupfergewinnung. So war es denn 
ein wesentlicher Fortschritt, als das Ärar sich in Übereinstimmung 
mit den immer mehr durchdringenden Lehren des Merkantilsystems 
entschlof, zunächst 1670 den Handel mit Quecksilber und dann 1681 
auch den mit Kupfer in eigene Verwaltung zu nehmen. Die un- 
geheure Inanspruchnahme der wirtschaftlichen Kräfte des Staates aber, 
die seine auswärtige Politik erforderte, bereitete auch diesem Bra. 
rischen Handel bald ein Ende: da man anders für die Zinsen der in Hol- 
land aufgenommenen Anleihen nicht aufkommen konnte, mußte man 
schon zu Beginn des spanischen Erfolgekrieges holländischen Kapitalisten 
das ausschließliche Recht des Fruchtbezuges von Kupfer und Quecksilber 
überlassen, und erst unter Karl VI. gelang es wieder, das holländische 
Kapital auszuschalten. Mit einem Ausblick auf die Regierung Maria 
Theresias schließt Srbik seine Darstellung: indem Österreich damals 
Schlesien, seinen „Fabrikanten und Spediteur“, wie man es genannt 


438 Kritiken. 


hat, verlor, wurde es nunmehr auf seine eigenen Kräfte angewiesen und 
so gezwungen, sich vom Ausland ökonomisch unabhängig zu machen. 

Die Pribramsche Darstellung, die übrigens in noch höherem Grade 
als das Srbiksche Buch auch für die Behördengeschichte wertvoll ist, 
setzt zeitlich betrachtet dort ein, wo Srbiks Schilderung abschließt: 
bei der Regierung Maria Theresias. Sie zeichnet einleitend die Ge- 
werbeverfassung unter Karl VI. und behandelt dann in einem ersten 
Buche eingehend die Organisation der Kommerzbehörden, die Zunft- 
politik und die positiven Maßnahmen zur Förderung der Industrie, 
die die ersfen Jahrzehnte der Regierung der Kaiserin etwa bis zum 
Ende des siebenjährigen Krieges füllen. Ein zweites Buch gibt dann 
eine ausführliche Darstellung der Gewerbepolitik unter dem immer 
stärker hervortretenden EinfluB der Gesamtstaatsidee, ein drittes die 
Entwicklung neuer, freiheitlicherer Ideen, die in den letzten Jahren 
der Regierung der Kaiserin hervortreten. Eine eingehende Schilde- 
rung findet dann die Gewerbepolitik Josefs II.: wie für seine Mutter, 
so ist auch für ihn das Ziel die Umgestaltung der Monarchie in 
einen Einheitsstaat, der seinen Bedarf an gewerblichen Produkten 
nach Möglichkeit selbst decken und dabei auch noch für den Export 
produzieren kann, im Gegensatz aber zu seiner Mutter sucht er sein 
Ziel nicht mehr durch behördliche Leitung und Regulierung, sondern 
durch Befreiung aller wirtschaftlichen Kräfte und Erzielung einer mög- 
lichst großen Konkurrenz zu erreichen. Das letzte Buch des Bandes 
endlich schildert die Reaktion gegen die Politik Josefs, die auch in 
der Wirtschaftspolitik dem letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts in 
Österreich ihren Stempel aufdrückt, die Darstellung der unter dem 
Einflusse der verschiedensten Momente ganz veränderten Gewerbe- 
politik des 19. Jahrhunderts ist dem bisher noch nicht erschienenen 
zweiten Bande des vortrefflichen Werkes vorbehalten. 

Posen. V. Loewe. 


Johannes Ziekursch, Dr. phil., Privatdozent an der Universität 
Breslau, Das Ergebnis der friderizianischen Städtever- 
waltung und die Städteordnung Steins. Am Beispiel der 
schlesischen Städte dargestellt. Jena, H. Costenoble, 1908. XI u. 
228 S. 6 M. 

Mit vorliegendem, ganz vortrefflichem Werke setzt Z. seine ver- 
dienstvollen Untersuchungen zur schlesischen Geschichte in dem Zeit- 
raum von 1786/1850 fort, gestützt auf ein reiches archivalisches Ma- 
terial, aber auch unter Heranziehung zeitgenössischer Literatur, der 
er ein weitgehendes Vertrauen entgegenbringen zu dürfen glaubt. In 
vier Kapiteln schildert uns Z.: I. die wirtschaftliche Lage der schles. 


Kritiken. 439 


Städte im Beginn des 19. Jahrhunderts; II. das Aussehen, die Ein- 
wohnerzahl, die sozialen und politischen Verhältnisse der schlesischen 
Städte an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert; III die Ver- 
fassung und Verwaltung der schlesischen Städte bis 1809 und IV. die 
Einführung der Städteordnung in Schlesien und ihre Wirkung in den 
ersten Jahren. 

Das 1. Kapitel zeichnet in flotten und sicheren Strichen die 
Wandlungen, die unter dem Einfluß der politischen Lage und der 
Wirtschaftspolitik Friedrichs d. Großen im schlesischen Wirtschafts- 
leben vor sich gegangen sind. Für die Durchbrechung der für Alt- 
preußen so charakteristischen Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land 
bringt Z., im Anschluß an das Werk von Zimmermann (1785 ff., 
13 Bde), sehr interessante Daten bei: von 79000 Künstlern und 
Handwerksmeistern lebten 1795 in Schlesien nur 33000 in den 
Städten, dagegen 46000 auf dem Lande; von 138 aufgeführten Ge- 
werben fehlten nur 25, und das zumeist nur ganz engumgrenzte, auf 
den Dörfern. Diese Daten bereiten vor auf das, was wir im zweiten 
Kapitel Ungünstiges über das Äußere und die sozialen und politischen 
Verhältnisse der schlesischen Städte, einschließlich Breslaus, erfahren. 
Verfasser scheint mir nicht recht zu beachten, daß diese kulturhistorisch 
sehr interessanten Einzelheiten z. T. notwendige Folgen aus dem wirt- 
schaftlichen Rückgang der schlesischen Städte, z. T. für jene Zeit, die 
wir nicht aus unserem heutigen Gesichtswinkel betrachten dürfen, im 
Städtebild überhaupt typisch sind, jedenfalls nicht nur eine Folge 
speziell der friderizianischen Städteverwaltung. Über diese wie über 
die schlesische Städteverfassung unterrichtet uns Kapitel III. Be- 
merkenswert ist vor allem die Tatsache, daß mehr als die Hälfte der 
schlesischen Städte mit etwa JL der schlesischen Stadtbewohner bei 
Einführung der Steinschen Städteordnung noch sog. Mediatstädte, d. h. 
von einem Grundherren, meist einem Adligen, abhängig waren. Zwar 
hatte Friedrich d. Gr., der allgemeinen Tendenz des absoluten Staates 
folgend, auch die schlesischen Grundherrn in der Besetzung der städti- 
schen Beamtenposten von der Staatsgewalt abhängig gemacht, und 
namentlich durch die allein von den Kammern eingesetzten, von den 
Grundherren unabhängigen sog. Polizeibürgermeister (seit 1751) hatte 
Sich die Staatsgewalt den maßgebenden Einfluß auf die Finanzwirt- 
schaft und Polizei der Städte gesichert, aber wie stets bei Vernich- 
tung ihrer politischen Vorrechte in Preußen waren auch den 
schlesischen Grundherren ihre sozialen, wirtschaftlichen und gerichts- 
herrlichen Privilegien geblieben, die sie reichlich, vor allem auch 
finanziell, ausbeuteten, ohne ihre entsprechenden Pflichten immer zu 
erfüllen. In diesem Zustande lag zweifellos ein erhebliches Hindernis 


440 Kritiken. 


für die Entwicklung der schlesischen Städte, und Z. erklärt es mit 
Recht als einen Fehler, daß der Staat die mit Einsetzung der Polizei- 
bürgermeister begonnene Emanzipation der Mediatstädte nicht fort- 
setzte, sie nicht systematisch in Immediatstädte umwandelte. Freilich 
auch über diese, die mit ihren, auch gegen die bestehenden Privi- 
legien, vom Staate eingesetzten Magistraten und den nur ein Schein- 
dasein führenden Stadtrepräsentanten durchaus von den staatlichen 
Organen (Kammer, Steuerräte, Militärs) abhängig waren, weiß Z. nicht 
viel Gutes zu berichten. 

Besonders hingewiesen sei aus seinen Ausführungen auf eine 
Fülle wertvollen statistischen Materials über die Kämmereiverwaltung 
der schlesischen Städte (es gab in Schlesien z. T. direkte Kommunal- 
steuern!), die Konfession, Nationalität und Vorbildung der schlesischen 
Magistratsbeamten u. a Das Gesamtbild ist, wie gesagt, kein sehr 
günstiges, ebenso wie die Charakteristiken der Breslauer Steuerräte 
in demselben Kapitel im allgemeinen recht ungünstig sind, wobei man 
freilich über die Unbefangenheit von Z.s Quelle — Voten eines Bres- 
lauer Regierungsrates — geteilter Ansicht sein könnte. 

Kapitel IV ist das wichtigste des ganzen Buches. Die Auspizien 
für Steins großes Werk waren nicht günstig: 1804/6 waren Notjahre; 
dazu kamen die gewaltigen Kriegsleiden und Lasten, die vielfach den 
Zusammenbruch der alten Kämmereiverwaltung und des bureaukra- 
tischen Systems zur Folge hatten. Es fehlte nicht an offenen Tu- 
multen. 

Die Aufnahme der St.O. war jedenfalls sehr verschieden; Wider- 
stand, namentlich der alten Stadtbeamten, hier, freudiger Eifer für 
die Neuerung dort. In Oberschlesien war bezeichnenderweise der 
schroffe Bildungsmangel häufig ein Hindernis für die Einführung der 
St.O.; man fand buchstäblich nicht hinreichend Männer, die genug 
lesen und schreiben konnten. Auch konfessionelle und nationale Re- 
gungen waren hier ein Hemmnis, indem bei den Wahlen zu den 
Magistraten und Stadtverordnetenkollegien nur wenig alte (weil meist 
deutsche und protestantische) Beamte und Träger der Intelligenz, son- 
dern überwiegend Handwerker gewählt wurden. In Mittel- und Nieder- 
schlesien überwogen dagegen bei den Wahlen die alten Berufsbeamten. 
Von 128 im Jahre 1809 gewählten Bürgermeistern waren hier 78 
Berufsbeamte oder dazu Gewordene, nur 50 Bürger. 

Eine gewisse Abneigung des Beamtentums — an der Spitze des 
Oberpräsidenten von Massow — gegen die St.O. offenbarte sich durch 
die sehr starke Tendenz, den § 166 der St.O., der die Überweisung 
der Polizei an besondere kgl. Polizeibehörden statt an die Magistrate 
vorsieht, in Anwendung zu bringen. Eine weitere, die Selbstverwal- 


Kritiken. 441 


tung einschränkende Maßnahme war die polizeiliche Unterordnung 
aller Städte ohne kgl. Polizeiverwaltung unter den Landrat, dem in 
dieser Eigenschaft Kreisdeputierte, von den Kreisinsassen gewählt, bei- 
gegeben wurden, 

Die Wirkung der St.O. bezeichnet Z., die ungünstigen finanziellen 
und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt, als recht erfreulich; 
vor allem habe die Selbstverwaltung vaterländischen Sinn und An- 
hänglichkeit an den preußischen Staat erweckt, was sich sehr bald 
bewährte, namentlich im Jahre 1813, wo freilich die oberschlesischen 
Polen vielfach versagten. Das Interesse an der Selbstverwaltung schwand 
indes in Schlesien sehr rasch wieder, und dahin gewirkt haben nicht 
zuletzt die stärkere finanzielle Belastung, die sie im Gefolge hatte, 
wie auch die das städtische Wirtschaftsleben tief berührende Einführung 
der Gewerbefreiheit. Die schlesischen Handwerker, die in den Stadt- 
verordnetenversammlungen die Mehrheit und beinahe die Hälfte aller 
unbesoldeten Ratsstellen innehatten, wurden durch Aufhebung der 
Zunftverfassung zu Gegnern der Reformen überhaupt. 

Die nur langsame Entwicklung der schlesischen Städte und ihres 
Bürgertums in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die noch heute 
in etwa nachwirkt, erklärt sich überhaupt aus wirtschaftlichen Ur- 
sachen, denen Z. am Schluß seines Buches einige bemerkenswerte Be- 
trachtungen widmet. 

Im Anhang bietet Z. Charakteristiken von Mitgliedern der alten 
und der neugewählten Magistrate. 

Die hochinteressante Lektüre des inhaltreichen Buches drängt 
dem Leser unwillkürlich zum Schluß die Frage auf: Wie bewertet 
Verfasser den friderizianischen Staat? Es ebe die Kontroverse 
Meier-Lehmann aufrollen, wollte ich meine Ansicht näher begründen, 
daß As Urteil entschieden zu ungünstig ist, wenn er z. B. ausspricht, 
das schlesische Bürgertum habe beim Zusammenbruch des friderizia- 
nischen Staates ungefähr. auf der gleichen niederen Stufe gestanden 
wie beim Beginn der preußischen Herrschaft, und wenn er als das 
Hauptergebnis der friderizianischen Zeit lediglich das Erwachen des 
Gemeingeistes bezeichnet, ohne den die von Stein gewährte Selbst- 
verwaltung in Parteikämpfe und Anarchie ausgeartet wäre. Zweifellos 
ist das Bürgertum, unter dem Einfluß der Selbstverwaltung, im 19. 
Jahrhundert der vornehmste Träger des politischen, sozialen und wirt- 
schaftlichen Fortschrittes gewesen, aber es ist doch wohl, wie stets, 
wenn man einzelne Erscheinungen für die Katastrophe von Jena und 
Auerstädt verantwortlich machen will, einseitig, wenn Z. in der Unter- 
drückung des 3. Standes „den toten Punkt nachgewiesen zu haben 
glaubt, den der friderizianische Staat aus sich heraus nicht überwin- 


442 Kritiken. 


den konnte, bis der Anstoß von außen kam, bis der unglückliche 
Krieg von 1806/7 dem Bürgertum die Bahn zur weiteren Entwick- 
lung freigab.“ 

Auch dagegen vermag ich meine Bedenken nicht zurückzuhalten, 
daß Z., wie Titel und Vorwort seines Werkes zeigen, die Ergebnisse 
seiner schlesischen Forschungen als für ganz Preußen maßgebend hin- 
zustellen wenigstens stark geneigt ist. Z. unterschätzt doch wohl die 
provinziellen Verschiedenheiten, die auch im 18. Jahrhundert, und selbst 
innerhalb der ostelbischen Landesteile, in der preußischen Monarchie 
bestanden. Gegen Z.s Annahme spricht m. E. schon die doch so 
wohlbekannte Tatsache (vgl. oben das über Kapitel 1 Gesagte), daf 
die Eroberung Schlesiens durch Friedrich d. Gr. die wirtschaftliche 
Struktur dieses Landes von Grund aus änderte. Der schlesische Handel, 
und damit dessen Trüger, die Städte, gingen rapid zurück, und der 
absolute Staat bemühte sich Ersatz zu schaffen durch die eifrigste 
staatliche Fürsorge für Entwicklung von Gewerbe und Industrie. Ihr 
unleugbarer Aufschwung vollzog sich nun aber in Schlesien, zum 
Nachteil der Städte, in ganz unverhältnismäßig hohem Maße auf dem 
flachen Lande, weil die Rohprodukte (z. B. Garn) und die Betriebs- 
mittel (Kohle, Holz) für viele Industrien auf das flache Land wiesen, 
und dann auch, weil der kapitalkräftige Adel, der doch vorzugsweise 
auf seinen Gütern saß, sich sehr stark an der Industrialisierung be- 
teiligte. Diese schlesische Entwicklung widersprach aber doch durchaus 
der starren Trennung von Stadt und Land im übrigen Preußen, die 
Gewerbe und Industrie in den Städten monopolisierte. 

Für die friderizianische Städteverwaltung überhaupt und für die 
Vorbedingungen, die die Steinsche Städteordnung im übrigen Preußen 
antraf, werden uns also Z.s schlesische Forschungen doch nur mit 
Vorbehalt maßgebend sein dürfen. Z.s Verdienst ist wahrlich groß, 
wenn seine vortrefflichen Untersuchungen das Muster werden für 
weitere Monographien, die in ähnlich eindringender Weise dieselben 
Fragen für die anderen preußischen Territorien behandeln. 

Bonn. Alfred Herrmann. 


Adolphe de Circourt, Souvenirs d'une Mission à Berlin en 
1848 publiées pour la société d'Histoire Contemporaine par 
M. Georges Bourgin. Archiviste aux Archives nationales. 
Paris, A. Picard et Fils. Rue Bonaparte 1908. XCVIII u. 
447 p. 8. 
Adolphe de Circourt war 1801 geboren als Sohn eines wenig 
begüterten lothringischen Edelmannes, verlor die Eltern früh, trat in 
die Verwaltung ein, stieg durch seine Familienverbindungen rasch auf 


Kritiken. 443 


und wurde 1829 von dem Minister de la Bourdonnay zu seinem Chef 
du Cabinet particulier gemacht. Als der Minister schon nach wenigen 
Wochen gestürzt wurde, reichte auch Circourt seine Entlassung ein, 
wurde aber von dem Nachfolger ersucht seinen Posten zu behalten 
und im folgenden März in ähnlicher Stellung in das Ministerium des 
Auswärtigen berufen. Die Julirevolutiou ließ ihn zurücktreten. Eine 
reiche Heirat setzte ihn in den Stand große Reisen zu machen und 
im Verkehr mit den vornehmen und den literarischen Kreisen zu leben. 
Mit Lamartine, Montalembert, Girardin, Ponsart und anderen poli- 
tischen und literarischen Zelebritäten stand er in regem Verkehr, be- 
sonders mit Lamartine. Trotz der verschiedenen Anschauungen. 
Circourt war Legitimist und Aristokrat, aber im weiteren Sinne liberal 
und vor allem Franzose. So trat er denn auch ohne Zaudern in den 
Dienst der Republik, als ihn sein Freund Lamartine, der an die Spitze 
der Regierung erhoben war, zum Gesandten der Republik am Berliner 
Hofe ernannte (Charge d’aflaires de la France aupres du gouverne- 
ment de Berlin.) Circourt hat vielerlei geschrieben. Nach dem Urteil 
des Herausgebers sind die meisten der nicht edierten Sachen ohne hin- 
reichende Bedeutung, aber von diesen Berliner Erinnerungen sagt er 
p. CXXXIX: „Ces Souvenirs méritaient d’être publiés parcequ’ils four- 
nissent une importante contribution à l'histoire diplomatique de la 
France et celle des évènements europeens au milieu du XIX siecle.“ 
Sie sind von einer etwas großen Breite und nicht eben glänzend ge- 
schrieben, aber sie bieten zuverlässige Beobachtungen. Ich glaube, 
wir können dem Herausgeber zustimmen. Als Beispiel hebe ich p. 129 
den Abschnitt über die Schleswig-Holsteinischen Wirren heraus, die 
Charakteristiken der Vertreter von Dänemark, Schweden, Österreich, 
Belgien und anderer Diplomaten, mit denen er bei seinem Eintreffen 
in Berlin verhandelte.e Von dem Belgier Nothomb sagt er p. 128: 
Fils de ses oeuvres et gardant quelque chose de son origine dans ses 
manières M. Nothomb s’etait élevé à force de capacité, de labeur et 
de prudence à une grande fortune politique. Très devoué au système 
constitutionel il ne l'était pas moins au principe monarchique; sa 
loyauté envers son souverain, son zèle pour le maintien de l'ordre et 
de la paix ne se démentirent durant cette année d’epreuve décisive, 
pas un instant. Mais il s’exposait le moins possible et ne mettait 
nul héroisme dans son dévouement. Il avait acquis le talent diploma- 
tique de n'énoncer jamais gratuitement aucun sentiment, de ne pro- 
fesser jaimais sans necessité présente aucune idée. Auch über Canitz 
und über Savigny, mit dem er von früher her befreundet war, bietet 
er recht bemerkenswerte Aufzeichnungen, und über viele andere. Sehr 
lebhaft ist p. 137£. der Kreis gezeichnet, der im Hause der Frau von 


444 Kritiken. 


Arnim verkehrte, und von großem Interesse ist der Bericht über die 
Vorgänge des 18. und 19. März. 

Von den Soldaten rühmt er p. 163f: Mais partout le soldat 
calme et même triste pendant la mêlée, fut admirable de constance, 
de discipline et d'humanité. Über die Barrikadenkämpfer ist sein 
Urteil weniger günstig. Am Abend des 18. März suchte er Schelling 
auf, der nahe dem Brandenburger Tore wohnte. Rien ne pourrait 
peindre la douleur de cet illustre vieillard: mais sa fermeté était in- 
ébranlable: „si fractus illabatur orbis...“ me dit il en me tendant la 
main. Im Hotel de Russie suchte er Herrn von Arnim auf und 
fand bei ihm den Fürsten Felix Lichnowski, den er seit Jahren gut 
kannte. Er schildert ihn als einen jeune et infortuné rejeton d'une 
grande maison de la Bohême, voué en partie pas des circonstances 
défavorables a une vie d’aventurier, aimant la bizarrerie et cher- 
chant le scandale, accourant partout où le désordre venait d'éclater: 
il portait alors l'uniforme prussien. Je fus révolté de la légèreté 
cruelle, avec laquelle il s'exprimait sur la crise affreuse que traver- 
saient alors Berlin, son roi et la monarchie prussienne: il y avait 
pourtant a travers cette folie coupable quelque chose du frémissement 
martial que donne à un homme de coeur l'approche de dangers et 
d'une lutte où il pourra se faire un rôle. 

Früh um 4 Uhr am anderen Morgen machte Herr von Circourt 
einen Rundgang durch einen Teil der Stadt. Er fand sie zum großen 
Teil in der Gewalt der Truppen, die Haufen von Gefangenen trans- 
portierten. In einigen Vorstädten sah er neue Barrikaden bauen, eine 
in der Nähe von Alexander von Humboldts Wohnung. Er trat bei 
ihm ein und fand ihn le front serein mais rempli d’un degout indi- 
cible pour la compagnie au milieu de laquelle il avait passé la 
nuit et dont les traces immondes s’apercevaient dans le désordre de 
l’apartement. Ein Haufe von Arbeitern mit einem jungen Studenten 
oder Schüler als Sprecher hatten Waffen von ihm verlangt, aber nur 
einen alten Karabiner gefunden und dann im Unmut einige Ver- 
wüstung angerichtet. Gegen 9 Uhr ging er in das Hotel de Russie. 
Dorthin kam Arnim unmittelbar vom Könige mit der Nachricht, der 
König wolle die Truppen zurückziehen. Er habe ihm darauf zu- 
gerufen: „faire retirer les troupes! au moment où elles sont absolu- 
ment victorieuses! au moment où il suffirait des quelques volées de 
canon pour abattre les dernières barricades! Capituler! et cela sur une 
victoire ... Décourager son armee en la deshonorant...“ Alle diese 
Einwendungen sind dem Könige schon gemacht, habe Arnim erwidert, 
aber der König will das BlutvergieBen beenden. Gegen 11 Uhr be- 
gannen die Truppen traurig und erregt, aber gehorsam abzuziehen: 


Kritiken. 445 


jamais, en effet de bonnes troupes n'avaient été plus indignement 
abandonnées et comme desavouées pas leurs chefs. 

Diese Probe wird wohl schon genügen zu dem Beweise, daß 
diese Souvenirs wert sind der Forschung zugänglich gemacht zu 
werden. Die Gespräche werden ja in der Erinnerung ihre Form ver- 
ändert haben, denn Circourt schrieb seine Souvenirs erst im Jahre 
1858 (cf. p. XC), aber der Herausgeber, dessen kritischen Sinn wir 
schon kennen lernten, rühmt das vorzügliche Gedächtnis des Verfassers 
und den zuverlässigen Anhalt, den ihm seine Akten boten. 

Etwas ruhmrednerisch erscheint S. 184 die Mitteilung, daß der 
König, Camphausen, Arnim und andere in jenen Tagen wiederholt 
erklärt hätten, wie wertvoll die Zurückhaltung gewesen sei, die der 
Vertreter der französischen Republik geübt habe. Wenn er die fran- 
zösische Fahne von dem Balkon seines Zimmers hätte wehen und in 
den Klubs hätte verlauten lassen, die Republik Frankreich würde gern 
sehen, daß Preußen seinem Beispiel folge, und wenn er sonst in 
diesem Sinne tätig gewesen wäre, wie es andere Vertreter Frank- 
reichs in Neapel und an anderen Orten getan: „la republique serait 
sortie des barricades de Berlin comme elle etait sortie de celle 
de Paris.“ Nun, der Satz ist recht geeignet, die Schranken des 
Urteils des gut unterrichteten, aber doch an der Oberfläche haftenden 
Beobachters zu erkennen. Die Monarchie war in Preußen auch da- 
mals fester begründet, auch unter den Barrikadenkämpfern und 
unter der Bürgerschaft, welche jenen Kämpfern erst rechten Nach- 
druck gab. Indessen ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß in 
jenen Tagen selbst der König und viele andere sich wirklich so 
geäußert haben. In solchen Tagen gewinnen die Dinge und die Vor- 
stellungen, die wir mit ihnen verbinden, leicht eine außerordentliche 
Gestalt. 

Von besonderem Wert sind naturgemäß die Aufschlüsse, die uns 
Circourt über die französische Politik gibt. So rühmt er p. 224f die 
Haltung des französischen Gesandten in Wien, p. 248 die vergeblichen 
Bemühungen Lemartines, Deutschland gegenüber loyal zu handeln und 
die Grenzgebiete nicht durch französische Parteigänger zu beunruhigen. 
„Mais son cabinet, occupe par dessus tout de menager la popularite 
dun chef dont il attendait toutes choses, denatursit autant qu’il lui 
etait possible, dans le sens des perturbateurs et des declamateurs du 
parti alors dominant les mesures, que le ministre determinait de sa pa- 
role ou même de sa signature. 

Breslau. G. Kaufmann. 


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z a? 


446 


Nachrichten und. Notizen I. 


Von der Bibliographie des „Theologischen Jahresberichtes“ 
(Herausgeber Prof. Dr. Krüger und Prof. Dr. Köhler in Gießen, Verlag von 
M. Heinsius Nachfolger in Leipzig) erscheint vom diesjährigen, die Literatur 
von 1907 behandelnden Band ab außer der Sonderausgabe der gesamten 
Bibliographie (etwa 6—7 je fünf Bogen starke Lieferungen zu je 1 Mark) 
auch eine Sonderausgabe der Bibliographie der kirchengeschicht- 
lichen Literatur zum Preise von M. 3,80. 


Jahresbericht über die Herausgabe der Monumenta Germaniae 
historica. Die Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica ver- 
einigte sich zu ihrer fünfunddreißigsten ordentlichen Plenarver- 
sammlung in Berlin am 15., 16. und 17. April d. J. Im Laufe des Be- 
richtsjahres 1908/09 erschienen: In der Abteilung Scriptores: Alberti de 
Bezanis abbatis S. Laurentii Cremonensis Cronica ed. O. Holder-Egger (in 
usum scholarum). In der Abteilung Leges: Concilia, Tomi Il pars II ed. 
A. Werminghotf. Constitutiones et acta publica, Tomi IV partis II fasci- 
culus prior ed. J. Schwalm. Vom Neuen Archiv für ältere deutsche Ge- 
schichtskunde: Bd. XXXIII . Heft 3 und Bd. XXXIV, Heft 1 und 2. Im 
Druck befinden sich sieben Quartbände, seehs Oktavbände. Die Druck- 
legung des fünften Bandes der Scriptores rerum Merovingicarum, dessen 
Abschluß für 1910 bestimmt zu erwarten ist, wurde vom 32. bis zum 
58. Bogen gefördert. Neu bearbeitet hat Hr. Archivrat Krusch die Lebens- 
beschreibungen des heiligen Amandus, deren älteste nicht dem Baudemund, 
einem Zeitgenossen des Apostels der Franken, zuzuschreiben ist, sondern der 
zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts angehört und am Sitze des Diözesan- 
bischofs in Noyon entstanden sein wird. Hr. Privatdozent Dr. Levison in 
Bonn bearbeitete neben seiner Beteiligung an der Herstellung des fünften 
Bandes die Historia Wambae des Julian von Toledo und ergünzte das ge- 
sammelte Material für den Liber Pontificalis. Für die Hauptserie der 
Scriptores ist die Arbeit an den Annalen des Tholomeus von Lucca mit 
einer unter der Presse befindlichen Untersuchung (Neues Archiv XXXIV, 
Heft 3) über die verlorenen Gesta Florentinorum und ihre zahlreichen Ab- 
leitungen fortgeführt. Der Abteilungsleiter Hr. Geheimrat Holder- Egger 
war mit der Ausarbeitung der Vorrede zu seiner Ausgabe der Chronik des 
Minoriten Salimbene de Adam beschäftigt. Eine Wiederholung dieser Aus- 
gabe in der Sammlung der Scriptores rerum Germanicarum bleibt vorbe- 
halten. In derselben Sammlung werden der im Berichtsjahre erschienenen, 


Nachrichten und Notizen I. 441 


von Hrn. Holder-Egger bearbeiteten Cronica des Albertus de Bezanis in 
einigen Wochen folgen die Annales Xantenses et Vedastini in der Ausgabe 
des Hrn. von Simson und die von Hrn. Dr. Schmeidler besorgte neue Auf- 
lage der Chronik des Helmold; als Appendices werden mit der Slawen- 
chronik erscheinen die bisher in den Monumenta Germaniae nicht vor- 
liegenden Versus de vita Vicelini und die Epistola Sidonis des Propstes von 
Neumünster. Das Manuskript seiner neuen Ausgabe der Chronik des Bischofs 
Otto von Freising hat Hr. Dr. Hofmeister schon im vorigen Jahre abge- 
schlossen. Bei den durch Hrn. Landesarchivdirektor Dr. Bretholz in Brünn 
wiederaufgenommenen Arbeiten für Cosmas von Prag ergab sich für die 
bisher als „konfus und wertlos“ betrachtete Chronologie dieser Quelle ein 
unerwarteter Grad von Glaubwürdigkeit, wie in zwei demnächst im Neuen 
Archiv zu veröffentlichenden Aufsätzen des näheren nachgewiesen werden 
wird. Für die von Hrn. Prof. Dr. Uhlirz in Graz übernommene Bearbeitung 
der Annales Austrise ist noch die Heranziehung zerstreuter Handschriften 
erforderlich. Von dem Liber certarum historiarum des Abtes Johann von 
Victring hat Hr. Dr. Fedor Schneider in Rom jetzt 20 Bogen zum Druck 
befördert. Eine Ausgabe des Johannes Porta de Annoniaco mit dem Bericht 
über die Krönung Karls IV. und zahlreichen Aktenstücken stellt Hr. Prof. 
Zeumer in Aussicht; die erforderlich gewordene dritte Auflage des Wipo 
und in weiterer Folge eine Ausgabe des Frutolf-Ekkehard wird Hr. Prof 
Breßlau besorgen. Von der Einleitung des Hrn. Prof. Seemüller in Wien 
zur Österreichischen Chronik von den 95 Herrschaften sind bis jetzt 
15 Bogen abgesetzt. Für die Serie der Deutschen Chroniken hat weiter 
Hr. Dr. Gebhardt in Erlangen den Text der Kreuzfahrt des Landgrafen 
Ludwig III. von Thüringen, der im Druck ungeführ 9 Bogen füllen wird, 
nunmehr druckfertig hergestellt. Die in andere Hände übergegangenen 
Arbeiten für die Sammlung der Historischen Lieder in deutscher Sprache 
aus der Zeit bis 1500 sind in der Weise gefördert worden, daß im Bereiche 
der historisch-politischen Lyrik des 13. Jahrhunderts Hr. Oberlehrer Dr. 
Pinnow in Frankfurt a. M. der noch durch Hın. Dr. Heinrich Meyer be- 
wirkten Herstellung der Texte historische Erörterungen und Erklärungen, 
vor allem auch genauere Datenbestimmungen, an die Seite stellte, und daß 
Hr. Dr. Hermann Michel in Berlin bei Ergänzung des Katalogs insonderheit 
die historischen Volkslieder der Mark Brandenburg und die auf die Soester 
Fehde bezüglichen Stücke eingehender Prüfung unterzog. Den Text der 
Dichtungen Suchenwirts hofft Hr. Dr. Lochner in Göttingen binnen Jahres- 
frist abschließend aufstellen zu können. Für die Abteilung Leges, soweit 
‘sie durch Hrn. Geheimrat Brunner geleitet wird, hat Hr. Privatdozent 
Dr. Claudius Freiherr von Schwerin in München sich eine photographische 
Reproduktion der dem British Museum gehörigen Handschrift der Lex Saxonum 
(Spangenbergianus) verschafft; seine Bemühungen, für die von ihm über- 
nommene Ausgabe der Lex Anglorum et Werinorum in England Material 
aufzufinden, blieben bisher ohne Erfolg. Im Neuen Archiv erschien die 
zweite Studie des Hrn. Prof. von Schwind in Wien über die Lex Baiuwariorum. 
Ebendort veröffentlichte Hr. Geh. Justizrät Prof. Seckel in Berlin eine neue 
Untersuchung zu Benedictus Levita, welche die Quellen für Buch U, 


448 Nachrichten und Notizen I. 


Kap. 1—161 behandelt. Als unentbehrliche Vorarbeit für die Edition 
wurden ein Index initiorum und, soweit die im Neuen Archiv niedergelegten 
sieben „Studien“ reichen, ein Index fontium ausgearbeitet; begonnen wurden 
die auf Vollständigkeit angelegten Indices personarum, locorum, verborum, 
rerum. Bei der Schlußrevision des Textes der älteren fränkischen Placita 
haben sich dem Herausgeber, Hrn. Prof. Tangl, noch einige weitere Auf- 
gaben gestellt, die einen abermaligen Aufschub des Drucks angezeigt er- 
scheinen ließen, nunmehr aber gelöst sind. Der Leitung des Hrn. Prof. 
Zeumer unterstanden in der Abteilung Leges wie bisher die Arbeiten für 
die Lex Salica, die Concilia, die Constitutiones, die Tractatus de iure im- 
perii saec. XIII. et XIV. selecti, und die Hof- und Dienstrechte des 11. bis 
13. Jahrhunderts. Hr. Dr. Krammer hat bei der Konstituierung des Textes 
der Lex Salica vor allem die Frage vor Augen behalten, ob man über den 
Archetypus der neustrischen A-Redaktion (früher Ill) hinaus zum Urtext 
gelangen könne; insofern nun die älteste, um die Mitte oder gar in dem 
Anfang des 6. Jahrhunderts zu setzende Form der nüchstjüngern (austrasi- 
schen) B-Redaktion (früher I), bereits eine der jüngeren Formen von A be- 
nutzt hat, wird geurteilt werden dürfen, daß, wenn es auch nicht möglich 
ist, zum Urtext selber zu gelangen, doch ein Text erreichbar wird, der aus 
der Zeit Chlodovechs oder aus der seiner Söhne stammt. Die von Hrn. 
Prof. Werminghoff Ende 1908 veröffentlichte Schlußhälfte des zweiten 
Bandes der Concilia führt bis 843; die ihm beigegebenen Concordantiae 
editionum wurden durch Hrn. Dr. Richard Salomon zusammengestellt. Dem 
im Jahre 1906 erschienenen ersten Teile des vierten Bandes der Constitu- 
tiones et acta imperii hat Hr. Dr. Schwalm in Hamburg schnell den zweiten 
Teil folgen lassen, in welchem der Ausgang der Regierung Heinrichs VII. 
erreicht wird; ein Schlußfaszikel mit Titelzeug und Register wird gesondert 
zur Ausgabe gelangen. Ein von Hrn. Referendar F. Salomon hergestelltes 
chronologisches Verzeichnis aller in den vier ersten Bänden der Constitu- 
tiones enthaltenen Stücke liegt druckfertig vor. Inzwischen hat Hr. Dr. 
Schwalm mit der Drucklegung des fünften Bandes (1813 ff.) begonnen und 
sie bis zum 25. Bogen geführt. Auch der von dem Hrn. Abteilungsleiter 
in Verbindung mit Hrn. Dr. R. Salomon vorbereitete Band VIII, der die 
Anfänge Karls IV. bis 1350 begleiten wird, konnte bereits in Druck ge- 
geben werden. Nachdem für die Ausgabe der Schriften des Marsilius von 
Padua bereits früber Hr. Prof. Otto in Hadanıar gewonnen war, haben sich 
der Sammlung der Tractatus de iure imperii saec. XIII. et XIV. selecti 
weiter freundlichst zur Verfügung gestellt Hr. Dr. Franz Wilhelm in Wien 
für den Tractatus de praerogativa imperii, die Notitia und den Pavo des 
Jordanus von Osnabrück, Hr. Geheimrat Prof. Dr. Grauert in München für 
die Monarchia des Dante und die Schriften Konrads von Megenberg und 
vielleicht des Augustinus Triumphus. Für eine Ausgabe des Lupolt von 
Bebenburg liegt in der Inauguraldissertation des Hrn. Dr. H. Meyer, eines 
Schülers des Hrn. Grauert, eine beachtenswerte Vorarbeit vor. Zunächst 
aber hat Hr. Dr. Krammer in den Fontes iuris Germanici antiqui mit dem 
Druck seiner Ausgabe der Determinatio compendiosa de iurisdictione imperii 
begonnen, die er für Tholomeus von Lucca in Anspruch nimmt und unge- 


Nachrichten und Notizen 1. 449 


fähr zum Jahre 1280 ansetzt. Bei einem Besuche in Paris fand Hr. Krammer 
zwei noch unbekannte Traktate des Tholomeus, deren einer zusammen mit 
der Determinatio veröffentlicht werden wird. Über vorbereitende Schritte 
für die Bearbeitung der Hof- und Dienstrechte des 11. bis 13. Jahrhunderts 
hat Hr. Dr. Ferdinand Bilger in Heidelberg dem Abteilungsleiter einen 
ersten Bericht erstattet. Für die Abteilung Diplomata Karolinorum gelang 
Hrn. Prof. Tangl im Kapitelarchiv zu Verona die Wiederauffindung einer 
Abschriftengruppe, nach der von anderer Seite bisher vergeblich gesucht. 
worden war. Über alle Erwartungen ergiebig war eine Nachprüfung der 
tironischen Noten in den wenigen für unsere Zwecke noch nicht unter- 
suchten Originalen. Im Zusammenhange dieser Arbeiten verfaßte der Hr. 
Abteilungsleiter eine Abhandlung (in den „Beiträgen zur brandenburgischen 
und preußischen Geschichte“ herausgegeben vom Verein für Geschichte der 
Mark Brandenburg) über die Urkunden Ottos I. für Brandenburg und Havel- 
berg als Vorbilder für die gefälschten Urkunden der sächsischen Bistümer, 
und Hr. Dr. Müller eine Untersuchung über die „Urkunden- und Legenden- 
fälschungen im St.-Medardus-Kloster zu Soissons" (Neues Archiv XXXIV, 
Heft 3); entsprechende Arbeiten von Hrn. Tangl für Osnabrück (im Archiv 
für Urkundenforschung II, 2) und von Hrn. Müller für Hildesheim und 
Le Mans werden sich ansehließen. Der vierte Band der Diplomata regum 
et imperatorum Germaniae ist bis auf das unter der Presse befindliche 
Register der Eigennamen vollendet. Zu den in dem Bande vereinigten 
Diplomen Konrads UI. hat der Leiter der Abteilung Diplomata saec. XI., 
Hr. Prof. Harry Breßlau, im Neuen Archiv XXXIV fünf Exkurse veröffent- 
licht, denen Hr. Dr. Wibel einen sechsten über die Reinhardsbrunner Ur- 
kundengruppe folgen lassen wird. Aus dem Verband dieser Abteilung ist 
der Mitarbeiter Hr. Dr. Hessel am 1. Juli 1908 ausgeschieden, um sich im 
Auftrage der Kommission zur Herausgabe elsässischer Geschichtsquellen der 
Bearbeitung der Register der Bischöfe von Straßburg zu widmen. Die 
Drucklegung der Urkunden Heinrichs III., für dessen Regierungszeit das 
Material nahezu vollständig gesammelt ist, werden die Hrn. Breßlau und 
Wibel vorbereiten. In der Abteilung Diplomata saec. XII traten die Archiv- 
reisen in den Vordergrund, ausgeführt durch den Abteilungsleiter Hr. von 
Ottenthal und Hrn. Dr. Hirsch. An der Sichtung und Zurichtung des 
Materials beteiligte sich auch der ständige Hilfsarbeiter Hr. Dr. Samanek. 
Die Leitung der Abteilung Epistolae hat auf Ersuchen der Zentraldirektion 
Hr. Prof. Tangl abermals übernommen, doch wird Hr. Werminghoff die 
Drucklegung der von Hrn. Dr. Perels jetzt bis zum 15. Bogen fortgeführten 
Edition der Briefe des Papstes Nicolaus I. bis zum völligen Abschlusse 
leiten. Der neu eingetretene ständige Mitarbeiter dieser Abteilung, Hr. 
Privatdozent Dr. Caspar, hat das Register Johannes’ VIII. in Angriff ge- 
nommen und die Repertorisierung von Einzelbriefen im Anschluß an die 
bis 911 reichende Übersicht von Gundlach (Neues Archiv XII) fortgesetzt. 
Für die Bearbeitung der Briefe Hincmars von Reims ist Hr. Privatdozent 
Dr. Hellmann in München gewonnen worden. Hr. Realgyınnasialdirektor 
Dr. Henze in Südende bei Berlin hat den Text des Briefes Kaiser Ludwigs II. 
an den byzantinischen Kaiser Basilius mit Hilfe einer photographischen 
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 30 


450 Nachrichten und Notizen I. 


Aufnahme des Codex hergestellt und auch die Einleitung bereits verfaßt; 
in einer in Ilbergs Jahrbüchern für das klassische Altertum demnächst er- 
scheinenden Abhandlung wird die Frage der Verfasserschaft des Bibliothekars 
Anastasius erörtert werden. Zu den in der Abteilung Antiquitates durch 
die Herren Prof. Ehwald in Gotha, Prof. Strecker in Berlin und Bibliothekar 
Privatdozent Werner in Zürich fortgeführten Arbeiten ist insbesondere zu 
erwähnen, daß Hr. Strecker im Jahresbericht des Luisengymnasiums auf 
Grund zahlreicher Handschriften den Rhythmus de Asia et de universi 
mundi rota neu herausgegeben hat, der bisher als „fränkische Kosmographie 
des 7. Jahrhunderts“ nur in der unvollkommenen Ausgabe von Pertz aus 
den Abhandlungen der Berliner Akademie von 1845 vorlag. Nach Abschluß 
des zweiten Halbbandes der Poetae Carolini IV beabsichtigt Hr. Strecker, 
die darin enthaltenen Rhythmi in unserer Sammlung von Schulausgaben 
zu wiederholen. Die Vorbereitungen für die Edition der Necrologia aus 
der Diözese Passau, der Erzdiözese Wien und den Diözesen Linz und 
St. Pölten sind so erfreulich vorgeschritten, daß jeder der beiden Heraus- 
geber, der Erzbischöfliche Bibliothekar Hr. Dr. Fastlinger in München und 
der Hr. Pfarrer Dr. Adalbert Fuchs O. S. B. in Brunnkirchen, den von ihm 
übernommenen Band in absehbarer Zeit druckfertig vorlegen kann. Mit 
dem 1. April d J. ist die Zentraldirektion in den Besitz der kostbaren 
Bibliothek eines ehemaligen Mitgliedes, des am 20. Mai 1907 verstorbenen 
Professors an der Universität München Dr. Ludwig Traube, eingetreten. 
Für die Zwecke dieser „Iraube-Bibliothek“ wurde durch den Reichshaus- 
haltsetat für 1909 eine dauernde Vermehrung der den Monumenta Germaniae 
von Reichs wegen gewährten Unterstützung um jährlich 5000 Mark vor- 
.gesehen. Sie wird über den Kreis der Mitglieder und Mitarbeiter der 
Zentraldirektion hinaus auch anderen Gelehrten zugänglich sein. 


Programm für die XI. Versammlung Deutscher Historiker in 
Straßburg i. E. vom 15. bis 19. September 1909. Ea wird dazu ein- 
geladen durch den Vorsitzenden des Verbandes, Prof. Dr. H. Breßlau, und 
den Vorsitzenden des Ortsausschusses, Prof. Dr. W. Wiegand. — Mittwoch, 
15. September. 5 Uhr: Sitzung des Verbands- und des ÖOrtsausschusses in 
der Universität. 8 Uhr: Zwanglose Vereinigung im großen Saale des Zivil- 
kasinos. — Donnerstag, 16. September. 9 Uhr: Eröffnung in der Aula der 
Universität. 9%, Uhr: Vortrag von Prof. Dr. E. Schwartz (Freiburg): Die 
Konzilien des IV. Jahrhunderts. 11, Uhr: Vortrag von Prof. Dr. E. Bran- 
denburg (Leipzig): Die Staatsanschauungen von Macchiavelli und Thomas 
Morus im Zusammenhang mit der Weltanschauung der Renaissance. 6", Uhr: 
Öffentlicher Vortrag von Prof. Dr. @. Dehio (Straßburg): Historische Be- 
urteilung der Kunst im Elsaß. Abends: Zusammenkunft im Restaurant 
Luxhof (Luxhofgasse). — Freitag, 17. September. 9 Uhr (pünktlich): Vor- 
trag von Dr. W. Lenel (Straßburg): Epochen der älteren venezianischen Ge- 
schichte. 10, Uhr: Vortrag von Prof. Dr. H. Finke (Freiburg): Dante als 
Historiker. 12 Uhr: Sitzung des Verbandes Deutscher Historiker im Senats- 
saale der Universität. 6 Uhr: Öffentlicher Vortrag von Redakteur W. Kauf- 
mann (Dresden): Das Wirken der Deutschen im amerikanischen Bürger- 


Nachrichten und Notizen I. 451 


kriege. 8 Uhr abends: Festvorstellung im Stadttheater, dargeboten von der 
Stadt Straßburg. Erstaufführung von „Michel Angelo“, Historie in 5 Auf- 
zügen von H. K. Abel. — Samstag, 18. September. 9 Uhr: Vortrag von 
Prof. Dr. W. Michael (Freiburg): Walpole als Premierminister. 11 Uhr: 
Vortrag von Prof. Dr. H. Oncken (Heidelberg): Bennigsen und die Epochen 
des parlamentarischen Liberalismus in Deutschland und Preußen. 3 Uhr: 
Vortrag von Prof. Dr. R. Sternfeld (Berlin): Ablenkungen und Abirrungen 
der Kreuzzüge. 6Y, Uhr: Festmahl im Bäckehiesel (das trockene Gedeck 
Mark 4,50). Nachher Vereinigung in der Orangerie. Festliche Beleuchtung 
des Parks. — Sonntag, 19. September. Ausflug nach Rappoltsweiler, den 
Rappoltsweiler Burgen und Schlettstadt Abfahrt vom Hauptbahnlıoufe 
10 Uhr 54 Min. Für Teilnehmer, welche die Besichtigung der Hohkönigs- 
burg mit dem Ausflug zu verbinden beabsichtigen, Abfahrt 7 Uhr 39 Min. 
Treffpunkt beider Abteilungen: die Ulrichsburg ob Rappoltsweiler. — Die 
Vorträge finden in der Aula, die öffentlichen im Vorsaal der Aula der 
Universität statt. Das Empfangsbureau befindet sich Mittwoch, den 165. Sep- 
tember 3—6 Uhr im Lichthof der Universität, von Y,8 Uhr ab im Zivil- 
kasino, an den anderen Tagen von Ia Uhr an im Lichthof der Universität. 
Vorherige schriftliche Anmeldung bei Herrn Archivsekretär Haensel, Straß- 
burg i. E., Bezirks-Archiv, ist erwünscht. — Am Donnerstag, den 16. Sep- 
tember, nachmittags 3 Uhr, findet eine Führung durch das Münster in drei 
Abteilungen statt. Zur Führung haben sich die Herren Prof. Dr. Ficker, 
Dombaumeister Knauth und Prof Dr. Polaczek freundlichst bereit erklärt. 
Das Bezirksarchiv und das Stadtarchiv haben eine gemeinsame Ausstellung 
in den Räumen des Bezirksarchivs veranstaltet, die für die Teilnehmer am 
Donnerstag, den 16. und Freitag, den 17. September, von 3—6 Uhr geöffnet 
ist. Eine Ausstellung von Karten und älteren Städteansichten des Elsaß 
(im Auditorium maximum der Universität), vorbereitet von Herrn Bibliothekar 
Dr. E. Marckwald, wird an den drei Sitzungstagen vormittags von 9—12 Uhr 
und an den beiden ersten Tagen auch nachmittags von 3—6 Uhr den Teil- 
nehmern zugänglich sein. — Zur Teilnahme am Historikertage sind alle 
Fachgenossen und Fachverwandten sowie alle Freunde geschichtlicher 
Forschung eingeladen. Von den Teilnehmern, die nicht Mitglieder des 
Verbandes sind, wird ein Beitrag von A Mark erhoben, den Mitgliedern des 
Verbandes wird die Teilnehmerkarte gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte 
für 1909 ausgehändigt. Anmeldungen zum Eintritt in den Verband (Jahres- 
beitrag 8 Mark) sind an dessen Schatzmeister, Archivdirektor Prof. Dr. Josef 
Hansen in Köln a. Rh., oder in der Woche vor und während der Versamm- 
lung an den Vorsitzenden bzw. das Empfangsbureau zu richten. Zu den 
öffentlichen Vorträgen hat jedermann Zutritt. Antrüge, die auf dem 
Historikertage erörtert werden sollen, können nur von Verbandsmitgliedern 
gestellt werden und sind schriftlich bei dem Vorsitzenden des Verbandes 
einzubringen. 

Gleichzeitig mit dem Historikertage findet die „IX. Konferenz von 
Vertretern landesgeschichtlicher Publikationsinstitute“ statt. 
Vorläufige Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. Vorschläge betreffend die 
Organisation der Konferenz landesgeschichtlicher Publikationsinstitute 

30* 


452 Nachrichten und Notizen I. 


(Prof. Dr. Kötzschke- Leipzig). 2. Aussprache über die Stellung der Mit- 
arbeiter landesgeschichtlicher Institute. 3. Besprechung der Leitsätze von 
Dr. A. Tille-Dresden über die Veröffentlichung von Quellen zur städtischen 
Wirtschaftsgeschichte. 4. Bericht über den Plan einer photographischen 
Reproduktion der älteren Urkunden. 5. Vortrag von Prof. Dr. M. Spahn- 
Straßburg über systematische Sammlung der deutschen Zeitungen. Die 
erste Sitzung soll am 15. September, nachmittags 3 Uhr, im Hörsaal V der 
Universität stattfinden. Die Zeit weiterer Sitzungen wird in Straßburg 
bekanntgemacht werden. Die Besucher des Historikertages sind zur Teil- 
nahme an den Sitzungen der Konferenz eingeladen. | 


Preisaufgabe. Die Kantgesellschaft (Geschäftsführer Prof. Dr. 
H. Vaihinger-Halle) hat soeben eine vierte Preisaufgabe ausgeschrieben mit 
einem 1. Preis von 1500 Mark und einem 2. Preis von 800 Mark. Die 
Mittel hierzu haben 174 Schüler, Freunde und Verehrer von Professor 
R. Stammler-Halle aufgebracht. Die Preisaufgabe ist formuliert von 
Professor Stammler, welcher zugleich mit Professor Huber-Bern und Pro- 
fessor Natorp-Marburg Preisrichter ist. Das Thema dieser „Rudolf Stammler- 
Preisaufgabe“ lautet: „Das Rechtsgefühl, erkenntniskritisch und psycho- 
logisch untersucht, seinem Auftreten nach in der Geschichte der Rechts- 
philosophie erörtert und in seiner Bedeutung für Theorie und Praxis des 
heutigen Rechts dargelegt.“ Die näheren Bestimmungen sind gratis und 
franko zu beziehen von Dr. Jörges-Halle a. S., Seebenerstraße. 


Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde in Köln. Der Preis 
für die Lösung der Preisfrage der Mevissen-Stiftung: „Die Glasmalereien 
in den Rheinlanden vom 13. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts“ ist 
durch Beschluß des Vorstandes vom 29. Juni d. J. Herrn Dr. H. Oidtmann 
in Linnich zuerkannt worden. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die 
British Akademy in London wählte Prof. Dr. F. Liebermann in Berlin und 
den o. Prof. der deutschen Sprache und Literatur Dr. Eduard Sievers in 
Leipzig zu korrespondierenden Mitgliedern. Die kaiserliche Akademie der 
Wissenschaften in Wien ernannte den Prof. der Geschichte Dr. Alfons 
Dopsch, den Prof. der Archäologie Dr. Robert von Schneider, den 
Prof. des deutschen Rechts und der Österreichischen Reichsgeschichte 
Dr. Hans von Voltelini in Wien, sowie den Schriftsteller Dr. F. Fried- 
jung in Wien zu korrespondierenden Mitgliedern. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der ao. Prof. der neueren 
deutschen Literaturgeschichte Dr. Alexander von Weilen und der ao. Prof. 
der Volkswirtschaftslehre Dr. Karl Grünberg, beide in Wien, wurden zu 
Ördinarien befördert. 

Der Gymuasialprofessor Dr. Karl Strecker in Berlin wurde zum 
ao. Prof. der Universität für mittelalterliches Latein ernannt. 

Der Privatdozent für neuere Kunstgeschichte Dr. Franz Bock in Mar- 
burg erhielt den Titel Professor. 


Nachrichten und Notizen I. l 453 


Es habilitierten sich Dr. August Wolkenhauer (Geographie) in Göt- 
tingen, Dr. Hans Gehrig (Volkswirtschaftslehre) in Halle und Dr. Hans 
Planitz (Deutsche Rechtsgeschichte) in Leipzig. 

Archive: In Wien wurde, an Stelle des in den Ruhestand tretenden 
Sektionschefs Dr. Gustav Winter, der Vicedirektor Dr. Arpád v. Károlyi 
zum Direktor des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs befördert. Der 
Sektionsrat Dr. Hans Schlitter wurde zum Vicedirektor, Dr. Árpád 
Györy v. Nádudvar zum wirklichen Sektionsrat, Dr. Tankred Stokka 
zum wirklichen Staatsarchivar ernannt, Dr. Arthur Goldmann erhielt 
Titel und Charakter eines Staatsarchivars, Dr. Karl Hönel wurde Concipist 
I. KI. und Josef Graf Hardegg Coneipist II. Kl. 

Museen: Der Direktor der königlichen Nationalgalerie in Berlin Prof. 
Dr. H. v. Techudi wurde zum Direktor der Zentralgemäldegalerie in München 
und der Kustos Dr. Friedrich Knorr zum Direktor des schleswig-holstein- 
schen Museums vaterländischer Altertümer in Kiel ernannt. 


Karl Theodor von Inama-Sternegg, gestorben am 28. November 1908. 


K. Th. von Inama-Sternegg war eine der hervorragendsten Persönlich- 
keiten Österreichs auf dem Gebiete der wissenschaftlich fundierten Ver- 
waltungssphäre und einer der einflußreichsten Statistiker unserer Zeit über- 
haupt. Einer südtiroler Familie entsprossen, aber in Bayern geboren, 
erzogen und vorgebildet, verbrachte er sein Berufsleben in Österreich. Als 
Wirtschaftshistoriker und Nationalökonom brachte er die erste Manneszeit, 
von seinem 26.—38. Lebensjahre, als Professor an der Innsbrucker Universität 
zu, worauf sein Lebensweg stark abbog, indem Inama die Präsidentschaft 
der österr. statistischen Zentralkommission in Wien übernahm und fast 
25 Jahre leitete, wobei er, höber und höher steigend, 1905, als er vom 
Amte schied, die Würden und Ehrenämter eines Geheimrats und Herren- 
hausmitglieds, Präsidenten des Internationalen Statischen Institutes, Vor- 
sitzenden mehrerer wissenschaftlicher und humanitärer Institute sowie 
Kongresse, Ehrendoktors und Mitglieds wissenschaftlicher Akademien ost 
in seiner Person vereinte. Auch hatte Inama neben seiner Amtsstellung 
als Honorarprofessor die statistische Lehrkanzel an der Universität Wien 
sowie einige andere Lehrstellen inne. 

Inama war eine Kraftnatur und ein Vollmensch im wahrsten Wort- 
verstande. Intensivste Anspannung seiner Kräfte in rastloser Arbeit, all- 
seitige Betätigung auf den verschiedensten Gebieten: Wirtschaftsgeschichte, 
Wirtschaftslehre und -politik, amtlicher und wissenschaftlicher Statistik, 
Anthropologie, Staatspolitik, praktischer Wohltätigkeit usf., ferner ver- 
schiedenartigste Betätigung als: Amtschef, Lehrer und Prüfer, einfluß- 
nehmeuder Präsident, Mitglied verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und 
humanitärer Körperschaften, wissenschaftlicher und populärer glünzender 
Schriftsteller und Redner zeichneten ihn aus. Daneben blieb Neigung 
und Veranlagung, aber wenig Zeit für die rein menschliche Lebenssphäre: 
für die Familie, als Gutsherr, Jäger, Landwirt und Freund heiterer Lebens- 
auffassung, ferner für Literatur und Künste. Daß Inama diese Vollmensch- 
natur besitzen und so reichlich entfalten konnte, lag in dem Umstande seiner 


454 Nachrichten und Notizen L 


außerordentlich frühzeitigen geistigen Reife und sehr bald abgeschlossenen 
geistigen Entwickelung begründet; frühe konsolidiert aber niemals stehen- 
bleibend, weil die wissenschaftliche Fortbildung aufmerksam verfolgend, 
vermochte er sich auszugeben, ohne viel Zeit auf das Rezipieren vergeuden 
zu müssen. Er wirkte, klug und zielbewußt, geradezu suggestiv auf seine 
Umgebung und weite Kreise, insbesondere durch seine Rednergabe; damit 
ist aber gegeben, daß ein großer Teil des Erfolges Inamas im unmittelbar 
persönlichen Momente lag. 

, Der nachhaltige Ausgangspunkt von Inamas wissenschaftlicher Richtung 
war die Wirtschaftsgeschichte. Sein Hauptwerk die „Deutsche Wirtschafts- 
geschichte des Mittelalters“ erschien in 8 (resp. 4) Bänden 1879, 1891, 1899 
und 1901; der 1. Band befindet sich vollendet in 2. Auflage im Nachlasse. 
Dieses Werk, eigentlich eine Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, war sein 
Stolz, sein Lebenswerk aber auch sein Schmerzenskind, und die meisten 
seiner sonstigen wirtschaftsgeschichtlichen Arbeiten sind nur im Anschlusse 
an dieses Hauptwerk entstanden. Der erste Band gedieh in Innsbruck, in 
der Muße des Gelehrtenlebens, aber während allzufrüher Entwicklungsjahre, 
und für die andern Bände fehlte ihm im späteren Leben die volle Zeit. 
Viele seiner Feststellungen sind angefochten und widerlegt worden, sei 
dem so; nach zwei Richtungen aber ist seine wirtschaftsgeschichtliche Be- 
deutung unbestritten und groß: erstens, daß er den Mut fand und daß 
es ihm gelang, die Wirtschaftsgeschicke eines großen Volkes in einem 
großen Zeitabschnitte allseitig wirtschafts- und rechtsgeschichtlich darzu- 
stellen und das angesichts der lückenhaften Quellen und mangelnden Vor- 
arbeiten — welches Wagnis, welches Selbstvertrauen, aber auch welcher 
RiesenfleißB und welcher Scharfsinn bei der Quellenverwertung — und 
zweitens daß er sein ganzes späteres wissenschaftliches Leben auf der 
Wirtschaftsgeschichte aufbaute und in ihr ein gediegenes nie wankendes 
Fundament fand. 

Als Nationalökonom und Statistiker ging Inama neben der Geschichte 
von der Soziologie aus und das zu einer sehr frühen Zeit; ohne theoretischen 
Fragen auszuweichen, fühlte er sich mehr von wirtschaftspolitischen Problemen, 
namentlich jenen weltwirtschaftlicher Natur angezogen, sowie insbesondere 
das Neue, Große und Moderne stets einen besonderen Reiz für ihn hatte. 
Ein zusammenfassendes nationalökonomisches Werk liegt nicht vor, wohl 
aber zahlreiche Abhandlungen, welche mit solchen auf dem Gebiete der 
Verwaltungslehre und Statistik in den zwei Reihen der ‚Staatswissen- 
schaftlichen Abhandlungen‘ gesammelt sind (1903 u. 1908). 

Für die Verwaltungsstatistik war Inama von hervorragender Bedeutung, 
und sein Wirken wird lange andauernde Erfolge aufweisen; theoretisch 
betätigte er sich insbesondere in dem Statistischen Seminare, und eine 
blühende Schule von Statistikern in Österreich hält seine Traditionen, sie 
weiter ausbauend, auf den Lehrkanzeln der Universitäten aufrecht. So 
zahlreich Inamas Abhandlungen, Reden und Schriften über verschiedene 
statistische Probleme (insbesondere in der Statistischen Monatsschrift ver- 
öffentlicht) auch sind, so daß sie im Verein mit den Seminarberichten und 
allfälligen mündlichen Traditionen das Wesentlichste eines statistischen 


Nachrichten und Notizen L 455 


Kompendiums ergeben könnten, selbst schrieb er keines und auch keine 
sonstige zusammenfassende einschlägige Schrift. 

Inama war stolz auf seine Erfolge und Ehren, aber nie eitel; er ver- 
mochte der schlichte, joviale Kollege zu sein, aber, wo es nottat, auch 
seine Würde und Persönlichkeit sehr gut zur Schau zu tragen; er besaß, 
ohne sich je zu verläugnen, eine seltene Anpassungsfähigkeit für hoch und 
niedrig, verstand ausgezeichnet zu repräsentieren, er scheute sich aber 
ebensowenig, in entfernte Vorstädte zu Sitzungen humanitärer Vereine zu 
wandern, und liebte es, sich voll in den Dienst der Menschheit, ebenso aber 
auch eines einzelnen Armen zu stellen. Eisern streng gegen sich, war er gütig 
gegen reine Beamten, vornehm über Neid und Intrigen hinwegsehend, und 
der liebevollste Gatte und Vater für seine Familie, der er sich, so vielfach 
in Anspruch genommen, zu seinem Leidwesen nicht voll genug widmen 
konnte. Ein heiterer Lebensabend war ihm nicht vergönnt; er starb nach 
dreijähriger Ruhepause 65 Jahre alt zu Innsbruck, wohin er sich in die 
Nähe seines Gutes Lichtenwert bei Brixlegg am Inn zurückgezogen hatte. 

Graz. E. Mischler. 


F. Karl Wittichen $. 


Am 1. Mai starb nach 6wöchentlichem Leiden infolge einer Blinddarm- 
erkrankung in Hannover, wo er sich vor kurzem an der technischen Hoch- 
schule habilitiert hatte, F. Karl Wittichen (geb. 1878). In ihm verliert 
die historische Wissenschaft sehr viel; und zwar sicherlich viel mehr, als 
diejenigen wissen, welche nur seine, jetzt schon einige Jahre zurückliegenden 
Monographien (Preußen und England in der europäischen Politik 1785—1788, 
Heidelberg 1902. Preußen und die Revolutionen in Belgien und Lüttich 
1789—1790, Göttingen 1905) kannten. Freilich zeugten auch sie schon von 
außergewöhnlich starkem Talente und, bei einer gewissen Einseitigkeit des 
Interesses, von einer erstaunlichen Beherrschung der auswärtigen Lage der 
Staaten jener Zeiten. Es kommt mir dabei das glänzende Urteil in Erin- 
nerung, das ein so hervorragender Forscher und Kenner der Zeit wie Hanns 
Schlitter in Wien vor einigen Jahren mir gegenüber über diese Arbeiten abgab. 
Wittichen zeigte schon damals, daß er einer der wenigen Historiker sei, 
die von Bismarck wirklich gelernt haben. Seit jenen Arbeiten aber war 
er, wie die ihm Näherstehenden wußten, in einer müchtig aufsteigenden 
Entwickelung begriffen. Er war bedeutend vielseitiger geworden; er hatte 
sich im Zusammenhang mit seinen Gentzstudien in philosophischer und 
geistesgeschichtlicher Richtung vertieft und versprach gerade auf letzterem 
Gebiete das Höchste zu leisten. Eine gewisse Neigung zur Einseitigkeit 
auch im Urteil war er im Begriff durch strenge Selbstzucht völlig abzu- 
streifen. Er war von leidenschaftlichstem Interesse für unsere Wissenschaft 
erfüllt; dabei machte er daraus, daß dieses Interesse stark politisch belebt 
war, im Gegensatz zu manchem andern, niemals ein Hehl. Kompromisse 
mit Nützlichkeitserwägungen sind ihm immer unmöglich gewesen. So sinkt 
mit ihm ein Historiker von seltener Begabung und ein Mann von Mut 
und Charakter frühzeitig ins Grab. Sein Verlust ruft den Schmerz über 
den frühen Tod seines älteren Bruders, Paul Wittichen, wach, der vor 


b 


456 Nachrichten und Notizen I. 


einigen Jahren in Rom am Typhus starb. Es ist ein wahrhaft erschütternder 
Gedanke, daß diese beiden Menschen, die so besonders voller Leben, körper- 
licher und geistiger Kraft und Gesundheit und glänzender Gaben waren, uns 
in der Frühblüte der Jahre entrissen worden sind. Von der, auf vier oder 
fünf Bände berechneten, Gentzpublikation, die Karl Wittichen als Nachfolger 
seines Bruders im Auftrag der Wedekind-Stiftung in Göttingen über- 
nommen hatte, liegt der erste Band großenteils fertig gedruckt, der zweite 
druckfertig vor; diese dürften demnächst erscheinen. Es ist zu hoffen, 
daß sich für den Rest der Publikation der geeignete Fortsetzer finde. 
Auch in den späteren Bänden wird eine Fülle von Vorarbeiten und Ge- 
danken Karl Wittichens wirksam sein. So wird sein Name im Zusammen- 
hang mit dieser Publikation auch in einem weiteren Kreise von Fach- 
genossen weiterleben. Denjenigen aber, die ihm näher standen, wird seine 
Art, als Mensch zu sein und als Historiker zu denken, immer in dankbarer 
und fruchtbarer Erinnerung bleiben. 
Hamburg. A. Wahl. 


Karl Lohmeyer $£, 


Ein langjähriger Mitarbeiter der Histor. Vierteljahrschrift, der Extra- 
ordinarius der Albertina Dr. Karl Lohmeyer ist im Alter von 77 Jahren 
am 15. Mai in Königsberg gestorben. 

Er war zu Gumbinnen in Ostpreußen geboren und hatte bei seinen 
Studien, die er mit Unterstützung des königlichen Hauses, wie man sagt, 
seinerzeit betrieb, erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, da er ohne 
Arme geboren war und mit dem Fuße die Feder führte. 

Die Zahl seiner Werke ist nicht unbeträchtlich, die seiner Abhand- 
lungen sehr groß. Meist bewegten sich seine Studien auf dem Gebiete der 
Provinzialgeschichte, doch ließ er u. a. auch eine Übersetzung des C. Paoli- 
schen Grundrisses der Paläographie (1839 und 1895) erscheinen. Im Liter. 
Zentralblatt rezensierte er mehrere Jahrzehnte hindurch historische Werke 
der verschiedensten Art. Seine „Geschichte von Ost- und Westpreußen“, 
die einen Teil von Heeren-Ukert bildet, erschien 1908 in dritter Auflage 
und ist um drei Kapitel am Schluß (gegen die früheren Auflagen) erwei- 
tert, die Darstellung ist jetzt bis etwas über 1410 geführt worden. 

; Dr. G. Sommerfeldt. 


457 


Nachrichten und Notizen II. 


Archivliteratur. 


Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandes- 
archivs. Herausgegeben von der Großherzoglichen Archivdirektion. 
II. Bd. II. Hälfte. Karlsruhe, C. F. Müllersche Hofbuchhandlung, 1907. 
VIII und 200 S. (S. 195—394) gr. 8°. 

2. Bertold Bretholz, Das mährische Landesarchiv. Seine Geschichte, 
seine Bestände. Herausgegeben vom Landesausschusse der Markgraf- 
schaft Mähren. Brünn, Verlag des Landesausschusses 1908. IX und 
161 S. nebst 15 Tafeln, 4°. 

3. Bestimmungen aus dem Geschäftsbereich der Kgl. Preußi- 
schen Archivverwaltung (Mitteilungen der Kgl. Preußischen Archiv- 
verwaltung, Heft 10). Leipzig, S. Hirzel, 1908. II und 39 S. gr. 8°. 

4. Bruno Krusch, Geschichte des Staatsarchivs zu Breslau (Mitt. d. K. 
Pr. Archivverwalt., Heft 11). Leipzig, S. Hirzel, 1908. VIII und 348 S. 
gr. 8°. 

5. Otto Meinardus und Rudolf Martiny, Das neue Dienstgebäude des 
Staatsarchivs zu Breslau und die Gliederung seiner Bestände (Mitt. d. 
K. Pr. Archivverwalt., Heft 12). Leipzig, S. Hirzel, 1909. VII und 89 S. 
gr. 8° mit 7 Figuren und einem Vollbild. 

6. A. Warschauer, Mitteilungen aus der Handschriftenabteilung des Bri- 
tischen Museums zu London vornehmlich zur Polnischen Geschichte 
(Mitt. d. K. Pr. Archivverwalt., Heft 13). Leipzig, S. Hirzel, 1909. 
I und 80 S. gr. 8°. 

1. Die erste Hälfte des zweiten Bandes der Karlsruher Inventare ist 
in der Übersicht über neuere Archivliteratur in der Historischen Viertel- 
jahrschrift Band 10 Heft 2 S. 291 folg. besprochen worden. Die dort dar- 
gelegte Behandlungsweise ist naturgemäß auch in der vorliegenden zweiten 
Hälfte beibehalten, so daß es genügt, hierfür auf jene Besprechung zu ver- 
weisen. Das Verzeichnis der Bestände der Abteilung I des Großherzoglichen 
Haus- und Staatsarchivs, der Personalien, wird hier fortgesetzt; den Linien 
Altbaden, Hachberg und Baden-Baden schließt sich die Linie Baden-Durlach 
an, die mit Markgraf Ernst (f 1553) beginnt und mit dem ersten Groß- 
herzog Karl Friedrich (t 1811) in diesem Bande ihren Abschluß findet; die 
folgenden Großherzöge sind nicht mit behandelt. Diese Materialien bilden 
den Hauptinhalt des Heftes (S. 195—323); ihnen schließen sich Nachträge 
zur „Sammlung der Handschriften‘ an, die im ersten Band der Inventare 
beschrieben sind; es handelt sich hier um 189 seit 1901 neu hinzu- 
gekommene Nummern, unter denen die Monesche Sammlung (der litera- 
rische Nachlaß, Konzepte von Ausarbeitungen, Kollektaneen, Quellenab- 
schriften, Korrespondenzen des ehemaligen Direktors des Generallandes- 


archive Franz Joseph Mone + 1871, und seines Sohnes Professor Fridegar 
Histor. Vierteljahrschrift. 1009. 3. 31 


pi 


458 Nachrichten und Notizen II. 


Mone + 1900) den Hauptbestand ausmacht, eine allerdings in ihrem Werte 
sehr ungleichartige Masse. Ein gutes Register der Personen- und Orts- 
namen verleiht den beiden Teilen des zweiten Bandes die rechte Brauch- 
barkeit. Das Hauptverdienst an der Bearbeitung der zweiten Hälfte ge- 
bührt dem Archivassessor Frankhauser, der sich dabei der Unterstützung 
des Archivdirektors Obser zu erfreuen hatte. 

2. Die österreichischen Archive stehen in erster Reihe hinsichtlich der 
stattlichen, ja geradezu prächtigen Beschreibung ihrer Gebäude und deren 
innerer Einrichtung. Dem K. K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, 
das in einer schön ausgestatteten, für den Fachmann durch die zahlreichen 
Abbildungen einzelner Teile der Einrichtung lehrreichen Festschrift von 
Gustav Winter, Das neue Gebäude des K. und K. Haus-, Hof- und Staats- 
archivs zu Wien (mit 15 Tafeln, 4°, Wien 1903), eine Schilderung seines 
neuen Heims erhalten hat, ist jetzt das Mährische Landesarchiv nachgefolgt. 
Wie vor fünfzig Jahren der Bezug eines neuen eigenen Heims den äußeren 
Anlaß geboten hatte zu dem „Bericht über das mährische ständische Landes- 
archiv" (1858) von Chlumecky und Chytil, so ist auch jetzt die Übersiede- 
lung aus den inzwischen nochmals gewechselten, aber wieder ungenügend 
gewordenen alten in neue passende Räume die Mitveranlassung zur Her- 
ausgabe der Bretholzschen Publikation. Der „Landesausschuß für die 
Markgrafschaft Mähren“, der in seinem neuen schönen Amtsgebäude am 
Radwitplatz in Brünn dem Landesarchive eine geräumige und würdige 
Heimstätte bereitete, veranlaßte auch die Bearbeitung dieses Bandes, der 
sich aber durch die Art, wie Bretholz seiner Aufgabe gerecht geworden ist, 
weit über die Bedeutung einer Gelegenheitsschrift oder Baufestschrift er- 
hebt; denn der jetzige Archivvorstand hat sich nicht begnügt, eine mit 
Plänen ausgestattete Beschreibung des Baueg zu geben, sondern eine Ge- 
schichte des Archivs vorausgeschickt, die sich zu einer Geschichte der mo- 
dernen mährischen Historiographie erweitert und uns das Wesen und Wirken 
Boczeks (der in seinem Eifer für die mährische Geschichte bei der Publi- 
kation seines Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae so weit ging, die 
Lücken der urkundlichen Überlieferung der ältesten Jahrhunderte durch 
selbstgefertigte Urkunden zu ergänzen), Dudiks, Chlumeckys, Chytils u. a. 
vorführt. Heute, wo allerorten die Inventarisierung auch der kleineren 
Archive zum Teil durchgeführt, zum Teil in Angriff genommen ist oder 
wenigstens angestrebt wird, sei es als besonderer Ruhmestitel Mährens 
hervorgehoben, daß sein Landesausschuß und seine Archivleitung bereits 
vor zwei Menschenaltern den Archiven im Lande sorgfältige Aufmerksam- 
keit widmeten; man bemühte sich, ihre Bestände zu verzeichnen, ihre Depo- 
nierung im Landesarchive zu erwirken, und dergleichen Gedanken mehr, 
die in neuerer Zeit überall im Mittelpunkt archivarischer Interessen stehen. 
Besonders interessant ist der ins Jahr 1858 fallende Versuch Chlumeckys, 
eine geregelte Archivfürsorge für das ganze Land dadurch einzurichten, 
daß man das Ehrenamt von „Archivkorrespondenten“ schuf, die auf Vor- 
schlag der Archivdirektion vom Landesausschuß für jeden Amtsbezirk er- 
nannt wurden; sie sollten das in ihrem Bezirk befindliche Material aus- 
forschen, verzeichnen, auf dessen Erhaltung hinwirken und über ihre Tätig- 


Nachrichten und Notizen II. : 459 


keit dem Landesarchiv Bericht erstatten, wobei besondere Grundsätze, 
Instruktionen, Formulare für Berichte aufgestellt wurden. Wir finden hier 
also einen Vorläufer der Bestrebungen, wie sie in den letzten Jahrzehnten 
mehrfach, am erfolgreichsten in Baden, aufgenommen worden sind. Die 
Institution bewährte sich zunächst glänzend, aber schon in den ersten 
sechziger Jahren schlief die ganze Unternehmung ein: Chytils Tod 1861, 
Chlumeckys Tod 1863 hemmten die Weiterentwickelung des so gut ein- 
gerichteten Archivwesens. Brandls Tätigkeit war vorwiegend auf die Publi- 
kation des Codex diplomaticus Moraviae, der Libri citationum et senten- 
tiarum und anderer rechtsgeschichtlicher Arbeiten gerichtet; die rein archi- 
varische Seite trat für ibn mehr zurück. Der zweite Teil des Bandes 
umfaßt die Beschreibung der einzelnen Hauptteile des Archivs, geordnet 
nach ihrer Aufbewahrung in den verschiedenen Räumen; Bretholz betont, 
daß sie nicht Kataloge und Regesten, sondern nur eine allgemeine Über- 
sicht über den Inhalt bieten soll; dennoch gibt sie sehr wertvolle Auf- 
schlüsse über das, was im Archive zu suchen ist, und vermag also in vielen 
Fällen nützliche Fingerzeige zu gewähren. Daran schließt sich der Katalog 
der archivalischen Ausstellung. Zur besonderen Zierde gereichen dem 
schönen Bande, für den die mährische Geschichtsforschung dem Landes- 
archivar Bretholz zu Dank verpflichtet ist, die bildlichen Beigaben, unter 
denen ausgezeichnete, selbst bei der Wiedergabe der Siegel trefflich ge- 
lungene Faksimilien mehrerer besonders wichtiger Urkunden, sowie präch- 
tige Reproduktionen farbiger Handschriftenblätter hier hervorgehoben seien. 

8. Das dünne Heftchen gibt eine Zusammenstellung der für die Ver- 
waltung und Benutzung der preußischen Staatsarchive heute gültigen Be- 
stimmungen, insbesondere der „Dienstanweisung für die Beamten der Staats- 
archive“ vom 21. Januar 1904, der Bestimmungen über Vorbildung und 
Prüfung der Archivaspiranten vom 3. Mai 1906, und über die Ordnungs- 
arbeiten in den Staatsarchiven, sowie über Aktenkassation bei den ver- 
schiedenen königlichen Behörden u. del Aus diesem Zusammenhange 
fallen einige Verfügungen heraus, die die staatliche Fürsorge für städtische 
Archivalien betreffen; die vorliegende Zusammenstellung enthält leider 
keineswegs sämtliche einschlägigen Bestimmungen; dieselben sind vielmehr 
schon weit vollständiger und zusammenhängender — worauf schon in einer 
früheren Besprechung hingewiesen ist — dargestellt und abgedruckt in 
meinem Aufsatz in den Niederlausitzer Mitteilungen VII S. 383 f., der, so- 
weit städtische Archivpflege in Frage kommt, auch neben diesem neuen 
Hefte nicht überflüssig geworden ist. 

4. In Breslau bildete nicht das alte Archiv der einstigen Landesregie- 
rung, wie bei der Mehrzahl anderer Staatsarchive, den Ausgangs- und Kern- 
punkt, an den sich allmählich die Sonderarchive anderer Behörden desselben 
Staates oder die Archive selbständiger Territorien, die in dem betreffenden 
Staate aufgingen, angliederten, sondern hier ist das Archiv ursprünglich 
ein neu geschaffenes, durch die Vereinigung der Klosterarchive zusammen- 
gebrachtes Institut. Kruschs ausführliche, sehr ins Einzelne gehende Schil- 
derung der Vorgänge bei der Einziehung der Bibliotheken, Archive und 
Kunstgegenstände der Klöster, Stifter, Orden usw. zeigt, welche Schwierig- 

81° 


460 Nachrichten und Notizen I. 


keiten damals zu überwinden waren; die Seele des Ganzen, Dr. J. G. G. Bū- 
sching, der Sohn des bekannten Geographen, war ein von trefflichen Ab- 
sichten erfüllter, unermüdlicher Mann, der aber nicht Fachmann war, und 
dem daher nur zu oft die Erfahrung und der praktische Blick fehlten; 
über ihm stand eine Anzahl von Verwaltungsbeamten, die ohne Verständnis, 
ja oft genug mit Übelwollen den Anregungen Büschings entgegentraten, 
durch deren „Willkür, Nachlässigkeit und Eigensinn“ (Krusch S. 24) Staat 
und Wissenschaft unabsehbare Verluste erlitten haben. Ein unglücklicher 
Zufall fügte es, daß auch in die Beamtenstellen lauter fachlich nicht vor- 
gebildete Leute kamen, und daß gerade der treffliche Worbs, an dem das 
Archiv den geeignetsten Beamten erhalten hätte, nicht berufen wurde. Eine 
auf die Dauer unhaltbare Stellung nahm das Archiv durch die sonderbare 
Verquickung mit der Universitätsbibliothek ein; in diese schiefe Lage hatte 
es Büschings Plan einer großen wissenschaftlichen Zentralanstalt (Bibliothek, 
Museum, Archiv) gebracht, worin die Schätze der Klöster usw. vereint wer- 
den sollten. Wohltuend berührt die gerechte Verteilung der Anerkennung, 
die Kruschs praktische Erfahrung und reife Kritik dem dienstlichen Wirken 
der Beteiligten zuteil werden läßt; mit Wärme betont er die Verdienste 
des von seinen Vorgesetzten sehr übel behandelten, elend bezahlten Jarick 
für die Urkundenregistrierung. Auch aus dieser Spezialarbeit ist wieder 
(wie schon bei Besprechung des Heftes 7 gezeigt ist) das rege, wohlwollende 
Interesse zu ersehen, das am Archivwesen der Staatskanzler Fürst. Harden- 
berg nahm, der an Verständnis für die Bedürfnisse des Archivs und an 
einsichtsvoller Würdigung ihrer Bedeutung auch für staatliche Interessen 
den meisten übrigen Verwaltungsbeamten Preußens weit voranstand. Es ist 
unmöglich, hier den sehr reichen Inhalt des Bandes auch nur andeutung* 
weise weiter zu verfolgen; es sei aber nicht unterlassen zu betonen, daß 
diese Erörterungen nicht lediglich für die Geschichte des Breslauer Archivs 
wichtig sind, sondern, da das Archiv stets in hervorragendem Maße einen 
Mittelpunkt der schlesischen Geschichtsforschung bildete, auch für diese 
letztere. Ferner fällt auf die Behördenorganisation und ihre Geschäfts 
führung manches Licht. Vielfach greift die Darstellung auf die Vorge- 
schichte der einzelnen Archivbestünde, ehe sie in das Breslauer Archiv ein- 
geliefert wurden, zurück, besonders die Schicksale der Archive der alten 
kaiserlichen Behörden werden eingehend erörtert. Am ausführlichsten sind 
die ersten 15 Jahre bis zu Büschings Abgang 1825 behandelt, gleichfalls 
noch sehr eingehend die folgende Periode von Stenzels alleiniger Amts 
waltung bis 1855, kürzer die 45 Jahre der Tütigkeit Wattenbachs (bis 1862) 
und Grünhagens (bis 1901). 

5. Heft 12 steht in engem Zusammenhang mit dem vorigen Hefte; ès 
schildert den Bau und die Einrichtung des neuen Breslauer Staatsarchivs 
an der Tiergarten- und Dickhuthstraße. Jedermann wird es billigen, daß 
man den Mängeln des alten, wenig zweckentsprechenden Gebäudes, das 
von 1876 bis 1906 in Benutzung war, nicht durch Aufsetzung eines weiteren 
Stockwerkes eine notdürftige, auf die Dauer ungenügende Abhilfe schuf, 
sondern einen Neubau vornahm, bei dessen Planung und Durchführung die 
Erfahrungen und technischen Errungenschaften der zahlreichen Archivneu- 


Nachrichten und Notizen II. 461 


bauten besonders des letzten Jahrzehnts ausgenützt wurden. Wie jetzt 
meist, wenigstens bei größeren staatlichen Archiven, üblich, ist auch hier 
das Verwaltungsgebäude von dem Urkunden- und Aktenmagazin räumlich 
getrennt, nur daß hier an Stelle des bloßen Verbindungsganges ein kurzer, 
6 m langer Zwischengebäudeteil getreten ist, der zugleich zur Aufnahme 
verschiedener Diensträume mit vorgerichtet wurde. Das System der vom 
untersten bis zum obersten Geschoß durchbrochenen Eisenrostböden (bzw. 
Decken), wie es z. B. im Großherzoglichen Staatsarchiv zu Weimar ange- 
wandt ist, findet ja neuerdings kaum noch unbedingte Anhänger, da ihm 
mancherlei Unzuträglichkeiten anhaften, es auch nicht obne Gefahr für das 
Archiv, besonders bei Bränden, ist. Man hat daher einzelne Fußböden nicht 
durchbrochen, sondern in festem Bodenbelag (Beton zwischen dem Eisen- 
rost oder ähnliche Systeme) ausgeführt, um das ganze Gebäude horizontal 
wenigstens in mehrere Hauptteile, die feuerdicht gegeneinander abschließbar 
sind, zu zerlegen.! In Breslau ist man noch weiter gegangen und hat alle 
Decken massiv gewölbt (Koenensche Voutendecke, d. h. flache Wölbungen 
aus Eisengittern, die mit Zement umkleidet sind), und diese Einrichtung 
ist in der Tat als sicherster Abschluß der einzelnen Geschosse untereinander 
zu betrachten; nur ist bei der Niedrigkeit der Geschosse zu berücksichtigen, 
daß die Fenster auch den Gängen in der Mitte des Gebäudes noch genügend 
Licht zuführen. Die Einrichtung und Anordnung der Zimmer für Beamte, 
Benutzer und für verschiedene dienstliche Zwecke macht einen durchaus 
praktischen Eindruck und verbindet Schlichtheit mit angemessenem Schmuck. 
Die Höhe der Urkundenschränke erscheint indessen wegen der etwas un- 
bequemen Benutzbarkeit der obersten Schubfächer nicht sonderlich prak- 
tisch, wäre auch schwerlich bei vollständiger Neuherstellung zur Anwen- 
dung gekommen, wenn man nicht die noch guten alten Eichenschränke 
mit hätte verwerten wollen. Auf die von Rudolf Martiny verfaßte Gebüude- 
beschreibung folgt die vom Archivdirektor Meinardus gegebene Über- 
sicht der Bestände, die sich mehrfach an Kruschs Geschichte des Ar- 
chivs anschließt. Die räumliche Gliederung der Archivalien geschieht in 
die drei Hauptabteilungen Urkunden, Akten und gebundene Bände, für die 
verschiedenartige Gestelle beschafft sind; sie entspricht nicht der Reper- 
torisierung. Die Ordnung der ins Staatsarchiv eingelieferten Akten erfolgte 
nicht nach dem Provenienzprinzip, sondern nach geographisch-sachlichen 
Gesichtspunkten ; nur einzelne Teile, wie die Urkunden der Klöster und 
Stifter, sind nach ersterem gegliedert. 

6. Ähnlich wie Knipping im 8. Hefte über die in Paris befindlichen 
niederrheinischen Archivalien berichtet hat, gibt Warschauer im 13. Hefte 
Aufschlüsse über die im Britischen Museum vorhandenen Akten, Brief- 
schaften, Urkunden und sonstigen Materialien zur polnischen (Geschichte, 
Dankenswert und belehrend auch für die Geschichtsforscher, die sich nicht 


I So in Karlsruhe und Speier; vgl. „Der Neubau des Großherzoglich 
Badischen General-Landesarchivs in Karlsruhe“, Archivalische Zeitschrift 
N. F. XIV (1907); „Das neue Kreisarchiv der Pfalz in Speier", a. a. O. XII 
(1905). 


462 Nachrichten und Notizen II. 


für Polonica speziell interessieren, sind die allgemeinen Bemerkungen über 
die äußeren Benutzungsverhältnisse im Britischen Museum, über die Glie- 
derung seiner Bestände und die Hilfsmittel bei ihrer Benutzung, besonders 
die gedruckten Kataloge. Die Übersicht über die für Polen in Betracht 
kommenden Stücke ist chronologisch angelegt; sie verzeichnet für das 
Mittelalter (14. und 15. Jahrh.) nur weniges, wird aber im 16. Jahrh. reich- 
haltiger; ein Hauptstück dieser Zeit ist das künstlerisch und geschichtlich 
wertvolle Gebetbuch König Siegmunds I. Besonders ausgiebig ist die Zeit 
Johann Sobieskis vertreten, und im 18. Jahrhundert setzen die umfänglichen 
Sammlungen von Korrespondenzen und sonstigen Geschäftspapieren eng- 
lischer Staatsmänner (Minister, Gesandter) ein, die eingehend Polen mit 
berühren, so die 807 Bände zählenden Newcastle-Papers (Thomas Pelham 
Holles, Herzog von Newcastle), darunter seine Korrespondenz mit dem 
Grafen Flemming, dem sächsisch-polnischen Gesandten in London, die 
Mitchell-Papers, eine für die Zeit und Beziebungen Friedrichs des Großen 
bekanntermaßen hochwichtige Quelle, die Hardwick-Papers, Auckland. 
Papers. Auch Tagebücher und Reisebeschreibungen (Richard Pococke, 
William Coxe, Moritz Beniowski u. a.) liefern manchen Beitrag. Die No- 
tizen reichen bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts; sie sind nicht nur für 
die polnische Geschichte beachtenswert, sondern auch für die Nachbar- 
länder (Ost- und Westpreußen, Schlesien, Rußland, gelegentlich aber auch 
für andere deutsche Gebiete) ist mancherlei daraus zu entnehmen. Der 
fleißigen Arbeit wird hoffentlich der verdiente Erfolg zuteil, daß durch ihre 
willkommenen Hinweise die lange nicht genügend berücksichtigten Hand- 
schriftenschätze des Britischen Museums auch der deutschen Forschung 
mehr erschlossen werden. W. Lippert. 


F. Knoke, Neue Beiträge zu einer Geschichte der Römerkriege in Deutsch- 
land. 62 S. 8. 2 Tafeln Abbildungen. 2 Mark. Berlin, Weidmann, 1907. 
Die „neuen Beiträge‘‘ beginnen erst mit S. 20. Zunächst bespricht Kn. 
die zahlreichen Funde — „mehrere hundert Scherben der verschiedensten 
Gefäße“, „über den gesamten Lagerraum verteilt‘ —, die in dem von ihm 
1896 entdeckten Lager im Habichtswalde bei Stift Leeden, dem „zweiten 
Varuslager aus der Unglücksschlacht d. J. 9 n. Chr.“, 1903—1906 gemacht 
worden sind. Das Lager ist entschieden römisch: „Am meisten fällt ins 
Gewicht, daß auch nicht eine einzige Scherbe auf dem gewachsenen Boden 
sich gefunden hat“; diese „Anticaglien sind teils als römische, teils als 
gallische Ware der frührömischen Periode zu bezeichnen“. „Die in Ober- 
aden ausgegrabene Ware stimmt zum großen Teil mit diesen Gefäßresten 
überein“. In seinem letzten Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit der 
römisch-germanischen Kommission bestreitet übrigens Dragendorff nach den 
ihm vorgelegten Scherben den Augusteischen Charakter des Lagers im 
Habichtswalde, wogegen Kn. mit Recht geltend macht, daß „sich dieselben 
Gegenstände auch in Haltern unter dem Nachlaß römischer Soldaten ge- 
funden haben“. Für den römischen Ursprung unseres Lagers zeugen aber 
auch noch andere Funde, eine eiserne Schnellwage, ein Bleigewicht, ein 
Hufeisen und zumeist das Bruchstück einer eisernen Schwertscheide. 


Nachrichten und Notizen II. 463 


Weiter wendet sich Kn. S. an dem Lager bei Iburg, dem „ersten 
Varuslager“, und dem Caecinalager bei Mehrholz zu. Hier sind weitere 
„erfreuliche Funde“ gemacht worden. Auch für die pontes longi zwischen 
Mehrholz und Brägel „wurde eine wichtige Tatsache gewonnen“; dort sind 
nämlich im Sommer 1905, „etwa 15 m von dem Bohlwege Nr. II entfernt, 
die Überreste einer richtigen Römerbrücke“ gefunden worden, „die Fort- 
setzung der bereits 1889 entdeckten Brückenreste“, „mit der römischen 
Brücke III genau in derselben Höhe“. So muß aus der Reihe der 8—9 
Bohlenwege in jenem Moore die Brücke Nr. IV wieder gestrichen werden. 
Ferner sind bei den pontes longi zu der römischen Silbernadel zahlreiche 
Scherben gefunden worden, „in derselben Tiefe wie die Brücken“, „zum 
Teil hingen an ihnen noch die Splitter von Bohlen“. Eins der wieder zu- 
sammengesetzten Gefäße hat neuerdings sein Pendant „bei Elsey an der 
Lippe auf klassischem Boden“ erhalten. Erwähnenswert auch ist der bei 
Goldenstedt (Oldenburg) gemachte Fund von „zwei zusammengenieteten 
Gesichtsmasken aus der besten römischen Zeit“, ganz ähnlich solchen im 
Dresdener Museum. Diesen Weg bei Goldenstedt „muß Germanicus i. J. 15 
auf seinem Rückzuge betreten haben“. 

Die letzten Seiten seines schon 1907 erschienenen Buches (S. 55 ff.) 
widmet Kn. dem großen Römerlager bei Oberaden. Auch er sieht in dem- 
selben die Drususfeste Aliso. Was er aber sonst darüber sagt, das ist jetzt 
durch die Ausgrabungen und Forschungen daselbst zum großen Teil über- 
holt und nicht mehr richtig. Geradezu falsch scheint mir Knokes An- 
nahme, Aliso sei im Frühjahr 10 n. Chr. „nicht von den Germanen einge- 
nommen worden“, Asprenas habe es entsetzt. Kn. beruft sich auf Dio 
Cass. 56, 22, 4 und Vell. II 120, 2. Die erstere Stelle bezieht sich aber 
ohne jeden Zweifel nur auf die Römer, die im Frühjahr 10 Aliso geräumt 
haben. Ihnen ist Asprenas auf die Kunde von ihrer Flucht von seinen 
Standort castra vetera aus oder sonstwoher die Lippe hinauf entgegenge- 
zogen und hat sie in seinen Schutz genommen. Das övrwg scheint mir 
diese Auffassung sehr zu unterstützen; vor vol d Aozerivag muß ein Punkt 
stehen. In der Velleiusstelle, wo von der Tapferkeit des Caedicius und 
seiner Leute (in Aliso) die Rede ist, muß der zweite Relativsatz (qui) auf 
Caedici eorumque und nicht allein auf die letzteren bezogen werden; sonst 
hätte Vell. ja gegen seine Absicht das wackere Verhalten jenes Lager- 
präfekten ganz ungerühmt gelassen. Übrigens ist in dieser Stelle Alisone 
Konjektur für das handschrif:liche a Lisone. 

Magdeburg. H. Nöthe. 


Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern. Nach den Quellen 
bearbeitet und herausg. von J. Großmann, E. Berner, G. Schuster, 

K. Th. Zingeler. Berlin, W. Moeser, 1905. XXVI, 590 S. gr. 4°. 
Das vornehm ausgestattete, Kaiser Wilhelm II. und dem Andenken des 
Fürsten Leopold von Hohenzollern gewidmete Buch ist aus der gemeinsamen 
Arbeit der preußischen und hohenzollernschen Hausarchivare erwachsen und 
ist ein würdiges Denkmal der Familiengeschichte des deutschen Kaiser- 
hauses von dessen bescheidenen Anfängen an bis auf den heutigen Tag. 


464 Nachrichten und Notizen I. 


In einem Vorbericht orientiert J. Großmann, der Gesamtredakteur des 
Unternebmens, über die Literaturgeschichte der hohenzollernschen Genea- 
logie seit dem 15. Jahrhundert, nicht ohne zu den einzelnen Problemen 
selbst Stellung zu nehmen; noch Friedrich der Große hat es für überflüssig 
erklärt, „dans les tenèbres de l'antiquité“ nach dem Ursprunge seines Hauses 
zu forschen, und erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts haben die „Hohen- 
zollernschen Forschungen“ von Stillfried und Märcker das Material zur 
ältesten Geschichte zusammengebracht und zwar gleich relativ so voll- 
ständig, daß man auch jetzt noch nicht weit darüber hinausgekommen ist. 
Diese Forschungen waren, wie man weiß, die Vorfrucht jenes großen 
Quellenwerks „Monumenta Zollerana“, die 1852—1861 in sieben Bänden 
erschienen und, indem sie alle erreichbaren Familienurkunden des Hauses 
Zollern von 1095—1417 veröffentlichten, die mittelalterliche Genealogie des 
Hauses damit für alle Zeiten festlegten. Um so mehr hatten die Bearbeiter 
des vorliegenden Werkes noch für die neueren Zeiten zu tun: aus mehr als 
100 Archiven usw. galt es den Stoff zusammenzutragen, das Resultat hat 
freilich auch die Mühe gelohnt: alles in allem konnten über 1000 Zollern 
urkundlich festgestellt werden, und ganz erhebliche Berichtigungen wichtiger 
Daten sogar regierender Personen und umfangreiche Ergänzungen aller Per- 
sonalien sind das Ergebnis der Arbeit. 

In der ersten Abteilung des Werkes behandelt J. Großmann den Ur- 
stamm Zollern und die (fränkische) Hauptlinie Nürnberg-Brandenburg- 
Preußen. Die Schmidsche Annahme von dem Ursprunge der Zollern aus 
den schwäbischen Burkardingern wird im Anschluß an die bekannten Berner- 
schen Untersuchungen für eine bloße Hypothese erklärt, und so steht denn 
auch im Eingange der Genealogie als erste glaubwürdige Erwähnung des 
Hauses Zollern in der Geschichte die chronikalische Notiz vom Tode der 
Brüder Burchardus et Wezil de Zolorin aus dem Jahre 1061. In der zweiten 
Abteilung behandelt der hohenzollernsche Archivar Zingeler die (schwäbische) 
Linie der Grafen und Fürsten von Zollern-Hohenzollern, anhebend mit 
Friedrich IV. (ca. 1188 — ca. 1255), der bei der Teilung mit seinem älteren 
Bruder, dem Burggrafen Konrad von Nürnberg, die Stammburg Zollern er- 
hielt. Hieran schließen sich in der Bearbeitung durch den inzwischen ver- 
storbenen E. Berner die ausgestorbenen selbständigen Nebenlinien und zwar 
die 1486 erloschenen Grafen von Zollern-Hobenberg, die älteren und die 
Jüngeren Markgrafen von Ansbach und Baireuth und die 1618 erloschenen 
Herzöge in Preußen. Diesen genealogischen Übersichten folgen auf mehr 
als 200 Seiten die Anmerkungen, die Bericht über die Quellen und Litera- 
tur erstatten und sich zu den Kontroversen äußern, hervorgehoben sei hier 
daraus der Exkurs Großmanns über die sogenannte Abenbergische Frage. 
Zum Abschlusse werden — von Schuster bearbeitet — ein Familienkalender, 
eine alphabetische Übersicht über die Grabstätten, eine Reihe von Stamm- 
tafeln und erschöpfende Register geboten. 

Der Hauptteil des Ganzen, die Genealogie, ist nicht in Stammtateln 
nach dem Klammersystem, sondern in Buchform mitgeteilt, und es ist nicht 
zu verkennen, daß dadurch die wissenschaftliche Verwendbarkeit des Buches 
wesentlich erhöht wurde, indem es so möglich war, alle eine Person be- 


Nachrichten und Notizen II. 465 


treffenden Notizen bei dieser zusammenzubringen. Die nötigen Erklärungen, 
Begründungen und Quellennachweise konnten dann den Anmerkungen vor- 
behalten werden, übrigens sind für eine Gesamtübersicht noch drei kleine 
Stammtafeln nach dem Klammersystem beigefügt. Alles in allem: das 
Werk ist ebenso nützlich für die Praxis wie ertragreich für die Wissen- 
schaft. 


Posen. V. Loewe. 


David Brader: Bonifaz von Montferrat bis zum Antritt der Kreuzfahrt 
(1202). Mit fünf Stammtafeln und einer Karte. Berlin, E. Ebering, 
1907. — Historische Studien, Heft LV, 262 S. 8,50 wv 
Auf Anregung von Richard Sternfeld hat David Brader eine Teilbio- 

graphie von dem vielgenannten Führer des 4. Kreuzzuges verfaßt. Aber 
nicht die Taten und Schicksale dieses Helden auf seinem Unternehmen nach 
dem Orient bilden den Gegenstand seiner Untersuchung, sondern der vor- 
bergehende Lebensabschnitt des Markgrafen. Namentlich die sich immer 
wiederholenden, freilich auf die Dauer unglücklichen Kämpfe, die Bonifaz 
um die Vorherrschaft in Piemont mit den großen Kommunen, besonders 
Asti, zu führen hatte, werden ausführlich behandelt. Konnte auch Brader, 
wie nicht anders zu erwarten war, hauptsächlich nur piemontesische Pro- 
vinzialgeschichte bieten, so geht er doch dem Zusammenhang der Lokal- 
historie mit der Reichsgeschichte aufmerksam nach. Wir lernen die Dienste 
kennen, welche der treue Anhänger der staufischen Sache den Kaisern lei- 
stete, wie umgekehrt die bedeutenden Vorteile, die Bonifaz aus dieser Stel- 
lung zum Reich für sich selbst gewann. 

Mit großem Fleiß hat der Verfasser das weitverstreute Quellenmaterial 
gesammelt und die Ergebnisse neuerer Einzeluntersuchungen zusammen- 
gefaßt. Er stützt sich weniger auf annalistische Aufzeichnungen, als viel- 
mehr auf eine reiche Fülle von Urkunden. In umfassender Weise ist die 

"italienische und deutsche Literatur herangezogen, nicht so sehr die franzö- 

sische. Unbenutzt geblieben sind, wie ich zu S. 55 bemerke, die Urkunden- 

Regesten auf p. 448 bei Giacomo Gorrini, Il Comune Astigiano e la sua 

storiografia, Firenze 1884. Bedenken habe ich gegen die Darstellung des 

Gefechts bei Montiglio (1191) auf S. 64. Zur Erklärung der Niederlage des 

Markgrafen in dem langen Ringen mit den Kommunen hätte auch als wich- 

tiger Grund die Ohnmacht von Feudalheeren gegenüber größeren poliorke- 

tischen Aufgaben angeführt werden müssen. Auf S. 62 erwähnt Brader die 

„montferratischen Geschichtschreiber des 16. Jahrhunderts Benvenuto 

St. Giorgio und Galeotto del Carretto“; abweichend davon werden auf 

8.191 beide dem 15. Jahrhundert zugewiesen. Die öfter -vorkommenden 

Verstöße gegen die italienische Orthographie und Grammatik mögen einen 

Philologen stören; für einen Historiker sind das Äußerlichkeiten, durch die 

er sich an der Wertschätzung der Arbeit nicht irremachen läßt. Durch 

Braders Werk ist die Literatur über die staufische Epoche in erfreulicher 

Weise bereichert worden. 

Friedrichshagen. | Karl Hadank. 


466 Nachrichten und Notizen II. 


Joseph Lappe, Die Bauerschaften der Stadt Geseke. (Untersuchungen 
zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte herausgegeben von Otto 
Gierke, 97. Heft.) Breslau 1908. XVI und 171 S. 

In einer Anzahl west- und mitteldeutscher Städte finden sich, zum 
Teil bis ins 19. Jahrhundert, Sondergemeinden, die in mehreren Städten 
des Nordwestens teils Bauerschaften, teils Huden heißen. Über ihre Ent- 
stehung und Bedeutung sind die verschiedensten Ansichten aufgestellt wor- 
den (S. 44 ff. der besprochenen Schrift. Es ist daher verdienstlich, daß 
hier einmal für einen bestimmten Fall, nämlich für die kleine Stadt Geseke 
(zwischen Lippstadt und Paderborn), eine genaue, zuverlässige Untersuchung 
angestellt worden ist. Die Urkunden, die als Quelle dienen, hat der Verf. 
durch unermüdliche Bemühung großenteils in seinen Besitz gebracht und 
dadurch nicht nur aus der Zerstreuung gesammelt, sondern vor dem fast 
sicheren Untergang gerettet. Er kommt zu folgenden Ergebnissen. Geseke 
hat ohne Zweifel im Anfang des 13. Jahrhunderts Stadtrecht erhalten. Im 
ferneren Verlauf des Jahrhunderts siedelten in die schon bestehende Stadt, 
vermutlich zum Schutz vor Kriegsgefahr, vielleicht auch zwangsweise zur 
Verstärkung der Stadt, nicht weniger als 6 Bauerschaften über, die vorher 
in 11—12 einzelnen, zum Teil durch Markgenossenschaft verbundenen Ort- 
schaften gewohnt hatten; und zwar ließ sich jede Bauerschaft in dem Stadt- 
teil nieder, der ihrem bisherigen Wohnort zunächst lag. Diese 6 Bauer- 
schaften bestanden bis ins 19. Jahrhundert fort, nicht als städtische Ver- 
waltungsbezirke, deren es vier gab, sondern als selbständige Gemeinschaften 
innerhalb der Stadtgemeinde mit eigenen Rechten und Aufgaben. Jede be- 
hielt ihre gesonderte Feldmark, innerhalb deren die Stätte des vormaligen 
Dorfes an mancherlei Anzeichen, besonders der Dorflinde, noch zu erkennen 
ist. Zuständig war die Bauerschaft insbesondere für die Feldpolizei auf 
ihrer Markung, für Entscheidung von Grenzstreitigkeiten auf diesem Gebiet, 
‘für Verfügungen über ihre Allmende. Ihre gemeinsamen Angelegenheiten 
verhandelte sie in jährlichen Versammlungen, den Bauergerichten, unter 
dem Vorsitz des aus ihrer Mitte gewählten Holzgrafen. An die Verhand- 
lung schloß sich auf Kosten der gemeinsamen Kasse ein Gelage, der Bauer- 
zehr. Berufungen von den Urteilen der Bauergerichte gingen entweder an 
das landesherrliche Gogericht, das in Geseke seinen Sitz hatte, oder an das 
Stadtgericht daselbst. Eingriffe aber von.Bürgermeister und Rat in die 
Befugnisse der Bauerschaften wurden entschieden und erfolgreich zurück- 
gewiesen. 

Zur Bauerschaft gehörte, wer ein Bauerngut besaß. Darunter verstand 
man ursprünglich, was anderswo Hufe heißt, also Haus und Hof samt dem 
dazu gehörigen — übrigens nicht räumlich geschlossenen, sondern im Ge- 
menge liegenden — Feldbesitz und dem Nutzungsrecht an der Allmende. 
Nach der Übersiedelung in die Stadt trennten sich aber die Häuser von 
den zugehörigen Gütern in der Weise, daß nunmehr jedes von beiden für 
sich besonders verkauft werden konnte, Gut ohne Haus und Haus ohne 
Gut. Dabei blieb die Weidegerechtigkeit am Hause „kleben“. Seit- 
dem standen diese vormaligen Bauernhäuser auf gleicher Stufe mit denen 
anderer vormaliger Dorfbewohner, die kein Bauerngut, aber ein Haus und 


Nachrichten und Notizen II. l 467 


allenfalls einige Feldstücke besessen hatten (süddeutsch: Söldner); die hatten 
seinerzeit, als sie noch im Dorfe wohnten, Anteil am Weiderecht in der 
Dorfmark gehabt und diesen Anspruch bei der Übersiedelung in die Stadt 
auf die von ihnen in der Stadt gebauten Häuser übertragen. Die Inhaber 
der sämtlichen auf einer der 6 Dorfmarken weideberechtigten Häuser, gleich- 
viel, ob sie vormals zu einem Bauerngut gehört hatten oder nicht, bildeten 
jetzt zusammen eine Hude d. h. eine Weidegenossenschaft, in deren Eigen- 
tum das eigentliche Weideland der Dorfmark überging, und der außerdem 
das Weiderecht auf der übrigen Markung des vormaligen Dorfes zustand. 
(Über die Huden der Stadt Geseke hat der Verf. 1907 eine eigene Abhand- 
lung veröffentlicht.) 

Ohne Zweifel werden diese Ergebnisse für eine ganze Reihe anderer, 
namentlich benachbarter Städte ebenfalls zutreffen. Vor übereilter Verall- 
gemeinerung warnt der Verf. selbst mit gutem Grund. — S. 50 sollte dem 
Inhaber eines Gutes nicht der Besitzer, sondern der Eigentümer gegenüber- 
gestellt sein. — Sprachlich bemerkenswert ist der Gangenoß, den der In- 
haber eines Bauerngutes, wenn er selbst nicht Bürger der Stadt G. ist, aus 
der Zahl der Stadtbürger als Vertreter bei der Bauerschaft stellen muß. 
Zur Erklärung des Wortes, das man mißverständlich schon als Gang-genoß 
gedeutet oder in Gaugenoß verkehrt hat, verweist der Verf., sicherlich mit 
Recht, auf Ganerbe. 

Tübingen. Theodor Knapp. 


Heinrich Hermelink, Privatdozent „Die Theologische Fakultät in Tü- 
bingen vor der Reformation 1477—1534, Tübingen, Mohr (Paul Siebeck) 
1906. 

Das gelehrte und gründliche Buch von Hermelink enthält viel mehr als 
der Titel besagt. Im ersten Abschnitt wird die äußere Geschichte der 
Fakultät behandelt. Auf Grund minutiösester Lokalforschung — Hermelink 
hat im Auftrag der Württembergischen Kommission für Landesgeschichte 
die Tübinger Universitätsmatrikel ediert — schildert der Verfasser das Ver- 
hältnis der theologischen Fakultät zu Georgenstift und Pfarrei, ihre Organi- 
sation und ihr Verhältnis zu den anderen Fakultäten, ihre Studienordnung 
und das Verhältnis der theologischen Fakultäten und Universitäten zur 
Kirche. Besonders wertvoll erscheint mir der Nachweis über die Bibelvor- 
lesungen im Verhältnis zu denen über die Sentenzen. Wenn auch Denifle 
gezeigt hat, daß im Mittelalter die Psalmen und Paulinen viel häufiger 
kommentiert wurden, als man annahm, so bleibt doch die Tatsache be- 
stehen, daß die Bibel an den mittelalterlichen Universitäten nicht in dem 
Maße Gegenstand der wissenschaftlichen Bearbeitung und des Studiums ge- 
wesen ist, wie die Bücher der Sentenzen. An manchen deutschen Universi- 
täten wie Freiburg, Ingolstadt, Heidelberg und Erfurt wurden jahrzehnte- 
lang keine ordentlichen biblischen Vorlesungen gehalten. Durchaus über- 
zeugend ist auch die Darlegung Hermelinks, daß die deutschen Universitäten 
des Mittelalters nicht mit Kaufmann in erster Linie als staatliche Anstalten, 
sondern als eine Neubildung im kirchlichen Leben des Mittelalters zu wür- 
digen sind. Die Parallele zu dem Mönchtum, das eine Neubildung im Leben 


468 Nachrichten und Notizen I. 


der alten Kirche ist, kann ich allerdings nicht für glücklich halten. Im 
zweiten Abschnitt kommt die in Tübingen gelehrte Theologie zur Darstel- 
lung, und dieser Abschnitt bildet einen wichtigen Beitrag zur vorreforma- 
torischen Theologie. Mit historischer Gerechtigkeit werden die beiden an 
den Universitäten um die Herrschaft ringenden theologischen Richtungen 
der ausgehenden Scholastik, die via moderna und die via antiqua, geschil- 
dert. Als Charakteristikum der via moderna, die sich an das philosophische 
und theologische System Ockams anlehnt, wird nicht die Erneuerung des 
Nominalismus, sondern ihre scharfe Abgrenzung der Gebiete des Glaubens 
und Wissens ausgewiesen. Der erkenntnistheoretische Standpunkt der vis 
moderna ist ein Konzeptualismus und zwar ein Konzeptualismus des Urteils. 
Unter der via antiqua dagegen ist eine vorwiegend scotistische Reaktion 
gegen den herrschenden Ockamismus zu verstehen, die die terministische 
Logik Ockams ablehnt. Interessante Schlaglichter fallen von bier auf die 
theologische Entwicklung Luthers und Zwinglis. Der Humanist Zwingli 
wurde durch den letzten Vertreter der scholastischen Reformbewegung, der 
via antiqua, den in Tübingen gebildeten Thomas Wyttenbach in Basel, zum 
Reformator, während der Mönch Luther durch den letzten Scholastiker, den 
ehrwürdigen und hervorragendsten Tübinger Professor der Theologie, Gabriel 
Biel, den Vertreter der via moderna, auf seine reformatorische Bahn ge- 
trieben wurde. Endlich sei noch auf die instruktiven Erörterungen über 
den Humanismus in Tübingen vor der Reformation hingewiesen. Herme- 
link kommt zu dem Resultat, daß der Tübinger Humanismus nicht die 
Reformation der Universität und des Landes vorbereitet hat. Im Gegenteil, 
die Tübinger Hochschule war seit der Vorherrschaft des Humanismus ein 
Hauptwaffenplatz der gegenreformatorischen Bewegung. Die in den Jahren 
1534 und 1535 durch Herzog Ulrich durchgeführte Reformation bedeutet 
deshalb nicht nur für die theologische Fakultät, sondern für die gesamte 
Hochschule den Abbruch sämtlicher wissenschaftlichen Traditionen. Wir 
empfehlen das trotz der subtilen Einzeluntersuchungen klar geschriebene 
Buch auch dem Studium der Protanhistoriker aufs angelegentlichste. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


Friedrich Lepp, Schlagwörter des Reformationszeitalters. Leipzig, M. Hein- 
sius [= Quellen und Darstellungen aus der Geschichte des Reformations- 
jahrhunderts, hg. von Berbig, Band 8]. 144 S. 8%. 450 A 

Die moderne Schlagwortforschung, die mit dem Erscheinen von Richard 

M. Meyers Vierhundert Schlagworten 1900 eingesetzt und, gefördert nament- 

lich durch Albert Gomberts und Robert F. Arnolds Studien in Kluges Zeit- 

schrift für deutsche Wortforschung, in Otto Ladendorfs Historischem Schlag- 
wörterbuch 1906 einen vorläufigen Abschluß gefunden hat, beschränkt sich 

im ganzen auf Schlagworte des 19. Jahrhunderts. Wilhelm Feldmann ist 

in seinen gleichfalls in Kluges Zeitschrift erschienenen Arbeiten vielfach 

auf Schlagworte der Revolutionszeit eingegangen, jetzt erhalten wir in 

Lepps Erstlingsarbeit — sie ist gleichzeitig als Freiburger Doktorschrift 

unverkürzt erschienen — die Anfänge einer Schlagwortforschung für das 

16. Jahrhundert, für Reformation und Gegenreformation. Es bestätigt sich, 


Nachrichten und Notizen II. 469 


was ich gehofft habe, als ich vor zwei Jahren den Verfasser zu dieser Arbeit 
anregte: das zuletzt erschlossene Gebiet verspricht das lohnendste und, was 
die Zahl der Probleme anlangt, die der Lösung harren, das reichste zu 
werden, mindestens in sprachlicher Beziehung. Was sich in der Epoche 
des 19. Jahrhunderts vom modernen Sprachgefühl aus ungesucht dem Ver- 
ständnis erschließt, muß in der Sprache Luthers und Emsers, Wicels und 
Fischarts mit philologischer Methode und einem erst zu erwerbenden Sprach- 
gefühl erarbeitet und gesichert werden. Auf dieser lexikalischen Seite, im 
Reichtum der Belege und dem Geschick, sie zu gruppieren, so daß sie 
ohne viel Worte einander erläutern und ihre Beziehungen aufdecken, 
liegen denn auch unverkennbar die Vorzüge von Lepps Arbeit. Dennoch 
lohnt es sich, seinen Versuch auch einem historischen Kreis mit einem 
empfehlenden Wort anzuzeigen, denn man kann nicht über Schlagworte 
schreiben, ohne von den Worten zu den Sachen zu gelangen. Die Schlag- 
worte der Reformationszeit, die ‘fein und derb, verblümt und deutlich, aber 
immer wirksam’ den großen und kleinen Kämpfern als Waffe gedient haben, 
haben jenen historischen Kampf selbst mit gestaltet. Schon die Tatsache, 
daß das Zeitalter überreich an Schlagworten ist, gehört zu seiner geistigen 
Signatur, die Färbung vollends, die sie tragen, die Arsenale, aus denen sie 
genommen sind, die Ziele, gegen die sie sich wenden, die Tendenzen, die 
sie von Tag zu Tag umgestalten, bieten ein Bild der Zeit und ihrer Geistes- 
art, wie es farbenfrischer und naturgetreuer kaum gedacht werden kann. 
Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


Brieven van Johan de Witt. Eerste deel 1650—1657 (1658) bewerkt 
door Robert Fruin uitgegeven door G. W. Kernkamp. (Werken uitg. 
door het historisch genootschap III, 18). Amsterdam 1906. XXVI und 
602 S. 

In Band 98 der Historischen Zeitschrift hat Rachfahl die Verdienste 
Robert Fruins um die Geschichtswissenschaft gewürdigt. Er erwähnt dort 
auch die Sammlungen, die dieser über das Zeitalter de Witts angelegt 
hatte. Sie waren Vorarbeiten für ein Buch über Johan de Witt und seine 
Zeit, und man darf vielleicht bezweifeln, ob Fruin mit der Veröffentlichung 
dieser Abschriften und Exzerpte, die mit dem vorliegenden Bande beginnt, 
einverstanden gewesen wäre, um so mehr als der Herausgeber die Sammlung 
noch durch minderwichtige Stücke, die Fruin weggelassen hatte, ergänzt 
hat. Auch dieser war bei seiner Sammlung schon reichlich weit gegangen, 
und man würde manches ohne Schmerz entbehren oder wenigstens gern 
gekürzt sehen. 

Man darf nicht etwa erwarten, hier eine Ausgabe der Briefe de Witts 
zu erhalten. Es handelt sich nur um eine Ergänzung der großen Ausgabe 
von 1723—1725, und der Leser muß diese zur Hand haben, um das vor- 
liegende Werk benutzen zu können. Nur solche Briefe de Witts, die an 
anderen Stellen zerstreut gedruckt sind, hat der Herausgeber wieder mit 
aufgenommen. Eine Sammlung aller irgendwie erreichbaren ungedruckten 
Briefe de Witts dagegen hat er nicht erstrebt, sondern beschränkt sich 
prinzipiell auf die Briefe, deren Konzepte sich im allgemeinen Reichsarchive 


470 Nachrichten und Notizen II. 


befinden. Da Fruin in seinen Exzerpten die Briefe de Witts und die an 
ihn getrennt hatte, erhalten wir auch in der Ausgabe zunächst nur jene 
und werden in bezug auf die an den Ratspensionär auf die späteren Bände 
der Publikation vertröstet. 

Es ließe sich noch manches über die Art der Ausgabe sagen, be- 
schränken wir uns aber auf den historischen Ertrag dieses ersten die Jahre 
1650—1658 umfassenden Bandes, so wird man sich aus ihm vor allem 
unterrichten können über die Art und Weise, wie damals in den Nieder- 
landen regiert wurde, über die Art, wie die Familieninteressen de Witts 
sich mit den Staatsangelegenheiten verflochten, über die Gegensätze inner- 
halb der Generalstaaten, die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ein- 
zelstaaten u. dgl. DaB dabei auch für die Kenntnis der Persönlichkeit des 
Ratepensionärse manches abfällt, ist klar. Für die auswärtige Politik ist 
zunächst der 3. Abschnitt von Wichtigkeit, der die Briefe von de Witt 
an Van Beverningh und Nieuwpoort, die Gesandten in England, aus den 
Jahren 1653 und 1654 enthält, also gerade aus der Zeit der Friedens- und 
Bündnisverhandlungen mit England. In die Zeit des nordischen Krieges 
führt uns der 5. Abschnitt mit den Briefen an Van Beuningen, den Ge- 
sandten der Staaten in Dänemark, aus den Jahren 1656—1658. Hier wird 
vielfach auch das Verhältnis zu deutschen Staaten, besonders zu Branden- 
burg berührt. Auf deutsche Verhältnisse, z. B. den Kampf um Münster 
beziehen sich auch einige Stücke des 6. Abschnittes, der Briefe an ver- 
schiedene Personen aus dem Jahre 1657 enthält. 

Den Schluß des Bandes bildet ein chronologisches Verzeichnis der 
Briefe und ein nach den Namen der Adressaten geordnetes. Ein Personen- 
register wird erst für den letzten Band der Briefe de Witts in Aussicht 
gestellt. 

Jena. G. Mentz. 


Friedrich Schulze, Die Franzosenzeit in deutschen Landen 1806/15. In 
Wort und Bild der Mitlebenden. Leipzig, R. Voigtländer 1908. 2 Bde. 
XIV u. 336, IX u. 379 S. geb. 20 M. 

Der bekannte Volksschriftenverlag von Voigtländer hat die Anregung 
gegeben zu vorliegendem Unternehmen, dem die Beachtung der Fachkreise 
nicht fehlen wird, wenn es auch in erster Linie dem großen Publikum zu- 
gute kommt. 

Das Werk gehört zu der sich ständig mehrenden Gattung von Büchern, 
denen es nicht auf die objektive Feststellung historischer Geschehnisse an- 
kommt, die uns vielmehr sog. Stimmungsbilder bieten- wollen, Querschnitte 
der Öffentlichen Meinung, aus denen wir ersehen sollen, welchen Wider- 
hall die historischen Ereignisse in den Herzen und Köpfen des Volkes ge- 
funden. Sch. macht sich die Aufgabe erheblich leichter als manche seiner 
Vorgänger auf diesem Gebiet; die den einzelnen Abschnitten seines Buches 
voraufgeschickten historischen Örientierungen sind in solcher Knappheit 
fast als entbehrlich zu bezeichnen, zumal sie nicht einmal immer ganz 
hieb- und stichfest sind. 

Jedenfalls wirkt so im vorliegenden Falle das Subjektive solcher Stim- 


Nachrichten und Notizen Il. 471 


mungsbilder mit voller Stärke, worin für den Laien zweifellos eine gewisse 
Gefahr liegt. Ich glaube nicht, daß der sorgfältige Abschnitt am Schluß 
des 2. Bandes: „Nachweis der Fundorte und Bewertung der Quellen“ ganz 
ausreicht, diese Gefahr zu beschwören. 

Schon mit Rücksicht auf den ungleichen Wert der Quellen wird man 
darüber streiten können, ob der Wunsch des Herausgebers, die Zeit von 
1806/15 in allen wichtigen Stationen lückenlos zu umspannen, berechtigt 
war. Für die Wiederbelebung mancher in Vergessenheit geratenen Stimme 
wird auch der Fachmann dankbar sein. Aber ist es nicht bedenklich, wenn 
Ausschnitte aus vielfach weit nach den Ereignissen aufgezeichneten und 
keineswegs immer einwandfreien Memoiren als jeweils einziger Beleg und 
zur Charakteristik für eine einzelne Schlacht oder sonstige Ereignisse auf- 
geführt werden? M. E. wäre es richtiger gewesen, lediglich wirkliche 
Stimmungsbilder, wirklich gleichzeitige Stimmen im strengsten Sinne zu 
bieten. 

Aber vielleicht hält mir der Herausgeber entgegen, daß ich seinen 
Ehrgeiz bei vorliegendem Werke überschätze. Für die Kreise, an die es 
sich doch vornehmlich wendet, bleibt es trotz allem eine höchst interessante 
und auch belehrende Lektüre, die ihren Weg machen wird schon wegen 
der überaus reichen Ausstattung des Werkes mit Bildern (176), Tafeln, 
Karten und Faksimiles (45), für deren mühevolle Sammlung Sch. besonderer 
Dank gebührt. 

Bonn. Alfred Herrmann. 


Felix Salomon, Die deutschen Parteiprogramme. Heft 1: von 1844 bis 
1871, Heft II: 1871—1900. 111 S. und 134 S. Berlin und Leipzig. B. 
G. Teubner, 1907. 

Die Sammlung ist aus den Bedürfnissen des akademischen Unterrichts 
hervorgegangen und zunächst für den akademischen Unterricht bestimmt. 
Sie sind deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt einer Partei zusammen- 
gestellt, sondern mit der Absicht des Forschers und Lehrers. Die Samm- 
lung soll allen Parteien das Wort geben und möglichst allen Richtungen 
und Wandlungen in den Parteien. 

Das ist ja in gewisser Weise erreicht, aber nur in gewisser Weise. An 
der Parteibewegung habe ich seit 1866, ja schon etwas früher, selbst teil- 
genommen und habe manches Programm abfassen helfen, meist allerdings 
im örtlichen Verbande, aber zeitweise doch auch im Zentralausschuß und auf 
Delegiertentagen der nationalliberalen Partei. Aus dieser Kenntnis heraus 
möchte ich znnächst betonen, daß nur wenige Programme ihrem ganzen Inhalt 
nach wirklich den Wert einer grundsätzlichen, die Meinung der führenden 
Männer wirklich zum Ausdruck bringenden und die Richtung ihrer Taktik 
beherrschenden Erklärung haben. In vielen, namentlich in den längeren 
Programmen, sind Abschnitte, die nur einer augenblicklichen Stimmung oder 
Voreingenommenheit der Redaktionskommission oder der beschließenden 
Versammlung entsprechen. Diese Tatsache bezeichnet eine Schwierigkeit, 
hebt aber den Wert nicht auf, und es ist dankenswert, daß eine möglichst 
große Zahl dieser auf flüchtigen Blättern und in schnell vergilbenden Zei- 


4712 Nachrichten und Notizen I. 


tungen gedruckten und vergrabenen Urkunden der Parteibewegung gesammelt 
werden. Ich begrüße deshalb diese neue Sammlung, die auch schon manches 
nur noch schwer zu erlangende Blatt festgehalten hat. Bedenken habe ich 
dagegen, wie diese Blütter zu historischen Übungen gebraucht werden sollen. 
Einige, wie das Gothaer Programm der Sozialdemokratie vom Mai 1875, II, 
23—25, oder der Wahlaufruf der Zentrumspartei vom Dezember 1876, II, 21, 
das Programm der Deutschen Konservativen Partei vom 8. Dezember 1892 
(Tivoli-Programm), der Landtagswahlaufruf der Nationalliberalen Partei in 
Preußen vom 18. September 1898 u. a. scheinen wohl eine solche Behand- 
lung zuzulassen. Auch gestehe ich gern, daß ich während des Lesens von 
Blatt zu Blatt meine Bedenken sich verringern fühlte. Indessen, wenn ich 
auch von der Notwendigkeit überzeugt bin, in den Seminaren auf die Wichtig- 
keit dieser Programme hinzuweisen, so gehören doch besonders begnadete 
Lehrer und kleine Kreise begabter Schüler dazu, einen längeren Abschnitt 
des Semesters darauf zu verwenden. Schüler vor allem, die noch manche 
Monographie nebenher lesen. Es wird doch darauf hinauskommen, daß nur 
einzelne der berührten Fragen eingehender behandelt werden. Das kann 
allerdings recht nützlich gemacht werden, und unter allen Umständen ist 
hier dem Lehrer wie dem Forscher und dem Politiker wichtiges Material 
bequem zugänglich gemacht worden. G. Kaufmann. 


Der zwölfte Jahrgang des Hohenzollern-Jahrbuchs (Forschungen 
und Abbildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen 
herausgeg. von Paul Seidel 1908, Berlin und Leipzig, Giesecke & Devrient, 
270 Bi, den einige Gedenkworte des Herausgebers zum 22. Oktober 1908 
und ein frischer feuilletonistischer Essai des kgl. Oberförsters Frhrn. Speck 
v. Sternburg „Kaiser Wilhelm II. als Jäger“ einleiten, enthält als zweiten 
Beitrag zur Jaglgeschichte der Hohenzollern eine Miszelle von Franz Genthe. 
„Die Ausrottung der Bären in Preußen“, als dritten Eduard Eyssens Be- 
schreibung einer „Pürschbüchse König Friedrichs des Ersten im Zeughaus“; 
doch wendet sich letztere zugleich an die Kunsthistoriker, und ihnen bringt 
dieser mit gewohnter Pracht ausgestattete Band überhaupt weitaus am 
meisten. „Zwei Hohenzoilernsche Harnische im Zeughause zu Berlin“, die 
Turnierrüstung des Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Baireuth und 
den Feldharnisch des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, bespricht 
Edgar e Ubisch, der außerdem noch eine kurze Notiz über die verbrannten 
Fahnen der alten Berliner Garnisonkirche beisteuert; Stephan Kekule v. 
Stradonitz liefert eine Nachlese zu seinem im vorigen Jahrgang erschienenen 
Aufsatz „Hohenzollern als Vliesritter in alter Zeit“; er beschreibt darin die 
früher im Ambraser Schlosse, jetzt in Wien befindliche Rüstung des Grafen 
Eitel Friedrich II. und das Wappen des Markgrafen Johannes von Branden- 
burg am Chorgestühl der Kathedrale zu Barcelona vom Jahre 1519. Über 
die aus dem letzten Drittel des 17. Jahrhunderts stammende Kanzel aus 
der ehemaligen Kapelle des Stadtschlosses zu Potsdam, die sich jetzt in 
der Nikolaikirche zu Spandau befindet, handelt Friedrich Laske; der Her- 
ausgeber selbst kündigt eine Artikelserie „Kunst und Kunstgewerbe in den 
königlichen Schlössern“ an; er eröffnet sie mit der Abbildung und Be- 


Nachrichten und Notizen II. 473 


schreibung einiger Wandteppiche, Möbel und Schmuckstücke aus der 
Mecklenburgischen Wohnung im Berliner Schlosse, mehrerer Potsdamer 
und Berliner Standuhren, des Porträts des Prinzen Heinrich von Anton 
Graff (1778) und der Entwürfe zu Grabdenkmälern des Prinzen Louis von 
Preußen von Gottfried Schadow und andern. Das 1800 von Alexander 
Macco nach dem Leben gemalte Bildnis der Königin Luise, das im Wittums- 
palais zu Weimar hängt, würdigt der Urgroßneffe des Künstlers unter Mit- 
teilung wertvoller Aufzeichnungen von ihm über die Entstehung des etwas 
fremd anmutenden, in der Körperhaltung stark an Gerards Julie Recamier 
erinnernden Gemäldes; ein Andenken an die letzte Lebenszeit der Königin 
Luise im Hohenzollernmuseum, die Strumpfbänder, die sie am Tage ihrer 
letzten Erkrankung trug und die die Gräfin Voß am 19. Oktober 1810 
einem interessanten Briefe an den Oberstleutnant v. Schoeler als Andenken 
für seine Gattin beilegte, bespricht Paul Seidel; derselbe würdigt endlich 
noch Menzels jüngst verstorbenen Freund Fritz Werner als preußischen 
Geschichtsmaler. Der Aufsatz von Gustav Berthold Volz „Ein Geschenk 
Friedrichs des Großen an Katharina IL‘ schildert in der Hauptsache die 
Umstände, die den König veranlaßten, der Zarin im Herbst 1772 das kost- 
bare Tafelservice zu senden, das zu den bedeutendsten Erzeugnissen der 
Berliner Porzellanmanufaktur jener Zeit gehört; Hermann Graniers Essai 
„Die Aquarellsammlung Kaiser Wilhelms 1.“ charakterisiert sich in seinem 
Untertitel selbst als ein Beitrag zu seiner Lebensgeschichte; sein Wert liegt 
in der genauen Feststellung der Tatsachen, der der alte Kaiser selbst durch 
vielfache Korrekturen an den mehr als anderthalbhundert, Ende der 50er 
Jahre auf seinen Befehl ausgeführten Bildern schon vorgearbeitet hat. Von 
den Aufsätzen rein biographischen und politischen Charakters führt uns 
Georg Schusters Miszelle ‚Zur Lebensgeschichte der Markgrafen Johann 
und Johann Georg von Brandenburg“, der beiden jüngsten Söhne des kinder- 
reichen Kurfürsten Johann Georg, in das zweite Jahrzehnt des 17. Jahr- 
hunderts nach Rom und an den Ansbacher Hof; einige kindliche, wenig 
ergiebige Briefe des Prinzen Karl Emil und des späteren Königs Friedrich I. 
an Freifrau von Schwerin nebst einem Briefe der Königin Sophie Charlotte 
veröffentlicht Friedrich Meusel; „Otto von Guericke, der Erfinder der Luft- 
pumpe, und seine Beziehungen zum Großen Kurfürsten“ werden von Erich 
Regener behandelt und „ein Wahlspruch des Großen Kurfürsten* — Sic 
gesturus sum principatum, ut sciam rem populi esse, non meam privatam 
— von Reinhold Koser zurückgeführt auf eine Stelle der Vita Hadriani von 
Aelius Spartianus, die Friedrich Wilhelm wahrscheinlich bekannt wurde 
durch die von seinem Vetter Christian Ernst von Kulmbach 1659 beim Ab- 
gang von der Universität Straßburg gehaltene und bald darauf im Druck 
erschienene Rede. Gustav Berthold Volz setzt seine Serie „Friedrich der 
Große und seine Leute‘ fort mit „Luise Eleonore von Wreech“ und „Charles 
Etienne Jordan“, in deren anziehenden Lebensskizzen er auch einiges noch 
unbekannte Material veröffentlicht; eine Miszelle von ihm „Friedrich der 
Große und Hyder Ali“ bezieht sich auf den 1772 von letzterem gemachten 
Vorschlag, an der Küste von Malabar eine preußische Handelsniederlassung 
zu gründen; der König lehnte es aus denselben Motiven ab wie drei Jahre 
Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. 32 


474 Nachrichten und Notizen II. 


zuvor afrikanische Kolonisationen: „Das giebt nur Anlaß zu unaufhörlich 
wiederkehrenden Kriegen; solcher Besitz ist prekär, und früher oder später 
sieht man sich dessen beraubt“. „Zur Kindheits- und Erziehungsgeschichte 
Friedrich Wilhelms II.“ publiziert Bogdan Krieger neue wertvolle Quellen: 
ein Tagebuch, das der Zivilgouverneur Beguelin vom 25. Dezember 1748 
bis zum 22. Mai 1749 führte, ein Journal des Prinzen selbst , das die Zeit 
vom 9. Februar 1750 bis 29. Oktober 1751 umfaßt, Beguelins Bericht vom 
2. Februar 1751 und mehrere Schreiben des Militärgouverneurs, des Grafen 
Borcke, aus den Jahren 1751 bis 1753; Friedrich Mensel reproduziert den 
zum Teil noch unbekannten Briefwechsel von „Ernst Moritz Arndt und 
Friedrich Wilhelm IV. über die Kaiserfrage" aus dem März 1849 zum ersten 
Mal in authentischer Form; Arndts zweiter, erst jetzt ans Licht getretener 
Brief ist für den politischen Historiker wohl die interessanteste Gabe des 
ganzen Bandes. Am Schlusse desselben wiederholt Paul Seidel die im 
11. Jahrgang ausgesprochene Bitte, ihn durch Angaben über das Bildnis 
des Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin und seiner Gemahlin 
Katharina von Braunschweig-Wolfenbüttel von Lukas Cranach zu unter- 
stützen; die letzte Seite füllt ein warmer Nachruf des Herausgebers auf 
Louis Erhardt, dessen Tod für das Hohenzollernjahrbuch einen ebenso 
schweren Verlust bedeutet wie für die andern wissenschaftlichen Unter- 
nehmen, deren selbstloser Förderer und verständnisvoller Mitarbeiter dieser 
zu früh aus dem Leben geschiedene Gelehrte war. 
Berlin. Paul Haake. 


Am 22. und 23. Mai fand in Magdeburg die fünfunddreißigste 
Sitzung der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und 
das Herzogtum Anhalt statt. Über den Stand der Arbeiten wurde be- 
richtet: Erschienen ist von den Geschichtsquellen im vergangenen Jahre 
vom 41. Band der dritte Teil der zweiten Abteilung: Die Registraturen 
der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise (Ephorien Prettin 
und Herzberg), bearbeitet von Karl Pallas, Archidiakonus zu Herzberg a. E.; 
ferner der 43. Band: Die Wüstungen in der Altmark, bearbeitet von Ober- 
pfarrer W. Zahn in Tangermünde. Im Druck ist der erste Teil des zweiten 
Bandes des Urkundenbuches des Klosters Pforta von Professor Dr. Böhme 
in Weimar Die Kommission beschließt, daß in den zweiten Teil, der bis 
zur Aufhebung des Klosters führen wird, auch die von Bertuch bereits ge- 
druckten Urkunden, soweit sie von besonderer Wichtigkeit sind, im Wort- 
laut aufgenommen werden. Demnächst kommen zum Druck die „Paur- 
gedinge von Quedlinburg“ nebst anderen Quellen der Stadtverfassung, 
herausgegeben von Realschuldirektor Dr. Lorenz in Quedlinburg. Demnach 
soll von den „Kirchenvisitationsprotokollen des Kurkreises“* der vierte Teil 
veröffentlicht werden. Der fünfte Band des Goslarer Urkundenbuches von 
Landgerichtsdirektor Bode in Braunschweig wird voraussichtlich so ge- 
fördert werden, daß der Druck zum Frühjahr nächsten Jahres beginnen 
kann. Professor Dr. Kohlmann in Elberfeld hofft, von dem Urkundenbuch 
der Stadt Halle den ersten Teil, bis 1403 reichend, demnächst abzuschließen. 
Die Regesten der Wittenberger Kurfürsten Anbhaltischen Geschlechts führt 


Nachrichten und Notizen II. 475 


Dr. Hintze in Naumburg weiter. Das Urkundenbuch des Stiftes Naumburg 
denkt der Bearbeiter Dr. Rosenfeld in Marburg bald vorlegen zu können. 
Mit dem Eichsfeldischen Urkundenbuch ist Gymnasialdirektor Dr. Jäger in 
Duderstadt weiter beschäftigt. Oberlehrer Dr. Eitner in Frfurt arbeitet an 
dem dritten Band des Urkundenbuches der Stadt Erfurt, ebenso Professor 
Dr. Sorgentrey in Leipzig an dem Neuhaldenslebener Urkundenbuch. In 
der Bearbeitung der Erfurter Studentenmatrikel von 1635 bis 1816 ist durch 
Erkrankung des Professors Dr. Stange in Erfurt eine Verzögerung einge- 
treten, doch ist das Manuskript dem Abschluß nahe, und hofft Verfasser, 
es im Laufe des Sommers zu vollenden. Das Urkundenbuch der Stadt 
Eisleben wird Professor Dr. Größler daselbst herausgeben. Die Herausgabe 
des Urkundenbuches des Erzbistums Magdeburg hat Archivar Dr. Heine- 
mann in Magdeburg übernommen. Professor Dr. Straßburger in Aschers- 
leben hat auf die Herausgabe des Urkundenbuches der Stadt Aschersleben 
verzichtet. Der Plan, Quellen zur städtischen Verfassungs-, Verwaltungs- 
und Wirtschaftsgeschichte herauszugeben, kann vorläufig nicht weitergeführt 
werden, weil die Inventarisierung der nichtstaatlichen Archive in der Provinz 
von der Verwaltung der Königlichen Staatsarchive aufgeschoben worden 
ist. — Das Neujahrsblatt Nr. 33, von Professor D. Voigt in Halle, behan- 
delte „Brun von Querfurt und seine Zeit“. Das nächste Neujahrsblatt über 
„Die Geschichte der Stadt Eisleben‘ hat Professor Dr. Größler übernommen. 
— Von der Beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler ist 
herausgegeben: Kreis Querfurt von Pastor Dr. Bergner in Nischwitz. Kreis 
Heiligenstadt, durch Kreisbauinspektor Rassow in Greifenberg i. P. be- 
arbeitet, ist fertig gedruckt bis auf die Karte. Kreis Liebenwerda, bearbeitet 
von Pastor Dr. Bergner in Nischwitz (der geschichtliche Teil ist vom 
Superintendent Nebelsieck in Liebenwerda), ebenso die von demselben Ver- 
fasser bearbeiteten Kreise Wolmirstedt und Wanzleben sind im großen und 
ganzen fertiggestellt. Die Hefte der beiden letzten Kreise sollen gesondert 
zur Ausgabe gelangen, dagegen jedem Hefte die gemeinschaftliche Karte 
beigegeben werden. Die Kreise Wernigerode und Neuhaldensleben hat 
gleichfalls Pastor Dr. Bergner übernommen, ebenso werden ihm die Kreise 
Stendal, Salzwedel und Österburg übertragen. Kreis Worbis bearbeitet 
Kreisbauinspektor Rassow in Greifenberg i.P. Die neue Ausgabe des Kreises 
Quedlinburg wird Professor Dr. Brinkmann in Zeitz demnächst vollenden. 
Die Auflage soll 600 Exemplare umfassen. Dann wird er zum Kreise Zeitz 
übergehen. Das große Unternehmen, die Bau- und Kunstdenkmäler der 
Stadt Magdeburg eingehend zu behandeln, steht unter der Mitarbeit und 
Leitung des Professors Dr. Goldschmidt in Halle und schreitet vorwärts. 
Die Stadt Magdeburg hat in dankenswerter Weise ihre Unterstützung in 
Aussicht gestellt. — Von der Jahresschrift für die Vorgeschichte der 
sächsisch-thüringischen Länder ist der 7. Band erschienen auf Kosten des 
Provinzialmuseums. Dr. Flechsig in Braunschweig hat ein Gutachten über 
die im Museum vorhandenen Altüre abgegeben und beabsichtigt, die kirch- 
lichen Altäre zu beschreiben. Die Kommission erklärt sich damit einver- 
standen, daß diese Beschreibung als Heft der Jahresschrift ausgegeben 
werden soll. — Die Frage, wie sich die Kommission zu der in Aussicht 
32* 


476 Nachrichten und Notizen II. 


genommenen Herausgabe von Heimats- oder Landeskunden stellen solle, 
wird eingehend erörtert. Die Kommission gelangt zu der Ansicht, daß es 
nicht ihre Aufgabe sein könne, Heimatskunden der einzelnen Kreise oder 
Örtlichkeiten in Auftrag zu geben oder zu veranlassen, oder unter ihre 
Veröffentlichungen aufzunehmen. Sie erklärt sich aber bereit, den Druck 
landeskundlicher Untersuchungen und Abhandlungen, sowohl geschichtlichen 
wie geographischen Inhalts, zu unterstützen, doch nur solcher, die rein 
wissenschaftlichem Zwecke dienen. Über zu gewährende Unterstützungen 
soll ein Ausschuß, bestehend aus den Herren Größler, Heldmann, Philippson 
und Wäschke, entscheiden. — Von den Wüstungsverzeichnissen sind kürz- 
lich erschienen die „Wüstungen der Altmark“, bearbeitet von Oberpfarrer 
Zahn in Tangermünde. Zivilingenieur Bode in Blasewitz bei Dresden hat 
sich erboten, die Wüstungen der Kreise Bitterfeld und Delitzsch zu be- 
arbeiten, auch das Manuskript in der Hauptsache bereits fertiggestellt. 
Die Kommission erklärt sich für die Annahme dieser Arbeit. — Professor 
Dr. Reischel in Hannover berichtet über den Fortgang der Kartenarbeiten. 
Die Wüstungskarte der Altmark ist fertig geworden und dem Werke „Die 
Wüstungen der Altmark“ von W. Zahn beigegeben. Da sie die vier Kreise 
Stendal, Salzwedel, Osterburg und Gardelegen umfaßt, ist sie im Gegen- 
satz zu den bisherigen Karten nicht im Maßstabe 1 : 100 000, sondern 
1: 200000 ausgeführt. Die geschichtliche Karte des Kreises Querfurt ist 
dem Band XXVII der Bau- und Kunstdenkmäler (Kreis Querfurt) beige- 
heftet, die des Kreises Heiligenstadt dem folgenden Bande derselben (Kreis 
Heiligenstadt). Beide sind im Maßstabe 1 : 100 000 gehalten und wie bisher 
in fünf farbigen Höhenschichten ausgeführt. Beide geben, außer den wüsten 
Dörfern, Burgen, Warten, Klöstern, Gerichtsstätten usw., den Baustilen die 
politische und kirchliche Zugehörigkeit der Orte an, die erste im Mittel- 
alter, die andere bis zum Ende der Reformationszeit, diese außerdem noch 
die alten Heer- und Geleitsstraßen. In Arbeit sind die geschichtlichen 
Karten der Kreise Quedlinburg-Aschersleben und Liebenwerda. Beide 
werden noch in diesem Jahre fertig. An sie reihen sich an die geschicht- 
lichen Karten der Kreise Worbis, Wolmirstedt und Wanzleben sowie der 
Grafschaft Kreis Wernigerode. Von den Grundkarten sind 11 Blätter fertig, 
einschließlich der beiden jetzt fertig gewordenen Ballenstedt-Sondershausen 
und Finsterwalde-Großenhain. Die Anschlußbläütter mit dem Herzogtum 
Altenburg (Blatt 415/441) und mit den Fürstentümern Reuß sowie Gefell 
vom Regierungsbezirk Erfurt (Blatt 467/492) sind von der Königl. süchsi- 
schen Kommission ausgeführt worden. Da auch Blatt Zeitz-Gera von uns 
im vorigen Jahre herausgekommen ist, sind nunmehr die Blätter des König- 
reichs Sachsen vollständig erschienen, und damit liegt nun auch der Osten 
Thüringens fertig vor. An der ÖOstgrenze fehlen noch unsere drei Blätter 
816/340, 317/341 und 318/342 (die beiden letzten Blätter mit dem Kreise 
Schweinitz). Von Blatt Belzig-Wittenberg (316/340) ist die Situation nebst 
Schriftsatz fertig, während die beiden anderen Blätter noch nicht in An- 
griff genommen sind. Der Nordosten der Provinz ist vollständig. Im 
Norden fehlen ooch die Blätter Lenzen-OÖsterburg und Lüchow-Salzwedel. 
Der Westrand und Süden der Provinz sind noch am unvollständigsten. 


Nachrichten und Notizen II. 477 


Fertiggestellt werden zunächst die Blätter Belzig-Wittenberg, Sömmerda- 
Erfurt und Nordhausen-Worbis. 


Die zwölfte Jahresversammlung der Historischen Kommission 
für Hessen und Waldeck hat statutengemäß am 19. Juni im Senatssaale 
der Universität zu Marburg stattgefunden. Im Verlauf des Berichtsjahres 
wurden ausgegeben: Regesten der Landgrafen von Hessen. Erste Lieferung: 
1247—1308. Bearbeitet von Otto Grotefend. Chroniken von Hessen und 
Waldeck. Erster Band: Die Chroniken des Wigand Gerstenberg von Franken- 
berg. Bearbeitet von Hermann Diemar. Unter Leitung des Herrn General 
Eisentraut wurden sechs Grundkarten bearbeitet. — Fuldaer Urkundenbuch: 
Herr Dr. Stengel hat sich hauptsächlich der Vergleichung und Kommen- 
tierung des von ihm im Vorjahre gesammelten Materials gewidmet. Herr 
Professor Tangl in Berlin hat auf die Bearbeitung der Papsturkunden, die 
er von früher her sich vorbehalten, um anderer Arbeiten willen verzichtet. 
Chroniken von Hessen und Waldeck: Nachdem die Chroniken von Gersten- 
berg erschienen, sollen auch die übrigen hessischen Chroniken in Angriff 
genommen werden, sohald ein geeigneter Bearbeiter gewonnen sein wird. 
Herr Dr. Jürges in Wiesbaden hat die Einlieferung des Manuskripts der 
Klüppelschen Chronik für die allernächste Zeit in Aussicht gestellt, und ebenso 
gedenkt Herr Dr. Dersch in Münster die Bearbeitung der Flechtdorfer 
Chronik in kurzer Frist abzuschließen. Landgrafenregesten: Die Fort- 
führung der Arbeit wird, weil Herr Archivar Dr. Grotefend nach Stettin 
versetzt ist, Herr Archivar Dr. Rosenfeld in Marburg übernehmen. Urkunden- 
buch der wetterauer Reichsstädte: Herr Dr. Wiese hat die Archive in 
Büdingen und Lich erledigt und sodann den Druck des ersten Bandes des 
Wetzlarer Urkundenbuches begonnen. Herr Dreher in Friedberg hat die 
Aufarbeitung des von Dr. Foltz für den 2. Band des Friedberger Urkunden- 
buchs gesammelten Materials fortgesetzt. Münzwerk: Herr Konservator 
Dr. Buchenau hat unter den Anforderungen seiner neuen Stellung am 
Münzkabinett in München der Beschreibung der hessischen Münzen nur 
wenig Zeit widmen können. Quellen zur Geschichte des geistigen und 
kirchlichen Lebens: Herr Professor Dr. Köhler muß zufolge seiner Berufung 
nach Zürich leider darauf verzichten, die Arbeit in der bisherigen Weise 
fortzuführen. Er gedenkt jedoch die Kirchenvisitationsakten herauszugeben. 
Herr Archivrat Dr. Küch hat sich bereit erklärt, ihn hierbei wie bisher zu 
unterstützen. Quellen zur Geschichte der Landschaft an der Werra: Herr 
Dr. Huyskens hofft den Druck der Regesten der Werraklöster im kommen- 
den Geschäftsjahre abschließen zu können. Sturios Jahrbücher der Neustadt 
Hanau: Herr Oberlehrer Becker gedenkt im kommenden Jahre den Text 
fertigstellen zu können. Hessische Behördenorganisation: Herr Stadtarchivar 
Dr. Gundlach in Kiel hofft die darstellende Einleitung nunmehr nach Kräften 
fördern zu können. Beiträge zur Vorgeschichte der Reformation in Hessen 
und Waldeck: Herr Dr. Dersch in Münster hat sein Thema im Verlauf der 
Arbeit wesentlich weiter gefaßt, als es ursprünglich beabsichtigt gewesen 
war, und will die landesherrliche Kirchenpolitik, die kirchlichen Abgaben 
und das kirchliche Leben des ausgehenden Mittelalters eingehender be- 


478 Nachrichten und Notizen II. 


handeln. Lehnsstaat: Herr Dr. Knetsch hat die Arbeit einige Monate 
unterbrechen müssen. Klosterlexikon: Herr Dr. Dersch in Münster hat 
gelegentlich seiner Vorarbeiten für die Vorgeschichte der Reformation um- 
fassende Sammlungen angelegt für die Herstellung eines Verzeichnisses 
sämtlicher Kollegiatstifter, Klöster und Ordensniederlassungen, auch Beginen 
und Termineien, mit Angaben über Gründung, Ordenszugehörigkeit, Patronen, 
Diözesen usw., sowie über Quellen und Literatur. Auf den Antrag des Prof. 
von der Ropp beschloß der Vorstand, Herrn Dr. Dersch mit der Bearbeitung 
eines hessisch-waldeckischen Klosterlexikons zu betrauen und in die geogra- 
phischen Grenzen des Unternehmens die jetzige großherzogliche Provinz 
Oberliessen einzubeziehen. In den Ausschuß für diese wie für folgende 
Publikation wurden die Herren Brackmann, Diehl und von der Ropp dele- 
giert. Klosterarchive: Zugleich mit dem vorstehenden Antrage wurde 
weiter beschlossen, die Bestände der Klosterarchive aufzunehmen und die 
Regesten der landschaftlich zusammengehörigen Klöster nach Analogie der 
Regesten der \Werraklöster bandweise zusammenzustellen. Herr Archiv- 
assistent Dr. Schultze übernahm die Bearbeitung der Regesten der Stifter 
und Klöster in der Stadt Kassel und deren näheren Umgegend und hat zu- 
nächst das Archiv des Klosters Ahnaberg in Angriff genommen. 


Fünfzigste Plenarversammlung der Historischen Kommission 
bei der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften. Bericht des Sekre- 
tariats. München, im Juli 1909. Die 50. Plenarversammlung der Historischen 
Kommission tagte vom 2.—4. Juni unter dem Vorsitze ihres Vorstandes, 
Geheimen Regierungsrates, Professor Moritz Ritter aus Bonn. Seit der 
letzten Plenarversammlung sind folgende Publikationen erschienen: Jahr- 
bücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. von 
Meyer von Knonau. 7. (Schluß-)Band: 1117—1125. Briefe und Akten zur 
Geschichte des 30jührigen Krieges, Bd. 11 (1613), bearbeitet von Professor 
Chroust in Würzburg. Quellen und Erörterungen zur bayerischen und 
deutschen Geschichte, N. F., 5. Bd.: Die Traditionen des Hochstifts Freising, 
2. Bd. (926—1283), herausgegeben von Dr. Theodor Bitterauf in München. 
Allgemeine Deutsche Biographie, 54. Bd.: Nachtrüge: Scheurl bis Walther. 
Vom 55. Bande der Allgemeinen Deutschen Biographie, dem Schlußbande 
des Textes, liegen 20 Bogen gedruckt vor. Ferner sind im Drucke und 
dem Abschlusse nahe: Quellen und Erörterungen zur bayerischen und 
deutschen Geschichte, N. F., Abteilung Chroniken: die zweite Hälfte des 
2. Bandes, enthaltend die bayerische Chronik des Ulrich Füetrer, bearbeitet 
von Professor Spiller in Frauenfeld, und der 2. Band der mit Unterstützung 
der Kommission von Bibliothekar August Hartmann in München heraus- 
gegebenen historischen Volkslieder und Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jahr- 
hundert. Für die Geschichte der Wissenschaften hofft Professor Gerland 
in Clausthal die Geschichte der Physik etwa binnen Jahresfrist beendigen 
zu können. Von der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, fortge- 
setzt von Professor Landsberg in Bonn, nähert sich die abschließende zweite 
Hälfte des 3. Bandes im Manuskripte der Vollendung. Von den Städte- 
chroniken, die unter Leitung von Belows fortgesetzt werden, wird der Druck 


Nachrichten und Notizen I. 479 


der Fortsetzung der Lübecker Chroniken in der Bearbeitung von Dr. Bruns 
voraussichtlich im Laufe des nächsten Winters beginnen. Auch die Arbeiten 
für die Edition der anderen der Sammlung einzuverleibenden Chroniken sind 
im Laufe des Jahres gefördert worden. Von den Jahrbüchern des Deutschen 
Reiches ist der 7. Band der Jahrbücher Heinrich IV. und Heinrich V. 
(1117—1125) von Professor Meyer von Knonau unmittelbar nach der Plenar- 
versammlung ausgegeben worden und damit dieses große Werk vollendet. 
Professor Uhlirz in Graz war durch Berufsgeschäfte auch in diesem Jahre 
verhindert, die Jahrbücher Ottos III. in Angriff zu nehmen. Professor 
Simonsfeld in München ist mit dem 2. Bande der Jahrbücher Friedrichs I. 
beschäftigt. Er hat zu diesem Zweck eine Reihe italienischer Städtearchive 
besucht und über die Ergebnisse in einer Abhandlung: Zur Geschichte 
Friedrich Rotbartse in den Sitzungsberichten der Münchener Akademie 
(Philos.-philol. u. histor. Klasse, Jahrgang 1909, 4. Abhandlung) berichtet. 
Die ın den Händen Professor Hampes in Heidelberg liegende Fortsetzung 
der Winckelmannschen Jahrbücher Friedrichs II. ist auf Schwierigkeiten 
gestoßen, deren Beseitigung erhofft wird. Für die Reichstagsakten älterer 
Reihe gedenkt Professor Beckmann im Sommer den Druck der zweiten 
Hälfte des 13. Bandes zu beginnen. Außerdem hat er die Arbeiten am 
14. Bande gefördert, der gleich dem vorausgehenden der Regierung K. Al- 
brechte II. gewidmet sein wird Dr. Herre wird das Manuskript des 
15. Bandes (Friedrich IIl.) in wenigen Monaten fertigstellen und hat auch 
für den 16. so viel Material gesammelt, daß dessen Ausarbeitung neben 
dem Drucke des 15. einhergehen kann. Für die Fortführung der jüngeren 
Reihe der Reiehstagsakten, die seit dem Vorjahre durch den Tod Professor 
Wredes verwaist ist, hatten die Mitglieder der in der vorjührigen Plenar- 
versammlung gewählten Subkommission: die Herren Ritter, von Bezold, 
Lenz und Quidde ausführliche Gutachten ausgearbeitet, die einige Wochen 
vor der Plenarversammlung allen Mitgliedern der Kommission bekannt ge- 
geben worden waren. Nach eingehender Beratung wurde die Aufstellung 
bestimmter Direktiven sowie die Verständigung über einen neuen Leiter 
des Unternehmens bis zur Plenarversammlung des nächsten Jahres vertagt. 
Die Redaktion der Allgemeinen Deutschen Biographie wurde bis zum 
Schlusse des 54. Bandes von Dr. Bettelheim in Wien, vom 55. Bande an, 
für den Dr. Bettelheim noch vorbereitende Arbeiten gemacht hatte, von 
Geheimen Hofrat Dove geführt. Der 55. Band wird den Text des großen 
Werkes abschließen und dürfte bis zu Wintersanfang 1909 vollendet vor- 
liegen. Für die Anfertigung des unentbehrlichen Generalregisters hat Dove 
eine erschöpfende Instruktion abgefaßt, Reichsarchivpraktikant Dr. Fritz 
Gerlich in München ist seit Ende des Winters mit der Ausarbeitung dieses 
Registers beschäftigt. Mit der Drucklegung kann voraussichtlich im Ok- 
tober 1910 begonnen werden. Für die unter Leitung von Bezolds stehenden 
Humanistenbriefe haben Dr. Reicke in Nürnberg und Dr. Reimann in Berlin 
die Arbeiten fortgesetzt. Der Kommentar der auf 1200 Nummern ange- 
wachsenen Briefe Pirkheimers erfordert noch weitere Forschungen, welche 
den Beginn der Drucklegung im kommenden ltechnungsjahre ausschließen. 
Über die Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges berichtet 


480 Nachrichten und Notizen II, 


der Vorstand, daß das großenteils von Professor Götz in Tübingen ge- 
sammelte Material für den 2. Band der Neuen Folge (1625—1627) von 
Dr. Endres in München vervollständigt wurde. Es darf gehofft werden, 
daß mit dem Drucke im Beginn des nächsten Berichtsjahres begonnen 
werden kann. Professor Karl Mayr hält für möglich, daß noch in diesem 
Jahre zum Drucke seines Bandes (1. Bd. der N. F., 1. Abt., 1618—1619: 
geschritten werden kann. Für die Neue Folge der Quellen und Erörterungen 
zur bayerischen und deutschen Geschichte konnte in der Abteilung: Chro- 
niken, die unter Leitung von Heigels steht, der Druck der bayerischen 
Chronik des Ulrich Füetrer in der Bearbeitung von Professor Spiller in 
Frauenfeld nicht völlig fertiggestellt werden, da die Auftindung neuen 
Materials eine Umarbeitung der Einleitung nötig machte. Die Veröffent- 
lichung wird jedoch voraussichtlich in den nächsten Monaten erfolgen. 
Dann wird sofort der Druck der Werke des bayerischen Chronisten Veit 
Arnpeck beginnen können, da der von Oberbibliothekar Leidinger in 
München bearbeitete Text bereits drucktertig vorliegt. In der Abteilung: 
Urkunden unter Leitung des Sekretärs der Historischen Kommission, Riezler, 
hat Dr. Bitterauf in München die Bearbeitung der Traditionen des Hoch- 
stifts Passau fortgesetzt und auch die Abschrift des zweiten Passauer 
Traditionskodex im Münchener Reichsarchive vollendet. 


Erklärung. 

Im Hinblick auf die im vorigen Heft der Vierteljahrschritt, S. 269f. 
veröffentlichte äußerst abfällige Kritik des Frhrn. Cl. v. Schwerin über 
meine „Zenten des Hochstifts Würzburg", welche sich bisher zahlreicher 
wohlwollender und anerkennender Besprechungen erfreuen durften, beehre 
ich mich mitzuteilen, daß eine energische Zurückweisung dieses ungerecht- 
fertigten Angriffs in Verbindung mit einer rechtshistorischen Studie in 
Bilde erfolgen wird. Dr. Herm. Knapp. 


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H. WILLERS, GESCHICHTE DER RÖMISCHEN KUPFERPRÄGUNG 
VOM BUNDESGENOSSENKRIEGE BIS AUF KAISER CLAUDIUS. 


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481 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 


Zweiter Teil 
Von 
Hermann Bloch. 


VI. 


Das Krönungsrecht des Erzbischofs von Köln und der 
Reformplan Heinrichs VI. 


Die Doppelwahl von 1198 hat durch die Ladungsschreiben 
beider Parteien, durch die Speierer Erklärung, durch das Ver- 
halten Innocenz’ III. uns zu der Einsicht geführt, daß damals nach 
weitverbreiteter Überzeugung die deutschen Fürsten mit ihrer 
Wahl den rechtlichen Anspruch auf das Kaisertum verschafften; 
der imperiale Gedanke war in Deutschland so mächtig, in der 
„Weltanschauung der Zeit das deutsche mit dem römischen Reich 
durch die Herrschaft Friedrichs I. und Heinrichs VI. so eng ver- 
knüpft worden!, daß schließlich die deutsche Wahl zum römischen 
Könige geradezu als eine „kaiserliche“ angesehen wurde? 

Zogen die Fürsten, die im Speierer Protest verkündeten, 
Philipp zum Kaiser erkoren zu haben, nur die sichtbare Folge- 
rung aus Gedanken, die sich lange vorbereitet hatten, so brachte 
der Regierungsantritt Philipps etwas völlig Neues oder doch seit 
Jahrhunderten in Deutschland nicht Geübtes dadurch, daß er vom 
Augenblick der Wahl an die Herrschaft zu vollem Recht ergriff, 
von ihr an die Tage seiner Waltung zählte. Einst hatte Heinrich I. 
erklärt, daB es ihm genug sei, König genannt zu werden dank 
Gottes Gnade und des Volkes Liebe; Salbung und Krönung, die 


! Schon der Regierung Heinrichs V. dürfte gerade in dieser Richtung 
Bedeutung zuzumessen sein. 

? Was virtuell seit Otto I. vorhanden gewesen war, trat durch die 
besondern Umstände jetzt hervor. 

* Widukindi Res gestae Saxon. I, c. 26 (ed. K. Kehr, p. 34). Über 
Widukinds Ansicht von der Übertragung des Kaisertums, in der für den 
Papst überhaupt kein Raum bleibt, werde ich in einem Aufsatz über die 
Entstehung seines Werks besonders handeln. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 33 


482 Hermann Bloch. 


ihm der Mainzer Erzbischof bot, wies der Sachse zurück. Doch 
seitdem war die kirchliche Feier, schließlich der Regel nach ın 
Aachen und unter Leitung des Kölner Erzbischofs vollzogen!, die 
notwendige Voraussetzung für den Besitz der Reichsgewalt ge- 
worden; erst von der Krönung an rechnete man die Zeit der 
Regierung. Heinrich VI. noch ließ. eine Schenkung an die Pfalz- 
kapelle zu Aachen damit begründen, daß er in ihr „den Beginn der 
Herrschaft und die erste Salbung“ empfangen habe.? 

Den „Beginn der Herrschaft“ wird er allerdings nicht sowohl 
in der sakralen Handlung zu Aachen gesehen haben wie in der 
Erhebung auf den Stuhl Karls d Gr.?; denn eben von dieser heißt 
es in dem gefälschten Privileg Karls, das Friedrich I. bei der 
Heiligsprechung des Kaisers bestätigte, daß das Königtum mit ihr 
anhebe und daß sie widerspruchslos das Anrecht auf die kaiser- 
liche Würde schaffe* Es war eine Weiterentwicklung der stau- 
fischen Gedanken von der staatsrechtlichen Bedeutung der Wahl, 


! Im einzelnen vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VI?, 208 ff. 

3 Stumpf Reg. nr. 4707 (1191 Juni 8): ‚in qua regnandi inicium et 
primam percipimus unctionem‘. 

s Vgl. über sie Krammer, Wahl und Einsetzung des deutschen Königs 
S. 8 ff. 

* Stumpf Reg. nr. 4061 (1166 Januar 8): ‚ut in templo eodem sedes regia 
locaretur, et locus regalis et caput Gallie trans Alpes haberetur ac in ipsa 
sede reges successores et heredes regni initiarentur; et sic initiati iure de- 
hinc imperatoriam maiestatem Rome sine ulla interdictione planius 
assequerentur‘. Bereits Scheffer-Boichorst (Gesammelte Schriften I, 188 f) 
hat diese Worte mit den Schreiben Friedrichs I. nach den Ereignissen von 
Besançon (vgl. oben S. 228) verglichen und auf die Übereinstimmung der 
Anschaunngen hingewiesen, nach denen der Papst verpflichtet se, 
den rechtmäßigen deutschen Herrscher zum Kaiser zu krönen. Wie aus- 
geprägt bereits in den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts die Anschau- 
ungen von der Übertragung des Kaisertums einander gegenüberstanden, be- 
weist auch der von mir oben S. 217 leider nicht angeführte Brief Calixts ll. 
Jaffé- Löw., Reg. pontif. nr. 6950 (vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VI’, 
226 N. 1): „imperii dignitatem quam per solius Romani pontificis ministe- 
rium reges Alemannici consequuntur.‘ Recht bezeichnend erscheint auch das 
Privileg Friedrichs L für die Stadt Aachen von 1166 Januar 9 (Stumpf Reg. 
nr. 4062): ‚locus regalis tum pro sanctissimo corpore beati Karoli .... tum pro 
sede regali, in qua primo imperatores Romanorum coronantur‘. In den 
Bestätigungen Friedrichs II. von 1215 und Wilhelms von 1248 heißt es dafür: 
ubi primo Romanorum reges initiantur et coronantur' (Böhmer-Ficker Reg. 
nr. 814. 4932). 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 483 


aber etwas ganz Ungewohntes, wenn im Jahre 1193 Philipp den 
jungen Friedrich, der gewählt, aber nicht gekrönt war, trotzdem 
als König -bezeichnete und kraft seiner königlichen Gewalt ver- 
fügen ließ!, und wenn er selbst bald darauf, nur auf seine Wahl 
gestützt, die Herrschaft ausübte. In seinem Rechtfertigungs- 
schreiben an Innocenz III. erklärte er, daß er von der Wahl an 
durch zehn Wochen im unangefochtenen Besitze des Reiches ge- 
blieben sei.? 

Wie der Vollzug einer förmlichen Wahl zum Kaiser, so setzte 
die auf sie begründete Befugnis, des Reiches zu walten, die Theorien, 
die unter den frühern Staufern ausgesprochen waren, entschlossen 
in die Wirklichkeit om P Wenn aber die ‚electio imperatoris‘ den 
Ansprüchen der Päpste entgegentrat, so wurde durch den Re- 
gierungsantritt am Wahltage das Recht des Kölner Erzbischofs“, 
durch die Aachener Feier den Herrscher in das Reich einzuweisen, 
schwer getroffen.” Die Unabhängigkeit des Herrscherrechts von 
der sakralen Weihe kam zu überraschendem Ausdruck, als sich 
Philipp am Sonntag nach Ostern 1198 zu Worms im Schmucke 
der kaiserlichen Insignien® zeigte, „den Waisen auf dem 


1 Vgl. oben S. 235 N. 1. 

? MG. Const. II, 12: ‚post electionem nostram ... fuimus in imperii 
quieta possessione‘. 

® Philipp ging insofern vielleicht über Friedrich I. hinaus, als dessen 
Erklärungen von Besançon keineswegs ausschließen, daß das in der Wahl 
erworbene Recht am Reich („ius ad imperium‘) erst durch Krönung und 
Inthronisation zu einem Recht im Reiche Los in imperio‘) werde; vgl. zu 
diesem Aug in imperio‘ z. B. die Bulle Qui celum (Zeumer, Quellensamm- 
lung S. 92): ‚et in imperio ius habeas ac regni Alemannie et eius iurium 
possessionem obtineas‘. 

4 Nur von ihm spreche ich hier zunächst; denn das Schwergewicht 
der Aachener Handlung lag damals unzweifelhaft auf der geistlichen Feier, 
bei der der Kölner Erzbischof die vornehmste Rolle spielte (vgl. auch 
Krammer a. a. O. S. 8). 

$ Daher ists sehr natürlich, wenn gerade die Kölner Königschronik 
(ed. Waitz S. 164) unwillig von Philipp verzeichnet: ‚nomen regium sibi ascri- 
bit et apud civitatem Wangionum in albis paschalibus coronatus progreditur‘. 

° Das Gehen unter Krone sollte keineswegs, wie Krammer, Der Reichs- 
gedanke des staufischen Kaiserhauses S. 42 es auffassen will, „Philipps ge- 
ringschätziges Wesen der deutschen Königskrönung gegenüber“ zeigen. Denn 
er war ja gerade damals Willens gewesen, sich in Aachen in aller üblichen 
Form zum Könige krönen zu lassen. Da erfuhr er nach Ostern von der 
Wahlversammlung der kölnischen Partei, die sich auf Otto geeinigt hatte. 

Eh 


484 Hermann Bloch. 


Nacken“.! Die Laienkultur der Stauferzeit schickte sich an, das 
politische Leben der Nation mit ihrem Geiste zu erfüllen. 

Die Wendung gegen die Rechtskraft der Aachener Einsetzung 
war die unvermeidliche Folge des Gedankens von einer Kaiserwahl. 
Denn sobald sich die Ansicht durchsetzte, daß nicht erst die päpst- 
liche Krönung in Rom, sondern daß bereits die deutsche Wahl 
das Recht zur Herrschaft im Kaisertum gewähre, mußte die 
konstituierende Bedeutung der Aachener Feier für die Herrschaft 
im regnum Romanum hinfällig werden, das ja als das engere vom 
imperium umschlossen war; der Beginn der Regierung, den man 
für das Kaiserreich — im Gegensatze zum Papste — von der Wahl 
an rechnete, konnte nimmermehr für das römische Königtum — 
dem Kölner Erzbischof zu Liebe — auf die Krönung zu Aachen 
zurückgeschoben werden. Die „Kaiserwahl“ Philipps brachte es 
daher notwendig mit sich, daß er bereits vom Wahltage an die 
Jahre seiner Regierung zu zählen begann und die Herrscher- 
befugnisse ausübte, ohne die Krönung abzuwarten, die durchaus 
nur die Königswürde im regnum Romanum betraf.? 

So kam es, daß die Versuche, den staufischen Reichsgedanken 
durchzuführen, nicht nur auf den Widerstand des Papstes, son- 
dern auch in Deutschland selbst auf die Gegnerschaft des Kölner 
Erzbischofs stießen. Von hier aus wird die Haltung Adolfs erst 


Damit war die Hoffnung auf einmütige Anerkennung und auf die Krönung 
durch den Kölner zunichte geworden: jetzt antwortet er stolz, indem er 
sich zu Worms mit den rechten Insignien schmückt und dadurch als den 
wahren König darstellt. Bei dieser Auffassung scheint es mir überaus nahe 
zu liegen, daß man den Spruch Walthers 18,29 (gegen Burdach, Walther 
S. 45) gerade mit dem Wormser Ereignis verbindet; er erhält damit einen 
bedeutenden Sinn (vgl. auch ‚keiserlichez houbet‘, oben S. 236 N. 2). Aller- 
dings ist die Voraussetzung hierfür, daß man mit Wilmanns (Zeitschr. für 
deutsches Altertum 45, 427 ff.) und Hampe (Archiv für das Studium der 
neueren Sprachen Bd. 109, S. 155) den zweiten Reichsspruch spätestens in 
den März 1198 setzt. Wer einen oberrheinischen Frühling erlebt hat, wird 
auch durch Burdachs Schilderung (auf S. 257) nicht veranlaßt werden, diese 
Deutung aufzugeben (vgl. übrigens hierzu E. Schroeder in der Zeitschr. für 
deutsches Altertum 45, 438). 

! Vgl. Walther ed. Lachmann 19, 3: ‚der schouwe, wem der weise ob 
sime nacke ste‘. 

? So liefern die Kaiserwahlen die Erklärung für Tatsachen, die man 
bisher nur äußerlich festzustellen vermochte, und lassen in den Kreis der 
politischen Gedanken einblicken, die sich darin ausdrücken. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 485 


recht verständlich: sein Auftreten gegen die staufische Thronfolge 
im Erbreich, das Heinrich VI. durch die Reichsreform für seinen 
Sohn Friedrich errichten wollte, ist von denselben Gedanken be- 
stimmt wie sein Kampf gegen das Wahlkaisertum, das an Philipp 
übertragen werden sollte; hier wie dort ist sein Widerstand der 
Ausfluß d’rselben unerschüttert verteidigten Forderung, daß die 
Krönung den ihr nach altem Herkommen gebührenden entschei- 
denden Platz bei der Erhebung des deutschen Herrschers bewahre.! 
Um der überlieferten Stellung willen, die seiner Kirche bei der 
Krönung des römischen Königs gebührt, wird ein jeder Erzbischof 
von Köln zum geborenen Gegner der staufischen „Kaiserwahl“ 
die zum mindesten den Rechtsfolgen der Aachener Feier Ab- 
bruch tut.? 

Erst durch diese Erwägungen rücken die Äußerungen 
Innocenz’ III. über die Gründe, die Adolfs Politik bestimmt haben, 
ins rechte Licht und erlangen das Gewicht, auf das sie nach allen 
Begleitumständen Anspruch haben.” Als nämlich der Erzbischof 
sich allmählich von der Partei Ottos löste, und sein Übergang zu 
Philipp drohte, da führte ihm der Papst immer wieder vor Augen, 
daß Adolf der wahre Schöpfer von Ottos Königtum gewesen und 
daß er zum Widerstande gegen die staufische Nachfolge getrieben 
worden sei nicht aus vorübergehenden persönlichen Rücksichten 
oder um des Papsttums willen, sondern weil er mit seinem Auf- 
treten die dauernde Ehre der Kölner Kirche, ihr Krönungs- 
recht, habe schützen müssen“ Hier haben wir den Beweis da- 


1 Auch Adolfs Abfall von Otto wird hieraus zu erklären sein, vgl. 
unten S. 499. 

? Denn wenn auch die Feier als eine kirchliche Handlung bestehen 
bleibt oder doch bestehen bleiben kann, so wäre doch die rechtliche, die 
Herrschaft begründende Bedeutung, die ihr nach der Überzeugung des Kölner 
Erzbischofs zukommt, beseitigt. Krammer, Wahl und Einsetzung S. 17 ff. 
hat den Gegensatz von Wahl und Krönung erst von der Mitte des 13. Jahr- 
hunderts an gut verfolgt. 

3 Auch Wolfschläger, Erzbischof Adolf von Köln, hat sie noch nicht 
gewertet. 

* Reg. de negotio imperii nr. 80, col. 1085: ‚Cum tu solummodo reges 
in imperatores electos coronare debeas ex antiqua Coloniensis ecclesie 
dignitate.... Quis presumeret, ut, cum pro tuenda Coloniensis ec- 
clesie dignitate ea feceris hactenus, ad que nullus predecessorum tuorum 
ausus fuerat aspirare, quod nunc maculam in gloria tua poneres... Ad 
hoc quidem nec te inducere illud debet, quod a quibusdam maliloquis in 


486 Hermann Bloch. 


für, daß der Erzbischof, an dessen eigene früheren Erklärungen 
Innocenz III. unzweifelhaft anknüpft!, sich des prinzipiellen Gegen- 
satzes gegen den imperialen Gedanken voll bewußt gewesen ist; 
in Philipp bekämpfte er den Träger der staufischen Reichsidee, 
die soeben noch Heinrich VI. in ihrem ganzen Umfang offenbart 
hatte. Und da Adolf zu den ersten Schritten, die er bereits Ende 
des Jahres 1197 tat, um einen nichtstaufischen Fürsten zum 
König zu gewinnen, schlechterdings nicht durch das spätere Ver- 
halten Philipps im Frühjahr 1198 bestimmt worden sein kann, 
so werden wir sein Vorgehen, das zum Thronstreit führte, aus 
den Ereignissen zu erklären haben, die mit dem Reformplan 
Heinrichs VI. zusammenhängen. Durch die Politik des Kölner 
Erzbischofs wird die Doppelwahl von 1198 zu einer unmittel- 
baren Folge der kaiserlichen Entwürfe, deren Durchführung — 
soweit sich erkennen läßt — in Deutschland vor allem an dem 
Widerstand Adolfs gescheitert war. Um ihm gerecht zu werden 
und die Beweggründe, die ihn nach den Worten Innocenz’ II. ge- 
trieben haben, zu würdigen, müssen wir daher die Frage erörtern, 
inwiefern bereits die Gedanken Heinrichs VI. eine Gefahr für die 
überkommenen Rechte der Kölner Kirche bedeuteten. 


In der Tat wurde der Erzbischof von Köln doppelt empfind- 
lich getroffen: zu dem Verzicht auf das Wahlrecht, den er mit 


dispendium tue fame confingitur, videlicet quod labores et expensas huius- 
modi solus nequeas tolerare, cum pro tuenda Coloniensisecclesiedigni- 
tate non solum terrenam erogare substantiam, sed animam etiam ponere 
tenearis. Preterea cum ecclesia Romana tuum in hac parte iudicium sit 
sccuta, licet illud suum fecerit approbando...‘. Reg. nr. 100, col. 1105, von 
1203, Dez. 12: ‚quem post Dominum solus creaveras, manutenueris fere solus, 
non tam pro nobis et ecclesia Romana quam pro te ac ecclesia Colo- 
niensi.... Scimus etenim, nec apud nos testibus ullis eges, quod pro- 
motionis eiusdem regis principium fueris. Reg. nr. 117, col. 1121 vom 
März 1205: ‚ne derogare iuri suo, imo eiusdem [scil. Coloniensis ecclesie] 
videretur, si quod ad tuendam dignitatem eius prius provide fecerat 
proprio iure usus, in eius tandem iniuriam improvide condemnaret‘. Adolf 
hat sein Recht in Unrecht verkehrt, indem er (Jan. 1205) Philipp zu Aachen 
gewählt und gekrönt hat: ‚ne vilem faceret in electione principis eandem 
ecclesiam‘. 

1 Nur unter dieser Voraussetzung ist die starke Betonung des gleichen 
Gedankens von der Wirkung, die der Papst erreichen will. Vgl. dazu auch 
oben S. 243 mit N. 4. 


ken emm mna = 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 487 


den fürstlichen Genossen hätte aussprechen müssen, kam für ihn 
hinzu die Preisgabe der Aachener Krönung, für die in dem Ein- 
heitsreich eines Erbkaisers, wie Heinrich VI. es wünschte, kein 
Raum war.! Der junge Roger Friedrich sollte, sobald die Zu- 
stimmung der Fürsten und des Papstes gewonnen war, durch 
Coelestin III. selbst getauft und sogleich zum römischen Kaiser 
gekrönt werden?; in der Hoffnung, das Ziel zu erreichen, hatte 
Heinrich im Sommer 1196 die Reichsinsignien aus Deutschland 
nach Italien mit sich geführt.’ 

Im Oktober des Jahres stellte sich auf dem Erfurter Reichs- 
tag endgültig heraus, daß die Fürsten nicht geneigt waren, dem 
Kaiser in der Umwälzung der Reichsverfassung zu willfahren; 
dafür aber vollzogen sie anfangs Dezember zu Frankfurt in statt- 
licher, vom Mainzer Erzbischof geleiteter Versammlung die Wahl 
des jungen Friedrich und stellten damit seine Nachfolge sicher. 
Unbekümmert um die veränderte Lage setzte der Kaiser vor Rom 
seine Verhandlungen fort, um mit dem Papste zu einer Verstän- 
digung zu gelangen. Erst nach Mitte Dezember, als jede Aus- 
sicht auf einen schnellen Abschluß geschwunden war, begab er 
sich nach Unteritalien, um von dort aus noch während der ersten 
Monate des Jahres 1197 ergebnislose Gesandtschaften mit Coelestin 
zu wechseln. Spätestens Anfang März entließ er seinen Bruder 
Philipp, jetzt Herzog von Schwaben, mit dessen Gattin Irene nach 
Deutschland; sie führten die Krönungsinsignien, die bei dem 
Widerspruch des Papstes zu Rom nicht benutzt werden konnten, 
in die nordische Heimat zurück.* 


— 


1 Insofern stimme ich mit Krammer, Reichsgedanke S. 42f. überein. 

2 Vgl. Gött. Gel. Anzeigen 1909, S. 379 ff. Für die Haltung des Kölner 
Erzbischofs ist es gleichgültig, ob man die für den jungen Friedrich erbetene 
Krönung als eine solche zum Kaiser, wie ich es mit Hampe vertrete, oder 
zum Könige, wie Krammer meint, ansehen will; denn die Aachener Krö- 
nung ward in jedem der beiden Fälle beseitigt. 

3 Hofmeister, Die heilige Lanze (Gierkes Untersuchungen, Heft 96) S. 38. 

Während ich im übrigen den wertvollen Aufschlüssen folge, die Hof- 
meister gewonnen hat, weiche ich in der Datierung erheblich von ihm ab. 
Unter dem Einflusse Krammers ließ er (S. 41) Philipp schon aus Mittel- 
italien Ende 1197 zurückkehren. Allein die Admonter Fortsetzung, die be- 
richtet, daß Philipp die Insignien aus Apulien nach Deutschland brachte, 
stimmt vollkommen mit der Meldung Ottos von S. Blasien (c. 44, p. 478), 
daß Philipp mit dem Bruder in Sizilien weilte und von da mit seiner 


488 Hermann Bloch. 


Dort war es Philipp vorbehalten, Erzbischof Adolf von Köln 
auszusöhnen: dieser allein hatte an seinem Widerstande hart- 
näckig festgehalten und sich der Frankfurter Wahlversammlung 
versagt. Jetzt gab er nach, stimmte der Wahl zu und leistete 
den Eid für Friedrich. Unmittelbar nach dem Erfolg eilte Philipp 
nach Italien, um den Neffen zur Feier nach Aachen zu leiten!: 
in Toskana erhielt er die Nachricht vom Tode des Kaisers. 

Insoweit sind die Tatsachen gut überliefert oder doch mit 
hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen; für ihre innere Ver- 
knüpfung versagen die Quellen: insbesondere erfahren wir nichts 
darüber, welches Interesse Heinrich daran hatte, die Unterhand- 
lungen mit dem Papste auch nach dem Scheitern des Erbkaiser- 
plans mit gleichem Nachdruck fortzusetzen; und wir hören nichts 
davon, weshalb Adolf von Köln fast allein unter den Reichsfürsten 
im Dezember 1196 an Friedrichs Wahl nicht teilnahm, während 
er doch ein halbes Jahr später sich ihr anschloß. Es gibt eine 
Erklärung, die gleichzeitig beide Momente befriedigend zu deuten 
imstande ist; sie darf als eine Vermutung nur mit Vorbehalt ge- 
boten werden; aber mit ihr würden wir so tief in die Motive der 
handelnden Persönlichkeiten hineinblicken und den geschichtlichen 
Zusammenhang zwischen dem Reformplan Heinrichs VI. und den 
Vorgängen nach seinem Tode so wohl begründen können, daß ihr 
eine gewisse innere Wahrscheinlichkeit — über die man nach Lage 
der Quellen nicht hinauskommen kann — nicht wohl abzusprechen 
ist. Sie würde darin zu finden sein, daß zu Frankfurt der junge 
Friedrich zum zukünftigen Kaiser gewählt worden wäre und 
daß Heinrich VI. zunächst gehofft hätte, die Zustimmung des 
Papstes, deren er jetzt für eine Erbmonarchie nicht mehr be- 
durfte, für ein römisches Wahlkaisertum zu gewinnen; auch auf 
diesem Wege war noch das Ziel, das ihm vor allem am Herzen 
lag, zu erreichen und in dem einen imperium das Königreich 


Gemahlin nach Deutschland gesandt wurde Am 25. Mai 1197 finden wir 
ihn zu Augsburg. — Demgegenüber kommen die bei diesen Jahren ganz 
ungenauen Datierungen der Ursberger Chronik und der Contin. Wein- 
gartensis, die Hofmeister anzieht, gar nicht in Betracht. 

! Die Tatsache, daß Philipp die Krönungsinsignien nach Deutschland 
führt, daß er dann Adolf versöhnt und sogleich sich auf den Weg macht, 
Friedrich zur Krönung zu holen, macht wahrscheinlich, daß Adolf durch die 
Aussicht, den jungen Fürsten zu krönen, gewonnen worden ist. 

® Vgl. Gött. Gel. Anz. a. a. O. S. 375f. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 489 


Sizilien mit dem regnum Romanum zu vereinen.! Erst als alle 
Versuche, den Papst zur Einwilligung zu bewegen, vergeblich 
blieben, würde Heinrich auf die staatsrechtliche Verbindung der 
beiden Herrschaftsgebiete verzichtet und die Trennung Siziliens 
vom imperium vorläufig hingenommen haben. Wie er, staats- 
männischer Einsicht nachgebend, im Laufe des Jahres 1196 vom 
Plan eines erblichen auf ein Wahlkaisertum zurückgegangen wäre, 
so hätte er sich zu Beginn des Jahres 1197, als trotz der Zu- 
stimmung der Fürsten dies Ziel durch die päpstliche Weigerung 
unerreichbar blieb, mit der Rückkehr zu der alten Verfassungs- 
form begnügt? und sich damit abgefunden, daß der von den 
Fürsten zum Nachfolger erwählte, in Sizilien erbberechtigte Sohn 
nach alter Weise als rex Romanorum in das Reich eingesetzt 
wurde. Um wenigstens dieses Ergebnis zu sichern, ward Philipp 
im Frühjahr 1197 mit den Reichsinsignien nach Deutschland ent- 
sandt und beauftragt, den Ausgleich mit Erzbischof Adolf herbei- 
zuführen. Als Preis, der ihm von Philipp im kaiserlichen Namen 
geboten wurde, galt — so wäre aus den Vorgängen zu schließen? 
— die Weihe des jungen Friedrich zum römischen König, und 
damit die Aussicht, das bis dahin durch den Plan Heinrichs ge- 
fährdete Krönungsrecht sogleich in Aachen üben zu dürfen. Das 
Widerstreben des Papstes, durch eine Salbung zum Kaiser die 
„unio regni et imperii‘ in der Person Friedrichs herbeizuführen, 
hätte dem Kölner Erzbischof zu dem Erfolg geholfen, um den er 
gekämpft hatte; auch für den Sohn Heinrichs VI. wurde die 
Aachener Feier als die notwendige Vorbedingung für den Auf- 
stieg zur kaiserlichen Würde anerkannt. 

In diesem Versuch, das Verhalten des Kölner Erzbischofs 
aus den Abwandlungen in dem Reformplan Heinrichs VI. zu ver- 


1 Krammer hat nicht in Betracht gezogen, daß Heinrich VI. dies letzte 
Ziel, die Realunion des regnum Romanum und Siziliens, nur durch die Krö- 
nung Friedrichs II. zum Kaiser zu erreichen imstande war. Auch deshalb 
ist seine These von der beabsichtigten Königs krönung durch den Papst nicht 
ausreichend, den Reichsreformplan in vollem Umfang befriedigend zu deuten, 
— wenn man nicht mit Kr. jenen „Begriffswandel“ des ‚rex Romanorum‘ 
annehmen will, für den es an jedem äußeren Zeugnis und an jeder inneren 
Wahrscheinlichkeit fehlt. 

? Niemand wird verkennen, wie das langsame Zurückweichen des 
Kaisers psychologisch leicht verständlich ist. 

® Vgl. oben S. 488 N. 1. 


490 Hermann Bloch. 


stehen, ist gegenüber der bisherigen Auffassung neu eingeführt 
die Hypothese, daß der Herrscher mindestens für kurze Zeit an 
ein Wahlkaisertum gedacht habe und daß die Wahl Friedrichs 
zu Frankfurt wirklich als eine „kaiserliche“ habe gelten können. 
In der Tat fehlt es gerade diesem wichtigsten Punkte nicht ganz 
an einer Stütze in zeitgenössischen Äußerungen. Vor allem hat 
Innocenz III. — der sonst nur im allgemeinen von der ‚electio 
imperatoris‘ handelt! — von dem einzigen Friedrich ausdrücklich 
ausgesprochen, daß ihn die Fürsten zum Kaiser gewählt hätten? 
daher wird man die entsprechende Meldung des Halberstädter 
Chronisten nicht ganz außer acht lassen dürfen.” Und außerdem 
ist gerade für diese Wahl von 1196 wieder an Gislebert von Mons 
zu erinnern, da sie die einzige ist, die er bewußt, und zudem in 
der Zeit, als er sein Geschichtswerk verfaßte, miterlebt hat*: wenn 
er die Erhebung Friedrichs I. von 1152 als eine Kaiserwahl dar- 
stellt, so würde die bei einem Reichsangehörigen damals noch 
ganz ungewöhnliche Anschauung aufs einfachste erklärt, wenn sie 
durch die Vorgänge auf der Reichsversammlung von 1196 ge- 


bildet worden wäre.’ 


1 Vgl. oben S. 248. 

? In der Deliberatio, Reg. nr. 29, col. 1026: „puerum ipsum, patre ab- 
sente, sponte ac concorditer elegerunt...Intelligebant enim, quod, etsi eum 
tunc in imperatorem eligerent, non tamen ut tunc imperaret, sed post- 
quam ad legitimam perveniret etatem... Sed pone illos intellexisse, ut 
tandem imperaret, cum esset idoneus ad imperium gubernandum, interim 
autem pater rei publice provideret‘. Wenn hier auf einen späteren Regierungs- 
antritt hingewiesen wird, so zielten nach andern Nachrichten die Bemüh- 
ungen Heinrichs auf die Nachfolge Friedrichs nach seinem Tode; vgl. Otto 
von S. Blasien e 45, p. 479: ‚regem post se designaverat'; Gesta abbrev. 
Aegidii Aureaevallensis (SS. XXV, 132): ‚quod Fredericus deberet succedere 
imperatori, iuraverunt‘. Vgl. unten in Abschnitt XI. 

® MG. SS. XXII, 112: ‚Apud Accon ... principes ... filium eiusdem 
imperatoris, quem vivente patre elegerant in imperatorem, secundo elegerunt‘. 

t Vgl. oben S. 231. 

* DaB die wenigen übrigen Meldungen in den Straßburger. Reichs- 
annalen (Ann. Marbacenses), bei Otto von S. Blasien und Burchard von Urs- 
berg von Friedrichs Wahl zum König sprechen, darf nicht irre machen. 
Denn auch bei den Wahlen, die offenkundig als „kaiserliche“ gelten sollten, 
finden wir, daß die darstellenden Quellen nur von einer Königswahl reden. 
Ich verweise hier nur auf den jedem Zweifel entzogenen Vorgang bei der 
Erhebung Konrads von 1237, wo wir das Wahldekret mit den Quellen ver- 
gleichen können, die ausnahmslos von einer Wahl ‚in regem' sprechen (vgl. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 491 


Wenn unsere Vermutung zutrifft, würde der Frankfurter 
Wahltag recht eigentlich als das nur kurze Zeit zurückliegende 
Vorbild anzusehen sein, an das sich nicht nur die staufische, son- 
dern auch die kölnische Partei angelehnt hätte, als beide, wie wir 
gehört haben!, im J. 1198 zu einer „Kaiserwahl“ luden; Erzbischof 
Adolf hätte sich ihm vorerst angeschlossen, um die zahlreichen 
fürstlichen Vertreter des imperialen Gedankens zu gewinnen. Im 
übrigen würde sein Vorgehen auf dem von uns gezeichneten 
Hintergrunde wirklich als das erscheinen, was es nach der Aus- 
sage Innocenz’ II. sein wollte: eine Verteidigung der Aachener 
Feier — und zwar gegen die Theorie von der Kaiserwahl, die 
entweder, wie die Erfahrung soeben an dem Plane Heinrichs VI. 
gelehrt hätte, dahin führen konnte, die Königseinsetzung im regnum 
Romanum ganz zu beseitigen oder doch, wie es bei Philipp ge- 
schah, ihre staatsrechtliche Bedeutung zugunsten der Wahl ganz 
zurückzuschieben. Wirkte die Überzeugung, das Ansehen seiner 
Kirche zu vertreten, mit dem überlieferten Gegensatze der nieder- 
rheinischen Gegenden und voran Kölns gegen die staufische Politik’? 
zusammen, so mochte Adolf es für seines Amtes halten, dem 
staufischen Geschlechte sich in den Weg zu stellen und einen 
neuen Herrscher zu erheben? Dafür, daß er von vornherein 
darauf ausging, der Krönung den gebührenden Platz zu sichern, 
scheinen die bekannten oberrheinischen Meldungen über den An- 
teil des Kölner und des Trierer Erzbischofs an ihr zu sprechen, 
die wohl auf Briefe Adolfs selbst zurückgehen werden 7 Und die 


unten in Abschnitt XI). Es liegt sicherlich so, daß die Form der Wahl 
damals die doppelte Beziehung auf regnum und auf imperium Romanum 
zum Ausdruck brachte; bei den Berichterstattern stand es, ob sie die eine 
oder die andere betonen wollten. Vgl. oben S. 244 N. 3. 

ı Vgl. oben S. 282. 

? Vgl. hierüber Wolfschläger a. a. O. S. 21ff. Noch immer wird man 
mit hohem Genuß auch O. Abels Aufsatz über die politische Bedeutung 
Kölns (Allg. Monatsschrift für Wissenschaft und Literatur, 1852, S. 443) lesen. 

3 In dem größeren Rahmen erscheint Adolfs Haltung vielleicht politisch 
noch verständlicher und menschlich entschuldbarer, als sie schon Wolf- 
schlägers gerechteres Urteil schilderte. Von der verhängnisvollen Wirkung, 
die sie für Deutschland geübt, wird ihr dadurch nichts genommen (vgl. oben 
8.238). Entlasten mag Adolf noch, daß er die Politik eines Innocenz III. 
schlechterdings nicht vorauszusehen vermochte. 

* Straßburger Reichsannalen (Ann. Marbac. qui dicuntur) zu 1197, S. 72: 
„acceptis litteris archiepiscoporum Coloniensis et Treverensis, quorum unius 


492 Hermann Bloch. 


Schreiben der kölnischen Partei, die den Papst um die Bestätigung 
Ottos ersuchen, schildern so sorgsam, wie nach der Wahl Ín- 
thronisation, Salbung und Weihe zu Aachen erfolgten!, daB wir 
spüren, wie Adolf daran lag, mit Ottos Einsetzung „die Würde 
der Kölner Kirche“ vor aller Augen darzutun. Otto selbst aber 
bekannte, wie er zu Aachen den „Vollgehalt königlicher Würde‘ 
empfangen habe?: ein Wort, das dem Papste zugesteht, wie erst 
von ihm das Kaisertum gegeben werde, dem Kölner Erzbischof 
aber seine entscheidende Mitwirkung an der Übertragung des 
Königtums zuerkennt. 

Blicken wir hinüber zu der staufischen Partei, so würden 
auch hier neue Gesichtspunkte erschlossen werden. Das Verhalten 
Philipps und der Wähler, die ihn in Ichtershausen zum Kaiser 
ausriefen, der Speierer Protest selbst würden als der Ausdruck 
einer Staatsanschauung erscheinen, in der das deutsche Fürsten- 
tum sich zu dem Erbe bekannte, das ihm Heinrich VL hinterließ. 
Nicht ein neues politisches Ideal hätte Philipp mit seinen An- 
hängern aus den älteren staufischen Theorien geschaffen, als zu 
Speier das freie Wahlkaisertum verkündet wurde’, sondern vielmehr 
das Programm durchgeführt, das bereits Heinrich VI. aufgestellt 
und für das er in der Frankfurter Wahl von 1196 bereits die 
Zustimmung Deutschlands — mit der einzigen Ausnahme des 
Kölner Erzbischofs — gewonnen hätte. 

Aus der allmählichen Umgestaltung, die Heinrich VL, sich 
den Tatsachen beugend, an seinen großen Entwürfen vornabm, 
wäre im engen Anschluß an den staufischen Reichsgedanken die 
„Kaiserwahl der deutschen Fürsten“ organisch hervorgegangen. 
Und wenn der Knabe von Apulien — mit dessen Schicksalen de 
Geschichte der staufischen Kaiserwahlen sich eng verschlingt — 
nach vier Jahrzehnten auf der Höhe der Erfolge das eigene Kind 


iuris est regem inungere, alterius vero, id est Treverensis, eum Aquisgrani 
in sedem regni locare‘; vgl. Otto von S. Blasien c. 46, p. 482 und Chron. 
regia Colon. p. 162. Siehe auch E. Mayer in der Savigny - Zeitschr. für 
Rechtsgesch., Germanist. Abteilg. XXIII, 59. — Wurde der Trierer durch 
den Hinweis auf die Schmälerung gewonnen, die, wie dem Kölner, auch 
ihm die Hintansetzung der Aachener Handlung brachte? 

1 MG. Const. II, 24 ff. mit kleinen, doch wichtigen Abweichungen im 
einzelnen. | 

1 A. a. O. nr. 18, p. 23: ‚cum plenitudine regie dignitatis accepimus’. 

3 Vgl. oben S. 234. 


r 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 493 


von den deutschen Fürsten zum Kaiser wählen ließ, so hätte er 
auch hier das Vermächtnis seines großen Vaters angetreten! 

An einer Stelle wenigstens gestatten Reste der Überlieferung 
bestimmter aufzudecken, wo wir die treibenden Kräfte für die Hal- 
tung Philipps von Schwaben zu suchen haben. Wohl nach der Wahl 
Friedrichs ließ Heinrich VI. im J. 1197 sizilische Münzen prägen, 
die auf der Rückseite das Bild des jungen Königs im Schmuck der 
Krone und im Felde die Worte ‚Fredericus rex‘ trugen!; und nach 
dem Tode des Vaters hat man Friedrich, ohne daß er gekrönt 
war, kurze Zeit den Titel eines ‚Romanorum et regni Sicilie rex‘ 
führen lassen.” König Philipp handelte daher im Geiste seines 
kaiserlichen Bruders, wenn er seit der Wahl den Königstitel führte 
und noch vor der Krönung den königlichen Schmuck anlegte. 
Indem er dadurch den weltlichen Charakter seiner Herrschaft 
kund tat, nahm Philipp die Überzeugung auf, von der Heinrich VI. 
getragen und mit der seine Umgebung erfüllt war. 

So würde des Kaisers Werk den äußern Zusammenbruch im 
Thronstreit wenigstens durch seinen Gedankeninhalt überlebt und 
nicht geringen Einfluß auf die zukünftige Gestaltung des Reichs 
gewonnen haben. Indem Heinrich auf den Bahnen Friedrichs I. 
für die Freiheit der gottgewollten kaiserlichen Gewalt seine Kräfte 
einsetzte, stand er mitten in jener Bewegung, in der sich die 
germanisch-romanischen Völker gegen die weltbeherrschende Kirche 
zu rüsten begannen. Wenn es erlaubt ist, mit ahnendem Erfassen 
in Heinrich VI. einen Wegbereiter für den kommenden weltlichen 
Staat zu sehen, der zu eigenem Daseinsrecht emporwachsen wollte, 
dann dürften wir freudiger als vordem in dem staufischen Reichs- 
gedanken, den der Kaiser verkörpert und der aus Wort und Lied 
jener Tage in schimmernden Farben zu uns herüberleuchtet — 


! Krammer, Reichsgedanke S. 30 nach Toeche, Jahrbücher Heinrichs VI. 
8.446. Die Angaben beruhen auf Friedländers Beschreibung (M. Pinder 
und J. Friedländer, Beiträge zur älteren Münzkunde I, 227 ff.). Sie läßt die 
Möglichkeit offen, daß das Bild vielmehr das Heinrichs VI. selbst sei, ob- 
wohl der Kopf sehr jugendlich für ihn wäre und Heinrich sich sonst nicht auf 
den Münzen habe darstellen lassen. Das Material, das zur endgültigen Ent- 
scheidung führen könnte, ist mir nicht zugänglich. Die Tatsache, dab 
Friedrich II., ohne gekrönt zu sein, den königlichen Titel für Sizilien und das 
tegnum Romanum führte, bleibt unter allen Umständen bestehen. 

2 Böhmer-Ficker Reg. nr. 512. 523. — In Deutschland hat ihn Philipp 
ala König bezeichnet, vgl. oben S. 235 N. 1. 


494 Hermann Bloch. 


so fern uns seine universalen Züge in ihrer historischen Bedingt- 
heit gerückt sind —, ein kostbares Teil unserer Entwicklung zu 
deutschem nationalen Leben erblicken. 

Allerdings würde es — sofern wir der Wahrheit nahegekom- 
men sind — das Schicksal, das einen Innocenz III. auf Heinrich VI. 
folgen ließ, gefügt haben, daß der große Kaiser selbst mit der 
„Kaiserwahl“, die ihm und seinem Geschlecht die Zukunft, dem 
imperium Romanum die irdische Unabhängigkeit sichern sollte, 
dem großen Papste die Waffe geschmiedet hätte, mit der er ver- 
suchen konnte, die oberste weltliche Gewalt seiner Verfügung zu 
unterwerfen. 


VII. 


Der Thronstreit und die deutsche Verfassung. 
(Die Wahlen von 1205 und 1208). 


Von dem Ausblick auf die weltumbildenden Entwürfe Hein- 
richs VI., der uns bis an die Grenzen historischer Erkenntnis 
geführt hat, kehren wir zu der Tatsache zurück, die uns eine 
sichere Grundlage bot: neben dem Kampf um die Kaiserwahl, 
der zwischen den Wählern Philipps und dem Papste ausgefochten 
wurde, geht ein anderer einher, bei dem der Erzbischof von Köln 
der staufischen Partei in der Frage gegenübertrat, ob dem römi- 
schen Könige die Herrschaftsrechte schon seit der Wahl oder 
erst von der Krönung an zuständen.” Durch das Auseinander- 
gehen der Auffassungen hierüber sind die deutschen Thron- 
streitigkeiten wesentlich beeinflußt worden; sie hatten bei der 
Wahl Philipps erstmals praktische Bedeutung gewonnen; die Er- 
hebungen Wilhelms, Richards, Friedrichs des Schönen beweisen, 
wie der Kampf, den Erzbischof Adolf um das gute Recht der 
Kölner Kirche aufgenommen hat, von seinen Nachfolgern weiter- 
geführt worden ist.? 


! Ich habe oben 8. 483 darauf hingewiesen, daß dieser Gegensatz erst 
seit einer „Kaiserwahl‘‘ hervortreten mußte. — Inwieweit die Herrschafts- 
rechte des römischen Königs die kaiserlichen etwa mit umfaßten, lasse ich 
zunächst unerörtert; vgl. darüber unten im dritten Teil. 

2 Vgl. Krammer, Wahl und Einsetzung S. 17ff. Was er S. 65 bei 
dem Vergleich der kurialen Ansprüche mit denen des Erzbischofs von Köln 
zur Zeit Bonifaz’ VIII. zutreffend ausführt, gilt durchaus bereite für In- 
nocenz Ill. und Erzbischof Adolf. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 495 


Bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts hatte sich bei der 
Erhebung eines deutschen Herrschers eine bestimmte Gewohnheit 
dahin ausgebildet, daß die Krönung in Aachen, der ‚sedes regia‘ 
Karls d Gr., und durch den Kölner Erzbischof als die übliche 
galt; für die Wahl aber hatten sich Normen noch nicht insoweit 
gefestigt, daß die Grenzen einer ordnungsmäßigen gegenüber einer 
ungültigen Handlung einwandfrei abzustecken gewesen wären. Und 
doch kam seit dem Augenblick, wo ihr allein schon die Kraft, die 
Herrschaft zu übertragen, zugesprochen wurde, alles darauf an, 
sie durch feste Form gegen jede Anfechtung zu sichern. Diese 
Aufgabe — die also nicht von außen her in die deutsche Entwick- 
lung hineingetragen ist, sondern ihr durch den staufischen Reichs- 
gedanken auferlegt wurde — ist in den Jahrzehnten von der 
Wahl Friedrichs II. (1196) bis zu der Rudolfs von Habsburg 
(1273) nach und nach gelöst worden; sie ist es, die als wirkende 
Ursache zur Bildung des Kurfürstenkollegs gedrängt hat.! In 
der Zeit der Doppelwahl von 1198 aber standen die Meinungen 
noch ungeklärt nebeneinander; beide Parteien konnten deshalb 
die Rechtsgültigkeit ihrer Wahl behaupten. 

Insbesondere hilflos war man damals dem Zwiespalt gegen- 
über, der zwischen den beiden, seit den Tagen Ottos I. mitein- 
ander verknüpften Faktoren der Königserhebung ausgebrochen 
war: wenn rechtskräftige Wahl die Herrschaft im Reich ge- 
währte, so war die Form der Einsetzungsfeier mehr oder minder 
unerheblich; wenn dagegen erst die Krönung Herrschergewalt 
verlieh, — schuf sie den „wahren“ König?” ganz unabhängig von 
der Art seiner Wahl?’ l 

Die Krisis, in welcher nicht sowohl durch die Doppelwahl 
oder die Willkür einzelner Persönlichkeiten, sondern in unver- 
meidlicher Folgerung aus dem weltlich gerichteten staufischen . 
Imperialismus Wahl und Krönung auseinandergerissen wurden, 
ist erst nach anderthalb Jahrhunderten in der Goldenen Bule 


1 Daß die erhöhte Bedeutung, die der Wahl seit der Zeit Heinrichs VI. 
zugemessen wird, auch eine Reaktion gegen dessen Erbreichsgedanken dar- 
stellt, sei hier nur bemerkt; vgl. Seeliger in den Mitt. des Inst. für österr. 
Gesch. XVI, 77. 

2 Über diesen Ausdruck vgl. unten S. 514 N. 1. 

3 Diese Frage ist bei der Doppelwahl von 1257 mit aller Schärfe auf- 
geworfen worden. 


496 Hermann Bloch. 


überwunden worden!; es wird deshalb nicht wundernehmen, 
wenn die Lösungen, die die Parteien von 1198 suchten, um den 
Thronstreit auf dem Wege der Verständigung zu beenden, uns 
ungewöhnlich anmuten. Die deutsche Verfassung kannte damals, 
wenn zwei Gegner von Rechtswegen sich Könige nennen und des 
Reiches sich rühmen durften, nur die friedliche Einigung unter- 
einander? oder das Gottesurteil des Krieges.’ 

Allein wir wissen schon, daß ein Mann gewillt war, die 
innere Angelegenheit der Deutschen, die zugleich eine Sache des 
imperium Romanum war, vor seinen Stuhl zu ziehen: Innocenz Il 
beanspruchte die Entscheidung, wer von beiden Fürsten der 
rechte Herrscher sei. Er wollte die Thronwirren nutzen, um den 
Prozeß zwischen regnum und sacerdotium, den die Staufer für 
die Unabhängigkeit des Staates geführt und gewonnen hatten, zu- 
gunsten der Kirche zu wenden. Die Möglichkeit hierzu ward ihm 
— ganz gewiß nicht ohne sein Zutun* — dadurch eröffnet, daß 
die welfische Partei und Erzbischof Adolf sich mit der Bitte 


1 Sie sicherte der Wahl rechtlich die Bedeutung, die sie sich tat- 
sächlich errungen hatte, bannte sie aber in feste und unüberschreitbare 
Schranken. 

3? Vgl. den Hallischen Protest von 1202 (MG. Const. II, 6): Bong 
norum enim regis electio si in se scissa fuerit, non est superior indes, 
cuius ipsa sententia integranda, sed eligentium voluntate spontanes con- 
suenda‘. K. Wenck hat mich freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß 
mit dieser Bestimmung das deutsche Königtum bereits dem Papsttum an 
die Seite gesetzt wurde, von dem 1179 erklärt wird: ‚In Romana ecclesia ali- 
quid speciale constituitur quia non potest recursus ad superiorem haber! 
(Mirbt, Quellen zur Gesch. d. Papsttums?, 124 nr. 211). 

3 Entwurf der Bulle Qui celum § 7 (Zeumer, Quellensammlung p. 88) 
‚Si duo in discordia eligantur, vel alter electorum per potentiam obtinebit i 
— Von dem Rechte des Pfalzgrafen, als ‚iudex huius discordie‘ aufzutreten, 
wird dort im J. 1263 zum ersten Male gesprochen. 

4 Welche Vorstellung mögen vom Mittelalter die Gelehrten haben, die 
ernsthaft meinen, die römische Kurie habe vom 27. September 1197 bis 
zum Juni 98 geduldig abgewartet, wen die biedern Deutschen ihr zu 
Kaiserkrönung präsentieren würden! Welches Urteil verdienten Päpste, die 
in der wichtigsten Angelegenheit alles ruhig hätten geschehen lassen! Papst 
aber war seit dem Januar 98 Innocenz II; weil er klug genug war, sich 
nicht selbst vorzuwagen — was später noch einem Gregor IX. und Inno- 
cenz IV. größte Schwierigkeiten weckte —, sondern andere (Engländer und 
Lombarden waren trefflich dazu geeignet) aussprechen ließ, was er wünschte, 
ist freilich in seinen Akten nichts darüber zu finden. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 497 


um Bestätigung Ottos und um Berufung zur Kaiserkrönung an 
ihn wandten. 

Welche Rechtswirkung auch die kölnische Partei der nach- 
gesuchten Konfirmation beigemessen haben mag), — es lag ihr 
fern, dem Papste die Entscheidung darüber zuzugestehen, wer in 
Deutschland als König zu gelten habe. Für sie war Otto IV. 
seit der Aachener Krönung als römischer König der rechtmäßige 
Herrscher; sie erwartete, daß der Papst ihn zum Kaiser annehme, 
ihm seine Unterstützung gegen die Feinde leihe, ihn nach Rom 
zur Krönung berufe; doch nichts davon geschah: Innocenz 
stellte Otto neben Philipp als Prätendenten, zwischen denen er 
zu. entscheiden habe; die Deutschen sollten denjenigen der beiden 
Nominierten als König annehmen, der vom päpstlichen Stuhle 
approbiert werde? So mannigfach Innocenz seine Äußerungen 
umgestaltet und so sorgsam er seine Worte gewählt bat? um den 
halsstarrigen Deutschen das Joch, das er ihnen auferlegen wollte, 
erträglich zu machen, — er hat unerschütterlich daran festge- 
halten, daß der in Deutschland Erwählte und Gekrönte erst durch 
die päpstliche Bestätigung römischer König werde? und den diesem 
gebührenden Gehorsam zu fordern habe. 

Dem Zwiespalt, den die Deutschen unter sich auszumachen 
hatten, ob die Wahl oder ob die Krönung ihrem Erkorenen die 
Berrschergewalt gewähre, setzte Innocenz III. sein Machtwort 
entgegen, daß weder Wahl noch Krönung, sondern daß erst die 
päpstliche Bestätigung die Herrschaft des rex Romanorum recht- 
lich begründe Unumwunden, trotz aller Verbrämungen durch 


1 Wahrscheinlich unterschied sie — im Gegensatz zu Philipp und 
den Seinen, vgl. oben S. 234 — besondere kaiserliche Befugnisse, die der 
König erst vom Augenblick seiner Bestätigung an üben durfte. Daß man 
solche auch für Deutschland annahm, zeigt die Bemerkung Innocenz’ II. 
(Reg. nr. 29, col. 1028), daß Philipp ‚regnum Teutonicum et, quantum in eo 
est, imperium occupasse‘. Vgl. im übrigen hierzu unten im dritten Teil. 

? Vgl. Reg. de neg. imp. nr. 1. 2. oben S. 239. 

> Vgl. zu alledem S. 240 ff. den Abschnitt V. 

* Vorher nannte Innocenz König Otto höchstens electus et coronatus 
in regem’, vgl. oben 8. 243 N. 1. 

5 Vgl. die Papstbriefe von 1201 (oben S. 247 N. 3.4) und die ‚denunti- 
atio‘, durch die Guido von Praeneste Otto, wie Innocenz ihn anredete, als 
‚ex in Romanorum imperatorem electus‘ oder vielmehr mit dem üblichen 
Titel in regem Romanorum et semper augustum‘ proklamierte. 

° Die Gegensätze, die wir für die Doppelwahl von 1198 nur erschließen 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 34 


498 Hermann Bloch. 


das Zugeständnis der Kaiserwahl, forderte der Papst, daß die 
Fürsten die deutsche Erhebung seinem Willen unterwürfen. 
Wenn schon die Nachrichten, die nach Rom gelangten, verraten, 
welcher Sturm nationalen Unwillens sich gegen diese Anmaßung 
erhob!, — wie tief im Innersten ihres Gewissens die Besten des 
Volks und die frommsten Diener der Kirche dadurch erschüttert 
worden sind, daß der Statthalter Petri, der ‚vicarius Jesu Christi‘, 
seine geistliche Macht politischen Zielen dienstbar machen und 
die Freiheit Deutschlands durch die Zwangsmaßregeln kirchlicher 
Disziplin brechen wollte, das weiß uns der Biograph &ardolfs 
von Halberstadt mit bewegten Worten zu schildern.” Es ist die 
Zeit, da Walther? seinen Klausner zu Gott klagen ließ: ‚ow& der 
babest ist ze junc; hilf, hörre, dîner kristenheit‘! Die deutschen 
Fürsten, Pfaffen wie Laien, und gewiß der größte Teil des ganzen 
Volks waren einig, den Übergriff des Papsttums in deutsches 
Recht zurückzuweisen.* 

Auch die Wähler Ottos waren mit dem Vorgehen Inno- 
cenz’ III. keineswegs einverstanden; nicht das war ihre Absicht 


können, liegen für die Zeit der Gegenkönige seit 1245 — wie wir später 
ausführen werden — so offen, daß der Zusammenhang der Ideen sicher ist. 
Was Wilhelm (MIÖG. Ergänzungsband VII, 8) geschickt für die Zeit König 
Rudolfs erwiesen hat, entspricht im entscheidenden Punkte bereits der Auf- 
fassung Innocenz’ III: erst der approbierte Herrscher ist rer Romanorum. 

I Vgl. oben S. 260. 

2? Gesta episc. Halberst. (MG. SS. XXIII, 114): ‚Cuius (scil. cardinalis 
Prenestini) legatione intellecta, domnus Gardolfus episcopus non modicum 
consternatus est mente, et licet principibus qui regi Ottoni specialiter ad- 
heserunt acceptissimus fuit et plurimum ab eis dilectus, consolatorias sepius 
accepit litteras ab eisdem, ipse tamen inconsolabiliter doluit. Presaga enim 
meditatione ante oculos sibi proposuit, quantum domnus papa ecclesiarum 
principes ad serviendum regi Ottoni per districtionem ecclesiasticam debeat 
coartare, et quod sententia eius neglecta rigor ecclesiasticus, in quo omnis 
salus ecclesie pendet et honor, penitus debeat enervari, unde ecclesia ir- 
recuperabile incursura sit dispendium et iacturam; et ut ipse mala ista vi- 
tare posset, fixum in corde suo habuit ad curiam Romanam personaliter 
accedere et apostolico patrocinio, si fieri posset, hanc calamitatem ab ec- 
clesia sua avertere’ vel potius sponte ab episcopali cedere dignitate. Die 
Boten, die Gardolf schließlich an den Papst sandte, wurden liebenswürdig 
empfangen, und der Halberstüdter Kirche wie ihrem Bischof wurde das 
Allerhöchste Wohlwollen ausgesprochen. Die Politik des Papsttums aber 
ging weiter auf der gewiesenen Bahn. 

° Lachmann 9, 39. t Man denke an den Hallischen Protest. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 499 


gewesen, die Besetzung des deutschen Thrones ihm auszuliefern. 
Erzbischof Adolf hatte sich von den Staufern gelöst, um der 
Krönung zu ihrer alten Bedeutung neben und vor der Wahl zu 
verhelfen, nicht um sein und aller Fürsten Recht von der Gnade 
des Papstes abhängig zu machen!; je enger sich Otto an Inno- 
cenz III. anschloß, um so kühler trat Adolf dem König gegen- 
über, dem er die Krone gegeben hatte; schon seit dem J. 1201 
kündete sich der Bruch zwischen ihnen an.? 


Aus der allgemeinen Stimmung des Protestes heraus und 
aus dem Willen, die Freiheit der deutschen Thronfolge gegen 
päpstliche Ansprüche zu wahren, sind die Vorgänge zu erklären, 
durch die Philipp im J. 1205 und Otto im J. 1208 die Mängel, 
die nach deutscher Auffassung ihrer Erhebung anhafteten, zu be- 
seitigen und hierdurch die unbestrittene Anerkennung im Reiche 
zu gewinnen trachteten.° Wir haben die Wege, die in beiden 
Fällen eingeschlagen wurden, aufzusuchen; denn das Gegenein- 
ander von Wahl und Krönung, das hier seine Rolle spielt, und 
beider Wertung gegenüber der päpstlichen Approbation zeigen 
Folgewirkungen des Gedankens der Kaiserwahl, denen nachzu- 
spüren uns obliegt. 

Im November 1204 trat Adolf von Köln mit Herzog Hein- 
rich von Brabant, dem vornehmsten der niederrheinischen Laien- 
fürsten, zu Philipp über.* Vor sieben Jahren hatte dieser den 
Erzbischof für den jungen Friedrich wohl damit gewonnen, daß die 
Krönung des Kindes ihm übertragen wurde; jetzt hatte Philipp 
noch Höheres zu bieten: er, dem bereits zu Mainz vom Erz- 
bischof von Tarentaise das Diadem des Reichs aufs Haupt gesetzt 
worden war, erklärte sich bereit, an der überlieferten Stätte zu 


1 Für die späteren Ereignisse von 1208 ist es wichtig, sogleich fest- 
zustellen, daß staufische und kölnische Partei — die unter sich in der 
Frage nach der Bedeutung von Wahl und Krönung auseinandergingen — in 
der Abwehr gegen die Ansprüche Innocenz’ II. sich zusammenfinden konnten. 

* Ich schließe mich hier im wesentlichen an Wolfschläger S. 57 ff. an. 
Zutreffend auch schon Schwemer, Innocenz III. und die deutsche Kirche 
S. 58 ff. 

3 Für alles Tatsächliche verweise ich auf Rodenbergs Untersuchung 
über „Wiederholte deutsche Königswahlen“. 

* Ihnen folgten andere Geistliche und Laien. 

° Vgl. oben S. 489. 

84* 


500 Hermann Bloch. 


Aachen vom Erzbischof die Krone zu empfangen und damit vor 
aller Welt das Ehrenrecht der Kölner Kirche ausdrücklich anzu- 
erkennen. Er räumte damit für sich den einzigen Einwand hin- 
weg, der auf Grund des deutschen Brauches gegen die Form 
seiner Erhebung vorzubringen war. 

Im Januar 1205 ward er am rechten Orte, zu Aachen, und 
vom rechten Bischof, Adolf von Köln, feierlich gekrönt! und auf 
den Stuhl Karls des Großen eingesetzt.” Vorher jedoch fand, 
wie bestimmt überliefert wird®, eine förmliche Wahl statt, „damit 
die Fürsten die ihnen nach altem Brauch zustehende freie Wahl 
nicht verlören“. Es kommt darauf an festzustellen, worauf dieser 
Akt abzielte. 

Nach dem Berichte des Mönches von S. Pantaleon war die 
Wahl das Ergebnis einer Beratung des Königs mit den Fürsten, 
und zwar nicht etwa mit den bisherigen Gegnern, sondern mit 
seinen Anhängern; nicht jene forderten eine Wahlhandlung, um 
nicht ihres Rechtes verlustig zu gehen‘, sondern Philipp und 
seine Anhänger wünschten, daß eine allgemeine einmütige Wahl 
der Krönung vorangeheř, damit das freie Wahlrecht, das den 


1 Böhmer-Ficker Reg. nr. 99 ist sogar datiert: ‚anno coronationis nostre 
apud Aquis primo'. 

2? Vgl. z. B. Ann. Mellic. (MG. SS. IX, 506) und die Neuburger Zu- 
sätze zur Hohenburger Chronik (Ann. Marbac. q. d. p. 76); Ann. Reiner 
(SS. XVI, 658). 

3 Chron. regia Colon., Cont. S. Pantaleonis Rec. C, ed. Waitz p. 219: 
„Philippus igitur rex ... cum universis pene principibus regni Aquisgrani 
venit ... Ibi rex consilio cum suis habito, ut principes suam liberam elec- 
tionem secundum antiquitatis institutum non perdant, regium nomen et co- 
ronam deponit et ut concorditer ab omnibus eligatur, precatur‘. 

t So sah es Rodenberg S. 10 f. an. 

5 Seeliger hat (Mitt. des Inst. für öst. Gesch. XVI, 79) mit Recht dem 
Vorgang von 1205 den Charakter der Neuwahl zuerkannt und ihn als „über- 
aus bezeichnend für den Wert“ hervorgehoben, den man der Wahl beizu- 
legen begann. Sie stellte natürlich in keiner Weise die Rechtskraft der 
Wahl von 1198 in Frage, sondern war eine Zeremonie, die man wohl- 
überlegt der Krönung voranschickte. Indem bei der Wahl Philipp im Kür- 
spruch mit seinem schlichten Namen zum „Herrn und König“ ausgerufen 
wurde (daher ‚regium nomen deponit‘) und er danach, zum König geweiht, 
den Titel wieder aufnahm, kam sebr wohl zur Geltung, daß der „königliche 
Name“ mit der Krönungsfeier gegeben werde, aber es wurde doch auch 
verhindert, daß der notwendigen kirchlichen Handlung eine darüber hinaus- 
gehende Rechtswirkung zugeschrieben werde. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 501 


Fürsten zustand, in seiner Bedeutung nicht geschmälert werde. 
Solche Beeinträchtigung schien in der Tat möglich, wenn jetzt 
die vornehmsten Anhänger Ottos zu Philipp als zu dem recht- 
mäßig gekrönten König übergingen. Der König selbst und 
seine Partei mochten mit gutem Grunde darauf halten, daß der 
Rechtsstandpunkt, den sie von Anfang an vertreten hatten, nicht 
etwa durch die erneute Krönung verschoben werde; diese sollte 
dem Erzbischof zwar die Ehre gewähren, die ihm gebührte, aber 
durchaus nicht das Recht, das er davon abgeleitet hatte. 

Indem der kirchlichen Handlung nach fürstlichem Beschluß 
ausdrücklich die Wahl voranging und an ihr die früheren welfi- 
schen Parteigänger, Erzbischof Adolf von Köln! und Herzog 
Heinrich von Brabant?, teilnahmen, wahrte sich Philipp mit den 
Seinen? gegen eine Deutung, die in Gegenwart und Zukunft aus 
dem Verhalten des Königs auf die staatsrechtliche Kraft der 
Krönung, das Reich zu übertragen, hätte folgern wollen. In 
seinem Rechtfertigungsschreiben an den Papst sprach es Philipp 
bald darauf unumwunden aus, wie es die rechte und einmütige 
Wahl der Fürsten sei, der er den Besitz des regnum und die 
Herrschaft über das imperium verdanke.* Damit wurden ebenso 


ı Caesarius von Heisterbach sieht tendenziös in ihm den Urheber der 
Wahl (MG. SS. XXIV, 846); sie ist vielmehr ein Zugeständnis, das Adolf 
der staufschen Partei machen mußte, die der Wahl die entscheidende 
Rechtskraft zusprach. 

? Bemerkenswert sind die beiden Urkunden des Herzogs von 1208 für 
Philipp August (MG. Const. II, 619). In der einen heißt es: ‚si nos essemus 
rer Romanorum, nos non possemus ei facere hominagium. Et quanto cicius 
nos coronati fuerimus, nos faciemus ei securitatem'; in der zweiten (nr. 449): 
‚quod si nos coronati fuerimus in imperio Romano per illos qui hoc 
possunt facere vel per partem competentem illorum ... Super ... summa 
reddenda, nisi coronati fuerimus. Sollte die Fassung nicht aus der fran- 
zösischen Kanzlei herrühren? Jedenfalls ist die Krönung für die gesamte 
Erhebung gesetzt; und sie wird sogleich auf das ganze imperium bezogen, 
obwohl offenbar von der Krönung zum ‚rex Romanorum' die Rede ist. 

3 Neben dem Interesse, die Bedeutung der Wahl gegenüber den An- 
sprüchen des Kölner Kirchenfürsten zu sichern, spielte für die staufische 
Partei auch wohl die Rücksicht auf das imperium mit; vgl. die folgende 
Anmerkung. l 

4 Const. II, 12: ‚ut nos per iustam et concordem principum electionem 
imperium obtineremus‘; vgl. oben S. 263 N. 4. Man wird auch wohl be- 
achten müssen, daß durch die Teilnahme früherer Gegner an der Aachener 
Wahl — und darunter von Fürsten ‚ad quos specialiter pertinet imperatoris 


502 Hermann Bloch. 


die Ansprüche, die der Kölner auf sein Krönungsrecht, wie die- 
jenigen, die der Papst auf die Approbation hatte stützen wollen, 
zurückgewiesen. 


Wie treffend die Erklärung Philipps die herrschende Ansicht 
der Deutschen wiedergab, davon legen die Ereignisse nach seinem 
Tode beredtes Zeugnis ab. Haben wir schon früher erkannt, wie 
mächtig die imperiale Idee die Gemüter erfüllte, daß Innocenz I. 
sie sich — zunächst allerdings vergeblich — aneignete, um mit 
ihrer Hilfe des Reiches Herr zu werden, so sehen wir jetzt, wie 
tiefe Wurzeln der staufische Gedanke von der ausschlaggebenden 
Stellung der Wahl bereits geschlagen hatte, daß dem Welfen 
nichts übrig blieb, als sich ihm zu unterwerfen, um zum Reiche 
zu gelangen. 

Nach der Ermordung Philipps sah sich im Sommer 1208 
die damals fast ganz Deutschland umfassende staufische Partei 
der Frage gegenüber, ob sie den überlebenden Gegenkönig aner- 
kennen oder zu einer Neuwahl schreiten sollte. 

Für die Anhänger Ottos war und blieb er natürlich der 
einzig rechtmäßige König, dem sich die bisherigen Gegner, sei e8 
in Güte, sei es durch Waffengewalt bezwungen, zu unterwerfen 
hätten. Otto selbst begann zum Kampfe zu rüsten!; aber er 
versäumte auch nicht, sich an den Papst zu wenden, dem er 
nächst Gott alles, was seine Beförderung zur Herrschaft in Ver- 
gangenheit, Gegenwart und Zukunft angehe, zu danken habe‘, 
und seine tatkrüftige Hilfe zu erbitten. Doch schon vorher hatte 
Innocenz das Seine getan und in Briefen nach Deutschland seine 
Auffassung der Lage unzweideutig bekundet. Für ihn ist der 
Augenblick gekommen, triumphierend darauf hinzuweisen, daß 
Gott selbst jetzt das päpstliche Urteil im Thronstreit approbiert 
habe; in Schreiben an die Gesamtheit der deutschen Fürsten 


electio'‘ wie des Pfalzgrafen bei Rhein und des Erzbischofs von Köln — 
auch die ‚concors electio' außer jeden Zweifel gerückt wurde; in dieser 
Hinsicht ist der Wortlaut der Kölner Chronik oben S. 500 N. 3 von Belang. 

1 Zum Folgenden vgl. außer Rodenberg noch Winkelmann, Jahrbücher 
Ottos S. 99 ff. 

7 Reg. de negotio imperii nr. 160, col. 1150. 

® Reg. nr. 155, col. 1148: ‚eidem regi quem divino iudicio credimus 
approbando nostrum in hac parte iudicium approbante‘. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 503 


und an einzelne unter ihnen wird unter Androhung ewiger und 
zeitlicher Strafen befohlen, sich der göttlichen Anordnung zu 
fügen, König Otto kraftvoll anzuhangen und in der Herrschaft 
wirksam zu unterstützen.” Außerdem aber sendet er — gewiß 
unter dem Eindruck von Gerüchten, die zu ihm gedrungen sind? 
— an sämtliche deutsche Erzbischöfe mit ihren Suffraganen einen 
strikten Befehl’, unter keinen Umständen zuzulassen, nach allen 
ihren Kräften zu verhindern, daB eim anderer von neuem zum 
Könige gewählt werde; und kraft apostolischer Gewalt wird 
unter dem Anathem verboten, daß irgend jemand es wage, einen 
andern König zu salben und zu krönen.* Es war — wenige 
Monate nach der vollen Niederlage, die Innocenz durch die An- 
erkennung Philipps erlitten hatte!’ — der stärkste Eingriff, den 
der Papst jemals in die Verfassung Deutschlands gewagt bat? 
Die einmütige Antwort der Nation war: eine neue Wahl!” Auf 
ihr eigenes Recht gestützt, schritt sie unbekümmert um den 
Standpunkt der Kurie auf dem Wege vor, der inneren Frieden 
schaffen sollte. Man durfte allerdings gewiß sein, daß der Papst 
es geschehen lassen und sogar dem Erwählten die Kaiserkrönung 
gewähren werde; denn der Kandidat, auf den sich die deutschen 
Fürsten vereinigten, war derselbe Otto IV., den die Kirche als 
König und erwählten römischen Kaiser längst bestätigt hatte! 
Der Ausgang des Thronstreits durch die allgemeine Aner- 
kennung des Welfen war durch die Vorschläge zumal des Ehe- 


! Reg. nr. 155: ‚ei ad regendum imperium efficaciter intendatis‘. Der 
bestätigte König waltet des Kaiserreichs. — Vgl. die Reg. nr. 156 ff. 167 ff. 

2 In dem Brief an Otto, Reg. nr. 153, col. 1147, rechnet er mit der 
Möglichkeit, daß man auf den jungen Friedrich von Sizilien zurückkommen 
könne: ‚ne contra te alius suscitetur, quamvis nepos ipsius iam tibi adver- 
sarium se opponat, diligenti studio precavemus‘. 

3 Reg. nr. 154, col. 1148; ‚per apostolica scripta mandamus et in virtute 
obedientie districte precipimus, ... quantum pro viribus impedire potestis, 
ut quisquam de novo eligatur in regem, ne fiat novissimus error peior priore‘. 

* A. a. O.: ‚sub interpositione anathematis auctoritate apostolica inter- 
dicimus, ne quis alterum inungere vel coronare presumat, ita ut ipso 
actu excommunicatus existat‘. 

$ Vgl. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, 721. 

è Die Nachfolger haben nur sein Beispiel nachgeahmt, als sie z. B. 
den deutschen Fürsten die Wahl Konradins verboten. 

1 Hauck 8. 724 hat zutreffend den Gegensatz zwischen den deutschen 
und den römischen Anschauungen bemerkt, der die Neuwahl kennzeichnet. 


504 Hermann Bloch. 


bündnisses nahegelegt, die in den letzten Ausgleichsversuchen vor 
Philipps Tod eine Rolle spielten. Die Art, wie die glückliche 
Lösung herbeigeführt wurde, zeigt wieder jenes hervorragende 
Geschick der deutschen Staatsmänner aus der Schule der staufi- 
schen Kaiser, das wir schon an dem Hallischen Proteste von 
1202 zu rühmen hatten. Ihnen gelang die Einigung, die dem 
Lande den langersehnten Frieden gab; sie fanden den Weg, um 
das welfische Teilkönigtum zu einem allgemeinen umzugestalten, 
das die Selbständigkeit Deutschlands schützte und sich auf dem 
Boden der staufischen Politik, wie sie Philipp selbst vertreten 
hatte, auch dem Papste gegenüberstellte Erzbischof Albrecht 
von Magdeburg, Konrad von Scharfenberg — der Bischof von 
Speier und frühere Protonotar Philipps, der sich jetzt gegen Über- 
gabe der Reichsinsignien das Reichskanzleramt übertragen lieb 
—, aus den Reihen der Reichsministerialen Heinrich von Kalden, 
sie dürfen als hervorragende Vertreter dieses Kreises angesehen 
werden, der Otto und seine Anhänger für den geplanten Aus- 
gleich gewann. ! 

Der Preis, den die welfische Partei zu zahlen hatte, um 
ihrem Könige die Herrschaft im Reiche zu gewinnen, bestand 
nicht nur in ihrem Eingeständnis, daß Ottos frühere Wahl un- 
vollkommen, der Bekräftigung bedürftig sei?, sondern im beson- 
deren darin, daß sie auf jeden Anspruch zur Regierung, der etwa 
auf der früheren Erhebung beruhen konnte, Verzicht leistete und 
einwilligte, daß über das Reich gleichwie bei seiner Erledigung 
— wenn auch zugunsten Ottos — verfügt werde. 

Die Lage, der Otto sich gegenübersah, war völlig verschieden 
von derjenigen seiner Vorgänger, die wiederholt durch „Nach- 
wahlen die vorausgegangene Wahl ergänzen und Wahlberechtigten, 
die der Hauptwahl ferngeblieben waren, ihr Recht wahren“ 
wollten.” Heinrich U.* und Konrad IIl.?, an die man hier denken 


ı Daß zuerst an die Erhebung Friedrichs gedacht wurde, scheint auch 
aus der Erfurter Chron. moderna p. 205 sg, hervorzugehen; vgl. Holder- 
Erger im N. Archiv XXI, 539. 

? Bezeichnend erzählt Conradus de Fabaria (MG. SS. II, 170): ‚Rex 
animosus iudice Deo electus, quicquid in electione prius babuit in- 


firmum, coadunatis in electione principibus ... universaliter ab omnibus 
elevatur in regem‘. 
3 Seeliger a. a. O. S. 78. 1 Vgl. Rodenberg a. a. O. S. 2f. 


5 Der Vergleich mit ihm würde vor allem nahe liegen, wenn der 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 505 


muß, haben sich beide nach der Krönung noch besonderen Wahlen 
unterzogen; aber sie haben — wie die Urkunden beweisen — 
ohne Rücksicht auf diese schon vorher die Verwaltung des Reichs 
übernommen; Heinrich I. ist den Sachsen, die ihn wählen wollten, 
im königlichen Schmuck entgegengetreten. Otto jedoch gab für 
das Zugeständnis in der Person, das die Gegner machten!, mit den 
Seinen den Rechtsboden auf, von dem aus er durch ein Jahrzehnt 
um das Reich gekämpft hatte, und ließ geschehen, als ob ihm 
von Rechts wegen die Herrschaft noch nicht zustehe. 

Er scheint sich im Sommer 1209 bis zu seiner Frankfurter 
Neuwahl der Regierung enthalten zu haben: der Vertrag mit dem 
Erzbischof von Magdeburg, den er im Sommer 1208 wohl zu 
Somerschenburg eingegangen ist?, gibt Versprechungen für die 
Zukunft, und sie sind erst im J. 1209 in einer Königsurkunde’ 
erfüllt worden. Der Vertrag ist mit seinem inneren Widerspruch 
ein wertvoller Beweis für die uns fremd gewordene Denkart einer 
Zeit, die erst zu einem gesetzten Verfassungsrecht voranschritt. 
Otto verfügt nicht über Rechte des Reichs: dies steht ihm nur 
kraft der einmütigen Wahl zu, deren er darbt; aber des könig- 
lichen Titels erfreut er sich: denn ihn gab — der Sachsenspiegel 
sagt es — die Weihe in Aachen, die in ihrer Geltung für Otto 
unbezweifelt blieb.* Erst ein halbes Jahrhundert später wurde 
einer Krönung nach ungültiger Wahl überhaupt jede Wirkung 
abgesprochen’; die Zeit Philipps und Ottos forderte wohl rechte 
Wahl und rechte Krönung für den römischen König, aber sie 


. Bamberger Reichstag zu Pfingsten 1138 nicht vom König, sondern von den 
Fürsten einberufen worden wäre (vgl. Rodenberg S. 4). Aber diese Folge- 
rung aus der Continuatio Cosmae ist für ein so ungewöhnliches Ereignis doch 
vielleicht zu weitgehend. Die Erzählung würde genau ebenso lauten können, 
wenn Konrad sich in dem Berufungsschreiben auf den Rat der Fürsten be- 
zogen hätte. 

! Die Episode der Kandidatur des Brabanters kann hier außer acht 
bleiben; doch vgl. oben S. 501, N. 2. 

7 Böhmer-Ficker Reg. nr. 239. 3? Reg. nr. 278. 

* Nach gütiger Mitteilung des Kgl. Staatsarchivs zu Magdeburg durch 
Herrn Dr. Heinemann scheint die Urkunde „ein an einem Pergamentstreifen 
angehängtes Siegel“ gehabt zu haben. „Die Spuren eines glatten Schnittes 
im Pergament sind sichtbar“. Vgl. Kaiserurkunden in Abb. X, nr. 21“. 
Leider sind irgendwelche Schlüsse bei Verlust des Siegels nicht möglich. 

5 Vgl. im Entwurf der Bulle Qui celum $ 12 (Zeumer. Quellen- 
sammlung S. 91). 


506 Hermann Bloch. 


haftete — im Anschluß an die älteren deutschen Gewohnheiten! 
— noch nicht ausschließlich an der üblichen Folge beider Hand- 
lungen. Daher ließ sie es ohne weiteres zu, daß man die recht- 
liche Unvollkommenheit der früheren Wahl?, ohne daß die Be- 
deutung der Krönung dadurch in Frage gestellt wurde, nach- 
träglich besserte. So durfte man sich darauf bereiten, Otto, so- 
bald die Bedenken gegen seine Wahl hinfällig wurden, ohne 
erneute Weihe als rechtmäßigen König anzunehmen. 

Wie Philipp durch die Aachener Krönung von 1205 seine 
Erhebung von allen ihr anhaftenden Mängeln reinigte, so hatte der 
in aller Form geweihte Otto nur die Gebrechen seiner Wahl zu 
heilen, um die Herrschaft anzutreten.’ 


Wie bei einer Erledigung des Thrones sind die deutschen 
Fürsten im Sommer 1208 wiederholt selbständig zusammenge- 
kommen, um über die Ordnung des Reiches zu beraten‘; und 
noch bevor die Aussicht auf eine Wahl durch die Gesamtheit 
sich eröffnete?, hatten die sächsischen ‚principes imperii‘ für den 
22. September eine Versammlung nach Halberstadt geladen, in 
der sie Otto zum Kaiser ausriefen’ und hiermit ihren Anschluß 
an ihn vollzogen. 


— 


! Vgl. Rodenbergs Zusammenstellung über die Nachwahlen des 10.— 
12. Jahrhunderts. 

* Man wird nicht sagen dürfen, daß sie gradezu als nichtig ange- 
sehen wurde. 

s Nach Böbmer -Ficker Reg. nr. 241 hat am Wahltage, 1208 Nov. 11, 
Otto ‚hodie in regem electus' dem Rheingrafen Wolfram 250 Mark auf den 
Zoll zu Boppard angewiesen. „Man scheint danach erst nach der allge- 
meinen electio eine Verfügung über die Reichseinkünfte als unanfechtbar 
betrachtet zu haben“. Es ist in der Tat ein vollgültiger Beweis für unsere 
obigen Darlegungen. l 

4 Otto selbst schreibt an den Papst (Reg. de negotio imperii nr. 160, 
col. 1151; Const. II, 32): ‚Orientales principes diem quendam ... Werceburch 
statuerunt, quasi de imperio ordinaturi ... et nobis de die et loco manda- 
verunt‘; Arnoldi Chron. VII, c. 18, p. 285: Albrecht von Magdeburg und 
Bernhard von Sachsen raten von kriegerischen Unternehmungen ab, ‚sed 
magis ex dispensacione principum curiale colloquium statuamus, ut ibi de 
electione regis unanimiter tractetur’. 

® So wird wohl die Halberstädter Wahl am leichtesten erklärt. 
e Jedenfalls identisch mit den „principes electores von 1198; vgl. 
oben S. 233 N. 1. 

° Hierüber vgl. unten S. 509f. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 507 


Eine allgemeine Reichsversammlung wurde zum November 
1208 vom Mainzer Erzbischof nach Frankfurt berufen, wo im 
J. 1196 die letzte einmütige deutsche Wahl, für Friedrich II., 
stattgefunden hatte. Hier wurde am Martinstage im glänzenden 
Kreise geistlicher und weltlicher Fürsten Otto IV. zum „römischen 
König“ erkoren.! | 

Die förmliche Neuwahl legte vor aller Welt dar, daß Ottos 
Krönung nach deutscher Rechtsgewohnheit nicht imstande ge- 
wesen sei, ihm die Herrschaft des Reiches zu übertragen?; zu- 
gleich aber, und vielleicht nach den päpstlichen Briefen® noch 
augenfälliger, tat sie kund, daß die Deutschen nimmer gewillt 
seien, dem päpstlichen Anspruch nachzugeben, als ob die Appro- 
bation Herrscherrechte gewähre: die Wahl allein soll als Quelle 
der Reichsgewalt gelten. So schiebt man achtlos die Schreiben 
Innocenz’ III. beiseite und geht über seine Entscheidung von 1201 
hinweg, als sei sie niemals gefallen. Die Gesamtheit des Reichs 
will sogar nichts wissen von einer „Kaiserwahl“, wie sie Inno- 
cenz III. damals zugestanden hatte, um sein Bestätigungsrecht 
von ihr abzuleiten. Die Fürsten ziehen eine Wahl zum römi- 
schen Könige vor, in der sie — wie es der Hallische Protest 
von 1202 verkündet hatte — frei und unabhängig über das 
Reich verfügen. Aus diesem Geiste heraus werden sie davon 
abgesehen haben, dem Papste, wie es in Rom gefordert wurde, 
Fürsten mit der Bitte um Ottos Kaiserkrönung zu senden; nicht 
von Reichs wegen hat Innocenz Nachricht von den deutschen 
Vorgängen erhalten, nur persönliche Boten einzelner Fürsten? und 
des Königs selbst haben sie ihm übermittelt. * 

Der Papst hat sich damals als Meister in der Kunst gezeigt, 


1 Vgl. neben Rodenberg die Quellen, die Winkelmann, Otto IV. S. 480 ff. 
zusammengetragen hat. 

2 In einigen Urkunden vom November 1208 wird sogar ‚annus regni I 
gezählt (Böhmer-Ficker Reg. nr. 244. 245), während sonst von der Krönung 
an weitergezählt wurde. In Südostdeutschland haben allerdings einzelne 
Fürsten der früheren staufischen Partei Ottos Regierungsjahre regelmäßig 
erst vom November 1208 an gerechnet; vgl. Winkelmann, Otto 8.124 N. 3. 

3 Vgl. oben S. 502. 

* Die persönlichen Schreiben des Erzbischofs von Magdeburg und des 
Bischofs von Cambrai vgl. Reg. nr. 172. 173, col. 1158f. 

5 Reg. nr. 177, col. 1160. Ein Seitenstück dazu liefert das J. 1220 
(siehe unten in Abschnitt X). Vgl. Winkelmann, Otto S. 140. 


508 Hermann Bloch. 


die Dinge nur so weit zu sehen, wie sie erfreulich waren, und das 
Unvermeidliche stillschweigend zu dulden: so nimmt er, der die 
schlichte Anerkennung seines Schützlings’von den Deutschen ge- 
fordert hatte, die Meldungen über die neue Erhebung König Ottos 
an und begnügt sich, sie mit leiser Rüge dahin richtig zu stellen, 
daß sie vielmehr von der Bestätigung und Vollendung der Er- 
hebung handelten.! Er wird sich nicht darüber getäuscht haben, 
daß er in dem Kampfe, den er um die Herrschaft über das im- 
perium geführt, einen Erfolg nicht zu verzeichnen hatte.? 

Durch die Wirren des Thronstreits hindurch hatte das deutsche 
Fürstentum, schließlich nahezu geschlossen, an der Seite Philipps 
den weltlichen Staat, den die Staufer aufgerichtet, gegen die 
Hierokratie verteidigt; und nur indem er auf den Boden der 
staufischen Reichspolitik hinübertrat, hatte Otto die allgemeine 
Anerkennung durch die neue Wahl errungen, deren Vollzug schon 
an und für sich ein Programm bedeutete. 

Wohl tragen die Ereignisse jener Zeit die Spuren davon, 
daß nur im tatsächlichen Geschehen ihr öffentliches Recht sich 
nach und nach umbildet; deutlich treten die in Epochen des 
Übergangs unvermeidlichen Reibungen hervor zwischen den Ge- 
wohnheiten, die durch das Alter geheiligt sind, und den neuen 
Forderungen, die sich in Wirkung umzusetzen drängen. In dem 
Streit um den Vorrang zwischen Wahl und Krönung, in dem 
Kampf um die deutsche Unabhängigkeit wider päpstliche Ober- 
gewalt, ringen die Gedanken miteinander, von denen die Parteien 
des öffentlichen Lebens bewegt sind; und erst indem wir die 
politischen Ideen, die in ihnen leben, zu begreifen suchen, ge- 
winnen die Tatsachen ihren inneren Zusammenhang. In dem, 
was hinter den Erscheinungen liegt, offenbart sich ihr geistiges 
Wesen, schließt sich die Fülle des einzelnen zu höherer Einheit. 

Durch die Theorien des 12. Jahrhundert vorbereitet, in der 
Erhebung Philipps verwirklicht, war die deutsche „Kaiserwahl“ 


! Reg. nr. 172.173: oun imo quasi de confirmatione (173: consum- 
matione) promotionis‘. Rücksichtsvoll hatte man ihm nicht von einer electio‘, 
sondern allgemein von einer ‚promotio‘ Ottos geschrieben. — Vgl. Winkel- 
mann, Otto S. 481. 

7 Die territorialen und kirchenpolitischen Zugeständnisse Ottos vom 
März 1209 waren kein voller Ersatz dafür, selbst wenn sie durchgeführt 
worden wären. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 509 


-in den Vordergrund der Politik gerückt. Um ihretwillen wurde 
der Wahlhandlung die ausschlaggebende Bedeutung zugeteilt, die 
sie schließlich vor der Krönung behalten hat; sie war es, in der 
die staufischen Herrscher mit den Fürsten die Unabhängigkeit 
der weltlichen Gewalt verteidigten, bis Innocenz III. sich ihrer 
bemächtigte, um durch sie die deutsche Thronerhebung und damit 
das imperium vom päpstlichen Willen abhängig zu machen. Die 
deutschen Staatsmänner haben sogleich die Gefahr erkannt und 
sind ihr ım Hallischen Protest begegnet; und wie sie bei der 
Aachener Krönung von 1205 durch die wiederholte Wahl Philipps 
den staufischen Rechtsstandpunkt gegenüber dem Kölner Erzbischof 
schützten, so haben sie nach Philipps Tode erreicht, daß der 
Gegenkönig „von Papstes Gnaden“ zum Reichsherrscher wurde, 
ohne daß man Innocenz selbst das Geringste nachgab. Den der 
Papst seit dem Tage der Bestätigung als „den zum Kaiser der 
Römer Erwählten“ begrüßte, den proklamierte die Frankfurter 
Wahlversammlung bescheidener, aber ihrer Unabhängigkeit be- 
wußt zum römischen König! 

Über die Krisis eines Jahrzehnts hinweg, die mit der zwie- 
spältigen Wahl von 1198 begann und mit Ottos einmütiger Er- 
hebung im November 1208 endete, war dank der politischen 
Erziehung der Stauferzeit zu staatlichem Bewußtsein das deutsche 
Recht, die Freiheit der Herrscherwahl ungefährdet gerettet. 


VII. 


Die Halberstädter „Kaiserwahl“ Ottos, der Sachsenspiegel 
und die Glossa ordinaria des Decretum Gratiani. 


Um die Aufmerksamkeit nicht von den Fragen abzulenken, 
die uns bei der Neuwahl Ottos zu beschäftigen hatten, sind 
wir schnell an der Tatsache vorübergegangen, die im Rahmen 
unserer Betrachtungen doch besonders herausgehoben werden 
muß, daß nämlich die sächsischen Fürsten am 22. September 1208 
zu Halberstadt Otto zum Kaiser gewählt haben.” Die Nachricht 
des uns schon für die Ereignisse von 1198 wichtigen? Halber- 
städter Chronisten, der dem Vorgange selbst beigewohnt haben 
dürfte und der kurz danach sein Werk abgeschlossen hat, ver- 


! Gesta episc. Halberstad., MG. SS. XXIII, 122: „plerique principes 
-Imperii ... regem Ottonem in imperatorem unanimiter elegerunt‘. 
2 Vgl. oben S. 233 N. 1. 4. 


510 Hermann Bloch. 


dient daher alle Beachtung; zudem weiß auch Arnold von Lübeck’, 
der bier bis ins einzelne vortrefflich unterrichtet ist, von der- 
selben Versammlung zu erzählen, daß Otto in feierlicher Kur An 
Romanum principem et semper augustum‘ gewählt worden sei. 
Endlich berichtet noch eine dritte sächsische Quelle, die Chronik 
von Lauterberg bei Halle, die Ereignisse von 1208 zusammen- 
fassend, von Ottos Kaiserwahl.? 

Hatte im J. 1198 Erzbischof Ludolf von Magdeburg die 
Versammlung zu Ichtershausen bei Arnstadt geleitet, die Philipps 
„kaiserliche“ Wahl vornahm®, so stand zu Halberstadt sein Nach- 
folger Albrecht an der Spitze der Kaiserwähler und neben ihm 
Herzog Bernhard, der bereits an Philipps Erhebung mitgewirkt 
hatte; wie er werden nicht wenige geistliche Fürsten und welt- 
liche Herren an beiden Wahlen teilgenommen haben.* Erzbischof 
Albrecht war ein Schwager des Burggrafen Gebhard von Quer- 
furt, der als Gesandter Heinrichs VI. nach dem Scheitern der 
Erfurter Verhandlungen im Herbst 1196 den Verzicht auf die 
Erbmonarchie aussprach und die Frankfurter Wahl des jungen 
Friedrich herbeiführte®; Zeit seines Lebens bewies sich Albrecht 
als ein treuer Freund des Staufergeschlechts.® Wir werden nach 
alledem berechtigt sein, anzunehmen, daß zu Halberstadt derselbe 
Gedanke wie bei Philipps Erhebung maßgebend gewesen ist, daß 
nämlich durch die deutschen Fürsten in der Wahl bereits kaiser- 


1 Chron. VII, c. 13, p. 285: ‚ac si divinitus inspirati pari voto et un- 
animi consensu Ottonem in Romanum principem et semper augustum elege- 
runt in nomine patris et filii et spiritus sancti‘. — Zu 1198 hatte Arnold 
(VI, c. 1, p. 218) berichtet, daß die Fürsten ihn ‚in regem et Romani im- 
perii principem‘ wählten. Über ‚princeps‘ vgl. oben S. 241 und später im 
dritten Teil über die Wahl Heinrichs Raspe. — Daß Arnold offenbar den 
Kürruf wiedergibt (vgl. auch den Hallischen Protest, Const. II, 6), gewährt 
uns einen Fingerzeig, wie wir uns die Entwicklung einer Kaiserwahl aus 
der früheren Königswahl zu denken haben. 

"7 MO Së XXIII, 175: ‚Otto rer omnium consensu principum in Ro- 
manorum imperatorem electus est‘. 

® Vgl. oben S. 233 N. 4. 

* Bereits Winkelmann, Jahrbücher Ottos S. 111 N. 4 bat auf die 
Verwandtschaft der Vorgünge von Ichtershausen und Halberstadt hin- 
gewiesen. 

$ Vgl. oben S. 487. 

¢ Vgl. Winkelmann, Philipp S. 378; auch das Diplom Friedrichs II, 
von 1216 (Böhmer-Ficker Reg. nr. 858; Const. II, 68 N. e 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. DI) 


liche Gewalt verliehen werdet; das Bewußtsein von der Unab- 
hängigkeit weltlicher Herrschaft wird auch jetzt lebendig ge- 
wesen sein. 

Ich begnüge mich hier, nur kurz darauf hinzuweisen, wie 
charakteristisch die Frankfurter Wahl Ottos zum „römischen 
König“ wirklich als eine beabsichtigte Anlehnung an die Ge- 
danken der Hallischen Erklärung von 1202 erscheint?, wenn ihr 
eine „Kaiserwahl“ unmittelbar vorangegangen war.® Wichtiger 
ist es mir, dabei zu verweilen, daß 1198 auf thüringischem, 1208 
auf sächsischem Boden die Ostsachsen vor allem es gewesen sind, 
welche den staufischen imperialen Gedanken in die Tat umgesetzt 
und im Durchbruch germanischen Fühlens, das einen Heinrich I. 
noch rein erfüllte‘, sich gegenüber den Lehren Roms mit der 
„Kaiserwahl“ für das Eigenrecht des weltlichen Staats eingesetzt 
haben. 

Mit den beiden Wahlen von Ichtershausen und Halberstadt 
und mit den Berichten, die uns von hier und aus Lauterberg 
zukommen, weilen wir in unmittelbarer Nachbarschaft des 
Gebietes, in dem eben damals der berühmtesten Sachsen einer, 
Eike von Repgow, herangewachsen war.° Die Halberstädter 
„Kaiserwahl“ — die letzte überhaupt auf sächsischem Boden® — 
hat er in der Nähe miterlebt. Auch er spricht uns in dem be- 
kannten Kapitel III, 57 des Sachsenspiegels von „des keyseres 
kore“, von der ‚inıperatoris electio‘, wie sie uns in den latei- 
nischen Quellen entgegengetreten ist.” So wird er uns zum 


1 Nach allem, was wir über die Haltung der ostsächsischen Fürsten 
jener Zeit wissen, ist es ausgeschlossen, die Halberstädter Kaiserwahl etwa 
als ein Eingehen auf die Gedanken Innocenz' IlI. und eine Willfährigkeit 
ihm gegenüber anzusehen; höchstens könnte man glauben, daß der Gegen- 
satz gegen das Papsttum 1208 nicht so scharf hervortrat wie nach 1198; 
nachdem der Papst an Otto den Titel in Romanorum imperatorem electus‘ 
gegeben hatte, hätten die sächsischen Fürsten ihre Wahl als einen Zutritt 
zur früheren „Kaiserwahl“ Ottos ansehen können. 

2 Vgl. oben S. 252. 

3 Vgl.imfolgenden Abschnitt S.530ff. über die beiden Wahlen Friedrichs II. 

* Vgl. oben 8. 481. 

® Er begegnet 1209 zum ersten Mal urkundlich. 

€ Von der Nachwahl von 1252 abgesehen, vgl. unten im dritten Teil. 

’ Über die wenigen Stellen, an denen Eike nicht vom König, sondern 
vom Kaiser spricht, wird später zu handeln sein, wenn sein Bericht für die 
Form der „Kaiserwahl“ herangezogen wird. 


512 Hermann Bloch. 


wertvollen Zeugen der politischen Anschauungen der Zeit und 
seiner Landesgenossen; und wenn er der Aachener Feier die 
Übertragung des königlichen Namens zuschreibt, der römischen 
Weihe die des kaiserlichen!, so dürfen wir ihn als einen 
Vertreter der staufischen Staatsgedanken ansprechen, denen zu- 
folge königliche und kaiserliche Herrschaft in der deutschen 
Wahl gegeben werd? Durch die Kaiserwahlen von 1198 und 
1208. ist das politische Ideal Friedrichs I. und Rainalds von 
Dassel dem Verfasser des sächsischen Rechtsbuches übermittelt 
worden; er steht auch hier mitten im lebendigen Getriebe der 
umgebenden Welt, das er mit offenem Sinn in sich aufnimmt. 

Doch noch mehr! Demselben sächsischen Boden entstammt 
jener deutsche Gelehrte, der anfangs des 13. Jahrhunderts zu 
Bologna weilte und dort die Vorlesungen über das Decretum 
Gratiani hielt, die ihm den Stoff zu der berühmten Glossa ordi- 
naria des Dekrets gaben. Johannes Teutonicus (Zemeke) war als 
Magister Johannes seit 1212 Domherr zu Halberstadt’; vielleicht 
dankte er die Auszeichnung Beziehungen zu Erzbischof Albrecht 
von Magdeburg, der vor 1205 sich in Bologna aufbielt. Seine 
Glosse birgt einige für die Geschichte der „Kaiserwahl“ überaus 
wertvolle Stellen.* 


1 Zeumer, Quellensammlung S. 72, $ 143 (= III, e 52) gibt die rich- 
tige älteste Fassung nach der Quedlinburger Hs.; vgl. oben S. 224. Die 
Veränderungen der späteren Hss. (siehe ebenda) beweisen, wie berechtigt 
wir sind, den Quedlinburger Text in der obigen Weise zu verwerten. 

? Ich komme hier wiederholt für die tatsächlichen Angaben mit 
Krammer, Reichsgedanke S. 45 f. eng zusammen; die Motivierungen und 
Folgerungen gehen — unserm völlig abweichenden Standpunkt entsprechend — 
gänzlich auseinander. Er erklärt S. 46, daß es Eike „an historischer Bil- 
dung völlig fehlte‘, so daß er „in der Frage des Staatsrechts von den Schlag- 
wörtern des Tages, von der herrschenden Meinung gänzlich abhängig war“! 
Damals nämlich hätte sich „im Gefolge der stautischen Politik die Klarheit 
des politischen Blicks vielfach getrübt“. Mir scheint, unsere historische 
Bildung fordere, den imperialen Gedanken der Stauferzeit mit seiner natio- 
nalen Höhenluft zu verstehen, statt über ihn uud damit über die besten 
deutschen Männer eines ganzen Jahrhunderts abzuurteilen, weil sie „die 
nationale Struktur des Reichs verkannt“ hätten. 

s Über sein Leben vgl. J. F. v. Schulte in der Zeitschrift für Kirchen- 
recht XVI, 107 ff. 

* Ich danke ihre Kenntnis dem Buche Hugelmanns, Die Königswahl 
im Corpus iuris canonici S. 28, da ich mich selbst vorher nur mit den 
Dekretalisten beschäftigt hatte, die erst für die Mitte des 13. Jahrh. in 


Die Kaiserwablen der Stauferzeit. 513 


Das Decretum Gratiani enthält in c. 24 Dist. 93 „Legimus 
in Esaia‘ aus einem Briefe des hl. Hieronymus eine Bemerkung, 
der zufolge die Presbyter von Alexandria jeweils einen aus 
ihrer Mitte zum Bischof erwählten, ‚quomodo si exercitus sibi 
imperatorem faciat. Hierzu bemerkt Johannes: ‚Ex sola enim 
electione principum dico eum verum imperätorem, antequam 
a papa confirmetur. Arg. hic licet non ita appelletur‘. 

Und in c. 8 Dist. 10 heißt es zu dem Worte ‚diserevit‘: ‚Cum 
ergo potestates iste (scil. sacerdotium et imperium) sint distincte, 
est hic arg. quod imperium non habetur a papa et quod papa 
non habet utrumque gladium; nam exercitus facıt imperatorem, 
ut XCIII. di. legimus, et imperium a solo Deo habetur‘?! 

Wir stellen neben diese beiden Glossen des gelehrten Kano- 
nisten — die bekannten Worte Friedrichs I. an Hadrian IV. aus 
dem J. 1157:? ‚Cumque per electionem principum a solo 
Deo regnum et imperium nostrum sit‘; und es bleibt kein 
Zweifel daran möglich, daß der staufische imperiale Gedanke 
durch den sächsischen Glossator in die angesehenste Auslegung 
des Dekrets und damit in die kirchenrechtliche Wissenschaft ein- 
gedrungen ist!® In ihr finden wir mit aller Klarheit ausgesprochen, 
was wir aus der Geschichte der Wahlen Friedrichs Il., Philipps, 
Ottos von 1196 bis 1208 nachzuweisen uns mühten: zu Beginn 
des 13. Jahrhunderts war es weitverbreitete Überzeugung, daß 
bereits die Wahl der deutschen Fürsten den Kaiser schaffe; und 
diese Anschauung stellte sich bewußt der andern gegenüber, nach 


Frage kommen (vgl. unten im dritten Teil). Doch bat Hugelmann nicht 
geahnt, daß er damit einen überaus interessanten Zusammenhang aufzu- 
decken in der Lage war. Seine Ausführungen, daß diese und die ent- 
sprechenden Glossen von Johannes Teutonicus herrühren, scheinen mir durch- 
aus das Richtige zu treffen. — Ich benutze die Ausgabe das Beatus 
Rhenanus aus Basel 1512. 

! Hierzu sind zu stellen in c. 10 Dist. 68 „Quanto apostolica‘ in der 
Glosse ‚relatio‘: ‚electio enim facit imperatorem‘; c. 11 Dist. 96 ‚Si imperator 
catholicus‘ die Glosse zu ‚divinitus‘: ‚non ergo a papa. Nam imperium a 
solo Deo est, ut XXIII. q. IV Quesitum Te 45]. Nam a celesti maiestate 
habet gladii potestatem‘. Ferner c. 10 Dist. 96 ‚Duo sunt‘ die Glosse zu 
‚auctoritas‘: ‚neuter pendet ex reliquo et ita est ar. pro imperatore quia 
divinitus consecutus est imperium!‘. 

2? Vgl. oben S. 223. 

>’ Die Päpste und die Dekretalisten haben gewaltige Mühe aufgewandt, 
ihn unschädlich zu machen. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 35 


514 Hermann Bloch. 


der allein der Papst das Kaisertum verleihen sollte. Für Magister 
Johannes ist der Erwählte schon vor der päpstlichen Bestätigung 
ebenso „wahrer Kaiser“, wie nach dem Dekrete Gratians der ge- 
wählte Papst, falls er nicht inthronisiert werden kann, gleichwie 
ein „wahrer Papst“ die Kirche verwalten darf.! 

Johannes ist*kirchlich genug, um dem Papste die Bestätigung 
des gewählten Kaisers zuzuerkennen, und er weiß wohl, daß 
dieser nicht vor der Weihe zu Rom den kaiserlichen Namen 
führen darf; aber der Sachse leitet die höchste weltliche Gewalt 
unmittelbar von Gott ab, nicht von dem Papste; und nur die 
Wahl der deutschen Fürsten ist es, die über das Kaisertum ver- 
fügt; fehlt dem Erkorenen auch noch der Titel, so übt er doch 
schon kraft der Wahl kaiserliche Herrschaft. Eike von Repgow 
und der Domherr von Halberstadt haben sich beide in gleicher 
Weise den staufischen Reichsgedanken zu eigen gemacht; in der 
Glosse tritt überdies seine Verknüpfung mit den altrömischen 
Anschauungen von der Erhebung eines Kaisers durch die Wahl 
unmittelbar hervor. 

Die beiden angesehenen Rechtsgelehrten haben, der Laie für 
das große deutsche Rechtsbuch, der Geistliche für die grundlegende 
Glosse des Dekrets, die Lehren von der Unabhängigkeit des gott- 
geschaffenen weltlichen Staats und von der Kaiserwahl der deut- 
schen Fürsten unter dem Eindruck der Ereignisse, die sie mit- 
erlebt, und von der Stimmung ihrer sächsischen Heimat ergriffen, 
in ihre Werke aufgenommen. Der „Staatsgedanke des staufischen 
Kaiserhauses“, der, durch das Eingreifen Innocenz’ III. in seinen 
Wurzeln getroffen, damals in der Welt der Tatsachen für eine 
Kaiserwahl nur noch einmal bei der Erhebung Konrads IV. 
wiederauflebte, ist im Reiche der Ideen durch diese beiden 
Männer erhalten geblieben. Wohl hat schon bald nach der Mitte 
des Jahrhunderts eine gewandelte Zeit den reinen Wortlaut des 
Sachsenspiegels, weil er der Wirklichkeit gar zu wenig mehr 
entsprach, umgestaltet. Und wohl hat zugleich Bartholomäus 


! verus imperator‘ (s. oben) begegnet hier, soviel ich bisher sehe, zum 
ersten Male; dagegen „verus papa‘ schon im Decretum Gratiani c. 1 Dist. 23, 
dem Papstwahldekret Nicolaus’ I. $ 6: ‚electus tamen sicut verus papa 
obtineat auctoritatem regendi ecclesiam‘, wo ‚verus‘ erst Zusatz Gratians 
ist. Die später so geläufige Wendung (vgl. Krammer, Wahl und Einsetzung 
S. 21) stammt also aus dem kanonischen Recht. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 515 


Brixiensis zu der ihm gewiß unbegreiflichen Glosse seines kaiser- 
treuen Vorgängers! im Geiste des herrschenden römischen Systems 
erklärt: ‚Contrarium est verum‘: erst die Approbation durch 
das Haupt der Christenheit schafft den wahren Kaiser. Doch er 
hat nicht hindern können, daß Johannes Teutonicus das geistige 
Rüstzeug der Stauferzeit neuen Kämpfern darreichte, die seiner 
bedurften, um wiederum Kaiser und Reich vor päpstlichen Über- 
griffen zu schützen. 

Die Rechtsgelehrten, die Ludwig dem Bayern im Kampfe 
gegen die Päpste mit ihrem Wissen dienten, schöpften aus der 
Glossa ordinaria die entscheidenden Sätze für das Kaisergesetz 
„Licet iuris‘; in ihm lesen wir wieder jene gedrungenen Er- 
klärungen:? ‚Ex sola electione eorum ad quos pertinet electio 
verus efficitur imperator nec alicuius alterius eget confir- 
matione seu approbatione: und das Bekenntnis: ‚imperialem 
dignitatem et potestatem a solo Deo ab initio processisse‘.® 

Eine wundersame Wanderung der Ideen! was Friedrich I. und 
Rainald von Dassel ausgesprochen, was Heinrich VI. und Philipp 
mit den Fürsten in die Tat umzusetzen gesucht, was Innocenz Il. 


ı Was Hugelmann S. 29 N. 1 vermutet, wird durch die hier aufge- 
deckten Zusammenhänge außer jeden Zweifel gestellt. 

? Zeumer, Quellensammlung S. 156. An einer zweiten Stelle heißt es: 
‚ex sola electione est verus rex et imperator Romanorum censendus et no- 
minandus‘. Ausdrücklich wird die lügnerische Behauptung bekämpft, als 
ob die kaiserliche Gewalt vom Papste komme, ‚et quod electus in impera- 
torem non est verus imperator nec rex, nisi prius per papam ... con- 
firmetur approbetur....‘ Auch hier also die ausdrückliche Wendung 
gegen die Bedeutung der Approbation wie oben bei Johannes Teutonicus. 

® Zu „omnes subsunt nationes: vgl. c. 22 Dist. 63 ‚Hadrianus papa‘ 
Glosse zu per singulas‘ und c. 41 C. VII q. 1 ‚In apibus‘. Die Benutzung 
der Glossa ordinaria macht natürlich überflüssig, eine Beziehung zu dem Weis- 
tum von 1252 zu suchen, wie Zeumer im N. Archiv XXX, 415 noch wünschte. 
Ihm danke ich den Hinweis darauf, daß in dem Manifest ‚Fidem catholicam‘ 
die Glosse ‚ex sola‘ ausdrücklich angeführt wird, um die Sätze des „Licet 
iuris‘ zu begründen. Vgl. auch K. Müller, Der Kampf Ludwigs d Baiern 
I, 296, und Zeumer, Ludwigs des Bayern Königswahlgesetz (N. Archiv XXX, 
95 ff.) zu der Gleichsetzung von ‚verus rer und ‚verus imperator‘ in jener 
Zeit. Ich muß mich hier damit begnügen, darauf hinzuweisen, daß die 
Kämpfe des 14. Jahrhunderts und die Theorien der Parteien die Gedanken 
der Stauferzeit aufgenommen und weitergebildet haben. Schon die Tat- 
sache selbst zeigt den großen historischen Zusammenhang, in den wir sie 
einordnen müssen. 

35* 


516 Hermann Bloch. 


in sein Gegenteil verkehrt, das findet in seiner reinen Gestalt 
Aufnahme in das angesehenste Lehrbuch kirchlichen Rechts und 
bleibt hier bewahrt, bis eine neue Zeit es als kostbare Waffe in 
dem alten Kampfe von Staat und Kirche im Geiste der Schöpfer 
wieder zu nutzen vermag. 

So liegt durch zwei Jahrhunderte hin die Bahn vor uns, 
die der Gedanke der „Kaiserwahl“ als Ausdruck der Unabhängig- 
keit des imperium vom sacerdotium durchlaufen hat. 

Noch aber bleibt uns die Aufgabe, zu zeigen, welches Schick- 
sal er gehabt und welche Wirkungen er geübt, nachdem ihn 
Innocenz UI. in den Dienst der päpstlichen Weltherrschaft ge- 
zwungen hatte. 


IX. 


Friedrichs II. Nürnberger Kaiserwahl von 1211 und die 
Frankfurter Königswahl von 1212. 


Nach langem und nicht eben mühelosem Wege treten 
wir jetzt endlich den Vorgängen gegenüber, die der älteren 
Forschung allein Anlaß zu geben schienen, von einer „Kaiser- 
wahl“ zu sprechen und sich mit dieser für sie ganz überraschen- 
den Erscheinung des deutschen Verfassungslebens auseinanderzu- 
setzen.! Uns hingegen steht die Erhebung Friedrichs II. in einem 
weiten geschichtlichen Zusammenhang; und so wenig man heute, 
wie einst noch Winkelmann getan, Friedrichs Titel ‚in Romanorum 
imperatorem electus‘ einen „abenteuerlichen“ nennt, nachdem die 
Herkunft aus dem Gedankenkreise Innocenz’ III. nachgewiesen 
ist? so wenig darf man in Zukunft die „Kaiserwahl“ durch 
deutsche Fürsten als unmöglich verwerfen. Allerdings behält die 
Wahlhandlung von 1211 auch für uns eine einzigartige Stellung: 
denn wenn auch — in welcher Weise immer — die staufische 
Partei im J. 1198 Philipp, die Sachsen im J. 1208 Otto zum 
„Kaiser“ erkoren haben, beide Herrscher handelten stets als 
„römische Könige und allzeit Mehrer“®; nur Friedrich II. nahm auf 


ı Vgl. oben S. 212. 

2 Vgl. oben 5. 249 und Rodenberg a a. O. S. 36. 

® Doch leistet der Podestä von Albi im J. 1209 den Eid für Otto, 
‚Romanorum regi in imperatorem electo‘ (Const. II, 620 nr. 450). Dies ist 
für die (im besondern zu untersuchende) Stellung, die Italien einnahm, zu 
beachten. Die Hoheitsrechte über Italien werden vom Kaisertum abge- 
leitet. So leisten z. B. auch die Plazentiner im J. 1275 den Eid an die 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 5917 


Grund seiner Wahl den kaiserlichen Titel an und hat als er 
wählter römischer Kaiser“ während eines halben Jahres regiert, 
bis er in einem zweiten Wahlgang ausdrücklich zum „römischen 
König“ ausgerufen und sogleich zu dieser Würde gekrönt wor- 
den ist. 

Ich brauche nur diese Tatsachen nebeneinanderzureihen, um 
in dem Leser das Bewußtsein zu wecken, daß wir an einem 
entscheidenden Punkte der Untersuchung angelangt sind. Denn 
wenn wir hier scheitern sollten, ist all unsre bisher aufgewandte 
Arbeit, zu den wirkenden politischen Kräften der Epoche vorzu- 
dringen, umsonst gewesen. Sind wir aber auf dem rechten Wege 
zur Erkenntnis, so muß es gelingen, mit den Mitteln, die bereit- 
gestellt, und den Gesichtspunkten, die gewonnen sind, die Ereig- 
nisse, die bisher jeder Erklärung gespottet haben, aus den Ver- 
hältnissen der Zeit und den Absichten der führenden Männer 
wenigstens bis zu einem gewissen Punkte zu deuten und sie da- 
mit unserm historischen Verständnis zugänglich zu machen. 


Entschiedener noch als Winkelmann! hat Scheffer-Boichorst? 
betont, daß Friedrich in Deutschland zum Kaiser erwählt wurde; 
Rodenberg dagegen glaubte nur an eine einfache Königswahl, die 
er nicht als „eine abschließende und definitive“, sondern nur als 
eine „Designation“ betrachtet wissen wollte? Erst neuerdings 
haben Hampe? und vor allem Krammer? wieder von der Nürn- 
berger Kaiserwahl gesprochen. 

In der Tat lassen die zeitgenössischen Quellen® einen Zweifel 
hierüber nicht zu. Burchard von Ursberg’, der hier ausgezeich- 


„legati Rodulfi Romanorum regis electi in imperatorem*‘ (Const. II, 
562 nr. 601). 

1 Jahrbücher Ottos S. 279 f. 500. 

? Hist. Zeitschr. 46 (1881), S. 142; Gesammelte Schriften II, 335. Aller- 
dings setzt er neben die deutsche eine Kaiserwahl in Rom; und nur eine 
solche hatte Hampe früher (Zeitschr. für die Gesch. des Oberrheins N. F. 
20, 10) annehmen wollen. 

IA a. O. S. 38f. 

* Deutsche Kaisergeschichte im Zeitalter der Salier und Staufer, S. 197. 

5 Reichsgedanke S. 52f. 

° Aus denen bisher vorwiegend die deutschen benutzt worden sind; 
doch vgl. schon Winkelmann S. 500f. 

7 SS. rer. Germ. p. 92: ‚elegerunt in imperatorem coronandum‘. 


518 Hermann Bloch. 


nete Kenntnis besitzt, erzählt, daß deutsche Fürsten Friedrich I. 
als den „zu krönenden“ Kaiser wählten; der Reinhardsbrunner 
Mönch! zielt auf denselben Vorgang, wenn er berichtet, daß zu 
Nürnberg im September 1211 die Fürsten Otto als einen Ketzer 
absetzten und den Staufer zum „zukünftigen“ Kaiser erklärten; in 
Italien hörten Sicard von Cremona? und Johannes Codagnellus?, die 
es wohl erfahren konnten, davon, daß Friedrich zum Kaiser gewählt 
und nach Deutschland berufen wurde; zu ihnen gesellt sich die 
kleine sizilische Chronik.* Vollends bestätigt sie alle der Bericht 
Richards von S. Germano’, der als Ohrenzeuge auf dem 4. Lateran- 
konzil hörte, wie Innocenz III. die von den deutschen Fürsten 
rechtmäßig vollzogene Wahl Friedrichs zum Kaiser approbierte, 
und endlich jene längst beachtete Äußerung Friedrichs selbst‘, 
daß Ottokar von Böhmen ihn zuerst und vor allen andern Fürsten 
zum Kaiser erkoren habe.’ 

Ist danach die Kaiserwahl vom September 1211 über jeden 


! Chron. Reinhardsbrunn. (SS. XXX, 578): ‚Fredericum ..., antea 
ab universitate electum, futurum imperatorem declararent‘. 

2 MG. SS. XXXI, 180: „principes Alamanie Fredericum ... impera- 
torem elegerunt, citantes eum, ut in Alamaniam properaret‘. Über seine 
Kenntnis der Ereignisse Holder-Egger a. a. O. S. 50. 

S Johannis Codagnelli Ann. Placentini ed. Holder-Egger, p. 39: Ge- 
sandte kamen zu Otto, ‚denuntiantes dominum papam et quosdam Ala- 
manie principes, marchionem de Heste et Cremonenses ... Rogerium Fre- 
dericum pro imperatore et domino elegisse et coronam ei dedisse et pro- 
misisse‘. 

4 Chron. Siculum breve ed. Huillard-Bréholles, Hist. dipl. Friderici II. 
I, 894: quidam nobiles ipsius Theotonie ad eundem Fredericum venere ex- 
ponentes, quod unanimi voluntate ipsum in imperatorem eligere vo- 
lebant‘“. 

® Vgl. über ihn unten S. 533 N. 1: ‚regis F. electionem per principes 
Alemannie factam legitime in imperatorem Romanum approbans‘. Die 
jüngere Fassung in den Scriptores rer. Germ. p. 40 ist etwas verändert. 

e Const. lI, 54 (Böhmer-Ficker Reg. nr. 671) von 1212 Sept.: ‚a primo 
inter alios principes specialiter pre ceteris in imperatorem nos elegit‘. 

1 Dazu kommen noch einige westeuropäische Quellen, die von einer 
„Kaiserwahl“ sprechen, aber zwischen den beiden Vorgängen von 1211 und 
1212 nicht scheiden; z. B. Chron. Gilberti (SS. XXIV, 135) mit seinen Ab- 
leitungen; Vincentii Bellovac. Memoriale (SS. XXIV, 159, aus Guil. Bnito.): 
‚Fr. a baronibus Alemannie consilio Philippi Francorum regis imperator 
electus‘; Continuatio Rogeri de Hoveden (SS. XXVII, 187): Der Papst erweckt 
Otto Gegner, „imperii principibus scribens, ut isto reprobato alium sibi in 
imperatorem eligerent‘, vgl. Radolfus de Coggeshale (SS. XXVII, 857). 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 519 


Zweifel gesichert, so scheint doch die Form des Kürspruchs zum 
Ausdruck zu bringen, daß es nicht den Fürsten allein zukomme, 
die Herrschaft im Kaisertum zu geben; sie kiesen den „zukünf- 
tigen“, den „zu krönenden“ Kaiser!, wie beide deutsche Quellen 
in sachlicher Übereinstimmung melden?; kaiserliche Gewalt und 
Würde voll zu gewähren, steht beim Papste.® 

An ihn haben denn auch die Wähler sogleich Boten gesandt 
und die Bestätigung nachgesucht.“ Anselm von Justingen kam 
nach Rom; und dort wurde auf Veranlassung Innocenz’ Ill. Fried- 
rich von den Bürgern zum Kaiser ausgerufen, — sicherlich in 
der Forn, in der im J. 1201 dort die Akklamation Ottos erfolgt 
war’; der Papst selbst sprach die Konfirmation aus, allerdings, 
wie wir sehen werden, erst nach gewissen Verhandlungen; und 
gemeinsam mit päpstlichen Gesandten durfte sich Anselm nach 
Messina begeben, um Friedrich zur Annahme der Krone zu be- 
stimmen. 

Der Sohn Heinrichs VI. dankt seine Erhebung — das lehren 
die Umstände — der Verbindung des Papstes mit deutschen 
Fürsten gegen Kaiser Otto, der all seine Erwartungen getäuscht 
und in Mittelitalien, schließlich sogar in Sizilien die staufische 


! Vgl. in dem Schreiben ‚Venerabilem‘ (oben S. 254 N. 1): ‚in impera- 
torem postmodum promovendum!‘. 

2 Hier stimme ich Krammer, Reichsgedanke S. 52 N. 5 zu. 

® Die Vita Ricciardi s. Bonifatii (Muratori SS. rer. Ital. VIII, 124) sagt, 
im Kern durchaus richtig, daß die Fürsten Friedrich ‚Germanie regem ex 
auctoritate pontificis designant‘. 

* Burchardi Chron. Ursperg. p. 92: ‚Nuncios ... qui hanc suam 
[scil. principum] electionem tam in civitate Romana quam apud .. Fri- 
dericum .. promoveant ... Consilio et interventu domni Innocentii papae 
obtinuit, ut a civibus et populo Romano Fridericus imperator collauda- 
retur; et de ipso factam electionem papa confirmavit‘. Seeliger hat 
Mitt. des Öst. Inst. XVI, 54 gezeigt, daß ‚collaudare‘ häufig die dem Wahl- 
akt folgenden Kundgebungen bezeichnet und schlechthin „anerkennen“ 
bedeutet. Auch nach Burchards Gebrauch des Wortes (S. 90. 101) ist es 
unzulässig, die ‚collaudatio‘ der Römer als die ‚electio‘ aufzufassen, die Inno- 
cenz UI bestätigte. Burchard kennt in der ganzen Erzählung nur eine 
electio: die Kaiserwahl durch die deutschen Fürsten. — Auch Guilelmus 
Brito erzählt (MG. SS. XXVI, 302), daß die deutschen Fürsten nach 
Friedrichs Wahl 1211 den Papst baten, ‚ut electionem eius confirmaret‘. 

5 Für Scheffer-Boichorste abweichende Ansicht sehe ich keinen Grund. 
Über die Motive des Papstes, den Römern entgegenzukommen vgl. oben 
S. 253 N. 3 und Hampe in Zeitschr. für den Oberrhein N. F. XX, 12. 


520 Hermann Bloch. 


Kaiserpolitik aufgenommen hatte. Wir wissen heut, wie schon 
seit Beginn des J. 1210 Innocenz III. gemeinsam mit Philipp 
August von Frankreich in Deutschland daran gearbeitet hat, den 
Abfall von Otto herbeizuführen.” Er erfüllte die Vorbedingungen, 
die von den Fürsten durch die Vermittlung des französischen 
Königs gefordert waren, indem er Otto bannte, die ihm geleisteten 
Eide löste und die Fürsten ermahnte, so schnell wie möglich für 
einen Nachfolger Ottos zu sorgen.? 

In Laufe des J. 1211 kamen Philipp August und die deut- 
schen Gegner Ottos — an deren Spitze Erzbischof Siegfried von 
Mainz stand® — dahin überein, daß nur durch die Wahl Fried- 
richs der welfische Kaiser mit Erfolg zu bekämpfen sei. Ange- 
sichts der schnell wachsenden Sorge um Süditalien mußte Inno- 
cenz darein willigen, daß dem sizilischen Könige der Weg zum 
Kaisertum geöffnet werde Er sah sich um den Preis der seit 
dem Tode Heinrichs verfolgten Politik gebracht; die ‚unio regni 
et imperii, die durch Ottos Erhebung im J. 1198 für immer 
hatte verhindert werden sollen, drohte von neuem.‘ 

Aber wie Philipp August gegen den welfisch- englischen 
Bund, so bedurften doch auch die Fürsten der Macht Ottos gegen- 
über der nachdrücklichen Unterstützung des Papstes; noch waren 
die Verbündeten durchaus aufeinander angewiesen, um einen Er- 
folg zu erzielen? So konnte Innocenz seine Einwilligung zur 
Wahl des Staufers an Bedingungen knüpfen, die dem weltbeherr- 
schenden Papsttum einen neuen Triumph schaffen sollten. In 


! Vgl. Hampe in Histor. Vierteljahrsschrift (IV) 1901, S. 186 ff. 

2 Böhmer, Acta p. 631 (Böhmer-Ficker Reg. nr. 6099): ‚nam Deus... 
promoveri fecit Saulem ... et ei pium substituit iuniorem ... Et ad vos... 
per apostolica scripta mandamus et in remissionem peccatorum iniungi- 
mus, quatinus festinetis super huiuscemodi providere, dum temporis oppor- 
tunitatem habetis ... scientes quod nos, quocumque res ista deveniat, illos 
efficaciter adiuvabimus, qui nostris acquieverint monitis et mandatis‘. 

3 Vgl. über die Teilnehmer an der Empörung Winkelmann, Otto S. 500 f. 
Die Erzbischöfe von Mainz und Trier, die Herzöge von Österreich und 
Bayern, der Landgraf von Thüringen und der König von Böhmen sind wohl 
als die Wähler von 1211 anzusehen. Siegfried, der im Anfang des J. 1212 
päpstlicher Legat wurde, ist das eigentliche Organ der päpstlichen Po- 
litik in Deutschland. 

* Vgl. v. Kap-herr in der deutschen Zeitschr. für Geschichtswiss. I, 97. 

è Das Folgende ist ein Versuch, die — wie oben S. 517f. gezeigt ist — 
unbestreitbare Tatsache der Nürnberger Kaiserwahl zu erklären. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 521 


einer der schwersten Entscheidungen seines Lebens griff er aufs 
neue zu dem imperialen Gedanken der staufischen Herrscher, den 
er sich im Thronstreit dienstbar zu machen gesucht hatte. Wie 
es in der Deliberatio und den Schreiben des J. 1201 dargelegt 
war!, ließ er jetzt die deutschen Fürsten einen Kaiser wählen, 
dem erst durch die päpstliche Genehmigung das Recht, die Herr- 
schaft anzutreten, gewährt wurde. Der Augenblick schien für 
Innocenz gekommen, durchzusetzen, was weder Philipp noch 
Otto IV. gegenüber gelungen war, die deutsche als eine kaiser- 
liche Wahl und mit ihr das imperium dem Papsttum untertan 
zu machen. | 

Alles, was über die Vorgeschichte der Wahl Friedrichs be- 
kannt geworden ist, zeigt, daß sie nur mit Zustimmung des 
Papstes vorgenommen werden konnte; die Bitte um Approbation, 
die sogleich nach ihr ausgesprochen wurde, beweist, daß die 
Wahlfürsten sich seinem überlegenen Herrscherwillen gefügt haben: 
beides schließt aus, daß wir die Nürnberger Kaiserwahl jenen 
früheren an die Seite setzen dürfen?, die — sei es etwa zu Frank- 
furt 1196 oder zu Ichtershausen im J. 1198 wie auch zu Halber- 
stadt 1208 — die Unabhängigkeit des Kaisertums® proklamierten; 
sie verwirklicht vielmehr in jedem Zuge die Forderungen, die 
Innocenz III. von Anbeginn an die Fürsten gestellt hatte. Sie 
bezeichnet den endlichen Sieg, den Innocenz dank der imperialen 
Idee für die Kirche über den Staat errang. Das Schicksal, das 
seit den Tagen Gregors VII. drohte, schien sich zu erfüllen; die 
Vereinigung des deutschen Königtums mit der römischen Kaiser- 
würde sollte mit der deutschen Freiheit gezahlt werden. 


Nach dem Erfolg in Deutschland kam es für Innocenz dar- 
auf an, die sizilische Angelegenheit so zu ordnen, daß durch die 
Beförderung des Königs zum Kaisertum die Lage des Kirchen- 
staats und die päpstliche Lehnshoheit über Sizilien nicht ge- 
fährdet werde. In Messina erklärte sich im Februar 1212 
Friedrich bereit, Innocenz persönlich Huldigung zu leisten‘ und 


1 Vgl. oben S. 248. 

2? Wie es Krammer, Reichsgedanke S. 53 getan hat. 

3 Dazu auch etwa das Recht des in Deutschland Erwählten auf Sizilien. 

* MG. Const. II, 542 ff.; nur mit dem Titel eines Königs von Sizilien. 
— Ich sehe hier von den kirchlichen Zugeständnissen natürlich ab. — Über 


522 Hermann Bloch. 


damit feierlich und unverbrüchlich das Lehnsverhältnis sicher zu 
stellen; indem jedoch sogleich auf Verlangen des Papstes Fried- 
richs junger Sohn Heinrich zum König von Sizilien gekrönt 
wurde!, trat bereits die Absicht hervor, die später zu den Ab- 
machungen von 1216 führte, das Land an den jungen Fürsten 
übergehen zu lassen, es von dem imperium Friedrichs II. zu lösen 
und so die Gefahr zu bannen, die durch die ‚unio regni et imperü 
in seiner Hand neu aufzusteigen drohte.? 

Erst nach diesen Zugeständnissen ließ der Papst den Ereig- 
nissen ihren Lauf: was er darüber hinaus für den Kirchenstaat 
und die Ordnung der deutschen Kirche forderte, konnte erst der 
in Deutschland siegreiche Herrscher erfüllen. Allerdings hielt er 
bis dahin wirklich mit dem letzten Schritt öffentlicher Anerken- 
nung zurück; für ihn blieb Friedrich nur der König von Sizilien, 
bis in den Urkunden von Eger im Juli 1213 alle päpstlichen 
Forderungen erfüllt waren.’ Aber er ließ es geschehen, daß der 
„König von Sizilien, des Herzogtums Apulien und des Fürsten- 
tums Capua“ sich den Titel zufügte, den noch niemals ein deut- 
scher Herrscher geführt, den nur Innocenz III. dem von ihm 
approbierten König Otto gegeben hatte: ‚et in Romanorum im- 
peratorem electus“, 

Friedrich II. war von Papstes Gnaden zum Kaiser gewählt; 
er selbst bekannte es, als er zu Rom zum ersten und fast ein- 
zigen* Male die Worte gebrauchte, durch die einst Otto IV. seine 
Abhängigkeit zugestanden hatte:° „.. Innocentio summo pontifici 
Fredericus dei et sua gratia rex Sicilie, ducatus Apulie et princi- 
patus Capue, in Romanorum imperatorem electus et semper augustus‘.° 


Friedrichs Verhandlungen mit Anselm von Justingen vor der Annahme der 
Wahl hören wir nichts. 

1 Böhmer-Ficker Reg. nr. 1091. 3835°. 

? Vgl. Rodenberg, Königswahlen S. 34 f. 

s Vgl. ebenda S. 83. 36 und unten S. 532. 

t Vgl. ein zweites Mal im J. 1220 unten in Abschnitt X. 

š$ Vgl. Reg. de neg. imp. nr. 106. 160. 187. 

€ Const. II, nr. 415, p. 546. — In den zu Rom ausgestellten Urkunden 
führt Friedrich zuerst das Beiwort ‚et semper augustus‘, als ob erst dort 
die kaiserliche Stellung ihm gewiß ward. Vgl. oben S. 221; die dort N. 2 
angeführte Glosse zu c. 2 Di. 63 schließt: ‚et quasi per augurium hoc 
sperabatur; vel sicut imperator dicitur augustus, quia illius propositi debet 
esse quod augeat, sic et filius potest dici augustus, quia et hoc propositum 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 523 


Offen ließ er erklären, daß er nächst Gott dem Papst alles zu 
danken habe.' 

Innocenz Ill. mochte sich der Zukunft sicher dünken, als er, 
auf die erhaltenen Verbriefungen bauend, den sizilischen Lehns- 
mann im April 1212 gen Norden entließ, wo die Deutschen aus 
seiner Hand, durch seine Bestätigung ihren erwählten Kaiser emp- 
fangen und ihn durch die Aachener Feier in das regnum Ro- 
manum einweisen sollten.” Nach wenigen Monaten jedoch erfuhr er, 
daB noch immer der weltliche Staatsgedanke, der im fränkisch- 
deutschen Reiche der Staufer tiefe Wurzeln geschlagen, mächtiger 
war als die hierarchische Idee päpstlicher Allgewalt. Sobald 
Friedrich II. und das deutsche Fürstentum sich im Sieg über 
Otto IV. gefunden hatten, zerrissen sie gemeinsam die Ketten, 
mit denen der Papst durch die Kaiserwahl sie gebunden wähnte. 
Als im Dezember 1212 Friedrich II., der „erwählte römische 
Kaiser“, zu Frankfurt zum „römischen König“ ausgerufen wurde, 
machte mit dieser Tat Deutschland sich und sein Königtum von 
päpstlicher Vormundschaft ledig und stellte in freier Wahl seine 
Unabhängigkeit wieder her! 


debet habere, cum habebit imperium‘. — Im übrigen vgl. über den Titel 
Friedrichs unten S. 527f. 

! Const. II, nr. 414, p. 545: ‚ei per quem post Deum omnia obtinere 
cognoscimus‘. Man begreift, daß Friedrichs Gegner ihn ‚regem presbyte- 
rorum‘, Pfaffenkönig, schelten mochten; vgl. Richard von S. Germano, SS. 
rer. Germ. p. 39. 

3 Denn der Papst hat keinen Augenblick daran gedacht, im Sinne 
etwa von Heinrichs Wahlkaisertum (vgl. oben S. 488) den jungen Friedrich 
sogleich in Rom zum Kaiser zu krönen und damit die Aachener Krönung 
zu beseitigen, — wie es später Alfons von den Päpsten forderte. Sie galt 
ihm vielmehr als die notwendige Vorbedingung für die Kaiserweihe, wie 
dies andererseits für Philipps staufisches Wahlkaisertum gegolten hatte, vgl. 
oben S. 483f. Sicherlich gibt Guilelmus Brito die allgemeine Anschauung 
wieder, wenn er bei der Krönung Friedrichs II. zu Aachen 1215 sagt (MG. 
SS. XXVI, 318): ‚A tempore quo Theutonici obtinuerunt dinastiam imperii, 
hec semper apud eos consuetudo quasi quedam lex inviolabiliter observatur, 
quod electus imperator nunquam coronatur a papa, nisi prius fuerit 
rex coronatus Aquisgranis‘; im Gegensatz zur päpstlichen, aber in Überein- 
stimmung mit deutscher Auffassung fügt er hinzu: ‚et postquam ibidem 
semel tulerit coronam, nichil restat, nisi ut in imperatorem Rome a 
summo pontifice coronetur. Et hoc fit propter reverentiam et maiestatem 
Karoli Magni, cuius corpus requiescit ibidem‘. 


524 Hermann Bloch. 


Wir versuchen, diese Behauptung zu begründen, die — so 
überraschend, selbst unwahrscheinlich sie früher erschienen wäre 
— für denjenigen, der die Geschichte des Thronstreits mit dem 
scheinbar willkürlichken und in Wahrheit so zweckbewußten 
Wechsel von Wahlen und Neuwahlen vor sich sieht, ihr Unge 
wöhnliches abgestreift hat; ja! sie liegt überaus nahe, sobald wir 
uns des Gegensatzes erinnern zwischen der Entscheidung Ju 
nocenz’ III. von 1201, die so ganz auf dem Gedanken einer in 
Deutschland vollzogenen, vom Papste zu bestätigenden Kaiserwahl 
ruhte, und den Erklärungen des Bamberg-Hallischen Protestes 
von 1202, der ebenso bestimmt für die, keinem höheren Richter 
unterstehende, deutsche Wahl zum römischen König eintrat.' 
Und nachdem der Beweis dafür geliefert ist, daß die Nürnberger 
Kaiserwahl im J. 1211 das von Innocenz entworfene Programm 
von 1201 durchgeführt hat, ist es die Pflicht des Forschers, zu 
erwägen, ob nicht die wenigen Nachrichten über die ihr entgegen- 
gestellte Frankfurter Königswahl von 1212 sich zu einem simn- 
vollen Ganzen verbinden, sobald die Vorgänge aus den im Hal- 
lischen Protest ausgesprochenen Gedanken motiviert werden. 

Friedrich II. kam im Sommer 1212 nach Deutschland als ein 
Geschöpf des Papstes; nur ein kleiner, eng umgrenzter Kreis von 
Fürsten hatte ihn gewählt und sich dem päpstlichen Bestätigung: 
anspruch gefügt. Jetzt lag alles daran, jene Gesamtheit für ihn 
zu gewinnen, die vor wenigen Jahren durch Ottos erneute Königs- 
wahl ihren Entschluß, in der Unabhängigkeit Deutschlands de 
staufische Politik fortzuführen, dargetan hatte? Sollte nicht aus 
ihren Reihen der Widerspruch gegen die Preisgabe des freien 
Wahlrechts um so lauter erschollen sein, je willkommener als 
Herrscher vielen unter ihnen der Sohn Heinrichs VI. war, dem 
schon einmal die Stimmen zugefallen waren und dem nicht wenige 
schon im J. 1196 den Eid der Treue geleistet hatten?’ Sollten sie 
jetzt den Erben der staufischen Tradition aus des Papstes Händen 
empfangen? Leicht mochte man sich daran erinnern“, wie vor kurzem 
Otto, den bereits ein Teil sächsischer Fürsten zum Kaiser erwählt 
hatte, gerade um den vom Papste zu fürchtenden Anmaßungeu 
auszuweichen, zum römischen Könige ausgerufen worden war- 


1 Vgl. oben S. 252. ? Vgl. oben S. 503 ff. 
s Vgl. die Quellen bei Winkelmann, Otto S. 501. 
4 Vgl. oben S. 507. 


ui Te ` Am. ff SS 
ue 


Die Kaiserwallen der Stauferzeit. 525 


Aus solchen Stimmungen, die wir durchaus nicht auf die Fürsten 
beschränkt glauben dürfen, sondern die im deutschen Bürgertum 
ebenso wie unter den Reichsministerialen breitere Schichten voll 
nationalen Lebens erfaßt haben mögen, wird der Wunsch auf- 
gestiegen sein, daß Friedrich in neuer allgemeiner Wahl, ohne 
Rücksicht auf den Papst, zum römischen König erhoben werde. 

Einen gewissen Halt gewinnen diese Vermutungen, wenn es 
möglich wird, bestimmte Persönlichkeiten als Träger der in den 
Ereignissen de Gedanken anzusprechen. Ich denke hier- 
bei etwa an Erzbischof Albrecht von Magdeburg, dem Friedrich II. 
später einmal als „dem vornehmsten Urheber und Beförderer seiner 
Erhebung“ gedankt hat?; denn obwohl Albrecht an den ersten 
Beratungen gegen Otto IV. im Sommer 1211 teilgenommen zu 
haben scheint, dürfte er, soweit zu erkennen, unter den Kaiser- 
wählern nicht gewesen sein. Von ihm, der 1208 an der Spitze 
der Sachsen die Wahl Ottos zum Kaiser gerade als eine freie 
vollzogen hatte* und der „in Otto den notwendigen Übergang 
vom Standpunkte des Gegenkönigtums zu der Auffassungsweise 
des Reichskönigs“ leitete, ist es wohl ausgeschlossen, daß er die 
Haltung der Nürnberger Versammlung dem Papste gegenüber 
gebilligt hätte; aber nachdem er im Frühjahr 1212 den Kampf 
gegen Otto aufgenommen hatte®, war er trefflich geeignet, zwischen 
den verschiedenen Parteien zu vermitteln, die einig waren in der 
Abkehr von Otto, zu Friedrich neigten, aber gegen einen „Pfaffen- 
könig“ sich sträubten.’ 

Die führende Rolle allerdings möchte ich eher dem Bischof 
Konrad von Speier zuschreiben, der zu allen Zeiten unter denen 
u die „das Recht des deutschen Staates auf selbständige Ord- 


! Auch hier ist der Vergleich mit Otto IV. zu ziehen, der trotz der 
päpstlichen Approbation von 1201 im J. 1208 förmlicher Neuwahl sich 
unterziehen mußte. 

2? Const. H, 68 N. * (1216 Mai): ‚qui principalis et precipuus nostre 
sublimacionis auctor extitit et promotor‘. 

3 Cont. Reinhardsbrunn. (SS. XXX, 578). t Vgl. oben S. 510. 

5 Winkelmann, Otto S. 105. € Ebenda S. 272. 804f. 

7 Ohne Gewicht darauf zu legen, will ich nur darauf hinweisen, daß 
unter den oben dargelegten Umständen die Nachricht der Magdeburger 
Schöppenchronik (Städtechroniken VII, 136) über die besonderen Bemühungen 
Albrechts für Friedrich recht wohl (gegen Winkelmann S. 279 N. 1) auf die 
Königswahl von 1212 bezogen werden können. 


526 Hermann Bloch. 


nung seiner Angelegenheiten“ vertraten! Wie er an Ottos Neu- 
wahl und an dem Frankfurter Reichstage vom J. 1208 bedeutenden 
Anteil hatte, so hat er als Kanzler Ottos selbständige Politik in 
die staufischen Bahnen geleitet und bis Anfang des J. 1212 bei ihm 
ausgeharrt; erst nachdem er wieder in Deutschland weilte, knüpfte 
er schwerwiegende Verhandlungen mit den Kaiserwählern von 
1211 und den staufischen Parteigängern an. Damals erst werden 
mit Erzbischof Siegfried von Mainz, dem bisherigen Führer der 
Bewegung und zugleich päpstlichen Legaten, die entscheidenden 
Erörterungen gepflogen worden sein? Wie sich in dem „Her und 
Hin“ des ehrgeizigen Bischofs von Speier das Fürstentum in seinen 
Schwächen darstellt, so auch in seinem Drange nach Selbstän- 
digkeit des Reichs Rom gegenüber.” Er ist es recht eigentlich, 
der die Überlieferungen der staufischen Politik von den Tagen 
Heinrichs VI. bis weit in die Regierung Friedrichs II. hinein in 
sich verkörpert und die beiden, durch den Thronstreit getrennten 
Zeitalter in seiner Person verbunden hat. Ihm dürfen wir es 
unbedingt zutrauen, daß er für seinen Übergang zu Friedrich nicht 
nur mit dem Reichskanzleramt und dem Bistum Metz persönlichen 
Lohn gesucht, sondern daß er für die Freiheit des Reichs und 
das unbeschränkte Wahlrecht seiner fürstlichen Glieder eine neue 
Wahl Friedrichs zur Bedingung gemacht habe. Getreu der An- 
schauung, die im Hallischen Protest von 1202 niedergelegt war, 
und dem Beispiel folgend, das im J. 1208 zu Frankfurt für 
Otto IV. gegeben worden war, mußte diese Wahl eine solche 
zum römischen Könige sein. 

Daß er sich jedenfalls mit voller Kraft für sie eirigesetzt hat, 


1 Winkelmann, Philipp S. 178; Bienemann, Konrad von Scharfenberg 
S. (pt 

? Erst in das Frühjahr 1212 ist die wichtige Nachricht der Gesta 
Treverorum (MG. SS. XXIV, 391; früher zu 1211 gesetzt, vgl. Böhmer-Ficker, 
Reg. 10724*) einzuordnen, nach der Konrad zu Boppard mit Siegfried von 
Mainz und Johann von Trier zusammentraf, um über „die Nachfolge Friedrichs“ 
zu verhandeln. Daß Konrad sich früher heimlich schon mit den Gegnern seines 
Herrn eingelassen und mit ihnen beraten hätte, dies Bedenkl;chste ihm zu- 
zuschreiben, liegt in keiner Hinsicht irgendein Anlaß vor; vgl. Winkelmann, 
Otto S. 270 N. 5. Auf dem Frankfurter Tage im März 1212 trat der Gegen- 
satz zuerst offen hervor (Böhmer-Ficker, Reg. 470°). 

s Vgl. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens 
II, 428 über sein Verhalten bei Auslieferung des Mathildischen Gutes. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 527 


erweist das unmittelbar nach der Feier entsandte Schreiben an 
König Philipp August.! Er war es ja auch, der Friedrichs engere 
Verbindung mit Frankreich im Herbst 1212 herbeiführte?, und 
die Frankfurter Wahl hat er als seinen und Philipps gemeinsamen 
Erfolg angesehen. Wir begreifen leicht, daß der französche König, 
den wir von Anfang an als vornehmsten Förderer Friedrichs 
kennen", mit der Lösung, die im Sommer 1212 angebahnt wurde, 
einverstanden war. Wie Scheffer-Boichorst vortrefflich hervorge- 
hoben hat, bedurfte er Deutschlands als eines zuverlässigen 
und kraftvollen Bundesgenossen gegen England. Schon deshalb 
mußte er Friedrich zum vollen Siege und zu allgemeiner Aner- 
kennung helfen. Aber auch das lag im eigensten Interesse von 
Philipp August, der den Papst zu Rom nur zu wohl kennenge- 
lernt hatte, daß der staufische rex Romanorum ein selbständiger, 
nicht ein von päpstlicher Gnade abhängiger Herrscher sei. 

Eben den gleichen Wunsch teilte die Persönlichkeit, auf die 
es vor allen andern für die Gestaltung der deutschen Dinge an- 
kam, Friedrich II. selbst, der „König von Sizilien, zum römischen 
Kaiser Erwählte und allezeit Mehrer“. Mit Spannung verfolgen 
wir den Wandel in seinem Auftreten‘, je weiter er sich auf dem 
Zuge nach Deutschland aus dem Bannkreise Roms entfernte. So- 
lange er in Geuua weilte, ungewiß, ob ihm der Weg nach Norden 
geöffnet werde, blieb er streng in der Haltung, die ihm Innocenz 
angewiesen hatte. Eidlich versprach er als ‚rex Sicilie... et in 
Romanorum imperatorem electus‘, daB er 14 Tage, nachdem er 
römischer Kaiser geworden sei, der Stadt Genua ihre Privilegien 
bestätigen und bestimmte Summen zahlen werde. Als er endlich 


1 Vgl. unten S. 530 N. 2. 2 Winkelmann, Jahrbücher Ottos S. 831. 

s Vgl. dazu auch Scheffer-Boichorst, Philipp II. August (Gesammelte 
Schriften I, 89 ff.). Immerhin scheint hier (S. 99) die Abhängigkeit der Wahl 
Friedrichs „vom Wunsch und Willen Frankreichs“ zu stark betont. Von 
einer „Schmach“, die dem deutschen „Ehrgefühl und Nationalstolz" zuge- 
fügt wurde, ist viel eher bei der Kaiserwahl von 1211 zu reden, deren de- 
mütigende Form Innocenz III. auferlegt hatte. Die „Königswahl‘‘ von 1212 
war gerade die Reaktion hiergegen. Die Verbindung mit Frankreich ent- 
spricht doch nur dem Bündnissystem, das in der europäischen Staatenwelt 
des 12/18. Jahrhunderts bereits voll ausgeprägt war. 

* Er ist bisher unbemerkt geblieben. 

5 Böhmer-Ficker Reg. nr. 669 (Huillard-Breholles I, 213): ‚postquam 
Romanus imperator fuero‘, ‚ex quo Romanus imperator fuero‘. Vgl. hiermit 


528 Hermann Bloch. 


mit Hilfe der Freunde, nicht ohne ernste Gefahr, durch die Lom- 
bardei nach Mantua gelangt war, dankte er den treuen Cremonesen 
bereits als ‚serenissimus dominus Fridericus dei gratia Romanorum 
imperator electus et semper augustus, rex Sicilie‘ und bestätigte 
ihnen ihre Privilegien; noch mußte allerdings Erzbischof Berard 
von Bari für ihn schwören, daß er seine Versprechungen nach 
Empfang der Krone des Reichs erfüllen werde! Denselben Titel 
behielt Friedrich nun in Deutschland bei: nicht? mehr „zum Kaiser 
erwählt“, sondern „Erwählter römischer Kaiser“ nannte er sich? 
und stellte diese Bezeichnung der des sizilischen Königs voran. 
Und hatte er zu Genua noch keine Herrschaftsrechte geübt, son- 
dern als „zukünftiger“ Kaiser die Bestätigung der Rechte für die 
Zeit versprochen, wo er die kaiserliche Würde erhalten haben 
werde, so ist ihm jetzt die Wahl zum ausreichenden Rechtsgrund 
seiner Gewalt geworden: die Privilegien für Böhmen und Mähren, 
die Schenkungen für Lothringen, der Vertrag mit Frankreich, — 
sie alle zeigen den „erwählten Kaiser“ in voller Ausübung der 
Regierung. Er wartet nicht mehr darauf, daß ihm der Erzbischof 
von Köln die königliche, der Papst die kaiserliche Weihe gewähre, 
um die Herrschaft im regnum und imperium Romanum anzu- 
treten, sondern er waltet — gleichwie vor ihm Philipp — seines 
Amtes dank des Rechtes, das die von den deutschen Fürsten voll- 
zogene Wahl ihm verleiht.‘ 

Die Änderung des Titels und Friedrichs Anfänge überhaupt 
verraten, daß er weit davon entfernt war, sich innerlich dem 
Zwange der politischen Lage zu beugen. Er hatte sich als Schütz- 
ling des Papstes erheben lassen, er hatte gewisse Zeit die ihm 
den Vertrag Ottos IV. mit Albrecht von Magdeburg vor der Neuwahl von 
1208, oben S. 505. 

! Böhmer-Ficker Reg. nr. 670 (Böhmer, Acta p. 772): ‚corona imperii 
domino concedente suscepta*‘. 

2? Nur die Urkunde für Erzbischof Siegfried von Mainz, den päpstlichen 
Legaten, und die daraus entlehnte für Lupold von Worms haben noch einmal 
‚in Romanorum imperatorem electus'; vgl Böhmer-Ficker, Reg. nr. 675 f. 
Vgl. hierzu auch unten S. 583 N. 4 über die Stellung Siegfrieds, die für den 
Gebrauch des Titels zu beachten sein wird. — Denselben Titel trägt such 
Friedrichs, schon vorher in Sizilien oder Rom geschnittenes, Elektensiegel, 
vgl. Philippi, Zur Gesch. der Reichskanzlei unter den letzten Staufern S. 63. 

3 Vgl. über diese, wie auch hieraus hervorgeht, nicht gleichgültige 


Veränderung oben S. 249. 
t Vgl. oben S. 235. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 529 


auferlegten Rechtsanschauungen achten müssen; aber wie er in 
freiem Entschluß gegen den Wunsch seiner Umgebung die Fahrt 
nach Deutschland unternommen hatte, so war er gesonnen, das 
Reich seines Vaters und Großvaters in voller Selbständigkeit zu 
besitzen. Er hegte eine zu hohe Vorstellung von der Unabhängig- 
keit und dem Glanze kaiserlicher Gewalt’, als daß er gewillt ge- 
wesen wäre, nicht nur Sizilien als päpstliches Lehen anzuerkennen, 
sondern auch das Kaisertum als ein Geschenk der Gnade von In- 
nocenz lII. zu empfangen, der ihn einst verwerfen könnte, wie er 
ihn angenommen hatte. Nimmermehr entsprach es dem Sinne 
Friedrichs, der nun einmal für Sizilien Lehensmann der Kirche war, 
auch für das Reich sich dem Papsttum unterzuordnen, so sorgsam 
er das Einverständnis mit der Kurie wahrte.e Ihm mag es 
daher ein erwünschter Ausweg erschienen sein, wenn in Deutsch- 
land seine, zunächst auf der Kaiserwahl von Papstes Gnaden be- 
ruhende Herrschaft auf eine neue, nur durch das deutsche Recht 
geschaffene Grundlage gestellt wurde. 


Wir umfassen mit einem Blick die Parteien und die Männer, 
die im Jahre 1212 über die Zukunft Deutschlands zu entscheiden 
hatten; wir erinnern uns der politischen Gedanken, die sich in 
ihnen seit dem Beginn des Thronstreits ausgeprägt hatten, und 
wir gedenken Friedrichs II. selbst, auf den sich die Hoffnungen 
aller Gegner Ottos IV. in Europa vereinigten: für seine Erhebung 
hatten der Papst und Philipp August mit deutschen Fürsten zu- 
sammen gewirkt. Als aber nach überraschend schnellen Erfolgen 
Friedrich II. am Oberrhein den Sieg gewonnen hatte und Otto IV., 
wenn auch nicht überwunden, so doch nachdrücklich geschwächt 
war, und als es sich darum handelte, jetzt die Zustimmung mög- 
lichst des ganzen Deutschlands für die Nürnberger Kaiserwahl zu 
gewinnen, da weigerte man sich hier, den päpstlichen Schützling 
anzunehmen, wie im J. 1208 Otto IV. als Herrscher durch Papstes 
Gunst zurückgewiesen worden war. Die Rechtmäßigkeit der früheren 
Kaiserwahl ward nicht in Zweifel gezogen; aber es zeigte sich — 
wie damals für Otto? —, daß eine Einigung auf Friedrich II. nur 
1 Vgl. die durch tiefes Eindringen und künstlerische Darstellung gleich 
ausgezeichneten Charakteristiken von A. Dove (Gesammelte Schriften 
S. 20 f.) und K. Hampe in der Histor. Zeitschrift, N. F. Bd. 46. 

3 Die Ereignisse von 1208 und 1211/12 treten durch den Vergleich in das 


schärfste Licht; und beider Deutungen stützen und ergänzen sich gegenseitig. 
‚Histor. Vierteljahrschrift. 3909. 4. 36 


530 Hermann Bloch. 


durch die Vornahme förmlicher Neuwahl zu erzielen sei: die Kaiser- 
wähler von 1211 mußten hierin nachgeben, um ihrem Erkorenen 
den Weg zum endgültigen Erfolge zu ebnen. 

So ist es zu dem uns wieder seltsam anmutenden Ereignis 
gekommen, daß am 5. Dezember 1212 zu Frankfurt in ansehn- 
licher Fürstenversammlung „Friedrich, der erwählte Kaiser, 
einmütig zum römischen König gewählt“ worden ist!; wenige 
Tage darauf ward er — da Aachen noch im Bereich der Gegner 
war — zu Mainz gekrönt.” Sofort legte er den Titel eines er 
wählten Kaisers“ völlig ab, um ihn nie wieder zu führen, und 
nahm den des ‚rex Romanorum et semper augustus‘ auf, dem der 
sizilische Königstitel folgte": es wird offenbar, daß die Frankfurter 
Königswahl die Rechtswirkungen der Nürnberger Kaiserwahl zu 
beseitigen und sie völlig zu ersetzen bestimmt war. Der Titel, 
den Otto 1V. nur vom Papst erhalten hatte, den Friedrich D. als 


1 Schreiben Bischof Konrads an Philipp August von 1212 Dez. (Const. 
U, 621, nr. 451; Böhmer-Ficker Reg. nr. 682): ‚F. Romanorum imperatorem 
electum ...in dominum et regem Romanorum uniformiter elegimus‘. Konrad 
von Speier hat sogleich dem Verbündeten den Dank für die Unterstützung 
gesagt und freudig über den Erfolg berichtet. 

3 Im J. 1215 ward zu Aachen durch denselben Erzbischof Siegfried von 
Mainz als päpstlichen Legaten, der 1212 im Auftrage des Kölners die Krö- 
nung vollzogen hatte, Friedrich am rechten Orte geweiht und auf den Stuhl 
Karls d. Gr. gesetzt. Wir sehen, wie die Bedeutung Aachens, die auch 1205 
Philipp anerkannt hatte, jetzt feststeht; vgl. auch oben S. 523 N. 2. — Was 
die Form der Wahl von 1212 angeht, so sei hier mit aller Vorsicht bemerkt, 
daß, wenn überhaupt jemals der Erzbischof von Trier die erste Kurstimne 
gehabt hat, die ihm der Sachsenspiegel zuspricht (vgl. Zeumer, Goldene 
Bulle I, 209 ff.), dies in jener Zeit am ehesten zu Frankfurt 1212 der Fall ge- 
wesen sein kann. Denn daß Siegfried von Mainz, der auch weiterhin die 
päpstliche Auffassung vertrat (vgl. unten S. 533 N. 4), die Königswahl ein- 
geleitet habe, ist sehr unwahrscheinlich; Adolf von Köln aber, der seiner 
unsicheren Würde wegen auf die Krönung verzichtete, könnte deshalb auch 
die erste Stimme an Dietrich von Trier überlassen haben. Auch sei schon 
hier die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß die „Kaiserwahlen‘ von 1198 
zu Ichtershausen, 1208 zu Halberstadt, 1211 zu Nürnberg in einem engeren 
Kreise stattfanden, die „Königswahlen“ von Mühlhausen urā Frankfurt, die 
ihnen folgten, auf großer Reichsversammlung. 

3 Friedrich II. tat also genau das, was Innocenz Ill. hatte vermeiden 
wollen (vgl. Rodenberg S. 35). Der Titel: „König von Sizilien und erwählter 
römischer Kaiser“ gab einwandfrei kund, daß Sizilien und das imperium 
getrennt seien; darauf kam es dem Papst an; die Formel „römischer und 
sizilischer König“ ließ die Möglichkeit offen, die Heinrich VI., Pbilipp. 


mie ih e Ebbe ne 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 531 


Schützling desselben Papstes hatte annehmen dürfen und müssen, 
die Bezeichnung, an der die Erinnerung an ein Herrschertum von 
Papstes Gnaden haftete, ward für immer abgetan, und an ihre 
Stelle trat die altgewohnte, deutsche Größe kündende des römi- 
schen Königs, „in dessen Wahl nach menschlichem Gedenken nie- 
mals Päpste sich eingemischt haben“, „über dessen Erhebung — 
selbst wenn sie zwiespältig ist — kein irdischer Richter urteilt“.! 
Wenn wir es nicht längst erschlossen hätten, schon die Wande- 
lung des Titels würde es uns sagen: mit der Frankfurter Königs- 
wahl löste sich Deutschland wiederum von der päpstlichen Führung. ? 


Von neuem sah sich Innocenz die Früchte seiner Politik ent- 
gehen, war er an dem Versuche, Deutschland seiner Herrschaft 
einzuordnen, gescheitert. Zum dritten Male seit dem Tode 
Heinrichs VI., mit dem Hallischen Protest und dem Siege Philipps, 
mit der Neuwahl Ottos IV. und jetzt mit der Königswahl Friedrichs 
hatten die Deutschen unter glücklicher Führung das regnum er- 
folgreich gegen das sacerdotium verteidigt. In dem säkularen 
Kampfe um die Übertragung der höchsten weltlichen Gewalt be- 
deutet die Frankfurter Wahl von 1212 eine Niederlage Innocenz’ IH. 
und des Papsttums, die erst nach einem Menschenalter wett ge- 
macht worden ist.’ 


Otto erstrebt hatten, daß ‚regnum Romanum‘ und ‚regnum Bieser in der 
höheren Einheit des ‚imperium Romanum‘ sich vereinten. Krammer 
(Reichsgedanke S. 58 ff. 79f.) irrt daher, wenn er meint, daß der Papst einzig 
und allein um Italiens willen Friedrich die Herrschaft als ‚electus in im- 
peratorem‘ habe führen lassen: das Entscheidende für diesen Titel war ein- 
mal das auf ihn begründete Recht der Approbation, und dann jene Rücksicht 
auf Sizilien. Krammer betont einseitig einen Gesichtspunkt, dem damals nur 
eine gewisse (hinsichtlich der „Kaiserwahl‘ sekundäre) Bedeutung innewohnt; 
erst im Laufe des 13. Jahrh. ist die Frage, welche Stellung Italien innerbalb 
des Gesamtreichs einnehme, wichtig geworden; vgl. unten im dritten Teil 
Daß nun gar für die Frankfurter Königswahl die Anschauung, daß „Italien 
dem regnum Teutonicum untertan sei“, mitgewirkt habe, ist haltlos. 

? Hallischer Protest von 1202 vgl. oben S. 252 N. 1. 

7 Krammer S. 55 hat eine gewisse Ahnung von dem Zusammenhang, wenn 
er meint, man „scheine denn auch, wie um gegen die kuriale Ansicht zu 
protestieren, mit einem gewissen Nachdruck betont zu haben, daß es sich 
um eine Königswahl handle“; die fränkisch-deutsche Rechtsauffassung (die 
er fälschlich der imperial-universalen entgegensetzt) sei „trotz aller Angriffe 
im Kern nicht erschüttert“ worden. 
® Hauck, Kirchengeschichte IV, 743 sagt mit Verständnis, doch noch 

36 * 


932 Hermann Bloch. 


Innocenz mußte die Deutschen gewähren lassen: wegen des 
Kampfes gegen Otto IV. und Johann von England, doch beson- 
ders um seiner italienischen Politik willen. Otto IV. hatte seine 
Versprechungen gebrochen; der. Papst forderte deshalb nicht nur 
von Friedrich II. die Anerkennung aller Rekuperationen, sondern 
er verlangte auch, daß Willebriefe der Reichsfürsten, insgesamt 
und einzeln, beigebracht würden, damit er gegen jeden Anspruch 
des Reichs gesichert werde. Die Verhandlungen hierüber — mit 
Friedrich jedenfalls schon im Frühjahr 1212 begonnen — mochte 
der Papst gewißlich nicht durch ein Vorgehen gegen die Fürsten 
gefährden, an deren Zustimmung ihm nach den bitteren Erfah- 
rungen soviel lag! Als sie endlich im Juli 1213 zu Eger befrie- 
digend abgeschlossen waren, da erst ließ Innocenz III. — nicht 
in besonderen Schreiben, sondern mehr gelegentlich! — seine Zu- 
stimmung zu Friedrichs Übergang ins Reich öffentlich kund werden: 
im September gingen Briefe nach -Deutschland und Sizilien?, in 
denen er von „Friedrich, dem erlauchten König Siziliens, dem zum 
Kaiser der Römer Erwählten“ sprach. 

Niemals bis zu Friedrichs Kaiserkrönung hat ein Papst ıhn 
mit einem andern Titel genannt als mit dem, den er infolge der 
Nürnberger Kaiserwahl und ihrer Bestätigung durch Innocenz mit 
dessen Zustimmung, wenn nicht auf dessen Veranlassung angenom- 
men, aber auf dem Frankfurter Reichstage niedergelegt hatte. 
Die Päpste gingen über seine Königs wahl hinweg, als sei sie nicht 
geschehen; sie nahmen keine Kenntnis davon und erblickten in 
ihm nur den zum Kaiser designierten König von Sizilien. 

Ereignisse der folgenden Jahre bezeugen, daß wir den Sinn 
jener Vorgänge zutreffend gedeutet haben: die „Kaiserwahl“ von 
1211 war wirklich das Werk des Papstes; die „Königswahl“ von 
1212 eine deutsche Befreiung. 


zu eng gefaßt: „formell hatten die Fürsten die Unabhängigkeit des Reichs 
gewahrt.“ Sie sicherten sie vielmehr durch die Neuwahl tatsächlich; und 
Innocenz selbst bat den Mißerfolg eingesehen. — Man wird daher auch nicht 
(wie Hauck S. 741) die Beurkundungen von Eger im Juli 1218 geradezu als den 
Höhepunkt der Erfolge Innocenz' III. bezeichnen. Der war überschritten, als 
Friedrich U. im April 1212 Rom verlassen hatte. Sein höchstes Spiel um Deutsch- 
land und das Kaisertum hatte Innocenz III. nach kurzem Sieg endgültig verloren. 

' Vgl. Rodenberg S. 33f. Darin tritt meiner Meinung nach seine Ver- 
stimmung über den Lauf der Dinge deutlich genug hervor. 

? Böhmer-Ficker Reg. nr. 6154. 6165. 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. 533 


Auf dem vierten Laterankonzil von 1215 ist über die Recht- 
mäßigkeit der Herrschaft Friedrichs oder Ottos leidenschaftlich 
verhandelt worden.! Erzbischof Berard von Palermo erhielt zu- 
erst das Wort über die Angelegenheit König Friedrichs ‚in Ro- 
manum imperatorem electi‘; gegen ibn traten die Mailänder auf, 
die in Ottos Auftrag dem Konzil goldbullierte Schreiben vorlegten. 
Der Markgraf von Montferat erwiderte in ausführlicher Rede’, 
die in ungeheurem Tumult endete. In der dritten und letzten 
Sitzung verkündigte Innocenz aufs neue die Approbation der von 
den deutschen Fürsten ordnungsmäßig vollzogenen Kaiser- 
wahl.” Neben der an sich bezeichnenden Tatsache verdient auch 
wohl der Umstand hervorgehoben zu werden, daß neben Erz- 
bischof Berardus nur noch der Markgraf von Montferat als Ver- 
treter Friedrichs das Wort ergriffen hat; keiner der zahlreich an- 
wesenden geistlichen Fürsten Deutschlands suchte zu sprechen, — 
gleich als ob die Kaiserwahl Friedrichs und ihre Bestätigung 
sie nicht berühre.* ' 

Das Gegenstück hierzu liefert ein Wort Papst Honorius II., 
das einige Zeit vor der Wahl des jungen Heinrich (VIIL) im 
Kreise der Kardinäle gefallen ist: den Papst gehe die Wahl eines 


1! Die erste Fassung der Chronik des Richard von S. Germano berichtet 
darüber ausführlichst (Monumenti storici della Società Napoletana di storia 
patria. Cronache I. Edit. Gaudenzi p. 93). Richard sagt hierbei (p. 90): 
‚ego qui interfui et vidi‘. Durch diesen Bericht, der weit reichhaltiger ist, 
als die zweite Fassung (SS. rer. Germ. p. 39) wird zum Überfluß jene wel- 
fische Flugschrift über die Appellation an das Konzil bestätigt; vgl. Winkel- 
mann, Otto S. 422 N. 1. 

2? Unter den Anklagepunkten, die beide Fassungen bieten, enthält der 
fünfte in dem älteren Text eine bemerkenswerte Lesart dadurch, daß es heißt: 
‚Otto ... in contemptum Romane ecclesie regem vel imperatorem Frede- 
ricum appellavit regem presbiterorum‘. Auf den: Konzil durfte jedenfalls nur 
von dem zer Sicilie in Romanorum imperatorem electus‘ gesprochen werden. 

® Vgl. oben S. 517 N. 5. Der Vorgang ist ein Beweis für Friedrichs 
freundliche Haltung gegenüber der Kurie. 

* Erzbischof Siegfried von Mainz war als das Haupt der Kaiserwähler 
von 1211 in eigentümlicher Lage, zumal er auch innerlich den Standpunkt 
Innocenz’ III. teilte, dessen Legat er in Deutschland war. Doch mußte er 
(vgl. oben S. 530) sich dem nationalen Willen, der die Neuwahl forderte, 
beugen. In einem Schreiben, sicher nach der Frankfurter Wahl, wahrschein- 
lich sogar erst um 1214 (vgl. Böhmer-Ficker Reg. nr. 726; Rodenberg S. 32 
N. 6; Krammer, Reichsgedanke S. 53), bemerkt er: ‚cum principes uni- 
versi serenissimum dominum nostrum F. illustrem regem Sicilie commu- 


534 Hermann Bloch. 


römischen Königs nichts an.! Aus päpstlichem Munde die 
Worte, die einst im J. 1202 staufische Fürsten einem Innocenz Ill. 
entgegengehalten hatten! und doch, trotz dieser Herkunft, ent- 
sprechen sie dem Gebaren, das dieser selbe Papst dem Frank- 
furter Reichstage gegenüber geübt hat, und erhalten nur dadurch 
ihren Sinn: Innocenz hat sich wirklich um Friedrichs Wahl zum 
römischen Könige niemals gekümmert; er hat sie als eine innere 
Angelegenheit Deutschlands betrachtet, die ihn nicht berührte, 
und er hat sich damit begnügt, daß ihm die Approbation tatsäch- 
lieh durch die Nürnberger Kaiserwahl ermöglicht worden war, 
— die ihrerseits aus der deutschen Geschichte getilgt schien. 

Der Papst wie die Fürsten hatten wohl eingesehen, daß keine 
der Parteien der andern ihren Willen aufzuzwingen vermöge. Sie 
lebten seit dem J. 1212 in zwei verschiedenen Gedankenkreisen, 
die sich nur eben berührten, und duldeten einander. Es war 
gleichsam eine Waffenruhe, bei der jeder den eingenommenen Stand- 
punkt bewahrte und den des Gegners achtete.? Innocenz hielt 
fest daran, daB die Deutschen den Kaiser wählten, den er zu 
bestätigen habe; Friedrich II., getreu der fürstlichen Auffassung, 
trat stets als römischer König auf, unabhängig vom Papst und 
geistlicher Gewalt. Ä 

Nur ein einziges Mal hat man in Deutschland der päpstlichen 


—__ —— 


niter et concorditerin Romanorum imperatorem elegerint, et electio ipsa 
utpote iustissima sit a summo pontifice approbata’. Die Rechtsfiktion, 
die der Erzbischof nach dem damaligen Stande der deutschen Verfassung 
(vgl. oben S. 504 ff.) wohl aufrecht erhalten konnte, besteht darin, daß er die 
Frankfurter Handlung nur als einen nachträglichen Zutritt der übrigen 
Fürsten zu der in Nürnberg rechtlich abgeschlossenen und vom Papst be- 
stätigten Wahl ansieht. Was soll man dazu sagen, daß neuerdings Sieg- 
fried — immerhin der erste Kirchenfürst Deutschlands — für den Unver- 
stand entschuldigt worden ist, mit dem er jene Worte gebraucht habe: „er 
wäre gewiß nicht geneigt gewesen, sich derartiger Ausdrücke zu bedienen, 
wenn er klar erkannt hätte, was für staatsrechtliche Folgerungen aus dem 
Begriff einer ‚electio in imperatorem' gezogen werden konnten“! 

1 MG. Epistolae saec. XII. I, 93, nr. 127. Kanzler Konrad von Speier 
und Metz an Honorius III.: einer der Kardinäle habe ihm die Äußerung des 
Papstes hinterhracht, ‚nichil ad vos de electione Romanorum regis pertinere‘. 
Über den Zusammenhang siehe unten in Abschnitt X. 

2 In dem Briefwechsel mit den Päpsten nennt Friedrich sich stets als 
römischen König, wird er ebenso regelmüßig als „zum Kaiser Erwählter‘ 
angeredet. 


d 


Die Kaiserwahlen der Stauferzeit. DAD 


Anschauung ein Zugeständnis gemacht; für uns ists der Beweis, 
wie klar hüben und drüben die Lage beurteilt wurde. In dem 
kritischen Augenblick, -als über der Wahl Heinrichs (VII.) selbst 
der friedliebende Honorius Ill. die Geduld zu verlieren drohte, 
da hielt es der kluge Kanzler Konrad für angezeigt, in dem 
Schreiben, das die Kurie besänftigen sollte, seinen Herrn mit 
dem Titel zu nennen, den allein ihm Papst Innocenz bestätigt 
hatte): ‚rex Sicilie in Romanorum imperatorem electus‘. 


Der schneidende Gegensatz zwischen den politischen Ideen, 
die sich in den beiden Wahlen Friedrichs II. aussprechen, konnte 
nur deshalb bisher verborgen bleiben, weil er nicht ın theoretischen 
Auseinandersetzungen, sondern nur durch die Taten selbst aus- 
gefochten worden ist. Wohl hat Innocenz III. Sorge dafür ge- 
tragen, daß ın seinen Briefen die geschlossene Wucht des hiero- 
kratischen Systems überwältigend und die Nachwelt beherrschend 
bewahrt bleibe; aber die deutschen Vorkämpfer des weltlichen 
Staats haben nur in seltenen Weckrufen mit der Feder in der 
Hand den Reichsgedanken verkündet, in dem sich zugleich die 
nationale Selbständigkeit darstellte. Erst seitdem wir erkannt 
haben, daß im 12. Jahrhundert die „Kaiserwahl“ zum Kampfziel 
der Parteien geworden ist, und nachdem wir begriffen haben, wie 
Innocenz III. das Symbol staufischer zu einem Mittel päpstlicher 
Weltherrschaft zu wandeln vermochte, haben wir hinter dem Ge- 
wirr der Einzelereignisse die führenden Gedanken sehen gelernt, 
mit denen, den Zeitverhältnissen angepaßt, aber von Geschlecht 
zu Geschlecht in dem gleichen Geiste, das Deutsche Reich mit 
seinen Herrschern und seinen Fürsten die Freiheit, das eigene 
Schicksal selbst zu bestimmen, gegen römische Allgewalt ver- 
teıdigt hat. Noch durften sie, in ihrer laikalen Weltanschauung 
ungebrochen, des Sieges sich freuen. 


IT MG. Epistolae saec. XII. I, 93. Allerdings erinnerte er hiermit zu- 
gleich den Papst daran, daß zwar der „gewählte Kaiser“ approbiert worden 
sei, der zum König gewählte Heinrich jedoch dessen nicht bedürfe; vgl. 
S. 584 N. 1. — Wenn kurz vor der Kaiserkrönung Friedrich II. (Böhmer- 
Ficker Reg. nr. 1171; Const. II, 100) gesagt hat: ‚nos disponente Deo, a quo 
est omnis potestas, ad fastigium culminis imperialis electi‘, so wird 
man auch diese Worte aus dem damals sehr begreiflichen Wunsch deuten 
können, sich der Auffassung der Päpste möglichst anzunäühern. 


536 


Kleine Mitteilungen. 


Ein deutscher Parteigänger Arnolds von Breseia. 


Die Freiheitsbestrebungen, welche in den deutschen Städten im 
12. Jahrhundert hervortreten, pflegen wir in der Hauptsache auf die 
Kraftsteigerung, objektive und subjektive, des Bürgertums durch den 
Fortschritt von Handel und Gewerbe zurückzuführen. Aber in das 
auf der Erde feststehende Machtbewußtsein mischen sich auch schon 
Ideen und Theorien, die von Führern als Schlagworte ausgegeben 
werden. Als Erzbischof Albero von Trier (1134—52) im Anfange 
seiner Regierung sich seiner Hauptstadt bemächtigen will, da tritt 
ihm als Führer vor allem der städtischen Ministerialität, die unter 
der schwachen Regierung Gottfrieds von Vianden (1124—27) alle 
Zügel abgeworfen hatte, und Verteidiger der Unabhängigkeit der Trierer 
Burggraf Ludwig, ein Ministerial des Domes, entgegen. „Lodoycus, 
praedictus burggravius, coniurationem fecit, quod si unquam dominus 
Albero civitatem Treverorum intraret, morti eum traderent, et ipse 
Lodoycus iuramento tali addidit, quod ipse futurus esset primus, qui 
in illum irrueret. Causa autem, propter quam praedictus Lodoycus 
se opponebat in tantum domino Alberoni, haec erat: dominum Gode- 
fridum archiepiscopum suis artibus in tantum sibi subegerat, quod 
dicebat, se in beneficio tenere palatium atque omnes reditus episco- 
pales in illad deferendos, et quod ipse pascere deberet episcopum 
cum suis capellanis et cetera omnia ad episcopatum pertinentia de 
suo esse beneficio; ad episcopum autem dicebat pertinere missas 
et ordinationes clericorum et consecrationes ecclesiarum cele- 
brare, sui vero iuris dicebat esse, terram regere omniaque in 
episcopatu disponere et militiam tenere. Unde per singulos 
dies ad prandium episcopi sextarium vini et duos sextarios cerevisiae 
amministrabat; ipse vero cum multitudine hominum in mensa sua, 
quasi magnus princeps cotidie epulabatur splendide; stipatus ce- 
terva militum ubique incedebat, et omnibus modis toti terrae prin- 
cipabatur.“ So berichtet Alberos Freund Balderich, der Propst von S. 
Simeon zu Trier. Er stellt es so dar, als wenn der Burggraf durch 
die gegebenen lokalen Verhältnisse zu seiner Theorie — denn um eine 
solche handelt es sich ausgesprochenermaßen — gelangt sei. Wir 
kennen nun aber einen Zeitgenossen Ludwigs, der sich nicht damit 
begnügte, das verweltlichte Leben der Geistlichkeit und Mönche zu 
rügen, sondern den Grundsatz autfstellte, „daß die Kirche auf welt- 
liche Macht und weltlichen Besitz überhaupt zu verzichten habe, welt- 
liches Gut gehöre den Fürsten nnd dürfe nur an Laien verliehen 
werden, Geistliche, die Besitz hätten, machten sich der Seligkeit ver- 


Kleine Mitteilungen. 537 


lustig; den notwendigen Lebensunterhalt sollten sie aus dem Zehnten 
und den freiwilligen Gaben der Gläubigen gewinnen.“! So predigte 
Arnold von Brescia den Römern, der Schüler Ab&lards. Ich halte 
diese Übereinstimmung nicht für eine zufällige. Einmal entbunden 
mußten diese Ideen, mögen sie nun dem Kopfe des Lehrers oder 
Schülers entstammen, sich mit Schnelligkeit in einer Zeit verbreiten, 
in welcher der Episkopat im Begriffe war, unter Niederdrückung 
des kleinen und höheren Adels die Landesherrschaft zu stabilieren. 
Mag Ludwig selber in Frankreich geweilt, mögen Freunde Abälards 
oder Arnolds ihm die Theorie zugetragen haben, jedenfalls erscheint 
er als ein deutscher Parteigänger Arnolds von Brescia. 
Trier. Gottfried Kentenich. 


Zwei Briefe Samuel Pufendorfs an Johann Friedrich Gronov. 


Briefe Samuel Pufendorfs sind selten, und wenn trotz der ein- 
gehenden in Archiven und Bibliotheken namentlich von K. Varnhagen 
angestellten Nachforschungen bis jetzt kaum 80 Briefe zum Vor- 
schein gekommen sind, darf man mehr als kleine gelegentliche Funde 
wohl kaum mehr erwarten. Pufendorf eignete nicht jene Brief- und 
Schreibseligkeit seiner gelehrten Zeitgenossen. Die beiden Briefe an 
J. F. Gronovius stehen im Cod. Msc. 619 in 2° der Münch. Univ.-Bibl. 
ziemlich am Schluß und sind verzeichnet schon im Auktionskatalog? der 
Bibliothek Abraham Gronovs, Leyden 1785, p. 10 u. Ein in sich ab- 
geschlossener Teil der wertvollen Gronovschen Bibliothek, die reich- 
haltige Briefsammlung®, ein Gegenstück zur ungleich wichtigeren 
Collectio Cameraria, wurde von Dom. Hepp erworben und kam durch 
Al. M. Harter* in den Besitz der Universitätsbibliothek zu München. 


1 So S. M. Deutsch bei Hauck, Realenzyklopädie II? 118. 

2? Bibliothecae Gronovianae pars reliqua et praestantissima, sive Cata- 
logus Librorum, in quo recensentur Veteres Codices Manuscripti optimi 
Auctorum Graecorum et Latinorum, ...., quamplurimae Eruditorum 
Epistolae Autographae .... Quorum publica fiet auctio per Haak et 
Socios ... 1785. 

® Vgl. darüber Harters Vorwort zu seiner Ausgabe von J. F. Gronovii 
Epistolae 37 ad filium suum Jacobum, Landishuti 1835. Eine knappe 
Übersicht über die Gronovsche Sammlung gibt Th. Stangl, Blätter f. d. 
bayr. Gymnasialschulwesen XX p. 16ff. Ein kritisches Verzeichnis mit 
reichhaltigen Indices und literarischen und bibliographischen Angaben 
werde ich in Bälde veröffentlichen. 

* Al. M. Harter war Bibliothekar an der Münchner Universitätsbiblio- 
thek. Der Verfasser des griechischen Handschriftenkatalogs der Staats- 
bibliothek hieß Jgn. Hardt und ist natürlich keineswegs identisch mit 
ersterem, wie Stangl l. c. irrig sagt. 


338 Josef Heeg. 


‚ Wenn die zwei Briefe Pufendorfs an Gronov an Wichtigkeit ent- 
schieden hinter den von K. Varrentrapp und E. Gigas publizierten 
zurückstehen, hielt ich sie bei der Seltenheit Pufendorfscher Briefe, 
und da sie uns von einem wenn auch ganz spärlichen brieflichen 
Verkehr mit Gronov Zeugnis ablegen, für wert publiziert zu werden. 


Viro celeberrimo Dn. Jo. Frederico Gronovio 
Professori Lugdunensi. 
Vir Celeberrime, Amice honoratissime, 
qui has Tibi literas tradet, Vir ornatus et eruditus, mihique singulariter 
amicus, itineris sui quod hinc in Batavos instituit, vel praecipuum isthunc 
destinat fructum, ut in notitiam Tui pervenire liceat. Ego quamquam satis 
norim, quam facilem accessum humanitas Tua omnibus praebere soleat, qui 
te cominus frui cupiunt; quamque hunc hominem sua virtus et eruditio per 
se bonis omnibus satis queat commendare: tamen cum id a me peteret, 
10 vel ideo hanc scribendi occasionem negligere non debui ut intelligeres, 
quantopere de Tua benevolentia in me certus sim qui de ea etiam hunc 
securum esse jusserim. Habes occasionem beneficium optime collocandi, si 
aliquam particulam temporis, quod eiusmodi officiis tribuere consuevisti, 
huic quoque indulseris, ut et ipsi inspicere paulisper contingat, quibus 
15 nos non minus in admirationem Tui, quam amorem dedisti. Nec facilius 
quam Te favente cognoscet, qui viri, quaeve suppellectilis eruditae deliciae 
terram vestram nobilitent. Ita autem sese Tibi, sat scio, adprobabit, ut 
quorumvis egregiorum virorum humanitate ac consuetudine dignum sis 
ipsum judicaturus, ad quam obtinendam Tua ipsi gratia non deerit.! Ex 
s% eodem liquidius percipies, quo in loco heic res nostrae sint. Sane mihi 
statio contigit, in qua vacare liceat operae, quae nescio quam unice genio 
meo arridet. Magnum autem mortalibus laboris levamentum esse duco, 
labore suo delectari. Vale Vir Celeberrime, et uti hactinus fecisti bene- 
volentiam et studium Tuum erga nos conserva. 
25 Heidelbergae d. 8. April. T. 
A. 1662. Samuel Pufendorf. 


Anmerkungen. 5 Wer dieser gelehrte Freund ist, den Pufendorf 
dem Woblwollen Gronovs empfiehlt, habe ich nicht eruieren können. — 
20 Pufendorf war 1661 als Professor der Philologie nach Heidelberg be- 
rufen worden. 


a 


Viro Celeberrimo, Dno. Jo. Frederico Gronovio 
Sal. Pl. dicit 
Samuel Pufendorf. 

Quantum Tibi debeam et quo affectu memoriam Tuam prosequar, 

5 hactenus apud alios praedicare malui quam incomtis idem literis exponendo 
molestiam Tibi facessere. Simul et speravi fore, ut silentium istud non ex 
Tui oblivione proficisci interpretareris, sed quia perspecta nimium cre- 
ditoris humanitas debitori negligentiori esse indulgeat. Nec ideo jam 


1 Nach deerit hatte Pufendorf geschrieben: Sane est active contigit, 
cuiquam vacare. Die sehr unleserlichen Worte hat P. später selbst wieder 
ausgestrichen. 


Kleine Mitteilungen. 539 


scribo, ut aliquam debiti partem expungam; quin potius artiore me Tibi 
nexu obstringere aggredior. Qui hunc fasciculum Tibi reddent, Sommerus 10 
et Dornius, Holsati, Viri eruditione et moribus insignes, inter praecipuas 
causas adeundi Batavos ducunt in Tui notitiam pervenisse. Cumque ex 
me saepe audissent, quam prolixe Tua gratia ipse usus fuerim, arbitrati 
sunt, per meas literas faciliorem sibi ad eandem aditum fore. Ego etsi 
norim, quam benigne omnes bonos ultro soleas amplecti, atque istos sua 16 
probitas satis commendare queat: tamen vel ideo petito eorum tam honesto 
deesse non debui, ne ipsis de benevolentia adversum me Tua viderer du- 
bitare. Et ea mihi cum istis intercedit amicitia, ut quodvis officii genus 
suo jure & me postulare queant. Ad Tua igitur in me merita plurimum 
accedet, si intellexerint, me ipsis non temere spem de fruenda humanitate 30 
Tua fecisse. Quod si et hoc addere velles, ut eosdem celebri alicui viro 
Tibi amico in Gallia, quo per Belgium tendunt, commendares, immortali 
beneficio homines gratissimos Tibi obstrinxeris. Id quod ut ipsorum nomine 
Te rogarem, voluerunt, quod a sua verecundia vix se sperent impetraturos, 
ut ipsi abs Te illud petere sustineant. 35 

Adjunxi huic epistolae duas dissertationes nostras, non quod dignae 
essent, quae oculos tam eruditos subirent; sed ut videar, quo studiorum 
genere heic occupati teneremur. Ut tamen statim habeas, quod nauseam 
ex inficetis scriptis fors [fere?] conceptam abstergeret, en Satyram quam 
Joannes Laurembergius anno huius seculi 36% in statum academiae Soranae, 30 
et quaedam vitia Daniae lusit. Quae puto ingeniis minus austeris non 
adeo displicebit. 

Ezechiel Spanhemius ante pauculos dies ex Italia huc rediit. Sed qua 
conditione in aula deinceps sit victurus, mihi nondum constat. Is nuper 
Romae edidit dissertationem de Usu antiquorum Numismatum, quae heic 36 
denuo prelo subjicietur. Fabricius noster officiosissime Te salutat. Bene 
Vale, Vir Celeberrime, et bene rei literariae diu vive, mihique favere perge. 

Heidelbergae d. 29. Martij. 

a. 1665. 

Anmerkungen. 11 Christian. Martinus Dorn, Holsatus, und Joh. 
Mathias Sommer, Itzehoâ, Holsatus, wurden unter dem Rektorate des Theo- 
logen Johann Ludwig Fabricius 1663 an der Heidelberger Universität im- 
matrikuliert. Siehe Matrikel der Universität Heidelberg lM 552. Dorn 
scheint (?) später Advokat und Stadtkämmerer in Parchim i. Mecklenburg 


ewesen zu sein. Dessen Sohn Amandus Christian Dorn, Russ. Kais. und 
chleswig-Holstein. Kanzelley-Rat, starb 1765 als Professor der Rechts- 


wissenschaft zu Kiel. — 26 Es sind wohl die Diss. De obligatione erga 
Ben Heidelb. 1663 (abgedr. auch in den Diss. Acad. sel. 1ff.) und De 
hilippo Ampymtae filio (abgedr. auch ebda. 86ff.. — 30 geb. 1590 zu 


Rostock, gest. 1659. Siehe Goedeke, Grundr. Ill? 236; Bursiau, Gesch. d. 
klass. Philol. 320f. und J. M. Lappenberg in seiner Ausg. von Laurembergs 
Scherzgedichten (Bibl. des literar. Ver. zu Stuttg. Bd. 58) p. 153ff. Joh. 
Laurembergs Graecia antiqua hat Pufendorf 1660 herausgegeben. Die zwei 
von Pufendorf genannten Gedichte sind die Satyra, qua rerum bonarum 
abusus et, vitia quaedam seculi perstringuntur d. J. 1636 und Daphnorini 
Querimonia de suo et Academiae Soranae statu d. J. 1657. Beide sind 
abgedruckt in Lappenbergs Ausg. p. 79—91 u. 92—97. — 33 Er war vom 
Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz nach Rom geschickt worden, um 


540 Josef Heeg. 


von Papst Alexander VII. die Rückgabe der Palatina zu erwirken, indes 
vergeblich. Nur mit Mühe erlangte erdie Zurückgabe des von Friedrich IV, 
dem Großvater des Kurfürsten, eigenhändig geschriebenen Tagebuchs vom 
9. Januar 1596 bis zum 26. Januar 1599, an dem Karl Ludwig sehr viel lag. 
In Rom entstand auch Spanheims berühmte und wiederholt aufgelegte 
Abhandlung de usu et praestantia numismatum. Vgl. F. Wilken, Gesch. 
d. Bild., Beraub. u. Vernicht. der alten Heidelberg. Büchersammlunger, 
1817, p. 221ff.; J. F. Hautz, Gesch. der Univ. Heidelberg U, 197; H. v. Pe- 
tersdorff, A. D. B. 35 p. 52f , Bursian, Gesch. der class. Philol. 339f. — 
Nebenbei mag erwähnt werden, daf Ezechiel Spanheim mit Johann Friednch 
Gronov einen regen Briefwechsel geführt zu haben scheint. Acht Briefe, 
im wesentlichen philologischen Inhalts, stehen im Cod. Msc. 622 (Folio) der 
Universitäts-Bibliothek München, die vielleicht an anderer Stelle veröfent- 
licht werden sollen. — 86 Es ist der bereits erwähnte Theologe Johann 
Ludwig Fabricius, der gleichfalls mit Gronov in Briefwechsel stand. 


Originale von Briefen Gronovs an Pufendorf haben sich, soviel 
ich sehe, nicht erhalten. Es scheint sogar zweifelhaft, ob Gronov auf 
Pufendorfs Empfehlungsschreiben für Studenten, die ihn in Leyden 
hören und kennen lernen wollten, überhaupt geantwortet hat. Bei 
längerem Lesen in den Cod. Ms. 644—647 (Folio), die im wesent- 
lichen in chronologischer Reihenfolge Entwürfe und Kopien von Gro- 
novs Briefen enthalten, fiel mir im Cod. 645f. 23 ein Brief auf, der 
wohl Gronovs Antwort auf einen Brief Pufendorfs sein könnte, wenn 
nicht einige Erwägungen dagegen sprächen. Der Name des Adressaten 
fehlt leider. Ich lasse den Text trotzdem folgen. 

S. P. Nobilissime et Amplissime Domine Fautor atque amice vetus et 
plurimum colende. 

Scis literas tuas pro benevolentia mutua et veteri consuetudine nostra 
mihi semper esse gratissimas: etsi quia fere studiosorum iuvenum commen- 
dationes continent, magis rebus et opere quam verbis ad eas respondere 
sim solitus. Nunc quoque, quando brevi coram res acturos mecum scribebas, 
triduum aut quatriduum sustinui, si forte alio quoquam iter habentes huc 
transiretis. Quod si haec una viae causa est, vos vero nolite commoveri 
et rebus forte magis necessariis omissis, tanta vosmet ipsi afficere molestia. 
Sufficiat adolescentem ad me allegetis: quicquid in studiis a me vel ex- 
spectare vel desiderare opis consiliive poteritis, id praestabitur abunde: et 
efficiomus cum deo benevolente brevi, ut eum dedisse literis operam nun- 
quam poeniteat, nisi ipse sibi defuerit. De contubernio et convictu, piget 
profecto doletque, quod vobis morem gerere non possum, scis ea in re ius 
matronarum: quod meae coniugi eo est validius, quia, cum eam ducerem, 
inter prima pollicitus sum me convictores non admissurum. Hanc igitur 
mihi veniam dabis. De caetero, si quid est, quod in gratiae vestrae, Tuae 
dico, et nobilissimi fortissimique praetorio ordinum praefecti, spem facere 
possum, reperietis semper 

Lugduni prid. Cal. Majas 1665. Amplitudini Generositatique Vestrae 

obsequentissimum 
J. F. G. 
München. Josef Heeg. 


541 


Kritiken. 
M. Friedländer, Synagoge und Kirche in ihren Anfängen. 

Berlin, Reimer. XXII, 247. Mk. 5. 

Sieben Untersuchungen, die alle näher oder weiter miteinander 
zusammenhängen, sind im vorliegenden Buche vereint. 

I. Die Sabbathruhe in der griechischen Diaspora (S. 14—52). 
Die strenge Beobachtung der Sabbathruhe, die nachexilischen Ursprungs 
ist, aber bis in die Zeiten Esras und Nehemias hinaufreicht, hat in 
der Diaspora eine eigenartige wertvolle Inhaltsveränderung erfahren. 
Aus einem Tage der Ruhe wurde ein Tag der intensiven Beschäfti- 
gung mit den göttlichen Dingen, ein Tag der religiösen und philo- 
sophischen Erbauung. Das Ausgezeichnete des Tages wurde auch 
nicht mehr daher geleitet, daß an ihm Gott, der stets Wirkende, 
ruhe, sondern daher, daß er der siebente Tag sei, der Siebenzahl 
aber eine besondere Heiligkeit innewohne. Der Sabbathfeier in der 
Diaspora kam als günstig zustatten, daß auch das Griechentum den 
siebenten Tag als Ruhetag kannte, so daß nach der Absicht der helleni- 
sierten Diasporajuden der Sabbath ein Weltfeiertag hätte werden können. 

I. Die Synagoge (S. 53—78), diese sehr charakteristische und un- 
gemein wichtige Einrichtung des Judentums, hat ihren Anfang nicht 
in Judäa genommen, wie gewöhnlich angenommen wird, sondern in 
der Diaspora, und zwar wird Ägypten ihr Ursprungsland sein. In 
der Diasporasynagoge, in der weitgehende Lehrfreiheit herrschte, bil- 
deten sich zwei Richtungen heraus, eine konservative, gesetzestreue 
— die gleichwohl über den Wortsinn des buchstäblich befolgten 
Gesetzes hinaus nach seinem tieferen Sinne forschte —, und eine radi- 
kale, gesetzesgegnerische, die so weit ging, daß sie das Gesetz nicht 
vom höchsten Gott, sondern von ‚einem untergeordneten göttlichen 
Wesen herleitete. 

II. Ein Christuskultus vor Jesus (S. 79—123). Die Gnosis ist 
keine Erscheinung der christlichen Religionsgeschichte. Die gesetzes- 
feindliche häretische Richtung der Diasporasynagoge hat lange vor 
dem Christentum die Gnosis hervorgebracht, und die verschiedenen 
Sekten der antinomistischen Synagoge haben die Befreiung vom Welt- 
schöpfer und seinem Gesetz gelehrt. Die Entthronung des Welt- 
schöpfers erfolgt durch eine große, vom höchsten Gott ausgehende 
Dynamis, den Christus. Unter den vorchristlichen jüdischen Sekten 
verlangen die Nazaräer besondere Aufmerksamkeit, die aus den 
Gegenden östlich vom Jordan stammen, Juden von Geburt sind und 


542 Kritiken. 


unter dem Namen „Minäer“ im Talmud bekämpft werden. Sie ver- 
werfen Kultus und Gesetz, obwohl sie an Beschneidung, Sabbath, 
Festtagen halten, und sie sind von der christlichen Sekte der Naza- 
räer zu unterscheiden, den alten Judenchristen. Der himmlische 
Christus der vorchristlichen Synagogensekte wurde später der Christus 
der Kirche. 

IV. Jesus und die Nazaräer (S. 124—156). Das Ostjordanland, 
die Heimat der Nazaräer, ist auch die Entstehungsstätte des Christen- 
tums. Von dort ist die Taufbewegung ausgegangen, deren Träger 
Johannes der Täufer war, unter den Nazariern trat Jesus der Gali- 
läer auf, der später viel unter den Minäern jenseits des Jordans 
weilte und unter ihnen wirkte, ohne sich freilich der nazaräischen 
Gesetzesverwerfung teilhaftig zu machen, wie er andererseits auch 
sich gegen pharisäische Gesetzesverengung wandte. Gegen diese 
beiden Gegner, Nazaräer und Pharisäer, kämpfte er und ging im 
Kampfe zugrunde. 

V. Das Christusideal der nazarenischen Gemeinde Jesu (S. 157 
bis 184). Nach einer Charakterisierung der Ühristologien ver- 
schiedener messianischer Strömungen stellt F. fest, daß das Messias- 
ideal Jesu, aber auch der Kreise, aus denen er kam und für die er 
wirkte, der leidende Gottesknecht war, der sich selbst opfert. Und 
dies war auch das Ideal des ursprünglichen Paulinismus, solange er 
nicht von der Gnosis verfälscht war. 

VI. Spaltungen in der urchristlichen Gemeinde (S. 185—212). 
In die von Jesus gesammelten, ihm anhängenden Kreise drangen die 
Diasporajuden ein, antinomistisch gesinnte Leute, wie Stephanus, wie 
Paulus und seine Mitarbeiter. Dank der großen Freiheit, die in der 
Synagoge allenthalben herrschte, durften sie überall ungehindert 
predigen, die ersten „Christenverfolgungen“ (Stephanus, Paulus) ent- 
stehen, wo die Antinomisten hinausgedrängt werden. Die antıno- 
mistische, gnostisierende Auffassung vom Christus war aber stärker, . 
und ihre Propaganda überflügelte jene der Nazarener. Die werdende 
Kirche hat sich auf der rechtgläubigen und der häretischen Diaspora- 
synagoge und dem seit Jesu Auftreten nicht mehr das Gesetz und 
die Auferstehung leugnenden Nazaräertum aufgebaut; die Kirche ver- 
mittelte zwischen den verschiedenen Richtungen. 

VI. Synagoge und Kirche (S. 213—241). In den Diaspora- 
synagogen herrschte Lehrfreiheit, auf Belehrung war es in ihnen 
abgesehen. Vom Synagogengottesdienst sind sehr starke Einwir- 
kungen auf die frühchristliche Gottesdienstordnung ausgegangen. Aber 
in langem Kampfe siegte der Sonntag über den Sabbath, riß sich die 
Kirche von der Synagoge los, verdrängte die Trinitätslehre den jüdi- 


Kritiken. 543 


schen Monotheismus. Noch der Arianismus ist ein flammender Protest 
gegen die Trinitätslehre.e Von der aus den Banden des Pharisäismus 
gelösten, zur alten Lehrfreiheit zurückgekehrten Synagoge erhofft F. 
zum Schlusse das Heil der Kirchen, der Menschheit, in der es dann 
keine Nationen und Konfessionen mehr geben soll. 

F. hat im vorliegenden Buche ohne Zweifel einige wichtige 
historische Fragen erkannt und die richtige Lösung gegeben, die 
freilich nicht vereinzelt dasteht. Daß es eine „Christologie“ vor Jesus 
gegeben hat, ist sicher, die Christologie des Paulus ist z. B. ohne 
diese Annahme unerklärlich, ebenso daß eine jüdische Gnosis bereits 
vor der christlichen da war. Daß die Synagoge eiu Erzeugnis der 
Diaspora ist, kann entgegen der herrschenden Meinung F. zugegeben 
werden. Vielen anderen von F. vorgetragenen Anschauungen gegen- 
über aber habe ich die schwersten Bedenken. Das Bild der jüdischen 
Diaspora ist viel zu günstig gezeichnet, Philo darf nicht als Typus für 
den Durchschnittsjuden der Diaspora genommen werden. Daß bei 
den Griechen die Feier des siebenten Tages verbreitet war, hat F. 
nicht bewiesen (S. 35ff.), ebensowenig halte ich durch ihn die 
Nazaräerfrage für gelöst. Überhaupt ist fast alles, was in den Ab- 
schnitten über Jesus und das Urchristentum steht (IV—VI), falsch 
angesehen oder doch einseitig übertrieben: weder ist Jesus unter den 
Nazaräern des Ostjordanlandes aufgetreten, noch war die Vorstellung 
vom leidenden Messias bereits vor Jesu Tode Eigentum weiter Kreise, 
noch stammt Paulus aus der antinomistischen Diasporasynagoge, noch 
ist die frühkatholische Kirche die Resultierende von drei verschiedenen 
Richtungen der Synagoge u. a. m. Auch in Einzelheiten finde ich 
viel auszustellen: z. B. daß es unmöglich ist, den Arianismus einfach 
als monotheistische (jüdische) Reaktion gegen die Trinitätslehre auf- 
zufassen, wird jeder Kenner der Dogmengeschichte wissen; die Psalmen, 
die in den S. 218f. aufgezählten Stellen der urchristlichen Literatur 
angeführt werden, sind nicht die Psalmen des Alten Testaments. 

So kann Ria anregendes Buch doch nur mit großer Vorsicht 
und nur vom Fachmann gebraucht werden. 

Wien. Rudolf Knopf. 


N. Jorga, Geschichte des osmanischen Reiches. Nach den 
Quellen bearbeitet. Bd. IO. Bis 1538. Gotha. Perthes-Aktien- 
gesellschaft. 1909. 453 5. M. 9. 

Dem im Januar 1908 erschienenen ersten Band ist der zweite so- 
zusagen auf dem Fuß nachgefolgt. Er umspannt den Zeitraum von 
1451 bis 1538 und bietet abermals Gelegenheit, Jorgas Arbeitskraft, 
Fachkenntnis und Darstellungsgabe hervorzuheben. Alle wichtigeren, 


544 Kritiken. 


teilweise schwer zugänglichen Quellenwerke wurden verwertet, in 
erster Linie die Editionen Hurmuzakis, die Mon. Hung. Hist., das 
Diplomatarium Ragusanum, die Kronstadter Urkundensammlung, die 
Editionen Sathas’, Ljubić’, die Berichte der Venezianer usw. Die 
türkischen Handschriften der Wiener, Leipziger, Venezianer, Flo- 
rentiner, Mailänder, Nürnberger und noch anderer Archive sind gleich- 
falls in reichlichem Maße verwertet, was als bleibendes Verdienst 
des Werkes bezeichnet werden muß. 

Zunächst cine Bemerkung im allgemeinen. Jorga legt bei 
Beurteilung einiger Sultane nach meinem Ermessen einen zu 
günstigen Maßstab an, wie sich das aus seinem eigenen Werk 
ergibt. So lesen wir z. B. (Bd. II, S. 3), daß nach der Thron- 
besteigung Mohammeds II. auch das Abendland von der Mäßigung 
des neuen Herrschers erfuhr, der sowohl das „tierische Essen, den 
übermäßigen Weingenuß“, dann den weichlichen Schlaf, — Dinge, 
denen einige seiner Vorfahren gefrönt hatten —, als auch 
die noch von seinem Vater nicht verschmähten Ergötzungen de: 
Harems (usw.) vernachlässigte“; „nicht einmal an dem wollüstigen 
Tanze der schönen Juden und Jüdinnen“ (usw.) „fand er, der Sitte 
zuwider, Gefallen“. Wir erinnern uns aber nicht, im I. Band darüber 
etwas gelesen zu haben. Ein anderes Beispiel: Mohammed Il. 
„dieser stets ruhige Denker“ entschädigte sich für die Haremsfreuden 
auf dem Gebiete der Knabenliebe, und als ihm gelegentlich ein Weem 
den Mißbrauch seiner zwei Söhne verweigerte, ließ er den Vater samt 
den Söhnen hinrichten. (II. 36.) Ein drittes Beispiel: Von Soliman 
dem Prächtigen, diesem „Typus eines vornehmen, edlen Mannes“, 
diesem osmanischen „gentilhomme“, mit einem Wort von diesem 
„Ischelebi“, (II. 343) erfahren wir gelegentlich, daf er einer neuen 
wilden Sklavin zu Liebe seinen eigenen Sohn hinrichten ließ, ein 
anderesmal aber, -—- ohne Grund — seinen einzigen treuen Jugend- 
freund hinopferte, (II. 344, 349) und daß er es nach bewährten 
Despoten-Muster für angezeigt fand, vorsichtshalber jede Nacht in 
einem andern Gemach zu verbringen. (II. 448) Rufen wir uns ferner 
andre üble Gewohnheiten der Sultane und ihrer Günstlinge ins Ge 
dächtnis zurück, wie die stundenlang fortgesetzte Schlächterei der 
Gefangenen (I. 295, II. 237, II. 401), die Ausrottung der eigenen 
Sippe gelegentlich des Thronwechsels, das unter Wortbruch erfolgte 
Hinmorden heldenhafter Gegner, die unersättliche Geldgier und Be- 
stechlichkeit der Wesire (Prachtexemplare dieser Gattung s. S. II 301 
u. 307—308) usw. usw.: dann drängt sich einem unwillkürlich der 
‚Gedanke auf, daß das Grauen des Abendlandes vor diesen Persönlich- 
keiten doch nicht so unbegründet war, wie es Jorga (I. 456—457) 


Kritiken. 545 


darzustellen sich bemühte. Denn auch seine eigene, gewiß nicht auf 
„absichtlich erfundenen Fabeln‘‘ beruhende Schilderung bringt uns 
diese rücksichtslosen Eroberer als Menschen nicht näher. Zu- 
gleich aber liefert Jorga unabsichtlich den Beweis, daß „Rettungen“, 
en masse betrieben, immer ein riskiertes Unternehmen waren und 
noch sind. 1 

Referent geht nun auf einzelnes über. Buch I behandelt in 
9 Kapiteln die Bildung des osmanischen Kaiserreiches durch Mohammed II. 
Unter den einschlägigen Quellen ist Kritobulos, dieser Typus des 
kriechenden Schmeichlers, zu hoch eingeschätzt, wie das Jorga ge- 
legentlich selbst einräumt. Während er (S. 79) diesen Renegaten als 
„immer wahrheitsgetreu“ und (S. 201) als „nicht nur objektiv, sondern 
auch als historisch treu“ hinstellt, gibt er (S. 49 u. 66) zu, daB 
Kritobulos, dieser „schlaue Mann“ und „offiziöse Grieche“ sich über 
eine Niederlage der Türken „sorgfültig ausgeschwiegen habe“, be- 
schuldigt ihn also einer oppressio veritatis. — Es wäre ein Ignorieren einer 
persönlichen Note des Verfassers, wenn das mehrfache Hervortreten 
seiner unfreundlichen Stimmung gegen Ungarn hier unerwähnt 
bliebe. Die Gründe, warum das kräftige Auftreten dieses Landes 
gegen die Türken sich im Jahre 1455 plötzlich lendenlahm zeigte, 
zählt Jorga (S. 73—74) ja selbst auf. Wenn also die sardanapalische 
Natur Ladislaus’ V. für die Ehre Ungarns kein Verständnis zeigte, 
so kann dafür nicht das Land verantwortlich gemacht werden. Hunyadi 
und seine Partei zu mindesten taten ihre Pflicht, speziell Johannes 
Hunyadi, dem Jorga in diesem Band mehr Gerechtigkeit widerfahren 
läßt, als im vorhergehenden. Er bezeichnet ihn sogar als den „vom 
ritterlichen Sinn und christlichen Enthusiasmus beseelten, besten Mann 
Ungarns“ (S. 73 u. 183.) Daß jedoch dieser unverbesserliche 
Idealist immer aufs neue in den Fehler verfiel, von einem großen, 
europäischen Kriegszug die Verdrängung der Türken zu erhoffen, kann 
ihm Jorga nicht verzeihen (S. 125). Und da Jorga der Kreuzzugs- 
idee überhaupt skeptisch gegenübersteht, verdichtet sich sein Tadel 
gelegentlich des Kreuzzugs vom Jahre 1456 zu einer seltsamen 
Anklage, die sich (S. 77—79) in erster Linie gegen den „merk- 
würdigen Fanatiker“ Capistrano, dann aber gegen Hunyadi richtet. 
Jorga findet nämlich von seinem Standpunkt aus am Entsatz Belgrads 
und an der Flucht Mohammeds II. nur mäßiges Interesse; wichtiger 
erscheint ihm, daß eine Ausnutzung des Sieges (schon zufolge des 
Ablebens der beiden Führer) ein Ding der Unmöglichkeit geworden 
sei, die Kreuzzugsidee den Todesstoß erlitten habe und unter der 
„Vagabundenschaar“ eine Anarchie ausgebrochen sei, für die er die 
Verantwortung — den beiden Siegern aufbürdet, die indessen „der 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 87 


546 Kritiken. 


unhaltbaren Lage durch den Tod entgingen“. — Wenn dem wirklich 
so gewesen wäre, so konnten die beiden Sünder noch vom Glück sagen, 
denn nach Jorgas Darstellung wären sie zu guter Letzt noch bestraft 
worden. Jorgas Auffassung eines von der Mit- und Nachwelt in 
allen Zungen gepriesenen universalhistorischen Ereignisses ist ebenso 
originell, wie sein den beiden Heldengestalten gesetztes bizarres Epi- 
taphium. Referent bemerkt nur noch, daß Jorga die Bedeutung des 
Sieges auch dadurch herabzusetzen sucht, daß er von einem „ruhig 
vorbereiteten“ und auch so ausgeführten Rückzug Mohammeds spricht 
und die Behauptung aufstellt, daß der „Herr der Welt“ wohl imstande 
gewesen wäre, den Versuch [den Anschlag auf Belgrad] jeden Augenblick 
zu erneuern. In Wirklichkeit handelte es sich aber, um mit dem von 
Jorga am meisten zitierten ungarischen Gewährsmann zu zitieren, „um 
eine in gräßlicher Verwirrung sich vollziehende Flucht bis nach Sofia, wo 
Mohammed durch haufenweise Vernichtung der Ausreißer die Ordnung 
herstellte“ (FeBler II., 561), und ebenso bekannt ist, daß sowohl „dieser 
Herr der Welt“, wie auch seine zwei Nachfolger diesen Versuch kluger- 
weise unterließen. — An neuem Quellenmaterial (zur Note auf 
H 79—80) sei auf das von Kropf in den Századok (1896) ver- 
öffentlichte Schreiben und auf die von Pettkö aufgefundene Korre- 
spondenz Capistranos (Tört. Tár. 1901), schließlich auf Jacob, den 
jüngsten Biographen Capistranos, hingewiesen. — Die zwei Charakte- 
ristiken von Matthias Corvinus (8. 124 u. 183) decken sich nicht. 
Überhaupt hält Referent den Vergleich dieses kühl berechnenden, seiner 
Ziele und Mittel sich wohl bewußten Realpolitikers mit Kaiser Sig- 
mund, diesem unbeständigen Phantasten und Hans Dampf in allen Gassen, 
für verfehlt. Oder gehört etwa die Verjagung Kaiser Friedrichs aus 
seinen Erbländern, die in zehnjährigem zähen Ringen durchgesetzte 
Erwerbung von Mähren, Schlesien und der Lausitz auch zur Kategorie 
„der schwankenden Politik des Haschens nach kleinen Erfolgen“? 
(Vgl. Bachmann, Gesch. Böhmens Bd. II. Gotha, Perthes 1905.) — 
Die Schuld der Ermordung des Grafen von Cilli wird (S. 80 u. 82) 
je einem anderen zugeschoben. — Zur Geschichte des „Pfählers‘“ 
Drakul bieten die historischen Lieder Mich. Beheims Beiträge (vgl. 
Bleyer in den Szazadok 1902 u. im Archiv für siebenbürg. Gesch. 
XXIII, 1903) ferner Schullerus im Korresp. Blatt XXV. — S. 182 
oben ist die Umänderung der historisch feststehenden Bezeichnung 
„Brotfeld“ in „Kornfeld‘“ unstatthatt. 

Das II. Buch bringt in 11 Kapiteln die Festsetzung der end- 
gültigen Grenzen des osmanischen Kaiserreiches von Bajesid I. bis 
Soliman II. — Den Entthroner und Nachfolger Bajesids, den immer 
finster dreinschauenden, bald auf der Jagd, bald im Opiumrauch Seligkeit 


Kritiken. 547 


suchenden Selim malt Jorga (309, 342) ausnahmsweise grau in grau, 
um dann das Bild des prächtigen Soliman II. mit einer um so blenden- 
deren Gloriole zu umranken. — In diesem Abschnitt vermißt Referent 
mehrere Werke. Zur deutschen Reichspolitik, resp. dem Verhältnis 
Maximilians L zu Ungarn und der Türkenfrage wäre nebst Bachmann 
die Klausenburger Diss. von Kösa (1906) zu vergleichen, ferner 
Ivanyi, Die diplomatischen Beziehungen Ungarns zu den Jagellonen 
(Tört. Tar. 1906). Vgl. auch die besonders auf Venedigs Archiv- 
schätzen beruhende Darstellung M. Broschs in Band III. der Cam- 
bridge Modern History. — Die neuere ungar. Lit. (Fraknöi, Thüry usw.) 
vermochte Jorga wohl nicht zu verwerten, das Standard work Salamons 
über die Türkenherrschaft in Ungarn liegt aber seit 1887 auch im 
deutschen Gewande vor und blieb unbenützt. Die Angabe Feßlers, daß 
der Kapitän Möre Belgrad verraten habe, ist längst widerlegt; in Wirk- 
lichkeit besorgte das der bei Jorga (S. 389) nicht genannte Morgay. — 
Der von Jorga besonders bevorzugte Georg. Sirmiensis erfreut sich 
in seiner Heimat nicht ohne Grund eines bösen Leumundes, und sind 
seine Nachrichten auch dort mit Vorsicht zu verwerten, wo er als Augen- 
zeuge auftritt. Auch das an Widersprüchen und andern Gebrechen 
laborierende Tagebuch Solimans scheint mir über Gebühr ein- 
geschätzt. [Vgl. Thüry: Török Törtenetirck, I. 1890.] Über 
Brodarics und seinen Bericht liegt jetzt eine Monographie von Sörös 
vor (1907), über Verböczi verbreitete sich eingehend Frakndi. Der 
Ort der Schlacht von Mohács kann wohl genauer angegeben 
werden, als es S. 399 geschieht; heute befindet sich der größte Teil 
des Schlachtfeldes, zufolge der Änderung des Stromlaufes im Inun- 
dationsterrain der Donau, ja teilweise im Bette des Donauarmes 
selbst, wie die gelegentlich von Baggern gefundenen Waffen und Schädel 
beweisen. [Vgl. Dudás im Archäolog. Értesitö XVI] Die ungar. 
Lit. über die Schlacht ist nicht herangezogen, auch Vambery und 
Karacson nicht, die ihrerseits türkische Quellen verwerteten. — Das 
wichtigste Schreiben üher die Auftindung der Leiche Ludwigs II. steht 
bei Katona XIX. 607. Neues, wenn auch spärliches Material darüber 
fand nur Kluch (Tört. Tár. 1905, 276). 

Über die diplomatischen Unterhandlungen nach 1526 muß 
noch immer Mignets „Rivalite‘ zu Rate gezogen werden. In jüngster 
Zeit hat Kretzschmayr (T. Tár 1903) und Fraknoi (Századok 1902), 
ferner Angyal (Die polit. Beziehungen Siebenbürgens zu England, Deutsche 
Übers. 1905), und Bourilly et Vaissiere: Ambassades en Angleterre 
de Jean du Bellay (1905) Neues beigesteuert, deren Arbeiten Jorga 
nicht anführt. — Zur Kriegsgeschichte hätte Kupelwieser: Die Kämpfe 


Österreichs mit den Osmanen (Wien 1899) benutzt werden sollen. 
37° 


548 Kritiken. 


Von Details berichtigt Referent auf S. 411 den Passus, daß Soliman 
vor Wiens Mauern (1529) sein Zelt auf der Höhe des Semmerings 
aufgeschlagen habe, statt dessen natürlich Simmering zu lesen ist. 
(Damals Nachbarort, heute der XI. Bezirk von Wien.) S. 412 ist 
vom „Sekretär Simon Deak Athinai“ das Wort „Deak“ zu streichen, 
da „Deák“ das ungarische Synonym für „Sekretär“ ist. Über Athinai 
vgl. übrigens die neue Biogr. von Sörös (Századok 1905, 497). 
— Katzianer wurde nicht im Kerker hingerichtet, sondern im Ein- 
verständnisse Ferdinands I. bei einem Gastmahl erstochen. (S. 423.) 
Zur Gesch. Bosniens ist Mehemed Spaho’s Gazi Huzrev beg (Sara- 
jewo 1906) zu vergleichen. Zur Jurisich-Lit. sind die Arbeiten von 
Chernel, über seine Abstammung die in der Ungar. Revue 1887 auch 
deutsch vorliegende Arbeit Csergheös heranzuziehen. Schließlich muB 
(S. 361 seq.) noch auf die von Paul Horn herausgegebenen „Denk- 
würdigkeiten Schäh Tahmäsps I. von Persien“ (Straßburg 1891) bin- 
gewiesen werden, an den Karl V. 1529 eine Gesandtschaft entsandte, 
um ihn zu einem kombinierten Angriff gegen Soliman zu bewegen. 

Die Darstellung zeigt, wie schon erwähnt, ein lebhaftes farben- 
reiches Kolorit, weist aber auch in II. Band Härten, Flüchtigkeiten, 
Widersprüche und Wiederholungen auf. Die Geschichte von der Ohr- 
feige wird dem Leser zweimal aufgetischt (S. 350 u. 438). Die 
wiederholt auftauchende Behauptung, daß Mohammed II. und Soliman I. 
die christlichen Kirchen respektiert hätten, erfährt auf S. 208—209, 
373, 389—390 drastische Einschränkungen. „Er gieng zu dem unga- 
rischen Tag in Ofen“ (S. 63) und „besetzte ihm zwei Burgen“ ist 
undeutsch. — S. 81, Z. 9 muß es statt blind „geblendet“ heißen (vgl. 
S. 86). — Zeile 11—13 auf S. 137 muß umgearbeitet werden. Auf 
S. 111, Z. 11 ist unter Kulpa die Ortschaft Kölpeny zu verstehen. 
Welches der in Ungarn befindlichen 19. „Kapolna“ Verfasser auf 
S. 416 im Auge hat, ist schwer zu erraten. — S. 186, 3. Z. von 
unten (Text) l. statt Linz: Lienz (Pustertal. Der Mangel von 
Marginalzahlen macht sich auch in Band II besonders dort fühl- 
bar, wo Jorga den Fluß der Erzählung durch Einschieben von Epi- 
soden und Details unterbricht. Vgl. S. 419—421 über das Ende 
Grittis. 

Im Vorwort des hier besprochenen Bandes führt Prof. Jorga 
scharfe Klage gegen jene Kritiker seiner Werke, die ihre Aufgabe ın 
„der bequemen Jagd nach Fehlern in Zeitangaben und Orthographie 
fremder Namen“ erblicken. Diese Abwehr kann schon aus dem Grunde 
nicht dem Unterzeichneten gelten, da damals sein Referat über den 
I. Band der osmanischen Geschichte im Druck noch nicht vorlag. 
Meine Bemerkungen bezwecken, den Verf. gelegentlich einer Neu- 


Kritiken. 549 


auflage zu Änderungen und Verbesserungen anzuregen; dann wird 
das Überwiegen der Vorzüge noch klarer hervortreten. Und wenn 
Jorga am selben Ort in zwar ungewohnter Weise die Überzeugung 
ausspricht, daß er mit seinem Werke der Wissenschaft „dennoch“ 
einen Dienst geleistet habe, so kann ihm die unbefangene Kritik im 
großen und ganzen beipflichten. 

Budapest. Ludwig Mangold. 


L. M. G. Kooperberg: Margaretha van Oostenrijk, land- 
voogdes der Nederlanden (tot den vrede van Kamerijk), 
Leidener Dissertation; Amsterdam, Van Holkema & Warendorf, 
1908; XX u. 472 S. 

Von dem Wunsch, eine Biographie der Margarethe von Öster- 
reich zu schreiben, unter deren Regentschaft (1507/09 bis 1514 für 
ihren Vater Maximilian I., 1517/19 bis 1530 für ihren Neffen Karl V.) 
Burgund eine so bedeutende Rolle in der europäischen Geschichte ge- 
spielt hat, ist der Verfasser ausgegangen. In den unerwartet über- 
reichen Materialien des Liller Archivs (vgl. meinen Bericht in den 
Gött. gel. Anz. 19118, S. 253 ff.) ist er dann stecken geblieben, so daß 
sein umfangreiches Werk schon abbricht mit dem Vertrag zu Cam- 
bray vom Dezember 1508, jener ersten gemeinsamen Raubaktion des 
europäischen Großstaatensystems. Von der „Regentin“ wird also kaum 
noch gehandelt, denn die definitive Ernennung erfolgte erst 1509. 
Der Verfasser hat eben seine Materialien, als schließlich ein Ende ge- 
macht werden mußte, erst einmal zusammengearbeitet. Es war noch 
verfrüht; zu einer Bezwingung und methodischen Durchdringung des 
Stoffes ist es noch nicht gekommen, und den Maßstab exakter Spezial- 
untersuchungen erträgt das Buch an vielen Stellen nicht. Aber das 
Wagnis einer Zusammenfassung ist immer zu begrüßen. Da pflegen 
auch die Lücken noch anzuregen, am rechten Ort weiter nachzufassen, 
während eine Häufung von Spezialarbeiten, wie z. B. für jene Zeit 
Höfler sie zusammengebracht hat, oft die Forschung mehr abschreckt 
als Foliobände spanischer Kompilatoren. Auch wird kein Kritiker die 
ungewöhnlichen Schwierigkeiten eines Arbeitens in dieser Zeit ver- 
gessen, wo die sehr spärlichen gedruckten Quellen und die zum großen 
Teil nur verwirrende Literatur in sieben Sprachen ziemlich zu gleichen 
Teilen niedergelegt sind und vielfach unerreichbar bleiben für den, 
der keine große Bibliothek in der Nähe hat. 

Es ist nicht mehr gelungen, den Abstand von dem Stoff zu 
nehmen, der nötig gewesen wäre, um das schwierige methodische Problem 
zu sehen, das durch den Gegenstand gestellt war. Nur bei den ganz 
großen Schaffenden fällt einmal streckenweise Zeitgeschichte und Bio- 


550 Kritiken. 


graphie zusammen. Im allgemeinen kann die Biographie ein Herein- 
ziehen des Umgebenden nur so weit ertragen, wie es dient einer 
Würdigung der historischen Stellung und Wirksamkeit, dem psycho- 
logischen Verstehen und (in letzter, keineswegs in erster Linie) einer 
Erklärung der äußeren Lebensschicksale des Helden. Wohl kann die 
Kunst des Darstellerss und die Bedeutung und Eigenart des Dar- 
zustellenden die Grenzen des Erlaubten weit hinausschieben, aber 
zweifellos überschritten sind sie, sobald die Ergründung und Schilde- 
rung des Umgebenden Selbstzweck wird. Dann ist die Einheitlich- 
keit und geschlossene Wucht der Biographie rettungslos verloren, was 
nie durch das Anbringen auch zahlreicher wichtiger Fündlein auf- 
gewogen werden kann. In unserm Werk ist das Biographische immer 
in Gefahr, unterzugehen in einer oft fast annalistisch gehaltenen Ge- 
schichte der politischen und militärischen Ereignisse. Dadurch wird 
das Buch nicht entwertet; es fallen nur Titel und Inhalt aus- 
einander. 

Aber schwerfällig und unübersichtlich ist es geworden, und darum 
muß sehr bedauert werden, daß nach so viel Fleiß und Eifer, der 
noch eine schöne Ausstattung geschaffen hat, die Herstellung eines 
Registers und selbst eines Inhaltsverzeichnisses (wenn man nicht die 
Zusammenstellung der 6 Kapitelüberschriften als solches gelten lassen 
will) versäumt worden ist. Das war in der guten alten Zeit, daß 
man die Bücher viele Male las und dann ungefähr wußte, was auf 
jeder Seite stand. Heute wird selbst das bedeutendste und am durch- 
sichtigsten disponierte Werk ganz unverhältnismäßig entwertet, wenn 
keine Handhaben für leichte Auffindbarkeit des einzelnen gegeben 
werden. Es sollte üblicher werden, das nachzuholen, etwa auch für 
“die in Baumgartens „Karl V.“ oder in den 120 Bänden der spa- 
nischen Colección de documentos inéditos verschütteten Materialien. 

Von der älteren unzuverlässigen Literatur hat der Verfasser 
sich nicht entschieden genug gelöst. Das Bewußtsein, daß auf noch 
wenig bebauten Gebieten erstmalig uns durch die kritische Arbeit der 
letzten Jahrzehnte und die Erschließung der Archive die Möglichkeit 
gegeben wird, die Dinge zu sehen, wie sie waren, ist nicht freudig 
genug durchgedrungen, um all den Wust der Tradition entschlossen 
über Bord zu werfen. Freilich ist darum die Sorgfalt, mit der der 
Verfasser Werke und Äußerungen über seine Heldin aus allen Jahr- 
hunderten zusammengesucht hat (besonders auch S. XI— XVII), keines- 
wegs als vergeblich anzusehen. Er pflückt nur nicht selbst die Frucht 
seiner Mühe. Als Quelle darf jene Literatur nicht gelten; aber sie 
gibt oft die einzige Waffe, die Macht hat über die träge Wucht her- 
gebrachter Irrtümer, da nach ihr gezeigt werden kann, wie der trübe 


Kritiken. 551 


Strom der Tradition sich durch die Jahrhunderte fortgewälzt hat bis 
in unsere Enzyklopädien und Lehrbücher hinein. 

Insbesondere über die Persönlichkeit der Fürstin würde man zu 
erheblich anderen Resultaten gelangen, wenn man sich weniger als 
letzter in der langen Reihe ihrer Bewunderer fühlte, von den rhetorischen 
Stilproben der Hofdichter Molinet und Lemaire bis zu der ritter- 
lichen Verehrung des Grafen Quinsonas. Es schmeichelt sich ja so 
überzeugend ein, wenn die französische Sprache schwungvoll die be- 
deutende Frau uns schildert (Zitate S. 133, 201, 210); überträgt man 
es in das härtere Deutsch, so wird die Phrase offenbar. Nur ein kritisch 
sehr empfindliches Forschen und Fühlen nach dem Unabsichtlichen in 
unsern Quellen kann in langer mühevoller Arbeit ihr wahres Bild uns 
erstehen lassen. Was ihre politische Stellung betrifft, so gibt sie in 
dieser Zeit, insbesondere in den ersten zwei Jahren ihrer niederländischen 
Wirksamkeit, noch unsicher den verschiedensten Erwägungen und Ein- 
wirkungen nach. Die Krisis datiert dann erst etwa aus dem Jahre 1510: 
Der Konflikt mit der burgundischen Nationalpartei und den am Hofe 
des Prinzen Karl vor Ferdinand von Aragon Schutz suchenden kastilia- 
nischen Adligen, der zunehmende Einfluß der englischen Agenten auf 
sie, Irrungen genug auch mit Maximilian, der durch seine Impul- 
sivität immer wieder zerreißt, was sie mit England und Aragon ge- 
sponnen hatte. 

Ich versuche eine Führung durch die ungefügen Materialien des 
Buches. Im ersten Teil, der in vier Kapiteln über die Jahre 1480 
bis 1506 berichtet, ist der sehr breit gehaltene Rahmen, der nicht 
viel Wesentliches über das bei Ulmann und Pirenne bereits vor- 
liegende Material hinaus bietet, besonders störend. Freilich kommt 
dabei gut zur Geltung, wie dies Menschenleben als hilfloser Spielball 
politischer Intrigen zum Bewußtsein erwachte, und es darf nicht ver- 
gessen werden, daß das Buch für niederländische Leser sehr vieles zum 
ersten Male sagt. Aber vermutlich hat doch dem Verfasser noch 
etwas anderes vorgeschwebt, eine allgemeine Einführung in die poli- 
tische Lage, mit der später die Regentin und Vermittlerin europäischer 
Politik zu rechnen haben wird. Dann durfte man freilich nicht am 
einzelnen haften bleiben, sondern mußte die charakteristischen Züge 
dieser Epoche herausheben: Auf der einen Seite das durchaus Neue 
der Weltlage, da erst in diesen Jahrzehnten die Großstaaten über- 
haupt entstanden sind, Frankreich und England durch Niederringung 
der feudalen Gewalten, Spanien und die habsburgischen Lande durch 
Verschmelzung bedeutender bisher getrennter Reiche und Provinzen; 
auf der anderen Seite die noch so enge Gebundenheit an das Alte, 
darum die der Zeit ganz eigentümliche Verschlingung innerer Wirren 


552 Kritiken. 


und äußerer Politik, als auf den Trümmern der feudalen Staats- und 
Gesellschaftsordnung das „Innen“ und „Außen“ erst anfängt, sich be- 
stimmter gegeneinander zu stellen. Hier wäre vor allem zu warnen 
gewesen vor der Gefahr, die Begriffe späterer Konsolidierung zu weit 
zurückzutragen. Noch liegen die großen Kräfte des Geschehens über- 
wiegend in den inneren Bewegungen der sich erst bildenden Staaten. 
Daher auch der besondere Charakter der Kabinettspolitik der Zeit, die 
sich überstürzenden kraftlosen Verträge, für die man festere Garantien 
nicht aufbringeu kann als jene spekulierende vielfache Verschwägerung, 
deren Opfer auch Margarete werden mußte. 

Exkursartig eingefügt ist eine Charakteristik Maximilians (S. 5 
bis 12), eine Übersicht über die geistigen Bewegungen der Zeit (S. 80 
bis 86), manches für eine Dissertation zu gewagt. Auch die speziell 
auf Margarete bezüglichen Partien lassen sich ziemlich isoliert heraus- 
heben. Es wird berichtet über ihre Geburt (S. 3f), über die Reise 
des 3jährigen Kindes nach Frankreich auf Grund des Friedens von 
Arras 1482 und den Aufenthalt in Amboise (S. 26—35), die Rück- 
kehr in die Niederlande nach dem Frieden von Senlis 1493 (S. 71 
bis 79), die Reise nach Spanien als Braut des Thronfolgers 1497, 
die durch den baldigen Tod Juans und seines nachgeborenen Sohnes 
zerstörte Hoffnung, Königin von Spanien und Mutter eines Königs von 
Spanien zu werden (S. 97, 103—112), die Rückkehr in die Nieder- 
lande Anfang 1500 (S. 116), die glücklichen Jahre an der Seite 
Philiberts des Schönen von Savoyen 1501—1504 (S. 123—134), 
nach dem Tode des Gemakls der Versuch, in der Landschaft Bresse, 
ihrem Witwengut, ein eignes stilles Reich sich zu schaffen (S. 143 
bis 159). Auch im zweiten Teil läßt sich das im engeren Sinne Bio- 
graphische herausheben. Es wird ihre Ernennung zur Regentin (vgl. 
meine „burgundischen Zentralbehörden“ S. 90—94) und die Schenkung 
der Franche-Comté verfolgt (S. 188f, 196—199, 253—255, 291 — 
298), besonders auch eine Charakteristik ihrer Persönlichkeit und des 
um sie sich sammelnden Kreises von Schriftstellern und Künstlern ver- 
sucht (S. 201—220). Im ganzen entspricht die Summe des neu er- 
schlossenen Tatsächlichen nicht der Ausführlichkeit der Darstellung. 
Wer sich aber viel Zeit und Ruhe mit diesen breiten Schilderungen 
nimmt, wird in ihnen das Leuchten ungebrochener Liebe zum Gegen- 
stand und zur Arbeit finden; leider und doch sehr begreiflicherweise 
so oft ein Privileg der Erstlingsarbeit. 

Mehr noch als in diesen Stücken, die immerhin in einiger Voll- 
ständigkeit auf das bisher erreichbare, sehr zerstreute Material zu 
einer Biographie der Fürstin führen, liegt der Schwerpunkt und die 
wissenschaftliche Bedeutung des Buches in einer detaillierten Ge- 


Kritiken. 553 


schichte der Jahre 1507—1508, denen die beiden letzten Kapitel ge- 
widmet sind. Die äußerst lose aneinander gereihten und nicht aus- 
gereiften Erörterungen über die inneren Verhältnisse Burgunds (S. 221 
bis 240) lasse ich beiseite Es bleiben dann für die politische und 
militärische Geschichte der zwei Jahre nach dem Tode Philipps des 
Schönen die Seiten 181—196 und 241—333. Hier konnte der Ver- 
fasser aus den reichen Schätzen des Liller Archivs viel Neues und 
Wertvolles mitteilen. 

Auf die Jahre 1507/08 beziehen sich auch die Beilagen. Zwar 
hat es sich unglücklich getroffen, daß die zur Ergänzung der Korre- 
spondenz Maximilians und Margaretes mitgeteilten 10 Stücke (S. 464 
bis 472) zum größten Teil kurz vorher von Kreiten (AöG. 96) heraus- 
gegeben worden waren. Mit solchen Kollisionen muß eben besonders 
der rechnen, der den Grad der Lesbarkeit bei der Auswahl des zu 
Edierenden mitsprechen läßt. Von großer Bedeutung aber sind die 
(in kleinem Druck die Seiten 337—463 füllenden) Berichte Gattinaras 
an Margarete von seiner Gesandtschaftsreise zu Maximilian August 
1507 bis März 1508. Es ist alles buchstabengetreu wiedergegeben, 
wie es in der schönen Humanistenhand Gattinaras dasteht. Man hätte 
aber auch seine eigenartige und ganz ausgebildete Interpunktion bei- 
behalten können; denn ohne Not sollte man sich auch die feinsten 
Schwebungen des Gedankens nicht entgehen lassen, ganz abgesehen 
noch von dem großen sprachlichen und psychologischen Interesse an 
einem andersartigen Gruppieren der Worte, als es heute üblich ge- 
worden ist (vgl. einen von Gattinara geschriebenen Passus in meinen 
„burgundischen Zentralbehörden“ S.202f. Anm.). Andrerseits gebraucht 
Gattinara nie Apostroph und Akzente; so wäre der Treue der Wieder- 
gabe nichts genommen worden, wenn nach einem entsprechenden Ver- 
merk diese Zeichen zur Erleichterung des Lesens hinzugefügt worden 
wären. Wir sind leider noch weit entfernt von allgemein anerkannten 
Editionsregeln. Diese Bemerkungen sollen aber den Nachdruck nicht 
abschwächen, mit dem ich auf jene Briefe verweisen möchte. Man wird 
Gattinara noch einmal neben den seltsamsten Menschen jener Per- 
sönlichkeit weckenden Zeit nennen: Als grundgelehrter Jurist und 
Humanist pedantisch und in den Parteidoktrinen dieser Kreise be- 
fangen, dabei eines Geistes, dessen Beweglichkeit und dialektische 
Schärfe ihm oft genug mit den Problemen auch den eigenen Wirklich- 
keitssinn zerlegt und zerschneidet, so daß er, dessen praktisches Arbeits- 
genie dem Kaiser Karl V. sein wirres Weltreich ordnen konnte, zu- 
zeiten seiner Umgebung wie vom gesunden Menschenverstand ver- 
lassen erscheint, endlich dann in den Tiefen seines Wesens Leiden- 
Schaftlichkeit und Innigkeit und ein Bedürfnis nach künstlerischem 


554 Kritiken. 


Schauen und Gestalten. Er war dem Kaiser Maximilian kongenial 
wie kaum ein andrer, unter seinem Einfluß und in der Auseinander- 
setzung mit ihm ist Karl V. zur Selbständigkeit herangereift. So ist 
diese erste zusammenhängende Edition einer größeren Zahl seiner Briefe 
nicht nur wegen der Reichhaltigkeit des geschäftlichen Berichts mit 
Freude zu begrüßen. Andreas Walther. 


Acta Tirolensia. Urkundliche Quellen zur Geschichte Tirols 
Dritter Band: Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs 
in Deutschtirol 1525. I. Teil: Quellen zur Vorgeschichte des 
Bauernkriegs. DBeschwerdeartikel aus den Jahren 1519 — 1525. 
Herausgegeben von Hermann Wopfner. Innsbruck, Wagner 
1908. XXVIII u. 235 8. 

In der Geschichte des deutschen Bauernkriegs mußte bisher die 
Erhebung in Tirol für eines der am wenigsten bekannten Gebiete 
gelten, und erst jetzt hat Wopfners umfassende, für die Tiroler bäuer- 
lichen und städtischen Beschwerden von 1519 bis 1525 wohl er- 
schöpfende Quellensammlung mit diesem Zustand auf das erfreulichste 
aufgeräumt. Wopfner konnte das um so besser tun, als die Über- 
lieferung dieser Artikel geradezu außergewöhnlich günstig genannt 
werden darf, und das wiederum hat seinen Grund in der frühen Zen- 
tralisierung des Tiroler Aufstands. | 

Die grundlegende Beschwerdeschrift sind die 64 Meraner Artikel 
vom 30. Mai 1525, das Ergebnis einer vom Regiment der Aufständi- 
schen im Burggrafenamt einberufenen, trotz der Gegenaktion des 
Landesherrn aus bäuerlichen Kreisen des Südens und der Mitte gut 
besuchten Tagung in Meran. Seit dem 12. Juni haben diese Artikel 
dem Innsbrucker Landtag vorgelegen, der, von Erzherzog Ferdinand 
berufen und aus dem ganzen Lande beschickt, die Wünsche Nordtirols 
und der Städte besser hervortreten ließ und sie am 22. Juni, um 
32 Innsbrucker Artikel vermehrt, dem Landesherrn vortrug. Die 
beiden Artikelreihen hat Wopfner aus einer zum Teil verzweigten 
Überlieferung herausgearbeitet und in der ersten Hätte seines Quellen- 
werks abgedruckt. 

Neben diesen allgemeinen Beschwerdeschriften liegt eine Fülle 
von Sonderbeschwerden aus allen Teilen des Landes vor, wie sie die 
Regierung gleich zu Beginn des Aufruhrs, um seiner Entfaltung ent- 
gegenzuwirken, den Untertanen abgefordert und dem Ausschuß der 
Landstände in Innsbruck zur Erledigung vorgelegt hat. Diese ‘Er- 
ledigung’ hat wesentlich darin bestanden, daß der Ausschuß die bunte 
Fülle der Artikel in drei Gruppen schied, solche, die Hoheitsrechte 
des Landesberrn berührten und für die darum die Stände nicht kom- 


Kritiken. 555 


petent waren, solche, die schon mit dem Abschied des Innsbrucker 
Landtags erfüllt oder doch beantwortet waren und darum keiner 
weiteren Behandlung bedurften, endlich solche, die Beschwerden der 
Untertanen gegeneinander umfaßten und durch gütliche oder gericht- 
liche Verhandlung zwischen den Parteien auszutragen waren. Die 
Artikel der ersten und dritten Gruppe sind amtlich in zwei Folio- 
hefte, jetzt im Innsbrucker Statthalterei-Archiv, gesammelt worden, 
die sich, soweit der Vergleich mit den meist verlorenen Urschriften 
möglich ist, als kürzende, aber in dem, was sie bieten, durchaus zu- 
verlässige Abschriften bewähren. In dieser alten Sammlung war die 
gute Grundlage für die zweite Hälfte von Wopfners Veröffentlichung 
gegeben. Als zweiten Teil seiner Ausgabe stellt er die Verhandlungen 
des Tiroler Landtags von 1525 in willkommene Aussicht. 

Die Eigenart der Tiroler Beschwerden von 1525 ist klar zu 
fassen. Sie sind im Grunde nichts als die Fortsetzung der Äußerungen 
der Unzufriedenheit, die seit 1519 das Land in Unruhe erhielt. Mit 
dem Tode Kaiser Maximilians war der Ausbruch erfolgt, in massen- 
hafter Erlegung des vom alten Kaiser übermäßig gehegten Wildes 
hatte sich der erste Zorn Luft gemacht. So ist schon in der Form 
des ersten Ausbruchs der Tiroler Erhebung ihr besonderer Charakter 
vorgedeutet: wie die Hegung des Wildes und dann der Vernichtungs- 
krieg dagegen nirgends solchen Umfang annehmen konnte, wie dort 
in unmittelbarer Nachbarschaft des Hochgebirgs und seiner unbe- 
rührten Waldungen, so ragt auch in die Tiroler Beschwerden von 1525 
überall die gewaltige Alpennatur hinein, vom Menschen damals noch 
nicht in ihrer Größe erfaßt, sondern als übermächtiger Feind oder 
doch als unheimlicher Nachbar gefürchtet und bekämpft. Schäden 
durch Lawinen und Muren, Steinschlag und Wildwässer, schwierige 
Damm-, Straßen- und Brückenbauten, Sennereiwirtschaft und Saum- 
verkehr spielen in den Artikeln eine Rolle, daß sie schon dadurch 
unlösbar an dem Boden haften, auf dem sie entstanden sind. Da- 
neben sind es die gesegneten Täler von Inn, Eisack und Etsch mit 
ihren Nußbäumen, Maisfeldern und Reben, ihren blühenden Märkten, 
vermöglichen Klöstern und der großen Handelsstraße nach Süden, die 
ihre Beschwerden vortragen: sie bestimmen den Gesamteindruck der 
Artikel doch wesentlich dahin, daß es in Tirol weniger als etwa in 
Schwaben und Franken die bittere Not war, die den Aufrührern 
Sehwert und Feder in die Hand drückte. Triebfeder waren vielmehr 
ein lebhaftes Gerechtigkeitsgefühl und ein gerader Sinn, der für den 
Zins, den er dem Herrn bringt, auch die Gegenleistung sehen will, 
der seine Rente nicht zahlen mag, wenn er die Leistung, für die er 
zinst, dann doch selbst vollbringen muß, ein konservativer Geist, dem 


m ar pi: ug Venen ET ge Veilig eg mr bm ` ` Wgl burger rn a a aile aa Mühe miele ` esu 


556 Kritiken. 


das Neue verwerflich heißt, schon weil es neu ist, eine Auflehnung 
gegen die unfruchtbare Kapitalanhäufung der toten Hand wie gegen 
die wirtschaftliche Kräftigung der Judenschaft, eine naive Ablehnung 
der Verpflichtungen, deren rechtliche Grundlagen man nicht ınehr 
sieht und darum auch nicht einsieht, dazu eine kräftige Interessen- 
politik ohne viel Weitherzigkeit und ganz ohne Weichheit, das alles 
vorgetragen mit der treuherzig-pfiffigen Bauernschlauheit, die dem 
Landesherrn Gottes Lohn verheißt, wenn er dem armen Mann seine 
Beschwerden abstellt und ihm zugleich den Vorteil vorrechnet, der 
dabei für ihn selber herausspringen wird — das gibt das farbige 
und reich bewegte Gewebe dieser Tiroler Artikel. ` 

Wopfners Texte liefern für alle diese Züge reiche Belege. Das 
Unrecht, das die Untertanen leiden müssen, tritt oft grell genug her- 
vor. Etliche Klöster und Schlösser müssen sich 192,6 vorhalten 
lassen, daß sie beim Einmessen der Zinse ein ungewöhnlich großes 
Maß und Gewicht brauchen, ‘aber auszugeben gebent sy den gerichts- 
müt’. Gegen solche Unbill führen die Artikel noch in der amtlichen 
Abschrift, in der sie uns vorliegen, eine kräftige Sprache: Karl 
v. Trapp treibt im Sommer vier Ochsen in die Wiesen von Schlu- 
derns “und ob er ganntz giele gerechtigkait solhs zů (fen hat, so ist 
es doch ain gerechtigkait gewesen, die ain yeder piderman für ain 
ungerechtigkait mag erkennen’ (191,5). Daß ein Zins einkassiert 
wird, für den die Gegenleistung abhanden gekommen ist, wird nament- 
lich gegen Jagd- und Wegegelder eingewendet, z. B. klagen die Ge- 
richtsleute von Bannberg 119,22: “Sy müessen auch dem jäger ier- 
lichen seine iägerrecht geben, das er die schedlichen tier fachen solle, 
das aber nit beschehe, sunder die selbs auf unnser costung iagen und 
vahen müessen, deßhalben sy verhoffen, solhe iägerrecht zu geben 
weiter nit schuldig sein, anderseits 184,7: “so nimbt ain phleger zu 
Nauders das weglon in und sol davon weg und strassen versehen, 
das aber nit beschicht”. Die Gerichtsleute von Gufidaun 156,15 
müssen Kuppelfutter und -zins geben und dann doch selber Jäger 
besolden, um sich Wölfe und Lüchse, Füchse und Dächse vom Leib 
zu halten, daß sie dergestalt den Zins und die Leistung dazu tragen. 

Ist es bier der eingerostete alte Brauch, der die Untertanen be- 
schwert, so müssen sie sich an anderen Stellen, und im ganzen viel 
häufiger, gegen neue Auflagen oder Erschwerung der alten Lasten 
wenden. Mit schlagwortmäßiger Kraft wird das Wort “das dann ain ne- 
werung ist’ (z. B. 170,37) verwendet, nicht genug kann man sich in 
seiner Anwendung tun: "nachdem und es ain newerung ist und von 
alter nit herkomen’ 188,17, sichtlich seiner nachdrücklichen Kraft zu 
Liebe wird es 81,6 nachträglich in die Schlußrede eingeschoben: 


Kritiken. 557 


‘das kinden und mügen die gerichtsleut dise newerung nit leiden’. 
Die Kapitalanhäufung der Kirche bekämpft der 83. der Innsbrucker 
Artikel (65,14) in einer Fassung, die den kühlen Geschäftssinn des 
Städters mit der pfiffigen Naivetät des Bauern vereint: “Item der 
stiftung, so man den geistlichen gethann hat, dardurch sy groß eut 
unnder sich bracht haben, daz doch im grundt dhain nutz ist, sonnder 
nur schaden bringt, ist unnser pit und beger, daz ainem yeden die- 
selben gülten und güeter, des eltern die zu der stift geben haben 
und .er durch brief oder leut beweisen mag, widerumben erfolgen 
unnd züegestelt werden’. Gegen die Juden richtet sich eine städtische 
Beschwerde, die der Bozener 105,18, dagegen sind es durchweg 
Bauern, die aus der Unkenntnis alter Rechte zur Forderung von 
deren Abschaffung gelangen, z. B. Jenesien 136,31, Thurn 161,18. 
Tieferen Einblick erlaubt in eine solche Forderung die Beschwerde 
der Kienberger 132,10. Nach dem Rattenberger Weistum des 14. Jhs. 
sind sie verpflichtet, das Hochgericht von Rattenberg mit Brennholz, 
Rad usw. zu versorgen, die Leistung ist offenbar lange nicht bean- 
sprucht und vor 1525 “ain zeit etlicher iar her von der lanndsgericht- 
oberkait zu Ratemberg’ wieder hervorgesucht worden. Die Hofinhaber 
haben keine Erinnerung mehr an die alte Auflage, ‘deßhalben wir 
nit wissn tragen, aus was grunt oder wie solhe beswärung auf disen 
hof gewachsen; ist darauf an E. F. D. unnser unndertenigist pit, unns 
der berüerten anmüetung .. . zu enntlassen“. Ein gutes Beispiel 
dafür, wie Beruf und Umwelt eine spezifische Frömmigkeit entwickeln 
können, bieten die Fuhrleute vom Brenner, die ihre beweglichen 
Klagen über die schlechte Straße 182,22 schließen: “das wellen wir 
zusambt der belonung, die E. G. von got darumb empfahen wirdet, 
unnderthenig verdienen, dann wer weg und steg pessert, nit der 
wenigisten allmuesen [gibt] und gegen got verdiennstlich ist’; die 
schlauesten Rechner endlich sind die Deutschnofener, die 143,8 ihrem 
Landesherrn vorrechnen, daß, wenn er ihren Holzhandel unbeschwert 
ins Ausland gehen lasse, “auch E. F. D. meütt und zöll dardurch ge- 
mert und dem lanndt on nachtail ist’, und die gleich darauf das ver- 
pönte Anbohren der Lärchen auf Harz naiv rechtfertigen: “dann das 
lörgetporn mag wol on nachtail des holtz beschehen, so ainer ainen 
paum zü dem lörget geport hat und denselben nur widerumb ver- 
schlecht, so ist es dem paum mer nutz den schad’. 

Die Behandlung der schwierigen Texte durch Wopfner zeugt von 
sachkundigem Geschick und gesunder Zurückhaltung. Einen philolo- 
gischen Herausgeber hätte wahrscheinlich der sekundäre Charakter der 
meisten Niederschriften kritischer gestimmt, er hätte 4,26 nit st. nil 
geschrieben; 5,34 lüxe st. lüze; 6,29. 35 wassergüss (wie 24, 26. 27, 


558 Kritiken. 


28) st. wassergross; 8, 19 glübt st. glüb; 12, 10 zeprechen st. zerprechen; 
24: 200 st. 1100 (vgl. 180,26. 189, 19); 19,1 strittigkait st. schrit- 
tigkait; 44,17 kitzer st. hitzer (nach 60,6); 61, 27 iar st. gar (nach 
46,28. 61,29); 65,35 Itm st. Im; 76,15 seiner st. seimer; 33 be- 
swern st. bewern; 82,6 halb hab st. hab; 7 bisher st. bischer; 92,20 
gewaltiger st. gewaltigen; 98,19 hochait st. hochatt; 100,11 abweg 
st. abeg; 112,8 haushabens st. haüssabens; 114,22 meut st. müet 
(nach 116,15); 124,23 gas st. pas (nach 124, 26); 127,13 darauf 
st. darauf unns; 129,9 zinnst st. zinnd; 140,3 ain albm st. in albm; 
155,33 aine st. ainer; 164,25 beschehe st. beschehen; 170,4 ich st. 
sich; 181,35 wanndlen st. hanndlen (nach 182,3. 17); 185,12 das 
da st. das das. Diese Vorschläge gehen lediglich einen Weg weiter, 
den der Herausgeber mit Glück und Scharfsinn betreten hat, z. T. 
mögen sie auch nicht mehr als Berichtigungen von Druckfeblern sein, 
deren leider viel mehr im Texte stehen geblieben sind, als die Liste 
S. 231 berichtigt. 

Daneben müssen wir aber doch gerade dem konservativen Sinn 
des Herausgebers Dank wissen, und dieses Gefühl wird durchaus 
überwiegen, zumal er gegen sonstigen Brauch auch Einzelheiten der 
Schreibung nicht angetastet und damit in seinen Texten eine zuver- 
lässige Grundlage auch für sprachliche, zumal lexikalische Unter- 
suchungen geschaffen hat. Das Verfahren kostet wenig Raum und 
keine Mühe, denn wenn auch einmal eine Schreibung wie 9,45 unntz- 
heer stehen bleibt, so wird sich daran doch kein Leser stoßen, der 
Texte des 16. Jhs. im Original zu lesen gewohnt ist. Unglücklich 
ist dagegen die Wiedergabe aller diakritischen Zeichen mit ”: oft ge- 
nug stehen drei ŭ nebeneinander, deren eines einfaches u (hündt 5,16) 
meint, indessen das zweite in D (füchsgrüeben (5,17) das dritte in ü 
(fürgenomen 5,24) aufzulösen ist. Wo in den alten Niederschriften 
die Zeichen ineinander zu verfließen scheinen, ist mit Hilfe der heu- 
tigen Mundarten die sichere Trennung stets möglich, wie sie ohne 
die Anleitung der Handschriften in den Zitaten oben versucht ist. 
Bedeutungslos sind diese Zeichen auf oberdeutschem Boden durchaus 
nicht, schmerzlich ist z. B., daß die Schreibung län 43,24, länen 
102,20 bei diesen schätzbaren alten Belegen für Lawine zweifelhaft 
läßt, ob laun, län oder lan anzusetzen ist. 

Dem sauberen Glossar, das manches wertvolle Wort zum ersten- 
mal bucht, kommt es mannigfach zugute, daß es von einem gebo- 
renen Tiroler zusammengestellt ist. Wenn dabei für uns andere 
dann und wann ein Wort unerklärt bleibt, so schaften die Wörter- 
bücher von Schmeller, Schöpf, Hermann Fischer und Grimm leicht 
Rat, z. B. bei alber ‘Pappel 146,35; auf pit “auf Borg’ 143,84; 


Kritiken. 559 


castraun ‘Hamme?’ 158,24. 160,8. 21. 163,18; flöcken 44,34, 
fleckhen 137,13. 156,2, fleckhn 137,15 “fünf Zoll dicke Pfosten zu 
Tennenböden’, Schmeller I 786; raut “Rodung?’? 128,16 Schmeller II 
175. Bei Schmeller I 998 hätte sich auch schon grembsig “quar- 
zig, von Erzlagern’ 131,21 gefunden, durch Hinweis auf Schmeller 
II 187 wäre das oft begegnende rod ‘Fuhrwesen, zu dem sich eine 
Rotte zusammengetan hat’, klar geworden. Nur für Tiroler dürfte 
die Deutung “Praschlet” bei prastlackh 64,7 ausreichen; völlig 
dunkel bleibt zigl’s 183,22; kein Wörterbuch bucht, soviel ich sehe, 
die übergangenen Wörter abschlaiff “hinfällig, von einer Brücke’ 
129,36f.; perger und ebmer "Berg. und Ebenenbewohner” 176,37; 
hudern ‘Pfahlwerk’? 144,15; die umb ‘Insel’? 151,12. 23. Gorena: 
tzen 156,5 offenbart sich als hübsche Kontaminationsbildung aus 
confin und Grenre. 
Freiburg i. Br. Alfred Götze. 


Kaiserin Maria Theresia und Kurfürstin Maria Antonia von 
Sachsen. Briefwechsel 1747—1772. Mit einem Anbang er- 
gänzender Briefe herausgeg. von Woldemar Lippert. Mit zwei 
Porträts (Maria Antonias) und einem Faksimile (eines ihrer Briefe). 
CCL u. 595 S. B. G. Teubner. Leipzig 1908. Geheftet M. 32,—. 
[Aus den Schriften der Kgl. sächs. Kommission für Geschichte.] 

Maria Antonia, 1724 als Tochter des späteren Kaiser Karls VII. 
geboren, künstlerisch hochbegabt, seit 1747 mit dem von Jugend auf 
gelähmten sächsischen Kurprinzen Friedrich Christian, dem Sohne des 

Polenkönigs Augusts III., verheiratet, blieb nach der Kapitulation von 

Pirna mit ihrem Gemahl, ihren Kindern, ihrer Schwiegermutter, der 

Königin Maria Josepha, und deren jüngeren Kindern in Dresden, wäh- 

rend sich der König-Kurfürst mit seinen älteren Söhnen und dem 

Premierminister Grafen Brühl nach Warschau zurückzog. Nach dem 

Tode Maria Josephas am 17. November 1757 wurde somit Maria 

Antonia infolge des Gesundheitszustandes ihres Gemahls das tatsächliche 

Oberhaupt der in Dresden weilenden Familienmitglieder; ihnen sowie 

den von den Leiden des siebenjährigen Krieges so schwer betroffenen 

sächsischen Untertanen widmete sie sich, soweit sie es in ihrer Ohn- 
macht vermochte. 1759, nach der Rückeroberung Dresdens, siedelte 
sie mit ihrer Familie nach Prag über, um sich nicht von neuem den 

Gefahren einer Belagerung auszusetzen, 1760 nach München, 1762 

kehrte sie nach Dresden zurück; am 5. Oktober 1763 fiel Friedrich 

Christian durch den plötzlichen Tod seines Vaters der Kurhut zu, 

aber schon nach 21 Monaten starb auch er. Die wenigen Wochen 

kurfürstlicher Herrlichkeit, in denen Maria Antonia in der alten Art 


560 Kritiken. 


für ihren kranken Gemahl eintrat, benützte sie wohl zur Anbahnung 
innerer Reformen, hauptsächlich aber, unbelehrt durch das Schicksal 
Augusts des Starken und seines Sohnes, zur Bewerbung um die pol- 
nische Königskrone, nach dem Ausgange des siebenjährigen Krieges 
ein völlig zweckloses Unterfangen. Zu dem Fehlschlagen dieser pol- 
nischen Pläne gesellten sich in den nächsten Jahren noch andere Ent- 
täuschungen — z. B. der gescheiterte Versuch, Joseph II. mit einer 
sächsischen Prinzessin in zweiter Ehe zu vermählen — und mancherlei 
verbitternde Kämpfe innerhalb ihrer Familie. Mit dem Tode ihres 
Mannes war ihre politische Rolle so gut wie ausgespielt; 1780 
starb sie. 

Ihr hauptsächlich aus den Jahren 1756—1765 stammender, in 
französischer Sprache bis auf eine Ausnahme abgefaßter, vertraulicher 
Briefwechsel mit Maria Theresia wird hier veröffentlicht, und zwar 
124 Briefe Maria Theresias und 45 Maria Antonias. Im Anhang und 
Nachtrag sind 147 Schreiben abgedruckt; Aussteller und Empfänger 
dieser Briefe sind Maria Antonia, ihr Gemahl, ihre Mutter Amalia, 
ihr Bruder Kurfürst Max Joseph von Bayern, dessen Gemahlin Maria 
Anna, die Tochter Augusts III., ferner Maria Antonias Schwieger- 
eltern, Schwäger und Schwägerinnen, die sächsischen Prinzen Xaver, 
Karl, Herzog von Kurland, Albert, bekannt als Herzog von Sachsen- 
Teschen und Regent der österreichischen Niederlande, Clemens, der es 
zum Kurfürsten von Trier, Bischof von Freising, Regensburg und 
Augsburg brachte, dazu die sächsischen Prinzessinnen Christine, Elisa- 
beth, Kunigunde und Maria Josepha, die Dauphine von Frankreich, 
von österreichischer Seite Maria Theresia, ihr Gemahl, Kaiser Franz IL, 
ihr Sohn, Joseph D, und dessen zweite Frau Josepha Maria, eine 
Schwester Maria Antonias, Prinz Karl von Lothringen, endlich Maria 
Antonias Vetter, der Reichsfeldmarschall Prinz Friedrich Michael von 
Pfalz-Zweibrücken, mehrere andere Militärs, Diplomaten usw. Eine 
umfassende Einleitung und zahlreiche ausgedehnte Anmerkungen er- 
läutern die Schriftstücke. 

Jede Seite der Publikation verrät den unermüdlichen Arbeits- 
eifer des Herausgebers, der eine stattliche Reihe von Jahren seinem 
Werk gewidmet hat; diesem Kraftaufwand entspricht aber nicht völlig 
der Ertrag seiner Arbeit: die Briefe enthalten weniger, als man wohl 
anfangs erwartet. Der bis 1759 im preußischen Machtbereich weilenden 
Maria Antonia konnte man keine wichtigen Geheimnisse zukommen 
lassen; überdies besaß sie, von den 2'/, Monaten kurfürstlichen Regi- 
ments abgesehen, viel zu wenig Macht und Einfluß, um eine halb- 
wegs bedeutsame politische Rolle zu spielen. Außer einigen Nachrichten 
über das polnische Interregnum und das Auftauchen eines polnischen 


Kritiken. 561 


Teilungsplans 1763 (S. 175ff.) fällt daher in diesem Briefwechsel für 
die Geschichte der großen Politik kaum etwas ab. Seinen Haupt- 
inhalt bilden die kleinen Reibungen zwischen Sachsen und Österreich 
im siebenjährigen Kriege wegen der Verpflegung der österreichischen 
und der Reichstruppen, wegen ihrer Erpressungen und sonstigen Über- 
griffe und ihrer unzureichenden militärischen Erfolge, ferner die mit 
dem Kriegsglück schwankende Stimmung an den Höfen, der Haß gegen 
Friedrich den Großen, die Empörung über seine schonungslose Aus- 
beutung Sachsens, die Unzufriedenheit mit den russischen und fran- 
zösischen Bundesgenossen und der kläglichen kurbayrischen Politik, 
Maria Theresias Abneigung gegen Laudon, die persönlichen Gegen- 
sätze zwischen den leitenden Militärs und zwischen ihnen und den 
sächsischen Zivilbehörden, hauptsächlich die Vorgänge in den Herrscher- 
häusern und der Hofgesellschaft von Wien, München und Dresden- 
Warschau. Also Einzelheiten, kleine Züge in Hülle und Fülle Der 
Hauptwert der Publikation besteht infolgedessen darin, daß sie ein 
überaus inhaltsreiches Nachschlagewerk bildet für die Personalien der 
obengenannten Korrespondenten, überhaupt der Wettiner, Habsburger 
und Wittelsbacher, ihrer Gesandten, Vertrauten, Hofbeamten, Offiziere- 
Beichtväter, Erzieher, Künstler usw. etwa von 1740—1780. 
Breslau. l Ziekursch. 


Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809. Innsbruck 1909, 
Heinrich Schwick. XVI u. 874 S. Gr. 4°. 

Hofrat Hirn hat uns über den Tiroler Freiheitskampf von 1809 
ein Buch beschert, das zunächst durch seinen Umfang etwas bänglich 
wirkt; hat man sich aber einmal in die Lektüre vertieft, so wird 
man von Seite zu Seite mehr gefesselt und legt es schließlich mit 
aufrichtigem Bedauern zur Seite, daß es schon zu Ende ist: nichts 
möchte man daraus vermissen. Es war eine Ehrenschuld der Öster- 
reicher, über diese hochbedeutsamen Vorgänge einmal ein genaues 
und kritisches Bild zu liefern: Hirn war wie wenige berufen, diese 
Schuld abzutragen und hat es in glänzender Weise getan. Nach 
gründlichen, tiefgehenden Studien und Forschungen in den Archiven 
(vor allem kam da das Münchner Archiv in Betracht) hat er es ver- 
standen, den bei seinen Tiroler Landsleuten erhaltenen Aufzeichnungen 
und Überlieferungen nachzugehen, und hat damit eine Vollständigkeit 
der Quellen erzielt, die gewiß nur mehr durch zufällige Funde — 
einen solchen in München signalisiert er selbst noch — ergänzt 
werden kann. Dieses reiche Material hat er dann in einer schlichten, 
oft aber mit der Bedeutung der Ereignisse zu glänzender Kraft her- 
anwachsenden Weise verwertet: man merkt, daß das Buch mit der 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 38 


562 Kritiken. 


ganzen Liebe des Verf. zu seiner Wissenschaft und zu seiner Heimat 
geschrieben worden ist. Sehr erfreulich ist auch die Art, mit der 
Hirn der religiösen Empfindung der Tiroler, einer dort stark maß- 
gebenden, gerecht geworden ist. In dem ersten Abschnitte, der Vor- 
geschichte, schildert er das bayrische Regiment von 1805 an, das mit 
seinen vielen Mißgriffen, mit seinem Bureaukratismus, mit seinem Un- 
verständnis für die Bedürfnisse und Regungen der Volksseele die 
Grundlage zu der kommenden gewaltigen Erregung und Erhebung in 
Tirol geliefert hat. Trotz aller Treue und Neigung Tirols zu Österreich 
hätte doch der Aufstand nicht so elementar aufflammen, so zähe aus- 
halten können, wäre das Tiroler Volk nicht so tief in seinen kirch- 
lichen Gefühlen, in seiner alten Selbständigkeit, in seinen militä- 
rischen und politischen Einrichtungen von Bayern verletzt worden. 
Die gütigen Absichten des Königs Max Joseph sind durch die Ge- 
schäftsführung seiner Beamten, die Hirn im einzelnen mit einer Schärfe 
charakterisiert, die man bei den Tiroler Helden seines Buches leider 
manchmal vermissen muß, meist ad absurdum geführt worden. Nach 
der getreuen Darstellung dieser „Vorgeschichte“ wird uns dann die 
dreimalige Erhebung der Tiroler mit größter Anschaulichkeit erzählt, 
nichts beschönigt, nichts vergessen; auch die Fehler der österreichi- 
schen Regierung, die Haltlosigkeit und das Schwanken ihrer Politik 
werden in scharfes Licht gesetzt. Es wird begreiflich, wie nach den 
Enuntiationen des Kaisers Franz, seiner bindenden Erklärung vom 
29. Mai ein Volk, das selbst auf Treue baute, unbegrenztes Vertrauen 
in die Zusage des Kaisers haben mußte. Es hieß da: „im Vertrauen 
auf Gott und meine gerechte Sache erkläre ich hiemit meiner getreuen 
Grafschaft Tirol ..., daß sie nie mehr von dem Körper des öster- 
reichischen Kaiserstaats soll getrennt werden, und daß ich keinen 
anderen Frieden unterzeichnen werde, als den, der dieses Land an 
meine Monarchie unauflöslich knüpft“. Sicher, die Worte waren da- 
mals ernst gemeint, sie waren im Bewußtsein geschrieben worden, 
eben den Sieg bei Aspern errungen zu haben, aber sie waren doch 
ein verhängnisvoller Fehler, dessen Tragweite beispielsweise Erzherzog 
Johann sofort erkannte. Denkt man daran, wie naiv sich wohl welt- 
fremde Bergbewohner die Macht und Kraft ihres Kaisers vorstellen, 
wie sie in ihm die Inkarnation des Guten und Weahrhaften sehen 
mochten, so wird man die Dauer dieses Eindrucks begreifen, selbst 
nach dem Weaffenstillstande von Znaim, der die erste Auslieferung 
dieses Landes an den Feind bedeutete. Und in den Wochen des 
Schwankens und Zagens, zwischen diesem Waffenstillstande und dem 
Frieden, als man den Sturm in Tirol vielleicht noch hätte beschwichtigen 
können, da ist man in Wien nur „politisch“ gewesen und wollte des 


z Kritiken. 563 


Bundesgenossen Tirol nicht verlustig gehen: so stürzte das Volk in 
sein Verderben. Anschaulich geschildert werden auch die Umgebung 
Hofers, die Einflüsse, die diesen tapferen, aber nicht großen Mann ge- 
leitet haben. Daß auch Hormayr, Roschmann, Kolb e tutti quanti 
ihre Beurteilung finden, versteht sich von selbst; letzterer wird, wenig- 
stens wenn Ref. seine bisherigen Ansichten über diese Männer als 
Maßstab nehmen kann, etwas entlastet, Hormayr dagegen erheblich 
belastet. Schlicht und kurz, ohne Pathos, wird das Ende erzählt. 

Die Worte Erzherzog Johanns, die Hirn in seiner Vorrede an- 
führt, sind erfüllt worden: „es wird sich schon eine Feder finden, 
welche unparteiisch, einfach und wahr der Nachwelt überliefern wird, 
was ein kleines, armes Volk geleistet.“ 

Ein schönes Bild, der Meisterhand Defreggers entstammend, 
schmückt das Buch, das auch durch seine vornehme Ausstattung an- 
genehm von den Büchern absticht, die sonst aus den wissenschaft- 
lichen Offizinen Innsbrucks hervorgehen. 

Prag. O. Weber. 


H. Wendt, Die Steinsche Städteordnung in Breslau. Denk- 
schrift der Stadt Breslau zur Jahrhundertfeier der Selbstverwaltung. 
1. Teil: Darstellung: VII und 368 S.; 2. Teil: Quellen. XI und 
553 S. (Mitt. aus dem Stadtarchiv und der Stadtbibliothek zu 
Breslau, Heft 9 und 10.) Breslau, E. Morgensterns Verlags- 
buchhandl. 1909. 8 Mk. 

Durch Fr. Meineckes Studien zur Genesis des deutschen National- 
staates ist uns das Verständnis überaus wichtiger Entwicklungs- 
abschnitte in der Geschichte des nationalen Gedankens in dem 
Deutschland der ersten Hälfte des 19. Jhs. erschlossen worden. Das 
Schicksal der mit den nationalen Bestrebungen oft im Bunde stehenden 
liberalen Gedankenwelt im östlichen Preußen, den leichten Sieg der 
reaktionären Mächte wenige Jahre nach den Freiheitskriegen und ihre 
darauf folgende dauernde Vorherrschaft in langer Zeit erläutert das 
vorliegende Buch dadurch, daß es am Beispiel Breslaus die klägliche 
Art des preußischen Kleinbürgertums im Beginn des 19. Jhs. und 
seine langsame, mühselige, schleppende Entwicklung bis zur deutschen 
Revolution vorführt; wir erhalten hier ein Gegenstück zu der Ber- 
liner Festschrift von Clauswitz. 

Über das Ergebnis des staatlich-bureaukratischen Stadtregiments 
der altpreußischen Zeit urteilt Wendt im allgemeinen wie Max Leh- 
mann, Hugo Preuß und der Referent; stark betont er die demorali- 
sierende, das Gefühl der Interessengemeinschaft zwischen Stadt und 
Staat schwächende, die bürgerliche Selbstsucht herausfordernde, Ver- 

7 38 ° 


564 Kritiken. 


bitterung und Mißtrauen weckende Wirkung des allmächtigen Be- 
amtenregiments, die Unzulänglichkeit dieser städtischen Bureaukratie 
und die mannigfaltigen Mißstände in der Polizeiverwaltung, dem 
Schul- und Armenwesen, der Krankenpflege und das Versagen der 
Finanzverwaltung. Infolgedessen stieß die Einführung der Städte- 
ordnung Steins bei Magistrat und Bürgerschaft auf gewaltige Hinder- 
nisse. Dazu kam die Trennung der Altstadt von den Vorstädten 
nicht bloß durch die Festungswerke, sondern auch durch scharfe Unter- 
schiede in der Gemeindeverfassung, der Orts- und Polizeiverwaltung, 
der Gerichtsverfassung, dem Steuerwesen und der Gewerbeorganisation. 
Einen Augenblick verzagte Steins Amtsnachfolger, Graf Dohna, er 
wollte auf die Einführung der Städteordnung in den 25°, der Be- 
völkerung fassenden Vorstädten verzichten. Die Vollendung des Ver- 
schmelzungsprozesses dauerte etwa ein Jahrzehnt. 

In den allerersten Jahren der neuen Selbstverwaltung wurden 
Reformen auf fast allen Gebieten der Stadtverwaltung durchgeführt, 
es entbrannte aber auch zugleich ein heftiger Kampf mit der Staats- 
verwaltung um und gegen die verstaatlichte Polizeiverwaltung und 
Gerichtshoheit, um direkte oder indirekte Besteuerung, die Schulden- 
tilgung, die staatliche Beschränkung der städtischen Konsistorialrechte, 
das vom König der Stadt geschenkte Festungsgelände, die Errichtung 
der Bürgergarde, gegen die Freizügigkeit und besonders die Ein- 
führung der Gewerbefreiheit. Bei diesen Streitigkeiten offenbarte sich 
allenthalben die politische Rückständigkeit und pfahlbürgerliche Eng- 
herzigkeit des dritten Standes, aber auch seine entsetzliche Notlage 
gegenüber den von allen Seiten erhobenen finanziellen Zumutungen 
bei dem Rückgang des Wirtschaftslebens. Die Verbitterung über 
einen großen Teil der staatlichen Reformtätigkeit trat zutage noch 
im Frühjahr 1813 bei der Aufhebung der bisherigen Kantonfreiheit 
und der Forderung bedeutender Kriegsleistungen. Bald ergriff aber 
der stetig schwellende Strom vaterländischer Begeisterung auch Bres- 
laus Bürgerschaft; dieser durch die Freileitskriege hervorgerufene 
geistige Aufschwung wirkte in den folgenden Jahren noch nach, 
schließlich übte aber die ungünstige Gestaltung des städtischen Wirt- 
schaftslebens und der Finanzen einen so lähhmenden Einfluß aus, daß 
sich die Weiterentwicklung der zwanziger und dreißiger Jahre nur 
im müden Schneckentempo - vollzog; die staatliche Aufsichtsbehörde 
mußte sogar 1834 eingreifen, um neuzeitlichen Verwaltungsgrund- 
sätzen die Bahn zu brechen und damit die Finanzkalamitäten zu 
heilen. Erst das wirtschaftliche Erstarken des preußischen Bürger- 
tums etwa seit der Begründung des Zollvereins führte in den vier- 
ziger Jahren zu einem Umschwunge, einer schnelleren, gesünderen 


Kritiken. 565 


Entwicklung der Stadtverwaltung unter ständig wachsender, politische 
Farbe annehmender Beteiligung der Bürgerschaft. 

So bedurfte das preußische Bürgertum dreier bis vier Jahrzehnte 
seit der Einführung der Städteordnung, um seinen kleinbürgerlichen, 
“unpolitischen, wirtschaftlich rückständigen Charakter abzustreifen, jene 
starken sozialen Wandlungen durchzumachen, welche die anfangs 
führende Schicht, das Handwerkertum, in den Hintergrund schoben 
und einen neuen Mittelstand und die ersten Anfänge eines führenden 
Großbürgertums zeitigten; erst dann vermochte es, am politischen 
Leben selbständig teilzunehmen. 

Der zweite Band liefert höchst wertvolles Quellenmaterial für 
die städtische Verfassungsgeschichte im 18. und 19. Jahrhundert. 

Breslau. -© Ziekursch. 


Friedrich Weidner, Gotha in der Bewegung von 1848. Nebst 
Rückblicken auf die Zeit von 1815 an. Gotha, Perthes 1908. 
XIX u. 268 S. 8°. S 

Die Rückblicke auf die Zeit von 1815 an nehmen beinahe die 

Hälfte des Buches ein (S. 1—144) und gliedern sich in 5 Kapitel: 

Das erste Kapitel: Gotha in den letzten Zeiten des Hauses Gotha- 

Altenburg bringt nach einigen Mitteilungen über die Schicksale der 

thüringischen Lande im 17. und 18. Jahrhundert die Erzählung von 

der Teilung der Besitzungen des 1825 ausgestorbenen Gotha-Alten- 
burgischen Hauses durch den Hildburghäuser Vertrag und damit ein 
klassisches Histörchen aus der staatlosen Periode unseres Volkes. Das 

Ergebnis war die Vereinigung der beiden „Staaten“ Koburg und Gotha 

durch eine Art Personalunion zu dem „Staate“ Sachsen Koburg-Gotha. 

In dem Gesamtstaate Koburg-Gotha überwog wie in den Teilstaaten 

Gotha und Koburg der Charakter der Domäne, der Summe der Be- 

sitzungen des fürstlichen Hauses, und unter den Lebenselementen 

dieses Staates hatte die Rivalität der Städte Gotha und Koburg sowie 
der Hofkreise und der Beamtenschaften der „Teilstaaten“ eine große 

Bedeutung. Koburg und Gotha waren verschieden organisiert Koburg 

hatte seit 1821 eine Verfassung mit einem Landtag, Gotha bewegte 

sich noch in den Formen ständischer Vertretung, wie sie sich im 17. 

und 18. Jahrhundert gestaltet hatten. Versuche eines Ausgleichs, einer 

Modernisierung der Gothaer Verfassung und damit zugleich einer 

engeren Verbindung der beiden Teilstaaten hatten wenig Erfolg. An 

den alten Mißbräuchen hingen zu viel Interessen. Gotha hatte das 

Glück, eine Anzahl bedeutender mit dem Blick für große Geschäfte 

und Ideen ausgerüstete Männer zu haben, vor allem Arnoldi, den Be- 

gründer der großen Versicherungsgesellschaften, der Deutschland in 


566 Kritiken. 


diesem wichtigen Zweige von der Bevormundung und Ausbeutung 
durch englische Gesellschaften befreit hat. Neben ihm sind die beiden 
Becker zu nennen, Vater und Sohn, der Philologe Friedrich Jacobs 
und der Buchhändler Perthes. Aber so reich ihre Kraft war, staat- 
liche Gesinnung verlangt staatlichen Boden, und Gotha wie Koburg 
blieben ohne höheres politisches Leben. Von alle dem hören wir 
manche wichtige Tatsache, und ist es dem Verf. noch nicht gelungen 
volle Anschauung zu geben, so ist doch das Gegebene recht nützlich. 
Hoffentlich regt es dazu an, Bilder aus diesem Stilleben zu entwerfen, 
wie sie uns Cl. Theod. Perthes aus Köln, Aachen und anderen Orten 
gegeben hat. 

Bei der neuen Ordnung der Stadtverwaltung von Gotha wäre 
es von Interesse gewesen zu hören, wieweit die preußische Städte- 
ordnung nachgeahmt worden sei. Für Nichtbeteiligung an den Wahlen 
der Stadtverordneten waren Strafen gesetzt. Der Verf. möchte darin 
einen Beweis für das geringe Interesse des Volkes an diesen Wahlen 
sehen. Aber das Interesse an diesen Wahlen ist auch heute noch 
gering. Von Wichtigkeit wäre es jedoch nachzusehen, ob etwa früher 
schon dergleichen, Strafen in Gotha üblich waren — wie denn das 
Mittelalter manche dergleichen kannte — oder ob etwa klassische 
Reminiszenzen dabei mitwirkten. Die Bewegung von 1848 zeigt die 
Merkmale, die sie in vielen Städten und Landschaften ohne politisches 
Leben hatte. Zunächst ist aber zu betonen, daß die Reformbewegung 
schon 1847 einsetzte, nicht erst auf die Nachricht von der Pariser 
Revolution. Diese Nachricht gab ihr nur den heftigen Charakter und 
raubte den Verteidigern des Alten den Mut und die Widerstandskrafl. 
Sodann zeigt sich hier wie z. B. in Hannover, wie leicht durch ruhige 
Durchführung der nötigsten Reformen die Bewegung beherrscht werden 
konnte, endlich, daß die Handwerker damals bei allem Eifer für 
Freiheit doch vielfach Gegner der Gewerbefreiheit waren. 

Das Buch ist auch für die genauere Kenntnis dieses wunder- 
baren Jahres lehrreich; denn es beruht auf gründlichen Forschungen in 
Akten, Zeitungen und Büchern, aber ich wünschte doch noch eine 
reichere Darstellung dieser wichtigen Vorgänge und Zustände. 

G. Kaufmann. 


567 


Nachrichten und Notizen I. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Der 
o. Prof. der neueren Kunstgeschichte Dr. J. Strzygowski in Graz wurde 
in gleicher Stellung nach Wien und der Prof. an der Technischen Hoch- 
schule in Berlin Prof. Dr. Paul Schubring wurde als Ordinarius für Kunst- 
geschichte nach Basel berufen. Der ao. Prof. der alten Geschichte Dr. 
W. Otto in Greifswald und der ao. Prof. der neueren Kunstgeschichte Dr. 
M. Dvorak in Wien wurden zu ÖOrdinarien ernannt. Der ao. Prof. der 
Germanistik Dr. Gustav Ehrismann in Heidelberg wurde als Ordinarius 
nach Greifswald, der ao. Prof. für romanische Philologie Dr. Karl VoBßler 
in Heidelberg als Ordinarius nach Würzburg und der ao. Prof. der Ar- 
chäologie K. Watzinger in Rostock als Ordinarius nach Gießen berufen. 
Der o. Prof. der neueren Geschichte Dr. Wilhelm Busch in Tübingen 
folgt einem Rufe nach Marburg. 

Der Privatdozent für Kunstgeschichte in Heidelberg Dr. Alfred 
Peltzer, der Privatdozent für Ägyptologie Dr. H. Junker in Wien und 
der Privatdozent für Kirchengeschichte Dr. Johannes Walter in Göttingen 
wurden zu ao. Professoren ernannt. Die Privatdozenten der Geschichte Dr. 
J. Ziekursch in Breslau, Dr. W. Levison in Bonn und Dr. Fritz 
Curschmann in Greifswald erhielten den Titel Professor. 

Es habilitierten sich: Dr. Schlüter für Geographie in Berlin, Dr. 
Adolf Hofmeister für Geschichte in Berlin, Dr. M. Weyermann für 
Nationalökonomie und Statistik in Freiburg i. B. und Dr. Ernst Herz- 
feld für Archäologie und historische Geographie des Orients in Berlin. 

Todesfälle. Am 5. Juni starb im Alter von 66 Jahren der Direktor 
- der Staatsbibliothek in München Georg von Laubmann. Mit M. Doeberl 
hat er die Denkwürdigkeiten über die innere Staatsverwaltung Bayerns 
des Grafen Maximilian Josef von Montgelas herausgegeben. Auch verdanken 
wir ihm zum Teil die Bearbeitung des Münchener Handschriftenkataloges. 

Am 5. Juni starb im Alter von 92 Jahren Professor Dr. Johann Ne- 
pomuk Sepp in München. Er war am 7. Aug. 1806 in Tölz geboren, 
hatte in München Philosophie und Theologie studiert und dann in den 
Jahren 1845 und 1846 den Orient, Syrien, Palästina und Ägypten bereist. 
Im Jahre 1846 wurde er Professor der Geschichte in München, doch schon 
im folgenden Jahre seiner Stelle entsetzt und mit sieben anderen Professoren 
ausgewiesen, weil er sich gegen die Wirtschaft der Lola Montez gewendet, 
hatte. Er wurde Mitglied des Frankfurter Parlaments, trat 1849 in die 
bayerische Kammer und wurde 1850 wieder in sein Amt eingesetzt, welches 
er aber 1867 aus persönlichen Rücksichten wieder aufgab, indem er in den 
Ruhestand trat. Im folgenden Jahr saß er als Abgeordneter mit im Zoll- 
parlament und wurde 1869 von neuem in die bayerische Kammer gewählt 
wo er in den entscheidenden Julitagen des Jahres 1870 zum Schrecken 


568 Nachrichten und Notizen I. 


seiner ehemaligen Parteifreunde mit so hinreißender Beredsamkeit für das 
Zusammengehen mit Preußen und den Krieg gegen Frankreich sprach, daß 
die Ausschußanträge der Kammer, welche eine bewaffnete Neutralität be- 
fürworteten, wie vom Winde verweht wurden. Im Jahre 1872 machte er 
auf Reichskosten eine Reise nach Palästina, um das Grab Barbarossas zu 
suchen. Er war eine urwüchsige kernige Erscheinung, in seinem Wesen 
paarte sich das Stammesgefühl des Bajuvaren auf das glücklichste mit dem 
deutschen Bewußtsein. Als Historiker ging er seine eigenen zum Teil 
wunderlichen Wege, aber er besaß ein bedeutendes Wissen und gewann 
sich damit auch die Achtung seiner Widersacher. Von seinen Schriften 
verweisen wir besonders auf folgende: Ludwig Augustus, König von Bayern, 
und das Zeitalter der Wiedergeburt der Künste (1869). Meerfahrt nach 
Tyrus (1879). Kaiser Friedrich Barbarossas Tod und Grab (1879. 
Religionsgeschichte von Oberbayern in der Heidenzeit (1895). Goerres (1896:. 
Erinnerungen an die Paulskirche (Grenzboten 62). 

Am 28. Juni starb in Berlin der ao. Professor der Staatswissenschaften 
Geh. Admiralitätsrat Dr. Ernst von Halle (Ernst Levy), der seine Feder 
besonders den deutschen Seeinteressen widmete, er war seit 1906 der 
Herausgeber des Jahrbuchs der Weltwirtschaft. 

Am 29. Juni starb der Professor der Kunstgeschichte in Breslau Dr. 
Karl Albrecht Richard Muther, bekannt vor allem durch seine drei- 
bändige „Geschichte der Malerei im 19. Jahrhundert“ (1893—94). Von 
seinen sonstigen Schriften sei auf „Die deutsche Bücherillustration der 
Gothik und Frührenaissance 1460—1530“ und auf die „Geschichte der 
englischen Malerei“ hingewiesen, das erstere Werk erschien in 2 Bänden 
1884, das letztere 1903. 

Am 11. Okt. starb in Charlottenburg im Alter von 70 Jahren General- 
leutnant z. D. Gerhard v. Pelet-Narbonne, ein bekannter Militär- 
schriftsteller, der u. a. auch eine „Geschichte der brandenburgisch-preußischen 
Reiterei seit den Zeiten des Großen Kurfürsten bis zur Gegenwart‘ verfaßt 
hat, die 1905 erschienen ist. 

Am 12. Okt. starb der Professor des Staats- und Völkerrechte in Basel 
Dr. Karl Hilty, ein fruchtbarer Schriftsteller, der in zahlreichen Schriften 
das schweizerische Staatsrecht und verwandte Fragen behandelte. Wir 
heben von ihm nur folgende Schriften hervor: Theoretiker und Idealisten 
der Demokratie (1868). Ideen und Ideale schweizerischer Politik (1875). 
Berner Staatsgedanken (1877). Die Bundesverfassung der Schweizer Eid- 
genossenschaft (1879). Die Neutralität der Schweiz in ihrer heutigen Auf- 
fassung (1889). Die orientalische Frage (1896). 


569 


Nachrichten und Notizen I. 


Heinrich Nöthe, Die Drususfeste Aliso nach den römischen Quellen und 
Lokalforschungen. [Beiträge f. d. Gesch. Niedersachsens u. Westfalens. 
Hrsg. von Dr. G. Erler usw. 11. Heft.] Hildesheim, A. Lax, 1907. 

Als Schuchhardt 1899 bei Haltern an der Lippe ein Römerlager auf- 
deckte, war für ihn und für viele kein Zweifel mehr, daß endlich Aliso ge- 
funden sei; aber bald darauf stieß Pfarrer Prein auf der sog. „Burg“ bei 
Öberaden auf ein römisches Standlager, das er nun seinerseits für Aliso 
erklärte. Weitere Nachforschungen am Orte und in Archiven bestärkten 
ihn in seiner Überzeugung; in zwei Schriften begründete er 1906 seine 
Ansicht. Auf Preins Seite trat sogleich H. Nöthe; begünstigt durch genaue 
Kenntnis der Gegend, hat er jüngst in dem obengenannten Schriftchen in 
durchaus sachlicher Form alles, was für Aliso Oberaden spricht, zusammen- 
gestellt. Ich entnehme seinen Ausführungen folgendes: 1. Das Lager war, 
wie Münzfunde bezeugen, eine zur Zeit des Kaisers Augustus angelegte 
Befestigung. 2. Es war, der Angabe des Cassius Dio gemäß, ein Stand-, 
nicht nur ein Marschlager, und bot Raum für die drei Legionen des Varus. 
3. Die „Burg“ bei Oberaden, unweit der zu jener Zeit bis dahin schiff baren 
Lippe, 72 m hoch und durch Sümpfe und Bäche geschützt, war für ein 
gegen die Feinde vorgeschobenes Bollwerk im höchsten Maße geeignet. 
4. Die von Cassius Dio für das Kastell angegebene Lage am Zusammen- 
fluß von Lippe und Eliso (= Seseke, wie eingewanderte Friesen den Fluß 
benannten) paßt weit mehr für das Kastell bei Oberaden als für die 
Halterner Anlage, die beträchtlich westwärts davon liegt. ö. Die alten, 
von Osten kommenden Wege führten nach Oberaden, nicht nach Haltern. 
6. Das ältere Lager bei Haltern wurde von den Römern auf die Kunde von 
der Varusschlacht sogleich verlassen und von den Germanen, wie Brand- 
spuren bezeugen, zerstört. Aliso räumten zwar die von den Germanen 
hart bedrängten Römer im Frühjahr 10 auch, aber die Germanen zerstörten 
es nicht, sondern hielten es besetzt; auch Germanicus gewann es nicht zu- 
rück. (Scharf voneinander sind zu scheiden Tac. Ann. I, 7 castellum 
Lupise flumini adpositum, das neue Standlager bei Haltern, und castellum 
Aliso.) 7. Die „Burg“ war, wie Funde beweisen, bevor sie ein römisches 
Kastell erhielt, schon von den Germanen besetzt gewesen; Aliso ist ein 
germanisches Wort und hat sich bis heute in dem — urkundlich bis ins 
Mittelalter hinauf beglaubigten — Namen des Hofbezirks Elsey erhalten. 
— Freilich, so wahrscheinlich es auch ist, daß sich auf der „Burg“ bei 
Oberaden Aliso erhoben hat, der strikte Beweis ist noch nicht erbracht. 
Werden neue Ausgrabungen und Funde das Dunkel noch lichten? Sicher 
ist, daß es mit Oberadens Sache noch wesentlich günstiger stehen würde, 
wenn 1899 das Kastell bei Oberaden aufgedeckt worden wäre und erst da- 
nach das bei Haltern. O. Langer. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 39 


570 Nachrichten und Notizen IL 


J. Peisker veröffentlicht „Neue Grundlagen der slavischen Altertums- 
kunde. Ein Vorbericht.“ (Stuttgart, Kohlhammer. 8 S.) Die Heimat der 
Slaven ist das Sumpfgebiet des Pripet, Polesie. Unter awarischem Joch 
breiteten sie sich nach Westen und Süden hin aus. Jahrhunderte- 
lang blieb der Dualismus einer herrschenden (awarischen) und beherrsch- 
ten (slavischen) Volksschicht: die Zupane seien die einst herrschenden 
Awaren. G. S. 


Felix Senn, Linstitution des vidamies en France. Paris, Rousseau 
1907. 

Die angezeigte Abhandlung gibt eine gute Übersicht über die Vize- 
dominate in Frankreich während der nachfränkischen Zeit (S. 75f.), und 
hierin liegt das Verdienst der Arbeit. Dagegen ist die Herausarbeitung der 
verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht gelungen. Senn behauptet (S. 3f., 
S. 15), daß das Amt eine kirchliche Bildung sei und dem kirchlichen oeco- 
nomus entspreche. Gewiß ist die Gleichung zwischen oeconomus und vice- 
dominus richtig; aber so wenig der oeconomus nur ein kirchlicher Beamter, 
sondern von der Römerzeit her der Leiter jedes großen Haushalts war, 
ebenso gilt das für den vicedominus; das beweist schon Gregor. reg. IX 83. 
Dann aber hat Senn den staatlichen vicedominus nicht eigentlich gesehen, 
über den neuerlich namentlich die Untersuchungen W. Sickels der fränki- 
sche Vizekomitat S. 172ff. zu vergleichen sind. Noch die Touler Urkunde 
von 1069 (S. 80) zeigt, daß hier der vicedominus der Hofgerichtsherr ist. 
Das wäre eben gerade die interessante und für die Geschichte der Staats- 
verfassung grundlegende Untersuchung, den weltlichen vicedominus, der 
allerdings sehr häufig vom Bischof abhängig wurde, von dem kirchlichen 
Vermögensverwalter zu trennen. 

Würzburg. Ernst Mayer. 


Die Frage, was unter einem „homo legius“ zu verstehen sei, wirft 
Henry Pirenne auf („Qu'est-ce qu'un homme lige?“ in Bulletins de 
l’Académie royale de Belgique, Classe des lettres 1909 Nr. 3 p. 46—60). 
Sie führt ihn zu Erörterungen darüber, ob denn in Frankreich das in 
Deutschland so verbreitete Institut der Ministerialität unbekannt gewesen 
sei. P. gelangt zum Schlusse, der „homo legius" ist mit dem deutschen 
Ministerialen zu identifizieren. Noch bedarf m. E. das Problem der Mi- 
nisterialität in Frankreich eingehender Behandlung. G. S. 


Ludwig Zoepf, Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert. Beiträge zur 
Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance. Herausgeg. von 
Prof. Dr. W. Goetz. Heft 1. Leipzig und Berlin 1908. 

Der Verfasser sucht sich in der ziemlich umfangreichen Arbeit (239 S. 
Darstellung in engem Druck) seinem Ziel in der Hauptsache auf zwei Wegen 
zu nähern. Kapitel 1—4 (5. 3—155) bekümpfen in erster Linie den Ge- 
danken, daß man die Hagiographie des 10. Jahrhunderts durch das Wort 
‘typisch’ zu charakterisieren habe, sie suchen die individuellen Bestandteile 
nachzuweisen und in ausfübrlicher eigener Darstellung eine Abgrenzung des 


Nachrichten und Notizen II. 571 


Typischen und des Individuellen gegeneinander zu finden. Kapitel 5—10 
(S. 156—2388) geben in freierer Aneinanderreihung eine Anzahl von Unter- 
suchungen über einzelne Züge und Inhalte des Heiligen-Lebens, die ich 
durch die Kapitelüberschriften wiedergebe, nämlich 5) Das Heiligen-Leben 
als geschichtliche Quelle. 6) Die Anschauung vom jenseitigen Leben im 
Heiligen-Leben. 7) Das Wunder im Heiligen-Leben. 8) Der Heiligen- 
Kultus. 9) Das Naturgefühl im Heiligen-Leben. 10) Die Darstellung und 
das Novellenartige im Heiligen-Leben. 

Zoepf ist sich bewußt gewesen, daß bei geistesgeschichtlichen Ar- 
beiten auf dem Gebiete des Mittelalters die erste Schwierigkeit in der 
Begrenzung und Bestimmung des Themas besteht, das sich nicht so leicht 
herausheben läßt wie etwa meist in der politischen Geschichte; ein festes 
Gerüst der Tateachen und ihrer Zusammenhänge ist dort vorhanden und 
vielfach nur im einzelnen noch der Ergänzung und Ausfüllung bedürftig, 
bier muß es erst geschaffen und aus dem Stoff herausgearbeitet werden. 
Diese Wahl und Bestimmung des Themas, die ganze Anlage der Arbeit 
scheint mir nun im vorliegenden Falle nicht glücklich zu sein. Daß die 
ersten vier Kapitel vorwiegend der sachlich ja ganz gerechtfertigten Be- 
kämpfung des Begriffes „typische Hagiographie“ gewidmet sind, führt zu 
vielfachen Erörterungen der Begriffe und neuen begrifflichen Konstruktionen 
des Verf., läßt aber nicht die Dinge selbst in ihrer historischen Besonderheit 
hervortreten. In dem Buche finden sich sehr zerstreut einige Züge zur 
Charakteristik der Hagiographie des 10. Jahrhunderts: daß die Verfasser 
meist die vornehme Geburt ihrer Helden betonen, daß die Heiligen auch 
tatsächligh meist den ersten Ständen angehören; daß strengste Askese 
und Martyrium in höherem Grade als vorher und nachher Ideal und Inhalt 
des Heiligen-Lebens seien —, und vielleicht ließen sich noch einige Be- 
merkungen der Art aus dem Buche herausheben. Diese Züge hätten meines 
Erachtens zusammengefaßt und zur Grundlage und zum Ziele einer Dar- 
stellung des Heiligen-Lebens im 10. Jahrhundert gemacht werden sollen. 
Die zweite Hälfte der Kapitel enthält, wie aus den Titeln ersichtlich, etwas 
lose und bunt aneinandergefügte Bemerkungen, die wertvolles Material, aber 
nicht recht greifbare historische Resultate bieten. Es liegt das zum Teil 
daran, daß das Thema Hagiographie des 10. Jahrhunderts zu weit und all- 
gemein ist; erst die Einführung und weitgehende Mitberücksichtigung lokaler 
und nationaler Unterschiede und Umstände hätte zur vollen historischen 
Gegenständlichkeit und zu einer größeren Bestimmtheit der Kesultate 
führen können. 

Der Verfasser hat die Schwierigkeiten der Arbeit wohl empfunden 
und bezeichnet selber sein Werk als Materialsammlung (S. 2/3), als Leistung 
eines Neulings auf Neuland (S. 236f.). Wenn die vorstehenden Bemerkungen 
einige Gesichtspunkte andeuteten, wie die Anlage der Arbeit vielleicht 
fruchtbringender und zweckmäßiger hätte gestaltet werden können, so soll 
daneben nicht verkannt werden, daß durch den großen Fleiß der Sammlung 
: des Materials und die Erörterungen des Verfassers der Boden für eine weitere 
Bearbeitung des interessanten Stoffes bereitet worden ist. 

Leipzig. B. Schmeidler. 

89* 


572 Nachrichten und Notizen II. 


Otto Kaemmel, Die Besiedelung des deutschen Südostens vom Anfang 
. des 10. bis gegen das Ende des 11. Jahrhunderts. Leipzig, Verlag der 
Dürrschen Buchhandlung 1909. (Gleichzeitig ausgegeben als „Wissen- 
schaftliche Beilage zum Jahresbericht des Nikolaigymnasiums zu Leipzig“ 
1909, Progr. Nr. 735.) 54 S. 4°. 

Wenn man den Namen Otto Kaemmel nennt, so denkt der Historiker 
trotz der Anzahl und Mannigfaltigkeit seiner Werke doch in erster Linie 
an seine „Anfünge deutschen Lebens in Österreich bis zum Ausgange der 
Karolingerzeit*, das als erster Band eines groß geplanten Werkes „Die 
Entstehung des österreichischen Deutschtums‘“ im Jahre 1879 erschien, das 
aber leider keine Fortsetzung gefunden hatte. In der Einleitung zum 
I. Bande meiner „Geschichte Nieder- uud Oberösterreichs“ habe ich darüber 
geschrieben: „Wenn man bedenkt, daß der Verfasser eigentlich landes- 
unkundig war und daß zur Zeit des Erscheinens des Werkes die Kultur- 
und Wirtschaftsgeschichte noch weitaus nicht die Entwicklung genommen 
hatte, die sie... . heute erreicht hat, so muß man ihm volle Bewunderung 
zollen, denn es ist heute kaum in Einzelheiten, geschweige denn in den 
Hauptergebnissen und Hauptgrundsätzen überholt.“ Ich muß dieses Urteil 
anführen, weil der Verf. in der Vorbemerkung zu seiner jetzt vorliegenden 
Arbeit erklärt, durch diese meine Anerkennung ermutigt worden zu sein, 
nunmehr endlich mit einer Fortsetzung hervorzutreten. Allerdings ist heute 
die Situation eine wesentlich andere. Damals, vor drei Jahrzehnten, war 
der Verf. der Erste, der an den wichtigen Gegenstand herantrat, kaum daß 
einzelne brauchbare Vorarbeiten vorhanden waren. Seitdem hat sich die 
landeskundliche Forschung in Österreich ganz bedeutend entfaltet, und 
gerade im letzten Jahrzehnt erschienen auch beachtenswerte, zum Teil 
sogar hervorragende zusammenfassende Darstellungen. So vermag denn 
diese neue Arbeit nichts wesentlich Neues mehr zu bieten, sie kann nur 
das bereits feststehende Bild durch Einzelheiten aus dem vom Verf. im 
Laufe der Jahre für die Fortsetzung seines Werkes gesammelten Materiale 
ergänzen und die durch andere gewonnenen Ergebnisse in einer übersicht- 
lichen hübschen Darstellung wiedergeben. In dieser ganz geänderten Ent- 
stehungsart liegt zugleich bereits die Kritik. Der Verf. meidet sogar jede 
Gelegenheit einer Polemik und folgt seinen letzten Vorgängern auch dort. 
wo ihre Untersuchungen noch keineswegs abgeschlossen erscheinen und 
deren Ergebnisse noch umstritten sind, z. B. in der Frage der Stammes- 
zugehörigkeit der Ansiedler in der Ostmark im 11. Jahrhundert. Am be- 
merkenswertesten ist der Abschnitt über die kirchliche Organisation und 
naturgemäß der über die Besiedelung der einzelnen Landesteile, welcher am 
meisten sorgfältig zusammengestellte Belege enthält. 

Wien. M. Vancsa. 


L. K. Götz, Staat und Kirche in Altrußland. Kiewer Periode 988— 1240. 
Berlin 1908. 8°. S. VII + 214. 
Bei der Indolenz, die Rußland als Staat im großen und ganzen auf dem 
kulturellen Gebiete an den Tag legt, bei dem großen kulturellen Marasmus, 
den auch die russische Gelehrtenwelt zeigt, muß man mit Freuden die 


Nachrichten und Notizen I. 573 


Erscheinung begrüßen, daß sich fremde Gelehrte finden, die das russische 
Kulturgebiet mutig betreten, um sich dort Lorbeern zu sammeln. Zu diesen 
rührigen, unermüdlichen und tüchtigen Arbeitern gehört auch der Autor. 
Er ist kein Neuling mehr auf diesem Gebiete Im J. 1904 erschien sein 
Buch über das Kiewer Höhlenkloster; im J. 1905 erschienen seine „Kirchen- 
rechtliche und kulturgeschichtliche Denkmäler Altrußlands“; in den kirchen- 
rechtlichen Abhandlungen, hrsg. von Ulr. Stutz, erschier® gleichzeitig seine 
„Geschichte des russischen Kirchenrechts.“ Wir sehen mehr als genug, um 
den Beweis zu erbringen, daß der Autor unermüdlich an der Arbeit 
ist. Das genannte neueste Buch ist das letzte Glied dieser Kette. Der 
Autor hat das ganze, das gegenseitige Verhältnis von Staat und Kirche 
beleuchtende Material gesammelt und auf Grund dessen einzelne Fragen in 
fünf Abschnitten erörtert. Im ersten Abschnitt spricht er über die staat- 
liche Struktur Altrußlands, über den Charakter der russischen Kirche, daß 
Rußland nämlich eine einzige Metropolie bildete, die zwar dem Patriarchen 
von Konstantinopel unterstand, aber eine national einheitliche Kirche 
bildete, dann über die Gründung der russischen Staatskirche und An- 
schauungen über weltliche und geistliche Gewalt, die wie so vieles andere 
auch aus Byzanz genommen wurden. Im zweiten Abschnitt spricht er über 
den christlichen Charakter des Fürstenamtes, daß nämlich der Fürst beim 
Antritt seiner Regierung von der Kirche die Sanktion erhielt und sein 
Herrscheramt als ein ihm von Gott gegebenes verwaltete, dann über private 
Frömmigkeitsbetätigung des Fürsten, daß er nämlich auch als Privatmenn 
den Kirchengeboten unterstand, dann über die Stellung des Fürsten zum 
Mönchtum und seinen Briefwechsel mit Mönchen und Bischöfen, schließlich 
darüber, daß der Fürst als Schutzherr der Kirche angesehen wurde. Im 
dritten Abschnitt bespricht er die Beziehungen der Patriarchen von Kon- 
stantinopel und der byzantinischen Kaiser zu den russischen Fürsten, daß 
der Patriarch nämlich das Recht hatte, Metropoliten für Rußland zu be- 
stimmen, Appellationen vom Urteil der russischen Synode und des Metro- 
politen von Kiew anzunehmen, wie auch in Streitigkeiten zwischen Fürsten 
und Bischöfen zu entscheiden, daß ferner der byzantinische Kaiser als 
Schutzberr des Patriarchats auch in Rußland als Schutzberr der Kirche 
galt. Dann handelt er von den Beziehungen zwischen dem Metropoliten 
nnd dem Großfürsten, daB die Metropoliten gegenüber dem Großfürsten 
unabhängig waren, er betont, daß sie Griechen waren, er bespricht die 
staatlich-politische Tätigkeit der Metropoliten, daB sie stets für die Auf- 
rechthaltung des Friedens waren, dann bespricht er das Verhältnis zwischen 
Bischöfen und Fürsten in den einzelnen Provinzen, daß sich Fürsten Gewalt- 
akte gegen Bischöfe erlaubten, ja dieselben sogar absetzten. Dann schildert 
er die staatlich-politische Tätigkeit der Bischöfe und die Beziehungen der 
Fürsten zu den Klöstern, Äbten und Mönchen, daß sie die Mönche achteten, 
aber dieselben auch manchmal hart behandelten. Im vierten Abschnitt 
bringt er ein Kapitel über die Dotierung der Kirche durch die Fürsten, 
dab nämlich die Fürsten den Zehenten von ibren Einkünften für die 
Kirchen bewilligten, und erwähnt das älteste kirchliche Statut von Wladimir, 
dem ersten christlichen Herrscher. Es wäre hier hervorzuheben, daß der 


974 Nachrichten und Notizen Il. 


Autor überflüssigerweise eine Scheidung zwischen dem Privatvermögen des 
Fürsten und den Staatseinnahmen annimmt; da eine solche damals eigent- 
lich nicht bestand, gehörten doch alle Gerichte- und Händelsgefälle, von 
denen er spricht, dem Fürsten, welcher über sie das Verfügungsrecht hatte. 
Dann sagt er, der Fürst beschenkte die Kirche auch mit dem Landbesitz. 
Kurz, der Fürst hatte für den Unterhalt des Klerus zu sorgen. Darauf folgt 
ein Kapitel betitelt „Rechtsgebiet der Kirche im Staate", in dem der Autor 
die Frage beantworten will: welche Gebiete der Rechtsprechung sowohl 
Personen wie Sachen betreffend der Staat der Kirche überlassen hat. Dieses 
zweifellos interessanteste Kapitel umfaßt sonderbarerweise nur drei Seiten, 
denn das in Übersetzung darauf folgende Statut des Fürsten Wladimir 
kann nicht in Betracht kommen. Bespricht nämlich der Autor in früheren 
Kapiteln die Verhältnisse der russischen Kirche, die auch in Byzanz und 
auch im Westen nicht wesentlich anders waren und für uns daher weniger 
interessant sind, so liegt bei dieser Frage die Sache ganz anders. In den 
Rechtsbefugnissen unterscheidet sich eben die russische Kirche von der 
westlichen, von der römischen, und das wäre Grund genug gewesen, die 
Sache genauer zu untersuchen, denn das interessiert uns vor allem anderen. 
Wenn aber der Autor behauptet, das Rechtsgebiet der Kirche im russischen 
Staate wäre weitaus größer gewesen, als es in Byzanz war, so möchte das 
Ref. bezweifeln. Einzelne Ereignisse statuieren noch kein Gesetz. Im 
fünften und letzten Kapitel bespricht er die kirchlichen Verhältnisse in den 
russischen Republiken, besonders in Nowgorod, wo natürlich der Einfluß 
des Volkes mehr zur Geltung kommt. Im Anhang folgt ein Exkurs, 
in dem das Schreiben des Patriarchen Lukas Chrysoberges an Fürst 
Andreas Bogolubskij von Rostow Suzdal aus dem Jahre 1162 besprochen 
wird. 

‘In seinem ganzen Buche bringt der Verfasser eigentlich gar nichts 
Neues, das heißt nichts, was wir in der historischen Kirchenliteratur Ruß- 
lands nicht finden würden, und doch ist das ein neues Buch, und zwar nicht 
bloß weil er das zerstreute Material zusammengetragen, sondern weil er es 
auch in eine einheitliche Form gebracht, also ein Ganzes daraus gemacht 
hat, was nicht bloß für das deutsche Publikum, dem die russische Literatur 
fremd ist, sondern auch für die russische Gelehrtenwelt ein Gewinn ist. 
Aber auch dag wäre zu wenig gesagt. Der Autor sichtet mit kritischem 
Sinn den Stoff und legt so die Fundamente zu einem neuen Lehrgebäude, 
das in Rußland unbeachtet blieb. Er hätte gewiß mehr geleistet, wenn die 
russische historische Literatur nicht so dürftig wäre wie sie ist. Haben es 
doch die Russen nicht einmal zu einer kritischen Quellenausgabe gebracht, 
von einer kritischen Quellenkunde! gar nicht zu sprechen. Rußland liegt 
kulturell ganz danieder, und daher ist jeder Versuch, zumal ein glücklicher 
wie der vorliegende, auf diesem Gebiete die Finsternis zu zerstreuen, mit 
lebhafter Genugtuung zu begrüßen. 

Czernowitz. W. Milkowicz. 


1! Eine solche von Ikonnikov ist erst dieser Tage erschienen. 


Nachrichten und Notizen II. 575 


Frances G. Davenport, The Economic Development of a Norfolk Manor 
(1086 —1565). Cambridge, University Press. 1906. 

Miss Davenports monographische Behandlung der Geschichte einer 
Grundherrschaft in Norfolk verdient alle Anerkennung. Es ist kaum nötig, 
den Nutzen und die Wichtigkeit solcher systematischen Untersuchungen auf 
Grund eines lokal umgrenzten und erschöpfend berücksichtigten Materials 
für die allgemeine Darstellung wirtschaftlicher und sozisler Verhältnisse 
auseinanderzusetzen. Eine interessante Parallele zu der vorliegenden Mono- 
graphie, zum Teil durch dieselbe angeregt, liefert A. Ballard in der Viertel- 
jahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 1908, für eine Grund- 
herrschaft in Zentral-England, nämlich für den Manor of Woodsbock. Beide 
Studien sind namentlich deshalb zu vergleichen, weil Miss Davenport ein 
gutes Beispiel einer ostenglischen Grundherrschaft mit zahlreichen freien 
Hintersassen bringt, während Ballard ein charakteristisches Exempel der in 
südwestlichen und zentralen Grafschaften üblichen Organisation bietet. 

Die Quellen, auf welche sich Miss Davenport in ihrer Geschichte Forncetts 
stützt, sind namentlich, außer einer Stelle im Domesdaybook, sehr vollständige 
Berichte und Rechnungen der Domanialverwaltung aus den Jahren 1270, 
1307, 1876—1378, 1400, 1409, 1410, ein ausführliches Urbar aus dem Jahre 
1565 und einige Gerichtsprotokolle (Court-rolls) des XIV. und XV. Jahr- 
hunderte. Auf Grund dieses Materials ließ sich eine orientierende Karte 
des Manors für die Zeit des Überganges vom Mittelalter zur Neuzeit 
rekonstruieren und eine ins einzelne gehende Geschichte des herrschaft- 
lichen Guts (domain) zusammenstellen. Das hat auch die Verfasserin 
mit großem Fleiße und Genauigkeit getan. Eine Reihe interessanter 
Resultate in bezug auf Einnahmen und Ausgaben der Gutsverwaltung, die 
Verwendung von Lohnarbeitern, die Entwicklung der terra soliata (soli- 
data), die Zersetzung der grundherrlichen Organisation und das Eindringen 
von Zeitleihen, sowie auf die Voraussetzungen des Ackerbaus und die Be- 
wegung der Preise sind in dem Buche in anschaulicher und vollstän- 
diger Weise vorgeführt. Es fehlt auch nicht an wichtigen Mitteilungen 
über den Haushalt und die Wirtschaft der bäuerlichen Stellen, obgleich . 
dieser Gegenstand im Hinblick auf das etwas einseitige Material nicht mit 
derselben Vollständigkeit behandelt werden konnte. Leider fehlten auch 
Nachrichten über die herrschenden Feldsysteme und die Einteilungen der 
Flur. Auf die juristische Seite der Verhältnisse werfen die erhaltenen, sehr 
mageren Gerichtsprotokolle nur wenig Licht, und es wäre besser gewesen, 
wenn sich die Verfasserin auf die Behandlung schwieriger Probleme der 
Standesverhältnisse in diesem Zusammenhange gar nicht eingelassen hätte. 
Jedenfalls erscheinen ihre Bemerkungen über die bond socmen, die ane- 
lipmen, die five acre tenants sehr fragwürdig. Statt eine problematische 
Hierarchie von freien Grundbolden und unfreien Hintersassen zu konstruieren, 
wäre es besser gewesen, die eigentümliche Rolle der bordarii in diesem 
Falle za untersuchen. Forncett mit seiner zahlreichen freien Bevölkerung 
bietet ja eine sehr frühzeitige Ausbildung kleiner Bauerstellen, die wahr- 
scheinlich juristisch mit der Ausstattung nachgeborener Söhne, wirtschaft- 
lich mit weit fortgeschrittener Arbeitsteilung und frühzeitiger Entwicklung 


516 Nachrichten und Notizen II. 


von Lohnverhältnissen zusammenhängt. Jedenfalls ist aber Miss Davenporte 

Buch als ein höchst willkommener Beitrag zu unserer Kenntnis der kon- 

kreten Gestaltungen der mittelalterlichen Grundherrschaft zu begrüßen. 
Paul Vinogradoff. 


Eugen Fischer, Der Patriziat Heinrichs III. u. Heinrichs IV. Tübingen, 
J. C. B. Mohr. Preis 2 M. 

Das Ziel der Abhandlung ist der Nachweis, daß zwischen dem Patriziat 
Heinr. IIT. u. Heinr. IV. kein rechtlicher Unterschied bestanden habe. Der 
Verfasser stützt seine These vor allem auf die disceptatio synodalis des 
Petrus Damiani. Bei der exegetischen Untersuchung derselben weist er die 
von Scheffer-Boichorst und Martens aus der Schrift gefolgerten Theorien über 
das Königsrecht an der Papstwahl zurück und kommt zu dem Resultat, daß 
die verschiedenen Wendungen der disc. syn. keine bestimmte Theorie über 
das Königsrecht zulassen, wohl aber beweisen, daß Damiani dem König 
einen maßgebenden Einfluß, nicht nur ein belangloses Recht zuerkennt 
und diesen im Patriziat und dem Wahldekret von 1059 begründet sieht. 
Der logische Aufbau der Schrift wird herausgeschält, jedoch gelingt es dem 
Verf. nicht, das Sprunghafte derselben zu verwischen. Ihre Glaubwürdigkeit 
wird durch Vergleich mit andern Quellen, vor allem dem Dekret von 1059 
nachgewiesen. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluß, daß bis zum 
Jahre 1076 zwischen Kurie und Königtum kein Streit um das allerdings 
nicht in eine feste Form gefaßte Königsrecht geführt wurde, beide Parteien 
dem König einen wesentlichen Einfluß zusprechen und der Streit erst aus- 
brach, als die radikale Partei das Königsrecht überhaupt abschaffen wollte. 
— Die Ausführungen haben im ganzen etwas Überzeugendes, jedoch hätte 
der Verf. deutlicher hervorheben können, daß jener Zeit eine strenge Rechts- 
tormulierung üherhaupt fernlag, das Recht fortwährend im Fluß war und 
dies gerade bei dem Rechte des Königs an der Papstwahl besonders ber- 
vortritt. Daß die Kurie seit 1057 die Tendenz hatte, den Einfluß des Königs 
zurückzudrängen, wird zwar erwähnt, tritt aber nicht deutlich genug hervor, 
und die Anführung des Königsrechts im Dekret von 1059, die vom Verf. 
selbst als inhaltslos gekennzeichnet wird, als den „Ausfluß eines hohen 
Rechtsgefühls“ von seiten der Kurie hinzustellen, ist doch sehr gewagt. — 
Zum Schluß wird die Parallele zwischen dem Patriziat Heinr. Ill. und 
Heinr. IV. gezogen, der scheinbare Gegensatz zwischen Erblichkeit und Über- 
tragung des Patriziats 1061 überzeugend beseitigt und der tatsächlich größere 
Einfluß Heinr. III. mit Recht auf dessen machtvolle Persönlichkeit und die 
für denselben günstigen politischen Konstellationen zurückgeführt, sodaß 
ein verschieden ausgebildetes Patriziatrecht überflüssig wird. Hier hätte 
noch erwähnt werden können, daß auch unter Heinr. UI. eine starke Partei 
Opposition machte gegen das Vorgehen des Königs als Beweis dafür, daß 
eine feste Formulierung der Rechte nicht vorlag. Wie in andern mittel- 
alterlichen Verhältnissen ist es auch hier: Das formelle Recht war nicht 
das Entscheidende, es wurde höchstens in einem geeigneten Augenblicke 
hervorgeholt, wie 1061 und 1076, auf die Macht kam es an. So hat der 
Verfasser zwar den Beweis erbracht, daß ein Rechtsstreit zwischen Kurie 


Nachrichten und Notizen I. 577 


und Königtum bis 1076 nicht bestanden hat, den Kampf um die Macht aber 
kann er nicht leugnen. H. Kromayer. 


In den von F. Thudichum herausgegebenen Tübinger Studien 
für schwäbische und deutsche Rechtsgeschichte sind Heft 3 und 4 der 
Geschichte zweier deutschen Stüdte gewidmet. 

Die Geschichte der Stadt Berlin (Tübingen, H. Laupp 1906, X und 
146 SS.) war Friedr. Holtze’s bewährten Händen anvertraut worden. Er 
bietet in einer lesbaren Darstellung einen guten allseitigen Überblick über 
die Geschichte der Reichshauptstadt. Daß H mit Vorliebe bei der Schil- 
derung der Gerichtsverfassung verweilt, ist dem Verf. der Geschichte des 
Kammergerichts nicht übelzunehmen. Sehr zu begrüßen ist die eingehende 
Berücksichtigung der Entwicklung der Stadt im 19. Jahrhundert. 

In großen Zügen stellt Christ. Meyer die farben- und abwechselungs- 
reiche Geschichte der Stadt Augsburg (Tübingen, H. Laupp 1907, 
VII und 130 SS.) dar, in deren Geschicken ein gutes Stück deutscher Ver- 
gangenheit sich widerspiegelt, wie auch in ihren Mauern sich manche der 
wichtigsten Ereignisse namentlich in der Reformationszeit zugetragen haben. 
Über alle diese Vorgänge kann man sich in dem flüssig geschriebenen 
Büchlein leicht unterrichten. Verfassungs- und Kulturgeschichte stehen 
im Vordergrunde des Interesses beim Verf. Über die Neuzeit seit dem 
30jährigen Kriege bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit Augsburgs, 
freilich auch eine Zeit des Verfalls, geht der Verf. etwas zu rasch hinweg; 
besonders stiefmütterlich behandelt er das 19. Jahrh., in der die alte 
Reichsstadt sich zur modernen Großstadt aufgeschwungen hat; nur ein paar 
Daten teilt er aus dieser Zeit mit, als letztes das Ende des deutschen 
Bundestages im Jahre 1866. Das Register ist eine dankenswerte Beigabe. 

Keussen. 


F. W. Müller, Die elsässischen Landstände. Ein Beitrag zur Geschichte 
des Elsasses. Straßburg, Schlesier & Schweikhardt 1907. 211 Seiten. 
Das Gemeinschaftsgefühl der im Elsaß gelegenen Territorien fand in 
der Zeit vom 12. bis zum 17. Jahrhundert seinen deutlichsten Ausdruck in 
den elsässischen Landständen, auf die und deren Bedeutung zuerst A. Over- 
mann hingewiesen hat. An ihn hat Dr. Müller in der oben genannten 
Schrift angeknüpft, die mit Gründlichkeit und Sorgfalt und in manchmal 
etwas zu weit gehender Ausführlichkeit alles zusammenträgt, was sich auf 
jene im Reiche einzig dastehende Einrichtung bezieht; es handelt sich hier 
nämlich nicht um Landstände im gewöhnlichen Sinne, die als Deputierte 
gewisser bevorrechteter Klassen eines Territoriums dem Landesherrn 
gegenüber das Land vertreten, sondern um eine Vereinigung der Reichs- 
unmittelbaren in einem geographisch abgeschlossenen Gebiete des Reichs. 
Die den Angriffen von Westen stets ausgesetzte Lage des Elsasses zwang 
schon im 11. Jahrhundert und seit dem Jahre 1278 sehr oft die kleinen 
Territorialgewalten am Oberrhein zum Abschluß von Landfriedensvereini- 
gungen auf Zeit, an denen sich gelegentlich rechtsrheinische Dynasten be- 
teiligten; aber auch, wenn dies nicht der Fall war, mußten diese Bündnisse, 
wie das nebenbei deren Wortlaut ergibt, über den Rhein hinübergreifen, 


578 Nachrichten und Notizen JI. 


weil die Besitzungen verschiedener elsässischer Stände rittlings über den 
Strom lagen. Die Tatsachen der mittelalterlichen Territorialbildung sprechen 
entschieden gegen die Ansicht des Verfassers, der den Rhein als wirksame 
Trennungslinie des Elsasses vom übrigen Reiche ansieht. — Der Verfasser 
weist nun nach, wie sich aus den vorübergehenden Landfriedensvereinigungen 
des Mittelalters unter dem Drucke kriegerischer Not die elsässischen Land- 
tage als eine regelmäßige Institution entwickelt haben. Es kommen ober- 
elsässische, unterelsässische und gesamtelsässische Landtage vor; die ober- 
elsässischen scheiden für die Betrachtung aus, da sie bei der geringen 
Bedeutung der neben Österreich im Oberelsaß in Betracht kommenden 
Reichsstände in der Regel mit den vorderösterreichischen Landtagen in 
Ensisheim zusammenfallen. Die Arbeiten von Brieger über die Reichs- 
unmittelbarkeit der Rappoltsteiner und von Becker über die Reichsland- 
vogtei im Elsaß sind dem Verfasser nicht bekannt geworden; auch fällt es 
auf, daß er bei der Frage des Einberufungsrechts der Landtage nicht an 
dessen Zusammenhang mit dem Landgrafentitel denkt. Im übrigen aber 
sind seine Frörterungen über die äußere und innere Einrichtung der 
gesamt- und der unterelsässischen Landtage, über ihre Zwecke, ihre sich 
auf „Landesrettungen“, Polizeiordnungen und Münzwesen erstreckende 
Tätigkeit und ihre Ergebnisse sorgfältig und erschöpfend; besonders ver- 
dienstlich sind die Verzeichnisse der Landfriedensrereinigungen im Mittel- 
alter und der spätern Landtage, die trotz der Kreisorganisation Maximilians I. 
bestehen blieben, ja jetzt erst als eine Art ausführendes Organ der Kreis- 
tagsbeschlüsse so häufig wurden, daß von 1518 bis 1683, wo sie durch die 
Einmischung der französischen Verwaltung ein plötzliches Ende fanden, 
nicht weniger als 196 gezählt werden. — Im Anhang sind einige Akten- 
stücke als Beispiele für das Verfahren bei den Landtagen, ferner eine 
Kostenrechnung der Stadt Straßburg über Ausgaben bei der „Landes- 
rettung* von 1580 bis 1583, ein Minzmeister- und ein Münzwardeineid 
abgedruckt. E. v. Borries. 


Karl Hampe, Urban IV. und Manfred, 1261—1264. Heidelberger Ab- 
handlungen zur mittleren und neueren Geschichte, Heft 11. Heidel- 
berg 1905. 

Hampe hat in dieser kleineren Arbeit die in der letzten Zeit noch nicht 
genauer betrachtete Periode behandelt, die dem Entscheidungskampfe 
Manfreds und Karls von Anjou vorangeht, jene Periode, welche durch die 
drei Pontifikatsjahre Urbans IV. 1261 bis 1264 begrenzt wird. Das seit 
Schirrmacher ganz bedeutend vermehrte Material hat der Verf. selbst noch 
durch 13 im Anhang gedruckte, sehr scharfsinnig gedeutete Schreiben aus 
der Formelsammlung des päpstlichen Beamten Richard von Pofi bereichert, 
und auf Grund dieser Dokumente hat er nun scharf und präcis das Ver- 
hältnis Urbans zu Manfred auseinandergesetzt. Das Resultat ist in Kürze, 
daB Urban mit der festen Absicht den heiligen Stuhl bestieg, Manfred zu 
beseitigen, daß mithin alle Verhandlungen mit dem entgegenkommenden 
Staufer nur zum Schein geführt wurden, oder auch mit der schlauen Absicht, 
Ludwig den Heiligen von einer Versöhnlichkeit zu überzeugen, die der 


Nachrichten und Notizen II. 579 


Kurie in Wirklichkeit fernlag. Dies hat Hampe ganz vortrefflich dargelegt 
und nebenbei z. B. S. 38 noch eine Anzahl guter Forschungsresultate erzielt. 
Eine abweichende Meinung habe ich nur in bezug auf die Persönlich- 
keit Urbans IV. selbst. Ich bin völlig einverstanden mit Ranke und dem 
Verf., wenn sie das Pontifikat Urbans als ein wahrhaft epochemachendes 
hinstellen: in der Tat ist die Berufung des Anjou nach Sizilien von den 
bedeutendsten Folgen für die Geschichte des Occidents gewesen. Aber ich 
glaube, daß nicht Urban, sondern jene kleine Majorität des Kardinals- 
Kollege, welche seine Wahl durchsetzte und mit ihm die Abkehr von 
England, die Hinwendung zu Frankreich sicher vorher schon vereinbart 
hatte, die Entscheidung gegeben, daß der neue Papst also nach strikter 
Weisung seiner Wähler handelte. Ich kann mich nicht davon überzeugen, 
daß jene folgenschweren Maßnahmen von Urban selbst ausgingen, sondern 
sehe sie an als einen Kompromiß der guelfischen Kardinalspartei und der 
kapetingischen Politik. Die Äußerung Urbans (S. 16) scheint mir nicht 
die tatsächliche „straffe Unterordnung“ der Kardinäle zu beweisen; 
manche Vorgänge, wie bei der römischen Senatorwahl oder bei der Ver- 
wendung der Kardinäle, zeigen, daß Urban doch nicht so fest das 
Heft ın der Hand hatte, was auch gar nicht zu verwundern bei einem 
Papste, der ziemlich fremd in die großen Geschäfte der Kurie hineinkam. 
Eine historische Darstellung der gesamten Tätigkeit Urbans wird diese 
Fragen nicht ganz beantworten können. R. Sternfeld. 


A. Agats, Der hansische Baienhandel. Heidelb. Abhandl. z. mittlern und 
neuern Geschichte. 5. Heft. 120 S. Heidelberg 1904. Mit 8 Karten. 
H. Hartmeyer, Der Weinhandel im Gebiet der Hanse im Mittelalter. 
Volkswirtsch. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandl., herausg. v. W. Stieda 

in Leipzig, N. F. 3. Heft. 119 S. Jena 1905. 

Zwei Arbeiten zur hansischen Handelsgeschichte über zwei wichtige 
Artikel des hausischen Großhandels, das westfranzösische Seesalz, das im 
Hafen von Bourgneuf, der Baie, eingenommen wurde, darnach im Handel 
die Bezeichnung Baiensalz führte, und den Wein. Agats behandelt sein 
Thema als Historiker, Hartmeyer als Nationalökonom. Hartmeyer schickt 
als erstes Kapitel eine Erörterung über Eigenhandel und Zwischenhandel, 
Warenverkehr und Maße im hansischen Handel voraus, gibt im zweiten 
eine Übersicht über den Weinbau im Gebiet der Hanse, betrachtet im 
dritten den hansischen Aktiv- und Zwischenhandel mit Wein, geschieden 
nach den Bestimmungsländern England, Niederlande, Skandinavien, Preußen 
nebst Polen und Rußland. Im vierten Kapitel wird der Weinhandel in den 
Produktionsgebieten besprochen, nämlich in dem hansischen: Köln, und in 
den außerhansischen: Straßburg, Nürnberg, Ulm; im fünften der Wein- 
handel in den Importgebieten: Lübeck, Bremen, Hamburg, nämlich die 
Rateweinkeller, ihre Gerechtsame und Verwaltung, und die Weinakzisen. 
Das sechste und letzte Kapitel spricht von dem Wein als Konsumptions- 
mittel, den Weinsorten und Weinpreisen. 

Am besten gelungen ist dem Verf. wohl das vierte Kapitel. Doch ver- 
misse ich einen Hinweis auf die Veränderungen, die der Kölner Weinhandel 


Im Serarırksemn und Notizen II 


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580 Nachrichten und Notizen II. 


nach Umfang und Beddutung im 15. Jahrhundert erfuhr. — Die von 
Knipping bearbeiteten Stadtrechnungen Kölns hätten ihm darüber Aufschluß 
geben können. Wenn überdies ein so beträchtlicher Teil seiner Arbeit 
sich mit dem Weinhandel außerhalb des hansischen Gebiets beschäftigt, so 
mußte er an anderer Stelle um so mehr auch der Wichtigkeit Lüneburgs 
und Göttingens für den hansischen Handel mit Wein auf der Linie Frank- 
fort Lübeck gedenken und diejenige Frankfurts dafür eingehender würdigen. 
Unerfreulich macht es sich durch die ganze Arbeit hin geltend, daß H. 
sich nicht selten ungenau unterrichtet zeigt, phrasenhafte Übertreibungen 
und vorschnelle Verallgemeinerungen liebt. Ich greife nur einiges heraus, 
um den Tadel zu belegen: die Behauptung S. 29, daß für den Verkehr auf 
Schonen ausschließlich wendische Städte in Betracht kamen, S. 34 daß der 
Handelsverkehr der Ostsee, der Schweden, Dänemark und die pommerschen 
Städte versorgte, sein Zentrum in den preußischen Städten hatte, und 
einige Zeilen weiter, daß gleichzeitig mit dem beginnenden Zusammen- 
schluß der preußischen Städte der Deutschritterorden im Lande Preußen 
erschienen sei. Aus der Einfuhr einiger Fässer Granadawein, S. 36, nach 
Danzig dürfte nicht schlankweg geschlossen werden, daß das Schiff damit 
aus Granada gekommen sein müsse, sondern nur vorsichtig — und übrigens 
wohl richtig — bemerkt werden, daß der betreffende Wein wahrscheinlich 
in Flandern eingenommen sei. Ähnliches gilt für die Lieferung von 
Romaniawein, S. 45. Wie S. 48 aus der Strandung eines Danziger Schiffs 
mit etlichem Wein bei Wollin ein Weintransport auf der Weichsel ge- 
folgert werden kann, ist nicht verständlich. 

Unleugbar setzt das Thema Hartmeyers der geschickten Gruppierung 
und Bearbeitung des Stoffs größere Schwierigkeiten entgegen als das von 
Agats behandelte. Aber nicht allein dadurch berührt diese Arbeit ange- 
nehmer. Er untersucht im ersten Kapitel die Örtlichkeit der Baie, deren 
Verhältnisse er an Ort und Stelle geprüft hat, bespricht im zweiten den 
Handel, die technische Seite desselben, die Beteiligung der Völker daran, 
die Hauptabsatzländer für das Baiensalz u. a. m. und stellt im dritten, das 
zwei Drittel der ganzen Arbeit umfaßt, die geschichtliche Entwicklung des 
Baienhandels, Anfänge, Blütezeit, Rückgang der Baienfahrten, dar. Die 
Darstellung ist klar, einfach, übersichtlich und im allgemeinen frei von 
übereilten Folgerungen. Besonders im zweiten Kapitel kommen viele in- 
teressante, mit dem Betrieb des Baienhandels zusammenhängende Fragen 
der Schiffahrt, des Handels etc. zur Besprechung. Unrichtig ist S. 38 die 
Folgerung aus Hans. UB. I S. 204, daß Hamburg im 13. Jahrh. ein Haupt- 
stapelplatz für Baiensalz gewesen sei. Die Urkunde, auf die sich A stützt, 
und die er S. 49 zu Unrecht dem Jahre 1276 zuschreibt, ist wesentlich 
jünger. Das Baiensalz wurde überhaupt erst im 14. Jahrh. hansischer 
Handelsartikel. Auf den Besuch der Baie und auf das Baiensalz als 
internationalen Handelsartikel deutet vor der 2. Hälfte des 14. Jahr- 
hunderts nichts hin, und die hansischen Beziehungen zu Westfrankreich im 
13. Jahrhundert weisen auf La Rochelle und das Salz des benachbarten 
Brouage. 

Kiel. Daenell. 


Nachrichten und Notizen II. 581 


Ungedruckte Akten zur Geschichte der Päpste, vornehmlich im 
XV., XVI. und XVII. Jahrhundert. Hrsg. von Ludw. Pastor. Bd. I: 
1376—1464. Mit Unterstützung der Administration des Dr. Joh. Friedr. 
Böhmerschen Nachlasses. XVII, 846 S. Freiburg i. Br., Herdersche 
Verlagsbuchhandlung. M. 8. 

Die hier vorliegende Aktenpublikation ist die Einlösung eines alten 
Versprechens, das Pastor zum ersten Bande seiner Papstgeschichte gab, 
neben der Darstellung eine Veröffentlichung ungedruckter Dokumente her- 
gehen zu lassen. Wir erhalten jetzt im ersten Bande 205 Nummern meist 
aus den Archiven Florenz, Mailand, Mantua, Rom, Siena und Venedig, um- 
fassend die Zeit bis zum Tode Pius II., auf dessen Pontifikat allein der 
größere Teil der Urkunden fällt. Die Erläuterungen sind sehr sorgfältig, 
bestehen aber überwiegend in Verweisen auf Pastors Papstgeschichte, deren 
Seitenzahl nach allen Auflagen angegeben ist; sehr dankenswert ist die 
Eruierung der patristischen Zitate. Da der Inhalt der Urkunden in der 
Papstgeschichte im wesentlichen ausgeschöpft ist, erachten wir uns hier 
seiner Angabe enthoben und erwähnen nur, daß sie zumeist die auswärtige 
kurialistische Politik, speziell die Fürstenfrage, betreffen. Man wird bei 
Arbeiten zu der in Rede stehenden Epoche die Darstellung wie die Ur- 
kundenpublikation Pastors in gleicher Weise heranziehen müssen. 

Gießen. W. Köhler. 


Otto Erhard, Der Bauernkrieg in der gefürsteten Grafschaft Kempten. 
Nach gedruckten und ungedruckten Quellen bearbeitet. Kempten und 
München, Jos. Kösel. 120 S., 8°. 2.50 M. 

Der Aufstand der Allgäuer Bauern gegen den Fürstabt von Kempten 
nimmt deutlicher als der ihrer oberschwäbischen Nachbarn im Januar 1525 
seinen Ausgang von Beschwerden rechtlicher Natur, die Erhebung wendet 
sich zunächst gegen den Abt als Grundherrn, und damit gruppiert sich, 
was an bäuerlichen Akten aus diesem Gebiet erhalten ist, den in dieser 
Zeitschrift 1901, S. 1—6 charakterisierten ‘Artikeln der Frühzeit’ an. Der 
ungerechte und wortbrüchige Fürstabt Sebastian von Breitenstein drückt 
freie Bauern zu Zinsern und Zinser zu Leibeigenen, zieht Sterbfall und 
Besthaupt mit schonungsloser Härte ein, erhöht Fronen und Steuern ohne 
Verständnis für die Not seiner Landschaft und läßt der Willkür seiner Be- 
amten freien Lauf. So ist bei seinen armen Leuten eine rechtliche Freiheits- 
bewegung im Gange, längst ehe die religiösen Reformgedanken die Gemüter 
entzünden. Dem bedeutendsten evangelischen Geistlichen von Kempten, 
Matthias Waibel, kann mit besserem Recht als etwa seinem Memninger 
Amtsbruder Christoph Schappeler von Zeitgenossen das Zeugnis gegeben 
werden, er habe ‘die leut starck vor aufrur und entpörung gewarnet und 
getroet, gott werde den ungehorsamb selbs grimmig strafen’. Wahrschein- 
lich am 14. Februar 1525 schließen sich die unzufriedenen Elemente im 
Stift zu der “Allgäuer Vereinigung’ zusammen, ihre Mitglieder wollen “ain 
ander zu recht helffen’, “bei ainander bestan, bei dem heligen evangelio 
und by dem wort Gotz und by dem heligen rechten’. Die Kemptener 
Landschaft prozessiert beim schwäbischen Bunde gegen ihren Abt auch 


582 “ Nachrichten und Notizen II. 


dann noch, als sich der Bund ganz unverhohlen auf die Seite der Herren 
gestellt hat, und noch nach der Niederlage versichern die Kemptener 
Gotteshausleute, sie hätten sich nur zusammengetan, “uns, unser leib, leben, 
weiber und kinder zu rettung und bey recht zu behalten’, erst der An- 
stoß von außen habe sie aus dieser Bahn geworfen. 

Erhards ansprechende Darstellung, die aus selbständigem und, soweit 
sich erkennen läßt, in allem Wesentlichen erschöpfendem Studium der Akten 
gewonnen ist, rückt diese rechtliche Natur der Kemptener Erhebung ge- 
bührend ins Licht. Dabei gelangt Erhard in den Einzelheiten gelegentlich 
über Baumann hinaus, der sich zuletzt erfolgreich um diese Dinge bemüht 
hat, zu neuen Ergebnissen: er kann S. 19 den Anteil, den Jörg Knopf, der 
Schmied von Leubas, an den Anfängen der Bewegung hat, S. ö9 ff. sein Ver- 
kalten im Aufruhr selbst schärfer umschreiben, S. 24 das schiefe Urteil 
Leonhards von Eck ‘Kempten und Memmingen, davon dise puberey iren 
ursprung hat’, auf sein rechtes Maß zurückführen, S. 25 ff. Matthias Waibels 
Charakteristik aus zuverlässigen Quellen richtigstellen usf. Die vorliegende 
Darstellung des Bauernkriegs in Kempten wird uns von dem Amtsnachfolger 
jenes Pfarrers M. Paul Hölin bei St. Mang in Kempten geschenkt, der in 
den bewegten Tagen von 1525 so tapfer seinen Mann gestanden hat. Nicht 
überall verwertet der Verfasser die neuere Literatur, aber es wäre unbillig, 
mit ihm, der fern von größeren Bibliotheken hat arbeiten müssen, darüber 
zu rechten. Nur um seines eigenen Buches willen scheint es bedauerlich, 
daß er zur Charakteristik Sebastian Lotzers noch auf Rohling verweist, da 
seit 1902 Lotzers Schriften im Neudruck vorliegen, oder daß er die Zwölf 
Artikel nach Baumanns Abdruck anführt, da diese Zeitschrift 1902, 1f. 
eine kritische Ausgabe davon gebracht hat, daß er in der zeitlichen An- 
setzung ihre hier 1901, 14ff. bewiesene Priorität vor der Memiminger Ein- 
gabe nicht verwertet und Schappelers ‘Verantwortung’ (1908 neugedruckt 
in Clemens Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation I A 
nicht kennt. 

Doch für die Darstellung des Kemptener Aufstands ist all das Außen- 
werk, das niemand hindern wird, sich der zuverlässigen und sympathischen 
Darstellung zu freuen. Erhard ist über seiner Beschäftigung mit dem Bauern- 
krieg zum warmen Anwalt der Unterdrückten geworden, sorgsam begründet 
er ihre Erhebung aus den vorangehenden Bedrückungen und begleitet sie 
mit mildem Sinn und anteilvoller Bewegung bis zu dem unglücklichen Aus- 
gang des Krieges, der dann doch das Kemptner Land rechtlich geordneten 
Zuständen um einen großen Schritt nähergebracht hat, nicht zuletzt dank 
der weisen Vermittlung des Bürgermeisters Gordian Seuter von Kempten, 
dessen eindrucksvolles Bild Erhards Buch ziert. Hervorhebung verdienen 
auch die mancherlei volkstümlichen Züge, die uns aus der Allgäuer Be- 
wegung überliefert sind: wer von den Bauern sich an Eidesstatt zu einem 
gemeinsamen, rechtlichen Vorgehen verpflichten wollte, mußte am 23. Januar 
"durch einen Spieß gehen, der darum von ihrer zweien aufgebalten was.. 
Also ist jedermann durch und unterm Spieß hingangen’ (S. 16). Wer 
später der Vereinigung nicht beitrat, dem ward vor das Haus ein Pfahl ge- 
schlagen, damit war er ‘aller Gemeinsame entäußert’ und galt für ausge- 


EA as 


Nachrichten und Notizen II. 583 


schlossen aus der Gemeinde (S. 32) — also eine frühe Form vollkommenen 
bürgerlichen Boykotts. Nach der Niederwerfung ließ der Bauernjörg die 
gefaugenen Rädelsführer mit weißen Stäben in der Hand durch die Reihe 
seiner Soldaten schreiten (S. 76). 

Die stehengebliebenen Druckfehler des Buches korrigieren sich meist 
von selbst — angemerkt seien S. 8 Z. 15 hab statt hat; 22 mit statt mir; 
25, 21 gehalten statt halten; 34, 24 rue statt zur; 68, 22 aufrueren statt. 
aufruwen; 76, 11 gebrauch sich halten statt gebrauch; 88, 8 vnderzüg statt 
vnderzug; 90, 28 zum Pfarrer zu St. Mang statt zu St. Mang. 

Freiburg i. Br. Alfred Götze. ` 


F. R. Albert, Der Briefwechsel Heinrichs von Einsiedel mit Luther, Me- 
lanchthon, Spalatin u. a. Aus Handschriften dargestellt (Quellen und 
Darstellungen aus der Geschichte des Reformationsjahrhunderts, herausgeg. 
von Georg Berbig, VID. Leipzig, M. Heinsius kacht 1908. VI, 124 S. 

Zu der den Reformationshistorikern wohlbekannten Quellensammlung 

von Johann Erhard Kapp, der „Kleinen Nachlese einiger größtenteils noch 
ungedruckter und sonderlich zur Erläuterung der Reformationsgeschichte 
nützlicher Urkunden“ (4 Teile, Leipzig 1727—1733) liefert Albert wiederum 
eine kleine Nachlese. Die Ephoralbibliothek zu Grimma verwahrt die von 
K. abgedruckten Originale (einige Nummern freilich sind verloren gegangen 
bzw. anderswohin geraten, wie z. B. die S. 72 vermißten Lutherbriefe 
Enders VI Nr. 1244, 1271, 1272 nach Zerbst bzw. Berlin). Das Konvolut 
enthält nun aber auch noch einige Schriftstücke, die Kapp nicht benutzt 
hat. A. gibt sie jetzt bekannt. Er hat außerdem noch einige Akten aus 
dem von Einsiedelschen Familienarchiv zu Prießnitz bei Borna (aus dem ` 
jenes Konvolut stammt), dem Burgarchiv zu Gnandstein bei Kohren und 
dem Dresdner Hauptstaatsarchiv herangezogen (einige Ausbeute hätte wohl 
auch noch das Weimarer Gesamtarchiv gewährt). Dieses gesamte Material 
hat A. sorgsam verarbeitet und darmach einige Episoden aus dem Leben 
des dem Evangelium treu zugetanen, mit den Wittenberger Reformatoren, 
besonders aber auch mit Spalatin eng befreundeten, mit einem außerordentlich 
zarten Gewissen ausgestatteten, loyalen, humanen Heinrich von Einsiedel 
auf Gnandstein (1497—1557) dargestellt; am meisten interessiert natürlich 
sein lange sich hinziehender Konflikt mit Herzog Georg. Wenn auch einige 
kleine Fehler (wie falsche Datumsauflösungen) und Unklarheiten sich finden 
und das Urkundenverzeichnis S. 69f. nicht gerade praktisch eingerichtet 
ist, so ist das Büchlein im ganzen doch ein wertvoller und sehr dankens- 
werter Beitrag zur sächsischen Reformationsgeschichte. 

Zwickau i. S. O. Clemen. 


Dr. Paul Wappler, Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Re- 
formationszeit. Dargestellt im Zusammenhange mit der Entwicklung der 
Ansichten Luthers und Melanchthons über Glaubens- und Gewissens- 
freiheit. Leipzig, Verlag von M. Heinsius Nachfolger 1908. gr. 8. IV 
und 219 S. Preis 5,60 M. 

Den zahlreichen, neuerdings erschienenen Veröffentlichungen über die 

Wiedertäufer reiht sich würdig der vorliegende Beitrag über Zwickau an. 


584 Nachrichten und Notizen II. 


Namentlich sei auf den reichen Anhang aufmerksam gemacht, der wieder 
zeigt, welche Fülle von Stoff für die verschiedenen Gebiete der Refor- 
mationszeit das Zwickauer Ratsarchiv und das Sachsen-Ernestinische Ge- 
samtarchiv Weimar enthalten. Eingehende Charakteristiken einer Reihe 
Zwickauer werden hier aus den Akten dargeboten, dazu die Protokolle über 
die Verhandlungen, die das bisher bekannte Bild nach verschiedenen Rich- 
tungen vervollständigen. Von besonderem Interesse sind die Mitteilungen 
über die Herkunft der einzelnen Personen, sowie ihre Beziehungen zu 
Österreich, Thüringen, Harz, Hessen usw., dazu der Einblick in wenig be- 
kannte Traktate, z. B. den Traktat des Wetel von Eywaczitz, vom Abend- 
mahl und Taufe. Aber auch zur Verwaltungsgeschichte finden sich wertvolle 
Beiträge, kurfürstliche Verordnungen, Leipziger Schöppensprüche usw. 
Mehrfach wird das Schulwesen gestreift. Nicht unerwühnt können bleiben 
die charakteristischen Urteile des Stadtschreibers Stephan Roth in den 
Ratsprotokollen, namentlich über den Pfarrer Mag. Leonhard Bayer und die 
„Avaritia sacerdotum inexplebilis.“ 
Leipzig. Georg Müller. 


Pomerania. Eine pommersche Chronik aus dem sechzehnten Jahrhundert 
Herausgegeben von Georg Gaebel. Band I. 1 Bl., 394 S. Band II. 
304 S. Stettin, Paul Niekammer 1908. 

Nachdem die Rubenow -Stiftung in Greifswald den Preis der von ihr 
1891 gestellten Aufgabe, die Werke des pommerschen Chronisten Thomas 
Kantzow kritisch zu untersuchen und auf Grund der Untersuchung eine 
kritische Textausgabe der beiden hochdeutschen Chroniken Kantzows ber- 
zustellen, dem Professor Georg Gaebel in Stettin zugesprochen hatte und 
dessen Untersuchung und Ausgabe in 2 Bänden 1897,98 erschienen war, 
machte dieselbe Stiftung eine kritische Ausgabe der Pomerania, einer mit 
Kantzows Werken im engsten Zusammenhange stehenden Chronik zum 
Gegenstande eines neuen Preisausschreibens. Das Ergebnis war, daß der 
Preis der Ausgabe desselben mit dem ganzen Stoff bereits aufs innigste 
vertrauten Forschers zuerkannt wurde, die nun in 2 Bänden vorliegt. 

In der auf den Text folgenden kritischen Untersuchung macht Gaebel 
es sehr wahrscheinlich, daß der Verfasser dieser Chronik der mit Kantzow 
befreundete herzogliche Landrentmeister Nikolaus von Klempzen ist, an den 
nach Kantzows 1542 erfolgtem Tode das Manuskript der zweiten hochdeutschen 
Chronik desselben, der sogenannte Codex Putbussensis, kam. Dieser liegt der 
Pomerania durchweg zugrunde. Esist eine ganze Anzahl von Veränderungen 
teils inhaltlicher, teils sprachlicher Art damit vorgenommen worden, die Gaebel 
eingehend nachweist. Er erklärt die Pomerania für eine freie, im ganzen 
mit Sorgfalt und Geschick durchgeführte Bearbeitung jener Chronik, welche 
an geeigneten Stellen durch audere fragmentarische Aufsätze Kantzows 
ergänzt, außerdem aber durchweg auch durch eigene Zutaten des Bearbeiters 
bereichert ist. Die Form dagegen ist wesentlich verwässert und verbreitert 
worden. Ferner zeigt sie eine stärkere theologische Färbung, eine unduld- 
sumere lutherische Gesinnung als Kantzows Schriften. Sehr schwierig war 
es, Klarheit in das Verhältnis der zahlreichen Handschriften zu bringen, 


Nachrichten und Notizen II. 985 


da die Urhandschrift verloren gegangen ist. In sehr sorgsamer Unter- 
suchung hat der Herausgeber schon früher in den Pommerschen Jahrbüchern 
dieses Verhältnis festgestellt und ist zu zwei Hauptklassen gekommen. Die 
ältesten Handschriften stammen bereits aus einer Zeit bald nach der Mitte 
des 16. Jahrhunderts. Eine von ihnen ist im wesentlichen der Ausgabe 
zugrunde gelegt, aber in steter Vergleichung mit den anderen, worüber der 
kritische Apparat beim Abdruck ausführliche Auskunft gibt. Der Text ist 
jedenfalls so der ursprünglichen Fassung sehr nahe gekommen. Hinzugefügt 
sind ein Verzeichnis der Stellen, wo die Pomerania von Kantzows Dar- 
stellung inhaltlich abweicht oder sachlich wichtige Zusätze zu ihr macht, 
ein kurzes Glossar und ein zuverlässiges Register, so daß diese Ausgabe 
der als Quelle selbständigen Wert besitzenden Pomerania allen berech- 
tigten Ansprüchen genügt. 
Danzig. ; Paul Simson. 


Die Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums zu Herborn, 
herausgegeben von Gottfried Zedler und Hans Sommer (Veröffent- 
lichungen der Historischen Kommission für Nassau V). Wiesbaden, 
J. F. Bergmann, 1908. 8°, XVI und 734 Seiten. 

Die Hohe Schule in Herborn ist im Jahre 1584 von dem Grafen Jo- 
hann d ä. von Nassau-Dillenburg, dem Bruder des Oraniers, gegründet 
worden. Zum Range einer Universität ist sie nicht emporgestiegen und hat 
infolgedessen auch nicht das Promotionsrecht besessen. Trotzdem hat sie 
eine Zeitlang eine nicht geringe Bedeutung gehabt als Hochburg der refor- 
mierten Lehre; von weither sind damals die Studenten zusammengeströmt 
in das kleine Westerwaldstädtchen. Sie hat auch schon frühzeitig in Steubing 
(Geschichte der hohen Schule Herborn, Hadamar 1828) ihren Geschichts- 
schreiber gefunden. Die Matrikel der Herborner Schule ist leider nicht 
vollständig erhalten; die Jahre 1725—1816, die Steubing noch vorgelegen 
haben, fehlen und somit die Namen von etwa 1500 Studenten, wie sich aus 
Steubings Angaben berechnen läßt. Im ganzen sind in den 282 Jahren des 
Bestehens der Herborner hohen Schule 5720 Immatrikulationen erfolgt. 

Schon im Jahre 1882 hatte Ant. v. der Linde die Matrikel heraus- 
gegeben an einer Stelle, wo man sie nicht vermuten durfte, in den Nassauer 
Drucken der Kgl. Landesbibliothek in Wiesbaden I (1882), S. 8340ff. Die 
Historische Kommission für Nassau, welche ursprünglich nur die Absicht 
hatte, ein Register zu dieser Hauptquelle für die Gelehrtengeschichte ihres 
Gebietes herauszugeben, hat auf Antrag von Gottfr. Zedler sich zu einer 
vollständigen Neu-Ausgabe entschlossen und zur Ergänzung die Matrikel des 
Herborner Pädagogiums (1588—1742) beigefügt. In der Tat ist die Neu- 
Ausgabe durchaus gerechtfertigt durch die überaus zahlreichen und störenden 
Fehler der Lindeschen Ausgabe; nicht nur eine bedeutende Zahl von Lese- 
fehlern und von willkürlichen Textänderungen weisen ihm die neuen Her- 
ausgeber nach; auch die späteren Zusätze der Vorlage sind ohne jede 
Unterscheidung dem Texte angeschlossen, wodurch Mißverständnisse und 
Irrtümer bedingt werden. Ein Hauptvorzug der Neu-Ausgabe liegt in den 
verschiedenen vortrefflichen Registern, einem Personenregister, das als be- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. 40 


d 


586 Nachrichten und Notizen II. 


sondere Gruppen umfaßt die Rektoren und Prorektoren, die Vorsteher und 
Lehrer des Pädagogiums (die ersteren unschön Pädagogearchen genannt), 
die Studenten und Schüler, die Schulverwandten (Apotheker, Korrektoren, 
Setzer und Drucker, Buchbinder und Papiermacher). Das Ortsregister bietet 
unter jedem Ort die zugehörigen Namen; schließlich folgen eine sehr lehr- 
reiche Übersicht nach Ländern (die Preußen werden nach Provinzen und 
Regierungsbezirken geschieden) und eine besondere Übersicht über die 
ehemals selbständigen Territorien in und um Nassau. Da in den beiden 
letzten Registern die Zahl der ortsangehörigen Studenten angegeben ist, so 
läßt sich mit Leichtigkeit aus ihnen eine Statistik über die Fernwirkung der 
Nassauer Schule entnehmen. Bemerkenswert ist, daß Aachen 22, Köln 112 
Studenten für diese reformierte Hochschule geliefert haben. Die Matrikel 
enthält wohl vollständig die Geistlichen und die höheren weltlichen Beamten 
der ehemaligen Nassauer Territorien (Diez, Dillenburg, Hadamar, Siegen, 
Usingen, Weilburg) und der benachbarten Grafschaften Sayn-Wittgenstein, 
Solms und Wied. Die Ausgabe ist daher als ein bedeutsamer Beitrag zur 
Nassauer Landes-, wie zur deutschen Schulgeschichte zu begrüßen. 
Köln. Herm. Keußen 


Mergentheim. Die Quinquennalfakultäten pro foro externo. Ihre Ent- 

stehung und Einführung in deutschen Bistümern. 2 Bände, Stuttgart 1908. 

Seit dem 17. Jahrhundert überträgt der Papst den Bischöfen auf fünf 
Jahre eine Reihe von Fakultäten pro foro externo und pro foro intero. 
Umfang, Inhalt und Text dieser wegen ihrer Zeitdauer Quinquennal-Fakul- 
täten genannten Vollmachten sind im wesentlichen seit Jahrhunderten die- 
selben. Es sind überwiegend Dispensations- und Absolutions-Vollmachten. 
Der Verfasser stellt es sich zur Aufgabe, die Entstehung dieser Quinquennal- 
fakultäten pro foro externo — diejenigen pro foro interno bleiben außer Be- 
tracht — und ihre Einführung in deutschen Bistümern klarzulegen, wobei 
aber auch die Fakultäten für die ordentlichen und außerordentlichen päpst- 
lichen Gesandten, sowie für die Orden mit erörtert werden. Mit seiner 
gründlichen Untersuchung füllt der Verf. eine entschiedene Lücke in der 
kirchenrechtlichen Literatur aus, denn die einzige selbständige Abhandlung 
über das Thema, diejenige von Mejer in seiner „Propaganda“, leidet an 
einer gewissen Voreingenommenheit und vor allem an zu geringer Benutzung 
des Quellenmaterials. Hier setzte vor allem der Verf. den Hebel an. Die 
Ansicht Mejers, daß die Entstehung der Quinquennalfakultäten in Zusammen- 
hang mit J. P. O. zu setzen sei, durch welchen die Ordinarien in Deutsch- 
land in die Position von Missionsoberen gerückt seien, und daß somit die 
Quinquennalfakultäten als reine Missions-Vollmachten aufzufassen seien, 
wird vom Verf. auf Grund der inzwischen aufgeschlossenen Quellenschätze, 
die er selbst durch emsige Archivstudien noch bereichert, als unhaltbar dar- 
getan. Die Vorläufer der heutigen Quinquennalfakultäten lassen sich be- 
reits im 16. Jahrhundert nachweisen. Der Verf. zeigt weiter, wie man, um 
der großen Verwirrung in den üblich gewordenen Formularen zu steuern, 
zu einer festen Formulierung überging, wie Urban VIII. eine Revisions- 
Kongregation einsetzte, die nach langen Beratungen (1633—1637), zuerst fünf 


Nachrichten und Notizen IL 587 


und dann im ganzen zehn allgemeine Formulare aufstellte.e Das zehnte 
Formular wurde dasjenige, welches seit 1640 den deutschen Bischöfen als 
Quinquennalfakultät gewährt wurde. Nach 1700 trat ein Wechsel in der 
Wahl des Schemas ein, indem jetzt Formular II zugrunde gelegt wurde, 
welches die Vorlage bis auf unsere Tage blieb. (Eine Revision des Fakul- 
tätenrechtes ist übrigens von Papst Pius X. beabsichtigt.) Die Einführung 
der Quinquennalfakultäten in den deutschen Bistümern spiegelt den Kampf 
zwischen Papalismus und Episkopalismus wider, und namentlich den mächti- 
gen deutschen geistlichen Kurfürsten gegenüber hat das Fakultätenrecht 
eine bedeutende kirchenpolitische Rolle gespielt. In einem Anhange werden 
53 Urkunden zum Rechte der Fakultäten abgedruckt. Die gediegenen Unter- 
suchungen des Verfassers erschöpfen nicht nur ihr eigentliches Thema, 
sondern liefern auch wertvolle Beiträge zur Geschichte des deutschen, zu- 
mal des rheinischen Episkopalismus und gewähren auch manchen inter- 
essanten Einblick in die praktische Handhabung des kirchlichen Verwaltungs-, 
Straf- und Eherechtes. E. Sehling. 


John Willcock, A Scots Earl in Covenanting Times: being Life and 
Times of Archibald ok Earl of Argyll (1629—1685). Edinburgh 1907. 
XIX u. 448 S. 

Die Biographie des 9. Earl of Argyll ist die Fortsetzung eines Buches 
übez den 8. Earl und 1. Marquis of Argyll (benannt „The Great Marquess“). 
Da dieser in der Geschichte des schottischen Covenant zur Zeit Karls I. 
und Cromwells eine führende Rolle gespielt hat, ließ sich eine Darstellung 
der politischen und Kirchengeschichte Schottlands für jene Zeit wohl in 
die Form einer Biographie des 8. Earls kleiden. Sein Sohn jedoch, der 
9. Earl des Namens, spielte in der Zeitgeschichte der nächsten Generation 
nur eine unbedeutende Rolle und würde als historische Persönlichkeit über- 
haupt nicht zählen, hätte er nicht nach seiner Flucht aus dem Vaterlande 
als Führer einer Invasion nach Schottland im Jahre 1685 teilgenommen an 
der Rebellion des Herzogs von Monmouth gegen Jakob II. Wenn W. trotz- 
dem versucht, die schottische Geschichte unter Karl II. ebenfalls in Form 
einer Argyll-Biographie zu schreiben, so tut er dies nach seinem eigenen 
Eingeständnis nur, um den Zusammenhang mit seinem vorigen Buche zu 
wahren (for the sake of continuity), und hofft dabei, daß „die interessante 
Persönlichkeit und romantische Geschichten des 9. Earls seinen Mangel an 
politischer Bedeutung ersetzen und ihn zu einem geeigneten Mittelpunkt 
der historischen Darstellung machen können. Abgesehen davon, daß die 
genannten Qualitäten den gewünschten Zweck schwerlich erfüllen würden, 
läßt sich auch darüber streiten, ob sie überhaupt vorhanden sind. Wenig- 
stens gelingt es dem Biographen kaum, ein besonders lebhaftes Interesse 
an der Persönlichkeit seines Helden zu wecken, und „die romantische Ge- 
schichte“ kommt fast nur in den Schlußkapiteln zu ihrem Recht. Das Buch 
leidet jedoch vor allem darunter, daß auf weiten Strecken nicht der ge- 
ringste Zusammenhang zwischen dem öffentlichen Leben Schottlands und 
dem Privatleben Argylls besteht: die Erzählung des Aufruhrs von 1666 
z. B. steht unvermittelt neben einem Bericht über die gleichzeitigen gärtne- 

40* 


588 Nachrichten und Notizen I. 


rischen Anlagen und die landwirtschaftliche Tätigkeit des Lords. Zeitweise 
. verschwindet Argylls Gestalt völlig aus der Landesgeschichte, und diese 
wird zum zufälligen Hintergrund einer nur menschlich interessanten Lebens- 
geschichte. 

Hat man sich mit diesem Grundfehler abgefunden, so wird man das 
Buch als einen nicht eben tiefen, aber lesbaren und quellenmäßig gut be- 
gründeten Abriß der schottischen Geschichte unter Karl II. gelten lassen. 
Das Treiben der reaktionären Regierung unter Erzbischof Sbarp und Staats- 
sekretär Lord Lauderdale wird in lebendigen Farben geschildert, wenn auch 
ohne wesentliche Bereicherung unserer Kenntnisse und Anschauungen. Was 
an dem Buche neu ist, betrifft die tragische Lebensgeschichte Argylls, der, 
von Haus aus Royalist, erst gegen Ende der Regierung Karl IL als Opfer 
einer nichtswürdigen Justiz in die Opposition getrieben wird und unter 
Jakob D. als offener Empörer endet. Insofern als die Folgen der Stuart- 
schen Mißwirtschaft sich hier in dem Schicksal und Untergang eines hoch- 
stehenden Privatmannes widerspiegeln, hat die Geschichte des 9. Earl of 
Argyll mehr als persönliches Interesse. In einen bescheideneren Rahmen 
gefaßt, hätte sein Bild vielleicht stärker gewirkt und das allgemein In- 
teressante besser zur Geltung gebracht. 

Breslau. A. O. Meyer. 


Visitationsberichte der Diözese Breslau. Archidiakonat Liegnitz. 
Erster Teil. Herausgegeben von J. Jungnitz. Breslau, G. P. Adlerholz' 
Buchhandlung 1908 gr. 4°. XI und 422 S. 15 M. [Auch unter dem 
Titel: Veröffentlichungen aus dem fürstbischöflichen Diözesan-Archire 
zu Breslau. IV. Band.) 

Würdig schließt sich dieser, Papst Pius X. zu seinem 50 jährigen Priester- 
jubiläum gewidmete Band den früheren, von uns mit Anerkennung be- 
sprochenen an. Er bietet Visitationsprotokolle aus den Jahren zwischen 
1651 und 1687. Eindrucksvoll treten die verheerenden Wirkungen des 
830jährigen Krieges nach der äußeren und sittlichen Seite hervor. Höchst 
instruktive Urkunden aus den Verhandlungen mit den Schweden werden 
geboten, z. B. S. 7—14 bei Hirschberg, wo u. a. S. 8 die Bautzener Simultan- 
kirche zur Begründung der Aufnahme des schwedischen Feldpredigers in 
die katholische Pfarrkirche herangezogen wird. Das Schicksal der Kirchen 
und ihres Vermögens, wie Inventars, wird anschaulich geschildert. In Jauer 
sind vier Glocken verschwunden: drei in der Feuersbrunst zerschmolzen, 
eine fortgeschleppt worden. - Die konfessionellen Verhältnisse treten deut- 
lich heraus: das kirchliche Leben, die Gottesdienste, Heiligenverehrung, 
Bruderschaften, kirchliche Rechts- und Finanzverhältnisse. Das Leben der 
Geistlichen wird geschildert, ihr Bildungsgang, ihr Vollzug der heiligen 
Handlungen, wenn es z. B. bei der Taufe heißt: contingit id idiomate 
germanico; dann schen wir den Pfarrer, wie er an der Katzbach sein 
Fischereirecht selbst ausübt. Auch die Schulen mit ihren Gebäuden, Stadt- 
schulmeistern und Landlehrern, wie den Schülern, werden vielfach erwähnt. 
Zur Adelsgeschichte finden sich wertvolle Angaben, namentlich aber zur 
Kulturgeschichte der Dörfer. Auch die Kunstgeschichte ist vertreten. Was 


Nachrichten und Notizen II. 589 


waren das für Statuen des Crucifixus, die S. 45 erwähnt werden? Was war 
es für eine Kirche „ad morem patriae constructa"? u. a. m. Verwiesen sei 
auf die musikalische Bibliothek S. 18, ebenda und auf der vorhergehenden 
Seite die Schriften der evangelischen Reformatoren. Dagegen fällt die 
Bibliothek S. 72 sehr ab. 

So ist eine Fülle von vielseitigem Stoffe gegeben, das der wissen- 
schaftlichen Bearbeitung harrt. Der Verfasser will ihn im nächsten Bande 
durch ein genaues Sachregister aufschließen helfen. Könnte er nicht auch 
die einzelnen Heiligen nach ihrer Verehrung in den einzelnen Orten auf- 
nehmen? Das wäre verdienstlich. Auch wäre hier noch manches zu klären, 
z2. B. S. 245: Quem veteres patronum e sanctis elegerint, nullum est signum, 
de quo aliquod certi constitui posset; annua autem templi dedicatio do- 
minica proxima post festum s. Hedwigis. Sollte sich darüber nichts im 
fürstbischöflichen Archive finden? Mit Spannung darf man dem ab- 
schließenden Bande entgegensehen. 

Leipzig. Georg Müller. 


K. Tschamber. Der deutsch -französische Krieg von 1674—1675. Mit 
4 Schlachtenplänen und 3 Karten. Hüningen, Karl Weber, 1906. 268 S. 
Es ist bekannt, daß in dem sogenannten zweiten Raubkriege Ludwigs XIV. 
durch das Eingreifen von Kaiser und Reich der französische Angriff von 
Holland abgezogen wurde. Der berühmte Turenne stand hier den kaiser- 
lichen Feldherrn Montecuccoli und Bournonville gegenüber, auch den Loth- 
ringer, Pfälzer und Brandenburger Fürsten. Der Kampf löste sich in eine 
Reihe von kleineren Gefechten und Märschen auf, die die beiden streitenden 
Parteien immer wieder über den Rhein führten. Es ist kein bedeutender 
Feldzug gewesen, aber vom militärischen Standpunkte kein uninteressanter. 
Verf. hat sich der Aufgabe unterzogen, ihn auf das genaueste zu schildern 
und die Resultate dieser Forschung legt er uns im vorliegenden Buche vor. 
Er scheint die Quellen und die Literatur genau zu beherrschen und be- 
fleißigt sich einer angenehmen Darstellung, so daß man seine Aufgabe als 
glücklich gelöst bezeichnen kann. Die Gefechte von Sinsheim, Enzheim, 
Mühlhausen, Türkheim, Sasbach (Tod Turennes, 27. Juli 1675), Willstett 
und Goldscheuer, der Überfall auf Schloß Brunstett, werden uns genau er- 
zählt, ebenso erfahren wir über Heeresstärke, Totenlisten, Verproviantierung, 
Märsche alles Nötige. Man darf höchstens dem Verf. seine etwas land- 
läufige Ansicht über den Großen Kurfürsten vorwerfen: er sei der einzige 
gewesen, der wirklich nur für Deutschlands Macht und Ehre sein Schwert 
gezogen, seine Kräfte eingesetzt habe. Glaubt man das wirklich noch? 
Prag. 0. Weber. 


Das Tagebuch Dietrich Sigismund von Buchs (1674—1683), heraus- 
gegeben von Dr. Ferdinand Hirsch, Professor am Königstädtischen 
Realgymnasium in Berlin. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte 
der Mark Brandenburg.) Zweiter (Schluß-)Band. Leipzig, Verlag von 
Duncker & Humblot. 1905. 8°. 278 S. Preis 7 M. 

Was dem ersten auf S. 297 des vorigen Jahrgangs angezeigten Teile 
dieser wertvollen Quelle nachgerühmt werden konnte, gilt auch von dem 


590 Nachrichten und Notizen I. 


zweiten; die Aufzeichnungen des brandenburgischen Kammerjunkers und 
Rittmeisters im Leibregiment des Großen Kurfürsten sind von Hirsch zum 
ersten Male vollständig und genau abgedruckt und fast mehr als nötig mit 
Anmerkungen versehen worden; eine nicht unbeträchtliche Reihe von 
Sätzen, die Buch durch die Anfangsbuchstaben der einzelnen Worte nur 
angedeutet hat, bleibt uns freilich noch dunkel. Das ist umsomehr zu 
beklagen, da politische Ereignisse, auf die sie sich wohl meistens beziehen, 
in dem Tagebuch mit großer Zurückhaltung behandelt werden; nach dem 
Abschluß der Allianz mit Ludwig XIV. bricht es am 2./12. November 1679 
plötzlich ab, und nach dem 9./19. April 1683 schweigt es, da es dem Ver- 
fasser wohl zu gefährlich schien, seine französischen Antipathien zu Papier 
zu bringen, überhaupt gänzlich. Der Kriegshistoriker kommt bei der 
Lektüre dieser Memoiren weit mehr auf seine Kosten als der politische; 
doch findet auch der letztere darin manche für ihn wichtige Notiz z. B. 
üher die Parteien in der Umgebung des Großen Kurfürsten zu Beginn des 
Jahres 1682 (S. 250/561), über zahlreiche Persönlichkeiten des Berliner, 
Wiener, Dresdener und Hallenser Hofes, über die Omnipotenz des Leib- 
pagen an letzterem (S. 161), über die Verkommenheit des polnischen Adels 
(S. 168), über die Ankunft der moskowitischen Gesandtschaft in Potsdam 
Ende August 1679 (S. 226/27); am interessantesten sind unstreitig die 
Worte, in denen sich Friedrich Wilhelm nach Abschluß des Friedens von 
St. Germain im Gespräch mit Buch über die Treulosigkeit des Kaisers, 
des Deutschen Reichs und der Holländer beklagte und ihnen einen gleich 
großen Schaden prophezeite wie er selbst dadurch erlitten (S. 219/20). 
Der Hauptwert des Tagebuchs aber besteht doch in dem fortlaufenden 
detaillierten Bericht über die Feldzüge des Großen Kurfürsten von 1674 
bis 1679 und in der Schilderung der Zustände in seinem Heere; welche 
Schwierigkeiten Friedrich Wilhelm zu überwinden hatte, um aus ihm eine 
den andern Armeen ebenbürtige, ihm unbedingt zur Verfügung stehende 
mächtige Waffe zu schmieden, das ersieht man am besten aus den Me- 
moiren dieses tapfern, für die kulturellen Fragen seiner Zeit nicht sonder- 
lich interessierten und insofern wohl auch etwas das geistige Niveau des 
damaligen brandenburgischen Hofes und Adels charakterisierenden, mehr 
äußerlich als wirklich „fein gebildeten“ Junkers. 
Berlin. Paul Haake. 


P. Feret, La faculté de Theologie de Paris et ses docteurs le plus célèbres, 
XVIIe siècle, phases historiques. T. VI, 417 S. Paris 1909, 
Picard et fils. 

Von dem umfassenden Werk des Abbé Feret, das die Geschichte der 
Pariser theologischen Fakultät von ihrer Entstehung bis zu ihrem Unter- 
gang behandelt, ist soeben der 6. Band erschienen. Er hat zum Gegenstand 
die Geschichte der Fakultät im 18. Jahrhundert bis zu ihrem Untergang 
in der französischen Revolution. Gegenüber dem 17. Jahrhundert zeigt die 
theologische Fakultät zunächst eine starke Abnahme ihrer Bedeutung. Die 
französischen Könige, vor allem Ludwig XIV. und Ludwig XV., suchen die 
alten Vorrechte der Pariser Universität und der theologischen Fakultät 


Nachrichten und Notizen I. 591 


fortdauernd zu schmälern, und trotz energischen Widerstandes muß besonders 
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die theologische Fakultät häufig 
solchen Grade erteilen, die ihr vom Hofe vorgeschlagen werden und weder 
das vorschriftsmäßige Alter erreicht noch die festgesetzte Studienzeit ab- 
solviert hatten. Während sie unter dem absoluten Königtum immer mehr 
an Sonderrechten verliert und an Ansehen einbüßt, ist ihr Ruhm im Aus- 
land als der Hüterin der katholischen Orthodoxie noch nicht verblichen. 
Noch immer wird sie als Orakel bei schwierigen theologischen Streitfragen 
aus Spanien, England und Deutschland angerufen. So unterbreitete z. B. 
1778 August von Limburg-Styrum, Bischof von Speyer, das Werk des 
rationalistisch gesinnten Mainzer Professors Isenbiehl, Nova in vaticinum de 
Emmanuele Commentatio, der Sorbonne, in der dieser die Immanuelstelle 
Jes. 7, 14 nicht auf die Mutter Christi, sondern die verlobte Braut des 
Propheten bezogen hatte. Von den theologischen Streitigkeiten, die die 
Pariser Fakultät im 18. Jahrkundert beschäftigten, ist in erster Linie der 
Jansenistische Streit zu nennen, dessen Wiederaufleben an Paschasius Quesnel 
sich knüpft. Trotz der scharfen Verurteilung der Jansenisten durch die 
päpstlichen Bullen “Vineam Domini Sabaoth’ und ‘Unigenitus’ verwarf die 
theologische Fakultät die letztere unter feierlicher Appellation an ein 
künftiges, allgemeines Konzil als mit der katholischen Glaubens- und 
Sittenlehre unvereinbar. Erst als Ludwig XV. selbst, 1725, die Regierung 
antrat, unterwarf sich die Fakultät der päpstlichen Konstitution. Seit der 
Mitte des 18. Jahrhunderts beschäftigt die Fakultät vor allem der Kampf 
gegen die Vertreter der modernen Philosophie. Diesen gegenüber — ich 
nenne nur die hervorragendsten: Buffon, Montesquieu, Helvetius, Rousseau, 
Abbe Prades, den Vorleser Friedrichs des Großen, Marmontel, Raynal, Mably 
und Voltaire — galt es nicht nur das katholische Dogma, sondern zum Teil 
auch die christliche Ethik und eine idealistische Weltanschauung zu 
verteidigen. 

In der Revolution fand dann am 4. August 1793 die Pariser Universität 
und mit ihr die theologische Fakultät ihr Ende, nachdem einer ihrer 
Schüler, der Bischof Talleyrand von Autun, als Mitglied der National- 
versammlung sie als völlig überlebt bezeichnet hatte. Feret bedauert diesen 
Untergang der Universität, die das Vorbild aller Universitäten der Welt 
gewesen ist, und besonders der theologischen Fakultät, die die erste der 
andern Fakultäten war und ruhmreich an ihrer Spitze stand. Er schließt 
damit, daß das kaiserliche und königliche Deutschland weiser gewesen ist 
als das republikanische Frankreich. Deutschland hat die alten Universi- 
täten erhalten, die soviel der unsrigen verdanken. Es ist darauf immer 
stolz; und wir, soviel es uns kostet, sind gezwungen, sie zu bewundern. 
Es steht nun nur noch der letzte Band des großen Werkes aus, in dem 
Feret die einzelnen Theologen der Pariser Fakultät im 18. Jahrhundert 
behandeln will. Auch plant er später eine Geschichte der neuen Sorbonne, 
der theologischen Fakultät zu Paris im 19. Jahrhundert. Obwohl sein 
Werk von einem einseitigen katholischen Standpunkt geschrieben und etwas 
zu rasch entstanden ist, sind wir ihm doch zu großem Danke verpflichtet, 
da er die Protokolle der theologischen Fakultät und andere Manuskripte 


592 Nachrichten und Notizen II. 


des Netionalarchivs und aus dem Ministerium des Äußeren heran- 
gezogen hat. 
Heidelberg. G. Grützmacher. 


Moser, Max, Der Lehrerstand des 18. Jahrhunderts im vorder- 
österreichischen Breisgau. Ein Beitrag zur deutschen und öster- 
reichischen Volksschulgeschichte. Berlin und Leipzig, Dr. Walter 
Rotschild, 1908. gr. 8. XX und 225 S. Einzelpreis 6 M., Subskrip- 
tionspreis 5 M. [Auch unter dem Titel: Abhandlungen zur Mittleren 
und Neueren Geschichte. Herausgegeben von Georg v. Below, Heinrich 
Finke, Friedrich Meinecke. Heft al 
Was dem Buche seine Bedeutung verleiht, ist zunächst die Fülle von 

Stoff, die der Verfasser mit anerkennenswerter Selbstentsagung in gründ- 

lichen Studien aus Wiener und zwei Karleruher Archiven entnommen hat. 

Dazu kommt die sorgfültige methodische Durcharbeitung. Stellung, Vor- 

bildung und Besoldung der Schulmeister und der Lehrer ist der Verfasser 

bemüht, nicht bloß erzählend und entwickelnd darzustellen, sondern auch 
in der Beleuchtung des 18. Jahrhunderts klar zu erkennen und gerecht zu 
beurteilen. In drei Abschnitten wird der Stoff behandelt. Im ersten 

(S. 1—71) wird der Schulmeister des vorderösterreichischen Breisgaus um 

die Mitte des 18. Jahrhunderts geschildert, im zweiten (S. 72—146) die 

Entstehung des Standes der Volksschullehrer unter dem Einflusse der all- 

‚gemeinen Schulordnung während des Jahrzehnts von 1770—1780 dargestellt, 

während im dritten (S. 147—198) das darauf folgende Vierteljahrhundert 

mit seinen allgemeinen gesetzgeberischen Maßnahmen, wie der Tätigkeit 
der Verwaltung zur Behandlung gelangt. Aus den wertvollen Beilagen sei 

u. a. das S. 216f. abgedruckte, bis 1800 benutzte Formular für die vom 

Normalschuldirektor ausgestellten Fähigkeitszeugnisse sowie das darauf- 

folgende Anstellungsdekret hervorgehoben. Wie ergiebig der dargebotene 

Stoff für die Dorfgeschichte ist, geht allein daraus hervor, daß nicht weniger 

als 250 Orte, z. T. in der Schweiz und im Elsaß liegend, Gegenstand der 

Behandlung sind und die verschiedensten Seiten der Kulturgeschichte ge- 

streift werden. Wir schließen mit dem Wunsche, daß der Verfasser die 

Zeit vor 1750 zum Gegenstand seiner Studien machen möge. In den Visi- 

tationsakten wird sich sicher Stoff in dieser Richtung finden. Vgl. die 

Literaturübersicht bei G. Müller, Visitationsakten als Geschichtsquelle in 

den Deutschen Geschichtsblättern, Bd. 8, S. 305f. 

Leipzig. Georg Müller. 


Johannes Mißlack, Politik Kursachsens im deutschen Fürstenbunde von 
1785. Leipziger Diss. Leipzig-Reudnitz. Druck von A. Hoffmann. 1908. 
117 S. 

Geschickt und übersichtlich schildert M. die überaus schwierige Lage 
Sachsens zwischen den beiden deutschen Großmächten in den ersten zwei 
Jahrzehnten nach dem endgültigen Zusammenbruche seiner polnischen Politik. 
Die Erhaltung der Neutralität galt als höchstes Ziel; im Notfall suchte 
Sachsen eine möglichst wenig verpflichtende Verbindung mit Preußen, da 
es dessen Feindschaft bei den gegebenen geographischen Verhältnissen nicht 


Nachrichten und Notizen II. 593 


ertragen konnte. Diesem Prinzip gemäß schloß Sachsen zur Abwehr der 
bekannten Übergriffe Kaiser Josefs II. den von Preußen angeregten Fürsten- 
bund ab, suchte ihm aber möglichst jede seine Neutralität in Zukunft viel- 
leicht bedrohende Spitze zu nehmen. Sachsen stand dabei nicht, wie bisher 
‚behauptet wurde, vornehmlich unter hannöverschem Einfluß; die dem Fürsten- 
bunde im stillen nicht abgeneigte Politik Frankreichs bestärkte Sachsen in 
seiner Haltung, und deshalb ließ es sich durch österreichische und russische 
Einschüchterungsversuche nicht beirren. Mit dem Jahr 1788 bricht die 
Darstellung ab. d 
Breslau. Ziekorech, 


Recueil des actes du comité desalut public. Publié par FA Aulard. 
‘Tome dix-septième. Paris. Imprimerie nationale. 1906. (Collection de 
documents inédits.) 865 Seiten. 

Der 17. Band der vorliegenden Publikation enthält, wie seine Vorgänger, 
Akten aus verschiedenen Archiven, von denen die wichtigsten das National- 
archiv und das Kriegsarchiv sind. Er umfaßt die Zeit vom 21. September 
bis 6. November 1794, also Wochen, die nach dem Zusammenbruch der 
Schreckensherrschaft liegen. Die Bedeutung des Wohlfahrtsausschusses ist 
stark zurückgegangen und dem entsprechend sind seine Akten auch weniger 
wertvoll, als vor dem 9. Thermidor. Immerhin enthält die vorliegende, 
n. u. A. allerdings zu breite, Publikation eine Fülle interessanten Materials. 
Sie zerfällt in drei Elemente, die aber bei der rein chronologischen Anord- 
nung nicht zusammengruppiert sind: 1. Die Beschlüsse des Wohlfahrtsaus- 
schusses. Diese zeigen, wie bescheiden seine Rolle geworden-war. Er befaßt 
sich nur noch mit Einzelheiten und Kleinigkeiten der Verwaltung, mit den 
Gehältern untergeordneter Beamter, mit dem Aufenthalt von Privatpersonen, 
mit wirtschaftlichen Maßnahmen, welche der Wirtschaftshistoriker der Revo- 
lution zu beachten haben wird, u. a. m. 2. Berichte der Repräsentanten bei 
den Armeen, die für die Einzelheiten der Kriegsgeschichte von Wert sind. 
Man erstaunt im einzelnen immer wieder über die, freilich bekannte, Macht- 
fülle dieser Delegierten. 8. Berichte der représentants en mission bei den 
Departements und größeren Städten. Wer sich mit ihrem unausstehlichen 
Stil und dem widerlichen Jargon der Revolution und ihrer einzelnen Phasen 
(z. B. S. 649—50 Hébert als „Aristokrat“!) abfindet und durch das ekelhafte 
Selbstlob der einzelnen Repräsentanten durchzulesen vermag, wird auch in 
ihnen manches Interessante finden. 8. z.B. S. 189: Die Maßnahmen eines 
Repräsentanten gegen die zahlreichen refraktären Dienstpflichtigen. 

Hamburg. | A. Wahl. 


Quellen zur lothringischen Geschichte, herausgegeben von der Ge- 
sellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. Band IX. 
Cahiers de doléances des Communautés en 1789. Bailliages de Boulay 
et de Bouzonville. Metz, G. Scriba 1908. XV und 547 Seiten. 

Bei der rüstig fortschreitenden Veröffentlichung der Cahiers des Jahres 
1789 könnte man geneigt sein, die Frage aufzuwerfen, ob diese zahl- und 
umfangreichen Veröffentlichungen jemals in ausgiebiger und befriedigender 
Weise benützt werden dürften. Und zwar ist diese Frage den Cahiers 


594 Nachrichten und Notizen II. 


gegenüber, wegen der besonderen kritischen Schwierigkeiten ihrer Benützung, 
wohl noch berechtigter als gegenüber vielen anderen Veröffentlichungen auf 
dem Gebiet der neueren Geschichte. Immerhin wäre es undankbar, diese 
mühsamen Arbeiten nicht freundlich zu begrüßen. Dorvaux und Lesprand 
legen die Cahiers der lothringischen Bailliages von Boulay (Bolchen) und 
Bouzonville (Busendorf), Generalität Nancy, vor. Ihre Arbeit macht einen 
philologisch überaus korrekten Eindruck. Die Einleitung ist allerdings sehr 
knapp, abgesehen von den geographischen Feststellungen, die durch zwei 
Karten in nützlicher Weise unterstützt werden. Man vermißt bei der Arbeit 
der Herausgeber mancherlei ungern, z. B. archivalische Angaben zur Er- 
gänzung und Berichtigung der Cahiers, wie sie Camille Bloch für die 
Generalität Orléans liefert. Den Modellen und „Cahiersfabriken“ schenken 
die Herausgeber allerdings in Anmerkungen, z. B. S. 278 Anm. 2, volle 
Aufmerksamkeit. Nur verhältnismäßig wenige Cahiers sind deutsch abgefaßt, 
und zwar nur solche im Bailliage Bouzonville, z. B. die von Beckingen, 
Belmach-Kitzingen, Fickingen, Güsingen, Haustädt usw. Die Namen der 
Unterzeichner dagegen, die dankenswerterweise mit veröffentlicht werden, 
sind in beiden Bailliages in ihrer erdrückenden Mehrzahl deutsch und auch 
nur selten gallisiert, wie etwa Vagner und Veber. Ein deutsches Cahier, 
das von Belmach und Kitzingen, ist offenbar eine schlechte Übersetzung 
eines französischen Modells. Was den Inhalt der Cahiers angeht, so finden 
wir auch hier Forderungen, wie sie in ganz Frankreich vorkommen, ver- 
bunden mit provinziellen und lokalen Besonderheiten. Regelmäßiger vielleicht 
noch als anderwärts wird die Abschaffung der Salzstenuer und des Leder- 
stempels gefordert. Auf den nationalen Verhältnissen beruht folgende 
Forderung der Gemeinde Güsingen: „Die Leute beklagten sich wegen der 
Ordonnanzen, daß sie alle französisch sind und den Leuten so große Unkosten 
kostet, weil sie keinen Franzosen im Dorf haben, für sie zu lesen und aus- 
legen.“ Charakteristisch für Lothringen (und Elsaß) ist der leidenschaftliche 
Haß der ländlichen Bevölkerung gegen die Juden, der in vielen, offenbar 
auf dem Lande selbst entstandenen, Stellen durchbricht. S. z. B. S. 87, 
886, 413, 466. („Wir wünschen, daß man diesem Ungeziefer Befehl gäbe, 
sich in ihre vorigen Wohnörter zu verziehen“, Remelfangen. 
Hamburg. A. Wahl. 


Wilhelm Steffens, Dr., Hardenberg und die ständische Opposition 1810/11 
(Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg). 
Leipzig, Duncker & Humblot 1907. VII u. 204 S. M. 560. 

Diese sorgfältige, zum großen Teil auf Archivalien (Geh. Staats-Archiv 
und Märkisches Stände-Archiv zu Berlin) berubende Arbeit aus der Schule 
Max Lehmanns ist freudig zu begrüßen. Es fehlt trotz Rankes fünfbändigem 
Werke an einer befriedigenden Biographie Hardenbergs; um so dankbarer 
wird man St. für seinen wertvollen Beitrag zu einer solchen sein, mag man 
such nicht allen seinen Urteilen zustimmen. Auch für uns ist aber jedenfalls 
unzweifelhaft, daß Hardenberg, wie die Dinge im damaligen Preußen lagen, 
mit seinen Fehlern wie Vorzügen schlechthin der einzige Mann war, diesen 
Staat aus der schweren Krisis von 1810 zu retten und die Reformen Steins 


Nachrichten und Notizen I. 595 


fortzusetzen. Trotz allen üblen Beiwerks, trotz aller Konzessionen, die der 
Wandelbare machte, waren ja auch die Resultate seiner inneren Politik von 
1810/11 sehr bedeutende, vor allem, wenn man sie vergleicht mit der toten 
Zeit des Ministeriums Dohna-Altenstein. 

Die Kenntnis der inneren Politik dieser zwei Jahre gefördert zu haben, 
ist ein erhebliches Verdienst des Verfassers, der namentlich zum erstenmal 
eingehend darstellt, welche Widerstände das Reformwerk bei der offiziell 
(Notabelnversammlung) und inoffiziell (Deputierten- Versammlung, Kreis- 
verbände usw.) organisierten ständischen Opposition fand, vor der der Staats- 
kanzler mit seinen hochfliegenden Reformplänen so erheblich zurückwich. 

St. zeigt zunächst, wie Hardenberg von dem weitergehenden Repräsen- 
tativversprechen anläßlich des Finanzedikts vom 27. Oktober 1810 vor der 
ständischen Opposition (namentlich Großgrundbesitz) zurückwich, und wie 
derin der gewissermaßen als Abschlagszahlung berufenen Notabelnversamm- 
lung ganz einseitig bevorzugte erste Stand nicht nur Erhaltung seiner sozialen 
und wirtschaftlichen, sondern auch eine Wiederbelebung seiner längst ver- 
lorenen politischen Vorrechte forderte. In ähnlichem Sinne wirkten und 
drückten auf Hardenberg die in den einzelnen Provinzen von den Ständen 
gewählten Deputierten, die ihre Vertretung in der Notabelnversammlung 
durchsetzten und deren Charakter dadurch erheblich veränderten, sie zu 
einem Mittelding zwischen Notabelnversammlung und wirklicher Repräsen- 
tation machten, woraus bei entsprechender Weiterbildung immerhin eine 
Nationalrepräsentanz hätte werden können, wenn nicht Friedr. Wilh. IH. 
und Hardenberg einer solchen im Grunde stets abhold gewesen wären. 

Der Hauptnachdruck des Buches liegt im 2. Abschnitt, der die Um- 
gestaltung der Reformpläne Hardenbergs infolge der Opposition der Stände 
schildert. In den Ausführungen über die Agrarreform, namentlich jenen 
über das Regulierungsedikt vom 14. Sept. 1811, liefert uns St. hochwill- 
kommene Ergänzungen zu den grundlegenden Forschungen Georg Knapps, 

Noch dringender vielleicht als die Agrar- war die Finanzreform, da ja 
das völlige Versagen des alten Finanzsystems recht eigentlich die Krisis 
von 1810 und die Berufung Hardenbergs veranlaßt hatte. Der Kampf um 
die Finanzreform und die damit in engster Verbindung stehende Gewerbe- 
freiheit, den St. uns zu schildern hat, erinnert lebhaft an bekannte Vor- 
gänge unserer Tage. Die heftigen Debatten über die Versteuerung von 
Brotgetreide und Branntwein, die Opposition des Adels gegen die 1808/10 
aufgekommene Einkommensteuer, so daß schließlich das Ergebnis der 
Steuerreform — hier durchaus im Sinne Hardenbergs — ganz wesentlich nur 
in einem Ausbau der indirekten Steuern bestand, muten uns durchaus modern an. 
Das Scheitern einer für die ganze Monarchie einheitlichen Grundsteuer und eines 
einheitlichen Steuersystems für Stadt und Land weist nach dem alten Preußen. 

Die vorliegende erste Probe seiner wissenschaftlichen Befühigung 
legt den lebhaften Wunsch nahe, St. möchte sich auch der inneren Politik 
von Hardenbergs späterer Zeit annehmen, die über seiner vorwiegenden 
Beschäftigung mit den auswärtigen Angelegenheiten, namentlich seit den 
Freiheitskriegen, stets zu sehr zurücktritt. 

Bonn. Alfred Herrmann. 


596 Nachrichten und Notizen II. 


Stuart Daggett, Railroad Reorganization (Harvard Economic Studies IV). 

Boston and New-York, Houghton Mifflin & Co. 1908. X u. 402 S. 

2 Doll. | 

Daggett behandelt in dieser lehrreichen Abhandlung ein wichtiges 
Kapitel der modernen amerikanischen Wirtschaftsgeschichte. Es ist ja all- 
gemein bekannt, welche Bedeutung den Eisenbahnen für die Entwicklung 
des amerikanischen Wirtschaftslebens zukommt und welche überragende 
Stellung die großen Bahngesellschaften in der Volkswirtschaft der Union 
einnehmen. Es ist viel über die rücksichtslose Ausbeutung ihrer wirt- 
schaftlichen Machtstellung geklagt und eine umfangreiche Gesetzgebung 
erlassen worden, um die Eisenbahnen der staatlichen Kontrolle zu unter- 
werfen; andrerseits sind auch viele Angriffe gegen das finanzielle Gebaren 
der amerikanischen Balıngesellschaften gerichtet worden. Bei den periodisch 
wiederkehrenden Krisen sind gerade die Eisenbahnen besonders stark in 
Mitleidenschaft gezogen worden, und nicht wenige waren genötigt ihre 
Zahlungen einzustellen. Die Gründe für die Schwäche der großen Verkehrs- 
unternehmungen lagen häufig in ihrer schlechten Finanzierung, mitunter 
auch in dem rücksichtslosen Konkurrenzkampf, den die einzelnen Unter- 
nehmungen gegeneinander geführt haben, nicht selten aber auch darin, daß 
der Bahnbau rascher vorgeschritten war als die wirtschaftliche Entwicklung 
der von den betreffenden Bahnen durchzogenen Landesteile. Der finanzielle 
Zusammenbruch führte dann zu umfassenden Neuordnungen der Verpflich- 
tungen der Gesellschaften, den sog. Reorganisationen, die übrigens gelegent- 
lich auch aus anderen Gründen erfolgt sind. Verfasser hat die Reorgani- 
sation von Eisenbahnen namentlich während der großen Krisis in den 
90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, ihre Ursachen und ihre Wirkungen 
in einigen typischen Fällen studiert und eine Reihe allgemeiner Schluß- 
folgerungen daran geknüpft. Für den deutschen Leser wird die Geschichte 
der Reorganisation der Baltimore-Ohio und der Northern-Pacific von be- 
sonderem Interesse sein, bei denen deutsches Kapital, und wir dürfen hinzu- 
setzen deutsche Intelligenz, in hervorragendem Maße beteiligt waren. Georg 
Siemans, der S. 307 erwähnt wird, ist kein anderer als der berühmte Leiter 
der Deutschen Bank Georg Siemens. Ausdrücklich sei auch noch auf die 
bibliographische Übersicht aufmerksam gemacht, die sich am Schlusse des 
Buches befindet. Paul Darmstaedter. 


—— - -e00 — 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SERLIGER IN LEIPZIG 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1908/1909 


BEARBEITET VON 


Dr. OSKAR MASSLOW 


OBBRBIBLIOTHBKAR IN BONN 


SC 


1909 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, 
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften: 


Seite 
1. Bibliographien und Literaturberichte. . . . . 2.2222... 3 
ege 
3. Sprachkunde.. . . . Kar me E TA 
4. Paläographie; Diplomatik: “Chronologie. e E ër ër ër OR O 
5. Sphragistik und Heraldik... . 2.2.2222 TA PTG 
6. Numismatik . . . . er ee e Ih 
7. Genealogie, Familiengeschichte und Biographie ee Dt 
H. Quellen: 
1. Allgemeine Sammlungen . .. 2.2.2: 2 22 2 nn nn... 79 
2. Geschichtschreiber . . . . 2 2 2 2 m m nn nn rn... EN. 19 
3. Urkunden und Akten. . `. . ee Me 19 
4. Andere schriftliche Quellen SS Denkmäler. N en ie e EE Sl 
II. Bearbeitungen: 
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . 2 22 2 2.2.2...11. *82 
2. Territorial-Geschichte . . . . > 2: a N 2 Er... 11. 82 
3. Geschichte einzelner Verhältnisse EE *14. *86 
a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. ei Recht und Gericht. 
d Kricgswesen. e) Religion und Kirche f) Bildung, Literatur, Kunst. 
g) Volksleben. 
4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . . . . 2... . *26. *95 
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der 
Begebenheiten. 
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . .. . , *31. *99 
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Denischen in der Geschichte. 
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. | 

2. Fränkische Zeit bis 918. . . e eer er. a 3A, 102 
a) Merowingische Zeit. b) Keyslingische Zeit. c) Innere Verhältnisse. 

A Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *36. *103 
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254. 
c) Innere Verhältnisse. 

4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1617 . . . . . *40. *107 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254-1378. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Inuere Verhältnisse. 


a’ 


IV Inhalt. 


6. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen 


Krieges, 1517—1648 . . 2: 2: Core. 
a) Reformationszeit, 1517 — 15565. b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 
1555—1649. c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche). 


6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 

Wilhelms I., 1648—1740 .. Coon 
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. .... 2: 2 220. 
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815. . 
9. Neueste Zeit seit 1815 . 2 2: men 


Seite 


*47. *113 


Teil LI 


A. Allgemeine Werke. 
I, Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Literaturberichte. 


Jahresberichte d. G.wiss. etc. s. in Abt. A, 
Gruppe III, 4 bei d. Zeitschriften. (1 


Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges. 
f. Erdkde. in Berl: beach v. O. 
Basching (8. ’07, 1963). XII: '04. 
Zei, 560 S. 8 M. [2 

Nelis, H., Bibliogr. des travaux de chro- 
nolog. relat. aux Pays-Bas parus en Ort 
(Rev. des bibliothèques et arch. de Belg. 5, 
”07, 420-234.) [3 


Unterkircher, K., Tirol.- vorarlberg. 
Bibliogr. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vor- 
arlbergs 5, 183-88; 343-48.) [4 


Zibrt, Č., Bibl. české hist. (s. (8, 
1889). IV,1-2. (Polit. hist. 1600-1618.) 
1907. 480 S. à 2 M. 75. [5 


Bibliographie d. schweiz. Landes- 
kde. (s. °08, 1891). [6 

Fasc. V, 5. (2. Hft., 1. Hälfte.) F. Heine- 
mann, Inquisition. Intoleranz. Exkommuni- 
kstion. Interdikt. Index. Zensur. — Sekten- 
wesen. Hexenwahn u. Hexenprozes#®. Rechts- 
anschauungen. DU Hft. (1. Hälfte) d. Kultur- 
G. u. Volkskde. (Folklore) d. Schweiz. xxj, 
816 8. 2 M. 50. — V,fd. K. Nef, Schrr. 
üb. Musik u. Volksgesang. x1j, 151 S. 1 M. 50. 

Bibliographie d. württemb. G.; 
bearb. v. W. Heyd, fortg. v. Th. 
Schön (s. '07, 1971). Bd. IV, Hälfte 1. 
240 S. 3 M. [7 

Rez. v. III: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr.40 Mehring; 
Lit. Zbl. °07, Nr. 38 Knöpfler. 

Schön, Th., Württb. G.-Lit.: "oi Mit 
Nachtrr. v. ’04-’06. (Württb. Vierteljhtfte. 
N.F. 17, 473-98.) (8 

Baier, H.. Bad. G.-Lit.: 
Oberrh. N.F. 23, 515-632.) 


WT. (Zt. f. G. d. 
[9 


e Abgeschlossen 15. Nov. 1908. 


merkt, 1908. 


Marckwald u. Mentz, Katal. d. ElenB- 
Lothr. Abtlg. d. Univ.- u. Landesbibl. Straßb., 
s. ’08, 1895. Rez.: Zt. f. G. d. Öberrh. N. F. 
28, 771 f. Wiegand; Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
19,499 W.; Hist. Jahrb. 29, 747f. Pfleger. [10 


Teichmann, W., Elsüss. G.-Lit.: ’07. (Zt. 
f. G. d. Oberrb. N.F. 23, 725-68.) [il 
Voltz. Neue hess. Lit.: '06 u. ’07. (Quar- 


talbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzt. Hess. 4, 172- 
79; 195-205.) [12 
Brugmans. H., Bibliogr. d. werken V. 
Nederl. archivarissen: Or. (Nederl. Archieven- 
bl. 17, 61-68.) l li 
Loewe, 
braunschw. G. 
450 S. 15 M. 
Rez.: Börsenbl. 


Bibliogr. d. hannov. u. 
Posen: Jolowicz. 
[14 
f. d. dt. Buchhandel ‘08, 
Nr. 173 Laubert; Lit. Zbl. ’08, Nr. 48. 
Nirrnheim, H., Übers. üb. d. ’05 u. '06 
ersch. Lit. z. hamb. G. nebst Nachtrr. a. 
früher. Jahren. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 
Jg. 26 u. 27, Bd. 9, 219-85; 468-73.) — J. Heck- 
scher, H. Nirrnheim, A. Obst, Hamburgensien 
aus d. 175. u. 176. Jg. d. Hamb. Corresp., dem 
114. u. 115. Jg. d. Hamb. Nachrr. u. d. 77. u. 
78. Jg. d Hamb. Fremdenbl.: '05 u.’06. (Ebd. 
286-94; 473-82.) (15 
Dobenecker. 0., Übers. üb. d. neuerdings 
ersch. Lit. z. thür. G. u. Altertkde. (Zt. d. Ver. 
f. thür. G. N.F. 18, 423-45.) — V. Hantzsch 
Desgl. z. süchs. G. u. Altertkde. (N. Arch. € 
sichs, G. 29, 377-90.) — Geo. Müller, Neue 
Lit. z. @. d. Wettiner Fürsten. (Wiss. Beil. 
d. Lpz. Ztg. '08, Nr. 21.) — H. Becker, Wiss. 
Arbeiten d. Pastors Hnr. Becker, + 4. 12. ’06. 
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 11, 43-48.) [16 


Jecht, R., Lausitzer Literatur in alphab. 
Folge. (N laus. Magaz. 84, 254-61.) (17 
Nentwig, H., Lit. z. schles. G.: 07. (Zt. 
d. Ver. f. G. Schles. 42, 337-650) [18 


Rindfleisch, W., 
u. 06; nebst Nachtrr. z. 
(Altprouß. Monatsschr. 45, 619-40.) 


Altpreuß. Bibliogr.: '05 
d. früher. Jahren. 
:19 


Zur neuest. Lit. üb. d. Wirt- 
d. dt. Bergbaues (s. ’08, 
f. Soz.- u. 

[29 


Zycha, A., 
schafts- u. Rechts-@. 
2277). Forte. (Vierteljahrsschr. 
Wirtsch.-G. 6, 232-76.) 


Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


Hist. Vierteljahrschrift. 1909. 1. Bibliographie. 1 


"2 


Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.: 
1. Jan. bis 1. Okt. ’08 u. Autorenregister 
Okt. ’07 bis Okt. ’08. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 
Beil. 391-168.) Sep. 6 M. (21 

Loesche, G., u. G. A. Skalský, Liter. 
Rundschau üb. d. den Protest. in Österr. betr. 
Veröfleutlichgn.: '07. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Öst. 29, 172-213.) [22 

Kretzmeyer, Lit. z. niedersächs. Kirch.-G.: 
’06 nebst Ergänzen. zu d. früher. Über- 
sichten. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 12, 
2319-60.) [23 

Arnold, R. F., Pibliogr. d. dt. Bühnen 
seit 1830. Vielfach verm. u. bericht. Abdr. 
aus: „Mitt. d. ost. Ver. f. Bibliothekew.“ 
Wien: Stern. 24 S. 1 M. [24 

Reuschel, K., Neue Schrr. zur Volkskde. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 56, 265-71.) [25 


2. Geographie. 
Abhandlungen z. Hist. Atlas d. 
öst. Alpenländer (s. "og, 23). VI: 
J. Strnadt, Hausruck u. Atergau. 
(Arch. f. öst. G. 99,1.) Wien: Holder, 


396 S.; Kte. 8 M. 20. [26 
Rez. v. Hist. Atlas: Hist. Zt. 101, 153-57 
Krabbo; Hist. Vierteljschr. 11, 536-41 Cursch- 
mann. 
Topographie v. Niederösterr. (s. 
’08, 24). VII, 1/2. S. 1-128. 4 M. [27 
Bibliothek d. geogr. Lexikons d. 
Schweiz. Geograph.,volkswirtschaftl., 
geschichtl. Atlas d. Schweiz (s. ’08, 
1914). Lfg. 4. 8Ktn. — Dass., Die 
Schweiz. Geogr., demogr., pol., volks- 
wirtschaftl. u. gesch. Studie. Fasc. 4-7. 
S. 193-336. [28 
Krieger, A., Topogr. Wörterb. d. Grhzgts. 
Baden. 2. Aut., s. ’08, 30. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 11, 237-40 H. Beschorner. [29 
Kempfmann, L., Die Wüstungen d. Süd- 
westpfalz, umfass. d. cingegang. Orte d. Bez.- 
Amter Homburg, St. Ingbert, Pirmasens u. 
Zweibrücken. (Aus: „Mitt. d. Hist. Ver. d. 
Mediomatriker f. d. Westpfalz in Zweibr.“.) 
Zweibr. : Lehmann. 64 8. 1 M. [30 
Kowalewski, G., Zur hamb. Topogr. (Mitt. 
d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, Bd. Y, 542-57.) [31 
Meier, P. J., Zur Frage d. Grundrißbilig. 
d. St. Braunschweig. (Braunschw Magazin 
"ug, 131-37) — H. Mack, Die Anfänge d. St. 
PBraunschw. Eine Erwiderg. (Ebd. 10-64.) — 
H Meier, Zur Verständigung. (Ebd. 164- 
67.) (32 
Hantzsch, V., Die ältest. gedruckt. Karten 
d sächs.-tbür. Linder, 1550-1543, s. '06, 1957. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06. Nr. 35 S. Günther; 
N. Arch. f. sache. G. 27, 367-69 Beschorner. [33 
Wintzingeroda-Knorr, v.. Die Wüstungen 
d Eichsfeldes, a ’05, 46. Rez.: Hist. Jahrb. 
26, 3854-57 Löffler; Hist. Vierteijschr. 11, 
375-79 Curechmann. 34 
Bönhoff, Die mittelalterl. Landkirchen- 
kreise v. Chemnitz u. Stollberg in ihr. Be- 
deutg. f. d. polit. Geogr. (lu: Mitt. d. Ver. 
f. Chemn. G. XIV.) 


35 

Gemeindelexikon f.d. Kgr. Preußen 
(e '08, 1917). H. V: Prov. Posen. 
256 S. 8 M. 60. H VI: Prov. Schle- 
sien. 470 S. 6 M. 20. H. VIII: Prov. 


| 


| 


Bibliographie Nr. 21—80. 


Schlesw.-Holst. 144 S. 2M.20. HI. 
Prov. Hannover. 241 S. 8 M. 40. [36 

Treblin, M., Beitrr. z. Siedlungs- 
kde. im ehemal. Fürstent. Schweidnitz. 
(Darstellgn. u. Quell. z. schles. G. VI.) 
Breslau: Wohlfarth. 147 S.; 5 Ktn. 
4 M. (44 S.: Bresl. Diss.) [37 


Fedde, K., Beitrr. z. Siedlungskde. im 
ehmal. Fürstent. Brieg. Bresl. Diss. 398S. [38 


Knötel, P., Beitrr. z. Topogr. v. Glogan. 
(Zt. d. Ver. f£. G. Schles. 42, 32-59.) 139 


Schröder, Edw., Ch Ortsnamenforschg. 
(Zt. d. Harz-Ver. 41, 76-92.) Sep. Quedlinb.: 
Huch. 40 Pf. (40 

Schiffmann, K., Die oberösterr. Ortsnamen. 
(Arch. f. d. O d. Diöz. Linz 3, 321-69. 
4, 521-68.) {41 

Stolz, F., Onomatolog. Streifzüge ins 
Unterinntal. (Zt. d. Ferdinandeums 5%, 
207-34.) [42 

Kisch, Nordsiebenbürg. Namenbuch, a. "më, 
2:00. Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. 
Lakde. 31, 97-100 Schullerus. [43 

Schmidkontz, J., Bedeutg. d. Namens 
Nürnberg. (Mitt. d Ver. f. G. d. St. Nümb. 
18, 236-49.) — Vgl.: A. Gebhardt (Dt. GH 
10, 38-13; 88). (4 

Schoof, W., Beitrr. z. Schwälmer Namen- 
kde. (s. ’07, 2023). Forts. (Hessenland "On, 
Nr. 17-20.) 145 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (s.’08,1923). 
III, 3: caro-crödo. Sp. 481-720. IV, 5: 
cornix-criminösus. Sp. 691-1197. 
à 7 M. 20. [46 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch. 
(3. '08, 1925). Bd. X, 2, Lfg. 6: Stark- 
Stattlich. Sp. 881-1040. 2 M. [47 

Paul, H., Dt. Wörterb. 2. verm. 
Aufl. (s. og, 1926). 690 S. 10 M. [4s 

Feist, S., Etymol. Wörterb. d. got. 
Sprache m. Einschl. d. sog. Krim- 
gotischen. Tl. I: A-M. Halle: Nie- 
meyer. xj, 192 S. 6 M. [49 

Lexer, M., Mittelhochdt. Taschen- 
wörterb. 9. Aufl. Lpz.: Hirzel. 413 5. 
ö M. [50 

Beiträge zum Wörterb. d. dt. 
Rechtssprache. Rich. Schröder z. 70. 
Geburtstag vewidm. Weimar: Böhlau. 


184 Sp. 4 M. [51 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, G. A., 370-3 
v. Amira; Ans. f. dt. Altert. 32, 228 ES 
Künssberg, E. Frhr. v., Das dt. Rechts- 
wörterb. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 728-30 u. 
Dt. G.bll. 10, 78-82.) [bla 


Huß, R., Vergl. Lautlehre d. Sie- 
benbürg. - Moselfrünk. - Ripuarischen 
mit d. moselfranzös. u. wallonischen 
Mundarten. (Arch. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde, 35, 5-182; 221-336.) [52 


Geographie. — Sprachkunde 


Idiotikon, Schweiz. (s. 08, 1931). 
Lfg. 61. (Bd. VI, Sp. 1409-1568). [53 
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
(e. ’08. 1935). Lfg. 22-23. (U, 1761- 
1904 u. III, 1-168.) à 3 M. [54 
Franck, J., Das Wörterb. d. rhein. 
Mundarten. (Westdt.Zt. 27,1-37.) [65 
Schaefer, L., Die Schlierbacher Mundart. 
Beitrr. z. hess. Mundartenforschg. Hall. Diss. 
1907. 66 8. [56 
Kück, Ed., Niederdt. Beitrr. z. Dt. Wörterb. 
Progr. Friedenau. 4°. 24 S. [57 
Müller-Fraureuth, K., Wörterb. 
d. obersächs. u. erzgebirgisch. Mund- 
arten. Lfg. 1: a bis placken. Dresd.: 
Baensch. au, 112 S. 3 M. 50. [58 
Rez.: Dt. Lit -Ztg. ’08, Nr. 43 Martin; Zt. 
f. dt. Mundarten "Oz, 375f. L. Hertel u. Ent- 
gegng. v. M. m. Schlußwort v. H. ebd.’09, 88-90. 


Unwerth, W. v., Die schles. Mund- 
art, in ihr. Lautverhältnissen gramm. 
u. geograph. dargest. Mit 2 Ktn. 
(Wort u. Brauch UL) Breslau: Marcus. 
xvj, 94 S. 3 M. 60. [59 

Jäschke, E., Lat.-roman. Fremd- 


wörterb. d. schles. Mundart. (Wort 
u. Brauch II) Ebd. xvj, 160 S. 
5 M. 60. [60 


Heinrichs, K., Studien üb. d. 
Namengebg. im Deutschen, seit d. 
Anf. d. 16. Jh. (Quell. u. Forschgn. 
z. Sprach- u. Kult.-G. 102.) Straßb.: 
Trübner. xv, 510 S. 14 M. (64 S.: 
Gießen. Diss.) [61 

Heintze, A., Die dt. Familien- 
namen, geschichtl., geograph., sprach- 
lich. 3. verb. u. sehr verm. Aufl., hrsg. 
v. P. Cascorbi. Halle: Waisenhaus. 
280 S. 7 M. [62 

Rez.: Zt. f. dt. Mundarten ’u9, 95f. Miedel. 

Reichert, H., Die dt. Familien- 
namen nach Breslauer Quellen d. 13. 
u. 14. Jh. (Wort u. Brauch 1.) Bresl. : 
Marcus. jx, 192 S. 6 M. 40. [63 


Ungar, H., Die Namen d. sächs. Familien 
in Reussen samt ihren Übernamen. (Kurr.-Bl. 
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 31, 132-35.) [64 

Ebner, O., Volkstüml. Monatsnamen alt. 
u. neuer Zeit im Alemannischen. Freiburg. 
Diss. 19,7. 35 S. [65 

Ortsnamen-Lit. s. Nr. 40-45. 


4. Palüographie; Diplomatik; 
Chronologie. 


Bauer, W., Hilfewissenschaftl. Forschgn. 
u. Forschungsaufgaben auf d. Gebiete neu- 
zeitl. G. (Dt. G.bll. 9, 161-75.) (66 


Steffens, F., Lat. Paläogr. 2. verm. 
Aufl. (s. '08, 51). Abt. I: Taf. 48-86 
m. Text auf d. Rückseite. 20 M. [67 


. — Paläographie; Diplomatik. 


eg e e a 


"A 


Lindsay, W. M., Palaeographica Latina. 
(Zbl. f. Biblw. 25, 260-62.) (63 

Lauer et Samaran, Les diplömes origin. 
des Merovingiens s. in Abt. B, Gruppe 2. [69 


Bonelli, @., Codice paleograf. 
Lombardo. Secolo VIII. Mailand: 
Hoepli. Fol. 23 Taf.; 23 S. 65 L. [70 

Van den Gheyn, J., Album belge 
de paléogr. Recueil de spécimens 
d'écritures d'auteurs et de mss. belges 
(7.-16. siècles). Brux. : Van Damme & R. 
Fol. 32 Bl. Text, 32 Taf. 13M.50. [71 

Rez.: Rev. d’hist. eccl. 9, 558-60 Bayot. 

Schubert, H., Eine Lütticher 
Schriftprovinz, nachgewiesen an Ur- 
kunden d. 11.u. 12.Jh. (Marb. Diss.) 
Marburg: Elwert. 116 S. 3 M. [72 

Kälund, K., Paleogr. Atlas. N. S. 
Skriftproeve C. 1300-1700. Kjøbenh. : 
Gyldendal 1907. Fol. 16 S.; 37 Taf. 
32 M. [73 


Lindsay, W. M., Contractions in early 
Latin minuscule manuscripts (St. Andrews 
University Publications, N° V). Oxford: 
Parker. 54 8. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 3 
Clark; Lit. Zbl. ’09, Nr. 5 Bückström. DA 

Legendre, P., Etudes tironiennes, 
commentaire sur la VI® eglogue de 
Virgile, tiré d'un ms. de Chartres, 
avec divers appendices et un facsimilé. 
(Bibl. de l'École des hautes études, 
fasc. 165.) Paris: Champion 1907. 
88 S. l [75 

Roz.: Bibl. de l'École des chartos 69, 191- 
202 Jusselin. 

Rueß, F., 
ronische Noten. 
289-92.) 

Meister, 
păäpstl. Kurie, 8. ’08, 57. Rez.: 
f. öst. G. 29, 493-97 Bteinherz. 


Ldw. Traubes Exzerpte üb. ti- 
(Arch. f. Stenogr. 58, UT, 
[76 


Die Geheimschrift im Dienste d. 
Mitt. d.Inst. 
[77 


nichtkönig!l. 


Steinacker, Lehre v. d. 
Hist. Zt. 


(Privat-)Urkk., 8. w6, 1985. Rez.: 
101, 364-68 Uhlirz. [T8 


Faas, B., Studien z. Überlieferungs- 
G. d. rëm. Kaiserurkunde v. d. Zeit 
d. Augustus bis auf Justinian. (Arch. 
f. Urkundenforschg. 1, 185-272.) — 
R. v. Heckel, Das päpstl. u. sicil. 
Registerwesen in vergl. Darstellg. 
m. besond. Berücks. d. Ursprungs. 
(Ebd. 371-510.) Kap. IH. Entstehg. 
d. angiovin. Registratur: Berl. Diss. 
53 S. — H. Bresslau, Zur Lehre 
v. d. Siegeln d. Karolinger u. Ottonen. 
(Ebd. 355-70.) [79 
Re d'Italia. Ricerche stor.-dipl. (s. 


oe 76). Parte IH: I diplomi di Lo- 
dovico IO. (Bull. d. Ist. Stor. It. 
29, 105-207.) [80 


1* 


SA Bibliographie Nr. 81—186. 


Weemaes, R., Les actes privés en 
Belgique depuis le 10. jusqu’au com- 
mencement du 13. siècle. Étude 
diplom. (s. '08, 1949). Forts. (Anal. 
p. s. à l’hist. eccl. de la Belg. 34, 
305-40: 416-40.) [81 

Salomon, R., Studien z. normann.- 
ital. Diplomatik. TI. I, Kap. IV, 1 
(Die Herzogsurkk. f. Bari). Berl. 
Diss. 1907. 47 8. [82 

Mitis, 0. Frhr. v., Stud. z. älter. 
österr. Urkundenwesen (s. '07, 2034). 
Hft. 2 u. 3. S. 79-242 m. 1 Tab. 
4 M. |83 

Graber, E., Die Urkk. König 
Konrads III. Innsbr.: Wagner. 130 S. 


4 M. 50. [84 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 Uhlirz. 
Salis, F., Die Schweriner Fälschgn. 

Diplomat. Untersuchgn. z. mecklenb. 

u. pomm. G. im 12. u. 13. Jh. (Arch. 

f. Urkundenforschg. 1, 273-353; Taf. 5 

u. 6.) Auch Gött. Diss. [84 a 
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 

Nr. 9 Wehrmann. 

Barbé, J. J., Fac-Simile des signets des 
22 notaires impcriaux et apostol. de la cité 
de Metz pend. les 14. et 15. siècles. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 19, 475-83.) "185 

Berliere, U., Epaves d’archives 
pontific. du 14. siecle. (Sep. a.: Rev. 
Bened.) Brügge. 51 S. [86 

Rez.: Dt. Lit.-/tg. "od, Nr. 19 Göller. 

Gutjahr. Die Urkk. dt. Sprache in d. 
Kanzlei Karls IV.. s. '08, 70. Rez.: Anz. f. 
dt. Altert. 31, 174-79 Bernt. [57 


Steenstrup, J., Tidsregning, en 
kort Oversigt over Kronologien til 
Vejledning ved hist. Studium. Kjoben- 
havn: Tillge. 74 S. 1 Kr. [88 

tez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 47 H. Grotefend. 

Ginzel, F. K., Handbuch d. matb. u 
techn. Chronol., s. ui, W9. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 11, 360-66 Weißbach;, Dt. Lit.-Ztg. 


ua, Nr. 1 Grotefend. [59 
Schram, R., Kalendariograph. u. 
chronol. Tafeln. Lpz.: Hinrichs. 


xxxvj, 368 S. 18 M. [90 

Loew, E. A., Die ältest. Kalen- 
darien a. Monte Cassino. Mit 3 Taf. 
(Quell. u. Untersuchgn. z. lat. Philol. 
d. Mittelalters III, 3.) Münch.: Beck. 
xv, 84 S. 6 M. [91 

Callewaert, C., Chronologie mediev. en 
Flandre. Style de Noel au 11. siècle. (Ann. 
de la soc. d'émulat. de Bruges "ON, 103-5) 
Rez.: Nederl. Archievenbl. 17, 69-71 R. F. [92 

Thorelle. A., Note sur une règle nouv. 
pour calculer la date de la féte de Pàques. 
(In: Mémoires de l'Acad. de Metz 3. S, 
XXXIV: '045. Metz "oi? [93 

Fazy, M., Note sur le style employé par 
Etienne de Tournai pour dater ses actes. 
(Bibl. de l'Ecole des chartes 69, 169-84 ) [94 


Dalen, J. L. van, De jaarstijl te Dord- 
recht in de 13. eeuw. (Nederl. Archievenbl. 


16, 175-79.) [95 
Meister, A., Roter Montag. (Zt. f. vaterl 
G. etc. Westfal. 65, I, 287 f.) (96 


ö. Sphragistik und Heraldik. 
Bresslau, Siegel d. Karolinger u. Ottonen 


s. Nr. 79. [97 
Haberditzl, F. M., Üb. d. Siegel 


d. dt. Herrscher vom Interregnum 
bis Kaiser Sigmund. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 29, 625-61.) Ei 


MN. G., Ein Siegel d. Amts Harste. (Dt. 
Herold ’08, Nr. 11.) 


E 

Posse, O., Siegel d. Adels d. Wet- 

tiner Lande bis z. J. 1500 (s. '07, 87). 

III: D bis Hen. 4°. jx, 141 S.; 1 Kte. 

u. 53 Taf. (Subskr.-Pr.: 15 M.; v. 

1. X. '08 ab: 25 M.) [100 
Rez.: Dt. Herold "op, Nr. o 

Schalte, W., Die Siegel d. Bischofs Lorenz 

v. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 43, 

268-79.) (101 


Keller, A. Veg Leitfaden d. Herald. 
2. Aufl. Berl.: Stahn. 74 Bl; z. Tl 


farb. Abbildgn. 10 M. [102 
Hildebrandt, Ad. M., Wappentibel. 7. Aufl. 
Frkf a. M.: Keller. 73 8.; 4 Taf. 1 M. 50 [108 


Siebmachers Wappenbuch (s. ’08, 


1961). Lfg. 529-531. à 6 M. [104 
Inb.: Lfg. 529 u. 531 = Bd. V, 8. H. 2 u.3. 
(Bürgerl Geschlechter.) S. 19-56; Taf. 21-50. 
— Lfg. 530 = Bd. VI, 13. H.2. (Abgesturb. 
schwarzburg. Adel.) S. 25-52; Taf. 17-23. 


Wanicek, K., Die Herald. Österr.- 
Ungarns. Chronol. dargest. u. erläut. 
Wien:Seidel. Fol. 15S.; Taf. 3M. [105 


Redlich, 0., Der alte Wappentum zu 
Innsbruck. (Aus: „27. Jahresber. d. Innabr. 
Verschönergs.-Ver.“) Inusbr.: Wagner 1907. 
13 S. [105 

Wymann,E.,(Fenster-u.) Wappenschenkgn. 
d. Stiftes Rheinau nach Wettingen. (Zt. f. 
schweiz. Kirch.-G. 2, 225 f.) [107 

Albrecht, Rud., Wappendenkmale u. In- 
schrr. in Rothenburg ob d. Tauber. Hft 1. 
Rothenb.: Albrecht 1907. 1 M. 50. (103 

Macco, H. F., Aachens Wappen 
u. Genealogien (8. '08, 1968). Bd. I. 
273 S.; 111 Taf. [109 

Cloß. G. A., Was soll d. Heraldiker v. 
hist. Waffenkde. wissen? (s "08, 1964). II. 
(Dt. Herold ox, Nr. 7.) — @. Sabel, Die 
kürzlich freigvolegten Malereien im Schloß 
zu Forchheim in herald Beleuchtg. (Kid. 
Nr. 7.) Vgl: Gritzner (Ebd. Nr. 9). — v. Bens 
nigsen, Das Wappen d. Fam. v. Engelbostel, 
v. Stöcken u. v. Weltze. (Ebd. Nr. 7.) [110 


6. Numismatik. 


Bougenst u. M, Prou, Catalogue der 
deniers mtrov d la trouvaille de Bais 
Ille-et-Vilaine. (Sep. a.: Revue num.) Paris: 
Rollin & F. 114 S.; 6 Taf. — G. Amardel, 
Les monnaies wisigothes anon. du muste de 
Narbonne. (Bull. de la Comm. archl. de Nar- 


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Chronologie. — Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *5 


bonne 9, 5-16.) — P. Bordeaux, Essai 
d'interprétation du mot Flavia figurant sur 
les triense des rois Lombards Astaulf, Didier 
et Charlemagne. (Rivista ital. di num. 21, 
97-113.) (111 

Ruchenau, Der Brakteatenfund v. Seega, 
s. "oe, 101. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 41, 
297-303 P. J. Meier. [i12 

Luschin v. Ebengreuth, Steirische Münz- 
funde (s. ’07, 2050). Forts. (Jahrb. f. Altertkde. 
1, 137-184.) — F. Friedensburg, Der Fund 
v. Lubnice. (Zt. f. Num. 26, 329-47; Taf. 2.) 
— P. GoeBler, Neue Münzfundo aus Württbg., 
1905-07. (Württb. VierteljLfto. N.F. 17, 1-16.) 
— K. Curtias, Münzfuud im Cronsforder 
Forstrevier. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 9, 192- 
208; Taf.) — Münzfunde. (Jahrb. f. Altertskde. 
2, 160) — A. Nagl, Der Richtpfennig. Zur 


G. d. Kölner u. d. Wiener Mark. (Num. Zt. 
4, N.F. 1, 178-87.) [113 


Nagl, A., Die österr. Münzordng. 
v. J. 1481. (Num. Zt. 41, N.F. 1, 
157-61.) — K. Schalk, Beitrr. z. G. 
d. öst. Münzwesens unt. Leopold I. 
Mit besond. Berücks. d. Münzstätte 
Wien. Nach d. Akten d. Hotkammer- 
archivs Fasz. Nr. 17326-29 u. d. 
Gedenkbüchern daselbst. (Ebd. 188- 
233.) [114 

Pachinger, A. M. Wallfahrts, 
Bruderschafts u. Gnaden - Medaillen 
d. Herzogtums Salzburg. Wien: Lud- 
wig. 1, 61 S.; 6 Taf. 7 M. 80. [115 

Rez. vu, 1970 (Ders , Desgl. inTirol etc.): 
Zt. d. Ferdinandceums 52, 348-51 Moeser. 

Möser, Münzstätte d. Adechser z. Inns- 
bruck u. d. Augsburg. Münze in Nordtirvl, 


s. °08, 1969. Rez.: Num. Zt. 41, N.F. 1, 290- 
92 Domanig. [116 
Siegl, K., G. d. Egerer Münze. 
(S.-A. a. d. Eger. Jahrb. '08.) 298. [117 
Rez.: Num. Zt. 41, N.F. 1, 289 f. Domanig. 
Schrötter, F. v., Dio Münz«tätten zu 
Schwabach u. Bayreuth s. in Abt. B, 
Gruppe 8. [118 
Schöttle, Münzwirren etc. in Oberschwaben 
um d. Wende d. 17. Jh. s. in Abt. B, 
Gruppe 6. [119 
tege L., Medaille commémorative de 
la fondation du Couvent des Celestins A Metz. 
iJabrb. d. Gee. f. lotlır. G. 19, 4711.) [120 


Joseph, Paul, Die Münzen v. 
Worms, nebst e. münzgeschicht!. 
Einleitg. Darmstadt 1906. 326 S.; 
14 Taf. (Nicht im Buchhandel.) [121 

Rez.: Num. Zt.41, N.F. 1,292-34 A. v. Loehr. 

Weinmeister, P., Münz-G. d. 
Grafsch. Holstein-Schauenburg. (Zt. 
f. Num. 26, 348-480; Taf. 3-8.) [122 

Rez.: Hessenland ’08, Nr. 17. 

Günther, F., Zur G. d. Harzischen 
Münzstätten. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 
92-158; 185 f.) [128 

Friederich, K., Münz-G. d. fürstl. 
Hauses Stolberg (s. ’06, 105). Tl. III. 
Dresden 1906. [124 

Rez.: Num. Zt. 41, N.F. 1, 295. Ernst. 


Domanig, K., Beitr. z. Münzkde. v. Mans- 
feld. (Num. Zt. 41, N.F. 1, 162-66.) [125 
Buchenau, H., Nachrr. üb. Coburger 
Münze u. Hellermünze unt. Markgraf 
Friedr. III. v. Meißen. (Bll. f. Münzfreunde 
43, 396 f.) {126 
Bahrfeldt, E., Hat in Jüterbog früher e. 
Münzstätte bestanden? (Arch. d. Branden- 
burgia 12, II, 1-5.) (127 
Ernst, C. v., Noue Schaumünzen d Fam. 
Bachofen von Echt. (Num. Zt. 41, N.F. 1, 
271-82) [128 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 
Lorenz, 0., Genealog. Handb. d. 

europ. Staaten-G. 3. verm. Aufl. d. 
„Genealog. Hand- u. Schulatlas“. 
Bearb. v. E. Devrient. Stuttg.: 


Cotta. seu, 62 Taf. u. 5S. 14 M. [129 
Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. ’08, 
Nr. 21 Helmolt. 


Köhler, C., Stammtaf. d. Hauses 
Habsburg u. Habsb.-Lothr. Wien: 
Pichler. gr. Fol. 3 M. [130 

Nachträge u. Berichtigungen z. Stammb, 


d. Grafen v. Habsburg. (Schweiz. Arch. f. 
Herald. '07, 403-6.) (130 a 


Bloch, H., Üb. d. Herkunft d. 
Bischofs Werner I. v. Straßb. u. d. 
Quellen z. ältest. G. d. Habsburger. 
(Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 23, 640 
-81.) [130b 


Doerr, A. v., Die legitimierten Nach- 
kommen d. letzten Herzöge v. Touschen aus 
Piastischem Geblüt. (Aus: Jahrb. d herald. 
Gos. „Adler“ N. F. XVII) Sep. Görlitz: 
Starke. 68. 1M. (131 

Weller, K., G. d. Hauses Hohen- 
lohe. Tl. II: Vom Untergang d. 
Hohenstaufen bis z. Mitte d. 14. Jh. 
Stuttg.: Kohlhammer. 492 S. ; 2 Stamm- 
taf. 9 M. [132 


Dungern, O. Frhr. v., Die Ahnentafeln d. 
Herrn Dr. Roller. (Dt. Herold "op, Nr. 7.) 
Vgl. ‘05, 132. [133 

Suhle, Beitrr. z. Geneal. d. Grafen 
zu Stolberg. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 
27-68; 183f.) [134 

Seiler- Rosenmund, A., Stamm- 
baum d. Bürgergeschlechter v. Liestal. 
Zusammengest. an d. Hand d. Pfarr- 
bücher u. d. Zivilstandsregister v. 
Liestal. Ausgearb. u. nachgetr. bis 
bis z. 31. XII. 1996 v. M. Seiler. 
Hrsg. v. A. Seiler. Liestal: Lüdin. 
xj, 166 Bl. u. S.; 3 Wappentaf. u. 
Bildnis. 15 M. [135 


Lorme, E. de, Verzeichnis derj. Personen, 
die sich in d. Stammbuch d. Elias Pilgram 


aus Nürnberg, der 1626-1631 in Altdorf 
studierte, eingetragen haben. (Dt. Herold 
‘08, Nr. 9.) (136 


"6 Bibliographie Nr. 187—2083. 


Kießkalt, E., Grabdenkmale des Marktes 
Oberkotzau in Oberfranken. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. etc. 36, 187-203.) [137 

Schenk zu Schweinsberg, G. Frhr., Beitrr. 
z. hess. Familienkde. III. (Hessenland ’08, 
Nr. 23-24.) Vgl. Nr. 147. [138 

Nath, F., Das „Henßelbuch‘“ d Stadt 
Sontra u. die darin vorkommenden Familien- 
namen. (Dt. Herold "op, Nr. 8f.) [139 

Schönhoff, H., Emsläünd. Geschlechter in 
Emden. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 
36, 174-85.) [140 

Zedtwitz, A. Frhr. v., Namensverzeichnis 
u. Wappen v. Adelsfamilien. (Dresdner Re- 
sidenz-Kalender ’08, 71-73; Taf.) [141 


Kellinghusen, H., Zur Geneal. d. Fam. 
Kellinghusen, Jarre u. v. Winthem. 


(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, Bd. 9; 
447f.) [142 

Engel, F., Nachrr. üb. d. Familien Neit- 
hart, Schmidt, Meißner, Rüger, 
Engel, Meinecke, Ibbeken. Greifs- 
wald: Dr. v. Abel. 64 8. [143 

Adelmann v. Adelmannsfelden, 


H. Graf, Ursprung u. älteste G. d. 
Grafen Adelmann v. Adelmanns- 
felden u. deren Beziehgn. zu Hohen- 


stadt. (Württb. Vierteljhfte. N. F. 
17, 301-25.) [144 


Odescalchi, A. Fürst, Diplomatarium 
App opnyi. (Jahrb. d. Herald. Ges. „Adler“. 
N.F. 12, 289-95.) Vgl. ’08, 111. [145 

Bose, E. v., Gehören die in Mansfelder, 
Zerbster u. Merseburger Urkk. v. 1230 an 


vorkonm. Ritter Buze u. Boz zu d. jetzig. 
Boseschen Geschlecht: (Dt. Herold "0. 
Nr, 1.) [146 


Schenk zu Schweinsberg, G. Frhr., Die 
Burg Brandenstein b. Schlüchtern u. ihre 
ältesten Besitzer. (= Nr. 138.) [147 

Senf, M., Geschlechtsfülge d. Fam. 
Crunach. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 
36, 214-23 ) [148 

Reh, P., Geschlecht v. Eichendorff. 
(Oberschles. 6, '07, 414-30.) [149 

Studien z. Fugger-G. (s. "og, 128) lI. 
(Lill, Hans Fugger u. d. Kunst s. in Abt. B, 
Gruppe bel I (Jansen, Aufünge s. in B, 
Gruppe Ae, æ) [150 

Geelen, W., Zur Frage nach d. Herkunft 
d. Fam. (relenius (Ann. d. Hist. Ver. f. 
d. Niederrh. 86, 164-66.) [151 

Literatur z. Ahnen-G. Goethes etc. s. in 


Abt. B, Gruppe 7. "152 
Scherlen. Die Herren v. Hattstadt 
s. Nr. 306. [153 


Doerr, A. v., Beitrr. z. G. u. Geneal. d. 


Fam. Henckel v. Donnersmark. (Dt. 
Herold, "up, Nr. 11.) Vgl. '08, 2012. [154 
Fiedler, F., Bauern-Adel: Geneal. d. 


Bauernfam. Hollinger. (Jahrb. d. Herald. 
Ges. „Adler“ N.F. 18, 97-110; 3 Textabbildgn. 
u. 1 Stammtaf.) [155 

Ingold, A. M. P., Fragment de l'armorial 
de Luck; Los Ingold. (Mitt. d. Gos. f. 
Erhaltg. d geschicht. Denkwäler im Els. 
22, 207-22.) [156 

Kekule v. Stradonitz, S., Kekule v. 
Stradonitz. (Dt. Herold ’08, Nr. 11.) [157 

Braun, G., Die Herrn v. Kemmathen. 
(Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittelfrank. 55, 
1-18.) [158 


! 
| 


Klemms Archiv (s. '08, 134). Nr. 20 
u. 21. Bd. II, 297-400. [159 
Kuefstein, K. Graf, Stud. z. Fam.- 
G. TLI: Bis 1525. Wien u. Lpz.: 
Braumüller. xxxjx, 3558. 20M. [16081 


Hennings, L., Grundsteine zu e. 
Stammtaf. d. hess.-thür. Fam. Lim- 
pert. Kopenh. 1907. 59 S. [162 

Meister, W., Beitrr. z. G. d. Fam. 
Meister, sowie d. verwandten Fa- 
milien v. Normann, Böhmer resp. v. 
Böhmer, Salfeld, Runde, Frhr. v. 
Pistorius, v. Schlözer, Ubbelohde usw. 
Tl. IV. Berlin: Stargardt. 60 8: 
2 Bildn. 1 M. 50. [163 

Mitteilungen aus d. Mitzschke- 
schen Famil.-Verbande. I. St.: Sept. 
'08. Schriftleiter: Paul Mitzschke. 
Weimar: Zuckschwerdt. 88.50 Pf. [164 


Rauch, M. v., Die Fam. Orth in Heil- 
bronn, Frankfurt a M. u. Holland. (Dt 
Herold "og, Nr. 10.) [165 

R. W. v., Die Fam. v. Randow aus d. 
Hause Groß-Wilkawe, Kr. Trebnitz, Schles. 
(Ebd. ’08, Nr. 8.) (166 

Rosenbach, A., Geneal. d. Fam. 
Rosenbach. "Göttingen. 438. [167 
_ Nentwig, H., Von d. Fam. Schaffgotsch 
(Altere Zeit bis 1742). (Schlesien, Illustr 
Monatsschr. ’08, Nr. 9, 359-61; Nr. 10, 


401-4.) (ie 


Damm, R. v., Verbindgn.d Fam. Schot- 
telius. (Dt. Herold ’08, Nr. 11.) [169 


Schmidt, Geo., Das Geschlecht 
v. d. Schulenburg. Tl. I: Ursprg., 
Wappen, Lehenswesen usw. Berlin: 
Mittler. 771 S.; Abbildgn.; 5 Stamm- 
taf. 16 M. (Tl. I u. U ersch. 1897 


u. 1900.) [170 


Sommerfeldt, G., Bezəichngn. Tumnitz 
(Tumitz) u. Tschaslaw im Familiennamen d. 
v. Sommerfeld in Schlesien u. Böhmen. 
(Dt. Herold "04. Nr. 7.) [171 

Speth, A. Frhr. v., Die Spethen u. d. 
Welten; d. Steinharte u. d. Spethen v. Stein- 
hart, s. '07, 157. Rez.: Württb. Vierteljhfte. 
N.F. 17, 154 E. Schneider. (172 

Arnswaldt, W. C. v., Bruckstückweise 
Geneal. d. braunschw. Fam. Soehle, Frei- 
herren v. Soehlenthal u. Soehlen v. 
Aichberg. (Dt. Herold ’08, Nr. 8) (115 

Schenk zu Schweinsberg, Die Horren v. 
Steckelnberg. (Tl. v. 138.) 1138 

Strantz, K. v., Die Dynasten Strantz 
v. Tüllstedt im Lande Lebus, Schlesiens 
nordöstl. Odergebiete. (Ebd) [it 

Doblinger, M., DieWaldseerin Schwaben. 
Beitr. z. älter. schwäb. Adels-G. (Schwib. 
Archiv 26, 129-36; 150-57.) (175 

Wecke, A., Genealogisches tb. Familien 
d. Namens Wecke, Wocken. Hft. II: Die 
Nachkommen d. Herm. Wecke, geb. 1659 in 
Burme. Mit 3 Stammtaf. Ohlau. [176 

Schön, Th., Das Geschlecht Werner v. 


Themar u. dessen angebl. Nachkommen, 
die Werner v. Kreit. (Arch. f. Stamm- u. 
Wappenkde. 8, ’07, 19-23.) ui 


Familiengesch. — Allg.Quellen-Sammlgn. — Geschichtschr. — Urkk.u.Akten. *7 


Bardelebeu, C. v., Eine 625jähr. Besitz- 
feier d. Geschlechts der v. Westernhagen. 
Mit Taf. (Dt. Herold og, Nr. >.) [173 

Bötticher, W. v., Üb. einige ältere An- 
gehörige d. Geschlechts v. Wirsing, ihre 
Siegel u. Wappen. Bautzen: Monse. 1907. 
16 S. (Als Mskr. gedr. in 50 Exempl.) [179 

Waldbott v. Bassenheim, F., Graf Os- 
wald Gobert v. Wolkenstein. Seine di- 
rekte Abstammg. väterl. u. mütterl. Seite v. 
d. Fürstenhäusern Rakóczy u. Hohenzollern. 
Budap.: „Patria. 45 S; 2 taf. 4 M. [180 


| 


Biographie, Allg. dt. (s ’08, 2036). 
B. LIV, 2/3 (Lfg. 267/68). Nachtrr.: 
Schorlemer- Stephan. S. 161-480. 
4 M. 80. [181 

Beutel, G., Bildnisse hervorragend. 
Dresdner aus 5 Jh. Mit kurz. Lebens- 
beschreibgn. Reihe I. Dresden: 
Lichtdr. v. Römmler u. J., Buchdr. 
v. Heinrich. 40 Taf. m. 40 BU. 
Text. [182 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Sbirka pramenü cirkevnich dun 
ceskvch stol XVI-XVIII. (Sammlg. v. 
Quellen z. Kirch.-G. Böhmens a. d. 
16. bis 18. Jh.) Hft. I-III. Prag: 


Fürsterzbischöfl. Dr. 267 ;84;36S.[183 
Quellen z. lothr. G. (s. ’07, 2077). Bd. V. 
(Wichmann, Metzer Bannrollen d 13. Jh.) [134 
Verzeichnis d. Handschrr. d. Hist. Archivs 
d. Stadt Trier (s. ’08, 2042). Bog. 12: Nr. 371 
-384. (Trier. Arch. 13, Beil., S. 177-92.) [185 
Van den Gheyn, J., Catal. des mss. 
de la Bibl. Roy. de Belgique (s. '07, 
2145). VII: Hist. des pays: Allemagne, 
Angleterre, Autriche, Belgique (hist. 
gener.). 1907. xj, 677 S. [186 
Veröffentlichungen d. Hist. Komm. West- 
falen, s. Nr. 229. (187 
Quellen z. G. Ostfrieslands. Hrsg v. Kgl. 
Stauts-Arch. zu Aurich m. Unterstützg. d. 
Direktoriums d. Kgl. Preuß. Staats-Archive 
u. d. Ostfries. Landschaft. Bd. I s. Nr. 246. [188 
Rüter, E., Quellen z. G. d. Landes Hadeln. 
(Jahresber. d. Männer vom Morgenstern 9, 
%07, 80-94.) [189 
Publikationen a. d. Kgl. preuß. Staats- 
archiven (e ue, 155). LXXXI. e og, 3322. [190 
Beer, R., Die Handschrr.d. Klosters 
; S ) 
Santa Maria de Ripoll (s. ’08, 2045). 


II. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad.) 
Wien: Holder 117 S.; 12 Taf. 
5 M. 50. [191 


Molinier, Hauser etc., Les sources de 
FPhist. de France. Partie 1, I-VI, s. ’07, 182. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 497-503 
Cartellieri; Hist. Vierteljschr. 11, 583 Wer- 
minglotf. [192 


2, Geschichtschreiber. 


Monumenta Germ. hist. (N. Quart- 
Ausg.)Scriptorum tomi XXXII (s.'06, 
2089). Pars II. S. 361-755. 13 M. [193 


Inh.: Cronica fratris Salimbene de Adam 
ord. Minorum., II 


Meister, A. u. A. Ruppel, Die 
Straßb. Chronik d. Joh. Geo. Saladin. 
(Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. 
Denkmäler im Els. 22, 127-206.) [194 


| 


| 
| 
| 


3. Urkunden und Akten. 


Staatsverträge, Österr.- England, beurb. 
v. Pribram. I: 1526-1748, s. ’U8, 166. Rez.: 
Mitt. d. Inst. f. österr. G. 29, 699-702 
Luckwaldt. (195 
Urkundenbuch d Landes ob d Euns. 
IX., 8. ’08, 167. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 


34, 362-65 Zibermayr. [196 
Acta Tirolensia. III s. og, 3028. 1197 


Thiel, V., Das k. k. Statthalterei- 
archiv in Graz 1906. (Mitt. d. 3. 
(Arch.-)Sekt. 6, 343-49.) — Domin. 
Müller, Das Archiv d. Kollegiat- 
stiftes Mattsee. (Ebd. 350-78.) — 
Die Urkunden d. Stadtarchivs v. 
Ybbs. (Ebd. 379-420.) — E. v. Otten- 
thal u. 0. Redlich, Archiv-Berichte 
a. Tirol. Bd. IV, H. 1: Gerichtsbez. 


Lienz u. Windischmatrei. (Ebd. 7, 
1-82.) [198 
Städte- u. Urkundenbticher a. 


Böhmen. Hrsg. i. A. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. v. A. Horcicka. Bd.V: 
Urkundenb. d. Stadt Krumman, Bd. I: 
1253-1419. Prag: Ver. (Calve). 4°. 


235 S. 10 M. [199 

Rez.: Zt. d Dt. Ver. f. G. Mährens u. 
Schles. 12, 440 Z.; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 
75 f. Konde. 

Urkunden- n. Regestenbuch d. ehemal. 
Klarissinnen-Klosters in Krummau, hrag. v. 
Klimesch, 8. "Op, 310. Rez.: Ceský časopis 
hist. 11, 82-84 Susta; Allg. Lit.bl. '06, Nr. 3 
Juritsch; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
46, Lit. Beil. 23f. dt. [200 

Schindler, J., Das Urkundenbuch 
d. St. Aussig in geschtl. u. kultur- 
geschichtl. Hinsicht. Aussig: Groh- 


mann. 149 S. 2 M. [201 

Bretholz, Das mährische Landesarchiv, 
8. ’08, 2061. (4°. jx, 161 S.; 15 Taf. 10 M.) 
Rez.: Zbl. f. Biblw. 25, 270 f. Hortschansky ; 
Dt. G.bll. 9, 245-47; Hist. Zt. 101, 690f, E.; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 716-18 Redlich. [202 

Csallner, R., Dt. Texte aus d. Arch. d. 
Stadt Hermannstadt u. d. süchs. Nation. 
Urkundeuubtlg. v. 1429-1600 (s. ’07, 2168). 
Forte. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
31, 110-15.) [208 


eg Bibliographie Nr. 204-—282. 


Wackenage], Repert. d. Staatsarchivs zu | 


Basel, s. ’07, 195. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 29, 711-16 Steinacker. [204 
Urkundenbueh d. St. Basel, s. ’08, 2069. 
Rez. v. VI, IX u. X: Zt. f. G. d. Pa 
NR 23, 574-76 Fr. 
Urkundenbuch d. Stadt u. Land 
schaft Zürich. Bearb. v. J. Escher 


u. P. Schweizer (s. °07, 196). VII: 


1297-1303. Hälfte 2. S. 201-464. 
(Subskr.-Pr.: 8 M. 30.) [206 

Rez. v. VI: Gött. gel. Anz. um, 71-74 
Wartmann. 


Urkundenbuch d. Abtei St. Gallou. V, 3, 
s. "Ou, 2169. Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u 
Wirtsch.-G. 6, 279 v. Below. [207 


Urkundenbuch d St. Eßlingen, breg. v. 
A. Diehl. Bd. II, s. ’07, 2174. Rez.: Zt. f. 
G. d. Oberrh. N.F. 22, 550f. A. Schulte. [208 


Hofmann, Karl, Archivalien d. 
Freiherrn Ldw. v. Bettendorff in 
Nusoloch. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 
30, 66f.) — Ders., Freiherrl. Göler 
v. Ravensburgsche Archive in Sulz- 
feld u. Schatthausen. (Ebd. 71-88.) — 
W. Wehn, Freiherrl. v. Venningen- 
sches Archiv zu Grombach. (Ebd. 
89-91.) — Fr. Pfaff u. H. Neu, 
Archivalien d. Amtsbezirks Emmen- 
E (Ebd. 92-108.) — R. Sillib, 

R. Salzer, Engel, Ries u. Henne- 
griff, Archivalien a. Orten d. Amts- 
bez. Heidelb. (Ebd. 109-15.) — K. 
Nopp, Archivalien üb. d. Mauracher 
Hof b. Denzlingen im Besitz d. 
Fabrikanten L. Sonntag zu Wald- 
kirch. (Ebd. 116-18.) — L. Schap- 
pacher u. Brandhuber, Archivalien 
d. kath. Stadtpfarrei Meßkirch. (Ebd. 
119-30.) [209 

Begesta episcoporum Constant., s. "OD, 2162. 


Rez. v. 11, 4-7: Gött. gel. Anz ’08, 65-71 
Wartmann. [210 


Regesten d. Bischöfe v. Straßburg. 
Veröff. v. d. Komm. z. Hrsg. elsäss. 


G.-Qu. (s. ’08, 2069). I, 2: Bis z. J. 
1202, v. P. Wentzcke. vij S. u. 
S. xv-xxvı] u. 211-416. 14 M. [211 


Urkunden u. Regesten d. Stadt 
Rufach: 662-1350, hrsg. v. Theob. 


Walter. (= Nr. 308.) Colmar: 
Straßb. Dr. & Verl.-Anst. xxvi), 
212 S. 8 M. [212 


Lévy, J., Nachtr. z. Urkundenbüchlein d. 
ehemal. Ritterburg z. Dehlingen, U.-E. (Mitt. 
d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler 
im Els, 22, 223-30. [215 

Cartulaire de l’evöche de Metz, 
publ. p. P. Marichal (s. '07, 2178). 
S. L cxxxjv u. 191-293. (Mettensia 
V,2 u. 3.) 


Wolfram, Archiv d. Reichsgra’schuft 
Kriechingen i. Lothr. (Korr.bl. d. Gesamt- 
Ver. ’08, Nr. 10.) (215 

Godard, Ch., Documents relat. à T'hist. 
de la Franche-Comté conserv. dans les mss 
des bibliothèques publ. et des archives dė- 
partem. (Acad. des sciences etc. de Besançon. 
Procès verbaux et mémoires ’07, 320-36.) (216 


Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz 
1289-1396 (s. '08, 176). Lfg. 2-4 = 
Bd. I: 1289-1353; bearb. v. Ernst 
Vogt. S. 81-160. Bd. II: 1854-1396; 
bearb. v. F. Vigener. S. 1-160. 
à 4 M. b0. [217 

Bastgen, Untersuchgn. z. Trierer 
Balduineum. (Trier. Arch. 13, 1- 
34.) [218 


Bormans, S. u. J. Halkin, Table 
chronol. des chartes et diplômes im- 
primés concern. lhist. de la Belgique 
(8. '05, 2171). T. XI: Suppl&m. gener. 
1907. x, 927 S. 12 fr. [219 

Brom, G., Archivalia in Italië, 
belangr. voor de gesch. van Neder- 
land. D. I: Rome, Vaticaansch arch. 
Stuk 1. (Rijkgeschiedk. Publicatien. 
Kl. Ser. I.) 's Gravenh.: Nijhoff. 
Se, 464 S. 3 fl. [220 


Brom, G., Bijdragen voor een 
oorkondenboek v. h. sticht Utrecht. 
Regesten v. oorkonden 694-1301. 
Utr.: Oosthoek. xıj, 304; 876 S. 
22 M. [221 

Moquette, H. C. H., Het archief v. d. 
Weeskamer te Rotterdam. M. e. voorbericht 
vk Wiersum. Rotterd. 1907. Rez.: Nederl. 
Archievenbl. 16, 157-90 Veder. (222 

Joosting, J. €. C., Do archieven d. besturen 
in Drente van h. Ned. Herv. Kerkgenootsch., 
berust. in h. depts van 's rijks archiəven 
in Drente. Leid.: Brill 1:07. 895. 1fl. (Bet 
Nederl. Archievenbl. 16, 197-200 Moquette.) — 
Ders., Het archief d. abdij te Asson. (Rez.: 
Ebd. 15, 174f. R. F) — Ders, Het arcb. d. 
heerlijkheid Ruinen. Leid.: Brill 1907. 134 S. 
1 fl. 50. (Rez.: Ebd. 16, 192-97 EbellL) [223 

Waard, C. de, De Archieven, be- 
rustende onder het Bestuur d. Gods- 
huizen te Middelburg. Inventaris 
van de oude Archieven 1343 - 1812. 


= Middelb.: Altorffer 1907. jx, 522 5. [224 


[214 ` 


Lasonder, L., Archief van d. Dorps- 
gezinde gemeente te Middelburg. (Bijlage B. 
v. h. Jaarverslag omtrent het Rijksarchief 
in Zeeland over 1906.) Rez.: Nederl. Ar- 
chievenbl. 16, 190-93 E. Wiersum. [225 


Papsturkunden, Friesische, a. d. 
Vatik. Archive zu Rom; hrsg. v. H. 
Reimers,i.A.d. Friesch. Genootsch. 
v. gesch.-, oudheid- en taalkde. te 
Leeuwarden. Leeuw.: Meijer en Sch. 
4°. vij, 125 S. 7 M. 50. [226 


far ET awe 


Urkunden 


Chartes du chapitre de Sainte- 
Waudru de Mons; rec. et publ. p. 
L. Devillers (s. ’04, 180). T. II. 
Brux.: Kiessling. 4°. 8278. 12fr. [227 


Urkundenbuch, Westfäl. (s. ’08, 
183). Bd. VII: Die Urkk. d kölnisch. 
Westfal. v. J. 1200-1300; bearb. v. 
Staatsarch. Münster. Abt. 6 u. 7: 
1289-1300 m. Nachtrr. zu früher. 
Abtlgn. S. 1001-1319. 10 M. 50. 
Bd. Em, Urkk. d. Bistums Münster 
v. 1301-1825; bearb. v. R. Krumb- 
holtz. 200 S 7 M. 50. [228 

Inventare d. nichtstaatl. Archive 
d Prov.Westfal. Reg Bez Münster 
(s. ’08, 184). I, 4*: Kreis Coesfeld 
(Nachtrr.). (Arch. Manderscheid- 
Blankenheim in Dülmen u. a.); bearb. 
v L.Schmitz-Kallenberg. 104 S. 
2 M. Il, 2: Kreis Warendorf; bearb. 
v. Ernst Müller. 240 S. 4 M. 
(= Nr. 187.) [229 

Urkundenbnch d. Clarissenklosters, 
spät. Damenstifts Clarenberg b. Hörde. 
Bearb. v. O. Merx. Dortmund: Ruh- 
fus. 544 S.; 1 Taf. 12 M. [230 

Gerlach, 0., Regesten d. im Arch. 
d. St. Jakobikirche in Göttingen 
befindl. Urkk. a. d. J. 1520-1664. 
(Zt d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
12, 183-202.) [231 

Urkundenbuch, Hansisches, X: 1471 bis 
1485; bearb. v. W. Stein, s. '08, 2083. Rez.: 
Altpreuß. Monatsschr, 45, 503 f. Perlbach [232 

Urkundenbuch, Hamburg., hrsg. v. Lap- 
penberg. I. /Reprod.), s. ’08, 2054. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 11, 402f. Curschmann. (233 

Urkundenbuch d. Stadt Braun- 
schweig. Hrsg. v. H. Mack (s. '08, 
186). 1V, 2: Nachtrr. 1067 bis 1340, 
Supplemente z. Stadtrechte. S. 381- 


582. 10 M. [234 


Gramblat, H., Die Urkundenfälschgn. d. 
Landkomturs Eberh. Hoitz. (Zt. d. Ver. f. 
thär. G. N.F. 18, 307-28.) [235 


Urkundenbuch, Mecklenb. XXII, s. og, 
188. Rez.: Hist. Zt. 101, 404f. Webrmann; 
Pomm. Jahrbb. 9, 188f. Curschmann; Lit. 
Zbl. "og, Nr. 44. [236 

Grotefend, Archive in Mecklenburg. (Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. "Ou. Nr. 5,6.) (236 a 


und Akten. 


Codex dipl. Silesiae (s. '05, 240). 


XXIV: Die Inventare d. nichtstaatl. 
Archive Schlesiens. I: Die Kreise 
Grünberg u. Freystadt; hrsg.v.Konr. 
Wutke. 4°. vi, 243 S. 8 M. [237 


Recueil, Nouv., gener. de traités 
etc. relat. aux rapports de droit 
intern. de G. F. de Martens, cont. 


1 
1 


| 


*9 


p. F. Stoerk (s. "og, 2089). XXXV, 
2-3. S. 241-708. 22 M. 80. [238 

Schmidt, Georg, Die Privilegien 
d. St. Weseritz. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 47, 66-94.) E 

Sammlung schweir. Rechtsquellen. V: 
Kant. St. Gallen. Tl. I: Öffnungen u. Hof- 
rechte. Bd. 2; bearb. v. Gmür, s. ’06, 2108. 
Rez.: Hist. Vierteljechr. 10, 541-43 Caro. [240 

Ntadtrechte, Oberrh.; hrsg. v. d. 
Bad. Hist. Komm. (8. ’06, 229 u. '07, 


2113). Abt. II (Schwäb. Rechte). 
Hft. 2: F. Geier, Überlingen. xxxj, 
691 S. 23 M. [241 


Quellen z. Rechts- u. Wirtschafts-G. d. 
rhein. Städte. Bergische Städte. I: Siegburg; 
bearb. v. Frdr. Lau, s. ’07, 2207. Rez.: 
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 6, 303-5 
S. Rietachel; Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, Germ. 
Abt., 351-54 van Vleuten. [242 

Urbare, Rheinische. II: Urbare d. Abtei 
Werden, hrsg. v. Kötzschke, s. ’u7, 2205/9. 
Rez.: Beitrr. 2. G. d. Stiftes Werden 12, 157 
-64 Gottlob; Hist. Vierteljschr. 11, 383f. 
Keussen; Hist. Zt. 100, 631-33 v. Below. [243 

Landrechte d. Münsterlandes, bearb. v. 
Philippi, 8. '07, 2214. 
f. G. etc. v. Osnabr. 32, 349-51 Fink; Dt. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 1 Tumbült,;, Hist. Zt. 102, 
165-68 Rietschel. [244 

Akten-Inventar d. Synagogen-Gem. Neuen- 
kirchen, Kr. Wiedenbrück, Westfal. (Mitt. d. 
Gesamtarch. d. dt. Juden 1, 30-36.) — Desg!. 
d. israol. Gem. Wandsbeck. (Ebd. 42-44.) — 
Desgl. d. Synagog -Gem. Landsberg a. W. 
(Ebd. 9-29.) l [245 

Rechtsquellen, Die niederdt., Ost- 
frieslands; hrsg. v. C. Borchling. 
Tl. I: Die Rechte d. Einzelland- 
schaften. (= Nr. 188.) Aurich: Dunk- 
mann. 8 M. [246 

Denkelbok, Das Kieler, hrsg. v. 
Frz. Gundlach. (Mitt. d. Ges. f. 
Kieler Stadt-G. XXIV.) Kiel: Lipsius 


& T. xjx, 238 S. 3 M. [247 

Techen, Bürgersprachen d. St. Wismar, 
s. 07, 2215. Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 6, 305-7 S. Rietschel. [248 

Kapras, J., Oberschlesische Land- 
bücher. Beitr. z. G. d. öffentl. Bücher. 
(Zt.d.Ver. f. (G. Schles. 42,60-120.) [249 


Rez.: Mitt. d. Ver. 


Ministère de la guerre. Invent. 
somm. des Archives hist. (archives 
anc., correspond.). Ill{2°fasc., n. 2589- 
2904). Paris: Impr. Nat. (S. 277 
-458.) [250 

Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk. 
Italiens II. (Nachrr. d. Gött. Ges. d. 
Wiss. '08, 223-304.) [251 

Regesta pontificum Roman.; cong. 
P. F. Kehr (s. og, 2100). Vol. DI: 


Etruria. Lj, 492 S. 16 M. [252 
Rez. v. I u. II: Lit. Zbl. "On Nr.30 v. Pflugk- 
Harttung; v. II: Hist. Jahrb. 29, 667 f. FEhses; 


‘ v. III: Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 47 Brandi. 


*10 


Cartularinm vetus Campi Sancti 
Teutonicorum de Urbe. Urkk. z. G. d. 
dt. Gottesackers b. St. Peter in Rom. 
Hrsg. v. P. M. Baumgarten. (Röm. 
Quartalschr. 16. Supplt.-Hft.) Frei- 
burg: Herder. xıj, 133 S. 5 M. [253 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Quentin, Les martyrologes hist. du moy. 
Age, s "OH, 2101. Rez.: Roin. Quartalschr. 22, 
J, 57-59 de Waal; Engl. hist. rev. 23, 547f. 
Souter; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 802-4 Lösch- 
horn; Byzant. Zt. 16, 506-10 Ehrhard; Zt. f. 
Kirch.-G. 29, 407f. Ficker; Rev. crit. ’08, 
Nr. 49 Lejay. ER 

Moretus, H., De magno legendario 
Bodecensi. (Analecta Bolland. 27, 
257-368.) [255 

Hartmann, A., Hist. Volkslieder u. Zeit- 
gedichte v. 16. bis 19. Jh. I, ». '07, 2225. 
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 10 Wolkan;, Anz. f. 
dt. Alter 32, 196-203 Edw. Schröder; Hist. 
Zt. 100, 610-13 Riezler. [256 


Weinberg, W., Die württb. Familienreginter 
u. ihre Bedeutg. als Quelle wissenechaftl. 
Untersuchen. (Württb. Jahrbb. f. Stat. u. 
J,dkde. "Oo, I, 174-98.) [257 

Bardeleben, C. v., Die kgl. preuß. 
Genealog. Kalender v. 1724-1850. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 36, 
323-76.) Sep. Berl.: Meyer. 65 8. 
2 M. [258 

Nohl, Die Leichenpredigten u. Gelegen- 
hoitsgedichte d. Biblioth. d. Grauen Klosters. 
(Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 36, 226-41.) 
Nachtr. zu d. Verzeichn. in d. Viertoljschr. 
am, Hft. 2. (259 

Bir, M., Die Kirchenbücher d. 
Prov. Westpreuß. (Abhdlgn. z. Ldkde. 
d. Prov. Westpreuß. XII.) Danzig: 
Saunier. 4°. 65 8. [260 

Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. $, 22f. 
Günther. 

Rose, Die kath. Kirchenbücher d. zur 
Diözese Ermland gehörig. Teils d. Provinz 
Wostpreuß. (Arch. f. Stamm- u. Wappenkde. 
8, 1f.) [201 


Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern 
(8. '08, 215). Bd. I: Reg.-Bez. Ober- 
bayern. Schl.-Lfg. 26: Gesamt- Re- 
gister. v, vj, 126 S. (Subskr.-Pr.: 9M.; 
Einzelpr.: 10 M.). — Bd. II: Reg.- 
Bez. Oberpfalz u. Regensb. Hft. 12 
u. 13: Bez.-Amt Beilngries. I: Amts- 


Bibliographie Nr. 253—302. 


gericht Beilngr. II: Amtsger. Rieden- 
burg. Bearb. v. Frdr. Herm. Hof- 
mann u. F. Mader. 175S.; 12 Taf., 
137 Textabbildgn. u. Kte. 171 S.: 
5 Taf., 135 Textabb. u. Kte. H. 14: 
Bez.-Amt Tirschenreuth. Bearb. v. 
F.Mader 160S.; 15 Taf., 104 Text- 
abb. u. Kte. H. 15: Bez.-Amt Am- 
berg. Bearb. v. F. Mader. 174 8.; 


9 Taf., 125 Textabb.,Kte. (à8 M.) [262 
Rez. v. II, 1-9: Mitt. d. Ver. f. G. d. Di. 
in Böhm. 46, Lit. Beil., 27-36 Neuwirth. 


Griinenwald, Alte Inschrr. u. Grab- 
denkmäler v. Neustadt a. H. u. Um- 


gebe. (Rev. S. A. d. „Palatina“.) 
Speyer: Jäger. 171 S.; 13 Abbilden. 
3 M. 60. [263 


Rez.: Monatsschr. d Frankenthal. Altert.- 
Ver. ’08, Nr. 8 J. Kraus. 

Berichte üb. d. Tätigkeit d Prov.-Komm. 
f. d. Denkmalpflege in d Rheinprov. u. d. 
Prov.-Mus. zu Bonn u. Trier. XII: 1:0 
Düsseld.: Schwann. 90 S.; 7 Taf. 2 M. 50. [2:4 

Denkmalpflege, Braunschweiger, 1903-7. 
(Braunschw. Magaz. ’08, 73-106; 139-46.) Sep. 


Wolfeub.: Zwißler. 75 Pf. [265 
Bader, W., Inscript. Mulhusinae. Die 


öffentl. Inschrr. d. St. Mühlhausen i. Th. (Aus 
alter Zeit IIL.) Mühlh.i. Th.: Dauner. 2. Aufl. 
38 S. 1 M. 60. [266 


Darstellung, Beschreib., der älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Kar. 
Sachsen (s. "og, 225). XXXI u. XXXII: 
Amtshauptmannsch. Bautzen. I. u. I. 
Bearb.v.C.Gurlitt. 8615S. m. Abbild. 
u. Taff. 14 M. [267 

Kunstdenkmäler d. Prov. Bran- 
denb. I, 2: P. Eichholz, F. Solger 
u. W. Spatz, Kreis Ostprignitz. 
Berlin: Voss 1907. jx, H, 312 8. 
20 M. [268 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Pommern (s. '07, 2249). TL I: 
H. Lemcke, Reg.-Bez. Stettin. Hft.8: 
Kreis Satzig. xjv, 128 S. m. Abbild. 
8 M. KE 

Bericht d Konservators d. Kunstdeak- 
miler d. Prov. Ostpreuß. (s. ’08, 226). VI: 


1. X1I.’06 bis 31. X11.'07. 70 S. m. Abbiidgn. ; 
Taf. 1 M. [270 


Wrede, H., Die Glocken d. Landkreises 
Luneburg. (Lüneb. Museumsabll. 5, 1-53.) — 
R. Hansen, Zur Glockenkde. (Zt. d. Ges. f. 
schleaw.-holst. G. 38, 347-54.) — Geo, Schmidt, 


Die Glocken d Ephorie Annaberg. (Mitt. 
d Ver. LG v. Anuab. Jg. 10, Bd. IL 
321-42.) {271 


Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch. 


EE) 


Ill. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Lamprecht, K., Dt. G. fa og, 2119). 
Bd. XI. (3. Abt. Neueste Zeit. Zeit- 
alter d. subjekt. Seelenlebens. Bd. IV), 
Hälfte 1. jx, 359 S. 6 M. [272 

Bibliothek dt. G. (s. "oi, 2255). Lfg. 170. 
{Ritter. III, 561-648; xv S.) [273 

@erdes, G. d. dt. Volkes u. sein. Kultur 
im Mittelalter. III s.in Abt. B, Gruppe 3b. [274 


Schäfer, Dietr., Welt-G. d. Neu- 
zeit. 2 Bde. Berl.: Mittler u. S. 1907. 


381 u. 418 S. 12 M. [275 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 555-62 
G. Kaufmann; Arch. f. Kultur-G. 7, 89-95 
Steinhausen. 


Bezold, Fr. v., E. Gothein, R. 


ı Ldkde 31, 31f. Br. 


Koser, Staat u. Gesellschaft d. neuer. ` 


Zeit bis z. franz. Revolution. (Die 
Kultur d. Gegenwart. Tl.IIL, Abt. V, 1.) 


Berl. u. Lpz.: Teubner. 349S. 9M. [276 
Eez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 1 F. Fdch. 
Halle, E. v., Die Seemacht in d. dt. G. 


(Sammlg. Göschen 370.) Lpz.: Göschen. 
154 8. 80 Pf. Rez.: Zt. d. Ver. f. Hamb. G. 
18, 398-400 Hansing. EK 


2. Territorial-Geschichte. 
Tille, A., Ortegeschichte. 
205-22.) Së 
Macher), P., G. Österreichs f. d. 
Volk. 4., verm. Aufl. Graz: „Styria“. 
xx, 830 S. 10 M. [279 
Österreichs Hort. G.- u. Kultur- 
bilder a. d. habsburg. Erbländern. 
Feste an d dt.-österr. Volk z. Jubel- 
feier Franz Josef I. Wien: „Vindo- 
bona“. 4°. xjv,6828.;Taff. 30M. [280 
Adels-Stammsitze, Tiroler. Kurze Schlös- 
ser- u. Burgen-Chronik. Von ©. Alttiroler. 
Salzb.: Huber 1907. 648. 1 M.30. Rez.: Zt. 
d Ferdinandeums 52, 343-49 K. Schwarz. [281 
Wörndle, H. v., Markt Gossensass in Wort 

u. Bild. „Blätter a.d. Orts-G.“ Innsbr.: Wagner. 
68 S.; 4 Voll- u. 27 Textbilder. 2 M. [282 
Wieser, Th., Das Deutschtum im Obrer- 
vinschgau u.d. Kloster Marienberg. (Forschyn. 
z. G. Tirols u. Vorarlb-rgs 4, 213-23.) [233 


Ausserer, K., Schloß Stenico in 
Judikarien (Südtirol). Seine Herren 
u. 8. up un Mit 23 Textabbildgn. 
(Jahrb. d Herald. Ges. „Adler“ N. F. 
18, 1-96.) [284 

Mayr, Mich., Welschtirol in sein. ge- 
schichtl. Entwickig. (Zt. d. Dt. u. Osterr. 
Alpenver. ’07.) (285 

Berger, K., Die G. d. St. Römer- 
stadt. (Zt. d. Dt. Ver. f. d. G. Mährens 

u. Schlesiens 12, 209-35; 339-94.) [286 


(Dt. G.bil. 9, j 
[278 


Kaindl, G. d. Deutschen in d. Karpathen- 
lindern, 8. '08, 344. Rez.: Gött. gəl. Anz. 
'08, 868-76 Bretholz; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 
491-96 Ilwof; Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. 
Cu 

Plattner, J., Stolzenburg. Skizzen 
a. s. Vergangenheit. Hermannstadt: 
Krafft 1907. 85 S. [288 

Kaindl, R. F., G. v. Czernowitz 
v. d. ältest. Zeiten bis z. Gegenw. 
Mit 105 Bildnissen, Abbildgn. u. 
Plänen. Czernowitz: Pardini. xjv, 
231 S. 6 M. [289 


Hürbin, J., Handbuch d. schweiz. 
G. (B. '08, 245). Lfg. 17 (Bd. II, 513 
-76). 80 Pf. [290 

Gross, V., Histoire milit. de la 
Neuveville depuis son origine ù 
l'époque france. (Jahrb. f. schweiz. G. 
33, 131-70.) [291 

Merz W.,Bilderatlas z.aargauisch. 
G. In Verbindg. m. A. Gessner, À. 
Hirzelu.S. Zimmerlihrsg. Aarau: 
Sauerländer. 104 Bl. 6 M. 80. [292 

Chronik d. Burg Wildegg v. 1584 
bis 1684 (s. '07, 2271). Hft. 2-3. 
S. 80-246. 4 M. [293 

Ringholz, O., G. d. Insel Ufenau 
im Zürichsee. Einsiedeln: Benzinger. 
96 5. m. 43 Abbildgn. 80 Pf. [294 

Deindl, M., Der Amtsbez. Landau 
a. Isar in s. Vergangenh. u. Gegenw. 
Landau: Ried 1907. 88S.; 2 Taf. [295 

Kreppel, 0., G. v. Zirndorf u. 
Umgebg. Tl. I. Zirndorf: Bollmann 
1907. [296 

Sperl, A., Castell. Bilder aus d. 
Vergangenheit e. dt. Dynastenge- 


schlechtes. Stuttgart: Dt. Verl.- 
Anst. 570 S.; 6 Stammtaf., 1 Kte. 
8 M. 50. [297 


Liebenau, Th. v., Bausteine z. G. d. St. 
Georgenschildes in Schwaben. (Jahrb. d. 
Herald. Ges. „Adler“ N.F. 13, 218-81.) [298 

Fehleisen, 'Limpurgisches. (Wurttb. Vier- 
teljhfte. N. F. 16, 359-65; 17, 326-33.) [239 


Eisele, F., Zur G. Trochtelfingens 
(8. "Op, 316). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. 
etc. in Hohenzoll. 29/31, 2-55) [300 

Brunner, K., Baden in d dt. G. 
Lpz.: Zieger. 96 S. 75 Pf. (Pforz.- 
heim. Progr.: 34 S. 4°.) [301 

Tumbült, 6@., Die Grafschaft d. 


Linzgaus. (Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Bodensees 37, 23-39.) [302 


*12 


Heiligeuthal, R., Bruchsal im 
17. Jh. "Buchs: Ott 1907. 55 S.; 
11 Taf., 1 Plan. 1 M. 60. [303 

Spitzer, K. L., Aus Acherns Vergangenh. 
m. bes. Berücksichtigg. d. kultugeschichtl. u. 
kirchl. Verhältnisse. Heidelberg: Ev. Verl. 
107 S.; 2 Taf. 2M [304 


R., 


Guerrier, Aus Vergangenheit. u. 


Gegenw. d. Elsasses. (Zeitfragen d. christl. 
Volkslebens XXIII, 7.) Botte: Belser. 
738 1M. [305 


Scherlen, A., Die Herren v. Hatt- 
statt u. ihre Besitzgn. Beitr. z. mittel- 
alterl. G. Süd-Dtlds. Mit 6 Stamm- 
bäumen u. 2 Wappentaf. Colmar: 
Straßburger Dr. xvj, 421 S. 8 M. [306 

Ehret, L., G. d. St. Gebweiler 

unter Mitberücks. d. G. d. Stiftsabtei 
Murbach. I: Polit. u. krieg. Ereig- 
nisse im 17. Jh. Gebweiler: Boltze. 
iv, 4998. 5M. e [307 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 780f. 

Th. Walter. 


Walter, Beitrr. z. G. d. Stadt Rufach 
Bd. Il s. Nr. 212. [308 


Kocher, A., Herlisheimer Chronik. 
Straßburg: Manias. 95 S. [309 
Sifferlen, A., Das Sankt-Amarin- 
tal. Deutsch v. A. Schaller. Ge- 
schichtl. Notizen. (In 10 Büchern.) 
I: Die Stadt. Straßburg: Le Roux. 
119 S. m. 6 Ilustr. 2 M. (Subskr.- 
Pr. pr. cplt. 9 M.) Vgl. ’08, 259. [310 
Knobloch, L., Das Territorium d. 
St. Straßburg bis z. Mitte d. 16. Jh. 
(nebst 1 Kte.). Straßburg: Trübner. 
152 S. 3 M. 50. [311 
Willareth, 0., Sander Chronik 
nach alten Urkk. u. Akten, sowie 
gedr. Quellen bearb. Kehl: Moor- 
stadt 1907. 164 8. [312 
Walter, T., Wibelsbach. Beitrag z. G. d. 
Se Ödungen. (Jahrb. f. G. etc. Fls.-Lothr. 
50-52.) [313 
“Häberle, Das Reichsland bei Kai 
serslautern Mit 2 Wappenabbildgn., 
3 Ktn. u. 1 Plan v. Kaiserslautern. 
Kaisersl.: Thiemes. 1907. 240 S. [314 
Niedhammer, G. d. Stadt u. Burg Wachen- 
heim, a. Kaußler. 
2 M. 80.) 1315 
Noll, K., Orts-G. v. Rappenau. 
Rappenau: Selbstverl. 1907. jx, 
267 8. [316 
Pauls, E., Kleinere Beitrr. z. G. v. Aachen 
u. Burtscheid (s. "ur, 2302). Schluß. (Aus 
Aachens Vorzeit 20, 143-50) — H. J. Groß, 
G. d. Ländchens zur Heiden (s. ’06, 328). 
Schluß. (Ebd. 118-42. 


) [317 
are W., Chronik d. Stadt Düren. 
Aufl. (s. °04, 1984). T1. IIl (Schluß). 

S 259-373. 1 M. 50. [318 
Rez.v. II: Zt.d.Aachener G.-Ver.2%6,413f. Tille. 


wi, 2294. Landau: 


| 


| d. Ver. f. lüb. G. ete. X, 1.) 


Bibliographie Nr. 803—366. 


Denkschrift z. Hundertjahrfeier 
d. Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Mülh. 
4°. 375 8.; Taf. [319 

Manfroni, C., Storia dell’ Olanda. 
Milano: Hoepli. xjx, 5858.7 L.50. [320 


Keutgen, F., Zur G. Belgiens im Mittel- 
alter. (Hist. Zt. 101, 601-11.) Vgl.’08, 2169. [321 


Heidelbach, P., Die G. d Wil- 
helmshöhe. Mit Titelbild, 92 Abbild. 
u. 1 Situationsplan. Lpz.: Klinkhardt 
u. B. xj, 402 S. 5 M. [322 

Vgl: „Ein Briefwechsel“ zw. H Brunner. 
Klinkhardt & Biermann (Leipz) u. Heidel- 
bach. (Hessenland "os, Nr. 24.) 

Fey, A.. G.d. Burg Hanstein. 2. Aufl 
Fest-Ausg. z. 600jähr. Jubil. Kassel: Scheel. 


39 S. 80 Pf. [323 
Strauß, R., Chronik d. Stadt 
Wanted Wanfried: Braun. 22085. 


2 M. 25. — E. Hollstein, G. d St. 
Wanfried, 1608-1908. Ebd.: Israel. 
115 S. 1 M. 50. [324 

Wolff, W., Zur G. d. St. Ziegen- 
hain in ’ Hessen. Ziegenhain: Ehr- 
hardt. 160 S. 80 Pf. [325 

Weddigen, O., Neues u. Altes v. 
d. „roten Erde“. Forschgn. z. G. u. 
Kultur-G. Westf. u. d. lippeschen 
Lande. Duisburg: Ewich. 118 S.; 
3 Taf. 2 M. 50. [326 

Oidtman, E. v., Burg Altena. (Dt. Herold 
‚08, Nr. 7.) Vgl. ’08, 2180. (327 

Hömberg, W., Lüdinghausen, seine 
Vergangenh. u. Gegenw., unt. Mit- 
berücks. d. Umgeg. u. d. Kreises. 
Lüdingh.: Rademann. 183 S. m. 
2 Plänen u. 24 Illustr. 2 M. 50. [328 


Tiemann, H., G. d. Festg. Wilhelnistein 
im Steinhuder Meer. Lpz.: Schneider. 5593.; 
2 Taf. 50 Dt [329 

Eckart, R., Bilder u. Skizzen aus d G. 
v. Nörten, Hardenberg u. d umlieg. sud- 
hannov. Landschaft. 2., durchges. u. verm. 
Aufl. Hannorv.: Geibel. 116 S. 1 M. [330 


Hübbe, H. W. T., Zur ältest. G. 
d. hannov. Elbtales oberhalb d Meeres- 
flut. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
’08, 265-309.) [331 

Rüther, H., Vorlassene Sicdelgn. u. unter- 
gegangene Dörfer auf d. Geest d. Kreises 


Lehe. (Jahresber. d. Männer v. Morgenstern 
9, 95-109.) [332 


Joachim, H., Erwerbg. d. Amtes 
Ritzebüttel durch Hamburg. (Mitt. d. 
Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. a 
353-80.) [333 

Ohnesorge, W., Einleitg. in d. 
lübische G. Tl. I: Name, Lage u. 
Alter v. Altlübeck u. Lübeck. (Zt. 
[334 


Territorialgeschichte. 


\ehlsen, R., G. v. Dithmarschen. 
{= Nr. 744.) Tübing.: Laupp. x, 
104 S. (Subskr.-Pr. 2 M.; Einzelpr. 
2 M. 80.) i 
Friedrichsen, J. C., Chronik d. 
Kirchspiels Sörup. Süderbrarup 1907: 


A. G. Landpost. 4 M. [336 


Pliening, J., Bosau. Fine Kirchspiels- 
chronik. Eutin: Struve 1905. [337 
Bürger, K., Der Regenstein b. Blanken- 
burg a. Harz, seine G. u. Bescht. seiner Ruinen. 
Osterwieck: Zickfeldt 1905. 59 S. [388 


Zahn, W., G. d Stadt Gardelegen. (Montagsbi. 
Wiss. Beil. d. Magdeb. Ztg. ’07, Nr. 43-46.) [339 
Böttcher, H., Quedlinburgs Beziehgn. zu 
Halberstadt im Mittelalter. Halberst. Progr. 
24 S. [340 
Könnecke, C., Geschichtliches a. e. kleinen 
niedersachs. Stadt: Kroppenstedt. (Jahresb. 
d. Thür.-Sächs. Ver. °06;7, 19-21.) (341 
Trippenbach, Bilder a. Wallhausens Ver- 
wangenh.. s. "09, 281. (Sep. a.: Mitt. d. Ver. f. 
G. etc. in Sehen 6. 54-103.) (>42 


Jordan, R., Chronik d. St. Mühl- 
hausen i. Zei ’08, 163). IV: 1770- 
1890. 175 5, p Taf. 4 M. 50. 
Ders., Zur G. d. St. Mühlhausen (8. 
"On, 289). VII. Mühlh. Progr. 40 S. 
«Mühlh.: Danner. à 1 M. 20. Hft. 4: 
1 M. 60.) — Ders., Zu Altenburgs 
Beschreibg. d. St. Mühlh. (Mühlhäus. 


G.bll. 9, 1-13.) — K. Sellmann, 
Heimatkde.v.Mühlh. I. Mühlh.: Hey. 
168 S. 2 M. [343 


Qutbier, H., Beitrr. z. Hiuser-Chronik d. 
Stadt Langensalza. Hft. 1 Langensalza: 
Schütz 1907. 115 5. 


t 


[344 


Lutze, G., Aus Sondershausens | 


Vergangenheit is. Nr. 286). II, 5-6. 
S. 121-88. à 80 Pf. [345 

Dedié, F., Oppurg u. s. Besitzer 
im Laufe d. Jahrhunderte. (Als Mskr. 
gedr.) Weimar 1907: Hofbuchdr. 
sii, 330 8. [346 


Schmeizel, M., Jenaische Stadt- 


u. Universitäts-Chronik. Hrsg. v. 
Ernst Devrient. Nebst e. Stadt- 
plan v. J. 1758. Jena: Vopelius. 
2138. 4M. [347 

Lommer, V., Beitr. z. G. d Stadt 


Orlamünde -Naschhausen. Pößneck: 
Gerold. 256 S. 2 M. [348 
Schubart, L., Die Gegend v. Gera u. 


Weida in d. dt. Vergangenheit. Weida: Ader- 
hold 1907. 18 9. 30 Pf. 
Gruner, C., Beitr. z. G. d. Landes u. d. 
Stadt Ceburg. TI. I. (Heimatblätter. Ans 
d. coburg-goth. Landen 5, 1-15.) [350 
Greiner, A., G. d. Stadt u. Pfarrei 


Neustadt (Herzogt. Coburg) bis 1650. 


Coburg: Roßteuscher 1905. 311; 
xxvj S. [351 
Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. N.F. 18, 420- 


92 Dobenecker, 


[349 


*13 


Schmidt u. Böhme, G. d. Stadt 
Schleiz. I: Die urkundl. Nachrr. v. 
Schleiz a. d. Mittelalter (1232-1550). 
Bearb. u. hrsg. v. Berth. Schmidt. 
Schleiz: Lämmel. vi, 242 S. 3 Taf. 
4 M. [352 

Voigt, E., Döben-Golzern. Was wir aus 
ihr. Vergangenh. wissen. Grimma: Gensel. 
103 S. 1 M. 50. [355 
Schlattig, M., Chronik d. Gemeinde Thal- 
heim i. Erzgeb. Thalbeim: Hofmann 1906. 
58 8. [354 


Bönhoff, P., Die Herrschaft Pöhl- 
berg bis zu ihr. definit. Anfall an d. 
Haus Wettin. (Mitt. d Ver. f. G. v. 
Annaberg. Jg. 10, Bd IL 297-320.) [355 


Skizze e. G. d Stadt Berlin; dargebr. d. 
intern. Kongreß f. hist. Wiss. (= Nr. 86:3.) 
Berl.: Mittler. Hi 38 Abbildgn. 1M.50. [356 


Bieder, H., Bilder a. d. G. d. Stadt 
Frankfurt a. O. Bd. II. Frankf. a. O.: 
Trowitzsch. 267 S. 8 M. (Bd. I 
ersch. 1899.) [357 


Passow, S., Ein märkisch. Ritter- 
sitz. Aus d. Orts- u. Fam.-Chronik 
e. Dorfes (d. Rittergutes u. Dorfes 
Hohenfinow u. Tornow im Kreise Ober- 
barnim). Eberswalde: Schmidt 1907. 
290; 375 S.; Taff. u. Kte. 9 M. [355 

Morgenhesser’s M., G. v. Schle- 


sien. Hrsg. v. Hnr. Schubert. 
4. verb. Aufl. Breslau: Woywod. 
jx, 447 S. 6 M. [359 

Sommer. F., Die G. Schlesiena. Mit 4 


Ktnskizz. Ebd :Priebatsch. 138 S. 2 M. 25. [3:0 

Schirrmann, W., Chronik d. St. 
Schweidnitz. (În 4 Lfgn.) Lfg. 1-2. 
Schweidnitz: ée S. 1-128; 
2 (farb.) Pline. à 1 M. [361 

Seibt, Aus Tepliwodas Vergangen- 
heit. Beitr. z. G. d. Münsterberger 
Fürstentums u. d. Fraukensteiner 
Weichbildes. Frankenst.: Philippi 
1907. viij, 240 S.; 4 Taf. 2 M. [362 

Krische, P., Die Prov. Posen. 
Ihre G. u. Kultur unt. bes. Berücks. 
ihr. Landwirtschaft. Staßfurt: Weicke 
1907. xvj, 319 S.; 2 Ktn. 3 M. 50. [363 

Lohmeyer, K., G. v. Ost- u. W est- 
preußen. I: Bis 1411. 3. verb. u. erw. 
Aufl. ‘Allg. Staaten-G. III. Abt. Dt. 
Lëndes (G I. Werk 1. Bd. (85. Lfg.)) 
Gotha: Perthes. 3350 S. 6 M. [364 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 51/52 Perlbach. 

Schultz, Fr.,G.d.KreisesDirschau. 
Dirschau: Dirsch. Ztg. 1907. xt, 


372 S. [365 
Rez.: Mitt.d. westpr.G.-Ver. 7,42-48 Simson. 
Löwis of Menar, C. v., Livländ. G. u. 

Welt-G. (Balt. Monatsschr, 65, 3-24.) [365 


*14 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 

Hugelmann, Die dt. Königswahl 
im corpus juris canonici. (Hft. 98 v. 
741). Breslau: Marcus. xvj, 221 S. 
7 M. 20. [367 
Behling, A., Kaiser u. Reich als 
Träger d. Kriegssouveränität in Ge- 
schichte u. Gegenw. Bonn. Diss. 
79 S. [368 
Babelon, M., La theorie feodale 
de la monnaie. (Mémoires de l’Acad. 
des inscriptions etc. XXXVIII, 1.) 
Paris: Klincksieck. 73 S. [369 
Figgis, J. N., Studies of. polit. 
thought from Gerson to Grotius, 
1414-1625. Cambridge: Univ. press 


1907. 258 S. [370 
Rez.: Rev. hist. 99, 145-47 Seignobos. 


Wernunsky, E., Österr. Reichs- 
u. Rechts-G. 6. Lfg. (s. "Op. 344). 
S. 401-80. 1 M. 40. [371 


Fischel, A., Stud. z. öst. Reichs-G., s. '07, 
2343. Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. 36, 221-26 
Ilwof. [372 


Dopsch, A., Zur G. d. patrimonial. 
Gewalten in Niederösterr. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 29, 594-624.) Vgl. 
og, 2224. [373 

Timon, A., Ungar. Verfassgs.- u. 
Rechts-G. (Ungar.) 3. Aufl. Buda- 
pest: Hornyánszky. 769 S. 16 Kr. [374 

Ferdinándy, G., Die Geschicht. 
Entwicklg. d. ungar. Verfassg. 
(Ungar.) Ebd.: Franklin 1906. 143 S. 
2 Kr. ET 

Teilhaber, R., 100 Jahre bayer. 
Wahlrechtsentwicklung 1808 - 1908. 
Münch.: Steinebach. 688. 2M. [375 

Rieder, 0., Das pfalzneuburg. Ge- 
leite nach Regensburg u. in d. Kloster 
Prüfening. Mit e. Anhg. üb. d. mit 


Bayern u. Regensb. streitige Geleits- ` 


wesen überhaupt. (Verlidlgn. d. Hist. 
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 59, 
1-288.) [376 

Wintterlin, G. d. Behördenorganisation in 
Württemb.,, a. ’08, 308. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 11, 260-63 G. Seidler; Hist. Zt. 102, 
159-65 Kuske. [377 

Marquart, Das vormalige herzogl., 
nachmalige kurfürstliche altwürttb. 
Regierungskollegium zu Stuttgart u. 
Ludwigsburg. (Württb. Vierteljhfte. 
N.F. 17, 127-46.) [378 


Bibliographie Nr. 867—422. 


Bauser, F., Die staatsrechtl. Stellg. 
d. Herrschaft Wain (württ. 0.-A. Laup- 
heim) im alten dt. Reich 1773-1806. 
(Ebd. 201-76.) EY, 

Goldschmidt, H., Zentralbehörden 
u. Beamtentum im Kurfürstent. Mainz 
v. 16. bis z. 18. Jh. (VII v. Nr. 714.) 
Berlin: Rothschild. xx, 209 S.; 3 Tab. 
(Subskr.-Pr.5M 20 ; Einzelpr. 6M.)[380 

(64 H ersch. ala Gött. Dies. unt. d. Tit. 
„Einsetzg. d. kollegial. Regierg. im Kur- 
fürstent. Mainz u. ihre Entwicklg. bis z. 
30j. Kriege.“) 

Marré, Entwickelg. d. Landeshoheit in d. 
Grafschaft Mark bis zu Ende d. 13, Jh., 8. 
08, 316. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 
177-80 Ilgen; Hist. Zt. 101, 227f. Spangen- 
berg. RER 

Meininghaus, A., Gerichts- u. Ter- 
ritorialhoheit d. Dortmunder Grafen. 
Dortmund: Ruhfus. 17 S. 40 Pf. [382 

Kellinghusen, H., Das Amt Berge- 
dorf. G. s. Verfassg. u. Verwaltg. 
bis z. J. 1620. (Zt. d. Ver. f. hamb. 
G. 13, 181-873.) [383 

Brünneck, W. v., Das Burggrafen- 
amt u. Schultheißentum inMagdeburg 
u. Halle sowie d. Umbild. dies. Ämter 
durch d. Magdeb.-schles. u. Kulm.- 
preuß. Recht. Berl.: Vahlen. xıj, 
125 S. 3 M. 50. [384 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt. 
402 f. Rietschel. 


Hubrich, E., Die Grundlagen d. 
monarchisch. Staatsrechts Preußens, 
insbes. m. Rücks. auf d. Begriff d. ge- 
setzgebend. Gewalt. (Verwaltungs- 
arch. 16, 389-496; 513-80. 17, 43 
-71.) [385 

Perels, K., Die allgem. Appella- 
tionsprivilegien f. Brandb.- Preuß. 
(= Nr. 742.) Weim.: Böhlau. xjv, 
153 S 5 M. 40. (Subskr.-Pr.: 
4 M. 40.) [386 

Schwartz, P., Zur Entwicklungs- 
G. d. neumärk. Landgemeinden. 
(Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Fest- 
schr. f. Schmoller. S. 363-68.) [387 

Zivier, E., Entwicklg. d. Berg- 
regals in Schlesien u. d. Bergwerks- 
gerechtsame d. Fürstent. Pless. Katto- 
witz0/S.: Böhm. 98 S. 2M.50. [388 

Schulenburg, G. W. v. der, Die 
staatsrechtl. Stellg. d. Fürstentums 
Oels. Erlang. Diss. 110 S. [389 


Lahusen, Zur Entstehung d. Verfassg. 
bayr.-österr. Städte, s». ’08, 3244. (Freiburg. 
Diss.) Rez.: Zt. d. Saviguy-Stiftg. 29, Germ. 

[390 


. Abt., 357f. Voltelini. 


Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Sulger Biel, E., Verfassungs-G. 
d. Stadt Stein a. Rh. 1005-1457. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 
37, 103-71.) [391 

Batzer, E., Dekrete d. Stadt Of- 
fenburg 1600-1788. Offenb.: Geck 
1907. 134 S. [392 

Bothe, Entwicklig., d. direkt. Besteuerung 
in Frankfurt, s. '08, 2247. Rez.: Hans. G.bll. 
14, 486-95 Hartwig; Westdt. Zt. 27, 160-62 
Kuske. [393 

Rudolph, F., Die camerarii in d. Stadt 
Trier. (Trier. Arch. 13, 50-64.) Vgl.’07, 2374. [394 

Gosses, J. H., De Bisschop v. 
Utrecht, het Domkapittel en de Gro- 
ninger Prefect. (Bijdr. v. vaderl. 
Gesch. etc. 4 R., 7, 25-135.) [395 

Huizinga, J., Een Westfriesche Roland. 
(Oud-Holland 25, 157-73.) [396 

Lappe, J., Die Bauerschaften d. 
St. Geseke. Beitr. z. G. d dt. Stadt- 
verfassg. (97 v. Nr. 741.) Breslau: 
Marcus. xvj, 171 S. m. 2 Plänen. 
5 M. 60. [397 

Rez. v. ’08, 350: Vierteljschr. f. Soz.- u. 
Wirtsch.-G. 6, 571 f. G. Caro. 

Rhode, J., Königsbergs Stadtver- 
waltung einst u. jetzt. Als Festgabe 
f. d. 6. preuß. Städtetag. Im Auftr. 
d Magistrats verf. Königsb. ’08: 
Hartung. 197 S.; Taff. [398 


Schultheiss, F. G., Die Nachbarschaften 
in d. Posener Hauländereien nach ibr. hist. 


Zusammenhang. (Arch. f. Kultur-G. 6. 137 
-91.) en) [399 

Holthauseu, L., Die mittelalterl. Gilden. 
(XXI v. 821.) [400 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 


Bücher, Entstehg. d. Volkswirtschaft. 
6. Aufl., a "OR, 2260. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 
11, 721f. v. Below. [401 
Bode, H., Anfänge wirtschaftl. Bericht- 
erstattung in d. Presse. Heidelb. Diss. 
64 8. (102 
Strakosch-Grassmann, H. Die Volkszahl 
d. dt. Städte in Vergangenheit u. Gegenwart. 
Korneuburg. Progr. 07. [403 
Roller, Einwohnerschaft d. St. Durlach 
im 18. Jh., s. '07, 2878. Rez.: Jahrb. f. Gesetz- 
gebg 32, 1767-70 Haß; Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 6, 579-82 Caro. (104 
Bothe, F., Beitrr. z. Wirtsch.- u. Sozial-G. 
d Reichsst. Frankfurt, s. ’07, 2379. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 11, 395-99 Eulenburg. [405 
Beil, A., Aus vergang. Tagen. Beitr. z. 
Wirtschafts-G. d. Herrsch. Penig in d. Zeit 
v. 1400-1800. Taura: Dr. v. Delling. 34 S. [406 


Wimmer, G. d. dt. Bodens, s. ’08, 2268. 
Ecz. (auch d. Nachtrages): Hist. Viertelj«chr. 


11, 366-713 Beschorner. [407 
Caro, G., Zur G. d. Grundherr- 
schaft in Öberitalien. (Jahrbb. f. 


Nationslök. 91, 289-313.) [408 


+15 


Müsebeck, E., Geschichtl. Entwickelg. d. 
Eigentuns- u. Nutzungsrechte am Seillefluß 
innerhalb d. Stadt Metz. (Jahrb. d. Ges. f. 
lothr. G. 19, 256-328.) [409 

Schmeckenbecher, 0., Die Baumkircher- 
od. Blasiusgesellsch. zu Laubach. (Hess. Bll. 
f. Volkskde. 6, 1-8.) (410 

Seydel, P., G. d. Rittergutes u. 
Dorfes Limbach in Sachsen. Dresden: 
v. Zahn & J. zem, 491 S.; 17 Taf. 
10 M. i [411 

Eifler, E., Das ärarialische Wein- 
gut in Unterfranken 1805-1905. 
(Wirtsch.- u. Verwaltgs.-Stud. XXXII.) 
Lpz.: Deichert. su. 153 S. 4 M. [412 

Heyl, A., Die im Hrzgt. Sachs.- 
Meining. üblich. Fruchtfolgen unt. 
Berücksicht. ibr. geschichtl. Ent- 
wicklg. Jen. Diss. 1907. 158S. [413 


Bruiningk, H. v., Zur G. d. Anbaues v 
Feldfrüchten in Livland im Mittelalter. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee- 
provinzen Rußlands '07, 8-9.) [414 


Wendt, U., Kultur u. Jagd. Ein 
Birschgang durch d. G. I: Das Mit- 
telalter. Berl.: Reimer 1907. xij, 


840 S. 8 M. [415 

Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 11, 510-13 v. Below; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 4858-90 Martens; Lit. 
Zbl. ’08, Nr. 37 Beschorner. 


Feldhaus, F. M., Dt. Erfinder, 
Bilder a. d. Vergangenheit heimatl. 
Handwerke u. Industrien. M. 73 Abb. 
München: Dietrich. 2105S. ANM [416 

Voye, E., G. d. Industrie im märk. 
Sauerlande. IlI: Kr. Iserlohn. Hagen: 


Hammerschmidt. 2518. 4M.50. [417 
(Bd. I u. II noch nicht ersch.) 
Pfütze-Grottewitz, A., Entwicklg. d. In- 

dustriebetriebe im Königr. Sachsen. (Jbb. f. 

Nationalökon. u. Stat. 3. Folge. XXXVI, 233 

-38.) [418 
Müllner, A., G. d. Eisens in Inner- 

Österreich (s. "08, 2278). Abt.I: Krain, 

Küstenland u. Istrien. Hft. 4 u. 5. 

S. 433-763 u. jx S. à 5 M. [419 
Scheibe, E., Studien z. Nürnberg. 

Waffenindustrie 1450-1550. (Unter 

besond. Berücks. d. Arbeitsteilg.) 

Bonn. Diss. 136 S. [420 
Pfleghart, A., Die schweizer. 

Uhrenindustrie, ibre geschicht]. Ent- 

wicklg. u. Organisation. (Staats- u. 

sozialw. Forschen. 133.) Lpz.: Duncker 

& H. xıj, 203 S. 5 M. [421 
Kuckuck, J., Die Uhrenindustrie 

d. Württ. Schwarzwalds. (Zt. f. d. ges. 

Staatswiss. Erghft. 21.) Tüb.: Laupp 


*16 


1906. 168 S. (Abonnem. 3 M. 60; 


Einzel-Pr. 4 M. 50.) [422 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 799-803 Heiß. 


Spiegelhalder, 0., Die Glasindustrie auf ` 


d. Schwarzwald. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 
267-77.) [423 

Gerstner, P., Entwicklg. d. Pforz- 
heimer Bijouterie-Indust. 1767-1907. 
Tüb.: Kloeres. xj, 284 u. 11 S.; 
33 Tab. 7 M. [424 

Posthumus, N. W., G. v. de Leid- 
sche lakenindustrie. I: Middeleeuwen, 


14.-16. eeuw. (Amsterd. Diss.) 
’s Gravenh.: Nijhoff. xvj, 452 S. 
7 f. 50. [425 


Haupt, H., Die Erfurter Kunst- u. 
Handelsgärtnerei in ihr. geschichtl. 
Entwicklg. u. wirtschaftl. Bedeutg. 


Abhdlgn. d. Staatswiss. Seminars 
ena. V, 1.) Jena: Fischer. 205 S. 
5 M. (36 S.: Jen. Diss.) [426 


Meiche, A., Anfänge d. Kunstblumen- 
industrio in Dresden, Leipzig. Berlin u. Seb- 
nitz. Dresden: Meinhold. 41 S. 1 M. [427 


Schulte, A., Vom Grutbiere. Studie 
z. Wirtschafts- u. Verfassungslehre. 
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
85, 118-46.) [428 
Rez.: Huns. G.bll. 14, 502-4 Stein. 
Brauns, H., Das Brauwesen in d. 
St. Hannover. (Hannov. G.bll. 11, 
193-314.) [429 
Langenbeck, W., G. d. dt. Handels. 
(Aus Natur u. Geisteswelt 237.) Lpz: 
Teubner. 183 S. 1 M. [430 


Kießelbach, Wirtschaftl. Grundlagen d. 
dt. Hanse u. d. Handelsstellg. Hamburgs bis 
in d. 2. Hälfte d. 14. Jh, s. '08, 2284. Rez: 
Lit. Zbl. On, Nr. 43; Zt. d. Ver. f. hamb. G. 
13, 391 f. Stieda. — W. Steln, Die dt. Ge- 
nossensch. in Brügge u. d. Entstehg. d. dt. 
Hanse. (Hans. G.bll. '03, 409-66 ) [431 


Hüpke, R., Brügges Entwicklg. z. 
mittelalterl. Weltmarkt. (= Nr. 747.) 
Berl.: Curtius. xxjv, 296 S. 9 M. 
(Kap. 7,2u.8: Berl. Diss. 39 S.) [432 

Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 392-96 
Kießelbach. 


Wilkens, H., Zur G. d. niederländ. 
Handels im Mittelalter. (Hans. G.bll. 
un, 295-356.) [433 

Lehmann, K., Altnord. u. hanseat. 
Handelsgesellschaften. (Zt. f. d. ges. 
Handelsrecht 62, 289-327.) [434 

Finot, J., Etude hist. sur les re- 
lations commerc. entre la Flandre 
et la Republ. de Gênes au Moyen 
Age. Paris: Picard 1906. xij, 
854 S. [435 

Roz.: Hans. GIL ’08. 467-78 Häpke. 


— Lin nn nn nn a e 


Bibliographie Nr. 422—477. 


Jönsson, F. u. D. Bruun, Det 
gamle handelssted Gäsar (at Gásum), 
yngre Gæsir, ved Øfjord (Eyjafjörður). 
Unders: gelser foretagne i sommeren 
1907. (Særtryk af Oversigt over dat 
kgl. Danske Videnskabernes selskabs 
forhandl. '08, Nr. 3.) S. 95-111. 
Mit 8 Taf [436 

Rez.: Hans. G.bll. ’08. 473-75 Edw. Schröder. 

Osten-Sacken, P. v. d., Der 
Hansehandel mit Pleskau bis z. Mitte 
d. 15. Jh. (In: Beitrr. z. russ. G. 
Schiemann z. 60. Geburtstage dar- 
gebr. u. hrsg. v. O. Hötzsch.) [437 

Baasch, E., Die Pläne d. Be- 
gründg. ostind. Kompagnien in Har- 
burg u. Stade. (Zt. d Hist. Ver. f. 
Niedersachs. '08, 27-64.) 438 

Baasch, E., Quellen z. G. v. Ham- 
burgs Handel u. Schiffahrt im 17., 
18. u. 19. Jh. (s. '08, 2296). Hft. I. 


S. 171-321. 5 M. 50. [439 
Rez. v. I: Lit. Zbl. ’08, Nr. 49; Zt. d. Ver. 
f. hamb. G. 13, 896-98 Sievoking. 


Ilgenstein, E., Handels- u. Ge- 
werbe-G. d. St. Magdeburg im Mittel- 
alter bis z. Beginn der Zunft- 
berrschaft, 1330. (G.bll. f. Magdeb. 
43, 1-77.) 50 S.: Hall. Diss. [440 

Dressel, H., Die Entwicklg. v. 
Handel u. Industrie in Sonneberg. 
Gotha: Perthes. 137 S. 8 M. [441 


Pöpperl, H., G. d. Niederlags- 
rechtes v. Freistadt in Oberösterreich 
währ. d. Mittelalters. Außig: Groh- 
mann. 54 S. 1 M. 50. [442 

Techen, F., Üb. Marktzwang u. 
Hafenrecht in Mecklenburg. (Hans. 
G.bil. ‘08, 95-150.) 3 


Heller, M., Das Submissionswesen 
in Dtld. Jena oy. 97 5. 2M. 70. [444 


Geschichte d dt. Buchhandels (8. 
'08,2300). Bd II: J.Goldfriedrich, 
Vom Beginn d. klassisch. Literatur- 
periode bis z. Beginn d. Fremd- 
herrschaft (1740-1804). jx, 673 S. 
12 M. [445 

Hartmeyer, Der Weinhandel im Gebiet d. 
Hanse im Mittelalter, 8.'07, 336. (Berichtigung: 
Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 420.) Rez.: Juhrbb. 
f. Nationalök. 90, 127-29 Heldmann; Mitt. d. 
Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 212 Nirrn- 
heim; Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 
595-98 Johs. Müller. ` ` ; [445 

Baasch, E., Weinakzise u. Wein- 
handel in Hamburg. (Zt. d. Ver. f. 
hamb. G. 13, 74-137.) [447 


-m Pm nn 
+ S 1 E 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Recht und Gericht. 


Bang, Tabeller over skibsfart og vare- 
transport gennem Øresund, 1497-1660, s. '07, 
2407. Rez.: Hist. Zt. 10, 638-41 Schäfer. [448 


Schäfer, D., Die Sundzoll-Listen. 


(Hans. G.bll. "og, 1-33.) [448 a 

Real, J., Die Transportmittel d. alten Zeit 
bis z. Aufkommen d ersten Eisenbahnen. 
(Nr. XX v. 821.) [449 

Herzog, H., Die dt. Lehensposten d. 17.- 
19. Jh. (Arch. f. Post u. Telegraphie ’07, 
Nr. 14.) [450 


Stieda, E. v., Das livländ. Bank- 
wesen in Vergangenh. u. Gegenwart. 
(Wirtschafts- u. Verwalt.-Stud. 33.) 


Lpz.: Deichert. xj, 485 S. 11 M. [451 

Lohmeyer, K., Beitrr. z. G. d. Brandgilden- 
wesens auf Hamburg. Landgebiet. (Jahresber. 
d. Männer v. Morgenstern 5/6, 3-34.) [452 


Moeller, E. v., Die Elendenbrüderschaften, 
a. "up, 2813. Rez.: Zt. d Savigny-Stiftg. 29, 
Germ. Abt., 410f. Krammer; Zt. f. d. ges. 
Stautsawise. 64, 381-84; Sitzungsberr. d. Ges. 
f.d.G.d. Ostseeprovinzen '07,9-11 Mettig. [453 


Ligtenberg, C., De armezorg te 
Leiden tot het einde van de 16. eeuw. 
(Utrecht. Diss.) 's Gravenh.: Nij- 
hoff. 356 S. ag 50. [454 

Stiller, F., Das ältere Berliner 
Armenwesen bıs z. Einführg. d. Selbst- 
verwaltg. im J. 1820. Heidelb. Diss. 
32 S. — Ders., Das Berl. Armen- 
wesen vor d. J. 1820. (Forschgn. z. 


brandb. u. pr. G. 21, 175-97.) [455 

Zechlin, Lüneburgs Hospitäler im Mittel- 
alter, a. 08, 2316. (Kap. I: Berl. Diss. 1907. 
30 S.) Bez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
ua, 382-85 Reinecke. [456 


Dungern, 0. Frhr. v., Der Herren- 
stand im Mittelalter. Eine sozial- 
polit.u.staatsrechtl. Untersuchg. Bd. I. 
Papiermüble „Sachs. - Altenb.: Gebr. 
Vogt. 502 S. 15 M. [457 

Kollmann, K., Die Rechtsverhält- 
nisse d. (nieder.) Adels in Bayern. 
Erlang. Diss. 1907. 47 S. [458 

Fajkmajer, K., Die Ministerialen 
d. Hochstiftes Brixen. (Zt. d. Fer- 


dinandeums 52, 95-192.) [459 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt., 
448f. Stutz. 


Ahrens, J., Die Ministerialität in 
Köln u. am Niederrh. (IX v. Nr.712 
u. Leipz. Diss.) Lpz.: Quelle u. M. 
97 S. Subskr.-Pr. 2 M. 80; Einzelpr. 
3 M. 50. [460 

Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 48. 


Knapp, Th., Abriß d. G. d. Bauern- 
entlastung in Württemb. (Württemb. 
Jahrbb. f. Staat u. Landeskde. "07. 
II, 48-67.) Auch Stuttg. Progr. [461 


*17 


Caro, G., Sozial- u. Wirtsch.-G. 
d. Juden im Mittelalter u. d. Neuzeit. 
I: Das frühere u. d. hohe Mittelalter. 
(Schrr. d. Ges. z. Förderg. d. Wiss. d. 


Judentums.) Lpz.: Fock. 514 S.7 M. [462 
Eckstein, G. d. Juden im Markgrafentum 
Bayreuth, s. ’08, 399. Rez.: Hist. Jahrb. 29, 
658 Schrötter. [463 
Salfeld, S., Zur G. d Mainzer Synagogen. 
Mit 4 Abbild. (Aus: Mainz. Zt. III.) Frankf. 
a. M.: Kauffmann. 13 S.; Taf. sO Pf. [464 
Riemer, Die Juden in niedersäche. Städten 
d. Mittelalters, s. ’08, 2326. (Auch Gött. Diss. 
1907. 76 8.) j : [465 
Löb, A., Die Rechtsverhältnisse d. 


Juden im ehemal. Königr. u. d. jetzig: ` 


Prov. Hannover. (Gött. Diss.) 
Frankf. a. M.: Kauffmann. 140 S. 
3 M. [466 


c) Recht und Gericht. 


Hitschmann, R., Dt. Rechts-G. 
(Hitschm., Grundr. d. dt. Rechtes I.) 
Wien: Szelinski & Co. 2 M. 60. [467 

Sartori-Montecroce, T. de, Corso 
di storia del diritto pubblico ger- 
manico. Opera postuma pubbl. dal 
prof. A. Galante coll’ aggiunta di 
note bibliogr. Trient: Monauni. xvj, 


443 S. 12 K. [468 
Schwerin, v., Rom. u. dt. Recht. (Beil. d. 
Münch. Nouest. Nachrr. ’08, Nr. 54f.) [469 


Ubisch, L., Die Motive d Beweis- 
verteilung im altdt. Prozeß. Heidelb. 
Diss. 46 S. [470 

Fehr, H., Der Zweikampf. Antritts- 


rede. Berl.: Curtius. 64 S. 2 M. [471 
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt., 
358-65 Coulin. 


Schultze, Alfr., Üb. Gästerecht 
u. Gastgerichte in d. dt. Städten d. 
Mittelalters. (Hist. Zt. 101, 473- 
628.) [472 

Winkler, A., Üb. d. Visitationen 
d. Reichskammergerichtes u. d. von 


1713 bis auf Josef II. währenden 


letzten Visitation. 
[473 


Wutte, M.. Gerichtsgebräuche im Land- 
gerichte Paternion. (Carinthia 98,1,41-59.) [474 


Schott, A., Die neun Künischen 


Vorbereitgn. zZ. 
Schulprogr. Wien 1907. 


Freigerichte.. Horn: Selbstverlag. 
35 S. [475 
Rez.: Hist. Beil. z. d. Mitt. d. Ver. f. G. 


d. Dt. in Bohm. 46, 63-65. 

Tscharner, L. S. v., Rechts-G. d. 
Obersimmentales bis z. J. 1798. (Ab- 
handlgn. z. schweiz. Recht 28.) Bern: 
Stimpfli. vu, 4555.; Kte. 8 M. 50. [476 

Türler, H., Die Grands Plaids z. Neuen- 
stadt. (Jahrb. f. schweiz. G. 33, 171-99.) [477 


Hist. Vierteljahrschrift. 1909. 1. Bibliographie. 2 


"IR 


‚Bayer, A., Alt-Ansbacher Recht 
in neuer Zeit. Ansbach: Brugel. 
100 S. 2 M. [478 

Christ, &., Die Mannheimer Se 
richte seit d. Lüneburger Frieden 
1801-1907. Mannh.’07. 4°. 1165S. [479 

Schwerin, Cl. Frhr. v., Zur fries. 
Gerichtsverfassg. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 29, 467-81.) [480 

Engelke, B., Das Gogericht auf d. Stem- 
wede, 8. "Op, 2340. Vgl.: A. Frhr. v. Schele, 
In eigner Sache. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sache. "08. 310-13 ) [4š1 


Perels, Die allgem Appellationsprivilegien 
f. Brandb.-Preußen s8. Nr 386. [482 


Holtze, F., Der Geheime Justizrat. 
(Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Fest- 
schr. f. Schmoller S. 1-22.) [483 

Breyther, E., Beitrr. z. G. d. Mann- 
gerichts in Schlesien u. bes. im 
Fürstent. Glogau. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 42, 289-94.) [484 

Volkmer, P. A., G. d. Glatzer 


Mannengerichts. (Diss.) Habel- 
schwerdt: Franke. 79 S.; 2 Taf. 
1 M. 20. [485 


Hasenöhrl, V., Peter. z. G. d. dt. 
Privatrechts in d. österr. Alpenlän- 
dern. (Aus: „Arch. f. öst. Ga 
Wien: Hölder. 160 5. 8 M. 70. [486 


Punischart, P., „Pfandrechte an 
eigener Sache" nach dt. Reichsrecht. 
(Festschr. f. K. v. Amira S. 103 
KEN [487 

Freytagh- .Loringhoven, A. Frhr. 
V., Der Sukzessionsmodus d. dt. Erb- 
rechts. Berl.: Prager. 98 S. 2M. [488 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 Gierke. 

Klatt, K., Das Heergewäte (II, 2 
v. 143.) Heidelb.: Winter. 108 S. 
2 M.70. (TLI: Götting. Diss. 34 S.) [489 

Loening, Das Testament im Gebiet d. 
Magdeb. Stadtrechtes, s. ’08, 2349. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. '08, Nr. 44 Smend; Hist. Zt. 102, 
168-70 v. Below. {490 


Rehme, P., Üb. d. älteste brem. 
GrundLuch (1438-1558) u. s. Stellg. 
im Liegenschaftsrechte. Mit e. Ur- 
kundenbuch. (Rehme, Stadtrechts- 
torschen. 1) Halle: Waisenhaus. 
ai, 127 S. 3 M. 50. [491 

Loening, Grunderwerb und Treuhand in 
Lübeck, s. ’08, 415. Rez.: Zt. d. Savigny- 
Stiftg. 29, Germ. Abt., 440-46 Adolf Schultze; 
Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs. '08, 314-16 


Kretzschmar; Jahrb. f Gesotzgebg. 32, 1243 f. 
Eberstadt. [492 


Hartwig, J., Die Rechtsverhält- 
nisse d. ländl. Grundbesitzen im Ge- 
biet d. fr. u. Hansestadt Lübeck. 


| 
| 
| 


. nlsmus. 


Bibliographie Nr. 478—528. 


(Sep. a.: Zt. d. Ver. f. lübeck. G. 
9, 209-84.) Lübeck: Lübcke & N. 
2 M. 25. [493 


Arkenau, Das Oldenburger Spaten- 
recht. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 
17, 1-45.) Auch Heidelb. Diss. [494 

Krause, Kurzgefaßte Abbandlg. üb. Deiche 
u. einzelne, namentl. Hamburg. Deichrechte 


(s. °01, 361). Schluß. (Jahresber. d. Ber 
v Morgenstern 4, 15-41.) 495 


Eccardt, G., Hist.- dogm. Stadie z. 
Bergrecht im vormal. Fürstent. Bay- 
reuth. Erlang. Diss. 1907. 37S. [496 

Barth, E., Die Lehre v.d. falschen 
Anschuldigung hist. u. dogmat. dar- 
gest. Heidelb. Diss. 110 S. a 

Cohn, Geo., Die Strafe d. Hulde- 
verlustes im dt. Recht. Gött. Diss. 
1907. 53 S. [498 

Welsch, 0., Die Bestrafung d. 
Ehebruchs nach röm., kanon. u. älter. 
dt. Recht. Heidelb. Diss. 55 8. [499 

Valat, 6&., Poursuite privée et 
composition pecuniaire dans l'an- 
cienne Bourgogne. Dijon: Nourry. 
1907. xvj, 250 S. [500 

Rez.: N. Ree hist. de droit 32, 626- 34 Lyon. 

Rintelen, Schuldhaft u. Einlager im Voll- 
streckungsverfahren d. altniederl. u. sëch, 
Rechts, a ug, 418. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "o, 
Nr. 42 Knapp; Lit. Zbl. ua, Nr. 43 0.; Zt. 
d Saviguy-Stiftg. 29, Germ. Abt., 464-68 
v. Schwerin. [501 


Stichler, K., Altberlinische Brandstifter- 
geschichten. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. '08, 


Nr. 8.) — E. Rosenfeld, Hochnotpeinliches 
Halsgericht u. Feuertod. (Alt-Berl. "09. 
Nr. 1.) Vgl.: Ebd. Nr. 2. [502 


Ebers, 6. J., Das Devolutionsrecht 
nach kath. Kirchenrecht. (Kirchen- 
rechtl, Abhdlgn. gaer Stuttg.: Enke. 
1906. xxjv, 448 S. 16 M. [503 

(xvj, 171 S.: Bresl. Diss. ’06 unt. d Tit. 


„G. d. Devolutionsrechtes bis zu sein. ge- 
setzl. Regelung 1179.) 


Mergentheim, L., DieQuinquennal- 
fakultäten pro fero externo. Ihre Ent- 
stehg. u. Einführg. in dt. Bistümern. 
Zugl. e. Beitr. z. Technik d. Gegen- 
reform. u. z. Vor-G. d. Febronia- 
(Kirchenrechtl. Abhandlgn 
62-56.) Ebd. as, 206: 9368. 23M. [504 

Köstler, R., Die väterl. Ehebewil- 
ligung. Kirchenrecht]. Untersuchg. auf 
rechtsvergleich. Grundlage. (Kirchen- 
recht). Abhdign. LI.) Ebd. xxx, 1843. 

7 M. 80. — Ders., Muntgewalt u. 
Ehebewilligung in ihr. Verhältn. zu 
einander nach langobard. u. nach 
fränk. Recht. (Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, 
Germ. Abt., 78-135.) [505 


Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


Das bischöfl. Kom- 
1605-1800. Bonn. 


[506 
Kirch.-G. 1, 307-10 


Henggeler, A., 
missariat Luzern v. 


Diss. 1906. 160 S. 
Res.: Zt. f. schweiz. 


Lampert. 

Sommerfeld, W. Y., Zur G. d. 
Verhältnisses zw. Staat u. Kirche in 
d. Mark Brandenburg währ. d. Mittel- 
alters u. d. Ref.-Zeit. (Delbrück- 
Festschrift S. 163-77) [507 

Muth, Das ev. Stift St. Arnual in 
Saarbrücken, lokalkirchl. Eigentum 
d. ev.-luth. Kirchengemeinden d. ehe- 
mal. Grafsch. Saarbrücken. Beitr. z. 
Entwicklg. d. rhein. -ev. Kirchen- 
vermögensrechts. Straßburg: Heitz. 
xx, 4705. 10 M. Vgl.’08, 2537. [508 

Albert, 0., Das Kirchenpatronat- 
recht in der ev.-lutb. Landeskirche 
d. Kongi: Sachsen. Lpz.: Veit. 
ent, 79 8. 2 M. 20. [509 


d) Kriegswesen. 

Haenel, E., Die bist. Waffenkde. im 
Rahmen d. Kultur-G. (Dt. G.bll. 10, 25-38.) — 
G. Hergsell, Die Panzerung d. dt. Ritter im 
Mittelalter. (Ebd. 9, 2323-43.) [510 


Lütgendorf, K. Frhr. Y., Milit. Führer 
üb. d. Gefechtsfelder d. Monarchie, exklus. 


Ungarn. (Streffleurs mil. Zt. ’08, II, 1385- 
1406; 1579-1614; 1797-1816.) (511 
Kriege Preußen-Deutschlands v. d. Zeit 


Friedrichs d. Gr. bis auf d. 
e d. Boeck (s. ’08, 2361). 
Gruppe H. 

Wrede, A. Frhr. Y., 
macht. Rez. v. III: Mitt. 
29, 702-3 Wagner. 

Koudelka, A. Frhr. v., Unsere 
Kriegsflotte 1556-1908. Mit 25 (farb.) 
Bildern nach Orig.-Gemälden v. Alex. 
Kircher. Laibach: Kleinmayr & B. 
Fol. 92 S. 100 M. [514 

Kux, H., Das K. K. priv. bewaff- 
nete Bürgerkorps in Olmütz. Fest- 
schrift. Geschichtl. Skizze z. 160. Ju- 
belfeier. Olmütz: Grosse. 213 S.; 
Abbildgn. 5 M. [516 

Pochon, A. u. A. Zesiger, Le 
soldat suisse (s. ’08, 427). Lfg. 2-6. 
S. 9-48; Taff. à 4 M. 80. [516 

Geschichte d. bayer. Heeres (8. 


Gegenw., hrsg. V. 
IV s. in Abt. B, 
(512 
G. d. K. u. K. Wehr- 
d. Inst. f. òst. G. 
[513 


"og, 2455). ID: Staudinger, G. d. 
kurbayer. Heeres unt. urf. Karl 
Albrecht — Kaiser Karl VI. — u. 


Kurf. Max III Joseph, 1726-1777. 
Nach d. Qn. u.e. Textentwurf d. Majors 
Luitp. Lutz. xv, 4728. 12 M. [517 

Regimentsgeschichten: |518 

Geschichte d. Leib-Gren. Regts. König 
Friedr. Wilh. JII. (1. brandenb) Nr. 8, 1808- 
1908. Berlin: Mittler. XX, 586 S. u. 545 S. m. 
Bildn., Abbildgn., Plänen u. Skizzen. 18 M. 


— 


WK 


Ulbrich, Offizier-Stammliste d. Grenad.- 
Regts. König Friedr. Wilh. ID. (1. schles.) 
Nr. 10, 1808-1908. Ebd. 704 S. 14 M. 

Ebertz, G. W. v., Hundertjähr. G. d. 
Grenad.-Regts. König Friedr. III. (2. schles.) 
Nr. 11, 1808 - 1908. Breslau: Regiment. XY, 
615 S. m. Abbildgn., 1 Bildn., 5 farb. Taf. u. 
9 farb. Plänen. 12 M. — V. Koenig, Die 
Chefs u. Offiziere desselb. Regts. Ebd. 
6798. 6 M. 


e) Religion und Kirche. 


Risch, A., Die dt. Bibel in ihr. geschicht!. 
Entwickig. (Bibl. Zeit- u. Streitfragen 3. Ser., 
H. 3.) Gr.-Lichterfelde-Berl.: Runge 1907. 
92 S. 1 M. 20. [519 

Walcker, K., Zur Orientierg. üb. d. kath.- 
prot. Beziehgn. v. d. Ref. bis 2. Gegenw. 
(Dt.-ev. BIL '08, 272-82.) [520 


Sammlung v. Provinzial-Kirchengeschich- 
ten. Hrsg. v. W. Vorbrodt. I-V. Breslau: 
Dülfer. I: K. Turowski, Ost- u. West- 
preuß. 618. 1 M. Rez.: Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver. 7, 51f. Freytag. Ii: R. Wulff, Han- 
nover. 55 8. 80 Pf. II: Hugo Beyer, 
Posen. 30 8. 50 Pf. IV: Vorbrodt, Rhein- 
prov. 61 S. 1 M. V: Paul Konrad, Schle- 
sien. 53 S. 80 Pf [521 

Kirchengalerie, Neue sächs. (8. 
’08, 2414). Diözese Löbau. Doppel- 
Lfg. 14-16 (Lfg. 27-32). Sp. 625-762. 
— Ephorie Glauchau. Lfg. 1-16. 
Sp. 1-384. — Ephorie Werdau. Lfg.1 


-20. Sp. 1-498. [522 

Chrzaszez, J., Kirchen-G. Schle- 
siens. Breslau: Aderholz. 287 S.; 
7 Taf. 3 M. 0. [523 


Ehrhard, A., Das Mittelalter u. 
seine kirchl. Entwicklg. (Kultur u. 
Katholizismus VII.) Mainz &Münch.: 
Kirchheim. 339 S. 2 M. 50. [524 

Rez.: Lit. Zentralbl. "09. Nr. 1 v. Hoens- 
broech; Katholik '08, II, 424-46 Schmidlin. — 
Geo. Frhr. v. Hertling, Aus dem Geistes- 


leben d. Mittelalters. (Hist.- pol. BU. 143, 


190-215.) 

Paulus, N., Mittelalterl. Absolu- 
tionen als angebl. Ablässe. (Zt. f. 
kath. Theol. XXXII.) [525 

Quellen u. Forschungen z. G. d. 
Dominikanerordens in Dtld. (s. ’08, 


435). Hp III: Johs. Meyer, Buch 


d. Reformacio Predigerordens. 4. u. 
5. Buch; hrag. v. B. M. Reichert. 
1678. 7M. [526 


(Hft DI noch nicht ersch.!) 

Baumgarten, P. M., Die Werke v. H Ch. 
Lea u. verwandte Bücher. Nebst e. Aus- 
einandersetzg. m. d. Kolper stadt. Archivar 
J. Hansen. Münster: Aschendorff. 142, 1. H. 
ANM. Rez.: Dt.Lit.-Ztg.'08, Nr.42 Koeniger. [527 


Werner, H., 
in d. dt. Kirche 
G.bll. 9, 251-69.) 


Die Geburtsestände 
d. Mittelalters. (Dt. 
[528 


dh 


20 


Simon, J., Stand u. Herkunft d. 
Bischöfe d. Mainzer Kirchenprovinz 
im Mittelalt. Weimar: Böhlau. 107 S. 
3 M. (47 S.: Bonn. Diss.) [529 

Baldsiefen, A., Organisation d. 
Kassiusstiftes in Bonn. Bonn. Diss. 
32 S. — Ders., Das Kassiusstift in 
Bonn u. d Standesverhältnisse s. Mit- 


glieder im Mittelalter. (Rhein. G.bll. ` 


9, 1-9; 32-38 etc.) [530 

Virnich, Th., Corvey. Stud. z. G. 
d. Stände im Mittelalter. Bonn. Diss. 
90 S. [531 


Pösinger, B., Die Rechtsstellg. d. 


Klosters Kremsmünster 777-1325. 
(Arch. f. d. G. d. Diözese Linz 3, 
15-133.) [532 


Prisching, J., Beitrr. z. G. d. Pfarre 
Huugschlag. (Geschichtl. Beill. z. St. Pöltner 
Dioz.-Bl. 9, 1-16.) — K. Kramler, Desgl. z. 
G. d. Pfarre Laimbach (Ebd. 17-46.) — A. 
Plesser, Kleiner Beitr. z. Pfarr-G. v. Laim- 
bach. (Ebd. 46-58.) [5:3 

Fastorum Campillensium T. III. auct. 
Joa. Chrys. Hanthaler (1500-1580) ed. v. 
St. Fürst. Progr. Mödling 1907. [534 


Lindner, P., Monasticon metropolis 
Salzburg. antiquae (8.’08,443). Schluß- 
Abt. U. S. jx-xıj; 289-554; 48 S. 
9 M. [535 

Freiseifen, J., Rückblick auf d. 
300jähr. G. d. Priesterseminars in 
Brixen m. Berücks. d. Bischofs- u. 
Stadt-G. Brixen: Preßvereins-Buchh. 
221 S. 2 M. 40. [536 

Karácsonyi, J., Kirchen-G. Ungarns 
in ihr. Hauptzügen, 970 bis 1906. 
(Ungar.) Großwardein: St. Ladislaus- 
druckerei 1906. 357 S. [537 

Rez.: Hist. Jahrb. 29, 659f. Mangold. 

Mayer, Joh. Geo., G. d. Bistums 
Chur (s. ’08, 2382). Lfg. 5-6. S. 257- 
384; 2 Taf. à 1 M. [538 

Rez.: Anal. Boll. 27, 454-56 Poncelet ; 


Forschgn. etc. z. G. Tirola u. Vorarlbergs 6 
81-86 Hoppeler. 


Fleischlin, B., Die Stifts- u. Pfarr- 
kirche z. St. Leodegarius u. Mauritius 
im Hof zu Luzern. Beitr. z. Kirch.- 
u. Kunst-G. d. Schweiz. Luzern: 
Käber. 156 S. 2 M. 20. [539 

Wymanu, E., Die Schicksale d. 
kath. Kultus in Zürich seit Ausgang 
d. Reform. bis z. Gründg. e. neu. 
kath. Pfarrei. Diss. Freib. Schw. 
1907. 106 S. [540 

Sattler, M., Das Büchlein vom hl. Berge 
Andechs. Auszug a. d. Chronik d. S. 8. verb. 
Aufl. Mit neuen Verzeichn. d. Reliquien u. 


Ergänzgn. z. Chronik v. August Engl. 
Münch ` Foth. 122 5. 55 Pf. (541 


3 


— 


Bibliographie Nr. 529—579. 


Ries, T., G. d. Pfarrei Stamsried. (Sonderh. 
zu d. „Dt. Gauen“.) Kaufbeuren: Frank 
1:06. [512 

Omout, H., Confrérie de Saint-Wolfgang 
de Ratisbonne. (Bibl. de l'Ecole des chartes 
69, 535-39.) [542a 

Räbel, H., Das ehemal. Benedik- 
tiner-Adelsstift Weißenohe in d. Zeit 


vom Landshuter Erbfolgekrieg bis z. 


Wiedererrichtg. (1504-1669) nebst 
e. Anh. üb. d. Vor-G. d. Klosters. 
Bamberg: Tageblatt Ver) 1906. 
588 S. [543 


Roz: Forschen. z. G. Bayerns 16. 2321f. 
Mitterwieser; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 
255-57 Kolde. 

Schornbaum, Z. G. d. kath. Gemeinde in 
Ansbach 1770-1806. (Beitrr. z. bayer. Kirch.- 
G. 15, 57-81.) [544 

Brehm, St. Wolfgang u St. Konrad in 
Württemb. (Schwab. Arch. 26, 104-6) — 
Ders., Der Loreto- u. Lourdeskult in Würt- 
temb. (Ebd. 118f.) — Beiter, Patrouats- 
wechsel. (Ebd. 171 f) — Doeser, G. d älter. 
Bruderschaften d. heutig. Landkapitels Horb. 
(Ebd. 97-104: 123-28; 140-44.) — 8., Das alte 
Landkapitel Riedlingen (s. "Op, 453). Forts. 
(Ebd. 107 f.; 119-36.) — d. Zeller, Zur G. d. 
Pfarreien Rottenburg u. Ehingen a. N., ins- 
ben d. Kapelle auf d Altstadt. (Ebd. 113-18; 
129-36.) — Maier, Die Erhebung Einsingens 
zur Pfarrei. (Ebd. 183-89.) 

Zeller, J., Aus d. erst. Jh. d. 
gefürsteten Propstei Ellwangen 1460 
-1560. (Württb. Vierteljhfte. N.F. 
17, 159-200; 277-300; 534.) [546 

Lauer, H., G. d. kathol. Kirche 
im Großhzt. Baden. Von d. Gründg. 
d. Großhzt. bis z. Gegenwart. Frei- 
a i B.: Herder. xj, 382 S. 
3 M. 20. [547 

Oechsler, H., Die Kirchenpatrone 
in d. Erzdiözese Freiburg. (Freib. 
Diözes.-Arch. 8, 162-217.) — Jos. 
Sauer, Nachwort. (Ebd. 218-38.) [548 

Sig. Beitr. z. G. d. kath. Katechismus im 
Elsaß. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., Bd. 5, 200- 
13.) — Wolff, Grabstätten in d. Klosterkirche 
St. Maria zu Nierdermünster. (Mitt. d Ges. f. 
Erhaltg. d. geschichtl. Deukmuler im Eis 22, 
236-44; 2 Taf.) — dJ. Gass, Die Franziskaner 
in Mutzig-Hermolsheim. Straßb.: Le Roux. 
39 S.; Taf. 80 Pf. [549 

Jeunhomme, Études hist. sur le 
diocèse de Metz (s. "ug, 460). Schluß. 
(Rev. eccl. de Metz '07.) [550 

Bour, R. S., Die Bened.- Abtei 
S. Arnulf vor d. Metzer Stadtmauern. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 1- 
136; Tat. 1-3.) 551 

Müller, Kil., Aufhebg. d. Wall- 
fahrt Nothgottes im Rheingau. Zeit- 
gemälde nach ungedr. Quellen. Mainz: 
Kirchheim 1907. 96 S. 1 M. [552 

(Veröff. a. d. Arch. d. rhein.-westf. Kapu- 


, zinerordensprovinz. Abt.: Ehem. rhein. Prov.) 


Religion und Kirche. 


Höhler, M., G. d. Bist. Limburg. 
Limburg: Vereinsdr. xjx, 211, 408; 
zeen, 11 S.; 2 Ktn. 3 M. 75. [553 

Bastgen, H., G. d. Domkapitels 
z. Trier im Mittelalt. Einleitg. u. 
Ti. I, Kap. 1-3. Berl. Diss. 1907. 
38 S. [554 

Rez.: Trier. Arch. 12, 93f. 

Scholten, R., Die ehemal. Cister- 
cienserinnen -Klöster im Herzogt. 
Cleve. (Ann. d Hist. Ver f. d. Niederrh. 


86, 60-133.) [555 
Höynck, F. A., G. d. Pfarreien d. 
Dekanats Årneberg. Hüsten : Severin. 


648 S.; 6 Taf. 5 M. [556 

Hoogeweg, H., Verz. d. Stifter u. 
Klöster Niedersachsens vor d. Re- 
form., umfass. d. Prov. Hannov., d. 
Herzogtt. Braunschw. u. Oldenb., d. 
Fürstentt. Lippe-Detm. u. Schaumb.- 
Lippe, d. fr. Städte Bremen u. Ham- 
burg u. Hess. Schaumburg. Hannov.: 
Hahn. 154 S. 4 M. [557 

Bönhoff, L., Der Pleißensprengel. 
Beitr. z. kirchl. Geographie Sachsens. 
(N. Arch. f. sächs. G. 29, 10-81 u. 
217-72; Kte.) [568 

Schlauch, Die kirchl. Verhältnisse 
zu Dohna bis z. Einführg. d. Reform. 
Lockwitz: Welzel 1906. 62 S. [559 

Schmaltz, K., Begründg. u. Ent- 
wicklg. d. kirchl. Organisation Meck- 
lenburgs im Mittelalt. (s. ’08, 471). 
Schluß. (Jahrbb. etc. d. Ver. f. meckl. 
G. 73, 31-176.) [560 

Visitationsberichte d. Diözese 
Breslau (s. '07, 2490). IV: Archidia- 
konat Liegnitz. Tl. 1. Hrsg. v. J. 
Jungnitz. (Veröffentl. a. d. fürst- 
bisch. Diözes.-Arch. zu Breslau.) 
xj, 422 S. 15 M. [561 

Rez. v. III, 1 (Archidiakonat Glogau): 
Hist. Vierteljschr. 11, 238f. Geo. Müller; 
Kor BIL d. Gesamt-Ver.’08,416-18 Paczkowski. 

Jungnitz, J., Die Breslauer Domkirche. 
G. u. Beschreibg. Breslau: Aderholz. 148 5.; 
3 Taf. 1 M. [562 

Reisch, C., G. d. Klosters u. d. 
Kirche St. Dorothea in Breslau. Ebd.: 


Görlich & C. ai, 425 S. 4 M. 50. [563 
Bez.: Hist. Jahrb. 29, 933 f. Eubel; Schles. 
G.bll. ’09, 21 f. Dittrich. 


Wels, P., Kloster Leubus in Schles. 
Jauer: Heilmann. 70 S; 6 Taf. 
1 M. 20. [564 


Ritschl, 0., Dogmen-G. d. Pro- 
testantismus. Grundlagen u. Grund- 
züge d. theol. Gedanken- u. Lehr- 
bildg. in d. protest. Kirchen. I: 


*21 


Prolegomena, Biblicismus u. Tradi- 
tionalismus in d. altprotest. Theol. 
Lpz.: Hinrichs. x,410S. 9M.50. [565 
Petri, A., Das Ephoralamt. Beitrr. 
z. G. u. Bedeutg. desselb. in d. ev. 
Kirche Dtlds. m. bes. Berücksichtigg. 
d. preuß. Landeskirche.- Gütersloh: 
Bertelsmann. 97 S. 1 M. 50. [566 
Zsilinszky, M., J. Farcas, A. 
Kovács u. J. Pokoly, G.d. protest. 
Kirche Ungarns. (Uugar.) Budapest: 
Athenäum 1907. 797 S. illustr. m. 
Beilagen. [567 
Dietz, Ph., Die Dichter u. Quellen d. 
Lieder d. Gesangbuchs f. d. ev.-luth. Kirche 
in Bayern. Nürnb.: Sebald. 748. 1M. (568 

Marquart, Zur G. d. Stuttgart. Stiftskirche. 
Bll. f. württ. Kirch.-G. N.F. 11, 174-79.) — 
h. Schön, Liebestätigkeit d. Reichsst. Reut- 
lingen geg. ev. Glaubensgenossen (e, ’08, 476). 
Nachtrr. (Ebd. 180-89.) [569 


Over, W., G. d. Gemeinde Werlau. St. Goar: 
Glas 1907. 48 8. 50 Pf. (570 


Bruch, Chr. 6., Versuch e. kurzen 
G. d. ev.-lutb. Gemeinde zu Köln. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 
225-53.) [571 
Buddeberg, E., G. d. ref. Gemeinde 
Heiligenhaus. Heiligenh.: Kretschmar 
1907. 104 S. 1 M. 40. [572 
Heidkämper, Schaumburg- Lipp. 
Kirch.-G. v. 30j. Kriege bis z. Gegenw. 
Aus: „Zt. f. niedersächs. Kirech Gu 
XII.) Bückeburg: Frommhold. 61 S. 
1 M. [578 
Wittern, M., G. d. Brüdergem. in 
Schlesw.-Holst. (= N. 841.) [574 
Tl. I: Erlang. Diss. 32 8. 

Schmidt, Ernst Osw., Die St. 
Annenkirche zu Annaberg. Lpz.: 
Teubner. xıj, 200 S.; 24 Lichtdr.- 
Taf. 15 M. 575 
Gebauer, J. H., Die ev. Pfarrer 
der dem Patronat d. Brandenburg. 
Domkapitels unterstehenden Gemein- 
den im 16. u. 17.Jh. (Jahrb. f. brandb. 
Kirch.-G. Jg. 2/3, 30-67; 550.) [576 
Brandt, Alex., G. d St. Johannis- 
emeinde zu Eberswalde (H. 8 v. 
r. 751.) Magdeb.: Heinrichshofen. 
62 S. [577 


f) Bildung, Literatur, Kunst. 


Hochschulen, Die dt. Ill. Mono- 
aphien, hrsg. v. Th. Kappstein. 
erl.: Dr.Wedekind. I: Fritz Baum- 
garten. Freiburg i. Br. 1907. 1998. 
II: A Stier, Jena. 212 S. à 4 M. [578 


Kelle, J. v., Entwicklg. d. dt. Universi- 
täten. (Dt. Rundschau '08, Nov., 241-51.) [579 


"22 


Acta facultatis med. universitatis 
Vindobonensis (s. "Op, 2417). IV: 
1558-1604. Hrsg. v. L. Senfelder. 
Wien: Med. Doktorenkollegium. 


ml, 653 S. 20 M. [580 

Giger, Goo., Geogr. Studien an d. Unie, 
Altdorf. Erlang. Diss. 39 8. [581 

Matrikeln d. Univ. Tübingen, hrsg. v. 
Hermelink. I, se. ’07, 250‘. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 11, 138 f. Keussen; Hist. Zt. 
100, 623-25 Knod; Zt. f. G. d. Oberrh. 28, 
557f. Bossert; Zt. f. Kirch.-G. 29, 416f. 
O. Clemen; Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 142-44 
Büchi. (5823 

Matrikel d. Univ. Freiburg i. Br. 1160 bis 
1656; hrsg. v. Herm. Mayer. I, s. "og, 486. 
Rez.: Hist. Zt. 100, 620-23 Knod; Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 2, 62-66 Büchi. [583 

Borkowsky, E., Das alte Jena u. 
8. Universität. Jubiläumsausg. z. Uni- 
versitätsfeier. Jena: Diederichs. 2878. 
4M. Vgl. Nr. 347. [584 

Matrikel, Die, d. Universität Kö- 
nigsberg i. Pr. Bd. I, H. 1. (Bog. 1-20.) 
Hrsg. v. G. Erler. Lpz.: Duncker & H. 


S. 1-320. 8 M. [585 
(Publ. d. Ver. f. G. v. Ost- u. Westpreuß.) 


Monumenta Germ. paed. (s. '08, 
2428). XLII: Andr.Guarna, Bellum 
ee u. 8. Nachahmungen; 


rsg.v.J. Bolte. 92;304S. 11M. [586 
Rez : Hist.-pol. Bll. 142, 654-70 Dürrwächter. 
Wieser, Th., G. d. K. K. Gymn. d. Bene- 
diktiner v. Marienberg in Meran (s.’08, 499). 
IIl. Progr. Meran 1907. [587 

Ludewig, A., Briefe u. Akten z. G. d. Gymn. 
u. d. Kollegs d. Ges. Jesu in Feldkirch. 
T). I. (Progr.) Feldkirch: Unterberger. 64 S. 
1 M. 20. [588 

Toischer, W., Lateinschule u. Gymnas. in 
Saaz in 7 Jhh. ihr. Bestehens. (Deutsche 
Arbeit 7, 3.) Vgl. ’08, 2436. [589 

Pieth, F., G. d. Volksschulwesens 
im alt. Graubünden. Chur: Schuler. 


158 S. 2 M. [590 
` Messer, A., G. d. Landgraf Ludwigs-Gymn. 
zu Gioßen. Gieß.: Roth. 63 8. 70 Pf. (591 
Metzen, J., Zur G. d. Limburger Franzis- 
kanergymn. Limb. Progr. 30 S. [592 
Engelke, Entwickelg. d. Schulwesens im 
Flecken Diepholz. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs. 
Kirch.-G. 13, 146-82.) , [593 
Praetorius, F., Das niedere Schul- 
wesen Lübecks im 17. u. 18. Jh. 
Leipz. Diss. 213 S. 594 
Wäschke, H., Akten z. G. d. Schul- 
wesens in Anhalt. Ein Archivinventar. 
Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
chul-G. 18, 265-331.) Sep. Berl.: 
Hotmann & Co 2 M. [595 
Büttner, R., G. d. fürstl.Gymn. Rutheneum 
zu Gera. Festschr. Gera: Kanitz. 234 
Abbildgn.; 1 Taf. 4 M. 50. 
Jordan, R., Beitrr. z. G. der Mädchenschule 
in Mühlhausen. (In: Aus alter Zeit II.) (597 


Pätzold, W., G. d. Volksschul- 


S.; 
[596 | 


Bibliographie Nr. 580—643. 


wesens im Kgr. Sachsen. Frankf.a.M.: 


Kesselring. 232 S. 2 M. 80. [598 
Zipfel, A., „Die Mädchenschule b. d 
Badstube“ zu Dresden, jetzt 11. Bezirks- 
schule, 1708-1908. Dresd.: Güntz. 55 S. [599 
Maennel, Die preuß. Mittelschule nach 
ihr. geschicht Entwicklg. (Zt. f. Philos. u. 
Pädag. 14, 372-77; 422-28.) [600 
Varges, W., G. d. Lateinschule zu Pase- 
walk. I: Bis 1648. Pasew. Progr. 448. [601 
Kurz, A., G. d. Stargarder Gymn. V. s. 
Begründg. bis z. Erhebg. zum collegium 
illustre, 1633-1714. Tl. 1. 35 S. [60 
Bauch, 6., Zur ält. Liegnitzer 
Schul-G. (Mitt. d. Ges. f. Erziehgs.- 


u. Schul-G. 18, 96-135.) [603 

Baege, M., Das Gymn. zu Schweidnitz in 
8. geschichtl. Entwickig. bis 1830. (Progr.) 
Schweidn.: Heege. 104 S. 1 M. 20. [604 

Lühr, 6., Die Schüler d. Rösseler Gymn. 
nach d. Album d marian. Kongregat. (s. ’Di. 
520 a). II: 1749-1797. Als Anh.: Nachtr. z. I; 
1631-1748. (Aus: Zt. f. G. etc. Ermlands.) 
144 S. 2 M. [605 


Hortschansky, A., Die Königl. 
Bibliothek zu Berlin. Ihre G. u. Or- 
gam asnon Berl.: Kgl. Bibl. (Behrend 


Co. in Komm.). 76 S 1 M. [606 

Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 25, 463-65 Erman; 
Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’08, Nr. 228 
Kleemeier. 


Wagner, T., Hist. dela Bibliothèque 
de la ville de Mulhouse dep. ses 
origines. (Bull. de la Soc. industr. 
de Mulh. 77, 839-72.) [607 


— 


Heitz, P., Genfer Buchdrucker- u. 
Verleger-Zeichen im 15.-17. Jh. 
Straßb.: Heitz. x, 56 S. 46 M. [608 


Lasson, A., Geschichtswissenusch. u. Phi- 
losophie. (Delbrück-Festschr. 17-36.) [609 


Bernheim, E., Lehrb. d. hist. 
Methode u. d. Geschichtsphilos. Mit 
Nachweis d. wichtigsten Quellen u. 
Hilfsmittel z. Stud. d. G. 5. u. 6., 
neu bearb. u. verm. Aufl. Lpz.: 
Duncker & H. x, 842 S. 16 M. [610 

Fester, R., Die Säkularisation d. 
Historie. Vortr. gehalt. auf d. intern. 
Kongreß f. hist. Wiss. in Berl. (Aus: 
Hist. Vierteljschr. XI.) Lpz.: Teubner. 


19 S. 1 M. (eu 
Rez.: Beil. d. Münchn. Neuest. Nachrr. 
‘09, Nr. 5 Endres. 


Kemmerich, M., Medizinisches a. d. Mit- 
telalter. (Boil. d. Münch. Neuest. Nacher, 
’0s, Nr. 78.) [612 


Sudhoff, Cas Beitr. Z. G. d. Ans- 
tomie im Mittelalt., spez. d. anat. 
Graphite nach Handschrr. d. 9.-15. Jh. 
(Stud. z. G. d. Medizin. IV.) Lpz.: 
Barth. 94 S.; 24 Taf. 10 M. [613 


Bildung, Literatur und Kunst. 


Druffel, P., Das Münsterische 
Medizinalwesen 1750-1818. (Zt. f. 
vaterl. G.etc. Westf. 65, I,44-128.) [614 

Deichert, H., G. d. Medizinal- 
wesens im Geb. d. ehem. Königr. 
Hannover. Beitr. z. vaterl. Kultur-G. 
(= Nr.832.) Hannov.: Hahn. x,3568. 
7 M. (Für Mitglieder d Hist. Ver. f. 
Niedersachs.: 8 M. 50.) [615 


Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieders. ’08, 3x5- 
88 Becker. 


Goedeke, K., Grundr. z. G. d. dt. 
Dichtg. 2. Aufl. (8.’06,600 u. Op, 516). 
Hp 25 (Bd. IX, 1-160). 4M.20. [616 

Bartels, A., G. d. dt. Lit. 2 Bde. 
5. u. 6. Aufl. Lpz.: Avenarius. xvj, 
1732, 829 S. 10 M. — Ders., Handb. 
z. G. d. dt. Lit. 2. Aufl. Ebd. xv, 
859 S. 6 M. 1617 

Biese, A., Dt. Lit.-G. (s.’07, 2528). 
Bd. II: v. Goethe bis Mörike Mit 
60 Bildn. 694 S. 5 M. 50. [618 


Schmidlin, L. R., Die Solothurner Schrift- 
steller e d. ältest. Zeiten bis z. Ende d. 
16. Jh. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 161-89 ) [619 

Vogt, Friedr., Das Königs- u. Kaiserideal 
in d. dt. Dichtg. d. Mittelalters. Marb.: 
Elwert. 28 S. 50 Pf. (620 

Martin, E., Zur G. d. Tiersage im Mittel- 
alter. (Untersuchgn. etc. z. germ. u. rom. 
Philol. J. v. Kelle dargeb. 1, 273-87.) [621 

Uhl, W., Winiliod. (Teutonia V.) 
Lpz.: Avenarius. 427 S. 12 M. [622 

Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 32, 271f. 
R. M. Meyer. 

Guggenheim, E., Der Florian Geyer-Stoff 
in d. dt. Dichtg. (Diss.) Berl.: Trenkel. 
134 S. 2 M. [623 

Berger, Tj. W., Don Quixote in Did. u. 
sein Einfluß auf d. dt. Roman 1613-1800. 
Heidelb. Diss. 102 S. (624 


Wagner, K. 0., Die „Oberdeutsche 
allgem. Litteratur-Zeitung.“ (Sep. a.: 
Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 48, 
89-221.) Salzb.: Huber. 3 M. [625 


Spahn, M., Die Presse als Quelle d. neuest. 
G. u. ihre gegenwärt. Benutzungsmöglich- 
keiten. (Intern. Wochenschr. f. Wiss., Kunst 
u. Techn. Jg. 2, Nr. 37ff.) [626 

Hashagen, J., Beitr. z. Kölner Presse. 
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 85, 
166-81.) [627 


Bierbach, A., G. d. Halleschen 
Zeitung, Landeszeitg. f. d. Prov. 
Sachsen, f. Anhalt u. Thür. Denkschr. 
a. Anlaß d. 200j. Besteh. d. Zeitg. 
25. VI. "og Halle: Thiele. jx, 168 S. 
2 M. [628 

Lazarus, J., 


ne A e ala Tune ET En od nn Da EEE a a E a es E 


dE ar [U nn nn lm mm nn nn nn mm mm nn 


Beitrr. 2. o G. d. Berliner . 


Zeitungswesens (s. ’08, 2418). Fort: (Mitt. d. ` 


Ver. f. G. Berl. ’08, Nr. 8-11.) 


[629 ` 


"23 


Dehio, &., Dt. Kunst-G. a. dt. G. 
(Hist. Zt. 100, 473-85.) [680 

Schlosser, J. v., Die Kunst- u. 
Wunderkammern d. Spätrenaissance. 
Beitr. a G. d Sammelwesens. (Mono- 
graphien d Kunstgewerbes XI.) Lpz.: 
Klinckhardt&B. 146 S.m. 102 Abbild. 


5 M. [631 

Mayer, Heinr., Reichenhalls Anteil an d. 
Kunst-G. Salzburgs. (Mitt. d. Hist. Ver. f. 
Reichenhall, Nr. 12.) [632 


Künstler-Lexikon, Schweiz. (e, og, 
2445).. Lfg. 8. (Bd. II, 481-640.) 
3 M. 20. [633 

Einzelforschungen üb. Kunst- u. 
Altertumsgegenständezu Frankf.a.M. 
Im Auftr. d Kommiss. f. Kunst- u. 


‚ Altertumsgegenstände hrsg. v. Städt. 


Hist. Museum. I. Frankf.: Baer. 
179 S.; Taf. 12 M. [634 
Wurzbach, A. v., Niederländ. 


Künstler-Lexikon (s. ’08, 2448) II, 8. 
S. 529-608. 4 M. [635 


Schweisthal, M., La halle ger- 
manique et ses transformations. (Sep. 
a.: Ann. de la Soc. d'archl. de Brux. 
XXI.) Brux.: Vroment & Co. 1907. 
52 S. m. 23 Abb. [686 

Rez : Lit. Zbl. '08, Nr. 43 A. Stz. 

Braun, J., Die Kirchenbauten d. 
dt. Jesuiten. Beitr. z. Kultur- u. 
Kunst-G. d. 17. u. 18. Jh. I: Die 
Kirchen d. ungeteilten rhein. u. d. 
niederrhein. Ordensprovinz. (Stimmen 
a. M.-Laach. Ergshfte. 99 u. 100.) 
Freib.: Herder. xıj, 276 S.; 13 Taf. 
4 M. 80. 637 

Rez.: Lit. Zbl.’09, Nr. 2 Leipoldt; Repert. 


f. Kunstw. 31, 564-66 Schmerber. 
Bach, M., Neue Lit. üb. d. Ulmer Münster. 


(Württb. Vierteljhfte. N.F. 17, 116-24.) [638 
Sauer, B., Oberhess. Dorfkirchen. (Hess. 
Bl. f. Volkskde. 5, 92-108; 2 Taf.) [639 


Traut, H., Der Römer u. d. neuen 
Rathausbauten in Frankf.a.M. Frkf.: 
Druck v. Gebr. Knauer. 104 S. [640 

Hülsen, J., Künstler. Betrachtgn. üh. Alt- 
frankf. Baudenkmäler. (Jahrb. d. Freien Dt. 
Hochstifts ‘07, 101-81.) (640 a 

Faymonville, K., Der Dom zu 


Aachen u. s. liturg. Ausstattg. v. 9. 


bis 20. Jh. Münch.: Bruckmann. 
450 S.; 5 Taf. 26 M. [641 
Geyr-Schweppenburg, Frhr. Vv., Be- 


obachtgn. bei d. Abbruche d. alt. Pfarrkirche 
in Wankum 1906. (Nr. 22 v. 321. [642 


Melhop, W., Alt-Hamb. Bauweise. ` 
Hamburg: Boysen & M. xvj, 351 S. 


16 M. [643 
Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 142-46 
Th. Raspe. ii 


‚24 


Danzig u. s. Bauten. Hrsg. vom 
westpreuß. Architekten- u. Ingenieur- 
Ver. zu Danzig. Berl.: W. Ernst. 4°. 
432 S.; 5 Taf.; 3 Pl. 16 M. [644 


Rez.: Mitt. d Wostpreuß. G.-Ver. 8, 19-21 
Bernh. Schmitz. 


Grisebach, A., Danzig, m. Zeich- 
nungen v. Paul Renner. (Stätten d. 
Kultur VI.) Lpz.: Klinkhardt & B. 
vu, 89 S.; 20 Taf. 3 M. [645 


Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 7, 7Of. 
Bernh. Schmid. 


Piper, 0., Österr. Burgen (s. ’07, 
2560). TI. VI. 228 S. 7 M. 20. [646 

Schuster, Edua., Die Burgen u. 
Schlösser Badens (s. og, 2456). 
9.-18. (Schluß-)Lfg. S. 201-406; Taff. 
à 1 M. 647 

Wolff, F., Elsäss. Burgen-Lexikon. 
(Veröff. d. K. Denkmal-Archivs zu 
traßburg IX.) Straßb.: Beust. jx, 
436 S. m. 54 Grundrißzeichngn. 
12 M. [648 

Rez.: Korr.- Rl. d. Gesamt-Ver. '08, Nr. 
11/12 E. v. Borries. 

Wartbarg, Die. Ein Denkmal dt. Kunst 
u. G., s. ’08, 532. Rez.: Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. 56, 271-77 Hertel. — K. Wenok, Die 
älteste G. d. Wartburg v. d. Anfangen bis 
auf d. Zeiten Landgraf Hermanns I. Sep. a.: 
Die Wartb.) Berl.: Baumgärtel 1907. 8. 27-46; 
695-97. Rez.: Zt. f. G. Thür. 18, 412-14 
Dobenecker. [649 


Kemmerich, M., Entwicklungs- 
stufen d.dt. Porträtmalerei. (Frühling 
’08, Hft. 11/12.) — Ders., Maler. 
Porträts a. d. dt. Mittelalter v. 8. bis 
z. Ende d. 18. Jh. (e. '07, 2561). 
Nachtrr. u. Berichtigungen. (Rep. f. 


Kunstw. 31, 120-31.) [650 

Rez. v. ’08, 2461 (Frühmittelalt. Porträt- 
malerei): Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’08, 
84f. Bezold; Arch. f. Kultur-G. 6, 361f. 
Steinbausen. Rez. v. "og, 2105 (Porträts dt. 
Kaiser u. Könige): Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 19, 517. 


Borrmann, R., Aufnahmen mittel- 
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in 
Dtld. (s. "ON, 2557). II, 3. 6 Taf. 
u. Text. 20 M. 651 

Handzeichnungen schweiz. Meister 
d. 15.-18. Jh., hrsg. v. P. Ganz (8. 
’08, 534). 3. Ser., 3.-4. (Schluß-)Lfg. 
(à 15 Taf. m. Text.) Subskr.-Pr. 


à 8 M.; Einzelpr.: 10 M. (Vollst. 
180 Taf. m. Text: 144 M) [652 
Meder, J., Handzeichngn. alt. 


Meister a. d. Albertina etc. (s. '07, 
2558). XII, 4-12. (a 10 Taf.) à 3 M. 
— Generalregister zu Bd. I-XII 
nach Schulen geordn. 3 M. [653 


| 
| 


Bibliographie Nr. 644—691. 


Schinnerer, J., Katalog d. Glas- 
gemälde d. bayer. Nationalmuseums. 
(Kataloge d. b. Nationalm. IA: 
Münch.: Bayr. Nationalm. 46 S.; 
40 Taf. 20 M. [654 

Schulz, F. T., Beitrr. z. G. d. 
Außenmalerei in Nürnberg. (Mitt. a. 
d Germ. Nationalmus. "ue, 141-57 
u. ’08, 10-21; Taff.) [655 

Roth, V., G. d. dt. Kunstgewerbes 
in Siebenbürgen. Mit 75 Abbilden. 
auf 33 Taf. (104 v. 760.) Straßb.: 
Heitz. xv, 260 S. 16 M. [656 

Schmohl, P., Volkstüml. Kunst 
aus Schwaben. Hrsg. ont Mitwirkg.v. 
Eug. Gradmann. Eßlingen: Neff. 
xvj, 106 S. 25 M. 657 

Czihak, E. v., Die Edelschmiede- 
kunst früher. Zeiten in Preußen. 
TI. II: Westpreußen. Enth.: Danzig- 
Thorn - Elbing- Marienburg - Kleinere 
Städte = Nachtrr. Lpz.: Hiersemann. 


xjx,1958.; 25Lichtdr.-Taf. 36M. [658 
Rez.: Mitt. d Westpr. G.-Ver. 7, 67-69 
Simson. 


Hoffmann, Fr. v., Das europ. 
Porzellan d. bayer. Nationalmuseums. 
(Kataloge d. b. Nationalm. X.) 
Münch.: Bayer. Nationalm. 4°. 262S.; 
25 Taf. 18 M. [659 

Rez.: Mannh. G.bll. 9, 3244-47. 

Stengel, W., Dt. Keramik im Germ. 
Museum. (Mitt. a. d. Germ. National- 
mus. '08, 22-43 u. 62-77; 4 Taf.) [660 


Lauffer, 0., Zur G. d. Irdenware in 
Frankf. a. M. (Pinzelforschgn. üb. Kunst- u. 


Altertumsgegenstände zu Frankf. 1,49-60.) [661 

Böbm, J., Die Kunst-Uhren auf 
d. K. K. Sternwarte zu Prag. Hrsg. 
v. L. Weinek. Prag: Selbstverl. d. 
Sternwarte. xj, 48 S.; 21 Lichtdr.- 


Taf. [662 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
46, Lit. Beil., 59f. Reinwarth. 


Westendorp, K., Die künstlerisch. 
Bucheinbände d. Metzer Bibliothek 
v. 14. bis 18. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. 
lothr. G. 19, 391-435; Taf. 7-32.) [663 


Sachs, C., Musik-G. d. St. Berlin 
bis 1800. Stadtpfeifer, Kantoren u. 
Organisten an d. Kirchen städt. 
Patronats. Berl.: Paetel. 325 S. 
8 M. [664 

Krauß, R., Das Stuttg. Hoftheater 
v. d. ältest. Zeiten bis z. Gegenwart. 
Stuttg.: Metzler. 351 S. 8 M. 40. [665 


Kunst. — 


Doebber, A., Lauchstädtu. Weimar. 
Berl.: Mittler. xjx, 193 S.; 20 Taf. 
5 M. [666 


g) Volksleben. 


Handbücher z. Volkekde Lpz.: 
Heims. à 2 M. [667 

1: Schell, Die Sage, s. ’08, 2485. Rez.: 
Hess. BU f Volkskde. 7, 199-202 Helm. 
II: Adf. Thimme, Das Märchen. 201 S. 
UI: O. Schell, Das Volkslied. 204 8. 
IV: Wehrhan, Kinderlied. 189 S. 

Wort u. Brauch. Volkskundl. 


Arbeiten; hrsg. v. Th. Siebs u. M. 


Hippe. Hft.I-IV. Bresl.: Marcus. [668 

I-III s. Nr. 59; 60; 63. IV: E. Bohn, Die 
Nationalbhymnen d. europ. Völker. 75 S. 
2 M. 50. 


Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde. 


d Ko 2578). VII u. Di [669 

: G. Jungbauer, Volksdichtg. a. d. 
een xxxvj, 233 S. 3 M. 50. IX, 1: 
J. Schramek, Das Böhmerwaldbauernhaus. 
4 S.; 15 Taf. 3 M. 

Eberhardt, A., Mitt. üb. volkstüml. Über- 
liefergn. in Württemb. (Württb. Jahrbb. f. 
Stat. u. Ldkde. ’07, I, 199-220.) — O. Schröder, 
Volkskundliches a. Rheinhessen. (Hess. Bll. f. 
Volkskde. 5, 157f.) — Ph. Köhler, Volks- 
kundl. Nachlese a. Langsdorf u. Umgeg. 
(Ebd. 6, 56-59. (670 

Markgraf, .. Das moselländ. Volk in s. 
Weistümern, s. ’03, 2481. Rez.: Hist. Zt. 100, 
627-380 v. Below; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26 
u Hist. Jahrb. 29, 719f. Grupp; Korr.- 

. Gesamt-Vor. ’08. Nr. 8 A. W.; N. Rev. 
= SCH droit 81, 712-15 Blondel; Berichtigung 
d. Rez. Rörigs e Markgr. u. Antw. R.s: Hist. 


Vierteljschr. 11, 411-16. [671 
Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bez. 
Minden (s. ’08, 553). Forts. (Zt. d Ver. f. 


rhein. u. westf. Volkskde. 5,93-101 ; 172-84.) (672 

Erfurth, R., Bilder aus d. Kultur- 
G. unser. Heimat. Mit bes. Berücks. 
d Prov. Sachsen, d. Hrzgt. Anhalt 
u. d. Kgr. Sachsen. 2. verm. Aufl. 
Halle: Mählmann 1907. 132 S. 
1 M. 20. 673 
Beiträge z. Volks- u. Heimatkde. 
d. Altmark. Lpz.: Klinkhardt. [674 


II: Altmärk. Sagenschatz; gesammelt v. 
Lehrerverband d. Altmark. xj, 259 S. 3 M. 20. 
(I noch nicht ersch.) 

Freytag, E. R., Beitrr. z. Volkskde. (Mitt. 
d Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 372-77; 399f.) — 
Hälsig, Beitrr. z. Volkekde. Aus d. Wald- 
heim - Döbelner Gegend. (Ebd. 339-46; 368 
er [675 

iträge z. Volkskde. Dem Verbande dt. 
Vereine f. Volkskde. Okt. ’08 überr. v. Vor- 
stand d. „Brandenburgia“. Berl.: Dr. v. 
Stankiewicz. ar S. [676 


Friedrichs, Q., Grundlage, Ent- 
stehg. u. Deutg. germ. Märchen, 
Mythen u. Sagen. Lpz.: Heim. xvj, 
495 S. 12 M. [677 


Volksleben. 


"25 


Leyen, F. v. der, Dt. Sagenbuch; 
in Verbindg. m. Frdr. Ranke u. 
Karl Alex. v. Müller hrsg. Tl. I: 
Die Götter u. Göttersagen d. Ger- 
manen. Münch.: Beck. 253 S. 
2 M. 50. [678 

Pogatschnigg, V., Etymolog. Sagen aus 
Kärnten (e. ’07, 2584). Forts. (Carinthia 98 I, 
37-40.) — M. Höfler, Zum Sagenschatze d. 
Isarwinkels. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 183 
-84.) — A. Birlinger, Badische Sagen; mitg. 
v.F. Pfaff. (Alemannia 9, 321-233.) — Menges, 
Sagen a. d krommen Elsaß (s. '08, 562). 
Forts. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 40- 
49.) — Langheinz, Sagen a. Hirschhorn u. 
Umgebg., mitg.v. Diehl. (Hess. Bil. f. Volks- 
kde. 7, 17-29.) — Th. Ehrlich, Aus d. Bagen- 
schatze d. Vordereifel. (Zt. ei Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 5, 221-26.) (679 

Bechstein, L., Die Sagen v. Eisenach u. 
d. Wartburg, d. Hörselberg u. Reinhardta- 
brunn, ges. u. hrsg. Eisenach: Eifert & Sch. 
137 S. 1 M. [680 

Knoop, 0., Posener Geld- u. Schatzsagen. 
Rogasen. Progr. 4°. 45 8. (6531 


a na treie, 


Böckel, 0., Handb. d. dt. Volks- 
liedes. Zugl. 4. umgestalt. Ausg. v. 
Vilmars Handbüchlein f. Freunde 
d. dt. Volksliedes. Marburg: Elwert. 
393 S. 5 M. [682 


Futilitates. Beitrr. z. volkskundl. 
Erotik. Wien: Dr. R. Ludwig. 


à 12 M. [683 

I: E. K. Blümmil, Schlamperlieder. Dt. 
Volkslieder d. 16.-19. Jh. Mit Singweisen. 
181 S. II: J. Polsterer, Schwanke u. 
Bauernerzählgn. a. Niederösterr. 182 8. 
II: Blümml, Aus d Liederhss. d. Stud. 
Clodius 1669 u. d Fräul. v. Crailsheim 1747/49. 
176 8. IV: Polsterer, Militaria. Sammig. 
d. typ. handschr. Lit. d. dt.-öst. Soldaten- 
standes. 205 S. 

Heuft, H., Volkslieder a. d. Eifel. (Zt.d. 
Ver. f. Volkskde. 18, 184-88.) [684 

Stein, Sprichwörter u. bildl. Redensarten 
a. d. Wetterau. (Hess. Bll. f. Volkskde. 6, 
44-55.) [685 


Vogt, Th., Volkskundliches a. alt. Akten. 
I. u. II. (Ebd. 7, 44; 46; 1832-86.) (636 


Strackerjan, L., Aberglaube u. 
Sagen a. d Hzgt. Oldenburg. 2. erw. 


Aufl. hrsg. v. K. Willoh. 2 Bde. 
Oldenb.: Stalling. xxj, 517; 518 8. 
7 M. 20. [687 


Osten, G. v. d., Versuch üb. d. Volks- 
aberglauben im Lande Wursten. (Jahresber. 
d. Männer v. Morgenstern 7/8, 10-25.) [688 

Drechsler, P., Die Seele nach d. Tode in 
d. Anschauung d. Volkes. (Mitt. d. Schles. 
Ges. f. Volkskde. 19, 1-24.) [689 

Jacoby, A., Angebliches Blutrecht ober- 
elsäss. Grundherren vor d franz. Revol. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 6-18.) [690 


Tobler, A., Der Appenzeller Witz. 5. Aufl. 
Rorschach: Kober. 203 8. 2 M. [691 


"26 


Keller, A., Die Schwaben in d. G. d. 
Volkshumors, s. "08, 2499. Rez.: Hist. Zt. 
100, 625-27 G. Bossert; Hess. BU f. Vulkskde. 
7, 55-58 Veit; Korr.bl. d. G»samt-Ver. ’08, 
Nr. 10 Mehring; Anz. f. dt. Altert 32, 
224 E. S. [69 

Kahle, B., Ortsneckereien u. allerlei Volks- 
humor a. d. bad. Unterland. (Aus: Bill. d. 
Bad. Ver. f. Volkskde) Freiburg i. Br.: 
Fehsenfeld. 74 8. 1 M. Rez.: Hess. BI. f. 
Volkskde. 7, 191-95 O. Heilig. [693 


Reichhardt, R. 
in Sitte u. Brauch. Jona: Costenoble. 
200 S. 4 M. [694 


Kassel, Meßti u. Kirwe im Elsaß (s. ’08, 
671). Schluß. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
24, 229-355.) 1695 

Becker, A., Pfälzer Frühlingsfeiern. (Hess. 
Bil. f. Volkskde. 6, 145-77.) Vgl. ’08, 2502. [696 

Heldmann, K., Mittelalterliche Volksspiele 
in d. thüring.-säche. Landen. (XXXII v. Nr. 
846.) Halle: Hendel 58» S. 1 M. Rez: N. 
Arch. f. sächs. G. 29, 3i4f. Mogk; Hess. BI. 
f. Volkskde. 7, (änt Helm. [697 


Die dt. Feste 


Buchmann, J., Fasten u. Ostern im Eger- 
lande. (Sammig gemeinnütz.Vortrüge Nr. 360.) 
Prag: Calve. 16 S. 20 Pf. — 0. Schulte, 
Taufsitten u. -brüuche in e. oberhess. Orte 
vor 250 J. u. heute. (Hess. Bil. f. Volkskde. 
7, 65-78.) — 0. Böttcher, Altvogtländ. Weih- 
nachtsbräuche. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volks- 
kde. 4, 347-49.) [698 

Höfler, M., Gebildbrote d. Faschings-, 
Fastnachts- u. Fastenzeit. (Zt. f. öst. Volks- 
kde. 5. Suppl -Hft. z. Jg. XIV.) Wien: Gerold. 
104 8.; 47 Textabbildgu. 4 M. — Ders., 
Gebildbrote bei Sterbefüllen. (Arch. f. Anthrop. 
84, 91-112; 2 Taf.) [699 


Heyne, M., Das altdt. Handwerk. 
Aus d. Nachlaß. Straßb.: Trübner. 
xv, 218 5. 6 M. [700 

Rez.: Hist. Zt. 102, 104f. Edw. Schröder. 

Herlein, W., Das Dorfleben in s. 

eschichtl. Entwicklg., gezeigt an d. 

. e. einzeln. Dorfes an d. Grenzen 
v. Bayern, Franken u. Schwaben; 
od. G. d. Dorfes Rohrbach. Hrsg. v. 
J.E. Weis-Liebersdorf. Regensb.: 
Manz. xv, 254 S. 5 M. [701 

Gümpell, J., G. d. Schützen-Ver. 
zu Cassel 1547-1907. Cassel: Dufayel. 
4 M. [702 


Neumann, O., Das Freimaurertum, 


s. G. u. s. Wesen m. besond. Berück- 
sichtg. d. dt. Freimaurerei. Berl.: 
Unger. oi, 139 S. 3 M. [703 


Lellmann, C., Freimaurerei u. Volkskde. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5, 
229-32.) [703 a 


Peßler 
Reiche. 


Die Haustypengebiete im Dt. 
(Dt. Erde "og, 14-52.) [704 


| 


Bibliographie Nr. 692—760. 


Henkelmann, Das Bauernhaus d. 
Odenwaldes u. d. südwestl. Dtlds. 
Darmst.: Zedler & V. 58 S.; 13 Taf. 
4 M. 50. Vgl. '07, 589. [705 

Struck, R., Das alte bürgerl. 
Wohnhaus in Lübeck. Beitr.z. G.d. 
lüb. Wohnhauses. (Veröff. d. Ver. f. 
Heimatschutz in Lübeck I.) Lob: 
Lübeke & N. 102 S. 5 M. [706 


Pfennigwerth, 0., Lausitzer Bau- 
ernhäuser in Wort u. Bild. (Mitt. d. 
Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 391-99; 
12 Taf.) [707 


Suhr, C., Hamburg. Trachten. 
Hamb. 1838. N. Ausg. m. Einltg. v. 
J. Heckscher. (10 Lfgn.) Berl.: 
Barsdorf. 4°. 50 farb. Taf. m. 52 S. 
Text. à 8 M. [T08 


J. Hockscher, Suhrs hamb. Trachten. 
Kunst- u. kulturgeschichtl. Studie nebst 
bibliogr. Verz. sonst. hamb. Trachtenwerke. 
Ebd. Ar S. 11-52; Taf. 5 M. 

Gerbing, L.. Die Thüringer Volkstrachten. 
(Zt. d Ver. f. Volkekde. 18, 412-25.) [709 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete 
d G. (8.’08,534). VI,23: Stauber, Schedel- 
sche Bibliothek. (710 

Studien, Hist., voröff. v. Ebering (s. '0%, 
2521) Hft. 62-64. (#2: Ginter, Habab. Liga, 
1635-35; 63: Heineken, Salzhandel Lüne- 
burgs s. in Abt. B, Gruppe A c.a; 64: An- 
dres, Einführg. d. konstitut. Systoms in 
Hessen.) (7L 

Abhandlungen, Leipz. hist. (s. ’08, 2523). 
IX s. Nr. 460. X s. Nr. 1020. [713 

Untersuchungen, geschichtl., hrsg. v. 
Lamprecht (s. ’08, 55). V, 3: Dorschel, 
Maria Theresias Staats- u. Lebensanschau- 
ung. [13 

Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (a. ug, 
524). VIII s. Nr. 1031. [714 

Studien, Wurzburg., z. G. d. Mittelalters 
u. d. Neuzeit; hrsg. v. A. Chroust. H.I 
s. ’08, 3128. ‚115 

Abhandlungen, Heidelb., z. mittl. u. neuer. 
G. (s. ’08, 591). XX 8.’08, 3561. XXI: Wiens, 
Fancan u. d. franz. Polit. 1624-27; XXII: 
Burkhausen, Fr. Guicciardinis polit. 
Theorien. [716 


Delbrück - Festschrift. Gesamım. 
Aufsätze, Hans Delbrück zu sein. 
60. Geburtstage dargebr. v. Freunden 
u. Schülern. Berl.: Silke 388 S. 
8 M. [717 

Fournier, A., Hist. Studien u. 
Skizzen. R. I. Wien: Braumüller. 
361 S. 6 M. [718 


Treitschke, H. v., Bilder aus d. dt. G. 
2 Bde. Lpz.: Hirzel. 370, 2708. 4M no. [119 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Zeitschrift, Hist. (s. '08, 2526). 
C (3. F., IV), 3. S. 473-700. CI (3. E., 
V), 2. 3. S. 237-700. 

Jahrbuch, Hist. (s. "ug, 2527). 
XXIX, 3-4. S. 496-1008; xuıj S. [721 

Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. (s. ’08, 2528). XXIX, 3-4. 
S. 885-730; 6 Taf. [722 

Geschichtsblätter, Dt. (s.’08, 2529). 
IX, 6-12 u. X, 1-2. S. 143-320; 
1-56. [723 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. "op, 2531). 
Sp. 265-504). 

Bericht ob, d 10. Versammig. dt. Historiker 


zu Dresden 3 bis 7. IX. 1907. Lpz.: Duncker 
á H. 61 S. 1 M. 60. [725 
Mitteilangen a. d. German. National- 


museum (s. ‘03, 2532). 1908, 5. 1-87; Taf. 1-8. 
— Anzeiger. 19083, 1-2. 8. j-xxv. (7126 


Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibl. (s. '08, 2534). XI, 1. 
jx, 244 8S. [727 

Jahresberichte d. Geschichtswiss. 
(s. ’08, 601). Jg. XXIX: 1906. 2 Tle. 


! 
} 


[720 . 


"27 


Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog (s "og, 


: 6#11a). Reg. zu Bd. I-X; bearb. v. Geo. 
Wolff. 230 Sp. 4 M. [739 
' Archiv f. Kultur-G. (s. "op, 2541). 
VI, 2-4. S. 137-508. [740 


CO? 
LVI, Nr. 7-12 : 
[724 | 


Untersuchungen z. dt. Staate- u. Rechts-G. 
(s. ’08, 3548). Hft. 97 u 98 s. Nr. 367; 397. [741 

Quellen u. Studien z. Verf.-G. d. Dt. 
Reiches im Mittelalter u. Neuzeit (8.’80, u 
UL 1 s. Nr. 386.) 

Beiträge, Deutschrechtl. (s. 
II, 1 s. Nr. 1085. II, 2 s. Nr. 489. 

Studien, Tübing., f. schwäb. u. dt. Rechts- 
’08, 2514). II, 2 (Nr. 6) 8 Nr. 385. (744 

Festschrift f. Karl v. Amira zu 
sein. 60. Geburtstage gewidm. v. 


sein. Schülern. Berl.: Häring. 233 S. 


‘08, 


' 8 M. 745 
Miete eeh f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. "08. 2546). VI, 2-4. 
S. 159-608. [746 


vu, 373, 594; 379, 281 S. 50 M. [728 | 


Rez. v. Jg. 24-28: 
Lauchert. 


Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. op, 
2535). XXXVI, 2-4. S. 129-502. [729 
Jahresbericht üb. d. Erscheinungen 
auf d. Geb. d. germ. Philologie (s. 
’06, 2520). Jg. 26: 1904. 225, 183 S. 
9 M. Jg. 27: 1905. 177,2138. 9 M. 
Jg.28: 1906. 210, 284 S. 10 M. [730 
Zeitschrift f. dt. Mundarten (s. 
’08, 605). Jg. 1908. 384 S. [731 


Korrespondeuzblatt d Ver. f. niederdt. 
er (s. ’08, 606). XXVIII: 1997. 
1115. 2 M [732 


Archiv f. Urkundenforschg. (s. Nr. 
607). I, 2-3. S. 185-510; Taf. 5u. 6. [733 
Zeitschrift f. Numismat. (s. ’08, 
6031. XXVI,&. 9.327-494; Taf. 2-8. [734 
Zeitschrift, Num. (s. '08, 609). 
N. F. I (= 41). emt, 336 S.; 13 Taf. 
12 M. [735 
Revue suisse de num. (s. '07, 633). 
XIII, 2. S. 337-455; Taf. 21 u. 22. 
XIV, 1. S. 1-263; Taf. 1-7. [736 
Vierteljahrsschrift f. ‚Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. ’08, 2540). 


Hist. Jahrb. 29, 748-51 


XXXVI, 8-4. S. 177-376. [737 
Herold, Deutscher (s. ’08, 2540a\. XXX, 
7-12. 8. 125-231. [737 a 


Jahrbuch d. K. K. herald. Ges. 
„Adler“ (s. '08, 611). N.F. XVII. 
296 S.; Taf. 16 M. [738 


XL, 2-4. 


Abhandlungen z. Verkehrs-See-G. Hrsg. 
v. D. Schäfer. Is. Nr. 432. [747 

Mitteilungen d. Gesamtarchivs d. dt. Juden. 
Hrsg. v. E. Täublor. I, 1. Lpz.: We 
47 S. 80 Pf. 


Zeitschrift f. Kirch.-G.(s.’08 Big 


XXIX, 2.8. S. 123- 440; 31-109. [749 
Studien u. Mitt. a. d Bened.- u. Cist.- 
Orden (a. ’08, 618). XXVIII, 3-4 u XXIX, 


1-3. S. 425-743; 1-516. [750 

Geschichtsblätter d. Dt. Hugenotten-Ver. 
(s. ’08, 2548). XIL, 7: Denkinger, Die 
Refugies d'Orange iu d Schweiz 1708f. 
XIII, 8 s. Nr. 577. [751 


Mitteilungen d Ges. f. dt. Er- 
ziehungs- u. Schul-G. (s. '08, 2550). 
XVII, 2-4. S. 66-339. — Beihft. 16: 
Heigenmooser, Frz. Xav. Hof- 
mann s. in Abt. B, Gruppe 7. [752 


Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. ’03, 2551). 
XV, 1/2. S.1-440 — Erg.hft. VII: Hauffen, 
Neue Fischart-Studien. [753 

Zeitschrift f. vergl. Lit.-G. (s. "oi, 2643). 
N.F. XVII, Ai S. 177-336. [754 

Stadien z. Se Lit.-G. (s. ’08, nn 
Bd. VIII. 512 S 


Zeitschrift f. dt. Philol. (s.'u8 622) 
S. 129-512. [756 

Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ’08, 
623). XLIX, 4-L, 8. S. 405-540; 1-296. 
— Anzeiger. XXXI, 4-XXXI, 3. 
S. 153-216; 1-248. [757 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(s. '08. 2552). XXXIII, 8 u. XXXIV, 
1-2. S. 406-572; 1-424. [758 

Untersuchungen u. Quellen z. 
germ. u. rom. Philol. Joh. v. Kelle 
dargebr. 2 Tle. (Prager dt. Stud. 
Prag: Belimann. 631; 


[759 

Studien z. dt. Kunst-G. (s. ’08, 2553). 
Hr 96-104 s. Nr. 642, 656 u. in Abtig. B, 
Gruppe 4, c,y, 5,c u. 6. [760 


KL 


Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. 
d. Allerh. Kaiserhauses (s. ’08, 626). 
XXVII, 2-5. S.65-235; Taf. 4-37. [761 

Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlen (s. "og, 627). XXIX, 3-4. 
S. 137-298; 11 Taf. — Beihft. 46 S. 
(4 M. 50.) Amtl. Berr. XXIX, 7- 
XXX, 4. Sp. 166-335; 1-111. [762 

Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 
(e '08, 628). Jg. XVII. 480 S. [763 


Blätter d. Bad. Ver. f. Volkskde. Hft. 1-5. 
Freib.: Felsenfeld 1905-7. S. 1-120. [764 


Blätter, Hessische, f. Volkskde. 
(s. ON, 2657). VI u. VII. Hrsg. v. 
K. Helm u. H. Hepding: xvj, 208 
u. 366 S. 16 M. 207S. 6M. [765 

Mitteilungen d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. (8.'08, 629). Hft. XIX. 1868S. 
2 M. 50. [766 


Archiv f. österr. G. (s. "op, 630). 
Bd. XCVIII, 1 u. XCIX, 1. 382 S. 
7 M. 35. 396 S.; Kte. 8 M. 20. [767 

Mitteilungen d. 3. (Arch.-)Sektion 
d. K. K. Zentral Komm. (s. oi, 2660). 
VI (Vermischte Aufsätze III), Hft. 3. 
S. 343-438. 3 M. VII, 1. S. 1-82. 
2M. [768 

Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. (s. "op, 632). Jg. XXIX. 
219 S.; Taf. 9 M. 60. [769 

Jahrbuch d K. K. Zentral Komm. 
z. Erforschg. etc. d. Kunst- u. hist. 
Denkmale (s. "oi, 2661 u. ’08, 634). 
N. F. IV, TI. 1, Sp. 201-810; Taf. 8- 
13. — Jahrbuch f. Altertskde. (s. 
oe, 635). I, 4 u. II, 1-3. S. 134-94; 
1-160. — Kunstgeschichtl. Jahrbuch 
(s. ’08, 634). 1907, 3/4. S. 69-172 u. 
Taf. 9-14; Sp. 89-148. 1908, 1-3. 
S. 1-132 u. 13 Taf.; Sp. 1-104. [770 

Jahrbuch d. Stiftes Klosterneu- 
burg. Hrsg. v. Mitgliedern d. Stiftes 
Klosterneub. I. Wien: Kirsch. 252 S.; 
7 Taf. 8 M. [771 

Carinthia I. (s. "og, 2559). Jg. 98, 
Nr. 4-6. S. 97-198. [772 

Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg. 
Landeskde. (s. °08, 636). XLVIII: 
1908. 291 S.; Taff. [773 

Forschungen u. Mitteilungen z. 
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. ’08, 2560). 
V, 2-4. S. 101-348. [774 

Zeitschrift d. Ferdinandeums f. 
Tirol u. Vorarlberg (8. ’08, 638). 3. F., 
Hft. LII. 851, xcı1) S.; 5 Taf. 12 M. [775 

Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen (e ’08, 2562). XLVI, 4. 


| 
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| 
| 


Bibliographie Nr. 761—833. . 


S. 307-418; 55-70. XLVII, 1. S. 1-24; 
1-16. [776 

Archivd.Ver.f.siebenb. Landeskde. 
(8.’08, 2564). N. F. XXXV, 1-4. 522; 
468. (Jg.:6K.)— Korrespondenz- 
blatt. XXX, 7-12. S. 89-160. [777 


Jahrbuch f. schweiz. G. (s. "og, 641). 
Jg. XXXIII. ve, 345 S. 6 M. [778 
Anzeiger f. schweiz.G. (s.’08, 2565). 
1908, 2-3. Bd. X, 277-336. [779 
Zeitschrift f. schweiz. Kirch.-G. 
(8. 08, 2567). II, 1-3. S. 1-240. [780 
Zeitschrift, Basler, f. G. u. Altert- 
kde. (s. '08, 2569). VIII, 1. xjv, 314 S.; 
9 Taf. u. 4 Tab. 7 M. 60. [781 
Mitteilungen z. vaterl. G., hrsg. 
v. Hist. Ver. St. Gallen ís. ui, 2678). 
XXX (3. F. X),2. S.497-955. 16 M. [782 
Geschichtsblätter, Freiburger (a. 
'07, 2684). Jg. XIV: 1907. xvj; 164 S. 
3 M. 20. 183 
Forschungen z. G. Bayerns (s. "og, 
2575). XVI, 3. S. 155-229: [784 
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G. 
Bayerns (s. ’07, 2687). XVII, 12. 
S. 1-39; 2 Taf. [785 
Darstellungen a. d. bayer. Kriegs- 
u. Heeres-G. (s. "og, 647). Hft. XVII. 
216 S. 4 M. [786 
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. '08, 
2576). XIV, 5-6 u. XV, Lä $. 197 
-308; 1-104. [787 
Verhandlungen d. Hist. Ver. f. 
Niederbayern (s. '08, 650). Bd. XLIV. 
307 S.; 3 Taf. 4 M. [788 
Verhandlungen d. Hist. Ver. v. 
Oberpfalz u. Regensburg (s.’07, 2695). 


Bd. LVIIE (N.F. L): 1906 u. LIX 
N. F. LD: 1907. 232 8, 18 Taf. 
3088. à 4 M. [789 


Archiv f. G. etc. v. Oberfranken 
(s. °08, 651). XXII, 8. 206 S. [790 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. 
Mittelfrank. (s. '07, 2699). LV. 
Iv, 111 S. 4 M. 50. [791 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnberg (s. ’07, 2700). Hp XVII. 
316 S. 6 M. 80. [792 
Vierteljahrshefte, Württemb.. f. 
Landes-G. (s. '08, 657). N.F. XVI. 
534; 6 S. [793 
Jahrbücher, Württb., f. Statist. 
u. Ldkde. (s. '07, 2708). Jg. 1907. 
xxvj, 233, 206 S.; 3 Ktn. [794 


Fundberichte a. Schwaben (s. ’07, 2704). 
XV: 1907. 90 S.; 7 Taf. 1 M. 60. [795 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Archiv, Schwäbisches (s. ‘08, 2590). XXVI | 
[79 


Nr. 7-12. 8. 97-192. 

Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ‘08, 
659). N.F. XI, 3/4 u. XII, 1/2. 
S. 97-192; 1-96. [797 

Mitteilungen d Ver. f. G. etc. in 
Hohenzollern (s. '06, 775). Jg. XXIX- 
XXXI: 19058. xxj, 78 8. [798 

Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (e 
mg, 2591). N. F. XXII, 3-4. S. 387- 
784. — Inhaltsverz. zu A.F. Bd. 1 
-39, beach v. K. Sopp. zu, 108 S. 


3 M. [799 
Mitteilungen d Rad. Hist. Komm. (s. ’U8, 
sur ai, Nr. 30, S. 65-130. (Verbund. m. d. 
Zt. f. G. d. Oberrh).) [799 a 
Alemannia. Zt. f. alemann. u. 


frink. G. (s. °08, 2593). N.F. IX, 2-3. 


S. 81-248. o [800 

Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr. 
(8. ’08, 664). Jg. XXIV. 341 S. 
2 M. 50. [801 


Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltung 
d. geschichtl. Denkmäler im Elsaß 


(s. "Op, 714 u. "ON, 2711). XXII, 2. 
S. 127-244; 2 Taf, S. 25-113; 
15*-18*. [802 


Bulletin dn musée hist. de Mulhouse (s. 
‘08, 2598). XXXI: 1907. 159 8.; Taf. 2M. [803 

Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertskde. (s. ’08, 667). XIX: 1907. 
jx, 583 S.; 35 Taf. u. 1 Plan. 
15 


Geschichtsblätter, Mannheim. (s. 
2608). IX, 7-12. Sp. 145-264. [505 
Monatsschrift d Frankenthal. Altert.-Ver. 
(s. ‘08, 2605). XVI, Nr. 6-12. S. 25-52. (506 
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. Grhzt. 
Hessen (s. "On, 673). N. F. IV, Nr. 6-8. S 157 
-212. [~07 
Archiv f. hess. G. u. EE 
Ergänzgsbd.: Beitrr. z. hess. Kirch - 
G. (8. 08, 2606). III, 4. S. 265- 
344. 808 
Beiträge zur hess. Schul- u. Uni- 
versitäts-G. (8. '07, 2719). I, 3. S. 249- 


320. 2 M. [809 
Zeitschrift, Mainzer (s. og, 674). 
III: 1908. 144 S.; 6 Taf. 7 M. [810 


Veröffentlichungen d. Ortsgruppe Diez 
d. Ver. f. nass. Altertkde. u. G.-forschg. Nr. 3 
u. A Diez: Meckel 42; 103 S. 1 M. 50. [811 

Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G.kde. (8. 
u re XXVI: 1906. 46.8. XXVII: 1907. 

[812 

"Zeitschrift, Westdt., f.G. u. Kunst 


(s. '08, 2609). Hrsg. v. J. Hansen 
u. J. Hashagen. XXVII, 1-3. S. 1- 
391; Taf. (16 M). — Erg.-Hft. 
XIV a Nr. 1153. -- Röm.-germ. 
Korr.-Bl. Hrsg. v. E. Krüger. 
I, 4-6. S. 41-84. GER 


EE EE E e a 


| xvj, 367 S. 6 M. 


*29 


Jahrbücher, Bonner (s. '08, 2611). 
CXVII, 1-2. S. 1-288; Taf. 1. [814 
Monatshefte f. rhein, Kirch.-G. 


(s. 08, 679). I, 12 u. II. S. 529-76; 
384 S. [815 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. 


westf. Volkskde. (e ’08, 680). Jg. V. 
325 S. [816 
Archiv, Trierisches (s. '08, 2612). 


Hft. XII. 192 S. u. Beil. S. 177-92. 
3 M. 50. (Einzelpr.: 4 M.) Erg.- 
Hft. IX (Kentenich, Trier. Stadt- 


rechnen. Hft. 1: 14. Jh.) = Veröf- 
fentlichungen d Ges. f. trier. G. 
u. Denkmalpflege. I. Trier: F. Lintz. 
6 M. [817 


Chronik, Trier. (s. ’08, 2612 a). Son 
va 8. 145-92; 1.32. 818 
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. "og, 683). Hft. an 200 S. 
5 M. 50. Hft. OC? 174 S. 4 M. 40. [819 

Monatsschrift d. Berg.G.-Ver.(8.’08, 2613a). 
XV, 4-12. 8. 61-220. (320 

Veröffe ntlichungen d. Hist. Ver. f. Geldern 


IV, 


u. Umgegend (s. '07, 2732). Nr. XX- u 
8; 19; 22 8. 821 

Aus Aachens Vorzeit (s. "oi, 2753) 
XX, 5/17. 8. 65-274. [822 


Bulletin de la Comm: Roy. d’hist. 
de l'Acad. R. de Belg. (s.’08, 2617). 
LXXVII, 1-3. Bt, 1-267. [823 

Archievenblad, Nederl. (s. 'U8, 
2618). XVI: 19078, 3-4 u. 19089, 1 
S. 159-267; 1-81. [824 

Bijdragen v. vaderl. gesch. en oud- 


heidkde. (s. "og, 2619). 4. R., VII, 
1-3. S. 1-340. 3 fl. 75. [825 
Analectes p. serv. à l’hist. ecel. 


de la Belgique (s. °08, 2620). XXIV 
(3. S., IV), 2-4. S. 129-511. [826 
Bijdragen en meded. v. h. Hist. 


Genootsch. te Utrecht (s. ’08, 693). 
D. XXIX. ıxjx, 442 S. [827 
Hessenland (s. '08, 2622). Jg. XXII, We 


13-24. S. 181-362. 

Zeitschrift f. vaterl.G. u. Altertkde. 
Westfal. (e '07, 2749). XLV: 1907. 
296; 227 S.; 1 Taf. 9M. [829 

Mittellungen d. Ver. f. G. etc. v. 
Osnabr. (s. '07, 2759). XXXII: 1907. 
[830 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (e ung, 2629). 1908, 4. S. 323- 
426. [831 

Quellen a. Darstellungen z. G. Nieder- 
sachs. (8. "On, 2043). XXVI s. Nr. 615. [532 


Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs, 
Kirch.-G. (s. "ON, 737). XII: 1907. 
302 S. 5 M. [833 


*30 


Geschiehtsblätter, Hannov. (e '08, 
2632). XI, 7-12. S. 193-368; 608. [834 
Museumsblätter, Lüneburg. (s. ’07, 2765). 
Hft. V. 99 8. 1835 
Jahresbericht d. Männer vom Morgenstern, 
Heimatbund an Elb- u. Wesermündg. (s. "Oo. 
7357). H. IV; Kol VILVIN; IX. 1901-1907. 
64; 62; 103; 127 $ [836 
@eschichtsblätter, Hansische (s. 
08,701). Jg.XXXV. 5608. 13M. |837 
Zeitschriftd. Ver. f.hamb.G. (s.'06, 
820). XII, 3. S. 343-561. XIII, 1. 8.1- 
180. (à 3 M.) — Mitteilungen (s. 
'06, 2626). Jg. XXVI u. XXVII: 1906 
u. 1907 (Bd. IX, 197-630). 4 M. [838 
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. 
u. Altertkde. IX, 1 u. 2 m. Beil. u. 
X, 1 m. Beil. Lüb.: Lübcke & N. 
1907/8. 396 S. m. 2 Taf. u. 26 S. in 
4°. 254, 10* S. u. 19 Taf. m. 21 Licht- 
bildern u. 4 Ktn. 6 u.5 M. [839 
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-holst. 
G. (8. ’08, 2633). Bd. XXXVIII. 511; 
16 S. 8 M. [840 
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Käsch A. R. Il: Beitrr. u. Mitt. (8. 
"08, 2634). IV, 4. S. 271-414. 2 M. [841 
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G. 
(07, 2767). XXIII: Rodenberg, Akten z. 
Hafenprozeß d. St. Kiel. XXIV s. Nr.247. [842 
Mitteilungen d. Nordfries. Ver. f. Heimat- 
kde. H. IV. Jg. 1906,07. Husum: Deiff. 
150 S&S. 4 M. Deg 
Zeitschrift d. Harz-Ver. (s. 
704). Jg. XLI, 1. S. 1-186. (6 M.) ed 
Magarin, Braunschw: (s. ’08, 2635). 1908, 
6-12. S. 61-170. [845 


Neujahrsblätter, hrsg. v. d. Hist. Komm. 
d. Prov. Sachsen etc. (s. °07, 2769). XXXII 
s. Nr. 697. XXXIII s. Nr. 1033. [846 
Geschichtsblätter f. Magdeb. (s. 
oe, 2636). XLIII. 449 S. [847 
Mittel ungen d. Ver. f. anhalt. G. 
u. Altertkde. (s. '07, 2771). XI, 1. 
S. 1-103. 4 M. [848 
Jahresschrift f. d. Vor-G. d. sächs.- 
thür. Länder (s.’U6, 2636). Bd. V. ou, 
8 Taf. AN BAVI. 118S.;7Taf. 5M.50. 
Bd. VII. vu, 134 S.; 18 Taf. 7M. [849 
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u. 
Altertkde. (s. '08, 710). N.F. XVIII, 2. 
S. 259-446; Taf. 4 M. [850 
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (s. 
'08, 712). IX: 1908/9. 142 S. 4 M. [851 
Schriften d. Ver. f. sachs. -meining. 
G. u. Ldkde. (s. og, 715). Hft. LVII. 
S. 619-710. 2 M. [852 
Archiv, Neues, f. sächs. G. u. 
Altertskde. (s. '08, 2643). XXIX, 3/4. 
S. 217-424. — Jahresbericht d. kgl. 
sächs. Altert.- Ver. 33: 1907/8. 26 S. [258 


Bibliographie Nr. 884—896. 


Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. (s. '08, 2645). IV, 10-12. 
S. 325-404; 12 Taf. [854 


Geschichtsblätter, Dresdner (s.’08, 
2650) oa, 3 (IV, 249-80). [855 
Mitteilungen d. Ver. f. Chemnitz. 
G. (s. ’06, 835). Jabrb. XIV: 1906,8. 
191 S.; Kte. 8 M. [856 
Mitteilungen d. Altert.-Ver. für 
Zwickau u. Umgegend (8. "06, 2644). 


Hp IX. 219 S. 5 M. 60. [857 

Magazin nn (s. ’08, 721). 
Bd. LXXXIV, 1. 290 S.; 8 Taf. 
u. Kte. [858 


EN z. brandb. u. preuß. 
G. (8. Nr. 728). Bd. XXI, 1. S. 1-335. 
6 M. [859 

Beiträge z. brandb. u. preuß. G. 
Festschr. f. Schmoller. Lpz.: Duncker 
& H. 403 S. 11 M. E 

Archiv d. Brandenburgia (s. 
771). Bd. XI. 1904. 126 S. 4 M 
Bd. XII. 1907. 98; 247 S. 6 M. [861 

Jahrbuch f. brandenb. Kirch.-G. 
(8.’06, 2653). Jg. IV. 260S. 4 M. 50. [862 


Schriften d. Ver. f. G. Berlins (s. "oe, 842). 
H. 42 s. Nr. 356. — Mitteilungen (s. "oa, 


2652). 1908, Nr. 8-12. S. 187-328. (oc? 

Sehriften d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark (s. '08, 726). Hft. XXI. 280 S. 
3 M. 50. [864 


Jahrbücher d. Ver. f. mecklenb. 
G.u. Altertkde. (s. ug, 727). Jg. LXXIIL 
292; 42; 67 S. 8 M. (865 

Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. u. Al- 
tertkdo. (s. ’08, 2655): 1908. 188 S. [865 

Zeitschrift d. Ver. f. G. Schlesiens 
(8.’07,2790). Bd. XLII. 3608. 4M. [867 

Geschichtsblätter a Schlesische. Mitt. d. 
Ver. f. G. Schlesiens. Jpg. 1908. Breslau: Ver. 
f. G. Schles. 50 Pf. (Jg. 80 Pf.) [>63 

Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 
(8.’07, 2791). VI, s» Nr. 37. VII: Jungnitz, 
A. L. Graf v. Hatzfeld-Gleichen. [?69 

Sonderveröffentlichungen d. Hist. Ges. f. 


d. Prov. Posen. V a. '08, 3596. [570 
Monatsschrift, Altpreuß. (s. "ug, 
730). Bd. XLV. 640 [871 


Mitteilungen ir Westpr. OG Ver (s. 
ke Jg. VII. 72 
eitschrift.d. Hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marienwerder (s. '07, 2797). 
XLVI. 1907. 95 S.; Kte. [873 
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia 
(s. 08,2657). Hft. XIII. 3198. 4 M. [874 
Monatsschrift, Baltische (a. ’08, 732). 


LXIV, 5-6; LXV u. LXVI, 1⁄2. S. 151 an 
1-380; 1-59. 

Mitteilungen a. d. livländ.G. (8. Ve 
2660.) XVII, 3 S. 811-563; 4 Taf 


4 M. [876 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. 


31 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenbeiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Forrer, R., Reallexikon d. prä- 
hist., klass. u. frühchristl. Altertümer. 
Mit 3000 Abbild. Berlin-Stuttgart: 
Spemann. 943 S. 28 M. [877 


Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 455f. Friedr. 
Kaufmann. 

Reinecke, P., Zur Kenntnis d. frühneolith. 
Zeit in Dtld. Mit 9 Abbildgn. (Mainz. Zt. 
3, 43-68.) (878 


Müllenhoff, K., Dt. Altertumskde. 


Bd. V. Neuer verm. Ahdr. d. M. 
Roediger. Berl.: Weidmann. xj, 
436 S. 14 M. [879 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. og, Nr. 49 Heusler. 

Detlefsen, Entdeckg. d. german. Nordens 
im Altertum, s. ’08, 2663. Rez.: Anz. f. dt. 
Altert. 32, 256-63 Much. [880 

Stähelin, F., Eintritt d. Germanen in d. G., 
s. ’06, 884. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 263- 
67 Much. [881 


Obermaier, H., Die am Wagramdurch- 
bruch d. Kamp gelegen. niederöst. Quartär- 
fundplätze. (Jahrb. f. Altertumskde. 2, 49-85.) 
— B. v. Weinzierl, Funde a. d. nördl. Böhmen. 
(Ebd. 1, 1835-90.) — A. Dungel, Die Flach- 
gräber d. Hallstattzeit b. Statzendorf in Nieder- 
öst. (Mitt. d. präbist. Komm. II, 1, 1-39.) [#82 


Heierli, J., Das Kesslerloch b. 
Thaingen. (Neue Denkschrr. d. 
Schweiz. Naturforsch. Ges. XLIII.) 
Basel: Georg. 4°. 214; 32 Taf. u. 
32 Bl. Eıklärgn. 20 M. [883 


Gross, V., Les sépultures de l'époque de 
la Tène à Münsingen, cant. de Berne. (Rev. 
de école d’anthrop. de Paris 18, 3) — 
E. Bally, J. Heierli etc., Höhlenfunde im 
sog. Käsloch b. Winznau, Kt. Solothurn. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 10, 1-12.) — 
F. A. Forel, Le cimetière du Boiron de 
Morges. (Ebd. 101-10; 200-12.) [884 

Pollinger, Bericht üb. d. Urnenfelder b. 
Sandsbach u. Böhmhart. (Verhdlgn. d. hist. 
Ver. f. Niederbayern 44, 303-6.) — J. Jacobs, 
Depotfund a. d. Bronzezeit b. Langquaid, 
B.-A. Rottenburg. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur- 
G. Bayerns 17, 33-36.) F. Hertlein, 
P. Reinecke u. A. Duerst, Die Grabgn. 
auf d. Hosselberg b. Wassertrüdingen Spät- 
sommer ’07. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittel- 
frank. 55, 79-104.) (885 

Schmidt, Rob. Rad., Der Sirgenstein u. 
d. eiszeitl. Kulturepochen Schwabens. (Fund- 
berr. a. Schwaben 15, 2-7.) — Frhr. v. Geyr, 
Die Ausgrabgn. bei Tannheim v. 1906 u. 1907. 
(Ebd. 21-27.) — Hertlein, Die Ringwälle 
Buigen u. Ipf, untersucht 1907. (Ebd. 33- 
38.) [886 


| 


Wagner, E., Fundstätten u. Funde 
a. vorgeschichtl., röm. u. alamann.- 
fränk. Zeit im Grhzgt. Baden. I: 
Das bad. Oberland. Kreise Konstanz, 
Villingen, Waldshut, Lörrach, Frei- 
burg, Offenburg. Tübing.: Mohr. 
xv, 2678.; 3 Taf. u.2 Ktn. 5 M. [887 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 179-81 
Anthes. , , 

Forrer, R., Keltische Numismat. 
d. Rhein- u. Donaulande. Mit 555 
Münzabbildgn., 48 Taf. u. Karten. 
Straßb.: Trübner. xj,873S. 24M. [888 

Welter, T., Les mares ou mardelles, ha- 
bitations souterr. celtiques en Lorraine. 
(Bull, de la Soc. pr£&hist. de France ’U8, 
41-52; Taf.) [889 

Schumacher, K., Archäolog. Karte 
d. Umgebg. v. Mainz m. Taf. I u. 
6 Abbildgn. (Mainz. Zt.3, 19-40.) [890 

Wolff, G. u Kossinna, Neolith. Brand- 
gräber in d. Gemarkungen Marköbel, Butter- 
stadt u. Kilianstetten b. Hanau. (Korr.-Bl.d. 
Gesamt. Ver, ’08, Nr. 8/9.) , [+91 

Holwerda, J. H. jr., Nederland's 
vroegste Beschaving. (Die früheste 
Kultur in d. Niederlanden.) Mit An- 
hang in dt. Sprache „Zur frühhist. 
Keramik“. Leiden: Brill. 12 M. [892 

Schuchhardt, Hauptobjekte unser. gegen- 
wärt. Alte:tumsforschg. in Nordwest-Dtld. 
(Jahresber. d. Männer v. Morgenstern 7/8, 
5-9.) — Müller-Brauel, Die Besiedelg. d. 
Gegend zw. Elbe u. Weser in vorgeschichtl. 
Zeit. (Ebd. 9, 58-70.) — J. Bohls, Moorfunde. 
(Ebd. 7/8, 48-52.) [893 

Hahne, Ausgrabg. e. Hügels b. Ander- 
lingen. (Jahrb. d. Prov.-Mus. Hannov. ’07,8, 
13ff.; 8 Taf.) Vgl. Röm.-germ. Korr.-Bi, 1, 
Nr. 4 u. Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 8/9 


m. d. Bemerkgn. Kossinnas. [894 

Höfer, P. etc., Der Leubinger Hügel. 
(Jahresschr. f. d. Vor-G. d. süche.-thür. 
Landes. Bd. V. Halle: Hendel 1906. 99 8. 


8 Taf. 4 M. — Beuß, Steingrabfunde Bebitz 
b. Beesenlaublingen (Saalkreis) Mit Taf. 
(Ebd. 6, 88f.) — Ders., Neolith. Herdstellen 
b. Walternienburg, Kr. Jerichow I. Mit 3 Taf. 
(Ebd. 89-93.) — Ders., Staßfurter Gräber- 
funde. Mit 4 Taf. (Ebd. 93-110.) [895 

Reuß, Depotfund v. Bronzeschwertern etc. 
v. Kehmstedt b. Bleicherode, Kr. Grafsch. 
Hohenstein. (Ebd 7,1-16; 6 Taf.) — Th. Voges, 
Gräberfeld e Nienhagen. (Ebd. 17-24; Taf. 7 
u. 8) — Ders., Grabkammer v. Osterode am 
Fallstein. Mit 2 Taf. (Ebd. 25-29; Taf.7 u. 9.) — 
P. Kupka, Bronzezeit in d. Altmark. (Ebd. 29- 
83; Taf. 9 u. 10.) — Eichorn, Ausgrabg. d. 
Nienstedter Grabhügels. (Ebd. 85-94; Taf. 11- 
14.) — H. Größler, Vorgeschichtl. Funde a. 
d. jüng. Steinzeit vom Hüttenberge bei d. 
Gotteabelohnungshütte unw. v. Groß-Oerner, 
Mansfeld. Gebirgskreis. (Ebd. 95-134; Taf. 15 
-18.) [896 


"A2 


Hindenburg, W., Üb. e Fund e Mäander- 
urnen b. Königsberg in d. Neumark. (Zt. f. 
Ethnol. 40, 772-75.) (897 

Stabenrauch, A., Erste Ausgrabg. vor- 
geschichtl. Gräber in Pommern. (Monatsbll, 
d. Ge». f. pomm. G. ’08, 134-39.) [898 


b) Einwirkungen Roms. 
Meyer, Leo., Zu Tacitus, „De 
origine et situ Germanorum“. (Nachrr. 
d Gött. Ges. d Wiss. ’08, 448-47.) [899 
Elter, A., Itinerarstudien. I u. II. 
Bonn. Univ.-Progr. 4°. 39; 76 8. jr 
Forrer, R., Der Goldstaterfund 
v. Tayac Libourne, e. Dokument d. 
Cimbern- u. Tigurinerzuges v. 113- 
105 v. Chr. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
19, 436-63.) [901 


Neckel, G., Kleine Beitrr. z. german. 
Altertumskde. (Beitrr. z. G. d. dt. 
Sprache u. Lit. 33, 459-82.) [902 

Howorth, H. H., The Germans 
of Caesar. (Engl. hist. rev. 23, 417- 
33; 625-42.) [903 


Veith, 6., Eroberg. Istriens durch 
d. Römer 178 u. 177 v. Chr. (Aus 
Streffleur’s milit. Zt. ’08, II) Wien: 
Seidel. 32 S.; 3 Karten. 80 Pf. [904 


Jullian, C., Encore la bataille d'Aix. 
(Rev. des études anciennes 10, 262-64.) Vgl. 
’08, 2650. [905 

Nöthe, Die Drususfeste Aliso, 8. ’08, 754. 
Rez.: Röm.-germ. Korr.-Bl. 1, Nr. 5 Kro- 
patscheock. (906 


Limes, Der röm., in Österr. (s. ’08, 


2685). Hit. IX. 224Sp.;ö Taf. 12M.[907 


Inh.: M v. Groller, Die Grabungen in 
Carnuntum. 

Domaxzewski, Anlage d. Limeskastelle, 
B8. ’08, 2684. Rez.: Gott. gel. Aus, ’08, 853-56 
Rud. Schneider; Lit. Zbl. og, Nr. An A. R. [903 

Haug, F., Zu d. Straßenlimites. (Röm.- 
germ. Korr.-Bl. 1, 28.) [909 


Gnirs, å., Zur Topogr. d. ager Polensis: 
Florianum b. Pola. (Jahrb. f. Altertumskde. 
2, 118-23) — Dors, Istrische Beispiele f. 


Formen d. antik-röm. villa rustica. (Ebd. 
124-43.) — Ders, Rom Bühnentheater in 
Pola. (Ebd. 158f.) — Ders., Fruhchristl. 


Denkmäler in Pola. (Jahrb. d. K. K. Zentral- 
Komm. 4, I, 229-56.) — E. Nowotny, Röm. 
Grüberfeld in Laibach an d. Wiener Straße. 
(Jahrb. f. Altertumskde. 2, 151-53 ) — S. Jenny, 
Grabgn. im antik. Nauportus, Oberlaibach. 
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. 4, I, 2671-82; 
Taf. 11.) [910 

Klose. 0., Rom. Gebäudereste b. Hell- 
brunn. (Aus d. Jahrb. f. Altertskde. L) (Mitt. 
d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 48, 61-77.) Vgl. 
’08, 759. [911 

Stehlin, K., Üb. d. angebl. röm. Münz- 
werkstätte in Augst. (Basler Zt. f. G. 8, 178 f.) 
— Th. Burckhardt- Biedermann, Zweimal 


Bibliographie Nr. 897—949. 


beschrieben. Inschriftenstein v. Augst. (Ebd. 
170-77.) — A. Gebuer, Ròm. Ruinen b. Kirch- 
berg. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 10, 
24-30.) — W. Wavre, Inscriptions rom. des 
bains d'Yverdon. (Ebd. 31-34.) [912 
Miedel, J., Unsichere Römerorte in Bayern. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 16, 206-12.) (913 
Lamprecht, H., Der groBe Friedhof in 
Regensburg, mit Besprechg. s. GefəBe u. 
Fibeln. (Verhdlgn. d. Hist. Ver v. Oberpfalz 
u Regensb. 58, 1-58; 12 Taf.) [914 
Frank, Chr., Röm. Straße v. Kempten 
nach Epfach. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur-G- 
Bayerns 17, 1-32.) [915 
Mettler, A. u. W. Barthel, Ber. üb. neue 
röm. Funde in Walbeim O.-A. Besigheim. 
(Fundberr. a. Schwaben 15, 50-62.) — W. Nestle, 
Funde antik. Münzen im Rer Württemberz. 
XV. Nachtrag. (Ebd. 66-69) — F. Haug, 
Weitere (IU) Nachtrr. u. Exkurse zu „Haug 
u. Sixt“. (Ebd. 70-89.) [216 
Knorr, R., Röm. Funde in Cannstatt. 
Württb. Vierteljhfte. N F. 17, 458-72) — 
ößler u. Sonthelmer, Ausgrabgn. im Limes- 
Kastell zu Cannstadt. (Röm.-germ. Korr.-Bl. 
1, Nr. 5.) [917 
Idoux, Essai sur les voies romain. de 
Langres à Strasbourg et de Corre à Charmes. 
(Aus: Bull. de la Soc. philomatique vosgienne.) 


Saint-Die: Cuny. 68 5. — Beusch, Funde a. 
Saarburg in Lothr. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 19, 453-98.) [918 


Ludowici, W., Urnen-Gräber röm. 
Töpfer in Rheinzabern u. 3. Folge 
dort gefund. Stempel-Namen u. 
Stempel-Bilder bei m. Ausgrabgn,, 
1905-1908. München: Rieger. 294 S.; 
Taff. 35 M. Vgl. op 2696. [919 


Christ, K., Der Zwingpaß im Odenwald 
u. d. dortig. rom, u dt. Altertümer. (Manıh. 
G.-b1l. og Nr. 10.) — Koehl, Rom Villa m. 
Bad b. Wachenheim a. d. Pfr. (Vom Rhein 
06, 43) — GileB, Ausgrabgn. am Seehof b. 
Lorsch. (Ebd. up, 3-6; 10-15.) — Curschmann, 
Das rom, Gebot u. d rom, Bad b. Dauden- 
heim, Kr. Alzey. (Ebd '06, 42-48.) [920 

Körber, K., Die ui gefund. rom. u. fruh- 
christl. Inschrr. u. Skulpturen m. 33 Abbildgn. 
(Mainz, Zt. 3, 1-13.) — Dors., Bom. u. fruh- 
christl. Funde a. 8 Jhh. (Röm.-germ. Korr.bl. 
1, Nr. 6.) — Ders., Rom, Inschrr. (Ebd. 
Nr. 6.) — J. Groß, Fundamente e. röm. 
Aquaduktes im Kasteler Feld b. Bahnh. 
Kurve, Biebrich-Ost. (Mitt. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. '07:8, 10-26.) (921 

Jacobi, H., Rom. Villa b. Kl.-Schwalbach. 
(Röm.-Germ. Korr.bl. 1, 26.) — F. J. Bastgen, 
Wittlich zur Römerzeit. (Trier. Chron. 4, 
174-76.) — dJ. U. Rey, Aufdeckg. e. ausge- 
dehnt. röm. Regräbnisstatte iin Weichbilde 
d Altst. Aachen '06. (Aus Aachens Vorzeit 
20, 100-117.) (923 

Holwerda, J. H., Lugdunum Batavorum 
en Praetorium Agrippinae. (Bijdr. v. vaderl. 
Gesch. etc. 4. R., 7, 1-24) — W. A. Beelaerts, 
Lugdunum en Prastorium Agrippinae. (Ebd. 


272-74.) — P. J. Blok, Brillenburg. (Ebd. 
275-88.) r923 
Dragendorff, Ausgrabungn. in Haltern 


Sommer "08. (Rön.-germ. Korr.bl. ‘08, Nr.6) — 
Kropatscheck, Die Watfenfunde v. Oberaden. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 89.) [924 


Regling, K., Dortmunder Fund rom. 
Goldmünzen. Dortm.: Rubfus. 289. 3 Taf. 
1 M. 60. (925 


Deutsches Altertum. 


Knoke, F., Moorfunde. (Mitt. d. Ver. f. G. 
u. Ldskde. v. Osnabr. 32, 317-19; Taf.) [926 
Kropp, Ph., Urnenfriedhof v. Großrom- 
stedt. Ausgraben. d. Jenaer Ges. f. Ur-G. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 18, 363-408; 
Taf.) j (927 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 
Auctores antiquissimi. T. XIV, s.’08, 774. 

Eez.: Hist. Vierteljschr. 11, 373-715 F. Marx. [928 
Friedrich, J., Üb. d. kontrovers. Fragen 

im Leben d. gotisch. G.schreibers Jordanes, 

s "og, 2706. Rez.: N. Arch. 34, 235f. 

Krusch. [929 
Calligaris, Notizia di alcuni studi recenti 

che si rifer. alle opere di Paolo Diacono. 

(Memorie stor. Forogiulesi III, ’'07, Fasc. 

1-2.) (930 


Grienberger, Th. v., Das Hilde- 
brandslied. (Sıtzungsberr. d. Wien. 
Akad. 158, 6.) Wien: Hölder. 109 S. 
2 M. 50. [931 

Neckel, G., Beitrr. z. Edda- 
forschg. Mit Exkursen z. Heldensage. 


Dortm.: Ruhfus. 312 S 16 M. — 
Deors., Zu d. Eddaliedern d. Lücke (s. ’08, 
780). Nachtr. (Zt. f. dt. Philol. 40, 219f.; 
322 f.) [932 


Ursinus, A., Die Handschriften- 
verhältnisse der Klage. Hall. Diss. 
61 S. — R. C. Boer, Attilas Tod in 
dt. Überlieferg. u. d. Hvenische 
Chronik. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
u. Lit. 34, 19-61.) — C. v. Kraus, 
Virginal u. Dietrichs Ausfahrt. (Zt. 
f. dt. Altert. 50, 1-123.) — A. Brandl, 
Die Gotensage bei d. Angelsachsen. 
(Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 
120, 1-8.) [933 

Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d. 
Hildesage. (Zt. f. dt. Philol. 40, 1- 
66; 184-218; 292-346.) — J. Schatz, 
Zeugnis z. Hildesage. (Zt. f. dt. 
Altert. 50, 341-45.) — Frdr. Wilhelm, 
Wichtig. Regensburg. Zeugnis f. d. 
Hildesage. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
u. Lit. 30, 570-72.) [934 


Götze, A., German. Funde a. d. Völker- 
wanderungszeit: Gotische Schnallen, s. ’07, 
3865. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 4159-64 
Friedr. Kauffmann. [935 

Grienberger, Th. v., Die Inschr. d. Spange 
v. Balingen. (Zt. f. dt. Philol. 40, 257-76 ) [936 


Dahn, F., Die Könige d. Germanen 
‘8. '07, 2874). XI: Die Burgunden. 
xxj, 258 S. 8 M. [937 

Rez. v. X (Die Thuringe): Mitt. a.d. hist. 
Lit. 37, 61-64 Hahn. — v. XI: Lit. Zbl. '09, 
Nr. 8. 


| 


I 
D 


‚33 


Oechsli, W., Zur Niederlassg. d. 
Burgunder u. Alamannen in d. Schweiz. 
(Jahrb. f. schweiz. G. 33, 223-66.) [938 

Krom, N. J., De populis Germanis 
antiquo tempore patriam nostram in- 


- colentibus Anglosaxonumque migra- 


tionibus. (Leid. Diss.) Leid.: 
Doesburgh. 162 S. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 44 Riese. 
Räther, E., kinwanderg. d. Sachsen in 
Hadeln u. d. Sachsenburgen v. Duhnen bis z. 
Pipinsburg. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 26, 


van 
[939 


Bd. 9, 307-12.) i [940 
Troplong, E., La diplomatie 
d’Attila. (Rev. d’hist. dipl. 22, 540 


-68.) [941 

Leuthold, H., Untersuchgn. z. ost- 
got. G. d. J. 585-537. Jen. Diss. 
54 S. [942 


d) Innere Verhältnisse. 


Schliz, A., Beitrr. z. Kulturbe- 
wegung d. Bronze- u. Hallstattzeit 
in Württemb. (Württb. Vierteljhfte. 
N.F. 17, 421-57.) [943 

Wolff, G., Über d. Zusammenhang 
röm. u. frühmittelalt. Kultur im Main- 
lande. (Einzelforschgn. üb. Kunst- u. 
Altertumsgegenstände zu Frankf. a M. 
1, 1-15.) [944 

Kiekebusch, A., Einfluß d. röm. 
Kultur auf d. german. im Spiegel d. 
Hügelgräber d. Niederrheins. (Berl. 
Diss. u. H. III d Studien etc. z. 
Menschen- u. Völkerkde., hrsg. v. 
Buschan.) Stuttg.: Strecker & Sch. 


92 S.; 2 Taf. 3 M. 60. [945 

Rez.: Zt. f. dt. Philol. 40, 456-59 Fr. Kauff- 
mann; Arch. f. Kultur-G. 7, 81-83 Stein- 
hausen; Korr.-Rl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 1 
Anthes; Hist. Zt. 102, 3ö1f. D. 


% u 


Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord. 
Rechts-G. (s. og, 797). III: Verwandt- 
schafts- u Erbrecht samt Pfandrecht 
nach altnord. Rechte. 6008. 19 M. [946 

Rez.: Dt. Lit-Ztg. "On, Nr. 4 Lehmann; 
Zt. d Sav.-Stiftg. 29, G. A., 403-8 Pappenheim. 

Rauch, K., Spurfolge u. Anfang 
in ihr. Wechselbeziehgn. Beitr. z. 
G. d. dt. Fahrnisprozesses. Weimar: 


Böhlau. jx, 129 S. 3 M. 60. [947 
Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. 29, G. A., 425-40 
Alfr. Schultze; Lit. Zbl. on, Nr. 2 O. 


Meyer, C. R. Johs., Üb.d.geschichtl. 
Entwicklg. d. Aufgebotsverfahrens im 
dt. Rechte. Heidelb. Diss.’07. 28 S. [948 

Kauffmann, F., Angargathungi. 
(Zt. f. dt. Philol. 40, 286-91.) [949 


Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 2. Bibliographie. 3 


34 


Schuchhardt, C., Hof; Burg u. 
Stadt b. Germanen u. Griechen. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 21, 
805-21.) [950 

Schwerin, C. Frhr. Y., Zur Hundert- 
schaftsfrage. (Zt. d. Savigny-Stiftg. 
29, G. A., 261-304.) Vgl. ’08, 800. |951 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 1?, 104-7 Seeliger. 


Rez. v. '08, 799 (Schwerin): Lit. Zbl. ’08, 
Nr.10 O. ; Hist. Vieteljschr. 12,98-100 Seeliger. 


Doublier, 0., Entlohng. d. alt- 
norweg. Gefolgschaft. (Festschr. f. 
Amira 59-77.) [952 

Rachfahl, F., Nomadentum u. 
Ackerbau. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 
748-58.) [953 

Klump, W., Handwerk u. Gewerbe 
b. d. Angelsachsen. Heidelb. Diss. 
40 8. [954 

Thiel, F., Die germ.-dt. Knecht- 
schaft bis auf Karl d. Gr. Progr. 
Klosterneuburg 07. 


Fischer, Herm., Barditus. (Zt. f. dt. Altert. 
50, 145-48.) Vgl. ’08. 2718. [956 
Pfanukuche, K., Der Schild b. d. Angel- 
sachsen. Hall. Diss. 78 S.; 2 Taf. [957 


Bugge, S., Das Runendenkmal v. Briteum 
in Friesland. (Zt. f. dt. Philol. 40, 174-84.) [958 
Kauffmann, F., Hünen. (Ebd. 276-86 ) [959 
Reinach, S., Un projet de Totila. (Rev. 
German. 2, 412-78.) [960 


Bequet, A., La bijouterie chez les Francs, 
5. u. 6. siècles: les pendants d'oreilles. (Sep. 
a.: Ann. du la Soc. archl. de Namur. T. XXVI.) 
Namur: Wesmael- Charlier 1907. 8 S.; Taf. 
2 fr. 25. [961 


Rhamm, K., Urzeitl. Bauernhöfe 
in germ.-slaw. Waldgebiet. Tl. I: 
Altgerm. Bauernhöfe im Übergang 
vom Saal zu Fletz u. Stube. (Rhamm, 
Ethnogr. Beitrr. z. germ. u. slaw. 
Altertskde., s. 'v5, 2780, Abt. II.) 
Sa, 1117 S.; 2 Taf. 42 M. [962 

Kauffmann, F., Stud. z. altgerm. 
Volkstracht. (Zt. f. dt. Philol. 40, 
385-408.) [963 


Pastor, W., Aus germ. Vorzeit. 
Bilder a. unser. Ur-G. Berl.: Werther. 


181 S.; 6 Taf. 4 M. 50. [964 
Rez.: "Hoss BIL f. Volkskde. 7, 132f. Helm. 


Henning, R. Nannenstol u. Brun- 
hildenstubhl. (Zt. f. dt. Altert. 49, 
469-84.) [966 | 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 774f. 


Wiegand. 
Bibel, Die gotische. Hrsg. v. W. 


Streitberg. Tl. I: Der got. Text 


| 
| 


‚ 7. siècles, a. "ON, 820. 


Bibliographie Nr. 950—1007. 


u. s. griech. Vorlage m. Einleitg., 
Lesarten u. Quellennachweisen, sowie 
d kleineren Denkmälern als Anhg. 
(Germ. Biblioth. TI. Abt. II.) Heidelb.: 


Winter. xLvj, 484 S. 4 M. 70. [966 
Rez.: Münch. neueste Nachrr. ’08, Nr. 48 
R. Loewe. 
Mathew, A. H., St. Lucius. (The Irish 
eccles. Record, 4. S., 22, 457-74.) [967 


Baudrillart, A., Saint Séverin, 
apôtre du Norique (453-482). Paris: 
Gabalda. 211 S. 2 fr. [968 


Rez.: Anal. Bolland. 27, 465-67 Moretus, 
Rev. d’hist. eccl. 9, 767-69 J. Zeller. 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 


‘ Elss, H., Untersuchgn. üb. d. Stil 
u. d. Sprache d Venantius Fortunatus. 
Heidelb. Diss. "ui 74 S. [969 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 28 Manitius. 
Dreves, &. M., Hymnolog. Studien 
zu Venantius Fortunatus und Rabanus 
Maurus. ‘Veröffl. a. d. kirchenbist. 
Seminar München. III, 3.) München: 
Lentner. 136 S. [970 
Bertoni, G., Le chant de saint Faron. 


(Rev. d. langues romanes 51, 44-59.) Rez, 
Anal. Boll. 27, 471 B, Moreme, [971 


Lauer, Ph. et Samaran, Ch., Les 
diplömes origin. des Merovingiens; 
facsimil&s phototyp., avec notic. et 
transcript. Paris: Leroux. Fol. 48 Taf. 


75 fr. [972 
Rez.: N. Arch. 34, 310f. Tang). 


Levison, W., Die Merowinger- 
diplome für Montierender. (N. Arch. 
33, 745-62.) [973 


Pachtere, G. F. de, Stirpiniaco-Sauriciaco. 
Le Den d’exp£dition de la charte de donation 
de la villa d’Etrepagny à l’abbaye de St. Denis. 
(Moyen Age 21, 144-51.) (974 


Joachim, J., Le cimetière meroving de 
Ronrogne, territ. de Belfort. (Ann. de l'Est 
et du Nord 4, 371-73.) — M. Bessen, Dé- 
couverte d'un’ cimetière burgonde. (Zt. f. 
schweiz. Kirch.-G. 2, 292. (975 


EE An Die G. d. fränk. Reichs 
i 


im bes. Hinblick auf d. Entstehg. d. 
Feudalismus. Frauenf.: Huber. xv. 
475 S. 8 M. 50. [976 


Depoin, Fssai de fixation d'une chrono- 
logie des rois merov. de Paris aux 6. et 
Rez.: Bibl. de l'École 
des chartes 69, 202 f. Levillain. Vi 

Machatek, J., Die territ. u. ethnogr. 
| Ändergn. auf d. Gebiéte d, gegenwärt. öst.- 


, ung. Monarchie 453-630. (Cech.) Progr. Bud- 


weis ui. ER? 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


b) Karolingische Zeit. 


| 


Hellmann, S., Die Entstehg. u. | 


Überlieferg. d. Annales Fuldenses. 
(N. Arch. 38, 695-742. 34, 15-66.) [979 

Brückner, G., Verhältn. d. franz. Rolands- 
liedes zur Turpinschen Chronik etc., s. "Oé, 
952. Rez.: Zt. f. roman. Philol. 32, 713-27 
Voretzsch. [980 

Bédier, J., Les légendes épiques. 
Recherches sur la formation des 
chansons de geste. I u. II. Paris: 
Champion. 431; 449 S. [981 

Rez.: Zt. f. roman. Philol. 32, 784-42 Suchier. 

Settegast, F., Die Sachsenkriege 
d. franz. Volksepos auf ihre geschichtl. 
Quellen unters. Lpz.: Harrassowitz. 
711 S. 2 M. [982 


Lot, F., Mélanges carolingiennes 
(s. '05, 964). V u. IX. 
21, 185-209; 283-74.) [983 

V: Note sur le senöchal Alard. VI: Actum 
et Datum. A propos d'op diplôme de Charles 
le Chauve du 8. nov. 846. VII: Date d'un 
diplôme de Charles le Ch. en faveur de 
l’abbayo de St.-Symphorien d'Autun. VILI: 
Sur la date d’un groupe de diplömes de 
Charles le Ch. IX: Sur l’authenticit& d'un 
diplome de Charles le Ch. en faveur de 
Moutiere-St.-Lomer, du 14. oct. 843. 

Sepp, Sa Zur Fuldaer Privilegien- 
frage. Regensb. 22 u. 6S.; 2 Taf. [984 

Boz.: N. Arch. 94, 267f. M. T. 

Gerola, G., Il Trentino nei diplomi di 
Berengario I. (Arch. Trentino anno XXI 
fasc. I.) [985 


Hofmeister, Grabgn. auf d Pipiusburg 
097 u. ’98. (Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. "08, 
Nr. 8/9.) — Räther, Sachsenburgen s. Nr. 940 
— Agahd, Groben b. Sievern. (Jahresber. d. 
Männer v. Morgenstern 9, 20-44.) — BRobra, 
Altenwalder Burg. (Ebd. 45-58.) — Schuch- 
hardt, Konigsburg in Altenwalde. (Mitt. d. 
Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 327f.) [986 

Vogel, W., Die Normannen u. d. frink. 
Reich bis z. Gründg. d. Normandie (799-911), 
s. ’08, 838. Rez.: Zt. d. Ver. f. hamb. G. 
18, 410-12 H. Joachim. (987 


F., La grande invasion nor- 
mande de 852-862. (Bibl. de l'École 
des chartes 69, 5-62.) [988 

Hübbe, H. W. C., Hamburgs Zer- 
störgn. u. d. Obotriten. (Mitt. d. Ver. 
f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 312-21.) [989 

Klotzseh, C., Tod d Bischofs 
Arn v. Würzburg. (N. Arch. f. sächs. 
G. 29, 278-81.) [990 

Philipon, E., Le second royaume 
de Bourgogne. (Annales de la Soc. 
d’emul. de l'Ain 88, 147 76. 39, 
5-32.) [991 


(Moy. Age 


"35 


c) Innere Verhältnisse. 


Schwind, E. v., Krit. Studien z. 
Lex Baiuvariorum (s. ’06, 2744). II. 
(N. Arch. 33, 605-94.) [992 

Labouchere, H., Die deutsch- 
rechtl. Bestandteile d. Lex Romana 
Curieusis unt. besond. Berücks. d. 
Ursprungs d. Gesetzbuches. Heidelb. 
Diss. 62 S. [993 


Gaudenzi, A,, Sulla duplice redazione 


del documento nel medio evo. Risposta a 
critiche recenti (Arch. stor. it. 5. Ser., 41, 
257-364.) (994 


Eiten, Das Unterkönigtum im Reiche d. 
Merowinger u. Karolingor, s. ’08, 844. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 Niese; Hist. Vier- 
teljschr. 11, 598 f. Werminghoff. [995 

Lüders, W., Capella. Die Hof- 
kapelle d. Karolinger bis z. Mitte d. 
9.Jh. Capellae auf Königs- u. Privat- 
gut. (Arch. f. Urkundenforschg. 2, 
1-100.) 56 S.: Gött. Diss. [996 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 13 Uhlirz. 

Poelman, H. A., Geschied. v. d. 
handel v. Noord-Nederland gedurende 
het Meroving. en Karoling. tijdperk. 
’s Gravenh.: Nijhoff. xj, 162 S. 
2 fr. 25. [997 

Goldmann, E., Zur G. d. fränk. 
Eidganges. (Festschr. f. Amira 79- 
101. [998 

Jordan, L., Das fränk. Gottes- 
gericht. (Arch. f. Kultur-G. 6, 265 
-98.) a 

Erben, W., Zur G. d. karoling. 
Kriegswesens. (Hist. Zt. 101, 321-36.) 
Vgl. '07, 439 Delbrück. [1000 

Geßler, E. A., Trutzwaffen d. 
Karolingerzeit v. 8. bis z. 11. Jh. 
Basel: Geering. 160 S. 3 M. [1001 


Künstle, Eine wichtige hagiograph. 
Handschrift. (Röm. Quartalschr. 22, I, 
17-29.) [1002 


Roux, Note complément. pour les Origines 
de Riom. (Bull. hist. etc. de l’Auvorgne '07. 
191-97.) Rez.: Anal. Boll. 27, 464f. (1003 

Mioche, Notes et docum. ooncern. l’bist. 
d’Auvergne. St. Emilien et s. Brachion, 480- 
578. (Ebd. 183-91.) Rez.: Anal. Boll. 27,467 f. [1004 

Gougaud, R. P. L., L'oeuvre des 
Scotti dans l'Europe continent., fin 
VI°-fin XI® siècles. (Rev. d’'hist. ecclés. 
9, 21-37; 255-77.) [1005 

Lütəlf, Avfänge christl. Kultur im Gebiete 
Luzerns ca. 700-900. (Zt. f. schweiz. Kirch.- 
G. 2, 45-49.) 2... [1006 

Grothe, W., Der heil. Richard u. 


s. Kinder (St. Willibald, St. Wunibald, 


' St. Walpurgis). Berl. Diss. 116S. [1007 


Rez.: Anal. Boll. 27, 473 H. Muretus; N. 
Arch. 34, 338f. Holder-Egger. 


3* 


"36 
Stapper, R., Karls d. Gr. röm. 


Meßbuch. Beitr. z. G. d. Sacramen- 
tarium Gregorianum. M.-Gladbach. 
Progr. 44 8. 1008 

Kieser, F., Beitrr. z. G. d. Klost. 
Lorsch. ol I. Progr. Bensheim. 4°. 
44 S. [1009 


Scherg, F. J., Grafengeschl. d. Mattonen 
u. s. religiös. Stiftgn. in Franken, vornehml. 
M vingaudshausı n im Steigerwald u. 
Schwarzach a M. (Stud. u. Mitt. a. d Bened.- 
u. Cist.-Orden 39, 506-16, 674-80.) [1010 


Steinmeyer, E., Isidor u. Fragmenta 
Theotisca. (Untersuchgn. v. Kelle dargeb. 
1. 147-683.) [1011 

Jostes, Winileodes, s. '08, 853 Vgl.: 
W. van Helten. (Zt. f. dt. Wortforschg. 
10, 200-202). [1012 


Rahn, J. R., Ausgrabgn. im Kloster 
Disentis. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 
10, 35-55; 3 Taf.) Vgl. ’08, 2763. — E. A. 
Stückelberg, Frühmittelalterl. Kreuzformen. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 223-25.) [1013 

Padjera, E., Karoling. Pfalz zu Frankf. 
a. M. (Einzelforschgn. üb. Kunst- u. Alter- 
tumsgegenstände zu Frankf. 1, 61-71.) [1014 

Sommerfeld, E. v., Wostbau d. Palast- 
kapelle Karls d. Gr. zu Aachen u. s. Ein- 
wirkg. auf den roman. Turmbau in Dtechld. 
Ergänzg., Abänderg. u. Abwehr. (Rep. f. 
Kunstw. 31, 314-22.) Vgl. '08, 859. (1015 

Schmarsow, A., Üb. d. Karoling. Wand- 
malereien zu Münstor in Graubünd. (Monatsh. 
f. Kunstwiss. I; Hft. 15.) (1016 

Diez, E., Funde v. Krungl u. Hohenberg. 
(Jahrb. d K. K. Zentral-Komm. 4, I, 201-23; 
Taf. 8 u. 9.) [1017 


Depoin, Des conditions du mariage en 
France et en Germanie du 9. au 11. siècle. 
(Bull. des sciences &con. etc. du Comité des 
travaux hist. et scient. '04, 87-98.) (1018 


3. Zeit der sächsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 

Becker, J., Text-G. Liudprands v. 
Cremona. (Quellen u. Untersuchgn. z. 
lat. Philol. d. Mittelalters III, 2.) 
Münch.: Beck. 46 S.; 2 Taf. 2 M. 50. 
(21 S.: Münch. Diss.) [1019 

Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 6 Levison; Dt. 
Lit.-Ztg. '09, Nr. 6 Manitius 

Kohlmann, P. W., Adam v. Bremen. 


Beitr. z. mittelalterl. Textkrit. u. 
Kosmographie. (X v. 712.) Lpz.: 
Quelle & M. 135 8. (Subskr.-Pr. 


3 M. 50, Einzelpr. 4 M. 40.) (58 S.: 
Leipz. Diss.) [1020 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09, 
79-»1 Hoc geweg. 
Alpertus Mettensis, De diversitate 
temporum u. de Theodorico I., 


Bibliographie Nr. 1008—1059. 


episcopo Mettensi. Codex Hannove- 
ranus 721 A in phototyp. Reproduk- 
tion. Einltg. v. C. Pijnacker 
Hordijk. (Codices graeci et lat. 
photogr. depicti. Suppl. V.) Leiden: 
Sijthoff. Fol. 24 S.; 11 Taf. 12M. [1021 

Partisch, K., Üb. d. Glaubwür- 
digkeit d. Hist. Hierosolymit. d. 
Abera Aquensis. Tl. II. Schul- 
progr. Wien '07. 45 S. [1022 

Halphen, L., Note sur la Chronique de 
Saint-Maixent. (Biblioth. de l'École des chartes 
69, 405-11.) — Ders., Remarques sur la 


Chronique d'Adémar de Chabannes. (Rov. 
hist. 93, 294-208.) [1023 


Recueil des actes de Lothaire et 
de Louis V, rois de France 954-987 
p. L. Halphen avec collabor. de 


Ferd. Lot. Paris. Gu, 227 S. [1024 
Rez.: N. Arch. 34, 270-73 M. T.; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 30, 158-76 Erben. 


Tangi, M., Die Urkk. Ottos I. f. 
Brandenburg u. Havelberg, d. Vor- 
bilder f. d. gefälschten Urkk. d. sächs. 
Bistümer. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G. 
Festschr. f. Schmoller 869-401.) [1025 

Schneider, Fed., Toskanische Stu- 
dien. (Quellen u. Forschgn. a. it. Ar- 
chiven etc. 11, 25-65; 245-318.) Sep. 
Rom: Loescher. 3 M. 40. [1026 


Bernheim, Quellen z. G. d. Investitur- 
streitos, 8. On, 864. Roz.: Dt. Lit.-Ztg. jus, 
Nr. 81 Adf. Hofmeister. [1027 


Scharnagl, A., Begriff d. Investitur 
in d. Quell. u. d. Lit. d. Investitur- 
streites. (Kirchenrecht). Abhandlgn. 
Stuttg.: Enke. xjv, 141 S. 
5 M. 60. [1028 

Hirsch, E., Rechtl. Stellung d. 
röm. Kirche u. d. Papstes nach Kar- 
dinal Deusdedit. (Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 88, 595-624.) [1029 


Knüll, B., Dtld. zu Beginn d. sächs. 
Kaiserzeit. Progr. Hörde. 34 S. [1030 

Pivano, S., Stato e Chiesa da 
Berengario I ad Arduino 888-1015. 
Torino: Bocca. xv, 399 S. 8 L. [1031 

F. Gabotto, Da Berengario I ad Arduino. 
(Arch. stor. it. 5. Ser., 12, 306-25.) 

Hadank, K., Bemerkgn. üb. d. 
Ungarnschlacht 955. (Delbrück-Fest- 
schr. 95-114.) [1032 

Voigt, H. G., Brun e Querfurt u. seine 
Zeit. (XXIII v. 8416.) Halle: Hendel 1909. 
428. 1 M. — Ders, Brun v. nert als 
Missionar d. röm. Ostens. (Aus: Sitzungsberr. 
d. Bohm. Ges. d. Wiss.) Prag: Rivnàè. 39 3.; 
Kte. 80 Pf. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "og, Nr. 24 
Kattenbusch — Ders., Brun v. Querf. u. d. 
Bedeutg. s. Missionswerkes. (Altpreuß. Mo- 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


natseschr. 45, 4856-98.) — Rez. v. ’08, 879: 
Mitt. a d. hist. Lit. 36, 275-77 Th. Preuß; 
Hist. Jahrb. 29, 668 f. Löffler; Theol. Lit-Ztg. 
’08, Nr. 11 Kattenbusch; Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 7 Kaindl; Mansfeld. Bll. 22, 248- 50 
Größler,;, Hist. Monatsbli. f. d Prov. Posen 
9, 15f. Wehrmann. {1033 


Biron (Dom Reginald), Saint Pierre 
Damien (1007-1072). Paris: Gabalda. 
Su, 208 S. [1034 

Fazy, M., Essai sur Amat, évêque 
d'Oloron, archevêque de Bordeaux et 
legat du Saint-Siege. (Univ. de Paris. 
Bibl. de Faculté des lettres 24, 77- 
143.) — A. Degert, Un ouvrier de 
la réforme au 11. siècle. Amat 
d`Oloron. 
84, 33-84.) 

Friedrich, R., Studien z. Vor-G. 
d. Tage v. Kanossa. Teil U: Wirkg. 
d. Wormser Synode v. 24. Jan. 1076 
in d. Beleuchtg. d. Urkk. Hamburg. 


Progr. 66 S. Vgl. ’06, 1014. [1036 
Bloch, Herkunft d. Bischofs Werner I. v. 
Straßb., s. Nr. 130b. i „11037 
Hampe, K., Dt. Kaiser-G. in d. 


1035 


Zeit d. Salier u. Staufer. (Bibl. d. 
G.-wissensch.) Lpz.: Quelle & M. 
269 S. 4 M. [1038 


Rez.: Lit. Zbl. '09, Nr. 4 F. Fdch 
Lüttich, N., Schenkg. d. Kaisers an d. 
Bischof v. Naumburg laut Urk. v. 16. Nov. 
Lee Progr. Naumburg a. 8. 4°. 18 a m. 
039 


“Ostwald, P., Erzbisch. Adao: 
v. Magdeb., 1107-1119. Hall. Diss. 
46 8. [1040 

Kopfermann, P., Das Wormser 
Konkordat im dt. Staatsrecht. Berl. 
Diss. 77 S. [1041 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 
Bloch, Elsäß. Annalen d. Stauferzeit, s. 
’08, 2785. Rez.: Lit. Zbl. 08, Nr. 41; N. Arch. 
31, 245-48 Holder-Egger. (1042 
' Annales Veronenses antiqui; pubbl. 
da un ms. Sarzan. del sec. XII p. 
C. Cipolla. (Bull. d. Ist. Stor. It. 
29, 7-81.) [1048 
Schmeidler Aus d. Cronica 
di Lucca d. Séi Palat 571. (N. Arch. 
34, 175-92.) Vgl. ’08, 2844. [1044 
John of Worcester, Chronicle 
1118-1140; being the continuation of 
the Chronicon ex chronicis of Florence 
of Worcester. Ed. by J.R.H.Weaver. 
(Anecdota Oxoniensia. Mediaev. and 
mod. ser. XIII.) Oxf.: Clarendon press. 
4°, 72 S.; 2 Taf. 7 sh. 6d. [1045 
Ber.: Engl. hist. rev. 24, 124f. Gilson. 
Dëen, Th., Vita Arnoldi archi- 
episcopi Moguntini (Ilgen, Krit. Beitrr. 


(Rev. des questions hist. ` 


| 


37 


z. rhein.-westf. Quellenkde. d. Mittel- 
alters. IV). warn 2t.27,38-97.)[1046 

Zimmert, K., Üb. einige Quellen 
z.G.d. Kreuzzuges Kaiser ee 
Schul-Progr. Prag. 86 S. [1047 
Pierre des Vaux- - de - Cernal, 
Chronique. Premier fragment d'une 
édition crit. (Biblioth. de la Faculté 
des lettres de l’Univ. de Paris 24, 
1-75.) — Luchaire, La chronique de 
Pierre des Vaux-de-Cernai. (Luchaire, 
Mélanges d’hist. du moy. âge ö, 77 


-140.) [1048 
Schönbuch e E., Üb. Caesarius 
v. Heisterbach. I (Aus: Sitzungs- 


berr. d. Wien. Akad! Bd. CLIX, 4.) 
Wien: Hölder. 51 S. 1 M. 25. 
A. Huyskens, Des Caesar. v. Heisterb. 
Schrr. üb. d. hl. Elisabeth v. Thürin 

(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
86, 1-59.) [1049 
Sailmbene, de Adam (frater ordin. 
Minorum), Cronica; hrsg. v.O.H older- 
Egger (s. '06, 2790). U. (= Nr. 
193.) [1050 
Rez. v. I: Études Franciscaines 16, 520-32 


Bihl. — M. Rigillo, La Cronica di Salim- 
bene. Sy e Fir ’08, XI, 51-54.) 


Coulton, H, From Francis to 
Dante. e om the chronicle 
of the Franciscan Salimbene (1221- 
88). 2. verb. Aufl. Lond.: Nutt 1907. 


xvj, 446 S. 12 sh. 6 d. [1051 
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 922f. Bihl. 


Salis, Schweriner Fälschungen s. 
(10: 2 


Wentzcke, P., Ungedr. Urkk. z. 
G. d. Straßburg. Bischöfe im 12. Jh. 
(Mitt. d. Inst. f.öst.G. 29, 561-598.)[1053 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 183f. 
H. W. 

Graber, Urkk. König Konrads e e 
Nr. 84. 


Simonsfeld, H., Urkk. Frdr. kot- 
barts in Italien (s. 08, 2791). 4. F. 
(Aus: Sitzungsberr. d. Münch. Akad.) 
48 S. 90 Pf. [1055 
Levison, W., Otto v. Freising u. 
d. Privileg Friedrichs I. f. d. Hrzgt. 
Österr. (N. Arch. 34, 210- EN [1066 
Grumblat, H., Üb. einige Urkk. 
Friedr. lI. f. d. dt. Orden. (Mitt. d. Inst. 


f. öst. G.forschg. SH 385-422.) [1057 
Registres, de Gregoire IX.; 
L. Be (s. '07, 2968). 


Fasc. 11. (Bd. III, Col. 1-224.) [1058 

Meiche, A., Die Oberlausitzer Grenzurk. 
v. J. 1241 u. d. Burgwarde Ostrusna, Trebista 
u.Godobi. (N.lausitz. Magaz.81,145-251.) [1059 


Ek 


Hampe, K., Über d. Flugschrr. z. 
Lyoner Konzil v. 1245. (Hist. Vier- 


teljschr. 11, 297-813.) [1060 
Rez.: N. Arch. H, 218 Holder-Euuer, 


Gerdes, H., G. d. Hohenstaufen 
u. ihr. Zeit. (= Nr. 274.) Mit Namen- 
u. Sachregister zu Bd. LU Lpz.: 
Duncker & H. vu, 720 S. 15 M. [1061 

Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 1 Sange. 

Witte, H., Z. Erforschg. d. Ger- 
manisation uns. Ostens. (Hans. G.bll. 
’08, a. [1062 

Deutsch, S. M., Bernhard v. Clairvaux. 
(Unsere relig. Erzieher 1, 180-96.) [1063 

Piranesi, G., La crociata di Luigi VII 
e di Corrado. (Rassegna Nazionale "Op, CLI, 
651-6.) [1064 

Simonsfeld, Jahrbücher d. Dt. Reiches 
unt. Friedr. I. Bd. J: 1152-58, e, "Un, 904 
Rez.: Hist. Zt. 102, 106-14 Hampe; Hist. 
Vierteljschr. 11, 546 -48 Schambach; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 36, 279-85 Matthaei. — Frkliärg. 
v. S. auf d. Rez. Güterbocks u. Erwidg. v. G.: 
N. Arch. 34, 229-31. [1065 

Hoppe, W., Erzbischof W E 
v. Magdeburg. (G.bll. f. Magdeb. 43, 
134-294.) Kap. II u. Exkurs I: 
Berl. Diss. 33 8. [1066 

Mackie, J. D., Pope Adrian IV. 
Oxford: Blackwell 1907. 124 S. 
2 sh. 6 d. [1067 

Reichel, H., Die Ereignisse an d. 
Saone im Aug. u. Sept. 1162. Beitr. 
z. G. d. Kirchenspaltg. unt. Friedr. I. 
Halle: Kaemmerer. 105 S. 1 M. 80. 
(66 S.: Hall. Diss.) [1068 

Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 119 Hermelink. 

Güterbock, F., Die Lukmanier- 
straße u. die Paßpolitik d. Staufer. 
Friedrichs I Marsch nach Legnano. 


(Aus: „Quellen u. Forschgn. a. ital. 
Archiven u. Bibl. XI, 1.) Rom: 
Loescher. 26 S. 1 M. 60.) [1069 


K. Hadank, Zur Kontroverse üb. Legnano 
1176. (Hist. Vierteljschr. 11, 517-25) 
Smets, @., Henri I., Duc de Brabant. 
(Diss.) Brux.: Lamertin. eu, 340 S 
ö fr. [1070 
Gordon, C.H.C. Pirie-,Innocent the 
Great. An essay on his life and times. 
Lond.: Longmans 1107. 298S.9 sh.| 1071 
Luchaire, A., Innocent UI, les 
royautés, vassales du St.-Siège. Paris: 
Hachette. 279 S. 3 fr. 50. — Ders., 
Innocent 111. Le Concile de Latran 
et la Réforme de l'Eglise, avec une 
bibliogr. et une table gén. des six 
vols. Ebd. x, 291 S. 3 fr. 50. 
Ders., 
concile de Latran (s. °08, 
Schluß. (Rev. hist. 98, 1f.) 


2799). 
[1072 


Innocent III. et le quatrième ` 


Bibliographie Nr. 1060—1116. 


Opladen, P., Stellg. d. dt. Könige 
zu den Orden im 13. Bonn. Diss. 
114 S. [1073 


Wagner, R., Die äußere Politik 
LudwigsIV, Landgrafen v. Thüringen. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. etc. N.F. 19, 


28-82.) 49 S.: Jen. Diss. [1074 
Wenck, K., Die heilige Elisabeth. (Die 
Wartburg 8. 181-210; 699-701.) Rez. auch v. 


"ou, 3801: Zt. d. Ver. f. (bor G. 18, 415-18 
Dobenecker. — Ders., Dem Andenken d h). 
Elisab. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. 


hess. G. ’06,97, j-jv.) — Ders., Kleinere Literat. 
z. G. d. hl. Elisab. (Ebd. 41, ’08, 318-20.) — 
Ders, Die hl. Elisab, u. Papst Gregor IX. 
(Hochland, breg. v. Muth. 5, I, 129-47) — 
A. Laban, Dic Legenden d. hl. Elisab. in d 
ungar. Lit. (ling) Diss. Budap.: Franklin 
107. — S. Görres, Zur G. d Reliquien d. hL 
Elisa#. (Hist. - pol. Blätter 142, "hän. 794- 
801.) [1075 
Biehringen, F., Eine Hohenstauffenfeste 
in Unteritalien. (Beil. d. Münch. Neuest 
Nachrr. ’08, Nr. 52.) [10:6 

Folz, Friodr. II. u. Innoc. TV. 1244 u. 1245, 
8. '07, 2979. Rez.: Hist. Zt. 101, 371-78 Hampe; 
Rev. hist. 96, 184f. Guiraud. [1017 


Krenzer, 0., Heinrich I. v. Bilvers- 
heim, Bischof v. Bamberg, 1242-1257 
(s. Op, 918). Tl. II. Bamb. Progr. 
65 S. [1078 

Kurth, @., Henri de Dinant et la 
démocratie liegeoise. (Bull. de Acad. 
Roy. de Belg. op, 384-408.) [1079 

Rüther, E., Entstehg. u. Besiedig. d. Landes 
Hadeln u. a Orts- u. Flurnamen. (Jahresber. 
d Männer v. Morgenstern 7,8, 53-74) [1050 

Krüger, E., Die Herkunft d. Lutgardis, 
d. Gemahlin d Magdeburg. Burggrafen Geb- 
hard IV. v. (Querfurt, a. d. Hause Nassau. 
Nachgewies. im Zusammenhang m. d. Er- 
löschen oe Linie d. Hauses Nassau (1192:93) 
u. d. alten Hauses Leiningen (1311/13) u. m. 
d. noch außer Lutgardis dabei beteiligten 
Miterben. (G.bll. f. Magdeb. 43, 295-334.) [1081 

Salls, F., War Marianne, d. erste Ge- 
mahlin Herzog Barninıs I., e. Tochter Graf 
Alberts v. Orlamünde’ (Monatabll. d. Ges f. 
ponm. G. ’08, 129-33.) [1082 


c) Innere Verhältnisse. 


Müller, E. Frhr. v., Der Deutschen- 
spiegel in sein. sprachl.-stilist. Ver- 
hältn. z. Sachsenspiegel u. z.Schwaben- 
spiegel. (11,1v.743.) Heidelb. : Winter. 


180 S. 4 M. 50. [1083,85 

Schlüter, W., Über zwei Bruchstücke e. 
älter. Wisbysc hen Stadtrechtes. (Sitzungasberr. 
d. Gel. Estnisch. Ges. ’06, 1-9.) Vgl. "on, 2808. 


— Rez. v. ’08, 2803: Havs. G.bll. 14, 47-501 
Stein. [1086 

Diederich, Edua., Dekret d. Bi- 
schofs Burchard v. Worms. Beitrr. 
z. G. sein. Qn. TI. I. Bresl. Dies. 
68 S. [1087 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 88, 770- 


l 73 Lämmer. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


Fischer, Eug., Patriziat Hein- 
richs IH. u. Heinrichs IV. (Berl. 
Diss.) Tübing. :Mohr. 698. 2M. [1088 

Oppermann, 0., Unteruchgn. z. 
G. v. Stadt u. Stift Utrecht, vornehml. 
im 12. u. 13. Jh. (Westdt. Zt. 27, 
185-263.) [1089 

Bugge, A., Kleine Beitrr. z. ält. 
G. d. dt. Handelsniederlassgn. im Aus- 
lande u bes. d. Kontors zu Bergen 
in Norweg. (Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 6, 186-209.) [1090 

Kober, E., Anfänge d. dt. Woll- 
gewerbes. (VIII v. 714.) Berl : Roth- 
schild. 113 S. (Subskr.-Pr. 2 M. 50; 
Einzelpr. 3 M) ` [1091 

Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 60 f. A. Schulte. 

Welti, Fr. E., Beitrr. z. G. d. 
älter. Stadtrechtes v. Freiburg im 


Uechtland. (Abhdlgn. z. schweiz. 
Recht XXV.) Bern: Stämpfli. 136 S. 
3 fr. [1092 


Rez.: Hist. Jahrb. 29, 716f. Büchi. 

Heilmann, A., Die Klostervogtei 
im rechterhein. Teil d. Diözese Kon- 
stanz bis z. Mitte d. 13. Jh. (Görres- 
Ges. Sekt. f. Rechts- u Sozialwiss. 
III) Köln: Bachem 138 S. 3 M. 20. 
(80 S.: Tübing. Diss.) [1093 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, Germ. Abt., 


449f. Stutz; Zt. f. G. d. Oberrh. ?3, 715 H. B ; 
Rev. bénéd. 25, 112*-14*. 


Zechbauer, F., Das mittelalterl. 
Strafrecht Siziliens nach Friedr. I. 
Constitutiones Regni Siciliae u. d. 
sizil. Stadtrechten, m. e. Exkurse üb. 
Herkunft u. Wesen d. sizil. Inquisi- 
tionsverfahrens. Mit Geleitwort v. J. 
Kohler. (Berl. jurist. Beitrr. z. Zivil- 
recht etc. 12.) Berl.: Decker. x, 
250 S. 3 M. 60. |1094 

Schwerin, C. Frhr. v., Zur fries. 
Kampfklage. (Festsehr. f. Amira. 
S. 177-233.) [1095 

Sägmiller, J. B., Die Bischofs- 
wahl bei Gratian. (Görres-Ges. Sek- 
tion f. Rechts- u. Sozialwiss. H. I.) 


Köln: Bachem. 24 S. 1 M. 20. [1096 
Rez.: Zt. f. kath. Theol. 32, 7151-53 Führich. 


Hansay, A., Note sur les docum, concern. 
a) les reliques des saints de Wintershoven, 
bd) P&glise de Wintershoven. (Bull. de la soc. 
scient. et litt. des Melophiles do Hasselt 39, 
18-234.) [1097 

Pidoax, P.-A., Notes sur l'ancienne liturgi» 
bisontiue. II. Le sacramentaire de l’arche- 
vêque Hugues le Grand. Étude sur le plus 
ancien inanuscr. liturg. bisontin 1030. (Sep. 
a. Mémoires de la Soc. d’&mulation du Jura.) 
Lons-le-Saunier: Declume 1907. 49 S. [1098 


| 


‚39 


Steinacker, H., Die ält. G.-quellen 
d. habsb. Hausklosters Muri. (Zt. f. 
G. d Oberrh. N. F. 23, 387-420.) 
Vgl. "oi, 1008. [1099 

Jordani, Fratris, Chronica; ed., 
notis et commentaris illustr. H. 
Boehmer. (Collect. d’etudes et de 
docc. sur l’hist. relig. et litt. au 
moy. Age VI.) Paris: Fischbacher. 
Lu, 93 S. 7 fr. [1100 


Bihl, M., Ein uned. Leben Bruder Bertholds 
v. Regensburg. (Hist. Jahrb. 29, 590-97.) — 
F. Wilhelm, Der Minoritenpater Berth. v. 
Regensb. u. d. Fälschgn. in d. beiden Reichs- 
abteien Ober- u. Niedermünster. (Beitrr. z. G. 
d. dt. Spr. u. Lit. 34, 143-76) — H. Lambel, 
Bruchstück e. dt. Predigt Berth. v. Regens- 
burg. (Untersuchgn. v. Kelle dargeb. 1, 
515-53.) [1101 


Jacoby, H., Dt. Predigt u. relig. Dichtg. 
in d. Blütezeit d. Mittelalters. (Dt.-ev. Bll. 
33, 725-55.) [1102 

Steffen, St., Der hl. Famian in d. G. u. 
Legende. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist - 
Orden 29, 163-69; 461-76.) [1103 

Holtum, G. v., Die Orthodoxie d. Rupertus 
v. Deutz bezl. d. Lehre v. d. hl. Eucharistie. 
(Ebd. 23, 191-205.) (1104 

Wentzcke, P., Zur ält. G. d. Augustiner- 
stifts Ittenweiler. (Zt. f. G. d. Oberrb. N.F. 
23, 505-657.) [1105 

Riemer, M., Entstehg. d. Kalande im Bist. 
Halberstadt. (Zt. d. Harz-Ver. 41, 1-27.) [1106 

Krabbo, H., Gernand vor s. Ernenng. 3. 
Bischof v. Brandenburg 1222. (Jahrb. f. brandb 
Kirch.-G. Jg. 23,3, 1-9.) [1107 

Schulte, W., Todestage d. ält. Bischöfe 
v. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42, 
280-83.) [1108 


Grünewald, A., Lat. Einschiebsel in d. 
dt. Gedichten v. d. Mitte d. 11. bis geg. Ende 
d. 12. Jh. Gött. Diss. 72 S. [1109 

Röhrscheidt, C., Studien z. Kaiserchronik. 
Gött. Dias. '07. 112 S. [1110 

Wilmanns, W., Zum Rolands- u. Alexander- 
liede. (Zt. f. dt. Altert. 50, 137-35.) (1111 


Bäsecke, G., Der Münchener Os- 


wald. Text u. Abhdlg. (Germanist. 
Abhdlgn. Hft. 28.) Basel: Marcus. 
zem, 445 S. 16 M. [1112 


Rez.: Anz f dt. Altert. 32, 174-93 Ehris- 
mann; Gött. gel. Anz. "00. 108-27 Wilmanns. 
Wallner, A., Herren u. Spielleute im Hei- 
delberg. Liedercodex. (Beitrr. z. G. d. dt. 
Sprache u. Lit. 33, 483-540.) (1113 
Ehrismann, G.. Die Treue in Hartmanns 
armen Heinrich. (Untersuchgn. v. Kelle dar- 
geb. 1, 317-24.) [1114 
Ehrismann, @., Über Wolframs Ethik. 
(Zt. f. dt. Altert. 49, 405-65.) — Johs. Meier, 
Wolframs v. Eschunb. Verhältn. zu einig. 
sein. Zeitgenossen. (Festschr. z. 49. Versammig. 
dt. Philologen in Basel 507-20.) [1115 


Weston, J. L., The legend of Sir 
Perceval. I. Chrétien de Troyes and 
Wauchier de Denain. London: Nutt 


1906. xxvj, 844 S. 12 sh. 6 d. [1116 
Bez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 24-39 Blöte. 


"A0 


Reinbotv. Durne, Der heil. Georg; 
nach sämtl. Handschrr. hrsg. e C. 
v. Kraus. (German. Bibl., 3. Abtlg.: 
Krit. Ausg. altdt. Texte I.) Heidelb. 


Winter 1907. Lxxxjv, 308S. 11 M. [1117 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32. 277-85 Helm. 
Schröder, E., Ockstädter Fragmente. (Zt. 

f. dt. Altert. 50. 132-36.) [1118 
Jaffe, S., Die Vaganten u. ihre Lieder. 

Berl. Gymn.-Progr. 38 8. [1119 
Wallner, A., Kürnbergs Falkenlied. 

f. dt. Altert. 50, 206-14.) [1120 
Nickel, W., Sirventes u. Spruch- 

dichtg. (Palaestra LXIII.) Berl.: Mayer 

& M. 1906. 124 S. 3 M. 60. [1121 
Wallner, Á., Kerling u. Spervogel. (Unter- 

suchgn. v. Kelle dargeb. 1, 289-301.) [1122 
kEigenbrodt, W., Untersuchgn. üb. d. mhd. 

Gedicht „diu guote vrouwe. Jen. Diss. ’07. 

46 S. — Edw. Schröder, Der Dichter d. guten 


Frau. (Untersuchgn. v. Kelle dargebr. 1, 
839-52.) [1123 
Seemüller, J., Zur Poesie Neidharts. (Unter- 


suchgn. v. Kelle dargebr. 1, 325-38.) [1124 

Barbanco, G., Federico II. e la poesia 
volgare sicil. dei suoi tempi. Palermo: Las. 
14 8. . [1125 


Geymüller, H. v., Friedr. Il. v. 
Hohenstaufen u. d. Anfänge d. Archi- 
tektur d. Renaissance in Italien. 


Münch.: Bruckmann. 30 S. 1M.50. [1126 
Schramm, E., Zwei alte Schlösser b. Metz. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 472-75; Taf. 
33-35 ) [1127 
Hager, G., Roman. Denkmäler Altbayerns. 
(Beil. d. Münchn. Neuest. Nachrr. "up, Nr. 
108-110.) (1128 
Bachem, J., Sächs. Plastik vom früh. 
Mittelalter bis nach Mitte d. 13. Jh. Berl. 
Diss. 965 8. [1129 
Herwegen, J., „Darstellg. Jesu im Tempel“ 
in d Pfarrkirche zu Schwarzrheindorf. (Ann. 
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 86, 161-64.) [1130 


Osthelde, A., Medizinisches aus e. Hand- 
schr. in Essen a. d. Ruhr. (Hess. Bll. f. 
Volkskde. 5, 165-67.) [1131 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378 


Schulte, W., Zur Cronica principum 
Polonie. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42, 323-30.) 
Vgl. ’07, 1036. (1132 

Zienemer, Nicolaus v. Jeroschin u. s. 
Quelle, s. ’08, 965. Rez.: Anz. f. dt. Alter, 
82, 47-50 Edw. Schröder, Forschgn. z. brandb. 
u. preuß. G. 21, 590f. Krollmaun;, Zt. f. dt. 
Philol. 41, 72- d ‚Helm. [1133 


Petrov, Ce Henrici Italici libri 
formarum e tabulario Otacari II. 
Bohemorom regis quatenus rerum 
fontibus aperiendis possint inservire. 


2 Vol. St. Petersb. 1906-07. [1134 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 689-99 
Novák. 


| 


| 


eg a n a a a i Sieg ee, AE 
ana En a (a a dee Ve EEE a a a a a a n —— 


Bibliographie Nr. 1117—1179. 


doetze, F., Lindauer Urk. v. J. 1264. 
(N. Arch. 33, 163-65.) [1135 
Otto, Hnr., Briefsammlg. vornehm). 
z. G. ital. Kommunen in d. 2. Hälfte 
d. Mittelalters. (Quellen etc. a. ital. 
Archiven etc. 11, 80-146.) Sep. 
Rom: Loescher. 2 M. [1136 
Bastgen, Untersuchgn. z. Trierer Baldui- 
neum s. Nr. 218. [1137 
Doccumenti ined. (5) per il conte Werner 
di Homberg ed altri condottieri in Lombardia. 
(Bollett. stor. della Svizzera Italiana 29, 


1-5.) 0138 
Monumenta Vaticana hist. episco- 
patus Constantiensis in Germania 


illustrantia. Röm. Quell. z. Konstanzer 
Bistums-G. z. Zeit d. Päpstein Avignon. 
1305-1378. Hrsg. v. d. Bad. Hist. Komm. 
Bearb. v. K. Rieder. Innsbr.:Wagner. 
xc, vU, 738 S. 30 M. [1139 

Schütte, L., Zur Stellg. d. Städte 
u. Fürsten a. Rh. zu Ludw. d. Bayern. 
Vatikan. Aktenstück v. J. 1827. (Aue: 
Quellen u. Forschgn. a. ital. Archiven 
u. Bibl. XI, 1.) Rom: Loescher. 17 S. 
1 M. [1140 

Bliemetzrieder, F., Briefwechsel 
d. Kardinäle m. Kaiser Karl IV. betr. 
d. Approb. Wenzels als Röm. Königs 
Sommer 1378. (Stud. u. Mitt. a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden 29, 120- 
40.) [1131 


Sassen, J. H. H., Hugo vV. St. Cher. 
Seine Tätigkeit als Kardinal 1244- 


1263. (Diss. Freiburg i. Schw.) 
Bonn : Hanstein. xv, 169 S. 
2 M. 50. [1142 
Rez.: Rev. bénéd. 25, 547 f. Berlière. 
Smith, F., Üb. d. florent. Wehr- 
macht im Jahre d. Schlacht v. 
Montaperti, 1260. (Delbrück - Fest- 


schrift 115-53.) [1148 


Köhler, C., Hochverratsprozeß geg. Abt 
Petrus v. Fossanova a. d. J. 1284. (In: Feetechr. 
d. Kgl. Wilhelm-Gymn. zu Berlin '08.) {1144 


Füßlein, W., Die Vormünder d. 
Markgrafen Ludwig d. Alteren v. 
Brandenb. 1323-1333. (Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 21, 1-38.) [1145 


Haug, F. H., Beitrr. 2. lietat Ludwigs V. 
d. Brandenburgers. (Forschgn. u. Mitt. z. G. 
Tirols u. Vorarlbergs 5, 133-44.) (1146 


Stechele, W., England u. d. Nie- 
derrh. b. Beginn d. Regierg. König 
Eduards HI., 1827-1387. (Westdt. Zt. 
27, 98-151; 441-73.) 1147 

Degli Azzi, La dimora di Carlo, 
figliuolo di Re Roberto, a Firenze 
1326-27. (Arch. stor. it. 6. S., 


45-83; 259-306.) der 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Matthias, J., Beitrr. Z. G. Lud- 
wigs d. Bayern währ. sein. Romzuges. 


Hall. Diss. 79 S. (1149 
Lehleiter, A., Politik König Joh. 
v. Böhmen 1330-34. (Bonn. Diss.) 


Bonn: Behrendt. 73 S. 1 M. 20. [1150 

Lampe, K., Schlacht b. Maupertuis 
19. Sept. 1356. Berl. Diss. 72 S. [1151 

Dumay, @., Guy de Pontailler, 
sire de Talmay, gouverneur et 
maréchal de Bourgogne, 1364-1392. 
(Mém. de la Soc. Bourguign. de géogr. 
et d’hist. 23, 1-222.) [1152 

Vigener, F., Kaiser Karl IV. u. 
d. Mainzer Bistumsstreit, 1373-78. 
(Erg.-Hft. XIV s. 813.) Trier: J. Lintz. 
163S. 4M. (Für Abonn.: 3 M. 40.) [1158 


Ihme, F. A., Die ersten Besitzer d. Burg 
Waldeck in Lothring. (Jahrb. d. Ges. f. 
lothr. G. 19, 466-71.) [1154 

Suhle, Herzogin Katharina v. Braunschw., 
Tochter d. Fürst. Woldemar I. v. Anhalt. 
(Mitt. d. Ver. f. anh. G. 11, 40-42.) [1155 

Wenck, K., G. d. Landgrafen u. d. Wart- 


burg als fürstl. Residenz v. 13.-15. Jh. (Die 
Wartburg, S. 211-62; 702-7.) Rez.: Zt.d. Ver. 
f. thür. G. 18, 414f. Dobenecker. [1156 


Uhle, P., Besitzergreifung v. Chemnitz 
durch d. Wettiner 1308. (In: Mitt. d. Ver. f. 
Chemn. G. XIV.) [1157 

Füsslein, W., Anfänge d. Herrenmeister- 
tums in d. Ballei Brandenb. (Progr) Ham- 
burg: Voß. 48 S. 1 M. 50. [1158 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Korlén, A., Statwechs gereimte 
Weltchronik. Akad. Abhdlg. (Uppsala 
univ. årsskrift 1907. filos., spräk- 
vetenskap och hist. vetenskaper 2.) 
Uppsala: Lundström. x, 288 S. 
5,50 kr. [1159 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 50-71 Seelmann. 

Dürr, E., Chronik d. Felix Hemerli. 
2. Forts. d. Chronik d. St. Zürich. 
(Basler Zt. f. G. 8, 180-213.) [1160 

Burckardi, J., (capelle pontificie 
magistri ceremoniarum), Liber no- 
tarum 1483-1506. I. (Rer. Ital. SS. 
XXXID, 1.) Città di Castello: Lapi 
1907. xxvuj, 80 S. [1161 

Gagliardi, E., Zürcher Chronik d. 
Fridli Bluntschli. (Jahrb. f. schweiz. 
G. 33, 267-92.) [1162 

Turmaier’s, Johs., gen. Aventinus, 
sämtl. Werke. VI. Schluß. Kleinere 
Schrr. Nachtrr. Hrsg.v.G.Leidinger. 


Münch.: Kaiser. 253 S. 10 M. [1163 
Rez.: Hist. Zt. 102, 372-74 S. R. 


"Al 


Wäschke, Regesten d. Urkk. d. 
Hzgl. Haus- u. Staatsarchivs zu Zerbst 
1401-1500 (s. ’08, 998). Hft. 12. 
S. 529-76. 1 M. [1164 

Heinemann, O., Nachtrr. u. Ergänzgn. zu 
d. Hanserezessen v. 1401-1422 aus d. Stadt- 
arch. z. Stettin. (Hans. G.bll. 35, 241-45.) [1165 

Hille, J., Einige im Besitze d. Stadt Luditz 
befindl. Urkk. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 46, 399-408.) (1166 

Reichstagsakten, Dt. (s.’07, 1074). 
XIII, 1: Kg. Albrecht II. Abt. 1. 
Hälfte 1: 1438. Hrsg. v. G. Beck- 
mann. 376 S. 26 M. [1167 

Schmidt, Adf., Joh. Reger in Ulm, d. 
Drucker d. Briefs d. Bundes in Schwaben. 
(Zbl. f. Biblw. 25, 302-7.) (1168 


Schrörs, H., Die Bronzeinschrift d. Burg 
zu Kempen. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
86, 134-56.) Vgl. '07, 1080. [1169 


Wille, E., Schlacht v. Othée 23. Sept. 
1408. Berl. Diss. 74 S. [1170 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 16 Hadank. 

Gigalski, B., Schlacht b. Tannenberg im 
Kriege zwischen d. Deutschen Orden u. Polen 
15. VII. 1410. Braunsberg: Grimme. 21 S. 
50 Pf. (1171 


Auener, W., Konrad Ill. v. Mainz 
u. s. Reichspolitik, 1419-1434. TI. I. 
Hall. Diss. 74 S. [1172 

Ressel, A., Hussitenkriege in Böhmen u. 
d. Nachbarländern. (Mitt. d. Ver. f. Heimat- 
kde. d. Bezirke Böhm.-Aicha etc. 1, 3-43; 
61-56; 117-38) — Ders., Taboritengefecht b. 
Friedland 6. Jänner 1433. (17. Jahresber. d. 
Dt. Geb.-Ver. f. d. Jeschken- u. Isergeb. ’07, 
121-23.) [1173 

Schmidt, Val., Südböhmen währ. 
d.Hussitenkriege (s.’08,2879). Schluß. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
46, 326-56.) [1174 

Bemmann, R., Beteiligg. d Reichs- 
stadt Mühlhausen i. Th. an d Hussiten- 
kämpfen 1420-31. (Mühlhäuser G.bll. 
9. 59-71.) [1175 

Gabotto, F., La politica di Amedeo VIII. 
in Italia 1428-35 nei „conti“ dell’ arch.' 
camerale di Torino. (Bollett. stor.-bibliogr. 
Subalpino 12, 3.) [1176 


Mansberg, R. Frhr. v., Streit um 
d Lausitz 1440-1450. (N. Arch. f. 
sächs. G. 29, 282-311.) [1177 

Sommerfeldt, G., Rastenburg- 
Schippenbeiler Vergleich v. 16. Okt. 
1461. (Mitt. d. Literar. Ges. Masovia 
13, 62-73.) [1178 

Schwitzky, E., Der europ. Fürsten- 
bund Georgs v. Podiebrad. Beitrag 


z. G. d. Weltfriedensidee. (Marb. 
Diss.) Marb.: Ebel 1907. 60 S. 
1 M. 40. [1179 


(Arbeiten a. d. jur.-staatswiss. Seminar d. 
Univ. Marburg Hft. VI.) 


*42 


Stoltenburg, H., Der Glogauer 
Erbfolgestreit, auch ein un umd. 


Ostmark. Progr.Magdeb. 32 S. [1180 
Kleeberg, E., Mühlhäuser Gesandtschaft 
in Wien 1482 u. 83. (Mühlhäuser G.bll. 9, 
35-41.) [1181 
Dubail-Roy, Les guerres de Bourgogne 
et de Souabe en 1498 et 1499 et les Bel- 
fortains. (Bull, de la Soc. belfort. d'émulation 
26, ’07, 1-5.) [1182 
Fischer, Geo., Schlacht b. Novara 


6. Juni 1513. Berl.: Nauck 1908. 
158 S. 3 M. [1183 
Roz.: Lit. Zbl. '09, Nr. 9 v. Janson. — 


Rez. v. "ox, 1016 (Gagliardi, Novara u. 
Dijon): Dt. Lit.-Ztg. "ug, Nr. 26 G. Tobler; 
Hist. Zt. 101, 159-61 Fueter; Hist. Vierteljschr. 
12, 145f. Liebe. 


Lechner, A., Solothurnische Nach- 
klänge z. Dijoner Vertrag v. 1513. 
(Basler Zt. f. G. 8, 92-169.) [1184 

Schneller, A., Feldzug Maximi- 
lians I. geg. Mailand März 1516. 
(Ost.-Ungar. Revue 36, 4 u. 5.) [1185 


Bayot, A., Un traité inconnu sur 
le Grand Schisme dans la Biblio- 
thèque des ducs de Bourgogne. (Rev. 
d’hist. eccl. 9, 728-35.) [1186 

Bliemetzrieder, F., Der Kartüuser- 
Orden u. d. abendlind. Schisma, 
zugl. z. G. d. Kartause Mariengarten 
b. Prag. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 47, 47-61.) Dokumente. 
— Ders., (Aktenstück betr :) Herzog 
Leopold II. v. Österr. u. d. große 
abendländ. Schisma. (Mitt. d Inst. 
f. öst. G. 29, 662-72). [1187 

Bliemetzrieder, F., Duplik an d. Adr. d. 
Herru G. Sommerfeldt in Königsberg. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 29, 211 f.) 
Vgl. ’08, 1021. [1183 

Loserth, J., Die ältest. Streit- 
schriften Wielifs. Stud. üb. d. An- 
fäinge d. kirchenpolit. Tätigkeit 
Wiclifs u. d. Überlieferg. sein. Schrr. 
(Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 160, 2.) 
Wien: Holder 74 S. 1 M. 70. [1189 
- Hus, J., Opera omnia (e Op. 2907). 
III: Sermones de sanctis. Hrsg. e W. 
Flajöhans. xxxvj,406S. 11 M. |1190 


Salembier, L., A propos du Grand Schisine 
d'Occident. (Rev. d’hist. eccl. 9, 497-505.) [1191 

Buddensieg, R., Wiclif u. Huß. (Unsere 
relig. Erzieher 1, 251-79.) — dJ. Loserth, Zur 
pastoral. Tätigkeit d Huß. (Mitt. d. Inst. f. 
üst. G. 29, 672-79.) — A. Hauffen, Huß eine 
Gans — Luther ein Schwan. (Untersuchgn etc. 
z. germ. u. rom. Phil. v. Kelle dargehr. 2, 
rl [1192 

Ziocisti,J., Gesandtschaft d.Baseler 
Konzils nach Avignon u. Konstanti- 


nopel, 1437-38. Hall.Diss. 308. [1198 


| 


Bibliographie Nr. 1180—1235. 


Plünss, A.. Kriegigeschichtlicher vom 
Lötschenpaß. (Anz. f. schweiz. G. "On, 321-27.) 
— EF, Hegi, Die schweiz Provisionäre d Erz- 
herzogs Sigmund v. Österr. 1488. (Ebd. 
273-80.) [1194 

Biitler, P., Beziehgn. d. Reichs- 
stadt Rottweil z. schweiz. Eidgenos- 
senschaft bis 1528. (Jahrb. f. schweiz. 
G. 33, 55-130.) [1195 

Buchner, M., Zur G. u. Topographie d. 
Stadt Amberg im ausgeh. Mittelalter. (Ver- 
handlgu. d. Hist Ver. v. Oberpfalz u. Re- 
geusb. 59, 289-303.) [1196 

Schad, W., Das Turnier z Darmstadt 1403. 
Eine hist. Episode a. Durmst. Vergangenh. 
Darnıst : Bergstraeßer. 28 S. 2 M. (1195 

Kervyn de Lettenhove, Baron H., La 
Toison d’or. Notes sur l'institution et V’hist. 
de l'ordre (1429-1559) 2. ed. Brux.: Van 
(Eet 1907. 4°. 44 Taf. [1198 

Kellinghusen, H., Eroberg. Bergedorfs 
durch d. beiden Stadte Lübeck u. Hamburg 
1420. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 
Bd. 9, 358-74.) [1139 

Nirrnheim, H., Hinrich Murmester. 
Ein bamburg. Bürgermeister in d. 
hans. Blütezeit. (Pfingstbll. d. Hans. 
G.-Ver. IV.) Lpz.: Duncker & H. 
76 S. 1 M. [1290 

Bode, G., Burg Lichtenstein b. Osterode. 
(Zt. d. Harz-Ver. 41, 68 36). (1201 

Arndt, G.. Halberstadt als Mitglied d. 
sicha. Städtebundes. (Montagsbl. Wiss. Beil. 
d. Magdeb. Ztg. '07, Nr. 52 u. ’08, Nr. 1/2) [1202 

Suhle, Fürstin Hedwig, geb. Herz. v. Sagan, 
Gemahl. Bernhards VI. v. Anhalt, d. letzten 
Fürsten d. alt. Bernburger l.inie. (Mitt. d. 
Ver. f. anhalt. G. 11, 1-39; 78f.) [1203 

Wehrmann, M., Bogislaw X. u. Köslin. 
(Monatsbll.d. Ges. f. pomm. G.’03,50-53.) [1204 


Osten-Sacken, P. v. d., Livl.- 
Russ. Beziehgn. während d. Re- 
gierungszeit d. Großfürsten Witowt 
v. Litauen, 1392-1480. (Mitt. a. d. 
Geb. d. G. Liv-, Est.- u. Kurlands 
20, 169-294.) Auch Berl. Diss. 
123 S. [1205 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u. 
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; Kriegs- 
wesen. 


Samanek, V., Neue Dokumente 
z. Geschäftsgebarung am Hofe Kaiser 
Heinrichs VI. (N. Arch. 33, 766 
-72.) [1206 

Zeumer, Goldene Bulle Kaiser Karls IV, 
s. "On, 2897. Rez.: Lit. Zbl. ‘08, Nr. 30 en: 
Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 600f. 
Hofllinger; Zt. d. Sav.-Stiftig 29, G. A.. 419 
-28 Luschin v. Ebengreuth; Mitt. a. d hist. 
Lit. 37, <0-72 K. v. Kauffungen; Theol. Lit.- 
Ztg. ’09, Nr. 4 Holtzmann; Hist. Jahrb 30, 
182f. O. R.; Westdt. Zt. 27, 474-90 E. Vogt. 
— G. Kentenich, Der päpstl. Apprı.ba- 
tionsanspruch u. d. goldene Bulle (Hist. 
Vierteljschr. 11, 525-27.) [1207 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Kogler, F., Die älter. Stadtrechts- 
quellen v. Kitzbühel. (Zt. d. Ferdi- 
nandeums 52, 1-93.) [1208 

Kentenich, G., Trierer Stadt- 
rechngn. d. Mittelalters. I. Rechngn. 
d. 14. Jh. (= Nr. 817.) Trier: Lintz. 


120 S. 6 M. [1209 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 46 Reimer; 
Westdt. Zt. 27, 518f. Keussen. 
Zunfturkunden, Kölner; bearb. v. H. v. 
Loesch, s. ’08, 2900. Rez.: Westdt. Zt. 27, 
152-59 Tuckermann; Zt. d Sarv.-Stiftg. 39, 
G. A., 345-51 Fronsdorff. [1210 


Bemmann, R., Statuten d. Reichsst, 
Mühlhaus. i. Th. v. J. 1401. Nachtr. 
z. Lambert: Die Ratsgesetzgebg. d. 
fr. Reichsst. Mühlhausen im 14. Jh. 
(Mühlh. G.bll. 9, 14-34.) [1211 

Ratsrechnungen, Die ältest. Gör- 
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht 


(8. ‘08, 1052). HA: 1406-1413. (Cod. 
dipl. Lus. sup. III, 4.) S. 505-66. 
3 M. 60. [1212 

Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 


6, 2$1f. v. Below. 


Gradenwitz, K., Beitrr. z. Finanz- 
G. d. Dt. Reiches unt. Ludw. d. 
Bayer. Erlang. Diss. 46 S.- [1213 

Zickel, E., Der dt. Reichstag 


unter Kg. Ruprecht v. d. Pfalz. 
(Straßb. Diss.) Frankf.: Knauer. 
76 S. 2 M. 50. [1214 


Werner, H., Landesherrl. Kirchen- 
politik bis z. Reform. (Dt. G.bll. 9, 
143-60.) [1215 

Schwarzweber, H. J., Die Land- 
stinde Vorderösterreichs im 15. Jh. 
(Forschgu. u. Mitt. z. G. Tirols u 


Vorarlbergs 5, 145-57; 203-302.) [1216 


Candreia, J. Bund zu Vazerol, 
27. März 1471. (Progr.) Chur: Ebner 
1907. 95 S. 1 fr. [1217 

Riandey, P., L'Organisation finance. 
de la Bourgogne sous Philippe le Hardi 
et chartes de l'abbaye de Saint-Etienne 
de Dijon, de 1280 à 1285. Thèse. 
Dijon: 1908 Marchal. xj, 163 S. [1218 

Pauls, V., Holstein. Lokalverwaltg. 
im 15. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 


holst. G. 38, 1-87.) Unt. d. Tit. „Die ` 


holst. Ämter u. d. Amtmann im 
15. Jh.“ Kieler Diss. 91 S. [1219 


Spangenberg, Hof- u. Zentralverwaltg. d. 
Mark Brandenburg im Mittelalter, s. ’08, 2908. 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 872-76 W. v. 
Sommerfeld; Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 40 v. Nießen 
u. Entgegng. v. Sp. m. Antw. v. N. ebd. 
Nr. 49; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 420-22 Taube; 
Lit. Zbl. ’08, 47 J. Fr. Kn.; Zt. d. Savigny- 
Stiftg. 29, G. A., 341-44 Rosenthal; Hist. 
Jahrb. 30, 184f. O. R. (1220 


"A3 


Kraus, C., Entwicklg. d. Weseler 
Stadthaushaltes v. 1342-1390, dargest. 
auf Grund d. Stadtrechngn. (Stud. u. 
Qu. z. G. v. Wesel. II.) Wesel: Kühler. 


86 S. ı M. 50. [1221 
Rez.: Westdt. Zt. 27, 516 Schwering. 
Webner, F., Zunftkämpfe in 


Schweidnitz bis z. Ausgang d. Mittel- 
alters. Bresl. Diss. 1907. 145 S. [1222 


Jecht, B., Bewegen. d. Görlitzer Hand- 
werker geg d. Rat bis 1396. (N.launitz. 
Magaz 84, 110-27.) dE 


Roth, C., Die farnsburg. Urbarien 


v. 1372-1461. (Basler Zt. f. G. 8, 
1-01.) [1224 
Kaiser, H., Zur Überlieferg. d. 


ältest. Urbarien d. Bist. Straßb. (Zt. 
f.G. d.Oberrh. N. F. 23, 421-48.) [1225 

Brinkmann, C., Entstehg. d. Mär- 
kisch. Landbuchs Kaiser Karls IV. 
(Aus: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 
XXI, 2.) Berl. Diss. 64 S. [1226 

Mautbücher, Zwei Passauer, a. d. 
J. 1400-01 u. 1401-02. Hrsg. u. erläut. 
v. Theod. Mayer. (Verhalgn. d. 
bist. Ver. f. Niederbayern 44, 1- 
258.) pan 

Bruns, F., Die Lübeck. Pfund- 
zollbücher v. 1492-1496 ís. `08, 2912). 
Forts. (Hans. G.bll.’08, 357- 407. ) [1228 

Wolkenhauer As, Eine kaufm. 
Itinerarrolle a. Si Anfange d 16. Jh. 
(Ebd. 151-96.) [1229 


Hennig, P., Dokumente d. Handelsver- 
triebes v. Ende d. Mittelalters. (Vierteljschr. 


f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 546-43.) Vgl. '08, 
2913.) [1230 
Jecklin, F., Das älteste Giur 


Steuerbuch 1481. Chur 1908. 43 S.[1231 

Petit-Dutaillis, Ch., Documents 
nouv. sur l’hist. sociale des Pays- 
Bas au 15. siècle (8. og, 2914.) Schluß. 
(Ann. de l'Est et du Nord 4, 465- 
642.) [1232 


Stein, W., Die Hansebruderschaft 
d Kölner Englandfahrer u. ibr Statut 
v. J. 1324. (Hans. G.bll. "og, 197- 


240.) [1233 

Jansen, M., Anfänge d Fugger bis 1494. 
8. 08, 128. Rez.: Gött. gel. Anz. '03, 857-64 
Frenedort!; Hist. Vierteljschr. 11, 485f, 
Strieder; Hist. Zt. 101, 379f. Haebler, Vier- 
teljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 307-9 
Höfflinger; Zt. d. Ferdinandeums 52, 308 - 10 
Wopfner; Lit. Zbl. ’08, Nr. 31 Kende; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 37, 86-89 Koehne; Arch. f. 
Kultur-G. 7, 96-29 Bothe. [1234 

Fajkmajer, K., Beitr. z. G. d. Wiener 
Ungeldes. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 
481-6.) Vgl. '08, 938. [1235 


”44 


Nirrnheim, H., Zur G. d. hamb. Märkte. 
(Zt. d. Ver. f. hamb. G. 13, 138-41.) [1286 
Heineken, H., Salzhandel Lüne- 
burgs m. Lübeck bis z. Anf. d. 15.Jh. 
(Hft. 63 v. 711.) Berl.: Ebering. 
150 S. 3 M. 80. [1237 
Einleitg., Kap. I u. Exkurs II: Berl. Diss.) 
ordsen, H. Chr., Beitrr. z. G. d. Vita- 
lienbrüder. (Jabrbb. etc. d. Ver. f. mecklenb. 
G. 3, 1-30.) Auch Hall. Diss. ’07. 42 S. (1238 
Ohmann, F., Anfänge d. Post- 
wesens u. Emporkommen d. Taxis in 
Italien. Bonn. Diss. 128 S. [1239 
Hoppe, F. 0., Silberbergbau zu 
Schneeberg bis z. J. 1500. Heidelb. 


Diss. 159 S. [1240 

Hartwig, J., Frauenfrage im 
mittelalterl. Lübeck. (Hans. G.bll. 
og, 35-94.) [1241 


Soukup, J., O bourich protizidovskych 
r. 1338 v. Čechách (Üb. Judenunruhen in 
Böhmen 1338). (Sitzungsberr. d. Rei Böhm. 
Ges. d. Wiss. ’07, Nr. IV.) Prag: Rivnáè 1907. 
8 8. [1242 


Fischer, J., Das ältere Rechtsbuch 


Ludw. d. Bayern. Landshut: Kummer. 
38 S. 1 M. 20. [1243 

Rez.: Beil. d. München. Neuest. Nachrr. 
’08, Nr. 129 v. Schwerin. 

Rockinger, L., Kaiser Ludwigs 
erst. oberbayer. Land- u. Lehnrecht. 
(Aus: „Abhandlgn. d. bayer. Akad. 
d Wiss.) München: Franz. S. 461- 
563. 3 M. [1244 

Bannrollen, d. Metzer, d. 13. Jh. 
Ti. I. Hrsg. v. K. Wichmann. 
(= Nr. 184). Metz: Scriba. ıxxxıj, 
441 S.; Tab. 20 M. [1245 

Waldmann, D., Entstehg. d. Nürn- 
berg. Reformation v. 1479 (1484) u 
d. Quell. ihr. prozeßrechtl. Vorschrif- 
ten. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 
18, 1-98.) Erlang. Diss. [1246 


Hoppeler, R., Untersuchgn. z. 
Walserfrage. (Jahrb. f. schweiz. G. 
33, 1-54; 345.) [1247 

Merkel, J., Balduin v. Wenden, 
+ 1441. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. "Op, 323-61.) [1248 

Gilow, M., Die Dalminer Fehde 
v. 1444. Beitr. z. G. Friedrichs d. 
Eisernen u. z. G. d. geistl. Gerichts- 
barkeit in d. Mark Brandenb. im 
15. Jh. (Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 21, 89-63.) [1249 

Hradil, P., Untersuchgn. z. spät- 
mittelalterl. Ehegüterrechtsbildung. 
Nach bayer.-öst. Rechtsquell. Tl. I: 
Das Heiratsgut. Wien: Manz. vu, 
110 S. 8 M. 40. 


| 
| 
Ä 
| 


[1250 ` 


Bibliographie Nr. 1236—1293. 


Bartsch, R., Seelgerätsstiftgn. im 
14. Jh. (Festschr. f. K. v. Amira 
1-58.) [1251 


Erben, W., Beitrr. z. G. d. Landsknechte. 
(In: Mitt. d. K. u. K. Heeresmuseums in 
Wien Hft. III.) [1252 

Roloff, G., Die franz. Armee unter Lud- 
wig XI. (Delbrück-Festrift S 154-62.) [1253 


B) Religion und Kirche. 


Hauck, A., Die angebl. Mainzer 
Statuten v. 1261 u. d. Mainz. Synoden 
d. 12. u. 13. Jh. (Theol. Stud., Theod. 
Zahn dargebr. S. 69-89.) Sep. Lpz.: 
Deichert. 60 Pf. [1254 

Stierling, H., Stud. zu Mechthild 
v. Magdeb. (Gött. Diss.) Nürnb.: 
Febrle & S. 1907. 105 S. 2 M. [1255 

Grillenberger, 0., Regesten u. 
Urkk. d. Stiftes Engelszell 1293-1500. 
(Arch. f. G. d. Diözese Linz 3, 191- 
320.) [1256 

Monumenta Vatic. hist. episcopatus Con- 


stant. in Germania illust., s. Nr. 1139. Rez.: 
Arch. f.kath.Kirchenrecht 89,197 f. Sauer. [1257 


Jean XXII., Lettres de, 1816-1334. 
Textes et analyse p. p. A. Fayen. 
I: 1316-24. (Anal. vaticano-belg. II.) 
Brux.: Dewit. ıxjx, 756 S. 10 fr. [1258 
Voecht, J. de, alias Traiecti, 
narratio de inchoatione domus cleri- 
corum in Zwollis; uitg. door M. 
Schöngen. (Werken uitg. door h. 
bist.Genootsch. 3.S.,Nr.13.) Amsterd.: 
Müller. ccxjv, 680 S. [1259 
Rez.: Hist. Jahrb. 39, 924f. Schdr. 
Hilling, N., Die röm. Rota u. d. 
Bist. Hildesheim am Ausgange d. 
Mittelalters (1464-1513), Hildesh. 
Prozeßakten a. d. Archiv d. Rota z. 
Rom. (VI v. 1329.) Münst.: Aschen- 
dorff. 140 S. 3 M. 60. [1260 
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘09, 
81-83 Hoogeweg. 
Lindboeck, J., Aktstykker til 
Oplysning om Slesvig Stifts Forhold 
til Kurien under Pave Alexander VI. 
(Danske Magaz. 6. R., 6,178-85.) [1261 
Akten d. Jetzerprozesses nebst. d. Defen- 
sorium, hrsg. v. R. Steck, a '07, 3137. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst G.forschg. 29, 523 
Nabholz. — G.Schuhmann, Thom. Murner 
u. d. Berner Jetzertragödie. (Zt. f. schweiz. 
Kirch.-G. 2, 1-30; 114-30.) [1262 


Falk, F., Das älteste dt. Beicht- 
büchlein, Mainz e 1465. (Zt. f. kath. 
Theol. 32, 754-75.) [1268 

Meyer, Johs., O. Pr., Buch d Reformacio 
Predigerordens. 4. u. 5. Buch. Hrsg. v. B.M. 
Reichert a. Nr. 526. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 
142f. N. P. 1264 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Heinemann, 0., Beetzer Klosterordng. v. 
1495 u. 1510. (Schrr. d Ver. f. G. d Neumark 
21. 243-50.) "1265 

Theologia deutsch; hrsg. v. H. 


Mandel. (Quellenschrr. z.G. d. Pro- 
testant. VI.) Lpz.: Deichert. xtv), 
114 S. 2 M. 60. [1266 


Podlaba, A., Jana Vodnanskeho 
traktat o početi přečistém a ne- 
poskvrněném důstojně p. Marie. (III 
v. Nr. 183.) [1267 


Filó, K., G. d. hl. Capistran. 
(Ungar.). Budap.: Stephaneum 1907. 
31 S. 32 Pf. [1268 

Falk, F., Die Ehe am Ausgange 
d. Mittelalters. Eine kirch.-kultur- 
hist. Studie. (Erläutgn. u. Erg. z. 
Janssens G. d. dt. Volkes vr. 4.) 


Freib.: Herder. 96 S. 2 M. 60. [1269 
N. Paulus. Mittelalterl. Stimmen üb. d. 
Eheorden. (Hist.-pol. Bil. 141, 1008-24.) 


Hoppeler, R., Todestag d. Sittoner Bischofs 
Heinrich I. v. Raron. (Anz. f. schweiz. G. 
"on, 320 f.) [1270 

Kirsch, J. P., La fiscalit& pontif. dans les 
diocèses de Lausanne, Genève et Sion à la 
fin du 13. et 14. siècle. (Zt. f. schweiz. Kirch.- 
G. 2, 81-44; 102-13; 190-204.) — A. Büchi, 
Zur G. d. St. Albanklosters in Basel, 1513-25. 
(Ebd. 226-29.) (1271 

Beyschlag, Fr., Zur kirchl. G. d. Würz- 
burg. Diözese im 15. Jh. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 15, 81-97.) (1272 

Kallen, Die oberschwäb. Pfründen d. Bis- 
tums Konstanz u. ihre Besetzg. 1275-1508, 8. 
"On, 1109. (46 S.: Bonn. Diss. 11:07.) Rez.: Zt. 
f. schweiz. Kirch.-G. 2, 231-33 Henggeler; 
Schwäb. Arch. 26, "ot: Dt. Lit.-Zig. '09, 
Nr.7 S5agmüller.— N. Hilling, Eine mittel- 
alterl. Pfarr- u. Pfründenstatistik a. Süd- 
dtischid. (Dor kath. Seelsorger 108, 20, 269-76; 
313-18.) [1273 

Sauerland, H. V., Kirchl. Zustände 
im Rheinland währ. d. 14. Jh. 


(Westdt. Zt. 27, 264-365.) [1274 
Hansen, R., Zur G. d. Bist. Schleswig. 
Zt. d. Ges. f. schlesw -holst. G. 38, 327-46.) [1275 
Jordan, Der hl. Hormann v. Mühlhausen. 
Aacht, z. d. Aufs. v. Bihl in 8, 27. (Mübl- 
haus. G.bll. 9, 124.) Vgl. ’08, 2952. [1276 
Panske, P., Wer war d. erste Pfarrer in 
Bütow? (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 
’08, 72.) [1277 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


@uarna, Andr., Bellum grammaticale, hrsg. 


v. Bolte s. Nr. 556. [1278 
Huemer, A., Altes Kollegheft. (Hist.-pol. 
BIL 142, 706-12.) [1279 


Thamm, M., Alte Montabaurer Schulordng. 
u. e. „Schoilmeister Eid“. (Mitt. d. Ges. f. 
dt Erziehgs.- u. Schul-G. 18, 225-31.) [1280 


Stauber, R., Die Schedelsche 
Bibliothek. Beitr. z. G. d. Ausbreitg. 


"45 


d ital. Renaissance, d. dt. Huma- 
nismus u. d. med. Lit. Hrsg. v. 
O. Hartig. (= Nr. 710.) Freib.: 
Herder. xvj, 277 S. 8 M. (Vgl. H. 
Grauert u. O. Hartig in: Hist. 
Jahrb. 29, 304-33 u. 334-37.) [1281 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 P. Lehmann; 
Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 Brecht. — Simons- 
foldt, Zur G. d. Münch. Hof- u. Staats- 


bibliothek. (Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. 
ug, Nr 75.) BE 
Prutz, H., Anteil d. geistl. Ritter- 
orden an d. geistigen Leben ihr. Zeit. 
Münch.: Franz. 23 S. 90 Pf. Vgl.: 
Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. 
og Nr. 118. [1282 
Rez.: Korr.-Bl.d. Gesamt-Ver.’09,Nr.3A.W. 
Manacorda, G., Della poesia 
latina in Germania durante il ri- 
nascimento. (Reale Accad. dei Lincei, 
'06.) Rom: Tipogr. d. r. accad. dei 
lincei 1907. 113 S. 4°. [1283 
Rez.: Anz. f. dt. Altort. 32, 292-95 Michel. 
Bernt, A., Beitr. zu mittelalterl. Vokabu- 
larien. (Untersuchgn. etc. J. v. Kelle dargeb. 
1, 435-55.) — d. Maryquardsen, Einfluß d. 
Mnd. auf d Dänische im 15. Jh. (Beitrr. z. 
G. d. dt. Sprache u. Lit. 33, 405-52.) [1254 
Černík, B., Anfänge d. Humanismus iin 
Chorherrnstift Klosterneuburg. (In: Jahrb. 
d. Stiftes Klostern. I.) [1285 
Buchner, M., Humanist. Lobrede (Peter 
Ludersr) auf Kilian v. Bibra, d. spät. Würz- 
burg. Dompropst (t 1494). Beitr. z. G. d. Fam. 
d. Freiherren v. Bibra, zugl. z. G. d. dt. 
Frübbumanismus. (Arch. d. Hist. Ver. Unter- 
frank. 49, 201-22.) (1286 
Reicke, E., Pirckvsimers Familienbeziehgn. 
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürub. "ui, 
9-11.) [1287 
Erasmus, Gespräche; ausgew., 
übers. ete. v. H. Trog. Jena: Die- 
derichs 1907. mt, 138 S. 3 M. [1288 


Spreitzenhofer, E., Notice de „la fleur des 
histoires. Schulprogr. Wien 1:07. (1239 


Ravenstein, E. G., Mart. Behaim, 
his life and his globe. Lond.: Philipp. 
vu, 123 S. Fol.; 1 Faks. d. Globus, 
11 Ktn. u. 17 Abb. 42 M. [1290 

Rez: Lit. Zbl. oi, Nr. 13 V. H 

Vangensten, O. C. L., Michel Beheims 
Reise til Danmark og Norge i 1450. Christia- 


nia: Dybwad. 398., Taf. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
’08, Nr. 51,52 S. Günther. [1291 


Brill, R., Die Schule Neidharts. 
(Palaestra XXXVIL) Berl.: Mayer & M. 
252 S. 7 M. 50. [1292 

Rez.: Zt. f. dt. Philol. 41, 70-72 R.M. Meyer. 

Wallner, A., Drei Spielmannsnamen: 
Wizlar; Regenbogen; der Freudenleere. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Spr. u. Lit. 33, 540-46.) 
— F. Wilhelm, Ulrich v. Eschenbach. (Ebd. 
S4, 194f.) [1293 


"Ap 

Spamer, A., Zur Überlieterg. d. ` 
Pfeitferschen Fckeharttexte. (Ebd. 
34, 307-420.) [1294 


Pflug, E., Suchensinn u. seine 
Dichtgn. (German. Abhdlgn. XXXII.) 
Bresl.: Marcus. 104 S. 3 M. 20. [1296 


Heymann, P., Helwigs Märe vom 
heil. Kreuz. (Palaestra LXXV.) Berl.: 
Mayer & M. 170 S. 5 M. 50. [1296 

Einleitg. u. Kap. I-II: Berl. Diss. 53 S. 

Bolte, J., Zehn Meisterlieder Mich. 
Beheims». (UÜntersuchen. etc. v. Kelle dargeb. 
1, 401-21) [1297 

Bibel, Die erste deutsche. Hrsg. 


: 85; Taf.) 


v. W. Kurrelmeyer (s8. '08, 1133). ` 
Bd. V (Die 4 Bücher d Könige). ` 


474 S. 
(Publ. d. Liter. Ver. in Stuttg.) 


Einblattdrucke d. 15. Jh. Hrag. 
v. P. Heitz. Straßb.: Heitz. Fol.: 
Fr. Traug. Schulz, Die Schrot- 
blätter d. Germ. Nationalmuseums 
zu Nürnb. Mit Vorw. v. G. v. Bezold. 
31 Tat; 31 S. 50 M. G. Leidinger, 
Die Einzel-Metallschnitte (Schrot- 
blätter) in d Hof- u. Staatsbiblioth. 
München. 45 Taf.; 28 S. 40 M. 
W. Molsdorf, Formschnitte a. d. 
Sammlg. Schreiber. 22 Taf.; 12 S. 
35 M. 1299 

Leidinger, G., Die Teigdrucke d. 
15. Jh. in d. Hof- u. Staatsbiblioth. 
München. Münch.:Callwey. 4°. 29 Taf.; 
31 S. 75 M. [1300 

Rez.: Zbl. f. Biblw. 25, 267f. Haebler. 

Lange, H. 0., Les plus anciens imprimeurs 
à Pérouse 1471-82. Avec 4 pl. (In: Oversigt 
over det kgl. danske Videnrkabernes Selskabs 
Forhandl. '07, Nr. 6, S. 265-301.) [1301 

Collijn, J., Lübecker lrühdrncke in d. 
Stadtbibliotli. zu Lübeck. (Zt. d Ver. f. lüb. 
G. 9, 285-333; 26 Taf.) (1302 

Stix, A., Die monumentale Plastik 
d. Prager Dombauhütte um d. Wende 
d. 14. u. 15. Jh. (Kunstgeschichtl. 
Jahrb. d K. K. Zentr.-Komm. "og, 
69-132; Taf. 6-13 ) [1303 

Feigel, A.. Die Stiftskirche zu 
Wimpfen u. ihr Skulpturenschmuck. 
Hall. Diss. 1907. 92 S 1304 

Waldmann, E., Die got. Skulptu- 
ren am Rathaus zu Bremen u. ihr 
Zusammenhang m. köln. Kunst (96 v. 
Nr. 760.) Straßb.: Heitz. jx, 53 S.; 
29 Taf. 7 M. [1805 

Kautssch, R., Beitr. z. G. d. dt. Malerei 
in d. erst. Hälfte d. 14. Jh. Weltchronik d. 
Rud. v. Ems in d. Stadtbibl. St. Gallen nu. 


Kasseler Willebalm betr. (In: Kunstwias. Bovitrr. 
Schmarsow gewidm. 5. 73-94; Taf.) [1306 


|1298 ` 


Bibliographie Nr. 1294— 1386. 


Wingenroth, M. u. K. 6röber, 
Die Grabkapelle Ottos IH. v. Hach- 
berg, Bischofs v. Konstanz, u. d. 
Malerei währ. d. Konstanzer Konzils. 
(Schau-ins-Land 35, 69-103.) [1307 

Hymans, H., Les Van Eyck. Biogr. 
crit. (Les grands artistes.) Paris: 
Laurens. 127 S.; 24 Taf. [1308 


Gebhardt, K., Hans v. Metz, ein oberrh. 
Maler d. 15. Jb. (Einzelforschgn. üb. Kunst- 
u. Altertumsgegenstaände zu Frankf. 1, 77- 
(1309 

Beck, P., Nochmals Justus de Alemannia, 
bzw. v. Ravensburg. (Schwäb. Arch 26, 
145-50.) Vgl. ’08, 2935. ‚ 11310 

Zucker, M., Dürer in s. Briefen. 
(Charakterköpfe II.) Lpz.: Teubner. 
128 S.; 12 Tat. 2 M. [1311 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 51,52 Singer; 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 53f Kolde. 

Weber, Ant., War Dürer zweimal in 
Italien? (Hist.-pol. BIL. 142, 802-13.) — A. 
Gümbel, Neue archival. Dürernotiz. Zur 
Veit-Stoßforschg. (Rep. f. Kunstw. 31, 138-43.) — 
C. Gebhardt, Mart. Hess. (Ebd.437-45.) [1311 a 

Hildebrandt, H., Die Architektur 
b. Albr. Altdorfer. Mit 23 Abbildgn. 
auf 17 Lichtdr.-Taf. (99 v. Nr. 760.) 
Straßb.: Heitz. 114 S. 8 M. (Ohne 
Taf.: Heidelb. Diss.) Ders., 
Miniaturporträt Altdorfers nach d. 
Leben. (Rep. f. Kunstw. 31, 457-62.) 
— H. Tietze, Altdorfers Anfänge. 
(Kunstgeschichtl. Jahrb. "op, 1-20; 
3 Taf.) [1812 

Grünewald, Gemälde u. Zeichngn., hrsg. 
v. Hnr. Alfr. Schmid. I, s. "ug, 1144. 
Rez.: Rep. f. Kunstw. 31, 478-80 F. R. — 
M. Escherich, Beitr. z. Math. Grünewald. 
(Rep. f. Kunstw. 81, 115-17.) Vgl.: F. Rieffel. 
(Ebd. 358.) [1313 

Ramer, M., Die St. Johanniskirche in 
Karnol b. Brixen. (Zt. d. Ferdinandeume 52, 
235-72; 5 Taf.) — H. Semper, Entstehungs- 
zeit d. Katharinenaltars in d. Gemäldesam mlg. 
d. Klost. Neustift. (Ebd. 275-81.) [1314 


Jacobi, F., Stud. z. G. d. bayer. 
Miniatur d. 14. Jh. (102 v. Nr. 760.) 
Straßb.: Heitz. 64S.; 7 Taf. ANM [1315 

Gebhardt, C., Anfänge d. Tafel- 
malerei in Nürnberg. (103 v. Nr. 760.) 
Ebd. jx, 203 S.; 34 Taf. 14 M. [1316 

Buchheit, H., Landshuter Tafel- 
gemälde d. 15. Íh. u. d. Landshut. 
Maler Wertinger gen. Schwabmaler. 
Münch. Diss. 1907. 76 8. [1317 

Speculum human. salvationis. Krit. 
Ausg. Übersetzg. v. Jean Miclot 
(1448). Die Quell. d. Specul. u. s. 
Bedeutg. in d. Ikonographie bes. in 
d. elsäss. Kunst d. 14. Jh. Mit d. 
Wiedergabe in Lichtdr. (140 Taf.) d. 
Schlettstadt. Hs., ferner sämtl. alten 
Mülhauser Glasmalereien, sowie 


Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit. 


einiger Scheiben ausColmar, Weissen- 


burg etc. v. J. Lutz u. P. Perdrizet. 
Lpz.: Beck 1907. Fol. xx, 148 S. 
96 Taf. (kplt. 64 M.) [1318 


Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 123-25 O. Clemen. 
Lehrs, M., G. u. krit. Katal. d. 
dt., niederl. u. franz. Kupferstichs im 
15. Jh. I. Wien: Ges. d. vervielfält. 
Kunst. xj, 380 S. u. Album in gr. fol. 
125 M. Subskr.-Pr. 85 M. [1319 


Ders., Die dekorative Verwendg. v. Holz- 
schnitten im 15. u. 16. Jh. Mit 1 Taf. u. 
8 Textabbildgn. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 


sammlen. 29, 183-9.) 
Schreiber, W. L. u. P. Heitz, 
gister cum 


Die dt. „Accipies“ u. Ma 

discipulis-Holzschnitte als Hilfsmittel 
2. Inkunabel-Bestimmg. Mit 77 Ab- 
bildgn. (Taf.) (100 v. Nr 760.) Straßb.: 
Heitz. 71 S. 10 M. [1320 


= — — — 


Helm, K., Volkskundliches z. mittelalterl. 
Denkmälern. (Hess. BU. f. Volkskde. 7, 119 
22.) — J. Bolte, Lobspruch auf d. dt. Städte 
a. d 15. Jh. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 300 
-304.) — P. Schwenke, Wandspruch d. 15. Jh. 
(Zbl. f. Biblw. 25, 263.) [1321 

Privatbriefe, Dt.. d. Mittelalters ; hreg. v. 
Steinhausen, 8. ’08, 1155. Rez.: Lit. Zbl. 
ze, Nr. 39 v. Below. [1322 

Buchner, M., Quellen 2. Amberger Hoch- 
zeit v. 1474. (Arch. f. Kultur-G. 6, 385-438.) [1323 

Baas, K., Zu Heinr. Louffenbergs Ge- 
sundheitsregiment. (Alemannia N. F. 9, 
137 ff.) [1324 

Paulus, N., Zur Kontroverse üb. d. Hexen- 
hammer. (Hist. Jahrb. 29, 559-74.) Vgl. "08, 
2996. — J. Hansen, Die Kontroverse üb. d. 
Hexeuhammer n. s. Kölner Approbation vV. 


1487. (Westdt. Zt. 37, 366-72.) Rez.: Hist. 
Jahrb. 30, 389 Paulus. [1325 
Beymond, La sorcellerie au pays de Vaud 


au 15. sièclo. (Schweizer. Arch. f. Volkskde. 
12, Hft. 1.) [1326 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
Z30Jjühr. Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-1555. 


Archiv f. Reform.-G. Texte u. 
Untersuchgn. (s. ’08, 2997). Nr. 19 
u. 20 (Jahrg. V, 3-4). 8. 217-440. 
(10 M. 15. Snbekr.-Pr.: 6 M. 65.) — 
Erg.-Bd. III s. Nr. 1368 [1327 

uellen u. Darstellungen a. d. 
G. d. Ref.-Jahrhunderts, brsg. v. G. 
Berbig (s. ’08, 2998). VI: Bugen- 
hagiana. Qu. z. Lebens-G. d. D. Joh. 
Bugenhagen; gesamm. U. hrsg. vV. 
G. Geisenhof. Bd. 1: Bibliotheca 
Bugenhag. Bibliogr. d. Druckschrr. 
Bugenhagens. xj, 472 S. 15 M. — 
vI: P. R. Albert, Briefwechsel 
Heinrichs v. Einsiedel m. Luther, 


*47 
Melanchthon, Spalatin u. ander. 
124 S. 4 M. [1828 


Rez. v. III (Richter, Erasmus): Theol. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26 Köhler; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 37, 91 f. Barge; v. IV (Theobald, Thom. 
Naogeorgus): Hist. Zt. 103, 378-80 Götze; 
Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 32 Bossert; Dt. Lit.- 
Ztg. ’08, Nr. 47 Reuschel; Hist. Jahrb. 29, 
678 Paulus; Beitrr. z. bayor. Kirch.-G. 15, 
147 f. Kolde; Zt. f. Kirch.-G. 30, 134 O. Clemen: 
N. Arch. f. sichs G. 30, 157-59 Vetter. 
v. V (Berbig, Spalatiniana): Zt. f. Kirch.- 
G. 30, 12-33 O. Clemen; Dt. Lit.-Ztg. ’08, 
Nr. 50 Kawerau; Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 3 
Bossert; v. VI: Dt. Lit.-Ztg. og, Nr. 28 O. 
Clemen; Hist. Zt. 102, 376 f. Kawerau ; Theol. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 23 Bossert. 


Studien u. Texte, Reformations- 
geschichtl., hrsg. v. J. Greving (8. 
’08, 2999). VI s. Nr. 1260. [1329 

Rez. v. I-III: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 431- 
ap Barge; v. I u. HI: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G. 30, 195-200 W. Bauer; v. IV/V: Hist. Zt. 
101, 380-82 Clemen; Beitrr. z. bayer. Kirch.- 


G. 14, 306-8 Kolde. 
Flugschriften a. d. erst. Jahren 
O. Clemen (a, ’08, 


d. Ref. Hrsg. v. 
3000). III, 2-5. S. 27-218. (Bd.: 9 M.)[1380 
Inh. III, 2: Johs. Römer, Ein schön. 
Dialogus v. d. 4 größten Beschwernissen e. 
jegl. Pfarrers. Hrsg. V. W. Lucke. 84 8. 
(Einzelpr.:2 M. 40.) — III. 8: Diedt. Vigilie 
d. gottlosen Papiston, Münch u. Pfaffen. 
Hrsg. v. B. Windel. 35 S. (Einzelpr.: 
1 M. 20.) — III, 4: Johs. Brenz, Von Mil- 
derung der Fürsten geg. d. aufrührer. Bauern. 
Hrsg. v. G. Bossert. 37 S. (Einzelpr.: 
1 M. 20.) — III, 5: Balthas. Stanberger 
Dialogus zw. Petro u. e. Bauern (1523). Hrsg. 
v. O. Clemen. 34 S. (Einzelpr.: 1 M. 20.) 
Lucke, W., Dt. Flugschrr. aus d. ersten 
Jahren d. Reform. (Dt. G.bll. 9, 183-205.) [1331 


Bibliothek Knaake. Kat. d. Samm- 
lung v. Reformationsschrr. d. Be- 
RE d. Weimarer Lutherausg. 

-K.F.Knasake. In 6 Abtlgn. nebst 
Register. Lpz.: Weigel. 12 M. [1332 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 14 Kawerau. 

Kawerau, G., 25 Jahre Lutherforschg. 
1883-1908. (Theol. Stud. u. Krit. ’03, 334-61; 
576-612.) [1383 

Luthers Werke. Krit. Gesamtausg. 
(s. °08, 3002). XXXIV, 2. vij, 611 8. 
18 M. en Inh v. XXXIV: Predigten d. 
J. 1531. Abt. 1 u. 2. Bearb. v. 
O. Brenner, G. Buchwald u. K. 
Drescher. Mit Nachtr. (d. Stock- 
holmer Bibel), Einleitg. v. G. Buchwald 
u. Nachtrr. u. Berichtigungen. [1334 

(Inh. v. XVIII, s. '03, 3002: Schriften d. 
J. 1525.) 

Luther. Charakterbild a. s. Werken. 
Boarb. v. Alfr. Grotjahn. (Aus der Ge- 
dankenwelt groß. Geister IX.) Stuttg.: Lutz. 
264 8. 2 M. 50. [1335 

Luthers dt. Briefe. Ges. u. hrsg. v. G. 
Haslinger. Lpz.: Zeitler. $218. 4M. [1336 


*48 


Luthers Vorlesgn. üb. d. Römer- 
brief 1515, 1516. Hrsg. v. J. Ficker. 
T1. I: Die Glosse. Tl. II: Die Scholien 
(Anfänge reform. Bibelauslegg. I). 


Lpz.: Dietrich. cjv, 161 S.; Taf. 
346 S. 19 M. 40. [1337 
Rez.: Dt. Lit.-Zte. ’03, Nr. 12 Kawerau. 


Kroker, E., Rörers Handschriften- 
bände u. Luthers Tischreden. (Arch. 


f. Ref.-G. 5, 337-97.) [1338 

Walther, W., Luthers Bib«lübersetzg. kein 
Plagiat. (Walther, Zur Wortung. d. dt. Re- 
form. 123-69.) ‘1339 

Wendel, C., Die Lutherbibel v. 1511 in d. 
Marienbibl. zu Halle. (N. Mitt. a. d. Geb. 
hist.-ant. Forschgn. 23, 387-92.) [1340 

Risch, A., Sprache u. Reim d. Luther- 
lieder als Kriterium ihr. Entstehungszeit. 
(Monatsschr. f. Gottesdienst etc. 13, 153-60.) 
— Th. Kolde, Erhalt uns Herr bei deinem 
Wort. Eine bymnol. Stud. (Neue kirch), Zt. 
19, Hft. 10.) Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
15, 102. [1341 

Schornbaum, Zum Briefwechsel Me- 
lanchthons. (Zt. f. Kirch.-G. 29, 387-89.) 
Chr. Hoffmann an Mel. 4. Jan. 1538. [1342 


Blaurer, Ambros. u. Thom. (Brü- 
der), Briefwechsel 1509-1548; hrsg. 
v. d. Bad. Hist. Kommiss., bearb. v. 
T. Schieß. Bd. I: 1509-Juni 1538. 
Freiburg: Fehsenfeld. tv, 884 S. 


(Vollst. 30 M.) [1343 
Rotscheldt, W., Die Autobiographie d. 
Theod. Fubritins, d. Freundes Ad. Claren- 


buchs. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 33- 
40; 161-73.) [1344 

‘Schwenckfeld of Ossig, C. A 
the Landgrave Philip of Hesse. The 
correspondence 1535-61. Ed. by J. L. 
French. Lpz.: Breitkopf & H. 
107 S. 4 M. [1345 

Corpus reformatorum (s.'08, 3013). 
Vgl. 89, 10 u. 11: Zwinglis sämtl. 
Werke hrsg. v. E. Egli u. G.Finsler. 
II, 10-11. S5. 721-818. à 3 M. (Subskr.- 
Pr.: 2 M. 40.) [1346 

Briefsammlung, Die Vadianische, 
d Stadtbibl. St. Gallen (s. 'u7, 3215). 
VI, 2: 1546-1551. Hrsg. v. E. Arbenz 
u.H. Wartmann. (= Nr. 782.) [1347 


Th. Wotschke, Die Posener Verwandten d. 
St. Gallener Reformators etc. Vadian. (Hist. 
Monatebll. f. d. Prov. Posen 9, 11-25.) 


Kolde, Th., Hist. Einleitg. in d. 
Symbol. Bücher d. ev.-luth. Kirche. 
(Sonderdr. a. J. T. Müller, Die symbol. 
Bücher d. ev.-luth. K. 10. Aufl.) Güters- 
loh: Bertelsmann 1907. Gem S. 
2 M. [1348 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '03. Nr. 25 Köhler. 

Albrecht, 0., Neue Katechismus- 
studien. (Theol. Stud. u. Krit. "og, 
E 78- -120.) Vgl.’07,3200.[1349 


Bibliographie Nr. 1337— 1391. 


I: Was versteht Luther unter Katechismus: 
II: Handschriftliches Material zu d. sogen. 
Groß. Katech. Luthers. III: Der Katech. d. 
Just. Menius v. J. 1532, seine Beziehn. zu d. 
beiden Katechismen Luthers u. seine Bedenutg. 
in d. Katechism -G. IV: Die 2 Katechismen 
v. Joh. Spangenberg 1541. 

Roth, F., Zur Lit. d. Augburg. Katechismen. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 251-53.) [1350 

Berbig, G., Die erste kursächs. 
Visitation im Ortslande Franken is. 
'08, 1183). Schluß. (Arch. f. Ref.-G. 
6, 398-435.) [1351 

Bossert, G., Acta in eynodo Sindelfingensi, 
24. Juni 1544. (Bl. f. württ. Kirch.-G. N. F. 
12, 1-31.) (1353 


Pomerania. Pommersche Chronik 
&. d. 16. Jh. Hrsg. v. Geo. Gaebel. 


Stett: Niekammer. 394; 304 S. 
12 M. [1353 
Rez : Hist. Zt. 102, 616-18 u. Monatsbll. 


d Ges. f. pomm. G. "On, Nr 9 Wehmaun; 
Pomm. Jbb. 9, 191f. Uckeley. — P. Gantzer, 
Von Thom. Kantzow. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’08, 116.) 

Fluri, Ad., Die Lücken in Anahelms 
Chronik. (Anz. f. schweiz. (r. ug, 233-95.) [135% 


Schottenloher, K., Die Druckschrr. 
d. Pack’schen Händel. (Zbl. f. Biblw. 
25, 206-20; en 9.) [1355 

Sörös va Joh. Zermegh u. s. 
Werk. Ungar, Budapest: Athenäum 
1907. (Sep. a.: Századok.) ER 

Andreas, W., Die venezian. Re- 
lazionen u. ihr Verhältnis zur Kultur 
d. Renaissance. Lpz.: Quelle & M. 
124 S. (20 S.: Heidelb. Diss.) [1357 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 5623-65 Herre. 

Wotschke, Th., Briefwechsel d. 
Schweizer m. d. Polen. (Erg.-Bd. II 
v. 1327.) Lpz.: Heinsius. 443 S. 
(15 M.75. Subskr.-Pr.: 12 M. 60.) [1358 


Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 138f. O. Cleınen; 
Theol. Lit.-Ztg. '09, Nr. 9 Bossert. 


Roßmann, W., Die Hildesheimer 
Stiftsfehde 1519-23. Hrsg. u. ergänzt 
v. R. Doebner. Hildesh.: Gersten- 
berg. 1507 S. 35 M. [1359 

Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Nivdersachs. '09, 
Sat H. Mack. 

Bonetti, E., Corrispondenza dell 
archivio stor. Gonzaga riguard. la 
battaglia di Pavia. (Bollettino della 
Soc. pavese di storia patria '08, VIII, 
210-24.) [1360 

Berbig, G., Urkdl. Mitt. a. d. Bauernkrieg 


in Thüring. u. Franken. (Berbig, Bilder a. 
Coburgs Vergangenh. 2, 140-153.) [1361 


Köchl, K., Auszug a. d. Beschwer- 
den d. Salzburg. Landschaft 1526. 
Qu.-beitr. z. G. d. Bauernkriege. 
(Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 48, 
223-40.) [1362 


| 


Reformationszeit. 


Nebelsieck, H., Briefe u. Akten 
z. Ref.-G. d. St. Mühlhausen i. Th. 
(s. ON, 3235). Forts. (Zt. d. Ver. f. 


thür. G. 18, 339-62.) [1363 

Küch, F., Zur Entstehungs-G. d. Witten- 
berger Ratschlags v. 10. Dez. 1539. (Zt. f. 
Kirch OG. 29, 403-6.) Vgl. '08, 3008. (1364 


Wotschke, T., Hrzg. Albrechts 
Briefe an Joh. Laski. (Altpreuß. Mo- 
natsschr. 45, 336-52; 453-75.) [1365 


Berbig G., 25 Briefe d. Kurfürst. 
Johann Friedrich. d. Großmütigen, 


1645 bis 1547, nebst einig. dazu ge- 
hör. Aktenstücken. (Zt. f. wiss. Theol. 
50, 505-65.) [1366 

Mundwiler, J.B., Ungedr. Brief d. Propstes 
Wolfg. Andr. Rem e Augsb. an P. Claudius 
Jajus SJ 30. Dez. 1549 (Zt. f. kath. Theol. 
32, 610-12.) [1367 


Bitter, H., Der monsterschen 
ketter bichtbok. Satire a. d. Wieder- 
täuferzeit. (Aus: Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. Bd. 66, I.) Münst. Diss. 
38 S. [1368 


Fritz, J., Die Ursachen d. Reform. (Glauben 
u. Wissen 17.) Münch.: Volksschrr.-Verl. 
93 S. [1369 
Walther, W., Worin besteht d. reform. 
Lebenrauffassg.? (Walther, Zur Wertung d. 
dt. Reform. 104-22.) — Ders., Die Bedvutg. 
d. dt. Reform. f. d. Gesundheit uns. Volks- 
lebena. (Ebd. 76-103.) [1370 
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. ’07, 3247 
u. ’08, 1199). Nr. 96/97 u. 98 s. Nr. 1335 u. 
1399. [1371 
Ritschl, Dogmen-G. d. Protestantismus. 
I s. Nr. 565. (1572 
Fabre, J., La pensée moderne 
(de Luther à Leibniz). Paris: Alcan. 


567 S. 8 fr. [1373 


Kolde, T., Luther. (Unsere relig. Erzieher 


2, 1-41.) (1374 
Cristiani, Luther et le Luthera- 
nisme. Paris: Blond et Co ei, 
387 8. [1375 
Rez.: Rev. int. de th£ol. 16, 369-71 
E. Michaud. 


Paulus, N., Zu Luthers Romreise. (Hist.- 
pol. BIL 142, 738-52.) [1376 
Clemen, 0., Üb. d. Verbrennung d Banu- 
bulle durch Luther. (Theol. Stud. u. Krit. 
’08, 490-67.) — Johs. Luther, Johs. KeBlers 
Bericht üb. d. Verbrennung d. Banubulle. 
(Ebd. '09, 158 f.) [1377 
Berbig, G., Luther auf d. Veste Coburg. 
(Berbig, Bilder a. Coburgs Vergangenh. 2, 
104-14,) — D e rs., Die Luther-Kapellc daselbst. 
(Ebd. 115-19.) 2, , 0378 
Sjöholm, J., Luthers åskådning 
i kampen mot klosterlifvet. Lund: 
Gleerup. 424; xjx S. 9 M. 1379 
Joergensen, A., Luthers kamp 
mod d. rom.-kat. Semipelagianisme 


*49 


under saerligt henblik paa ham 
Praedestinationslaere. Kjubenh.: Gad. 
194 S. 3 M. 80. [1380 

Graebke, F., Die Konstruktion d. 
Abendmahlslehre Luthers in ihr. Ent- 
wicklg. dargest. Lpz.: Deichert 1907. 
107 1 M. 80. (50 S.: Gött. 


Diss. '07.) [1381 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 9 Lubstein. 
Walther, W., S:hweizer Taktik geg. Luther 

im Sakramentsstreit. (Walther, Zur Wertg. 

d. dt. Reform. 211-56.) — Ders., Zeugnis d. 

heil. Geistes nach Luther etc. (Ebd. 257-316.) 

— Ders, Luthers spätere Ansicht üb. d. 

Jakobusbrief. (Ebd. 170-73.) [1382 
Hermelink, H., Zu Luthers G@danken üb. 

Idealgemeinden u. von weltlich. Obrigkeit. 

(Zt. f. Kirch OG 29, 267-322; 479-89) — 

P. Drews, Eintsprach d Stautskirchentum d. 

Ideale Luthers: (Zt. f. Theol. u. Kirche. 

FErgäünzgshft.) Tüb.: Mohr. 104 S. 2 M. [1383 
Walther, W., Melanchthon als Retter d. 

Schätzy. d. Wissenschaft. (Walther, Zur Wer- 

tung d. dt. Reform. S. 183-210.) — G. Hoennicke, 

Melauchthons Stollg. auf d. Reichstage zu 

Augsburg 1530. (Dt.-ev. Bil. 33, 7156-67.) — 

Nikol. Müller, Die Besuche Melanchthons 


am kurfürstl. brandb. Hofe 1535 u. 1538. 
(Jahrb. f. brandb. Kirch.-G. 2/3, 10-19, 
550.) [1384 


Müller, Nikol., Georg Schwartz- 
erdt, d. Bruder Melanchthons u. 
Schultheiß zu Bretten. (96/97 v. 1371.) 
Lpz.: Haupt. zu, 276 S. 3 M. [1385 

Spitta, F., Zur Lebens-G. Joh. Polianders. 
(Zt. f. Kirch.-G. 29, 359-95.) [1386 

Pfau, W. K., Beitrr. z. Fam.-Chronik v. 
Joh. Mathesius. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. 29, 163-71.) , f [1387 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis u. 
d. Ref.(s.'08,3056). 19083, Nr. 2 (Ba. II, 
Nr. 8). S. 225-56; Taf. 75 Pf. [1388 

Inh.: Th. Burckhardt-Biedermann, 
Hieron. Guntius. (S. 236-43.) — Meyer v. 
Knonau, Üb. e. neueste Beurteilg. (Th. 
Brieger in Ullisteins Welt-G.) d. Zwinglisch. 
Reformat. (S. 243-45.) — E. Egli, Aus 
Zwiuglis Bibliothek. III u. 1V. (S. 2347-49.) — 
Ders., Zu Worn. Steiners Reform Chronik. 
(8. 249-51.) — Ders., Chronikal. Notizen. II: 
Persönl Aufzeichngu. e. Handwerkers. (8. 351 
-53) — Ders., Eine Walliser Frau. Probe 
aus Thom. Platter. (S.253f.) — Ders., Brand 
e. Großmünster-Turms. (8. 254f.) — Miszellen. 
— Vgl. Nr. 1577. 

Baur, A., Zwingli. (Unsere relig. Erzieher 
2, 42-61.) — F. Rüegg, Zwingli in Wien. 
(Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 214-19.) (1339 

Beß, B., Joh. Calvin. (Unsere relig. Er- 
zieher 2, 62-104.) — W. Rotscheidt, Calvin 
in Köln. (Monatshfte. f. rheiu. Kirch -G. 2, 
257-66) — E. v. Moeller, Dor Antitrinitarier 
Job. Paul Alciat. (Hist. Vierteljschr. 11, 460- 
83.) — A. Dide, Mich. Servet et Calvin. 
2. Ausg. Paris: Flammarion 1907. 322 8S. — 
R. Mulot, Wilh. Farel, d. Reformator d. 
franz. Schweiz. (Theol. Stud. u. Krit. "Gg, 
362-83; 530-42.) [1390 

Jordan, K. F., Ulrich v. Hutten e. Vor- 
läufer unser. Zeit (Kulturträger Bd. 20.) 
Berl.: Seemann Nachf. 85 8. 1 M. Rez: 
Lit. Zbl. "on, Nr. 45 Sauge. [1391 


Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 3. Bibliographie. 4 


"Du 


Spitta, F., Herzog Albrecht v. Preußen 
als geistl. Liederdichter. (Monatsschr. f. 
Gottesdienst u. kirchl. Kunst 13, 11-16 etc. 
1835-94.) Sep. Götting.: Vandenhoeck & R. 
48 RB 1 M. 40. — P. Tschackert, Hrzg. Albr. 
v. Preuß. als angebl. bedeut. geistl. Lieder- 
dichter d Ref.-Zeit. (Altpreuß. Monatsschr. 
46, 58-82.) [1392 

Schweizer, Jos., Ambros. Catharinus Politus 
u. Bartolom. Spina. (Röm. Quartalschr. 22, 
D, 1-16.) [1898 


Pastor, Adrian VI. u. Klemens VII, 2.’08, 
3063. Rez.: Arch.stor. it. 5. Ser. 41, 433-48 Picco- 
lomini; Hist. Vierteljschr. 11, 565-69 Friedens- 
burg; Rev. d’hist. eccl. 9, 124-31 Richard. [1394 

Suster, G., Francesco di Castellaltoc. 1480- 
1554. (Arch. Trentino Anno 20, 1, 1-16.) [1395 

Thom, Schlacht b. Pavia 24 Febr. 1525, 
s. ’07, 3267. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 8 
Hasenclever. — dJ. N., Schlacht b. Pavia. 
(Grenzboten ’08, II, 600-611.) WEI 

Jordan, Zur Schlacht b. Frankenhausen. 
2. Aufl. (Jordan, Zur G. d. St. Müblh. IV.) 
Mühlh.: Danner. 528. 1 M. 60. [1397 

Sörös, P., Bisch. Stef. Brodarics, 
1471-1639 (Ungar.). Budap.: Stepha- 
neum 1907. 148 S. 2 Kr. Ka 

Schubert, H.v. u. H. Hermelink, 
Bündnis u. Bekenntnis 1529/30. Der 
Toleranzgedanke im Reform.-Zeit- 
alter. (Nr. 98 v. 1371.) Lpz.: Haupt. 
728. 1 M. 20. — H. v. Schubert, 
Beitrr. z. G. d. ev. Bekenntnis- u. 


Bündnisbildg. 1529/30. (Zt.f. Kirch.-G. 


29, 323-84; 30, 28-78.) 1399 
Mentz, @., Joh. Friedr. d. Groß- 
mütige (s. Op, 1267). Tl. U: Vom 


Regierungsantritt bis z. Beginn d. 
schmalkald. Krieges. Tl. II: Bis z. 
Tode d. Kurt: der Landesherr; Akten- 
stücke. (Beitrr. z. neuer. G. Thüring. 
I, 2. 3.) Jena: Fischer. xxvj, 562; 
x, 602 8. 30 M. [1400 


Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 30, 159-62 
Hecker; Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 14 Virck. 
Laigue, Un soldat diplomate au 
16. siècle. Ambassade extraord. de 
Beauvoys à Venise en 1536. (Rev. 
d’hist. dipl. 21, 592-606. 22, 115-40; 
249-62.) [1401 
Ehses, St., Zu d. kirchl. Reform- 
arbeiten unt. Paul III. Der dt. Kar- 
dinal Nikolaus v. Schönberg. (Hist. 
Jahrb. 29, 597-603.) [1402 
Heinemann, 0., Von Hrzg. Philipps I. 
Besuch auf d. keichstage zu Regensburg 1541. 
(Monatsbll.d.Ges. f. pomm. G. ‘OS, 33-38.) [1463 
Pastor, L., Ursprung d. Schmalkaldisch. 
Krieges u. d. Bündnis zw. Pupst Paul IJI. u. 
Kaiser Karl V. (Hist.-pol. BIL 141, 225-140.) 
(Aus Bd. V d. G. d. Päpste.) [1404 


Berentelg, H., Der Schmalkal- 
dische Krieg ın Nordwestdtld. Münst. 
Diss. 92 S. [1405 

Rez.: Dt. Lit -Ztg. '09, Nr.17 Hasenclever. 


Bibliographie Nr. 1392—1444. 


Bossert, G., Christ. Eleutherobius oder 
Freisleben, d frühere Täufer. spater Syn- 
dikus d Wiener Univ. u. bischöfl. Offizial. 
Zugl. Beitr. z. Bechts-G. (Jahrb. d. Ges. f. 
G. d. Protest. in Österr. 29, 1-12.) Rez.: 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 55f. [1406 


Höchsmann, J., Siebenb. G. im 
Zeitalter d. Ref. (Arch. d. Ver. f. 
siebenbürg. Ldkde. N.F. 35, 836-84; 
414-522. 86, 1-176.) [1407 

Fleischlin, B., Schweizer. Ref.-G. 
Lfg. 1-6. Bd. I. 932 S. Bd. Il, 1-513. 
Stans: Matt. a 2 M. [1408 

Bossert, @., Beitrr. z. G. d. bayer. 
Religionspolit. in d. Ref.-Zeit. (Beitrr. 
z. bayer. Kirch..G. 15, 1-16.) [1409 


Streit, F. E., Christoph Scheurl, d. Rats- 
konsulent v. Nürnb. u. s. Stellg. z. Reform. 
Plauen. Progr. 4°. 57 S. [1410 


Bossert, G., Beitrr. z. Ref.-G. 
Württembergs. (Bll. f.württb. Kirch.- 
G. N.F. 11, 97-112.) [1411 

Weier Emil, Einführg. d. Ref. in 


Hessen. Synode v. Homberg 1526 u. 
d. Franziskaner Nikol. Herborn. 
Münst. Diss. "oi 63 S. [1412 


Killan, Einführg. d. sog. Ref. in Nassau. 
(Pastor bonus 21, 62-67.) [1413 

Gulik, Jos. Gropper, s. '08, 3085. Rez.: 
Arch. f. Kultur-G. 6, 482f. Bruchmüller. — 
W. Rotscheidt, Zur Charakteristik Groppers. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 56-60.) — 
Ders, Anfänge d ref. Gemeinde Mettmann. 
(Ebd. 254-56.) (1414 


Haustein, P., Wirtschaftl. Lage 
u. s0z. Bewegungen im Kurfürstent. 
Trier 1525 (s8. 08, 3083). Forts. (Trier. 
Arch. 13, 35-50.) [1415 

Kooperberg, L. M. G., Margaretha 
van Oostenrijk, Landvoogdes der 
Nederlanden tot den vrede van 
Kamerijk. Amsterd.: v. Holkema et W. 
xx, 472 S. 3 fl. 90. [1416 

Tremayne, E. E., The first Governess 


of the Netherlands: Margaret of 
Austria. London: Methuen. 378 S. 
10 sh. 6 d. [14162 


Moorrees, F. D. J., Geschied. d. kerk- 
hervorming in de zuidelijke Nederlanden. 
Volksuitgaaf. Leiden: Adriani. 231 8S. 
0.75 fi. (1417 

Knappert, L., De opkomst van het 
protestantisme in eene Noord-Nederl. 
stad. Geschied. van de hervorming 
binnen Leiden van d. aanvang tot op 
het beleg. Leiden: van Doesburgh. 
290 S. 2 fi. 90. Vgl. op, 1237. [1418 

Linneborn, Zur Reformtätigkeit 
d Erzbischofs v. Köln Adolf II. v. 
Schaumburg (1547-1556) in Westfal. 
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 65, II, 
145-90.) [1419 


Reformationszeit, — Gegenreformation und 80jähr. Krieg. 


Roth, F., Zur neuer. reform. geschicht!l. 
Lit. Ost- u. Nord-Dtlds. nebst d. Grenzländern. 
(Dt. @.bIl. 9, 975-311.) [1420 

Bauer, J., Kirchl. u. sittl. Zustände 
in d. luth. Gemeinden Niedersachsens 
im Ref.-Jahrh. (Zt. d. Ges. f. nieder- 
sächs. Kirch.-G. 12, 29-72.) — Kayser 
Mitt. z. Ref. d. Klosters Ebstorf 
(Ebd. 132-45.) [1421 

Joachim, H., Begründg. d. Düser Kirche 
u. d. Döser Kirchspiels. (Zt. d. Ver. f. hamb. 
G. 13, 1-32.) [1422 

Berbig, 6., Kirchl. Versorgung d. Stadt 
Coburg u. d. Coburger Landes 1539. (Berbig, 
Rilder a. Coburgs Vergaugenh. 2, 1-82.) — 
Ders., Erste Schulvisitation im Zeitalter d. 
Ref. im Kurf. Sachsen d. Ortslandes Franken. 
(Ebd. 88-103.) Vgl. ’08, 1183. — Ders., Zur 
G. d. Klosters Mönchröden b. Coburg. (Ebd. 
120-29.) — Ders., Kurf. Joh. Frdr. gen. d. 
Großmütige. (Ebd. 154-59.) [1423 

Wappler, Inquisition u. Ketzerprozesse in 
Zwickau zur Ref.-Zeit, s. ’08, 8096. (Mitt. d. 
Altert.-Ver. f. Zwickau 9, 1-213.) Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 44 O. Clemen; Hist. Jahrb. 
30, 143f. N. P.; Theol. Lit.-Ztg. "op Nr. 5 
Bossert. [1424 

Müller, N., Gründg. u. erst. Zu- 
stand d. Domkirche zum hl. Kreuz 
in Köln-Berlin u. d. Neue Stift in 
Halle a. S. (Jahrb. f. brandb. Kirch OG. 
Jg. 2/3, 68-232; 551) — Ders., 
Statuten d. N. Stifts zu Halle u. d. 
Doms zu Köln-Berl. u. Bruchstücke 
d. Breviariums dies. Kirchen. (Ebd. 
233-336.) — Ders., Zur G. d. Gottes- 
dienstes d. Domkirche zu Berl. 1540- 
1598. (Ebd. 387-549; 551.) — Ders, 
Jak. Schenk, kurfürst. Hofprediger 
in Berl. 1545 u.1546. (Ebd. 19-29.) [1425 

Uckeley, Reihenfolge d. Geistlichen an 
Nikolai u. Jakobi zu Stettin im Ref.-Jahrh. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. '08, 1-6; 
17-22.) [1426 

Warminski, J., Andreas Samuel 
u. Joh. Seclutian. Poln.) Posen 1906. 
xvj, 550 S. [1427 

Rez.: Altpreuß. Monatsschr. 45, 353-56 
v. Kurnatowski. 


Moritz, H., Ref. u. Gegenref. in 
Fraustadt (s. "Op, 1251). TI. II. Posen. 
Progr. 44 S. [1428 


Rez.: Hist. Monatsbll. d. Prov. Pos. 8, 
126 f. Wotschke. 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555-1649. 

Meister u. Ruppel, Straßburg. Chronik d. 
J. G. Saladin, s. Nr. 194. [1429 

Welck, Frhr. H. v., Zusätze zu „Gedenk- 
buch e. böhm. Exulantenfamilie in d. Horzogl. 
Bibl. zu Wolfenb.“ (Dt. Herold ’08, Nr. 10.) 
Vgl. ’08, 3108. 11430 

Keussen, H., Die 3 Reisen d. 
Utrechters Arn. Buchelius nach 
Dtld., insbes. sein Kölner Aufenthalt; 


"Di 


hrsg. u. erl. (e. '08, 1256). U u. II. 
Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 


5, 43-114.) Vgl. Nr. 1560. [1481 
Gertrudis, M., Aus d. Tagebuch d. Äbtissin 
Magdal. Heidenbucher, O. S. B. v. Frauen- 
chiemsee, 1609-50. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 28, 122-42; 379-92; 559-76. 29, 
170-85; 476-88; 653-67.) [1432 
Schönach, L., Brief d. Constant. Grafen 
v. Liechtenstein aus d. türk. Gefangensch. 
1610. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vor- 
arlbergs 5, 158f.) , „.„[1433 
Greiner, Memorial- u. Reisebuch 
d. Hans Schad. Beitrr. z. G. Ulms 
ım 17. Jh. (Württb. Vierteljhfte. 


N. F. 17, 334-420.) [1434 


Cauchie, A. et L. Vander Essen, Les 
Archives farnésiennes de Naples au point de 
vue des Pays-Bas. Gand: Siffer 1907. 24 S. 
(Congrès de Gand ’07.) [1435 

Dareste, Les lettres d’'Hotman aux ar- 
chives de Marbourg. (Rev. hist. 99, 162f.) 
Vgl. ’08, 3105. [1436 

Tihon, A., Analyse et extraits de 
doce. relat. à l’hist. des Pays-Bas 
au 16. siècle. (Bull. de la Comm. R. 
d'hist. de l'Acad. R. de Belg. 77, 
37-133.) [1437 

Oberndorff, L., Graf v., Angebl. Praktik 
wider Kurf. Friedr. IV. v. d. Pfalz 1597. 
Nach Akten d. Heidelb. Univ.-Bibl. (Ver- 
handlgn. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 


58, 89-104.) [1438 
Willaert, L., Négociations polit.- 
relig. entre l'Angleterre et les Pays- 


Bas cathol. 1598-1625 (s. '08, 1272). 
Schluß. (Rev. d’hist. eccl. 9, 52-61; 
736-45.) [1439 

Briefe u. Akten z. G. d. 30jähr. 
Krieges in d. Zeiten d. vorwalt. Ein- 
flusses d. Wittelsbacher (s. ’08, 1275). 
XI: A. Chroust, Reichstag v. 1618. 


xxv, 1107 S. 28 M. [1440 

Rez. v. IX: Mitt. d. Inst. f. öst. G. 29, 
532-34 Bibl.; v. N. F. II, 1: Hist. Zt. 102, 
130-34 Friedensburg; Forsch. z. G. Bayerns 
16, 306 F. Roth. f 

Lonchay, H., Les sources de l’hist. du 
règne desarchiducs Albert et Isabelle. (Annales 
du 20. congrès. Gand oi II, 87-93.) [1441 


Gritzner, E., [Kaiserl. Schreiben 
v. 7. Jan. 1614: ] Zur G. d. Annexion 
d. Fürstbistums Metz durch Frankr. 
u. z. Vor-G. d Metzer Parlaments. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 
464-66.) [1442 

Günter, H., Die Habsburger-Liga 
1625-35. Briete u. Akten a. d. Gen.- 
Arch. zu Simancas. (Hft. 62 v. 711). 
Berl.: Ebering. xvj,487 S.14M.50.[1443 

Podlaha, A., Dopisy reform. komisse 
v Čechách z let 1627-1629. (Akten d. 
Reformationskommission 1627-29). 
(Hft. I v. 183.) [1444 


4* 


*52 


Hardegg, J., Graf, Briefregesten 
a. Wallensteins Zeit. (Jahrb.d. Herald, 
Ges. „Adler“ N.F. 18, 185-205.) [1445 

Kernkamp, G. W., Zweedsche 
Archivalia. I. Brieven v. Sam. Blom- 
maert aan d. Zweedschen Rijks- 
kanselier Axel Oxenstierna 1635-1641. 
I. Brieven van Louis de Geer, 
1618-1652. IlI. Varia betref. Louis 
de Geer. (Bijdragen en meded. v. h. 
Hist. Genootsch. te Utrecht 29, 3- 
442.) [1446 

Duvernoy, E., Une ordonnance 
de Louis XIV. sur la Lorraine et les 
trois évêchés, 7. juill. 1643. (Bull. 
hist. et phil. du Comité des travaux 
hist. etc. °07, 307-12.) [1447 


Bemmann, R., Die Kosten d 30j»hr. Krieges 
f. d. St. Mühlhausen i. Th. (Mühlh. G.bll. 9, 
131-35.) Abrechng. d. Stadt. [1448 

Radlach, T. 0., Neu entdeckte Tischrede 
Gustav Adolfs üb. s. Pläne u. Ziele in Dtid.; 
gehalten in Halle a. S. nach s. Siege bei 
Breitenfeld. (Montagsbl. Wiss. Wochenbeil. 
d. Magdeb. Ztg. up, Nr. 33.) [1449 

Kraft, J., Schmähgedicht auf Torstenson 
(Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 5, 159-61.) [14f0 

Herrmann, F., Spottgedicht auf d. Mainzer 
Prof. Vitus Erbermann S. J. (Eeitrr. z. hess. 
Kirch.-G. 3, 332-36.) — Ders., Offiz. Mainzer 
Konkubinarierliste a. d. J. 1575. (Ebd. A 
327-32) (1451 

Lühder, R., Die Druckschrr. d. 
Bibliothek d. geistl. Ministeriums z. 
Greifswald in alphab. Verzeichn. 
m. e. G. d. Biblioth. Greifsw.: Bam- 
berg. 231 S. 2 M. 50. [1452 

Kirchenbuch d. franz. reform. Ge- 
meinde zu Heidelb. 1569-77 u.Franken- 
thal 1577-96. Hrsg. v. G. v. den 
Velden. Weimar: Herausgeber. 
8 M. [1453 

Bösken, W., Der 1. Rd. d Rhein. Pro- 
vinzial-Kirchenaichive. (Theol. Arbeiten d. 
rhein. wire. Predig.-Ver. 10, 66-76.) [1454 

Rotscheidt, W., Aus d. Akten d. reform. 
Schifiergemciude vor Köln. Die Vertrage m. 
d. ref. Gem. zu Mühlhein a. Rh (Monatshfte. 
f. rhein. Kirchen-L. 2, 193-213 ) [1455 

Acta der particuliere synoden van 
Zuid-Holland, 1621-1700, uitgeg. door 
W. P. C. Knuttel. D. I: 1621- 
83. (Rijksgeschiedkund. Publicatiën. 
Kleine ser. III.) 's-Gravenh.: Nijhoff. 
22, 555 S. 3 fl. 50. [1456 


Ritter, M., Dt. G. im Zeitalter d. 
Gegenref. u. d. 30j. Krieges (s. "07, 


| 


Bibliographie Nr. 1445—1497. 


Mottley, J. L., Dutch Nation: Being tLe 
Rise of the Dutch Republic, 1555-84. N. ed. 
Lond.: Harper. 986 S. 7 sh. 6 d. [145% 


Törne, P. 0. v., Ptolémée Gallo, 
cardinal de Côme. Étude sur la cour 
de Rome, sur la secrétairerie pontif. et 
sur la politique des papes au 16. siècle. 
Paris: Picard ’07. xxxvı1],288S. [1459 

Rez.: Hist. Zt. 102, 128-30 Friedensburg. 

Fürsen, 0., Wichtiges Jahrzehnt 
kursächs. Reichspolitik 1576-86. 
Sonderburg. Progr. 26 8. [1460 

Löbl, A., Bartlmä Pezzen, österr. 
Staatsmann unt. Rudolf II. Real- 
schul-Progr. Wien ON. 11 S. [1461 

Kybal, Vl., Spor arciknížete Ma- 
tyáše s císařem Rudolfem II. (Streit 
d. Erzherzogs Matthias m. Kaiser 


. RudolfIl.) (Sitzungsberr. d. Kgl.Böhm. 


Ges. d. Wise. oi, Nr. IL) Prag: 
Rivnä& 1907. 125 S. 1462 
Almquist, H., Sverge och Ryss- 


land 1595-1611. Twisten om Estland 
etc. Uppsala: Almqvist & W. xxvj, 
274 S. 8 M. 50. [1463 

Kvačala, J., Thom. Campanella 
u. Ferdinand II. (Sitzungsberr. d. 
Wien. Akad. Bd. 159, 5) Wien: 
Hölder. 48 S. 1 M. 10 [1464 

Brants, V., Une mission à Madrid 
de Philippe de Croy, comte de Solre, 
envoyé des archiducs en 1604. (Bull. 
de la Comm. R. d’hist. de l'Acad. 
R. de Belg. 77, 185-208.) [1465 

Boldisär, K., Kriegsgefolge Stef. 
Bocskays. (Ungar.) Debreczin: Hott- 
mann 1906. 120 S. [1466 

Károlyi, A. v., Bocskay u. d. Wie- 
ner Friede. Szendrei, J., Gleichzeit. 
hist. Denkmäler a. d. Zeit Bocskays. 
(Ungar.) (S.-A. a. d. Századok.) Budap.: 
Athenäum 1907. 42 S. [1467 

Kröß, H., Erpressung d. Majestäts- 
briefes v. Kaiser Rudolf II. durch d. 
böhm. Stände 1609 (s. '08, 1287). 
Schluß. (Zt. f. kath. Theol. 32, 498- 
35; 693-716.) [1468 

Kirschner, A., Plünderg. zu Reichstadt 
1621 (durch Truppen d. in d. Oberlausitz 
lagernden Herz. Joh. Georg v. Jägerndorf). 
(Mitt. d. Nordböhm. Exkursionsklubs 31, 
226-30.) (1469 

Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug 
d. J. 1622 am Oberrhein (s. '08, 3130). 
Schluß. (Zt. f. G. d. Oberrh. NF 
23, 501-14.) 1470 

Wiens, E., Fancan u. d. nz. 


1343). Lfg. 22, Schluß. (= Nr. 273.) | Politik 1624-27. (XXIv.716.) Heidelb.: 


Bd. III, 561-648 u. xv S. 1 M. [1457 | Winter. xj, 141 S. 4 M. 


Rez.: Rev. hist. 101, 184 f. Philippson. 


[1471 
Rez.: Forschgn.z.G.Bayerns 16, 311f. W.Goetz 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Siegl, K., Zur Charaktorist. Wallensteins. 
(S.-A. aus: „Dt. Arbeit“, Jg VIL) HR — 
J. Krebs, Beitrr. zu Waldsteins Regenten- 
tätigkeit im Hrzgt. Bagan. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 43, 220-39.) — S. Gorge, Noch einiges 
z. Besitzwachsel böhm. Güter im 30j. Kriege. 
(Mitt d Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 101-6.) 


Vgl. ’08, 1289. — Ders., Beitrr. z. G. d. 
Konfiskationen (s. ’08, 1239). Schluß. (Ebd. 
46, 357-75.) [1472 


Siegl, K., Überrumpig. d. St. Eger 
durch d. Sachsen 1631 u. ihre Befreig. 
durch Wallensteinsche Truppen 1632. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
47, 18-46.) [1473 

Jordan, Hrzg. Wilh. v. Weimar, d. Stadt 
Mühlhausen u. d. Eichsfeld. Tl. I. (In: „Aus 
alt. Zeit“ H. 2) TL II. (Mühlhäuser G.bll. 
9, 72-115.) [1474 

Konze, Stärke etc. d Wallensteinschen 
Armes 1633, s. '07, 3356. Rez: Dt. Lit.-Ztg. 
‘08, Nr. 32 Jacob. [1475 


Noailles, Vicomte de, Episodes de 
la erre de Trente ans. Bernard 
de Saxe-Weimar (1604 à 1639) et la 
réunion de l'Alsace à la France. 
Paris: Perrin. 502 S. 7 fr. 50. [1476 


Costa de Beauregard, Un prince 
allem. au service de France (Le Correspondant 
’08, 25. Sept., 1056-19.) 

Henkel, Über d. Heerführer Bredow im 
30j. Kriege. (Mitt. d Ver. f. hess. G. ’06/7, 
45-48.) — Wolff, Teilnahme d. Ziegenhainer 
Bürgerschützen unt. Kapitän. Val. Muhly am 
Reitertrefien bei Riebelsdorf 14. Nov. 1640. 
(Ebd. 54-56) [1477 

Ritter, M., Das röm. Kirchenrecht 
u. d. Westfäl. Friede. (Hist. Zt. 101, 
253-82.) [1478 

Rez. v. ’07, 1366 (Steinberger): Zt. f. 
kath. Theol. 32, 170-72 Kriß; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 35, 296-99 Mahrenholtz. 

Sägmüller, J. B., Der Begriff des exer- 
citium religionis publicum, exercitium re- 
ligionis privat. u. der devotio domestica im 
Westfal. Frieden. (Theol. Quartalschr. 90, 
255-79) [1479 


Straganz, M., Zur Tätigkeit d. Franzis- 
kaners P. Mich. Alvarez in Österr (Forschgn. 
u. Mitt. z. G. Tirolsu. Vorarlbergs 5, 303-9.) [1480 

Loserth, J., Wie Steiermark, Kärnten u. 
Krain wieder kathol. wurden. Skizzen a. d. 
Zeit d. Gegenref. nach gleichzeit. Akten u. 
Korrespondenzen. (Preuß. Jahrbb. 133, 233 
CN [1481 

Hegemann, 0., Zu Primus Trubers 400jähr. 
Geburtstag. (Aus: Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. 29, 16 ff.) Laibach: Steinmayr & B. 
56 S. 80 Pf. Inh.: 1) Zur Charakterist. Trubers 
m. Benutzz d. ungcdr. Hinterlassenschaft v. 
Dr. Th. Elze. 2) Laibach z. Trs Zeit. Die 
dortige ev. Matrik. — Ders., D. M. Primi 
Truberi. 1508-1608. Ebd. 16 S. 40 Pf. — 
J. Cohorma, Truber u. d. südslaw. Lit. im 
Ref -Zeitalter. (Kalender „Hus“ ’07, Kutten- 
berg, 98-107.) [1432 


Schmidt, W. A., Die Gegenref. in 
Görz-Gradiska. (Jahrb. d Ges. f. G. 
d. Protest. in Österr. 29, 86-133.) [1483 


"Dä 


Tischer, P. F., O uvedeni fädu 
kapucinskeho do (Cech na Hradčany 
okolo roku 1600. (Üb. d. Einführg. 
d Kapuzinerordens nach Böhme: 
auf d. Hradschin um 1600.) (Sitzungs- 
berr. d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. ’07, 
Nr. IX.) Prag: Rivnat. 56. [1484 

Kanyar6, Fr., Frz. Dávid. (Ungar.) 
Klausenb.: Ajtai 1906. 124 S [1485 

Wymann, E., Karl Borromeo u. seine 
Metropole 1581. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 


131 ff.) — A. Schei wiler,Vor-G. Abt Bernards II. 
v. St. Gallen. (Ebd. 81-101.) [1486 


Ludwig, D. A., Versuch d. Gegen- 
ref. im Unterengadin u. im Prättigau 
1621-22. (Jahresber. d. Hist.-Antiqu. 
Ges. v. Graubünd. '05, 95-146.) [1487 


Rez.: Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs 5, 325f. Kraft. 

Siebengartner, M., Innere Einrichtg. d. 
Reichsstifts Obermünster in Regensb. Nach 
d Statuten v. J. 1608. (Vhdlgn. d Hist. Ver. 
v. Oberpfalz u. Regensb. 58, 143-735.) — B. 
Duhr, Der 5°% Streit im prot. Regensb. (Zt. 
f. kath. Theol. 32, 608-10.) [1483 

Gartenhof, K., Politik d. Reichs- 
stadt Schweinfurt im 80j. Kriege m. 
bes. Berücksicht. d. Verhältn. z. 
Hochstifte Würzburg. (Würzb. Diss.) 
Würzb.: Freudenberger. 82S.2M.[1439 

Heintzeler, Kirchl. Versorgung Vellbergs 
1628-1680. Anh. zu d. Aufs : „Heintzeler, Das 
Restitutionsedikt in Franken.“ (BI. t. württ. 


Kirch.-G. N.F. 12, 94-96.) Vgl. ‘0, 1302. [1490 


Schmidlin, J.. Joh. Pistorius als Propst 
im Elsaß. (Hist. Jahrb. 29, 790-804.) [1491 


Klipffel, L., La guerre de Trente 
ans dans la region de Belfort.. (Bull. 
de la Soc. Belfort. d’emul. 26, 11ff.) 
Betr. auch d Oberelsaß [1492 


Woerth, E., Benfeld unter schwed. 
Herrschaft 1632-1650. Mülh.: Selbst- 
verl.1907. 137S. Vgl.’07,1380a. [1493 


Fliedner, H., Zur G. d. „Vier Täler“ od. 
d. kurpfülz. Oberamtes Bacharach. (Monats- 
hfte f. rhin. Kirch.-G. 2, 289-348; 3853-64.) — 
W. Botscheidt, Berg. Prediger seit Stiftg. d. 
Provinzialsynode. (Ebd. 1, 441-50 etc. 547-53. 
2, 61-63 etc. 28-85.) — Ders., Abrah. Scul- 
tetus im Rheinland. (Ebd. 2, 365-70 ) — Ders., 
Joach. Wendland. (Ebd. 371-74.) — W. Pont, 
Johs. Vietor. (Ebd. 349f.) — Kentenich, 
Konfessions- u. Wirtschaftsieben zu Nieder- 
prüm in d. Eifel 1645. (Ebd. 374f.) [1494 

Brauneck, F., Die ref. Gemeinde Ober- 
winter im 1. Jh. ihres Restehens. iTheol. Ar- 
beiten d. rhein. wiss. Predig.-Ver.10, 77-95 )[1495 

Burbach, R., Neue Beitrr. z. Reform.-G. 
d Gemeinde Wahlscheid. (Sonderabir. d. 
Prot. d. Verhandlgn. d Kreissynode Bonn ’07.) 
348. 50 Pf. — Vgl. W. Rotscheidt, (Monats- 
hfte. f. rhein Kirch -G. 2, 185 f.) [1496 


Schwering, L., Die relig. u. wirt- 
schaft), Entwickelg. d. Protestantis- 
mus in Köln währ. d. 17. Jh. (Ann. d. 
Hist. Ver. f.d. Niederrh. 85, 1-42.) [1497 


GE 


Voß, F., Beziehgn. d Großen Kur- 
fürsten zu Stadt u. Stift Essen. Bor- 
beck. Progr. u. Münster. Diss. 


64 S. [1498 
Goemans, L. V., Het Belg. gezantschap 


te Rom, 1600-33. (Bijdragen tot de geschied. 
bijzonderl. v. het aloude hertogdom Brabant 
’07, 524-32.) [1499 

ggen, J. L. M., De invloed door 
Zuid-Nederland op Noord- Nederl. 


uitgeoefend op her cinde d. 16. en 


begin d. 17. eeuw. Gent: Siffer. ` 


xv, 247 S. [1500 

Hotz, W., Cyriacus Spangenbergs Leben 
u. Schicksale als Pfarrer in Schlitz 1580-1590 
(8.'08, 3157). Schluß. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 
3, 265-96.) [1501 

Linneborn, Das Kloster Brenkhausen im 
16. Jh. (Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 65, II, 
191-209. — Jos. Schulte, Zur G. d. Murian. 
Studenten-Kongreg. am Paderborner Jesuiten- 
kolleg. (Ebd. 210-16.) ‚(1503 

Sagel, J., Warburg im 80jähr. 
Kriege. (Beitrr. f. d. G. Niedersachs. 
u. Westf. H. XII.) Hildesh.: Lax. 
96 S. 2 M. 60. > 

Schauenburg, L., 100 Jahre olden- 
burg. Kirch.-G., 1573-1667 (e ’04, 
3073). V: Verhältnisse d. wirtschaftl. 
u. familienrechtl. Lebens. 173 S. 


3 M. 80. [1504 
Hassebrauk, G., Der Schreckenstag von 
Schöppenstedt 14. Mai 1602. (Braunschw. 
Magaz. ’08, Nr. 6.) [1505 
Beste, J., Abt Brandanus Dătrius u. s. 
Eiufluß auf d. braunschw. Landeskirche, (Zt. 
d. Ges. f. niedersächs. Kirch OG 12, 1-28 ) [1506 
Winter, G., Streitigkeiten zw. Kirche u. 
Stadt in Schönebeck Ende d 16. Jh. (G.-bll. 
f. Magdeb. 43, 78-105.) [1507 
Goldmann, L., Bickenriede im 30j. Kriege. 
(Unser Eichsfeld 2, 111-13.) b [1508 
Koch, E., Moskowiter in d. Ober- 
lausitz u. Bartholom. Scultetus 
in Görlitz (s. '07, 3390). Forte. 
(N.lausitz. Magaz. 84, 41-109.) [1509 
Duncker, G., Die 2. mecklenb. 
Hauptlandesteilg. 1621. (Jahrbb. ete. 
d.Ver.f.mecklenb.G.43,177-292.)[1510 
Schmidlin, J., Die Restaurations- 
tätigkeit d. Breslauer Fürstbischöfe 
nach ihr. frühest. Staatsberichten an 
d. röm. Stuhl. Roma: Unione cooper. 


edit. 1907. 4°. 52 S. [1511 
(Festschr. d. dt. Nationalkircke 8. Maria 
dell’ Anima f. Kopp. In 25 Exempl. gedr.) 
Arnold, F., Christ. Pelargus a. Schweid- 
nitz in 8. Beziehgn. zu Schlesien. (Zt. d. Ver. 
f. G. Schles. 42, 151-836.) [1512 
Simson, Zur G. d. Jesuiten im poln. 
Preußen währ. d. 16. Jh. (Mitt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 7, 24-27.) [1518 
Exner, H., Die Beziehgn. zw. 
Brandenb.-Preuß. u. Polen 1640-48. 


Progr. Ostrowo. 33 S. [1514 


Bibliographie Nr. 1498—1556. 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 


Hofordnungen, Dt, d 16. u.17. Jh., brag. 
v. A. Kern. II, s.’07, 3335. Rez.: Gött. gel. 
Anz. ’08, 864-68 v. Below. [1515 

Heck, B., Nassau-Dietzische Verordngn. 
1617-1711. (Nr. 4 v. 811.) Diez: Meckel. 
108 S. ı M. , [1516 

August Wilhelm, Prinz v. Preuß., 
Entwicklig. d. Kommissariats-Behör- 
den in Brandenb.-Preuß. bis z. Re- 

iergs.-Antritt Friedr. Wilh. I. Straßb. 

iss. '08. 4°. 61 S. [1517 


Petsch, Verfassg. u. Verwaltg. Hinter- 
pommerns im 17. Jh., s. ’07, 3409. Bez.: 
Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 230f. 
W. v. Sommerfeld; Hans. G.bll. ’08, 266-69 
Simson; Zt. f. Sozialwiss. 11, 724f. v. Below; 
Pomm. Jahrbb. 9, 192-94 U.; Monatsbli. d. 
Ges. f. pomm. G. '08, Nr. 1 v. N. (1515 

Rautenfeld, C. v., Üb. d. Ursprung d. 
Del, Adelskonvents. (Balt. Monatsschr. 65, 
184-95.) (1519 


Hedemann-Heespen, P. v., Neue Landes- 
matrikel u. Ergänzgn. zu mein. G. v. Dt.- 
Nienhof u. Pohlsee. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 38, 89-108.) [1520 

Häpke, R., Reiseberichte. (Hans. G.bll. ’08, 
516-28.) Zweck: Sammlungen f. d Nieder- 
länd. Inventar z. G. d hans.-niederl. Handels 
v. 1531 bis 1585. [1521 

Schmidt, Georg, Register üb. d. Wein- 
handel 1579. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 47, 94-100) [1522 

Hach, E., Aus d. Rechnungsbuche d. 
Heiligen-Geist-Kirche in Lübeck 1518. (Zt. d. 
Ver. f. lüb. G. 9, 35-146; 205-3.) (1523 

Koch, Ernst, Die ehemal Glashütte zu 
Langenbach b. Schleusingen, d. Mutter d. 
Glashütten zu Fehrenbach u. Lauscha. (1525- 
1589.) Meining.: Brückner AR 72 S. 1 M. 60. 


Rez.: Zt. d. Ver. f. thùr G. 18, 419f. 
Dobenecker. [1524 

Westermann, A., Zahlungsein- 
stellg. d. Handlungsgesellschaft d. 


Gebr. Zangmeister zu Memmingen 
1560. (Vierteljschr. f. Soz.-u.Wirtsch.- 
G. 6, 460-516.) Ee? 
Brakel, S. van, De Holland. 
handelscompagnieön d. zeventiende 
eeuw. 's Gravenh.: Nijhof. xxxiij, 
189 S. 1 fl. 90. [1526 
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 56-60 v. Srbik. 
Moliwo, L., Ein fürstl. Kapitalist 
im 16. Jh.: Markgraf Hans v. Küstrin. 
(Delbrück-Festschr. 181-97.) 1527 
Münker, H., Die Weseler Schiffahrt 
vornehml. z. Zeit d. span.-niederl. 
Krieges. Beitr. z. Verkehrs-G. d. 
Niederrheins. (Stud. u. Quell. z. G. 
v. Wesel I.) Wesel: Kühler. xvj, 
231 S. 2 M. 50. [1528 
Rez.: Westdt. Zt. 27, 517f. Schwering. 
Feuchtwanger, L., G. d. sozial. 
Polit. u. d. Armenwesens im Zeitalter 


Reformation, Gegenref. und 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *55 


d. Reform. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 
82, 1423-60. 33, 191-228.) 1529 


TL I (Reformen u. Ideen bis 1526): Berl. 
Diss. 37 8. 


Scharmitzel, Th., Die Handwerker- 
politik Hrzg. Christofs v. Württemb. 
Tübing. Diss. 135 S. [1530 


Batzer, E., Das Haigerlocher 
Stadtbuch v. 1551. (Alemannis N.F. 
9, 199-220.) [1531 

Elwenspoek, C., Üb. d. Quellen 
d. im Landrecht f. d. Hrzgt. Preußen 
v. 1620 enthalt. Strafrechts. Beitr. 
z. preuß. Rechts-G. (Strafrechtl. Ab- 
halgn. H. 89 u. Kieler Diss.) Bresl.: 
Schletter. 56 S. ı M. 60. [1532 


Ledebur, S. Frhr. v., Ein Lehnstag im 
16. Jh. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 86, 
204-13.) [1588 


Tideman, J., Fronspergers Kriegsbuch. 
(Alemannia N.F. 9, 140 ff.) [1534 
Hoffmann, Lehnfolge d. St. Schlawe 1583- 
1663. Schlawe. Progr. ’07. S. 3-25. 4°. [1535 


Ehses, Andr. Masius au Kardinal Morone. 
Zevenaar, 18. Sept. 1561. Die Universit. 
Duisburg betr. (Röm. Quartalschr. 23, II, 
62-66.) [1536 

Diehl, W., Stipendienbuch d. Univ. 
Marburg 1561-1674. (Qu. u. Stud z. 
hess. Schul- u. Univ.-G.) Marb.: 
Elwert. 94 S. 2 M. 50. [1537 

Bauer, L., Errichtg. d. Kollegiums 
b. St. Anna in Augsburg 1580-1582. 
Augsb. Progr. 68 S. 1588 

Schwabe, E., Stud. z. Entstehgs.- 
G. d. kursächs. Kirch.- u. Schulordng. 
v. 1580. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 
etc. 22, 272-92; 313-42, 424.) [1539 


Schrörs, H., Kölner Buchdrucker Maternus 
Cholinus. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
85, 147-65.) (1540 

Lädtke, W., Verzeichn. d. Balhorn-Drucke. 
(Zt. d. Ver. f. lüb. G. 9, 147-70.) [1541 


= Bossert, &., Theod. Reysmann, 
Humanist u. Dichter a. Heidelb. (s. 
’08, 3196). Schluß. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N.F. 28, 682-724. 1542 
Müller, M., Joh Albr. v. Wid- 
manstetter 1506 bis 1557. (Münch. 
Diss) Bamb.: Handels-Dr. u. Ver- 
lagsh. ei, 116 S 2 M. 40. [1543 
latt, D., Dav. Chytraeus als G.- 
lehrer u. G.-schreiber. (Aus: Beitrr. 


z. G. d. St. Rostock V, 1/2.) Rost. 
Diss. 202 S. 1544 
Hamelmann, H., Geschichtl. W erke. 


Krit. Neuaugg. v. 


. Detmer. Bd. I: | 


. Stuttg. 250.) 460 S. 


` Marb.: Elwert. xj, 264 S. 


| 
l 
l 


Schrr. z. niedersächs.-westf. Gelehrten- 
G. (s. '05, 8029). Hp 3: Illustr. 
Westphaliae virorum libri sex; krit. 
neu hrsg. v. Kl. Löffler. (Veröff. d. 
Hist. Komm. d. Prov. Westf.) xj S.; 


S. 209-596. 8 M. [1545 

Petersen, C. 8., Lettre de Gérard Mercator 
& Henri de Rantzau. (Bull. de la Comm. R. 
d’hist. de l'Acad. R. de Belg. 77, 1-7.) — 
A. Tihon, Desgl. & J. Vivian. (Ebd. 134 
-38.) {1546- 

Pauls, E., Zur Lebens-G. Peter a Boecks, 
d. erst. @.schreibers Aachens (Aus Aschens 
Vorzeit 20, 143-47.) — Ders., 2 Briefe d. 
Aachen. G.schreibers u. Rochtsgelehrten Dr. 
Joh. Noppius. (Ebd. 147-50.) [1547 

Lühmann, Joh. Balth. Schupp, a "og, 1353. 
(65 S.: Marb. Diss. ’07.) Rez.: Stud. z. vergl. 
Lit.-G. 9, 137f. R. M. Werner. — Diehl, Zur 
Lebens-G. v. J. B. Schuppius. (Zt. f. Kirch.- 


G. 29, 399-402.) [1548 

Giesecke, F., Die Mystik Joh. 
Baptist van Helmoltse 1577-1644. 
Erlang Diss. jx, 79 8. [1549 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09. Nr. 4 Pagel. 

Tetzner, F., Tarquinius Schnellenberg. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5, 
1-46.) [1550 


Sachs, Hans. Hrsg. v. A e Keller 
u. E. Goetze. Bd. XXVII; hrsg. v. 
E. Goetze. (Publ. d. Lit. Ver. in 
[1551 

Geiger, E., Hans Sachs als Dichter in a. 
Fabeln u. Schwänken. Prgr. Burgdorf. 53 8. 
— A. L. Stiefel, Neue Beitrr. z. Quellenkde. 
Hans Sachs. Fabeln u. Schwänko. (Stud. z. 
vergl. Lit.-G. 3, 274-310.) [1551 a 

Martens, E., Entstehungs-G. v. Burkard 
Waldis Esop. Gött. Diss. ’07. 83 S. [1552 


Schanerhammer, A., Mundart o 
Heimat Kasp. Scheits, auf Grund s. 
Reimkunst untersucht. (Hernıaea. VI.) 
Halle: Niemeyer. x, 173 S. 6 M. 
(44 S.: Hall. Diss.) [1558 

Hauffen, A., Neue Fischart-Stu- 
dien. (Euphorion. Erg.hft. VII.) Wien: 
Fromme. 295 S. 5 M. 60. Vgl. ’07, 
3442. [1554 

Fortsetg. u. Abschl. d. in d. laufend. Jahr- 
gängen d. Euphorion veröfl. Studien. 
Inh.: IX. Catalogus Catalogorum. X. Der 
Bienenkorb. XI. Bildergedichte. XII. Brot- 


korb. XIII. Beitrr. zu d. Quellen d. Ge- 
schichtsklitterung. . 


Dollmayr, V., G. d. Pfarrers v. 
Kalenberg (Neudr. dt. Lit.werke d. 
16. u. 17. Jh. 212-14.) Halle: Nie- 
meyer 1906. Le, 104S. 1M.80.[1555 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 31, 179-83 A. Götze; 
Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 27 Euling. 

Franz, A., Johann Klaj. Beitr. z. 
dt. Lit.-G. d. 17. Jh. (Beitrr. z. 
dt Literaturwiss. 6) Hrsg. v. Elster. 
6 M. 40. 

[1556 


(78 S.: Marb. Diss.) 


"Op 


Lill, G., Hans Fugger (1531-1598) 
u. d. Kunst. Beitr. z. G. d. Spät- 
renaissance in Süd-Dtld. Mit Titel- 
bild u. 26 Tafelbildern. (= Nr. 150, II.) 
Lpz.: Duncker & H. x, 1898. 5 M. 
(40 S.: Münch. Diss.) [1557 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 1 G. v. Bezold. 

Sitte, A., Kunsthist. Regesten aus 
d. Haushaltungsbüchern d. Güter- 
gemeinschaft d. Geizkofleru. d. Reichs- 
pfennigmeisters Zachar. Geizkofler 
1576-1610. Beitr. z. Kunst.-G. Augs- 
burgs. (= 101 v. 760.) StraBb.: Heitz. 
59 5. 3 M. [1558 

Bothe, F., Beitrr. zur Frankfurt. Kunst- 
G. im 17. Jh. (Einzelforschen. üb. Kunst- u. 
Altertumsgegenstände zu Frankf. 1, 121 
-42.) [1559 

Lindner, A., Kölner Kunstleben um 1600. 
(Ann.d.Hist Ver. f. d.Niederrh. 85, 115-17.) [1560 

Hahr, A., Architektenfamilie Pahr, 
e. f. die Renaissancekunst Schles., 
Mecklenb., Schwedens bedeut. Künst- 
lerfam. Mit 46 Abbildgn. im Text. 
(= 97 v. 760.) Straßb.: Heitz. jx, 
132 S. 7 M. [1561 

Scherer, K., Der niederl. Bi:dhauer Wilh. 
Vernuken in hess. Diensten. (Rep. f. Kunstw. 
31, 218-26.) — C. Knetsch, Zur Bau-G. d. 
alt. Kasseler Landgrafenschlonses (Hessen- 
land og, Nr. 21.) — Rief, Der 3:hönhof u. 
d. Rathaus in Görlitz. (N.lausitz. Magaz. 81, 
128-34.) — R. Jecht, Geschichtliches zum 
Schönhof. (Ebd. 134-41.) [1562 

Koegler, H., Der Hortulus animae illustr, 
v. Hans Holbein d. J. (Zt f. bildende Kuust 
N.F. 20, 35-41.) - [15683 

Richter, Geo. Mart., Melch. Feselein. 
Beitr. z . d. oberdt. Kunst im 16. Jh. 
Münch. Diss. 40 8. [1564 

Stegmann, H., Erb. Schön als Maler, 
(Mitt.a. d Germ. Nationalmus.’V8, 49-61.) [1565 

Riggenbach, R., Maler u. Zeichner Wolf- 
gang Huber (ca. 1490 bis nach 1542). Basel. 
Diss. "Or, 84 S. n [1566 

Ganz, P. u. E. Major, Entstehg. 
d. Amerbachschen Kunstkabinetts u. 
d. Amerbachschen Inventare. Lpz.: 
Bach 1907. 4°. 688. 2 M. 50. [1567 

Rez.: Dt. Lit.-/tg "uë Nr. 47 Thommen 

Graefe, F., Jau Sanders v. Hemessen u. 
scine Identification m. d. Braunschw. Mono- 
grammisten. Heidelb. Diss. 57 N. [1585 


Hofstede de Groot, C., Beschreib. 
u. krit. Verzeichn. d. Werke d. her- 
vorragendsten holländ. Maler d.17.Jh. 
(s. 08, 3212). Bd. II. Unt. Mitwirkg. 
v. K. Freise. jx, 698 S. 25 M. [1569 

Haberditzel, F. M., Die Lehrer 
d. Rubens. (Jahrb. d. Kunsthist. 
Sammlgn. d. Allerh. Kaiserhauses 27, 
159-235; Taf. 30-37.) Sep. Lpz. u. 
Wien: Tempsky. 30 M. [1570 

Weiß, J. Kurt Maximilian I. als Gemälde- 


Sammler Neue archival. Beitrr. (Hist.-pol. BN. 
142, 545-69; 640-54; 760-73.) (1571 


Bibliographie Nr. 1557—1615. 


Schaeffer, E., A. van Dyck. Des 
Meisters Gemälde in 537 Abbildgn. 
(Klassiker d. Kunst. XIII.) Stuttg. u. 
Lpz.: Dt. Verlagsanst. xxxvııj, 559 S. 


15 M. [1572 

Veth, J., Rembrandts Leben u. Kunst. 
Lpz.: Seemann. 140 S. 3 M. — N. Restorff, 
Rembrandtiana. (Rep. f. Kunstw. 31, 159 
-67 ) [1578 

Dodgson, C., Fine Holzschnittfolge Matto. 
Geruugs. Mit 1 Taf. u. 7 Textabbildgn. 
(Jabrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammlgn. 29, 
195-216.) [1574 

Kraus, J., Wandteppich-Fabrikation in 
Frankenthal im 16. u. 17. Jh. (Monatsschr. d. 
Frankenth. Alt.-Ver. ’08, Nr. 4-6; 8-12.) [1535 

Domanig, K., Zur Flötnerfrago. (Nurm. Zt. 
41, N.F. 1, 167-77.) [1576 

Lehmann, H., Hans Jak. Stampfer, 
Zürcher Medailleur u. Gollschmied d. Ref- 
Zeit. (Zwingliana ’ON, Nr. 2, Bd. Il, 2325-56, 
Taf.) (1517 


Prüfer, A., Job. Herm. Schein u. d. weltl. 
dt. Lied d. 17. Jb. m. e. Anh.: Scheins Stelig. 
z. Iustrumentalmus. (Publ.d internat. Musik- 
ges. Beih. II. Folge, Hft. 7.) Lpz.: Breit- 
kopf & H. 96 S. 3 M. [1578 


Hüser, Kulturgeschicht). Bilder a d Ver- 
gangenh. Warburgs. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 65, II, 113-44 ) [15:9 

Martensen, Kultur- u. Sittenzustände in 
Angeln zur Zeit d. 30j. Krieges. (Die Heimat 
15, Nr. 2-5). [1580 

Schulte, W., Leben u. Sitten in Schlesien 
um d Mitte d. 16. Jh. Nach d Aufzeichngn. 
d. Breslauer Rittmeisters Achilles Scipio 
Schelleuschmidt (Nolanus). (Mitt. d. Schles. 
Ges. f. Volkskde. 19, 97-131.) [1551 

Ehrenberg, M. R. v., Zur G. d. Hoben. 
zollerischen Hochzeit 1598. (Mitt. d. Ver. f. 
G. etc. in Hohenz. 29/31, 56-58.) — Q. Som- 
merfeldt, Aufforderungsschreiben zu e. auf 
d. Schlosse in Königsberg gefeiert. Hochzeit, 
1592. (Arch. f. Kultur-G. 6, 477-79.) [1582 

Rausch, H. A., Die Spiele d. Jugend a. 
Fischarts Gargantna cap. XXV. (Jahrb. f. G. 
etc. Els-Lothr. 24, 53-145.) [1553 

Schultz, Fr., Einiges üb. Ehre u. Ehr- 
gefühl nach d. Konitzer Gerichtsbüchern. 
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 7, 27-31) — 
Croon, Ein Ehrenhandel d. 16. Jh. (Schles. 
G.bIl. us, 11-13.) (1584 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Rüger, C., Reisetagebuch e. Dresdners, 
10691. (Arch. f. Kultur-G. 6, 439-76) Augen- 
zeuge d. krieger. Ereignisse. [1585 

(Heintz, D.,) Memoiren e. Wendensers a 
d. Zeit d. Nordisch. Krieges. (Balt. Monats- 
schr 65, 121-33.) [1586 

Redeckers Aufzeichngn. ob d. J. 1711-1721. 
(Haunov. G.bll. 11, 351-60.) [1587 


Schleß, T., Acht Briefe a. d. Bauernkriege 
v. St. Galler Stadthauptmann Christ. Studer. 
(Anz. f. schweiz. G. '08, 397-320.) [1588 


Helmolt, H. F., Krit. Verz. d. 
Briefe d. Herzog. Elisabeth Charlotte 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


v. Orléans. Nebst d. Versuche e 
Liselotte-Bibliogr. (Sammilg. biblio- 
theksw. Arbeiten XXIV.) Lpz.: Haupt. 
247 S. 12 M. [1589 

Helmolt, H. F., Briefe d. Herzog. 
Elisabeth Charlotte v. Orléans 
an d. lothr. Hof. (Jahrb. d. Ges. f. 
lothr. G. 19, 165-255) — Ders., 
Briefe ders. an d. König. Sophie 
Dorothee v. Preuß. 1716-22 (s. "ug, 
3241). Schluß. (Hist. Jahrb. 29, 603- 
37; 810-83.) [1590 

Res. d. Ausg. v. Wille (Lpz.: Teubner), 


s. "OR, 1396: Hist. Vierteljschr. 11, 438f. 
Helınolt. 


Veress, E., Die Berichte u. Karten 
d. Kriegsingenieurs Grafen Aloys 
Marsigli üb. d. Belagerg., Rück- 
eroberg.u. Topographie Ofens 1684-86. 
(Ungar.) Budap.: Franklin 1907. vos: 
Ktn. u. 7 Beill. [1591 

Boislisle, J. de, Les Suisses et le 
marquis de Puysielelx, ambass. de 
Louis XIV. 1698-1708. (Docc. ined.) 
Paris: Plon 1906. cxxvuj, 199 S. 
7 fr. [1592 

Giudici, M., I dispacci di Ger- 
mania dell’ ambasciatore veneto Dan. 
Dolfin 3° (22 febbr. 1702-7 luglio 
1708): contrib. alla storia della po- 
litica Venezia durante la guerra di 
successione spagn. e alla storia della 
diplomazia venez. Venezia: Istituto 
veneto di arti graf. 285 S. 5 L. [1593 

Handlingar angâende Konung 
August den starkes utrikes politik 
för hans afstättning âr 1704; utgif. 
C. Hallendorff. (Histor. Handlingar 
XIX, 2.) Stockholm. x, 272 8. [1594 

Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 29, 357-60 Haake. 

Aktstykker vedrørende Christ. 
Ditlev Reventlow som Diplomat og 
Feltherre. Meddelte af A. P. Tuxen 
og L. Bobé. (Danske Magaz., a R., 
6. Bd., 3. Hft. 237-50.) [1595 


Beck, Süd-dt. polit. Bauern-Quartett a. d. 
span. Erbfolgekriege. (Schwäb. Arch. 26, 
169-71) [1596 

Lindenstruth, W., Mundartl. Spottgedicht 
a. d. Bußecker Tal 1725. (Hess. Bil. f. Volks- 
kde. 7, 187-59.) [1597 


Edén, N., Schlippenbachs beskick- 
ning till Tyskland 1654-1655. (Hist. 
Studier till. Har. Hjärne "og S. 311 
-52.) 1598 

Meinardus, 0., Brandenb. Einfall 
in Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
42, 1-31, [1599 


"Dt 


Jerusalem, E., Teilnahme Öster- 
reichs am erst. nordisch. nes bis 
zu d. Verträgen v. Wehlau u. Brom- 
berg 1655-1657. Wien. Schul-Progr. 
44 S. [1600 

Sommerfeldt, G., Eroberg. u. Plünderg. 
Lublins durch d. Russen u. Kosaken 16. Okt. 
1655. (Mitt. d. Literar. Ges. Masovia 13, 
74-82.) i i (1601 

Japikse, N., Louis XIV. et la 
guerre anglo-hollandaise 1665-1667. 
(Rev. hist. 98, 22-53.) — @. Pagès, 
A propos de la guerre anglo-holland. 
(Ebd. 58-71.) [1602 

Pribram, A. F., Habsburg-Stuart- 
sches Heiratsprojekt. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G forschg. 29, 423-66.) [1603 

Litzmann, Zum Jahrestage v. Fehrbellin 
28. (18.) Juni 1675. Aufkiärg. d. vermeintl. 
Tat Frobens. (Unterhaltungsbeil. z. Tägl. 
Rundschau ’08, Nr. 148. [1604 


) 

Marki, S., II. Rákóczi Ferencz. 
Bd. 1. 1676-1707. (Magyar történelmi 
életrajzok. Jg. XXII.) Budap.: Athe- 
neum 1907. 646 S. Mit 243 Bild., 
Faks. etc. [1605 

Schwebs, P., Die brandenb. Marine 
im Seekriege 1676. Berl. Diss. 1907. 
54 S. [1606 

Dávid, M., Beziehgn. Thökölys zu 
d. Pforte. (Ungar.) Klausenb.: Gombos 
1906. 81 S. [1607 


Apell, F. v., Die Hossen- Casselscheu 
Truppen in d. Feldzügen 17065 u. 1707 in 
Oberital. u. d. Provence. (Beibft. z. Milit.- 
Wochenbl. '03, 323-70.) [1608 

KiB v Rugonfalvi, St., Erhebg. 
Franz Rákóczis Il. z. Fürsten v. Sieben- 
bürgen. (Ungar.) (S.-A. a. d. Jg. ug 
d. Századok u. d. Történelmi Tár.) 
Budap.: Athenäum 1906. 244 S. [1609 

Campagne, Le, di guerra in Pie- 
monte 1703-1708 e l'assedio di To- 
rino 1706. Vol. IV. Torino: Bocca. 
LO, 528 S. [1610 

Schönalch, Frhr. v., Zum 200. Jahrestage 
d. Schlacht b. Oulenarde 11. Juli 1703. (Milit.- 
Wochenbl. Jg. ’08, Nr. 85.) — v. Lenzynski, 
Das preuß. Gardebataill. in d Schlacht b 
Oud. (Ebd. Nr. ai [1611 

Zitterhofer, K., Bedeutg. d. Schlacht v. 
Trencsin, A. Aug. 1708. (Streffleurs milit Zt. 
’08, II, 1259-72 ) [1612 

B enger, E., Die Ettlinger Linien. (Ale- 
mannia N. F. 9, 192-98.) Vgl. "un, 3258. [1613 

Kirkpatrick de Closeburn, E., 
Les renonciations des Bourbons et la 
succession d'Espagne. Paris: Picard 


1907. xxjv, 327 S. 7 fr. 50. [1614 
Rez.: Rev. d’hist. dipl. 22, 460-62 A. P. 
Rosenlehner, Kurt Karl Phil. v. d. Pfalz 

u. d. jülichsche Frage, 1722-1729, s. "On, 3260. 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 399-401 u. Westdt. 

Zt. 27, 1652-67 Hashagen. [1615 


"58 


Jarschel, J., Böhmen unt. kurbayr. Herr- 
schaft. (S.-A. aus: Mitt. d. Nordb. Exkurs.- 
Klubs 81.) 11 8. [1616 


Peter, G. J., Zürichs Anteil am Bauern- 
krieg 1658. Tl. I. (Jabrb. f. schweiz G. 33, 
293-344.) [1617 

Vierling, A., Andenken an zwei verdiente 
Kriegsmänner in d. Stadt Weiden, Oberst v. 
Fritsch u. Feldmarschalleutn. Fellner v. 
Feldegg. (Verhdign. d. Hist. Ver. v. Ober- 
pfalz u. Regensb. 58, 105-30.) [1618 

Schwarz, B., Ortsgeschichtl. Mitt. a. d. 
Umgebg. v. Karlsruhe a. d. 1. Hälfte d. 
18. Jh. (Alemannia N.F. 9, 172-91.) [1619 

Brunck de Freundeck, L’Allemagne et 
Alsace après le traité de Ryswick. (Rev. 
cathol. d'Alsace N.F. 27, 666-71.) [1620 

Lange, L., Raugrifin Luise, geb. Freiin 
v. Degenfeld, 2. Gemahlin d. Kurfürsten 
Karl Ludw. v. d. Pfalz. Groos. 
A S. 1 M. [1621 

Schrohe, H., Kleinere Beitrr. z. Mainzer 
G., vornehml. im 17. Jh. (Mainz. 7t. 8, 116- 
34.) — Ders., Edm. Rokoch. Mainzer Kauf- 


Heidelb.: 


mann u. Beamter d. 17. Jh. (s. "On, 1421). 


Ti. U. Mainz. Progr. 62 8. [1622 
Desmons, F., Etudes hist., &con. et relig. 
sur Tournai durant le règne de Louis XIV.: 
La conqucte en 1667. (Ann. de la Soc. hist. 
etc. de Tournai N.S. 9, 1-20.) [1623 
Naber, S. A., Joh. Willem Baron Ripperda. 
(Bijdr. z. vaderl. Gesch. etc. 4. R., 7, 208 
RW [1624 
eert, Wahl Christoph Bernh. v. Galen 

z. Fürstbisch. v. Münster. (Beitrr. f. d. G. 
Niedersachs. u. Westf. H. 15.) Hildesh.: Lax. 


87 S. 2 M. [1635 
Sommer, K., Wahl d. Herzog Clemens 
August v. Bayern zum Bisch. v. Münster u. 


Paderb. (1719), zum Coadjutor m. d. Rechte 
d Nachfolge im Erzestift Coin (1722), zum 
Bisch. v. Hildesh. u. Osnabr. (1724 u. 1738). 
Münst. Diss. 80 8. [1626 

Haase, F., Türkische Gefangene in Hannov. 
(Hann. G.-Bil. 11, 348-50.) Vgl.’08, 3268. [16237 

Altenburg, E. G., G. d. Streites zw. Rat 
u. Bürgerschaft d. fr. Reichsst. Mühlhausen 
1725-1735. 2. Aufl. (Aus alter Zeit I.) Mühlh. 
i. Th.: Danner. 52 S. 1 M. 60. [16238 


Krauske, 0., Verlobg. Friedr. Wilh. I. 
(Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Festschr. f. 
Schmoller 153-79.) [1629 


Innere Verhältnisse. 


Urkunden u. Aktenstücke z. G. 
d. inner. Polit’ d. Kurt Friedr. Wilh. 
v. Brandenb. Tl. II: Otto Hötzsch, 
Stände u. Verwaltg. v. Cleve u. Mark 
(1666 bis 1697). Lpz.: Duncker & H. 


xxx, 1061 S. 32 M. [1630 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 436 Schdr.; Köln. 
Ztg. ’09, Nr. 387 Hashagen. 


Kiintzel, G., Üb. Ständetum u. 
Fürstentum, vornehml. Preußens, im 
17. Jh. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G. 
Festschr. f. Schmoller 100-52.) — 
F. Hirsch, Versuch e. Finanzreform 
in Brandenb. 1651-1655. (Ebd. 23- 
48.) [1631 

Ecker, R., Entwicklg.d.Kgl.Preuß. 


| 


Bibliographie Nr. 1616—1688. 


Regierg. 1701 bis 1758. Königsb. 


Diss. 118 S. [1632 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 
600 f. Skalweit. 


Stolze, W., Gründg. d. General- 
direktoriums durch Friedr. Wilb. I. 
Beitrr. z. brandb. u. pr. G. Festschr. 
. Schmoller 49-64 u. Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 21, 225-42. Nach. 
trag: Forschgn. S. 566.) [1633 

Völker-Albert, A. dan Innere Po- 
litik Fürstbischofs Fr. Chr. v. Pletten- 
berg (Beitrr. f. d. G. Niedersache. u. 
Westf. H XII.) Hildesh.: Lax. 144 S. 


2 M. 80. (Tl. I. Finanzverwaltg.: 
Münst. Diss. ’07. 68 S.) 1634 
Schöttke, G., Die Stände d Hoch- 


stifte Osnabrück unt. d. erst. evang. 
Bisch. Ernst Aug. v. Braunschw.- 
Lüneb., 1662-1698. Münst. Diss. 
66 S. [1635 


Schwarte, Die neunte Kur u. Braunschw.- 
Wolfenb., s. ’08, 1427. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 36, 449-52 Schaer. [1636 

Schwartz, P., Aus d. Ratsprotokollen d. 
St. Königsberg 1738-40. (Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Neumark 31, 2351-65.) [1637 


Brinkmann, C., England and the 
Hanse under Charles I. (Engl. hist. 
rev. 28, 683-708.) [1638 

Schöttle, G., Die Münzwirren u. 
Heckenmünzen in Oberschwaben um 
d. Wende d. 17. Jh. (Num. Zt. 41, 


N.F. 1, 234-70.) [1689 

Maire, S., Kosten e. Schweizerreise 1731. 
(Arch. f. Kultur-G. 6, 325.40.) — Th. Benaud, 
Christ. Adolph. v. Anackers Beschreibg. a 
Reise v. Lissabon nach Wien, 17383. (Ebd. 
299-325.) [1540 

Zimmermann, E., Erfindg. u. Früh- 
zeit d. Meißner Porzellans. Berl.: 


Reimer. xxv, 828 S. 20 M. [1641 

Schwencker, F., Der Grundherr v. Saabor 
u. seine Untertanen Anf. d. 18. Jh. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schles. 43, 121-50.) [1643 


Jordan, Die geplante Verlegung d. Reichs- 
kammergerichts in d. Stadt Mühlhaus., Thür. 
(Zt. d. Ver. f. thür.G. N.F. 18, 249-306.) [1643 

Roth, Aug., Strafverfahren gegen e. noch 
nicht 14jähr. Knaben wegen Bestialität, ver- 
handelt 1715 u. 1716 vor d Markgräfl. Baden- 
Durlachisch. Hofrat zu Durlach. (Arch. f. 
Kriminalanthrop. 29, 24-45.) [164 


Sommerfeldt, G., Begründg.d. Freiherrl. 
Eulenburgschen Rgts. zu Fuß u. dess. erste 
Entwicklg., 1656-57. (Mitt. d. Literar. Ges. 
Masovia 13, 1-22.) [1645 

Neugebauer, Preuß. Werbgn. im Trienter 
Gebiet. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols u. 
Vorarlb.rgs 5, 320 £.) [1646 


Jacoby, H., Paul Gerhardt u. d. Gr. Kur- 
fürst (Grenzboten '03, II, 188-93: 2830-36.) [1647 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr. 


Grünberg, P., Phil. Jak. Spener. (Unsere 
relig. Erzieher 2, 105-34.) — Bez. e ’07, 1523 
(Grünb., Spener III): Zt. f. Kirch.-G. 29, 
105f. Reichel. — W. Botscheidt, Spener- 
Briefe an d. luth. Gemeinde zu Köln. (Monats- 
hfte. f. rhein. Kirch.-G. 2, 267-79.) [1648 

olf, J., O soupise nekatolikü uprchlých 
s. Cech z r. 1735. (Üb. e. Konsignation d. a. 
Böhmen geflücht. Akatholiken 1785.) (Sitzungs- 
berr. d. kel Böhm. Ges. d. Wiss. ’07, Nr. III.) 
Prag: Rivnáč. 45 S. [1649 

Denkinger, H., Die „Réfugiés d’Orange“ 
in d Schweiz 1703-1704. E. Sammig. Akten 
a. d. Staatsarchiven v. Genf. (= H. 7 v. 751.) 
Magdeb.: Heinrichshofen. 78 8. [1650 

Centuria secunda. TL I. Hrsg. v. W. Rot- 
scheidt. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 
2, 65-151.) [1651 

Schüller, A., Eine Relatio status eccles. 
d Trierer Erzbisch. Job. Hugo 1694. (Trier. 
Arch. 13, 64-105.) [1652 

Simon, K., Joh. Fr. Sperer, Pfarrer zu 
Rechenberg, 1675-1720. (Bl. f. württb. Kirch.- 
G. N.F. 13, 75-94.) — Hirsch, Aus d. Leben 
e. Pfarrers am Ende d 17. Jh. Beitr. z. G. 
d ev. Geistlichen im Fränkischen. (Ebd. 11, 
148-58.) — E. Nestle, Bengeliana. (Ebd. 162 
-67.) — Kolb, Entlassung Urlspergers. (Ebd. 
13, 31-48.) — Sellacher, Die ersten Kollekten 
in Württemb. (Ebd. 11, 158-62.) [1653 

Diehl, W., Beitrr. z. G. d. Pietismus in 
d. Obergrafschaft. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 
3, 297-322.) (1654 

Warnecke, Die Kirchenvisitation d D. 
Gesenius in Münder a. D. 19.-21. Okt. 1652. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 12, 203- 
13.) — J. Beste, Nachtrr. z. G. d. Prediger- 
seminars zu Riddagshansen. (Ebd. 214-26.) 
Vgl. 'u6, 1550. — F. Wecken, Job. Val. 
Benkard, 1711-1743 Pastor in Einbeck. (Ebd. 
337-383.) (1655 


Werner, B. M., Hist. u. poet. Chronologie 
bei Grimmelshausen (8.'08,3299). Forts. (Stud. 
z. vergl. Lit.-G. 8, 311-68; 416-43.) [1656,66 

Schuwirth, Th., Eberh. Wern. Happel 
(1647-98). Beitr. z. Lit.-G. d. 17. Jh. Marb. 
Diss. 156 S. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 
42, 159f. Edw. Schröder. [1667 

Frankl, O., Christian Weisen Lustspiele. 
Beitr. z. dt. Schuldrama am Ausgange d 
17. Jh. Olmütz. Progr. 38 S. [1668 


Reichel, E., Gottsched. I. Berl.: 
Gottsched- Verl. x11),760 S. 8M.50.[1669 


Flasdieck, F., Jak. Friedr. Lamprecht; 
Beitr. z. G. d. liter. Kritik im 18. Jh. Bonn. 
Diss. 100 8. [1670 

Neuwirth, J., Die Klosterneuburg. Archi- 
tektenfrage. (Kunstgeschichtl. Jahrb. ’08, 
21-48.) [1671 


Heß, W., J. G. Nesstfell. Beitr. z. G. d. 
Kunsthandwerkes u. d. physik. Technik d. 
18. Jh. in d. ehem. Hochstiftern Würzburg 
u. Bamberg. (Hft. 98 v. 760.) Straßb.: Heitz. 
xvj, 106 S.; 14 Abbildgn. u. 13 Taf. 8 M. [1672 

Galland, @., Ältere Oranierstatuen in d. 
Mark. (Arch. d. Brandenburgia 12, II, 221 
-29.) [1673 

Voß, Herm., Schlüters Reiterdenkmal d. 
Gr. Kurfürsten u. d. Beziehgn. d. Meisters 
z. ital. u. franz. Kunst. Mit 9 Textabbildgn. 
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 29, 
137-64.) [1674 


*59 


Freimark, H., Die anormalen Männer- u. 
Frauengestalten in d. Memoiren d. Markgräf. 
v. Bayreuth. Beitr. z. Kultur- u. Sitten-G.d. 
18. Jh. Berl.: Barsdorf. 110 S. 1 M. 50. [1675 

Beschorner, H., Fürstl. Menu (Augusts d. 
St.) v. 1730. (Arch f. Kult.-G. 6, 202-24.) [1676 

Ohle, B., Die Hexen in u. um Prenzlau. 
Untersuchg. üb. Entstehg., Verlauf u. Ans- 
gang d. Hexenwahne. (Mitt. d. Uckermürk. 
Museums- u. G.-Ver. zu Prenzlau IV, 1.) [1677 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
Ä 1740-1789. 


Schmidt, Karl Eduard, Nachtrr. 
zu 30 Jahre am Hofe Friedr. d. Gr. 
A. d. Tagebüchern ... Lehndorffs. 
(Mitt. d. Liter. Ges. Masovia 13, 129 


-253.) Vgl. '08, 3313. [1678 

Rosa, Angellka. Lebensschicksale e. dt. 
Frau im 13. Jh. in eigenliänd. Briefen. Dem 
Druck übergeb. u. bevorwort. v. Urenkel V. 
Kirchner. Maydeb.: Creutz. 186S. 3M. [1679 


Berner, E. u. &. B. Volz, Aus 
d Zeit d. 7j. Krieges. Tagebuchbll. 
u. Briefe d. Prinzessin Heinrich 
u. d. Königl. Hauses. (Quell. u. Unters. 
z. G. d. Hauses Hohenz. Bd. 9. 
Reihe III: Einzelschrr. 6.) Berl: 
Duncker. xxxvınj, 511 S. 16 M. [1680 

Köster, Die Stadt Naumburg a. S. 
im 7j. Kriege. Aufzeichngn. d. damal. 
Oberkämmerers Weinich (s. ’08, 
3318). Schluß. (N. Mitt. a. d Geb. 
hist.-ant. Forschgn. 23, 273-380.) [1681 


Luise Ulrike, d. schwed. Schwester 
Friedr. d Gr Ungedr. Briefe an Mitgl. 
d. preuß. Königshauses. Hrsg. v. Fr. 
Arnheim. I:1729-46. Gotha: Perthes. 
xxjx, 400 S. 9 M. [1682 

Bez.: Rev. crit. ’09, Nr. 12 R. 

Archives ou correspondance inéd. 
de la maison d’Orange-Nassau (e 'U8, 
1398). 4. S. p. Th. Bussemaker. 
T.1: 1747-1751 (affaires inter.); 1747- 
Sept. 1749 (affaires étrang.). LO, 
610 S. 6 fl. 75. [1683 


Carlyle, Th., Friedr. d. Gr. Gekürzte 
Ausg., bes. v. K. Linnebach. 2. Aut. Berl.: 
Warneck. xxıj, 535 S. 6 M. [1684 

Rehmann, Das Bild d. Königs. (Schrr. d. 
Ver. f. G. d. Neumark 21, 215-26.) [1685 

Heydemann, V., Friedr. d. Gr. u. William 
Pitt. (In: Festschr. zum 50j. Jubil. d. Kgl. 
Wilhelm-Gymn. zu Berl. '08.) [1686 


Z. (Ct. M. Weil), La guerre de la 
Succession d'Autriche 1740-1748. 
T. IV. Paris: Chapelot. 6 fr. [1687 

P., H., La campagne du Maréchal 
de Saxe dans les Flandres, en juillet 
1745. (Rev. d’hist. réd. à l’ Etat-Major 
de l'armée 30, 385-405. 31, 1-45.) [1688 


*60 


Hartung, Jd., Zur Vor-G. d. ?jähr. Krieges. 
(Konservat. Monatsschr. 65, II, 984-98; 1071 
-82.) nn [1689 

Creuzinger, Friedrichs Strategie 
im 7jähr. Kriege. (Creuz., Probleme 
d. Krieges. II, 2.) Lpz.: Engelmann. 
xij, 248 S. 3 M. 60. [1690 

Rez.: Lit. Zbl. "os, Nr. 41 Vi Janson 

Arnold, Schwedens Teilnahme am 
7jähr. Kriege. (Beihft. z. Milit.- 
Wochenbl. ’08, 453-82.) [1691 

Marcus, W., Choiseul u. Bernstorff (s. '07, 
ge? TI. II. Wohlau. Prgr. 238. 4°. [16018 

roße, 0., Prinz Xaver v. Sachsen 
u. d. sächs. Korps bei d. franz. Armee 
1758-63 Leipz. Diss. °07. 91 S. [1692 

Ders., Prinz Xaver v. Sachsen im ?jähr. 
Kriege. (Jahresber. d. Kgl. Sächs. Altert.- 
Ver. ’07/8, J1f) [1699 a 

Lupin, Frhr. v., Schlacht b. Zorndorf. 
(Beil. d Münch. Neuest.Nachrr.’08, Nr.51.)1693 

Helmes, H., Die frink. Kreis- 
truppen im Kriegsjahre 1758 u. im 
Frühjahrsfeldzuge 1759. (Darstellgn. 
a. d. Bayer. Kriegs- u. Heeres-G. 17, 
137-216.) Vgl. '08, 1448. [1694 

Kettner, E., Mühlhausen als französ. 
Festung 1761 u. 1762. Mit Plan. (Mühlhäus. 
G.bil. 9, 116-23.) ` [1695 

Dassow, J., Friedr. II. v. Preuß. 
u. Peter III. v. Rußland. Berl. Diss. 
77 S. [1696 

Wutke, K., Ùb. d. Einladg. schles. Vasallen 
z. Hochzeit d. Prinz. v. Preußen 1765. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schles. 42, 295-8303.) [1697 


MißBlack, J., Politik Kursachsens 
im dt. Fürstenbunde v. 1785. Leipz. 


Diss. 117 S. Be 
Luckwaldt, F., Zur Vor-G. d. 


Konvention v. Reichenbach: Engl. 
Einfluß am Hofe Friedr. Wilh. II. 


(Delbrück-Festschr. 232-56.) [1699 


Zieglauer, Geschicht Bilder a. d. Bukowina 
zur Zeit d. österr. Militärverwalte. (s. "Ou, 
15083). 12. Bilderreihe. Nachtrr. Hrsg. m. Biogr. 
d Verfassers v. R. F. Kaindl. 102 5S. 
S M. (1700 
Sillib, R., Schloß u. Garten in Schwetzingen. 
Heidelb.: Winter 1907. 4%. 88 S8; Taf. 
Rez.: Korr.-bl. d. Gesamt-Ver. ’08, Nr. 10 
Lorentzen. [1701 

Lecomte, C., Les Pandours en Alsace, 
1744. (Journ. d’Ale-Lorr. ‘0%, Nr. 296 ote. 
351.) 8 ‚(1702 

Huppertz, A., Münster im 7jähr. 
Kriege, insb. d. beid. Belagergn. 1759. 
Mit Kartenplänen u. Bildbeilagen. 
Münster: Coppenrath. xvıj, 491 S.; 
10 Taf. 12 M. (xij, 56 S. Münst. 


Diss.) [1703 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 135, 533 Daniels u. 
Erklärg. v. H. m. Replik D.s ebd. 136, 152 f. 
Müller, P., Hrzg. Leop. v. Braunschw. 
d Menschenfreund. TLebensbild a. d. Zeitalt. 


d. Humanitat. Frankf.a.O.: Waldow. 95 S. 
1 M. [1704 


Bibliographie Nr. 1689—1753. 


Frensdorff, E., Bruch d. Prinzen Heinr. 
v. Preuß. mit s. Gemahlin. Episode aus d. 
Rhbeinsberger Hofleben. (Mitt. d. Ver. f. d. 
G. Berlins ’08, Nr. 10.) [1705 

Höckendorf, P., Sans-Souci zur Zeit 
Friedr. d. Gr. u. heute. Betrachtgn. u. Forschen. 
Berl.: Duncker. 164 S.; Plan. 5 M. [1:05 

Feist, M., Festenberg in den ersten Jahr- 
zehnten d. preuß. Herrschaft. (Zt. d. Ver. f. 


G. Schles. 42, 187-219.) [1707 
Innere Verhältnisse. 
Acta Borussica. Denkmäler d. preuß. 


Staatsverwaltg. Münzgeschichtl. T]. Bd. II, 
s. '08, 8352. Rez.: Zt. f£. Num. 27, 1423-76 u. 
Lit. Zbl. ’°08, Nr. 33 Friedensburg; Anz. v. 
F. v. Schrötter: Jahrb. f. Gesetzgebg. 32, 
1174-76. — Rez. v. Behördenorganisation IV 
u. IX: Mitt a. d. hist. Lit. 37, 106-9 Loewe; 
Hist. Vierteljschr. 12, 292-95 Seidler. ` Aus- 
zug a. d. Vorrede v. IX: Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 21, 607-12. [1703 

Haß, M., Zur Aufnahme d Personalbe- 
standes d. preuß. Provinzial- u. Lokalbebür- 
den 17.18. Nachtr. zu: Acta Boruss. Behörden- 
organisatin Bd. 8, Nr. 89. (Forschen. z. 
brandb. u. pr. G. 21, 549-58.) [1708 a 


Ziekursch, J., Ergebnis d. fride- 
rizian. Städteverwaltg. u. d. Städte- 
ordng. Steins. Jena: Costenoble. 
2288. 6 M. [1709 

Rez.: Beil. d Münch. Neuest. Nachrr. "op, 
Nr. 120.22 G. F. Preuß; Lit. Zbl. oa, Nr. 43 
Markull: Zt. f Sozialwiss. 12, 126f. Keru; 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 18 Fechner. 

Haß, M., Friedr. d. Gr. u. seine 
Kammerpräsidenten. (Beitrr.z.brandb. 
u. pr. G. Festschr. f. Schmoller 181 
-220.) [1710 

Dorschel, G., Maria Theresias 
Staats- u. Lebensanschauung. (= Nr. 
713 u. Leipz. Diss.) Gotha: Perthes. 


xj, 175 S. AN [1711 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 411 Turba. 
Siglisbach, A. K. v., Deukschrift 

d. Fürst. G. Chr. Lobkowitz. (Arch. 

d. Ver. f. siebenb. Ldkde 85, 183- 

218.) [1712 
Pirckmayer, F.. Basil v. Amann. Kultur- 


bid a. d. letzten Zeit d. geistl. Kloinstaates. 
(Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 48, 45-59.) [1713 


Fournier, A., Maria Theresia u. d. An- 
fänge ihr. Industrie u. Handelspolit. (In: 
Fournier, Hist. Stud. 2. R) (1714 

Damianoff, M. D., Volkswirtschaftl. An- 
schauungen Job. Frdr. v. Pfoiffere Beitr. 
z. G. d. Natienalökonomie. Erlang. Diss. 
68 8. [1715 

Rosenlchner, A., Grundlagen d. Wirt- 
schaftslebens in Bayern unt. Kurfürst Maxi- 
milian III. Joseph. (Forscb. z. G. Bayerns 
16, 109-19; 155-76.) [1716 

Fechner, Wirtsch.-G. d. preuß. Prov. 
Schlesien, 1741-1806, a. "Ou, 1522. Rez.: Preuß. 
Jahrbb. 132, 350f. Ziekursch; Jahrb. f. Gesetz- 
gebg. 32, 1176-79 Skalweit; Zt. f. d. ges. 
Staatsw. 64, 775-78 Partsch; Hist. Zt. 102, 
620-22 Stieda. {1717 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


Croon, G., Wirkgn. d. preuß. Merkantilis- 
mus in Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 
42, 315-22.) [1718 

Grinten, L. v. d., Beitrr. z. Gewerbepolit. 
d. letzt. Kurf. v. Köln u. Fürstbisch. v. 
Münster Maximilian Franz 1784-1801. (Beitrr. 
f. d. G. Niedersachs u. Westf. Hr 14.) 
Hildesh.: Lax. 688. 2 M. [1719 


Stooß, C., Das Josefin. Strafrecht in d. 
belg. Niederlanden. (Zt. f. d. ges. Strafrechts- 
wiss. 28, 22-30.) [1720 

Ow-Wachendorf, V. v., Beitrr. z. hoch- 
notpeinl. Gerichtsbarkeit an d. Wende d. 
18. Jh. im Breisgau u. in Schwaben. (Schau- 
ins-Land 35, 32-54.) [1721 


Genthe, F., Das sächs.-poln. Bosniaken- 
tegt., die Stammtruppe d. preuß. Ulanen, u. 
d holländ. Bosniakenlanzenreiter. (Wiss. Mitt. 
aus Bosnien u. d. Herzegowina 10, 345-67.) [1722 

Schwartz, P., Geplante Religionsver- 
einigung in d. Zeit d. Aufklärung. (Forschen. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 65-97.) (1723 


Podiaha, A., Relationes sup. statu 
ecclesiae et archidioec. Pragensis ad 
8. congregationem concilii ab archi- 
episcopis Pragensibus factae a. 1759- 
1781. (Hit. IL v. 183.) [1724 

Nicolay, W. 0., Der Reformator d. kath- 
Schulwesens in Schlesien u. Österr. J. I. v- 
Felbiger, als Begründer d. Methodik d. kath. 
Eeligionsunterrichtes ind. Volksschule. Bonn. 
Diss. 93 S5. [1725 

Wymann, E., Stimme aus Uri zu Gunsten 
d. Jesuiten 1768. (Zt. f. schweiz. Kirch.-G. 2, 
137-40.) [1726 

Endres, F., Errichtg. d. Münchener 
Nuntiatur u. d. Nuntiaturstreit bis z. 
Emser Kongreß. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 14, 197-243; 261-92. 15, 
16-53.) [1727 

Rez.: Hist Jahrb. 30, 397 f. Buchner. 

Reißenberger, K., Beitrr. z. G. d. Pro- 
testant. auf d. ober. Murboden. (Jahrb. d. Ges. 
f. G. d. Protest. in Österr. 29, 134-62.) [1728 

Kühn, E., Joh. Geo. Hamann, d. Magus 
im Norden. Gütersloh: Bertelsmann. 112 S. 
1 M. 60. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "un, Nr. 25 
Kattenbusch. [1729 


Renaud, T., Tagebuch d. cand. theol. 
Magisters Phil. Hnr. Patrick a. Straßb. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 146-224.) 
Vgl. ’07, 1597. [1730 

Kelter, E., Jenaer Studentenleben z. Zeit 
d.Renommisten v. Zachariae. (5. Beih. z. Jahrb. 
d. hamb. wissensch. Anstalten. XXV: "Oil 
Hamb.: Gräfe u. S. 75 S.; 2 Taf. 5 M. [1731 


Paul, W., A. P. Ch. Herbing. Lichtgestalt 
d. Erziehungs- u. Lehrerbildungswesens vor 
150 Jahren. Wittenb.: Wunschmann. 65 S. 
2 M. [1732 
Kiehl, J.J. Hecker. Berl. Progr. 4°. 98. [1733 
Kaemmel, 0., J. J. Reiske als Lehrer. 
Beitr. zu sein. Biogr. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. 22, 200-218.) [1734 


"ol 


Leser, H., Pestalozzi. Seine Ideen in 
system. Würdig. Lpz.: Veit. 130 S. 3 M. 50. — 
B. M. Hasenstab, Die relig. Ideen Pestalozzis. 
Jen. Diss. 80 S. [1735 

Schreck, E., F. E. v. Rochow. Sein Leben 
u.s. pädag. Schriften. (Pädag.Klassiker.XX1V.) 
Halle: Schroedel. 133 S. 1 M. 50. (1736 

Heigenmooser, J., Frz. Xav. Hofmann, 
Hofvokal-Bassist in München, Kämpfer f. d. 
Lautiermethode. Methodenstreit 1772-85. 
(16. Beihft. v. 752) Berl.: Hofmann. 16 S. 
2 M. [1737 

Seibel, M., Einrichtg. d. Passauer Studien- 
wesens nach Aufhebg. d. Jesuitenordens. 
Passauer Progr. 63 S. [1738 


Günther, F., Wissenschaft vom Menschen, 
s. °07, 1600. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 
571-77 Hashagen; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 
1832-35 Bleich; Hist. Zt. 103, 122-27 
Troeltsch. [1739 

Dumont, P., Nicolas de Béguelin (1714-89). 
Fragment de l'hist. des idées philos. en Alle- 
magno dans la 2. moitié du 18. siècle. Genf. 
Diss. ’07. 212 5. [1740 

Schmid, F. A., Frar. Hur. Jacobi. Heidelb. : 
Winter. 404 S. 11 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
’08, Nr. 40 Hensel. [1741 

Jacoby, G., Kant unt. d. Weimarer Klas- 
sikern. (Dt. Rundschau 136, 182-93; 365-86.) 
— J. Guttmann, Kant u. d. Judentum. 
(Schrr. d. Ges. z. Förderg. d. Judentums.) 
Lpz.: Fock. 61 S. 1 M. 50. [1742 

Bretschneider, K. K., Isaak Iselin. 
Schweiz. Physiokrat d. 13. Jh. Bern. Diss. 
172 8. [1743 

Beckmann, K., Hnr. Lindenborn, d. Köln. 
Diogenes. Sein Leben u. s. Werke. Beitr. z. 
Lit.- u. Kult.-G. d. Rheinlandes. (Beitrr. z. 
Lit.- u. Kult.-G. d. Rheinlandes I.) Bonn: 
Hanstein. xıj, 288 S. 6 M. (69 B: Bonn, 
SE [1744 
Rinck, F., Just. Mösers Geschichtsauf- 
fassung. Beitr. z. Theorie d. Geschichts- 
auffassg. Gött. Diss. 32 S. [1745 

Schneider, F. J., Die Freimaurerei u. ihr 
Einfluß auf d. geist. Kultur in Dud. am Endo 
d. 18. Ih. Prag: Taussig. x, 234 S. 6 M. 
Rez.: Hist. Zt. 103, 128-31 R. M. Meyer; Dt. 
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 7 Begemann u. Entgegng. 
v. Schn. ebd. Nr. 11. [1746 


Schirmeyer, G. L. v. Bar, „der beste franz. 
Dichter Dtlda.“, o. Vorbild Wielands u. Freund 
Mösers. (Mitt. d. Ver. f. G. u. Ldskde. v. 


Osnabrück 32, 1-71.) (1747 

Mühlhaus, d. G. W. Rabener. Beitr. z. 
Lit.- u. Kunst-G. d. 18. Jh. Marb. Diss. 
151 S. [1718 


Ermatinger, E., Das Romantische bei 
Wieland. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 21, 
205-27, 264-83.) Rez. v. '08, 1552: Anz. f. dt. 
Altert. 32, 106 f. Steinberger. [1749 

Baum, E., Phil. Hafners Anfänge. Beitr. 
z. G. d. Wiener Volksstücks. Progr. Friedeck. 
52 S. [1750 

Sell, K., Goethe u. Schiller. (Unsere relig. 
Erzieher 2, 135-79) — H. v. Treitschke, Die 
golden. Tage v. Weimar. (Treitschke, Bilder 
a. d. dt. G. 2, 1-25.) [1751 

Lienhard, F., Goethe. Stuttg.: Greiner 
& Pf. 268 S. 3 M. 50. [1152 

Knetsch, K., Goethes Ahnen. Lpz.: Klink- 
bardt. 94 H: 30 Stammtaf. 4 M. 50. Rez.: 
Dt. Herold 08. Nr. 9 v. Arnswaldt u. Autw. 
v. K. ebd. Nr. 10; Kekule v. Stradonitz ebd. 


EI 


Nr. 9; Zt. d Ver. f. hess. G. 42, 161 Gund- 
lach. — K. Kiefer, Goethes Ahnen. (Dt. 
Herold ’08, Nr. 8.) [17583 

Geiger, L., Goetlie u. d. Seinen. Quellen- 
mäß. Darstellg. üb. Goethes Haus. Lpz.: Voigt- 
länder. 388 S.; 15 Taf. 6 M. [1754 

Jahn, K., Goethes Dichtg. u. Wahrheit. 
Vor-G., Entstebg., Kritik, Analyse. Halle: 


Niemeyer. 3828. 7 M. [1755 

Büchner, W., Fauststudien. Weimar: 
Böhlau. 82 S. 1 M. 80. Rez: Dt. Lit.-Ztg. 
’08, Nr. 81 Pniower. [1756 


Heuer, 0., Goethe u. d. Königsleutnants- 
bilder. (Jahrb. d. Freien Dt. Hochstifts ’07, 
233-50.) — J. A. Beringer, Goethe u. s. Be- 
ziehgn. z. Kunst in Kurpfalz. (Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. ’08, Nr. 5/6.) [1757 

Goethe, Frau Rath: Briefe. Ges. u. hrsg. 
v. Alb. Köster. A verm. Aufl. Lpz.: Insel- 
verlag. xjx, 291; 2808. 10 M. — E. Mentzel, 
Frau Rat Goethe. Fraukf.a. M.: Neuer Verl. 
104 S. 1 M. 20. (1758 


Berger, K., Schiller. Leben u. 
Werke. Bd. I. Aufl.4. Bd. II. Aufl. 1-4. 


Münch.: Beck. 632; 812S. 12 M. [1759 
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 48 M. K. 


Schiller u. Lotte. Briefwechsel. 
Hrsg. v. A. v. Gleichen-Rußwurm. 
Jena: Diederichs. xvj,6578. 5M. [1760 


Leitzmann, A., Brief Wilh. v. Humboldts 
üb. Schiller. (Dt. Rundschau "up, Nov., 194- 
207.) — 0. Güntter, Zum Gedächtnis Schi:lers 
in sein. Heimat. (Jahrb. d. Freien Dt. Hoch- 
stiftes '07,. 197-213. — H. Jantzen, Schiller u. 
d. Königsberg. Kritik. (Altpreuß. Monatsschr. 
45, 476-55. Vgl. ebd. 614.) — Alb. Ludwig, 
Schiller u. d. 1. Dezennium d. 19. Jh. Progr. 
Lichtenberg b. Berl. 41°. 32 S. — A. v. Wellen, 
Erste Antführg. d. Jungfrau v. Orleans im 
Burgtheater. (Untersuchgn. etc. v. Kelle 
dargeb. 2, 149-59.) [1761 

Montag, W.. Kornel. v. Ayrenhoff. Leben 
u. Schrr. (Münster. Beitrr. z. neuer. Lit.-G. VL) 
Münster: Schöningh. 138 S. 2 M. 60. (46 S.: 
Münst. Diss.) Res: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 21 
v. Weilen. [1752 

Trieloff, 0. P., Entstehg. d. Rezensionen 
in d. Frankfurt. Gel. -Anzeigen 1772. (Münster. 
Beitrr. z. neuer. Lit.-G. VII.) Münst.: Schö- 
ningh. 140 S. 2 M. 8U. [1763 

Droysen, H., Hist. de la dissertation: Sur 
la littérature allem. publ. à Berlin 1780. Beitr. 
z. Charakteristik d. Staatsministers Gr. v. 
Hertzberg. Berlin. Gymn. Progr. 21 5. [1764 

Lux, K., Joh. Kasp. Friedr. Manso, der 
schles. Schulmann, Dichter u. Historiker. 
(Beitrr., Breslauer, z. Lit.-G. N.F. IV.) Lpz.: 
Quelle & M. 245 S. Subskr.-Pr. 6 M. Au: 
Einzelpr. 8 M. (S. 83-127: Bresl. Diss.) Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. On, Nr. 44 R. M. Moyer; Stud. 
z. vergl. Lit.-G. 9, 138-42 'Tröger. [1765 


Heuer, 0., Die Frankf. Kunst u. Goethe. 
(Einzelforschgn. üb. Kunst- u. Altertums- 
gegenstäude zu Frankf. 1, 155-59.) [1766 

Landsberger, F., Wilh. Tischbein; Künst- 
lerleben d. 18. Jh. (Bücher d. Kunst IIL) 
Lpz.: Klinckhardt. 221 BR: 18 Taf. 5 M. 
(68 S.: Bresl. Diss.) Rez.: Kunstgeschichtl. 
Anz. ’09, 24-29 Tietze; Zt. d. Ver. f. hess. G. 
42, 162 f. Edw. Schröder. {1767 


Bibliographie Nr. 1758—1809. 


Calmus, @., Die orst. dt. Singspiele v. 
Standfuß u. Hiller. (Publ. d internat. Musik- 
ges. Beib. II. F., H.6.) Lpz.: Breitkopf& H. 
10 S. SM. [1768 

Storck, K., Mozart. Leben u. Schaffen. 
Stuttg.: Greiner & P. 553 8. 6 M. 50. [1769 


Hofmann, Reinhold, Just. Möser, d. Vater 
d. dt. Volkskde. (Mitt. d. Ver. f. G. u. Ldskde. 
v. Osnabrück 32, 72-167.) [1770 
Stech, E.. Nochwals Blanchards Luftreise 
zu Braunschweig im J. 1788. (Braunschw. 
Magaz. ’08, Nr. 6.) Vgl. ’07, 3603.) (1771 
Feier d. Belehnung d. Prinzen Karl v. 


Sachs. mit d. Herzogt. Kurland. (Balt. Mo- 
natsschr. 65, 331 ff) [1773 
Fieger, Sterzinger, s. ’08, 1576. (Münch. 


Diss.) Rez.: Mitt. a. d hist. Lit. ae, 452-54. 
K. Löschhborn; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 14, 
253-55 Kolde; Hist. Jahrb. 39, 632f. Linsen- 
mayer; Lit. Zentralbl. "Ou, Nr. 1 Zscharnack; 
Hist. Vierteljschr. 11, 609 Bergsträßer; 
Forschgn. etc. s. G. Tirols u. Vorarlbergs 
6, 89-91 Kraft. 1773 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Gautherot, C., Les relations franco- 
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teljhfte. N. F. 17, 17-100.) [1775 


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Ende d. 18. u. Anfang d. 19. Jh. (Aus Aachens 
Vorzeit 20, 207-31.) [1716 


Gedenkstukken d. algem. gesch. 
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IV, 1 u. 2: Staatsbewind en raadpen- 


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Publ. V u. VI) Gsm, 787 S. 
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mann; Mitt. a. d. hist. Lit. 36, Sint P. Gold- 
schmidt; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 12 Neubauer; 
Dt. Rundschau 136, 253-59 v. Petersdorfl. — 
F. Meusel, Die engl. Gesandtschaft nach 
Preußen 18067. Aus Marwitz’ Memoiren. 
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 13, 262-66.) — 
Ders., Die Schlacht v. Friedland 24. Juni 
1807. Aus Marwitz’ Memoiren. (Ebd. 267-70.) 
— Ders., Briefe d Königin Luise, d Kron- 
prinzen Friedr. Wilh. (IV.), d. Gen. v. d. 
Marwitz u. d. später. Kais. Wilh. I. (Sountags- 
beil. z. Voss. Ztg. ’08, Nr. 22.) [1779 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


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par J. V. Chelminski et A. Mali- 
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Janson, v., Neu aufgefund. Briefe Scharn- 
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gesiedelt. Sachsen. 2. Aufl. Dresd.: Pierson 
1907. 281 S. 2 M. 50. [1783 

Baerent, K., Mitt. a. russ. Quellen üb. 
Königin Luise. (Dt. Revue 33, III, 119-32.) [1783 


Bennigsen, Général, Mémoires; p. 
E. Cazalas (s. '07, 8618). III: Cam- 
pagnes de 1812 et 1813. ce, 
470 S.; 4 Ktn. 12 fr. 50. [1784 

1812. Aus dom Tagebuche e. württemb. 
Offiziers (Chr. Ldw. v. Yelin). (Süddt. Mo- 
natshfte. Jg. 5,'08, 253-70 ; 408-32 ; 518-36.) [1785 

Sellentin, B., Die Tagebücher d. 
Grafen v. Nostiz, d. Adjutanten 
Blüchers 1818-15 kritisch bewertet. 
Greifswaldl Diss. 75 S. [1786 

Hoffmann, K., Aus d. Kriegs- 
tageb. d. Grafen E. W. v. Kanitz 
1813-1815. (Altpreuß. Monatsschr. 45, 
605-605.) [1787 

Soldats suisses au service étranger. 


Genève: Jullien. 585 8. [1788 
Tagebuch a. d. Belagerungsj. 1813/14 (v. 


Makler G. Ch. Hönert. Hrsg. v. Hnr. 
Christensen. (Progr.) Hamb.: Herold. 
55 S. 1 M. 50 : [1789 


Aster, F., Aus d. Tageb. e. sächs. Offiziers 
1814-1815 (s. ’08, 3428). Forts. (Dresdn. G.bll. 
’08, Bd. IV, 266-301.) (1790 


Bernardin, L., Le département des Vosges 
et le ravitaillement de l’arm&ee du Rhin, 
1792-93. (Aus: Bull. du Comité départ. des 
Vosges p. la recherche ete. des docc. écon. 
de la Révol. franç. I.) Épinal: Impr. nouv. 
34 S.’— E. Capitaine, Moyens de défense 
proposės pour retarder et empecher la marche 
des ennemis dans les Vosges. (Bull. ... 1, 
169 ff.) (1791 

P., E., La manoeuvre de Valmy 
(8. '07, 3651). Forts. (Rev. d’hist. réd. 
à l’Etat-Major de l'armée 30, 406-47. 
31, 16-58.) — V. Dupuis, D'Hondt- 
schoote à Wattignies. Du 9. sept. au 
17. oct. 1793. (Ebd. 30, 1-97; 193- 
247.) g ` [1792 
Coutanceau, H. et H. Leplus, La 
campagne de 1794 à l'armée du Nord 
(s. "08, 1609). Partie 2: Opérations, 
T. I. xv, 665 S. 20 fr. [1793 
H., L., La campagne de 1794 entre 
Rhin et Moselle. (Rev. d’hist. réd. à 
l’Etat-Major de larmée 31, 223-77.) 
— H. B., Les armées du Rhin au 
debut du Directoire, Sambre et Meuse, 
Rhin et Moselle. (Ebd. 31, 380-421. 
32, 38-72; 193-237; 416-47. 33, 56-89; 
224-40; 834-54. 34, 1-37.) [1794 


v A eh rn a a 


*63 


Bouchet, E., La conquête de 
Hollande en 1795 d’apr. les papiers 
inéd. du général Lemaire. Dunkerque: 
Soc. Dunkerquoise. 100 S. [1795 

Schempp, A. v., Kompetenzstreit zwisch. 
d. Schwäb. Kreis u. d. Reichs-General-Feld- 
marsch. Hrzg. Albrecht v. Sachsen-Teschen 
1795. (Beiheft z. Milit.-Wochenbl. ’08, 371 
-96.) (1796 

Tabournet, I.e prince Henri de Prusse et 
le Directoire 1795 ff. (Rev. des études hist. 
’08, Janv - Févr.) [1797 

Kircheisen, F. M., Bibliogr. des 
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Mittler. emt, 412 S. 12 M. 50. [1798 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 8. 

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Le siège de Gênes 1800; la guerre 
dans l’Apennin; journal du blocus; 
les opérations de Suchet. Paris: 
Plon. 448 S.; Ktn. 7 fr. 50. [1799 

L., H., La campagne de 1800-1801 
à l'armée d'Italie. (Rev. d’hist. red. 
à l'État-Major de l'armée 81, 59- 
101.) [1800 


Fournier, A., Beitrr. zu e. Gentz-Biograpbie. 
(In: Fournier, Hist. Stud. 3. R.) — A. Ger- 
hardt, Romantische Elemente in d. Polit. u. 
Staatsanschauung Friedr. Gentz’. Diss. Lpz. 
07. 70 8. — P. Bailleu, Verabschiedg. d 
Kriegsrats Friedr. Gentz, 1802. (Beitrr. z. 
braudb. u. pr. G. Festschr. f. Schmoller 
287-51.) (1501 

Theobald, H., Baden u. Frank- 
reich 1805 u. 1806. Mannh. Progr. 
4°. 718. [1802 


Dumoulin, M., Campagne de 1805. 


Paris: Barrère. 6 fr. [1803 
G@uerrini, D., La campagna na- 
poleonica del 1805 (s. '07, 3657). 


Bd. I: La manovra d’Ulm. 516 S.; 
42 Taf. 1804 
Alombert, P. C., et J. Colin, 
Campagne de 1805 en Allemagne (8. 
’04, 3407). Vol. IV: St. Pölten et 
Krems. 773 S.; Ktn. 22 fr. [1805 
(Publ. de la Sect. hist. de l’Ftat-Major.) 
H., L., La question des étangs d'Auster: 
litz. (Rev. d’hist. red. à l’Etat-Major de 
l'armée 30, 58-71.) [1806 
Sauzey, Les Allemands sous les 
aigles franc.; essai sur les troupes 
de la Confederation du Rhin 1806-13 
(s. '05, 1683). III: Les Saxons dans 
nos rangs. IV: Le régiment des 
duches de Saxe. 1907f. 265; xvj, 
204 S. [1807 
Mayerhoffer v. Vedropolje, E., 
Feldzug v. Jena u. Auerstedt. Wien: 
Seidel. 131 S. 5 M. [1808 
Kez.: Mil. Lit.-Ztg. og, Nr. 12 Ve. 
B., P., Etudes tactiques sur la 
campagne de 1806 (s. "Op, 1620). 


*64 


Forts. Jena. Schluß. — Auerstedt. 


1 


(Rev. d’hist. réd. à l'État-Major de | 


l'armée 29, 389-428. 31, 422-52. 32, 
73-108; 238-61; 448-67. 34, 87- 
105; 220-45.) [1809 

Perle, F., Die Neysche Erpressg in Halber- 
stadt. (Progr.) Halberst.: Helm. 38 8. 
1 M. [1810 
Schulz, Geo., Zum Verständnis d. Polit. 
d. Kurf. Wilhelm v. Hessen -Cassel 1506. 
Greifsw. Diss. 93 S. [1811 

Brunner, Besitznahme Hessen - Kassels 
durch d. Franzosen, 1. Nov. 1806. (Kasseler 
Tagebl. ’06, Nr. 512, 514, 516, 518 u. Auszug 
in Mitt. d. Vor. f. hess. G. ’06/7, 24-35.) [1811 a 

Klaje, H., Graf Reinh. v. Krockow. Lebens- 
bild a. d. Franzosenzeit. Mit 1 Kte. (Aus: 
„Festschr. z. 50jähr. Jubil. d. Kgl. Dom- u. 
Realgymn. z. Kolberg“.) Kolb.: Dietz & M. 
112 S. 1 M. 50. [1812 

Meusel, F., Stimmungsbild nach d Schlacht 
v. Preuß.-Eylau, 7.-3. Febr. 1807. (Mitt. d. 
Literar. Ges. Masovia 13, 254-61.) [1813 

Ruffert, B., Belagerg. u. Einnahme d. 
Stadt u. Festg. Neisse 1807. Progr. Neisse. 
49 8. , (1814 

Mülier-Bohn, H., Die dt. Befrei- 
ungskriege. Dtlds. e v. 1806 bis 1815. 
Hrsg. v. P. Kittel (s. 08, 3444). 
Vollst. 2 Bde. vıj, ei, 914 S.; Taf. 
u. Fksms. 45 M. geb. [1815 

Treitschke, H. v., Nationale Erstarkg. u. 
Erbebg. (Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1, 


E [1816 
üntzel, @., Preußens Fall u. 


Wiedergeburt. (Jahrb. d. Freien Dt. 
Hochstifts '07. 69-100.) [1817 


Meyer, Chr., Preußen nach d. Tilsit. Frieden. 
(Dt. Revue 33, ILI, 203-14.) [1818 


Herrmann, A., Friedr. Wilh. III. 
u. s. Anteil an d. Heeresreform bis 
1813. (Hist. Vierteljschr. 11, 484- 
516.) [1819 

Tschirch, 0., Hendr. Steffens’ polit. Ent- 


wicklungsgang. (Beitrr. z. brandb. u. pr. G. 
Festschr. f. Schmoller. S. 253-74.) [1820 


Robinson, Wellington ’s campaigns, 
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Rees. 8 sh. 6 d. [1821 

Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel- 
darstellen. (s. '07, 1697). VIL: R. 
Bartsch, Die Schillschen Offiziere. 
88 S. 1 M. 80. [1822 

Petre, F. L., Napoleon and the 
archiduke Charles. A history of the 
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of the Danubs in 1809. Lond.: Lane. 


12 sh. 6 d. [1823 

Just, @., Politik oder Strategie? Krit. 
Studie üb. d Warschauer Feldzug Österreichs 
u. d. Haltung Rußlands 1809. (Streffleurs öst. 
Zt. ’08, II, 1709-33; 1925 £.; 1583-1920.) [1524 

Maenß, J.. Die Uuternehmgn. e Kattes u. 
Schillse im Elbdepartement 1809. (G.-bll. f. 
Mugdeb. 43, 106-31.) AA [18235 


| 


} 


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(8. '08, 3448). III: 1812. Smolensk- 
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Paris: Plon. 327 S.;2 Ktn. 6fr.30. [1827 
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Treltschke, H. v., Anfang d. Befreiungs- 

krieges. (Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1. 

88-157.) [1828 
Jensen, N. P., Napoleons Felttog 

1813. Kopenh.: Tryde. 5365.; 12 Ktn. 


10 Kr. [1829 
Schlieffen, Graf v., 1813. (Vierteljahrs- 
hfte. f. Truppenführg. ete. V, 3.) [1350 


Schultze, M., Das 2. Neumärk. Landwehr- 
Inf.-Rgt. Seine Errichtg. u. 38. Kriegstätigkelt 
1813-1815. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 
31, 1-213.) Rez.: Mil, Lit.-Ztg. ’°08, Nr. 12 


Sch-r. [1831 

Soldan, Strateg.Bedeutg.d.Schlacht 
b. Dresden. Entgegng. auf d. gleich. 
Schriftv. F.Lüdtke. Gleichzeit. Beitr. 
z. Klärg. d. Absichten d. Gr. Haupt- 
quartiers. Mit Kte. (Beitrr. z. Kriegs- 
G. IV.) Berl.: Bath. 65 S. 1 M. 20. 
Vgl. '06, 1710. [1832 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. Nr. 11 v. Caemmerer. 

Maude, F. N., Tbe Leipzig cam- 
paign 1813. Lond.: Sonnenschein. 


312 S. 5 sh. [1833 
Plathner, F., Behördenorganisation u. 
Krpyskontributionen im Kgr. Sachsen währ. 
d. Generalgouvernements v. 1813 u. 1814. 
Gött. Diss. 83 8. 


[1534 

Schmidt, Loth., Das K. B. Korps 
Wrede im Feldzuge 1814. (Darstellgn. 
a. d. Bayer. Kriegs- u. Heeres-G. 
17, 1-136.) [1835 
Fave, Campagne de 1814. Les 
opérations milit. dans la vallée de 
la Marne, du 25. janv. au 6. févr. 
1814. Chälons-sur-Marne: Martin. 
66 S.; Taf. [1836 
Egloffstein, H. Frhr. v., Carl Augusts 
Reise nach Paris u. England 1814. (Dt. Rund- 
schau 136, 199-221; 406-18 ) [1837 
Weil, H., Joachim Murat, roi de 
Naples. La dernière année de règne 
(Mai 1814-Mai 1815). T. I.: Les pre- 
liminaires du Congrès de Vienne. 


Paris: Fontemoing. 10 fr. [1838 
Fournier, A., Zur Vor.-G. d. Wiener 
Kongresses. (In: Fournier, Hist. Stud. 2.R.) (1839 
Rain, P., La France et l'Europe au lende- 
main du Congrès de Vienne. (Rev. dďd'hist. 
dipl. 22, 263-300.) [1340 
James, W. H., The campaign of 
1815 chiefly in Flanders. Lond.: 
Blackwood. 352 S. 16 sh. [1841 
Zurlinden, Anglais et Français. 
Les Anglais au combat Fontenoy- 
Ligny et Waterloo. Limoges & Paris: 
Charles-Lavauzelle. 153 S. 3 fr.50.[1842 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Pollio, A., Waterloo (1815), 
nouveaux docc. Trad. de l'Italien par M. 
Goiran. Ebd. 641 S.; 5 Ktn. 12 fr. Vgl. 
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Pratt, The Waterloo campaign. 
Lond.: Sonnenschein 1907. 219 S. 
5 sh. [1844 

Donaldson u. Becke, Waterloo. 
Lond.: Rees. 2,6 sh. [1845 

Navez, L., Le champ de bataille 
et le pays de Waterloo en 1815 et 
actuellement. Bruxelles: Lebègue. 


232 S.; 2 Ktn. 5 fr. [1846 
Pfiugk-Harttung, J. v., Von Wavre bis 
Bolle-Alliance. (Jahrbb. f. d. dt. Armee u. 
Marine, Hft. 439-41.) [1847 
Treitschke, H. v., Schlacht b. Belle-Alliance. 
(Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1, 158-85.) [1848 
Bugeaud, Géneral, Lettre autogr. et inéd. 
au maréchal Soult, relat. à la bataille de 
Waterloo. (Rev. d’hist. réd. à l’Etat-Major de 
l'armée 30, 72-74.) [1849 
Bailleu, P., Königin Luise. Lpz.: 
Giesecke & D. 389 S.; 28 Taf. 


10 M. [1850 

Rez.: Dt. Rundschau 137, 461-63 v. Peters- 
dorff, Lit. Zbl. ug, Nr. 12; Beil. d. Münch. 
Neuest. Nachrr. '09, Nr. 49f. Prutz. 

Knaake, E., Leben u. Wirken d. Königin 
Luise im Lichte d. G. (s. ’07, 1780). III: Die 
Königin L. während d. Wiedergeburt Preußens 
Tilsit. Progr. 8.212-312. Sep. Halle: Waisen- 
haus 1909. 372 S. 6 M. [1351 


Gautherot, G., La Révolution franç. 
dans l'ancien évêche de Bâle. I: La 
Republ. rauracienne. U: Le Départ. 
du Mont Terrible (1793-1800). Paris: 
Champion. xxı1],290;310 S. 80 fr. [1852 

Renaud, T., J. F. Simon, ©. Straßburg. 
Pädagog u. Demagog, 1751-1829. (Zt. f. G. d. 
Oberrb. N.F. 23, 449-500.) — R. Beuß, Zur 
Lebens-G. Simons. (Ebd. 24, 324-48.) {1853 

Heck, R., Draugsale d. St. Diez währ. d. 
Revolutinnskriege. M. 3 Bildern. (Nr.3 v.811.) 
Diez: Meckel. 42 S. 50 Pf. : [1854 

Magnette, F., Les émigrés francais 
aux Pays-Bas 1789-1794. (Mémoires 
de l'Acad. roy. de Belg. 2.S. 8°. T.IV.) 
Brux.: Lamertin 1907. 144 S. [1855 

Rez.: Rev. d’hist. eccl. 9, 814-16 Rambaud. 

Delihaize, J., La domination franç. 
en Belgique à la fin du 18. et au 
commencem. du 19. siècle. T. I u. II. 
Brux.: Lebègue. 418; 3768. 9fr. [1856 

Richter, W., Übergang d. Hoch- 
stifts Paderborn an Preußen (s. ’07, 
3706). Schluß. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 65, II, 1-112.) [1857 

Bette, L., Das Vest Recklinghausen in d. 
arenberg. u. franz. Zeit, 1803-13. Münst. Diss. 
78 8. [1858 

Drees, H., Wernigerode in d. Franzosen- 
zeit. Progr. Wernigerode. 32 S. (1559 

Arndt, G., Halberstadt unter d. königl. 
Westfäl. Begierg. 1808. Halberst.: Doelle & S. 
37 S. [1860 


avec de ! 


Kä 


Meinardus, Episode a. d. Bedrängnissen 
Schlesiens vor 100 Jahren. (Schles. G.bll. 
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Prümers, R., Die Stadt Posen in südpreuß. 
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Prov. Posen 33, 71-148.) [1862 


Innere Verhältnisse. 


Finckenstein, Graf v., Denkschrift 
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Colenbrander, H. T., Ontstaan 
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Dl. I. (Rijks geschiedkund. Publ. 
Kleine ser. I.) 's Gravenh.: Nijhoff. 
LXV, 579 S. 4fl. [1864 


Meier, E. v., Der Minister v. Stein, 
d. franz. Revol. u. d. preuß. Adel. 
Streitschrift geg. M. Lehmann. Lpz.: 
Duncker & H. 72 S. 1 M. 50. [1865 

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(Preu8. Jahrbb. 134, 448-66.) — E. v. Meier, 
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Schrötter, F. Frhr. v., Die Münzstätten 
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Num. 27, 176-73 Cahn. [11866 

Ribes, E., La cour impériale de 


Hambourg 1811-14; étude sur l'or- 
ganisation judiciaire pend. la domi- 


nation franç. en Allemagne sous 
Napoléon I. Thèse. Paris: Giard 
et B. 92 5. [1867 


— me 


Hascenfratz, H., Die Landschaft 
Thurgau vor d Revokution v. 1798. 
Frauenf.: Huber. 216 S. 3 fr. [1868 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 185 H. B. 

Chapuisat, E., Le commerce et 
l'industrie à Genève pend. la domi- 


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(Johs. Bauer, Schleiermacher als patriot. 
Prediger): Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 33 Sell; Zt. 
f. Kirch.-G. 30, 158-63 Kirn. , [1874 

Kolb, C., Die Aufklärg. in d. 
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231 S. 4 M. [1875 

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Leitzmann. Einleitg. v. B. Del- 
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157 S. 4 M. [1879 

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Spranger, E., Wilh. v. Humboldts Rede 
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Humboldt, W. v. u. Caroline v. 
Humboldt, in ihr. Briefen; hrsg. v. 
A. v. Sydow (s8. °07, 1770). III.: Welt- 
bürgertum u. preuß. Staatsdienst. 
Briefe aus Rom u. Berlin-Königsberg 
1808-1810. xv, 406 S. 9 M. [1881 

Wittmer, L., Charles de Villers 1765-1815. 
Un intermédiaire entre la France et l'Alle- 
magne et un précurseur de Mme de Staël. 
(Genf. Diss.) Genf: Georg et Cie.; Paris: 
Hachette. 474 S. [1882 


Walzel, 0. F., Dt. Romantik. (Aus Natur 
u. Geisteswelt 232.) Lpz.: Teubner. 168 S. 
ı M. 11883 

Rieser, F., „Des Knaben Wunderhorn“‘ u. 
s. Quellen. Beitr. z. G. d. dt. Volksliedes u. 
d. Romantik. Dortm.: Ruhfus. x:j, 560 S. 
16 M. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 310-17 
Bode. [1884 

Benz, R., Mürchendichtg. d. Romantiker. 
Mit e Vor-G. Gotha: Perthes. 265 S. 5M. 
(56 S.: Heidelb. Diss. ’v7.) [1885 

Müller, Hans v.. Aus E. T. A. Hoffmanns 
Herzens-G. 1796-1802. (Dt. Rundschau "08, 
Nov., 252-60.) — O0. Walzel, Hofimanns Berlin. 


H 


Bibliographie Nr. 1872—1930. 


Erzählgn. (Arch. d Brandenb. 12, II, 6-25; 
2342-44.) [1886 

Vierling, E., Zachar. Werner (1768-1823). 
La conversion d'un romantique. Avec une 
correspondance et des docc. inéd Paris: 
Didier. xıj, 333; 41 S. 6 fr. Bes.: Dt. Lit.- 


Ztg. '08, Nr. 47 Walzel. EH 
Schmidt, 0. E., Fouqué, Apel, Miltitz. 
Beitrr. z. Ġ. d. dt. Romantik. Lpz.: Dürr. 


220 S8. Rez.: N. Arch. Loch G. 29, 175-77 
Lier. [1888 

Steffens, H., Lobenserinnergn. aus d. Kreise 
d. Romantik. In Ausw. hrsg. v. F. Gundel- 
finger. Jeua: Diederichs. cc, 424 S. 
6 M. ; [1889 

Heinzmann, F., Justin. Kerner als Roman- 
tiker. Tübing.: Laupp. 131 S. 3 M. 60. [1890 

Rüger, C., Aus Th. Körners Studentenzeit. 
(Euphorion 15, 168-71.) — B. Körner, Th. 
Körners Vorfahren. (Dt. Herold ’08, Nr.12.) [1891 

Klein, E. v., Max v. Schenkendorf. Literar- 
hist. Studie. Wien: Gerold. 62S. 1M.80. [1892 

Eichendorff, Frhr. Jos. v., Tagebücher. 
Mit Vorwort u. Anmerkgn. e W. Kosch. 
(Eichendorff, Werke. XI.) Regensb.: Habbel. 
ie, 426 S. 4 M. (Subskr.-Pr. 2 M. 50.) [1893 

Suhr, Der Ausruf in Hamburg, vorgest. 
in 120 kolor. Bll. Hamb. 1808. Neudr. Berl.: 
Barsdorf. eu, 22 u. 148 S. Text. 55 M. — 
J. Heckscher, „Der Ausruf in Hamb.“ in 
Lit., Kunst u. G. Ebd. 23 S. 75 Pf. — J. F. 
Voigt u. J. Heckscher, Vom Hamb. Aus- 
ruf. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, Bd. 9, 
501-20.) [1899 

Beethoven, Sämtl. Briefe. Krit. Ausg. m. 
Erläutergn. e A.Ch.Kalischer (s. "og 3519). 
Lfg.33-35 (Schluß). Bd. V, 193-362. à 60 Pf. [1895 

Kalischer, A. Ch., Beethoven u. seine Zeit- 
genossen. Bd. I: Beethoven u. Berl. 385 S. 
5 M. [1896 


Wymann, E., Eine bibl. Satyre auf d. 
Zerfall d. heil. röm. Reiches 1802. (Zt. f. 
schweiz. Kirch.-G. 2, 51f.) [1897 

Rehsener, M., Das J. 1809. Erinnergn. alter 
Gossensasser. (Zt. d Ver. f. Volkskde. 18, 
191-94.) [1895 

Huyskens, Franzosenfeste in Münster vor 
100 Jahren. (Zt. f. vaterl G. etc. Westfal. 
65, I, 281-87.) [1899 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Metternich, Prince de, Lettres 
à la comtesse de Lieven 1818-1819; 
publ. avec une introd., une conclusion 
et des notes p. J. Hansteau. Paris: 
Plon. Lou, 422 S. 7 M. 50. [1900 

Nesselrode, Chancelier Comte 
de, Lettres et papiers (s. ’08, 1598). 
T. VI: 1819-27. 302 S. T. VII: 


1828-39. 318 S. à 7 fr. 50. [1901 
Rez. v. V u. VI: Rev. d’bist. mod. 11, 148 

-46 Driault; B. de Lacombe, Les papiers 

de Nesselrode. (Rev. d’hist. dipl. 23, 76-88.) 


Discailles, E., Un diplomate belge 
a Paris de 1830 à 1864: Firm. Rogier. 


Brux.: Hayez. 4°. 6718. 12fr. 50. [1902 
(Mémoires de l’Acad. roy. de Belg. 3. ser. 
coll. in 4°, T. III. 


Neueste Zeit seit 1815. 


Kübeck v. Kübau, Frhr. K., F. 
Tagebücher. Eingel. u. hrag. v. M. 
Frhr. v. Kübeck. Wien: Gerold. 
xxjx, 847; 276 S. 14 M. [1903 

Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 10. 

Stern, A., Aktenstücke z. G. d. Ausweisung 
Herwegs a. Zürich 1843. (Sttddt. Monatshfte., 
Jahrg. 5, Hft. 8, August ’08, 154-161.) [1904 

Circourt, A. de, Souvenirs d’une 
mission à Berlin en 1848; publ. pour 
la Soc. d’hist. contemp.p.G.Bourgin. 
Paris: Picard. xcvı1],447S. 8fr. [1905 

Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 10. 

Wörle, K. Miterlebtes. Aus d. 
Tagen d. dt. Revolution (1848/49) u. 
deren Vor-G. Lpz.: Abel & M. 1907. 


352 S. 4 M. [1906 

Horcicka, Ad., Brief d. Grafen Ant. Alex. 
Auersperg (Anast. Grün) v. 10. Juli 1848. 
Wien. Gymn.-Progr. "08. S. 3-8. — A. Heskel, 
Han:b. Stimmen a. d. Paulskirche. (Mitt. d. 
Ver. f£. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 200-11.) — 
L. Mathy, Briefe von u. au Karl Mathy a. 
d. Frühjahr 1849 (s. ’08, 3536). Schluß. (Dt. 
Revue 33, III, 82-97.) [1907 


Hager, J., Als Österreich zerfiel, 
1848. ien: Stern. 337 S. (Me- 
moiren.) [1908 

Roz.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36,203 R.F.Kaindl. 

Schubert, G. v., Lebenserinnergn.; 
a. sein. Nachl. hrsg. v. H. v. Schu- 
bert. Stuttg.: Dt. Verlagsanst. xj, 


536 S. 10 M. [1909 
Rez.: Mi Li Mie "og, Nr. 3 Hübner. 
Poschinger, H. v., Bismarck in Frank 

furt a M. Ungedr. Korrespondenz. (Dt. Revue 

33, III, 1-10.) — Aus d. unveröff. Korrespondenz 

Kaiser Wilhelms I. (Ebd. 129-32.) 2 Hand- 

billette an d. Minister Frhrn. v. Manteuffel 

1853. — Aktenstücke z. preuß. Regentschafts- 

frage 1858. (Konseriat. Monatsschr. 65, II, 

689-92.) [1910 

Hohenlohe-Schillingsfürst, Denkwürdig- 

keiten, s. ’08, 1737. Rez.: Hist. Zt. 103, 149- 

55 Meinecke; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 191-94 

Schuster. [1911 
Friedrich Karl, Prinz v. Preuß., Auf- 

zeichngn. üb. d. dänisch. Feldzug v. 1864. 

(Dt. Revue 33, IV, 1-23 etc. 257-73.) — Tage- 

buchblätter a d. J. 1866. (Mitt. d. Ver. f. 

hess. G. ’06/7, 110-29.) — P. v. Oppermann, 

Die letzt. Tage d. Kgl. Hannov. Armee. 

Erinnergn. e. ihr. früher. Offiziere. (Zt. d. 

Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 362-73.) [1912 
Biegler, C., Meine Erlebnisse währ. d. 

Kriegsj. 1866. Wien: Seidel. £5 S.; 3 Bildn. 

1 M. 50. [1913 
Bapst, G., Die Monarchen in Paris 1867 

u. d. Attentat Berezowskis. Nach d. Papieren 

u. Gesprächen d. Marschalis Canrobert. (Dt. 

Revue 33, III, 22-34; 149-60.) [1914 
Bericht, Ein, Napoleons III. üb. d. Schlacht 

bei Sedan. (Unterhaltungebeil. z. Tägl. Rund- 

schau ’08, Nr. 208.) (1915 
Daussy, H., Souvenirs de l’Invasion: I. 

L'entrée des Pruss. à Amiens le 28 noe 1870; 

II. Souvenirs d'un bottier; III. En leur absence; 

IV. D’Amiens à Albert après la bataille de 

Pont-Noyelles; V. Comment le cheval de Faid- 

herbe ne lui fut pas rendu par les Prussiens. 

Albert. 5 Tle. 23; 21; 51; 26 u. 20 S. [1916 


"Gi 


Gauthier, L. A., Guerre de 1870-71. Récits 
inéd. sur le combat de Ladon (Loiret) 24 nov. 
1870. Souvenirs d'un vieux Ladonnais. Ver- 
neuil: impr. Aubert. 104 S. m. grav. 1fr. (1917 

Tagebuch, Das, d. Grafen Blumenthal 
v. 1870/71. (Grenzboten ’08, II, 310-17.) [1918 

Billiet, A., L'armċe de Bourbaki en Suisse 
(fevrier-mars 1871); souvenirs publ. p. C. 
F a vro. Genève: Georg 1907. 80 S. 1 fr. 20. [1919 


Monts, General Graf, Napoleon DI. 
auf Wilhelmshöhe 1870/71 nach Auf- 
zeichngn. des M. Hrsg. v.T.v. Held. 


Berl.: Mittler. zu, 226 S. 4 M. [1920 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ug, Nr. 25 K. Jacob. 


Schulte, Joh. Frdr. v., Lebens- 
erinnergn. I: Mein Wirken als Rechts- 
lehrer, m. Anteil an d. Politik in 
Kirche u. Staat. 2. A. U: Kirchen- 
polit. Aufsätze 1874-86. III: Ge- 
schichtl., soziale, polit. u. biogr. 
Essays. Gießen: Roth. x, 450; 227; 


320 S. 20 M. [1921 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 11f. Nippold. 
Gontaut-Biron de, Meine Botschafterzeit 

am Berliner Hofe 1872-1877. Aus d. Franzöe. v. 

v. Pfaff. Berl.: Siegismund. xjx, 704 8. 

10 M. Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. 

’09, Nr. 55 Diez. [1922 
Poschinger, H. v., Ein Briefwechsel v. 

Loth. Bucher im Ruhestand. (Grenzboten 

’08, III, 16-22; 120-26.) (1923 


Geschichte d. Neuzeit v. 1815 bis 
1898. Das nation. u. soziale Zeit- 
alter seit 1815. (Welt-G. Hrsg. v. 
Pflugk-Harttung. VI.) Berl.: Ull- 


stein & Co. xv, 647 8. 16 M. [1924 
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 7. | 
Egelhaaf, G. d. nouest. Zeit, s. ’08, 3549. 

Rez.: Preuß. Jahrbb. 133, 361-66 Delbrück u. 

Erwiderg. v. E. m. Replik v. D ebd. 553-55; 

Lit. Zbl. og, Nr. 28 P. Müller u. Erwiderg. 

v. E. m. Antw. v. M. ebd. Nr. 32; Hist. Zt. 

102, 147-49 Roloff; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 

117-19 F. Hirsch [1925 


Helfert, J. A. Frhr. Y., Zur G. 
d. lombardo - venetian. Königreichs. 
(Arch. f. öst. G. 98, 1-382.) Sep. 


Wien: Hölder. 8 M. 80. [1926 

Schell, 0., Arretierung d. Redakteurs 
Follen 1819 in Elberfeld. (Monatsschr. d. 
Berg. G.-Ver. ’08, 208-16.) [1927 


Sokolowski, Ass G. d. poln. Auf- 
standes 1830-31. Wien. 315 S. 


16 M. [1928 

Abesser, F. F., Reise d. Prinz. Wilh. v. 
Preußen (später. Kaisers Wilh. d Gr.) durch 
Mecklenburg März 1848. (Mitt. d. Ver. f. G. 
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Friedjung, Österreich 1848-1860. Bd. I s. 
’08, 1762. Rez.: Wiener Ztg. „Das Vater- 
land“ 1908, Beilage „Die Welt“ Nr. 59, 61, 63; 
Beilage „Literar. Rundschau“ ’08, Nr. 15, 20, 24 
...; Hauptbl. vom 3. Oktbr. u. 27. Nov. 1908; 
Hi t. Zt 101, 629-32 G. Kaufmann; Rev. hist. 
101, 189-91 Eisenmann; Hist. Vierteljschr. 12, 
301-3 Herre. — E. Daniels, Österr. als dt. 


Eh 


*68 


Einheitsstaat unt. d. Reaktion. (Preuß. Jahrbb. 
132, 491-510. 183, 75-112.) — O. Weber, 
Österr. 1848-51. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 46, 308-25. 47, 1-17.) [1930 

Gracza, 6., Talpra magyar! (G. 
d. ungar. Freiheitskampfes 1848-49.) 
(Ungar.). Budapest: Franklin 1907. 
298 S. [1931 

Geschichte d. Fürsten Bismarck 


in Einzeldarstellgn. Hrsg. v. J. 
Penzler (s. '08, 1757). Bd. VII. 
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Yévr. Réau; Rev. hist. 100, 411 f. Pagès; Rev. 
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Preuß. Jahrbb. 22, 2:2-96 v. Petersdorff. — 
Welschinger, Bismarck et la fondation 
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2 mondes T. 48, ’08, 800-831.) (1933 

Baumgarten, O., Bismarck. (Unsere relig. 
Erzieber 2, 226-53.) — H. Oncken, Zum Ge- 
dächtn. Be, Heidelb.: Winter. 25 8. 60 Pf. — 
A. Senfft v. Pilsach, Aus Bes Werkstadt. 
Stud. zu s. Charakterbilde. Stuttg.: Cotta. 
103 S 1 M. 60. — G. Lommer, B im Lichte 
d. Naturwiss. Halle: Marhold 07. 3 M. 
Rez.: Dt. Herold ug, Nr. 8 Kekule v. Strado- 
nitz. — H. Prutz, B.s Bildung, ihre Quellen 
u. Außerungen Berl.: Reimer. 247 S. 3 M. 
— E. Stutzer, Aus B.s Schulzeit. (N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. etc. 22, 169-79; 296.) — 
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Plon. x, 836 S. 3 fr. 50. [1952 
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*69 


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70 


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Haase, A., Die erste anhalt. allgem. Ge- 
werbeordng. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 11, 
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268 S.; Ktn. 3 fr. 50. 2006 

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Kee Fachleute hraz. v. E. v. Halle. 
Jg. II. 1907 u. Jg. 1908. Tl. 2: 
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Nr. 79. Hildesh.: Gerstenberg. 3608; 5 Ktn. 
7 M. 50. — Th. Wagner, Kgl. sücha 8. Inf.- 
Reg. „Prinz Johann Georg“ Nr. 107, 1867- 
1908. 3. verb. Aufl. Lpz.: Dürr. 340 S.; Taff. 
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356 8. (2043 

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1907. Hermannsb.: Missionshdlg. 1907. 1718. 
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Hering 9 R. 9 Frhr. vom Stein, 
Goethe u. d. Anfünge d. „Monumenta 
Germ. hist.“ (Jahrb. d. Freien Dt 
Hochstifte "07. 278-323.) 2045 

Krägelin, P., Hnr. Leo. N. I. 
(Beitrr. z. ult.- u. Univ.-G 
Lpz.: Voigtländer. 196 S. 


Vgl. ’08, 1850. 
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 15/16 Sango. 
Rethwisch, C., Leop. V- Ranke als Ober- 
lehrer in Frankf. 8. O. (Charlottenb. 
Progr.) Berl: Weidmann. 53 S. 1 M. — 
Ferd. J. Schmidt, Ranke u. K. Maximilian II. 
v. Bayern üb. d. moral. Fortschritt d. Men- 
schengeschlechts. (Delbrück-Festschr. 41-64.) 
— Wilh. Roscher an Ranke; ®. Stück 
Wissenschafts-G. 1842. (Preuß. Jahrbb. 133, 
383-86.) (2047 
Jung, Jul. Ficker 1826-1902, s. ’08, 1857. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 293f. O. Redlich; 
Zt. d. Ferdinandeums 52, 331-37 Puntschart; 
Hist. Zt. 102, C0T-13 Varrentrapp; Gött. gel. 
Anz. ’08, 908-22 Frensdorfi; Mitt. a. d. hist. 
, 240-43 Th. Preuß; Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
; ‚ Forschgn. 2. G. Tirols 
u. Vorarlb. 5, 332-36 Stolz; Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.forschg. 30, 380-93 Schwind. [2048 
Ottenthal, E. Ve Theodor v. Sickel. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 545-59.) — K. 
Heldmann, Desgl. (Jahresber.d. Thür.-Sächs. 
Altert.-Ver. ’07.8, 15-33.) — P. Bailleu, Hnr. 
v. Sybel. (Allg. dt. Biogr. 54, 645-67.) — 
Frankhauser, K. H. Frhr. Roth v. Schrecken- 
stein. (Ebd. 184f.) — K. Mayr, Fel. Stieve. 
(Ebd. 524-84.) (2049 


12 


Hanauer, A., Autobiographie (1828-1908), 
publ p. A. M. P. Ingold. (Aus: Revue 
d'Alsace ’08.) Colmar: Huffel. 48 S. — A. 
Wohlwili, Rückblick auf m. Lern- u. Lehr- 
jabre, (Z. d. Ver. f. hamb. G. 12, 511-61.) — 
M. Hoffmann, Zur Erinnerg. an Wilh. Bremer. 
(Zt. d. Ver. Lob G. 9, 1-20.) — Ders., 
Staatsarchivar P. Hasse. (Ebd. 369-76.) [2050 

Kern, 0. u. E., Carl Otfr. Müller. Lebens- 
bild in Briefen an s. Eltern m. d. Tagebuch 
s. italien. - griech. Reise. Berl.: Weidmann. 


xvj, 401 S. 10 M. Rez.: Hist. Zt. 102, 393- 
95 Körte; Hist. Vierteljschr. 12, 129 f. 
Immisch. [2051 


Hartmann, L. M., Theodor Mommsen. 
Biogr. Skizze. Mit e. Anh.: Ausgew. polit. 
Aufsätze Mommsens. Gotha: Perthes. ?59 8. 
4 M. - [2052 
Olsen, M., Soph. Bugge. (Zt. f. dt. Philol. 
40, 129-738.) — K. Schamacher, Karl Zange- 
meister. (Mainz. Zt. 8, 41-43.)— Gust. Albrecht, 
Ernst Friedel. (Brandenburgia 12, I, 1-93.) — 
M. Roediger, Elard Hugo Meyer. (Zt. d. Ver. 
f. Volkskde. 18, 234-36.) — J. Stiglmayr, 
Erinnergn. an Hnr. Gelzer. (Hist. pol BN. 
141, 743-57.) — C. v. Ernst, Jul. Erbstein. 
(Num. Zt. 41, N.F. 1, 283-85.) [2053 


Diels, H., Gedächtnisrede auf Eduard 
Zeller. (Aus: Abhdlgn. d. Preuß. Akad. d. W.) 
Berl.: Reimer. 44 8. 2 M. — W. Lang, Ed. 
Zeller. Erinnergn. (Dt. Rundschau Mai ’08, 
173-91.) — H. Falkenheim, Kuno Fischers 
Frühzeit. (Preuß. Jahrbb. 133, 322-45; 501-14.) 
— A. Leicht, Mor. Lazarus. (Mitt. d. Ver. f. 
G. Berl. '08, Nr. 9.) [2054 

Mugge, M. A., Frdr. Nietzsche, his life 
and work. London: Unwin. 456 8. 
10 sh. 6 d. [2055 

Bernoulli, C. A., Frz. Overbeck u. F. 


Nietzsche. Eine Freundschaft. Bd. I u. D. 
Jena: Dicderichs. xv, 451; xvıj, 535 8. 
15 M. [2056 


Nietzsche, F., Briefe an Pet. Gast; hrag. 
v. P. Gast. Lpz.: Insul-Verl. xxv, 540 S. 
9 M. [2057 

Keller, L., Die Idee d. Humanität u. d. 
Comenius-Gesellschaft. Rückblick am Schlusse 
d. 15. Gesellschaftsjahres. 3. Aufl. (Vortrr. 
etc. a. d. Comen.-Ges. XVI, 1.) Jena: 
Diederichs. 42 8. [2058 


Kummer, F., Dt. Lit.-G. d. 19. Jh., 
dargest. nach Generationen. Dresd.: 


Reißner. xvj, 720 S. 10 M. [2059 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr. 49 R. M. Werner; 
Lit. Zbl. '09, Nr. 13 E. Michael. 

Treltschke, H. v., Dichtg. u. Kunst nach 
d. Befreiungskriege. (Treitschke, Bilder a. 
d. dt. G. 2, 44-129.) — Ders., Radikalismus 
u. Judentum. (Ebd. 130-48.) — Ders., Das 
souveräne Feuilleton. (Ebd. 149-82.) — Ders, 
Poesie u. Kuust d. 40er Jahre. (Ebd. 217 
-70.) [20:0 

Nieten, 0., Chr. D. Grabbe. (Schrr. d. 
Literarhist. Ges. Bonn IV.) Dortmund: 
Ruhfus. 4568. (10M.; f. Mitglieder: 8 M.) [2061 

Siebert, W., Heinr. Heines Beziehgn. zu 
E. T. A. Hoffmann. (Beitrr. z. dt. Literatur- 
wiss. Hrsg. v. Elster. V1I.) Marb.: Elwert. 
109 S. 2 M. 80. (52 S.: Marb. Diss.) [2062 

König, J., Karl Spindler Beitr. z. G. d. 
hist. Romans u. d. Unterhaltungslektüre in 
Dtld., nebst e. Anzahl bisher ungedr. Briefe 
Sps. (Breslauer Beitrr. z. Lit.-G. N.F. V.) 


Bibliographie Nr. 2050—2106. 


Lpz.: Quelle 4 M. 159 S. Subskr.-Pr. 4 M.; 
Einzelpr. 5 M. 58 S.: Bresl. Diss. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’08, Nr. 46 R. M. Werner. [2063 

Faesi, R., Abrah. Eman. Fröhlich. Zürich: 
Schultheß 1907. xıj, 178 8. 2 M. 40. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 26 Schollenberger. [2064 

Volbert, Freiligrath als polit. Dichter, s. 
’08, 1870. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 50 
H. Michel. [2065 

Winterfeld, A.v., Friedr. Hebbel Leben u. 
Werke. Dresd.: Pierson. xvj,5518. 5 M. [2066 

R. M. Werner, Hebbel-Lit. (Dt. Lit.-Ztg. 
’08, Nr. 40f. [2066 a 

Proelß, J., Scheffel u. Eggers; e. Dichter- 
freundschaft. Mit bisher ungedr. Briefen 
Scheffels u. sein. Mutter an Eggers. (Dt. 
Rundschau 137, 420-40; 138, 86-108; 237-60; 
406-36.) (2067 

Eichentopf, H., Th. Storms Erzählgs.- 
kunst inihrerEntwicklg. (Beitrr.z.dt. Litera- 
turwiss. Hrsg. v. Elster. XI u. Marb. Diss.) 
Marb.: Elwert. 628. 1M.60. — A Köster, 
Th. Storm in d. Verbannung. (Dt. Lit.-Ztg. 
08, Nr. 30.) Vgl. ’08, 1878. (2068 

Lobsien, W., Die erzählende Kunst in 
Schlesw.-Holstein v. Th. Storm bis z. Gegenw. 
Altona: Adolff. 159 8. 3 M. 80. Bez.: Lit. 
Zbl. "ou, Nr. 41 Dohse; Dt. Lit.-Ztg. "Gs, 
Nr. 45 Biese. [2069 

Meyers, Conr. Ferd., Briefe. Nebst s. 
Rezens. u. Aufsätzen hrsg. v. Adf. Frey. 
2 Bde. Lpz.: Haessel. jx, 465; 436 S. 16 M. 
Rez.: Dt. Lit. -Ztg.'09, Nr.6 Erich Schmidt. [2070 

Urban, R., Die literar. Gegenwart. 20 Jabre 
dt. Schrifttums 1888-1908. Lpz.: Xenien- 
Verlag. XIV, Gong 5 M. [2071 


Höss, K., Fürst Jobann II. v. Lichtenstein 
u. d. bildende Kunst. Wien: Schroll. 316 S.; 
32 Dlustr. 13 M. [2072 

Schnorr v. Carolsfeld, F., Ernst Rietschel 
u. Jul. Schnorr. (Dresdner G.bll. '08, IV, 
249-66.) — J. Banftl, Ein Patenkind Kg. 
Ludwigs I. v. Bayern: Ldw. Seitz. (Hist.-pol. 
DU. 142, 626-39; 714-29.) [2073 


Bülow, H. v., Briefe u. Schrr. (8.’08, 1883). 
VID: Briefe Bd. 6. xxj, 492 S. 6M. [2074 
Hornstein, R. v., Memoiren. Münch.: 
Verl. d. Süddt. Monatshfte. 3948. 5 M. [2075 
Kalbeck, M., Jobs. Brahms (s. ’08, 3678). 
LL 2: 1869-73. BR 283-498 m. 2 Fksme. 


5 M. [2076 
Krebs, C., Clara Schumann. (Allg. dt. 
Biogr. 54, 2562-68.) (2077 


Mamroth, F., Aus der Frankfurt. Theater- 
chronik. 2 Bde. Berl.: Fleischel. 10 M. [2078 

Schmidt, Karl, 100 J. Bamberg. Theater. 
Baımb.: Hepple. 72 S. 1 M. 50. [2079 

Altmann, G., Hnr. Laubes Prinzip d. 
Theaterleitung. (Schrr. d. literarhist. Ges. 
Bonn. V.) Dortm.: Ruhfus. 818. 2M. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 11 Gregori. [2080 


Fritzsche, R. A., Just. Möser u. Wilh. 
Hnr. Riehl. Gedanken üb. Volkskde. (Hess. 
Bl. f. Volkskde. 7, 1-9.) [2081 

Pergameni, Ch., Les fetes de juillet 1825 
A Bruxelles. (Sep. a.: Rev. de Belgique.) 
Brux.: Weissenbruch. 14 S. [2082 

Hellwig, A., Die Freimaurer im Volks- 
glauben. Kriminalist. Beitrr. z. Volkskde. 
(Mitt. d. Schles. Ges. f Volkskde. 19, 71- 
80.) [2083 


Teil IL* 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


J. Bibliographien und 
Literaturberichte. 


Lasteyrie, R. de et A. Vidier, 
Bibliogr. des travaux hist. et archl. 
publ. par les Societes savantes de 
la France (s. ’08, 5). V, 3. S. 401 


-600. [2084 

Hanquet, R., Bibliogr. des travaux de 
M. Godefr. Kurth, 1863-1903. (Sep. a: Mé- 
langes Godefr. Kurth.) Liège: Impr. Vaillant- 
Carmanne. 73 8. [2085 

Knaflitsch, K., Die österr.-schles. G.- 
schreibg. im letzt. Jahrzehnt. (Dt. G.bll. 10, 
115-33.) [2086 

Unterkircher, K., Tirol.-vorarlberg. Bi- 
bliogr.: 1. Juli ’08-20. März ’09. (Forschgn. 
u. Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 6, 101-12; 
202-8.) [2087 

Plüss, A., Hist. Lit., d. Schweiz betr.: 07. 
(Anz. f. schweiz. G. ’08, 860-88.) — dJ. L. 
Brandstetter, Lit. d. V Orte: ’06 u. oi 
(Geschichtsfreund 62, 165-93.) [2088 

Steiff, Württb. Lit.: ’06. (Württb. Jahrbb 
f. Stat. u. Ldkde. ?07, v-xxvj.) (2089 


Marckwald u. Mentz, Katal. d. 
Els.-Lothr. Abtlg. d. Univ.- u. Landes- 
bibl. Straßb. (s. Nr. 10). Lfg. 2. 


S. 208-346. 2090 

Voltz, Neue hoss. Lit.: ’07. (Quartalbll. d. 
Hist. Ver. f. d. Grbzgt. Hess. 4,’08, 269-74.) [2091 

Savelsberg, H., G.-lit. üb. Aachen in 
Zeitschrr. u. Tagesbll.: '07. (Aus Aachens 
Vorzeit 20, 239-50.) [2092 

Müller, G. H., Landesgesch., spez. nied er- 
sächs. Bibliogr. (Mitt. d. hist. Ver. f. 
Niedersachs. ’09, 181-56.) [2098 

Löwe, Bibliogr. d. hannov. u. braunschw. 
G., 8. ’09, 14. Kez.: Zbl. f. Bibliothw. 26, 
131 Perlìbach; Braunschw. Magaz. ’09, Nr. a 
P. Zimmermann; Hist. Vierteljschr. 12, 139f. 
Mack. [2094 

Mucke, E., Nachtr. 3 z. Bibliogr. d. Lit. 
üb. d. Lüneburg. Wenden u. d. Wendland. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’08, 374 f.) 
Vgl. wg, 1901. [2095 


* Abgeschlossen 15. Mai 1909. 
merkt, 1909. 


Heckscher, J., H. Nirrnheim, A. Obst, 
Hamburgensien a. d. 177. Jg. d. Hamb. 
Corresp., d. 116. Jg. d. Hamb. Nachrr. u. d. 
79. Jg. d Hamb, Fremdenbl.’07. (Mitt. d. Ver. 
f. hamb. G. Jg. 28, Bd. 10, 89-98.) (2096 

Fischer-Benzon, R. v., Literaturber. üb. 
schlesw.-holst. G.: 07/08. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. G. ag, 457-510.) [2097 

Johannsen, A., Bibliogr. Übers. f. ’06 u. 
'07, sowie Nachtrr. v. ui an. (Mitt. d. Nord- 
fries. Ver. f. Heimatkde. u. Heimatliebe 
06,07, H. 4.) [2093 

Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings er- 
schienene Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. 
Altertskde. (N. Arch. f. săchs.G. 30, 177-95.) [2099 

Auerbach, H. A., Bibliotheca Ruthenea. 
Die Lit. z. Ldkde. u. G. d. Fürstent. Reuß 
j. u. š. L. II. Nachtr. (Sep. a. d. 49./50. Jahres- 
ber. d. Ges. v. Freunden d. Naturwiss. in 
Gera (Reuß) ue) 86 S. [3100 

Prochnow, Q., Geschichtl. u. landeskdl. 
Lit. Pommerns: ’07. (Pomm. Jbb. 9, 196-226.) 
— U. Buschan, Lit. üb. Landes- u. Volkskde. 
Pommerns: ’04. (Ber. d. Ges. f. Völker- u. 
Erdkde. zu Stettin ’04/5, 56-61.) [2101 

Minde-Pouet, G. u. A. Skladny, Übers. 
d. Erscheingn. auf d. Gebiet d. Posener 
Provinz.-G.: ’07 nebst Nachtrr. z. ’06. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 9, 114-35.) [2102 

Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: 08 
u. ’06. Nebst Nachtrr. zu d. früher. Jahren. 
(Altpr. Monatsschr. 46, 133-52; 321-48.) "3103 

Feuereisen, A., Livländ. G.-Lit.’05. Hrsg. 
v. d. Ges. f. d u. Altertskde. d. Ostseeprov. 
Rußlands in Riga. Riga: Kymmel. 76 8. 
2 M. (2104 


Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.: 
OI, bearb. v. Wern. Krüger u.a. (Aus: 
Bibliogr. d. theol. Lit. f. ’07.) Lpz.: Heinsius. 
S. 86-384 3 M. 80. — 0. Kippenberg, 
Bibliogr. d. kirchengeschichtl. Lit.: 1. Okt. 
bis 31. Dez. on (Zt. f. Kirch.-G. 30, Anbg. 
1-49.) [2105 

Van der Essen, L., Bibliogr. de l’hist. 
eccl. de Belgique. (Anal. p. serv. à I’hist. 
eccl. de la Belg. 35, Anbg., Lei [2106 


— Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


14 


Literaterbericht, Hist.-pädag.: ’07. (Bei- 
hft. 17 v. Nr. 3747.) Berl: Hofmann & Co. 
248 S. [3107 


2. Geographie. 

Zweck, A., Dtld. nebst Böhmen 
n. d. Mündungsgebiet d. Rheins. 
Geograph. Gestaltg. d. Landes als 
Grundlage f. d. Enwicklg. v. Handel, 
Industrie u. Ackerbau, m. bes. Berück- 
sichtigg. d. Seestädte. Lpz.: Teubner 
1908. x, 238 S.; 42 Abbildgn. 4 M. [2108 


Redlich, 0., Die österr. Grundkarten. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. 57, 79f.) (2109 


Bibliothek d. geogr. Lexikons d. 
Schweiz. Geogr., volkswirtschaftl., 
geschichtl. Atlas d. Schw. (s. Nr. 28). 
Lfg. 5 u. 6. à 8 Ktn. u. Tit.bl. — 
Dass. Die Schweiz. Geogr., demogr., 


polit., volkswirtschaftl. u. geschichtl. 
Studie. Fasc. 5-15. (Schluß) S. 837- 
711.) [2110 


Schweitzer, P., Plan d. St. Zürich 
bis z. J. 1336, nach d. Urkk.-buch 
bearb. Farbdr. samt erklär. Text u. 
Häuserregesten (als Beilage z. Urkk - 
buch). Zürich: Fäsi & B. 1908. 2°. 
88 S. 3 M. [2111 

Brandstetter, J. L., Die Rigi u. d Pilatus, 
zwei Grenzsteine zw. Helvetien u. Rätien. 
(Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d. 
V Orte 63, 89-130.) [2112 

Reinhardt, W., Volksdichte u. 
Siedlungsverhältnisse d. württb. Ober- 
schwabens. Anthropogeogr. Studie. 
Mit 2 Ktn. (Forschgn. z. dt. Landes- 
u. Volkskde. XVII, 4.) Stuttg.: Engel- 
horn. S. 417-535. 9 M. [2118 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 16 Neumann. 

Grubert, A., Die Siedelgn. am 
Maindreieck. (Forschgn.z. dt. Landes- 
u. Volkskde. ANIL, 1.) Ebd. 1028. 
A M. [2114 

Kätelhön, E., Die Siedlungskde. d. ober. 
Lahngebiets. Marb. Diss. OI 818.,Kte. (2115 

Gijn, S. van, Dordracum illustra- 
tum. Verzameling van kaarten, teeke- 
ningen, prenten en portretten, betr. 
de stad Dortrecht. 3 Tle. Dordr. 
1908: Dordr. druk.- en uitgevers- 
maatschappij. 28 u. 434 S. m. 34 Taf.; 
12, 278 u. 53 S. m. 25 Taf.; 6 u. 178 S. 
(Nicht im Handel.) [2116 


Behrmann, W., Entwicklg. d. Kartenbildes 
Oldenburgs u. 8. Küste. (Jabrb. f. G. d. Hrzgts. 
Oldenburg 17, 93-137.) — Ders., Nieder-dt. 
Seebücher, die ältest. kartogr. Quellen unse. 
Küste. (Ebd. 46-52.) — J. Martin, Beitr. z. 
Frage d. säükular. Senkg. d Nordseeküste. 
(Ebd. 298-322.) (2117 

Bjornbo, A. A. u. C. S. Petersen, 
Anecdota cartograph. septentrionalia. 


Bibliographie Nr. 2107—2158. 


Kjøbenhavn: Høst & S. 1908. Gr. Fol. 
52 M. [2118 

Voigt, J. F., Zur hamb. Topogr. (s. Nr. 31.) 
Forts. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 38, 
Bd. 10, 86-88; 121-28.) — C. Walther, Ham- 
burg auf älter. Karten. (Ebd. 139f.) [2119 

Zahn, W., Die Wüstgn. d. Altmark. 
M. 1 Wüstungskarte. d .-Qu. d. Prov. 
Sachs. 43.) Halle: 499 S. 
12 M. [2120 

Blume, E., Beitrr. z. Siedelungskunde d. 
Magdeburg. Börde. (Arch. f. Landes- u. 
Volkskde. d. Prov. Sachs. 18, 1-109.) [2121 

Mueller, A., Die Wüstungen im I. u. 


endel. 


D. Verwaltungsbez. d. Großhrzgt. Sachs.- 
Weimar. (Zt. d. Ver. f. thür. G. etc. N.F 
19, 199-274.) [2122 


Tille, A., Alte Städtebilder. (Dt. Gut. 10 
169-76.) Vgl. ug, 35. [2123 

Weißbach, F., Wirtschaftsgeogr. 
Verhältnisse, Ansiedlgn. u. Bevöl- 
kerungsverteilg. im mittl. Teile d. 
sächs. Erzgebirges. Mit 2 Ktn. 
Forschgn. z. dt. Landes- u. Volkskde. 

VII, 8.) Stuttg.: Engelhorn 1908. 
142S. 10 M. (66 S.: Heidelb. Diss.) [2124 

Curschmann, F., Üb. d. Plan zu e. ge- 
schichtl. Atlas d et. Prov. d. preuß. Staates. 
(Hist. Vierteljschr. 12, 1-37.) [2125 

Gemeindelexikonf.d.Kgr. Preußen 
(s. Nr. 36). H. III: Stadtkreis Berlin 
u. Prov. Brandenb. 279 S. 8 M. 80. 
H.IV: Droe Pommern. 2298. 8 M. 40. 
H. XI: Prov. Hessen-Nassau. 146 S. 
2 M. 20. [2126 


Klimesch, J. M., Die Ortsnamen im südl. 
u. südwestl. Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 47, 125-219; 294-375.) [2127 

Ziegler, A., Die geogr. u. topogr. Namen 
v. Winterthur.. (Neujahrsbl. d. Stadtbibl. 
Winterthur. ’09. Stück 244.) Lpz.: Beck. 68 S. 
2 M. 40. [3123 

Dohm, P., Holstein. Ortsnamen. Die ältest. 
urk. Relege ges. u. erklärt. (Aus: Zt. d. Ges 
f. schlesw.-holst. G. 38, 109-260.) Kieler Diss. 
159 5. E 

Schneider, Martin, Fiurnamen im Amts- 
bez. Eisenberg, S.-A. (Mitt. d. G.- u. Altert.- 
forsch. Ver. Eisenberg 24:25, Bd. 4, 217-74.) [2130 

Schlüter, W., Die estnisch. Ortsnamen im 
Liber census Daniae. (Sitzungsberr. d. Gel. 
Estnisch. Ges. ’07, 1-65.) [2131 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 46). 
III, 4: Cedo-Cesso. Sp. 721-960. 
Suppl.: Nomina propria lat. Fasc. 1: 
C-Carīnē. Sp. 1-192. à 7 M. 20. [2132 


Untersuchungen z. dt. Sprach-G. 
Hft. I u. II. Straßb.: Trübner. 187; 
225 S. [2133 

1:B.Schindlin g, Die Murbacher Glossen. 
4M. 2: J. Fassbender, Die Sohlettstadter 
Vergilglossen u. ihre Verwandten. 5 M. 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik. 


Grimm, J. u. Dt. Wörterbuch 
(s. Nr. 47). IV, 1,3, WË 9: Gewinnen- 
Gewirken. Sp. 5957-6116. XIII, 8: 
Wallung -Wand. Sp. 1313-1472. 


à 2 M. [2134 
H.Wunderlich, Zum 4. Bd. d Grimmsch. 
Wörterbuche. Bericht üb. d. Fortschritte ’08. 
(Zt. f. dt. Wortforschg. 11, 64-80.) 
Weigand, Fr. L. K., Dt. Wörterb. 
6. n. bearb. Aufl.; hrsg. v. H. Hirt. 


I: A-K. Gieß.: Töpelmann. ` vc, 
1183 S. 12 M. [2135 
F. Kluge, Zur dt. Etymologie. (Beitrr. 


x. G. d. dt. Sprache etc. 34, 552-71.) 
Kluge, F., Etymolog. Wörterb. d. 

dt. Sprache. 7. verb. u. verm. Aufl. 

Lie 1. Straßb.: Trübner. S. 1-144. 


2 M. 50. [2136 

Falk, H. S. u. A. Torp, Norweg.-dänisch. 
etymolog. Wörterb. Dt. Bearbeitg. v. H. Da- 
vidsen. Lfg. 1-11. (German. Bibl. I, 4, 
I, 1-11.) Heidelb.: Winter 1908. S. 1-880. 
(Subskr.-Pr.: à 1 M. 50.) [2137 


Moser, V., Hist.-gramm. Einführg. 
in d. frühneuhoch-dt. Schriftdialekte. 
Halle: Waisenhaus 1908. vu, 266 S. 
8 M. Te 

Dialektgeographie, Dtache Berr. 
u. Stud. üb. G. Wenkers Sprachatl. 
d. Dt. Reichs, hrsg. v. F. Wrede. 
H.I u.II. Marb.: Elwert 1908f. [2139 


H. I: Jak. Ramisch, Stud. z. niederrh. 


Dialektgeogr. Mit Kte. u. 3 Pausbll. F.Wrede. 
Die Diminutiva im Dt. xı1j, 144 S. 3 M. 20. 
H.U: E. Leihener, Cronenberger Wörterb. 
(m. ortsgeschichtl., grammat. u dialektgeogr, 
Einleitg.). vj, Lxxxjv, 142 S.;, Kte. 5 M. 
H. III: Böhmer, Sprach- u. Gründungs-G. 
d. pfälz. Kolonie am Niederrh. 91 S. 2 M. 50. 
— Rez. v. I u. II: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 27 
Wilmanns. 

Tschinkel, H., Grammat. d. Gott- 
scheer Mundart. Halle: Niemeyer 


1908. xvj, 320 S.; Kte. 8 M. [2140 
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 149-56 Schatz; 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 3 Schiepek. 
Wörterbuch, Siebenbürg. -sächs. 
bearb.v. A Schullerus (a. '08, 1929). 
Lfg. 2: Amels - aufklären. S. 97-256. 
4 M. [2141 
A. Scheiner, Zur siebenbürg. Mund- 
artengeogr. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. ’09, 1-7. — G. Kisch, Zur Wort- 
forschg. (Ebd. T7f.; 21f.; bot: 35f.) — 
R. Huss, Desgl. (Ebd. ’08, 105-7.) 
Idiotikon, Schweiz. (s. Nr. 53). 
H. 62-63. (Bd. VI, 1569-1888). 
à 2 M. [2142 
Schatz, J., Altbairische Grammat., s. ’08, 
1932. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 32, 121-35 
Lessiak; Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. ’08, 
Nr. 12 Behaghel. [2143 
Gebhardt, A., 
Anz. f. dt. Altert. 
(2144 


art, s. ’08, 1933. Rez.: 
82, 135-49 Teuchert. 


R m m nn EE mn u 


Grammat. d Nürnb. Mund- ' 


| 


"OD 

Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
(8. Nr. 54). Lfg. 24 u. 25. Bd. III, 
161-480. à 3 M. 2145 


Rez. v. Bd. II: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 48 
E. Martin. 


Clauss, J. M. B., Hist.-topogr. 
Wörterb. d. Elsaß (s. '06, 1950). 
Lfg. 12-13. S. 642-832. 2 M. 
E. Halter, Die Mundarten im Elsaß. 
Straßb.: Treuttel& W.145S.3M. [2146 

Franck, J., Altfränk. Grammat. 
Laut- u. Flexionslehre. (Grammat. d. 
althochdt. Dialekte. II) Götting.: 
Vandenhoeck & R. 271S. 7 M. 80. [2147 


Kahle, W., Die mittelniederdt. Urkunden- 
u. Kunzleisprache Anhalts im 14. Jh. hin- 
sichtl. ibr. landlich. Verhältnisse untersucht. 
Leipz. Diss. 1908. jx, 119 S. [2148 

Trautmann, E., Die altpreuß. Sprach- 


denkmaler. Kinleitg. Texte, Grammatik, 
Wörterb. Tl. 1. Texte. Götting.: Vanden- 
boeck & R. 96 S. 2 M. 80. [2149 


Kleinpaul, R., Die dt. Personennamen. 
Ihre Entstehg. u. Bedeutg. (Samınlg. Göschen 
422.) Lpz.: Göschen. 132 gd 80 Pf. [2150 

Ortauamen-Lit. s. Nr. 2127-31. 


4. Palüographie; Diplomatik ; 
Chronologie. 


Traube, L., Zur Paläogr. u. Hand- 
schriftenkde.; hrsg. v. P Lehmann 
m. biogr. Einleitg. v. F. Boll. 
(Traube, Vorlesgn. u. Abhdlgn. Bd. I.) 


Münch.: Beck. Lxxv,263S. 15 M. [2151 
Rez.: Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. ‘09, 
Nr. 46 Glauning; N. Arch. 34, 594f. M. T.; 

Rev. béned. 26, 241-43 Morin. 
hrsg. v. A. 


Monumenta palaeogr., 
Chroust (s. "oi, 2026). Abt. I, Ser. II, 
Ltg. 1. 10Taf.; 24S.Text. 20M. [2152 

Vries, 8. de, Album palaeogr. 
Tabulae LIV selectae ex cunctis iam 


editis tomis cod. graec. et lat. 
photogr. depict. Leiden: Sijthoff. 
Fol. xxxvj S. Text. 24 M. [2153 


Cipolla, C., Collezione paleogr. 
Bobbiese. I.: Codici Bobbiesi della 
Bibl. Naz. univers. di Torino. Mail.: 
Hoepli 1907. 90 Taf. u. Text. [2154 


Jusselin, Notes tiron. dans les diplômes 
merov., 8. °08, 1945. Rez.: N. Arch. 34, 311-13 
Tangl. [2155 

Cacurri, A., La tachigrafia lat. del cod. 
Vatic. lat. 5750 (5757). Rom. 1908. (2156 


Levillain, L., Le „De re diplo- 
matica“. (Mélanges Mabillon S. 195- 
252.) [2157 

Brandi, K., Urkundenforschg. 


(Arch. f. Urk.-forschg. 2, 155-66 ) [2158 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 13 Uhlirz. 


“16 


Erben, Schmitz-Kallenberg u. 0. Redlich, 
Urkundenlchre, s. ’08, 58. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 29, G. A., 414-16 Stengel; Korr.-Bl. d. 
Gesamt -Ver. ’v8, Nr. 1 Werminghoff; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 27, 52f. K.v. Kauffungen. [2159 

Pirenne, H., Album beige de 
diplomatique. Recueil de facsimiles 
p. serv. à l'étude de la dipl. des 

rov. belges au moyen äge. Jette- 
ruxelles: Vandamme & R. 4°. 10S.; 
82 Taf. 80 fr. [2160 


Nelis, H., Rapport sur les travaux de 
chronologie publ. en Belgique et en Hollande 
depuis 1330. (Annales du 20. congres, Gand 
07, IL, 259-78.) [2161 

ach, J., Die Ostertestberechnung 
in alt. u. neuer Zeit. Beitr. z. christl. 
Chronol. Freib.: Herder 1907. 4°, 


T4 S. 2 M. [2162 
Rez.: Lit. Zbl. ’08, Nr. 40 
Ders., Die Zeit- u. Festrechng. d. Juden 
unt. bes. Berücks. d. Gaußschen Osterformel 
nebst immerwähr. Kalender. Ebd. 36, 13 5. 
2 M. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '09, Nr. 6 
Ginzel. [2162 a 
Acht, W., Entstehg. d. Jahresanfangs m. 
Ostern, s. ’08, 1955. (Lpz. Diss.’08. 10% S.) [2163 
Hildebrand, P., Die Datierg. in d. G.- 
schreibg. d. 10. Jh. Greifew. Diss. ug 92 8. 
— H. Hinrichs, Die Datierg. ... 11. Jhb., A 
08, 1954. (Greifsw. Dias. '08. 128 S.) [2164 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Posse, 0., Die Siegel d. dt. Kaiser 
u. Könige. I: Von Pippin bis Lud- 
wig IV. d. Bayern. Dresd.: Baensch. 
Fol. 58 Taf. 87 S. Text. 60 M. [2165 

Poncelet, E., Sceaux et armoiries 
des villes, communes et juridictions 
du Hainaut ancien et modern. Sceaux 
communaux conserv. aux arch. de 
Untat, à Mons. Mons: Dequesne- 
Masquillier. 709 S. 15 fr. [2166 


Stückelberg, E. A., Das älteste Basler 
Bischofsiegel. (Arch. hérald. suiss. ’07, 93.) — 
G. Bigwood, Sceaux de marchands lombards 
conserv. dans les dépôts d’archives de Belgique. 
(Rev. belgo de num. ’08.) — A. Feuereisen, 
Das Siegel d. Groß. Gilde zu Dorpat. 
(Sitzungsberr. d. Gel. Estnisch. Ges. 06, 
41-55; Taf.) [2167 


Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 


104). Lfg. 532. 6 M. [2168 

Inh.: Bd. V, 1. H. 23. (Abgestorb. bayer. 
Adel.) S. 109-32; Taf. 73-90. 

Heydenreich, E., Familien-G. u. Heraldik. 
(Jahrbb. d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 215-34.) [2169 

Gull, F., Das Wappenbild d. Abtei u. d. 
Stadt St. Gallen in älter. Bannern u. Siegeln. 
(Arch. hérald. suiss. ’07, 68.) — Frdr, H. 
Hofmann, Wittelsbacher Ehewappen auf 
chines. Tellern. (Altbayer. Monatsschr. 8, 30- 
33.) — W. Wartmann, Zum Wappen v. Allens- 
bach. (Schrr. d. Ver. f. G. d Bodensees 37, 
172-75.) — Grube, Alt-Lübecker Heraldik. 
(Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. ’09, Nr. 4) [2170 


| 
| 
| 


Bibliographie Nr. 2159—2207. 


Alberti, 0. v., Württemberg. Adels- 
u. Wappenbuch (s. °04, 77). Fortges. 
v. Frdr. Freihr. v. Gaisberg- 
Schöckingen u. Th. Schön. 


H. 12. S. 798-872. 2 M. [2171 

Eckardt, Die Wappen d. Bierner-Biernet 
Familien. (Dt. Herold '09, Nr. 4. — @. Sabel, 
Hist.-herald. Untersuchg. üb. e. Wappen m. 
d Uuterschr. „Dux Suevise Dapifer M.“ 
(Ebd. ’08, Nr. 12.) — P. v. Brocke, Wappen 
d. Abtei u. d. St. Weißenburg i. Elsaß. (Ebd. 
’09, Nr. 4f.) — M. W. Grube, Alte Kuchen- 
formen m. Wappen Lübecker Geschlechter. 
(Ebd. Nr. 2.) — Keltsch, 8 Wappen a, Dan- 
ziger Kriegszeit 1577. (Ebd. Nr. 8.) [21723 

Feuereisen, A., Über d. Entwicklig. d. 
Dorpater Stadtwappens u. s. Rekonstruktion. 
(Sitzungsberr. d. Gel. Estnisch. Ges. ’06, 33- 
40.) — C. Mettig, Üb. d. Wappen d. St. Fellin. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee- 
provinzen Ruslands ’07, 84-87.) — Derse., 
Entwicklig. d. Wappena d. St. Riga. (Rigascher 
Almanach '05, 128-32.) Rez.: Jahrb. f. Geneal. 
etc. ’05 u. ’06, 274-80 A. v. R. [2173 


6. Numismatik. 


Friedensburg, F., Die Münze in 
d. Kultur-G. Berl.: Weidmann. 
241 S. m. Abbildgn. 6 M. 2174 

Halke, H., Handwörterb. d. Münz- 
kde. u. ihr. Hilfswiss. Berl: Reimer. 
396 S. 9 M. [2175 


Dieudonné, A., Monnaies meroving. Re- 
centes aquisitions du Cabinet des Médailles. 
(Rev. num. A. S., 12, 490-98.) [2176 

Menadier, Üb. d Ursprung u. d. Ausbildg. 
d Münzg. d. dt. Bischöfe. (Korr.-Bl.d. Gesamt- 
Ver, ’09, 1651-63.) — E. Frey, Dor Münziund 
v. Naginschtschina b. Gdow. (Sitzungsberr. 
d. Gel. Estnisch. Ges. ’07, 99-113.) — Jos. 
Ldw. Fischer, Fund v. Petting. (Mitt. d. 
Bayer. Num. Ges. 26/27, 61-34.) — Ders, 
Fund v. Ebensfeld. (Ebd. 84-93.) — J. Ebner, 
Konstanz od. Deutschorden? (Ebd. 94-94.) — 
H. Buchenau, Brakteatenfund v. Holzburg. 
(Ebd. 127-55.) — Habich, Fund v. Wertingen. 
(Ebd. 112-18.) — F. Friedensburg, Wichtige 
Müpnzfunde. (Schles. G.bll. ’09, 13f.) (2117 

Rzehak, E., Brakteatenfund b. Austerlitz. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schles. 13, 
221-24.) — H. v. Frauendorfer, Turnosen- 
u. Löwengroschen-Fund. (Mitt. d. Bayer. 
Num. Ges. 26/27, 1-11.) — E. Heuser, Münz- 
funde in d. Pfalz ’°07-°08. (Ebd. 12-32.) — 
Habich, Fund v. Pfaffenhofen a. Ilm. (Ebd. 
97-102.) — Josef Fischer, Zu d. süd-dt. 
Hallerprägg. im 14. Jh. (Bll. f. Münzfr. ’08, 
3957.) — A. Nagl, Die ältest. Silbergulden- 
prägungen Kaiser Maximilians L (Monatsbl. 
d. num. Ges. in Wien ’08, 305.) (2178 


Réthy, L., rpu: 


Corpus nummorum 
Hungariae. U: Zeit d. Könige a. versch. 
Häusern, 1301-1526. (Ungar.) Budap.: 
Hornyänszky 1907. 42 S.; 28 Taf. — 
L. Zimmermann, Ergänzungsbd. z. 
Corpus nummorum Hungariae. I: 
Münzen d. Arpádenkönige. (Ungar.) 
Ebd. 1907. jx S.; 8 Taf. [2179 


Chronologie. — Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. 


Demole, E., Numismatique de 
l'Évêché de Genève aux XI* et XIIe 
siècle. (Aus: Mémoires et docc. publ. 
en d’hist. et d'archéol. de Genève. 

XXI, 1.) Genève 1908. 141 S. [2180 

Res.: Rev. num. A S., 12, 577f. Blanchet. 

Habich, G., Unbekannte Schaumünzen d. 
Hauses Wittelsbach. (Mitt. d. Bayer. Num. 
Ges. 26/37, 29-43.) — K. Boll, Hrzgl.-bairische 
Guldiner a. d. erzstiftl.-salzburg. Münzstätte. 
(Ebd. 33-35) — Ders, Zu d. Medaillen 
Albrechts V.v. Bayern. (Ebd.46f.) G.Habich, 
Zusatz. (Ebd 47-51.) — G. Habich, Porträt- 
plakette Herzog Albrechts V. v. Bayern. 
(Ebd. 52-55.) , (2181 

Schrötter, Frhr. F. v., Die Münzen 
v. Trier. II: Beschreibg. d. neuzeitl. 
Münzen 1556-1794. (Publ. d. Ges. f. 
rhein. G.kde. XXX.) Bonn: Hanstein. 
xxvıj, 128 S.; 21 Taf. 15 M. [2182 

Tl. I noch nicht erschienen. 


Weinmeister, P., Die Münzpräggn. im 
heutig. Kreise Grafsch. Schaumburg. (Hessen- 
land ’09, Nr.7.) — Ergänzungen z. Münzkde. 
d Bistums Minden. (Bll. f, Münzfr. '08, 3886.) 
— MN. Bahrfeldt, Münzgeschichtliches d. St. 
Hannover. (Zt. d Hist. Ver. f. Niedersache. 
09, 56-76.) — Curtius, Entwicklg. d. lübisch. 
Münzwesens. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, 

(2183 


Nr. 4.) 

Lange’s, Chr., Sammig. schlesw.- 
holst. Münzen u. Medaillen. Bd. I: 
Schauenburg, Herzöge u. Grafen in 
Schlesw.-Holst. vor 1460. Das oldenb. 
Fürstenhaus in Schlesw.-Holst. Mit 
2 Landktn., 4 Stammtfin. u. 38 Münz- 
taf. Berl. 1908. 4°. Nicht im 
Handel. 2184 

Arnhold, K., Anhaltisches Münz- 
wesen im 7jähr. Kriege. Halle. Diss. 
1908. 54 S. [2185 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 
Schacht, F., Über geneal.-hist. Forschg. 

(Dt. Herold ’09, Nr. 3.) [2186 
Hofkalender, Gothaisch. geneal. 
(s. '08, 95). Jg. 146: 1909. xxjv, 
1236 S. 8 M. [2187 
Crailsheim, M. Frhr. Ve Fürsten- 
tafel. M.Wappenu. Erläutgn. Görlitz: 
Starke 1908. 27 S. 10 M. [2188 
Steinacker, H., War Bischof Werner I. 
v.Straßb.e. Habsburger oder nicht? Erwiderg. 
(Zt. f£. G. d Oberrh. N.F. 24, 154-61.) Rez. 
v. Nr. 130b (Bloch): N. Arch. 34, 551 
-54 H. H. [2189 
Gaisberg-Schöckingen, F. Frhr. e, 
uns Mitwirkg. v. Th. Schön u. 
. A. Closs), Das Königshaus u. d. 


Adel v. Württemb. M. Abbild. u. 


| 
| 
| 


Taff. (Im Erscheinen begr.) Pforz- ` 


heim: Klemm. (Subskr.-Pr.: 150 M. 
Später: 210 M.) [2190 


+17 


Schenk zu Schweinsberg, Freihr. @., 
Angebil. Seitenzweige d. Hauses Brabant in 
d. Niederlanden. (Dt. Herold og, Nr. 5.) [2191 

Zimmermann, P., Stammtaf. d. Hauses 
Braunschw. m. einig. kognatischen Beziehgn. 
Braunschw.: Meyer. Fol. 2 Bl., 1 Bl. Text. 
1 M. [2192 

Leers, R., Geschlechtskde. d. Grafen v. 
Mansfeld Querfurt. Stammes (s. '03, 1987). 
TL II. (Mansfeld. BU. 22, 110-154.) [2193 

Ankert, H., Zum Teil, gründlich- u. er- 
weißliche Fürstellungen, wie d preyßwürdig- 
hochfürstl. Sachs-Lauenburg. Stamm erwach- 
sen, durch 900 Jahre geblühet, u. nun im 
Abgang männlicher Alters Erben anno, 1639 
wieder erloschen ist! (Sep. a. d. Arch. d. 
Ver. f. d. G. d, Hrzgts. Lauenburg. Bd. 9, 
D 1) 98 8S. [2194 


Taschenbuch, Gothaisch. geneal., 
d gräfl. Häuser (s. "og, 101). Jg. 82: 
'09. 1066 S. 8 M. — Dass. d frei- 
herrl. Häuser. Jg. 59: '09. 974 S. 
8M. — Dass. d. uradel. Häuser. 
Jg. 10: og 856 S. 8 M. — Dass. 
d. briefadel. Häuser. Jg. 3: ’09. 
949 S. 8 M. [2195 

Handbuch, Gen., bürgerl. Familien 
(s. ’08, 102). Bd. XV. eem, 532 S.; 
32 Taf. 8 M. [2196 

Schön, Th., Aus Württemb. nach Rußland 
eingewanderte Edelleute. (Jahrb. f. Geneal. 
etc. "084. 212-33.) [2197 

Böger, R., Die ostfäl. Herkunft engern- 
scher Geschlechter. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 66, II, 185-93.) [2198 

Günther, O., Westpreuß. Stammbücher d. 
Danzig. Stadtbiblioth. (Mitt. d. Westpr. G.- 
Ver. Bd. 8-8.) — K. Bogun, Die Stamm- 
bücher in d. Biblioth. zu Königsberg (s. ’04, 
1800). Forts. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 
37, 17-108.) [2196 

Taube, M. Frhr. v., Beitrr. z. baltisch. 
Fam -G. (s '07, 2076). Forts. (Jahrb. f. Geueal. 
etc. "Op, 257-62.) — E. Frhr. v. Engelhardt, 
Auszüge a. d. Kirchenbüchern d. St. Peters- 
burg. Konsistorialbezirks. (Ebd. 1-160.) [2200 

Frickewirth-Axt, Zur G. d. Namens „Axt“. 
(Dt. Herold mä, Nr. 3.) [2201 

Zur Geneal. d. Fam. Bomin. (Ebd. Nr.1.) 
Vgl: v. Kanzow (Ebd. Nr. 4). [2202 

Obernitz, v., Sind die v. Brandenstein, 
v. Hayn u. v. Obernitz stammverwandt? 
(Ebd. Nr. 5.) [2203 

Hering, B., Aus d. Dt. Hause [d. Fam. 
Buff] zu Wetzlar. (Jahrb. d. fr. dt. Hoch- 
stifts '08, 274-301.) [2204 

Charisius, A., Chronik d. Geschl. 
Charisius, 1550-1908. Königsb.: 
Schubert & S. 1908. 74 S. 2 M. — 
Ders., Stammb. d. Geschl. Charisius. 
Ebd. 1908. Fol. 1 Taf. 6 M. [2205 

Damm, R. v., 500jähr. Gedenktag d. Fam. 
v. Damm. (Dt. Herold '09, Nr. 1) (2206 

Denfer, H. v., Grundstein zue G. d. Fam. 
v. Denffer Geneal. u. biogr. Notizen. 
Batum 06 Rez.: Jahrb. f. Geneal. etc. ’05 
u. ’06, 270-72. [2207 


"78 


Enckevort, R. v., Geschicht 
Nachrr. üb. d. Fam. v. Enckevort. 
Görlitz: Starke. xjv, 448 S.; 13 Taf. 
28 M. [2208 

Wernicke, E., Die Herren v. Talken- 
berg in Schles. u. in d. Oberlaus. (Vier- 
teljschr. f. Wappenkde. etc. 36, 242-321.) (2209 

Wretschko, A. R. v., Das Haus Kramer- 
gasse Nr.5 u. d. Fam. Fortschnigg in 
Klagenfurt. (Carinthia I. Jg. 98, 113-40.) [3210 

Glasewald, A. E., Stammb. d. Geschlechts 
Glasewald. Gößnitz S.-A. 4°. 108 S. [2211 

Verzeichnis d. gegenw. leb. Glieder 
d. Geschlechts d. Grafen u. Frhrn. 
v. der Goltz. Hrsg. v. Rod Frhr. 
v. der Goltz, Colmar Frhr. v.d. G., 
Alex. v. d. G. Berl.: Zillessen. 86 S. 


8 M. [2212 

Oidtman, E. v., Geschlecht Gymnich. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 30, 155-231.) [2218 

Heinrich, Ch. G., Erlautergn. z. Stammb. 
d. im 18. Jh. a. Johanngeorgenstadt (Kur- 
sachs.) ins Siegerland (Hamm a. d. Sieg) ein- 
gewandert., jetzt meist im Bergischen (Rhein- 
land) verbreit. Fam. Heinrich. Als Manuskr. 


gedr. ’07. 35 8. [2314 
Kiefer, K., Peiter z. G. d Wallonen- 
Fam. Herf. Frankf. a. M. 84S. [2215 


Waterstraat, H., G. d. Geschl. 
v. Hertzberg. 3 Bde. Stettin: Fischer 


u. S. 1906-08. [2216 
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 
62 f. Wehrmann. 


Kleinschmidt, A., Die Herren u. 
Freiherren v. Holzhausen in 
Frankf. a. M. Dessau "On. 2217 

Spohrmann, R., Der hamb. Fam. 


Iven Stammb. u. Geschlecht. Als 
Mskr. gedr. Hamb. 1907: Griese. 
xxıv, 245 S. [2218 


Beiträge z. Geneal. d Fam v. Kawec- 
cynski a. Westpreub. (Dt. Herold ’09, 
2219 


Nr. 4) [ 
Nachrichten-Blätterd. Fam. Kell. 


Jg. I, 1. Plauen: Kell. 1 M. [2220 
ae G., Zur Richtigstellg. einig. 


Angaben üb. Goneal. v Koskull v. 
Medem in Bd. X (Jg. '02), 147I ff. (Jahrb. f. 
Goncal. etc. '05;6. 251-54. [2221 


Heinemann, O., G. d. Geschlechts 
v. der Lancken. I: Urkundenb. (s. 
"ON, 146). Abt. 2: 1525-1906 u. Nach- 


trr. S. 145-413. 10 M. [2222 

Levetzow, J. v., v. Levetzow- 
sche Fam.-bll. Hft. 7. Plön: 
Kavens "Op. [2223 


Brunner, H., Die Herren v. Lippa. (Zt. 
d Dt. Ver. f. G. Mahrens u. Schles. 12, 395- 
432 13, 196-218.) (2324 
Velden, A. v. den, Die Fam. v. Loen in 
Köln u. Frankf. (Dt. Herold on Nr. 12) [2225 
Hille, G., E. altes Schlesw. Haus u. d. 
Famil. Mecklenburg u. Freins, (Zt. d. 
Ges. f. schlesw.-holst. G. 38, 291-326.) [2226 
Moldenhauer, Fam. Moldonhauer. (Mo- 
nat«bl}. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 43-47.) [2227 


Bibliographie Nr. 2208—2278. 


Weißker, Die Fam. Oberländer in 
Schleiz. (In: Reuß. Forschgn.) [2223 
Rosenberger, G., Aus d Chronik d. Fam. 
Rosenberger. (Jahrb. f. Geneal. etc. ’05/9, 
234-50; Stammtaff.) , [22236 
Schacht, F., Die Fam. Schacht. 
Frankf. a. M.: Schacht. 67S. 3 M. [2230 
Büchel, J., G. d. Horren v. Schellen- 
berg auf Grund d. in d. Jahrbb. I u. III-VI 
veröff. Regesten. TI. I. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
f. d. Fürstent. Liechtenstein 7, 1-101.) [2231 
Mülverstedt, v., Ein bisher unbekanntes 
aächs. (?) Adelsgeschlecht (Schenkeber) m. 
merkwürdigem Namen u. Wappon. (Dt. 
Herold ’09, Nr. 2 u. 6.) [2232 
Gallandi, E. v. Schlubuttsche Ahbnen- 
probe. (Ebd. Nr. 1.) [2233 


Schulthess, H., Fam. Schulthess 
v. Zürich. Festschr. z. Feier d. 150). 


"Bestehens d. Schulthess’schen Fa- 


milienstiftg. Als Mskr. gedr. Zür.: 
Schulthess 1908. 4°. M. 47 Lichtdr. 
u. 9 geneal. Tab. [2234 

Eggers, H. K., Der schlesw.-holst. Zweig 
d. Seelhorst. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. 
G. 38, 436-40.) (2235 

Kekule v. Stradonitz, St., Üb. d. Er- 
findergeschlecht Siemens. (Grenzboten "os, 
IV, 27%-88.) (2235 

Arnswaldt, C. W. v., Ergänzgn. zur 
Genen), d. Soehlen. (Dt. Herold '09, Nr. 3.) 
Vgl. Nr. 173. (2237 

Taube, M. Frhr. v., Das v. Taubesche 
Stammhaus Pühs-Maart-Hallinap bis zu dess. 
Aussterb. in Estland. (Jahrb. f. Geneal. etc. 
"05/6, 161-81.) (2238 

Thierer, G., Chron. u. Stammb. 
d. Fam. Thierer. Ulm: Thierer. 4°. 
160 S.; 13 Taf. u. Kte. 16 M. [2239 

Langer, E., Mittelalterl. Haus-G. 
d. edlen Fam. Thun (s. '07, 2123). 
5. Hft. 4. Abtlg.: 3. Viertel d 15. Jh. 
(Tl. 1. [Hft. V]: Die Friederichische 
u. Simeonische Linie) M. Urkk.- 
beill. v. LXXIV-CIX. xj, 147 S. u. 
S. 167-278; 3 Taf. 7 M. [2240 

Schultze, Joh., Die Walpoden v. d. 
Neuerburg u. Herren v. Reichenstein. 
Aus d. Nachlaß d. Amtsgerichtsrat Düssell 
hrsg. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 38, 
104-97. ) (2241 

Wellenberg, Vom ursprung unnd her- 
kommen ders alt. unnd edlen geschlechts 
deror vou Wellenberg ... verfasset im 
1572 jar. M. 5 Farbentaf. (Schweiz. Arch 
f. Heraldik XXII, 1,2.) [2242 

Velden, A. von den, Ahnentafel d. Grafen 
Ferd. v. Zeppelin. (Dt. Herold '09, 
Nr. 1 u. 4) [2243 


Biographie, Allg. dt. is. Nr. 181). 
Bd. LIV, 4/5 (Lfg. 269/70). Nachtrr.: 
Stephan - Walther. S. 481-795. 
4 M 80. [2244 

Biographie nation. de Belg. (s. 
'08, 2037). XX, 1: Rond - Ruelens. 
Sp. 1-416. [2245 


Familiengesch. ; Biogr. — Allg. Quellen-Sammilgn. — Geschichtschreiber. *79 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. at t en E. “= giere $, Zur Brenn- 
EE i wald- u. Fridi Bluntschlifrag®. nz. f.schweiz. 
, opregen sectio TY, EE EC 
Denstitut. IV 3 1s. Nr. 3092 [2246 u. Bluntschlifrage. (Ebd. 854-16.) — E. Dürr, 
WS en, Zur Frage nach Bullingers Chronikon v. 1531 

j u. 1538. (Ebd. ’09, 408-27.) — E. Gagliardi, 


Veröffentlichungen d. Komm. f. neuere Die angebl. Bulliugerchronik V. 1531. (Ebd. 


G. Österreichs A 146). IV, 2 e. Nr. 2270. a e [2264 
BEN ante , [2247 ontes rerum Bernensiums (8. ’04, 
Oechsli, We, Quellenbuch zur | 146). IX: 1367-78. 788 5S. 22M. [2265 
Schweiz.-G. Kl. Ausgabe. Lfg. 1-3. Roth, F. W: E., Mainzer G.-schreibg. 1400 
Zürich :Schultheß. S. 1-480. 6 M. [2248 -1550. (Dt. Ob 10, 57-77.) [2266 

Quellen z. lothr. G. (s. Nr. 184). Bd. IX Chroniken d. Wigand Gerstenberg 
s. Kr ntlichungen a kon ar v. Frankenberg. Bearb. v.H.Diemar. 
Frankf. a. M. I s. Nr. 2284. ` [2250 (e Nr. 2254.) Marb.: Elwert. xx, 

Veröffentlichangen d. Bist. Komm. f. | 97. 531 S. 18 M. e eg 

ssau. V a. Nr. 2615 [2251 Rademacher, O., Die Merseburg. 


& 
d. Ges. f. rhein. G.-kde. , S 
(s BEER E Big Ee Bischofschronik (s. '07, 2158). TI. 


Nr. 2182. (9253 | u. IV: 1341-1514. Mersch. Progr. '08. 
Van den Gheyn, J., Catalogue | 59 S. [2268 
des mss. de la Bibl. Roy. de Belg. 3. Urkunden und (ten, 


(s. Nr. 186). VIII: Hist. de Belg. Sen X Dee 
`: j . ontes rer. Austr. 2. 2 plomata © 
(hist. partic.) : Anvers et Brabant. | Acta (s. ’08, 2056). LXI s. Nr. 3121. [2269 


x, 524 S. 12 fr. [2253 Archivalien z. neuer. G. Öster- 


Veröffentlichungen d. Hist. K . f. e h 
EE Waldeck. Ie Nr. mm, 5 | reiche (s. 07, 2162). (IV, 2 v. Nr. 2247.) 
[2 


Nr. 2282. 254 | I, 2/3. S, 115-321. 5 M. 40. [2270 
Yeröffentlichungen d. Hist. Komm. d. Inh.: a) Ottok. Weber, Bericht üb. d. in 
Prov. Westfal., ». Nr. 1545. 2355 | d.fürstl. Kinskyschen Biblioth. befindl. 28 Bde. 
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. Dë. „Bohemica“ b) Ders., Ber. üb. d. Bestände 
). XLI s. Nr. 3253; XLIII s. Nr. 2120. (2256 d. fürst!. Metternichschen Familienarchivs in 
Aus den Schriften d. Kgl. Sichs. Kommis- pap, c) Ders.. Ber. üb. d. Bestände d. 
sion Ur EH se e SE Dass Fürst Claryschen Familienarchivs in Teplitz. 
uellen etc. z. G. d. Hauses 70 enzollern. x i 
Ba {X (8. R., Einzelschrr. VI) s. Nr. ër) (om | È a Zeien en le Ar 
Warschauer, A., Mitt. 8. a Hard. Das e e Archiv in Dux, e) Yo Ka EE 
arse KE? : . Das gräfl. Choteksche Arch. in Kačin b. 
schriftensammig. d. Brit. Mus , vor- | Kuttenberg. f) Ladisl. Hofman, Das 
nehml. 2. poln. G. XIN v. Nr. 2781.) fürstl. Colloredo - Mannsfeldsche Arch. in 


. Hi Opočno. g) J. Susta, Gräfl. Kolowratsches 
Lpz.: Hirzel. 80 S. 2 M. 60. [2259 Arch. in Reichenau. ON F. Machát, Das 


Schloßarch. zu Nachod. i) J. F. Novák, 


2. Geschichtschreiber. Fürstl. Karl Schwarzenbergsches Arch. in 
Worlik. k) W. Novotny, Das fürstl. Paar- 

u a Germ. in usum Gë sche Familienarch. zu Bechyn. 1) J. Pek at, 
La À [ Das grafi. Czerninsche Arch. vV. Neuhaus. 


883. 
Vildhaut, H., Handb. d. Quellen- m) B. Bretholz, Das Schloßarch. d. Fürsten 
kde. f. dt. G. (s. ’06, 2088). Il: Vom | v. Collalto, ehemals in Pirnitz (Mähren), 
Falle d. Staufer bis 2. Auftreten d. heute im Landesarchiv in Brünn. 


i 2. - (Yildh. _ Bittner, L., Chronol. Verzeichn. 
Humanismus. 2. Auf, (Visi Quel- | d. österr. dtaatsverträge (8. '07, 2163). 


re allg. G. IV) 53, ae Ii: 1768-1847. (VII v. Nr. 2247) 
Balzani, U., Le cronache ital. Se 349 S. 10 M. 50. "i Pir 
nel medio evo descritte. 3. ediz. oserth, J.s Bericht üb. ©. br- 
rived. Milano: Hoepli. xjv, 333 S. gebnisse e. Studienreise In d. Archive 
AL (2262 | Y Linz u. Steyeregg in Österr. m. e. 
l SS Anhg. v. Urkk.auszügen. (Beitrr. 2. 
Domanovsky, A. Chronik d. Ma- Erforschg. steirisch. G. 36, N F. 4, 
isters Kézai. ” (Ungar.) Budap.: 1-50.) — Ders., Archiv d. Hauses 

Stubenberg (s.'07, 2165). Suppl.: Ar- 


Akad. 1906. 180 S. 2263 g 
en. Hist. Jahrb. 30, 441 f. E chiv Gutenberg. (Ebd. 227-318.) [2272 


Brennwalds Schweizerchronik 1, hrsg. V- Widmann, H., Namen-Register zu d. Urkk. 
Luginbühl, s. 08, 2049. Rez.: Gött. gel. d. Benediktiuerinnen-Stiftes Nonnberg (8. '08, 
Anz. ’09, 172-77 Meyer v. Knonau; Hist. | 359). Forts. (Mitt. d Ges. f. Salzb. Ldkde. 
Wierteljschr. 12, 144f. Dürr; Hist. Zt. 101, | 48 25-44 ) [2273 


"SOU 


Bretholz, Das mährische Landesarchiv, 
G. u. Bestände, s. Nr. 202. Rez.: Archival. 
Zt. N. F. 15, 818-22 Rieder; Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhm. 47, Lit. Beil. 33-39 Rein- 
warth; Gött. gel. Anz. ’09, 416-21 Ugen, [2274 


Schädler, A., Regesten zu mein. 
Sammig. liechtenstein. Urkk. 1395- 
1859. (Jahrb. d. Hist. Ver. f. d. 
Fürstent. Liechtenst. 7, 103-69.) [2275 


PIüß, A., Mitteilgn. üb. d. Archivwesen 
d. Schweiz. (Dt. G.bll. 10, 163-69.) [2276 


Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen. 
V: 1412-1442 (s. Nr. 207). Lfg. 4: 
1430-1436. Bearb. v. Pl. Bütler u. 
T. Schieß. S. 601-800. 10M. [2277 


Urkundenbuch d. Stiftes Bero - Münster 
(s. ’08, 2064). II, 06-192: 1323-28. (Beil. zu 
Geschichtsfreund LXIII.) [2278 


Destouches, E. v., Münchens Stadt- 
archiv u. Stadtchronik. (Archival. Zt. 
N. F. 15, 1-160.) — Mitterwleser, 
Regesten a. d. Pfarrarchiv zu Prut- 
Das Kgl. Bayer. Kreisarchiv Bam- 
berg. (Ebd. 181-284.) [2279 

Inventare d. Grhzgl. Bad. General- 
Landesarchivs (s. '07, 2175). Bd. II. 
264 S. 8 M. 80. [2280 

Rez.: Hist. Jahrb. 80, 341-43 Beyerle; 
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 5/6 P. B.; 
Dt. G.bll. 10, 259f. 

Baur, A., Freiherrl. v. Breiten- 
Landenberg. Arch. zu Laisackerhof, 
Bezirksamt Staufen. (Mitt. d. Bad. 
Hist. Komm. 31, 12-19.) — J. Best, 
Archivalien d. gräfl. v. Andlawschen 
Arch. in Freiburg nach Regesten d. 
Frhrn. Cam. v. Althaus. (Ebd. 
20 ff.) [2281 

Grotefend, 0., en d. Land- 

afen v. Hessen. (V v. Nr. 2254.) 

fg. 1: 1247-1308. S. 1-180. Marb.: 


Elbert. 4 M. 80. [2282 

Trieb, A., Regesten üb. d. Eppelsheimer 
Archive. (Vom Rhein 7, 38f.; 54f.; 68f.) [2283 

Jung, R., Das Frankf. Stadtarchiv, 
8. Bestände u. 8. G. (= Nr. 2250.) 
Frankf. Baer. xxıv,414S. 12M. [2284 

Macco, H. F., Bedeutg. d. kgl. Staatsarch. 
zu Wetzlar f. d. Dt. G. u. d. hist. Hilfswiss., 
insbesond. d. Genealogie. (Korr.-Bl. d Ge- 
samt-Ver. '09, 152-61.) [2285 

Ruppersberg, A., Saarbrück. Urkk. u. 
Akten im Trierer Stadtarchiv. (Mitt. d. Hist. 
Ver. f. d. Saargegend 9, 225-212.) [2286 

Begesten d Erzbischöfe v. Köln 
im Mittelalter. Bd. III: 1205-1304. 
Hälfte 1: 1205-1261; bearb. v. R. 
Knipping. (XXI v. Nr 2252). Bonn: 
Hanstein. xjv, 292 S. 16 M. 60. [2287 


Bibliographie Nr. 2274—2826. 


Ugen, Th., Die Wiederaufgefund. 
Registerbücher d. Grafen u. Herzöge 
v. Cleve Mark. (XIV v. Nr. 2781.) 
Lpz.: Hirzel. 56 S. 1 M. 60. [2288 

Bendel, F. J., Die älter. Urkk. 
d. dt. Herrscher f. d. ehem. Bened.- 
abtei Werden a. d Ruhr. Mit 4 Fksm.- 
Taf. Bonn: Hanstein 1908. jx, 108 S. 
10 M. [2289 

Berg, C. vom, Auszüge a. d. älter. Akten 


d. ev. Gemeinde Burg an d. Wupper. (Monate- 
schr. d. Berg. G.-Ver. ’09, 61-70.) [22% 


Dony, E. u. L. Verriest, Rénert, d’inven- 
taires impr. ou mss. d'archives belges. (Aus: 
Revue des bibliothèques etc. de Belg. VI, 3) 
Brux.: Van Oest. 25 S. (2291 

Analecta Vatic. bolgica (s. ’06, 2120). II s. 
Nr. 12589. (2292 

Halkin, J. u. C. 6. Roland, 
Recueil des chartes de l'abbaye de 
Stavelot-Malmedy. I. Brux. : Kiessling. 
4°. ıxıvj, 648 S.; Taf. 12 fr. [2293 

(Publ. de la Comm. R. d’hist. de l’Amst. 
R. de Belg.) 

Acten betr. Gelre en Zutphen, 1107 
-1415. Naar de drie handschrr. 
A. Dat alste register en I. oldste 
register de Arnhem, zoomede B. n° 
22 te Dusseldorp. Uitgegev. door 
P. N. van Doorninck en J. S. van 
Veen. Haarlem: van Brederode 1908. 
60; 471 S. 13 fl. 50. [2294 


Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg. 
v. F. Darpe (s. "0, 2056). I, 3. 
Coesfeld. Progr. 1908. S. 97-144. [2295 

Kretzschmar, G. d. Lübeck. Staatsarchivs. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt- Ver. ’08, Sp. 466-768 ) [2296 

Andresen, L., Acta Tunderensia. 
Mitt. a. e. tondern. Kopiensamulg. 
TI. I. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. e 
38, 355-402.) [2297 


Codex dipl. Lusatiae super. (s. ’08, 2086). 
IU, 4 s. Nr. 1212. {2298 


Urkundenbuch, Pommersches. VI, bearb. 
v. O. Heinemann, s. ’08, 189. Rez.: Hist. 
Zt. 102, 170 u. 899-401 v. Nießen u. Wehr- 
mann; Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. "og, 
Nr. 2 Wehrmann; Pomm. Jahrbb. 9, 187 ff. 
Curschmann. [2299 


Meinardus, O., Übers. d. Bestände 
d. Staatsarchivs zu Breslau. (Mitt. 
d. K. Preuß. Archivverwaltg. 12, 
24-39.) [2300 

Jungnitz, Archival. Funde. (Schles. G.bll. 
'08, 19-16) — Wutke, Bilesiaca neuer. Zeit in 
österr. Archiven. (Ebd. 34-40 aus: Archivalien 
z. neuer. G. Österr. I, H. 1-3.) [2301 

Beschluß, d. d. Revalschen Stadtverord- 
neten-Versammìg. üb. d. Liv-, Ehst- u. Kur- 
länd. Urkk.-buch. (Sitzungsberr. d Gel. 
Estnisch. Ges. ’06, 18-23.) - [2302 


Urkunden u. Akten. — Andere schriftliche Quellen u. Denkmäler. 


Akten u. Rezesse d livlünd. 
Ständetage. Hrsg. v. O. Staven- 
hagen (s. °03, 1038). III: 1494-1535; 
beach v. L. Arbusow. Lfe. 1-2. 
S. 1-320. 11 M. 20. [2304 

Rez.: Balt. Monatsschr. 67,314-16 v. Kenßler. 


Neubert, Ans kurländ. Briefladen. (Jahrb. 
f. Geneal. etc. ’05,6, 266-69.) [2305 


Recueil, Nouv., gener. de traités 
etc. relat. aux rapports de droit intern. 
de G. F. de Martens, cont. p. 
F. Stoerk (s. Nr. 238). 3 S., I, 1-2. 
S. 1-640. 30 M. . [2306 

Weistiimer, Österr. IX: Niederöst. 
Weistümer; hrsg. v. G. Winter. 
TI. III: Das Viertel ob dem Wiener 
Walde. Wien: Braumüller. x, 920 S. 
20 M. 2307 

Kaser, K., Verzeichn. d in Wiener 
Archiven vorhand.Urbarien. (Sitzungs- 
berr. d. Wien. Akad. CLXI, 5.) Wien: 
Hölder 1908. 52 S. 1 M. 20. [2308 

Eez. v. '07, 216 (Urbare d Stiftes (rött- 
weig): Zt. d Savigny-Stiftg. 29, G. A., 450- 
53 Schreuer. 

Mell, A. u. V. Thiel, Die Urbare 
u. urbarial. Aufzeichngn. d. landes- 
fürstl. Kammergutes in Steiermark. 
(Beitrr. z. Erforschg. steir. G. 36, 
N.F. 4, 73-226.) [2309 

Ders., Bericht üb. d Vorarbeiten z. Heraus- 
gabed Ergänzgs.-bandesd. Salzburg Taidinge. 
(Sitzungsberr. d. Akad. d. Wiss. in Wien, 
phil.-bist. Kl. 160, 4.) Wien: Hölder. 43 S. 
1 M. 05. Vgl. oi, 217. [2310 

Herzberg-Fränkel, S., Die wirt- 
schaftszeschichtl. Quellen d. Stiftes 
Niederaltaich. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. Erg -Bd. 8, 1-130.) — 
A. Pensch, Regesten z. Innerberger 
Eisenwesen nebst Anmerken. v. 
v. Pantz. (Jahrb. d. Herald. Ges. 
„Adler“ N.F. 18, 111-84.) [2311 

Stadtrechte, Oberrhein. (s. ’09, 241). 
Abt. II: Schwab. Städte. Hft. 1: Villingen; 
bearb. v. Chr. Roder. Nachtrag, Wort-, 
Sach-u.Namsnverzeichn. 8.229-55. LM. [2313 

Knapp, Die Zenten d Hochstiftse Wirz- 
burg, s. '!08, 196. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 
269-586 e Schwerin; Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, 
G. A., 391-101 Rietschel; Mitt. d. Ver. f. G. 
d. St. Nürnberg 16, 299-303 Mummenhoff; 
Lit. Zbl. '08, Nr. 41 O., Korr.-Bl. d Gesamt- 
Ver. ’08, Nr. 11/12 Werminghoff; Arch. f. 
Kultur-G. 7, 235-35 His. [2313 

Landtagsakten v. Jülich-Berg 1400-1610; 
hrsg. v. G. v. Below. II: 1563-1580, s. "Un, 
29092. Rez.: Haist. Vierteljschr. 11, 436-38 
O. R Redlich; Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, G. A, 
468-75 E. Hoyınann. [2314 

Cartulaire de l'anc. grand Tonlieu 
de Bruges faisant suite au cartulaire 
de l'anc. estaple; p. p. L. Gilliodts- 
van Severen. Recueil de doce. con- 


Hiet. Vierteljahrschrift. 1909. 3. Bibliographie. 6 


-402. 


"SI 


cern. le commerce inter. et marit., 
les relations internat. et l hist. &conom. 


de cette ville (s. '07, 2212). V. 
Bruges: De Plancke 1908. 537 S. 
15 fr. | [2315 


Keuren en Handvesten d. stad 
Hulst; uitg. door G. C. A. Juten. 
(Oude vaderl. rechtsbronnen. 2. R., 
No. X.) "a Gravenh.: Nijhoff 1908. 
ze, 152 S. 8 fl. 25. [2316 

Güterurkunden, Livländ., a. d. J. 
1207-1500; hrsg. v. H. v. Bruiningk. 
u. N. Busch. Riga: Jonck & P. 
L, 788 S.; 9 Taf. 16 M. [2317 


Inventaire somm. des arch. des 
Affaires étrang. Correspondance polit. 
I, 1: Bade- Dantzig. Paris: Impr. 


nat. 299 S. 6 fr. [2318 
Duvernoy, E., Catalogue des 
docc. des archives de Meurthe-et- 


Moselle anterieurs & 1101. (Sep. a.: 
Bibliographie mod.) Besancon 1907: 
Jacquin. 29 S. [2319 
Archivi d. storia d'Italia; pubbl. 
dal G. Mazzatinti, dir. d. G. Degli 
Azzi (s. '08, 2099). V, 5/6. S. 265 
[2320 
Inh.: Ind. alfab. & cron.: Vol. I-V. 
Regesta pontificum Roman., cong. P. F. 
Kehr, na Nr. 252. Rez. d. Einleitg. z. 
Kegestum Volaterranum (v. F. Schneider: 
Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, G. A., 41 f. Stengel; 
v. I (Reg. Volat.): Hist. Zt. 103, 413-18 Hof- 
meister; v.I u II: Moyen Age 22, 44-16 Prou; 
v.II u. IIL: Hist. Vierteljschr. 12,140 f. Schmitz- 
Kallenberg; v. III: Arch. d R. Società Rom. 
di storia patria 30, 497-500 Egidi. [2521 
Cavagna Sanginliani, A., Regesti 
di carte stor. lombarde. I (Carte 
pavesi), parte I et Il. Pavia: Fusi 
1908. 4°. S. 1-193. [2322 


4. Andere schriftliche Quellen 


und Denkmiiler. 
Aufschnaiter, C., Die Matriken d. Dekanat- 


'pfarre Reith b. Rattenberg. (Forschen. u. Mitt. 


z. (OG Tirols u. Vorarlbergs 5. 161-66) [2323 

Krebs. Älteres Volkszählungmaterial im 
Amorbachor Archiv. (Korr.-B1 d. Ges -V er. '09, 
125-27.) — Urotefend, Das Volkazahlungs- 
material im Schwerin, Archive 1496-1900. 
(Ebd. ’08, 4765-79) — Hagedorn, Das ham- 
burg. Staatsarchiv u. d. Personenforschg. 
(Ebd. "On, 446 57.) [2324 

Stavenhagen, O., Üb. d. älter. Kirchen- 
bücher Kurlands. (Jahrb. f. Geneal. etc. 
’05,6, 290.) [2325 


Philippi, F., Zu d. Porträts dt. 
Herrscher. (N. Arch. 34, 523-35.) 
Vgl. '08, 2105. [2326 


+82 


Fürstenbildnisse, Badische, a. d. 
v. Grhzg. Friedr. I. v. Bad. veranl. 
Ausstellg. im Karler. Kunstver. 
29. XII. '06 bis 18. I. '07. Karler.: 
Bielefeld. Fol. 45 Taf. m. Text auf 
d. Rückseite. 60M. M. [2327 


Kunsttopographle, Be Orter (s. ’08, 
2108 ietze, St. Wien 
(XI.-XXI. Bez.). Mit archl. Beitrr. v. 
H. Sitte. xxxjx, 544 RB: Kte. u. 
37 Taf. 36 M. 80 [2328 

Rez. v. I: Rep. f. Kunstw. 31, 550-53 u. 
82, 293f.; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
47, Lit. Beil., 1-6. 

Topographie d. hist. u. Kunst- 
Denkmale im Kgr. Böhmen (s. "Oé 
2142). XXII: Z. Wirth, Polit. Bez. 
Politka. Mit 155 Textabb. u. 10 
Zeichngn. v, 139 S. 7 M. 50. [2329 

Hager, G., Heimatkunst, Kloster- 
studien, Denkmalpflege. Münch.: 
Rieger. 494 S. 6 M. [2880 

Kunst- u. Altertums- Denkmaie 
im Kgr. Württemb.; hrsg. v. E. 
Gradmann (s. ’08, 218 u. 2110). 
Inventar. Lie 36-41: Donaukreis. 
Oberamt Biberach, bearb. e J. Baum 


Bibliographie Nr. 2327—2382. 


u. B. Pfeiffer. 254 S.; 20 Taf. u. 
Kte. à 1 M. 60 [2331 
Jahresbericht d. Bez.-Komm. z. Erforschg. 
u. Erhaltg. d. Denkmäler innerh. d Reg.- 
Bez. Wiesbad. ’07. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 38.) (2333 
Kunstdenkmäler d. Prov. Han- 
nover (s. '08, 2115). V: Reg.-Bez. 
Stade. 1: Kreise Verden, Rotenburg 
u. Zeven. Bearb. v. H Siebern, 
Chr. 'Wallmann u. Geo. Meyer. 
xjv, 228 S.; 20 Taf. 6 M. [2333 
Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler EI Prov. 
Sachs. (s. ’06, 21556). Hft. XXVII: 
H. Bergner, Kreis Querfurt. Mit 
196 Textabbild., 36 Taf., zablreichen 
Glockeninschrr. u. 1 geschichtl. Karte 
d. Kreises v. Größler, Reischl u. 
Bergner. Erläutergn. dazu v. Größ- 
ler. 864 S. 16 M. [2334 
Rez. v. XXVI: Zt. d. Ver. f. thür. G. 17, 
498-501 Rosenfeld. 
Jahresbericht, 14., üb. d. Tätigkeit d. 
Komm. z. Erforschg. etc. d. Denkmäler in d. 
Prov. Pommern f. d. Zeit 1. Okt. ’07 bis 
Ende Sept. "ug (Balt. Stud. N. F. ag Beil. 
S. LX) [2335 
Denkmalpflege in d. Prov. Westpreuß. ’08. 
Ber. a. d. Prov.-Komm. Danzig: Kafemann. 
22 S.; 4 Taf. 1 M. [2336 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Bibliothek dt. G. (s. Nr. 273). 
s. Nr. 3132. 

Jahrbücher d. dt. G. s. Nr. 3017. 

Blum, B., Eigenart d. dt. G. 
natsschr. 66, 38-59 ) [2338 

Stubbs, W., Germany in the later 
middle ages 1200-1500. Ed. by 
A. Hassall. Lond.: Longmans 1908. 


x, 254 S. 7 sh. 6 d. [2339 
Rez.: Hist. Zt. 103, 113-15 Vigener. 
Kaeber, Die Idee d. europ. Gleichgewichts 

in d. publizist. Lit. v. 16. bis z. Mitte d. 

18. Jh., 8. °07, 2256. Rez.: Forschgn. z. brandb. 

u. pr. G. 20, 574-76 Salzer; Hist. Vierteljschr. 

11, 386-89 Herre. [2340 
Vandal, A., Les origines prem. de l’Europe 


Lfg. 171 


contemp. (Revue bleue, 5. Dez. ’08.) Rez.: 
Hist. Zt. 102, 49f. F. F. [2341 
Atkinson, C. T., A history of 


Germany, 1715-1815. Lond.: Methuen 
1908. 752 S. 12 sh. 6 d . [2342 


2. Territorial-Geschichte. 

Mayer, Frz. Mart., G. Österr. m. 
besond. Rücks. auf d. Kulturleben. 
3. Aufl. (In 10 Lfgn.) Lfg.1u.2. Wien: | 
Braumüller. S. 1-820. &2 M. [2343 


Heilsberg, F., G. d. Kolonisation 
d Waldviertels. (S.-A. a. d. „Jahrb. 
d Ver. f. Ldkde. v. Niederösterr.‘) 
Wien: 1907 Jasper. 92 8. [2344 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 1 Lippert. 

Szankovits, K., Die treue eherne Mark. 
(Zt. d. Hist. Ver. f.Steierm 6, Hft. 3,39-81.) [2345 

Drumel, M., Klagenfurt. Straßenstudien. 
(Innere Stadt). Vornehml. nach d Häuser- 
verzeichn.-. seit 1792. (Carinthia I. Jg. 98, 
140-83.) [2346 

Widmann, H., G. Salzburgs (s. '08, 
2125). II: 1270-1519. (Allgem. Staa- 
ten-G. Hrsg. e Lamprecht. II. Abtig., 
Werk 9.) 423 S. 8 M. [2347 

Rez. v. I: Mitt a. d. hist. Lit. 36, 409-13 
Ilwof; Zt. d. Ferdinandeums 52, 340-43 Stolz. 

Moroder-Lusenberg, W., Markt St. Ulrich 
im Grödentale. Innsbr.: Lampe 1908. 71 8. 
Rez.: Forschgn. u. Mitt. z. G. Er 
6, 86f. Klaar. 

Keckels, &., Topogr.-hist. Beschrei- 
bung d. Ortschaften Rötis u. Viktors- 
berg. (Jahresber. d Landes-Museums- 
Ver. f. Vorarlberg 45, 5-280.) [2349 

Mörath, A., Kleine Beitrr. z. G. d. Dt. im 
südl. Böhmen u. insbes. in Krummau (s. ’07, 
254). Forts. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. in 
Böhm. 45, GE — dJ. Haudeck, Beitr. s. 
G. v. Zirkowite. (Ebd. 46, 300-305.) (2350 


Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte. 


Šimek, J., Kutná Hora v 15. a 
16. stoleti (Kuttenberg im 15. u. 16. Jh.) 
Kuttenb.: Solc 1907. 273S. 4 k. [2351 

Berger, K., G. d. St. Römerstadt 


(8. Nr. 286). Forts. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens u. Schles. 13, 60- 
195.) [2352 


Kaindl, G. d. Dt. in d. Karpathenländern. I. 
s. Nr. 287. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 73-82. 
Riedner; Dt. Lit.-Ztg. ’09, 33 Weber. [2353 


Dierauer, J., G. d. Schweiz. Eidgenossen- 
schaft. III, s. ’08, 213. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
11, 569-71 v. Ernst; Gött. gel. Anz. ’09, 356- 
62 Holtzmann. [2354 


La Rive, M. de, Hist. abrégée de 
la confédération suisse. 2. éd. Partie I: 
De l'origine jusqu’à l'époque de la 
réform. Genève: Jullien 1907. xx, 
396 p. 3 fr. 50. [2355 


Keller-Ris, J., Lenzburg im18.Jh. Aarau: 
Sauerländer 1908. 109 S.; 2 Taf. 1 M. 80. [2356 


Dändliker, K., G. d. St. u. d. 
Kantons Zürich. I. Vorg. d. St. u. d. 
Landsch. bis 1400. Zür.: Schultheß 
1908. 405 S.; Plan. 10 M. [2357 

Strickler, @., G. d. Herrschaft 
Grüningen. Zürich: Füßli 1908. 
262 S. [2358 

Kasser, P., G. d. Amtes u. d. 
Schlosses Aarwangen. (Arch. d. Hist. 
Ver. d. Kant. Bern 19, 57-236.) [2359 


Kißlinger, J. N., Chronik d. Pfarrei 
Egern am Tegernsee. (Oberbayer. 
Arch. LII, 3.) Münch.: Franz 1907. 
x, 207 S. . [2360 

Pöhlmann 9 H. Eine Franken- 
chronik. G. d. Marktfleckens Küps 
vorm Frankenwalde m. Umgegend. 
Lichtenfels: Schulze. 3855S. 5M. [2361 

Mummenhoff, E., Nürnbergs Ur- 
sprung u. Alter in d. Darstellgn. d. 
G.schreiber u. im Lichte d. G. 
Nürnb.: Schrag 1908. 141 S.; 2 Pläne. 
4 M. [2362 

Res.: Archival. Zt. N.F. 15, 332-27 Rieder. 

Steichele, A. v., Das Bist. Augs- 
burg hist. u. stat. beschrieben, fort- 
ges. v. Alfr. Schröder (s. ’08, 252). 

fg.55-56. (VII, 321-480. à 1 M.50.[2363 

Botzheim, Frhr. A. v., Beitrr. z. G. d. 
Rittersitze Mattsies u. Angelberg im Flossach- 
tale. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neub. 
34, 179-86.) [2364 

Hafner, T., Altes u. Neues a. d. 
G. Ravensburgs. Ravensb.: Dorn 1908. 
324 S. 3 M. 20. [2365 

Schurhammer, G., Schloß Winterbach im 
unter. Glottertale (s. ’08, 2144). Forts. (Ale- 
mannia N.F., 9, 91-108; 248.) (2366 


"83 


Häuserbuch, Konstanzer (s. ’08, 
2448). II: Geschichtl. Urtsbeschreibg. 
Hältte 1: Einleitg. Bischofsburg u. 
Niederburg. Mit Titelbild u. Stadt- 
plan, bearb. v. K. Beyerle u. A. 
Maurer. xvj, 572 S. 80 M. [2367 

Wolfart, K., G. d. St. Lindau im 
Bodensee. I. Lindan: Stettner. xj, 
421 u. 344 S.; 6 Taf. u. 3 Ktn. 
10 M. [2368 


Herr, Bemerkenswerte mittelalt. Schenkgn. 
im Elsaß, s. ’08, 2151. Rez.: Zt. f. G. d. 
Oherrh. N.F. 23, 573f. u. 784 Wentzcke; N. 
Arch. 34, 268f. H. H. [2369 

Borries, E. Ver G. d. Stadt Straß- 
burg. Straßb.: Trübner. xıj, 848 S.; 
6 Taf. u. 7 Kto. 7 M. [2370 

Eez.: Rev. cath. d'Alsace 28, 118-16 Delsor; 
Ann. de l’Est et du Nord 5, 357-59 Th. Sch.; 


Jahrb. d. Ges. f. lotbr. G. 20, 471f. Winckel- 
mann. 


Stieve, M., G. d. Vogesen-Grafsch. 
Salm, d. St. Schirmeck u. d. Herr- 
schaft zum Stein (Ban-de-la-Roche). 
Schirm. 1908. 43 S.; Kte. 2371 

Kleinclausz, A., Hist. de Bour- 
gogne. Paris: Hachette 1908. 454 S.; 


32 Taf. 10 fr. [2372 
Rez.: Rev. hist. 101, 181-83 Halphen. 


Loewenberg, V., Zur G. d. Beziehgn. d. 
Kurpfalz zu Mühlhausen i. Th. (N. Arch. f. 


d. G. d. St. Heidelb. 8, 48-52.) [2373 

Kampfmann, L., Beitrr. zg. westpfülz. 
Orts-G. (= Nr. 3802.) Zweibr.: Lehmann 
1908. 158 S. 2 M. [2374 


Christ, K., Geschichtl. Streifzüge durch 
Heidelbergs Umgebg. (Mannh. G.-bil. 9, 145 
-53; 176-59; 247-50.) [2375 

Wieland, Dalsheim. N. Beitrr. z. G. d. 
Ortes a. d. Zeit v. 1350-1526 auf Grund d. 
Dalsh. Seelenbuches v. 1490. (Vom Rhein 7, 
13-21 etc. 93-95.) (2376 

Hessel, K., Zur G. Kreuznachs. Kreuzn.: 


Harrach 1908. 41 8. [3377 
Schienke, Die G. d. Auelgaues. (Rhein. 
G.bll. 9, 33-46.) [2377 a 


Kogelboom, F., G. d. alten Amtes 
Oedt. Oedt: Selbstverl. 247 S. [2378 
Husmann, J. u. Th. Tripe, G. 
d. ehemal. Herrlichkeit bezw. Reichs- 
grafschaft u. d. Pfarre Wichrath I. 
Wichr.: Selbstverl. 118 S. [2379 
Werth, A., G. d. St. Barmen. 
Festschr. z. Jahrhundertfeier. Barmen 
1908: Luhn. 91 8. 4°. [2380 
Berg, C. vom, Chronik d. Bürger- 
meisterei Leichlingen. I: Urkunden- 
buch. Leichling.: Bürgermeisteramt. 
174 S. 4 M. [2381 


Pirenne, H., Hist. de Belgique. II. 
Éd. 2, rev. et corr. Brux.: Lamertin 
1908. x, 509 S. 7 fr. 50. [2382 


6* 


"RÄ 


Blok, P. J., Holland u. d. Reich 
vor d. Burgunderzeit. (Nachrr.d. Gött. 
Ges. d. Wiss. "08, 608-36.) Bos 

Losinsky, S. G., G. v. Belg. u. 
Holland in d. Neuzeit. (Russ.) St. Pe- 
tersb. 1908. 194 S. 5M. [2384 

Nagge, W., Historie van Overijssel; 
uitg. d. F. A. Hoefer. Il. (Uitgave 
v. d. Vereeniging tot beoefening van 
Overijsselsch regt en gesch.) Zwolle: 
Tijl 1908. 440 S. öfl. 50. (I er- 
scheint später.) [2385 

Schevichaven, H. D. J. van, Oud- 
Nijmegen. Nijmegen: ten Hoet. 
12, 494 S. 3 fl. 75 [2386 

Fokker, A. J. F., Schouwen, 1600- 
1900. Geschiedkund. bijzonderheden 
uit authentieke bronnen in chronol. 
orde verz. Zierikzee: Ochtman u. Z. 
1908. 849 S.; 6 Kart. 10 fl. Jee 

Thisquen, J., Hist. de la ville de 


Limbourg (s. "ug, 2171). T. II. 1908. 
327 S.; Taf. [2388 
Becker, A., G d. Kirchspiels Netra. 


Wanfried: Braun 1908. 119 S. 1 M. 50. [2389 

Zur Nieden, J., Wiederaufbau d. Burg 
Altena a. d. Lenne. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde. ete. 37, 1-16.) [2390 

Meier, Ant., G. u. Urk.-buch d. 
Amtes Breckerfeld im Landkreise 
Hagen (Westtal.). II Hagen: Hammer. 
schmidt 1908. 278 S. 4 M. 50. [2391 


Meininghaus, A., Hovelpforte, Hovelstraße 
u. Hovelhof im ältest. Dortmund. (Beitrr. z. 
G. Dortmunds 17, 320-30.) 2. m. Qu.bel. vers. 
Ausg. Dortm.: Ruhfus 1908. 13S. 30 Pf. [2392 


Meiners, A., G. d. St. Herford u. 
d. ehem. Grafsch. Ravensberg. Her- 


ford: Kortkamp 1907. 60 S. [2393 
Rez.: Ravensb. DI ’08, Nr. 5 K. Meyer. 


Klinkenborg, M., Ansicht d. fries. 
G. im Mittelalter. (Hist. Zt. 102, 


499-523.) [2394 

Pauls, Th., Ältere G. Ostfries- 
lands. (XI v. Nr. 2832.) Aurich: 
Friemann. 84 2. Kte. 1 M. 20. [2395 


Jürgens, 0., Überbl. üb. d. Ent- 
wicklg. d. St. Hannover. (Hannov. 
G.-bll. 12, 1-38.) [2396 


Voigt, J. F., Die drei Holstenhüfe in 
Billwärder a. d. Bille. (Mitt. d. Ver. f. hamh. 


G. J. 28, Bd. 10, 77-82.) [2397 
Fehling, Marksteine lübischer G. (Korr.- 
Bl. d. (resamt-Ver. 57, 9-21.) [2398 


Reuter, Th., Zur G. d. Kirchspiels Viol. 
(Zt. d. Ges. f.schlesw. i G. 38,261-90.) [2399 


Lindemann, @., G. d. St. El- 
bingerode i. Harz. ‘Élbinger.: Anger- 
stein. xvj, 303 S. [2400 


Bibliographie Nr. 2383— 2449. 


Zahn, W., Die älteste G. d. St. Aken an 
d Elbe. (Montagsbl. Wiss. Wochenbeil. d. 
Magdeb. Ztg. ’08, Nr. 31.) (2401 
Nachtigal, F., Güterglück einst u. jetzt. 
(Aus: Zerbst. Ztg.) Zerbst: Gast 13083. 
112 8. [2492 
Moritz, G., G. d. Moritzburg zu Halle a. S. 
Halle: Selbstverl. 1908. 40 S. 50 Pf. [2403 
Größler, H., Werden d. St. Eisleben (s. 
"OR, 2195). IV. (Mansfelder Bl. 22, 63-86.) [2404 
Krieg, Streifzüge durch d. Kreis Sanger- 
hausen. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in Sangerh. 
6, 5-53.) [2105 
Haese, F., Auszug a. d. G. d St. Nord- 
hausen. Nordh.: Wimmer 1908. 22 S. 25 Pf. [2106 
~ Lutze, G., Aus Sondershausens Vergangen- 
nn Ze Nr. 345). II, 7. (Schluß.) S. 189-224. 
80 P [2407 
Beiträge z. G. Eisenache (s. "08, 287). 
XVIII: J. W. Trapp, Chronik. Eisenachs 
1739-1805. 2. Aufl. 39 S. 65 Pf. XIX: K. 
Helmbold, Straßennamen u. andere Orts- 
bezeichugn. Eisenache. Mit 2 Stadtplanen. 


83 S. 1 M. 50. (2108 
Döpel, W., G. v. Marksuhl. Eisen.: Kable. 
101 S.; 4 Taf. 1 M. 25. [2409 


Huth, R., Die Citadelle Petersberg zu 


Erfurt. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Erf. 29, 
11-54.) [2410 

Human, A., Chronik d. St. Hild- 
burghausen. Í (= Nr. 2857.) Hild- 


burgh.: Gadow. 224 S. 3 M. [2411 


Imhof, 0. W., Orts-G. v. Niederzimmern, 
m. Vorw. v. Mollberg. M. 8 Taf. u. Flur- 
karte. I: Urzeit bis 1600. Niederzimmern: 
Imhof. 52 S. 1 M. 50. [2412 


Schmidt, 0. R. u. J. L. Sponsel, 
Bilder-Atlas z. sächs. G. in mehr als 
500 Abbildgn. auf 100 Taf. zusam- 
mengest. Mit Beil.: Die Entwicklg. 


d. sichs. Kultur v. o E. Schmidt. 
Lpz.: Teubner 1908. xvnj, 104 u. 
16 S. 5M. [2413 


Kleber, J., Chron. d. St. Strehla 
u. Umgeg. Borna: Noske. 401 S. 
7 M. [2414 

Richter, ©., Dreslens Bedontg. in d. G. 
(Ber. üb. d. 10. Vers. dt. Historiker zu 
Dresden ’07. S. 10-13.) Vgl. ’08, 2202. [2415 

Trautmann, 0., Kaditz b. Dresden. 
Verfg., Wirtschaft u. Schicksale d. 
Dorfes u. sein. Kirchfahrt. (XXI v. 
Nr. 2867.) Dresd.: Baensch. 131 S. 
2 M. [2416 

Neupert, A., Kleine Chron. d. St. Planen 
i. Vogtl. v. 1123 bis z. Ausgang d. 19. Jh. 
(= Nr. 2,62.) Plauen: Neupert 1903. S. 17-84 
m. Abbild. 1 M. [2417 


Clément-Simon, F., La politique 
de la Prusse en Orient 1763-1871. 
(Rev. d'hist. dipl. 22, 383-415.) [2418 

Schmidt, Otto Eduard, Schiedlo. D. G. e. 
untergeh. dt. Dorfes. Mit Kte. u. 6 Ansichten. 
Lpz.: Grunow 1908. 44 S. 1 M. 20. [2419 

Kirchhoff, Seemacht in d Ostsee 
(s. 07, 316). I: Einwirkg. auf d G. 


d. Ostseeländer im 19, Jh. Nebst 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. 


Anhg. üb. d. Vor-G. d. Ostsee. Mit 
6 Karten u. 10 Plänen. 1908. xvj, 
340 S. 10 M. [2420 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 


baut R. Schmitt. 
Reuter, Die Deutschen o d. Ostsee von 
Karl d. Gr. bis z. Interregnum. (Korr.-Bl. 


d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 5,6.) [2420 a 
Geschichte, "Mecklenb., in Einzel- 
darstellgn. (s. ’07, 2332). XI; XII: 


C. Schröder, Mecklenb. in d. schön. 
Lit. 488 S. 8M. Subskr.-Pr.: 7M. [2421 
urn d 2 Der Kolberg-Kösliner 


Kreis. tädte u. Ortschaften. 
Kolb.: a x, 247 S.; 7 Taf. 
2 M. [2422 


Winterfeldt, G. v., 
Beitr. z. brandb.-preuß. G. 
149 8.;6 Taf. 3 M. [2123 

Matutzkiewiez, F., G. d. St. 
Sprottau. Sprottau: Selbstverl. 1908. 
193 S [2424 

Rez.: Schles. G.bll. ’09, 20 f. Dumrese. 

Räbiger, K., G. d. Stadt u. d. ev. Kirchen- 
gemeinde Herrnstadt, Kr. Guhrau. Herrn- 
stadt: Drache 1903. 120 S. [2425 

Bretschneider, P., Zur Gründgs.-G. d. St. 
Trachenberg. ıSchles. G.bll. ’09, 9-12.) [2426 

R R: Chron. d. St. Militsch. 


Breslau: Kauffmann. 353S. 7M. [2427 
Schirrmann, W., Chron. d. St. Schweidnitz 
(e. Nr. 361). Lfg. 3. S. 199-92. 1 M. [2428 
Pflug, Chron. d. St. Waldenburg 
in Schles. Waldenb.: Meltzer 1908. 
351 S. m. Abbild., Taf. u. 3 Plänen. 


Schloß Löcknitz. 
Prenzlau: Mieck. 


8 M. 50. [2429 

Schoenborn, G. d Stadt u. d Fürstentums 
Brieg, a ’08, 2212. Rez.: Lit. Zbl. '08, Nr. 35 
H.S [2430 


Bain, R. Nisbeth, Slavonic Europe. 
A polit. hist. of Poland and Russia 
1447-1796. Cambridge: Univ. Press 
1908. 452 S.; 3 Ktn. ó sb. 6 d [2431 
Rez.: Hist. Zt. 192, 415-17 Hötzsch. 
Zurkalowski, E., Neue Beitrr. z. 
G. d. St. Memel. (Altpreuß. Monats- 
schr. 46,83-115.) Vgl.: J.Sembritzki 
u. Zurkalowski. (Ebd. 278-81 ) [2432 
3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 


a) Verfassung. 
(Roich, Territorien, Städte.) 


Schulte, J. Frdr. v., Der Feudalstaat u. 
d moderne Staat. (v. Schulte, Lebenserinnergn. 
III: Essays, 19-28.) — Ders., Das Kaisertum 
d Mittelalters uach sein. sozial. u. p lit. Be- 
deutg. (Ebd. 10-19) — Dere., Dtlds. klein- 
staatl. Partikularisınus im Lichte d. G. u. 
Gegenw. (Ebd. 36-50 ) [2433 

Keutgen, F., Könistum, Fürstentum, 
Kirche. (Ber. üb. d. 10. Versummlg. dt. 
Historiker. 8 32-35.) [2434 

Thimme, H., Forestis. Königsgut 


u. Königsrecht nach d. Forsturkk. v. 


"85 

6.-12. Jh. (Arch. f. Urkundenforschg. 

2, 101-54.) [2435 
Ruz.: Dt. Lit.-Ztg. '09, Nr. 13 Uhlirz. 


Meininghaus, A., Königshof u. Königs- 
pfalz Dortmund. 2, m. Quellenbel. vers. Ausg. 
Dortm.: Ruhfus Luz, 10 S. 30 Pf. [2436 

Schmoller, G., Hist. Betrachten. üb 
Stustenbildg. u. Finauzentwicklg. (Jahrb. rt 
Gesetzgebg. etc. 33, 1-64) Sep. Lpz.: Duucker 
& H. ı M. 50. [2137 

Lotz, A., G. d. dt. Beamtentums 
(s. ’08, 300) Lfg. 5-10. S. 257-683. 
à 1 M. 80. 2438 


Mayer, Ernst, Italien. Verfassgs.- 


G. v. d. Gothenzeit bis z. Zunft- 
herrsch. 2 Bde. Lpz.: Deichert. zent, 
464; xj, 598 S. 29 M. [2439 


Leeder, K., Beitrr. z. G. d. K. u. K. Oberst- 
jüxermeisteramtes. (Aus: Arch. f. österr. G. 
Bd. oni Wien: Hölder 1908. 21 S. 65 Pf. [2440 

Ouswald, Gerichtsbofugnisse d. patrimo- 
nial. Gewalten in Niederösterr., 8. ’08, 2224. 


Rez.: Dt. Lit.-Zig. ‘09, Nr. 19 v. Srbik; Vier- 
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 7, 172-75 
Rietschel. [2441 


Grimm, A., Das Burggrafenamt in 
Tirol m. s. natürl., wirtschaftl., ge- 
schichtl. u. rechtl. Verhältnissen. 
Meran: Jandl. 191 S. 4 M. [2412 

Fajkmajer, K., Studien z. Ver- 
waltgs.-G. d. Hochstiftes Brixen im 
Mittelalter. En, etc. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 6, 1-21; 113-26.) [2443 

Demel, J., G. d. Fiskalamtes in 
d. böhm. Ländern. Tl. I: Bis 1620. 
(= Nr. 2756.) Innsbr.: Wagner 1908. 
xv, 254 S. (Subskr. -Pr.: 7 M. 50; 
Einzelpr.: 8, M. 50.) [2444 

Timon, A. Ve, Ungar. Verf.- u. 
Rechts-G. m. Bezug auf d. Rechts- 
entwicklg. d. westl. Staaten. 2. verm. 
Aufl., übers. v. Fel. Schiller. Berl.: 
Puttkammer & M. 1908. xvıj, 835 S. 
19 M. Vgl. ’07,326 u.’09, 374. [2445 

Rez.: N. Rev. hist. de droit franç. 33, 232 
-37 Dareste. 

Valer, M., G. d. Zensur u. d Amtsohr- 
beleidigg. im alten Graubünden, v. d. Reform.- 
zeit bis z. Gegenw. Stellg.d. Bundes f. Preß- 


freiheit v. 1815 bis z. Gegenw. Chur: Sprecher 
& V 1907. 187 S. 3 fr. 50. [24416 


Ferchl, G., Bayer. Behörden u. 
Beamte 1550-1804. (Oberbayer. Arch. 
LIU, 1.) Münch.: Franz. eet, 
416 S. 5 M. [2447 

Haushalter, Anfänge d. modern. 
Zollverwaltg. Bayerns. (Forschgn. z. 
G. Bayerns e 177-205.) [2448 

Weigel vn Die Weahlkapitula- 
tionen d. Be Bischöfe. 1328- 
1693. Bamb.: Schmidt. 147 S. 
1 M. 85. [2449 


"Rp 


Dirr, P., Zur G. d. Vogtei an d Straße 
u. d. Schwabmünchener Dorfrechtes. (Zt. d. 
Hist. Ver. f Schwab. u. Neub. 34, 186-201.) [2450 


Mathieu (Cardinal), L'ancien ré- 
gime en Lorraine et Barrois d’apr. 
des docc. inéd., 1698-1789. 3. éd., 
rev. et augm. Paris: Champion 1907. 
xxjv, 539 S. [2451 


Rez.: Ann. de l'Est et du Nord A, 433f. 
Parisot. i , 

Stimming, M., Die Wahlkapitu- 
lationen d Erzbischöfe u. Kurfürsten 
v. Mainz, 1233-1738. Götting.: Van- 
denhoeck & R. 152 S. 4 M. [2452 

Hüsgen, K., Milit. Vertretung des Stiftes 
Essen durch Brandenb, Preußen im 17. u. 
18. Jh. Stud. z. G. d. preuß Polit. in d. 
niederrh.-westf. Landen. Münst. Diss. ’03. 
92 S. [2153 


Tigges, J., Entwickelg. d. Landes- 
hoheit d. Grafen v. Arneberg. (XXII 
v. Nr. 2710.) Münster: Coppenrath. 


68 S. 1 M. 40. [2454 
Frie, B., Entwicklg. d. Landes- 
hoheit d. Mindener Bischöfe. (XVIII 


v. Nr. 2710.) Ebd. 91 S. 1 M. 80. [2455 

Brünneck, v., Burxzgrafonamt etc. in 
Magdeb. etc., a Nr. 38t. Rez.: Mitt. d. 
Westpr. G.-Ver.8,48-51 Simson. —W.Schulte, 
Zur G. d. Landvogtəi u. d Stadtschultheißen- 
anıtes in Schlesien. (Schles. G.bll. ’U9, 35 
WEN [2456 

Meusel, F., Der engl. Einfluß auf d Ent- 
stehg. konservat. Parteianschauung in Preuß. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, Sitzungs- 
berr. 15-17) [2457 


Preuß, Entwicklig d. dt. Städtewesens. 
I, 8. ’08, 321. Rez.: Hist. Vierteljschr. 12, 
107-10 Hashagen; Dt. Lit.-Ztg. "Ga, Nr. 43 
Rietschel; Hist. Jahrb. 29, 194f. Knöpfler; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 149-51 v. Kauffungen; 
Arch. f. op Recht 23, 548-45 Heusler; 
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 296-98 
Hubrich. — G. v. Below, Bürgerschaft u. 
Fürsten. (Hist. Zt. 102, 524-55.) [2458 

Mackowsky, Geschicht Entwicklg.d. Stadt- 
planes. (Der Stadtebau Jg. 5, Hft. 3/4 u. 6.) 
— P. J. Meler, Dor Grundriß d. dt. Stadt d. 
Mittelalters in a Bedeutg. als geschicht!l. 
Quolle. (Korr.-Bl. d. Ges.- Ver. ’09, 105-21.) — 
Dors., Anfänge u. Grundrißbildg. d. St. 
Hameln. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "09. 
85-112.) — Warschauer, Lageplan d osteurop. 
Kolonialstädte. (Korr.-Bl. d. Ges.-Ver. ’09, 
121-23.) [2459 

Schule, J. Frdr. v., Verdienste d. Bürger- 
tums d. Staudte im Mittelalter um d. Staats- 
u. Rechtsentwicklg. (v. Schulte, Lebens- 
erinnergu. III: Essays, 29-56.) [2460 

Stenger, H., Verfassg. u. Verwaltg. 
d. Reichsst. Donauwörth (1193-1607). 
Donauw.: Hist. Ver. xv, 203 S. 
4 M. 20. [2461 

Krischer, J., Verfassg. u. Verwaltg. 
d. Reichsst. Schlettstadt im Mittelalt. 
Straßb.: Schlesier & Sch. xıj, 131 S. 
3 M. [2462 

Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 20,473 f. Rörig. 


Bibliographie Nr. 2450—2506. 


Pesch, H., Bürger u. Bürgerrecht 


in Köln. Marb. Diss. ’08. 79 S. [2463 

Rez.: Westdt. Zt. 27, Biet Lau. 

Lappe, J., Die Herren Erben zu Geseke. 
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 66, II, 159-84.) 
— Ders., Die Sondergemeinden d St. Länen. 
Zur G. d. Stadtverfassg. (Progr.) Dortm.: 
Ruhfus. 127 S. 2 M. [2464 


Jaffé, M., Die Stadt Posen unt. 
preuß. Herrschaft. (Schrr. d. Ver. f. 
Sozialpolit. Bd. CXIX, 2.) Lpz.: 
Duncker & H. xırj, 453 S. [2465 


Dittrich, P., Handwerkagebräuche. (Mitt. 
d. Schles. Ges. f. Volkskde 20, 114-27.) — 
Geo. Schmidt, Zechbuch d. Seiler in Mies, 
1691-1767. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
47, 405-19.) — Schmitz, Wollen-Handwerk zu 
Wipperfürth. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 41, 156-59 ) 
— A. Mönks, Gewerbl. Verbäude d St. War- 
burg bis z. Mitte d. 17. Jh. (Zt. f. vaterl. G. 
Weoestfal. 66, II, 1-76.) [246 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 
(Ländliche Verhältnisse, Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stande, Juden.) 


Wimbersky, Eine obersteir. Bauernge- 
meinde in ihr. wirtschaft!. Entwickig. 1498- 
1899. Tl. Le ’07, 369. Bez.: Dt Lit.-Ztig. 
’09, Nr. 5 Wopfner. [2467 

urckhardt, A., Demographie u. Epide- 
miologie d. St. Basel 1601-1900. Lpz : Beck 
1908. 111 S.; Kte. 6 M. [2465,69 


Bünker, J. R., Dorffluren u. Bauernhäuser 
im Lungau, Hrzgt. Salzburg. (Mitt. d. Authrop. 
Gos. Wien 39, 66-86.) [2170 

Sering, M., Erbrecht u. Agrar- 
verfassg. in Schlesw.-Holst. auf ge- 
schichtl. Grundlage, m. Beitrr. v. 
R. Lerch, P. Petersen u. O. 
Büchner. Berl.: Parey 1908. rv, 


588; 180 S. 18 M. [2471 
(Die Vererbung d. ländl. Grundbesitzes 


im Kgr. Preuß. VIL) 

Doehler, R., G. d. Rittergüter u. 
Dörfer Lomnitz u. Bohra im Görlitz. 
u. Laubaner Kreise. Beitr. z. Ent- 
wicklgs.-G. Oberlausitz. Kolonial- 
dörfer. (Hrsg. v. d Oberlaus. Ges. d. 
Wiss.) Görl.: Tzschaschel. 95 S.; 
8 Taf. u. 2 Pl. 3 M. [2472 

Hanslik, Üb. d. Kulturgrenze u. 
d. Kulturzyklus in d. poln. West- 
beskiden. (Erghft. 158 zu Petermanns 
Mitt.) Gotha: Perthes 1907. 115 S.; 


4 Taf. 9 M. [2473 
Rez.: Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
6, 533-46 Grund. >: 


kultur in Bayern. I: Bis1800. Münch.: 
Reinhardt. 216 S.; Kte. 7 M. [2474 
Gigalski, B., Weinbau im Lande d Dt. 


Ordens währ d. Mittelalters. Brauusb.: 
Gaimme 1908. 9 8. 20 Pf. ` [2475 


Verfassung. — Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Wendt, U., Kultur u. Jagd (s. Nr. 
415). II: Die neuere Zeit. 1908. xj, 


386 S. 8 M. [2476 
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 343f. v. Below; 
Arch. f. Kultur-G. 7, 241f. Steinhausen. 
Genthe, F., Ausrottg. d. Bären in Preußen. 
Beitr. z. Jagd-G. d. Hohenzollern. (Hohenz.- 
Jahrb. 12, 267-69.) ; [2477 


Greau, E., Le Fer en Lorraine. 
Nancy: Berger-L. 1908. xxjv, 210 S. 
10 fr. — Ders., Le Sel en Lorraine. 


Ebd. 112 S.; Kte. 5 fr. [2478 

Walbock, L. G., Monographie d'une usine 
lorr. Mouterhouse dep. 1614 jusqu’à 1900. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 19, 347-90.) [2479 


Meister, A., Anfänge d. Eisen- 
industrie in d. Grafsch Mark. (Beitrr. 
z. G. Dortmunds 17, 117-216.) [2480 


Mannel, &., Die Eisenhütten u. Hämmer 
d. Fürstentums Waldeck. Beitr. z. Wirtsch.- 
G. d. dt. Eisenindustrie. Lpz. Diss. ’08. 
jx, 150 8. [2481 
Freiburg, Verfassgs.-G. d. Saline Werl in 
Westfalen. (XX v. Nr. 2710.) Münst.: Coppen- 
ratb. 52 S. 1 M. R [2482 
Stieda, W., Glashütte in Ilmenau 


im 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. thür. G. ete. 
N. F. 19, 153-98.) ` [2483 


Peltzer, R. A., G. d. Messingindustrie u. 
d. Künstler. Arbeiten in Messing (Dinan- 
deries) in Aachen u. d. Ländern zw. Maas u. 
Rhein v. d. Römerzeit bis z. Gegenw. (Zt. d. 
Aachen. G.-Ver. 30, 235-463.) Sep. Aachen: 
Cremer. [2454 

Knapmann, K., Das Eisen- u. Stahldraht- 
gewerbe in Altena bis z. Einführg. d. Ge- 
werbefreiheit. (Abhdlgn. a. d. Staatswiss. 
Seminar zu Münster. VIIL) Lpz.: Hirschfeld 
® 1907. 105 S. 2 M. 60. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
109, Nr. 11 Vogelstein. `` , [2485 

Dilthey, F. 0., Die G. d. nieder- 
rhein. Baumwollindustrie. Jena: 


Fischer 1908. 55 S. 1 M. 60. [2486 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 361-64 Heiß. 
Koch, H., G. d. Seidengewerbes in Köln 

v. 13.-18. Jh., s. ’0s, 359. Rez.: Hist. Vier- 

teljschr. 11, 551-55 Kuske; Mitt. a. d. hist. 

Lit. 37, 159-63 Koehne; Jahrb. f. Gesetzgebg. 

33, 763-65 O. Hintze. i [2487 
Overmann e, Entwickelg. d. 

Leinen-, Woll- u. Baumwollindustrie 

in d. ehem. Grafsch. Mark unt. 

brandenb.-preuß. Herrschaft. Beitr. 

z. Wirtschaftspolit. d. preuß. Könige 

im 18. Jh. (XIX v. Nr. 2710.) Münst.: 

Coppenrath. 128 S. 2 M. 50. [2488 
Markgraf, B. 0., Ländl. Gewerbezwang 

in Sachsen zu Beginn d. Neuzeit. (N. Arch. 

f. sächs. G. 30, 110-32.) [2489 
Müller, Joseph, Th., Die Gerechtsane d. 

Apotheken in d. Oberlausitz. (N. laus. Magar, 

84, 1-40.) [2490 


Wallner, J., Materialien zu e. G. d. 
Fischereiwesensind. Steiermark. (Beitrr. z. Br- 
forschg. steir. G. 36, N. F.4,63-72.) — Wilckens, 


"RI 


Nochmals die Perlenfischerei in Baden. (N. 
Arch. f. d. @. d. St. Heidelb. 8, 85-97.) Vgl. 
08, 362. — Aktenstücke z. G. d. Wupper- 
Fischerei. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 15, 
81-84.) [2491 


Schäfer, D., Die Aufgaben d. dt. See-G. 
(Hans. G.bll. 86, ’09, 1-12 u. Korr.-Bl. d. Ges.- 
Ver. ’09, 97-105.) — Ders., Niedersachsen u. 
d See. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09, 
1-21.) [2492 

Kulischer, J., Warenhändler u. 
Geldausleiher im Mittelalter. (Zt. f. 


Volkswirtsch.,Sozialpolit.u.Verwaltg. 


17, 29-71; 201-54.) [2493 
Stein, W., Hansa. (Hans. G.bll. 
36, 53-113.) Vgl. ’08, 2888. [2494 


Schwann, M., Vertretg. d. Kaufmannschaft 
in Köln währ. d. 18. Jh. (Westdt. Zt. 27, 373 
-81.) — 0. Schell, 2 ältere Borr. üb. d. El- 
berfeld. Messe. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 
15, 104-7.) [2495 

Diferee, H. C., Geschied. van d. 
Nederland. handel tot den val d. 
Republiek. Amst.: Akkeringa 1908. 
10; 523 S. 4 fl. 95. Vgl. ’08, 375. 
— Ders., Studiën over de geschied. 
van d. Nederland. handel. Ebd. 
80 S. 1A. [2496 

Wilkens, H., Zur G. d. niederl. 
Handels im Mittelalter (s. Nr. 433). 
Forts. (Hans. G.bll. 86, 123-203.) [2497 

Wätjen, H., Die Niederländer im 
Mittelmeergebiet z. Zeit ihr. höchst. 
Machtstellg. (= Nr. 2744.) Berl.: 
Curtius. xxv, 416 S. 12 M. [2498 


Baasch, E., Quellen z. G. v. Ham- 
burgs Handel u. Schiffahrt im 17., 
18. u. 19. Jh. (s. Nr. 439). Hft. II. 
S. 323-486. 5 M. 50. [2499 


Halle, E. v., Die Company of Merchant 
Adventurers u. d. Ausgang ihr. Niederlassg. 
in Hamburg 1808. (Internat. Wochenschr. I, 
Nr. 14f.) [2500 

Daenell, E., Stellg. d.St. Schleswig 
im frühmittelalterl. Handel u. Ver- 
kehr. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. 
G. 38, 403-14.) [2501 

Rachel, Städt. Stapel- u. Niederlagsrechte 
im nordöstl. Did. (Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 21, Sitzungsberr. 6 ff.) (2502 

Siefart, E. v., Das älteste Berlin. Bank-. 
u. Handiungshaus ‚Splitgerber u. Daum“, 
jetzt „Gebrüder Schickler“. (Mitt. d. Ver. f. 
G. Berlins '08, Nr. 12.) [2503 

Meinardus, Aufsatz Wattenbachs üb. 
d. Handelsstraßen Oberschlesiens, verf. 1859. 
(Schles. O DU. ’08, 25-30.) [2504 

Rachel, H., Polnische Handels- u. Zoll- 
verhältnisse im 16. bis 18. Jh. (Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 33, 469-90.) [2505 

Frank, H., Die baltisch-arab. Fundmünzen. 
(Mitt. a. d. Geb. d G. Liv-, Est- u. Kurlands 
18, 311-486.) [2506 


"88 


Schmidt, Rud.. Dt. Buchhändler, 
dt. Buchdrucker. Beitrr. z. e. Firmen- 
G d dt. Buchgewerbes. Eberswalde: 
Sellsstverl. 1907f. 11558. 24M. [2507 

Rez v.08, 2300 (Goldfriedrich): Hist. Zt. 
102, 357-93 S. R 

Reesse, J. J., De suikerhandel van 
Amsterdam van het begin d. 17% eeuw 
tot 1813. Haarlem: Kleynenberg 1908. 
484 S.; 32 Taf [26508 


Scheffel, P. H P. H., Verkehrs- G. d. 
Alpen. I. "Bis Z. Ende d. Ostgoten- 
reiches Theodorichs d. Gr. Berl.: 
Reimer 1908. 206 S. 8 M. [2509 

Vogel, W., Die Binnenfahrt durch 
Holland u. Stift Utrecht v. 12.-14. Jh. 
(Hans. G.bll. 36, 13-36; Kte.) 2510 

Görs, Q., Thurn- u. Taxisches Post- 
wesen, sein Regal u. d. Ursachen d. 
Ablösg. d. Regals. Münst. Diss. "ON 
66 S. [2511 

Nißle, Th., Die Laufener Salzach-Schiffalırt. 
(Altbayer. Monatsschr. 8, 68-74.) [2512 


Moeller, E. v., Die Elendenbrüderschaften, 
s. Nr 453. Rez.: Hist. Jahrb. 30, 322-28 
F. Falk; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr 6 Leipoldt. — 
F. Herrmann, Elendenbrüderschaften im 
Grhzgt. Hessen. (Wuartalbll. d. Hist. Ver. f. 
d. (srbzgt. Hess. 4, "un, 265-68.) [2513 


Dungern, v., Der Hourrenstand im Mittel- 
alter, s. Nr. 457. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 12, 
242f. v. Below. [2514 

Wittich, W., Altfreiheit u. Dienstbarkeit 
d. Uradels in Nivdersachsen, ge "Ou, 392. Raez.: 
Arch. f. Kultur-G. 7, 227-29 Keutgen. [2515 

Hauptmann, F., Adlige Güter in bürgerl. 
Besitz. (Dt. Herold ’09, Ng, 2.) [2516 


Agthe, A., Ursprg. u. Lage d. 
Landarbeiter in Livland. (Zt. f. d. 
ges. Staatswiss. Erghft. 29.) Tübing.: 
Laupp. xij, 158 S. 4 M. [2517 

Liebe, G., Das Landstreichertum u. 8. 
Bekumpfung im Hrzgt. Magdob. bis z. Er- 


richtg. d. Zwangsarbuitshauses in Grob-Salzeo 
1502. (G.bll. f. Magdob. 43, 335-402.) [2518 


Heidenheimer, H., Zur G. u. Beurteilg d. 
Judon v. 15. bis 19. Jh. (Monatsschr. f. G. 
etc. d. Judentums 53, 1-27; 129-55.) (2519 

Strohm, Die Judenniederlassg. in Bruck 
b. Erlangen, (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 
98-100.) — Mummenuhoff, G. d. Juden in 


Nürnberg bis 1499 (s. ’07, 2426). Lokal- u 
Kulturgeschichtliches. (Juhresber. d. Ver. f. 
G. d. St. Nürnb. 31, 5-8; vollständig in: Un- 


torhaltungsbeiluge d Fränk. Kurier, Nr. 34, 
36, 38, 40, 42, 44) [2520 
Bloch, M., L'Alsace juive depuis la ré- 


volut. de 1789. (Publ. d. l. Soc. d’hist. d. 
juifs d’Alsace-Lorr.) Guebwiller: Dreyfus ’07. 
33 5. [2521 

Zuckermann, M., Dokumente z. G. d. Juden 
in Hannover. Hft. I. Hannov.: Zuckermann. 
jx, 45 S. 1M. l [2522 


| 


Bibliographie Nr. 2507— 2562. 


Feilchenfeld, J., Judenparlament in Polen. 
(Zt. d. Hist. Ges. Posen 23, 275-86.) [2523 
Berger, H., G. d. Juden in Krotoschin. 
(Sep. a.: Monatsschr. f. G etc. d Judentums.) 
Berl.: Poppelauer 1907. 24 S. 1 M. [2524 


c) Recht und Gericht. 
Brunner, H., Dt. Rechts-G. 2. Aufl. I. s. 
08, 403. Rez.: Hist. Zt. 102, 593-607 A. B 
Schmidt. [2525 
Frensdorff, F., Wiedererstehben d. 
dt. Rechte Zum 100jähr. Jubiläum 
v. K. F. Eichhorns Rechts-G. (Zt. d. 
Savigny-Stiftg. 29, G. A. 1-78.) Sep. 
Weimar: Böhlau. 2 M. [2526 
Moeller, E. v., Entstehg. d. Dogmas 
v. d. Ursprg. d. Rechts a. d. Volks- 
geist. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-forschg. 
30, 1-50.) [2527 
Amira, K. v., Der Stab in d. germ. 
Rechtssymbolik. (Abhdlgn. d. Münch. 


Akad. XXV, 1) Münch.: Franz. 
180 S.; 2 Taf. 9 M. [2523 


Rudorff, Rechtastellg. d. Gäste im mittel- 
alterl. stadt. Prozeß, 8. ’08, 2532. Rez.: Hans. 
G.bil. 36, 218-36 Joachim [2529 


Coulin, Ass Verfall d. offiz. u. 
Entstehg. d. privaten Zweikampfes 
in Frankreich. (Hp 99 v. Nr. 2739.) 
Bresl.: Markus. xx, 1505. 5 M. 60. [2530 


Rietschel, S., Zur fries. Gerichts- 
verfassg. (Mitt. d. Inst. f. öst. G - 
forschg. 30,136-42.) Vgl.Nr.480. [2531 


Borchling, C., Poesie u. Humor im fries. 
Recht. (X v. Nr. 2832.) Aurich: Friemann 
1908. 60 S. 80 Pf. 25318 

Kaindl, R. F., Stud. z. G d. dt. 
Rechtes in Ungarn u. dessen Neben- 
ländern. I-II. (Aus: Arch. f. öst. G.) 
Wien: Hölder. 89S. 2M. 60. [2532 

Rez. v. "Ou, 1088 (Kaindl, Galizien): Mitt. 
a. d. hist. Lit. 36, 496-98 Ilwof. 


Mutzner, P., Beitrr. z. Rechts-G. 
Graubündens im Mittelalter. (Zt. f. 
schweiz. Recht 49, 45-123.) [2533 

Blumer, P., Das Landgericht u. 
d. gräfl. Hochgerichtsbarkeit d. Land- 
grafschaft im Thurgau. (Diss.) Win- 
terthur: Hoster. 2 M. 2534 

Lasonder, L. W. A. M., Bijdrage 
tot. de geschied. van de Hooge Vier- 
schaar in Zeeland. 's Gravenh.: Nij- 
hotf. xj, 152 S. 1 fl. 75. [2535 

Herold, F., Gogerichte u. Frei- 
gerichte in Westfal., besond. im 
Münsterland. (Il. 5 v. Nr. 2741.) 
Heidelb.: Winter. 77 S. 2 M. [2536 

Baedeker, P., Richter u. Gericht 
im alt. Dortmund. (Beitrr.z.G. Dortm. 
17, 217-76.) — A. Meininghaus, Die 


Recht und Gericht. — Kriegswesen. 


Dortmund. Stadtrichterlinie. (Ebd. 
277-319.) Sep. Dortm.: Ruhfus. 45 S. 
15 Pf. 

Bartmann, J», Gerichtsverfahren 
vor u. nach d. Münster. Landgerichts- 
ordng. v. 1571 u. Aufnahme d. röm. 
Rechts im Stifte Münster. QI, 3 v. 
Nr. 2741.) Heidelb.: Winter 1908. 
oa aM ` [2538 

Engelke, Alte Gerichte in d. alt. 
Amte Cloppenburg. (Jahrb. f. G. d. 
Hrzgts. Oldenb. 17, 177-297.) [2539 


Pappenheim, M., Üb. künstl. Ver- 
wandtschaft im germ. Rechte. (Zt. d. 
Savigny-Stiftg.29,G.A., 304-33.)[2540 

Merkel, J., Die Justinianischen Eut- 
erbungsgründe, e. ruzeptionsgerichtl. Studie, 
e '08, 2348. Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. 29, G.A, 
8387-91 A. B. Schmidt; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 15 
v. Tuhr. [2541 

Buschor, J., Das gesetzl. Erbrecht d. Kant. 
St. Gallen, dargest. nach d. Statutarrechten u. 
d. kantonal. Rechte. Bern. Diss ’07. 1108. (2542 


Gäl, A., Totenteil u. Seelteil nach 
süd-dt. Rehten. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, 
G. A., 225-38.) (2543 


Schreiber, O., Die G. d. Erbleihe 
in d. $t. Straßburg i. E. Mit Ur- 
kundenanhg. (III, 3 v. Nr. 2741.) 
Heidelb.: Winter. 1808S. 4 M. 50. [2544 


Dyckerhoff, E. S., Entstehg. d. 
Grundeigentums uU. Entwicklg. d. 
gerichtl. Eigentumsübertragung an 
Grundstücken in d. Reichsstadt Dort- 
mund. (HI, 1 v. Nr. 2741.) Ebd. 
132 S. 3 M. 30. [2545 

Rehme, P.. Über d. älteste brem. Grund- 
buch (1438-1558) u. 8. Stellg. im Liegenschafts- 
rechte, s. Nr. 491. Rez.: Hans. G.bll. 36, 237 
-50 Beyerle; Brem. Jabrb. 22. 169-79 Küht- 
mann. — A. Kühtmann, Geschichtl. Skizze 
d. Auflassgn. in Bremen. (Brem. Jahrb. 22, 
180-88.) [2546 

Löning, O., Grunderwerb u. Treuhand in 
Lübeck, s. Nr. 492. Ban: Hans. G.bIl. 36, 
9531-65 Beyerle; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 33 
Send, [2547 


Westhoff, W., G. d. dt. Bergrechts; 
hrsg. v. W. Schlüter. (Zt. f. Berg- 
recht L.) [2548 


Künßberg, E. Frhr. V., Üb. d. Strafe d. 
Steintragens, s. ’08, 422. Rez.: Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 29, G. A. 409 f. His. (2549 


Freisen, J., Die katb. Ritualbiücher 
d. nordisch. Kirche u. ihre Bedeutg. 
f.d. germ. Rechts-G. (UI, 2v. Nr.2741). 
Heidelb.: Winter. 1598. 80 Pf. [2550 


[2537 | 


"89 


Stutz, U., Der neueste Stand d. 
dt. Bischofswahlrechtes. M. Exkursen 
in d. Recht d 18. u. 19. Jh. (Kirchen- 
rechtl. Abhdlgn. 58.) Stuttg.: Enke. 
sie, 258 S. 9 M. [2551 

Schäfer, K. H., Die Kanonissenstifter im 
dt. Mittelalter, s. ’08, 425. Rez.: Zt. d. Ver. 
f. hoss. G. 41, 291f. Wenck; Röm. Quartal- 
schr. 22, Il, 69-71 Ehses; Hist. Jahrb. 29, 
6:58. S. D. B.; Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr. 32 Kisky; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 88, 713-15 Hild; 
Westdt. Zt. 27, 491-512 Levison; Rev. béned. 
ge, 141*-49*. (2552 

Baumgartner, G. u. Recht d. Archidiako- 
nates d. oberrhein. Kistümer, 8. OT , 2448. 
Rez: Dt. Lit.-Ztg. ’0%, Nr. 37 Koeniger; 
Westdt. Zt. 26, 123-25 O. R. Redlich; Arch. 
f. kath. Kirchenrecht 87, 763-95 Pietsch; Hist. 
Zt. 101, 649f. Al. Sch.; Rov. d’hist. eccl. 9, 
352 ff. Callewaert, [2553 

Schüller, A., Die Pfurrvikarie in d. Diö- 
zese Trier (Arch. f. kath. Kircheurecht 89, 
34-53.) [2554 


— 


Lüttgert, @., Ev. Kirchenrecht f. 


Rheinland u. Westfal. Gütersloh: 
Bertelsmann 1905. xjv, 868 S. 
16 M. [2555 


d) Kriegswesen. 

Bodart, G., Milt huet, Kriegs- 
Lexikon (1618-1905). Wien: Stern. 
956 S. 35 M. [2556 

Jobst, J., Die Neustädter Burg u. 
d. K. u. K. Theresianische Milit.- 
Akademie. Wien: Gerlach & W. 
383 8 30 M. [2557 

Kälner, P. R., Die Basler Standestruppen, 
1804-56. (Basler Zt. f. G. 8, 214-86.) [2558 

Geschichte d. bayer. Heeres. Ill: 
K. Staudinger, G. d. kurbayer. 
Heeres unt. Kurf. Karl Albrecht — 
Kaiser Karl VI. — u. Kurfürst 
Max III. Joseph. 1726-77 (s. Nr. 518). 
Halbbd. 2. x, 473-1273; 8 Uber: 
sichtskarten. 18 M. [2559 

Helmes, H., Aus d. G. d Würz- 
burg. Truppen, 1628-1802. (=Nr. 2781). 
Würzb.: Stürtz. 109S. 2M.ö0. [2560 

Berg, Die Garnison Cüstrins seit d. Re- 


gierungsantritt d. Gr. Kurfürsten. (Schrr. d. 
Ver. f. G. d. Neumark 22, 1-41.) (2561 
Regimentsgeschichten. [2562 
Pfannenberg, L. V., Schloßgarde - Kom- 
pagnie S. M. d. Kaisers u. Königs. Berl.: 
Stilke. 216 S. 18 M. 

Niethammer, H., Offizierkorps d. Inf.- 
Ruts. Kaiser Friedr., Kg. v. Preuß. (7. württ.) 
Nr 125: 1809-1909. Stuttg.: Bolser. 323 5. 
3 M. 50. 

Seld, A. Frhr. v., Füsil.-Reg. Prinz Heinr. 
v. Preuß. (brandenb.) Nr. 35. Rückbl. auf 8. 
G. 3. Aufl. Berl.: Siegismund 1908. 103 8.; 
Taf. 1 M. 60. 

Liebeskind, P., Füsil.-Reg. Fürst Karl 
Anton v. Hohenzollern Nr. 40. 2. Aufl. Berl.: 
Mittler. xj, 556 S. 12 M. 50. 


“90 

Fernkorn, Inf.-Regt. v. Alvensleben 
(6. brandenb.) Nr. 52. Berl.: Eisenschmidt 
1908. 116 8. 1 M. 


Xylander, Rud. v., 1. Feldartill.-Regt. 
Prinz Regent Luitpold (s. "op, 2372). II: 1806 
-24. Berl.: Mittler. xvj, 671 8. 20 M. 

Hentschel v. Gligenheinb, W. v., Offiz.- 
Stammliste d. Feldart -Regts. v. Peu.ker 
(1. schles.) Nr. 6: 1809-1908. Oldenb.: Stalling 
1908 11 M. 50. 

Epner, Ulanen-Rgt. Grhrzg. Friedr. v. 


Baden (rhein.) Nr. 7. Berl.: Stilke. 324 S. 
12 M. 
Jahre, 100, braunschw. Husaren. G. d. 


braunschw. Hus.-Rgts. Nr.17. 1: v. Schlief- 
fen-Wioska, Von d. Errichtg. d. Schwarzen 
Schaar 1809 bis z. Frühjahr 1870. 2:Macken- 
sen v. Astfeld, Von d. Mobilmachg. 1870 
bis z. J. 1909. Braunschw.: Westermann. 
Xj, 371; 265 S. 40 M. 

Seherr-Thoß, v., Stammiliste d Husaren- 
Reg. Grf. Goetzen (2. schles.) Nr. 6, 1809-1908. 
Berl.: Mittler 1903. 323 S. 15 M. 

Werlhof, E. v., 1. Husaren-Kgt. „König 
Albert“ Nr. 18. Lpz.: Reisiund. 411; 164 8. 
20 M. 

Niemaun, A., Drag.-Ret. Frhr. v. Man- 
teuffel (rhein.) Nr. 5. Berl.: Mittler 1908. 
3807 8. 12 M. 


e) Religion und Kirche. 


Sammlung v. Provinzial-Kirchengeschich- 
ten, hrsg. v. W. Vorbrodt (s. Nr. 521). VI: 
M. Konnecke, Prov. Sachsen. 728. LM. 10. 
VII: C. Cehak, Proving Schlesw. - Holst. 
63 5. ıM. [2563 

Eyth, L., E. fast 400jähr. Kir:henstreit: 
Kirchlein zu Weldingsfeiden, O. A. Künzelsau. 
(B11. f. württ. Kirch.-G. N.F. 11, 112-48.) [2564 

Korf, A., Beitrr. z. Kirchen- u. 
Schul-G. d. Dorfes Falkenstein i. Th. 
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 38, 
1-103.) [2565 

Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 
Nr. 522). Ephorie Glauchau. Lfg. 17 
-36. Sp. 385-864. — Ephorie Grimma 
(links d. Mulde). Lfg. 1-20. Sp. 1- 
448. [2566 


Brackmann, A., Über d. Plan e. Germania 
sacra. Bericht üb. 2 Vortrage v. P. Kehr 
u A. Brackm. auf d. Intern. Kongr. f. hist. 
Wiss. (Hist. Zt. 102, 325-34.) — Ders., Vor- 
schlage f. e. Germania sacra. (Zt. f. Kirch.-G. 
30, 1-27.) [2567 

Tyrrell, G., Medievalism. London: 
Longmans, G. 1908. 210 S. [2568 

Rez: Hist. Zt. 102, 589f. Troeltsch. 

Beissel, St., G. d. Verehrg. Marias 
in Dtld. nie A EE Freib.: 


Herder. xıj, 678 S. 15 M. [2569 

Rez.: Katholik A F., 39, 312 F. 

Metzler, J. B., Die Marien-Maiandacht in 
ihr. hist. Entwicklg. u. Ausbreitg. (Katholik 
4. F., 39, 109-25; 177-88; 262-82.) [25698 

Schmidlin, G. d. dt. Nationalkirche in 
Bum 8. Marin dell’ Anima, a '06, 2343. 
Rez.: Arch. d. R. Soc. Romana di storia 
patria 29, 557-62 Fedele; Hist. Jahrb. 25, 612 
-16 Pastor; Arch. stor. it. 5. Ser, T. 41, 165f. 
Venturi — G. Brom, Der niederländ. An- 


| 


Bibliographie Nr. 2562—2617. 


spruch auf d. dt. Nationalstiftg. S. Maria dell’ 
Anima. Rom: Löscher. 42 S. [2570 


Schulte, A., Die dt. Kirche d. Mittelalters 
u. d. Stände. (Ber. üb. d. 10. Versammig. 
dt. Historiker 8. 13-16.) ` [2571 
Wenzel, Pet., Drei Frauenstitter 
d. Diözese Lüttich nach ihr. ständisch. 
Zusammensetzg. bis z. 15. Jh. Bonn. 


Diss. 102 S. [2572 


Quellen u. Forschungen z. G. d. Domini- 
kanerordens in Dud (s. Nr. 526). II s. Nr. 
3192. [2573 

Duhr, G. d. Jesuiten in d. Ländern dt. 
Zunge. I, s.’08, 2370. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
11, 389-94 Loserth; Rev. d’hist. occl. 9, 794- 
807 Bruynensis; Katholik 38, 31-39 J. 
Schmitt. (2574 

Basel, R., Zur G. d. Predigerordeus in 
Österr. (e, ’08, 2371). Forts. Eger Progr. og. 
21 8. [2575 

Bant, Die Franziskaner d. österr. Provinz, 
8. ’03, 2372. (Diss. Freiburg i. Schw.) 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 390 f. Bihl [2576 

Beiträge z. G. d. sächs. Franzis- 
kaner-Ordens-Provinz. (S.-A.d. Jahrb. 


'07.) Hrsg. v. Provinzialat zu Düsseld. 


Düsseld.: Bierbaum 1908. 150 S. 
4 M. [2577 


Kamshoff, 0., Zur G. d. Kapuziner in 
Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
47, 247-52.) ! [25:8 


Wretschko, A. v., Besotzg. d. erzbischöfl. 
Stuhles in Salzburg im Mittelalt., s. "up, 444. 
Rez.: Dt, Lit.-Z2t. 08, Nr. gu Koeniger; N. Rev. 
hist. de droit 32, äert Meynial; Rev. des 
questions hist. 84, 691 f. de Bernon; Lit. Zbl. 
ug, Nr. 46. [25:9 

Praugner, V., G. d. Klosters u. 

. d ? 
d. Spitales Fr. Fr. Barmherzigen 
Brüder in Graz u. d. i. ö. Ordensprov. 
z. heil. Herzen Jesu. Graz: Verl. d. 


Ordens 1908. 502 8. [2580 
Rief, J. C., Beitrr. z. G. d. ebemal. 
Kartauserklosters Allerengelberg in Schnals 
(s. '08, 2375). V. Progr. Bozen O7. (25x1 
Jahnel, K., Bemerkgn. z. G. d. Marien- 
kircho in Aussig (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Bohm. 47, 110-18.) Vgl. ’08, 445. — d. 
Köferl, Das Paulanorkloster Heiligen bei 
Tachau. (Ebd. 271-76.) [2582 
Heimgarten, C., Die Offizialen d.exemten u. 
konsistorial. Cistercienser-Stiftes Wettingen- 
Mehrerau, 1227-1907. Erweitert u. hrsg. v. 
D. Willi. Limburg a.d. L.: Limb. Vereinsdr. 
1907. 72 S. 2 M. [2583 
Mayer, Joh. oo. G. d Bist. Chur 
(e Nr. 538). Lfg. 7-8. S. 385-512 


Taf. aı M. [2584 

Alen, C., Das Kloster St. Jobst b. Bay- 
reuth. (Arch. f. G. etc. v. Oberfrank. 23, III, 
170-35.) M. Wieland, Kloster Theres. 
Haßfurt. 1908. 83S. — G. G. Sperl, Drei alte 
Kirchen in Wassertrüdingen. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch OG. 15, 1140-43.) [2555 

Sch., Haltg. d. kath. Feiertage in d. ehe- 
mal. Reichsstadt Biberach seitens d. bei 
Andersgläubigen im Diensto stehend. kath. 
Dienstboten u. Haudwerksgehilfen. (Schwäb. 


Religion und Kirche. 


Arch. 26, 17-25.) — R. Weser, Die St. Se- 
bastians-Bruderschaft zu Gmünd. (Ebd. 27, 
65-70.) [2586 

Beyerle, K., Die G. d. Chorstifts 
u. d. Pfarrei St. Johann zu Konstanz. 
(Erweit. S.-A. aus d. Freib. Diözes.- 
Arch.) Freib.: Herder 1908. xıj, 


4538. 5M. [2587 

Ott, A., Die Abgaben an d. Bischof bzw. 
Archidiakon in d. Diöz. Konstanz bis z. 14. Jh. 
Tübing. Diss.‘'07. 73 S. (S. 32-73 aus: Freiburg. 
Diözesanarch. N.F. VIIL) [2587 a 

Albert, P. P., Die ältest Nachrr. üb. Stift 
u. St. Mosbach. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 
593-639.) [2558 

Herrmann, F., Miscellanea Moguntina (8. 
’08, 2949). Forts. (Beitrr. z, bess. Kirch.-G. 3, 
825-36.) — A. Veit, Zur G d Caput Tametsi 
in d. alt. Erzdiözese Mainz. (Katholik 35, 
196-221.) (2589 

Jungk, Die ehemal. Benedikt -Abtei Tholey. 
(Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargegend 9, 
1-14.) 12590 

Lager, Zur G. d. Alexianer oder Engel- 
brüder in Trier. (Trier. Chron. 4, 162-68; 
179-95.) ` [2591 

Müller, Kilian, Rheinberga.N.-Rh. 
u.d.Kapuziner. Beitr. z. G. d. Nieder- 
rheins u. d. Kurfürsten e Cöln. Coin: 


Bachem. 108S.: Abbild. 1M.20. [2592 

(Veröff. a d Arch d rhein -wostf. Kapu- 
zinerordeusprov. Abt.: Die ehem. eoln Prov. 
H. IL) 2592 

Pauls, E., Zur G. d. Klosters u. d. Kirche 
zur hl. Anna in Aachen. (Zt. d Aachen. G.- 
Ver. 30, 62-74.) — E. Teichmaun, Linzens- 
häuschan. (Ebd. 27, 1-34; 29, 1-43; 30, 1-61.) 
— dJ. Kleinermarns, Die evang. Heiligtümer 
zu Corneli-Münster (s. ’07, 2178). Schluß. 
(Aus Aachens Vorzeit 20, 65-79) [2593 

Böger, R., Burghagen. (Zt. f. vaterl. G. 
etc. Wostfal. 65, II, 218-20.) [2594 

Schäfers, J., Personal- u. Amtsdaten d. 
Magdeb. Erzbischöfe (963-1503). Disa. Greifsw. 
08. 94 S. [2595 

Bahn, R., Geros Gründg. Die Reichsabtei 
Gernrode. Beitr. e Kultur-G. d, Mittelalt. u. 
d Reform.-zeit. (XI v. 2346) Cöthen: Schett- 
ler. 63 S. 1 M. [2596 

Bönhoff, Dər Leisniger Kirchsprengel u. 
s. ursprüngl. Umfang. (Mitt. d G.- u. Alterts.- 
Ver. Leisn. 19, 37-68.) [2597 

Pfau, W. C., Grundr. d. Chronik 
üb. d. Kloster Zschillen. M. Unter- 
suchgn. üb. d. vor- u. frühgeschichtl. 
Zeit d. Wechselburger Gegend, sowie 


üb. d. Gebiet d. Rochlitz. Gaues od. 


Zschillner Archidiakonats. (= Nr. 
2864.) Rochlitz: Pretzsch. 444 S. 
5 M. [2598 


Curschmann, F., Die Diöz Brandenburg, 
s. ’08, 2399. Res: Hist. Vierteljschr. 11, 541 
-46 Beschorner. [2599 
Schulte, W., Ergäuzg. zu: Jungnitz, 
Grenzen d Bist. Breslau. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 42, 234-88.) Vgl. ’07, 2489. [2600 


Loesche, G., Monumenta Austriae evang. 
3. umgearb. Aufl. Tübing.: Mohr 33 8. 
60 Pf. [2601 
Heer, G., Die ev. Synode d Landes Glarus, 


"OI 


1621-1900. Schwanden: Aebli-Streiff 1906. 
1 fr. [2602 
Daniel, C., Die Dt. Luther. Kirche in Genf, 
1707-1907. Genf: Zöllner. 64 S. m. ll. 1 fr. (2603 

Schnizlein, A., Aus Rothenburg. Kon- 
sistorialakten. (Beitrr. z. bayer. Kirch OG. 
15, 131-39 ) (2604 

Jung, H., Die Karlskirche in Zweibrücken. 
Zweibr.: Lehmann 1908. 16 S. 20 Pf. [2605 

Diehl, W., Ordinations- u. Introduktions- 
buch d Darmstädt. Definitoriums 1689 - 1806. 
(Beitrr. z. hess. Kirchen-@. 4, 1-52.) [2506 

Weckerling. A., Zur G. d. raf. Gemeinde 
in Worms. (Vom Rheiu 7, 43-50) — A. Trieb, 
Kapitel a. d. Leidens-G. d. Mennoniten. 
(Ebd. 78-80.) [2607 

Festschrift z. 250j. Jubil. d. Grundstein- 
legung d. Johanniskirche zu Hanau: 1658 — 
25. Mai — 1998. Hanau: Joh.-Gemeinde 1908. 
105 S. [2608 

Zillessen, A., Zur Kirch) G. d. Hunsrücks. 
a er f. rhein. Kirch.-G. 3, 3-31) — 

. Rotscheldt, Kirch.-G. d. Gemeinde Neu- 
kirchen b. Marg K ıpiert n. e alt. M3. (Ebd. 
129-40 ) — Deors., Das Ministerium zu Sittard 
1609-1709. (Ebd. 180-83.) — Joerdens, Die 
Prediger d. ref. Gumeiude Ringenberg. (Ebd. 
1411-151.) — C. vom Berg, Zur Kirch.-G. d. 
ev. Gemeinde Burg an d. Wupper. (Monats- 
schr. d. Borg. G.-Ver. 15, 123-27) [2609 

Hubert, E., Les églises protest. du 
Duché du Limbourg pend. le 18. siècle. 
Étude polit. et relig. (Mémoires de 
l'Acad. Roy. de Belg. Coll. in 4°. 
2. S., IV, 1.) Brux.: Lebègue 1908. 
388 S. 10 fr. (2610 

Veeck, 0., G. d. ref. Kirche Bremens. 


Brem. : Winter. 319 S. 5 M. [2611 

Fiedler, M., Beitrr. z. G. d. St. Petri- 
Pauli-Kirche in Eisleben, d Taufkirche 
Luthers. (Mausfold. Bil. 22, 87-109.) [2612 

Nletzki, A., Bilder a. d. ev. Pfarrhause 
Ostpreußens im 18. Jh. (Schrr. d. Synodal- 
komm. f. ostpreuß. Kirchen-G. V.) Königsb.: 
Beyer. 57 S. 80 Pf. — P. Hensel, Div ev. 
Masuren in ihr. kirchl. u. national. Eigeu- 
art. (Schrr. d. Synodalkomm. IV.) Ebd. 1908. 
719 3. 1 M. 20. (2613 


f) Bildung, Literatur, Kunst. 


Birt, Th., Catalogi studiosorum 
Marpurg. (s. oi, 497). Fasc. 5 u. 6: 
1700-1740. Marb. Univ.-Progr. 1907 
u. 1908. S. 1047-282. [2614 

Matrikel d. hob. Schuleu d Päd- 
agogiums zu Herborn. Hrsg. v. G. 
Zedleru. H Sommer. (= Nr.2251.) 
Wiesbad.: Bergmann. xjv, 734 S. 


18 M. [2615 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr. 18 G. Kaufmann. 
Keller, L., Die Univ. Jena in ihr. Bedeutg. 

f. d. Geistes-G. (Monutshfte. d. Comen.-Ges. 

17, 237-45.) [2616 
Büchl, A., Freiburger Studenten auf aus- 

wärt. Hochschulen. (Freib. GIL 14, 128-60.) 

— K. Lohmeyer, Bergische Studenten an d. 

Univ. Straßburg, 1621-1793. (Monatsschr. d. 

Berg. G.-Ver. 15, 156-59.) — W. Bruchmüller, 

Der Typus d. Leipz. Studenten im 18. Jh. 

(N. Arch. f. sächs. G. 29, 312-41.) [2617 


*92 


Münch, W., Die Theorie d. Fürstenerziehg. 
im Wandel d. Jahrhunderte. (Mitt. d. Ges. f. 
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 18, 249-64.) — 
G. Huth, Mitt. üb. neues Material f. d. G. d. 
franz. u. engl. Unterrichts in Ländern dt. 
Zunge. (Ebd. 210-23.) [2618 


Moser, Der Lehrerstand d. 18. Jh. im 
vorderöst. Breisgau, 8. "Op, Nr. 30 Sägmüller; 
Alemannia N. F. y, 155-57 Herm. Mayer; 
Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 6, 
91-94 Menghin; Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 
24, 196 f. Sickinger. i [2619 

Lechner, K., G. d Gymn. in Innsbruck 
(s. °03, 2425). Tl. II. lIunsbr. Progr. ’08. 
H 43-56. [2620 

Wurzer, R., G. d. k. k. I. Staatsgymn. in 
Czernowitz. Czernow.: Pardini. 286 S8.; 
8 Taf. AM. [2621 

Ockel, H., Die latein. Schule d. Reichsst. 
Nördlingen. Auf Grund d. Schulordngn. 
dargest. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. 
Neub. 34, 133-45.) - [2622 

Stehle, B., Aus d. früh. Schulleben d. 
Städtleins Rappoltsweiler im Ober-Elsaß 1567 
-1733. (Sep. a.: Els.-Lothr. Schulbl.) Straßb.: 
Straßb. Dr. u. Verlaysanst, 1908. 16S. [2633 

Metzen, J., Zur G. d. nieder. Schulwesens 
in d. St. Limburg (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. An, 224-43.) [2624 

Fritz, A., G. d. Kaiser-Karls-Gymn. in 
Aachen (s. ’07, 2517). II, 1: Das reichsstädt. 
Marien-Gymn. oder Marianische Lehrhaus. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 30, 75-154.) [2625 

Feise, W., Zur G. d Einbeck. Ratsschule. 
Einb. Progr. "ou An. S. 33-64. [2626 

Entholt, H., Das brem. Gymnas. v. 1765- 
1817. (Brem. Jahrb. 22, 9-120) — W. Roth- 
scheidt, Rheinische Studenten am Gymnas. 
Illustre in Bremen 1610-1783. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 41, 1833-55.) (2627 

Praetorius, F., Das niedere Schulwesen 
Lübecks im 17. u. 18. Jh. (Zt. d. Ver. f. Lob, 
G. XI, 1/2.) Lob: Lübcke & N. xj, 213 8. 
3 M. Vgl. Nr. 594. [2628 

Stech, E., Das braunschw. Schulwesen 
vor d. Einsetzg. d. Schuldirektoriums. (Dt. 
Bll. f. erziehend. Unterricht. Jg. 36, Nr. 1/2.) 
— Dors., Das braunschw. Schuldirektorium. 
Beitr. z. G. d. Schulaufsicht. (Padag. Magaz. 
Hr 355.) Langensalza: Beyer. 1158. 1 M. 50. 
Rez.: Braunschw. Magaz. "00. 36 Beste. [2629 

Veröffentlichungen z. G.d.gelehrt. 
Schulwesens im albertin. Sachsen (s. 
"Op, 2439). Tl. 3: Urkundenbücher d. 
sächs. Gymnasien. II: Quellenbuch 
z. G. d. Lyzeunis in Löbau. Bearb. 


v. E. A. Seeliger. 1865. 6M. [2630 
Mauermunn, S., G. d. grauen Klosters 
zu Berlin, 1371, 1574, 1909. Berl.: Spree- 
Verl. 768. 3 M. [2:31 
Engelmann, Beitrr. z. G. d. Anstalt. (Kgl. 
Gymun. Sorau). Sorau. Progr. 4°. 159. [2632 
Wienecke, F., Üb. d. ehemal. Regiments- 


schule d. Leib-Kürassier-Reg. Gr. kurt 
(schles. Nr. 1). (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42, 
304-14.) [2632 a 

Heigel, K. Th., Die Münchener 
Akademie v. 1759-1909. Münch.: 
Franz. 38 S. 1 M. 50. [2633 

Xenopol, A. D., Zur Logik d. G. (Hist. 
Zt. 102, 473-48.) Vgl. Nr. 610. [2634 


Bibliographie Nr. 2618—2682. 


Schuster, Jos., Stud. z. G. d. Militär- 
sanitätswesens im 17. u. 18. Jh. m bes. Be- 


rücksichtg. d. kurbayer. Armee. Beitrr. z. 
G. d. Medizin. 2. verb. Ausg. Münch.: 
Lindauer 1903. 97 S. 2 M. 2o35 


Könnecke, G., Dt. Lit.-atlas. Mit 
Einführg. v. Ch. Muff. Marb.: El- 
wert. 4°. xıj, 156 S.; 826 Abbildg. 
u. 2 Beil. 6 M. [2636 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 13 R. M. Meyer. 

Nagl, J. W. u. J. Zeidler, Dt.- 
österr. Lit.-G. (8.’07,2529). Lie 30-31. 
(Bd. II, 577-672) à 1 M. [2637 

Sittenberger, H., Einführg. in d. 
G. d. dt. Lit. m. bes. Berücksicht. 
d neuer. Zeit. Wien: Deuticke 1903. 
307 S. 3 M. 60. [2638 

Pestalozzi, R., G. d. dt. Lohengrinsage. 
(N.Jahrbb. f.d klass. Alter, etec. 23, 147-58.) [2639 

Pfieger, L., Das Straßb. Münster u. d. dt. 
Dichtg. Literarhist. Versuch. Straßb.: Le Roux. 
39 S; 2 Taf. IM. (2640 

Rausse, H., Zur G. d. span. Schelmen- 
romans in Dtld. (Münst. Beitrr. z. neuer. 
Lit.-G. VIL.) Münst.: Schöningh. zu, 118 S. 
2 M. 40. [2641 

Spiero, H., G. d. dt. Lyrik seit Claudius. 
(Ans Natur u. Geisteswelt 254.) Lpz.: Teubner. 
158 S. ıM. [2642 

Spina, fF., Beitrr. z. d. dt.-slaw. Literatur- 
beziehgn. I: Die alttschech. Schelmenzunft 
„Frantova Práva“. (Prager dt. Stud. 13.) 
Prag: Bellmann. xr1j,223S.m.Titelb. 6 M. [2643 


Beiträge z. G. d. Zürcher. Zei- 
tungswesens. Zür.: Raustein 1908. 
2398. 5M. [2644 

Kowalewski, G., Beitrr. z. G. d. hamburg. 
Zeitungswesens. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 
Jg. 28, Bd. 10, 61-73.) [2645 

Müller, Leonh., Die Breslauer 
olit. Presse v. 1742-1861. Nebst 

berbl. üb. d. Dekade 1861-1871. 
Bresl : Goerlich & C. 443 S. 10 M. 
(45 S.: Bresl. Diss.) [2646 


Stätten d. Kultur. Hrsg. v. G. Bier- 
mann. Lpz.: Klinkhardt & B. 1907 f. 
à 3 M. [2647 

1: W. v. Oettingen, Berlin. 157 S. 
2: Paul Ferd. Schmidt, Frankf. a. M. 
151 S. 8: Karl Schäfer, Bremen. 136 S. 
4: H. Uhde-Bernays, Rothenburg ob d. 
Tauber. 131 S. 5:E.Kroker, Leipzig. 144 8. 
6: A. Grisebach, Danzig. §9 S. 7: H. 
Kesser, Luzern. 171 S. 8: F. Sorvaes, 
Wien. 134 S. 9: O. Grautoff, Lübeck. 
164 S. 10: J. A. Lux, Alt-Holland. 120 S. 
11: E. Delpy, Köln. 184 S. 13: P. Kühn, 
Weimar. 210 S. 14: W. Doenges, Dresden. 


1498. 15: K. F. Nowack, Sanssouci. 113 N. 
Kunststätten, Berühmte. Lpz.: 
Seemann 1908 ff. [2648 


42: W. Neumann, Riga u. Reval. 165 S. 
3 M. 43: M. Osborn, Berlin. 318 S5. 4 M. 
45: Horm. Schmitz, Soest. 143 S. 3 M. 


Bildung, Literatur, Kunst. 


Atz, K., Kunst-G. v. Tirol u. Vorarl- 
berg. 2. umgearb. u. verm. Aufi. 


Innsbr.: Wagner. 1048S. 21 M.50. [2649 
Rez.: Zt. f. kath. Theol. 33, 37ıLf. Gepport. 
Heldwein, J., Aus Kirche u. Kloster 

Andechs. (Altbayer. Monatsschr. 8, 1—28.) — 

S. Hausmann, Die ev. Stadtkirche zu Freu- 

denstadt u. ihre Kunstschätze. Freudenst.: 

Schlaetz 1908. 20 8.; 12 Taf. 3 M. 50. (2650 


Wurzbach 9 A. Ve Niederländ. 
kanstler Lexikon (6. Nr. 030), 11 9: 
S. 609-88. 4 M. [2651 

Neumann, W., Lexikon balt. 
Künstler. Riga: Jonck & P. 172 S. 
4 M. 50. [2652 

Knackfuß, H., G. d. Königl. Kunst- 
akademie zu Cassel. M. Abbildgn. 
u. Handschriftwiedergaben. Cassel: 
Dufayel 1908. 242 S.; Taff. ö M. [2653 

Wlebalck, R., Kunsthist. Streifzüge durch 
d. Nordseemarschen d. ehemal. Diöz. Bremen. 
II. (Jahresber. d. Männer V. Morgenstern 7/%, 
26-473) [2654 

Seidel, P., Kunst u. Kunstgewerbe in d. 


kgl. Schlössern. (Hohenzollern-Jahrb., Jg. 12, 
240-57.) [2655 


Dehio, H. u. G. V. Bezold, Die 
Denkmäler d. dt. Bildhauerkunst (8. 
106,2426). Ser.I, Lfg. 3-5. 220 M. [2656 

Kemmerich, M., Die frühmittel- 
alterl. Porträtplastik in Dtld. bis z. 
Ende d. 13. Jh. Lpz.: Klinkhardt & B. 
253 S. 11 M. [2657 

Hertkens, J., Die mittelalterl. 
Sakraments - Häuschen. Kunsthist. 
Studie. Frankf. a/M.: Kreuer 1908. 
Fol. 41 S.; 23 Taf. 18 M. [2658 

Rahn, J. R., Schloß Tarasp. 
(= Nr. 2769a.) Zürich: Fäsi & B. 
40 S.; 10 Taf. 4 M. 80. [2659 

Schulz, F. T., Die St. Georgenkirche 
in Kraftshof. (H. 107 v. Nr. 2761.) 
Straßb.: Heitz. 678.;21 Taf. 8 M. [2660 

Schmitt, Frz. Jak., Die Gotteshäuser d. 
bayer. Algaustadt Füssen am Lech im Bist. 
Augsb. (Hist.-pol. BU. 142, 517-33.) [2661 

Mettler, A., Zur Klosteranlage d. 
Zisterzienser u. z. Bau-G. Maulbronns. 
(Aus: Württ. Vierteljhfte. f. Landes- 
G) Stuttg.: Kohlhammer. 159 8. 
2 M. 50. 2662 

Ehrenberg, K., Bau-G. v. Karls- 
ruhe 1715-1870. Karler.: Braun. 


190 S.; 4 Taf. u. 1 Plan. 2 M. 80. [2663 

Heppe, H. E., „Die bischöfl. Münze“ zu 
Vic a, d. S. u. ihre Wiederherstellg. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 19, 137-64; Taf. 4-6.) [264 

Neeb, E., Zur Bau-G. d. St. Albanskircho 
b. Mainz. M. 10 Abbildgn.; 1 Lageplan. 
(Mainz. Zt. 3, 9-91.) — L. Lindenschmit u. 
E. Neeb, Bericht üb. d. Ausgrabgu. d. St. 
Albanskirche. Mit Taf. 2, e. Grundr. u. 
3 Abbildgn. (Ebd. 92-100.) [2665 


"93 


Binme, H.. Althildesheim. Baudenkmäler. 
Hildesh.: Olms 1903. 88 Ss. 1M. 20. [2666 
Voß, G., Das Kgl. Schloß in Berlin. (Mitt. 
d. Ver. f. G. Berlins Vë, Nr. 12.) [2667 


Lehmann, Hans, Dasehemal. Zisterziensor- 
kloster Maris stella b. Wottingen u. seine 
Glasgemälde. 2., vollat. umgearb. u. verm. 
Aufl. (= Nr. 2763.) Aarau: Sanuerländer. 
x, 148 S.; 18 Taf. u. 1 Plan. 2 M. 80. [26658 

Sillib, R., Altes u. Neues üb. d. Ahuen- 
galerie auf d. Heidelb. Schloß (N. Arch. f. 
d. G. d St. Heidelb. x, 53-55.) [2569 


Pallmann, H., Die Kal. graphische Samm- 
lung zu München 1758-1908. Münch.: Bruck- 
mann. 1 M. — F. Walter, Die Kgl. graph. 
Sammlg. zu Münch. in ihr. Beziehgn. zu Mann- 
heim. (Mannb. G.bll. ’09, 4-6.) [2670 

Wibiral, F., Das Werk d. Grazer Stecher- 
familie Kuauperz. Nachtr. f. J. Wastlers 
steir. Künstlerlexikon. Graz: Moser. 48 S. 
4 M. 20. [2671 


Hofmann, F. H., Zur Organisation d. 


Nymphenburg. Porzellanfabrik. (Forschgn. 
z. @. Bayerns 16, 213-19.) [2672 


Scherer, Ch., Das Fürstenberger 
Porzellan. Berl : Reimer. jx, 276 S.; 
179 Abbild.; Taf. 18 M. [2673 

Falke, O. v., Das rhein. Steinzeug. 
a Bde. Berl.-Schöneb. (Meisenbach 
Riffarth & Co.). Fol. 138 u. 128 S.; 


20 Taf. 80 M. [2674 
Roth, V., Zur Glockenkde. (Korr.-Bl. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkdo. 31, 107-9.) — B. Mer- 


tens, Glockenkde. d. ev.-ref. Gemeinde Orsoy. 
(Monatshfte. f.rhein.Kirchen-G.2, 1173-85.) 12675 

Körner, R., Kleine Beitrr. Z. Gd Erz- 
u. Glockengivßer in Hamburg. (Mitt. d. Ver. 
f. hamb. G. Bd. 9, Jg. gg, 283-39; 274f. 23, 
Bf.) Ders., Die Glockengirßerfamilie 
Wagheven». (Ebd. Jg. 27, 450-63.) — À. Sple- 
ring, Bergedorfer Zinugießer. (Ebd. Jg. 26, 
299 f.) [2676 

Mettig, C., Ergänzgn. zu d. Verzeichnis 
baltisch. Goldachmiede, v. W. Neumann. 
(Sitzungsberr. d. Gros. f. G. d. Ostseeprovinzen 
Rußlands ’07, 21-24.) [2677 

Westendorp, K., Die Kunst d. alten Buch- 
binder auf d. Ansstellg. V. Bucheinbänden 
im alten Schloß zu Straßburg "01. Hale: 
Knapp. 26, 151 8. 5 M. 40. [2678 


— 


* 


Handeck, J., Tonkünstler ans Gastorf. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. in Böhm. 46, 409- 
15.) — Jordan, Aus d. G. d. Musık in Mühlh. 
in Th. (Jord., Zur G. A. St. Mühlh. V.) 2. Aufl. 
Mühlh.: Danner 1993. 39 s. 1 M. 20. 
Arno Werner, Die sichs, Kantoreien; e. Wort 
z. Abwehr. (Sammelbde. d. internat. Musikges. 
9, 628-33.) — A, Prümers, Berühmte Thomas- 
kantoren u. ihre Schüler. (Mus.-Mayxaz. Hft. 20.) 


— 


Langensalza: Beyer. 23 5. 30 Pf. [2679 

Diehl. W., Die Orgeln, Organistenstellen 
u. Orgunistenbesoldgn. in d. alten Obergraf- 
schaftagemeinden d. Großhrzgt. Hessen. 
Darmst.: Waitz 190%. 78 8. [2580 

Julien, J., Le Théàtre à Metz. Metz: 
Sidot 190%. 41 5. [26851 


schacht, W., Zur G. d. Rostocker Theaters. 
(Beitrr. z. G. d. St. Rost. 5, 203-78.) (2632 


"04 


g) Volksleben. 


uellen u. Forschungen z. dt. 
Volkskde. (e '08, 2475). V: M. Höfler, 
Volksmedizin. Botanik d. Germanen. 
VI: E. K. Blümml, Beitrr. z. dt. 
Volksdichtg. 125; 198 S. 4 M. 80 


u. 7 M. 20. [2683 

Rez. v. III (Kohl, Tirol. Bauernhochzeit): 
Zt. d. Ferdinandeums 52, 323-23 Schissel v. 
Fleschenberg. 

General-Register zu d. Nachbildgn. d. 
Kupfer u. Holzschnitte a. Dt. Leben d. Ver- 
gangenheit in Bildern u. Monographien z. 
dt. Kultur-G. M. Anh.: Textregister zu d. 
Monographien. Jena: Diederich 132 S. 3 M. 
— Rez. v. ’08, 2475: Ärch. f. Kultur-G. 7, 83 
-86 Lauffer. [2684 

- Grupp, Kultur d. Mittelalters. 2. Bearbeitg., 
8. ’08, 2477. Rez.: Dt. Lit.-Zt, ’08, Nr. 33 
Steinhausen; Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr.3 G. 
Ficker; Hist. Zt. 102, 845-47 Edw. Schröder; 
Biet pol, Bil. 144, 76-79 Bigelmair. [2685 

Rzeszowski, L., Die dt. Kolonien an d. 
Westgrenze Galiziens. (Zt. f. öst. Volkskde. 
14, 178-99.) [2686 

Freytag, E. R., Beitrr. z. Volkskde, (s. 
Nr. 675). Forts.: Inschrr. auf sächs. Münzen 
u. Medaillen. (Mitt. d. Ver. f. săchs. Volks- 
kde. 5, 12-33) „ [2687 


Otto, E., Dt. Frauenleben im Wandel d. 
Jhh. 2. verb. Aufl. (Aus Natur u. Geistes- 
welt 45.) Lpz.: Teubner. 152 S. 1 M. [2638 

Betting, K., Zwangsheiraten im Mittel- 
alter. (Hessenland "ug, Nr. 1.) [2689 

Hochzeitsgedichte, Plattdt. mecklenb., a. 
d. 17. u. 18 Jh.; hrsg. v. H. Kohfeldt. 
Rostock: Stiller. 3 M. [2690 


Klapper, J., Sagen u. Märchen d. Mittel- 
alters. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 20, 
1-29.) — R. Loewe, Rübezahl im heut. Volks- 
glauben. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 18, 1-24; 
151-60.) Vgl.: Th. Siebs (Mitt. d. Schles. 
Ges. f. Volkskde. 20, 127-32). — V. Pogat- 
schnigg, Etymol. Sagen a. Kärnten (s. Nr. 
679). Forts. (Carinthia I. Jg. 99, 13-16.) — 
A. Dörler, Sagen u. Märchen a. Vorarlberg. 
(Zt. f. öst. Volkskde. 14, HIP. 155 ff) — d. 
v. Harten u. K. Henniger, Niedersächs. 
Volksmärchen u. Schwänke. Bremen: Schüne- 
mann 1903. 120; 159 S. 2 M. — Sagen a. 
Westfalen; hrag. v. e. Ausschuß d. Ver. f. 
rhein. u. westf. Volkskde. (Ortsgruppe Dort- 
mund). Güterel.: Bertelsmann. 1088. 1 M. 20. 
— R. Mielke, Mühlensagen in d. Prov. Bran- 
denb. (Arch. d. Brandenburgia 12, II, 124-52.) 
— Wossidlo, Volkssagen üb. Rethra. (Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 5/6.) — A. Brunk, 
Rad to, wat is dat! Pomm. Volksrätsel. 
Stettin: Burmeister 1907. 132 S. 3 M. 40. 
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. og, 27 f. 
Haas. [2691 


Heeger, @. u. W. Wüst, Volkslieder a. d. 
Rheinpfals.. Im Auftr. d. Ver. f. bayer. 
Volkskde. Bd. I. Kaiserslautern: Kayser. 
xv, 304 S. 3 M. 80. — H. Heuft, Volkslieder 
a. d. Eifel. (Zt. d. Ver. f. rhoin. u. westf. 
Volkskde. 6, 39-44.) — F. Pradel, Schles. 
Volkslieder. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks- 
kde. 20, 89-103.) — P. Drechsler, Volkslieder. 
(Ebd. 104-13) [2693 


` 1908. 82 S. 


Bibliographie Nr. 2683—2737. 


Hellwig, A., Verbrechen u. Aberglaube. 
Skizzen a. d. volkskundl. Kriminalistik. (Aus 
Natur u. Geisteswelt 312.) Lpz.: Teubner 1908. 
1 M. — Schiffmann, Dokumente d. Aber- 
glsubens a. Österr. ob d. Enns. (Arch. f. 
Kultur-G. 7, 31-67.) — 0O. Berthold, Volks- 
rezepte. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 
334-39.) — K. Wehrhan, Rhein. Wachsvotive 
u. Weihegaben. (Korr.-Bl. d. Ges. f. Anthrop. 
39, 141-43.) — 0. Schell, Tod u. Leichen- 
brauch im Bergischen. (Zt. d. Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 5, 241-78.) (2693 

John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im 
sächs. Erzgebirge. Beitr. z. dt. Volkskde. 
Annaberg: Graser. 259 8. 3 M. 60. Rez.: 
N. Arch. f. sächs. G. 30, 169f. Göpfert. 12694 


Witte, K., Wie d. dt. Fürsten in alter Zeit 
jagten, (Gartenlaube’07, Nr. 44.)— Alb. Becker, 
Reste altgerman. Losens in d. Pfalz. (Hess. 
Bl. f. Volkskde. 7, 125.) — A. Woringer, Das 
Hänseln zu Sontra. (Zt. d. Ver. f. heas. G. 42, 
1-11.) — J. Bender, Das Nachbarrecht in d. 
Bürgermeisterei Menden a. d. Sieg. (Zt. d. 
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5, 161-72.) — 
Th. Schrader u. H. Nirrnheim, Scharfrichter- 
pfennige. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, 
Bd. 9, 388-90.) — O. Schütte, Imperativische 
Namen a. Braunschw. (Zt. f. dt. Unterr. 23, 
Hft. 7.) — J. Lazarus, Zur G. d. Berliner 
Humors. (Mitt. d. Ver. f G. Berl. ’08, Nr. 11.) 
— M. Treblin, Kindelbiertrinken u. Hoch- 
zeitsfreibier. Älte schles. Rechtsgebräuche. 


(Schles. G.bll. ’09, Nr. 1-9.) [2695 


Kück, E. u. H. Sohnrey, Feste 
u. Spiele d. dt. Landvolks. Berl.: 
Dt. Landesbuchhälg. 298S. 3M. [2696 


Eiserhardt, E., Die mittelalterl. Schachter- 
minologie d. Deutschen. Freiburg. Diss. ’08. 
87 8. — W. Tschinkel, Volksspiele in Gott- 
schee. (Zt. f. öst. Volkskde. 14, 108 ff.; 169-77.) 
— K.Prümer, Der „gute Montag“ d Münster- 
schen Bäckergilde. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. 
westf. Volkskde. 6, 19-23.) — M. Klinken- 
borg, Üb. d. Lobetanz, (G.bll. f. Magdeb. 
43, 403-9.) [2697 


Bechmann, L., Zum 500j. Jubil. d. Kgl. 
priv. Schützengesellschaft Kitzingen. Kitz. 
[2698 


Kohut, A., Die Hohenzollern u. 
d. Freimaurerei. Berl.: Wunder. 
263 S. 6 M. 50. [2699 


Wehrhan, K., Wie erklärt sich das Volk 
den Namen „Freimaurer“, u. warum ergeht 
es diesen im Leben nie schlecht? Beitr. zu 
d. Kapitel: Freimaurerei u. Volkskde. (Zt. d. 
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 6, 1-13.) [2700 


Hovorka, 0. v. u. A. Kronfeld, 
Vergleichende Volksmedizin. Dar- 
stellg. volksmed. Sitten u. Gebräuche, 
Anschauungen, Heilfaktoren usw. Mit 
Einleitg. v. M. Neuburger. Abt. 1.2. 
Stüttg.: Strecker 1908. xxıj, 459 S.; 
S. 1-192. [2701 

Rez.: Arch. f. Kult.-G. 7, 106-8 Schelenz. 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Pau. K., Mittelalterl. Gesundheits- 
plego im heut. Baden. (= Nr. 2793.) 


eidelb.:Winter. 84S. 1 M. 20. [2702 

Martin, A., Das dt. Volksbad in hist. 
Hinsicht. ’(Veröffentl. d. Dt. Ges. f. Volks- 
bäder IV, H. 3.) — Liebeschütz, Das Bade- 
wesen u. d. Büdorfrage im Hrzgt. Anhalt. 
(Ebd.) — A. Dachler, Baden u. Badestuben. 
(Zt f. öst. Volkskde. 15, 6-18) [2703 

Steinhuber, Auftreten d. Pest u. anderer 
Seuchen in früher. Jahrhunderten. (Dt. Gaue, 
8.) — v. Geramb, Rätselhafte Inschrift. (Zt. 
d Hist. Ver. f. Steierm. 5, 161-81.) — H. 
Schöppler, Pestschr. d. fr. 
u. Pestgrabsteine daselbst. 
Med. I.) 


St. Regensburg 
(Arch. f. G. d. 
[2704 


Schell, O., Entwicklig. d. bergisch. Hauses. 
(Zt. d. er. f. Volkskde. 19, 1-12) — 
Dütschke, Dio älteste Bevölkerg. d. Wupper- 
tales nach ihr. Höfen. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
41, 185-203.) — Jansen, Das Bauernhaus im 
Hrzgt Oldenb. (Jahrb. f. G. d. Hrzgta. 
Oldenb. 17, 53-92.) — H. Heddewlg, Der Berg 
d. Butjadinger Bauernhauses. (Ebd. 138-46.) 
— W. Peßler, Die Unterarten d. altsäche. 
Bauernhauses. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’09, 
Nr. 56%) — Haupt, Von einig. bestimmt. 
Aufgaben d. Forschg. üb. d. schlesw.-holst. 
Bauernhaus. (Ebd.) [2705 

Hornbach, L., Maler. Hausschmuck in 
Tiroler Dörfern (s.'07, 2596). Forts. (Forschgn. 
etc. z. G. Tiroles u. Vorarlbergs 4, 159-83. 
5, 27-50) — H. E. W. Bartz, Das Haus- 
richten. Eine alte Grafschafter Sitte. (Zt d 
Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 5, 111-14) 
— H. Heuft, Westfäl. Hausinschriften. (Zt 
d. Ver. f. Volkskde. 19, 101 ff.) [2706 

Müller, P. @., Entwicklig. d. künstl. 
Btraßenbeleuchtg. in d. sächs. Städten. (N. 
Arch. f. sächs. G. 30, 144-51.) [2707 


Heierli, J., Entstehg. d. Schweizer Volks- 
trachten. (Die Schweiz Jg. 12, Hft. 21.) — 
Kassel, Über elsüß. Trachten. ' (Korr. BL d. 
Dt. Ges. f. Anthrop. 38, 152-59.) [2708 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 
Stadien, Hist., veröff. v. Ebering (s. Nr. 


711). Hft. 61 u. 65, 65 u. 68 s. Nr. 3107; 
8114; 3117; 3197. Hft. 67: Rieß, Polit. 
Pauls IV. [2709 


Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (8. ’U8, 
2522). N. F. XVIII-XX u. XXII s. Nr. 2454; 
2455; 2182; 2488. [2710 

Abhandlungen, Leipz. hist. (s. Nr. 712). 
XI s. Nr. 3023. [2711 

Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. (s. 
Nr. 714). IX-X u. XII s. Nr. 2970; 3113; 3171. 
XI: Demokrat. Beweg. in Berl. Okt. 1848. [2712 

Abhandlangen, Heidelb., z. mitt]. u. neuer. 
G. (s. N. 716). XXIII s. Nr. 3108. [2713 

Beiträge, Straßb., z. neuer. G. (8.’07, 612). 
II, 1: Hensler, Verfassg etc. v. Kurmainz 
um 1600. [2714 

Mélanges, Godefr. Kurth, Recueil 
de mémoires relat. à l’hist., à philol. 
et à l’archl. 2 vol. Paris: Champion 


1908. ıxxxj, 466; Liz, 460 S. [2715 
(Bibl. de la Fac. de philos. et lettres de 
PUniv. de Liège. Série gr. x°. Fasc. 1.) [2715 


*95 


Vanderkindere, L., Choix d'études 
hist. Brux.: Weißenbruch. xıj,3918.; 


2 Taf.; 2 Karten u. Portr. 10 fr. [2716 
Treitschke, H. v., Ausgew. Schrr. 2 Bde. 
4. Aufl. Lpz.: Hirzel. 337; 357 S. à 2 M. 40. [3717 


Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 
Bd. CII (3. F. VD. 700 S. 
Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 721). 
1-2. S. 1-490. [2719 
Mitteilnngen d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. (s. Nr. 722). XXX, 1. S. 1- 
224. — Ergänzbd. VIII, 1. S. 1-252. 
— Beiblatt: Kunstgeschichtl. An- 
zeigen. '09, Nr. 1. S. 1-32. [2720 
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere 
dt. G.kde. (s. '08, 2530). XXXIV, 1-2. 
S. 1-597. [2721 
Geschichtsblätter, Dt. (s. Nr. 728). 
, 3-7. S. 57-1886. [2722 
'Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. Nr. 724). LVII, Nr. 1-6. 
Sp. 1-272. [2728 
uellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibl. (s. Nr. 727). XI, 2. 
S. 245-485. [2724 


Mitteilungen a d hist. Lit. (s. Nr. 
729). XXXVII, 1-2. S. 1-256. [2725 


Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. (s. og, 
2536). XVI: 1905, Hft. 2. 8. 231-734. 24 M. [2:26 
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. ’08, 604). 


720). 
2718 


Bd. X. 269 S. Bd. XI, 1. S. 1-80. [2727 
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. Sprach- 
er (s. ’08, 2537). XXXIV: ’08. 160 8. 
[2728 

Archiv f. Urkundenforschg. (e Nr. 
733). I, 1. S. 1-166. [2729 


Zeitschrift, Archival. (e op, 2538). 
N.F. XV. 827 S. 12 M. [2730 


Mitteilungen d. K. Preuß. Archivverwaltg. 
(s. 09, 2539). Hit XII. 39 S. 1 M. 60. — 
Hr XIII s. Nr.2259;, Hft. XIV s. Nr. 2288. [2731 


Zeitschrift f. Numism. (s. Nr. 735). 
XXVII, 1/2. S. 1-184. [2732 
Revue suisse de num. (s. Nr. 736). 
XIV,2u. XV, 1. S. 265-424; 1-256.[2733 
Mitteilungen d. Bayer. Num. Ges. 
(8. '07, 634). Hft. 26/27: '08 u. ’09. 
SIS, 161 S.; 7 Taf. [2734 
Vierteljahrschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 737). 


XXXVII, 1. S. 1-96. [2735 
Herold, Deutscher (s. Nr. 7378). XXXI, 
1-5. S. 1-110. 27358 
Jahrbuch f. Geneal., Herald. u. 
Sphrag. (s. '07, 2637) : 1905/6. 
314 S. [2736 


Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 740). 
VII, 1-2. S. 1-286. [2737 


“96 


Bibliographie Nr. 2738—2823. 


Quellen u. Stadien z. Verfasug -G. d. Dt. ' S, 1338-58 u. Taf. 14-23; Sp. 103- 


Reiches in Mittelalter u. Neuzeit (s. Nr. 742). 
IlI, 2 s. Nr. 3043. [2738 

Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts- 
G. (s. Nr. 741). Hft. 99 s. Nr. 2530. [2739 


Zeitschrift d. Savigny -Stiftg. f. 
Rechts-G. (s. ’08, 615). XXIX, Germ. 
Abt. 484 S. 12 M. 40. 

Beiträge Doutschrechtl. (s. Nr 743). II, 3 
-5 u. Ill, Län Nr. 2536; 2535; 2544; 2545; 
2550; 3057. [2741 

Mitteilungen d. K. u. K. Kriegs- 
archivs (s. ’08, 616). 3. F., Bd. VI. 
Mit Portr. u. 3 Beilagen. 
12 M. — Suppl.: Erzhrzg. Johanns 
„Feltzugserzählg.“ 1809. [2742 

Vieteljahrsschrift f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. Nr. 746). VI, 1. 
212 S. [2743 

Abhandlungen z. Verkehrs- u. See-G. (8. 
Nr. 747). II 8. Nr. 2198. "9744 


Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 749). 
XXIX, 4. S. 441-510; 151-68. XXX, 1. 
S. 1-180; 1-49. [2745 

Studien u. Mitt. a. d Bened- u. Cist.- 
Orden (s. Nr. 750). XXIX, 4. S. 519-773. (2746 


Mitteilungen d. Ges. f. dt. Er- 
ziehgs.- u. Schul-G. (s. Nr. 752). 
XIX, 1-2. S. 1-192. — Beihft. 17 


s. Nr. 2107. [2747 
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Nr. 753). 
XV. 3-4. 8. 411-856. [2748 
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr. 


757). 1,4. S. 297-392. — Anzeiger. 
XXXII, 4. S. 249-336. [2749 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. 
Lit. (e. Nr. 758). XXXIV, 3 u. 
XXXV, 1. S. 425-584; 1-208. [2750 

Studien z. dt. Kunst-G. (3. Nr. 760). 
H. 105: Kaufmann, J. M. Niederee; H. 106 
s. Nr. 3236; H.107 s. Nr. 2660; H.108: Höhn, 
Münch. Landschaftsmalerei Ende d. 18 Jh.; 
H. 100 s. Nr. 3053; H. 110: Rentsch, Humor 
bei Rembrandt. (2751 

Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlen. XXX, 1-2. S. 1-154. — 
Amtl. Berichte. XXX, 5-8. Sp. 113 
ED [2752 

Blätter, Hessische, f. Volkskde. 
(s. Nr. 765). VIII, 1. 808. 2M. [2753 

Mitteilungen d. Schles Ges. f. 
Volkskde. (s. Nr. 766). Hft. XX. 1818. 
2 M. 50. [2754 


Beiträge z. neuer. G. Österreichs 


(s. '08, 2555). Hft. IV: Jan. "ou. 
295 S. 8 M. [2755 

Forschungen z. inneren G. Österr. (s. "On, 
2556). Hft. V s. Nr. 244. [2756 


Beiträge z. österr. Erziohgs.- u. Schul-G. 
(8. ’08, 633). Hft. X: Weiß, Theres. Schul- 
reform. II. l 2157 


Jahrbuch, Kunsthist., d K. K. 
Zentral-Komm. (s. Nr. 770). 1908, 4. 


[2740 | 


420 P ` 


| 


48. 2758 

Zeitschrift f. öst. Volkskde. (s. '07, 
2662). XII, 4-6; XIV; XV, 1/2. S. 99 
-189; 236 S.; S. 1-80. — Suppl.-Hft. 
zu Jg. XIV s. Nr. 699. [2759 

Berichte u. Mitteilungen d. Al- 
tert.-Ver. zu Wien (e '07, 2663). 
XL, 2. S. xxıj-xxxv u. 89-189; 6 Tat. 
12 M. — XLI, 1. xv S., S. 1-93; 
13 Taf. 12 M. [2760 

Beiträge z. Erforschg. steirisch. G. 
(s. ’07, 2666) Jg. XXXVI (N. F. 
Jg. IV). 332 S. 3 M. [2761 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark (s. "op, 2658). VI, 1-3. S. 1- 
128; 81 S. [2761a 

Forschungen u. Mitt. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs (s. Nr. 774). VI, 1-2. 
S. 1-208. 2762 

Jahresbericht d. Landes- Museums- 
Ver. f. Vorarlberg (s. "On, 2561). 
XLV: 1907. 304 S. [2763 

Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen (s. Nr. 776). XLVII, 2-3. 
S. 125-432; 17-52. [2764 

Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mäh- 
rens u. Schlesiens (8.’08, 2563). XI, 4 
u. XII, 1/2. S. 339-442; 1-226. [2765 

Archiv d. Ver. f.siebenb. Landeskde. 
(s. Nr. 777). N.F. XXXVI, 1-176. — 
Korrespondenzblatt. XXXII, 1. 
S. 1-80. [2766 


Anzeiger f. schweiz. Altertkde. ís. 
’08, 2566). N.F. X, 1-3. S. 1-272. 
16 Taf. [2767 

Taschenbuch d. Hist. Ges. d. Kant. Aargau 
(8. ’07, 2675): ’08. Vgl. Nr. 2668. [2768 

Taschenbuch, Zürcher (e "og. 2571). 
N. F. XXXII: og 300 S.; 3 Taf. 
5 M. [2769 


Mitteilungen d. Antiquar. Ges. in Zürich 
(s. ’08, 2572). XXVIL 1 s. Nr. 2659. [27698 


Geschlchtsfrennd. Mitt. d Hist. 
Ver. f. 5 Orte Luzern etc. (s. '08, 644). 
Bd. XLIII. zw, 193 S.; S. 65-192. 
5 M. 60. [2770 

Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern 
(s. "Op, 2573) XIX, 1. xxxıj, 236 S.; 
6 Taf. u. Kte. 6 M. 75. [2771 

Taschenbuch Neues Berner (e ug, 
2573); ’'09. 332 S.; 6 Taf. 4 M. 2771a 


Forschungen z. G. Bayerns (s. Nr. 
784). XVI, 4. S. 231-323. [2772 
Bayerland (s. "og, 646). XIX: "og 
6208. 8 M. [2773 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr. 
787). XV, 3-4. S. 105-200. [2774 
Archiv, Oberbayer. (s. ’07, 2689). 
LTI, 3 u. LIU, 1. x, 207 S.; xxxvīiij, 
416 S. — Altbayer. Monatsschr. 
VIII-VII, 3/4. 152 S.; S. 1-96. [2775 
Sammelblatt d. Hist. Ver. f. Ingolstadt u. 
Umgebg. (8. ug, 2578). Hft. XXXI. 44 S. [2776 
Vorträge, gehalten im Hist. Ver. f. Schroben- 
hausen u. Umgebg. (s. ’07, 2694). R. U: ’08. 
151 8. [2777 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing 
u. Umgebg. (s. ’08, 2581). X: ’07. 143 5. [2778 
Oberpfalz (s.’08, 2552). II:’08. 200S. [2779 
dahresbericht d. Hist. Ver. f. Neumarkt 
i.O. u. Umgebg. (8. ’07, 2596). LII: ’06. 115 S.; 
IV: oi 170 S., 3 Taf. [27x0 
, Newahrsblätter. Hrsg. v. d. Ges. f. fränk. 

8. '08, SE IN a Nr. 2560. (2181 
ericht d. Hist. Ver. Bamberg (8. 
‘03, 652). LXVI u. Jahrb.:’08. 14, xxj, 
686 S.; 5 Taf. 7 M. [2782 
Archiv d. Hist. Ver. v. Untertrank. 
u. Aschaffenburg (s. "og, 2584). Bd. L. 
206 S. — Jahresbericht: 1907. 
46 S. [2783 
Jahresbericht d. Ver. f. G. d. St. Nürn- 
berg (8. "a, 2585). XXXI: ’08. 75 S. [2784 
Sammelblatt d Hist. Ver. Eichstätt (s. 
07.2701). XXI: '07. 1068.;6 Taf. 2M.40. [2785 
Zeitschriftd. Hist. Ver. f. Schwaben 

u. Neuburg (s. '08, 655). 34: "ua, 
213 S.; 6 Taf. 6 M. [2786 
Kollektaneen-Blatt, Neuburger (s. 
’08,2587). LXX: '06. 775.;3 Taf. [2787 
Alt-Lauingen (s. 107, 2586). Jg. UI: 08. 
102, 7 8. [2738 
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. Nr. 
797). XII, 3/4. S. 97-192. [2789 
Mitteilungen d. Ver. f. Kunst u. Altert. 
in Ulm u. Se og (s. ’05, 2617). 
HI 13/15. ie, [2790 
Zeitschrift. f d. G. d. Oberrheins 
(e. Nr. 799). N. F. XXIV, 1-2. Si 
-390. [2791 
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (a. 
Nr. 799a). Nr. XXXI, 8. 1-64. (Verbund. m. 
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [2791 a 
Alemannia (s. Nr. 800). N.F. IX, 4. 
S. 249-312. [2792 
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Komm. (8. 
»08, 2592). N.F. XII s. Nr. 2702. [2793 


Schriften d. Ver. f. G. d. Bodensees 
(8. '08, 2595). XXXVII. Mit 3 Kunst- 


beil. xj, 192 S. [2794 
Schau-ins-Land (s. ’08, 2596). XXXV. [2795 


Beiträge z. Landes- u. Volkskde. v. Flsaß- 
Lothr. (s. 08, 2597). XXXV: Beemelmans, 
Verfg. etc. d. St. Ensisheim im 16.Jh.; XXXVI: 


Grünberg, Zur els. Frage. (2796 
Museum, Pfalzisches (s. ’08, 2599). XXV: 
08. 192 8. [2797 


Archiv, Neues, f. d. G. d. St. Heidelb. u. 
d. rhein. Pfalz (s. ’08, 2603). VIII, 2. S. 65- 
128. [2798 
Geschichtablätter, Mannheim. (s. Nr. 805). 
X, 1-5. 8p. 1-120. [2799 


*97 


Monatrschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver. 
(s. Nr. 806). XVII, 1-4. 3. 1-20. [2800 
Geschichtsblätter, Westpfälzische (8s. ’U8, 
2600). XII: op 48 8. (2301 
Mitteilungen d. Hist. Ver d Mediomatriker 
f.d. Westpfalzin Zweibrück. IV s. Nr.2374. [28502 
Geschichtsblätter, Nordpfälzer (8.08, 2601). 
Von 96 8. [2503 
Geschichtsblätter, Leininger (s. ’08, a 
VII: og 96 S. [28 
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. gece. 
ae (s. Nr. 807). N.F. IV, Nr. 9-11. S. 213 
Gart 
"Archiv f. hess. G. u. Altertkde, 
Ergänzgsbd.: Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 


(s. Nr. 808). IV, 1. S. 1-88. [2806 
Vom Rhein. Monatsschr. d. Altert.-Ver. 
Worms (s. ’08, 2607). Jg. VII: ’08. 96 S. [2807 
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
(8. '08, 2608). Bd. XXXVII. 324; 
19 S.; 5 Taf. 8 M. 2808 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 


(s. Nr. 818). XXVII, 4. S. 393-521. 
— Röm.-germ. Korr.-Bl. II, 1-3. 
Sp. 1-48. [2809 


Benchichlaplartens Rhein. (s. ’08, 2610). 
IX, 1-4. S. 1-9 [2510 


Jahrbücher Bonner (s. Nr. 814). 
CXVII, 3 u. CÅVII, 1. S. 289-430 
u. Taf. 2; S. 1-176 u. 9 Taf. [2811 

Monatshefte f. rhein. Kirch.-G. (s. 


Nr. 815). Il. 1-6. S. 1-192. [2812 
Beiträge z. Li u. Kultur-G. d. Rheiu- 
lande. I s. Nr. 1744. [3813 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. 


westfäl. Volkskde. (s. Nr. 816). VI, 
1-2. S. 1-160. [2814 
Mitteilungen d. Hist. Ver. f. d. 


Saargegend. Hft. IX. Saarbrück. 
316 Š. [2815 

Chronik, Trier. (e Nr. 818). V, 8-8. S. 33 
-128.) (2816 


Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. Nr. 819). Hft. 87. 202 S. 
5 M. [2817 

Zeitschrift d. Bergisch. G.-Ver. 
(e, ’08, 2613). Bd. XLI (N.F. XXXI). 
242 5. —Monatsschrift (s. Nr. 820). 


XVI, Lë S. 1-96. [2818 
Studien u. Quellen z. G. v. Wesel. I u. 
II s. Nr. 1221; 1538. [2319 


Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (s. 
'08, 2614). Bd. XXX. 5008.;7 Taf. [2820 


Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. 
de l'Acad. R. de Belg. (s. Nr. 823). 
LXXVII, 4. S. rxj-Lxxxvir); 269-308. 
LXXVII, 1. S. j-vuj; 1-44. een 

Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. 4. R. (s. Nr. 825). VII, 4. 
S. 341-449. 1 fl. 25. [2822 

Verslagen en meded.d.Vereeniging 
tot uitg. d. bronnen v. h. oude vader!l. 
recht (a. '08,689). 5. 321-429. 2fl. [2823 


Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. Bibliographie. 7 


*98 


Analectes p. serv. à l’hist ecclés. 
de la Belgique (s. Nr. 826). XXXV, 
1-2. S. 1-304; vm 8. [2824 

Bijdragen tot de gesch. bijzonderl. v. 


het oude hertogd. Brabant (s. "09, 692). 
Jg. VII u. VIII. [2825 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde. (s. ug, 2621). Bd. XLIL(N.F. 
32). 188 S. 4 M. — Mitteilungen 
dess. Ver. (o ’07, 2745). Jg. '06/7 u. 
"07/8. 138; 123 S. à 3 M. [2826 

Hessenland (s. Nr. 828). Jg. XXIII, Nr. 1 
-11. S. 1-16 [2827 

Zeitschrift f. vaterl. G. u. Alter- 
txde. Westfal. (s. Nr. 829). Bd. LXVI: 
"on 183; 199 S. 6 M. [2828 

Beiträge z. G. Dortmunds u. d. 
Grafsch. Mark (s. "op, 696). XVII. 
358 S5. 6 M. [2829 

Zeitschrift d. Vor. f d. G. v. Soest u. d. 
Börde (s. "op, 2625). Hft. XXIV: Index zu 
Hft. 1-21 incl. L-Z. 204S. Hft. XXV. 1298S. [2830 

Blätter, Ravensberger, f. G.-, Volks- u. 
Heimatskde. VIII u. IX, 1-5. Bielef.: General- 
Anz. 92 S.; S. 1-36. [2831 

Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ost- 
frieslands (s. ’08, 2627). X u. XI s. Nr. 2395; 
2531 a. [2832 

Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden- 
burg (e '08, 2628). XVII. 3248. [2833 


Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West- 
falens (s. "un, 698). H. XII-XV s. Nr. 1503; 
1625; 1684; 1720. XVI: Sommer, Versuch d. 
Gfn. Anton v. Oldenb. z. Reorganisat. d. 
Lehnswesense. [2834 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (s. Nr. 831). 1909, 1-2. S. 1 
-172. [2835 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr. 


834). XII, 1-2. S. 1-192. [2836 

Protokolle üb. d Sitzgn. d. Ver. f. d. G. 
Göttingens (s. ’07, 2764). III, 5: oo 191 S. 
2 M. 50. — Jahrbuch d. G.-Ver. f. Götting. 


I. 1828. 3 M. [2837 
Geschichtsblätter, Hansische (s. 
Nr. aan Je XXXVI 1 300 8. 8M. 


— Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. 
(8. Op, 702). IV s. Nr. 1200. |2838 
Jahrbuch, Bremisches (s. "06. 2624). 
Bd. XXII. 188 S. 4 M. 50. [2839 
Zeitschrift d. Ver. f.hamb. G. (s. Nr. 
838). XIII, 2. S. 181-420. 5 M. 
Mitteilu ngen dess. Ver. (sB. Nr. 838) 
XXVIII: og (Bd.X,1-160). 2 M. [2840 
Zeitschrift d. Ver. f. lübeck. G. u. 
Altertkde. (s. Nr. 839). XI, 1-2. 
xj, 213 S. 3 M. [2841 
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirchen- 


G. (s. "On, 703 u. ’09, 841). R. I, H. 4: 
Claus Harms’ Leben in Briefen. [2542 


en Harz-Ver. (s. Nr.844). 
XLI, 2. S. 187-315. [2843 


Bibliographie Nr. 2824—2894. 


Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Herzogt. 


Braunschw. (s. '07, 2768). VI: '07. 
164 S.; 4 Taf. VII: "og 211 S.; 
8 Taf. à 3 M. [2844 
are Braunschw. (s. Nr. 845) 1909, 

1-5 "1-60. [284 a 


Prov. Sachs. (s. og, 706). XVIII: 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. 
“08. 


159 S.; 4 Karten. 4 M. 80. [2845 

Beiträge z. anhalt. G. (s. "op, 709). Hft. 11 
s. Nr. 2596. Hft.12: Dreßler, Kampf Anhalt- 
Cöothens geg. d. preuß. Handelspolit. 1819 
-23. [2346 
Jahrbuch, Zerbster (s. '07, 748). Jg. I1-IV. 
63; 64; 66 8. à 1 N. [2547 

Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Naturwiss. 
in Sangerhausen u. Umgegend (s. ’07, 746). 
Hft. VI. '07. 155 8. RTE 

Blätter, Mansfelder (s. ’08, 2637). 
XXI: '08. 277 S. [2849 


Zeitschrift d. Ver. f. thüring. G. 


u. Altertkde. (s. Nr. 850). N.F. 
XIX, 1. 316 S. 6 M. [2850 

Beiträge z. neuer. G. Thüringens. I, 2-3 
s. Nr. 1400. [2551 


Mitteilungen, Neue, a. d. Geb. 
hist.-antiqu. Forschgn. (8. ‘08, 2638). 
XXII, 8. S. 273-392. 2 M. Be 

Mitteilungen d Ver. f. d. G. u. 
Altertskde. v. Erfurt (s. '08, 2639). 


XXIX: '08. 105 S. [2853 
Mitteilungen d G.- u. Altertumsforsch. 
Vor. zu Eisenberg (s. '08, 2642). Hi 24,25. 
(Bd. IV, H 45. S. 217-352) 2 M. [2554 
Mitteilangen d. Ver. f. G.- u. Altertkde. 
zu Kahla u. Roda (e. ’08, 2641) VI, A. 
S. 355-511. 1 M. 25. [2855 
Forschungen, Reußische. Festschr. Weida 
1908: Aderhold. 125 3. [2-56 
Schriften d. Ver. f. sachs.-meining. G. u 
Ldkde. (s. Nr. 852). Hft. LIX s.Nr 2411. [2557 


Archiv, Neues, f. sächs. G. u. 
Altertkde. (s. Nr. 858). XXX, 172. 
208 8. [2858 


Bibliothek d. sächs. G. u. Ldkde., hrsg. v. 
G. Buchholz (s. "oi, 754). I, 3: Plathner, 
Behördenorganisation etc. im Kgr. Sachsen 
1813 u. 14. (2559 

Beiträge z. säche. Kirch.-G. (s. 
og, 2644). Hft. XXI: ’08. 172 8. 
4 M. 50. [2360 

Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 


Volkskde. (s. Nr. 854). V, 1. S. 1-32. 


— Jahresbericht. X1:'08.429.[2861 
Jahresschrift d. Altert ver zu Plauen 
(e. "op, 2646). Beilagehft. zu XX 8. Nr.2417. [2862 
Mittellungen d. G.- u. Alterts-Ver. zu 
Leisnig (s. '04, 2460). H. XIII. 100 S. [363 
(Mitteilungen) d. Ver. f. Rochlitzer G. 
(s. °06, 837). V s. Nr. 2598. [2864 
Mittellangen d. Freiberger Altert.-Ver. 
(e. ’03, 2649). Hft. XLIV. 158 S. 2 M. [2865 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. Meißen 
(s. "ON, 757). VII,2-4. 8.129-532. 33 M. [2866 
Mitteilungen d Ver. f. G. Dresdens (a. 
07, 3782). XXI s. Nr. 34116. — Geschichts- 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. *99 


blätter (s. Nr. 855). ’08,4 u. ’09, 1 (IV, 
251-311; V, 1-16). [2867 

Geschlehts-Blätter, Bautzener. Wiss. Bei- 
lage d Bautzener Nachrr. Mitt. d. Ges. f. 
Authropologie u. Ur-G. zu Bautzen, zugl. 
G.-Ver. f. Bautz. u. Umgeg. I, 1-3. [2868 

Mliteilungen d. Ges. f. Zittauer G. (s. ’08, 
121). Nr. V. 488. [2869 

Mittellangen, Niederlaus. (s. '08, 2651). 
X, 5-8. S. 263-444; 8 Taf. 2 M. [2570 


Forschungen z. brandb. u. preuß. 
G. (s. Nr. 859). Bd. XXI, 2. S. 337- 
632; 29 S. [2871 

Hohenzollern- Jahrbuch (s. '08, 
724). XII: op x, 270 S.; 32 Voll- 
bild. u. Beilagen. 20 M. [2872 

Beiträge u. Forschungen, Urkdl., z. G. d. 


preuß. Heeres (s. ’08, 762). XI: Fr. K. v. 
Schmidt, Erinnergn. a. d. Leben. I: 
1792-95. (2873 


Alt-Berlin. Mitt. d. Ver. f. G. Berlina (s. 
Nr. 863). "mä, Nr. 1-6. S. 1-137. — Ver- 
zeichnisd. Mitglieder: Febr. "og. 45 S. [2874 


Schriften d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark (s. Nr. 864). Hft. XXII. 127 S. 
2 M. 50. [2875 


d 


Beitrüge z. G. d. St. Rostock (s. 
08, 2653). V, 1/2. 2828. 4M. [2876 
Studien, Baltische (s. "op, 2654). 
N.F. XIL 217, xx S.; 2 Taf. 6 M. [2877 
Jahrbücher, Pommersche (s. ’08, 
728). Bd. IX. 226 S. 9 Taf. 1908. 


5 M. [2878 

Mitteilungen a.d. Stadtarch. etc. zu Breslau 
(s. '07, 2793). IX;X: Wendt, Steinsche Städte- 
ordnung in Breslau. [2879 


Zeitschrift d Hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen (s. "ug, 2656). XXIII, 2. S. 149 
-286. — Hist. Monatsblätter (s. 
Op, 2656). IDN. op 2008. AM [2880 

Monatsschrift, Altpreuß. (s. Nr. 


871). XLVI, 1-2. S. 1-348. [2881 
Sitzungsberichte d. Altert.-Ges. Prussia. 
Hft. XXII: 1900-1904. Königsb.: Gräfe & U. 


XLVIj, 564 8.; 61 Taf. [2882 

Monatsschrift, Baltische (s. Nr. 875.) 
LXVI, 9-12 u. LXVII, 1-4. 8. 65-270; 
1-316. [2883 


Sitzungsberichte d. Ges. f. G. u. 
Altertkde. d. Ostseeprovinzen Ruß- 
lands (s. "og, 2659). "og 157 S.; 
6 Taf. [2884 


B. Quellen und Darstellungen 
‘nach der Folge der Begebenheiten. 


J. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Müller, Soph., Ur-G. Europas, s. op, 2667. 
Rez.: Gött. gel. Anz. ’09, 87-99 Much. [2885 
Zunkovit, M., Wann wurde Mitteleuropa 
v. d. Slaven besiedelt? s. ’08, 2669. Rez.: Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steiermark, 6, Hft. 1/2, 102-10 
F. Koneczny, L. Niederle, J. Janko. [2886 


Déchelette, J., Manuel d'archéol. 
préhist., celtique et gallo-romaine. 
I.: Archéol. préhist. Paris: Picard 
1908. xjx, 746 S. 15 fr. [2887 

Altertümer, Die, uns. heidn. Vor- 
zeit (s. ’08, 2664). V, 10. S. 315-52: 


Taf. 55-60. 6 M. [2888 

Inh.: P. Reinecke, Grabfunde d. 3 Hall- 
stattstufe a. Süddtld. (S. 315-22; Taf. 55.) — 
Ders., Bronzegefiße a. hallizeitl. Funden. 
(Ebd. 324-29; Tuf. 56.) — Ders., Grabfunde 
d. 2. La Tenestufe a. d. Zono nordwärts d. 
Alpen. (Ebd. 330-37; Taf. 57.) — Vgl. Nr. 2921. 

Schmidt, Rob. Bud., Dio späteiszeitl. 
Kulturepochen in Dtld. u, d. neuen paläolith. 
Funde. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. 39, 
15-82.) — Kossinna, Germ. Müander-Urnen. 
(Ebd. 38, 165f.) [2859 

Salis, A. v., Germanenbildnis. (Bonner 
Jahrbb. 118, 63-74.) (2890 


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F 
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Obermaier, Die Gudenushöhle in Nieder- 
öster (Mitt. d. Anthrop. Ges. in Wien 38, 
277-94; 11 Taf.) [2891 

Furrer, A., Das Refugium auf Eppenberg. 
Neue Untersuchgn. (Anz. f schweiz, Altertkde. 
N. F. 10, 177-90; Taf. 12.) — d. Wiedmer, 
Die Grabhügel b. Subingen. (Ebd. 13-22 etc. 
287-301.) — E. Bächler, Die prähist. Kultur- 
stätte in d Wildkirchli-Ebenalphöhle. (Ber. 
üb. d. Prähistoriker-Versammig. ’07 in Köln 
65-69.) [2892 

Reinecke, P., Zu älteren vor- u. früh- 
geschichtl. Funden a. Altbayern. (Altbayer. 
Monatsschr. 7, 39-45.) — Frz. Weber, Aus- 
grabgn. u. Funde in Oberbayern: ’07. (Ebd. 
8, 49-59.) — Ders., Neue Beobachtgn. z. 
Altersfrage d. Hochäcker. (Korr.-Bl. d. Dt. 
Ges. f. Anthrop. 39, 17-21.) — A. Vierling, 
Hochäcker in d. Oberpfalz. (Ebd. 59-61.) [2893 

Goeßler, P., Archl. Jahresber.: ’07. (Fund- 
berr. a. Schwaben 15, 1-65.) — Schliz, Neue 
Grabfunde a. d. Kultur d. Schnurkeramik in 
Südwestdtid. (Röm.-germ. Korr.bl. "ma Nr. 6.) 
— Ders., Heilbronn. Neolith. Landsiedlgn. 
a. d. Pfahlbauzeit. (Ebd. "og, Nr. 2.) De rs., 
Frage d. Zuteilung d. spitznackigen, drei- 
eckig. Steinbeile zu bestimmt. neolith. Kultur- 
kreisen in Südwestdtld. (Korr.-Bl. d. Gos. f. 
Anthrop. 39, 92-96.) — Ders., Stratigraphie 
u. Topogr. d. neolith. Niederlassyn. im 
Neckargebiet. (Ebd. 38, 162-65) — GoeBler, 
Neues v. d Ringwallforschg. in \Württemb. 
(Ebd. 39, 130-32.) — Rob. Rud. Schmidt, 
Altsteinzeitl. Kulturstätte im ober. Donautal. 
(Schwäb. Chronik d. Schwäb. Merkur "04 
Nr. 323.) — Ders., Die neuen paläolith. 


7* 


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Kulturstättend. Schwäb. Alp. (Arch. f. Anthrop. 
N. F. 7, 62-71.) Eug, Fischer, Weitere 
Hallstattgrabhügel b. Ihringen am Kaiser- 
stuhl. (Alemannia N.F. 9, 278-92.) 2594 

Gutmann, K., Über d. Stand d. Altertums- 
forschg. im Oberelsaß. (Korr.-Bl. d. Ges. f. 
Anthrop. 88, 71-75.) — C. Mehlir, Diluviale 
Funde v. Neustadt a. d. Haardt. (Arch. f. 
Anthrop. N.F. 7, 72-74.) — Schumacher, Ub. 
d. archl. Karte d. Umgebg. v. Mannheim 
Von Rhein 7, 12-14; 11.) Vgl. ’08, 2670. — 

. Baumann u. H. Gropengleßer, Ausgrabgn. 
in Ladenburg. (Mannh. G.bll. 10, 32-43.) [2395 

Wolff, G., Neolith. Brandgräbrr a. d südl. 
Wat ran (Korr.-bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. 
39, 72-14.) — A. Günther, Paläolith. Funud- 
stellen im LoB b. Coblenz. (Ber. üb. d. Prähist. 
Versammig. ’07 in Köln 87-90.) Vgl.’08, 2673. 
— C. Rademacher, Prähist. Begräbnisstätten 
am Niederrhein. (Ebd. 126-31.) [2896 

Kramer, Neolith. Siedelg. am Südausgang 
v. Leihgestern 7 km südl. v. Gießen. (Rom. 
germ. Korr.bl. ’09, Nr. 3.) (2597 

Windhausen, A. u. H. Hahne, Die Ein- 
hornhöble b. Scharzfeld a. Harz. (Jahrb. d. 
Provinzialmus. zu Hannov. "08. 39-62; 4 Taf.) 
— Th. Voges, Das Skelettgrab v. Ahlum. 
(Braunschw. Magaz. "Ou. Nr. 6.) — Ders., 
Die Watenstedter Steinplatte m. d. Zugangs- 
öffng. (Ebd. ’09, 55-57.) [2893 

Götze, A., Neolith. Hügelgräber b. Posorna, 
Kr. Weißenfels. (Zt. f. Etlınol. 41, 120-24.) — 
Hub. Schmidt, Der Bronzefund v. ee 
Saalkreis. (Ebd. 125-27.) — H. Größler, Leit- 
formen z. Erkenuung d. Alters vorgeschichtl. 
Funde, veranschaulicht an ausgew. Stücken 
d. Sammig, d. Ver. f. G. d. Grafsch. Mans- 
fold. (Mansfeld. KLI 22, 45-62; Taf.) [2899 


Götze, A., P. Höfer u. P. Zschic- 
sche, Die vor- u. frühgeschichtl. 
Altertümer Thüringens. Würzb.: Ka- 
bitzsch. xxxj, 466 S.; 24 Taf., Kte. 
20 M. [2900 

Wüst, E. u. H. Hahne, Die Fundstellen 
v. Weimar, Ehringsdorf u. Taubach auf 


Grund eigener Grabgn. (Ber. üb. d. Prä- 
historiker-Versammlg.’07 in Köln 75-86.) (2901 


Näbe, F. M., Die steinzeitl. Be- 
siedelg. d. Leipz. Gegend unter besond. 
Berücksichtg. d. Wohnplatzfunde. 
M. Beitr. v. C. Schröter. (Veröffentl. 
d. Städt. Mus. f. Völkerkde. zu Leipz. 
Hft. 3.) Leipz.: Voigtlünder 1908. 
Ai 58 S.; 6 Taf. u. 2 Ktn. [2902 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 29 Behn. 

Jacob, K., Die La Tène-Funde d. 
Leipz. Gegend. Beitr. z. vorgeschichtl. 
Eisenzeit d. Leipz. Tieflandsbucht. 
M. 29 Taf. u. 1 Kte. (Jahrb. d. Mus. 
f. Völkerkde.'07, II, 57-97; 29 Taf.) [2903 

Schuchhardt, C. ete., Ausgrabgn. auf d. 
Römerschanze b. Potsdam un (Zt. f. Ethnol. 
41, 127-33.) — Busse, Das Graberfeld auf d. 
Kesselberg b. Biesonthal, Kr. Ober-Barnim. 
(Ebd. 40, 826-30.) 12904 

Beltz, Über d. Stand d. vorgeschicht!. 
Forschg. in Mecklenb. (Korr.bl. d. Gesamt- 
Ver. 09, Nr. 2.) — Ders., Das neolith. Grab- 


feld v. Ostorf b. Schwerin. (Arch. f. Anthrop. 
N.F. 7, 265-756.) [2905 


| 


Bibliographie Nr. 2894—2939. 


Walter, E., Üb. Altertümer u. Ausgrabgn. 
in Pommern: '0%. (Balt. Stud. N. F. 12, 213-17.) 
— A. Stubenraauch, Bericht üb. e. Hausurne 
v. Obliwitz. (Ebd. Beil. xjv-xvrj.) — A. Haas, 
Fund e. Steinhammers an d. Westküste d. 
Halbinsel Mönchgut. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’08, 177-80.) [2%:6 

Reche, 0., Zur Anthropologie d jünger. 
Steinzeit in Schles. u. Böhmen. (Arch. f. 
Anthropol. N.F. 7, 220-37.) [2907 


Hollack, E., Vorgeschichtl. Über- 
sichtskarte v. Ostpreuß. 1: 300000. 
Farbdr. Nebst Erläutergn. Berl.: 


Flemming. Leem, 2348. 7M. [2908 
Rez: Altpreuß.Monatsschr. 46, 282-96 Kemke., 
Brinkmann, A., Bericht üb. Ausgrabgn. 

in Östpreuß. 1900-1902. (Sitzungsberr.d. Altert.- 

Ges. Prussia 22, 250-95; Taf. 42-46.) — A. 

Bezzenberger, Fundberichte. (Ebd. 1-193; 

Taf. 1-17.) — d, Heydeck, Denel (Ebd. 194- 

249; Taf. 18-42) — F. E. Peiser, Desgi. 

(Ebd. 310-46; Taf. 45, 49-52.) — E. Hollack, 


Desgl. (Ebd. 347-64; Taf. 12, 48, 53-55.) — 
K. Stadie, Desgl. (Ebd. 365-54; Taf. 56.) — 
H. Kemke, F. E. Peiser u. E. Hollack, 


Hügelgräber b. Sorgenau, Kr. Fischhausen. 
(Ebd. 296-309; Taf. 47 f.) — H. Kemke, Hügel- 
graber im nordwestl. Samland. (Ebd. 385-425; 
Taf. 57-59.) [2909 


b) a ngen Roms. 


Sadee Einbruch d. Kimbern 
ins ST 102 v. Chr. (Bonner 
Jahrbb. 118, 100-120.) [2910 


Fabricius, E., Zur Ariovist-Schlacht. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 7-17.) [2911 

Wilisch, E., Der Kampf um d. Schlacht- 
feld im Teutoburg. Walde. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. etc. 23, 322-53; 528.) — J. Hahn, 
Die Schlacht im Teutoburg. Walde. Hamb.: 
Schloeßniann. 48 S.; Kte. 50 Pf. — E. Schier- 
hoiz, Die Örtlichkeit d. Varus-Schlacht. 
Feldkirch: Unterberger. 1 M. 50. — J. Nase, 
Die Ortsbestimmg. f. Aliso u. Teutoburg. 
Witten: Pott. 1333. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
12, 406-8 Nöthe. [2912 


Huverstuhl, W., Die Werdape- Fossa 
Drusina. Antwerp.: Broel & S. 1908. 32 S.; 
2 Ktn. Vgl. ‘08, 755. [2913 

Limes, Der Obergerm.-Raet. (s. 
"08, 2683). Lfg. XXXI 140 S.; 
17 Taf. u. 1 Kto. 16 M. [2914 


Inh.: E. Ritterling, Das Kastell Wies- 
baden. Nach älter. Untersuchgn. d. Altert.- 
Ver. Wiesbad. bearb. (Sep.: 24 M.) 

Helmke, P., Ber. üb. d. Untersuchgn. u. 
Arbeiten an d. Kapersburg: ’07. (Quartalbll. 
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hoss. 4, ’08, 248 
-58.) [2915 


Schwerzenbach, K. v., Röm. Bauten in 
Bregenz. (Jahrb. f. Altertskde. 1, 191.) — 
Frz. Lorger, Reste röm. Bauten nächst St. 
Marein b. Erlachstein in Steiermark. (Ebd. 
192-94.) — Nowalskl, A. Proksch, W. Ku- 
bitschek, Adf. Friedrich, Die röm. Wasser- 
leitg. nach Wien. (Ebd. 2, 20-27.) — W. Ku- 
bitschek, Röm. Funde in Wels. (Ebd. 27-37.) 
— A. v. Jaksch, Neue röm. Inschrr.-Steine 
a. Kärnten. (Carinthia I, Jg. 98, 185f.) [2916 


Deutsches Altertum. 


Tatarinoff, E., Röm. Gebäude b. Nieder- 
gösgen, Solotburn. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N.F. 10, 111-23: 213-23 ) [2917 

Frank, C., Röm. Straßenforschg. am bayer. 
Iller-Donau- Winkel. M. 4 Straßunkarten. (Dt. 
Gaue 9.) — Jul. Schuster, Üb. e Fund v. 
Regenbogenschisselchen in Westerhofen. 
(Reiter. z. Anthrop. u. Ur-G. Bayerns 17, 37- 
39.) — M. Bencker, Röm. Funde in d. Sammlg. 
d Hist. Ver. zu Günzburg (s. ’08, 26.4). II. 
Günzb. Progr. ’08,41 S. — @. Wagner, Unsere 
rom, Ausgrabgn. (Alt-Lauingen Jg. III.) — 
J. Wölfle, Tupferstempel u. Gefaßinschrr. auf 
Terra sigillata in Neuburg u. Umgebg. (Neu- 
burg. Kollektanvenbl. 70, 17-55 u. 62; 
3 Taf.) [2913 

Gradmann, R., Röm. Getreidefunde v. 
Batzingen. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. 
39, 33-36.) — F. Haug, So:catengrabsteine in 
Baden-Baden. (Röm.-Germ. Korr.bl. '09, 
Nr. 2.) [2919 

Hiidenbrand, F. J., Bam. Funde a. d. 
klein. Pfaffengasse zu Speyer, von Hart- 
hausen, Jockgrim, Kirchheimbolanden, Herx- 
heim. (In: Pfalz. Museum Jg. XXIV.) [2920 

Körber, Bom. Inschrr. in Mainz. (Röm.- 
Germ. Korr.bl. ’09, Nr. 3.) — K. Schumacher, 
Bronzekopf e. Kultbildes d Rosmerta - Maia 
a e. Tempel b. Finthen, Kr. Mainz. (Alter- 
tümer a. heidn. Vorz. 5, 338-41; Taf. 58) — 
Ders, Gesichtsgefäße a. röm. Zeit. (Ebd. 342 
-47; Taf. 59.) — Ders., Kapitäle rom. u. 
früuhmittelalt. Zeit. (Ebd. 3183-52; Taf.60.) [2921 

Mitteilungen üb. röm. Funde iu Heddern- 
heim. IV, 8. 03,771. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
11, 531-36 H. Nothe. — A. Biese, Die Gi- 
gantensiulen u. ihre Lit. seit Entdeckg. d. 
Heddernh. Säule. (Einzelforschgu. üb. Kunst 
etc. zu Frankf. 1, 17-31.) — Kropatscheck, 
Zwei rom. Amulette. (Röm.-Germ. Korr.bl. 
09, Nr. 2.) [2922 

Oxé, A., Zwei Frühjahr ’08 in Bingen ge- 
fund. Inschrr.-Steine. (Mainz. Zt. 3, 103-5.) — 
H. v. Behr, Die Porta Nigra in Trier. (Aus: 
Zt. f. Bauwesen.) Trier: Linz 86 S. 2 M. — 
W. Deuser, St. Matthias b. Trier. Reste röm. 
Grabdenkmäler. (Röm.-Germ. Korr.-Bl. ’09, 
Nr. 1.) — Schoop, Soller u. Hoven b. Düren. 
Rom. Wasserleitg. Rum. Gräber. (Ebd. On, 
Nr. 5.) — H. Lehner, Röm. Marmorkopf a. 
Schwarzrheindorf. (Bonner Jahrbb. 118, 
121-33') ` (2923 

Ox&, A., Die älteste Truppen- 
verteilg. im Neußer Legionsläger. 
(Bonner Jahrbb. 118, 75-99.) [2924 


Goerner, E., Germanien u. Rom im 1. u. 
2.)h.n.Chr. sowie Novaesium, das im Auftr. 
d. Rhein. Provinzialverbandes e Bonner 
Prov.-Mus. 1887-1900 ausgegrabene Legions- 
lager. Neuß: Noack. 116 S. 2 M. [29:4a 

Holwerda, J. H., Lugdunum Batavorum 
of Practorium Agrippinae. (Bijdragen v. vaderl. 
geschied. etc. 4. R., 7, 341-56.) Vgl. Nr. 923. 
— P. J. Blok, Naschrift. (Ebd. 357-61.) — 
J. Huizinga, De Romeinsche mijlpaal van 
Monstor. (Ebd. 362-84.) [2925 

Kropatscheck, Oberaden. Ausgrabgn. im 
Römerlager: ’08. (Röm.-Lerm. Korr.-Bl. ’09, 
Nr. 1.) — Dragendorff, Zu d. Funden a. d. 
Lager im Habichtswalde. (Ebd.) — F. Knoke, 
Erwiderg. u. Antw. v. Drag. (Ebd.Nr.3.) [2926 

Eichhorn, G., Der Grabfund zu Dienstedt 
b. Remda, Grhzgt. Sachs.-Weimar. (Zt. f. 
Ethnol. 40, 902-14.) [2927 


*101 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Poupardin, R., Fragmends d'un 
ancien ms. du Breviarium d'Eutrope. 
(Bibl. de l'École des chartes 70, 
105-8.) [2928 


Eckerth, W., Das Walthorlied. Gedicht 
in mhdt. Sprache. M. Anh. üb. d. Schrift- 
denkmale z. Walthersage u. d. Walthersage. 
2. vorm. Auti. Halle: Niemeyer. 195 S.5 M. [2929 

Beck, J. W., Ekkehards Waltha- 
rius, e. Kommentar. Groning.: Nord- 
hoff 1908. 172 S. 3 M. 50. [2929a 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 51/52 F. Kuntze 
u. Entgegng. v. B. m. Antwort v. K.: Ebd. 
’09, Nr. 6. 

Boer, R. C., Untersuch. üb. d. 
Ursprg. u.d. Entwicklg. d. Nibelungen- 
sage (s. '07, 843). Bd. III. 1908. 
191 S. 8 M. [2930 

Brockstedt, G., Das altfranz. Siogfridlied ; 
Rekonstruktion. M. Schlußwort: Zur G. d. 
Siegfridsage. Kiel: Cordes. x1j, 1758 8M. 
— E. Stricker, Floovant u. Nibelungensage. 
(Zt. f. dt. Philol. 41, 31-58.) — W. Treu, Der 
Gotensang: Theoderich d. Gr. im Vergl. z. 
dt. Heldensage: Dietrich v. Bern. Dresd.: 
Pierson 1903. 44 N. 1 M. [2931 


Reber, B., Zur Frage d. Aufenthaltes d. 
Hunnen u. Sarazenen in d Alpen. (Mitt. d. 
K. K. Geogr. Ges. in Wien 50, 293-311.) [2932 - 

Nagl, M. A., Galla Placidia. (Stud. z. G. 
u. Kultur d. Altert. II, 3.) Paderb.: Schöningh 
1908. 6s S. 2 M. [2933 

Loncao, E., Fondazione del regno 
di Odoacre e suoi rapporti con l'Ori- 
ente. Scansano: Tessitori 1908. [2934 

Blasel, C., Die Wanderzüge d. 
Langobarden. Beitr. z. G. u. Geogr. 
d Völkerwanderungszeit. Breal : 
Müller & S. xjx, 133 S. 3 M. 50. [2935 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr. 12 Ldw. Schmidt. 

Festa, N., Note preliminari su 
Longibardos. (Byzant. Zt. 16, 431 
-53.) [2936 

Perrenot, Th., Les Fitablissements bur- 
gondes dans le pays de Moutbcliard. Montbel. 
1304. 141 3. — Ders., Les Alamans et les 
Burgondes dans la troute de Bulfort vers la 


fin du 5. siècle. Belfort: Devillers 100s. 
14 8. [2937 


d) Innere Verhältnisse. 


Fischer, H., Grundzüge d. dt. Altertakde. 
(Wissensch. u. Bildg. 40.) Lpz.: Quelle & M. 
1908. 135 5. 1 M. [2933 


Brunner, H., Üb. d. Alter d. Lex 
Salica u. d. Pactus pro tenore pacis. 
(Zt. d. Savigny-Stiftg. 29, Germ. Abt. 
136-79.) Vgl. ug, 795. [2939 

Rez.: N. Arch. 54, 560-62 M. Kr. 


"LOS 


Hilliger, B., Alter u. Münzrech- 
nung d. Lex Salica. Eine Antikritik. 
(Hist. Vierteljschr. 12, 161-211.)[2939 a 


Ricci, F., Note sùr les tarifs de 
la Loi salıque. (Rev. hist. 100, 
311-25.) 2940 

Stouff, L., L’Interpretation de la 


loi Poman des Wisigoths dans les 
formules et les chartes du 6° au 11° 
siècle. Montpellier 1908. 278. [2941 


Halban , v., Das rm. Recht in d. germ. 
Volksstaaten, a ug, 798. Rez.: Zt d. Sarv.- 
Stiftg. 29, G. A., 353-87 Rintelen; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 36, 138-40 Vorberg; Lit. Zbl. '08, 


Nr. 31 0. [2912 

Rietschel, Untersuchgn. z. G. d. germ. 
Hundertschaft, s. un 800. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 12, 109-104 Sevliger. [2943 


Hoffmaun, H. v., Entscheidg. üb. Krieg u. 
Frieden nach german. Recht, s. '08,801. Rez.: 
Hist. Zt. 103, 103-5 Heldmann. [2944 


Dopsch, A., Die ältere Sozial- u. 
Wirtschaftsverfassg. d. Alpenslaven. 
Weimar: Böhlau. 179 S. 4M.80. [2945 


Fleischmann, Altgerm. u. altröm. Agrar- 
verhältnisse, s. '08, 2721. Rez.: Viertoljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 6, 277f. v. Below. [2946 

en K., Die Großhufen d. Nord- 
germanen, e. "OR, 2722. Rez.: Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch. -G.6, 278 v. Below; Zt. f. öst. 
Volkskde. 14, 220-23 Dachler. 2947 

Olshausen, O. etc., Eisengewinnung in 
" vorgeschicht!l. "Zeit, (Zt. f. Ethnol. 41, 60-72; 
>6-107.)— H. Grosse, Brandgruben b. Dabern 
u. Groß-Bahren im Kreise Luckau. (Ebd. 
12-86.) [2948 

Willers, Neue Untersuchen. üb. d. ròm. 
reg v. Cupua u. v. Nordgermanien, 


B. 2723. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 426- 
2x Nethe: Lit. Zbl.’08, Nr.29 A HR: Dt. Lit.- 
Ztg. "08, Nr. 51,52 Schumacher. [2949 


Haupt, Au Die älteste Kunst ins- 
bes. d. Baukunst d. Germanen v. d. 


Völkerwanderg. bis zu Karl d. Gr. 
Lpz.: Degener.. 259 S.; 50 Taf. 
20 M. [2950 


Drolshagen, C., Primitive Han:lgeräte a. 
d. Steinzeit Neuvorpomimerus u. Kügens. 
(Pomm. Jbb. 9, 15-48; 9 Taf.) [2951 
Braune, W., Der german. Tempel. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Spr. u. Lit. 35, 
1-123.) [2952 
Pokorny. J., Ursprung d. Arthursage. 
(Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 39, 90-120.) [2955 


Levison, W., Entwicklg.d. Legende 
Severins v. Köln. (Bonner Jahrbb. 
118, 34-53.) [2954 

Falk, F., Älteste Zeit d. Christentums zu 


Mainz u. am Mittelrhein im Anschluß an d. 
Fuude zu St. Albar ¿Katholik 59, 37-57. [2955 


i 


Bibliographie Nr. 2939 a—3003a. 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 


Adihoch, B. F., Zur Vita S. Romani 
Dryensis. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden 28, 267-87; 506-2353; 29, 103-20 etc. 
537-96.) [2:56 

Crivellucel, A., Ancora di una pretesa 
opera „Determinatione provinciarum Italias“ 
de Secolo VIL, vgl. "ui, 2891. (Studi stor. 
17, 283-88.) [299i 


Höfer, P., Wider alte u. neue 
Legenden. (Zt. d. Ver. f. thür. G. ete. 
N.F. 19, 275-316.) Vgl ga, 2735: 
Größler. [2958 

Stein, H., La mort de Childéric II. 
(Moyen Age 21, 297-309.) [2959 


Weber, Pa Merkwürd. Grab e. neuen 


bajuwarisch. Reihengraäberfeldos. (Altbayer. 
Monatsschr. 7, 399-101.) [2950 
Rübel, Frink. Eroberungs- u. Siedlunga- 
system im Elisa8. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
‘08, Nr. ai [2961 


Wentzcke, P.. Elsüss. Königspfalzen Kirch- 
heim u. Marlenbeim. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N.F. 24, 18-28.) [2.01 a 

Naumann, Zur Siedigs.-G. d. Finne. (nt. 
G.bIl. 10, 85-87.) [2362 


b) Kurolingische Zeit. 
Bondois, La translation des saiuts Marcellin 
et Pierre. us sur Einhard et sa vie 
polit. 827-834, s. "ou, 2732. Kez.: Bibl de 
l’Ecole des SE 69, 203-5 Levillain; Hist. 
Vierteljschr. 11, 278 F. Kurze; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 36, 397-99 Hahn. [2963 
Lahaye, L., Un diplöme de Charles le Gros 
1. Sept. 837. (Melauges G. Kurth, 53-60.) [2964 


Hartmann, L. M., Italien u. d. frank. 
Herrschaft, a ’08, 2738. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. 36, 401-4 Hahn; Dt. Lit-Ztg. ‘09, 
Nr. 3 Werminghoff; Engl. hist. rev. 23, 761 f. 
Brooks; Riv. stor. it. `08, 472-75 Cipolla. [2965 

Lokys, G., Kampfe d. Araber m. d. Ka- 
rolingern bis z. Tode Ludwigs IL, 8. ’08. 837. 
Rez.: Hist. Zt. 102, 352-54 Perels. (2966 

Sepp, B., Wann wurde Pippin König: 
(Altbayer. Monatsschr. 8, 84-87.) [2:57 

Heilmann, S., Desiderata. (N. Arch. 34, 
208f) — G. Kentenich, Ada ancilla dei. 
(Trior. Chron. 4, 145-50.) [2868 

Fritz, A., Grab Karls d. Gr. nach d. v. 
W.J.M. Mulder S.J. herausgegeb. Fraszmen- 


ten e. Chronik Dietricha v. Nieheim. (Zt. d 
Aachen. G.-Ver. 30, 477-79.) Rez. v. "D, 839 
(Buchkremer): Westdt. Zt. 27, 172-4 
Rathgens. 12969 


(reinacher, A., Anschaugn. d. 
Papstes Nikolaus I. üb. d. Verhältn. 
v. Staat u. Kirche. (X v. 2722.) Berl.: 
Rothschild. 69 S. (Subskr.-Pr. 2 M.; 
Einzelpr. 2 M. 40.) [2970 

Csänki, D., Arpad u. d. Arpäden. 
Hist. Gedenkbuch. Budap.: Franklin 

1908. 4°. xvı], 396 S. 125 Kr. [2971 


Fränkische Zeit. 


Kenner, F., Ort Lage d. ältest. Kirchen 
v. Wien. (Berr. etc. d. Altert.-Ver. zu Wien. 
41, 1-9.) [2972 

Thomas, C. L., Der nordwestl. Zug d. 
erst. Stadtmauer v. Frankf. a M. (Einzel- 
forschgn. üb. Kunst- u. Altertumsgegenstände 
zu Frankf. 1, 162-79.) [2973 

Depoin, J., Études sur le Luxembourg A 
l'époque caroling. (Ons Hemecht XI-XV.) [2974 

Benkert, Die Oldenborg b. Horstmar-Laer, 
Bez. Münster. (Zt. f. vatorl. G. etc. Westf. 
66, I, 39-90; 3 Pláne.) [2975 

Hofmeister, Die Pipinsburg u. Verwandtes. 
(Korr.bl. d. Gesamt-Ver. ’09, Nr. 2.) [2976 


c) Innere Verhältnisse. 


Conrat, M. (Cohn), E. Traktat üb. 
roman.-fränk. Ämterwesen. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. 29, G. A. 239-60.) [2977 

Poupardin, R., Fragments du 
recueil perdu de formules franques 
dites Formulae Pithoei. (Bibl. de 
l'Ecole de chartes 69, 643-62.) [2978 

Seckel, E., Studien zu Benedictus 


Levita (s. "op, 973). VII, 1. (N. Arch. 
34, 319-81.) | [2979 

Coneilia aevi Karolini. I, 2. Rec. 
A. Werminghoff. (Tl. v. 2246.) 


Hahn. xj S. u. S. 467-1015. 
[2980 


Hannor.: 
19 M. 50. 


Eiten, G., Unterkönigtum im Reiche d 
Merowinger u. Karolinger, s. Nr. 995. Rez.: 
Hist. Zt. 103, 107-12 Stengel. [2981 


Stutz, U., Das karoling. Zehnt- 
gebot. Zugl. Beitr. z. Erklärg. v. 
c. T u. 13 d. Kapitulars v. Heristall. 


(Zt. d. Sav.-Stiftg. 29, G. A., 180- 
224.) [2982 
Rez.: N. Arch. 4, 563 M. T. 


Rübel, K., Die Westhofener Reichsleute. 
(Beitrr. 2. G. Dortmunds 17, 354-58.) [2983 


Voigt, K., Die Königl. Eigen- 
klöster im Langobardenreiche. Gotha: 
Perthes. 1748. 3 M. [2984 

Hartmann, L. M., Grundherrschaft 
u. Bureaukratie im Kirchenstaate v. 
8. bis zum 10. Jh. (Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch.-G. 7, 142-58.) [2985 

Poupardin, Institutions polit. et ad- 
ministrat. des principautés lombardes de 
l’Italio me£ridion. 9.-11. siècle, wa ’07, 2916. 
Rez.: Bibi. de l'École des chartes 69, 207 f. 
Chalandon; Arch. stor. it. 5. Ser., 41, 398 f. 
Schipa; Lit. Zbl. '08, Nr. 37 Fed. Schneider; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 181f. L. M. Hart- 
mann ; Hist. Vierteljschr. 12, 411-13 
Caspar. [2986 

Zimmer, H., Über direkte Handels- 
verbindgn. Westgalliens m. Irland 
im Alter. u. früh. Mittelalter. 
(Sitzungsberr. d. preuß. Akad, og, 
363-400; 430-76; 543-80; 582-613.) 
Auch separ. käufl. Berl.: Reimer. [2987 


"JOS 


Poelman, H. A., Geschiedenis van d. 


| handel v. Noord-Nederland gedurende het 


Merov. on Karoling. tijdperk, s. Nr. 997. 
Rez.: Hans. G.bll. 36, 292-96 Wilkens; Lit. 
[2988 


Zbl. ’09, Nr. 36 Schillmann. 


Caspar, E., Zur ältest. G. v. Monte 
Cassino. (N. Arch. 34, 195-207.) [2989 
Kelle, J., Bestimmgn. in Kanon 19 
d. Legationis edictum v. J. 789. 
(Sitzungsberr. d. Wien. Akad. CLVI, 
9.) Wien: Hölder. 16 S. 45 Pf. [2990 


Flicoteaux, E., Un problème de littérature 
relig.: Les „Eclogae do officio missae" 
d'Amalaire. (Rev. bènédict. 25, 304-20.) [2991 

Poncelet, A., Lettre de st. Jean évêque 
de Cambrai à Hinemar do Laon. (Anal. 
Boll. 27, 334-90.) [2992 

Walsh, T. A., Irish Saints in Belgium. 
(Eccles. Review 39, ’08, 122-40.) [2993 

Weber, G. A., Angebl. Grab d. hl. Em- 
meram. (Stud u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 29, 156 62; 442-50; 621-30) Vgl. ’07, 
2838 u. '08, 2752. , [2994 

Sepp, B., Zur Chronologie d. 
Dingolfinger u. Neuchinger Synode. 
(Altbayer. Monatsschr. 8, 26-29.) [2995 

Eigl, L., Walahfried Strabo. E. Mönchs- 
u. Dichterleben. (Stud. etc. a d. Kirchengesch. 
Seminar d. Theol. Fakult. Wien II) Wion: 
Mayer 1908. 63 S. 1 M. 50. [2996 

Schmitz, W., Alcuins ars grammatica, d. 
latein. Schulgrammatik d. karoling. Re- 
naissance. Greifswald, Diss. "op $6 S. [2997 


Paulus Diaconus, Gedichte. Krit. 
u. erklär. Ausg. v. K. Neff. (Quellen 
etc. z. lat. Philol. d. Mittelalters 
III, 4.) Münch.: Beck 1908. xx, 2315S.; 


Taf. 10 M. [2998 
Rez.: Lit. Zbl. "op Nr. 9 M. M. 


Klapheck, R., Karls d. Gr. Pfalzkapelle 
zu Aachen. Genesis ihr. Grundrißdisposition. 
Bonu. Diss. 62 S. [2999 

Gradmann, Fine karolingische Kirchen- 
basilika. (Korr.bl. d Gesamt-Ver.’09, Nr.2.) [3000 


3. Zeit der sächsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 

Hrotsvithae opera ed. Strecker, s. ’07, 
935. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. wu, Nr. 20 Manitius: 
Zt. f. dt. Philol. 41, 61-66 Lundius. [3001 

Kolberg, Die v. Silvester II. hrsg. Passio 
S. Adalberti, s. On, 2769. Rez.: Anal. Bolland. 
27, 476 f. Moretus; Altpreuß. Monatsschr. 46, 
119-21 Voigt. [3002 

Kohlmann, Ph. W., Adam v. Bremen, e. 
Nr. 1020. Rez.: N. Arch, 34,550. O. Holder- 
Egger; Brem. Jahrb. 22, 166-69 v. Bippen; Dt. 
Lit.-Ztg. "Ou, Nr. 34 Behmeidler; Lit. Zbl. 
09, Nr. 34 Behrmann. [3003 

Krabbo, H., Nordeuropa in d. Vorstellg. 
Adams v. Bremen. (Haus. G.bll. 36, 37-51; 
2 Ktn.) [3003 a 


‚104 


Bloch, H., Zur Überlieferg. u. 
Ents ss: -G. d. Chronicon Ebers- 
heimense. (N. Arch. 34, 125-73.) [3004 

Marquardsen, A., Erzbisch. Adal- 
bert v. Bremen u. sein Geschicht- 
schreiber. Progr. Altona "os 4°. 
6 5S. [3005 

Tangl, Die Vita Bennonis u. d. Regalien- 
u. Spolienrecht, s. "On, "70. Rez.: Mitt. d. 


Ver. f. G. u. Ldskde. v. Osnabrück 32, 343- 
49 B. Krusch. [3006 


Exkurse z. d. Diplo- 
men Konrads Il. (N. Arch. 34, 67- 
123; 383-426.) [3007 

Recueil des actes de Philippe Ir 
roi de France (1059-1108) publié par 
M. Prou. Paris: Klincksieck 1908. 
4°. CCL, 567 S. 8 Taf. 30 fr. [3008 

Rez.: Mitt. d. Iust. f. öst. G furschg. 30, 158-76 
Erben; Gott. gel. Anz. ’09, 353-55 Cartellieri. 

Kulot, H., Zusammenstellg. päpstl. 
Grundsätze (Dictatus papae) im Re- 
gistrum Gregorii VIIL in ihr. Ver- 
hältnis zu d. Kirchenrechtssammlgn. 
d. Zeit. Diss. Greifsw. "On 79 S. [3009 


Bresslau, H. ? 


Pivano, S., Da Berengario I ad Arduino. 
(Arch. sator. it. 5. Ser., 43, 111-23.) Vgl. 
Nr. 1031. [3010 


Kaemmel, 0., Besiedelg. d. dt. 
Südostens v. Anfange d. 10. bis geg 
Ende d. 11. Jh. (Progr.) Lpz.: Dürr. 
An. 54 S. 2 M. 5%. [3011 

Cohn, W., Die Ungarnschlacht 955. 
(Beil. d. Münch. Neuest. Nachrr. '09, 
Nr. 64.) Vgl. Nr. 1032. — Wl 
Cohn, Desgl. vr de z. G. Bayerns 
16, 283-86) \ os, 877. — K. v. 
Wallmenich, Eet (Oberbayer. 
Arch. 54, 283-86.) [3012 

Parisot, R., Les Origines de la 
Haute-Lorraine et sa prem. maison 
ducale, 959-1033. (Sep. a.: Mém. de 
la Soc. d’archl. lorr.) Paris: Picard. 
614 8 [3013 

Rez.: Moy. Age 13, 208-11 Poupardin. 

Fijalek, J., Úb. d. letzten Lebensschick- 


sale u. d. Grab d. bl. Adalbert. Polnisch. 
(Ateneum Polskiego '08, März.) [3014 


Koch, Hugo, Die Ehe Kaiser 
Heinrichs II. m Kunigunde. (Göürres- 
Ges. Sektion f. Rechts- u. Sozialwiss. 
V.) Köln: Bachem. 208. 1M.20. [8015 


Drehmann, Papst Leo IX. u. d. Simenie, 
s. ‘Us, 2778. (Tübing. Diss. ’08.) Rez.: Hist. 


Zt. 102, 355-59 E. B; Lit. Zbl. "og, Nr. 23 
Fed. Schneider, Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 25 
\Werminghoff. [3016 


Meyer v.Knonan, @.,Jahrbb. a Dt. 
Reiches unter Heinrich IV. u. Hein- 
rieh V. (s. 08,2779). VII: 1116(Schluß) 


Bibliographie Nr. 3004—3061. 


-1125. (= Nr. 2337a.) Lpz.: Duncker 
& H. xuj, 413 S. 11 M. [3017 


A. Zimmermann, Die Regierg. Hein- 
richs IV. im Urteile d. neuest. Bisgraphen. 
(Kutholik 35, 125 33.) — Rez. v. VI: Hie 
Zt. 102, 3593-61 Bernheim. 

Meine, 0., Gregors VII. Auffassung 


v. Fürstenamte im Verhältnis zu d. 


Fürsten s. Zeit. Diss. Greifsw. "up 
68 8. [3018 
Ders, Welche Stellung weist Gregor VII 


zufolge sein. Auffassg. v. Fürstenamte d 
Fürsten zu: (Hist.-pol. BIL. 143, 743-54.) |301sa 
Predeek, Gregor VII., Heinrich IV. u d. 
dt. Fürsten im Investiturstreit, 8. '08, 54. 
Rez.: Hiat. Zt. 101, 6135-21 E B. KAN 


Dammann A., Sieg Heinrichs IV. 
in Kanossa. Krit. Untersuchg. ís. `08, 
2782). Tl. II: Der Annalist v. St. 
Blasien (Berthold), Donizo v. Kanossa, 
d. Jahrbb. v. Augsburg u. d. Papst- 
brief Reg. IV, 12 u. 12a. 176 S. 
3M. [3020 

Monod, B., La question des investitures 


à l’entrevue de Chäluna 1107. (Rev. hist. 
101, 80-87.) (3021 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Bloch, H., Die elsäss. Annalen d. Staufer- 
zeit, s. Nr. 1042. Rez.: Zt. f. G. d Oberrh. 
N. F. 24, 319-63 Hampe; Hist. Zt. 103, 387-91 
Brandi; Hist. Vierteljschr. 12, 413-21 Si- 
monsfeld. [3022 


Schmeidler a EN 
d. 12. u. 13. Jh. Beitr. z. Kultur-G 
(= Nr. 2711.) Lpz.: Quelle & M. 88S 
(Subskr.-Pr. 2 M. 20. Einzelpr.: 

2 M. 75.) [3023 

Bachmann, A., Geschichtswerk d. 
Klosters Sazawa. (Zt. d. Dt Ver. f. 
G. Mährens u. Schles. 13, 25-59.) [3024 

Schmeidler, Slavenchronik Helmollds. 
(Forschen. z. brandb. u. pr. G. 21, Sitzunzs- 
berr. 17) [5024 a 

Chronicon univers. anonymi Lau- 
dunensis 1154-1219); hrsg. v. A. Car- 
tellieri, bearb. v. W. Stechele. 
Lpz.: Dyk. 86 S. 2 M. 50. [36025 

Rez.: N. Arch. 34, 555 O. Holder-Egger. 

Strnadt, J., Chronicon Austriacum 
Mellicense. (Forschgn. z. G. Bayerns 
16, 294- 303.) [3026 

Reuss, R., Une page de l'histoire du Hortus 
Deliciarum. (Mitt. d. Ges. f. Erhalte. d. ge- 
schichtl. Denkmäler im Fls. 22, 231-35.) [30237 


Brassinne, J., Contribution & l’etude de 
la troisième continuation du Gesta abbatum 
trudonensium. (Aus: Bull. de la Soc d'art 
et d’hist. du diocèse de Liège XV.) Lirve: 
Cormaux. "Ss 1 fr. [>u28 


Henniges, D., Vita sanctae Elisa- 
beth, landgraviae Thuringiae, auctore 
anon_nunc prim. in lucem ed. e cod. 
N. 328. Monasterii Zwettl. (Archivum 
Francisca. histor. Il, '09, 240-268.) — 


ki 


Zeit der sächaischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


K. Wenck, Quellenuntersuchgn. u. 
Texte z. G. d. heil. Elisab. I: Üb. 
d Dicta quattuor ancillarum s. Elisalı. 
(N. Arch. 34, 427-502.) [3029 

Rez. v. Op, 2758 (Huyskens, Quelle- 
stud.): Lit Zbl "om. Nr. 12; Ann. d Hist. 
Ver. f. d. Niederrh. së, 16°f. Reimer; Dt. 
Lit.-Ztg. '09, Nr. 36 Seppelt u. Entzezug v. H. 
m. Antw. v. S. ebd. Nr. 40. — S. Gorres, 
Zur G. d. Reliquien d hl. Elisab. (Hist-pol. 
BIL 142, 753-60.) 


Gerlich, Testament Heinrichs VI.. s "më 
895. (Münch. Diss. 03) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
‘09, Nr. 3 Meyer v. Knonan. — A. Winter, 
Erbfolgeplan u. Testam. Heinrichs VL Frl. 
Diss. 928. . [3030 

Fürst, A., Kreuzzugsbrief Kaiser 
Friedrichs I. an Saladin. TI. I. 
Regensb. Progr. "ug 36 S. [3031 


Gerdes, G. d. Hohenstaufen, s. Nr. 1061. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. og Nr. 1š Friedensburg; 
Mitt. a d. hist. Lit. 37, 277-0 Matthaei. 3032 

Kurth, F., Anteil niederdt. Kreuz- 
fahrer an d. Kämpfen d. Portugiesen 
geg. d. Mauren. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. Erg.-Bd. 8, 131-252.) [3033 

Simonsfeld, Friedrich L, s. Nr. 1065. 


Erwiderg. v. S. auf d. Rez. Schan:bachs n. 
Antw. v. Sch.: Hist Vierteljschr. 12,158f. (3034 


Leineweber, Studien z. G. Papst Cö- 
lestins IlI., s. ’07, 931. Rez.: Hist. Jahrb. 
30, 318-23 Barth. [3035 


Güterbock, F., Prozeß Heinrichs 


d. Löwen. Krit. Unters. Berl.: 
Reimer. xj, 210 S. 5 M. [3036 


Rez.: Zt.d Hist. Ver. f. Niedersachs. 30‘ ff ; 
Lit. Zbl. ‘09, Nr. 34. 

Cartellieri, Philipp II., August, Kg. v. 
Frankr. Bd. II, s. '08, 2796. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 11, 548-51 Holtzmann; Rev. 
d’hist. ecciés. 9, 343-52 Terlinden. [5037 

Oehler, M., G. d. Dt. Ritter- 
ordens. l: Anfänge d. Ordens bis z. 
Eintritt in d. Preußenkampf. Elbing: 
Wernich. x, 188 u. 3 S. 3 M. [3038 

Kreiner, J., Teilnahme d. erst. 
Böhmenkönigs an d. dt. Hof- u. 
Reichstagen. Progr. Prag- Neustadt 
up 19 S. [3039 

Hampe, K., Kaiser Friedr. II. (Jahrb. 
d. fr. dt. Hochstifts og, 27-45.) [3040 


Michael, E., Ist d. beil. Elisabeth von d. 
Marburg vertrieben worden? (Zt. f. kath. 
Theol. 33, 41-49. — Edw. Schröder, S. Elisab. 
in Amelunxborn. (Braunschw. Magaz. ’09, 
Nr. 1.) [3041 


Müller, 6. E., Wann sind Mediasch, 
Furkeschdorf u Tobsdorf kolonisiert worden? 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebeub. Ldkde. ’09, Nr. 2.) 
Vgl. A. Scheiner (Ebd. Nr. 6). [30423 

Hillebrand, J. A., Montjoie d. Herrn v. 
Limburg a. L. Johann I. Zum Pfandbesitz 
bertragen u. d. Herrn v. Montjoie u. v. 
Falkenburg im 13. Jh. (Ann. d. Ver. f. naas. 
Aitertkde. 38, 198-223.) [3043 


i 
| 


| 


°105 


Wenck, Älteste G. d. Wartburg, s. Nr. 
ei (5044 
Weiß, R.. Cder d groß. Kolonisten törfer 
d 12. u 13. Jh. zwisch Leine u. Weser, 
Hazendäörfer Ze. d Hist. Vor. f. Nieder- 
sachs. us, 144.74.) [5045 
«rößler. H.. Hat es e. Grafen Berthold 
u. e. Gratin Irmgard v. Mansfeld gegeben: 


Mansfelder BIL 22, 229-35 ) (3016 
Müller, A., Zur G. von Rerka, lim. Zt 
[S50] 


d. Ver. f. thur. G N F 18, 409-11.) 


c) Innere Verhältnisse. 


Eggers, A., Königl. Grundbesitz im 
10. u. beginnend. 11. Jh. ı= Nr. 2733.) 
Weimar: Böhlau. vu, 13193. 5 M. 40. 
Subskr.-Pr.: 4 M. 40.) [3043 


krammer, Reichsgedanke d stauf. Kaiser- 
hauses, s. "Os, 2793. Rea.: Zt. d. Sav.-Stiftig. 
29, G. A. 371 ff. Fehr; N. Arch 34, 256 M.T.; 
Gott gel. Auz. '09, 363-91 Bloch. [3019 
Guarini, @ B., La modernità 

H H 
polit. e il diritto delle genti nei 


Regesta di Federico II. Rom: Tip. 


Unione cooperat. editrice 1908. 
51 5. [3050 


Menadier, Das Münzrecht d. dt. Stammes- 
herzogs. (Zt. f£. Num. 27, 158-67.) [3051 

Rietschel, S., Städtepolitik Hein- 
richs d. Löwen. (Hist. Zt. 102, 
237-76.) [3052 

Seeliger, @., Stud. z. älter. Ver- 
fassgs.-G. Kölns. 2 Urkk. d. Kölner 
Erzbischofs v. 1169. (Abhalgu. d. 
Kgl. Sächs. Ges. d Wiss. XXVI, III.) 
Lpz.: Teubner. 122 S.; 1 Kte., 1 Bl. 
Erläutergn. 5 M. 40. [805: 

Schaube. Handels-G. d roman Völker d. 
Mittelmeergebietes bis z. Ende d Kreuzzuuwe, 
s. "On, 2512. Rez.: Rev. hist. 99, 394-96 Yvor; 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 6 G. Caro. [3054 

Holsten, Der erste Deutsche im Pyritzer 
Weizacker. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 
"08, 162-65) OI 

Stavenhagen, O., Über d. Kennzeichen d. 
Abstammg. bei d. im 12. u. 13. Jh. in d. dt. 
Ministerialität eingetret. Geschlechter. (Jahrb. 
f. Geneal. etc. ’05 u. ’06, 292 f.) [3056 

Wrochem, A. v., Der Schultheiß 
in d. Gerichtsverfassg. d. Sachsen- 
spiegels. (II, 4 v. 274.) Heidelb.: 
Winter. 62 S. 1 M. Go [3057 


Heymann, E., Zum Ehegüterrecht d. heil. 


Elisabeth. (Zt. d. Ver. f. thür. G. eto, N F, 
19, 1-22. [3058 
Jusselin, M., Privilège inéd. du pape 


Jean X. pour le monastère do NXainto Ursulo 
de Cologne 928. (Moyen Age 21, 8330-32.) [3059 

Schlenz, d., Stiftungsurk. d. Leitmeritzor 
Kollegiatkirche. (Mitt. d. Vor. f. G. d. De. 
in Böhm. 47, 285-93.) [3060 

Cauchie, A., Lottro de Frédério, archo- 
veque de Cologne, à Albéron I., åâvôquo do 
Liège, concern. Vetablissement dos prô- 
montrös. 1125. (Analvctes p. s. à Vhist. ecel. 
de la Belg. 35, 285-838.) — A. Hannay, Charts 
inéd. de Conrad, archereque de Gologue 


*106 


légat de Saint- Liège, concern. l'abbaye de 
Saint-Trond, 1249. (Chronique archéol. du 
pays de Liège, ’U8, T. HI, 26f. (3031 

Prediger, Der sog. St. Georgener, 
a. d. Freiburg. u. d. Karlsruh. Hs. 
hrsg. v. K. Rieder. (Dt. Texte d. 
Mittelalters. Bd. X.) Berl.: Weid- 


mann 1908. xxjv, 283 S. 15 M. [3062 

Sommerfeldt, G., Die Prophetien d. hl. 
Hildegard v. Bingen in œ. Schreiben d. 
Magisters Heinr. v. Langenstein (1383) u. 
Laugensteins Trostbrief üb. d. Tod e. Bruders 
d. Wormser Bischofs Eckard v. Ders um 
1354. (Hist. Jahrb. 30, 43-61; 297-307.) [3063 

Zoepf, Heiligunleben im 10. Jh., s. '08, 2317. 
(108 S. Tübing. Diss. '08) Rez.: N. Arch. 34, 
210f. Holder-Egger; Zt. f. Kirch.-G. 30, 116 f. 
Ficker; Dt. Lit.-Ztg. ’0°, Nr.19 H.G. Voigt; 
Theol. Lit.-Ztg. ’03, Nr. 22 Grützmacher; 
Hist. Jahrb. 30, 386-38 Bigelmair; Hist.-pol. 
Bll. 143, 604-24 Lübeck; Arch. f. Kultur-G. 
7, 229-52 O. Clemen; Moy. Age 21, 336f. 
Poupardin. , [3064 

Polzin, H., Die Abtswahlen in 
Reichsabteien v. 1024-1056. Greifsw. 
Diss. "ug 56 S. — M. Brennich, 
Besetzg. d. Reichsabteien. 1138-1209. 


Greifsw. Diss. "og 135 S. [3065 
Pflugk-Harttung, J. v., Papstwahlen u. d. 
Kaisertum, 1046-1328, 8. '07, 3000. (Sep. Gotha: 
Perthes. 141 S. 2 M. 40.) Rez.: Dt. Lit.-/tg. 
’09, Nr. 1 Bernbeim. [3066 
Steiger, Å., Dor hl. Bernh. v. Clairvaux. 
Sein Urteil üb. d. Zeitzustände, seiue go- 
schichtsphilos. u. kirchenpolit. Anschauung. 
(Stud. u. Mitt. a. d Bened.- u. Cist.-Orden 
28, 346-57; 490-506. 29, 78-102; 421-33; 
519-35.) SC „ 8067 
Sieniawski, Die Missionsreisen d. 
Bischofs Otto v. Bamberg nach d. 
Lande d. heidn. Pommern 1125 u. 
1127. (1128). Glatz: Selbstverl. 1908. 
103 8. [3068 
Lehmann, Paul, Konrad Holtnicker, 
braunschw. Minoritenprediger. (Braunschw. 
Magaz. ’09, 29-31) , [3069 
Morceau, E. de, L'abbaye de 
Villers-en-Brabant aux XII" et XIIIe 
siècle. Etude d’hist. relig. et économ. 
suivie d'une notice archéolog. par 
R. Maere. Brux.: Dewit. ıxxıj, 
350 S. 5 fr. [3070 
(Recuril de travaux de l'Univ. de Louvain. 
Fasc. 21.) 


Gandenzi, A., La costituzione di 
Federico II che inderdice lo Studio 
Bolognese. (Arch. stor. it. 5. Ner., 
42, 352-63.) [3071 

Habel, Der dt. Cornutus, s. ‘O34, 2529. 
Rez.: Dt. Lit.-Zt. ’09, Nr. 6 Gallo. — Ders., 
Johe. de Garlandia, e. Schulmann d. 13. Jh, 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Fızichungs- u. Schul-G. 
Bd. XIX.) 13072 

Königer, A. M., Ebersberger Bücherkatalog 
d. 12. Jh. (Katholik 38, 49-55.) — S. Hell» 


| 


Bibliographie Nr. 3061—3118. 


mann, Vorse üb. d. Entstehg. d. Kosmos. (N. 
Arch. 34, 556-38) — F. J. Bendel, Konrad 
v. Mure. (Mitt. d. Iust. f. öst. G. 30, 51-101.) 
— H. Stadier, Alb. Magnus v. Kòln als 
Naturforscher. (Beil. d. Münch. Neuest. 
Nachrr. "og, Nr. 81.) [5073 


Michael, E., G. d. dt. Volkes. Bd. IV, s. 
’08, 917. Rez.: Hist. Zt. 102, 348-50 Edw. 
Schröder. (9074 

Ritter, R., Die Finleiten. d. altdt. Epik 
Bonn. Diss. Op. 90 S. — E. Haakh, Natur- 
betrachtg. b. d. mittelhochdt. Lyrikern. 
(Teutonia. IX) Lpz.: Avenarius 1908. 88 5. 
2 M. (3075 

Klapper, J., Altdt. Texte a. Broslau. (Zt. 
f. dt. Altort. 59, 167-205.) (3076 

Erzählungen, Fabeln u. Lehr- 
gedichte, Kleinere mittelhochdt. ís. 
"Op, 996). II: Wolfenbütteler Hs. z. 
4. Ausg. 2°. (d sogen. Woltenbüttler 
Priamelhs.); hrsg. v. K. Euling. 
(Dt. Texte d. Mittelalters. XIV.) 1908. 
xvuj, 243 S.; Taf. 9 M. [3077 

Zingerle, ©. v., Üb. unbekannte Vogel- 
weidhöfe in Tirol. Beitr. z. Forschg. nach 


Walthers Heimat. Innsbr.: Wagner 36 S. 
1 M. [3078 
Meyer, R. M., Helmbrecht u s. Haube. 


(Zt. f. dt. Philol. 40, 421-30) — @. Baesecke, 
Herbort v Fritzlar, Albrecht v. Halberstadt 
u. Heinr. v. Voldeke. (Zt. f. dt. Altert. 50, 
369-82.) — Edw. Schröder, Zur Überlieferg. 
d. Herbort v. Fritzlar. (Nachrr. d. Gött. Ges. 
d. Wiss ug. 64-91.) — V. Junk, Hist. An- 
spielg. in Rudolfs Wilhelm. (Untersuchgn. etc. 
J. v. Kolle dargebr. 1, 353-61.) [3079 

Runge, 0., Metamorphosen-Verdeutschung 
Albrecbts v. Halberstadt. (Palaestra LXXIII.) 
Berl.: Mayer 4 M. 1908. 158 8 4 M. 50. 
(TL I u. IIA § 1-7: Berl. Diss. 50 S) — 
Edw. Schröder, Prolog d. Metamorphosen- 
Bearbeitg. d. Albrecht v. Halborst. (Nachrr. 
d. Gött. Ges. d. Wise. °09, 64-91.) [3080 

Wesselski, A., Mönchslatein. Er- 
zühlgn. a. geistl. Schrr. d. 13. Jh. 


Lpz.: Heims. 1j, 264 S. 12 M. [3081 

Fuchs, K., Burg Liechtenstein b. Mödling. 
(Derr. etc. d. Altert.-Ver. zu Wien 41, 21-30.) 
— G. Dehlo, Zwei roman. Zentralbauten: 
Die Burg in Egisheim u. d Hagenauer Kaiser- 
pfalz. (Zt. f. QG. d. Architektur 1, 250ff.) — 
K. Hofmann, Roman. Kirche in Boxberg- 
Wölchingen. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 
8, ıtı1 ff.) — F. Kutzbach, Von d Erbauung 
d. Liebfrauenkirche zu Trier. (Trier. Chron. 
6, 3-6.) — RB. Hamann, Die Kapitelle im 
Magdeb. Dom. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sanımlgn. 30, 56-80, 108-38; 5 Taf.) [3052 

Josten, H. H., Neue Stud. z. 
Evangelienhs. Nr. 18 („d. hl. Bern- 
ward Evangelienbuch“) im Dom- 
schatze zu Hildesh. Beitrr. z. G. d. 
Buchmalerei im früh. Mittelalter. 
MN Textabbildg. u. 16Lichtdr. Erweit. 
Ausg. d. Greifsw. Diss. (H. 109 v. 
Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. ou, 93 S. 
6 M. [3083 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’09, Nr.32 Herm. Schmitz. 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Kemmerich, M., Unbekannt. Codex d. 
Vögeschen Malerschule in Augsburg. (Alt- 
bayer. Monatsschr. 7, 57-98.) [3084 

Muñoz, A., Miniaturo della scuola di 
Colonia. (L'Arte di Ad. Venturi XI, fasc. 3, 
Roma 1908.) [3055 

Beiners, H., Die rhein. Chorgestühle d. 
Frühgotik. Kapitel d. Rezeption d. Gotik in 
Did. Bonn. Diss. 88 S. [3086 

Gerland, O., Werke d. Kleinkunst in d. 
St. Movritzkirche auf d Berge v. Hildesheinı. 
(Zt. d. Harz-Ver. 41, 249-51; 3 Taf.) 13087 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Alberti de Bezanis abbatis S. 
Laurentii Cremon. cronica pontificum 
et imperatorum; primum ed. O. 
Holder-Egger. (= Nr. 2260.) 
Hannov. u. Leipz.: Hahn 1908. xvuj, 
1548. 2 M. 70. [3088 


Dex, Jacques, Metzer Chronik, hrsg. V. 
Wolfram, s. ’08, 2842. Rez.: Mit: a. d. 
hist. Lit. 36, 413-16 Müsebeck; Bibl. do rÉcole 
des chartes 69, 650f. Moranvillé; Hist. Zt. 
103, 138-40 Cartellieri; Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 20, 462f. v. Borries. [3089 


Mulder, W., Zur Krit. d. Schriften 
d. Jordanus v. Osnabr. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.-forschg. 30, 102-19.) [3090 

Scholz, R., Stud. üb. d. polit. 
Streitschriften d. 14. u. 15. Jh. (Aus: 
Qu. u. Forschgn. a. ital. Archiven etc. 


XIIL.) Rom: Loescher. 208. 1M. [3091 
Bez.: N. Arch. 31, 565 M. Kr. 


Constitutiones et acta publ. im- 
peratorum et regum (e, "ui, 1041). 
IV: 1298-1393. P. II, 1. Tl. v. 2246.) 
S. 713-1444. 25 M. [3092 

Rez. v. 1V, 1: Vierteljschr. f. Soz- u. 
Wirtsch.-G 6, 279f. v. Below. 

Oorkondenboek d. stad Gent. 
Gentsche stads- en baljuwsrekeningen, 
1280-1336, hrsg. v. J. Vuylsteke 
(s. '04, 921). S. 1051-1394. 5 fr. [3093 


Acta Aragonensia 1291-1327, hrsg. v. H. 
inke, s. ’08, 972. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 


29, 409-13 Werminghoff; Byzant. Zt. 16, 531- 
36 Pfeilschifter; Rev. hist. 100, 186-89 Cal- 
mette; Lit. Zbl. ui, Nr. 5 Cartellieri; Engl. 
hist. rev. 24, 141-45 Tout; Dt. Lit.-Ztg. ‘09, 
Nr. 23 Hampe u. Randbemerkg. v. G. Baist 
ebd. Nr. 27; Hist. Viorteljschr. 12, 428-34 
Holtzmann. [3094 

Kern, F., Aus d. Briefbuch d. 
Johann v. Arbois. (N. Arch. 34, 
216-23.) [3095 

Della Torre, A., Una notizia ignorata eu 


Sennaecio del Beno. (Arch. stor, it. 5. Ser, 
39, 2.) [3095 


` m e m 


*107 


Schober, J., Die Urkk. Ludwigs 
d. Bayern im Stadtarch. zu Lands- 
berg. (Altbayer. Monatsschr. 7, 48 


-54.) [3097 

Register, Oberpfälz., a. d. Zeit Kaiser 
Ludwigs d. B.. hrsg. V. Erben, s. ’08, 2849. 
Rez.: Hist. Jahrb. 29, 689 f. Haug; Anz. f. dt. 
Altert. 323, 335-38 Edw. Schröder; Forschun. 
z. G. Bayerns 16, 304-6 Knöpfler; Lit. Zbl. 
»09, Nr. 2 Schillmanu; N. Arch. 34, 286f. 
R. S. [3098 

Wehrmann, M., Aus d. ältest. Stettin. 
Stadtbuche. Nachtrr. z. pomm. Urkk.buch. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. U8, 151-57; 
165-69.) — Ders., Vatikau. Nachrr. z. G. 
Greifswalds u. Eldeuas im 14. Jh. (Pomm. 
Jbb. 9, 151-72.) [3099 

Melninghaus, A., Lehonsverzeichn. Heinrs. 
v. Hardenberg 1332 u. 1335. (Bvitrr. z. G. 
Dortmunds 17, 65-90) Sep. Dortin.: Ruhfun. 
75 Pf. [3100 

Schönach, L., Ältestes Tiroler Hausbuch 
1335-48. (Ferschgu. etc. Z. G. Tirols u. Vor- 
arlbergs 6, 61-66.) [3101 

Meyer, Herm., Zur Vor-G. d. erst. uns 
überliefert. Hausgesetzes d. Hoherzollern. 
(Hist. Jahrb. 30, 1-12.) [3102 

Acta Innocentii VI., 1352-1352, opera J. F. 
Krofta, s ’08, 977. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
11, 432f. Werunsky; Rev. hist. 92, 141-43 
Denis; Hist. Zt. 102, 402-4 Loserth. [3103 


Neeb, E., Vorschwund. Erzbischofsdenkmal 
d. Mainzer Domes. (Mainz. Zt.3,111-15.) [3104 
Roth, F. W. E., Zur 6. d. Fehde zw. 
Grafen Adolf v. Nassau u. Godfrid 111. v. 
Eppenstein. (N.Arch.34,539f.) Ablaßhrief. [3105 
Paun, M. de, Les comptes d'une corpora- 
tion de Bruges au 14. siċele. (Bull. de la 
Comm. R. d’bist. 77, 269-300.) [3105 


Lemcke, OG. Beitrr. z. G. König 
Richards v. Cornwall. (H. 65 v. Nr. 
2709.) Berl.: Ebering. 104 S. 
2 M. 80. [3107 

Bergmann, A., Kg. Manfred v. 
Sizilien. Vom Tode Urbans IV. bis 
z. Schlacht b. Benevent 1264-1266. 
(= Nr. 2713.) Heidelb.: Winter. jx, 


1128. 3 M. [3108 
Meyer, Fr. E., Das erste Bündnis 
d. schweiz. Urkantone. (Geschichts- 


freund. Mitt. d. Hist. Ver. d. V Orte 
63, 1-38.) [3109 

Berka, V., Polsko za českého krále 
Václava II. (Polen z. Zeit d. bohm. Königs 
Wenzel II) Progr. Pardubitz 1908. 10 5S. [3110 


Ryll, 6., Böhm. Politik bei d. 
Königswahl Adolfs v. Nassau. Marb. 
Diss. 66 8. [3111 

Hörnecke, W., Albrecht I u. d. 
Kurfürsten. Diss. Halle’08. 91. [3112 

Diepgen, P., Arnald v. Villanova 
als Politiker u. Laientheologe. 
(IX v. Nr. 2712.) Berl.: Rothschild. 
105 S. (Subskr.-Pr. 3 M. Einzelpr. 
3 M. 20.) [3113 


*108 


Hösl, J., Kardinal Jacob. Gaietani 
Stefaneschi. (H. 61 v. Nr. 2709.) 
Berl.: Ebering 1908. 
(36 S.: Münch. Diss. ’08 

Roz.: Hist. Jahrb. 30, 139 Buchner. 

Samanek,V., Zur Beurteilg. d. Herr- 
schaftsverhältnisse Kaiser Heinr. VII. 
in Jtal. (Hist. Vierteljschr. 12, 77 
-91.) [3115 

Salomon, F., Brandenb. Stimme 
bei d. Doppelwahl v. 1314. (Forschgn. 
z brandb. u. pr. G. 21, 537-48.) [3116 

Grotefend, S., Erwerbungspolitik 
Kaiser Karls IV. Zugl. Beitr. z. polit. 
Geogr. d. dt. Reiches im 14. Jh. 
(H. 66 v. Nr. 2709.) Berl.: Ebering. 
128 S. 3 M. 60. [3117 

Miebach, A., Beitrr. z. Regiergs.- 
G. d. Kölner Kurfürst. Friedr. III. v. 
Sarwerden. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 87, 40-74.) [3118 


[3114 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Mulder, Dietrich v. Nieheim, s. ’08, 1022. 
Rez.: Hist. Zt. 101, 623f. Kaiser; Lit. Zbl. "og 
Nr. 15/16 Finke, Röm, Quartalschr. 21, II, 216 
-19 Brom; Hist. Jahrb. 29, 672 Schmidlin; 
Rev. des questions hist. 84, 636 M. B. [3119 


Kentenich, @., Vergessene Schrift 
Gerts van der Schuren. (N. Arch. 
34, 503-20. — W. Levison, Zur Be- 
urteilg. d. neuen, Gert van der Schuren 
zugeschrieb. Fürstenspiegels. (Ebd. 
771-74.) [3120 

Needon, R., Domstiftl. Jalırbb. v. 
1888-1530. (Bautzener@.-Bll.1.) [8121 

Fabris, Felix, Abhandlg. v. d. St. 
Ulm, nach d. Ausgabe d. Lit. Ver. 
in Stuttg. verdeutschtv.K.D.Haßler. 
(Mitt. d. Ver. f. Kunst u. Altert. in 
Ulm u. Oberschwab. H. 13/15, 1- 


141.) [31212 

Ankwicz, H., Abschrift d. Weltchronik d. 
Leonh. Hefft v. Ei chstatt in d. Innsbr. Univ.- 
Bibl. (Forschgn. z. G. Bayerns 16, 286-91.) [3122 


Hamy, A., Docc. relat. à la domination 
bourguign. dans le Boulonnais 1419-1478. 
Boulogne-sur-Mor: Hamain 1908. 17 S. [3123 


Piccolomini, Eneas Silvius, Brief- 
wechsel; hrsg. v. R. Wolkan. Abt. 1 
Briefe a. d. Laienzeit (1431-45). Bd. I: 
Privatbriefe. (= Nr. 2269.) Wien: 
Holder. xxvı1j, 595 S. 11 M. 70. [8124 


Mitzchke, P., Zwei Briefe Wilhelms d. 
Tapferen. (N. Arch. f. sichs. G. 30, 151-53.) [3125 


Fuensalida, Gutierre Gomez de, 
Embajador en Alemania, Flandes e 
Inglaterra 1496-1509, Correspon- 


139 S. 4 M. Madrid 1907: 


Bibliographie Nr. 3114—3167. 


dencia; publ. por el Duque de Ber- 
wick y de Alba, conde de Siruela. 
impr. Alemana. 4°. 
cj, 626 S. [3126 


Rez.: Bibl. de l'École des chartes 70, 
123 f. Legrand. 


Cauchie, A. et A. Van Hove, 
Docc. concern. la principauté de 
Liège (1230-1532), spécial. au début 
du 16. siècle, extr. des papiers du 
cardinal Jérôme Aléandre. (Publ. de 
la Commiss. Roy. d’Hist) Brux.: 
Weissenbruch 1908. 488 S. [3127 


Hauser, À., Doux brefs inéd. de Léon X. 
à Ferdinand an lendemain de Marignan. 
(Rev. hist. 100, 325-30.) [3123 


Bliemetzrieder, F., Von den 
Kreisen d. Hofes Kaiser Karla IV. 
inspirierte Verteidigg. d. Wahl Ur- 
bans VI. 1379. (Mitt. d. Ver. f G.d. 
Dt. in Böhm. 47, 375-405.) [8129 


Sommerfeldt, G., Pasquill auf Mißbräuche 
am Hofe Kg. Wenzels u. an d. Kurie, 137:3. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 
219-29.) (3130 

Reformation d Kaisers Sigmund, hrsg. v. 
H. Werner, s ’08, 2870. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Lit. 36, 416-19 Koehne; Anz. f. dt. Altert. 
32, 193-96 Götze; Hist. Jahrb. 29, 935 f. L. Pfl.; 
N. Arch. 34, 260-63 K. Z.; Hist. Zt. 108, 446- 
48 Kaiser; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 30, 
854-59 Beer. [3131 


enn 


Kaser, K., Dt. G. im Ausgange d 
Mittelalters, 1438-1519 (s. '07, 3063). 
XII. (= Nr.2337.) Bd. II, 241-320. [3132 

Rez. v Bd. I (v. V. v. Kraus): Hist. 
Vierteljschr. 12, 287-89 Uhlirz. 

Frangepán, Leben d. Königs Ludwig d.Gr. 
ee) Budapest: Stephaneum 1908. 

[3133 


Leidinger, G., Zur G. d. Streitig- 
keiten Bayerns m. d. schwäb. Städte- 
bund. (Walhalla 4, 59-70.) [3134 

Hollweg, Geo. Heßler, s. ’08, 1014. Rez.: 
Hist. Zt. 101, 656 f. Priebatsch; Dt. Lit.-Ztg. 
'08, Nr. 48 Hasenclever; Theol. Lit.-Ztg. '08, 
Nr. 8 Holtzmann; Beitrr. z. bayer. Kirch. -G. 
14, 257f. Kolde. (3135 

Vogt, K., Zur Mainzer Stiftsfehde, 1461-63. 
(Hesseuland ’09, Nr. 1.) (3135 

Rothenberg , J., Andr. Baum- 
kircher u. a Fehde m. Kaiser 
Friedrich III., m 71. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Steiermark 6, Hft. 1%, 47 


-94.) [3137 

Wolff, M. Frhr. v., Beziehgn. 
Kaiser Maximilians I. zu Italien 
1495-1508. Innsbr.: Wagner. 126 S. 
3 M 50. [3138 


Schulte, A., Maximilian I. als Kandidat 
f. d päpstl. Stuhl 1511, s. ’08, 2889. Rez.: 
Hist. Zt. 102, 125f. Bernays. [3138 a 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Durst, R., Königin Elisabeth v. Ungarn 
zu Österr. 1439-43 (s. '08, 2890.) Forts. Progr. 
Böhm. Leipa "og, 21 S. [3139 

Wopfner, H., Lage Tirols zu Ausgang d. 
Mittelalters, s. ’08, 2891. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 12, 115-21 Rörig; Forschun. etc z. 
G. Tirols 6, 177-82 Stolz u. Erwiderg. v. W. 
ebd. 182; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 296-99 
llwof. [3140 

Jahnel, K., Aus d. Aussiger Elbtal v. 
500 Jahren. Aussig: Aussiger Gebirgsverein 
1908. 32 8. [3141 

Knöpfler, J. Fr., Wie kam Grafenwöhr 
zur Kurpfalz? Zugl. Beitr. z. G. der Land- 
grafen v. Leuchtenberg. (Verhdlgn. d. Hist. 
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 58, 131-42.) [3142 

Amrhein, A., Gottfrid IV., Schenk 
v. Limpurg, Bisch. v. Würzb. u. Hrzg. 
zu Franken, 1442-55. (Arch. d. Hist. 


Ver. f. Unterfranken 50, 1-150.) [3143 

Reicke, E., Sturz d. Losungers Ant. Tetzel 
1514. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 
31, 18-20. Vollständig im: Unterhaltungsbl. 
d. Fränk. Kurier "ug, Nr. 1ff.) [3144 

Buchner, M., Stellg. d. Speierer 
Bischofs Mathias Ramung zu Speier, 
zu Kurf. Friedr. I. v. d. Pfalz u. zu 
Kaiser Friedr. III. Beitr. z. G. d. 
ausgeh. Mittelalters. (Zt.f.G.d.Oberrh. 
N.F. 24, 29-82; 259-301.) [3145 


Kurth, €., L'origine des querelles entre 
Jean de Bavière et les Liégeois. L'affaire de 
Seraing en 1395. (Bull. de l'Acad. Roy. de 
Belg. ’08, 485-509.) [31-46 

Armbrust, L., Göttingens Beziehgn. zu d. 
hoss. Landgrafen (s. ’08, 2865). Forts. (Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 42, 31-52.) [3147 

Virck, H., Die Ernestiner u. Her- 
zog Georg 1500-1508. (N. Arch. f. 


sächs. G. 30, 1-75.) [3148 

Rothert, Die Westfalen in Danzig. Stück 
mittelalterl. Kolon.-G. (Beitrr. z. G. Dort- 
munds 17, 1-64.) — P. Simson, Danzig u. d. 
Ablaßgeld f. d. Basel. Konzil. (Mitt. d. 
Westpr. G.-Ver. 8, 35-38.) [3149 

Arbuson, L., Die Handschrift d. Ordeus- 
meisters v. Livland, Wolters v. Plettenberg. 
(Jahrb. f. Geneal. eto. "08 u. ’06, 210f.) — 
Ders., Joh. v. dem Broele gen. Plater im 
dt. Orden in Livland, ca. 1475-1529. (Jalırb. 
f. Geneal. etc. '05 u. 'U6, 182-209.) (3150 


c) Innere Verhältnisse. 
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u. 


Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; Kriegs- 
wesen. 


Zunfturkunden, Kölner; bearb. v. H. v. 
Loesch, s. Nr. 1210. Rez.: Hans. G.bll. 36, 
268-92 Techen; Jahrb. f. Gesetzgebg. 33, 757 
-61 Sander. — F. Hauptmann, Die Kölner 
Zunfturkk. (Rhein. G.bll. 9, 73-78.) (3151 


Bemmann, Zur G. d. Reichrtages im 
15. Jh., 8. '08, 1043. (77 S.: Leipz. Diss.) Rez.: 
Hist. Zt. 102, 124f. J. Lechner; Hist. Jahrb. 
29, 964 f. Riedner. [3152 

Buchner, M., Innere weltliche Regierg. d. 
Bischofs Ramung v. Speier, s. "UR, 1047. 
(Münch. Dises. '07.) Rez.: Hist. Vierteljschr. 
11, 583f. Rörig; Hist.-pol Bl. 142, 946f. 
Biedner. [3153 


*109 


Riemsdijk, Th. v., De tresorie en 
kanselarij van de graven v. Holland 
en Zeeland uit het Henegouwsche 
en Beyersche huis. "e Gravenh.: Nij- 


hoff 1908. xx, 754S. 13 fl. 50. [3154 
Jecht, R., Pflichten e. mittelalterl. Bürger- 
meisters. (Dt. G.bll. 10, 89-102.) [3155 
Hoppeler, R., Zur Verf.-G. d. St. Winter- 
thur im Mittelalter. (Anz. f. schweiz. G. "on, 
327-29.) (3156 
Bahrfeldt, M., Münzrezeß d. vier wend. 
Städte v. Jan. 13. 1433. (Hans. G.bll. 36, 
205-9.) [3157 
Mettig, K., Üb. d. Mariengilde auf d. 
Dome zu Reval. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. 
etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands ’07, 71-73.) 
Vgl. ug, 340. (3158 


Urbar, Das habsburg. I u. II, 1, hrsg. v. 
R. Maag. II, 2, hrsg. e P. Schweizer u. 
W.Glättli, a Op, 1099. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 29, 509-17 Thommen. (3159 

Urbare, Die landesfürstl., Nieder- u. Ober- 
Österreichs a. d. 13. u. LA Jh., hrsg. v. A. 
Dopsch, s8. ’08, 1061. Rez.: Jahrbb. f. Na- 
tionalökon. 92, 264-69 Heldmann. [3160 

Schrader, Th., Rechnungsbücher d. hamb. 
Gesandten in Avignon 133-1355, 8. ’U8, 2909. 
Rez.: Hans. G.bll. 35, 249-52 Kuske; Hist. Zt. 
101, 378 f. Schaube; Zt. f. Sozialwiss. 19, 61-63 
Brauer; Rev. d'hist. eccl. 9, 775 f. Mollat. [3161 

Weinbuch, Rostocker v. 1382-91. 
Veröffentl. v. Ver. f. Rost. Altert. 


Rost.: Stiller. 282 S. 4 M. [3162 

Sudhoff, K., Verordng. Kaiser Maximilians, 
betr. d. Weinbereitg. (Arch. f. G. d. Medizin 
1, 442-46.) — M. Thamm, Bruchstücke e. alt. 
Kelloreirechnung nebst Faks. Montabaur. 
Progr. ’08, 8 S.; Taf. [3163 

Seerecht v. Oleron nach d. Hand- 
schr. Rennes no. 74. Diplomat. Abdr. 
m. teilweis. dt. Übersetzg., Einleitg., 
ergünz. Glossar u. Handschr.-probe 
v. H. L. Zeller. (Samnlg. älter. See- 
rechtsqu. II.) Mainz: Diemer. 24 S. 


m. 1 Taf. 1 M. 50. [3164 
Rez. v. ’08, 1065 (Telting, Altniederl. 
Seerechte): Hans. G.bll. 35, 252-65 Stein; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. 39, G. A., 366f. Pappenheim. 
Verriest, L., Trois chartes-lois inéd. de 
seugneuries de l'anc. Hainaut. (Bull. de la 
Comm. Roy. d’hist. de l’Acad. R. de Belg. 
78, 1-22.) (3165 


Muoth, J. C., Üb. d. soz. u. pol. 
Stellg. d. Walser in Graubünden; 
hrsg. v. R. Hoppeler. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 33, 201-21.) A. Schulte, 
Zur Walserfrage. (Anz. f. schweiz. G. 
’08, 338-42.) [3166 

Ott, Bevölkerungsstatistik in Stadt u. 
Landschaft Nürnberg in d. 1. Hälfte d. 15. Jh., 
s. ’08. 1068. (Diss. Freiburg i. Schw.) Rez.: 
Hist. Jahrb. 29, 722f. Schröótter; Mitt. d. Ver. 
f. G. d. St. Nürnb. 18, 273-78 Buechel; 
Forschgn. z. G. Bayerns 16, 312-15 E. Reicke. 
—«-G. Schrötter, Nürnbergs Bevölkerungs- 
zahl im 15. Jh. (Hist.-pol. Bll. 142, 389-404.) 
— Kentenich, Rückgang d. Bevölkerg. Triers 
um 1500. (Trier. Chron. 5, 110-13.) (3167 


*110 


Daenell, Blütezeit d. dt. Hanse, a '08, 
1072. Rez.: Sitzungsberr. d. Ges. f. G. ete, 
d. Ostseeprov. Rußlands ’06, 57-60 Mettig; 
Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-@. 6, 2968- 
302 Rictschel. [3168 

Stahr, Die Hanse u. Holland bis z. 
Utrechter Frieden 1474, s. ’08, 1073. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. '08, Nr. 38 W. Vogel; Hans. 
G.bll. 35, 504-6 Stein. (3169 

Hoppeler, R., Zürcherische Handelsleute 
im Walliser Rhonetal in d. 1. Hälfte d. 14. Jh. 
(Anz. f. schweiz. G.’08, 277 f.) — G. Sommer- 
feldt, Aus Nürnbergs Handelsbezielign. nach 
Posen u. Polen im 15. Jh. (Forschgn. z. G. 
Bayerns 16, 291 ff.) ‚ B170 

Herzog, A., Lebensmittelpolit. d. 
St. Straßburg im Mittelalter. (H. 12 
v. 2712.) Berl. u. Lpz.: Rothschild. 
Is, 1188. 4 M. (Subskr.-Pr.3M 60.) [3171 

Kuske, B., Handelsbeziehgn. zw. 
Köln u. Italien im später. Mittelalter. 
Mit Nachrr. üb. d. Köln. Juwelen- 
handel u. üb. antike Gemmen im 
Besitze v. Kölner Bürgern d. 15. Jh. 


(Westdt. Zt. 27, 393-441.) [3172 

Schaefer, Karl Hnr., XNiederlassg. d. 
Kawerschen in Bonn um 1320-1330. (Ann. 
d Hist. Ver. f. d. Niederrh. 86, 157-61.) — 
H. Nirrnheim, Roter Zoll. (Mitt. d. Ver. f. 
hamb. G. Jg. 27, Bd. 9, 445.) — M. Perldach, 
Danziger Aalsorten im 15. Jb. (Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver 7, 23f.) [3173 

Schäfer, D.,ZurVor-G.d.Stecknitz- 


Kanals. (Hans. G.bll. 36, 115-21.) [3174 

Arndt, G., Vermögensverzeichn. e Halber- 
städter Bürgers d. 15. Jh. (Dt. G.bll. 10, 
1-17.) [3175 

Hausmann, R., Arbeiter-Streik in alter 
Zeit. (Sitzungsberr. d. Gel. Estnisch. Ges. 
’06, 24-27.) [3176 


Chanpeaux, E., La Compilation de 
Bouhier et les coutumiers bourguignons du 


14. siècle. Je coutumier de Montpellier 
(ms. H. 386%). Paris: Picard 1908. 111 8. 
Vgl. ’07, 1151. [3177 


Bastgen, F. J., Ordnung d. Wittlicher 
Hochgerichts u. Weisthumbs d. neun Zender 
im Hochgericht gesessen, anno 1414. (Trier. 
Chron. 5, 42-45.) — Ferd. Schmitz, Das Meb- 
buch zu Paffratb. Zuel Beitr. z. G. d. Send- 
u. grundherrl. Gerichtswesens. (Ann. d. Hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 87, 1-39.) [3178 


Rietschel, S., Die Dingzeiten d. 
Schultheißen zu Magdeb. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 29, 337 ff.) 3179 

Reichlin, M., Die schwyzer. Öber- 
allmende bis z. Ausgang d 15. Jh. 
Beitr. z. schwyzer. Rechts-G. Frei- 


burg. Diss. og 179 S. [3180 
Rez.: Hist. Jahrb. 30, 187. 


Blumer, P., Landgericht u. gräfl. 
Hochgerichtsbarkeit d. Landgraf- 
schaft im Thurgau währ. d. später. 
Mittelalters. (Diss.) Winterthur: 
Hoster. 120 S.; Kte. 2 M. [3181 

Hradil Friesacher Heiratsbrief d. 


P. 9 
15. Jh. Nachtrr. z. G. d. „gerennten heirat‘“. 
(Carinthia F. Jg. 98, 97-113.) [3182 


Bibliographie Nr. 3168—3224. 


Schmidt, Valentin, Testament Pet. v. 
Rosenberg v. sein. Zuge geg. d. Preußen 1334. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 
62-65.) [3183 

Pappenheim, M., Scheinbuße u. Selbst- 
urteil im Lüneburg. Stadtrecht. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 29, Germ. Abt. 334 ff.) [3184 


Lang, R., Der Unot zu Schaffhausen. 
G. a Eutstehg. u. Erhaltg. (16 Neujbl. d. 
Hist.-Antiqunar. Ver. Schaffhaus.) Schaffhaus.: 
Verein. 63 5.; 4 Taf. 3 M. 60. [3155 

Bdt, A., Kriegsausrüstung e. Baslers v. 
1370. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 10, 
169.) — Karl 0. Müller, Ravensburger Wehr- 
liste v. 1338. (Schwäb. Arch. 27, 1-11; 23-37.) 
E. Bircher, Schüdelverletzgn. durch 
mittelalterl. Nahkampfwafifen. (Arch. f. klin. 
Chirurg. 85, H. 2.) [3156 


— 


B) Religion und Kirche. 


Welti, E., Jahrzeitenbücher v. Oberbalm. 
(Arch. d. Hist. Ver. d. Kant. Beru 19, 1-56.) [3187 

Monumenta Vatic. hist. episc. Constant 
in Germania ill.; bearb. v. Rieder, s. Nr. 
1257. Rez.: Hist. Zt. 103, 142-47 Vigener; 
Theol. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 13 Bossert. [3158 

Rieder, K., Registrum subsidii caritativi 
d. Diöz. Konstanz a. d. J. 1508. (Freiburg. 
Diöz.-Arch. N. F. 8, 1-103.) — H. Baier, Subsid. 
carit. f. Bischof Hugo v. Konstanz e J. 1500. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 83-91.) (3159 

Fayen, A., Note sur un registre des an- 
nates de la prov. de Reims sous Eugene IV. 
1431-41. (Analecies p. 8. à Ihist. eccl. de la 
Belg. 35, 261-84.) [3190 


Eichler, F., Dt. Bibel d. Erasmus 
Stratter in d. Univ.-Bibl. zu Graz. 
Lpz.: Harrassowitz. xj, 152 S.; 
9 Taf. 6 M. [3191 

Roz.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 23 v. D. 

Koeniger, A. M., Dt. Beichtspiegel von d 
Wende d. 13. Jh. (Katholik 37, 286-300 ) — 
J. Widemann, Ablaßbrief a. Kloster Kaiten- 
haslach 1261. (Walhalla 4, 128-30.) — F. Keidel, 
Zum Uracher Jubelablaß v. 1479. (BIL f. 
württb. Kirch.-G. 12, 180-84.) [3191 a 

Meyer, Johs., O. Pr., Buch d. 
Reformacio Predigerordens, hrsg. v. 
B. M. Reichert (s. Nr. 1262). Buch 1 
-8. (= Nr. 2578.) xx11j, 111S. 5 M. [3192 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "ou, Nr. 34 Paulus. 

Schönbach, A. E., Regensburger 
Klarissenregel. (Sitzungsberr.d. Wien. 
Akad. CLX, 6.) Wien: Hölder 1908. 
68 S. 1 M. 60. [3193 

(Schönbach, Mitt. a. altdt. Hss. X.) 

Dirr, P., Gedächtnis-chr. v. Joh. Faber 
üb. d. Erbaug. d. Augsburg. Dominikaner- 


kirche. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. u. Neu- 
burg 34, 164-78. [3194 


Seuse. Dt. Schriften. hrsg. v.Bihlmeyer, 
s ’07, 3138. Rez.: Hist. Jahrb. 29, 84-90 
Pummerer; Zt. f. G. d Oberrh. N.F. 23, 775- 
19 Pfeilschifter, Gött. gel. Anz. '09, 450-500 
Rieder. — O. Clemen, Hnr. Beuse (Unsere 
rolig. Erzieher 1, 328-50.) [3195 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Strauch, Ph., Zur Gottesfreund - Frage. 
II: Zu Morswins Bannerbüchlein. (Zt. f. dt. 
Philol. 41, 18-31.) Jos. Fritz, Nachge- 
schricbene Lehren Joh. Geilers FY. Kaisers- 
berg. (Katholik 4. F.,39,477-19.) — Q. Sommer- 
feld, Joh. Cotbus v. Sommerfeld auf d. 
Oybin b. Zittau um 1450. (Zt. f. kath. Theol. 
33, 156-66; 597-99.) (3196 


— 


Theremin, W., Beitr. 7. öffentl. 


Meinung üb. Kirche u. Staat in d. 
städt. G.-schreibg. Dtlds. von 1349- 


1415. 
152? S. 4 M. 
Jh 


Provinz im 14. 


(H. 68 v. 2709.) Berl : Ebering. 
[3197 

ZurG.d. dt. Dominikaner- 
. (Rüm. Quartalschr. 22, 
JJ, 146-53.) [3198 
Behaghel, Zur Kritik v. Meister Eckhart. 
(Beitrr. z. LD. d. dt. Sprache u. Lit. 34, 530- 
52) — H. Kaiser, Zur Lebens-G. Walther V. 
Straßb. (Zt. f.G.d. Oberrh. N. F.24, 162-64.) [3199 
Nietschmann, H., Wie Markgraf Albrecht 

e Brandenb. zu H Magdeburg. Mitra d. 
Mainzer Kurhut gewänn. (Jahrusb. d. Thür.- 
Sache, Ver. ’08/1, 33-35.) [3200 
Kleiner, V., Gründg. d. Seelsorge in 
Schwarzach. (Forschgn. u. Mitt. z. G. Tirols 
ete. 6, 162-65.) — A. Seifert, Verschollene 
vorhussit. Kirche in Saaz. (Mitt.d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böbm. 47, 263-71.) [3201 
Hoppeler, B., Zur G. d Pfarrei Bex. 
(Anz. f. schweiz. @. ’08, 337 f.) [3202 
Mummenhoff, Ed., Reliquien in Nürnberg. 
(Mitt. d. Vor. f G. d. St. Nürnb. 18, 250-56 ) 
> J. Zeller, Beziehgn. Alberts d. Gr. zu 
Ze Guten, (Schwab, Arch. 26, 161-64) {3203 
Winckelmann , 0., Nachtrr. z. Kultur-G 

d. Straßb. Münsters ím 15. Jh. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 24, 302-23.) Vgl. ’07, 8160. [3204 
Buppersberg , A., Reise d. Grafen Joh. 
Ludw. V. Nassau- Saarbrück. nach d. heil- 
Lande 1495 u. 1496. (Mitt. d. Hist. Ver. f. d. 
Saargeg. 9 37-14.) — Ders., Frdr. v. Greif- 
fenclau, Herr zu Vollraths, e. Saarbr. Lebns- 
mann u. Jerusalem-Pilger. (Ebd. 141-48.) (3205 
Gelder, H. E. van; Vijftiende- eouwsche 
Kloosterzeden. (Bijdragen V. vaderl. gesch. 
etc. A. R. 1, 389-404.) (3206 
Haupt, H., Gießener Geistlicher d. 15. Jh. 
im Kampfe geg. Kirch, Mißbräuche. (Beitrr. 
z. hess. Kirchen-G. 4, 18-86.) (3207 
Jacobs, E., Katharina, Abtissin Z. Drübeck, 
geb. Gräfin Z. Stolberg, d. erste dauernd in 
d. Grafsch. Wernigerode lobende Glied dies. 


Hauses, 1469- 1535. (Zt. d. Harz-Ver. 4l, 
158-77.) [3208 
Hennig, Kirchenpolitik d. älter. Hohen- 


zollern iu Mark Brandenb., 8. ’08, 2954. Rez.: 
Forschgn. Z. brandb. u. pr. G. 21, 591-94 
Hass; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 30, 1s8f. Srbik. 
— Müller, Gründg. etc. d. Domkirche z. hl. 


Kreuz in Köln-Berl. s. Nr. 14125. [3209 

Uckeley, A» Zustände Pommerns im aus- 
geh. Mittelalter. Kirchenkundl. G.studie. 
(Pomm. Jbb. 9, 49-142.) [3210 


Sauerland, H. V., Beitr. z. Lebens- u. 
Leidens-G. d.preuß DominikanersJoh. Falken- 
berg. (Altpreuß. Monatsschr. 46, 49-57.) (3211 

A 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Mayor, Hermann , Job. Eck in Freiburg. 
(Schau-ins-Land 35, 1-31.) Falk, Der 


— 


I | |, —— 


| 


*111 


Heidelb. Rektor Nikol. v. Wachenheim 1480. 
(Röm. Quartalschr. 22, II, 56-62.) — H. Gut- 
bier, Erfurt. Studenten d. Mittelalters 2. 
Salza u. Umgegend. (Jahrbb. d. Kgl. 
Erfurt 34, 99-110.) 


Clemen, 0., Kleine Beitrr. f. süächs. Ge- 
lehrten-G. (N. Arch. f. sächs. G. 30, 133-40.) [3213 
Bihl, M., Hat Nikolaus v. Lyra in Erfurt 
doziert? (Zt. d. Ver. f. thür. G. N.F. 18, 829 
äu — Bastgen Der erste Trier. Staats- 
archivar. (Trier. Årch. 13, 106-9.) — M. Haß- 
feld, Der „compendiosus dialogus de arte 
punctandi“. (Zbl. f. Bibiw. 25, 161-65.) (3214 

Buchner, M., Stellg. d. Kurpfalz. Kanzlers 
u. Speierer Bischofs Mathias Ramung (t 1478) 


z. geist. Leben 8. Zeit. Beitr. z. G. d. Früh- 
humanismus in Heidelberg. (N. Heidelb. 
Jahrbb. 16, 81-94.) [3215 

Brecht, Verfasser a. Epistolae obscurorum 
virorum, 8. '08, 2963. Rez.: nz. f. dt. 
Altert. 32, 285-89 Jellinek. (3216 


Meister- 

216 8. 
3 M. [3217 

Schönbach, A. E., Bruder Dietrich. 
Erbauliches in Prosa u. Versen. (Mitt. 
a. altdt. Hss. IX.) Wien: Hölder 1907. 
978. 70 PF. —:Ders., Des Nikol. 
Schlegel Beschreibg. d. Hostienwun- 


D 


ders zu Münster in Graubünd. (Stud. 
z. Erzählungslit. d. Mittelalters. VI.) 


Ebd. ug. 84 S. 1 M. 65. [3218 
(Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad ) 
Werner, ) 

Basler Klerikers a. d. Ende d. 13 Jh. (Nachrr. 

d.K. Ges. zu Gött. pbil.-hist. Kl. ’08, 

A. Leitzmann, Zu d Kitzinger Fragmenten 

d. Schlacht v. Alischanz. (Unters. etc. v. Kolle 

dargebr. 1, 387-99.) — H. Hemmer, Streit zw. 

Tugenden U. Lastern. Mittelhochdt. He. 

(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 24, 19-32.) [3219 
Schönhoff, H., Reinolt v. d. Lippe. (Zt. f. 

dt. Altert. 50, 124-29) — E. Wießner, Ge- 

Bauernhochzeit u. Hnr. Witten- 

(Ebd. 935.79.) — J. E. Wacker- 

Hugo V. Montfort. (Ebd. 

945-65.) — A. Bömer; Fragmente e. gereimt. 

dt. Boethiusübursetzg. (Ebd. 149-58.) [3220 


Nagel, W., Studien z. G. d. 
sänger. Langensalza: Beyer. 


Schondoch, H., Gedichte, unters. 
u. hrsg. v. H. eintz. (Germ. Ab- 
halgn. XXX.) Breslau: Marcus 1908. 


1858. 5M. (418.: Marb. Diss.) [3221 

Vollmer, H., Dt. Adambuch. Nach ungedr 
Hs. d. Hamburg. Stadtbibl, a. d. 15. Jh. hrsg. 
u. unters. Hamb. Progr. 51 S. Rez.: Dt. 
Lit.-Zt. 08, NT. 45 Strauch. j [3222 

Folz, Hans, Meisterlieder, a. d. 
Münch. Orig.-He. u. die Weimar. Hs. 
hrsg. v. Aug. L. Mayer. (Dt. Texte 
d. Mittelalters XII.) Berl.: Weidmann 
1908. xx1j,438S.;2 Taf. 16 M. 60. [3223 

Aug. L. Mayer, Quellenstud. zu Folz. 
(Zt. f. dt. Altert. 50, 814-28.) 


Simonsfeld, H., Zur G. d. Münchener Hof- 
u. Staatsbiblioth. (Zbl. f. Bibliothw. 26, 209- 
16.) Vgl. Nr. 1281. [3224 


*112 


Einblattdrucke d. 15. Jh. Hrsg. v. P. 
Heitz (s. Nr. 12:9): H. Koegler, Einzelne 
Holz- u. Metallschpitte a. d. Univ.-Bibl. in 
Basel. 22 BL, 18 Taf. 208. 30M. — P. Heitz 
Neujahrswünsche. 3. verm. Aufl. 1838. 20 Taf 
20 M. — J. M. B. Clauß, Holz- u. Metall- 
schnitte a. d. Stadtbibl. zu Colmar u. Schlett- 
stadt. 10 8; 9 Taf. 25 M. — R. Schmid- 
bauer, Einzel- Formschnitte in d. Staats-, 
Kreis- u. Stadtbibl. Augsburg. 24 S.; 26 Taf. 
60 M. [3225 

Löffler, K1., Die erst. dt. Drucker in Italien. 
(Hist.-pol. BI}. 143, 13-27.) — @. Leidinger, 
Teigdruck d. 15. Jh. in d. Provinzialbibl. zu 
Neuburg a. D. (Neub. Kollektaneen-Bl. ʻO, 
8-14.) — F. Spina, Tschech. Buchdruck in 
Nürnberg am Anfang d. 16. Jh. (Unters. etc. 
v. Kelle dargebr. 2, 29-51.) — K. A. Kopp, 
Heimat Ulr. Gerings, d. erst. Paris. Typo- 
graphen. (Geschichtsfreund. Mitt. d. Hist. 
Ver. d. V Orte 63, 131-43.) — A. Warschauer, 
Wiegendrucke a. Posener Büchersammign. in 
d Univ.-Bibl. zu Uppsala. (Hist. Monatsbil. 
f. d. Prov. Posen 9, 57-65.) [3226 


Gümbel, A., Kirchl. Stiftgn. Sebald 
Schreyers 1477-1517. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnb. 18, 99-133.) — R. Jung, Stiftgn. Jakobs 
zu Schwanau u. sein. Treuhänder. (Einzel- 
forechgn. üb. Kunst- u. Alterts.gegenstande 
z. Frankf. a. M. 1, 87-107.) (3227 

Gümbel, A., Rechugn. u. Aktenstücke z. 
G. d. Chorbaus v. St. Lorenz in Nürnb. 
unt. d Leitg. Konr. Heinzelmanns. (Rep. f. 
Kunstw. 32, 1-30; 132-59.) — M. Ph. Halm, 
Steph. Rottaler, e. Bildhauer d. Frührenais- 
sance in Altbayern. (Altbayr Monatsschr. 7, 
105-43.) — Regula, Der Altar in d. St. Marien- 
kirche in Osnabr. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Osnabr. 32, 319-28.) — E. Carstenn, Üb. d. 
Schrein d. Hochaltars d. Elbinger Marien- 
kirche. (Altpreuß. Monatschr. XLVI.) Sep. 
Königsb.: Beyer. 8. 246-52;2 Taf. 1 M. 20. [3228 

Flechsig, E., Sächs. Bildnerei u. 
Malerei v. 14. Jh. bis z. Reform. 
Lfg. 1: Leipzig. (= Nr. 2257.) Lpz.: 
Klinkhardt & B. 41 Lichtdr.-Taf.; 
8 S. Text. 30 M. [3229 

Gebhardt, C., Italien. Einflüsse in d. dt. 
Malerei d. 15. Jh. (Jahrb. d. fr. dt. Hoch- 
stifts ’0S, 164-70.) [3230 

Fischer, Otto, Altdt. Malerei in 
Salzburg. (Kunstgeschichtl. Mono- 
graphien XII) Lpz.: Hiersemann. 
225 S.; 25 Taf. 18 M. (Ein- 
leitg.: Konr. Laib. Berl. Diss. `07. 
84 S.) [3231 

Burckhardt, D., Ein Werk d Basler 
Konzilskunst. (Anz. f. schweiz. Altkde. N.F. 
10, 232-36; Taf. 13 u. 14.) — E. G. Bolze, 
Altarbilder v. Frdr. Herlin in St. Gallen. 
(Ebd. 131-47.) — H. Koegler, Die Kreuzigung 
ein. Landesmus., wahrscheinl. e Gemälde d. 
Meisters DS. (Ebd 9, 314-25; Taf. 23f.) — 
Ders., Andachtsbild d Klosters u. Spitais 
z. hl. Geist in Bern, Holzschnitt v. Urs Graf. 
(Ebd. 326-29.) [3232 

Rauch, Die Trauts, s. '07, 3182. Rez.: 
Mitt. d. Germ. Nationalmus. '07, 129-32 F. Tr. 
Schulz; Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18, 
293-96 Stegmann; Lit. Zbl. ’07, Nr. 42 Rieffel; 
Rep. f. Kunstw. 31, 577-79 Friedländer. — 


Bibliographie Nr. 3225—3254. 


E. Bedslob, Hans Traut u. d Perings- 
dörffer Altar. (Mitt. a. d. Germ. National- 
mus. ’08, 3-9; Taf.) (32533 

Dirr, P., Zur Kenntn. d. mittela'terl. 
Malerei Augrburgs. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Schwab. u. Neuburg 34, 201-4) — P. Beck, 
Nochmals Jusius v. Ravensberg. (Schwab. 
Arch. 27, 63f.) — W. Kaesbach, Das Werk 
d. Maler Vict. u. Hnr. Duenwege u. d. Meisters 
v. Kappenberg. (Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 
65, I, 1-43.) [3234 

Künstle, K., Legende v. d. 3 Le- 
benden u. d. 3 Toten u. d. Totentanz. 
Nebst Exkurs üb. d. Jakobslegende. 
Im Zusammenh. m. neuer. Gemälde- 
funden a. d. bad. Oberlande unters. 
Freib.: Herder 1908. 116 S.; 7 Taf. 
7 M. [3235 

Rez.: Hist. Jahrb. 30, 458f. Lübeck; Dt. 
Lit -Ztg. '09, Nr. 33 Neuwirtb. 

Krause, R. A.T., Totentüunze in d. Marien- 
Kirchen z. Lübeck u. Berlin. (Zt. d. Ver. f. 
lüb. G. 9, 334-52.) [3235 a 

Schreiber, W. L., Basels Bedeutg. 
f. d. G. d. Blockbücher. M. 5 Abbild. 
(H. 106 v. Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. 
jx, 498. 4 M. [3236 

Gümbel, A., Hanns Scholler, ein dt. Bild- 
schnitzer am böhm. Hofe, 1490-1517. (Rep. 
f. Kunstw. 31, 323 - 35.) h Fr. Tr. Schalz, 


Neuentdeckte Arbeiten v. Veit Stoß. (Mitt. 
a. d. Germ. Nationalmus. ’08, 89-105; 
2 Taf.) [3237 

Schneider, Silberne Reliquientafel d. 


Marienburg vom J. 1383. Kunstwerk a. d. 
Blütezeit d Dt.-Ritterordense. (Jahrbb. d Kgl. 
Akad. Erfurt 34, 55-68) — H. v. Bruiningk, 
Kelch u. Patene d. Kirche zu Woltershausen 
in Hannov. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. 
d. Ostseeprovinzen Rußlands ’07, 107-17.) — 
R. Hoppeler, Genfer Goldschmiede d. 15. Jh. 
(Anz. f. schweiz. Altkde. N F. 10, 79r.) [3238 


Mundt, A., Die Erztaufen Nord- 
Dtlds. v. d. Mitte d. 13. bis z. Mitte 
d. 14. Jh. Ein Beitr. z. G. d. dt. Erz- 
gusses. (Kunstwiss. Studien lI.) Lpz. : 
Klinkhardt & B. 1908. 90 S.; 37 Taf. 
9 M. [3239 


Petit-Dutaillis, Ch., Docc. nour. 
sur les moeurs popul. et le droit 
de vengeance dans les Pays-Bas au 
15. siècle. Lettres de remission de 
Philippe le Bon. (Bibliothèque du 
15. siècle. IX.) Paris: Champion. 
226 S. [3240 

Reicke, E., Liebes- u. Ehehandel d. Barb. 
T:öffelholz, d. Mutter Willib. Pirckheimers, 
mit Sigm. Stromer z. gold. Rose. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18, 134-96.) — Fritz 
Herrmann, Passionsspiele in Mainz. (Beitrr. 
z. hess. Kirch.-G. 3, 325-27.) — R. Bemmann, 
Die erst. Nachrr. üb. d. Zigeuner a. d. Mühl- 
häuser Archiv. (Mühlh. G.bll. 9, 125f) — 
C. Binz, Zur Charakterist. d. Cusanus. (Arch. 
f. Kultur-G. 7, 145-53.) [3241 


Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit. 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30jähr. Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-1555. 


Archiv f. Ref.-G. Texte u. Unter- 
suchgn (s. Nr. 1327). Nr. 21 u. 22. 
Jg. 6, 1-2). S. 1-260. (11 M. 40. 

ubskr.-Pr.: 7 M. 80.) [3242 

uellen u. Darstellungen a. d. G. 
d. Ref.-Jahrh. (s. Nr. 1328). VII: 
F. Lepp, Schlagwörter d. Ref.-Jahrh. 
144 S. 4 M. 50. IX.: Joh. Bugen- 
hagensKatechismuspredigten 1525u. 
1532;hrsg.v. Geo. Buchwald. M. Ein- 
leitg. v. O0. Albrecht. 94S. 3M. [3243 


Luther, M., Werke. Krit. Ge- 
samtausgabe (s. Nr. 1334). XXX, 2. 
vij, 716 S. 22 M. [3244 


Inh.: 1) Von heimlich. u. gestohlenen Briefen 
1529, hrag. v. F.Cohbrs u. A. Goetze. 2) Vor- 
rede zu „An die hochgeborene Fürstin Frau 
Sibylla, Herzogin zu Sachs, Oeconomia 
Christiana, das ist v. christl. Haushaltg., 
Justi Menii“ 1529, hrsg. v. O. Albrecht, 
O. Bronner u. A. Goetze. 3)-4) Vorrede 
zu „Die Epistel S. Pauli zuu Colossern durch 
Phil. Melanchthon zum andern ausgelegt, 
verdeutscht durch Just. Jonam“ 1529; Vor- 
rede zu „Ein kurz Unterricht, den sterbenden 
Menschen ganz tröstlich u. seliglich furzu- 
halten“ v. Thomas Venatorius 1529. Hrsg. v. 
O. Albrecht u. A. Goetze. 6)-6) Vom 
Kriege wider die Türken 1529. Heerpredigt 
wider den Türken 15329. Hrsg. v. F. Cohra 
u. A. Goetze. 7) Vorwort zu d. Libellus de 
ritu et de moribus Turcorum 1530, hrsg. v. 
O. Clemen. 8) Vorrede zu Menius, Der 
Wiedertäufer Lehre 1530, hrsg. v. O. Clemen 
a. O. Brenner. 9) Vorrede zu Spenglers 
Auszug a. d. päpstl. Rechten 1530, hrsg. v. 
O. Clemen. 10)-11) Das 38. u. 39. Capitol 
Hesekiel v. Gog 15%. Vermahnung an d. 
Geistlichen, versammelt auf d. Reichstag zu 
Augsburg 1530. Hrsg. v. O. Clemen u. O. 
Brenner. 12) Glossen z. Dekalog 1530, hrag. 
v. O. Clemen. 13)-18) Widerruf v. Fege- 
feuer 1530; Brief an d. Erzbischof zu Mainz 
1530; Propositiones adversus totam synagogam 
Sathanae et universas portas inferorum 1530; 
Von d. Schlüsseln 1530; Predigt, da8 man 
Kinder zur Schulen halten solle 1530; Ver- 
mahnung zum Sakrament des Leibes u. Blutes 
Christi 1530. Hrsg. v. O. Clemen u. O. 
Brenner. 19) Sendbrief v. Dolmetschen 
1530, hrsg. v.F. Herrmann u. O. Bronner. 
20) Vorwort zu In prophetam Amos Johannis 
Brentii expositio 1530, hrsg. v. O. Clemen. 
21)-23) De Justificatione 1530; De potestate 
leges ferendi in ecclesia 1530; Weitere Ent- 
würfe 1530 a) Zu „Vermanung zum Sacra- 
ment“. b) Von Fürbitte d. Heiligen. c) Ser- 
mon am Tage Matthäi. d) nepi ti; povoizÑz. 
Hreg. v. G. Koffmane. 24) Etliche tröstl. 
Vermanungen 1530. hrsg. v. O. Clemen. 
25) Nachtrr. u. Berichtigu. 


Luthers, M., Briefe. In Ausw. 
hrsg. v. R. Buchwald. Lpz.: Insel- 
Verlag. xxıj, 282; 281 S. 12 M. [3246 


Saad a ie E ya 


*113 


Luther, M., Predigten im Juli 1534 
zu Dessau gehalten. A. Geo. Rörers 
Nachschrr. zum erstenmale hrsg. v. 


Geo. Buchwald. Lpz.: Haessel. 
1 M. 50. 3246 
Brandis, C. G., Luther in Jena. Boricht 


üb. Lutherana in d. Univ.-Bibl. zu Jena. 
(Bote d. Gust. Adolf-Ver. f. Thür. 60, 189-44.) 
— 0. Clemen , Bemerkgn. zu Luthers Rat- 
schlag an Kurf. Johann v. Sachsen v. 6. März 
1530. (Tbeol. Stud. u. Krit. ’09, 471-83.) — 
K. Löffler, Doctor plenus. (Hist. Jahrb. 30, 
217f) — 6. Kawerau, Widmung Luthers. 
(Arch. f. Ref.-G. Nr. 22, Jg. 6, 281f.) [3247 

Kawerau, G., Fin Sammelband a. d. Bibl. 
Geo. Spalatins. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 22, Jg. 6, 
227-30.) — F. Rahlwes, Üb. d. angebl. Erst- 
lingsschrift d. Ant. Corvinus: De Adamo et 
Eva. Halae Suev. 1519. (Zt. d. Ges. f. nieder- 
sächs. Kircb.-G. 12, 247f.) — Kayser, Der 
Rat d. St. Hannover empf. d. Urb. Regius 
d. Prädikanten Joh Küster auf d. Pfarre in 
Döhren, 5. Jan. 1535. (Ebd. 242f.) — Ders., 
Die z. Reform. Frieslands entsandten M. 
Gynderich u M. Undermark bitten. wieder 
zu ihr. Kirchen zurückkehren zu können. 
Emden 9. Jan. 153%. (Ebd. 239-42.) — Schorn- 
baum, Zum Briefwechsel d. Joh. Brenz. (BU 
f. württb. Kirch.-G. 12, 184f.) — P. Gantzer, 
Brief Bugenhagens an Jobat v. Dewitz. (B1. 
d. Ges. f. pomm. G. "ug, 6-8.) [3248 

Mathesius, J., Ausgew. Werke. I: Leichen- 
reden. Nach d Urdruck (1559). Verkürzte 
Ausg. m. Kommentar, nebst Lebensabriß de 
Verf. v. G. Loesche. 2. erg. Aufl. (Bibl. 
dt. Schriftsteller a. Böhmen. IV.) Prag: Calve. 
1908. xxxvimj, 289 S. 2 M. [3249 


Calvin’s, Johs., Lebenswerk in 
sein. Briefen. Auswahl v. Briefen 
Calvins in dt. Übersetzg. v. R. 
Schwarz. Mit Geleitwort v. P. 


Wernle. Tübing.: Mohr. xxıj, 498; 
SIS, 496 S. 20 M. [3250 

Lauchert, F., Der ital. Benediktiner Isi- 
dorus Clarius u. 8. Schr. f.d. religiös. Frieden. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
29, 611-20) — W. Friedensburg, 5 Rriefe 
Geo Witzels 1538-57. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 22, 
Jg. 6, 234-42.) [8351 


Kolde, D. Th,, Verlorene Bamberger Or- 
dinationsordng. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
15, 143£.) — W. Lüdtke, Die „Materia cor- 
rosa“ d. Lübecker Dompredigers Joh. Lüthken. 
Nach d Drucke v. 1536. (Zt.d. Ver. f. lübeck. 
G. 9, 170-91.) , ; [3252 

Pallas, K., Die Registraturen d. 
Kirchenvisitationen im ehem. sächs. 
Kurkreise (s. "og, 1182). Abtlg. II, 
T1.3: Die Ephorien Prettinu. Herzberg. 
(XLI v. Nr.2256.)xvj,676S. 16 M. [3253 

Bibliotheca reform. Neerlandica 
(8.’07,3221). V: Nederl. Anabaptistica 
(geschr. v. Henr. Rol, Melch. Hoff- 
mann, Adam Pastor, de Broeder- 
licke vereeninge); bewerkt door 
S. Cramer. xıj, 664 S. 8 fl. [3254 

W. Goeters, Relig. Lit. d. Ref.-Zeit im 
Neudruck (Theol. Arbeiten d. rhein. wiss. 
Prediger-Ver. 10, 108-11.) 


Histor. Vierteljahrschrift, 1909. 4. Bibliographie, 8 


°114 


Spitta, Fr., Die Bekenntnisschrif- 
ten d. Herzogs Albrecht v. Preuß. 
(Arch. f. Ref.-G. 6, 1-155.) — Ders., 
.Beitrr. z. Frage nach d. geistl. Dichtg. 
d. Herzogs Albrecht v. Preuß. (Aus: 
Altpreuß. Monatsschr. XLVI.) Kö- 
nigsb.: Beyer. S. 253-77. 50 Pf. Vgl. 
Nr. 1392. — 0. Clemen, Brief v. 
Wenzesl. Link. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 15. 199f.) [3255 


Kawerau, G., Miscellaneen z. Ref.-G. (Arch. 
f. Re£f.-G. Nr. 22, Jg. 6, 226-34.) [3256 
Schottenloher, Jac. Ziegler u. 
Adam Reißner; quellenkrit. Unter- 
suchg. üb. e. Streitschr. d. Reform.- 
zeit geg. d. Papsttum. Münch. Diss. 
ua 40 S. [3257 
Kawerau, G., Lied auf d Verbrenng. d. 
Bannbulle. (Arch. f. Ref.-G., Nr. 22, Jg. 6, 
232 f.) [3258 
Bossert, &., Der Heilbronner Re- 
formator Joh. Lachmann als Patriot 
im Bauernkrieg nach sein. Briefen. 
(Württb. Jahrbb. f. Stat. etc. ’08, 
L 45-76.) [3259 
Luzio, A., Neue Urkk. üb. Georg v. Frunds- 
berg. (Dt. Revue 34, I, 238-41.) [3260 
Menth, J., Zu d. Druckschrr. d. Packschen 


Handel. (Zbl. f. Bibliothw. 26, 217f.) Val. 
Nr. 1355. [3261 


Piaget, A., Documents inéd. sur 
la réformation dans le pays de Neu- 
châtel. T. I: 1530-38. (Inventaires et 
docc. publ. p. les Archives de l'Etat 
de Neuchâtel IV) Neuchâtel. Wolf- 
rath & Sp. 603 S. [3262 

Meyer, K., 2 Urkk. üb. d. Gegenabt 
Wolfgang Lange v. Walkenried. (Zt. d. Harz- 
Ver. 41, 179-82.) [5263 

Friedensburg, W., Zur Rede 
Karls V. in Rom v. 17. April 1536. 
(Quellen etc. a. ital. Archiven etc. 
11, 365-70.) . [3264 

Hasenelever, A., Sleidaniana. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 92-116.) — 
Ders., Sleidans Darstellge. d. böhm. 
Aufstandes 1547. (Ebd. 364f.) [3265 

Jungk, Türkenschatzg. v. 1542. 
(Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 
9, 149-224.) [3266 

Wotschke, Aus Hrzg. Albrechts v. Preuß. 


Briefwechs. m. Schlesien. (Korr.bl. d. Ver. f. 
G. d. ev. Kirche Schles. '08, 1-31.) [3267 


Weltgeschichte, Ullsteins. Hrsg. 
v. J. v. Pflugk-Harttung: G. d. 
Neuzeit, Das relig. Zeitalter 1500- 


1650. Berl.: Ullstein. 4°. 652 S. 
20 M. [3268 
Inh: J. v. Pflugk-Harttung, Ent- 


deckgs.- u. Kolonial-G.; K. Brandi, Re- 


| 


Bibliographie Nr. 3255—3318. 


naissance; Th. Brieger, Reformation; H. 
v. Zwiedineck-Südenhorst, Gegenref. 
in Dtld.; M. Philippson, Gegenref. in 
Süd- u. Westeuropa. Rez.: Hist. Zt. 103, 
203f. R. H. 
Thudichnm, Die dt. Ref. 1517-1587. Bd I, 
8. ’08, 1198. Rez.: Monatshfte. d. Comen.- 
Ges. 17, 84-993 Barge. (Bd. II ersch.) [3269 
Schriften d Ver. f. Ref.-G. (s. Nr. 1371). 
Hft. 99 3. Nr. 3280. [3270 
Berger, Kulturaufgaben d. Ref., s. '08, 
1200. Rez.: Preuß Jabrbb. 132, 347 f. Matthaei; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 36. 429-31 Barge; Arch. 
f. Kultur-G. 5, 480-82 Steinhausen; Dt. Lit.- 
Ztg. '09, Nr. 22 W. Köhler. [3371 
Buchwald, G., Die ev. Kirche im Jh. d. 
Reform. 11. Aufl. Lpz.: Liebisch 1908. 126 S. 
50 Pf. [3272 


Denifle, H., Luther u. d. Luther- 
tum in d. erst. Entwickelg. (s. '07, 
1258). II. Bearb. v. A. M. Weiß. 


xvj, 514 S. 7 M. [3273 
Rez.: Katholik ‘09, 39, 210-16 Jak. Schmidt; 
Preuß. Jahrbb. 136, 28-55 Adf. Harnack. 
Stählin, K., Luther u. d. dt. Reform. 
Heidelb.: Winter. 32 S. 60 Pf.— J. L. Neulsen, 
Luther the leader. New-York: Eaton & M. 
1908. 255 S. 1 sh. — J. Kübel, Luther als 
modern. Mensch. (Süddt. Monatshfte. `09, 
279-84 ) — Hnnzinger, Luther u. d. dt Mystik. 
(N. kirchl. Zt. 19, 972-85.) — 0. Crnsius, 
E. literarhist. Entdeckg. Luthers. (Beil. d. 
Münch. N. Nachrr. ’08, Nr. 118.) — Hauffen, 
Huß e. Gans — Luther e.Schwan s. Nr.1192. [3274 
Müller, Karl, Luther u. Karlstadt, s. '08, 
1204. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 8 Bossert; 


Zt. f. Kirch.-G. 29, 4:0-95 Brieger. — K. 
Müller, „Absenz“. (Zt. f. Kirch.-G. 30, 
178-80.) [3275 


Ebstein, W., Luthers Krankheiten, s. '08, 
3051. Rez.: Hist. Zt. 102, 374f. Kawerau; 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 5 Köhler; Hist. Vier- 
teljschr. 12, 1483 Baas. (3276 

Vetter, P., Lutherana (s. ’08, 3049). III: 
Luthers Stellg. im Streite Jac. Schencks m. 
Melanchthon u. Jonas 1537. (N. Arch f. 
siche. G. 30, 76-109.) — Th. Brieger, Luther 
u. d. Nebenehe d Landgrafen Philipp v. 
Hess. (Preuß. Jahrbb. 135, 35-49.) — W. 
Walther, Luthers Ende. (Walther, Zur Wertg. 
d. dt. Ref. 174-82.) (3277 

Loesche, G., Luther, Melanchthon 
u. Calvin in Österr.-Ung. M. archival. 
Beill. Tüb.:Mohr. xvj,3718. 4 M. [3278 

Rez.: Lit. Zbl. un, Nr. 38 3:. 

Paulus, N., Zwingli u. d. Glaubensfreibheit. 
(Hist.-pol. DU 143,645-66.) — P. Burckhardt, 
Die Katastrophe d. Zwinglischen Politik. 
(Schweiz. theol. Zt. Jg. 26, H. 1) (32179 

Lang, Aug, Joh. Calvin. (= Nr. 
3270.) Lpz.: Haupt. 222 S. 2 M.40. — 
P. Paulsen, Desgl. Stuttg.: Belser. 
177 S. 2 M. 80. — E. Knodt, Desgl. 
Herborn: Nass. Colportageverein. 
505 S. 3 M. — Diener-Wyss, Desgl. 
N. verm. Ausg. Zürich: Füssli. 138; 
518. 1 M. 50. — @. Sodeur, Desgl. 
(Aus Natur u. Geisteswelt 247.) Lpz.: 
Teubner. 100 S. 1 M. [3280 


Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Lobstein, P., La connaissance relig. 
d'après Calvin, étude d’hist. et de dogmat. 
(Rev. de th£&ol. et de phil. ’09, 53-110.) — 
E. Doumergue, Calvin, an epigone of the 
middle ages or an initiator of mod. times? 
(Princet. th. rev. ’09, 1, 53-104.) — B. B. War- 
Held, Calvins doctrine of the knowledge of 
God. (Ebd. 2, 219-325.) — H. Strathmann, 
Calvins Lehre v. d. Buße in ihr. später. Ge- 
stalt. (Theol. Stud. u. Krit. ’09, 402-27.) [3281 

Lindeboom, J., Erasmus. Onder- 
zoek naar zijne theologic en zijn 
E gemoedsbestaan. Leid. 


iss. x, 280 S. [3282 

Fr. Thudichum, Erasmus; e Wort d. 
Würdigung wider seine Verkleinerer. (Monats- 
hfte. d. Comen.-Ges. 18, 132-38.) 

Meusel, H., Joh. v. Staupitz in s. Beziehgn. 
zu Luther. (Sachs. Kirchen- u. Schulbil. "on, 
417-223; 433-37.) [3283 


Müller, Karl, Anfänge d. Kon- 
sistorialverfassg. im luth. Dtld. (Hist. 
Zt. 102, 1-30.) [3284 


Fritsche, B., Die päpstl. Politik 


u. d. dt. Kaiserwahl 1519. (Progr. 
Burg b. M.) Halle: Waisenhaus. 
58 S. 1 M. 80. 3285 


Müller, Nikol., Die Wittenberg. 
Bewegg. 1521 u. 1522. (Arch. f. Ref.- 
G., N. 22 u. 23, Jg. 6, 161-226; 
261-325.) [3286 

Creutzberg, Karl v. Miltitz, s. up, 3062. 
Rez : Ztg. f. Kirch.-G. 29, 420f. O. Clemen: 
Theol. Lit -Ztg. "ug, Nr. 25 Hermelink; Mitt. 
a. d hist. Lit. 37, 93f. Barge; Dt. Lit.-Ztg. 
’09, Nr. 4 O. Clemen; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
$0, 200-202 W. Bauer. [3287 

Jordan, Neuere Lit. üb. Pfeifer u. Münzer. 
(Zt. d. Vər. f. Kirch.-G. d. Prov. Sachs. 
4, 146-56.) , [3288 

Menck, F., Beitr. z. G. K. Fer- 
dinands I. (Beitrr. z. neuer. G. Österr. 
H. 4: Jan. "og 1-19.) [3289 

Ursu, J., Auswärt. Politik d. Pet. 
Rares, Fürst d. Moldau (1527-38.) 
Wien: Konegen 1908. 1808. 6 Kr. [3290 

Vitale, V., L'impresa di Puglia 
1528/29 (s. ‘08, 1219). Forts. (N. Arch. 
Veneto N.S. 14, 120-92; 324-51.) [3291 

Branky, F., Der Reichstag d. J. 
1530 u. d. Wahl Ferdinands zum dt. 
König. Wien. Progr. ’08. 40 S. [3292 

Rez.: Hist. Zt. 103, 416 Hasenclever. 

Schweitzer, V., Beitrr. z. G. Pauls II. 
(Róm. Quartalschr. 22, II, 132-42). [3293 

Bonwetsch, G. d. Passauisch. Vertrages 
v. 1552, s. ’08, 3070. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 37, 166-69 Barge. [3294 


Reich, D., Sul confine linguist. nel secolo 
16 a Pressano, Avisio, San Michele, Mezo- 
corona. (Atti d Acad. degli Agiuti. Ser III, 
XII, 109-76.) Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 
52, 305-7 Voltelini. [3295 

Ammann, H.. Peter Passler, d. Bauern- 
rebell a. Antholz. (Forsch. u. Mitt. z. G. Ti- 
rols u. Vorarlbergs 6, 52-60; 141-583.) [3296 


*115 


Erhard, 0., Der Bauernkrieg in 
d. gefürst. Grafsch. Kempten. Kempten 


u. Münch.:Kösel. 1208. 2 M. 50. [3297 
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 2461. 
Kolde. 
Flemming, P., Zur Pfarr-G. v. Windsheim. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 123-31.) [3293 
Bossert, G., Lage d Pfarrstandes in 
Württemb. 1534-48. (Bl. f. württb. Kirch.-G. 
12, 97-104.) — F. Lörcher, G. d. Ref. im 
Zabergäu. (Vierteljhfte. d. Zaberg. Ver. ’07, 
I-III, 1-72.) — Th. Schön, Prädikant Pfeiffer 
1525-36 aus Tübing. (Tüb. Bill. 10, 56 f.) [3299 
Ow-Wachendorf, W. Frhr. v., Melch. v. 
Ow, Landvogt zu Hochpurg. 1517-69. (Ale- 
mannia N.F. 9, 161-71.) [3300 
Beinert, J., Zug Straßburgs geg. Graf 
Philipp III. v. Hanau- Lichtenberg 1526. 
(Jahrb. f. G. ete. Els.-Lothr. 24, 33-39.) [3301 


Hege, Chr., Die Täufer in d. Kur- 


pfalz. Beitr. z. bad.-pfälz. Ref.-G. 
Frankf. a. M.: Minjon. 178 B8. 
3 M. 50. [3302 


Rez.: Monatshfte. d. Comen.-Ges. 18, 41-44; 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 247 f. Kolde.. 
Kentenich, Die Trierer u. ihr Kurfürst 
1534. (Trier. Chron. N.F. 5, 65-69.) (3303 
Harraeus, K., Reform. u. Gegenref. in 
Rhens. (Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 3, 
65-128.) . [3304 
Leineweber, L., Die Paderborner 
Fürstbischöfe im Zeitalterd Glaubens- 
neuerg. Beitr. z. Ref.-G.d. Stifts Pa- 
derborn. (Zt. f. vaterl. G. etc. West- 


fal. 66, II, 77-158.) [3305 

Sillem, W., Joh. Meyer, erst. Geistlicher 
Hamburgs, der verehelicht war. (Mitt. d. Ver. 
f. hamb. G. Jg. 28, Bd. 10, 106-9.) [3306 


Könnecke, Bilder a. d. kirchl. Ref. d. 
Hochstifts Halberstadt. (Jahresber. d. Thür.- 
Sächs. Alt.-Ver. ui, 30-54.) '3308 

Hecker, Hurzog Moritz v. Sachsen u. ». 
Räte bis z. Schlusse d. Schmalkald. Krieges, 
(Jahresb»r. d. Kg}. Sächs. Altert.-Ver. ’07/8, 
9f.) — Ders., Dresden Im Schmalkald. Kriege 
1547. (Dresdn. G.bll. ‘09, XVIII, 1-11.) [3309 

Clemen, O., Alex. Chrosner, 8. ’08, 3092. 
Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 29, 352-54 Vetter 
u. Entgegng. v. Cl. m. Antw. v. V. ebd. 30, 
173-76; Theul. Lit.-Ztg. '09, Nr. 4 Bossert; 
Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 19 Kawerau. — P. 
Vetter, Zur G. Alex. Krosners. (N. Arch. 
f. sichs. G. 30, 140-44.) [5310 

NieBen, P. v., Fehde d. Jesse gog. Schivel- 
bein u. d. Markgraf Hans. (Schrr. d. Ver. f. 
G. d. Neumark 22, 133-38.) [3311 

Kern, A., Schles. Bauernunruhen 1527,28. 
(Schles. G.bll. '09, 25-29.) [3312 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555-1048. 
Fris, V., Essai d'une analyse des 
Commentarii sive annales rerum 
fandricarum (Annales Flandriae 1561) 


de Jacques de Meyere. Partie I. 
Gand: Van Goethem 1908. x)v, 
242 S. 9 fr. 50. [3313 


Ch 


*116 


Uhlirz, K., Bruchstück d. Diariums d. 
Grazer Jesuiten, 1574-89, 1596, 1597. (Beitrr. 
2. Erforschg. steirisch. G. 36, N. F.4,51-67.) [3314 

Glücklich, J., Wenz. Budowec v. Budow 


Correspondenz 1579-1619. (Hist. Arch. Čislo 
80, XLV, 203 8.) — Ders., Neue unbekannte 


Schrift d. Budowoc. (Český Časopis hist. 14, 
334-26.) — J. Volf, Zur Korrespond. d. Budo- 


wec. (Časopis Musea král Českého 83, 271f.) 
— Ders., Drei Satiren auf Budowec. (Ebd. 
454-56.) [3815 

Zeytung, Warhafftige, welcher mafsen die 
St. Mülhausen in Schweitz d. 17. 6. 1587 von 
Bern, Basel, Zürich u. Saff hausen Belegert, 
auch volgends d. 25. erobert und eingenum- 
men worden. Straubing: Summer 1587. 
Neudr. besorgt v. J. Lutz. Lpz.: Beck 1907. 
78. 2M. [3316 

Greiner, Des Onophrius Miller Lubspruch 
auf d St. Ulm. 1593. (Mitt. d. Ver. f. Kunst 
u. Altert. Ulm 13/15, 143-65.) (3317 

Wäschke, H., Aus d. Tageb. d. 
Fürst. Christian II. v. Anhalt-Bernb. 
Beitrr. z. G. d. 30j. Krieges. (Zt. f. 
Ref.-G.d. Prov. Sachs. °08, 53-78.) [3318 


Koehne, K., Aufzeichngn. Casp. Diemers, 
Stadtschreibers v. Ostersburken, üb. Schick- 
sale dies. Stadt im 30j. Kriege. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 24, 164-69.) [3319 

Blanckmeister, F., Rede Gust. Adolfs 
nach d. Sieg bei Breitenfeld. (Beitrr. z. sächs. 
Kirch.-G. 22, 170-72.) (8320 

Turbo Suecicus Monasterii Weissenaw. 
(Schwäb. Arch. 27, 11-15, 27-31.) (3331 

Heymach, F., Aufzeichngn. d. Pfarrers 
Plebanus e Michlen 1636/37. (Ann. d. Ver. 
f. nass. Altertkde. 38, 255-85.) [3323 


Susta, J. 


Konzil v. 


Die röm. Kurie u. d. 
rient unt. Pius IV. 


Aktenstücke z. G. d. Konzils (s. 


"ON, 1318). Bd. II. xxvıj, 605 S. 


17 M. [3323 

Ehses, Neue Dokumeute üb. d. Konzil v. 
Trient? (Hist, Jahrb. 30, 477f. [3324 

Briefwechsel d. Herzogs Christoph v. 
Württemb., hrsg. v. V. Ernst, s "On, 1261. 
Roz.: N. Arch. f. süchs. G. 29, 169-72 G. Wolff; 
Hist. Vierteljschr. 11, CO4f. Trefftz; RII. f. 
württb. Kirch.-G. N. F. 11, 190-92 Bossert; 
Dt. Lit.-Ztg. ‘09, Nr. 9 Brandi; Lit. Zbl. "ou. 
Nr. 4. [3325 

Cramer, A. M., u. K. v. Kaufungon, 
Briefwech». d. Fam. v. Hopfigarten auf Mül- 
verstedt, Haineck u. Schlotheim m. d. Rate 
d Reichsst Mühlhausen i. Th., 1554-1595. 
(Muhlh. G.bll. 9, 42-53.) . [3326 

Braunaberger, 0., Dt. Schriftstellerei u. 
Buchdruckerei d. rom. Stuhle empfohlen. 
Denkschr. v. J. 1566. (Hist. Jahrb. 30, 
62-12.) , „1327 

Liste chronologique des &dits et 
ordonnances des Pays-Bas: Règne 
d'Albert et Isabelle (1598-1621). 
Brux.: Goemaere 1908. xv, 1035S. [3328 

Krofta, K., Die böhm. Landtags- 
verhandlgn. i. J. 1605. (Sep. a.: 
Böhm. Landtagsverhdlgn. XI.) Prag: 


Selbstverl. 1908. 4°. 96 S. [3329 


Bibliographie Nr. 3314—8374. 


Amlacher, A., Zwei Urkk. z. G. d. Bul- 
garen in Baumgarten. (Korr.-BL d. Ver. f. 
siebenb. Ldkde. 31, 92-94.) (3330 

Benrath, K., Neuaufgefund. Briefe 
v. Sarpi. (Hist. Zt. 102, 567-73.) [8331 

Sendschreiben d. Gfn. Ludw. v. Nassau- 
Saarbrücken an s. Lehnsleute u. Untertanen 
zu Anfang d. 30j. Krieges. (Mitt. d Hist. 
Ver. f. d. Sanrgeg. 9, 243 f. , [3333 


Volf, J., Zu d. Liedern v. Friedr. v. d. Pfalz. 


(Casopis Musea král Ceského 83, 456-60.) — 
Dolensky, Christ. Megander, nicht Lomnický 
machte d. Lied v. d glückl. u. glorreich. 
Ankunft Friedr. V. (Ebd. 272.) "3333 


Siegl, R., Wallenstein’sche Quar- 
tierlisten v. J. 1630 im Egerer Stadt- 
archiv. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Bähm. 47, 253-62.) [8334 


Perlbach, M., Zu d. Handecbrr.-Verzeichn. 
d. Bibl. d. geistl. Ministeriums zu Greifsw. 
v. R. Lühder. (Pomm. Jbb. o, 181f.) Vel 
Nr. 1452. l [3:35 
Claußen,B.,‚CyriacusSpangen- 
bergs Briefe an Joh. v. Hildesheim, 


1565-70. (Mansfeld. Bll. 22, 155- 
224.) [3386 
Synodalbuch. Die Akten d. Sy- 


noden u.Quartierkonsistorienin Jülich, 
Cleve u. Berg 1570-1610, hrsg. v. 
Ed. Simons. (Urkundenb. z. rhein. 
Kirch.-G. ei Neuwied: Heuser. xvj, 
838 S. 10 M. [3337 

Schmidt, Friedr., Visitationsberr, üb. 
einige mansfeld. Orte. (Mansfeld. DU 23, 
1-31.) N [3338 

Schlosser, H., Die Piscatorbibel. 
Beitr. z. G. d. dt. nn 
Heidelb.: Winter 1908. 122 S. 
3 M. j [3389 

(Tl. I: Die Luthberbibel in d. ref. Kirche 
bis 1600 u. d. Entstebg. d. Piscatorbibel: 
Heidelb. Dies. 36 8.) 

Kühnhold, H., Konsistorialverfügg. a. d. 
16. Jh. (Zt. d. Ges. f. uiodersächs. Kirch.-G. 
13, 247.) [3340 

Schultze, Vict., 3 unbekannte Bricfe 
Phil. Nicolais, (N. kirchl. Zt. 19, 661-75.) [3341 


Selle, F., Dank d. Univers. Wittenberg 
an Steyr, ep Mai 1613, für e. Stiftg. Aus d 
städt. Arch. zu Steyr. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 29, 13-15.) (3343 


Schmidlin,J., Die kirchl. Zustände 
in Dtld. vor d. 30j. Kriege nach d. 
bischöfl. Diözesanberr. an d. Hl. Stuhl. 
TI. I: Österr. (Erläutergn. z. Janssens 
G. VI, 1 2.) Freib.: Herder 1908. 
Lei, 187 S. 6 M. [3348 

Figgis, J. N., Petr. Canisius and 
the German Counter-Reform. (Engl. 
hist. rev. 24, 18-43.) [3344 

Galante, A., Il Concilio di Trento. 
Trient: Monauni 1908. 638. 3 Kr. [3345 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Hefner, Pr Entstehgs.-G. d. Trient. 
Rechtfertigungsdekretes. Beitr. z. 
Dogmen-G. d. Ref.-Zeitalters. Paderb. : 
Schöningh. xvj, 368;184S. 10M. [3346 

Rieß, L. Politik Pauls IV. u. s. 
Nepoten. E. weltgeschichtl. Krisis d. 
16. Jh (H. 67 v. Nr. 2710.) Berl.: 


Ebering. xvj, 496 S. 12 M. 80. [3347 
Fournier, A., Maria Stuart u. d. Habsburger. 
(Österr. Rundschau 15, 27-35. [3348 


Fruin, R., De tachtigjarige oorlog. 
Hist. opstellen. (In 6 Tin.) 1: Het 
vorspel. "e Gravenh.: Nijhof 1908. 


251 S. 1 fi. 90. [3349 
Rachfahl, Wilh. v. Oranien, s. ’08, 1286. 
Rez.: Intern. Wochensohr. 2%, ’08, 1249-58 


H. Oncken. 
Sommerfeldt, @., Der Protestan- 
Íds. u. d. Kriegsbe- 


tismus Süd-Dtlda. 
fürchtgn. d. J. 1562. (BU. f. württb. 


Kirch.-G. 12, 174-80.) [3350 
Jungk, Ein Saarbrücker in türk. Gefangen- 
schaft. (Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 9, 
265-70.) (3351 
Chroust, A., Aus d. letzten Tagen Kais. 
Rudolfs. (Österr. Rundschau 14, 359-73.) [3352 


Macháček, F., Der Prager Fenster- 
sturz v. 1618. (Ceské Časopis hist. 
14, 197-211; 297-311; 436-51.) [3353 

Dürbeck, E., Kursachsen u. d. 
Durchführg. d. Prager Friedens 1635. 


Leipz. Diss. '08. 110 S. [3354 

Meier, Wilh., Die geplante Heirat Philipp 
Wilh. v. Pfalz- Neuburg m. d. Schwester d. 
Gr. Kurfürsten. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrhein 87, 162-73.) (3355 


Korff, E. Graf v., Die Anfänge d. Foederal- 
theologie u. ihre erste Ausgestaltg. in Zürich 
u. Holland. Bonner Diss. 1908. 53 S. [3356 


Scheuffler, J., Der hohe Adel in Österr. 
vor u. nach d. Gegenref. (Evang. Kirch.-Ztg. 
f. Österr. ’08, 17; 33.) — V. Bibl, Erzherzogin 
Johanna, erste Großherzogin v. Toskana. 
(Beitrr. s. neuer. G. Österr. H. 4: Jan. ’09, 
20-34.) — B. A. Kröß, Untergang d. Cölesti- 
nerklosters auf d. Oybin b. Zittau. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 47, 229.) — F. A. 
Seeliger, Aufruhr zu Komotau 1591. (Mitt. d. 
Nordböhm. Exkurs.-Klubs 31, 39-41.) [3357 

Meyer, Karl, Inwieweit war d. Nuntius 
am goldenen Bund beteiligt? (Anz. f. schweiz. 
G. og Bd. 10, 440.) (3358 

Schwarz, Bischof Jul. Echter u. d. Reichs- 
dorf Gochsheim. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
14, 243-51.) — A. Bomhard, Kampf um d. 
erst. Kirchenbau in Ziegenbach 1583. (bd. 
293-306.) — H. Schöppler, Üb. d. iu Regens- 
burg. Zeit d. Truppenbesetzg. währ. d. 30j. 
Krieges ausgeübte amtl. Kontrolle. (Ober- 
pfalz II) — F. X. Bnchner, Oberpfälz. Markt 
Lauterhofen im 30j. Kriege. (Jahresber. d. 
Hist. Ver. f. Neumarkt i. O. Jg. IV.) — P. 
GoeBler, Bildnisse u. Dokumente auf M. Melch. 
Volz. (Bll. f. württ. Kirch.-G. 12, 185-90.) [3359 

Lefébnre, L., Le drame de l'Ame alsacienne 
au 17. siècle. (Sċances et travaux de l’Acad. des 
sciences morales et polit. N.S. 71,423-69.) [3360 


| 


*117 


Braun, La Lorraine pend. le gouvernem. 
de la Fort6-Senectöre 1643-1661. (In: Mém, 
de la Soc. d’archl lorr. etc. Bd. 56.) [3361 

Klenck, J., Schicksale d. Dorfes Sandhofen 
im 17. Jb. (Mannh. G.bll. 10, Sp. 88-90.) — 

Walz, Bad Nauheim vor 300 Jahren. 
(Quartalbll. d Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 
4, ’08, 258-65.) — W. Diehi, Der erste ge- 
taufte Jude unt. d. Pfarrern d. Obergrafschaft. 
(Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 3, 344.) [3362 

Bockmähl, P., Edelfrau Odilia v. Flodorff, 
Burggräfin v. Odenkirchen, u. ihre Zeit. 
(Theol. Arbeiten d. rhein. wiss. Predig.-Ver. 
10, 96-107.) (3363 


Meuffels, H., Les martyrs de 
Gorcum. Paris: Lecoffre 1908. 200 S. 
2 fr. l 3364 

Meindersma, W., De geref. ge- 
meente te 's-Hertogenbosch, 1629-85. 
Zalt-Bommel: Van de Garde. 272 8. 


2 fl. 76. | [3365 

Tümpel, H., Auf welche Weise u. an 
welchen Orten wurden 1609 d. Beziehgn. 
Ravensbergs zu d. Hohenzollern angeknüpft? 
(Ravensberg. G.bll. ’09, Nr. 2.) [3366 

RBüther, H., Streit zwisch. d. Hamburg. 
Staate u. d. Kloster Neuenwalde weg. d. 
Besitzes d fünf Heidedörfer Arensch, Be- 
rensch, Eudendorf, Oxstedt u. Holte. (Jahres- 
ber. d Männer v. Morgenstern 7,8, 75-86.) — 
E. Finder, Kirchen u. Schulen in d. Vier- 
landen 1550-1650. (Jahrb. d. Ver. f. Vierländer 
Kunst etc. f. ’Us.) [3367 

Krieg, H., Aus d. G. d. Amtes Dreileben 
währ. d. 30j. Krieges u. nach dess. Abschluß 
bis 1670 (Montagsbl. Beil. d. Magdeb. Ztg. 
08, Nr. 40-42.) — B. Jordan, Hrzg. Wilh. v. 
Weimar, d. St Mühlhaus. o d Eichsfeld 1682. 
TL I. (Aus alt. Zeit. N.F. II.) Ch, Lucke, 
Der große Brand d. Dorfes Bottendorf 10. Juni 
1635. (Mansfeld. B11. 22, 225-28.) — 0. Berger, 
Desgl. im Kloster Helfta 21. Nov. 1641. 
(Ebd. 32-44.) i (3368 

Waas, F., Die Generalvisitation 
Ernsts d. Frommen im Hrzgt. Sachs.- 
Gotha 1641-45. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. etc. N. F. 19,838-128; 395-426.) [3369 


Vollert, W., Heinr. Posthumus als luth. 
Christ u. s. Bedeutg. f. d. tbür. Kirch.-G. 
Gera. 63 S. 5 Taf. Rez.: Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N.F. 19, 56515-17 Berth. Schmidt. [3370 

Schöpff, W., D. Zacharias Rivander (Bach- 
mann). Sein Leben u. e Komödie Lutherus 
redivivus. M. kurz. Charakterist. d. wichtigst. 
s. übrigen Schriften. (Mitt. d. G.- u. Alterta.- 
Ver. Leisnig 13, 1-36) — Th. Gärtner, 
Christian Keimann. (Mitt. d. Ges. f. Zittauer 
G. 5, 28-38.) [3371 

Schuster, Geo., Zur Lebens-G. d. Mark- 
grafen Johann u. Joh. Georg v. Brandenb. 
(Hohenzoll.-Jahrb. 12, 258-60.) [3372 

Nießen, P, J. Ten Ausgang d. 
staatsrechtl. Kämpfe zw. Pommern 
u. Brandenb. u. d. wirtschaftl. Kon- 
flikte d. J. 1560-76. (Balt. Stud. N.F. 
12, 103-206.) [3373 

Vietzke, G., Aus d. Belgarder Pfarrarchiv. 
Monatsbil. d. Ges. f. pomm. G. "oy, 22-25.) — 

h. Wotschke, Vergessener Autor d. Posener 
Landes: Jak. Heydenreich. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Pos. 9, 73-75.) [3374 


*118 


Jacobi, R., Thorn, Elbing, Danzig 
u. d. poin. önigswahlen 1578-75. 
(Mitt. d. Coppernicus-Ver. 15, 42-48; 
53-69.) [3375 

Baerent, P., Notizen z. G. u. Kult.-G. d. 


17. Jh. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. 
Ostseeprovinzen Rußlands ’07, 87-98.) [3376 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
. schluß von Religion und Kirche). 


Walther, A., Die burgund. Zentral- 
behörden unt. Maximilian I. u. Karl V. 
Lpz.: Duncker & H. jx, 220 S. 
5 M. 50.) [3377 

Mitis, 0. Frhr. v., Gundacker v. 
Liechtensteins Anteil an d. Kaiserl. 
Zentralverwaltg. 1606-54. (Beitrr. z. 
neuer. G. Österr. H. A: Jan. ’09, 
35-118.) [3378 

Hirn, G. d. Tiroler Landtage 1518 bis 1525, 
8.°07,1400. Rez.: Hist. Zt. 100, 636 f. v. Below; 
Forschen. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 5, 
165 f. Straganz. [3379 

Gorge, S., Zur Verwaltgs.-G. unt. Kaiser 
Ferdinand IÍ., 1619-37. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 47, ‚420-23.) [3380 

Kubicek, E., Ustava zemò moravské na 
konci samostatuosi české (Verfassg. v. Mahren 
am Schluß d. böhm. Selbständigkeit). Wal- 
lachisch-Meseritsch. Progr. '08. 24 8. [3331 

Hensler, E., Verfassg. u. Verwaltg. 
v. Kurmainz um d. J. 1600. Beitr. 
z. Verf.-G. d. geistl. Fürstentümer. 
(= Nr. 2714.) Straßb.: Herder. xvj, 
87 S. 3 M. (29 S.: Straßb Diss. 
GEN [3382 

Sommer, A., Versuch d. Grafen 
Anton v. Oldenb. z. Reorganisat. d. 
Lehnswesens in s. Landen 1565-68. 
(H. 16 v. Nr. 2834.) Hildesh.: Lax. 
115 S. 2 M. 60. (Tl. I: Münst. Diss. 
"08. 66.) [3383 

Semrau, A., Jost Law. Dietz u d. Münz- 
reform unt. Sigismund I. (Mitt.d. Coppernicus- 
Ver. 14, 33-48.) ‚. [13384 

Muller, Joh., Finanzpolitik d. 
Nürnb. Rates in d. 2. Hälfte d. 16. Jh. 
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
7, 1-63.) [3385 

Geiger, Bürgermeisterinstruktion d. St. 


Wemding im Ries v. J. 1587. (Neuburg. 
Kullektanven-Bl. 70, 1-7.) [3386 


Beemelmans, W., Verfassg. u. 
Verwaltg. d. St. Ensisheim im 16. Jh. 
(35 v. Nr. 2796.) Straßb.: Heitz 1908. 
96 S. 2 M. 50. [3387 


Rez.: Forschgn. etc. z. G. Tirols ete. 6, 
Lait Moeser. Rez. v. U8, 3167: ebd. 182-87 
Moeser. 

Cassel, C., Wie d. Bürgerschaft d. St. 
Celle im J. 1600 vorübergehend Anteil an d. 
Stadtverwaltg. erlaugte. (Haun. G.-bll. 13, 
79-99.) l (3388 

Blümcke, 0., Finanz. Zusammen- 


Bibliographie Nr. 3375— 3432. 


bruch Stettins Anfang d. 17. Jh. 
(Balt. Stud. N.F. 12, 11-102.) [3389 


Gothein, E., Dtld. vor d. 30). 
Kriege. (Pforzheim. Volksschrr., hrsg. 
v. K. Brunner.) Pforzh., Volkstüml. 
Bücherei; Lpz. : Zieger 1908. 18 S. [3390 

Below, G. Veg Die Frage d. ück- 
gangs d. wirtschaftl. Verhältnisse 
Dtlds. vor d.80j. Kriege. (Vierteljschr. 
f. Soz.-u. Wirtsch.-G.7,160-67.)[3390 a 


Loserth, J., Aus d. steiermärk. Herren- 
welt d 16. Jh.: Wolf Herr v. Stubenberg als 
Volkswirt u. Erzieher. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Steierm. 6, Hft. 1,2, 1-26.) [3391 

Pfund, K., Über volkswirtschaftl. Übel- 
stände im lIsarwinkel um d Mitte d 30j. 
Krieges. (Altbayer. Monatsschr. 8, 38-43.) 13392 

Kentenich, @., Die Trierer Bürgerschaft 
zu Beginn u. zu Ende d au. Krieges (8. ’07, 
1408). Forts. (Trier. Chron. N.F. II-V.) [332% 

Berg, Ihro Fürst. Gnaden Johansen, 
Markgrfn. zu Brandenb., Wirtschaftsordng., 
wie diesalbe auf Ibrer Fürstl. Gnaden Amtern 
gehalten worden 1551. (Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Neumark 22, 43-60.) (3394 

Wälderbeschreibung, Die Hennebergiache, 
v. 1587. Nach d Bearbeitg. des E Devrient 
auszugsweise hrag e d. wissenschaftl. Abtig. 
d Thüringerwald-Ver. Eisenach: Kahle 
1908. 45 S. (3335 

Müntz- und Tax-Ordnung, Grävelich 
Nassau Sarbrückische Getr. im J. 1623. 
(Mitt. d. Hist Ver. f. d. Saargeg. 9, 245. 
4.) [3396 
Sitte, A., Tschausch Hedajets Aufenthalt 
iu Wien (1565). (Arch. f. Kult.-G. 6, 192-201.) 
— C. Schlecht, Die Rechnungsbücher d. 
Liebfrauenkirche zu Ingolstadt 1519-23. (Alt- 
bayer. Monatsschr. 8, 75-83.) — H. Kühnhold, 
Kirchonubrrechng. a. d. 16. Jh. (Zt. d. Ges. 
f. niedersächs Kirch.-G. 12, 244-46.) [3397 

Trieb, A., Das Oberamt Alzey u. d. darin 
bestehende Leibeigenschaft um d. Mitte d. 
17. Jh. (Vom Rhein 7, 20-23.) [3398 

Wutke, K., Eine fürstl. Auslassg. üb. landl. 
Tagelohn, Robotten d. Bauern u. Dreidings- 
recht, 1590. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 42, 


334 f.) i [5339 
Kohler, J., Zur Carolina. (Arch. 
f. Strafrecht 56, 12-17.) [3400 


Schirmer, Peinliche Rechtssache d Eisen- 
berg. Bürgers H Petzolt 1595-98. (Mitt. d 
G.- u. Altert.forsch. Ver. Eisenberg 2435, 
Bd. 4, 809-40.) [3301 

Berbig, Der „gemeyne Casten“ zu Coburg 
im Visitationsjahr 1529. (Dt. Zt. f. Kirchen- 
recht 15, 394-419.) — Ders., Ein adelig. 
Testament a d. J. 1503 u. e. Streitfall zw. 
d. Stadtrat zu Coburg u. d. Geistl. Haupt- 
mann Ernst v. Brandenstein weg. ©. geistl. 
Stiftg. 1528. (Ebd. 19, 84-116.) (3402 


Diener - Schönberg, A., Bestand d. kur- 
sächs. Zeughäuser zu Ende d. 16. Jh. (Zt. f 
hist. Waffenkde. 4, 306-11.) [3403 


Krollmann, C., Das Defensions- 
werk im Hrzgt. Preußen (s. ’07, 3176). 
Tl. II: Unt. d. Kurf. Joh. Sigismund. 
140 S. 2 M. 40. [3404 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


Schultz, Rekruten -Aushebungen im Dt. 
Kroner Kreise 1618. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 
8, 16-18.) (3405 


Van der Linden, H., L'Université de 
Louvain en 1568. (Bull. de la Comm. R. d’hist. 
de l'Acad. R. de Belg. 77, 9-36.) (3406 

Windel, R., Über e. Studienordnung f. 
angehende Studenten 158%. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. etc. 24, 276-78.) (3407 

Meyer, Frdr., Ziel, Organisation u. Stuff 
d Unterrichts im Jesuitengymn. zu Köln in 


d. erst. Jahren nach s. Eröffug. 1557. (Mitt. 
d Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 
35-63.) [3408 


Wehrmann, M., Der junge Herzog Philipp 
v. Pommern am Hofe d Kurt Ludwig V. 
1526-31. (N. Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 8, 
12-84.) — J. Krans Levinus Hulsius. (Monats- 
schr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. ’09, Nr. 2f.) — 
Spangenberg, Urkundliches z. ältest. G. d. 
Klosterschule 1s. '06, 1453). II. Roßleb. Progr. 
8. Au 27 S. — J. Christianl, Notizen zu d. 
Biographien d. Beglviter Rudbecks in Est- 
land. (Sitzungsberr. d. Gel. Estn. Ges. '07, 
92-98.) [3109 


Grolig, M., Die Klosterdruckerei im Prä- 
monstratenserstifte Brucka.d. Thiuya (Mähren) 
1595-1605. (Aus: Mähr. Magaz. f. Biogr. u. 
Kultur-G.) Wien: Hölder 1908. 4128.54 Pf. [3410 

Obser, K., Eine Heidelberg. Kleindruckerei 
d. 16. Jh. (N. Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 
8, 98-100.) [3411 


Ellinger, G., Jak. Micyllus u. Joach. 
Camerarius. Zwei neulatein. Dichter. (N. 
Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 234, 150-73.) — 
0. R. Bedlich, Freundesbriefe Conrads v. 
Heresbach an Joh. v. Vlatten, 1524-36. (Zt. 
d. Berg. G.-Ver. 41, 160-84 ) (3112 


Merker, P., Simon Lemnius. 
(Quell. u. Forsch, z. Sprach- u.Kult.-G. 
d.germ. Völker 104.) Straßb.: Trübner 


1908. 109 S. 3 M. [3413 
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. '09. Nr. 10 Kawerau; 
Anz. f. dt. Altert. 33, 184-86 Brecht. 
Löffler, K1., Zu Eberh. Tappe. (N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altort. etc. 22, 357f.) — Jürgens, 
Die Handschriften-Sammlg Bernh. Homeisters 
in d. Stadtbiblioth. zu Hannover. (Hanun. 
G.bll. 11, 360-65.) — V. Loewe, Dr. Joh. 
Johnston, e. Polyhistor d. 17. Jh. (Zt. d. Hist. 
Ges. Posen 23, 149-76.) Sep. Pos.: Jolowicz 
1908 1 M [34114 
Hamelmann, H., Geschicht. Werke. Krit. 
Neuausg. I.: Schrr. z. niedersächs. - westf. 
Gelehrten-G. (se. Nr. 1545). Hft. 4: Oratio vel 
relatio hist., quomodo hominibus Westphalis 
potissimum debeatur et asscribendum sit, 
quod lingua latina et politioros artes per 
Germaniam sint restitutae priori nitori et 
elegantiori formae. Apologia pro Westphalis 
contra calumnias Justi Lipsii. Hrsg. v. Kl. 
Löffler. (Veröffentl. d. Hist. Komm. d. Prov. 
Westfalen.) xv, 70 S. 1 M. 50. [3415 
Simar, Th., Étude sur Erycius Puteanus 
(1574-1646) considéré spec. dans (bist, de la 
philol. belge et dans son enseignement à 
l’ Univ. de Louvain. Brux.: Dewit. xx, 300 8. 
7 fr. 5V. [3116 
Deichert, H., Wissenschaftl.u. volkstüml. 
Heilkunst im 16. Jh. (Hannorv. G.blil. 12, 113- 
67.) Sep. Hannov.: Geibel. 1 M. (3417 


*119 


Meißner, R., Eine dt. Apotheke d. 16. Jh., 
dargest. auf Grund e. notarioll beglaubigt. u. 
bei d. Verkaufo d. Ratsapotheke zu Kolberg 
i. J. 1589 aufgestellt. Inventurliste. Berl.: 
Pilz 1908. 599 S. 7 M. 50. [3418 

Both, F., Benedikt Fröschel d. Ält. u. d. 
Jüng., d. Alchymist, 2 Augsburger Stadtärzte 
im 16. Jh. (Zt. d. Hist. Ver. f. Schwab. n. 
Neub. 34, 149-59.) [3419 


Schroeter, A., Beitrr. z. G. d. 
neulatein. Poesie Dtlds. u. Hollands. 
A. s. Nachlasse hrsg. (Palaestra 77.) 
Berl.: Mayer & M. 3325. 9 M. [8420 

Gombert, L., Johs. Aals Spiel v. 
Johs. d. Täufer u. d. älter. Johannes- 
dramen. (Germ.Abhdlgn.XXX1.) Bresl : 


Marcus 1908. 108 S. 3 M. 20. [3421 

Blümnl, E. K., Die Schwelinsche Lieder- 
handschrift. (Zt. f. dt. Philol. 40, 404-20.) — 
M. Schneider, 2 bisher unbekannte Gedichte 
d. Nürnberg. Meistersäangers Ambr. Öster- 
reichera.d.J. 1562. (Ebd. 347-56.) — E. Henrici, 
Andr. Mylius, d. Dichter d. Warnow. (Jahrhb. 
d. Ver. f. meckl. G. 73, Anhg. 67 S.) — Alten- 
burg, Pommersche Dichtg.im Ir. Ab (Monats- 
bll. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 9f.) [3422 

Wesselski, A., Joh Sommers Emplastrum 
Cornelianum u. s. Quellen. (Euphorion 15, 
1-19.) — H. Dechent, Job Val. Andreae, 
e. soz. Prophet d 17. Jh. (Jahrb. d. fr. dt. 
Hochstifts "og, 137-63.).. — W. Süß, Ub. d. 
Turbo d. Juh. Val. Andreae 1616. (N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. otc. 22, 343-56.) — B. Petsch, 
Magierszenen a. e. lat. Schuldrama. (Stud. z. 
vergl. Lit.-G. 8, 474-82.) [3423 

Günther, 0., Eine Erinnerg. an Opitz in 
d Danzig. Stadtbiblioth. (Mitt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 7, 38.) [3124 


Heerwagen, H., Beitrr. z. G. d Kunst u. 

d. Kuustliaudwerks in Nürnb. 1532-42. A.d. 
sogen.Schuld-u.Rechnungsbuche Dr.Christoph 
Scheurle. (Mitt. a. d Germ. Nationalmus. "On, 
106-26 ) [3425 
Schmidt, Wilhelm, Zur Augsburg. Kunst- 
G. (Rep. f. Kunstw. 31, 244-46.) [34265 
auch, F. v., Graf Rochus Guerini zu 
Lynar. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins "og, 
Nr. 12.) (3427 


Holbein (d. jüngere), Hans, Hand- 
zeichngn.; in Auswahl v. P. Ganz. 
Berl.: Bard. 40 Taf. m. 74 S. Text 
auf d. Rückseite d Taf. 15 M. [3428 


Pöllmann, Jerg Ziegler, d Meister v. Mess- 
kirch, u. seine Tatigkeit in Heiliekreuztlial 
b. Riedlingen. (Hist.-pol. BU 142, 420-37.) — 
Friesenegger, Hans Rottenhanmer u. s8. 
Augsburg Rathausgemälde. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Schwab. u. Neub. 34, 146-193 — R. Körner, 
Jürg Ovens Gemälde v. d Anwesenheit Kg. 
Christians IV. u. Hrzg. Adolphs in Hamburg. 
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 26, Bd. 9, 


245-47.) [3429 
Rooses, M., Rubens. (Biogr. Nation. de 
Belg. 20, 317-78.) [3130 


Escherich, M., Rembrandt u. seine Zeit. 
(Dt. Rundschau 133, 261-71.) — G. Zeller, 
Üb. Neumanns Rembrandt. (Preuß. Jahrbb. 
136, 9-27.) [3431 

Rentsch, E., Der Humor bei Rembrandt. 
(H. 110 v. Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. 54 S. 
2 M. [3432 


*120 


Massiac, L..M. de, Une chronique de la 
Chartreuse d’Ittingen, en Thurgovie. Ma- 
nuscrit'à grande miniatures des 16. et 17. siècles. 
Anz. f. schweiz. Altertkde. 10, 148-58.) — 

‚Stengel, Anmerkgn. zur Hirschvogelfrage. 
Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’08, 78-82.) — 

, Wartmann, Mart. Buchensteiner, Glas- 
maler zu Wil. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N.F. 10, 161-64.) — K. Obser, Nochmals 
Tobias Summer, (Zt. f. G. d. Oberrh N.F. 
28, 563-65.) Vgl. ’06, 1481. [3438 

Sarnow, E., Buchtitel Ch. Egenolifis mit 
bild). Darstellgn. nach Dürer u. anderen. 
Einzelforschgn. üb. Kunstgegenstände etc. zu 

rankf. 1, 109-14; Taf.) [3434 

Ubisch, E.v.,2hohenzollernsche Harnische 
im Zeughaus zu Berlin. (Hohenzoll.-Jahrb. 
12, 113-30.) — R. Körner, Erzgießer Urb. 
Schober. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 27, 
Bd. 9, 533-35.) — Wilh. Becker, Bildschnitzer 
Ldw. Münstermann. (Zt. d. Ver. f. hamb. G. 
18, 71-73.) [8435 


Weinmann, K., Leonh. Paminger. Bibliogr. 
Beitr. z. Musik-G. d. 16. Jh. (Kirchenmus. 
Jahrb. 20, 132ff) — E. Kleeberg, Zu Joach. 
a Burcks Leben. (Mühlbäus. G.bll. 9, 129 
-81.) [8436 


Witkowski, G., Englische Komödianten 
in Leipzig. (kuphorion 15, 441-44.) (3437 


Bolte, J., Bilderbogen d. 16. u. 17. Jh. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 425-41. 18, 51-82.) 
— H. Deichert, Freibeuter u. fahrende Leute 
im 16. Jh. Kulturgesch. Bild a. Niedersachs. 
(Hann. G.bil. 11, 815-48.) — Diehl, Zur G. d. 
Kirchhöfe. (Hess. Bll. f.Volkskde. 5, 71-75.) [3488 

Ciemen, 0., Rütselhafte Prophezeiung auf 
d. J. 1536. (Arch. f. Kult.-G. 7, 1-4) [3439 

Engiert, A., Beitr. z. G. d. Hexenprozesse. 
(Hess. BU. f Volkskde. 5,65-71 )— H. Hepding, 
Zu d. Hexenprozessen d. Vizedomamts 
Aschaffenburg. (Ebd. 164f) [8440 

Krücke, C., Dt. Mäßigkeitsbestrebgn. u. 
-vereine im Ref.-Zeitalter. (Arch. f. Kult.-G. 
7, 13-30.) — K. Löffler, Die ältest. Bier- 
bücher. (Ebd. 5-12.) (3441 

Seraphin, F. W., Alte Hausmittel. Beitr. 
z. volkstüml. Heilkunde. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
sicbenb. Ldkde. 81, 94-96.) — P. Beck, 
Kalenderregeln. (Alemannia N.F. 9, 308 ff.) — 
F. Teizner, Tarquin. Schellenbergs Werke. 
(Beitrr. z. G. Dortmunds 17, 91-116.) [3442 


6. Vom Westfäl. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Vogt, G., Außführliche Historie d 


jetzig, bayrısch. Krieges v. Caesar 
Aquilinius. Quellenkrit. Untersuchg. 
z. (x. d. span. Erbfolgekrieges. (Ober- 
bayer. Arch. 54, 1-87.) 40 S.: Münch. 
Diss. [3443 

Redeckers Aufzeichngn.: 1722-62. (Hannov. 
G.bll. 12, 99-108; 179-256.) (3444 

Ow, A. Frhr. v., Beitrr. z. G. Max Ema- 
nuels; aus d. Mörmann’schen Papieren 
mitg. (s. ’05, 5294). Forts. (Altbayer. Monats- 
schr. 5, 129-36; 175f. 6, 113-21. 7, 143-45. 
8, 83-96; 134-57.) [3445 


Bibliographie Nr. 8433—3489. 


Lütolf, K., Privatbriefe a. d. Zeit d. 
Linden- u. Harten- Handels in Zug. (Ge- 
schichtsfreund. Mitt. d. Hist. Ver. d. V Orte 
63, 39-58.) (3446 


Urkunden u. Aktenstücke z. G. d. Kurt. 
Friedr. Wilh. v. Brandenb. XIX.: Pol. Ver- 
handlgn. Bd. 13; hrsg. v. F. Hirsoh, s. oi, 
1464. Reoz.: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 327-33 
E. Müsebeck; Hist. Vierteljschr. 11, 608 
Loewe; Hist. Zt. 102, 853-17 Mentz [3447 

Protokolle u. Relationen d. brandb. Geh. 
Rates a. d. Zeit d Kurf. Fr. Wilh. Bd. V: 
1655-1659, hrsg. v. Meinardus, s. op, 1391. 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 21, 594-96 
Spahn; Mitt. a. d bist. Lit. 36, 179-83 
Hirsch. [3448 

Meusel, F., Briefe d. Prinzen Karl- 
Emil u. d. später. Königs Friedr. I. 
an Freifrau v. Schwerin. Nebst Brief 
d. König. Soph.-Charlotte.(Hohenzoll.- 
Jahrb. 12, 32-40.) [3449 

Redlich, Osw., Angebl. Gutachten d. Hof- 
kanzlers Hocher üb. d. ungar. Magnaten- 


verschwörg. 1670-71. (Beitrr. z. neuer. G. 
Österr. H. 4: Jan. ’09, 119-238) [3450 


Elisabeth Charlottens Briefe an 
Karol. v. Wales u. Anton Ulr. v. 
Braunschw.-Wolfenbüttel. Wortgetr. 
Neudr. d. 1789 durch A. F. v. Velt- 
heim z. Braunschw. veröff. Bruch- 
stücke, besorgt u. erl. v. H. F. 
Helmolt. Annab.: Graser 1908. 


446 S. m. 4 Stammtaf. 9 M. [3451 


Rez.: Braunschw. Magaz. "01. Nr. 3 
P. Zimmermann. 

Schriftstücke a. d. Reunionszeit. (Mitt. 
d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 9, 271-88.) [3452 

Fischer, 2 Briefe Hrsg. Christians v. 
Sachs.-Eisenberg an s. Bruder Hrsg, Bern- 
hard I. v. Sachs. -Meining. (Mitt. d. G.- u. 
Altert.-forsch. Ver. Eisenb. 24/25, Bd. 4, 295- 
98.) — Ders., 4 Briefe Hrzg. Christians v. 
Sachs.-Eisenberg an s. Neffen, d. Hrzg. Ernst 
Ludw. I. v.Sachs.-Meining. (Ebd. 299-308.) [3458 


Walter, F., Üb. einige polit. Anspielgn. 
in Racines „Esther“. (Mannh. G.bil. 10, 28- 
32.) — P. Beck, 2 Satiren in Gobetsform auf 
Tököly u. Ludwig XIV. (Zt. d. Ver. f. Volks- 
kde. 19, 186-88. — Ders., 2 dt.-franz. Flug- 
bll. a. d. span. Erbfolgekrioge. (Ebd. 188-90.) 
— Joh. Bolte, Reimgespräch zw. Pring 
Eugen u. Villeroi 1702. (Ebd. 190-94) — 
Th. Wotschke, Notschrei a. d. Jammer d. 
Nordisch. Krieges. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen 9, 160-62.) (3454 

lache Aufzeichnungen a. d. Kirchen- 


buche zu Versmold. (Ravensberg. G.bll. ’08, 
Nr. 12.) wi [3455 
Schempp, A. v., Der Feldzug 1664 


in Ungarn unt besond. Berücksicht. 
d. hrzgl. württb. Allianz- u. schwäb. 
Kreistrıppen. Militär. Kulturbild. 
(Darstellgn. a. d. württb. G. II.) 
Stuttg.: Kohlhammer. xıj, 311 8. 
5 M. [3456 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Hiltebrandt, Ph., Preußen u. d. 
röm. Kurie in d. 2. Hälfte d. 17. Ih. 
(Quellen etc. a. ital. Archiven 11, 
819-59.) 3457 

Schottmüller, K., Brandenb. 
Kämpfe u. Unterhandlgn. m. d. Po- 
sener Adel im schwed. Kriege 1655- 
57. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 9, 185-94.) [3458 

Roessel, Vor 250 Jahren. (Milit.-Wochenbl. 
'08, Nr. 125; 135; 149; 150; 151; 154. ’09, 
Nr. 87; 39.) [3459 

Brinkmann, C., Relation between 
England and Germany, 1660-1688. 


(Engl. hist. rev. 24, 247-77 ; 448ff.) [3460 
Koser, B., Wahlspruch d Gr. Kurfürsten. 
(Hohenzoll.-Jahrb. 13, 27-81.) [3461 
Wille, J., Elisab. Charl., Herzogin v. 
Orléans (s. ’06, 3246). 2. erw. Aufl. 1908. 
188 8. 3 M. , .. 1463 
Regelmeier, H., Die polit. Be- 
ziehgn. d. Fürsten Nordwestdtlds. zu 


Frankreich u. d. nord. Seemächten 
1674-1676. Münst. Diss. ’08. xj, 
60 S. [3463 


Guichen, Vis de, Pierre le Grand 
et le premier traité franco-russe 
(1682-1717). Paris: Perrin 1908. 


299 S. 5 fr. [3464 

Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp. 11, 
373-75 Picavet. 

Apell, F. v., Dio Politik d. Landgrafen 
Karl v. Hessen-Kassel b. Ausbruch d. Spa- 
nisch. Erbfolgekrieges. (Hessenland ’08, Nr. 
1416.) — Ders, Die Hess.- Kasselschen 
Truppen währ. d. Winters 1702 auf 1703 u. 
d. Ureprg. d sogen. Mosel-Diversion im Span. 
Erbfolgekriege. (Ebd. og, Nr. 9-12.) (3465 

Beck, F., Beteiligg. hess.-darmst. Truppen 
an d. Schlacht am Speyerbach 15. Nov. 1708. 
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d Grhzgt. Hess. 
4, ’08, 227-33.) 13466 

Ow-Wachendorf, W. Frhr. v., Kar) VII. 
in Spanien. Stimmungsbild v. Span. Erb- 
folgekrieg 1705. (Altbayer. Monatsschr. 8, 
83-38.) [3467 

Pap, J., Leben Franz Räköczys II. (ingur.) 

Wodisner 1907. 76 8. 60 Pf. [3468 

Hauck, K., Zur Jugend-G. Friedr. Wilh. I. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 565.) — 
R. Brosamler, Auswärt. Polit. Friedr. Wilh. I. 
(Sonntagsbeil. d. Nationalztg. ug, Nr. 
46/41.) , ‚3469 

Ausländer, F., Friedr. Wilh. L 
Verhältn. zu Österr. vornehml. 1732. 
Beitr. z. G. d. preuß. Politik. (Alt- 
preuß. Monatsschr. 46, 1-48; 153-216.) 


Auch Königsb. Diss. 112 S. [3470 


Schlusser. @., Pfarrer Jerem. Gmelin zu 


Auggen. Bild a. d. Markgräflerland nach 
d 30. Kr. Freib. i. B.: Bielefeld 1908. 
111 8. 1 M. 25. [3471 


Michael, Wolfg., Die verlorene Inschrift 
vom Rheintor zu Breisach. (Alemannia N.F. 
IX, H. 4.) Sep. Freib.: Fehsenfeld 1908. 
32 S. 50 Pf. [3472 

Wendland, A., Pfalzgraf Eduard u. Prin- 


WEI 


zessin Louise Hollandine, 2 Konvertiten d. 
Kurhauses Pfalz - Simmern. (N. Heidelb. 
Jahrbb. 16, 43-80.) [3473 

König, Andreas, Die Pfingsttage 1689 in 
d fr. Reichsst. Speyer. (Mannheim. G.bll. 
10, 130-32.) „13474 

Meyer, Kuno, Endgültige Unterwerfg. 
Herfords unt. d. brandenb. Herrschaft 1652. 
(Ravensberg. G.bll. ’09, Nr. 1.) (3475 

Löffler, K., Die preuß. Ansprüche auf d. 
Königshof Dortmund 1705-10. (Beitr. z. G. 
Dortm. 17, 331-53.) [3476 

Weise, 0., Mitt. üb. Hrzg. Christian zu 
Eisenberg. (Mitt. d. G.- u. Altert.-forsch. Ver. 
Eiseub. 24/25, Bd. 4, 287-94.) [3477 

Böhme, W., Das reußische Oberland im 
nordisch. Kriege. (Reuß. Forschgn.) [3478 

Stleda, W., Jaudschloß d. Herzogs Ernst 
August v. Weimar in Stützerbach. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. etc. N.F. 19, 129-52.) [3479 


Innere Verhältnisse. 


Urkunden u. Akteustücke z. G. d. inner. 
Polit. d. Kurt Friedr Wilh. e Brandenb, 
JI: O. Hötzsch, Stände u. Verwaltg. v. 
Cleve u. Mark 1666-1697, s. ’09, 1630. Rez.: 
Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 22, 265-69 
Petsch; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 311-17 
Hirsch. (34:0 
. Acta Borussica. Behördenorganisation u. 
allg. Stautsverwaltg. IV, 1 u. 2: 1723-29, 
bearb. v. G. Schmoller u. W. Stolze, a. 
‘08, 1426. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
21, 601-6 M. Haß. [3181 


Meyer, K., Beitrr. z. Verfassgs.- 
u. Verenltges CG Herforde ont d. 
Kurt Friedr. Wilh. u. Friedr. IH. 


Götting. Diss. ’'08. 116 S. [3482 

Schöttke, G., Die Stände d. Hochstifts 
Osnabrück unt. d. erst. evang. Bisch. Ernst 
August v. Braunschw.-Lüneburg, 1662-98 (s. 
’09, 1635). (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnubr. 
33, nn [3483 

Kapff, R., Gammertinger Zunftordng. v. 
1701. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in Hobenz. 
29,31, 59-73.) [3484 


Speelman, Cornelis, Journaal der reis 
van den gezant der O. J. Compagnie Joan 
Cunaeus naar Perzië 1651-52; uitg. door A, 
Hotz. (Werken, uitgeg. door het Hist. Ge- 
nootsch.te Utrecht. Ser. lII, Nr.26.) Amsterd. : 
Müller. 115; 466 S. 6 fi. 50. [3485 

Srbik, v., Staatl. Exporthandel Österreichs 
v. Leop. I. bis Maria Theresia, s. v8, 32377. 
Res: Mitt d. Inst. f. öst. G.forschg. 29, 534- 
38 O. Weber; Lit. Zbl. wua, Nr. 34 J. M. Lët 
Jahrb. f. Gosetzgebg. 33, 370f. Rachel; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 37, 173-77 Ilwof; Hist. Vier- 
teljschr. 12, 436-38 Loewe. [3186 

Schwering, Auswanderg. protest. Kauf- 
leute a. Köln nach Mühlheim a. Rh. 1714, 
8. ’08, 1436. Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. >5, 191-94 Kuske. [3437 


Häberle, D., Auswanderg. u. Ko- 
loniegründg. d. Pfälzer im 18. Jh. 
Kaiserslautern: Kayser 6 M. [8488 


Ilwof, F., Inventar e. herrschaftl. Amt- 
mannes 1678. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steiermark 
6, Hft 1/2, 95-99.) — F. Loose, Hofhaltg. d. 
Fürsten Anton Günther v. Anhalt in Groß- 
mühlinpgen 1705-1714. Auf Grund e Groß- 
mühlinger Pfarrarchivalien. (Mitt. d. Ver. f. 
anhalt. G. 11, 51-58.) [3489 


*122 


Šimák, J. V., O selské bouři na Tepelaku r. 
1680 (Üb. Bauernunruhen auf d. Herrschaften 
d. Stiftes Tepl 1630). (Sitzungsborr. d. Böhm. 


Ges. d. Wiss. ’07, VII.) Prag: Rivnät 1907. 
39 8. [3490 


Moog, G., Johs. v. Neerkassel u. s. ‚Amor 
poenitens“ (e, ’08, 1445). Schluß. (Rev. int. de 
thċol. 16, 14-37; 279-97; 507-31.) (3491 

Eckart, R., Paul Gerhardt. Urkk. 
u. Aktenstücke zu s. Leben u. 
Kämpfen. Glückst.: Hansen. 120 S. 
2 M. — Ders., P. Gerhardt-Bibliogr. 
Stimmen u. Schrr. üb. P. G. Pritz- 
walk: Tienken. 58 S. 60 Pf. 
F. Hahne, P. Gerhardt u. Aug. 


Buchner. (Euphorion 15, 19-34.) [3492 

Rez. d. Veröff. Eckarts: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 19 Achelis. 

Seeliger, F. A., Exulanten aus d. Herrsch. 
Rumburg 1652. (Mitt. d Nordböhm. Exkurs.- 
Klubs 30, 285-87.) — 4. Brandsch, Das 
Senndorfer Cuntionale. (Korr.-Bl. d. Vor. f. 
siebenb. Ldkde. 31, 145-58.) [3493 

Clauß, Jos. Schaitborger u. a Sendbrief. 
{Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 15, 105-23; 153-66.) 
— K. Simon, Joh. Frdr. Speror (s. Nr. 1653). 
Forts. (BU. f. württb. Kirch.-G. 12, 136-65 ) — 
v. Kolb, Mitt. üb. Hedinger. (Ebd. 130-36.) 
— E. Nestle, Bengeliana (s. Nr. 1653). Forts. 
(Ebd. 166-73.) [3194 

Adam, Joh., Das Markircher Berggesang- 
buch. (Monatsschr. f. Gottesdienst etc. 13, 
347-51.) — F. Walter, Joh. Winckler, Ver- 
tretor d luth. Pietismus in Mannheim. 
(Mannh. G.bll. ’09, Nr. 6.) {3195 

Glaser, F., Akten z. Einführg. d. Simul- 
taneums in Kirn an d. Nahe, zugleich Beitr. 
z. Eiuführg. d. Simultuneen am Oberrhein. 
{Monatshfto. f. rhein. Kirch.-G. 3, 161-79.) — 
Rotscheidt, Audienz d Prasss W. Chr. Colerus 
beim Gr. Kurf. 1670. (Ebd. 33-64) [3196 

Riemer, H., “eneralkirchenvisitation v. 
J. 165051 im Holzkreise (s. ’07, 3518). Forts. 
(G.bll. f. Magdeb. 42, 213-29) — Collmann, 
Kirchl. Reformbestrebg. Graf Heinr. II. v. 
Übergreiz 1715-22. (In: Reuß, Forschgn.) [3497 

Moldaenke, Tlı., Ch. Dreier u. d. 
synkretistische Streit im Hrzgt. 
Preußen. (Schrr. d. Synodalkomm. f. 
ostpreuß. Kirch.-G. VI) Königsb.: 
Beyer. xj, 127 S. 2 M. 50. (Einleitg. 
u. Kap. 1-3: Königsb. Diss. 41 S.) [3498 


Reichel, E., Gottschods Stellg. in d. G. d. 
dt. Unterrichts- u Erziohungswosens. (Mitt. 
d Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 19, 
77-117.) [3499 

Hopp, Streit d. Gemeinde Ergersheim üb. 
d Besetzg. d. Schulstelle. Kulturbild a. d. 
Markgrafenzeit. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
15, 166-93.) — M. Duncker, Aus Visitations- 
akten. (Tübing. BIL 10, 5-7; 36-43.) — A. Veit, 
Volksschulwesen in Kurmainz unt. Erzbisch. 
Joh. Phil. v. Schönborn 1617-73. (Katholik 
4. F, 39, 349-62; 451-62.) — W. Diehl, Zur 


G. d. Kalondormauns v. Veitsberg. (Beitrr. 
hoss. Kirch OG. 3, 341-44.) [3500 
Baruzi, J., Leibniz. Avec de 


nombreux textes inéd. Paris: Bloud. 


| 


l 
i 
1 


Bibliographie Nr. 3490—3546. 


390 S. — W. Kabitz, Die Philosophie 
d. jung. Leibniz. Heidelb.: Winter. 


159 S. 4 M. 20. [3501 

Rez. d. Buches v. Kabitz: Dt. Lit.-Ztg. '03, 
Nr. 29 Buchenau u. Eutgegng. v. K.m Antw. 
v. B. ebd. Nr. 32. 

Wohlwill, A., Hamburg u. d. Islam, 
insbes. am Ende d. 17. Jh. (Zt. d. Ver. f. 
hamb G. 13, 375-90.) [3502 

Regener, E., Otto v. Guericke, d. Erfinder 
d. Luttpumpe, u. s. Beziehgn. zum Gr. Kurf. 
(Hohenzoll.-Jahrb. 12, 103-12.) [3503 


Hausenstein, W., Der Nürnb. Poet Siegm. 
v. Birken in s. hist. Schrr. (Mitt. d Ver. f. 
G. d. St. Nürnb. 18, 197-235.) — E. Kraus, 
Faustsplitter. (Uuters. etc. v. Kelle dargebr. 
2, 67-80.) — B. Pechel, Prolegomena zu e. 
krit. Wernickeausg Berl. Diss. '08 49 S. — 
A. Eichler, Wernickes Hans Sachs u. s. 
Drydeusches Vorbild Mac Flecnoe Zur G. 
dt. Kritik. (Zt. f. vergl. Lit.-G.17,20-24.) [3504 

Rode, A., Die Priviligierten Hamburg. 
Anzeigen u. d. Zensur. (Mitt. d. Ver. f. hamb. 
G. Jg. 27, Bd. 9, 384-88.) [3505 

Kopp, Å., Frz. Anton Fraf Sporck. Dt- 
böhm. Mäzen, 1662-1738. (Zt. f. Bücherfreunde 
Jg. 11, 5, S. 179-91.) (5506 

Dreger, M., Zeichnungen d. älter. Fischer 
v. Erlach. (Kunsthist. Jahrb. d. K. K. Zentr.- 
Komm. "ug, 139-49.) — 0. Pollak, Joh. u. 
Ferd. Maxim. Brockoff. (Ebd. 150-535.) — 
K. Schläpfer, Freiburg. Kirchen a. d. Mitte 
d. 17. Jh. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 
10, 56-59; 5 Taf.) — Hnr. Hartmann, Job. 
Conr. Schlaun. Beitr. z. G. d. westf. Archit. 
d 18. Jh. Münst. Diss. 70 S. — F. Laske, 
Dio Kanzel an d ehemal. Kapelle d Stade- 
schlosses zu Potsdam. (Hobenzoll.-Jahrb. 12, 
136-42.) [3507 

Cuny, Danzig. Kunst im 17. Jh. u. Andr. 
Schlüter. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 8, 26-29.) 
E. Blech, Andr. Schlüter a. Danzig. 
(Ebd. 29-35.) [3508 

Hock, G., Die Antwerpener Gobelins im 
Dom u. im Univ.- Museum zu Würzburg. 
Arch. d. Hist. Ver. f. Unterfrank. 50, 151-78.) — 
`e Eyßen, Eine Pürschbüchse Kg. Frdr. I. im 
Zeugbuus. (Hohenzoll.-Jahrb. 12,264-66.) [3509 


Redwitz, M. v., 40 Briefe d. Geh. Rats 
Reinhold Bluhn an s. Braut 1654. (Arch. f. 
Kult.-G. 7, 154-200.) (3510 

Byloff, F., Friedauer Hexenprozess.». (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Steierm. 6, H. 1/2, 27-48.) [3511 

Unle, P., Pest in Chemnitz 1680. (In: 
Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. XIV.) [3513 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Schmidt, Karl Eduard, Nachtrr. 
f. 30 Jahre am Hofe Friedr. d. Gr. 
Aus d. Tagebüchern d. Reichsgrafen 
E. A. H. v. Lehndorff. (Mitt. d. 
Lit. Ges. Masovia 14, 209-325.) Vgl. 
Nr. 1678. [3513 

Khevenhüller-Metsch, Aus d. Zeit Maria 
Theresias, 8. ’03, 3314. Rez.: Beil. d. Münch. 
Ncuest. Nachrr. ’08, Nr. 112 Heigel; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 29, 707-11 Loserth; Hist. Zt. 
103, 408-10 O. Weber. [3514 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


Cahen, L., Les M&moires du Car- 
dinal de Bernis et les débuts de la 
guerre de sept ans. (Revue d'hist. 
mod. et contemp. 12, 73-99.) [3515 


Pauls, E., Tagebuch a. d. Abtei Corneli- 
münster 2. J. 1756. (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 
30, 454-72.) [3516 

Spielber«e, H., Die Leiden d. Dorfes 
Baumgarten (Kr. Dramburg) im 7j. Kriege. 
Nach d. Aufzeichngn. des Pastors Neander. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’08, 86-91; 
118-21.) [3517 

Pacca, Kard. B., Denkwürdigkeiten üb. a. 
Aufenthalt in Did. 1786-94. Übers. v. A. 
Sleumer (s. "08, 3321), TL ID. 4t S. 
50 Ff. [3518 


Marla Theresia u. Kurfürst. Maria 
Antonia v. Sachs., Briefwechs. 1747 
-1772. Mit e Anh. ergänz. Briefe 
hrsg. v. W. Lippert. Lpz.: Teubner. 
ccL, 595 S. 32 M. [3519 

Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 27 Skalweit. 

Voltaire créancier du Wurtemberg; 
correspondance inéd., publ. avec 
un comment. et des planches par 
F. Rossel. Paris: Champion. xj, 
180 S. - [3520 

Obser, K., Nachtr. zu d. Brief- 
wechs. d. Markgrfn. Karl Friedr. v. 
Baden m. Mirabeau u. Du Pont. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N. F. 24, 126-53.) [3521 

Holland Rose, J., Missions off 
William Grenville to the Hague and 
Versailles in 1787. (Engl. hist. rev. 
24, 278-95.) [3522 


Hofmann, Friedr. H., Bayreuth. Fürsten- 
bildnisse (Arch. f G. etc. v. Oberfrank. 23, 
III, 165-69; 4 Portr.) [3523 

Blümml, E. K., Hist. Lied aus d. 7j. 
Kriege. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
47, 107-9.) [3524 


Bitterauf, Th., Friedrich d. Gr. 
6 Vortrr. (Aus Natur u.Geisteswelt 246.) 


Lpz.: Teubner. 1135. 1 M. 25. [3525 
Rez.: Forschgn. a brandb. u. preuß. G. 
22, 272 f. Mousel. 


Volz, @. B., Friedr. d. Gr. u. s. 
Leute (s. '08, 1487). II: Luise-Eleo- 
nore v. Wreech. II: Charles-Etienne 
Jordan. (Hohenzoll.-Jahrb. 12, 183 
-230.) [3526 

Brandes, G., Voltaire in s. Ver- 
hältnis zu Friedr. d. Gr. u. Rousseau. 
Berl.: Marquardt. 28 S.; 10 Taf. 
3 M. [3527 

Schoeler, T., Rheinsberg. (Mitt. d. Ver. 
f. G. Berl. "og, Nr. 9.) — L. N ël, Friedrichs 
d. Gr. Hofküchenmeister Noel. (Alt-Berlin 
’09, Nr. 4 u. 7) — @. Pelser, Hochzeits- 
schwank Friedrichs d. Gr. (Gegenw. 683, I, 
38-39.) [3528 


*123 


Karl, Eugen, Hrzg. v. Württemb., 
u. seine Zeit (s. "Op, 1493). Hit. 10-14 
(Schluß). (U, 125-509.) à 2 M. [3529 

Rez.: Hist. Zt. 103, 596-99 Darmstädter. 

Ziekursch, Sachsen u. Preuß. um d. Mitte 
d 18. Jh., s. ’08, 1490. Rez.: Hist. Zt. 101, 
385-89 F. Wagner. [3530 

Dalwigk, v., Anteild. hess. Truppen 
am Österr. Erbfolgekriege, 1740-48. 
(Zt.d. Ver.f.hess.G. 42, 72-139.) [3531 

Becker, Reinhold, Dresdner Friede u. 
Polit. Brühls, s. 04. 13860. Rez.: Hist. Zt. 
101, 390-92 F. Wagner. (3532 

Waddington, La guerre de sept ans. 
T. IV, s». "og, 1496. Rez.: Rev. d'hist. dipl. 
22, 43-65 de Saint-Charles; Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 22, 269-72 v. Petersdorff. [3533 

Preuß, A. Th., Ew. Frdr. Graf 
v. Hertzberg. Berl.: Vossische Buchh. 
Zu, 225 S. 8 M. [3534 

Vogeler, E., Leben d. Geh. Oberfinanzrats 
u. erst. Präsidenten d. Oberrechnungskammer 
Joh. Remb. Rode. (Beitr. z. G. Friedr. d. Gr. 
u. d. St. Soest.) I: 1724-63. (Zt. d. Ver. f. G. 
v. Soest u. d. Börde 25.) [3535 


Quandt, F., Schlacht b. Lobo- 
sitz. Charlottenb.: Pfeiffer. 124 S. 
2 M. 00. [3536 

Glock, J. Ph., Dio preuß. Werber im 
„Leimstollen“ zu Leutorsberg. Episode a. d. 
Tj. Kriege. (Alemannia N.F. 9, 81-90.) [3537 

Hoen, M. v., Schlacht b. Prag 
6. Mai 1757. (Strefflleurs milit. Zt. 
oa, I, 197-234; 377-416.) [3538 

Duvernoy, v., Vor 150 Jahren. (Militär- 
Wochenbl. '08, Nr. 126-23; ’09, Nr. 11. 12.) — 
Eindruck d. Schlacht b. Hochkirch am 
Mannheim. Hofe 1758. (Mannhı. G.bll. 9, 
186 f.) [3539 

Brabant, Maxen, acht Tage Frideriziauisch. 
u. Daunscher Strategie. (Jahresber. d. Kgl 
Sichs, Alert Nor, '07,8, 10£.) [3540 

Volz, Plan e. Zusammenkunft 
Friedr. d. Gr. u. Josephs II. b. Torgau 
1766. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 14, 
140-51.) [3541 

Schröder, F., Wie wurde Clemens 
Wenzeslaus Kurfürst v. Trier? (Hist. 
Jahrb. 30, 24-42; 274-86.) [3542 

Volz, G. B., Geschenk Friedr. d. Gr. 
an Katharina HO. (Hohenzoll.-Jahrb. 
12, 49-61.) [3543 

Krauel, R., Preußen u. d. Bewaff- 
nete Neutralität v. 1780. (Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 435-99.) [3544 

Marmottan, P., Les débuts d'un 
grand diplomate: Jérome Lucchesini 
à Rome, en Pologne et à Sistow, 
1786-1792. (Rev. hist. 99, 40-67.) [3545 

Stefanovic-Vilovsky, Th. v., Bel- 
grad währ. d. Krieges Österreichs u. 
Rolande geg. d. Pforte 1787-1792. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4, 
Jan. ’09, 129-96.) [3546 


*124 


Naber, J. W. A., Prinses Wilhelmina, 
emalin van Willem V., prins van Oranje. 
sterd.: Meulenhoff 1908. 804 8.; Taf. 

19 fr. (3547 
Drees, H., Wernigerode im 7j. Kriege 
nach Joh. Frdr. Büchtings gleichzeit. Tage- 
buchaufzeichngn. (Montagsbl. Wiss. Beil. d. 
Magdeb. Zeitg. ’08, Nr. 40.) [3548 
Jordan, R., Aus d Zeit d. 7jähr. Krieges. 
(In: Aus alt. Zeit, N.F. IL) (3549 
Weise, O., Mitt. üb. Prinz Joh. Adolf v. 
Sachs. - Gotha - Altenburg. (Mitt. d. G- u. 
Altert.-forsch. Ver. Eisenb. 24/25, Bd. 4, 
we e [3550 
Wilheim, F., Bedrängnis d. Dorfes Harthau 
im 7j. Kriege. (Bautzener G.bll. LI (3551 
Krieger, B., Zur Kindheits- u. 
Erziehgs.-G. Frdr. Wilh. II. (Hohen- 


zoll.-Jahrb. 12, 70-102.) [3552 


Innere Verhältnisse. 


Wiegand, Polit. Testament Friedr. d. Gr. 
v. J. 1758, s. "op, 3353. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
’08, Nr. 43 Skalweit. — M. Wehrmann, Aus 
d. polit. Testamente Friedr. JI. 1752 (Monats- 
bll. d. Ges. f. pomm. G. '08, 145-50.) [3553 

Ziekursch, J., Ergebnis d. friderizian. 
Städteverwaltg. u. d. Stadteordng. Steins, 8. 
Nr. 1709. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 22, 283-85 O. H ; Hist. Zt. 103, 356f. 
Fehliug; Hist. Vierteljschr. 12, 438-42 Alfr. 
Herrmann. [3554 

Bahrfeldt, E., Stettiner Münze z. Zeit 
Friedr. d. Gr. (Monatsbll. d Ges. f. pomm. G. 
’08, 82-86.) (3555 

Haß, Nachbildg. d. preuß. Verwaltungs- 
organisation in Hessen-Kassel währ. d. 
Regierg. d. Landgr. Friedr. II. (Forschgn. z. 
brandenb. u. pr. G. 21, Sitzungsberr. 8ff. 
u. 12f.) [3556 

Schacht, Episode a. d. Kimmerei-G. d. 
St. Landsberg a. W: 1741-46. (Schrr. d. Ver. 
f. G. d. Neumark 22, 61-75.) — F. J. Bastgen, 
Das „Bürgergeldt“ in alt. Zeit. (Trier. Chron. 
4, 192.) [3557 

Skaiweit, Agrarpolitik Friedr. d. Gr 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, Sitzungs- 
berr. 3-6.) — U. B. Volz, Friedr. d. Gr. u. 
Hyder Ali. (Hohenzoll.-Jahrb. 12, 261-63.) — 
Rehmann, Kleine Beitrr. z. Charakterist. 
Brenkenhoffs. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 22, 101-31.) Vgl. '08, 1523. (3558 

Einhorn, K., Wirtschaftl. Reform- 
lit. in Bayern vor Montgelas. Stud. 
üb. d. bayer. Wirtschaftslit. d. 18. Jh. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 16, 231 


-82.) [3559 

Leythäuser, Das Forstamt Zwiesel ältest. 
Ordng. v. J. 1789. (Verhdign. d. hist. Ver. 
Niederbayern 44, 259-81.) [3560 

Heidelbach, Bauernstreik im Amte Bauna, 
(Mitt. d. Ver. f. hess. G. ’07,8, 45-50.) _ [3561 

Moeller, E. v., Friedrichs d. Gr. 
Darstellg. d. Rechts-G. (Forschgn. z. 
brandenb. u. pr. G. 21, 501-36.) 
Entgegng. v. F. Frensdorff. (Ebd. 


22, 317.) [3562 
Regimenter in Westpreuß. zu friderizian. 
Zeit. (Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 8, 12-15.) [3563 
Kuse), J. R., Joseph II. u. d. äußere 
Kirchenverfassg. Innerösterr., s. ’03, 3304. 


Bibliographie Nr. 3647—3602. 


Rez.: Hist. Vierteljschr. 13, 318f. v. Srbik; Zt. 
f. kath. Theol. 33, 548-50 M. Hofmann; Hist. 
Jahrb. 30, 703f. Scharnagl. — Chr. A. 
Binder, Josephinische Anekdoten. 
pol. Bil. 141, 870-77.) [3564 


Franz, H., Studien z. kirchl. Reform 
Josephs II. m. bes. Berücks. d. vorder- 
österr. Breisgaus. Freib.: Herder 1908. 
xxvj, 331 8. 7 M. (Kap. I u. li: 
Freiburg. Diss. 48 S.) [3565 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 34, 375-77 
H. B.; BIL f. württb. Kirch.-G. 12, 191:.; 
Schwäb. Arch. 27, 92f. Beck; Mitt. a. d. bist. 
Lit. 37, 326f. Ilwof. 

Podlaha, A., Die Prager Erzdiözese in d. 
Zeit d. Erzbischofs J. M. G. Graf e Mander- 


scheid 1734-63. (Časopis katol. duchoveństva 
49, 65-71; 141-47 ; 216-21 ; 656-68.) H. Skopec, 
Memorabilien d. Franz J. Vavák 1770-1816. 
Verl. d. Erbschaft d. hl. Joh. v. Nepomuk 
1907 f. 148; 22773. [3556 

Jacoboy, D., Zur Erinnerg. an Andr. Zaupser 
(Untersuchgn. etc. v. Kelle dargobr. 2, 81-8%.) 
— 0. Mechling, Fravziskaner-Kloster zu 
Schwetzingen. annh. G.bll. 10, 7-14.) — 
J. Ziekursch, Hier muß jeder nach sein 
Façon selig werden. (Schles. OR "ug 
12-14.) [3567 


Volf, J., Zur lit. Tätigkeit d. J. Liberda. 


(Casopis Musea král Ceoského 82, 370-72.) — 
Ders., Verzeichn. d. Akatholiken auf d. 
Horrschaft Opočno a.d. J. 1743. (Sitzungsberr. 
d. Kgl. böhm. Ges. d. Wiss. op, Nr. IV. 
71 8.) (3568 

Sägmüller, Kirchl. Aufklärg. am Hofe d. 
Herzogs Karl Eugen v. Württemberg, s. ‘0$, 
1539. Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 30, 156 f. Zschar- 
nack; Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 20f. Merkle u. Ent- 
gegng. v. S. m. Antw. v. M. ebd. Nr. 26. [3569 

List, Karl Benjamin. (Mannbeim. G.bll. 9, 
Sp. 223-29) — K. Nearath, Die Dragonade 
zu Bectolsheim 1741 u. ihre Folgen. (Beitrr. 
z. bess. Kirch.-G. A 63-77.) — Hoffmann, 
Tentamen theol. vor 127 Jahren. (Ebd. 3, 
337-40.) — dJoerdens, Examinatio d. Kand. 
W. G. Manger durch d. Classis Vesaliensis. 
(Monatshfte. f. rhein. Kiroh.-G. 3,151-54.) [3570 

Sembritzki, J., Trescho u. d. Philosoph 
v. Sanssouci nebst Nachtrr. zu Treschos Leben 
u. Schrr. (Altpreuß. Monatsschr. 43, 85-99.) — 
Ders., Üb. d. Beurteilg. Treschos durch Zeit- 
genossen, nebst Nachtrr., Treschos lit. Tätig- 
keit betr. (Ebd. 46, 607-17.) — A. Warda, Ur- 


‚teile üb. Trescho in Briefen v. Zeitgenossen an 


Ldw. kruet Borowski. (Ebd. 46, 232-156.) [3571 


Merkle, F., Die kathol. Beurteilg. 
d Aufklärungszeitalters. Berl.: Cur- 
tius. xjv, 112 S. 2 M. 3572 

Kronenberg, M., G. d. dt. Idea- 
lismus. I: Die idealist. Ideen - Ent- 
wickelg. v. ihren Anfängen bis Kant. 
Münch.: Beck 1908. xıj, 348 S. 


7M. [3573 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 36 Ferd Jak. 
Schmidt. 

Heigel, K. Th., Die München. Akademie 
1759 bis 1909. Festrede. (Beil. d. Münch. 
Neuest. Nachrr. ’09, Nr. 58 f.) Münch.: Franz. 
88 S. 1 M. 580. [3574 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


Ingold, A. M. P., Grandidier et les savants 
suisses. (Rev. cath. d'Alsace N.F. 97, 520-33; 
579-54.) — E. Ettlinger, Aus d. Briefwechs. 
Karlsruher Gelehrter m. Frdr. Nicolai. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N.F. 24, 117-25.) — W. Rä- 
diger, Üb. d. Société patriot. de Hesse- 
Hombourg, sowie üb. ihr. Begründer Paradis. 
Ann. d. Ver. f. nass Altkde. 38, 244-54.) — 

. Deile, Die Erfurter Loge unt. Dalborg u. 
Dominikus u. ihre Beziehgn. z. Erfurt. Akad. 
(Jabrbb. d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 69-93.) [3576 


Stölzie, R., Joh. Mich. Sailers Berufg. an 
d Univ. Ingolstadt. (Hist.-pol. Bll. 148, 
63-78.) [3516 
Natorp, P., Pestalozzi. 8. Leben u. s. 
Ideen. (Aus Natur u. Geisteswelt 250.) Lpz.: 
Teubner. 134 8 1 M. 325. [3577 


Weiß, Ant., G. d. Theresian. 
Schulreform in Böhmen (s. ’06, 1624). 
II. (= Nr. 2757.) 4568. 10M.60.[3578 


Windel, R., Üb. 2 Lehrbücher f. d. ge- 
schicht). Unterricht a. d. 18. Jh. (Mitt. d. 
Ges. f. dt. Erziebgs.- u. Schul-G. 18, 143-47.) 
— H. Merk, Alte Dorfschulordug. f. Worperts- 
wende. (Schwäb. Arch. 27, 15f.) — O. Schell, 
Die Einkünfte d. Lehrers zu Wülfrath 1773. 
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. ’08, 213 f.) [3579 


Schlerbaum, H., Just. Mösers Stellung in 
d. dt. Literaturetrömgn. währ. d. 1. Hälfte 
d. 18. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 
33, 167-216.) — Ders., Mösers Stellg. z. Lit 
d.18.Jh. Osnabr.: Schöningh. 608. ıM. [3580 

Grantzow, H., G. d. Götting. u. d. Voss 
Musenalmanachs. (Berl. Beitrr. z. germ. u. 
rom. Philol. 35.) Berl.: Ebering. 204 S. 5 M. 
(73 S.: Berl. Diss. ’08.) [3581 

Rosenow, M. N., Jacob M. R. Lenz, 
d. Dichter d. Sturm- u. Drangperiode. 
Lpz.: Schulze & Co. 5578. 12 M. — 


W. Stammler, „Der Hofmeister“ v. 


Lenz. Beitr. z. Lit.-G. d. 18. Jb. 
Hall. Diss. "op 134 S. [3582 

(Goethe.) Aus Goethes Tagebüchern. 
Ausgew. u. eingel. v. H. G. Gräf. Lpz.: 
Insel-Ver). xviij, 270 S. 1908 2 M. [3583 

Goethe’s Briefe (s. ’08, 3387). 
XLIII: Aug. 1827-Febr. 1828. xij, 


445 S. 6 M. 80. XLV: Okt. 1828- 
Juni 1829. xıj, 455 S. 6 M. 80. 
XLVI: Juli 1829-März 1830. cu, 
411 S. 6 M. 20. [3584 

G. Gräf: Ein neuer Bd. Goethe - Briefe: 
Bd. XLL (Grenzboten "og, III, 75-81 ; 173-79.) 

Goethe’s Briefe an Charl. v. Stein. Hrag. 
v. J Fränkel 3 Bde. Jena: Diederich 
198. xxj, 445; 411 u. 480 S. 9 M. — Desgl. 
an Phil. Seidel. M. Einleitg. v. C. A. H. 
Burkhardt. 2. Aufl. (Rev. Abdr. a.: Im 
neuen Reich 1871.) Wien: Seidel. 56 S. 
2 M. i [3585 

Goethe’s Briefwechs. m. Wilh. 
u. Alex. v. Humboldt. Hrsg. v. 
Ldw. Geiger. Berl.: Bondy. xxxj, 
360 S. 7 M. 50. — Desgl. m. 
Marianne v. Willemer. Hrsg. v. 
Ph. Stein. Lpz.: Insel-Verl. 1908. 
Lx, 888 S. 4 M. (Erz. Schulz: 


— maa allŘŮŮŮ e e e e e R a a e e e e S S ae 


*125 


Goethe, Marianne v. Willemer u. Sulp. 


Boisserée. (Dt.Rundschau 33, IV.) [3586 

Eckermann, J. P., Gespräche m. Goethe 
in d. letzt. Jahren sein. Lebens. 9.,Orig.- 
Aufl. Neu hrsg. nach d. 1. Druck u. d. Orig.- 
Mskr. d. 3. Tis. m. Nachw. u. Reg. v. H. H. 
Houben. Lpz.: Brockhaus 1908. 806 8.; 
28 Taf. 8 M. — Desgl. neu hrsg. u. eingel. 
v. Frz. Deibel. Lpz.: Insel- Verl. 1908. 
xjx, 475; 495 S. 5 M. [3587 

Sommer, R., Goethe im Lichte d. Ver- 


erbungslehre. Lpz.: Barth 1908. 125 8. m. 
4 Abbild. 3 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, 
Nr. 17 Knetsch. [3588 


Biese, A., Goethe u. s. Mutter. (Jahrb. d. 
fr. dt. Hochstifts ’08, 108-33.) — E. Mentzel, 
Auf Goethes Spuren in Malcesine. (Ebd. 
194-223.) [3589 

Keußler, H. v., Der junge Goethe u. d. 
Christentum. (Aus: „Der alte Glaube “) Lpz.: 
Serig. 31 S. 76 Pf. — O. Jahn, Goethe u. 
Leipzig. 2. Aufl. Lpz.: Xenien- Verl. 1908. 


1238. 2 M. — K. Muthesius, Goethe u. 
Pestalozzi. Lpz.: Dürr 1908. 275 S. 
4 M. 50. [3590 


Bode, W., Goethes Leben im Garten 
am Stern. Berl.: Mittler & S. 1908. 


xvj, 394 S. 5 M. [3691 

Vogel, Th., Goethes letztes Lebensjahr. 
(Grenzboten '08, IV, 68-75; 174-83.) (3592 

Arnstein, O., Bibliogr. d. Schiller-Lit.: 
1904. (Aus Jabresber. f. neuere dt. Lit.-G.) 
Berl.: Behr 1908. 46 S 2 M. — A. Leitzmann, 
Schiller-Lit.d. Säkularjahres 1905. (Euphorion 
15, 212-42; 553-608; 767-92.) (3593 

Schiller, Des jungen, Briofe. Ausgewählt 
u. eingeleitet v. M. Hecker. Lpz.: Insel- 
Verl. 290 S. 2 M. (3594 

Goldstein, J., Schillers Lebensproblem. 
(Jahrb. d. fr. dt. Hochstifts ’08, 99-105) — 
R. Fester, Schiller als hist. Materialien- 
sammler. (Euphorion 15, 456-74.) Vgl. '’06, 
1651. — Ders., Schillers hist. Schrr. als Vor- 
studien d. Dramatikers. (Dt. Rundschau 138, 
48-58.) i (3595 

Ludwig, A., Schiller u. d. dt. 
Nachwelt. Gekr. Preisschr. Berl.: 


Weidmann 1908. vu, 6798. 12M. [3596 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 1 J. Minor; 
N. Jahrbb. f. klass. Altert etc. 23, 462-64 
Nestle. 

Bode, W., Der Musenhof d. Herzogin 
Amalie (v. Weimar.) 2. Aufl. Berl.: Mittler. 
2058. 3 AM. [3597 

Leitzmann, A., Zu Lichtenbergs Briefen. 
(Euphorion 15, 62-73) — F. v. Kozlowski, 
Gleim u. d. Darmstädter Kreis um Merck. 
(Ebd. 681-85 )— A. Warda, Frdr. Hnr. Jacobi, 
u. d. Verf. d. Lebeuslüufe. (Ebd. 34-41 ) [3598 

Heinse, W., Tagebücher v. 1780- 
1800. (Sämtl. Werke VII) Hrsg. v. 
K. Schüddekopf. Lpz.: Insel-Verl. 


3605S. 6 M. (Subskr.-Pr.:5M 50.) [3599 


Henning, H., Karl Phil. Moritz. Beitr. z. 
G. d. Goetheschen Zeitalters Progr. Riga: 
Löffler 1908. 64 5. 1 M. no. [3600 


Dickerhoff, H., Entstehg. d. Jobsialle, 
(Forschen. u. Funde I, 3.) Munster: Aschen- 
dorfi 1903. 55 8. 1 M. 25.) [3601 

Sembritzki, J., Ostpreuß. Dichtg. 1770- 
1800. (Altpreuß. Monatsschr. 45, 217-335; 
361-440.) [3602 


*126 


Gerhardt, L., Carl Ldw. Fernow. Lpz.: 
Haessell 1908. 293 8. 3 M. [8603 


Aus d. Frankf. Goethemuseum. I. 
Bildwerke. Hrsg. v. O. Heuer. 
Frankf.: Knoeckel 1908. Fol. 14 Taf. 
m. 2 Bl. Text. 150 M. [3604 


Peltzer, Goethe u. d. Ursprünge d. neuen 
dt. Landschaftsmalerei, s. ’08, 1573. Rez.: 
Gött. gel. Anz. ’08, Maihft. Vgl. Peltzer, 
Zum Thema „Goethe u. d, bildende Kunst“; 
e. Entgegng. (Rep. f. Kunstw. 32, 172-81 ) [3605 

Rahtgens, H., Bauschule in Köln 1770. 
(Westd. Zt. 27, 520 f.) [3606 

Dammann, W. H., St. Michaeliskirche zu 
Hamburg u. ihre Erbauer. Beitr. z. G. d. 
neuer. protest. Kirchenbaukunst. (Stud. üb. 
christl. Denkmäler. Hrsg. v. Ficker. Hft. 7/8.) 
Lpz.: Dieterich. 2307 S. 6 M. [3607 


Kelemina, J., Handwerksburschengeogra- 
phie, e. niederösterr. Lied d. 18. Jh. (Zt. d. 
Ver. f. Volkskde. 18, 296-300.) — K. Willoh, 
Vagabondenjagden im Münsterlande. (Jahrb. 
f. G. d. Hrzgts. Oldenburg 17, 147-53.) [360% 

Zingeler, K. Th., Verordngn. geg. Unfug 
bei Tunzbelustigungen überhaupt u. Hoch- 
zeiten insbesondere. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
in Hohenz. 29/31, 75f.) — Joh. Schulze, 
Student. Schlittenfahrt zu Halle 1788. (G.bll. 
f. Magdeb. 43, 410-2: ) [3609 

Schöppler, H., Erste gedr. Hebammen- 
ordng. d. fr. Reichsst. Nürnberg. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. St. Nürub. 18, 258-65.) (3610 

Wanner, H., Aus d. G. d. Freimaurerei in 
Hannover. (Hann. G.bll. 12, 89-78.) [3611 


-——— 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Hüffer, Quellen z. G. d. Zeitalters d. franz. 
Revol. II, 1: Frieden vV. Campoformio; hrsg. 
etc. yv. Luckwaldt; a Op. 1577. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. 36, 459-61 Mahrenholtz; Preuß. 
Jahrbb. 133, 551-53 Roloff; Hist. Zt. 102, 134 
-40 Salomon; Rev. crit. '08, Nr. 52 u. Rev. 
d'hist. mod. 11, 315-18 Guyot; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 30, 202-7 Criste; Engl. hist. rev. 
24, 169-71 Atkinson. (3612 

Kray de Krajova et Topolya, 
Frhr. P. (Feldzeugmeister), Briefe an 
sein. Bruder Alex. v. Kray; mitg. u. 
zu e. Lebensschilderg. erweit. v. Just. 
(Mitt. d. K. u. K. Kriegsarchivs 
3. F., 6, 1-306.) |3613 

Schmitthenner, A., Tagebuch mein. Ur- 
großvaters (d. Pfarrers Ph. J. Herbst zu 
Steinen im Wiesentale). Freib.: Bielefeld 
1008. 1638. 4 M. — G. Sprengel, Ein 
Markgrüfler Pfarrer zur Zeit d. koalitions- 
kriegs. (Konserv. Monatsschr. 65, II, 693- 
700.) [3614 

Cahiers de doléances des com- 
munautés en 1789. I. Bailliages de 
Boulay et de Bouzonville. Publ. p. 


N. Dorvaux et P. Lesprand. 
(= Nr. 2249.) Metz: Scriba. xv, 
547 S. 20 M. [3615 


Delsor, Souvenirs d'émigration de J. P. 
Rosier curé de Dossenheim 1785-1820. (Rev. 


| 


| 
| 


Bibliographie Nr. 3603—3655. 


cath. d’Alsace N.S. 27, 149-60; 218-29; 257- 
66.) — Ingold, Document inéd. sur l’hist. de 
la révol. en Alsace. (Ebd. 26, 380-83.) Eides- 
verweigerg. d. kath. Geistlichen v. Markirch 
betr. [3616 
Biereye, J., Aus d. Tagebuche v. Casp. 
Frdr. Lossius. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt 29, 55-105.) — Bonin, Briefe a. d. Felde 
(1792-96) v. Hauptmann Klipstein. (Vom 
Rhein 7, 69-72.) — Lager, Notizen u. Pilder 
a. d. G. d. kurtrier. Militärs währ. d. franz. 
Revolutionskriege. (Trier. Chron. N.F. 5, 
81-87 etc) [3617 
Schmidt, Gen.-Leutn. Frdr.Karl v., 
Erinnergn. a. d. Leben. I: Die Rhein- 
Kampagne 1792-95. (= Nr. 2873.) 
Berl.: Mittler& S. 102S. 2M.70. [3618 
Jost, H., Im Solde d. Krone Englands v. 
1793-95. Nach d Tagebuche e. hess. Garde- 
Grenad Marb.: Elwert 1908. 63 S. 80 Pf. — 
Berichte d. „Kurf. gist. priv. Münchner 
Zeitung“ v. J. 1795 üb. d. Kriegsereignisse 
am Rhein. (Monatsschr. d. Frankenthal 
Altert.-Ver. 09, Nr. 11f.; ’09, Nr. 2ff.) [3619 
Correspondance, La, ined. de 
Napoleon I. aux Archives de la 
uerre. (Rev. d’hist. red. l’Etat-Major 
e l'armée XXXIU u. XXXIV.) [3620 
Arndt, G., Chron. v. Halberstadt 1801- 
1850, nach d. im Stadtarch. vorhand. Jahrbb. 
bearb. u. hrsg. Halberst.: Schimmelburg. 
182 u. Su S.; 1 Taf. 1 M. 75. (3621 
Franzosenzeit, Die, in dt. Landen. 
1806-1815 in Wort u. Bild d. Mit- 
lebenden. Mit 162 Textbild., 34 Taf., 
15 Ktn. u. 10 Fksme. Hrsg. v. Frdr. 
Schulze. Lpz.: Voigtländer 1908. 
xjv, 336; jx, 379 S. 18 M. [3622 
Poseck, Rittmeister V., Erinnerungene 
(Mitt. d. Hist. Ver. f. d. Saargeg. 9, 239-316.) 
— A, Semrau, Tageb. d. Gottfr. Nath. 
Glitzcke 1306-20. (Mitt. d. Coppernicus-Ver. 
16, 20-34.) — F. Andrese, Aus d. Aufzeichgn. 
d. J. A. C. Siegfried, Kaufmann in Magde- 
burg. (G.bll. f. Magd. 43, 428-36.) — Illgner, 
Vacha 1806. A. d. hinterlass. Pap. d. Land- 
rats Hartert zu Hersfeld. (Zt. d. Ver. f. 
hess. G. 42, 53-71.) [3623 
Schwerin, Soph. Gräfin (geb. 
v. Dönhoff), Vor 100 Jahren, Er- 
innergn. Nach ihr. hinterlass. Pap. 
zusammengest. v. A. v. Romberg. 
Berl.: Stargardt 1908. 676 S. 12 M. [3624 
Nettelbeck, Lebensbeschreibg. v. ihm selbst 
hrsg. A. d. Hakenschen Ausgabe in Auswahl 
hrsg. v. M. Schmi:t-Hartlieb. (Dt. Cha- 
raktorköpfe IV.) Lpz.: Teubner. 2 M. [3625 


Marwitz, Fr. A. v. d., Die Neuformation 
d. preuß. Armee nach d. Tilsit. Frieden. 
Mitg. v. Fr. Mousel. (Jalırbb. f. d. dt. Armee 
u. Marine, H. 443.) [3626 


Johann, Erzherzog, „Feld- 
erzählg.“ 1809. Nach d. im gräfl. 
Meranschen Arch. lieg. Orig.-Auf- 
zeichngn. mitget. u. bearb. v. Al. 
Veltzé. (Suppl. v. Nr. 2742.) Wien: 
Seidel. xıj, 239 S. 7 M. 50. [3627 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Guerre, La, nation de 1812. Publ. 
du Comité scientif, du grand État- 
Major russe. Sect. 1. Correspon- 
dance des personnages officiels et 
des services de l'Etat (s. '08, 1636). 
V: Préparation à la guerre en 1811 
(sept.-oct.). Trad. du capit. E. Ca- 
zalas. 448 S. 10 fr. [3628 

Klinkhardt, Kg]. westfül. Musikmeister, 
Feldzugs-Erinnergn. 1812-15. Nach hinter). 
Papieren hrsg. e Johs. Klinkhardt. (Aus 
d Zeit d schwer. Not. V.) Brauuschw.: 
Scholz 1908. 109 S. 1 M. 50. [2629 

Schiemann, Th., Oldw. v. Natzmer üb. 
s. Mission a. d. Gen.-L. v. Kleist Jan. 1813. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 21, 561.) — 
H. Giese, Gefangenschaft mein. Großvaters 
währ. d. Belagerg. Wittenbergs 1813. Tage- 
buch. (N. Mitt. a. d. Geb. hiet art Forschgn. 
23, 357-86.) — W. RBeinecke, E:zählg. d. 
Jobanna Stegen v. J. 1813. (Lünob. 
Museumsbll. 5, 55-77.) (3530 

Napoléon, Lettres du 1. août au 
18. oct. 1813, non insérées dans la 
correspondance; publ. p. X. Nancy 
et Paris: Berger-Levrault. 266 S. 
12 fr. [3631 


Woringer, Friunergn. e. kurhess. Land- 
wehroffiziers a. d. Feldzuge 1814. (Mitt. d. 
Ver. f. Less. G. ’06/7, 37-45.) (3632 


Ziekursch, J., Frdr. v. Cölln u. d. Tugend- 
bund. (Hist, Vierteljschr. 12, 38-76.) [3633 

Fichte, Reden an d. dt. Nat. Eingel. v. 
R. Eucken. Lpz.: Insel-Verl. xvj, 269 S. 
2 M. — K. Sell, Fichte u. s. Reden an d. 
dt. Nation. (Westermauns Monatshf'o. "Ou. 
Nor./Dez.) — F. Meinecke, Fichte als nation. 
Prophet. (Velbagen & Klasings Monatshfte. 
’08, Okt) (3634 

Hirn, J., Literar. Vorläufer d. Tirol. Auf- 
standes 1809. (Beitrr. z. neuer. G. Österr. 
H. 4: Jan. '09, 197-214.) [3635 

Gruner, J. v., Gruners „Aufforderg. an 
dt. Jünglinse u. Männer zum Kampf f. Dtlds. 
Freiheit“ (29. Nov. 1813) in ibr. Verbindg. 
m. E. M. Arndts Schrift: „Was Ledeutot 
Landsturm u. Landwehr?“ Berichtigung. (Zt. 
d. Berg. G.-Ver. 41, 122-32.) Vgl. ’08, 3133. — 
Rud. Müller, Arndts Schrift: „Was bedeutet 
Landsturm u. Landwehr?“ (Nord u. Süd 
123, 224-53.) [3636 


Revolution u. Kaiserreich. A. d. 
Zeitalter d. Gewaltherrschaft d. 
I. Napoleon. Hrsg. v. J. v. Pflugk- 
Harttung u. a. 12. Taus. Berl.: 
Patria-Verl. 1908. 558 S. 10 M. [3637 

Heidrich, K., Preußen im Kampfe 
geg. d. franz. Revol. bis z. 2. Teilg. 
Polens. Stuttg.: Cotta 1908. xv, 
491 S. 9 M. [3638 

Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 25 Hartung; Gött. 
gel. Anz. '09, 754-60 Ziekursch. 

Dupuis, V., La campagne de 
1793 à l'armée du Nord et des 
Ardennes (s. "00, 1683). II.: d'Hondt- 


WER 


schoote à Wattignies. 313 S.; 5 Ktn. 


10 fr. [3639 

(Publ. sous la direct. de la Sect. hist. de 
l’Etat-major do armée.) 

Hennequin, L., Etat moral des armées du 
Rhin et de la Moselle en l'an II. (Rev. d’hist. 
réd. à l'Etat-Major 33, 401-83.) [3640 

Criste, Thugut u. d. Kriegsführg. 1793- 
181 1. (Streffleurs milit. Zt. '08, T, 383-412.) [2641 

Meinecke, F., Zeitalter d. dt. Erhebg. 1795 
-1815, s. ’08, 1610. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 30, 367-69 Luckwaldt. [3642 

Bourdeau, H., Les armées du 
Rhin au début du Directoire (Sambre- 
et-Meuse; Rhin-et-Moselle). La si- 
tuation génér, les effectifs, l'état 
matériel et moral. Paris: Lavauzelle. 


383 S. 7 fr. 50. [3643 
(Publ. sous la direct. de la Sect. hist. de 
V’Etat-major de l'armée.) i 
Criste, Erzherzog Karl. (Streffleurs milit. 
Zt. 8 I, 749-64.) [3644 
Klaar, K., Der „Franzosen“-Auflauf bei 
Götzens 20. Sept. 1796. (Forschgn. u. Mitt. z. 
G. Tirols eto. 6, 69-71.) [3645 
Longy, La Campagne de 1797 sur 


le Rhin. Paris: Chapelot. 491 S. 
10 fr. | [3646 
A., P., Bataille de Messkirch 


5. mai 1800. (Rev. d’hist. red. a l'Etat- 
Major de l'armée 33, 241-95; 455- 
76.) — E. Picard, Bataille de Hohen- 
linden. (Ebd. 34, 38-86; 201-19.) [3647 

Driault, É., Bonaparte et le Recès 
germanique de 1803. (Rev. hist. 100, 
47-62; 269-310.) [3648 

Satz, S., Politik d. dt. Staaten v. 
Herbst 1805 bis z. Herbst 1806 im 
Lichte d. gleichzeit. dt. Publizistik. 
(Berl. Diss.) Berl.: Trenkel 1908. 
93 S. 3 M. [3649 


Werkmann, Die strateg. Kunstbeweise 
Napoleons 1805 (Ulm) u. 1809 bis Regensburg. 
(Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 19.) [2650 

L., @., Les services de l'arrière à la 
Grando Armée en 1806-1307. (Rev. d’hist. red. 
a l’Etat-Major de Parmée XXX-XXXIV.) [3651 

Strauch, H. v., Erster Zusammenstoß im 
Kriege 1806/7: Gefecht bei Schleiz 8.9. X. 
Schleiz: Lämmel 1908 Fe S. 70 Pf. 
E. Schnippel, Zum Aufenthaltu d. Kgl. Fa- 
milie in Danzig 1806. (Mitt. d. Westpreuß,. 
G.-Ver. 7, 40-42.) — P. Bailleu, Wie kam 
d. preuß Königspaar 1806 nach Deutsch- 
Kron ? (Ebd. 31) — Brunner, Jtri:meos Ein- 
zug u. Regierungsantritt. (Mitt. d. Ver. f. 
hess. G. 'U7,8, 28-32.) [2652 

Biereye, J., Was erinnert uns noch heute 
in Erfurt an d. FürstenkongreßB v. 18087 
(Jahrbb d. Kgl. Akad. Erfurt 34, 235-93.) [3653 

Sell, Frhr. v., Sturz d. Ministers Frhrn. 
vom Stein. (Konservat. Monatsschr. Jw. 66, 
Hft. 2.) P. Beck, Stein u. Dalberg. 
(Schwöb. Arch. 27, 49-58.) ` [3654 

Oman, Ch., A history of the 
Peninsular War. III: Sept. 1809-Dec. 
1810. Oxford: Clarendon Press 1908. 


Su, 568 H: 19 Ktn. etc. 14 sh. [3655 


ei 


128 


Hoen, M. v., 1509. Gedenkblatt z. Hundert- 
jahrfeier d. groß. Krieges. (Stroffleurs milit. 
Ze. ’09, I, 1-23.) — H. Kerchnawe, Macht- 
aufgebot Österreichs 1809. (Ebd. 571-86.) — 
A. Fournier, Österr. Kriegsziele 1809. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4: Jan. ’09, 
ge [3656 
Krieg 1809 (s. '08, 1633). II: 
M. v. Hoen, E. Mayerhoffer v. 
Vedropolje u. H. Kerchnawe, 
Neumarkt-Ebelsberg-Wien. (G. d. 
KämpfeÖsterr.) xıj,7518. 25M. [3657 

Rez. v. II u. III: Hist. Zt. 102, 140-42 u. 
103, 5831. X. , , 

Kriegsjabr 1809 in Einzeldar- 
stellen. (s. Nr. 1822). VIII: M. Hoen, 
Wagram. IX: G. Just, Friede v. 
Schönbrunn. 123; 89 S. 5 M. [3658 

Voltelini, H. v., Forschen. u. 
Beitrr. z. G. d. Tirol. Aufstandes 1809. 
Gotha: Perthes. zu, 4568. 9M. [3659 

Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 453-55 Ilwof; 
Lit. Zbl. ’09, Nr. 38 K.F. 

Hirn, J., Tirols Erbebg. 1809, s. "On, 3449. 
(3. durchges. Aufl. xvj, 876 S ; 2 Taf 10M) 
Rez.: Beil. d Münch. Nenest. Nachrr. ’08, 
Nr. 78 J. Jung; Lit. Zbl. "ug, Nr. 39; Hist. 
Jahrb. 30, 156 Turba; Zt. f. kath. Theol. 33, 
104-7 Kröß; Mitt. a. d. hist. Lit. 37, 449-53 
Ilwof; Hist.-pol. BIL 144,612-24.S Görres. [3660 

Loy, L., Campagne de Styrieen 1809. 
Paris: Chapelot. 915.; Kte. 2fr. [3661 

Wolff, Gust., Eilmarsch Wrede’s 
v. Linz bis Wagram. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.-forschg. 30, 142-57.) [3662 

B., Bataille de Bussaco 27. sept. 
1810. (Rev. d’hist. red. à l'État-Major 
de l'armée T. 32 u. 33.) [3663 

Wilkens, Th., Friedr. Wilh. II. 
u.d. Konvention v. Tauroggen. (Diss.) 
Berl: Trenkel. 97 S. 2 M. [3664 

Rez.: Hist Zt. 103, 681 f. Thimme. 

Rehtwisch, F., Das Volk steht auf, der 
Sturm bricht los! G. d. Freiheitskrieze 1812 
-15. Bd. I. Lpz.: Wigand. 6528. 12M.50 [3665 


Erwachen d. Völker. A.d. Zeitalter 
d. Befreiungskiiege. Hrsg. v. J. v. 
Pflugk-Harttung u.a. M. c. 500 
Illustr. 10. Taus. Berl.: Patria-Verlag 
1908. xjv, 499 S. 10 M. [3666 
Voß, v., Befreiungskriege 1813-15. 
(Preuß.-Dtlds. Kriege. 1V.) Berl.: Vos- 
sische Buchh. su, 255 S. 10 M. [3667 
Rez.: Forsch. z. brandb. u. preuß G. 22, 


255r Caemmorer; Strefrleurs mil. Zt. ’09, I, 
Lit.bl. 34-6 v. Woinovich. 


Geschichte d. Befreiungskriege 
1813-15 (s. ON, 1701): G. d. Früh- 
jahrsfeldzuges 1813 u. s. Vor-G. 
Il: v. Caemmerer, Von Ende April 
bis z. Waffenstillstand. Mit 15 Text- 
skizz., 3 Übersichtsktn. u. 2 Schlacht- 
plünen. x, 427 S. 12 M. [3668 

tez.: Hist. Zt. 103, 585-87 X.; Lit. Zbl. 
209, Nr. 35 Pflugk-Harttung. 


Bibliographie Nr. 3656—3706 a. 


Jensen, N. P., Napoleons Felttog 
1818 (s. Nr. 1829). DI. I. 4. verm. 
Ausg. 1908. 368 S. 4°. [3669 

Uimann, H., Zur Beurteilg. d. 
Kronprinzen v. Schweden im Be- 
freiungskriege 1813/14. (Hist. Zt. 
102, 304-24.) [3670 

Eisemann, Gefecht b. Gersdorf 5. Mai 1813. 
(Mitt. d. G.- u. Alterts.-Ver. Leisnig 13, 69- 
80.) — H. Beitzke, Völkerschlacht b. Leipzig. 
Lpz.: Zöphel 1908. 134 S. 1ı M. 50 — B. 6. 
Frhr. v. Holtz, Eroberg. d. Halbinsel Istrien 
1813. (Streffleurs mil Zt. '08, I, 758-68.) [3671 

Plathner, F., Behördenorganisa- 
tion u. Kriegskontributionen im Kgr. 
Sachsen währ. d. Generalgouverne- 
ments v. 1813 u. 1814. Mit Akten- 
beilagen. (= Nr. 2859.) Lpz.: Hirzel. 
x, 91 S. 4 M. Vgl. Nr. 1834. [3672 

Janson , Übergang Blüchers üb. d. Rhein 
bei Kaub 1. Jan. 1814. (Milie.-Wochenbl. '08, 
Nr. 161.) [3673 

Méneval, de, Marie-Louise et la 
Cour d'Autriche entre les deux ab- 
dications (1814-15). Paris: Emile-Paul. 
xij, 422 H: 2 Portr. 6 fr. [3674 

Müller, Paul, Zur Beurteilg. d. Persön- 
lichkeiten im Feldzuge v. 1815, s. ’08, 3456. 
Rez.: Lit. Zbl. '08, Nr. 25 F. Schulze u. Er- 
klarg. v. Pflugk- Harttung m. Antw. Sch.s 
ebd. Nr. 81. i (3675 

Bas, F. de et J. de Tserclaes de 
Wommerson, Campagne de 1815 
aux Pays-Bas d'apr. les rapports offic. 
néerland. I: Quatre-Bras. I: Wa- 
terloo. IM: Annexes et notes. Paris: 
Plon 1908. xxxıj, 548; 495; xj, 577 S. 
20 fr. [3676 

Hennequin, Le corps d'observation des 
Alpes en 1815. Une campagne d'un mois. 
Paris: Lavauzelle. 100 S. 2 fr. — F. Goiran, 
Waterloo, avec de nouv. docc. (Rev. mil 


gener. ’08, Aoüt.) — Nach Waterloo: Napol. 
in Malmaison. (Hist -pol. Bll.143, 5823-60.) [3677 


Bailleu, Königin Luise, s. Nr. 1850. Rez.: 
Forsch. z. brandb. u. preuß. G. 22, 278-83 
0. H. — H. F. Macco, Das 1810 v. Alex. 
Macco nach d. Lebon gemalte Bildnis d. 
König. Luise. (Hohenz.-Jahrb. 12, 41-43.) — 
P. Seidel, Ein Andenken an d. letzte Le- 
benszeit d. König. Luise im Hobenz.-Mus.:um. 
(Ebd. 263.) [3678 


Vollmer, Geburts-Ort, -Jahr u. -Tag d. 
Generals v. Scharnhorst. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berl. ’08, Nr. 9.) — H. Granier, Namens- 
schreibg. d Fellmarschballs Yorck v. Warten- 
burg. (Ebd. Nr. 12.) (3679 

Binder v. Krieglstein, C. Frhr. v., Ferd. 


v. Schill. N. wohlf. Tit.-Ausg. Berl.: Vossi- 
sche Buchh. 1908. xvj, 328 S.; Taf u £ Fksms. 
A M. 50. — 0O. Zimmermann, Schill. Lpz.: 


Spamer 1908. 254 S. 
Schill u. Lützow. Lpz.: 
271 S. 3 M. — M. Leitzke, Schill in Berlin 
1808. (Alt.-Berl. '09, Nr. 13 [3680 


2 M. — P. Kolbe, 
Engelmann 1903. 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Stremouchow, M. u. P. Simansky, Leben 
d Feldmarschalls Suworoff. (Russ) Moskau: 
Großmann & K. 8 Rbl. [3681 


Burckhardt, Schweiz. Emigration 1798- 
1801, s. ’08, 3466. (Basel. Diss.) Rez.: Gött. 
gel. Anz. ’09, 429-34 Meyer v. Knonau; Dt. 
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 26 u. Hist. Zt. 103, 612-15 
Luginbühl. [3682 

Hasenfratz, H., Befreiung d. Thurgaus 
1798. (Thurg. Beitrr. z. vaterl. G. 48, 65-89.) [3653 

Escher, H., A. d. Unterhaltgn. d. Staats- 
gefangenen auf Aarburg. Nach d. Tageb. 
Joh. Casp. Hirzols. (Neujahrsbl. hrsg. v. 
d. Stadtbibl. Zürich auf d. J. 1909, Nr. 265.) 
Zür.: Fási & B. 44 8; 2 Taf. 3 M. Vgl. 
03, 3466, [3684 

Brunner, Der Kanton Zürich in d. 
Zeit d. Mediation 1803-13. (Schweizer 
Stud. z. G.-wiss. I, 1.) Zür.: Leemann. 
266 S. 5 M. 60. (231 S.: Zürich. 
Diss. ’08.) [3685 

Obser, K., Die revolution. Propa- 
ganda am Oberrhein 1798. (Zt. f. G. 


d. Oberrh. N.F. 24, 199-258.) [3686 
Drescher, K., Die Pfalz zur Zeit d. Fran- 
zosenherrschaft unt. bes. Berücks. d. Nord- 
falz 1797-1814. (Nordpfälzer G.bli. Jg. V.) — 
È. Müller, Kriegsdrangsale d. Amtes Wolf- 
stein 1796,97. (Pfalz. G.bll. Jg. IV.) [3687 
Hashagen, J., Das Rheinland u. 
d. französ. Herrschaft. Beitr. z. Cha- 
rakterist. ihr. Gegensatzes. Bonn: 


Hanstein 1908. xv, 611S. 15 M. [3688 

Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
86, 180-90 Münch. 

Roth, R., Polit. Begebenheiten in Elber- 
feld 1813. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. ’0., 
18-93.) [3689 

Bray, F. de, Quelques considérations polit. 
sur la révolte des provinces belges en 1789 
et 1790. Brux.: Gocmaere 1:08. 132 S. [3690 

Knabe, K., Zur Erinnerg. an Joh. v. Müller, 
d. erst. Ministerpräsidenten d. ehemal. Kgr. 
Wostfalen. (Hessenland '09, Nr. 11) — 
Woringer, Westf. Offiziere. (Ebd. ’08, Nr. 21 
u. 24. ’09, Nr. 2 ff.) [3691 

Fitte, 8., Fürstin Pauline zur Lippe. 
(Gegenwart ’08, II, 226-36; 317-28.) [3692 

Bippen, W. v., Aus Smidts Jugendzeit. 
(Brom. Jahrb. 22, 121-47.) — Ders., Smidt 
in d. franz. Zeit. (Ebd. 118-66.) — E. F. Feh- 
ling, Lübeck contra Schweden. G œ. alt. 
Yorderg. (Zt. d. Ver. f. lüb. G. 9, 353-68.) [3693 

Mack, Die finanz. Ausbeutg. d. 
Hzgts. Braunschweig währ. d. franz. 
Okkupation 1806/7. (Jahrb.d.G.-Ver. 
f. d. Hrzgt. Braunschw. VII.) [3694 

Jordan, R., Übergang Mühlhausens an d. 
Herrsch. Preußens. (In: Aus alt. Zeit. II 
Aufl. 2.) — Ders., Aus d. Franzosenzeit 1806/7. 
“(Aus alt. Zeit. N.F 1.) Mühlh.: Danner 1908. 
61 8. 1 M. 60. — Ders., Vor 100 Jahren. 
(Aus alt. Zeit. N.F. III.) Ebd. 1903. 53 S. 


2 M. — H. Jacobl, Weimar in d. Tagen d.. 


Erfurter Fürstenkongresses 1808. (Grenzboten 
108, IN, 572-81; 626-31.) [3695 

Tschirch, 0., Ende d. Franzosenzeit in 
Berlin. (Unterhaltgs.-Beil. z. Tägl. Rundschau 
108, Nr. 282/83.) — H. Gilow, 2 Sakular- 
Zeugnisse patriot. Steuern in d. eisernen Zeit. 


*129 


(Alt-Berlin ’09, Nr. 6.) — Netto, Aus d. 
Franzosenzeit Potsdams. (In: Mitt. d. Ver. f. 
G. Potsd. N. F. IV) — Behmann, Der 
Nörgler. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 
31, 227-11) [3696 

Ulmann, H., Allerlei Pommersches a. d. 
Franzosenzeit. (Pomm. Jbb. 9, 143-50.) — 
Uckeley, Aus d. Franzosenzeit. (Monatsb!l. 
d. Ges. f. pomm. G. ’08, 73f.) — M. Wehr- 
mann, Patriot. Handlgn. d. Stettiner währ. 
d. Freiheitskriege 1813,15. (Ebd. 180-85.) [3597 

Lindau, 0., Bemühgn. d. St. Thorn um 
Wiederaufnahme in d. preuß. Staatsverband 
währ.d. Freiheitskriege. (Mitt.d. Coppernicus- 
Ver. 14, 54:64. 15, 10-18.) — Ders., Thorn 
unt. preuß. ÖOberhoheit, aber russ. Bevor- 
mundg. (Ebd. 15, 22-10.) — P. Czygan, Zur 
Friccius-Biog aphie. (Altpreuß. Monatsschr. 
45, 499-502.) [3698 


Innere Verhältnisse 


EE Hardenberg u. d. preuß. Ver- 
waltg. in Ansbach-Bayreuth 1792-1806, s. ’08, 
1672. Res: Hist. Vierteljschr. 11, 40%f. 
Darmstädter; Zt. f Kirch.-G. 29, 431 Kolde; 
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 18, 297-99. [3599 

Parisot, H., De l’organisation de Plad- 
ministr. département. et commun. par le 
premier préfet du départem. de la Meurthe, 
Jean Joseph Marquis 1800-1508. (Ann. de 
l'Est et du Nord 4, 399-412; 578-91.) [3700 

Essers, K., Verhandlign. u. Kämpfe d kur- 
kölnisch. Landständo um d. Steuergleichheit 
1790-1797. Bonner Diss. 64 8. [3701 

Wunsch, A., Beitrr. z. Reformtätigkeit d. 
Hofrichterse u. Landrats Frdr. Ldw. v. Ber- 
lepsch. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’09, 
22-55.) [3703 

Meier, E. v., Der Minister v. Stein, d. 
franz. Revol. u. d. preuß Adel, s. ’09, 1865. 
Rez : Forschgn. a. brandb. u. preuß. G. 21, 
625-27 Hintze; Lit. Zbl. ’09, Nr. 11 F Fach. 
— G. Kaufmann, Der Streit um Stein u. 
d. Reform d. preuß. Staates. (Intern. Wochen- 
schr. 8, 253-70; 303-12. — M. Spahn, Üb d. 
Geist u. d. Absicht d Steinschen Reform. 
(Der Tag '08, 366.) — H. Lehbert, Frhr. v. 
Stein. (Balt. Monatsschr. 65, 205-3)) — 
K. Rothenbücher, Frhr. v. Stein. (Beil. d. 
Munch, Neuest. Nachrr. ’08, Nr. 86.) [3703 

Petersilie, E., Entstehg. u. Be- 
deutg. d. preuß. Städteordng. Lpz.: 
Dürr 1908. 154 S. 2 M. [8704 

Gierke, O., Die Steinsche Städteordng. 
(Intern. Wochenschr. Jg. III, Nr. 6/7.) — 
M. Lehmann, Die preuß. Städtsordng. v. 
19. Nov. 1808. (Velhagen & Klasings Monats- 
hfte. Jg. 33, H. 3.) — H. Krahner, Steins 
Städteordng. Halle: Waisenhaus 1903. 328. 
Au Pf. [3705 


Clauswitz, Die Städteordng. v. 


1808 u. d. Stadt Berlin. Festschr. 
Berl.: Springer 1908. xıj, 264 S. 
10 M. [3706 


Rez.: Hist. Zt. 103, 357-59 Ziekursch. 

Wendt, H., Die Steinsche Städte- 
ordng. in Breslau. Denkschr. d. St. 
Breslau. (= Nr. 2879.) Bresl.: Morgen- 


stern. 368; 55s S. 8 M. [3706 a 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 29 Kaufmann, 
Hist. Vierteljschr. 12, 563-65 Ziekursch. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. Bibliographie. 9 


*130 


Fremsdorff, Der erste Berlin. Polizei- 
präsident Karl Just. Gruner. (Alt- Berlin 
09, 103-9.) — Just. v. Gruner, Ergänzg. 
(Ebd. 144f.) [3707 

Laubert, M., Zwei Denkschrr. v. 1813 u. 
1814 üb. d. Verwaltg. d. später. Prov. Posen. 
(Hist. Monatsbll. f. Posen 9, 1-10.) [3708 


Köhle, P., Vermessung d. Oberforstes 
Freudenstadt 1811-1818; Beitr. z. G. d. Ver- 
messungswesens u. d. Forstwirtschaft in 
Württemb. (Württ. Jahrbb. f. Stat. u. Ldkde. 
’07, I, 321-83.) (8709 

Meister A., Zum westfäl. Berg- u. Hütten- 
wesen in d. franz. Zeit. (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westf. 66, I, 1863-67.) [3710 

Meusel, F., Aufhebg. d. Akzisefreiheit d. 
Adels in Preußen 1799. (Forsch. z. brandb. 
u. pr. G. 21, 559-63.) ` , (8711 

Krauel, R., Eine Denkschrift d. 
' Frhrn. vom Stein a. d. J. 1806. 


(Hist. Zt. 102, 556-66.) [3712 

Kurszettel, Alte Berliner. (Alt-Berl. ’09, 
Nr. 6.) [3718 

Lewin, A., Vorarbeiten f. d. bad. Juden- 
gesetzgebg. in d. Edikten 1807-9. (Monats- 
schr. f. G. etc. d. Judentums 52, 66-99; 226- 
84; 344-71; 473-96.) [8714 


Criste, O., Erzhrzg. Karl als Schriftsteller. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4: Jan. ’09, 
231-40.) [3715 


Westerbuarg, Preußen u. Rom an d. Wende 
à. 18. Jh., s. '08, 3501. (43 8. Gött. Diss. unt. 
d. Tit.: Beitrr. z. G. d. preuß. Kirchenpolit, 
währ. d. Pontifikats v. Pius VI) Bez: Hist. 
Jahrb. 29, 937f. Scharnagl; Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 89, 183-85 Chrys. Schulte; 
Forsch. s. brandb. u. preuß. G. 22, 275-78 
Stolze; Zt. f. kath. Theol. 33, 546f. Mich. 
Hofmann; Hist. Zt. 103, 591f. Mirbt [3716 

Lndwig, A. Fr., Weihbischof Zirkel v. 
Würzb., s. ’07, 1752. Rez.: Hist. Zt. 102, 591 
-98 Troeltsch; Zt. f. kath. Theol. 83, 164-68; 
Theol. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 11 Zscharnack. [3717 

Pergameni, Ch., La population des com- 
munant&s relig. de Bruxelles en 1796, d’après 
des documents ined. (Bull. de la Comm. R. 
d’hist. de l’Acad. R. de Belg. 77, 204-67.) [3718 


Willich, E.v., AusSchleiermachers 
Hause. Jugenderinnergn. s. Stief- 
sohnes. Berl.: Reimer. 220 S.; 2 Taf. 
8 M. 60. [8719 

G. Runze, Charakterist. Schleiermachers 
a. d. Kreise d. „Jungen Dtld.“ (Monatshfte. 
d. Comen.-Ges. 17, 283-301.) 

Süskind, H., Einfluß Schellings 
auf d. Entwicklg. v. Schleiermachers 


System. Tüb.: Mohr. 292 S. 7 M.60. [3720 
Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 28 Fuchs. 


Münch, F. X., Die philos. Studien an d. 
kurköln. Univ. zu Bonn, m. bes. Berücksicht. 
d. philos. Arbeiten Joh. Neebs. Beitr. z. G. 
d. geist. Lebens in d. Rheinlanden am Ende 
d. 18 Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
87, 75-120.) [3721 

Dahl, H. v. (Der Estländer), Jenaer Stu- 
dentenauszug 1792. (Balt. Monatsschr. 66, 
1-37.) . [3722 


Bibliographie Nr. 3707—8767. 


Schultz, Adf., Gust. Frdr. Dinter. Leben 
u. Schrr. (Päd. Klassiker XXV.) Halle: 
Schroedel 1308. 131 8. 1 M. 60. (3:33 

Grube, F., Besoldungsverhältnisse d. Volks- 
schullehrer vor 100 Jabren im Reg.-Bez. 
(Fürstent.) Minden. (Ravensberg. Bil. '08, 
Nr. 7.) _ [8724 


Rosenlehner, A., Beorganisationsplan d. 
kurpfalsbayer. Hofbibliotheken. (Zb). f. Biblw. 
26, 433-45.) [8725 


Reitzonstein, Frhr. A. v., Richteg philos. 
Werdegang. (Monatahfte. d. Comen.-Ges. 18, 
55-71; 115-32.) [3736 
Sehring, L., Hegel. Leben u. Wirken. 
(Kulturträger 25.) Berl.: Seemann 1908. 92 8. 
ı M. — r. Geyer, Hegel in Nürnberg. 
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 31, 
20-32.) , [3721 
Dittmann, F., Begriff d. Volks- 
eistes b. Hegel. Zugl. Beitr. z. G. 
. Begriffs d. Entwicklg. im 19. Jh. 
Beitır. z. Kult- u. Univ.-G. X. 


pz.: Voigtländer. 108 S. 3 M. 60. — 


S. Brie, Der Volksgeist b. Hegel u. 
d. hist. Rechtsschule. Berl.: Roth- 
schild. 35 S. 1 M. [3728 


Schelling als Persönlichkeit. Briefe, 
Reden, Aufsätze Hrsg. v. O. Braun. 
Lpz.: Eckardt 1908. 284 S. 4 M. [8729 

Spranger, E., Wilh. v. Humboldt 
u. d. Humanitätsidee. Berl.: Reuther 


& R. 1908. x, 506 S. 8 M. 50. [3730 

Rez.: Anz. f. d. dt. Altert. 33, 86-89 
R. M. Meyer; Preuß. Jahrbb. 137, 161-65 Johs. 
Schubert; Grenzboten ’09, II, 363-73 Jentsch. 

Rhenanus, Der junge Görres. Zeit- u. 
Lebensbild a. d. Rheinland. (Bibl. d. Auf- 
klärg.) Frankf. a. M : N. Frankf. Verl. 50 S. 
60 Pf. [3731 

Bauer, A., Aus Jacob Grimms Briefwechs. 
m. slavisch. Gelehrten. (Untersuchgn. etc. 
v. Kelle dargebr. 1, 585-629.) [3732 

Rosenlehner, A., Zur Lebens-G. d. kur- 
pfalzbayr. Bibliothekars u. Hofhistoriographen 
K. Th. v. Traiteur, 1756-1830. (Mannh. G.bll. 
9, 170-76.) er [8738 


Treitschke, H. v., Lit. u. Kunst im arst. 
Jahrzehnt d. 19. Jh. (Treitschke, Bilder a. d. 
dt. G. 2, 26-43.) ` [3134 

Humboldt, W. v., Briefe an e. 
Freundin. Zum erst. Male nach d. 
Orig. Sé? v. A. Leitzmann. Lpz.: 


Insel-Verl. xx, 405; 426 S. 6 M. [3785 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 19 Spranger. 
Walzel, 0. F., Wilh. Schlegel u. Geo. 
Joach. Göschen. (Untersuchgn. etc. v. Kella 
dargebr. 3, 125-47.) — Wukadinoric, Tod 
Ers v. Sonnenbergs. (Ebd. 161-73.) (3736 
Bebé, L., Findlinge a. dänisch. Privat- 
archiven. (Euphorion 15, 52-62.) — A. Leitz- 
mann, Aus Briefen v. Karol. v. Wolzogen 
an Karol. v. Humboldt. (Ebd. 482-58.) — 
E. Castie, Jos. Schreyvogel. (Allg. dt. Biogr. 
54, 186-216.) — E. Krollmann, 3 neue Briefe 
v. F. M. Arndt. (Dt. Revue 34, I, 44-51.) [3737 
Rahmer, S., Hnr. v. Kleist als 
Mensch u. Dichter. Berl.: Reimer. 


x, 453 S. 10 M. [3738 


Neueste Zeit seit 1816. 


Dombrowsky, A., Weiteres z. Hnr. v. Kleist. 
(Euphorion 16, 172-74.) — H. Meyer-Benfeoy, 
Die innere G. d. „Mich. Kohlhaas“. (Ebd. 
99-140.) (3739 

Arnold, E. M., Das dt. Zeitungswesen 3. 
Zeit Napoleons. (Sonntagsbeil. d. National- 
zeitg. ’08, Nr. 40.) [3740 


Blum-Erhard, A., Sulpiz Boisserte u. s. 


Werk. (N. Arch. f. d. G. d. St. Heidelb. 8, 
101-110.) (3741 
Manzel, L., Job. Gottfr. Schadow. Berl.: 
Mittler A 8. 18 S. 60 Pf. [3742 
Roch, W., Phil. Otto Bongen Kunst- 
anschauung (dargest. nach s. „hinterlass. 


Schriften“) u. ihr Verhältn. z. Frühromantik. 
(H. 131 v. Nr. 2751.) Straßb.: Heitz. 248 S. 
8 M. [3743 

Höhn, H., Stud. 2. Entwickel $ d. 
München. Landschaftsmalerei v. Ende 
d. 18. u. v. Anfang d. 19. Jh. (H. 108 
v. Nr. 2751.) bd. Xj, 282 S. 


14 M. [3744 
Rez.: Rep. f. Kunstw. 32, 291-93 Sievers. 


` Thayer, A. W., Ldw. van Beetho- 
vens Leben, weitergef. v. H. Deiters 
(e. "08. 1716). Bd. V. (Schluß.) Hreg. 
v. H. Riemann. 5979. 12 M. [3745 
Rez. e IN: Dt. Lit.-Ztg.’08, Nr.48 Leitzmann. 
Beethovenjahrbuch. Hrsg. v. Th. 
v. Frimmel (s. ’08, 1717). Bd. II. 


422 S. 8 M. [8746 

Beethoven- Briefe an Nikol. Simrock, 
F. G. Wegeler, Eleon. v. Breuning u. Ferd. 
Ries. Hrag. v. Leop. Schmidt. Berl.: 
Simrock. rei, 132 8. 4 M. [3747 

La Mara, Beethovens unsterbl. Geliebte. 
D Geheimnis d. Gräfin Brunsvik u. ihre 
Memoiren. Lpz.: Breitkopf & H 137 8. 
$ M. [3748 


Bruchmüiler, W., Gesetzbuch d. Hallenser 
Pommerania 1803-5. Beitr. z. G. d. student. 
Verbindungwesens. (Arch, f. Kult.-G. 7, 68- 
19; 201-233.) [3749 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Rochow, Carol. v. etc., Vom Leben am 
preuß. Hofe 1815-52, s. ’08, 1723. Rez.: Hist, 
Zt. 101, 395f. Ulmann; Lit. Zbl. ’08, Nr. 39; 
Dt. Rundschau 136, 258-64 v. Petersdorff. [3750 


ode Ae H., Die Aquarell-Sammig. Kaiser 


Wilh. I. Beitr. zu s. Lebens-G. (Hohenzoll.- 
Jahrb., 12, 143-82.) [3751 
Wessenberg an Gentz. Österr. 


Briefe von d. Londoner Konferenz 
1881 u. 1832; mitg. v. A. Fournier. 
(Dt. Revue 84, I, 810-27.) [3752 


Pitteurs, M. A. de, La correspondance 
de la reine Victoria. (Rev. d’bist. dipl. 23, 
516-39.) Vgl. ’08, 1728. [3753 

Stamm, Konstant. Frantz’ Schrr. u. Leben, 
s. ’08, 1726. Rez.: Hist. Vierteljschr. 11, 298 
Goette u. Erwiderg. v. St. m. Antw. V. G. 
ebd. 615f.; Lit. Zbl. ’08, Nr. 35 P. M. [3754 

Stern, A., Denkschr. Konst. Siegw.- 
Müllers v. 27. Juli 1847. (Anz. f. schweiz. 
G. ’09, Bd. 10, 400-5.) — Woringer, Aus d. 
Erinnergn. e. kurhess. Beamten. (Mitt. d. Ver. 


WE 


f. hess. G. '07/8, 95-119.) — Tiebe, Ein Brief 
a. d. J. 1848. (Monatsbil. d. Ges. f. pomm. G. 
o, 122f.) — O. Richter, Sachsenbriefe a. d. 
Paulskirche. (Dresdner G.bil. ’09, XVIII, 11- 
15.) — E. v. Wertheimer, Wien nach d. 
Revolution v. 1848. (Öst. Rundschau 13, 
H. 2.) (3755 

Waldersee, Graf E. v.,Ausd. Berlin. 
Märztagen; hrsg. vonv.Caemmerer. 
Berl.: Mittler& S. 52 S. 1 M. 50. [8756 

Marcks, E., Brief Kaiser Wil- 
helms I. v. 14. Mai 1849. (Hist. Zt. 


102, 674-77.) [3757 

Schulte, A., Kriegs-Erlebnisse in d. Feld- 
zügen 1864 u. 1866. Mind.: Köhler 1908. 
129 S. 1 M. 50. (Volksausg.: 85 Pf) — 
Ci. Biegler, Erlebnisse währ. d. Kriegs- 
jahres 1866. Olmütz: Adolph. 1 M. 60. — 
Prinz Friedrich Karl v. Prous., Auf- 
zeichng. üb. d. Feldzug 1866. (Dt Revue 
84, L) ‚13758 

Mittnacht, Frhr. v., Rückblicke. 
Aufl. 1-3. Stuttg.: Cotta. 165 8. 


2 M. 80. [3759 

Meusel, F., General Ducrot in Straßb. u. 
8. Berr. üb. Frankreichs, Preußens u. Süd- 
Dtlds. Halte, 1566-70. (Sonntagsbeil. z. Voss. 
Ztg. ’09, Nr. 12/13.) [3760 ° 

Kretschman, v., Kriegsbriefe 1870/71, s. 
’06, 1793. Rez.: Rev. de Paris ’08, T. VI, 189 
-205. — A. L., Un ofücier d’Etat-Major pruss. 
1870: Le major Hans v. Kretschman. (Rev. 
d’hist. red. à Ll’Etat-Maj. de l’arm6e 29, 
482-510.) (3761 

Zeitz, K., Kriegserinnergn. e. Feldzugs- 
freiwilligen 1870/71. 6. Aufl. Altenb.: Geibel 
1908. 920 8. 8 M. 50. — J. Pape, Kriegs- 
freiwillig bei d.83ern. Stuttg.: Loewe. 233 8. 
3 M. — A. Heidenhain, Vor 38 Jahren. 
Erinnergn. u. Briefe e. Einj.-Freiw. im 
8. Garde-Gren.-Reg. „Königin Elisabeth“ 
1870/71. Insterb.: Herbst 1908. 528. 1 M. — 
C. L. Hähnel, Bei d. Fahnen d. XII. (k. sächs.) 
Armeekorps. 2. Aufl. Münch.: Beck 1908. 
x, 150 8. [3762 

Seddeler, L. T., Vor 25 Jahren, Fragment 
e. Tagebuches. (Beihft. z. Milit.wochenbl ’09, 
45-98.) — M. Sorgins, Vor d Straßb. Stein- 
tor 1870. Erinnergn. e. 80jährigen a. d. Be- 
lagerungszeit. Straßb.: Heinrich 1903. 73 H. 
1 M. — Geo. Foerster, In franz. Kriegs- 
gefangenschaft. Persönl. Erinnergn. e. Ve- 
teranen. Berl.: Simion. 48 S. 1 M. [8763 

Bleibtreu, C., Das Ende. Erinnergn. e. 
franz. Generalstabs-Offisiers an d. Armee v. 
Chalons. Stuttg.: Krabbe. 91 S.; Karte. 1 M. 
— R. Gestin, Souvenirs de l'armée de Bretagne. 
Brest 1908. 173 S. 2 fr. 50. [3764 
e Escher, K., Bilder a. d. Lazarettleben im 
dt.-franz. Kriege. Nach d. Tageb. d. Elise 
Rellstab v. Wädenswil. (109. Neujahrsbl. 
d. Zürcher. Hülfsges.: ’09.) Zür.: Fäsi & B. 
63 S. m. 3 Taf. 2 M. 50. [3765 

Poschinger, H. v., Bismarck u. Jbering. 
Aufzeichngn. u. Briefe. Berl: Paetel 1908. 
40 S.; Beil. 1 M. 20. [3766 

Tiedemann, Ch. v., Aus 7 Jahr- 
zehnten (s. '07, 1731). I: 6 Jahre 
Chef d. Reichskanzlei unt. Bismarck. 


x, 487 S. 9 M. [3767 

Rez. v. I: Mitt. a. d. bist. Lit. 36, 485f. 
G. Schuster; v. II: Lit. Zbl.’09, Nr. 27; Hist. 
Zt. 103, 378-81 Meinecke. 


Oh 


‚132 


Bayer, M., Mit d. Hauptquartier in Süd- 
westafrika. Berl: Weicher 1908. 310 S. 
5 M. (3768 


Meinecke, F., Weltbürgertum u. National- 
staat, 8.’08, 2218. Rez.: Forschgn. z. brandb. 
u. preuß. G. 22, 806-18 Oncken; Hist. Vier- 
teljachr. 12, 305-9 Ziekursch; Arch. f. Kult.-G. 
6. 484-88 R. M. Meyer; Mitt. a. d. hist. Lit. 
37, 113-17 Th. Preuß. [3769 

Treitschke, H. v., Friedr. Wilh. IV. 
(Treitschke, Bilder a. d. dt. G. 1,249-300.) [3770 

Heer, Stiftg. d. dt. Burschenschaft in Mar- 
burg. (Mitt. d. Ver. f. hess. G.’0n,7, 86-38.) [3771 

Helfert, J. A. Frhr. Veg G. d. 
österr. Revolution im Zusammenhange 
m. d. mitteleurop. Bewegg. d. J. 1848 
-49 (8. '07, 3778). II: Bis z. Flucht 
d. kaiserl. Familie a. Wien. xv, 


382 S. 9 M. [3772 

Rez. v. 1: Mitt. a. d. hist. Lit. 36, 197-202 
Ilwof; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. ia Böhm. 47, 
Lit. Beil., 483f. O. Weber; Engl. hist. rev. 23, 
890-94 Suton-Watoon; Hist. Zt. 103, 410f. 
O. Weber. 

Czeike, Cernierung u. Erstürmung 
Wiens Okt. 1848. (Mitt. d. K. u. K. 
Kriegsarchivs 3. F., 6, 307-420.) [3773 

Liüders, G., Demokrat. Bewegung 
in Berlin Oktbr. 1848. (XI v. Nr. 2712 
u. Leipz. Diss.) Berl.: Rothschild. 


192S. 6 M. (Subskr.-Pr. 5 M. 20.) [8774 

Meusel, F., E. M. Arndt u. Frdr. Wilh. IV. 
üb. d. Kaiserfrage. (Hohenzoll -Jahrb. 12, 
A [3775 
Treitschke, H. v., Gofecht b. Eckernförde. 
(Treitsckke, Bilder a. d. dt. G. 1, 342-70.) [3776 

Daniels, E., Ursprung d. Krimkrieges. 
(Preuß. Jahrbb. 135, 385-438.) Vgl.: Daniels 
(Ebd. 137, 118-20) u. Erklärg. v. K. J. (Hist. 
Zt. 103, 655). (3777 

Peters, Th., Feldzeugmeister. Rudf. Prinz 


Lohkowitz. Wien: Seidel 1908. 44 8. 
1 M. 80. [3778 
Regensberg, F., 1866. Letzte 


Kämpfe u. Friedensschluß. Stuttg.: 
Frankh. 151 S. 2 M. [3779 


Baer, Prinzeß Elisa Radziwill, s. ’08, 1790. 
Rez.: Forschg. z. brandb. u. pr. G. 21, 306-8 
Granier; Hist. Monatsbil. f. d. Prov. Pos. 9, 
102-4 Laubert; Dt. Lit.-Ztg. U9, Nr. 14 
G. Schuster. [3780 


Friis, A., Bismarck. Ungdomstiden 
1815-48. Kopenh.: Gyldendal. 240 S. 


4 Kr. [3781 
Rez.: Hist. Zt. 103, 460 D Sch. — Rez. v. 
'07, 1822 (G. Wolf, B.s Lehrjahre): Forsch. 
z. brandb. u. pr. G. 21, 615 fl. Salzer. 
Kohut, A., Bismarck in 8. Boziehgn. zu 
Württemb. u. zu württb. Staatsmäunern. 
Blaubeuren: Baur. 171 S. 2M. — A. Böht- 
lingk, B. als Nationalökon., Wirtschafts- u. 
Sozialpolitiker. Lpz.: Eckardt 1908. 215 S. 
3 M. — Ders., B. u. Shakespeare. Stuttg: 
Cotta 1908. 1499. 8 M. Rez.: Dt. Lit.-Zt. 
’09, Nr. 23 Rosin. — F. Meusel, B. u. d. 
Patriot. Verein der Zauche 1348-52. (Forsch. 
z. brand. u. pr. G. 21, Sitzungsberr. 27f.) — 


Bibliographie Nr. 3768—3824. 


F.Schmidt-Hennigker, Bismarck-Anekdoten 
Stuttg.: Lutz. 239 S. 2 M. 50. (3782 

Promnitz, Bismarcks Eintritt in d. Mi- 
nisterium, s. ’08, 3560. (2. Tl., Abschn. 1: 
Roons Vorgehen z. Ernennung. B.s. Berl. Diss. 
103 S.) Rez.: Lit. Zbl, ’08, Nr. 27 PM: 
Forschg. z. brandb. u. pr. G. 21, 620-24 Balzer. 
— M. Philippson, Wie wurde Bismarck 
Minister? (Frankf. Ztg. ’08, Nr. 170.) [S733 

Gildemeister, 0., Aus d. Tagen 
Bismarcks. Polit. Essays. Hrsg. v. d. 
Lit. Ges. d. Künstlerver. in Bremen. 
Lpz.: Quelle & M. 1908. 230 S. 
4 M. 40. [3784 

Busch, W., Bismarck u. d. Ent- 
stehg. d Norddt. Bundes. (Hist. Zt. 
103, 52-78.) [3785 

Herrmann, 0., Bismarck u. d. Luxemburg. 
Frage. (Sonntagsbeil. z. Voss. Ztg. "on, 
Nr. 46.) [3736 


Ollivier, É., Les préliminaires de la guerre. 
(Rev. des 2 mondes, Période 5, T. 50, 518-54.) 
— Ders., Le retrait de. la Candidature 
Hohenzollern. (Ebd. 721-57.) — Ders., Le 
soufflet de Bismarck. (Ebd. 51, 241-83.) [3787 


Saintmarie, L., La lumiere sur 
1870. Paris: Lesoudier 1908. 374 S. 
T fr. 50. ` [3788 

Frobenlus, H., Kriegsgeschicht!. 
Beispiele d. Festungskrieges a. d. 
dt.-franz. Kriege (s. '07,1843). Hft. 12. 
III. Der belagerungsmäß. (förm!.) 
Angriff. Festungskrieg u. Festungs- 
kampf(Belagerg.).159S. 4 M. 50. [3789 

Cardinal v. Widdern, G., Ver- 
wendg. u. Führg. d. Kavallerie 1870 
bis z. Kapitulation v. Sedan (s. '07, 
1844). VIII (Schluß): Die Tage v. 
Sedan u. Vinoys Entkommen 31. VIII. 
u. 1.-3. IX. Mit 2 Ktn. u. 4 Skizzen. 
249 S. 6 M. 60. [3790 

Rez.: Mil. Lit.-Ztg.’09, Nr. 1 v. Twardowski. 

Schott, K., Anteil d. Württem- 
berger am Feldzuge 1870/71. Stuttg.: 
Union 1908. 173 S. 3 M. [3791 

Boschen, G., Oldenburg. Truppen- 
teile 1870-71 in franz. Beleuchtg. 
Oldenb.: Stalling. 292 S. 2 M. 50. [3792 

Duquet, A., Guerre de 1870/71: 
Froeschwiller (1. juin-6. août 1870). 
Paris: Charpentier. 3718. 8 fr. 50. — 
J. H. Anderson, The Franco-German 
war, july 15-aug. 18. Lond.: Rees. 
107 S. 8 sh. — Th. M. Maguire, 
The Franco-German, war, july 15 to 
aug. 18. Lond.: Clowes. 4 sh. [3793 


Schweppe, E., Hrzgl. Braunschweig. Hn- 
saron-Regiment in d. Schlacht bei Mars-la- 
Tour. ıBraunschw. Magaz. ’09, 13-23.) — 
O. Herrmann, Hoenig u. d. Schlacht b. 
Gravelotte. (Jahrbb. f.d dt. Armee u. Marine 
Hft. 445, 447.) — John Koch, Anteil d. 
I. Armeekorps an d. Schlacht b. Noisseville 


Neueste Zeit seit 1815. 


31. WII u. 1. IX. 1870. (Progr.) Berl.: 
Weidmann. 32 S. 1 M. [3794 

Görtz, v., Bedeutg. d. Waldes v. Marchenoir 
im Operationsgebiet 1870. (Milit.-Wochenbl. 
*09, Nr. 36.) — V. Huber, La guerre de 1870/71 
aux environs de Montbéliard. Montb.: Soc. 
anon. d'impr. montbél. 92 8. [3795 


Sonis, C. H. de, Le 17. corps à 
Loigny d'après des docce. inéd. Paris: 
Berger-L. xxj, 473 S. 6 fr. [3796 


Ruville, A. v., Bayern u. d. 
Wiederaufrichtg.d.Dt. Reiches. Berl.: 
Walther. 376 6 M. [3797 


Egelhaaf, &., G. d. neuest. Zeit 
v. Frankf. Frieden bis z. Gegenw. 
(s. Nr. 1925). 2. v@rm. u. verb. Aufl. 


x, 505 S. 7 M. [3798 

Rez. d. 1. Aufl.: Dt. Lit.-Ztg. "og, Nr. 25 
Küntzel. 

Witte, K., Der Marquis de Gabriac als 
Geschäftsträger in Berlin, Juli 1871-Jan. 1572. 
(Sonntagsbeil. z. Voss. Ztg. ’09, Nr. 5.) [3799 

Stein, A., Wilhelm II. Lpz.: Dieterich, 
124 BR 2 M 50. — P. Liman, Der Kaiser 
4888-1909. Charakterbild Wilh. II. N. um- 
gearb. u. verm. Ausg. Lpz.: Thomas. 367 S. 
3 M. 50. [3500 


Grünberg, P., Zur elsäß. Lage u. 
Frage. (H. 36 v. Nr. 2796.) 61 S. 
2 M. [3801 

Kämpfe, d d dt Truppen in Südwestafrika. 
Bearb. v. d Kriegsgeschichtl. Abt. I d. Gr. 
Generalstabes (s. ’08, 1:93). Forts. d. 6. 
(Schluß-)Hoftes: Morengas Ende u. d Zug 
Erckerts geg. Simon Kopper iu d. Kalahari. 
S. 351-82. 30 Pf. [3302 

Schultheß’ europ. G.-Kalender (s. 
‘08, 3583). N.F. XXIV: 1908. 499 S. 
10 M. [3803 

Wippermann, K., Dt. G.-Kalender 
(e, Nr. 1966): 1908, II. xıj, 372 S. 
6 M. [3804 

Schiemann, Th, Dtld. u. d. große 
Politik (s. ’08, 3585). VIII: 1908. 
442 S. 6 M. [3805 


Ilwof, F., Kaiser Franz Josef I. (Zt. d. 
Hist. Ver. f. Steierm. 6, Hft. 3, 3-38.) [3806 

Valentin, Frankfurt a. M. u. d Revolu- 
tion, s. '08, 3555. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "ua, 
Nr. 7 Jung; Forsch. z. brandb. u. pr. G. 22, 
288-90 Salzer. — (V., Polit., geistig. u. wirt- 
schaftl. Leben in Frankf. a. M. vor Beginn 
d. Revol. v. 1848/49. (Heidelb. Diss. ’07.) [3507 

Schell, 0., Beitrr. z. G. d. Oberbürger- 
meisters Brüning in Elberfeld. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 41, 1-121.) [3808 

Zingeler, K. Th., Karl Anton Fürst v. 
Hohenzollern u. seine Fahrt v. Bologna nach 
Düsseldorf, 1853. (Hist. nol Bll. 143, 527 
SEN (3809 

Heckscher, J., Lit. d. groß. Brandes in 
Hamburg 5. bis 8. Mai 1842 (s. op, 1837). 
2. Nachtr. u. Schluß. (Zt. d. Ver. f. hamb. 
G. 12, 463-97.) [3810 


*133 


Cramm, Baron, Braunschweig. (Dt. Revue 
34, I, 194-207.) (3811 


Innere Verhältnisse. 


Koser, R., Anfänge d. polit. Parteibildg. 
in Preußen bis 1849. (Unterhaltgs.-Beil. z. 
Tägl. Rundschau ’08, Nr. 284-86.) [3842 

Hintze, Das Preuß. Staatsministerium v. 
Hardenbergs Tode bis zu d. Kabinettsorder 
v. 8. Sept. 1852. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
21, Sitzungsberr. I1f.) [3813 


Stern, A., König Frdr. Wilh. IV. 
u. Metternich 1842. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G.-forschg. 30, 120-35.) — Ders., 
2 österr. Denkschrr. üb. d. preuß. 
Verfassgs.frage 1844. (Hist. Zt. 102, 
87-94.) [3814 

Kriegsministerium, Das Kgl. 
Preuß. 1809-1909. Berl.: Invaliden- 


dank. 4°. 459S.; 20 Taf. 25M. [3815 
Rez.: Milit.-Wochenbl. ’09, Nr. 44. 
Herrmann, A., Graf zu Solms-Lanbach, 

Oberpräsident d. Prov. Jülich-Cleve-Berg. 

(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 87, 138-61.) 

— Ders., Grf. zu Solms-Laubach. (Alle. dt. 

Biogr. 54, 383.91.) [3816 
Laubert, M., Standeserhöhgn. u. Ordens- 

verleihgn. in d. Prov. Posen nach 1815. (Zt. 

d. Hist. Ges. Pos. 23, 177-216.) [3817 


Below, 6. v., Parlamentarisches 
Wahlrecht in Dtld. Berl.: Curtius. 
170 S. 2 M. [3818 

Wenzel, M., Zur Lehre d. vertrags- 
mäß. Elemente d. Reichsverfassg. 
(Abhdlgn. a. d. Staats-, Verwaltgs.- 
u. Völkerrecht V, 1.) Tübing.: Mohr. 
176 S. 4 M. 60. [3819 

Schlitter, H., Die Wiener Regierg. 
u. d. ungar. Opposition 1845. Beitr. 
z. Vor-G. d. Reichstages v. 1847/48. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. H. 4: 
Jan. "09. 241-95.) [3820 

Charmatz, R., Österr. innere G. v. 1848- 
1907 (s. Nr. 1993). II: Kampf d. Nationen. 


(Aus Natur u. Geisteswelt. 243.) Lpz.: 
Teubner. 176 S. 1 M. [3821 


Thronreden, Die, Franz Josef I. 
bei Eröffng. u. Schließg. d. öst. 
Reichsrates. Nebst e. kurz. Verf.-G. 
d. Gesamtheit d. Reichsratsländer. 
Hrsg. v. Ant. Bezecny. Wien: 
Manz 1908. 160 S. 2 M. 60. [3822 


Geiger, L., Polit. Briefe Just. Kerners an 
Varnhagen v. Ense. (Stud. z. vergl. Lit.-@. 
9, 1-21.) [3823 

Entwicklung d. dt. Volkswirt- 
schaftslehre im 19. Jh., G. Schmoller 
z. 70. Wiederkehr sein. Geburtstages 
dargebr. v. S. P. Altmann etc. 
2 Tle. Lpz.: Duncker & H. 1908. 
25 M. [3824 


*134 


Dreßler, M., Kampf Anbalt- 
Cöthens geg. d. preuß. Handelspolit. 
1819-28. Beitr. z. Vorg. d. Zoll- 
vereins. (H. 12 v. Nr. 2846.) Cöthen- 
Anhalt: Schettler1908. 748. 1 M. [3825 

Stumm-Halberg, Frhr. C. F. v., 
Handel u. Handwerk im Norddt. 
Bunde 1868-70, im Dt. Reiche 1880- 


1900 u. im Kgr. Preuß. 1896-97. 
(Reden Bd. IV.) Berl.: Elsner. xjv, 
b44 S. 6 M. [3826 


Neabaur, P., Matthias Stinnes u. sein 
Hans. Jahrhundert d. Entwicklig. 1808-1908. 
Mülheim-Ruhbr: J. Bagel. 4°. 431 8.; 16 Taf. 
45 M. [3827 

Reformbewegung im dt. Buchhandel 1878- 
1889 (s. ’08, 3607). II: 1884-87. 659 S. 12 M. 
(Publ. d. Börsenver. XII) — M. Laabert, 
Beitrr. s. Entwicklg. v. Buchhandel u. Buch- 
druckereiwesen d. Prov. Posen in neupreuß. 
Zeit bis 1847. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel 
’08, Nr. 166 f.) [3828 

Halle, E. v., Ad. Georg Boetbeer. (Allg. 
dt. Biogr. 54, 339-408.) — H. v. Petersdorff, 
Hor. e Stephan. (Ebd. 477-501.) [3829 

Graf, A., Entwicklgs.-G. d österr. Spar- 
kassen (1819-1908). Brünn: Winiker. 96 8. 
5 M. [3830 

Näbling, E., 10 Jahre Währgs.- u. Wirt- 
schafts-G. (1891-1900). Mit besond. Berücks. 
Württembergse.. Ulm: Nübling. XLjX, 341 S. 
6 M. (3831 

Sonbart, W., Lebenswerk v. Karl Marx. 
Jena: Fischer. 59 8. 80 Pf. — M. Adler, 
Marx als Denker. Berl.: Vorwärts 1908. 
968. 1 M. 20. [3832 

Schrötter, R. Frhr. T., Der dt. insbes. d. 
preuß. Adel im 19. Jh. u. d. Dt. Adels- 
gonossenschaft. Neudamm: Neumann 1908. 
46 H 1 M. Rez.: Forsch. z. brandb. u. pr. 
G. 21, 624f. Meusel. [3833 

Huber, Lor., Stud. üb. soziale u. wirt- 
schaftl. Verhältnisse um Rosenheim. I: Be- 
völkerg. u. d. öffentl. Fürsorge. Rosenh.: 
Selbstverl. u. Berchtenbreiter 1908.4M. 50.[3334 

Mummenhoff, E., Die Königshausstiftg. u. 
d. Königsstiftungshäuser in Nürnberg. Mit 
7 Abbild. Nürnb.: Sebald 1907. 18 S. [3835 


Maag, A., G. d Schweizertruppen in nea- 
polit. Diensten 1825-61. Zürich: Schultheß. 
Zeil, 791 S. 15 M. [3836 

Lichti, 3., Die schweiz. Feld- u. Positions- 
artillerie in d. 2. Hälfte d. 19 Jh. (104. Neu- 
jahrsbl. d. Feuerwerker-Ges. in Zürich a. d. 
J. 1909.) Ebd.: Fäsi & B. 47 5S. 3 M. [3837 

Kortzfleisch, G. v., 100 Jahre braun- 
schweig. Infauterie. (Braunschw. Magaz. '09, 
25-29.) — v. Otto, Abstammg. d IlI. (Leib-) 
Bataillons d. braunschw. Inf.-Rgts. Nr. 92. 
(Ebd. 50-53.) [3338 


Troeltsch, E., Rückblick auf e. halbes 


Jahrhundert d theol. Wissenschaft. (Zt. f. 
wiss. Theol. 51, 97-135.) [3339 


Sattel, G., Mart. Deutinger als Ethiker. 
Beitr. z. G. d. christl Ethik im 19. Jh. (Stud. 
z. Philos. u. Relig.; hrsg. v. Stölzle. I) 
Paderb : Schöningh 1908. 304 S. 5 M. 60. 
Roz.: Theol. Lit.-Ztg.'08, Nr. 25 Zillessen. [3840 


Bibliographie Nr. 8825—3888. 


Rachfahl, F., Windthorst. (Allg. dt. Biogr. 
55, 97-105.) — Ders., Windthorst u. d. Kultur- 
kampf. (Preuß. Jahrbb. 135, 213-53; 460-%0. 
136, 56-73) — dJ. Lespinasse-Fonsegrive, 
Windthorst. Paris: Beduchaud 190%. 219 8. 
2 fr. — H. v. Petersdorff, Schorlemer. (Allg. 
dt. Biogr. 51, 158-6.) [S1 

Menn, Aktenstücke Hefele u. d. Infalli- 
bilität betr. (Rev. intern. de th£ol. 16, 485- 
506; 671-94.) — Ders., P. F. Knoodt (s. "o, 
1831). Schluß. (Ebd. 75-93; 256-78.) 
A. Knöpfler, Zur Rechtfertigg. d. Bischofs 
Hefele. (Hist. Jahrb. 30, 584-87.) (3342 

Collmann, 0., Liter. Fehde in Meseritz. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 9. 89-99.) 
— G. Kapke, Fost z. Erinnerg. an d Ein- 
führg. d. Christentums in Polen. (Ebd. 
105-14.) EZE 


Tiesmeyer, Erweckungsbewegung in Did. 
währ. d. 19. Jh. a '06, 1877). H.VII (IL 3): 
Württemb. 1906. 104 S.;, H. VIII (II, 4): 
Bayern. 1906. 34 S.; H. IX (IL 1): Hannover 
u. d. Grafsch. Tecklenburg. 1908. 94 S.; 
H. X (UI, 2): Die 3 Hansestädte. 1903. 8. 97 


-191. (à 1 M) [3844 
Harms’, C., Leben in Briefen. Hrsg. v. 
H. Zillen (= Nr. 2842.) Kiel: Cordes. 
425 S. 6 M. [3315 
Knodt, E., Jeh. Hinr. Wichern. Herborn: 
Nassauisch. Kolportage - Ver. 1908. 259 S. 


1 M. 20. i [3846 

Ziegler, Th., Dav. Friedr. Strauss 
(s. ’08, 1836). II: 1889-74. S. 325- 
177. 8 M. [3847 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’08, Nr. 27 u. '09, Nr. 
20 A. Baur; Theol. Lit.-Ztg. ug, Nr. 10 u. ’09, 
Nr. 10 Holtzmann; Grenzboten "og, II, 523- 
34 Jentsch. — R. Krauß, Strauß als Patriot 
u. Politiker. (Konserv. Monatsschr. 65. II, 
602-10.) — A. Hausrath, Zur Lebens-G. v. 
D. F. Strauß. (Dt. Rundschau ’09, Okt., 37-50.) 

Loesche, G., Aus d. Vor.-G. d neuen 
Truber-Gemeinde. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 29, 70-85.) [3848 

Kayser, K., Dr. Frdr. Kayser, Diakonus 
zu Gernsbach a. d. Murg. (Aus: Monats- 
schr. f. inn. Miss.) Karlsr.: Ev. Schriftenver. 
1908. 38 8. 40 Pf. [3849 

Buchwald, @., Gust. Ad. Fricke. Versuch 
e. Biogr. (Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 22, 1- 
100.) F. Dibellus, Vikt. v. Strauß u. 
Torney. (Ebd. 101-20 ) — O. Löber u. Siedel, 
Zum Gedächtn.Rich.Löbers. (Ebd. 121-57.) [38350 


Windelband, W., Wandlung d. dt. Geistes 
im 19. Jh. (Jahrb. d. fr. dt. Hochstifts ’08, 
1-26.) (3551 

Treitschke, H. v., Berlin am Ausgang d. 
Regierg. Friedr. Wilh. III. (Treitschke, Bilder 
a. d. dt. G. 2, 183-94.) — Ders., Die preuß. 
Residenz währ. d. Anfänge Friedr. Wilh. IV. 
(Ebd. 195-310.) [3352 


Nanmann, V., Die dt. Univ. in ihr. Ver- 
hiltnis z. Staat, ihre Verfassg. u. Verwaltg.. 
Statuten u. Disziplinar-Ordngn. Graz: Styria 
1908. 73 S. 1 M. 20. [3853 

Müsebeck, E., E. M. Arndts Stellg. zu d. 
Reformen d. student. Lebens (1815, 1841.43). 
Münch.: Lehmann. 86 S. 2 M. [3354 

Zur Geschichte d. Einführg. d. russ. Ge- 
schäftssprache in d. Univers. Dorpat: 13 Ak- 
tenstücke 1860-70. (Balt. Monataschr. 65, 
134-61.) [5855 


Neueste Zeit seit 1815. 


Fleischer, K., Aus d. Tagebüchern e. 
Bautzener Gymnasiasten 1814-19. (N. Jahrbb. 
d. klass. Altert. etc. 24, 264-75.) (3856 

Prüfer, J., Pädag. Bestrebgn. Frdr. Fröbels 
1836-1842. (Mitt. d Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 19, 131-88.) [3857 

Klatt, M., Althoff u. d. höhere Schulwesen. 
Berl.: Weidmann. 42 RB 60 Pf. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ’09, Nr. 26 Matthias. [3858 


Ganter, E., Rotteck als Historiker. Frei- 
burg. Diss. ’08. 137 S. [3859 

Meyer v. Knonau, Brief e. schweiz. Histo- 
rikers an Teop Ranko a. d. J. 1834. (Anz. 
f. schweiz. G. ’08, 356-60.) [3860 

Dörfel, Gervinus als hist. Denker, s. ’U5, 
3642. Rez.: Hist. Zt. 100, 590-92 v Below. [3861 

Hänel, C., Skizzen u. Vorarbeiten zu e. 
wissenschaftl. Biogr. Jak. Burckhardts. 
1. Folge: Auf J. Burckhardts Spuren durch 
d. Welt-G. Leipzig. Realschul-Progr. 4°. 
42 S. [3862 

Bretholz, B., Th. v. Sickel. (Zt. d. Dt. 
Ver. f. G. Mührens u. Schles. 13, 1-24.) — 
A. Starzer, Desgl. (Wiener Ztg. ’08, Nr. 103.) 
— ÑN. Steinherz, Sickel in Rom. (Beil. d. 
N. Fr. Presse ’08, 3. Mai.) [3863 

Below, G. v., K. Th. v. Inama-Sternegg. 
(Vierteljachr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 7, 167- 
71.) — H. v. Srbik, Desgl. (Dt. G.bl). 10, 
107-18.) — E. Mischler, Desgl. (Hist. Vier- 
teljschr. 12, 453-55.) [3864 

Lindner, Th. u. K, Heldmann, Gust. Frdr. 
Hortzberg. (Jahresber. d. Thür.-Sächs. Altert.- 
Ver. ’07/s, 5-14.) — Hintze u. Bailleu, Nekrol. 
auf Archivrat Dr. Erhardt. (Forsch. z. brandb. 
u. ‚pr. G. 21, Sitzungsberr. 17-24) — 
A. Aldasy, Jul. Schönherr. (Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. 30, 216-18.) [3865 

Schwerdfeger, J., Die hist. Vereine Wiens 


1848-98. Wien: Braumüller. x, 182 8. 
4 M. 20. [3866 
Zimmermann, Sim. Laschitzer. (Mitt. d. 


Inst. f. öst. G. 30, 218-24.) FE F. G. Hann, 
Desgl. (Carinthia I. Jg. 99, 24-33.) — P. A. 
Troger, Chr. Schneller. (Forsch. u. Mitt. z. 
G. Tirols etc. 6, 73-79.) — A. Lechner, Toten- 
schau schweiz. Historiker: 1907. (Anz. f. 
schweiz. G. '08, 330-36.) [3867 

Jahre, 25, d. Bad. Hist. Kommission 1883- 
1908. Heidelb.: Winter. 81 S. 1 M. [3868 

Roth, F. W. E F.J. Bodmann, Yälscher 
d. Mainzer u. Rheingauer Landes-G. (Dt. 
G.bU. 10, 133-52.) — @. Zedler, Chr. Dan. 
Vogel. Beitr. z. G. s. Lebens u. Wirkens. 
Nebst bibl. Anhg. v. G. Müller. (Ann. d. 
Ver. f. nass. Altertkde. 38, 286-324.) [3869 

Bippen. W. v., Senator Diedr. Ehmek. 
(Brem. Jahrb. 22, 1-8.) — Fr. Holze, Frdr. 
Wilh. Holtze. (Forsch. z. brandb. u. pr. G. 
21, 337-71.) — F. Curschmann, Rudf. Baier. 
(Pomm. Jbb. 9, 7-14.) — Hummel, Desgl. 
(Balt. Stud. N.F. 13, 1-10.) [3870 


Schneider, Th., Karl Chr. Friedr. Krause 
ale G.-philosoph. Lpz. Diss. 63 8. — L. 
Geiger, Johs. Fallati als Tübing. Oberbiblio- 
thekar. (Zbl. f. Bibliothw. 25, 389-415) — 
E. Auning, Aug. Bielenstein. (Sitzungsberr. 
d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen Rußlands 
107, 50-67.) — L. Beheibler, K. Aldenhoven. 
(Rep. f. Kunstw. 31, 191-96.) (3871 

Perthes, O., Werden u. Wirken v. Clem. 
Th. Perthes. (Aus: Monatsschr. tion Mission.) 
Gütersloh: Bertelsmann. 718. 1M.20. [3872 


"Lan 


Just. v. Liebig. Lps.: Barth. 
32 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
[3873 


Volhard, J. 
sed, 456; 438 8. 
109, Nr. 35 v. Lippmann. 


Eeuter, Fr., Aus Fr. Rückerts Leben (s. 
107, 3379). Schluß. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. 
Mittelfrank. 55, 19-57.) (3574 

Grillparzer, F., Selbstbiogr. M. Anmerk. 
hrsg. v. Alb, Keller. Frankf.: Diesterweg 
1908. jx, 228 S. 1 M. 60. (3875 

Heine, Hnr., Memoiren. Nach sein. Wer- 
ken, Briefen u. Gesprächen hrsg. v. G. Kar- 
pelen 3. Auf Berl.: Curtius 1908. 579% 8. 
4 M. — Heine- Briefe, gesamm. u. hrsg. v. 
H. Daffis. A Aufl. Berl.: Pan-Verl. 19083. 
Sei, 429; ge, 346 S. 6 M. (3876 

Mücke, G., Heines Beziehgn. z. dt. Mittel- 


alter. (Forsch. z. neuer. Lit.-G. 24.) Berl.: 
Duncker 1908. 167 8. 4 M. 50. Subskr.-Pr.: 
3 M. an (48 S.: Münch. Diss ’07.) — E. 


Eckertz, Heine u. sein Witz. (Literarbist. 
Forschgn. 36.) Berl.: Felber 190%. 196 S. 
4 M. Bubskr.-Pr. 3 M. 50. — H. Gllow, Mit 
Heine 1822 „Unter d. Linden“. (Mitt. d. Ver. 
f. G. Berl. ’08, Nr. 6/7.) — E. Elster, Heine 
u. Laube (s. ’08, 1867). Forts. (Dt. Rund- 
schau Bd. 135 u. 136.) [3877 

Bteitz, W., Frdr. v. Uechtritz als dramat. 
Dichter. Beitr. z. Lit.- u. Theater-G. d. 20er 
Jahre d. 19. Jh. (Aus d. Veröffentl. d. Ober- 
laus. Ges. d. Wiss. zu Görlitz. Görl.: 
Tzschaschel. 102 S. 3 M. [3578 

Erdmann, J., Eichendorffa hist. Trauer- 
spiele. Halle: Niemeyer 1908. CU, 123 S. 3 M. 
(Kap. I: Hall. Diss. 35 S.) [3879 

Karsen, F., Henr. Steffens Romane. Beitr. 
z. G. d. hist. Romans. (Bresl. Beitrr. z. Lit.- 


G. VI.) Lpz.: Quelle & M. 1908. 171 8. 
(5 M. 75; Subskr.-Pr. 4 M. 60.) [3880 
Schuch, L., Ed. Mörike. Progr. Gras. 


24 S. — W. Camerer, Mörike u. Klara Neuffer. 
N. Untersuchgn. Marbach: Schillermuseum 
1908. 94 S. 3M. [3881 

Badt, B., Annette v. Droste- Hülshoff, 
dichter. Entwicklg. u. Verhältn. z. engl. Lit. 
(Bresl. Beitrr. z. Lit.-G. N. F. VIL) Lpz.: 
Quelle & M. on S. 3 M. Subskr.-Pr. 2 M. 40. 
— H. Cardauns, Beziehgn. d. Dichterin 
Annette v. Droste zum Rheinland. (Ann. d. 
Hist. Ver. f. d. Niederrh. 87, 121-37.) — 
L. L. Schücking, Ann. v. Dr. u. Levin 
Schücking. (Süddt. Monatshfte. Jg. 6, ’09, 
H. 4, 448-65.) [38532 

Kossmann, E. F., Dt. Musenalmanach 
1833-1839. Haag: Nijhoff. xxxıj, 253 S. 
13 M. 50. Rez.: Lit. Zbl. ’09, Nr. 4. [3853 

Geibel, E., Jugendbriefe. Bonn, Berlin, 
Griechenland. Berl.: Curtius 1908. 249 8. 
5 M. — v. Schoeler, Geibel in Berlin 1836-38. 
(Alt-Berl. '09, Nr. 1.) [3884 

Schwarzkopf, Frz. Dingelstedt als Mar- 
burg. Korpsstudent 1831-34. (Kassel. Tagebl. 
’07, Nr. 161, 162, 164, 166, 168, 170 u. Auszug 
in Mitt. d. Ver. f. hess. G. °06/7, 43-54.) [3835 

Depinyl, A., Alex. v. Württemb. Progr. 
Budweis ’08. 63 8. [336 

Schulte, J. F., Johanna Kinkel. Nach 
ihr. Briefen u. Erinnergs.- Bil. Münst.: Schö- 
ningh 1908. 135 8. 2 M. Rez: Dt. Lit.- 
Ztg. ’08, Nr. 51/52 u. Rhein. G.bll. 9, 66-69 
Joesten. (3387 

Geiger, L., Ungedr. Briefe u. Gedichte 
Justin Kerners. (Stud. z. vergl. Lit.-G. 8, 
371-83.) (3388 


"136 


Bächtold, J., Gottfr. Kellers Leben. Kl. 
Ausg. ohne Briefe u. Tagebücher. 2. Aufl. 
Stuttg.: Cotta 1908. 23578. 3 M. — M. Preitz, 
Kellers dramat. Bestrebgn. (Beitrr. z. dt. 
Lit.-Wiss. XII.) Marb.: Elwert. jx, 188 8. 
4 M. 40. [3589 
Schmidt, Erich, Skiszenbuch Otto Lud- 
wigs. (Aus: Sitzungsberr. d. preuß. Akad. d. 
Wiss.) Berl.: Reimer. 8. 223-44. 1 M. [3890 

Briefe v. Fr. Reuter, Klaus Grothu. 
Brinckman an Ed Hobein, veröff. v. 
Wilh. Meyer. Berl: Weidmann. 64 8. 
1 M. 20. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’09, Nr. 31 
C. Fr. Müller. (3891 


Ahn, F., Period. Presse d. Steiermark 1904-8. 
2. Nachtr. zu: Die period. Presse in d. Steierm. 
1848-98. Graz: Ahn. 11 8. 60 Pf. (3892 

Knebel, K., Mindener Sonntagsblatt (1817 
-53). Beitrr. z. G. d. westfäal. Geisteslebens 
in d. 1. Hälfte d. 19. Jh. (Zt. f. vaterl. G. 
etc. Westfal. 66, I, 91-162.) [3593 


Warschauer, A., Rauch’sche Fürstengruppe 
im Dom zu Posen. Archival. Beitrr. (Zt. d. 
Hist. Ges. Posen 38, 217-73.) Sep. Posen: 
Jolowicz 1908. 1 M. 50. [38594 

Roth, V., Fritz Schullerus. Siebenbürg.- 
sächs. Künstlerleben. Hermannst.: Krafft 1908. 
58 S. 3 k. 60. [3895 

Kaufmann, Paul, Joh. Mart. Nideree, e. 
rhein. Künstlerbild. (H. 105 v. Nr. 2751.) 
Straßb.: Heitz 1908. jx, 9 8. 5 M. 50. 
Rez.: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrb. 87, 
190-92 Frz. Kaufmann; Rep. f. Kunstw. 33, 
89-91 J. 8. [3896 

Thoma, Hans, Im Herbste d. Lebens. 
Gesamm. Erinnerungsbll. Münch.: Süddt. 
Monatshfte. 4°. 259 S. 5 M. Rez.: Hist.-pol. 
BIL 144, 81-96 etc. Ranftl. [3897 


Bibliographie Nr. 3889—3908. 


Seidel, P., Fritz Werner als preuß. Ge- 
schichtsmaler. (Hohenzollorn-Jahrb. 13, e 
-69.) [3898 


Istel, E., Blütezeit d. musikal. Romantik 
in Dtld. (Aus Natur u. Geisteswelt 239.) Lpz.: 
Teubner 1908. 168 8. 1 M. (3899 

Litzmann, B., Clara Schumann (3.'06, 3600). 
III: Cl. Schumann u. ihre Freunde 1856-1896. 
642 8. 10 M. [3900 

Panzer, F., Rich. Wagner. (Jahrb. d. fr. 
dt. Hochstifts '08, 81-95.) — A. Schilling, 
Aus Wagners Jugendzeit. Berl.: Globig. 
1288. 3 M. — dJ. Kapp, Wagner u. Liszt. 
Eine Freundschaft. Berl.: Schuster & L. 1908. 
204 S. 2 M. 50. [3901 

Liszt, Frz. u. Grhrg. Carl Alexander 
v. Sachsen, Briefwech:el; hrsg. v. La Mara. 
Lpz.: Breitkopf & H. 1903 xv, 217 S. 
5 M. (3902 

Reimann, H., Hansv. Bülow. Berl.: Schott- 
laender. xıj, 296 8. 6 M. (3903 


Sittenfeld, L., G. d. Breslauer Theaters 
1841-1900. Breslau: Preuß & J. jx, 378 S. 
6 M. 13904 

Laubert, M., Schenkg. d. Posener Theater- 
gebäudes an d. Stadt 1825. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Posen 9, 137-45.) {3905 


Pletscher, A., Sitten, Gebräuche u. landi. 
Leben im Dorfe Schleitheim am Randep, 
Kant. Schaffhausen, im vorig. Jh. (Schrr. 
Ver. f. G. d. Bodensees 37, 53-102.) [3906 

Zinken, Erinnergn., Erlebtes u. Vernom- 
mones. (Rhein. G.bll. IX.) [3907 

Schnlenburg, W. v., Das Hirtenwesen in 
e. märk. Dorfe in d 1. Hälfte d. vorig. Jh. 
(Arch. d. Brandenburgia Bd. XI.) [3908 


*137 


Alphabetisches Register. 


Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *26—*30 und *95—*99 verzeichneten 


„Gesamm. Abhandlungen und Zeitschriften“, 


Abesser 1929 

Abhandlungen : Hist. At- 
las 26 

Acht 2163 
Achtzehnhundertzwölf 
1785 

Acta Aragonensia 3094; 
Borussica 1708. 3481; 
facultatis med. univer- 
sitatis Vindobonensis 
580; Innocentii VI. 
3103; particuliere sy- 
noden Zuid-Holland 
1456; Tirolensia 197 

Acten Gelre en Zutphen 
2294 

Adam 3495 

Adeane 1778 

Adelmannv.Adelmanns- 
felden 144 

Adels-Stammsitze 281 
Adler 3832 

Adlhoch 2956 

Agahd 986 

Agthe 2517 

Ahn 3892 

Ahrens 460 

Aign 2585 

Akten etc.:HafenprozeB 
2023; d. Jetzerprozeß 
1262; livländ. Stände- 
tage 2304 
Aktenstücke: Konzil v. 
Trient 3328 
Aktstykker 1595 
Albert, F. R. 1328 
Albert, O. 509 

Albert, P. P. 2588 
Alberti 2171 

Albertus de Bezanis 3088 
Albrecht, G. 2053 
Albrecht, O. 1349. 3243. 
3244 


Rezensenten-Namen. 


Albrecht, R. 108 
Aldásy 3865 

Almquist 1463 

Alombert 1805 

Alpertus Mettensis 
1021 

Altenburg 3422 

Altenburg, E. G. 1628 
Altertümer: heidn. Vor- 
zeit 2888 

Althaus 2281 

Altmann, G. 2080 

Altmann, S. P. 3824 

Amardel 111 

Amira 2528 

Amlacher 3330 
Ammann 3296 

Amrhein 3143 

Analecta: Vatic. belgica 
2292 

Anderson 3793 
Andreae 3623 

Andreas 1357 

Andres 1983 

Andresen 2297 

Ankert 2194 

Ankwicz 3122 
Annales: Veronenses 
1043 

Apell 1608. 3465 
Arbenz 1347 

Arbusow 2304. 3150 
Archiv: Ref.-G. 1327. 
3212 

Archivalien: neuere G. 
Österr. 2270 
Archives: Orange - Nas- 
sau 1683 

Archivi: storia d'Italia 
2320 

Arkenau 494 

Armbrust 3147 
Armées: du Rhin 1794 


nn a nn nn nn nn 


nn 


ferner anonyme Aufsätze und die 


Arndt 1202. 1860. 3175. 
3621 

Arnheim 1682 

Arnhold 2185 

Arnold 1691 

Arnold, E. M. 3740 
Arnold, F. 1512 
Arnold, R. F. 24 
Arnstein 3593 
Arnswaldt, 173. 2237 
Aster 1790 

Atkınson 2342 

Atlas, Hist : öst. Alpen- 
länder 26 

Atz 2649 

Auctores antiqu. 928 
Auener 1172 

Auerbach 2100 
Aufschnaiter 2323 
August Wilhelm, Prinz 
v. Preuß. 1517 
Auning 3371 

Aus: Frankf. Goethe- 
museum 3604; Schrif- 
ten Kgl. Sächs. Kom- 
miss. f. G. 2257 
Ausländer 3470 
Ausserer 284 

Auvray 1058 


Baas 1324. 2702 
Baasch 438. 439. 447. 
2499 

Babelon 369 

Bach, J. 2162. 2162a 
Bach, M. 638 
Bachem 1129 
Bachmann, A. 3024 
Bachmann, J. 698 
Bader 266 

Bächler 2892 
Bächtold 3889 

Badt, A. 3186 


*138 


Badt, B. 3882 

Baedeker 2587 

. Baege 604 

Baer 3780 

Bär, M. 260 

Baerent, K. 1783 
Baerent, P. 3376 
Bäsecke 1112. 3079 
Bahn 2596 

Bahrfeldt, E. 127. 3555 
Bahrfeldt, M. 2183. 3167 
Baier 9. 8189 

Bailleu 1801. 1850. 2049. 
2652. 3678. 3865 
Bain 2431 

Baldsiefen 530 

Bally 884 

Balzani 2262 

Bang 448 

Bannrollen 1245 

Bapst 1914 

Barbanco 1125 

Barbé 85 

Bardeleben 178. 258 
Bartels 617 

Barth 497 

Barthel 916 

Bartmann 2538 
Bartsch 1251. 1822 
Bartz 2706 

Baruzi 3501 

Bas 3676 

Baschin 2 

Basel 2575 

Bastgen 218. 554. 922. 
3178. 3214. 3657 

. Batzer 392. 1531 
Bauch 603 

Bau- u. Kunstdenkmä- 
ler: Pommern 269 

Baudrillart 968 

Bauer, J. 1421. 1874 

Bauer, L. 1538 

Bauer, W. 66 

Baum, E. 1750 

Baum, J. 2331 
Baumann 2895 
Baumgarten, F. 578 
Baumgarten, O. 1934 
Baumgarten, P. M. 253. 
527 

Baumgartner 2553 
Baur 1389. 2281 
Bauser 379 

Bayer, A. 478 

Bayer, M. 3768 

Bayot 1186 

Bechmann 2698 


Alphabetisches Register. 


Bechstein 680 

Beck, F. 3466 

Beck, J. W. 2929 a 
Beck, P. 1810. 1596.3234. 
3442. 3454. 3654 
Becke 1846 

Becker, A. 696. 2389. 
2695 

Becker, H. 16 

Becker, J. 1019 

Becker, R. 3532 

Becker, W. 8485 

Beckmann, G. 1167 

Beckmann, K. 1744 

Bédier 981 
Beelaerts 923 
Beemelmans 8387 

Beer 191 

Beethoven 1895. 3746. 
3747 

Behaghel 3199 

Behling 368 

Behr 2923 

Behrmann 2117 

Beil 406 

Beinert 3301 

Beissel 2569 

Beiträge z. G. etc.: 
Eisenachs 2408; sächs. 
Franziskaner - Ordens- 
Provinz 256577; Fam. 
v. Kaweccynski 2219; 
Volkskde. 676; Volks- 
u. Heimatkde. d. Alt- 
mark 674; z. dt.-böhm. 
Volkskde. 669; Wör- 
terb. d. dt. Rechts- 
sprache 51; Zürcher 
Zeitungswesens 2644 
Beitz 1986 

Beitzke 3671 

Belgard 2014 

Below 2314. 2458. 3390a. 
3818. 3864 

Beltz 2905 
Bemmann 1175. 
1448. 3152. 3241 
Bencker 2918 

Bendel 2289. 8073 
Bender 2695 _ 
Benkert 2975 
Bennigsen 1784 
Bennigsen, v. 110 
Benrath 8331 

Benz 1885 
Bequet 961 
Berbig 1328. 1351. 1361. 
1366. 1378. 1423. 3402 


1211. 


Berentelg 1405 

Berg 2561. 3394 

Berg, C. vom 2290. 2381. 
2609 

Bergengrün 1978 
Berger 286. 2352. 3271 
Berger, H. 2524 
Berger, K. 1769 
Berger, O. 3368 
Berger, T. W. 624 

Bergmann 3108 
Bergner 2334 

Bericht: Kunstdenkmä- 
ler Ostpreuß. 270 
Berichte: Denkmalpfle- 
ge in d. Rbeinprov. 264 
Beringer 1757 

Berka 3110 

Berlière 86 

Bernardin 1791 

Berner 1680 

Bernheim 610. 1027 
Bernoulli, A. 1972 
Bernoulli, C. A. 2056 
Bernt 1284 

Berthold 2693 

Bertoni 971 

Berwick, de 8126 
Beschorner 1676 

Beß 1390 

Besson 975 

Beste 1506. 1655 

Bette 1858 

Betting 2689 

Beutel 182 

Beyer 521 

Beyerle 2367. 2587 
Beyschlag 1272 
Bezold, Fr. v. 276 
Bezold, G. v. 1299. 2656 
Bezzenberger 2909 
Bibel: erste deutsche 
1298; gotische 966 

Bibl 3367 

Bibliographie: kirchen- 
geschichtl. Lit. 21. 
2105; schweiz. Ldkde. 
6; württemb. G. 7 
Bibliotheca : Bugenhagi- 
ana 1328; geogr. 2; 
reform. Neerlandica 
3254 | 
Bibliothek: dt. G. 273. 
2337; Knaake 1332; 
geogr. Lexikon der 
Schweiz 23. 2110 
Bieder 857 

Biegler 1913. 3758 


Biehringen 1076 
Bierbach 628 
Biereye 3617. 3653 
Biermann 2647 
Biese 618. 3589 
Bigwood 2167 
Bihl 1101. 3214 
Bihlmeyer 3196 
Binder 3564 
Binder v. Krieglstein 
3680 
Binz 3241 
Biographie, 
181. 2244 
Bjernbo 2118. 
Bippen 3693. 3870 
Bircher 3186 
Birlinger 679 
Biron 1034 
Birt 2614 
Bitter 1368 
Bitterauf 3525 
Bittner 2271 
Blanckmeister 3320 
Blasel 2935 


Allg. dt. 


Blaurer 1343 

Blech 3508 

Bleibtreu 1826. 3764 
Bliemetzrieder 1141. 


1187. 1188. 3129 
Bloch, H. 130b. 1037. 
1042. 2189. 3004. 3022 
Bloch, M. 2521 
Blok, P. J. 923. 2383. 2926 
Blomaert 1446 
Blümcke 3389 
Blümml 683. 2683. 3422. 
3524 
Blum 2338 
Blum-Erhard 3741 
Blume, E. 2121 
Blume, H. 2666 
Blumenthal, Graf v. 1918 
Blumer 8181 
Bobe 1595. 3737 
Bockmühl 3363 
Bodart 2556 
Bode, G. 1201 
Bode, H. 402 
Bode, W. 3591. 3597 
Boeck 512. 1953 
Böckel 632. 
Böger 2198. 2594 
Böhm 662 
Böhme, W. 362 3478 
Böhmer 2139 
Boehmer 1100 
Böhtlingk 3782 


Alphabetisches Register. 


Bömer 8220 
Bönhoffl, L. 
2597 
Bönhoff, P. 865 

Boer 938. 934. 2930 
Boeser 1613 

Bösken 1454 

Böttcher, H. 340 
Böttcher, O. 698 
Bötticher 179 

Bogun 2199 

Bohls 893 

Bohn 668 

Boislisle 1592 

Boldisar 1466 

Bolte 586. 1297. 1321. 
3438. 3454 

Bolze 3232 

Bomhard 3859 
Bondois 2963 

Bonelli 70 

Bonetti 1360 

Bonin 3617 

Bonwetsch 3294 
Borchling 246. 2531a 
Bordeaux 111 
Borkowsky 584 
Bormans 219 

Borries 2370 
Borrmann 651 
Boschen 3792 

Bose 146 

Bossert 1331. 1352. 1406. 
1409. 1411. 1642. 3259. 
3299. 

Bothe 393. 405. 1559. 
Botzheim 2364 
Bouchet 1795 
Bougenot 111 

Bour 551 

Bourdeau 3643 
Bourgin 1905 

Brabant 3540 
Brackmann 2567 
Brakel 1526 

Brandes 3527 
Brandhuber 209 
Brandi 2158. 3268 
Brandis 3247 

Brandl 933 

Brandsch 3493 
Brandstetter 2112. 2088 
Brandt 577 

Branky 3292 

Brants 1465 

Brassınne 3028 

Braun 1876 

Braun 3361 


86. 558, 


"Lan 


Braun, G. 158 

Braun, J. 637 

Braun, L. 1977 

Braun, O. 3729 
Braune 2952 

Brauneck 1495 

Brauns 429 
Braunsberger 3327 
Bray 3690 

Brecht 3216 

Brehm 545 

Brenner 1334. 8244 

Brennich 3065 

Brennwald 2264 

Brenz 1331 

Bresslau 79. 3007 
Bretholz 202. 2270. 2274. 
3863 

Bretschneider, K.K. 1743 

Bretschneider, P. 2426 

Breyther 484 

Brie 8728 

Briefe: an Ed. Hobein 
3891 

Briefe u. Akten z. G. d. 
30jähr. Krieges 1440 
Briefsammlung, Vadia- 
nische 1347 
Briefwechsel: Herzog 
Christoph v.W ürttemb. 
3325; d. Schweizer m. 
d. Polen 1358 

Brieger 3268. 3277 
Brill 1292 

Brinckman 3891 
Brinkmann, A. 2909 

Brinkmann, C. 1226. — 
1638. 3460 

Brocke 2172 
Brockstedt 2931 

Brom 220. 221. 2570 

Brosamler 3469 

Bruch 571 
Bruchmüller 2617. 3749 
Brück 2027 

Brückner 980 

Brüll 318 

Brünneck 384. 2456 
Brugmans 13 
Bruiningk 414. 
3238 

Brunck de Freundeck 
1620 

Brunk 2691 

Brunner 3685 

Brunner, H. 2224 
Brunner, Heinr. 2525. 
2939 


2317. 


*140 


Brunner, Hugo 1811a. 
2652 

Brunner, K. 301 

Bruns 1228 

Bruun 436 

Buchelius 1431 
Buchenau 112. 126. 2177 
Buchheit 1317 
Buchkremer 2969 
Buchner, F. H. 3359 
Buchner, M. 1196. 1286. 
1323. 3145. 3153. 3215 
Buchwald, G. 1334.3243. 
3246. 3272. 3850 
Buchwald, R. 3245 
Buddeberg 572 
Buddensieg 1192 
Büchel 2231 

Bücher 401 

Büchi 1271. 2617 
Büchner, O. 2471 
Büchner, W. 1756 
Bülow 2074 

Bünker 2470 

Bürger 838 

Bütler 1195. 2277 
Büttner 596 

Bugeaud 1849 
Bugenhagen 1328. 3243 
Bugge, A. 1090 
Bugge, S. 958 

Bublers 2026 

Burbach 1496 
Burckardi 1161 
Burckhardt, A. 2468/69. 
8682 

Burckhardt, D. 3232 
Burckhardt - Bieder- 
mann 912. 1388 
Burhenne 1991 
Burkhardt, C. A. H. 3585 
Burkhardt, P. 3279 
Busch, N. 2317 

Busch, W. 3785 
Buschan 2101 

Buschor 2542 

Busse 2904 
Bussemaker 1683 
Byloff 3611 


Cacurri 2156 
Caemmerer, v.3668.3756 
Cahen 3515 

Cahiers de doléances 
3615 

Callewaert 92 
Calligaris 930 

Calmus 4168 


Alphabetisches Register. 


Calvin 3250 
Camerer 3881 
Campagne (de 1703/8. 
1745. 1794. 1800,01): 
1610. 1688. 1794. 1800 
Candreia 1217 
Canonge 1957 
Capitaine 1791 
Cardauns 3882 
Cardinal v. Widdern 
3790 
Carlyle 1684 
Caro 408. 462 
Carstenn 3228 
Cartellieri 3025. 3037 
Cartulaire de Metz 214 
Cartulaire Tonlieu de 
Bruges 2315 
Cartularium Campi 
Sancti 253 
Cascorbi 62 
Caspar 2989 
Cassel 3388 
Castle 3787 
Catalogus studiosorum 
Marpurg. 2614 
Cauchie 3061. 3127 
Cavagna Sangiuliani 
2322 
Cazalas 1784. 3628 
Cehak 2563 
Centuria secunda 1651 
Cernik 1285 
Challan de Belval 1963 
Champeaux 3177 
Chapuisat 1869 
Charısius 2205 
Charmatz 1992. 1993. 
3821 
Chartes: Sainte-Waudru 
de Mons 227 
Chelminski 1780 
Cherfils 1955 
Chlapowski 1780 
Christ, G. 479 
Christ, K. 920. 2375 
Christensen 1789 
Christoph, Herzog v. 
Württemb. 3325 
Chroniconanonymi Lau- 
dunensis 3025 
Chronik; Mühlhausen 
343 
Chronik Burg Wildegg 
293 
Chroniken Gerstenberg 
2267 


Chroust 1440. 2152. 3352 


' Chrzaszcez 523 


| 


Cipolla 1043. 2154 
Circourt 1905 
Clauswitz 3706 

Clauß 83194 

Clauß, J. M. B. 3225 

Claußen 3336 

Clemen, O. 1330. 1377. 
3195. 3213. 3244. 3247. 
3310. 3439 
Clément-Simon 2418 

Clerget 2006 

Cloß 2190 

Codex dipl.: Lusatiae 
1212.2298; Silesiae 237 
Cohn, Geo. 498 

Cohn, W. 3012 
Cohorna 1482 

Cohrs 3244 
Colenbrander 1777. 1864 
Colin 1805 

Collection de documents 
inéd. de la revol. franç. 
1870 

Collijn 1302 

Collmann 3497 
Collmann, O. 3843 
Concilia aevi Karolini 
2980 

Conrat 2977 
Constitutiones et acta 
publ. imperat. et reg. 
3092 

Cordsen 1238 

Corpus reformatorum 
1346 
Correspondance: Napo- 
léon I. 3620 

Costa de Beauregard 
1476 

Coulin 2530 

Coulton 1051 

Courtois 2422 

Coutanceau 1793 
Crailsheim 2188 
Cramer, A. M. 3326 

Cramer, S. 3254 
Cramm 3811 

Credner 2042 

Creutzberg 3287 

Creuzinger 1690 

Criste 3641. 3644. 3715 

Cristiani 1375 

Crivellucci 2957 

Croon 1584. 1718 

Crusius 3274 

Csallner 203 

Csanki 2971 


Cuny 3508 
Curschmann 920. 2125. 
2599. 3870 

Curtius 113. 2183 
Czeike 3773 

Czihak 658 

Czygan 3698 


Dachler 2703 
Dändliker 2357 
Daenell 2501. 3168 
Daffis 3876 

Dahl 3722 

Dahn 937 

Dalen 95 

Dalwigk, v. 3531 
Damianoff 1715 
Damm 169. 2206 
Dammann, A. 3020 
Dammann, W. 3607 
Daniel 2603 

Daniels 1930. 3777 
Danzig 644 

Darpe 2295 

Dareste 1436 
Darstellung: Bau- u. 
Kunstdenkmäler 267. 
2334 

Dassow 1696 

Dauer 2025 

Daussy 1916 

Dávid 1607 

Déchelette 2887 
Dechent 3423 

Dedie 346 

Degert 1035 

Degli Azzi 1148. 2320 
Dehio 630. 2656. 3082 
Deibel 3587 
Deichert 615. 
3438 

Deile 3575 
Deindl 295 
Deiters 3745 
Delbrück 1865 
Della Torre 3096 
Dellhaize 1856 
Delpy 2647 
Delsor 3616 
Demel 2444 
Demole 2180 
Denter, v. 2207 
Denifle 3273 
Denkelbok, Kieler 247 

Denkinger 1650 
Denkmalpflege: Braun- 
schweiger 265; West- 
prenß. 2336 


3417. 


Alphabetisches Register. 


Denkschrift: Mülheim 
319 


` Depinyi 3886 


Depoin 977. 1018, 2974 
Desmons 1623 

Destouches, v. 2279 

Detlefsen 880 

Detmer 1545 

Deuser 2923 

Deutsch 1063 

Devillers 227 

Devrient 129. 347 

Dex 3089 

Dialektgeographie 2139 

Dibelius 8850 

Dickerhoff 3601 

Dide 1390 

Diederich 1087 

Diehl, A. 208 

Diehl, W. 1537. 1548. 
1654. 2606. 2680. 3362. 
3438. 3500 

Diels 2054 

Diemar 2267 
Diener-Schönberg 3403 
Diener-Wyss 3280 
Diepgen 3113 

Dierauer 2354 

Dietz 568 

Dieudonne 2176 

Diez 1017 

Diferee 2496 

Dilthey 2486 
Diplômes Merovingiens 
972 

Dirr 2450. 3194. 3234 
Discailles 1902 
Dittmann 3728 
Dittrich 2466 
Dobenecker 16 
Doblinger 175 
Doccumenti Lombardia 
1138 

Dodgson 1574 
Doebber 666 

Doebner 1359 

Doehler 2472 

Doenges 2647 

Döpel 2409 

Dörfel 3861 

Doering, Ed. 1782 
Doering, Frdr. 1782 
Dörler 2691 

Doerr 131. 154 

Doeser 545 

Dohm 2129 

Dolensky 3333 
Dollmayr 1555 


*141 


Domanig 125. 1576 
Domanovsky 2263 
Domaszewski 908 
Dombrowsky 3739 
Donaldson 1845 

Dony 2291 

Doorninck 2294 
Dopsch 373. 2945. 3160 
Dorschel 1711 
Dorvaux 3615 
Doublier 952 
Doumergue 3231 
Dragendorff 924. 2926 
Drechsler 689. 2692 
Drees 1859. 3548 
Dreger 3507 
Drehmann 3016 
Drescher, K. 1384. 3687 
Dressel 441 

Dreßler 3825 

Dreves 970 

Drews 1383 
Driault 3648 
Drolshagen 2951 
Droysen 1764 

Druffel 614 

Drumel 2346 
Dubail-Roy 1182 
Dürbeck 3354 

Dürr 1160. 2264 
Dürrwächter 586 
Duerst 885 

Dütschke 2705 

Duhr 1488. 2574 
Dumay 1152 

Dumont 1740 
Dumoulin 1803 
Duncker, G. 1510 
Duncker, M, 3500 
Dungel 882 

Dungern 133. 457. 2514 
Dupuis 1792. 3639 
Duquet 3793 

Durst 3139 

Duvernoy, v. 3539 
Duvernoy, E. 1447. 2319 
Dyckerhoff 2545 


Eberhardt 670 
Ebers 503 
Ebertz, v. 518 
Ebner, J. 2177 
Ebner, O. 65 
Ebstein 3276 
Eccardt 496 
Eckardt 2172 
Eckart 330. 3492 
Ecker 1632 


142 


Eckermann 3587 
Eckerth 2929 
Eckertz 3877 
Eckstein 463 
Eden 1598 
Egelbaaf 1925. 8798 
Eggen 1500 
Eggers, A. 3048 
Eggers, H. K. 2235 
Egli 1346. 1388 
Egloffstein 1837 
Ehlers 2037 
Ehrenberg, K. 2663 
Ehrenberg, M.R.v. 1682 
Ehret 307 
Ehrhard 524 
Ehrismann 1114. 1115 
Ehrlich 679 
Ehses 1402. 1536. 3324 
Eichendorff 1898 
Eichentopf 2068 
Eichholz 268 
Eichhorn 2927 
Eichler, A. 3504 
Eichler, F. 3191 
Eichorn 896 
Eifer 412 
Eigenbrodt 1123 
Eigl 2996 
Einblattdrucke 1299. 
3225 
Einhorn 3559 
Einzelforsch.: Kunst- 
Frankf. 634 
Eisele 300 
Eisemann 3671 
Eiserhardt 2697 
Eiten 995. 2981 
Elisabeth Charlotte 
1589 f. 3451 
Ellinger 3412 
Elss 969 
Elster 3877 
Elter 900 
Elwenspoek 1582 
Emmer 1967 
Enckevort 2208 
Endres 1727 
Engel 209 
Engel, F. 148 
Engelke 481. 598. 2589 
Engelmann 2632 
Englert 8440 
Entholt 2627 
Entwicklung d. dt. 
Volkswirtschaftslehre 
im 19. Jh. 3824 
Epner 2562 


egene 


Alphabetisches Register. 


Erasmus 1288 

Erben 1000. 1252. 23159. 
3098 

Erdmann 8879 
Erfurth 673 

Erhard 3297 

Erler 585 

Ermatinger 1749 
Ernst, C. v. 128. 2058 
Ernst, V. 3325 
Erwachen d. Völker 3666 
Erzählungen, mittel- 
hochdt. 3077 

Escher, H. 3684 
Escher, J. 206 
Escher, K. 3765 
Escherich 1318. 3431 
Essers 8701 

Étienne 1870 
Ettlinger 3575 

Études tactiques 1809 
Euling 3077 

Exner 1514 

EyBen 3509 

Eyth 2564 


Faas 79 
Fabre 1378 
Fabricius 2911 
Fabris 31218 
Faesi 2064 
Fajkmajer 459. 1236. 
2443 
Falk, F. 1263. 1269. 2955. 
3212 
Falk, H. S. 2187 
Falke 2674 
Falkenheim 2054 
Farcas 567 
Fassbender 2133 
Fave 1836 
Favre 1919 
Fayen 1258. 8190 
Fayınonville 641 
Fazy 94. 1035 
Fechner 1717 
Fedde 38 
Fehleisen 299 
Fehling 2898. 3698 
Fehr 471 
Feier 1772 
Feigel 1804 
Feilchenfeld 2528 
Feise 2626 
Feist, M. 1707 
Feist, S. 49 
Feldhaus 416 
Ferchl 2447 


, Ferdinandy 374a 


Zeene < EE EE LE 
Eegen 


Fernkorn 2562 


Festa 2936 
Fester 611. 3595 
Festschrift: Johannis- 


kirche zu Hanau 2608 
Feuchtwanger 1529 
Feuereisen 2104. 2167. 

23173 
Fey 323 
Fichte 3634 
Ficker 1337 
Fiedler, F. 155 
Fiedler, M. 2612 
Fieger 1773 
Figgis 370. 3344 
Fijalek 3014 
Filö 1268 
Finckenstein 1868 
Finder 3367 
Finke 3094 
Finot 435 
Finsler 1346 
Fischel 872 
Fischer 3453 
Fischer, Eug. 1088. 2894 
Fischer, Geo. 1183 
Fischer, Herm. 54. 956. 

2145. 2938 
Fischer, J. 1248 
Fischer, Josef 2178 
Fischer, Jos. Ludw. 

2177 
Fischer, Kuno 2035 
Fischer, Otto 3231 
Fischer-Benzon 2097 
Fitte 3692 
Flajsbans 1190 
Flasdieck 1670 
Flechsig 3229 
Fleischer 3856 
Fleischlin 539. 1408 
Fleischmann 2946 
Flemming 3298 
Flicoteaux 2991 
Fliedner 1494 
Flugschriften d. Ref. 

1330 
Fluri 1354 
Foerster 2038 
Foerster, G. 3768 ` 
Fokker 2387 
Folz 1077 
Folz, Hans 3223 
Fontes rer. Bernens. 


. 2265; Austr. 2269 


Forel 884 
Forrer 877. 888. 901 


Fournier 1714. 1801. 
1839. 3348. 8656. 3752 
Fraedrich 2034 
Fränkel 3685 
Franck 55. 2147 
Frangepán 3183 
Frank, Chr. 915. 2918 
Frank, H. 2606 
Frankhauser 2049 
Frankl 1668 
Franz, A. 1556 
Franz, H. 8565 
Franzosenzeit 3622 
Frauendorfer 2178 
Freiburg 2482 
Freimark 1675 
Freise 1569 
Freiseifen 536 
Freisen 2550 
French 1345 
Frensdorfi, E. 8707 
Frensdorff, F. 8662 
Frey, A. 2070 
Frey, E. 2177 
Freytag 675. 2687 
Freytagh-Loringhoven 
488 
Frickewirth-Axt 2201 
Frie 2455 
Friedensburg, F. 113. 
2174. 2177 
Friedensburg, W. 3254. 
3264 
Friederich 124 
Friedjung 1930 
Friedrich Karl (Prinz v. 
Preußen) 1912. 3758 
Friedrich, A. 2916 
Friedrich, J. 929 
Friedrich, R. 1036 
Friedrichs 677 
Friedrichsen 386 
Friesenegger 3429 
Friis 8781 
Frimmel, v. 8746 
Fris 3313 
Fritsche 3285 
Fritz, A. 2626. 2969 
Fritz, J. 1369. 3196 
Fritzsche 2081 
Frobenius 3789 
Fruin 3349 
Fuchs 3082 
Fuensalida 3126 
Fürsen 1460 
Fürst, A. 3031 
Fürst, St. 534 
Fürstenbildnisse 2327 


Alphabetisches Register. 


Füßlein 1146. 1158 
Funke 2038 
Furrer 2892 
Futilitates 688 


Gabotto 1031. 1176 
Gachot 1799 

Gaebel 1858 
Gaertner, A. 2010 
Gärtner, G. 2019 
Gärtner, Th. 3371 
Gagliardi 1162. 1183. 
2264 
Gaisberg-Schöckingen, 
v. 2171. 2190 

Gál 2543 

Galante 468. 3346 
Galland 1678 
Gallandi 2233 

Ganter, E. 38659 
Ganter, H. 2024 
Gantzer 1853. 3248 
Ganz 652. 1567. 3428 
Gartenhof 1489 

Gass 549 

Gast 2057 

Gasteiger 2018 
Gaudenzi 994. 3071 
Gautherot 1774. 1852 
Gauthier 1917 

Gay 1959 

Gebauer 576 
Gebhardt, A. 44. 2144 


Gebhardt, C. 1316. 3230 


Gebhardt, G. 1311a 
Gebhardt, K. 1309 
Gedenkstukken 1777 
Geelen 151 

Geer, de 1446 
Geibel 8884 

Geier 241 

Geiger 3386 

Geiger, E. 1551a 
Geiger, G. 581 


Geiger, L. 1754. 83586. 


8823. 3871. 3888 
Geisenhof 1328 
Gelder 3206 
Gemeindelexikon 36. 

2126 ` 
Gengel 976 
Genthe 1722. 2477 
Geramb, v. 2704 
Gerbing 709 
Gerdes 1061. 8032 
Gerhardt, A. 1801 
Gerhardt, L. 3603 
Gerlach 231 


143 


Gerland 1944. 3087 
Gerlich 3030 

Gerola 985 
Gerstenberg 1997 
Gerstner 424 

Gertrudis 1432 
Geschichte: der Befrei- 
ungskriege 3668; Bis- 
marck 1932; dt. Buch- 
handel 445; d. bayer. 
Heer 517. 2559; Meck- 
lenb. 2421; d. Neuzeit 
1924 
Geschichtsquellen der 
Prov. Sachsen 2256 
Geßler 1001 

Geßner 292. 912 
Gestin 3764 

Geymüller 1126 

Geyr, v. 886 
Geyr-Schweppenburg, v. 
642 

Gierke 3705 

Giese 3630 

Giesecke 1549 

Gieß 920 

Gigalski 1171. 2476 
Gijn, van 2116 
Gildemeister 8784 
Gilliodts van Severen 
2315 

Gilow, H. 3696. 3877 

Gilow, M. 1249 

Ginzel 89 

Giudici 1593 

Glättli 8159 

Glaser 3496 

Glasewald 2211 

Gleichen-Rußwurm, v. 
1760 

Glock 3537 

Glücklich 3315 

Glunicke 1941 

Gmür 240 

Gnirs 910 

Godard 216 

Goedeke 616 

Goemans 1499 

Goerner 2924 a 

Görres 1075. 3029 
Görs 2511 

Görtz, v. 3795 

GoeBler 113. 2894. 3359 
Goeters 8254 

Goethe 3583 ff. 1758 
Götze, A. 935. 2899. 2900. 
— 3244 

Goetze, E. 1551 


"144 


Goiran, F. 3677 
Goiran, M. 1843 
Goldfriedrich 445 
Goldmann, E. 998 
Goldmann, L. 1508 

Goldschmidt 380 
Goldstein 3595 

Goltz, v. der 2212 

Gombert 3421 

Gontaut-Biron, de 1922 
Gordon 1071 

Gorge 1472. 3380 

Gosses 395 

Gothein 276. 3390 
Gougaud 1005 

Goyau 2028 

Graber 84 

Gracza 1931 
Gradenwitz 1213 

Gradmann 657. 2331. 
3000 

Gradmann, R. 2919 

Graebke 1381 

Gräf 3583. 3684 

Graefe 1568 

Graf 3830 

Granier 3679. 3751 
Grantzow 8581 

Grauert 1281 

Grautoff 2647 

Greau 2478 

Greinacher 2970 
Greiner 351. 1434. 3317 
Grenfell 1778 

Greving 1329 
Grienberger, v. 931. 936 
Grillenberger 1256 
Grillparzer 3875 
Grimm, A. 2442 
Grimm, J.u. W. 47. 2134 
Grinten, v. d. 1719 
Grisebach 645. 2647 
Gritzner 1442 

Gröber 1307 

Größler 896. 2334. 2404. 
2899. 3046 

Grolig 3410 

Groller, v. 907 

Gropengießer 2895 
Groß, H. 317 

Groß, J. 921 

Gross, V. 291. 884 
Grosse, H. 2948 
Große, O. 1692. 16928 
Grotefend 236 a. 2232. 
2324 

Grotefend, S. 3117 
Groth 3891 


:Alphabetisches Register. 


Grothe 1007 

Grotjahn 1335 

Grube, F. 3724 

Grube, M. 2170. 2172 
Grubert 2114 
Grünberg 1648. 3801 
Grünenwald 263. 1313 
Grünewald, A. 1109 
Grünewald, M. 1991 
Grumblat 235. 1057 
Gruner, C. 350 
Gruner, J. v. 3636 
Grupp 2685 

Guarini 3050 

Giimbel 1311. 3227. 3228. 
3237 

Gümpell 702 

Günter 1443 

Günther, A. 2896 
Günther, F. 128. — 1739 
Günther, O. 2196. 8424 
Güntter, O. 1761 
Guerre de 1812 3628; 
de 1870/71 1948 
Guerrier 305 

Guerrini 1804. 1945 
Güterbock 1069. 3036 
Güterurkunden 2817 
Guggenheim 623 
Guichen 8464 

Gulik 1414 

Gull 2170 

Gummel 3870 
Gundelfinger 1889 
Gundlach 247 

Gurlitt 267 

Gutbier 344. 3212 
Gutjahr 87 

Gutmann 2895 
Guttmann 1742 


Haakh 3075 

Haas 2906 

Haase, A. 2002 
Haase, F. 1627 
Habel 3072 
Habenicht 2044 
Haberditzl 98. 1570 
Habich 2177. 2178. 2181 
Hach 1523 

Hadank 1032. 1069 
Häberle 314. 3488 
Hähnel 3762 
Hälsig 675 

Hänel, C. 3862 
Haenel, E. 510 
Hänke 432. 1521 
Haese 2406 


Hafner 2365 

Hagedorn 2324 

Hager, G. 1128. 2330 
Hager, J. 1908 

Hahn 2912 

Hahne, F. 3492 
Hahne, H. 894. 2893, 
2901 

Hahr, A. 1561 

Halban 2942 

Halke 2175 

Halkin 219. 2293 
Halle, v. 277. 2007. 2500, 
3829 

Hallendorff 1594 

Halm 3228 

Halphen 1023. 1024 
Halter 2146 

Hamann 3082 
Hamelmann 1545. 3415 
Hampe 1038. 1060. 3040 
Hamy 3123 

Hanauer 2050 
Handbuch, Gen. 2196 
Handbücher: Volkskde. 
667 ~ . 
Handlingar 1594 

Handzeichnungen 652 
Hann 3867 

Hanquet 2085 

Hansay 1097. 3061 
Hansen, J. 1325. 1935 
Hansen, R. 271. 1275 
Hanslik 2473 
Hanthaler 534 
Hantzscb 16. 33. 2099 
Hardegg 1445 

Harms 3845 

Harnack 3273 
Harraeus 3304 

Harten, v. 2691 

Hartig 1281 
Hartmann, A. 256 
Hartmann, H. 3507 
Hartmann, L. 2052. 2965. 
2985 

Hartmeyer 446 
Hartung 1689. 3699 
Hartwig 493. 1241 
Hasenclever 3265 
Hasenfratz 1868. 3683 
Hasenöhrl 486 
Hasenstab 1785 
Hashagen 627. 3688 
Haslinger 1336 

Haß 1708a. 1710. 3556 
Hassall 2339 
Hassebrauk 1506 


Haßfeld 3214 

Haßler 3121a 

Hauck, A. 1254 
Hauck, K. 3469 
Haudeck 2350. 2679 
Hiäuserbuch, Konstanzer 
2367 

Hauffen 1192. 1554. 3274 

Haug, F. 909. 916. 2919 
Haug, F. H. 1146 
Haupt, A. 2705. 2950 
Haupt, H. 426. — 3207 
Hauptmann 2516. 3151 
Hausenstein 3504 
Hauser 3128 
Haushalter 2448 

Hausmann, R. 3176 
Hausmann, S. 2650 

Hausrath 3847 

Haustein 1415 

Heck 1516. 1854 

Heckel, v. 79 

Hecker 3309 

Hecker, M. 3594 

Heckscher 15. 708. 1894. 
2096. 3810 

Heddewig 2705 

Hedemann-Heespen 
1520 

Heeger 2692 

Heer 3771 

Heer, G. 2602 

Heers 1625 
Heerwagen 3425 
Hefner 3346 

Hege 3302 

Hegemann 1482 

Hegi 1194 

Heidelbach 322. 3561 
Heidenhain 3762 
Heidenheimer 2519 
Heidkämper 573 
Heidrich 3638 

Heierli 883. 884. 2708 
Heigel 2633. 3574 
Heigenmooser 1737 
Heiligenthal 303 
Heilmann 1093 
Heilsberg 2344 
Heimgarten 2583 
Heine 3876 

Heineken 1237 
Heinemann, F. 6 
Heinemann, O. 1165. 
1265. 1403. 2222. 2299 
Heinrich, Prinzessin 
1680 

Heinrich, Ch. G. 2214 


Alphabetisches Register. 


Heinrichs 61 

Heinse 3599 

Heintz, D. 1586 
Heintz, H. 8221 
Heintze 62 

Heintzeler 1490 
Heinzmann 1890 

Heitz 608. 1299. 1320. 
3225 

Heldmann, K. 697. 2049. 
— 3865 

Heldwein 2650 

Helfert 1926. 3772 
Helfritz 1948a 

Heller 444 

Hellmann, O. 1991 
Hellmann, S. 979. 2968. 
3073 

Hellwig 2083. 2693 

Helm 1321 

Helmbold 2408 

Helmes 1694. 2560 

Helmke 2915 

Helmolt 1589.1590. 3451 

Helten, van 1012 

Hemmer, H. 3219 

Henggeler 506 

Henkel 1477 

Henkelmann 705 
Hennegritf 209 
Hennequin 3640. 3677 
Hennig 3209 

Hennig, P. 1230 
Henniger 2691 
Henniges 3029 
Henning, H. 3600 
Henning, R. 965 
Hennings 162 

Henrici 3422 

Hensel 2613 

Hensler 3382 
Hentschel v. Gilgen- 
heim, v. 2562 
Hepding 3440 

Heppe 2664 

Hergsell 510 

Hering 2045. 2204 
Herlein 701 

Hermelink 582. 1383 
Herold 2536 

Herr 2369 

Herrfurth 1932 
Herrmann, A 1819. 3816 
Herrmann, F. 1451.2513. 
2589. 3241. 3244 

Herrmann, O. 3786 

Hertkens 2658 

Hertlein 885. 886 


Histor. Vierteljahrschrift. 1909. 4. Bibliographie. 


"Lin 


Hertling, v. 524 
Herwegen 1130 
Herzberg-Fränkel 2311 
Herzog, A. 3171 
Herzog, H. 450 
Heskel 1907 

Heß 1672 

Hessel 2377 

Heubaum 2042 

Heuer 1757. 1766. 3604 
Heuft 684. 2692. 2706 
Heuser 2178 

Heyd 7 

Heydeck 2909 
Heydemann 1686 
Heyden 1976 
Heydenreich 2169 
Heyl 413 

Heymach 3322 
Heymann, E. 3058 
Heymann, P. 1296 
Heyne 700 
Hildebrand, P. 2164 
Hildebrandt, Ad. 103 
Hildebrandt, H. 1312 
Hildenbrand 2920 
Hille, G. 2226 

Hille, J. 1166 
Hillebrand 3043 
Hilliger 2939a 

Hilling 1260. 1273 
Hiltebrandt 3467 
Hindenburg 897 
Hinrichs 2164 

Hintze 1981. 3813. 3865 
Hippe 668 

Hirn 3379. 3635. 3660 
Hirsch, E. 1029. 1653. 
3455 

Hirsch, F. 1631. 3447 
Hirt 2135 

Hirzel, A. 292 

Hirzel, J. 3684 
Hitschmann 467 
Hochschulen 578 
Hochzeitsgedichte 2690 
Hock 3509 
Höchsmann 1407 
Höckendorf 1706 
Hoefer, F. 2385 
Höfer, P. 895. 2900. 2958 
Höfler 679. 699. 26833 
Höhler 553 

Höhn 3744 

Hömberg 328 

Hoen 3538. 3656 ff. 
Hoennicke 1384 


| Hörnecke 3112 


10 


"146 


Hösl 3114 
Höss 2072 
Hötzsch 1630. 3480 
Höynck 556 
Hotfer 2012 
Hoffmann 3570 
Hoffmann, Fr. v. 659 
Hoffmann, H. v. 2944 
Hoffmann, K. 1787 
Hoffmann, M. 2050 
Hofkalender 2187 
Hofmann, F. 262. 2170. 
2672. 3523 
Hofmann, K. 3082 
Hofmann, Karl 209 
Hofmann, L. 2270 
Hofmann, R. 1770 
Hofmeister 986. 2976 
Hofordnungen 1515 
Hofstede de Groot 1569 
Hohenlohe-Schillings- 
fürst 1911 
Hoitz, v. 3671 
Holbein 8428 
Holder-Egger 1050.3088 
Hollack 2908. 2909 
Holland 3522 
Hollweg 3135 
Holsten 3055 
Holthausen 400 
Holtum 1104 
Holtze 483 
Holwerda 892. 923. 2925 
Holze 3870 
Hoogeweg 557 
Hopp 3500 
Hoppe, F. 1240 
Hoppe, W. 1066 
Hoppeler 1247. 1270. 
3156. 3170. 3202. 3238 
Horcicka 199. 1907 
Hornbach 2706 
Hornstein 2075 
Hort Osterreichs 280 
Hortschansky 606 
Hotz, A. 3485 
Hotz, W. 1501 
Houben 3587 
Hore, van 3127 
Hovorka 2701 
Howorth 903 
Hradil 1250. 3182 
Hrotsvithae 3001 
Huber, L. 3834 
Huber, V. 3795 
Hubert 2610 
Hubrich 385 
Hübbe 331. 989 


Alphabetisches Register. 


Hüffer 8612 
Hülsemann 2026 
Hülsen, J. 640a 
Hülsen, W. v. 1873 
Huemer 1279 

Hürbin 290 

Hüser 1579 

Hüsgen 2458 
Hugelmann 367 
Huizinga 396. 2925 
Human 2411 
Humboldt, A. v. 3586 
Humboldt, K. v. 1881 
Humboldt, W. 1878. 
1881. 3586. 3735 
Hunzinger 3274 

Huppertz 1703 

Hus 1190 

Husmann 2379 

Huß 52. 2141 

Huth, G. 2618 

Huth, R. 2410 

Huverstuhl 2913 

Huyskens 1049. 1899. 
3029 

Hymans 1308 


Idiotikon 53. 2142 
Idoux 918 

Ihme 1154 

Ilgen 1046. 2288 
Ilgenstein 440 

Illgner 3623 

Ilwof 3489. 3806 
Imhof 2412 

Ingold 156. 2043. 2050. 
3575. 3616 

Inventaire somm. des 
arch. des Affaires 
étrang. 2318; hist. 250 
Inventare Archive West- 
fal. 229; Bad. General- 
Landesarchivs 2280 
Istel 3899 


Jacob 2903 

Jacobi, F. 1315 
Jacobi, H. 922. 3695 
Jacobi, R. 3375 
Jacoboy, D. 3567 
Jacobs, E. 1979. 3208 
Jacobs, G. 2009 
Jacobs, J. 885 
Jacobsohn 2008 
Jacoby, A. 690 
Jacoby, G. 1742 
Jacoby, H. 1102. 1647 
Jüschke 60 


=e EE EE EE EE EE EE EE EE 


Jaffe, M. 2465 

Jaffe, S. 1119 

Jahn, K. 1755 

Jahn, O. 3590 

Jabnel 2582. 3141 

Jahrbücher d. dt. G. 
2337 & 

Jahre, 25, d. Bad. Hist. 
Kommiss. 3868; 100, 
braunschw. Husaren 
2562 

Jaksch, A. v. 2916 

James 1841 

Jansen 2705 

Jansen 1234 

Janson, v. 1781. 3673 

Jantzen,*H. 1761 

Japikse 1602 

Jarschel 1616 

Jean XXII. 1258 

Jecht 17. 1212. 1223. 
1562. 3155 

Jecklin 1231 

Jenny 910 

Jensen, N. P. 1829. 3669 

Jensen, W. 8307 

Jerusalem 1600 

Jeunhomme 550 

Joachim, H. 333. 1422 

Joachim, J. 975 

Jobst 2557 

Joerdens 2609. 3570 

Joergensen 1380 

Joetze 1135 

Jobann, Erzherzog 3627 

Johannsen 2098 

John 2694 

John of Worcester 1045 

Jongleux 1961 : 

Jónsson 436 

Joosting 223 

Jordan 1276. 1397. 1474. 
1643. 2679. 3288 

Jordan, K. F. 1391 

Jordan, L. 999 

Jordan, R. 343.597.3368. 
3549. 3695 

Jordanus 1100 

Joseph 121 

Jost 3619 

Josten 3083 

Jostes 1012 

Jürgens 2396. 3414 

Julien 2681 

Jullian 905 

Jung 2048 

Jung, H. 2605 

Jung, R. 2284. 3227 


Jungbauer, G. 669 
Jungk 2590. 3266. 3351 
Jungnitz 561. 562. 2301 
Junk, V. 3079 

Jusselin 2165. 3059 
Just 1824. 3613. 3658 
Juten 2316 


Kabitz 3501 

Kaeber 2340 

Kaemmel 1734. 3011 
Kämpfe dt. Truppen in 
Südwestafrika 3802 
Kaesbach 3234 
Kätelhön 2115 

Kahle, B. 693 

Kahle, W. 2148 
Kaindl 287. 289. 1700. 
2353. 2532 

Kaiser 1225. 3199 
Kalbeck 2076 
Kalischer 1895. 1896 
Kallen 1273 

Kalund 73 
Kampfmann 2374 
Kamshoff 2578 
Kanyarö 1485 

Kanzow 2202 

Kapff 3484 

Kapp 3901 

Kapras 249 

Karäcsonyi 537 

Karl Alexander v. Sach- 
sen 3902 

Karl Eugenv.Württemb. 
3529 

Károlyi 1467 

Karpeles 3876 

Karsen 3880 

Kaser 3132 

Kassel 695. 2708 
Kasser 2359 
Kautfmann, F. 949. 959. 
963 

Kauffungen, K. v. 3326 
Kaufmann, G. 3703 
Kaufmann, P. 3896 
Kautzsch 1306 
Kawerau 1333. 
3248. 3256. 8258 
Kayser 1421. 3248 
Kayser, K. 3849 
Keckeis 2349 
Kehr, P. 251. 252. 2321. 
2567 

Keidel 3191a 
Kekulev.Stradonitz 157. 
2236 


3247. 


Alphabetisches Register. 


Kelemina 3608 

Kelle 579. 2990 

Keller, A. 692 

Keller, A. v. 102 
Keller, Alb. 3875 
Keller, L. 2058. 2616 
Keller, P. 1995 
Keller-Ris 2356 
Kellinghusen 142. 383. 
1199 

Kelter 1731 
Keltsch 2172 
Kemke 2909 
Kemmerich 612. 
2657. 3084 
Kempff 2026 
Kempfmann 30 
Kenner 2972 
Kentenich 1207. 1209. 
1494. 2968. 3120. 3167. 
3303. 3393 
Kerchnawe 3656. 3657 
Kern, A. 1515. 3312 

Kern, F. 3095 

Kern, O. 2051 
Kernkamp 1446 
Kervyn de Lettenhove 
1198 

Kesser 2647 

Kettner 1695 

Keuren en Handvesten 
2316 

Keussen 1431 

Keußler 3590 

Keutgen 321. 2434 
Khevenhüller- Metsch 
3514 

Kiefer 1753. 2215 
Kiehl 1733 

Kiekebusch 945 

Kieser 1009 
Kießelbach 431 
Kießkalt 137 

Kilian 1413 
Kippenberg 2105 
Kircheisen 1798 
Kirchenbuch Heidelb. 
1453 

Kirchengalerie 522.2566 
Kirchhoff 2420 
Kirchner 1679 
Kirkpatrick de Close- 
burn 1614 

Kirn 1874 

Kirsch 1271 

Kirschner 1469 

Kisch 43. 2141 

Kiß v Rugonfalvi 1609 


650. 


EE 
EE 


"147 


Kißlinger 2360 
Kittel 1815 
Klaar 3645 
Klaje 1812 
Klapheck 2999 
Klapper 2691. 3076 
Klatt, D. 1544 
Klatt, K. 489 
Klatt, M. 3858 
Kleber 2414 
Kleeberg 1181. 3436 
Klein, v. 1892 
Kleinclausz 2372 
Kleiner 3201 
Kleinermanns 2593 
Kleinpaul 2150 
Kleinschmidt 2217 
Klemm 159 
Klenck 3362 
Klimesch 200. 2127 
Klinkenborg 2394. 2697 
Klinkhardt 3629 
Klipffel 1492 
Klose 911 
Klotzsch 990 
Kluge, F. 2136 
Kluge, K. 2427 
Klump 954 
Knaake, E. 1851 
Knuake, J. 1332 
Knabe 3691 
Knackfuß 2653 
Knaflitsch 2086 
Knapmann 2485 
Knapp 461. 2313 
Knappert 1418 
Knappstein 578 
Knebel 38393 
Knetsch 1562. 1753 
Knipping 2287 
Knobloch 311 
Knodt 3280. 3846 
Knöpfler, A. 3842 
Knöpfler, J. Fr. 3142 
Knötel 39 
Knoke 926. 2926 
Knoop 681 
Knüll 1030 
Knuttel 1456 
Kober 1091 
Koch, E. 1509. 1524 
Koch, Hans 2487 
Koch, Hugo 3015 
Koch, J. 3794 
Kocher 309 
Köchl 1362 
Köferl 2582 
Koegler 1563. 3225. 3232 
Lu? 


148 


Koehl 920 

Köhle 3709 

Köhler, C. 180. 1144 
Köhler, Ph. 670 
Koehne 3319 

Kölner 2558 

Koenig, v. 518 

König, A. 3474 

König, J. 2063 
Königer 31918 
Könnecke, C. 341. 3308 
Könnecke, G. 2636 

Könnecke, M. 2563 

Körber 921. 2921 
Körner, B. 1891 
Körner, R. 2676. 8429. 
3435 

Köster 1681 

Köster, A. 2068 

Köstler 505 

Kötz 1980 

Kötzschke 243 

Kotfmanc 3244 

Kogelboom 2378 
Kogler 1208 

Kohfeldt 2690 

Kohl 2683 

Kohler 1094. 3400 
Kohlmann 1020. 3003 

Koht 1940 

Kohut 2699. 3782 
Kolb, v. 3494 

Kolb, C. 1653. 1875 

Kolbe 3680 

Kolberg 3002 

Kolde 1348. 1374. 3252 

Kollmaunn 458 

Kolmer 1994 

Konrad III. 84 
Konrad, Paul 521 
Konze 1475 
Kooperberg 1416 
Koptermann 1041 
Kopp, A. 3506 

Kopp, K. 3226 

Korf 2565 

Korff, v. 3356 

Korlen 1159 
Kortztleisch 3838 
Koser 276. 1985. 3461. 
3812 

Kossina 891. 894. 2889 
Kossmann 3883 
Koudelka 514 

Kóvács 567 
Kowalewski 31. 2645 
Kozlowski, v. 3598 
Krabbo 26. 1107. 30038 


Alphabetisches Register. 


Krägelin 2046 

Kraft 1450 

Krahner 3705 ` 
Kramer 2897 

Kramler 533 

Krammer 3049 

Krauel 3544. 3712 
Kraus, Christian 1221 
Kraus, C. v. 933. 1117 

Kraus, E. 3504 

Kraus, J. 1575 

Kraus, V. v. 3132 

Krause 495 

Krause, R. 3235 a 
Krauske 1629 

Krauß, R. 665. 3847 

Kray de Krajova 3618 

Krebs 2324 

Krebs, C. 2077 

Krebs, J. 1472 

Kreiner 3039 

Krenzer 1078 

Kreppel 296 

Kretschman 3761 

Kretzmeyer 23 
Kretzschmar 2296 
Krieg, 1809 3657 
Krieg 2405 

Krieg, H. 3368 

Kriege 512 

Krieger, A. 29 
Krieger, B. 8552 
Kriegsjahr, 1809 1822. 
3608 
Kriegsministerium 8815 
Krische 363 

Krischer 2462 

Kröß 1468 

Krotta, J. 8103 

Krofta, K. 3329 
Kroker 1338. 2647 
Krollmann, C. 3404 
Krollmann, E. 3737 
Krom 939 

Kronenberg 3573 
Kronfeld 2701 
Kropatscheck 924. 2922. 
2926 

Kropp 927 

Kroß 3357 

Krücke 3441 

Krüger, E. 1081 
Krüger, W. 2105 
Krumbholtz 228 
Kubicek 3381 
Kubitschek 2916 
Kuckuck 422 

Kübeck v. Kübau 1903 


Kunst u. 


Kübel 3274 

Küch 1364 

Kück 57. 2696 
Kuefstein 160/61 
Kühn, E. 1729 
Kühn, P. 2647 
Kühnhold 3340. 3397 
Kühtmann 2546 


| Künssberg 51a. 2549 
| Künstle 1002. 3235 
‘ Künstler-Lexikon 633 


Küntzel 1631. 1817 
Kulischer 2493 

Kulot 3009 

Kummer 2059 
Altertums- 
Denkmale 2331 
Kunstdenkmäler: Bay- 
ern 262; Prov. Bran- 
denb. 268; Prov. Han- 
nover 2333 
Kunststätten 2648 
Kunsttopographie 2328 
Kuntzemüller 1965 
Kunz 1954 

Kupka 896 

Kupke 3843 
Kurrelmeyer 1298 
Kurth, F. 3033 

Kurth, G. 1079. 3146 
Kurz 602 

Kusej 3564 

Kuske 3172 

Kutzbach 3082 

Kux 515 

Kvacala 1464 

Kybal 1462 


Laban 1075 
Laband 1990 
Labouchere 993 
Lager 2591. 3617 
Lahaye 2964 
Lahusen 890 
Laigue 1401 

La Mara 3748. 3902 
Lambel 1101 
Lambert 1951 ° 
Lampe 1151 
Lamprecht, H. 914 
Lamprecht, K. 272 
Landrechte 244 
Landsberger 1767 
Landtagsakten 2814 
Lang 3280 

Lang, R. 3185 
Lang, W. 1775. 2054 
Lange, Chr. 2184 


Lange, H. 1301 

Lange, L. 1621 

Langenbeck 430 

Langer 2240 

Langheinz 679 

Lappe 397. 2464 
Lappenberg 233 

La Rive 2355 

Laske 3507 

Lasonder 225. 2535 
Lasson 609 

Lasteyrie, de 2084 
Lau 242 

Laubert 2000.3708.3817. 
3828. 3905 

Lauchert 3251 

Lauer, H 547 

Lauer, P. 69. 972 
Lauffer 661 

Lazarus 629. 2695 
Lechner, A. 1184. 3867 
Lechner, K. 2620 
Lecomte 1702 

Ledebur 1533 
Lederbogen 1879 
Leeder 2440 

Leers 2193 

Lefebure 3360 
Legendre 75 
Lehautcourt 1949 
Lehbert 3708 
Lehleiter 1150 
Lehmann, H. 1577. 2668 
Lehmann, K. 434 
Lehmann, M. 3705 
Lehmann, P. 2151 
Lehmann, Paul 3069 
Lehndorff 1678. 3513 
Lehner 2923 
Lehrs 1319 
Leicht 2054 
Leidinger 1163. 
1300. 3134. 3226 
Leihener 2139 
Leineweber 3035. 3305 
Leitzke 3680 
Leitzmann 1761. 1878. 
3219. 3593. 3598. 3735. 
3737 

Lellmann 703a 
Lemcke, G. 3107 
Lemcke, H. 269 
Leplus 1793 

Lepp 3243 

Lerch 2471 

Leser 1735 

Lespinasse - Fon:egrive 
3841 


1299. 


Alpbabetisches Register. 


Lesprand 3615 

Leszynski, v. 1611 

Leuthold 942 
Levetzow 2223 

Levi 1962 

Levillain 2157 

Levison 973 1056. 2954. 
3120 

Levy 213 

Lewin 3714 

Lexer 50 

Leyen, v. der 678 
Leythäuser 3560 
Lichti 3837 

Liebe 2518 

Liebenau 298 
Liebeschütz 2703 
Liebeskind 2562 
Lienhard 1752 ` 
Ligtenberg 454 

Lill 1557 

Liman 3800 

Limes: Der Obergerm.- 
Raet. 2914; röm., in 
Osterr. 907 

Lindau 3698 
Lindboeck 1261 
Lindeboom 3282 
Lindemann 2400 
Lindenschmit 2665 
Lindenstruth 1597 
Lindner, A. 1560 
Lindner, P. 535 
Lindner, Th. 3865 
Lindsay 68. 74 
Linnebach 1684 
Linneborn 1419. 1502 
Lippert 3519 

List 3570 

Liste chronologique des 
Pays-Bas 3328 

Liszt 3902 
Literaturbericht, Hist.- 
pädag. 2107 
Litzmann 1604 
Litzmann, B. 3900 
Lobsien 2069 

Lobstein 3281 

Löb 466 

Löber 3850 

Löffler 1545. 3226. 3247. 
3414. 3415. 3441. 3476. 
Loening 490. 492. 2547. 
Lörcher 3299 

Loesch, v. 1210. 3151 
Loesche, G. 22. 2601. 
3249. 3278. 3848 


m mn nn 


*149 


Loew 91 

Loewe, R. 2691 
Loewe, v. 14. 2094. 3414 
Loewenberg 2373 
Löwis of Menar 366 
Lohmeyer 364. 452. 2617 
Lokys 2966 

Lommer, G. 1934 
Lommer, V. 348 
Loncao 2934 

Lonchay 1441 

Longy 3646 

Loose 3489 

Lorenz 129 

Lorger 2916 

Lorme, de 136 
Loserth 1189.1192. 1481. 
2272. 3391 

Losinsky 2384 
Lossius 3617 

Lot 983. 988. 1024 
Lotz 2438 

Loy 3661 

Luchaire 1048. 1072 
Lucke 2026 

Lucke, Ch. 3068 
Lucke, W. 1331 
Luckwaldt 1699. 3612 
Ludewig 588 
Ludowici 919 
Ludwig, A. 2036. 3596 
Ludwig, A. Fr. 3717 
Ludwig, Alb. 1761 
Ludwig, D. 1487 
Lüders, G. 3774 
Lüders, W. 996 
Lüdtke 1541. 3252 
Lühder 1452 
Lühmann 1548 

Lühr 605 

Lütgendorf 511 
Lütolf 1006. 3446 
Lüttgert 2555 

Lüttich 1039 

Lüttke 1982 
Luginbühl 2264 
Luise Ulrike 1682 
Lupin 1693 

Luschin v. Ebengreuth 
113 

Luther 1334 ff. 3244 ff. 
Luther, Johs. 1377 
Lutz, J. 1318. 3316 
Lutz, L. 517 

Lutze 345. 2407 

Lux, J. 2647 

Lux, K. 1765 

Luzio 3260 


*150 

Maag, A. 3836 

Maag, R. 3159 

Macco 109. 2285. 3678 
Machatek 978. 3353 
Machät 2270 

Macherl 279 

Mack 32. 234. 3694 
Mackensen, v. Astfeld 
2562 

Mackie 1067 
Mackowsky 2459 
Mader 262 

Maere 3070 

Maennel 600 

Maenß 1825 

Magnette 1855 
Maguire 3798 

Maier 545 

Maire 1640 

Major 1567 

Malıbran 1780 
Mamroth 2078 
Manacorda 1283 
Mandel 1266 

Manfroni 320 

Mannel 2481 
Mansberg 1177 

Manzel 3742 

Marcks 3757 
Marckwald 10. 2090 
Marcus 1691a 

Maria Antonia v.Sachsen 
3519 

Maria Theresia 3519 
Marichal 214 
Markgraf, B. 671 
Markgraf, B. O. 2489 
Marki 1605 
Marmottan 3545 
Marquardsen, A. 3005 
Marquardsen, J. 1284 
Marquart 378. 569 
Marre 381 

Martens, de 238. 2306 
Martens, E. 1052 
Martensen 1580 
Martin, A. 2703 
Martin, E. 621 

Martin, J. 2117 
Marwitz, v. der 1779. 
3626 

Massıac 3433 
Mathesius 3249 
Mathew 967 

Mathieu 2451 

Mathy 1907 

Matrikel: Freiburg i.Br. 
583; Herborn 2615; 


Alphabetisches Register. 


Königsberg 585; Tü- 
bingen 582 
Matter 1933 
Matthias 1149 
Matutzkiewicz 2424 
Maude 1833 
Mauermann 2631 
Maurer, A. 2367 
Maurer, K. 946 
Mautbücher 1227 
Mayer, A. 3223 
Mayer, E. 2439 
Mayer, F. 2343 
Mayer, Heinr. 632 
Mayer, Hermann 583. 
3212 
Mayer, J. 538. 2584 
Mayerhoffer v. Vedro- 
polje, E. 1808. 3657 
Mayr, K. 2049 
Mayr, M. 285 
Mazzatinti 2320 
Meder 653 
Meerwarth 1975 
Mehlis 2895 
Meiche 427. 1059 
Meier, A. 2391 
Meier, E. v. 1865. 3703 
Meier, H. 32 
Meier, J. 1115 
Meier, P. 32. 2459 
Meier, W. 3355 
Meinardus 3448 
Meinardus, O. 1599.1861. 
2300. 2504 
Meindersma 3365 
Meine 3018. 3018a 
Meinecke 3634. 3642. 
3769 
Meiners 2393 
Meininghaus 382. 2392. 
2436. 2537. 3100 
Meißner 3418 
Meister 77. 96. 194. 2480. 
8710 
Meister, W. 163 
Melhop 643 
Mell 2309. 2310 
Menadier 2177. 3051 
Mencık 3289 
Méneval, de 3674 
Menges 679 
Menn 3842 
Menth 3261 
Mentz 10. 1400. 2090 
Mentzel 1758. 3589 
Mergentheim 504 
Merk 3579 


Merkel 1248. 2541 

Merker 3413 

Merkle 3572 

Mertens 2675 

Merx 230 

Merz 292 

Messer 591 

Metternich, v. 1900 
Mettig 2173. 2677. 3158 
Mettler 916. 2662 
Metzen 592. 2624 
Metzler 2569 a 
Meuffels 3364 

Meusel, F. 1779. 1813. 
1863. 2457. 3449. 3626. 
3711. 3760. 3775. 3782 
Meusel, H. 3283 
Meyer, C. R. 948 
Meyer, Chr. 1818 
Meyer, Frdr. 3408 
Meyer, Fr. E. 3109 
Meyer, Geo. 2333 

Meyer, Herm. 3102 
Meyer, J. 1971 

Meyer, Jhs. 526. 1264. 
3192 

Meyer, Karl 3263. 3358 

Meyer, Kuno 3475. 3482 

Meyer, I. 899 

Meyer, R. M. 3079 
Meyer, W. 3891 
Meyer-Benfey 3739 

Meyer v. Knonau 1388. 
3017. 3860 

Meyers 2070 

Meynier 1964 

Michael, E. 3041. 3074 
Michael, W. 3472 
Miebach 3118 

Miedel 913 

Mielke 2691 

Mielot 1318 
Minde-Pouet 2102 
Ministère de la guerre 
250 

Mioche 1004 

Mirbt 2029 

Mischler 3864 

Mißlack 1698 

Mitis 83. 3378 
Mitteilungen: Heddern- 
heim. 2922; Mitzschke- 
Famil.-Verband 164 
Mitterwieser 2279 
Mittnacht 3759 
Mitzchke 3125 
Moeller, v. 453. 1390. 
2513. 2527. 3662 


Mönks 2466 

Mörath 2350 

Möser 116 

Moldaenke 3498 
Moldenhauer 2227 
Molinier 192 

Mollberg 2412 

Mollwo 1527 

Molsdorf 1299 

Monod 3021 
Monographien z. dt. 
Kult.-G. 2684 

Montag 1762 

Monts 1920 
Monumenta: Germ. hist. 
193. 2246; Germ. paed. 
586; palaeogr. 2152; 
Vaticana 1139. 1257. 
3188 

Moog 3491 

Moorrees 1417 

Moquette 222 

Moreau 3070 

Moretus 255 

Morgenbesser 359 
Moritz, G. 2403 
Moritz, H. 1428 
Moroder - Lusenberg 
2348 

Moser 2619 

Moser, V. 2138 

Mosler 1871 

Mottley 1458 

Mucke 2095 

Mücke 3877 

Mühlhaus 1748 
Müllenhoff 879 

Müller 3209 

Mueller, A. 2122. 3047 
Müller, C. Fr. 3891 
Müller, D. 198 

Müller, E. 3687 
Müller, E. v. 1083/85 
Müller, Ernst 229 
Müller, G. H. 2093. 3042 
Müller, Geo. 16. 561 
Müller, H. v. 1886 
Müller, Joh. 3385 
Müller, Joseph 2490 
Müller, Karl 3275. 3284 
Müller, Karl O. 3186 


Müller, Karl Otfr. 2051 

Müller, Kil. 562. 2592 
Müller, L. 2646 
Müller, M. 1543. 
Müller, N. 1384. 1385. 
1425. 3286 


Müller, P. 1704 


Eesen 
aeaaeai EE 


Alphabetisches Register. 


Müller, P. G. 2707 
Müller, Paul 3675 
Müller, R. 3636 
Müller, S. 2885 
Müller-Bohn 1815 
Müller-Brauel 893 
Müller-Fraureuth 58 
Müllner 419 
Mülverstedt, v. 2232 
Münch, F. X. 3721 
Münch, W. 2618 
Münker 1528 
Müsebeck 409. 3854 
Mugge 2055 

Mulder 3090. 3119 
Mulot 1390 


Mummenhoff 2362. 2520. 


3203. 3835 
Mundt 3239 
Mundwiler 1367 
Muñoz 3085 
Muoth 3166 
Muret 1936 
Muth 508 
Muthesius 3590 
Mutzner 2533 


Naber, J. 3547 
Naber, S. 1624 
Nachrichten - Blätter 
2220 

Nachtigal 2402 
Näbe 2902 

Nagel 3217 

Nagge 2385 

Nagl, A. 114. 2178 
Nagl, J. 2637 
Nagl, M. 2933 
Napoléon 3631 
Nase 2912 

Nath 139 
Naumann 2962 
Naumann, V. 3853 
Natorp 3577 
Navez 1846 
Nebelsieck 1363 
Neckel 902. 932 
Neeb 2665. 3104 
Needon 3121 

Nef 6 

Neff 2998 

Nehlsen 335 

Nelis 3. 2161 
Nentwig 18. 168 
Nesselrode 1901 
Nestle, E. 1653. 3494 
Nestle, W. 916 
Nettelbeck 3625 


*151 


Neu 209 

Neuhaur 3827 
Neubert 2305 
Neuburger 2701 
Neugebauer 1646 
Neuhaus 2004 
Neulsen 3274 
Neumann, O. 703 
Neumann, W. 2648. 2652 
Neupert 2417 
Neurath 3570 
Neuwirth 1671 
Nickel 1121 
Nicolay 1725 
Niedhammer 315 
Niedner 2022 
Niemann 2562 
Nießen 3311. 3373 
Nieten 2061 
Niethammer 2562 
Nietschmann 3200 
Nietzki 2613 
Nietzsche 2057 
Nirrnheim 15. 1200.1236. 
2096. 2695. 3173 
Nißle 2512 
Noailles 1476 
Noel 3528 

Nöthe 906 

Nohl 259 

Noir 2033 

Noll 316 

Novak 2270 
Novotny 2270 
Nowack 2647 
Nowalski 2916 
Nowotny 910 
Nübling 3831 


Obermaier 882. 2891 
Öberndorff 1438 
Obernitz, v. 2203 
Obser 3411. 3433. 3521. 
3686 

Obst 15. 2096 

Ockel 2622 
Odescalchi 145 
Oechsler 548 
Oechsli 938. 2248 
Oehler 3038 

Oertzen 2017 
Oettingen, v. 2647 
Ohle 1677 

Ohmann 1239 
Ohnesorge 334 
Oidtman 327. 2213 
Olivier 1947. 3787 
Olsen 2053 


"152 


Olshausen 2948 

Oman 3655 

Omont 542a 

Oncken 1934 
Oorkondenboek Gent 
3093 

Opladen 1073 
Oppermann, O. 1089 
Oppermann, P. v. 1912 
Osborn 2648 

Osswald 2441 

Osten 688 
Osten-Sacken, v. d. 437. 
1205 

Ostheide 1131 

Ostwald 1040 

Ott 3167 

Ott, A. 2587a 
Ottenthal, v. 2049 
Otto, v. 3838 

Otto, E. 2688 

Otto, H. 1136 

Over 570 

Overmann 2488 

Ow, v. 8445 
Ow-Wachendorf,v.1721. 
3300. 3467 

Oxé 2923. 2924 


Pacca 3518 

Pachinger 115 

Pachtere 974 

Padjera 1014 

Pätzold 598 

Pages 1602 

Pallas 3258 

Pallmann 2670 

Panske 1277 

Pantz, v. 2311 

Panzer 3901 

Pap 3468 

Pape 3762 

Pappenheim 2540. 8184 

Papsturkunden 226 

Parent 1939 

Parisot, H. 3700 
Parisot, R. 3010 

Partisch 1022 
Passow 358 

Pastor, L. 1394. 1404 
Pastor, W. 964 
Patrick 1780 

Paul, H. 48 

Paul, W. 1732 
Pauls, E. 317. 1547.2593. 
3516 

Pauls, Th. 2395 
Pauls, V. 1219 


EEE nn ss ln nn m nd a M ia irren nn nn mn mm nn nn nn nn nn o 


Alphabetisches Register. 


Paulsen 3280 

Paulus Diaconus 2998 
Paulus 525. 1269. 1325. 
1376. 3279 

Pauw, de 83106 
Pechel 3504 

Peiser, F. 2909 
Peiser, G. 3528 

Pekar 2270 

Peltzer 3605 

Peltzer, R. 2484 
Pensch 2311 

Penzler 1932 

Perdrizet 1318 

Perels 386 

Pergameni 2082. 3718 
Perlbach 3173. 3335 
Perle 1810 

Perrenot 2937 

Perthes 3872 

Pesch 2463 

Peßler 704. 2705 
Pestalozzi 2639 

Peter 1617 

Petermann 1969 
Peters 3778 

Petersdorfi 1979. 1987. 
3829. 3841 

Petersen, C. 1546. 2118 

Petersen, P. 2471 

Petersilie 3704 
Petit-Dutaillis 
3240 

Petre 1823 

Petri 566 

Petrov 1134 

Petsch 1518 

Petsch, R. 3423 

Pfaff, v. 1922 

Pfaff, Fr. 209 

Pfannenberg 2562 

Pfannkuche 957 

Pfau 1387. 2598 

Pfeiffer 2331 

Pfennigwerth 707 
Pfleger 2640 

Pfleghart 421 

Pflug 2429 

Pflug, E. 1295 
Pflugk-Harttung 1847. 
1924. 3066. 3268. 3637. 
3666 
Pfütze-Grottewitz 418 
Pfund 3392 

Philipon 991 

Philippi 244. 2326 
Philippson 3268. 3783 
Piaget 3262 


1232. 


Picard 1958. 3647 
Piccolomini 3124 
Pidoux 1098 

Piening 337 

Pierre 1048 

Pieth 590 
Pijnacker-Hordijk 1021 
Piltz 2041 

Piper 646 

Piranesi 1064 
Pirckmayer 1718 
Pirenne 2160. 2382 
Pirie-Gordon 1071 
Pitteurs 3753 

Pivano 1031. 3010 
Plathner 1834. 3672 
Plattner 288 

Plesser 533 

Pletscher 3906 

Pliwa 2039 ` 

Plüss 1194. 2088. 2276 
Pochon 516 

Podlaba 1267.1444.1724. 
3566 

Pöhlmann 2361 
Pöllmann 3429 
Poelman 997. 2988 
Pöpperl 442 

Pösinger 532 
Pogatschnigg 679. 2691 
Pohl 2020 

Pohle 2005 

Pokoly 567 

Pokorny 2953 

Pollak 3507 
Pollinger 885 

Pollio 1843 

Polsterer 683 

Polzin 3065 
Pomerania 1358 

Poncelet, A. 2992 
Poncelet, E 2166 
Pont 1494 . 
Poschinger 1910. 1923. 
3766 

Posek 3623 

Posse 100. 2165 
Posthumus 425 
Poupardin 2928. 2978. 
2986 

Pradel 2692 
Praetorius 594. 2628 
Prangner 2580 

Pratt 1844 

Predeck 3019 
Prediger 3062 

Preitz 3889 


| Preuß 2458. 3534 


Pribram 195. 1603 

Prisching 533 
Privatbriefe 1322 

Prochnow 2101 

Proel 2067 

Proksch 2916 

Promnitz 3783 

Protokolle 3448 

Prou 111. 3008 

Prüfer, A. 1578 

Prüfer, J. 3867 

Prümer 2697 

Prümers, A. 2679 

Prümers, R. 1862 

Prutz, H. 1282. — 1934 
Publikationen: d Ges. f. 
rhein. G.-kde. 2252; 
a. d. Kgl. preuBb. Staats- 
archiven 190 
Puntschart 487 


eet 8536 

uellen (etc.) z.: G. d. 
Dominikanerordens 
626. 2573; G. v. Ham- 
burgs Handel 439. 2499; 
G. d. Hauses Hohenzol- 
lern 2258; lothr.G. 184. 
2249; G. Ostfrieslands 
188; Rechts- u. Wirt- 
schafts-G. der rhein. 
Städte 242; G. d. Ref.- 
Jahrhundts. 1328 3243; 
Röm.z. Konstanzer Bis- 
tums-G. 1139; deutsch. 
Volkskde. 2683 
Quentin 254 

Quintard 120 


Rachel 2502. 2505 
Rachfahl 3349. 8841 
Rachfahl, F. 958 
Rademacher, C. 2896 
Rademacher, O. 2268 
Radlach 1449 

_ Räbel 543 

Räbiger 2425 
Rahlwes 3248 
Rahmer 3738 

Rahn 1013. 2659 
Rahtgens 3606 

Rain 1840 

Ramisch 2139 
Ranftl 2073 

Rant 2576 
Ratsrechnungen 1212 
Rauch 3233 

Rauch, F. v. 3427 
Rauch, K. 947 


Alphabetisches Register. 


Rauch, M. v. 165 
Rauers 2011 

Rausch 1583 

Rausse 2641 

Rautenfeld, v. 1519 

Ravenstein 1290 

Real 449 

Reber 2932 

Reche 2907 

Rechtsquellen 246 
Recueil des actes de Lo- 
thaire et de Louis V. 
1024 ; des actes de Phi- 
lippe Ier 8008; de trai- 
tes etc. de droit intern. 
238. 2306 

Redecker 1587. 3444 

Redlich, Osw. 106. 2109. 
3450 

Redlich, Otto 2159. 3412 

Redslob 8233 

Redwitz, v. 3510 
Reesse 2508 
Reformation 3131 

Reformbewegung 3828 

Regelmeier 3463 

Regener 3503 

Regensberg 1943. 1950. 
3779 

Regesta episcoporum 
Constant. 210; pontifi- 
cum Roman. 252. 2321 
Regesten d. : Erzbischöfe 
v. Köln 2287; Erzbi- 
schöfe v. Mainz 217; 
Bischöfe v. Straßburg 
211 

Register, Oberpfålz.3098 
Registres: Grégoire IX. 
1058 

Regling 925 

Regula 3228 

Reh 149 

Rehmann 1685. 3558. 
3696 

Rehme 491. 2546 
Rehsener 1898 

Rehtwisch 3665 

Reich 3295 

Reichel, E. 1669. 3499 
Reichel, H. 1068 
Reichert, B. 526. 3192 
Reichert, H. 63 
Reichhardt 694 
Reichlin 3180 
Reichstagsakten 1167 
Reicke 1287. 3144. 3241 
Reimann 3903 


"153 


Reimers 226 

Reinach 960 

Reinbot v. Durne 1117 
Reinecke, P. 878. 885. 
2888. 2893 

Reinecke, W. 8630 
Reiners 3086 
Reinhardt 2113 

Reisch 563 

Reischl 2334 
Reißenberger 1728 
Reiter 545 
Reitzenstein, A. v. 8726 
Reitzenstein, K. v. 1470 
Renaud 1640. 1730. 1853 
Rentsch 3432 

Ressel 1173 

Rest 2281 

Restorff 1573 
Rethwisch 2047 

Rethy 2179 

Reusch 918 

Reuschel 25 

Reuß 895. 896 

Reuss, R. 1853. 3027 
Reuter 2420a 

Reuter, Fr. 3874 

Reuter, Fritz 3891 
Reuter, Th. 2399 
Revolution 3637 

Rey 922. 1776 
Reymond 1326 
Rezecny 3822 

Rhamm, A. 1998 
Rhamm, K. 962. 2947 
Rhenanus 3731 

Rhode 398 

Riandey 1218 

Ribes 1867 

Ricci 2940 

Richter 1328 

Richter, G. 1564 
Richter, O. 2415. 3755 
Richter, W. 1857 
Rieder, K. 1139. 3062. 
3188. 3189 

Rieder, O. 376 

Rief 2581 

Rietfel 1313 

Riemann 3745 

Riemer 465 

Riemer, H. 3497 
Riemer, M. 1106 
Riemsdijk, v. 3154 
Ries 209 

Ries, T. 542 

Riese 2922 

Rieser 1884 


*154 


Riess 1562 

Rief, L. 3347 
Rietschel 2531. 2943. 
3052. 3179 
Riggenbach 1566 
Rigillo 1050 

Rilliet 1919 

Rinck 1745 
Rindfleisch 19. 2103 
Ringholz 294 
Rintelen 501 

Risch 519. 1341 
Ritschl 565. 1372 
Ritter, M. 1457. 1478 
Ritter, R. 3075 
Ritterling 2914 

Robinson 1821 
Robra 986 

Roch 3743 

Rochow 3750 
Rockinger 1244 
Rode 3505 
Rodenberg 2023 
Roder 2312 
Roediger 879. 2053 
Röhrscheidt 1110 
Römer 1330 

Rösch 2030 

Roessel 3459 

Roland 2293 

Roll 2181 

Roller 404 

Roloff 1253 
Romberg, v. 3624 
Rooses 3430 

Rosa 1679 

Rose 261 

Rosenbach 167 
Rosenberger 2226 
Rosenfeld 502 
Rosenlehner 1615. 1716. 
3725. 3733 
Rosenow 3582 
Rossel 3520 
Roßmann 1359 
Roth, A. 1644 

Roth, C. 1224 

Roth, F. 1350. 1420. 3419 
Roth, F. W. 2266. 3105. 
3869 


Roth, R. 3689 
Roth, V. 656. 2675. 
3895 


Rothenberg 3137 
Rothenbücher 3703 
Rothert 3149 
Rotscheidt 1344. 1390. 


1414. 1455. 1494. 1496. 


Alphabetisches Register. 


1648. 1651. 2609. 2627. 
3496 

Rousset 1952 

Roux 1003 

Rudolph 394 
Rudorff 2529 

Rübel 2961 

Rübel, K. 2983 
Rüdiger 3575 

Rüegg 1389 

Rüger 1585. 1891 
Rueß 76 

Rüter 189 

Küther, E. 940. 986. 1080 
Rüther, H. 332. 3367 
Ruffert 1814 

Rumer 1314 

Runge 3080 

Runze 3719 
Ruppersberg 2286. 3205 
Ruville, v. 1937. 1946. 

3797 

Bell 3111 

Rzehak 2178 
Rzeszowski 2686 


Sabel 110. 2172 
Sachs, C. 664 

Sachs, Hans 1551 
Sadee 2910 

Sügmüller 1479. 3569 
Sagel 1503 
Sagenschatz, Altmärk. 
674 

Saintmarie 3788 
Saladın 194 

Salembier 1191 

Salfeld 464 

Salimbene de 

1050 

Salis, A. v. 2890 

Salis, F. 84a. 1082 
Salomon, F. 3116 
Salomon. R. 82 

Salzer 209 

Samanek 1206. 3115 
Samaran 69. 972 
Sammlung von Provin- 
zial - Kirchengeschich- 
ten 521. 2563; Quellen 
z. Kirch.-G. Böhmens 
183; Sammilg. schweiz. 
Rechtsquellen 240 
Sarnow 34314 

Sartori, P. 672 
Sartori- Montecroce, T. 
de 468 

Sassen 1142. 


Adam 


i 


Sattel 3840 


| Sattler 541 


Satz 8649 

Sauer, A. 3732 

Sauer, B. 639 

Sauer, J. 548 
Sauerland 1274. 3211 
Sauzey 1807 
Savelsberg 2092. 
Schacht 3557 

Schacht, F. 2186. 2230 
Schacht, W. 2682 
Schad 1197 

Schädler 2275 

Schäfer, 275. D. 448a. 
3174 

Schäfer, K. 2647, 
Schäfer, K. H. 2552. 
2492. 8173. 3198 
Schaefer 66 

Schäüfers 2595 
Schaeffer 1572 

Schalk, K. 114 


Schaller, A. 310 


Schappacher 209 
Scharmitzel 1530 
Scharnagl 1028 

Schatz 2143. 934. 2143 
Schaube 3054 
Schauenburg 1504 
Schauerhammer 1553 
Scheffel 2509 

Scheibe 420 

Scheibler 3871 
Scheiner 2141. 3042 
Scheiwiler 1486 
Schele, v. 481 

Schell 667. 1927. 2495. 
2693. 2700. 3579. 3808. 
Schelling 3729. 
Schempp 1796. 3456 


Schenk zu Schweins- 
berg 188. 147. 173a. 
2191 


Scheter, Ch. 2673 
Scherer, K. 1562 
Scherg 1010 

Scherlen 306 
Scheuffler 3357 
Schevicharen, van 2386 
Schiaparelli 80 
Schiemann 1985. 3630. 
3805 

Schierbaum 3580 
Schierholz 2912. 
Schieß 1343. 1588. 2277. 
Schiffmann 2693 
Schiller, Fel. 2445 


Schiller, 
3594 
Schilling 3901 
Schindler 201 
Schindling 2133 
Schinnerer 654 
Schirmeyer 1747 
Schirmer 340 
Schirrmann 361. 2428 
Schläpfer 3507 
Schlauch 559 
Schlecht 3397 
Schlegel 1878 
Schlenke 2377a 
Schlenz 3060 
Schlieffen, v. 1830 
Schlietfen-Wioska 2562 
Schlitter 3820 
Schliz 943. 2894 
Schlosser, H. 8339 
Schlosser, J. v. 631 
Schlüter 1086.2131.2548 
Schlusser 3471 
Schluttig 354 
Schmaltz 560 
Schmarsow 1016 
Schmeckenbecher 410 
Schmeidler 1044. 3023. 
3024 8 
Schmeizel 347 
Schmid 1741 
Schmidbauer 3225 
Schmidkontz 44 
Schmidlin,J. 1491. 1511. 
2570. 3343 
Schmidlin, L. R. 619 
Schmidt 352 
Schmidt, A. 1168 
Schmidt, B. 352. 
Schmidt, E. 3890 
Schmidt, Ernst 575. 
Schmidt, Ferd., 2047 
Schmidt, Friedr. 3338. 
Schmidt, Frdr. Karl v. 
3618 
Schmidt, G. 170 
Schmidt, Georg 239. 
271. 1522. 2466 
Schmidt, Her. 1313 
Schmidt, Hub. 2899 
Schmidt, Karl 2079 
Schmidt, Karl Eduard 
1678. 3513. 
Schmidt, Leop. 8747 
Schmidt, Loth., 1835 
Schmidt, O. E. 1888 
Schmidt, Otto Eduard 
2413. 2419 


Fr. v. 1760. 


Alphabetisches Register. 


Schmidt, O. R. 2413 
Schmidt, P. 2647 
Schmidt, Rob. 886. 2889. 
2894 

Schmidt, Rud. 2507. 
Schmidt, V. 1174. 3183. 
Schmidt, W. A. 1483. 
Schmidt, Wilhelm 3426 
Schmidt-Hennigker, F. 
3782 

Schmitt, Frz. Jak. 2661 
Schmitt - Hartlieb, M. 
3625 

Schmitthenner 3614 
Schmitz 2466 

Schmitz, F. 3178 
Schmitz, H. 3648 
Schmitz, W. 2997 
Schmitz-Kallenberg 229. 
2159 

Schmohl 657 
Schmoller 2437. 3481 
Schneider 3238 
Schneider, E. 2034 
Schneider, F. J. 1746 


Schneider, Fed. 1026. 
2321 

Schneider, M. 3422 
Schneider, Martin 2130 
Schneider, Th. 3871 
Schneller 1185 
Schnippel 3652 
Schnizlein 2604 
Schnorr v. Carolsfeld 
2078 


Schnütgen 2031 
Schober 3097 

Schoeler 8528. 3884 
Schön 7. 8. 177. 569. 
2171. 2190. 2197. 
3299 

Schönach 1433. 3101 
Schönaich v. 1611 
Schönbach 3193. 3218 
Schoenborn 2430 
Schönemann 1999 
Schöngen 1259 
Schönhoff 140. 3220 
Schopff 3371 
Schöppler 2704. 3859. 
3610 

Schöttke 1635. 3483 
Schöttle 119. 1639 
Scholten 555 

Scholz 3091 
Schondoch 3221 
Schoof 45 

Schoop 2923 


) 
| 


e 


"155 


Schornbaum 544. 1342. 
3248 D 
Schott, A. 475 
Schott, K. 3791 
Schottenloher 1355. 
3257 
Schottmüller 3458 
Schrader 2695. 3161 
Schram 90 
Schramek 669 
Schramm 1127 
Schreck 1786 
Schreiber, O. 2544 
Schreiber, W. L. 1320. 
3236 
Schriften d. Ver. f. Ref.- 
G. 1371 
Schröder, A. 2363 
Schröder, C. 2421 
Schröder, E. 40. 1118. 
1123. 3041. 3079. 3080. 
Schröder, F. 3542 
Schröder, O. 670 
Schrörs 1169. 1540 
Schroeter A. 3420 
Schröter, C. 2902 
Schrötter, F. 118. 1866. 
2182 
Schrötter, G. 3167 
Schrötter, R. v. 3833 
Schrohe 1622 
Schubart 349 
Schubert, G. v. 1909 
Schubert, H. 72 
Schubert, Hans v. 1909. 
1399 
Schubert, Heinr. 359 
Schuch 3881 
Schuchhardt 893. 986 
Schuchhardt, C. 950.— 
2904 
Schücking 3882 
Schüddekopf 3699 
Schüller 1652. 2554 
Schütte, L. 1140 
Schütte, O. 2695 
Schuhmann 1262 
Schulenburg, G. v. d 389 
Schulenburg, W. v. 3908 
Schullerus 2141 
Schulte, A. 3166. — 3758. 
Schulte, Aloys 428. 2571. 
31888 
Schulte, J. F. 3887 
Schulte, Joh. Fr.,v.1921. 
2433. 2460 
Schulte, Jos. 1502 
Schulte, O. 698 


*156 


Schulte, W. 101. 1108. 
1132. 1581. 2456. 2600 
Schultheiß 399 
Schultheß, G.-Kal. 3803 
Schultheß, H. 2234 
Schultz 3405 
Schultz, A. 3723 
Schultz, Fr. 365. 1584 
Schultze, A. 472 
Schultze, J. 2241 
Schultze, M. 1831 
Schultze, V. 3341 
Schulz, Frz. 3586 
Schulz, F. T. 655. 1299. 
2660 
Schulz, Geo. 1811 
Schulze, Fr. 3622 
Schulze, J. 3609 
Schumacher 890. 2053. 
2895. 2921 
Schurhammer 2366 
Schuster, E. 647 
Schuster, G. 3372 
Schuster, Jos. 2635 
Schuster, Jul. 2918 
Schuwirth 1667 
Schwabe 1539 
Schwalm 3092 
Schwann 2495 
Schwarte 1636 
Schwartz 387. 
1723. 1872 
Schwarz 3359 
Schwarz, B. 1619 
Schwarz, R. 3250 
Schwarzkopf 3885 
Schwarzweber 1216 
Schwebs 1606. 
Schweisthal 636 
Schweitzer, P. 2111 
Schweitzer, V. 3293 
Schweizer, Jos. 1393 
Schweizer, P. 206. 3159 
Schwencker 1642 
Schwenckfeld of Ossig 
1345 
Schwenke 1321 
Schweppe 3794 
Schwerdfeger 3866. 
Schwerin, Cl. 469. 480. 
951. 1095 
Schwerin, Soph. 3624 
Schwering, L. 1497.3487 
Schwerzenbach 2916 
Schwind 992 
Schwitzky 1179 
Scriptores rerum Germ. 
2260 


1637. 


| 
| 


| 


| 


Alphabetisches Register. 


Seckel 2979 

Seddeler 3763 
Seeliger, E. 2630 
Seeliger, F. A. 3357. 
3493 

Seeliger, G. 3053 
Seemüller 1124 
Seerecht 3164 
Seherr-Thoß, v. 2562 
Sehring 3727 

Seibel 1738 

Seibt 362 

Seidel 2655. 3898 
Seifert 3201 
Seilacher 1658 

Seiler, A. 135 

Seiler, M. 135 
Seiler-Rosenmund 135 
Seld 2562 

Sell, v. 8654 

Sell, K. 1751. 3634 
Selle 3342 

Sellentin 1786 
Sellmann 343. 
Sembritzki 2432. 3571. 
3602 

Semper 1314 

Semrau 3384. 3623 
Senf 148 

Senfelder 580 

Senfft v. Pilsach 1934 
Sepp 984. 2967. 2995 
Seraphin 3442 

Sering 2471 

Servaes 2647 
Settegast 982 

Seuse 3195 

Seydel 411 
Siebengartner 1488 
Siebern 2333 

Siebert, J. 2279 
Siebert, K. 1944 
Siebert, W. 2062 
Siebmacher 104. 2168 
Siebs 668. 2691 
Siedel 3850 

Siefart 2503 

Siegl, K. 117. 1472. 1473 
Siegl, R. 3334 
Sieniawski 3068 
Sitferlen 310 

Sig 549 

Siglisbach 1712 
Silbergleit 2001 
Sillem 3306 

Sillib 209. 1701. 2669 
Sımak 3490 

Simar 3416 


Sımek 2351 

Simon, J. 529 

Simon, K. 1653. 3494 
Simons 3337 
Simonsfeld 1055. 
1281. 3034. 3224 
Simson 1513. 8149 
Sjöholm 1379 

Sitte, A. 1558. 3397 
Sitte. H. 2328 
Sittenberger 2638 
Sittenfeld 3904 
Skladny 2102 

Skalsky 22 

Skalweit 3558 

Skopec 3566 

Sleumer 3518 

Smets 1070 

Smith 1143 

Sodeur 3230 

Sörös 1356. 1998 
Sohnrey 2696 
Sokolowski 1928 
Soldan 1832 

Soldats 1788 

Solger 268 

Sombart 2003. 3332 
Sommer, A. 3383 
Sommer, F. 360. 
Sommer, H. 2615 
Sommer, K. 1626 
Sommer, R. 3588 
Sommerfeld, E. v. 1015 
Sommerfeld, W. v. 507 
Sommerfeldt 3063. 
3130. 3170. 3196. 3350 
Sommerfeldt, G. 171. 
1178. 1582. 1601. 1645. 
2221 

Sopis 3796 

Sopp 209 

Sorgius 3763 

Soukup 1242 

Spahn 626. 1983. 3703. 
Spamer 1294 
Spangenberg 1220 
Spatz 268 

Speculum 1318 
Speelman 3485 

Sperl, A. 297 

Sperl, G. 2585 

Speth 172 
Spiegelhalder 423 
Spielberg 3517 
Spiering 2676 

Spiero 2642 

Spina 2643. 3226 
Spitta 1386. 1392. 3255 


1065. 


Spitzer 304 
Spohrmann 2218 
Sponsel 2413 

Spranger 1380. 3730 

Spreitzenhofer 1289 
Sprengel 3614 

Srbik 3486. 3864 
Staatsverträge 195 
Stadie 2909 

Stadler 3073 
Stadtrechte,Oberrh. 241. 
2312 

Städte- u. Urkunden- 
bücher 199 ` 
Stähelin 881 

Stählin 3274 

Stätten d. Kultur 2647 
Stahr 3169 

Stamm 3754 

Stammler 3582 
Stanberger 1331 
Stankiewicz v. 676 

Stanley 1778 

Stapper 1008 

Starzer 3863 

Stauber 1281 
Staudinger 517. 2559 

Stavenhagen 2304. 2325. 
3056 

Stech 1771. 2629 
Stechele 1147. 3025 
Steck 1262 

Steenstrup 88 
Stefanovic-Vilovsky 
3546 

Steffen 1103 

Steffens. F. 67 
Steffens, H. 1889 
Stegmann 1565 

Stehle 2623 

Stehlin 912 

Steichele 2363 

Steiff 2089 

Steiger 3067 

Stein 685 

Stein, A. 3800 

Stein, H. 2959 

Stein. Ph. 3536 

Stein, W. 232. 431. 1233. 
2494 
Steinacker 78. 
2189 
Steinberger 1478 
Steinhausen 1322 
Steinherz 3863 
Steinhuber 2704 
Steinmeyer 1011 
Steitz 3378 


1099. 


| 


Alphabetisches Register. 


Stengel 660. 3433 
Stenger 2461 
Stern 1904. 3755. 3814 
Stichler 502 
Stieda, E. v. 451 
Stieda 2483. 3479 
Stiefel 1551 
Stier 578 
Stierling 1255 
Stiere 2371 
Stiglmayr 2053 
Stiller 455 
Stimming 2452 
Stix 1303 

Stölzle 3576 
Stoerk 238. 2306 
Stoltenburg 1180 
Stolz 42 

Stolze 1633. 3481 
Stooß 1720 
Storck 1769 
Stouff 2941 
Strackerjan 637 
Straganz 1480 


Strathmann 3281 
Strauch, H. v. 2652 
Strauch, Ph. 3196 
Strauß 324 

Strecker 3001 

Streit 1410 

Streitberg 966 
Stremouchow 3681 
Stricker 2931 

Strickler 2358 

Strnadt 3026 

Strohm 2520 

Struck 706 

Stubbs 2339 
Stubenrauch 898. 2906 
Studien; z. Fugger-G. 
150; reformationsge- 
schichtl. 1329 
Stückelberg 1013. 2167 
Stumm-Halberg 3826 
Stutz 2551. 2982 
Stutzer 1934. 1960 
Sudhoff 613. 3163 
Siskind 3720 

Süß 3423 

Suhle 134. 1155. 1203 
Suhr vun 1894 

Sulger Biel 391 

Susta 2270. 3323 
Suster 1395 

Sydow, v. 1831 


Strakosch-Graßmann 
403 
Strantz 174 


*157 


Synodalbuch 3337 
Szankovits 2345 


Tabournet 1797 
Tagebuch a. d. Belage- 
rungs). 181314 1789 

Tangl 1025. 3006 
Taschenbuch, geneal. 
2195 
Tatarinoff 2917 
Taube 2200. 2238 
Tecben 248. 443 
Teichmann, E. 2593 
Teichmann, W. 11 
Teilhaber 375 
Telting 3164 
Tetzner 1550 
Teutsch 1970 
Thamm 1280. 3163 
Thayer 3745 
Theilhaber 1996 
Theobald, H. 1802 
Theobald, Th. 1328 
Theologia 1266 
Théremin 3197 
Thesaurus linguae lat. 
46. 2132 
Thiel, F. 955 
Thiel, V. 198. 2309 
Thierer 2239 
Thilo 1984 
Thimme, A. 667 
Thimme, H. 2435 
Thisquen 2385 
Thom 1396 
Thoma 3897 
Thomas 2973 
Thorelle 93 
Thronreden 3822 
Thudichum 3269. 3282 
Tidemann 1534 
Tiebe 3755 
Tiedemann 3767 
Tiemann 329 
Tiesmeyer 3844 
Tietze 1312 
Tigges 2454 
Tihon 1437. 1546 
Tille 278. 2123 
Timon 374. 2445 
Tischer 1484 
Tobien 2015 
Tobler 691 
Törne 1459 
Toischer 539 
Topographie; Böhmen 
2329; Niederösterr. 27 
Trapp 2408 


"153 


Traube 2151 

Traut 640 

Trautmann, O. 2416 
Trautmann, R. 2149 
Treblin 37. 2695 
Treitschke 1751. 1816. 
1828. 1848. 1984. 2016. 
2060. 3734. 3770. 3776. 
3802 

Tremayne 1416a , 
Treu 2931 

Trieb 2283. 2607. 3398 
Trieloff 1763 

Triepel 1989 

Trippel 2379 
Trippenbach 342 
Troeltsch 3839 

Trog 1288 

Troger 3867 

Troplong 941 

Troxler 2032 
Tschackert 1392 
Tscharner 476 
Tschinkel, H. 2140 
Tschinkel, W. 2697 
Tschirch 1820. 1934. 
3096 

Tschudi 1974 
Tserclaes de Wommer- 
son 3676 

Tümpel 3366 

Türler 477 

Tumbiült 302 

Turbo 3321 

Turmaier 1163 
Turowski 521 

.Tuxen 1595 

Tyrrell 2568 


Ubisch, E., v. 3435 
Ubisch, L. 470 
Uckeley 1426. 3210 
Uhde-Bernays 2647 
Uhl 622 

Uhle 1157. 8512 
Uhlirz 3314 

Ulbrich 518 

Ulmann 3670. 3697 
Ungar 64 

Unterkircher 4. 2087 
Untersuchungen z. dt. 
Sprach-G. 2133 
Unwert 59 

Urban 2071 

Urbar 3159 

Urbare: d. Stiftes Gött- 
weis 2308; Österr. 3160 
Rheinische 243 


'Alphabetisches Register. 


Urkunden etc. d. Kurf. 
Fr. Wilh. v. Brandenb. 
1630. 3447. 3480; Ru- 
fach 212. 

Urkundenbuch etc.; 
Basel 205; Bero-Mün- 
ster 2278; Braun- 
schweig 234; Claren- 
berg 230; Coesfelder 
2295; ob d. Enns 196; 
EBlingen 208; St. Gal- 
len 207. 2277; Ham- 
burg 233; Hansisches 
232; Stadt Krumman 
199. 200; Mecklenb. 
236: Pommersches 
2299; Westfäl. 228; 
Zürich 206 

Ursinus 933 

Ursu 3290 


Vadian 1347 

Valat 500 

Valentin 3807 

Valer 2446 

Vandal 2341 

Van den Gheyn 71. 186. 
2253 

Van den Velden 2225. 
2243 

Van den Velden, G. 1453 
Van der Essen 1435. 
2106 

Van der Linden 3406 
Vangensten 1291 
Varges 601 

Veeck 2611 

Veen, van 2294 

Veit 2589. 3500 

Veith 904 

Veltheim, v. 3451 
Veltze, v. 3627 


' Veress 1591 


Veröffentlichungen: G. 
d. gelehrt. Schulwesens 
2680; Frankf. 2250; 
Hessen u. Waldeck 
2254; Nassau 2251; f. 
neuere G. Österreichs 
2247; Westfalen 187. 
2255 

Verriest 2291. 3165 
Versmann 2040 
Verzeichnis Handschrr. 
Trier 185 

Veth 1573 

Vetter 3277. 3310 
Vidier 2084 


nn EE AEN 
IIIa Iaa aa a nn en a a a o a a a e e ae ae m geed Së 


Vierling, A. 1618. 2893 
Vierling, E. 1887 
Vietzke 3374 

Vigener 217. 1153 
Vildhaut 2261 

Virck 3148 

Virnich 531 
Visitationsberichte 561 
Vita sanctae Elisabeth 
3029 

Vitale 3291 

Vlijmen, van 1827 
Voecht, de 1259 
Völker-Albert 1634 
Vogel, Th. 3592 
Vogel, W. 987. 2510 
Vogeler 3535 

Voges 896. 2898 
Vogt, E. 217 

Vogt, F. 620 

Vogt, G. 3443 

Vogt, J. 1894 

Vogt, K. 3136 

Vogt, Th. 686 

Voigt, E. 353° 

Voigt, H. 1033 
Voigt, J. 2119. 2397 
Voigt, K. 2984 
Volbert 2065 

Volf 3315. 3333. 3568 
Volhard 3873 
Volkmer 485 

Vollert 3370 

Vollmer 3679 
Vollmer, H. 3222 
Voltaire 3520 
Voltelini 3659 

Voltz 12. 2091 

Volz 1680. 3526. 3541. 
3543. 3558 

Vorbrodt 521. 2563 
Voß, v. 3667 

Voß, F. 1498 

Voß, G. 2667 

Voß, H. 1674 

Voye 417 

Vries, de 2153 
Vuylsteke 8093 


Waard 224 

Waas 3369 
Wackenagel 204 
Wackernell 3220 
Waddington 3533 
Wälderbeschreibung 
3395 

Wäschke 595. 1164. 3318 
Wätjen 2498 


Wagner, E. 887 
Wagner, G. 2918 
Wagner, K. 625 
Wagner, R. 1074 
Wagner, T. 607 
Wagner, Th. 2026 
Walbock 2479 
Walcker 520 
Waldbott 180 
Walldersee, v. 3756 
Waldmann, D. 1246 
Waldmann, E. 1305 
Wallmann 2333 
Wallmenich, v. 3012 
Wallner, A. 1118. 1120. 
1122. 1293 
Wallner, J. 2491 
Walsh 2993 
Walter 308 
Walter, E. 2906 
Walter, F. 2670. 1370. 
3454. 3495 
Walter, T. 313 
Walter, Th. 212 
Walther, A. 3377 
Walther, C. 2119 
Walther, W. 1339. 1370. 
1382. 1384. 3277 
Walz 3362 
Walzel, ©. 1886 
Walzel, O. F. 1883. 3736 
Wanicek 105 
Wanner 3611 
Wappler 1424 
Warda 3571. 3598 
Warfield 3281 
Warminski 1427 
Warnecke 1655 
Warschauer 2259. 2459. 
3226. 3894 
Wartburg 649 
Wartmann, H. 1347 
Wartmann, W. 2170. 
3433 
Waterstraat 2216 
Wattelet 1973 
Wattenbach 2504 
Warre 912 
Weaver 1045 
Weber, A. 1311a 
Weber, E. 1412 
Weber, F. 2893. 2960 
Weber, G. 2994 
Weber, O. 1930 
Weber, Ottokar 2270 
Webner 1222 
Wecke 176 
Wecken 1655 


Alphabetisches Register. 


Weckerling 2607 
Weddigen 326 
Weemaes 81 

Wehn 209 

Wehrhan, K. 667. 2693. 
2700 

Wehrmann, M. 3099. 
3409. 3553. 3697 
Weide 1968 

Weigand 2135 

Weigel 2449 

Weil, H. 1838 

Weil, M. 1687 

Weilen, v. 1761 
Weinberg 257 

Weinbuch 3162 

Weinek 662 

Weinich 1681 
Weinmann 3436 

Weinmeister 122. 2183 
Weinzierl, v. 882 

Weis-Liebersdorf 701 
Weischinger 1933 
Weise 3477. 3550 
Weiß, A. 3578 

Weiß, J. 1571 

Weiß, R. 3045 
Weißbach 2124 
Weißker 2228 
Weistümer, Österr. 2307 
Welck 1430 
Wellenberg 2242 
Weller 132 

Wels 564 

Welsch 499 
Welschinger 1947 
Welter 889 
Weltgeschichte, Ull- 
steins 3268 

Welti, E. 3187 

Welti, Fr. 1092 
Weltwirtschaft 2007 
Wenck 649. 1075. 1156. 
3029 

Wendel 1340 
Wendland 3473 

Wendt, H. 1984. 3706a 
Wendt, U. 415. 2476 
Wentzcke 211. 1053. 
1105. 29014 

Wenzel, M. 3819 
Wenzel, P. 2572 
Werkmann 3650 
Werlhof 2562 
Werminghoff 2980 
Werner, A. 2679 
Werner, H. 528. 1215. 
3131 


"Lon 


Werner, J. 3219 
Werner, R. 1656/66. 
2066 8 
Wernicke 2209 
Wernle 3250 
Wernunsky 371 
Werth 2380 
Wertheimer, v. 3755 
Weser 2586 
Wesselski 3081. 3423 
Wessenberg 3752 
Westendorp 663. 2678 
Westerburg 3716 
Westermann 1525 
Westhoti' 2548 
Weston 1116 
Wibiral 2671 
Wichmann 1245 
Widemann 3191 
Widmann 2273. 2347 
Wiebalck 2654 
Wiedmer 2892 
Wiegand 3553 
Wieland 2376 
Wieland, M. 2585 
Wienecke 2632 a 
Wiens 1471 
Wieser 283. 587 
Wiener 3220 
Wilckens 2491 
Wilhelm, F. 8551 
Wilhelm, Frdr. 934.1101. 
1293 
Wilisch 2912 
Wilkens, H. 433. 2497 
Wilkens, Th. 3664 
Willaert 1439 
Willareth 312 
Wille, E. 1170 
Wille, J. 1590. 3462 
Willemer, v. 3586 
Willemsen 1877 
Willers 2949 
Willi 2583 
Willich, v. 3719 
Willoh 687. 3608 
Wılmanns 1111 
Wimbersky 2467 
Wimmer 407 
Winckelmann 3204 
Windel 1330. 3407. 3579 
Windelband 3851 
Windhausen 2898 
Wingenroth 1307 
Winkler 473 
Winter, A. 3030 
Winter, G. 1507. — 2307 
Winterfeld 2066 


160° 


Winterfeldt, v. 2423 
Wintterlin 377 
Wintzingeroda-Koorr,v. 
34 
Wippermann 1966. 3804 
Wirth 2329 
Wismüller 2474 
Witkowski 3437 
Witte, H. 1062 
Witte, K. 2695. 3799 
Wittern 574 
Wittich 2515 
Wittmer 1882 
Wölfle 2918 
Wörle 1906 
Wörndle 282 
Wörterbuch, Sieben- 
bürg.-sächs. 2141 
Woerth 1493 l 
Wohlwill 2040. 2050 
Wolf 549 
Wolf, J. 1649 
Wolfart 2368 
Wolff 1477 
Wolff, F. 648 
Wolff, G. 891. 944. 2896 
Wolff, Gust. 3662 
Wolff, M. 3138 
Woltf, W. 325 
Wolfram 215. 3089 
Wolfstieg 1988 
Wolkan 3124 
Wolkenhauer 1229 
Wopfner 3140 
Woringer 2695. 8632. 
3691 3755 
Wort u. Brauch 668 
Wossidlo 2691 
Wotschke 1847. 1858. 
1365. 3267. 3374. 3454 
Wrede, A. v. 513 


EE 


| 


Alphabetisches Register. 


Wrede, F. 2139 

Wrede, H. 271 

Wretschko, A. v. 2579 

Wretschko, A R. v. 2210 
Wrochem, A. v. 3057 
Wüst, E. 2901 

Wüst, W. 2692 
Wukadinović 8736 
Wulff 521 

Wunderlich 2134 
Wundrack 2013 
Wunsch 3702 

Wutke 237. 1697. 2301. 
3399 

Wurzbach, v. 635. 2651 
Wurzer 2621 

Wutte 474 

Wuttig 1991 

Wylly 1938 

Wymann 107. 540. 1486. 
1726. 1897 


Xenopol 2634 
Xylander 2562 


Yelin, v. 1785 


Zahn 339. 2120. 2401 
Zechbauer 1094 
Zechlin 456 

Zedler, v. 2615 
Zedtwitz 141 

Zeidler 2637 

Zeitz 3762 

Zeller, G. 3431 
Zeller, H. 3164 
Zeller, J. 545. 546. 3208 
Zesiger 516 

Zeumer 1207 
Zeytung 3316 

Zibrt 5 

Zickel 1214 


e weh kun, Ad Ee eh enee a ln 2 gan wi 


Zieglauer 1700 
Ziegler, A. 2128 
Ziegler, Th. 3847 
Ziekursch 1709. 3530. 
3554. 3633 

Ziesemer 1133 

Zillen 3845 

Zillessen 2609 

Zimmer 2987 
Zimmerli 292 
Zimmermann 3867 
Zimmermann, A. 8017 
Zimmermann, E. 1641 
Zimmermann, L. 2179 
Zimmermann, O. 3680 
Zimmermann, P. 2192 
Zimmert 1047 

Zingeler, K. 3609. 3809 
Zingerle, v. 3078 

Zinken 3907 

Zipfel 599 

Zitterhofer 1612 

Zivier 388 

Zlocisti 1193 

Zoepf 3064 

Zorn 2021 

Zschiesche 2900 

Zsilinszky 567 

Zucker 1311 

Zuckermann 2522 
Zunfturkunden, Kölner 
1210. 3151 

Zunkovit 2886 
Zurkalowski 2432 
Zurlinden 1842 

Zur Nieden 2390 
Zweck 2108 

Zwiedineck-Südenhorst, 
v. 3268 

Zwingli 1346. 1388 


' Zycha 20 


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_ VIERTELJAHRSCHRIFT | 


o, 


\ HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


Ó. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 
XII. JAHRGANG 1909 


| NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE ZWANZIGSTER JAHRGANG 


4. HEFT ee 
NACHRICHTEN UND NOTIZEN u Wë 


Gë . > AUSGEGEBEN AM 7. JANUAR e: 
LEIPZIG 


DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER Se, 
1910 di Kä 


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p 8 
- I 
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Doc by ok | Ki cÉ De s = V x 


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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON Pror. Dr. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG. 
DRUCK UND VERLAG VON B.G. TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 3. 


——. E 


Der Preis für den Jahrgang von 4 Voll- und 4 Nachrichten- 
heften im Umfange von ca. 48 Bogen beträgt 20 Mark. 

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue 
literarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge 
auf dem persönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. 
Um eine raschere Bekanntgabe der Nachrichten zu ermöglichen, er- 
scheinen die zu jedem Vierteljahrsheft gehörenden „Nachrichten und 
Notizen“ in zwei Teilen, deren erster gleichzeitig mit dem Hauptheft, 
der andere aber als Ergänzungsheft im Umfang von 1', Bogen sechs 
Wochen nach Ausgabe des Vierteljahrshefts ausgegeben wird. 

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von 
Herrn Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr.B.Hilliger, 
Kustos an der Universitätsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht. 

Beiträge aller Art, die mit 40 Mk. für den Bogen honoriert werden, 
bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Kirchweg 2) zu richten. 

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Ver- 
lagsbuchhandlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer 
bibliographischer Berichterstattung werden die Herren Autoren und 
Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme, 
Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen usw., die nicht auf ein be- 
sonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim Erscheinen der 
Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen. 


INHALT DES 4. HEFTES 
EINSCHLIESSLICH NACHRICHTEN UND NOTIZEN II. 


N RENEIENE RE NONE 5: 3: E er a Ae AR A a A 569 
Darunter besprochene selbständige Schriften: H. Nöthe, Die De 
susfeste Aliso. S. 569. — J. Peinker, Neue Grundlagen der 
slavischen Altertumskunde. S. 570. — F. Senn, L'institution des 
vidamies en France. S. 570. — H. Pirenne, On est ce qu’ un 
homme lige? S. 670. — L.Zoepf, Das Heiligenleben im 10. Jahr- 
hundert. S. 570. — O. Kaemmel, Die Besiedelung des deutschen 
Südostens. H 572. — L. K. Götz, Staat und Kirche in Altrußland. 
S. 572. — F. G. Davenport, The Economic Development of 
a Norfolk Manor. S. 575. — E. Fischer, Das Patriziat Hein- 
richs III. und Heinrichs IV. S. 576. — F. Holtze, Geschichte 
der Stadt Berlin. S. 577. — Chr. Meyer, Geschichte der Stadt 
Augsburg. 8. 577. — FW Müller, Die elsässischen Land- 
stände. 8. 577. — K. Hampe, Urban IV. und Manfred. S. 578. 
— A. Agats, Der hansische Baienhandel. H 579. — H. Hart- 
meyer, Der Weinhandel im Gebiet der Hanse. 8.579. — Un- 


[Fortsetzung auf Umschlagseite a 


VERLAG VON B.G. TEUBNER 


IN LEIPZIG UND BERLIN 


GESCHICHTE 


DER 


RÖMISCHEN KUPFERPRÄGUNG 


VOM BUNDESGENOSSENKRIEG BIS AUF KAISER CLAUDIUS 


NEBST EINLEITENDEM ÜBERBLICK ÜBER DIE 
ENTWICKLUNG DES ANTIKEN MÜNZWESENS 


VON 


HEINRICH WILLERS 


MIT 33 ABBILDUNGEN IM TEXT 
UND 18 LICHTDRUCKTAFELN 


[XVI u. 228 S.] gr.8. 1909. Geh. M. 12.—, in Halbfranz geb. M. 15.— 


Diese Monographie, eine Vorläuferin einer vom Verfasser geplanten 
umfassenden Geschichte des römischen Münzwesens bis auf Augustus, 
sucht die Probleme, die dem Verfasser bei der Behandlung des seit dem 
Bundesgenossenkrieg geprägten Kupfers und der von der römischen 
Münzpolitik diesem Kupfer gegenüber eingenommenen Haltung entgegen- 
traten, auf breitester Grundlage zu lösen. Während in dem ersten ein- 
leitenden Abschnitt in großen Zügen die Entwicklung des antiken Münz- 
wesens bis auf Sulla vorgeführt und so eine Reihe von fundamentalen 
Begriffen und Anschauungen, mit denen die späteren Untersuchungen zu 
operieren haben, geschichtlich begründet werden, behandelt der zweite 
Abschnitt das römische Kupfer vom Viertelunzenfuß auf Grund von mehr 
als tausend Wägungen, der dritte die militärische Kupferprägung zur Zeit 
der Kämpfe um die Alleinherrschaft und sucht Licht an Stelle des bis- 
herigen, hier besonders lästigen Dunkels zu bringen. Besonders groß ist 
sodann der Ertrag für die Klärung unserer Anschauungen vom senato- 
rischen Kupfer der Kaiserzeit, dessen Anfängen der vierte Abschnitt ge- 
widmet wird. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kupferprägung 
unter Augustus, die einzelnen Sorten, besonders der augusteische As, 
werden auf Grund einer mit zahlreichen Wägungen belegten Beschreibung 
aller unter Augustus in Rom geschlagenen Kupfermünzen erörtert. Für 
Erbringung des sich besonders auf die Gegenstempel stützenden Nach- 
weises, daß das senatorische Kupfer der Kaiserzeit nicht Reichsmünze, 
sondern italische Landesmünze sein sollte, mußte das bis auf Kaiser 
Claudius geprägte Kupfer mit herangezogen werden. Die Darstellung 
stützt sich überall auf ein reiches Material an Abbildungen, das abgesehen 
von 33 Textabbildungen auf 18 Lichtdrucktafein dem Werk beigegeben ist. 


INHALT 
ERSTER ABSCHNITT 


EINLEITENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ENTWICKLUNG Pe: AN- Seite 
TREN MUNZWESENS 2.00 Se Äer mi 1-48 
Die Rohmetall-Währung Ägyptens und Babyloniens. ..... = 1-5 
Die Vieh-Währung der Griechen Homers. . . . 2.2 222020. 5-6 
Jonien: Erfindung der Münze. EES Een 6-8 
Ägina: Silber-Währung. . . . . Kn ap DE ne A 8-9 
Abeni "SHE NEEN, AN AE ie te Gë D 9-10 
Sizilien: Das Silber der Griechen und die ease Rohkupfer 
WADTURE 2 u a nr en L Re 10-17 
Die Italiker: Rohkupfer- Währung Ku re et 17—23 
Kants RONKUDIST-WERSINE 2 0 aa ee mp A "e ae 7 
Rom: Die schwere Kupfermünze (343—269 v. Chr) Ke 25—38 


Rom: Die Silbermünze. Kupfer vom Zweiunzenfuß (269— _217 v. Chr.) 38-41 
Rom: Die Silbermünze. Kupfer vom Uncialfuß (217-89 v. Chr) . 41-48 


ZWEITER ABSCHNITT ` 
DIE RÖMISCHEN KUPFERMÜNZEN VOM SEMUNGIALFUSSE (89 bis 


BET CHI: un ar ebe ae a a ua 49-87 
Die Einführung des Halbunzenfußes . . . ...... BEER 51-54 
Beschreibung der Münzen. . . o ze 22020. KSE 55-72 
ENSKUVZOWICHT LUNG Zanen: 3.5 aa a re ër Sexe 72-77 
Aufschriften, Bilder und Beizeichen wl Zen AE ne Die rn 77-82 
Saruna EE egen are a re en ` 82-84 
Anfang und Ende der Semuncialprägung AREER EE 84-87 


DRITTER ABSCHNITT 
DIE MILITÄRISCHE KUPFERPRÄGUNG ZUR ZEIT DER KÄMPFE UM 
DIE ALERINHERRSCHAFT E a e 2% #23 8 89-125 
Das in Spanien geschlagene Kupfer der Söhne des Pompeius . . 91-98 
As des Gnaeus, geprägt in Corduba Herbst 46 bis März 45 
As des Sextus und des Eppius, geprägt ebenda 
As des Sextus, geprägt 45/44 
Die Triumphalasse DOSES 1.00 2 NA a E Aen 98-107 
As des Clovius, geprägt zum Triumph August 46 
As des Oppius, geprägt zum Triumph Oktober 45 
Die Asse Octavians: 


Geprägt in Gallien 39 und 38... 22... BI a . 197-111. 

Die Kupfermünzen des Triumvirs Antonius: 
As des Atratinus, geprägt in Unteritalien 40-36 . . ...... 111-113 
Die Kupferreihen der Flottenpräfekten, geprägt in Sizilien Herbst i 
36 bis ie e E KN ECK ee et 113-125 


VIERTER ABSCHNITT : 
DIE SENATORISCHE KUPFERPRÄGUNG DER ERSTEN KAISERZEIT 127—206 
Die Wiederaufnahme der hauptstädtischen Kupferprägung unter 


MATOS: 8 br AUER A tel de e EN, AA T e AE A 129-134 
Beschreibung der unter Augustus in Rom geprägten Kupfermünzen 134-154 
Die Münzmeister und die Zeit ihrer Tätigkeit. ..... 2... 154—160 
Fuß und Legierung des augusteischen Sesterzes und Dupondius . 161—168 
Fuß und Legierung des augusteischen Asses und Semis. .. .. 168—172 
Das augusteische Kupfer nach Stil und Bildern. ........ 172—183 
Das augusteische Kupfer nach Aufschriften und Technik. . . . . 183-187 
Die Marke des Senats auf dem augusteischen Kupfer und sein 

DEA TA E E re ie ee ee 187—193 


Die Gegenstempel und Nachprägungen des augusteischen Kupfers 193-200 
Die stadtrömische Kupferprägung unter Tiberius, Caligula und 


SEO AER A er e E Ab ie Ee 200—206 
BESCHREIBUNG DER TAFELN; — 2 a 2 0 u NN wa» EA wg 209-220 
eh EEE TE DEE FR EB 221-228 

. Verzeichnis der Münzmeister und Prägeherren `, .. ..... 223-224 


2 Sachregister 


I 


Verlag von B.G. Teubner in Leipzig und Berlin 


Beiträge zur Kulturgeschichte des 
Mittelalters und der Renaissance 


Herausgegeben von Professor Dr. Walter Goetz. 


Bisher sind erschienen: 


Heft 1: Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert. Von Dr. Ludwig 
Zoepf. [VI u. 250 S.] gr. 8. 1908. Geh. M. 8.— 


„Das wertvolle Gesamtresultat der Arbeit ist der Nachweis, daß die Hagiographie innerhalb 
des Schemas auch zu individualisieren verstand. Zu Delehayes Légendes ele Zoiie- A Jong und 
Günthers Legendenstudien bildet Zöpfs Buch eine treffliche Erläuterung und Ergänzung. Eine Seite 
des Mittelalters wird in eine neue und — dank dem ruhigen und sachlichen Urteil — günstigere 
Beleuchtung gerückt. Die Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters haben mit diesem Hefte 
eine glückliche Einleitung gefunden.‘ , (Novitätenschau.) 

„„Zzöpfs fleißige, ruhig und methodisch vorgehende Studie über Das Heiligenleben im 
10. Jahrhundert’ ist eine erfreuliche und gesunde Reaktion gegen allzu starke Hervorhebung des 
schematischen Heiligentypus in der mittelalterlichen hagiograph. Literatur.... Wir empfehlen 
zum Studium diese schöne und wertvolle geistesgeschichtliche Arbeit, die sowohl dem Leser als 
der gesamten Hagiographie neue Anregung, Vertiefung und geistigen Gewinn bringen kann,‘ 

(Literar. Ratgeber f. d Katholiken Deutschlands.) 


Heft 2: Papst Leo IX. und die Simonie. Ein Beitrag zur Untersuchung 
der Vorgeschichte des Investiturstreites. Von Dr. Johannes 
Drehmann. [IX u. 96 S.] gr. 8. 1908. Geh. M. 3.— 


‚Die sorgfältig und umsichtig geführte Untersuchung ruht auf einer gründlichen Kenntnis 
der Quellen und der einschlägigen Literatur und bietet in manchen einzelnen Punkten eine Weiter- 
führung der A H Die am Schluß in dankenswerter Weise zusammengefaßten ‚Ergebnisse‘ 
stellen fest, daß Leo IX. die kanonische Wahl bei Besetzung der höheren Ämter gefordert und da- 
her die einfache Einsetzung durch den weltlichen Herrscher verworfen hat.‘ (Theol.Literaturzeitung.) 

„In sorgsamer Einzeluntersuchung und mit genauer Berücksichtigung der überlieferten Vor- 
gänge werden hier die Anschauungen Leos IX. von Simonie und sein Verhalten dargelegt und be- 
urteilt... . In der scharfen Umschreibung des Begriffes Simonie liegt der Wert dieser Abhandlung.‘‘ 

(Zeitschrift für Kirebengeschichte,) 


. Heft 3: Jakob von Vitry, Leben und Werke. Von Dr. Philipp Funk. 
[VI u. 188 S] gr.8. 1909. Geh. M. 5.— 


Der bedeutende Schriftsteller und Kirchenmann des 13. Jahrhunderts erfährt in dieser Schrift 
die erste zusammenfassende Behandlung. Im ersten Teil wird die Biographie kritisch festgelegt 
und psychologisch vertieft; im zweiten Teil werden Jakobs Schriften literargeschichtlich geescht 
und auf ihren kultur- und geisiesgeschichtlichen Gehalt ausgebeutet. Besondere Aufmerksamkeit 
ist den Erscheinungen des religiösen Lebens und den Problemen der sittlichen Kultur. 

ewidmet, die von Jakobs Person und noch mehr von seinen Schriften aus interessantes Licht auf 

ie innere Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts fallen lassen. Hingewiesen sei vor allem auf 
die Persönlichkeit der Beghine Maria von Oignies, deren Freund und Biograph Jakob war. Wir 
erhalten hier Kunde von intensiv-religiösem Leben origineller Art, ein Zeugnis dafür, daß Herde 
religiöser Glut im 13. Jahrhundert nicht ausschließlich in Italien, spez. Umbrien, zu finden 
waren. In literargeschichtlicher Hinsicht sind besonders Jakobs Predigten interessant, zumal 
wegen ihrer Exempel, die einerseits die Verpflanzung der Novellistik auf die Kanzel bedeuten, 
andererseits für die fernere Entwicklung der erzählenden Literatur von großer Bedeutung waren. 
Mannigfaltig sind die Beiträge zur Kulturgeschichte der Kreuzzüge. 


Heft 4: Über das Naturgefühl in Deutschland im 10. und 11. Jahr- 
hundert. Von Dr. Gertrud Stockmayer. [VI u. 86 S.] gr. 8. 
1910. Geh. M. 2.40. 


Über Naturgefüähl in den verschiedensten Jahrhunderten besteht schon eine kleine Literatur. 
Fast gänzlich unberührt sind we. die zwischen den Karolingern und den Hohenstaufen liegen- 
den Jahrhunderte, ein Umstand, der wohl zumeist aus dem rein relativ spärlich erhaltenen Quellen- 
material herzuleiten ist. Wer über Naturgefühl arbeitet, pflegt in erster Linie die erg. als 
uellen heranzuziehen. Diese Methode versagt für das 10. und 11. Jahrhundert, denn die Reste 
er erhaltenen Dichtungen sind zu gering, als daß man aus ihnen ein Urteil über eine ganze Qe- 
fühlsrichtung gewinnen und begründen könnte. Diese Arbeit ist deshalb unter dem Gesichtspunkte 
entstanden, das ganze vorhandene Quellenmaterial der Zeit heranzuziehen und zu verarbeiten; 
Geschichtswerke, Heiligenlegenden, Briefe, die Überreste der Kunst wurden ebenso berücksichtigt 
wie die Werke der Dichter. Von der Darstellung einer etwaigen Entwicklung des Naturgefühls 
des 10. und 11. Jahrhunderts nach vor- oder rückwärts wurde grundsätzlich abgesehen, nur die 
Stimmen aus den beiden Jahrhunderten selbst sollten sich äußern. 


Weitere Hefte befinden sich in Vorbereitung. 
Histor. Vierteljahrschr. Nachr. u. Not. II. 4. Heft. 


Verlag von B.G. Teubner in Leipzig und Berlin 


Die Kultur der Gegenwart. Ihre Entwicklung und ihre Ziele 
Herausgegeben von Professor Paul Hinneberg 
Teil I, Abteilung 5 


Allgemeine Geschichte der Philosophie 


[VII u. 572 S.) Lex.-8. 1909. Geh. M. 12.-, in Leinwand geb. M. 14.— 


Inhalt: Einleitung. Die Anfänge der Philosophie und die Philosophie der primitiven 
Völker: Wilhelm Wundt. 1. Die indische Philosophie: Hermann Oldenberg. Íl, Die 
islamische und die jüdische Philosophie: Ignaz Goldziher. Ill. Die chinesische Philo- 
sophie: Wilhelm Grube. IV. Die japanische Philosophie: Tetsujiro Inouye. V. Die 
europäische Philosophie des Altertums: Hans von Arnim. VI. Die europäische Philo- 
sophie des Mittelalters: Clemens Bäumker. VII. Die neuere Philosophie: Wilhelm 
Windelband. 

„Es ist ein ebenso richtiger wie natürlicher Gedanke, das gegenwärlige Wissen, die 
Kultur der Gegenwart‘ für den großen Kreis aller Gebildeten und der nach Bildu 

trebenden in allgemeinverständlicher Sprache in sicherem Aufbau und in geschichtlic 
begründeler Gesamtdarstellung zusammenzufassen, wie dies in dankenswerlester Weise 
der Teubnersche Verlag unter Heranziehung der ersten Gelehrten, der geistigen Führer 
unserer Zeit in der hier angezeigten großzägigen modernen Enzyklopädie unternommen 
hat. Man wird nicht leicht ein Buch finden, das, wie die ‚Allgemeine Geschichte der 
Philosophie‘ von einem gleich hohen überblickenden und umfassenden aupen aus, 
mit gleicher Klarheit und Tiefe und dabei in fesselnder, nirgendwo ermädender Darstellung 
eine Geschichte der Philosophie von ihren Anfängen bei den primitiven Völkern bis in 
die Gegenwart und damit eine Geschichte des geistigen Lebens überhaupt gibt. Und es 
wird nicht bloß die europäische Philosophie, ausgehend von ihren Anfängen bei den 
Griechen, hier dargestellt, sondern auch die orientalische Philosophie in den Kreis der 
Betrachtung gezogen; genaue Literalurnachweise zum Schluß der einzelnen Kapitel ermög- 
lichen weitere Forschung, ein umfangreiches Namen- und Sachregister erleichtert den Ge- 
brauch des Buches selbst.“ (Zeitschrift für lateiniose höhere Sohulen.) 


Verlag von B. ©. Teubner in Leipzig und Berlin 


Schiller im Urteil Goetbes 


Die 3eugnifie Goethes in Wort und Schrift 
gefammelt und ergänzt dur die Seugniffe Mitlebender 


Don Prof. Dr. P. Uble 


[VI u. 154 S.] gr. 8. 1909. Gebunden M. 2.40. 


ür Derftändnis und Würdigung Schillers als Dichters und Menichen, für die Kenntnis 

eng neriten Wejens gelten mit Hecht Bosthes Urteile als Jeugniffe von unfhähkbarer Be 

eutung. Dem Gejamtbild der a ußerungen, die in eritaunliher Sahl in Briefen, 

Mitteilungen zur eigenen Lebensgeihicdhte, Geipräden, Dichtungen ufm. vorliegen, find zur 

Abrundung und Dervolljtändigung alle vollwertigen geitgenöffif Befundungen über Goethes 

Stellung und Derhältnis zu Siller eingefügt, voran die 3eugnilje Schillers felbft, ferner dte 
eines Humboldt und Hörner. 


Goetbe und die deutfche Sprache 


Getrönte Preisihrift des Allgemeinen Deutfhen Spradvereins 


Don Dr. Georg Rauflch 


[IV u. 268 S.] 8. 1909. Gebunden IM. 3.60. 


Auf ein Kale der Matertal geübt führt der Derfaffer Goethes Urteile und An- 
Ihauungen vor, foweit fie das große Gebiet der Sprade berühren. Sum eritenmal find hier 
Goethes lobende und tadelnde Ausiprüce über das Deutfhe aus ihrem Sufammenhang heraus 
betraditet. Der dritte Teil des Buhes bringt eine zujammenfaflende Unterfudung über des 
Digters Anfdauungen und Äußerungen über fremde, alte und moderne Spra 


Seite 


edruckte Akten zur Geschichte der Päpste, hrsg. von L. Pastor. 
d. 1. 8.581. — O. Erhard, Der Bauernkrieg in der gefür- 
steten Grafschaft Kempten. S. 581. — F. R. Albert, Der Brief- 
wechsel Heinrichs von Einsiedel mit Luther, Melanchthon, Spa- 
latin u. a. S. 583. — P. Wappler, Inquisition und Ketzer- 
prozesse in Zwickau. S. 583. — Pomerania, hrsg. von G. Gaebel. 
S. 584. — Die Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums 
zu Herborn, hrsg. von G. Zedler und H. Sommer. 8. 585. — 
Mergentheim, Die Quinquennalfakultäten pro foro externo. S. 586. 
— J. Willcock, A Scots Earl in Covenanting Times. 8.587. — 
Jungnitz, Visitationsberichte der Diözese Breslau: Liegnitz 
Teil 1. S. 588. — K. Tschamber, Der Deutsch -französische 
Krieg von 1674—1675. 8.589. — Das Tagebuch Dietrich Sigis- 
munds von Buchs, hrsg. von F. Hirsch. S.589. — P. Feret, 
La faculté de Theologie de Paris. T. 6. S. 590. — M. Moser, 
Der Lehrerstand des 18. Jahrhunderts. S. 592. — J. Mißlack, 
Politik Kursachsens im deutschen Fürstenbunde S. 592. — 
Recueil des actes du comité de salut public, publ. par. A. Aulard. 
T. 17. S.593. — Quellen zur lothringischen Geschichte. Band 9: 
Cahiers de doléances. S. 593. — W.Steffens, Hardenberg und 
die ständische Opposition. S. 594. — St. Daggett, Railroad 
Reorganization. S. 596. 
Titel und Register zu Jahrgang 1909 
Bibliographie der deutschen Geschichte. Bearbeitet von Oberbibliothekar 
= Dr. Oskar Maßlow in Bonn. Mit Titel und Register. 


Verlag von B.G. Teubner in Leipzig und Berlin 


Soeben erschien: 


Charakterköpfe aus der antiken Literatur 


Von Eduard Schwartz. 


I. Reihe. | Il. Reihe. 


1. Hesiod und Pindar. 2. Thukydides und ! 1. Diogenes der Hund und Krates der Ky- 
Euripides. 3. Sokrates und Plato. 4. Poly- ` niker. 2. Epikur. 3. Theokrit. 4. Erato- 


bios und Poseidonios. 5. Cicero. sthenes. 5. Paulus. 
3. Auflage. [IV u. 128 S.) OR 8. 1910. | [IV u. 136 S.] gr. 8. 1910. 
Geh. je M. 2.20, in Leinwand geb. je M. 2.80. 


Die Vorträge wenden sich an ein größeres Publikum. In weiten Kreisen richtet 
sich die Beurteilung des Altertums noch immer nach dem Stande, den die Altertums- 
wissenschaft vor etwa 60 Jahren einnahm. Demgegenüber wird in diesen Vorträgen der 
Versuch gemacht, an einzelnen Beispielen zu zeigen, wieviel bestimmter und schärfer das 
Bild der antiken Literatur durch die wissenschatftliche Arbeit der letzten Generationen ge- 
worden ist. Als Beispiele sind stark ausgeprägte Individualit#en gewählt, die sich mit 
präzisen Linien zeichnen lassen. 

u... Schwartz beherrscht den Stoff in ganz ungewöhnlicher Weise: das Rein- 
stoffliche aber tritt allmählich ganz in den Hintergrund, dafür erglänzt jede einzelne der 
Erscheinungen um so klarer und mächtiger im Lichte ihrer Zeit. Der Verfasser ist in den 
Jahrhunderten der griechischen Poesie — sowohl in denen, wo sie sich entwickelte, als 
auch in denen, da sie ihre Blüte erlebte — mit gleicher sozusagen hellseherischer Sicher- 
heit zu Hause: wir lernen jeden einzelnen der geistigen Heroen als ein mit innerer Not- 
wendigkeit aus seiner Epoche hervorgehendes Phänomen betrachten und einschätzen, und 
Schwartz schildert ihn uns so lebendig, daß wir ihn wie mit Fleisch und Blut begabt vor 
uns zu sehen glauben. Dabei ist jedes der Charakterbilder einheitlich, aus einem einzigen 
Gusse, nirgends hören wir ein Wort gelehrter Polemik oder selbstbewußter Besserwisserei.‘‘ 

(Das literarische Echo.) 

„Die Vorträge enthalten vermöge einer ganz ungewöhnlichen Einsicht in das Staats- 
und Geistesleben der Griechen, vermöge einer seelischen Feinfühligkeit in der Interpretation, 
wie sie etwa Burckhardt besessen hat, historisch-psychologische Analysen von großem Reiz 
und siellenweise geradezu erhabener Wirkung. . . . Die Verinnerlichung, die Schwartz auf 
diese Weise seinen Gestalten zu geben versteht, ist m. W. bisher nicht erreicht, und die 
BEE nee Kraft seiner Sprache tritt dabei so frei, ungesucht und einfach daher, 
aß man oft kaum weiß, ob die ernste Schönheit des Ausdrucks oder die Tiefe des Ge- 
dankens höhere Bewunderung verdient . . 7" (Jahresberioht über das höhere Schulwesen.) 


Verlag von BG Teubner in Leipzig und Berlin 


- 


Briefe und Akten zur Geschichte 


des Dreißigjährigen Krieges 


Neue Folge 


Die Politik Maximilians L von Bayern und seiner Verbündeten. 
1618—1651. II Teil. I. Band 1623, 1624 


Bearbeitet von Dr. Walter Goetz, 
Professor an der Universität Tübingen. 


Auf Veranlassung und mit Unterstützung Sr. Maj. des Königs von Bayern heraus- 
geg. d. d. historische Kommission bei d. Kgl. Akademie d. Wissenschaften zu München. 


[XVII u. 680 S.] Lex.-8. 1907. Geh. A 20.— 


Die Aufgabe der Publikation ist: eine möglichst vollständige Beleuchtung der Politik und 
Kriegsführung imilians I. von Bayern und seiner Verbündeten und von diesem Gesichtspunkte 
aus Verbreitung neuen Lichts über den unendlich verwickelten Verlauf. des großen Krieges im 
ganzen. Die mit dem vorliegenden Bande eröffnete (2.) Abteilung beginnt mit der Übertragung 
der Kurwiürde auf Maximilian und wird ihr Ende erreichen mit dem Regensburger Karfürstentag 
und dem Einbruch Gustav Adolfs in Deutschland. Für die erste Abteilung der Sammlung (1618—1622) 
ist die Bearbeitung noch nicht völlig abgeschlossen: doch ist auf baldige an dieser Lücke 
zu hoffen. Der zweite Band der zweiten Abteilung, die Jahre 1625—1627 umfassend, wigd in etwa 
zwei Jahren erscheinen, g 

„Was Goetz, der seine Befähigung zum Editor längst nachgewiesen, zu seiner Aufgabe be- 
sonders befähigt, sind außer ganz hervorragendem Scharfsinn die Eigenschaften der Besonnenheit 
und einer zähen Ausdauer, die ihn an keiner ungelösten Schwierigkeit vorübergehen läßt, Die Zahl 
der von Goetz wörtlich oder in ausführlichem Exzerpt mitgeteilten Stücke bildet gleichsam das 
feste Gerippe. Dadurch, daß Goetz mit erstaunlichem Überblick und Umblick das gesamte, jene 
ergänzende und erläuternde Material (eher über als unter 2000 Aktenstücke ans im ganzen ı4 Ar- 
chiven) in den Anmerkungen kritisch zusammengefaßt, stellt er jedes der 242 Hauptstücke erst in 
seinen historischen Zusammenhang ein. Es ist eine schwere Fracht, die Goetz in den Anmerkungen 
durchaus übersichtlich verstaut hat; die strenge geistige Durcharbeitung kommt dem Benutzer 
überall zum Bewußtsein. Häufig orientieren diese Anmerkungen über einen ganzen Komplex von 
Fragen, bilden geradezu Abhandlungen für sich.“ (Deutsche Literaturzeitung.) 


Geschichte der römischen Kupfer- 
prägung vom Bundesgenossenkrieg 
bis auf Kaiser Claudius 


nebst einleitendem Überblick 
über die Entwicklung des antiken Münzwesens 


Von Heinrich Willers. 


Mit 33 Abbildungen im Text und 18 Lichtdrucktafeln. [XVI u. 228 S.] gr. 8. 
1909. Geh. A ı2.—, in Halbfranz geb. A 15.— 


Diese Monographie führt im ersten Abschnitt in großen Zügen die Entwicklung des antiken 
Münzwesens bis auf Sulla vor und behandelt sodann im zweiten Abschnitt das römische Kupfer 
vom Viertelunzenfuß auf Grund von mehr als tausend Wägungen, und im dritten die militärische 
Kupferprägung zur Zeit der Kämpfe um die Alleinherrschaft. er senatorischen Kupferprägung der 
Kaiserzeit bis Claudius ist der vierte Abschpitt gewidmet, wobei besonders die Fragen nach dem 
Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kupferprägung unter Augustus, sowie die einzelnen Münzsorten, 
besonders der augusteische As, auf Grund einer mit zahlreichen Wägungen belegten Beschreibung 
aller unter Augustus in Rom geschlagenen Kupfermünzen eingehende Erörterung finden. Für Er- 
bringung des sich besonders auf die Gegenstempel stützenden Nachweises, daß das senatorische 
Kupfer der Kaiserzeit nicht Reichsmünze, sondern italische Landesmünze’ sein sollte, mußte das bis 
auf Kaiser Claudius geprägte Kupfer mitherangezogen werden. Die Darstellung stützt sich überall 
auf reiches Abbildungsmaterial, das abgesehen von 33 Textabbildungen auf 18 Licbtdrucktafeln dem 
Werk beigegeben ist. 


Hierzu Beilagen von B. 8. Teubner in Leipzig, die wir der Beachtung unserer Leser bestens 
empfehlen. l 


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